QC-80-09-555-DE-D RAT DER EUROPÄISCHEN UNION DE Die EU spielt sowohl regional als auch international seit vielen Jahren eine führende Rolle auf dem Gebiet der Waffenausfuhrkontrolle. 1998 hat der Rat der EU den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren angenommen, der acht Kriterien für die Beurteilung von Anträgen auf Ausfuhr konventioneller Waffen, ein Konsultations- und Mitteilungsverfahren für Genehmigungsverweigerungen sowie ein Transparenzverfahren vorsieht, wonach die EU-Jahresberichte über Waffenausfuhren zu veröffentlichen sind. Seit seiner Annahme vor zehn Jahren hat der Kodex erheblich zur Harmonisierung der nationalen Politik der EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Waffenausfuhrkontrolle beigetragen, und viele Drittländer haben seine Grundsätze und Kriterien offiziell anerkannt. Am 8. Dezember 2008 hat der Rat der EU den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP angenommen. Dieses neue Instrument, das auf dem bisherigen Kodex aufbaut und ihn ersetzt, ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu besseren Ausfuhrkontrollstandards der EU. Der Gemeinsame Standpunkt ersetzt den Verhaltenskodex und enthält mehrere neue Elemente, die den Anwendungsbereich erweitern und vertiefen. Zu diesen Elementen zählen die Ausweitung der Kontrollen auf Waffenvermittlertätigkeiten, Durchfuhrtransaktionen und immaterielle Technologietransfers sowie die Anwendung strikterer Verfahren, um die Ausfuhrpolitik der Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Indem sie die besondere Verantwortung der Militärtechnologie und Militärgüter exportierenden Staaten anerkennen, haben die Mitgliedstaaten einmal mehr gezeigt, dass sie entschlossen sind, die Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern, die zu unerwünschten Zwecken wie etwa die Unterdrückung im eigenen Lande oder internationale Aggression eingesetzt werden oder zu regionaler Instabilität beitragen könnten, zu verhindern. Der Rat der EU, der die Umsetzung des Kodex jedes Jahr bewertet, hat einen (in mehreren Sprachen vorliegenden) Benutzerleitfaden ausgearbeitet, der den Mitgliedstaaten als Orientierungshilfe bei der Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts dienen soll und sich in erster Linie an die für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Beamten richtet. Unterstützung der EU für einen rechtsverbindlichen internationalen Vertrag über den Waffenhandel Die EU hat ihre internen Maßnahmen zur Kontrolle konventioneller Waffen auch dahin gehend erweitert, dass sie bei Drittstaaten für den ATT-Prozess und die Grundsätze und Kriterien des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren wirbt. Aufgrund der Gemeinsamen Aktion 2008/230/GASP des Rates hat die EU eine Reihe regionaler OutreachSeminare eingeleitet, die Experten für Waffenausfuhrkontrolle aus den EU-Mitgliedstaaten mit Kollegen aus interessierten dritten Staaten, insbesondere den nächsten Nachbarländern der EU, zusammenführen. Zu den Nutznießern gehören die südosteuropäischen Länder, die nordafrikanischen und die Mittelmeerpartner und die kaukasischen Partner im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie die Türkei und die Ukraine. Die Outreach-Seminare bieten Unterstützung bei der Abfassung und Umsetzung von Rechtsvorschriften, durch die eine wirksame Kontrolle der Waffenausfuhren sichergestellt werden soll, und geben Drittländern Gelegenheit, sich mit den Kriterien und Grundsätzen des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren und deren Anwendung in der Praxis vertraut zu machen. Rue de la Loi/Wetstraat 175 B-1048 Bruxelles/Brussel Tel. +32(0)2 281 61 11 Fax +32(0)2 281 69 34 www.consilium.europa.eu/wmd © Communautés européennes GSC / DG F – Création graphique – RS 23/2009 Zwölfjähriger Vietnamese Tan Son Nhut, Vietnam, 1968. Bildnachweis: US-Fernmeldetruppe DIE POLITIK DER EU IM BEREICH DER KONTROLLE DER AUSFUHR KONVENTIONELLER WAFFEN Die unkontrollierte Verbreitung und Anhäufung konventioneller Waffen ist durchaus eine ernsthafte Bedrohung für Frieden und Sicherheit. Angesichts dieser Herausforderung haben die zuständigen staatlichen Akteure eine Reihe von Instrumenten und Regelungen entwickelt, um die Probleme angehen zu können, die sich durch den illegalen Handel mit konventionellen Waffen