DemokratielebenheißtDiskriminierungwirksamentgegentreten DeutschlandbrauchteineflächendeckendeBeratungs-undUnterstützungsstrukturfür BetroffenevonDiskriminierung QualifizierteAntidiskriminierungsberatungisteinwichtigesUnterstützungsangebotfür BetroffeneundeinzentralerBausteinjederDemokratieförderungund Antidiskriminierungsstrategie-siemussflächendeckendaufgebautwerden. DieAufstockungdesBundesprogrammsDemokratielebenbietetdieChance,Antidiskriminierung alsnotwendigenfachlichenSchwerpunktweiterzuentwickeln,Betroffenezustärkenund diskriminierendePraxeninunsererGesellschaftabzubauen. EsmussummehrgehenalsRechtspopulismusundNazis RassistischeAngriffe,HateSpeechundmenschenfeindlicheIdeologiensinddiesichtbarsteForm derGefährdungeinesdemokratischenZusammenlebens.DerkraftvolleKerngedankeunseres Gemeinwesensist,dasswirallegleichinunsererWürdeundindengrundlegendenRechtenund Entfaltungsmöglichkeitensind.DiskriminierungverletztdiesesSelbstverständnisundmuss konsequenteralsbislangangegangenwerden: WirverurteilenAnschlägegegen Gemeinschaftsunterkünfte, müssenaberauchaktivwerden,wenn Vermieter_innennichtanGeflüchtetevermieten möchtenodereineMindestgültigkeitfür AufenthaltstitelvonzweiJahrenzurVoraussetzung einesMietvertragesmachen. müssenaberauchreagierenwennClubsMännernmit WirbekämpfenHateSpeechimNetz, arabischemHintergrundunterdemVorwand„Heute schonvoll.“systematischdenZutrittverweigert. müssenaberauchhandeln,wennbei Bewerber_innennebenihrerfachlichenKompetenzen WirmachenAzubisgegen auchderKlangihresNamens,ihre menschenfeindlicheIdeologienstark, Religionszugehörigkeit,ihresexuelleIdentität,eine Behinderungund/oderihrGeschlechtübereine Einstellungentscheidet. Diskriminierungserfahrungensindverletzend.WiederholteDiskriminierungenprägenIdentitäten undLebensläufeundsindzudemeinwichtigerFaktorinindividuellenundkollektiven Entfremdungs-undRadikalisierungsprozessen. InDeutschlandistdasThemaDiskriminierungstrukturellstarkunterbelichtet:Trotzweitgehender GesetzestehenBetroffeneinkonkretenSituationenoftmalsallein,dienotwendigen kompetentenUnterstützungsangeboteexistierennurinAusnahmefällen. DeshalbfordertderAntidiskriminierungsverbandDeutschland(advd)denAuGaueiner flächendeckendenBeratungs-undUnterstützungsstrukturfürBetroffenevon Diskriminierung. ZielmusseinniedrigschwelligesqualifiziertesBeratungsangebotstrukturanalogderMobilen BeratungundderOpferberatungsein-inallenBundesländernundinKooperationzwischen demBundunddenLändern. Konkretfordernwir: • AntidiskriminierungsberatungalsvierteBeratungssäuleinDemokratielebenverankern AntidiskriminierungsberatungsollalsvierteBeratungssäuleimRahmenvonDemokratieleben(analog derMobilenBeratung,OpferberatungundAusstiegsberatung)verankertwerden.Dabeisollensowohl derBundalsauchdieLänderVerantwortungfürdieEntwicklungunddiekontinuierlicheArbeiteiner unabhängigenAntidiskriminierungsberatungübernehmen. • Unabhängigkeit,Horizontalität,NiedrigschwelligkeitundflächendeckendeAusrichtung DiezuetablierendenBeratungsstrukturensollenhorizontal(merkmals-undzielgruppenübergreifend) ausgerichtet,nichtstaatlichorganisiertundinihremAngebotflächendeckendundniedrigschwellig gestaltetwerden. • UmsetzunginengerAbsprachemitAkteur_innenaufBundes-undLänderebene DiekonkreteKonzeptionundUmsetzungmussinengerAbsprachemitdenAkteur_innenaufBundes- undLänderebeneerfolgen.HierbeisindsowohldieLandesdemokratiezentreneinzubeziehenalsauch dieAkteur_innenausdemFeldderAntidiskriminierungsarbeitwiedieAntidiskriminierungsstelledes Bundes,dieLandesantidiskriminierungsstellenbzw.diefürAntidiskriminierungzuständigenStellen