Ästhetik - ZAHNHEILKUNDE.DE

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30.04.2008
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Seite 1
Ausgabe Nr. 1 Juni 2008
Neu im Team: Was tun,
was lassen? Anregungen
für einen guten Start.
Seite 4
Diabetes: Ein großes
Thema in der Zahnarztpraxis.
Seite 16
DAS MAGAZIN FÜR ZAHNMEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE – BEILAGE ZU SPECTATOR DENTISTRY
Ästhetik:
Sehen lernen
Kleine Sehhilfe für die ZFA
IN DIESEM HEFT
ZFA-Infofilm:
Das Berufsbild auf Video
Qualitätsmanagement:
An einem Strang ziehen
GOZ:
Jetzt fortbilden – oder
warten?
2. DH-Fortbildung:
Zertifikate in Berlin überreicht
Periimplantitis:
Aufgabengebiet für
die ZMP
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Ausgabe Nr. 1 Juni 2008
Neu im Team: Was tun,
was lassen? Anregungen
für einen guten Start.
Seite 4
Diabetes: Ein großes
Thema in der Zahnarztpraxis.
Seite 16
DAS MAGAZIN FÜR ZAHNMEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE – BEILAGE ZU SPECTATOR DENTISTRY
Ästhetik:
Sehen lernen
Kleine Sehhilfe für die ZFA
IN DIESEM HEFT
ZFA-Infofilm:
Das Berufsbild auf Video
Qualitätsmanagement:
An einem Strang ziehen
GOZ:
Jetzt fortbilden – oder
warten?
2. DH-Fortbildung:
Zertifikate in Berlin überreicht
Periimplantitis:
Aufgabengebiet für
die ZMP
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ÄSTHETIK
Ästhetik leben
Das gesamte Team soll die Philosophie
der Praxis mittragen
Längst ist Zahnästhetik
zum seriösen und wirtschaftlich relevanten
Angebot vieler Praxen
geworden. Welche Rolle
dabei die Mitarbeiterin
hat, lesen Sie hier
N
icht das Offensichtliche macht die Attraktivität eines Menschen aus. Weder
die frisch gestylte Frisur und das Designerjäckchen bei den Damen noch der Nadelstreifenanzug und samt vornehmer Krawatte
machen es: Sobald man lächelt oder lacht, wird
man reduziert auf „den Kern“, auf die persönliche Ausstrahlung.
Aber nicht diejenigen, die im klassischen
Sinne „schön“ sind, sind im Vorteil – die
Psychologie hat ermittelt, dass vor allem der
harmonische, genauer: der symmetrische Gesichtsausdruck einen Menschen attraktiv für
andere macht. Eine enorme Rolle spielen dabei
die Zähne: Die Augen sprechen über die Seele,
die Zähne über den Körper.
Auch die modernen Menschen mit Laptop
und Flugticket „checken“ potentielle Partner
nach uralten Mustern. Eine starke Symmetrie
des Körpers versprach früher gute und starke
Gene, die es wert waren, weitergetragen zu werden. Menschen mit symmetrischem Gesicht
und entsprechender Statur hatten also die besten Chancen „auf dem Markt“. Daran hat sich
PRAXIS-TIPP
nichts geändert. Studien belegen: Attraktive
Menschen sind auch heute erfolgreicher. Sie
bekommen bessere Jobs und verdienen mehr
Geld als weniger attraktive Kollegen. Immer
mehr Menschen wissen das – oder sie spüren
es. Und sie haben gehört, dass schöne und gesunde Zähne eine große Rolle dabei spielen.
Ästhetik-Zahnärztin Anne Bandel:
Vorsicht bei der PZR!
Zahnumformungen aus Komposit dürfen nicht mit Brownies poliert werden,
Form und Oberflächenstruktur werden zu schnell zerstört. Tipp: Lieber einen Greenie nutzen! Interdental: Ganz
sanft mit groben Strips, abschließend
energischer mit ganz feinen Strips, die
kaum noch was wegnehmen (schützt
vor schnellem Wiederverfärben z.B.
bei Rauchern).