einerseits und die uneinheitliche Regelung des legalen Waffenhandels andererseits stellen. Die derzeitigen regionalen und nationalen Waffenausfuhrkontrollsysteme sehen bislang kein „alle Aspekte abdeckendes“, globales und umfassendes Instrument vor, und sie tragen auch nicht dazu bei, die Vorgehensweisen der Staaten gegen die gemeinsamen Bedrohungen zu standardisieren. Es gibt Lücken und Schlupflöcher, die es ermöglichen, Waffentransfers von einem transparenten, legalen Markt in den illegalen Markt umzuleiten. einen globalen, rechtsverbindlichen Vertrag über den Waffenhandel (ATT) geregelt werden sollte, welcher gemeinsame internationale Standards für die Ein- und Ausfuhr und den Transfer konventioneller Waffen festlegen und mit den bestehenden völkerrechtlichen Verantwortlichkeiten der Staaten im Einklang stehen müsste. Aus Sicht der EU würde die Aushandlung und Annahme eines solchen Instruments wesentlich dazu beitragen, die unerwünschte und verantwortungslose Verbreitung konventioneller Waffen, die Frieden und Sicherheit untergräbt, anzugehen. Rebelleneinheit in Somalia. Bildnachweis: Jonathan Alpeyrie 2008 DIE EU UND DER HANDEL MIT KONVENTIONELLEN WAFFEN Um zur Schaffung eines transparenteren und von mehr Verantwortung getragenen Marktes für konventionelle Waffen beizutragen, hat die EU zwei Wege beschritten. Was die illegale Seite des Marktes für konventionelle Waffen betrifft, so hat die EU 2005 eine Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit angenommen, die ein umfassendes Konzept vorsieht und alle der EU verfügbaren Instrumente einbezieht. In dieser Strategie werden zum einen die vom unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) besonders betroffenen Regionen und Länder sowie spezifische Hilfsmaßnahmen aufgeführt und zum anderen die internationalen Initiativen zur Bekämpfung einer übermäßigen Anhäufung von SALW und des unerlaubten Handels damit, wie etwa das Aktionsprogramm 2001 der Vereinten Nationen, uneingeschränkt unterstützt. Die EU vertritt die Ansicht, dass auch der legale Waffenhandel durch DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR EINEN VERTRAG ÜBER DEN WAFFENHANDEL Seitdem 2005 auf Betreiben des Vereinigten Königreichs eine Initiative eingeleitet wurde, um zu einem Vertrag über den Waffenhandel (ATT) zu gelangen, hat sich die EU uneingeschränkt für dieses Vorhaben engagiert. Im Rahmen der Vereinten Nationen hat die EU den Prozess, der zur Ausarbeitung eines ATT führen soll, voll unterstützt: alle Mitgliedstaaten haben für die 2006 und 2008 verabschiedeten Resolution zu der VN-Generalversammlung gestimmt, mit denen eine Gruppe von Regierungssachverständigen (GGE) und eine Offene Arbeitsgruppe (OEWG) eingesetzt wurden, um die Durchführbarkeit, den Anwendungsbereich und den Entwurf der Parameter eines ATT zu prüfen. Die Mitgliedstaaten und Organe der EU spielen weiterhin eine wichtige Rolle im Kontext der laufenden OEWG-Verhandlungen, die sich mit der Frage befassen, welche Bestandteile des GGE-Berichts von 2008 konsensfähig sind und in einen etwaigen rechtsverbindlichen Vertrag aufgenommen werden könnten. Die Europäische Union setzt sich auch bei Drittstaaten für einen künftigen ATT ein. Hierzu hat der Rat der EU vor Kurzem einen Beschluss angenommen, mit dem der Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel in den Drittstaaten gefördert werden soll. Ziel dieses Ratsbeschlusses ist es, die nationalen und regionalen Akteure, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die Zivilgesellschaft und die Industrie stärker für die derzeitige internationale Diskussion über einen ATT zu sensibilisieren und den Meinungsaustausch zwischen den VN-Mitgliedstaaten, besonders jenen, die nicht in der GGE vertreten waren, zu fördern. Des weiteren sollen sechs regionale Seminare (am Rande der 64. Tagung des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung) sowie ein Eröffnungs- und ein Abschlussseminar veranstaltet werden. Die Erfahrungen der Europäischen Union mit ihrem eigenen Ausfuhrkontrollsystem zeigen, dass es möglich ist, sich auf ein Instrument zu einigen, ohne den Staaten ihre nationale Zuständigkeit für die Genehmigung oder Ablehnung einzelner Ausfuhren zu entziehen, und sie bestätigen die Wirksamkeit und Effizienz einer multilateralen Ausfuhrkontrolle.