dr. volker wolfram - Hegegemeinschaft Weschnitztal

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DR. VOLKER WOLFRAM
(Dipl.-Ing. agr.)
Gutachten - Landwirtschaftliche Beratung - Taxation
Gul Albshausen
34302 GllXhagen
Tel.: 0566530962
Fax.· 05665 1759
"Gesundheit und Sicherheit bei der Jagd"
Veranstaltung der land- und Forstwirtschaftlicher:l Berufsgenossenschaft
am 04.03.2017 in Gernsheim
Forstwirt schwer gestUrzt
Mit dem Motorrad im Wald verungluckt: Ein Jagdhelfer ist
auf dem Weg ins Jagdrevier gesetzlich unfallversichert und
erhält Leistungen.
Ein Forstwirtschaftsmeister arbeitete fUr die Gemeinde und
nebenbei unentgeltlich fUr eine Jagdgemeinschaft. Er war
zwar kein Mitglied, fUtterte fUr die Jagdpächter aber regel­
mäBig Wild und half beim Bau von Hochsitzen, Zum Dank
durfte der junge Mann mit Erlaubnis der Pächter jagen. Im
Sommer 2011 fuhr er mit dem Motorrad zum Jagdrevier, um
an zwei Futterstellen Mais auszulegen. Zum SpaB bretterte
der Forstwirt mit seinem Motocross-Motorrad uber einen
Acker neben dem Feldweg. Obwohl der Boden locker und
trocken war, sturzte er - mit dramatischen Folgen: Seither
ist der Mann querschnittsgelähmt.
Kein Arbeitsunfall?
Von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft forderte
er Rente. Doch die winkte ab: Das sei kein Arbeitsunfall ge­
wesen. Der Forstwirt habe im eigenen Interesse an einer
geplanten Jagd auf Schwarzwild teilnehmen woilen und
deshalb Futter ausgelegt. Dem widersprach das Landessozi­
algericht Baden-Wurttemberg.
Der Verungluckte sei bei der Jagdgemeinschaft nicht ange­
stellt gewesen und ha be fUr seine Hilfe kein Entgelt bekom­
men. Dennoch sei er fUr die Jagdpächter "wie ein Beschäftig­
ter" tätig geworden, weil er in deren Auftrag und Interesse
eine Aufgabe erfullte. Hätte der Forstwirt nicht im Wald Mais
ausgelegt hätte die Jagdgemeinschaft eine andere Person
damit beauftragen mussen.
Verungli.ickt ein Jagdhelfer, zum Beispiel mit seinem Motorrad
bei einer Fahrt ins Jagdrevier, liegt eine versicherte Tätigkeit
und damit en Arbeitsunfall vor.
Vorsorge ist besser als Nachsorge
Wer die Bewegungsjagd im eigenen Revier entsprechend
vorbereitet, der wird am Tag des Tages keine - oder zumin­
dest deutlich weniger - böse Uberraschungen erleben. Erst
einmal bedeutet das viel Arbeit, aber sind einige Dinge erst
mal festgelegt, können sie problemlos in den nächsten Jah­
ren ubernommen werden.
AblenkfLitterung
Mit der Futterung wollten die Jäger die Wildschweine von
den Maisfeldern fernhalten, um dort Wildschäden zu vermei­
den - fur die mussten die Jagdpächter geradestehen. Also
diene diese Tätigkeit den Erfordernissen im Jagdrevier und
sei unfallversichert. Dass der Forstwirt am ubernächsten Tag
selbst an der Schwarzwildjagd teilnehmen wo lite, ändere
daran nichts. Am Unfalltag habe der Mann kein Gewehr
dabei gehabt er sei als Jagdhelfer, nicht als Jagdgast, unter­
wegs gewesen.
Unfälle auf dem Weg zu einer versicherten Tätigkeit seien als
Arbeitsunfälle einzustufen. Der Forstwirt habe die Fahrt auch
nicht "aus privaten Motiven" unterbrochen, indem er zu
seinem Vergnugen eine Geländefahrt unternahm. Denn er
habe sich mit dem Motorrad ohne Zeitverzögerung und
Umwege direkt auf, das Jagdrevier zubewegt.
(Az. L 10 U4760/12).
