Unterstützung der EU für einen rechtsverbindlichen

Werbung
QC-80-09-555-DE-D
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
DE
Die EU spielt sowohl regional als auch international seit vielen Jahren eine führende Rolle auf dem Gebiet der Waffenausfuhrkontrolle.
1998 hat der Rat der EU den Verhaltenskodex der Europäischen
Union für Waffenausfuhren angenommen, der acht Kriterien für
die Beurteilung von Anträgen auf Ausfuhr konventioneller Waffen,
ein Konsultations- und Mitteilungsverfahren für Genehmigungsverweigerungen sowie ein Transparenzverfahren vorsieht, wonach die
EU-Jahresberichte über Waffenausfuhren zu veröffentlichen sind.
Seit seiner Annahme vor zehn Jahren hat der Kodex erheblich zur
Harmonisierung der nationalen Politik der EU-Mitgliedstaaten auf
dem Gebiet der Waffenausfuhrkontrolle beigetragen, und viele Drittländer haben seine Grundsätze und Kriterien offiziell anerkannt.
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat der EU den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP angenommen. Dieses neue Instrument, das
auf dem bisherigen Kodex aufbaut und ihn ersetzt, ist ein weiterer
Meilenstein auf dem Weg zu besseren Ausfuhrkontrollstandards der
EU. Der Gemeinsame Standpunkt ersetzt den Verhaltenskodex und
enthält mehrere neue Elemente, die den Anwendungsbereich erweitern und vertiefen. Zu diesen Elementen zählen die Ausweitung
der Kontrollen auf Waffenvermittlertätigkeiten, Durchfuhrtransaktionen und immaterielle Technologietransfers sowie die Anwendung
strikterer Verfahren, um die Ausfuhrpolitik der Mitgliedstaaten zu
harmonisieren. Indem sie die besondere Verantwortung der Militärtechnologie und Militärgüter exportierenden Staaten anerkennen,
haben die Mitgliedstaaten einmal mehr gezeigt, dass sie entschlossen sind, die Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern, die
zu unerwünschten Zwecken wie etwa die Unterdrückung im eigenen Lande oder internationale Aggression eingesetzt werden oder
zu regionaler Instabilität beitragen könnten, zu verhindern.
Der Rat der EU, der die Umsetzung des Kodex jedes Jahr bewertet,
hat einen (in mehreren Sprachen vorliegenden) Benutzerleitfaden
ausgearbeitet, der den Mitgliedstaaten als Orientierungshilfe bei der
Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts dienen soll und sich in
erster Linie an die für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Beamten richtet.
Unterstützung der EU für
einen rechtsverbindlichen
internationalen Vertrag über
den Waffenhandel
Die EU hat ihre internen Maßnahmen zur Kontrolle konventioneller
Waffen auch dahin gehend erweitert, dass sie bei Drittstaaten für den
ATT-Prozess und die Grundsätze und Kriterien des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren wirbt. Aufgrund der Gemeinsamen Aktion
2008/230/GASP des Rates hat die EU eine Reihe regionaler OutreachSeminare eingeleitet, die Experten für Waffenausfuhrkontrolle aus den
EU-Mitgliedstaaten mit Kollegen aus interessierten dritten Staaten,
insbesondere den nächsten Nachbarländern der EU, zusammenführen. Zu den Nutznießern gehören die südosteuropäischen Länder, die
nordafrikanischen und die Mittelmeerpartner und die kaukasischen
Partner im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie die
Türkei und die Ukraine. Die Outreach-Seminare bieten Unterstützung
bei der Abfassung und Umsetzung von Rechtsvorschriften, durch die
eine wirksame Kontrolle der Waffenausfuhren sichergestellt werden
soll, und geben Drittländern Gelegenheit, sich mit den Kriterien und
Grundsätzen des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren und deren
Anwendung in der Praxis vertraut zu machen.
Rue de la Loi/Wetstraat 175
B-1048 Bruxelles/Brussel
Tel. +32(0)2 281 61 11
Fax +32(0)2 281 69 34
www.consilium.europa.eu/wmd
© Communautés européennes
GSC / DG F – Création graphique – RS 23/2009
Zwölfjähriger Vietnamese Tan Son Nhut, Vietnam, 1968.
Bildnachweis: US-Fernmeldetruppe
DIE POLITIK DER EU IM BEREICH DER KONTROLLE
DER AUSFUHR KONVENTIONELLER WAFFEN
Die unkontrollierte Verbreitung und Anhäufung konventioneller
Waffen ist durchaus eine ernsthafte Bedrohung für Frieden und Sicherheit. Angesichts dieser Herausforderung haben die zuständigen
staatlichen Akteure eine Reihe von Instrumenten und Regelungen
entwickelt, um die Probleme angehen zu können, die sich durch den
illegalen Handel mit konventionellen Waffen einerseits und die uneinheitliche Regelung des legalen Waffenhandels andererseits stellen.
