Sitzung AHaush am 31.08.2011

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______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover - 20.11 -
Datum 23.08.2011
Einladung
zur
49. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
am Mittwoch, den 31. August 2011 um 15.00 Uhr im Hodlersaal des Rathauses
______________________________________________________________________
Tagesordnung:
I.
ÖFFENTLICHER TEIL
1.
Genehmigung von Niederschriften
1.1.
Niederschrift über die 46. Sitzung am 30. März 2011
1.2.
Niederschrift über die 48. Sitzung am 22. Juni 2011
- jeweils die öffentlichen Teile -
2.
Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze
(Drucks. Nr. 0427/2011)
2.1.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion zu einer
zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze
(Drucks. Nr. 0427/2011 S1)
2.2.
Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu Drucks. Nr. 0427/2011 (Antrag
der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze)
(Drucks. Nr. 0756/2011)
3.
Die Verwaltung informiert über den Sachstand zur Umsetzung des
Haushaltsbegleitantrags (zur DS 1583/2010) „Verlängerte Öffnungszeiten in
fünf Kindertagesstätten“
(Informationsdrucks. Nr. 1369/2011)
4.
Antrag der CDU-Fraktion zum innerstädtischen Informations-Leitsystem für
Touristen
(Drucks. Nr. 0744/2011)
4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0744/2011,
Innerstädtisches Informations-Leitsystem für Touristen
(Drucks. Nr. 1444/2011)
-1-
5.
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE
LINKE. zur Unterstützung der Kampagne "Steuer gegen Armut" Finanztransaktionssteuer
(Drucks. Nr. 1340/2011)
6.
Integrierte Gesamtschule Mühlenberg, Neubau durch die Gesellschaft für
Bauen und Wohnen mbH (GBH)
(Drucks. Nr. 1494/2011 mit 3 Anlagen)
- bereits übersandt
7.
Jahresabschluss des Hannover Congress Centrums für das Geschäftsjahr
2010
(Drucks. Nr. 1391/2011 mit 4 Anlagen)
8.
Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr
2010
(Drucks. Nr. 1420/2011 mit 1 Anlage)
- bereits übersandt
9.
Bericht des Dezernenten
9.1.
Finanzbericht für die Monate Juni/ Juli 2011
(Informationsdrucks. Nr.
/2011 mit 1 Anlage)
9.2.
Sonstiges
-2-
- Tischvorlage -
II.
NICHTÖFFENTLICHER TEIL
..................
Weil
Oberbürgermeister
-3-
___________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover - 20.11 -
Datum 07.12.2011
PROTOKOLL
über die 49. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am
Mittwoch, den 31. August 2011 im Hodlersaal des Rathauses
Beginn
Ende
15.00 Uhr
16.30 Uhr
____________________________________________________________________
Anwesende:
Ratsmitglieder:
Ratsherr Hermann
Ratsherr Bodirsky
Ratsfrau Barth
Beigeordnete Bittner-Wolff
Ratsherr Borchers
Ratsherr Fischer
Ratsherr Hanske
Ratsherr Engelke
Beigeordnete Kastning
Ratsherrn Putzke
Ratsfrau Seitz
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(CDU)
(SPD)
(SPD)
(CDU)
(bis 16.15 Uhr)
(SPD)
(FDP)(in Vertretung für Ratsherrn Hexelschneider)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(CDU)
Grundmandatsträger:
Ratsherr List
Verwaltung:
(DIE LINKE.) (in Vertretung für Ratsherrn Förste)
Stadtkämmerer Dr. Hansmann
Frau Bartels
Herr Suhr
Frau Bitsch
Herr Bär
Herr Lange
Herr Rauhaus
Herr Schomaker
Herr Michel
Frau Göldner
Herr Macke
Herr Oppenhausen
Herr Müller
Frau Allner
(Dez. II)
(14.2)
(20.3)
(20.5)
(19.PPP)
(37)
(51.4)
(82.0)
(20.20)
(20.30)
(61.42)
(83.0)
(PR/II)
(20.11) - für die Ausschussbetreuung
-1-
Presse:
Frau König
und andere
(NP)
-2-
Tagesordnung:
I.
ÖFFENTLICHER TEIL
1.
Genehmigung von Niederschriften
1.1.
Niederschrift über die 46. Sitzung am 30. März 2011
1.2.
Niederschrift über die 48. Sitzung am 22. Juni 2011
- jeweils die öffentlichen Teile -
2.
Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze
(Drucks. Nr. 0427/2011)
2.1.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion zu einer
zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze
(Drucks. Nr. 0427/2011 S1)
2.2.
Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu Drucks. Nr. 0427/2011 (Antrag
der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze)
(Drucks. Nr. 0756/2011)
3.
Die Verwaltung informiert über den Sachstand zur Umsetzung des
Haushaltsbegleitantrags (zur DS 1583/2010) „Verlängerte Öffnungszeiten in
fünf Kindertagesstätten“
(Informationsdrucks. Nr. 1369/2011)
4.
Antrag der CDU-Fraktion zum innerstädtischen Informations-Leitsystem für
Touristen
(Drucks. Nr. 0744/2011)
4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0744/2011,
Innerstädtisches Informations-Leitsystem für Touristen
(Drucks. Nr. 1444/2011)
5.
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE
LINKE. zur Unterstützung der Kampagne "Steuer gegen Armut" Finanztransaktionssteuer
(Drucks. Nr. 1340/2011)
6.
Integrierte Gesamschule Mühlenberg, Neubau durch die Gesellschaft für
Bauen und Wohnen mbH (GBH)
(Drucks. Nr. 1494/2011 mit 3 Anlagen)
7.
Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr
2010
(Drucks. Nr. 1391/2011 mit 4 Anlagen)
-3-
8.
Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr
2010
(Drucks. Nr. 1420/2011 mit 1 Anlage)
9.
Bericht des Dezernenten
9.1.
Finanzbericht für die Monate Juni/ Juli 2011
(Informationsdrucks. Nr. 1707/2011/2011 mit 1 Anlage)
9.2.
Sonstiges
-4-
- Tischvorlage -
II.
NICHTÖFFENTLICHER TEIL
10.
Genehmigung von Niederschriften
10.1.
Niederschrift über die 46. Sitzung am 30. März 2011
10.2.
Niederschrift über die 48. Sitzung am 22. Juni 2011
- jeweils die nichtöffentlichen Teile -
11.
Berufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1454/2011)
12.
Kündigung der städtischen Mitgliedschaft im Verein Mietdatenbank Hannover
MEA e.V.
(Drucks. Nr. 1463/2011)
13.
Kooperationsvereinbarung Werkfeuerwehr Continental AG Hannover
(Drucks. Nr. 1588/2011 mit 1 Anlage)
Vorsitzender Ratsherr Hermann eröffnete mit der 49. Sitzung des Ausschusses für
Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung die erste Sitzung dieses Gremiums nach der
Sommerpause und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße und
fristgerechte Zustellung der Einladung fest.
Anmerkungen zur Tagesordnung gab es nicht.
-5-
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Genehmigung von Niederschriften
1.1.
Niederschrift über die 46. Sitzung am 30. März 2011
1.2.
Niederschrift über die 48. Sitzung am 22. Juni 2011
- jeweils die öffentlichen Teile -
genehmigt
TOP 2.
Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze
(Drucks. Nr. 0427/2011)
Ratsherr Engelke führte zum vorliegenden Antrag der FDP aus, dass dieser Antrag
allgemeiner gehalten sei als jener der CDU. Je mehr Vorgaben der Verwaltung gemacht
würden, umso unflexibler werde sie. Die FDP vertraue darauf, dass die Verwaltung wisse,
was sie tue und werde daher den CDU-Antrag mit seinen dezidierten Vorgaben ablehnen.
Ratsfrau Seitz erklärte, die CDU denke schon, dass konkrete Vorgaben an die Verwaltung
erforderlich seien. Daneben enthalte der Antrag ihrer Fraktion diverse Ideen, die auf jeden
Fall Berücksichtigung finden sollten. Ferner werde aber die CDU auch den Antrag der FDP
unterstützen.
Ratsherr Borchers wies an dieser Stelle darauf hin, dass aufgrund eines “rot-grünen”
Antrages im Jugendhilfeausschuss zu diesem Thema eine Anhörung stattfinden werde.
Auch nach Auffassung der SPD sei auf jeden Fall ein Zentralsystem erforderlich. Aber
daneben sei es auch dringend geboten, dass Eltern sich vor Ort die Kitas ansähen. Hier
gehe es nicht um irgendeine Gepäckaufbewahrung, sondern um das Wohl kleiner Kinder
und deren Weiterentwicklung. Und genau hinsichtlich dieses persönlichen Aspekts und der
entsprechenden Kontaktaufnahme gingen der SPD die Anträge der CDU und FDP nicht
weit genug.
Ratsherr Engelke pflichtete Ratsherrn Borchers bei. Gewiss sei es erforderlich, dass Eltern
vorher die Kindergärten aufsuchten. Nur vermittele der Beitrag von Ratsherrn Borchers eine
sehr idealistische Vorstellung. Die Realität sehe so aus, dass Eltern ihre Kinder
vorsichtshalber in 5 – 6 Kitas anmeldeten und froh seien, wenn sie hinterher überhaupt
einen Platz bekämen.
Ratsfrau Seitz sagte zu Ratsherrn Borchers, eine zentrale Anlaufstelle schließe den
persönlichen Kontakt ja nicht aus.
Beigeordnete Kastning argumentierte, eine Anhörung sei auf jeden Fall sinnvoll.
Wünschenswert sei hier eine tatsächliche Offenheit in der Konzeptarbeit und eine gelebte
Berücksichtigung aller betroffenen Seiten und der von ihnen genannten Punkte.
Ratsherr List sagte, er setze auf die Verwaltung, dass diese die bisherigen
Benachteiligungen der Eltern und Erschwernisse für sie möglichst reduzieren werde.
-6-
Nach einem weiteren Beitrag von Ratsherrn Engelke verwies Vorsitzender Ratsherr
Hermann auf die fortgeschrittene Sitzungszeit. Die angesprochene Anhörung werde
ausreichend Möglichkeiten bieten, sich zu diesem Fachthema ausführlich auszutauschen.
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den freien Kita-Trägern ein Konzept für
eine im FamilienServiceBüro einzurichtende zentrale Anmeldestelle für
Kindertagesstättenplätze zu entwickeln.
Das Konzept folgt den nachstehenden Grundgedanken:
- Die zentrale Anmeldestelle nimmt Anmeldungen für alle Kindertagesstätten in Hannover
entgegen, d.h. für städtische Kitas und Kitas freier Träger und leitet sie an die von den
Eltern gewünschte(n) Betreuungseinrichtung(en) weiter.
- Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes wird in der Betreuungseinrichtung
getroffen.
- Das Anmelde- und Vergabeverfahren wird so überarbeitet,
• dass Anmeldungen alternativ zur Papierform auch online abgegeben werden können
• ein fließender Übergang von der Krippe in den Kindergarten gewährleistet werden kann.
4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 2.1.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen
Anmeldestelle für Kita-Plätze
(Drucks. Nr. 0427/2011 S1)
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den freien Kita-Trägern ein Konzept für
eine im FamilienServiceBüro einzurichtende zentrale Anmeldestelle für
Kindertagesstättenplätze zu entwickeln.
Das Konzept folgt den nachstehenden Grundgedanken:
- Die zentrale Anmeldestelle nimmt Anmeldungen für alle Kindertagesstätten in Hannover
entgegen, d.h. für städtische Kitas und Kitas freier Träger und leitet sie an die von den
Eltern gewünschte(n) Betreuungseinrichtung(en) weiter.
- Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes wird in der Betreuungseinrichtung
getroffen.
- Das Anmelde- und Vergabeverfahren wird so überarbeitet,
• dass Anmeldungen alternativ zur Papierform auch online abgegeben werden können
• ein fließender Übergang von der Krippe in den Kindergarten gewährleistet werden
kann.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag - s.o. - der FDP
Die Landeshauptstadt Hannover hat mit den Trägern von Kindertagesstätten verbindliche
Aufnahmekriterien über die Aufnahme eines Kindes in einer Betreuungseinrichtung
vereinbart. Vor dem Hintergrund der Trägerautonomie entscheidet jedoch der Träger/die
Kindertagesstätte vor Ort über die Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung. So stellen z.B.
eine gute Altersverteilung in der Gruppe, ein Mischungsverhältnis zwischen Jungen und
Mädchen sowie die Berücksichtigung des sozialen Hintergrundes ein Kriterium dar.
-7-
Vor dem Hintergrund des guten und vielfältigen Betreuungsangebotes in Hannover mit
bilingualen, musischen und sportorientierten Angeboten neben verschiedenen
pädagogischen Ansätzen wie Waldorf und Montessori ist es aus Sicht der Verwaltung richtig
und notwendig, dass Eltern sich aus diesem breit gefächerten Angebot die richtige
Betreuung für ihr Kind individuell auswählen können. Auch die Frage, ob eine große oder
eher kleine Einrichtungsform den Bedürfnissen des Kindes entspricht, können die Eltern am
besten beurteilen. Zum Wohle des zukünftig zu betreuenden Kindes ist es aus Sicht der
Verwaltung unabdingbar, dass Eltern sich einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung
machen, in der ihr Kind möglicherweise einen Großteil seiner Zeit verbringen wird. Hierzu
zählt auch die Kontaktaufnahme mit dem vor Ort tätigen pädagogischen Personal.
Eine zentrale Anmeldung wird seitens der LHH deshalb für nicht sinnvoll erachtet.
Das im Antrag vorgeschlagene Anmeldeverfahren erfordert einen hohen
Verwaltungsaufwand. Hier müssten zusätzlich Stellen geschaffen werden, um die
Anmeldungen entgegen zu nehmen, ggf. zum Verfahren zu beraten und die Anmeldungen
entsprechend weiterzuleiten. Diese Vorgänge werden bisher alle vor Ort in den
Kindertagesstätten erledigt, wo auch die Entscheidung zur Aufnahme getroffen wird.
Im Rahmen des Familienservicebüros wurde eine online-Betreuungsbörse eingerichtet, in
der Eltern freie Plätze erkennen können. Als weiterer Baustein wird zurzeit die
online-Anmeldung in der von den Eltern gewünschten Einrichtung geprüft. Eine zentrale
Anmeldung löst nicht das Problem, dass Eltern nicht den gewünschten Platz in einer
Einrichtung erhalten und sich deshalb in mehreren in Frage kommenden Einrichtungen
anmelden müssen.
Um das Verfahren trotzdem für Eltern einheitlicher und transparenter zu gestalten, ist die
Verwaltung derzeit in der Abstimmung mit den Trägern von Kindertagesstätten, einheitliche
Verfahrensabläufe für das Anmeldeverfahren zu vereinbaren, da die Modalitäten
(Anmeldefristen, Entscheidung zur Aufnahme) bisher bei den Trägern sehr unterschiedlich
sind.
Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.
Zur Kenntnis genommen
TOP 2.2.
Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu Drucks. Nr. 0427/2011 (Antrag der
FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze)
(Drucks. Nr. 0756/2011)
Antrag zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt gefasst:
1. Die LHH entwickelt eine zentrale, internetbasierte Datenbank zur Erfassung von
Anmeldungen von sämtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Ziel ist, dass alle
Einrichtungen die vorliegenden Anmeldungen in der zentralen Datenbank erfassen.
Dabei sollen die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben, eine
Anmeldeprioritätsliste mit ihren Wünschen vorzulegen. Es können bis zu 5
Kinderbetreuungseinrichtungen angegeben werden.
2. Bei Zuweisung und Annahme eines Platzes werden alle Mehrfachanmeldungen
-8-
automatisch gestrichen.
3. Alle Einrichtungen, die Zuschüsse der LHH erhalten, werden verpflichtet, die
zentrale Anmeldeplattform zu nutzen.
4. Bereits kurz nach der Geburt sollen Eltern nach ihren Betreuungswünschen – vor
allem im Krippenbereich – befragt werden.
3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 3.
Die Verwaltung informiert über den Sachstand zur Umsetzung des
Haushaltsbegleitantrags (zur DS 1583/2010) „Verlängerte Öffnungszeiten in fünf
Kindertagesstätten“
(Informationsdrucksache Nr. 1369/2011)
Herr Rauhaus antwortete auf die entsprechende Nachfrage von Ratsherrn List, dass über
das bisherige Angebot hinaus gehende – ggf. bis in die Nacht gehende Öffnungszeiten – für
die städtischen Einrichtungen nicht geplant seien. Daneben gebe es dafür auch gar keinen
Bedarf.
Solche Öffnungszeiten gebe es nur direkt in den Einrichtungen von Betrieben, in denen in
Schichtarbeit gearbeitet werde.
Die LHH biete bereits jetzt in ihren städtischen Einrichtungen längere Öffnungszeiten als die
von freien Trägern an und stehe auch im über die Stadt hinausgehenden Vergleich
kundenfreundlich dar.
Zur Kenntnis genommen
TOP 4.
Antrag der CDU-Fraktion zum innerstädtischen Informations-Leitsystem für Touristen
(Drucks. Nr. 0744/2011)
Die Gremienmitglieder sahen durch die Vorlage des interfraktionellen Antrages den 1.
Antrag als insgesamt erledigt an.
Antrag zu beschließen:
Die bestehenden Informations-Leitsysteme sind einer Überarbeitung zu unterziehen. Dabei
soll insbesondere darauf geachtet werden, dass die einzelnen Informationselemente
einheitlich, erkennbar und mit aktuellen Informationen versehen sind. Des weiteren ist
darauf zu achten, dass alle Elemente (gegebenenfalls mit Photovoltaik) beleuchtet und
möglichst barrierefrei zugänglich sind und zu prüfen, ob weitere Standorte erforderlich sind.
erledigt durch die Abstimmung über 1444/2011
-9-
TOP 4.1.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der
SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0744/2011, Innerstädtisches
Informations-Leitsystem für Touristen
(Drucks. Nr. 1444/2011)
Änderungsantrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie das innerstädtische
Informations-Leitsystem für Touristen überarbeitet und aktualisiert wird.
Dabei kann die Änderung der Sondernutzungssatzung in Frage kommen.
Einstimmig
TOP 5.
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zur
Unterstützung der Kampagne "Steuer gegen Armut" - Finanztransaktionssteuer
(Drucks. Nr. 1340/2011)
Beigeordnete Kastning äußerte ihr Erstaunen darüber, dass die FDP sich bei dieser
Thematik nicht beteilige.
Antrag zu beschließen:
1. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover unterstützt die Forderung vieler politischer,
kirchlicher und gesellschaftlicher Organisationen (Kampagne „Steuer gegen Armut“)
nach der Einführung einer möglichst globalen Steuer auf Finanztransaktionen. Diese
Einnahmen sollten für nachhaltige Investitionen in die Armutsbekämpfung, den
Kampf gegen den Klimawandel und in den Bildungsbereich verwandt werden.
2. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover unterstützt die Bemühungen des
Bundestages und der Bundesregierung, die sich auf nationaler, europäischer und
internationaler Ebene dafür einsetzen, diese Steuer zu verwirklichen.
10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 6.
Integrierte Gesamschule Mühlenberg, Neubau durch die Gesellschaft für Bauen und
Wohnen mbH (GBH)
(Drucks. Nr. 1494/2011 mit 3 Anlagen)
Ratsherr Borchers stellte fest, dass die SPD sich darüber freue, dass die Maßnahme
nunmehr soweit gediehen sei. Das bauliche Konzept sei sehr gelungen. Die mannigfaltigen
Vorwürfe der CDU - auch jene gegenüber der GBH - seien seines Erachtens nicht
- 10 -
nachvollziehbar.
Ratsfrau Seitz konstatierte, die CDU werde - trotz der von ihr vorgebrachten Einwände - der
Drucksache am Ende ihre Zustimmung im Rat geben.
Ratsherr Engelke sagte, er habe lediglich geringfügige Bedenken hinsichtlich des
genannten Risikozuschlages.
Beigeordnete Kastning ergänzte den Beitrag von Ratsherrn Borchers und äußerte ebenfalls
ihre Irritation darüber, dass die CDU die Gesamtvorstellung des Projektes über
Pressemitteilungen diskreditiere, der Drucksache jedoch bisher in den Gremien ihre
Zustimmung gegeben habe. Das seien Widersprüche, die daran zweifeln ließen, ob jemand
wirklich positiv hinter diesem Projekt stehe.
Ratsherr List erklärte seine Zustimmung für den Neubau und begründete dieses.
Ratsherr Putzke führte aus, die Stadt habe nur so – wie geschehen - mit der GBH
verhandeln können. Eine etwaige Kritik daran entbehre jeglicher Grundlage. Eine andere
Handlungsweise der Stadt wäre eine Pflichtverletzung gewesen.
Ferner sei anzumerken, dass die vorliegende Drucksache lediglich einen Vertragsentwurf
enthalte, der den jetzigen Verhandlungsstand wiedergebe.
Ratsfrau Seitz kritisierte, dass sie als Mitglied dieses Ausschusses mit der vorliegenden
Drucksache nicht sämtliche, vollständigen Vertragsunterlagen erhalten habe.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann betonte ausdrücklich, dass die harten Vertragsverhandlungen tatsächlich einer Gratwanderung nahe kämen. Einerseits hätte der Eindruck
einer verdeckten Gewinnausschüttung vermieden werden sollen, andererseits aber auch
der Eindruck einer Subvention über den städtischen Haushalt. So habe die Verwaltung auch
einen Gutachter eingesetzt. Umfangreich habe herausgearbeitet werden müssen, welche
Vorgehensweise für die Stadt tatsächlich die wirtschaftlichste Variante darstelle.