aufLänderebenesowiediezivilgesellschaftlichenAkteur_innen.DerAntidiskriminierungsverband Deutschland(advd)bietethierfürgernseineExpertisean. • QualitätssicherungundDefinitiondesfachlichenRahmens MitderEntwicklungderBeratungsstruktureneinhergehendmusseinProzessderQualitätssicherung undderDefinitiondesfachlichenRahmensinitiiertwerden.AlsGrundlagesolltendie Praxiserfahrungenundbereitsexistierenden„Standardsfüreinequalifizierte Antidiskriminierungsberatung“desadvdBerücksichtigungfinden. • AngemesseneFinanzierung DerAu`auunddielaufendeArbeitderBeratungsstellenmüssenausreichendfinanziertwerden.Um denfachlichenMindeststandardszugenügenundflächendeckendaufsuchendarbeitenzukönnen,ist mitdurchschnittlichenKostenvon400.000€proBundeslandzurechnen.UnterschiedlicheGrößen (Einwohner_innenzahl,Fläche)aberauchUnterschiedeindenbereitsexistierendenStrukturenund Rahmenbedingungensinddabeizubeachten. FragenundAntworten zumThemaAntidiskriminierungsberatung HintergrundinformationenzumForderungspapier„DemokratielebenheißtDiskriminierung wirksamentgegentreten“ ❖ WasistAntidiskriminierungsberatung? ❖ WarumisteinBeratungsangebotnötig?Warumspezialisiert?Warumunabhängig? ❖ WassinddieAufgabenundfachlichenGrundlagenderAntidiskriminierungsberatung? ❖ WiesollteeineAntidiskriminierungsinfrastrukturindenBundesländernpersonellund finanziellausgestattetsein? ❖ Unterstützungsstruktur=Anlaufstellen+Fachstellen.-Wasistdamitgemeint? ❖ WarumbrauchteszusätzlichzuOpferberatungundMobilerBeratungnocheinweiteres Beratungsangebot? ❖ WiesiehtdieaktuelleSituationaus? WasistAntidiskriminierungsberatung? • QualifiziertesUnterstützungsangebotfürBetroffene:EmpowermentundDurchsetzungvonRechten AntidiskriminierungsberatungisteinUnterstützungsangebotfürBetroffenevonDiskriminierung.Auf derGrundlagefachlicherStandardsbieteteseinengeschütztenRaumzurBearbeitungvon DiskriminierungserfahrungenundbegleitetRatsuchendebeikonkretenSchrittenzurEinforderung ihresRechtsaufGleichbehandlungundRespekt.Dabeiwerdenpsycho-soziale,rechtliche,politische undsozialwissenschaftlicheAspekteeinbezogen. • ImpulsgeberfürVeränderungen:AbbauvonDiskriminierunginInstitutionenundStrukturen AusgehendvonderArbeitinkonkretenEinzelfällengibtAntidiskriminierungsberatungImpulsefür institutionelleundstrukturelleVeränderungen.DiskriminierendePraxenwerdensichtbargemachtund thematisiert,Sensibilisierungs-undVeränderungsprozessesinUnternehmen,Organisationenund Verwaltungenbegleitet. • FachstellefürDiskriminierungsalsQuerschnittsthema:SensibilisierungderRegelstrukturenundzentraler KnoteninVerweisnetzwerken DiskriminierungundDiskriminierungserfahrungensindeinfachlichesQuerschnittsthemaderSozialen Arbeit.AntidiskriminierungsberatungträgtdiefachlicheExpertiseindieBeratungsangeboteder Kinder-undJugendhilfe,vernetztundübernimmtdiethemenspezifischeBeratungsarbeit. HandlungsmöglichkeitenderAD-BeratunganhandderBeispielfälledesPositionspapiers SelektiveMieterhöhungfürMigrant_innen IneinemWohnkomplexwurdebeidenwenigenFamilienmitMigrationshintergrunddieMieteerhöht, währendsiebeiallenmehrheitsdeutschenMieter_innengleichblieb.DiebetroffenenFamiliensuchten UnterstützungbeieinerAntidiskriminierungsberatungsstelle.GemeinsamsichertensieBeweiseundlegten Beschwerdenein.DiesezeigtenleidernichtdiegewünschteWirkung.Deshalbentschiedensichdie BetroffenenzueinerKlageundwehrtensicherfolgreich.InderEntscheidungsfindungundwährenddes ProzesseswurdensiekontinuierlichvonderBeratungsstellebegleitet. RassistischeEinlasskontrollen