Die Organe der EU

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Infoblatt
Die Organe der EU
Die Europäische Union wird maßgeblich von sechs Organen bestimmt. Dem
Europäischen Parlament (EP), dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat), der
Europäischen Kommission, dem Europäischen Gerichtshof, dem Europäischen Rat und
dem Europäischen Rechnungshof. Die drei wichtigsten Organe, Parlament, Rat und
Kommission, wurden in den 50er Jahren durch die Gründungsverträge der EU
eingerichtet. Alle sechs Organe stellen Exekutive, Legislative und Judikative der
Europäischen Union dar und sind somit unverzichtbar für das reibungslose
Funktionieren der Europäischen Gemeinschaft.
1.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament (EP) vertritt die Interessen aller EU-Bürger. Der Hauptsitz
des EP ist Straßburg, weitere Arbeitsorte liegen in Belgien und Luxemburg. Es ist die
einzige supranationale Institution weltweit. Die Direktwahl der Europaabgeordneten
gibt es seit 1979. Sie findet alle fünf Jahre statt. 785 Mitglieder des Parlaments vertreten
die 492 Millionen Einwohner der EU. Eigentlich liegt die aktuelle Höchstzahl von
Abgeordneten bei 732. Der Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union machte allerdings
eine kurzzeitige Überschreitung notwendig. Nach der Wahl für das Europaparlament
am 7. Juni 2009 für die Legislaturperiode 2009-2014 wird 736 die neue Höchstzahl
werden. Die Sitzverteilung sieht wie folgt aus:
Sitzverteilung nach Ländern (Legislaturperiode 2009–2014, in alphabetischer
Reihenfolge)
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
22
17
13
99
6
13
72
22
12
72
8
12
6
55
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische
Ungar
Vereinigtes Königreich
Zypern
INSGESAMT
Quelle: http://europa.eu/institutions/inst/parliament/index_de.htm
25
17
50
22
33
18
13
7
50
22
22
72
6
736
Das Parlament arbeitet in drei Aufgabenbereichen:
1. Es teilt sich mit dem Rat die gesetzgebende Gewalt.
Beim Mitentscheidungsverfahren sind das Europäische Parlament und der Rat
gleichgestellt. Dies gilt z.B. bei Rechtsvorschriften. In einigen Fällen, z.B. in der
Wirtschaftspolitik, entscheidet der Rat allein. Das Parlament hat jedoch das Recht,
angehört zu werden. Da das Parlament die Kommission kontrolliert, gibt es indirekte
Impulse für neue Gesetze.
2. Das EP hat die demokratische Kontrolle über alle Organe der EU, besonders über die
Kommission.
Die Mitglieder jeder neuen Kommission werden von den Mitgliedstaaten benannt.
Doch es bleibt Aufgabe des Parlaments zu entscheiden, ob die
Kommissionsmitglieder ernannt werden oder nicht. Während ihrer Amtszeit ist die
Kommission dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Ein Misstrauensantrag
von Seiten des Parlaments kann zum Rücktritt der Kommission führen. Das
Parlament erhält für seine Kontrolle regelmäßig Berichte von der Kommission oder
richtet Anfragen an die Kommissionsmitglieder. Solche Anfragen werden auch an den
Rat gestellt, der ebenfalls unter der Kontrolle des Parlaments steht. Schließlich nimmt
das Parlament, vertreten durch den Präsidenten, auch an allen Gipfeltreffen der EU
teil, wodurch aktuelle Themen zur Sprache gebracht werden.
3. Das EP fungiert als Haushaltsbehörde.
Rat und Parlament verabschieden gemeinsam den Haushalt der EU. Zuvor wird
der Haushaltsplan in zwei Lesungen des Parlaments besprochen und dann durch
die Unterzeichnung durch den Präsidenten wirksam.
Organisation des Europäischen Parlaments
Das Parlament setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, den Abgeordneten, den
Fraktionen, parlamentarischen Ausschüssen, Delegationen, politischen Gremien und
dem Generalsekretariat.
Der Präsident wird immer für eine Periode von zweieinhalb Jahren gewählt und darf
wiedergewählt werden. In seiner Arbeit unterstützen ihn 14 Vizepräsidenten. Der
Präsident repräsentiert das Parlament und seine Beziehungen zu den anderen
Organen.
Die Abgeordneten des EP verbinden sich nach ihrer politischen Gesinnung zu
Fraktionen. Diese sind unabhängig von ihrer Nationalität. Zurzeit gibt es 7 Fraktionen
im Parlament. Mindestens 20 Abgeordnete sind nötig, um eine Fraktion zu bilden.