„Ästhetik“ gleich „Kosmetik“?
Aktuelle Studien des wissenschaftlichen Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ/Köln) zeigen, dass immer mehr Praxen „Ästhetik“-Behandlungen anbieten. Die entsprechende Fachgesellschaft, die Deutsche Gesellschaf für Ästhetische Zahnheilkunde (DGÄZ), beobachtet die
Entwicklung mit einem lachenden und einem
weinenden Auge: Man freut sich, dass Ästhetik
inzwischen wertgeschätzt wird, man fürchtet
aber auch, dass manche Praxis Ästhetik mit rei-
ner Kosmetik verwechselt. „Bei manchen in der
Presse als ,kosmetisch gelungen’ bezeichneten
Sanierungsfällen muss man befürchten, dass sie
in spätestens zwei Jahren im Desaster enden“,
sagt der Zahnarzt Wolfgang M. Boer, Generalsekretär der DGÄZ. Der Unterschied zwischen ,Ästhetik’ und ,Kosmetik’ liegt im medizinischen
Behandlungsbedarf – unter funktionellen Gesichtspunkten zur Sicherung eines Langzeiterfolges. Boer: „Ästhetik sollte das ,i-Tüpfelchen’
auf einer guten Zahnmedizin sein. ,Kosmetik’
ist dagegen reine Verschönerung als Selbstzweck: Das lehnen wir strickt ab.“
Ästhetik ist für die Zahnarztpraxen vielfältig interessant. Es macht Spaß, das eigene Können einzubringen und schon mit kleinen
„Tricks“ die Funktion und damit die Attraktivität der Patienten zu verbessern. Und die sind
glücklich und dankbar: Zufriedene Patienten
sind die besten Praxisbotschafter!
Aber auch wirtschaftlich ist das Thema
interessant, denn zumeist handelt es sich um
Privatleistungen. Trotzdem muss man gut
rechnen. Beispiel: Komposit oder Keramik?
Keramikrestaurationen verursachen einen
kostspieligen Aufwand: Es braucht in der Regel mindestens zwei Sitzungen, dazu kommt
die Zwischenfinanzierung der Laborkosten.
Eine Kompositrestauration ist dagegen in einer kleinen Sitzung erledigt und das ohne Laborkosten – und für ein unwesentlich geringeres Honorar. Boer: „Falsche Skrupel bei der Abrechnung sind nicht nötig: Für den Patienten
sind die Gesamtkosten viel geringer, und auch
das (kunst-)handwerkliche Können des Behandlers sollte ja honoriert werden. Bei der
ausgereiften Technik heute kann ich auch,
ohne rot zu werden, einen Langzeiterfolg über
mindestens zehn Jahre garantieren.“ Preiswertere Lösungen werden aber viel häufiger verkauft als teure: Das betriebswirtschaftliche Ergebnis freut sich über hohe Fallzahlen! Keramik oder Komposit ist aber auch eine Frage des
Anspruchs der Patienten und des Behandlers
mit Blick auf sein Praxisprofil.
Das Praxisteam:
Botschafter der Ästhetik
Praxismitarbeiterinnen sind hervorragende
Botschafterinnen für ästhetische Maßnahmen,
da die Patienten ihnen nicht per se ein finanzielles Interesse unterstellen. Sie haben hervorragende Möglichkeiten und genügend Ruhe,
um etwa im Rahmen einer Professionellen
Zahnreinigung (PZR) Patienten auf ästhetische
Möglichkeiten anzusprechen und Interesse zu
wecken, ein Gespräch mit dem Zahnarzt zu suchen. Auch psychologisch ist das Verhältnis
zwischen Patient und Praxismitarbeiterin viel
„gleichrangiger“, Gespräche sind
oft ungezwungener. In der Regel
wird einem Patienten hier nichts
„verkauft“: Sie erfahren etwas, was
sie bisher nicht wussten und was
sie vielleicht sehr interessiert – und
was sie sich sogar leisten können
oder sehr gerne leisten wollen. Oft
sind Patienten dankbar für ein informatives Gespräch, das sie nicht
„überfährt“. In Praxen mit langer
Erfahrung in der Ästhetik hat sich
bewährt, dass Behandler und
Team gut abgestimmt zusammenBeratung durch die Praxismitarbeiterin ist ein wichtiger Bauarbeiten.
