Asset Management 50:50 - kepler

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KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Asset Management 50:50
Rechenschaftsbericht 2006/2007
Asset Management 50:50
Rechenschaftsbericht für das 3. Geschäftsjahr
vom 01.09.2006 bis zum 31.08.2007
Die KEPLER-FONDS KAG arbeitet nach den Qualitätsstandards der
Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG).
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Asset Management 50:50
Inhaltsverzeichnis
Gesellschafter und Organe der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
4
Asset Management 50:50 - Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
5
Ertragsrechnung
Wertentwicklung im Geschäftsjahr
6
Fondsergebnis
6
Entwicklung des Fondsvermögens
7
Verwendung des Fondsergebnisses
7
Kapitalmarkt
8
Anlagepolitik
9
Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. August 2007
11
Vermögensaufstellung
12
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
21
Steuerliche Behandlung
Grundlagen der Besteuerung
22
Steuerliche Behandlung für Ausschüttungsanteilscheine
24
Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine
26
Verwaltete Kapitalanlagefonds
28
Anhang:
Fondsbestimmungen
Seite 3
Asset Management 50:50
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
4020 Linz, Europaplatz 1a
Telefon: (0732) 6596-5300
Telefax: (0732) 6596-5319
Gesellschafter:
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
OÖ. Landesbank AG
OÖ. Versicherung AG
Staatskommissäre:
MR Mag. Jutta Raunig
MR Mag. Ingrid Oberleitner
Aufsichtsrat:
VDStv. MMag. Martin Schaller, Dir. Mag. Alois Mayrhofer,
Dir. Mag. Johann Schillinger, Mag. Klaus Sageder (ab 01.02.2007)
VD Mag. Rainer Burgstaller, Prok. Franz Jahn, MBA
Abt.-Dir. Mag. Herbert Ackerl (bis 31.01.2007)
Depotbank:
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
Geschäftsführung:
Dir. Andreas Lassner, Dir. Dr. Robert Gründlinger
Prokuristen:
Rudolf Gattringer, Mag. Uli Krämer, Mag. Bernhard Hiebl,
Mag. Michael Bumberger, Mag. Dr. Manfred Nosek, MBA,
Alexander Preisinger
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Asset Management 50:50
Asset Management 50:50
Sehr geehrte Anteilinhaber!
Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des "Asset
Management 50:50" - Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG - für das 3. Geschäftsjahr vom 1. September 2006 bis
31. August 2007 vorzulegen.
Den enthaltenen Unterfonds, die nicht in eigener Verwaltung stehen, wurden von deren jeweils verwaltenden
Kapitalanlagegesellschaften Verwaltungsentschädigungen zwischen 0,50 % und 2,00 % per anno verrechnet. Für
den Kauf der Anteile wurden keine Ausgabeaufschläge in Rechnung gestellt.
Vergleich der Fondsdaten zum Berichtsstichtag gegenüber dem Beginn des Berichtszeitraumes
Fondsdaten
per 31.08.2006
per 31.08.2007
EUR
EUR
27.172.395,96
28.670.052,82
errechneter Wert je Ausschüttungsanteil
Ausgabepreis je Ausschüttungsanteil
114,17
117,03
115,32
118,20
errechneter Wert je Thesaurierungsanteil
Ausgabepreis je Thesaurierungsanteil
115,21
118,10
117,91
120,86
per 15.11.2006
per 15.11.2007
EUR
EUR
2,0000
0,4515
2,0000
0,7346
Fondsvolumen
Ausschüttung/Auszahlung
Ausschüttung je Ausschüttungsanteil
Auszahlung je Thesaurierungsanteil
Wertentwicklung für das 3. Geschäftsjahr
2,73%
Wertentwicklung für das Kalenderjahr 2006
5,33%
Umlaufende Asset Management 50:50-Anteile zum Berichtsstichtag:
Ausschüttungsanteile per 31.08.2006
54.703,00
Absätze
Rücknahmen
1.383,00
12.910,00
Ausschüttungsanteile per 31.08.2007
43.176,00
Thesaurierungsanteile per 31.08.2006
181.630,21
Absätze
Rücknahmen
26.037,64
6.751,18
Thesaurierungsanteile per 31.08.2007
200.916,67
Überblick über die ausgewiesenen Erträge und Fondsentwicklung seit Fondsbeginn
Ausschüttungsanteil
Datum
31.08.05
31.08.06
31.08.07
Volumen
EUR
9.098.261,05
27.172.395,96
28.670.052,82
Thesaurierungsanteil
Anzahl der
err. Wert Ausschüttung err. Wert
Anteile in Stk.
EUR
EUR
EUR
83.048,46
109,55
1,3479 109,55
236.333,21
114,17
2,0000 115,21
244.092,67
115,32
2,0000 117,91
Auszahlung
EUR
0,3385
0,4515
0,7346
Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung eines Kapitalanlagefonds zu.
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Wertentwicklung
in %
9,55
5,49
2,73
Asset Management 50:50
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in EUR
1. Wertentwicklung im Berichtszeitraum
EUR
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode:
pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages
Ausschüttungsanteile
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
114,17
1)
Ausschüttung am 15.11.2006 (entspricht 0,0171 Anteilen)
Auszahlung am 15.11.2006 (entspricht 0,0038 Anteilen)
Thesaurierungsanteile
115,21
2,0000
1)
-
-
0,4515
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
115,32
117,91
Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile
117,29
118,36
3,12
3,15
Nettoertrag pro Anteil
Wertentwicklung eines Anteils im Berichtszeitraum
2,73%
2. Fondsergebnis
A) Realisiertes Fondsergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge
Zinsenaufwendungen
Dividendenerträge und dividendenähnliche Erträge
Ordentl. Erträge aus Subfonds
Sonstige Erträge
+
+
+
+
7.879,23
136,74
242.017,53
530.027,42
5,41
+
779.792,85
Aufwendungen
Vergütung für Verwaltungstätigkeit
Vergütung Depotbank
Prüfungskosten
Sonstige Verwaltungsaufwendungen
Bestandsprovision Subfonds
+
267.972,74
5.922,51
3.276,70
12.172,56
0,00
-
289.344,51
+
490.448,34
Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
Erwartete Gesamtkosten *)
1,82%
Realisiertes Kursergebnis 2) 3)
Realisierte Gewinne
Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten
Realisierte Verluste
Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten
+
+
-
1.979.669,02
0,00
756.191,03
0,00
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
+
1.223.477,99
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
+
1.713.926,33
-
1.004.865,82
Ertragsausgleich
-
121.851,97
Fondsergebnis gesamt
+
587.208,54
B ) Nicht realisiertes Kursergebnis
2) 3)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
C ) Ertragsausgleich
1)
Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am 15.11.2006 (Ex Tag) EUR 116,84; für einen Thesaurierungsanteil EUR 119,47
2)
Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
3)
Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses) EUR 218.612,17
*)
Die Gesamtkosten beinhalten alle Kosten, die dem Kapitalanlagefonds inkl. Unterfonds angelastet werden, mit Ausnahme der Transaktionskosten und diesen vergleichbaren Kosten und
werden anhand der Zahlen des letzten geprüften Rechenschaftsberichtes erstellt.. Eine Total Expence Ratio kann für diesen Kapitalanlagefonds nicht angegeben werden.
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Asset Management 50:50
3. Entwicklung des Fondsvermögens
EUR
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres
4)
+
27.172.395,96
Ausschüttung am 15.11.2006 (2,0000 x 54.703,000 Anteile)
Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile)
-
109.406,00
Auszahlung am 15.11.2006 (0,4515 x 191.057,475 Anteile)
Auszahlung (für Thesaurierungsanteile)
-
86.262,45
Mittelveränderung
Saldo Zertifikatsabsätze und -rücknahmen (exkl. Ertragsausgleich)
+
1.106.116,77
Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)
+
587.208,54
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres
5)
28.670.052,82
4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung
Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung
Ausschüttung am
für Ausschüttungsanteile
zu je EUR
15.11.2007
43.176,000
2,0000
Auszahlung (KESt) am
für Thesaurierungsanteile
zu je EUR
15.11.2007
200.916,667
0,7346
+
147.593,38
Wiederveranlagung
für Thesaurierungsanteile
und Vortrag KESt
200.916,667
EUR 13,80
+
1.291.526,71
Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)
Aufwand- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag
Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz
Gewinnübertrag auf die Substanz
Veränderung des Gewinnvortrages
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Gewinnvortrag in die Folgeperiode
+
86.352,00
+
1.439.120,09
+
1.592.074,36
+
+
0,00
0,00
+
0,00
+
-
308.727,41
375.329,68
-
66.602,27
1.525.472,09
6)
4)
Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 54.703,000 Ausschüttungsanteile; 181.630,205 Thesaurierungsanteile
5)
Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 43.176,000 Ausschüttungsanteile; 200.916,667 Thesaurierungsanteile
6)
Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen)
bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war
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1.525.472,09
Asset Management 50:50
Kapitalmarktbericht
31.08.2006 31.08.2007 Veränderung
31.08.2006 31.08.2007 Veränderung
AKTIENINDIZES (in Lokalwährung)
ANLEIHENRENDITEN (10J in %)
US: Dow Jones Ind.
