Deutscher Bauernverband (DBV) „Zehn Punkte für eine erfolgreiche

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Deutscher Bauernverband (DBV)
„Zehn Punkte für eine
erfolgreiche Landwirtschaft
in der EU“
Positionen zur Europawahl 2009
Präambel
Impressum
Deutscher Bauernverband (DBV)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Mai 2009
Vom 4. bis 7. Juni 2009 sind 375 Millionen
wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger
aus 27 europäischen Mitgliedsländern aufgerufen, ein neues Europäisches Parlament
mit insgesamt 736 Abgeordneten zu wählen. Die anstehende Europawahl ist eine
äußerst wichtige und für die Land- und
Forstwirtschaft folgenschwere. Mit der Verabschiedung des Lissabon-Vertrages ist das
Europäische Parlament in allen politischen
Fragen, so auch in der Agrarpolitik mitentscheidend. Für die Landwirtschaft geht es
insbesondere darum, eine starke Gemeinsame Agrarpolitik langfristig abzusichern. Das
neu zu wählende Europaparlament wird die
Weichen für die nächste Planungsperiode
der europäischen Finanz- und Agrarpolitik
nach 2012/2013 stellen müssen. Gerade
dafür gilt es, im Sinne der Bauernfamilien
die Rahmenbedingungen (vor allem für die
erste Säule der EU-Agrarpolitik) politisch
verlässlich zu gestalten.
1 Lissabon-Vertrag und Europäischer
Binnenmarkt
Sachstand
Für die Landwirtschaft sind die Europäische
Union und eine fortschreitende wirtschaftliche Integration wichtig. Deshalb tritt die
Landwirtschaft für eine handlungsfähige
Europäische Union mit transparenten und
effizienten Entscheidungsstrukturen ein.
Mit der Annahme des Lissabonvertrages
wird die volle Mitentscheidung für das
Europäische Parlament eingeführt. Die politische Entscheidungsfindung wird komplexer, aber auch demokratischer. Noch erscheint die politische Verknüpfung mit den
nationalen Parlamenten nicht hinreichend.
Das gesellschaftliche Interesse an der Europäischen Union lässt zu wünschen übrig.
Viele Menschen wissen nicht, was die Europäische Union für jeden einzelnen, aber
auch als Wirtschaftsmacht und politischer
Faktor in einem sich wandelnden Weltgeschehen bedeutet.
Die Landwirtschaftspolitik ist von Beginn
der EWG an europäisch und bis heute in
der auf 27 Mitgliedstaaten erweiterten
Europäischen Union eine Klammer der eu-
ropäischen Integration. Doch immer noch
ist der europäische Binnenmarkt in vielen
Bereichen nicht ausreichend umgesetzt,
etwa bei der beschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Forderungen
n Der Lissabonvertrag sollte zügig verabschiedet und in Kraft gesetzt werden.
n Die Abstimmung zwischen dem europäischen und den nationalen Parlamenten ist zu verbessern.
n Eine zügige Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und gleichwertige
Umsetzung von Verbraucherschutz- und
Umweltstandards in allen Mitgliedstaaten („gleiche Rechte – gleiche Pflichten“) ist vordringlich.
2 Finanzierung Europäische Union
2.1 Überprüfung der mittelfristigen Finanz-
perspektive 2007-2013
Sachstand
Forderungen
Die Staats- und Regierungschefs haben
die Europäische Kommission beauftragt,
im Jahr 2009 die mittelfristige Finanzperspektive (2007-2013) zu überprüfen.
Die Verpflichtung zur Überprüfung ist im
Wesentlichen auf politischen Druck von
Großbritannien erfolgt. Inzwischen hat die
Europäische Kommission eine öffentliche
Konsultation durchgeführt und ein Meinungsbild zusammengestellt.
n Die Überprüfung darf die Verlässlichkeit der Finanzperspektive 2007-2013
nicht untergraben.
n Mit dem Health Check ist die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik nachjustiert worden. Diese politischen
Entscheidungen müssen auch in finanzieller Hinsicht bis 2013 Bestand haben.
