1. Allgemeine Projektbeschreibung - Sparkasse Rhein-Nahe

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Casa Quattro GmbH Verkaufsbeschreibung Urban X 4 Roxheim Stand 01.05.2017
Baubeschreibung zum Neubau Mehrfamilienwohnhaus Urban X 4
im Neubaugebiet am Naturpark Soonwald Nahe in Roxheim
Vorbemerkung
1. Allgemeine Projektbeschreibung
1.1. Allgemeines / Vorbemerkungen
Bei sämtlichen Maßangaben handelt es sich um Zirka-Angaben. Geringfügige Abweichungen
sind daher möglich und werden vom Käufer anerkannt. Im Zuge der Fachingenieurplanung
können, um die technische Versorgung der Gebäude zu gewährleisten, Versorgungsschächte
verlegt oder vergrößert oder neu installiert werden, welche heute in den Verkaufsplänen noch
nicht geplant und/oder sichtbar dargestellt sind. Erforderliche Wasser-, Abwasser-, Heizungs-,
Lüftungs- und Elektroleitungen bzw. Schächte sind zu dulden, ebenso eventuelle notwendige
Abhängungen von Decken in untergeordneten Räumen wie Abstellräumen, Bädern, WCs, Fluren
etc. Geringfügige Veränderungen der Wohnfläche (bis max. 3%) aufgrund von o.g.
Leitungsführungen sind im Zuge der Durchplanung des Projektes aufgrund technischer
Gegebenheiten oder aber aufgrund eventueller baurechtlicher Auflagen möglich und führen
nicht zu Preisänderungen.
Änderungen gegenüber den beschriebenen Materialien und Leistungen soweit sie aus
technischen Gründen zweckmäßig oder erforderlich sind, bleiben vorbehalten.
Maßliche Differenzen inkl. statischer Maßnahmen, die sich aus architektonischen bzw.
bautechnischen Gründen ergeben, jedoch keinen Einfluss auf die Qualität und Nutzung des
Gebäudes haben, bleiben ebenfalls ausdrücklich vorbehalten.
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Casa Quattro GmbH Verkaufsbeschreibung Urban X 4 Roxheim Stand 01.05.2017
Die Farbgebung und Materialwahl für Gemeinschaftseigentum und Fassade erfolgt zur Wahrung
der Einheitlichkeit und der äußeren Gestaltung des Gebäudes durch den Architekten. Sämtliche
farbliche und gestalterische Festlegungen wie die Gestaltung der Fassaden, Balkone, Terrassen,
Treppenhäuser und Außenanlagen oder an den konstruktiven Bauteilen sind somit durch den
Käufer nicht möglich und bleiben dem Bauträger vorbehalten.
Die in den Verkaufsunterlagen, Grundriss- und Ansichtsplänen eingezeichneten Ausstattungsund Einrichtungsgegenstände sind, soweit sie in dieser Baubeschreibung nicht ausdrücklich als
Vertragsgegenstand bezeichnet werden, lediglich Vorschläge des Architekten und gehören nicht
zum Leistungsumfang. Mitzuliefernde und fest einzubauende Einrichtungen sind Bestandteil
dieser Beschreibung.
Risse zwischen verschiedenen Bauteilen, z.B. zwischen Holzbalken und Putz, die aufgrund
naturbedingter, bauphysikalischer Eigenschaften der Baustoffe, wie Kriechen und Schwinden
entstehen, sind keine Gewährleistungsmängel.
Im Neubau erfolgt ein Austrocknungsprozess auch noch nach Bezugsfertigkeit. Eine
sachgerechte Belüftung und Beheizung ist notwendig um die Austrocknung des Gebäudes zu
gewährleisten und Bauschäden zu verhindern.
Folgende
Leistungen
sind
enthalten:
Die
schlüsselfertige
Erstellung
der
Eigentumswohnungen
gemäß
der
Baubeschreibung
ohne
Sonderbauteile
und
Sonderausstattung. Bauleitung, Statik,
Fachingenieur- und Architektenleistung.
Baustelleneinrichtung mit Bauwasser und Baustrom und die Verbrauchskosten hierfür bis zur
Hausabnahme.
Nicht enthalten sind: Die Kosten einer künftigen Katastervermessung sowie die Anmeldung
und Freischaltung von Telefonen. (siehe 6.6. Elektroinstallation).
