Volksbank Rhede eG Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis Präambel ............................................................................................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)....................................................................... 3 Eigenmittel (Art. 437) ............................................................................................................. 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ...................................................................................... 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ....................................................................................... 5 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................................ 7 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................. 8 Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................................................. 9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ................... 9 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................................. 9 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................................10 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ...............................................10 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)...............................................................................11 Verschuldung (Art. 451)........................................................................................................12 Anhang I – Offenlegung der Kapitalinstrumente / „Geschäftsguthaben“ (CET1) ...................15 Anhang II – Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ..................................15 Volksbank Rhede eG Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Unternehmensstrategie inkl. Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Rentabilität und Risiko in einem angemessenen Verhältnis stehen Sicherheit geht vor Wachstum 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbankrisikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen und Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbankrisikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbankrisikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreis- (inklusive Zinsänderungs- und Fondsrisiko) sowie das operationelle Risiko und das Beteiligungsrisiko. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbankrisikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch die Gesamtbanksteuerung überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Unternehmensstrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Aus- Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 3 von 15 Volksbank Rhede eG wirkungen gemindert. Die Gesamtbanksteuerung stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden von der Gesamtbanksteuerung zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnisvorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 10 Per 31.12.2016 lag die Auslastung des Gesamtbankrisikolimits bei 58%. 11 Die Anzahl der Leitungsmandate unserer Vorstandsmitglieder beträgt jeweils 2, die Anzahl der Aufsichtsmandate 0; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 1 und der Aufsichtsmandate 0. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. 12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 8 Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält mindestens vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt sind. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente / „Geschäftsguthaben“ (CET1)“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt. Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 4 von 15 Volksbank Rhede eG Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 86.605 - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 9.023 48 0 5.168 +/- Sonstige Anpassungen 15.670 0 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 98.372 * werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittelanforderungen (TEUR) Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 78 82 14.834 9.123 3.234 2.896 1.430 1.174 222 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Position-, fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 294 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 2.451 35.818 Eigenmittelanforderungen insgesamt Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112): Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken Gesamtwert (TEUR) 3.478 Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Durchschnittsbetrag (TEUR) 3.403 Seite 5 von 15 Volksbank Rhede eG Gesamtwert (TEUR) 11.767 11.512 36.089 229.780 190.567 206.989 84.490 126.589 20.144 28.713 20.962 14.675 5.793 696.347 Risikopositionen Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen davon: KMU Ausgefallene Positionen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Durchschnittsbetrag (TEUR) 12.207 11.164 36.079 221.052 180.384 203.622 85.594 126.307 19.714 29.029 20.404 13.803 5.331 682.401 20 Das Geschäftsgebiet der Volksbank Rhede eG umfasst die Stadt Rhede sowie angrenzende Städte und Gemeinden und ist somit regional begrenzt. Da eine Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Regionen keinen Mehrwert liefert, wird auf eine entsprechende Darstellung verzichtet. 21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Risikopositionen (Werte in TEUR) Privatkunden (NichtSelbständige) Nicht-Privatkunden Gesamt Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt davon KMU Gesamt davon davon GrundLand- und stücks- und Forstwirtschaft Wohnungswesen 0 0 0 3.478 0 0 11.767 0 0 0 0 0 37.021 122.499 106.445 7.865 11.512 36.089 192.759 84.490 20.144 20.848 0 0 190.567 84.490 20.144 20.848 0 0 41.650 37.490 2.596 10.455 0 0 51.227 5.455 5.159 722 0 20.962 0 0 0 0 0 273.830 14.675 5.793 422.517 0 0 316.049 0 0 92.191 38 0 62.601 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. 22 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen < 1 Jahr (TEUR) 3.478 2.622 1.093 13.066 74.150 46.722 13.035 1 bis 5 Jahre (TEUR) 0 3.591 125 14.163 40.832 22.817 12.414 Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) > 5 Jahre (TEUR) 0 5.554 10.294 8.860 114.798 137.450 101.140 Seite 6 von 15 Volksbank Rhede eG Ausgefallene Positionen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 8.565 17.635 13.784 5.793 199.943 2.803 2.376 891 0 100.012 17.345 951 0 0 396.392 In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. 