SICHERHEITSDATENBLATT baufix Fenster

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SICHERHEITSDATENBLATT
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wie geändert durch Verordnung (EG) Nr. 453/2010
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator:
Produktname
Registrierungsnummer REACH
Produkttyp REACH
: baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
: Nicht anwendbar (Gemisch)
: Gemisch
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:
1.2.1 Relevante identifizierte Verwendungen
Polyurethan
1.2.2 Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Verwendungen, von denen abgeraten wird bekannt
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
Lieferant des Sicherheitsdatenblattes
SOUDAL N.V.
Everdongenlaan 18-20
B-2300 Turnhout
☎ +32 14 42 42 31
+32 14 42 65 14
[email protected]
Hersteller des Produktes
SOUDAL N.V.
Everdongenlaan 18-20
B-2300 Turnhout
☎ +32 14 42 42 31
+32 14 42 65 14
[email protected]
1.4 Notrufnummer:
24 Std/24 Std (Telefonische Beratung: Englisch, Französisch, Deutsch, Niederländisch):
+32 14 58 45 45 (BIG)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs:
2.1.1 Einstufung nach Verordnung EG Nr. 1272/2008
Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft
Klasse
Aerosol
Aerosol
Carc.
Acute Tox.
STOT RE
Eye Irrit.
STOT SE
Skin Irrit.
Resp. Sens.
Skin Sens.
Kategorie
Kategorie 1
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 4
Kategorie 2
Kategorie 2
Kategorie 3
Kategorie 2
Kategorie 1
Kategorie 1
Gefahrenhinweise
H222: Extrem entzündbares Aerosol.
H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H351: Kann vermutlich Krebs verursachen.
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H373: Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Organe schädigen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Hergestellt von: Brandweerinformatiecentrum voor gevaarlijke stoffen vzw (BIG)
Technische Schoolstraat 43 A, B-2440 Geel
http://www.big.be
© BIG vzw
Überarbeitungsgrund: 2.2
Überarbeitungsnummer: 0301
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Produktnummer: 46300
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134-15960-458-de-DE
2.1.2 Einstufung nach Richtlinie 67/548/EWG-1999/45/EG
Ist nach den Grundsätzen der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG als gefährlich eingestuft
Carc. Cat. 3; R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
F+; R12 - Hochentzündlich.
Xn; R20 - 48/20 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
Xi; R36/37/38 - Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
R42/43 - Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
2.2 Kennzeichnungselemente:
Kennzeichnung nach Verordnung EG Nr. 1272/2008 (CLP)
Enthält: polymethylenpolyphenylisocyanat.
Signalwort
Gefahr
H-Sätze
H222
Extrem entzündbares Aerosol.
H229
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H351
Kann vermutlich Krebs verursachen.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H373
Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Organe schädigen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H335
Kann die Atemwege reizen.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H334
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
P-Sätze
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251
Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.
P260
Aerosol nicht einatmen.
P362 + P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P410 + P412
Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
P501
Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen.
Ergänzenden Informationen
- Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem Produkt allergische Reaktionen
auslösen.
- Bei Asthma, ekzematösen Hauterkrankungen oder Hautproblemen Kontakt, einschließlich Hautkontakt, mit dem Produkt
vermeiden.
- Das Produkt nicht bei ungenügender Lüftung verwenden oder Schutzmaske mit entsprechendem Gasfilter (Typ A1 nach EN.
14387) tragen.
Kennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG-1999/45/EG (DSD/DPD)
Zettel
Hochentzündlich
Gesundheitsschädlich
Enthält: polymethylenpolyphenylisocyanat.
R-Sätze
20
Gesundheitsschädlich beim Einatmen
36/37/38
Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut
40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
42/43
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich
48/20
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
S-Sätze
02
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
16
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen
23
Aerosol nicht einatmen
36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
45
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
51
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden
(63)
(Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen)
Extra Empfehlungen
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
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baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Enthält Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten.
- Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem Produkt allergische Reaktionen auslösen.
- Bei Asthma, ekzematösen Hauterkrankungen oder Hautproblemen Kontakt, einschließlich Hautkontakt, mit dem Produkt vermeiden.
- Das Produkt nicht bei ungenügender Lüftung verwenden oder Schutzmaske mit entsprechendem Gasfilter (Typ A1 nach EN. 14387) tragen.
2.3 Sonstige Gefahren:
CLP
Mögliche Entzündung durch Funken
Gas/Dampf breitet sich am Boden aus: Zündgefahr
Aerosol kann explodieren unter Wärmeeinwirkung
Längerer Exposition: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
DSD/DPD
Mögliche Entzündung durch Funken
Gas/Dampf breitet sich am Boden aus: Zündgefahr
Aerosol kann explodieren unter Wärmeeinwirkung
Längerer Exposition: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe:
Nicht anwendbar
3.2 Gemische:
Name
REACH Registrierungsnr.
CAS-Nr.
EG-Nr.
