Infoblatt Die Organe der EU Die Europäische Union wird maßgeblich von sechs Organen bestimmt. Dem Europäischen Parlament (EP), dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat), der Europäischen Kommission, dem Europäischen Gerichtshof, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Rechnungshof. Die drei wichtigsten Organe, Parlament, Rat und Kommission, wurden in den 50er Jahren durch die Gründungsverträge der EU eingerichtet. Alle sechs Organe stellen Exekutive, Legislative und Judikative der Europäischen Union dar und sind somit unverzichtbar für das reibungslose Funktionieren der Europäischen Gemeinschaft. 1. Europäisches Parlament Das Europäische Parlament (EP) vertritt die Interessen aller EU-Bürger. Der Hauptsitz des EP ist Straßburg, weitere Arbeitsorte liegen in Belgien und Luxemburg. Es ist die einzige supranationale Institution weltweit. Die Direktwahl der Europaabgeordneten gibt es seit 1979. Sie findet alle fünf Jahre statt. 785 Mitglieder des Parlaments vertreten die 492 Millionen Einwohner der EU. Eigentlich liegt die aktuelle Höchstzahl von Abgeordneten bei 732. Der Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union machte allerdings eine kurzzeitige Überschreitung notwendig. Nach der Wahl für das Europaparlament am 7. Juni 2009 für die Legislaturperiode 2009-2014 wird 736 die neue Höchstzahl werden. Die Sitzverteilung sieht wie folgt aus: Sitzverteilung nach Ländern (Legislaturperiode 2009–2014, in alphabetischer Reihenfolge) Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta 22 17 13 99 6 13 72 22 12 72 8 12 6 55 Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Ungar Vereinigtes Königreich Zypern INSGESAMT Quelle: http://europa.eu/institutions/inst/parliament/index_de.htm 25 17 50 22 33 18 13 7 50 22 22 72 6 736 Das Parlament arbeitet in drei Aufgabenbereichen: 1. Es teilt sich mit dem Rat die gesetzgebende Gewalt. Beim Mitentscheidungsverfahren sind das Europäische Parlament und der Rat gleichgestellt. Dies gilt z.B. bei Rechtsvorschriften. In einigen Fällen, z.B. in der Wirtschaftspolitik, entscheidet der Rat allein. Das Parlament hat jedoch das Recht, angehört zu werden. Da das Parlament die Kommission kontrolliert, gibt es indirekte Impulse für neue Gesetze. 2. Das EP hat die demokratische Kontrolle über alle Organe der EU, besonders über die Kommission. Die Mitglieder jeder neuen Kommission werden von den Mitgliedstaaten benannt. Doch es bleibt Aufgabe des Parlaments zu entscheiden, ob die Kommissionsmitglieder ernannt werden oder nicht. Während ihrer Amtszeit ist die Kommission dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Ein Misstrauensantrag von Seiten des Parlaments kann zum Rücktritt der Kommission führen. Das Parlament erhält für seine Kontrolle regelmäßig Berichte von der Kommission oder richtet Anfragen an die Kommissionsmitglieder. Solche Anfragen werden auch an den Rat gestellt, der ebenfalls unter der Kontrolle des Parlaments steht. Schließlich nimmt das Parlament, vertreten durch den Präsidenten, auch an allen Gipfeltreffen der EU teil, wodurch aktuelle Themen zur Sprache gebracht werden. 3. Das EP fungiert als Haushaltsbehörde. Rat und Parlament verabschieden gemeinsam den Haushalt der EU. Zuvor wird der Haushaltsplan in zwei Lesungen des Parlaments besprochen und dann durch die Unterzeichnung durch den Präsidenten wirksam. Organisation des Europäischen Parlaments Das Parlament setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, den Abgeordneten, den Fraktionen, parlamentarischen Ausschüssen, Delegationen, politischen Gremien und dem Generalsekretariat. Der Präsident wird immer für eine Periode von zweieinhalb Jahren gewählt und darf wiedergewählt werden. In seiner Arbeit unterstützen ihn 14 Vizepräsidenten. Der Präsident repräsentiert das Parlament und seine Beziehungen zu den anderen Organen. Die Abgeordneten des EP verbinden sich nach ihrer politischen Gesinnung zu Fraktionen. Diese sind unabhängig von ihrer Nationalität. Zurzeit gibt es 7 Fraktionen im Parlament. Mindestens 20 Abgeordnete sind nötig, um eine Fraktion zu bilden. Einige Abgeordnete