AnderDiskotürwarfürH.derAbendoftmalszuEndewährendseinemehrheitsdeutschenFreundeindieClubs kamen.ZusammenmiteinerAntidiskriminierungsberatungsstelleführteereinTestingdurch,dasdie strukturelleDimensionderDiskriminierungsichtbarmacht:7von13getestetenDiskothekenführten rassistischeEinlasskontrollendurch.InderFolgeentwickeltedieBeratungsstelleeinKonzeptfür diskriminierungsfreieEinlasskontrollenunderprobteesmitveränderungsbereitenClubs.Darüberhinaus unterstütztesieBetroffenedabei,KlagegegenClubszuführen,diezukeinerVeränderungbereitwaren. EthnisierendeZuschreibungenimBewerbungsgespräch M.warzuihremerstenVorstellungsgesprächeingeladenworden.Immerwiederbezogensichdie Interviewer_innenimGesprächaufihreunddieHerkunftihrerEltern.Zugleichführtensieinhaltliche PositionenM’simmerwiederaufihrenMigrationshintergrundundihre„kulturelleHerkunft“zurück.M.fand dasunangemessen,fühltesichzunehmendunwohlundalsPersonundthemenbezogeneExpertinnicht gemeint.DasdrücktesieindemGesprächauchaus.AlsunmittelbaresFeedbackbekamsiegesagt,dasssie lockererundnichtsodefensivseinsolle.DieseErfahrungbeschäftigteM.überWochen.Siesuchte UnterstützungineinerAntidiskriminierungsberatungsstelle,umfürsichzuklären,wasindiesem Bewerbungsgesprächpassiertist.AnschließendführtesieeineschriftlicheAuseinandersetzungmitdem Unternehmen.AuchdabeiwurdesievonderBeratungsstellebegleitet. WarumisteinBeratungsangebotnötig? Warumspezialisiert?Warumunabhängig? • EinBeratungs-undUnterstützungsangebotistnötig,weilDiskriminierungundeinselbstbehauptender,RechteeinfordernderUmgangmitBenachteiligungenschnellüberfordernkann. BetroffenemüssenVerletzungs-undGewalterfahrungenbewältigen,kämpfenoftmalsgegen WiderständeundsinddabeizusätzlichmitMachtungleichheitenkonfrontiert. DasErlebenvonDiskriminierungistverletzend. Diskriminierungzuerleben,löststarkeemotionaleReaktionen(wieOhnmacht,Wut,Rückzug, Angst,Sprachlosigkeit,Zweifel)aus,kostetKraftundgefährdetdenZugangunddieTeilhabein existentiellenLebensbereichen(bspw.Bildung,Arbeit,WohnenoderGesundheit). DieThematisierungvonDiskriminierungunddasEinfordernvonVeränderungliegtoftmalsauf SeitenderBetroffenenundkommtalsBelastungzuderDiskriminierungserfahrungnochhinzu. ObwohlderSchutzvorDiskriminierungunddasGebotderGleichbehandlungeinwesentliches rechtsstaatlichesPrinzipsindundesentsprechendeGesetzefüralleLebensbereichegibt,müssen BetroffeneihreRechteinkonkretenSituationenimmerwiedergezieltbehauptenundfürsie kämpfen.DasAnsprechenvonDiskriminierungistdabeieinebewussteEntscheidungvon Betroffenen.AufgrundderinunsererGesellschaft(nochimmer)fehlenden AntidiskriminierungskulturwirddieThematisierungvonSeitender DiskriminierungsverantwortlichenoftmalsineinemKonfliktrahmenwahrgenommen.Sieerleben dieKritikalsAngriff(nichtalsAngebotzueinerAuseinandersetzung)undreagierenabwehrend, relativierendoderaggressiv.OftmalsverfügensienichtüberdieKompetenzen/Strukturenzu einerkonstruktivenVeränderung. DiskriminierunggehtmitstrukturellenundsituativenMachtgefälleneinher. Strukturell,weilgesellschaftlichmarginalisiertePositionenumAnerkennungundgegendominante Deutungsmuster,historischverankerteVorurteileundUnwissenkämpfenmüssen. Situativ,wennArbeitnehmer_innengegenüberArbeitgeber_innen,ElterngegenüberderSchule oderAntragsteller_innengegenübereinerBehördeihreInteressenbehauptenwollen. • AntidiskriminerungsberatungisteinspezialisiertesBeratungsangebot,weildieUnterstützungvon BetroffenenunddieBearbeitungvonDiskriminierunginhaltlichkomplexundarbeitsintensivist.Dafür brauchteseinespezialisierte,professionelleInfrastrukturDieVerankerungalsQuerschnittsaufgabe