Konz. (C)
Einstufung gemäß
DSD/DPD
polymethylenpolyphenylisocyanat
9016-87-9
C>25%
Isobutan
01-2119485395-27
75-28-5
200-857-2
1%<C<10 F+; R12
%
Propan
01-2119486944-21
74-98-6
200-827-9
1%<C<10 F+; R12
%
Dimethylether
01-2119472128-37
115-10-6
204-065-8
1%<C<10 F+; R12
%
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
01-2119447716-31
13674-84-5
237-158-7
1%<C<25 Xn; R22
%
Carc. Cat. 3; R40
Xn; R20 - 48/20
Xi; R36/37/38
R42/43
Einstufung gemäß CLP
Fußnote
Bemerkung
Carc. 2; H351
Acute Tox. 4; H332
STOT RE 2; H373
Eye Irrit. 2; H319
STOT SE 3; H335
Skin Irrit. 2; H315
Resp. Sens. 1; H334
Skin Sens. 1; H317
(1)(2)(10)
Polymer
Flam. Gas 1; H220
Press. Gas - Verflüssigtes
Gas; H280
Flam. Gas 1; H220
Press. Gas - Verflüssigtes
Gas; H280
Flam. Gas 1; H220
Press. Gas - Verflüssigtes
Gas; H280
Acute Tox. 4; H302
(1)(2)(10)
Treibgas
(1)(2)(10)
Treibgas
(1)(2)(10)
Treibgas
(1)(10)
Mono-constituent
(1,3-Butadien, Konz<0.1%)
(1) Zu vollständigem Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe Punkt 16
(2) Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitzplatz gilt
(10) Unterliegt den Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Maßnahmen:
Die Lebensfunktionen überwachen. Bewusstloses Opfer: Atemwege freihalten. Bei Atemstillstand: künstliche Beatmung/Sauerstoffzugabe. Bei Herzstillstand:
Wiederbelebung durchführen. Bei Bewusstsein mit Atemschwierigkeiten: halbsitzende Lage. Bei Schock ist empfohlen: Körper flach, Beine hochgelagert. Bei
Erbrechen: Erstickung/Aspirationspneumonie vorkommen. Vor Wärmeverlust schützen (zudecken, nicht aufwärmen). Das Opfer ständig beobachten.
Psychologische Betreuung leisten. Opfer ruhig halten, jede Anstrengung vermeiden. Je nach dem Zustand: zum Arzt/Krankenhaus.
Nach Einatmen:
Opfer an die frische Luft bringen. Atemschwierigkeiten: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit viel Wasser spülen. Bei andauernder Reizung einen Arzt konsultieren.
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
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baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Nach Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser spülen. Keine Neutralisationsmittel verwenden. Bei andauernder Reizung einen Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser spülen. Frühestmöglich nach Einnahme: viel Wasser trinken lassen. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein: Arzt/medizinischen
Dienst konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
4.2.1 Akute Symptome
Nach Einatmen:
Trockene Kehle/Halsschmerzen. Husten. Reizung der Atemwege. Reizung der Nasenschleimhäute. Nasenlaufen. FOLGENDE SYMPTOME KÖNNEN SPÄTER
AUFTRETEN: Entzündung der Atemwege möglich. Lungenödem möglich. Atemschwierigkeiten.
Nach Hautkontakt:
Prickeln/Reizung der Haut.
Nach Augenkontakt:
Reizung des Augengewebes. Tränenfluss.
Nach Verschlucken:
Nicht anwendbar.
4.2.2 Verzögert auftretende Symptome
Keine Wirkungen bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Wenn anwendbar und vorhanden, ist das unten angegeben.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel:
5.1.1 Geeignete Löschmittel:
Wasser in Massen. Mehrbereichsschaum. BC-Pulver. Kohlensäure.
5.1.2 Ungeeignete Löschmittel:
Keine ungeeigneten Löschmittel bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei Brand: Bildung giftiger und ätzender Gase/Dämpfe (Phosphoroxid, nitrose Gase, Wasserstoffchlorid, Kohlenmonoxid - Kohlendioxid). Kann polymerisieren
bei Temperaturanstieg. Bei Erhitzung: Bildung giftiger/brennbarer Gase/Dämpfe (Wasserstoffcyanid).
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung:
5.3.1 Maßnahmen:
Geschlossene Behälter mit Wasser kühlen, falls sie dem Feuer ausgesetzt sind. Physikalische Explosionsgefahr: aus Deckung kühlen/löschen. Hitzegefährdete
Ladung nicht versetzen. Nach Kühlung bleibt physikalische Explosionsgefahr bestehen. Giftige Gase mit Wassernebel verdünnen.
5.3.2 Besondere Schutzausrüstungen für die Brandbekämpfung:
Handschuhe. Dichtschließende Schutzbrille. Kopf-/Nackenschutz. Schutzanzug. Bei Erhitzung/Verbrennung: Pressluft-/Sauerstoffgerät.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Motore abstellen und nicht rauchen. Kein offenes Feuer und keine Funken. Funkenfreie und explosionsgeschützte Geräte und Leuchten.
6.1.1 Schutzausrüstungen für nicht für Notfälle geschultes Personal
Siehe Punkt 8.2
6.1.2 Schutzausrüstungen für Einsatzkräfte
Handschuhe. Dichtschließende Schutzbrille. Kopf-/Nackenschutz. Schutzanzug.
Geeignete Schutzkleidung
Siehe Punkt 8.2
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Freigewordenen Stoff eindämmen. Durch geeigneten Einschluss Umweltverschmutzungen vermeiden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Produkt aushärten lassen und mechanisch entfernen. Verschütteter Feststoff/Reste sorgfältig sammeln. Verschmutzte Flächen mit Aceton reinigen (behandeln).
