Postmortale Organ- und Gewebespende Stand: Oktober 2013 Voraussetzungen zur postmortalen Organ- und Gewebespende • Feststellung des Hirntodes • Zustimmung zur Organ- und Gewebespende Erfolgt entweder durch Zustimmung der verstorbenen Person zu Lebzeiten (durch schriftliche Dokumentation der Entscheidung z. B. im Organspendeausweis) oder durch Mitteilung der Entscheidung an die Angehörigen. Liegt weder eine schriftliche noch mündliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende einer verstorbenen Person vor, müssen die nächsten Angehörigen eine Entscheidung treffen – basierend auf dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person. Ist der mutmaßliche Wille der verstorbenen Person nicht feststellbar, müssen die Angehörigen nach ihrem Willen entscheiden. Stand: Oktober 2013 1 Der Organspendeausweis Stand: Oktober 2013 2 Ausschlusskriterien für eine Organspende • Systemische Infektion (nicht behandelbar) • Prionenerkrankung (Creutzfeld-Jakob) • Florider Tuberkulose • Tumorerkrankung • HIV-Infektion • Das Alter ist k e i n e Kontraindikation! Stand: Oktober 2013 3 Verpflichtung der Krankenhäuser Nach §13 (3) des Transplantationsgesetzes sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, potentielle Organspender und -spenderinnen zu melden. Ergänzend wird im Gesetz zur Änderung des TPG die anonymisierte Rückverfolgbarkeit der Organe festgeschrieben. Stand: Oktober 2013 4 Ablauf der postmortalen Organund Gewebetransplantation www.dso.de Stand: Oktober 2013 5 Hirntoddiagnostik: Die drei Säulen zur Feststellung des Hirntodes 1. Prüfung der Voraussetzungen 2. Nachweis der 3. Nachweis der klinischen AusfallIrreversibilität symptome des Gehirns - Tiefes Koma - Grundvoraussetzung: - zweifelsfreier Nachweis - Verlust der einer primären Hirnstammreflexe Hirnschädigung - Ausfall der - Ausschluss anderer Spontanatmung Faktoren, die die (Apnoe-Test) Beurteilung des neurologischen Befunds einschränken Stand: Oktober 2013 - durch festgelegte Beobachtungszeiträume, die je nach Art der vorliegenden Hirnschädigung variieren oder - durch apparative Zusatzuntersuchungen (EEG, evozierte Potentiale, Dopplersonographie, Gehirn-Szinitgraphie) 6 Hirntoddiagnostik: Darstellung der Blutgefäße mittels Hirngefäß-Angiografie Normalbefund Befund bei einer hirntoten Person Bei einem gesunden Menschen erkennt man den Verlauf und die Verästelungen der Blutgefäße im Gehirn. Beim Hirntod zeigt sich ein völlig anderes Bild: Das Gehirn ist vollständig von der Durchblutung abgeschnitten. Abb.: Feldkamp, M. A. (2011) Kein Weg zurück… Informationen zum Hirntod. DSO [Hrsg.], 6. Aufl., Frankfurt am Main Stand: Oktober 2013 7 Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Stand: Oktober 2013 8 Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) • Seit Juni 2000 nach §11 TPG Koordinierungsstelle für die Organtransplantation. • Organisiert (mit Ausnahme der Organvermittlung) alle Schritte des Organspendeprozesses: - - Intensivmedizinische Betreuung eines potenziellen Spenders bzw. einer potenziellen Spenderin Meldung eines möglichen Spenders bzw. einer möglichen Spenderin Organentnahme und -transport sowie Übergabe der Organe an die Transplantationszentren. Stand: Oktober 2013 www.dso.de 9 Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) • Das Bundesgebiet ist in 7 organisatorische Regionen unterteilt mit je einer Organisationszentrale und mehrerer Organisationsschwerpunkte. • In jeder Region arbeiten Koordinatoren und Koordinatorinnen unter der Leitung eines Geschäftsführenden Arztes oder einer Geschäftsführenden Ärztin. DSO stimmt die Zusammenarbeit zwischen den bundesweit etwa 1.400 Krankenhäusern und den rund 50 Transplantationszentren ab. Abb.: DSO (2009) Jahresbericht 2010, Frankfurt/Main. Stand: Oktober 2013 10 Koordinatoren und Koordinatorinnen der DSO • Sie unterstützen den Organspendeablauf in den Krankenhäusern. • Sie führen gemeinsam mit dem Arzt oder der Ärztin das Gespräch mit den Angehörigen des potenziellen Spenders bzw. der potenziellen Spenderin. • Sie informieren, im Falle einer Zustimmung zur Organ- und Gewebeentnahme, die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant. • Sie stehen in Kontakt mit den Transplantationszentren. • Sie stimmen die Entnahme der zur Spende freigegebenen und medizinisch für eine Transplantation infrage kommenden Organe und Gewebe mit den Chirurgen-Teams ab. Stand: Oktober 2013 11 Gemeinnützige Stiftung Eurotransplant (ET) Stand: Oktober 2013 12 Eurotransplant • Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden ist die zentrale Vermittlungsstelle für die Organtransplantation nach §12 TPG. • Sie nimmt Organvermittlung nach Vorschriften des Gesetzes vor. • Sie ist finanziell und organisatorisch unabhängig. • Organvermittlung erfolgt nach objektiven medizinischen Verteilungskriterien: - Dringlichkeit - Erfolgsaussicht www.eurotransplant.nl - Chancengleichheit Stand: Oktober 2013 13 Eurotransplant • Zusammenschluss der Länder und zentrale Registrierung von Wartepatienten und -patientinnen erhöhen die Chance, auf ein passendes Organ und eine schnelle Transplantation. • Die Richtlinien für die Organvermittlung in Deutschland wurden von der Bundesärztekammer erstellt. Ungarn Belgien Deutschland Niederlande Luxemburg Österreich Kroatien Slowenien Stand: Oktober 2013 14 Organentnahme • Im Operationssaal (OP) • Anästhesie-Team (Ärzte bzw. Ärztinnen und Pflegekräfte) • OP-Pflegepersonal • Team für abdominelle Organe • Team für Herzentnahme • Team für Lungenentnahme • Koordinator bzw. Koordinatorin der DSO • ggf. Chirurg oder Chirurgin aus dem Haus Stand: Oktober 2013 Abb.: DSO (2009) Einsatz für Organspende, Frankfurt am Main 15 Maximale Zeitspanne zwischen Organentnahme und Transplantation Herz Lunge Leber 4-6h 4-6h 10 - 12 h Bauchspeicheldrüse Dünndarm Niere bis zu 24 h 8 (- 12) h 10 - 12 h Abb.: RV RealtimeVision Stand: Oktober 2013 16 Nach der Organ- und Gewebeentnahme • Koordinator bzw. Koordinatorin bedankt sich bei Pflegenden, Ärzten und Ärztinnen per Brief und informiert über Ergebnisse der Transplantation. • Koordinator bzw. Koordinatorin bedankt sich bei den Angehörigen per Brief. • Organempfänger bzw. Organempfängerinnen und Spender bzw. Spenderinnen bleiben anonym. • Jedoch: Möglichkeit eines anonymen Dankbriefes des Organempfängers bzw. der Organempfängerin an Spenderfamilie. Stand: Oktober 2013 17