2015 Offenlegungsbericht

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S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Offenlegungsbericht der
Sparkasse Rhein-Maas
Offenlegung gemäß CRR zum 31. Dezember 2016
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S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Inhaltsverzeichnis
1
2
Allgemeine Informationen............................................................................................................. 5
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise.............................................................................................. 5
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) .................................................... 5
1.3
Einschränkungen der Offenlegung (Art. 432CRR) ........................................................................ 5
1.4
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) ................................................................................... 6
1.5
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) ....................................................................................... 6
Risikomanagement der Sparkasse Rhein-Maas (Art. 435 CRR) .................................................. 7
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) inklusive
Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und Risikoerklärung (Art. 435 (1) Buchstaben e)
und f) CRR) ........................................................................................................................................................ 7
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) .............................................................. 7
2.2.1
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans ................................................................. 7
2.2.2
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2)
Buchstaben b) und c) CRR) ......................................................................................................................... 7
3
2.2.3
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) ........................................ 8
2.2.4
e) CRR)
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe
...................................................................................................................................................... 8
Eigenmittel (Art. 437 CRR) ............................................................................................................ 9
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung ............................................................................................... 9
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) ...................................................................................... 10
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d)
und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) ........................... 10
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) ................................................................................. 11
4.1
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) ..................................................................... 11
4.2
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) ....................................................... 12
5
Derivative Adressenausfallrisikopositionen (Art. 439 CRR) ..................................................... 13
6
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) ........................................................................................................ 14
7
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) ................................................................................... 15
7.1
CRR)
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f)
........................................................................................................................................................... 15
7.1.1
Gesamtbetrag der Risikopositionen ..................................................................................... 15
7.1.2
Geografische Verteilung der Risikopositionen ................................................................... 15
7.1.3
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen ........................................... 16
7.1.4
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten ............................................. 17
7.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben
gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) ..................................................................... 18
7.2.1
Definition überfälliger und notleidender Forderungen ..................................................... 18
7.2.2
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge........................................... 18
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7.2.3
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen ........................................ 19
7.2.4
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten .............. 20
7.2.5
Entwicklung der Risikovorsorge ............................................................................................ 20
8
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) .................................................... 21
9
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) ................................................................. 22
9.1
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von
Kreditrisikominderung .................................................................................................................................. 22
10
Marktrisiko (Art. 445 CRR) ....................................................................................................... 24
11
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) ...................................................................................... 24
12
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) ........................................................................ 25
12.1
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen .......... 25
13
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) ............................................................................... 26
14
Verschuldung (Art. 451 CRR) ................................................................................................... 27
15
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) ................................................................. 30
Anhang I ................................................................................................................................................ 32
Anhang II ............................................................................................................................................... 78
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Abkürzungsverzeichnis
a.F.
Alte Fassung
BA
Bankenaufsicht
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRD
Capital Requirements Direcitve
CRR
Capital Requirements Regulation
EBA
Europäische Bankenaufsicht
EU
Europäische Union
EWB
Einzelwertberichtigung
GuV
Gewinn- und Verlustrechung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
IRB
Internal Rating Based
JA
Jahresabschluss
k.A.
Keine Angabe (ohne Relevanz)
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
KSA
Kreditrisikostandardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
PWB
Pauschalwertberichtigung
SpkG NRW
Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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1
1.1
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Allgemeine Informationen
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen
Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar
2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales
Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben
ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Rhein-Maas gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben
zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
Am 29. August 2016 erfolgte die Übertragung des Vermögens der Stadtsparkasse Emmerich-Rees
sowie der Sparkasse der Stadt Straelen auf die Sparkasse Kleve (Vereinigung durch Aufnahme), und
zwar zu dem Verschmelzungsstichtag 1. Januar 2016. Die Sparkasse führt seitdem den Namen „Sparkasse Rhein-Maas“.
Grundlage für die angegebenen Vorjahreszahlen sind die zusammengefassten Werte der Offenlegungsberichte zum 31. Dezember 2015 der drei vereinigten Sparkassen. Da per 31. Dezember 2016
technisch noch nicht alle Werte auf zusammengeführter Basis vorlagen, wurden diese manuell aggregiert. Sofern dies nicht aussagekräftig war, wurden die Werte der drei ehemaligen Sparkassen
einzeln ausgewiesen und entsprechend gekennzeichnet.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen teilweise auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Qualitative Angaben
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung
gemäß Artikel 431, 436 sowie § 26a (1) Satz 1 KWG.
Die Offenlegung der Sparkasse Rhein-Maas erfolgt daher auf Einzelinstitutsebene.
1.3
Einschränkungen der Offenlegung (Art. 432CRR)
Die Sparkasse Rhein-Maas macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch,
bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen.
Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben
05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert.
Die folgende Ausnahmeregelung wurde angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5% der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausSeite 5 von 86
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gewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5%-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Sparkasse Rhein-Maas:
•
•
•
•
•
•
1.4
Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1)
Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.)
Art. 441 CRR (Die Sparkasse Rhein-Maas ist kein global systemrelevantes Institut.)
Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA
zugrunde gelegt.)
Art. 454 CRR (Die Sparkasse Rhein-Maas verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für
operationelle Risiken.)
Art. 455 CRR (Die Sparkasse Rhein-Maas verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben
mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Sparkasse Rhein-Maas hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise
zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Rhein-Maas hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung
ausreichend ist.
1.5
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen werden auf der Homepage der Sparkasse Rhein-Maas veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der
Homepage der Sparkasse Rhein-Maas jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse
Rhein-Maas. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen
Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.
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2
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Risikomanagement der Sparkasse Rhein-Maas (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) inklusive Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und Risikoerklärung (Art. 435 (1)
Buchstaben e) und f) CRR)
Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der
Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme
sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C „Chancen- und Risikobericht“ offengelegt. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält alle wichtigen Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Zudem werden die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich
der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und
-systeme offengelegt. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR
dar. Der Lagebericht wurde vom Vorstand aufgestellt, vom Verwaltungsrat gebilligt und ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und zum Risikoprofil und zur Risikostrategie
der Sparkasse angemessen sind.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
2.2.1 Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der
Leitungsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
Anzahl der
Aufsichtsfunktionen
0
0
1
0
Tabelle 1: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut
sind nicht mitgezählt.
2.2.2 Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art.
435 (2) Buchstaben b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen
(SpKg NRW) -, in der Satzung der Sparkasse enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat
die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung ist die Zustimmung des Sparkassenzweckverbandes
Rhein-Maas als Träger der Sparkasse erforderlich.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei
den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes NRW (LGG NRW) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts.
Insbesondere wird Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die
fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Fachlehrgang) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenSeite 7 von 86
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Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
verantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie eine mehrjährige Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die
Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft, die bei Bedarf durch den Besuch externer Fortbildungsmaßnahmen aufrechterhalten und vertieft werden.