2.2 Finanzperspektive 2014-2020
Sachstand
Die mittelfristigen Finanzperspektiven von
jeweils 7 Jahren geben nicht zuletzt auch
der Landwirtschaft eine klare Orientierung
für langfristig angelegte einzelbetriebliche
Entscheidungen. Der Europäischen Union
ist in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von neuen Aufgaben zugewachsen.
Bei der Bereitstellung von Haushaltmitteln ist dem nicht hinreichend Rechnung
getragen worden. Insofern klaffen die
politischen Anforderungen an die Europäische Union einerseits und die europäische
Finanzausstattung andererseits auseinander. Das europäische Finanzsystem ist unübersichtlich. Zudem ist das europäische
Finanzsystem durch vielfältige Ausnahmeregelungen verzerrt. So wird zum Beispiel
Großbritannien unverändert ein ungerechtfertigter Rabatt eingeräumt.
Forderungen
n Die Finanzierung der Europäischen Union sollte strikt an der Wirtschaftskraft
der Mitgliedsländer ausgerichtet werden.
n Ausnahmeregelungen,
insbesondere
der Rabatt für Großbritannien, sind abzuschaffen.
n Vor dem Hintergrund zunehmend globaler Herausforderungen ist die Finan-
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zierung einer starken Gemeinsamen Agrarpolitik auch langfristig von großer
Bedeutung.
n Der EU sollte auch künftig untersagt
bleiben, sich zu verschulden.
Internationale Handelspolitik
Sachstand
Der internationale Austausch an Waren und
Dienstleistungen hat sich in den letzten
Jahren in großen Schritten erhöht. Dabei
hat sich auch der Welthandel mit Agrargütern und Nahrungsmitteln dynamisch entwickelt. Die Europäische Union und auch
Deutschland haben davon mit hochwertigen Produkten in besonderem Maße profitiert. Der Wohlstand in Deutschland hängt
wesentlich vom Export ab. Insofern bekennt sich der Deutsche Bauernverband zu
offenen Märkten und zu einem fairen Handel. Die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrise belegt aber, dass die ausschließlich
liberale Ausrichtung von Märkten das weltweite Wirtschaftsystem ruinieren kann.
Eine Welthandelsordnung mit einem stabilen Regelwerk unter Einschluss verbindlicher Standards im Tier-, Natur-, Umwelt
und Verbraucherschutz im Rahmen der WTO
ist deshalb unabdingbar. In der Handelspolitik ist den Besonderheiten von Agrarmärkten Rechnung zu tragen. Jedem Land
muss das Recht eingeräumt werden, eine
heimische Landwirtschaft, die vielfältige Aufgaben für die Gesellschaft und
lebendige ländliche Räume erbringt,
zu unterstützen und zu fördern. Dabei
sind allerdings Handelsverzerrungen zu
vermeiden. Dem multilateralen Ansatz
ist in der Handelspolitik der absolute
Vorzug zu geben.
Forderungen
n Für einen fairen Handel mit Agrarprodukten und Nahrungsmitteln
sind internationale Produktionsund Produktstandards für den Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz
unverzichtbar.
n Für so genannte „sensible Produkte“ müssen im internationalen
Handel Sonderbehandlungen und
Übergangsfristen eingeräumt werden.
n Den Entwicklungsländern sollen
Schutzmaßnahmen zur Entwicklung
der eigenen Landwirtschaft für eine
Übergangszeit erlaubt werden.
4 Gemeinsame Europäische Agrarpolitik
4.1 Umsetzung Health Check
Sachstand
Mit dem Beschluss zur Gesundheitsüberprüfung der EU-Agrarpolitik (Health
Check) ist die europäische Agrarpolitik bis
2013 festgeschrieben. Entgegen Forderungen des Berufsstandes wurde beschlossen,
die Modulation auszubauen und die Milchquote zu erhöhen. Positiv und wichtig ist
der Einstieg in Begleitmaßnahmen für das
Auslaufen der Milchquotenregelung 2015.
Beim wichtigen Thema Vereinfachung und
Bürokratieabbau blieb der Health Check
weit hinter den Ankündigungen zurück.
Viele Regelungen sind zu kompliziert und
bürokratisch. Mit neu geschaffenen Optionen für Teilkopplungen und den Möglichkeiten zum Umstieg auf ein Regionalmo-
dell besteht weiterhin die Gefahr neuer
Wettbewerbsverzerrungen zwischen den
EU-Staaten.
