S-Team_215x299_Final.qxd 30.04.2008 10:00 Seite 1 Ausgabe Nr. 1 Juni 2008 Neu im Team: Was tun, was lassen? Anregungen für einen guten Start. Seite 4 Diabetes: Ein großes Thema in der Zahnarztpraxis. Seite 16 DAS MAGAZIN FÜR ZAHNMEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE – BEILAGE ZU SPECTATOR DENTISTRY Ästhetik: Sehen lernen Kleine Sehhilfe für die ZFA IN DIESEM HEFT ZFA-Infofilm: Das Berufsbild auf Video Qualitätsmanagement: An einem Strang ziehen GOZ: Jetzt fortbilden – oder warten? 2. DH-Fortbildung: Zertifikate in Berlin überreicht Periimplantitis: Aufgabengebiet für die ZMP S-Team_215x299_Final.qxd 30.04.2008 09:59 Seite 1 Ausgabe Nr. 1 Juni 2008 Neu im Team: Was tun, was lassen? Anregungen für einen guten Start. Seite 4 Diabetes: Ein großes Thema in der Zahnarztpraxis. Seite 16 DAS MAGAZIN FÜR ZAHNMEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE – BEILAGE ZU SPECTATOR DENTISTRY Ästhetik: Sehen lernen Kleine Sehhilfe für die ZFA IN DIESEM HEFT ZFA-Infofilm: Das Berufsbild auf Video Qualitätsmanagement: An einem Strang ziehen GOZ: Jetzt fortbilden – oder warten? 2. DH-Fortbildung: Zertifikate in Berlin überreicht Periimplantitis: Aufgabengebiet für die ZMP Sch ne_Z hne.qxd 30.04.2008 10:14 Seite 2 2 3 ÄSTHETIK Ästhetik leben Das gesamte Team soll die Philosophie der Praxis mittragen Längst ist Zahnästhetik zum seriösen und wirtschaftlich relevanten Angebot vieler Praxen geworden. Welche Rolle dabei die Mitarbeiterin hat, lesen Sie hier N icht das Offensichtliche macht die Attraktivität eines Menschen aus. Weder die frisch gestylte Frisur und das Designerjäckchen bei den Damen noch der Nadelstreifenanzug und samt vornehmer Krawatte machen es: Sobald man lächelt oder lacht, wird man reduziert auf „den Kern“, auf die persönliche Ausstrahlung. Aber nicht diejenigen, die im klassischen Sinne „schön“ sind, sind im Vorteil – die Psychologie hat ermittelt, dass vor allem der harmonische, genauer: der symmetrische Gesichtsausdruck einen Menschen attraktiv für andere macht. Eine enorme Rolle spielen dabei die Zähne: Die Augen sprechen über die Seele, die Zähne über den Körper. Auch die modernen Menschen mit Laptop und Flugticket „checken“ potentielle Partner nach uralten Mustern. Eine starke Symmetrie des Körpers versprach früher gute und starke Gene, die es wert waren, weitergetragen zu werden. Menschen mit symmetrischem Gesicht und entsprechender Statur hatten also die besten Chancen „auf dem Markt“. Daran hat sich PRAXIS-TIPP nichts geändert. Studien belegen: Attraktive Menschen sind auch heute erfolgreicher. Sie bekommen bessere Jobs und verdienen mehr Geld als weniger attraktive Kollegen. Immer mehr Menschen wissen das – oder sie spüren es. Und sie haben gehört, dass schöne und gesunde Zähne eine große Rolle dabei spielen. Ästhetik-Zahnärztin Anne Bandel: Vorsicht bei der PZR! Zahnumformungen aus Komposit dürfen nicht mit Brownies poliert werden, Form und Oberflächenstruktur werden zu schnell zerstört. Tipp: Lieber einen Greenie nutzen! Interdental: Ganz sanft mit groben Strips, abschließend energischer mit ganz feinen Strips, die kaum noch was wegnehmen (schützt vor schnellem Wiederverfärben z.B. bei Rauchern). „Ästhetik“ gleich „Kosmetik“? Aktuelle Studien des wissenschaftlichen Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ/Köln) zeigen, dass immer mehr Praxen „Ästhetik“-Behandlungen anbieten. Die entsprechende Fachgesellschaft, die Deutsche Gesellschaf für Ästhetische Zahnheilkunde (DGÄZ), beobachtet die Entwicklung mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Man freut sich, dass Ästhetik inzwischen wertgeschätzt wird, man fürchtet aber auch, dass manche Praxis