Vorsitzender Ratsherr Hermann wies daraufhin, dass der Ausschuss hier vorbehaltlich der
noch ausstehenden Entscheidungen des Kulturausschusses und des Schulausschusses
beschließe. Dieses sei jedoch zwingend erforderlich, um den Rat auf jeden Fall noch am
06.10. zu erreichen.
Antrag,
dem Abschluss eines Vertrags zwischen der Landeshauptstadt Hannover (LHH) und der
GBH zur Errichtung eines Neubaus für die Integrierte Gesamtschule Mühlenberg durch die
GBH mit folgenden Eckpunkten:
1. Veräußerung des Schulgrundstücks und der Bestandsgebäude gem. Anlage 1 an die
GBH
2. Errichtung eines Neubaus gem. Anlage 2 durch die GBH
3. Anmietung des Neubaus durch die Landeshauptstadt Hannover
zuzustimmen.
Die Umsetzung dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung als
kreditähnliches Rechtsgeschäft gem. § 92 Abs. 6 NGO durch die Kommunalaufsicht.
- 11 -
Einstimmig vorbehaltlich der am 31.08.2011 noch ausstehenden Beschlüsse weiterer
FachA
TOP 7.
Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2010
(Drucks. Nr. 1391/2011 mit 4 Anlagen)
Antrag,
1.
2.
3.
den Jahresabschluss und den Lagebericht gem. § 30 EigBetrVO
festzustellen,
die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 30 EigBetrVO zu beschließen,
und den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von -3.771.140,96 €
festzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen.
Einstimmig
TOP 8.
Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2010
(Drucks. Nr. 1420/2011 mit 1 Anlage)
Antrag,
1.
2.
3.
den Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover zum 31.12.2010 und den
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 festzustellen,
der Betriebsleitung die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen,
den erwirtschafteten Jahresgewinn in Höhe von 953.454,84 € an die
Landeshauptstadt Hannover auszuschütten.
Einstimmig
TOP 9.
Bericht des Dezernenten
Stadtkämmerer Dr. Hansmann bedankte sich zunächst für die einstimmigen Beschlüsse des
Gremiums zu den vorangegangen drei Vorlagen der Verwaltung.
9.1.
Finanzbericht für die Monate Juni/ Juli 2011
(Informationsdrucks. Nr. 1707/2011/2011 mit 1 Anlage) - Tischvorlage -
Stadtkämmerer Dr. Hansmann präsentierte den aktuellen Finanzbericht für den
vergangenen Monat. Die dokumentierten Zahlen bewegten sich vornehmlich im grünen
Bereich.
- 12 -
Im Zuge diverser Wortbeiträge von Ratsherrn Engelke, Ratsherrn Fischer, Ratsfrau Barth
sowie von Stadtkämmerer Dr. Hansmann und Herrn Suhr wurde der
Finanzbericht für die Monate Juni /Juli 2011 (IDS 1707/2011) zur Kenntnis
genommen.
9.2.
Sonstiges
Stadtkämmerer Dr. Hansmann gab das Wort an die für dieses Projekt zuständige
Bereichsleiterin des Fachbereichs Finanzen, Frau Bitsch, weiter.
Frau Bitsch erläuterte anhand der den Ausschussmitgliedern vorliegenden Tischvorlage die
Aufstockung der Anleihe.
Aufgrund entsprechender Nachfragen erklärte Stadtkämmerer Dr. Hansmann, er könne sich
vorstellen, mittelfristig wiederholend auf dieses Instrument zurück zu greifen. Die Zeiten, in
denen der öffentliche Sektor sich beinahe ausschließlich einer “Hausbank” bediene, im Fall
der LHH über lange Zeit die Sparkasse Hannover, seien endgültig vorbei. Aktives
Kreditmanagement sehe heute definitiv anders aus.
Frau Bitsch stellte im Folgenden die Unterschiede der an der Börse gehandelten Anleihe im
Vergleich zu einem Schuldschein dar.
Stadtkämmerer Dr. Hansmann ergänzte, bisherige Kommunalkredite seien insbesondere
aufgrund der fehlenden Insolvenzfähigkeit so günstig gewesen. Künftig – so schätze er würde jedoch die Rolle der Eigenkapitalausstattung einer Kommune bei der Kreditwürdigkeit
eine größere Rolle spielen.
zur Kenntnis genommen
Für die Niederschrift
gez. Dr. Hansmann
gez. Allner
Stadtkämmerer
Protokollführerin
- 13 -
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
..........................
Ausschussvorsitzender Ratsherr Hermann schloss die 49. Sitzung des Ausschusses für
Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung um 16.30 Uhr.
Für die Niederschrift
gez. Dr. Hansmann
gez. Allner
Stadtkämmerer
Protokollführerin
- 14 -
FDP-Fraktion
( Antrag Nr. 0427/2011 )
Eingereicht am 02.03.2011 um 00:00 Uhr.
Jugendhilfeausschuss, Organisations- und Personalausschuss, Ausschuss für
Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss
Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den freien Kita-Trägern ein Konzept für
eine im FamilienServiceBüro einzurichtende zentrale Anmeldestelle für
Kindertagesstättenplätze
zu entwickeln.
Das Konzept folgt den nachstehenden Grundgedanken:
- Die zentrale Anmeldestelle nimmt Anmeldungen für alle Kindertagesstätten in Hannover
entgegen, d.h. für städtische Kitas und Kitas freier Träger und leitet sie an die von den
Eltern gewünschte(n) Betreuungseinrichtung(en) weiter.
- Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes wird in der Betreuungseinrichtung
getroffen.
- Das Anmelde- und Vergabeverfahren wird so überarbeitet,
• dass Anmeldungen alternativ zur Papierform auch online abgegeben werden können
• ein fließender Übergang von der Krippe in den Kindergarten gewährleistet werden kann.
Begründung:
Um ihr Kind für einen Krippenplatz anzumelden, müssen Eltern jede in Frage kommende
Kindertagesstätte
einzeln aufsuchen. Die gleichzeitige Bewerbung um einen Betreuungsplatz in mehreren
Einrichtungen ist sowohl für die Eltern als auch für die Betreuungseinrichtungen aufwändig
und
arbeitsintensiv. Elterninitiativen können durch eine zentrale, trägerübergreifende
Anmeldestelle
stark entlastet werden. Die Anmeldestelle prüft die Anmeldung auf Vollständigkeit und
Richtigkeit.
Eltern müssen nur noch eine Anmeldung abgeben und haben einen zentralen
Ansprechpartner.
Die Verwaltung erhält Daten über den wirklichen Bedarf an Plätzen in der
Kindertagesbetreuung.
Um einen nahtlosen Übergang von der Krippe in den Kindergarten zu gewährleisten,
müssen
das Verfahren für die Anmeldung und Vergabe von Kindergartenplätzen und die
Möglichkeiten
zu einem vorübergehenden Verbleib in der Krippe neu geordnet werden.
Martin Hexelschneider
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
-1-
Hannover / 02.03.2011
-2-
b
Landeshauptstadt
In den Jugendhilfeausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
1. Stellungnahme
Nr.
Anzahl der Anlagen
0427/2011 S1
0
Zu TOP
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle
für Kita-Plätze
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den freien Kita-Trägern ein Konzept für
eine im FamilienServiceBüro einzurichtende zentrale Anmeldestelle für
Kindertagesstättenplätze zu entwickeln.
Das Konzept folgt den nachstehenden Grundgedanken:
- Die zentrale Anmeldestelle nimmt Anmeldungen für alle Kindertagesstätten in Hannover
entgegen, d.h. für städtische Kitas und Kitas freier Träger und leitet sie an die von den
Eltern gewünschte(n) Betreuungseinrichtung(en) weiter.
- Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes wird in der Betreuungseinrichtung
getroffen.
- Das Anmelde- und Vergabeverfahren wird so überarbeitet,
• dass Anmeldungen alternativ zur Papierform auch online abgegeben werden können
• ein fließender Übergang von der Krippe in den Kindergarten gewährleistet werden
kann.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Landeshauptstadt Hannover hat mit den Trägern von Kindertagesstätten verbindliche
Aufnahmekriterien über die Aufnahme eines Kindes in einer Betreuungseinrichtung
vereinbart. Vor dem Hintergrund der Trägerautonomie entscheidet jedoch der Träger/die
Kindertagesstätte vor Ort über die Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung. So stellen z.B.
eine gute Altersverteilung in der Gruppe, ein Mischungsverhältnis zwischen Jungen und
Mädchen sowie die Berücksichtigung des sozialen Hintergrundes ein Kriterium dar.
Vor dem Hintergrund des guten und vielfältigen Betreuungsangebotes in Hannover mit
bilingualen, musischen und sportorientierten Angeboten neben verschiedenen
pädagogischen Ansätzen wie Waldorf und Montessori ist es aus Sicht der Verwaltung richtig
und notwendig, dass Eltern sich aus diesem breit gefächerten Angebot die richtige
Betreuung für ihr Kind individuell auswählen können. Auch die Frage, ob eine große oder
eher kleine Einrichtungsform den Bedürfnissen des Kindes entspricht, können die Eltern am
besten beurteilen. Zum Wohle des zukünftig zu betreuenden Kindes ist es aus Sicht der
Verwaltung unabdingbar, dass Eltern sich einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung
machen, in der ihr Kind möglicherweise einen Großteil seiner Zeit verbringen wird. Hierzu
zählt auch die Kontaktaufnahme mit dem vor Ort tätigen pädagogischen Personal.
Eine zentrale Anmeldung wird seitens der LHH deshalb für nicht sinnvoll erachtet.
-1-
Das im Antrag vorgeschlagene Anmeldeverfahren erfordert einen hohen
Verwaltungsaufwand. Hier müssten zusätzlich Stellen geschaffen werden, um die
Anmeldungen entgegen zu nehmen, ggf. zum Verfahren zu beraten und die Anmeldungen
entsprechend weiterzuleiten. Diese Vorgänge werden bisher alle vor Ort in den
Kindertagesstätten erledigt, wo auch die Entscheidung zur Aufnahme getroffen wird.
Im Rahmen des Familienservicebüros wurde eine online-Betreuungsbörse eingerichtet, in
der Eltern freie Plätze erkennen können. Als weiterer Baustein wird zurzeit die
online-Anmeldung in der von den Eltern gewünschten Einrichtung geprüft. Eine zentrale
Anmeldung löst nicht das Problem, dass Eltern nicht den gewünschten Platz in einer
Einrichtung erhalten und sich deshalb in mehreren in Frage kommenden Einrichtungen
anmelden müssen.
Um das Verfahren trotzdem für Eltern einheitlicher und transparenter zu gestalten, ist die
Verwaltung derzeit in der Abstimmung mit den Trägern von Kindertagesstätten, einheitliche
Verfahrensabläufe für das Anmeldeverfahren zu vereinbaren, da die Modalitäten
(Anmeldefristen, Entscheidung zur Aufnahme) bisher bei den Trägern sehr unterschiedlich
sind.
Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.
Dez. III
Hannover / 24.03.2011
-2-
CDU-Fraktion
( Antrag Nr. 0756/2011 )
Eingereicht am 07.04.2011 um 15:44 Uhr.
Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung,
Verwaltungsausschuss
Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu Drucks. Nr. 0427/2011 (Antrag der FDP-Fraktion zu
einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze)
Antrag zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt gefasst:
1. Die LHH entwickelt eine zentrale, internetbasierte Datenbank zur Erfassung von
Anmeldungen von sämtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Ziel ist, dass alle
Einrichtungen die vorliegenden Anmeldungen in der zentralen Datenbank erfassen.
Dabei sollen die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben, eine
Anmeldeprioritätsliste mit ihren Wünschen vorzulegen. Es können bis zu 5
Kinderbetreuungseinrichtungen angegeben werden.
2. Bei Zuweisung und Annahme eines Platzes werden alle Mehrfachanmeldungen
automatisch gestrichen.
3. Alle Einrichtungen, die Zuschüsse der LHH erhalten, werden verpflichtet, die
zentrale Anmeldeplattform zu nutzen.
4. Bereits kurz nach der Geburt sollen Eltern nach ihren Betreuungswünschen – vor
allem im Krippenbereich – befragt werden.
Begründung:
Momentan sind die Rahmenbedingungen, um in Hannover einen geeigneten
Betreuungsplatz zu finden, sehr schwierig. Die Kinder werden bei einer Vielzahl von
Betreuungseinrichtungen angemeldet, um die Chance auf eine Platzzuweisung zu erhöhen.
Dabei gibt es keinen gesicherten Abgleich über diese Mehrfachanmeldungen.
Für die CDU-Ratsfraktion ist der persönliche Kontakt zwischen den Erziehungsberechtigten
und den Betreuungseinrichtungen unverzichtbar. Daher ist es notwendig, dass sich die
Eltern nach wie vor ein eigenes Bild von den Einrichtungen machen, die sie auf eine
Warteliste mit ihren Wünschen mittels eines Rankings angeben.
Durch die geforderte zentrale Erfassung sollen Mehrfachanmeldungen sicher erkannt
werden. Zudem kann es eine schnelle und unbürokratische Platzvergabe unterstützen,
sowie der Politik und Verwaltung frühzeitig Handlungsbedarfe aufzeigen, um die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Jens Seidel
Vorsitzender
Hannover / 08.04.2011
-1-
Informationsdrucksache
Landeshauptstadt
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
Nr.
Anzahl der Anlagen
i
1369/2011
0
Zu TOP
Die Verwaltung informiert über den Sachstand zur Umsetzung des Haushaltsbegleitantrags
(zur DS 1583/2010) „Verlängerte Öffnungszeiten in fünf Kindertagesstätten“
1. Auftrag:
Gemäß vom Rat der LH Hannover beschlossenen Haushaltsbegleitantrag für den Haushalt
2008, wurde die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover beauftragt, zwei
Modell-Kindertagesstätten mit jeweils einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten zu
planen und einzurichten. Damit sollen die bestehenden Öffnungs- und Betreuungszeiten der
in Frage kommenden Einrichtungen ausgeweitet und im folgenden Rahmen vollzogen
werden:
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
Das Projekt sollte zunächst auf zwei Jahre befristet werden
Die Einrichtungen sollen in Stadtteilen des Stadtbezirks Mitte liegen, oder an den
Stadtbezirk Mitte angrenzen
Es sollen hohe Bedarfe von „Berufspendlern“ innerhalb Hannovers erkennbar sein
Die maximale Betreuungszeit eines Kindes beträgt am Tag 10 Stunden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich ggf. aufgrund der Öffnungszeiten auf
Schichtdienst einstellen
Es sollen Krippen-, Kindergartenkinder und wenn möglich auch Hortkinder in der
Einrichtung betreut werden
Eine kindgerechte und angemessene Raumausstattung mit Ruhebereich,
Bewegungsraum und Außengelände sollte gegeben sein
Die Betreuungsplätze mit verlängerten Öffnungszeiten sind berufstätigen Ehepaaren
und Alleinerziehenden, oder in Ausbildung befindlichen Eltern vorbehalten
Anspruch auf einen solchen Modell-Kita-Platz haben nur Kinder mit Wohnsitz im
Stadtgebiet Hannover
Die angebotenen Betreuungszeiten sollen flexibel in der gesamten
Regelöffnungszeit der Einrichtung liegen.
Innerhalb der 12-stündigen Gesamt-Öffnungszeit der Einrichtungen zwischen 6.00 bis 18.00
-1-
Uhr, bzw. 6.30 bis 18.30 Uhr, gibt es die Möglichkeit, für bis zu 25 Kinder der gesamten
Einrichtung, zeitlich flexibel an einem Stück, eine bis zu 10-stündige Betreuung
wahrzunehmen.
Sachstand:
Das Modellprojekt wurde in folgenden zwei Kindertagesstätten seit dem 1. August 2009
umgesetzt:
Kindertagesstätte Freudenthalstraße, Träger ist die AWO-Region Hannover e.V.
Kindertagesstätte „Wundertüte“ in der Adolfstraße, Träger ist die Kinderhilfe
Stephansstift e.V.
Die Einrichtungen berichteten, dass dieses Angebot in der Elternschaft auf sehr positive
Resonanz gestoßen ist. Die Nachfrage nach Plätzen im Modellprojekt steigt und Eltern
melden ihre Kinder ganz gezielt aufgrund der erweiterten Betreuungszeiten in diesen
Einrichtungen an.
Beide Einrichtungen werden das Angebot flexibler Betreuungszeiten im Kindergartenjahr
2012/2013 fortsetzen.
·
·
Ausbau:
Gemäß dem Haushaltsbegleitantrag zum Ausbau des Konzeptes, ergibt sich folgender
Sachstand:
Alle Träger von Kindertagesstätten sind im März 2011 schriftlich über den Ausbau des
Programms um weitere drei Einrichtungen informiert worden. Insgesamt haben sich Träger
mit vier Kindertagesstätten beworben.
Die Auswertung der Bewerbungen erfolgte nach den im Konzept beschriebenen Kriterien.
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Einrichtungen zum 01.08.2011 in das Programm
aufzunehmen:
·
·
Kindertagesstätte Kirchstr., Träger ist die AWO-Region Hannover e.V.
Kindertagesstätte Freytagstr., Träger ist die AWO-Region Hannover e.V.
Mit dem Träger einer Kindertagesstätte laufen noch Verhandlungen. Die Verwaltung wird
den Jugendhilfeausschuss nach Abschluss der Verhandlungen informieren.
Kalkulation:
a) Verstetigung der zwei Modellkindertagesstätten
b) Ausbau um 3 weitere Einrichtungen
100.000,00 €
150.000,00 €
Gesamtkosten
250.000,00 €
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei diesem Angebot werden Jungen und Mädchen gleichermaßen berücksichtigt.
Kostentabelle
51.4
-2-
Hannover / 14.06.2011
-3-
CDU-Fraktion
( Antrag Nr. 0744/2011 )
Eingereicht am 06.04.2011 um 13:10 Uhr.
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten,
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und
Rechnungsprüfung, Kulturausschuss, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung
Antrag der CDU-Fraktion zum innerstädtischen Informations-Leitsystem für Touristen
Antrag zu beschließen:
Die bestehenden Informations-Leitsysteme sind einer Überarbeitung zu unterziehen. Dabei
soll insbesondere darauf geachtet werden, dass die einzelnen Informationselemente
einheitlich, erkennbar und mit aktuellen Informationen versehen sind. Des weiteren ist
darauf zu achten, dass alle Elemente (gegebenenfalls mit Photovoltaik) beleuchtet und
möglichst barrierefrei zugänglich sind und zu prüfen, ob weitere Standorte erforderlich sind.
Begründung:
Das Stadtleitsystem wurde zunächst - vertraglich abgesichert – von der Firma DSM
übernommen und ging dann an die Firma Stroer über. Aus beiden vertraglichen Bindungen
gingen unterschiedliche Stadtmöblierungselemente hervor, die im innerstädtischen Bereich
aufgestellt sind. Eine Aktualisierung der Informationen und der Erhalt der Sauberkeit war
dann allerdings nicht mehr Bestandteil des Vertrages mit der Firma Stroer und wurde auch
in keine andere Verantwortlichkeit gegeben.
Um eine einheitliche und aktuelle Stadtmöblierung einerseits zu gewährleisten und
andererseits ein attraktives Leitsystem für Touristen zu installieren, ist eine Überarbeitung
dringend geboten.
Jens Seidel
Vorsitzender
Hannover / 06.04.2011
-1-
CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
SPD-Fraktion und Fraktion DIE LINKE.
( Antrag Nr. 1444/2011 )
Eingereicht am 06.07.2011 um 09:30 Uhr.
Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegeneheiten,
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss,
Ratsversammlung
Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion
und der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0744/2011, Innerstädtisches
Informations-Leitsystem für Touristen
Änderngsantrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie das innerstädtische
Informations-Leitsystem für Touristen überarbeitet und aktualisiert wird.
Dabei kann die Änderung der Sondernutzungssatzung in Frage kommen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Hannover / 06.07.2011
-1-
Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und
DIE LINKE.
( Antrag Nr. 1340/2011 )
Eingereicht am 07.06.2011 um 15:35 Uhr.
Ratsversammlung 23.06.2011
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zur
Unterstützung der Kampagne "Steuer gegen Armut" - Finanztransaktionssteuer
Antrag zu beschließen:
1. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover unterstützt die Forderung vieler politischer,
kirchlicher und gesellschaftlicher Organisationen (Kampagne „Steuer gegen Armut“)
nach der Einführung einer möglichst globalen Steuer auf Finanztransaktionen. Diese
Einnahmen sollten für nachhaltige Investitionen in die Armutsbekämpfung, den
Kampf gegen den Klimawandel und in den Bildungsbereich verwandt werden.
2. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover unterstützt die Bemühungen des
Bundestages und der Bundesregierung, die sich auf nationaler, europäischer und
internationaler Ebene dafür einsetzen, diese Steuer zu verwirklichen.
Begründung:
Der Finanzmarkt ist immer noch nicht stabil, weitere und neue Spekulationsblasen werden
prognostiziert. Dies gefährdet Arbeitsplätze und die Handlungsfähigkeit des Staates und der
Kommunen. Eine Steuer, die langfristige Investitionen belohnt, hoch spekulative, kurzzeitige
Investitionen aber erschwert, ist das richtige Mittel zum Schutz der Wirtschaft, des Staates
und der Kommunen.
In den vergangenen 15 Jahren ist die Anzahl der Finanztransaktionen um 450 Prozent
angewachsen. Heute, auch nach der Krise, ist das globale Finanzsystem 70-mal größer als
die Realwirtschaft. Natürlich wird eine gesunde Finanzwirtschaft für eine funktionierende
Volkswirtschaft gebraucht, allerdings müssen auch die Beteiligten an den Finanzmärkten
angemessen zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.
