KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Asset Management 50:50 Rechenschaftsbericht 2006/2007 Asset Management 50:50 Rechenschaftsbericht für das 3. Geschäftsjahr vom 01.09.2006 bis zum 31.08.2007 Die KEPLER-FONDS KAG arbeitet nach den Qualitätsstandards der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG). Seite 2 Asset Management 50:50 Inhaltsverzeichnis Gesellschafter und Organe der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. 4 Asset Management 50:50 - Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG 5 Ertragsrechnung Wertentwicklung im Geschäftsjahr 6 Fondsergebnis 6 Entwicklung des Fondsvermögens 7 Verwendung des Fondsergebnisses 7 Kapitalmarkt 8 Anlagepolitik 9 Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. August 2007 11 Vermögensaufstellung 12 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 21 Steuerliche Behandlung Grundlagen der Besteuerung 22 Steuerliche Behandlung für Ausschüttungsanteilscheine 24 Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine 26 Verwaltete Kapitalanlagefonds 28 Anhang: Fondsbestimmungen Seite 3 Asset Management 50:50 KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. 4020 Linz, Europaplatz 1a Telefon: (0732) 6596-5300 Telefax: (0732) 6596-5319 Gesellschafter: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft OÖ. Landesbank AG OÖ. Versicherung AG Staatskommissäre: MR Mag. Jutta Raunig MR Mag. Ingrid Oberleitner Aufsichtsrat: VDStv. MMag. Martin Schaller, Dir. Mag. Alois Mayrhofer, Dir. Mag. Johann Schillinger, Mag. Klaus Sageder (ab 01.02.2007) VD Mag. Rainer Burgstaller, Prok. Franz Jahn, MBA Abt.-Dir. Mag. Herbert Ackerl (bis 31.01.2007) Depotbank: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft Geschäftsführung: Dir. Andreas Lassner, Dir. Dr. Robert Gründlinger Prokuristen: Rudolf Gattringer, Mag. Uli Krämer, Mag. Bernhard Hiebl, Mag. Michael Bumberger, Mag. Dr. Manfred Nosek, MBA, Alexander Preisinger Seite 4 Asset Management 50:50 Asset Management 50:50 Sehr geehrte Anteilinhaber! Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des "Asset Management 50:50" - Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG - für das 3. Geschäftsjahr vom 1. September 2006 bis 31. August 2007 vorzulegen. Den enthaltenen Unterfonds, die nicht in eigener Verwaltung stehen, wurden von deren jeweils verwaltenden Kapitalanlagegesellschaften Verwaltungsentschädigungen zwischen 0,50 % und 2,00 % per anno verrechnet. Für den Kauf der Anteile wurden keine Ausgabeaufschläge in Rechnung gestellt. Vergleich der Fondsdaten zum Berichtsstichtag gegenüber dem Beginn des Berichtszeitraumes Fondsdaten per 31.08.2006 per 31.08.2007 EUR EUR 27.172.395,96 28.670.052,82 errechneter Wert je Ausschüttungsanteil Ausgabepreis je Ausschüttungsanteil 114,17 117,03 115,32 118,20 errechneter Wert je Thesaurierungsanteil Ausgabepreis je Thesaurierungsanteil 115,21 118,10 117,91 120,86 per 15.11.2006 per 15.11.2007 EUR EUR 2,0000 0,4515 2,0000 0,7346 Fondsvolumen Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung je Ausschüttungsanteil Auszahlung je Thesaurierungsanteil Wertentwicklung für das 3. Geschäftsjahr 2,73% Wertentwicklung für das Kalenderjahr 2006 5,33% Umlaufende Asset Management 50:50-Anteile zum Berichtsstichtag: Ausschüttungsanteile per 31.08.2006 54.703,00 Absätze Rücknahmen 1.383,00 12.910,00 Ausschüttungsanteile per 31.08.2007 43.176,00 Thesaurierungsanteile per 31.08.2006 181.630,21 Absätze Rücknahmen 26.037,64 6.751,18 Thesaurierungsanteile per 31.08.2007 200.916,67 Überblick über die ausgewiesenen Erträge und Fondsentwicklung seit Fondsbeginn Ausschüttungsanteil Datum 31.08.05 31.08.06 31.08.07 Volumen EUR 9.098.261,05 27.172.395,96 28.670.052,82 Thesaurierungsanteil Anzahl der err. Wert Ausschüttung err. Wert Anteile in Stk. EUR EUR EUR 83.048,46 109,55 1,3479 109,55 236.333,21 114,17 2,0000 115,21 244.092,67 115,32 2,0000 117,91 Auszahlung EUR 0,3385 0,4515 0,7346 Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung eines Kapitalanlagefonds zu. Seite 5 Wertentwicklung in % 9,55 5,49 2,73 Asset Management 50:50 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in EUR 1. Wertentwicklung im Berichtszeitraum EUR Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Ausschüttungsanteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 114,17 1) Ausschüttung am 15.11.2006 (entspricht 0,0171 Anteilen) Auszahlung am 15.11.2006 (entspricht 0,0038 Anteilen) Thesaurierungsanteile 115,21 2,0000 1) - - 0,4515 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 115,32 117,91 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 117,29 118,36 3,12 3,15 Nettoertrag pro Anteil Wertentwicklung eines Anteils im Berichtszeitraum 2,73% 2. Fondsergebnis A) Realisiertes Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge Zinsenaufwendungen Dividendenerträge und dividendenähnliche Erträge Ordentl. Erträge aus Subfonds Sonstige Erträge + + + + 7.879,23 136,74 242.017,53 530.027,42 5,41 + 779.792,85 Aufwendungen Vergütung für Verwaltungstätigkeit Vergütung Depotbank Prüfungskosten Sonstige Verwaltungsaufwendungen Bestandsprovision Subfonds + 267.972,74 5.922,51 3.276,70 12.172,56 0,00 - 289.344,51 + 490.448,34 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Erwartete Gesamtkosten *) 1,82% Realisiertes Kursergebnis 2) 3) Realisierte Gewinne Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten Realisierte Verluste Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten + + - 1.979.669,02 0,00 756.191,03 0,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) + 1.223.477,99 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) + 1.713.926,33 - 1.004.865,82 Ertragsausgleich - 121.851,97 Fondsergebnis gesamt + 587.208,54 B ) Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses C ) Ertragsausgleich 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am 15.11.2006 (Ex Tag) EUR 116,84; für einen Thesaurierungsanteil EUR 119,47 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses) EUR 218.612,17 *) Die Gesamtkosten beinhalten alle Kosten, die dem Kapitalanlagefonds inkl. Unterfonds angelastet werden, mit Ausnahme der Transaktionskosten und diesen vergleichbaren Kosten und werden anhand der Zahlen des letzten geprüften Rechenschaftsberichtes erstellt.. Eine Total Expence Ratio kann für diesen Kapitalanlagefonds nicht angegeben werden. Seite 6 Asset Management 50:50 3. Entwicklung des Fondsvermögens EUR Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 4) + 27.172.395,96 Ausschüttung am 15.11.2006 (2,0000 x 54.703,000 Anteile) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) - 109.406,00 Auszahlung am 15.11.2006 (0,4515 x 191.057,475 Anteile) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) - 86.262,45 Mittelveränderung Saldo Zertifikatsabsätze und -rücknahmen (exkl. Ertragsausgleich) + 1.106.116,77 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) + 587.208,54 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) 28.670.052,82 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je EUR 15.11.2007 43.176,000 2,0000 Auszahlung (KESt) am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 15.11.2007 200.916,667 0,7346 + 147.593,38 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile und Vortrag KESt 200.916,667 EUR 13,80 + 1.291.526,71 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) Aufwand- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz Gewinnübertrag auf die Substanz Veränderung des Gewinnvortrages Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Gewinnvortrag