Sammelgut an Hersteller/zuständige Stelle abgeben. Nach der Arbeit Kleidung und Ausrüstung reinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Siehe Punkt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien
aufgenommen in der Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihrem identifizierten Verwendungen entsprechen.
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
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baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Funkenfreie/explosionsgeschützte Geräte/Leuchten. Von offenen Flammen/Wärmequellen fernhalten. Von Zündquellen/Funken fernhalten. Gas/Dampf
schwerer als Luft bei 20°C. Sehr strenge Hygiene befolgen - Kontakt vermeiden. Verschmutzte Kleidung sofort ausziehen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:
7.2.1 Bedingungen für eine sichere Lagerung:
Lagerungstemperatur: < 50 °C. An einem kühlen Ort aufbewahren. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Raumentlüftung am Boden. Feuerfester
Lagerraum. Unbefugten ist der Eintritt verboten. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Max. Lagerungszeit: 1 Jahre.
7.2.2 Fernhalten von:
Wärmequellen, Zündquellen, (starken) Säuren, (starken) Basen, Aminen.
7.2.3 Geeignetes Verpackungsmaterial:
Druckgaspackung.
7.2.4 Ungeeignetes Verpackungsmaterial:
Keine Daten vorhanden
7.3 Spezifische Endanwendungen:
Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien aufgenommen in der Anhang. Hinweise des Herstellers beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter:
8.1.1 Exposition am Arbeitsplatz
a) Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition
Die Grenzwerte werden unten aufgeführt, soweit diese verfügbar und anwendbar sind.
die Niederlande
Dimethylether
EU
Dimethylether
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Öffentlicher Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Öffentlicher Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
Kurzzeitwert (Öffentlicher Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
Kurzzeitwert (Öffentlicher Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
496 ppm
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Arbeitsplatz-Richtgrenzwert)
1000 ppm
Belgien
Hydrocarbures aliphatiques sous forme gazeuse : (Alcanes C1- Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
C4)
Oxyde de diméthyle
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
USA (TLV-ACGIH)
Butane, all isomers
Deutschland
Dimethylether
Isobutan
pMDI (als MDI berechnet)
Propan
950 mg/m³
783 ppm
1500 mg/m³
1920 mg/m³
1000 ppm
1000 ppm
1920 mg/m³
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TLV Adopted Value)
1000 ppm
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (TRGS
900)
1000 ppm
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
1900 mg/m³
1000 ppm
2400 mg/m³
0.05 mg/m³
1000 ppm
1800 mg/m³
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baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Frankreich
Oxyde de diméthyle
UK
Dimethyl ether
Isocyanates, all (as -NCO) Except methyl isocyanate
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (VRI:
Valeur réglementaire indicative)
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h (VRI:
Valeur réglementaire indicative)
1000 ppm
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Workplace exposure limit (EH40/2005))
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Workplace exposure limit (EH40/2005))
Kurzzeitwert (Workplace exposure limit (EH40/2005))
Kurzzeitwert (Workplace exposure limit (EH40/2005))
Zeitlich gewichteter durchschnittlicher Expositionsgrenzwert 8 h
(Workplace exposure limit (EH40/2005))
Kurzzeitwert (Workplace exposure limit (EH40/2005))
400 ppm
b) Nationale biologische Grenzwerte
Die Grenzwerte werden unten aufgeführt, soweit diese verfügbar und anwendbar sind.
8.1.2 Verfahren zur Probenahme
Arbeitsstoff
Test
4,4-Methylene Bisphenyl lsocyanate (MDI) (Isocyanates)
NIOSH
4,4'-Methylenebis(phenylisocyanate)
NIOSH
Isocyanates
NIOSH
Isocyanates
NIOSH
Methylene Bisphenyl Isocyanate (MDI)
OSHA
8.1.3 Anwendbare Grenzwerte bei der vorgesehenen Verwendung
Die Grenzwerte werden unten aufgeführt, soweit diese verfügbar und anwendbar sind.
8.1.4 DNEL/PNEC-Werte
DNEL - Arbeitnehmer
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Schwellenwert (DNEL/DMEL)
Typ
DNEL
Akute systemische Wirkungen, dermal
Akute systemische Wirkungen, Inhalation
Systemische Langzeitwirkungen, dermal
Systemische Langzeitwirkungen, Inhalation
DNEL - Allgemeinbevölkerung
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Schwellenwert (DNEL/DMEL)
Typ
DNEL
Akute systemische Wirkungen, dermal
Akute systemische Wirkungen, Inhalation
Akute systemische Wirkungen, oral
Systemische Langzeitwirkungen, dermal
Systemische Langzeitwirkungen, Inhalation
Systemische Langzeitwirkungen, oral
8.1.5 Control banding
Wenn anwendbar und vorhanden, ist das unten angegeben.
1920 mg/m³
766 mg/m³
500 ppm
958 mg/m³
0.02 mg/m³
0.07 mg/m³
Nummer
5521
5525
5521
5522
47
Wert
0.528 mg/kg bw/Tag
0.93 mg/m³
0.528 mg/kg bw/Tag
0.93 mg/m³
Bemerkung
Wert
0.264 mg/kg bw/Tag
0.23 mg/m³
0.33 mg/kg bw/Tag
0.264 mg/kg bw/Tag
0.23 mg/m³
0.33 mg/kg bw/Tag
Bemerkung
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien
aufgenommen in der Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihrem identifizierten Verwendungen
entsprechen.