Eine Finanztransaktionssteuer würde dazu beitragen, die Anzahl der Finanzaktivitäten,
insbesondere die besonders schädlichen Spekulationen zu begrenzen. Die
Finanztransaktionssteuer wäre umfassender als die sogenannte „Tobin Tax“, die sich nur
auf Währungsgeschäfte bezieht. Sie wäre auch wirksamer als die von der Bundesregierung
geplante „Bankenabgabe“, die auch Banken – wie Sparkassen und
Genossenschaftsbanken – die sich nicht an den Spekulationen beteiligt haben, zur Kasse
bittet und darüber hinaus durch das geringe Aufkommen von geplanten eine Milliarde Euro
weder weitere Spekulationen erschwert, noch nachhaltig die Folgen der Krise finanzieren
kann. Zudem bezahlen letztlich alle Kundinnen und Kunden der Banken die Bankenabgabe
und finanzieren damit ein zweites Mal die Krisenfolgen selbst.
-1-
Die Finanztransaktionssteuer schafft dagegen echten Spielraum in den öffentlichen
Haushalten – auch für die dringend benötigten Rettungsschirme für Kommunen.
Eine globale Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0.05 Prozent könnte jährlich globale
Einnahmen in Höhe von ein Prozent des nominalen Welteinkommens generieren. Das
wären weltweit rund 500 Milliarden Euro. 200 Milliarden Euro könnten allein in der
Europäischen Union eingenommen werden.
Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende
Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender
Jens Seidel
Fraktionsvorsitzender
Oliver Förste
Fraktionsvorsitzender
Hannover / 08.06.2011
-2-
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und
Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An den Sportausschuss (zur Kenntnis)
b
Nr.
Anzahl der Anlagen
1494/2011
3
Zu TOP
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Integrierte Gesamschule Mühlenberg, Neubau durch die Gesellschaft für Bauen und Wohnen
mbH (GBH)
Antrag,
dem Abschluss eines Vertrags zwischen der Landeshauptstadt Hannover (LHH) und der
GBH zur Errichtung eines Neubaus für die Integrierte Gesamtschule Mühlenberg durch die
GBH mit folgenden Eckpunkten:
1. Veräußerung des Schulgrundstücks und der Bestandsgebäude gem. Anlage 1 an die
GBH
2. Errichtung eines Neubaus gem. Anlage 2 durch die GBH
3. Anmietung des Neubaus durch die Landeshauptstadt Hannover
zuzustimmen.
Die Umsetzung dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung als
kreditähnliches Rechtsgeschäft gem. § 92 Abs. 6 NGO durch die Kommunalaufsicht.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Umsetzung der Maßnahme ergibt sich keine spezifische Betroffenheit. Die mit der
Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und
Männer aus.
-1-
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme
Bezeichnung
Einzahlungen
Auszahlungen
Zuwendungen für
Investitionstätigkeit
0,00
Beiträge u.ä. Entgelte für
Investitionstätigkeit
0,00
Veräußerung von Sachvermögen
0,00
Veräußerung von
Finanzvermögensanlagen
0,00
Sonstige Investitionstätigkeit
0,00
Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden
0,00
Baumaßnahmen
0,00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen
0,00
Erwerb von
Finanzvermögensanlagen
0,00
Zuwendungen für
Investitionstätigkeit
0,00
Sonstige Investitionstätigkeit
0,00
Saldo Investitionstätigkeit
0,00
Saldo Sonderfelder
0,00
Teilergebnishaushalt 19
Angaben pro Jahr
Produkt
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen
0,00
Personalaufwendungen
Sonstige Transfererträge
0,00
Sach- und Dienstleistungen
Öffentlichrechtl. Entgelte
0,00
Abschreibungen
0,00
Privatrechtl. Entgelte
0,00
Zinsen o.ä. (TH 99)
0,00
Kostenerstattungen
0,00
Transferaufwendungen
0,00
Auflösung Sonderposten (anteilige
Zuwendungen)
0,00
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
0,00
Sonstige ordentl. Erträge
0,00
Saldo ordentliches Ergebnis
Außerordentliche Erträge
0,00
0,00
4.978.930,00
-4.978.930,00
Außerordentliche Aufwendungen
0,00
Saldo außerordentliches
Ergebnis
0,00
Die Aufwendungen für die Anmietung des Neubaus führen zu einer Erhöhung der
Nutzungsentgelte in Höhe von 3.343.370 € für das Produkt 21801 „IGS und Schulen mit
besonderem pädagogischen Profil“.
Weitere Belastungen entstehen durch zusätzlich einmalig anfallende Auszahlungen für den
Erwerb beweglichen Sachvermögens im Finanzhaushalt und die daraus resultierenden
Abschreibungen sowie durch Aufwand für Umzüge und Auslagerungen im
Ergebnishaushalt. Dies kann zurzeit. noch nicht beziffert werden.
-2-
Finanzierung
Die Investitionskosten für den zur Umsetzung vorgeschlagenen Entwurf gem. Anlage 2
einschließlich der Kosten für Auslagerungen in Provisorien am Standort, Umzüge und
standortbedingte Maßnahmen (Stadtbahntunnel, Mühlenberger Markt) belaufen sich auf
insgesamt ca. 63.170.000 €.
Unter Berücksichtigung der hieraus resultierenden Finanzierungskosten, der Unterhaltungsund Betriebskosten für das neu zu errichtende Gebäude, sowie der im Zusammenhang mit
dem Grundstückserwerb und der Projektentwicklung anfallenden Transaktionskosten ergibt
sich eine von der GBH auf der Preisbasis 2011 kalkulierte Jahresmiete in Höhe von
4.766.570 € zzgl. umzulegender Nebenkosten gem. BetriebskostenVO in einer geschätzten
Höhe von 212.360 €.
In der Mietkalkulation wurde eine Laufzeit des Mietvertrags über 30 Jahre berücksichtigt.
Begründung des Antrages
zu 1. :
Zielstellung
Der Rat der LHH hat die Verwaltung mit der Drucksache 1982/2009 N1 beauftragt, mit der
GBH einen Vertrag zur Bestellung eines Erbbaurechts, bzw. zur Veräußerung des
Schulgrundstücks samt aufstehender Gebäude, Errichtung eines Neubaus zur Erfüllung des
mit gleicher Drucksache beschlossenen Raumprogramms und Anmietung dieser Flächen
für die städtischen Nutzungen am Mühlenberg auszuhandeln.
Dieser Vertrag mit den im Antragstext genannten Eckdaten liegt nun vor und beinhaltet
insbesondere die nachfolgend genannten Aspekte.
Grundstücksübertragung
Die LHH verkauft der GBH das Grundstück gem. Anlage 1 samt aufstehender Gebäude.
Der Besitzübergang ist für den 01.01.2012 vorgesehen. Die Ermittlung des Kaufpreises
erfolgte auf der Grundlage eines Wertgutachtens unter Berücksichtigung der
prognostizierten Restnutzungsdauer der Bestandsgebäude. In der Abwägung zwischen den
Optionen Verkauf oder Bestellung eines Erbbaurechts stellt sich ein Verkauf als die bessere
Lösung dar, da der Verkaufserlös kurzfristig in weitere, dringende Projekte investiert werden
kann.
zu 2.:
Wettbewerb, VOF-Verfahren
Als wesentliches Element zur Sicherstellung wirtschaftlicher, funktionaler und
städtebaulicher Qualitäten war ein mit der LHH abgestimmter Realisierungswettbewerb für
den Neubau durch die GBH auszuloben.
In der Preisgerichtssitzung vom 27.08.2010 wurden 3 Preise und 3 Ankäufe vergeben.
Die 3 Preisträger wurden in einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren auf der
Grundlage der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zu Überarbeitungen
ihrer Entwürfe aufgefordert.
Im Ergebnis mehrerer Überarbeitungsstufen und Verhandlungsrunden ist der Entwurf des
Stuttgarter Architekturbüros Dasch, Zürn, v. Scholley unter den Preisträgern bekannt
gegebenen Kriterien:
-3-
Wirtschaftlichkeit,
Funktions- und Programmerfüllung,
Architektur und Städtebau,
Freiraumqualitäten,
Organisation des Bauablaufs,
Energetisches Konzept,
Vertragsbedingungen und
Wettbewerbsergebnis
als der am besten geeignete anzusehen. Sowohl die Schulleitung als auch die übrigen
Nutzer waren in die Entscheidungsfindung einbezogen und befürworten dieses
Neubaukonzept.
Ergänzend zum beschlossenen Raumprogramm wurde in der Überarbeitung die Integration
weiterer Flächen für die Unterbringung des Kommunalen Sozialdiensts (KSD) mit 370 m²
und der Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung (JFE) mit 185 m² in den
Gebäudekomplex gefordert, da diese bereits im Bestandsgebäude vorhandenen
Einrichtungen zur sozialen Stabilisierung am Mühlenberg von großer Bedeutung sind und
eine längere intensive Suche nach geeigneten Flächen zur Anmietung erfolglos geblieben
war.
Gebäudeplanung
Der Entwurf von Dasch, Zürn, v. Scholley zeichnet sich aus durch vollständige Erfüllung des
Raumprogramms in Verbindung mit optimaler Funktionalität und überzeugender
Strukturierung des Gebäudes, gelungener Verknüpfung von Schule und übrigen Nutzungen,
sowie klarem Erschließungssystem mit leichter Orientierbarkeit bei insgesamt hoher
Gestaltqualität.
Infolge der geschickt gewählten Anordnung der Baumassen südlich des Bestandsgebäudes
gelingt es den Entwurfsverfassern, den Schulbetrieb im Altbau während der Errichtung des
Neubaus nahezu vollständig aufrecht zu erhalten. Die Vorgaben des Interimsprogramms
werden sämtlich eingehalten; Auslagerungsbedarf entsteht in erster Linie bei den derzeit im
Mehrzweckgebäude befindlichen Stadtteilnutzungen, die während eines Teils der Bauzeit in
temporären Einheiten am Standort untergebracht werden sollen.
Das Gebäude ist ausschreibungskonform als Passivhaus konzipiert; die Vorgaben aus dem
Passivhausprojektierungspaket (PHPP) bzgl. des spezifischen Jahresprimärenergiebedarfs
werden deutlich unterschritten.
Der nun zur Umsetzung vorgeschlagene Entwurf erfüllt aus Sicht des Vermieters GBH und
des Mieters LHH in hervorragender Weise die in den aufgeführten Kriterien zum Ausdruck
gebrachten Anforderungen und stellt mit einem qualitativ hochwertigen, gut strukturierten,
zukunftsorientierten Gebäude nicht nur den Nutzern beste Rahmenbedingungen zur
Verfügung, sondern gibt damit auch dem Stadtteil Mühlenberg entscheidende Impulse für
seine weitere Entwicklung.
Für die südlich an den Mühlenberger Markt angrenzende Fläche konnte im Rahmen des
Wettbewerbs jedoch noch keine städtebaulich befriedigende Lösung angeboten werden.
Dies ist in der weiterführenden Planung - insbesondere Freiraumplanung - noch zu
erarbeiten.
-4-
zu 3.:
Wirtschaftlichkeit
In Fortführung einer durch die GBH Ende 2007 vorgelegten Machbarkeitsstudie wurde
durch einen darauf aufbauenden Vergleich zwischen den Varianten:
Betriebssicherung
Teilsanierung
Komplettsanierung des Bestandsgebäudes (en bloc bzw. in Abschnitten)
und
Neubau
prognostiziert, dass unter Beachtung des Lebenszyklusansatzes bei einer Betrachtung über
einen Zeitraum von 30 Jahren der Gesamtaufwand an Investitions-, Betriebs- und
Unterhaltungskosten für einen Neubau auf der Grundlage des beschlossenen
Raumprogramms deutlich niedriger wäre als der einer vergleichbaren umfassenden
Sanierung und Ertüchtigung des Bestandsgebäudes.
Darüber hinaus wurde ergänzend untersucht, ob eine konventionelle Eigenfertigung oder
ein Modell in Öffentlich-Öffentlicher Partnerschaft (ÖÖP) zwischen LHH und GBH
wirtschaftlicher wäre. Hierbei wird die in Anlage 2 der Drucksache 1982/2009 N1
dargestellte Teilbewirtschaftung durch die GBH zugrunde gelegt.
Im Variantenvergleich wurden alle Investitions-, Betriebs-, Unterhaltungs-, Transaktionsund Finanzierungskosten ermittelt, kumuliert und auf der Grundlage einer Betrachtung der
Lebenszykluskosten über einen Zeitraum von 30 Jahren als Barwert abgebildet.
Der im Variantenvergleich insbesondere durch Flächenoptimierungen mit den damit
verbundenen geringeren Betriebskosten, geringeren Risiken und energetischen
Optimierungen prognostizierte, auf die Lebenszykluskosten bezogene wirtschaftliche Vorteil
eines Neubaus gegenüber einer Gesamtsanierung von ca. 3,6 % wurde nun auf der
Grundlage der Wettbewerbsergebnisse einer aktuellen, entwurfsspezifischen Überprüfung
unterzogen.
Hierzu wurden die von den Architekten im Rahmen des VOF-Verfahrens unter
Berücksichtigung notwendiger Interimsmaßnahmen und standortbezogener Faktoren wie z.
B. Tunnelüberbauung ermittelten Investitionskosten von einem externen Gutachter in einem
ersten Schritt einer Plausibilisierung unterzogen und in einem zweiten Schritt nach der
Methodik des Variantenvergleichs auf die aus Investition und Betrieb resultierenden
Lebenszykluskosten hin überprüft. In die Betrachtung einbezogen wurden auch die
Flächenzuwächse durch KSD und JFE sowie die zwischenzeitliche Entwicklung der
Baukosten gegenüber den Ansätzen im Variantenvergleich.
Im Ergebnis dieser aktuellen Berechnung kann der ursprünglich prognostizierte Vorteil für
den Neubau nicht ganz in der erwarteten Höhe bestätigt werden; Gründe hierfür sind
insbesondere die im Variantenvergleich angesetzten, in den konkreten Planungen aber nur
teilweise realisierbaren Effekte von Flächenoptimierungen, sowie Mehrbedarfe zur
Aufrechterhaltung des Betriebs am Standort während der Errichtung des Neubaus.
-5-
Der auf der Grundlage der Planung des Büros Dasch, Zürn, v. Scholley ermittelte
wirtschaftliche Vorteil eines Neubaus gegenüber einer Gesamtsanierung beträgt bezogen
auf die Lebenszykluskosten nunmehr ca. 2,8 % , was aufgrund der erheblichen qualitativen
Vorteile eines Neubaus immer noch klar für diesen spricht.
Zuzüglich des ÖÖP- Effizienzvorteils bei Investition und Teilbewirtschaftung durch die GBH
von rd. 3,4 % ergibt sich eine eindeutige Präferenz für die Errichtung des Neubaus auf der
Grundlage des Entwurfs des Büros Dasch, Zürn, v. Scholley durch die GBH.
Mietkalkulation:
Betrachtet man die jährlichen Mietkosten, so kalkuliert die GBH – ausgehend von den auf
die konkrete Planung bezogenen Investitions-, Unterhaltungs-, Transaktions- und
Finanzierungskosten – hierfür 4.766.570 € p. a.; die Verwaltung hingegen kalkuliert für
Investition und Unterhaltung in Eigenregie 4.935.433 € p. a. Dies entspricht einem Vorteil
von 3,42% für das Inhouse-Modell zwischen LHH und GBH, vgl. Anlage 3.
Kostenvergleich:
Ein Vergleich mit dem in einem ÖPP-Verfahren errichteten Passivhausneubau GS In der
Steinbreite (Preisbasis 2008) zeigt, dass die spezifischen Investitionskosten pro m²/BGF
(jeweils ohne Interimskosten) für den Neubau der IGS (Preisbasis 2011) um ca. 27 % höher
liegen.
Dies ist neben der zwischenzeitlichen Entwicklung der Baukosten im Wesentlichen auf die
für eine IGS erforderliche höherwertige funktionale und technische Ausstattung
insbesondere der Fachunterrichtsräume, das soziokulturell ausgerichtete Standortprofil mit
einer Vielzahl ergänzender Nutzungen sowie die am Mühlenberger Markt geltenden
Standortfaktoren wie z. B. die erforderliche Überbauung des Stadtbahntunnels
zurückzuführen.
Vertragseckpunkte:
Der zwischen LHH und GBH ausgehandelte Kauf- und Mietvertrag sieht vor, dass das
Grundstück und die aufstehenden Gebäude (ohne die Hausmeisterhäuser) gem. Anlage
1 zu einem Preis von 6,90 Mio. € an die GBH verkauft werden. Der Kaufpreis ist fällig
und zahlbar nach erfolgter Umschreibung im Grundbuch. Die LHH erhält für den Fall
des Verkaufs ein Vorkaufsrecht am Grundstück.
Die GBH verpflichtet sich zur Errichtung des Neubaus gem. Anlage 2 und vermietet
diesen zur zweckentsprechenden Nutzung an die LHH.
Die Finanzierung des Kaufpreises und des Neubaus wird zwischen GBH und LHH
abgestimmt. Zwecks günstiger Kreditkonditionen kann ein Forfaitierungsmodell gewählt
werden (Verkauf/Abtretung der IGS-Mieteinnahmen der GBH ganz oder teilweise an
eine finanzierende Bank, mit Einredeverzicht der Mieterin LHH).
Der Kauf- und Mietvertrag wird auf eine Laufzeit von 30 Jahren geschlossen; mit
Optionsrecht zur Verlängerung des Mietverhältnisses um weitere 15 Jahre.
Ab Beginn der Mietzeit für fertig gestellte Teilabschnitte bis zum Zeitpunkt der
Übergabe des insgesamt fertig gestellten Neubaus wird auf Grundlage eines
festzulegenden Bauphasen- bzw. Bauzeitenplans eine anteilige Miete zzgl. der
anfallenden Betriebskosten vereinbart. Die Miete ist ab Fertigstellung des gesamten
Neubaus für 5 Jahre als Festmiete vereinbart und kann anschließend indexbezogen
angepasst werden
-6-
Die Instandhaltung/setzung des Gebäudes sowie notwendige Erneuerungen obliegen
der GBH.
Teile des Betriebs, insbesondere Unterhaltsreinigung; Teilbewirtschaftung und
-unterhaltung der Außenanlagen; Bedienung der technischen Anlagen; Kleinreparaturen
und organisationsbezogene Hausmeisterdienste obliegen der LHH
Die LHH erhält ein uneingeschränktes Nutzungsrecht und ist berechtigt, das Gebäude
insgesamt, teilweise, temporär oder dauerhaft dem Mietzweck entsprechend
unterzuvermieten.
Der Altbau wird für die Restnutzungsdauer bis zum Umzug der Schule durch die LHH
unterhalten und bewirtschaftet; eine Mietzahlung hierfür erfolgt nicht. Der kalkulatorische
Mietwert hierfür (Abschreibung, Grundstück) wurde bei der Ermittlung der Neubaumiete
berücksichtigt.
Termine:
Nach einem Beschluss zur vorliegenden Drucksache ist von einem Zeitraum von ca. 12
Monaten bis zum Baubeginn auszugehen.
Die Umsetzung selbst ist in mehreren Bauphasen vorgesehen:
In Phase 1 erfolgen der Abbruch der Stadtsporthalle und die Errichtung der ersten
3-Feld-Sporthalle sowie die Umverlagerung des Schulhofs auf die Nordseite des
Geländes. Für die Stadtteilnutzungen wird ein Provisorium errichtet und das
Mehrzweckgebäude anschließend abgebrochen.
In Phase 2 werden die Häuser 1-4 errichtet
In Phase 3 erfolgt der Umzug der Schule in die Häuser 1-4
In Phase 4 werden die zweite Dreifeldhalle einschl. Mensa sowie das Stadtteilhaus
errichtet
Insgesamt kann mit einer Bauzeit von ca. 40 – 46 Monaten gerechnet werden, sodass die
Fertigstellung des Gebäudes in 2015 zu erwarten ist.
Energetische Aspekte, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit:
Der Neubau wird als Passivhaus errichtet; die Einhaltung der Kriterien der Deutschen
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird durch die GBH angestrebt. Eine
Zertifizierung ist nicht vorgesehen.
Eine umfassende Barrierefreiheit mit gleichberechtigter Teilhabe an allen
Nutzungsbereichen und Erschließungssystemen für Menschen mit Behinderungen ist
Bestandteil der Planung und wurde intensiv mit der Behindertenbeauftragten erörtert und
abgestimmt.
19.PPP
Hannover / 11.08.2011
-7-
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement 19.PPP
Hannover, den 26.05.2011
Anlage 2 zur DS Nr.
NEUBAU IGS MÜHLENBERG
BAUBESCHREIBUNG
Gesamtkonzept
Die großen Baumassen von IGS und Stadtteilnutzungen gliedern sich in einzelne Baukörper (z.
B. die „Schulhäuser“). Für Nutzer und Besucher entstehen maßstäbliche, überschaubare
Einheiten, die sich gestalterisch zu einer Gesamtanlage verbinden. Die Achse der
Fußgängerzone wird mit der Neubebauung aufgenommen und bis an die Bezirkssportanlagen
herangeführt. Die kammartige Gebäudestruktur begünstigt eine intensive Durchgrünung des
Schulgeländes und Verzahnung mit der Umgebung.
Äußere Erschließung
Die Hauptzugänge für Schule und Stadtteilnutzungen erfolgen über den Vorplatz vom
Mühlenberger Markt aus. Sportler und Zuschauer gelangen von den Parkplätzen aus auf
Spielfeldebene in die Sporthallen, für Schüler und Lehrer gibt es einen ebenerdigen Zugang von
der Schule aus. Die Zufahrt zu den Parkplätzen und die Ver-/ Entsorgung von Schule und
Sporthalle erfolgen über den Ossietzkyring, die Ver- und Entsorgung von Stadtteilnutzungen und
Aula / Bühne über den Mühlenberger Markt.