Das vorsitzende Mitglied sowie die Mitglieder des Verwaltungsrats incl. der Mitarbeitervertreter werden durch den Sparkassenzweckverband Rhein-Maas als Träger der Sparkasse gewählt.
Mitglieder des Verwaltungsrats verfügen über langjährige Erfahrung aus der Tätigkeit im Verwaltungsrat oder über Berufserfahrung u. a. als Mitarbeiter der Sparkasse. Daneben haben alle Mitglieder des Verwaltungsrates die Möglichkeit, Seminare der Sparkassenakademie NRW zu besuchen.
Somit sind ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungsund Aufsichtsorganen werden beachtet.
Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.
2.2.3 Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss i.S. des § 25d Abs. 8 KWG gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den nach Sparkassenrecht gebildeten Risikoausschuss bzw. den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
2.2.4 Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2)
Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im
Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C) „Chancen- und Risikobericht“ Pkt. 1.2 offengelegt.
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Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
Überleitung
Bilanzwert
TEUR
Nachrangige
Verbindlichkeiten
10. Genussrechtskapital
Fonds für allgemeine
11.
Bankrisiken
12. Eigenkapital
9.
TEUR
18.269,4
-6.883,0 1)
62.288,0
-5.845,0 2)
Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016
Hartes
Zusätzliches ErgänzungsKernkapital
Kernkapital
kapital
TEUR
TEUR
TEUR
11.386,4
56.443,0
a) gezeichnetes Kapital
aa) Einlagen stiller Gesellschafter
b) Kapitalrücklage
2.500,0
0,0
28.500,0
-21.000,0 3)
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
0,0
119.372,3
0,0
119.372,3
67,4
0,0
67,4
101,1
-101,1 4)
0,0
cb) andere Rücklagen
d) Bilanzgewinn
2.500,0
7.500,0
Sonstige Überleitungskorrekturen:
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel 62c CRR):
1.000,0
Unternehmen der Finanzbranche (Artikel 66 CRR):
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchstabe b, 37 CRR):
-19,1
Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchstabe c, 38 CRR):
Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR):
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Artikel 484 CRR):
185.863,6
0,0
12.386,4
1)
Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen
2)
Zweckgebundene Vorsorge 9.595 TEUR, die nicht den Eigenmitteln zugerechnet wird. Des Weiteren wird die Auflösung aus dem Fonds für allgemeine
Bankrisiken (§340g) von 3.750 TEUR erst mit der Feststellung des JA entnommen und ist daher zum Meldestichtag 31.12. noch den aufsichtlichen
Eigenmitteln zugeordnet.
3)
Im Zuge der Fusion haben sich der Kreis Kleve und die Stadt Emmerich dazu verpflichtet, bis spätestens 30.12.2018 eine finanzielle Einlage von
Barmitteln in Höhe von zusammen 21 Mio. Euro mittelbar an die Sparkasse Rhein-Maas zu leisten. Die Einlage soll als andere Zuzahlung in das
Eigenkapital im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Sicherheitsrücklage) eingebracht werden, mit dem Ziel, dass diese Mittel nach effektiver
Kapitalaufbringung als hartes Kernkapital anerkannt werden. Da der Grundsatz der effektiven Kapitalaufbringung jedoch doch nicht erfüllt ist, kann
die Einlage per 31.12.2016 noch nicht als Eigenmittel angerechnet werden.
4)
Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des JA der Sicherheitsrücklage zugeführt und kann erst dann aufsichtlich den Eigenmitteln zugerechnet
werden (d. h. zum Meldestichtag 31.12. ist er noch nicht eingerechnet).
Tabelle 2: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016.
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Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Sparkasse Rhein-Maas hat folgende Eigenkapitalinstrumente begeben:
•
•
Sparkassenkapitalbriefe
Einlage stiller Gesellschafter
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang I zum Offenlegungsbericht zu entnehmen.
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr.
1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang II zum Offenlegungsbericht zu
entnehmen.
Die Sparkasse Rhein-Maas berechnet ihre Kapitalquoten auf der in der CRR festgelegten Grundlage,
dementsprechend findet Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR keine Anwendung.
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4.1
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter
dem Punkt B.3.3 „Vermögenslage“ wieder.
Art. 438 Buchstabe b) CRR zur Offenlegung von Kapitalaufschlägen, wenn sie von der Aufsicht gefordert sind, besitzt für die Sparkasse Rhein-Maas keine Relevanz.
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4.2
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2016
in TEUR
Kreditrisiko
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
k. A.
k. A.
76,96
k. A.
k. A.
14,37
32.943,64
22.010,06
21.596,18
3.270,23
k. A.
0,84
k. A.
k. A.
1.795,37
3.660,86
2.483,14
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
Interner Modellansatz
k. A.
k. A.
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
k. A.
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
k. A.
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
Vereinfachtes Verfahren
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
k. A.
k. A.
k. A.
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
Standardansatz
Fortgeschrittener Messansatz (AMA)
9.400,54
k. A.
k. A.
CVA
Standardmethode
0,02
Tabelle 3: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
Zum 31.12.2016 ergab sich für die Sparkasse Rhein-Maas eine Gesamtkapitalquote von 16,31%.
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Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Derivative Adressenausfallrisikopositionen (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 a) bis d) CRR)
Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte ausschließlich zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos und zur Sicherung der sich aus Festzinspositionen ergebenden Zinsänderungsrisiken ein.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich über zentrale Gegenparteien abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich die eigene Girozentrale (Landesbank HessenThüringen) und die DekaBank Deutsche Girozentrale.
Aufgrund des bestehenden verbundweiten Sicherungssystems, das einen Bestandsschutz für den
Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft
wird, wird auf die Hereinnahme von Sicherheiten und die Beschreibung von Verfahren zur Kreditrisikovorsorge verzichtet. Das Wiedereindeckungsrisiko wird über die Kreditäquivalenzbeträge limitiert.
Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von
Sicherheiten führen könnten.
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen
Grundsätze des HGB. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.
Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von
Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken.
Quantitative Angaben (Art. 439 e) bis h) CRR)
Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 4.444,04 TEUR. Die
Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode.
Zum Berichtsstichtag betrugen die positiven Wiederbeschaffungswerte (einschließlich Zinsabgrenzung) 1.676,54 TEUR.
Da sich keine Kreditderivate im Bestand der Sparkasse Rhein-Maas befinden, besitzt der Art. 439 g)
und h) CRR keine Relevanz.
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Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen
die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des
institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
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1.726.543,73
77.031,33
16.559,89
5.359,56
3.795,65
3.234,36
2.953,48
1.777,02
1.488,07
1.284,23
1.196,00
1.082,23
1.072,63
939,32
922,46
703,78
561,77
241,87
234,91
112,96
72,54
57,21
51,80
44,63
43,43
40,64
12,75
1,64
0,75
0,30
0,24
0,15
0,09
0,04
0,01
1.847.421,47
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
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k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
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k.A.
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k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
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k.A.
