Trauung „Wir wollten unser Ja zueinander nicht nur vor dem Standesamt sprechen, sondern in Gegenwart unserer Eltern und Freunde in der Kirche bezeugen. Vielleicht sind wir ein wenig romantisch, aber so stimmt es für uns beide.“ (Reto und Pascale) „Wir wissen, dass längst nicht alles in unseren Händen liegt. Deshalb beginnen wir unseren gemeinsamen Weg mit dem Segen Gottes. Das ist uns beiden wichtig.“ (Connie und Stefan) Ein „Ja“ fürs Leben - die Trauung in der Kirche Nicht alle Paare, aber manche von ihnen möchten ihre Verbindung unter den Segen Gottes stellen. Sie wenden sich deshalb an ihre Pfarrerin oder ihren Pfarrer und melden sich zur kirchlichen Trauung an. Im Gespräch mit der Pfarrperson werden Termin und Ort der kirchlichen Trauung festgelegt. Die Motive, welche dem Wunsch zur kirchlichen Trauung zugrunde liegen, spielen eine wichtige Rolle für das, was der Pfarrer oder die Pfarrerin anlässlich der Trauung sagen wird. Schon dem Traugespräch kommt eine seelsorgerliche Bedeutung zu. Im Zentrum der Trauung steht die Segnung des Ehepaares. Die standesamtliche Hochzeit dokumentiert die rechtliche Seite der Verbindung. Die kirchliche Trauung macht deutlich, dass Menschen mit allen ihren Unternehmungen auf die Liebe verwiesen sind: die Liebe untereinander und die Liebe, die Gott uns schenken will. Hochzeitsfeiern werden oft von langer Hand vorbereitet. Nehmen Sie sehr frühzeitig Kontakt mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin auf. Lesen Sie weiter. Die kirchliche Trauung Voraussetzungen Kirchlich getraut werden können nur Paare, welche die Ehe im zivilrechtlichen Sinne geschlossen haben. Sie müssen dies dokumentieren. Konfession Mindestens einer der beiden Ehepartner muss Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sein. Bei konfessionsverschiedenen Partnern (einer reformiert, der andere katholisch) muss geklärt werden, ob eine „ökumenische“ Trauung gefeiert werden soll. Das heisst, dass an der Trauung neben der reformierten Pfarrperson ein katholischer Priester mitwirken wird. Eventuell ist beim Bischofsamt eine Dispens einzuholen, wonach die reformierte Pfarrperson berechtigt ist, die Trauung im Namen beider Kirchen gültig zu vollziehen. Verzichten Heiratende auf die Mitwirkung eines katholischen Priesters und auf die Einholung einer Dispens, ist die Eheverbindung im katholisch-kirchenrechtlichen Sinne ungültig. Trauzeugen Die Trauung nach der reformierten Konfession kann ohne Trauzeugen vollzogen werden. Bei einer „ökumenischen“ Trauung müssen zwei Trauzeugen das Eheprotokoll der katholischen Kirche unterschreiben. Gestaltung der Traufeier Besprechen Sie Ihre Wünsche mit der zuständigen Pfarrperson. Nach der Ordnung der reformierten Kirche beinhaltet die Feier eine seelsorgerliche Ansprache an das Traupaar, die Abnahme eines Eheversprechens und die Segnung des Paares. Für die weitere Gestaltung gibt es viele Möglichkeiten (Musik). Ort Die Trauung findet normalerweise in der Kirche des Wohnorts des Hochzeitspaares statt. Wünscht das Traupaar die Trauung in einer anderen Kirche oder an einem anderen Ort (z.B. im Freien), so muss dies mit der zuständigen Pfarrperson besprochen werden. Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer kann bestimmte Wünsche ablehnen. Insbesondere kann ihr nicht zugemutet werden, an einem weit entfernten Ort eine Hochzeit vornehmen zu müssen. Einige Kirchgemeinden haben klare Regelungen über die Einsätze ihrer Pfarrpersonen ausserhalb der Gemeinde. Beizug einer anderen Pfarrperson Wünscht ein Paar den Vollzug ihrer Trauung durch eine Pfarrperson von ausserhalb der Wohnortsgemeinde, muss dies zunächst mit jener Person abgesprochen sein. Dann ist aber das Gemeindepfarramt zu benachrichtigen (Reservation der Kirche etc.). Eine solche Trauung wird im Eheregister der Wohnortsgemeinde eingetragen. Kosten Die kirchliche Trauung ist für Mitglieder der Kirchgemeinde kostenlos. Auch für die Benützung der Kirche und den Einsatz von Organist und Sigrist wird keine Gebühr erhoben. Auswärtige Paare, die keinerlei Verbindung zur Ortskirche haben, müssen eine Benützungsgebühr entrichten, die sich nach den Reglementen der Kirchgemeinde richtet. Aber: die Dekoration der Kirche (Blumengestecke etc.) geht immer auf Kosten des Hochzeitspaares. Lesen Sie weiter: FAQ reequently asked questions Hochzeit Kann unsere Hochzeitsfeier auch zweisprachig erfolgen? Besprechen Sie diese Frage mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin. In diesem Falle muss möglicherweise eine weitere Pfarrperson beigezogen werden. Gibt es bei der Kirche einen Helikopterlandeplatz? Ja, für die REGA. Aber beachten Sie bitte die Verhältnismässigkeit: die kirchliche Trauung ist kein Showbiz-Event. Ist ein weisses Hochzeitskleid Vorschrift? Nein. Sie dürfen – wenn Sie möchten – auch in Jeans und Sweatshirt heiraten. Können wir nach der Traufeier einen Apéro vor der Kirche veranstalten? Ja, dies ist von den örtlichen Gegebenheiten her meist möglich. Besprechen Sie auch dies mit Ihrer Pfarrperson, und zusätzlich mit dem Sigristen, der in solchen Fragen viel Erfahrung hat. Werden bei unserer Hochzeit auch die Glocken geläutet? Selbstverständlich. Die Trauung ist ein Gottesdienst wie andere auch. Werden unsere Trauringe gesegnet? Nein. Das ist nun ein katholischer Brauch. In der reformierten Kirche segnen wir Menschen, keine Gegenstände. Ein Freund der Familie möchte einen Film von unserer Hochzeit drehen. Darf er das? Filmen und Fotografieren sind während einem Gottesdienst grundsätzlich nicht erlaubt. Bei einer Traufeier kann die handelnde Pfarrperson eine Ausnahme machen. Sorgen Sie aber dafür, dass nicht gleich mehrere Fotofreaks aktiv werden und die Zeremonie stören. Wenn jemand Video-Aufnahmen macht, soll er sich diskret auf Distanz halten. Zusätzliche Beleuchtung für Film- und Fotoaufnahmen ist nicht statthaft. Dürfen wir für unsere Traufeier Musiker beiziehen? Selbstverständlich. Besprechen Sie dies aber auch mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin, damit musikalische Beiträge richtig in die ganze Liturgie eingebaut werden können. Auch die Wahl der Musik und der Instrumente sollte dem Anlass entsprechen. Können wir spezielle Musikwünsche beim Organisten anbringen? Ihr Pfarrer oder Ihre Pfarrerin wird Ihnen die Adresse des Organisten geben. Besprechen Sie solche Wünsche direkt mit ihm. Möglicherweise wird Ihnen der Organist zusätzliche Aufwendungen in Rechnung stellen.