gehören allerdings auch keiner Fraktion an. Um die Arbeit des Europäischen Parlaments vorzubereiten, gibt es ständige Ausschüsse, in denen sich ebenfalls die Abgeordneten zusammenfinden. Es gibt 20 dieser parlamentarischen Ausschüsse, die aus 28 bis 86 Abgeordneten bestehen und für verschiedene Bereiche zuständig sind. Die Delegationen sind dazu da, die Beziehungen zu Parlamenten aus Nicht-EULändern aufrecht zu erhalten. Insgesamt gibt es 34 Delegationen, die aus zirka 15 Abgeordneten bestehen. Als politische Gremien fungieren die Konferenz der Präsidenten, an ihr nehmen der Seite 2 Präsident und die Fraktionsvorsitzenden teil, das Präsidium und die Quästoren, die für verwaltungstechnische oder finanzpolitische Angelegenheiten zuständig sind. Zu guter Letzt gibt es das Generalsekretariat, das mit 5.000 Beamten die Arbeit des Parlaments unterstützt. Die Homepage des Parlaments: http://www.europarl.de/ 2. Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) Der Rat ist das wichtigste politische Entscheidungsorgan der Europäischen Union und damit die eigentliche Legislative in der EU. Der Rat vertritt die Mitgliedstaaten. Bei den Tagungen des Rats, der auch als Ministerrat bezeichnet wird, kommen die Fachministerminister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten zusammen. Welche Fachminister zur Tagung kommen, bestimmt die Tagesordnung. Die Minister handeln jeweils verbindlich für ihre Regierungen, sind damit aber auch dem nationalen Parlament und den Bürgern gegenüber verantwortlich. Der Rat konzentriert seine Arbeit auf sechs Aufgaben: • • • • • • Zusammen mit dem Parlament verabschiedet er Rechtsvorschriften. Dabei reagiert der Rat meist auf Vorschläge der Kommission. Die Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten gehört auch zu den Aufgaben des Rats. Die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, ihre Wirtschaftspolitik abzustimmen. Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) setzt sich mit dieser Aufgabe auseinander. So sollen Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsysteme verbessert werden. Zwar ist die Wirtschaftspolitik eine nationale Angelegenheit, doch der Rat bemüht sich um die „Methode der offenen Koordinierung“, bei der die Staaten voneinander lernen können. Der Rat unterzeichnet jedes Jahr mehrere Übereinkünfte zwischen der EU und Drittländern oder internationalen Organisationen. Diese Übereinkünfte betreffen die verschiedensten Bereiche, wie Handel, aber auch spezifische Themen, wie Textilwaren. Übereinkünfte gibt es außerdem zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU. Der Haushaltsplan der EU wird jedes Jahr von Rat und Parlament angenommen. Der Rat kümmert sich um das gemeinsame Ziel der Mitgliedstaaten, einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Die einzelnen Staaten behalten weiterhin ihre Hoheitsrechte, doch sie profitieren von der Kooperation. Wichtig ist auch, dass der Rat über Freiheit, Sicherheit und Recht aller EU-Bürger wacht. Die EU-Bürger können in jedem Land leben und arbeiten. Dazu muss sichergestellt werden, dass überall ein gleichberechtigter Zugang zur Zivilgerichtsbarkeit möglich ist. Seite 3 Organisation des Rates der EU Alle sechs Monate wechselt der Vorsitz im Rat innerhalb der EU-Staaten. Der Vorsitzende des Rats ist dann für die Tagesordnung verantwortlich und sorgt für die gesetzgeberischen und politischen Entscheidungen. Die Entscheidungen im Rat werden per Abstimmung getroffen. Die Stimmzahl der Länder richtet sich nach der Einwohnerzahl (mit Anpassungen bei bevölkerungsschwachen Ländern). Nach diesem Schlüssel haben folgende Länder folgende Stimmanzahl: Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich: Spanien und Polen: Rumänien: Niederlande: Belgien, Tschechien, Griechenland, Ungarn und Portugal: Bulgarien, Österreich und Schweden: Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei und Finnland: Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg und Slowenien: Malta: Gesamt: 29 27 14 13 12 10 7 4 3 345 Bei diesen Mehrheitsentscheidungen gilt die „Qualifizierte Mehrheit“. In bestimmten