1.2. Versorgungs- und Wartungsverträge
Für alle notwendigen Ver- und Entsorgungsleistungen wie z. B. für Wärme, Elektrizität,
Wasserversorgung und - entsorgung, müssen für den Einbau von Verbrauchsmessgeräten (z.B.
Wasser- und Stromzähler) sowie für Wartungsleistungen der technischen Anlagen (wie z. B.
Aufzugsanlagen) bauherrenseitig die erforderlichen Verträge vorbereitet.
Die Kosten für die Wartungs – und Leasingveträge trägt die Hausgemeinschaft.
1.3. Planungsänderungen
Änderungen an der Entwurfs- und Ausführungskonzeption, die aufgrund von Auflagen
beteiligter Behörden oder ingenieurtechnischer Anforderungen notwendig werden, bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
1.4. Wärmeschutz
Das Gebäude wird gemäß dem gültigen Standart eines Effizienzhauses KFW 55 ausgeführt.
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2. Grundstück / Erschließung
Es werden 2 Wohngebäude mit je 11 Wohneinheiten auf einer gemeinsamen Tiefgarage
errichtet. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterkellerte Mehrfamilienhäuser mit 36
Tiefgaragen- und 8 Außenstellplätzen. Es wird in Massivbauweise erstellt.
Im Kellergeschoss befinden sich die Technikräume.
3. Planung
3.1. Planungsleistungen
Erstellen der Bauantrags- und Werkplanung.
3.2. Statik
Die Aufstellung der statischen Berechnung einschließlich Anfertigen der Positions- und
Bewehrungspläne ist Bestandteil der Leistung.
3.3. Vermessung
Die nach der Bauausführung behördlich geforderte abschließende Einmessung ist nicht
Bestandteil der Leistung und wird von bauseits getragen.
3.4. Technischer Ausbau
Planung
und
Überwachung
Wärmebedarfsberechnung.
der
Heizungs-
und
Sanitäranlage
einschließlich
4. Gebäude
4.1. Erdarbeiten
Die Erdarbeiten umfassen das Herrichten des Baugrundstückes, Aushub bzw. Auffüllung der
Baugrube, der Fundamente und Rohrleitungsgräben einschl. Wiederverfüllen und Verdichten
der Arbeitsräume.
Geringfügige Setzungen der Terrassen / Außenanlagen sind unvermeidbar und stellen keinen
Mangel dar.
4.2. Kellergeschoss
Die Fundamente, die Bodenplatte der Technikräume und die Außenwände werden aus
Stahlbeton nach statischen Erfordernissen erstellt. Die Stoßfugen der Betonwände bleiben
sichtbar.
Die Innenwände werden aus Kalksandsteinmauerwerk beziehungsweise nach statischen
Vorgaben errichtet.
Als Grundleitungen der Entwässerung werden PVC/PE-Rohre eingebaut, über die die Abwässer
nach behördlicher Vorschrift dem öffentlichen Kanal zugeführt werden.
Die Kellerfenster werden als isolierverglaste Kunststoff-Fenster, Größe ca. 60/80 cm, Farbe
weiß, mit entsprechenden vorgesetzten Fertigteil-Kunststoff-Lichtschächten mit verzinktem
Gitterrost ausgeführt.
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4.3. Außenwände ab Erdgeschoss
Die Außenwände des Wohngebäudes bestehen aus Kalksandstein-Mauerwerk entsprechend den
statischen Erfordernissen. Soweit aus technischen Gründen erforderlich werden Betonwände
hergestellt. Die Dimensionierung entspricht der Vorgabe der statischen Berechnung.
4.4. Innenwände
Tragende Wände und Wohnungstrennwände werden aus Kalksandstein gemauert
beziehungsweise gem. Statik und Schallschutz errichtet. Die nichttragenden Innenwände
werden in Trockenbauweise (beidseitig doppelt beplankt) erstellt. Gemauerte Wände werden
beidseitig verputzt, Trockenbauwände gespachtelt, jeweils in Oberflächenqualitätsstufe Q 2.
Die Wohnungstrennwände im Dachgeschoss werden in Trockenbauweise erstellt.
4.5. Geschossdecken
Die Decken werden als Stahlbetondecken gemäß statischer Berechnung aus Halbfertigteildecken
(Elementdecken mit Aufbeton) oder Ortbeton hergestellt.
4.6. Treppen
Die Geschosstreppen werden in Stahlbeton mit Fliesenbelag entsprechend den Vorgaben des
Statikers hergestellt.