Die derzeitigen regionalen und nationalen Waffenausfuhrkontrollsysteme sehen bislang kein „alle Aspekte abdeckendes“, globales und
umfassendes Instrument vor, und sie tragen auch nicht dazu bei, die
Vorgehensweisen der Staaten gegen die gemeinsamen Bedrohungen
zu standardisieren. Es gibt Lücken und Schlupflöcher, die es ermöglichen, Waffentransfers von einem transparenten, legalen Markt in den
illegalen Markt umzuleiten.
einen globalen, rechtsverbindlichen Vertrag über den Waffenhandel (ATT) geregelt werden sollte, welcher gemeinsame internationale Standards für die Ein- und Ausfuhr und den Transfer konventioneller Waffen festlegen und mit den bestehenden völkerrechtlichen
Verantwortlichkeiten der Staaten im Einklang stehen müsste. Aus
Sicht der EU würde die Aushandlung und Annahme eines solchen Instruments wesentlich dazu beitragen, die unerwünschte und verantwortungslose Verbreitung konventioneller Waffen, die Frieden und
Sicherheit untergräbt, anzugehen.
Rebelleneinheit in Somalia.
Bildnachweis: Jonathan Alpeyrie 2008
DIE EU UND DER HANDEL MIT KONVENTIONELLEN
WAFFEN
Um zur Schaffung eines transparenteren und von mehr Verantwortung getragenen Marktes für konventionelle Waffen beizutragen, hat
die EU zwei Wege beschritten.
Was die illegale Seite des Marktes für konventionelle Waffen betrifft,
so hat die EU 2005 eine Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung
von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit angenommen, die ein
umfassendes Konzept vorsieht und alle der EU verfügbaren Instrumente einbezieht. In dieser Strategie werden zum einen die vom
unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) besonders betroffenen Regionen und Länder sowie spezifische Hilfsmaßnahmen aufgeführt und zum anderen die internationalen Initiativen
zur Bekämpfung einer übermäßigen Anhäufung von SALW und des
unerlaubten Handels damit, wie etwa das Aktionsprogramm 2001 der
Vereinten Nationen, uneingeschränkt unterstützt.
Die EU vertritt die Ansicht, dass auch der legale Waffenhandel durch
DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR EINEN VERTRAG
ÜBER DEN WAFFENHANDEL
Seitdem 2005 auf Betreiben des Vereinigten Königreichs eine Initiative eingeleitet wurde, um zu einem Vertrag über den Waffenhandel
(ATT) zu gelangen, hat sich die EU uneingeschränkt für dieses Vorhaben engagiert.
Im Rahmen der Vereinten Nationen hat die EU den Prozess, der zur
Ausarbeitung eines ATT führen soll, voll unterstützt: alle Mitgliedstaaten haben für die 2006 und 2008 verabschiedeten Resolution
zu der VN-Generalversammlung gestimmt, mit denen eine Gruppe
von Regierungssachverständigen (GGE) und eine Offene Arbeitsgruppe (OEWG) eingesetzt wurden, um die Durchführbarkeit, den
Anwendungsbereich und den Entwurf der Parameter eines ATT zu
prüfen.
Die Mitgliedstaaten und Organe der EU spielen weiterhin eine wichtige Rolle im Kontext der laufenden OEWG-Verhandlungen, die sich
mit der Frage befassen, welche Bestandteile des GGE-Berichts von
2008 konsensfähig sind und in einen etwaigen rechtsverbindlichen
Vertrag aufgenommen werden könnten.
Die Europäische Union setzt sich auch bei Drittstaaten für einen
künftigen ATT ein. Hierzu hat der Rat der EU vor Kurzem einen Beschluss angenommen, mit dem der Prozess zur Ausarbeitung
eines Vertrags über den Waffenhandel in den Drittstaaten gefördert werden soll.
Ziel dieses Ratsbeschlusses ist es, die nationalen und regionalen
Akteure, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die Zivilgesellschaft und die Industrie stärker für die derzeitige internationale
Diskussion über einen ATT zu sensibilisieren und den Meinungsaustausch zwischen den VN-Mitgliedstaaten, besonders jenen, die nicht
in der GGE vertreten waren, zu fördern. Des weiteren sollen sechs
regionale Seminare (am Rande der 64. Tagung des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung) sowie ein Eröffnungs- und ein Abschlussseminar veranstaltet werden.
Die Erfahrungen der Europäischen Union mit ihrem eigenen Ausfuhrkontrollsystem zeigen, dass es möglich ist, sich auf ein Instrument zu einigen, ohne den Staaten ihre nationale Zuständigkeit für
die Genehmigung oder Ablehnung einzelner Ausfuhren zu entziehen, und sie bestätigen die Wirksamkeit und Effizienz einer multilateralen Ausfuhrkontrolle.
Zugehörige Unterlagen
Herunterladen