Das NPC ist einer der wenigen epithelialen malignen Tumoren, der

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NPC-2003-GPOH
Multizentrische Studie zur Behandlung
des Nasopharynxkarzinoms
bei Kindern und Jugendlichen
Studienleiter:
PD Dr. med. Rolf Mertens
Universitätskinderklinik der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
52054 Aachen
Tel.: 0049 (0)241 8089902
Fax: 0049 (0)241 8082481
e-mail: [email protected]
Laufzeit der Studie: August 2003 - August 2009
Wir danken dem Förderkreis „Hilfe für krebskranke Kinder“ e.V. Aachen
für die Übernahme der Druck- und Versandkosten.
Studienleiter:
Studienassistenten:
Priv.-Doz. Dr. med. R. Mertens
Universitätskinderklinik der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Telefon: 0241-80 89 902
Fax: 0241-80 82 481
e-mail: [email protected]
Fr. A. Jessen,
Dr. med. H. Deisel
Universitätskinderklinik der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Telefon: 0241-80 89 222
Fax: 0241-80 82 423
e-mail: [email protected]
Studienkommission:
Prof. Dr. med. P. Bucsky
Klinik für Pädiatrie
Med. Hochschule Lübeck
Kahlhorststr. 31-35
23562 Lübeck
Telefon: 0451-500 2565
Fr. Dr. med. L. Lassay
Universitätskinderklinik der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Telefon: 0241-80 89 201
e-mail: [email protected]
Prof. Dr. med G. Heimann
Universitätskinderklinik der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Telefon: 0241-80 88 700
Dr. med. O. Pradier
Klinik für Strahlentherapie
Robert Koch Strasse 40
37075 Göttingen
Telefon: 0551-398845/396181
Fax : 0551-3912614
Prof. Dr. med. C. Gademann
Universitätsklinik für Strahlentherapie
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
Telefon: 0391-67 57 91
Dr. med. H.-J. Wagner
Klinik für Pädiatrie
Med. Hochschule Lübeck
Kahlhorststr. 31-35
23562 Lübeck
Telefon: 0451-50 02 565
Prof. Dr. med. C.F. Hess
Universitätsklinik für Strahlentherapie
Robert-Koch-Str. 40
37075 Göttingen
Telefon: 0551-396181
Fr. Dr. med. C. Weiß
Institut für Medizinische Statistik
der RWTH Aachen
Pauwelstr. 30
52074 Aachen
Telefon: 0241-80 89 406
Dr. med. B. Granzen
Department of Pediatrics
Academisch Ziekenhuis Maastricht
P. Debyelaan 25
NL 6202 AZ Maastricht
Telefon: 0031-43 387 52 39
Dutch Childhood Oncology Group:
CM Zwaan, MD, PhD
Dept. of Pediatric Hematology/Oncology
VU University Medical Center
De Boelelaan 1117
NL - 1081 HV Amsterdam
Telefon: +31-20-444.2420
Fax: +31-20-444.2422
e-mail: [email protected]
Unterschriftenseite:
Studienleiter
____________________________________________________________________________________________________
Priv.-Doz. Dr. med. R. Mertens
Kinderklinik der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Telefon: 0241-80 89 902
Fax: 0241-80 82 481
e-mail: [email protected]
Stellvertretende Studienleiterin
____________________________________________________________________________________________________
Fr. Dr. med. L. Lassay
Kinderklinik der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Telefon: 0241-80 89 201
e-mail: [email protected]
Medizinische Statistik
____________________________________________________________________________________________________
Prof. Dr. rer. nat. H. Hilgers
Medizinische Statistk der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Telefon: 0241-80 89 358
e-mail: [email protected]
Wichtige Adressen:
Priv.-Doz. Dr. med. R. Mertens
Kinderklinik der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Telefon: 0241-80 89 902
Fax: 0241-80 82481
e-mail: [email protected]
Prof. Dr. med. C. Gademann
Universitätsklinik für Strahlentherapie
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
Telefon: 0391-67 27 91
Priv.-Doz. Dr. rer. nat. Th. Efferth
Zentrum für Molekulare Biologie
der Universität Heidelberg (ZMBH)
Im Neuheimer Feld 282
69120 Heidelberg
Telefon: 06221-653195
Dr. med. O. Pradier
Klinik für Strahlentherapie
Robert Koch Strasse 40
37075 Göttingen
Telefon: 0551-398845 / 396181
Fax: 0551-3912614
Institut für Pathologie der Universität Kiel
Komm. Leiterin Fr. Dr. med. U. Jaenig
Michaelisstr. 11
24105 Kiel
Telefon: 0431-597 3451
Prof. Dr. med. K. Ritter
Institut für Medizinische Mikrobiologie
Lehr- und Forschungsgebiet Virologie
Universitätsklinik der RWTH
Pauwelstr. 30
52074 Aachen
Telefon: 0241-80 88460
Prof. Dr. med. L. Füzesi
Zentrum Pathologie
Robert-Koch-Str. 40
37075 Göttingen
Telefon: 0551-396858
Dr. med. H-J. Wagner
Universitätsklinikum Campus Lübeck
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Immunologisches Labor
Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck
Telefon: 0451-50 02 565
Prof. Dr. med. C.F. Hess
Klinik für Strahlentherapie
Robert-Koch-Str. 40
37075 Göttingen
Telefon: 0551-396181
Prof. Dr. rer. nat. H. Hilgers
Fr. Dr. med C. Weiß
Institut für Medizinische Statistk
der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Telefon: 0241-80 89406
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
2. ERGEBNISSE DER VORLÄUFERSTUDIE NPC-91-GPOH . . . . . . . . . . . . .
2.1.
2
Chemotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
2.1.1. Nebenwirkungen der Chemotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4
2.2.
Bestrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4
2.2.1. Nebenwirkungen der Bestrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4
2.3.
4
Interferontherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.3.1. Nebenwirkungen der Interferontherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
3. ENDOKRINOLOGISCHE NEBENWIRKUNGEN UND SPÄTFOLGEN . .
6
3.1.
Radionekrose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
3.2.
Zweitmalignome . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7
4. NPC-2003-GPOH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
4.1.
Histologische Klassifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
4.2.
TNM-Klassifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
4.3.
Risikogruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
5. EPSTEIN-BARR-VIRUS UND NPC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
5.1.
Bedeutung der EBV-Infektion für die Pathogenese . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
5.2.
Epstein-Barr-Virus Nuclear Antigen (EBNA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
5.3.
EBER-Nachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
5.4.
Latentes Membranprotein (LMP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
5.5.
Virus-Capsid-Antigen-Antikörper (IgG anti-VCA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
5.6.
Virus-Capsid-Antigen-Antikörper (IgA anti-VCA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
6. DIAGNOSTIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
6.1.
Bioptische Diagnosesicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
6.2.
Diagnostische Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.2.1. Laboruntersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.2.2. Endokrinologische Diagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.2.3. EBV-Diagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.2.4. Radiologischen Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.2.5. Weitere Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.2.6. MRT-Untersuchungen und Schnittführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
6.2.7. Positronen-Emissions-Tomographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
7. ÜBERSICHT SEROLOGISCHE UND PATHOLOGISCHE DIAGNOSTIK 16
8. ÜBERSICHT RADIOLOGISCHE DIAGNOSTIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
9. THERAPIEÜBERSICHT FÜR ALLE STADIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
10. THERAPIE NPC-2003-GPOH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
10.1. Chemotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
10.1.1. Chemotherapiekurs A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
10.1.2. Chemotherapiekurs B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
10.1.3. Wirkungen und Nebenwirkungen der Chemotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . 23
10.1.4. Supportivmassnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
10.2. Strahlentherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
10.2.1. Indikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
10.2.2. Rationale für eine konkomitante Radiochemotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . 25
10.2.3. Voraussetzung zur Bestrahlungsplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
10.2.4. Definition des Planungszielvolumens (PTV) bei der Bestrahlung . . . . . . 26
10.2.5. Dosis-Risikoorgane-Dosisspezifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
10.3. Interferontherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
10.3.1. Dosierung und Applikationsmodus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
10.3.2. Nebenwirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
11. METHODEN DER STUDIE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
11.1. Teilnahme an der Therapieoptimierungsstudie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
11.2. Einschlusskriterien für die Therapieoptimierungsstudie . . . . . . . . . . . . . . 30
11.3. Ausschlusskriterien für Therapieoptimierungsstudie . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
11.4. Beobachtungspatienten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
11.5. Ausschlusskriterien für die Interferontherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
11.6. Abbruchkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
12. PRÜFUNG DURCH DIE ETHIKKOMMISSION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
13. DOKUMENTATION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
14. LITERATURVERZEICHNIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
15. ANHANG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Statistisches Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Patienteninformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Einwilligungserklärungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Serologische Diagnostik und Tumordiagnostik bei NPC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Definition und Begrenzungen der Halslymphknotenregionen . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Beschreibung der Lymphknoten-Stationen auf CT-Schichten . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Planungszielvolumen bei primärer Simulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Stimulation und Expansion Epstein-Barr-Virus (EBV)-Antigen-spezifischer zytotoxischer T-Zellen (CTL) mit Mini-EBV-LCL für die adoptive Immuntherapie
von Patienten mit EBV-assoziierten Malignomen einer Typ II-Latenz . . . . . . . . . 53
Virologische Diagnostik bei NPC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Bestimmung prognostisch relevanter single nucleotide-Polymorphismen bei NPC 56
Meldebogen - Unvorhergesehene schwerwiegende toxische Ereignisse . . . . . . . . 59
Nachsorgetermine für das Nasopharynxkarzinom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
NPC-2003-GPOH - Meldebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Toxizitätsbögen - Nebenwirkungen der Chemotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
65
Toxizitätsbögen - Nebenwirkungen der simultanen Radiochemotherapie . . . . . . 68
Toxizitätsbogen - Nebenwirkungen der Interferontherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Radiotherapie Dokumentation Basisdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Radiotherapie Dokumentation Organdosen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Dokumentation akuter Nebenwirkungen nach Radiatio (RTOG/EORTC) . . . . . . 85
Dokumentation chronischer Strahlenfolgen (RTOG/EORTC) . . . . . . . . . . . . . . . 87
Folgeerhebungsbögen Nasopharynxkarzinom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Versandformular zur referenzradiologischen Remissionsbeurteilung . . . . . . . . . . 92
Anforderungsschein EBV-Lastmessung bei NPC-Patienten (Lübeck) . . . . . . . . . 93
Anforderungsschein EBV-Diagnostik bei NPC-Patienten (Aachen) . . . . . . . . . . . 94
Meldebogen Kinderkrebsregister Mainz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Rezidivfreie Überlebenszeit der Studienpatienten (NPC-91-GPOH) . . . . . . .
2
Tab. 1: Ergebnisse verschiedener Studien bei Kindern und Jugendlichen mit NPC . .
3
Abb. 2: Chemotherapie für die „High-risk“-Patienten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
Tab. 2: Akute IFN-Nebenwirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5
Tab. 3: Metaanalyse der durch Bestrahlung verursachten Folgeschäden . . . . . . . . . . .
7
Tab. 4: Gegenüberstellung verschiedener NPC-Klassifikationen . . . . . . . . . . . . . . . .
8
Abb. 3: Lateral opponierende RT des Nasopharynx, des parapharyngealen Lymphabflusses sowie der Lymphknoten im Level II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Abb. 4: Ventrales Stehfeld der mittleren und unteren Halsgefäßscheide bds. (LKLevel III-V) sowie beider Supraklavikularregionen bis 45 Gy - (HT = 3 cm) 51
-1-
1. Einleitung
Das NPC ist einer der wenigen epithelialen malignen Tumoren, der bei Kindern
auftritt. Es weist eine große Streubreite in der geographischen Inzidenz auf. In Teilen
Afrikas ist es mit 10-20 % ein häufiger Tumor im Kindesalter. In den USA und
Europa kommt das NPC selten vor. Die Inzidenz beträgt hier 0,2 % aller Tumoren.
Ätiologie und Pathogenese des undifferenzierten NPC sind eng assoziiert mit einer
Epstein-Barr-Virus (EBV)-Infektion. Das EBV-Genom lässt sich im Tumorgewebe
nachweisen, und verschiedene Antikörper gegen das EB-Virus können im Serum der
Patienten zur Diagnosesicherung und zur Verlaufsbeobachtung bestimmt werden.
Das NPC weist ein sehr aggressives Wachstum auf und metastasiert häufig
hämatogen in Knochen, Lunge, Leber und Knochenmark sowie lymphogen supraklavikulär, hilär und mediastinal. Die Metastasierung erfolgt in der Regel frühzeitig,
meist in den ersten zwei Jahren nach Diagnosestellung. Die Prognose der Kinder im
fortgeschrittenen Tumorstadium ist mit alleiniger Bestrahlung schlecht, die 5-JahresÜberlebensrate beträgt 20-30 %. Wegen der schlechten Prognose wurden die NPCPatienten kombiniert mit unterschiedlichen Chemotherapien überwiegend adjuvant
behandelt. Größere Therapiestudien zur Behandlung des NPC bei Kindern und
Jugendlichen existierten bisher nicht.
Anhand eigener Ergebnisse und der in der Literatur publizierten Fakten konnte
gezeigt werden, dass die Typ-I Interferone einen hohen Stellenwert in der
Behandlung des virusassoziierten NPC haben [1, 2]. Insbesondere die Behandlung
mit IFN-ß als adjuvante Therapie ist bei den immunsuprimierten NPC-Patienten
geeignet, dafür sprechen die oben erwähnten zahlreichen in vitro und in vivo
Ergebnisse.
Wegen der guten Chemotherapiesensibilität des NPC in fortgeschrittenen Stadien ist
eine Verbesserung der Prognose gegenüber der alleinigen Bestrahlung durch eine
neoadjuvante Chemotherapie zunächst erreicht worden. Aus der Metastasierungstendenz ergibt sich die potentielle Bedeutung der IFN-Therapie. Obwohl in den
aktuellen Studien überwiegend eine Chemotherapie adjuvant oder neoadjuvant
eingesetzt wurde, konnte die Fernmetastasierungsrate zwar erheblich gesenkt, aber
nicht verhindert werden.
Die geographische Variabilität lässt die Vermutung zu, dass neben den üblichen
ätiologischen Faktoren eines Malignoms weitere Faktoren wie z.B. Viren, Umgebungsfaktoren und Ernährung für die Pathogenese des NPC relevant sind.
Histologisch findet man bei Kindern und Jugendlichen das klassische
lymphoepitheale undifferenzierte Karzinom (WHO-Klassifikation Typ II-III).
-2-
2. Ergebnisse der Vorläuferstudie NPC-1991-GPOH
Die erste multizentrische Studie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit
NPC wurde 1992, gestützt durch die Gesellschaft für pädiatrische Onkologie und
Hämatologie (GPOH), in Deutschland eingeführt [3].
Im Zeitraum von 1993 bis 2002 wurden der Studienleitung 68 Patienten aus
Deutschland, Österreich, Belgien und den Niederlanden gemeldet. 5 Patienten
wiesen bei Diagnosestellung Fernmetastasen auf. 4 weitere Patienten wurden nicht
nach dem Studienprotokoll behandelt. Von einem Patienten fehlen wichtige Daten.
Somit standen für die Auswertung 59 Studienpatienten zu Verfügung. 58 Patienten
befanden sich zu dem Zeitpunkt der Diagnose in den „High-risk“ Stadien III und IV.
Nur ein Patient wies das Stadium II bei Diagnose auf.
Mit 59 Patienten ist diese Studie zurzeit die weltweit größte prospektive Therapiestudie für Kinder und Jugendliche mit NPC.
Die rezidivfreie Überlebenszeit der Patienten im fortgeschrittenen Stadium beträgt
91.37 % bei einer mittleren Beobachtungszeit von 42 Monaten. Erstmalig erfolgen
eine systematische Erfassung und eine einheitliche Behandlung der jungen NPCPatienten im Rahmen einer kontrollierten Studie.
Die kombinierte Behandlung mit 5-Fluorouracil und Cisplatin vor Bestrahlung und
die adjuvante Interferongaben haben sich in der Studie NPC-91-GPOH als sehr
wirksam erwiesen.
Abb. 1: Rezidivfreie Überlebenszeit der Studienpatienten (NPC-91-GPOH)
-3-
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Therapieergebnisse prospektiver
Studien:
n
OS %
EFS %
Serin M. et al (1998) [4]:
Saharaoui S. et al (1999) [5]:
Meltem S. et al (1998) [6]:
Uzel Ö. et al (2000) [7]:
Wolden et al (2000) [8]:
Zubizarreta et al (2000) [9]:
NPC-91-GPOH:
56
65
56
32
33
12
59
58
42
54
68
77
91
95
54
38
42
k.A.
58
61
91
_______________________________________________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________
n = Patientenzahl OS = Überlebenszeit EFS = rezidivfreie Überlebenszeit
Tab. 1: Ergebnisse verschiedener Studien bei Kindern und Jugendlichen mit NPC
Die jugendlichen Patienten in den oben zitierten Studien wurden kombiniert
behandelt. Es wurden verschiedene Chemotherapeutika teils neoadjuvant, teils
adjuvant eingesetzt.
2.1. Chemotherapie NPC-1991-GPOH
Die Chemotherapie erfolgte mit Methotrexat 120 mg/m2 an Tag 1, Cisplatin
100 mg/m2 ebenfalls an Tag 1, und 5-Fluorouracil 1000 mg/m2/d als 5-tägige
Dauerinfusion an den Tagen 2 bis 7, sowie 6 Gaben Leucovorin in einer Dosis von
25 mg/m2 in 6-stündigen Abständen. Protokollgemäß sind drei Kurse vor der
Bestrahlung vorgesehen
0 Methotrexat 120 mg/m
2
Bolus i.v.
Cisplatin 100 mg/m2 über 6 h
IIIIII
Leucovorin 25 mg/m2
5 FU-1000 mg/m2/d kontinuierlich über 5 d
1
2
3
4
5
6
Abb. 2: Chemotherapie für die „High-risk“-Patienten
7 d
-4-
2.1.1. Nebenwirkungen der Chemotherapie
Neben den hämatologischen Auswirkungen der Chemotherapie (Leukopenie,
Anämie und Thrombozytopenie) im Mittel WHO-Grad II, trat bei allen Patienten
eine Mukositis (WHO-Grad II-IV) auf. Bei zwei Patienten ereignete sich während
des ersten Theapiezyklus bzw. nach dem ersten Kurs eine schwere akut verlaufende
Kardiomyopathie, die bei dem ersten Patienten in der Klinik durch rasche
Intervention und nach Unterbrechung der Therapie völlig reversibel war. Auf eine
Fortsetzung der Chemotherapie wurde verzichtet. Eine weitere letal verlaufende
Kardiomyopathie trat bei einem Patienten (Beobachtungspatient) unmittelbar nach
dem ersten Chemotherapiekurs auf.
2.2. Bestrahlung NPC-1991-GPOH
Alle Patienten erhielten eine Bestrahlung entsprechend den Richtlinien des
Studienprotokolls. Die kumulative Dosis auf den Primärtumor betrug 59,4 Gy in
Einzeldosen von 1.8 Gy. Zervikale Lymphknoten wurden mit 45 Gy bestrahlt.
2.2.1. Nebenwirkungen der Bestrahlung
Die Xerostomie ist die häufigste Komplikation und wird in unterschiedlichem
Ausmaß bei fast allen Patienten beobachtet [10]. Eine Schleimhautatrophie als
zweithäufigste Komplikation konnte durch die verbesserte Strahlentechnik deutlich
vermindert werden, sie tritt jedoch noch in 10-15 % der Fälle auf [11, 12]. Eine
Atrophie der Schleimhäute konnte bei den uns vorliegenden Daten der Studienpatienten noch nicht beobachtet werden. Möglicherweise ist der Beobachtungszeitraum von im Median 42 Monaten noch zu kurz.
Vor der Bestrahlung sollte unbedingt eine Dentalsanierung durchgeführt werden, da
die Speicheldrüse im Strahlenfeld liegt. Wegen der reduzierten Speichelbildung und
der Abnahme der serösen Komponente des Speichels fördert die Xerostomie die
Entwicklung von Karies. Ein präventive Mundhygiene, eine Fluoridbehandlung und
die gründliche Reinigung reduzieren die Kariesbildung. Es besteht eine eindeutige
Korrelation zwischen der Strahlendosis und dem Grad der Speicheldrüsenschädigung.
2.3. Interferontherapie NPC-1991-GPOH
Im Anschluss an die Bestrahlung erfolgte die systemische Gabe von rekombinatem
Interferon-ß (IFN-ß) in einer Dosis von 105 IE/kg Körpergewicht 3 x /Woche über
ein halbes Jahr.
Das rekombinante IFN-ß enthält eine natürliche menschliche Aminosäurenstruktur.
Die von chinesischen Hamsterovarzellen gebildeten Interferone sind glykolisiert. Um
die lytische Aktivität des IFN-ß zu bestimmen, wurde nach Gabe von IFN der
ß-2-Mikroglobulin- und der Neopterin-Spiegel, zwei gut bekannte biologische
-5-
Marker der IFN-Aktivität, gemessen. Es wurden Dosen zwischen 2 und 5 Mio. IE/m2
KOF verabreicht [13].
Die Bioverfügbarkeit des IFN-ß nach intravenöser Verabreichung konnte durch
Bestimmung der biologischen Antwort im Serum anhand von drei IFN abhängigen
Markern erstens dem Neopterin, zweitens dem ß-2-Mikroglobulin und drittens dem
IL-1-RA nachgewiesen werden. Ihre Synthese unterliegt der Kontrolle der Typ IIFNe, und sie lassen sich im Serum leicht nachweisen. Nach intravenöser
Verabreichung von IFN-ß werden signifikant höhere ß-2-Mikroglobulinspiegel und
Neopterinspiegel gemessen als nach Gabe von IFN-γ. Dieser Effekt hält ungefähr
48 Stunden an [14].
Das rekombinante IFN-ß zeigte eine gute Bioverfügbarkeit sowohl nach intramuskulärer, subkutaner als auch nach i.v.-Gabe. Nach einer 30 minütigen Infusion
verteilt sich das IFN homogen im Vaskulärraum. Die Halbwertszeit beträgt ungefähr
eine Stunde. Die ß-2-Mikroglobulinspiegel steigen linear mit dem Logarithmus der
Dosis an. Rekombinantes IFN-ß wird rascher aus dem intravaskulären Raum
eliminiert als natürliches IFN. IFN-ß i.v. verabreicht folgt nach einem zwei
Kompartmentmodell mit einem initialen Anstieg des Spiegels, der nach ungefähr
5 Minuten erreicht wird. Die Eliminations-Halbwertszeit von IFN-ß aus dem Blut
beträgt 65 Minuten. Der Bereich unter der Kurve (AUC) des intravenös verabreichten rekombinaten IFN-ß und dem natürlichen sind jedoch ähnlich [15].
ß-2-Mikroglobulin- und Neopterinspiegel steigen in den ersten 24 Stunden nach
Verabreichung an und bleiben über 48 Stunden erhöht. Während sich keine
dosiseffektive Beziehung für ß-2-Mikroglobulin einstellte, fand man beim Neopterinspiegel eine Dosiswirkungsbeziehung.
Die biologische Wirkung tritt auch bei Patienten mit nicht nachweisbarem
Serumspiegel von rekombinantem bzw. natürlichem IFN-ß ein und verursacht einen
Anstieg der Monozyten, HLA-Klasse I-Antigen-Expression, ebenso wie einen
Anstieg des ß-2-Mikroglobulin- und des Neopterinspiegels [16].
Zahlreiche Untersuchungen über die antitumorale Wirkung der IFNe bei Patienten
mit malignen Tumoren sind publiziert worden. Therapeutische Effekte konnten in
einzelnen Fällen erzielt werden. Bei Patienten mit einem Rezidiv eines EBVassoziierten NPC konnte die Wirksamkeit der Typ I-IFNe nachgewiesen werden
[3, 17]. IFN-γ war ohne therapeutische Wirkung beim NPC [18].