8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Funkenfreie/explosionsgeschützte Geräte/Leuchten. Von offenen Flammen/Wärmequellen fernhalten. Von Zündquellen/Funken fernhalten. Regelmäßige
Konzentrationsmessungen in der Luft vornehmen.
8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Sehr strenge Hygiene befolgen - Kontakt vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
a) Atemschutz:
Gasmaske mit Filtertyp A bei Konz. in der Luft > Expositionsgrenzwert.
b) Handschutz:
Handschuhe.
Materialauswahl
LDPE (Polyethylen niedriger Dichte)
Durchbruchzeit
10 Minuten
Dicke
0.025 mm
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
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baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
- Materialauswahl (guter Schutz)
LDPE (Polyethylen niedriger Dichte).
c) Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille.
d) Hautschutz:
Kopf-/Nackenschutz. Schutzkleidung.
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Siehe Punkt 6.2, 6.3 und 13
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften:
Erscheinungsform
Geruch
Geruchsschwelle
Farbe
Partikelgröße
Explosionsgrenzen
Entzündbarkeit
Log Kow
Dynamische Viskosität
Kinematische Viskosität
Schmelzpunkt
Siedepunkt
Flammpunkt
Verdampfungsgeschwindigkeit
Relative Dampfdichte
Dampfdruck
Löslichkeit
Relative Dichte
Zersetzungstemperatur
Selbstentzündungstemperatur
Explosionsgefahr
Oxidierende Eigenschaften
pH
Aerosol
Charakteristischer Geruch
Keine Daten vorhanden
Produktfarbe ist zusammensetzungsbedingt
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Extrem entzündbares Aerosol.
Nicht anwendbar (Gemisch)
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
>1
Keine Daten vorhanden
Wasser ; unlöslich
organische Lösemittel ; löslich
1.17 ; 20°C
Keine Daten vorhanden
Keine Daten vorhanden
Keine chemische Gruppe, die mit explosiven Eigenschaften in Verbindung gebracht wird
Keine chemische Gruppe, die mit oxidierenden Eigenschaften in Verbindung gebracht wird
Keine Daten vorhanden
9.2 Sonstige Angaben:
Absolute Dichte
1170kg/m³ ; 20°C
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität:
Mögliche Entzündung durch Funken. Gas/Dampf breitet sich am Boden aus: Zündgefahr. Keine Daten vorhanden.
10.2 Chemische Stabilität:
Stabil unter Normalbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:
Kann polymerisieren mit vielen Verbindungen, z.B.: (starken) Basen und Aminen. Reagiert heftig mit (manchen) Säuren/Basen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen:
Funkenfreie/explosionsgeschützte Geräte/Leuchten. Von offenen Flammen/Wärmequellen fernhalten. Von Zündquellen/Funken fernhalten.
10.5 Unverträgliche Materialien:
(starken) Säuren, (starken) Basen, Aminen.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Bei Erhitzung: Bildung giftiger/brennbarer Gase/Dämpfe (Wasserstoffcyanid). Bei Brand: Bildung giftiger und ätzender Gase/Dämpfe (Phosphoroxid, nitrose
Gase, Wasserstoffchlorid, Kohlenmonoxid - Kohlendioxid).
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
11.1.1 Prüfungsergebnisse
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
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baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Akute Toxizität
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
Expositionsweg
Parameter Methode
Oral
LD50
Dermal
LD50
Inhalation (Dämpfe) LD50
Wert
> 10000mg/kg
> 5000mg/kg
10mg/l - 20mg/l
Expositionszeit
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Expositionsweg
Parameter Methode
Oral
LD50
Äquivalent mit OECD
401
Dermal
LD50
OECD 402
Wert
1011mg/kg bw 1824mg/kg bw
> 2000mg/kg bw
Expositionszeit
Inhalation (Aerosol) LC50
Äquivalent mit OECD > 5mg/l Luft
403
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Konklusion
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Niedrige akute Toxizität über dermale Aufnahme
Niedrige akute Toxizität über orale Aufnahme
4 Stdn
24 Stdn
4 Stdn
Spezies
Ratte
Kaninchen
Ratte
Wertbestimmung Bemerkung
Literaturstudie
Literaturstudie
Literaturstudie
Spezies
Ratte
(männlich/weiblich)
Kaninchen
(männlich/weiblich)
Ratte
(männlich/weiblich)
Wertbestimmung Bemerkung
Experimenteller
Wert
Experimenteller
Wert
Beweiskraft
Ätz-/Reizwirkung
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
Expositionsweg
Ergebnis
Auge
Reizwirkung
Haut
Reizwirkung
Inhalation
Reizwirkung
Methode
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Expositionsweg
Ergebnis
Methode
Auge
Keine Reizwirkung Äquivalent mit
OECD 405
Haut
Keine Reizwirkung OECD 404
Expositionszeit
Zeitpunkt
Expositionszeit
72 Stdn
Zeitpunkt
Spezies
24; 48; 72 Stunden Kaninchen
4 Stdn
Spezies
Kaninchen
Wertbestimmung Bemerkung
Literaturstudie
Literaturstudie
Literaturstudie
Wertbestimmung Bemerkung
Experimenteller
Wert
Experimenteller
Wert
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Konklusion
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann die Atemwege reizen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition: eingestuft als reizend für die Atemwege
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
Expositionsweg
Ergebnis
Haut
Inhalation
Methode
Expositionszeit
Beobachtungszeitp Spezies
unkt
Sensibilisierend
Sensibilisierend
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Expositionsweg
Ergebnis
Haut
Wertbestimmung
Bemerkung
Literaturstudie
Literaturstudie
Methode
Expositionszeit
Beobachtungszeitp Spezies
unkt
Maus
Nicht
OECD 429
sensibilisierend
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Konklusion
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Wertbestimmung
Bemerkung
Experimenteller Wert
Spezifische Zielorgan-Toxizität
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
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baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
Expositionsweg
Parameter
Methode
Inhalation
Organ
Wirkung
Expositionszeit
Spezies
Organ
Wirkung
Expositionszeit
Spezies
Wertbestimmun
g
Literaturstudie
STOT RE Kat.2
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Expositionsweg
Parameter Methode
Oral
Wert
Wert
LOAEL
Äquivalent mit 800ppm
Leber
OECD 408
Oral
NOAEL
Äquivalent mit 2500ppm
OECD 408
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Konklusion
Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Organe schädigen bei Einatmen.