Forderungen
n Die Verlässlichkeit der Health CheckBeschlüsse muss bis 2013 gewahrt
sein.
n Die Vereinfachung von Cross Compliance muss dringend weiter vorangetrieben werden. Vereinfachung und Bürokratieabbau müssen eine Daueraufgabe
sein.
n Die vereinbarten Berichte zum Milchmarkt in 2010 und 2012 müssen rechtzeitig vorgelegt und gegebenenfalls
Maßnahmen ergriffen werden.
4.2 Langfristige Europäische Agrarpolitik (nach 2013)
Sachstand
Beginnend 1992 mit der MacSharry-Reform
ist die Gemeinsame Agrarpolitik in vielen
Schritten grundlegend reformiert worden.
Sie ist an die Anforderungen zunehmend
globaler Märkte angepasst worden. Nach
dem Beschluss über den Health Check im
November 2008 ist die Ausgestaltung der
Europäischen Agrarpolitik nach 2013 in
den Mittelpunkt der agrarpolitischen Diskussionen auf EU-Ebene gerückt. Dabei
wird die Frage der künftigen finanziellen
Ausstattung und inhaltlichen Ausrichtung
der EU-Agrarpolitik kontrovers diskutiert.
Von zentraler Bedeutung ist auch die Frage nach der Zukunft der Direktzahlungen,
insbesondere ihre Zwecksetzung und Verteilung. Die Entwicklungen während der
letzten Jahre haben die Bedeutung der Ernährungssicherung unterstrichen. Sie haben deutlich gemacht, dass die Land- und
Forstwirtschaft eine Schlüsselrolle spielt.
Auch in der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Land- und Ernährungswirtschaft ein stabilisierendes Element.
Die Europäische Union ist auch langfristig
auf eine starke Gemeinsame Agrarpolitik
angewiesen – sie bleibt eine starke Klammer der europäischen Einigung.
Die Land-, Forst-, Agrar- und Ernährungswirtschaft mit den vor- und nachgelagerten Bereichen beschäftigt allein in
Deutschland vier Millionen Menschen. Sie
n sichert die Versorgung der EU-Bevölkerung mit hochwertigen und unter
hohen Standards erzeugten Lebensmitteln,
n liefert wichtige Beiträge zur Energieversorgung und zum Klimaschutz,
n erhält und pflegt eine vielfältige Kulturlandschaft,
n ist tragende Säule und Garant vitaler
ländlicher Räume.
Forderungen
n Nach mehreren großen System umwälzenden Reformen seit 1992 muss jetzt
die europäische Agrarpolitik behutsam
und konsistent weiterentwickelt werden.
n Entscheidend ist, dass zuerst die Ziele
und Maßnahmen der EU-Agrarpolitik
nach 2013 festgelegt werden. Erst
danach ist die Frage der finanziellen
Ausstattung – in der ersten wie in der
zweiten Säule – zu entscheiden.
n Eine Kofinanzierung der ersten Säule
wird entschieden abgelehnt.
5 Ländliche Entwicklung
Sachstand
Forderungen
Die Förderung der ländlichen Entwicklung
ist die zweite Säule der EU-Agrarpolitik.
Wichtige Elemente darin sind Investitionsförderung, Agrarumweltprogramme, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete,
Förderung der Diversifizierung usw. Beide
Säulen der Agrarpolitik sind gleichermaßen wichtig für eine Zukunftsperspektive
der Landwirtschaft in der Europäischen
Union. Die landwirtschaftlichen Betriebe
sind der Kern des ländlichen Raums. Sie
tragen maßgeblich zur Sicherung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen bei.
n Eine solide, eigenständige Finanzierung
der zweiten Säule ist sicherzustellen.
n Die Förderung der ländlichen Entwicklung muss Teil der EU-Agrarpolitik bleiben und im Schwerpunkt auf die Landund Forstwirtschaft ausgerichtet sein.
n Der Grundsatz der Kofinanzierung der
zweiten Säule muss beibehalten werden.
n Planungs-, Verwaltungs- und Bürokratieaufwand müssen so gering wie möglich gehalten werden.
n Die benachteiligten Gebiete in Deutschland müssen weiterhin auf der Basis
der landwirtschaftlichen Vergleichszahl
(LVZ) abgrenzt werden.
