Prothetische Behandlungsziele – Funktion/Ästhetik

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Prothetische Behandlungsziele
– Funktion/Ästhetik
während im Seitenzahnbereich zunächst primär die Kaufunktion gewährleistet sein muss. Die derzeitige Forschung arbeitet an der Entwicklung von Materialien und
Therapieformen, bei denen beide Aspekte gleichermaßen
Berücksichtigung finden (Beispiel: Zirkonoxid als gleichzeitig ästhetischer und hochstabiler Werkstoff).
Standen am Anfang der implantatprothetischen Rehabilitationen hauptsächlich funktionelle Aspekte (Wiederherstellung der Kaufunktion) bei schwierigen Kieferverhältnissen im Vordergrund (Abb. 10.3), sind mittlerweile die
ästhetischen Ansprüche an implantatgetragenen Zahnersatz erheblich gewachsen. So wird fast selbstverständlich vom Patienten erwartet, dass durch implantatgetragenen Zahnersatz nicht nur im Hinblick auf die Funktion,
sondern auch hinsichtlich der Ästhetik eine Restitutio ad
integrum erreicht wird (Abb. 10.4). Vielfach wird vorausgesetzt, dass das ästhetische Ergebnis der implantatprothetischen Behandlung dem Ausgangszustand entspricht
bzw. gegenüber diesem eine erhebliche Verbesserung
darstellt (Abb. 10.5a, b, Abb. 10.6a, b).
Die Behandlungsziele bei der implantatprothetischen Versorgung unter schwierigen Umständen lassen sich somit
definieren als:
Ziel jeder prothetischen Therapie ist prinzipiell der Ersatz
fehlender Zähne im Sinne einer Wiederherstellung von
Ästhetik und Funktion. Die implantatprothetische Rehabilitation erlaubt gegenüber konventionellem Zahnersatz
die Wiederherstellung von Zahnwurzel und Zahnkrone
als Einheit, wodurch das grundsätzliche prothetische Problem der Verankerung von Zahnersatz an Restzähnen oder
am zahnlosen Kiefer als gelöst angesehen werden kann.
Ein Problem bei der Realisierung implantatprothetischer
Rehabilitationen besteht darin, dass ästhetische und funktionelle Aspekte im Hinblick auf die Gestaltung und die
Materialauswahl oftmals miteinander konkurrieren. So
kann ein Maximum an Stabilität mit ästhetischen Einschränkungen verbunden sein, während eine primär
nach ästhetischen Gesichtspunkten gestaltete (z. B. grazile) Konstruktion durch die funktionelle Beanspruchung
an die Grenzen ihrer Belastbarkeit stoßen kann. Bei der
Abwägung beider Aspekte werden im Frontzahnbereich
ästhetische Aspekte vorrangig zu berücksichtigen sein,
Abb. 10.3 20 Jahre alte Unterkieferversorgung im stark atrophierten Unterkiefer nach Branemark mit deutlich sichtbaren
Standard-Distanzhülsen und unterspülbarer Gestaltung („Pfahlbauten-Design“).
a
Abb. 10.4 Aktuelle Gestaltung einer vollständigen Unterkieferrekonstruktion auf Implantaten bei starker Atrophie. Die Versorgung
erfüllt sowohl funktionelle als auch ästhetische Kriterien.
b
Abb. 10.5a, b
Desolate intraorale Situation vor Behandlungsbeginn.
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Aus Neukam, F.W., M. Wichmann, J. Wiltfang: Zahnärztliche Implantologie unter schwierigen Umständen (ISBN 9783131418210) © 2007 Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart
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10 Implantatprothetische Versorgung bei schwierigen Ausgangsbedingungen
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