I. Antrag - altlasten

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Bürgerinitiative Giftfreies-Gernsbach
Stadtverwaltung und Gemeinderat Gernsbach
Rathaus
76593 Gernsbach
Gernsbach, den 07.06.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellvertretend für die Bürgerinitiative Giftfreies-Gernsbach beantragen wir mit den eingereichten
2000 Unterschriften ein Bürgerbegehren zur Dekontaminierung des Pfleiderer Areals. Als Sprecher
der Initiative stehen die folgenden Vertrauenspersonen zur Verfügung.
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Stefan Freundel, Uhlandstrasse 22, 76593 Gernsbach
Frieder Kräuter, Haydnstrasse 11, 76593 Gernsbach
Dieter Köhler, Friedrich-Abel-Strasse 27, 76593 Gernsbach
Stefan Krieg, Baccarat-Strasse 68, 76593 Gernsbach
I. Antrag
Die Bürgerinitiative „Giftfreies Gernsbach“ will, dass der Gemeinderat der Stadt Gernsbach all seine
zukünftigen Entscheidungen bezüglich des Pfleiderer Geländes dem Ziel unterordnet, das Areal zu
dekontaminieren. Da dies bisher nicht der Fall war, beantragen wir einen Bürgerentscheid
durchzuführen, der den Gemeinderat daraufhin verpflichtet. Den Gernsbacher Bürgern soll die
nachfolgende Frage zur Entscheidung vorgelegt werden:
„Ich möchte, dass das Pfleiderer-Gelände entgiftet (dekontaminiert) wird. Die Stadt Gernsbach
soll hierzu alles Notwendige unternehmen, damit dieses Ziel erreicht werden kann.“
Ja ⃝
Nein ⃝
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Bürgerinitiative Giftfreies-Gernsbach
II. Begründung
Die Firma Katz & Klumpp OHG imprägnierte etwa ab 1858 auf dem Pfleiderer Areal Holz Produkte mit
Quecksilbersublimat, Steinkohlenteeröl, Arsen-haltigen Salzen und anderen umweltgefährdeten
Substanzen. Mitte des 20. Jahrhunderts wurde diese Art der Holzbehandlung aufgegeben und ein
Betonschwellenwerk errichtet. Im Rahmen des Standortumbaus gab es größere Erdbewegungen und
der vergiftete Boden im Schadstoffzentrum wurde großflächig über das gesamte Areal verteilt.
Ein von der Stadt Gernsbach in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten belegt, dass der jetzige
Eigentümer des Grundstückes Rechtsnachfolger der Firma Katz & Klumpp OHG ist und damit für die
Sanierung in Anspruch genommen werden kann.
Verursacht durch das Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Jahre 1998
wurden vom Umweltamt des Landratsamtes Rastatt eine Gefahrverdachtserkundung auf dem
Gewerbegelände Pfleiderer eingeleitet. Hierbei ergab sich der Verdacht, dass der Boden und das
Grundwasser weit über die Grenzwerte des BBodSchG verunreinigt sind. Die Firma Pfleiderer ließ
darauf von einem Fachbüro (ARCADIS Consult GmbH) Untersuchungen durchführen und einen
Sanierungsplan erarbeiten. Im April 2005 schloss das Umweltamt des Landratsamtes Rastatt eine mit
Pfleiderer Infrastrukturtechnik GmbH & Co. KG abgestimmte und einvernehmliche „Vereinbarung“.
Im Jahr 2009, als die Firmen LIDL und EDEKA den Optionskaufvertrag, den sie mit Pfleiderer 2004
abgeschlossen hatten, ließ Pfleiderer das Gelände von der Firma ARCADIS erneut untersuchen. Über
50 Bohrkerne wurden bis in den Felsuntergrund gesetzt und deren Schadstoffgehalt untersucht.
Hierbei ergab sich, dass die gesetzlichen Grenzwerte bei den verschiedensten Giftstoffen, um über
das Tausendfache überschritten, wurden. So beträgt z.B. der Grenzwert für Quecksilber in
Wohngebieten 20 Milligramm pro KG Boden; im Schadstoffzentrum beträgt der gemessene Wert
14.000 Milligramm pro KG Boden. Selbst in Randbereichen befinden sich noch bis zu 1.600
Milligramm in den oberen Bodenbereichen.
Seit einigen Jahren ist auch bekannt, dass der Felsuntergrund unterhalb des Pfleiderer Geländes nicht
dicht, sondern brüchig ist. Damit kann Grundwasser versickern. Das vergiftete Grundwasser kann und
entzieht sich damit der Entgiftung durch die Reinigungsanlage.
Das von der Stadt 2016 um Stellungnahme gebetene Ökoinstitut Darmstadt kommt zum Ergebnis,
dass die Dekontamination die richtige und auf Dauer billigste und nachhaltigste Lösung des Problems
ist. Selbst bei Gefahrenabwehr, also das Gift bleibt für Jahrtausende vor Ort, muss die Vereinbarung
(Sanierungsvereinbarung) aus 2005 in erheblichem Umfang nachgebessert werden.