in die Folgeperiode + 86.352,00 + 1.439.120,09 + 1.592.074,36 + + 0,00 0,00 + 0,00 + - 308.727,41 375.329,68 - 66.602,27 1.525.472,09 6) 4) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 54.703,000 Ausschüttungsanteile; 181.630,205 Thesaurierungsanteile 5) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 43.176,000 Ausschüttungsanteile; 200.916,667 Thesaurierungsanteile 6) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war Seite 7 1.525.472,09 Asset Management 50:50 Kapitalmarktbericht 31.08.2006 31.08.2007 Veränderung 31.08.2006 31.08.2007 Veränderung AKTIENINDIZES (in Lokalwährung) ANLEIHENRENDITEN (10J in %) US: Dow Jones Ind. 11.381,2 13.357,7 +17,4% USA 4,73 4,53 -20 BP US: S&P 500 1.303,8 1.474,0 +13,1% Euroland 3,76 4,24 +48 BP US: Nasdaq 2.183,8 2.596,4 +18,9% Großbritannien 4,52 5,04 +52 BP EU: Europa Stoxx 50 3.522,9 3.765,6 +6,9% Japan 1,63 1,61 -2 BP DE: DAX 5.859,6 7.638,2 +30,4% GELDMARKTSÄTZE (3M in %) AT: ATX 3.735,6 4.579,6 +22,6% USA 5,40 5,62 +22 BP GB: FTSE 100 5.906,1 6.303,3 +6,7% Euroland 3,26 4,74 +148 BP JP: Nikkei 16.140,8 16.569,1 +2,7% Großbritannien 4,98 6,69 +171 BP MSCI World (USD) 1.358,9 1.561,6 +14,9% Japan 0,40 0,97 +57 BP DEVISENKURSE LEITZINSSÄTZE DER ZENTRALBANKEN (in %) EUR/USD 1,2813 1,3630 +6,4% US: Fed Funds 5,25 5,25 +0 BP EUR/JPY 150,42 157,79 +4,9% EL: Refi-Satz 3,00 4,00 +100 BP EUR/GBP 0,6728 0,6756 +0,4% GB: Base-Rate 4,75 5,75 +100 BP USD/JPY 117,40 115,78 -1,4% JP: Diskont 0,40 0,75 +35 BP ROHSTOFFE SPREADPRODUKTSÄTZE (Ø aller Laufzeiten in %) Gold (USD/oz) 627,3 673,4 +7,3% Emerging Markets 6,85 7,10 +25 BP Rohöl (Brent) 70,3 72,7 +3,5% EmMa-Spread (BP) 210 250 +39 BP Rohstoffindex 329,0 308,8 -6,2% Corporates A 4,36 5,30 +94 BP Quelle: Bloomberg Corporates BBB 4,72 5,48 +76 BP Marktübersicht Die US-Wirtschaft ist im 2. Quartal vor allem im Zuge eines unerwartet gesunkenen Handelsbilanzdefizits stärker gewachsen, als bislang ausgewiesen. Die Ersteinschätzung lag, nach annualisierten 0,6 % im Vorquartal, bei einem Anstieg der Wirtschaftsleistung von 3,4 %. Das Bruttoinlandsprodukt wurde schließlich wegen stärkerer Zuwächse bei den Lagerbeständen und einem höheren Nettoexport auf 4,0 % nach oben revidiert. Unklarheit herrscht noch über die Auswirkungen der Hypothekenkrise auf die US-Wirtschaft. Fest steht bereits, dass die Stimmung unter den Verbrauchern von den Finanzmarktturbulenzen stark getrübt wurde (aktuell 105,0 Punkte). Die US-Notenbank beließ die Leitzinsen unverändert bei 5,25 %, äußerte sich aber hinsichtlich der Turbulenzen am Finanzmarkt zunehmend besorgt. Zinssenkungsspekulationen wurden wieder lauter. Die Eurozone schaltete im 2. Quartal einen Gang zurück und wuchs mit 0,3 % nur mehr halb so stark wie im Vorquartal (BIP im 1. Quartal 2007 +0,7 %). Zum Einen trug der Einbruch der deutschen Bauinvestitionen zur Wachstumsdelle bei. Weiters führte der kräftige Lageraufbau im Vorquartal zu einem Rückgang der Industrieproduktion. Drittens blieben die Einzelhandelsumsätze im Vergleichzeitraum hinter den Erwartungen zurück. Die Aussichten für die gesamte Eurozone bleiben für die zweite Jahreshälfte angesichts eines deutlich angezogenen Auftragseingangs in der Industrie optimistisch. Außerdem sollte der private Konsum wegen einer weiter steigenden Beschäftigung zunehmend zur Wachstumsstütze werden. Offen bleibt hingegen ob die USHypothekenkrise auf die europäische Wirtschaft übergreifen wird. Der Reposatz wurde im vergangenen Jahr viermal um jeweils 25 BP auf nunmehr 4,0 % angehoben. Solange die Turbulenzen am Geldmarkt anhalten, ist eine Leitzinserhöhung der EZB sehr unwahrscheinlich. Die japanische Konjunktur hat sich im 2. Quartal 2007 eine Verschnaufpause gegönnt. Im Vergleich zum Vorquartal schrumpfte das Wachstum der zweitgrößten Volkswirtschaft um 0,3 % überraschend stark. Während die privaten Konsumausgaben und die Unternehmensinvestitionen positiv zum Wachstum beitrugen, lieferten die Investitionen der öffentlichen Hand einen negativen Wachstumsbeitrag. Ebenfalls weniger erfreulich entwickelte sich der Außenhandel. Experten gehen wegen einer intakten Binnennachfrage unverändert davon aus, dass die japanische Wirtschaft trotz der Wachstumspause auf Expansionskurs bleibe. Trotz rückläufiger Verbraucherpreise wurde das Leitzinsniveau um 25 BP auf 0,5 % erhöht. Nachdem der Rohölpreis im August einen neuen Höchststand von über 78 US-Dollar erreicht hatte, kam das schwarze Gold deutlich unter Druck. Gründe hierfür waren die mit dem milden Winter verbundene sinkende Nachfrage und steigende Lagerbestände. Ab März wurden anfängliche Verluste vor allem wegen geopolitischen Spannungen (z.B. Atomkonflikt mit dem Iran) wieder wettgemacht. Ein Barrel der Nordseesorte Brent kostet aktuell USD 72,7 und damit 3,5 % mehr als zu Beginn der Berichtsperiode. Die europäische Gemeinschaftswährung konnte, von der guten Stimmung in der europäischen Wirtschaft beflügelt, in der Berichtsperiode gegenüber dem US-Dollar deutlich zulegen (+6,4 %). Zuletzt notierte die Gemeinschaftswährung bei USD 1,3630. Seite 8 Asset Management 50:50 Entwicklung Anleihemärkte Nach einer kurzzeitigen Erholung – die Rendite 10-jähriger Staatsanleihen sank auf unter 3,7 %– kam es in der Eurozone ab dem Jahreswechsel angesichts einer sehr gut laufenden Konjunktur erneut zu deutlichen Renditeanstiegen. Dieser Trend wurde schließlich durch die US-Hypothekenkrise wieder etwas eingebremst. Die Zinskurve verschob sich um rund 50 Basispunkte nahezu parallel nach oben. Die Rendite 10-jähriger liegt nun bei 4,24 %. US-Treasuries verzeichneten nach einem längeren Seitwärtstrend zwischenzeitlich massive Kursverluste. Die Rendite 10-jähriger amerikanischer Staatsanleihen zeigte sich sogar kurzzeitig auf dem höchsten Niveau seit 5 Jahren (5,29 %). Die Hypothekenkrise und die damit verbundene starke Risikoaversion der Anleger sorgten wieder für eine Trendumkehr. Schließlich rentieren 10-jährige Papiere sogar 20 Basispunkte tiefer bei 4,53 %. In der Berichtsperiode lag die Performance der Emerging Markets Anleihen gemessen am JP Morgan USD EMBI Global Diversified Index bei 5,33 %. Brasilien, Uruguay und die Türkei wiesen mit jeweils über 8 Prozent die beste Performance auf. Die Fundamentaldaten entwickelten sich sehr positiv. Die Devisenreserven v. a. in den Rohstoff exportierenden Ländern sind angestiegen und wurden zum Rückkauf von eigenen Schulden genutzt. Der Mehrertrag gegenüber US-Staatsanleihen stieg zuletzt aufgrund der US-Hypothekenkrise und der Flucht in gute Bonitäten von 2,10 % auf 2,50 %. High Grade Unternehmensanleihen (Rating AAA – BBB) entwickelten sich über weite Strecken der Berichtsperiode positiv. Erst in den letzten Monaten kam es zu einem Anstieg der Renditedifferenzen ggü. Staatsanleihen. Vor allem im Finanzbereich kam es Spreadausweitungen, während sich andere Sektoren, wie etwa Konsumgüter, Medien und der Autosektor, sehr gut entwickeln konnten. Bestimmendes Thema bei den Unternehmensanleihen über lange Zeit hinweg waren Fusionen und Übernahmen durch Private Equity Firmen. Die publizierten Unternehmensergebnisse fielen über den gesamten Zeitraum durchwegs positiv aus. Gemessen am iBoxx Corporate Overall Index lag die Performance bei 0,53 %. High Yield Unternehmensanleihen (Rating BB - CCC) verzeichneten im Berichtszeitraum sowohl in Europa als auch in den USA eine positive Performance, wobei sich der amerikanische Markt deutlich besser als der europäische entwickelte. Die Ausfallrate bewegte