Geografische Angaben Geografische Koordinaten Stadtmitte 54° 06´ 4´´ Nördliche Breite 12° 08´ 4´´ Östliche Länge Ortszeit 12:00:00 MEZ 11:48:34 h Höhenlage Stadtmittelpunkt 13 m über Normal-Null Fläche Größte Ausdehnung 18 144 ha Nord-Süd Ost-West 21,3 km 19,2 km Länge der Stadtgrenze (ohne Küstenlänge) 70,7 km Küstenlänge (ohne Seekanal) 18,5 km Seekanal 2,8 km Länge der Warnow im Stadtgebiet 16,0 km Uferlänge der Warnow im Stadtgebiet 56,5 km Fläche der Warnow mit Breitling 1 202 ha Verkehrsanbindung: Seehafen Fährverbindung nach Gedser (Dänemark), nach Trelleborg (Schweden), nach Hanko (Finnland) nach Liepaja und Ventspils (Lettland) Autobahn A 19 nach Berlin A 20 nach Lübeck A 20 nach Szczecin Bundesstraßen B 103, B 105, B 110 Flughafen Rostock-Laage (15 Autominuten von Rostock) Eisenbahnanschluss u.a. nach Berlin, Leipzig, Hamburg, Schwerin Bevölkerung Bestand am Merkmal ME 31.12.02 31.12.03 31.12.04 31.12.05 31.12.06 30.06.2007 Bevölkerung mit Hauptwohnung Insgesamt ¹ Personen 198 259 198 303 198 993 199 288 199 868 . davon: männlich ¹ weiblich ¹ Personen Personen 97 536 100 723 97 567 100 736 97 488 101 505 97 706 101 582 98 019 101 849 . . davon im Alter von: 0 bis unter 15 Jahren ¹ 15 bis unter 65 Jahren ¹ 65 Jahren und älter ¹ Personen Personen Personen 20 811 142 141 35 307 19 778 141 342 37 183 18 983 140 598 39 412 18 230 139 566 41 492 18 399 137 947 43 522 . . . darunter: Ausländer ² davon: männlich ² weiblich ² Personen Personen Personen 5 531 3 073 2 458 6 057 3 314 2 743 6 745 3 691 3 054 6 745 3 673 3 072 7 293 4 043 3 250 7 263 3 990 3 273 Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen 8 638 1 730 13 680 11 813 18 375 15 863 8 048 18 418 8 373 2 842 16 178 13 685 3 086 14 877 6 702 11 247 1 257 1 306 14 351 3 315 1 194 8 618 1 657 13 659 11 677 18 120 16 003 7 844 18 188 8 360 2 918 16 672 13 916 3 052 15 254 7 371 10 898 1 234 1 285 13 932 3 300 1 199 8 632 1 669 13 740 11 788 17 831 15 875 7 702 18 153 8 540 3 064 17 288 14 325 3 042 15 868 7 894 10 635 1 213 1 272 13 381 3 434 1 190 8 441 1 621 13 553 12 119 17 549 15 962 7 650 18 069 8 540 3 183 17 687 14 323 3 022 16 508 8 052 10 542 1 191 1 282 13 201 3 539 1 184 8 395 1 600 13 467 12 434 17 439 16 056 7 570 18 144 8 571 3 331 18 003 14 354 2 997 17 089 8 162 10 470 1 172 1 243 13 007 3 621 1 181 8 386 1 603 13 427 12 578 17 088 16 126 7 546 18 153 8 596 3 293 18 104 14 380 3 005 17 144 8 207 10 366 1 153 1 246 12 896 3 653 1 208 Insgesamt ² Personen 8 979 8 486 8 645 8 347 8 005 7 704 davon: männlich ² weiblich ² Personen Personen 4 619 4 360 4 459 4 027 4 535 4 110 4 363 3 984 4 156 3 849 3 999 3 705 nach Stadtbereichen: ² A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U Warnemünde Rostock-Heide Lichtenhagen Groß Klein Lütten Klein Evershagen Schmarl Reutershagen Hansaviertel Gartenstadt / Stadtweide Kröpeliner-Tor-Vorstadt Südstadt Biestow Stadmitte Brinckmansdorf Dierkow-Neu Dierkow-Ost Dierkow-West Toitenwinkel Gehlsdorf Rostock-Ost Bevölkerung mit Nebenwohnung ¹ Amtliche Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern ² Angaben des Einwohnermelderegisters der Hansestadt Rostock Altersstruktur der Bevölkerung der Hansestadt Rostock am 31. Dezember 2006 100 95 90 85 80 75 70 65 60 55 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 2000 1500 1000 500 0 Männlich Hansestadt Rostock Haupt- und Finanzverwaltungsamtamt, Kommunale Statistikstelle Amtliche Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern 500 1000 Weiblich 1500 2000 Altersstruktur der Ausländischen Bevölkerung der Hansestadt Rostock am 31. Dezember 2006 100 95 90 85 80 75 70 65 60 55 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 160 140 120 100 80 60 40 20 Männlich Hansestadt Rostock Haupt- und Finanzverwaltungsamt, Kommunale Statistikstelle Angaben des Einwohnermelderegisters der Hansestadt Rostock 0 20 40 60 80 100 Weiblich 120 140 160 Wirtschaft 2001 bzw. 31.12. 2001 2002 bzw. 31.12. 2002 2003 bzw. 31.12. 2003 2004 bzw. 31.12. 2004 2005 bzw. 31.12. 2005 2006 bzw. 31.12. 2006 1 000 Personen 102,5 101,6 100,0 99,8 98,1 . 1 000 Personen 1 000 Personen 0,7 16,3 0,8 15,2 0,9 14,2 0,7 13,5 0,4 12,5 . . 1 000 Personen 1 000 Personen 8,1 85,6 7,8 85,6 7,6 84,9 7,4 85,6 7,1 85,2 . . Anzahl 13 571 13 210 12 743 12 731 13 217 13 549 - Saldo der Gewerbeanmeldungen gegenüber der Gewerbeabmeldungen Anzahl - 194 - 622 - 109 + 247 - 5 + 311 - Gewerbeabmeldungen je 100 Anmeldungen Anzahl 110 130 105 91 100 85 Anzahl Anzahl Mio. EUR 75 6 886 1 306 77 6 670 1 034 70 6 299 859 67 6 018 964 70 5 872 992 73 5 969 1 179 Anzahl Anzahl Mio. EUR 27 1 507 161 23 1 153 165 23 1 055 125 24 1 009 110 20 804 112 16 709 107 Anzahl Anzahl Mio. EUR 48 1 866 190 43 1 749 164 41 1 618 168 33 1 253 137 30 1 071 134 23 724 78 in % In % in % 16,9 17,1 16,8 18,2 18,9 17,5 20,1 21,4 18,8 20,6 21,9 19,3 21,4 22,8 20,0 19,5 20,7 18,3 Merkmal Erwerbstätige insgesamt davon: - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - Produzierendes Gewerbe darunter: Verarbeitendes Gewerbe - Dienstleistungsbereiche Gewerbebestand ME Verarbeitendes Gewerbe ¹ Betriebe (Jahresdurchschnitt) Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) Gesamtumsatz Bauhauptgewerbe ¹ Betriebe (Jahresdurchschnitt) Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) Gesamtumsatz Ausbaugewerbe ¹ Betriebe (Jahresdurchschnitt) Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) Gesamtumsatz Arbeitsmarkt Hansestadt Rostock ² Arbeitslosenquote insgesamt ³ davon: Männer ³ Frauen ³ Arbeitslose insgesamt Personen 17 064 18 002 19 485 19 637 19 916 17 941 davon: Männer Frauen Personen Personen 8 757 8 307 9 499 8 502 10 514 8 971 10 536 9 101 10 689 9 227 9 573 8 369 davon: Arbeiter Angestellte Personen Personen 9 845 7 219 10 476 7 524 11 337 8 148 11 384 8 254 11 834 8 081 . . und zwar: Jugendliche unter 20 Jahren Jugendliche unter 25 Jahren Ältere 55 Jahre und älter Schwerbehinderte Ausländer Teilzeitarbeitssuchende Personen Personen Personen Personen Personen Personen 299 1 933 2 917 442 574 360 289 2 240 2 428 410 612 347 276 2 489 2 116 537 722 375 290 2 384 1 830 578 813 327 384 2 718 2 079 621 1 112 397 322 2 281 1 922 666 996 499 Personen 4 793 5 430 7 017 8 016 8 279 7 879 Langzeitarbeitslose insgesamt ¹ in Betrieben von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten ² Jahresdurchschnittsangaben ³ der abhängig zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose) Bautätigkeit und Wohnungen 2001 bzw. 31.12.01 2002 bzw. 31.12.02 2003 bzw. 31.12.03 2004 bzw. 31.12.04 2005 bzw. 31.12.05 2006 bzw. 31.12.06 Anzahl Anzahl Anzahl 811 740 623 469 406 338 548 487 384 529 483 411 372 350 311 379 338 296 Anzahl Anzahl 71 43 63 43 61 45 46 32 22 12 41 29 Wohnungen insgesamt (Neubau) davon: in Wohngebäuden in Nichtwohngebäuden Anzahl Anzahl Anzahl 1030 1022 8 671 667 4 614 591 23 531 518 13 1 158 1 157 1 588 529 59 Baufertigstellungen 1 Insgesamt davon: Wohngebäude insgesamt dar.: Neubau Anzahl Anzahl Anzahl 698 643 524 560 511 430 520 462 366 572 530 442 396 337 272 319 287 234 Anzahl Anzahl 55 34 49 32 58 43 42 29 59 46 32 16 Anzahl Anzahl Anzahl 906 883 23 721 720 1 681 678 3 670 664 6 440 429 11 324 323 1 Wohnungen Wohnungen je 1 000 Einwohner Räume je 100 Einwohner Wohnfläche je Einwohner Anzahl Anzahl Anzahl 2 m 113 508 570 210 34,6 114 275 576 212 35,1 114 646 578 213 35,3 114 922 578 213 35,4 115 448 578 214 35,6 115 703 579 214 35,7 Wohngebäude insgesamt davon: Gebäude mit 1 Wohnung Gebäude mit 2 Wohnungen Gebäude mit 3 Wohnungen Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 18 044 7 316 1 382 9 346 18 631 7 822 1 381 9 428 18 987 8 183 1 375 9 429 19 291 8 473 1 367 9 451 19 591 8 755 1 368 9 468 19 818 8 971 1 373 9 474 Gültige Wohnberechtigungsscheine insgesamt Anzahl 2 011 1 608 1 419 1 614 2 705 2 078 und zwar für: Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 205 278 34 77 170 224 15 51 164 182 6 59 . . . . 144 405 35 107 96 124 42 102 Merkmal Baugenehmigungen 1 Insgesamt davon: Wohngebäude insgesamt dar.: Neubau Nichtwohngebäude dar.: Neubau Nichtwohngebäude dar.: Neubau Wohnungen insgesamt (Neubau) davon: in Wohngebäuden in Nichtwohngebäuden 2 ME Wohnberechtigungsscheine ¹ HH mit behinderter Person Altersrentner kinderreiche Haushalte ausländische Bürger Errichtung neuer Gebäude und Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ² Wohnungsbestand in Wohn- und Nichtwohngebäuden - ohne Wohnheime - eigene Fortschreibung der Kommunalen Statistikstelle Versorgung, Entsorgung und Umwelt ME 2001 bzw. 31.12.01 2002 bzw. 31.12.02 2003 bzw. 31.12.03 2004 bzw. 31.12.04 2005 bzw. 31.12.05 2006 bzw. 31.12.06 1 000 m³ 1 000 m³ 11 798,7 11 567,1 11 671,2 11 472,8 12 358,0 12 151,7 12 072,8 11 861,5 11 643,4 11 447,7 11 704,3 11 434,1 1 000 m³ l/EW und Tag 6 510 90 . . 6 687 92 6 594 91 6 554 90 6 425 88 1 000 MWh 1 000 MWh 1 000 MWh 705,4 204,1 488,8 699,8 204,4 484,2 701,3 205,2 485,7 685,3 192,5 482,8 714,7 200,2 504,8 741,4 201,1 530,8 1 000 MWh 1 000 MWh 395,2 12,4 367,7 11,3 378,3 10,3 363,9 9,9 386,2 9,7 408,1 9,5 Fernwärmeabgabe Insgesamt davon: an Haushalte an Gewerbe / Industrie 1 000 MWh 1 000 MWh 1 000 MWh 813,2 521,3 291,9 790,0 490,3 299,7 767,7 483,2 284,5 734,8 464,0 270,8 703,1 448,7 254,4 696,3 452,0 244,2 Gasabgabe Erdgasabgabe insgesamt 1 000 MWh 816,8 853,4 854,5 845,7 826,3 827,9 t 51 494 49 383 47 113 47 490 47 177 47 682 93 1 5 125 1 6 105 1 1 52 1 28 1 19 5 Merkmal Wasserversorgung Wasserförderung (Stadt und Umland) Netzabgabe (Stadt und Umland) Wasserabgabe an Haushalte der Stadt Wasserabgabe je Einwohner und Tag Stromabgabe Insgesamt davon: an Haushalte an Gewerbe / Industrie darunter: an Sondervertragskunden an Straßenbeleuchtung Überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung Haus- und Geschäftsmüll Autowrackentsorgung PKW Kräder Lastkraftwagen / Sonstige Anzahl Anzahl Anzahl Abfälle zur Verwertung insgesamt t 65 549 62 301 61 386 61 295 59 529 57 992 darunter: t t t t t 5 218 595 17 271 6 519 9 720 5 101 572 16 461 6 879 7 912 4 772 548 15 795 6 159 8 087 4 503 471 15 831 5 744 8 589 4 138 490 16 057 5 847 8 310 4 163 489 16 745 5 562 8 575 t t 99 17 889 101 16 369 98 16 977 114 16 818 109 15 402 126 12 670 t 7 854 7 218 6 425 4 669 4 818 5 346 Glas Alttextilien Altpapier Leichtverpackungen Bio-Tonne (Bevölkerung) Sonderabfall aus Haushalten Sperrmüll außerdem: Kehrgut /Papierkorbabfälle Schadstoffkonzentration in der Luft (Jahresmittelwerte ) Messstation Rostock: Stickstoffdioxid Stickstoffmonoxid Schwefeldioxid Kohlenmonoxid Ozon Feinstaub/PM 10 µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ 23 15 4 530 39 19 30 16 . 560 41 21 30 13 . 500 43 24 23 9 2 410 42 22 22 10 2 430 44 25 25 8 2 320 47 25 Messstation Stuthof: Stickstoffdioxid Stickstoffmonoxid Schwefeldioxid Kohlenmonoxid Ozon Feinstaub/PM 10 µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³ 14 6 2 350 50 17 15 5 2 300 54 20 15 5 3 300 54 23 13 4 2 . 53 17 13 3 2 . 49 20 17 3 3 . 44 22 Verkehr und Reiseverkehr 2001 bzw. 31.12.01 2002 bzw. 31.12.02 2003 bzw. 31.12.03 2004 bzw. 31.12.04 2005 bzw. 31.12.05 2006 bzw. 31.12.06 1 000 t 1 000 t 1 000 t 17 065 9 643 7 421 17 347 9 600 7 747 16 712 9 307 7 405 16 367 9 003 7 364 17 147 8 758 8 389 19 058 9 875 9 183 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 7 004 6 034 970 7 002 5 820 1 182 6 819 5 895 924 6 818 5 662 1 156 8 195 7 215 980 8 196 7 108 1 088 8 056 6 991 1 065 8 048 7 153 895 7 986 6 890 1 096 7 982 7 101 881 8 744 7 576 1 168 8 744 7 519 1 225 Kraftfahrzeuge insgesamt davon: Krafträder Personenkraftwagen Lastkraftwagen Zugmaschinen/Traktoren übrige Kraftfahrzeuge Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 94 540 2 898 84 044 6 055 633 910 92 979 2 969 82 718 5 787 621 884 91 382 3 034 81 374 5 507 621 846 91 279 3 102 81 415 5 304 607 851 91 905 3 196 82 312 5 166 694 537 92 601 3 332 82 894 5 146 686 543 außerdem: Kraftfahrzeuganhänger Anzahl 7 643 7 622 7 800 7 695 7 859 8 326 Personenkraftwagen je 1 000 Einwohner Anzahl 422 417 410 409 413 415 Anzahl Anzahl Anzahl 5 963 346 215 5 352 370 64 5 370 393 104 5 447 489 163 5 465 494 222 5 357 462 155 Anzahl Anzahl 1 355 865 1 298 808 1 124 725 1 091 720 1 072 788 1 055 760 Anzahl Anzahl 355 135 372 118 292 107 269 102 210 74 215 80 Personen Personen Personen Personen 1 095 13 117 965 961 10 115 836 891 6 82 803 855 5 94 756 937 4 78 855 925 9 80 836 Beherbergungsstätten ab 9 Gästebetten (ohne Camping) Betten Anzahl Anzahl 88 7 590 88 7 593 89 7 769 93 7 765 95 9 246 98 10 084 Ankünfte darunter: Auslandsgäste Anzahl Anzahl 433 264 61 649 417 263 57 169 471 546 52 908 422 728 53 607 474 822 53 362 530 850 58 711 Übernachtungen darunter: Auslandsgäste Anzahl Anzahl Merkmal ME Güterumschlag Güterumschlag insgesamt davon: Empfang Versand Schiffsverkehr über See Ankunft von Schiffen insgesamt davon: mit Ladung ohne Ladung Abgang von Schiffen insgesamt davon: mit Ladung ohne Ladung Zugelassene Kraftfahrzeuge Führerscheine Erteilte Führerscheine dar.: Internationale Führerscheine Erteilte Fahrgastbeförderungsnachweise Verkehrsunfälle Schwerwiegende Verkehrsunfälle ¹ davon: mit Personenschaden mit schwerwiegendem Sachschaden sonstige Alkoholunfälle Verunglückte insgesamt davon: Getötete Schwerverletzte Leichtverletzte Fremdenverkehr ¹ 1 078 511 1 058 129 1 186 340 1 068 096 1 195 913 1 371 915 91 402 89 738 109 466 97 982 127 546 93 008 ab 1995 schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne), d.h. Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) und mindestens ein Kraftfahrzeug musste abgeschleppt werden Merkmal ME 2001 2002 2003 2004 2005 2006 bzw. bzw. bzw. bzw. bzw. bzw. 31.12.01 31.12.02 31.12.03 31.12.04 31.12.05 31.12.06 Personenbeförderung der Rostocker Straßenbahn AG Beförderte Personen im Linienverkehr insgesamt davon: im allgemeinen Linienverkehr davon: im Straßenbahnverkehr im Busverkehr Sonderformen des Linienverkehrs darunter: Schülerverkehr Gelegenheitsverkehr Linien und Linienlänge Straßenbahnverkehr Linien Linienlänge Kraftomnibusverkehr Linien Linienlänge 1 000 Personen 1 000 Personen 1 000 Personen 1 000 Personen 1 000 Personen 1 000 Personen 1 000 Personen 44 639 44 494 20 747 23 747 122 122 23 45 160 45 050 20 756 24 294 91 91 19 42 291 42 196 23 547 18 649 78 78 16 40 525 40 438 26 210 14 228 70 70 17 44 070 43 991 28 554 15 437 68 68 11 44 995 44 919 29 349 15 570 66 66 10 Anzahl km Anzahl km 4 52,7 27 333,0 4 52,8 29 462,8 6 78,0 27 310,0 6 81,0 26 274,0 6 81,0 26 275,0 6 87,0 24 286,0 1 000 Personen 1 000 Stück 1 966 1 181 2 028 1 002 1 584 640 1 326 338 1 429 382 1 826 407 1 000 Stück 1 163 987 628 323 372 398 9 24 30 466 13 9 27 27 468 13 10 27 27 468 13 10 27 27 468 13 10 25 29 481 13 . . . . . 10 436 7 950 110 822 135 129 9 234 140 920 7 888 157 643 8 891 176 360 8 654 175 878 Fährverkehr Warnemünde - Hohe Düne und Schmarl - Oldendorf ¹ Beförderte Personen insgesamt Transportierte Fahrzeuge darunter: Transportierte Personenkraftwagen Straßennetzlänge Bundesautobahn Bundesstraße Landesstraße Gemeindestraße Kreisstraßen km km km km km Flughafen Rostock-Laage Flugbewegungen insgesamt Fluggäste insgesamt Anzahl Anzahl ¹ Fährlinie Schmarl-Oldendorf nur bis zur Tunnelöffnung am 12.09.2003 Öffentliche Sicherheit Merkmal ME 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Fahrten insgesamt Anzahl 34 683 34 615 36 872 33 048 35 257 34 712 darunter Anzahl Anzahl Anzahl 17 304 8 948 8 391 17 229 9 153 8 199 18 284 9 601 8 971 17 993 6 142 8 886 19 139 6 701 9 386 19 633 6 478 8 575 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 21 120 1 069 11 013 1 461 1 591 157 21 050 911 9 411 1 267 1 330 163 22 770 1 074 10 644 1 206 1 166 220 26 000 1 388 13 586 1 515 1 269 282 25 850 1 384 14 613 1 719 1 165 279 25 672 1 351 13 060 3 020 1 187 185 Anzahl Anzahl Anzahl 111 527 21 564 1 604 103 714 19 292 3 061 109 792 19 202 4 356 105 253 14 612 2 808 108 717 13 532 2 601 115 625 14 691 2 648 Anzahl Anzahl 26 464 1 522 22 604 1 066 26 896 1 188 32 208 948 37 082 1 075 36 808 937 Anzahl 7 301 5 815 6 995 6 469 4 734 3 947 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 4 829 317 494 179 52 2 985 345 395 194 128 3 318 498 765 665 102 3 110 477 925 529 116 2 109 590 449 485 84 1 470 450 451 715 51 Anzahl Anzahl 26 741 13 26 140 6 28 941 12 28 680 9 23 671 10 24 136 18 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 119 2 221 15 895 3 329 189 2 143 14 309 4 251 159 2 313 14 311 6 678 177 2 525 13 065 7 515 125 2 296 11 466 4 651 127 2 183 11 286 5 028 Anzahl Anzahl 4 546 618 4 323 919 4 602 866 4 508 881 4 472 651 4 795 699 Rettungswesen mit Rettungstransportwagen mit Krankentransportwagen mit Notarzteinsatzfahrzeugen Ordnungswidrigkeiten Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich fließender Verkehr: Anhängig gewordene Bußgeldverfahren insgesamt darunter: mit Fahrverbot darunter: Geschwindigkeitsüberschreitungen Fahren bei Rot / Wechsellicht Verkehrsunfälle Alkohol Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich ruhender Verkehr: Ausgestellte Verwarnungen wegen unzulässigen Parkens insgesamt darunter: auf Geh- und Radwegen in Fußgängerzonen an Parkuhren und Parkscheinautomaten auf Behindertenparkplätzen Allgemeine Ordungswidrigkeiten Anzeigen insgesamt darunter: Verstoß gegen Grünflächensatzung Straßen- und Wegegesetz Landesmeldegesetz Personalausweisgesetz Gewerbeordnung / Gaststättengesetz Straftaten Insgesamt: davon: Straftat gegen das Leben Straftat gegen sexuelle Selbstbestimmung Roheit / persönliche Freiheit Diebstahl insgesamt Straftat gegen Vermögen / Fälschung Sonstige Straftaten nach Strafgesetzbuch Strafrechtliche Nebengesetze Gesundheitswesen und Sozialwesen Merkmal Krankenhäuser Aufgestellte Betten in Krankenhäuser Betten je 1000 Einwohner ME Anzahl Anzahl Anzahl 2001 bzw. 31.12. 