2.3.1. Nebenwirkungen der Interferontherapie
Tabelle 2 zeigt die akuten Nebenwirkung des Interferons der Patienten in der
Reihenfolge der Häufigkeit
__________________________________________
Zittern, Schüttelfrost
92 %
Temperaturerhöhung bis 39 C°
70 %
Kopfschmerzen
65 %
Gliederschmerzen
34 %
Übelkeit
20 %
Leukopenie
16 %
Transaminasenanstieg
10 %
_______________________________________________________________
Tab. 2: Akute IFN-Nebenwirkungen
-6-
Anhand unserer klinischen Erfahrung und der Dauer des Beobachtungszeitraums
unserer mit IFN behandelten Patienten lassen sich folgende Aussagen über
Nebenwirkungen und Spätfolgen treffen:
Grundsätzlich sind die akuten Nebenwirkungen der Interferontherapie
reversibel.
Die Nebenwirkungen insgesamt der Interferontherapie (überwiegend Fieber
und leichte Kopfschmerzen) sind tolerabel.
Lebensbedrohliche Nebenwirkungen, die eindeutig auf IFN zurückgeführt
werden mussten, sind bisher nicht aufgetreten.
Irreversible Schäden oder chronische Infektionen sind nicht beobachtet
worden.
3. Endokrinologische Nebenwirkungen und Spätfolgen
Bei den Protokollpatienten der NPC-Studie konnten bisher die endokrinologischen
Nebenwirkungen noch nicht ausreichend dokumentiert werden. Bei zwei Studienpatienten wurde eine hypothyreote Stoffwechselsituation nachgewiesen. Beide
Patienten erhalten L-Thyroxin. Daher ist es sehr wichtig eine engmaschige Nachsorge der NPC-Patienten einzuhalten und die Nebenwirkungen der Studienleitung zu
melden. Im Folgenden werden die in der Literatur publizierten Nebenwirkungen
aufgeführt. Endokrinologische Nebenwirkungen werden hauptsächlich durch die
Bestrahlung verursacht. Die Hypophyse muss häufig in das Bestrahlungsfeld einbezogen werden. Die Schädelbestrahlung verursacht somit eine Schädigung der
Hypothalamus-Hypophysen-Achse im Sinne eines Panhypopituitarismus. Die klinischen Auswirkungen sind primärer Hypogonadismus, Wachtumshormonmangel,
Hypoprolactinämie und Hypothyreose. Der primäre Hypogonadismus wird auf die
strahleninduzierte Schädigung des Hipocampus in der Kombination mit der
Hypophysenschädigung zurückgeführt.
Die klinische nachweisbare Schädigung der Hypophyse kann bereits nach wenigen
Monaten auftreten, die Symptome manifestieren sich jedoch häufig erst Jahre nach
der Radiotherapie. Deshalb sollten in der Nachsorge in regelmäßigen Abständen
endokrinologische Kontrollen durchgeführt werden.
Ein weiteres endokrines Organ, das im Bestrahlungsfeld liegt, ist die Schilddrüse.
Ihre Schädigung führt zu einer Hypothyreose mit Anstieg des TSH, wenn die
Hypophyse nicht in das Bestrahlungsfeld einbezogen ist. Häufig liegt jedoch nach
einer langen Latenzzeit eine kombinierte Schädigung vor.
3.1. Radionekrose
Eine Klavikulaverkürzung bedingt durch die Bestrahlung des Supraklavikularbereiches stellt ein weiteres Problem dar. Es tritt eine Osteoradionekrose auf. Die
Radionekrose führt bei jungen Patienten ungefähr 10 Jahre nach der Bestrahlung zu
einer deutlichen Klavikulaverkürzung. Die Auswirkungen der Bestrahlung im
-7-
Kopf-Hals-Bereich wie Klavikulaverkürzung, Halsfibrosen, Gesichtsasymmetrie,
Molarhypoplasie, Katarakt und Visuseinschränkung werden je nach Dosis und
Strahlenfeld bei 30 % der Patienten beobachtet. Bei einer Reduktion der Dosis auf
45 Gy für den Lymphknotenbereich und auf 60 Gy für den Primärtumor ist die
Nebenwirkungsrate deutlich reduziert [19]. Die Häufigkeit der Knochen-/ Weichteilnekrosen beträgt 0.3 - 3 % [20]. Trismus unterschiedlicher Ausprägung wird in 10 %
der Fälle beschrieben [21]. Halsfibrosen/-nekrosen und persistierende Lymphödeme
werden bei 0.4 - 2 % der Patienten beobachtet [22].
Die folgende Tabelle fasst die Früh- und Spätschäden, die hauptsächlich durch die
Bestrahlung hervorgerufen werden, nochmals zusammen:
Folgeschäden nach Bestrahlung
Inzidenz (Min. - Max. in %)
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Zerebrale Nekrosen
Enzephalomyelopathie
Neuropathie
Endokrinb
hie
Hörverlust
Chron. Otitis media
Katarakt
Retinopathie
Trismus
Gewebenekrosen
Halsfibrosen
Zweitmalignome
( 0.4 - 1 % )
( 0.2 - 18 % )
( 1÷
- 6%)
(1 - 6%)
(1 - 7%)
( 4 - 44 % )
(1 - 3%)
(1%)
( 5 - 13 % )
(1 - 9%)
( 2 - 16 % )
(1%)
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Tab. 3: Metaanalyse der durch Bestrahlung verursachten Folgeschäden
3.2. Zweitmalignome
Repräsentative Angaben über die Inzidenz von Zweittumoren bei den Patienten im
Anschluss an die Behandlung liegen nicht vor.
In einer retrospektiven Untersuchung von Krupp und Mitarbeitern wurde die
Zweitmalignomrate der Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren erfasst. Die Rate an
Zweitmalignome betrug 3 %. Patienten mit undifferenziertem NPC haben ein
geringeres Risiko mit < 1 % nach adäquater Strahlentherapie an einem Zweitmalignom zu erkranken als Patienten mit anderen Hals-Nasen-Tumoren [23].
-8-
4. Protocol NPC-2003-GPOH
Das Konzept der Folgestudie entspricht im Wesentlichen dem der Studie NPC-91GPOH. Wegen der erheblichen Toxizität der Chemotherapie (in 30 % der Behandlungen musste die Chemotherapie verkürzt werden und in 46 % war eine parenterale
Ernährung erforderlich) wurde die neoadjuvante Chemotherapie durch den Verzicht
auf Methotrexat in ihrer Toxizität gemildert. Zusätzlich werden zwei Kurse Cisplatin
während der Bestrahlung verabreicht. Das bewährte Prinzip einer konkomitanten
Behandlung konnte in einer großen Studie von Sarraf an erwachsene Patienten mit
NPC belegt werden.
Für die Vergleichbarkeit und die Praktikabilität wird die histologische Klassifikation
und die Einteilung in die Risikogruppen so wie in der Studie NPC-91-GPOH übernommen.
4.1. Histologische Klassifikation
Die nach Krüger und Wustrow modifizierte WHO-Einteilung gibt den Grad der
lymphoiden Infiltration an, wobei das undifferenzierte NPC mit lymphoider
Infiltration dem im Jahre 1921 von Schmincke beschriebenen Lymphoepitheliom
entspricht und der im selben Jahr von Regaud charakterisierte Tumor als nicht
verhornendes Plattenepithelkarzinom bezeichnet wird [24].
Klassische Einteilung
WHO-Einteilung (Kölner Mod.)
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
1) Plattenepithelkarzinom
2) Plattenepithelkarzinom nicht verhornend
Übergangszellkarzinom
3) Lymphoepitheliales Karzinom
(Typ Regaud)
4) Undifferenziertes (anaplastisches)
Karzinom, Klarzellkarzinom
5) Lymphoepitheliales Karzinom
(Typ Schmincke)
Typ I
Typ IIa
SCC
(NKC ohne lymphoides Stroma)
Typ IIb (NKC mit lymphoidem Stroma)
Typ IIIa (Undifferenziertes Karzinom
ohne lymphoides Stroma)
Typ IIIb (Undifferenziertes Karzinom
mit lymphoidem Stroma)
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
SCC: Plattenepithelkarzinom; NKC: Nicht verhornendes Karzinom
Tab. 4: Gegenüberstellung verschiedener NPC-Klassifikationen
4.2. TNM-Klassifikation des Nasopharynxkarzinom (AJC*) [25]
T1
T2
T3
T4
N0
N1
N2
-
Tumor auf einen Bezirk des Nasopharynx beschränkt
Tumor beschränkt auf zwei Bezirke
Tumor mit Ausdehnung auf die Nasenhaupthöhle und/oder den Oropharynx
Tumor mit Invasion der Schädelbasis und/oder mit Befall der Hirnnerven
Keine Evidenz für einen Befall regionärer Lymphknoten
Ipsilateraler einzelner Lymphknoten bis max. 3 cm
Ipsilateraler LK 3 - 6 cm oder multiple ipsilaterale LK < 6 cm oder
bilaterale LK < 6 cm
N3 - Lymphknoten > 6 cm
M0 - Keine Evidenz für Fernmetastasen
M1 - Fernmetastasen vorhanden (Lunge, Knochen, Leber, andere Lokalisation)
* American Joint Commitee
-9-
4.3. Risikogruppen
• Low-risk-Gruppe:
Stadium
I
T1, N0, M0
Stadium II
T2, N0, M0
• High-risk-Gruppe:
Stadium III
T3, N0, M0 oder T1- 3, N1, M0
Stadium IV
T4, N0-3, M0 oder T1- 4, N2-N3, M0 oder T1- 4, N0-3, M1
5. Epstein-Barr-Virus und NPC
5.1. Bedeutung der EBV-Infektion für die Pathogenese
Ätiologie und Pathogenese des undifferenzierten NPC sind eng assoziiert mit einer
Epstein-Barr-Virus (EBV)-Infektion. Das EBV-Genom lässt sich im Tumorgewebe
nachweisen, und verschiedene Antikörper gegen das EB-Virus können im Serum der
Patienten zur Diagnosesicherung und zur Verlaufsbeobachtung bestimmt werden.
Der Weg, auf dem die Zellen des Nasopharynx durch EBV infiziert werden, und in
welcher Form das Virusgenom in diesen Zellen persistiert, sind bisher noch nicht
ausreichend geklärt. Zudem ist auch der genaue Ursprung der Epithelzellen im
Nasopharynx nicht bekannt. Verschiedene Studien belegen, dass sich ein Wechsel
der „viralen Information“, die von den infiltrierenden B-Lymphozyten ausgeht, in
dem Nasopharynx ereignet [26].
Sixbey et al vermuten eine Fusion zwischen 2 Zelltypen in der Pathogenese des
NPC, die eine Änderung der Virusinformationen ermöglicht [27]. In vitro Untersuchungen von Yoshizaki zeigten ein spätes Eindringen des EBV in eine NPCHybridzell-Linie über einen noch unbekannten Virusrezeptor. Bei der latenten Verlaufsform übernimmt CD21, das auch als Rezeptor der CD3D-Komponente des
Komplements bekannt ist, die Rezeptorfunktion. Dieser EBV-Rezeptor wurde bisher
auf epithelialen Zellen, auf B-Lymphozyten und auf den Tumorzellen des NPC
nachgewiesen [28].
Ein Hinweis auf eine frühzeitige EBV-Infektion in der Pathogenese des NPC konnte
anhand von Gewebeuntersuchungen des Carcinoma in situ insofern erhärtet werden,
als in allen Proben EBNA1 und latentes Membranprotein LMP1 nachgewiesen werden konnte. In weiteren Untersuchungen an Tumormaterial konnte neben EBNA1
und LMP auch BamHI-A-Fragmente nachgewiesen werden, jedoch nicht EBNA2
und ZEBRA. Diese EBV-Konstellation zeigt an, dass bereits präkanzeröse Bereiche
des Nasopharynx durch EBV infiziert sind, und da das EB-Virus in diesen Läsionen
monoklonal vorliegt, muss die EBV-Infektion ein sehr frühes Ereignis in der Pathogenese des NPC sein [29]. Wenn sich die Infektion nachträglich im Tumor ereignen
würde, müsste man erwarten, dass Tumorzellen ohne Nachweis einer EBV-Infektion
gefunden würden oder die EBV-Infektion müsste polyklonal sein.
- 10 -
5.2. Epstein-Barr-Virus Nuclear Antigen (EBNA)
EBNA1 bildet den Ursprung der latenten viralen DNA-Replikation. Diese Bildung
ist essentiell für das Überleben des Virusgenoms in der freien episomalen Form [30].
Es ist normalerweise in allen EBV-infizierten Zellen exprimiert. EBNA1 dient als
Mediator der Plasmidreplikation des EBV-Genoms und kann auf die Transkription
der viralen Gene einwirken. Obwohl EBNA-Proteine hauptsächlich im Kern lokalisiert sind, gelangen Peptidfragmente über spezielle Mechanismen an die Zelloberfläche und werden dort vom HLA-Komplex exprimiert. Auf diese Weise können im
infizierten Organismus EBNA-spezifische Antikörper gebildet werden. Infiltrierende
T-Lymphozyten dagegen enthalten keine EBV-DNA. Nur die malignen epithelialen
Zellen sind betroffen.
Der EBNA-Nachweis gelingt durch die in situ Hybridisation und ist eine spezifische
Methode, die dem alleinigen Nachweis von EBV-DNA überlegen ist. EBNA1 ist
regelmäßig in allen Fällen von NPC, das latente Membranprotein dagegen nur in
65 % der Fälle nachweisbar [31]. Wenn Zellen stimuliert werden, sich zu teilen,
sorgt die Anwesenheit von EBNA1 dafür, dass das Virusgenom repliziert wird und
sich in den Zellen verteilt. EBNA1 ist unbedingt für die Aufrechterhaltung der
viralen Latenz erforderlich [32]. Wenn EBNA1 exprimiert wird, dann erfolgt dies in
hohen Titern.
Unter den EBV kodierten Proteinen, die im NPC exprimiert sind, ist das EBNA1
verantwortlich für den Verbleib des Virusgenoms in episomaler Form. Man vermutet, dass die Persistenz des episomalen viralen Genoms erst durch die Expression
von EBNA1 ermöglicht wird, so dass durch Bindung an die virale DNA deren
Replikation verhindert wird und die EBV-Reaktivierung möglicherweise die Entwicklung des NPC induziert. Begründet wird diese Annahme durch die hohen VCAIgA-Titer der NPC-Patienten (98 %) im Vergleich zu einer Kontrollgruppe (3,3 %)
[33].
EBNA2 dagegen spielt eine wichtige Rolle in der B-Zell-Aktivierung. Es ist für die
Immortalisation der B-Zellen verantwortlich. Es gibt zwei antigenspezifisch unterschiedliche Allele, EBNA2A und 2B. EBNA2A ist mehr noch als 2B für die Erhaltung und Übertragung von viralen Isolaten bei chronischen Viruserkrankungen
verantwortlich. EBNA2 ist für die Transkription der viralen und zellulären Gene
verantwortlich und ist entscheidend für den Zelltod der B-Zellen. Die EBV-Stämme,
die das EBNA2 nicht enthalten, können auch keine Zellen transformieren, so dass
das EBNA2 möglicherweise als Transaktivator zellulärer und viraler Genexpression
unter der Bedingung einer latenten Infektion agiert. In vitro transformiert EBNA2 die
Lymphozyten und wird nur in Lymphomen gefunden.
EBNA2 ist weder im präkanzerösen Gewebe des NPC noch in den NPC-Zellen
exprimiert. Somit ist EBNA2 weder in der frühen noch in der späten Phase der
Pathogenese des NPC beteiligt und auch nicht für die Karzinogenese des NPC
verantwortlich [34].
- 11 -
5.3. EBER-Nachweis
Der Epstein-Barr-encoded-RNA (EBER)-Nachweis wird mit der in situ Hybridisation durchgeführt und lässt sich im Primärtumor und in den Metastasen des
undifferenzierten NPC durchführen. Tsai et al. wiesen in 97 % der Fälle vom
WHO Typ IIb und in 96 % der Fälle vom WHO Typ III EBER nach, die Plattenepithelkarzinome waren EBER negativ [35]. Auch in Lymphknotenmetastasen des
NPC gelang der EBER-Nachweis [36, 37, 38]. Sogar in dem präkanzerösen Gewebe
(Carcinoma in situ) konnte EBER als Beweis einer frühzeitigen EB-Virus-Infektion
des Tumorgewebes im Nasopharynx nachgewiesen werden. Der EBER-Nachweis
stellt somit eine wichtige Methode für die diagnostische Absicherung besonders in
zweifelhaften Fällen dar [39].
5.4. Latentes Membranprotein (LMP)
Nur wenig ist über die virale Zellinteraktion und über die mögliche Effektorrolle der
viralen Proteine in der Pathogenese des NPC bekannt. Das latente Membran Protein
(LMP) ist in den Mittelpunkt des Interesses gerückt, da es in der Lage ist, eine
maligne Transformation in etablierten Nagetierfibroblasten zu induzieren. In
Gentransskriptionsexperimenten konnte eine vermehrte Expression von CD40 durch
LMP1 nachgewiesen werden. Diese wiederum verursacht eine Unterdrückung der
normalen zellulären Antwort in der Zelldifferenzierung. Die Expression von LMP1
in den epithelialen Zellen trägt somit zu einer morphologischen Veränderung und
einer Inhibition der Zelldifferenzierung bei. Dieser Effekt des LMP1 ist zwar
bedeutend für die Onkogenese. Die ätiologische Rolle, die EBV in dem Zusammenhang mit der Pathogenese des Tumors spielt, ist nicht bekannt. Bei fehlender
Expression des LMP1 kann eine EBV-Infektion nicht sicher ausgeschlossen werden
[40].
Nach Zeng besteht eine eindeutige Korrelation zwischen der LMP-Expression und
der NPC-Tumorzellproliferation [41]. Das unter den Bedingungen einer latenten
Infektion gebildete LMP1 ist das bisher einzige EBV-kodierte Protein, das in
experimentellen Systemen transformierende Aktivitäten aufweist. Das Protein ist in
der Zellmembran lokalisiert und induziert bzw. erhöht die Expression von
bcl-2 Proto-Onkogen. Über diesen Mechanismus erfolgt möglicherweise eine
Hemmung der Apoptose der Tumorzellen. Das EBV transformierende Gen LMP 1
konnte in verschiedenen Untersuchungen auch in den frühen Neoplasie-stadien
nachgewiesen werden.
5.5. Virus-Kapsid-Antigen-Antikörper (IgG anti-VCA)
Das IgG anti-VCA ist unspezifisch, da eine hohe Durchseuchung in der Bevölkerung vorliegt. Nach einer Mononukleose bleiben die IgG-Antikörper gegen das
Virus-Kapsid-Antigen lebenslang nachweisbar. Hohe Titer werden bei Patienten mit
undifferenzierten NPC gefunden, niedrige Titer dagegen bei Plattenepithelkarzinomträgern. Somit bietet die Bestimmung eine zusätzliche, aber nur wenig
sensitive Möglichkeit der differentialdiagnostischen Abgrenzung.
- 12 -
5.6. Virus-Kapsid-Antigen-Antikörper (IgA anti-VCA)
EBV spezifische Antikörper der Klasse IgA lassen sich regelmäßig in Seren von
NPC-Patienten nachweisen, jedoch selten bei anderen Personen [42]. Bornkamp
konnte bei 40 von 47 NPC-Patienten hohe Antikörpertiter nachweisen [43]. Es zeigt
sich eine Abhängigkeit vom Differenzierungsgrad. Undifferenzierte Karzinome
mit lymphoidem Stroma sind IgA anti-VCA positiv, bei nicht verhornendem
undifferenziertem NPC ohne lymphoides Stroma (WHO IIIa) kann der Titer positiv
sein [44].
Naegele konnte eine gute Korrelation zwischen der Höhe der Antikörpertiter und der
Prognose der Patienten aufzeigen. IgA anti-VCA ist jedoch sehr spezifisch für das
NPC, hohe Titer werden bei Diagnosestellung und bei Rezidiven gefunden. Die
Persistenz hoher IgA-Titer gegen VCA spricht für eine schlechte Prognose. Ein
Anstieg des Titers erweist sich als ein früher und sensitiver Rezidivmarker, der noch
bevor das Rezidiv bzw. die Metastasierung klinisch manifest wird, im Serum erhöht
ist. Der Titerverlauf korreliert mit dem Ansprechen des Tumors auf die Therapie. Ein
Wiederanstieg des IgA-Titers nach Abschluss der Therapie gilt als Frühzeichen eines
Rezidivs, so dass IgA anti-VCA als Tumormarker für die Verlaufskontrolle geeignet
ist [45].
6. Diagnostik
6.1. Bioptische Diagnosesicherung
Eine risikoadaptierte, einheitliche Therapie der Studienpatienten setzt eine einheitliche diagnostische Vorgehensweise voraus, zumal die Erfahrung in den
einzelnen onkologischen Behandlungszentren wegen der Seltenheit des Tumors
gering ist. Daher müssen Vorgaben zur diagnostischen Abklärung gemacht werden,
durch die die Patienten bezüglich des Stagings und des Gradings eindeutig
klassifiziert werden, damit ein Vergleich der Studienpatienten mit den Patienten
anderer internationaler Studien möglich ist.
Die histologische Diagnose eines NPC wird in der Regel durch Biopsien aus dem
Nasen-Rachenraum gestellt. Neben einer indirekten Spiegeluntersuchung ist die
direkte Nasopharyngoskopie zur Festlegung des örtlichen Befundes notwendig
(Lupenendoskopie, Abstrichzytologie und gezielte Biopsietechniken). Der Einsatz
der Endoskopie für Rachen und Kehlkopf mit einem Lupenepipharyngoskop eignet
sich besonders zum Nachweis kleinerer, versteckter Primär- bzw. Rezidivtumoren
und zur Festlegung ihrer makroskopischen Ausdehnung.
Lokal: Nur Abtragung exophytischer Tumoranteile im Nasopharynx im Sinne von
Probeexzisionen, keine radikalen Operationen.
Unter optischer Sicht lässt sich bioptisch und schließlich nach Aufarbeitung des
Materials zytologisch der Befund klären und somit auch der Verlauf dokumentieren.
Hals: Bei zervikaler Lymphknotenvergrößerung kann ein repräsentativer Lymphknoten entnommen werden. Keine Neck-dissection !
- 13 -
6.2. Diagnostische Verfahren
6.2.1. Laboruntersuchungen
Komplettes Blutbild und Differentialblutbild
Serumchemie
Kreatininclearence
6.2.2. Endokrinologische Diagnostik
Bei intrakranieller Tumorinfiltration und besonders als Folge der Bestrahlung ist in
den meisten Fällen mit einer Hypophysenschädigung zu rechnen. Daher ist eine
prätherapeutische Untersuchung der Hypophysenhormone unumgänglich.
TSH, fT4, fT3
LH, FSH
ggf. kombinierte Hypophysenstimulationsteste
(TRH-, GnRH- und Insulinhypoglykämie-Test, Arginin-Stimulationstest,
CRH-Test, GRH-Test)
6.2.3. EBV-Diagnostik
EBV-PCR
EBV-Serologie:
-
IgG, IgM, IgA anti-VCA (Viruskapsidantigen)
IgG, IgA anti-EA (Early Antigen)
IgG anti-EBNA (EBV Nuklear Antigen)
IgG, IgA anti-ZEBRA (ZEBV-Replikations Activator) (fakultativ)
(Flussschema der EBV-Laborparameter sowie EBV-Anforderungsscheine
siehe Seite 16 und 55 sowie Anhang Seite 93 (Lübeck) und Seite 94 (Aachen))
6.2.4. Radiologische Untersuchungen
MRT (Schnittführung siehe Seite 14)
oder CT des Nasopharynx, des Kraniums und des gesamten Halsbereiches
CT-Thorax
Abdomensonographie, evtl. CT
Skelettszintigraphie (bei verdächtiger Anreicherung: Röntgenaufnahme)
PET-Untersuchung
6.2.5. Weitere Untersuchungen
allgemeiner pädiatrischer Untersuchungsstatus
Stadium der Pubertätsentwicklung (n. Tanner)
Audiogramm
EKG / Echokardiographie
- 14 -
6.2.6. MRT-Untersuchung
Zur Ausbreitungsdiagnostik des Primärtumors (T-Stadium) und der ersten Lymphknotenstationen (retropharyngeal, Schädelbasis, hoch zervikal und retroaurikulär)
dient die MR-Tomographie (MRT). Ihre Fähigkeit, den Nasopharynx darzustellen,
wird inzwischen ähnlich eingeschätzt wie beim Neurokranium. Die MR-Tomographie bietet sich durch die meist gute Abgrenzung des Tumors von fazialem
Muskelgewebe im T2-betonten Bild an. Vorrangig kann das Ausmaß der Tumorgröße aber nach Kontrastmittelgabe durch die Asymmetrie in diesem Bereich
ermittelt werden, auch verstecktes und infiltratives Tumorwachstum kann dadurch
nachgewiesen werden. Für den Nasopharynx eignet sich besonders die axiale
(horizontale) Schnittführung.