Während die Politik zwar die Bedeutung
der zweiten Säule unterstreicht, wurden
bei der mittelfristigen Finanzperspektive
2007-2013 die EU-Mittel dafür aber trotzdem gekürzt. Über die neue Modulation
wird die reduzierte zweite Säule auch noch
durch Kürzungen der ersten Säule finanziert.
6 Klimapolitik
Sachstand
Der Klimawandel ist für die Landwirtschaft
eine zentrale Herausforderung, da sich die
Landwirtschaft an veränderte Klimabedingungen, an extreme Wetterereignisse und
Veränderungen der Anbauverhältnisse anpassen muss. Diese Klimaänderungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln
sowie nachwachsenden Rohstoffen und
damit auf die Versorgung der Weltbevölkerung haben. Gleichzeitig ist die Landwirtschaft der einzige Wirtschaftsbereich, der
im Rahmen seiner Produktion CO2- bindet
und mit nachwachsenden Rohstoffen oder
der Bindung von CO2 in landwirtschaftlichen Böden eine dauerhafte Entlastung
der Klimabilanz leisten kann.
Die Forderung nach verbindlichen Reduktionszielen für die Landwirtschaft verkennt
die Tatsache, dass die Emissionen in der
Landwirtschaft bei natürlichen Prozessen
entstehen und nicht per se zu verhindern
sind. Anders als viele andere Wirtschaftsbereiche hat die Landwirtschaft ihre Emissionen in Deutschland seit 1990 bereits
um über 22 % gesenkt. Die fortschreitende
Verbesserung der Produktionsweisen und
des Einsatzes von Betriebsmitteln führt
zu einer erhöhten Effizienz der landwirtschaftlichen Produktion und reduziert
hierdurch entscheidend etwaige Umweltauswirkungen.
Forderungen
n Die Bekämpfung des Klimawandels ist
eine globale Herausforderung, an welcher sich alle Wirtschaftsbereiche der
EU sowie weltweit beteiligen müssen.
n Die Besonderheit des positiven Beitrags der Land- und Forstwirtschaft
zum Klimaschutz müssen anerkannt
werden.
n Eine Renaissance der Agrarforschung
für innovative Produktionsmethoden
und Anpassungsstrategien ist dringend
erforderlich.
n Verzichts- und Extensivierungsstrategien unter dem Deckmantel des Klimaschutzes sind vor dem Hintergrund der
weltweiten Zunahme des Bedarfs an
landwirtschaftlichen Produkten nicht
sachgerecht.
n Die positiven Klimaschutzleistungen
der Land- und Forstwirtschaft müssen
auch im Rahmen internationaler Klimaschutzinventare dem Sektor Land- und
Forstwirtschaft angerechnet werden.
n Nachhaltigkeitsstrategien dürfen nicht
nur in der EU gelten, sondern müssen
weltweit zur Anwendung gebracht werden.
7 Schutz der natürlichen Ressourcen
Der Schutz der natürlichen Ressourcen liegt im ureigenen Interesse der deutschen Landund Forstwirte, die in Generationen denken und wirtschaften.
7.1 Bodenschutz
Sachstand
Der Boden ist die wichtigste Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft. Alle
Maßnahmen im Bereich Forschung, Beratung und Förderung, die die Landwirte in
die Lage versetzen, ihre Produktion und
die nachhaltige Nutzungsfähigkeit ihrer
Böden zu sichern, müssen unterstützt werden. Die Unterschiedlichkeit der Bodenverhältnisse, der Bewirtschaftung und des Klimas in der EU sprechen jedoch eindeutig
gegen allgemein verbindliche Regelungen
zum Schutz der Böden auf europäischer
Ebene. Darüber hinaus gewährleistet das
Bundesbodenschutzgesetz den Schutz und
die Wiederherstellung der Bodenfunktionen in Deutschland.
Forderungen
n Bodenschutz muss im Sinne der Subsidiarität weiterhin in nationalstaatlicher Verantwortung liegen. Die
Schaffung einer eigenen europäischen
Rahmenrichtlinie zum Bodenschutz
wird abgelehnt.