2001 2002 bzw. 31.12. 2002 2003 bzw. 31.12. 2003 2004 bzw. 31.12. 2004 2005 bzw. 31.12. 2005 2006 bzw. 31.12. 2006 4 1 547 7,8 4 1 529 7,7 4 1 523 7,7 4 1 493 7,5 4 1 479 7,4 4 1 442 7,2 Niedergelassene Ärzte Personen 411 413 409 430 439 439 Niedergelassene Zahnärzte Personen 215 212 214 215 216 196 Apotheken Anzahl 47 47 48 48 48 48 Bestattungen Insgesamt davon: Neuer Friedhof Rostock Westfriedhof Neuer Friedhof Warnemünde Friedhof Biestow Friedhof Toitenwinkel Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 2 089 1 390 309 326 34 30 1 998 1 361 273 298 28 38 2 146 1 488 281 330 21 26 2 052 1 422 262 312 32 24 1 997 1 338 277 316 34 32 1 933 1 252 266 325 18 72 Alten- und Pflegeheime (vollstationär) Plätze in Alten- und Pflegeheimen Anzahl Anzahl 12 1 511 13 1 542 14 1 544 14 1 475 . . 16 1 454 Personen Personen Personen Anzahl 288 231 57 12 299 236 63 12 290 229 61 12 298 240 58 10 285 237 48 10 286 233 53 12 Anzahl Anzahl Anzahl 74 6 68 71 6 65 71 2 69 72 2 70 72 72 73 73 Personen Personen 4 218 1 639 4 246 1 683 4 356 1 692 4 487 1 738 4 585 1 744 4 591 1 714 % 38,9 39,6 38,8 38,7 38,0 37,3 Personen Personen 4 063 3 760 4 245 3 905 4 484 4 118 4 618 4 192 4 698 4 366 4 796 4 514 % 92,5 92,0 91,8 90,8 92,9 94,1 Personen Personen 3 946 2 300 3 754 2 175 3 876 2 357 4 139 2 514 4 455 2 702 4 758 2 970 % 58,3 57,9 60,8 60,7 60,7 62,4 Wohnungslose In Einrichtungen der Hansestadt Rostock untergebracht davon: männlich weiblich darunter: Familien mit Kindern Kindertagesstätten Einrichtungen insgesamt (einschließlich Horte an Schulen) davon: Kommunale Einrichtungen Einrichtungen in freier Trägerschaft Versorgungssituation in den Kindertagesstätten insgesamt Versorgung der Kinder im Kinderkrippenalter Kinderzahl Betreute Kinder Betreute Kinder in Einrichtungen je Kinder im entsprechenden Alter Versorgung der Kinder im Kindergartenalter Kinderzahl Betreute Kinder Betreute Kinder in Einrichtungen je Kinder im entsprechenden Alter Versorgung der Hortkinder Kinderzahl Betreute Kinder Betreute Kinder in Einrichtungen je Kinder im entsprechenden Alter Bildung Merkmal ME 2001/ 2002 Schuljahr bzw. Wintersemester 2002/ 2003/ 2004/ 2005/ 2003 2004 2005 2006 2006/ 2007 Allgemein bildende Schulen ( Stand 1.10.) Schulen insgesamt Anzahl 71 67 60 56 55 54 darunter:Grundschulen Anzahl 22 20 19 21 21 21 Regionale Schule Anzahl 6 9 7 6 6 Gesamtschulen Anzahl 9 9 8 7 7 7 Gymnasien Anzahl 11 11 10 9 9 8 Abendgymnasium Anzahl 1 1 1 1 1 1 Förderschulen Anzahl 11 11 10 10 10 10 Waldorfschule Anzahl 1 1 1 1 1 1 Schüler insgesamt Personen 23 475 21 552 20 163 18 950 17 836 16 773 davon: männlich Personen 11 982 11 023 10 341 9 706 9 194 8 516 weiblich Personen 11 493 10 529 9 822 9 244 8 642 8 257 davon nach Schularten: Grundschule Personen 3 785 3 548 3 640 3 840 3 880 4 172 Hauptschule Personen 501 407 314 245 99 Regionale Schule Personen . . 2 952 2 369 1 942 1 700 Gesamtschule Personen 4 697 4 391 4 015 3 735 3 639 3 498 Gymnasium Personen 8 271 7 593 7 103 6 646 6 176 5 379 Abendgymnasium Personen 172 176 177 167 202 247 Förderschule Personen 1 914 1 816 1 763 1 734 1 672 1 549 Waldorfschule Personen 213 218 199 214 226 228 Berufliche Schulen Anzahl 10 11 10 12 11 10 Schulen Personen 12 405 12 410 12 549 12 684 12 318 12 511 Schüler insgesamt Personen 1 734 1 822 1 876 1 693 1 828 1 742 davon: Metalltechnik 1 490 Personen 1 419 1 443 1 391 1 536 1 510 „A. Schmorell“ am Klinikum Südstadt 3 218 Personen 3 196 3 321 3 195 3 217 3 221 Wirtschaft ¹ 1 231 Personen 1 123 1 255 1 064 1 292 1 308 Elektronik und Elektrotechnik 2 2 890 Personen 2 817 2 841 2 740 2 905 2 872 Dienstleistung und Gewerbe 949 Personen 902 1 168 873 1 008 935 Bautechnik 3 134 Personen 121 104 183 104 103 Fachbereich Seefahrt Warnemünde 563 Personen 517 289 714 312 385 EWS Wirtschafts- u. Sprachenschulung gGmbH 368 Personen 383 162 389 248 289 IB-Medizinische Bildungsakademie 99 Personen 106 86 95 98 Rostocker Technische Kunstschule Universität Rostock Personen 11 829 12 178 13 501 14 443 14 142 14 076 Studenten insgesamt 7 005 Personen 6 938 5 987 6 850 5 994 6 599 davon: männlich 7 438 Personen 7 204 5 842 7 226 6 184 6 902 weiblich 878 Personen 879 514 884 665 849 darunter: Ausländer 2 931 Personen 2 292 2 201 2 440 2 198 2 950 Neuzulassungen / Studienanfänger (Studienjahr) 1 324 Personen 1 626 1 143 1 591 1 157 1 137 Absolventen / Bestandene Abschlussprüfungen Hochschule für Musik und Theater Rostock 466 Personen 457 445 500 462 454 Studenten insgesamt 177 Personen 168 163 201 177 170 davon: männlich 289 Personen 289 282 299 285 284 weiblich 143 Personen 143 134 168 154 152 darunter: Ausländer 59 Personen 66 70 73 74 80 Neuzulassungen / Studienanfänger (Studienjahr) 89 Personen 79 69 66 54 71 Absolventen / Bestandene Abschlussprüfungen Fachbereich Seefahrt Warnemünde der Hochschule Wismar 314 Personen 349 259 374 265 292 Studenten insgesamt 274 Personen 299 236 327 239 264 davon: männlich 40 Personen 50 23 47 26 28 weiblich Konservatorium „Rudolf Wagner-Regeny“ 1 442 Personen 1 470 1 241 1 621 1 279 1 365 Schüler 80 Personen 81 89 84 93 82 Lehrkräfte 303 Anzahl 293 486 274 381 351 Veranstaltungen Personen 60 416 70 347 36 460 28 105 30 607 27 098 Besucher Neue Musikschule „Carl Orff“ e.V. 725 Personen 750 720 725 756 756 Schüler 38 Personen 37 34 37 36 37 Lehrkräfte 61 Anzahl 63 66 64 61 65 Veranstaltungen Personen 10 100 9 350 6 300 12 600 12 300 10 850 Besucher ¹ Schuljahr 2003/2004 fusionierte die Berufliche Schule Wirtschaft und Verwaltung mit der Beruflichen Schule Handel zur Beruflichen Schule Wirtschaft 2 Schuljahr 2004/2005 fusionierte die Berufliche Schule Ernährung und Hauswirtschaft und die Berufliche Schule Sonderpädagogische Aufgabenstellung zur Beruflichen Schule Dienstleistung und Gewerbe 3 angegliederte Bildungsgänge des Fachbereiches Seefahrt Warnemünde der Hochschule Wismar, Fachhochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Kultur und Sport Merkmal ME Volkstheater Rostock Besucher insgesamt davon: laut Kartenverkaufssystem 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Personen . . 156 485 128 278 132 773 151 692 Vorstellungen Besucher Auslastung Anzahl Personen % 777 110 491 65,0 709 676 669 703 742 100 031 111 435 115 996 122 880 124 552 60,0 63,1 63,6 66,5 65,4 Vorstellungen Besucher Auslastung Theater im Stadthafen Vorstellungen Besucher Auslastung Ateliertheater Vorstellungen Besucher Auslastung Theater mobil Vorstellungen Besucher Auslastung Barocksaal, Aula Vorstellungen Besucher Auslastung Kleine Komödie Vorstellungen Warnemünde Besucher Auslastung außerhalb des Kartenverkaufssystems Besucher Anzahl Personen % Anzahl Personen % Anzahl Personen % Anzahl Personen % Anzahl Personen % Anzahl Personen % 185 64 232 63,0 180 17 764 57,1 137 3 951 71,9 77 5 082 98,7 15 1 369 54,5 137 6 034 65,7 195 65 874 61,6 136 13 251 53,3 133 4 303 80,7 20 571 100,0 16 1 892 65,2 161 5 617 51,3 198 74 257 65,8 180 21 047 58,5 61 2 052 83,3 7 700 50,5 201 7 274 53,2 212 79 702 66,4 174 20 492 61,1 42 1 396 81,6 3 290 58,0 8 1 318 66,9 199 7 746 57,2 213 78 303 66,9 177 20 157 60,0 62 1 873 75,2 8 2 148 95,9 5 477 48,4 213 8 322 57,5 207 72 861 66,2 167 19 891 63,3 59 1 893 80,7 34 1 216 92,8 8 1 164 45,1 216 8 184 55,7 Personen . . 45 050 12 282 9 893 27 140 Personen 83 233 71 358 71 936 65 486 77 431 112 869 Personen Personen Personen Personen Personen Personen 20 046 18 671 6 090 19 579 6 243 7 811 20 231 6 887 22 378 6 241 14 733 16 422 . 9 100 19 944 6 810 19 660 15 088 8 037 23 481 4 545 14 335 20 883 8 600 32 451 15 497 22 587 9 092 51 426 29 764 796 792 682 682 536 522 darunter: Großes Haus Museen Besucher insgesamt davon: Schifffahrtsmuseum 1 Traditionsschiff Heimatmuseum Warnemünde Kulturhistorisches Museum Kröpeliner Tor Kunsthalle Filmtheater Besucher Stadtbibliothek Bestand Entleihungen Benutzer Besucher 1 000 Personen 1 000 Stück in 1 000 Personen Personen 226 440 1 157 35 622 444 091 Archiv Benutzer (Neuanmeldungen) Benutzertage Öffnungstage ausgehobene Archivalien Personen Anzahl Anzahl Anzahl 839 2 357 195 2 463 Zoologischer Garten Besucher (einschließlich Jahreskartenbesucher) Personen 411 601 Sportvereine Sportangebote Mitglieder der Sportvereine Anzahl Anzahl Personen 145 74 28 383 Schwimmhalle „Neptun“ Besucher Personen 318 033 1 Traditionsschiff gehört ab 2003 der IGA Gesellschaft 225 080 217 380 211 532 208 058 200 797 1 209 1 173 1 135 1 202 1 025 36 843 35 075 35 911 34 735 32 134 693 919 786 488 725 487 667 116 588 008 791 2 506 192 2 400 879 2 311 199 1 934 884 2 306 201 2 323 680 2 025 199 1 543 765 1 980 198 1 436 416 912 425 727 471 617 530 509 481 516 151 74 29 354 153 74 30 635 157 77 31 280 166 79 32 104 173 79 34 005 303 247 266 497 322 645 300 380 300 189 2. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2006 Im § 1 der Haushaltssatzung 2006 sind die Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt worden: im Verwaltungshaushalt Einnahmen Ausgaben insgesamt 378.685.700 533.402.900 Fehlbedarf 154.717.200 davon struktureller Fehlbedarf 70.202.100 - in EUR im Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben 90.258.000 90.258.000 Die Bürgerschaft hat am 01.02.2006 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. Durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde mit Erlass vom 24.10.2006 die Haushaltssatzung 2006 mit Auflagen genehmigt. Mit Veröffentlichung im Städtischen Anzeiger am 02.11.2006 war die Haushaltssatzung rechtskräftig. Die Durchführung des Haushaltsplanes in den ersten 10 Monaten war somit geprägt von der vorläufigen Haushaltsführung entsprechend § 51 der Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern. Durch die vorläufige Haushaltsführung nach § 51 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde der Haushaltsvollzug verzögert, teilweise oder ganz verhindert, so dass die ausgewiesene Haushaltsersparnis bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2006 eine Folge der stringenten Haushaltsführung ist. Mit dem Erlass zur Genehmigung des Haushaltes 2006 wurde folgende Auflage erteilt: „Nach § 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass der Oberbürgermeister zeitgleich mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2006 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 27 GemHVO über alle Ausgabenansätze verfügt. Hierdurch hat die Hansestadt Rostock sicherzustellen, dass der neue (strukturelle) Fehlbetrag gemäß Jahresrechnung 2006 um mindestens 30 Mio. EUR unter dem neuen geplanten (strukturellen) Fehlbedarf von rd. 70 Mio. EUR gemäß Haushaltssatzung 2006 liegt. Die Bürgerschaft ist unverzüglich über die veranlassten haushaltswirtschaftlichen Sperren zu unterrichten. Eine Freigabe gesperrter Beträge ist im Einvernehmen mit der Bürgerschaft nur zulässig für Ausgaben, zu deren Leistung die Hansestadt Rostock gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, für sachlich und zeitlich unabweisbare Leistungen und im Übrigen im Einzelfall unter der Voraussetzung, dass die vorgenannte Reduzierung des Fehlbetrages durch bereits realisierte Einnahmeverbesserungen in Verbindung mit endgültigen Sperren von Ausgabenansätzen sichergestellt ist. Dabei sind bei realisierten Mehreinnahmen aus Gewerbesteuern wegen den Auswirkungen auf die Finanzausgleichsleistungen des Jahres 2008 nur 75 % als Mehreinnahme zur Reduzierung des Fehlbetrages anrechenbar. Die sofortige Vollziehung der Anordnung wurde gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.“ Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock verfügte am 01.11.2006 eine haushaltswirtschaftliche Sperre. Im Haushaltsvollzug 2006 hat dieser massive Eingriff und die erheblichen Mehreinnahmen dazu beigetragen, dass die Anordnung entsprechend dem Erlass des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Haushaltssatzung 2006 und zum Haushaltssicherungskonzept, den strukturellen Fehlbedarf um mindestens 30,0 Mio. EUR zu senken, eingehalten werden konnte. Mit der Feststellung des Ergebnisses zur Jahreshaushaltsrechnung 2006 wurde das Haushaltsjahr mit 33,3 Mio. EUR Mehreinnahmen abgeschlossen. Dabei war bei den realisierten Mehreinnahmen aus Gewerbesteuern wegen den Auswirkungen auf die Finanzausgleichsleistungen des Jahres 2008 nur 75 % als Mehreinnahme zur Reduzierung des Fehlbetrages anrechenbar. Die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer betragen 9,2 Mio. EUR. Davon werden dem Einsparungsziel 6,9 Mio. EUR angerechnet. 2,3 Mio. EUR dienen zur Senkung des Altfehlbetrages. Bestandteil des Erlasses des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern war weiterhin der Widerruf der Ausnahmezulassung zur umfassenden Budgetierung vom 10.03.2003 zum 01.01.2007. In Folge dessen war die Budgetrücklage aufzulösen und zur Verringerung des Haushaltsfehlbetrages einzusetzen. Die Budgetrücklage in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurde aufgelöst. Weitere Mehreinnahmen sind insbesondere zurückzuführen auf einen höheren Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (3,5 Mio. EUR), Leistungen des Landes und des Bundes in Umsetzung der Hartz IV-Gesetze (11,0 Mio. EUR), Erstattungen im Bereich der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe aufgrund gestiegener Leistungen (4,6 Mio. EUR) und weitere Zuführungen vom Vermögenshaushalt von zusätzlichen Verkaufserlösen und der Auflösung der allgemeinen Rücklage (2,0 Mio. EUR). Den Mehrausgaben in Höhe von 17,0 Mio. EUR, insbesondere für soziale Leistungen und Hartz IV (10,1 Mio. EUR) sowie für Kindertagesstätten (3,2 Mio. EUR) stehen Minderausgaben aufgrund der eingeschränkten Haushaltsdurchführung in Höhe von 22,3 Mio. EUR gegenüber, so dass der Verwaltungshaushalt insgesamt mit 5,3 Mio. EUR Minderausgaben abgeschlossen werden konnte. Im § 1 der Haushaltssatzung waren die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes der Hansestadt Rostock mit 90,3 Mio. EUR festgesetzt. Mit Erlass vom 24.10.2006 genehmigte das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern den in der Haushaltssatzung 2006 unter § 2, Ziffer 1 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 3,9 Mio. EUR mit einem Teilbetrag in Höhe von 3,8 Mio. EUR. Der in § 2, Ziffer 2 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,8 Mio. EUR wurde gemäß § 49 Abs. 1 KV MecklenburgVorpommern vollständig genehmigt. Mit dem durch den Landtag am 17. Mai 2006 beschlossenen 1. Änderungsantrag zum AG-SGB II entfiel die veranschlagte Einnahme in Höhe von 1.733.800,00 EUR im Vermögenshaushalt, die als allgemeine Deckungsquelle für investive Vorhaben und Maßnahmen eingeordnet war. Zur Vermeidung eines Fehlbetrages im Vermögenshaushalt 2006 wurde eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 27 GemHVO in Höhe von 1.733.800,00 EUR am 01.11.2006 durch den Oberbürgermeister verfügt. In der Jahresrechnung 2006 wurden Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt von 106,8 Mio. EUR erzielt und Haushaltsausgabereste von 20,6 Mio. EUR gebildet. Die Rechnungsergebnisse der Jahre 2004 – 2006 zeigt folgende Übersicht: EINNAHMEN Solleinnahmen Verwaltungshaushalt Solleinnahmen Vermögenshaushalt Summe Solleinnahmen + Neue Haushaltseinnahmereste - Abgang alter Haushaltseinnahmereste - Abgang alter Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Summe bereinigte Solleinnahmen AUSGABEN Sollausgaben Verwaltungshaushalt Sollausgaben Vermögenshaushalt Summe Sollausgaben + Neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt - Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt - Abgang alter Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Summe bereinigte Sollausgaben Fehlbetrag davon struktureller Fehlbetrag 2006 405.011.498,98 107.089.840,39 512.101.339,37 0 0 2005 401.607.704,40 73.002.006,03 474.609.710,43 0 0 - in EUR 2004 375.071.649,04 111.494.471,78 486.566.120,82 0 0 6.974.494,52 268.171,11 518.807.662,78 1.602.342,12 1.173.583,45 471.833.784,86 3.342.446,16 2.373.880,44 487.534.686,54 526.528.857,39 88.239.132,58 614.767.989,97 498.488.065,27 55.694.861,66 554.182.926,93 461.878.943,10 91.241.125,12 553.120.068,22 1.939.620,72 20.614.498,60 803.050,26 18.275.303,39 1.314.198,48 21.088.949,72 330.553,33 2.031.961,90 269.896,89 2.141.742,47 263.992,69 3.209.483,52 0 0 634.959.594,06 116.151.931,28 31.636.877,59 0 0 570.849.642,72 99.015.86,36 45.684.772,00 0 0 572.049.740,23 84.515.053,69 45.267.122,00 3. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2007 Im § 1 der Haushaltssatzung 2007 sind die Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt worden: im Verwaltungshaushalt Einnahmen Ausgaben insgesamt 425.322.600 556.070.500 Fehlbedarf 130.747.900 davon struktureller Fehlbedarf 31.732.000 - in EUR im Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben 75.353.200 75.353.200 Die durch die Bürgerschaft am 28.02.2007 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Prüfung und Genehmigung übergeben. Mit Schreiben vom 11.07.2007 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde ein Entwurf der beabsichtigten Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2007 wie folgt zur Kenntnis und Stellungnahme übergeben: A. Rechtsaufsichtliche Anordnungen Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass die Bürgerschaft bis zum 30. September 2007 einen Beschluss zu einer Nachtragshaushaltssatzung 2007 fasst, die im Vergleich zur Ursprungshaushaltssatzung 2007 einen um mindestens 23 Mio. EUR geringeren Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt ausweist. In diese Verbesserungsvorgabe können alle Einnahme- und Ausgabeansätze mit Ausnahme folgender Einnahmehaushaltsstellen einbezogen werden: 1.9000.0030 Gewerbesteuer 1.9000.0010 Grundsteuer B 1.9000.2651 Gewerbesteuervollverzinsung. Mehreinnahmen (Erhöhung der bisher veranschlagten Haushaltsansätze) bei den genannten Haushaltsstellen sind zusätzlich zur Verbesserungsvorgabe zur Reduzierung des Fehlbedarfes einzusetzen, wobei bei den Gewerbesteuermehreinnahmen die hierauf entfallenden Ausgaben für Gewerbesteuerumlage abgesetzt werden können. Etwaige Erhöhungen sind ausschließlich zur weiteren Verbesserung des Haushaltsergebnisses einzusetzen. Darüber hinaus sind im Nachtragshaushaltsplan Ausgabesenkungen und Einnahmeerhöhungen auszuweisen, die im (derzeit noch nicht beschlossenen) überarbeiteten Haushaltssicherungskonzept für das laufende Haushaltsjahr vorgesehen sind. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass die Bürgerschaft im Rahmen der Beschlussfassung zur Nachtragshaushaltssatzung 2007 auf der Grundlage der Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes einen Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2007 beschließt, der einen künftigen Stellenumfang von 1.400 Stellen (VbE) nicht überschreitet. Darüber hinaus vorhandene notwendige Stellen sind gemäß § 3 Abs. 1 Stellenplanverordnung (StPlV) mit einem kw-Vermerk zu versehen. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass im Rahmen der Beschlussfassung zur Nachtragshaushaltssatzung 2007 der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung“ unter Beachtung der haushalts- und eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften zu überarbeiten und zu beschließen ist. Gleichzeitig wurde im Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass die Notwendigkeit besteht, die relevanten Gründe für die vorgesehenen Entscheidungen in einem Gespräch zu erörtern. Die Anhörung zum Entwurf der rechtsaufsichtlichen Anordnungen fand am 31.07.07 im Innenministerium M-V statt. Durch den Oberbürgermeister wurde deutlich gemacht, dass es sehr schwierig sein wird, die beabsichtigte Anordnung umzusetzen. So erscheint die Erarbeitung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 vor dem Hintergrund des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2008 arbeitstechnisch schwierig. Auch ist es nicht möglich, den zusätzlichen Konsolidierungsbedarf in Höhe von 23 Mio. EUR aufzubringen. Nach ersten Hochrechnungen konnte zum Zeitpunkt der mündlichen Anhörung von einer Haushaltsverbesserung von etwa 13 Mio. EUR ausgegangen werden, die im weiteren Prozess der Erarbeitung des Nachtragshaushaltsplanes weiter untersetzt werden sollte. Am 07.08.2007 verfügte der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock, dass eine 1. Nachtragshaushaltsatzung mit Haushaltsplan und Anlagen zu erarbeiten und der Bürgerschaft am 17.10.2007 zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Durch die Bürgerschaft wurde am 17.10.2007 eine 1. Nachtragshaushaltssatzung wie folgt beschlossen: erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR 1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben 13.106.000 0 0 4.321.800 425.322.600 556.070.500 438.428.600 551.748.700 2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben 1.423.300 1.423.300 0 0 75.353.200 75.353.200 76.776.500 76.776.500 Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat in Auswertung der von der Bürgerschaft am 28.02.2007 beschlossenen Haushaltssatzung 2007 am 10.10.2007 u.a. folgende rechtsaufsichtliche Entscheidung getroffen: A. 2 „Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass die Bürgerschaft bis zum 30. November 2007 einen Beschluss zu einer Nachtragshaushaltssatzung 2007 fasst, die im Vergleich zur Ursprungshaushaltssatzung 2007 einen um mindestens 20 Mio. EUR geringeren Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt ausweist.“ A.3 „Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass der Oberbürgermeister unmittelbar nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2007 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 27 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in dem Umfang verfügt, der erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zu A.2 zu sichern. Die Sperrverfügung ist innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung hier vorzulegen.“ Für diese Anordnungen wurde gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung angeordnet. Der Arbeitsprozess zur Aufstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung war Ende August des laufenden Jahres abgeschlossen, so dass der Entwurf nebst Anlagen am 05.09.2007 in den Beratungsgang der Bürgerschaft gegeben werden konnte. Wesentliche Ergebnisse der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2007 gegenüber der Ursprungshaushaltssatzung waren die weitere Verringerung des Fehlbedarfes sowie die umfangreiche Anbringung von zeitlich nicht näher definierten kw-Vermerken. Die mit den rechtsaufsichtlichen Entscheidungen getroffenen Anordnungen gingen über die von der Bürgerschaft beschlossenen haushaltswirtschaftlichen Verbesserungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung hinaus. Mit Blick auf den Arbeits- und damit auch Kostenaufwand, die eine 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2007 verursachen würde und mit dem Blick auf das bereits fast abgelaufene Haushaltsjahr, was die Realisierung des Arbeitsprozesses zur Erstellung einer 2. Nachtragshaushaltssatzung unter zumindest zeitlichen Gesichtspunkten unmöglich machen würde, war die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre, die geeignete Maßnahme, um die angeordnete Haushaltsverbesserung von 20,0 Mio. EUR mit dem Jahresabschluss 2007 zu sichern. Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung hat die Bürgerschaft am 17.10.2007 eine Haushaltsverbesserung in Höhe von 17,4 Mio. EUR beschlossen. Unter Berücksichtigung, dass zusätzlich geplante Einnahmen in der 1. Nachtragshaushaltssatzung in Höhe von 0,1 Mio. EUR gemäß Haushaltserlass der Rechtsaufsichtsbehörde nicht zur Haushaltsverbesserung eingesetzt werden können, hat der Oberbürgermeister am 14.11.2007 eine Haushaltssperre nach § 27 Gemeindehaushaltsverordnung Mecklenburg-Vorpommern in erforderlicher Höhe von insgesamt 2,7 Mio. EUR verfügt. Um der Anordnung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 10.10.2007, Punkt A.2, zu entsprechen, ist nach Beschlussfassung der Bürgerschaft zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 eine Bestätigung zur verfügten Haushaltssperre durch die Bürgerschaft eingeholt worden. 4. Vorbericht zum Haushaltsplan 2008 Nach § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen, der einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft gibt. Die Anweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzung 2008, des Finanzplanes 2007 - 2011 und des Investitionsprogramms wurde an die Senatsbereiche/Ämter am 22.06.07 übergeben, so dass unter Berücksichtigung der verbindlich vorgegebenen Eckwerte der Planentwurf für die Teilhaushalte ausgearbeitet werden konnte. Verwaltungshaushalt Der Verwaltungshaushalt 2008 weist Einnahmen von 425,9 Mio. EUR und Ausgaben von 564,1 Mio. EUR sowie einen Fehlbedarf von 138,2 Mio. EUR aus. Unter Berücksichtigung einer Fehlbetragsabdeckung aus dem Rechnungsergebnis 2006 von 116,1 Mio. EUR ergibt sich ein unbereinigter struktureller Fehlbedarf für 2008 in Höhe von 22,1 Mio. EUR. Dazu folgende Übersicht: - in Mio. EUR Planentwurf 2008 1. Nachtragshaushalt 2007 Einnahmen 425,9 438,4 425,3 412,0 Ausgaben ohne Fehlbeträge/-bedarfe 448,0 452,7 457,0 443,6 22,1 14,3 31,7 31,6 Altfehlbetrag/-bedarf 116,1 99,0 99,0 84,5 Fehlbetrag/-bedarf insgesamt 138,2 113,3 130,7 116,1 Ausgaben insgesamt 564,1 551,7 556,0 528,1 struktureller Fehlbetrag/-bedarf Haushaltsplan 2007 Ergebnis Jahresrechnung 2006 Im Vergleich zu den im 1. Nachtragshaushalt 2007 mit 438,4 Mio. EUR veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (ohne Fehlbetrag Vorjahre) von 452,7 Mio. EUR bedeutet das eine Verringerung bei den Einnahmen um 12,5 Mio. EUR und bei den Ausgaben um 4,7 Mio. EUR. Mit der Begrenzung der Ausgaben auf das unbedingt notwendige Maß ist eine Ausgabenreduzierung von insgesamt 4,7 Mio. EUR mit dem Haushalt 2008 erreicht worden. Insbesondere bei den Personalausgaben sind 7,7 Mio. EUR weniger als im Vorjahr veranschlagt worden. Die Verringerung der Haushaltsansätze der Gewerbesteuerumlage (0,8 Mio. EUR), der Zuschüsse an die Eigenbetriebe und Gesellschaften (0,3 Mio. EUR), den Erstattungen des Verwaltungshaushaltes (4,6 Mio. EUR), der Jugendhilfe in Einrichtungen (0,3 Mio. EUR), der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen (0,5 Mio. EUR), der Leistungen Asylbewerber (0,2 Mio. EUR), der Zinsausgaben für langfristige Kredite (0,3 Mio. EUR) sowie bei den kalkulatorischen Kosten (0,3 Mio. EUR) führen zu Minderausgaben in Höhe von 15,1 Mio. EUR. Demgegenüber stehen höhere Aufwendungen für gesetzliche Leistungen der Sozialhilfe und Jugendhilfe von 5,7 Mio. EUR. Für die Finanzierung der Kassenkredite sind 3,9 Mio. EUR aufgrund der dauernden Unterfinanzierung des Verwaltungshaushaltes zusätzlich bereitzustellen. Die Haushaltsermächtigung für die Tilgung von langfristigen Krediten des Vermögenshaushaltes (Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt) ist um 0,5 Mio. EUR erhöht worden. Die Fortschreibung der mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 veranschlagten zusätzlichen Einnahmen ist mit dem Plan 2008 nicht möglich und ist damit Ursache für den Anstieg des unbereinigten strukturellen Fehlbedarfes. Mit der vollständigen Auflösung der allgemeinen Rücklage (3,1 Mio. EUR) im Haushaltsjahr 2007 stehen keine weiteren Mittel zur Verfügung. Erstattungen vom Land für den Weltwirtschaftsgipfel G 8 (2,4 Mio. EUR), Altfälle bei Heimaufenthalt (1,5 Mio. EUR) und Unterhaltsvorauszahlungen der Jugendhilfe (0,6 Mio. EUR) sind überwiegend einmalig und somit nicht im Plan 2008 zu veranschlagen. Weiterhin sind für die Erstattungen sonstiger Bereiche (1,0 Mio. EUR) die Haushaltsansätze nicht dem Vorjahr anzupassen. Auch werden die Gebühren und Entgelte in Höhe von 2,4 Mio. EUR geringer gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 zu veranschlagen sein, da insbesondere die Leistungen für die Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Spülfelder rückläufig eingeschätzt werden. Bei der Gewerbesteuer werden für 2008 Mindereinnahmen gegenüber dem Haushaltsplan 2007 in Höhe von 1,0 Mio. EUR erwartet. Die Gewinnanteile der WIRO Wohnungsgesellschaft Rostock GmbH und der RVV sind mit 8,7 Mio. EUR im Plan 2008 zu reduzieren. Durch die Reduzierung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft sind die geplanten Einnahmen um 1,8 Mio. EUR zu mindern. Für den Verwaltungshaushalt sind in den unterschiedlichen Einnahmepositionen somit Mindereinnahmen von 25,8 Mio. EUR zu erwarten, dem gegenüber stehen Mehreinnahmen von 13,2 Mio. EUR. So konnten im Planentwurf 2008 u.a. für die Grundsteuer (0,8 Mio. EUR), Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer (5,2 Mio. EUR), allgemeine Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (4,3 Mio. EUR) zusätzliche Einnahmen veranschlagt werden. Entsprechend dem Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2008 sind bezogen auf die Hansestadt Rostock Erlöse aus Immobilienverkäufen (in Höhe von 4,3 Mio. EUR) und der Teil der FAG-Mittel, der über die auf der Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung 2005 - 2009 ermittelten Schlüsselzuweisungen hinausgeht (16,2 Mio. EUR), zur Abdeckung der Altfehlbeträge einzusetzen. Unter Berücksichtigung des Erlasses zur Aufstellung der Haushaltspläne erhöht sich der geplante unbereinigte strukturelle Fehlbedarf von 22,1 Mio. EUR wie folgt: - Zusätzliche FAG Mittel - Erlöse aus Vermögensveräußerungen Zum Abbau der Altfehlbeträge einzusetzen - Zuweisungen § 6 Abs. 1 Satz 2 FAG - Zuweisungen § 6 AG SGB II Zusätzliche Einnahmen des Vermögenshaushalt (nach HH-Ausgleich) Summe der nach Erlass „gebundenen“ Einnahmen - unbereinigter struktureller Fehlbedarf - bereinigter struktureller Fehlbedarf 1. NT 2007 11,8 4,5 16,3 3,9 2,6 6,5 22,8 14,3 37,1 - in Mio. EUR Plan 2008 16,2 4,3 20,5 3,9 2,6 6,5 27,0 22,1 49,1 Der im Jahr 2008 veranschlagte Fehlbetrag aus der Jahresrechnung 2006 in Höhe von 116,1 Mio. EUR wird um 20,5 Mio. EUR gleich 17,7 % reduziert. Damit wird der Forderung des Innenministeriums, den zu veranschlagenden Altfehlbetrag jährlich mindestens um 10 % zu senken, entsprochen. Vermögenshaushalt Die Hansestadt Rostock hat gemäß § 43 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die gesetzliche Pflicht zum Haushaltsausgleich bzw. zur schnellstmöglichen Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit. Dieser Grundsatz hat Vorrang vor allen anderen Erwägungen. Daraus ergeben sich folgende Einschränkungen für den Vermögenshaushalt: • Die Genehmigung von Krediten gemäß § 49 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wird vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich versagt und nur noch in Ausnahmen für „rentierliche Kredite“ vorgenommen. Im Planentwurf 2008 ist keine Kreditaufnahme eingeordnet. • Mit Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2007 vom 20.11.2006 verwies das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern stringent darauf, dass bei einem defizitären Verwaltungshaushalt Investitionen neben rentierlichen Investitionen nur nach strengen Vorgaben des § 51 der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern zulässig und Verkaufserlöse primär zur Entlastung des Verwaltungshaushaltes einzusetzen sind. Damit gestaltet sich die Erarbeitung des Vermögenshaushaltes äußerst schwierig, da nach wie vor ein großer Bedarf zur Erneuerung und zum Ausbau der öffentlichen Infrastruktur in der Hansestadt Rostock besteht. Der Vermögenshaushalt 2008 umfasst ein Volumen von 74,4 Mio. EUR und enthält somit gegenüber dem Planjahr 2007 (1. Nachtragshaushalt) eine Reduzierung in den Einnahmen und Ausgaben von 2,4 Mio. EUR. Mit dem Plan 2008 können Zuweisungen von Bund und Land in Höhe von 45,9 Mio. EUR (1. Nachtragshaushalt 2007 = 42,3 Mio. EUR) zur Förderung objektkonkreter Vorhaben veranschlagt werden, die insbesondere für die Investitionstätigkeit der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften durchgereicht werden. Weiterhin wird mit dem Haushaltsplan 2008 ein Investitionsvolumen bei den eigenen Baumaßnahmen in Höhe von 13,2 Mio. EUR bereitgestellt, so dass das Auftragsvolumen der Stadtverwaltung im Haushaltsvollzug gegenüber dem Vorjahr um 4,7 Mio. EUR erhöht wird. Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Derzeit sind in den Prozess zur Einführung der KLR außer dem Volkstheater Rostock alle Organisationseinheiten der Verwaltung einbezogen worden. Aber auch in den Ämtern ist mit der Einführung der KLR die eigentliche Arbeit noch nicht abgeschlossen. Vielmehr gilt es, die KLR an die sich ständig ergebenen Veränderungen anzupassen (Umstrukturierung des Haupt- und Finanzverwaltungsamtes und des Amtes für Haushalt- und Ressourcenmanagement) bzw. weiter zu optimieren um eine aussagefähige Berichterstattung zu erhalten. Schwerpunkte hierbei sind: - Anpassung der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerpläne Zeitnahe Anpassung der Stellenprofile und deren Umsetzung Prüfung und Anpassung der Umlagen Prüfung und Erweiterung der Indikatoren Umfassende Nutzung von Vorbelegungen in der AS 400 Absicherung des Datentransfers aus dem neuen Lohn- und Gehaltsprogramm LOGA Nutzung vorhandener Software (Musikschulmanager) Zeitnahe Auswertungen als Grundlage für andere Berechnungen (Schullastenausgleich) Darüber hinaus gibt es im Wesentlichen folgende Aufgabenschwerpunkte für die kommenden Jahre: - Einarbeitung der kalkulatorischen Kosten Darstellung der Inneren Leistungsverrechnungen Anpassung der städtischen KLR an den Produktkatalog des Landes M-V Erarbeitung eines städtischen Produkthaushaltes Im Zuge der Ausschreibung einer Finanzsoftware wird auch das derzeit angewandte Modul Kostenund Leistungsrechnung der Firma „infoma“ mit neu ausgeschrieben. Ziel ist es zukünftig, dass das KLR-Verfahren fest in ein doppisches Anwendungsverfahren für das Neue Kommunale Haushalt- und Rechnungswesen integriert ist. Damit werden dann Schnittstellen entfallen, die derzeit manuell bedient werden müssen und erhebliche zeitliche Verzögerungen bzw. Nacharbeiten erforderlich machen. Auf Grund der zeitlichen Verschiebung der Funktionalreform wird sich die Anzahl der zu betreuenden Ämter in den folgenden Jahren nicht wesentlich reduzieren. Die Einführung der KLR auf der Basis von Produkten und Leistungen bringt eine große Datenflut hervor. Diese muss für die unterschiedlichen Verwaltungsebenen strukturiert werden, damit sie praktisch angewendet werden kann und ein Nutzen erzielt wird. Deshalb muss eine bessere zielgruppenorientierte Gliederung und Zusammenfassung der Daten erfolgen. Relevante Kennzahlen sind aus der Vielzahl der möglichen Daten herauszufiltern und in den Mittelpunkt zu rücken. Hierfür soll ein Raster für die unterschiedlichen Verwaltungsebenen entwickelt werden. Gesamthaushalt Das Volumen des Verwaltungshaushaltes 2008 beträgt in den Einnahmen 425,9 Mio. EUR und in den Ausgaben 564,1 Mio. EUR. Der Vermögenshaushalt umfasst ein Volumen in den Einnahmen und Ausgaben von je 74,4 Mio. EUR. 4.1 Verwaltungshaushalt Haushaltsplan 2008 Einnahmen gesamt a) Steuern b) Allgemeine Finanzzuweisungen des Landes c) Einnahmen von Bund und Land, aus Ämtern, Einrichtungen sowie sonstige Finanzeinnahmen Ausgaben gesamt a) Personalausgaben b) sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand c) Zuweisungen und Zuschüsse d) Sonstige Finanzausgaben Fehlbedarf 4.1.1 425,9 104,4 135,6 1. Nachtragshaushalt 2007 438,4 99,4 131,6 - in Mio. EUR Ergebnis Jahresrechnung 2006 412,0 100,8 113,3 185,9 207,4 197,9 564,1 109,8 170,6 551,7 117,5 171,3 528,1 116,4 167,5 136,4 147,3 136,0 126,9 131,4 112,8 138,2 113,3 116,1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Im Haushaltsplan 2008 sind Gesamteinnahmen in Höhe von 425,9 Mio. EUR veranschlagt. Das sind gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan 2007 12,5 Mio. EUR weniger Einnahmen. Einnahmen von Bund und Land, aus Ämtern, Einrich-tungen sowie sonstige Finanzeinnahmen 43,6 % Allgemeine Finanzzuweisungen des Landes 31,4 % Steuern 24,5 % 4.1.1.1 Steuern Die Entwicklung der Steuereinnahmen wird jährlich analysiert und auf Grund der Ergebnisse vorangegangener Haushaltsjahre sowie des aktuellen Erhebungsstandes nach dem geltenden Steuerrecht fortgeschrieben und der Planung zu Grunde gelegt. Die letzte amtliche Steuerschätzung des Arbeitskreises beim Deutschen Städtetag vom Mai 2007 und die Hinweise des Innenministers des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur mittelfristigen Finanzplanung wurden einbezogen. Nach wie vor bergen die Haushaltsplanung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer ein hohes Schätzrisiko, da die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen sowie die Entwicklung der jeweiligen Unternehmensergebnisse nicht im vollen Umfang prognostiziert werden können. Grundsteuer B – Haushaltsstelle 9000.0010 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich wie folgt dar: - in EUR Haushaltsjahr Hebesatz 2006 440 v. H. 18.182.042,70 2007 440 v. H. 18.600.000,00 2008 450 v. H. 19.400.000,00 Grundsteuerfestsetzung Haushaltsjahr 2007 - in EUR 19.058.311,71 -353.896,16 18.704.415,55 Festsetzungen für das Jahr 2007 Nachveranlagungsergebnis für Vorjahre Anordnungssoll Für das Jahr 2007 wurden durch das Finanzamt weitere Abgänge an Grundsteuer B in Höhe von 53 TEUR angezeigt. Weitere Mindereinnahmen resultieren aus der Änderung der Rechtsprechung, wonach künftig ein Erlass der Grundsteuer bei strukturellem Wohnungsleerstand möglich wird. Im Haushaltsjahr 2008 werden durch Baufertigstellung im Jahr 2007 das KTC Einkaufszentrum in der Kröpeliner Str., das IKEA-Einkaufscentrum in Schutow, das Parkhaus in der Kopernikusstr., die Büroanlage im Haedgehafen, die Montagehalle am Koppelsoll, die Gewerbehalle am Ackerweg und die Stahlbauhalle in der Liebherrstraße grundsteuerpflichtig. Im „Tonnehof„ Hohe Düne entstehen 696 Eigentumswohnungen. Schätzungen für die Haushaltsplanung sind mit einem hohen Risiko verbunden, da die Feststellung der Einheitswerte, die Veranlagungszeiträume sowie die Bekanntgabe rückwirkender Veranlagungen in Abhängigkeit der Tätigkeit der Finanzämter stehen. Grundsteuer B Nutzungsarten nach Einfamilienhäuser, Reihenhäuser Mietwohngrundstücke Eigentumswohnungen Geschäftsgrundstücke Gesamt: geschätzte Grundsteuer 2008 20.000 10.000 20.000 150.000 200.000 Durch die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes wird die Anzahl der Anträge auf Erlass der Grundsteuer in den nächsten Jahren steigen. Die Hochrechnung für Geschäftgrundstücke konnte anhand von vorliegenden Daten wie dem Immobilienbericht und der Schätzung aus den Unterlagen der abgelehnten Erlassanträge der Vorjahre erfolgen. Für das Jahr 2008 wird ein Erlassvolumen von 200 TEUR geschätzt. Basierend auf einen Hebesatz von 450 v. H., bei Berücksichtigung der Nachveranlagungen und unter Beachtung der Anträge auf Erlass der Grundstuer wird das Grundsteueraufkommen für das Jahr 2008 auf 19,4 Mio. EUR geschätzt. Entwicklung des Aufkommens Erhebungszeiträumen der Grundsteuer B im Zeitraum 2002 – 2007 nach - in EUR Hauhaltsjahr 2003 2004 2005 2006 31.07.2007 Rechungsjahr 1991 -913,56 1992 -43,26 1993 -15,24 1994 -696,16 1995 -3.432,92 14.829,28 -62,40 1996 2.390,80 13.176,44 -62,40 -436,76 1997 -12.634,98 10.243,25 -85,02 -436,76 1998 20.376,85 30.524,87 -5.053,04 -133.124,36 -41.832,70 1999 156.287,22 46.455,76 7.139,46 -129.393,35 -36.345,59 2000 305.415,51 57.926,35 56.256,39 -124.921,59 -26.201,42 2001 473.259,30 113.223,66 4.225,75 -133.256,94 -29.029,63 2002 655.759,40 126.735,27 6.394,52 -125.976,02 -39.779,47 2003 17.234.785,36 170.752,57 27.619,67 -107.070,94 -39.988,40 17.594.409,37 82.977,77 -98.088,78 -49.926,80 -35.687,09 -45.395,22 19.029.542,86 -45.396,93 2004 2005 17.675.901,43 2006 19.058.311,71 Stand Anordnungssoll 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 16.08.2007 18.832.206,54 18.110.570,97 17.855.252,13 18.141.150,27 18.704.415,55 1.597.421,18 582199,23 179350,70 -888392,59 -353.896,16 102,6 -63,5 -69,2 -595,34 -155 9,3 3,3 1 0 18.800.00,00 19.200.000,00 420 v. H. 420 v. H. Nachveranlagung insges. Veränderungen in % Anteil NV am Jahressoll Planansatz Hebesatz 19.000.000,00 19.260.000,00 420.v. H. 440 v. H. 0 18.600.000,00 440 v. H. Gewerbesteuer nach Ertrag - Haushaltsstelle 9000.0030 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich wie folgt dar: - in EUR Haushaltsjahr Hebesatz 2006 440 v. H. 50.751.205,08 2007 440 v. H. 43.350.000,00 2008 450 v. H. 42.350.000,00 Für das Jahr 2007 wurden Einnahmen in Höhe von 43,3 Mio. EUR Gewerbesteuer geplant, dabei wurde ein gleich bleibendes Vorauszahlungsaufkommen von 33,6 Mio. EUR bei einem Hebesatz von 440 v. H. zu Grunde gelegt. Der Planung wurde unterstellt, dass der Anteil des VZ-Aufkommens ca. 76 % des Gesamtaufkommens betragen wird. Weiterhin wurde nach den Prognosen des Deutschen Städtetages ein Rückgang des Gewerbesteueraufkommens um 1,5 % unterstellt (Novembersteuerschätzung 2006). Die aktuelle Steuerschätzung vom Mai 2007 erwartet nunmehr Steigerungen von 2,3 %. Die derzeitige Entwicklung des Aufkommens lässt darauf schließen, dass der Planansatz zum 31.12.2007 erfüllt wird. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Steueraufkommen erwartungsgemäß mit Stand vom 31.07.2007 um 4,1 Mio. EUR (- 8,6 %) verringert. Das Gewerbesteueraufkommen in 2006 war stark überzeichnet. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2007 sind seit Anfang des Jahres von 32,4 Mio. EUR auf 34,9 Mio. EUR per 31.07. stetig gestiegen, die nachträglichen Vorauszahlungen für 2006 wurden mit 2,6 Mio. EUR nach oben angepasst. Weiterhin sind gute Veranlagungsergebnisse für das Jahr 2004 (+ 1,6 Mio. EUR) zu verzeichnen. Insgesamt sind die Zahlungen für Vorjahre aber deutlich zurückgegangen. Per 31.12.2007 wird ein Vorauszahlungsaufkommen von 34,8 Mio. EUR erwartet, das entspricht einem Anteil am erwarteten Gesamtaufkommen von ca. 80 %. Die Anzahl der Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen leisten, ist weiter gestiegen. Der Anteil der Gewerbesteuerzahler an den Gewerbesteuerpflichtigen insgesamt, die entrichteten Vorauszahlungen und die Zahl der daran beteiligten Unternehmen haben sich wie folgt entwickelt: Entwicklung Gewerbesteuer ab dem Jahr 2001 2001 2002 2003 2004 2005 2006 31.07.2007 Planansatz 47,6 32,9 33,7 32,3 32,0 41,5 43,35 Gesamtaufkommen in Mio. EUR 30,5 32,1 23,7 34,6 37,2 50,8 42,8 (32,9)*1 (35,2)*1 Vorauszahlungen in Mio. EUR 26,7 25,9 23,8 25,0 28,7 32,6 34,9 Anteil VZ am Gesamtsoll in % 87,7 80,7 100,3 72,3 77,1 64,1 81,5 (75,9) (81,5) Gewerbesteuerpflichtige 12.450 13.232 14.033 15.016 15.591 14.028 14.456 1.572 1.639 1.558 1.600 1.674 1.795 1.859 12,6 12,4 11,1 10,7 10,7 12,8 12,8 6 8 4 5 7 10 9 76 69 61 73 83 97 107 über 5.000 EUR bis 50.000 EUR 444 437 446 463 474 550 594 über 500 EUR bis 5.000 EUR 731 764 760 770 812 863 864 bis 500 EUR 315 361 287 289 298 275 285 Gewerbesteuervorauszahler Anteil Vorauszahler in % davon zahlten über 500.000 EUR über 50.000 bis 500.000 EUR • * 1 Aufkommen in 2004 und 2005 nach pauschaler Restebereinigung Für das Jahr 2008 werden Einnahmen in Höhe von 42,3 Mio. EUR Gewerbesteuer geplant, dabei wurde ein Vorauszahlungsaufkommen von 35 Mio. EUR bei einem um 10 v. H. auf 450 v. H. erhöhten Hebesatz zugrunde gelegt. Der Planung wurde unterstellt, dass der Anteil des VZ-Aufkommens ca. 83,0 % des Gesamtaufkommens betragen wird. Weiterhin wurde ein Aufkommensrückgang bei den Vorauszahlungen um 1,7 % zu 2007 aufgrund der zu berücksichtigenden Steuerrechtsänderungen ab 2008 sowie der Prognose der Maisteuerschätzung des Deutschen Städtetages unterstellt. Zu berücksichtigen ist, dass die Gewerbesteuer als Gewinnsteuer weiterhin mit hohen Schätzrisiken behaftet ist. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer – Haushaltsstelle 9000.0100 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich wie folgt dar: - in EUR Haushaltsjahr 2006 21.483.734,00 2007 25.409.900,00 2008 30.662.300,00 Auf Grund der guten konjunkturellen Entwicklung und dem tendenziellen Rückgang von Erstattungen aus der Einkommensteuer erhöhen sich die Einnahmeerwartungen lt. Prognose der aktuellen Steuerschätzung. Für das Haushaltsjahr 2008 ergeben sich lt. Haushaltserlass des Innenministers und im Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2007 bei dem zu verteilenden Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer und der Zinsabschlagsteuer für das Land Mecklenburg-Vorpommern Aufkommenserwartungen von 216 Mio. EUR. Damit erhöhen sich die Aufkommenserwartungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2006 um 54 Mio. EUR. Bei Anwendung der bis 2008 gültigen Schlüsselzahl berechnet sich der Anteil für die Hansestadt Rostock. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer – Haushaltsstelle 9000.0120 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich wie folgt dar: - in EUR Haushaltsjahr 2006 8.573.941,00 2007 9.841.100,00 2008 9.841.100,00 Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird den Städten und Gemeinden seit 1998 im Ausgleich für die abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer in Höhe von 2,2 % am bislang dem Bund und den Ländern zufließenden Umsatzsteueraufkommen zugewiesen. Die Einnahmeerwartungen für das Haushaltsjahr 2007 haben sich nicht in vollem Umfang bestätigt. Die Mindereinnahmen betragen 239 TEUR. Für das Jahr 2008 wird das in Mecklenburg-Vorpommern zur Verteilung kommende Aufkommen auf 54 Mio. EUR geschätzt. Daran wird die Hansestadt Rostock mit 18,2 % beteiligt. Örtliche Gemeindesteuern Auf der Grundlage der mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern übertragenen Befugnis zur Erhebung örtlicher Aufwandsteuern wurden in der Hansestadt Rostock Satzungen zur Erhebung von Vergnügungssteuern, der Hundesteuer und der Zweitwohnungssteuer erlassen. Sonstige Vergnügungssteuer – Haushaltsstelle 9000.0210 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich wie folgt dar: - in EUR Haushaltsjahr 2006 133.238,61 2007 137.000,00 2008 139.000,00 Für das Haushaltsjahr 2007 wurden Einnahmen in Höhe von 137 TEUR geplant. Das entspricht einer Einnahmeerwartung von durchschnittlich 11,4 TEUR pro Monat. Das Steueraufkommen per 10.08.2007 beträgt 76,4 TEUR. Die Anzahl der steuerpflichtigen Veranstalter hat sich nur unwesentlich verändert, einige Veranstalter mit gelegentlichen Tanzveranstaltungen wurden neu ermittelt. Aus derzeitiger Sicht wird das geplante Steueraufkommen per 31.12.2007 erfüllt. Für das Jahr 2008 wird eine durchschnittliche monatliche Vergnügungssteuer von 11,5 TEUR als Planungsgröße bei einer Steigerung von 1,5 % zugrunde gelegt. Damit werden Einnahmen in Höhe von 139 TEUR für 2008 geplant. Der Planung werden gleich bleibende Steuersätze unterstellt. Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten – Haushaltsstelle 9000.0211 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich wie folgt dar: - in EUR Haushaltsjahr 2006 681.014,20 2007 1.065.000,00 2008 910.000,00 Das Aufkommen aus der Vergnügungssteuer für Geräte wurde für das Jahr 2007 mit 910 TEUR geplant. Dabei wurde im Wesentlichen von der Statistik der aufgestellten Geräte im Jahr 2006 mit einer Steigerung von ca. 1 % und einem durchschnittlichen monatlichen Aufkommen von 75,8 TEUR ausgegangen. Das Steueraufkommen per 10.08.2007 beträgt 686 TEUR. Für das Haushaltsjahr 2007 ergeben sich Einnahmeerwartungen in Höhe von 1.065 TEUR. Für den Anstieg gegenüber dem Jahr 2006 gibt es zwei wesentliche Ursachen. Bereits jetzt sind im Anordnungssoll des laufenden Jahres nicht fortschreibungsfähige Anordnungen aus Aufhebung von Niederschlagungen aus Vorjahren enthalten. Darüber hinaus werden noch Nachveranlagungen für das Vorjahr vorzunehmen sein. Ab dem Jahr 2008 wird weiter konstant mit jährlichen Einnahmen von 910 TEUR geplant. Es werden keine wesentlichen Aufkommenszuwächse erwartet. Die Spielhallenkapazitäten in Rostock wären zwar vorhanden, jedoch scheint das Angebot ausreichend. Der Planung werden zunächst gleich bleibende Steuersätze zugrunde gelegt. Es ist jedoch beabsichtigt, die Steuersätze bzw. die Besteuerungsmaßstäbe zu überprüfen und ggf. ab 2008 zu ändern, möglichst ohne negative Auswirkungen für das geplante Aufkommen. Entwicklung der Geräte nach Aufstellarten und –orten 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 in Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit 397 355 340 329 310 330 381 in Spielhallen ohne Gewinnmöglichkeit 372 343 323 255 189 164 94 an anderen Orten mit Gewinnmöglichkeit 149 135 124 117 105 99 83 an anderen Orten ohne Gewinnmöglichkeit 110 81 74 56 51 54 41 Gewaltverherrlichende Geräte 2 0 0 0 0 0 0 Billardtische 85 85 74 72 69 70 62 Dartgeräte 125 127 101 94 80 76 63 Snookergeräte 4 5 4 5 4 5 6 Bowling- und Kegelbahnen 81 74 74 62 73 73 71 Musikautomaten 11 11 4 4 4 3 1 Entwicklung der Anzahl von Aufstellorten der Geräte 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Anzahl der Gaststätten 197 189 154 143 141 135 119 Anzahl der Spielhallen 35 32 31 30 30 31 35 Hundesteuer – Haushaltsstelle 9000.0220 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich wie folgt dar: - in EUR Haushaltsjahr 2006 427314,15 2007 480.000,00 2008 530.000,00 Für das Jahr 2007 wurde das Aufkommen unter Zugrundelegung eines geringen Anstiegs von 0,5 % bei den Hundehaltungen (6.493 Hunde per 31.12.2006) geplant. Die Hundehaltung ist jedoch weiter rückläufig (6.434 Hunde per 10.08.2007). Dennoch wird eingeschätzt, dass die geplanten Einnahmen per 31.12.2007 erreicht werden, denn im Anordnungssoll sind nicht unerhebliche Beträge aus Nachveranlagungen für Vorjahre und manuelle Sollstellungen aus Aufhebung von Niederschlagungen enthalten. Das Anordnungssoll ist derzeit bereits um ca. 18 TEUR überschritten, aber erfahrungsgemäß kommt es im 2. Halbjahr zu mehr Ab- als Anmeldungen von Hunden, so dass mit Einnahmen von 480 TEUR per 31.12.2007 gerechnet wird. Ab dem Jahr 2008 erhöht sich der Steuersatz für den ersten gehaltenen Hund um 12,00 EUR auf 84,00 EUR. Für das Jahr 2008 wird das Aufkommen aus der Hundesteuer mit 530.000,00 EUR geplant. Anzahl der Hundehalter und der steuerlich erfassten Hunde 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 10.08.2007 Hundehalter 3.212 3.724 4.197 4.564 5.085 5.841 6.062 6.275 6.667 7.014 6.814 6.650 6.589 6.563 6.474 6.360 6.295 Hunde davon: 3.348 3.818 4.330 4.699 5.151 5.976 6.206 6.425 6.816 7.148 6.945 6.759 6.698 6.684 6.599 6.493 6.434 1. Hund . . . 4.465 4.878 5.635 5.872 6.024 6.391 6.676 6.429 6.175 6.082 6.096 6.073 5.982 5.925 2. Hund 3. Hund . . . 98 96 131 140 146 144 128 123 99 96 108 115 123 131 . . . 1 1 4 4 4 5 6 8 5 8 8 4 8 6 Ermäßigte Hunde 70 92 101 82 110 129 110 162 156 199 199 209 224 189 87 69 66 Befreite Hunde 10 21 32 53 66 77 80 89 120 139 129 165 188 197 236 246 244 Gefährliche Hunde . . . . . . . . . . 57 56 37 35 33 22 22 kastrierte gef. Hunde . . . . . . . . . . 