sich aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Situation auf historisch niedrigem Niveau. Die Renditedifferenzen gegenüber Staatsanleihen verzeichneten in den letzten Monaten eine deutliche Ausweitung im Vergleich zu Beginn der Berichtsperiode. Im gesamten Berichtszeitraum wies die Asset Klasse eine Performance von +3,07 % auf. Entwicklung Aktienmärkte Die internationalen Aktienmärkte präsentierten sich in der Berichtsperiode einheitlich fester. Die veröffentlichten Unternehmens- und Konjunkturdaten trugen positiv zu dieser Entwicklung bei. Die weiterhin angespannte Situation am amerikanischen Hypothekenmarkt sowie der steigende Ölpreis erwiesen sich hingegen als Belastungsfaktoren. Zwischenzeitlich kam es zu einer deutlichen Korrektur, was die Kurse deutlich schmälerte. Der Dow-Jones-Industrial-Index, der im Juli erstmals kurzzeitig die Marke von 14.000 Punkten knackte, verbesserte sich um insgesamt 17,4 %. Der technologielastige Nasdaq Index konnte 18,9 % zulegen. In Europa verzeichnete der DAX ein Plus von 30,4 %, der ATX verbesserte sich um 22,6 %. In Japan korrigierte der Nikkei vergleichsweise stärker und zeigte sich mit einem Plus von 2,7 %. Anlagepolitik Anlageklassenaufteilung per 31.08.07: Aktienfonds 31,54%, Aktieneinzeltitel: 18,20%, Rentenfonds 49,07%, Cash 1,19% Aktien Während der Berichtsperdiode wurden die Einzeltitel reduziert und aus Effizienzgründen der Aktienfondsanteil erhöht. Die größte Gewichtung liegt nach wie vor in der Region Europa. Am Ende der Berichtsperiode werden aufgrund der günstigen Bewertung und höherem Ertragspotential japanische Aktien und amerikanische Wachstumsaktien taktisch übergewichtet. Weiters wurden bei kleinkapitalisierte Unternehmen Gewinne realisiert und in großkapitalisierte Unternehmen investiert. Seite 9 Asset Management 50:50 Renten Der Schwerpunkt in der Rentenveranlagung liegt in europäischen Staats- und Bankenanleihen mit Rating im Investmentgradbereich (AAA-BBB). Ungefähr 10 Prozent des Gesamtvolumens wird geldmarktnahe veranlagt. Der Fremdwährungsanteil im Rentensegment wurde in der Berichtsperiode weiterhin sehr niedrig gehalten (ca 5 Prozent des Rententeils in USD). Als Beimischung befinden sich Unternehmensund Schwellenländeranleihen im Investment. Besonders Unternehmensanleihen mit schlechterem Rating (BB-CCC) trugen positiv zur Performance bei. Seite 10 Asset Management 50:50 Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. August 2007 1. Wertpapiere EUR % 127.280,14 877.089,64 265.198,65 1.352.220,52 210.491,23 75.730,26 709.688,02 38.121,56 66.923,47 163.797,16 1.331.859,48 5.218.400,13 0,44 3,06 0,93 4,73 0,72 0,26 2,48 0,13 0,23 0,57 4,65 18,20 Investmentzertifikate Euro Japanische Yen Amerikanische Dollar Summe Investmentzertifikate 21.484.636,68 426.785,23 1.198.610,10 23.110.032,01 74,94 1,49 4,18 80,61 Summe Wertpapiere 28.328.432,14 98,81 328.420,26 1,15 Bankguthaben auf EUR lautend Guthaben in sonstigen EU-Währungen Fremdwährungsguthaben 328.420,26 0,00 0,00 1,15 0,00 0,00 3. Abgrenzungen 13.295,34 0,04 12.645,96 487,02 0,00 162,36 0,04 0,00 0,00 0,00 -94,92 0,00 28.670.052,82 100,00 Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere Kanadische Dollar Schweizer Franken Dänischen Kronen Euro Britische Pfund Hongkong Dollar Japanische Yen Norwegische Kronen Neuseeland Dollar Singapur Dollar Amerikanische Dollar Summe Aktien und sonstiger Beteiligungswertpapiere 2. Bankguthaben Abgegrenzte Dividendenansprüche Anteilige Zinsen (aus Wertpapieren und Bankguthaben) Einschüsse (initial margin) Sonstige Ansprüche 4. Sonstige Verbindlichkeiten Fondsvermögen Seite 11 Asset Management 50:50 Vermögensaufstellung per 31. August 2007 in EUR Seite 12 Asset Management 50:50 WP-Bezeichnung WHG Bestand 31.08.07 Käufe Verkäufe Zugänge Abgänge Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Fondsvermögen Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Kanadischen Dollar BIOVAIL CORP. CAD 984 984 CANADIAN UTILITIES LTD. CAD 1.636 1.636 ONEX CORP. CAD 2.627 2.627 2.391 0 0 18,27 47,00 33,68 12.480,17 53.378,69 61.421,28 0,04 0,19 0,21 Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Schweizer Franken CREDIT SUISSE GROUP NAMEN CHF 5.349 SCHWEIZ. RüCKVERSICHERUNG CHF 2.602 UBS NAM. AG CHF 5.294 ZUERICH FINANCIAL SERVICES CHF 1.243 5.349 2.602 368 1.243 1.838 0 268 0 78,55 101,00 62,70 342,00 255.916,65 160.069,44 202.176,76 258.926,79 0,89 0,56 0,71 0,90 Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Dänischen Kronen SYDBANK AS DKK 7.081 TOPDANMARK AS DKK 251 3.938 54 123 350 248,75 850,00 236.546,84 28.651,81 0,83 0,10 6.159 63 5.591 1.551 1.818 165 23.917 1.577 4.888 2.222 2.560 519 1.012 3.090 322 375 1.829 1.700 63 5.591 552 1.818 1.010 25.530 1.830 10.108 370 1.596 1.373 1.012 1.322 322 270 200 460 0 0 0 0 845 1.613 253 10.767 3.314 3.055 3.648 0 346 0 3.750 1.221 29,71 155,56 17,96 71,35 35,48 118,52 3,29 60,11 11,01 11,42 24,56 81,57 142,54 42,41 176,50 30,54 89,03 182.983,89 9.800,28 100.414,36 110.663,85 64.502,64 19.555,80 78.686,93 94.793,47 53.816,88 25.375,24 62.873,60 42.334,83 144.250,48 131.046,90 56.833,00 11.452,50 162.835,87 0,64 0,03 0,35 0,39 0,23 0,07 0,27 0,33 0,19 0,09 0,22 0,15 0,50 0,46 0,20 0,04 0,57 Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Britischen Pfund ASTRAZENECA PLC GBP 2.264 BRITISH AIRWAYS GBP 2.512 INVENSYS PLC GBP 1.955 UNILEVER PLC GBP 4.596 0 1.250 7.850 4.596 2.411 16.183 12.820 5.012 24,17 4,23 3,33 15,38 80.804,61 15.700,00 9.606,11 104.380,51 0,28 0,05 0,03 0,36 Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Hongkong Dollar ORIENT OVERSEAS NEW HKD 9.500 9.500 0 84,90 75.730,26 0,26 Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Japanischen Yen ALFRESA HOLDINGS CORP. JPY 2.800 HITACHI LTD. JPY 13.000 NIPPON TEL. &TEL. JPY 11 SANYO EL. JPY 73.000 SEIKO EPSON CORP. JPY 10.200 TAIYO YUDEN CO. LTD. JPY 5.000 TOYO SUISAN KAISHA JPY 11.000 2.800 13.000 0 73.000 10.200 5.000 13.000 0 7.400,00 0 724,00 15 523.000,00 0 178,00 0 2.990,00 0 2.210,00 2.000 1.995,00 130.857,65 59.441,71 36.333,21 82.063,91 192.610,84 69.786,54 138.594,16 0,46 0,21 0,13 0,29 0,67 0,24 0,48 38.121,56 0,13 Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Euro AIR FRANCE-KLM EUR ALLIANZ AG NAMENSAKTIEN EUR ARCANDOR AG EUR DELHAIZE GROUP S.A. EUR FRESENIUS MEDICAL CARE AG EUR GECINA S. A. EUR IBERIA LIN.AER.ESP.EO-,78 EUR INBEV S.A. PARTS S. EUR INFINEON TECHNOLOGIES AG EUR KONINKLIJKE KPN N.V. EUR PROSIEBENSAT.1 MEDIA AG EUR RWE AG EUR SALZGITTER AG EUR THYSSEN KRUPP AG EUR UNIBAIL S.A. EUR VIVENDI S.A. EUR VOLKSWAGEN AG VZO O.N. EUR Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Norwegischen Kronen PET. GEO-SVCS AS NEW NK 30 NOK 2.267 6.337 Seite 13 5.860 133,75 Asset Management 50:50 WP-Bezeichnung WHG Bestand 31.08.07 Käufe Zugänge Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Neuseeland Dollar TELEC. CORP. OF NEW ZEALAND LTD NZD 30.815 35.477 Verkäufe Abgänge Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Fondsvermögen 4.662 4,21 66.923,47 0,23 83.000 61.000 129.000 0 1,04 4,70 25.993,75 137.803,41 0,09 0,48 Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Amerikanischen Dollar AETNA INC. USD 1.416 710 CABLEVISION SYSTEMS CORP. USD 1.734 1.734 FIRSTENERGY CORP. USD 1.255 170 FREEP.MCMOR.COP.