______________________________________________________________________ Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 23.08.2011 Einladung zur 49. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 31. August 2011 um 15.00 Uhr im Hodlersaal des Rathauses ______________________________________________________________________ Tagesordnung: I. ÖFFENTLICHER TEIL 1. Genehmigung von Niederschriften 1.1. Niederschrift über die 46. Sitzung am 30. März 2011 1.2. Niederschrift über die 48. Sitzung am 22. Juni 2011 - jeweils die öffentlichen Teile - 2. Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze (Drucks. Nr. 0427/2011) 2.1. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze (Drucks. Nr. 0427/2011 S1) 2.2. Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu Drucks. Nr. 0427/2011 (Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze) (Drucks. Nr. 0756/2011) 3. Die Verwaltung informiert über den Sachstand zur Umsetzung des Haushaltsbegleitantrags (zur DS 1583/2010) „Verlängerte Öffnungszeiten in fünf Kindertagesstätten“ (Informationsdrucks. Nr. 1369/2011) 4. Antrag der CDU-Fraktion zum innerstädtischen Informations-Leitsystem für Touristen (Drucks. Nr. 0744/2011) 4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0744/2011, Innerstädtisches Informations-Leitsystem für Touristen (Drucks. Nr. 1444/2011) -1- 5. Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zur Unterstützung der Kampagne "Steuer gegen Armut" Finanztransaktionssteuer (Drucks. Nr. 1340/2011) 6. Integrierte Gesamtschule Mühlenberg, Neubau durch die Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH (GBH) (Drucks. Nr. 1494/2011 mit 3 Anlagen) - bereits übersandt 7. Jahresabschluss des Hannover Congress Centrums für das Geschäftsjahr 2010 (Drucks. Nr. 1391/2011 mit 4 Anlagen) 8. Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2010 (Drucks. Nr. 1420/2011 mit 1 Anlage) - bereits übersandt 9. Bericht des Dezernenten 9.1. Finanzbericht für die Monate Juni/ Juli 2011 (Informationsdrucks. Nr. /2011 mit 1 Anlage) 9.2. Sonstiges -2- - Tischvorlage - II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL .................. Weil Oberbürgermeister -3- ___________________________________________________________________ Landeshauptstadt Hannover - 20.11 - Datum 07.12.2011 PROTOKOLL über die 49. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am Mittwoch, den 31. August 2011 im Hodlersaal des Rathauses Beginn Ende 15.00 Uhr 16.30 Uhr ____________________________________________________________________ Anwesende: Ratsmitglieder: Ratsherr Hermann Ratsherr Bodirsky Ratsfrau Barth Beigeordnete Bittner-Wolff Ratsherr Borchers Ratsherr Fischer Ratsherr Hanske Ratsherr Engelke Beigeordnete Kastning Ratsherrn Putzke Ratsfrau Seitz (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (CDU) (SPD) (SPD) (CDU) (bis 16.15 Uhr) (SPD) (FDP)(in Vertretung für Ratsherrn Hexelschneider) (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (CDU) Grundmandatsträger: Ratsherr List Verwaltung: (DIE LINKE.) (in Vertretung für Ratsherrn Förste) Stadtkämmerer Dr. Hansmann Frau Bartels Herr Suhr Frau Bitsch Herr Bär Herr Lange Herr Rauhaus Herr Schomaker Herr Michel Frau Göldner Herr Macke Herr Oppenhausen Herr Müller Frau Allner (Dez. II) (14.2) (20.3) (20.5) (19.PPP) (37) (51.4) (82.0) (20.20) (20.30) (61.42) (83.0) (PR/II) (20.11) - für die Ausschussbetreuung -1- Presse: Frau König und andere (NP) -2- Tagesordnung: I. ÖFFENTLICHER TEIL 1. Genehmigung von Niederschriften 1.1. Niederschrift über die 46. Sitzung am 30. März 2011 1.2. Niederschrift über die 48. Sitzung am 22. Juni 2011 - jeweils die öffentlichen Teile - 2. Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze (Drucks. Nr. 0427/2011) 2.1. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze (Drucks. Nr. 0427/2011 S1) 2.2. Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu Drucks. Nr. 0427/2011 (Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze) (Drucks. Nr. 0756/2011) 3. Die Verwaltung informiert über den Sachstand zur Umsetzung des Haushaltsbegleitantrags (zur DS 1583/2010) „Verlängerte Öffnungszeiten in fünf Kindertagesstätten“ (Informationsdrucks. Nr. 1369/2011) 4. Antrag der CDU-Fraktion zum innerstädtischen Informations-Leitsystem für Touristen (Drucks. Nr. 0744/2011) 4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0744/2011, Innerstädtisches Informations-Leitsystem für Touristen (Drucks. Nr. 1444/2011) 5. Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zur Unterstützung der Kampagne "Steuer gegen Armut" Finanztransaktionssteuer (Drucks. Nr. 1340/2011) 6. Integrierte Gesamschule Mühlenberg, Neubau durch die Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH (GBH) (Drucks. Nr. 1494/2011 mit 3 Anlagen) 7. Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2010 (Drucks. Nr. 1391/2011 mit 4 Anlagen) -3- 8. Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2010 (Drucks. Nr. 1420/2011 mit 1 Anlage) 9. Bericht des Dezernenten 9.1. Finanzbericht für die Monate Juni/ Juli 2011 (Informationsdrucks. Nr. 1707/2011/2011 mit 1 Anlage) 9.2. Sonstiges -4- - Tischvorlage - II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL 10. Genehmigung von Niederschriften 10.1. Niederschrift über die 46. Sitzung am 30. März 2011 10.2. Niederschrift über die 48. Sitzung am 22. Juni 2011 - jeweils die nichtöffentlichen Teile - 11. Berufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes (Drucks. Nr. 1454/2011) 12. Kündigung der städtischen Mitgliedschaft im Verein Mietdatenbank Hannover MEA e.V. (Drucks. Nr. 1463/2011) 13. Kooperationsvereinbarung Werkfeuerwehr Continental AG Hannover (Drucks. Nr. 1588/2011 mit 1 Anlage) Vorsitzender Ratsherr Hermann eröffnete mit der 49. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung die erste Sitzung dieses Gremiums nach der Sommerpause und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung der Einladung fest. Anmerkungen zur Tagesordnung gab es nicht. -5- I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L TOP 1. Genehmigung von Niederschriften 1.1. Niederschrift über die 46. Sitzung am 30. März 2011 1.2. Niederschrift über die 48. Sitzung am 22. Juni 2011 - jeweils die öffentlichen Teile - genehmigt TOP 2. Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze (Drucks. Nr. 0427/2011) Ratsherr Engelke führte zum vorliegenden Antrag der FDP aus, dass dieser Antrag allgemeiner gehalten sei als jener der CDU. Je mehr Vorgaben der Verwaltung gemacht würden, umso unflexibler werde sie. Die FDP vertraue darauf, dass die Verwaltung wisse, was sie tue und werde daher den CDU-Antrag mit seinen dezidierten Vorgaben ablehnen. Ratsfrau Seitz erklärte, die CDU denke schon, dass konkrete Vorgaben an die Verwaltung erforderlich seien. Daneben enthalte der Antrag ihrer Fraktion diverse Ideen, die auf jeden Fall Berücksichtigung finden sollten. Ferner werde aber die CDU auch den Antrag der FDP unterstützen. Ratsherr Borchers wies an dieser Stelle darauf hin, dass aufgrund eines “rot-grünen” Antrages im Jugendhilfeausschuss zu diesem Thema eine Anhörung stattfinden werde. Auch nach Auffassung der SPD sei auf jeden Fall ein Zentralsystem erforderlich. Aber daneben sei es auch dringend geboten, dass Eltern sich vor Ort die Kitas ansähen. Hier gehe es nicht um irgendeine Gepäckaufbewahrung, sondern um das Wohl kleiner Kinder und deren Weiterentwicklung. Und genau hinsichtlich dieses persönlichen Aspekts und der entsprechenden Kontaktaufnahme gingen der SPD die Anträge der CDU und FDP nicht weit genug. Ratsherr Engelke pflichtete Ratsherrn Borchers bei. Gewiss sei es erforderlich, dass Eltern vorher die Kindergärten aufsuchten. Nur vermittele der Beitrag von Ratsherrn Borchers eine sehr idealistische Vorstellung. Die Realität sehe so aus, dass Eltern ihre Kinder vorsichtshalber in 5 – 6 Kitas anmeldeten und froh seien, wenn sie hinterher überhaupt einen Platz bekämen. Ratsfrau Seitz sagte zu Ratsherrn Borchers, eine zentrale Anlaufstelle schließe den persönlichen Kontakt ja nicht aus. Beigeordnete Kastning argumentierte, eine Anhörung sei auf jeden Fall sinnvoll. Wünschenswert sei hier eine tatsächliche Offenheit in der Konzeptarbeit und eine gelebte Berücksichtigung aller betroffenen Seiten und der von ihnen genannten Punkte. Ratsherr List sagte, er setze auf die Verwaltung, dass diese die bisherigen Benachteiligungen der Eltern und Erschwernisse für sie möglichst reduzieren werde. -6- Nach einem weiteren Beitrag von Ratsherrn Engelke verwies Vorsitzender Ratsherr Hermann auf die fortgeschrittene Sitzungszeit. Die angesprochene Anhörung werde ausreichend Möglichkeiten bieten, sich zu diesem Fachthema ausführlich auszutauschen. Antrag zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den freien Kita-Trägern ein Konzept für eine im FamilienServiceBüro einzurichtende zentrale Anmeldestelle für Kindertagesstättenplätze zu entwickeln. Das Konzept folgt den nachstehenden Grundgedanken: - Die zentrale Anmeldestelle nimmt Anmeldungen für alle Kindertagesstätten in Hannover entgegen, d.h. für städtische Kitas und Kitas freier Träger und leitet sie an die von den Eltern gewünschte(n) Betreuungseinrichtung(en) weiter. - Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes wird in der Betreuungseinrichtung getroffen. - Das Anmelde- und Vergabeverfahren wird so überarbeitet, • dass Anmeldungen alternativ zur Papierform auch online abgegeben werden können • ein fließender Übergang von der Krippe in den Kindergarten gewährleistet werden kann. 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen TOP 2.1. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze (Drucks. Nr. 0427/2011 S1) Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den freien Kita-Trägern ein Konzept für eine im FamilienServiceBüro einzurichtende zentrale Anmeldestelle für Kindertagesstättenplätze zu entwickeln. Das Konzept folgt den nachstehenden Grundgedanken: - Die zentrale Anmeldestelle nimmt Anmeldungen für alle Kindertagesstätten in Hannover entgegen, d.h. für städtische Kitas und Kitas freier Träger und leitet sie an die von den Eltern gewünschte(n) Betreuungseinrichtung(en) weiter. - Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes wird in der Betreuungseinrichtung getroffen. - Das Anmelde- und Vergabeverfahren wird so überarbeitet, • dass Anmeldungen alternativ zur Papierform auch online abgegeben werden können • ein fließender Übergang von der Krippe in den Kindergarten gewährleistet werden kann. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag - s.o. - der FDP Die Landeshauptstadt Hannover hat mit den Trägern von Kindertagesstätten verbindliche Aufnahmekriterien über die Aufnahme eines Kindes in einer Betreuungseinrichtung vereinbart. Vor dem Hintergrund der Trägerautonomie entscheidet jedoch der Träger/die Kindertagesstätte vor Ort über die Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung. So stellen z.B. eine gute Altersverteilung in der Gruppe, ein Mischungsverhältnis zwischen Jungen und Mädchen sowie die Berücksichtigung des sozialen Hintergrundes ein Kriterium dar. -7- Vor dem Hintergrund des guten und vielfältigen Betreuungsangebotes in Hannover mit bilingualen, musischen und sportorientierten Angeboten neben verschiedenen pädagogischen Ansätzen wie Waldorf und Montessori ist es aus Sicht der Verwaltung richtig und notwendig, dass Eltern sich aus diesem breit gefächerten Angebot die richtige Betreuung für ihr Kind individuell auswählen können. Auch die Frage, ob eine große oder eher kleine Einrichtungsform den Bedürfnissen des Kindes entspricht, können die Eltern am besten beurteilen. Zum Wohle des zukünftig zu betreuenden Kindes ist es aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, dass Eltern sich einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung machen, in der ihr Kind möglicherweise einen Großteil seiner Zeit verbringen wird. Hierzu zählt auch die Kontaktaufnahme mit dem vor Ort tätigen pädagogischen Personal. Eine zentrale Anmeldung wird seitens der LHH deshalb für nicht sinnvoll erachtet. Das im Antrag vorgeschlagene Anmeldeverfahren erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand. Hier müssten zusätzlich Stellen geschaffen werden, um die Anmeldungen entgegen zu nehmen, ggf. zum Verfahren zu beraten und die Anmeldungen entsprechend weiterzuleiten. Diese Vorgänge werden bisher alle vor Ort in den Kindertagesstätten erledigt, wo auch die Entscheidung zur Aufnahme getroffen wird. Im Rahmen des Familienservicebüros wurde eine online-Betreuungsbörse eingerichtet, in der Eltern freie Plätze erkennen können. Als weiterer Baustein wird zurzeit die online-Anmeldung in der von den Eltern gewünschten Einrichtung geprüft. Eine zentrale Anmeldung löst nicht das Problem, dass Eltern nicht den gewünschten Platz in einer Einrichtung erhalten und sich deshalb in mehreren in Frage kommenden Einrichtungen anmelden müssen. Um das Verfahren trotzdem für Eltern einheitlicher und transparenter zu gestalten, ist die Verwaltung derzeit in der Abstimmung mit den Trägern von Kindertagesstätten, einheitliche Verfahrensabläufe für das Anmeldeverfahren zu vereinbaren, da die Modalitäten (Anmeldefristen, Entscheidung zur Aufnahme) bisher bei den Trägern sehr unterschiedlich sind. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Zur Kenntnis genommen TOP 2.2. Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu Drucks. Nr. 0427/2011 (Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze) (Drucks. Nr. 0756/2011) Antrag zu beschließen: Der Antragstext wird wie folgt gefasst: 1. Die LHH entwickelt eine zentrale, internetbasierte Datenbank zur Erfassung von Anmeldungen von sämtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Ziel ist, dass alle Einrichtungen die vorliegenden Anmeldungen in der zentralen Datenbank erfassen. Dabei sollen die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben, eine Anmeldeprioritätsliste mit ihren Wünschen vorzulegen. Es können bis zu 5 Kinderbetreuungseinrichtungen angegeben werden. 2. Bei Zuweisung und Annahme eines Platzes werden alle Mehrfachanmeldungen -8- automatisch gestrichen. 3. Alle Einrichtungen, die Zuschüsse der LHH erhalten, werden verpflichtet, die zentrale Anmeldeplattform zu nutzen. 4. Bereits kurz nach der Geburt sollen Eltern nach ihren Betreuungswünschen – vor allem im Krippenbereich – befragt werden. 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen TOP 3. Die Verwaltung informiert über den Sachstand zur Umsetzung des Haushaltsbegleitantrags (zur DS 1583/2010) „Verlängerte Öffnungszeiten in fünf Kindertagesstätten“ (Informationsdrucksache Nr. 1369/2011) Herr Rauhaus antwortete auf die entsprechende Nachfrage von Ratsherrn List, dass über das bisherige Angebot hinaus gehende – ggf. bis in die Nacht gehende Öffnungszeiten – für die städtischen Einrichtungen nicht geplant seien. Daneben gebe es dafür auch gar keinen Bedarf. Solche Öffnungszeiten gebe es nur direkt in den Einrichtungen von Betrieben, in denen in Schichtarbeit gearbeitet werde. Die LHH biete bereits jetzt in ihren städtischen Einrichtungen längere Öffnungszeiten als die von freien Trägern an und stehe auch im über die Stadt hinausgehenden Vergleich kundenfreundlich dar. Zur Kenntnis genommen TOP 4. Antrag der CDU-Fraktion zum innerstädtischen Informations-Leitsystem für Touristen (Drucks. Nr. 0744/2011) Die Gremienmitglieder sahen durch die Vorlage des interfraktionellen Antrages den 1. Antrag als insgesamt erledigt an. Antrag zu beschließen: Die bestehenden Informations-Leitsysteme sind einer Überarbeitung zu unterziehen. Dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass die einzelnen Informationselemente einheitlich, erkennbar und mit aktuellen Informationen versehen sind. Des weiteren ist darauf zu achten, dass alle Elemente (gegebenenfalls mit Photovoltaik) beleuchtet und möglichst barrierefrei zugänglich sind und zu prüfen, ob weitere Standorte erforderlich sind. erledigt durch die Abstimmung über 1444/2011 -9- TOP 4.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0744/2011, Innerstädtisches Informations-Leitsystem für Touristen (Drucks. Nr. 1444/2011) Änderungsantrag zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie das innerstädtische Informations-Leitsystem für Touristen überarbeitet und aktualisiert wird. Dabei kann die Änderung der Sondernutzungssatzung in Frage kommen. Einstimmig TOP 5. Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zur Unterstützung der Kampagne "Steuer gegen Armut" - Finanztransaktionssteuer (Drucks. Nr. 1340/2011) Beigeordnete Kastning äußerte ihr Erstaunen darüber, dass die FDP sich bei dieser Thematik nicht beteilige. Antrag zu beschließen: 1. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover unterstützt die Forderung vieler politischer, kirchlicher und gesellschaftlicher Organisationen (Kampagne „Steuer gegen Armut“) nach der Einführung einer möglichst globalen Steuer auf Finanztransaktionen. Diese Einnahmen sollten für nachhaltige Investitionen in die Armutsbekämpfung, den Kampf gegen den Klimawandel und in den Bildungsbereich verwandt werden. 2. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover unterstützt die Bemühungen des Bundestages und der Bundesregierung, die sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene dafür einsetzen, diese Steuer zu verwirklichen. 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen TOP 6. Integrierte Gesamschule Mühlenberg, Neubau durch die Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH (GBH) (Drucks. Nr. 1494/2011 mit 3 Anlagen) Ratsherr Borchers stellte fest, dass die SPD sich darüber freue, dass die Maßnahme nunmehr soweit gediehen sei. Das bauliche Konzept sei sehr gelungen. Die mannigfaltigen Vorwürfe der CDU - auch jene gegenüber der GBH - seien seines Erachtens nicht - 10 - nachvollziehbar. Ratsfrau Seitz konstatierte, die CDU werde - trotz der von ihr vorgebrachten Einwände - der Drucksache am Ende ihre Zustimmung im Rat geben. Ratsherr Engelke sagte, er habe lediglich geringfügige Bedenken hinsichtlich des genannten Risikozuschlages. Beigeordnete Kastning ergänzte den Beitrag von Ratsherrn Borchers und äußerte ebenfalls ihre Irritation darüber, dass die CDU die Gesamtvorstellung des Projektes über Pressemitteilungen diskreditiere, der Drucksache jedoch bisher in den Gremien ihre Zustimmung gegeben habe. Das seien Widersprüche, die daran zweifeln ließen, ob jemand wirklich positiv hinter diesem Projekt stehe. Ratsherr List erklärte seine Zustimmung für den Neubau und begründete dieses. Ratsherr Putzke führte aus, die Stadt habe nur so – wie geschehen - mit der GBH verhandeln können. Eine etwaige Kritik daran entbehre jeglicher Grundlage. Eine andere Handlungsweise der Stadt wäre eine Pflichtverletzung gewesen. Ferner sei anzumerken, dass die vorliegende Drucksache lediglich einen Vertragsentwurf enthalte, der den jetzigen Verhandlungsstand wiedergebe. Ratsfrau Seitz kritisierte, dass sie als Mitglied dieses Ausschusses mit der vorliegenden Drucksache nicht sämtliche, vollständigen Vertragsunterlagen erhalten habe. Stadtkämmerer Dr. Hansmann betonte ausdrücklich, dass die harten Vertragsverhandlungen tatsächlich einer Gratwanderung nahe kämen. Einerseits hätte der Eindruck einer verdeckten Gewinnausschüttung vermieden werden sollen, andererseits aber auch der Eindruck einer Subvention über den städtischen Haushalt. So habe die Verwaltung auch einen Gutachter eingesetzt. Umfangreich habe herausgearbeitet werden müssen, welche Vorgehensweise für die Stadt tatsächlich die wirtschaftlichste Variante darstelle. Vorsitzender Ratsherr Hermann wies daraufhin, dass der Ausschuss hier vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidungen des Kulturausschusses und des Schulausschusses beschließe. Dieses sei jedoch zwingend erforderlich, um den Rat auf jeden Fall noch am 06.10. zu erreichen. Antrag, dem Abschluss eines Vertrags zwischen der Landeshauptstadt Hannover (LHH) und der GBH zur Errichtung eines Neubaus für die Integrierte Gesamtschule Mühlenberg durch die GBH mit folgenden Eckpunkten: 1. Veräußerung des Schulgrundstücks und der Bestandsgebäude gem. Anlage 1 an die GBH 2. Errichtung eines Neubaus gem. Anlage 2 durch die GBH 3. Anmietung des Neubaus durch die Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen. Die Umsetzung dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung als kreditähnliches Rechtsgeschäft gem. § 92 Abs. 6 NGO durch die Kommunalaufsicht. - 11 - Einstimmig vorbehaltlich der am 31.08.2011 noch ausstehenden Beschlüsse weiterer FachA TOP 7. Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2010 (Drucks. Nr. 1391/2011 mit 4 Anlagen) Antrag, 1. 2. 3. den Jahresabschluss und den Lagebericht gem. § 30 EigBetrVO festzustellen, die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 30 EigBetrVO zu beschließen, und den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von -3.771.140,96 € festzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen. Einstimmig TOP 8. Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2010 (Drucks. Nr. 1420/2011 mit 1 Anlage) Antrag, 1. 2. 3. den Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover zum 31.12.2010 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 festzustellen, der Betriebsleitung die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen, den erwirtschafteten Jahresgewinn in Höhe von 953.454,84 € an die Landeshauptstadt Hannover auszuschütten. Einstimmig TOP 9. Bericht des Dezernenten Stadtkämmerer Dr. Hansmann bedankte sich zunächst für die einstimmigen Beschlüsse des Gremiums zu den vorangegangen drei Vorlagen der Verwaltung. 9.1. Finanzbericht für die Monate Juni/ Juli 2011 (Informationsdrucks. Nr. 1707/2011/2011 mit 1 Anlage) - Tischvorlage - Stadtkämmerer Dr. Hansmann präsentierte den aktuellen Finanzbericht für den vergangenen Monat. Die dokumentierten Zahlen bewegten sich vornehmlich im grünen Bereich. - 12 - Im Zuge diverser Wortbeiträge von Ratsherrn Engelke, Ratsherrn Fischer, Ratsfrau Barth sowie von Stadtkämmerer Dr. Hansmann und Herrn Suhr wurde der Finanzbericht für die Monate Juni /Juli 2011 (IDS 1707/2011) zur Kenntnis genommen. 9.2. Sonstiges Stadtkämmerer Dr. Hansmann gab das Wort an die für dieses Projekt zuständige Bereichsleiterin des Fachbereichs Finanzen, Frau Bitsch, weiter. Frau Bitsch erläuterte anhand der den Ausschussmitgliedern vorliegenden Tischvorlage die Aufstockung der Anleihe. Aufgrund entsprechender Nachfragen erklärte Stadtkämmerer Dr. Hansmann, er könne sich vorstellen, mittelfristig wiederholend auf dieses Instrument zurück zu greifen. Die Zeiten, in denen der öffentliche Sektor sich beinahe ausschließlich einer “Hausbank” bediene, im Fall der LHH über lange Zeit die Sparkasse Hannover, seien endgültig vorbei. Aktives Kreditmanagement sehe heute definitiv anders aus. Frau Bitsch stellte im Folgenden die Unterschiede der an der Börse gehandelten Anleihe im Vergleich zu einem Schuldschein dar. Stadtkämmerer Dr. Hansmann ergänzte, bisherige Kommunalkredite seien insbesondere aufgrund der fehlenden Insolvenzfähigkeit so günstig gewesen. Künftig – so schätze er würde jedoch die Rolle der Eigenkapitalausstattung einer Kommune bei der Kreditwürdigkeit eine größere Rolle spielen. zur Kenntnis genommen Für die Niederschrift gez. Dr. Hansmann gez. Allner Stadtkämmerer Protokollführerin - 13 - II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L .......................... Ausschussvorsitzender Ratsherr Hermann schloss die 49. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung um 16.30 Uhr. Für die Niederschrift gez. Dr. Hansmann gez. Allner Stadtkämmerer Protokollführerin - 14 - FDP-Fraktion ( Antrag Nr. 0427/2011 ) Eingereicht am 02.03.2011 um 00:00 Uhr. Jugendhilfeausschuss, Organisations- und Personalausschuss, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze Antrag zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den freien Kita-Trägern ein Konzept für eine im FamilienServiceBüro einzurichtende zentrale Anmeldestelle für Kindertagesstättenplätze zu entwickeln. Das Konzept folgt den nachstehenden Grundgedanken: - Die zentrale Anmeldestelle nimmt Anmeldungen für alle Kindertagesstätten in Hannover entgegen, d.h. für städtische Kitas und Kitas freier Träger und leitet sie an die von den Eltern gewünschte(n) Betreuungseinrichtung(en) weiter. - Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes wird in der Betreuungseinrichtung getroffen. - Das Anmelde- und Vergabeverfahren wird so überarbeitet, • dass Anmeldungen alternativ zur Papierform auch online abgegeben werden können • ein fließender Übergang von der Krippe in den Kindergarten gewährleistet werden kann. Begründung: Um ihr Kind für einen Krippenplatz anzumelden, müssen Eltern jede in Frage kommende Kindertagesstätte einzeln aufsuchen. Die gleichzeitige Bewerbung um einen Betreuungsplatz in mehreren Einrichtungen ist sowohl für die Eltern als auch für die Betreuungseinrichtungen aufwändig und arbeitsintensiv. Elterninitiativen können durch eine zentrale, trägerübergreifende Anmeldestelle stark entlastet werden. Die Anmeldestelle prüft die Anmeldung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Eltern müssen nur noch eine Anmeldung abgeben und haben einen zentralen Ansprechpartner. Die Verwaltung erhält Daten über den wirklichen Bedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung. Um einen nahtlosen Übergang von der Krippe in den Kindergarten zu gewährleisten, müssen das Verfahren für die Anmeldung und Vergabe von Kindergartenplätzen und die Möglichkeiten zu einem vorübergehenden Verbleib in der Krippe neu geordnet werden. Martin Hexelschneider Stellvertretender Fraktionsvorsitzender -1- Hannover / 02.03.2011 -2- b Landeshauptstadt In den Jugendhilfeausschuss In den Organisations- und Personalausschuss In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss 1. Stellungnahme Nr. Anzahl der Anlagen 0427/2011 S1 0 Zu TOP Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den freien Kita-Trägern ein Konzept für eine im FamilienServiceBüro einzurichtende zentrale Anmeldestelle für Kindertagesstättenplätze zu entwickeln. Das Konzept folgt den nachstehenden Grundgedanken: - Die zentrale Anmeldestelle nimmt Anmeldungen für alle Kindertagesstätten in Hannover entgegen, d.h. für städtische Kitas und Kitas freier Träger und leitet sie an die von den Eltern gewünschte(n) Betreuungseinrichtung(en) weiter. - Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes wird in der Betreuungseinrichtung getroffen. - Das Anmelde- und Vergabeverfahren wird so überarbeitet, • dass Anmeldungen alternativ zur Papierform auch online abgegeben werden können • ein fließender Übergang von der Krippe in den Kindergarten gewährleistet werden kann. Stellungnahme der Verwaltung Die Landeshauptstadt Hannover hat mit den Trägern von Kindertagesstätten verbindliche Aufnahmekriterien über die Aufnahme eines Kindes in einer Betreuungseinrichtung vereinbart. Vor dem Hintergrund der Trägerautonomie entscheidet jedoch der Träger/die Kindertagesstätte vor Ort über die Aufnahme eines Kindes in die Einrichtung. So stellen z.B. eine gute Altersverteilung in der Gruppe, ein Mischungsverhältnis zwischen Jungen und Mädchen sowie die Berücksichtigung des sozialen Hintergrundes ein Kriterium dar. Vor dem Hintergrund des guten und vielfältigen Betreuungsangebotes in Hannover mit bilingualen, musischen und sportorientierten Angeboten neben verschiedenen pädagogischen Ansätzen wie Waldorf und Montessori ist es aus Sicht der Verwaltung richtig und notwendig, dass Eltern sich aus diesem breit gefächerten Angebot die richtige Betreuung für ihr Kind individuell auswählen können. Auch die Frage, ob eine große oder eher kleine Einrichtungsform den Bedürfnissen des Kindes entspricht, können die Eltern am besten beurteilen. Zum Wohle des zukünftig zu betreuenden Kindes ist es aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, dass Eltern sich einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung machen, in der ihr Kind möglicherweise einen Großteil seiner Zeit verbringen wird. Hierzu zählt auch die Kontaktaufnahme mit dem vor Ort tätigen pädagogischen Personal. Eine zentrale Anmeldung wird seitens der LHH deshalb für nicht sinnvoll erachtet. -1- Das im Antrag vorgeschlagene Anmeldeverfahren erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand. Hier müssten zusätzlich Stellen geschaffen werden, um die Anmeldungen entgegen zu nehmen, ggf. zum Verfahren zu beraten und die Anmeldungen entsprechend weiterzuleiten. Diese Vorgänge werden bisher alle vor Ort in den Kindertagesstätten erledigt, wo auch die Entscheidung zur Aufnahme getroffen wird. Im Rahmen des Familienservicebüros wurde eine online-Betreuungsbörse eingerichtet, in der Eltern freie Plätze erkennen können. Als weiterer Baustein wird zurzeit die online-Anmeldung in der von den Eltern gewünschten Einrichtung geprüft. Eine zentrale Anmeldung löst nicht das Problem, dass Eltern nicht den gewünschten Platz in einer Einrichtung erhalten und sich deshalb in mehreren in Frage kommenden Einrichtungen anmelden müssen. Um das Verfahren trotzdem für Eltern einheitlicher und transparenter zu gestalten, ist die Verwaltung derzeit in der Abstimmung mit den Trägern von Kindertagesstätten, einheitliche Verfahrensabläufe für das Anmeldeverfahren zu vereinbaren, da die Modalitäten (Anmeldefristen, Entscheidung zur Aufnahme) bisher bei den Trägern sehr unterschiedlich sind. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Dez. III Hannover / 24.03.2011 -2- CDU-Fraktion ( Antrag Nr. 0756/2011 ) Eingereicht am 07.04.2011 um 15:44 Uhr. Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu Drucks. Nr. 0427/2011 (Antrag der FDP-Fraktion zu einer zentralen Anmeldestelle für Kita-Plätze) Antrag zu beschließen: Der Antragstext wird wie folgt gefasst: 1. Die LHH entwickelt eine zentrale, internetbasierte Datenbank zur Erfassung von Anmeldungen von sämtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Ziel ist, dass alle Einrichtungen die vorliegenden Anmeldungen in der zentralen Datenbank erfassen. Dabei sollen die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben, eine Anmeldeprioritätsliste mit ihren Wünschen vorzulegen. Es können bis zu 5 Kinderbetreuungseinrichtungen angegeben werden. 2. Bei Zuweisung und Annahme eines Platzes werden alle Mehrfachanmeldungen automatisch gestrichen. 3. Alle Einrichtungen, die Zuschüsse der LHH erhalten, werden verpflichtet, die zentrale Anmeldeplattform zu nutzen. 4. Bereits kurz nach der Geburt sollen Eltern nach ihren Betreuungswünschen – vor allem im Krippenbereich – befragt werden. Begründung: Momentan sind die Rahmenbedingungen, um in Hannover einen geeigneten Betreuungsplatz zu finden, sehr schwierig. Die Kinder werden bei einer Vielzahl von Betreuungseinrichtungen angemeldet, um die Chance auf eine Platzzuweisung zu erhöhen. Dabei gibt es keinen gesicherten Abgleich über diese Mehrfachanmeldungen. Für die CDU-Ratsfraktion ist der persönliche Kontakt zwischen den Erziehungsberechtigten und den Betreuungseinrichtungen unverzichtbar. Daher ist es notwendig, dass sich die Eltern nach wie vor ein eigenes Bild von den Einrichtungen machen, die sie auf eine Warteliste mit ihren Wünschen mittels eines Rankings angeben. Durch die geforderte zentrale Erfassung sollen Mehrfachanmeldungen sicher erkannt werden. Zudem kann es eine schnelle und unbürokratische Platzvergabe unterstützen, sowie der Politik und Verwaltung frühzeitig Handlungsbedarfe aufzeigen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Jens Seidel Vorsitzender Hannover / 08.04.2011 -1- Informationsdrucksache Landeshauptstadt In den Jugendhilfeausschuss In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis) Nr. Anzahl der Anlagen i 1369/2011 0 Zu TOP Die Verwaltung informiert über den Sachstand zur Umsetzung des Haushaltsbegleitantrags (zur DS 1583/2010) „Verlängerte Öffnungszeiten in fünf Kindertagesstätten“ 1. Auftrag: Gemäß vom Rat der LH Hannover beschlossenen Haushaltsbegleitantrag für den Haushalt 2008, wurde die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover beauftragt, zwei Modell-Kindertagesstätten mit jeweils einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten zu planen und einzurichten. Damit sollen die bestehenden Öffnungs- und Betreuungszeiten der in Frage kommenden Einrichtungen ausgeweitet und im folgenden Rahmen vollzogen werden: · · · · · · · · · · Das Projekt sollte zunächst auf zwei Jahre befristet werden Die Einrichtungen sollen in Stadtteilen des Stadtbezirks Mitte liegen, oder an den Stadtbezirk Mitte angrenzen Es sollen hohe Bedarfe von „Berufspendlern“ innerhalb Hannovers erkennbar sein Die maximale Betreuungszeit eines Kindes beträgt am Tag 10 Stunden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich ggf. aufgrund der Öffnungszeiten auf Schichtdienst einstellen Es sollen Krippen-, Kindergartenkinder und wenn möglich auch Hortkinder in der Einrichtung betreut werden Eine kindgerechte und angemessene Raumausstattung mit Ruhebereich, Bewegungsraum und Außengelände sollte gegeben sein Die Betreuungsplätze mit verlängerten Öffnungszeiten sind berufstätigen Ehepaaren und Alleinerziehenden, oder in Ausbildung befindlichen Eltern vorbehalten Anspruch auf einen solchen Modell-Kita-Platz haben nur Kinder mit Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover Die angebotenen Betreuungszeiten sollen flexibel in der gesamten Regelöffnungszeit der Einrichtung liegen. Innerhalb der 12-stündigen Gesamt-Öffnungszeit der Einrichtungen zwischen 6.00 bis 18.00 -1- Uhr, bzw. 6.30 bis 18.30 Uhr, gibt es die Möglichkeit, für bis zu 25 Kinder der gesamten Einrichtung, zeitlich flexibel an einem Stück, eine bis zu 10-stündige Betreuung wahrzunehmen. Sachstand: Das Modellprojekt wurde in folgenden zwei Kindertagesstätten seit dem 1. August 2009 umgesetzt: Kindertagesstätte Freudenthalstraße, Träger ist die AWO-Region Hannover e.V. Kindertagesstätte „Wundertüte“ in der Adolfstraße, Träger ist die Kinderhilfe Stephansstift e.V. Die Einrichtungen berichteten, dass dieses Angebot in der Elternschaft auf sehr positive Resonanz gestoßen ist. Die Nachfrage nach Plätzen im Modellprojekt steigt und Eltern melden ihre Kinder ganz gezielt aufgrund der erweiterten Betreuungszeiten in diesen Einrichtungen an. Beide Einrichtungen werden das Angebot flexibler Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2012/2013 fortsetzen. · · Ausbau: Gemäß dem Haushaltsbegleitantrag zum Ausbau des Konzeptes, ergibt sich folgender Sachstand: Alle Träger von Kindertagesstätten sind im März 2011 schriftlich über den Ausbau des Programms um weitere drei Einrichtungen informiert worden. Insgesamt haben sich Träger mit vier Kindertagesstätten beworben. Die Auswertung der Bewerbungen erfolgte nach den im Konzept beschriebenen Kriterien. Die Verwaltung schlägt vor, folgende Einrichtungen zum 01.08.2011 in das Programm aufzunehmen: · · Kindertagesstätte Kirchstr., Träger ist die AWO-Region Hannover e.V. Kindertagesstätte Freytagstr., Träger ist die AWO-Region Hannover e.V. Mit dem Träger einer Kindertagesstätte laufen noch Verhandlungen. Die Verwaltung wird den Jugendhilfeausschuss nach Abschluss der Verhandlungen informieren. Kalkulation: a) Verstetigung der zwei Modellkindertagesstätten b) Ausbau um 3 weitere Einrichtungen 100.000,00 € 150.000,00 € Gesamtkosten 250.000,00 € Berücksichtigung von Gender-Aspekten Bei diesem Angebot werden Jungen und Mädchen gleichermaßen berücksichtigt. Kostentabelle 51.4 -2- Hannover / 14.06.2011 -3- CDU-Fraktion ( Antrag Nr. 0744/2011 ) Eingereicht am 06.04.2011 um 13:10 Uhr. Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Kulturausschuss, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung Antrag der CDU-Fraktion zum innerstädtischen Informations-Leitsystem für Touristen Antrag zu beschließen: Die bestehenden Informations-Leitsysteme sind einer Überarbeitung zu unterziehen. Dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass die einzelnen Informationselemente einheitlich, erkennbar und mit aktuellen Informationen versehen sind. Des weiteren ist darauf zu achten, dass alle Elemente (gegebenenfalls mit Photovoltaik) beleuchtet und möglichst barrierefrei zugänglich sind und zu prüfen, ob weitere Standorte erforderlich sind. Begründung: Das Stadtleitsystem wurde zunächst - vertraglich abgesichert – von der Firma DSM übernommen und ging dann an die Firma Stroer über. Aus beiden vertraglichen Bindungen gingen unterschiedliche Stadtmöblierungselemente hervor, die im innerstädtischen Bereich aufgestellt sind. Eine Aktualisierung der Informationen und der Erhalt der Sauberkeit war dann allerdings nicht mehr Bestandteil des Vertrages mit der Firma Stroer und wurde auch in keine andere Verantwortlichkeit gegeben. Um eine einheitliche und aktuelle Stadtmöblierung einerseits zu gewährleisten und andererseits ein attraktives Leitsystem für Touristen zu installieren, ist eine Überarbeitung dringend geboten. Jens Seidel Vorsitzender Hannover / 06.04.2011 -1- CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und Fraktion DIE LINKE. ( Antrag Nr. 1444/2011 ) Eingereicht am 06.07.2011 um 09:30 Uhr. Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegeneheiten, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0744/2011, Innerstädtisches Informations-Leitsystem für Touristen Änderngsantrag zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie das innerstädtische Informations-Leitsystem für Touristen überarbeitet und aktualisiert wird. Dabei kann die Änderung der Sondernutzungssatzung in Frage kommen. Begründung Erfolgt mündlich. Hannover / 06.07.2011 -1- Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. ( Antrag Nr. 1340/2011 ) Eingereicht am 07.06.2011 um 15:35 Uhr. Ratsversammlung 23.06.2011 Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. zur Unterstützung der Kampagne "Steuer gegen Armut" - Finanztransaktionssteuer Antrag zu beschließen: 1. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover unterstützt die Forderung vieler politischer, kirchlicher und gesellschaftlicher Organisationen (Kampagne „Steuer gegen Armut“) nach der Einführung einer möglichst globalen Steuer auf Finanztransaktionen. Diese Einnahmen sollten für nachhaltige Investitionen in die Armutsbekämpfung, den Kampf gegen den Klimawandel und in den Bildungsbereich verwandt werden. 2. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover unterstützt die Bemühungen des Bundestages und der Bundesregierung, die sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene dafür einsetzen, diese Steuer zu verwirklichen. Begründung: Der Finanzmarkt ist immer noch nicht stabil, weitere und neue Spekulationsblasen werden prognostiziert. Dies gefährdet Arbeitsplätze und die Handlungsfähigkeit des Staates und der Kommunen. Eine Steuer, die langfristige Investitionen belohnt, hoch spekulative, kurzzeitige Investitionen aber erschwert, ist das richtige Mittel zum Schutz der Wirtschaft, des Staates und der Kommunen. In den vergangenen 15 Jahren ist die Anzahl der Finanztransaktionen um 450 Prozent angewachsen. Heute, auch nach der Krise, ist das globale Finanzsystem 70-mal größer als die Realwirtschaft. Natürlich wird eine gesunde Finanzwirtschaft für eine funktionierende Volkswirtschaft gebraucht, allerdings müssen auch die Beteiligten an den Finanzmärkten angemessen zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Eine Finanztransaktionssteuer würde dazu beitragen, die Anzahl der Finanzaktivitäten, insbesondere die besonders schädlichen Spekulationen zu begrenzen. Die Finanztransaktionssteuer wäre umfassender als die sogenannte „Tobin Tax“, die sich nur auf Währungsgeschäfte bezieht. Sie wäre auch wirksamer als die von der Bundesregierung geplante „Bankenabgabe“, die auch Banken – wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken – die sich nicht an den Spekulationen beteiligt haben, zur Kasse bittet und darüber hinaus durch das geringe Aufkommen von geplanten eine Milliarde Euro weder weitere Spekulationen erschwert, noch nachhaltig die Folgen der Krise finanzieren kann. Zudem bezahlen letztlich alle Kundinnen und Kunden der Banken die Bankenabgabe und finanzieren damit ein zweites Mal die Krisenfolgen selbst. -1- Die Finanztransaktionssteuer schafft dagegen echten Spielraum in den öffentlichen Haushalten – auch für die dringend benötigten Rettungsschirme für Kommunen. Eine globale Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0.05 Prozent könnte jährlich globale Einnahmen in Höhe von ein Prozent des nominalen Welteinkommens generieren. Das wären weltweit rund 500 Milliarden Euro. 200 Milliarden Euro könnten allein in der Europäischen Union eingenommen werden. Christine Kastning Fraktionsvorsitzende Lothar Schlieckau Fraktionsvorsitzender Jens Seidel Fraktionsvorsitzender Oliver Förste Fraktionsvorsitzender Hannover / 08.06.2011 -2- Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In den Stadtbezirksrat Ricklingen In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Kulturausschuss In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten In den Schulausschuss In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis) An den Sportausschuss (zur Kenntnis) b Nr. Anzahl der Anlagen 1494/2011 3 Zu TOP BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt Integrierte Gesamschule Mühlenberg, Neubau durch die Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH (GBH) Antrag, dem Abschluss eines Vertrags zwischen der Landeshauptstadt Hannover (LHH) und der GBH zur Errichtung eines Neubaus für die Integrierte Gesamtschule Mühlenberg durch die GBH mit folgenden Eckpunkten: 1. Veräußerung des Schulgrundstücks und der Bestandsgebäude gem. Anlage 1 an die GBH 2. Errichtung eines Neubaus gem. Anlage 2 durch die GBH 3. Anmietung des Neubaus durch die Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen. Die Umsetzung dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung als kreditähnliches Rechtsgeschäft gem. § 92 Abs. 6 NGO durch die Kommunalaufsicht. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Bei der Umsetzung der Maßnahme ergibt sich keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus. -1- Kostentabelle Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro: Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit Investitionsmaßnahme Bezeichnung Einzahlungen Auszahlungen Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 Veräußerung von Sachvermögen 0,00 Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 Baumaßnahmen 0,00 Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 Saldo Investitionstätigkeit 0,00 Saldo Sonderfelder 0,00 Teilergebnishaushalt 19 Angaben pro Jahr Produkt Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 Personalaufwendungen Sonstige Transfererträge 0,00 Sach- und Dienstleistungen Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 Abschreibungen 0,00 Privatrechtl. Entgelte 0,00 Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 Kostenerstattungen 0,00 Transferaufwendungen 0,00 Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 Sonstige ordentl. Erträge 0,00 Saldo ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 4.978.930,00 -4.978.930,00 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 Die Aufwendungen für die Anmietung des Neubaus führen zu einer Erhöhung der Nutzungsentgelte in Höhe von 3.343.370 € für das Produkt 21801 „IGS und Schulen mit besonderem pädagogischen Profil“. Weitere Belastungen entstehen durch zusätzlich einmalig anfallende Auszahlungen für den Erwerb beweglichen Sachvermögens im Finanzhaushalt und die daraus resultierenden Abschreibungen sowie durch Aufwand für Umzüge und Auslagerungen im Ergebnishaushalt. Dies kann zurzeit. noch nicht beziffert werden. -2- Finanzierung Die Investitionskosten für den zur Umsetzung vorgeschlagenen Entwurf gem. Anlage 2 einschließlich der Kosten für Auslagerungen in Provisorien am Standort, Umzüge und standortbedingte Maßnahmen (Stadtbahntunnel, Mühlenberger Markt) belaufen sich auf insgesamt ca. 63.170.000 €. Unter Berücksichtigung der hieraus resultierenden Finanzierungskosten, der Unterhaltungsund Betriebskosten für das neu zu errichtende Gebäude, sowie der im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb und der Projektentwicklung anfallenden Transaktionskosten ergibt sich eine von der GBH auf der Preisbasis 2011 kalkulierte Jahresmiete in Höhe von 4.766.570 € zzgl. umzulegender Nebenkosten gem. BetriebskostenVO in einer geschätzten Höhe von 212.360 €. In der Mietkalkulation wurde eine Laufzeit des Mietvertrags über 30 Jahre berücksichtigt. Begründung des Antrages zu 1. : Zielstellung Der Rat der LHH hat die Verwaltung mit der Drucksache 1982/2009 N1 beauftragt, mit der GBH einen Vertrag zur Bestellung eines Erbbaurechts, bzw. zur Veräußerung des Schulgrundstücks samt aufstehender Gebäude, Errichtung eines Neubaus zur Erfüllung des mit gleicher Drucksache beschlossenen Raumprogramms und Anmietung dieser Flächen für die städtischen Nutzungen am Mühlenberg auszuhandeln. Dieser Vertrag mit den im Antragstext genannten Eckdaten liegt nun vor und beinhaltet insbesondere die nachfolgend genannten Aspekte. Grundstücksübertragung Die LHH verkauft der GBH das Grundstück gem. Anlage 1 samt aufstehender Gebäude. Der Besitzübergang ist für den 01.01.2012 vorgesehen. Die Ermittlung des Kaufpreises erfolgte auf der Grundlage eines Wertgutachtens unter Berücksichtigung der prognostizierten Restnutzungsdauer der Bestandsgebäude. In der Abwägung zwischen den Optionen Verkauf oder Bestellung eines Erbbaurechts stellt sich ein Verkauf als die bessere Lösung dar, da der Verkaufserlös kurzfristig in weitere, dringende Projekte investiert werden kann. zu 2.: Wettbewerb, VOF-Verfahren Als wesentliches Element zur Sicherstellung wirtschaftlicher, funktionaler und städtebaulicher Qualitäten war ein mit der LHH abgestimmter Realisierungswettbewerb für den Neubau durch die GBH auszuloben. In der Preisgerichtssitzung vom 27.08.2010 wurden 3 Preise und 3 Ankäufe vergeben. Die 3 Preisträger wurden in einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren auf der Grundlage der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) zu Überarbeitungen ihrer Entwürfe aufgefordert. Im Ergebnis mehrerer Überarbeitungsstufen und Verhandlungsrunden ist der Entwurf des Stuttgarter Architekturbüros Dasch, Zürn, v. Scholley unter den Preisträgern bekannt gegebenen Kriterien: -3- Wirtschaftlichkeit, Funktions- und Programmerfüllung, Architektur und Städtebau, Freiraumqualitäten, Organisation des Bauablaufs, Energetisches Konzept, Vertragsbedingungen und Wettbewerbsergebnis als der am besten geeignete anzusehen. Sowohl die Schulleitung als auch die übrigen Nutzer waren in die Entscheidungsfindung einbezogen und befürworten dieses Neubaukonzept. Ergänzend zum beschlossenen Raumprogramm wurde in der Überarbeitung die Integration weiterer Flächen für die Unterbringung des Kommunalen Sozialdiensts (KSD) mit 370 m² und der Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung (JFE) mit 185 m² in den Gebäudekomplex gefordert, da diese bereits im Bestandsgebäude vorhandenen Einrichtungen zur sozialen Stabilisierung am Mühlenberg von großer Bedeutung sind und eine längere intensive Suche nach geeigneten Flächen zur Anmietung erfolglos geblieben war. Gebäudeplanung Der Entwurf von Dasch, Zürn, v. Scholley zeichnet sich aus durch vollständige Erfüllung des Raumprogramms in Verbindung mit optimaler Funktionalität und überzeugender Strukturierung des Gebäudes, gelungener Verknüpfung von Schule und übrigen Nutzungen, sowie klarem Erschließungssystem mit leichter Orientierbarkeit bei insgesamt hoher Gestaltqualität. Infolge der geschickt gewählten Anordnung der Baumassen südlich des Bestandsgebäudes gelingt es den Entwurfsverfassern, den Schulbetrieb im Altbau während der Errichtung des Neubaus nahezu vollständig aufrecht zu erhalten. Die Vorgaben des Interimsprogramms werden sämtlich eingehalten; Auslagerungsbedarf entsteht in erster Linie bei den derzeit im Mehrzweckgebäude befindlichen Stadtteilnutzungen, die während eines Teils der Bauzeit in temporären Einheiten am Standort untergebracht werden sollen. Das Gebäude ist ausschreibungskonform als Passivhaus konzipiert; die Vorgaben aus dem Passivhausprojektierungspaket (PHPP) bzgl. des spezifischen Jahresprimärenergiebedarfs werden deutlich unterschritten. Der nun zur Umsetzung vorgeschlagene Entwurf erfüllt aus Sicht des Vermieters GBH und des Mieters LHH in hervorragender Weise die in den aufgeführten Kriterien zum Ausdruck gebrachten Anforderungen und stellt mit einem qualitativ hochwertigen, gut strukturierten, zukunftsorientierten Gebäude nicht nur den Nutzern beste Rahmenbedingungen zur Verfügung, sondern gibt damit auch dem Stadtteil Mühlenberg entscheidende Impulse für seine weitere Entwicklung. Für die südlich an den Mühlenberger Markt angrenzende Fläche konnte im Rahmen des Wettbewerbs jedoch noch keine städtebaulich befriedigende Lösung angeboten werden. Dies ist in der weiterführenden Planung - insbesondere Freiraumplanung - noch zu erarbeiten. -4- zu 3.: Wirtschaftlichkeit In Fortführung einer durch die GBH Ende 2007 vorgelegten Machbarkeitsstudie wurde durch einen darauf aufbauenden Vergleich zwischen den Varianten: Betriebssicherung Teilsanierung Komplettsanierung des Bestandsgebäudes (en bloc bzw. in Abschnitten) und Neubau prognostiziert, dass unter Beachtung des Lebenszyklusansatzes bei einer Betrachtung über einen Zeitraum von 30 Jahren der Gesamtaufwand an Investitions-, Betriebs- und Unterhaltungskosten für einen Neubau auf der Grundlage des beschlossenen Raumprogramms deutlich niedriger wäre als der einer vergleichbaren umfassenden Sanierung und Ertüchtigung des Bestandsgebäudes. Darüber hinaus wurde ergänzend untersucht, ob eine konventionelle Eigenfertigung oder ein Modell in Öffentlich-Öffentlicher Partnerschaft (ÖÖP) zwischen LHH und GBH wirtschaftlicher wäre. Hierbei wird die in Anlage 2 der Drucksache 1982/2009 N1 dargestellte Teilbewirtschaftung durch die GBH zugrunde gelegt. Im Variantenvergleich wurden alle Investitions-, Betriebs-, Unterhaltungs-, Transaktionsund Finanzierungskosten ermittelt, kumuliert und auf der Grundlage einer Betrachtung der Lebenszykluskosten über einen Zeitraum von 30 Jahren als Barwert abgebildet. Der im Variantenvergleich insbesondere durch Flächenoptimierungen mit den damit verbundenen geringeren Betriebskosten, geringeren Risiken und energetischen Optimierungen prognostizierte, auf die Lebenszykluskosten bezogene wirtschaftliche Vorteil eines Neubaus gegenüber einer Gesamtsanierung von ca. 3,6 % wurde nun auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse einer aktuellen, entwurfsspezifischen Überprüfung unterzogen. Hierzu wurden die von den Architekten im Rahmen des VOF-Verfahrens unter Berücksichtigung notwendiger Interimsmaßnahmen und standortbezogener Faktoren wie z. B. Tunnelüberbauung ermittelten Investitionskosten von einem externen Gutachter in einem ersten Schritt einer Plausibilisierung unterzogen und in einem zweiten Schritt nach der Methodik des Variantenvergleichs auf die aus Investition und Betrieb resultierenden Lebenszykluskosten hin überprüft. In die Betrachtung einbezogen wurden auch die Flächenzuwächse durch KSD und JFE sowie die zwischenzeitliche Entwicklung der Baukosten gegenüber den Ansätzen im Variantenvergleich. Im Ergebnis dieser aktuellen Berechnung kann der ursprünglich prognostizierte Vorteil für den Neubau nicht ganz in der erwarteten Höhe bestätigt werden; Gründe hierfür sind insbesondere die im Variantenvergleich angesetzten, in den konkreten Planungen aber nur teilweise realisierbaren Effekte von Flächenoptimierungen, sowie Mehrbedarfe zur Aufrechterhaltung des Betriebs am Standort während der Errichtung des Neubaus. -5- Der auf der Grundlage der Planung des Büros Dasch, Zürn, v. Scholley ermittelte wirtschaftliche Vorteil eines Neubaus gegenüber einer Gesamtsanierung beträgt bezogen auf die Lebenszykluskosten nunmehr ca. 2,8 % , was aufgrund der erheblichen qualitativen Vorteile eines Neubaus immer noch klar für diesen spricht. Zuzüglich des ÖÖP- Effizienzvorteils bei Investition und Teilbewirtschaftung durch die GBH von rd. 3,4 % ergibt sich eine eindeutige Präferenz für die Errichtung des Neubaus auf der Grundlage des Entwurfs des Büros Dasch, Zürn, v. Scholley durch die GBH. Mietkalkulation: Betrachtet man die jährlichen Mietkosten, so kalkuliert die GBH – ausgehend von den auf die konkrete Planung bezogenen Investitions-, Unterhaltungs-, Transaktions- und Finanzierungskosten – hierfür 4.766.570 € p. a.; die Verwaltung hingegen kalkuliert für Investition und Unterhaltung in Eigenregie 4.935.433 € p. a. Dies entspricht einem Vorteil von 3,42% für das Inhouse-Modell zwischen LHH und GBH, vgl. Anlage 3. Kostenvergleich: Ein Vergleich mit dem in einem ÖPP-Verfahren errichteten Passivhausneubau GS In der Steinbreite (Preisbasis 2008) zeigt, dass die spezifischen Investitionskosten pro m²/BGF (jeweils ohne Interimskosten) für den Neubau der IGS (Preisbasis 2011) um ca. 27 % höher liegen. Dies ist neben der zwischenzeitlichen Entwicklung der Baukosten im Wesentlichen auf die für eine IGS erforderliche höherwertige funktionale und technische Ausstattung insbesondere der Fachunterrichtsräume, das soziokulturell ausgerichtete Standortprofil mit einer Vielzahl ergänzender Nutzungen sowie die am Mühlenberger Markt geltenden Standortfaktoren wie z. B. die erforderliche Überbauung des Stadtbahntunnels zurückzuführen. Vertragseckpunkte: Der zwischen LHH und GBH ausgehandelte Kauf- und Mietvertrag sieht vor, dass das Grundstück und die aufstehenden Gebäude (ohne die Hausmeisterhäuser) gem. Anlage 1 zu einem Preis von 6,90 Mio. € an die GBH verkauft werden. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar nach erfolgter Umschreibung im Grundbuch. Die LHH erhält für den Fall des Verkaufs ein Vorkaufsrecht am Grundstück. Die GBH verpflichtet sich zur Errichtung des Neubaus gem. Anlage 2 und vermietet diesen zur zweckentsprechenden Nutzung an die LHH. Die Finanzierung des Kaufpreises und des Neubaus wird zwischen GBH und LHH abgestimmt. Zwecks günstiger Kreditkonditionen kann ein Forfaitierungsmodell gewählt werden (Verkauf/Abtretung der IGS-Mieteinnahmen der GBH ganz oder teilweise an eine finanzierende Bank, mit Einredeverzicht der Mieterin LHH). Der Kauf- und Mietvertrag wird auf eine Laufzeit von 30 Jahren geschlossen; mit Optionsrecht zur Verlängerung des Mietverhältnisses um weitere 15 Jahre. Ab Beginn der Mietzeit für fertig gestellte Teilabschnitte bis zum Zeitpunkt der Übergabe des insgesamt fertig gestellten Neubaus wird auf Grundlage eines festzulegenden Bauphasen- bzw. Bauzeitenplans eine anteilige Miete zzgl. der anfallenden Betriebskosten vereinbart. Die Miete ist ab Fertigstellung des gesamten Neubaus für 5 Jahre als Festmiete vereinbart und kann anschließend indexbezogen angepasst werden -6- Die Instandhaltung/setzung des Gebäudes sowie notwendige Erneuerungen obliegen der GBH. Teile des Betriebs, insbesondere Unterhaltsreinigung; Teilbewirtschaftung und -unterhaltung der Außenanlagen; Bedienung der technischen Anlagen; Kleinreparaturen und organisationsbezogene Hausmeisterdienste obliegen der LHH Die LHH erhält ein uneingeschränktes Nutzungsrecht und ist berechtigt, das Gebäude insgesamt, teilweise, temporär oder dauerhaft dem Mietzweck entsprechend unterzuvermieten. Der Altbau wird für die Restnutzungsdauer bis zum Umzug der Schule durch die LHH unterhalten und bewirtschaftet; eine Mietzahlung hierfür erfolgt nicht. Der kalkulatorische Mietwert hierfür (Abschreibung, Grundstück) wurde bei der Ermittlung der Neubaumiete berücksichtigt. Termine: Nach einem Beschluss zur vorliegenden Drucksache ist von einem Zeitraum von ca. 12 Monaten bis zum Baubeginn auszugehen. Die Umsetzung selbst ist in mehreren Bauphasen vorgesehen: In Phase 1 erfolgen der Abbruch der Stadtsporthalle und die Errichtung der ersten 3-Feld-Sporthalle sowie die Umverlagerung des Schulhofs auf die Nordseite des Geländes. Für die Stadtteilnutzungen wird ein Provisorium errichtet und das Mehrzweckgebäude anschließend abgebrochen. In Phase 2 werden die Häuser 1-4 errichtet In Phase 3 erfolgt der Umzug der Schule in die Häuser 1-4 In Phase 4 werden die zweite Dreifeldhalle einschl. Mensa sowie das Stadtteilhaus errichtet Insgesamt kann mit einer Bauzeit von ca. 40 – 46 Monaten gerechnet werden, sodass die Fertigstellung des Gebäudes in 2015 zu erwarten ist. Energetische Aspekte, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit: Der Neubau wird als Passivhaus errichtet; die Einhaltung der Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) wird durch die GBH angestrebt. Eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen. Eine umfassende Barrierefreiheit mit gleichberechtigter Teilhabe an allen Nutzungsbereichen und Erschließungssystemen für Menschen mit Behinderungen ist Bestandteil der Planung und wurde intensiv mit der Behindertenbeauftragten erörtert und abgestimmt. 