11.381,2
13.357,7
+17,4%
USA
4,73
4,53
-20 BP
US: S&P 500
1.303,8
1.474,0
+13,1%
Euroland
3,76
4,24
+48 BP
US: Nasdaq
2.183,8
2.596,4
+18,9%
Großbritannien
4,52
5,04
+52 BP
EU: Europa Stoxx 50
3.522,9
3.765,6
+6,9%
Japan
1,63
1,61
-2 BP
DE: DAX
5.859,6
7.638,2
+30,4%
GELDMARKTSÄTZE (3M in %)
AT: ATX
3.735,6
4.579,6
+22,6%
USA
5,40
5,62
+22 BP
GB: FTSE 100
5.906,1
6.303,3
+6,7%
Euroland
3,26
4,74
+148 BP
JP: Nikkei
16.140,8
16.569,1
+2,7%
Großbritannien
4,98
6,69
+171 BP
MSCI World (USD)
1.358,9
1.561,6
+14,9%
Japan
0,40
0,97
+57 BP
DEVISENKURSE
LEITZINSSÄTZE DER ZENTRALBANKEN (in %)
EUR/USD
1,2813
1,3630
+6,4%
US: Fed Funds
5,25
5,25
+0 BP
EUR/JPY
150,42
157,79
+4,9%
EL: Refi-Satz
3,00
4,00
+100 BP
EUR/GBP
0,6728
0,6756
+0,4%
GB: Base-Rate
4,75
5,75
+100 BP
USD/JPY
117,40
115,78
-1,4%
JP: Diskont
0,40
0,75
+35 BP
ROHSTOFFE
SPREADPRODUKTSÄTZE (Ø aller Laufzeiten in %)
Gold (USD/oz)
627,3
673,4
+7,3%
Emerging Markets
6,85
7,10
+25 BP
Rohöl (Brent)
70,3
72,7
+3,5%
EmMa-Spread (BP)
210
250
+39 BP
Rohstoffindex
329,0
308,8
-6,2%
Corporates A
4,36
5,30
+94 BP
Quelle: Bloomberg
Corporates BBB
4,72
5,48
+76 BP
Marktübersicht
Die US-Wirtschaft ist im 2. Quartal vor allem im Zuge eines unerwartet gesunkenen Handelsbilanzdefizits stärker gewachsen, als bislang ausgewiesen. Die Ersteinschätzung lag, nach annualisierten 0,6 % im
Vorquartal, bei einem Anstieg der Wirtschaftsleistung von 3,4 %. Das Bruttoinlandsprodukt wurde
schließlich wegen stärkerer Zuwächse bei den Lagerbeständen und einem höheren Nettoexport auf 4,0
% nach oben revidiert. Unklarheit herrscht noch über die Auswirkungen der Hypothekenkrise auf die
US-Wirtschaft. Fest steht bereits, dass die Stimmung unter den Verbrauchern von den Finanzmarktturbulenzen stark getrübt wurde (aktuell 105,0 Punkte). Die US-Notenbank beließ die Leitzinsen unverändert bei 5,25 %, äußerte sich aber hinsichtlich der Turbulenzen am Finanzmarkt zunehmend besorgt.
Zinssenkungsspekulationen wurden wieder lauter. Die Eurozone schaltete im 2. Quartal einen Gang
zurück und wuchs mit 0,3 % nur mehr halb so stark wie im Vorquartal (BIP im 1. Quartal 2007 +0,7
%). Zum Einen trug der Einbruch der deutschen Bauinvestitionen zur Wachstumsdelle bei. Weiters
führte der kräftige Lageraufbau im Vorquartal zu einem Rückgang der Industrieproduktion. Drittens
blieben die Einzelhandelsumsätze im Vergleichzeitraum hinter den Erwartungen zurück. Die Aussichten
für die gesamte Eurozone bleiben für die zweite Jahreshälfte angesichts eines deutlich angezogenen
Auftragseingangs in der Industrie optimistisch. Außerdem sollte der private Konsum wegen einer weiter
steigenden Beschäftigung zunehmend zur Wachstumsstütze werden. Offen bleibt hingegen ob die USHypothekenkrise auf die europäische Wirtschaft übergreifen wird. Der Reposatz wurde im vergangenen
Jahr viermal um jeweils 25 BP auf nunmehr 4,0 % angehoben. Solange die Turbulenzen am Geldmarkt
anhalten, ist eine Leitzinserhöhung der EZB sehr unwahrscheinlich. Die japanische Konjunktur hat sich
im 2. Quartal 2007 eine Verschnaufpause gegönnt. Im Vergleich zum Vorquartal schrumpfte das
Wachstum der zweitgrößten Volkswirtschaft um 0,3 % überraschend stark. Während die privaten Konsumausgaben und die Unternehmensinvestitionen positiv zum Wachstum beitrugen, lieferten die Investitionen der öffentlichen Hand einen negativen Wachstumsbeitrag. Ebenfalls weniger erfreulich entwickelte sich der Außenhandel. Experten gehen wegen einer intakten Binnennachfrage unverändert davon
aus, dass die japanische Wirtschaft trotz der Wachstumspause auf Expansionskurs bleibe. Trotz rückläufiger Verbraucherpreise wurde das Leitzinsniveau um 25 BP auf 0,5 % erhöht. Nachdem der Rohölpreis
im August einen neuen Höchststand von über 78 US-Dollar erreicht hatte, kam das schwarze Gold deutlich unter Druck. Gründe hierfür waren die mit dem milden Winter verbundene sinkende Nachfrage und
steigende Lagerbestände. Ab März wurden anfängliche Verluste vor allem wegen geopolitischen Spannungen (z.B. Atomkonflikt mit dem Iran) wieder wettgemacht. Ein Barrel der Nordseesorte Brent kostet
aktuell USD 72,7 und damit 3,5 % mehr als zu Beginn der Berichtsperiode. Die europäische Gemeinschaftswährung konnte, von der guten Stimmung in der europäischen Wirtschaft beflügelt, in der Berichtsperiode gegenüber dem US-Dollar deutlich zulegen (+6,4 %). Zuletzt notierte die Gemeinschaftswährung bei USD 1,3630.
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Asset Management 50:50
Entwicklung Anleihemärkte
Nach einer kurzzeitigen Erholung – die Rendite 10-jähriger Staatsanleihen sank auf unter 3,7 %– kam es
in der Eurozone ab dem Jahreswechsel angesichts einer sehr gut laufenden Konjunktur erneut zu deutlichen Renditeanstiegen. Dieser Trend wurde schließlich durch die US-Hypothekenkrise wieder etwas
eingebremst. Die Zinskurve verschob sich um rund 50 Basispunkte nahezu parallel nach oben. Die Rendite 10-jähriger liegt nun bei 4,24 %. US-Treasuries verzeichneten nach einem längeren Seitwärtstrend
zwischenzeitlich massive Kursverluste. Die Rendite 10-jähriger amerikanischer Staatsanleihen zeigte
sich sogar kurzzeitig auf dem höchsten Niveau seit 5 Jahren (5,29 %). Die Hypothekenkrise und die
damit verbundene starke Risikoaversion der Anleger sorgten wieder für eine Trendumkehr. Schließlich
rentieren 10-jährige Papiere sogar 20 Basispunkte tiefer bei 4,53 %.
In der Berichtsperiode lag die Performance der Emerging Markets Anleihen gemessen am JP Morgan
USD EMBI Global Diversified Index bei 5,33 %. Brasilien, Uruguay und die Türkei wiesen mit jeweils
über 8 Prozent die beste Performance auf. Die Fundamentaldaten entwickelten sich sehr positiv. Die
Devisenreserven v. a. in den Rohstoff exportierenden Ländern sind angestiegen und wurden zum Rückkauf von eigenen Schulden genutzt. Der Mehrertrag gegenüber US-Staatsanleihen stieg zuletzt aufgrund
der US-Hypothekenkrise und der Flucht in gute Bonitäten von 2,10 % auf 2,50 %.