4.7. Barrierearme Ausführung
Die Wohnungen werden barrierearm( nicht verpflichtend nach den Vorgaben der DIN 18040)
konzipiert, d.h. die Zugänge zu den Räumen und den Balkonen werden schwellenarm ausgeführt
und die Türen, Flure und Bäder (soweit es möglich ist) entsprechend breit hergestellt, sodass
das Gebäude und die Wohnungen durch Rollstuhlfahrer genutzt werden können.
Türen innerhalb der Wohnung haben wenn möglich eine lichte Durchgangsbreite von mind. 90
cm, ebenso die Wohnungseingangs- und Fahrschachttüren. Türschwellen und -anschläge (auch
zu Balkon/Terrasse) werden höchstens 3 cm hoch ausgeführt.
Treppen sind mit Geländer mit Handlauf versehen.
Der Aufzug ist barrierefrei, der Fahrkorb hat eine lichte Breite von 110 cm und eine lichte Tiefe
von 140 cm sowie eine lichte Türbreite von 90 cm. Das Bedientableau entspricht der EN 18-70.
Die Badezimmer erhalten eine flache Duschtasse mit 25 mm Randaufkantung.
Haltevorrichtungen in den Bädern, bzw. höhenverstellbare Waschbecken gehören nicht zum
Leistungsumfang. Erforderliche Verstärkungen in den Trockenbauwänden zum späteren
nachrüsten von Haltevorrichtungen werden auf Wunsch vorgesehen. Leistungen aus der DIN
18040 können jedoch bei zeitgerechter Entscheidung gegen Mehrpreis erbracht werden.
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5. Dachkonstruktion
5.1 Dachstuhl
Das Dach wird in solider Zimmermanns- bzw. Ingenieur-Holzkonstruktion nach Statik und
Planung hergestellt. Das Holz ist je nach Konstruktionsart bis unter 18 % Restfeuchte
kammergetrocknet. Holz Güteklasse II, Schnittklasse A-B.
Die sichtbaren Dachüberstände und Gesimsüberstände werden weiß oder natur belassen
grundiert.
Der Dachüberstand auf den Trauf- und Giebelseiten wird mit Nut- und Feder-Profilholzbrettern
(Fichten- bzw. Tannenholz) von oben verschalt.
Anmerkung:
Holz ist ein Naturprodukt! Bedingt durch die natürlichen Witterungseinflüsse „arbeitet“ das
Holzwerk, wodurch Risse / Fugen entstehen können und stellen keinen Mangel dar.
Holzteile bedürfen einer regelmäßigen Pflege, Unterhaltsanstriche müssen deshalb rechtzeitig
(also bereits innerhalb der Gewährleistungszeit) durch den Käufer ausgeführt werden.
5.2 Dachdeckerarbeiten
Auf die Holzkonstruktion wird eine dampfdiffusionsoffene Unterspannbahn aufgebracht und mit
Konterlattung befestigt. Darauf wird die Traglattung für die Dacheindeckung (Betondachsteine
Fabrikat Nelskamp Sigma Pfanne Longlife matt oder gleichwertiger Art) einschließlich der
erforderlichen Formsteine aufgebracht. Zusätzlich wird die Dacheindeckung gemäß Berechnung
mit Seitenfalzklammer in Teilbereichen gesichert.
Attikaabdeckungen werden in Titanzink hergestellt.
5.3 Innenverkleidung / Dämmung
Es wird zwischen die Sparren eine entsprechende Wärmedämmung (Mineralwolle WLG 035
bzw. 040), mit einer durchgehenden Dampfbremse versehen, eingebaut.
Die Innenseite der Dachkonstruktion wird unterseitig 1-lagig mit Gipskartonplatten auf Lattung
beplankt und bildet somit den oberen Deckenabschluss.
5.4. Dachentwässerung
Es werden außen liegende halbrunde, vorgehängte Dachrinnen aus Titan-Zinkblech mit den
erforderlichen Formstücken und Fallrohren eingebaut inkl. Standrohren aus PVC.
5.5. Balkone und Terrassen
5.5.1. Konstruktion Balkone
Die Balkone werden als vorgesetzte Stahl-Systemkonstruktion ausgeführt. Dachterrassen
werden (falls vorhanden) auf der Rohdecke mit entsprechender Abdichtung / Dämmung
hergestellt.
