Hannover, im März 2011 Wilhelm-Schade-Schule Notfallplan – Brandfall Grundsätze: Handlungssicherheit behalten – Eigensicherung hat Vorrang Vorsorge Brände verhüten: Offene Feuer (z.B. Kerzen) vermeiden und keinesfalls unbeaufsichtigt lassen, bei der Verwendung von Leuchtmitteln auf das GSZeichen achten (Geprüfte Sicherheit, TÜV), keine Elektrogeräte ohne ECheck-Siegel betreiben, nach Küchennutzung Herdplatten ausschalten und Notausschalter betätigen Fluchtwegetüren offenhalten und nicht verstellen Notfallplan an das Kollegium geben und auf die Schulplattform stellen Kollegium über Verhalten im Brandfall informieren (Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, ggf. Löschversuch unternehmen) Brandfall-Verhalten mit den Schüler/innen im Klassenverband üben Brandschutzübung einmal pro Jahr durchführen Brandfall-Alarmordnung nach Auswertung jeder Brandschutzübung durch ASA überprüfen und ggf. evaluieren Klassen mit Mobiltelefonen ausstatten und betriebsbereit halten (s. Nutzungshinweise für Notfall-Mobiltelefon) Notfallheft im Klassenbuch aufbewahren, Schülernamen zu Schuljahresbeginn eintragen, Klassenliste med. Infos ausfüllen Zentrales Notfall-Mobiltelefon im Büro einrichten, nur für die Feuerwehr Sofortreaktion Brandalarm auslösen: a) Brandfall-Ansagetext (Büro, Hausmeisterloge) auslösen Text: Achtung, Achtung ! Technische Störung ! Suchen Sie sofort den nächstgelegenen Sammelplatz auf ! oder b) Hausalarmkästen (blau) im Gebäude Brandalarm wird durch jeden ausgelöst, der einen Brandfall entdeckt Evakuierung nach Brand-Alarmordnung durchführen - Handlungsanweisung: Ruhe bewahren, Klassenbuch, Notfallheft und Notfall-Mobiltelefon mitnehmen, in Sicherheit bringen, ggf. Löschversuch unternehmen, an Sammelstellen auf Anweisungen der Feuerwehr warten unmittelbar zuständig ist die Feuerwehr, deshalb: Feuerwehr alarmieren ! Notruf 112 Infos übermitteln: Wo brennt es ? Was brennt ? Sind Menschenleben in Gefahr ? Wer meldet ? Sobald die Feuerwehr im Haus ist, übernimmt sie die Leitung ! Koordinator (Sicherheitsbeauftragter) informieren (ggf. Notfall-Mobiltelefon) und Aufgabe übertragen: Einweisung für eintreffende Feuerwehr und Rettungskräfte Notfallordner (rot – offener Aktenschrank Konrektorzimmer und Beratungsraum) bereithalten und Polizei übergeben Nachsorge vermisste oder verletzte Personen melden Erstversorgung verletzter Personen Weitere Infos übermitteln nach dem Brandfall an: LSchB, Elternvertretung, Eltern, GUV (tel. Sofortmeldung) psychologische Betreuung und ggf. Trauerarbeit von Betroffenen (Schüler, Kollegium, Eltern u.a.) organisieren, in Kooperation mit Beratungslehrerin und Netzwerk