Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.2016

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Volksbank Rhede eG
Offenlegungsbericht
nach Art. 435 bis 455 CRR
per 31.12.2016
Inhaltsverzeichnis
Präambel ............................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)....................................................................... 3
Eigenmittel (Art. 437) ............................................................................................................. 4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ...................................................................................... 5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ....................................................................................... 5
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................................ 7
Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................. 8
Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................................................. 9
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ................... 9
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................................. 9
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................................10
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ...............................................10
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)...............................................................................11
Verschuldung (Art. 451)........................................................................................................12
Anhang I – Offenlegung der Kapitalinstrumente / „Geschäftsguthaben“ (CET1) ...................15
Anhang II – Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ..................................15
Volksbank Rhede eG
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Unternehmensstrategie inkl. Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser
Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind
in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren.
Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten
erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende
Grundsätze:
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und
der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Rentabilität und Risiko in
einem angemessenen Verhältnis stehen
Sicherheit geht vor Wachstum
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbankrisikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen und Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbankrisikolimit ab.
Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs
sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbankrisikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das
Marktpreis- (inklusive Zinsänderungs- und Fondsrisiko) sowie das operationelle Risiko
und das Beteiligungsrisiko. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen
Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit
nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbankrisikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch die Gesamtbanksteuerung überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Unternehmensstrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen auf andere Marktteilnehmer
übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Aus-
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
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wirkungen gemindert. Die Gesamtbanksteuerung stellt die Überwachung der laufenden
Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden von der
Gesamtbanksteuerung zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die
Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen
aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig
sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten
Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten
unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnisvorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals
zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2016 lag die Auslastung des Gesamtbankrisikolimits bei 58%.
11 Die Anzahl der Leitungsmandate unserer Vorstandsmitglieder beträgt jeweils 2, die Anzahl der Aufsichtsmandate 0; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 1 und der Aufsichtsmandate 0. Hierbei haben wir die Zählweise gem. §
25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 8 Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält mindestens vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt sind. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich
geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente /
„Geschäftsguthaben“ (CET1)“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt.
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Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
86.605
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
9.023
48
0
5.168
+/- Sonstige Anpassungen
15.670
0
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
98.372
* werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Eigenmittelanforderungen
(TEUR)
Risikopositionen
Kreditrisiken (Standardansatz)
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
78
82
14.834
9.123
3.234
2.896
1.430
1.174
222
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Position-, fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
294
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
2.451
35.818
Eigenmittelanforderungen insgesamt
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw.
Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke
der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112):
Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Gesamtwert
(TEUR)
3.478
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Durchschnittsbetrag
(TEUR)
3.403
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Gesamtwert
(TEUR)
11.767
11.512
36.089
229.780
190.567
206.989
84.490
126.589
20.144
28.713
20.962
14.675
5.793
696.347
Risikopositionen
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besicherte Positionen
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Durchschnittsbetrag
(TEUR)
12.207
11.164
36.079
221.052
180.384
203.622
85.594
126.307
19.714
29.029
20.404
13.803
5.331
682.401
20 Das Geschäftsgebiet der Volksbank Rhede eG umfasst die Stadt Rhede sowie angrenzende Städte und Gemeinden und ist somit regional begrenzt. Da eine Aufschlüsselung
der Risikopositionen nach Regionen keinen Mehrwert liefert, wird auf eine entsprechende
Darstellung verzichtet.
21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Risikopositionen
(Werte in TEUR)
Privatkunden
(NichtSelbständige)
Nicht-Privatkunden
Gesamt
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
davon
KMU
Gesamt
davon
davon GrundLand- und
stücks- und
Forstwirtschaft Wohnungswesen
0
0
0
3.478
0
0
11.767
0
0
0
0
0
37.021
122.499
106.445
7.865
11.512
36.089
192.759
84.490
20.144
20.848
0
0
190.567
84.490
20.144
20.848
0
0
41.650
37.490
2.596
10.455
0
0
51.227
5.455
5.159
722
0
20.962
0
0
0
0
0
273.830
14.675
5.793
422.517
0
0
316.049
0
0
92.191
38
0
62.601
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % am Gesamtvolumen
der Nicht-Privatkunden.