Die Untersuchung stellt keine besonderen Anforderungen an das MRT-Gerät.
Angewendet werden in erster Linie konventionelle Spin-Echo-Sequenzen (SE). Der
Gesichtsschädel (Nasopharynx und Nasennebenhöhlen) kann durch eine tiefe
Lagerung in die Kopfspule gut dargestellt werden. Für die kaudale Halsregion sollten
Spezialspulen (Helmholtz-Anordungen) oder leicht gewölbte Oberflächenspulen zur
Anwendung kommen. Der Patient wird angehalten, möglichst wenig zu schlucken,
die Augen auf einen Punkt zu fixieren oder zu schließen.
MRT-Untersuchungsprotokoll:
Lagerung: Rückenlage, Gesichtsebene horizontal, Schultern max. bis Kopfspule
Einstellung: Infraorbital, Zentrum des Nasopharynx
FOV: 23 cm
Untersuchung:
Nr. Sequenz
Parameter
Schnittführung
Schichtdicke
sonstiges
_____________________________________________________________________________________________________________________________________
1
2
3
4
5
SE
SE
SE
SE
SE
2000/20,100
600/20
600/20
600/20
600/20
horiz.
horiz.
fron.
horiz.
fron.
5 mm
5 mm
5 mm
5 mm
5 mm
Gd-DTPA
Gd-DTPA
bei Schädelbasisinfitrationen evtl. auch sagittal
Die Sequenz SE TR 2000 ms TE 20 ms bringt eine Spindichte-Betonung,
SE TR 2000 ms TE 100 ms eine T2-Betonung und SE TR 600 ms TE 20ms eine
T1-Betonung der Bilder. Ähnliche Sequenzen (gerätespezifisch) sind zulässig,
insb. Turbo-FLASH- oder FLASH-2D-Sequenzen.
Auswertung:
Zur Stadieneinteilung dient der TNM-Atlas. Die T-Klassifikation lässt sich vereinfacht zusammenfassen:
T1-Stadium:
T2-Stadium:
T3-Stadium:
T4-Stadium:
Befall eines Unterbezirkes
Befall mehrerer Unterbezirke
Befall eines Nachbarbezirkes
Befall einer Nachbarstruktur
- 15 -
Diese sind im Folgenden mit der besten Darstellungsebene zusammengestellt:
Unterbezirk (T1,2)
Rachendach
Rachenhinterwand
Rachenseitenwand
Rosenmüllergrube
Rückfläche weicher Gaumen
MR-Darstellung
sag.
horiz.
horiz.
horiz.
sag.
Nachbarbezirk (T3)
Oropharynx
Nasenhaupthöhle
Siebbeinzellen
Kieferhöhle
Keilbeinhöhle
horiz.
horiz.
fron.
fron.
sag.
Nachbarstrukturen
Schädelbasis
Hirnnerven
fron.
sag.
Die anatomischen Strukturen werden anhand folgender Kriterien hinsichtlich eines
Tumorbefalls überprüft:
a)
b)
c)
d)
Veränderung der Normalanatomie
Asymmetrie (daher exakte Lagerung wichtig !)
pathologischer Signalanstieg im T2-betonten Bild
pathologische Kontrastmittelaufnahme
Zur referenzradiologischen Remissionsmitbeurteilung sollen die MRT-Bilder
bei Diagnosestellung und nach Abschluss der Chemotherapie an
Fr. PD Dr. Gundula Staatz, Klinik für Radiologische Diagnostik der
RWTH Aachen, geschickt werden (siehe Versandformular im Anhang Seite 92).
6.2.7. Positronen-Emissions-Tomographie
Neue radiologische Verfahren in der Primärdiagnostik und für die Verlaufskontrolle
sind notwendig, um die oft schwierige Abgrenzung des Rest-/ bzw. Rezidvtumors
von Narbengewebe zu erreichen, da sich daraus erhebliche therapeutische
Konsequenzen ergeben.
Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit 168 MBq 18F-Desoxyglucose
(FDG) bietet eine weitere Möglichkeit in der Primärdiagnostik und der
Verlaufsbeobachtung, um die Ausbreitung und das Ansprechen des NPC auf eine
Therapie zu verfolgen.
- 16 -
NPC-2003-GPOH
Serologische und pathologische Diagnostik
I und II
III und IV
EBV-Serologie
EBV-Tumor
Referenzpathologie
Tieffrieren für weitere
Untersuchung
Ch A
Ch A
Ch A
EBV-Serologie
EBV-Serologie
Bestrahlung
Bestrahlung
Ch B
IFN-ß
IFN-ß
Ch B
EBV-Serologie
EBV-Serologie
EBV-Serologie
EBV-Tumor
Referenzpathologie
Tieffrieren für weitere Untersuchung
EBV-Serologie
- 17 -
NPC-2003-GPOH
Radiologische Diagnostik
MRT/CT
PET
SZ
MRT/CT
PET
Bestrahlung
I und II
.
III und IV
MRT/CT
IFN-ß
referenzradiologische
⇓ Mitbeurteilung
Ch A
Ch A
Ch A
Bestrahlung
Ch B
MRT/CT
PET(obl.)
SZ
PET(obl.)
IFN-ß
Ch B
MRT/CT
PET(obl.)
* 6 Wochen nach Betrahlung
** nur, wenn PET* positiv
MRT/CT
EBVSerologie
PET*
MRT
CT
PET**
- 18 -
NPC-2003-GPOH
Therapieübersicht für alle Stadien
IFN-ß
Bestrahlung
I und II
CR +
Bestrahlung (I)
Ch B
III und IV
Ch A
Ch A
Ch A
CR -
B: Cisplatin 20 mg/m2 d 1-3
IFN-ß
Bestrahlung (II)
Ch B
A: Cisplatin 100 mg/m2 d 1
5-FU 1.000 mg/m2/d d 1-5
Ch B
Ch B
I) reduzierte Dosis
II) entspr. NPC-91
- 19 -
10. Therapie NPC-2003-GPOH
10.1. Chemotherapie NPC-2003-GPOH
Patienten im Stadium III und IV erhalten sowohl eine neoadjuvante Chemotherapie
als auch eine simultane Radiochemotherapie. Die Chemotherapie sollte so rasch wie
möglich nach dem Staging erfolgen. Es werden 3 Kurse im Abstand von 3 Wochen
verabreicht.
Üblicherweise kann die Therapie in den vorgegebenen zeitlichen Abständen verabreicht werden. Liegen die Startbedingungen (siehe unten) nicht vor, sollte der
Therapieblock um eine Woche verschoben werden. Der Patient sollte zu Beginn des
Chemotherapieblocks in einem guten Zustand sein.
Es handelt sich hier um Empfehlungen. Die Durchführung der Therapie liegt jedoch
in der Eigenverantwortung des behandelnden Onkologen. Wegen der guten Chemotherapiesensibilität des NPC sollten jedoch grobe Protokollabweichungen vermieden
werden. Bei Problemen wird um Rücksprache mit der Studienleitung gebeten.
Voraussetzung zur Durchführung der einzelnen Chemotherapieblöcke:
Granulozyten > 750 / µl
Thrombozyten > 100.000 / µl
Kreatininclearence > 70 ml/min/1,73 m2
10.1.1. Chemotherapiekurs A
Cisplatin 100 mg/m2 über 6 h
IIIIII
Leukovorin 25 mg/m2 alle 6 h
5-FU 1.000 mg/m2/d kontinuierlich über 5 d
1
2
3
4
5
6
d
Cisplatin i.v. 100 mg/m2 über 6 Stunden
5-Fluorouracil i.v. 1.000 mg/m2 als Dauerinfusion über 120 Stunden
Leukovorin i.v. 25 mg/m2 6 Gaben im Abstand von 6 h
Falls Zeichen einer schweren Mukositis, z.B. Schleimhauterythem oder starke
Schmerzen, auftreten, kann die Infusionsdauer auf 4 Tage verkürzt werden. Die
Einzeldosis sollte dabei nicht reduziert werden. (z.B. 1000 mg/m2/Tag über 4 Tage).
In der Regel werden die Kurse in 3-wöchigen Abständen verabreicht.
- 20 -
Chemotherapiekurs A (NPC-2003-GPOH)
Patient:_____________________
KOF:_________ m2
Datum:___________
Cisplatin 100 mg/m2 = _________ mg über 6h (gelöst in 100 ml/m2 NaCl 0,9%)
15 Minuten vor Cisplatingabe 40 ml/m2 Mannit 20% = ______ ml i.v. als Bolus
Vorlauf und Parallelinfusion: (Beginn 6 h vor Cisplatingabe)
1.200 ml/m2/12h
(Glucose 5% + NaCl 0,9% 1:1)
+ 2,0 ml KCl 7,45% / 100ml
+ 1,2 ml Magnesium 20% / 100ml
+ 2,6 ml Ca-Gluconat 10% / 100ml
+ 10 ml Mannit 20% / 100ml
= ____________ ml
=
=
=
=
____________
____________
____________
____________
ml
ml
ml
ml
Nachlauf:
2.400 ml/m2/24 h
(Glucose 5% + NaCl 0,9% 1:1)
+ 2,0 ml KCl 7,45% / 100ml
+ 1,2 ml Magnesium 20% / 100ml
+ 2,6 ml Ca-Gluconat 10% / 100ml
= ____________ ml
= ____________ ml
= ____________ ml
= ____________ ml
Im Anschluss an die Cisplatingabe: Dauerinfusion von 5-Fluorouracil:
5-Fluorouracil 1.000 mg/m2/24 h = ____________ mg/24h
Die Infusionsdauer beträgt 120 Stunden
5-FU gelöst in NaCl 0,9% 500 mg/10 ml
5-FU sollte lichtgeschützt infundiert werden !
Leukovorin 25 mg/m2 = _________ mg
6 Gaben im Abstand von 6 h, Beginn ½ h vor 5-FU-Dauerinfusion
Beachte:
Bei Auftreten einer schweren Mukositis oder nach vorausgegangener schwerer
Mukositis (WHO-Grad 3-4) sollte die Infusionszeit verkürzt werden, jedoch nicht die
5-FU-Tagesdosis reduziert werden. Statt über 5 Tage erfolgt die Infusion dann über 4
Tage in der gleichen Tagesdosis von 1.000 mg/m2.
Magnesiumsubstitution: 180 mg/m2/d p.o. über die Gesamtdauer der Therapie.
Flüssigkeitsbilanz: Bei Ausfuhr < 2/3 der Einfuhr Gabe von Mannit 20% 40 ml/m2.
- 21 -
10.1.2. Chemotherapiekurs B
Der zweite Teil Chemotherapie wird parallel zu der Bestrahlung verabreicht. Die
Dosierung von Cisplatin beträgt 20 mg/m2/d an drei aufeinander folgenden Tagen.
Cisplatin wird 30 Minuten vor der Bestrahlung als Kurzinfusion verabreicht.
Der erste Kurs erfolgt zu Beginn der Bestrahlung, der zweite Kurs wird am Ende der
Bestrahlung gegeben (in der Regel 4-5 Wochen nach dem ersten B-Block). Die
Gaben von Cisplatin müssen simultan zu der Bestrahlung erfolgen.
Chemotherapiekurs B (NPC-2003-GPOH)
Patient:_____________________
KOF:_________ m2
Datum:___________
Cisplatin 20 mg/m2/d = _________ mg über 1 h an Tag 1 - 3
(gelöst in 20 ml/m2 NaCl 0,9%
15 Minuten vor der ersten Cisplatingabe 40 ml/m2 Mannit 20% = ________ ml
intravenös als Bolus
Vorlauf und Parallelinfusion: (Beginn 6 h vor Cisplatingabe)
2.400 ml/m2/24 h
(Glucose 5% + NaCl 0,9% 1:1)
+ 2,0 ml KCl 7,45% / 100ml
+ 1,2 ml Magnesium 20% / 100ml
+ 2,6 ml Ca-Gluconat 10% / 100ml
+ 10 ml Mannit 20% / 100ml
= ____________ ml
=
=
=
=
____________
____________
____________
____________
ml
ml
ml
ml
Magnesiumsubstitution: 180 mg/m2/d p.o. über die Gesamtdauer der Therapie.
Flüssigkeitsbilanz: Bei Ausfuhr < 2/3 der Einfuhr Gabe von Mannit 20% 40 ml/m2.
Voraussetzung zur Durchführung der einzelnen Chemotherapieblöcke:
Granulozyten > 750 / µl
Thrombozyten > 100.000 / µl
Kreatininclearence > 70 ml/min/1,73 m2
- 22 -
Üblicherweise kann die Therapie in den vorgegebenen zeitlichen Abständen
verabreicht werden. Liegen die Startbedingungen nicht vor, sollte der Therapieblock
um eine Woche verschoben werden. Der Patient sollte zu Beginn des Chemotherapieblocks in einem guten Zustand sein. Es handelt sich hier um Empfehlungen.
Die Durchführung der Therapie liegt jedoch in der Eigenverantwortung des
behandelnden Onkologen. Wegen der guten Chemo-therapiesensibilität des NPC
sollten jedoch grobe Protokollabweichungen vermieden werden. Bei Problemen wird
um Rücksprache mit der Studienleitung gebeten.
10.1.3. Wirkungen und Nebenwirkungen der Chemotherapie
Die Nebenwirkungen der Zytostatika der Studie NPC-91-GPOH wurden anhand der
Toxizitätsbögen erfasst. Zwei schwere dilatative Kardiomyopathie wurden gemeldet.
Beide traten unter bzw. nach Abschluss der 5-FU-Gaben des ersten Chemotherapiekurses auf.
Cisplatin (CDDP)
Cisplatin ist ein Metallkomplex mit schnell dissoziablen aktiven Chloriden in
chloridarmer Umgebung. Cisplatin ist nicht phasenspezifisch und hat eine initiale
rasche Halbwertszeit von 25 - 80 Minuten. Es schließt sich dann eine langsame
Sekundärphase von 58 - 73 Stunden an.
Nebenwirkungen: Cisplatin ist nephrotoxisch. Die Nephrotoxizität äußert sich zuerst
als Störung des Elektrolytstoffwechsels (Hyperkalziämie und Hypomagnesiämie)
und später als Einschränkung der glomerulären Filtration. Sie ereignet sich
10 - 20 Tage nach der Behandlung. Eine ausreichende Hydratation und MannitolDiurese kann die Komplikation deutlich vermindern. Eine Magnesiumsubstitution
wird nach Cisplatingabe empfohlen. Als weitere Nebenwirkungen werden
irreversibler Hörverlust, besonders im Bereich der höheren Frequenzen sowie
Tinnitus bei einer totalen Dosis von über 400 mg/m2 beschrieben.
5-Fluorouracil (5-FU)
5-FU ist ein Antimetabolit (Pyrimidinantagonist). Es erfolgt eine Translationshemmung nach Einbau in die RNA als Fluorodesxoxyuridinmonophosphat
(FdUMP). 5-FU hemmt die DNA-Replikation und ist S-Phasen-spezifisch. Es wird
in der Leber metabolisiert. Die Exkretion erfolgt über die Gallensäure und den Urin.
Die Halbwertszeit liegt bei 10 bis 20 Minuten. Die Dosierung beträgt 1.000 mg/m2
KOF/Tag.
Beachte: Sowohl vor als auch nach der Medikamentengabe sollte für eine gute
Spülung der Venen gesorgt werden !
Nebenwirkungen:
Myelosuppression: Leukozytopenie und Thrombozytopenie mit einer Nadirphase
nach 7-14 Tagen bzw. 9-14 Tagen.
Neurotoxizität: Akute und chronische Enzephalitis.
Mukositiden treten regelmäßig besonders unter Dauerinfusionen sehr ausgeprägt auf.
Zudem können heftige Durchfälle meistens nach 5-8 Tagen eintreten.
- 23 -
Bei der in seltenen Fällen beobachteten Kardiotoxizität handelt es sich sehr
wahrscheinlich um eine Myokardischämie bedingt durch eine Perfusionsstörung. Der
genaue Pathomechanismus ist jedoch nicht bekannt. Dieses Ereignis tritt perakut
meist während der ersten 5-FU-Gaben auf. Eine Protektion kann z.B. durch
Calciumantagonistengabe erreicht werden.
Daher sollte unbedingt während der ersten 5-FU-Dauerinfusion ein Monitoring
durchgeführt werden !!!
10.1.4. Supportivmaßnahmen
Antiemetische Therapie:
Mit Einführung neuer, potenter Antiemetika in den letzten Jahren, z.B. Serotoninantagonisten, wird diesbezüglich die Therapiemöglichkeit für den Arzt erweitert. Das
zytostatikainduzierte Erbrechen ist für die Betroffenen einer der subjektiv am
schlimmsten belastenden Effekte und somit oft ein therapiebegrenzender Faktor.
Wichtige in der Pädiatrie einsetzbare Antiemetika sind:
Dopaminantagonisten (Benzamide, Metoclopramid), Monotherapie bei leicht- und
mittelemetogener Chemotherapie, höhere emetogene Schemata in Kombination mit
Kortikoiden.
Nebenwirkung: ZNS-gängige Dopaminantagonisten können besonders bei jungen
Menschen extrapyramidale Störungen auslösen, die aber gut behandelbar mit
Biperiden (Akineton) sind.
Serotoninantagonisten (Ondansetron, Tropisetron) gehören zu den potentesten
Antiemetika. Wirkungsverstärkung wird durch Kombination mit Kortikoiden erreicht.
In verschiedenen Studien konnte herausgestellt werden, dass sich die Substanzen für
die Behandlung des verzögerten Erbrechens allerdings nicht gut eignen. Hier sollte
ab dem 2. Tag auf konventionelle Antiemetika, z. B. Metoclopramid, zurückgegriffen werden.
Regime für das NPC-Protokoll:
1. Cisplatin hat eine sehr hohe emetogene Wirkung sowohl akut als auch verzögert.
2. 5-FU gehört zu der Gruppe der mittelhoch wirksamen emetogene Zytostatika.
Antiemetische Therapieempfehlung beim NPC-Protokoll:
Tropisetron (Navoban 0,2 mg/kg KG, max. 5 mg, 1x tgl.) ab Tag 1 der Chemotherapie und Dexamethason 8 mg/m2/Tag (max. 12 mg). Bei Bedarf in Kombination mit
5-FU Metoclopramid-Tropfen (für Kinder < 14 Jahren 3 - 4mal max. 0,1 mg/kg/ED,
max. 0,5 mg/kg/Tag; für Jugdl./Erw. 3 x 10 mg/Tag, max 20 mg/Tag).
Therapieempfehlung bei Xerostomie:
1. Mundhygieneunterweisung
2. fluoridhaltige Mundspüllösungen (z.B. Meridol, Durodont) 1-2 x tgl.
3. Xylit-haltiger Kaugummi zur Stimulation der Speichelsekretion mehrmals tgl.
15-20 min. kauen
4. Glandosane®-Spray bei Bedarf
5. Zahnärztliche Kontrollen vierteljährlich mit Fluoridierung
- 24 -
10.2. Strahlentherapie NPC-2003-GPOH
10.2.1. Indikation
Die Indikation zur Strahlentherapie ist bei jedem Patienten gegeben. Die Radiotherapie erfolgt im Stadium I und II als primäre Therapie und im Stadium III und IV
3 Wochen nach Abschluss des letzten Chemotherapiezyklus. Bei Progression des
Tumors sollte so rasch wie möglich mit der Radiotherapie begonnen werden.
Evtl. bitte Rücksprache mit der Studienleitung aufnehmen.
10.2.2. Rationale für eine konkomitante Radiochemotherapie
im Protokoll NPC-2003-GPOH
Al-Sarraf et al. haben 1998 in einer randomisierten Studie bei Erwachsenen gezeigt,
dass die Radio-Chemotherapie im Vergleich mit einer alleinigen Radiotherapie das
Gesamtüberleben und die Lokalkontrolle verbessert. Diese Studie zeigt ebenfalls
eine positive Wirkung auf die Verhinderung von Fernmetastasen. Eine randomisierte
Studie Radiotherapie versus Radio-Chemotherapie ist bei Kindern wegen der nur
geringen Patientenzahlen nicht möglich [46].
In den letzten Jahren wurden drei retrospektive Studien publiziert. Alle Studien
hatten eine geringe Patientenzahl zwischen 16 und 50 Kinder. In diesen Studien
konnte eine Verbesserung der Lokoregionalkontrolle und des Gesamtüberlebens mit
der Assoziation Radiochemotherapie gezeigt werden [47].
Wolden et al. erreichte eine Verbesserung der Lokoregionalkontrolle von 65% auf
84% und eine Verbesserung des Gesamtüberlebens von 36% auf 76% nach 10 Jahren
durch den Einsatz von Radiochemotherapie. In dieser Studie erfolgte die RadioChemotherapie mit verschiedenen Schemata, teils adjuvant, teils neoadjuvant oder
konkomitant. Während bei Wolden et al. eine bessere Lokoregionalkontrolle mit der
Dosis oberhalb von 60 Gy erreicht wurde, erzielten andere Autoren wie Zubizarreta
et al. ähnlich gute Ergebnisse mit einer medianen Dosis von 55 Gy [9]. Insofern gibt
es genug Daten in der Literatur, die belegen, dass eine Radio-Chemotherapie nach
neoadjuvanter Chemotherapie ein vernünftiger Therapieansatz ist. Die sehr guten
Ergebnisse, die mit dem NPC-91-Protokoll mit einer Gesamtdosis von 60 Gy erzielt
wurden, belegen, dass eine Erhöhung der Dosis über 60 Gy nicht notwendig ist [46,
48]. Die Intensited Modulated Radiotherapy (IMRT) ist ein neuer Fortschritt in der
Bestrahlungsplanung der letzten Jahre, es fordert aber auch die genaue Definition des
Zielvolumens und die genaue Kenntnis der notwendigen adjuvanten Bestrahlungsregion.
10.2.3. Voraussetzung zur Bestrahlungsplanung
Die konkrete Festlegung der Radiotherapie ist nur möglich bei Vorliegen objektiver
Angaben zur Tumorausdehnung bei Diagnosestellung und nach Chemotherapie. Sie
erfordert daher folgende diagnostische Untersuchungen:
fachärztliche klinische Untersuchungen (Pädiater, HNO-Arzt, Augenarzt)
Computertomographie von Kopf und Hals
Magnetresonanztomographie des Kopfes und des oberen Lymphabflusses
bis Zungenbein in transversaler, sagittaler und koronarer Schnittführung
(T1- und T2-gewichtete Aufnahmen)
Im Stadium III und IV sollten diese Untersuchungen vor und nach Chemotherapie
durchgeführt werden (mit computergestützter Volumetrie).
- 25 -
10.2.4. Definition des Planungszielvolumens (PTV) bei der Bestrahlung
a) Definition des klinischen Zielvolumens (CTV):
Das klinische Zielvolumen umfasst den Nasopharynxtumor sowie alle fassbaren
Lymphknotenmetastasen jeweils mit 1 cm Sicherheitsabstand. In adjuvanter Zielsetzung sind außerdem stets der gesamte Nasopharynx, der parapharyngeale und
hochzervikale Lymphabfluss (LK-Level II) im CTV enthalten. In den klinischen
Stadien III und IV sind auch die LK-Level III, IV und V und die beidseitigen
supraclavikulären LK-Stationen einzubeziehen (siehe Anhang Seite 49-52) [49, 50].
b) Definition des Planungszielvolumens (PTV):
Das Planungszielvolumen umfasst das CTV in allen 3-dimensionalen Richtungen.
