S106mode-notfallplan-brand

Werbung
Hannover, im März 2011
Wilhelm-Schade-Schule
Notfallplan – Brandfall
Grundsätze: Handlungssicherheit behalten – Eigensicherung hat Vorrang
Vorsorge
 Brände verhüten: Offene Feuer (z.B. Kerzen) vermeiden und keinesfalls
unbeaufsichtigt lassen, bei der Verwendung von Leuchtmitteln auf das GSZeichen achten (Geprüfte Sicherheit, TÜV), keine Elektrogeräte ohne ECheck-Siegel betreiben, nach Küchennutzung Herdplatten ausschalten und
Notausschalter betätigen
 Fluchtwegetüren offenhalten und nicht verstellen
 Notfallplan an das Kollegium geben und auf die Schulplattform stellen
 Kollegium über Verhalten im Brandfall informieren (Ruhe bewahren, Brand
melden, in Sicherheit bringen, ggf. Löschversuch unternehmen)
 Brandfall-Verhalten mit den Schüler/innen im Klassenverband üben
 Brandschutzübung einmal pro Jahr durchführen
 Brandfall-Alarmordnung nach Auswertung jeder Brandschutzübung durch ASA
überprüfen und ggf. evaluieren

Klassen mit Mobiltelefonen ausstatten und betriebsbereit halten (s.
Nutzungshinweise für Notfall-Mobiltelefon)
 Notfallheft im Klassenbuch aufbewahren, Schülernamen zu Schuljahresbeginn
eintragen, Klassenliste med. Infos ausfüllen
 Zentrales Notfall-Mobiltelefon im Büro einrichten, nur für die Feuerwehr
Sofortreaktion
 Brandalarm auslösen:
a) Brandfall-Ansagetext (Büro, Hausmeisterloge) auslösen
Text:
Achtung, Achtung ! Technische Störung ! Suchen Sie sofort den
nächstgelegenen Sammelplatz auf !
oder
b) Hausalarmkästen (blau) im Gebäude
Brandalarm wird durch jeden ausgelöst, der einen Brandfall entdeckt
 Evakuierung nach Brand-Alarmordnung durchführen - Handlungsanweisung:
Ruhe bewahren, Klassenbuch, Notfallheft und Notfall-Mobiltelefon mitnehmen,
in Sicherheit bringen, ggf. Löschversuch unternehmen, an Sammelstellen auf
Anweisungen der Feuerwehr warten
 unmittelbar zuständig ist die Feuerwehr, deshalb:
Feuerwehr alarmieren ! Notruf 112
Infos übermitteln: Wo brennt es ? Was brennt ? Sind Menschenleben in
Gefahr ? Wer meldet ?
Sobald die Feuerwehr im Haus ist, übernimmt sie die Leitung !
 Koordinator (Sicherheitsbeauftragter) informieren (ggf. Notfall-Mobiltelefon)
und Aufgabe übertragen: Einweisung für eintreffende Feuerwehr und
Rettungskräfte
 Notfallordner (rot – offener Aktenschrank Konrektorzimmer und
Beratungsraum) bereithalten und Polizei übergeben
Nachsorge
 vermisste oder verletzte Personen melden
 Erstversorgung verletzter Personen
 Weitere Infos übermitteln nach dem Brandfall an:
LSchB, Elternvertretung, Eltern, GUV (tel. Sofortmeldung)
 psychologische Betreuung und ggf. Trauerarbeit von Betroffenen (Schüler,
Kollegium, Eltern u.a.) organisieren, in Kooperation mit Beratungslehrerin und
Netzwerk
Herunterladen