Einige Abgeordnete gehören allerdings auch keiner Fraktion an.
Um die Arbeit des Europäischen Parlaments vorzubereiten, gibt es ständige
Ausschüsse, in denen sich ebenfalls die Abgeordneten zusammenfinden. Es gibt 20
dieser parlamentarischen Ausschüsse, die aus 28 bis 86 Abgeordneten bestehen und
für verschiedene Bereiche zuständig sind.
Die Delegationen sind dazu da, die Beziehungen zu Parlamenten aus Nicht-EULändern aufrecht zu erhalten. Insgesamt gibt es 34 Delegationen, die aus zirka 15
Abgeordneten bestehen.
Als politische Gremien fungieren die Konferenz der Präsidenten, an ihr nehmen der
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Präsident und die Fraktionsvorsitzenden teil, das Präsidium und die Quästoren, die
für verwaltungstechnische oder finanzpolitische Angelegenheiten zuständig sind.
Zu guter Letzt gibt es das Generalsekretariat, das mit 5.000 Beamten die Arbeit des
Parlaments unterstützt.
Die Homepage des Parlaments: http://www.europarl.de/
2.
Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Der Rat ist das wichtigste politische Entscheidungsorgan der Europäischen Union und
damit die eigentliche Legislative in der EU. Der Rat vertritt die Mitgliedstaaten. Bei den
Tagungen des Rats, der auch als Ministerrat bezeichnet wird, kommen die
Fachministerminister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten zusammen.
Welche Fachminister zur Tagung kommen, bestimmt die Tagesordnung. Die Minister
handeln jeweils verbindlich für ihre Regierungen, sind damit aber auch dem nationalen
Parlament und den Bürgern gegenüber verantwortlich.
Der Rat konzentriert seine Arbeit auf sechs Aufgaben:
•
•
•
•
•
•
Zusammen mit dem Parlament verabschiedet er Rechtsvorschriften. Dabei
reagiert der Rat meist auf Vorschläge der Kommission.
Die Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten gehört auch zu den Aufgaben
des Rats. Die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, ihre Wirtschaftspolitik
abzustimmen. Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) setzt sich mit dieser
Aufgabe auseinander. So sollen Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsysteme
verbessert werden. Zwar ist die Wirtschaftspolitik eine nationale Angelegenheit,
doch der Rat bemüht sich um die „Methode der offenen Koordinierung“, bei der
die Staaten voneinander lernen können.
Der Rat unterzeichnet jedes Jahr mehrere Übereinkünfte zwischen der EU und
Drittländern oder internationalen Organisationen. Diese Übereinkünfte betreffen
die verschiedensten Bereiche, wie Handel, aber auch spezifische Themen, wie
Textilwaren. Übereinkünfte gibt es außerdem zwischen den verschiedenen
Mitgliedstaaten der EU.
Der Haushaltsplan der EU wird jedes Jahr von Rat und Parlament angenommen.
Der Rat kümmert sich um das gemeinsame Ziel der Mitgliedstaaten, einer
gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Die einzelnen Staaten behalten
weiterhin ihre Hoheitsrechte, doch sie profitieren von der Kooperation.
Wichtig ist auch, dass der Rat über Freiheit, Sicherheit und Recht aller EU-Bürger
wacht. Die EU-Bürger können in jedem Land leben und arbeiten. Dazu muss
sichergestellt werden, dass überall ein gleichberechtigter Zugang zur
Zivilgerichtsbarkeit möglich ist.
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Organisation des Rates der EU
Alle sechs Monate wechselt der Vorsitz im Rat innerhalb der EU-Staaten. Der
Vorsitzende des Rats ist dann für die Tagesordnung verantwortlich und sorgt für die
gesetzgeberischen und politischen Entscheidungen. Die Entscheidungen im Rat werden
per Abstimmung getroffen. Die Stimmzahl der Länder richtet sich nach der
Einwohnerzahl (mit Anpassungen bei bevölkerungsschwachen Ländern). Nach diesem
Schlüssel haben folgende Länder folgende Stimmanzahl:
Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich:
Spanien und Polen:
Rumänien:
Niederlande:
Belgien, Tschechien, Griechenland, Ungarn und Portugal:
Bulgarien, Österreich und Schweden:
Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei und Finnland:
Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg und Slowenien:
Malta:
Gesamt:
29
27
14
13
12
10
7
4
3
345
Bei diesen Mehrheitsentscheidungen gilt die „Qualifizierte Mehrheit“. In bestimmten
Bereichen müssen Entscheidungen jedoch auch einstimmig getroffen werden. Zum
Beispiel, wenn es um die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Steuer-,
Asyl- und Einwanderungspolitik geht. Hier kann jeder Staat ein Veto einlegen. Bei
den meisten Beschlüssen gilt jedoch die „qualifizierte Mehrheit“. Eine qualifizierte
Mehrheit gilt als erreicht, wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmt und
mindestens 255 befürwortende Stimmen abgegeben werden, das heißt 73,9 Prozent der
gesamten Stimmen. Außerdem kann ein Staat überprüfen lassen, ob bei einer
Entscheidung mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung vertreten werden kann.