7.2 Naturschutz und biologische Vielfalt
Sachstand
Ende 2008 veröffentlichte die Europäische
Kommission eine Mitteilung zur Halbzeitüberprüfung der Umsetzung des gemeinschaftlichen
Biodiversitätsaktionsplans
(2006-2010), die den Erhalt der Biodiversität in der EU als eine große Herausforderung beschreibt. Deutschland ist geprägt
von einer vielgestaltigen Kulturlandschaft,
mit einer hohen Diversität an Arten und
Biotopen. Zum Beispiel bestätigte das
Bundesamt für Naturschutz (BfN) in der
letzten Inventur der Tierwelt Deutschlands, dass mit fast 48.000 Arten etwa
4.000 Arten mehr bestandsmäßig aufgenommen werden konnten als noch 1984.
Seit Jahren wird die Erhaltung der Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten durch
die Ausweisung von Schutzgebieten bzw.
einen traditionellen, hoheitlichen Natur-
Landwirtschaft muss verstärkt Eingang
in die Naturschutzpolitik der EU finden.
Nur durch die landwirtschaftliche Nutzung können Artenvielfalt und attrak-
schutz betrieben. Zentrale Instrumente dafür sind auf europäischer Ebene die beiden
EU-Richtlinien von NATURA 2000 (FFH- und
Vogelschutzrichtlinien). Während der hoheitliche Naturschutz über Schutzgebiete
oftmals nur bescheidene Erfolge aufweist,
werden über den Naturschutz auf freiwilliger Basis im Rahmen des Vertragsnaturschutzes und der Agrarumweltprogramme
deutliche Erfolge erreicht.
tive Kulturlandschaften in Deutschland
sichergestellt werden.
n Eine Überprüfung der gemeinschaftlichen Instrumente sowie die Zusammenführung der FFH- und Vogelschutzrichtlinien sind notwendig, um
Bewertungsmaßstäbe sowie Regelungen aufeinander abzustimmen und zu
vereinheitlichen.
n Die sich durch den Naturschutz ergebenden Lasten müssen ausgeglichen
und gesamtgesellschaftlich getragen
werden.
Forderungen
n Das Prinzip „Naturschutz durch Nutzung“ und die Kooperation mit der
7.3 Wasserpolitik
Sachstand
Seit 2000 gilt die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Diese fasst verschiedene Ansätze bereits bestehender und europäischer
Wassergesetzgebungen zusammen und soll
den Gewässerschutz von der Quelle bis zur
Flussmündung sowie über Landesgrenzen
hinweg sicherstellen. Die Richtlinie hat
zum Ziel, bis zum Jahr 2015 einen guten
chemischen und ökologischen Zustand der
Oberflächengewässer sowie einen guten
mengenmäßigen Zustand des Grundwassers
zu erreichen. Die Landwirtschaft schaltet
sich aktiv in den Umsetzungsprozess der
Wasserrahmenrichtlinie ein, um praxistaugliche Lösungen zu erreichen.
Forderungen
n Der Gewässerschutz muss in Kooperation mit der Landwirtschaft betrieben
werden. Es sind Lösungen zu finden, die
ökologisch und wirtschaftlich vertretbar sind und die eine effiziente Landwirtschaft weiterhin erlauben. Zusätzliche ordnungsrechtliche Regelungen
neben der bestehenden Nitratrichtlinie,
der
EU-Pflanzenschutzgesetzgebung
und vielen anderen europäischen Vorgaben, die eine nachhaltige Landbewirtschaftung sicherstellen, werden
grundsätzlich abgelehnt.
tungsplänen an Gewässern müssen
durch die Gesellschaft getragen werden. Dies gilt auch für die Lasten der
gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des
Gewässerschutzes.
n Lasten durch die Umsetzung von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaf-
7.4 Schutz genetischer Vielfalt –
EU-Biopatentrichtlinie
Sachstand
1998 wurde die EU-Biopatentrichtlinie
verabschiedet. Schon damals waren die
Regelungen hoch umstritten. Heute zeigt
sich, dass die unklaren Formulierungen
der Richtlinie entgegen der ursprünglichen
Intention die weit reichende Patentierung
von genetischem Material und Züchtungsverfahren ermöglichen. Außerdem nimmt
die Kritik von Landwirten und Verbrauchern
darüber, dass die freie Verfügbarkeit des
weltweiten Genpools zugunsten von Monopolstellungen einzelner eingeschränkt
werden soll, stark zu.
