Stand: August 2008 Leistungsbeschreibung „Begegnungsstätte für Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen“ Dienstleister: Diakonische Beratungsdienste Goslar gGmbH Obere Schildwache 6a, 38640 Goslar 1. Art der Leistung 1.1 Der Dienstleister bietet chronisch psychisch kranken bzw. seelisch behinderten Menschen und/oder von einer solchen Behinderung bedrohten Menschen in seiner Kaffee- und Teestube in Goslar, Obere Schildwache 6a, eine Begegnungsmöglichkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. 1.2. Die Eingliederungshilfe ergänzt die im sozialpsychiatrischen Verbund, in dem der Dienstleister mitarbeitet, vorhandenen Dienste und Einrichtungen. Die Begegnungsstätte ist Bestandteil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. 1.3. Psychische Erkrankungen und / oder Störungen verhindern, dass sich Betroffene als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft erleben und bestätigt sehen. Insbesondere nach Krankenhaus- und Heimaufenthalten kommt es zur Stigmatisierung und zur persönlichen und sozialen Isolation. Menschenwürdiges Leben ist kaum noch möglich. Hilfe ist geboten. 2. Ziel der Leistungen 2.1 Unabhängig von der Ursache der Behinderung und dem sonstigen Leistungskatalog der Rehabilitationsträger sollen die Leistungen die persönliche Entwicklung ganzheitlich fördern und die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen oder erleichtern. 2.2. Die Leistungen schließen deshalb Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben ein und fördern die Begegnung und den Umgang auch mit nicht behinderten Menschen. 2.3. Die Begegnungsstätte ist ein offenes, niederschwelliges Angebot, das Besuchern / Besucherinnen die Möglichkeit bietet, sich mit anderen Menschen in einem entspannten Rahmen zu treffen, Gemeinschaft zu erleben, Erfahrungen und Informationen auszutauschen. In ihr sollen Kontakte, die in den Alltag hinein wirken, entstehen, vermittelt und gepflegt werden. Das Selbstwertgefühl der Besuchern/Besucherinnen soll gestärkt werden. Die punktuelle Anleitung zu einer weitgehend selbständigen Lebensführung, die insbesondere nach Klinikaufenthalt geboten sein kann, soll Isolation und Einsamkeit mildern, das Risiko, erneut zu erkranken, reduzieren und „Drehtüreffekte“ unterbrechen. 1 3. Personenkreis 3.1 Das Angebot der Begegnungsstätte richtet sich an seelisch wesentlich behinderte Menschen und/oder an von einer solchen Behinderung bedrohte Menschen. Es geht um Frauen und/oder Männer, die eine Begegnungsstätte benötigen, weil sie Erfahrungen mit wiederkehrenden psychischen Störungen/ Erkrankungen haben und die eigenen und familiären Kräfte sowie die ambulanten ärztlichen und therapeutischen Hilfen nicht ausreichen. 4. Inhalte der Arbeit 4.1 Die Hilfen in der Begegnungsstätte orientieren sich in der Regel an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Besucher/Besucherinnen. Sie zielen auf persönliche Weiterentwicklung ab, um Stagnation zu vermeiden. Die Zielvorstellungen der Sozialgesetzbücher sind Richtschnur für die tägliche Arbeit, die dazu dienen soll, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. 4.2 Vor diesem Hintergrund kommen vor allem folgende Angebote in Betracht: Aufenthaltsmöglichkeit in der Begegnungsstätte während der Öffnungszeiten; Kontakte mit behinderten und nichtbehinderten Menschen; Erstgespräch nach Klinikaufenthalt; Krisenintervention; Allgemeine Beratung; Sozialpädagogische Betreuung und fachliche Begleitung; Ehrenamtliche Tätigkeit in der Begegnungsstätte; Unterstützung bei Freizeitgestaltung; Teilnahme an Kreativ-, Kultur-, Gesprächsgruppen und dergleichen; Tagesausflüge und andere Gruppenaktivitäten außerhalb der Begegnungsstätte; Kontaktherstellung und -pflege mit Dritten (auch Institutionen). 5. Qualität 5.1 Der Dienstleister richtet die Begegnungsstätte in geeigneten Räumen ein. 5.2 Die Arbeit der Begegnungsstätte wird durch Statistiken und Jahresberichte fachlich dokumentiert. 5.3. Der Dienstleister verpflichtet sich und seine Fachkräfte zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Offenbarung personenbezogener Daten sind nur mit schriftlicher Einverständniserklärung zulässig. 5.4 Der Dienstleister verpflichtet sich hiermit zur Qualitätssicherung. Interne Prüfungen werden in geeigneter Form dokumentiert. 5.5 Der Kostenträger kann die Qualität der nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen vor Ort prüfen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Dienstleister die Leistungen in der vereinbarten Qualität nicht erbringt (z.B. durch von der Leistungsvereinbarung nicht unerheblich abweichenden Personaleinsatz) 2 6. Qualifikation des Personals 6.1 Die Arbeit in der Begegnungsstätte erfordert - wie insbesondere die Ziffern 1, 2 und 4 dieser Leistungsbeschreibung deutlich machen, den Einsatz von Fachkräften. Der Dienstleister wird deshalb hiermit nur Diplom-SozialarbeiterInnen; Diplom-Sozialpädagogen/-pädagoginnen; HeilpädagogInnen; MitarbeiterInnen mit abgeschlossener sozialpsychiatrischer Ausbildung oder die Erfahrung in der sozialpsychiatrischen Arbeit haben, betrauen. 6.2 Regelmäßige Supervision und Fortbildung sind für alle Fachkräfte obligatorisch und wer den in dem gebotenen Umfang ermöglicht. 7. Personelle Ausstattung Die Begegnungsstätte wird mit einer Mitarbeiterin mit 19,50 Wochenstunden besetzt. 8. Betriebsnotwendige Anlagen und sächliche Ausstattung Die Begegnungsstätte in der Oberen Schildwache 6a in Goslar verfügt über einen großen Aufenthaltsraum. Daneben gibt es je einen Gruppen-, Beratungs- und Büroraum. Küche, Toiletten und moderne Telekommunikation sind vorhanden. 9. Öffnungszeiten Voraussichtliche Öffnungszeiten : Montag und Freitag je 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag je 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Sonntag von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr 3