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k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
81.742,69
4.358,18
382,40
150,39
30,37
80,55
39,41
119,35
128,10
68,97
100,72
51,92
78,04
42,72
38,07
46,08
24,49
19,48
14,09
3,19
5,80
1,60
4,14
5,39
5,20
3,25
1,02
0,10
0,05
0,02
0,01
0,01
0,01
0,00
0,00
87.545,81
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
81.742,69
4.358,18
382,40
150,39
30,37
80,55
39,41
119,35
128,10
68,97
100,72
51,92
78,04
42,72
38,07
46,08
24,49
19,48
14,09
3,19
5,80
1,60
4,14
5,39
5,20
3,25
1,02
0,10
0,05
0,02
0,01
0,01
0,01
0,00
0,00
87.545,81
Quote des
antizyklischen
Kapitalpuffers
Gewichtungen der
Eigenmittelanforderungen
Summe
Davon:
Verbriefungsrisikopositionen
Davon: Risikopositionen im
Handelsbuch
Eigenmittelanforderungen in TEUR
Davon:
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Risikopositionswert
(IRB)
Risikopositionswert
(SA)
Wert der
Risikoposition
im Handelsbuch
(interne
Modelle)
Risikopositionswert
(IRB)
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Verbriefungsrisikoposition
in TEUR
93,37
4,98
0,44
0,17
0,03
0,09
0,04
0,14
0,15
0,08
0,12
0,06
0,09
0,05
0,04
0,05
0,03
0,02
0,02
0,00
0,01
0,00
0,00
0,01
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
100,00
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
1,50%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
1,50%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
Tabelle 4: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen
31.12.2016
1.215.652,64
0,002%
22,58
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
Tabelle 5: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Seite 14 von 86
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Deutschland
Niederlande
Frankreich
Großbritannien
Norwegen
Dänemark
Finnland
Spanien
Luxemburg
Schweiz
Italien
Vereinigte Staaten von Amerika
Schweden
Österreich
Australien
Irland
Belgien
Portugal
Vereinigte Arabische Emirate
China
Tschechische Republik
Indien
Ungarn
Kroatien
Bulgarien
Brasilien
Japan
Ukraine
Aruba
Polen
Liechtenstein
Zypern
Philippinen
Uruguay
Malaysia
Summe
Risikoposition im Handelsbuch
in TEUR
Summe der Kaufund Verkaufsposition im
Handelsbuch
Allgemeine Kreditrisikopositionen
in TEUR
Risikopositionswert
(SA)
31.12.2016
S Sparkasse
Rhein-Maas
6
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
S Sparkasse
Rhein-Maas
7
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
7.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben
c) bis f) CRR)
7.1.1 Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen
Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 2.574.464,64 TEUR setzt sich
aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach
den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der
Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2016
TEUR
Zentralstaaten, Zentralbanken oder öffentliche
Stellen
Institute oder gedeckte Schuldverschreibungen
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
Jahresdurchschnittsbetrag der
Risikopositionen
206.875,69
263.296,39
504.119,66
576.543,33
863.109,77
103.282,22
91.669,14
2.608.896,20
Tabelle 6: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
7.1.2 Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (95 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet.
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S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR).
31.12.2016
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Institute oder
gedeckte
Unternehmen
Schuldverschrei
bungen
davon: KMU
Mengengeschäft davon: KMU
Durch
Immobilien
besicherte
Positionen
davon: KMU
OGA
Sonstige Posten
65.985,19
271.637,37
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
141.453,08
859,80
0,00
5.551,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.005,00
0,00
65.728,60
451.592,91
0,00
1.005,00
0,00
0,00
421.227,45
0,06
0,00
1.938,09
350.370,06
235.734,81
0,06
0,00
1.938,09
0,00
235.734,81
0,00
0,00
815,46
591.025,07
230.217,21
0,00
0,00
815,46
0,00
227.869,18
70.396,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.611,59
27.810,55
0,00
0,00
30.059,18
30.059,18
26.316,46
26.316,46
15.267,85
15.267,85
0,00
1.438,93
5.500,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
53.444,14
40.180,28
53.093,61
53.444,14
20.181,41
49.012,21
7.898,26
43.830,62
34.193,74
7.898,26
43.830,62
34.193,74
2.045,29
12.650,78
34.994,15
2.045,29
10.302,75
34.994,15
0,00
0,00
0,00
663,94
2.595,81
4.042,79
0,00
0,00
25.255,46
23.506,36
42.544,36
42.544,36
32.309,43
32.309,43
0,00
8.358,46
0,00
0,00
5.988,45
5.486,07
5.230,61
5.230,61
3.176,55
3.176,55
0,00
73,48
0,00
0,00
17.350,49
16.098,35
4.721,61
4.721,61
8.441,64
8.441,64
0,00
635,29
0,00
0,00
133.176,84
133.176,84
18.047,81
18.047,81
71.564,11
71.564,11
0,00
4.076,93
51,49
0,00
213.849,57
0,00
0,48
271.637,85
93.044,46
-1.465,22
516.861,29
90.262,89
547,18
422.779,63
52.951,34
1.290,58
589.333,60
52.951,34
1.156,54
238.829,50
49.767,41
2.660,83
824.718,57
49.767,41
2.660,83
231.345,47
0,00
0,00
70.396,51
5.924,92
53.245,11
87.667,25
1) In der Branche Sonstige, Positionsklasse Unternehmen ist die PWB in Höhe von -2.012,4 TEUR enthalten. Die PWB-Auflösung in Höhe von 116,4 TEUR war zum Meldestichtag noch nicht enthalten.
Tabelle 7: Risikopositionen nach Branchen
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Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
in TEUR
Banken
Offene Investmentvermögen (inklusive
Geldmarktfonds)
Öffentliche Haushalte
Organisationen ohne Erwerbszweck
Privatpersonen
Unternehmen
davon: Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
davon: Energie- und Wasserversorgung,
Entsorgung, Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
davon: Verarbeitendes Gewerbe
davon: Baugewerbe
davon: Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
davon: Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
davon: Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
davon: Grundstücks- und
Wohnungswesen
davon: Sonstiges
Dienstleistungsgewerbe
Sonstige
Gesamt
Zentralstaaten,
Zentralbanken
oder öffentliche
Stellen
S Sparkasse
Rhein-Maas
7.1.3 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
7.1.4 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten.
31.12.2016
TEUR
Zentralstaaten, Zentralbanken oder öffentliche
Stellen
< 1 Jahr
1 Jahr bis 5 Jahre
> 5 Jahre
131.494,31
40.622,10
41.733,16
Institute oder gedeckte Schuldverschreibungen
192.798,66
74.820,54
4.018,65
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
83.586,06
202.538,19
31.385,83
0,00
34.343,90
676.146,95
58.871,87
52.285,81
61.125,97
0,00
2.613,71
290.340,00
374.403,36
334.509,60
732.206,77
70.396,51
50.709,64
1.607.977,69
1) In der Positionsklasse Unternehmen, Laufzeit < 1 Jahr ist die PWB in Höhe von -2.012,4 TEUR enthalten. Die PWBAuflösung in Höhe von 116,4 TEUR war zum Meldestichtag noch nicht enthalten.