22
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
< 1 Jahr
(TEUR)
3.478
2.622
1.093
13.066
74.150
46.722
13.035
1 bis 5 Jahre
(TEUR)
0
3.591
125
14.163
40.832
22.817
12.414
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
> 5 Jahre
(TEUR)
0
5.554
10.294
8.860
114.798
137.450
101.140
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Volksbank Rhede eG
Ausgefallene Positionen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
8.565
17.635
13.784
5.793
199.943
2.803
2.376
891
0
100.012
17.345
951
0
0
396.392
In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
23 Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) bzw. Einzelrückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen
(PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine
Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR
aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann
vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Auf die Darstellung der Gesamtinanspruchnahmen aus notleidenden Krediten und die
Entwicklung der Risikovorsorge verzichten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen. Das
Geschäftsgebiet der Volksbank Rhede eG umfasst die Stadt Rhede sowie angrenzende
Städte und Gemeinden, die durch ländliche Strukturen und Kommunen mit geringen
Einwohnerzahlen gekennzeichnet sind. Auch im gewerblichen Bereich ist die Struktur
geprägt von einer geringen Anzahl größerer Geschäftsbetriebe, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen und sonstigen mittelständischen Kunden. Verbunden mit der hohen Marktdurchdringung der Volksbank Rhede eG lassen sich sowohl aus der Darstellung der notleidenden Forderungen als auch aus der Entwicklung der Risikovorsorge
Rückschlüsse auf einzelne Kunden ziehen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der
Möglichkeit einer Kombination verschiedener Informationsquellen (z.B. Insolvenz- und
Zwangsversteigerungsveröffentlichungen im Internet / elektronischen Bundesanzeiger /
Auskunfteien).
24 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden
Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich
für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
0
20
35
50
70
75
100
150
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
Gesamtsumme der Risikopositionswerte
(Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
53.637
73.024
11.574
9.609
126.590
125.777
1.829
1.829
0
1.058
206.989
201.082
253.514
243.003
21.252
20.003
20.962
20.962
0
0
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere
Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezoOffenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
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gene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität
im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht,
er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
25 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch
Wert der Risikoposition im Handelsbuch
Risikopositionswert (SA)
Risikopositionswert (IRB)
davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen
davon: Risikopositionen im Handelsbuch
davon: Verbriefungsrisikopositionen
Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen
Quote des antizyklischen
Kapitalpuffers
Summe
Eigenmittelanforderungen
Risikopositionswert (IRB)
Verbriefungsrisikoposition
633.502
---
0
0
0
---
32.914
0
0
32.914
100%
0%
Aufschlüsselung
nach Ländern
Land: Deutschland
Risikoposition im Handelsbuch
Risikopositionswert (SA)
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Die ausländischen Risikopositionen betragen weniger als 2 % und wurden daher gemäß
Artikel 2 Abs. 5 b der DelVO (EU) Nr. 1152/2014 unserem Sitzland (Deutschland) zugeordnet.
26 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
antizyklischer Kapitalpuffer
Gesamtrisikobetrag (TEUR)
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (TEUR)
447.744
0,00%
0
Marktrisiko (Art. 445)
27 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
28 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar:
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Eigenmittelanforderung
(TEUR)
294
--------294
Risikoarten
Fremdwährungsrisikoposition
Rohwarenrisikoposition
Handelsbuch-Risikopositionen
andere Marktpreisrisikopositionen
Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen
Summe
Operationelles Risiko (Art. 446)
29 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
Wir unterhalten im Wesentlichen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen ebenfalls im Wesentlichen der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen
Vorgaben gem. HGB. Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende Tabelle:
Beteiligungen und
Anteile an verbundenen Unternehmen
Börsengehandelte
Positionen
Nicht börsengehandelte
Positionen
Andere
Beteiligungspositionen
Buchwert
(TEUR)
beizulegender
Zeitwert (TEUR)
Börsenwert
(TEUR)
0
0
0
73
73
---
13.711
15.661
---
Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 1.950 TEUR.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg und einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken
werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbankrisikolimit gegenübergestellt.
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31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
• Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
• Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
• In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen
der Risikobetrachtung fortgeschrieben.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir Zinsszenarien
des DGRV (DGRV-Risikoszenario „Steigend“ / DGRV-Risikoszenario „Fallend“ /
DGRV-Risikoszenario „Drehung kurzes Zinsende steigend“ / DGRV-Risikoszenario
„DGRV-Risikoszenario Drehung kurzes Zinsende fallend“), die im Rahmen einer historischen Analyse von Zinsänderungen über Nacht (1 Tag Haltedauer) und einem
Jahr (250 Tage Haltedauer) ermittelt wurden. Die Historie wurde so gewählt, dass für
den Zeitraum vom 01.01.2003 bis 30.09.2016 auch steigende Zinsen und Drehungsszenarien angemessen berücksichtigt sind. Bei der historischen Simulation wird ein
Konfidenzniveau von 99% verwendet.