Bereichen müssen Entscheidungen jedoch auch einstimmig getroffen werden. Zum Beispiel, wenn es um die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Steuer-, Asyl- und Einwanderungspolitik geht. Hier kann jeder Staat ein Veto einlegen. Bei den meisten Beschlüssen gilt jedoch die „qualifizierte Mehrheit“. Eine qualifizierte Mehrheit gilt als erreicht, wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmt und mindestens 255 befürwortende Stimmen abgegeben werden, das heißt 73,9 Prozent der gesamten Stimmen. Außerdem kann ein Staat überprüfen lassen, ob bei einer Entscheidung mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung vertreten werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Beschluss abgelehnt. Die Homepage des Rats: http://consilium.europa.eu/cms3_fo/showPage.asp?lang=DE 3. Europäische Kommission Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und vertritt die Interessen der gesamten EU. Dabei ist sie von nationalen Regierungen unabhängig. Von der Kommission werden Gesetzesvorschläge erarbeitet, die dann dem Parlament oder dem Rat vorgelegt werden müssen. Entschlüsse des Rats oder des Parlaments setzt die Kommission um, damit ist sie die Exekutive der EU. „Kommission“ bezeichnet in diesem Zusammenhang im engeren Sinne die Männer und Frauen, die Kommissionsmitglieder sind, also die Leitung des Organs übernehmen. Weiter gefasst werden aber auch die Bediensten und das Organ selbst als Kommission bezeichnet. Seite 4 Die einzelnen Kommissare stammen aus den verschiedenen Mitgliedsländern und haben dort in der Regel vorher ein politisches Amt ausgeübt. In der Kommission müssen sie jedoch im Interesse der gesamten EU handeln und dürfen sich nicht von ihren nationalen Regierungen beeinflussen lassen. Es gibt derzeit aus jedem Mitgliedsland einen Kommissar oder eine Kommissarin, das heißt 27 Kommissare. Für die wirksame Arbeit der Kommission ist es wichtig, dass das Organ personell nicht zu groß ist. Sechs Monate nach der Wahl des Europäischen Parlaments wird auch die Kommission neu besetzt. Das heißt, sie ist ebenfalls für fünf Jahre eingesetzt. Bei einer Neubesetzung der Kommission wird zuerst von den Mitgliedstaaten ein neuer Kommissionspräsident ausgewählt. Ist dieser vom Parlament bestätigt, wählt er die anderen Mitglieder aus den EU-Ländern aus. Der Rat verabschiedet die Vorschlagsliste und für die endgültige Genehmigung befragt das Parlament die einzelnen vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder und ernennt sie anschließend offiziell. Dem Parlament gegenüber muss die Kommission auch sonst Rechenschaft ablegen. Das Parlament ist das kontrollierende Organ der Kommission. Die Arbeit der Kommission wird von Verwaltungsmitarbeitern, Experten, Übersetzern, Dolmetschern und Sekretariatskräften ausgeführt. Zirka 23.000 Beamte kümmern sich um die anfallenden Aufgaben der Kommission. Vier Aufgaben bestimmen dabei maßgeblich die Arbeit der Kommission: • • • • • Die Kommission schlägt Rechtsvorschriften vor und hat hier ein „Initiativrecht“. Für Vorschläge, die dem Rat und Parlament vorgelegt werden, ist sie allein verantwortlich. Die Vorschläge betreffen dabei immer die gesamte EU und die Rechte der Bürger und beziehen sich nicht auf einzelne Länder. Für diese Vorschläge ist es sehr wichtig, dass die Kommission immer auf dem aktuellsten Stand und in Kontakt mit verschiedenen Interessengruppen ist. Zudem gilt das „Subsidiaritätsprinzip“, das heißt, dass es der Kommission wichtig ist, dass Angelegenheiten möglichst auf niedrigster Ebene behandelt werden. Auf EU-Ebene schlägt die Kommission nur Maßnahmen vor, wenn sie sicher ist, dass sich dadurch deutliche Verbesserungen ergeben. Des Weiteren setzt die EU-Kommission den Haushalt und die EU-Politik um. Zwar werden die meisten Ausgaben nicht von der Kommission selbst getätigt, dennoch ist sie aber in der Verantwortung für die Kontrolle der Ausgaben. Das Parlament kann der Kommission die Entlastung für die Durchführung eines Haushaltsplans verweigern. Als drittes setzt die Kommission europäisches Recht durch. Dies tut sie gemeinsam mit dem