Hinweisschilder informieren Spaziergänger am Jagdtag
Wichtig ist die Ausarbeitung einer entsprechenden Revier­
karte, die im nächsten Jahr meist nur wenig uberarbeitet
werden muss. Entsprechend der Erfahrung der vergangen
Druckjagden mussen Zahl und Standort der Stånde neu
festgelegt werden, aber einige Kanzeln und Sitze werden
doch immer wieder besetzt, sodass diese Punkte nicht neu
eingezeichnet werden mussen.
Auch das Festlegen und Markieren von Rettungspunkten und
Anfahrtswegen fUr die Rettungsfahrzeuge ist in der Regel
eine einmalige Sache. Diese Punkte gilt es in den Folgejahren
nur noch dahingehend zu kontrollieren, ob sie mit einem
Fahrzeug zu erreichen sind oder der Weg gegebenenfalls
passierbar gemacht werden muss. Gleiches gilt fUr die Ermitt­
lung von Hubschrauberlandeplätzen inkl. GPS-Koordinaten:
Einmal festgelegt, mussen sie jährlich ledigiich auf Erreich­
barkeit uberpruft werden.
Wer weiB, dass in seinem Revier nur eingeschränkter Handy­
empfang herrscht, der geht auf Nummer sicher, indem er die
Zonen mit Empfang auf seiner Revierkarte farbig einzeichnet.
Der Ubersicht hal ber sollte diese separat zur Standkarte an
die Jagdgäste ausgeteilt werden. Ist der Empfang sehr
schlecht, kann es hilfreich sein, eine Ausstattung an Funkge­
räten anzuschaffen, mit deren Hilfe Jagdieiter, Ansteller und
andere revierkundige Personen am Jagdtag versehen wer­
den, um so eine reibungslose Kommunikation zu gewährleis­
ten.
Andere Dinge dag egen mussen in jedem Jahr neu abgear­
beitet und vorbereitet werden. Dazu gehört das Versenden
von Jagdeinladungen. Bei entsprechender Ausarbeitung
einer Standardeinladung und guter Pflege einer Adressliste
der Jagdteilnehmer kann dies jedoch zu einem schnell erle­
digten Zwischenspiel werden. Auch an Treiber und Hun­
defUhrer gilt es zu denken. Hierzu gehören auch geeignete
Nachsuchengespanne, die eventuell anfallende Nachsuchen
routiniert durchfUhren können.
Wer schon in der Jagdeinladung darum bittet, bei Zusage
eine gultige Handynummer mitzuteilen, hat am Jagdtag
weniger Arbeit mit dem Erfassen einer solchen. Weiterhin
so liten die Teilnehmer in der Jagdeinladung darauf hinge­
wiesen werden, am Jagdtag fUr den Ernstfall eine Liste mit
Vorerkrankungen, eine aktuelle Medikamentenliste und ggf.
ihren Allergie-Pass mitzufUhren. Liegen diese vor, ist man als
Jagdieiter auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Rechtzeitig vor der Jagd ist jährlich zu klären, welcher Tierarzt
Bereitschaft hat und welche Tierklinik am Jagdtermin zu
erreichen ist, um eventuell verletzte Hunde schnellstmöglich
behandeln lassen zu können.
Die Notfalltasche, die am Jagdtag im Rucksack mitgefUhrt
wird, ist grundsätzlich vorab auf lnhalt (Ablaufdatum beach­
ten) und Vollständigkeit zu prufen.
Sind alle Formalitäten erledigt, geht es hinaus ins Revier, um
die Kanzeln zu kontrollieren, Schussfelder zu markieren und
gegebenenfalls Freischneidearbeiten durchzufUhren. Kurz vor
dem groBen Tag muss noch der Streckenplatz vorbereitet
und fUr ausreichend Verpflegung der Jagdteilnehmer gesorgt
werden. Am Abend vor der Druckjagd oder am Morgen sind
(nach Einholen der verkehrsrechtlichen Genehmigung) Warn­
schilder aufzustellen und entsprechend der gesetzlichen
Regelungen Waldflächen abzusperren.
Am Jagdtag heiBt es dann, Revierkarten auszuteiien, in denen
Stände, Rettungspunkte und Handyempfang markiert sind,
und Jagdscheine sowie eventuell SchieBnachweise zu kon­
trollieren. Alle Teilnehmer erhalten die Nummer des JagdIei­
ters als Kontaktperson sowie Notfallnummern von medizi­
nisch vorgebildeten Jagdteilnehmern und dem Tierarzt.