Ästhetik mit rei- ner Kosmetik verwechselt. „Bei manchen in der Presse als ,kosmetisch gelungen’ bezeichneten Sanierungsfällen muss man befürchten, dass sie in spätestens zwei Jahren im Desaster enden“, sagt der Zahnarzt Wolfgang M. Boer, Generalsekretär der DGÄZ. Der Unterschied zwischen ,Ästhetik’ und ,Kosmetik’ liegt im medizinischen Behandlungsbedarf – unter funktionellen Gesichtspunkten zur Sicherung eines Langzeiterfolges. Boer: „Ästhetik sollte das ,i-Tüpfelchen’ auf einer guten Zahnmedizin sein. ,Kosmetik’ ist dagegen reine Verschönerung als Selbstzweck: Das lehnen wir strickt ab.“ Ästhetik ist für die Zahnarztpraxen vielfältig interessant. Es macht Spaß, das eigene Können einzubringen und schon mit kleinen „Tricks“ die Funktion und damit die Attraktivität der Patienten zu verbessern. Und die sind glücklich und dankbar: Zufriedene Patienten sind die besten Praxisbotschafter! Aber auch wirtschaftlich ist das Thema interessant, denn zumeist handelt es sich um Privatleistungen. Trotzdem muss man gut rechnen. Beispiel: Komposit oder Keramik? Keramikrestaurationen verursachen einen kostspieligen Aufwand: Es braucht in der Regel mindestens zwei Sitzungen, dazu kommt die Zwischenfinanzierung der Laborkosten. Eine Kompositrestauration ist dagegen in einer kleinen Sitzung erledigt und das ohne Laborkosten – und für ein unwesentlich geringeres Honorar. Boer: „Falsche Skrupel bei der Abrechnung sind nicht nötig: Für den Patienten sind die Gesamtkosten viel geringer, und auch das (kunst-)handwerkliche Können des Behandlers sollte ja honoriert werden. Bei der ausgereiften Technik heute kann ich auch, ohne rot zu werden, einen Langzeiterfolg über mindestens zehn Jahre garantieren.“ Preiswertere Lösungen werden aber viel häufiger verkauft als teure: Das betriebswirtschaftliche Ergebnis freut sich über hohe Fallzahlen! Keramik oder Komposit ist aber auch eine Frage des Anspruchs der Patienten und des Behandlers mit Blick auf sein Praxisprofil. Das Praxisteam: Botschafter der Ästhetik Praxismitarbeiterinnen sind hervorragende Botschafterinnen für ästhetische Maßnahmen, da die Patienten ihnen nicht per se ein finanzielles Interesse unterstellen. Sie haben hervorragende Möglichkeiten und genügend Ruhe, um etwa im Rahmen einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) Patienten auf ästhetische Möglichkeiten anzusprechen und Interesse zu wecken, ein Gespräch mit dem Zahnarzt zu suchen. Auch psychologisch ist das Verhältnis zwischen Patient und Praxismitarbeiterin viel „gleichrangiger“, Gespräche sind oft ungezwungener. In der Regel wird einem Patienten hier nichts „verkauft“: Sie erfahren etwas, was sie bisher nicht wussten und was sie vielleicht sehr interessiert – und was sie sich sogar leisten können oder sehr gerne leisten wollen. Oft sind Patienten dankbar für ein informatives Gespräch, das sie nicht „überfährt“. In Praxen mit langer Erfahrung in der Ästhetik hat sich bewährt, dass Behandler und Team gut abgestimmt zusammenBeratung durch die Praxismitarbeiterin ist ein wichtiger Bauarbeiten. stein im Profil einer Zahnarztpraxis – speziell für die Ästhetik. Aufgabe für die ZFA: Sehen lernen Unbewusst legen wir ein Lineal an: Manches Gesicht erscheint uns, ohne dass wir näher nachdenken, „leicht schief“. Der Grund: Für uns sind symmetrische Grundlinien der Regelfall. Das ist auch zahnmedizinisch interessant: Ein „schiefes Lächeln“ kommt oft durch eine falsch eingestellte Okklusion oder eine Überlastung der Kau-Muskeln, die womöglich Fehlbelastungen durch Knirschen ausgleichen müssen. Das Wichtigste ist die Mitte: Es sollte eine gerade Linie von der Nasenwurzel über die Nasenspitze und die Mulde in der Oberlippe