S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Offenlegungsbericht der Sparkasse Rhein-Maas Offenlegung gemäß CRR zum 31. Dezember 2016 Seite 1 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis 1 2 Allgemeine Informationen............................................................................................................. 5 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise.............................................................................................. 5 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) .................................................... 5 1.3 Einschränkungen der Offenlegung (Art. 432CRR) ........................................................................ 5 1.4 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) ................................................................................... 6 1.5 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) ....................................................................................... 6 Risikomanagement der Sparkasse Rhein-Maas (Art. 435 CRR) .................................................. 7 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) inklusive Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und Risikoerklärung (Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR) ........................................................................................................................................................ 7 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) .............................................................. 7 2.2.1 Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans ................................................................. 7 2.2.2 Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) ......................................................................................................................... 7 3 2.2.3 Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) ........................................ 8 2.2.4 e) CRR) Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe ...................................................................................................................................................... 8 Eigenmittel (Art. 437 CRR) ............................................................................................................ 9 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung ............................................................................................... 9 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) ...................................................................................... 10 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) ........................... 10 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) ................................................................................. 11 4.1 Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) ..................................................................... 11 4.2 Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) ....................................................... 12 5 Derivative Adressenausfallrisikopositionen (Art. 439 CRR) ..................................................... 13 6 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) ........................................................................................................ 14 7 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) ................................................................................... 15 7.1 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) ........................................................................................................................................................... 15 7.1.1 Gesamtbetrag der Risikopositionen ..................................................................................... 15 7.1.2 Geografische Verteilung der Risikopositionen ................................................................... 15 7.1.3 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen ........................................... 16 7.1.4 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten ............................................. 17 7.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) ..................................................................... 18 7.2.1 Definition überfälliger und notleidender Forderungen ..................................................... 18 7.2.2 Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge........................................... 18 Seite 2 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 7.2.3 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen ........................................ 19 7.2.4 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten .............. 20 7.2.5 Entwicklung der Risikovorsorge ............................................................................................ 20 8 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) .................................................... 21 9 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) ................................................................. 22 9.1 Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung .................................................................................................................................. 22 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) ....................................................................................................... 24 11 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) ...................................................................................... 24 12 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) ........................................................................ 25 12.1 Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen .......... 25 13 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) ............................................................................... 26 14 Verschuldung (Art. 451 CRR) ................................................................................................... 27 15 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) ................................................................. 30 Anhang I ................................................................................................................................................ 32 Anhang II ............................................................................................................................................... 78 Seite 3 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Abkürzungsverzeichnis a.F. Alte Fassung BA Bankenaufsicht BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRD Capital Requirements Direcitve CRR Capital Requirements Regulation EBA Europäische Bankenaufsicht EU Europäische Union EWB Einzelwertberichtigung GuV Gewinn- und Verlustrechung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung IRB Internal Rating Based JA Jahresabschluss k.A. Keine Angabe (ohne Relevanz) KMU Kleine und mittlere Unternehmen KSA Kreditrisikostandardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) OGA Organismen für gemeinsame Anlagen PWB Pauschalwertberichtigung SpkG NRW Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen SolvV Solvabilitätsverordnung Seite 4 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas 1 1.1 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Rhein-Maas gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Am 29. August 2016 erfolgte die Übertragung des Vermögens der Stadtsparkasse Emmerich-Rees sowie der Sparkasse der Stadt Straelen auf die Sparkasse Kleve (Vereinigung durch Aufnahme), und zwar zu dem Verschmelzungsstichtag 1. Januar 2016. Die Sparkasse führt seitdem den Namen „Sparkasse Rhein-Maas“. Grundlage für die angegebenen Vorjahreszahlen sind die zusammengefassten Werte der Offenlegungsberichte zum 31. Dezember 2015 der drei vereinigten Sparkassen. Da per 31. Dezember 2016 technisch noch nicht alle Werte auf zusammengeführter Basis vorlagen, wurden diese manuell aggregiert. Sofern dies nicht aussagekräftig war, wurden die Werte der drei ehemaligen Sparkassen einzeln ausgewiesen und entsprechend gekennzeichnet. