Lutte contre le racisme et l`antisémitisme en France (Bekämpfun

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Januar 2007
Bekämpfung von Rassismus
und Antisemitismus in Frankreich
Frankreich verfügt in diesem Bereich seit langem über besonders ausgereifte
Rechtsvorschriften. Der Schutz vor allen Formen von Diskriminierung wurde in die
Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 aufgenommen.
INSTITUTIONELLER RAHMEN
Am 8. Dezember 2003 wurde durch ein Dekret des Präsidenten der Republik der
Interministerielle Ausschuss zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus
(CILRA) eingerichtet, der die Leitlinien der Politik zur Bekämpfung solcher Handlungen
festzulegen hat. Dieser Ausschuss sorgt dafür, dass die von den verschiedenen Ministerien
getroffenen Maßnahmen kohärent und effizient sind. Er legt ein Aktionsprogramm fest und stellt
dessen Umsetzung sicher. Er wird in sechs Hauptbereichen tätig: Sicherheit, Justiz, Bildung,
sozialer Zusammenhalt, Kommunikation und auswärtige Angelegenheiten (siehe das
diesbezügliche Pressedossier).
Die Hohe Behörde zur Bekämpfung von Rassismus und Sicherstellung von
Gleichbehandlung (HALDE) wurde durch das Gesetz Nr. 2004-1486 vom 30. Dezember
2004 und das Dekret Nr. 2005-215 vom 4. März 2005 eingerichtet. Sie hat die breite
Öffentlichkeit zu unterrichten und ihr Leitlinien vorzugeben, die Opfer von Diskriminierungen zu
unterstützen (und gegebenenfalls nach einer Beschwerde entsprechende Ermittlungen
anzustellen) und bewährte Praktiken zu verbreiten und umzusetzen. Die Hohe Behörde gibt
Stellungnahmen ab, leitet Sensibilisierungsaktionen in die Wege und führt Forschungen und
Studien durch.
© Ministère des Affaires étrangères / Französische Außenministerium, 2007
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MASSNAHMEN
ZUR
VERHÜTUNG
Die französische Regierung möchte solche Handlungen verhüten, indem sie an die
gemeinsamen Werte appelliert und:
•
die nationale Bildungspolitik mobilisiert, um gemeinschaftlichen Exzessen ein Ende zu
bereiten (siehe die Maßnahmen);
•
den Grundsatz des Laizismus bekräftigt;
•
für ein hohes Maß an Wachsamkeit sorgt;
•
durch die Einrichtung des Hohen Rates
Integrationsmodell einen neuen Impuls verleiht;
•
auf die Pflicht zur Erinnerung verweist.
für
Integration
dem
französischen
Bei der Bekämpfung solcher Handlungen spielen auch die Nichtregierungsorganisationen
eine gewichtige Rolle wie etwa: die Bewegung ATD Vierte Welt, die Bewegung gegen Rassismus
und für Völkerfreundschaft (MRAP), die Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus
(LICRA) sowie Amnesty International.
RECHTLICHER RAHMEN
Zahlreiche Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen Frankreichs für die Bekämpfung von
Rassismus und Antisemitismus:
•
das Gesetz vom 29. Juli 1881 über die Pressefreiheit (Kapitel IV); das erste Gesetz, das
diskriminierende öffentliche Äußerungen ahndet;
•
das Gesetz Nr. 72-546 vom 1. Juli 1972 über die Bekämpfung von Rassismus, das eine Reihe
von Handlungen des täglichen Lebens zu einer Straftat erhebt (beispielsweise
aufgrund von Rasse die Lieferung eines Guts verweigern oder den Arbeitsplatz kündigen);
das Gesetz Nr. 90-615 vom 13. Juli 1990 zur Ahndung jedweder rassistischer,
antisemitischer
oder
fremdenfeindlicher
Handlungen,
das
insbesondere
den
Straftatbestand der Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einführt;
•
•
•
•
das am 1. März 1994 in Kraft getretene neue Strafgesetzbuch, das neue Straftatbestände
schuf und die Bestrafung rassistischer Vergehen verstärkte (juristische Personen
können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden);
das Gesetz Nr. 2003-88 vom 3. Februar 2003, das die Strafen für rassistische,
antisemitische und fremdenfeindliche Vergehen verschärfte;
das Gesetz Nr. 2004-204 vom 9. März 2004 zur Anpassung der Justiz an die
Entwicklungen der Kriminalität; nach diesem Gesetz ist es ein erschwerender Umstand,
wenn rassistische oder antisemitische „Äußerungen, Schriften, Bilder, Gegenstände
oder Handlungen einer Straftat vorausgehen, sie begleiten oder auf sie folgen“.
© Ministère des Affaires étrangères / Französische Außenministerium, 2007
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Zur Ahndung rassistischer Straftaten sieht das Gesetz verschiedene strafrechtliche
Sanktionen vor, die von der Geldstrafe über den Entzug der bürgerlichen Rechte bis hin zur
Haftstrafe reichen. Beispielsweise wird eine rassistische Beleidigung mit einer Haftstrafe von bis
zu sechs Monaten und/oder einer Geldstrafe von bis zu 22 500 € geahndet und die Weigerung
aufgrund einer Diskriminierung nach Nationalität, ethnischer Herkunft, Rasse oder Religion, ein
Gut zu liefern oder eine Dienstleistung zu erbringen, mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren
und einer Geldstrafe von bis zu 30 000 €.
Durch das Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 zur Stärkung des Vertrauens in die
digitale Wirtschaft wurden auch für das Internet die Maßnahmen zur Verhütung und Ahndung
solcher Handlungen verschärft. Nunmehr sind die Internet-Hosts und Internet-Provider
verpflichtet, einen Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von Daten mit pädophilem,
revisionistischem und rassistischen Charakter zu leisten (siehe das vom Forum „Rechte im
Internet“ zusammengestellte Dossier zu diesem Gesetz).
AUSGEWÄHLTE ZAHLEN
Auf der 7. Sitzung des Interministeriellen Ausschusses zur Bekämpfung von Rassismus
und Antisemitismus vom 30. Januar 2006 (siehe das Kommuniqué) verwies der
Premierminister auf die Zahlen, die die Wirksamkeit dieser Politik belegen: Die antisemitischen
Handlungen gingen 2005 gegenüber 2004 um 47 % und die anderen rassistischen oder
fremdenfeindlichen Handlungen um 22 % zurück.
Die Nationale Beratende Kommission für Menschenrechte (CCNDH) geht in ihrem jüngsten
Bericht ausführlich auf diese Zahlen ein. Sie erinnert daran, dass solche Handlungen 2004
erheblich zugenommen hatten und dank einer starken Mobilisierung und kollektiven
Bewusstwerdung 2005 deutlich zurückgingen. Verglichen mit dem Zeitraum 1995-1999 sind
diese Zahlen nach Ansicht dieser Kommission dennoch sehr hoch.
In ihrem Jahresbericht 2005 schlüsselte die Hohe Behörde zur Bekämpfung von
Rassismus und Sicherstellung von Gleichbehandlung (HALDE) die bei ihr eingebrachten
Beschwerden nach den Kriterien der Diskriminierung auf: Auf die Herkunft entfiel der größte
Anteil (39,6 %).
© Ministère des Affaires étrangères / Französische Außenministerium, 2007
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Nähere Informationen
DOSSIERS