In der Ansprache sollte auf die Notrufnummer 112 verwiesen
und durchgegeben werden, wo eine Notfalltasche zu finden
ist. NatUrlich gehört zur Jagdansprache auch die Festlegung
des Jagdablaufs inkl. freigegebenem Wild, Beginn und Ende,
ggf. Aufbrechpausen, Aufbrechplätze, Hinweise zur waidge­
rechten Schussabgabe und der Wildbrethygiene. Wenn man
als Jagdieiter schlieBIich an einer guten Strecke steht und alle
Teilnehmer gesund wieder zuruck sind, weiB man, dass sich
die viele Arbeit gelohnt hat. Doch mit Sicherheit wird es
immer Dinge geben, die es zu verbessern gilt oder die anders
zu mach en sind. Diese direkt nach der Jagd zu notieren, hilft
dabei, sich vor der nächsten Druckjagd daran zu erinnern,
sodass eine gewisse Nachsorge die kommende Vorsorge
unterstUtzt. (Hessen Jäger 09/16)
Ein Stich mit Folgen?
Zecken können verschiedene Krankheiten ubertragen ­
nicht nur auf den Menschen, sondern auch auf Wiederkäuer,
Hunde und Katzen. Ob die Zecke uberhaupt Erreger trug,
läss t sich mittels Untersuchung klären.
Bei schönem Wetter verbringen viele Menschen gerne Zeit
im Freien. Leider steigt da mit auch das Risiko, von einer
Zecke gestochen zu werden. Besonders gefährdet sind dabei
Personen, die sich aufgrund ihrer Arbeit oder bei Freizeitakti­
vitäten viel im hohen Gras oder krautig bzw. mit Sträuchern
bewachsenen Flächen aufhalten. Denn entgegen noch immer
kursierenden Aussagen lassen sich Zecken nicht von Bäumen
fallen, sondern warten auf Grashalmen oder Blättern in einer
Höhe bis zu etwa 80 cm darauf, dass ein potenzieller Wirt
vorbeikommt und sie abstreift.
In milden Wintern aktiv
Oblicherweise datiert die Zeckensaison vom Beginn des Fruh­
jahrs bis zum Spätherbst, wobei zwei Aktivitätsgipfel zu be­
obachten sind: einer im Mai/Juni und ein zweiter, kleinerer
von September an, wenn die heiBen, trockenen Hochsom­
mertage vorbei sind. Doch selbst an milden Wintertagen sind
die ungeliebten Blutsauger aktiv, was insbesondere auf die
Bunt- bzw. Auwaldzecke "Dermacentor reticulatus" zutrifft.
Auch der Holzbock .,Ixodes ricinus", die wichtigste und häu­
figste Zeckenart in Deutschland, kann durchaus im Winter
bei Temperaturen ab 7 O( auf Wirtssuche gehen und dabei
möglicherweise Krankheitserreger ubertragen.
Die Auwaldzecke ist ein Vertreter aus der Gattung der Buntze­
eken. Sie ist an ihrem charakteristischen marmorierten Rii­
ekenschild zu erkennen.
Was i.ibertragen wird
Q-Fieber: FOr Schaf- und Rinderhalter ist die Buntzeckenart
"Der macentor marginatus" bedeutsam. Sie spielt bei der
Obertragung von (oxiella burnetii, dem Erreger des Q­
Fiebers, eine Rolle. Diese Erkrankung fUhrt bei Wiederkäuern
zu Fruchtbarkeitsstörungen und äuBert sich beim Menschen
als grippeähnliche Erkrankung.
Babesiose: Eine weitere, durch Zeckenstiche Obertragene
Krankheit ist die Babesiose, ausgelöst durch einzellige Blut­
parasiten der Gattung Babesia. Beim Rind ist die durch
"Babesia divergens" verursachte Erkrankung wegen der cha­
rakteristischen Rotfärbung des Urins auchunter dem Namen
Maioder Weiderot bekannt.
Als weitere Babesiose des Rindes kommt in Deutschland die
durch die Zeckenart "Haemaphysalis punctata" Obertragene
Babesia major vor. Diese tritt jedoch nur auf den Nordseein­
seln auf und verursacht zudem fast nie klinische Symptome.
Auch Hunde können sich mit Babesien infizieren. [n Deutsch­
land spielt vor allem "Babesia canis" eine Rolle. Der Oberträ­
ger ist wiederum die Buntzecke "Dermacentor reticulatus".