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen teilweise auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 sowie § 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Sparkasse Rhein-Maas erfolgt daher auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegung (Art. 432CRR) Die Sparkasse Rhein-Maas macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Die folgende Ausnahmeregelung wurde angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5% der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausSeite 5 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 gewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5%-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Rhein-Maas: • • • • • • 1.4 Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse Rhein-Maas ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die Sparkasse Rhein-Maas verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Die Sparkasse Rhein-Maas verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Rhein-Maas hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Rhein-Maas hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 1.5 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen werden auf der Homepage der Sparkasse Rhein-Maas veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Rhein-Maas jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Rhein-Maas. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. Seite 6 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas 2 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Risikomanagement der Sparkasse Rhein-Maas (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) inklusive Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und Risikoerklärung (Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C „Chancen- und Risikobericht“ offengelegt. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält alle wichtigen Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Zudem werden die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme offengelegt. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. Der Lagebericht wurde vom Vorstand aufgestellt, vom Verwaltungsrat gebilligt und ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und zum Risikoprofil und zur Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 2.2.1 Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats Anzahl der Aufsichtsfunktionen 0 0 1 0 Tabelle 1: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. 2.2.2 Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpKg NRW) -, in der Satzung der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung ist die Zustimmung des Sparkassenzweckverbandes Rhein-Maas als Träger der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes NRW (LGG NRW) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Insbesondere wird Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Fachlehrgang) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenSeite 7 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 verantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie eine mehrjährige Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft, die bei Bedarf durch den Besuch externer Fortbildungsmaßnahmen aufrechterhalten und vertieft werden. Das vorsitzende Mitglied sowie die Mitglieder des Verwaltungsrats incl. der Mitarbeitervertreter werden durch den Sparkassenzweckverband Rhein-Maas als Träger der Sparkasse gewählt. Mitglieder des Verwaltungsrats verfügen über langjährige Erfahrung aus der Tätigkeit im Verwaltungsrat oder über Berufserfahrung u. a. als Mitarbeiter der Sparkasse. Daneben haben alle Mitglieder des Verwaltungsrates die Möglichkeit, Seminare der Sparkassenakademie NRW zu besuchen. Somit sind ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungsund Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. 2.2.3 Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss i.S. des § 25d Abs. 8 KWG gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den nach Sparkassenrecht gebildeten Risikoausschuss bzw. den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. 2.2.4 Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C) „Chancen- und Risikobericht“ Pkt. 1.2 offengelegt. Seite 8 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas 3 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2016 Passivposition Überleitung Bilanzwert TEUR Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital Fonds für allgemeine 11. Bankrisiken 12. Eigenkapital 9. TEUR 18.269,4 -6.883,0 1) 62.288,0 -5.845,0 2) Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Hartes Zusätzliches ErgänzungsKernkapital Kernkapital kapital TEUR TEUR TEUR 11.386,4 56.443,0 a) gezeichnetes Kapital aa) Einlagen stiller Gesellschafter b) Kapitalrücklage 2.500,0 0,0 28.500,0 -21.000,0 3) c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 0,0 119.372,3 0,0 119.372,3 67,4 0,0 67,4 101,1 -101,1 4) 0,0 cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 2.500,0 7.500,0 Sonstige Überleitungskorrekturen: Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel 62c CRR): 1.000,0 Unternehmen der Finanzbranche (Artikel 66 CRR): Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchstabe b, 37 CRR): -19,1 Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchstabe c, 38 CRR): Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR): Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Artikel 484 CRR): 185.863,6 0,0 12.386,4 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen 2) Zweckgebundene Vorsorge 9.595 TEUR, die nicht den Eigenmitteln zugerechnet wird. Des Weiteren wird die Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken (§340g) von 3.750 TEUR erst mit der Feststellung des JA entnommen und ist daher zum Meldestichtag 31.12. noch den aufsichtlichen Eigenmitteln zugeordnet. 3) Im Zuge der Fusion haben sich der Kreis Kleve und die Stadt Emmerich dazu verpflichtet, bis spätestens 30.12.2018 eine finanzielle Einlage von Barmitteln in Höhe von zusammen 21 Mio. Euro mittelbar an die Sparkasse Rhein-Maas zu leisten. Die Einlage soll als andere Zuzahlung in das Eigenkapital im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Sicherheitsrücklage) eingebracht werden, mit dem Ziel, dass diese Mittel nach effektiver Kapitalaufbringung als hartes Kernkapital anerkannt werden. Da der Grundsatz der effektiven Kapitalaufbringung jedoch doch nicht erfüllt ist, kann die Einlage per 31.12.2016 noch nicht als Eigenmittel angerechnet werden. 4) Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des JA der Sicherheitsrücklage zugeführt und kann erst dann aufsichtlich den Eigenmitteln zugerechnet werden (d. h. zum Meldestichtag 31.12. ist er noch nicht eingerechnet). Tabelle 2: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016. Seite 9 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Rhein-Maas hat folgende Eigenkapitalinstrumente begeben: • • Sparkassenkapitalbriefe Einlage stiller Gesellschafter Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang I zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang II zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Die Sparkasse Rhein-Maas berechnet ihre Kapitalquoten auf der in der CRR festgelegten Grundlage, dementsprechend findet Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR keine Anwendung. Seite 10 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas 4 4.1 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt B.3.3 „Vermögenslage“ wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR zur Offenlegung von Kapitalaufschlägen, wenn sie von der Aufsicht gefordert sind, besitzt für die Sparkasse Rhein-Maas keine Relevanz. Seite 11 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas 4.2 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2016 in TEUR Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten k. A. k. A. 76,96 k. A. k. A. 14,37 32.943,64 22.010,06 21.596,18 3.270,23 k. A. 0,84 k. A. k. A. 1.795,37 3.660,86 2.483,14 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz Interner Modellansatz k. A. k. A. Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition k. A. Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko k. A. Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren Erweitertes Laufzeitbandverfahren k. A. k. A. k. A. Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Standardansatz Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 9.400,54 k. A. k. A. CVA Standardmethode 0,02 Tabelle 3: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Zum 31.12.2016 ergab sich für die Sparkasse Rhein-Maas eine Gesamtkapitalquote von 16,31%. Seite 12 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas 5 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Derivative Adressenausfallrisikopositionen (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 a) bis d) CRR) Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte ausschließlich zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos und zur Sicherung der sich aus Festzinspositionen ergebenden Zinsänderungsrisiken ein. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich über zentrale Gegenparteien abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich die eigene Girozentrale (Landesbank HessenThüringen) und die DekaBank Deutsche Girozentrale. Aufgrund des bestehenden verbundweiten Sicherungssystems, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, wird auf die Hereinnahme von Sicherheiten und die Beschreibung von Verfahren zur Kreditrisikovorsorge verzichtet. Das Wiedereindeckungsrisiko wird über die Kreditäquivalenzbeträge limitiert. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Quantitative Angaben (Art. 439 e) bis h) CRR) Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 4.444,04 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Zum Berichtsstichtag betrugen die positiven Wiederbeschaffungswerte (einschließlich Zinsabgrenzung) 1.676,54 TEUR. Da sich keine Kreditderivate im Bestand der Sparkasse Rhein-Maas befinden, besitzt der Art. 439 g) und h) CRR keine Relevanz. Seite 13 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. Seite 14 von 86 1.726.543,73 77.031,33 16.559,89 5.359,56 3.795,65 3.234,36 2.953,48 1.777,02 1.488,07 1.284,23 1.196,00 1.082,23 1.072,63 939,32 922,46 703,78 561,77 241,87 234,91 112,96 72,54 57,21 51,80 44,63 43,43 40,64 12,75 1,64 0,75 0,30 0,24 0,15 0,09 0,04 0,01 1.847.421,47 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 81.742,69 4.358,18 382,40 150,39 30,37 80,55 39,41 119,35 128,10 68,97 100,72 51,92 78,04 42,72 38,07 46,08 24,49 19,48 14,09 3,19 5,80 1,60 4,14 5,39 5,20 3,25 1,02 0,10 0,05 0,02 0,01 0,01 0,01 0,00 0,00 87.545,81 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 81.742,69 4.358,18 382,40 150,39 30,37 80,55 39,41 119,35 128,10 68,97 100,72 51,92 78,04 42,72 38,07 46,08 24,49 19,48 14,09 3,19 5,80 1,60 4,14 5,39 5,20 3,25 1,02 0,10 0,05 0,02 0,01 0,01 0,01 0,00 0,00 87.545,81 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Summe Davon: Verbriefungsrisikopositionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Eigenmittelanforderungen in TEUR Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (SA) Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (IRB) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Verbriefungsrisikoposition in TEUR 93,37 4,98 0,44 0,17 0,03 0,09 0,04 0,14 0,15 0,08 0,12 0,06 0,09 0,05 0,04 0,05 0,03 0,02 0,02 0,00 0,01 0,00 0,00 0,01 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100,00 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,50% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,50% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Tabelle 4: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen 31.12.2016 1.215.652,64 0,002% 22,58 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) Tabelle 5: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Seite 14 von 86 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Deutschland Niederlande Frankreich Großbritannien Norwegen Dänemark Finnland Spanien Luxemburg Schweiz Italien Vereinigte Staaten von Amerika Schweden Österreich Australien Irland Belgien Portugal Vereinigte Arabische Emirate China Tschechische Republik Indien Ungarn Kroatien Bulgarien Brasilien Japan Ukraine Aruba Polen Liechtenstein Zypern Philippinen Uruguay Malaysia Summe Risikoposition im Handelsbuch in TEUR Summe der Kaufund Verkaufsposition im Handelsbuch Allgemeine Kreditrisikopositionen in TEUR Risikopositionswert (SA) 31.12.2016 S Sparkasse Rhein-Maas 6 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 S Sparkasse Rhein-Maas 7 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 7.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) 7.1.1 Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 2.574.464,64 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2016 TEUR Zentralstaaten, Zentralbanken oder öffentliche Stellen Institute oder gedeckte Schuldverschreibungen Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen OGA Sonstige Posten Gesamt Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen 206.875,69 263.296,39 504.119,66 576.543,33 863.109,77 103.282,22 91.669,14 2.608.896,20 Tabelle 6: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen 7.1.2 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (95 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Seite 15 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 31.12.2016 Seite 16 von 86 Institute oder gedeckte Unternehmen Schuldverschrei bungen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen davon: KMU OGA Sonstige Posten 65.985,19 271.637,37 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 141.453,08 859,80 0,00 5.551,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.005,00 0,00 65.728,60 451.592,91 0,00 1.005,00 0,00 0,00 421.227,45 0,06 0,00 1.938,09 350.370,06 235.734,81 0,06 0,00 1.938,09 0,00 235.734,81 0,00 0,00 815,46 591.025,07 230.217,21 0,00 0,00 815,46 0,00 227.869,18 70.396,51 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.611,59 27.810,55 0,00 0,00 30.059,18 30.059,18 26.316,46 26.316,46 15.267,85 15.267,85 0,00 1.438,93 5.500,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 53.444,14 40.180,28 53.093,61 53.444,14 20.181,41 49.012,21 7.898,26 43.830,62 34.193,74 7.898,26 43.830,62 34.193,74 2.045,29 12.650,78 34.994,15 2.045,29 10.302,75 34.994,15 0,00 0,00 0,00 663,94 2.595,81 4.042,79 0,00 0,00 25.255,46 23.506,36 42.544,36 42.544,36 32.309,43 32.309,43 0,00 8.358,46 0,00 0,00 5.988,45 5.486,07 5.230,61 5.230,61 3.176,55 3.176,55 0,00 73,48 0,00 0,00 17.350,49 16.098,35 4.721,61 4.721,61 8.441,64 8.441,64 0,00 635,29 0,00 0,00 133.176,84 133.176,84 18.047,81 18.047,81 71.564,11 71.564,11 0,00 4.076,93 51,49 0,00 213.849,57 0,00 0,48 271.637,85 93.044,46 -1.465,22 516.861,29 90.262,89 547,18 422.779,63 52.951,34 1.290,58 589.333,60 52.951,34 1.156,54 238.829,50 49.767,41 2.660,83 824.718,57 49.767,41 2.660,83 231.345,47 0,00 0,00 70.396,51 5.924,92 53.245,11 87.667,25 1) In der Branche Sonstige, Positionsklasse Unternehmen ist die PWB in Höhe von -2.012,4 TEUR enthalten. Die PWB-Auflösung in Höhe von 116,4 TEUR war zum Meldestichtag noch nicht enthalten. Tabelle 7: Risikopositionen nach Branchen Seite 16 von 86 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 