High Grade Unternehmensanleihen (Rating AAA – BBB) entwickelten sich über weite Strecken der
Berichtsperiode positiv. Erst in den letzten Monaten kam es zu einem Anstieg der Renditedifferenzen
ggü. Staatsanleihen. Vor allem im Finanzbereich kam es Spreadausweitungen, während sich andere Sektoren, wie etwa Konsumgüter, Medien und der Autosektor, sehr gut entwickeln konnten. Bestimmendes
Thema bei den Unternehmensanleihen über lange Zeit hinweg waren Fusionen und Übernahmen durch
Private Equity Firmen. Die publizierten Unternehmensergebnisse fielen über den gesamten Zeitraum
durchwegs positiv aus. Gemessen am iBoxx Corporate Overall Index lag die Performance bei 0,53 %.
High Yield Unternehmensanleihen (Rating BB - CCC) verzeichneten im Berichtszeitraum sowohl in
Europa als auch in den USA eine positive Performance, wobei sich der amerikanische Markt deutlich
besser als der europäische entwickelte. Die Ausfallrate bewegte sich aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Situation auf historisch niedrigem Niveau. Die Renditedifferenzen gegenüber Staatsanleihen verzeichneten in den letzten Monaten eine deutliche Ausweitung im Vergleich zu Beginn der Berichtsperiode. Im gesamten Berichtszeitraum wies die Asset Klasse eine Performance von +3,07 % auf.
Entwicklung Aktienmärkte
Die internationalen Aktienmärkte präsentierten sich in der Berichtsperiode einheitlich fester. Die veröffentlichten Unternehmens- und Konjunkturdaten trugen positiv zu dieser Entwicklung bei. Die weiterhin
angespannte Situation am amerikanischen Hypothekenmarkt sowie der steigende Ölpreis erwiesen sich
hingegen als Belastungsfaktoren. Zwischenzeitlich kam es zu einer deutlichen Korrektur, was die Kurse
deutlich schmälerte. Der Dow-Jones-Industrial-Index, der im Juli erstmals kurzzeitig die Marke von
14.000 Punkten knackte, verbesserte sich um insgesamt 17,4 %. Der technologielastige Nasdaq Index
konnte 18,9 % zulegen. In Europa verzeichnete der DAX ein Plus von 30,4 %, der ATX verbesserte sich
um 22,6 %. In Japan korrigierte der Nikkei vergleichsweise stärker und zeigte sich mit einem Plus von
2,7 %.
Anlagepolitik
Anlageklassenaufteilung per 31.08.07:
Aktienfonds 31,54%, Aktieneinzeltitel: 18,20%, Rentenfonds 49,07%, Cash 1,19%
Aktien
Während der Berichtsperdiode wurden die Einzeltitel reduziert und aus Effizienzgründen der Aktienfondsanteil erhöht. Die größte Gewichtung liegt nach wie vor in der Region Europa. Am Ende der Berichtsperiode werden aufgrund der günstigen Bewertung und höherem Ertragspotential japanische Aktien
und amerikanische Wachstumsaktien taktisch übergewichtet. Weiters wurden bei kleinkapitalisierte Unternehmen Gewinne realisiert und in großkapitalisierte Unternehmen investiert.
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Asset Management 50:50
Renten
Der Schwerpunkt in der Rentenveranlagung liegt in europäischen Staats- und Bankenanleihen mit Rating
im Investmentgradbereich (AAA-BBB). Ungefähr 10 Prozent des Gesamtvolumens wird geldmarktnahe
veranlagt. Der Fremdwährungsanteil im Rentensegment wurde in der Berichtsperiode weiterhin sehr
niedrig gehalten (ca 5 Prozent des Rententeils in USD). Als Beimischung befinden sich Unternehmensund Schwellenländeranleihen im Investment. Besonders Unternehmensanleihen mit schlechterem Rating
(BB-CCC) trugen positiv zur Performance bei.
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Asset Management 50:50
Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. August 2007
1. Wertpapiere
EUR
%
127.280,14
877.089,64
265.198,65
1.352.220,52
210.491,23
75.730,26
709.688,02
38.121,56
66.923,47
163.797,16
1.331.859,48
5.218.400,13
0,44
3,06
0,93
4,73
0,72
0,26
2,48
0,13
0,23
0,57
4,65
18,20
Investmentzertifikate
Euro
Japanische Yen
Amerikanische Dollar
Summe Investmentzertifikate
21.484.636,68
426.785,23
1.198.610,10
23.110.032,01
74,94
1,49
4,18
80,61
Summe Wertpapiere
28.328.432,14
98,81
328.420,26
1,15
Bankguthaben auf EUR lautend
Guthaben in sonstigen EU-Währungen
Fremdwährungsguthaben
328.420,26
0,00
0,00
1,15
0,00
0,00
3. Abgrenzungen
13.295,34
0,04
12.645,96
487,02
0,00
162,36
0,04
0,00
0,00
0,00
-94,92
0,00
28.670.052,82
100,00
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere
Kanadische Dollar
Schweizer Franken
Dänischen Kronen
Euro
Britische Pfund
Hongkong Dollar
Japanische Yen
Norwegische Kronen
Neuseeland Dollar
Singapur Dollar
Amerikanische Dollar
Summe Aktien und sonstiger Beteiligungswertpapiere
2. Bankguthaben
Abgegrenzte Dividendenansprüche
Anteilige Zinsen (aus Wertpapieren und Bankguthaben)
Einschüsse (initial margin)
Sonstige Ansprüche
4. Sonstige Verbindlichkeiten
Fondsvermögen
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Asset Management 50:50
Vermögensaufstellung per 31. August 2007 in EUR
Seite 12
Asset Management 50:50
WP-Bezeichnung
WHG
Bestand
31.08.07
Käufe Verkäufe
Zugänge Abgänge
Kurs
Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fondsvermögen
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Kanadischen Dollar
BIOVAIL CORP.
CAD
984
984
CANADIAN UTILITIES LTD.
CAD
1.636
1.636
ONEX CORP.
CAD
2.627
2.627
2.391
0
0
18,27
47,00
33,68
12.480,17
53.378,69
61.421,28
0,04
0,19
0,21
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Schweizer Franken
CREDIT SUISSE GROUP NAMEN
CHF
5.349
SCHWEIZ. RüCKVERSICHERUNG
CHF
2.602
UBS NAM. AG
CHF
5.294
ZUERICH FINANCIAL SERVICES
CHF
1.243
5.349
2.602
368
1.243
1.838
0
268
0
78,55
101,00
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0,90
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Dänischen Kronen
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TOPDANMARK AS
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Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Britischen Pfund
ASTRAZENECA PLC
GBP
2.264
BRITISH AIRWAYS
GBP
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INVENSYS PLC
GBP
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UNILEVER PLC
GBP
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Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Hongkong Dollar
ORIENT OVERSEAS NEW
HKD
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9.500
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JPY
2.800
HITACHI LTD.
JPY
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NIPPON TEL. &TEL.
JPY
11
SANYO EL.
JPY
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SEIKO EPSON CORP.
JPY
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TAIYO YUDEN CO. LTD.
JPY
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TOYO SUISAN KAISHA
JPY
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0,13
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Euro
AIR FRANCE-KLM
EUR
ALLIANZ AG NAMENSAKTIEN
EUR
ARCANDOR AG
EUR
DELHAIZE GROUP S.A.
EUR
FRESENIUS MEDICAL CARE AG
EUR
GECINA S. A.
EUR
IBERIA LIN.AER.ESP.EO-,78
EUR
INBEV S.A. PARTS S.
EUR
INFINEON TECHNOLOGIES AG
EUR
KONINKLIJKE KPN N.V.
EUR
PROSIEBENSAT.1 MEDIA AG
EUR
RWE AG
EUR
SALZGITTER AG
EUR
THYSSEN KRUPP AG
EUR
UNIBAIL S.A.
EUR
VIVENDI S.A.
EUR
VOLKSWAGEN AG VZO O.N.
EUR
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Norwegischen Kronen
PET. GEO-SVCS AS NEW NK 30
NOK
2.267
6.337
Seite 13
5.860
133,75
Asset Management 50:50
WP-Bezeichnung
WHG
Bestand
31.08.07
Käufe
Zugänge
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Neuseeland Dollar
TELEC. CORP. OF NEW ZEALAND LTD NZD
30.815
35.477
Verkäufe
Abgänge
Kurs
Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fondsvermögen
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4,21
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Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Amerikanischen Dollar
AETNA INC.
USD
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CABLEVISION SYSTEMS CORP.
USD
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1.734
FIRSTENERGY CORP.