Gerichtshof. Stellt die Kommission fest, dass ein Staat EURecht nicht in nationales Recht umsetzt, leitet sie ein „Vertragsverletzungsverfahren“ ein. Wird der Verstoß in Folge des Verfahrens nicht korrigiert, übergibt die Kommission die Angelegenheit an den Gerichtshof, der Strafen verhängen kann, die in der ganzen EU verbindlich gelten. Außerdem vertritt die Kommission die EU auf internationaler Ebene. Seite 5 Die Homepage der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/index_de.htm 4. Europäischer Gerichtshof Der Europäische Gerichtshof kann als Judikative der Europäischen Union angesehen werden. Sein Sitz ist in Luxemburg. Er sorgt dafür, dass das EU-Recht überall gleich ausgelegt wird, und dass nationale Gerichte zur selben Frage nicht unterschiedlich entscheiden. Der Europäische Gerichtshof besteht aus 27 Richtern, einen für jeden Mitgliedstaat. Doch in der Regel tritt der Gerichtshof nur in Kammern zusammen, um effizient arbeiten zu können. Die Homepage des Europäischen Gerichtshofes: http://curia.europa.eu/de/transitpage.htm 5. Europäischer Rat Als Europäischer Rat, nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU, wird das Zusammentreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU und dem Präsidenten der EU-Kommission bezeichnet. Eingerichtet wurde der Europäische Rat 1974. Die Gipfeltreffen dienen dazu, die Leitlinien der EU-Politik festzulegen und Fragen, die bei den Ministertreffen nicht gelöst werden konnten, zu beantworten. Bei den Gipfeltreffen sind meist auch die Außenminister anwesend. Mindestens zweimal kommen alle Beteiligten pro Jahr zusammen. Den Vorsitz hat der Regierungschef des Landes, das im Rat der Europäischen Union turnusmäßig den Vorsitz innehat. Der Europäische Rat ist das oberste EU-Gremium und hat Richtlinienkomptenz. Die Leitlinien, die der Europäische Rat erarbeitet, haben rechtlich allerdings zunächst keine Relevanz. Hier ist der ganz normale Rechtsweg über einen Vorschlag der EUKommission bis zur Abstimmung im Parlament zu gehen. Inzwischen ist es normal, dass der Europäische Rat viermal pro Jahr zusammenkommt. Die Homepage des Europäischen Rates: http://europa.eu/european-council/index_de.htm 6. Europäischer Rechnungshof Der Europäische Rechnungshof hat die Aufgabe, über die Mittel der Steuerzahler zu wachen. Seit 1975 hat er seinen Sitz in Luxemburg und darf von dort aus alle Personen oder Organisationen, die EU-Mittel verwalten, überprüfen. Dadurch soll erreicht werden, dass das Geld der Steuerzahler rechtmäßig, wirtschaftlich, sinnvoll und zweckgebunden ausgegeben wird. Dazu ist eine der Hauptaufgaben die Kontrolle der richtigen Durchsetzung des Haushaltsplans. Somit wird die Transparenz im Gemeinschaftssystem erhöht. Bei der Prüfung des Haushaltsplans unterstützt der Rechnungshof auch das Parlament. Für die korrekte Ausführung seiner Aufgaben ist es wichtig, dass der Rechnungshof unabhängig von allen anderen EU-Organen agieren Seite 6 kann, gleichzeitig aber guten Kontakt zu diesen erhält. Der Rechnungshof besteht aus einem Mitglied pro EU-Staat. Diese Mitglieder werden vom Rat auf sechs Jahre ernannt. Sie wählen dann für je drei Jahren den Präsidenten des Rechnungshofes. Seit dem Januar 2008 hat dieses Amt der Portugiese Vítor Manuel da Silva Caldeira inne. Die Homepage des Europäischen Rechnungshofes: http://eca.europa.eu/portal/page/portal/eca_main_pages/home Quellen: http://www.europarl.europa.eu/parliament/public/staticDisplay.do?language=DE&id=45, http://europa.eu/institutions/inst/council/index_de.htm, http://europa.eu/institutions/inst/comm/index_de.htm, http://europa.eu/institutions/inst/justice/index_de.htm, http://europa.eu/europeancouncil/ glance/index_de.htm, http://europa.eu/institutions/inst/auditors/index_de.htm Stand: November 2011 Autoren: Johanna Bömken, ZENIT GmbH, Mülheim an der Ruhr Kontakt: ZENIT GmbH Zentrum für Innovation und Technik in NRW Bismarckstr. 28 45470 Mülheim an der Ruhr Telefon: 0208/30004-0 http://www.nrweuropa.de Disclaimer: Die Inhalte der Darstellung wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Änderungen vorbehalten. Seite 7