5.5.2. Belag
Die Balkone im OG und DG werden mit Terrassenplatten mit heller Oberfläche mit maximal 25,€ / m² (Bruttomateriallistenpreis) belegt.
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5.5.3. Entwässerung
Die Balkone werden mit Balkonabläufen über Fallrohre mit Anschluss an die Grundleitung
entwässert.
Hinweis: Bei vorgestellten Balkonen kann es immer dazu kommen das zwischen
Balkonkonstruktion und Hausfassade Wasser durchläuft und somit auf die darunterliegenden
Flächen tropft. Dies stellt keinen Mangel dar.
6. Haustechnik
6.1. Heizungsanlage
6.1.1. Wärmeversorgung, zentrale Warmwasserbereitung
Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels Zentralheizung. Das Heizsystem wird durch eine
Pelletsanlage betrieben. Die Dimensionierung erfolgt auf Grundlage der Heizlastberechnung
sowie des Warmwasserbedarfs.
6.2. Fußbodenheizung, Heizkörper
In
den
Wohnungen
wird
eine
Fußbodenheizung,
Verlegedichte
gemäß
Wärmebedarfsberechnung, ausgeführt. In den Wohnräumen, Schlafräumen, Küchen und Bädern
erfolgt die Regelung über Raumthermostate. Je Wohnung wird ein Heizkreisverteiler montiert.
Das Treppenhaus erhält Heizkörper.
6.3. Lüftungstechnik
Jede Wohnung erhält ein Abluftsystem, Ausführung wie folgt: Die Zuluft erfolgt über
Lüftungselemente an den Fenstern/Rollläden. Die permanente Abluft erfolgt in den Bädern. Die
Innentüren erhalten in diesem Zusammenhang einen Unterschnitt, um die Luftnachströmung zu
gewährleisten.
6.4. Sanitärinstallation
6.4.1. Wasseranschluss
Der Wasseranschluss befindet sich im Hausanschlussraum.
6.4.2. Rohrleitungen für Warm- und Kaltwasser
Sämtliche Trinkwasserleitungen werden entsprechend
Kaltwasserleitung erhält hinter der Wasseruhr einen Feinfilter.
der
DIN
hergestellt.
Die
6.4.3. Entwässerungsanlagen
Abwasserleitungen werden entsprechend der DIN hergestellt mit Anschluss an die
Grundleitungen mit Reinigungsöffnungen. Für alle Schmutzwasserfallleitungen kommen Guss(SML) oder schallgedämmte Kunststoffrohre zum Einsatz. Für alle Anschlussleitungen innerhalb
der Wohnungen werden Kunststoffrohre (HT) verwendet.
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6.4.4. Kaltwasser-Außenzapfstellen (Frischwasser)
Die Wohnanlage erhält eine Kaltwasser-Außenzapfstelle zur Allgemeinnutzung.
Die Wohnungen im EG mit einer Terrasse erhalten eine Außenzapfstelle. An den Balkonen
werden keine Außenzapfstellen vorgesehen.
6.4.5. Sanitärausstattung/Zubehör
Ausgeführt werden alle in den Bädern und WCs in den Plänen dargestellten Objekte.
Duschkabinen sind nicht enthalten. Alle Armaturen werden als Unterputzarmaturen ausgeführt.
Nachfolgend werden die Materialien, Fabrikate und Ausstattungsgegenstände der einzelnen
Ausstattungsstile beschrieben. Hierbei handelt es sich um einen Gestaltungsvorschlag;
Änderungen und Abweichungen sind nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
Badausstattung:
Es sind Objekte der Serie Paris, Marke Keramag und dazu optisch passende Armaturen der
Firma Hansgrohe vorgesehen. Die Duschen sind Produkte der Firma Kaldewei. Die
Duschwannen „Superplan“ sind nahezu bodengleich - mit 25 mm Randaufkantung. Die
Duschwannen „Superplan“ sind mit Unterbau ca. 160 mm hoch.
Alle Sanitärobjekte werden in der Farbe Weiß ausgeführt und bemustert.