genau mittig zwischen die zwei Frontzähne führen. Ausgewogen ist ein Gesicht, wenn auf beiden Seiten eine gleich schräge Linie von den Eckzähnen zu den Nasenflügeln führt. Experten überziehen das ganze Gesicht mit dem Lineal und zeigen, wo eine Linie „kippt“ oder nicht. Zahnärzte können – oft allein durch ein passend platziertes Test-Watteröllchen, das die Okklusion verändert – ein Gesicht begradigen. Und attraktiver machen. Ästhetik überzeugt als Angebot, wenn die Praxis sie auch „lebt“: Boer: „Das ganze Team muss Ästhetik mittragen. Ästhetik ist nur glaubhaft, wenn sie eine Lebensphilosophie ist und nicht nur ein hohler Marketingspruch. Nicht zuletzt auch das Praxisambiente sollte eine ansprechende Wertigkeit ausstrahlen – ohne für die jeweilige Lage zu hoch gestochen zu wirken. Ästhetik ist ein dickes Pfund für den Praxiserfolg und damit auch für das Unternehmen Praxis – also den eigenen Arbeitsplatz. Und Ästhetik schafft glückliche Patienten. Viele gute Gründe also, sich auch als Praxismitarbeiterin mit dem Thema näher zu befassen. Raucher_Diabetes.qxd 30.04.2008 10:10 Seite 4 4 5 PAT I E N T E N F Ü H R U N G ABRECHNUNG AKTUELLES Gefahr Diabetes Vestibuläre Verblendung Auftragen der Verblendkeramik auf LithiumdisilikatKronengerüst Abrechnungs-Tipps für den Verblendbereich der Zähne 15 bis 25 und 34 bis 44 M it Einführung der Festzuschüsse haben Patienten Anspruch auf einen Zuschuss im Sinne § 55 SGB V. Folgendes gilt für vestibuläre Verblendungen im Verblendbereich der Zähne 15 bis 25 und 34 bis 44: A. Der Festzuschuss • 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/ Verblendung (auch wieder einsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung • 24b Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen b) Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen • 95c Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken c) Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen Kommentierung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV ) mit Einführung der neuen Zahnersatz-Richtlinien zum 1. Januar 2004: Die bisherigen Unklarheiten bei der Abrechnung des Wiedereinsetzens einer Facette wurden beseitigt. Nr. 24a gilt nur noch für das Wiedereinsetzen einer Krone. Das Wiedereinsetzen einer Facette wird zukünftig – unabhängig von der angewendeten Methode der Erneuerung – nach Nr. 24b abgerechnet. Sowohl die Erneuerung als auch das Wiedereinsetzen einer Facette oder einer Verblendschale kann unabhängig davon, ob die Maßnahme im oder außerhalb des Mundes erfolgt, nach Nr. 24b abgerechnet werden. Die Leistung nach Nr. 24b ist auf die Zähne bis zur Verblendgrenze nach Nr. 24 der ZERichtlinien beschränkt. Erneuerungen oder Wiedereinsetzen einer Facette oder Verblendschale an einem Zahn außerhalb der Verblendgrenze gehen über die vertragszahnärztliche Versorgung hinaus. Wie bei der Leistung nach Nr. 24b kann die Erneuerung oder das Wiedereinsetzen einer Facette oder Verblendschale nach Nr. 95c abgerechnet werden, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahmen im oder außerhalb des Mundes erfolgt. Hinweis: Material- und Laborkosten dürfen nur nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden. Demnach können keine Pauschalen geltend gemacht werden. A. Der Festzuschuss B. Berechnung des Honorars: C. Berechnung der Material- und Laborkosten: 1x 24b Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen 43 Punkte x 0,7235 = 31,11 Euro C. Berechnung der Material- und Laborkosten Das Komposite kann über die tatsächlich entstandenen Materialkosten mit ungefähr drei bis fünf Euro abrechnet werden. Alternativ kann die Abrechnung jedoch auch über BEL II im Sinne von Laborkosten