stein im Profil einer Zahnarztpraxis – speziell für die Ästhetik.
Aufgabe für die ZFA:
Sehen lernen
Unbewusst legen wir ein Lineal an: Manches
Gesicht erscheint uns, ohne dass wir näher
nachdenken, „leicht schief“. Der Grund: Für
uns sind symmetrische Grundlinien der Regelfall. Das ist auch zahnmedizinisch interessant: Ein „schiefes Lächeln“ kommt oft durch
eine falsch eingestellte Okklusion oder eine
Überlastung der Kau-Muskeln, die womöglich Fehlbelastungen durch Knirschen ausgleichen müssen. Das Wichtigste ist die Mitte: Es
sollte eine gerade Linie von der Nasenwurzel
über die Nasenspitze und die Mulde in der
Oberlippe genau mittig zwischen die zwei
Frontzähne führen. Ausgewogen ist ein Gesicht, wenn auf beiden Seiten eine gleich
schräge Linie von den Eckzähnen zu den Nasenflügeln führt. Experten überziehen das
ganze Gesicht mit dem Lineal und zeigen, wo
eine Linie „kippt“ oder nicht. Zahnärzte können – oft allein durch ein passend platziertes
Test-Watteröllchen, das die Okklusion verändert – ein Gesicht begradigen. Und attraktiver machen.
Ästhetik überzeugt als Angebot, wenn die
Praxis sie auch „lebt“: Boer: „Das ganze Team
muss Ästhetik mittragen. Ästhetik ist nur glaubhaft, wenn sie eine Lebensphilosophie ist und
nicht nur ein hohler Marketingspruch. Nicht
zuletzt auch das Praxisambiente sollte eine ansprechende Wertigkeit ausstrahlen – ohne für
die jeweilige Lage zu hoch gestochen zu wirken.
Ästhetik ist ein dickes Pfund für den Praxiserfolg und damit auch für das Unternehmen
Praxis – also den eigenen Arbeitsplatz. Und Ästhetik schafft glückliche Patienten. Viele gute
Gründe also, sich auch als Praxismitarbeiterin
mit dem Thema näher zu befassen.
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PAT I E N T E N F Ü H R U N G
ABRECHNUNG
AKTUELLES
Gefahr Diabetes
Vestibuläre
Verblendung
Auftragen der
Verblendkeramik
auf LithiumdisilikatKronengerüst
Abrechnungs-Tipps für den
Verblendbereich der Zähne 15 bis 25 und 34 bis 44
M
it Einführung der Festzuschüsse haben
Patienten Anspruch auf einen Zuschuss
im Sinne § 55 SGB V. Folgendes gilt für vestibuläre Verblendungen im Verblendbereich der
Zähne 15 bis 25 und 34 bis 44:
A. Der Festzuschuss
• 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/
Verblendung (auch wieder einsetzbar oder
erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich
an einer Krone, einem Sekundärteleskop,
einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung
• 24b Maßnahmen zur Wiederherstellung
der Funktion von Kronen
b) Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer
Facette, einer Verblendschale oder dergleichen
• 95c Maßnahmen zum Wiederherstellen der
Funktion von Brücken und provisorischen
Brücken
c) Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer
Facette, einer Verblendschale oder dergleichen
Kommentierung der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV ) mit Einführung
der neuen Zahnersatz-Richtlinien zum 1. Januar 2004: Die bisherigen Unklarheiten bei
der Abrechnung des Wiedereinsetzens einer
Facette wurden beseitigt. Nr. 24a gilt nur noch
für das Wiedereinsetzen einer Krone.
