Postmortale Organ- und Gewebespende - Organspende-Info

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Postmortale Organ- und Gewebespende
Stand: Oktober 2013
Voraussetzungen zur postmortalen
Organ- und Gewebespende
• Feststellung des Hirntodes
• Zustimmung zur Organ- und Gewebespende
Erfolgt entweder durch Zustimmung der verstorbenen Person zu
Lebzeiten (durch schriftliche Dokumentation der Entscheidung z. B.
im Organspendeausweis) oder durch Mitteilung der Entscheidung an
die Angehörigen.
Liegt weder eine schriftliche noch mündliche Entscheidung zur
Organ- und Gewebespende einer verstorbenen Person vor, müssen
die nächsten Angehörigen eine Entscheidung treffen – basierend auf
dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person.
Ist der mutmaßliche Wille der verstorbenen Person nicht feststellbar,
müssen die Angehörigen nach ihrem Willen entscheiden.
Stand: Oktober 2013
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Der Organspendeausweis
Stand: Oktober 2013
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Ausschlusskriterien für eine Organspende
• Systemische Infektion (nicht behandelbar)
• Prionenerkrankung (Creutzfeld-Jakob)
• Florider Tuberkulose
• Tumorerkrankung
• HIV-Infektion
• Das Alter ist k e i n e Kontraindikation!
Stand: Oktober 2013
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Verpflichtung der Krankenhäuser
Nach §13 (3) des Transplantationsgesetzes sind die
Krankenhäuser dazu verpflichtet, potentielle
Organspender und -spenderinnen zu melden.
Ergänzend wird im Gesetz zur Änderung des TPG
die anonymisierte Rückverfolgbarkeit der Organe
festgeschrieben.
Stand: Oktober 2013
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Ablauf der postmortalen Organund Gewebetransplantation
www.dso.de
Stand: Oktober 2013
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Hirntoddiagnostik:
Die drei Säulen zur Feststellung des Hirntodes
1. Prüfung der
Voraussetzungen
2. Nachweis der
3. Nachweis der
klinischen AusfallIrreversibilität
symptome des Gehirns
- Tiefes Koma
- Grundvoraussetzung:
- zweifelsfreier Nachweis - Verlust der
einer primären
Hirnstammreflexe
Hirnschädigung
- Ausfall der
- Ausschluss anderer
Spontanatmung
Faktoren, die die
(Apnoe-Test)
Beurteilung des
neurologischen Befunds
einschränken
Stand: Oktober 2013
- durch festgelegte
Beobachtungszeiträume,
die je nach Art der
vorliegenden
Hirnschädigung variieren
oder
- durch apparative
Zusatzuntersuchungen
(EEG, evozierte
Potentiale,
Dopplersonographie,
Gehirn-Szinitgraphie)
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Hirntoddiagnostik: Darstellung der
Blutgefäße mittels Hirngefäß-Angiografie
Normalbefund
Befund bei einer hirntoten Person
Bei einem gesunden Menschen
erkennt man den Verlauf und die
Verästelungen der Blutgefäße im
Gehirn.
Beim Hirntod zeigt sich ein völlig
anderes Bild: Das Gehirn ist
vollständig von der Durchblutung
abgeschnitten.
Abb.: Feldkamp, M. A. (2011) Kein Weg zurück… Informationen zum Hirntod. DSO [Hrsg.], 6. Aufl., Frankfurt am Main
Stand: Oktober 2013
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Deutsche Stiftung Organtransplantation
(DSO)
Stand: Oktober 2013
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Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
•
Seit Juni 2000 nach §11 TPG Koordinierungsstelle
für die Organtransplantation.
•
Organisiert (mit Ausnahme der Organvermittlung) alle
Schritte des Organspendeprozesses:
-
-
Intensivmedizinische Betreuung eines
potenziellen Spenders bzw. einer potenziellen
Spenderin
Meldung eines möglichen Spenders bzw. einer
möglichen Spenderin
Organentnahme und -transport sowie Übergabe
der Organe an die Transplantationszentren.
