Januar 2007 Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus in Frankreich Frankreich verfügt in diesem Bereich seit langem über besonders ausgereifte Rechtsvorschriften. Der Schutz vor allen Formen von Diskriminierung wurde in die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 aufgenommen. INSTITUTIONELLER RAHMEN Am 8. Dezember 2003 wurde durch ein Dekret des Präsidenten der Republik der Interministerielle Ausschuss zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus (CILRA) eingerichtet, der die Leitlinien der Politik zur Bekämpfung solcher Handlungen festzulegen hat. Dieser Ausschuss sorgt dafür, dass die von den verschiedenen Ministerien getroffenen Maßnahmen kohärent und effizient sind. Er legt ein Aktionsprogramm fest und stellt dessen Umsetzung sicher. Er wird in sechs Hauptbereichen tätig: Sicherheit, Justiz, Bildung, sozialer Zusammenhalt, Kommunikation und auswärtige Angelegenheiten (siehe das diesbezügliche Pressedossier). Die Hohe Behörde zur Bekämpfung von Rassismus und Sicherstellung von Gleichbehandlung (HALDE) wurde durch das Gesetz Nr. 2004-1486 vom 30. Dezember 2004 und das Dekret Nr. 2005-215 vom 4. März 2005 eingerichtet. Sie hat die breite Öffentlichkeit zu unterrichten und ihr Leitlinien vorzugeben, die Opfer von Diskriminierungen zu unterstützen (und gegebenenfalls nach einer Beschwerde entsprechende Ermittlungen anzustellen) und bewährte Praktiken zu verbreiten und umzusetzen. Die Hohe Behörde gibt Stellungnahmen ab, leitet Sensibilisierungsaktionen in die Wege und führt Forschungen und Studien durch. © Ministère des Affaires étrangères / Französische Außenministerium, 2007 1 MASSNAHMEN ZUR VERHÜTUNG Die französische Regierung möchte solche Handlungen verhüten, indem sie an die gemeinsamen Werte appelliert und: • die nationale Bildungspolitik mobilisiert, um gemeinschaftlichen Exzessen ein Ende zu bereiten (siehe die Maßnahmen); • den Grundsatz des Laizismus bekräftigt; • für ein hohes Maß an Wachsamkeit sorgt; • durch die Einrichtung des Hohen Rates Integrationsmodell einen neuen Impuls verleiht; • auf die Pflicht zur Erinnerung verweist. für Integration dem französischen Bei der Bekämpfung solcher Handlungen spielen auch die Nichtregierungsorganisationen eine gewichtige Rolle wie etwa: die Bewegung ATD Vierte Welt, die Bewegung gegen Rassismus und für Völkerfreundschaft (MRAP), die Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA) sowie Amnesty International. RECHTLICHER RAHMEN Zahlreiche Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen Frankreichs für die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus: • das Gesetz vom 29. Juli 1881 über die Pressefreiheit (Kapitel IV); das erste Gesetz, das diskriminierende öffentliche Äußerungen ahndet; • das Gesetz Nr. 72-546 vom 1. Juli 1972 über die Bekämpfung von Rassismus, das eine Reihe von Handlungen des täglichen Lebens zu einer Straftat erhebt (beispielsweise aufgrund von Rasse die Lieferung eines Guts verweigern oder den Arbeitsplatz kündigen); das Gesetz Nr. 90-615 vom 13. Juli 1990 zur Ahndung jedweder rassistischer, antisemitischer oder fremdenfeindlicher Handlungen, das insbesondere den Straftatbestand der Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einführt; • • • • das am 1. März 1994 in Kraft getretene neue Strafgesetzbuch, das neue Straftatbestände schuf und die Bestrafung rassistischer Vergehen verstärkte (juristische Personen können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden); das Gesetz Nr. 2003-88 vom 3. Februar 2003, das die Strafen für rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Vergehen verschärfte; das Gesetz Nr. 2004-204 vom 9. März 2004 zur Anpassung der Justiz an die Entwicklungen der Kriminalität; nach diesem Gesetz ist es ein erschwerender Umstand, wenn rassistische oder antisemitische „Äußerungen, Schriften, Bilder, Gegenstände oder Handlungen einer Straftat vorausgehen, sie begleiten oder auf sie folgen“. © Ministère des Affaires étrangères / Französische Außenministerium, 2007 2 Zur Ahndung rassistischer Straftaten sieht das Gesetz verschiedene strafrechtliche Sanktionen vor, die von der Geldstrafe über den Entzug der bürgerlichen Rechte bis hin zur Haftstrafe reichen. Beispielsweise wird eine rassistische Beleidigung mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten und/oder einer Geldstrafe von bis zu 22 500 € geahndet und die Weigerung aufgrund einer Diskriminierung nach Nationalität, ethnischer Herkunft, Rasse oder Religion, ein Gut zu liefern oder eine Dienstleistung zu erbringen, mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 30 000 €. Durch das Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 zur Stärkung des Vertrauens in die digitale Wirtschaft wurden auch für das Internet die Maßnahmen zur Verhütung und Ahndung solcher Handlungen verschärft. Nunmehr sind die Internet-Hosts und Internet-Provider verpflichtet, einen Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von Daten mit