Die freiwillige Vereinbarung Umweltamt–Pfleiderer regelt nicht die Sanierung des Geländes, sondern
ausdrücklich nur die Gefahrenabwehr. Die eigentliche Sanierung soll durch einen zukünftigen
Investor erfolgen, der das Gelände kauft und bebaut. Anfänglich hat die Stadt Gernsbach eine
Sanierung des Geländes gefordert. Da kein Investor dazu bereit war, nahm man die Forderung zurück
und war mit einer Teilsanierung (Einhausung in ein Betonsilo) zufrieden. Als dies auch kein Investor
erfüllen wollte, war die Stadt mit dem Verbleib der Giftstoffe auf dem Gelände einverstanden. Das
Gift soll mit Parkplätzen überdeckelt und mit 2 Lebensmittelmärkten bebaut werden. An den
Randbereichen soll das Gift durch Aufschüttungen von den Menschen ferngehalten werden. Über
Jahrhunderte, wahrscheinlich sogar Jahrtausende, müsste das Grundwasser abgepumpt und
gereinigt werden.
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Bürgerinitiative Giftfreies-Gernsbach
Seit 20 Jahren gammelt das Giftproblem Pfleiderer vor sich her, geschehen ist nichts. Seit 1858
wirken die Umweltgifte des Pfleiderer-Areals auf die Umwelt und entfalten Gefahren für Mensch,
Tier und Umwelt. Niemals wurde geprüft wie sich die Umweltgifte in den 150 Jahren auf andere Teile
von Gernsbach auswirken.
Weil Bürgermeister und Gemeinderat bisher nicht in der Lage waren das Problem zu lösen, soll der
Bürger die Verantwortung übernehmen. Wir wollen, dass die Verantwortlichen des Umweltskandals
zur Rechenschaft gezogen werden und das Gift wegkommt. Wir wollen keine Überdeckelung des
Gifts durch Parkplätze, wir wollen keine 2 neue Lebensmittelmärkte. Es ist unverantwortlich über
Tausende von Jahren unseren Nachkommen dieses Problem zu vererben. Es ist unverantwortlich
unseren Kindern unkalkulierbare Risiken zu hinterlassen.
III. Finanzielle Auswirkungen
Zuständig für die Festlegung von Art und Umfang der Sanierung ist das Landratsamt Rastatt. Die
Stadt Gernsbach muss auf die zuständige Behörde einwirken, dass die Anordnungen auf
Dekontamination gegenüber dem Verursacher erlassen werden. Dazu bedarf es einer fachkundigen
Rechtsvertretung und wissenschaftlichen Sachverstandes, der die notwendigen
Sanierungsmaßnahmen formuliert. Umweltgutachten zur Formulierung des Sanierungszieles sind
Aufgaben des Landratsamtes. Der Stadt Gernsbach entstehen hierbei keine Kosten.
Die Kosten für die Stadt Gernsbach sind deshalb überschaubar. Sie dürften zwischen 20 und maximal
50.000 €, verteilt auf alle Instanzen, betragen. Die Kosten dürften beginnend ab 2017 anfallen und
sich noch auf Folgejahre verteilen. Der Betrag 2017 kann aus den im Haushaltsplan auf mehrere
Haushaltsstellen veranschlagten „Gerichts-, Anwalts-, Beratungs- und Prüfungskosten“ bestritten
werden. Im Zweifel können auch die stark erhöhten veranschlagten Repräsentationskosten (40.000
€) für Deckung sorgen. Die notwendigen Mittel ab 2018 sind in den Haushaltsplan einzustellen.
Wie die Erfahrungen aus den Rechenschaftsberichten der Vergangenheit zeigen, werden niemals alle
im Verwaltungshaushalt veranschlagten Mittel benötigt, bleiben also übrig. Bei einem Volumen des
Verwaltungshaushaltes von 41 Mio. € im Jahre 2017 sind dies mehr als Hunderttausend Euro.
Desgleichen sind auch 2017 aufgrund der guten allgemeinen wirtschaftlichen Lage
Steuermehreinnahmen zu erwarten. Auch diese Beträge können zur Finanzierung herangezogen
werden.
IV. Sonstiges
Um die Kosten und den Aufwand für die Durchführung des Bürgerentscheides so gering wie möglich
zu halten, sollte der Bürgerentscheid termingleich mit der Bundestagswahl stattfinden.
Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative Giftfreies Gernsbach:
Stefan Freundel
Uhlandstrasse 22
76593 Gernsbach
Frieder Kräuter
Haydnstrasse 11
76593 Gernsbach
Dieter Köhler
Friedrich-Abel-Str. 27
76593 Gernsbach
Stefan Krieg
Baccarat-Strasse 68
76593 Gernsbach
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