Das Wiedereinsetzen einer Facette wird zukünftig – unabhängig von der angewendeten
Methode der Erneuerung – nach Nr. 24b abgerechnet. Sowohl die Erneuerung als auch
das Wiedereinsetzen einer Facette oder einer
Verblendschale kann unabhängig davon, ob
die Maßnahme im oder außerhalb des Mundes erfolgt, nach Nr. 24b abgerechnet werden.
Die Leistung nach Nr. 24b ist auf die Zähne
bis zur Verblendgrenze nach Nr. 24 der ZERichtlinien beschränkt. Erneuerungen oder
Wiedereinsetzen einer Facette oder Verblendschale an einem Zahn außerhalb der Verblendgrenze gehen über die vertragszahnärztliche Versorgung hinaus.
Wie bei der Leistung nach Nr. 24b kann die
Erneuerung oder das Wiedereinsetzen einer
Facette oder Verblendschale nach Nr. 95c abgerechnet werden, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahmen im oder außerhalb
des Mundes erfolgt.
Hinweis: Material- und Laborkosten dürfen
nur nach den tatsächlich entstandenen
Kosten abgerechnet werden. Demnach können keine Pauschalen geltend gemacht werden.
A. Der Festzuschuss
B. Berechnung des Honorars:
C. Berechnung der Material- und
Laborkosten:
1x 24b Erneuerung oder Wiedereinsetzen
einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen
43 Punkte x 0,7235 = 31,11 Euro
C. Berechnung der Material- und
Laborkosten
Das Komposite kann über die tatsächlich entstandenen Materialkosten mit ungefähr drei
bis fünf Euro abrechnet werden.
Alternativ kann die Abrechnung jedoch auch
über BEL II im Sinne von Laborkosten erfolgen:
BEL II
Bezeichnung
• 95c Maßnahmen zum Wiederherstellen der
Funktion von Brücken und provisorischen
Brücken
c) Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer
Facette, einer Verblendschale oder dergleichen
3x 95c Wiederherstellen der Funktion von
Brücken und provisorischen Brücken
Erneuerung oder Wiedereinsetzen
einer Facette, einer Verblendschale
oder dergleichen
3x36 Punkte =108 Punkte x 0,7235 = 75,14 Euro
BEL II
Bezeichnung
1640
Vestibuläre Verblendung
Komposite
3x
1550
Konditionierung je Zahn
3x
1640
Vestibuläre Verblendung
Komposite
1x
1550
Konditionierung je Zahn
1x
Vergleichend zur Beispielrechnung vorab
gilt folgendes für vestibuläre Verblendungen
im Verblendbereich einer Brücke, zum Beispiel
von 31 auf 33:
Anzahl
Handelt es sich um eine keramische Vollverblendung, so sind die Laborkosten nach § 9
GOZ zu berechnen. Die Arbeit wird gleichartig
und der Patient erhält einen Festzuschuss
nach Ziffer 6.9.
Walburga Schüler,
Hamburg
ZMV, Praxismanagerin und Trainerin
an der DentalSchule,
Institut für zahnmedizinische Fortbildung GmbH
Haben Sie noch Fragen?
[email protected]
T
ipps für den Umgang mit Diabetes-Patienten in der Zahnarzt-Praxis.
Allgemeine Hinweise:
• Anamnesebogen alle sechs Monate aktualisieren
• Medikamentenanamnese (wegen eventuellen Nebenwirkungen, Wirkungen auf die
Mundhöhle) erheben
• Notiz „Diabetes mellitus“ auf die Patientenkarte
• eventuell Arztbrief vom behandelnden
Hausarzt/Diabetologen mit kurzer Krankengeschichte, aktuellem diabetischem
Status anfordern
1. Was ist bei der Terminplanung zu
beachten?