Niedrige subchronische Toxizität über dermale Aufnahme
Niedrige subchronische Toxizität über orale Aufnahme
Wertbestimmun
g
Gewichtszunah 13 Wochen (täglich) Ratte (männlich) Experimenteller
me
Wert
Keine Wirkung 13 Wochen (täglich) Ratte (weiblich) Experimenteller
Wert
Keimzell-Mutagenität (in vitro)
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Ergebnis
Methode
Negativ
Negativ
Negativ
Testsubstrat
Lungenfibroblasten des
chinesischen Hamsters
Bacteria (S.typhimurium)
Maus (Lymphomazellen
L5178Y)
Äquivalent mit OECD 471
Äquivalent mit OECD 476
Wirkung
Keine Wirkung
Wertbestimmung
Beweiskraft
Keine Wirkung
Keine Wirkung
Beweiskraft
Beweiskraft
Keimzell-Mutagenität (in vivo)
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Ergebnis
Negativ
Methode
Expositionszeit
Äquivalent mit OECD
475
Testsubstrat
Ratte (männlich)
Organ
Wertbestimmung
Beweiskraft
Karzinogenität
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
Expositionsw Parameter Methode
eg
Inhalation
(Aerosol)
Wert
Expositionszeit
Kategorie 2
Spezies
Wertbestimmun Organ
g
Literaturstudie
Ratte
Wirkung
Neoplastische
Wirkungen
Reproduktionstoxizität
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Parameter
Entwicklungstoxizität
Methode
Wert
Expositionszeit Spezies
LOAEL (P)
OECD 416
99mg/kg bw
>10 Wochen
(täglich)
NOAEL (P)
OECD 416
85mg/kg bw
>10 Wochen
(täglich)
NOAEL
Äquivalent mit 1000mg/kg bw 70 Tag(e)
OECD 414
Einstufung beruht auf den relevanten Bestandteilen
Konklusion CMR
Wirkung
Organ
Wertbestimmun
g
Ratte (weiblich) Körpergewicht, Weibliches Experimenteller
Organgewicht, Fortpflanzung Wert
Nahrungsmittelv sorgan
erbrauch
Ratte (männlich) Keine Wirkung
Experimenteller
Wert
Ratte (weiblich) Keine Wirkung
Experimenteller
Wert
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
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baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Kann vermutlich Krebs verursachen.
Nicht für mutagene Toxizität oder Gentoxizität eingestuft
Nicht für Reproduktions- oder Entwicklungstoxizität eingestuft
Toxizität andere Wirkungen
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
Chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
NACH LANGFRISTIGER/WIEDERHOLTER EXPOSITION/KONTAKT: Schwächegefühl. Jucken. Hautausschlag/Entzündung. Kann Flecke auf der Haut erzeugen.