und/oderinehrenamtlichenStrukturenreichennicht. AntidiskriminierungsberatungisteineigenständigesFeldderSozialenArbeitmitFachstandards unddefiniertenInterventionsmethoden. DiefachlicheUnterstützunginDiskriminierungsfällenerforderteinkontinuierliches, professionellesArbeitenineinemkomplexenpsycho-sozialen,rechtlichen,politischenund inhaltlichenKontext.FürBetroffenegehtesumVerletzungs-undGewalterfahrungen,dieauf emotionaler,kognitiverundidentitärerEbeneFragenaufwerfen.Zugleichgibtesrechtliche DefinitionenundeinenFachdiskurs,dieandieBeurteilungderkonkretenSituationen herangetragenundvordemHintergrundgesellschaftlicherMachtstruktureneingeordnetwerden müssen.DieAuseinandersetzungmitverantwortlichenUnternehmen,Verwaltungen, OrganisationenundihrenkonkretenVertreter_innenwiederumverlangteinkomplexesWissenzu Veränderungsprozessen,intra-undextrainstitutionellenHandlungsrahmensowie Konfliktdynamiken. KonkreteBeratungsfällemachenoftmalseinzeitlichintensivesArbeitennötig(durchschnittlich zwischen10-20Arbeitsstunden)undkönnensich,geradewennsierechtliche Auseinandersetzungenbeinhalten,schnellüberlängereZeitspannen(mehralseinJahr)hinziehen. Regelstrukturensollen(Anti)DiskriminierungalsQuerschnittsthemaverstehenundalswichtige Anlauf-undErstberatungsstellenfungieren. RegelstrukturenwieetwaderJugendmigrationsdienst,Erziehungs-undFamilienberatungsstellen oderoffeneJugendtreffsaberauchBeauftrageoderzielgruppenspezifische InteressenvertretungensindwichtigeersteAnlaufstellenundResonanzräumefürBetroffene.Als Anlauf-undErstberatungsstellensollensie(Anti)DiskriminierungalsfachlichesQuerschnittsthema inihrerPraxisverankern,RatsuchendeneineersteOrientierungengebenundanFachstellen verweisen.VergleichbaretwademThemaKindeswohlbraucht(Anti)Diskriminierungeinerseits einebreitenwirksameSensibilisierungundVerankerungimSinneeinesQuerschnittsthemasund zugleichqualifizierteFachstellen,andieinkonkretenFällenundFragenverwiesenwerdenkann. InderRealitätwerdenRegelstrukturendiesenfachlichenAnforderungenaktuellnochnicht gerecht1.DeshalbmüssenqualifizierteAntidiskriminierungsstellenauchSensibilisierungs-und Qualifizierungsarbeitleisten. • Antidiskriminierungsberatungmussnicht-staatlich/unabhängigsein,weilnursosichergestellt werdenkann,dassdieverschiedenenrechtlichenundaußergerichtlichen,vermittelndenund konfrontativen,einzelfallbezogenenundstrukturellenHandlungsmöglichkeitenimInteresseder BetroffenengenutztwerdenkönnenundRatsuchendedasnotwendigeVertrauenentwickeln. StaatlicheStellensindinihremMandatundihrenHandlungsmöglichkeiteneingeschränkt. InstitutionenwiedieAntidiskriminierungsstelledesBundesaberauchdiewenigenexistierenden Landes-undkommunalenAntidiskriminierungsstellenkönnenumStellungnahmenbitten, allgemeinerechtlicheInformationengebenundsichalsneutralVermittelndeanbieten.InFällen,in deneneineBereitschaftzurAuseinandersetzungaufderdiskriminierungsverantwortlichenSeite existiert,könnendaszielführendeHandlungsoptionensein.InkonflikthaftenKonstellationen allerdingsisteineparteilicheUnterstützungderBetroffenennötig.SiereichtvonInterventionen zurBeweissicherung(z.B.Testings)übereinepsycho-sozialeBegleitung,dasAngeboteiner Rechtsberatung,dieaktiveUnterstützunginBeschwerde-undKlageverfahrenbishinzueiner fallspezifischen,positioniertenÖffentlichkeitsarbeit. UnterstützungsangebotemüssenfürBetroffeneeinenglaubwürdigenRahmenbieten. BeratungunddieAnnahmevonUnterstützungsindVertrauenssache.Ratsuchendeoffenbaren sich,teilenvertraulicheInformationenundintimeGefühleundmüssendieKonsequenzentragen, wennsiekonkreteSchritteeinleiten.GeradeinFällen,indenenstaatlicheAkteur_innenals konkretdiskriminierendoderalsstrukturellverflochtenwahrgenommenwerden,kanndie UnabhängigkeitvonBeratungsstellenfürBetroffeneeinewichtigeBedeutungbekommen. 