Innere Erschließung
Von der zweigeschossigen Eingangshalle führt die „Magistrale“ zu den einzelnen, in sich
geschlossenen Clustern, den Sporthallen und den Stadtteilnutzungen. An die Magistrale sind die
übergeordneten Nutzungen wie Freizeit- und Lehrerstationen sowie die Aufzüge zur
barrierefreien Vertikalverbindung angelagert. Alle Flurbereiche sind natürlich belichtet und bieten
vielfältige Ausblicke in die Umgebung. Es gibt keine innenliegenden, dunklen Zonen. Dies
unterstützt die Orientierung in den unterschiedlichen Gebäudeteilen.
Nutzungen
Im Erd-/ Hanggeschoss befinden sich die Fachklassen mit direkt vorgelagerten Freibereichen,
während die Obergeschosse die Jahrgangscluster aufnehmen. Vielfältig nutzbare
Lernlandschaften bilden den Mittelpunkt der einzelnen Jahrgangscluster.
Die Verwaltung im 1. Obergeschoss ist auf kurzem Weg an die Eingangshalle angebunden.
Barrierefreiheit
außen
Alle Gebäudezugänge erfolgen ebenerdig und barrierefrei. Behindertengerechte Rampen
verbinden die unterschiedlichen Niveaus der Freiflächen ohne Sonder-/Umwege miteinander.
innen
Die Geschossebenen von Schule, Sporthallen und Stadtteilnutzungen
behindertengerechten Aufzügen barrierefrei miteinander verbunden.
sind
mit
Bauabschnitte
1. BA
Kompletter Erhalt des Schulgebäudes. Abbruch Sporthalle A und vorübergehende Auslagerung
und Abbruch der Stadtteilnutzungen. Neubau Sporthalle 1 und Schule.
2. BA
Umzug der Schule in den Neubau. Abbruch des bestehenden Schulgebäudes. Neubau
Sporthalle 2, Mensa, Aula und Stadtteilnutzungen.
Tragkonstruktion
Regelbereiche
In den Jahrgangsclustern der Obergeschosse werden die Trennwände zwischen den
Klassenräumen tragend ausgebildet (kostengünstige Schottenbauweise). Im Erdgeschoss
werden aufgrund abweichender Nutzungen die Schotte als wandartige Träger auf jeweils zwei
Stützen abgefangen.
Sondernutzungsbereiche
Die Sondernutzungsbereiche Mensa, Pausenhalle und Stadtteilnutzungen sind als
Stahlbetonskelettkonstruktionen geplant, bei denen die Stützenstellung den jeweiligen Nutzungen
angepasst wird.
Sporthallen, Aula
Die Sporthallen und die Aula werden ebenfalls in Massivbauweise errichtet. Dies gewährleistet
genügend Speichermassen zur sommerlichen Nachtauskühlung.
Gründung
Es ist eine kostengünstige Flachgründung aus Einzel- und Streifenfundamenten vorgesehen. Alle
ins Grundwasser einbindenden Gebäudeteile werden als auftriebssichere „Weiße Wanne“
realisiert.
U-Bahn-Überbauung
Die Überbrückung des Tunnels erfolgt über seitliche Großbohrpfähle, die eine massive
Abfangplatte tragen. Zwischen Platte und Tunnel wird eine kompressible Schicht eingebaut, die
Setzungen kompensieren kann.
Konstruktionen, Materialien
Dach
Begrünung der Dachflächen als Regenwasserspeicher
Fassaden
Metall-Glas-Fassaden mit 3-fach-Verglasung
Geschlossene Fassaden mit mineralischem Putz
Sonnenschutz, Verdunkelung
außenliegende Metalljalousien
bedarfsweise innenliegende Verdunkelungsrollos
Nordorientierte Räume und Flurbereiche ohne
Sonnenschutzverglasung
beweglichen
Sonnenschutz,
dafür
mit
Energiekonzept
Der Neubau des Schulgebäudes mit Sporthalle und Stadtteilnutzungen erfüllt die Anforderungen
an ein Passivhaus:
Außenwände mit entsprechender Wärmedämmung
Fensterelemente mit 3-fach-Wärmeschutzverglasungen
Hohe Luftdichtigkeit der Gebäudehülle
Lüftungsanlage mit hoher Wärmerückgewinnung
Wärmeerzeugung / - versorgung
Holzpelletheizung mit Spitzenlastabdeckung durch eine Brennwertkessel-Anlage.
Die Wärmeverteilung im Gebäude erfolgt durch die Kombination der Medien Luft und Wasser mit
den Regelparametern Luftqualität und Raumtemperatur.
Regenwasserbewirtschaftung
Dachbegrünung als Regenwasserpuffer
Parkplätze und Wege so weit wie möglich mit wasserdurchlässigen Oberflächen
Versickerung über Mulden-Rigolen-Systeme
Regenwasserspeicherung mit anschließender Nutzung bei der Bezirkssportanlage und als
Toilettenwasser
Freianlagen
Landschaftliche Vernetzung mit Wegebeziehungen und Grünzügen
Die vorhanden Wegebeziehungen und Grünzüge werden aufgenommen und ergänzt. Östlich der
Schule entsteht ein neuer Fuß- und Radweg, der Sportanlagen, Wohngebiet und Mühlenberger
Markt miteinander verknüpft. Der umgebende Landschaftsraum fließt in die Innenhöfe und
vermittelt den intensiven Bezug und die Verflechtung mit der Landschaft.
Mühlenberger Markt
Der Mühlenberger Markt bleibt weitgehend erhalten, lediglich die Vorbereiche von Schule und
Stadtteilnutzungen werden umgestaltet. In unmittelbarer Nähe zu den Eingängen befinden sich
überdachte Fahrradstellplätze und behindertengerechte PKW-Stellplätze.
Freiräume, Plätze und Pausenhöfe
Der zentrale Pausenhof und die angelagerten Terrassen von Mensa, Aula, Cafeteria und Foyer
bilden den Mittelpunkt und Kommunikationsort der Schule. Die Platzkante zum tiefer liegenden
Forum wird durch Sitzstufen und Treppen formuliert.
Freibereich E-Lab und Werkhöfe
Die Freibereiche des E-Lab öffnen sich zum Landschaftsraum. Ein Biotop dient den Versuchen,
der Aufenthaltsqualität und als Regenrückhaltebecken zur Regenwassernutzung. Die Werkhöfe
liegen im Grünraum zwischen Schule und Sporthalle. Befestigte Werkterrassen mit
Sitzmöglichkeiten fügen sich in das Grün ein.
Innenhöfe
Die Innenhöfe für Musik, Kunst und NWS öffnen sich zum Landschaftsraum. Sie werden durch
ein Raumgerüste (Pergolen) gefasst. Unterschiedliche Gestaltung und Ausstattungen stellen
einen thematischen Bezug zur Nutzung dar, Grünflächen unterstützen den Bezug „außen- innen“.
Parken und Erschließung
Der Parkplatz mit 230 Stellplätzen wird als „grüner Parkraum“ neu definiert, der den
Landschaftsraum des Lohfeldes bis in die Freiräume der Schule erweitert. Die
Behindertenparkplätze und gedeckten Radstellplätze befinden sich am Mühlenberger Markt.
Oberflächen und Materialien
Die Gestaltung der Außenräume erfolgt ihrer differenzierten Nutzung entsprechend mit
unterschiedlichen Materialien: Naturstein, Betonwerkstein, Rasen, Holzdecks usw..
Der Anteil der unversiegelten Flächen liegt bei ca. 50 %.
Dasch Zürn von Scholley Architekten – Reinboth Landschaftsarchitekten
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement 19.PPP
Hannover, den 26.05.2011
Anlage 2a zur DS Nr.
NEUBAU IGS MÜHLENBERG
LAGEPLAN
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement 19.PPP
Hannover, den 26.05.2011
Anlage 2b zur DS Nr.
NEUBAU IGS MÜHLENBERG
GESAMTPLAN
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement 19.PPP
Hannover, den 26.05.2011
Anlage 2c zur DS Nr.
NEUBAU IGS MÜHLENBERG
GRUNDRISS EG
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement 19.PPP
Hannover, den 26.05.2011
Anlage 2d zur DS Nr.
NEUBAU IGS MÜHLENBERG
GRUNDRISS UG
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement 19.PPP
Hannover, den 26.05.2011
Anlage 2e zur DS Nr.
NEUBAU IGS MÜHLENBERG
GRUNDRISS 1. OG
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement 19.PPP
Hannover, den 26.05.2011
Anlage 2f zur DS Nr.
NEUBAU IGS MÜHLENBERG
GRUNDRISS 2.+ 3. OG
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement 19.PPP
Hannover, den 26.05.2011
Anlage 2g zur DS Nr.
NEUBAU IGS MÜHLENBERG
ANSICHTEN
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement 19.PPP
Hannover, den 26.05.2011
Anlage 2h zur DS Nr.
NEUBAU IGS MÜHLENBERG
SCHNITTE
Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement 19.PPP
Hannover, den 26.07.2011
Anlage 3 zur DS Nr.
NEUBAU IGS MÜHLENBERG
MIETKALKULATION
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In den Betriebsausschuss Hannover Congress
Centrum
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
b
Nr.
Anzahl der Anlagen
1391/2011
4
Zu TOP
Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2010
Antrag,
1.
den Jahresabschluss und den Lagebericht gem. § 30 EigBetrVO
festzustellen,
2.
die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 30 EigBetrVO zu beschließen,
3.
und den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von
festzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen.
-3.771.140,96 €
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (s.
DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht bekannt.
Kostentabelle
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Begründungstext.
-1-
Begründung des Antrages
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§ 6 der Haushaltssatzung 2010)
bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom
15.11.2005 für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31.12.2005 bereits
bestehen, § 113 Ansatz 1 NGO in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung für das
Haushaltsjahr 2010 weiter anwendbar. Dementsprechend gilt auch für den Jahresabschluss
2010 des Hannover Congress Centrum die Verordnung über Eigenbetriebe und andere
prüfungspflichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung).
Gemäß § 30 der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den
Jahresabschluss und den Lagebericht fest. Er beschließt über die Entlastung der
Werksleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des
Jahresverlustes.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der überörtlichen
Kommunalprüfung § 123 NGO geändert, so dass seitdem die Jahresabschlussprüfung der
Eigenbetriebe nicht mehr dem Kommunalprüfungsamt, sondern dem
Rechnungsprüfungsamt obliegt. Das Rechnungsprüfungsamt kann die
Jahresabschlussprüfung entweder selbst vornehmen, oder mit der Durchführung einen
externen Wirtschaftsprüfer beauftragen. Dabei kann es auch zulassen, dass die
Beauftragung eines externen Abschlussprüfers direkt durch den Eigenbetrieb erfolgt.
Im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt - gemäß Schreiben vom 29.04. 2010 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH mit der
Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2010 beauftragt. Eine Information des
Betriebsausschusses erfolgte in der 17. Betriebsausschusssitzung am 22. November 2010
mit DS 2392/2010.
Im Jahresabschlussbericht erteilt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deloitte & Touche
GmbH, dem HCC für die Rechnungslegung des Jahres 2010 gemäß § 28
Eigenbetriebsverordnung ein uneingeschränktes Testat.
Der Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie die
Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt
ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der
Rentabilität geben - unter Berücksichtigung des zurzeit bestehenden strukturellen Defizits
und der zu dessen Reduzierung ergriffenen Maßnahmen - zu Beanstandungen keinen
Anlass. Der Eigenbetrieb wird insoweit wirtschaftlich geführt.
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bericht ohne ergänzende Feststellungen mit
Schreiben vom 25. Mai 2011 an den Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht
weitergeleitet.
-2-
I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss
Das operative Jahresergebnis, nach Abzug der durch das HCC nicht direkt zu
beeinflussenden Aufwendungen für Hannover Marketing & Tourismus GmbH (720 T€), der
Zinsen für den Betriebsmittelkredit (42,1 T€) und der allgemeinen Strukturkosten (2.880
T€), ist im Wesentlichen als planmäßige Umsetzung des Wirtschaftsplanes zu bewerten
und beläuft sich auf -129 T€. Der eingetretene Ergebnisrückstand ist im Wesentlichen in
nicht geplanten Zusatzkosten im Rahmen des Personalabbaus gemäß dem
Haushaltskonsolidierungskonzept VII begründet.
Gegenüber dem Vorjahr ist im operativen Ergebnis somit eine Veränderung in Höhe von
-194 T€ zu verzeichnen.
Im Wirtschaftsjahr 2010 konnten Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 13.989,5 T€ erzielt
werden. Gegenüber dem Wirtschaftsplanansatz wurde eine Steigerung in Höhe von 539,5
T€ (4,0 %) erzielt, im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine Veränderung in Höhe von
-262,8 T€ (-1,8 %).
Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Wesentlichen aufgrund geringerer
Sondereinflüsse im Rahmen des Catering in der AWD Arena zurückzuführen.
Die Summe Betriebliche Aufwendungen ist im Wirtschaftsjahr 2010 insbesondere aufgrund
der gestiegenen Inanspruchnahme von Fremdpersonal beeinflusst.
Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich jedoch insgesamt eine Reduzierung um -344,3 T€ (-1,8
%), die neben den erhöhten Aufwendungen für Fremdpersonal eine Folge der
Einsparungen im Stammpersonal sowie im Instandhaltungsaufwand ist.
Insgesamt war es auch im Wirtschaftsjahr 2010 Ziel den Konsolidierungsprozess, der in
2004 seinen Anfang genommen hat, weiter fortzusetzen.
Im Berichtsjahr belaufen sich die Investitionen in Immaterielle Anlagen und Sachanlagen auf
insgesamt 595,0 T€. Die Einzelprojekte wurden im Rahmen der finanziellen Vorgaben
durchgeführt. Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2010 bildeten neben den Investitionen bspw.
in ein neues Zentrallager Housekeeping und der Neugestaltung des WestEingangsbereiches Restaurant die Erweiterung der Gebäudeleittechnik sowie die gezielten
Modernisierungen im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie z.B. Mobile
Thekenelemente, Modernisierung der EDV Netzwerke/Telefonanlage.
Ausführliche Erläuterungen zum Jahresabschluss 2010 befinden sich in den nachfolgend
beigefügten Anlagen.
II. Anlagen
-
Bilanz zum 31. Dezember 2010 (Anlage I)
-
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 (Anlage II)
-
Anhang und Anlagennachweis zum Jahresabschluss 2010 (Anlage III)
-
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 (Anlage IV)
83
Hannover / 20.06.2011
-3-
Anlage 1
Hannover Congress Centrum
Bilanz zum 31. Dezember 2010
Aktivseite
Passivseite
€
31.12.2010
€
31.12.2009
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Nutzungsrechte, Software und Lizenzen
2. Geleistete Anzahlungen
31.12.2010
€
31.12.2009
T€
13.456.739,93
4.339.921,03
-7.289.519,29
13.457
128.701
0
-3.763
-128.518
-132.281
10.507.141,67
9.877
959.626,95
1.233
A. Eigenkapital
521.804,03
18.672,00
540.476,03
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
2. Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
3. Bauten auf fremden Grundstücken,
die nicht zu Nr. 1 oder 2 gehören
4. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr
5. Maschinen und maschinelle Anlagen
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
€
622
1
623
23.706.399,55
245.466,63
2.446.213,00
24.730
245
2.718
58.677,00
1.431.606,00
1.561.244,36
409.501,53
74
1.516
1.561
244
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen
29.859.108,07
31.088
0,00
0
30.399.584,10
31.711
I. Stammkapital
II. Rücklagen
III. Gewinn/Verlust (-)
Gewinne/Verluste (-) der Vorjahre
Jahresgewinn/Jahresverlust (-)
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen
-3.518.378,33
-3.771.140,96
C. Verbindlichkeiten
1.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr: € 113.809,30 (31.12.09: T€ 176)
113.809,30
176
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 856.466,29 (31.12.09: T€ 1.048)
856.466,29
1.048
3.
Verbindlichkeiten gegenüber der Landeshauptstadt Hannover
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 7.513.581,54 (31.12.09: € 8.322.541,49)
19.593.861,72
20.989
60.545,29
346
20.624.682,60
22.559
14.290,00
27
32.105.741,22
33.696
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1.
Hilfs- und Betriebsstoffe
2. Waren und fertige Erzeugnisse
13.612,13
136.347,50
149.959,63
12
167
179
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr: € 0,00 (31.12.09: T€ 0)
565.870,55
908
davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr und bis 5 Jahre
€ 2.248.145,44 (31.12.09: € 2.339.511,00)
2.
Forderungen an die Landeshauptstadt Hannover
davon mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr: € 0,00 (31.12.09: T€ 0)
10.878,42
8
davon mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren
€ 9.832.134,74 ( 31.09.2009 € 10.327.268,38)
4.
3.
Sonstige Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr: € 189.821,62 (31.12.2009: T€ 190)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
467.937,23
1.044.686,20
421
1.337
492.739,46
434
1.687.385,29
1.950
18.771,83
35
32.105.741,22
33.696
Sonstige Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 60.545,29
(31.12.09: T€ 346)
aus Steuern: € 25.834,23
(31.12.09 T€ 290)
im Rahmen der sozialen Sicherheit: €
31.12.09: € 1.243,73)
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Anlage 2
Hannover Congress Centrum
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Wirtschaftsjahr 2010
2010
€
1. Umsatzerlöse
2009
€
13.989.544,66
14.252.270,60
63.209,43
53.734,53
1.473.221,13
1.783.577,14
15.525.975,22
16.089.582,27
4.124.552,29
4.152.815,54
4.714.401,26
5.326.651,17
1.857.053,50
1.703.866,12
8.001.370,47
7.858.029,76
18.697.377,52
19.041.362,59
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
663,74
849,49
9. Abschr.a.Finanzanl.u.a.Wertpap.d.UV
0,00
125.000.000,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon Auwendungen auf Aufzinsung: € 40.234,00
527.492,60
490.844,30
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
- 3.698.231,16
- 128.441.775,13
6.303,00
300,00
66.606,80
76.303,20
- 3.771.140,96
- 128.518.378,33
2. Andere aktivierte Eigenleistungen
3. Sonstige betriebliche Erträge
Betriebliche Erträge
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
2.439.312,15
1.685.240,14
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
davon für Altersversorgung
€ 285.847,61 ( i.Vj. T€ 362)
3.653.863,00
1.060.538,26
6. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebliche Aufwendungen
12. Außergewöhnliches Ergebnis
13. Sonstige Steuern
14. Jahresverlust (-)/Jahresgewinn
Anlage 3
Anhang
I.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss
Allgemeine Bemerkungen
Der Jahresabschluss 2010 wurde nach den Vorschriften der EigBetrVO vom
15. August 1989 in der Fassung vom 8. März 2005 (berichtigt am 21. April 2005)
aufgestellt.
2. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden für den Jahresabschluss,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zum 1. Januar
2010 erstmalig
die durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt
(BilMoG)
geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches sinngemäß angewendet. Für die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Formblätter zur
Eigenbetriebsverordnung beachtet.
Gemäß den Übergangsvorschriften werden die Auswirkungen aus der Umstellung im
außerordentlichen Ergebnis dargestellt. Auf
die Anpassung der Vorjahres-
vergleichzahlen wurde in Ausübung des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB verzichtet.
Die Vergleichszahlen entsprechen den Werten aus dem Vorjahresabschluss.
3.
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs-
und
Bewertungsmethoden
wurden
bis
auf
notwendige
Änderungen durch das BilMoG gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten abzüglich direkt abgesetzter Zuschüsse Dritter sowie
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen werden ausschließlich nach
der linearen Methode ermittelt. Die Nutzungsdauern orientieren sich an den
steuerlichen Abschreibungstabellen.
Für Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung des gastronomischen Bereiches
besteht unverändert ein Festwert in Höhe von 578 T€ sowie zusätzlich für
Bekleidung und Mobiliar ein Festwert in Höhe von jeweils 6 T€.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden seit 2008 im Zugangsjahr bis zu einem Wert
von 150 € vollständig abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang gezeigt. Ab 150 €
bis 1.000 € werden die Geringwertigen Wirtschaftsgüter in einem Pool mit einheitlich
20 % p.a. abgeschrieben.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden
Wert am Abschlussstichtag bewertet.
Die Hilfs- und Betriebsstoffe und Warenbestände sind zu Anschaffungskosten,
gemäß der Methode des fortgeschriebenen gewogenen Durchschnittswerts oder mit
dem niedrigeren Teilwert bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten
bilanziert.
Erkennbare
berücksichtigt.
Dem
Ausfallrisiken
allgemeinen
werden
Kreditrisiko
durch
wird
Einzelwertberichtigungen
durch
Bildung
einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber der Landeshauptstadt
Hannover werden gesondert ausgewiesen.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, die Aufwand nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund
sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein
Gebrauch gemacht.
Ungewisse Verbindlichkeiten sind durch Rückstellungen in angemessener Höhe
berücksichtigt. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Verbindlichkeiten aus Darlehensaufnahmen der Landeshauptstadt Hannover bei
Kreditinstituten werden entgegen dem Ansatz des Vorjahres nicht mehr unter den
Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute, sondern als Verbindlichkeiten gegenüber der
Landeshauptstadt Hannover ausgewiesen. Die Vergleichszahlen des Vorjahres
wurden entsprechend angepasst.
Der
passive
Rechnungsabgrenzungsposten
enthält
Einnahmen
vor
dem
aus
dem
Abschlussstichtag, die Erträge nach dem Abschlussstichtag darstellen.
II.
Angaben zur Bilanz
1.
Sachanlagen
Die
Gliederung
und
Entwicklung
des
Anlagevermögens
geht
Anlagennachweis hervor, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.
2.
Finanzanlagen
An der Deutsche Messe AG, Hannover, ist das HCC unverändert mit 49,83 %
beteiligt.