Trockene Haut. Husten. Entzündung der Atemwege möglich. Atemschwierigkeiten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität:
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Keine (experimentellen) Daten zum Gemisch vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
Parameter
Akute Toxizität andere
Wasserorganismen
Toxizität WasserMikroorganismen
Methode
LC50
EC50
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Parameter
Wert
Dauer
Spezies
> 1000mg/l
96 Stdn
Testplan
OECD 209
> 100mg/l
Methode
Wert
Dauer
Spezies
56.2mg/l
96 Stdn
65mg/l 335mg/l
73mg/l
48 Stdn
Brachydanio rerio Statisches
System
Daphnia magna
Akute Toxizität Fische
LC50
Akute Toxizität Wirbellose
EC50
OECD 202
Toxizität Algen und andere
Wasserpflanzen
EC50
OECD 201
SüßWertbestimmung
/Salzwasser
Literaturstudie
Belebtschlamm
96 Stdn
Literaturstudie
Testplan
SüßWertbestimmung
/Salzwasser
Süßwasser Experimenteller
Wert; GLP
Experimenteller
Wert; GLP
Experimenteller
Wert;
Wachtstumsrate
Selenastrum
capricornutum
Beurteilung beruht auf den relevanten Bestandteilen des Gemisches
Konklusion
Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht als umweltgefährlich eingestuft
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit:
polymethylenpolyphenylisocyanat
Biologische Abbaubarkeit Wasser
Methode
OECD 302C
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Biologische Abbaubarkeit Wasser
Methode
OECD 301E: Modifizierter OECD ScreeningTest
OECD 301C: Modifizierter MITI Test (I)
Wert
< 60%
Dauer
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
Wert
14%
Dauer
28 Tag(e)
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
0%
28 Tag(e)
Experimenteller Wert
Konklusion
Enthält biologisch nicht leicht abbaubare Komponente(n)
12.3 Bioakkumulationspotenzial:
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Log Kow
Methode
Bemerkung
Nicht anwendbar (Gemisch)
Wert
Temperatur
Wertbestimmung
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
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baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
polymethylenpolyphenylisocyanat
BCF Fische
Parameter
Methode
BCF
Log Kow
Methode
Wert
1
Dauer
Bemerkung
Keine Daten vorhanden
Wert
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
BCF Fische
Parameter
Methode
BCF
Log Kow
Methode
Wert
0.8 - 4.6
Bemerkung
Dauer
Spezies
Pisces
Wertbestimmung
Literaturstudie
Temperatur
Spezies
Cyprinus carpio
Wert
2.59
Temperatur
Wertbestimmung
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
Wertbestimmung
Experimenteller Wert
Konklusion
Enthält keine bioakkumulierbare Komponente(n)
12.4 Mobilität im Boden:
Keine (experimentellen) Daten zur Mobilität der Komponenten vorhanden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Enthält keine Bestandteile, die die PBT- und/oder vPvB-Kriterien in Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllen..
12.6 Andere schädliche Wirkungen:
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Treibhauspotenzial (GWP)
Keiner der bekannten Komponenten ist in der Liste der fluorierten Treibhausgase (Verordnung (EC) Nr. 517/2014) enthalten.
Ozonabbaupotential (ODP)
Nicht als gefährlich für die Ozonschicht eingestuft (Verordnung (EG) Nr. 1005/2009)
polymethylenpolyphenylisocyanat
Treibhauspotenzial (GWP)
Keine Aufführung in der Liste der fluorierten Treibhausgase (Verordnung (EG) Nr. 517/2014)
Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
Treibhauspotenzial (GWP)
Keine Aufführung in der Liste der fluorierten Treibhausgase (Verordnung (EG) Nr. 517/2014)
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen sind eine allgemeine Beschreibung. Wenn anwendbar und vorhanden, sind die Expositionsszenarien
aufgenommen in der Anhang. Sie müssen immer zum Thema gehörende Expositionsszenarien gebrauchen welche ihrem identifizierten Verwendungen entsprechen.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung:
13.1.1 Abfallvorschriften
Abfallcode (Richtlinie 2008/98/EG, Entscheidung 2000/0532/EG).
08 05 01* (Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle: Isocyanatabfälle).
16 05 04* (Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien: gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)). Abhängig
von dem Industriezweig und dem Produktionsprozess können auch andere Abfallcodes anwendbar sein. Gefährlicher Abfall nach Richtlinie 2008/98/EG.
13.1.2 Entsorgungshinweise
Spezifische Abfallverwertung. Abfall entsorgen unter Beachtung der örtlichen und/oder nationalen Vorschriften. Gefährlicher Abfall soll nicht mit anderem
Abfall vermischt werden. Unterschiedliche Arten von gefährlichem Abfall sollen nicht vermischt werden, wenn dies eine Verschmutzung nach sich ziehen
kann oder zu Problemen bei der Weiterverarbeitung des Abfalls führen kann. Gefährlicher Abfall muss verantwortungsvoll gehandhabt werden. Alle
Einrichtungen, die gefährlichen Abfall lagern, transportieren oder handhaben, müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr einer
Verschmutzung oder Schädigung von Menschen oder Tieren zu vermeiden. Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten.
13.1.3 Verpackung
Abfallcode Behälter (Richtlinie 2008/98/EG).
15 01 10* (Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind).
13.1.4 Entsorgung verschmutzter Gebinde:
Behälter vollständig entleeren
Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen
Empfohlene Reinigung: Reinigung durch Wiederverwerter oder Fachbetrieb
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
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Straße (ADR)
14.1 UN-Nummer:
UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen:
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
Klasse
Klassifizierungscode
14.4 Verpackungsgruppe:
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5 Umweltgefahren:
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
1950
Druckgaspackungen
2
5F
2.1
nein
190
327
344
625
Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 1 Liter je Innenverpackung für
flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg.
(Bruttomassa)
Eisenbahn (RID)
14.1 UN-Nummer:
UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen:
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
Klasse
Klassifizierungscode
14.4 Verpackungsgruppe:
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5 Umweltgefahren:
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
1950
Druckgaspackungen
23
2
5F
2.1
nein
190
327
344
625
Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 1 Liter je Innenverpackung für
flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg.
(Bruttomassa)
Binnenwasserstraßen (ADN)
14.1 UN-Nummer:
UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen:
Klasse
Klassifizierungscode
14.4 Verpackungsgruppe:
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5 Umweltgefahren:
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Sondervorschriften
Sondervorschriften
1950
Druckgaspackungen
2
5F
2.1
nein
190
327
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
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baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
344
625
Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 1 Liter je Innenverpackung für
flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg.