23 Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) bzw. Einzelrückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Auf die Darstellung der Gesamtinanspruchnahmen aus notleidenden Krediten und die Entwicklung der Risikovorsorge verzichten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen. Das Geschäftsgebiet der Volksbank Rhede eG umfasst die Stadt Rhede sowie angrenzende Städte und Gemeinden, die durch ländliche Strukturen und Kommunen mit geringen Einwohnerzahlen gekennzeichnet sind. Auch im gewerblichen Bereich ist die Struktur geprägt von einer geringen Anzahl größerer Geschäftsbetriebe, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen und sonstigen mittelständischen Kunden. Verbunden mit der hohen Marktdurchdringung der Volksbank Rhede eG lassen sich sowohl aus der Darstellung der notleidenden Forderungen als auch aus der Entwicklung der Risikovorsorge Rückschlüsse auf einzelne Kunden ziehen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Möglichkeit einer Kombination verschiedener Informationsquellen (z.B. Insolvenz- und Zwangsversteigerungsveröffentlichungen im Internet / elektronischen Bundesanzeiger / Auskunfteien). 24 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % 0 20 35 50 70 75 100 150 Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 53.637 73.024 11.574 9.609 126.590 125.777 1.829 1.829 0 1.058 206.989 201.082 253.514 243.003 21.252 20.003 20.962 20.962 0 0 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezoOffenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 7 von 15 Volksbank Rhede eG gene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 25 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen davon: Risikopositionen im Handelsbuch davon: Verbriefungsrisikopositionen Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Summe Eigenmittelanforderungen Risikopositionswert (IRB) Verbriefungsrisikoposition 633.502 --- 0 0 0 --- 32.914 0 0 32.914 100% 0% Aufschlüsselung nach Ländern Land: Deutschland Risikoposition im Handelsbuch Risikopositionswert (SA) Allgemeine Kreditrisikopositionen Die ausländischen Risikopositionen betragen weniger als 2 % und wurden daher gemäß Artikel 2 Abs. 5 b der DelVO (EU) Nr. 1152/2014 unserem Sitzland (Deutschland) zugeordnet. 26 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers antizyklischer Kapitalpuffer Gesamtrisikobetrag (TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (TEUR) 447.744 0,00% 0 Marktrisiko (Art. 445) 27 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 28 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 8 von 15 Volksbank Rhede eG Eigenmittelanforderung (TEUR) 294 --------294 Risikoarten Fremdwährungsrisikoposition Rohwarenrisikoposition Handelsbuch-Risikopositionen andere Marktpreisrisikopositionen Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen Summe Operationelles Risiko (Art. 446) 29 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Wir unterhalten im Wesentlichen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen ebenfalls im Wesentlichen der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB. Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende Tabelle: Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen Buchwert (TEUR) beizulegender Zeitwert (TEUR) Börsenwert (TEUR) 0 0 0 73 73 --- 13.711 15.661 --- Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 1.950 TEUR. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg und einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbankrisikolimit gegenübergestellt. Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 9 von 15 Volksbank Rhede eG 31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. • Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. • In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir Zinsszenarien des DGRV (DGRV-Risikoszenario „Steigend“ / DGRV-Risikoszenario „Fallend“ / DGRV-Risikoszenario „Drehung kurzes Zinsende steigend“ / DGRV-Risikoszenario „DGRV-Risikoszenario Drehung kurzes Zinsende fallend“), die im Rahmen einer historischen Analyse von Zinsänderungen über Nacht (1 Tag Haltedauer) und einem Jahr (250 Tage Haltedauer) ermittelt wurden. Die Historie wurde so gewählt, dass für den Zeitraum vom 01.01.2003 bis 30.09.2016 auch steigende Zinsen und Drehungsszenarien angemessen berücksichtigt sind. Bei der historischen Simulation wird ein Konfidenzniveau von 99% verwendet. DGRV-Risikoszenario „Steigend“ DGRV-Risikoszenario „Fallend“ DGRV-Risikoszenario „Drehung kurzes Zinsende steigend“ DGRV-Risikoszenario „Drehung kurzes Zinsende fallend“ Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erhöhung der Erträge Erträge (TEUR) (TEUR) 912 --211 --323 --6 --- 32 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 33 Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 34 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 35 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Unternehmensstrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 36 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 10 von 15 Volksbank Rhede eG a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung • Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) • Bareinlagen in unserem Haus • Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten • Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand • Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen • an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. 37 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um • • • öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute, Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 38 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. 