40 50 63 52 51 43 40 Zweitwohnungssteuer – Haushaltsstelle 9000.0270 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich wie folgt dar: - in EUR Haushaltsjahr 2006 337.339,60 2007 330.000,00 2008 330.000,00 Eine Zweitwohnungssteuer wird in der Hansestadt Rostock seit 2001 erhoben. Die Planung des Steueraufkommens 2008 geht von einer weiter abnehmenden rückwirkenden Veranlagung aus, da die Ersterfassung von Zweitwohnungssteuerpflichtigen abgeschlossen ist. Die sich aus der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Rostock ergebenden Mindereinnahmen aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11.10.2005 wurden berücksichtigt. In der Planung nicht berücksichtigt wurden evtl. Mindereinnahmen, die aus dem aktuellen Urteil des OVG Greifswald vom 20.06.2007 zur Zweitwohnungssteuerpflicht von Studenten resultieren würden, da die Hansestadt Rostock beabsichtigt, gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision einzulegen und das Urteil somit voraussichtlich keine Rechtskraft erlangen wird. Spielbankabgabe – Haushaltsstelle 9000.0310 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich wie folgt dar: - in EUR Haushaltsjahr 2006 163.478,48 2007 150.000,00 2008 180.000,00 Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt die Hansestadt Rostock nach dem Spielbankgesetz vom 05.07.2004 mit 15 % an dem örtlichen Aufkommen der Spielbankabgabe. Mit Wirkung vom 06.05.2006 wurde die Steuerbefreiung für die Umsätze der Spielbanken aufgehoben. Daraufhin wurde in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Billigkeitswege eine Regelung getroffen, um die Spielbanken wirtschaftlich zu entlasten. Dies hat für die Hansestadt Rostock erhebliche Einnahmeverluste zur Folge. Durch das Finanzministerium wurde die Änderung des landesgesetzlichen Spielbankgesetzes angekündigt. Es ist vorgesehen, den Spielbankgemeinden den Gemeindeanteil in Höhe von 15 v. H. des Spielbankabgabeaufkommens vor Anrechnung der Umsatzsteuer zuzuteilen. Damit sollen die Spielbankgemeinden finanziell wie vor der Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Spielbankenumsätze gestellt werden. Konzessionsabgabe – Haushaltsstelle 8770.2200 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich wie folgt dar: - in EUR Haushaltsjahr 2006 9.667.047,38 2007 9.800.000,00 2008 9.758.000,00 Konzessionsabgaben werden in der Hansestadt Rostock als Entgelte für die Einräumung des Rechts zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mittels Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen von den Versorgungsunternehmen in gesetzlich zulässiger Höhe für die Lieferung von Erdgas, Strom und Wasser erhoben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von den Abgabemengen. Unter Berücksichtigung der Entwicklung des prognostizierten Verbrauchs reduzieren sich die Einnahmeerwartungen für 2008 gegenüber dem Vorjahr. 4.1.1.2 Allgemeine Finanzzuweisungen des Landes Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt den Kreisen, Städten und Gemeinden nach dem Finanzausgleichsgesetz (GVOBl. M-V) allgemeine Finanzzuweisungen als Beitrag zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs. Leistungen des Haushaltes des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus dem Finanzausgleichsgesetz an die Hansestadt Rostock sind voraussichtlich wie folgt zu erwarten: Allgemeine Finanzzuweisungen Schlüsselzuweisungen Bedarfszuweisungen Zuweisungen für die Wahrnehmung gesetzlich übertragener Aufgaben Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben Landeszuweisungen Festbetrag Konnexität Zuweisungen zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen Investitionszulage Hartz IV Zuweisungen für Straßenbaulastträger Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr Zuweisungen für die Träger der örtlichen Sozialhilfe Zuweisungen für Theater und Orchester Zuweisungen für die Wahrnehmung gesetzlich übertragener Aufgaben Katasterämter Ausgleichsleistungen nach dem Familienausgleichsgesetz Leistungen des Landes aus der Umsetzung Hartz IV dar. Ausgleich von Sonderlasten durch Bundeszuweisung - in Mio. EUR Planansatz - Hansestadt Rostock Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 2008 1. NT 2007 2008 1. NT 2007 79,7 76,9 0,2 23,1 23,0 5,3 4,3 11,4 11,0 0,2 0,2 - - - - 2,3 2,3 0,1 3,0 0,1 2,9 - - 5,9 5,9 - - 8,3 0,7 8,3 0,7 - - 7,2 6,9 - - 20,1 20,2 - - Die vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschlossene Fassung des Finanzausgleichsgesetzes (6. Gesetz zur Änderung des FAG vom 13.01.2006) bildet die Planungsgrundlage. Entsprechend dem vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorliegenden Haushaltsaufstellungserlass für das Haushaltsjahr 2008 wurden die zu erwartenden Zuweisungen in den Haushaltsplan 2008 eingearbeitet. Der Teil der allgemeinen Schlüsselzuweisungen, der über die auf Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung 2005 - 2009 des Landes Mecklenburg-Vorpommern ermittelten Schlüsselzuweisungen hinausgeht (16,2 Mio. EUR) ist im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zum Abbau von Altfehlbeträgen einzusetzen. Für die seit 2005 neue kommunale Aufgabe - Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - werden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern 6,4 Mio. EUR zugewiesen. Darüber hinaus erhält die Hansestadt Rostock Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen aus dem Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und den daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Höhe von 13,7 Mio. EUR. Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen (Epl. 9): Einnahme bzw. Ausgabe Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer (Brutto) Vergnügungssteuer Hundesteuer Zweitwohnungssteuer Anteil an der Einkommensteuer einschl. Anteil am Aufkommen nach dem Zinsabschlagsgesetz Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Spielbankabgabe Allgem. Schlüsselzuweisungen § 7 davon zum Abbau des Altfehlbetrages Bedarfszuweisungen Zuweisungen für die Wahrnehmung gesetzlich übertragener Aufgaben (§ 10d FAG) Landeszuweisungen Festbetrag Konnexität Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben (§ 10e FAG) Gemeindeanteil am Familienleistungsausgleich Leistungen des Landes aus der Umsetzung Hartz IV dar. Bundeszuweisungen nach § 11 (3a) FAG allgem. Deckungsmittel insgesamt Gewerbesteuerumlage Umlagen insgesamt Überschuss des Abschnittes 90 nachrichtlich: Spezielle Finanzzuweisungen des Landes für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes (§ 10 e FAG) (§ 10 h FAG) Investitionszulage Hartz IV Ergebnis Jahresrechnung 2006 0,1 18,2 50,8 0,8 0,4 0,3 21,5 - in Mio. EUR Ergebnis Ergebnis JahresJahresrechnung rechnung 2005 2004 0,1 0,1 17,5 18,0 33,5 32,3 0,9 0,9 0,4 0,5 0,7 0,4 19,9 16,5 Haushaltsplan 2008 1.Nachtragshaushalt 2007 0,1 19,4 42,4 1,0 0,5 0,3 30,7 0,1 18,6 43,4 1,1 0,5 0,3 25,4 9,8 9,8 8,6 8,2 8,0 0,2 79,7 0,2 76,9 0,2 62,5 0,2 67,2 0,2 73,4 16,2 23,1 11,8 0,2 23,0 23,0 22,8 22,7 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 5,3 4,3 4,3 5,3 5,3 7,2 6,9 5,8 7,2 6,4 20,1 20,2 17,5 16,3 - 240,0 2,8 2,8 237,2 231,0 3,7 3,7 227,3 214,1 4,4 4,4 213,0 200,3 4,0 4,0 196,3 184,8 4,0 4,0 180,8 11,4 2,3 - 11,0 2,3 - 10,9 2,3 0,5 9,9 4,4 0,5 9,9 6,2 - Die besondere Bedeutung der Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen für die Finanzierung des Verwaltungshaushaltes wird aus der folgenden Tabelle sichtbar. Die Steuereinnahmen, insbesondere der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer sollen sich auch in 2008 gegenüber den gewaltigen Einbrüchen der Vorjahre nachhaltig erholen. Deutlich wird, dass die Hansestadt Rostock auf stabile Finanzzuweisungen des Landes MecklenburgVorpommern angewiesen ist, diese jedoch in den einzelnen Haushaltsjahren von erheblichen Schwankungen gekennzeichnet sind. Abweichungen in dieser Größenordnung bei den allgemeinen Deckungsmitteln stellen hinsichtlich des Haushaltsausgleiches ein Planungsrisiko dar. Bezeichnung Haushaltsplan 2008 1.Nachtragshaushalt 2007 Ergebnis Jahresrechnung 2006 - in Mio. EUR und % Ergebnis Ergebnis Jahresrech- Jahresrechnung 2005 nung 2004 Steuern (ohne Zinsen) 104,4 99,4 100,8 81,4 76,9 allgemeine Finanzzuweisungen 135,6 131,6 113,3 118,9 108,0 davon zum Abbau des Altfehlbetrages 16,2 11,8 - - - Anteil an den Gesamteinnahmen in % 56,4 52,7 52,0 50,0 48,9 davon zum Abbau des Altfehlbetrages in % 3,8 2,7 - - - 4.1.1.3 Einnahmen aus Ämtern, Einrichtungen und wirtschaftlicher Betätigung Gebühren und Entgelte (Gr. 10 - 11) Gemeinden haben die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen mit Vorrang aus Gebühren und Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen. Gebühren und Entgelte decken die veranschlagten Ausgaben für den jeweiligen Bereich nicht in jeder Einrichtung. Mit den künftigen Haushalten muss die Hansestadt Rostock an dem Kostendeckungsprinzip in öffentlichen Einrichtungen festhalten und weiter ausbauen. Gebühren und Entgelte werden u. a. wie folgt geplant: Aufgabenbereich Standesamt Ordnungs-, Verkehrs- und Gewerbeangelegenheiten Hafen- und Seemannsamt Einwohnerangelegenheiten/ Ortsämter Rettungsdienst Konservatorium Volkshochschule Volkstheater Rostock Stadtbibliothek Gesundheitsamt Sporthallen/Sporthallenkomplexe Schwimmhalle Bauamt Straßenreinigung Abfallbeseitigung Friedhöfe Spülfeldbewirtschaftung Haushaltsplan 2008 1. Nachtragshaushalt 2007 - in Mio. EURErgebnis Jahresrechnung 2006 0,2 2,5 0,2 2,6 0,2 2,6 0,3 0,9 0,3 0,9 0,3 0,9 7,3 0,6 0,6 1,5 0,05 0,3 1,1 0,3 1,3 2,6 16,5 2,9 0,2 7,0 0,6 0,6 1,5 0,05 0,3 1,2 0,4 1,5 3,0 18,1 2,9 0,6 7,2 0,6 0,6 1,3 0,05 0,3 1,1 0,3 1,2 2,9 18,1 2,8 0,5 Ordnungs-, Verkehrs- und Gewerbeangelegenheiten (UA 1100) Im Bereich Ordnungs-, Verkehrs- und Gewerbeangelegenheiten werden Gebühren für KfzAngelegenheiten/Führerscheinwesen, für Sondernutzungen öffentlicher Flächen sowie Bußgelder aus Ordnungswidrigkeiten erhoben. Grundlage für die Erhebung der Gebühren für Gewerbegenehmigungen sind die Kostenverordnungen, z. B. für Handwerk und Gewerbe, Ladenschluss, Ausstellungen, Messen und Märkte in der jeweils gültigen Fassung. Rettungsdienst (UA 1600) Die zwischen dem Träger des Rettungsdienstes und den vertragsschließenden Kostenträgern vereinbarten Benutzungsentgelte sind im Sinne des § 11 (3) Rettungsdienstgesetz MecklenburgVorpommern für alle Benutzer des öffentlichen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich der Hansestadt Rostock gültig und bilden damit die Grundlage für die Bildung des Haushaltsansatzes. Die Benutzungsentgelte des Rettungsdienstes decken die Kosten des gesamten Rettungsdienstes. Durch die Krankenkassen erfolgt eine 100 %ige Refinanzierung. Für die Erstattungen an die Hilfsorganisationen, die Notärztlichen Bereitschaftsdienste und Ärztlichen Bereitschaftsdienste wurden 2008 Mehrausgaben in Höhe von 0,3 Mio. EUR geplant, die wiederum zu Mehreinnahmen führen. Sporthallen (UA 5610-5620), Schwimmhalle (UA 5700) Die Zahlung der Entgelte erfolgt auf der Grundlage der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Sportstätten und Bäder in der Hansestadt Rostock. Aufgrund der Zuordnung der Schulsporthallen in den unternehmerischen Bereich Sportangelegenheiten ist die Nutzung der Sportstätten für den Schulsport seit dem Haushaltjahr 2005 entgeltpflichtig. Bauamt (UA 6000) Die Gebühren aus Bauordnungsangelegenheiten wurden auf der Grundlage der Baugebührenordnung Mecklenburg-Vorpommern, GS MV, GI 2013-7-73 veranschlagt. Die Einnahmereduzierung von 0,2 Mio. EUR ergibt sich aus den rückläufigen Antragstellungen für Bauvorhaben und der Zunahme von Vorhaben mit Gebührenbefreiung. Abfallbeseitigung (UA 7200) Grundlage für die Höhe der Gebühren ist die beschlossene Abfallgebührensatzung entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss zur Finanzierung der vertraglich gebundenen Entsorgungsleistungen. Es werden für 2008 geringere Einnahmen in Höhe von 1,6 Mio. EUR sowie geringere Ausgaben geplant. Straßenreinigung (UA 6750) Die Straßenreinigung und der Winterdienst der Hansestadt Rostock werden über einen Leistungskatalog mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH realisiert. Die Einnahmen werden auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung mit den entsprechenden Gebührenfeststellungen geplant. Es werden für das Haushaltsjahr 2008 0,4 Mio. EUR Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr erwartet. Spülfeldbewirtschaftung (UA 7913) Die Einnahmen aus Einspülungen für Fremdfirmen auf den Spülfeldern der Hansestadt Rostock sowie der Verkauf von Bodenmaterial an Privatpersonen werden für 2008 um 0,4 Mio. EUR niedriger eingeschätzt als zum Vorjahr. Der Betreiber entscheidet nach Notwendigkeit und finanziellen Möglichkeiten über Nassbaggermaßnahmen in der Warnow, so dass die Hansestadt Rostock keinen Einfluss auf die Entwicklung der Einnahmen hat. Die nachfolgende Tabelle weist Benutzungsentgelten insgesamt aus: Bezeichnung Gebühren/Benutzungsentgelte (in Mio. EUR) Anteil der Einnahmen an den Gesamteinnahmen in % die zu erwartenden Haushaltsplan 2008 42,4 10,0 Einnahmen aus Verkauf, Mieten Betriebseinnahmen (Gr. 13 - 15) und Einnahmen 1. Nachtragshaushalt 2007 44,8 aus sowie und Ergebnis Jahresrechnung 2006 43,8 10,2 Pachten Gebühren 10,6 sonstige Verwaltungs- und Die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten und die sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen wurden für das Haushaltsjahr 2008 mit 5,7 Mio. EUR geplant. Damit ist der Ansatz gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. EUR niedriger. Bezeichnung Einnahmen aus Verkauf Mieten und Pachten sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Haushaltsplan 2008 0,9 3,9 0,9 1. Nachtragshaushalt 2007 1,0 4,2 0,9 Ergebnis Jahresrechnung 2006 1,0 4,0 2,0 Stadtforstamt (UA 1201) Die Entwicklung der Einnahmen aus dem Holzverkauf ist schwer einzuschätzen, da diese den Holzpreisen auf dem Weltmarkt ausgesetzt sind. Die Holzpreise werden erst zum Jahresende verhandelt, so dass aus gegenwärtiger Sicht mit 0,1 Mio. EUR Mindereinnahmen 2008 zu rechnen ist. Grundvermögen (UA 8800) Bei der Einnahme aus Vermietung unbebauter kommunaler Flächen werden 0,2 Mio. EUR Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr veranschlagt. Die Mindereinnahmen entstehen durch die Kündigung des Mietvertrages Ostsee-Ferienzentrum in Markgrafenheide. Es erfolgt eine Ausschreibung zur Vergabe eines Erbbaurechts. Gemeindestraßen (UA 6300) Bei der Verpachtung von Parkflächen mit der Parkhaus Gesellschaft Rostock GmbH ist die Stadt prozentual an den Einnahmen beteiligt. Aufgrund des Verkaufes der Parkfläche Glatter Aal im August 2007 kam es zur Kündigung des Mietverhältnisses mit der Parkhaus Gesellschaft Rostock, so dass 2008 Mindereinnahmen in Höhe von 0,1 Mio. EUR erwartet werden. Hafenbau und -bewirtschaftung (UA 7911) Der Vertrag mit der Parkhausgesellschaft (prozentuale Abrechnung Parkplätze) wird ab dem 01.01.2008 geändert, das heißt, die aus der Jahrespacht erzielten Einnahmen werden von 30 % auf 50 % erhöht. Durch die Vertragsänderung wird 2008 mit Mehreinnahmen von 0,1 Mio. EUR gerechnet. Regionale Schule (UA 2200) Die Ecolea internationale Schule Rostock hat zum 01.02.2007 mittels Erbbaurechtsvertrag das Schulgebäude erworben, so dass 0,1 Mio. EUR Mieteinnahmen nicht mehr veranschlagt werden. Zuweisungen/Erstattungen von Bund und Land (Gr. 16 -19) Zur Erfüllung von öffentlichen Aufgaben sind von Bund und Land Erstattungen und Zuweisungen in Höhe von 103,7 Mio. EUR zu erwarten. Das bedeutet Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 7,8 Mio. EUR. Dabei ist zu berücksichtigen, dass noch 2,4 Mio. EUR Erstattungen vom Land für die Absicherung des G 8-Gipfels im Haushaltsjahr 2007 enthalten sind. Die Mittel werden insbesondere zugewiesen bzw. erstattet für: - in Mio. EURAufgabengebiet Haushaltsplan 1. NachtragsErgebnis 2008 haushalt 2007 Jahresrechnung 2006 Zuweisungen für beschäftigungsfördernde 0,2 0,2 0,4 Maßnahmen Zuweisungen des Landes für die Förderung der 10,2 9,8 9,6 Kindereinrichtungen Zuweisungen des Landes nach dem 0,2 0,2 0,2 Jugendfördergesetz Zuweisungen des Landes für Jugend- und 0,8 0,8 0,8 Sozialarbeit Zuweisungen des Landes für Pflegekosten in 24,9 24,6 21,4 Einrichtungen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der 1,6 0,02 Gemeinschaft Zuweisungen des Landes für das Projekt 3,4 3,4 3,3 Kommunale Psychiatrie Erstattungen vom Bund und Land für Maßnahmen 0,04 0,04 0,04 der Kriegsopferfürsorge Erstattungen der Finanzierung der Aufwendungen 5,2 5,2 4,7 für Asylbewerber sowie jüdische Emigranten Soziale Einrichtungen für Ausländer und 0,7 0,7 0,7 Aussiedler Zuweisungen des Landes für ärztliches und 0,2 0,2 0,2 sonstiges Beratungswesen Zuweisungen des Landes zur Finanzierung des 0,1 0,5 0,4 Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen Erstattungen Weltwirtschaftsgipfel G 8 2,4 - Aufgabengebiet Zuweisungen des Landes zur institutionellen Förderung der Musikschule der Hansestadt Rostock „Rudolf Wagner Régeny“ Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr § 10b FAG Zuweisungen für das Theater und Orchester § 10c FAG Zuweisungen für die Träger der örtlichen Sozialhilfe (laufende Leistungen) nach § 10g FAG Zuweisungen für gesetzlich übertragene Aufgaben - § 10d FAG Katasterämter Zuweisungen Straßenbau § 10f FAG Zuweisungen des Landes für die Erwachsenenbildung an der Volkshochschule Zuweisungen vom Bund für die ARGE Erstattung von Bund und Land für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Erstattung des Landes nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Leistungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft und Heizung Hartz IV (einschließlich jüdische Emigranten) Haushaltsplan 2008 1. Nachtragshaushalt 2007 Ergebnis Jahresrechnung 2006 0,3 0,3 0,3 3,0 2,9 2,9 8,3 8,3 8,3 5,9 5,9 6,0 0,7 0,7 0,7 0,1 0,3 0,1 0,3 0,1 0,3 3,7 1,1 3,4 1,1 3,9 0,7 2,7 3,3 2,8 20,5 22,3 20,6 Die Erstattungen vom Land für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft betreffen im Haushaltsjahr 2007 die Aufarbeitung von Altfällen, die 2008 nicht mehr zum Ansatz gebracht werden können. Für die kommunale Aufgabe - Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind seit 2005 die Leistungen an die Arbeitssuchenden sowie die Ausgleichsleistungen des Bundes nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II zu planen. Die Zuweisungen werden als zweckbezogene Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung über die Länder den Kommunen übergeben. Die Hansestadt Rostock erhält 2008 für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende 20,5 Mio. EUR. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung wird von 31,2 % auf 28,6 % gesenkt. Finanzeinnahmen (Gr. 20 - 28) Die Finanzeinnahmen in Höhe von 34,0 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2008 haben sich gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Mio. EUR verringert. Die Einnahmen aus Gewinnanteilen und Konzessionsabgaben (Gr. 21 und 22) der wirtschaftlichen Unternehmen werden mit einem Gesamtbetrag von 12,5 Mio. EUR veranschlagt. Die Konzessionsabgabe für 2008 beträgt wie im Haushaltsjahr 2007 9,8 Mio. EUR. Die Gewinnanteile der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH betrugen im Haushaltsjahr 2007 noch 6,8 Mio. EUR. Im Haushaltsjahr 2008 werden keine Gewinnanteile erwartet, so dass Mindereinnahmen von 6,8 Mio. EUR mit dem Haushaltsplan 2008 veranschlagt wurden. Der Ersatz von sozialen Leistungen (Gr. 24 und 25) umfasst sowohl die Zahlungen von unterhaltsverpflichteten Angehörigen als auch abgetretene Ansprüche, z.B. Renten der Sozialversicherung sowie die Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen). 5,8 Mio. EUR wurden dafür im Haushaltsplan 2008 veranschlagt. Für weitere Finanzeinnahmen (Gr. 26) werden insbesondere aus Bußgeldern (Verkehrsordnungswidrigkeiten) 3,0 Mio. EUR, aus Säumniszuschlägen 0,4 Mio. EUR sowie aus Verzinsung von Steuernachforderungen 0,8 Mio. EUR sowie durch Entnahme aus Gebührenrücklagen 0,3 Mio. EUR im Haushaltsplan veranschlagt. Für die kostenrechnenden Einrichtungen der Hansestadt Rostock werden kalkulatorische Einnahmen (Gr. 27) für Abschreibungen in Höhe von 3,2 Mio. EUR und für die Verzinsung des Anlagekapitals in Höhe von 2,7 Mio. EUR ermittelt. Das ist das Äquivalent für den Werteverzehr des Anlagevermögens. Werden von der Kommune Gebühren für später entstehende Kosten erhoben, so muss sichergestellt werden, dass die durch Vorausgebührenanteile aufgebrachten Beträge später, wenn die Kosten anfallen, auch zur Verfügung stehen. Im Haushaltsjahr 2008 werden Rückstellungen für die Grabpflege in Höhe von 20,5 TEUR sowie für den Ruheforst in Höhe von 3,3 TEUR für zukünftige Jahre veranschlagt. Mit der Zuführung vom Vermögenshaushalt (Gr. 28) werden dem Verwaltungshaushalt die zweckgebundenen Rücklagen für die Deponie Parkentin (0,1 Mio. EUR), für die Dauergrabpflege (0,02 Mio. EUR), für die Abfallwirtschaft (0,1 Mio. EUR) und für die Straßenreinigung 0,02 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgt die Zuführung vom Vermögenshaushalt aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 4,8 Mio. EUR. Davon werden 4,3 Mio. EUR zur Reduzierung des Fehlbedarfes im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Die Abweichungen von 3,1 Mio. EUR (2,6 allgemeine Rücklage und 0,5 Mio. EUR Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt) wurden bereits mit dem 1. Nachtragshaushalt 2007 dem Verwaltungshaushalt zugeführt, so dass 2008 keine allgemeine Rücklage mehr veranschlagt werden kann. Finanzeinnahmen als Übersicht: Bezeichnung Gewinnanteile/Konzessionen Ersatz von sozialen Leistungen weitere Finanzeinnahmen Abschreibungen Verzinsung des Anlagekapitals Rückstellungen Zuführung vom Vermögenshaushalt Summe Haushaltsplan 2008 12,5 5,8 4,6 3,2 2,8 0,02 5,1 34,0 1. Nachtragshaushalt 2007 19,4 6,2 4,7 3,4 2,8 0,02 8,4 44,9 - in Mio. EUR Ergebnis Jahresrechnung 2006 16,6 5,0 6,1 3,5 3,0 0,2 9,3 43,7 4.1.1.4 Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 27.11.1991 ist mit Wirkung vom 01.01.1996 durch die Landesverordnung zur Änderung der GemHVO vom 28.12.1995 an die geltende Kommunalverfassung angepasst worden. Danach werden kostenrechnende Einrichtungen in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert. Die Voraussetzung der teilweisen Entgeltfinanzierung liegt vor, wenn der Kostendeckungsgrad mindestens 10 v. H. beträgt. Auch Einrichtungen, die nur in geringem Umfang aus Entgelten finanziert werden (Kostendeckungsgrad unter 10 v.H.), können wie eine kostenrechnende Einrichtung geführt werden. Für kostenrechnende Einrichtungen sind entsprechend § 11 GemHVO M-V im Verwaltungshaushalt angemessene Abschreibungen, eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals sowie Verwaltungskosten zu veranschlagen. Durch die Festlegung kostenrechnender Einrichtungen soll eine Darstellung der vollständigen Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Betriebsaufwendungen erreicht werden. Die kalkulatorischen Abschreibungen erfüllen dabei den Zweck der Refinanzierung oder Finanzierung neuer Investitionen erst dann, wenn die Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt mindestens so hoch ist, wie die aus speziellen Entgelten gedeckten Abschreibungen. Mit dem Haushaltsplan 2008 werden die erwirtschafteten Abschreibungen des Rettungsdienstes und der Friedhöfe in Höhe von 1,0 Mio. EUR dem Vermögenshaushalt zugeführt. Alle übrigen kostenrechnenden Einrichtungen erwirtschaften die kalkulatorischen Kosten nicht. Mit dem Haushalt 2008 werden folgende kostenrechnende Einrichtungen ausgewiesen, ohne Bundesbzw. Landeszuweisungen ergibt sich folgender Kostendeckungsgrad: Einrichtung Einnahmen - in TEUR 2008 2007 7.352,3 7015,3 27,1 54,6 11,1 91,5 1.570,9 1.531,3 625,1 599,5 650,5 649,5 198,5 175,0 1.817,6 2.018,0 826,5 758,8 3.029,1 3.036,5 2.647,1 3.119,0 16.643,5 18.239,1 Kostendeckung - in % 2008 2007 100,0 100,0 0,9 1,7 1,5 11,0 9,6 8,7 37,9 36,3 41,5 40,1 7,9 6,6 45,8 47,1 19,2 18,7 87,0 84,0 70,5 73,0 100,0 100,0 Rettungsdienst Kulturhistorisches Museum Kunsthalle Volkstheater Rostock* Konservatorium Volkshochschule Stadtbibliothek* Sporthallen/Sporthallenkomplexe* Schwimmhalle Friedhöfe Straßenreinigung** Abfallbeseitigung** * Von diesen Einrichtungen liegen noch keine Anlagenachweise vor. Das bedeutet, dass noch keine Abschreibungen und keine Verzinsung des Anlagekapitals in den Ausgaben berücksichtigt wurden. ** Leistungen werden durch Dritte erbracht. Die kostenrechnenden Einrichtungen führen entsprechend § 36 GemHVO über Sachen und grundstücksgleiche Rechte Anlagenachweise, die unter Punkt 5.6 des Vorberichtes - Vermögensübersicht ausgewiesen werden. Diese Anlagenachweise sind noch nicht vollständig, da insbesondere die Bewertungen der Grundstücke und Gebäude noch nicht abgeschlossen sind und 2008 fortgeführt werden. 4.1.2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Im Haushaltsplan 2008 sind Gesamtausgaben in Höhe von 564,1 Mio. EUR veranschlagt, damit steigen diese gegenüber dem Vorjahr um 12,4 Mio. EUR. Diese Steigerung ist insbesondere begründet durch die Veranschlagung eines um 17,1 Mio. EUR höheren Fehlbetrages aus der Jahreshaushaltsrechnung 2006 (2008 = 116,1 Mio. EUR / 2007 = 99,0 Mio. EUR). Nach Hauptgruppen können die Ausgaben wie folgt dargestellt werden: Altfehlbetrag 20,6 % Sonstige Finanzausgaben 5,5 % Zuwendungen und Zuschüsse 24,2 % Personalausgaben 19,5 % Sächlicher Verwaltungsund Betriebsaufwand 30,2% 4.1.2.1. Personalausgaben Mit dem Haushaltsplan 2008 werden 109,8 Mio. EUR Personalausgaben veranschlagt. Damit verringern sich die Ausgaben in der Gruppe 4 gegenüber dem Haushaltsansatz 2007 um 7,7 Mio. EUR. Für den Weltwirtschaftsgipfel G8 waren im Haushaltplan 2007 1,2 Mio. EUR zusätzliche Personalausgaben eingeordnet, so dass die Minderausgaben für Personal unter Berücksichtigung des Weltwirtschaftsgipfels G8 6,6 Mio. EUR betragen. In Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2006 - 2009 hat das Volkstheater 1,2 Mio. EUR gegenüber 2007 einzusparen. Die Planung der Personalausgaben erfolgte maschinell auf der Grundlage des Nachtragsstellenplanentwurfes 2007 (Stand 10.09.2007) und den Durchschnittswerten je Besoldungsund Entgeltgruppe. Für die Versicherung bzw. Versorgung und Bemessungssatz Ost wurden für die Angestellten und Beamten folgende Beitrags- bzw. Umlagesätze zugrunde gelegt: Erhöhung des Bemessungssatzes Ost ab 01.01.2008 für die Entgeltgruppen 01 bis 09 und die Besoldungsgruppen A2 bis A9 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung der Beschäftigten Arbeitgeberanteil zur Zusatzversorgung der Beschäftigten Arbeitgeberbeitrag zur allgemeinen Unfallversicherung der Beschäftigten Leistungsentgelt vom Tabellenentgelt des Vorjahres Erhöhung des Umlagehebesatzes für die Versorgung der Beamten um 1,5% auf 10% Versorgungsrücklage für Beamte ca. Jährlicher Beihilfebetrag je Beamter Beihilfeumlage für Versorgungsempfänger (Beamte) 3,0 % 21,0 % 2,6 % 0,77 % 1,0 % 10,0 % 0,65 % 1.500 EUR 0,83 % Das Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD wurde auch für 2008 mit 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres geplant. Die Hochrechnung der ständigen Monatsentgelte per 31.12.2007 erfolgte auf der Grundlage der IST-Ausgaben per 31.08.2007. Die Mittel wurden zentral im Unterabschnitt 0221 Personalangelegenheiten unter der Gruppierung 4142 in Höhe von 590.000 EUR veranschlagt. Das Volkstheater Rostock hat diese Mittel im eigenen Unterabschnitt 3300 unter der Gruppierung 4142 in Höhe von 26.000 EUR geplant. Die Zahlung für bereits vertraglich vereinbarte übertarifliche Leistungen bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird im Verlauf des Haushaltsjahres 2008 für voraussichtlich 34 Beschäftigte eintreten. Dafür werden folgende Mittel veranschlagt: für Abfindungen 994.800 EUR für Einmalzahlungen 410.000 EUR Rentenminderungsausgleiche 1.150.300 EUR Ab Oktober 2007 erhalten die Beschäftigten in „individuellen Zwischenstufen“ eine neue Stufe. Die finanziellen Auswirkungen konnten bisher nicht ausgewiesen werden und stellen somit für die Planung 2008 einen Risikofaktor dar. Bei der Planung 2008 wurden keine finanziellen Mittel für eine allgemeine Tarif- bzw. Besoldungserhöhung berücksichtigt. Insgesamt sind Personalausgaben für Beamte und Beschäftigte im Haushaltsplan 2008 wie folgt veranschlagt: - in Mio. EUR Gruppe Bezeichnung Haushaltsplan Haushaltsplan Ergebnis 2008 2007 Jahresrechnung 2006 40 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten 0,4 1,4 0,3 41 Besoldung Beamte 16,3 15,9 16,1 Abfindungen 1,0 0,6 0,7 Ausgleichsabgabe 0 0 0 Entgelte Auszubildende 0,4 0,4 0,4 Entgelte Beschäftigte 64,0 70,2 71,6 Vergütungen Soloverträge 2,7 3,0 2,9 Leistungszulagen 0,6 0,6 0 Löhne Arbeiter 0,4 0,5 0,4 Entgelte für SV-freie Beschäftigung 0,1 0,5 0,1 Entgelte für geringfügige Beschäftigung 0,1 0,1 0,1 Gasthonorare 1,8 1,7 1,4 Aufwendungen für Zivildienstleistende 0,3 0,2 0,2 Vergütungen für ABM (4170, 4180) 0,2 0,1 0,4 42/43 Beiträge zu Versorgungskassen Beamte, 4,3 4,5 4,2 Beschäftigte, Arbeiter, Sonstige (einschl. ABM) 44 SV Beiträge Beschäftigte, Arbeiter, 16,3 16,9 16,8 Auszubildende, Sonstige (einschl. ABM) 45 Beihilfen, Unterstützungen 0,8 0,8 0,7 46 sonstige Personalnebenausgaben 0,1 0,1 0,1 47 Deckungsreserve für Personalausgaben Personalausgaben insgesamt darunter: ABM 109,8 117,5 116,4 0,2 0,1 0,5 Die Personalausgaben und der Stellenplan sind nach Verwaltung und Einrichtungen zu unterteilen. Der Verwaltung sind die Ämter und den Einrichtungen sind u. a. die Schulen, das Theater, die Museen, die Sportanlagen und die Jugendarbeit zugeordnet. Dazu folgende Übersicht: Jahr Personalausgaben dav. für Verwaltung 2006* 116,4 64,7 2007** 117,5 65,5 2008*** 109,8 61,9 * Ergebnis Jahresrechnung ** Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz dav. für Einrichtungen 51,7 52,0 47,9 - in Mio. EUR Anteil Personalausgaben am Verwaltungshaushalt in % 22,0 21,3 19,5 4.1.2.2 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Im Haushaltsplan sind für diesen Sachzweck Ausgaben in Höhe von 170,6 Mio. EUR eingeordnet. Die Einzelaufwendungen sind wie folgt veranschlagt: - in Mio. EUR Haushaltsplan 1. NachtragshausGruppe Bezeichnung Ergebnis 2008 haltsplan 2007 Jahresrechnung 2006 50-51 Bauunterhaltung 7,0 6,3 7,0 52 Ausstattungen 1,7 1,5 1,5 53 Mieten und Pachten 10,5 10,7 10,5 54 Gebäudebewirtschaftung 12,5 12,9 13,0 darunter: 3,4 3,2 3,2 − Reinigungsaufwendungen 3,8 4,0 3,8 − Fernwärme 1,4 1,7 1,4 − Strom 0,9 0,8 0,9 − Wasser 0,3 0,3 0,2 − Gas 55 Haltung von Fahrzeugen 1,2 1,1 1,1 56-66 Weitere Verwaltungs- und 21,0 21,4 19,4 Betriebsausgaben 67 Erstattungen 33,8 38,2 36,3 68 Kalkulatorische Kosten/ 6,0 6,2 6,6 Rückstellungen 69 Leistungsbeteiligung der 76,9 73,0 72,2 Kommune (Hartz IV) 5-6 insgesamt 170,6 171,3 167,6 Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand werden mit dem Haushaltsplan 2008 0,7 Mio. EUR insgesamt niedrigere Ausgaben gegenüber dem Vorjahr veranschlagt. Bauunterhaltung (Grupp. 50-51) Schulen Bei der Unterhaltung der Grundstücke, baulicher und technischer Anlagen sind die Haushaltsansätze um insgesamt 0,2 Mio. EUR erhöht worden, um dringende Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit durchführen zu können. Dazu gehören vor allem Dachreparaturen, Reparaturen an Außen- und Innentüren, Reparaturen an Fußböden, Reparaturen an Grundleitungen, aber auch Bauleistungen im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen (Anpassung an Schulstruktur). Unterhaltung von Hafenanlagen und Wasserstraßen (UA 7911) Für die Unterhaltung von Hafenanlagen und Wasserstraßen sind die Haushaltsansätze um 0,2 Mio. EUR erhöht worden, um die Instandsetzung der Ufersicherung, die Sicherung der Uferanlagen und die Neurammung der Reibe- und Tragpfähle der städtisch-öffentlichen Hafen- und Kaianlagen sowohl im Stadthafen als auch in Warnemünde realisieren zu können. Abbruchkosten (UA 8800) Für den Abriss von Gebäuden und baulichen Anlagen, bei denen eine weitere Nutzung ausgeschlossen ist, werden 0,3 Mio. EUR mehr veranschlagt. Für 2008 werden u.a. die Abbrüche des Schulstandortes Kopenhagener Str. 50, des Gebäudes der Waterkant GmbH, von 50 Garagen und Gartenlauben vorbereitet. Ausstattungen (Grupp. 52) Diverse Ämter Aufgrund der Sparzwänge im Haushaltsjahr 2007 wurden insbesondere bei Arbeitsgeräten und Maschinen die Haushaltsansätze im Nachtragshaushalt reduziert. Notwendige Reparaturen und Überprüfungen ortsveränderlicher Geräte, vor allem im Bereich Schulen, können nicht länger verschoben werden, so dass die Haushaltsansätze insgesamt um 0,2 Mio. EUR in dieser Gruppierung erhöht wurden. Gebäudebewirtschaftung (Grupp. 54) Schulen Die Bewirtschaftungsausgaben Fernwärme und Strom verringern sich um insgesamt 0,4 Mio. EUR, da mehrere Schulstandorte geschlossen werden. Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Grupp. 56-66) Diverse Ämter Im Haushaltsjahr 2008 verringern sich die Haushaltsansätze um 1,2 Mio. EUR durch Wegfall der im Jahr 2007 einmalig angefallenen Aufwendungen für den Weltwirtschaftsgipfel G 8 in Heiligendamm. Schulen allgemein Die Elternanteile lt. Grenzbetragsverordnung werden ab dem Haushaltsjahr 2008 in jeder Schule als Einnahme und als Ausgabe veranschlagt. Die Haushaltsansätze sind deshalb um insgesamt 0,2 Mio. EUR höher als im Vorjahr, stellen aber keine zusätzliche Haushaltsbelastung dar. Gymnasien (UA 2300) Lt. Schulentwicklungsplan (Bürgerschaftsbeschluss) ist der Umzug von 3 Gymnasien geplant. Für die Realisierung sind einmalige Transportausgaben in Höhe von 0,1 Mio. EUR geplant. Schwimmhalle Kopernikusstr. (UA 5700) Aufgrund der geplanten Investitionen in der Lehrschwimmhalle erhöht sich der Ansatz der abzugsfähigen Vorsteuer um 0,1 Mio. EUR. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um höhere Ausgaben, da diese vom Finanzamt wieder erstattet werden (Betrieb gewerblicher Art) und sich in gleicher Höhe als Einnahmeerhöhung wieder finden. Brandschutz- und Rettungsamt (UA 1300) Für die Ausbildung der Brandmeisteranwärter (Brandschutz- und Rettungsamt) werden 0,1 Mio. EUR mehr im Haushalt veranschlagt. Außerdem erfolgt die Ausbildung der Brandinspektorenanwärter und die Aus- und Fortbildung der Bediensteten im feuerwehrtechnischen Dienst. Erstattungen (Grupp. 67) Sozialhilfe nach SGB XII (Abschnitt 41) Seit 2005 wird der Aktenaustausch von Fällen, bei denen die Hilfeempfänger ihren gewöhnlichen Aufenthalt gem. § 98 (2) SGB XII vor der ersten Heimaufnahme innerhalb Mecklenburg-Vorpommern hatten, vollzogen. Gem. § 106 SGB XII hat der nach § 98 Abs. 2 Satz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe dem nach § 98 Abs. 2 Satz 3 vorläufig leistenden Träger die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Zurzeit laufen anhängige Klageverfahren, deren Ausgang noch nicht eingeschätzt werden kann. Aus diesem Grund wurde der Haushaltsansatz gegenüber der Nachtragshaushaltsplanung 2007 wieder um 2,6 Mio. EUR reduziert. Sonstige soziale Angelegenheiten (UA 4950) Durch Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses 0300/07-DA zur Fahrkostenermäßigung im städtischen Nahverkehr für Arbeitslosengeld II-Empfänger werden 0,2 Mio. EUR im städtischen Haushalt eingespart. Abfallwirtschaft (UA 7200) Die Verringerung der Erstattung an die öffentlich wirtschaftlichen Unternehmen und an die privaten Unternehmen in Höhe von 1,6 Mio. EUR ist zurückzuführen auf die zum 01.01.2008 beschlossene Abfallgebührensatzung (Bürgerschaftsbeschluss) zur Finanzierung der vertraglich gebundenen Entsorgungsleistungen. Kalkulatorische Kosten/Rückstellungen (Grupp. 