Lutte contre l’antisémitisme, le racisme et la xénophobie (Bekämpfung von
Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit) / Website des Präsidialamts der
Französischen Republik.
http://www.elysee.fr/elysee/elysee.fr/francais/les_dossiers/lutte_contre_l_antisemitisme_le_ra
cisme_et_la_xenophobie/lutte_contre_l_antisemitisme_le_racisme_et_la_xenophobie.21477.h
tml

Racisme et antisémitisme : une lutte efficace contre l’inacceptable (Rassismus und
Antisemitismus: wirksame Bekämpfung des Inakzeptablen) / Portal des
Premierministers, Juli 2005.
http://www.premier-ministre.gouv.fr/chantiers/racisme_antisemitisme_623/

Cybercriminalité : la politique du Gouvernement : la lutte contre le racisme et
l’antisémitisme sur Internet (Cyberkriminalität: die Politik der Regierung: Bekämpfung von
Rassismus und Antisemitismus im Internet) / Internet-Portal, April 2005.
http://www.internet.gouv.fr/information/information/dossiers/cybercriminalite-politique-dugouvernement/lutte-contre-racisme-antisemitisme-sur-internet-30.html

For a Republic Based on Equality / Governement Portal, October 2004.
http://www.premier-ministre.gouv.fr/en/information/reports_98/for_republic_based_on_412/

Para una Republica de la Igualdad / Portal del Gobernio, octubre de 2004.
http://www.premierministre.gouv.fr/es/information/temas_actualidad_124/para_una_republica_igualdad_413/

Les lois antiracistes: les guides de la Justice (Die Gesetze zur Bekämpfung von
Rassismus: Leitfaden der Justiz) / Justizministerium, April 2003.
http://www.vie-publique.fr/documents-vp/lois_antiracistes.pdf
© Ministère des Affaires étrangères / Französische Außenministerium, 2007
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PUBLIKATIONEN

Hohe Behörde zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Sicherstellung von
Gleichbehandlung: Jahresbericht, April 2006.
http://www.halde.fr/rapport-annuel/2005/

La lutte contre le racisme, l’antisémitisme et la xénophobie : année 2005
(Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit: Jahr
2005) / Nationale Beratende Kommission für Menschenrechte – La Documentation
française, März 2006.
http://www.ladocumentationfrancaise.fr/rapports-publics/064000264/index.shtml

Les moyens de la lutte contre l’expression raciste, antisémite, ou xénophobe sur
l’internet : dossier de presse (Die Mittel zur Bekämpfung rassistischer,
antisemitischer oder fremdenfeindlicher Äußerungen im Internet: Pressedossier) /
Forum „Rechte im Internet“, Juni 2004.
http://www.foruminternet.org/telechargement/forum/dp_racisme_20040616.pdf

Les dispositions pénales en matière de lutte contre le racisme, l’antisémitisme et
les discriminations (Die strafrechtlichen Bestimmungen bei der Bekämpfung von
Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierungen) / Justizministerium, April 2004.
http://www.justice.gouv.fr/publicat/guideracisme.pdf

Le Comité interministériel de lutte contre le racisme et l’antisémitisme (Der
Interministerielle Ausschuss zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus)
/ Presseamt des Premierministers
http://www.premier-ministre.gouv.fr/IMG/pdf/DP_-_CILRA_-_17_01_2005.pdf
ARTIKEL

Les actes racistes et antisémites, aujourd’hui, en France (Rassistische und
antisemitische Handlungen heute in Frankreich) / G. Fellous. – Regards sur l’actualité,
Nr. 305, November 2004.

Le droit pénal face au racisme (Strafrecht und Bekämpfung von Rassismus) / M.
Bourrette. – Regards sur l’actualité, Nr. 305, November 2004.

La lutte contre les discriminations raciales (Bekämpfung von Diskriminierungen
aufgrund der Rasse). – Regards sur l’actualité, Nr. 299, März 2004.
© Ministère des Affaires étrangères / Französische Außenministerium, 2007
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