USD
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FREEP.MCMOR.COP.+GOLD B
USD
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USD
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USD
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5.822
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USD
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5.556
MARATHON OIL GROUP
USD
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USD
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USD
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2.949
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17.236
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287
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USD
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USD
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4.652
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2,63
1,55
SUMME DER AMTLICH GEHANDELTEN WERTPAPIERE
28.328.432,14
98,81
SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN
28.328.432,14
98,81
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere in Singapur Dollar
CHARTERED SEMICONDUCTOR
SGD
52.000
NEPTUNE ORIENT LINES LTD.
SGD
61.000
Investmentzertifikate
Investmentzertifikate in Euro
KEPLER Emerging Markets Rentenfonds
KEPLER Europa Rentenfonds
KEPLER Global Aktienfonds
KEPLER High Grade Corp. Rentenfonds
KEPLER High Yield Corp. Rentenfonds
KEPLER Private Equity Aktienfonds
KEPLER Realzins Plus Rentenfonds
KEPLER Small Cap Aktienfonds
KEPLER TOP CASH Exklusivfonds
KEPLER Vorsorge Rentenfonds
PRIVAT BANK Global Rentenfonds
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
12.430
24.595
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5.410
5.300
Investmentzertifikate in Japanischen Yen
PICTET FUNDS - JAPANESE EQUITY
JPY
4.600
4.600
Investmentzertifikate in Amerikanischen Dollar
JPMORGAN-EMERG. MARKETS EQU. USD
PARVEST USA C
USD
33.800
6.870
1.400
170
Seite 14
5.600
0
30,49
88,23
Asset Management 50:50
BANKGUTHABEN
EUR-GUTHABEN
GUTHABEN IN SONSTIGEN EU-WÄHRUNGEN
VERBINDLICHKEITEN IN SONSTIGEN WÄHRUNGEN
328.420,26
328.420,26
0,00
0,00
1,15
1,15
0,00
0,00
13.295,34
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0,00
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0,00
0,04
0,00
0,00
-94,92
-94,92
0,00
0,00
28.670.052,82
100,00
ABGRENZUNGEN
ZINSANSPRÜCHE
DIVIDENDENANSPRÜCHE
EINSCHÜSSE
SONSTIGE ANSPRÜCHE
VERBINDLICHKEITEN
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
FONDSVERMÖGEN
AUSSCHÜTTUNGSANTEILWERT
THESAURIERUNGSANTEILWERT
115,32
117,91
UMLAUFENDE ANTEILE
STK
244.092,67
DEVISENKURSE
Vermögensgegenstände in anderen Währungen als in EUR werden zu den Devisenkursen per 30.08.2007 umgerechnet
Währung
Einheiten
Kurs
KANADISCHER DOLLAR (CAD)
SCHWEIZER FRANKEN (CHF)
DAENISCHE KRONEN (DKK)
ENGLISCHE PFUND
(GBP)
HONGKONG-DOLLAR
(HKD)
JAPANISCHER YEN
(JPY)
NORWEGISCHE KRONEN (NOK)
NEUSEELAND DOLLAR (NZD)
SINGAPUR-DOLLAR
(SGD)
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1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
= EUR
= EUR
= EUR
= EUR
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= EUR
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= EUR
= EUR
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2,0805
1,3655
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind:
WP-Bezeichnung
Währung
Käufe
Verkäufe
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere
A.P. MOELLER-MAERSK A/S
ABERCROMBIE + FITCH CO.
ABN AMRO HLDG NV -ANR.ABN AMRO HOLDING N.V.
ACERINOX SA NOM.
ADVANCED MICRO DEVICES INC.
AEGON NV
AES CORP.
AHOLD N.V.
AIFUL CORP.
ALGOMA STEEL INC.
ALLIED CAPITAL CORP.
ALPHA BANK
ALSTOM S.A.
DKK
USD
EUR
EUR
EUR
USD
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JPY
CAD
USD
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EUR
Seite 15
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3.000
1.911
250
Asset Management 50:50
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind:
WP-Bezeichnung
Währung
Käufe
Verkäufe
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere
ALTANA AG
American International Group
ARCHER-DANIELS-MIDLAND CO.
AT + T INC.
AXFOOD AB
BANK AMERICA CORP.
BARCLAYS BANK
BARRATT DEVELOPMENTS PLC
BASF AG
BAYERISCHE MOTORENWERKE
BCO COM. PORT. NOM.
BELGACOM SA
BERKLEY CORP.
BHP BILLITON PLC
BNP Paribas
BP PLC
BRAMBLES INDUSTRIES PLC
BRAMBLES LTD.
BROOKFIELD ASSET MGMT. INC.
BT GROUP PLC
C.M.B. ACT. NOUVELLES INH.
CARNIVAL PLC
CENTRAL JAP RWY
CHEVRON CORP.
CIGNA CORPORATION
CIMAREX ENERGY CO.
CITIGROUP INC
COMCAST CORP. NEW
COMPUTER SCIENCES CORP.
CONTINENTAL AG
CORUS GROUP PLC
COUNTRYWIDE FINANCIAL CORP.
CSX CORP.
D. & CO. CARNEGIE INVESTM. AB
DAIICHI SANKYO CO. LTD
DEPFA BANK PLC
DEUTSCHE LUFTHANSA NAMENSAKTIE
DEUTSCHE TELEKOM AG NAMENSAKTIE
DEVON ENERGY CORP.
E. ON AG
EASTMAN KODAK CO.
EDISON INTERNATIONAL
ELECTRONIC DATA SYSTEMS CORP.
ELPIDA MEMORY INC.
EMBARQ CORP.
EUROP.AERON.DEF.AND SPACE CO.EADS
EXXON MOBIL CORP.
FEDEX Corporation
FIAT ORD.
FINNING INTL INC.
FIRST QUANTUM MINERALS LTD
FORTIS UTS
EUR
USD
USD
USD
SEK
USD
GBP
GBP
EUR
EUR
EUR
EUR
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GBP
EUR
GBP
GBP
GBP
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GBP
EUR
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USD
USD
USD
USD
EUR
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JPY
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USD
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USD
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2.522
1.463
4.537
Asset Management 50:50
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind:
WP-Bezeichnung
Währung
Käufe
Verkäufe
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere
FRANCE TELECOM
FREESCALE SEMICO.B
FUJITSU LTD.
GAZ DE FRANCE INH.
GENERAL MOTORS CORP.
GETRONICS NV
GLAXOSMITHKLINE PLC
H. LUNDBECK A/S
HAMMERSON PLC
HASEKO CORP.
HBOS PLC
HENKEL KGAA VZ
HOCHTIEFBAU AG
HOME DEPOT INC.
HSBC HOLDINGS PLC
HYSAN DEV. CO. LTD
ING GROEP N.V.
INTEL CORPORATION
INVESTEC PLC
IPSCO INC.
JAPAN TOBACCO INC.
JOHNSON & JOHNSON
K.K. DAVINCI ADVISORS
KESKO OY
KONICA MINOLTA HLDGS INC.
KROGER CO
KUNGSLEDEN AB
LAWSON INC.
LEGG MASON INC.
LEHMAN BROTHERS HOLDINGS INC.
LEXMARK INTERNATIONAL INC.
LYONDELL CHEMICAL CO.
MACQUARIE AIRPORTS STPLD
MAGNA INTL INC.
MAN AG
MATSUSHITA EL INDL
MEDIASET SPA
MEDICEO PALTAC HOLDINGS
MERCK AND CO. INC.
METHANEX CORP.
METROVACESA INH. S.A.
METSO CORP.
MIZUHO FINL GROUP
MORGAN STANLEY
MOTOROLA INC.
NABORS INDUSTRIES DL.
NAMCO BANDAI HOLDINGS INC.
NEC ELECTRONICS CORP
NESTLE AG
NEW ABB LTD.
NIPPON ELECTRIC GLASS CO. LTD.
NORSK HYDRO ASA
EUR
USD
JPY
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DKK
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JPY
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EUR
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HKD
EUR
USD
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3.350
2.000
3.856
12.940
800
1.500
939
2.331
2.580
22.668
926
349
3.000
3.117
4.100
1.884
9.686
3.099
750
21
1.000
3.469
910
2.800
2.700
404
2.014
6.000
3.290
Asset Management 50:50
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind:
WP-Bezeichnung
Währung
Käufe
Verkäufe
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere
NTL INC. (DEL.) DL -.
OKOBK A
ORIENT OVERSEAS INTL
ORION CORP.
OUTOKUMPU OY A
OY NOKIA AB -APATTERSON-UTI ENERGY INC.
PENNEY J.C. CO.INC.
PERSIMMON PLC
PHELPS DODGE CORP.
PIONEER CORP.