DGRV-Risikoszenario „Steigend“
DGRV-Risikoszenario „Fallend“
DGRV-Risikoszenario „Drehung kurzes Zinsende steigend“
DGRV-Risikoszenario „Drehung kurzes Zinsende fallend“
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erhöhung der
Erträge
Erträge
(TEUR)
(TEUR)
912
--211
--323
--6
---
32 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird
eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
33 Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
34 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir
keinen Gebrauch.
35 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Unternehmensstrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung
der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit
und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
36 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
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a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
• Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
• Bareinlagen in unserem Haus
• Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
• Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand
• Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen
• an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
37 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um
•
•
•
öffentliche Stellen,
inländische Kreditinstitute,
Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach
S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
38 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente
sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur
Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.
39 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Forderungsklassen
Sonstige öffentliche Stellen
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
finanzielle Sicherheiten
Gewährleistungen / Lebensversicherungen (TEUR)
(TEUR)
5.514
0
3.441
6.833
4.265
1.641
897
323
843
642
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Es liegen belastete Vermögenswerte vor.
40 Vermögenswerte
Buchwerte
der belasteten Vermögenswerte
(TEUR)
Beizulegender Zeitwert
der belasteten Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
(TEUR)
(TEUR)
Vermögenswerte des berichtenden
Instituts
Eigenkapitalinstrumente
(TEUR)
3.710
0
Beizulegender Zeitwert
der unbelasteten Vermögenswerte
461.296
0
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34.806
35.576
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Schuldtitel
0
Sonstige Vermögenswerte
0
37.832
3.710
38.266
388.658
41 Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
(TEUR)
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel, die zur Belastung
in Frage kommen (TEUR)
0
0
Eigenkapitalinstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
42 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten,
Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
(TEUR)
Vermögenswerte, erhaltene
Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS
(TEUR)
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
0
0
43 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset-Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016
betrug 0,8 % ohne Programmkredite aus öffentlichen Fördermitteln bzw. 27,1 % einschließlich Programmkredite aus öffentlichen Fördermitteln.
44 Die Belastung von Vermögenswerten resultiert nahezu vollständig aus Programmkrediten
aus öffentlichen Fördermitteln.
Verschuldung (Art. 451)
45 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend
stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden,
aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen ist)
Anpassung für derivative Finanzinstrumente
Anpassung für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anzusetzender Wert
584.955
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Seite 12 von 15
Volksbank Rhede eG
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen sind)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
28.057
k.A.
k.A.
17.244
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
630.256
Risikopositionswerte
für die CRRVerschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen)
Derivative Risikopositionen aus Derivaten
Wiederbeschaffungskosten aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle
Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
602.248
48
602.200
k.A.
k.A.
Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
k.A.
k.A.
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
k.A.
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge
für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
k.A.
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva
aus SFT)
k.A.
Gegenparteiausfallrisiko für SFT-Aktiva
k.A.
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Abs. 4
und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
k.A.
(Ausgeschlossener ZGP-Anteil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen)
k.A.
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
k.A.
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
94.699
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
66.643
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
28.056
Bilanzielle und außerbilanzielle Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
(Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene bilanzielle und außerbilanzielle gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
k.A.
Seite 13 von 15
Volksbank Rhede eG
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
k.A.
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
Kernkapital
77.534
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
630.256
Verschuldungsquote
Verschuldungsquote
12,30
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
vollständig eingeführt
Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und ausgenomme Risikopositionen)
Risikopositionswerte
für die CRRVerschuldungsquote
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT, und ausgenommene Risikopositionen), davon:
602.248
Risikopositionen im Handelsbuch
Risikopositionen im Anlagebuch, davon:
k.A.
k.A.
602.248
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
15.508
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen
Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen,
die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
10.420
Institute
36.070
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
118.608
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
169.915
Unternehmen
182.702
Ausgefallene Positionen
27.595
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
41.430
46 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird im Planungs- und Strategieprozess
der Bank Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei
uns in unsere Bilanzstruktursteuerung eingebettet.