Der Sicherheitsabstand ist abhängig von der erwartenden Reproduzierbarkeit der
Kopflagerung. Nach Literaturangaben liegen 95% der linearen Abweichung bei
Maskenlagerung unter 9 mm.
c) Definition des Boostvolumens:
Das Boostvolumen umfasst den sichtbaren Tumor im prätherapeutischen MRT mit
einem Sicherheitsabstand von 1 cm in alle Richtungen.
Im Planungszielvolumen ist zusätzlich ein Sicherheitsabstand von maximal 1 cm in
alle Richtungen vorgesehen.
10.2.5. Dosis-Risikoorgane-Dosisspezifikation
a) Gesamtdosis:
Die Gesamtdosis ist abhängig vom Verhalten des Tumorvolumens unter der Chemotherapie
Bei Vollremission nach neoadjuvanter Chemotherapie beträgt die
Gesamtdosis:
54,0 Gy für die primär fassbaren Tumormanifestationen und
45,0 Gy für das übrige Zielvolumen (adjuvant zu bestrahlender Lymphabfluss)
Bei inkompletter Rückbildung nach neoadjuvanter Chemotherapie
beträgt die Gesamtdosis:
59,4 Gy für die primär fassbaren Tumormanifestationen und
45,0 Gy für das übrige Zielvolumen (adjuvant zu bestrahlender Lymphabfluss)
b) Fraktionierung:
5 x 1,80 Gy/Woche
c) Dosisspezifikation:
Die Dosisspezifikation erfolgt gemäß ICRU-Report 50.
- 26 -
d) Dosis an Risikoorganen:
Die Gesamtdosis am Rückenmark sollte 40 Gy nicht überschreiten. Durch eine
computergestützte CT-Planung ist eine weitestgehende Schonung von weiteren
kritischen Strukturen sicherzustellen. Besonderes Augenmerk sollte auf die
Strahlenbelastung von Hypophyse, Hirnstamm, Chiasma opticum und Nervi optici,
Temporallappen, Speicheldrüsen (insbes. Glandula parotis) und Kiefergelenke gerichtet werden.
Risikoorgan
Rückenmark
Chiasma opticum
Nervi optici
Kiefergelenke
Speicheldrüsen
Temporallappen
Maximaldosis ( TD 5/5 )
40 Gy
45 Gy 1)
45 Gy 1)
60 Gy
< 40 Gy, wenn möglich
60 Gy
Nach Emmami (1991) und Toleranzdosis des CWS-Protokolls
1)
Im Einzelfall ist besonders bei Jugendlichen zu erwägen, ob die zulässige
Toleranzdosis auf 54 Gy erhöht werden soll/kann, um das Planungszielvolumen
vollständig zu erfassen.
Der Bestrahlungsplan muss zu Beginn der Strahlentherapie erstellt werden
und den Referenzstrahlentherapeuten zusammen mit den kompletten diagnostischen Daten zugestellt werden.
(Prof. Dr. Dr. Hess / OA Dr. Pradier, Prof. Dr. Gademann)
e) Bestrahlungstechnik
Die Verwendung eines Linearbeschleunigers mit einer Grenzenergie von 4-6 MeV
für Photonen und 6-12 MeV für Elektronen ist obligat. Es sollte eine individuelle
dreidimensionale Bestrahlungsplanung durchgeführt werden.
Für die Verwendung lateraler opponierender RT-Felder ist die empfohlene Wahl des
Planungszielvolumens auf der Basis von Stimulationsaufnahmen weiterhin möglich
(siehe Anhang Seite 52).
Für beide Techniken gilt eine reproduzierbare Lagerung. Um dieses Ziel zu
gewährleisten, muss eine individuell Maske angepasst werden. Ein Mundkeil wird
eventuell verwendet um die Mundschleimhäute zu schonen.
f)
Erfassung radiogener Spätfolgen „RISK: Register für radiogene Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen“
In der Studie ist eine Erfassung der radiogenen Spätnebenwirkungen vorgesehen.
Dies soll in enger Kooperation mit dem Universitätsklinikum Münster
(OA Dr. med. Schuck) stattfinden.
Konzept zur Erfassung radiogener Spätfolgen:
Bei der Durchführung der Radiotherapie wird vom Radioonkologen eine Dokumentation der Technik der Strahlentherapie sowie der Bestrahlungsdosen an Risikoorganen durchgeführt und an die Studienzentrale eingesendet (siehe Tabelle).
- 27 -
2 Monate nach Abschluss der Radiotherapie sowie in der Folge in jährlichem
Abstand erfolgt die Wiedervorstellung beim behandelnden Strahlentherapeuten zur
Erfassung radiogener Nebenwirkungen, die nach dem Strahlentherapie-spezifischen
RTOG/EORTC-Score klassifiziert werden (siehe u.a. Tabelle). Die Dokumentation
wird ebenfalls an die Studienzentrale eingesendet.
Dieses Vorgehen erlaubt die Korrelation von Bestrahlungsdosen an Risikoorganen
mit der Inzidenz von Strahlentherapie-induzierten Spätfolgen.
Zeitpunkt
Dokumentationsbogen
Radiotherapie
Basisdaten (Dokumentationsbögen s.u.):
Angaben
therapie
zur
Technik
Besonderheiten
der
Strahlen-
Organdosen (Dokumentationsbögen s.u.) Dosimetrie SchildAngaben zu Dosisbelastungen an Risiko- drüse
organen
2 Monate nach
Abschluss der
Radiotherapie:
Nachsorge
Dokumentation der während oder nach
Radiatio maximal aufgetretenen
akuten Nebenwirkungen nach RTOG /
EORTC
ausschließliche
klinische
Untersuchung
(Dokumentationsbögen s.u.)
1.-10. Jahr nach
Radiatio:
chronische Nebenwirkungen nach
RTOG/EORTC
Nachsorge 1x/Jahr (Dokumentationsbögen s.u.)
ausschließliche
klinische Untersuchung, notwendige Laborwerte bei
Pädiatern erfragbar
Folgende Dokumentationsbögen sind dem Protokoll beigefügt (siehe Seite 71-89):
Radiotherapie - Basisdaten
Radiotherapie - Organdosen
Akute Nebenwirkungen nach RTOG / EORTC
Chronische Nebenwirkungen nach RTOG / EORTC
Einverständniserklärung
Die Erfassungsbögen müssen zunächst an das Referenzzentrum für Strahlentherapie
in Göttingen geschickt werden an:
Adresse:
OA Dr. med. O. Pradier
Klinik u. Poliklinik für Strahlentherapie u. Radioonkologie
Robert Koch-Strasse 40
37075 Göttingen
Tel.: +49-551-398845 / 396181
Fax: +49-551-3912614
Die Bögen werden registriert und an Herrn OA Dr. med. Schuck (Universitätsklinikum Münster) weitergeleitet.
- 28 -
10.3. Interferontherapie NPC-2003-GPOH
Das in der Studie NPC-91-GPOH verwandte rekombinante Interferon wird nicht
mehr produziert. Daher wird für die Folgestudie das für die Behandlung
des undifferenzierten Nasopharynkarzinom zugelassene natürliche Interferon-ß
(Fiblaferon, Fa. Biosyn) eingesetzt. Ausreichende Erfahrungen in der Behandlung
des NPC mit Fiblaferon konnten in einer Pilotstudie gesammelt werden.
Das natürliche IFN-ß (Fiblaferon, Fa. Biosyn) wird aus humanen Fibroblasten
gewonnen.
Pharmakokinetik von Fiblaferon:
Nach intravenöser Gabe von 2,4 x 106 IE/m2 KOF Fiblaferon wurde eine
Serumkonzentration von 128 IE ermittelt. Wird diese Dosis als halbstündige Infusion
verabreicht, so ist Fiblaferon noch nach zwei Stunden im Serum nachweisbar.
Voraussetzung für die IFN-Therapie sind ein ausreichender Allgemeinzustand
des Patienten, Leukozyten über 2.000/µl und Thrombozyten über 50.000/µl.
10.3.1. Dosierung und Applikationsmodus
Die IFN-Behandlung wird dreimal pro Woche in der Regel montags, mittwochs und
freitags vorgenommen und über eine halbe Stunde intravenös verabreicht.
Dosierung:
Natürliches IFN-ß 1 x 105 IE pro kg Körpergewicht.
Patienten mit mehr als 50 kg Körpergewicht erhalten 5 Mio. IE natürliches IFN-ß.
Am Tag vor der Behandlung mit IFN-ß sollte die individuelle Toleranz gegenüber
Interferon durch eine Testdosis von 500.000 IE i.v. überprüft werden.
Applikationsdauer:
Die IFN-Dosis wird in 30 ml 0,9% Natriumchlorid gelöst und als 30-minütige Kurzzeitinfusion gegeben.
10.3.2. Nebenwirkungen
Folgende akute Nebenwirkungen werden in der Reihenfolge der Häufigkeit beobachtet:
Zittern, Schüttelfrost
Temperaturerhöhung bis 39 C°
Kopfschmerzen
Gliederschmerzen
Übelkeit
Leukopenie
Transaminasenanstieg
92 %
70 %
65 %
34 %
20 %
16 %
10 %.
Die in der Literatur beschriebenen Langzeiteffekte Antriebslosigkeit, Apathie und
depressive Verstimmung sind bei den in der Studie behandelten NPC-Patienten nicht
beobachtet worden.
- 29 -
11. Methoden der Studie
11.1. Teilnahme an der Therapieoptimierungsstudie
Alle Patienten mit histologisch gesichertem Nasopharynkarzinom (WHOKlassifikation (Typ IIb bis IIIb, siehe Seite 8) die sämtliche Einschlusskriterien erfüllen
Liegt keine Einwilligungserklärung vor, wird der Patient anonymisiert nach
den Richtlinien des Deutschen Kinderkrebsregisters geführt
11.2. Einschlusskriterien für die Therapieoptimierungsstudie
In die Studie sollen Patienten aufgenommen werden, die die folgenden Kriterien
erfüllen:
Erstdiagnose eines Nasopharynxkarzinom
Alter bis einschließlich 25 Jahre
Alle Stadien ohne Fernmetastasierung
11.3. Ausschlusskriterien für die Therapieoptimierungsstudie
Patienten mit einem verhornenden Plattenepithelkarzinom (Typ I)
Vorliegen einer Schwangerschaft
Vorbehandlung des Tumors mit Radiotherapie oder Chemotherapie
Gleichzeitige Teilnahme an einer anderen Therapieoptimierungsstudie
Hämatogene Metastasierung, ( Fernmetastasen)
Zweitmalignom
11.4. Beobachtungspatienten
Nicht als Protokollpatienten und somit als Beobachtungspatienten gelten:
Patienten mit einem Alter über 25 Jahren
Patienten mit Fernmetastasen
Zweitmalignom
11.5. Ausschlusskriterien für die Interferontherapie
kein kontrazeptiver Schutz während der Therapie (soweit notwendig)
bekannte Überempfindlichkeit gegen das in dieser Studie applizierte Arzneimittel
AIDS-Erkrankung
schwere Herzerkrankung (z. B. Rhythmusstörungen, manifeste Herzinsuffizienz)
partielle Thromboplastinzeit > 75 s
SGPT > 75 IU/l
Kreatinin > 2,0 mg/dl
- 30 -
11.6. Abbruchkriterien
Ein Patient scheidet aus der Studie aus, wenn er eine weitere Teilnahme ablehnt. Der
Grund des Ausscheidens muss dokumentiert werden. Weiterhin kann der Patient aus
der Studie ausscheiden, wenn gegen eine weitere Teilnahme vom behandelnden Arzt
Bedenken erhoben werden, z.B. aufgrund schwerwiegender Grunderkrankungen oder
starker Nebenwirkungen. Auch eine Revision der Diagnose oder grobe Protokollabweichungen führen zum Ausscheiden aus der Studie.
12. Prüfung durch die Ethikkommission
Das Einverständnis der Ethikkommission der Universitätsklinik Aachen für die
klinische Studie NPC-2003-GPOH wurde am 19.05.2003 erteilt. Die Studie wurde
im vollen Umfang befürwortet.
- 31 -
13. Dokumentation
Nach Diagnosestellung, Aufklärung und Einverständniserklärung erfolgt die
Meldung der Patienten durch das jeweilige Behandlungszentrum an das Kindertumorregister in Mainz, um eine lückenlose Erfassung aller NPC-Patienten in
Deutschland zu erreichen (siehe Anhang Seite 95).
Eine weitere Meldung geht an die Studienleitung.
Referenzpathologie: Institut für Paidopathologie Kiel, Direktor Herrn Prof. Dr.
D. Harms oder Zentrum für Pathologie, Göttingen, Herrn Prof. Dr. L. Füzesi.
Referenzradiologie: Klinik für Radiologische Diagnostik, Fr. PD Dr. G. Staatz,
RWTH Aachen (siehe Anhang Seite 92)
Die statistische Beratung und Betreuung erfolgt durch Herrn Prof. Dr. rer. nat.
R. Hilgers, Institut für Medizinische Statistik der RWTH in Zusammenarbeit mit
Frau Dr. med. Weiß.
Anschließend erfolgt die Meldung mit den für die Studie relevanten Angaben des
Patienten an die Studienleitung (siehe Anhang Seite 61).
Zur Verlaufskontrolle und aktuellen Statuserhebung werden in einjährigen bis
zweijährigen Abständen Folgeerhebungen durchgeführt (siehe Anhang Seite 90).
Zusätzlich werden Arztbriefe in der Studienzentrale im Hinblick auf Therapietoleranz und Nebenwirkungen ausgewertet und dokumentiert.
Bei diagnostischen und therapeutischen Problemen erfolgt in der Regel eine
Rücksprache mit der Studienleitung.
Verantwortlich für die Stellungnahme zu den Fragen der Chemotherapie und der
Interferonbehandlung ist die Studienleitung in Aachen.
Fragen zur Strahlentherapie werden an die Strahlenreferenten der Studie, Herrn
Dr. med. O. Pradier, Herrn Prof. Dr. med. Hess, Göttingen und Herrn Prof. Dr.
med. Gademann, Magdeburg) gerichtet.
Bei schwerwiegenden Komplikationen sollte grundsätzlich eine Rücksprache mit
der Studienleitung erfolgen.
Zudem sollten telefonische oder schriftliche konsiliarische Besprechungen über
diagnostische und therapeutische Probleme, über die Behandlung von Therapiekomplikationen und bei Problemen der Remissionsbeurteilung erfolgen.
Die Patientenaufklärung erfolgt entsprechend dem anliegenden Patientenaufklärungsbogen (siehe Anhang Seite 39).
- 32 -
14. Literaturverzeichnis
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combined modality therapy for pediatric nasopharynx cancer. Int. J Rad Oncol
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- 36 -
15. Anhang
Statistisches Verfahren
Patienteninformation
Einwilligungserklärungen
Serologische Diagnostik und Tumordiagnostik bei NPC
Definition und Begrenzungen der Halslymphknotenregionen
Beschreibung der Lymphknoten-Stationen auf CT-Schichten
Planungszielvolumen bei primärer Simulation
Stimulation und Expansion Epstein-Barr-Virus (EBV)-Antigen-spezifischer zyto
toxischer T-Zellen (CTL) mit Mini-EBV-LCL für die adoptive Immuntherapie
von Patienten mit EBV-assoziierten Malignomen einer Typ II-Latenz
Virologische Diagnostik bei NPC
Bestimmung prognostisch relevanter single nucleotide-Polymorphismen bei NPC
Meldebogen - Unvorhergesehene schwerwiegende toxische Ereignisse
Nachsorgetermine für das Nasopharynxkarzinom
NPC-2003-GPOH - Meldebogen
Toxizitätsbögen - Nebenwirkungen der Chemotherapie
Toxizitätsbögen - Nebenwirkungen der simultanen Radiochemotherapie
Toxizitätsbogen - Nebenwirkungen der Interferontherapie
Radiotherapie Dokumentation Basisdaten
Radiotherapie Dokumentation Organdosen
Dokumentation akuter Nebenwirkungen nach Radiatio (RTOG/EORTC)
Dokumentation chronischer Strahlenfolgen (RTOG/EORTC)
Folgeerhebungsbögen Nasopharynxkarzinom
Versandformular zur referenzradiologischen Remissionsbeurteilung
Anforderungsschein EBV-Lastmessung bei NPC-Patienten (Lübeck)
Anforderungsschein EBV-Diagnostik bei NPC-Patienten (Aachen)
Meldebogen Kinderkrebsregister Mainz
Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki
Abkürzungsverzeichnis
- 37 -
Statistisches Verfahren
Die explorative Datenanalyse erfolgt mittels Häufigkeitstabellen und Berechnung der
Mittelwerte und Standardabweichungen sowie der Analyse der Überlebenszeiten
nach der Methode von Kaplan und Meier. Dabei werden für die relevanten Parameter
(Geschlecht, Tumorstadium, Therapie) stratifizierte Darstellungen gewählt, um
mögliche Einflüsse zu eruieren. Die Überlebenszeitanalysen werden sowohl für das
gesamte als auch das rezidivfreie Überleben ebenfalls übergreifend und stratifiziert
berechnet.
Die Auswertung erfolgt mit der Software: The SAS System for Windows; Release
8.02 TS Level 02M0; SAS Institute Inc., Cary, NC, USA.
Institut für Medizinische Statistik der Universitätsklinik der RWTH Aachen
Direktor:
Prof. Dr. rer. nat. R. Hilgers
Statistische Betreuung:
Frau Dr. med. C. Weiß
- 38 -
- 39 -
UNIVERSITÄTSKLINIKUM • RHEINISCH - WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN
KINDERKLINIK
NASOPHARYNXKARZINOM
STUDIENLEITUNG: PRIVATDOZENT DR. ROLF MERTENS
Patienteninformation
Zur Vorbereitung der mündlichen Aufklärung durch den behandelnden Arzt.
NPC-2003-GPOH
Patient: ________________________________
geb.: ______________
Das Nasopharynxkarzinom (Abkürzung: NPC) ist ein bösartigen Tumor, der üblicherweise im Rachen-Halsbereich auftritt. Die Tumorzellen können durch die
Schädelbasis in das Gehirn einwachsen und dort schwere Nerven- und Hormonschäden verursachen. Über dem Lymphweg werden die Halslymphknoten befallen
und über den Blutweg streut er vornehmlich in Knochen, Lunge und Leber.
Entsprechend der Ausdehnung werden die Tumoren in die Stadien I bis IV eingeteilt.
Die niedrigen Stadien I und II haben mit einer Behandlung die besten Heilungschancen. Beim Stadium IV handelt es sich um einen großen, lokal fortgeschrittenen
Tumor mit Lymphknotenbefall des Halses, der auch bereits Tumorzellen auf dem
Blutweg gestreut haben kann. In diesem Fall lassen sich in den Organen mit
bildgebenen Verfahren Tochtergeschwülste (Metastasen) nachweisen.
Wie kann das Nasopharynxkarzinom behandelt werden?
In den früheren Jahren erfolgte die Behandlung eines Nasopharynxkarzinoms
ausschließlich mit einer Bestrahlung. Die Heilungschance der Patienten mit den
günstigen Tumorstadien (I und II) betrug mit alleiniger Bestrahlung ca. 75%,
während die Heilungsrate der Patienten in den höheren Tumorstadien III und IV mit
alleiniger Bestrahlung sehr schlecht war. Hier werden in der Literatur Zahlen
zwischen 20 und 30% angegeben. Die Prognose wird wesentlich durch das Auftreten
von Metastasen beeinflusst. Die Metastasierung ereignet sich meistens frühzeitig
noch in den ersten zwei Jahren nach Diagnosenstellung. Zur Verbesserung der
Prognose besteht die Behandlung im Rahmen der vorliegenden NPC-Studie aus einer
Chemotherapie und Interferon-Dauertherapie zusätzlich zur Strahlentherapie. Die
Chemotherapie dient dazu, den Primärtumor zu verkleinern und somit die Lokalbehandlung (Bestrahlung) effektiver zu gestalten. Außerdem sollen das Auftreten
von Metastasen verhindert bzw. vorhandene Metastasen vernichtet werden. Bei der
medikamentösen Behandlung, oder auch Chemotherapie genannt, werden die Medikamente über den Blutweg (intravenös) verabreicht, die die schnellwachsenden
Tumorzellen vernichten sollen.
Die Chemotherapie besteht aus einer intravenösen Gabe von Zytostatika, die in
dreiwöchigen Abständen über einen Gesamtzeitraum von drei Monaten verabreicht
werden. Anschließend erfolgt eine kombinierte Chemo- und Strahlenbehandlung
gefolgt von einer Interferon-Behandlung, die über einen Zeitraum von sechs
Monaten durchgeführt wird.
Zweck der Chemotherapie ist das Auftreten der Metastasen zu verhindern und den
Primärtumor zu verkleinern und somit auch die Lokalbehandlung (Bestrahlung)
effektiver zu machen.
Welche Nebenwirkungen sind mit der Behandlung verbunden ?
Zytostatika sind Medikamente, die auch Zellgifte genannt werden, und die Vermehrung von Tumorzellen verhindern. Diese Medikamente greifen jedoch nicht nur
- 40 den Tumor an, sondern verhindern vorübergehend auch die Nachbildung anderer sich
schnell erneuernder Körpergewebe, z.B. des blutproduzierenden Knochenmarkes.
Aus diesem Grunde sind regelmäßige Blutbildkontrollen erforderlich. In einzelnen
Fällen müssen Bluttransfusionen durchgeführt werden (Erythrozytenkonzentrate
bzw. Thrombozytenkonzentrate). Bei niedrigen weißen Blutkörperchen (Leukozyten)
ist die Infektionsgefahr besonders hoch. Falls in diesen Phasen erhöhte Körpertemperaturen auftreten sollten, ist oft eine systemische Antibiotikatherapie erforderlich. Falls Fieber auftritt, bitten wir Sie, sich sofort mit den Ärzten in Verbindung zu
setzen. Durch die geschwächte Abwehr können auch harmlose Erkrankungen wie
Windpocken oder Masern schwer verlaufen. Bei Kontakt mit solchen Kinderkrankheiten ist es ebenfalls wichtig, sich sofort an die betreuenden Ärzte zu wenden,
um ein Ausbrechen dieser Kinderkrankheiten zu vermeiden.
Die in diesem Protokoll eingesetzten Zytostatika können in Einzelfällen auch
Organschäden verursachen, obwohl eine regelmäßige Verlaufskontrolle der
betroffenen Organe immer wieder erfolgt. So z.B. eine akute Herzschädigung durch
5-Fluorouracil. In den Fällen, in denen diese Herzschäden aufgetreten sind, wurde
die Therapie unterbrochen. Erfreulicherweise zeigte sich bei diesen Patienten eine
komplette Erholung der Herzmuskelfunktion.
Nierenschädigungen können z.B. durch Cisplatin auftreten. Es erfolgen regelmäßig
Bestimmungen der Nierenfunktionsparameter. Falls der Hinweis einer beginnenden
Schädigung besteht, wird eine Dosisreduktion des Cisplatins vorgenommen oder
sogar auf eine weitere Cisplatingabe verzichtet. Zudem treten Schleimhautschädigungen (Mukositis) auf. Mundspülungen können den Verlauf der Schleimhautentzündung durchaus günstiger gestalten, jedoch zeigt sich nach unseren Erfahrungen bei allen Patienten eine kurzfristige Schädigung der Mundschleimhaut. Dies
kann sogar soweit führen, dass eine Nahrungsaufnahme durch den Mund nicht mehr
möglich und eine Ernährung über Blutgefäße als Infusion erforderlich ist.