Tabelle 8: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Seite 17 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
7.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
7.2.1 Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits
als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle
Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
7.2.2 Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich
zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen
nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und
des Zahlungsverhaltens des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von
Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der Risikovorsorge wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung dieser erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung
aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
Seite 18 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 810,64
TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen von Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen und Rückstellungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 340,85 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 448,45 TEUR.
31.12.2016
in TEUR
Gesamtbetrag
notleidender
Forderungen
Bestand EWB
Bestand
Rückstellungen
Bestand PWB
Aufwendungen
für EWB, PWB
und
Rückstellungen
Direktabschreibungen
Eingänge auf
abgeschriebene
Forderungen
Gesamtbetrag
überfälliger
Forderungen
Seite 19 von 86
Banken
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Öffentliche Haushalte
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
13.289,69
3.418,50
0,00
1.165,98
70,21
3.432,34
22.547,95
8.356,20
2)
-238,94
270,64
18.732,07
585,74
81,60
0,00
0,30
0,00
934,49
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
666,75
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige
Privatpersonen
davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
und Aquakultur
davon: Energie- und Wasserversorgung,
Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von
Steinen und Erden
davon: Verarbeitendes Gewerbe
610,17
0,00
2.053,50
493,40
2)
1.645,33
7,13
1.126,93
2.447,88
821,60
111,77
2)
167,69
13,82
2.443,83
2.696,41
1.020,90
0,00
-2.227,51
15,78
8.110,39
4,15
4,10
0,00
-2,99
0,08
73,48
761,80
252,30
0,00
-235,70
0,00
24,11
9.223,14
2.360,40
2)
1.299,54
222,12
0,35
davon: Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
2.750,69
1.761,80
-885,60
11,71
5.351,74
Organisationen ohne Erwerbszweck
0,00
0,00
Sonstige
0,00
0,00
35.837,64
11.774,70
Gesamt
0,00
1)
0,00
1.896,00
610,17
1.896,00
0,00
0,00
1)
0,00
810,64
340,85
-116,40
0,00
1)
0,00
448,45
22.164,41
448,45
1) Der Bestand PWB (1.896,00 TEUR), die Auflösung PWB (116,40 TEUR) und die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen (448,45 TEUR) können nicht nach Branchen aufgeteilt
werden. Daher werden diese in der Position "Sonstige" ausgewiesen.
2) Der Bestand Rückstellungen wird inklusive Auf- und Abzinsungsbeträge für Rückstellungen dargestellt.
Tabelle 9: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Seite 19 von 86
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
4.078,14
davon: Baugewerbe
davon: Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
davon: Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
davon: Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
davon: Grundstücks- und Wohnungswesen
5,00
0,00
S Sparkasse
Rhein-Maas
7.2.3 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
7.2.4 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Da der weit überwiegende Anteil der notleidenden und überfälligen Risikopositionen (über
95 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe h) CRR) verzichtet.
7.2.5 Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2016
in TEUR
Deutschland
Gesamtbetrag
notleidender
Forderungen
Bestand EWB
Bestand PWB
Bestand
Rückstellungen
1)
Gesamtbetrag
überfälliger
Forderungen
35.542,37
11.697,80
0,00
610,17
21.570,59
295,27
76,90
0,00
0,00
593,82
Sonstige
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Gesamt
35.837,64
11.774,70
1.896,00
610,17
22.164,41
EWR
1) Bestand Rückstellung inklusive Abzinsung
Tabelle 10: Entwicklung der Risikovorsorge
Seite 20 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
8
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten
als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gefallen.
Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 100 Prozent.
Im Wesentlichen handelt es sich um dabei um Immobilien und Grundstücke, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Beteiligungen und Fonds, Barbestände, immaterielle Vermögensgegenstände
und sonstige Anlagegüter.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung
dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo:
Medianwerte 2016 in TEUR
Summe Vermögenswerte
davon Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige Vermögenswerte
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
275.057,72
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
1.987.915,11
34.037,50
169.986,77
159.884,62
34.037,50
172.342,90
Tabelle 11: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
Medianwerte 2016 in TEUR
Erhaltene Sicherheiten
davon Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige erhaltene Sicherheiten
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
eigene Pfandbriefe oder ABS
Beizulegender Zeitwert der belasteten
erhaltenen Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen Schuldtitel
Beizulegender Zeitwert der erhaltenen
Sicherheiten bzw. ausgegebenen
eigenen Schuldtitel, die zur Belastung
infrage kommen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.542,70
Tabelle 12: Erhaltene Sicherheiten
Die nachfolgende Übersicht enthält die Medianwerte der Verbindlichkeiten auf Basis der Quartalszahlen 2016 (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen.
Medianwerte 2016 in TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten,
Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten
und andere ausgegebene eigene
Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und
ABS
274.210,50
274.295,32
Tabelle 13: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Seite 21 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
9
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden.
Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen
(ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die
Agenturen in Anspruch genommen werden.
Benannte Ratingagenturen / bzw.
Exportversicherungsagenturen
Standard & Poor´s und Moody´s
Standard & Poor´s und Moody´s
Standard & Poor´s und Moody´s
Standard & Poor´s und Moody´s
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regional und lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Tabelle 14: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Gegenüber der Vorperiode wurden keine Änderungen in den benannten Ratingagenturen vorgenommen.
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines
systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten
Standardzuordnung.
9.1
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von
Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderungen.
Risikopositionswert in
TEUR je
Risikopositionsklasse per
31.12.2016
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien
besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Gedeckte
Schuldverschreibungen
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
Risikogewicht in %
0
10
40.710,62
20
-
30,29
-
35
-
50
-
70
-
75
82,40
-
-
-
-
100
150
>150
-
-
-
-
-
-
-
-
- 454.171,43
-
-
-
96.929,63
-
-
-
-
-
25.274,57
271.532,71
-
-
4.849,60
0,50
-
-
-
32.702,26
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
14.614,18
17.982,82
-
-
-
-
-
-
-
2.170,70
43.927,60
31.039,12
2.170,70 543.752,33
17.982,82
659,40
659,40
-
-
-
- 769.514,72
-
-
-
-
-
-
104,63
-
-
-
-
22.102,38
456.549,91
104,63
0,48
4.850,58
68.225,81
68.225,81 769.514,72
32.702,26
0,00
- 416.833,15
0,00 416.833,15
Tabelle 15: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderungen
Seite 22 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Risikopositionswert in
TEUR je
Risikopositionsklasse per
31.12.2016
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien
besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Gedeckte
Schuldverschreibungen
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Risikogewicht in %
0
10
20
30,29
35
50
70
75
82,40
100
150
>150
41.969,60
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
100.678,63
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
26.016,08
287.791,52
-
-
4.810,20
898,40
-
-
-
-
- 440.169,91
-
-
-
32.702,26
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
14.557,90
17.628,95
-
-
-
-
-
-
-
2.170,70
43.927,60
31.039,12
2.170,70 529.694,53
17.628,95
659,40
659,40
-
-
-
- 769.514,72
-
-
-
-
-
-
104,63
-
-
-
-
22.102,38
478.558,21
104,63
0,48
5.709,08
68.225,81
68.225,81 769.514,72
32.702,26
3.760,41
- 404.617,61
3.760,41 404.617,61
Tabelle 16: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderungen
Seite 23 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur
Anwendung.
Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel
351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig.
11 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Die Definition des operationellen Risikos sowie die eingesetzten Steuerungsverfahren sind im Chancen- und Risikobericht des Lageberichts nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C offengelegt. Der
Lagebericht wurde vom Vorstand aufgestellt, vom Verwaltungsrat gebilligt und ist im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf
dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR.
Seite 24 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
12 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Sparkasse Rhein-Maas gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions-, Kapital- und standortfördernde Beteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie
der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung
betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Standortfördernde Beteiligungen bezwecken gemäß dem Sparkassengesetz die regionale Wirtschaft zu fördern.
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund
langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der SparkassenFinanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen
und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit grundsätzlich nicht im Vordergrund und ergibt sich nur für die Gruppe der
Kapitalbeteiligungen.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB.
Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253
Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der
Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Keine der vorstehend genannten Beteiligungen ist börsennotiert. Die Buchwerte entsprechen den Zeitwerten.
31.12.2016
Buchwert
in TEUR
Strategische Beteiligungen
Funktionsbeteiligungen
Kapitalbeteiligungen
Standortfördernde Beteiligungen
Gesamt
32.989,85
k.A.
945,90
9,01
33.944,76
Tabelle 17: Wertansätze für Beteiligungspositionen
Neben den in der oberen Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungen hält die Sparkasse wichtige
indirekte Beteiligungen in Höhe von 10.457,6 TEUR. Hierbei handelt es sich um Darlehen zur Beteiligungsfinanzierung an Landesbanken.
12.1
nen
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositio-
Im Jahr 2016 sind keine realisierten Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen angefallen. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.
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S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
13 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken, ihrer Bemessung und Steuerung verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht unter
Gliederungspunkt C „Chancen- und Risikobericht“.
Die Berechnung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos erfolgt auf monatlicher Basis über einen
Value at Risk mittels historischer Simulation. Bei der Bemessung des Zinsänderungsrisikos werden
variabel verzinsliche Produkte generell auf Grundlage der nach der Methode der gleitenden Durchschnitte ermittelten Mischungsverhältnisse abgebildet. Dabei werden insbesondere auch die Auswirkungen zukünftiger Entwicklungen berücksichtigt.
Daneben werden vierteljährlich die möglichen Auswirkungen des Zinsänderungsrisikos auf die Zinsspanne untersucht.
In beiden Verfahren werden implizite Optionen bei Darlehen und Sparprodukten je nach Szenario mit
den statistischen bzw. den statistischen und den optionalen Ausübungen berücksichtigt.
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
In der nachfolgenden Übersicht werden die Auswirkungen eines aufsichtsrechtlichen Zinsschocks zur
Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos dargestellt.
berechnete Ertrags- / Barwertänderung
31.12.2016
EUR
Zinsschock +200 Basispunkte
Zinsschock -200 Basispunkte
TEUR
-24.918,71
Tabelle 18: Zinsänderungsrisiko
Seite 26 von 86
-4.089,14
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
14 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62
ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429
(11) CRR nicht genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtsrechtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 7,95 Prozent (gemäß delegierter
Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,76 Prozentpunkten. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war die Erhöhung des Kernkapitals.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten
beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die
Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden,
aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
4
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden
Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429
Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller
Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
3
2.256.739.099
k.A.
k.A.
4.444.040
k.A.
93.967.959
EU-6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der
Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
k.A.
EU-6b
(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
unberücksichtigt bleiben)
k.A.
7
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote
-17.183.915
2.337.967.183
Tabelle 19: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die
Verschuldungsquote (LRSum)
Seite 27 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung für die Verschuldungsquote
Risikopositionen für die
CRR-Verschuldungsquote
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
1
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber
einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und
Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
Risikopositionen aus Derivaten
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar
4
erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle
5
Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten
6
Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den
Bilanzaktiva abgezogen werden
7
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
3
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der
10
Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
11
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als
12
Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brut-to13
Aktiva aus SFT)
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Ar-tikel 429b
EU-14a
Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
15
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen)
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der
16
Zeilen 12 bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
2.239.574.291
- 19.106
2.239.555.185
1.676.538
2.767.502
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
4.444.040
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
374.885.232
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
- 280.917.273
19
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18)
93.967.959
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
unberücksichtigt bleiben dürfen
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene
k.A.
EU-19a
(bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der
k.A.
EU-19b
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
Seite 28 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
185.863.560
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3,
11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
21
22
Verschuldungsquote
2.337.967.183
7,95%
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23
Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
EU-24
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens
ja
k.A.
Tabelle 20: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene
Risikopositionen)
Risikopositionen für die
CRR-Verschuldungsquote
EU-1
EU-2
EU-3
EU-4
EU-5
EU-6
EU-7
EU-8
EU-9
EU-10
EU-11
EU-12
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und
ausgenommene Risikopositionen), davon:
Risikopositionen im Handelsbuch
Risikopositionen im Anlagebuch, davon
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen
Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die
nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Institute
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die
keine Kreditverpflichtungen sind)
2.239.574.290
k.A.
2.239.574.290
104.634
154.493.252
821.101
266.889.172
797.757.965
388.151.542
431.244.471
31.967.558
168.144.595
Tabelle 21: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)
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S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
15 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse
keinen Gebrauch.
Die Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse Rhein-Maas hinterlegt und in ein übergreifendes Verfahren der
Gesamtbanksteuerung eingebunden. Von der Rechtswirksamkeit und rechtlichen Durchsetzbarkeit
der Verträge zur Hereinnahme von Sicherheiten haben wir uns überzeugt. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden standardisierte Verträge eingesetzt.
Die Beleihungsgrundsätze gemäß Beleihungswertermittlungsverordnung bilden den Rahmen für Art
und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung
der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Abteilung Kreditmanagement. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert.
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie.
Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von Finanzierungen Grundpfandrechte auf wohnwirtschaftlichen
Objekten als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Grundpfandrechte aus Gewerbeimmobilien werden nur im Einzelfall privilegiert. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige
Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der
Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 und 126 CRR in Verbindung mit
Artikel 208 CRR.
Daneben werden weitere Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht. Per 31.12.2016 waren diese Kreditrisikominderungstechniken für die Sparkasse Rhein-Maas noch nicht vereinheitlicht. Da die Aggregation
nicht aussagekräftig erscheint, erfolgt hier eine getrennte Darstellung für die drei ehemaligen Sparkassen.
Aus der ehemaligen Sparkasse Kleve und ehemaligen Sparkasse der Stadt Straelen resultiert die Anerkennung der Guthaben im eigenen Haus als finanzielle Sicherheiten.
