Trauung - ref.ch

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Trauung
„Wir wollten unser Ja zueinander nicht nur
vor dem Standesamt sprechen, sondern in
Gegenwart unserer Eltern und Freunde in der
Kirche bezeugen. Vielleicht sind wir ein wenig
romantisch, aber so stimmt es für uns beide.“
(Reto und Pascale)
„Wir wissen, dass längst nicht alles in unseren
Händen liegt. Deshalb beginnen wir unseren
gemeinsamen Weg mit dem Segen Gottes. Das
ist uns beiden wichtig.“
(Connie und Stefan)
Ein „Ja“ fürs Leben - die Trauung in der Kirche
Nicht alle Paare, aber manche von ihnen möchten ihre Verbindung unter den Segen Gottes
stellen. Sie wenden sich deshalb an ihre Pfarrerin oder ihren Pfarrer und melden sich zur
kirchlichen Trauung an.
Im Gespräch mit der Pfarrperson werden Termin und Ort der kirchlichen Trauung festgelegt.
Die Motive, welche dem Wunsch zur kirchlichen Trauung zugrunde liegen, spielen eine
wichtige Rolle für das, was der Pfarrer oder die Pfarrerin anlässlich der Trauung sagen wird.
Schon dem Traugespräch kommt eine seelsorgerliche Bedeutung zu.
Im Zentrum der Trauung steht die Segnung des Ehepaares. Die standesamtliche Hochzeit
dokumentiert die rechtliche Seite der Verbindung. Die kirchliche Trauung macht deutlich,
dass Menschen mit allen ihren Unternehmungen auf die Liebe verwiesen sind: die Liebe
untereinander und die Liebe, die Gott uns schenken will.
Hochzeitsfeiern werden oft von langer Hand vorbereitet. Nehmen Sie sehr frühzeitig Kontakt
mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin auf.
Lesen Sie weiter.
Die kirchliche Trauung
Voraussetzungen
Kirchlich getraut werden können nur Paare, welche die Ehe im zivilrechtlichen Sinne
geschlossen haben. Sie müssen dies dokumentieren.
Konfession
Mindestens einer der beiden Ehepartner muss Mitglied der evangelisch-reformierten
Kirche sein.
Bei konfessionsverschiedenen Partnern (einer reformiert, der andere katholisch) muss
geklärt werden, ob eine „ökumenische“ Trauung gefeiert werden soll. Das heisst, dass
an der Trauung neben der reformierten Pfarrperson ein katholischer Priester mitwirken
wird. Eventuell ist beim Bischofsamt eine Dispens einzuholen, wonach die reformierte
Pfarrperson berechtigt ist, die Trauung im Namen beider Kirchen gültig zu vollziehen.
Verzichten Heiratende auf die Mitwirkung eines katholischen Priesters und auf die
Einholung einer Dispens, ist die Eheverbindung im katholisch-kirchenrechtlichen Sinne
ungültig.
Trauzeugen
Die Trauung nach der reformierten Konfession kann ohne Trauzeugen vollzogen
werden. Bei einer „ökumenischen“ Trauung müssen zwei Trauzeugen das Eheprotokoll
der katholischen Kirche unterschreiben.
Gestaltung der Traufeier
Besprechen Sie Ihre Wünsche mit der zuständigen Pfarrperson. Nach der Ordnung der
reformierten Kirche beinhaltet die Feier eine seelsorgerliche Ansprache an das Traupaar,
die Abnahme eines Eheversprechens und die Segnung des Paares. Für die weitere
Gestaltung gibt es viele Möglichkeiten (Musik).
Ort
Die Trauung findet normalerweise in der Kirche des Wohnorts des Hochzeitspaares statt.