Ist dies nicht der Fall, wird der Beschluss abgelehnt.
Die Homepage des Rats: http://consilium.europa.eu/cms3_fo/showPage.asp?lang=DE
3.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und vertritt die Interessen der
gesamten EU. Dabei ist sie von nationalen Regierungen unabhängig. Von der
Kommission werden Gesetzesvorschläge erarbeitet, die dann dem Parlament oder dem
Rat vorgelegt werden müssen. Entschlüsse des Rats oder des Parlaments setzt die
Kommission um, damit ist sie die Exekutive der EU. „Kommission“ bezeichnet in diesem
Zusammenhang im engeren Sinne die Männer und Frauen, die Kommissionsmitglieder
sind, also die Leitung des Organs übernehmen. Weiter gefasst werden aber auch die
Bediensten und das Organ selbst als Kommission bezeichnet.
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Die einzelnen Kommissare stammen aus den verschiedenen Mitgliedsländern und
haben dort in der Regel vorher ein politisches Amt ausgeübt. In der Kommission müssen
sie jedoch im Interesse der gesamten EU handeln und dürfen sich nicht von ihren
nationalen Regierungen beeinflussen lassen. Es gibt derzeit aus jedem Mitgliedsland
einen Kommissar oder eine Kommissarin, das heißt 27 Kommissare. Für die wirksame
Arbeit der Kommission ist es wichtig, dass das Organ personell nicht zu groß ist.
Sechs Monate nach der Wahl des Europäischen Parlaments wird auch die Kommission
neu besetzt. Das heißt, sie ist ebenfalls für fünf Jahre eingesetzt. Bei einer
Neubesetzung der Kommission wird zuerst von den Mitgliedstaaten ein neuer
Kommissionspräsident ausgewählt. Ist dieser vom Parlament bestätigt, wählt er die
anderen Mitglieder aus den EU-Ländern aus. Der Rat verabschiedet die Vorschlagsliste
und für die endgültige Genehmigung befragt das Parlament die einzelnen
vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder und ernennt sie anschließend offiziell.
Dem Parlament gegenüber muss die Kommission auch sonst Rechenschaft ablegen.
Das Parlament ist das kontrollierende Organ der Kommission. Die Arbeit der
Kommission wird von Verwaltungsmitarbeitern, Experten, Übersetzern, Dolmetschern
und Sekretariatskräften ausgeführt. Zirka 23.000 Beamte kümmern sich um die
anfallenden Aufgaben der Kommission.
Vier Aufgaben bestimmen dabei maßgeblich die Arbeit der Kommission:
•
•
•
•
•
Die Kommission schlägt Rechtsvorschriften vor und hat hier ein „Initiativrecht“.
Für Vorschläge, die dem Rat und Parlament vorgelegt werden, ist sie allein
verantwortlich.
Die Vorschläge betreffen dabei immer die gesamte EU und die
Rechte der Bürger und beziehen sich nicht auf einzelne Länder. Für diese
Vorschläge ist es sehr wichtig, dass die Kommission immer auf dem aktuellsten
Stand und in Kontakt mit verschiedenen Interessengruppen ist.
Zudem gilt das „Subsidiaritätsprinzip“, das heißt, dass es der Kommission wichtig
ist, dass Angelegenheiten möglichst auf niedrigster Ebene behandelt werden.
Auf EU-Ebene schlägt die Kommission nur Maßnahmen vor, wenn sie sicher
ist, dass sich dadurch deutliche Verbesserungen ergeben.
Des Weiteren setzt die EU-Kommission den Haushalt und die EU-Politik um.
Zwar werden die meisten Ausgaben nicht von der Kommission selbst getätigt,
dennoch ist sie aber in der Verantwortung für die Kontrolle der Ausgaben. Das
Parlament kann der Kommission die Entlastung für die Durchführung eines
Haushaltsplans verweigern.