RAUTARUUKKI OY
RIO TINTO LTD.
ROLLS ROYCE GRP
ROLLS ROYCE GRP (B SHARES)
ROLLS ROYCE GRP (SHARES B)
ROLLS ROYCE GRP B ENT.
ROYAL BANK OF SCOTTLAND
ROYAL DUTCH SHELL B
SAFEWAY INC.
SAMPO PLC
SANMINA-SCI CORP.
SANOFI-AVENTIS S.A.
SEARS HLDGS CORP
SEAT PAGINE GIALLE SPA
SHAW COMMUNICATION INC.
SHINSEI BANK LTD.
SIG HOLDING NA
SKANSKA AB
SKF AB AKTIER B (FRIA)
SLM CORP.
SONAE SGPS S.A.
STATOIL AG
STATS CHIPPAC LTD.
SUMITOMO MITSUI FINANCIAL GROUP INC
SWEDISH MATCH AB
SWIRE PAC. CLA
TANDBERG ASA
TATE & LYLE PLC
TELEFONICA SA
TELEKOM AUSTRIA AG
TEREX CORP.
TGS NOPEC GEOPHYSICAL NK1
TIME WARNER
TOKAI RIKA CO. LTD
TOTAL S.A.
TOTAL S.A.-ANR. (ARKEMA)
TOYODA GOSEI CO.LTD
TRYGVESTA AS
UNI CHARM CORP.
UNILEVER N.V.
UNITED STATES STEEL CORP.
USD
EUR
HKD
EUR
EUR
EUR
USD
USD
GBP
USD
JPY
EUR
AUD
GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
USD
EUR
USD
EUR
USD
EUR
CAD
JPY
CHF
SEK
SEK
USD
EUR
NOK
SGD
JPY
SEK
HKD
NOK
GBP
EUR
EUR
USD
NOK
USD
JPY
EUR
EUR
JPY
DKK
JPY
EUR
USD
Seite 18
1.080
2.550
7.000
0
2.140
229
270
220
0
0
5.500
0
0
258
540.910
0
329.933
7.650
250
2.040
130
0
0
250
4.920
85
0
255
160
0
140
113.950
0
0
30
220
3.000
570
5.950
330
0
1.260
1.410
180
6.200
140
0
4.100
969
0
1.610
300
1.080
2.550
7.000
1.630
2.140
4.019
1.138
860
2.158
1.249
5.500
1.518
1.602
11.498
540.910
376.708
329.933
11.250
4.005
2.040
2.450
5.195
1.293
997
74.235
1.283
31.000
255
2.160
1.720
2.133
113.950
7.600
99.000
30
1.660
3.000
9.250
5.950
4.947
3.173
1.260
1.410
2.754
6.200
2.092
7
4.100
1.763
2.400
5.304
1.056
Asset Management 50:50
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind:
WP-Bezeichnung
Währung
Käufe
Verkäufe
Aktien und sonstige Beteiligungswertpapiere
VIRGIN MEDIA INC.
VODAFONE GROUP PLC
WAL-MART STORES INC.
WHIRLPOOL CORP.
YAMAZAKI BAKING CO. LTD
ZINIFEX LTD.
USD
GBP
USD
USD
JPY
AUD
5.390
1.500
50
760
18.000
4.432
5.390
11.745
765
1.067
18.000
4.432
USD
0
5.350
Investmentzertifikate
UBS (LUX)EQ.-TAIWAN
Seite 19
Asset Management 50:50
Zusammensetzung des Fondsvermögens
Bankguthaben,
Abgrenzungen
1,19%
CAD
0,44%
CHF
3,06%
DKK
0,93%
EUR
4,73%
GBP
0,72%
HKD
0,26%
JPY
2,48%
NOK
0,13%
NZD
0,23%
SGD
0,57%
USD
4,65%
Investmentzertifikate
80,61%
Linz, im September 2007
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Dir. Andreas Lassner
Dir. Dr. Robert Gründlinger
Seite 20
Asset Management 50:50
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Wir erteilen dem beigefügten, ungekürzten, deutschsprachigen Rechenschaftsbericht zum
31. August 2007 der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Linz, über den von ihr
verwalteten
Asset Management 50:50,
Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG,
den nachstehenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Wir haben gemäß § 12 Abs 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den
Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 1. September 2006 bis 31. August 2007 des Asset
Management 50:50, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.
Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen
beachtet wurden.
Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des
Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des
Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen
Vorschriften, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und
der Depotbank.
Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über die aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des
Rechenschaftsberichtes abzugeben sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das
Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden.
Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen
Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Rechenschaftsbericht, die
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die
Angaben in der Buchführung und im Rechenschaftsbericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den
Rechenschaftsbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.
Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die
Fondsbestimmungen wurden beachtet.
Linz, am 28. September 2007
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft
(Mag. Ernst Pichler)
Wirtschaftsprüfer
(Mag. Rudolf Kraus)
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der
von uns bestätigten Fassung erfolgen. Für abweichende Fassungen (zB Verkürzung oder Übersetzung in eine andere
Sprache) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen
werden.
Seite 21
Asset Management 50:50
Grundlagen der Besteuerung für Asset Management 50:50
Rechnungsjahr: 01.09.2006 bis 31.08.2007
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).
Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
Aus-
Thesau-
schüttungs-
rierungs-
anteile
anteile
AT0000612585
AT0000612593
EUR
EUR
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
1. Anteile im Privatvermögen
a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug
zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f.
betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden.
b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen:
0,0000
0,0000
2,5088
2,5389
2,5088
2,5389
0,9209
0,8940
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
0,7116
0,7172
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
0,7116
0,7172
0,0684
0,0716
0,0171
0,0179
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
0,00
0,00
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
0,00
0,00
0,0903
0,1727
0,0903
0,1727
c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der
1)
KESt die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden:
-
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz:
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
2)
-
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz:
-
Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt:
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung:
Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.):
Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die
gemäß DBA steuerfreien Einkünfte:
f)
Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
g) Erbschaftssteuerwert:
2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OHG, KG)
a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug
3)
weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend
angeführten Höhe:
Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten
jedoch beachtet werden.
b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist
steuerlich zu berücksichtigen:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen:
c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen)
4)
Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden:
-
Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten
Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt:
2,3185
2,3774
-
Darin enthalten: Einkünfte gemäß § 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird:
0,9209
0,8940
-
Anzurechnende Kapitalertragsteuer:
Für Depots mit Optionserklärung:
5)
0,7116
0,7172
Für Depots ohne Optionserklärung:
5)
0,7116
0,7172
0,0684
0,0716
0,0171
0,0179
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung:
Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.):
Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die
gemäß DBA steuerfreien Einkünfte:
Seite 22
Asset Management 50:50
f)
Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
6)
a) Zurechnungen:
-
Ausschüttung
-
ordentliches Fondsergebnis
1,9886
-
-
ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge:
0,2922
0,2455
-
inländische KESt auf inländische Dividendenerträge:
0,0006
0,0005
-
ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds:
0,0657
0,0518
-
ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds:
0,0400
0,1727
-
Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
-
Ertragsausgleich auf Dividendenerträge:
-
1,9785
-
b) Abrechnungen:
0,0000
-
7)
-
Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 KStG:
0,0000
0,0000
-
Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.):
0,0684
0,0716
-
bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds
0,0000
0,0000
-
Ertragsausgleich auf Dividendenerträge:
0,0001
0,0000
0,7287
0,7351
0,0006
0,0005
0,1794
0,1500
0,9209
0,8940
c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer:
8)
(Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug
gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde)
davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen
Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer:
7)
(Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B entnommen werden.)
In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:
Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht:
e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B.
4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen
a) Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 KStG:
2,5088
2,5389
b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge:
Einkünfte gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG:
0,0006
0,0005
c) Anspruch gemäß DBA auf Anrechnung von im Ausland in Abzug gebrachten Quellensteuern für
0,0023
0,0020
Erträge aus Anleihen und Fonds:
d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punt 11. im Abschnitt B.
1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die
betreffenden Einkünfte entfällt.
2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag.
3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen.
4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden
Einkünfte entfällt.
5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl
dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt
rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der
Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt.
6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus
dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft
enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung
des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen.
7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden
ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften
zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint
in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.
Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen
Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist.
8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende
Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag
der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter
a. Zurechnungen), ist er jedenfalls anrechenbar.
Seite 23
Asset Management 50:50
B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Asset Management 50:50
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.
Rechnungsjahr:
01.09.2006
-
Privatanleger
Betriebliche Anleger
31.08.2007
Ausschüttung:
ISIN:
15.11.2007
AT0000612585
EUR
1.
Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III
2.