Forderungen
n Die EU-Biopatentrichtlinie muss dringend überarbeitet werden.
n Es muss ein Verbot der Patentierung
von Tieren und Pflanzen aufgenommen
werden, damit der weltweite Genpool
weiterhin frei verfügbar bleibt.
n Die Formulierungen zum Verbot der Patentierung herkömmlicher Züchtungsverfahren müssen deutlicher gefasst
werden, um jeglichen Missbrauch, wie
aktuell im „Brokkolipatent“ und im
„Schweinepatent“ auszuschließen.
n Das Patenterteilungsverfahren muss auf
den Prüfstand. Es kann nicht sein, dass
Fehlentscheidungen nur auf Initiative
der betroffenen Landwirte und Züchter
in teuren und langwierigen Einspruchsverfahren überprüft werden.
8 Tierschutz
Sachstand
Forderungen
Tierschutz ist insbesondere aufgrund der
hohen gesellschaftspolitischen Sensibilität
ein Dauerthema auch auf europäischer Ebene. Aktuell widmet sich die EU-Kommission
im Rahmen des EU-Tierschutz-Aktionsplans
verschiedenen Nutztierarten. So gibt es
Überlegungen, die Anforderungen an die
Haltung von Schweinen (v. a. in Bezug auf
die Besatzdichte, die Bodengestaltung und
die Kastration) zu erhöhen und für andere
Tierarten wie Rinder und Puten, für die es
bisher keine speziellen Vorschriften gibt,
neue Richtlinien zu erlassen. Auch sollen
die Anforderungen in der bestehenden Verordnung zum Transport von Tieren aus dem
Jahr 2005 in Bezug auf die Transportdauer
und die Besatzdichte verschärft werden.
Schließlich soll ein Tierschutzlabel eingeführt werden, durch das die Verbraucher
gezielt zwischen Produkten mit einfachen
und höheren Tierschutznormen auswählen
können sollen. Bislang wird zu wenig berücksichtigt, dass europäische Landwirte
im Wettbewerb mit Drittlandsprodukten
stehen, die zum Teil unter weitaus niedrigeren Tierschutzbedingungen erzeugt
werden. Außerdem ist es im Eigeninteresse
der Bauern, mit tiergerechten Haltungsverfahren auch wirtschaftlichen Erfolg zu
erzielen.
n Es muss sichergestellt werden, dass für
Importe von tierischen Erzeugnissen
die gleichen Tierschutzstandards sowie
Kontrollmechanismen wie in Europa
eingehalten werden. Ein weiterer Ausbau der Tierschutzstandards darf nicht
erfolgen, wenn diese Voraussetzung
nicht geschaffen ist. Dies gilt sowohl
für die Haltungsvorschriften wie auch
für die Vorschriften bei Transport und
Schlachtung.
n Ein Tierschutzlabel darf nur auf der Basis objektiver und nachvollziehbaren
Kriterien entwickelt werden. Gerade
bei der objektiven Bewertung des Tierschutzes gibt es noch erheblichen Klärungsbedarf. Ein Tierschutzlabel kann
Drittlandsimporte mit geringeren Standards aus Drittländern nicht verhindern
und ist deshalb kein Ersatz für strenge
Importauflagen. Ein Tierschutzlabel
sollte grundsätzlich freiwillig erfolgen.
n Alle Entscheidungen müssen sachlich
begründet und praxistauglich sein.
n Tierschutzvorschriften müssen auch
den Belangen des Umweltschutzes,
der Lebensmittelsicherheit und des Arbeitsschutzes Rechnung tragen.
n Neue Richtlinien insbesondere zur Haltung von Rindern werden abgelehnt.
den. Landwirte, die ihre eigenen Tiere
transportieren, sind z. B. keine Transportunternehmer und benötigen hier
einen besonderen Befähigungsnachweis.
n Bevor Änderungen bei der Tierschutztransportverordnung erfolgen, müssen
die Wirkungen der neuen Verordnung
geprüft werden. Ferner sollte in jedem
Fall unnötige Bürokratie abgebaut wer-
9 Lebensmittelqualität
Sachstand
Die EU-Qualitätspolitik im Lebensmittelbereich sollte nicht nur dem Verbraucherschutz und der Gesundheit der Bevölkerung
dienen, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Land- und Ernährungswirtschaft. Es ist von besonderem
Interesse, den hohen EU-Qualitätsstandard
für alle Produkte sicherzustellen, die innerhalb der EU verarbeitet oder vertrieben
werden. Hier gibt es noch erhebliche Defizite, welche aus Sicht der Wettbewerbsgleichheit nicht akzeptiert werden können.