Borreliose: Zu den wichtigsten von Zecken ubertragenen
Krankheiten des Menschen gehört die Borreliose, auch als
Lyme-Krankheil bezeichnet, sowie die Anaplasmose.
Das Bakterium "Borreiia burgdorferi" ist der Erreger der Bor­
reliose, die nicht nur beim Menschen, sondern auch bei Hun­
den diagnostiziert wird. In Europa werden Borrelien haupt­
sächlich durch den Holzbock ,.Ixodes ricinus" Obertragen und
die Borreliose stellt dabei die am häufigsten durch Zecken
Obertragene Erkrankung dar.
Anaplasmose: Das Bakterium "Ana plasma phagocytophi­
lum" verursacht beim Wiederkäuer das sogenannte Zecken­
oder Weidefieber, während die Erkrankung bei Hunden,
Pferden und dem Menschen als granulozytäre Anaplasmose
bezeichnet wird.
Untersuchungen des Instituts fUr Parasitologie der Stiftung
Tierärztliche Hochschule Hannover haben gezeigt, dass im
Stadtgebiet Hannover ungefähr jede dritte erwachsene Zecke
und jede fUnfte Nymphe (das Entwicklungsstadium vor dem
erwachsenen Stadium) Borrelien trägt. Verglichen dazu ist
weniger als jede 20. Zecke mit Anaplasmen infiziert.
Rickettsiose: Als weitere bakterielle Erreger können
Rickettsien durch Holzbock und Buntzecken ubertragen
werden. In Deutschland sind derzeit sechs durch Zecken
Obertragene RickettsiaArten bekannt, die alle eine sogenann­
te Rickettsiose bei Menschen auslösen können. Je nach Ri­
ckettsia-Art können dies Hautrötungen, Lymphknoten­
schwellung oder auch grippeähnliche Symptome sein. Mög­
licherweise sind Rickettsien daher fUr einige Fälle von Som­
mergrippe verantwortlich.
Insgesamt scheinen die hiesigen Rickettsien jedoch nur sel­
ten zu Erkrankungen bei Menschen zu fOhren, da hierzulande
je nach Region bis zu 50 % der Holzböcke und bis zu BO %
der Auwald-zecken mit Rickettsien infiziert ist, jedoch nur
wenige Berichte zu Erkrankungen hei Menschen vorliegen.
Möglicherweise wird die Rickettsiose auch mit Erkrankungen
anderer Ursachen verwechselt. Sowohl die Rickettsiose als
auch die Borreliose und Anaplasmose können mit den glei­
chen Antibiotika bekämpft werden.
Auch Uberträger von Viren
Die Fruhsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine von
Viren hervorgerufene Form der Hirnhautentzundung, die
durch den Holzbock ..!xodes ricinus" ubertragen wird. Sie ist
vor allem beim Menschen von Bedeutung. Die Ständige
Impfkommission empfiehlt eine Impfung in Risikogebieten.
Dazu zählen zum Beispiel Baden-WOrttemberg, der gröBte
Teil Bayerns sowie verschiedene Landkreise anderer Bundes­
länder. Bislang galt Norddeutschland als frei vom FSME­
Virus. Diese Erkrankung wurde jedoch an der Stiftung Tier­
ärztliche Hochschule Hannover jungst bei zwei Hunden
nachgewiesen, die den norddeutschen Raum nach Angaben
der Besitzer nie verlassen hatten.
Zecken waTten auf Grashalmen oder wie hier einem Gänse­
bli.imchenstiel darauf, dass ein potenzieller Wirt vorbeikommt.
Die Befallsrate von Zecken mit dem FSME-Virus schwankt ge­
bietsweise stark, liegt aber selbst in den Risikogebieten deut­
lich imter der von Borrelien. Allerdings kann eine Infektion
des Menschen schon kurz nach dem Zeckenstich erfolgen ­
eine "Sicherheitsspanne" wie bei den Borrelien gibt es nicht.
Borreliose ist die am häufigsten durch Zecken iibeTtragbare
Erkrankung. Hauptiiberträger ist in Europa der Holzbock
..Ixodes ricinus".