1 vglexemplarischdieStudie„DiskriminierungalsThemadermigrationsbezogenenBeratunginSachsen“(www.adbsachsen.de) WassinddieAufgabenundfachlichenGrundlagender Antidiskriminierungsberatung? Aufgaben • • • • • • Einzelfallberatungund-begleitung(60%) EinzelfallübergreifendeArbeitzurVeränderungdiskriminierungssensiblerStrukturen(20%) SensibilisierungvonRegelstrukturenundderMehrheitsbevölkerung(5%) Netzwerk-undGremienarbeit(5%) SensibilisierungundQualifizierungvonAnlaufstrukturen(5%) MonitoriungundDokumentation(5%) FachlicheGrundlagen DiefachlichenGrundlagenderAntidiskriminierungsberatunghatderAntidiskriminierungsverband Deutschland(advd)indenfolgendenPublikationenzusammengefasstundausgeführt: EckpunktepapierdesAntidiskriminierungsverbandes Deutschland(advd):StandardsfüreinequalifizierteAntidiskriminierungsberatung. DritteAuflage2015. DieEckpunktesinddasErgebnisdergemeinsamenPraxisreflexionderunabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstelleninnerhalbdesadvd.Dieniedergelegten PrinzipienbündelnjahrelangeErfahrungenaushundertenBeratungsfällenundden dorterprobtenundkontinuierlichweiterentwickeltenInterventionen. DasPapierzieltaufeineQualitätssicherungdurchdieDefinitionfachlicherStandardsundistso einewichtigeEtappeimProzessderProfessionalisierungderAntidiskriminierungsberatung. Download:www.antidiskriminierung.org/files/oegg_Eckpunktepapier_2Auflage.pdf Inhaltsverzeichnis DefinitionvonDiskriminierung 1.InhaltlichePrinzipien 1.1Parteilichkeit 1.2EmpowermentderBetroffenen 1.3HorizontalerAnsatz 2.PrinzipienfürdenBeratungsrahmen 2.1Vertraulichkeit 2.2Ratsuchenden-undAuftragsorientierung 2.3Unabhängigkeit 2.4NiedrigschwelligerZugang 2.5Barrierefreiheit 2.6Vernetzung/Kooperation 3.PrinzipienderQualitätssicherungund- entwicklung 3.1DieTeamzusammensetzung/-qualifikation 3.2.HandlungsmodellundInterventionen • KontaktaufnahmeundErstgespräch • KlärungderErwartungenundZiele • FallanalyseundweitereAbklärung • InformationüberUnterstützungs-und Interventionsmöglichkeiten • ErörterungundUmsetzungder Interventionsmöglichkeiten • KooperationmitanderenFachdiensten 3.3SystematischeDokumentation AntidiskriminierungsberatunginderPraxis. DieStandardsfüreinequalifizierte Antidiskriminierungsberatungausbuchstabiert.ZweiteAuflage2015. SeitderVeröffentlichungderEckpunktehatdasThema AntidiskriminierungsberatungweiteranBedeutunggewonnen.Durchdie OffensivefüreinediskriminierungsfreieGesellschaft,zivilgesellschaftliche InitiativenunddieGründungweitererstaatlicherAntidiskriminierungsstellenauf Landesebene(zuletztSchleswig-HolsteinundThüringen)sindweitereStrukturen entstanden,diesichaktuellzwarnochinderAu`auphasebefinden,aberperspektivischauchberaterischeAufgabenübernehmenbzw.koordinierenwollen. VordiesemHintergrundzeigtsichdieNotwendigkeiteinerVerständigungdarüber,was Antidiskriminierungsberatungbedeutetundwiesiepraktischumgesetztwird.Deshalbhatsichderadvd entschlossen,seineStandardsinBezugaufdiePraxisauszubuchstabierenundzukonkretisieren. Wirhoffen,dassdievorliegendePublikationdenfachlichenDialogumAntidiskriminierungsberatung bereichertundBerater_innenvorOrtKonzepteundWerkzeugeandieHandgebenkann.Zugleichaber hoffenwirauch,dasssieEntscheidungsträger_innenaufkommunaler,Landes-undBundesebene