47 Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 12,30 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, waren:
•
•
bilanzielle und außerbilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht,
Änderungen in der Kernkapitalausstattung,
Im Berichtsjahr hatten sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von +7.096 TEUR und in
der Gesamtrisikopositionsmessgröße in Höhe von +30.029 TEUR ergeben.
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Seite 14 von 15
Volksbank Rhede eG
Anhang I – Offenlegung der Kapitalinstrumente / „Geschäftsguthaben“ (CET1)
Anhang II – Offenlegung der Eigenmittel während der
Übergangszeit
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Seite 15 von 15
Volksbank Rhede eG
Anhang I - Offenlegung der Kapitalinstrumente / "Geschäftsguthaben" (CET1)
1
Emittent
2
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Volksbank Rhede eG
k.A.
deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
hartes Kernkapital
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
hartes Kernkapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR,
Stand letzter Meldestichtag)
3.172
9
Nennwert des Instruments
3.172
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
fortlaufend
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
unbefristet
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Soloebene
Geschäftsguthaben gem. Art.
29 CRR
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
keine Fälligkeit
nein, jedoch Ausschluss
möglich gem. § 9 der Satzung
Coupons / Dividenden
17
variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
20a
20b
21
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
variabel
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
Volksbank Rhede eG
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
ja
Verlustverteilung gem. § 19
Abs. 1 GenG
ganz oder teilweise
vorübergehend
Nach Verlustabschreibung
muss der Gewinnanteil dem
Geschäftsanteil bis zur
Volleinzahlung wieder
gutgeschrieben werden.
nicht nachrangige
Verbindlichkeiten
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
Volksbank Rhede eG
Anhang II - Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG *
(TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: Geschäftsguthaben
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
DER EU VERORDNUNG (EU)
VORGESCHRIEBENER
Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
3.172 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis
k.A
3.172 Verzeichnis der EBA gem. Art.
k.A
k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art.
k.A
k.A.
k.A
der EBA gem. Art. 26 Abs. 3
26 Abs. 3
26 Abs. 3
Verzeichnis der EBA gem. Art.
26 Abs. 3
26 (1) (c)
2
3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen,
zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste
nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
39.862
k.A. 26 (1)
k.A
k.A
3a
4
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in
konsolidiertem CET1)
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne,
abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
34.500 26 (1) (f)
k.A. 486 (2)
k.A
k.A
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
77.534
5
5a
6
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende
Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren (verringert um
entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
11
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
12
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten
Verlustbeträge
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva
ergibt (negativer Betrag)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne
oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
eigenen Verbindlichkeiten
15
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage
(negativer Betrag)
16
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
17
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die
dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
18
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20
20a
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein
Risikogewicht von 1.250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut
als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des
Finanzsektors (negativer Betrag)
20b
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
k.A. 483 (2)
k.A
k.A. 84, 479, 480
k.A
k.A. 26 (2)
k.A
k.A
k.A. 34, 105
k.A. 36 (1) (b), 37, 472 (4)
k.A
k.A
k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)
k.A
k.A. 33 (a)
k.A
k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
k.A
k.A. 32 (1)
k.A
k.A. 33 (b)
k.A
k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7)
k.A
k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k.A
k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)
k.A
k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2)
k.A
k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b),
k.A
k.A. 36 (1) (k)
k.A
k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
k.A
(3), 79, 472 (10)
49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)
Volksbank Rhede eG
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG *
(TEUR)
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
DER EU VERORDNUNG (EU)
VORGESCHRIEBENER
Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
36 (1) (k) (ii)
k.A
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
36 (1) (k) (iii), 379 (3)
k.A
20c
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
k.A.
20d
21
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
(über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
k.A.
k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470,
k.A
22
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt
(negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
k.A. 48 (1)
k.A
k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472
k.A
k.A. 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470,
k.A
23
24
25
472 (5)
(11)
472 (5)
25a
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (a), 472 (3)
k.A
25b
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
k.A. 36 (1) (l)
k.A
k.A.
k.A
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht
realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468
k.A.
k.A
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
davon: …
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in
Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche
Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
k.A. 467
k.A
k.A. 467
k.A
k.A. 468
k.A
k.A. 468
k.A
k.A. 481
k.A
k.A. 481
k.A. 36 (1) (j)
k.A
k.A
k.A.
k.A
77.534
k.A
26
26a
26b
27
28
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals
(CET1) insgesamt
29
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards
als Eigenkapital eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards
als Passiva eingestuft
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
k.A. 51, 52
k.A.
k.A
k.A
k.A.
k.A
k.A. 486 (3)
k.A
k.A. 483 (3)
k.A
Volksbank Rhede eG
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG *
(TEUR)
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende
Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in
Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
35
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
deren Anrechnung ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen
Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer
Betrag)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die
dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
39
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A.