€
Nennwert der Aktien
38.370.640,00
Buchwert per 31.12.2010
0,00
Der Jahresabschluss 2010 der Deutschen Messe liegt noch nicht vor. In 2009
betrug das Eigenkapital 217,0 Mio. € und der Jahresfehlbetrag – 221,2 Mio. €.
Der rein handelsrechtlich motivierte Wertansatz der Beteiligung an der DMAG steht
in keiner Verbindung zum operativen Geschäft des HCC und stellt buchhalterisch
eine Bilanzverkürzung ohne Auswirkungen auf die Liquidität des HCC dar.
Aus handelsrechtlicher Sicht dürfen bei einer Bewertung von Finanzanlagen nur rein
ertragswert- oder cashfloworientierte Verfahren zur Anwendung kommen. Substanzoder Markenwerte (z.B. Markenname CeBIT) sowie die Bedeutung der DMAG für die
LHH als wesentlicher Faktor der Wirtschaftsförderung können nicht berücksichtigt
werden. Ein Buchwert >0 € ist trotz des erfolgreichen Agierens der DMAG zurzeit
bewertungstechnisch nicht darstellbar. Aus dem Wertansatz lässt sich nicht folgern,
dass die DMAG die zurzeit in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Insbesondere
bleibt die Bedeutung der DMAG für den Wirtschaftsstandort Hannover unberührt.
3.
Stammkapital
Das Stammkapital beträgt € 13.730.639,93.
€
Stand 1. Januar 2010
13.456.739,93
Herabsetzung/Erhöhungen
273.900,00
Stand 31.Dezember 2010
4.
13.730.639,93
Rücklagen
€
Stand 1. Januar 2010
128.701.521,03
Zuzahlung für Tilgungsleistungen
Absetzung für Abschreibung DMAG 2009
Stand 31. Dezember 2010
364.500,00
-125.000.000,00
4.066.021,03
5. Rückstellungen
Für Eigenbetriebe besteht nach § 249 HGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 der
Eigenbetriebsverordnung
Niedersachsen die Verpflichtung zur Bildung einer
Rückstellung für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen bei
Zusagen ab 1.1.1990 und ein Passivierungswahlrecht bei Zusagen vor 1.1.1990. Die
Ansprüche auf Pensionen begründen sich in Höhe von ca. 0,6 Mio. € aus
Beamtenverhältnissen (inkl. Witwen/Waisen und Anwartschaften), die vor 1.1.1990
entstanden sind. Von dem Wahlrecht auf Verzicht auf die Passivierung der
Verpflichtungen wurde Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich hauptsächlich aus Verpflichtungen aus
Urlaubs- und Überstunden, Altersteilzeit, für ausstehende Rechnungen, für
Prozesskosten und aus internen und externen Prüfungskosten zusammen.
6.
Verbindlichkeiten
Im Einzelnen:
Stand 31.12.2010
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber der
Landeshauptstadt Hannover
Sonstige Verbindlichkeiten
T€
114
Restlaufzeiten
> 1 Jahr, > 5 Jahre
≤ 1 Jahr
≤ 5 Jahre
T€
T€
T€
114
0
0
856
856
0
0
19.594
7.514
2.248
9.832
61
20.625
61
8.545
0
2.248
0
9.832
Gesamt
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gliederung der Umsatzerlöse
Gastronomie
Vermietung
Sonstiges
2010
2009
Mio. €
Mio. €
10,0
10,1
4,0
4,0
0,0
14,0
0,2
14,3
IV. Periodenfremde Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von
176 T€ (Vorjahr: 268 T€). Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen.
V. Außerordentliche Aufwendungen
Die Aufwendungen betreffen Zuführungen zu Rückstellungen im Rahmen der
Erstanwendung der Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in Höhe
von 6 T€.
VI. Ergänzende Angaben
1.
Betriebsleiter ist Herr Joachim König
2.
Für das Wirtschaftsjahr 2010 erhielten die Betriebsleitung und die Abteilungsleiter
Gesamtbezüge von 530,9 T€.
3.
3.
Gesamthonorar des Abschlussprüfers für Jahresabschlussprüfung 2010: 19 T€
Zusammensetzung des Betriebsausschusses:
Mitglieder des Rates:
Ratsfrau
Ratsherr
Ratsherr
Ratsherr
Ratsherr
Ratsherr
Ratsherr
Ratsherr
Ratsherr
Ratsherr
Ratsherr
Ratsherr
Barbara Frank (Vorsitzende), Hausfrau
Dr. med. Nils Tilsen (stv. Vorsitzender, Augenarzt/Sanitätsoffizier)
Stefan Politze, Forderungsmanager
Martin Hanske, Rechtsanwalt
Ralf Borchers, Diplom Ökonom, Referent SPD
Alptekin Kirci, Rechtsanwalt
Jens-Michael Emmelmann, Geschäftsführender
Gesellschafter (selbständig)
Wilfried Lorenz, Unternehmensberater
Werner Putzke, Kaufmann
Christopher Bodirsky, Systemprogrammierer
(bis 1.August 2010)
Michael-Hans Höntsch, Gymnasiallehrer DIE LINKE
(1.August 2010 bis 26.August 2010)
Ludwig List, selbst. Kaufmann
(seit 26.August 2010)
CDU
FDP
SPD
SPD
SPD
CDU
CDU
Bündnis 90/
Die Grünen
Bündnis 90/
Die Grünen
DIE LINKE
Grundmandat:
Ratsherr
Frank Nikoleit, Werkzeugmacher
(bis 1. August 2010)
Gruppe
Han. Linke
Personalvertreter:
Frau
Herr
Herr
Frau
Manuela Giesemann, Sachbearbeiterin
Frank Kulbarsch, Veranstaltungstechniker HCC
Mohamed Abdelkhalek, Bankettleiter
Karin Bülow, Servicekraft
Sonstiger Vertreter:
Herr
Harald Memenga, Gewerkschaftssekretär ver.di
HCC
HCC
HCC
4.
Belegschaft
(Auf Basis Vollzeitkräfte)
Beamte
Angestellte
Arbeiter
Auszubildende
Aushilfspersonal
Hannover, den 25. März 2011
Jahresdurchschnitt
2010
1
52
49
26
27
155
Hannover Congress Centrum
Joachim König, Betriebsleiter
2009
1
60
57
32
30
180
zu Anlage 3
Hannover Congress Centrum
Anlagennachweis zum 31. Dezember 2010
Anfangsstand
Posten des
Anlagevermögens
1
€
2
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchungen
€
3
€
4
€
5
Endstand
Anfangsstand
€
6
€
7
Abschreibungen
Zugang, d.h. Ab- Abgang, d.h. angesamschreibungen im melte Abschreibungen
Wirtschaftsjahr
auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge
€
€
8
9
Endstand
€
10
Restbuchwerte
Restbuchwerte Restbuchwerte am
am Ende des
Ende des voranWirtschaftsjahres
gegangenen
Wirtschaftjahres
€
€
11
12
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Nutzungsrechte,
Software und Lizenzen
2.102.122,12
30.060,00
0,00
966,14
2.133.148,26
1.480.177,09
131.167,14
0,00
1.611.344,23
521.804,03
621.945,03
966,14
18.672,00
0,00
-966,14
18.672,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.672,00
966,14
2.103.088,26
48.732,00
0,00
0,00
2.151.820,26
1.480.177,09
131.167,14
0,00
1.611.344,23
540.476,03
622.911,17
1. Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-,
Betriebs- u. anderen Bauten
43.839.256,87
60.586,76
8.876,69
472,23
43.891.439,17
19.108.985,32
1.076.054,30
0,00
20.185.039,62
23.706.399,55
24.730.271,55
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
2.360.677,19
0,00
0,00
0,00
2.360.677,19
2.115.210,56
0,00
0,00
2.115.210,56
245.466,63
245.466,63
3. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1
oder 2 gehören
4.342.896,17
0,00
0,00
0,00
4.342.896,17
1.625.081,17
271.602,00
0,00
1.896.683,17
2.446.213,00
2.717.815,00
111.838,52
0,00
0,00
0,00
111.838,52
37.881,52
15.280,00
0,00
53.161,52
58.677,00
73.957,00
4.764.947,64
19.580,98
0,00
37.505,01
4.822.033,63
3.249.257,64
141.169,99
0,00
3.390.427,63
1.431.606,00
1.515.690,00
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung
13.207.939,82
222.038,07
46.094,97
0,00
13.383.882,92
11.646.953,46
221.780,07
46.094,97
11.822.638,56
1.561.244,36
1.560.986,36
7. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
Sachanlagen gesamt
243.505,36
68.871.061,57
244.132,11
546.337,92
40.158,70
95.130,36
-37.977,24
0,00
409.501,53
69.322.269,13
0,00
37.783.369,67
0,00
1.725.886,36
0,00
46.094,97
0,00
39.463.161,06
409.501,53
29.859.108,07
243.505,36
31.087.691,90
1. Beteiligungen
222.497.496,11
0,00
0,00
0,00
222.497.496,11
222.497.496,11
0,00
0,00
222.497.496,11
0,00
0,00
Anlagevermögen gesamt
293.471.645,94
595.069,92
95.130,36
0,00
293.971.585,50
261.761.042,87
1.857.053,50
46.094,97
263.572.001,40
30.399.584,10
31.710.603,07
2. Geleistete Anzahlungen
Immaterielle
Vermögensgegenstände gesamt
II. Sachanlagen
4. Fahrzeuge für Personenund Güterverkehr
5. Maschinen und
maschinelle Anlagen
III. Finanzanlagen
Anlage 4
Hannover Congress Centrum
Lagebericht 2010
A. Geschäftsverlauf
-
Allgemeine wirtschaftliche Situation und wichtige Vorgänge des
Geschäftsjahres
B. Wirtschaftliche Lage
-
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
C. Ausblick und Risiken der zukünftigen Entwicklung
D. Ergänzende Pflichtangaben nach § 22 EigBetrVO
A. Geschäftsverlauf
Allgemeine wirtschaftliche Situation und wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres
Im Wirtschaftsjahr 2010 konnten Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 13.989,5 T€
erzielt werden. Gegenüber dem Wirtschaftsplanansatz wurde eine Steigerung in
Höhe von 539,5 T€ (4,0 %) erzielt, im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine
Veränderung in Höhe von -262,8 T€ (-1,8 %).
Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Wesentlichen aufgrund
geringerer Sondereinflüsse im Rahmen des Catering in der AWD Arena
zurückzuführen.
Im Kerngeschäftsbereich Veranstaltungen inkl. der Gastronomie konnte im
Wirtschaftsjahr 2010 ein weitestgehend planmäßiger Verlauf verzeichnet werden.
In der Eigengastronomie ist in diesem Jahr gegenüber dem ursprünglichen
Wirtschaftsplanansatz eine Steigerung in Höhe von 113,6 T€ (+6,1 %) zu
verzeichnen.
Im Catering (im Wesentlichen für die AWD-Arena) konnte speziell aufgrund der
Sondereinflüsse (Großkonzert, Fußball-Vorbereitungsspiel) auch in diesem Jahr
wieder eine positive Umsatzentwicklung erzielt werden, gegenüber dem
Wirtschaftsplanansatz ergab sich eine Steigerung in Höhe von 218,3 T€ (+5,1%).
Die Summe Betriebliche Erträge ist im Wirtschaftsjahr 2010 gegenüber dem
Planansatz um 576,0T€ (3,8 %) höher ausgefallen. Im Vergleich zum Vorjahr war
eine Veränderung um -563,6 T€ (-3,5 %) zu verzeichnen.
Der Materialaufwand beläuft sich auf insgesamt 4.124,5 T€. Er reduzierte sich
gegenüber dem Vorjahr um -28,3 T€. Diese Entwicklung ist insbesondere durch
weitere Kostenoptimierungen bei den Zulieferern begründet.
Der Personalaufwand beläuft sich auf insgesamt 4.714,4 T€, womit gegenüber dem
Vorjahr eine Reduzierung in Höhe von -612,2 T€ (-11,5 %) erzielt wurde, die im
Wesentlichen durch eine Reduzierung der Anzahl Mitarbeiter im Personalstamm
begründet ist. Die Gesamtpersonalkostenquote (Anteil des Personalaufwands
einschließlich Fremdlöhnen und Provisionen Servicepartner an den betrieblichen
Erträgen) hat sich insbesondere aufgrund der gestiegenen Inanspruchnahme von
Fremdpersonal um 1,1 Prozentpunkte auf 46,3 % erhöht.
Die Summe Betriebliche Aufwendungen ist im Wirtschaftsjahr 2010 insbesondere
aufgrund der gestiegenen Inanspruchnahme von Fremdpersonal beeinflusst.
Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich jedoch insgesamt eine Reduzierung um -344,3
T€ (-1,8 %), die neben den erhöhten Aufwendungen für Fremdpersonal eine Folge
der Einsparungen im Stammpersonal sowie im Instandhaltungsaufwand ist.
Insgesamt war es auch im Wirtschaftsjahr 2010 Ziel den Konsolidierungsprozess, der
in 2004 seinen Anfang genommen hat, weiter fortzusetzen.
Das operative Jahresergebnis, nach Abzug der durch das HCC nicht direkt zu
beeinflussenden Aufwendungen für Hannover Marketing & Tourismus GmbH (720
T€), der Zinsen für den Betriebsmittelkredit (42,1 T€) und der allgemeinen
Strukturkosten (2.880,00 T€), ist im Wesentlichen als planmäßige Umsetzung des
Wirtschaftsplanes zu bewerten und beläuft sich auf -129 T€. Der eingetretene
Ergebnisrückstand ist im Wesentlichen in nicht geplanten Zusatzkosten im Rahmen
des Personalabbaus gemäß dem Haushaltskonsolidierungskonzept VII begründet.
Gegenüber dem Vorjahr ist im operativen Ergebnis somit eine Veränderung in Höhe
von -194 T€ zu verzeichnen.
B. Wirtschaftliche Lage
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Im Berichtsjahr belaufen sich die Investitionen in Immaterielle Anlagen und
Sachanlagen auf insgesamt 595,0 T€. Die Einzelprojekte wurden im Rahmen der
finanziellen Vorgaben durchgeführt. Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2010 bildeten
neben den Investitionen bspw. in ein neues Zentrallager Housekeeping und der
Neugestaltung des West- Eingangsbereiches Restaurant die Erweiterung der
Gebäudeleittechnik sowie die gezielten Modernisierungen im Bereich der Betriebsund Geschäftsausstattung, wie z.B. Mobile Thekenelemente, Modernisierung der
EDV Netzwerke/Telefonanlage.
Den Investitionen stehen insgesamt planmäßige Abschreibungen in Höhe von
1.857,0 T€ gegenüber.
Im Berichtsjahr ergab sich eine gestiegene Eigenkapitalquote (32,7 %; Vorjahr:
29,3 %). Die Bilanzsumme beläuft sich im Berichtsjahr auf 32.105,7 T€ (Vorjahr:
33.696,2 T€).
Derzeit ist das Anlagevermögen zu 34,6 % durch das Eigenkapital gedeckt.
Die Finanzierung des Geschäftsbetriebs des HCC war durch die bestehenden
Finanzierungsvereinbarungen mit der Landeshauptstadt Hannover (LHH) jederzeit
gesichert. Diese Finanzierungsgrundlage besteht fort.
Das Hannover Congress Centrum weist im Geschäftsjahr 2010 ein Gesamtergebnis
in Höhe von -3.771,1 T€ aus, gegenüber dem um Abschreibungen auf
Finanzanlagen bereinigten Vorjahr (-3.518,4 T€) entspricht dies einer Veränderung
um 252,7 T€ (-7,2).
Das operative Jahresergebnis, nach Abzug der durch das HCC nicht direkt zu
beeinflussenden Belastungen (Hannover Marketing und Tourismus GmbH 720 T€,
Betriebsmittelkreditzinsen 42,1 T€, Allgemeine Infrastrukturkosten 2.880 T€), beläuft
sich auf -129 T€. Im Vergleich zum Vorjahr stellt diese Entwicklung eine
Veränderung in Höhe von insgesamt -194 T€ dar.
Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf konzeptionell nicht geplante
Personalaufwendungen zurückzuführen, die zur Kompensation eines planmäßigen
nachhaltigen Personalabbaus im Rahmen des Haushaltssicherkonzeptes VII der
Stadtverwaltung Hannover entstanden ist.
C. Ausblick und Risiken der zukünftigen Entwicklung
Für das Geschäftsjahr 2011 rechnet das Hannover Congress Centrum mit einem
Gesamtumsatz in Höhe von rund 13,6 Mio. € und strebt nach den bisherigen
Erfolgen im Rahmen des wirtschaftlichen Sanierungskonzeptes durch kontinuierliche
Modernisierungsmaßnahmen an, seine Position als eine der führenden Adressen im
Kongress- und Veranstaltungsbereich weiterhin zu sichern bzw. auszubauen.
Aufgrund der aktuell zu verzeichnenden konjunkturellen Aufwärtsbewegung und vor
dem Hintergrund der allgemein guten Wirtschaftsprognosen wird nach Einschätzung
für das laufende Jahr auch im Kongress- und Veranstaltungsbereich eine positive
Entwicklung erwartet.
Auf Basis der zum heutigen Zeitpunkt bereits bestehenden Festbuchungen und
Reservierungen sowie der gezielten Akquisitionsmaßnahmen im Veranstaltungsbereich liegt die angestrebte Umsatzgröße daher im Bereich des Möglichen.
Der nachhaltige Ausbau einer für Dienstleistungsqualität und Veranstaltungskompetenz stehenden Marke „HCC“ bedarf auch weiterhin einer dynamischen und frischen
Präsentation aller HCC-Geschäftsbereiche nach außen.
Hierbei sind die Unwägbarkeiten sowohl im Bereich der HCC-Großveranstaltungen
als auch in besonderem Umfang im Catering für die AWD-Arena gegeben.
Die Umsatzentwicklung in der AWD Arena ist beispielsweise nur in Teilen direkt
durch das HCC beeinflussbar und lässt aufgrund möglicher Sondereinflüsse (z. B.
Großkonzerte) oder entsprechenden Entwicklungen im sportlichen Bereich von
Hannover 96 im Positiven wie im Negativen erhebliche Schwankungsspielräume
entstehen.
Durch ein funktionierendes Frühwarnsystem können – vor dem Hintergrund der
Zielerreichung / Ergebnissicherung – bei unterplanmäßiger Umsatzentwicklung
Ausgleiche im Kostenmanagement geschaffen werden.
In enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Messe AG präsentieren sich beide
Partner seit vergangenem Jahr gemeinsam auf dem Veranstaltungsmarkt.
Mit dieser Bündelung der Kräfte sollte in den nächsten Jahren eine zusätzliche
Geschäftsentwicklung im Veranstaltungsbereich realisierbar sein. Zusätzlich ist mit
dieser Kooperation besonders im Bereich Marketing, in der Außenwirkung des
Messe- und Kongressstandortes Hannover, mittelfristig eine positivere
Wahrnehmung zu erwarten.
Die Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind daher mit Risiken und
Unsicherheiten behaftet.
Zur Verbesserung der Gebäudesubstanz des historischen Altbaus sind in der
Mittelfristplanung weitere erforderliche Modernisierungsmaßnahmen (100 Jahre
Stadthalle) enthalten.
Für das Geschäftsjahr 2011 – wie auch in den Folgejahren – sind daher weitere
gezielte Investitionen in die Gebäudeausstattung und damit Verbesserung der
räumlichen und technischen Infrastruktur vorgesehen. Zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit sind als wesentliche Maßnahme im laufenden Geschäftsjahr
2011 die Modernisierung des Kuppelsaals – neben den weiteren Investitionen in
Gebäude und technischen Anlagen – hervorzuheben.
Um die Ergebnisverbesserung im Rahmen der Gesamtkonsolidierung sicherstellen
zu können, sind weitere Umsatzoptimierungen und strukturelle Organisationsverbesserungen - inkl. der Realisierung der EDV-Schnittstellen der Sub-Systeme an
die Finanzbuchhaltung - erforderlich. Neben neuen Veranstaltungskonzepten, die
flexibel auf Markt- und Kundenwünsche eingehen, ist vor allem eine optimale
Entwicklung der Veranstaltungszahlen in den einzelnen Geschäftsfeldern die
Grundvoraussetzung.
Im Rahmen des laufenden monatlichen Reportings werden im operativen Bereich
umfassende Informationen bereitgestellt, so dass die zur Verfügung stehenden
steuerungsrelevanten Informationen und Instrumentarien ausreichen, evtl. Risiken
frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig
ergriffen werden können.
Ausfallrisiken werden durch eine regelmäßige laufende Überprüfung der offenen
Forderungen im Rahmen des Mahnwesens minimiert.
Aufgrund der Finanzierung des Eigenbetriebs über den zugesagten Kassenkredit der
Landeshauptstadt Hannover werden derzeit weder Liquiditätsrisiken noch
wesentliche Risiken aus Zahlungsstromschwankungen gesehen.
Dem HCC sind derzeit keine unternehmensgefährdenden Risiken im Hinblick auf die
künftige Entwicklung ersichtlich.
Risiken der künftigen Umsatzentwicklung werden - neben den eingangs getätigten
Ausführungen - in den Unwägbarkeiten der allgemeinen konjunkturellen
Rahmenbedingungen sowie in den nach wie vor bestehenden schwierigeren
Rahmenbedingungen speziell im zunehmenden regionalen Wettbewerb im
Kongress- und Veranstaltungsbereich gesehen.
D. Ergänzende Pflichtangaben nach § 22 EigBetrVO
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Der mengenmäßige Bestand an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten hat
sich im Wirtschaftsjahr nicht wesentlich verändert.