Des weiteren gilt, dass kein Lebensmittel
aufgrund seines Fett-, Salz- oder Zuckergehaltes per se gut (grün) oder schlecht (rot)
ist, weshalb sich Ampelkennzeichnungen
oder farbliche Bewertungen von Lebensmitteln verbieten.
Forderungen
nicht ausgewiesen werden kann, ist
über einheitliche Logos zu unterstützen
n Prozessorientierte Kennzeichnung von
Lebensmitteln, die unter Verwendung
von GVO hergestellt worden sind.
n Die Herkunft und die im Vergleich zu
Drittstaaten hohen EU-Anforderungen
und deren Einhaltung müssen gegenüber den europäischen Verbrauchern
besser kommuniziert werden.
n Die Produzenten außerhalb der EU müssen sich dem gleichen Kontrollregime
unterwerfen, wie dies innerhalb der EU
vollzogen wird. Hier muss eine WTOkonforme Lösung geschaffen werden.
n Es dürfen nur solche Produkte importiert
werden, die den gleichen Produktionsund Produktstandards unterliegen.
n Die Ernährungspolitik sollte auf mehr
Aufklärung und Beratung setzen statt
auf Bevormundung.
n Die Kennzeichnung der nationalen Her-
n Nährwertprofile auf Grundnahrungsmit-
kunft, und der EU-Herkunft, dort, wo
die nationale Herkunft wegen Vermischung/Verarbeitung nur schwer bzw.
tel werden strikt abgelehnt – natürliche und traditionelle Lebensmittel sind
nicht ungesund.
10 Energiepolitik
Sachstand
Kernaufgabe der Landwirtschaft wird auch
in Zukunft die Erzeugung von Nahrungsmitteln sein. Bioenergie und nachwachsende Rohstoffe sind aber eine immer
wichtigere Ergänzung.
2008 wurde – durch die Annahme der
Richtlinie über die Förderung Erneuerbarer
Energien (EU-Klima- und Energiepaket) –
ein verlässlicher europäischer Rahmen für
den Ausbau erneuerbarer Energien in Europa vorgegeben, ohne in die bereits bestehenden Fördersysteme der EU-Mitgliedstaaten einzugreifen. Die Nachhaltigkeit
der Biokraftstoffe wird zukünftig durch
Nachhaltigkeitskriterien gewährleistet, die
sicherstellen sollen, dass Flächen mit einer
hohen Biodiversität (zum Beispiel Regenwälder oder Moore) nicht durch den Bio-
!
masseanbau für die Biokraftstoffproduktion in Mitleidenschaft gezogen werden.
Forderungen
n Um die Ziele der deutschen und europäischen Kraftstoffpolitik zu erreichen,
muss die Politik langfristig angelegt
sein. Es darf keinen politischen Zickzackkurs geben.
n Internationale Zertifizierungssysteme
müssen eine nachhaltige Rohstoffproduktion weltweit sicherstellen. Für die
europäischen Landwirte muss Cross
Compliance als hinreichender Beleg für
die Nachhaltigkeit der Produktion anerkannt werden. Zusätzliche Bürokratie
und Auflagen sind wegen des bereits
engen Regelungsgeflechtes der guten
fachlichen Praxis überflüssig.
n Eine gemeinsame europäische Agrarpolitik ist auch zukünftig eine wichtige Aufgabe der Europäischen Union zur Sicherung der Ernährung und
Gewährleistung der Energieunabhängigkeit.
n Vor dem Hintergrund der globalen Herausforderungen sind die ökologischen und ökonomischen Aspekte der Landwirtschaft in einen angemessen Einklang zu bringen.
n Die deutschen und europäischen Bauernfamilien brauchen eine gleichwertige wirtschaftliche und soziale Perspektive
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