Das in der Vorläuferstudie NPC-91 angewendete rekombinante Interferon-ß wird
nicht mehr produziert und kann somit für die NPC-2003-GPOH nicht mehr
eingesetzt werden. Das natürliche Interferon-ß Fiblaferon® ist bereits für die
Behandlung des Nasopharynxkarzinom zugelassen (Hersteller Firma Biosyn). Es
wurde in verschiedenen pharmakologischen und toxikologischen Untersuchungen
gemäß der anerkannten und im Arzneimittelgesetz vorgeschriebenen Verfahren
getestet. Erfahrungen mit dem natürlichen Interferon-ß (INF-ß) konnten an 12
Patienten in einer Pilotstudie gesammelt werden.
Möglicher Nutzen und Risiko für den teilnehmenden Patienten:
Interferon hat eine vielfältige Antitumorwirkung, besonders beim NPC. Interferon ist
in der Lage Tumorzellen direkt zu zerstören (antiproliferative Wirkung) oder indirekt
über die Stimulierung des Immunsystems.
Ziel der Interferondauerbehandlung ist es, die Tumorzellen, die Chemotherapie und
Bestrahlung möglicherweise überlebt haben und im Nasen-Rachendach (Lage des
Primärtumors) sich erneut vermehren oder auch die Zellen, die über den Blutweg
streuen, zu zerstören. Aus den bisherigen Ergebnissen der kombinierten Behandlung
(Chemotherapie, Bestrahlung und rekombinanten IFN-ß) konnte in der Studie
NPC-91 eine erfreuliche Ansprechrate mit 90% erreicht werden.
Als Interferonnebenwirkungen können wie bei dem rekombinanten Interferon-ß
vorübergehend Fieber, Schüttelfrost, Abgeschlagenheit, Übelkeit, Kopfschmerzen,
Veränderungen im Blutbild und der Leberwerte auftreten.
- 41 Daneben sind mit der Teilnahme an dieser Studie auch Blutabnahmen erforderlich.
Diese Blutabnahmen sind zur Messung der Wirkung der Prüfsubstanz auf die
Abwehr des Patienten notwendig.
Während der Teilnahme an der Studie besteht für mich als Patient ein Versicherungsschutz, dessen Bedingungen dem deutschen Arzneimittelgesetz entsprechen.
Ich weiß, dass eine Verbesserung der Behandlung nur durch die Zusammenarbeit
vieler Kliniken möglich ist. Dies erfordert jedoch die Weitergabe von Patientendaten
an die mir genannten Institutionen. Ich bin berechtigt, jede Übermittlung meiner
persönlichen Daten bzw. der Daten meines Kindes ohne Angaben von Gründen und
ohne Nachteile für mich bzw. für mein Kind abzulehnen.
Bei wissenschaftlichen Studien werden persönliche Daten und medizinische
Befunde über Sie erhoben. Die Weitergabe, Speicherung und Auswertung dieser
studienbezogenen Daten erfolgt nach gesetzlichen Bestimmungen ohne Namensnennung
a) an den Auftraggeber der Studie zur wissenschaftlichen Auswertung:
PD Dr. med. R. Mertens
Kinderklinik des Universitätsklinikums der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
D-52074 Aachen
b) an die zuständige Überwachungsbehörde (Landesamt oder Bezirksregierung)
oder Bundesoberbehörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn) zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der
Studie
Außerdem kann ein autorisierter und zur Verschwiegenheit verpflichteter
Beauftragter des Auftraggebers, der zuständigen inländischen (und ausländischen) Überwachungsbehörde oder der zuständigen Bundesoberbehörde in
die beim Prüfarzt vorhandenen personenbezogenen Daten Einsicht nehmen
soweit dies für die Überprüfung der Studie notwendig ist.
Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung zur Behandlung oder zu bestimmten
Behandlungsstellen jederzeit formlos, schriftlich oder mündlich ohne Angaben von
Gründen widerrufen kann ohne dass irgendwelche Nachteile entstehen und auch
berechtigt bin, eine andere bereits bekannte Behandlung zu wählen oder die
Behandlung ganz abzulehnen.
Ich fühle mich genug informiert und habe keine weiteren Fragen.
Patient: ____________________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Sorgeberechtigte: ____________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Gesprächsführender Arzt: _____________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Zeuge: _____________________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
- 42 UNIVERSITÄTSKLINIKUM • RHEINISCH - WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN
KINDERKLINIK
NASOPHARYNXKARZINOM
STUDIENLEITUNG: PRIVATDOZENT DR. ROLF MERTENS
Einwilligungserklärung zur Asservierung von Tumorgewebe
Ich bin ich damit einverstanden, dass Tumorgewebe meines Kindes zur Erforschung
der Krankheit in ihren molekularen, genetischen, immunologischen und anderen, mit
der Krankheit direkt verbundenen Merkmalen untersucht und gegebenenfalls für die
Entwicklung neuer Behandlungsverfahren eingesetzt wird. Die Entnahme des
Tumorgewebes erfolgt schmerzlos im Rahmen der für mein Kind notwendigen
chirurgischen Tumorentfernung bzw. während der zur Diagnosestellung erforderlichen Probeentnahme aus dem Tumor. Falls bei der Tumorentfernung aus medizinisch chirurgischen Notwendigkeiten gesundes Gewebe mitentfernt werden muss,
darf dieses als Vergleichs-gewebe für die Tumoreigenschaften eingesetzt werden.
Eine medizinisch nicht notwendige Erweiterung des chirurgischen Eingriffes erfolgt
dazu nicht. Zugestimmt wird der Entnahme einer Blutprobe während der Narkose (je
nach Alter 2-10 ml) als Vergleichsmaterial für die Eigenschaften des Tumors.
Tumor, Vergleichsgewebe und Vergleichsblut werden zentral in einer Tumorbank
der GPOH gelagert und kostenfrei und anonymisiert Wissenschaftlern, die in
universitären Einrichtungen oder in Krankenhäusern tätig und in GPOH-Studien
kooperativ eingebunden sind, für die oben genannten krankheitsbezogenen
Untersuchungen zur Verfügung gestellt.
Auf diese Weise soll die Diagnosestellung sicherer gemacht werden, das biologische
Verständnis der Erkrankung verbessert und neue therapeutische Ansätze gefunden
werden.
Patient: ____________________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Sorgeberechtigte: ____________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Gesprächsführender Arzt: _____________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Zeuge: _____________________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
- 43 -
UNIVERSITÄTSKLINIKUM • RHEINISCH - WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN
KINDERKLINIK
NASOPHARYNXKARZINOM
STUDIENLEITUNG: PRIVATDOZENT DR. ROLF MERTENS
Erklärung zur Teilnahme an der Studie NPC-2003-GPOH
Mein Kind / Ich
_______________________________________ geb.: ____________________
leidet/leide an einem Nasopharynxkarzinom. Über die Möglichkeiten der Behandlung mit Chemotherapie, Strahlenbehandlung und Interferonbehandlung nach der
Studie NPC-2003-GPOH wurde ich aufgeklärt. Das Informationsblatt zur Teilnahme
an der Studie NPC-2003-GPOH wurde mir ausgehändigt und erklärt.
Über die Behandlung bin ich unterrichtet worden und stimme ihr zu.
Mit der zentralen elektronischen Datenverarbeitung von Informationen über mein
Kind und der Weitergabe der Informationen an die Referenzzentren bin ich einverstanden, soweit die Informationen nur zur Behandlung meines Kindes und für
wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.
Gegen das Verschicken von Tumormaterial an das Referenzzentrum, um die
Diagnose zu bestätigen, habe ich keine Einwände.
Einwilligungserklärung zur Lagerung von Tumorgewebe für weitere spezielle
Untersuchungen im Rahmen des Kompetenznetzes der GPOH: Mit der Verwendung
von Tumormaterial oder Blut für wissenschaftliche Zwecke bin ich einverstanden,
wenn eine Entnahme aus anderen Gründen für das Kind nötig ist, und es ausgeschlossen ist, dass das Kind dadurch zusätzlich leidet.
Die ärztliche Schweigepflicht bleibt gewahrt. Die Bestimmungen des Datenschutzes
werden eingehalten. Diese Einwilligungserklärung oder Teile davon kann ich später
ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass auch
dann die bestmögliche Behandlung durchgeführt wird
- 44 -
Bei wissenschaftlichen Studien werden persönliche Daten und medizinische Befunde
über Sie erhoben. Die Weitergabe, Speicherung und Auswertung dieser studienbezogenen Daten erfolgt nach gesetzlichen Bestimmungen und setzt vor Teilnahme
an der Studie folgende freiwillige Einwilligung voraus:
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen dieser Studie erhobene
Daten/Krankheitsdaten auf Fragebögen und elektronische Datenträger aufgezeichnet und ohne Namensnennung weitergegeben werden
a) an den Auftraggeber der Studie zur wissenschaftlichen Auswertung:
PD Dr. med. R. Mertens
Kinderklinik des Universitätsklinikums der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
D-52074 Aachen
b) an die zuständige Überwachungsbehörde (Landesamt oder Bezirksregierung)
oder Bundesoberbehörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn) zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der
Studie
Außerdem erkläre ich mich damit einverstanden, dass ein autorisierter und zur
Verschwiegenheit verpflichteter Beauftragter des Auftraggebers, der zuständigen inländischen (und ausländischen) Überwachungsbehörde oder der
zuständigen Bundesoberbehörde in meine beim Prüfarzt vorhandenen
personenbezogenen Daten Einsicht nimmt, soweit dies für die Überprüfung der
Studie notwendig ist. Für diese Maßnahme entbinde ich den Prüfarzt von der
ärztlichen Schweigepflicht.
Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung zur Behandlung oder zu bestimmten
Behandlungsstellen jederzeit formlos, schriftlich oder mündlich ohne Angaben von
Gründen widerrufen kann ohne dass irgendwelche Nachteile entstehen und auch
berechtigt bin, eine andere bereits bekannte Behandlung zu wählen oder die
Behandlung ganz abzulehnen.
Ich / Wir stimme(n) allen ___ (Anzahl) angekreuzten Punkten zu und bestätige(n), dass ich/wir eine ausreichende Entscheidungsfrist hatte(n). Ich/Wir
bin/sind mir/uns der Freiwilligkeit der Teilnahme an der Studie bewusst.
Patient: ____________________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Sorgeberechtigte: ____________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Gesprächsführender Arzt: _____________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Zeuge: _____________________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
- 45 UNIVERSITÄTSKLINIKUM • RHEINISCH - WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN
KINDERKLINIK
NASOPHARYNXKARZINOM
STUDIENLEITUNG: PRIVATDOZENT DR. ROLF MERTENS
Einwilligungserklärung zur Weitergabe und Verarbeitung
personenbezogener medizinischer Daten
________________________________________ geb.: ____________________________
Ich erkläre mich als Patient/gesetzlicher Vertreter (siehe Einwilligung zur Studienteilnahme) damit einverstanden, dass von mir/meiner Tochter/meinem Sohn
personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum, Wohnort, Diagnose, Therapieform
und -verlauf sowie andere medizinische Daten) verarbeitet werden (Speicherung und
Übermittlung). Die Verarbeitung der Daten dient der medizinischen Dokumentation
im Rahmen der Zusammenarbeit mehrerer Kliniken, die ihre Patienten nach den
Empfehlungen so genannter Therapieoptimierungsstudien behandeln. Diese Dokumentation soll eine rasche Zusammenarbeit der Kliniken und der NPC-Studienzentrale leisten (z.B. Erarbeiten der Diagnose, Überwachung der Therapie). Sie ist
daher als wichtiges Hilfsmittel einer optimalen Diagnosestellung und zeitgemäßen
Behandlung anzusehen. Die Daten werden hierzu an die u.g. Zentren übermittelt.
1. Studienzentrale der NPC-2003 GPOH,
Studienleitung PD Dr. R. Mertens,
Universitätskinderklink der RWTH Aachen,
Pauwelstr.30, 52074 Aachen
8. Behandlungsassoziierte Spätfolgen nach
Strahlentherapie, Prof. Dr. Willich, Klinik
f. Strahlentherapie-Radioonkolgie der WWU,
Albert-Schweitzer-Str. 33, 48129 Münster
2. Referenzpathologie, Komm. Leiterin
9. Deutsches Kinderkrebsregister,
Fr. Dr. U. Jaenig, Institut für Pathologie Uni- Institut f. Medizinische Biometrie,
versität Kiel, Michaelisstr. 11, 24105 Kiel
Epidemiologie und Informatik, 55101 Mainz
3. Referenzpathologie, Prof. Dr. L. Füzesi,
Zentrum Pathologie, Robert-Koch-Str. 40,
37075 Göttingen
10. EBV-PCR, Dr. H.-J. Wagner,
Immunologisches Labor,
Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck
4. Referenzradiologie, Fr. PD G. Staatz,
Klinik für Radiologische Diagnostik,
Universitätsklinikum der RWTH Aachen,
Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen
11. EBV-Serologie, Prof. Dr. P. Bucsky,
Immunologisches Labor,
Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck
5. Referenzstrahlentherapie,
Prof. Dr. C.F. Hess, Klinik für Strahlentherapie, Robert-Koch-Str. 40,
37075 Göttingen
12. EBV Serologie, Prof. Dr. Ritter, Institut
für Medizinische Mikrobiologie, Lehr- und
Forschungsgebiet Virologie, Universitätsklinik
der RWTH, Pauwelstr. 30, 52074 Aachen
6. Referenzstrahlentherapie,
Prof. Dr. G. Gademann,
Universitätsklinik für Strahlentherapie,
Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg
13. Tumorversand (tiefgefroren),
PD Dr. Th. Efferth, Zentrum für Molekulare
Biologie der Universität Heidelberg (ZMBH),
Im Neuenheimer Feld 282, 69120 Heidelberg,
Tel.: 06221 / 653195
7. Dokumentation Strahlentherapie,
Dr. med. O. Pradier, Klinik u. Poliklinik für
Strahlentherapie, Robert Koch Strasse 40,
37075 Göttingen
- 46 -
Die Auswertung erfolgt unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und des
Datenschutzes. Meine Einwilligung zur Datenweitergabe und -verarbeitung ist
freiwillig. Für den Fall, dass ich meine Mitwirkung versage, entstehen mir bzw.
meinem Kind keine Nachteile. Ich kann meine Einwilligung jederzeit widerrufen.
*
Patient : ___________________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
*
zwingend bei mind. 16-jährigen oder vorhandener Einsichtsfähigkeit jüngerer Patienten
Sorgeberechtigte: ____________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Gesprächsführender Arzt: _____________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Zeuge: _____________________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
- 47 -
Behandlungsassoziierte Spätfolgen nach Strahlentherapie maligner Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter.
Einverständniserklärung. Universitätsklinikum Göttingen. Ansprechpartner OA Dr. med. O. Pradier.
Tel.: 0551/39-60 37, Fax.: 0551/39-12 614, e-mail: [email protected].
Einverständniserklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten
(Name, Geburtsdatum, Wohnort, Diagnose mit Befunderhebung, Therapie und
Verlauf) bzw. die personenbezogenen Daten meines Sohnes / meiner Tochter
______________________________________________ geb. _________________
elektronisch verarbeitet werden (Speicherung, Übermittlung, Veränderung,
Löschen). Das Erfassen und Speichern der Information dient der medizinischen
Dokumentation im Rahmen der Studie zur Erfassung „Behandlungsassoziierter
Spätfolgen nach Strahlentherapie maligner Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter“. Dies ist eine flächendeckende prospektive Studie zur Erfassung von
Daten sowohl bezüglich der Durchführung der Bestrahlung und der erzielten
Dosen an Risikoorganen als auch bezüglich evtl. der Spätnebenwirkungen bei
Kindern und Jugendlichen.
Die erhobenen Daten werden an folgende Zentren übermittelt:
1. Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie und Radioonkologie
OA Dr. med. O. Pradier
Universitätsklinikum Göttingen - Georg-August-Universität –
(Direktor Prof. Dr. Dr. med. C.F. Hess)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
2. Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie – Radioonkologie Universitätsklinikum Münster der Westfälischen Wilhelms-Universität
(Leiter: Prof. Dr. med. N. Willich) Projektgruppe Spätfolgen nach
Strahlentherapie maligner Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter
Albert-Schweitzer-Straße 33
48149 Münster / Westf.
Alle Personen, die Einblick in die gespeicherten Daten haben, sind zur Wahrung
des Datengeheimnisses verpflichtet. Die Auswertung erfolgt unter voller
Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes. Ihr Einverständnis zu der Datenverarbeitung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen
werden. Im Fall, dass Sie Ihre Mitwirkung verweigern, entsteht Ihnen bzw.
Ihrem Kind kein Nachteil.
Patient: ____________________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Sorgeberechtigte: ____________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
Gesprächsführender Arzt: _____________________________________________________
( Datum, Unterschrift )
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Serologische Diagnostik und Tumordiagnostik bei NPC
Zeitpunkt:
Diagnose
Tumorgewebe:
1. örtliche Pathologie und
Referenzpathologie Kiel / Göttingen
2. Tieffrieren und montags oder dienstags
mit Trockeneis und 10 ml EDTA-Blut
an die u.g. Adresse*schicken
Serologie:
5-10 ml EDTA-Blut : 1. Dr. Wagner, Lübeck
10 ml Serum:
2. Prof. Dr. Ritter, Aachen
vor Bestrahlung
Serologie:
5-10 ml EDTA-Blut: 1. Dr. Wagner, Lübeck
10 ml Serum:
2. Prof. Dr. Ritter, Aachen
nach Bestrahlung
Serologie:
5-10 ml EDTA-Blut : 1. Dr. Wagner, Lübeck
10 ml Serum:
2. Prof. Dr. Ritter, Aachen
nach IFN-Therapie
Serologie:
5-10 ml EDTA-Blut : 1. Dr. Wagner, Lübeck
10 ml Serum:
2. Prof. Dr. Ritter, Aachen
Adressen:
* PD Dr. Th. Efferth, Zentrum für Molekulare Biologie der Universität Heidelberg
(ZMBH), Im Neuenheimer Feld 282, 69120 Heidelberg, Telefon: 06221 546790,
Fax: 06221 653195
1. Dr. H.-J. Wagner, Hämatologisch/Onkologisches Labor, Ratzeburger Allee 160,
23538 Lübeck, Telefon : 0451 5002566/2956
2. Prof. Dr. Ritter, Institut für Medizinische Mikrobiologie, Lehr-und Forschungsgebiet
Virologie, Universitätsklinik der RWTH, Pauwelstr. 30, 52074 Aachen,
Telefon: 0241 8088460
- 49 -
Definition und Begrenzungen der Halslymphknotenregionen
Neuordnung der Halslymphknotenregionen nach der Robbin‘s Klassifikation 1991 5
o
Diese Level sind wie folgt definiert:
Level II: Kraniojuguläre Gruppe
Level III: Mediojuguläre Gruppe
Level IV: Kaudojuguläre Gruppe
Level V: Gruppe des hinteren Dreiecks
+ Supraklavikuläre LK
o
Level
Anatomische Begrenzungen der verschiedenen Regionen:
Anatomische Begrenzungen
II
Lymphknoten zwischen der Schädelbasis, der Unterkante des Zungenbeins, entlang
der V.jugularis interna und entlang des N. accessorius; mediale (anteriore) Grenze:
laterale Kante des M. sternohyoideus und des M. stylohyoideus; laterale (posteriore)
Grenze: Hinterkante M. sternodeidomastoideus
IIA
Lymphknoten medial (vor) einer vertikal durch den N.accessorius gedachten Ebene
IIB
Lymphknoten lateral (hinter) einer vertikal durch den N. accessorius gedachten Ebene
III
Lymphknoten zwischen der Unterkante des Zungenbeins, der Unterkante des
Ringknorpels um das mittlere Drittel der V.jugularis interna; mediale (anteriore)
laterale Kante des M. sternohyoideus; laterale (posteriore) Grenze: Hinterkante des
M. sternodeidomastoideus
IV
Lymphknoten zwischen der Unterkante des Ringknorpels, der Klavikula um das
untere Drittel der V.jugularis interna; medial (anteriore) Grenze: laterale Kante des
M. sternohyoideus; laterale (posteriore) Grenze: Hinterkante des
M. sternodeidomastoideus
V
Lymphknoten um die untere Hälfte des N. accessorius, entlang der A. transversa colli
sowie supraclavikuläre Lymphknoten; obere Grenze: Zusammentreffen von
M. sternodeidomastoideus und M. trapezius; untere Grenze: Klavikula;
mediale (anteriore) Grenze: Hinterkante des M. sternodeidomastoideus;
laterale (posteriore) Grenze: Vorderkante des M. trapezius
VA
Lymphknoten oberhalb einer horizontal durch die Unterkante des Ringknorpels
gedachten Ebene
VB
Lymphknoten unterhalb einer horizontal durch die Unterkante des Ringknorpels
gedachten Ebene
- 50 -
Beschreibung der Lymphknoten-Stationen auf CT-Schichten 12-14
Eine Beschreibung der LK-Stationen auf den verschiedenen CT-Schichten ist unten schematisch
dargestellt. Die Gld. submandibularis und Parotis sollen, soweit möglich, geschont werden.
Level II
Level II
Level II
Level II
Level II
Level II
Level II
Level III
Stadien I + II
Stadien III + IV
- 51 -
Level IV
Level IV
Level V
Level V
Nasopharyngealer Raum
Retropharyngeale LK
Jugulare LK Level II, III, IV, V
Gld. parotis / Gld. submandibularis
Supraklavikuläre LK
Supraklavikuläre LK
- 52 -
Planungszielvolumen bei primärer Simulation
Zur Realisierung irregulärer Feldgrenzen sind Individual-Satelliten oder Multi-LeafKollimatoren zu verwenden.
(1) Spitze der Dornfortsätze
(3)
(2) Mitte der Wirbelkörper
(Umplanung nach 30,6 Gy)
(3) Fassbare Tumormanifestationen + 2cm
= CTV + 1cm
(2)
(4) Mitte des Zungenbeins
(1)
(4)
Abb. 3: Lateral opponierende RT des Nasopharynx, des parapharyngealen
Lymphabflusses sowie der Lymphknoten im Level II
Aufsättigung der hinteren Halsgefäßscheide bds mit Elektronen: Die Energie der
Elektronen muss so ausgewählt werden, dass die RM-Belastung durch die Elektronen
maximal 10% der Dosis beträgt. In der Regel minimaler Myelon-Haut-Abstand
(in cm) multipliziert mit 2.
Wenn N0: durchgezogener Mittelblock
Abb. 4: Ventrales Stehfeld der mittleren u. unteren Halsgefäßscheide bds. (LK-Level
III-V) sowie beider Supraclavikulärregionen bis 45 Gy – (HT = 3cm)
Nur in den Stadien III und IV
Boost auf primäre Tumorregion im Nasopharynxbereich und auf primär fassbare zervikale
Lymphknoten: Eine individuelle computergestützte CT-Planung ist obligat.