Waschtisch Bad:
Waschbecken WC:
Waschtisch Armaturen:
Waschtischmischer
bis max. 550 mm Breite
bis max. 450 mm Breite
Hansgrohe
Talis
S,
Chrom,
Einhebel-
WC-Anlage:
Tiefspül-WC, mit Sitz und Deckel
Dusche:
Kaldewei Superplan, 900/900 mm
Duscharmatur:
Hansgrohe Talis S, Chrom, UP-Einhebel-Brausemischer,
Brauseschlauch, Handbrause, Brausestange
Küche:
1 Kalt- & Warmwasseranschluss sowie ein Abwasseranschluss wird vorgesehen. Einbauküchen
sind Käuferleistung. Liegt zeitgerecht eine Küchenplanung des Erwerbers vor, so kann diese sofern technisch möglich und zumutbar - berücksichtigt werden. Ansonsten werden Wasser-,
Abwasser- und Elektroanschlüsse gem. Verkaufsplan hergestellt.
Weitere Anschlüsse:
1 Waschmaschinenanschluss je Wohneinheit, jeweils mit Kaltwasseranschluss
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6.5. Verbrauchsmessung Heizung und Kalt-/Warmwasser
Die Verbrauchserfassung je Wohnung erfolgt getrennt. Jede Wohnung erhält die Vorinstallation
zum Einbau verbrauchsabhängiger Zähleinrichtungen gemäß den bestehenden Verordnungen.
Der Einbau der Zähleinrichtungen ist Leistung der Hausgemeinschaft.
6.6. Elektroinstallation
6.6.1. Allgemeines
Der Hauptanschluss sowie die Messeinrichtungen befinden sich im Haustechnikraum. Die
Unterverteilungen werden in den Wohnungen montiert.
6.6.2. Außenbeleuchtung
Die Hauseingänge werden in Abstimmung mit der Gesamtgestaltung beleuchtet.
6.6.3. Breitband-Kommunikationsanlage (Kabelfernsehen)
Der Empfang von Fernseh- und Rundfunkprogrammen erfolgt über eine zentrale Sat -Anlage.
Das Neubaugebiet liegt nicht im Versorgungsnetz eines Kabelfernsehen-Dienstleister (z.B. Kabel
Deutschland Vodafone oder Unity Media)
6.6.4. Klingelanlage
Jede Wohneinheit erhält eine Türsprechanlage (ohne Videoüberwachung) zur zentralen
Türsprechanlage am Hauseingang.
Die Wohnungen im Erdgeschoss mit eigenen Eingangstüren erhalten eine eigene Sprechanlage
zur jeweiligen Haustür.
6.6.5 Ausstattung der Räume:
Als Schalter- und Steckdosenprogramm innerhalb der Wohnungen werden Großflächenschalter,
Fabrikat Merten (M-Smart) oder vergleichbar, Farbe weiß, eingebaut. Die Installation erfolgt in
den Wohnungen, im Treppenhaus und in den Eingangsbereichen unter Putz und in allen
weiteren Bereichen auf Putz (z.B. Keller).
Wohnen: 1 Deckenauslass in Ausschaltung, 1 Deckenauslass in Wechselschaltung, 1 TV- und
Rundfunkanschluss, 9 Steckdosen, 1 Unterputzdose mit Netzwerkkabel (Cat.7)
Schlafen: 1 Deckenauslass in Wechselschaltung, 1 TV- und Rundfunkanschluss, 5 Steckdosen
1 Unterputzdose mit Netzwerkkabel (Cat.7)
Küche: Deckenauslass in Ausschaltung, 1 Steckdose für einen Kühlschrank, 1 Steckdose für den
Anschluss einer Dunstabzugshaube, 1 Steckdose für den Anschluss einer Geschirrspülmaschine,
1 Steckdose für den Anschluss eines Backofens, 1 Herdanschlussdose, 6 Steckdosen.
Bad: 1 Deckenauslass in Ausschaltung, 3 Steckdosen.
Balkon / Terrasse: 1 Steckdose (im Erdgeschoss von innen abschaltbar mit Kontroll-Leuchte),
1 Wandauslass von innen abschaltbar mit Wandlampe
Abstellraum: 1 Deckenauslass in Ausschaltung inkl. Beleuchtung, 1 Steckdose.
Treppenhäuser: Deckenleuchten über Bewegungsmelder mit Dämmerungsschalter in
Zeitschaltung
Flur KG: Deckenauslässe in Tasterschaltung inkl. Beleuchtung.
Haustechnikraum: 1 Deckenauslass in Ausschaltung inkl. Beleuchtung, 2 Steckdose, separater
Stromkreis für die Heizungsanlage, Heizungsnotschalter vor dem Zugang zum Raum
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Sonstiges: 1 Starkstromsteckdose 380 V auf einer Außenwand, wasserdicht, abschließbar.