(Bruttomassa)
See (IMDG/IMSBC)
14.1 UN-Nummer:
UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen:
Klasse
14.4 Verpackungsgruppe:
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
1950
Aerosols
2.1
2.1
nein
63
190
277
327
344
959
Zusammengesetzte Verpackungen: bis zu 1 Liter je Innenverpackung für
flüssige Stoffe. Ein Versandstück darf nicht schwerer sein als 30 kg.
(Bruttomassa)
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code:
Anhang II von MARPOL 73/78
Nicht anwendbar
Luft (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1 UN-Nummer:
UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen:
Klasse
14.4 Verpackungsgruppe:
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
14.5 Umweltgefahren:
Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Sondervorschriften
Passagier- und Fracht-Flugzeug: Begrenzte Mengen: höchstzulässige
Gesamtmenge je Verpackung
1950
Aerosols, flammable
2.1
2.1
nein
A145
A167
A802
30 kg G
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch:
Europäische Gesetzgebung:
FOV-Gehalt Richtlinie 2010/75/EU
FOV-Gehalt
17%
Bemerkung
REACH Anhang XVII - Restriktion
Enthält Komponente(n), die den Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unterliegt/-en: Beschränkungen der Herstellung,
des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
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baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Bezeichnung des Stoffes, der Stoffgruppen oder Beschränkungsbedingungen
der Zubereitungen
· polymethylenpolyphenylisocyanat
· Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat
1. Dürfen nicht verwendet werden
Flüssige Stoffe oder Gemische, die nach der
Richtlinie 1999/45/EG als gefährlich gelten oder — in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch
die Kriterien für eine der folgenden in Anhang I Phasenwechsel), z.B. in Stimmungslampen und Aschenbechern, bestimmt sind;
— in Scherzspielen;
der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
dargelegten Gefahrenklassen oder -kategorien — in Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Erzeugnissen, die zur Verwendung
als solche, auch zur Dekoration, bestimmt sind.2. Erzeugnisse, die Absatz 1 nicht erfüllen,
erfüllen:
a) Gefahrenklassen 2.1 bis 2.4, 2.6 und 2.7, 2.8 dürfen nicht in Verkehr gebracht
Typen A und B, 2.9, 2.10, 2.12, 2.13 Kategorien werden.3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff außer aus
1 und 2, 2.14 Kategorien 1 und 2, 2.15 Typen A steuerlichen Gründen und/oder ein Parfüm enthalten, sofern
— sie als für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmter Brennstoff in dekorativen
bis F;
Öllampen verwendet werden können und
b) Gefahrenklassen 3.1 bis 3.6, 3.7
— ihre Aspiration als gefährlich eingestuft ist und sie mit R65 oder H304 gekennzeichnet
Beeinträchtigung der Sexualfunktion und
sind.4. Für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmte dekorative Öllampen dürfen
Fruchtbarkeit sowie der Entwicklung, 3.8
ausgenommen narkotisierende Wirkungen, 3.9 nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie erfüllen die vom Europäischen Komitee für
Normung (CEN) verabschiedete europäische Norm für dekorative Öllampen (EN 14059).5.
und 3.10;
Unbeschadet der Durchführung anderer Gemeinschaftsbestimmungen über die Einstufung,
c) Gefahrenklasse 4.1;
Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische stellen die Lieferanten vor
d) Gefahrenklasse 5.1.
dem Inverkehrbringen sicher, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:
a) Mit R65 oder H304 gekennzeichnete und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit
bestimmte Lampenöle tragen gut sichtbar, leserlich und unverwischbar folgende Aufschriften:
‚Mit dieser Flüssigkeit gefüllte Lampen sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren‘ sowie ab
dem 1. Dezember 2010 ‚Bereits ein kleiner Schluck Lampenöl — oder auch nur das Saugen an
einem Lampendocht — kann zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen‘.
b) Mit R65 oder H304 gekennzeichnete und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit
bestimmte flüssige Grillanzünder tragen ab dem 1. Dezember 2010 leserlich und
unverwischbar folgende Aufschrift: ‚Bereits ein kleiner Schluck Grillanzünder kann zu einer
lebensbedrohlichen Schädigung der Lunge führen‘.
c) Mit R65 oder H304 gekennzeichnete und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit
bestimmte Lampenöle und Grillanzünder werden ab dem 1. Dezember 2010 in schwarzen
undurchsichtigen Behältern mit höchstens 1 Liter Füllmenge abgepackt.6. Bis spätestens 1.