- 53 Stimulation und Expansion Epstein-Barr-Virus (EBV)-Antigen-spezifischer,
zytotoxischer T-Zellen (CTL) mit Mini-EBV-LCL für die adoptive
Immuntherapie von Patienten mit EBV-assoziierten Malignomen
einer Typ II-Latenz
EBV-positive Malignome mit einer Typ II-Latenz wie der EBV-positive Morbus
Hodgkin (HD) oder das Nasopharynxkarzinom exprimieren nur eine eingeschränkte
Zahl von EBV-Antigenen und sind nur für die latenten Membranantigene (LMP) 1
und 2 sowie für das Epstein-Barr nukleäre Antigen (EBNA) 1 positiv. Patienten mit
EBV-positiven HD wurden mit genetisch markierte LCL-CTL als adoptive
Immuntherapie behandelt. Die CTL expandierten und überlebten in den Patienten für
bis zu neun Monate, ferner migrierten die CTL zu den Tumorzellen und reduzierten
die EBV-Last der Patienten. Dennoch zeigte sich nur ein geringes Ansprechen der
Tumore. Die eingeschränkte Effektivität mag darin begründet sein, dass ein Grossteil
der LCL-CTL gegen EBV-Antigene gerichtet war, die von den HD-Tumoren mit
einer Typ II-Latenz nicht exprimiert werden. CTL, die spezifisch gegen Typ IILatenzantigene gerichtet sind, sollten deswegen die Effektivität von CTL bei solchen
Patienten vergrößern. Unter Einsatz von adenoviral transduzierten dendritischen
Zellen (DC) als antigenpräsentierende Stimulatorzellen wurden Methoden entwickelt, um spezifisch LMP2a- oder LMP1-spezifische CTL von peripheren mononukleären Zellen (PBMC) EBV-seropositiver Personen zu expandieren (Ad-LMPtranduzierte DC aktivierte CTL: DC-CTL). LMP2a ist hierbei ein sehr geeignetes
Zielantigen für CTL, da es zwar wie LMP1 für die Transformation der infizierten
Zelle notwendig ist, es jedoch im Gegensatz zu LMP1 hoch konserviert ist und nicht
durch Mutationen in den Tumorzellen verändert wird. Insgesamt sind jedoch die
bisher entwickelten Methoden um EBV-Antigen-spezifische CTL zu generieren
wenig praktikabel und mit vielen praktischen Problemen behaftet. So werden für jede
primäre Zellkultur von DC 40 bis 50 ml Patientenblut zu genau definierten Zeitpunkten benötigt. Damit erhält man etwa 1-4 x 106 DC nach 7–8 Tagen. Diese DCMengen sind somit nicht ausreichend, um sämtliche CTL zu stimulieren, die zur
Behandlung eines Patienten notwendig sind (≥ 5 x 107 CTL/m2 KOF). Um diese
Probleme zu lösen, wurde nach zwei auf-einander folgenden Stimulationen mit
Ad-LMP2a-transduzierten DC die autologe LCL zur weiteren Stimulation der Zellen
eingesetzt. Dennoch benötigt auch diese Vorgehensweise drei verschiedene Kulturen
von Stimulatorzellen (zwei unabhängige DC-Präparationen, die adenoviral transduziert werden müssen, und die Kultivierung der LCL) und erscheint insgesamt zu
aufwendig und kompliziert, um routinemäßig EBV-Antigen-spezifische CTL für
Patienten mit Typ II Tumoren zu generieren.
Eine Lösung für diese praktischen Probleme bietet die Mini-EBV-Technologie.
Mini-EBV enthält als Plasmid von 71 kBp ausschließlich die zur Transformation und
Immortalisation von B-Zellen notwendigen Antigene, die Hälfte des EBV-Genomes
einschließlich der zur Replikation notwendigen Genabschnitte wurden eliminiert.
Ebenfalls enthält es eine Multiple-Kloning-Site, die es erlaubt, unter der Kontrolle
eines SV40-Promoters externe Gene konstitutiv zu exprimieren. Mini-EBV transfizierte B-Zellen wachsen somit wie immortalisierte LCL und haben alle Eigenschaften der LCL als antigenpräsentierende Stimulatorzellen, gleichzeitig produzieren sie aber im Gegensatz zu LCL keine infektiösen Virionen. Zusätzlich kann ein
beliebiges Fremdprotein exprimiert werden. Diese Mini-EBV-Technologie wurde
- 54 beispielsweise benutzt, um pp65 als wichtiges immunogenes Antigen des humanen
Zytomegalievirus (hCMV) in mini-LCL zu exprimieren und damit in vitro pp65spezifische CTL zu reaktivieren und zu expandieren. Hierbei wurde also nur eine
Zellkultur als Stimulatorzelllinie benötigt, auf die aufwendige Generation von DCPräparationen konnte verzichtet werden. Insgesamt scheinen mini-LCL, die ein
externes Antigen exprimieren, eine elegante und praktikable Möglichkeit zu sein, um
Antigen-spezifische CTL in vitro zu generieren mit dem Ziel, diese für die adoptive
Immuntherapie einzusetzen.
Wissenschaftliche Zielsetzung
Ziel des dargestellten Projektes ist es, in einer vergleichenden in-vitro-Studie LMP2a
in Mini-LCL überzuexprimieren und diese Zelllinie zur Stimulation und Expansion
von LMP2a-spezifischen CTL bei EBV-seropositiven gesunden Probanden und
Patienten einzusetzen. Dadurch könnte auf die Präparation von DC zur primären
Reaktivierung von LMP2a-spezifischen CTL verzichtet werden, es wäre insgesamt
nur eine und nicht drei Stimulatorzellpräparationen notwendig. Insgesamt soll damit
eine optimale Vorgehensweise etabliert werden, um Patienten, die an einem EBVassoziierten Malignom einer Typ II-Latenz (Nasopharynxkarzinom) erkrankt sind,
mit adoptiver Immuntherapie zu behandeln.
1) Klonierung des LMP2a-Mini-EBV-Plasmides
2) Etablierung von Mini-LMP2a-LCL im Vergleich zu herkömmlichen LCL
3) Stimulierung und Expansion von EBV-Antigen-spezifischen CTL mit MiniLMP2a-LCL im Vergleich zu LCL-CTL
Proliferationsverhalten während der Kultivierung
Immunphenotypische Unterschiede zwischen Mini-LMP2a-LCL-CTL
und LCL-CTL
Bestimmung der Frequenz LMP2a-spezifischer CTL-Klone
Zytotoxität beider CTL-Linien
- 55 UNIVERSITÄTSKLINIKUM RHEINISCH-WESTFÄLISCHE TECHNISCHE
HOCHSCHULE AACHEN
Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Ritter, Lehr- und Forschungsgebiet Virologie
___________________________________________________________________________
Virologische Diagnostik bei Nasopharynxkarzinom (NPC)
Das NPC ist zu 100% mit dem Epstein-Barr Virus (EBV) assoziiert. Patienten mit einem NPC
zeigen eine gesteigerte Synthese von Antikörpern der Immunglobulinklasse A (IgA) und G (IgG)
besonders gegen das virale Kapsidantigen (VCA) und gegen spezielle Nichtstrukturproteine des
EBV-Replikationszyklus (EA). Die Werte der relevanten Antikörper sind im Stadium I des NPC
meist noch nicht signifikant verändert gegenüber den Werten bei akuter EBV-Infektion oder
Reaktivierung. Mit zunehmender Entwicklung des NPC steigen die Antikörperwerte aber rasch
an und erreichen das 8- bis 10fache des Ausgangswertes. Von daher ist neben der AntikörperKonstellation die Höhe der Antikörperwerte diagnostisch entscheidend (siehe unten). Unter den
relevanten Antikörpern hat der IgA-Antikörper gegen das VCA (IgA anti-VCA) beim NPC etwa
die Bedeutung eines klassischen Tumormarkers, das heißt, dieser Antikörper ist zwar nicht für
das Tumorscreening geeignet, wohl aber als Verlaufsparameter von großem Wert.
Bei Verdacht auf das Vorliegen eines NPC empfiehlt es sich, den EBV-Immunstatus komplett
zu bestimmen. Folgende Parameter sollten quantitativ gemessen werden:
•
•
•
IgG, IgM, IgA anti-VCA
IgG anti-EBNA1
IgG, IgA anti-EAd
•
aus Biopsie-Material: Nachweis von EBV mit Subtypisierung des Virus
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zur Therapiekontrolle und im Rahmen der Nachsorge hat sich die Bestimmung folgender
Parameter bewährt:
Parameter
Meßwert / Bewertung
(Titer 1: )
Meßwert / Bewertung
(Titer 1: )
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
IgA anti-VCA
IgG anti-VCA
IgG anti-EAd
< 80 / günstig
< 640 / günstig
< 160 / günstig
> 80 / Hinweis auf anhaltende Aktivität
> 640 / Hinweis auf bestehende Aktivität
> 160 / Hinweis auf Virusaktivität
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
- 56 -
Bestimmung prognostisch relevanter single nucleotide-Polymorphismen bei NPC
Konzept der individualisierten Therapie
Obwohl die Therapieschemata für die verschiedenen Tumorarten über die letzten
Jahrzehnte hinweg ständig optimiert wurden und in klinischen Studien immer weiter
verbessert werden, ist der Therapieerfolg für den einzelnen Patienten nicht
voraussagbar. Die Entwicklung von Resistenzen gegenüber Zytostatika und die
schweren z.T. lebensbedrohlichen Nebenwirkungen (z.B. Myelosuppression) stellen
erhebliche Hindernisse dar. Seit Beginn der Tumorchemotherapie in der Mitte des
20. Jahrhunderts suchen Onkologen und Pharmakologen nach zuverlässigen Labormethoden, um die Wirksamkeit (bzw. die Unwirksamkeit) von Zytostatika vorherzusagen. Ziel ist es mit dieser Vorhersage eine für jeden einzelnen Patienten massgeschneiderte Therapie zusammenzustellen. Dadurch liesse sich zum einen die
Effektivität individualisierter Kombinationstherapien erhöhen, zum anderen liessen
sich die Nebenwirkungen unwirksamer Zytostatika vermeiden. In Analogie zur
Infektiologie, wo seit langem Antibiogramme vor einer gezielten Antibiotika- oder
Virostatika-Therapie erstellt werden, wurden seit den 1970er Jahren verschiedene
prädiktive in vitro Testsysteme für die Tumorchemotherapie entwickelt. Obwohl
diese Tests (z.B. der colony-forming assay von Salmon und Hamburger) mit großer
Aufmerksamkeit in der Onkologie beobachtet wurden, fanden sie letztlich keinen
Eingang in die klinische Routinediagnostik. Limitierende Faktoren dieser Tests
waren z.B. die Zellviabilität und die Koloniebildungseffizienz. Weiterhin bilden
Zellen, die in der G1- oder G2-Zellzyklusphase arretiert sind im colony-forming
assay keine Kolonien. Im Patienten dagegen können diese Zellen zu späteren
Zeitpunkten den Zellzyklusarrest wieder verlassen und erneut proliferieren.
Auch wenn sich die damaligen Testverfahren nicht durchgesetzt haben, ist die Idee
einer prädiktiven Testung und individualisierten Tumortherapie attraktiv und
hochaktuell. Da die klinischen Problemfelder Resistenz und Toxizität nach wie vor
den Heilungserfolg von Tumorpatienten entscheidend limitieren, sind prädiktive
Testmethoden dringend erforderlich.
Molekulare prädiktive Diagnostik
Die Fortschritte der Molekularbiologie während der zurückliegenden zwei
Jahrzehnte und die Sequenzierung des menschlichen Genoms eröffnen neue Wege
aus diesem Problem. Es ist vorstellbar, molekulare prädiktive Diagnosemethoden zu
entwickeln, mit denen man den Einfluss von Genen (bzw. deren Genprodukte) auf
die individuelle Medikamenten-Suszeptibilität ermitteln kann. Die Erstellung
patientenspezifischer Profile könnte zur richtigen Wahl pharmazeutischer Behandlungen beitragen. Nach dieser Vorstellung variiert der genetische Hintergrund von
Patient zu Patient und Aufgabe der prädiktiven molekularen Diagnostik ist es, therapeutisch relevante genetische Faktoren zu identifizieren und für klinisch anwendbare
Testsysteme nutzbar zu machen. Dies kann prinzipiell mit drei Herangehensweisen
erfolgen: Die Pharmakogenetik und -genomik untersucht therapierelevante Veränderungen genomweit oder in einzelnen Genen (Polymorphismen, Mutationen, loss of
heterozygosity, Amplifikationen, Deletionen, Methylierungsstatus). Veränderungen
der mRNA Genexpression werden z.B. mit microarray Verfahren auf Transkriptionsebene analysiert. Analog lassen sich therapierelevante Proteinmuster im
Proteom untersuchen.
- 57 Genetische Polymorphismen
Ziel des vorliegenden Projektes ist die pharmakogenetische Bestimmung von
Determinanten der Therapiewirksamkeit und -toxizität. Dazu wird auf genetische
Polymorphismen in therapierelevanten Genen fokussiert. DNA-Polymorphismen
tauchen mit einer Häufigkeit von etwa 1% in der Bevölkerung auf. Es lassen sich
verschiedene Typen von DNA-Polymorphismen unterscheiden:
single nucleotide polymorphism (SNPs): Einzelbasendifferenzen, die im
menschlichen Genom auftreten
tandem repeats (minisatellites): Multiple Kopien repetitiver DNA-Sequenzen
(0,1 bis 10 kb)
microsatellites: Bis zu 4 Nukleotide lange Sequenzen, die sehr oft repetiert
auftreten können
Nasopharynxkarzinome werden therapiert mit Chemotherapie (5-Fluoruracil,
Cisplatin), Radiotherapie und β-Interferon-Therapie. Die Analyse genetischer Polymorphismen konzentriert sich zunächst auf Gene, die für die Wirksamkeit und
Toxizität von 5-Fluoruracil (5-FU) und Cisplatin (CDDP) sowie die Strahlenempfindlichkeit verantwortlich sind. Das Spektrum der Gene kann im weiteren
Projektverlauf gegebenenfalls erweitert werden.
SNPs in 5-Fluoruracil-relevanten Genen
Thymidylat-Synthetase
Der Hauptmechanismus der Wirkungsweise von 5-FU ist die Hemmung der
Thymidylat-Synthetase (TS) durch den 5-FU Metaboliten Fluordeoxyuridinmonophosphat (FdUMP). Die TS ist ein Schlüsselenzym im Pyrimidin-Metabolismus zur de novo Synthese von Thymidin-Nukleotiden (DNA-Biosynthese). Das
Enzym bzw. das kodierende Gen ist von prognostischer Relevanz. Uns interessiert
vor allem ein triple tandem repeat im TS-Promotor.
Dihydropyrimidine Dehydrogenase
Die Dihydropyrimidine Dehydrogenase (DPD) ist verantwortlich für die Konversion
von 5-FU zu inaktiven katabolischen Metaboliten. Etwa 3 - 5% der Bevölkerung sind
heterozygot im Bezug auf DPD-Mutationen. Eine reduzierte DPD-Enzymaktivität
aufgrund von SNPs führt zu einer ernsten Toxizität bei der 5-FU Behandlung.
SNPs in Cisplatin-relevanten Genen
ERCC1 und XPD/ERCC2
Die Nukleotid-Excisionsreparatur ist ein DNA-Reparaturmechanismus, der verschiedene Läsionen im Genom, z.B. cross-links, bulky monoadducts, UV-induzierte
Photoaddukte, oxidative Schäden etc., eliminiert DNA-Läsionen durch Cisplatin
werden über diesen Reparaturweg ebenfalls behoben. Zwei wichtige Gene dieses
Reparaturmechanimus sind ERCC1 und XPD/ERCC2. Beide Enzyme sind prognostisch relevant.
- 58 -
GSTM3
Ototoxizität ist eine häufige Nebenwirkung bei der Cisplatin-Behandlung. Sie
entsteht durch oxidativen Stress, welcher durch die Cisplatin-induzierte Produktion
von reaktiven Sauerstoff-Spezies und freien Radikalen hervorgerufen wird.
Glutathion S-Transferasen detoxifizieren elektrophile Substanzen durch Konjugation
an Glutathion und schützen damit vor oxidativem Stress. Das GSTM3B-Allel hat
einen protektiven Effekt gegenüber der ototoxischen Wirkung von Cisplatin.
SNPs in Strahlentherapie-relevanten Genen
Die Bedeutung des Tumorsuppressorgens p53 und der ras-Onkogene für die
Strahlenresistenz wurde in der Vergangenheit hinlänglich belegt. Auch für das
Nasopharynxkarzinom liegen entsprechende Daten vor. Neuere Untersuchungen
deuten auf eine Beteiligung des ATM-Gens an der Strahlenresistenz hin. Es sind
verschiedene SNPs in diesem Gen bekannt, allerdings ist deren Rolle für das
Nasopharynxkarzinom völlig ungeklärt. Im Rahmen des vorliegenden Projektes soll
daher die prognostische Bedeutung von SNPs im ATM-Gen für das Nasopharynxkarzinom analysiert werden.
Methodik zum Nachweis von SNPs
Über eine PCR-Reaktion wird zunächst das gewünschte PCR-Produkt eines Zielgens
amplifiziert und aufgereinigt. Aliquots des PCR-Produktes werden auf eine mit
3-Hydroxypicolinsäure beschichtete Metallplatte gespottet. Die Bestimmung erfolgt
mit einem MALDI-TOF-Massenspektrometer. In der Regel wird von 30 individuellen Spektren pro Probe jeweils der Mittelwert errechnet. Die Ergebnisse der
MALDI-TOF-Genotypisierung wird mittels unabhängiger Sequenzierungsanalysen
überprüft. Als Beispiel ist unten der C3435T-SNP im Multidrug-Resistenz-Gen
MDR1 bei akuten lymphoblastischen T-Zell Leukämien gezeigt. Das MDR1-Gen
wird im vorliegenden Projekt nicht untersucht, da Nasopharynxkarzinome nicht mit
Substanzen behandelt werden, die im Resistenzspektrum der MDR enthalten sind.
Arbeitsprogramm (Workflow)
In der Klinik:
1. Entnahme von 10 ml peripherem Blut in EDTA-Röhrchen und
2. Entnahme einer Tumorbiopsie (Erbsengröße, wenn möglich auch größer)
3. Native Asservierung in flüssigem Stickstoff, keine Fixierung in Formalin etc.
4. Dokumentation der klinischen und pathoklinischen Daten
Im Labor:
1. DNA / RNA-Isolierung
2. RNA-Asservierung für spätere Analysen (z.B. microarray)
3. DNA zur SNP-Bestimmung mittels MALDI-TOF
4. Biostatistik/Bioinformatik (Cluster-Analysen, Kaplan-Meier Analysen,
Cox-Regression)
Das Studiendesign ist prospektiv. Falls bereits Tumormaterial vorliegt, können
parallel dazu retrospektive Untersuchungen durchgeführt werden.
- 59 -
NPC-2003-GPOH
Unvorhergesehene schwerwiegende toxische Ereignisse
unter Therapie
im Schweregrad 3 oder 4
(ausgenommen hämatologische Toxizität, Infektionen, Schleimhauttoxizität)
und jeden Todesfall
NPC - Patienten – Nr. :
Patientennamen:
Klinik:
Ort:
Datum des Ereignisses:
Therapiezeitpunkt:
Beschreibung des Ereignisses:
Todesfall:
Todesursache:
• unbekannt:
• malignombedingt:
• therapiebedingt:
• Sekundärmalignom:
• sonstige:
‫ڤ‬
‫ڤ‬
‫ڤ‬
‫ڤ‬
‫ڤ‬
Angaben durch:
Name:
Telefon:
Datum:
Unterschrift:
FAX:
- 60 UNIVERSITÄTSKLINIKUM • RHEINISCH - WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN
KINDERKLINIK
NASOPHARYNXKARZINOM
STUDIENLEITUNG: PRIVATDOZENT DR. ROLF MERTENS
Nachsorgetermine für das Nasopharynxkarzinom
Patient: ____________________________________
Nierenfunktion
Leberwerte
EBV-Serologie
Schildrüse
Rö-Thorax
CT-Thorax
MRT-Nasopharynx
PET
Skelett-Szintigraphie
Sono-Abdomen
geb. ________________________
Therapieende
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr
10 Jahre
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
3 mtl
3 mtl
4 mtl
6 mtl
3 mtl
6 mtl
4 mtl
*2
12 mtl
3 mtl
3 mtl
3 mtl
6 mtl
6 mtl
6 mtl
6 mtl.
6 mtl
12 mtl
4 mtl
6 mtl
4 mtl
6 mtl
6 mtl
12 mtl
*2
12 mtl
12 mtl
6 mtl.
6 mtl
6 mtl
6 mtl
6 mtl
12 mtl
12 mtl
12 mtl
6 mtl
6 mtl
6 mtl
6 mtl
12 mtl
12 mtl
12 mtl
12 mtl*1
12 mtl
12 mtl
12 mtl.
12 mtl
*1 nur bei pathologischem Befund
*2 bei unklarem oder fraglichem radiologischem Befund
Therapiebedingte Nebenwirkungen und Spätfolgen sollten nach Auftreten sofort der
Studienleitung gemeldet werden.
- 61 -
NPC-2003-GPOH - Meldebogen
Name / Vorname:
Geschlecht:
Geburtsdatum:
Studiennummer:
Klinik:
Tel.:
Einverständnis zur Verarbeitung der Patientendaten:
Liegt vom Patienten vor (zwingend bei mind. 16-Jährigen oder vorhandener Einsichtsfähigkeit)
Liegt vom Sorgeberechtigten vor
Wurde verweigert
Konnte noch nicht eingeholt werden
Weitere Therapie in anderer Klinik:
Nein
Ja
Anlass der Erfassung:
Tumorbezogene Symptomatik führte zum Arztbesuch:
Vorsorgeuntersuchung
Zufallsbefunde bei anderer Untersuchung
Familiäre Belastung (Leukämie-, Tumor- oder Immunmangelerkrankung, Syndrome):
Nein
Eltern
Geschwister
Sonstige
Falls ja, Art der Erkrankung:
Anzahl der Geschwister:
Zwillinge:
Eineiige:
Geburtsjahr der Eltern: Mutter:
Zweieiige:
Vater:
Onkologische Vorerkrankung:
Vorausgegangene Tumorerkrankung:
wann:
Zytostatische Therapie:
Nein
Ja
welche:
Nein
Ja
welche:
Vorausgegangene Radiotherapie:
wann:
Art :
Nein
Ja
Lokalisation:
Vorbehandlung der Tumorerkrankung: Nein
Ja, wie:
- 62 -
Allgemeinzustand bei Diagnosestellung:
Normale Aktivität, keine Beeinträchtigung
Geringe Beeinträchtigung, keine Hilfe erforderlich
Altersentsprechende Aktivität stark eingeschränkt
(z.B. kein regelmässiger Kindergarten- bzw. Schulbesuch )
Bettlägerig, pflegebedürftig
Datum der definitivern Diagnosestellung (histologische Sicherung):
Prätherapeutische diagnostische Verfahren:
unauffällig
pathologisch
nicht eindeutig
MRT
CT
Szintigraphie
Sonographie
Sonstige
Biopsie / Datum:
Lokalisation:
Primärtumor
Lymphknoten
Fernmetastase
Histologie:
Squamous cell carcinoma (Keratinizing)
Typ I
1
Squamous cell carcinoma (Nonkeratinizing)
- without lymphoid infiltration
- with lymphoid infiltration
Typ II a
Typ II b
2
Undifferentiated (anaplastic carcinoma)
- without lymphoid infiltration
- with lymphoid infiltration
Typ III a
Typ III b
4
3
5
nicht erfolgt
- 63 -
Stage I
Stage II
T1
T2
N2
N0
M0
M0
Low risk
1
Stage III
T3
T1-3
N0
N1
M0
M0
High risk
2
T4
any T
any T
any N
N2 or N3
any N
M0
M0
M1
High risk
2
Stage IV
pTNM – Klassifikation: _________________________
Stadium:
I
II
III
IV
Labordiagnostik:
Befund
positiv
negativ
nicht durchgeführt
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
EBV-PCR
IgG anti-EBNA1
IgG anti-EA
IgA anti-EA
IgG anti-VCA
IgM anti-VCA
IgA anti-VCA
Therapie:
Chemotherapie:
Nein
Therapiebeginn:
Ja
welche:
Therapieende:
Nebenwirkung:
Nein
Ja
welche:
Radiotherapie:
Nein
Ja
Gesamtdosis:
von:
bis:
Interferontherapie: Nein
Ja
Therapiebeginn:
Therapieende:
Nebenwirkung:
Nein
Ja
welche:
welche:
Gy
- 64 -
Zustand bei Therapieende:
Datum:
CCR
Partielle Remission
Unverändert
Metastasen
Progression
Tod
Bei Verstorbenen:
Autopsie:
Nein
Ja
Todesursache bedingt durch:
g
g
g
Primärtumor
Rezidiv
Metastase
g
g
g
durch Therapie
andere Todesursache
Tumorabhängigkeit nicht entscheidbar
Bemerkungen:
Datum:
Klinikstempel:
Name in Blockschrift:
Unterschrift:
- 65 -
NPC-2003-GPOH
Nebenwirkungen der Chemotherapie
I. KURS, DATUM: ................................................................
Name: ....................................................................................