Der Ansatz von Gewährleistungen und Garantien resultiert aus der ehemaligen Sparkasse der Stadt
Straelen und der Stadtsparkasse Emmerich-Rees. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Garantien
und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute), Lebensversicherungen, Bargeldeinlagen bei anderen Kreditinstituten und Bausparguthaben.
Kreditderivate werden von der Sparkasse Rhein-Maas im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten
Besicherung nicht genutzt.
Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse Rhein-Maas nicht vor.
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S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten:
31.12.2016
in TEUR
Öffentliche Stellen
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Gesamt
Finanzielle Sicherheiten
Gewährleistungen und
Kreditderivate
0,00
0,00
160,89
0,00
160,89
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Tabelle 22: Ehemalige Sparkasse Kleve – Besicherte Positionswerte
31.12.2016
in TEUR
Öffentliche Stellen
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Gesamt
Finanzielle Sicherheiten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Gewährleistungen und
Kreditderivate
39,40
13.968,77
9.500,74
292,14
23.801,05
Tabelle 23: Ehemalige Stadtsparkasse Emmerich-Rees – Besicherte Positionswerte
31.12.2016
in TEUR
Öffentliche Stellen
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Gesamt
Finanzielle Sicherheiten
Gewährleistungen und
Kreditderivate
0,00
0,00
1.029,83
68,26
1.098,09
Tabelle 24: Ehemalige Sparkasse der Stadt Straelen – Besicherte Positionswerte
Seite 31 von 86
0,00
32,74
1.524,08
49,76
1.606,58
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Offenlegungsbericht der
Sparkasse Rhein-Maas
Offenlegung gemäß CRR zum 31. Dezember 2016
Anhang I
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II
der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
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S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 1: Hauptmerkmale - Vermögenseinlage stiller Gesellschafter
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
17
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
20a
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
36
37
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 33 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Hartes Kernkapital
Hartes Kernkapital
Solo
Vermögenseinlage stiller Gesellschafter
2,5674 Mio. EUR
2.567.391,04 EUR
100%
k.A.
Passivum – fortgeführter Einstandswert
27.12.2012
Unbefristet
Keine Fälligkeit
Ja
Frühestens zum 31.12.2017 durch die Sparkasse;
vorherige Zustimmung der zuständigen
Aufsichtsbehörde erforderlich
Kündigungsrecht mit Frist von 6 Monaten zum Ablauf
eines Geschäftsjahres, frühestens zum 31.12.2017
(vgl. Nr. 15)
variabel
Auf etwaige einbehaltene Gewinnanteile entfällt ein
zusätzlicher Gewinnanteil, der sich nach dem
niedrigeren der beiden folgenden Werte bemisst: (a)
dem Jahres-EURIBOR zuzüglich Risikozuschlag
entsprechend dem für die Sparkassen-Finanzgruppe
in dem betreffenden Jahr geltenden Risikozuschlag
p.a., und (b) 3,5 % p.a.
Nein
gänzlich diskretionär
gänzlich diskretionär
Nein
kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Ja
Verlustteilnahme
immer teilweise
vorübergehend
Wiederzuschreibungen sind möglich aus späteren,
auf das Instrument entfallenden Gewinnen
nachrangig gegenüber allen Gläubigern, die nicht
Inhaber gleichrangiger Instrumente sind, aber gemäß
§ 26 Abs. 3 SpkG NRW ohne Beteiligung am
Liquidationserlös
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 2: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 34 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,7489 Mio. EUR
1.400.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
01.09.2009
Mit Verfalltermin
02.09.2019
Nein
k.A.
k.A.
Fest
5,98%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 3: Vollständige Bedingungen des in Anlage 2 beschriebenen Kapitalinstruments
Seite 35 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Seite 36 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Seite 37 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 4: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichem Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
16
17
18
19
20a
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 38 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,2484 Mio. EUR
3.000.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
29.05.2007
Mit Verfalltermin
29.05.2017
Ja
Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches
Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den
Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 2 Jahren jeweils zum Ende eines
Geschäftsjahres -frühestens zum 31.12.2009
kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der
Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder
in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse
zu einer höheren Steuerbelastung in Zusammenhang
mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten
führt als im Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die
Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als
haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt
oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann - soweit
der Gläubiger oder dessen Anschrift von der
Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch
öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger
erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des
Gläubigers bedarf es nicht.
k.A.
Fest
5,11%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 5: Vollständige Bedingungen des in Anlage 4 beschriebenen Kapitalinstruments
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S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
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S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 6: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichem Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzer Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
16
17
18
19
20a
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 41 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
3,1559 Mio. EUR
5.000.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
26.02.2013
Mit Verfalltermin
26.02.2020
Ja
Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches
Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den
Sparkassenkapitalbrief unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils zum Ende
eines Geschäftsjahres -frühestens zum 31.12.2018
kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der
Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder
in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse
zu einer höheren Steuerbelastung in Zusammenhang
mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten
führt als im Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die
Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als
haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt
oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann - soweit
der Gläubiger oder dessen Anschrift von der
Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch
öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger
erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des
Gläubigers bedarf es nicht.
k.A.
Fest
4,32%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 7: Vollständige Bedingungen des in Anlage 6 beschriebenen Kapitalinstruments
Seite 42 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Seite 43 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Seite 44 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Seite 45 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 8: Hauptmerkmale – Zwei Sparkassenkapitalbriefe mit außerordentlichem Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für die Instrumente geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Summe Nennwert der Instrumente
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
k.A.
Ergänzungskapital
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,8011 Mio. EUR
1.000.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
27.12.2013
Mit Verfalltermin
01.01.2021
Ja
Kündigung möglich nach vorheriger Erlaubnis durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
und der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2
Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die
Kündigung ist jedoch frühestens mit Wirkung zum
Ende desjenigen Gechäftsjahres möglich, in dem seit
dem Zeitpunkt der Ausgabe des
Sparkassenkapitalbriefes fünf Jahre abgelaufen sind.
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch
schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach
dem Zeitpunkt der Ausgabe des
Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
Kündigung gemäß Art. 78 Abs. 1 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtrechtliche
Einstufung gemäß Art. 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche
Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Art.
78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ändert. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger
oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht
festgestellt werden kann - durch öffentliche
Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer
besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf
es nicht.
k.A.
Seite 46 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
17
18
19
20a
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 47 von 86
Fest
0,70%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 9: Vollständige Bedingungen der in Anlage 8 beschriebenen Kapitalinstrumente
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S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Seite 49 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Seite 50 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 10: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichem Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
k.A.
Ergänzungskapital
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,1 Mio. EUR
100.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
24.03.2014
Mit Verfalltermin
31.12.2024
Ja
Kündigung möglich nach vorheriger Erlaubnis durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
und der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2
Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die
Kündigung ist jedoch frühestens mit Wirkung zum
Ende desjenigen Gechäftsjahres möglich, in dem seit
dem Zeitpunkt der Ausgabe des
Sparkassenkapitalbriefes fünf Jahre abgelaufen sind.