Zeckenstichen vorbeugen
Zur Vorbeugung oder Bekämpfung von Zecken steht fUr
Haus- und Nutztiere eine Vielzahl an Präparaten unterschied­
licher Wirkstoffklassen zur Verfugung. Diese sind in verschie­
denen Formulierungen erhältlich, fUr Hund und Katze zum
Beispiel als Halsbänder, "Spot-ans" oder Tabletten, fUr Rind
und Schaf auch als "pourans" zum Auftragen auf die Haut.
Fur den Menschen gibt es Mittel mit einer gewissen Zecken
abschreckenden Wirkung in Form von Sprays oder Lotionen.
Allerdings ist ihr Effekt nicht vollständig und hält zudem nur
wenige Stunden an. Deswegen ist das grundliche Absuchen
der Körperoberfläche nach einem Aufenthalt im Freien die
wichtigste SchutzmaBnahme gegen Zecken und von diesen
ubertragene Krankheiten. Eventuell in der Kleidung versteck­
te Zecken werden durch Waschen bei 60 °C beseitigt.
Zecken auf Erreger untersuchen
Das Institut fUr Parasitologie der Stiftung Tierärztliche Hoch­
schule Hannover bietet die Untersuchung von Zecken auf
das Vorhandensein bestimmter Krankheitserreger wie Borre­
lien oder FSME-Virus an. Die Untersuchungen können unab­
hängig davon durchgefuhrt werden, ab die Zecke nach lebt
oder bereits tot ist. Die Zecken können per Post ein gesandt
werden. BeizufOgen ist der ausgefOllte "Untersuchungs­
auftrag Zecken", der auf der Internetseite des Instituts zu
finden ist. Weitere Informationen zur Erregerdiagnostik aus
Zecken: Institut fUr Parasitologie, Stiftung Tierärztliche Hoch­
schule Hannover, Bunteweg 17, 30559 Hannover, Tel. (05 11)
953-87 93, E-Mail: [email protected].
Ohne Drehen herausziehen
Eine Zecke, die bereits in die Haut eingestochen hat, sollte so
schnell wie möglich entfernt werden, um das Obertragungsri­
siko zu unterbinden. Wichtig ist, dass die Zecke mit einer
Pinzette, einer Zeckenzange oder einem ähnlichen geeig­
neten Hilfsmittel direkt an den Mundwerkzeugen, also mög­
lichst dicht an der Haut, erfasst und ohne vorheriges Drehen
gerade herausgezogen wird.
Die Zecke sollte nicht am Körper angefasst und gedruckt
werden, da so Krankheitserreger in den Stichkanal gelangen
können. Auch das Beträufeln der Zecke, zum Beispiel mit Öl
oder Alkohol, schadet mehr, als es nutzt.
Risiko einer Ansteckung?
Heutzutage können Zecken mittels molekularbiologischer
Methoden auf das Vorhandensein von Erbgut von Krank­
heitserregern wie Borrelien, Anaplasmen oder des FSMEVirus
untersucht werden. Diese Methoden werden im Institut fOr
Parasitologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
fUr wissenschaftliche Fragestellungen angewandt. Es können
jedoch auch Privatpersonen diese Untersuchung nutzen, um
nach einem Zeckenstich Gewissheit zu erlangen, ab das Risi­
ko einer Ansteckung uberhaupt bestanden hat (siehe Kasten
"Zecken auf Erreger untersuchen").
Bei einem positiven Ergebnis, wenn also Erreger nachgewie­
sen wurden, muss eine Obertragung auf den Menschen je­
doch nicht zwangsläufig stattgefunden haben. Viele andere
Faktoren spielen dabei eine Rolle, wie die schon ange­
sprochene Zeit bis zur Entfernung der Zecke. Auch bedeutet
eine mögliche Infektion nicht, dass der Betroffene zwangs­
läufig erkrankt. Das Immunsystem wehrt den Erreger häufig
erfolgreich ab. Es sollte bei einem positiven Nachweis daher
immer der Hausarzt als kompetenter Ansprechpartner kon­
sultiert werden, um das weitere Vargehen, wie genauere
Beobachtung und serologische Verlaufsuntersuchungen, zu
besprechen.
Angesichts deutschlandweiter Forschungsergebnisse .ist es
durchaus gerechtfertigt, dem Thema Zecken und durch sie
ubertragene Krankheiten Aufmerksamkeit zu schenken. Das
Risiko kann jedoch durch einige einfache Verhaltensweisen
gering ge halten werden, sodass ein Aufenthalt im Freien
auch in der Zeckensaison nicht durch groBe Sorgen getrubt
sein muss.