erreichenwird.IhrVerständnisundpolitischerWilleisteinwichtigerBausteinzurUmsetzungwohnortnaher,qualifizierterAntidiskriminierungsstrukturenundzurEntwicklungeiner diskriminierungssensiblenAlltagskultur. Download:www.antidiskriminierung.org/files/Antidiskriminierungsberatung_in_der_Praxis.pdf Inhaltsverzeichnis IGrundlagenundRahmenbedingung IIBeratungspraxisundInterventionen • DasberaterischeVerständnisvon Diskriminierung • PositioniertheitvonBerater_innenund Beratungsangeboten • InterventionengegenDiskriminierung. EinUrberblick • Sprechenimgeschützte(re)nRaum • KlageundBeistandschaftnachdemAGG • Beschwerdebrief • VermittlunginderAntidiskriminierungsberatung • KontextvonAntidiskriminierungsberatung • ParteilicheBeratungshaltungundPosition beziehendeUnterstützungvon Handlungsstrategien • Empowermentinder Antidiskriminierungsberatung • Mehrfachdiskriminierungund mehrdimensionalePerspektiveinder Antidiskriminierungsberatung • TestingsalsInstrumentder Antidiskriminierungsberatung • VertraglicheVereinbarungundContract Compliance • Diskriminierungsichtbarmachen– MedienarbeitalsHandlungsstrategie • ImpulsefürinstitutionelleVeränderungen • DokumentationvonDiskriminierungsfällen WiesollteeineAntidiskriminierungsinfrastrukturindenBundesländern personellundfinanziellausgestattetsein? DieRahmenbedingungeninden16BundesländernsindzumTeilsehrunterschiedlich.Sieunterscheiden sichinderGröße,Binnenstruktur,Einwohner_innenzahlaberauchinihrerpolitischenTradition, VerwaltungsstrukturundOrganisationslandschaft. DieBeratungsinfrastrukturfürdenBereichDiskriminierungmussvondiesenländerspezifischen Gegebenheitenausgehen,sodasseineinheitlichesStrukturmodellnurbegrenztundalsOrientierung sinnvollist. AllgemeinlassensichdiefolgendenEckpunkteformulieren: • DieBeratungsstruktursollteausspezialisiertenStellen(QualifizierteAntidiskriminierungsberatung) undeinembreitenNetzvonAnlaufstellen(Erst-undVerweisberatung)bestehen. • DiequalifizierteAntidiskriminierungsberatungmussprofessionellerbrachtwerden(hauptamtlich, fachlicheQualifikationderBerater_innen). • WohnortnäheorientiertsichaneinerVersorgungsstruktur,dieineinemUmkreisvonmaximal50km einqualifiziertesBeratungsangebotvorhält. DurchschnittlichistvonderfolgendenpersonellenMindestausstattungauszugehen: • • • • 6VZÄBeratungmitsichergänzendenpsycho-sozialen,rechtlichen,therapeutischenund sozialwissenschaftlichenFachkompetenzenaufderBasiseinerberaterischenGrundqualifikation 1VZÄGeschäftsführung 0,5VZÄÖffentlichkeitsarbeit 1VZÄVerwaltung Aufgabe Anzahl Stellenumfang Eingruppierung (TVöD) Beratung 6 39 h/ Woche 11 240.000 € Geschäftsführung 1 39 h/ Woche 13 44.000 € Öffentlichkeitsarbeit 1 19h/ Woche 11 20.000 € Verwaltung 1 39 h/ Woche 9 33.500 € 341.500 € HinzukommenausreichendSachmittel: Sachkosten • • • • • Miete(mehrereStandorteinBundesland),Barrierefreiheit, Dolmetscher_innendienste Rechtsberatung Fahrtkosten(aufsuchendeArbeit) MaterialienundÖffentlichkeitsarbeit 60.000 € WarumbrauchteszusätzlichzuOpferberatungundMobilerBeratungnochein weiteresBeratungsangebot? Opferberatung,MobileBeratungundAntidiskriminierungsberatunghabeneigenständige,sich ergänzendePerspektiven,ZielgruppenundMethoden.GemeinsamistallendreiAnsätzeneininhaltlich positioniertesArbeitenanunterschiedlichenFormenderVerletzungvonMenschenrechtenund demokratischenGrundwerten.InderPraxisgibtesvielfältigeFormenderKooperationunddes wechselseitigenVerweises. • OpferberatungunterstütztBetroffenerechter,rassistischerundantisemitischerGewalt.Dabeigehtes inderRegelumstrafrechtlichrelevanteÜbergriffeundmassive,oftmalsphysische