+GOLD B USD 2.152 738 GOLDMAN SACHS GROUP INC. USD 249 270 HERTZ GLOBAL HLDGS USD 5.822 5.822 LEAR CORP. USD 5.556 5.556 MARATHON OIL GROUP USD 505 871 METLIFE INC. USD 981 80 PFIZER INC. USD 3.549 2.420 PG & E CORP. USD 2.949 2.949 QWEST COMMUNIC. INTERNAT. INC. USD 17.236 17.236 TELEPHONE & DATA SYST. INC. SPEC. USD 287 287 TESORO CORP. USD 5.917 6.007 VALERO ENERGY CORP. USD 4.652 4.652 WESTERN DIGITAL CORP. USD 1.006 2.540 826 0 1.387 331 460 0 0 1.137 261 3.390 0 0 0 90 0 3.228 50,47 32,71 61,01 84,99 171,38 22,00 28,69 53,24 63,40 24,55 44,37 8,90 61,40 47,76 68,05 23,46 52.336,52 41.537,27 56.072,90 133.942,50 31.251,28 93.800,07 116.735,00 19.689,64 45.547,71 63.806,63 95.823,60 112.340,10 12.905,02 206.954,17 231.833,47 17.283,60 0,18 0,14 0,20 0,47 0,11 0,33 0,41 0,07 0,16 0,22 0,33 0,39 0,05 0,72 0,81 0,06 700 31.400 4.600 2.600 1.900 0 2.050 3.650 2.500 14.200 1.700 106,97 76,35 62,57 99,29 59,21 92,51 97,01 218,11 100,92 77,59 65,70 1.329.637,10 1.877.828,25 5.280.908,00 2.135.727,90 1.315.942,25 703.076,00 1.433.807,80 1.433.637,03 2.845.944,00 1.083.544,35 2.044.584,00 4,64 6,55 18,42 7,45 4,59 2,45 5,00 5,00 9,93 3,78 7,13 0 14.690,69 426.785,23 1,49 754.714,02 443.896,08 2,63 1,55 SUMME DER AMTLICH GEHANDELTEN WERTPAPIERE 28.328.432,14 98,81 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN 28.328.432,14 98,81 Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Singapur Dollar CHARTERED SEMICONDUCTOR SGD 52.000 NEPTUNE ORIENT LINES LTD. SGD 61.000 Investmentzertifikate Investmentzertifikate in Euro KEPLER Emerging Markets Rentenfonds KEPLER Europa Rentenfonds KEPLER Global Aktienfonds KEPLER High Grade Corp. Rentenfonds KEPLER High Yield Corp. Rentenfonds KEPLER Private Equity Aktienfonds KEPLER Realzins Plus Rentenfonds KEPLER Small Cap Aktienfonds KEPLER TOP CASH Exklusivfonds KEPLER Vorsorge Rentenfonds PRIVAT BANK Global Rentenfonds EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 12.430 24.595 84.400 21.510 22.225 7.600 14.780 6.573 28.200 13.965 31.120 1.900 9.790 85.800 4.580 3.690 7.600 3.500 125 30.700 5.410 5.300 Investmentzertifikate in Japanischen Yen PICTET FUNDS - JAPANESE EQUITY JPY 4.600 4.600 Investmentzertifikate in Amerikanischen Dollar JPMORGAN-EMERG. MARKETS EQU. USD PARVEST USA C USD 33.800 6.870 1.400 170 Seite 14 5.600 0 30,49 88,23 Asset Management 50:50 BANKGUTHABEN EUR-GUTHABEN GUTHABEN IN SONSTIGEN EU-WÄHRUNGEN VERBINDLICHKEITEN IN SONSTIGEN WÄHRUNGEN 328.420,26 328.420,26 0,00 0,00 1,15 1,15 0,00 0,00 13.295,34 487,02 12.645,96 0,00 162,36 0,04 0,00 0,04 0,00 0,00 -94,92 -94,92 0,00 0,00 28.670.052,82 100,00 ABGRENZUNGEN ZINSANSPRÜCHE DIVIDENDENANSPRÜCHE EINSCHÜSSE SONSTIGE ANSPRÜCHE VERBINDLICHKEITEN SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN FONDSVERMÖGEN AUSSCHÜTTUNGSANTEILWERT THESAURIERUNGSANTEILWERT 115,32 117,91 UMLAUFENDE ANTEILE STK 244.092,67 DEVISENKURSE Vermögensgegenstände in anderen Währungen als in EUR werden zu den Devisenkursen per 30.08.2007 umgerechnet Währung Einheiten Kurs KANADISCHER DOLLAR (CAD) SCHWEIZER FRANKEN (CHF) DAENISCHE KRONEN (DKK) ENGLISCHE PFUND (GBP) HONGKONG-DOLLAR (HKD) JAPANISCHER YEN (JPY) NORWEGISCHE KRONEN (NOK) NEUSEELAND DOLLAR (NZD) SINGAPUR-DOLLAR (SGD) AMERIKANISCHER DOLLAR (USD) 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 = EUR = EUR = EUR = EUR = EUR = EUR = EUR = EUR = EUR = EUR 1,4405 1,6418 7,4463 0,6772 10,6503 158,3400 7,9538 1,9385 2,0805 1,3655 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind: WP-Bezeichnung Währung Käufe Verkäufe Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere A.P. MOELLER-MAERSK A/S ABERCROMBIE + FITCH CO. ABN AMRO HLDG NV -ANR.ABN AMRO HOLDING N.V. ACERINOX SA NOM. ADVANCED MICRO DEVICES INC. AEGON NV AES CORP. AHOLD N.V. AIFUL CORP. ALGOMA STEEL INC. ALLIED CAPITAL CORP. ALPHA BANK ALSTOM S.A. DKK USD EUR EUR EUR USD EUR USD EUR JPY CAD USD EUR EUR Seite 15 4 0 30 268 1.590 0 4.720 140 1.880 9.200 0 3.000 126 250 4 950 30 4.033 1.590 3.985 4.720 2.107 4.775 9.200 3.273 3.000 1.911 250 Asset Management 50:50 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind: WP-Bezeichnung Währung Käufe Verkäufe Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere ALTANA AG American International Group ARCHER-DANIELS-MIDLAND CO. AT + T INC. AXFOOD AB BANK AMERICA CORP. BARCLAYS BANK BARRATT DEVELOPMENTS PLC BASF AG BAYERISCHE MOTORENWERKE BCO COM. PORT. NOM. BELGACOM SA BERKLEY CORP. BHP BILLITON PLC BNP Paribas BP PLC BRAMBLES INDUSTRIES PLC BRAMBLES LTD. BROOKFIELD ASSET MGMT. INC. BT GROUP PLC C.M.B. ACT. NOUVELLES INH. CARNIVAL PLC CENTRAL JAP RWY CHEVRON CORP. CIGNA CORPORATION CIMAREX ENERGY CO. CITIGROUP INC COMCAST CORP. NEW COMPUTER SCIENCES CORP. CONTINENTAL AG CORUS GROUP PLC COUNTRYWIDE FINANCIAL CORP. CSX CORP. D. & CO. CARNEGIE INVESTM. AB DAIICHI SANKYO CO. LTD DEPFA BANK PLC DEUTSCHE LUFTHANSA NAMENSAKTIE DEUTSCHE TELEKOM AG NAMENSAKTIE DEVON ENERGY CORP. E. ON AG EASTMAN KODAK CO. EDISON INTERNATIONAL ELECTRONIC DATA SYSTEMS CORP. ELPIDA MEMORY INC. EMBARQ CORP. EUROP.AERON.DEF.AND SPACE CO.EADS EXXON MOBIL CORP. FEDEX Corporation FIAT ORD. FINNING INTL INC. FIRST QUANTUM MINERALS LTD FORTIS UTS EUR USD USD USD SEK USD GBP GBP EUR EUR EUR EUR USD GBP EUR GBP GBP GBP CAD GBP EUR GBP JPY USD USD USD USD USD USD EUR GBP USD USD SEK JPY EUR EUR EUR USD EUR USD USD USD JPY USD EUR USD USD EUR CAD CAD EUR Seite 16 0 40 80 90 1.760 220 800 0 82 0 0 160 0 0 140 300 850 13.006 2.312 1.700 880 0 1 90 2.182 780 0 1.110 110 0 0 360 210 0 4.300 0 472 0 0 0 5.900 180 5.420 900 1.490 0 60 50 7.659 2.522 1.463 300 1.968 527 1.182 1.295 1.760 3.251 11.743 3.779 1.246 664 8.659 2.468 788 9.621 2.102 22.664 13.006 13.006 2.312 25.745 880 606 11 1.348 2.673 780 574 1.110 560 947 2.987 5.395 3.140 3.580 4.300 1.522 7.125 7.087 768 959 5.900 2.708 10.044 900 1.490 4.302 875 706 9.719 2.522 1.463 4.537 Asset Management 50:50 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind: WP-Bezeichnung Währung Käufe Verkäufe Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere FRANCE TELECOM FREESCALE SEMICO.B FUJITSU LTD. GAZ DE FRANCE INH. GENERAL MOTORS CORP. GETRONICS NV GLAXOSMITHKLINE PLC H. LUNDBECK A/S HAMMERSON PLC HASEKO CORP. HBOS PLC HENKEL KGAA VZ HOCHTIEFBAU AG HOME DEPOT INC. HSBC HOLDINGS PLC HYSAN DEV. CO. LTD ING GROEP N.V. INTEL CORPORATION INVESTEC PLC IPSCO INC. JAPAN TOBACCO INC. JOHNSON & JOHNSON K.K. DAVINCI ADVISORS KESKO OY KONICA MINOLTA HLDGS INC. KROGER CO KUNGSLEDEN AB LAWSON INC. LEGG MASON INC. LEHMAN BROTHERS HOLDINGS INC. LEXMARK INTERNATIONAL INC. LYONDELL CHEMICAL CO. MACQUARIE AIRPORTS STPLD MAGNA INTL INC. MAN AG MATSUSHITA EL INDL MEDIASET SPA MEDICEO PALTAC HOLDINGS MERCK AND CO. INC. METHANEX CORP. METROVACESA INH. S.A. METSO CORP. MIZUHO FINL GROUP MORGAN STANLEY MOTOROLA INC. NABORS INDUSTRIES DL. NAMCO BANDAI HOLDINGS INC. NEC ELECTRONICS CORP NESTLE AG NEW ABB LTD. NIPPON ELECTRIC GLASS CO. LTD. NORSK HYDRO ASA EUR USD JPY EUR USD EUR GBP DKK GBP JPY GBP EUR EUR USD GBP HKD EUR USD GBP CAD JPY USD JPY EUR JPY USD SEK JPY USD USD USD USD AUD CAD EUR JPY EUR JPY USD CAD EUR EUR JPY USD USD USD JPY JPY CHF CHF JPY NOK Seite 17 1.840 0 0 2.000 6.320 6.530 550 2.571 350 8.000 400 0 0 80 850 47.100 290 3.700 4.650 1.305 1 140 44 260 2.000 250 12.940 0 1.500 60 160 2.580 0 0 0 0 0 4.100 0 9.686 0 100 9 1.000 229 200 2.800 2.700 97 0 6.000 0 1.840 1.687 10.000 2.000 6.320 6.530 8.502 2.571 5.136 8.000 5.941 641 561 1.221 12.845 47.100 4.397 3.700 4.650 1.305 17 2.188 44 3.350 2.000 3.856 12.940 800 1.500 939 2.331 2.580 22.668 926 349 3.000 3.117 4.100 1.884 9.686 3.099 750 21 1.000 3.469 910 2.800 2.700 404 2.014 6.000 3.290 Asset Management 50:50 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind: WP-Bezeichnung Währung Käufe Verkäufe Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere NTL INC. (DEL.) DL -. OKOBK A ORIENT OVERSEAS INTL ORION CORP. OUTOKUMPU OY A OY NOKIA AB -APATTERSON-UTI ENERGY INC. PENNEY J.C. CO.INC. PERSIMMON PLC PHELPS DODGE CORP. PIONEER CORP. RAUTARUUKKI OY RIO TINTO LTD. ROLLS ROYCE GRP ROLLS ROYCE GRP (B SHARES) ROLLS ROYCE GRP (SHARES B) ROLLS ROYCE GRP B ENT. ROYAL BANK OF SCOTTLAND ROYAL DUTCH SHELL B SAFEWAY INC. SAMPO PLC SANMINA-SCI CORP. SANOFI-AVENTIS S.A. SEARS HLDGS CORP SEAT PAGINE GIALLE SPA SHAW COMMUNICATION INC. SHINSEI BANK LTD. SIG HOLDING NA SKANSKA AB SKF AB AKTIER B (FRIA) SLM CORP. SONAE SGPS S.A. STATOIL AG STATS CHIPPAC LTD. SUMITOMO MITSUI FINANCIAL GROUP INC SWEDISH MATCH AB SWIRE PAC. CLA TANDBERG ASA TATE & LYLE PLC TELEFONICA SA TELEKOM AUSTRIA AG TEREX CORP. TGS NOPEC GEOPHYSICAL NK1 TIME WARNER TOKAI RIKA CO. LTD TOTAL S.A. TOTAL S.A.