Katharina Raue, Andrea Springer, Christina Strube, Institut fUr
Parasitologie, Zentrum fOr Infektionsmedizin, Stiftung Tier­
ärztliche Hochschule Hannover
Wie lange gesaugt?
Das Infektionsrisiko wird maBgeblich durch die Dauer des
Saugaktes beeinflusst. So muss eine Zecke ca. 24 bis 48
Stunden am Hund saugen, bis "Anaplasma phagocytophi­
lum" ubertragen wird. "Borreiia burgdorferi" wird bereits
nach etwa 24 Stunden ubertragen. Allerdings ist bezuglich
der erforderlichen Infektionsdosis nach zu wenig bekannt. Zu
berucksichtigen ist au ch, dass nicht jede Infektion zu einer
Erkrankung fOhrt.
Auf den Punkt gebracht
•
Zecken sind von Beginn des Fruhjahrs bis zum Späth­
erbst aktiv, bei milden Temperaturen auch im Winter.
Sie können verschiedene bakterielle und virale Krank­
•
heitserreger i.ibertragen.
•
Der Holzbock ist die wichtigste und die häufigste Ze­
ckenart in Deutschland. Er gilt als HaupWberträger der Borre­
liose.
Ob Krankheitserreger i.ibertragen werden, hängt unter
anderem von der Saugdauer, also der Zeit vom Einstich bis
zur Entfernung der Zecke ab.
Nicht jede Zecke ist Träger von Krankheitserregern. Eine
Untersuchung kann Klarheit verschaffen.
Jagdunfall von Jagdgästen kein Arbeitsunfall
Jagdpächter K. wurde vom Pächter des Nachbarreviers zur
Gesellschaftsjagd mit 100 Schi.itzen eingeladen. Er sollte als
Ansteller teilnehmen, der die Schi.itzen an die Stände fOhrt,
sie einweist, Schussbereiche festlegt und die Schutzen nach
der Jagd wieder abholt. Wie alle Jagdgäste durfte K. im Re­
vier auch schieBen. Die Ansteller sollten zudem ange­
schassenes Wild verfolgen.
Als K. nach Ende der Jagd "seine" Schi.itzen abholte, sah er
ein angeschassenes Wildschwein zwischen den Bäumen
davonlaufen. Sofort rannte K. hinterher, um das Tier zu erle­
gen. Dabei trat er in eine Kuhle im Boden, blieb hängen und
brach sich den linken Schienbeinkopf. Mit dem Argument, er
habe zum Unfallzeitpunkt als "stellvertretender Jagdieiter"
gehandelt, verlangte K. Leistungen von der Landwirtschaftli­
chen Berufsgenossenschaft. Allerdings ohne Erfolg. Letztlich
sei er seiner privaten Leidenschaft, der Jagd, nachgegangen,
lautete der Bescheid der Berufsgenossenschaft. Dazu gehöre
auch die "Nachsuche" nach angeschossenem Wild.
Wenn er als Jagdfreund dem Veranstalter einen Gefallen tue
und die SchUtzen an den Ständen einweise, stelle das keine
versicherte Tätigkeit dar.
Als Jagdgast dabei
Auch das Landessozialgericht Hessen wies die Klage des
Jägers auf Leistungen ab. Inhaber des Jagdrechts seien ge­
setzlich unfallversichert, denn Jagden gehörten zu den land­
wirtschaftlichen Unternehmen. Das gelte aber nicht, wenn ein
Jagdpächter als Gast an einer Jagd in einem anderen Revier
teilnehmende Jagdgäste seien nur in Ausnahmefällen unfall­
versichert.
Wenn ein Jagdgast ein Wildschwein verfolge, sfehe die pri­
vate Freude an der Jagd im Vardergrund. Dabei hand le er im
eigenen Interesse und nicht "so ähnlich wie ein Arbeitneh­
mer" im Interesse des Unternehmers. Seine Eigenschaft als
Jagdgast verliere ein Schi.itze auch nicht dadurch, dass er
freiwillig den Jagdberechtigten bei der Jagd als Ansteller
unterstUtze. Solche "Freundschaftsdienste" seien unter Jagd­
pächtern gang und gäbe (Az. L 3 U 128/11).
Wochenblatt fOr Landwirtschaft
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