Im Gemeinschaftsbereich werden Lampen mit energiesparenden Leuchtmittel montiert.
Decken- oder Wandleuchten gemäß Vorgabe des GU. Kellerflure, Hausanschluss- und
Technikräume erhalten Feuchtraum- Langfeldleuchten.
6.6.6. Rauchwarnmelder
In den Wohnungen werden Rauchwarnmelder, gemäß DIN 14676 installiert.
6.6.7. Aufzug
Das Gebäude wird mit einem Personenaufzug aus Edelstahl mit Vinylboden für acht Personen
ausgestattet, mit Haltestellen wie in den Plänen dargestellt, vom KG bis ins DG. Der Aufzug ist
vom Hauseingang und von den Geschossen stufenfrei zu erreichen. Der Aufzug ist für einen 24Stunden Notrufservice ausgerüstet. Eine Schlüsselschaltung ist nicht vorgesehen.
7. Fenster und Türen
7.1 Fenster
Es werden Kunststoff-Fenster mit mindestens 5-Kammer-Profil, Farbe außen und innen weiß,
mit Dreischeiben-Wärmeschutz-Verglasung teilweise mit Festverglasung (U-Werte gem.
Energieeinsparberechnung) mit äußerer Aluminiumfensterbank eingebaut. Anzahl, Größe und
Beschlagfunktion gem. Vertragsgrundriss. Die Montage erfolgt gem. den Richtlinien der KFW 55
Richtlinien.
Die Beschläge sind als Einhand-Dreh-Kipp, oder Einhand-Dreh-Beschläge vorgesehen.
7.2. Rollläden
Alle rechteckigen Fenster der Wohnungen in der senkrechten Fassade erhalten Rollläden mit
einem Rollladenpanzer bestehend aus witterungsbeständigen Kunststoff-Profilen mit
Lüftungsschlitzen. Die Rollläden werden elektrisch betrieben ausgeführt (Einzelsteuerung). Der
Taster liegt direkt neben dem Fenster. Eine Zentralsteuerung ist nicht vorgesehen. In jeder
Wohneinheit muss aus brandschutztechnischen Gründen ein Rollladen manuell bedienbar sein.
Dieser wird nicht elektrisch betrieben, sondern erhält einen Gurtwickler (auf dem Rahmen
montiert). Die Festlegung welcher Rollladen manuell bedient werden muss, wird durch den
Generalunternehmer getroffen.
7.3. Hauseingangstüren
Hauseingangstür mit Rahmen aus Aluminium, ausgestattet mit Mehrfachverriegelung und
Schutzbeschlag mit integriertem Zylinderziehschutz.
Im Bereich des Hauseingangs, außen, wird die Briefkastenanlage (2 Schlüssel je Wohneinheit)
installiert.
7.4. Schließanlage
Es wird eine Schließanlage für den Zugang und die jeweiligen Wohnungseingangstüren
installiert. Jede Wohnung erhält 3 Schlüssel. Die Schließanlage wird so konzipiert, dass die
Eigentümergemeinschaft jederzeit Gruppenschlüssel (Mieter-/Handwerker-schlüssel) in
gewünschter Anzahl beim Systemanbieter bestellen kann.
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7.5.1 Wohnungsinnentüren
Die Innentüren (Türblätter, Zarge mit Futter und Bekleidungen) werden als Röhrenspantüren
mit dreiseitiger Anschlagdichtung eingebaut. Als Drückergarnitur wird ein Edelstahldrücker,
Fabrikat Hoppe, Typ AMSTERDAM, oder gleichwertig, montiert. Die Innentüren erhalten die
Oberfläche mit CPL-Beschichtung, Farbe weiß. Es wird ein Buntbartschloss mit je einem
Schlüssel eingebaut. Die Höhe der gefälzten Türblätter beträgt 2.11 m.
Die Bäder erhalten auf Wunsch jeweils einen WC-Schloss-Türbeschlag.
7.5.2 Wohnungseingangstüren
Eingangstür der Wohnungen (37dB RW, R) mit Stahlumfassungszarge. Türblattoberfläche als
CPL, Farbe weiß. Brandschutzanforderungen gem. Brandschutzkonzept. Einbruchschutz WK 2.
Klimaklasse III. Weitwinkeltürspion, Edelstahlbeschläge Fabrikat Hoppe Amsterdam oder glw.