19.PPP Hannover / 11.08.2011 -7- Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement 19.PPP Hannover, den 26.05.2011 Anlage 2 zur DS Nr. NEUBAU IGS MÜHLENBERG BAUBESCHREIBUNG Gesamtkonzept Die großen Baumassen von IGS und Stadtteilnutzungen gliedern sich in einzelne Baukörper (z. B. die „Schulhäuser“). Für Nutzer und Besucher entstehen maßstäbliche, überschaubare Einheiten, die sich gestalterisch zu einer Gesamtanlage verbinden. Die Achse der Fußgängerzone wird mit der Neubebauung aufgenommen und bis an die Bezirkssportanlagen herangeführt. Die kammartige Gebäudestruktur begünstigt eine intensive Durchgrünung des Schulgeländes und Verzahnung mit der Umgebung. Äußere Erschließung Die Hauptzugänge für Schule und Stadtteilnutzungen erfolgen über den Vorplatz vom Mühlenberger Markt aus. Sportler und Zuschauer gelangen von den Parkplätzen aus auf Spielfeldebene in die Sporthallen, für Schüler und Lehrer gibt es einen ebenerdigen Zugang von der Schule aus. Die Zufahrt zu den Parkplätzen und die Ver-/ Entsorgung von Schule und Sporthalle erfolgen über den Ossietzkyring, die Ver- und Entsorgung von Stadtteilnutzungen und Aula / Bühne über den Mühlenberger Markt. Innere Erschließung Von der zweigeschossigen Eingangshalle führt die „Magistrale“ zu den einzelnen, in sich geschlossenen Clustern, den Sporthallen und den Stadtteilnutzungen. An die Magistrale sind die übergeordneten Nutzungen wie Freizeit- und Lehrerstationen sowie die Aufzüge zur barrierefreien Vertikalverbindung angelagert. Alle Flurbereiche sind natürlich belichtet und bieten vielfältige Ausblicke in die Umgebung. Es gibt keine innenliegenden, dunklen Zonen. Dies unterstützt die Orientierung in den unterschiedlichen Gebäudeteilen. Nutzungen Im Erd-/ Hanggeschoss befinden sich die Fachklassen mit direkt vorgelagerten Freibereichen, während die Obergeschosse die Jahrgangscluster aufnehmen. Vielfältig nutzbare Lernlandschaften bilden den Mittelpunkt der einzelnen Jahrgangscluster. Die Verwaltung im 1. Obergeschoss ist auf kurzem Weg an die Eingangshalle angebunden. Barrierefreiheit außen Alle Gebäudezugänge erfolgen ebenerdig und barrierefrei. Behindertengerechte Rampen verbinden die unterschiedlichen Niveaus der Freiflächen ohne Sonder-/Umwege miteinander. innen Die Geschossebenen von Schule, Sporthallen und Stadtteilnutzungen behindertengerechten Aufzügen barrierefrei miteinander verbunden. sind mit Bauabschnitte 1. BA Kompletter Erhalt des Schulgebäudes. Abbruch Sporthalle A und vorübergehende Auslagerung und Abbruch der Stadtteilnutzungen. Neubau Sporthalle 1 und Schule. 2. BA Umzug der Schule in den Neubau. Abbruch des bestehenden Schulgebäudes. Neubau Sporthalle 2, Mensa, Aula und Stadtteilnutzungen. Tragkonstruktion Regelbereiche In den Jahrgangsclustern der Obergeschosse werden die Trennwände zwischen den Klassenräumen tragend ausgebildet (kostengünstige Schottenbauweise). Im Erdgeschoss werden aufgrund abweichender Nutzungen die Schotte als wandartige Träger auf jeweils zwei Stützen abgefangen. Sondernutzungsbereiche Die Sondernutzungsbereiche Mensa, Pausenhalle und Stadtteilnutzungen sind als Stahlbetonskelettkonstruktionen geplant, bei denen die Stützenstellung den jeweiligen Nutzungen angepasst wird. Sporthallen, Aula Die Sporthallen und die Aula werden ebenfalls in Massivbauweise errichtet. Dies gewährleistet genügend Speichermassen zur sommerlichen Nachtauskühlung. Gründung Es ist eine kostengünstige Flachgründung aus Einzel- und Streifenfundamenten vorgesehen. Alle ins Grundwasser einbindenden Gebäudeteile werden als auftriebssichere „Weiße Wanne“ realisiert. U-Bahn-Überbauung Die Überbrückung des Tunnels erfolgt über seitliche Großbohrpfähle, die eine massive Abfangplatte tragen. Zwischen Platte und Tunnel wird eine kompressible Schicht eingebaut, die Setzungen kompensieren kann. Konstruktionen, Materialien Dach Begrünung der Dachflächen als Regenwasserspeicher Fassaden Metall-Glas-Fassaden mit 3-fach-Verglasung Geschlossene Fassaden mit mineralischem Putz Sonnenschutz, Verdunkelung außenliegende Metalljalousien bedarfsweise innenliegende Verdunkelungsrollos Nordorientierte Räume und Flurbereiche ohne Sonnenschutzverglasung beweglichen Sonnenschutz, dafür mit Energiekonzept Der Neubau des Schulgebäudes mit Sporthalle und Stadtteilnutzungen erfüllt die Anforderungen an ein Passivhaus: Außenwände mit entsprechender Wärmedämmung Fensterelemente mit 3-fach-Wärmeschutzverglasungen Hohe Luftdichtigkeit der Gebäudehülle Lüftungsanlage mit hoher Wärmerückgewinnung Wärmeerzeugung / - versorgung Holzpelletheizung mit Spitzenlastabdeckung durch eine Brennwertkessel-Anlage. Die Wärmeverteilung im Gebäude erfolgt durch die Kombination der Medien Luft und Wasser mit den Regelparametern Luftqualität und Raumtemperatur. Regenwasserbewirtschaftung Dachbegrünung als Regenwasserpuffer Parkplätze und Wege so weit wie möglich mit wasserdurchlässigen Oberflächen Versickerung über Mulden-Rigolen-Systeme Regenwasserspeicherung mit anschließender Nutzung bei der Bezirkssportanlage und als Toilettenwasser Freianlagen Landschaftliche Vernetzung mit Wegebeziehungen und Grünzügen Die vorhanden Wegebeziehungen und Grünzüge werden aufgenommen und ergänzt. Östlich der Schule entsteht ein neuer Fuß- und Radweg, der Sportanlagen, Wohngebiet und Mühlenberger Markt miteinander verknüpft. Der umgebende Landschaftsraum fließt in die Innenhöfe und vermittelt den intensiven Bezug und die Verflechtung mit der Landschaft. Mühlenberger Markt Der Mühlenberger Markt bleibt weitgehend erhalten, lediglich die Vorbereiche von Schule und Stadtteilnutzungen werden umgestaltet. In unmittelbarer Nähe zu den Eingängen befinden sich überdachte Fahrradstellplätze und behindertengerechte PKW-Stellplätze. Freiräume, Plätze und Pausenhöfe Der zentrale Pausenhof und die angelagerten Terrassen von Mensa, Aula, Cafeteria und Foyer bilden den Mittelpunkt und Kommunikationsort der Schule. Die Platzkante zum tiefer liegenden Forum wird durch Sitzstufen und Treppen formuliert. Freibereich E-Lab und Werkhöfe Die Freibereiche des E-Lab öffnen sich zum Landschaftsraum. Ein Biotop dient den Versuchen, der Aufenthaltsqualität und als Regenrückhaltebecken zur Regenwassernutzung. Die Werkhöfe liegen im Grünraum zwischen Schule und Sporthalle. Befestigte Werkterrassen mit Sitzmöglichkeiten fügen sich in das Grün ein. Innenhöfe Die Innenhöfe für Musik, Kunst und NWS öffnen sich zum Landschaftsraum. Sie werden durch ein Raumgerüste (Pergolen) gefasst. Unterschiedliche Gestaltung und Ausstattungen stellen einen thematischen Bezug zur Nutzung dar, Grünflächen unterstützen den Bezug „außen- innen“. Parken und Erschließung Der Parkplatz mit 230 Stellplätzen wird als „grüner Parkraum“ neu definiert, der den Landschaftsraum des Lohfeldes bis in die Freiräume der Schule erweitert. Die Behindertenparkplätze und gedeckten Radstellplätze befinden sich am Mühlenberger Markt. Oberflächen und Materialien Die Gestaltung der Außenräume erfolgt ihrer differenzierten Nutzung entsprechend mit unterschiedlichen Materialien: Naturstein, Betonwerkstein, Rasen, Holzdecks usw.. Der Anteil der unversiegelten Flächen liegt bei ca. 50 %. Dasch Zürn von Scholley Architekten – Reinboth Landschaftsarchitekten Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement 19.PPP Hannover, den 26.05.2011 Anlage 2a zur DS Nr. NEUBAU IGS MÜHLENBERG LAGEPLAN Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement 19.PPP Hannover, den 26.05.2011 Anlage 2b zur DS Nr. NEUBAU IGS MÜHLENBERG GESAMTPLAN Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement 19.PPP Hannover, den 26.05.2011 Anlage 2c zur DS Nr. NEUBAU IGS MÜHLENBERG GRUNDRISS EG Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement 19.PPP Hannover, den 26.05.2011 Anlage 2d zur DS Nr. NEUBAU IGS MÜHLENBERG GRUNDRISS UG Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement 19.PPP Hannover, den 26.05.2011 Anlage 2e zur DS Nr. NEUBAU IGS MÜHLENBERG GRUNDRISS 1. OG Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement 19.PPP Hannover, den 26.05.2011 Anlage 2f zur DS Nr. NEUBAU IGS MÜHLENBERG GRUNDRISS 2.+ 3. OG Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement 19.PPP Hannover, den 26.05.2011 Anlage 2g zur DS Nr. NEUBAU IGS MÜHLENBERG ANSICHTEN Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement 19.PPP Hannover, den 26.05.2011 Anlage 2h zur DS Nr. NEUBAU IGS MÜHLENBERG SCHNITTE Landeshauptstadt Hannover FB Gebäudemanagement 19.PPP Hannover, den 26.07.2011 Anlage 3 zur DS Nr. NEUBAU IGS MÜHLENBERG MIETKALKULATION Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In den Betriebsausschuss Hannover Congress Centrum In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung b Nr. Anzahl der Anlagen 1391/2011 4 Zu TOP Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2010 Antrag, 1. den Jahresabschluss und den Lagebericht gem. § 30 EigBetrVO festzustellen, 2. die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 30 EigBetrVO zu beschließen, 3. und den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von festzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen. -3.771.140,96 € Berücksichtigung von Gender-Aspekten Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht bekannt. Kostentabelle Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Begründungstext. -1- Begründung des Antrages Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§ 6 der Haushaltssatzung 2010) bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31.12.2005 bereits bestehen, § 113 Ansatz 1 NGO in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2010 weiter anwendbar. Dementsprechend gilt auch für den Jahresabschluss 2010 des Hannover Congress Centrum die Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungspflichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung). Gemäß § 30 der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest. Er beschließt über die Entlastung der Werksleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes. Mit Wirkung vom 01.01.2005 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der überörtlichen Kommunalprüfung § 123 NGO geändert, so dass seitdem die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe nicht mehr dem Kommunalprüfungsamt, sondern dem Rechnungsprüfungsamt obliegt. Das Rechnungsprüfungsamt kann die Jahresabschlussprüfung entweder selbst vornehmen, oder mit der Durchführung einen externen Wirtschaftsprüfer beauftragen. Dabei kann es auch zulassen, dass die Beauftragung eines externen Abschlussprüfers direkt durch den Eigenbetrieb erfolgt. Im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt - gemäß Schreiben vom 29.04. 2010 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH mit der Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2010 beauftragt. Eine Information des Betriebsausschusses erfolgte in der 17. Betriebsausschusssitzung am 22. November 2010 mit DS 2392/2010. Im Jahresabschlussbericht erteilt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deloitte & Touche GmbH, dem HCC für die Rechnungslegung des Jahres 2010 gemäß § 28 Eigenbetriebsverordnung ein uneingeschränktes Testat. Der Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben - unter Berücksichtigung des zurzeit bestehenden strukturellen Defizits und der zu dessen Reduzierung ergriffenen Maßnahmen - zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird insoweit wirtschaftlich geführt. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bericht ohne ergänzende Feststellungen mit Schreiben vom 25. Mai 2011 an den Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht weitergeleitet. -2- I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss Das operative Jahresergebnis, nach Abzug der durch das HCC nicht direkt zu beeinflussenden Aufwendungen für Hannover Marketing & Tourismus GmbH (720 T€), der Zinsen für den Betriebsmittelkredit (42,1 T€) und der allgemeinen Strukturkosten (2.880 T€), ist im Wesentlichen als planmäßige Umsetzung des Wirtschaftsplanes zu bewerten und beläuft sich auf -129 T€. Der eingetretene Ergebnisrückstand ist im Wesentlichen in nicht geplanten Zusatzkosten im Rahmen des Personalabbaus gemäß dem Haushaltskonsolidierungskonzept VII begründet. Gegenüber dem Vorjahr ist im operativen Ergebnis somit eine Veränderung in Höhe von -194 T€ zu verzeichnen. Im Wirtschaftsjahr 2010 konnten Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 13.989,5 T€ erzielt werden. Gegenüber dem Wirtschaftsplanansatz wurde eine Steigerung in Höhe von 539,5 T€ (4,0 %) erzielt, im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine Veränderung in Höhe von -262,8 T€ (-1,8 %). Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Wesentlichen aufgrund geringerer Sondereinflüsse im Rahmen des Catering in der AWD Arena zurückzuführen. Die Summe Betriebliche Aufwendungen ist im Wirtschaftsjahr 2010 insbesondere aufgrund der gestiegenen Inanspruchnahme von Fremdpersonal beeinflusst. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich jedoch insgesamt eine Reduzierung um -344,3 T€ (-1,8 %), die neben den erhöhten Aufwendungen für Fremdpersonal eine Folge der Einsparungen im Stammpersonal sowie im Instandhaltungsaufwand ist. Insgesamt war es auch im Wirtschaftsjahr 2010 Ziel den Konsolidierungsprozess, der in 2004 seinen Anfang genommen hat, weiter fortzusetzen. Im Berichtsjahr belaufen sich die Investitionen in Immaterielle Anlagen und Sachanlagen auf insgesamt 595,0 T€. Die Einzelprojekte wurden im Rahmen der finanziellen Vorgaben durchgeführt. Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2010 bildeten neben den Investitionen bspw. in ein neues Zentrallager Housekeeping und der Neugestaltung des WestEingangsbereiches Restaurant die Erweiterung der Gebäudeleittechnik sowie die gezielten Modernisierungen im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie z.B. Mobile Thekenelemente, Modernisierung der EDV Netzwerke/Telefonanlage. Ausführliche Erläuterungen zum Jahresabschluss 2010 befinden sich in den nachfolgend beigefügten Anlagen. II. Anlagen - Bilanz zum 31. Dezember 2010 (Anlage I) - Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 (Anlage II) - Anhang und Anlagennachweis zum Jahresabschluss 2010 (Anlage III) - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 (Anlage IV) 83 Hannover / 20.06.2011 -3- Anlage 1 Hannover Congress Centrum Bilanz zum 31. Dezember 2010 Aktivseite Passivseite € 31.12.2010 € 31.12.2009 T€ A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Nutzungsrechte, Software und Lizenzen 2. Geleistete Anzahlungen 31.12.2010 € 31.12.2009 T€ 13.456.739,93 4.339.921,03 -7.289.519,29 13.457 128.701 0 -3.763 -128.518 -132.281 10.507.141,67 9.877 959.626,95 1.233 A. Eigenkapital 521.804,03 18.672,00 540.476,03 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 2. Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 oder 2 gehören 4. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 5. Maschinen und maschinelle Anlagen 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau € 622 1 623 23.706.399,55 245.466,63 2.446.213,00 24.730 245 2.718 58.677,00 1.431.606,00 1.561.244,36 409.501,53 74 1.516 1.561 244 III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 29.859.108,07 31.088 0,00 0 30.399.584,10 31.711 I. Stammkapital II. Rücklagen III. Gewinn/Verlust (-) Gewinne/Verluste (-) der Vorjahre Jahresgewinn/Jahresverlust (-) B. Rückstellungen 1. Sonstige Rückstellungen -3.518.378,33 -3.771.140,96 C. Verbindlichkeiten 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 113.809,30 (31.12.09: T€ 176) 113.809,30 176 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 856.466,29 (31.12.09: T€ 1.048) 856.466,29 1.048 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Landeshauptstadt Hannover davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 7.513.581,54 (31.12.09: € 8.322.541,49) 19.593.861,72 20.989 60.545,29 346 20.624.682,60 22.559 14.290,00 27 32.105.741,22 33.696 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Waren und fertige Erzeugnisse 13.612,13 136.347,50 149.959,63 12 167 179 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0,00 (31.12.09: T€ 0) 565.870,55 908 davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr und bis 5 Jahre € 2.248.145,44 (31.12.09: € 2.339.511,00) 2. Forderungen an die Landeshauptstadt Hannover davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0,00 (31.12.09: T€ 0) 10.878,42 8 davon mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren € 9.832.134,74 ( 31.09.2009 € 10.327.268,38) 4. 3. Sonstige Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 189.821,62 (31.12.2009: T€ 190) III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten 467.937,23 1.044.686,20 421 1.337 492.739,46 434 1.687.385,29 1.950 18.771,83 35 32.105.741,22 33.696 Sonstige Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 60.545,29 (31.12.09: T€ 346) aus Steuern: € 25.834,23 (31.12.09 T€ 290) im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 31.12.09: € 1.243,73) D. Rechnungsabgrenzungsposten Anlage 2 Hannover Congress Centrum Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 2010 € 1. Umsatzerlöse 2009 € 13.989.544,66 14.252.270,60 63.209,43 53.734,53 1.473.221,13 1.783.577,14 15.525.975,22 16.089.582,27 4.124.552,29 4.152.815,54 4.714.401,26 5.326.651,17 1.857.053,50 1.703.866,12 8.001.370,47 7.858.029,76 18.697.377,52 19.041.362,59 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 663,74 849,49 9. Abschr.a.Finanzanl.u.a.Wertpap.d.UV 0,00 125.000.000,00 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon Auwendungen auf Aufzinsung: € 40.234,00 527.492,60 490.844,30 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit - 3.698.231,16 - 128.441.775,13 6.303,00 300,00 66.606,80 76.303,20 - 3.771.140,96 - 128.518.378,33 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3. Sonstige betriebliche Erträge Betriebliche Erträge 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.439.312,15 1.685.240,14 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung € 285.847,61 ( i.Vj. T€ 362) 3.653.863,00 1.060.538,26 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen 12. Außergewöhnliches Ergebnis 13. Sonstige Steuern 14. Jahresverlust (-)/Jahresgewinn Anlage 3 Anhang I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss Allgemeine Bemerkungen Der Jahresabschluss 2010 wurde nach den Vorschriften der EigBetrVO vom 15. August 1989 in der Fassung vom 8. März 2005 (berichtigt am 21. April 2005) aufgestellt. 2. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden für den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zum 1. Januar 2010 erstmalig die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt (BilMoG) geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches sinngemäß angewendet. Für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Formblätter zur Eigenbetriebsverordnung beachtet. Gemäß den Übergangsvorschriften werden die Auswirkungen aus der Umstellung im außerordentlichen Ergebnis dargestellt. Auf die Anpassung der Vorjahres- vergleichzahlen wurde in Ausübung des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB verzichtet. Die Vergleichszahlen entsprechen den Werten aus dem Vorjahresabschluss. 3. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden bis auf notwendige Änderungen durch das BilMoG gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten abzüglich direkt abgesetzter Zuschüsse Dritter sowie planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode ermittelt. Die Nutzungsdauern orientieren sich an den steuerlichen Abschreibungstabellen. Für Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung des gastronomischen Bereiches besteht unverändert ein Festwert in Höhe von 578 T€ sowie zusätzlich für Bekleidung und Mobiliar ein Festwert in Höhe von jeweils 6 T€. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden seit 2008 im Zugangsjahr bis zu einem Wert von 150 € vollständig abgeschrieben und gleichzeitig als Abgang gezeigt. Ab 150 € bis 1.000 € werden die Geringwertigen Wirtschaftsgüter in einem Pool mit einheitlich 20 % p.a. abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Die Hilfs- und Betriebsstoffe und Warenbestände sind zu Anschaffungskosten, gemäß der Methode des fortgeschriebenen gewogenen Durchschnittswerts oder mit dem niedrigeren Teilwert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten bilanziert. Erkennbare berücksichtigt. Dem Ausfallrisiken allgemeinen werden Kreditrisiko durch wird Einzelwertberichtigungen durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber der Landeshauptstadt Hannover werden gesondert ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand nach dem Abschlussstichtag darstellen. Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Ungewisse Verbindlichkeiten sind durch Rückstellungen in angemessener Höhe berücksichtigt. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Verbindlichkeiten aus Darlehensaufnahmen der Landeshauptstadt Hannover bei Kreditinstituten werden entgegen dem Ansatz des Vorjahres nicht mehr unter den Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute, sondern als Verbindlichkeiten gegenüber der Landeshauptstadt Hannover ausgewiesen. Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden entsprechend angepasst. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen vor dem aus dem Abschlussstichtag, die Erträge nach dem Abschlussstichtag darstellen. II. Angaben zur Bilanz 1. Sachanlagen Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens geht Anlagennachweis hervor, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist. 2. Finanzanlagen An der Deutsche Messe AG, Hannover, ist das HCC unverändert mit 49,83 % beteiligt. € Nennwert der Aktien 38.370.640,00 Buchwert per 31.12.2010 0,00 Der Jahresabschluss 2010 der Deutschen Messe liegt noch nicht vor. In 2009 betrug das Eigenkapital 217,0 Mio. € und der Jahresfehlbetrag – 221,2 Mio. €. Der rein handelsrechtlich motivierte Wertansatz der Beteiligung an der DMAG steht in keiner Verbindung zum operativen Geschäft des HCC und stellt buchhalterisch eine Bilanzverkürzung ohne Auswirkungen auf die Liquidität des HCC dar. Aus handelsrechtlicher Sicht dürfen bei einer Bewertung von Finanzanlagen nur rein ertragswert- oder cashfloworientierte Verfahren zur Anwendung kommen. Substanzoder Markenwerte (z.B. Markenname CeBIT) sowie die Bedeutung der DMAG für die LHH als wesentlicher Faktor der Wirtschaftsförderung können nicht berücksichtigt werden. Ein Buchwert >0 € ist trotz des erfolgreichen Agierens der DMAG zurzeit bewertungstechnisch nicht darstellbar. Aus dem Wertansatz lässt sich nicht folgern, dass die DMAG die zurzeit in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Insbesondere bleibt die Bedeutung der DMAG für den Wirtschaftsstandort Hannover unberührt. 3. Stammkapital Das Stammkapital beträgt € 13.730.639,93. € Stand 1. Januar 2010 13.456.739,93 Herabsetzung/Erhöhungen 273.900,00 Stand 31.Dezember 2010 4. 13.730.639,93 Rücklagen € Stand 1. Januar 2010 128.701.521,03 Zuzahlung für Tilgungsleistungen Absetzung für Abschreibung DMAG 2009 Stand 31. Dezember 2010 364.500,00 -125.000.000,00 4.066.021,03 5. Rückstellungen Für Eigenbetriebe besteht nach § 249 HGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen die Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen bei Zusagen ab 1.1.1990 und ein Passivierungswahlrecht bei Zusagen vor 1.1.1990. Die Ansprüche auf Pensionen begründen sich in Höhe von ca. 0,6 Mio. € aus Beamtenverhältnissen (inkl. Witwen/Waisen und Anwartschaften), die vor 1.1.1990 entstanden sind. Von dem Wahlrecht auf Verzicht auf die Passivierung der Verpflichtungen wurde Gebrauch gemacht. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich hauptsächlich aus Verpflichtungen aus Urlaubs- und Überstunden, Altersteilzeit, für ausstehende Rechnungen, für Prozesskosten und aus internen und externen Prüfungskosten zusammen. 6. Verbindlichkeiten Im Einzelnen: Stand 31.12.2010 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Landeshauptstadt Hannover Sonstige Verbindlichkeiten T€ 114 Restlaufzeiten > 1 Jahr, > 5 Jahre ≤ 1 Jahr ≤ 5 Jahre T€ T€ T€ 114 0 0 856 856 0 0 19.594 7.514 2.248 9.832 61 20.625 61 8.545 0 2.248 0 9.832 Gesamt III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Gliederung der Umsatzerlöse Gastronomie Vermietung Sonstiges 2010 2009 Mio. € Mio. € 10,0 10,1 4,0 4,0 0,0 14,0 0,2 14,3 IV. Periodenfremde Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 176 T€ (Vorjahr: 268 T€). Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. V. Außerordentliche Aufwendungen Die Aufwendungen betreffen Zuführungen zu Rückstellungen im Rahmen der Erstanwendung der Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in Höhe von 6 T€. VI. Ergänzende Angaben 1. Betriebsleiter ist Herr Joachim König 2. Für das Wirtschaftsjahr 2010 erhielten die Betriebsleitung und die Abteilungsleiter Gesamtbezüge von 530,9 T€. 3. 3. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für Jahresabschlussprüfung 2010: 19 T€ Zusammensetzung des Betriebsausschusses: Mitglieder des Rates: Ratsfrau Ratsherr Ratsherr Ratsherr Ratsherr Ratsherr Ratsherr Ratsherr Ratsherr Ratsherr Ratsherr Ratsherr Barbara Frank (Vorsitzende), Hausfrau Dr. med. Nils Tilsen (stv. Vorsitzender, Augenarzt/Sanitätsoffizier) Stefan Politze, Forderungsmanager Martin Hanske, Rechtsanwalt Ralf Borchers, Diplom Ökonom, Referent SPD Alptekin Kirci, Rechtsanwalt Jens-Michael Emmelmann, Geschäftsführender Gesellschafter (selbständig) Wilfried Lorenz, Unternehmensberater Werner Putzke, Kaufmann Christopher Bodirsky, Systemprogrammierer (bis 1.August 2010) Michael-Hans Höntsch, Gymnasiallehrer DIE LINKE (1.August 2010 bis 26.August 2010) Ludwig List, selbst. Kaufmann (seit 26.August 2010) CDU FDP SPD SPD SPD CDU CDU Bündnis 90/ Die Grünen Bündnis 90/ Die Grünen DIE LINKE Grundmandat: Ratsherr Frank Nikoleit, Werkzeugmacher (bis 1. August 2010) Gruppe Han. Linke Personalvertreter: Frau Herr Herr Frau Manuela Giesemann, Sachbearbeiterin Frank Kulbarsch, Veranstaltungstechniker HCC Mohamed Abdelkhalek, Bankettleiter Karin Bülow, Servicekraft Sonstiger Vertreter: Herr Harald Memenga, Gewerkschaftssekretär ver.di HCC HCC HCC 4. Belegschaft (Auf Basis Vollzeitkräfte) Beamte Angestellte Arbeiter Auszubildende Aushilfspersonal Hannover, den 25. März 2011 Jahresdurchschnitt 2010 1 52 49 26 27 155 Hannover Congress Centrum Joachim König, Betriebsleiter 2009 1 60 57 32 30 180 zu Anlage 3 Hannover Congress Centrum Anlagennachweis zum 31. Dezember 2010 Anfangsstand Posten des Anlagevermögens 1 € 2 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugang Abgang Umbuchungen € 3 € 4 € 5 Endstand Anfangsstand € 6 € 7 Abschreibungen Zugang, d.h. Ab- Abgang, d.h. angesamschreibungen im melte Abschreibungen Wirtschaftsjahr auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge € € 8 9 Endstand € 10 Restbuchwerte Restbuchwerte Restbuchwerte am am Ende des Ende des voranWirtschaftsjahres gegangenen Wirtschaftjahres € € 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Nutzungsrechte, Software und Lizenzen 2.102.122,12 30.060,00 0,00 966,14 2.133.148,26 1.480.177,09 131.167,14 0,00 1.611.344,23 521.804,03 621.945,03 966,14 18.672,00 0,00 -966,14 18.672,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.672,00 966,14 2.103.088,26 48.732,00 0,00 0,00 2.151.820,26 1.480.177,09 131.167,14 0,00 1.611.344,23 540.476,03 622.911,17 1. Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- u. anderen Bauten 43.839.256,87 60.586,76 8.876,69 472,23 43.891.439,17 19.108.985,32 1.076.054,30 0,00 20.185.039,62 23.706.399,55 24.730.271,55 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 2.360.677,19 0,00 0,00 0,00 2.360.677,19 2.115.210,56 0,00 0,00 2.115.210,56 245.466,63 245.466,63 3. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nr. 1 oder 2 gehören 4.342.896,17 0,00 0,00 0,00 4.342.896,17 1.625.081,17 271.602,00 0,00 1.896.683,17 2.446.213,00 2.717.815,00 111.838,52 0,00 0,00 0,00 111.838,52 37.881,52 15.280,00 0,00 53.161,52 58.677,00 73.957,00 4.764.947,64 19.580,98 0,00 37.505,01 4.822.033,63 3.249.257,64 141.169,99 0,00 3.390.427,63 1.431.606,00 1.515.690,00 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.207.939,82 222.038,07 46.094,97 0,00 13.383.882,92 11.646.953,46 221.780,07 46.094,97 11.822.638,56 1.561.244,36 1.560.986,36 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Sachanlagen gesamt 243.505,36 68.871.061,57 244.132,11 546.337,92 40.158,70 95.130,36 -37.977,24 0,00 409.501,53 69.322.269,13 0,00 37.783.369,67 0,00 1.725.886,36 0,00 46.094,97 0,00 39.463.161,06 409.501,53 29.859.108,07 243.505,36 31.087.691,90 1. Beteiligungen 222.497.496,11 0,00 0,00 0,00 222.497.496,11 222.497.496,11 0,00 0,00 222.497.496,11 0,00 0,00 Anlagevermögen gesamt 293.471.645,94 595.069,92 95.130,36 0,00 293.971.585,50 261.761.042,87 1.857.053,50 46.094,97 263.572.001,40 30.399.584,10 31.710.603,07 2. Geleistete Anzahlungen Immaterielle Vermögensgegenstände gesamt II. Sachanlagen 4. Fahrzeuge für Personenund Güterverkehr 5. Maschinen und maschinelle Anlagen III. Finanzanlagen Anlage 4 Hannover Congress Centrum Lagebericht 2010 A. Geschäftsverlauf - Allgemeine wirtschaftliche Situation und wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres B. Wirtschaftliche Lage - Vermögens-, Finanz- und Ertragslage C. Ausblick und Risiken der zukünftigen Entwicklung D. Ergänzende Pflichtangaben nach § 22 EigBetrVO A. Geschäftsverlauf Allgemeine wirtschaftliche Situation und wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres Im Wirtschaftsjahr 2010 konnten Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 13.989,5 T€ erzielt werden. Gegenüber dem Wirtschaftsplanansatz wurde eine Steigerung in Höhe von 539,5 T€ (4,0 %) erzielt, im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine Veränderung in Höhe von -262,8 T€ (-1,8 %). Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Wesentlichen aufgrund geringerer Sondereinflüsse im Rahmen des Catering in der AWD Arena zurückzuführen. Im Kerngeschäftsbereich Veranstaltungen inkl. der Gastronomie konnte im Wirtschaftsjahr 2010 ein weitestgehend planmäßiger Verlauf verzeichnet werden. In der Eigengastronomie ist in diesem Jahr gegenüber dem ursprünglichen Wirtschaftsplanansatz eine Steigerung in Höhe von 113,6 T€ (+6,1 %) zu verzeichnen. Im Catering (im Wesentlichen für die AWD-Arena) konnte speziell aufgrund der Sondereinflüsse (Großkonzert, Fußball-Vorbereitungsspiel) auch in diesem Jahr wieder eine positive Umsatzentwicklung erzielt werden, gegenüber dem Wirtschaftsplanansatz ergab sich eine Steigerung in Höhe von 218,3 T€ (+5,1%). Die Summe Betriebliche Erträge ist im Wirtschaftsjahr 2010 gegenüber dem Planansatz um 576,0T€ (3,8 %) höher ausgefallen. Im Vergleich zum Vorjahr war eine Veränderung um -563,6 T€ (-3,5 %) zu verzeichnen. Der Materialaufwand beläuft sich auf insgesamt 4.124,5 T€. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um -28,3 T€. Diese Entwicklung ist insbesondere durch weitere Kostenoptimierungen bei den Zulieferern begründet. Der Personalaufwand beläuft sich auf insgesamt 4.714,4 T€, womit gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung in Höhe von -612,2 T€ (-11,5 %) erzielt wurde, die im Wesentlichen durch eine Reduzierung der Anzahl Mitarbeiter im Personalstamm begründet ist. Die Gesamtpersonalkostenquote (Anteil des Personalaufwands einschließlich Fremdlöhnen und Provisionen Servicepartner an den betrieblichen Erträgen) hat sich insbesondere aufgrund der gestiegenen Inanspruchnahme von Fremdpersonal um 1,1 Prozentpunkte auf 46,3 % erhöht. Die Summe Betriebliche Aufwendungen ist im Wirtschaftsjahr 2010 insbesondere aufgrund der gestiegenen Inanspruchnahme von Fremdpersonal beeinflusst. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich jedoch insgesamt eine Reduzierung um -344,3 T€ (-1,8 %), die neben den erhöhten Aufwendungen für Fremdpersonal eine Folge der Einsparungen im Stammpersonal sowie im Instandhaltungsaufwand ist. Insgesamt war es auch im Wirtschaftsjahr 2010 Ziel den Konsolidierungsprozess, der in 2004 seinen Anfang genommen hat, weiter fortzusetzen. Das operative Jahresergebnis, nach Abzug der durch das HCC nicht direkt zu beeinflussenden Aufwendungen für Hannover Marketing & Tourismus GmbH (720 T€), der Zinsen für den Betriebsmittelkredit (42,1 T€) und der allgemeinen Strukturkosten (2.880,00 T€), ist im Wesentlichen als planmäßige Umsetzung des Wirtschaftsplanes zu bewerten und beläuft sich auf -129 T€. Der eingetretene Ergebnisrückstand ist im Wesentlichen in nicht geplanten Zusatzkosten im Rahmen des Personalabbaus gemäß dem Haushaltskonsolidierungskonzept VII begründet. Gegenüber dem Vorjahr ist im operativen Ergebnis somit eine Veränderung in Höhe von -194 T€ zu verzeichnen. B. Wirtschaftliche Lage Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Berichtsjahr belaufen sich die Investitionen in Immaterielle Anlagen und Sachanlagen auf insgesamt 595,0 T€. Die Einzelprojekte wurden im Rahmen der finanziellen Vorgaben durchgeführt. Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2010 bildeten neben den Investitionen bspw. in ein neues Zentrallager Housekeeping und der Neugestaltung des West- Eingangsbereiches Restaurant die Erweiterung der Gebäudeleittechnik sowie die gezielten Modernisierungen im Bereich der Betriebsund Geschäftsausstattung, wie z.B. Mobile Thekenelemente, Modernisierung der EDV Netzwerke/Telefonanlage. Den Investitionen stehen insgesamt planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.857,0 T€ gegenüber. Im Berichtsjahr ergab sich eine gestiegene Eigenkapitalquote (32,7 %; Vorjahr: 29,3 %). Die Bilanzsumme beläuft sich im Berichtsjahr auf 32.105,7 T€ (Vorjahr: 33.696,2 T€). Derzeit ist das Anlagevermögen zu 34,6 % durch das Eigenkapital gedeckt. Die Finanzierung des Geschäftsbetriebs des HCC war durch die bestehenden Finanzierungsvereinbarungen mit der Landeshauptstadt Hannover (LHH) jederzeit gesichert. Diese Finanzierungsgrundlage besteht fort. Das Hannover Congress Centrum weist im Geschäftsjahr 2010 ein Gesamtergebnis in Höhe von -3.771,1 T€ aus, gegenüber dem um Abschreibungen auf Finanzanlagen bereinigten Vorjahr (-3.518,4 T€) entspricht dies einer Veränderung um 252,7 T€ (-7,2). Das operative Jahresergebnis, nach Abzug der durch das HCC nicht direkt zu beeinflussenden Belastungen (Hannover Marketing und Tourismus GmbH 720 T€, Betriebsmittelkreditzinsen 42,1 T€, Allgemeine Infrastrukturkosten 2.880 T€), beläuft sich auf -129 T€. Im Vergleich zum Vorjahr stellt diese Entwicklung eine Veränderung in Höhe von insgesamt -194 T€ dar. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf konzeptionell nicht geplante Personalaufwendungen zurückzuführen, die zur Kompensation eines planmäßigen nachhaltigen Personalabbaus im Rahmen des Haushaltssicherkonzeptes VII der Stadtverwaltung Hannover entstanden ist. C. Ausblick und Risiken der zukünftigen Entwicklung Für das Geschäftsjahr 2011 rechnet das Hannover Congress Centrum mit einem Gesamtumsatz in Höhe von rund 13,6 Mio. € und strebt nach den bisherigen Erfolgen im Rahmen des wirtschaftlichen Sanierungskonzeptes durch kontinuierliche Modernisierungsmaßnahmen an, seine Position als eine der führenden Adressen im Kongress- und Veranstaltungsbereich weiterhin zu sichern bzw. auszubauen. Aufgrund der aktuell zu verzeichnenden konjunkturellen Aufwärtsbewegung und vor dem Hintergrund der allgemein guten Wirtschaftsprognosen wird nach Einschätzung für das laufende Jahr auch im Kongress- und Veranstaltungsbereich eine positive Entwicklung erwartet. Auf Basis der zum heutigen Zeitpunkt bereits bestehenden Festbuchungen und Reservierungen sowie der gezielten Akquisitionsmaßnahmen im Veranstaltungsbereich liegt die angestrebte Umsatzgröße daher im Bereich des Möglichen. Der nachhaltige Ausbau einer für Dienstleistungsqualität und Veranstaltungskompetenz stehenden Marke „HCC“ bedarf auch weiterhin einer dynamischen und frischen Präsentation aller HCC-Geschäftsbereiche nach außen. Hierbei sind die Unwägbarkeiten sowohl im Bereich der HCC-Großveranstaltungen als auch in besonderem Umfang im Catering für die AWD-Arena gegeben. Die Umsatzentwicklung in der AWD Arena ist beispielsweise nur in Teilen direkt durch das HCC beeinflussbar und lässt aufgrund möglicher Sondereinflüsse (z. B. Großkonzerte) oder entsprechenden Entwicklungen im sportlichen Bereich von Hannover 96 im Positiven wie im Negativen erhebliche Schwankungsspielräume entstehen. Durch ein funktionierendes Frühwarnsystem können – vor dem Hintergrund der Zielerreichung / Ergebnissicherung – bei unterplanmäßiger Umsatzentwicklung Ausgleiche im Kostenmanagement geschaffen werden. In enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Messe AG präsentieren sich beide Partner seit vergangenem Jahr gemeinsam auf dem Veranstaltungsmarkt. Mit dieser Bündelung der Kräfte sollte in den nächsten Jahren eine zusätzliche Geschäftsentwicklung im Veranstaltungsbereich realisierbar sein. Zusätzlich ist mit dieser Kooperation besonders im Bereich Marketing, in der Außenwirkung des Messe- und Kongressstandortes Hannover, mittelfristig eine positivere Wahrnehmung zu erwarten. Die Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind daher mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Zur Verbesserung der Gebäudesubstanz des historischen Altbaus sind in der Mittelfristplanung weitere erforderliche Modernisierungsmaßnahmen (100 Jahre Stadthalle) enthalten. Für das Geschäftsjahr 2011 – wie auch in den Folgejahren – sind daher weitere gezielte Investitionen in die Gebäudeausstattung und damit Verbesserung der räumlichen und technischen Infrastruktur vorgesehen. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sind als wesentliche Maßnahme im laufenden Geschäftsjahr 2011 die Modernisierung des Kuppelsaals – neben den weiteren Investitionen in Gebäude und technischen Anlagen – hervorzuheben. Um die Ergebnisverbesserung im Rahmen der Gesamtkonsolidierung sicherstellen zu können, sind weitere Umsatzoptimierungen und strukturelle Organisationsverbesserungen - inkl. der Realisierung der EDV-Schnittstellen der Sub-Systeme an die Finanzbuchhaltung - erforderlich. Neben neuen Veranstaltungskonzepten, die flexibel auf Markt- und Kundenwünsche eingehen, ist vor allem eine optimale Entwicklung der Veranstaltungszahlen in den einzelnen Geschäftsfeldern die Grundvoraussetzung. Im Rahmen des laufenden monatlichen Reportings werden im operativen Bereich umfassende Informationen bereitgestellt, so dass die zur Verfügung stehenden steuerungsrelevanten Informationen und Instrumentarien ausreichen, evtl. Risiken frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig ergriffen werden können. Ausfallrisiken werden durch eine regelmäßige laufende Überprüfung der offenen Forderungen im Rahmen des Mahnwesens minimiert. Aufgrund der Finanzierung des Eigenbetriebs über den zugesagten Kassenkredit der Landeshauptstadt Hannover werden derzeit weder Liquiditätsrisiken noch wesentliche Risiken aus Zahlungsstromschwankungen gesehen. Dem HCC sind derzeit keine unternehmensgefährdenden Risiken im Hinblick auf die künftige Entwicklung ersichtlich. Risiken der künftigen Umsatzentwicklung werden - neben den eingangs getätigten Ausführungen - in den Unwägbarkeiten der allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie in den nach wie vor bestehenden schwierigeren Rahmenbedingungen speziell im zunehmenden regionalen Wettbewerb im Kongress- und Veranstaltungsbereich gesehen. D. Ergänzende Pflichtangaben nach § 22 EigBetrVO Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Der mengenmäßige Bestand an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten hat sich im Wirtschaftsjahr nicht wesentlich verändert. Saal- und Hallenkapazitäten Im Wirtschaftsjahr 2010 wurden im Hannover Congress Centrum • 1.351 Veranstaltungen mit rd. 479.866 Besuchern • In der AWD-Arena wurden zusätzlich 438 Veranstaltungen mit 793.005 Gästen/Zuschauern im Rahmen des Catering betreut. Für beide Bereiche wurden insgesamt 1.789 (Vorjahr: 1.626) nationale und internationale Kongresse, Tagungen bzw. Veranstaltungen mit 1.272.871 Gästen/Besuchern durchgeführt. Umsatzerlöse 2010 T€ 9.965 4.009 15 13.989 Gastronomieert räge Mietert räge Übrige Umsatzerlöse 2009 T€ 10.091 3.999 162 14.252 Entwicklung von Eigenkapital und Rückstellungen 2010 2009 Eigenkapital Stand 01.01. € 9.876.904,03 € 11.409.982,36 Zuführung 4.401.378,60 126.985.300,00 Jahresergebnis -3.771.140,96 -128.518.378,33 Stand 31.12. 10.507.141,67 9.876.904,03 Sonstige Rückstellungen Stand 01.01. 2010 2009 € € 1.233.163,09 1.322.075,81 Inanspruchnahme 475.042,42 312.299,35 Auflösung 159.500,22 217.791,69 Zuführung 361.006,50 441.178,32 Stand 31.12. 959.626,95 1.233.163,09 Personalaufwand und Beschäftigung Personalaufwand Löhne und Gehälter Stammpersonal Aushilfen Soziale Abgaben Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Aufwendungen für Altersversorgung Sonstiges Personalstand Angestellte Beamte Arbeiter Auszubildende Stammpersonal Aushilfen Hannover, 25. März 2011 Hannover Congress Centrum - Betriebsleitung - 2010 T€ 2009 T€ 3.200 454 3.574 551 735 38 329 -42 4.714 809 45 368 -20 5.327 Jahresdurchschnitt 2010 2009 52 60 1 1 49 57 26 32 128 150 27 30 155 180 Beschlussdrucksache Landeshauptstadt In den Betriebsausschuss Städtische Häfen In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung b Nr. Anzahl der Anlagen 1420/2011 1 Zu TOP Der Geschäftsbericht 2010 wurde bereits übersandt. BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover für das Geschäftsjahr 2010 Antrag, 1. den Jahresabschluss der Städtischen Häfen Hannover zum 31.12.2010 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 festzustellen, 2. der Betriebsleitung die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen, 3. den erwirtschafteten Jahresgewinn in Höhe von 953.454,84 € an die Landeshauptstadt Hannover auszuschütten. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Gender- Aspekte sind nicht berührt. Kostentabelle Außer der Ausschüttung von 953.454,84 € an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§ 6 der Haushaltssatzung 2010) bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15. November 2005 für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31. Dezember 2005 bereits bestehen, § 113 Absatz 1 NGO in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2010 weiter anwendbar. Dementsprechend gilt auch für den Jahresabschluss 2010 der Städtischen Häfen Hannover die Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungspflichtigen Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung). Nach § 30 EigBetrVO stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagerbericht fest, beschließt über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes. Durch Artikel 2 des Gesetzes zur -1- Neuregelung der überörtlichen Kommunalprüfung vom 16. Dezember 2004 wurde mit Wirkung vom 01. Januar 2005 unter anderen § 123 NGO geändert. Danach obliegt die Jahresabschlussprüfung eines Eigenbetriebs nicht mehr dem für die Gemeinde zuständigen Kommunalprüfungsamt, sondern dem Rechnungsprüfungsamt. Es kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung Wirtschaftsprüfer beauftragen oder zulassen, dass im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt die Beauftragung unmittelbar durch den Eigenbetrieb erfolgt. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 28. September 2010 von den Städtischen Häfen Hannover in Abstimmung mit dem RPA mit der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2010 beauftragt (Informationsdrucksache 1719/2010). Den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer leitete das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 28 Absatz 3 EigBetrVO dem Oberbürgermeister und der Kommunalaufsichtsbehörde ohne ergänzende Feststellungen zu. Ausführliche Erläuterungen zum Jahresabschluss befinden sich in dem als Anlage beigefügten "Geschäfts- und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010". Der erwirtschaftete Jahresgewinn soll in der beantragten Höhe ausgeschüttet und dem städtischen Verwaltungshaushalt zugeführt werden. Der oben genannte Ausschüttungsbetrag reduziert sich um die abzuführende Kapitalertragssteuer sowie den Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 150.884,23 €, so dass die tatsächliche Auszahlung an die Landeshauptstadt Hannover 802.570,61 € beträgt. Die Ausschüttung soll 10 Kalendertage nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgen. 82.0 Hannover / 21.06.2011 -2- Geschäfts- und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010 Städtische Häfen Hannover Geschäfts- und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010 Inhaltsverzeichnis Lagebericht I. Branchenentwicklung ____________________________1 II. Unternehmensstrategie ___________________________2 III. 1. 2. 3. 4. Geschäftsentwicklung ____________________________4 Gesamtleistungsbilanz 2010 ____________________________ 4 Entwicklung der Hafenlogistik ___________________________ 5 Entwicklung der Bahnlogistik ___________________________ 6 Entwicklung des Immobilienbereichs _____________________ 7 IV. 1. 2. 3. 4. Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage __8 Gewinn- und Verlustquellen ____________________________ 8 Entwicklung des Eigenkapitals __________________________ 9 Entwicklung der Rückstellungen _________________________ 9 Finanzielle Situation __________________________________ 9 V. Investitionen/Instandhaltung ______________________9 VI. Gesellschaftsrechtliche Aspekte ___________________11 VII. Personal- und Sozialbereich ______________________11 VIII. Umweltschutzaspekte ___________________________13 IX. Risikomanagement / Managementinformationssystem _14 X. Chancen und Risiken ____________________________14 XI. Voraussichtliche Entwicklung _____________________16 Tabellenanhang ________________________________18 Anlagen I. Bilanz der Städtischen Häfen zum 31.12.2010 ________19 II. Gewinn und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2010 ____20 III. 1. 2. 3. 4. 5. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2010 Allgemeine Bemerkungen _____________________________ 21 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ________________ 21 Erläuterungen zur Bilanz ______________________________ 22 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ___________ 24 Sonstige Angaben ___________________________________ 25 IV. Erweiterte Gewinn- und Verlustrechnung ____________26 V. Anlagennachweis für das Wirtschaftsjahr 2010 _______27 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010 Die Unternehmensgruppe Hafen Hannover wieder im Aufwind I. Branchenentwicklung Die Unternehmensgruppe Hafen Hannover ist in den Marktbereichen Güterverkehr und Logistik sowie im gewerblichen Immobilienmanagement tätig. Durch die Verknüpfungsfunktionen des Binnenhafens sind alle Verkehrsträger, also Eisenbahn, Binnenschiff und Lkw sowie der kombinierte Verkehr mit ihren jeweiligen Entwicklungen relevant für die wirtschaftliche Betätigung der vier hannoverschen Häfen (Brink, Misburg, Linden, Nordhafen). Der Güterverkehr in Deutschland ist im Jahr 2010 gewachsen, allerdings sind die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 noch nicht komplett überwunden, die Ergebnisse des Jahres 2008 wurden knapp verfehlt. Zum Wachstum trugen alle Verkehrszweige bei. Auf der Basis der vorläufigen Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes hat sich der Güterverkehr von 3,962 Mrd. t (2009) auf 4,086 Mrd. t (2010) um 3,1 % erhöht. Bezogen auf die für die Unternehmensgruppe besonders relevanten Verkehrsträger stellt sich die Gesamtentwicklung wie folgt dar: ◆ Eisenbahn ◆ Binnenschiff von 371 Mio. t (2008) auf 310 Mio. t (2009) auf 355 Mio. t (2010), führt zu einer Erhöhung von rd. 14,5 % gegenüber 2009 von 246 Mio. t (2008) auf 201 Mio. t (2009) auf 233 Mio. t (2010), führt zu einer Erhöhung von rd. 15,9 % gegenüber 2009 Der Hafen Hannover im Schnittpunkt transeuropäischer Netze 1 II. Unternehmensstrategie Der Eisenbahngüterverkehr, der Schiffs- und Kranumschlag und die logistischen Dienstleistungen sind im Verbund mit dem Immobilienmanagement seit Jahrzehnten das Kerngeschäft der Häfen in Hannover. Die Unternehmensgruppe „Hafen Hannover“ besteht aus dem Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover (Standorte Lindener Hafen und Nordhafen) und den Beteiligungsgesellschaften des Unternehmens, der Hafen Hannover GmbH (100 %-Anteil, Standort Brink) und der Misburger Hafengesellschaft mbH (rd. 40 %-Anteil, Standort Misburg). Das Zusammenführen der Hafenunternehmen auf der steuernden, administrativen und produzierenden Ebene eröffnet die Chancen für eine Marktpräsenz als Hafen Hannover insgesamt. Der Einsatz der individuellen Stärken des jeweiligen Hafenstandortes für die vom Markt nachgefragten Logistiklösungen führt in zunehmendem Maße zur Verknüpfung der Standorte mit ihren jeweiligen Ressourcen. Im Vordergrund stehen dabei die logistischen Gesamtlösungen und nicht voneinander abhängige Teillösungen. Das Angebot der Unternehmensgruppe umfasst deshalb Komplettleistungen für die Logistikkette. Selbst erbrachte Kern- und Serviceleistungen ergänzen sich dabei mit zugekauften Fremdleistungen von leistungsfähigen Partnern. Damit bewegt sich die Unternehmensgruppe in dem bewährten Umfeld des kooperativen Transport- und Logistikmanagements. Die Qualitätssicherung der Hafendienstleistungen wird durch zielgerichtete und fortgesetzte Investitionen in Infrastruktur, Suprastruktur und Fahrzeuge sichergestellt. Mit dem Betrieb des Containerterminals im Nordhafen (CTH) leisten die Häfen einen wesentlichen Beitrag für die Positionierung der Region Hannover und damit auch des Landes Niedersachsen als Kompetenzträger im Bereich der trimodalen Logistik. Als Bestandteil des Güterverkehrszentrums Hannover dient das CTH als wesentliches Element im System des Seehafenhinterlandverkehrs der verladenden Wirtschaft. Sein vorzüglicher Standort in der Nähe großer Industriebetriebe und seine hervorragende Anbindung an alle Verkehrssysteme unterstreichen die strategische Bedeutung dieser Anlage. Vier Häfen – ein starker Partner: Die Unternehmensgruppe Hafen Hannover 2 Die Unternehmensgruppe Hafen Hannover setzt neben der Weiterentwicklung des traditionellen Massen- und Schwergutumschlages auf die Zukunft der kombinierten Verkehre mit Bahn und Binnenschiff. Mit einer Umschlagleistung von insgesamt fast 3,89 Mio. Tonnen im Jahr 2010 gegenüber 3,76 Mio. Tonnen in 2009 behaupteten die vier Hafenstandorte immer noch ihre Spitzenposition in Niedersachsen als umschlagstarker Binnenhafen. Neben den Massengutumschlägen in den Bereichen Kohle, Mineralöle und Schrott sowie Bahntransporten für die hafenansässigen Unternehmen entwickeln sich die Dienstleistungen für den kombinierten Verkehr zu einem immer wichtigeren Geschäftsfeld, das dazu beiträgt, die Zukunft des Hafens und folglich auch die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern. Drehscheibe des Nordens: HinterlandContainerverkehr mit den Häfen Die Dienstleistungen des Hafens Hannover orientieren sich an den Wünschen und Anforderungen unserer Kunden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten dazu täglich ihren Beitrag. Der Kundenanspruch an die Dienstleistungen unterliegt einem steten Wandel, dem Rechnung zu tragen ist. Die Städtischen Häfen sind weiterhin nach den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2008 und DIN EN ISO 14001:2005 zertifiziert; damit wird intern ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess praktiziert. Der Hafen Hannover hat seine Orientierung zum regionalen Logistiksystemdienstleister weiter gefestigt und konnte zeigen, dass diese Strategie für eine kontinuierliche Zukunftsentwicklung richtig ist. Der Hafen wird diesen Weg zu großer Kundennähe weiter fortsetzen. Die richtige Entscheidung – Containerverkehre sind zukunftsweisend 3 III. Geschäftsentwicklung 1. Gesamtleistungsbilanz 2010 Die drei Hafenunternehmen konnten nach dem konjunkturellen Einbruch im Jahr 2009 aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise eine Umsatzsteigerung verzeichnen, jedoch das Ergebnis des Rekordjahres 2008 nicht erreichen Die Unternehmensgruppe Hafen Hannover hat 2010 insgesamt 3,89 Mio. Tonnen Güter per Bahn und Binnenschiff abgewickelt. Das entspricht einer Zunahme von 3,5 % gegenüber dem Vorjahr, wobei die Schiffsabfertigung um 12,4 % auf 1,48 Mio. Tonnen abnahm und der Güterverkehr der Hafenbahn eine Steigerung um 16,4 % auf 2,41 Mio. Tonnen verzeichnen konnte. In der Gesamtsumme des kombinierten Verkehrs (TEU und LE) erholte sich der Umschlag von 40.536 Einheiten in 2009 um 31,6 % auf 53.362 Einheiten in 2010. Die Städtischen Häfen verzeichnen eine erfreuliche Steigerung Ihrer Leistungsbilanz Die nach den Sparten Bahnlogistik sowie Hafen- und Kranlogistik aufgegliederte Leistungsbilanz im Lindener Hafen und im Nordhafen entwickelte sich unterschiedlich: Der Eisenbahngüterverkehr steigerte sich um 20,8 % auf 1,996 Mio. Tonnen. Der Schiffsumschlag verminderte sich mit 0,4 % auf 1,067 Mio. Tonnen. Grund hierfür war die Umstellung einer größeren Menge Kohletransporte und Mineralöle vom Schiff auf die Bahn aufgrund der frostbedingten Sperrung des Mittellandkanals bis zum 08.03.2010 und im Monat Dezember. Die Anzahl der behandelten Eisenbahnwaggons stieg von 48.533 in 2009 um 31,5 % auf 63.814 in 2010. In 2010 wurden 1.492 Binnenschiffe abgefertigt. Gegenüber dem Vorjahr mit 1.550 abgefertigten Schiffen reduzierte sich die Anzahl um 3,7 % aufgrund der frostbedingten Sperrung der Kanäle im 1. Quartal 2010. Speziallogistik – Schwergutumschlag im Lindener Hafen 4 Die Kombinierten Verkehre sind weiterhin erfolgreich, dieses Leistungsportfolio wird auf dem nationalen wie auch dem internationalen Markt stark nachgefragt Die Umschlagleistung im CTH verzeichnete in 2010 eine Steigerung um 22,8 % von 24.408 TEU auf 29.976 TEU. Positiv ist zu vermerken, dass die beiden Schiffslinien Hamburg/Hannover und Bremerhaven/Hannover von den Kunden weiterhin nachgefragt wurden. Auf dem RTH konnten neben den Bestandskunden neue Verkehre in der Relation Malmö (Schweden) nach Hannover akquiriert werden. Die Mengen der in diesem Terminal umgeschlagenen Bahn-KV-Einheiten (Container, Wechselbrücken, Sattelauflieger) haben sich gegenüber dem Vorjahr um 45,0 % von 16.128 Ladeeinheiten auf 23.386 Ladeeinheiten wesentlich steigern können. Die Wirtschaft hat sich erholt und die Häfen sind dabei 2. Entwicklung der Hafenlogistik Die Hafen- und Kranlogistik muss witterungsbedingt Einbußen hinnehmen Die Entwicklung der Umschlagleistungen im Verlauf des Jahres ist durch die frostbedingte Sperrung der Kanäle im 1. Quartal 2010 geprägt, die im Laufe des Jahres nicht mehr vollständig aufgeholt werden konnte. Auch im Dezember waren die Kanäle nicht oder nur eingeschränkt befahrbar. Sowohl in den beiden Hafenstandorten als auch in den einzelnen Branchen zeigten sich unterschiedliche Tendenzen. Die Kohletransporte wurden frostbedingt nicht mit dem Schiff durchgeführt, sondern erfolgten durch die Bahnlogistik. 5 3. Entwicklung der Bahnlogistik Eisenbahngüterverkehr verzeichnet eine Steigerung Das Verkehrsvolumen auf den Hafenbahnen in Hannover-Linden und im Nordhafen ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies betrifft sowohl die Anzahl der beförderten Waggons als auch die Masse der transportierten Güter. Diese Entwicklung wird vorrangig von den Kohle- und Mineralölverkehren getragen, resultierend aus der Verlagerung der Kohletransporte vom Schiff zur Bahn. Weiterhin positiv wirkte sich der in den Nordhafen verlagerte Ganzzugverkehr mit Wechselbehältern aus. Bahnverkehre mit Entwicklungspotenzial Auch im Kombinierten Verkehr hat der Hafen Hannover die Nase vorn 6 4. Entwicklung des Immobilienbereichs Der Immobilienbereich entwickelte sich kontinuierlich Das Immobiliengeschäft entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr weiterhin stabil. Neu einsetzende Verpachtungen führten zu einer Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr. Die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ohne Bauten haben folgenden Stand: Anfangsbestand Zugänge/Umbuchungen Abgänge Endbestand qm Anschaffungskosten T¤ Buchwert T¤ 1.284.148 23.120 17.426 0 0 0 1.284.148 23.120 17.426 0 0 0 1.284.148 23.120 17.426 Hinsichtlich der Änderungen im Bestand des Anlagevermögens sowie des Standes der im Bau befindlichen Anlagen wird auf den Anlagennachweis verwiesen. Hafenzone II Hafenzone I 7 ImmobilienManagement mit Konzept IV. Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Gewinn- und Verlustquellen Die Entwicklung in den einzelnen Bereichen lässt sich anhand der Ergebnisse 2009 / 2010 verdeutlichen. Die Gesamtergebnisse vor Ertragssteuern der Betriebszweige wurden zur Darstellung einer sachgerechten Ertragslage gem. § 264 (2) HGB in ein Betriebsergebnis, ein Finanzergebnis und ein neutrales Ergebnis (u. a. Sonderposten und Rückstellungen) aufgegliedert. Die Ermittlung wird aus der Erfolgsübersicht gemäß § 20 (2) EigBetrVO ersichtlich. Ergebnisse Betriebsergebnis (Vorjahr) Bahnlogistik ¤ Hafen- und Kranlogistik ¤ Immobilienbereich ¤ Gesamt ¤ 478.900 – 82.600 1.851.300 2.247.600 (– 294.300) (– 389.500) (2.062.900) (1.379.100) Finanzergebnis – 83.100 52.100 – 567.000 – 598.000 (Vorjahr) (– 69.200) (46.000) (– 457.900) (– 481.100) – 3.900 – 25.600 – 314.200 – 343.700 (222.500) (153.700) (41.200) (417.400) Neutrales Ergebnis (Vorjahr) Das Betriebsergebnis erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um ¤ 868.500,– und stellt damit ein hervorragendes Ergebnis dar. Die Einzelergebnisse lassen erkennen, dass sich das Betriebsergebnis der Bahnlogistik gegenüber dem Vorjahr um ¤ 773.200,– und in der Hafenlogistik um ¤ 306.900,– verbesserte. In der Bahnlogistik waren für die Verbesserung des Betriebsergebnisses hauptsächlich die Umsatzerlöse verantwortlich. Sie stiegen im Gegensatz zum Vorjahr um ¤ 752.800,–. Die Aufwendungen halten sich dagegen in der Summe auf Vorjahresniveau. In der Hafen- und Kranlogistik lagen die Umsatzerlöse mit ¤ 449.200,– über denen des Vorjahres. Durch den sich daraus ergebenden Zukauf von Fremdleistungen im Containerbereich stieg der Materialaufwand um ¤ 183.100. Das Betriebsergebnis des Immobilienbereiches hat sich gegenüber dem Vorjahr um ¤ 211.600,– verschlechtert. Während die Umsatzerlöse um ¤ 132.600,– stiegen, erhöhte sich der Materialaufwand um ¤ 197.300,– wegen entstandener Abbruchkosten für Gebäude auf einem Grundstück im Nordhafen, welches mit Wirkung zum 01.01.2010 verpachtet werden konnte. Die Verschlechterung des Finanzergebnisses ist vor allem auf die geänderten gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften durch das BilMoG zurückzuführen. Ab dem Jahr 2010 ist der Aufwand aus der Abzinsung (in 2010 145,7 T¤) der Pensions- und Altersteilzeitrückstellungen unter dem Finanzergebnis auszuweisen. Das Neutrale Ergebnis stellt sich wie folgt dar: Die Neutralen Erträge sind im Wesentlichen durch eine Entschädigungszahlung (520 T¤) eines Kunden, der aus seiner Abbruchverpflichtung für bestehende Gebäude entlassen wurde, geprägt. Diese Gebäude sind noch in einem erhaltenswerten Zustand und sind weitervermietet worden. 8 In den Neutralen Aufwendungen sind vor allem Verluste aus Anlageabgängen (480 T¤) für Gebäude enthalten, die in 2010 abgerissen wurden. Dieses Grundstück ist für einen Zeitraum von 10 Jahren vermietet. Ferner ist hier eine außerplanmäßige Abschreibung für ein weiteres Gebäude (271 T¤) erfasst, dessen Abriss aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung bis zum 01.04.2011 erfolgen muss. 2. Entwicklung des Eigenkapitals Anfangsbestand T¤ Zugänge T¤ Abgänge T¤ Endbestand T¤ 23.473 0 0 23.473 3.405 0 0 3.405 957 953 957 953 27.835 953 957 27.831 Stammkapital Rücklagen Jahresgewinn 3. Entwicklung der Rückstellungen Anfangs- Anpassung Verbrauch Auflösung Zuführung bestand BiMoG T¤ T¤ T¤ T¤ T¤ Endbestand T¤ Rückstellungen f. Pensionen 2.081 23 95 0 463 2.472 Steuerrückstellungen 45 0 9 0 19 55 Sonstige Rückstellungen 992 37 537 12 647 1.127 3.118 60 641 12 1.129 3.654 4. Finanzielle Situation Die Eigenkapitalquote der Städtischen Häfen Hannover beträgt 53 %. Somit ist das Unternehmen solide aufgestellt und jederzeit zahlungsfähig. V. Investitionen / Instandhaltung 1. Instandhaltung des Gleisnetzes Für die Durchführung der ordnungsgemäßen Transportleistungen auf der Schiene ist die Gleis- und Weicheninfrastruktur insbesondere für unsere Großkunden – ein großes Automobilwerk, ein Kraftwerk und ein Mineralöllagerunternehmen – in einem verkehrssicheren und funktionsfähigen Zustand vorzuhalten. Mit den erforderlichen Sanierungsarbeiten mit einem Gesamtauftragsvolumen von 1,8 Mio. ¤ wurde im Oktober 2008 begonnen. Aus wirtschaftlichen Erwägungen wurde der Abschluss dieser Maßnahme in das Jahr 2011 verschoben. Im Geschäftsjahr wurden 350 T¤ aufgewendet. Die durch die Landeseisenbahnaufsicht überwachten gesetzlichen Anforderungen an den Zustand unserer Gleisanlagen werden in diesem Zusammenhang erfüllt. 9 Mit technischem Know-how immer einen Schritt schneller 2. Bautechnische Maßnahmen an Grundstücken Zur Schaffung zusätzlicher Verkehrsflächen auf dem RTH in Linden wurde das Grundstück Bartweg 2 – 4 freigemacht, ein bestehendes Gebäude abgerissen und der Grund und Boden befestigt. Hierfür wurden 89 T¤ aufgewendet. Die Gleiswaage in Linden war abgängig und musste erneuert werden. Die Kosten beliefen sich auf 92 T¤. Mit den Planungen für das neue Stellwerksgebäude und die neue Stellwerkstechnik wurde begonnen. 3. Instandhaltung Lokomotiven und Krananlagen An den Diesellokomotiven wurden im Berichtszeitraum eine Hauptuntersuchung und eine Zwischenuntersuchung durchgeführt. Markant und zuverlässig – die Marke Hannover An allen Krananlagen wurden die gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Krane BGV D6 vorgeschriebenen jährlichen Überprüfungen durchgeführt. Ferner erfolgte eine Restlaufzeitbetrachtung für alle Kräne durch einen Sachverständigen. Für den Kran 2 wurde sofort das Getriebe und der Motor mit einem Aufwand von 50 T¤ erneuert. Die sich aus der Überprüfung ergebenden Maßnahmen werden in die Wirtschaftspläne der Folgejahre eingearbeitet. 10 In 2009 wurde eine Diesellokomotive mit Rußpartikelfilter für ca. 2,2 Mio. ¤ in Auftrag gegeben. Die Vergabe dieses Auftrages erfolgte entsprechend den Bestimmungen der VOL nach europaweiter Ausschreibung. Mit dieser Ersatzbeschaffung für drei ältere Diesellokomotiven wird der Streckenfahrbetrieb ermöglicht sowie der Rangierbetrieb und Gleisanschlussverkehr optimiert. Die Auslieferung wird 2011 erwartet. 4. Investitionen in Grundstücken Es erfolgte im Geschäftsjahr kein Grundstücksankauf. VI. Gesellschaftsrechtliche Aspekte Der Eigenbetrieb ist mit ¤ 289.758,38 (39,7 %) an der Misburger Hafengesellschaft mbH beteiligt und mit ¤ 4.554.451,07 (100 %) alleiniger Gesellschafter der Hafen Hannover GmbH. Die Misburger Hafengesellschaft (MHG) erzielte 2010 einen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 330 T¤ nach Steuern. Eine den gehaltenen Anteilen entsprechende Gewinnausschüttung fließt den Städtischen Häfen zu. Die Hafen Hannover GmbH erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von rd. 46 T¤ nach Steuern. Der Schlüssel zum Erfolg – qualifizierte Mitarbeiter VII. Personal- und Sozialbereich Am 31.12.2010 waren beim Eigenbetrieb auf Basis der organisatorischen Zuordnung beschäftigt (Vorjahreszahlen in Klammern): Zentrale und Kfm. Bereich Beschäftigte nach TVöD 16 Beamte 3 Gesamt 19 Technischer Hafen- und Bereich Kranbetrieb 14 27 Bahnbetrieb 24 Gesamt 81 (78) 3 (3) 14 27 11 24 84 (81) Die durchschnittliche Beschäftigungszeit betrug 2010 12 Jahre, 4 Monate. Der durchschnittliche Krankenstand belief sich 2010 auf 5,9 % (2009 = 4,6 %). Die Zahlen wurden um die Ausfallzahlen von Dauerkranken (Beschäftigte, die länger als sechs Monate arbeitsunfähig krankgeschrieben waren) bereinigt. Die Krankentage basieren auf den tatsächlichen Arbeitstagen. Die Anzahl der Arbeitsunfälle war 9 wie im Vorjahr. Davon entfielen 4 auf die Hafen- und Kranlogistik, 4 auf die Bahnlogistik und 1 in der Werkstatt. Die unfallbedingten Ausfallstunden stiegen von 439 (2009) auf 1.063 Stunden in 2010, während sich 29 Schadenfälle (6 im Bahnbetrieb und 23 im Hafen- und Kranbetrieb) ereigneten. Im Jahre 2010 fielen 4.113 Überstunden = 2,5 % der Gesamtstunden an. Der Personalaufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung teilt sich im Jahr 2010 verglichen mit dem Vorjahr wie folgt auf: Löhne und Gehälter 2010 T¤ 2009 T¤ Löhne 1.602 1.572 Gehälter 1.091 1.097 125 120 2.818 2.789 42 87 2.860 2.876 Beamtenbezüge Zwischensumme: Übriges Gesamt: Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2010 T¤ 2009 T¤ 544 531 40 38 Zwischensumme: 584 569 Beiträge zur Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 244 228 Pensionsaufwendungen 329 193 Zwischensumme: 573 421 Beihilfen 21 19 Gesamt: 1.178 1.009 Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Berufsgenossenschaftsbeiträge Die Erhöhung des Aufwandes für Löhne ergab sich aus der Neueinstellung von drei Mitarbeitern im letzten Quartal. Die Erhöhung der Pensionsaufwendungen resultiert vor allem aus der Übernahme eines Beamten. Im Rahmen dessen war auch die bereits bestehende Pensionsverpflichtung vollständig zu übernehmen. Ein möglicher Ausgleichsanspruch gegenüber dem vorherigen Dienstherrn wurde nicht aktiviert. Qualifizierung der Beschäftigten Im Rahmen des Qualitätsmanagements wurde ein Verfahren entwickelt, wonach die Beschäftigten entsprechend ihren Arbeitsplätzen und den dort zu erledigenden Aufgaben qualifiziert werden und sich weiterbilden können. Dieser Qualifizierungsansatz ist ein kontinuierlicher Prozess, bei dem regelmäßig überprüft wird, ob sowohl die geforderten als auch die vorhandenen Qualifikationen mit den Arbeitsplätzen bzw. den dort zu erledigenden Aufgaben übereinstimmen. Wesentliche Themen waren EDV-Anwendungen, Arbeitsschutz, Arbeitsplatzorganisation, VOB/VOL-Ausschreibungen, Katastertätigkeiten und Durchführung von Anschlagtätigkeiten. Diese Maßnahmen wurden in 2010 weiter vorangetrieben. 12 VIII. Umweltschutzaspekte Der Hafen Hannover schafft die Voraussetzungen, um neben der Verlagerung von Massenguttransporten auf umweltfreundliche Verkehrsträger (Bahn und Schiff) durch den Betrieb der Terminals im Nordhafen und Lindener Hafen den verladenden Kunden mehr Möglichkeiten zu bieten, ihre Güter ohne lange Vor- und Nachlaufwege unmittelbar auf die Wasserstraße und auf die Schiene zu verlagern. Dafür ist die Kundennähe ausschlaggebend. Der Hafen leistet damit einen aktiven Beitrag zum Schutz der Umwelt, indem das angrenzende Autobahnnetz wirkungsvoll von zusätzlichen Lkw-Fernverkehren entlastet wird. Das eigene Handeln der Städtischen Häfen unter Umweltgesichtspunkten wird von dem stets aktualisierten Umweltmanagementsystem bestimmt. Im laufenden Geschäftsjahr wurde der Fortbestand durch entsprechende Audits untermauert sowie das entsprechende Zertifikat nach DIN EN ISO 14001/2005 neu erteilt. Der Betrieb ist integraler Bestandteil des Klimaschutzprogramms der Landeshauptstadt Hannover. 13 IX. Risikomanagement / Managementinformationssystem Die Überwachung und Kontrolle der Städtischen Häfen Hannover erfolgte im Geschäftsjahr 2010 durch die vorhandenen kaufmännischen Controlling-Systeme, das weiterentwickelte Qualitäts- und Umweltmanagement auf DIN-Basis sowie durch die vorhandenen Berichtssysteme in Verbindung mit den festgelegten Kompetenzbereichen innerhalb des Wirtschaftsdezernates, des Fachbereiches Finanzen und des Rechnungsprüfungsamtes der Landeshauptstadt Hannover. Unter Beachtung des erstmals im Jahr 2000 zertifizierten Qualitäts- und Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 und 14001 werden die Prozesse zur Produktion der eigenen Dienstleistungen weiter optimiert, um unter Beachtung der jeweiligen Kundenanforderungen eine höchstmögliche Kundenzufriedenheit und damit eine langfristige Kundenbindung zu erreichen. In 2010 erfolgte ein Wiederholungsaudit, das die Weiterführung der gültigen Zertifikate mit einer Laufzeit bis Ende 2012 bestätigte. Im Rahmen der Audits wurden insbesondere die Themen Kundenzufriedenheit und Reklamationen durch Verfahrungsanweisungen fortgeschrieben. Hiermit wird ein interner Controlling- und Verbesserungsprozess sichergestellt, der infolge transparenter Prozesse schnelle Fehlererkennung und -beseitigung ermöglicht. Das Qualität und Umwelt integrierende Managementsystem des Hafens wird als Führungsinstrument genutzt und ist in einer stets aktuellen Dokumentation festgelegt und beschrieben. Führungswechsel beim Hafen Hannover – Neuer Hafenchef übernimmt Steuerrad des Hafens für die Zukunft X. Chancen und Risiken Die Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation ergab, dass im Berichtszeitraum keine den Fortbestand und die zukünftige Handlungsfähigkeit des Unternehmens gefährdenden Risiken bestanden bzw. erkennbar sind. 14 Zur Ergebnissicherung wurden folgende Maßnahmen ergriffen: ◆ Weiterentwicklung der internen Controllingsysteme wie Budgetierung der Aufwandspositionen und Auswertungsverfahren der Kostenrechnungssysteme, ◆ Verstärkung der Marketingaktivitäten zur Sicherung des bestehenden Kundenstammes und zur Gewinnung von Neukunden. So konnte für das RTH in Linden ein zusätzlicher Verkehr für die Relation Malmö/Hannover gewonnen werden, ◆ Optimierung der Personaleinsatzplanung zur Reduzierung von Leistungen durch Fremdfirmen, ◆ Erhöhung der Preise und Entgelte der Hafen- und Bahnlogistik zum 01.07.2010, die von den Kunden auch akzeptiert wurde. Als Risiko im Bereich der Bahnlogistik ist die Liberalisierung des Zuganges auch anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen zur hafeneigenen Eisenbahninfrastruktur aufgrund gesetzlicher Vorgaben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz und den dazu ergangenen Verordnungen zu bewerten. Auch die Städtischen Häfen als Betreiber einer Serviceeinrichtung müssen allen Eisenbahnverkehrsunternehmen den diskriminierungsfreien Zugang der eigenen Eisenbahninfrastruktur gewährleisten. Die Nutzung erfolgt gegen Entgelt, wobei der Bahntransport dann nicht mehr zwingend von den Häfen durchgeführt werden muss. Notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Gleisen, Kränen und Lokomotiven werden in den nächsten Jahren zu erhöhten Aufwendungen führen, wenn die Nutzung in dem gleichen Maß erfolgt. Um diese Aufwendungen zu reduzieren, werden Reinvestitionen notwendig sein. Gut aufgestellt für die Zukunft – Wasser / Straße / Schiene 15 XI. Voraussichtliche Entwicklung Grundsätzliche Basis zur Verbesserung der Ertragslage bildet die Ausrichtung des Hafens Hannover als regionaler Logistiksystemdienstleister. Das bedeutet, dass die Unternehmensgruppe in zentralen Angelegenheiten wie den Logistikprojekten und dem verbesserten Qualitäts- und Umweltmanagement eng zusammenarbeitet. Ziel ist, für Kunden ein umfassendes und bedarfsgerechtes Produktangebot zu definieren, aber auch nicht renditefördernde Konkurrenzsituationen innerhalb von Hannovers Hafenstandorten zu vermeiden. Nach wie vor wird der moderne Massenguthafen für Kohle, Mineralöl, Recycling, Stahl und Kfz-Teile mit einer speziellen Ausrichtung auf Kombinierte Verkehre das Rückgrat des Hafens bleiben. Die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung lässt eine Steigerung im Bereich des Kombinierten Verkehrs, sowohl auf dem Rail Terminal in Linden (RTH) als auch auf dem Container Terminal im Nordhafen (CTH) erkennen. Die verstärkte Kundennachfrage erfordert auch weitere Investitionen auf dem RTH, die für 2011 – 2013 geplant sind. Dazu gehört die Befestigung einer bisher nicht nutzbaren Fläche mit Beton, um dort weitere Sattelzüge abstellen zu können. Ferner ist der Neubau von weiteren Gleisen und einer geänderten Zufahrtsituation geplant. Diese Maßnahmen dienen der Erhöhung der Abstellkapazitäten und der verbesserten Rangiermöglichkeiten zum schnelleren Durchlauf der Eisenbahnzüge und der Sattelzüge. Aus der Ansiedelung eines neuen Kunden im Lindener Hafen erwarten wir eine Stärkung des Standortes und eine Steigerung der Umsatzerlöse im Immobilienbereich. Mit der Auslieferung einer neuen 4-achsigen Lokomotive wird der Lokomotivbestand erneuert und das Produktportfolio erweitert. Mit dieser Lokomotive können auch Verkehre außerhalb der eigenen Eisenbahninfrastruktur für die Kunden durchgeführt werden. Entsprechende Nachfrage ist vorhanden. Die rechtlichen und personellen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Verkehre werden in 2011 geschaffen. Der lange Atem zahlt sich aus – Linden wächst weiter Mit den Investitionen im Nordhafen für das neue Stellwerksgebäude und die Stellwerkstechnik wurde in 2010 begonnen. Das alte Stellwerksgebäude war abgängig und Ersatzteile für die Stellwerkstechnik nicht mehr lieferbar. Durch die Ersatzinvestition wird die Nutzung der Gleisinfrastruktur optimiert, so dass eine bessere Auslastung möglich ist. Von besonderer Bedeutung ist die Entwicklung der Seehafenhinterlandverkehre, national und international, sowie die aktive Gestaltung für den gesamten Wirtschaftsraum Hannover. Ein für die Zukunft des Lindener Hafens wesentlicher Bestandteil ist der mit großer Mehrheit gefasste Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover, sich für den Ausbau des Stichkanals Linden auszusprechen. Dieser Beschluss bietet eine gute Basis, die Entwicklung des Hafenstandortes zusammen mit allen Beteiligten langfristig und nachhaltig fortzuführen. 16 Dreh- und Angelpunkt – der Bahnhof Nordhafen Weiterhin wird das intensive Kostenmanagement, verbunden mit einem gezielten Investitionscontrolling für zukünftige Infra- und Suprastrukturmaßnahmen, fortgesetzt, um die geplanten Geschäftsergebnisse zu sichern. Diese Kombination soll zusammen mit einem integrierten Vertriebskonzept für die vier hannoverschen Hafenstandorte Brink, Linden, Misburg und Nordhafen (Unternehmensgruppe Hafen Hannover) weiter zu positiven Wirtschaftsergebnissen führen. Die Wirtschaftsplanung für die Folgejahre weist weiterhin positive Jahresergebnisse aus, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die tatsächlichen Geschäftsergebnisse von den geplanten Ergebnissen abweichen können. Eckdaten der Wirtschaftsplanung (in T¤) Jahr Umsatzerlöse Sonstige Betriebliche Erträge Jahresgewinn 2011 13.430 625 950 2012 13.700 630 974 2013 13.890 640 1.004 Die Planzahlen beinhalten leicht steigende Umsatzerlöse, aber auch einen steigenden Materialaufwand für die Instandhaltung der Infrastruktur, der Maschinen und Anlagen. Die Betriebsleitung oblag bis zum 30.11.2010 Herrn Jürgen Schulz und ab dem 01.12.2010 Herrn Jörn Ohm. Hannover, 31.03.2011 Städtische Häfen Hannover Jörn Ohm Betriebsleiter 17 Tabellen-Anhang Entwicklung der Umschlagleistungen Umschlagleistung in Mio. t 3,5 Gesamtumschlag 3,0 2,5 2,0 Bahnlogistik 1,5 Hafenlogistik 1,0 0,5 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Die Entwicklung der Umschlagleistung bei den Städtischen Häfen zeigt diese Gegenüberstellung von Hafen- und Bahnlogistik in den letzten sechs Jahren (in Millionen Tonnen). Umschlag in Mio. t 3,5 Gesamtumschlag 3,0 2,5 2,0 Nordhafen Hafen Linden 1,5 1,0 0,5 0 2005 2006 Ladeeinheiten auf RTH 2007 2008 2009 2010 TEU auf CTH Umschlagsentwicklung 35.000 35.000 30.000 30.000 25.000 25.000 20.000 20.000 15.000 15.000 10.000 10.000 5.000 5.000 0 0 2005 2006 2007 2008 18 2009 Das nebenstehende Diagramm verdeutlicht die Aufteilung des Umschlages auf die beiden Standorte Lindener Hafen und Nordhafen (in Millionen Tonnen). 2010 Die Umschlagsentwicklung der Kombi-Terminals Leinetor (RTH) und Containerterminal im Nordhafen (CTH) kann diesem Diagramm entnommen werden. Anlagen I. BILANZ DER STÄDTISCHEN HÄFEN HANNOVER ZUM 31. DEZEMBER 2010 AKTIVSEITE Anhang A. ANLAGEVERMÖGEN (1) I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.09 ¤ T¤ (2) 23.080,78 28 39.810.863,98 40.767 4.844.209,45 4.844 44.678.154,21 45.639 B. UMLAUFVERMÖGEN 31.12.09 ¤ T¤ 23.472.704,68 23.473 2.526.864,12 2.527 877.837,03 878 3.404.701,15 3.405 953.454,84 957 953.454,84 957 27.830.860,67 27.835 2.471.852,00 54.696,60 1.127.447,92 2.081 45 992 3.653.996,52 3.118 0,00 15.649 779.258,77 1.332 45.301,54 30 15.874,31 5 19.668.801,50 0,00 191 739 20.509.236,12 17.946 35.834,40 14 Anhang A. EIGENKAPITAL (4) II. Rücklagen 1. Allgemeine Rücklage 2. Zweckgebundene Rücklagen III. Gewinn I. Vorräte 1. Hilfs- und Betriebsstoffe 1. Jahresgewinn 63.945,09 II. Forderungen und sonstige (3) Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4. Forderungen an die Gemeinde 5. Sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 31.12.10 PASSIVSEITE I. Stammkapital II. Sachanlagen III. Finanzanlagen 31.12.10 80 1.727.664,95 1.466 26.984,02 22 21.080,73 5.361.952,44 94.736,90 18 1.340 165 7.232.419,04 3.011 B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen 2. Steuerrückstellungen 3. Sonstige Rückstellungen (5) C. VERBINDLICHKEITEN 55.409,37 7.351.773,50 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde 6. Sonstige Verbindlichkeiten 183 3.274 D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN (6) 52.029.927,71 48.913 52.029.927,71 48.913 19 II. Gewinn- und Verlustrechnung der Städtischen Häfen Hannover für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 Anhang 1. Umsatzerlöse ¤ (9) 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3. Sonstige betriebliche Erträge (10) 2010 ¤ 590.219,77 2.603.723,18 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (davon für Altersversorgung ¤ 573.020,71; im Vorjahr T¤ 421) 11.779 0,00 19 14.448.062,39 1.284 2.876 4.037.937,07 1.010 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- (11) stände des Anlagevermögens und Sachanlagen (davon nach § 254 HGB ¤ 0,00; im Vorjahr T¤ 0) 2.150.705,54 1.965 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.833.223,70 (12) 8. Erträge aus Beteiligungen 12.215.809,26 128.879,31 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 25.091,28 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (davon für Aufzinsung von Rückstellungen ¤ 145.659,65) 11. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 12. Außerordentliche Aufwendungen 2.293 153.970,59 11 634 1.634.270,73 1.579 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 352.443,80 358 14. Sonstige Steuern 268.215,09 680.815,89 953.454,84 20 152 751.952,99 0 (13) 11.021 141 60.157,00 15. JAHRESGEWINN 13.082 468 2.409 3.193.942,95 2.859.784,81 1.178.152,26 2009 T¤ T¤ 13.113.794,54 1.334.267,85 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe b) Aufwendungen für bezogene Leistungen ¤ 264 622 957 III. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2010 1. Allgemeine Bemerkungen Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der EigBetrVO in Verbindung mit denen des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden in der Bilanz einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Sämtliche Kredite der Städtischen Häfen Hannover werden durch die Landeshauptstadt Hannover (LHH) als Kreditnehmer aufgenommen und verwaltet. Die Zinsen und Tilgungen sind an die LHH zu leisten. Vor diesem Hintergrund werden Bankdarlehen (Tsd. ¤ 19.057) und Landesdarlehen (Tsd. ¤ 129) ab dem Geschäftsjahr unter den Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Tsd. ¤ 15.648) bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten (Tsd. ¤ 609). Die Vorjahreszahlen wurden in der Bilanz nicht angepasst. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund geänderter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist gem. Artikel 67 Abs. 8 EGHGB nicht erfolgt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen bzw. außerplanmäßigen Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen oder der degressiven Abschreibungsmethode ermittelt und monatsgenau vorgenommen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem Geschäftsjahr 2008 angeschafft wurden, wurden nur noch lineare Abschreibungen verrechnet. Der Abschreibungszeitraum entspricht der branchenüblichen sowie betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis netto ¤ 410,00 wurden bis 2007 im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagennachweis nach fünf Jahren als Abgang gezeigt. Ab 2008 werden Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellkosten von ¤ 150,00 bis ¤ 1.000,00 in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften über 5 Jahre linear pro rata temporis abgeschrieben. Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte werden zu Einstandspreisen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips oder zu Festwerten angesetzt. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. 21 Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt worden. Hierbei wurden die Heubeck-Richttafeln 2005 G und ein Rententrend von 1 % zugrunde gelegt. Als Rechnungszinssatz wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, angesetzt. Dieser beträgt zum 31.12.2010 5,15 %. Aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen ist eine Zuführung von insgesamt Tsd. ¤ 348 zu den Rückstellungen erforderlich. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB, diesen Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel anzusammeln, Gebrauch gemacht. Hieraus ergaben sich in 2010 außerordentliche Aufwendungen von Tsd. ¤ 23. Die in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Fehlbetrag i.S.d. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EHGB) betragen zum 31. Dezember 2010 Tsd. ¤ 324. Die Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse kann bei Vorliegen von Deckungslücken eine mittelbare Pensionsverpflichtung gemäß § 28 EGHGB bedingen. Eine Angabe über das Bestehen bzw. die Höhe einer Unterdeckung ist zurzeit nicht möglich, da die hierzu erforderlichen Angaben der Zusatzversorgungskasse nicht vorliegen. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem ratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt worden. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck verwendet sowie ein Gehaltstrend von 1,5 % zugrunde gelegt. Als Rechnungszinssatz wurde der durchschnittliche Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 3 Jahren ergibt, angesetzt. Dieser beträgt zum 31.12.2010 4,07 %. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verpflichtungen und sind zum notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. 3. Erläuterungen zur Bilanz (Nummerierung siehe Bilanz) (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Berichtsjahr sind aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagennachweis ersichtlich. (2) Finanzanlagen Am Bilanzstichtag werden Anteile an folgenden Gesellschaften gehalten: Name und Sitz der Gesellschaft Misburger Hafengesellschaft mbH, Hannover Hafen Hannover GmbH, Hannover Anteil am Kapital % Eigenkapital T¤ (31.12.2010) Ergebnis T¤ (2010) 39,7 777 + 330 100,0 2.861 + 46 (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 22 (4) Eigenkapital Stammkapital Gem. Satzung für den Eigenbetrieb Städtische Häfen – beschlossen vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 06.05.2004 – beträgt das Stammkapital mindestens ¤ 14.000.000,00. Der aktuelle Ausweis in der Bilanz lautet ¤ 23.472.704,68. Allgemeine Rücklage Hier werden offene Rücklagen erfasst, die nicht zweckgebunden sind und aus Jahresgewinnen dotiert wurden. Zweckgebundene Rücklagen Der Ausweis betrifft die zweckgebundenen Mittel für die vom Rat der Landeshauptstadt Hannover noch zu beschließende Erhöhung des Stammkapitals (Tsd. ¤ 603) sowie die Sonderrücklage aus übertragenen Beteiligungen (Tsd. ¤ 274). (5) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten hauptsächlich Beträge für Personalaufwendungen (Tsd. ¤ 773), für Versicherungen (Tsd. ¤ 181), für Berufsgenossenschaftsbeiträge (Tsd. ¤ 44) und für Jahresabschlusskosten (Tsd. ¤ 39). (6) Verbindlichkeiten d a v o n m i t e i n e r Re st la u f z e it insgesamt ¤ Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr ¤ im Vorjahr 0,00 15.648.423,55 gegenüber Kreditinstituten 779.258,77 1.332.104,98 aus Lieferungen u. Leistungen 45.301,54 30.041,84 gegenüber verbundenen Unternehmen 15.874,31 5.057,50 gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 19.668.801,50 191.403,78 gegenüber der Gemeinde 0,00 739.314,17 Sonstige Gesamt 20.509.236,12 17.946.345,82 über fünf Jahre ¤ im Vorjahr 0,00 583.679,84 779.258,77 1.332.104,98 0,00 0,00 45.301,54 30.041,84 0,00 0,00 15.874,31 5.057,50 0,00 0,00 191.403,78 15.728.880,72 0,00 610.390,49 0,00 1.271.925,50 0,00 2.112.360,12 0,00 13.017.893,24 0,00 2.752.678,43 15.728.880,72 13.017.893,24 (7) Mitzugehörigkeit zu anderen Jahresabschlussposten Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Tsd. ¤ 27 Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind ebenso wie die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber Beteiligungsunternehmen jeweils in voller Höhe solche aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde betreffen mit Tsd. ¤ 266 solche aus Lieferungen und Leistungen. (8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von Tsd. ¤ 1.206 über die Restlaufzeit der Verträge. Aus der Beschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens bestehen Abnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt Tsd. ¤ 2.198 zum Bilanzstichtag, hierauf wurden in 2009 Anzahlungen von Tsd. ¤ 733 geleistet. Die Restzahlung ist in 2011 fällig. 23 im Vorjahr 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (Nummerierung siehe Gewinn- und Verlustrechnung) (9) Umsatzerlöse Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse entfallen auf folgende Betriebszweige: in T¤ 2010 2009 Bahnbetrieb 4.096 3.342 Hafen- und Kranbetrieb 4.696 4.246 Grundstücksbetrieb 4.322 4.191 13.114 11.779 (10) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten weitestgehend eine Entschädigungszahlung für Erlöse für nicht durchgeführte Gebäudeabrisse in Linden (Tsd. ¤ 520) sowie Erlöse aus der Gestellung von Personal für die Hafen Hannover GmbH und die Misburger Hafengesellschaft mbH (Tsd. ¤ 129), aus den Geschäftsbesorgungsverträgen mit der Hafen Hannover GmbH und der Misburger Hafengesellschaft mbH (Tsd. ¤ 110), die Ausbuchung einer Verbindlichkeit aus 2005 gegenüber einem ehemaligen Generalunternehmer betreffend den Bau des Hafenhauses (Tsd. ¤ 69), Erlöse aus der Vermietung von 2 Lokomotiven an die Hafen Hannover GmbH (Tsd. ¤ 59), Erträge aus Schadensfällen (Tsd. ¤ 55) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Tsd. ¤ 12). (11) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Für ein Gebäude, das aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung in 2011 abgerissen werden muss, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von Tsd. ¤ 271 vorgenommen. (12) Sonstige betriebliche Aufwendungen Hierunter sind im Wesentlichen Verluste aus Anlageabgängen (Tsd. ¤ 480), Versicherungsprämien (Tsd. ¤ 369), weiterberechnete Kosten für das CT2 durch die Hafen Hannover GmbH (Tsd. ¤ 352), Mieten und Pachten (Tsd. ¤ 349), Niederschlagwassergebühren (Tsd. ¤ 233), Verwaltungskostenbeiträge (Tsd. ¤ 140), Schadensfälle (Tsd. ¤ 115), Gebühren und öffentliche Abgaben (Tsd. ¤ 92), Wartung für EDV (Tsd. ¤ 66), Kosten für Rechts- und Unternehmensberatung (Tsd. ¤ 52) sowie Kosten für den Jahresabschluss (Tsd. ¤ 42) und Fortbildungskosten (Tsd. ¤ 20). (13) Jahresgewinn Über die Verwendung des Jahresgewinns hat gemäß § 30 EigBetrVO der Rat der Landeshauptstadt Hannover noch zu entscheiden. 24 5. Sonstige Angaben Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Arbeitnehmer einschließlich Betriebsleiter 2010 Beschäftigte nach TVöD Beamte 2009 75 3 78 3 78 81 Am 31.12.2010 verfügte der Eigenbetrieb über 3 Beamte sowie 81 Beschäftigte nach TVöD. Abschlussprüferhonorar Im Geschäftsjahr 2010 wurde vom Abschlussprüfer das Honorar in Höhe von Tsd. ¤ 18 für die Jahresabschlussprüfung abgerechnet. Für die Jahresabschlussprüfung 2009 wurden Aufwendungen von Tsd. ¤ 19 erfasst. Für Steuerberatungsleistungen betreffend das Geschäftsjahr 2009 wurden Tsd. ¤ 0 abgerechnet, für das Geschäftsjahr 2010 sind Aufwendungen von Tsd. ¤ 3 berücksichtigt. Zusammensetzung des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung Betriebssausschuss Stimmberechtigte Mitglieder Wilfried H. Engelke, Beigeordneter, Vorsitzender, Handwerksmeister Martin Hanske, Ratsherr, stellvertretender Vorsitzender, Rechtsanwalt Christopher Bodirsky, Ratsherr, Systemprogrammierer (bis 01.08.2010), (ab 24.02.2011) Ralf Borchers, Ratsherr, Dipl. Ökonom, Referent (bis 09.03.2011) Jens-Michael Emmelmann, Ratsherr, Geschäftsf. Gesellschafter Barbara Frank, Ratsfrau, Lehrerin, zzt. Hausfrau Ralf Henneicke, Arbeitnehmervertreter, Lokrangierführer Peggy Keller, Ratsfrau, kfm. Angestellte (ab 09.03.2011) Alptekin Kirci, Ratsherr, Rechtsanwalt (bis 09.03.2011) Matthias Koch, Arbeitnehmervertreter, Fahrdienstleiter Ludwig List, Ratsherr, selbst. Kaufmann (ab 24.02.2011) Dirk Lorenz, Arbeitnehmervertreter, Kranführer Wilfried Lorenz, Ratsherr, Unternehmensberater Jürgen Mineur, Ratsherr, Softwareentwickler (ab 09.03.2011) Frank Nikoleit, Ratsherr, Werkzeugmacher (01.08.2010 – 24.02.2011) Stefan Politze, Ratsherr, Leitender Angestellter Werner Putzke, Ratsherr, Unternehmer Birgit Schütte, Arbeitnehmervertreterin, Gewerkschaftssekretärin Andreas Thiele, Arbeitnehmervertreter, Technischer Angestellter Grundmandat: Michael Hans Höntsch, Ratsherr, Gymnasiallehrer (bis 31.07.2010) Betriebsleitung Jürgen Schulz, Hannover bis 30.11.2010 Jörn Ohm, Lehrte ab 01.12.2010 Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Betriebsleitung betrugen im Berichtsjahr Tsd. ¤ 65. Früheren Mitgliedern der Betriebsleitung wurden im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von Tsd. ¤ 124 gewährt. Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Betriebsleitung beträgt zum 31.12.2010 (einschließlich des Fehlbetrages i.S.d. Art. 67 Abs.1 S.1 EGHB) insgesamt Tsd. ¤ 1.956. Den Mitgliedern des Betriebsausschusses wurden im Berichtsjahr keine Bezüge gezahlt. Vorschüsse oder Kredite wurden den Mitgliedern des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung nicht gewährt. Hannover, den 31. März 2011 Betriebsleiter Städtische Häfen Hannover 25 IV. Erweiterte Gewinn- und Verlustrechnung der Städtischen Häfen Hannover für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 Gesamtbetrieb Bahnbetrieb Hafen- und Kranbetrieb Grundstücksbetrieb ¤ ¤ ¤ ¤ a) Bahnbetrieb 4.095.342,79 4.095.342,79 0,00 0,00 b) Hafen- und Kranbetrieb 4.695.549,62 0,00 4.695.549,62 0,00 c) Grundstücksbetrieb 4.322.902,13 0,00 457,48 4.322.444,65 0,00 0,00 0,00 0,00 1.334.267,85 384.437,51 196.771,08 753.059,26 14.448.062,39 4.479.780,30 4.892.778,18 5.075.503,91 590.219,77 2.603.723,18 317.789,72 608.739,71 181.149,50 1.780.717,99 91.280,55 214.265,48 3.193.942,95 926.529,43 1.961.867,49 305.546,03 2.859.784,81 1.303.531,27 1.085.934,01 470.319,53 1.178.152,26 444.275,37 433.823,44 300.053,45 4.037.937,07 1.747.806,64 1.519.757,45 770.372,98 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.150.705,54 674.746,65 594.288,14 881.670,75 7. Sonst. betriebl. Aufwendungen 2.833.223,70 630.818,52 899.853,17 1.302.552.01 12.215.809,26 3.979.901,24 4.975.766,25 3.260.141,77 128.879,31 31.994,62 49.541,84 47.342,85 25.091,28 809,45 10.549,73 13.732,10 751.952,99 115.944,22 7.929,48 628.079,29 1.634.270,73 416.738,91 – 30.825,98 1.248.357,80 60.157,00 2.968,36 5.815,98 51.372,66 12. Steuern vom Einkommen und Ertrag 352.443,80 95.653,25 0,00 256.790,55 13. Sonstige Steuern 268.215,09 21.960,74 19.345,17 226.909,18 953.454,84 296.156,56 – 55.987,13 713.285,41 1. Umsatzerlöse 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3. Sonstige betriebliche Erträge Summe 1–3 4. Materialaufwand a) für Hilfs- und Betriebsstoffe b) für bezogene Leistungen 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung Summe 4–7 8. Erträge aus Beteiligungen 9. Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen u. ähnliche Auf wendungen Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11. Außerordentliche Aufwendungen Jahresgewinn / Jahresverlust 26 27 1.373.570,48 92.548.988,75 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 967.801,64 0,00 1.670.562,18 4.844.209,45 97.632.070,75 0,00 0,00 0,00 967.801,64 142.573,80 227.634,29 0,00 2.045,17 187.292,38 0,00 0,00 0,00 0,00 289.758,38 70.458,43 7.559,50 0,00 0,00 408.256,00 4 ¤ Abgang 5 ¤ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umbuchungen 98.334.831,29 4.844.209,45 289.758,38 4.554.451,07 93.247.594,89 2.818.505,17 1.114.413,48 3.706.548,65 22.992.687,54 4.514.187,25 12.723.142,33 23.119.951,83 771.130,62 21.487.028,02 243.026,95 243.026,95 6 ¤ Endbestand 9.142,14 9.142,14 8 ¤ Zugänge 51.993.294,76 0,00 0,00 0,00 51.782.490,73 0,00 1.089.739,71 2.020.404,13 17.378.274,00 4.112.041,64 9.247.816,24 5.693.568,78 606.145,44 2.150.705,54 0,00 0,00 0,00 2.141.563,40 0,00 53.597,77 163.867,50 496.633,02 119.948,01 437.328,05 0,00 7.559,41 11.634.500,79 * 862.629,64 210.804,03 210.804,03 7 ¤ Anfangsbestand 0,00 0,00 487.323,22 0,00 0,00 0,00 487.323,22 0,00 227.538,29 0,00 2.044,17 187.289,38 0,00 0,00 0,00 70.451,38 9 ¤ Abgänge Wertberichtigungen * In diesem Betrag ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf ein Gebäude, das in 2011 aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung abgerissen werden muss, in Höhe von ¤ 271.244,68 enthalten 2. Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.554.451,07 1.666.407,78 1.271.589,34 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung III. FINANZANLAGEN 1.587.508,49 3.698.989,15 6. Sonstige Maschinen und maschinelle Anlagen 0,00 881,36 4.700.598,27 22.994.732,71 0,00 5. Kran- und Hafenanlagen 12.723.142,33 0,00 0,00 0,00 4. Lokomotiven und sonstige Fahrzeuge für Personenund Güterverkehr 23.119.951,83 3. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 771.130,62 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 21.895.284,02 4.154,40 238.872,55 b) Bahnkörpern und Bauten des Schienenweges 4.154,40 3 ¤ Zugang Anschaffungs- und Herstellungskosten 53.656.677,08 0,00 0,00 0,00 53.436.730,91 0,00 915.799,19 2.184.271,63 17.872.862,85 4.044.700,27 9.685.144,29 5.693.568,78 613.704,85 12.426.679,05 219.946,17 219.946,17 10 ¤ Endbestand DER STÄDTISCHEN HÄFEN HANNOVER FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2010 238.872,55 2 ¤ a) Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit II. SACHANLAGEN 1. EDV-Programme I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 1 Posten des Anlagevermögens Anfangsbestand V. ANLAGENNACHWEIS 44.678.154,21 4.844.209,45 289.758,38 4.554.451,07 39.810.863,98 2.818.505,17 198.614,29 1.522.277,02 5.119.824,69 469.486,98 3.037.998,04 17.426.383,05 157.425,77 9.060.348,97 23.080,78 45.638.775,99 4.844.209,45 289.758,38 4.554.451,07 40.766.498,02 1.373.570,48 181.849,63 1.678.585,02 5.616.458,71 588.556,63 3.475.326,09 17.426.383,05 164.985,18 10.260.783,23 28.068,52 28.068,52 12 11 23.080,78 Restbuchwerte am Ende des vorangeg. Wirtschaftsjahres ¤ Restbuchwerte am Ende des Wirtschaftsjahres ¤ 2,19 0,00 0,00 0,00 4,81 4,42 2,16 2,66 3,44 0,00 0,98 4,01 3,76 13 % Abschreibungssatz v.H. 45,43 100,00 100,00 100,00 17,82 41,07 22,27 10,40 23,88 75,37 20,41 42,17 9,50 14 v.H. % Restwert HAFEN HANNOVER ◆ Hafenumschlag • Schwergut • Massengut • Recycling • Sonderstückgut ◆ Immobilien- management ◆ Kombinierte Verkehre • Hafenbahn • Werkeisenbahn • Regionalbahn • Schiene • Binnenschiff • Terminalbetriebe ◆ Logistik-Dienst- leistungen ◆ Bahnverkehre ◆ Ergänzende Services istik- r g o L r e onal eiste Ihr regi ystemdienstl S Impressum Städtische Häfen Hannover: Geschäftsbericht und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010 Städtische Häfen Hannover Hansastraße 38 • 30419 Hannover Tel. (05 11) 168 - 4 26 95 • Fax (05 11) 168 - 4 50 82 Gestaltung + Herstellung: novuprint Agentur GmbH • 30161 Hannover Druck + Weiterverarbeitung: Heide-Druck GmbH & Co. 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