erfolgen: BEL II Bezeichnung • 95c Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken c) Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen 3x 95c Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen 3x36 Punkte =108 Punkte x 0,7235 = 75,14 Euro BEL II Bezeichnung 1640 Vestibuläre Verblendung Komposite 3x 1550 Konditionierung je Zahn 3x 1640 Vestibuläre Verblendung Komposite 1x 1550 Konditionierung je Zahn 1x Vergleichend zur Beispielrechnung vorab gilt folgendes für vestibuläre Verblendungen im Verblendbereich einer Brücke, zum Beispiel von 31 auf 33: Anzahl Handelt es sich um eine keramische Vollverblendung, so sind die Laborkosten nach § 9 GOZ zu berechnen. Die Arbeit wird gleichartig und der Patient erhält einen Festzuschuss nach Ziffer 6.9. Walburga Schüler, Hamburg ZMV, Praxismanagerin und Trainerin an der DentalSchule, Institut für zahnmedizinische Fortbildung GmbH Haben Sie noch Fragen? [email protected] T ipps für den Umgang mit Diabetes-Patienten in der Zahnarzt-Praxis. Allgemeine Hinweise: • Anamnesebogen alle sechs Monate aktualisieren • Medikamentenanamnese (wegen eventuellen Nebenwirkungen, Wirkungen auf die Mundhöhle) erheben • Notiz „Diabetes mellitus“ auf die Patientenkarte • eventuell Arztbrief vom behandelnden Hausarzt/Diabetologen mit kurzer Krankengeschichte, aktuellem diabetischem Status anfordern 1. Was ist bei der Terminplanung zu beachten? B. Berechnung des Honorars: Anzahl Ivoclar Vivadent Was beachtet werden sollte, wenn der Patient in der Praxis Diabetiker ist. • Wahl des Behandlungszeitpunktes möglichst morgens (Behandlung wird besser toleriert) • Patienten darauf hinweisen, normal zu frühstücken (sonst Unterzuckerungsgefahr) • Wartezeiten für den diabetischen Patienten vermeiden • möglichst präzise Planung der Behandlungsdauer um Spritz- Essplan nicht zu gefährden • bei Implantatplanungen sollte die Stoffwechseleinstellung vor der Implantation überprüft/optimiert werden 2. Was ist vor einer Behandlung zu beachten? • Lange, anstrengende Behandlungen mit dem behandelnden Arzt abstimmen (even- tuell Änderung der Insulindosis oder der oralen Antidiabetika) • Erhebung eines speziellen parodontalen Befundes durch den Zahnarzt bei Diagnosestellung „Diabetes mellitus“ • Aufklärung des Patienten über orale Komplikationen • Diabetiker weisen eine veränderte Wundheilung (herabgesetzt) auf, daher bei größeren oralchirurgischen Eingriffen Antibiotische Abdeckung bzw. Begleittherapie erwägen 3. Was ist während einer Behandlung zu beachten? • kleine Snacks immer zur Hand haben (Kracker, Obst, Traubenzucker, Colagetränk) • besondere Aufmerksamkeit bei der Komplikationen während der Behandlung erforderlich (insbesondere bei zeitlichen Verzögerungen) • individuelle Maßnahmen entsprechend der durchgeführten Behandlung (z. B. Antibiotische Abdeckung bzw. Begleittherapie bei chirurgischen Eingriffen) 4. Was ist nach einer Behandlung zu beachten und ist ein regelmäßiges Recall sinnvoll? Diabetiker stellen ein Risikoklientel hinsichtlich der Entwicklung parodontaler Erkrankungen dar, weil: • Diabetiker haben ein 3fach höheres Risiko, eine destruktive Parodontitis zu entwickeln, als normaglykämische Menschen • Diabetes mellitus erhöht Häufigkeit und Schwere parodontaler Erkrankungen • Diabetiker sind haben eine hohe Wahrscheinlichkeit für parodontale Erkrankungen in frühem Alter daher ist es folgendes Vorgehen empfehlenswert: • Einbindung der Patienten in spezielle Prophylaxeprogramme • Mindestens zwei Mal im Jahr Durchführung einer PZR • Enge Recalls (2-3 Monate) und verstärkte Prophylaxe bei Diabetikern in insbesondere jüngeren und mittleren Altersgruppen. (Dr. Anja Ratzmann) Verband