39 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklassen Sonstige öffentliche Stellen Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen / Lebensversicherungen (TEUR) (TEUR) 5.514 0 3.441 6.833 4.265 1.641 897 323 843 642 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Es liegen belastete Vermögenswerte vor. 40 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte (TEUR) Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte (TEUR) (TEUR) Vermögenswerte des berichtenden Instituts Eigenkapitalinstrumente (TEUR) 3.710 0 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 461.296 0 Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 34.806 35.576 Seite 11 von 15 Volksbank Rhede eG Schuldtitel 0 Sonstige Vermögenswerte 0 37.832 3.710 38.266 388.658 41 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel (TEUR) Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen (TEUR) 0 0 Eigenkapitalinstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 42 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere (TEUR) Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS (TEUR) Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 0 0 43 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset-Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 0,8 % ohne Programmkredite aus öffentlichen Fördermitteln bzw. 27,1 % einschließlich Programmkredite aus öffentlichen Fördermitteln. 44 Die Belastung von Vermögenswerten resultiert nahezu vollständig aus Programmkrediten aus öffentlichen Fördermitteln. Verschuldung (Art. 451) 45 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen ist) Anpassung für derivative Finanzinstrumente Anpassung für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anzusetzender Wert 584.955 k.A. k.A. k.A. k.A. Seite 12 von 15 Volksbank Rhede eG Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen 28.057 k.A. k.A. 17.244 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote 630.256 Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) Derivative Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungskosten aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 602.248 48 602.200 k.A. k.A. Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) k.A. k.A. (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) k.A. Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten k.A. k.A. k.A. k.A. Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte k.A. (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) k.A. Gegenparteiausfallrisiko für SFT-Aktiva k.A. Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften k.A. (Ausgeschlossener ZGP-Anteil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) k.A. Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften k.A. Andere außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 94.699 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 66.643 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 28.056 Bilanzielle und außerbilanzielle Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene bilanzielle und außerbilanzielle gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) k.A. Seite 13 von 15 Volksbank Rhede eG (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen k.A. Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße Kernkapital 77.534 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 630.256 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 12,30 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens vollständig eingeführt Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenomme Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT, und ausgenommene Risikopositionen), davon: 602.248 Risikopositionen im Handelsbuch Risikopositionen im Anlagebuch, davon: k.A. k.A. 602.248 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 15.508 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 10.420 Institute 36.070 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 118.608 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 169.915 Unternehmen 182.702 Ausgefallene Positionen 27.595 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 41.430 46 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird im Planungs- und Strategieprozess der Bank Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns in unsere Bilanzstruktursteuerung eingebettet. 47 Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 12,30 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, waren: • • bilanzielle und außerbilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht, Änderungen in der Kernkapitalausstattung, Im Berichtsjahr hatten sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von +7.096 TEUR und in der Gesamtrisikopositionsmessgröße in Höhe von +30.029 TEUR ergeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 14 von 15 Volksbank Rhede eG Anhang I – Offenlegung der Kapitalinstrumente / „Geschäftsguthaben“ (CET1) Anhang II – Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Seite 15 von 15 Volksbank Rhede eG Anhang I - Offenlegung der Kapitalinstrumente / "Geschäftsguthaben" (CET1) 1 Emittent 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Volksbank Rhede eG k.A. deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 3.172 9 Nennwert des Instruments 3.172 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Soloebene Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR Passivum - fortgeführter Einstandswert keine Fälligkeit nein, jedoch Ausschluss möglich gem. § 9 der Satzung Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a 20b 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") variabel vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. Volksbank Rhede eG 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend ja Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG ganz oder teilweise vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. nicht nachrangige Verbindlichkeiten 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") Volksbank Rhede eG Anhang II - Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG * (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Geschäftsguthaben davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER DER EU VERORDNUNG (EU) VORGESCHRIEBENER Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 3.172 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis k.A 3.172 Verzeichnis der EBA gem. Art. k.A k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. k.A k.A. k.A der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 26 Abs. 3 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 26 (1) (c) 2 3 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 39.862 k.A. 26 (1) k.A k.A 3a 4 Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 