Juni 2014 ersucht die Kommission die Europäische Chemikalienagentur, ein Dossier gemäß
Artikel 69 dieser Verordnung auszuarbeiten, damit gegebenenfalls ein Verbot von mit R65
oder H304 gekennzeichneten und für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmten
flüssigen Grillanzündern und Brennstoffen für dekorative Lampen erlassen wird.7. Natürliche
oder juristische Personen, die mit R65 oder H304 gekennzeichnete Lampenöle und flüssige
Grillanzünder erstmals in Verkehr bringen, übermitteln bis 1. Dezember 2011 sowie danach
jährlich der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats Daten über Alternativen zu
mit R65 oder H304 gekennzeichneten Lampenölen und flüssigen Grillanzündern. Die
Mitgliedstaaten machen diese Daten der Kommission zugänglich.“
· polymethylenpolyphenylisocyanat
Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI)
einschließlich der nachstehenden spezifischen
Isomere: 4,4’-Methylendiphenyl-Diisocyanat
(MDI); 2,4’-Methylendiphenyl-Diisocyanat
(MDI); 2,2’-Methylendiphenyl-Diisocyanat
(MDI)
1. Darf nach dem 27. Dezember 2010 nicht zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in
Gemischen, die diesen Stoff in einer Konzentration von ≥ 0,1 Gew.-% MDI enthalten, in
Verkehr gebracht werden; es sei denn, der Lieferant gewährleistet vor dem Inverkehrbringen,
dass die Verpackung
a) Schutzhandschuhe enthält, die den Anforderungen der Richtlinie 89/686/EWG des Rates
entsprechen;
b) unbeschadet anderer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für die Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen gut sichtbar, leserlich und
unverwischbar mit folgender Aufschrift versehen ist:
— Bei Personen, die bereits für Diisocyanate sensibilisiert sind, kann der Umgang mit diesem
Produkt allergische Reaktionen auslösen.
— Bei Asthma, ekzematösen Hauterkrankungen oder Hautproblemen Kontakt, einschließlich
Hautkontakt, mit dem Produkt vermeiden.
— Das Produkt nicht bei ungenügender Lüftung verwenden oder Schutzmaske mit
entsprechendem Gasfilter (Typ A1 nach EN 14387) tragen.‘2. Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht
für Heißklebstoffe.
Nationale Gesetzgebung Deutschland
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
WGK
1; Einstufung wassergefährdend auf Komponentenbasis nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS)
vom 27. Juli 2005 (Anhang 4)
polymethylenpolyphenylisocyanat
TRGS905 - Krebserzeugend
3
TRGS905 - Erbgutverändernd TRGS905 Fruchtbarkeitsgefährdend
TRGS905 - Fruchtschädigend MAK - Krebserzeugend
4
Kategorie
Schwangerschaft Gruppe
C
MAK 8-Stunden-Mittelwert „polymeres MDI” (einatembare Fraktion); 0.05 mg/m³; gemessen als einatembare Fraktion (vgl. Abschn. Vd) S. 191)
mg/m³
Nationale Gesetzgebung Belgien
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Keine Daten vorhanden
Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
14 / 15
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Sonstige relevante Daten
baufix Fenster- und Montageschaum B2 Pistole
Keine Daten vorhanden
polymethylenpolyphenylisocyanat
IARC - Klassifizierung
3; Polymethylene polyphenyl isocyanate
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Vollständiger Wortlaut aller unter Punkt 2 und 3 aufgeführten R-Sätze:
R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut
R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich
R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
Vollständiger Wortlaut aller unter Punkt 2 und 3 aufgeführten H-Sätze:
H220 Extrem entzündbares Gas.
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H351 Kann vermutlich Krebs verursachen.
H373 Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Organe schädigen.
H373 Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Organe schädigen bei Einatmen.
(*) = SELBSTEINSTUFUNG VON BIG
PBT Stoffe = persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe
DSD
Dangerous Substance Directive - Richtlinie über die Gefährlichen Stoffe
DPD
Dangerous Preparation Directive - Richtlinie über die Gefährlichen Präparate
CLP (EU-GHS) Classification, labelling and packaging (Globally Harmonised System in Europa)
Alle in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen basieren auf den von BIG gelieferten Daten und Mustern. Die Angaben erfolgen nach bestem
Wissen und Gewissen und entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Sicherheitsdatenblattes. Das Sicherheitsdatenblatt vermittelt
lediglich Anleitungen, wie man die unter Punkt 1 aufgeführten Stoffe/Zubereitungen/Gemische sicher handhabt, verwendet, verbraucht, lagert, transportiert
und entsorgt. Zu gegebener Zeit werden neue Sicherheitsdatenblätter erstellt, von denen ausschließlich die jeweils aktuellste Fassung verwendet werden darf.
Ältere Fassungen müssen vernichtet werden. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig im Sicherheitsdatenblatt angegeben, gelten die in ihm angegebenen
Informationen nicht für die Stoffe/Zubereitungen/Gemische in einer reineren Form, als Mischung mit anderen Stoffen oder in anderer Verarbeitung. Das
Sicherheitsdatenblatt spezifiziert nicht die Qualität der betreffenden Stoffe/Zubereitungen/Gemische. Die Einhaltung der im Sicherheitsdatenblatt
enthaltenen Anweisungen entbindet den Verbraucher nicht von seiner Pflicht, alle Maßnahmen zu treffen, die der gesunde Menschenverstand sowie die
Vorschriften und Empfehlungen diesbezüglich nahelegen oder die auf der Grundlage der konkreten Verwendungsbedingungen notwendig und/oder nützlich
sind. BIG garantiert weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit der hier enthaltenen Informationen und kann nicht für etwaige Änderungen durch Dritte
haftbar gemacht werden. Das vorliegende Sicherheitsdatenblatt ist ausschließlich für die Verwendung in der Europäischen Union, der Schweiz, Island,
Norwegen und Liechtenstein bestimmt. Jede Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung des vorliegenden
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Überarbeitungsgrund: 2.2
Datum der Erstellung: 2008-06-10
Datum der Überarbeitung: 2015-02-17
Überarbeitungsnummer: 0301
Produktnummer: 46300
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