beschließt erste Berufsordnung Z ahnmedizinische Fachangestellte erhalten eine eigene Berufsordnung. Das haben die Mitglieder der 20. Bundeshauptversammlung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) auf ihrer Tagung in Kassel beschlossen. Zahnmedizinische Fachangestellte bekommen eine Berufsordnung, der sie auf freiwilliger Basis zustimmen können. Die ZFA-Berufsordnung werde auch für Medizinische und Tiermedizinische Fachangestellte gelten, die auch durch den Verband vertreten werden. „In den Berufsordnungen spiegeln sich die Grundsätze unseres beruflichen Selbstverständnisses wider. Wir setzen damit ganz gezielt Standards für die Kolleginnen. Wir wollen gegenüber den Patienten und unseren Partnern im Gesundheitswesen deutlich machen, dass wir bewusst zu unseren Aufgaben, unserer Verantwortung und unserer Rolle in der Gesellschaft stehen“, betonte VmF-Präsidentin Sabine Rothe. Berufsordnungen enthalten Prinzipien für den Umgang mit Patienten – sowohl im administrativen als auch medizinischen Bereich der Praxis. Mit der Berufsordnung verpflichten sich die Kolleginnen dazu, ihre fachlichen und sozialkommunikativen Kompetenzen durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen zu aktualisieren und zu erweitern. Sabine Rothe: „Die Berufsordnungen werden auf freiwilliger Basis anerkannt. Für sehr viele unserer Kolleginnen bestimmen die darin enthaltenen Grundgedanken schon heute ihr Handeln. Es ist uns aber wichtig, das auch festzuhalten und der Öffentlichkeit zu zeigen.“ Die Inhalte der Berufsordnungen wurden auf der Bundeshauptversammlung beschlossen. Nach einer redaktionellen Überarbeitung im erweiterten Bundesvorstand werden sie im Juni 2008 veröffentlicht. Sie enthalten zudem ein feierliches Versprechen, das im Rahmen der Übergabe der Kammerbriefe nach bestandener Prüfung von den Zahnmedizinischen Fachangestellten freiwillig abgelegt werden kann. SPECTATOR TEAM Mit dem Supplement TEAM bietet SPECTATOR eine neue, aktuelle Kommunikationsplattform für das zahnmedizinische Fachpersonal. Entsprechend der wachsenden Bedeutung des gesamten Teams für den Praxiserfolg, erhalten die Mitarbeiterinnen viele nützliche Informationen zur Steigerung von Kompetenz und Effizienz im Praxisalltag. Es werden fundierte Kenntnisse aus allen für das Team relevanten Fachbereichen wie Prophylaxe, Hygiene, Abrechnung, Praxisund Qualitätsmanagement und Patientenführung angeboten. Ein umfangreicher Fortbildungskalender bietet eine große Auswahl an wichtigen Fortbildungsterminen für die ZFA, ZMV, Prophylaxehelferinnen und Dentalhygienikerinnen. Aktuelle Produktinformationen zu den Neuentwicklungen der Dentalindustrie präsentiert SPECTATOR TEAM für die Fachkräfte, die in den Praxen häufig auch als Kaufentscheider fungieren. TERMINPLAN 2008 Erscheinungstag 01.06.2008 01.07.2008 01.08.2008 01.09.2008 01.10.2008 01.11.2008 01.12.2008 Anzeigenschluss 05.05.2008 03.06.2008 03.07.2008 05.08.2008 03.09.2008 01.10.2008 04.11.2008 Auflage 43.000 Exemplare Zeitungsformat 215 mm breit x 299 mm hoch Satzspiegel 195 mm breit x 279 mm hoch FORMATE (BREITE X HÖHE) 4C-PREISE 1/1 Seite 4c 195 x 279 mm € 4.950,– 1/2 Seite 4c (quer) 195 x 139 mm € 3.450,– 1/2 Seite 4c (hoch) 95 x 279 mm € 3.450,– 1/3 Seite 4c (quer) 195 x 93 mm € 2.600,– 1/3 Seite 4c (hoch) 62 x 279 mm € 2.600,– 1/4 Seite 4c (quer) 195 x 69 mm € 2.100,– 1/4 Seite 4c (hoch) 95 x 139 mm € 2.100,– Titeleckfeld-Anzeige 65 x 52 mm € 1.800,– 107 x 50 mm € 1.800,– Insel-Anzeige Kontakt: Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Dieselstraße 2, 50859 Köln Verkauf: Sylvia Thöne, E-Mail: [email protected] Telefon +49 (0) 22 34 / 70 11-311; Fax +49 (0) 22 34 / 70 11-6311