pädophilem, revisionistischem und rassistischen Charakter zu leisten (siehe das vom Forum „Rechte im Internet“ zusammengestellte Dossier zu diesem Gesetz). AUSGEWÄHLTE ZAHLEN Auf der 7. Sitzung des Interministeriellen Ausschusses zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus vom 30. Januar 2006 (siehe das Kommuniqué) verwies der Premierminister auf die Zahlen, die die Wirksamkeit dieser Politik belegen: Die antisemitischen Handlungen gingen 2005 gegenüber 2004 um 47 % und die anderen rassistischen oder fremdenfeindlichen Handlungen um 22 % zurück. Die Nationale Beratende Kommission für Menschenrechte (CCNDH) geht in ihrem jüngsten Bericht ausführlich auf diese Zahlen ein. Sie erinnert daran, dass solche Handlungen 2004 erheblich zugenommen hatten und dank einer starken Mobilisierung und kollektiven Bewusstwerdung 2005 deutlich zurückgingen. Verglichen mit dem Zeitraum 1995-1999 sind diese Zahlen nach Ansicht dieser Kommission dennoch sehr hoch. In ihrem Jahresbericht 2005 schlüsselte die Hohe Behörde zur Bekämpfung von Rassismus und Sicherstellung von Gleichbehandlung (HALDE) die bei ihr eingebrachten Beschwerden nach den Kriterien der Diskriminierung auf: Auf die Herkunft entfiel der größte Anteil (39,6 %). © Ministère des Affaires étrangères / Französische Außenministerium, 2007 3 Nähere Informationen DOSSIERS Lutte contre l’antisémitisme, le racisme et la xénophobie (Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit) / Website des Präsidialamts der Französischen Republik. http://www.elysee.fr/elysee/elysee.fr/francais/les_dossiers/lutte_contre_l_antisemitisme_le_ra cisme_et_la_xenophobie/lutte_contre_l_antisemitisme_le_racisme_et_la_xenophobie.21477.h tml Racisme et antisémitisme : une lutte efficace contre l’inacceptable (Rassismus und Antisemitismus: wirksame Bekämpfung des Inakzeptablen) / Portal des Premierministers, Juli 2005. http://www.premier-ministre.gouv.fr/chantiers/racisme_antisemitisme_623/ Cybercriminalité : la politique du Gouvernement : la lutte contre le racisme et l’antisémitisme sur Internet (Cyberkriminalität: die Politik der Regierung: Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus im Internet) / Internet-Portal, April 2005. http://www.internet.gouv.fr/information/information/dossiers/cybercriminalite-politique-dugouvernement/lutte-contre-racisme-antisemitisme-sur-internet-30.html For a Republic Based on Equality / Governement Portal, October 2004. http://www.premier-ministre.gouv.fr/en/information/reports_98/for_republic_based_on_412/ Para una Republica de la Igualdad / Portal del Gobernio, octubre de 2004. http://www.premierministre.gouv.fr/es/information/temas_actualidad_124/para_una_republica_igualdad_413/ Les lois antiracistes: les guides de la Justice (Die Gesetze zur Bekämpfung von Rassismus: Leitfaden der Justiz) / Justizministerium, April 2003. http://www.vie-publique.fr/documents-vp/lois_antiracistes.pdf © Ministère des Affaires étrangères / Französische Außenministerium, 2007 4 PUBLIKATIONEN Hohe Behörde zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Sicherstellung von Gleichbehandlung: Jahresbericht, April 2006. http://www.halde.fr/rapport-annuel/2005/ La lutte contre le racisme, l’antisémitisme et la xénophobie : année 2005 (Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit: Jahr 2005) / Nationale Beratende Kommission für Menschenrechte – La Documentation française, März 2006. http://www.ladocumentationfrancaise.fr/rapports-publics/064000264/index.shtml Les moyens de la lutte contre l’expression raciste, antisémite, ou xénophobe sur l’internet : dossier de presse (Die Mittel zur Bekämpfung rassistischer, antisemitischer oder fremdenfeindlicher Äußerungen im Internet: Pressedossier) / Forum „Rechte im Internet“, Juni 2004. http://www.foruminternet.org/telechargement/forum/dp_racisme_20040616.pdf Les dispositions pénales en matière de lutte contre le racisme, l’antisémitisme et les discriminations (Die strafrechtlichen Bestimmungen bei der Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierungen) / Justizministerium, April 2004. http://www.justice.gouv.fr/publicat/guideracisme.pdf Le Comité interministériel de lutte contre le racisme et l’antisémitisme (Der Interministerielle Ausschuss zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus) / Presseamt des Premierministers http://www.premier-ministre.gouv.fr/IMG/pdf/DP_-_CILRA_-_17_01_2005.pdf ARTIKEL Les actes racistes et antisémites, aujourd’hui, en France (Rassistische und antisemitische Handlungen heute in Frankreich) / G. Fellous. – Regards sur l’actualité, Nr. 305, November 2004. Le droit pénal face au racisme (Strafrecht und Bekämpfung von Rassismus) / M. Bourrette. – Regards sur l’actualité, Nr. 305, November 2004. La lutte contre les discriminations raciales (Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund der Rasse). – Regards sur l’actualité, Nr. 299, März 2004. © Ministère des Affaires étrangères / Französische Außenministerium, 2007 5