34.500 26 (1) (f) k.A. 486 (2) k.A k.A Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 77.534 5 5a 6 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 20a In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20b Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") k.A. 483 (2) k.A k.A. 84, 479, 480 k.A k.A. 26 (2) k.A k.A k.A. 34, 105 k.A. 36 (1) (b), 37, 472 (4) k.A k.A k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k.A k.A. 33 (a) k.A k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) k.A k.A. 32 (1) k.A k.A. 33 (b) k.A k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) k.A k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), k.A k.A. 36 (1) (k) k.A k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k.A (3), 79, 472 (10) 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) Volksbank Rhede eG (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG * (TEUR) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER DER EU VERORDNUNG (EU) VORGESCHRIEBENER Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 36 (1) (k) (ii) k.A 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) k.A 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) k.A. 20d 21 davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) k.A. k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, k.A 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren k.A. 48 (1) k.A k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 k.A k.A. 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, k.A 23 24 25 472 (5) (11) 472 (5) 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (a), 472 (3) k.A 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen k.A. 36 (1) (l) k.A k.A. k.A Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 k.A. k.A davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: … Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) k.A. 467 k.A k.A. 467 k.A k.A. 468 k.A k.A. 468 k.A k.A. 481 k.A k.A. 481 k.A. 36 (1) (j) k.A k.A k.A. k.A 77.534 k.A 26 26a 26b 27 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") k.A. 51, 52 k.A. k.A k.A k.A. k.A k.A. 486 (3) k.A k.A. 483 (3) k.A Volksbank Rhede eG (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG * (TEUR) 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k.A. (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER DER EU VERORDNUNG (EU) VORGESCHRIEBENER Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 85, 86, 480 k.A k.A. 486 (3) k.A k.A. k.A k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k.A k.A. 56 (b), 58, 475 (3) k.A k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) k.A. k.A 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 k.A k.A. k.A k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A k.A. k.A k.A. 467, 468, 481 k.A k.A. 467 k.A k.A. 468 k.A k.A. 481 k.A. 56 (e) k.A k.A k.A. k.A k.A. 77.534 k.A k.A 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) Volksbank Rhede eG (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG * (TEUR) 46 47 48 49 50 51 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a 54b 55 56 56a 56b 56c 57 58 59 davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER DER EU VERORDNUNG (EU) VORGESCHRIEBENER Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 62, 63 k.A k.A. 15.670 486 (4) k.A k.A. 483 (4) k.A k.A. 87, 88, 480 k.A k.A. 486 (4) k.A 5.168 62 (c) und (d) 20.838 k.A k.A k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k.A k.A. 66 (b), 68, 477 (3) k.A k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A k.A. k.A k.A. k.A k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A k.A. k.A k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 k.A k.A. k.A (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 k.A davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) k.A. k.A k.A. 467, 468, 481 k.A k.A. 467 k.A k.A. 468 k.A k.A. 481 k.A. k.A k.A Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") (4) (a) 20.838 98.372 k.A k.A Volksbank Rhede eG (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG * (TEUR) 59a (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER DER EU VERORDNUNG (EU) VORGESCHRIEBENER Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) k.A. k.A davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 k.A davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), k.A k.A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), k.A (10) (b), 472 (11) (b) 475 (4) (b) 477 (4) (b) 60 Gesamtrisikobetrag 447.744 Eigenkapitalquoten und -puffer 17,32 92 (2) (a), 465 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 17,32 92 (2) (b), 465 Gesamtrisikobetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 21,97 92 (2) (c) Gesamtrisikobetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer 5,125 CRD 128, 129, 130 (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,625 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,000 67 davon: Systemrisikopuffer k.A. 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) k.A. CRD 131 oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt 12,82 CRD 128 als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in 222 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, 70, 477 (4) an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten k.A. 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente k.A. 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare 5.168 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") k.A k.A k.A k.A k.A k.A k.A k.A k.A k.A k.A k.A k.A k.A Volksbank Rhede eG (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG * (TEUR) 77 78 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 5.168 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER DER EU VERORDNUNG (EU) VORGESCHRIEBENER Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 62 k.A k.A. 62 k.A k.A. 62 k.A Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) Auslaufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die 15.670 484 (5), 486 (4) und (5) Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag 2.519 484 (5), 486 (4) und (5) (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) * Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag Offenlegungsbericht nach Art. 435-455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("CRR") k.A k.A k.A k.A k.A k.A