rede-Lärmschutz - Ursula auf der Heide

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Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 139
Stadtverordnete Ursula auf der Heide, GRÜNE:
Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Lärmschutz ist ein unverzichtbarer Teil vorsorgender Gesundheitspolitik und der
Lärmaktionsplan wird umgesetzt. So haben es CDU, SPD und GRÜNE im Koalitionsvertrag
vereinbart. Aber nicht nur deswegen haben wir Handlungsbedarf. Lärm macht krank,
unglücklich und beeinträchtigt die Lernfähigkeit von Kindern. Das hat unter anderem die
NORAH-Studie bestätigt, und zwar egal, ob der Lärm von Schiene, Straße oder Flugverkehr
kommt.
(Beifall)
Insbesondere fehlende Nachtruhe, darauf hat die Dezernentin schon hingewiesen, führt zu
lebensbedrohenden Erkrankungen. Deswegen gibt es den Lärmaktionsplan der
Landesregierung und deswegen wurde der Verkehrsversuch gestartet. Ideologien haben
nicht Pate gestanden, nicht in Frankfurt und auch zum Beispiel nicht in Wiesbaden, wo der
SPD-Bürgermeister 25 Straßen für den Verkehrsversuch angemeldet hat. Seit dem
Vorliegen der Ergebnisse des Tempo-30-Verkehrsversuchs auf ausgewählten
Straßenabschnitten in Frankfurt wissen wir, dass Tempo 30 wirkt. Und wie! Die
Lärmbelästigung lässt sich um drei Dezibel senken. Das bedeutet in der Wahrnehmung eine
Halbierung des Lärms. Bewohnerinnen und Bewohner bestätigen das. Es braucht für diese
große Entlastung, diese Gesundheitsvorsorgemaßnahme, die Steigerung der Lebensqualität
nicht mehr als ein paar Schilder und eine jeweils kurzzeitige Verhaltensänderung bei einigen
Autofahrerinnen und Autofahrern. Wie schön wäre es, hätten wir für die Halbierung der
Lärmbelastung von Bahn- und Flugverkehr ähnlich kostengünstige und schnelle
Instrumentarien.
(Beifall)
Auf freier Strecke langsamer fahren, das ist wider der Natur der Autofahrerinnen und
Autofahrer, das wissen wir. Aber wie relevant ist das im Vergleich zu den positiven Effekten?
Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen ist auch eine soziale Frage. Aufgrund der
Wohnraumnachfrage bauen wir seit Jahren immer näher an stark befahrene Straßen und an
die Schiene. Es gibt insbesondere für Neubauten passive Schallschutzmaßnahmen, die
Lärm bei geschlossenen Fenstern gänzlich eliminieren. Das macht aber die Wohnung teurer.
Wer wohnt denn im Wohnungsbestand der ungedämmten Gründerzeit und
Nachkriegsbauten entlang der Hauptverkehrsstraßen? Der Magistrat sollte bei seiner
abschließenden Bewertung beachten, dass es schwer vertretbar ist, diese dauerhafte
Lärmschutzmaßnahme nicht zu verwirklichen, wenn man fast zeitgleich für Lärmbetroffene
aus anderen sozialen Milieus eine ganze Stabsstelle einrichtet.
(Beifall)
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