68) Kulturhistorisches Museum (UA 3222) Durch die Übergabe des Gebäudes Kröpeliner Tor an das Amt für Kultur und Denkmalpflege entfallen kalkulatorische Kosten in Höhe von 0,2 Mio. EUR. Das Amt für Kultur und Denkmalpflege ist keine kostenrechnende Einrichtung. Leistungsbeteiligung der Kommunen - Hartz IV (Gruppe 69) Entwicklung der Leistungen nach SGB II a) Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Unterabschnitt 4050) Haushaltsjahr 2006* 2007** 2008*** * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz Ausgaben 4,6 5,8 6,1 Einnahmen 3,8 3,4 3,7 - in Mio. EUR Zuschussbedarf 0,8 2,4 2,4 Gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) hat die Hansestadt Rostock und die Agentur für Arbeit eine Arbeitsgemeinschaft „Hanse - Jobcenter Rostock“ gegründet. Für die durch die Hansestadt Rostock wahrgenommenen Aufgaben innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft ist ein kommunaler Finanzierungsanteil in Höhe von 12,6 % zu erstatten. Durch die Bundesagentur für Arbeit werden der Hansestadt Rostock die tatsächlichen Personalausgaben für das dem Hanse-Jobcenter zugewiesene Personal erstattet. b) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Unterabschnitte 4820, 9010) (ohne jüdische Emigranten) Haushaltsjahr 2006* 2007** 2008*** * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz Ausgaben 69,8 70,9 74,9 Einnahmen Grupp.19 Grupp. 092/093 20,0 17,5 21,7 20,2 19,9 20,1 - in Mio. EUR Zuschussbedarf 32,3 29,0 34,9 Entsprechend § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 SGB II sind durch die Hansestadt Rostock auf Antrag die Elternbeiträge zu übernehmen, wenn den Eltern die ALG II empfangen, die Belastung nicht zuzumuten ist, so dass sich die Ausgaben um 3,9 Mio. EUR erhöhen (durchschnittlich 2.450 Familien). Die Gruppierungsvorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern geben vor, dass diese Kosten in der Gruppierung 69 auszuweisen sind. Bis 2007 wurden sie unter Kindertagesstätten, Gruppierung 77, geplant. In Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist die Hansestadt Rostock entsprechend § 22 SGB II für die Zahlung der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie für Mietkaution und Umzugskosten zuständig. Weiterhin ist in § 23 Abs. 3 die Leistungsbeteiligung bei einmaligen Beihilfen wie Erstausstattung der Wohnung, Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, sowie bei mehrtätigen Klassenfahrten geregelt. Die Hansestadt Rostock erhält zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und den daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Abs. 3a des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 13,7 Mio. EUR. Des Weiteren erhält die Hansestadt Rostock Zahlungsleistungen des Landes in Höhe von 6,4 Mio. EUR in Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Einsparungen beim Wohngeld sowie besonderer Mietzuschuss). Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften: 01.01.2005 30.06.2005 31.12.2005 30.06.2006 31.12.2006 30.06.2007 16.111 18.775 19.703 20.732 19.349 19.661 Im I. Halbjahr des Jahres 2007 ist eine Steigerung der Bedarfsgemeinschaften (BG) um 312 auf 19.661 zu verzeichnen. Die statistischen Angaben für das II. Halbjahr 2006 lassen einen leichten Rückgang der Bedarfsgemeinschaften erkennen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht eingeschätzt werden, ob sich diese Entwicklung tendentiell fortsetzt. Es ist zu beachten, dass die Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften (BG) nicht unweigerlich eine Reduzierung der Kosten bei Unterkunft und Heizung bedeutet. D. h., bildeten früher Eltern und ein erwachsenes Kind in einer Wohnung 2 Bedarfsgemeinschaften, so ist es nach der Gesetzesänderung im Jahre 2006 nur noch eine BG. Zudem erhalten auch alle Auszubildenden, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese Regelung gilt ebenfalls für Studenten, die Bafög erhalten und noch bei den Eltern wohnen. c) Leistungen der Grundsicherung - jüdische Emigranten (Unterabschnitt 4821) Haushalts- Ausgaben jahr 2006* 2,4 2007** 2,1 2008*** 1,9 * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz Einnahmen - in Mio. EUR Zuschussbedarf 2,4 2,1 1,9 0 0 0 In Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erhalten auch die erwerbsfähigen jüdischen Emigranten Leistungen entsprechend dem SGB II. Die Hansestadt Rostock ist für die Zahlung der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie für einmalige Leistungen insbesondere für Erstausstattung von Wohnung und Bekleidung sowie für mehrtägige Klassenfahrten für ca. 522 Bedarfsgemeinschaften zuständig. 31.12.2003 30.06.2004 31.12.2004 30.06.2005 31.12.2005 30.06.2006 31.12.2006 30.06.2007 Anzahl 1.055 Personen 994 Personen 1.058 Personen 1.501 Personen (838 Bedarfsgemeinschaften) 831 Bedarfsgemeinschaften 611 Bedarfsgemeinschaften 563 Bedarfsgemeinschaften 522 Bedarfsgemeinschaften 4.1.2.3 Zuweisungen und Zuschüsse (Gr. 71 – 79) Die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und für Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe betragen im Haushaltsjahr 2008 136,4 Mio. EUR. Damit werden sich diese Aufwendungen um 0,4 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 erhöhen. - in Mio. EUR Bezeichnung Haushaltsplan 1. NachtragsErgebnis 2008 haushaltsplan Jahresrechnung 2007 2006 an öffentliche wirtschaftliche 8,9 9,2 9,6 Unternehmen* an private Unternehmen* 2,1 2,3 2,3 an übrige Bereiche 35,3 35,1 34,8 Sozialhilfe an natürliche Personen 7,4 7,9 6,4 außerhalb von Einrichtungen Leistungen der Sozialhilfe an natürliche 40,3 35,1 34,8 Personen in Einrichtungen Leistungen an Kriegsopfer 0,1 0,1 0,1 Leistungen der Jugendhilfe außerhalb 9,0 8,6 8,5 von Einrichtungen Leistungen der Jugendhilfe in Ein18,5 22,8 21,8 richtungen sonstige soziale Leistungen 13,0 13,0 11,5 Leistungen nach dem Asylbewerber1,8 1,9 1,6 leistungsgesetz * Eigene Unternehmen und Eigenbetriebe mit Sonderrechnung erhalten Zahlungen als Verlustausgleich (siehe Erläuterungen Band III des Haushaltsplanes 2008). Leistungen nach dem SGB und KJHG Der Einsatz der Mittel erfolgt insbesondere entsprechend dem SGB II, dem SGB XII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, landesrechtlicher Regelungen und örtlicher Beschlüsse. Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) wurden die Fürsorgeleistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt. Dies führte zu einer neuen Leistung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende (erwerbsfähige Hilfebedürftige), die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt ist. Die Aufwendungen dafür sind in der Gruppierung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ausgewiesen. Die nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten Leistungen nach dem SGB XII. Die Mittel werden wie folgt geplant: − − − − − − − − Leistungen nach SGB XII – einschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Abschnitt 42) Soziale Einrichtungen (Abschnitt 43) Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Abschnitt 44) Jugendhilfe nach dem KJHG (Abschnitt 45) Einrichtungen der Jugendhilfe (Abschnitt 46) Förderung der Wohlfahrtspflege (UA 4700) Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UA 481) Entwicklung der Leistungen nach SGB XII (ohne Leistungen in Form von Hilfen zur Arbeit) Aufgrund der Gesetzesänderung im SGB XII erhöhen sich ab dem 01.07.2007 die Regelsätze von 345,00 EUR auf 347,00 EUR (örtliche Sozialhilfe und überörtliche Sozialhilfe). Da sämtliche Mehrbedarfe, Barbeträge usw. gemäß SGB XII prozentual auf den Regelsatz gewährt werden, ist mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen. Mit Erhöhung des Regelsatzes steigt auch die Einkommensbemessungsgrenze, so dass davon auszugehen ist, dass die Anzahl der anspruchsberechtigten Bürger ansteigen wird. Besonders in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist sowohl in der örtlichen als auch in der überörtlichen Sozialhilfe mit einer Zunahme an Bedürftigen zu rechnen. Grund hierfür ist vor allem die Entwicklung der Altersstruktur in der Hansestadt Rostock. Im Haushaltsjahr 2007 ist die Zahl der Anspruchsberechtigten weiter steigend. a.) Sozialhilfe - örtlicher Träger HaushaltsAusgaben jahr 2006* 15,5 2007** 18,0 2008*** 18,0 * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz Einnahmen 4,4 5,3 4,9 - in Mio. EUR Zuschussbedarf 11,1 12,7 13,1 Insbesondere ist ein weiterer wesentlicher Anstieg bei den Hilfen bei Krankheit zu verzeichnen. Gemäß § 196 BGB haben Ärzte und Kliniken 2 Jahre Zeit, die angefallenen Behandlungskosten über die kassenärztliche Vereinigung bei den Krankenkassen abzurechnen. Die Hansestadt Rostock ist für die Not- bzw. Eilhilfe der Universitätsklinken in Rostock zuständig, unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort des Patienten. Kann kein anderer Leistungsträger ermittelt werden, muss die Hansestadt Rostock sämtliche anfallenden Kosten tragen. Eine große Rolle bei der Entwicklung der Krankenhilfe spielt u. a. auch die per 01.04.07 in Kraft getretene Gesundheitsreform (Eigenleistungen, Preisentwicklung der ambulanten und stationären Behandlungskosten). b.) Sozialhilfe - überörtlicher Träger HaushaltsAusgaben jahr 2006* 28,4 2007** 30,5 2008*** 32,8 * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz Einnahmen 26,1 30,2 28,6 - in Mio. EUR Zuschussbedarf 2,3 0,3 4,2 Aufgrund der Entwicklung der Anspruchsberechtigten wird im Haushaltsjahr 2008 mit einer weiteren Zunahme der Ausgaben gerechnet. Der Anstieg des Bedarfes auf Heimunterbringung und die damit verbundene Eröffnung von neuen Heimplätzen führt zur Erhöhung der Erstattungen an Pflegekostensätzen. Die Planung der Ausgaben erfolgt für alle vorhandenen Plätze. In der Haushaltsdurchführung ist die Inanspruchnahme der Ausgaben abhängig von der Belegung der Heime mit Rostocker Bürgern. Entwicklung der Leistungen (Unterabschnitt 4200) HaushaltsAusgaben jahr 2006* 1,6 2007** 1,9 2008*** 1,8 * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz 31.12.2003 30.06.2004 31.12.2004 30.06.2005 31.12.2005 30.06.2006 31.12.2006 30.06.2007 zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes Einnahmen - in Mio. EUR Zuschussbedarf 1,4 1,7 1,6 - 0,2 - 0,2 - 0,2 Anzahl der Asylbewerber 426 407 396 346 301 262 217 204 Zum 01.01.2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Im I. Halbjahr 2007 entwickelte sich die Anzahl der Asylbewerber weiter rückläufig. So wurden für durchschnittlich 204 Asylbewerber Leistungen erbracht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird kein weiterer Anstieg der Asylbewerber in der Hansestadt Rostock erwartet. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern werden der Hansestadt Rostock wenige Asylbewerber zugewiesen. Entwicklung der Leistungen für Soziale Einrichtungen (Abschnitt 43) a) für Wohnungslose (Unterabschnitt 4350) Haushaltsjahr 2005 2006* 2007** 2008*** Ausgaben 1,9 2,0 1,9 1,9 - in Mio. EUR Veränderung des Zuschussbedarfes gegenüber Vorjahr 0 + 0,1 - 0,1 - * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz Im Haushaltsjahr 2008 werden durch Einrichtungen freier Träger in der Hansestadt Rostock 287 Plätze für Obdachlose bereitgestellt. b) für Ausländer und Aussiedler (Unterabschnitt 4360) Haushaltsjahr Ausgaben 2006* 0,9 2007** 0,9 2008*** 0,8 * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz Einnahmen 0,7 0,7 0,7 Zuschussbedarf - 0,2 - 0,2 - 0,1 - in Mio. EUR Veränderung des Zuschussbedarfes gegenüber Vorjahr - 0,6 - Der Bedarf für die Unterbringung der Aussiedler, jüdischen Emigranten und Asylbewerber ist rückläufig, so dass die Hansestadt Rostock nur noch 380 Plätze in den Objekten Satower Str. 129/130 sowie Danziger Str. 42 bereithält. Während die Unterkunftskosten für die Jüdischen Emigranten und Asylbewerber vom Land erstattet werden, trägt die Hansestadt Rostock die Kosten in den Gemeinschaftsunterkünften für Aussiedler. Jugendhilfe nach KJHG Die Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes liegt zum überwiegenden Teil in der Verantwortung der Gemeinden. Jugendhilfe nach dem SGB VIII (Abschnitt 45) Haushaltsjahr Ausgaben Einnahmen 2004* 33,3 2005* 33,8 2006* 30,8 2007** 31,4 2008*** 31,4 * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz Zuschussbedarf 3,5 3,5 2,6 3,1 2,7 29,8 30,3 28,2 28,3 28,7 - in Mio. EUR Veränderung des Zuschussbedarfes gegenüber Vorjahr + 0,5 + 0,5 - 2,1 + 0,1 + 0,4 a) Hilfen zur Erziehung (UA 4534 bis UA 4574) Haushaltsjahr Ausgaben Einnahmen * 2004 26,1 2005* 26,3 2006* 25,0 2007** 25,7 2008*** 25,5 * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz Zuschussbedarf 2,1 2,0 1,5 2,0 1,7 24,0 24,3 23,5 23,7 23,8 Veränderung des Zuschussbedarfes gegenüber Vorjahr + 0,2 + 0,3 ./. 0,8 + 0,2 + 0,1 davon: stationäre Hilfen (Gruppe 77 und 25 ) Haushaltsjahr Ausgaben * 2004 20,4 2005* 19,3 2006* 17,3 2007** 17,9 2008*** 17,3 * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz Einnahmen Zuschussbedarf 1,8 1,9 1,2 1,7 1,4 Heimplätze/Pflegesätze Jahr Heimplätze 2004 2005 2006 2007 2008 430 430 380 292 285 durchschnittlicher Pflegesatz (EUR/Platz) 92,00 98,00 106,00 108,00 108,00 18,6 17,4 16,1 16,2 15,9 - in Mio. EUR Veränderung des Zuschussbedarfes gegenüber Vorjahr + 0,6 ./. 1,2 ./. 1,3 + 0,1 ./. 0,3 davon: ambulante Hilfen (Gruppe 76 und 24 ) Haushaltsjahr Ausgaben Einnahmen * 2004 5,6 2005* 7,0 2006* 7,7 2007** 7,8 2008*** 8,2 * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz Zuschussbedarf 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 5,4 6,8 7,5 7,6 8,0 - in Mio. EUR Veränderung des Zuschussbedarfes gegenüber Vorjahr ./. 0,1 + 1,4 + 0,7 + 0,1 + 0,4 b) Kinder- und Jugendarbeit (UA 4512 - 4525) Haushaltsjahr Ausgaben Einnahmen * 2004 7,2 2005* 6,9 2006* 5,8 2007** 5,7 2008*** 6,0 * Ergebnis Jahresrechnung ** 1. Nachtragshaushalt *** Haushaltsansatz Zuschussbedarf 1,4 1,4 1,1 1,1 1,1 5,8 5,5 4,7 4,6 4,9 - in Mio. EUR Veränderung des Zuschussbedarfes gegenüber Vorjahr + 0,3 - 0,3 - 0,8 - 0,1 + 0,3 Mit dem Haushaltsplan 2008 wurden alle Jugendtreffs in freie Trägerschaft übergeben. Daraus resultiert die Erhöhung der Zuschüsse um 0,3 Mio. EUR. Einrichtungen der Jugendhilfe (Abschnitt 46) Kindertagesstätten und Horte Die Entwicklung von 2004 bis 2008 stellt sich wie folgt dar: Kitas in freier Trägerschaft Kindertagespflege insgesamt im Durchschnitt erwartete Betreuungszahlen 2008 im Durchschnitt erwartete Betreuungszahlen 2007 9.885 9.545 im Durchschnitt betreute Kinder 2006 8.992 440 10.325 420 9.965 380 9.372 - Anzahl im im Durchschnitt Durchschnitt betreute betreute Kinder Kinder 2005 2004 8.747 8.433 305 9.052 260 8.693 In den in der Tabelle aufgeführten Betreuungszahlen sind alle Kinder berücksichtigt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Hansestadt Rostock haben und in Einrichtungen bzw. Kindertagespflege in und außerhalb der Hansestadt Rostock betreut werden. Für diese reicht die Hansestadt Rostock den Landesanteil, den Anteil des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, den Gemeindeanteil und ggf. auch die Betreuungskosten an Träger und Tagespflegepersonen weiter. Rund 100 Kinder aus der Hansestadt Rostock werden in Einrichtungen bzw. in Kindertagespflege anderer Gemeinden betreut. Die erwartete Steigerung der Betreuungszahlen zu 2007 beträgt 360 Plätze. Nicht enthalten sind die rd. 600 Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Hansestadt Rostock haben, die aber in Rostocker Einrichtungen bzw. Kindertagespflege betreut werden. Die Kosten werden hierfür von dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der jeweiligen Gemeinde getragen. Der Anteil der Kostenübernahme liegt per 31.07.2007 bei 33,6%. Darin enthalten sind durchschnittlich 79% Alg II-Empfänger. Eine rückläufige Tendenz ist derzeit nicht zu erkennen. 