7.6. Türen im Kellergeschoss
7.6.1 Brand- / Rauchschutztüren
Türen im Kellergeschoss werden entsprechend den Anforderungen in Stahlblech mit
Stahleckzargen als Brand- und/oder Rauchschutztür, selbstschließend ausgeführt.
8. Putzarbeiten / Fassade
8.1. Außenfassade
Die Fassade wird als Wärmedämmverbundsystem (WDVS) gem. Herstellerangabe und Stärke
gem. Energieeinsparnachweis, mit mineralischer Dünnschichtarmierung und KunstharzOberputz (Kratzputzstruktur, Kornstärke 2-3m, Farbe weiß) ausgeführt. Der Haussockel erhält
einen ca. 30 cm hohen gefilzten Spritzschutz, inkl. Sockelanstrich. Die Farbgestaltung erfolgt
nach Vorgabe des Architekten.
8.2. Innenputz
Die Innenoberflächen der Mauerwerkswände in den Wohnungen erhalten einen einlagigen
Gipsputz in der Qualitätsstufe Q2.
Bei Ausführung der Geschossdecken in Ortbeton wird die Unterseite verputzt, bei Ausführung
von Elementdecken werden die Fugen verspachtelt.
Die
gemauerten
Wände
des
Treppenhauses
werden
Oberflächenqualitätsstufe Q 2. Die Kellerwände werden nicht verputzt.
zusätzlich
verputzt,
9. Bodenplatte / Estrich
Die Bodenplatte in den Technikräumen wird flügelgeglättet hergestellt mit einem Bodenanstrich
aus lösemittelfreier Versiegelung.
Die Bodenplatte im Bereich der Tiefgarage wird flügelgeglättet hergestellt.
Innerhalb der Wohnungen wird auf den Geschossdecken ein schwimmender Zementestrich gem.
DIN eingebaut.
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10. Fliesen
10.1 Bodenfliesen
In Küche, WC und Bad werden hochwertige Bodenfliesen verlegt. Das Treppenhaus inkl.
Treppenstufen wird mit Fliesenbelag hergestellt.
10.2.Wandfliesen
Wandfliesen werden im Bad und WC umlaufend 1.50 m, im Bereich der Dusche 2,1 m hoch
ausgeführt. Die Fensterbänke der Küchen und Bäder werden gefliest.
In der Küche wird ein Fliesenspiegel, max. 3 m², angebracht.
Gestaltungswünsche bei den Fliesen können bei zeitgerechter Absprache berücksichtigt werden.
Mindermengen bei Wandfliesen sind hierbei nicht vergütungsfähig.
Räume, die Bodenfliesen erhalten und deren Wände nicht gefliest werden, erhalten einen
Fliesensockel aus geschnittenen Bodenplatten.
10.3. Materialansatz
Der Materialansatz der Wand- und Bodenfliesen pro m² ist mit maximal 30,- € / m²
(Bruttomateriallistenpreis) veranschlagt. Bordüren sind nicht im Leistungsumfang enthalten
und werden gesondert in Rechnung gestellt. Kalkuliert wurden Boden- und Wandfliesen mit
einer maximalen Größe von 30 * 60 cm.
11. Malerarbeiten
Die Oberflächen der Wände und Decken werden mit Rauhfaser tapeziert und weiß angelegt. Die
Untersichten und Stirnseiten der Treppenläufe und Podeste im Treppenhaus werden nach
Bedarf gespachtelt und weiß angelegt. Die Wände des Haustechnikraumes werden weiß
angelegt. Die Wände des Treppenhauses werden gespachtelt mit Glasfaser tapeziert und weiß
angestrichen.
12. Sonstige Bodenbeläge (außer Fliesen)
Alle nicht gefliesten Wohnräume erhalten einen PVC-Designbelag in Holzoptik, 2mm, in
unterschiedlichen Formaten vollflächig verklebt. Fabrikat Objektflor/Karndean, Serie
Conceptline.
13. Natursteinarbeiten
Sämtliche Fenster mit gemauerten vorstehenden Brüstungen erhalten ab Erdgeschoß
Innenfenster-bänke in Naturstein, geschliffen, poliert und seitlich eingeputzt (außer Bad, Küche
und Kellerfenster).
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14. Schlosserarbeiten
14.1 Geländer
Balkone erhalten ein verzinktes Stahlstabgeländer und aufgesetztem Edelstahlhandlauf. Das
Treppenhausgeländer wird farblich lackiert statt feuerverzinkt.