Gewalterfahrungen.Betroffeneerhalteneinepsycho-sozialeUnterstützungbeiderBearbeitungder ErlebnisseundwerdenimRahmenderstrafrechtlichenVerfolgungderTatenprofessionellbegleitet. • MobileBeratungisteingemeinwesen-orientierterAnsatz.ErunterstütztlokaleAkteur_innenbeider EntwicklungundFörderungdemokratischerStrukturenundinderArbeitgegenrechteStrukturen. DabeigehtesoftmalsumeinCoachingsowiedieEntwicklungunddieBegleitungkonkreterProjekte, Initiativen,RunderTischeundNetzwerke,dieimkommunalenRahmenwirken. • AntidiskriminierungsberatungisteinUnterstützungsangebotfürBetroffenevonDiskriminierung- vorallemindenBereichenArbeit,GüterundDienstleistungen,Gesundheit,Bildung,Behörden/ Verwaltung.DiskriminierungistkeinStraftatbestand,deshalbmüssenBetroffeneihrRechtzivil-, arbeits-oderverwaltungsrechtlicheinfordern.DiskriminierungsetztstarkanAlltagserfahrungenan undgehtinderRegelnichtvonpolitischradikalisiertenMenschenaus.VielmehrsindAusschlüsseund Benachteiligungeneingebettetindas(nichtreflektierte)HandelnvonOrganisationenund AlltagsformenvonRassismus,Ableismus,Heteronormativitätetc.AD-Beratungunterstützt BetroffenebeiderpersönlichenVerarbeitung,KlärungdesSachverhaltesundderVeränderung diskriminierenderPraxen. IndenBundesländern(unteranderemSachsen,Brandenburg,Berlin)indenenalledrei BeratungsangebotebereitsseiteinigerZeitexistieren,gibtesguteErfahrungenderKooperationenund deswechselseitigenVerweises.DieBeratungsstellenarbeitenjeweilseigenständigundergänzensich wechselseitig. ZumTeil,etwabeiderOpferperspektiveBrandenburgsindAntidiskriminierungsberatungund Opferberatungalseigenständige,fachlichundpersonellvoneinanderabgegrenzteBeratungsangebote unterdemDachderselbenOrganisationangesiedelt. Unterstützungsstruktur=Anlaufstellen+Fachstellen.Wasistdamitgemeint? UmkonsequentundnachhaltiggegenDiskriminierungaktivzuwerden,müssenBetroffene flächendeckendundniedrigschwelligUnterstützungfinden.DafürbrauchteseinbreitesNetz sensibilisierterAnlaufstellenundspezialisierteBeratungsstellen,dieBetroffenequalifiziertberatenunddie Anlaufstellenvernetzen. Migrant_innenorganisation Schulsozialarbeit Sport- verein Wohnberatungsstelle offener Jugendtreff Stadtteil- initiative Migrationsbeauftragte_r ADFachstelle Partnerschaft für Demokratie Jugend- bildung Gemeinde Jugendmigrationsdienst Verbreitung Alltagsnähe für Ratsuchende AD-Fachstelle Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung Erziehungsberatungsstelle Handlungsoptionen Fachkompetenz Ressourcen Anlaufstellen Erst- und Verweisberatung EinbreitesNetzvonAnlaufstellen… Anlauf-undErstberatungsstellensindnahanderAlltagsweltvonBetroffenen.Essindcommunity-basierte Organisationen,offeneJugendangebote,zielgruppenspezifischeundallgemeineBeratungsangebote (Jugendmigrationsdienst,Erziehungs-undFamilienberatung,Schulsozialarbeit,…),Multiplikator_innen etc.ImniedrigschwelligenKontaktunddurchgezielteGruppenangebote,Veranstaltungen(z.B. Empowermentgruppen)könnensieDiskriminierungthematisierenundDiskriminierungserfahrungen aufgreifen.SiesollenersteHandlungsmöglichkeitenaufzeigenkönnen,zumaktivenHandelnmotivieren undinkonkretenFällenanspezialisierteBeratungsangeboteverweisen. …miteinemqualifiziertemBeratungsangebotalsKnotenpunkt. ZusätzlichbenötigtesAntidiskriminierungsberatungsstellenandieBetroffeneverwiesenwerdenkönnen unddieüberdieKompetenzenundRessourcenverfügen,uminkonkretenFällenumfassendund klient_innenzentriertzuunterstützen.DieseBeratungsstellensollenprofessionellnachFachstandards arbeiten.ZusätzlichhabensiedieAufgabe,RegelstrukturenundpotentielleAnlaufstellenfür (Anti)DiskriminierungalsQuerschnittsthemazusensibilisierenundzuqualifizieren. WiesiehtdieaktuelleSituationaus? DasThemaAntidiskriminierungwirdregelmäßigbesprochen,aberderentscheidendestrukturelleSchritt fehlt. DasThemenfeldAntidiskriminierunghatseitderDiskussionumdieVerabschiedungdesAllgemeinen Gleichbehandlungsgesetz(AGG)2006kontinuierlichanBedeutunggewonnen.DieErkenntnishatsich weitgehenddurchgesetzt,dasssicheindemokratischesZusammenlebenineinerpluralistischenund vielfältigenGesellschaftnurunterEinbeziehungeinerAntidiskriminierungspolitikerreichenlässt. InverschiedenenFachpolitiken(Integration,Inklusion,Gleichstellung,DemographieaberauchBildung, Arbeit,Sozialpolitik)wirdDiskriminierungalsThemenfelddefiniert.IndenLeitbildernvonKommunen, UnternehmenundOrganisationenwirdDiskriminierungsfreiheitalsZielformuliert. AllerdingsistvielesdavonSymbolpolitik.EsmangeltankonkretenMaßnahmenundeinerstrukturellen Verankerungen:WaswirdalsDiskriminierungdefiniert?WelcheBeschwerdemöglichkeitengibtesfür Betroffene?WiesollmitkonkretenBeschwerdenverfahrenwerden?Weristzuständig?Mitwelchen Kompetenzen?WelchepräventivenMaßnahmengibtes? InvielenLändernbeginnensichStrukturenzuentwickeln-KoalitiongegenDiskriminierung, Landesantidiskriminierungsstellen,Netzwerke IndenmeistenBundesländernistAntidiskriminierungalsThemaangekommen.Aktuellsind10 Bundesländerder„KoalitiongegenDiskriminierung“beigetreten,dievonderAntidiskriminierungsstelle desBundesinitiiertwurdeundalsSelbstverpflichtungderLänderu.a.einewirksameÖffentlichkeitsarbeit zumThema,dieStärkungvonAnlauf-undUnterstützungsstrukturenfürBetroffenesowiedieBenennung eineszentralenAnsprechpartnersvorsieht.InfünfBundesländerngibtes Landesantidiskriminierungsstellen,dieinLandesministerienoderdirektindenLandtagenangesiedelt sind.InvielenLandesaktionsplänenundFachpolitikenzudenThemenIntegration,sexuelleVielfalt, InklusionundGleichstellungistDiskriminierungalsThemenfeldaufgeführt.InallenBundesländern existierenregionaleund/oderlandesweitezivilgesellschaftlicheNetzwerkezumThema Antidiskriminierung.DerAu`auvonspezialisiertenBeratungsstrukturenwirdangestrebt. DieseEntwicklungensindteilweisemitdenjeweiligenDemokratiezentrenkoordiniert,zumTeilstehteine engereZusammenarbeitnochaus. EinweiterWegzueinerausreichendenInfrastruktur-daskonkreteBeratungsangebotistprekär, unterfinanziertundnichtflächendeckend. Aktuellsindwirnochsehrweitvoneinertatsächlichwohnortnahen,niedrig-schwelligenundqualifizierten BeratungvonBetroffenenentfernt.Bundesweitgibteswenigerals50Organisationen,dieinsehr unterschiedlichemUmfangAntidiskriminierungsberatunganbieten.UmdieseZahlzukontextualisieren: bundesweitgibtesca.400Kommunen.Hinzukommt,dassdieOrganisationennichtgleichmäßigverteilt sind,sondernsichzumTeilaufeinigeStädtekonzentrieren. EinezweiteZahl:Aufjeden/jedequalifizierte_nAntidiskriminierungsberater_in(ehrenamtlich,auf Honorarbasisund/oderhauptamtlich)kommenaktuelletwa1-1,5Mio.Einwohner_innen.Auchhierzur EinordnungeineGegenüberstellung:IneineraktuellenRepräsentativbefragungder AntidiskriminierungsstelledesBundesgabjede_rDrittean,indenletztenzweiJahrenDiskriminierung erlebtzuhaben. DiebestehendenBeratungsstellenwerdenbisaufwenigeAusnahmennichtinstitutionellgefördertund müssenihrBeratungsangebotmitstarkbefristetenProjektförderungen(oftmalsaufJahresbasis)und grundsätzlichknappbemessenenFinanzmittelnbestreiten.DieSicherungundWeiterentwicklungder fachlichenQualitätderArbeitundderKontinuitätdesgrundsätzlichenAngebotessindunterdiesen Rahmenbedingungennurbegrenztmöglich.