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch
schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach
dem Zeitpunkt der Ausgabe des
Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
Kündigung gemäß Art. 78 Abs. 1 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtrechtliche
Einstufung gemäß Art. 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche
Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Art.
78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ändert. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger
oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht
festgestellt werden kann - durch öffentliche
Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer
besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf
es nicht.
k.A.
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S Sparkasse
Rhein-Maas
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31
32
33
34
35
36
37
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 52 von 86
Fest
3,00%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 11: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichem Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
16
17
18
19
20a
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 53 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
5 Mio. EUR
5.000.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
13.09.2015
Mit Verfalltermin
13.09.2025
Ja
Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches
Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den
Sparkassenkapitalbrief unter Einbehaltung einer
Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils zum Ende
eines Geschäftsjahres -frühestens zum 31.12.2018
kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der
Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder
in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse
zu einer höheren Steuerbelastung in Zusammenhang
mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten
führt als im Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die
Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als
haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt
oder beeinträchtigt wird. Die Kündigung kann - soweit
der Gläubiger oder dessen Anschrift von der
Sparkasse nicht festgestellt werden kann - durch
öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger
erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des
Gläubigers bedarf es nicht.
k.A.
Fest
3,00%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 12: Vollständige Bedingungen der in Anlage 10 bis 11 beschriebenen Kapitalinstrumente
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S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Seite 55 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Seite 56 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 13: Hauptmerkmale - Drei Sparkassenkapitalbriefe mit außerordentlichem Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für die Instrumente geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Summe Nennwert der Instrumente
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
1,0266 Mio. EUR
1.026.583,76 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
10.04.2016
Mit Verfalltermin
10.04.2026
Ja
Kündigung möglich nach vorheriger Erlaubnis durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die
Kündigung ist jedoch frühestens mit Wirkung zum
Ende desjenigen Gechäftsjahres möglich, in dem seit
dem Zeitpunkt der Ausgabe des
Sparkassenkapitalbriefes fünf Jahre abgelaufen sind.
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch
schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach
dem Zeitpunkt der Ausgabe des
Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
Kündigung gemäß Art. 78 Abs. 1 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtrechtliche
Einstufung gemäß Art. 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche
Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Art.
78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ändert. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger
oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht
festgestellt werden kann - durch öffentliche
Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer
besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf
es nicht.
k.A.
Seite 57 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
17
18
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20a
20b
21
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31
32
33
34
35
36
37
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 58 von 86
Fest
3,00%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 14: Vollständige Bedingungen der in Anlage 13 beschriebenen Kapitalinstrumente
Seite 59 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Seite 60 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Seite 61 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 15: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichem Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,1047 Mio. EUR
200.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
12.08.2009
Mit Verfalltermin
12.08.2019
Ja
Kündigung möglich nach vorheriger Erlaubnis durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
und der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2
Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die
Kündigung ist jedoch frühestens mit Wirkung zum
Ende desjenigen Gechäftsjahres möglich, in dem seit
dem Zeitpunkt der Ausgabe des
Sparkassenkapitalbriefes fünf Jahre abgelaufen sind.
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch
schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach
dem Zeitpunkt der Ausgabe des
Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
Kündigung gemäß Art. 78 Abs. 1 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtrechtliche
Einstufung gemäß Art. 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche
Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Art.
78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ändert. Die Kündigung kann - soweit der Gläubiger
oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht
festgestellt werden kann - durch öffentliche
Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer
besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf
es nicht.
k.A.
Seite 62 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
17
18
19
20a
20b
21
22
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27
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29
30
31
32
33
34
35
36
37
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 63 von 86
Fest
5,00%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 16: Vollständige Bedingungen des in Anlage 15 beschriebenen Kapitalinstruments
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S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 17: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 65 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,0002 Mio. EUR
500,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
06.08.2010
Mit Verfalltermin
06.08.2018
Nein
k.A.
k.A.
Fest
2,50%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 18: Hauptmerkmale - Drei Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 66 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,0087 Mio. EUR
30.300,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
03.11.2010 bis 21.12.2010
Mit Verfalltermin
12.11.2017 bis 03.11.2018
Nein
k.A.
k.A.
Fest
2,70%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 19: Hauptmerkmale - Drei Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 67 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,0020 Mio. EUR
21.500,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
18.05.2009 bis 24.06.2010
Mit Verfalltermin
18.05.2017 bis 24.06.2017
Nein
k.A.
k.A.
Fest
2,80%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 20: Hauptmerkmale - Zehn Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 68 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,1585 Mio. EUR
1.098.400,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
14.04.2010 bis 08.03.2011
Mit Verfalltermin
16.02.2017 bis 02.09.2018
Nein
k.A.
k.A.
Fest
3,00%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 21: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 69 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,0001 Mio. EUR
500,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
04.11.2009
Mit Verfalltermin
04.11.2017
Nein
k.A.
k.A.
Fest
3,05%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 22: Hauptmerkmale - Sechs Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 70 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,0245 Mio. EUR
95.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
12.04.2010 bis 16.04.2010
Mit Verfalltermin
12.04.2018 bis 16.04.2018
Nein
k.A.
k.A.
Fest
3,20%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 23: Hauptmerkmale - Drei Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 71 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,0030 Mio. EUR
35.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
29.04.2009 bis 19.08.2010
Mit Verfalltermin
29.04.2017 bis 18.01.2018
Nein
k.A.
k.A.
Fest
3,30%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 24: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 72 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,0010 Mio. EUR
16.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
20.04.2009
Mit Verfalltermin
20.04.2017
Nein
k.A.
k.A.
Fest
3,50%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 25: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 73 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,0015 Mio. EUR
10.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
05.10.2009
Mit Verfalltermin
05.10.2017
Nein
k.A.
k.A.
Fest
3,55%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 26: Hauptmerkmale - Vier Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 74 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,0004 Mio. EUR
28.500,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
14.01.2009 bis 05.02.2009
Mit Verfalltermin
14.01.2017 bis 05.02.2017
Nein
k.A.
k.A.
Fest
3,75%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 27: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 75 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,0008 Mio. EUR
1.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
24.02.2011
Mit Verfalltermin
24.02.2021
Nein
k.A.
k.A.
Fest
3,90%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 28: Hauptmerkmale - Ein Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht
ZeilenHauptmerkmal gem. Anlage II
nr.
1
Emittent
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
2
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
8
Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
9b
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
20b
auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
21
Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
34
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
35
Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Seite 76 von 86
Sparkasse Rhein-Maas
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
0,0001 Mio. EUR
5.000,00 EUR
100%
100%
Passivum – fortgeführter Einstandswert
21.01.2009
Mit Verfalltermin
21.01.2017
Nein
k.A.
k.A.
