STADT LEONBERG Dezernat B Frau Röhling Herr Zimmermann W. Drucksache 2015 V-Ausschuss Gemeinderat Verhandlungsgegenstand Feuerwehrbedarfsplan Aufhebung des Sperrvermerks Beschlussvorschlag Der Sperrvermerk bei der Haushaltsstelle 1.1310.637200 wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Dr. Ulrich Vonderheid Erster Bürgermeister Nr. V 28 ö am 18.06.2015 ö am 23.06.2015 ö Seite 2 1. Zusammenfassung des Sachverhalts Im Haushaltsplan 2015 sind unter der HHSt. 1.1310.637200 Mittel in Höhe von € 20.000 zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes eingestellt, die mit einem Sperrvermerk versehen wurden. Der Feuerwehrbedarfsplan soll mit externer Unterstützung erstellt werden. 2. Ziele der Maßnahme Bereitstellung einer aktuellen und fundierten Entscheidungsgrundlage für die Gremien des Gemeinderats und der Freiwilligen Feuerwehr. Die Kreisbrandmeisterstelle fordert einen aktuellen Feuerwehrbedarfsplan für die Bewilligung von Landeszuschüssen. 3. Sachverhalt/Sachstand Im Jahr 2009 wurde erstmals ein Feuerwehrbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Leonberg erstellt. Er enthält Feststellungen zu den Themen Rechtsgrundlagen, Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr in Leonberg, IST-Struktur zum Zeitpunkt der Erstellung, Gefährdungspotential, Risikoanalyse, Schutzzieldefinition, Interkommunaler Vergleich, Bewertung des IST-Zustandes und SOLL-Konzept. Nur ein aktueller Bedarfsplan kann Grundlage für strategische Entscheidungen – auch in den Gremien – sein. Die Freiwillige Feuerwehr steht vor wichtigen Weichenstellungen zum Thema Organisation und Gliederung, damit verbunden Personalstärke und -verfügbarkeit sowie Erneuerung des Fuhrparks. Folgende Aspekte sollen daher untersucht werden: Neue Organisationsformen Erhöhte Anforderungen an den Brandschutz Anforderungen an die wirtschaftliche Führung der Feuerwehr Gleichstellungsforderungen für alle Mitglieder der Feuerwehr Schwierige Nachwuchsgewinnung Integration von Personen mit Migrationshintergrund Die Vorlage eines aktuellen Feuerwehrbedarfsplanes ist für die Kreisbrandmeisterstelle erforderliche Grundlage für die Bewilligung von Landeszuschüssen bei Investitionen. 4. Weiteres Vorgehen Bei der AGHF (Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) wurde eine Umfrage bezüglich der für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes in Frage kommenden Firmen gemacht. Vom Gemeindetag erhielten wir Adressen in Frage kommender Firmen. Die Ergebnisse sind in der Anlage zusammengestellt (Vertraulich!). Das Regierungspräsidium und der Städtetag geben keine Empfehlungen ab. Nach Freigabe der Haushaltsmittel wird die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes im Wege der beschränkten Ausschreibung bei den in Frage kommenden Firmen ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien Preis- / Leistungsverhältnis und Referenzen. Seite 3 5. Alternativen zum Beschlussvorschlag Es wird kein neuer Feuerwehrbedarfsplan erstellt. Die Entscheidungen werden von Fall zu Fall getroffen. Eine strategische Weichenstellung unterbleibt. 6. Finanzierungsübersicht Der Beschlussvorschlagwirkungen führt zu folgenden finanziellen Belastungen: 6.1 Bezeichnung der Maßnahme Haushaltsstelle Feuerwehrbedarfsplan 1.1310.637200 6.2 Mittelbedarf Lfd. Jahr 2015 20.000 EUR 6.3 Mittelbereitstellung Lfd. Jahr 2015 20.000 EUR 6.4 Zuweisungen/Zuschüsse 6.5 ☐ Die Vergabe der Maßnahme darf erst nach Finanzierungszusage Dritter (Bewilligungsbescheid, Vereinbarung, Vertrag o. ä.) vollzogen werden. 6.6 ☒ Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert ☐ Die Finanzierung des Vorhabens ist nicht abschließend gesichert (siehe Beschlussvorschlag) 6.7 Zusätzliche Anmerkungen 6.8.1 Jährliche Folgekosten Personalausgaben + Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand + Sonstige Folgeausgaben - laufende Folgeeinnahmen = Nettofolgeausgaben pro Jahr 6.8.2 Jährliche Folgekosten im Zusammenhang mit Neubauvorhaben (statistische Grundlage - berechnet aus Investitionssumme/Folgelastquote) = Nettofolgeausgaben pro Jahr ☒ Die Finanzierungsübersicht ist mit dem Kämmereiamt abgestimmt