Wünscht das Traupaar die Trauung in einer anderen Kirche oder an einem anderen Ort
(z.B. im Freien), so muss dies mit der zuständigen Pfarrperson besprochen werden. Eine
Pfarrerin oder ein Pfarrer kann bestimmte Wünsche ablehnen. Insbesondere kann ihr
nicht zugemutet werden, an einem weit entfernten Ort eine Hochzeit vornehmen zu
müssen. Einige Kirchgemeinden haben klare Regelungen über die Einsätze ihrer
Pfarrpersonen ausserhalb der Gemeinde.
Beizug einer anderen Pfarrperson
Wünscht ein Paar den Vollzug ihrer Trauung durch eine Pfarrperson von ausserhalb der
Wohnortsgemeinde, muss dies zunächst mit jener Person abgesprochen sein. Dann ist
aber das Gemeindepfarramt zu benachrichtigen (Reservation der Kirche etc.). Eine
solche Trauung wird im Eheregister der Wohnortsgemeinde eingetragen.
Kosten
Die kirchliche Trauung ist für Mitglieder der Kirchgemeinde kostenlos. Auch für die
Benützung der Kirche und den Einsatz von Organist und Sigrist wird keine Gebühr
erhoben.
Auswärtige Paare, die keinerlei Verbindung zur Ortskirche haben, müssen eine
Benützungsgebühr entrichten, die sich nach den Reglementen der Kirchgemeinde
richtet.
Aber: die Dekoration der Kirche (Blumengestecke etc.) geht immer auf Kosten des
Hochzeitspaares.
Lesen Sie weiter:
FAQ reequently asked questions Hochzeit
Kann unsere Hochzeitsfeier auch zweisprachig erfolgen?
Besprechen Sie diese Frage mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin. In diesem Falle muss
möglicherweise eine weitere Pfarrperson beigezogen werden.
Gibt es bei der Kirche einen Helikopterlandeplatz?
Ja, für die REGA. Aber beachten Sie bitte die Verhältnismässigkeit: die kirchliche Trauung ist
kein Showbiz-Event.
Ist ein weisses Hochzeitskleid Vorschrift?
Nein. Sie dürfen – wenn Sie möchten – auch in Jeans und Sweatshirt heiraten.
Können wir nach der Traufeier einen Apéro vor der Kirche veranstalten?
Ja, dies ist von den örtlichen Gegebenheiten her meist möglich. Besprechen Sie auch dies mit
Ihrer Pfarrperson, und zusätzlich mit dem Sigristen, der in solchen Fragen viel Erfahrung hat.
Werden bei unserer Hochzeit auch die Glocken geläutet?
Selbstverständlich. Die Trauung ist ein Gottesdienst wie andere auch.
Werden unsere Trauringe gesegnet?
Nein. Das ist nun ein katholischer Brauch. In der reformierten Kirche segnen wir Menschen,
keine Gegenstände.
Ein Freund der Familie möchte einen Film von unserer Hochzeit drehen. Darf er das?
Filmen und Fotografieren sind während einem Gottesdienst grundsätzlich nicht erlaubt. Bei
einer Traufeier kann die handelnde Pfarrperson eine Ausnahme machen. Sorgen Sie aber
dafür, dass nicht gleich mehrere Fotofreaks aktiv werden und die Zeremonie stören. Wenn
jemand Video-Aufnahmen macht, soll er sich diskret auf Distanz halten. Zusätzliche
Beleuchtung für Film- und Fotoaufnahmen ist nicht statthaft.
Dürfen wir für unsere Traufeier Musiker beiziehen?
Selbstverständlich. Besprechen Sie dies aber auch mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin,
damit musikalische Beiträge richtig in die ganze Liturgie eingebaut werden können. Auch die
Wahl der Musik und der Instrumente sollte dem Anlass entsprechen.
Können wir spezielle Musikwünsche beim Organisten anbringen?
Ihr Pfarrer oder Ihre Pfarrerin wird Ihnen die Adresse des Organisten geben. Besprechen Sie
solche Wünsche direkt mit ihm. Möglicherweise wird Ihnen der Organist zusätzliche
Aufwendungen in Rechnung stellen.
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