Fest
4,00%
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Anlage 29: Vollständige Bedingungen der in Anlage 17 bis 28 beschriebenen Kapitalinstrumente
Seite 77 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
Offenlegungsbericht der
Sparkasse Rhein-Maas
Offenlegung gemäß CRR zum 31. Dezember 2016
Anhang II
Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr.
1423/2013)
Seite 78 von 86
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
(B) VERWEIS AUF
(A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER
OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
1a
davon: Einlage stiller Gesellschafter
1b
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A. Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
1c
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A. Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
2
3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige
Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter
Gewinne und Verluste nach den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten Im Sinne von Artikel 484 Absatz 3
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das CET1 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
Mlnderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag In
konsolidiertem CET1)
3a
4
5
5a
6
2.500.000,00 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
2.500.000,00 Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
119.372.274,97 26 (1) (c)
7.500.000,00 26 (1)
56.443.000,00 26 (1) (f)
k.A. 486 (2)
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne,
abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder
Dividenden
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
Anpassungen
k.A.
k.A. 483 (2)
k.A.
k.A. 84, 479, 480
k.A.
67.391,04 26 (2)
185.882.666,01
k.A.
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
8
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
10
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren (verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
(negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung
von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften
Aktiva ergibt (negativer Betrag)
11
12
13
k.A. 34, 105
-11.463,60 36 (1) (b), 37, 472 (4)
-7.642,40
k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)
k.A.
Seite 79 von 86
k.A. 33 (a)
k.A. 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
k.A. 32 (1)
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
(B) VERWEIS AUF
(A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER
OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte
Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden
Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
sowie Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert
bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus
dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
15
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbe-teiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20 In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein
Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn
das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag
vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals
abzieht
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des
Finanzsektors (negativer Betrag)
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
(negativer Betrag)
22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt
(negativer Betrag)
23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält
Seite 80 von 86
(C) BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
k.A. 33 (b)
k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7)
k.A.
k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k.A.
k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)
k.A.
k.A. 36 (1) (h), 43, 45,
46, 49 (2) (3), 79,
472 (10)
k.A.
k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472
(11)
k.A.
k.A. 36 (1) (k)
k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A.
k.A. 48 (1), 470 (2)
k.A.
k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470 (2) (b), 472 (11)
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
(B) VERWEIS AUF
(A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER
OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
24
25
25a
25b
26
26a
26b
27
28
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer
Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des
harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang
mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten
gemäß Artikel 467 und 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste 1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste 2
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne 1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender
oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf
zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das
zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet
(negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
29 Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A. 36 (1) (I)
k.A.
k.A.
k.A. 467
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 468
k.A. 481
-7.642,40 36 (1) (j)
-19.106,00
k.A. 51, 52
31
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital
eingestuft
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
k.A.
34
35
36
-7.642,40
185.863.560,01
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
33
k.A.
k.A. 36 (1) (a), 472 (3)
30
32
(C) BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
k.A.
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das AT1 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen
Anpassungen
Seite 81 von 86
k.A. 486 (3)
k.A.
k.A. 483 (3)
k.A.
k.A. 85, 86, 480
k.A. 486 (3)
k.A.
k.A.
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
(B) VERWEIS AUF
(A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER
OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
38
39
40
41
41a
41b
41c
42
42a
43
Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
die eine Über-kreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte, Indirekte und synthetische Positionen des
Instituts In Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die
Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Rest-beträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital In
Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
davon: Immaterielle Vermögensgegenstände
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in
Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinnes
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals
In Abzug zu bringenden Posten, der das
Ergänzungskapital des Instituts überschreitet
(negativer Betrag)
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das
zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet
und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen
wird (positiver Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals (AT1) insgesamt
44 Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k.A.
k.A. 56 (b), 58, 475 (3)
k.A.
k.A. 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k.A.
k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4)
k.A.
-7.642,40
-7.642,40 472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
-7.642,40 472 (4)
k.A. 477 (2), 477 (3),
477 (4)
k.A. 3, 467, 468, 481
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 56 (e)
7.642,40 36 (1) (j)
0,00
k.A.
185.863.560,01
Seite 82 von 86
k.A.
S Sparkasse
Rhein-Maas
Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
(B) VERWEIS AUF
(A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER
OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das T2 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende
qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich
nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die
von Tochterunternehmen begeben worden sind und
von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
48
49
50
51
11.185.616,02 62, 63
200.818,44 486 (4)
200.818,44
k.A. 483 (4)
k.A.
k.A. 87, 88, 480
k.A.
k.A. 486 (4)
k.A.
1.000.000,00 62 (c) und (d)
12.386.434,46
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
200.818,44
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals
und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals
und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013
bestanden und Übergangsbestimmungen
unterliegen
55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals
und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
Seite 83 von 86
k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k.A.
k.A. 66 (b), 68, 477 (3)
k.A.
k.A. 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4)
k.A.
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Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
(B) VERWEIS AUF
(A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER
OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
56
Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die
Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
56b Vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während
der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender
oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf
zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinnes
57 Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
58 Ergänzungskapital (T2)
59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
k.A.
k.A. 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A. 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
k.A. 467, 468, 481
k.A. 467
k.A. 468
k.A.
12.386.434,46
198.249.994,47
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die
Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
62
63
64
65
66
67
67a
(C) BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
k.A. 472, 472 (5), 472
(8) (b), 472 (10) (b),
472 (11) (b), 475,
475 (2) (b), 475 (2)
(c), 475 (4) (b), 477,
477 (2) (b), 477 (2)
(c), 477 (4) (b)
1.215.652.642,81
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote
nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der
Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und
antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und
Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
15,29 92 (2) (a), 465
davon: Kapitalerhaltungspuffer
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
davon: Systemrisikopuffer
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (GSRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
0,625
0,002
k.A.
k.A. CRD 131
Seite 84 von 86
15,29 92 (2) (b), 465
16,31 92 (2) (c)
0,627 CRD 128, 129, 130
k.A.
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Offenlegungsbericht zum 31.12.2016
(B) VERWEIS AUF
(A) BETRAG AM TAG DER ARTIKEL IN DER
OFFENLEGUNG in EUR VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
69
70
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
[in EU-Verordnung nicht relevant]
[in EU-Verordnung nicht relevant]
(C) BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
8,31 CRD 128
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger
als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
[in EU-Verordnung nicht relevant]
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
74
75
7.127.113,63 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (C),
69, 70, 477 (4),
659.400,00 36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11 )
0,00 36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen,
für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
1.000.000,00 62 (c)
13.726.821,00 62 (c)
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen,
für die der auf internen Beurteilungen basierende
Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
k.A. 62 (d)
79
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
k.A. 62 (d)
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021
80
81
82
83
84
85
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die
die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die
die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die
die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
k.A. 484 (3), 486 (2) und
(5)
k.A. 484 (3), 486 (2) und
(5)
k.A. 484 (4), 486 (3) und
(5)
k.A. 484 (4), 486 (3) und
(5)
34.274.400,00 484 (5), 486 (4) und
(5)
k.A. 484 (5), 486 (4) und
(5)
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