B. Berechnung des Honorars:
Anzahl
Ivoclar Vivadent
Was beachtet werden sollte, wenn der Patient
in der Praxis Diabetiker ist.
• Wahl des Behandlungszeitpunktes möglichst morgens (Behandlung wird besser
toleriert)
• Patienten darauf hinweisen, normal zu
frühstücken (sonst Unterzuckerungsgefahr)
• Wartezeiten für den diabetischen Patienten
vermeiden
• möglichst präzise Planung der Behandlungsdauer um Spritz- Essplan nicht zu gefährden
• bei Implantatplanungen sollte die
Stoffwechseleinstellung vor der Implantation überprüft/optimiert werden
2. Was ist vor einer Behandlung zu
beachten?
• Lange, anstrengende Behandlungen mit
dem behandelnden Arzt abstimmen (even-
tuell Änderung der Insulindosis oder der
oralen Antidiabetika)
• Erhebung eines speziellen parodontalen
Befundes durch den Zahnarzt bei Diagnosestellung „Diabetes mellitus“
• Aufklärung des Patienten über orale Komplikationen
• Diabetiker weisen eine veränderte Wundheilung (herabgesetzt) auf, daher bei größeren
oralchirurgischen Eingriffen Antibiotische
Abdeckung bzw. Begleittherapie erwägen
3. Was ist während einer Behandlung
zu beachten?
• kleine Snacks immer zur Hand haben (Kracker, Obst, Traubenzucker, Colagetränk)
• besondere Aufmerksamkeit bei der Komplikationen während der Behandlung erforderlich (insbesondere bei zeitlichen Verzögerungen)
• individuelle Maßnahmen entsprechend der
durchgeführten Behandlung (z. B. Antibiotische Abdeckung bzw. Begleittherapie bei
chirurgischen Eingriffen)
4. Was ist nach einer Behandlung zu
beachten und ist ein regelmäßiges
Recall sinnvoll?
Diabetiker stellen ein Risikoklientel hinsichtlich der Entwicklung parodontaler Erkrankungen dar, weil:
• Diabetiker haben ein 3fach höheres Risiko,
eine destruktive Parodontitis zu entwickeln,
als normaglykämische Menschen
• Diabetes mellitus erhöht Häufigkeit und
Schwere parodontaler Erkrankungen
• Diabetiker sind haben eine hohe Wahrscheinlichkeit für parodontale Erkrankungen in frühem Alter
daher ist es folgendes Vorgehen empfehlenswert:
• Einbindung der Patienten in spezielle Prophylaxeprogramme
• Mindestens zwei Mal im
Jahr Durchführung einer
PZR
• Enge Recalls (2-3 Monate) und verstärkte Prophylaxe bei Diabetikern
in insbesondere jüngeren
und mittleren Altersgruppen. (Dr. Anja Ratzmann)
Verband beschließt
erste Berufsordnung
Z
ahnmedizinische Fachangestellte erhalten
eine eigene Berufsordnung. Das haben die
Mitglieder der 20. Bundeshauptversammlung
des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
(VmF) auf ihrer Tagung in Kassel beschlossen.
Zahnmedizinische Fachangestellte
bekommen
eine Berufsordnung, der
sie auf freiwilliger Basis
zustimmen
können.
Die ZFA-Berufsordnung werde auch für
Medizinische und Tiermedizinische Fachangestellte gelten, die auch durch den Verband
vertreten werden. „In den Berufsordnungen
spiegeln sich die Grundsätze unseres beruflichen Selbstverständnisses wider. Wir setzen
damit ganz gezielt Standards für die Kolleginnen. Wir wollen gegenüber den Patienten und
unseren Partnern im Gesundheitswesen deutlich machen, dass wir bewusst zu unseren Aufgaben, unserer Verantwortung und unserer
Rolle in der Gesellschaft stehen“, betonte
VmF-Präsidentin Sabine Rothe.