Saal- und Hallenkapazitäten
Im Wirtschaftsjahr 2010 wurden im Hannover Congress Centrum
•
1.351 Veranstaltungen mit rd. 479.866 Besuchern
•
In der AWD-Arena wurden zusätzlich 438 Veranstaltungen mit 793.005
Gästen/Zuschauern im Rahmen des Catering betreut.
Für beide Bereiche wurden insgesamt 1.789 (Vorjahr: 1.626) nationale und
internationale Kongresse, Tagungen bzw. Veranstaltungen mit 1.272.871
Gästen/Besuchern durchgeführt.
Umsatzerlöse
2010
T€
9.965
4.009
15
13.989
Gastronomieert räge
Mietert räge
Übrige Umsatzerlöse
2009
T€
10.091
3.999
162
14.252
Entwicklung von Eigenkapital und Rückstellungen
2010
2009
Eigenkapital
Stand 01.01.
€
9.876.904,03
€
11.409.982,36
Zuführung
4.401.378,60
126.985.300,00
Jahresergebnis
-3.771.140,96
-128.518.378,33
Stand 31.12.
10.507.141,67
9.876.904,03
Sonstige Rückstellungen
Stand 01.01.
2010
2009
€
€
1.233.163,09
1.322.075,81
Inanspruchnahme
475.042,42
312.299,35
Auflösung
159.500,22
217.791,69
Zuführung
361.006,50
441.178,32
Stand 31.12.
959.626,95
1.233.163,09
Personalaufwand und Beschäftigung
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Stammpersonal
Aushilfen
Soziale Abgaben
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Aufwendungen für Altersversorgung
Sonstiges
Personalstand
Angestellte
Beamte
Arbeiter
Auszubildende
Stammpersonal
Aushilfen
Hannover, 25. März 2011
Hannover Congress Centrum
- Betriebsleitung -
2010
T€
2009
T€
3.200
454
3.574
551
735
38
329
-42
4.714
809
45
368
-20
5.327
Jahresdurchschnitt
2010
2009
52
60
1
1
49
57
26
32
128
150
27
30
155
180
Beschlussdrucksache
Landeshauptstadt
In den Betriebsausschuss Städtische Häfen
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und
Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
b
Nr.
Anzahl der Anlagen
1420/2011
1
Zu TOP
Der Geschäftsbericht 2010 wurde bereits übersandt.
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2010
Antrag,
1.
den Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover zum 31.12.2010 und den
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 festzustellen,
2.
der Betriebsleitung die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen,
3.
den erwirtschafteten Jahresgewinn in Höhe von 953.454,84 € an die
Landeshauptstadt Hannover auszuschütten.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender- Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Außer der Ausschüttung von 953.454,84 € an den allgemeinen Haushalt der
Landeshauptstadt Hannover entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§ 6 der Haushaltssatzung 2010)
bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.
November 2005 für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31. Dezember
2005 bereits bestehen, § 113 Absatz 1 NGO in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden
Fassung für das Haushaltsjahr 2010 weiter anwendbar. Dementsprechend gilt auch für den
Jahresabschluss 2010 der Städtischen Häfen Hannover die Verordnung über Eigenbetriebe
und andere prüfungspflichtigen Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung).
Nach § 30 EigBetrVO stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagerbericht fest,
beschließt über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des
Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes. Durch Artikel 2 des Gesetzes zur
-1-
Neuregelung der überörtlichen Kommunalprüfung vom 16. Dezember 2004 wurde mit
Wirkung vom 01. Januar 2005 unter anderen § 123 NGO geändert. Danach obliegt die
Jahresabschlussprüfung eines Eigenbetriebs nicht mehr dem für die Gemeinde zuständigen
Kommunalprüfungsamt, sondern dem Rechnungsprüfungsamt. Es kann mit der
Durchführung der Jahresabschlussprüfung Wirtschaftsprüfer beauftragen oder zulassen,
dass im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt die Beauftragung unmittelbar
durch den Eigenbetrieb erfolgt.
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 28. September 2010 von den
Städtischen Häfen Hannover in Abstimmung mit dem RPA mit der Jahresabschlussprüfung
für das Geschäftsjahr 2010 beauftragt (Informationsdrucksache 1719/2010).
Den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer leitete das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 28
Absatz 3 EigBetrVO dem Oberbürgermeister und der Kommunalaufsichtsbehörde ohne
ergänzende Feststellungen zu.
Ausführliche Erläuterungen zum Jahresabschluss befinden sich in dem als Anlage
beigefügten "Geschäfts- und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010".
Der erwirtschaftete Jahresgewinn soll in der beantragten Höhe ausgeschüttet und dem
städtischen Verwaltungshaushalt zugeführt werden.
Der oben genannte Ausschüttungsbetrag reduziert sich um die abzuführende
Kapitalertragssteuer sowie den Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 150.884,23 €,
so dass die tatsächliche Auszahlung an die Landeshauptstadt Hannover 802.570,61 €
beträgt.
Die Ausschüttung soll 10 Kalendertage nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgen.
82.0
Hannover / 21.06.2011
-2-
Geschäfts- und Lagebericht
für das Wirtschaftsjahr 2010
Städtische Häfen Hannover
Geschäfts- und Lagebericht
für das Wirtschaftsjahr 2010
Inhaltsverzeichnis
Lagebericht
I.
Branchenentwicklung ____________________________1
II.
Unternehmensstrategie ___________________________2
III.
1.
2.
3.
4.
Geschäftsentwicklung ____________________________4
Gesamtleistungsbilanz 2010 ____________________________ 4
Entwicklung der Hafenlogistik ___________________________ 5
Entwicklung der Bahnlogistik ___________________________ 6
Entwicklung des Immobilienbereichs _____________________ 7
IV.
1.
2.
3.
4.
Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage __8
Gewinn- und Verlustquellen ____________________________ 8
Entwicklung des Eigenkapitals __________________________ 9
Entwicklung der Rückstellungen _________________________ 9
Finanzielle Situation __________________________________ 9
V.
Investitionen/Instandhaltung ______________________9
VI.
Gesellschaftsrechtliche Aspekte ___________________11
VII. Personal- und Sozialbereich ______________________11
VIII. Umweltschutzaspekte ___________________________13
IX.
Risikomanagement / Managementinformationssystem _14
X.
Chancen und Risiken ____________________________14
XI.
Voraussichtliche Entwicklung _____________________16
Tabellenanhang ________________________________18
Anlagen
I.
Bilanz der Städtischen Häfen zum 31.12.2010 ________19
II.
Gewinn und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2010 ____20
III.
1.
2.
3.
4.
5.
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2010
Allgemeine Bemerkungen _____________________________ 21
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ________________ 21
Erläuterungen zur Bilanz ______________________________ 22
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ___________ 24
Sonstige Angaben ___________________________________ 25
IV.
Erweiterte Gewinn- und Verlustrechnung ____________26
V.
Anlagennachweis für das Wirtschaftsjahr 2010 _______27
Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2010
Die Unternehmensgruppe Hafen Hannover
wieder im Aufwind
I. Branchenentwicklung
Die Unternehmensgruppe Hafen Hannover ist in den Marktbereichen Güterverkehr und
Logistik sowie im gewerblichen Immobilienmanagement tätig.
Durch die Verknüpfungsfunktionen des Binnenhafens sind alle Verkehrsträger, also
Eisenbahn, Binnenschiff und Lkw sowie der kombinierte Verkehr mit ihren jeweiligen
Entwicklungen relevant für die wirtschaftliche Betätigung der vier hannoverschen
Häfen (Brink, Misburg, Linden, Nordhafen).
Der Güterverkehr in Deutschland ist im Jahr 2010 gewachsen, allerdings sind die
Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 noch nicht komplett überwunden,
die Ergebnisse des Jahres 2008 wurden knapp verfehlt. Zum Wachstum trugen alle Verkehrszweige bei.
Auf der Basis der vorläufigen Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes hat sich der
Güterverkehr von 3,962 Mrd. t (2009) auf 4,086 Mrd. t (2010) um 3,1 % erhöht. Bezogen
auf die für die Unternehmensgruppe besonders relevanten Verkehrsträger stellt sich
die Gesamtentwicklung wie folgt dar:
◆ Eisenbahn
◆ Binnenschiff
von 371 Mio. t (2008) auf 310 Mio. t (2009) auf 355 Mio. t (2010),
führt zu einer Erhöhung von rd. 14,5 % gegenüber 2009
von 246 Mio. t (2008) auf 201 Mio. t (2009) auf 233 Mio. t (2010),
führt zu einer Erhöhung von rd. 15,9 % gegenüber 2009
Der Hafen Hannover
im Schnittpunkt
transeuropäischer Netze
1
II. Unternehmensstrategie
Der Eisenbahngüterverkehr, der Schiffs- und Kranumschlag und die logistischen Dienstleistungen sind im Verbund mit dem Immobilienmanagement seit Jahrzehnten das Kerngeschäft der Häfen in Hannover.
Die Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ besteht aus dem Eigenbetrieb Städtische
Häfen Hannover (Standorte Lindener Hafen und Nordhafen) und den Beteiligungsgesellschaften des Unternehmens, der Hafen Hannover GmbH (100 %-Anteil, Standort Brink)
und der Misburger Hafengesellschaft mbH (rd. 40 %-Anteil, Standort Misburg).
Das Zusammenführen der Hafenunternehmen auf der steuernden, administrativen und
produzierenden Ebene eröffnet die Chancen für eine Marktpräsenz als Hafen Hannover
insgesamt. Der Einsatz der individuellen Stärken des jeweiligen Hafenstandortes für die
vom Markt nachgefragten Logistiklösungen führt in zunehmendem Maße zur Verknüpfung der Standorte mit ihren jeweiligen Ressourcen.
Im Vordergrund stehen dabei die logistischen Gesamtlösungen und nicht voneinander abhängige Teillösungen. Das Angebot der Unternehmensgruppe umfasst deshalb
Komplettleistungen für die Logistikkette. Selbst erbrachte Kern- und Serviceleistungen
ergänzen sich dabei mit zugekauften Fremdleistungen von leistungsfähigen Partnern.
Damit bewegt sich die Unternehmensgruppe in dem bewährten Umfeld des kooperativen
Transport- und Logistikmanagements.
Die Qualitätssicherung der Hafendienstleistungen wird durch zielgerichtete und fortgesetzte Investitionen in Infrastruktur, Suprastruktur und Fahrzeuge sichergestellt. Mit
dem Betrieb des Containerterminals im Nordhafen (CTH) leisten die Häfen einen wesentlichen Beitrag für die Positionierung der Region Hannover und damit auch des Landes
Niedersachsen als Kompetenzträger im Bereich der trimodalen Logistik. Als Bestandteil
des Güterverkehrszentrums Hannover dient das CTH als wesentliches Element im
System des Seehafenhinterlandverkehrs der verladenden Wirtschaft. Sein vorzüglicher
Standort in der Nähe großer Industriebetriebe und seine hervorragende Anbindung an
alle Verkehrssysteme unterstreichen die strategische Bedeutung dieser Anlage.
Vier Häfen – ein
starker Partner:
Die Unternehmensgruppe Hafen
Hannover
2
Die Unternehmensgruppe Hafen Hannover setzt neben der Weiterentwicklung des
traditionellen Massen- und Schwergutumschlages auf die Zukunft der kombinierten
Verkehre mit Bahn und Binnenschiff. Mit einer Umschlagleistung von insgesamt fast
3,89 Mio. Tonnen im Jahr 2010 gegenüber 3,76 Mio. Tonnen in 2009 behaupteten die vier
Hafenstandorte immer noch ihre Spitzenposition in Niedersachsen als umschlagstarker
Binnenhafen. Neben den Massengutumschlägen in den Bereichen Kohle, Mineralöle
und Schrott sowie Bahntransporten für die hafenansässigen Unternehmen entwickeln
sich die Dienstleistungen für den kombinierten Verkehr zu einem immer wichtigeren
Geschäftsfeld, das dazu beiträgt, die Zukunft des Hafens und folglich auch die damit
verbundenen Arbeitsplätze zu sichern.
Drehscheibe
des Nordens:
HinterlandContainerverkehr
mit den Häfen
Die Dienstleistungen des Hafens Hannover orientieren sich an den Wünschen und
Anforderungen unserer Kunden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten dazu
täglich ihren Beitrag. Der Kundenanspruch an die Dienstleistungen unterliegt einem
steten Wandel, dem Rechnung zu tragen ist. Die Städtischen Häfen sind weiterhin nach
den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2008 und DIN EN ISO 14001:2005 zertifiziert;
damit wird intern ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess praktiziert.
Der Hafen Hannover hat seine Orientierung zum regionalen Logistiksystemdienstleister
weiter gefestigt und konnte zeigen, dass diese Strategie für eine kontinuierliche
Zukunftsentwicklung richtig ist. Der Hafen wird diesen Weg zu großer Kundennähe
weiter fortsetzen.
Die richtige
Entscheidung –
Containerverkehre sind
zukunftsweisend
3
III. Geschäftsentwicklung
1. Gesamtleistungsbilanz 2010
Die drei Hafenunternehmen konnten nach dem konjunkturellen
Einbruch im Jahr 2009 aufgrund der weltweiten Finanz- und
Wirtschaftskrise eine Umsatzsteigerung verzeichnen, jedoch das
Ergebnis des Rekordjahres 2008 nicht erreichen
Die Unternehmensgruppe Hafen Hannover hat 2010 insgesamt 3,89 Mio. Tonnen
Güter per Bahn und Binnenschiff abgewickelt. Das entspricht einer Zunahme von 3,5 %
gegenüber dem Vorjahr, wobei die Schiffsabfertigung um 12,4 % auf 1,48 Mio. Tonnen
abnahm und der Güterverkehr der Hafenbahn eine Steigerung um 16,4 % auf 2,41 Mio.
Tonnen verzeichnen konnte. In der Gesamtsumme des kombinierten Verkehrs (TEU und
LE) erholte sich der Umschlag von 40.536 Einheiten in 2009 um 31,6 % auf 53.362
Einheiten in 2010.
Die Städtischen Häfen verzeichnen eine erfreuliche Steigerung
Ihrer Leistungsbilanz
Die nach den Sparten Bahnlogistik sowie Hafen- und Kranlogistik aufgegliederte
Leistungsbilanz im Lindener Hafen und im Nordhafen entwickelte sich unterschiedlich:
Der Eisenbahngüterverkehr steigerte sich um 20,8 % auf 1,996 Mio. Tonnen.
Der Schiffsumschlag verminderte sich mit 0,4 % auf 1,067 Mio. Tonnen. Grund hierfür
war die Umstellung einer größeren Menge Kohletransporte und Mineralöle vom Schiff
auf die Bahn aufgrund der frostbedingten Sperrung des Mittellandkanals bis zum
08.03.2010 und im Monat Dezember.
Die Anzahl der behandelten Eisenbahnwaggons stieg von 48.533 in 2009 um 31,5 % auf
63.814 in 2010. In 2010 wurden 1.492 Binnenschiffe abgefertigt. Gegenüber dem Vorjahr
mit 1.550 abgefertigten Schiffen reduzierte sich die Anzahl um 3,7 % aufgrund der
frostbedingten Sperrung der Kanäle im 1. Quartal 2010.
Speziallogistik –
Schwergutumschlag
im Lindener Hafen
4
Die Kombinierten Verkehre sind weiterhin erfolgreich, dieses
Leistungsportfolio wird auf dem nationalen wie auch dem
internationalen Markt stark nachgefragt
Die Umschlagleistung im CTH verzeichnete in 2010 eine Steigerung um 22,8 % von
24.408 TEU auf 29.976 TEU. Positiv ist zu vermerken, dass die beiden Schiffslinien
Hamburg/Hannover und Bremerhaven/Hannover von den Kunden weiterhin nachgefragt
wurden. Auf dem RTH konnten neben den Bestandskunden neue Verkehre in der Relation
Malmö (Schweden) nach Hannover akquiriert werden. Die Mengen der in diesem
Terminal umgeschlagenen Bahn-KV-Einheiten (Container, Wechselbrücken,
Sattelauflieger) haben sich gegenüber dem Vorjahr um 45,0 % von 16.128 Ladeeinheiten
auf 23.386 Ladeeinheiten wesentlich steigern können.
Die Wirtschaft hat
sich erholt und die
Häfen sind dabei
2. Entwicklung der Hafenlogistik
Die Hafen- und Kranlogistik muss witterungsbedingt Einbußen hinnehmen
Die Entwicklung der Umschlagleistungen im Verlauf des Jahres ist durch die frostbedingte Sperrung der Kanäle im 1. Quartal 2010 geprägt, die im Laufe des Jahres nicht
mehr vollständig aufgeholt werden konnte. Auch im Dezember waren die Kanäle nicht
oder nur eingeschränkt befahrbar.
Sowohl in den beiden Hafenstandorten als auch in den einzelnen Branchen zeigten sich
unterschiedliche Tendenzen. Die Kohletransporte wurden frostbedingt nicht mit dem
Schiff durchgeführt, sondern erfolgten durch die Bahnlogistik.
5
3. Entwicklung der Bahnlogistik
Eisenbahngüterverkehr verzeichnet eine Steigerung
Das Verkehrsvolumen auf den Hafenbahnen in Hannover-Linden und im Nordhafen ist
gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies betrifft sowohl die Anzahl der beförderten
Waggons als auch die Masse der transportierten Güter.
Diese Entwicklung wird vorrangig von den Kohle- und Mineralölverkehren getragen,
resultierend aus der Verlagerung der Kohletransporte vom Schiff zur Bahn. Weiterhin
positiv wirkte sich der in den Nordhafen verlagerte Ganzzugverkehr mit Wechselbehältern aus.
Bahnverkehre mit
Entwicklungspotenzial
Auch im Kombinierten
Verkehr hat der Hafen
Hannover die Nase vorn
6
4. Entwicklung des Immobilienbereichs
Der Immobilienbereich entwickelte sich kontinuierlich
Das Immobiliengeschäft entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr weiterhin stabil.
Neu einsetzende Verpachtungen führten zu einer Steigerung der Umsatzerlöse
gegenüber dem Vorjahr.
Die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ohne Bauten haben folgenden Stand:
Anfangsbestand
Zugänge/Umbuchungen
Abgänge
Endbestand
qm
Anschaffungskosten T¤
Buchwert
T¤
1.284.148
23.120
17.426
0
0
0
1.284.148
23.120
17.426
0
0
0
1.284.148
23.120
17.426
Hinsichtlich der Änderungen im Bestand des Anlagevermögens sowie des Standes der im
Bau befindlichen Anlagen wird auf den Anlagennachweis verwiesen.
Hafenzone II
Hafenzone I
7
ImmobilienManagement
mit Konzept
IV. Entwicklung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
1. Gewinn- und Verlustquellen
Die Entwicklung in den einzelnen Bereichen lässt sich anhand der Ergebnisse
2009 / 2010 verdeutlichen.
Die Gesamtergebnisse vor Ertragssteuern der Betriebszweige wurden zur Darstellung
einer sachgerechten Ertragslage gem. § 264 (2) HGB in ein Betriebsergebnis, ein Finanzergebnis und ein neutrales Ergebnis (u. a. Sonderposten und Rückstellungen) aufgegliedert. Die Ermittlung wird aus der Erfolgsübersicht gemäß § 20 (2) EigBetrVO ersichtlich.
Ergebnisse
Betriebsergebnis
(Vorjahr)
Bahnlogistik
¤
Hafen- und
Kranlogistik ¤
Immobilienbereich ¤
Gesamt
¤
478.900
– 82.600
1.851.300
2.247.600
(– 294.300)
(– 389.500)
(2.062.900)
(1.379.100)
Finanzergebnis
– 83.100
52.100
– 567.000
– 598.000
(Vorjahr)
(– 69.200)
(46.000)
(– 457.900)
(– 481.100)
– 3.900
– 25.600
– 314.200
– 343.700
(222.500)
(153.700)
(41.200)
(417.400)
Neutrales Ergebnis
(Vorjahr)
Das Betriebsergebnis erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um ¤ 868.500,– und stellt
damit ein hervorragendes Ergebnis dar.
Die Einzelergebnisse lassen erkennen, dass sich das Betriebsergebnis der Bahnlogistik
gegenüber dem Vorjahr um ¤ 773.200,– und in der Hafenlogistik um ¤ 306.900,–
verbesserte.
In der Bahnlogistik waren für die Verbesserung des Betriebsergebnisses hauptsächlich die Umsatzerlöse verantwortlich. Sie stiegen im Gegensatz zum Vorjahr um
¤ 752.800,–. Die Aufwendungen halten sich dagegen in der Summe auf Vorjahresniveau.
In der Hafen- und Kranlogistik lagen die Umsatzerlöse mit ¤ 449.200,– über denen
des Vorjahres. Durch den sich daraus ergebenden Zukauf von Fremdleistungen im
Containerbereich stieg der Materialaufwand um ¤ 183.100.
Das Betriebsergebnis des Immobilienbereiches hat sich gegenüber dem Vorjahr um
¤ 211.600,– verschlechtert. Während die Umsatzerlöse um ¤ 132.600,– stiegen, erhöhte
sich der Materialaufwand um ¤ 197.300,– wegen entstandener Abbruchkosten für
Gebäude auf einem Grundstück im Nordhafen, welches mit Wirkung zum 01.01.2010
verpachtet werden konnte.
Die Verschlechterung des Finanzergebnisses ist vor allem auf die geänderten
gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften durch das BilMoG zurückzuführen. Ab dem
Jahr 2010 ist der Aufwand aus der Abzinsung (in 2010 145,7 T¤) der Pensions- und
Altersteilzeitrückstellungen unter dem Finanzergebnis auszuweisen.
Das Neutrale Ergebnis stellt sich wie folgt dar: Die Neutralen Erträge sind im
Wesentlichen durch eine Entschädigungszahlung (520 T¤) eines Kunden, der aus seiner
Abbruchverpflichtung für bestehende Gebäude entlassen wurde, geprägt. Diese Gebäude
sind noch in einem erhaltenswerten Zustand und sind weitervermietet worden.