in TEUR Banken Offene Investmentvermögen (inklusive Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Privatpersonen Unternehmen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur davon: Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden davon: Verarbeitendes Gewerbe davon: Baugewerbe davon: Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen davon: Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung davon: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen davon: Grundstücks- und Wohnungswesen davon: Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Sonstige Gesamt Zentralstaaten, Zentralbanken oder öffentliche Stellen S Sparkasse Rhein-Maas 7.1.3 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 7.1.4 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2016 TEUR Zentralstaaten, Zentralbanken oder öffentliche Stellen < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre 131.494,31 40.622,10 41.733,16 Institute oder gedeckte Schuldverschreibungen 192.798,66 74.820,54 4.018,65 Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen OGA Sonstige Posten Gesamt 83.586,06 202.538,19 31.385,83 0,00 34.343,90 676.146,95 58.871,87 52.285,81 61.125,97 0,00 2.613,71 290.340,00 374.403,36 334.509,60 732.206,77 70.396,51 50.709,64 1.607.977,69 1) In der Positionsklasse Unternehmen, Laufzeit < 1 Jahr ist die PWB in Höhe von -2.012,4 TEUR enthalten. Die PWBAuflösung in Höhe von 116,4 TEUR war zum Meldestichtag noch nicht enthalten. Tabelle 8: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Seite 17 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 7.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) 7.2.1 Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. 7.2.2 Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Zahlungsverhaltens des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der Risikovorsorge wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung dieser erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Seite 18 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 810,64 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen von Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen und Rückstellungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 340,85 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 448,45 TEUR. 31.12.2016 in TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand Rückstellungen Bestand PWB Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Seite 19 von 86 Banken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Öffentliche Haushalte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.289,69 3.418,50 0,00 1.165,98 70,21 3.432,34 22.547,95 8.356,20 2) -238,94 270,64 18.732,07 585,74 81,60 0,00 0,30 0,00 934,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 666,75 Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur davon: Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden davon: Verarbeitendes Gewerbe 610,17 0,00 2.053,50 493,40 2) 1.645,33 7,13 1.126,93 2.447,88 821,60 111,77 2) 167,69 13,82 2.443,83 2.696,41 1.020,90 0,00 -2.227,51 15,78 8.110,39 4,15 4,10 0,00 -2,99 0,08 73,48 761,80 252,30 0,00 -235,70 0,00 24,11 9.223,14 2.360,40 2) 1.299,54 222,12 0,35 davon: Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 2.750,69 1.761,80 -885,60 11,71 5.351,74 Organisationen ohne Erwerbszweck 0,00 0,00 Sonstige 0,00 0,00 35.837,64 11.774,70 Gesamt 0,00 1) 0,00 1.896,00 610,17 1.896,00 0,00 0,00 1) 0,00 810,64 340,85 -116,40 0,00 1) 0,00 448,45 22.164,41 448,45 1) Der Bestand PWB (1.896,00 TEUR), die Auflösung PWB (116,40 TEUR) und die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen (448,45 TEUR) können nicht nach Branchen aufgeteilt werden. Daher werden diese in der Position "Sonstige" ausgewiesen. 2) Der Bestand Rückstellungen wird inklusive Auf- und Abzinsungsbeträge für Rückstellungen dargestellt. Tabelle 9: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Seite 19 von 86 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 4.078,14 davon: Baugewerbe davon: Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen davon: Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung davon: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen davon: Grundstücks- und Wohnungswesen 5,00 0,00 S Sparkasse Rhein-Maas 7.2.3 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 7.2.4 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Da der weit überwiegende Anteil der notleidenden und überfälligen Risikopositionen (über 95 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe h) CRR) verzichtet. 7.2.5 Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2016 in TEUR Deutschland Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen 1) Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 35.542,37 11.697,80 0,00 610,17 21.570,59 295,27 76,90 0,00 0,00 593,82 Sonstige 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 35.837,64 11.774,70 1.896,00 610,17 22.164,41 EWR 1) Bestand Rückstellung inklusive Abzinsung Tabelle 10: Entwicklung der Risikovorsorge Seite 20 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas 8 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gefallen. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 100 Prozent. Im Wesentlichen handelt es sich um dabei um Immobilien und Grundstücke, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Beteiligungen und Fonds, Barbestände, immaterielle Vermögensgegenstände und sonstige Anlagegüter. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo: Medianwerte 2016 in TEUR Summe Vermögenswerte davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige Vermögenswerte Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte 275.057,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 1.987.915,11 34.037,50 169.986,77 159.884,62 34.037,50 172.342,90 Tabelle 11: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Medianwerte 2016 in TEUR Erhaltene Sicherheiten davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.542,70 Tabelle 12: Erhaltene Sicherheiten Die nachfolgende Übersicht enthält die Medianwerte der Verbindlichkeiten auf Basis der Quartalszahlen 2016 (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 in TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 274.210,50 274.295,32 Tabelle 13: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Seite 21 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas 9 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor´s und Moody´s Standard & Poor´s und Moody´s Standard & Poor´s und Moody´s Standard & Poor´s und Moody´s Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regional und lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Tabelle 14: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Gegenüber der Vorperiode wurden keine Änderungen in den benannten Ratingagenturen vorgenommen. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. 9.1 Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderungen. Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse per 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt Risikogewicht in % 0 10 40.710,62 20 - 30,29 - 35 - 50 - 70 - 75 82,40 - - - - 100 150 >150 - - - - - - - - - 454.171,43 - - - 96.929,63 - - - - - 25.274,57 271.532,71 - - 4.849,60 0,50 - - - 32.702,26 - - - - - - - - - - 14.614,18 17.982,82 - - - - - - - 2.170,70 43.927,60 31.039,12 2.170,70 543.752,33 17.982,82 659,40 659,40 - - - - 769.514,72 - - - - - - 104,63 - - - - 22.102,38 456.549,91 104,63 0,48 4.850,58 68.225,81 68.225,81 769.514,72 32.702,26 0,00 - 416.833,15 0,00 416.833,15 Tabelle 15: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderungen Seite 22 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse per 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Risikogewicht in % 0 10 20 30,29 35 50 70 75 82,40 100 150 >150 41.969,60 - - - - - - - - - - - 100.678,63 - - - - - - - - - - - 26.016,08 287.791,52 - - 4.810,20 898,40 - - - - - 440.169,91 - - - 32.702,26 - - - - - - - - - - 14.557,90 17.628,95 - - - - - - - 2.170,70 43.927,60 31.039,12 2.170,70 529.694,53 17.628,95 659,40 659,40 - - - - 769.514,72 - - - - - - 104,63 - - - - 22.102,38 478.558,21 104,63 0,48 5.709,08 68.225,81 68.225,81 769.514,72 32.702,26 3.760,41 - 404.617,61 3.760,41 404.617,61 Tabelle 16: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderungen Seite 23 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. 