Zuzüglich:
a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)
e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
Natürliche
Person (inkl
OG, KG,…)
Juristische
Personen
EUR
EUR
Privatstiftungen
im Rahmen der
Einkünfte aus
Kapitalvermögen
EUR
2,0000
2,0000
2,0000
2,0000
0,2928
0,0657
0,0334
1,1680
0,0000
0,2928
0,0657
0,0400
0,0000
0,0000
0,2928
0,0657
0,0400
0,0000
0,0000
0,2928
0,0657
0,0334
1,1680
0,0000
3,5599
2,3985
2,3985
3,5599
0,0000
0,0684
0,0000
0,0000
0,0000
0,0001
0,0503
0,0114
0,0000
0,0684
0,0000
0,0000
0,0000
0,0001
0,0000
0,0114
0,0000
0,0684
0,0000
0,0000
0,0000
0,0001
0,0000
0,0114
0,0000
0,0684
0,0000
0,0000
0,9209
0,0001
0,0503
0,0114
3,4296
2,3185
2,3186
2,5088
3,4296
2,2282
0,0000
0,0000
0,0000
0,0903
2,3186
2,5088
115,32
115,32
115,32
115,32
-
-
0,9209
0,9209
0,9209
0,9209
0,0000
0,0023
0,0000
0,0023
0,0000
0,0023
0,0000
0,0023
0,1771
0,0023
0,0000
0,1794
0,0000
0,0023
0,0000
0,0023
0,1202
0,0000
0,0000
0,1202
0,1202
0,0000
0,0000
0,1202
0,1202
0,0000
0,0000
0,1202
0,1202
0,0000
0,0000
0,1202
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
1,2104
1,2104
1,2104
1,2104
0,0684
0,0684
0,0684
0,0684
0,9209
0,0313
0,0657
0,0000
0,0000
0,0334
1,1680
0,9209
0,0313
0,0657
0,0000
0,0000
0,0334
1,1680
0,9209
0,0313
0,0657
0,0000
0,0000
0,0334
1,1680
0,9209
0,0313
0,0657
0,0000
0,0000
0,0334
1,1680
0,0006
0,0006
0,0006
0,0006
0,3022
0,0171
0,0921
0,0000
0,0164
0,0000
0,0000
0,3022
0,0171
0,0921
0,0000
0,0164
0,0000
0,0000
0,3022
0,0171
0,0921
0,0000
0,0164
0,0000
0,0000
0,3022
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0,0921
0,0000
0,0164
0,0000
0,0000
0,4278
0,4278
0,4278
0,4278
16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne)
a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
b) Substanzgewinne
Österreichische KEST III (gesamt)
0,0083
0,2920
0,3003
0,0083
0,2920
0,3003
0,0083
0,2920
0,3003
0,0083
0,2920
0,3003
17. Österreichische KESt II und III (gesamt)
0,7281
0,7281
0,7281
0,7281
3.
Ertrag
4.
Abzüglich:
a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren
b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge
c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden
d) Steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden)
e) Steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden)
f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden
g) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne
h) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
5.
Verbleibender Ertrag
6.
Hievon endbesteuert
7.
Steuerpflichtige Einkünfte
8.
Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres
9.
Erbschaftssteuerwert
1)
2)
3)
4)
4)
5)
0,00
-
Detailangaben
10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht
6)
11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
aus Subfonds
gesamt
7)
8)
9)
4)
b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
aus Subfonds
gesamt
10)
10) 11)
c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c))
12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG/§ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden brutto)
12)
13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen:
(bzw in der Privatstiftung iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung)
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
13)
14) 15)
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
i) Substanzgewinne (20%)
6)
14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden)
15. Österreichische KEST II auf:
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
14)
14)
14)
14)
14)
14)
14)
15)
15)
15)
15)
15)
15)
13)
2)
Österreichische KESt II (gesamt)
Seite 24
Asset Management 50:50
Privatanleger
EUR
Betriebliche Anleger
Natürliche
Person (inkl
OG, KG,…)
Juristische
Personen
EUR
EUR
Privatstiftungen
im Rahmen der
Einkünfte aus
Kapitalvermögen
EUR
18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern
aus belgischen Aktien
aus britischen Aktien
aus dänischen Aktien
aus deutschen Aktien
aus finnischen Aktien
aus französischen Aktien
aus italienischen Aktien
aus niederländischen Aktien
aus norwegischen Aktien
aus portugiesischen Aktien
aus schwedischen Aktien
aus schweizer Aktien
aus spanischen Aktien
aus amerikanischen Aktien
aus kanadischen Aktien
aus japanischen Aktien
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0086
0,0244
0,0011
0,0471
0,0027
0,0186
0,0011
0,0059
0,0068
0,0002
0,0091
0,0135
0,0028
0,0302
0,0023
0,0027
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,1771
0,0000
0,0014
0,0009
0,0023
0,0014
0,0009
0,0023
0,0014
0,0009
0,0023
0,0014
0,0009
0,0023
0,0023
0,0023
0,0023
0,0023
aus amerikanischen Aktien
aus belgischen Aktien
aus dänischen Aktien
aus deutschen Aktien
aus finnischen Aktien
aus französischen Aktien
aus italienischen Aktien
aus niederländischen Aktien
aus norwegischen Aktien
aus portugiesischen Aktien
aus schwedischen Aktien
aus schweizer Aktien
aus spanischen Aktien
aus neuseeländische Aktien
0,0302
0,0057
0,0018
0,0191
0,0048
0,0124
0,0008
0,0004
0,0046
0,0001
0,0181
0,0181
0,0003
0,0038
0,0302
0,0057
0,0018
0,0191
0,0048
0,0124
0,0008
0,0004
0,0046
0,0001
0,0181
0,0181
0,0003
0,0038
0,0302
0,0057
0,0018
0,0191
0,0048
0,0124
0,0008
0,0004
0,0046
0,0001
0,0181
0,0181
0,0003
0,0038
0,0302
0,0057
0,0018
0,0191
0,0048
0,0124
0,0008
0,0004
0,0046
0,0001
0,0181
0,0181
0,0003
0,0038
Summe aus Aktien
0,1202
0,1202
0,1202
0,1202
1,7010
0,2551
1,7010
0,2551
1,7010
0,2551
1,7010
0,2551
Summe aus Aktien
4)
Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit)
aus türkischen Zinsen
aus koreanische Zinsen
Summe aus Anleihen
b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern
19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer
a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt
b) EU-Quellensteuer
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
15)
EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert
Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt
geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.
wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz)
In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften
(siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben.
Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage
mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass
die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist.
dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung.
sind bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird.
Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden
für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.
Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.
Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch
Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet
werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck
Eisenstadt Oberwart erhältlich.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt
(teilweise) rückerstattet werden.
Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung
führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden.
Bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels
gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)
Seite 25
Asset Management 50:50
B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Asset Management 50:50
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.
Rechnungsjahr:
Privatanleger
01.09.2006
Betriebliche Anleger
31.08.2007
Auszahlung:
ISIN:
Natürliche
Person (inkl
OG, KG,…)
15.11.2007
AT0000612593
EUR
1.
Ordentliches Fondsergebnis
2.
Zuzüglich:
a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)
e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
3.
Ertrag
4.
Abzüglich:
a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren
b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge
c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden
d) Steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden)
e) Steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden)
f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden
g) bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds
1)
2)
3) 4)
EUR
Privatstiftungen
Juristische im Rahmen der
Personen Einkünfte aus
Kapitalvermögen
EUR
EUR
1,9785
1,9785
1,9785
1,9785
0,2460
0,0518
0,0342
1,1940
0,0000
0,2460
0,0518
0,1727
0,0000
0,0000
0,2460
0,0518
0,1727
0,0000
0,0000
0,2460
0,0518
0,0342
1,1940
0,0000
3,5045
2,4490
2,4490
3,5045
0,0000
0,0716
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0716
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0716
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0716
0,0000
0,0000
0,8940
0,0000
0,0000
5.
Verbleibender Ertrag
3,4329
2,3774
2,3774
2,5389
6.
Hievon endbesteuert
3,4329
2,2047
0,0000
0,0000
7.
Steuerpflichtige Einkünfte
0,0000
0,1727
2,3774
2,5389
8.
Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres
9.