8
In den Neutralen Aufwendungen sind vor allem Verluste aus Anlageabgängen (480 T¤)
für Gebäude enthalten, die in 2010 abgerissen wurden. Dieses Grundstück ist für einen
Zeitraum von 10 Jahren vermietet. Ferner ist hier eine außerplanmäßige Abschreibung
für ein weiteres Gebäude (271 T¤) erfasst, dessen Abriss aufgrund einer vertraglichen
Verpflichtung bis zum 01.04.2011 erfolgen muss.
2. Entwicklung des Eigenkapitals
Anfangsbestand
T¤
Zugänge
T¤
Abgänge
T¤
Endbestand
T¤
23.473
0
0
23.473
3.405
0
0
3.405
957
953
957
953
27.835
953
957
27.831
Stammkapital
Rücklagen
Jahresgewinn
3. Entwicklung der Rückstellungen
Anfangs- Anpassung Verbrauch Auflösung Zuführung
bestand
BiMoG
T¤
T¤
T¤
T¤
T¤
Endbestand
T¤
Rückstellungen
f. Pensionen
2.081
23
95
0
463
2.472
Steuerrückstellungen
45
0
9
0
19
55
Sonstige
Rückstellungen
992
37
537
12
647
1.127
3.118
60
641
12
1.129
3.654
4. Finanzielle Situation
Die Eigenkapitalquote der Städtischen Häfen Hannover beträgt 53 %. Somit ist das Unternehmen solide aufgestellt und jederzeit zahlungsfähig.
V. Investitionen / Instandhaltung
1. Instandhaltung des Gleisnetzes
Für die Durchführung der ordnungsgemäßen Transportleistungen auf der Schiene ist
die Gleis- und Weicheninfrastruktur insbesondere für unsere Großkunden – ein großes
Automobilwerk, ein Kraftwerk und ein Mineralöllagerunternehmen – in einem verkehrssicheren und funktionsfähigen Zustand vorzuhalten. Mit den erforderlichen Sanierungsarbeiten mit einem Gesamtauftragsvolumen von 1,8 Mio. ¤ wurde im Oktober 2008
begonnen. Aus wirtschaftlichen Erwägungen wurde der Abschluss dieser Maßnahme in
das Jahr 2011 verschoben. Im Geschäftsjahr wurden 350 T¤ aufgewendet. Die durch
die Landeseisenbahnaufsicht überwachten gesetzlichen Anforderungen an den Zustand
unserer Gleisanlagen werden in diesem Zusammenhang erfüllt.
9
Mit technischem
Know-how
immer einen Schritt
schneller
2. Bautechnische Maßnahmen an Grundstücken
Zur Schaffung zusätzlicher Verkehrsflächen auf dem RTH in Linden wurde das Grundstück Bartweg 2 – 4 freigemacht, ein bestehendes Gebäude abgerissen und der Grund
und Boden befestigt. Hierfür wurden 89 T¤ aufgewendet.
Die Gleiswaage in Linden war abgängig und musste erneuert werden. Die Kosten
beliefen sich auf 92 T¤.
Mit den Planungen für das neue Stellwerksgebäude und die neue Stellwerkstechnik
wurde begonnen.
3. Instandhaltung Lokomotiven und Krananlagen
An den Diesellokomotiven wurden im Berichtszeitraum eine Hauptuntersuchung und
eine Zwischenuntersuchung durchgeführt.
Markant und
zuverlässig – die
Marke Hannover
An allen Krananlagen wurden die gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Krane BGV D6
vorgeschriebenen jährlichen Überprüfungen durchgeführt. Ferner erfolgte eine Restlaufzeitbetrachtung für alle Kräne durch einen Sachverständigen. Für den Kran 2 wurde
sofort das Getriebe und der Motor mit einem Aufwand von 50 T¤ erneuert.
Die sich aus der Überprüfung ergebenden Maßnahmen werden in die Wirtschaftspläne
der Folgejahre eingearbeitet.
10
In 2009 wurde eine Diesellokomotive mit Rußpartikelfilter für ca. 2,2 Mio. ¤ in Auftrag
gegeben. Die Vergabe dieses Auftrages erfolgte entsprechend den Bestimmungen der
VOL nach europaweiter Ausschreibung. Mit dieser Ersatzbeschaffung für drei ältere
Diesellokomotiven wird der Streckenfahrbetrieb ermöglicht sowie der Rangierbetrieb
und Gleisanschlussverkehr optimiert. Die Auslieferung wird 2011 erwartet.
4. Investitionen in Grundstücken
Es erfolgte im Geschäftsjahr kein Grundstücksankauf.
VI. Gesellschaftsrechtliche Aspekte
Der Eigenbetrieb ist mit ¤ 289.758,38 (39,7 %) an der Misburger Hafengesellschaft mbH
beteiligt und mit ¤ 4.554.451,07 (100 %) alleiniger Gesellschafter der Hafen Hannover
GmbH.
Die Misburger Hafengesellschaft (MHG) erzielte 2010 einen Jahresüberschuss in Höhe
von rd. 330 T¤ nach Steuern. Eine den gehaltenen Anteilen entsprechende Gewinnausschüttung fließt den Städtischen Häfen zu. Die Hafen Hannover GmbH erzielte im
abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von rd. 46 T¤ nach Steuern.
Der Schlüssel zum
Erfolg – qualifizierte
Mitarbeiter
VII. Personal- und Sozialbereich
Am 31.12.2010 waren beim Eigenbetrieb auf Basis der organisatorischen Zuordnung
beschäftigt (Vorjahreszahlen in Klammern):
Zentrale
und Kfm.
Bereich
Beschäftigte
nach TVöD
16
Beamte
3
Gesamt
19
Technischer Hafen- und
Bereich
Kranbetrieb
14
27
Bahnbetrieb
24
Gesamt
81 (78)
3 (3)
14
27
11
24
84 (81)
Die durchschnittliche Beschäftigungszeit betrug 2010 12 Jahre, 4 Monate. Der durchschnittliche Krankenstand belief sich 2010 auf 5,9 % (2009 = 4,6 %). Die Zahlen wurden
um die Ausfallzahlen von Dauerkranken (Beschäftigte, die länger als sechs Monate
arbeitsunfähig krankgeschrieben waren) bereinigt. Die Krankentage basieren auf den
tatsächlichen Arbeitstagen. Die Anzahl der Arbeitsunfälle war 9 wie im Vorjahr. Davon
entfielen 4 auf die Hafen- und Kranlogistik, 4 auf die Bahnlogistik und 1 in der Werkstatt.
Die unfallbedingten Ausfallstunden stiegen von 439 (2009) auf 1.063 Stunden in 2010,
während sich 29 Schadenfälle (6 im Bahnbetrieb und 23 im Hafen- und Kranbetrieb)
ereigneten. Im Jahre 2010 fielen 4.113 Überstunden = 2,5 % der Gesamtstunden an.
Der Personalaufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung teilt sich im Jahr 2010
verglichen mit dem Vorjahr wie folgt auf:
Löhne und Gehälter
2010
T¤
2009
T¤
Löhne
1.602
1.572
Gehälter
1.091
1.097
125
120
2.818
2.789
42
87
2.860
2.876
Beamtenbezüge
Zwischensumme:
Übriges
Gesamt:
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
2010
T¤
2009
T¤
544
531
40
38
Zwischensumme:
584
569
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse
der Stadt Hannover
244
228
Pensionsaufwendungen
329
193
Zwischensumme:
573
421
Beihilfen
21
19
Gesamt:
1.178
1.009
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
Berufsgenossenschaftsbeiträge
Die Erhöhung des Aufwandes für Löhne ergab sich aus der Neueinstellung von drei
Mitarbeitern im letzten Quartal. Die Erhöhung der Pensionsaufwendungen resultiert vor
allem aus der Übernahme eines Beamten. Im Rahmen dessen war auch die bereits
bestehende Pensionsverpflichtung vollständig zu übernehmen. Ein möglicher Ausgleichsanspruch gegenüber dem vorherigen Dienstherrn wurde nicht aktiviert.
Qualifizierung der Beschäftigten
Im Rahmen des Qualitätsmanagements wurde ein Verfahren entwickelt, wonach die
Beschäftigten entsprechend ihren Arbeitsplätzen und den dort zu erledigenden Aufgaben
qualifiziert werden und sich weiterbilden können. Dieser Qualifizierungsansatz ist ein
kontinuierlicher Prozess, bei dem regelmäßig überprüft wird, ob sowohl die geforderten
als auch die vorhandenen Qualifikationen mit den Arbeitsplätzen bzw. den dort zu
erledigenden Aufgaben übereinstimmen. Wesentliche Themen waren EDV-Anwendungen,
Arbeitsschutz, Arbeitsplatzorganisation, VOB/VOL-Ausschreibungen, Katastertätigkeiten
und Durchführung von Anschlagtätigkeiten. Diese Maßnahmen wurden in 2010 weiter
vorangetrieben.
12
VIII. Umweltschutzaspekte
Der Hafen Hannover schafft die Voraussetzungen, um neben der Verlagerung von
Massenguttransporten auf umweltfreundliche Verkehrsträger (Bahn und Schiff) durch
den Betrieb der Terminals im Nordhafen und Lindener Hafen den verladenden Kunden
mehr Möglichkeiten zu bieten, ihre Güter ohne lange Vor- und Nachlaufwege unmittelbar auf die Wasserstraße und auf die Schiene zu verlagern. Dafür ist die Kundennähe
ausschlaggebend. Der Hafen leistet damit einen aktiven Beitrag zum Schutz der Umwelt,
indem das angrenzende Autobahnnetz wirkungsvoll von zusätzlichen Lkw-Fernverkehren
entlastet wird.
Das eigene Handeln der Städtischen Häfen unter Umweltgesichtspunkten wird von dem
stets aktualisierten Umweltmanagementsystem bestimmt. Im laufenden Geschäftsjahr
wurde der Fortbestand durch entsprechende Audits untermauert sowie das entsprechende Zertifikat nach DIN EN ISO 14001/2005 neu erteilt.
Der Betrieb ist integraler Bestandteil des Klimaschutzprogramms der Landeshauptstadt
Hannover.
13
IX. Risikomanagement /
Managementinformationssystem
Die Überwachung und Kontrolle der Städtischen Häfen Hannover erfolgte im Geschäftsjahr 2010 durch die vorhandenen kaufmännischen Controlling-Systeme, das weiterentwickelte Qualitäts- und Umweltmanagement auf DIN-Basis sowie durch die
vorhandenen Berichtssysteme in Verbindung mit den festgelegten Kompetenzbereichen
innerhalb des Wirtschaftsdezernates, des Fachbereiches Finanzen und des Rechnungsprüfungsamtes der Landeshauptstadt Hannover.
Unter Beachtung des erstmals im Jahr 2000 zertifizierten Qualitäts- und Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 und 14001 werden die Prozesse zur Produktion der
eigenen Dienstleistungen weiter optimiert, um unter Beachtung der jeweiligen Kundenanforderungen eine höchstmögliche Kundenzufriedenheit und damit eine langfristige
Kundenbindung zu erreichen. In 2010 erfolgte ein Wiederholungsaudit, das die Weiterführung der gültigen Zertifikate mit einer Laufzeit bis Ende 2012 bestätigte.
Im Rahmen der Audits wurden insbesondere die Themen Kundenzufriedenheit und
Reklamationen durch Verfahrungsanweisungen fortgeschrieben. Hiermit wird ein interner Controlling- und Verbesserungsprozess sichergestellt, der infolge transparenter
Prozesse schnelle Fehlererkennung und -beseitigung ermöglicht. Das Qualität und Umwelt integrierende Managementsystem des Hafens wird als Führungsinstrument genutzt
und ist in einer stets aktuellen Dokumentation festgelegt und beschrieben.
Führungswechsel
beim Hafen
Hannover – Neuer
Hafenchef übernimmt Steuerrad
des Hafens für die
Zukunft
X. Chancen und Risiken
Die Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation ergab, dass im Berichtszeitraum
keine den Fortbestand und die zukünftige Handlungsfähigkeit des Unternehmens gefährdenden Risiken bestanden bzw. erkennbar sind.
14
Zur Ergebnissicherung wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
◆ Weiterentwicklung der internen Controllingsysteme wie Budgetierung der
Aufwandspositionen und Auswertungsverfahren der Kostenrechnungssysteme,
◆ Verstärkung der Marketingaktivitäten zur Sicherung des bestehenden Kundenstammes und zur Gewinnung von Neukunden. So konnte für das RTH in Linden ein
zusätzlicher Verkehr für die Relation Malmö/Hannover gewonnen werden,
◆ Optimierung der Personaleinsatzplanung zur Reduzierung von Leistungen durch
Fremdfirmen,
◆ Erhöhung der Preise und Entgelte der Hafen- und Bahnlogistik zum 01.07.2010,
die von den Kunden auch akzeptiert wurde.
Als Risiko im Bereich der Bahnlogistik ist die Liberalisierung des Zuganges auch anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmen zur hafeneigenen Eisenbahninfrastruktur aufgrund
gesetzlicher Vorgaben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz und den dazu ergangenen
Verordnungen zu bewerten. Auch die Städtischen Häfen als Betreiber einer Serviceeinrichtung müssen allen Eisenbahnverkehrsunternehmen den diskriminierungsfreien
Zugang der eigenen Eisenbahninfrastruktur gewährleisten. Die Nutzung erfolgt gegen
Entgelt, wobei der Bahntransport dann nicht mehr zwingend von den Häfen durchgeführt
werden muss.
Notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Gleisen, Kränen und Lokomotiven werden in den nächsten Jahren zu erhöhten Aufwendungen führen, wenn die
Nutzung in dem gleichen Maß erfolgt. Um diese Aufwendungen zu reduzieren, werden
Reinvestitionen notwendig sein.
Gut aufgestellt für die
Zukunft – Wasser /
Straße / Schiene
15
XI. Voraussichtliche Entwicklung
Grundsätzliche Basis zur Verbesserung der Ertragslage bildet die Ausrichtung des
Hafens Hannover als regionaler Logistiksystemdienstleister. Das bedeutet, dass die
Unternehmensgruppe in zentralen Angelegenheiten wie den Logistikprojekten und dem
verbesserten Qualitäts- und Umweltmanagement eng zusammenarbeitet. Ziel ist, für
Kunden ein umfassendes und bedarfsgerechtes Produktangebot zu definieren, aber auch
nicht renditefördernde Konkurrenzsituationen innerhalb von Hannovers Hafenstandorten
zu vermeiden. Nach wie vor wird der moderne Massenguthafen für Kohle, Mineralöl,
Recycling, Stahl und Kfz-Teile mit einer speziellen Ausrichtung auf Kombinierte Verkehre
das Rückgrat des Hafens bleiben.
Die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung lässt eine Steigerung im Bereich des Kombinierten Verkehrs, sowohl auf dem Rail Terminal in Linden (RTH) als auch auf dem
Container Terminal im Nordhafen (CTH) erkennen. Die verstärkte Kundennachfrage erfordert auch weitere Investitionen auf dem RTH, die für 2011 – 2013 geplant sind. Dazu
gehört die Befestigung einer bisher nicht nutzbaren Fläche mit Beton, um dort weitere
Sattelzüge abstellen zu können. Ferner ist der Neubau von weiteren Gleisen und einer
geänderten Zufahrtsituation geplant. Diese Maßnahmen dienen der Erhöhung der Abstellkapazitäten und der verbesserten Rangiermöglichkeiten zum schnelleren Durchlauf
der Eisenbahnzüge und der Sattelzüge.
Aus der Ansiedelung eines neuen Kunden im Lindener Hafen erwarten wir eine Stärkung
des Standortes und eine Steigerung der Umsatzerlöse im Immobilienbereich.
Mit der Auslieferung einer neuen 4-achsigen Lokomotive wird der Lokomotivbestand
erneuert und das Produktportfolio erweitert. Mit dieser Lokomotive können auch
Verkehre außerhalb der eigenen Eisenbahninfrastruktur für die Kunden durchgeführt
werden. Entsprechende Nachfrage ist vorhanden. Die rechtlichen und personellen
Voraussetzungen für die Durchführung dieser Verkehre werden in 2011 geschaffen.
Der lange Atem
zahlt sich aus –
Linden wächst
weiter
Mit den Investitionen im Nordhafen für das neue Stellwerksgebäude und die Stellwerkstechnik wurde in 2010 begonnen. Das alte Stellwerksgebäude war abgängig und Ersatzteile für die Stellwerkstechnik nicht mehr lieferbar. Durch die Ersatzinvestition wird die
Nutzung der Gleisinfrastruktur optimiert, so dass eine bessere Auslastung möglich ist.
Von besonderer Bedeutung ist die
Entwicklung der Seehafenhinterlandverkehre, national und international,
sowie die aktive Gestaltung für den
gesamten Wirtschaftsraum
Hannover.
Ein für die Zukunft des Lindener
Hafens wesentlicher Bestandteil ist
der mit großer Mehrheit gefasste
Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover, sich für den
Ausbau des Stichkanals Linden auszusprechen. Dieser Beschluss bietet
eine gute Basis, die Entwicklung des
Hafenstandortes zusammen mit allen
Beteiligten langfristig und nachhaltig
fortzuführen.
16
Dreh- und
Angelpunkt – der
Bahnhof Nordhafen
Weiterhin wird das intensive Kostenmanagement, verbunden mit einem gezielten Investitionscontrolling für zukünftige Infra- und Suprastrukturmaßnahmen, fortgesetzt, um die
geplanten Geschäftsergebnisse zu sichern.
Diese Kombination soll zusammen mit einem integrierten Vertriebskonzept für die vier
hannoverschen Hafenstandorte Brink, Linden, Misburg und Nordhafen (Unternehmensgruppe Hafen Hannover) weiter zu positiven Wirtschaftsergebnissen führen.
Die Wirtschaftsplanung für die Folgejahre weist weiterhin positive Jahresergebnisse
aus, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die tatsächlichen Geschäftsergebnisse von den
geplanten Ergebnissen abweichen können.
Eckdaten der Wirtschaftsplanung (in T¤)
Jahr
Umsatzerlöse
Sonstige Betriebliche Erträge
Jahresgewinn
2011
13.430
625
950
2012
13.700
630
974
2013
13.890
640
1.004
Die Planzahlen beinhalten leicht steigende Umsatzerlöse, aber auch einen steigenden
Materialaufwand für die Instandhaltung der Infrastruktur, der Maschinen und Anlagen.
Die Betriebsleitung oblag bis zum 30.11.2010 Herrn Jürgen Schulz und ab dem
01.12.2010 Herrn Jörn Ohm.
Hannover, 31.03.2011
Städtische Häfen Hannover
Jörn Ohm
Betriebsleiter
17
Tabellen-Anhang
Entwicklung der Umschlagleistungen
Umschlagleistung in Mio. t
3,5
Gesamtumschlag
3,0
2,5
2,0
Bahnlogistik
1,5
Hafenlogistik
1,0
0,5
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Die Entwicklung der
Umschlagleistung bei
den Städtischen Häfen
zeigt diese Gegenüberstellung von
Hafen- und Bahnlogistik
in den letzten sechs Jahren
(in Millionen Tonnen).
Umschlag in Mio. t
3,5
Gesamtumschlag
3,0
2,5
2,0
Nordhafen
Hafen Linden
1,5
1,0
0,5
0
2005
2006
Ladeeinheiten
auf RTH
2007
2008
2009
2010
TEU
auf CTH
Umschlagsentwicklung
35.000
35.000
30.000
30.000
25.000
25.000
20.000
20.000
15.000
15.000
10.000
10.000
5.000
5.000
0
0
2005
2006
2007
2008
18
2009
Das nebenstehende
Diagramm verdeutlicht
die Aufteilung des
Umschlages auf die
beiden Standorte Lindener
Hafen und Nordhafen
(in Millionen Tonnen).
2010
Die Umschlagsentwicklung
der Kombi-Terminals
Leinetor (RTH) und
Containerterminal im
Nordhafen (CTH) kann
diesem Diagramm
entnommen werden.