11 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Definition des operationellen Risikos sowie die eingesetzten Steuerungsverfahren sind im Chancen- und Risikobericht des Lageberichts nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand aufgestellt, vom Verwaltungsrat gebilligt und ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Seite 24 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 12 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Sparkasse Rhein-Maas gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions-, Kapital- und standortfördernde Beteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Standortfördernde Beteiligungen bezwecken gemäß dem Sparkassengesetz die regionale Wirtschaft zu fördern. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der SparkassenFinanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit grundsätzlich nicht im Vordergrund und ergibt sich nur für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Keine der vorstehend genannten Beteiligungen ist börsennotiert. Die Buchwerte entsprechen den Zeitwerten. 31.12.2016 Buchwert in TEUR Strategische Beteiligungen Funktionsbeteiligungen Kapitalbeteiligungen Standortfördernde Beteiligungen Gesamt 32.989,85 k.A. 945,90 9,01 33.944,76 Tabelle 17: Wertansätze für Beteiligungspositionen Neben den in der oberen Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungen hält die Sparkasse wichtige indirekte Beteiligungen in Höhe von 10.457,6 TEUR. Hierbei handelt es sich um Darlehen zur Beteiligungsfinanzierung an Landesbanken. 12.1 nen Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositio- Im Jahr 2016 sind keine realisierten Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen angefallen. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Seite 25 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 13 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken, ihrer Bemessung und Steuerung verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht unter Gliederungspunkt C „Chancen- und Risikobericht“. Die Berechnung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos erfolgt auf monatlicher Basis über einen Value at Risk mittels historischer Simulation. Bei der Bemessung des Zinsänderungsrisikos werden variabel verzinsliche Produkte generell auf Grundlage der nach der Methode der gleitenden Durchschnitte ermittelten Mischungsverhältnisse abgebildet. Dabei werden insbesondere auch die Auswirkungen zukünftiger Entwicklungen berücksichtigt. Daneben werden vierteljährlich die möglichen Auswirkungen des Zinsänderungsrisikos auf die Zinsspanne untersucht. In beiden Verfahren werden implizite Optionen bei Darlehen und Sparprodukten je nach Szenario mit den statistischen bzw. den statistischen und den optionalen Ausübungen berücksichtigt. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) In der nachfolgenden Übersicht werden die Auswirkungen eines aufsichtsrechtlichen Zinsschocks zur Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos dargestellt. berechnete Ertrags- / Barwertänderung 31.12.2016 EUR Zinsschock +200 Basispunkte Zinsschock -200 Basispunkte TEUR -24.918,71 Tabelle 18: Zinsänderungsrisiko Seite 26 von 86 -4.089,14 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 14 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtsrechtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 7,95 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,76 Prozentpunkten. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war die Erhöhung des Kernkapitals. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 4 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 3 2.256.739.099 k.A. k.A. 4.444.040 k.A. 93.967.959 EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) k.A. EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) k.A. 7 Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote -17.183.915 2.337.967.183 Tabelle 19: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) Seite 27 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung für die Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar 4 erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle 5 Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten 6 Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 3 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der 10 Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als 12 Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brut-to13 Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Ar-tikel 429b EU-14a Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der 16 Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 2.239.574.291 - 19.106 2.239.555.185 1.676.538 2.767.502 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 4.444.040 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 374.885.232 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) - 280.917.273 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 93.967.959 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene k.A. EU-19a (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der k.A. EU-19b Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Seite 28 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 185.863.560 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 21 22 Verschuldungsquote 2.337.967.183 7,95% Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens ja k.A. Tabelle 20: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote EU-1 EU-2 EU-3 EU-4 EU-5 EU-6 EU-7 EU-8 EU-9 EU-10 EU-11 EU-12 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen im Handelsbuch Risikopositionen im Anlagebuch, davon Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Institute Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Unternehmen Ausgefallene Positionen Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 2.239.574.290 k.A. 2.239.574.290 104.634 154.493.252 821.101 266.889.172 797.757.965 388.151.542 431.244.471 31.967.558 168.144.595 Tabelle 21: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl) Seite 29 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 15 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse Rhein-Maas hinterlegt und in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Von der Rechtswirksamkeit und rechtlichen Durchsetzbarkeit der Verträge zur Hereinnahme von Sicherheiten haben wir uns überzeugt. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden standardisierte Verträge eingesetzt. Die Beleihungsgrundsätze gemäß Beleihungswertermittlungsverordnung bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Abteilung Kreditmanagement. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von Finanzierungen Grundpfandrechte auf wohnwirtschaftlichen Objekten als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Grundpfandrechte aus Gewerbeimmobilien werden nur im Einzelfall privilegiert. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 und 126 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Daneben werden weitere Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht. Per 31.12.2016 waren diese Kreditrisikominderungstechniken für die Sparkasse Rhein-Maas noch nicht vereinheitlicht. Da die Aggregation nicht aussagekräftig erscheint, erfolgt hier eine getrennte Darstellung für die drei ehemaligen Sparkassen. Aus der ehemaligen Sparkasse Kleve und ehemaligen Sparkasse der Stadt Straelen resultiert die Anerkennung der Guthaben im eigenen Haus als finanzielle Sicherheiten. Der Ansatz von Gewährleistungen und Garantien resultiert aus der ehemaligen Sparkasse der Stadt Straelen und der Stadtsparkasse Emmerich-Rees. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute), Lebensversicherungen, Bargeldeinlagen bei anderen Kreditinstituten und Bausparguthaben. Kreditderivate werden von der Sparkasse Rhein-Maas im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse Rhein-Maas nicht vor. Seite 30 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: 31.12.2016 in TEUR Öffentliche Stellen Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Gesamt Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate 0,00 0,00 160,89 0,00 160,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Tabelle 22: Ehemalige Sparkasse Kleve – Besicherte Positionswerte 31.12.2016 in TEUR Öffentliche Stellen Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Gesamt Finanzielle Sicherheiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gewährleistungen und Kreditderivate 39,40 13.968,77 9.500,74 292,14 23.801,05 Tabelle 23: Ehemalige Stadtsparkasse Emmerich-Rees – Besicherte Positionswerte 31.12.2016 in TEUR Öffentliche Stellen Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Gesamt Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate 0,00 0,00 1.029,83 68,26 1.098,09 Tabelle 24: Ehemalige Sparkasse der Stadt Straelen – Besicherte Positionswerte Seite 31 von 86 0,00 32,74 1.524,08 49,76 1.606,58 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Offenlegungsbericht der Sparkasse Rhein-Maas Offenlegung gemäß CRR zum 31. Dezember 2016 Anhang I Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Seite 32 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 1: Hauptmerkmale - Vermögenseinlage stiller Gesellschafter ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar 17 Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 20a Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 37 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 33 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Hartes Kernkapital Hartes Kernkapital Solo Vermögenseinlage stiller Gesellschafter 2,5674 Mio. EUR 2.567.391,04 EUR 100% k.A. Passivum – fortgeführter Einstandswert 27.12.2012 Unbefristet Keine Fälligkeit Ja Frühestens zum 31.12.2017 durch die Sparkasse; vorherige Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich Kündigungsrecht mit Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres, frühestens zum 31.12.2017 (vgl. Nr. 15) variabel Auf etwaige einbehaltene Gewinnanteile entfällt ein zusätzlicher Gewinnanteil, der sich nach dem niedrigeren der beiden folgenden Werte bemisst: (a) dem Jahres-EURIBOR zuzüglich Risikozuschlag entsprechend dem für die Sparkassen-Finanzgruppe in dem betreffenden Jahr geltenden Risikozuschlag p.a., und (b) 3,5 % p.a. Nein gänzlich diskretionär gänzlich diskretionär Nein kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Ja Verlustteilnahme immer teilweise vorübergehend Wiederzuschreibungen sind möglich aus späteren, auf das Instrument entfallenden Gewinnen nachrangig gegenüber allen Gläubigern, die nicht Inhaber gleichrangiger Instrumente sind, aber gemäß § 26 Abs. 3 SpkG NRW ohne Beteiligung am Liquidationserlös k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 2: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 34 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Ergänzungskapital Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,7489 Mio. EUR 1.400.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 01.09.2009 Mit Verfalltermin 02.09.2019 Nein k.A. k.A. Fest 5,98% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 3: Vollständige Bedingungen des in Anlage 2 beschriebenen Kapitalinstruments Seite 35 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Seite 36 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Seite 37 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 4: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichem Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 16 17 18 19 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 38 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Ergänzungskapital Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,2484 Mio. EUR 3.000.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 29.05.2007 Mit Verfalltermin 29.05.2017 Ja Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres -frühestens zum 31.12.2009 kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung in Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als im Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. k.A. Fest 5,11% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 5: Vollständige Bedingungen des in Anlage 4 beschriebenen Kapitalinstruments Seite 39 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Seite 40 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 6: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichem Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzer Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 16 17 18 19 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 41 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Ergänzungskapital Solo Sparkassen-Kapitalbrief 3,1559 Mio. EUR 5.000.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 26.02.2013 Mit Verfalltermin 26.02.2020 Ja Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres -frühestens zum 31.12.2018 kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung in Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als im Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. k.A. Fest 4,32% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 7: Vollständige Bedingungen des in Anlage 6 beschriebenen Kapitalinstruments Seite 42 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Seite 43 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Seite 44 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Seite 45 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 8: Hauptmerkmale – Zwei Sparkassenkapitalbriefe mit außerordentlichem Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für die Instrumente geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Summe Nennwert der Instrumente 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland k.A. Ergänzungskapital Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,8011 Mio. EUR 1.000.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 27.12.2013 Mit Verfalltermin 01.01.2021 Ja Kündigung möglich nach vorheriger Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Kündigung ist jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende desjenigen Gechäftsjahres möglich, in dem seit dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefes fünf Jahre abgelaufen sind. 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Kündigung gemäß Art. 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtrechtliche Einstufung gemäß Art. 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Art. 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. k.A. Seite 46 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas 17 18 19 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 47 von 86 Fest 0,70% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 9: Vollständige Bedingungen der in Anlage 8 beschriebenen Kapitalinstrumente Seite 48 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Seite 49 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Seite 50 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 10: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichem Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland k.A. Ergänzungskapital Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,1 Mio. EUR 100.