-ANR. (ARKEMA) TOYODA GOSEI CO.LTD TRYGVESTA AS UNI CHARM CORP. UNILEVER N.V. UNITED STATES STEEL CORP. USD EUR HKD EUR EUR EUR USD USD GBP USD JPY EUR AUD GBP GBP GBP GBP GBP GBP USD EUR USD EUR USD EUR CAD JPY CHF SEK SEK USD EUR NOK SGD JPY SEK HKD NOK GBP EUR EUR USD NOK USD JPY EUR EUR JPY DKK JPY EUR USD Seite 18 1.080 2.550 7.000 0 2.140 229 270 220 0 0 5.500 0 0 258 540.910 0 329.933 7.650 250 2.040 130 0 0 250 4.920 85 0 255 160 0 140 113.950 0 0 30 220 3.000 570 5.950 330 0 1.260 1.410 180 6.200 140 0 4.100 969 0 1.610 300 1.080 2.550 7.000 1.630 2.140 4.019 1.138 860 2.158 1.249 5.500 1.518 1.602 11.498 540.910 376.708 329.933 11.250 4.005 2.040 2.450 5.195 1.293 997 74.235 1.283 31.000 255 2.160 1.720 2.133 113.950 7.600 99.000 30 1.660 3.000 9.250 5.950 4.947 3.173 1.260 1.410 2.754 6.200 2.092 7 4.100 1.763 2.400 5.304 1.056 Asset Management 50:50 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind: WP-Bezeichnung Währung Käufe Verkäufe Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere VIRGIN MEDIA INC. VODAFONE GROUP PLC WAL-MART STORES INC. WHIRLPOOL CORP. YAMAZAKI BAKING CO. LTD ZINIFEX LTD. USD GBP USD USD JPY AUD 5.390 1.500 50 760 18.000 4.432 5.390 11.745 765 1.067 18.000 4.432 USD 0 5.350 Investmentzertifikate UBS (LUX)EQ.-TAIWAN Seite 19 Asset Management 50:50 Zusammensetzung des Fondsvermögens Bankguthaben, Abgrenzungen 1,19% CAD 0,44% CHF 3,06% DKK 0,93% EUR 4,73% GBP 0,72% HKD 0,26% JPY 2,48% NOK 0,13% NZD 0,23% SGD 0,57% USD 4,65% Investmentzertifikate 80,61% Linz, im September 2007 KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Dir. Andreas Lassner Dir. Dr. Robert Gründlinger Seite 20 Asset Management 50:50 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir erteilen dem beigefügten, ungekürzten, deutschsprachigen Rechenschaftsbericht zum 31. August 2007 der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Linz, über den von ihr verwalteten Asset Management 50:50, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, den nachstehenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Wir haben gemäß § 12 Abs 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 1. September 2006 bis 31. August 2007 des Asset Management 50:50, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des Rechenschaftsberichtes abzugeben sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Rechenschaftsbericht, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Rechenschaftsbericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Rechenschaftsbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Linz, am 28. September 2007 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (Mag. Ernst Pichler) Wirtschaftsprüfer (Mag. Rudolf Kraus) Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Für abweichende Fassungen (zB Verkürzung oder Übersetzung in eine andere Sprache) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. Seite 21 Asset Management 50:50 Grundlagen der Besteuerung für Asset Management 50:50 Rechnungsjahr: 01.09.2006 bis 31.08.2007 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Aus- Thesau- schüttungs- rierungs- anteile anteile AT0000612585 AT0000612593 EUR EUR A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 2,5088 2,5389 2,5088 2,5389 0,9209 0,8940 Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,7116 0,7172 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,7116 0,7172 0,0684 0,0716 0,0171 0,0179 Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,00 0,00 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,00 0,00 0,0903 0,1727 0,0903 0,1727 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: - Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. g) Erbschaftssteuerwert: 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OHG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug 3) weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) 4) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 2,3185 2,3774 - Darin enthalten: Einkünfte gemäß § 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,9209 0,8940 - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,7116 0,7172 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,7116 0,7172 0,0684 0,0716 0,0171 0,0179 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: Seite 22 Asset Management 50:50 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung - ordentliches Fondsergebnis 1,9886 - - ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,2922 0,2455 - inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0006 0,0005 - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0657 0,0518 - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0400 0,1727 - Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 - Ertragsausgleich auf Dividendenerträge: - 1,9785 - b) Abrechnungen: 0,0000 - 7) - Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 KStG: 0,0000 0,0000 - Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0684 0,0716 - bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 - Ertragsausgleich auf Dividendenerträge: 0,0001 0,0000 0,7287 0,7351 0,0006 0,0005 0,1794 0,1500 0,9209 0,8940 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 KStG: 2,5088 2,5389 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: Einkünfte gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG: 0,0006 0,0005 c) Anspruch gemäß DBA auf Anrechnung von im Ausland in Abzug gebrachten Quellensteuern für 0,0023 0,0020 Erträge aus Anleihen und Fonds: d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls anrechenbar. Seite 23 Asset Management 50:50 B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Asset Management 50:50 Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: 01.09.2006 - Privatanleger Betriebliche Anleger 31.08.2007 Ausschüttung: ISIN: 15.11.2007 AT0000612585 EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Natürliche Person (inkl OG, KG,…) Juristische Personen EUR EUR Privatstiftungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR 2,0000 2,0000 2,0000 2,0000 0,2928 0,0657 0,0334 1,1680 0,0000 0,2928 0,0657 0,0400 0,0000 0,0000 0,2928 0,0657 0,0400 0,0000 0,0000 0,2928 0,0657 0,0334 1,1680 0,0000 3,5599 2,3985 2,3985 3,5599 0,0000 0,0684 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0503 0,0114 0,0000 0,0684 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0000 0,0114 0,0000 0,0684 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0000 0,0114 0,0000 0,0684 0,0000 0,0000 0,9209 0,0001 0,0503 0,0114 3,4296 2,3185 2,3186 2,5088 3,4296 2,2282 0,0000 0,0000 0,0000 0,0903 2,3186 2,5088 115,32 115,32 115,32 115,32 - - 0,9209 0,9209 0,9209 0,9209 0,0000 0,0023 0,0000 0,0023 0,0000 0,0023 0,0000 0,0023 0,1771 0,0023 0,0000 0,1794 0,0000 0,0023 0,0000 0,0023 0,1202 0,0000 0,0000 0,1202 0,1202 0,0000 0,0000 0,1202 0,1202 0,0000 0,0000 0,1202 0,1202 0,0000 0,0000 0,1202 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,2104 1,2104 1,2104 1,2104 0,0684 0,0684 0,0684 0,0684 0,9209 0,0313 0,0657 0,0000 0,0000 0,0334 1,1680 0,9209 0,0313 0,0657 0,0000 0,0000 0,0334 1,1680 0,9209 0,0313 0,0657 0,0000 0,0000 0,0334 1,1680 0,9209 0,0313 0,0657 0,0000 0,0000 0,0334 1,1680 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,3022 0,0171 0,0921 0,0000 0,0164 0,0000 0,0000 0,3022 0,0171 0,0921 0,0000 0,0164 0,0000 0,0000 0,3022 0,0171 0,0921 0,0000 0,0164 0,0000 0,0000 0,3022 0,0171 0,0921 0,0000 0,0164 0,0000 0,0000 0,4278 0,4278 0,4278 0,4278 16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KEST III (gesamt) 0,0083 0,2920 0,3003 0,0083 0,2920 0,3003 0,0083 0,2920 0,3003 0,0083 0,2920 0,3003 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,7281 0,7281 0,7281 0,7281 3. Ertrag 4. Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne h) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 5. Verbleibender Ertrag 6. Hievon endbesteuert 7. Steuerpflichtige Einkünfte 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 9. Erbschaftssteuerwert 1) 2) 3) 4) 4) 5) 0,00 - Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 6) 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus Subfonds gesamt 7) 8) 9) 4) b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus Subfonds gesamt 10) 10) 11) c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG/§ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden brutto) 12) 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: (bzw in der Privatstiftung iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 13) 14) 15) b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds i) Substanzgewinne (20%) 6) 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 15. Österreichische KEST II auf: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 14) 14) 14) 14) 14) 14) 15) 15) 15) 15) 15) 15) 13) 2) Österreichische KESt II (gesamt) Seite 24 Asset Management 50:50 Privatanleger EUR Betriebliche Anleger Natürliche Person (inkl OG, KG,…) Juristische Personen EUR EUR Privatstiftungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus belgischen Aktien aus britischen Aktien aus dänischen Aktien aus deutschen Aktien aus finnischen Aktien aus französischen Aktien aus italienischen Aktien aus niederländischen Aktien aus norwegischen Aktien aus portugiesischen Aktien aus schwedischen Aktien aus schweizer Aktien aus spanischen Aktien aus amerikanischen Aktien aus kanadischen Aktien aus japanischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0086 0,0244 0,0011 0,0471 0,0027 0,0186 0,0011 0,0059 0,0068 0,0002 0,0091 0,0135 0,0028 0,0302 0,0023 0,0027 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,1771 0,0000 0,0014 0,0009 0,0023 0,0014 0,0009 0,0023 0,0014 0,0009 0,0023 0,0014 0,0009 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 aus amerikanischen Aktien aus belgischen Aktien aus dänischen Aktien aus deutschen Aktien aus finnischen Aktien aus französischen Aktien aus italienischen Aktien aus niederländischen Aktien aus norwegischen Aktien aus portugiesischen Aktien aus schwedischen Aktien aus schweizer Aktien aus spanischen Aktien aus neuseeländische Aktien 0,0302 0,0057 0,0018 0,0191 0,0048 0,0124 0,0008 0,0004 0,0046 0,0001 0,0181 0,0181 0,0003 0,0038 0,0302 0,0057 0,0018 0,0191 0,0048 0,0124 0,0008 0,0004 0,0046 0,0001 0,0181 0,0181 0,0003 0,0038 0,0302 0,0057 0,0018 0,0191 0,0048 0,0124 0,0008 0,0004 0,0046 0,0001 0,0181 0,0181 0,0003 0,0038 0,0302 0,0057 0,0018 0,0191 0,0048 0,0124 0,0008 0,0004 0,0046 0,0001 0,0181 0,0181 0,0003 0,0038 Summe aus Aktien 0,1202 0,1202 0,1202 0,1202 1,7010 0,2551 1,7010 0,2551 1,7010 0,2551 1,7010 0,2551 Summe aus Aktien 4) Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) aus türkischen Zinsen aus koreanische Zinsen Summe aus Anleihen b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern 19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt b) EU-Quellensteuer 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist. dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung. sind bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) Seite 25 Asset Management 50:50 B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Asset Management 50:50 Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger 01.09.2006 Betriebliche Anleger 31.08.2007 Auszahlung: ISIN: Natürliche Person (inkl OG, KG,…) 15.11.2007 AT0000612593 EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 3. Ertrag 4. Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds 1) 2) 3) 4) EUR Privatstiftungen Juristische im Rahmen der Personen Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR 1,9785 1,9785 1,9785 1,9785 0,2460 0,0518 0,0342 1,1940 0,0000 0,2460 0,0518 0,1727 0,0000 0,0000 0,2460 0,0518 0,1727 0,0000 0,0000 0,2460 0,0518 0,0342 1,1940 0,0000 3,5045 2,4490 2,4490 3,5045 0,0000 0,0716 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0716 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0716 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0716 0,0000 0,0000 0,8940 0,0000 0,0000 5. Verbleibender Ertrag 3,4329 2,3774 2,3774 2,5389 6. Hievon endbesteuert 3,4329 2,2047 0,0000 0,0000 7. Steuerpflichtige Einkünfte 0,0000 0,1727 2,3774 2,5389 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 9. Erbschaftssteuerwert 4) 5) 117,91 117,91 117,91 - - 0,8940 0,8940 0,8940 0,8940 0,0000 0,0020 0,0020 0,0000 0,0020 0,0020 0,1480 0,0020 0,1500 0,0000 0,0020 0,0020 0,1012 0,0000 0,1012 0,1012 0,0000 0,1012 0,1012 0,0000 0,1012 0,1012 0,0000 0,1012 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,2298 1,2298 1,2298 1,2298 0,0716 0,0716 0,0716 0,0716 0,8940 0,0291 0,0518 0,0000 0,0000 0,0342 1,1940 0,8940 0,0291 0,0518 0,0000 0,0000 0,0342 0,0000 0,8940 0,0291 0,0518 0,0000 0,0000 0,0342 0,0000 0,8940 0,0291 0,0518 0,0000 0,0000 0,0342 1,1940 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,3074 0,0179 0,0894 0,0000 0,0129 0,0000 0,0000 0,3074 0,0179 0,0894 0,0000 0,0129 0,0000 0,0000 0,3074 0,0179 0,0894 0,0000 0,0129 0,0000 0,0000 0,3074 0,0179 0,0894 0,0000 0,0129 0,0000 0,0000 0,4276 0,4276 0,4276 0,4276 16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KEST III (gesamt) 0,0085 0,2985 0,3070 0,0085 0,2985 0,3070 0,0085 0,2985 0,3070 0,0085 0,2985 0,3070 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,7346 0,7346 0,7346 0,7346 0,00 117,91 - Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 6) 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) gesamt 7) 8) b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) gesamt 9) 10) 10)11) c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG/§ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden brutto) 12) 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 13) 14) 15) b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds i) Substanzgewinne (20%) 6) 14) 14) 14) 14) 14) 14) 14) 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 15. Österreichische KEST II auf: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 15) 15) 15) 15) 15) 15) 13) 2) Österreichische KESt II (gesamt) Seite 26 Asset Management 50:50 Privatanleger EUR Betriebliche Anleger Natürliche Person (inkl OG, KG,…) Juristische Personen EUR EUR Privatstiftungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus belgischen Aktien aus britischen Aktien aus dänischen Aktien aus deutschen Aktien aus finnischen Aktien aus französischen Aktien aus italienischen Aktien aus niederländischen Aktien aus norwegischen Aktien aus portugiesischen Aktien aus schwedischen Aktien aus schweizer Aktien aus spanischen Aktien aus amerikanischen Aktien aus kanadischen Aktien aus japanischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0073 0,0198 0,0009 0,0397 0,0023 0,0158 0,0009 0,0049 0,0059 0,0002 0,0076 0,0114 0,0023 0,0248 0,0020 0,0022 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,1480 0,0000 0,0012 0,0008 0,0020 0,0012 0,0008 0,0020 0,0012 0,0008 0,0020 0,0012 0,0008 0,0020 0,0020 0,0020 0,0020 0,0020 aus amerikanischen Aktien aus belgischen Aktien aus dänischen Aktien aus deutschen Aktien aus finnischen Aktien aus französischen Aktien aus italienischen Aktien aus niederländischen Aktien aus norwegischen Aktien aus portugiesischen Aktien aus schwedischen Aktien aus schweizer Aktien aus spanischen Aktien aus neuseeländische Aktien 0,0248 0,0048 0,0016 0,0161 0,0041 0,0105 0,0007 0,0004 0,0039 0,0001 0,0152 0,0151 0,0003 0,0036 0,0248 0,0048 0,0016 0,0161 0,0041 0,0105 0,0007 0,0004 0,0039 0,0001 0,0152 0,0151 0,0003 0,0036 0,0248 0,0048 0,0016 0,0161 0,0041 0,0105 0,0007 0,0004 0,0039 0,0001 0,0152 0,0151 0,0003 0,0036 0,0248 0,0048 0,0016 0,0161 0,0041 0,0105 0,0007 0,0004 0,0039 0,0001 0,0152 0,0151 0,0003 0,0036 Summe aus Aktien 0,1012 0,1012 0,1012 0,1012 2,9596 0,2600 2,9596 0,2600 2,9596 0,2600 2,9596 0,2600 Summe aus Aktien 4) Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) aus türkischen Zinsen aus koreanische Zinsen Summe aus Anleihen b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern 19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt b) EU-Quellensteuer 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist. dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung. sind bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) Seite 27 Asset Management 50:50 Verwaltete Kapitalanlagefonds per 31.08.2007 Publikumsfonds Kategorie Veranlagungsschwerpunkt AFP 100 Select AFP 50 Select Asset Management 10:90 Asset Management 50:50 Emerging Markets Exklusivfonds Immobilien Exklusivfonds INVESCO Euro Rentenfonds INVESCO Extra Income Bond INVESCO Vorsorgefonds K 2005 Exklusivfonds K 80 KEPLER Alpha Return Fonds KEPLER Asset Backed Securities Fonds KEPLER CASH PLUS Fonds KEPLER Mix Ausgewogen KEPLER Mix Dynamisch KEPLER Mix Solide KEPLER Dollar Rentenfonds KEPLER Emerging Markets Rentenfonds KEPLER Ethik Aktienfonds KEPLER Ethik Rentenfonds KEPLER Europa Aktienfonds KEPLER Europa Rentenfonds KEPLER Global Aktienfonds KEPLER Global Rentenfonds KEPLER Growth Aktienfonds KEPLER High Grade Corporate Rentenfonds KEPLER High Yield Corporate Rentenfonds KEPLER Liquid Rentenfonds KEPLER Netto Rentenfonds KEPLER Österreich Aktienfonds KEPLER Private Equity Aktienfonds KEPLER Realzins Plus Rentenfonds KEPLER Short Only KEPLER Small Cap Aktienfonds KEPLER Sustainability Aktienfonds KEPLER TOP CASH Exklusivfonds KEPLER US Aktienfonds KEPLER Vorsorge Mixfonds KEPLER Vorsorge Rentenfonds Life Exklusivfonds Portfolio Management AUSGEWOGEN Portfolio Management DYNAMISCH Portfolio Management KONSERVATIV Portfolio Management PROGRESSIV Portfolio Management SOLIDE PRIVAT BANK Global Aktienfonds PRIVAT BANK Global Rentenfonds Private Equity Exklusivfonds Rohstoff Exklusivfonds Starfonds Best European Equity Starfonds Best World Equity Starmix Ausgewogen Starmix Konservativ ZertifikateChamps Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG 100 % Aktien 50 % Aktien / 50 % Anleihen 10 % Aktien, 90 % Anleihen 50 % Aktien, 50 % Anleihen 60 % Aktien, 40 % Anleihen Immobilienwertpapiere 100 % Anleihen 100 % Anleihen 40 % Aktien / 60 % Anleihen 100 % Anleihen Euroland Anleihen KESt-frei Absolute Return Strategie 100 % Anleihen, Forderungswertpapiere 100 % Anleihen 50 % Aktien, 50 % Anleihen 80 % Aktien, 20 % Anleihen 20 % Aktien, 80 % Anleihen Dollar Anleihen Emerging Markets Anleihen Aktien ethischer Unternehmen Internationale, ethische Anleihen Europäische Aktien Europäische Anleihen Internationale Aktien Internationale Anleihen 100 % Aktien, Wachstumswerte Unternehmensanleihen High-Grade Unternehmensanleihen High-Yield Geldmarktnahe Veranlagung Internationale Anleihen Aktien österreichischer Unternehmen Internationale Listed Private Equities Inflationsgeschützte Anleihen Internationale Anleihen Internationale kleinkapitalisierte Aktien Aktien nachhaltiger Unternehmen Geldmarktnahe Veranlagung US Aktien 40 % Aktien / 60 % Anleihen ATS-Anleihen (Österr. Emittenten, mündels.) 50 % Aktien / 50 % Anleihen 50 % Aktien / 50 % Anleihen 70 % Aktien / 30 % Anleihen 20 % Aktien / 80 % Anleihen 100 % Aktien 30 % Aktien / 70 % Anleihen Internationale Aktien Internationale Anleihen Internationale Listed Private Equities 50 % Aktien / 50 % Anleihen Europäische Aktien Internationale Aktien 40 % Aktien / 60 % Anleihen 20 % Aktien / 80 % Anleihen Zertifikate Seite 28 Asset Management 50:50 Spezial- u. Großanlegerfonds BONUS Euro Bond B BONUS Euro Bond C K1 K2 K3 K4 K5 K6 K8 K9 K 10 K 11 K 14 K 16 K 17 K 18 K 19 K 20 K 30 K 37 K 47 K 50 K 51 K 52 K 56 K 57 K 60 K 61 K 62 K 64 K 66 K 67-Fonds K 68 K 69-Fonds K 72 K 74 K 75 K 77 K 88 K 90 K 100 K 110 K 120 K 125 K 220 K 380 K 1771 K 2003 HP-Fonds Keine Sorgen Aktiv - VLV Aktiv Keine Sorgen Ausgewogen - VLV Konservativ Keine Sorgen Top - VLV Offensiv KEPLER AS KEPLER Dachfonds 1999 KEPLER Dachfonds Hoffnung KEPLER Emerging Star Fonds KEPLER IS + SE KEPLER KARUM Fonds KEPLER Multi-Med Fund KEPLER Star 1 KEPLER Star 2 KEPLER V 1832 MVK Ethics PEF 2 Pension Income D 2 RBW Dynamik Aktienfonds RBW LAURA PDP 1 PRIVAT BANK Allegro PRIVAT BANK ECI PRIVAT BANK Exlibris SF PRIVAT BANK HWF PRIVAT BANK JWE 01 PRIVAT BANK NOVA PRIVAT BANK VALERE PRIVAT BANK Wien SMART1 UNIQA Dollar Bond UNIQA World Selection V 101-Fonds V 102-Fonds V 103-Fonds V 47-Fonds V 54-Fonds Vorsorgezertifikat-Fonds Seite 29 1 gültig ab Juli 2007 Asset Management 50:50 Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend "InvFG" genannt). 1. § 2 Miteigentumsanteile Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 1. 2. 1. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 1. § 6 Ausgabe und Anteilswert Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt. 2 Asset Management 50:50 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse und in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland veröffentlicht. 1. 2. 1. § 7 Rücknahme Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 % oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 8 Rechnungslegung Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt und auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft zur Verfügung gestellt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, oder indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber 3 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. 1. 2. § 12 Kündigung und Abwicklung Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen € 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. 3 Asset Management 50:50 Besondere Fondsbestimmungen für den Asset Management 50:50, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend "Kapitalanlagefonds"). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, Linz. 1. § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, Linz und die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft, Linz. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungs- als auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug auszugeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. 1. § 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: - Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten): Der Kapitalanlagefonds veranlagt in in- und ausländische Wertpapiere bzw. Fondsanteilscheine. Der Kapitalanlagefonds veranlagt dabei zu ca. 50 % des Fondsvermögens in in- und ausländische Aktien bzw. Aktienfonds sowie zu ca. 50 % des Fondsvermögens in inund ausländische Anleihen bzw. Anleihenfonds. Eine Abweichung von diesen Grenzen bis zu jeweils 5 % ist möglich. Eine höhere Abweichung ist möglich, sofern mittels Derivatgeschäften das Risiko der Grundallokation wieder hergestellt wird. - Geldmarktinstrumente: Geldmarktinstrumente werden als aktive Instrumente der Veranlagung eingesetzt. - Anteile an Kapitalanlagefonds: Siehe Beschreibung der Veranlagung unter Wertpapiere. - Sichteinlagen oder kündbare Einlagen: Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. Kurzfristig kann der Kapitalanlagefonds im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. - Derivative Instrumente: Derivative Instrumente werden im Rahmen der Veranlagung grundsätzlich zur Ertragssicherung, als Wertpapierersatz oder zur Ertragssteigerung verwendet. Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 100 % des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht überschreiten. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 % des Fondsvermögens zulässig. 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 % erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 % des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. 4 Asset Management 50:50 1. § 16 Börsen und organisierte Märkte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie - an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder - an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder - an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder - an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder - die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlichrechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder - von Unternehmen begeben werden, deren Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder - von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder - von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. 1. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 % des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, - beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und - deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen insgesamt bis zu 30 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 % des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und 5 Asset Management 50:50 c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 20 % des Fondsvermögens erworben werden. § 18 Sichteinlagen und kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. 1. § 19 Derivate Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkte gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 1. § 19a OTC-Derivate Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTCDerivate), erworben werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden, c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können, und d) diese innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 % des Fondsvermögens b) ansonsten 5 % des Fondsvermögens. § 19b Value at Risk keine Anwendung § 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des Fondsvermögens aufnehmen. § 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. 6 Asset Management 50:50 § 22 Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. § 23 Devisenswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen. § 24 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 % des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. § 25 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilswertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 2,50 %, kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 25a Begrenzte Dauer, Einstellung der Ausgabe von Anteilen keine Anwendung § 26 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 01.09. bis zum 31.08. des nächsten Kalenderjahres. § 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,50 % des Fondsvermögens, die monatlich mit 1/12 auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten. § 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15.11. des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. § 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.11. ein gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandsund Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß § 13 3.Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 15.11. des folgenden Rechenjahres. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. § 29b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) keine Anwendung § 30 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 % des Fondsvermögens. 7 Asset Management 50:50 Anhang zu § 16 Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/1_listeger.pdf im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. sowie Bulgarien: Sofia (Bulgarian Stock Exchange) Rumänien: Bukarest (Bucharest Stock Exchange) 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 Bosnien Herzegovina: 1: Sarajevo 2.2 Republik Srpska, BiH 2.3 Kroatien: Zagreb, Varaždin 2.4 Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5 Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6 Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") Banja Luka 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2 Argentinien: Buenos Aires 3.3 Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4 Chile: Santiago 3.5 Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.6 Indien: Bombay 3.7 Indonesien: Jakarta 3.8. Israel: Tel Aviv 3.9 Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.10 Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.11 Korea: Seoul 3.12 Malaysia: Kuala Lumpur 3.13 Mexiko: Mexiko City 1 „BiH“ ist die offizielle Abkürzung von „Bosnia i Herzegovina“. 8 Asset Management 50:50 3.14 Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.15 Philippinen: Manila 3.16 Singapur: Singapur Stock Exchange 3.17 Südafrika: Johannesburg 3.18 Taiwan: Taipei 3.19 Thailand: Bangkok 3.20 USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.21 Venezuela: Caracas 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 Japan: Over the Counter Market 4.2 Kanada: Over the Counter Market 4.3 Korea: Over the Counter Market 4.4 Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich 4.5 USA: Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2 Australien: Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited 5.3 Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4 Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.5 Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.6 Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.7 Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.8 Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.9 Singapur: Singapore International Monetary Exchange 5.10 Slowakei RM System Slovakia und Bratislava Options Exchange (BOB) 5.11 Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.12 Schweiz: EUREX 5.13 USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)