Als drittes setzt die Kommission europäisches Recht durch. Dies tut sie
gemeinsam mit dem Gerichtshof. Stellt die Kommission fest, dass ein Staat EURecht nicht in nationales Recht umsetzt, leitet sie ein
„Vertragsverletzungsverfahren“ ein. Wird der Verstoß in Folge des Verfahrens
nicht korrigiert, übergibt die Kommission die Angelegenheit an den Gerichtshof,
der Strafen verhängen kann, die in der ganzen EU verbindlich gelten.
Außerdem vertritt die Kommission die EU auf internationaler Ebene.
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Die Homepage der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/index_de.htm
4.
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof kann als Judikative der Europäischen Union angesehen
werden. Sein Sitz ist in Luxemburg. Er sorgt dafür, dass das EU-Recht überall gleich
ausgelegt wird, und dass nationale Gerichte zur selben Frage nicht unterschiedlich
entscheiden. Der Europäische Gerichtshof besteht aus 27 Richtern, einen für jeden
Mitgliedstaat. Doch in der Regel tritt der Gerichtshof nur in Kammern zusammen, um
effizient arbeiten zu können.
Die Homepage des Europäischen Gerichtshofes: http://curia.europa.eu/de/transitpage.htm
5.
Europäischer Rat
Als Europäischer Rat, nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU, wird das
Zusammentreffen
der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU und dem Präsidenten
der EU-Kommission bezeichnet. Eingerichtet wurde der Europäische Rat 1974.
Die Gipfeltreffen dienen dazu, die Leitlinien der EU-Politik festzulegen und Fragen, die
bei den Ministertreffen nicht gelöst werden konnten, zu beantworten. Bei den
Gipfeltreffen sind meist auch die Außenminister anwesend. Mindestens zweimal
kommen alle Beteiligten pro Jahr zusammen. Den Vorsitz hat der Regierungschef des
Landes, das im Rat der Europäischen Union turnusmäßig den Vorsitz innehat. Der
Europäische Rat ist das oberste EU-Gremium und hat Richtlinienkomptenz. Die
Leitlinien, die der Europäische Rat erarbeitet, haben rechtlich allerdings zunächst keine
Relevanz. Hier ist der ganz normale Rechtsweg über einen Vorschlag der EUKommission bis zur Abstimmung im Parlament zu gehen. Inzwischen ist es normal, dass
der Europäische Rat viermal pro Jahr zusammenkommt.
Die Homepage des Europäischen Rates: http://europa.eu/european-council/index_de.htm
6.
Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof hat die Aufgabe, über die Mittel der Steuerzahler zu
wachen. Seit 1975 hat er seinen Sitz in Luxemburg und darf von dort aus alle Personen
oder Organisationen, die EU-Mittel verwalten, überprüfen. Dadurch soll erreicht
werden, dass das Geld der Steuerzahler rechtmäßig, wirtschaftlich, sinnvoll und
zweckgebunden ausgegeben wird. Dazu ist eine der Hauptaufgaben die Kontrolle der
richtigen Durchsetzung des Haushaltsplans. Somit wird die Transparenz im
Gemeinschaftssystem erhöht. Bei der Prüfung des Haushaltsplans unterstützt der
Rechnungshof auch das Parlament. Für die korrekte Ausführung seiner Aufgaben ist es
wichtig, dass der Rechnungshof unabhängig von allen anderen EU-Organen agieren
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kann, gleichzeitig aber guten Kontakt zu diesen erhält.
Der Rechnungshof besteht aus einem Mitglied pro EU-Staat. Diese Mitglieder werden
vom Rat auf sechs Jahre ernannt. Sie wählen dann für je drei Jahren den Präsidenten
des Rechnungshofes. Seit dem Januar 2008 hat dieses Amt der Portugiese Vítor
Manuel da Silva Caldeira inne.
Die Homepage des Europäischen Rechnungshofes:
http://eca.europa.eu/portal/page/portal/eca_main_pages/home
Quellen: http://www.europarl.europa.eu/parliament/public/staticDisplay.do?language=DE&id=45,
http://europa.eu/institutions/inst/council/index_de.htm,
http://europa.eu/institutions/inst/comm/index_de.htm,
http://europa.eu/institutions/inst/justice/index_de.htm, http://europa.eu/europeancouncil/
glance/index_de.htm, http://europa.eu/institutions/inst/auditors/index_de.htm
Stand: November 2011
Autoren: Johanna Bömken, ZENIT GmbH, Mülheim an der Ruhr
Kontakt:
ZENIT GmbH
Zentrum für Innovation und Technik in NRW
Bismarckstr. 28
45470 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208/30004-0
http://www.nrweuropa.de
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