Anlagen
I. BILANZ DER STÄDTISCHEN HÄFEN HANNOVER ZUM 31. DEZEMBER 2010
AKTIVSEITE
Anhang
A. ANLAGEVERMÖGEN
(1)
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
31.12.09
¤
T¤
(2)
23.080,78
28
39.810.863,98
40.767
4.844.209,45
4.844
44.678.154,21
45.639
B. UMLAUFVERMÖGEN
31.12.09
¤
T¤
23.472.704,68
23.473
2.526.864,12
2.527
877.837,03
878
3.404.701,15
3.405
953.454,84
957
953.454,84
957
27.830.860,67
27.835
2.471.852,00
54.696,60
1.127.447,92
2.081
45
992
3.653.996,52
3.118
0,00
15.649
779.258,77
1.332
45.301,54
30
15.874,31
5
19.668.801,50
0,00
191
739
20.509.236,12
17.946
35.834,40
14
Anhang
A. EIGENKAPITAL
(4)
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage
2. Zweckgebundene Rücklagen
III. Gewinn
I. Vorräte
1. Hilfs- und Betriebsstoffe
1. Jahresgewinn
63.945,09
II. Forderungen und sonstige
(3)
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen
3. Forderungen gegen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
4. Forderungen an die Gemeinde
5. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
31.12.10
PASSIVSEITE
I. Stammkapital
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
31.12.10
80
1.727.664,95
1.466
26.984,02
22
21.080,73
5.361.952,44
94.736,90
18
1.340
165
7.232.419,04
3.011
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen
2. Steuerrückstellungen
3. Sonstige Rückstellungen
(5)
C. VERBINDLICHKEITEN
55.409,37
7.351.773,50
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
4. Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
5. Verbindlichkeiten gegenüber
der Gemeinde
6. Sonstige Verbindlichkeiten
183
3.274
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
(6)
52.029.927,71 48.913
52.029.927,71 48.913
19
II. Gewinn- und Verlustrechnung der Städtischen Häfen Hannover
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010
Anhang
1. Umsatzerlöse
¤
(9)
2. Andere aktivierte Eigenleistungen
3. Sonstige betriebliche Erträge
(10)
2010
¤
590.219,77
2.603.723,18
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung ¤ 573.020,71;
im Vorjahr T¤ 421)
11.779
0,00
19
14.448.062,39
1.284
2.876
4.037.937,07
1.010
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- (11)
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen
(davon nach § 254 HGB ¤ 0,00;
im Vorjahr T¤ 0)
2.150.705,54
1.965
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
2.833.223,70
(12)
8. Erträge aus Beteiligungen
12.215.809,26
128.879,31
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
25.091,28
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon für Aufzinsung von Rückstellungen
¤ 145.659,65)
11. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
12. Außerordentliche Aufwendungen
2.293
153.970,59
11
634
1.634.270,73
1.579
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
352.443,80
358
14. Sonstige Steuern
268.215,09
680.815,89
953.454,84
20
152
751.952,99
0
(13)
11.021
141
60.157,00
15. JAHRESGEWINN
13.082
468
2.409
3.193.942,95
2.859.784,81
1.178.152,26
2009
T¤
T¤
13.113.794,54
1.334.267,85
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
¤
264
622
957
III. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2010
1. Allgemeine Bemerkungen
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der EigBetrVO in Verbindung mit denen des Handelsgesetzbuches für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden in der Bilanz einzelne Posten
zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen.
Sämtliche Kredite der Städtischen Häfen Hannover werden durch die Landeshauptstadt Hannover (LHH) als Kreditnehmer aufgenommen und verwaltet. Die Zinsen und
Tilgungen sind an die LHH zu leisten. Vor diesem Hintergrund werden Bankdarlehen
(Tsd. ¤ 19.057) und Landesdarlehen (Tsd. ¤ 129) ab dem Geschäftsjahr unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis
unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Tsd. ¤ 15.648) bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten (Tsd. ¤ 609). Die Vorjahreszahlen wurden in der Bilanz nicht
angepasst.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund geänderter Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden aus der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist gem. Artikel 67 Abs. 8 EGHGB nicht erfolgt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen
werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bzw. außerplanmäßigen Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile
der notwendigen Gemeinkosten.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen oder der degressiven
Abschreibungsmethode ermittelt und monatsgenau vorgenommen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem Geschäftsjahr 2008 angeschafft wurden, wurden nur noch
lineare Abschreibungen verrechnet. Der Abschreibungszeitraum entspricht der branchenüblichen sowie betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis netto ¤ 410,00 wurden bis 2007 im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagennachweis nach fünf Jahren als Abgang
gezeigt. Ab 2008 werden Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellkosten von
¤ 150,00 bis ¤ 1.000,00 in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften über
5 Jahre linear pro rata temporis abgeschrieben.
Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte werden zu Einstandspreisen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips oder zu Festwerten angesetzt.
Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
21
Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt worden. Hierbei
wurden die Heubeck-Richttafeln 2005 G und ein Rententrend von 1 % zugrunde gelegt.
Als Rechnungszinssatz wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz, der sich
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, angesetzt. Dieser beträgt
zum 31.12.2010 5,15 %.
Aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und
Anwartschaften auf Pensionen ist eine Zuführung von insgesamt Tsd. ¤ 348 zu den Rückstellungen erforderlich. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1
S. 1 EGHGB, diesen Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel anzusammeln, Gebrauch gemacht. Hieraus ergaben sich in 2010 außerordentliche Aufwendungen von Tsd. ¤ 23. Die in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen (Fehlbetrag i.S.d. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EHGB) betragen
zum 31. Dezember 2010 Tsd. ¤ 324.
Die Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse kann bei Vorliegen von Deckungslücken eine mittelbare Pensionsverpflichtung gemäß § 28 EGHGB bedingen. Eine Angabe
über das Bestehen bzw. die Höhe einer Unterdeckung ist zurzeit nicht möglich, da die
hierzu erforderlichen Angaben der Zusatzversorgungskasse nicht vorliegen.
Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem ratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt
worden. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von
Klaus Heubeck verwendet sowie ein Gehaltstrend von 1,5 % zugrunde gelegt. Als Rechnungszinssatz wurde der durchschnittliche Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 3 Jahren ergibt, angesetzt. Dieser beträgt zum 31.12.2010
4,07 %.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie
ungewisse Verpflichtungen und sind zum notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
3. Erläuterungen zur Bilanz (Nummerierung siehe Bilanz)
(1) Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre
Entwicklung im Berichtsjahr sind aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten
Anlagennachweis ersichtlich.
(2) Finanzanlagen
Am Bilanzstichtag werden Anteile an folgenden Gesellschaften gehalten:
Name und Sitz
der Gesellschaft
Misburger Hafengesellschaft mbH, Hannover
Hafen Hannover GmbH,
Hannover
Anteil am
Kapital %
Eigenkapital T¤
(31.12.2010)
Ergebnis T¤
(2010)
39,7
777
+ 330
100,0
2.861
+ 46
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
22
(4) Eigenkapital
Stammkapital
Gem. Satzung für den Eigenbetrieb Städtische Häfen – beschlossen vom Rat der
Landeshauptstadt Hannover am 06.05.2004 – beträgt das Stammkapital mindestens ¤ 14.000.000,00. Der aktuelle Ausweis in der Bilanz lautet ¤ 23.472.704,68.
Allgemeine Rücklage
Hier werden offene Rücklagen erfasst, die nicht zweckgebunden sind und aus
Jahresgewinnen dotiert wurden.
Zweckgebundene Rücklagen
Der Ausweis betrifft die zweckgebundenen Mittel für die vom Rat der Landeshauptstadt Hannover noch zu beschließende Erhöhung des Stammkapitals
(Tsd. ¤ 603) sowie die Sonderrücklage aus übertragenen Beteiligungen
(Tsd. ¤ 274).
(5) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten hauptsächlich Beträge für Personalaufwendungen (Tsd. ¤ 773), für Versicherungen (Tsd. ¤ 181), für Berufsgenossenschaftsbeiträge (Tsd. ¤ 44) und für Jahresabschlusskosten (Tsd. ¤ 39).
(6) Verbindlichkeiten
d a v o n m i t e i n e r Re st la u f z e it
insgesamt ¤
Verbindlichkeiten
bis zu einem Jahr ¤
im Vorjahr
0,00 15.648.423,55
gegenüber
Kreditinstituten
779.258,77 1.332.104,98
aus Lieferungen
u. Leistungen
45.301,54
30.041,84
gegenüber verbundenen Unternehmen
15.874,31
5.057,50
gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
19.668.801,50
191.403,78
gegenüber
der Gemeinde
0,00
739.314,17
Sonstige
Gesamt
20.509.236,12 17.946.345,82
über fünf Jahre ¤
im Vorjahr
0,00
583.679,84
779.258,77
1.332.104,98
0,00
0,00
45.301,54
30.041,84
0,00
0,00
15.874,31
5.057,50
0,00
0,00
191.403,78 15.728.880,72
0,00
610.390,49
0,00
1.271.925,50
0,00
2.112.360,12
0,00 13.017.893,24
0,00
2.752.678,43 15.728.880,72 13.017.893,24
(7) Mitzugehörigkeit zu anderen Jahresabschlussposten
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Tsd. ¤ 27
Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen sind ebenso wie die Forderungen und Verbindlichkeiten
gegen bzw. gegenüber Beteiligungsunternehmen jeweils in voller Höhe solche aus
Lieferungen und Leistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde betreffen mit Tsd. ¤ 266 solche
aus Lieferungen und Leistungen.
(8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von
Tsd. ¤ 1.206 über die Restlaufzeit der Verträge.
Aus der Beschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens bestehen
Abnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt Tsd. ¤ 2.198 zum Bilanzstichtag,
hierauf wurden in 2009 Anzahlungen von Tsd. ¤ 733 geleistet. Die Restzahlung ist
in 2011 fällig.
23
im Vorjahr
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(Nummerierung siehe Gewinn- und Verlustrechnung)
(9) Umsatzerlöse
Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse entfallen auf folgende
Betriebszweige:
in T¤
2010
2009
Bahnbetrieb
4.096
3.342
Hafen- und Kranbetrieb
4.696
4.246
Grundstücksbetrieb
4.322
4.191
13.114
11.779
(10) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten weitestgehend eine Entschädigungszahlung für Erlöse für nicht durchgeführte Gebäudeabrisse in Linden (Tsd. ¤ 520)
sowie Erlöse aus der Gestellung von Personal für die Hafen Hannover GmbH und
die Misburger Hafengesellschaft mbH (Tsd. ¤ 129), aus den Geschäftsbesorgungsverträgen mit der Hafen Hannover GmbH und der Misburger Hafengesellschaft
mbH (Tsd. ¤ 110), die Ausbuchung einer Verbindlichkeit aus 2005 gegenüber einem
ehemaligen Generalunternehmer betreffend den Bau des Hafenhauses (Tsd. ¤ 69),
Erlöse aus der Vermietung von 2 Lokomotiven an die Hafen Hannover GmbH
(Tsd. ¤ 59), Erträge aus Schadensfällen (Tsd. ¤ 55) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Tsd. ¤ 12).
(11) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
Für ein Gebäude, das aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung in 2011 abgerissen werden muss, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von
Tsd. ¤ 271 vorgenommen.
(12) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierunter sind im Wesentlichen Verluste aus Anlageabgängen (Tsd. ¤ 480),
Versicherungsprämien (Tsd. ¤ 369), weiterberechnete Kosten für das CT2 durch
die Hafen Hannover GmbH (Tsd. ¤ 352), Mieten und Pachten (Tsd. ¤ 349), Niederschlagwassergebühren (Tsd. ¤ 233), Verwaltungskostenbeiträge (Tsd. ¤ 140),
Schadensfälle (Tsd. ¤ 115), Gebühren und öffentliche Abgaben (Tsd. ¤ 92), Wartung
für EDV (Tsd. ¤ 66), Kosten für Rechts- und Unternehmensberatung (Tsd. ¤ 52) sowie Kosten für den Jahresabschluss (Tsd. ¤ 42) und Fortbildungskosten (Tsd. ¤ 20).
(13) Jahresgewinn
Über die Verwendung des Jahresgewinns hat gemäß § 30 EigBetrVO der Rat der
Landeshauptstadt Hannover noch zu entscheiden.
24
5. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Arbeitnehmer
einschließlich Betriebsleiter
2010
Beschäftigte nach TVöD
Beamte
2009
75
3
78
3
78
81
Am 31.12.2010 verfügte der Eigenbetrieb über 3 Beamte sowie 81 Beschäftigte nach TVöD.
Abschlussprüferhonorar
Im Geschäftsjahr 2010 wurde vom Abschlussprüfer das Honorar in Höhe von Tsd. ¤ 18
für die Jahresabschlussprüfung abgerechnet. Für die Jahresabschlussprüfung 2009
wurden Aufwendungen von Tsd. ¤ 19 erfasst. Für Steuerberatungsleistungen betreffend
das Geschäftsjahr 2009 wurden Tsd. ¤ 0 abgerechnet, für das Geschäftsjahr 2010 sind
Aufwendungen von Tsd. ¤ 3 berücksichtigt.
Zusammensetzung des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung
Betriebssausschuss
Stimmberechtigte Mitglieder
Wilfried H. Engelke, Beigeordneter, Vorsitzender, Handwerksmeister
Martin Hanske, Ratsherr, stellvertretender Vorsitzender, Rechtsanwalt
Christopher Bodirsky, Ratsherr, Systemprogrammierer (bis 01.08.2010),
(ab 24.02.2011)
Ralf Borchers, Ratsherr, Dipl. Ökonom, Referent (bis 09.03.2011)
Jens-Michael Emmelmann, Ratsherr, Geschäftsf. Gesellschafter
Barbara Frank, Ratsfrau, Lehrerin, zzt. Hausfrau
Ralf Henneicke, Arbeitnehmervertreter, Lokrangierführer
Peggy Keller, Ratsfrau, kfm. Angestellte (ab 09.03.2011)
Alptekin Kirci, Ratsherr, Rechtsanwalt (bis 09.03.2011)
Matthias Koch, Arbeitnehmervertreter, Fahrdienstleiter
Ludwig List, Ratsherr, selbst. Kaufmann (ab 24.02.2011)
Dirk Lorenz, Arbeitnehmervertreter, Kranführer
Wilfried Lorenz, Ratsherr, Unternehmensberater
Jürgen Mineur, Ratsherr, Softwareentwickler (ab 09.03.2011)
Frank Nikoleit, Ratsherr, Werkzeugmacher (01.08.2010 – 24.02.2011)
Stefan Politze, Ratsherr, Leitender Angestellter
Werner Putzke, Ratsherr, Unternehmer
Birgit Schütte, Arbeitnehmervertreterin, Gewerkschaftssekretärin
Andreas Thiele, Arbeitnehmervertreter, Technischer Angestellter
Grundmandat: Michael Hans Höntsch, Ratsherr, Gymnasiallehrer (bis 31.07.2010)
Betriebsleitung
Jürgen Schulz, Hannover bis 30.11.2010
Jörn Ohm, Lehrte ab 01.12.2010
Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Betriebsleitung betrugen im Berichtsjahr Tsd. ¤ 65.
Früheren Mitgliedern der Betriebsleitung wurden im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von
Tsd. ¤ 124 gewährt. Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren
Mitgliedern der Betriebsleitung beträgt zum 31.12.2010 (einschließlich des Fehlbetrages
i.S.d. Art. 67 Abs.1 S.1 EGHB) insgesamt Tsd. ¤ 1.956.
Den Mitgliedern des Betriebsausschusses wurden im Berichtsjahr keine Bezüge gezahlt.
Vorschüsse oder Kredite wurden den Mitgliedern des Betriebsausschusses
und der Betriebsleitung nicht gewährt.
Hannover, den 31. März 2011
Betriebsleiter
Städtische Häfen Hannover
25
IV. Erweiterte Gewinn- und Verlustrechnung der Städtischen Häfen Hannover
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010
Gesamtbetrieb
Bahnbetrieb
Hafen- und
Kranbetrieb
Grundstücksbetrieb
¤
¤
¤
¤
a) Bahnbetrieb
4.095.342,79
4.095.342,79
0,00
0,00
b) Hafen- und Kranbetrieb
4.695.549,62
0,00
4.695.549,62
0,00
c) Grundstücksbetrieb
4.322.902,13
0,00
457,48
4.322.444,65
0,00
0,00
0,00
0,00
1.334.267,85
384.437,51
196.771,08
753.059,26
14.448.062,39
4.479.780,30
4.892.778,18
5.075.503,91
590.219,77
2.603.723,18
317.789,72
608.739,71
181.149,50
1.780.717,99
91.280,55
214.265,48
3.193.942,95
926.529,43
1.961.867,49
305.546,03
2.859.784,81
1.303.531,27
1.085.934,01
470.319,53
1.178.152,26
444.275,37
433.823,44
300.053,45
4.037.937,07
1.747.806,64
1.519.757,45
770.372,98
6. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
2.150.705,54
674.746,65
594.288,14
881.670,75
7. Sonst. betriebl. Aufwendungen
2.833.223,70
630.818,52
899.853,17
1.302.552.01
12.215.809,26
3.979.901,24
4.975.766,25
3.260.141,77
128.879,31
31.994,62
49.541,84
47.342,85
25.091,28
809,45
10.549,73
13.732,10
751.952,99
115.944,22
7.929,48
628.079,29
1.634.270,73
416.738,91
– 30.825,98
1.248.357,80
60.157,00
2.968,36
5.815,98
51.372,66
12. Steuern vom Einkommen
und Ertrag
352.443,80
95.653,25
0,00
256.790,55
13. Sonstige Steuern
268.215,09
21.960,74
19.345,17
226.909,18
953.454,84
296.156,56
– 55.987,13
713.285,41
1. Umsatzerlöse
2. Andere aktivierte
Eigenleistungen
3. Sonstige betriebliche Erträge
Summe 1–3
4. Materialaufwand
a) für Hilfs- und Betriebsstoffe
b) für bezogene Leistungen
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
Summe 4–7
8. Erträge aus Beteiligungen
9. Zinsen und ähnliche Erträge
10. Zinsen u. ähnliche Auf wendungen
Ergebnisse der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
11. Außerordentliche Aufwendungen
Jahresgewinn / Jahresverlust
26
27
1.373.570,48
92.548.988,75
8. Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
0,00
967.801,64
0,00
1.670.562,18
4.844.209,45
97.632.070,75
0,00
0,00
0,00
967.801,64
142.573,80
227.634,29
0,00
2.045,17
187.292,38
0,00
0,00
0,00
0,00
289.758,38
70.458,43
7.559,50
0,00
0,00
408.256,00
4
¤
Abgang
5
¤
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umbuchungen
98.334.831,29
4.844.209,45
289.758,38
4.554.451,07
93.247.594,89
2.818.505,17
1.114.413,48
3.706.548,65
22.992.687,54
4.514.187,25
12.723.142,33
23.119.951,83
771.130,62
21.487.028,02
243.026,95
243.026,95
6
¤
Endbestand
9.142,14
9.142,14
8
¤
Zugänge
51.993.294,76
0,00
0,00
0,00
51.782.490,73
0,00
1.089.739,71
2.020.404,13
17.378.274,00
4.112.041,64
9.247.816,24
5.693.568,78
606.145,44
2.150.705,54
0,00
0,00
0,00
2.141.563,40
0,00
53.597,77
163.867,50
496.633,02
119.948,01
437.328,05
0,00
7.559,41
11.634.500,79 * 862.629,64
210.804,03
210.804,03
7
¤
Anfangsbestand
0,00
0,00
487.323,22
0,00
0,00
0,00
487.323,22
0,00
227.538,29
0,00
2.044,17
187.289,38
0,00
0,00
0,00
70.451,38
9
¤
Abgänge
Wertberichtigungen
* In diesem Betrag ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf ein Gebäude, das in 2011 aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung abgerissen werden muss, in Höhe von ¤ 271.244,68 enthalten
2. Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
4.554.451,07
1.666.407,78
1.271.589,34
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. FINANZANLAGEN
1.587.508,49
3.698.989,15
6. Sonstige Maschinen und
maschinelle Anlagen
0,00
881,36
4.700.598,27
22.994.732,71
0,00
5. Kran- und Hafenanlagen
12.723.142,33
0,00
0,00
0,00
4. Lokomotiven und sonstige
Fahrzeuge für Personenund Güterverkehr
23.119.951,83
3. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
771.130,62
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne
Bauten
21.895.284,02
4.154,40
238.872,55
b) Bahnkörpern und Bauten
des Schienenweges
4.154,40
3
¤
Zugang
Anschaffungs- und Herstellungskosten
53.656.677,08
0,00
0,00
0,00
53.436.730,91
0,00
915.799,19
2.184.271,63
17.872.862,85
4.044.700,27
9.685.144,29
5.693.568,78
613.704,85
12.426.679,05
219.946,17
219.946,17
10
¤
Endbestand
DER STÄDTISCHEN HÄFEN HANNOVER FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2010
238.872,55
2
¤
a) Geschäfts-, Betriebs- und
anderen Bauten
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
II. SACHANLAGEN
1. EDV-Programme
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1
Posten des
Anlagevermögens
Anfangsbestand
V. ANLAGENNACHWEIS
44.678.154,21
4.844.209,45
289.758,38
4.554.451,07
39.810.863,98
2.818.505,17
198.614,29
1.522.277,02
5.119.824,69
469.486,98
3.037.998,04
17.426.383,05
157.425,77
9.060.348,97
23.080,78
45.638.775,99
4.844.209,45
289.758,38
4.554.451,07
40.766.498,02
1.373.570,48
181.849,63
1.678.585,02
5.616.458,71
588.556,63
3.475.326,09
17.426.383,05
164.985,18
10.260.783,23
28.068,52
28.068,52
12
11
23.080,78
Restbuchwerte
am Ende des
vorangeg.
Wirtschaftsjahres
¤
Restbuchwerte
am Ende des
Wirtschaftsjahres
¤
2,19
0,00
0,00
0,00
4,81
4,42
2,16
2,66
3,44
0,00
0,98
4,01
3,76
13
% Abschreibungssatz
v.H.
45,43
100,00
100,00
100,00
17,82
41,07
22,27
10,40
23,88
75,37
20,41
42,17
9,50
14
v.H.
% Restwert
HAFEN
HANNOVER
◆ Hafenumschlag
• Schwergut
• Massengut
• Recycling
• Sonderstückgut
◆ Immobilien-
management
◆ Kombinierte
Verkehre
• Hafenbahn
• Werkeisenbahn
• Regionalbahn
• Schiene
• Binnenschiff
• Terminalbetriebe
◆ Logistik-Dienst-
leistungen
◆ Bahnverkehre
◆ Ergänzende
Services
istik- r
g
o
L
r
e
onal
eiste
Ihr regi ystemdienstl
S
Impressum
Städtische Häfen Hannover:
Geschäftsbericht und Lagebericht
für das Wirtschaftsjahr 2010
Städtische Häfen Hannover
Hansastraße 38 • 30419 Hannover
Tel. (05 11) 168 - 4 26 95 • Fax (05 11) 168 - 4 50 82
Gestaltung + Herstellung:
novuprint Agentur GmbH • 30161 Hannover
Druck + Weiterverarbeitung:
Heide-Druck GmbH & Co. KG • 29303 Bergen
28
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Brinker Hafen
Misburger Hafen
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