Stand: Oktober 2013
www.dso.de
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Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
• Das Bundesgebiet ist in 7 organisatorische
Regionen unterteilt mit je einer
Organisationszentrale und mehrerer
Organisationsschwerpunkte.
• In jeder Region arbeiten Koordinatoren und
Koordinatorinnen unter der Leitung eines
Geschäftsführenden Arztes oder einer
Geschäftsführenden Ärztin.
DSO stimmt die Zusammenarbeit zwischen
den bundesweit etwa 1.400 Krankenhäusern
und den rund 50 Transplantationszentren ab.
Abb.: DSO (2009) Jahresbericht 2010, Frankfurt/Main.
Stand: Oktober 2013
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Koordinatoren und Koordinatorinnen der DSO
•
Sie unterstützen den Organspendeablauf in den
Krankenhäusern.
•
Sie führen gemeinsam mit dem Arzt oder der Ärztin das
Gespräch mit den Angehörigen des potenziellen Spenders bzw.
der potenziellen Spenderin.
•
Sie informieren, im Falle einer Zustimmung zur Organ- und
Gewebeentnahme, die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant.
•
Sie stehen in Kontakt mit den Transplantationszentren.
•
Sie stimmen die Entnahme der zur Spende freigegebenen und
medizinisch für eine Transplantation infrage kommenden Organe
und Gewebe mit den Chirurgen-Teams ab.
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Gemeinnützige Stiftung Eurotransplant
(ET)
Stand: Oktober 2013
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Eurotransplant
• Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant mit Sitz im
niederländischen Leiden ist die zentrale Vermittlungsstelle für
die Organtransplantation nach §12 TPG.
• Sie nimmt Organvermittlung nach Vorschriften des Gesetzes vor.
• Sie ist finanziell und organisatorisch unabhängig.
• Organvermittlung erfolgt nach objektiven
medizinischen Verteilungskriterien:
- Dringlichkeit
- Erfolgsaussicht
www.eurotransplant.nl
- Chancengleichheit
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Eurotransplant
•
Zusammenschluss der Länder und zentrale Registrierung von
Wartepatienten und -patientinnen erhöhen die Chance, auf ein
passendes Organ und eine schnelle Transplantation.
•
Die Richtlinien für die Organvermittlung in Deutschland wurden von der
Bundesärztekammer erstellt. Ungarn
Belgien
Deutschland
Niederlande
Luxemburg
Österreich
Kroatien
Slowenien
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Organentnahme
•
Im Operationssaal (OP)
•
Anästhesie-Team (Ärzte bzw. Ärztinnen
und Pflegekräfte)
•
OP-Pflegepersonal
•
Team für abdominelle Organe
•
Team für Herzentnahme
•
Team für Lungenentnahme
•
Koordinator bzw. Koordinatorin der DSO
•
ggf. Chirurg oder Chirurgin aus dem Haus
Stand: Oktober 2013
Abb.: DSO (2009) Einsatz für Organspende,
Frankfurt am Main
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Maximale Zeitspanne zwischen
Organentnahme und Transplantation
Herz
Lunge
Leber
4-6h
4-6h
10 - 12 h
Bauchspeicheldrüse
Dünndarm
Niere
bis zu 24 h
8 (- 12) h
10 - 12 h
Abb.: RV RealtimeVision
Stand: Oktober 2013
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Nach der Organ- und Gewebeentnahme
• Koordinator bzw. Koordinatorin bedankt sich bei Pflegenden, Ärzten
und Ärztinnen per Brief und informiert über Ergebnisse der
Transplantation.
• Koordinator bzw. Koordinatorin bedankt sich bei den Angehörigen
per Brief.
• Organempfänger bzw. Organempfängerinnen und Spender bzw.
Spenderinnen bleiben anonym.
• Jedoch: Möglichkeit eines anonymen Dankbriefes des
Organempfängers bzw. der Organempfängerin an Spenderfamilie.
Stand: Oktober 2013
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