Arbeitsblatt 3

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apl. Prof. Dr. Edin Sarcevic
Schwerpunkt 2 – Begriff und Verfassungsentwicklung
Probleme:
-
Verfassungsbegriff : Verfassungslehre, Grundgesetz
Entstehung eines verfassungsfähigen Staates
Souveränitätsdenken
Politische Praxis: England
Definition der Verfassung
Verfassung in formellem und in materiellem Sinne
Verfassungsgeschichte in Europa und Nordamerika:
Überblick
a) Normierung politischer Herrschaft – Entstehung der verfassungsfähigen Staates
b) Investiturstreit
c) Reformation
d) Souveränitätsgedanke
e) Westfälischer Frieden
f) Große Revolutionen:
- Amerikanische Revolution
- Französische Revolution
Volkssouveränität: Demokratie und Parlamentarismus
a) Politische Praxis in England: Evolution
- Magna Charta
- Bill of Rights
b) Die Idee der Volkssouveränität: revolutionäre Lösung
c) Amerikanische revolution:
- Stamp Act Congeress
- Unabhängigkeitserklärung
d) Französische Revolution
Persönliche Freiheit, Rechtsstaat und Gewaltenteilung
a) England – Entwicklung
- Magna Charta
- Habeas Corpus Acte
- Bill of Rights
b) Gewaltenteilung
c) Amerikanische Revolution
- Virginia Declaration of Rights
- Unabhängigkeitserklärung
- Bill of Rights (USA)
d) Französische Revolution
- Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789
- Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1793
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Schwerpunkt 2 – Begriff und Verfassungsentwicklung
Verfassungsbegriff
a) Allgemeiner Begriff. Die Verfassung als einheitliches Ganzes
b) Politischer Verfassungsbegriff: Gesamtentscheidung über Art und Form politischer
Einheit
c) Funktionaler Verfassungsbegriff: Verfassung als soziale Integration – ökonomische,
kulturelle und „konventionale“ Integration, Bildung der politischen Einheit des Staates,
rechtliche Affirmation des gesellschaftlichen Grundkonsenses, Ordnungsfunktion,
Stabilisierungsfunktion, Schutzfunktion
Definition der Verfassung
Verfassung: die meist in einer Urkunde niedergelegte Grundordnung eines politischen
Gemeinwesens (z.B. das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland). Diese
Grundordnung gilt vor und über allem anderen staatlich geschaffenen Recht, sie legt die
Grundstruktur und die politische Organisation des Gemeinwesens (z.B. des Staates) fest,
regelt das Verhältnis und die Kompetenzen der (Staats-)Gewalten untereinander und enthält
die (Freiheits- und) Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen.
Aufgrund der Voranstellung der Verfassung sind ihre Änderungen und Ergänzung erschwert
bzw. unzulässig.
Beispiel: Der in Art. 1 GG festgelegte zentrale Grundsatz des Schutzes der
Menschenwürde sowie die unmittelbare Wirkung der Grundrechte dürfen nicht
geändert werden; dazu zählen: 1) die bundesstaatliche (föderalistische) Ordnung, 2)
Demokratie und 3) Gewaltenteilung, Sozialstaat, 5) die Volkssouveränität und 6) das
Widerstandsrecht. Zulässige Grundgesetzänderungen bedürfen einer
Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat (Art. 79 II GG).
Verfassung als rechtliche Ordnung des Staates:
 Oberste Rechtsnormen eines Staates
 Erhöhte Geltungskraft
 Änderung nur in qualifiziertem Verfahren
 In der Regel: Eigene Urkunde
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Schwerpunkt 2 – Begriff und Verfassungsentwicklung
Verfassung in formallem und in materiellem Sinne
a) Verfassung im formellen Sinne
 Umfasst alle Normen, die in der Verfassung stehen
- Kriterium: das Verfahren, in welchem eine Rechtsnorm erlassen wird
- Eine besondere Art des Gesetzes
- Merkmale: geschriebene Form + erschwerte Abänderbarkeit
 Geht einfachem Gesetzesrecht vor
b) Verfassung im materiellen Sinn
 Umfasst die Normen, die in der Verfassung stehen sollen
 Konkret: Grundlegende Normen über den Staat
 Zusätzlich: Verankerung einer inhaltlichen Werteordnung (Verfassungsinhalt nach
materiellem Verständnis)
- Grundrechten und Grundpflichten
- Staatszielbestimmungen und Programmartikel
- Staatsaufgaben
 Im Bundessstaaten: Inklusive Kompetenzverteilung Bund/Gliedstaaten
- Organisation des Staates und Zuständigkeit seiner Organe
- Verfahren für Verfassungs- und Gesetzesänderungen
c) Unterscheidung Verfassung – einfaches Gesetz
 Bedingungen der Abänderbarkeit
 Regelungsgegenstand
 Vorrangregel
 Normkontrolle im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit
Die Besonderheiten der Verfassungsgeschichte Großbritanniens
 Keine Verfassungsurkunde - gewachsen im Laufe der Jahrhunderte
 Magna Carta vom 15. 06. 1215, Petition of Rights 1627, Habeas-Corpus-Acte 1679,
Bill of Rights (1689)
 Die Besonderheiten:
- Geschriebener und ungeschriebener Teil
- Keine Verfassungsurkunde – iS eines einzelnen Dokuments
- nicht zu einem fixierten Zeitpunkt entstanden
- nicht formal beschlossen
- umfasst die ungeschriebenen Konventionen
Parallele zur Verfassungsentwicklung in Frankreich und USA
Gemeinsamkeit: die verfassunggebenden Versammlungen beriefen sich auf die verfgbde.
Gewalt des Volkes
Unterschiede
USA – selbstverständlich, mangels Alternative
FR – ein Bruch mit der Vergangenheit
USA – Neugründung des Staates
FR – Neuordnung des Staates
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Schwerpunkt 2 – Begriff und Verfassungsentwicklung
Literatur zur Verfassungslehre: (Schwerpunkte 1 und 2)
- S. Roßner, Verfassungsgeschichte, in: Krüper (Hrsg.), Grundlage des Rechts, § 6, S.
109 ff,
- A. Katz, Staatsrecht, 17. Aufl. 2007 § 5II, S. 32-42; § 5 III, S. 42-48;
- B. Schöbener, Allgemeine Staatslehre, 2009, § 2 II;
- H. Maurer, Staatsrecht I, 5. Aufl. 2007, § 2.
Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Schwerpunkt 1-2:
 Worauf bezieht sich „Verfassung“?
 Welche Funktionen erfüllt eine Verfassung?
 Erklären Sie die Ähnlichkeiten und unterschiede der Verfassungsentwicklung in USA
und in Frankreich – machen Sie hierzu eine Parallele.
 Definieren Sie den Begriff „Verfassung“ im materiell-formellen Sinne. Gibt es
Staaten, die sehr wohl eine Verfassung im materiellen Sinn, aber keine
Verfassungsurkunde besitzen?
 Nennen sie die Besonderheiten der britischen Verfassung.
 Nennen Sie jeweils einen für die rechtliche Sicherung individueller Freiheitsrechte
wichtigen Rechttext aus der englischen, französischen und nordamerikanischen
Verfassungsgeschichte.
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