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 24.03.2014 Mit Verfalltermin 31.12.2024 Ja Kündigung möglich nach vorheriger Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Kündigung ist jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende desjenigen Gechäftsjahres möglich, in dem seit dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefes fünf Jahre abgelaufen sind. 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Kündigung gemäß Art. 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtrechtliche Einstufung gemäß Art. 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Art. 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. k.A. Seite 51 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas 17 18 19 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 52 von 86 Fest 3,00% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 11: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichem Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 16 17 18 19 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 53 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Ergänzungskapital Solo Sparkassen-Kapitalbrief 5 Mio. EUR 5.000.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 13.09.2015 Mit Verfalltermin 13.09.2025 Ja Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapitalbrief unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres -frühestens zum 31.12.2018 kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung in Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als im Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. k.A. Fest 3,00% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 12: Vollständige Bedingungen der in Anlage 10 bis 11 beschriebenen Kapitalinstrumente Seite 54 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Seite 55 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Seite 56 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 13: Hauptmerkmale - Drei Sparkassenkapitalbriefe mit außerordentlichem Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für die Instrumente geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Summe Nennwert der Instrumente 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Ergänzungskapital Solo Sparkassen-Kapitalbrief 1,0266 Mio. EUR 1.026.583,76 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 10.04.2016 Mit Verfalltermin 10.04.2026 Ja Kündigung möglich nach vorheriger Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Kündigung ist jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende desjenigen Gechäftsjahres möglich, in dem seit dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefes fünf Jahre abgelaufen sind. 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Kündigung gemäß Art. 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtrechtliche Einstufung gemäß Art. 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Art. 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. k.A. Seite 57 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas 17 18 19 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 58 von 86 Fest 3,00% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 14: Vollständige Bedingungen der in Anlage 13 beschriebenen Kapitalinstrumente Seite 59 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Seite 60 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Seite 61 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 15: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichem Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Ergänzungskapital Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,1047 Mio. EUR 200.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 12.08.2009 Mit Verfalltermin 12.08.2019 Ja Kündigung möglich nach vorheriger Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Kündigung ist jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende desjenigen Gechäftsjahres möglich, in dem seit dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefes fünf Jahre abgelaufen sind. 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Kündigung gemäß Art. 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtrechtliche Einstufung gemäß Art. 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Art. 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht. k.A. Seite 62 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas 17 18 19 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Coupons/Dividenden Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 63 von 86 Fest 5,00% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 16: Vollständige Bedingungen des in Anlage 15 beschriebenen Kapitalinstruments Seite 64 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 17: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 65 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,0002 Mio. EUR 500,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 06.08.2010 Mit Verfalltermin 06.08.2018 Nein k.A. k.A. Fest 2,50% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 18: Hauptmerkmale - Drei Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 66 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,0087 Mio. EUR 30.300,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 03.11.2010 bis 21.12.2010 Mit Verfalltermin 12.11.2017 bis 03.11.2018 Nein k.A. k.A. Fest 2,70% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 19: Hauptmerkmale - Drei Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 67 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,0020 Mio. EUR 21.500,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 18.05.2009 bis 24.06.2010 Mit Verfalltermin 18.05.2017 bis 24.06.2017 Nein k.A. k.A. Fest 2,80% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 20: Hauptmerkmale - Zehn Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 68 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,1585 Mio. EUR 1.098.400,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 14.04.2010 bis 08.03.2011 Mit Verfalltermin 16.02.2017 bis 02.09.2018 Nein k.A. k.A. Fest 3,00% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 21: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 69 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,0001 Mio. EUR 500,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 04.11.2009 Mit Verfalltermin 04.11.2017 Nein k.A. k.A. Fest 3,05% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 22: Hauptmerkmale - Sechs Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 70 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,0245 Mio. EUR 95.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 12.04.2010 bis 16.04.2010 Mit Verfalltermin 12.04.2018 bis 16.04.2018 Nein k.A. k.A. Fest 3,20% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 23: Hauptmerkmale - Drei Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 71 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,0030 Mio. EUR 35.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 29.04.2009 bis 19.08.2010 Mit Verfalltermin 29.04.2017 bis 18.01.2018 Nein k.A. k.A. Fest 3,30% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 24: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 72 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,0010 Mio. EUR 16.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 20.04.2009 Mit Verfalltermin 20.04.2017 Nein k.A. k.A. Fest 3,50% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 25: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 73 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,0015 Mio. EUR 10.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 05.10.2009 Mit Verfalltermin 05.10.2017 Nein k.A. k.A. Fest 3,55% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 26: Hauptmerkmale - Vier Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 74 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,0004 Mio. EUR 28.500,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 14.01.2009 bis 05.02.2009 Mit Verfalltermin 14.01.2017 bis 05.02.2017 Nein k.A. k.A. Fest 3,75% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 27: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 75 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,0008 Mio. EUR 1.