L eistungsbeschreibung

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Stand: August 2008
Leistungsbeschreibung
„Begegnungsstätte für Menschen
mit chronisch psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen“
Dienstleister:
Diakonische Beratungsdienste Goslar gGmbH
Obere Schildwache 6a, 38640 Goslar
1.
Art der Leistung
1.1
Der Dienstleister bietet chronisch psychisch kranken bzw. seelisch behinderten
Menschen und/oder von einer solchen Behinderung bedrohten Menschen in seiner
Kaffee- und Teestube in Goslar, Obere Schildwache 6a, eine Begegnungsmöglichkeit
zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
1.2.
Die Eingliederungshilfe ergänzt die im sozialpsychiatrischen Verbund, in dem der
Dienstleister mitarbeitet, vorhandenen Dienste und Einrichtungen. Die Begegnungsstätte
ist Bestandteil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung.
1.3.
Psychische Erkrankungen und / oder Störungen verhindern, dass sich Betroffene als
vollwertige Mitglieder der Gesellschaft erleben und bestätigt sehen. Insbesondere nach
Krankenhaus- und Heimaufenthalten kommt es zur Stigmatisierung und zur persönlichen
und sozialen Isolation. Menschenwürdiges Leben ist kaum noch möglich.
Hilfe ist geboten.
2.
Ziel der Leistungen
2.1
Unabhängig von der Ursache der Behinderung und dem sonstigen Leistungskatalog der
Rehabilitationsträger sollen die Leistungen die persönliche Entwicklung ganzheitlich
fördern und die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst
selbständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen oder erleichtern.
2.2.
Die Leistungen schließen deshalb Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und
kulturellen Leben ein und fördern die Begegnung und den Umgang auch mit nicht
behinderten Menschen.
2.3.
Die Begegnungsstätte ist ein offenes, niederschwelliges Angebot, das Besuchern /
Besucherinnen die Möglichkeit bietet, sich mit anderen Menschen in einem entspannten
Rahmen zu treffen, Gemeinschaft zu erleben, Erfahrungen und Informationen
auszutauschen. In ihr sollen Kontakte, die in den Alltag hinein wirken, entstehen,
vermittelt und gepflegt werden.
Das Selbstwertgefühl der Besuchern/Besucherinnen soll gestärkt werden.
Die punktuelle Anleitung zu einer weitgehend selbständigen Lebensführung, die insbesondere nach Klinikaufenthalt geboten sein kann, soll Isolation und Einsamkeit mildern,
das Risiko, erneut zu erkranken, reduzieren und „Drehtüreffekte“ unterbrechen.
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3.
Personenkreis
3.1
Das Angebot der Begegnungsstätte richtet sich an seelisch wesentlich behinderte
Menschen und/oder an von einer solchen Behinderung bedrohte Menschen.
Es geht um Frauen und/oder Männer, die eine Begegnungsstätte benötigen, weil sie
Erfahrungen mit wiederkehrenden psychischen Störungen/ Erkrankungen haben und die
eigenen und familiären Kräfte sowie die ambulanten ärztlichen und therapeutischen
Hilfen nicht ausreichen.
4.
Inhalte der Arbeit
4.1
Die Hilfen in der Begegnungsstätte orientieren sich in der Regel an den Fähigkeiten und
Bedürfnissen der Besucher/Besucherinnen. Sie zielen auf persönliche Weiterentwicklung
ab, um Stagnation zu vermeiden. Die Zielvorstellungen der Sozialgesetzbücher sind
Richtschnur für die tägliche Arbeit, die dazu dienen soll, den behinderten Menschen die
Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
4.2
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Vor diesem Hintergrund kommen vor allem folgende Angebote in Betracht:
Aufenthaltsmöglichkeit in der Begegnungsstätte während der Öffnungszeiten;
Kontakte mit behinderten und nichtbehinderten Menschen;
Erstgespräch nach Klinikaufenthalt;
Krisenintervention;
Allgemeine Beratung;
Sozialpädagogische Betreuung und fachliche Begleitung;
Ehrenamtliche Tätigkeit in der Begegnungsstätte;
Unterstützung bei Freizeitgestaltung;
Teilnahme an Kreativ-, Kultur-, Gesprächsgruppen und dergleichen;
Tagesausflüge und andere Gruppenaktivitäten außerhalb der Begegnungsstätte;
Kontaktherstellung und -pflege mit Dritten (auch Institutionen).
5.
Qualität
5.1
Der Dienstleister richtet die Begegnungsstätte in geeigneten Räumen ein.
5.2
Die Arbeit der Begegnungsstätte wird durch Statistiken und Jahresberichte fachlich
dokumentiert.
5.3.
Der Dienstleister verpflichtet sich und seine Fachkräfte zur Einhaltung
datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Offenbarung personenbezogener Daten sind
nur mit schriftlicher Einverständniserklärung zulässig.
5.4
Der Dienstleister verpflichtet sich hiermit zur Qualitätssicherung. Interne Prüfungen
werden in geeigneter Form dokumentiert.
5.5
Der Kostenträger kann die Qualität der nach dieser Vereinbarung zu erbringenden
Leistungen vor Ort prüfen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Dienstleister die
Leistungen in der vereinbarten Qualität nicht erbringt (z.B. durch von der
Leistungsvereinbarung nicht unerheblich abweichenden Personaleinsatz)
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6.
Qualifikation des Personals
6.1
Die Arbeit in der Begegnungsstätte erfordert - wie insbesondere die Ziffern 1, 2 und 4
dieser Leistungsbeschreibung deutlich machen, den Einsatz von Fachkräften.
Der Dienstleister wird deshalb hiermit nur
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Diplom-SozialarbeiterInnen;
Diplom-Sozialpädagogen/-pädagoginnen;
HeilpädagogInnen;
MitarbeiterInnen mit abgeschlossener sozialpsychiatrischer Ausbildung oder die
Erfahrung in der sozialpsychiatrischen Arbeit haben,
betrauen.
6.2
Regelmäßige Supervision und Fortbildung sind für alle Fachkräfte obligatorisch und wer
den in dem gebotenen Umfang ermöglicht.
7.
Personelle Ausstattung
Die Begegnungsstätte wird mit einer Mitarbeiterin mit 19,50 Wochenstunden besetzt.
8.
Betriebsnotwendige Anlagen und sächliche Ausstattung
Die Begegnungsstätte in der Oberen Schildwache 6a in Goslar verfügt über einen
großen Aufenthaltsraum. Daneben gibt es je einen Gruppen-, Beratungs- und Büroraum.
Küche, Toiletten und moderne Telekommunikation sind vorhanden.
9.
Öffnungszeiten
Voraussichtliche Öffnungszeiten :
Montag und Freitag
je 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
je 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Sonntag
von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
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