Geb.-Dat.: ..........................................................................
Klinik: ...................................................................................
Toxizitätsbeurteilung nach WHO-Graden
Nebenwirkungen
Grad 0
Grad 2
Grad 3
Grad 4
Allgemeinzustand
normale
geringe
Aktivität
Beeinträchtigung
Altersnorm 10.0 – < Norm
≥ 4.0
3.0 – 3.9
Grad 1
altersentspr. Aktivität
stark eingeschränkt
8.0 – < 10.0
2.0 – 2.9
bettlägerig,
pflegebedürftig
6.5 – < 8.0
1.0 – 1.9
intensive Behandlung,
schwerstkrank
< 6.5
< 1.0
> 2.0
1.5 – 1.9
1.0 – 1.4
0.5 – 0.9
< 0.5
Hb (g/dl)
Leukozyten
(1.000/mm³)
Granulozyten
(1.000/mm³)
Thrombozyten
(1.000/mm³)
Blutungen
≥ 100
75 – < 100
50 – < 75
25 – < 50
< 25
keine
Petechien
geringer Blutverlust
starke Blutungen
Bilirubin (mg/dl)
SGOT/SGPT (U/l)
Übelkeit/Erbrechen
Altersnorm > N – 1.5 x N
Altersnorm > N – 2.5 x N
keine
Übelkeit
Stomatitis
keine
Diarrhoe
keine
Wundgefühl,
Rötung
vorübergehend
Obstipation
keine
leicht
> 1.5 – 3.0 x N
> 2.5 – 5.0 x N
vorübergehendes
Erbrechen
Erytheme, Geschwüre,
feste Kost möglich
tolerierbar, aber länger
als 2 Tage
mäßig
Kreatinin (x Norm)
Proteinurie (g/l)
Altersnorm > N – 1.5 x N
keine
< 3 g/l
> 1.5 – 3.0 x N
3 - 10g/l
> 3.0 – 10.0 x N
> 5.0 – 20.0 x N
therapiebedürftiges
Erbrechen
Geschwüre, nur
flüssige Kost
nicht akzeptabel
Therapie nötig
geblähtes Abdomen
Subileus
> 3.0 – 6.0 x N
> 10g/l
Hämaturie
keine
Mikrohämaturie
Makrohämturie
Blutungen mit
Kreislauffolgen
> 10 x N
> 20 x N
schwerst behandelbares Erbrechen
Ernährung per os
nicht möglich
hämorrhagische
Dehydration
Aufblähung, Erbrechen,
Ileus
> 6.0 x N
nephrotisches
Syndrom
obstruktive Uropathie
Hautreaktionen
keine
Erytheme
trockene Schuppung/
Blasen/Juckreiz
Fieber
Infektion
(Lokalisation angeben)
Herzrhythmus
ohne
keine
38°C – ≤ 39°C
leicht
unauffällig
Herzfunktion
Echo LV-SF
Periph. Nervensystem
> 30 %
Sinustachykardie
> 100/min.i.R.
> 25 - ≤ 30 %
> 39°C – ≤ 40°C
mäßig, kein Erreger,
keine i.v.-Antibiose
monotope VES
Vorhofarrhythmie
> 20 - ≤ 25 %
> 15 - ≤ 20 %
Zentrale Neurotoxizität
keine
Ototoxizität
Audiometrie
keine
Paraesthesien, vermind. Sehnenreflexe
milde Somnolenz
oder Agitation
< 15 dB
schwere Paraesthesien,
leichte Schwäche
moderate Somnolenz
oder Agitation
16 - 30 dB
unerträgliche Paraesthesien,
deutliche Schwäche
Konfusion, Desorientiertheit,
Halluzination
31 - 60 dB
unauffällig
Makrohämaturie mit
Gerinnseln
feuchte Schuppung,
Ulceration
> 40°C für < 24 h
schwer, Erregernachweis,
i.v.-Antibiose
multifokale VES
exfoliative Dermatitis/
Nekrosen, chirurgische
Therapie erforderlich
> 40°C für ≥ 24 h
lebensbedrohlich,
septischer Schock
ventrikuläre
Tachykardie
≤ 15 %
Paralyse
Koma, Anfälle,
toxische Psychose
< 60 dB
BEMERKUNGEN:
Therapiereduktion: Nein
Ja
für:
Cisplatin: ................................ mg (absolute Dosis)
5-Fluorouracil: ....................... mg/d (absolut) oder Verkürzung der DT auf ................ Tage
Leukovorin: ............................ mg (absolute Dosis)
- 66 -
NPC-2003-GPOH
Nebenwirkungen der Chemotherapie
II. KURS, DATUM: ...............................................................
Name: ....................................................................................
Geb.-Dat.: ..........................................................................
Klinik: ...................................................................................
Toxizitätsbeurteilung nach WHO-Graden
Nebenwirkungen
Grad 0
Grad 2
Grad 3
Grad 4
Allgemeinzustand
normale
geringe
Aktivität
Beeinträchtigung
Altersnorm 10.0 – < Norm
≥ 4.0
3.0 – 3.9
Grad 1
altersentspr. Aktivität
stark eingeschränkt
8.0 – < 10.0
2.0 – 2.9
bettlägerig,
pflegebedürftig
6.5 – < 8.0
1.0 – 1.9
intensive Behandlung,
schwerstkrank
< 6.5
< 1.0
> 2.0
1.5 – 1.9
1.0 – 1.4
0.5 – 0.9
< 0.5
Hb (g/dl)
Leukozyten
(1.000/mm³)
Granulozyten
(1.000/mm³)
Thrombozyten
(1.000/mm³)
Blutungen
≥ 100
75 – < 100
50 – < 75
25 – < 50
< 25
keine
Petechien
geringer Blutverlust
starke Blutungen
Bilirubin (mg/dl)
SGOT/SGPT (U/l)
Übelkeit/Erbrechen
Altersnorm > N – 1.5 x N
Altersnorm > N – 2.5 x N
keine
Übelkeit
Stomatitis
keine
Diarrhoe
keine
Wundgefühl,
Rötung
vorübergehend
Obstipation
keine
leicht
> 1.5 – 3.0 x N
> 2.5 – 5.0 x N
vorübergehendes
Erbrechen
Erytheme, Geschwüre,
feste Kost möglich
tolerierbar, aber länger
als 2 Tage
mäßig
Kreatinin (x Norm)
Proteinurie (g/l)
Altersnorm > N – 1.5 x N
keine
< 3 g/l
> 1.5 – 3.0 x N
3 - 10g/l
> 3.0 – 10.0 x N
> 5.0 – 20.0 x N
therapiebedürftiges
Erbrechen
Geschwüre, nur
flüssige Kost
nicht akzeptabel
Therapie nötig
geblähtes Abdomen
Subileus
> 3.0 – 6.0 x N
> 10g/l
Hämaturie
keine
Mikrohämaturie
Makrohämturie
Blutungen mit
Kreislauffolgen
> 10 x N
> 20 x N
schwerst behandelbares Erbrechen
Ernährung per os
nicht möglich
hämorrhagische
Dehydration
Aufblähung, Erbrechen,
Ileus
> 6.0 x N
nephrotisches
Syndrom
obstruktive Uropathie
Hautreaktionen
keine
Erytheme
trockene Schuppung/
Blasen/Juckreiz
Fieber
Infektion
(Lokalisation angeben)
Herzrhythmus
ohne
keine
38°C – ≤ 39°C
leicht
unauffällig
Herzfunktion
Echo LV-SF
Periph. Nervensystem
> 30 %
Sinustachykardie
> 100/min.i.R.
> 25 - ≤ 30 %
> 39°C – ≤ 40°C
mäßig, kein Erreger,
keine i.v.-Antibiose
monotope VES
Vorhofarrhythmie
> 20 - ≤ 25 %
> 15 - ≤ 20 %
Zentrale Neurotoxizität
keine
Ototoxizität
Audiometrie
keine
Paraesthesien, vermind. Sehnenreflexe
milde Somnolenz
oder Agitation
< 15 dB
schwere Paraesthesien,
leichte Schwäche
moderate Somnolenz
oder Agitation
16 - 30 dB
unerträgliche Paraesthesien,
deutliche Schwäche
Konfusion, Desorientiertheit,
Halluzination
31 - 60 dB
unauffällig
Makrohämaturie mit
Gerinnseln
feuchte Schuppung,
Ulceration
> 40°C für < 24 h
schwer, Erregernachweis,
i.v.-Antibiose
multifokale VES
exfoliative Dermatitis/
Nekrosen, chirurgische
Therapie erforderlich
> 40°C für ≥ 24 h
lebensbedrohlich,
septischer Schock
ventrikuläre
Tachykardie
≤ 15 %
Paralyse
Koma, Anfälle,
toxische Psychose
< 60 dB
BEMERKUNGEN:
Therapiereduktion: Nein
Ja
für:
Cisplatin: ................................ mg (absolute Dosis)
5-Fluorouracil: ....................... mg/d (absolut) oder Verkürzung der DT auf ................ Tage
Leukovorin: ............................ mg (absolute Dosis)
- 67 -
NPC-2003-GPOH
Nebenwirkungen der Chemotherapie
III. KURS, DATUM: ..............................................................
Name: ....................................................................................
Geb.-Dat.: ..........................................................................
Klinik: ...................................................................................
Toxizitätsbeurteilung nach WHO-Graden
Nebenwirkungen
Grad 0
Grad 2
Grad 3
Grad 4
Allgemeinzustand
normale
geringe
Aktivität
Beeinträchtigung
Altersnorm 10.0 – < Norm
≥ 4.0
3.0 – 3.9
Grad 1
altersentspr. Aktivität
stark eingeschränkt
8.0 – < 10.0
2.0 – 2.9
bettlägerig,
pflegebedürftig
6.5 – < 8.0
1.0 – 1.9
intensive Behandlung,
schwerstkrank
< 6.5
< 1.0
> 2.0
1.5 – 1.9
1.0 – 1.4
0.5 – 0.9
< 0.5
Hb (g/dl)
Leukozyten
(1.000/mm³)
Granulozyten
(1.000/mm³)
Thrombozyten
(1.000/mm³)
Blutungen
≥ 100
75 – < 100
50 – < 75
25 – < 50
< 25
keine
Petechien
geringer Blutverlust
starke Blutungen
Bilirubin (mg/dl)
SGOT/SGPT (U/l)
Übelkeit/Erbrechen
Altersnorm > N – 1.5 x N
Altersnorm > N – 2.5 x N
keine
Übelkeit
Stomatitis
keine
Diarrhoe
keine
Wundgefühl,
Rötung
vorübergehend
Obstipation
keine
leicht
> 1.5 – 3.0 x N
> 2.5 – 5.0 x N
vorübergehendes
Erbrechen
Erytheme, Geschwüre,
feste Kost möglich
tolerierbar, aber länger
als 2 Tage
mäßig
Kreatinin (x Norm)
Proteinurie (g/l)
Altersnorm > N – 1.5 x N
keine
< 3 g/l
> 1.5 – 3.0 x N
3 - 10g/l
> 3.0 – 10.0 x N
> 5.0 – 20.0 x N
therapiebedürftiges
Erbrechen
Geschwüre, nur
flüssige Kost
nicht akzeptabel
Therapie nötig
geblähtes Abdomen
Subileus
> 3.0 – 6.0 x N
> 10g/l
Hämaturie
keine
Mikrohämaturie
Makrohämturie
Blutungen mit
Kreislauffolgen
> 10 x N
> 20 x N
schwerst behandelbares Erbrechen
Ernährung per os
nicht möglich
hämorrhagische
Dehydration
Aufblähung, Erbrechen,
Ileus
> 6.0 x N
nephrotisches
Syndrom
obstruktive Uropathie
Hautreaktionen
keine
Erytheme
trockene Schuppung/
Blasen/Juckreiz
Fieber
Infektion
(Lokalisation angeben)
Herzrhythmus
ohne
keine
38°C – ≤ 39°C
leicht
unauffällig
Herzfunktion
Echo LV-SF
Periph. Nervensystem
> 30 %
Sinustachykardie
> 100/min.i.R.
> 25 - ≤ 30 %
> 39°C – ≤ 40°C
mäßig, kein Erreger,
keine i.v.-Antibiose
monotope VES
Vorhofarrhythmie
> 20 - ≤ 25 %
> 15 - ≤ 20 %
Zentrale Neurotoxizität
keine
Ototoxizität
Audiometrie
keine
Paraesthesien, vermind. Sehnenreflexe
milde Somnolenz
oder Agitation
< 15 dB
schwere Paraesthesien,
leichte Schwäche
moderate Somnolenz
oder Agitation
16 - 30 dB
unerträgliche Paraesthesien,
deutliche Schwäche
Konfusion, Desorientiertheit,
Halluzination
31 - 60 dB
unauffällig
Makrohämaturie mit
Gerinnseln
feuchte Schuppung,
Ulceration
> 40°C für < 24 h
schwer, Erregernachweis,
i.v.-Antibiose
multifokale VES
exfoliative Dermatitis/
Nekrosen, chirurgische
Therapie erforderlich
> 40°C für ≥ 24 h
lebensbedrohlich,
septischer Schock
ventrikuläre
Tachykardie
≤ 15 %
Paralyse
Koma, Anfälle,
toxische Psychose
< 60 dB
BEMERKUNGEN:
Therapiereduktion: Nein
Ja
für:
Cisplatin: ................................ mg (absolute Dosis)
5-Fluorouracil: ....................... mg/d (absolut) oder Verkürzung der DT auf ................ Tage
Leukovorin: ............................ mg (absolute Dosis)
- 68 -
NPC-2003-GPOH
Nebenwirkungen der simultanen Radiochemotherapie
I. KURS, DATUM: ................................................................
Name: ....................................................................................
Geb.-Dat.: ..........................................................................
Klinik: ...................................................................................
Toxizitätsbeurteilung nach WHO-Graden
Nebenwirkungen
Grad 0
Grad 2
Grad 3
Grad 4
Allgemeinzustand
normale
geringe
Aktivität
Beeinträchtigung
Altersnorm 10.0 – < Norm
≥ 4.0
3.0 – 3.9
Grad 1
altersentspr. Aktivität
stark eingeschränkt
8.0 – < 10.0
2.0 – 2.9
bettlägerig,
pflegebedürftig
6.5 – < 8.0
1.0 – 1.9
intensive Behandlung,
schwerstkrank
< 6.5
< 1.0
> 2.0
1.5 – 1.9
1.0 – 1.4
0.5 – 0.9
< 0.5
Hb (g/dl)
Leukozyten
(1.000/mm³)
Granulozyten
(1.000/mm³)
Thrombozyten
(1.000/mm³)
Blutungen
≥ 100
75 – < 100
50 – < 75
25 – < 50
< 25
keine
Petechien
geringer Blutverlust
starke Blutungen
Bilirubin (mg/dl)
SGOT/SGPT (U/l)
Übelkeit/Erbrechen
Altersnorm > N – 1.5 x N
Altersnorm > N – 2.5 x N
keine
Übelkeit
Stomatitis
keine
Diarrhoe
keine
Wundgefühl,
Rötung
vorübergehend
Obstipation
keine
leicht
> 1.5 – 3.0 x N
> 2.5 – 5.0 x N
vorübergehendes
Erbrechen
Erytheme, Geschwüre,
feste Kost möglich
tolerierbar, aber länger
als 2 Tage
mäßig
Kreatinin (x Norm)
Proteinurie (g/l)
Altersnorm > N – 1.5 x N
keine
< 3 g/l
> 1.5 – 3.0 x N
3 - 10g/l
> 3.0 – 10.0 x N
> 5.0 – 20.0 x N
therapiebedürftiges
Erbrechen
Geschwüre, nur
flüssige Kost
nicht akzeptabel
Therapie nötig
geblähtes Abdomen
Subileus
> 3.0 – 6.0 x N
> 10g/l
Hämaturie
keine
Mikrohämaturie
Makrohämturie
Blutungen mit
Kreislauffolgen
> 10 x N
> 20 x N
schwerst behandelbares Erbrechen
Ernährung per os
nicht möglich
hämorrhagische
Dehydration
Aufblähung, Erbrechen,
Ileus
> 6.0 x N
nephrotisches
Syndrom
obstruktive Uropathie
Hautreaktionen
keine
Erytheme
trockene Schuppung/
Blasen/Juckreiz
Fieber
Infektion
(Lokalisation angeben)
Herzrhythmus
ohne
keine
38°C – ≤ 39°C
leicht
unauffällig
Herzfunktion
Echo LV-SF
Periph. Nervensystem
> 30 %
Sinustachykardie
> 100/min.i.R.
> 25 - ≤ 30 %
> 39°C – ≤ 40°C
mäßig, kein Erreger,
keine i.v.-Antibiose
monotope VES
Vorhofarrhythmie
> 20 - ≤ 25 %
> 15 - ≤ 20 %
Zentrale Neurotoxizität
keine
Ototoxizität
Audiometrie
keine
Paraesthesien, vermind. Sehnenreflexe
milde Somnolenz
oder Agitation
< 15 dB
schwere Paraesthesien,
leichte Schwäche
moderate Somnolenz
oder Agitation
16 - 30 dB
unerträgliche Paraesthesien,
deutliche Schwäche
Konfusion, Desorientiertheit,
Halluzination
31 - 60 dB
unauffällig
BEMERKUNGEN:
Therapiereduktion: Nein
Ja
für:
Cisplatin: ................................ mg (absolute Dosis)
Makrohämaturie mit
Gerinnseln
feuchte Schuppung,
Ulceration
> 40°C für < 24 h
schwer, Erregernachweis,
i.v.-Antibiose
multifokale VES
exfoliative Dermatitis/
Nekrosen, chirurgische
Therapie erforderlich
> 40°C für ≥ 24 h
lebensbedrohlich,
septischer Schock
ventrikuläre
Tachykardie
≤ 15 %
Paralyse
Koma, Anfälle,
toxische Psychose
< 60 dB
- 69 -
NPC-2003-GPOH
Nebenwirkungen der simultanen Radiochemotherapie
II. KURS, DATUM: ...............................................................
Name: ....................................................................................
Geb.-Dat.: ..........................................................................
Klinik: ...................................................................................
Toxizitätsbeurteilung nach WHO-Graden
Nebenwirkungen
Grad 0
Grad 2
Grad 3
Grad 4
Allgemeinzustand
normale
geringe
Aktivität
Beeinträchtigung
Altersnorm 10.0 – < Norm
≥ 4.0
3.0 – 3.9
Grad 1
altersentspr. Aktivität
stark eingeschränkt
8.0 – < 10.0
2.0 – 2.9
bettlägerig,
pflegebedürftig
6.5 – < 8.0
1.0 – 1.9
intensive Behandlung,
schwerstkrank
< 6.5
< 1.0
> 2.0
1.5 – 1.9
1.0 – 1.4
0.5 – 0.9
< 0.5
Hb (g/dl)
Leukozyten
(1.000/mm³)
Granulozyten
(1.000/mm³)
Thrombozyten
(1.000/mm³)
Blutungen
≥ 100
75 – < 100
50 – < 75
25 – < 50
< 25
keine
Petechien
geringer Blutverlust
starke Blutungen
Bilirubin (mg/dl)
SGOT/SGPT (U/l)
Übelkeit/Erbrechen
Altersnorm > N – 1.5 x N
Altersnorm > N – 2.5 x N
keine
Übelkeit
Stomatitis
keine
Diarrhoe
keine
Wundgefühl,
Rötung
vorübergehend
Obstipation
keine
leicht
> 1.5 – 3.0 x N
> 2.5 – 5.0 x N
vorübergehendes
Erbrechen
Erytheme, Geschwüre,
feste Kost möglich
tolerierbar, aber länger
als 2 Tage
mäßig
Kreatinin (x Norm)
Proteinurie (g/l)
Altersnorm > N – 1.5 x N
keine
< 3 g/l
> 1.5 – 3.0 x N
3 - 10g/l
> 3.0 – 10.0 x N
> 5.0 – 20.0 x N
therapiebedürftiges
Erbrechen
Geschwüre, nur
flüssige Kost
nicht akzeptabel
Therapie nötig
geblähtes Abdomen
Subileus
> 3.0 – 6.0 x N
> 10g/l
Hämaturie
keine
Mikrohämaturie
Makrohämturie
Blutungen mit
Kreislauffolgen
> 10 x N
> 20 x N
schwerst behandelbares Erbrechen
Ernährung per os
nicht möglich
hämorrhagische
Dehydration
Aufblähung, Erbrechen,
Ileus
> 6.0 x N
nephrotisches
Syndrom
obstruktive Uropathie
Hautreaktionen
keine
Erytheme
trockene Schuppung/
Blasen/Juckreiz
Fieber
Infektion
(Lokalisation angeben)
Herzrhythmus
ohne
keine
38°C – ≤ 39°C
leicht
unauffällig
Herzfunktion
Echo LV-SF
Periph. Nervensystem
> 30 %
Sinustachykardie
> 100/min.i.R.
> 25 - ≤ 30 %
> 39°C – ≤ 40°C
mäßig, kein Erreger,
keine i.v.-Antibiose
monotope VES
Vorhofarrhythmie
> 20 - ≤ 25 %
> 15 - ≤ 20 %
Zentrale Neurotoxizität
keine
Ototoxizität
Audiometrie
keine
Paraesthesien, vermind. Sehnenreflexe
milde Somnolenz
oder Agitation
< 15 dB
schwere Paraesthesien,
leichte Schwäche
moderate Somnolenz
oder Agitation
16 - 30 dB
unerträgliche Paraesthesien,
deutliche Schwäche
Konfusion, Desorientiertheit,
Halluzination
31 - 60 dB
unauffällig
BEMERKUNGEN:
Therapiereduktion: Nein
Ja
für:
Cisplatin: ................................ mg (absolute Dosis)
Makrohämaturie mit
Gerinnseln
feuchte Schuppung,
Ulceration
> 40°C für < 24 h
schwer, Erregernachweis,
i.v.-Antibiose
multifokale VES
exfoliative Dermatitis/
Nekrosen, chirurgische
Therapie erforderlich
> 40°C für ≥ 24 h
lebensbedrohlich,
septischer Schock
ventrikuläre
Tachykardie
≤ 15 %
Paralyse
Koma, Anfälle,
toxische Psychose
< 60 dB
- 70 -
NPC-2003-GPOH
Nebenwirkungen der Interferontherapie
Name: ....................................................................................
Geb.-Dat.: ..........................................................................
Klinik: ...................................................................................
SYMPTOME
Fieber
im Zusammenhang
mit der IFN-Gabe
INTENSITÄT
DAUER/EPISODEN
< 39 0C
a) Dauer 1-2-h
0
39-40 C
>2h
0
b) Episoden
1 Monat
- 3 Monate
>
> 3 Monate
> 40 C
Zittern,
Schüttelfrost
Leicht, nicht
therapiebedürftig
therapiebedürftig
Kopfschmerzen
Leicht, nicht
therapiebedürftig
therapiebedürftig
Müdigkeit
Sonstige
Symptome
ja
MASSNAHMEN
Paracetamol vor
IFN-Gabe
ja
nein
nein
Toxizitätsskala nach der WHO
Nebenwirkungen
Grad 0
Allgemeinzustand
normale
Aktivität
Hb (g/100 ml)
Grad 1
Grad 2
Grad 3
geringe
altersentspr. Aktivität
bettlägerig,
Beeinträchtigung stark eingeschränkt pflegebedürftig
Grad 4
intensive
Behandlung,
schwerstkrank
Altersnorm
10.0 – < Norm
8.0 – < 10.0
6.5 – < 8.0
< 6.5
Leukozyten
(1.000/mm³)
≥ 4.0
3.0 – 3.9
2.0 – 2.9
1.0 – 1.9
< 1.0
Thrombozyten
(1.000/mm³)
≥ 100
75 – < 100
50 – < 75
25 – < 50
< 25
Altersnorm
> N – 2.5 x N
> 2.5 – 5 x N
> 5 – 20.0 x N
> 20.0 x N
Kreatinin (x Norm) Altersnorm
> N – 1.5 x N
> 1.5 – 3.0 x N
> 3.0 – 6.0 x N
> 6.0 x N
SGOT/SGPT (U/l)
Sonstiges
- 71 Bögen zurücksenden an: OA Dr. O. Pradier, Klinik für Strahlentherapie-Radioonkologie, Universitätsklinik
Göttingen, Robert Koch Str. 40, 37075 Göttingen, Tel.: 0551-398845 – Email.: [email protected]
Die Bögen werden anschließend an Hernn OA Dr. Schuck, Münster geschickt, im Rahmen des
Spätfolgenprojekts „Register für radiogene Spätnebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen“ /RISK).
