div.main{ display:block!important; } » Wie komme ich zum Rosengarten? Anreise mit dem Auto: Von der A6 bzw. A5 am Autobahnkreuz Mannheim bzw. Heidelberg in Richtung Mannheim-Mitte. Sie erreichen den Rosengarten und das Dorint Kongress-Hotel über die Augustaanlage. Durch seine zentrale Innenstadt-Lage befindet sich das m:con Congress Center Rosengarten in der Mannheimer Umweltzone. Die Anfahrt zum Rosengarten ist ausschließlich mit einer gelben oder grünen Umweltplakette möglich. Anreise per Bahn, S-Bahn, Bus: Mannheim ist ICE/IC-Station. Von Mannheim aus besteht eine direkte ICE-Verbindung nach Basel, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Frankfurt am Main - Flughafen, Freiburg, Hamburg, Köln, München, Paris, Stuttgart, und viele weitere Städte. Mit folgenden Straßenbahn-Linien erreichen Sie den Rosengarten: Linie 3, Richtung Sandhofen, Haltestelle "Wasserturm" Linie 4, Richtung Käfertal/Heddesheim, Haltestelle "Wasserturm" Linie 5, OEG Richtung Viernheim-Weinheim, Haltestelle "Rosengarten" Mit folgenden Buslinien erreichen Sie den Rosengarten: Linie 60, Richtung Mannheim, Lanzvilla, Haltestelle "Wasserturm" Linie 63, Richtung Lindenhof, Pfalzplatz, Haltestelle "Wasserturm" Linie 64, Richtung Käfertal, Bahnhof OEG, Haltestelle "Wasserturm" Vom Bahnhof aus erreichen Sie den Rosengarten zu Fuß in etwa 5 Minuten (ca. 1 km in Richtung Innenstadt). Anreise per Flugzeug: Vom Flughafen Frankfurt fährt jede Stunde ein Lufthansa-Bus zum Lufthansa-Terminal Mannheim direkt am Rosengartenplatz. Hier finden Sie die Wegbeschreibung zum Herunterladen (PDF). » Wo kann ich parken? Für Teilnehmer an der Hauptversammlung stehen in begrenzter Anzahl kostenfreie Parkplätze in der Tiefgarage des Rosengartens zur Verfügung. Kosten für die übrigen Parkhäuser/Parkplätze in der näheren Umgebung werden nicht erstattet. » Wie komme ich von der Tiefgarage zur Hauptversammlung? Am Hauptversammlungstag ist ein Zugang zum Foyer des Rosengarten geöffnet, der ausgeschildert ist. » Wann wird der Rosengarten zur Hauptversammlung geöffnet? Der Einlass zur Teilnahme an der Hauptversammlung beginnt um 9:00 Uhr. » Wo erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung? Eine Teilnahmebescheinigung können Sie an unserem Informationsschalter gegen Vorlage der Stimmkarten, die Sie beim Einlass erhalten werden, bekommen. Selbstverständlich können Sie auch noch nach der Hauptversammlung bei unserer Aktienverwaltung eine Teilnahmebescheinigung anfordern. » Wann werden die Eintrittskarten versandt? Der Versand der Eintrittskarten beginnt ca. 2 Wochen vor der Hauptversammlung. Eintrittskarten, die anstelle einer erteilten Bevollmächtigung nach dem Anmeldeschluss noch bestellt werden, werden nicht versandt, sondern am Empfang hinterlegt und gegen Vorlage eines Ausweises ausgegeben. » Mit welchem Browser kann ich den Online-Service nutzen? Um die volle Funktionalität und eine korrekte Darstellung des Online-Services zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden unterstützten Browser: Firefox 10 oder neuer (Mac/PC) Microsoft Internet Explorer ab Version 8 (PC) Oder einen anderen aktuellen Browser, der folgende Eigenschaften besitzt: - 128 Bit SSL-Unterstützung - aktiviertes Javascript - aktivierte Cookies » Die Einladung ist noch an meine frühere Adresse versandt worden; wie kann ich diese ändern lassen? Die Änderung Ihrer Adresse müssen Sie über Ihre Depotbank veranlassen. Die Depotbank bewirkt dann die Adresskorrektur auf elektronischem Weg über die Clearstream Banking Aktiengesellschaft (Deutsche Börse Group) im Aktienregister. Eine unmittelbare Korrektur durch die Mannheimer AG Holding ist leider nicht möglich, da unser Aktienregister ständig elektronisch mit den Daten der Deutschen Börse abgeglichen wird. Bei Fragen hierzu hilft Ihnen unsere Aktienverwaltung (Telefon 0621 457 4890) gerne weiter. » Ich habe die Aktien geerbt, bin aber noch nicht im Aktienregister eingetragen; kann ich trotzdem an der Hauptversammlung teilnehmen? Eine Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts ist nur den im Aktienregister eingetragenen Aktionären möglich. Die Änderung des Aktienbesitzes müssen Sie über Ihre Depotbank unter Vorlage Ihres Erbnachweises veranlassen. Die Depotbank bewirkt dann eine Umschreibung auf elektronischem Weg über die Clearstream Banking Aktiengesellschaft (Deutsche Börse Group). Eine unmittelbare Umschreibung durch die Mannheimer AG Holding ist leider nicht möglich, da unser Aktienregister ständig elektronisch mit den Daten der Deutschen Börse abgeglichen wird. Bei Fragen hierzu hilft Ihnen unsere Aktienverwaltung (Telefon 0621 457 4890) gerne weiter. » Ich habe noch eine Einladung erhalten, obwohl ich die Aktien in der Zwischenzeit veräußert habe; kann ich trotzdem an der Hauptversammlung teilnehmen? Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 26. Juni 2012 bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 26. Juni 2012. Falls Sie demnach zu diesem Zeitpunkt noch im Aktienregister eingetragen sind, und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können Sie an der Hauptversammlung teilnehmen.