Berufsordnungen enthalten Prinzipien für
den Umgang mit Patienten – sowohl im administrativen als auch medizinischen Bereich der Praxis. Mit der Berufsordnung verpflichten sich die
Kolleginnen dazu, ihre fachlichen und sozialkommunikativen Kompetenzen durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen zu aktualisieren
und zu erweitern.
Sabine Rothe: „Die Berufsordnungen werden auf freiwilliger Basis anerkannt. Für sehr
viele unserer Kolleginnen bestimmen die darin enthaltenen Grundgedanken schon heute
ihr Handeln. Es ist uns aber wichtig, das auch
festzuhalten und der Öffentlichkeit zu zeigen.“
Die Inhalte der Berufsordnungen wurden auf
der Bundeshauptversammlung beschlossen.
Nach einer redaktionellen Überarbeitung im
erweiterten Bundesvorstand werden sie im
Juni 2008 veröffentlicht.
Sie enthalten zudem ein feierliches Versprechen, das im Rahmen der Übergabe der
Kammerbriefe nach bestandener Prüfung von
den Zahnmedizinischen Fachangestellten freiwillig abgelegt werden kann.
SPECTATOR TEAM
Mit dem Supplement TEAM bietet SPECTATOR eine neue, aktuelle
Kommunikationsplattform für das zahnmedizinische Fachpersonal. Entsprechend der wachsenden Bedeutung des gesamten
Teams für den Praxiserfolg, erhalten die Mitarbeiterinnen viele
nützliche Informationen zur Steigerung von Kompetenz und Effizienz im Praxisalltag.
Es werden fundierte Kenntnisse aus allen für das Team relevanten Fachbereichen wie Prophylaxe, Hygiene, Abrechnung, Praxisund Qualitätsmanagement und Patientenführung angeboten.
Ein umfangreicher Fortbildungskalender bietet eine große Auswahl an wichtigen Fortbildungsterminen für die ZFA, ZMV, Prophylaxehelferinnen und Dentalhygienikerinnen.
Aktuelle Produktinformationen zu den Neuentwicklungen der
Dentalindustrie präsentiert SPECTATOR TEAM für die Fachkräfte,
die in den Praxen häufig auch als Kaufentscheider fungieren.
TERMINPLAN 2008
Erscheinungstag
01.06.2008
01.07.2008
01.08.2008
01.09.2008
01.10.2008
01.11.2008
01.12.2008
Anzeigenschluss
05.05.2008
03.06.2008
03.07.2008
05.08.2008
03.09.2008
01.10.2008
04.11.2008
Auflage
43.000 Exemplare
Zeitungsformat
215 mm breit x 299 mm hoch
Satzspiegel
195 mm breit x 279 mm hoch
FORMATE
(BREITE X HÖHE)
4C-PREISE
1/1 Seite 4c
195
x 279 mm
€ 4.950,–
1/2 Seite 4c (quer)
195
x 139 mm
€ 3.450,–
1/2 Seite 4c (hoch)
95
x 279 mm
€ 3.450,–
1/3 Seite 4c (quer)
195
x
93 mm
€ 2.600,–
1/3 Seite 4c (hoch)
62
x 279 mm
€ 2.600,–
1/4 Seite 4c (quer)
195
x
69 mm
€ 2.100,–
1/4 Seite 4c (hoch)
95
x 139 mm
€ 2.100,–
Titeleckfeld-Anzeige
65
x
52 mm
€ 1.800,–
107
x
50 mm
€ 1.800,–
Insel-Anzeige
Kontakt: Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Dieselstraße 2, 50859 Köln
Verkauf: Sylvia Thöne, E-Mail: [email protected]
Telefon +49 (0) 22 34 / 70 11-311; Fax +49 (0) 22 34 / 70 11-6311
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