- 72 -
- 73 -
- 74 -
- 75 -
- 76 Bögen zurücksenden an: OA Dr. O. Pradier, Klinik für Strahlentherapie-Radioonkologie, Universitätsklinik
Göttingen, Robert Koch Str. 40, 37075 Göttingen, Tel.: 0551-398845 – Email.: [email protected]
Die Bögen werden anschließend an Hernn OA Dr. Schuck, Münster geschickt, im Rahmen des
Spätfolgenprojekts „Register für radiogene Spätnebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen“ /RISK).
- 77 -
- 78 -
- 79 -
- 80 -
- 81 -
- 82 -
- 83 -
- 84 -
_____________________
Ort, Datum
_____________________________
ausfüllender Arzt
Unterschrift / Klinikstempel
- 85 -
- 86 -
- 87 -
- 88 -
- 89 -
- 90 UNIVERSITÄTSKLINIKUM • RHEINISCH - WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN
KINDERKLINIK
NASOPHARYNXKARZINOM
STUDIENLEITUNG: PRIVATDOZENT DR. ROLF MERTENS
Nasopharynxkarzinom
Folgerhebung I
Name / Pat. – Nr.
Geb. – Datum
männlich / weiblich
Datum der Untersuchung:
Chemotherapie von :
bis :
Strahlentherapie von :
bis :
Interferontherapie von :
bis :
Vollremission (CR) Datum :
Teilremission / Resttumor (PR) Datum :
Stillstand (SD) Datum :
Progression (PD) Datum :
Auftreten von Rezidiv / Metastasen
Nein :
Ja, Lokalrezidiv Datum :
Ja, Fernmetastasen Datum :
Lokalisation :
Bei Verstorbenen :
Sterbedatum :
Todesursache :
Autopsie :
Ja :
Nein :
Änderung der bisherigen histologischen Diagnose ?
Nein :
Ja, Datum :
Befund :
Klinik / Stempel :
Datum :
Unterschrift :
- 91 UNIVERSITÄTSKLINIKUM • RHEINISCH – WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE
KINDERKLINIK
NASOPHARYNXKARZINOM
STUDIENLEITUNG: PRIVATDOZENT DR. ROLF MERTENS
Nasopharynxkarzinom
Folgerhebung II
Name / Pat. – Nr.
Geb. – Datum
männlich / weiblich
Datum der Untersuchung:
Vollremission (CR)
Teilremission/ Resttumor (PR)
Stillstand (SD)
Progression (PD)
Auftreten von Rezidiv / Metastasen
Nein :
Ja, Lokalrezidiv Datum :
Ja, Fernmetastasen Datum :
Lokalisation :
Bei Verstorbenen :
Sterbedatum :
Todesursache :
Autopsie :
Ja :
Nein :
Änderung der bisherigen histologischen Diagnose ?
Nein :
Ja, Datum :
Befund :
Wurde seit der letzten Dokumentation eine neue spezifische Therapie begonnen ?
Ja, Datum :
Operation
Klinik / Stempel :
Chemotherapie
Datum :
Radiatio
Unterschrift :
Nein :
- 92 -
NPC-2003-GPOH
Versandformular zur referenzradiologischen Remissionsbeurteilung
Absender (Stempel)
Datum: ______________
Patient: ______________________________________
geb.: __________________
Diagnose: ____________________________________
Datum Therapiebeginn: _________________________
Versand an:
Fr. Priv. Doz. Dr. med. Gundula Staatz
Klinik für Radiologische Diagnostik
Kinderradiologie
Universitätsklinikum der RWTH Aachen
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Tel.: +49(0)241 80 88523
Fax.: +49(0)241 80 82480
e-mail: [email protected]
Bildgebung:
MRT vom: _____________________
Bitte auch die Vor-MRT vom Zeitpunkt der Diagnosestellung beifügen !
Beurteilung: Vollremission
Ja
Nein
Kommentar:
_____________________
Datum
_______________________
Unterschrift
- 93 -
UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein
Campus Lübeck
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Komm. Direktorin: Priv.-Doz. Dr. med. Ute Thyen
Dr. med. Hans-Joachim Wagner
Ratzeburger Allee 160 • 23538 Lübeck
Immunologisches Labor
EBV-Lastmessung bei NPC-Patienten
Wissenschaftliche Begleitstudie zu NPC-2003
Pädiatrische Hämatologie, Onkologie und
Immunologie
Leiter: Professor Dr. P. Bucsky
Telefon: 0451-500-2567/2566
Fax:
0451-500-6382
Email: [email protected]
______________________________________________________________________________
Patientenname:
Klinik:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Erstdiagnose:
Ansprechpartner:
Stadium:
Telefon:
Therapiebeginn:
Fax:
Therapieende:
_____________________________________________________________________________
Material:
EDTA-Plasma (1 ml, ungekühlt)
Entnahmedatum:
O vor Therapiebeginn
O Staging unter Therapie
nach Block _____
Epstein-Barr-Viruslastmessung (real-time PCR):
Plasma:
Beurteilung:
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. med. Hans-Joachim Wagner
EBV-Kopien/ml
O Restaging nach
Therapieende
- 94 UNIVERSITÄTSKLINIKUM RHEINISCH-WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN
INSTITUT FÜR MEDIZINISCHE MIKROBIOLOGIE
DIREKTOR: UNIVERSITÄTSPROFESSOR DR. MED. R. LÜTTICKEN
LEHR- UND FORSCHUNGSGEBIET VIROLOGIE
LEITER: UNIVERSITÄTSPROFESSOR DR. MED. KLAUS RITTER
__________________________________________________________________________________
Virologie • Universitätsklinikum der RWTH • D-52057 Aachen
D-52074 Aachen
Pauwelsstraße 30
0241-80 88460
Fax: 0241-80 82483
Patientenname: _______________________
Geburtsdatum:
Klinik:
____________
Klin. Diagnose: Nasopharynxkarzinom
Therapiephase: Zeitpunkt
Stadium: ________________
1. bei Diagnose
Arzt:
‫ڤ‬
2. vor Bestrahlung
‫ڤ‬
3. nach Bestrahlung ‫ڤ‬
Telefon:
4. nach IFN-Therapie ‫ڤ‬
Fax:
__________________________________________________________________________________
10 ml Serum
Entnahmedatum: ______________
anti-VCA IgG ................................
IgM ................................
IgA ................................
anti-EAd
IgG ................................
anti-EAd
IgM ................................
anti-EBNA1
................................
__________________________________________________________________________________
Beurteilung:
Datum:
Unterschrift
- 95 -
- 96 -
- 97 -
- 98 Original: Englisch
W E L T Ä R Z TE B U N D
Deklaration des Weltärztebundes
von Helsinki
Ethische Grundsätze
für
die medizinische Forschung am Menschen
verabschiedet von der
18. Generalversammlung des Weltärztebundes
Helsinki, Finnland, Juni 1964
revidiert
von der
29. Generalversammlung des Weltärztebundes
Tokio, Japan, Oktober 1975
von der
35. Generalversammlung des Weltärztebundes
Venedig, Italien, Oktober 1983
von der
41. Generalversammlung des Weltärztebundes
Hong Kong, September 1989
von der
48. Generalversammlung des Weltärztebundes
Somerset West, Republik Südafrika, Oktober 1996
und von der
52. Generalversammlung des Weltärztebundes
Edinburgh, Schottland, Oktober 2000
A. Einleitung
1. Mit der Deklaration von Helsinki hat der Weltärztebund eine Erklärung ethischer
Grundsätze als Leitlinie für Ärzte und andere Personen entwickelt, die in der
medizinischen Forschung am Menschen tätig sind. Medizinische Forschung am
Menschen schließt die Forschung an identifizierbarem menschlichen Material oder
identifizierbaren Daten ein.
2. Es ist die Pflicht des Arztes, die Gesundheit der Menschen zu fördern und zu
erhalten. Der Erfüllung dieser Pflicht dient der Arzt mit seinem Wissen und
Gewissen.
3. Die Genfer Deklaration des Weltärztebundes verpflichtet den Arzt mit den
Worten: „Die Gesundheit meines Patienten soll mein vornehmstes Anliegen sein“,
und der internationale Kodex für ärztliche Ethik legt fest: „Der Arzt soll bei der
Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit ausschließlich im Interesse des Patienten
handeln, wenn die Therapie eine Schwächung des physischen und psychischen
Zustandes des Patienten zur Folge haben kann“.
- 99 4. Medizinischer Fortschritt beruht auf Forschung, die sich letztlich zum Teil auch
auf Versuche am Menschen stützen muss.
5. In der medizinischen Forschung am Menschen haben Überlegungen, die das
Wohlergehen der Versuchsperson (die von der Forschung betroffene Person)
betreffen, Vorrang vor den Interessen der Wissenschaft und der Gesellschaft.
6. Oberstes Ziel der medizinischen Forschung am Menschen muss es sein,
prophylaktische, diagnostische und therapeutische Verfahren sowie das
Verständnis für die Ätiologie und Pathogenese der Krankheit zu verbessern. Selbst
die am besten erprobten prophylaktischen, diagnostischen und therapeutischen
Methoden müssen fortwährend durch Forschung auf ihre Effektivität, Effizienz,
Verfügbarkeit und Qualität geprüft werden.
7. In der medizinischen Praxis und in der medizinischen Forschung sind die meisten
prophylaktischen, diagnostischen und therapeutischen Verfahren mit Risiken und
Belastungen verbunden.
8. Medizinische Forschung unterliegt ethischen Standards, die die Achtung vor den
Menschen fördern und ihre Gesundheit und Rechte schützen. Einige
Forschungspopulationen sind vulnerabel und benötigen besonderen Schutz. Die
besonderen Schutzbedürfnisse der wirtschaftlich und gesundheitlich Benachteiligten müssen gewahrt werden. Besondere Aufmerksamkeit muss außerdem
denjenigen entgegengebracht werden, die nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung
zu erteilen oder zu verweigern, denjenigen, die ihre Zustimmung möglicherweise
unter Ausübung von Zwang abgegeben haben, denjenigen, die keinen persönlichen
Vorteil von dem Forschungsvorhaben haben und denjenigen, bei denen das
Forschungsvorhaben mit einer Behandlung verbunden ist.
9. Forscher sollten sich der in ihren eigenen Ländern sowie der auf internationaler
Ebene für die Forschung am Menschen geltenden ethischen, gesetzlichen und
verwaltungstechnischen Vorschriften bewusst sein. Landesspezifische, ethische,
gesetzliche oder verwaltungstechnische Vorschriften dürfen jedoch die in der
vorliegenden Deklaration genannten Bestimmungen zum Schutz der Menschen in
keiner Weise abschwächen oder aufheben.
B. Allgemeine Grundsätze für jede Art von medizinischer Forschung
10. Bei der medizinischen Forschung am Menschen ist es die Pflicht des Arztes, das
Leben, die Gesundheit, die Privatsphäre und die Würde der Versuchs-person zu
schützen.
11. Medizinische Forschung am Menschen muss den allgemein anerkannten
wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen, auf einer umfassenden Kenntnis der
wissenschaftlichen Literatur, auf anderen relevanten Informationsquellen sowie
auf ausreichenden Laborversuchen und gegebenenfalls Tierversuchen basieren.
12. Besondere Sorgfalt muss bei der Durchführung von Versuchen walten, die die
Umwelt in Mitleidenschaft ziehen können. Auf das Wohl der Versuchstiere muss
Rücksicht genommen werden.
- 100 13. Die Planung und Durchführung eines jeden Versuches am Menschen ist eindeutig
in einem Versuchsprotokoll niederzulegen. Dieses Protokoll ist einer besonders
berufenen Ethikkommission zur Beratung, Stellungnahme, Orientierung und
gegebenenfalls zur Genehmigung vorzulegen, die unabhängig vom
Forschungsteam, vom Sponsor oder von anderen unangemessenen
Einflussfaktoren sein muss. Diese unabhängige Kommission muss mit den
Gesetzen und Bestimmungen des Landes, in dem das Forschungsvorhaben
durchgeführt wird, im Einklang sein. Die Kommission hat das Recht, laufende
Versuche zu überwachen. Der Forscher hat die Pflicht, die Kommission über den
Versuchsablauf zu informieren, insbesondere über alle während des Versuchs
auftretenden ernsten Zwischenfälle. Der Forscher hat der Kommission außerdem
zur Prüfung Informationen über Finanzierung, Sponsoren, institutionelle
Verbindungen, potentielle Interessenkonflikte und Anreize für die
Versuchspersonen vorzulegen.
14. Das Forschungsprotokoll muss stets die ethischen Überlegungen im
Zusammenhang mit der Durchführung des Versuchs darlegen und aufzeigen, dass
die Einhaltung der in dieser Deklaration genannten Grundsätze gewährleistet ist.
15. Medizinische Forschung am Menschen darf nur von wissenschaftlich
qualifizierten Personen und unter Aufsicht einer klinisch kompetenten,
medizinisch ausgebildeten Person durchgeführt werden. Die Verantwortung für die
Versuchsperson trägt stets eine medizinisch qualifizierte Person und nie die
Versuchsperson selbst, auch dann nicht, wenn sie ihr Einverständnis gegeben hat.
16. Jedem medizinischen Forschungsvorhaben am Menschen hat eine sorgfältige
Abschätzung der voraussehbaren Risiken und Belastungen im Vergleich zu dem
voraussichtlichen Nutzen für die Versuchsperson oder andere vorauszugehen. Dies
schließt nicht die Mitwirkung von gesunden Freiwilligen in der medizinischen
Forschung aus. Die Pläne aller Studien sind der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen.
17. Ärzte dürfen nicht bei Versuchen am Menschen tätig werden, wenn sie nicht
überzeugt sind, dass die mit dem Versuch verbundenen Risiken entsprechend
eingeschätzt worden sind und in zufrieden stellender Weise beherrscht werden
können. Ärzte müssen den Versuch abbrechen, sobald sich herausstellt, dass das
Risiko den möglichen Nutzen übersteigt oder wenn es einen schlüssigen Beweis
für positive und günstige Ergebnisse gibt.
18. Medizinische Forschung am Menschen darf nur durchgeführt werden, wenn die
Bedeutung des Versuchsziels die Risiken und Belastungen für die Versuchs-person
überwiegt. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich bei den Versuchspersonen um
gesunde Freiwillige handelt.
19. Medizinische Forschung ist nur gerechtfertigt, wenn es eine große
Wahrscheinlichkeit gibt, dass die Populationen, an denen die Forschung durchgeführt wird, von den Ergebnissen der Forschung profitieren.
20. Die Versuchspersonen müssen Freiwillige sein und über das Forschungsvor-haben
aufgeklärt sein.
- 101 21. Das Recht der Versuchspersonen auf Wahrung ihrer Unversehrtheit muss stets
geachtet werden. Es müssen alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um die
Privatsphäre der Versuchsperson und die Vertraulichkeit der Informationen über
den Patienten zu wahren und die Auswirkungen des Versuchs auf die körperliche
und geistige Unversehrtheit sowie die Persönlichkeit der Versuchs-person so
gering wie möglich zu halten.
22. Bei jeder Forschung am Menschen muss jede Versuchsperson ausreichend über
die Ziele, Methoden, Geldquellen, eventuelle Interessenkonflikte, institutio-nelle
Verbindungen des Forschers, erwarteten Nutzen und Risiken des Versuchs sowie
über möglicherweise damit verbundene Störungen des Wohl-befindens unterrichtet
werden. Die Versuchsperson ist darauf hinzuweisen, dass sie das Recht hat, die
Teilnahme am Versuch zu verweigern oder eine einmal gegebene Einwilligung
jederzeit zu widerrufen, ohne dass ihr irgend-welche Nachteile entstehen.
Nachdem er sich vergewissert hat, dass die Versuchsperson diese Informationen
verstanden hat, hat der Arzt die freiwillige Einwilligung nach Aufklärung
("informed consent") der Versuchsperson einzuholen; die Erklärung sollte
vorzugsweise schriftlich abgegeben werden. Falls die Einwilligung nicht in
schriftlicher Form eingeholt werden kann, muss die nicht-schriftliche Einwilligung
formell dokumentiert und bezeugt werden.
23. Beim Einholen der Einwilligung nach Aufklärung für das Forschungsvorhaben
muss der Arzt besonders zurückhaltend sein, wenn die Person in einem
Abhängigkeitsverhältnis zu dem Arzt steht oder die Einwilligung möglicher-weise
unter Druck erfolgt. In einem solchen Fall muss die Einwilligung nach Aufklärung
durch einen gutunterrichteten Arzt eingeholt werden, der mit diesem
Forschungsvorhaben nicht befasst ist und der keine Beziehung zu den Personen
hat, die in diesem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen.
24. Im Falle einer Versuchsperson, die nicht voll geschäftsfähig ist, infolge körperlicher oder geistiger Behinderung ihre Einwilligung nicht erteilen kann oder
minderjährig ist, muss die Einwilligung nach Aufklärung vom gesetzlich
ermächtigten Vertreter entsprechend dem geltenden Recht eingeholt werden. Diese
Personengruppen sollten nicht in die Forschung einbezogen werden, es sei denn,
die Forschung ist für die Förderung der Gesundheit der Population, der sie
angehören, erforderlich und kann nicht mit voll geschäftsfähigen Personen
durchgeführt werden.
25. Wenn die nicht voll geschäftsfähige Person, wie beispielsweise ein minderjähriges
Kind, fähig ist, seine Zustimmung zur Mitwirkung an einem Forschungsvorhaben
zu erteilen, so muss neben der Einwilligung des gesetzlich ermächtigten Vertreters
auch die Zustimmung des Minderjährigen eingeholt werden.
26. Forschung an Menschen, bei denen die Einwilligung, einschließlich der
Einwilligung des ermächtigten Vertreters oder der vorherigen Einwilligung, nicht
eingeholt werden kann, darf nur dann erfolgen, wenn der physische/ geistige
Zustand, der die Einholung der Einwilligung nach Aufklärung verhindert, ein
notwendiger charakteristischer Faktor für die Forschungs-population ist. Die
konkreten Gründe für die Einbeziehung von Versuchs-personen, deren Zustand die
Einholung der Einwilligung nach Aufklärung nicht erlaubt, ist in dem
Forschungsprotokoll festzuhalten und der Ethikkommission zur Prüfung und
- 102 Genehmigung vorzulegen. In dem Protokoll ist festzuhalten, dass die Einwilligung
zur weiteren Teilnahme an dem Forschungsvorhaben so bald wie möglich von der
Versuchsperson oder dem gesetzlich ermächtigten Vertreter eingeholt werden
muss.
27. Sowohl die Verfasser als auch die Herausgeber von Veröffentlichungen haben
ethische Verpflichtungen. Der Forscher ist bei der Veröffentlichung der
Forschungsergebnisse verpflichtet, die Ergebnisse genau wiederzugeben. Positive,
aber auch negative Ergebnisse müssen veröffentlicht oder der Öffentlichkeit
anderweitig zugänglich gemacht werden. In der Veröffent-lichung müssen die
Finanzierungsquellen,
institutionelle
Verbindungen
und
eventuelle
Interessenkonflikte dargelegt werden. Berichte über Versuche, die nicht in
Übereinstimmung mit den in dieser Deklaration niedergelegten Grund-sätzen
durchgeführt wurden, sollten nicht zur Veröffentlichung angenommen werden.
C. Weitere Grundsätze für die medizinische Forschung in Verbindung mit
ärztlicher Versorgung
28. Der Arzt darf medizinische Forschung mit der ärztlichen Betreuung nur soweit
verbinden, als dies durch den möglichen prophylaktischen, diagnostischen oder
therapeutischen Wert der Forschung gerechtfertigt ist. Wenn medi-zinische
Forschung mit ärztlicher Versorgung verbunden ist, dann sind für den Schutz der
Patienten, die gleichzeitig Versuchspersonen sind, zusätzliche Standards
anzuwenden.
29. Vorteile, Risiken Belastungen und die Effektivität eines neuen Verfahrens sind
gegenüber denjenigen der gegenwärtig besten prophylaktischen, diagnosti-schen
und therapeutischen Methoden abzuwägen. Dies schließt nicht die Verwendung
von Placebos oder die Nichtbehandlung bei Versuchen aus, für die es kein
erprobtes prophylaktisches, diagnostisches oder therapeutisches Verfahren gibt.
30. Am Ende des Versuchs sollten alle Patienten, die an dem Versuch teil-genommen
haben, die sich in der Erprobung als am wirksamsten erwiesenen
prophylaktischen, diagnostischen und therapeutischen Verfahren erhalten.
31. Der Arzt hat den Patienten ausführlich über die forschungsbezogenen Aspekte der
Behandlung zu informieren. Die Weigerung eines Patienten, an einem Versuch
teilzunehmen, darf niemals die Beziehung zwischen Patient und Arzt
beeinträchtigen.
32. 24.06.2003
- 103 -
Abkürzungsverzeichnis
AJC
AMG
BB
CDDP
CR
CRP
CT
d
DNA
EA
EBER
EBNA
EBV
ED
EEG
EFS
FU
GOT
GPOH
GPT
Gy
HLA
IFN-ß
IFN-γ
KI
KM
KOF
LCV
LMP1
MRT
MTX
NKC
NKC
NSE
NUC
OS
PCR
PD
PET
POG
PR
rHuG-CSF
RT
RTOG
SCC
SD
SE
STIR
UICC
VCA
WHO
ZEBRA
American Joint Committee
Arzneimittelgesetz
Blutbild
Cisplatin (ein Zytostatikum, das im Protokoll eingesetzt wird)
Complete response (vollständiges Ansprechen auf die Therapie)
C-reaktives Protein (ein Laborwert)
Computertomogramm
Day (Tag)
Desoxyribonukleinsäure (Erbsubstanz)
Early Antigen
Epstein-Barr encoded RNA
Epstein-Barr-Virus Nuclear Antigen
Epstein-Barr-Virus
Einzeldosis
Elektroenzephalogramm
Event free survival (rezidivfreie Überlebenszeit )
5-Fluorouracil
Glutamic-oxaloacetic-transaminase (ein Laborwert)
Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie
Glutamic-pyruvic-transaminase (ein Laborwert)
Gray (Einheit für Strahlentherapiedosierung)
Human lymphocytic Antigen (Histokompatibilitätsantigene)
Interferon ß
Interferon γ
Karnowsky-Index (ein Messinstrument für Behinderung bei Erwachsenen)
Kontrastmittel
Körperoberfläche
Leukovorin
Latentes Membranprotein
Magnet-Resonanz-Tomographie (= Kernspintomographie)
Methotrexat (ein Zytostatikum)
Nicht verhornendes Karzinom
Undiffereziertes nicht verhornendes Karzinom
Neuronen spezifische Enolase (ein Marker in der histologischen Diagnostik)
Nuklearmedizin
Overal survival (Überlebenszeit)
Polymerase chain reaction
Progressive Disease (Progression)
Positronen-Emmisions-Tomographie (eine nuklearmedizinische Untersuchung)
Pediatric Oncology Group (USA)
Partial Response (Tumorverkleinerung nach Therapie)
Rekombiniertes humanes G-SCF (ein Medikament zur Steigerung der
Leukozyten)
Radiotherapie
Radiation Therapy Oncology Group
Plattenepithelkarzinom
Stable disease (Tumor unter Therapie unverändert groß)
Spin-Echo-Sequenz
Short T1 Inversion Recovery
Union international commitee against cancer
Virus Kapsid Antigen
World Health Organisation
EBV-Replikations-Activator
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