Erbschaftssteuerwert
4) 5)
117,91
117,91
117,91
-
-
0,8940
0,8940
0,8940
0,8940
0,0000
0,0020
0,0020
0,0000
0,0020
0,0020
0,1480
0,0020
0,1500
0,0000
0,0020
0,0020
0,1012
0,0000
0,1012
0,1012
0,0000
0,1012
0,1012
0,0000
0,1012
0,1012
0,0000
0,1012
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
1,2298
1,2298
1,2298
1,2298
0,0716
0,0716
0,0716
0,0716
0,8940
0,0291
0,0518
0,0000
0,0000
0,0342
1,1940
0,8940
0,0291
0,0518
0,0000
0,0000
0,0342
0,0000
0,8940
0,0291
0,0518
0,0000
0,0000
0,0342
0,0000
0,8940
0,0291
0,0518
0,0000
0,0000
0,0342
1,1940
0,0005
0,0005
0,0005
0,0005
0,3074
0,0179
0,0894
0,0000
0,0129
0,0000
0,0000
0,3074
0,0179
0,0894
0,0000
0,0129
0,0000
0,0000
0,3074
0,0179
0,0894
0,0000
0,0129
0,0000
0,0000
0,3074
0,0179
0,0894
0,0000
0,0129
0,0000
0,0000
0,4276
0,4276
0,4276
0,4276
16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne)
a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
b) Substanzgewinne
Österreichische KEST III (gesamt)
0,0085
0,2985
0,3070
0,0085
0,2985
0,3070
0,0085
0,2985
0,3070
0,0085
0,2985
0,3070
17. Österreichische KESt II und III (gesamt)
0,7346
0,7346
0,7346
0,7346
0,00
117,91
-
Detailangaben
10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht
6)
11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
gesamt
7) 8)
b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
gesamt
9) 10)
10)11)
c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c))
12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG/§ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden brutto)
12)
13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen:
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
13)
14) 15)
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
i) Substanzgewinne (20%)
6) 14)
14)
14)
14)
14)
14)
14)
14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden)
15. Österreichische KEST II auf:
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
15)
15)
15)
15)
15)
15)
13)
2)
Österreichische KESt II (gesamt)
Seite 26
Asset Management 50:50
Privatanleger
EUR
Betriebliche Anleger
Natürliche
Person (inkl
OG, KG,…)
Juristische
Personen
EUR
EUR
Privatstiftungen
im Rahmen der
Einkünfte aus
Kapitalvermögen
EUR
18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern
aus belgischen Aktien
aus britischen Aktien
aus dänischen Aktien
aus deutschen Aktien
aus finnischen Aktien
aus französischen Aktien
aus italienischen Aktien
aus niederländischen Aktien
aus norwegischen Aktien
aus portugiesischen Aktien
aus schwedischen Aktien
aus schweizer Aktien
aus spanischen Aktien
aus amerikanischen Aktien
aus kanadischen Aktien
aus japanischen Aktien
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0073
0,0198
0,0009
0,0397
0,0023
0,0158
0,0009
0,0049
0,0059
0,0002
0,0076
0,0114
0,0023
0,0248
0,0020
0,0022
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,1480
0,0000
0,0012
0,0008
0,0020
0,0012
0,0008
0,0020
0,0012
0,0008
0,0020
0,0012
0,0008
0,0020
0,0020
0,0020
0,0020
0,0020
aus amerikanischen Aktien
aus belgischen Aktien
aus dänischen Aktien
aus deutschen Aktien
aus finnischen Aktien
aus französischen Aktien
aus italienischen Aktien
aus niederländischen Aktien
aus norwegischen Aktien
aus portugiesischen Aktien
aus schwedischen Aktien
aus schweizer Aktien
aus spanischen Aktien
aus neuseeländische Aktien
0,0248
0,0048
0,0016
0,0161
0,0041
0,0105
0,0007
0,0004
0,0039
0,0001
0,0152
0,0151
0,0003
0,0036
0,0248
0,0048
0,0016
0,0161
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0,0003
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0,0048
0,0016
0,0161
0,0041
0,0105
0,0007
0,0004
0,0039
0,0001
0,0152
0,0151
0,0003
0,0036
Summe aus Aktien
0,1012
0,1012
0,1012
0,1012
2,9596
0,2600
2,9596
0,2600
2,9596
0,2600
2,9596
0,2600
Summe aus Aktien
4)
Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit)
aus türkischen Zinsen
aus koreanische Zinsen
Summe aus Anleihen
b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern
19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer
a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt
b) EU-Quellensteuer
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
15)
EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert
Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt
geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.
wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz)
In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften
(siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben.
Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage
mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass
die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist.
dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung.
sind bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird.
Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden
für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.
Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.
Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch
Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet
werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck
Eisenstadt Oberwart erhältlich.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt
(teilweise) rückerstattet werden.
Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung
führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden.
Bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels
gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)
Seite 27
Asset Management 50:50
Verwaltete Kapitalanlagefonds per 31.08.2007
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100 % Aktien
50 % Aktien / 50 % Anleihen
10 % Aktien, 90 % Anleihen
50 % Aktien, 50 % Anleihen
60 % Aktien, 40 % Anleihen
Immobilienwertpapiere
100 % Anleihen
100 % Anleihen
40 % Aktien / 60 % Anleihen
100 % Anleihen
Euroland Anleihen KESt-frei
Absolute Return Strategie
100 % Anleihen, Forderungswertpapiere
100 % Anleihen
50 % Aktien, 50 % Anleihen
80 % Aktien, 20 % Anleihen
20 % Aktien, 80 % Anleihen
Dollar Anleihen
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Internationale, ethische Anleihen
Europäische Aktien
Europäische Anleihen
Internationale Aktien
Internationale Anleihen
100 % Aktien, Wachstumswerte
Unternehmensanleihen High-Grade
Unternehmensanleihen High-Yield
Geldmarktnahe Veranlagung
Internationale Anleihen
Aktien österreichischer Unternehmen
Internationale Listed Private Equities
Inflationsgeschützte Anleihen
Internationale Anleihen
Internationale kleinkapitalisierte Aktien
Aktien nachhaltiger Unternehmen
Geldmarktnahe Veranlagung
US Aktien
40 % Aktien / 60 % Anleihen
ATS-Anleihen (Österr. Emittenten, mündels.)
50 % Aktien / 50 % Anleihen
50 % Aktien / 50 % Anleihen
70 % Aktien / 30 % Anleihen
20 % Aktien / 80 % Anleihen
100 % Aktien
30 % Aktien / 70 % Anleihen
Internationale Aktien
Internationale Anleihen
Internationale Listed Private Equities
50 % Aktien / 50 % Anleihen
Europäische Aktien
Internationale Aktien
40 % Aktien / 60 % Anleihen
20 % Aktien / 80 % Anleihen
Zertifikate
Seite 28
Asset Management 50:50
Spezial- u. Großanlegerfonds
BONUS Euro Bond B
BONUS Euro Bond C
K1
K2
K3
K4
K5
K6
K8
K9
K 10
K 11
K 14
K 16
K 17
K 18
K 19
K 20
K 30
K 37
K 47
K 50
K 51
K 52
K 56
K 57
K 60
K 61
K 62
K 64
K 66
K 67-Fonds
K 68
K 69-Fonds
K 72
K 74
K 75
K 77
K 88
K 90
K 100
K 110
K 120
K 125
K 220
K 380
K 1771
K 2003
HP-Fonds
Keine Sorgen Aktiv - VLV Aktiv
Keine Sorgen Ausgewogen - VLV Konservativ
Keine Sorgen Top - VLV Offensiv
KEPLER AS
KEPLER Dachfonds 1999
KEPLER Dachfonds Hoffnung
KEPLER Emerging Star Fonds
KEPLER IS + SE
KEPLER KARUM Fonds
KEPLER Multi-Med Fund
KEPLER Star 1
KEPLER Star 2
KEPLER V 1832
MVK Ethics
PEF 2
Pension Income D 2
RBW Dynamik Aktienfonds
RBW LAURA
PDP 1
PRIVAT BANK Allegro
PRIVAT BANK ECI
PRIVAT BANK Exlibris SF
PRIVAT BANK HWF
PRIVAT BANK JWE 01
PRIVAT BANK NOVA
PRIVAT BANK VALERE
PRIVAT BANK Wien
SMART1
UNIQA Dollar Bond
UNIQA World Selection
V 101-Fonds
V 102-Fonds
V 103-Fonds
V 47-Fonds
V 54-Fonds
Vorsorgezertifikat-Fonds
Seite 29
1
gültig ab Juli 2007
Asset Management 50:50
Allgemeine Fondsbestimmungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft
m.b.H. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten:
§ 1 Grundlagen
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils
geltenden Fassung (nachstehend "InvFG" genannt).
1.
§ 2 Miteigentumsanteile
Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile
zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
2.
Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe
der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt.
3.
Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an
sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt
in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
4.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und
zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.
1.
2.
1.
§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden
Die Anteilscheine lauten auf Inhaber.
Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten
Angestellten der Depotbank sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die
Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen
und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des
InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des
Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft
oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.
2.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen.
3.
Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
4.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente
oder andere Finanzanlagen gemäß §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht
zum Fondsvermögen gehören.
§ 5 Depotbank
Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle
übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.
1.
§ 6 Ausgabe und Anteilswert
Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen
und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der
Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich
des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung
der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt.
2
Asset Management 50:50
2.
Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Höhe
dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt.
3.
Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum
Kursblatt der Wiener Börse und in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort
im Inland veröffentlicht.
1.
2.
1.
§ 7 Rücknahme
Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines.
Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung,
soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie
die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie
vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die
dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 % oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert
hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht
nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen.
§ 8 Rechnungslegung
Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht.
2.
Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht.
3.
Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur
Einsicht aufgelegt und auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft zur Verfügung gestellt.
§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile
Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln.
§ 10 Veröffentlichung
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten
Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck
im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, oder indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den
Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form
auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft.
§ 11 Änderung der Fondsbestimmungen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der
Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber 3 Monate nach der Veröffentlichung in
Kraft.
1.
2.
§ 12 Kündigung und Abwicklung
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen € 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10)
kündigen.
Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder
Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen.
§ 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14
Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das
Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.
3
Asset Management 50:50
Besondere Fondsbestimmungen
für den Asset Management 50:50, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend "Kapitalanlagefonds"). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG.
§ 13 Depotbank
Depotbank ist die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, Linz.
1.
§ 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine
Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
Aktiengesellschaft, Linz und die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft, Linz.
2.
Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungs- als auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug
ausgegeben. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug auszugeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt
werden.
3.
Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für den
Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut.
1.
§ 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze
Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen
alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern
dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber
nicht verletzt werden.
2.
Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen
ausgewählt:
-
Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten): Der Kapitalanlagefonds veranlagt in in- und ausländische Wertpapiere bzw. Fondsanteilscheine. Der Kapitalanlagefonds veranlagt dabei zu ca. 50 %
des Fondsvermögens in in- und ausländische Aktien bzw. Aktienfonds sowie zu ca. 50 % des Fondsvermögens in inund ausländische Anleihen bzw. Anleihenfonds. Eine Abweichung von diesen Grenzen bis zu jeweils 5 % ist möglich.
Eine höhere Abweichung ist möglich, sofern mittels Derivatgeschäften das Risiko der Grundallokation wieder hergestellt wird.
-
Geldmarktinstrumente: Geldmarktinstrumente werden als aktive Instrumente der Veranlagung eingesetzt.
-
Anteile an Kapitalanlagefonds: Siehe Beschreibung der Veranlagung unter Wertpapiere.
-
Sichteinlagen oder kündbare Einlagen: Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit
einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. Kurzfristig kann der Kapitalanlagefonds im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder
zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen
oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen.
-
Derivative Instrumente: Derivative Instrumente werden im Rahmen der Veranlagung grundsätzlich zur Ertragssicherung, als Wertpapierersatz oder zur Ertragssteigerung verwendet. Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht
der Absicherung dienen, darf 100 % des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht überschreiten.
3.
Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet
ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7 und
8d InvFG nicht berücksichtigt.
4.
Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente
oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 % des Fondsvermögens zulässig.
5.
Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von
einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere
Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 % erworben werden, sofern die
Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in
ein und derselben Emission 30 % des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.
4
Asset Management 50:50
1.
§ 16 Börsen und organisierte Märkte
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie
-
an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder
-
an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder
-
an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder
-
an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß
funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder
-
die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel
an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die
Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
2.
Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt
werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder
-
von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der
Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlichrechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder
-
von Unternehmen begeben werden, deren Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder
-
von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer
Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
-
von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen
wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind,
und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10
Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht,
oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden
Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die
wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie
finanzieren soll.
3.
Insgesamt dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden.
1.
§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds
Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht
mehr als 10 % des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren.
2.
Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren
ausschließlicher Zweck es ist,
-
beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren
und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und
-
deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden,
dürfen insgesamt bis zu 30 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern
a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 % des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der
Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und
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Asset Management 50:50
c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte
Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und
Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und
d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das
Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
3.
Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.
4.
Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 20 % des Fondsvermögens erworben werden.
§ 18 Sichteinlagen und kündbare Einlagen
Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit
von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe
nach nicht begrenzt.
1.
§ 19 Derivate
Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkte gehandelt werden,
wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne
des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf.
2.
Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten.
Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen
und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt.
3.
Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d
InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
1.
§ 19a OTC-Derivate
Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTCDerivate), erworben werden, sofern
a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch
Verordnung zugelassen wurden,
c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt
werden können, und
d) diese innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
2.
Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 % des Fondsvermögens
b) ansonsten 5 % des Fondsvermögens.
§ 19b Value at Risk
keine Anwendung
§ 20 Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des
Fondsvermögens aufnehmen.
§ 21 Pensionsgeschäfte
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des
InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein
bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen.
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§ 22 Zinsswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in
festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu
leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen.
§ 23 Devisenswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des
Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen.
§ 24 Wertpapierleihe
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 % des
Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer
wieder zurück zu übereignen.
§ 25 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme
Die Berechnung des Anteilswertes gemäß § 6 erfolgt in EUR.
Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 2,50 %, kaufmännisch gerundet auf
zwei Nachkommastellen. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert.
Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.
§ 25a Begrenzte Dauer, Einstellung der Ausgabe von Anteilen
keine Anwendung
§ 26 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 01.09. bis zum 31.08. des nächsten Kalenderjahres.
§ 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,50 %
des Fondsvermögens, die monatlich mit 1/12 auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft
hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für
Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten.
§ 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und
Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von
Ausschüttungsanteilscheinen ab 15.11. des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
§ 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist
bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.11. ein gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
§ 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandsund Auslandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es
wird keine Auszahlung gemäß § 13 3.Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den
Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 15.11. des folgenden Rechenjahres.
Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher,
dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der
inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung
gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.
Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag
durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.
§ 29b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche)
keine Anwendung
§ 30 Abwicklung
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 % des Fondsvermögens.
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Anhang zu § 16
Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles
Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten
Märkte zu veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten
Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines
Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Union eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen.
Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/1_listeger.pdf
im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“.
sowie
Bulgarien:
Sofia (Bulgarian Stock Exchange)
Rumänien:
Bukarest (Bucharest Stock Exchange)
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1
Bosnien Herzegovina:
1:
Sarajevo
2.2
Republik Srpska, BiH
2.3
Kroatien:
Zagreb, Varaždin
2.4
Schweiz:
SWX Swiss-Exchange
2.5
Serbien und Montenegro:
Belgrad
2.6
Türkei:
Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")
Banja Luka
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1
Australien:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
3.2
Argentinien:
Buenos Aires
3.3
Brasilien:
Rio de Janeiro, Sao Paulo
3.4
Chile:
Santiago
3.5
Hongkong:
Hongkong Stock Exchange
3.6
Indien:
Bombay
3.7
Indonesien:
Jakarta
3.8.
Israel:
Tel Aviv
3.9
Japan:
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
3.10
Kanada:
Toronto, Vancouver, Montreal
3.11
Korea:
Seoul
3.12
Malaysia:
Kuala Lumpur
3.13
Mexiko:
Mexiko City
1
„BiH“ ist die offizielle Abkürzung von „Bosnia i Herzegovina“.
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3.14
Neuseeland:
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
3.15
Philippinen:
Manila
3.16
Singapur:
Singapur Stock Exchange
3.17
Südafrika:
Johannesburg
3.18
Taiwan:
Taipei
3.19
Thailand:
Bangkok
3.20
USA:
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock
Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific
Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati
3.21
Venezuela:
Caracas
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
4.1
Japan:
Over the Counter Market
4.2
Kanada:
Over the Counter Market
4.3
Korea:
Over the Counter Market
4.4
Schweiz:
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market
der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich
4.5
USA:
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market
(markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond
Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation
Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
5.1
Argentinien:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
5.2
Australien:
Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited
5.3
Brasilien:
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de
Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange
5.4
Kanada:
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
5.5
Hongkong:
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
5.6
Japan:
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures
Exchange, Tokyo Stock Exchange
5.7
Neuseeland:
New Zealand Futures & Options Exchange
5.8
Philippinen:
Manila International Futures Exchange
5.9
Singapur:
Singapore International Monetary Exchange
5.10
Slowakei
RM System Slovakia und Bratislava Options Exchange (BOB)
5.11
Südafrika:
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)
5.12
Schweiz:
EUREX
5.13
USA:
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago,
Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity
Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock
Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)
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