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 24.02.2011 Mit Verfalltermin 24.02.2021 Nein k.A. k.A. Fest 3,90% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 28: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II nr. 1 Emittent Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für 2 Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 8 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 9b Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und 15 Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug 20b auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen 21 Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der 34 Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere 35 Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Seite 76 von 86 Sparkasse Rhein-Maas k.A. Bundesrepublik Deutschland Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief 0,0001 Mio. EUR 5.000,00 EUR 100% 100% Passivum – fortgeführter Einstandswert 21.01.2009 Mit Verfalltermin 21.01.2017 Nein k.A. k.A. Fest 4,00% Nein Zwingend Zwingend Nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage 29: Vollständige Bedingungen der in Anlage 17 bis 28 beschriebenen Kapitalinstrumente Seite 77 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Offenlegungsbericht der Sparkasse Rhein-Maas Offenlegung gemäß CRR zum 31. Dezember 2016 Anhang II Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Seite 78 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 (B) VERWEIS AUF (A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1a davon: Einlage stiller Gesellschafter 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 3 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten Im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 Mlnderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag In konsolidiertem CET1) 3a 4 5 5a 6 2.500.000,00 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2.500.000,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 119.372.274,97 26 (1) (c) 7.500.000,00 26 (1) 56.443.000,00 26 (1) (f) k.A. 486 (2) Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen k.A. k.A. 483 (2) k.A. k.A. 84, 479, 480 k.A. 67.391,04 26 (2) 185.882.666,01 k.A. Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 8 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 10 In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 11 12 13 k.A. 34, 105 -11.463,60 36 (1) (b), 37, 472 (4) -7.642,40 k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k.A. Seite 79 von 86 k.A. 33 (a) k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) k.A. 32 (1) k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 (B) VERWEIS AUF (A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten sowie Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbe-teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält Seite 80 von 86 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 k.A. 33 (b) k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A. k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A. k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A. k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k.A. k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k.A. k.A. 36 (1) (k) k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. k.A. 48 (1), 470 (2) k.A. k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470 (2) (b), 472 (11) k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 (B) VERWEIS AUF (A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 24 25 25a 25b 26 26a 26b 27 28 In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 36 (1) (I) k.A. k.A. k.A. 467 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 468 k.A. 481 -7.642,40 36 (1) (j) -19.106,00 k.A. 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft k.A. 34 35 36 -7.642,40 185.863.560,01 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 33 k.A. k.A. 36 (1) (a), 472 (3) 30 32 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 k.A. Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Seite 81 von 86 k.A. 486 (3) k.A. k.A. 483 (3) k.A. k.A. 85, 86, 480 k.A. 486 (3) k.A. k.A. k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 (B) VERWEIS AUF (A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 38 39 40 41 41a 41b 41c 42 42a 43 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Über-kreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte, Indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Rest-beträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital In Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon: Immaterielle Vermögensgegenstände Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k.A. k.A. 56 (b), 58, 475 (3) k.A. k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A. k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A. -7.642,40 -7.642,40 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) -7.642,40 472 (4) k.A. 477 (2), 477 (3), 477 (4) k.A. 3, 467, 468, 481 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 56 (e) 7.642,40 36 (1) (j) 0,00 k.A. 185.863.560,01 Seite 82 von 86 k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 (B) VERWEIS AUF (A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen 48 49 50 51 11.185.616,02 62, 63 200.818,44 486 (4) 200.818,44 k.A. 483 (4) k.A. k.A. 87, 88, 480 k.A. k.A. 486 (4) k.A. 1.000.000,00 62 (c) und (d) 12.386.434,46 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 200.818,44 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Seite 83 von 86 k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k.A. k.A. 66 (b), 68, 477 (3) k.A. k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 (B) VERWEIS AUF (A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56b Vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) k.A. k.A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k.A. 467, 468, 481 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 12.386.434,46 198.249.994,47 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 62 63 64 65 66 67 67a (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 1.215.652.642,81 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 15,29 92 (2) (a), 465 davon: Kapitalerhaltungspuffer davon: antizyklischer Kapitalpuffer davon: Systemrisikopuffer davon: Puffer für global systemrelevante Institute (GSRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 0,625 0,002 k.A. k.A. CRD 131 Seite 84 von 86 15,29 92 (2) (b), 465 16,31 92 (2) (c) 0,627 CRD 128, 129, 130 k.A. S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 (B) VERWEIS AUF (A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 70 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] [in EU-Verordnung nicht relevant] [in EU-Verordnung nicht relevant] (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 8,31 CRD 128 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) [in EU-Verordnung nicht relevant] Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 74 75 7.127.113,63 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 659.400,00 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 1.000.000,00 62 (c) 13.726.821,00 62 (c) 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) k.A. 62 (d) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes k.A. 62 (d) Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021 80 81 82 83 84 85 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) 34.274.400,00 484 (5), 486 (4) und (5) k.A. 484 (5), 486 (4) und (5) Seite 85 von 86 S Sparkasse Rhein-Maas Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Kleve, den Sparkasse Rhein-Maas Der Vorstand van Zoggel Reinen Seite 86 von 86 Röth Wolters