15. Außenanlage
Fahr- und Gehwegbefestigung sowie die Terrassen im EG werden mit Betonrechteckpflaster mit
entsprechendem Unterbau hergestellt.
Die verbleibende Grundstücksfläche wird mit Rasen eingesät. Die Pflege und Bewässerung der
Begrünung muss durch die Eigentümergemeinschaft bzw. durch den Bauherrn gewährleistet
werden.
Eine Einfriedung des Geländes (z.B. Zaunanlage) ist nicht vorgesehen.
17. Sonstiges
Im Leistungsumfang ist eine Bauendreinigung enthalten.
Bauleistungen und Ausstattungen, die hier nicht ausdrücklich beschrieben sind, sind nicht
Gegenstand der vertraglichen Leistungen. Alle im Angebot oder der Baubeschreibung genannten
Preise sind Brutto-Hersteller-Listenpreise bzw. Verkaufspreise des für Teile der Bemusterung
herangezogenen und dem Bauherren benannten Partnerunternehmens / Baustoffzentrums. Alle
genannten Preise sind unsere Verkaufspreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Die Bemusterung findet in den jeweiligen Bemusterungszentren unserer Fachbetriebe statt.
Sonderwünsche:
Um eine schnelle und reibungslose Bauabwicklung sicherzustellen, können Sonderwünsche
grundsätzlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie
-
nicht in das Gemeinschaftseigentum eingreifen,
mindestens 4 Wochen vor der Ausführung des betreffenden Gewerkes schriftlich
angemeldet bzw. von uns bestätigt werden,
nach dem Baufortschritt noch möglich sind,
keine Qualitätsminderung gegenüber den in dieser Baubeschreibung vorgesehenen
Materialien und Ausstattungsgegenständen bedeuten,
für ihre Durchführung am Bau befindliche Subunternehmer beauftragt werden.
Die Bauausführung erfolgt auf der Grundlage der Baugenehmigung, den geltenden
Verordnungen und Richtlinien der Behörden, den zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültigen
einschlägigen DIN- Vorschriften mit ihren ergänzenden Bestimmungen, den anerkannten Regeln
der Bautechnik und dieser Baubeschreibung.
Für alle Änderungen, die durch Auflagen der Behörden entstehen, erklärt der Käufer bereits
jetzt seine Zustimmung.
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Änderungen, bei denen die Qualität nicht wesentlich verändert wird, sowie Änderungen durch
Weiterentwicklung und Auflagen der Behörden oder aufgrund statischer Erfordernisse bleiben
vorbehalten.
"Oder-Positionen"
werden
vom
Generalunternehmer
entschieden.
Maßabweichungen bis zu 3 % bleiben unberücksichtigt.
Rückvergütungen und Gutschriften für Bauteile oder Einbauten, die nicht zur Ausführung
kommen, werden nach Genehmigung und rechtzeitiger Bekanntgabe des Änderungswunsches
gewährt.
Der Einzug ist ab dem Tage der Bezugsfreigabe möglich. Es wird ein Übernahmeprotokoll
erstellt.
Die Verwaltung, Instandhaltung und Reinigung ist Sache der Eigentümergemeinschaft, ebenso
die Pflege der Außenanlagen, Grünanlagen, Zugangswege und Stellplätze.
Der Festpreis beinhaltet ausschließlich die in der Baubeschreibung aufgeführten Leistungen.
In den Plänen eingezeichnete Einrichtungsgegenstände dienen der räumlichen Darstellung und
gehören nicht zum Leistungsumfang, eine Prospekthaftung für alle Prospekte und Werbemittel
wird ausgeschlossen.
Sämtliche
Abbildungen
sind
Lieferantenund
Herstellerfotos,
teilweise
mit
Sonderausstattungen. Diese dienen - ebenso wie die Ausstattung der Nasszellen - nur zur
Veranschaulichung von Gestaltungsmöglichkeiten und stehen nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit der angebotenen Leistung. In keinem Fall können Rechte, gleich welcher
Art, aus den Abbildungen hergeleitet werden.
Die Maße für Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Einbauküche, Garderobe, etc., sind bauseits
generell am Bau zu nehmen, da geringfügige maßliche Differenzen gegenüber Eingabeplänen,
die sich aus architektonischen oder bautechnischen Gründen ergeben und ohne Einfluss auf
Qualität und Funktion des Hauses sind, vorbehalten bleiben.
Stand: 01.05.2017
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