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
DER EU VERORDNUNG (EU)
VORGESCHRIEBENER
Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
85, 86, 480
k.A
k.A. 486 (3)
k.A
k.A.
k.A
k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)
k.A
k.A. 56 (b), 58, 475 (3)
k.A
k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)
k.A
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4)
k.A
41
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals
in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
k.A.
k.A
41a
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
k.A
k.A.
k.A
k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a)
k.A
k.A.
k.A
k.A. 467, 468, 481
k.A
k.A. 467
k.A
k.A. 468
k.A
k.A. 481
k.A. 56 (e)
k.A
k.A
k.A.
k.A
k.A.
77.534
k.A
k.A
41b
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug
zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.
475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
41c
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
davon: …
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug
zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des
Instituts überschreitet (negativer Betrag)
43
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals
(AT1) insgesamt
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
(6), 472 (8), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
Volksbank Rhede eG
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG *
(TEUR)
46
47
48
49
50
51
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte
Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente),
die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
deren Anrechnung ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen (negativer Betrag)
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a
54b
55
56
56a
56b
56c
57
58
59
davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden
und Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
DER EU VERORDNUNG (EU)
VORGESCHRIEBENER
Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
62, 63
k.A
k.A.
15.670 486 (4)
k.A
k.A. 483 (4)
k.A
k.A. 87, 88, 480
k.A
k.A. 486 (4)
k.A
5.168 62 (c) und (d)
20.838
k.A
k.A
k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)
k.A
k.A. 66 (b), 68, 477 (3)
k.A
k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)
k.A
k.A.
k.A
k.A.
k.A
k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4)
k.A
k.A.
k.A
k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
k.A
k.A.
k.A
(6), 472 (8) (a), 472 (9), 472
(10) (a), 472 (11) (a)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475
k.A
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals
(T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
k.A.
k.A
k.A. 467, 468, 481
k.A
k.A. 467
k.A
k.A. 468
k.A
k.A. 481
k.A.
k.A
k.A
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
(4) (a)
20.838
98.372
k.A
k.A
Volksbank Rhede eG
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG *
(TEUR)
59a
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
DER EU VERORDNUNG (EU)
VORGESCHRIEBENER
Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
k.A.
k.A
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert
um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in
eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472
k.A
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug
zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte
Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals,
indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte
Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c),
k.A
k.A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c),
k.A
(10) (b), 472 (11) (b)
475 (4) (b)
477 (4) (b)
60
Gesamtrisikobetrag
447.744
Eigenkapitalquoten und -puffer
17,32 92 (2) (a), 465
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
17,32 92 (2) (b), 465
Gesamtrisikobetrags)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
21,97 92 (2) (c)
Gesamtrisikobetrags)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
5,125 CRD 128, 129, 130
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art.
92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute
(G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
0,625
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0,000
67
davon: Systemrisikopuffer
k.A.
67a
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI)
k.A. CRD 131
oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt
12,82 CRD 128
als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
222 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56
(c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69,
Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche,
70, 477 (4)
an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
k.A. 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)
des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
k.A. 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
(unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
5.168 62
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die
der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
Volksbank Rhede eG
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG *
(TEUR)
77
78
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen
auf das Ergänzungskapital im Rahmen des
Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die
der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen
auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen
Beurteilungen basierenden Ansatzes
5.168
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
DER EU VERORDNUNG (EU)
VORGESCHRIEBENER
Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
62
k.A
k.A. 62
k.A
k.A. 62
k.A
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
k.A. 484 (3), 486 (2) und (5)
Auslaufregelungen gelten
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag
k.A. 484 (3), 486 (2) und (5)
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die
k.A. 484 (4), 486 (3) und (5)
Auslaufregelungen gelten
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag
k.A. 484 (4), 486 (3) und (5)
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die
15.670 484 (5), 486 (4) und (5)
Auslaufregelungen gelten
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag
2.519 484 (5), 486 (4) und (5)
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag
Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR")
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
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