2008 wird erneut eine Steigerung der Betreuungszahlen um rd. 360 Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege erwartet, was eine Steigerung der Ausgaben erwarten lässt. Darüber hinaus ist unklar, welche finanziellen Konsequenzen sich aus den Schiedsstellenentscheidungen des Jahres 2005 ggf. ergeben. Die Träger machen die entgangenen Entgelte (Elternbeiträge und Anteil der Gemeinde) für den Zeitraum vom Antragseingang bei der Schiedsstelle bis zum 31.12.2005 und zum Teil vom 01.01.2005 bis zum Antragseingang bei der Schiedsstelle geltend. Sie sind nicht Bestandteil der Haushaltsplanung 2008. Das Haushaltsrisiko beläuft sich auf 1,6 Mio. EUR. 4.1.2.4 Sonstige Finanzausgaben (Gr. 8) Bezeichnung Zinsausgaben Gewerbesteuerumlage weitere Finanzausgaben Zuführung zum Vermögenshaushalt darunter: Zuführung der Sonderrücklagen an den Vermögenshaushalt Altfehlbeträge Gesamt Haushaltsplan 2008 20,6 2,8 0,6 7,2 0,02 116,1 147,3 1. Nachtragshaushalt 2007 16,9 3,7 0,6 6,7 0,02 99,0 126,9 - in Mio. EUR Ergebnis der Jahreshaushaltsrechnung 2006 14,7 4,4 2,0 7,1 0,6 84,5 112,7 Die sonstigen Finanzausgaben werden mit 147,3 Mio. EUR im Haushaltsplan veranschlagt. Gegenüber 2007 bedeutet das eine Steigerung um 20,4 Mio. EUR. Insbesondere die Veranschlagung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2006 führt zu dieser Ausgabenerhöhung. Gegenüber dem Vorjahr steigt der zu veranschlagende Fehlbetrag um 17,1 Mio. EUR auf 116,1 Mio. EUR. Die im Vermögenshaushalt aufgenommenen Darlehen aus den Jahren 1990 - 2004 (Vergleiche Übersicht über die Entwicklung der Schulden, Vorbericht Punkt 5.4) machen die Veranschlagung von Zinsen für investive Darlehen in Höhe von 9,2 Mio. EUR notwendig. Zinsausgaben für Kassenkredite werden im Haushalt mit 11,4 Mio. EUR veranschlagt. Die veranschlagte Gewerbesteuerumlage in Höhe von 2,8 Mio. EUR wird anteilig aus dem zu erwartenden Gewerbesteueraufkommen errechnet. Da sich die Einnahmeerwartungen aus der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2008 verringern, sind gleichzeitig weniger Abführungen an das Land Mecklenburg-Vorpommern einzuplanen. Zuführung zum Vermögenshaushalt Entsprechend § 21 der GemHVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Haushaltsausgleich) sind die zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Pflichtzuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können. Der Haushaltsplan 2008 der Hansestadt Rostock sichert die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt (ordentliche Tilgung) in Höhe von 6,2 Mio. EUR. Die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt soll ferner die Ansammlung von Rücklagen ermöglichen und insgesamt so hoch sein, wie die aus speziellen Entgelten und Gebühren gedeckten Abschreibungen. Die im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten Abschreibungen werden in Höhe von 1,0 Mio. EUR dem Vermögenshaushalt zugeführt. Abschreibungen werden nur im Rettungsdienst, bei den Friedhöfen und dem Dualen System Deutschland durch Entgelte bzw. Gebühren erwirtschaftet und dem Vermögenshaushalt zugeführt. Werden von der Kommune Gebühren für später entstehende Kosten erhoben, so muss sichergestellt sein, dass die durch Vorausgebührenanteile aufgebrachten Beträge später, wenn die Kosten anfallen, auch zur Verfügung stehen. Mit der Einführung einer Sonderrücklage nach § 19 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 der GemHVO M-V als Pflichtrücklage wurde in den Vorjahren dieser gesetzlichen Regelung entsprochen. Mit dem Haushaltsplan 2008 werden geringfügige Rückstellungen für die Dauergrabpflege (20,5 TEUR) und für den Ruheforst (3,3 TEUR) angesammelt und über den Vermögenshaushalt den Sonderrücklagen zugeführt. Entsprechend § 22 der GemHVO ist ein Fehlbetrag spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgendem Jahr zu veranschlagen, so dass mit dem Haushaltsplan 2008 der Fehlbetrag des Haushaltsjahres 2006 in Höhe von 116,1 Mio. EUR eingestellt wurde. 4.2 Vermögenshaushalt 2008 4.2.1 Einnahmen Im Haushaltsplan 2008 sind Gesamteinnahmen von 74,4 Mio. EUR veranschlagt, das ist gegenüber dem Planjahr 2007 eine Reduzierung von 2,4 Mio. EUR. Dazu folgende Übersicht: Bezeichnung Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahmen aus Rücklagen Rückerstattung von Darlehen Einnahmen aus Veräußerungen Beiträge und ähnliche Entgelte Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Einnahmen aus Krediten, Umschuldung und Derivaten Summe Haushaltsansatz 2008 7,2 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 6,8 - in Mio. EUR Jahresrechnung 2006 7,1 0,3 3,9 9,2 0,0 0,1 0,1 6,2 6,5 8,1 1,2 0,7 0,7 45,9 42,3 62,1 13,6 16,5 19,5 74,4 76,8 106,8 Vom Verwaltungshaushalt werden neben der gesetzlichen Mindestzuführung (Tilgung von Krediten und Kreditbeschaffungskosten) auch Abschreibungen der kostenrechnenden Einrichtungen Rettungsdienst und Friedhöfe dem Vermögenshaushalt zugeführt. Den Rücklagen werden 0,3 Mio. EUR entnommen, die zur Finanzierung konsumtiver Maßnahmen eingesetzt werden. Die Einnahmen aus Veräußerungen von Grundstücken werden nach eingehender Prüfung der geplanten Grundstücksverkäufe und nach Abwägung der zu erwartenden Erlösauskehr aus Zuordnungsbescheiden der Oberfinanzdirektion in Höhe von 6,2 Mio. EUR im Haushalt 2007 veranschlagt. Laut Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen sollen diese Einnahmen primär zur Entlastung des Verwaltungshaushaltes eingesetzt werden. Aus diesem Grunde wurden 4,3 Mio. EUR zur Fehlbetragsreduzierung des Verwaltungshaushaltes und 0,5 Mio. EUR zur Umsetzung der Maßnahme 2005/10/01 des Haushaltssicherungskonzeptes vom 01.02.2006 (Beschluss-Nr. 0738/05BV) zweckgebunden zur Sonderschuldentilgung veranschlagt. Für den Vermögenshaushalt verbleiben 1,4 Mio. EUR zur finanziellen Sicherstellung des Eigenanteils der Hansestadt Rostock für die Städtebauprogramme „Stadtumbau Ost“ – Aufwertung (ISEK) und „Soziale Stadt“. Die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen stellen mit 45,9 Mio. EUR die Haupteinnahmequelle des Vermögenshaushaltes dar. Gegenüber dem Vorjahr werden 3,6 Mio. EUR mehr Zuweisungen an die Hansestadt Rostock zur Förderung objektkonkreter Vorhaben und Maßnahmen aufgrund vorliegender Zuwendungsbescheide geplant. Bestandteil dieser Einnahmen sind auch die Zuweisungen lt. § 10 e FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 11,3 Mio. EUR und lt. § 10 h FAG (Infrastrukturpauschale) in Höhe von 2,4 Mio. EUR, die als allgemeine Deckungsquelle des Vermögenshaushaltes entsprechend den geltenden gesetzlichen Richtlinien eingesetzt werden. In den Einnahmen aus Krediten, Umschuldung und Derivaten in Höhe von 13,6 Mio. EUR sind 11,1 Mio. EUR für Umschuldungen entsprechend den vertraglichen Zinsbindungsfristen mit den Kreditinstituten enthalten. Zusätzlich wurden zur Abschöpfung von zinsgünstigen Marktkonditionen die Einsatzmöglichkeiten von Zinsderivaten auch für das Planjahr 2008 geprüft. Nach Einschätzung der Kapitalmarktsituation besteht die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Umschuldung von 2,5 Mio. EUR. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Hansestadt Rostock wird durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Genehmigung für die Aufnahme von Krediten gemäß § 49 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich versagt. Für die Finanzierung der investiven Vorhaben und Maßnahmen wurde für 2008 keine Neuverschuldung geplant. 4.2.2 Ausgaben Im Haushalt 2007 sind Gesamtausgaben in Höhe von 74,4 Mio. EUR veranschlagt, wie folgende Übersicht zeigt: Bezeichnung Zuführung zum Verwaltungshaushalt Zuführungen an Rücklagen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Vermögenserwerb Baumaßnahmen Tilgung von Krediten / Umschuldung Summe Haushaltsansatz 2008 5,1 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 8,0 - in Mio. EUR Jahresrechnung 2006 9,3 0,1 0,0 3,8 33,0 33,2 45,7 3,2 13,2 19,8 4,5 8,9 22,2 3,8 19,1 25,1 74,4 76,8 106,8 Die Veranschlagung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes entspricht den Prioritäten, die die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock für Investitionen in den nächsten Jahren definiert hat. An erster Stelle steht die Fortführung der Schulsanierung, die bis 2013 abgeschlossen werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen neben der Veranschlagung von Ausgaben im Haushalt auch über den Wirtschaftsplan des Sanierungsträgers im Rahmen der städtebaulichen Förderprogramme Schul- und Sportmaßnahmen realisiert werden. An zweiter Stelle, ausgehend vom finanziellen Volumen, stehen die städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, wie das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“, die „Stadtumbau Ost“ – Vorhaben im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und die „Soziale Stadt“. Durch die Anerkennung der Inanspruchnahme der Erlöse aus Grundstückveräußerungen des Sanierungsgebietes (D 4-Vermögen) als Eigenanteil der Gemeinde zur Komplementierung der Städtebauförderungsmittel für das Sanierungsgebiet mit Erlass-Nr. 4/2006 durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung wurden die finanziellen Spielräume für die Kommune erweitert und die Möglichkeit eröffnet, die dann frei werdenden Haushaltsmittel zur Kofinanzierung der Städtebauprogramme „Stadtumbau Ost“ und „Die Soziale Stadt“ einzusetzen. An dritter Stelle stehen die Verkehrssicherungspflichten bei Straßen, Brücken, Geh- und Radwegen. Ausgaben in Höhe von 33,0 Mio. EUR = 44,4 % der Gesamtausgaben finden für die Durchreichung von Zuwendungen und Zuschüssen von EU/Bund/Land und der Hansestadt Rostock für folgende Vorhaben Verwendung: - in Mio. EUR Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Durchreichung von Fördermittel für: 11,4 • Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen 6,0 • Zuschüsse für das Vorhaben Warnowquerung 5,5 • investive Vorhaben der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH 2,0 • Erschließung Osthafen 0,3 • Verkehrs- und Medienerschließung Schmarl 1,0 • Erschließungsstraße im Gewerbepark Brinckmansdorf 1,5 • Ausbau und Erweiterung Warnowkai im Fischereihafen Gewährung von Zuschüssen für: 2,8 • Krankenhaus – Investitionskostenbeitrag 1,4 • Verbindungsstraße Schröderplatz B 105 0,2 • ÖPNV-Anlagen, Handwerkerstraße, Holzhalbinsel 0,1 • Sanierung Sporthalle St.-Jantzen-Ring 0,6 • Sanierung Schulgebäude Lindenstraße 0,1 • Teilsanierung Schulgebäude W.-Butzek-Straße 0,1 • Sanierung Altlast IKS Neubrandenburger Straße Für eigene Bauleistungen der Hansestadt Rostock verbleiben 13,2 Mio. EUR = 17,8 % der Gesamtausgaben. Die Priorität bei der Veranschlagung dieser Ausgaben im Vermögenshaushalt wurde vor allem wie folgt gesetzt: - in Mio. EUR Maßnahmen Bauleistungen für Schulen und Sporthallen ohne Ausstattung 7,9 Über den Wirtschaftsplan der RGS werden weitere Baumaßnahmen mit Hilfe von Städtebaufördermittel in Höhe von 3.030.800 EUR realisiert. Für Schulen/Sporthallen werden 2008 insgesamt einschließlich Ausstattung und Städtebaufördermittel sowie Instandhaltungsleistungen 12.235.300 EUR bereitgestellt. Sanierung Straßen darunter: • Sanierung und Erweiterung von Löschwasserleitungen 100.000 EUR • Sanierung und Erweiterung Geh- und Radwege 125.600 EUR • Maßnahmen der ÖPNV – Bevorrechtigung und Beschleunigung 180.000 EUR • Sanierung Vorpommernbrücke 145.000 EUR • ÖPNV – Verknüpfungspunkt Warnemünde Werft 900.000 EUR • Fußgängerbrücke Evershagen 257.500 EUR • Erneuerung und Ausbau L 22, Hinrichsdorfer Str. 880.000 EUR • div. Maßnahmen zur Sicherung der Straßen, wie Errichtung Verkehrsleiteinrichtungen, bituminöse Beläge, Beseitigung Unfallschwerpunkte u. a. 525.000 EUR • Grundinstandsetzung Durchlass Mühlendamm – Barlachstr. 275.000 EUR • Neugestaltung Mühlenstraße Warnemünde 112.500 EUR (Planung) 3,5 - in Mio. EUR Maßnahmen Straßenbeleuchtung Hafenbaumaßnahmen darunter: • Baufreimachung Südteil GG Groß Klein • Uferpromenade „Ehemalige Neptunwerft“, 2. BA Friedhofsbauten darunter: • Bau eines Kolumbariums • Sanierung alter Grabfelder, Außenanlagen und Brunnen, Neuer Friedhof Duales System Deutschland darunter: • Errichtung eines Recyclinghofes • Errichtung neuer Stellflächen für Sammelbehälter und Umhausung vorhandener Kulturbauten darunter: • HUB für Sanierung Gebäude Wallstraße • Sanierung Kloster zum Heiligen Kreuz Brandschutz- und Rettungsdienst darunter: • Erneuerung Fenster Feuerwache II und III • Sanierung Rettungswachen und NEF-Stützpunkte 275.000 EUR 0,3 0,5 350.000 EUR 168.000 EUR 0,2 60.000 EUR 125.000 EUR 0,4 349.900 EUR 40.000 EUR 0,3 195.000 EUR 60.100 EUR 0,1 50.000 EUR 20.000 EUR Die Zuweisungen des Landes aus der Infrastrukturpauschale in Höhe von 2,4 Mio. EUR stehen zur 100 %igen Finanzierung investiver Vorhaben uneingeschränkt zur Verfügung. Zur späteren Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber dem Bund wird eine maßnahmebezogene Darstellung der Verwendung der Infrastrukturpauschale im Vorbericht zum Haushalt wie folgt notwendig: Haushaltsstelle 5101.98100001 4.2.3 Bezeichnung der Infrastrukturmaßnahmen KrankenhausInvestitionskostenbeitrag Gesamtkosten 2,8 davon: Infrastrukturpauschale 2,4 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben Mit dem Vermögenshaushalt 2008 sind durch Verpflichtungsermächtigungen finanzielle Belastungen für die Folgejahre 2009 – 2011 von insgesamt 10,7 Mio. EUR eingeplant. Die Hansestadt Rostock erklärt hiermit, dass die künftigen investiven FAG – Zuweisungen bzw. andere Einnahmen (keine Kredite) zur Finanzierung der aus den Verpflichtungsermächtigungen entstehenden Zahlungsverpflichtungen verwendet werden. Dazu folgende Übersicht: Haushaltsstelle 1600.9356 0001 1600.9356 0002 1600.9356 0003 21001624.9850 0001 21001821.9400 0007 23008501.9400 0007 6150.9850 0001 6300.9460 0099 6600.9460.0021 7911.9430 0047 Maßnahmen Erwerb von Rettungswagen Erwerb 1 Notarzteinsatzfahrzeuges Beschaffung und Umbau von Krankentransportwagen Sanierung Schulgebäude Lindenstraße 3a 2009 250,0 70,0 70,0 Schulergänzungsbau Grundschule „John Brinckman“, Vagel-Grip-Weg Demonstrationsbau-Vorhaben Plus Energie Schule am Standort Gymnasium Reutershagen Städtebau-Sanierungsgebiet laut Förderprogramm Rekonstruktion Vorpommernbrücke Kreuzungsbauwerk Evershagen Uferpromenade „Ehemalige Neptunwerft“ 2. BA Gesamt: 10.680,7 1.932,2 2010 - in TEUR 2011 880,8 2.875,7 1.000,0 40,0 1.850.0 200,0 1.512,0 8.630,7 1.850,0 200,0 Die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2004 – 2006 zeigt sich wie folgt: Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan des Jahres 2004 2005 2006 Genehmigte Verpflichtungsermächtigungen 6,6 10,2 6,8 - in Mio. EUR Inanspruchnahme Auftragsvergabe 4,4 7,4 6,8 Die Abrechnung der Verpflichtungsermächtigungen vorangegangener Haushaltsjahre zeigt, dass die Hansestadt Rostock verantwortungsvoll mit der Haushaltsermächtigung umgegangen ist und damit die Haushaltsbelastungen zukünftiger Jahre auf unabweisbare Investitionsmaßnahmen beschränkt hat. 4.2.4 Folgekosten für Maßnahmen des Vermögenshaushaltes - in TEUR - Amt/Maßnahme Investitionsprogramm Gesamtbedarf Straßenbeleuchtung Erneuerung und Sanierung Straßenbeleuchtung Tiefbau Ersatzbeschaffung M 26 (Multicar) Gemeindestraßen Teilerneuerung Brücken und Durchlässe Erneuerung und Erweiterung Geh- und Radwegenetz Verkehrsleiteinrichtungen, Schutzplanken, Straßenausrüstungen Erneuerung und Neubau von Lichtsignalanlagen Sanierung bituminöser Beläge Grundhafte Straßeninstandsetzung Tannenweg Rekonstruktion Vorpommernbrücke ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde Werft Straßenanpassung Klinikum Schillingallee Neue Warnowstraße Folgekosten für den Verwaltungshaushalt sächl. Verwaltungsaufwand 2009 2010 2011 dav. 2008 2009 Personalkosten 2010 2011 Schuldendienst 2009 2010 2011 5.679,9 275,0 1,5 1,5 1,5 - 90,0 30,0 0,2 0,2 0,2 - - - - - - 770,0 50,0 0,1 0,1 0,3 1.307,0 125,6 0,2 0 0,1 - - - - - - 195,0 70,0 0 0,5 0 - 220,0 450,0 85,0 100,0 0 0 0 0 0,7 0,1 710,0 2.035,0 0 145,0 0 0 0 0 1,2 5,0 7.400,0 900,0 100,0 100,0 0 210,0 1.560,0 0 0 1,0 0 2,5 5,0 4,0 5,5 Amt/Maßnahme Investitionsprogramm Gesamtbedarf dav. 2008 Folgekosten für den Verwaltungshaushalt sächl. Verwaltungsaufwand 2009 2010 2011 2009 Personalkosten 2010 2011 Schuldendienst 2009 2010 2011 Rettungsdienst Büromöbel einschließlich PCArbeitsplätze Funk-, Telefon- und Faxgeräte Erwerb eines Kopierers Erwerb von medizinischen Geräten Erwerb von Rettungswagen Erwerb 1 Notarzteinsatzfahrzeug Beschaffung und Umbau von Krankentransportwagen Erwerb von Lehrmitteln f. Aus- und Weiterbildung Technische Ausstattung Leitstelle Ersatzbeschaffung Ausrüstung SEG Ausstattung der Rettungswachen, NEF – Stützpunkte und Leitstelle Sanierung der Rettungswachen und NEF-Stützpunkte Gesamt 13,6 124,3 5,7 506,0 3.767,5 622,9 0 8,0 0 30,0 250,0 0 0 0,5 0 1,8 15,0 0 0 0,5 0 1,8 15,0 0 0 0,5 0 1,8 15,0 0 863,0 70,0 4,2 4,2 4,2 140,7 559,3 60,0 15,0 20,0 15,0 0,9 1,2 0,9 0,9 1,2 0,9 0,9 1,2 0,9 36,5 4,0 0,3 0,3 0,3 180,0 20.422,0 20,0 4.263,1 1,2 41,4 1,2 40,4 1,2 40,4 - - - - - - 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5. Finanzsituation 5.1 Entwicklung der Kassenkredite und des Fehlbedarfes in der Hansestadt Rostock Die dramatische Haushaltssituation der Vorjahre wird bei der Planung der Kassenkredite unter Berücksichtigung der Haushaltsfehlbeträge sichtbar. Nur durch eine Ausnahmegenehmigung zur Aufnahme von Kassenkrediten ist die Hansestadt Rostock derzeit noch zahlungsfähig und in der Lage, die ihr gesetzlich obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Finanzierung gilt gegenwärtig im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung die Kassenkreditermächtigung 2007 von 230,0 Mio. EUR. Im Haushaltsvollzug 2007 haben die Fehlbeträge vorangegangener Haushaltsjahre zur Aufnahme erheblicher Kassenkredite geführt. Im Dezember 2007 musste eine Liquiditätslücke in Höhe von ca. 204,6 Mio. EUR geschlossen werden. Die Kassenliquidität wird nach wie vor positiv durch Bestände im Verwahrhaushalt/ durchlaufende Gelder und die zeitweilige Überdeckung im Vermögenshaushalt beeinflusst. Im Zuge der Durchführung des Haushaltes 2007 wurden Kassenkredite überwiegend für einen Zeitraum von 30 – 360 Tagen aufgenommen, da sich gegenwärtig der Kapitaldienst für längerfristige Kassenkreditaufnahmen aufgrund der Kapitalmarktentwicklung nicht mehr günstiger als bei kurzfristiger Inanspruchnahme darstellte. Das hatte zur Folge, dass die Zinsausgaben für die aufgenommenen Kassenkredite im laufenden Haushaltsjahr kassenwirksam wurden. Zwei Kassenkredite mit einem Wertumfang von insgesamt 100,0 Mio. EUR wurden sukzessive aufgrund günstiger Angebote entsprechend dem sich entwickelnden strukturellen Fehlbedarf 2007 aufgenommen, deren Ausgaben für den Kapitaldienst im Jahr 2008 zu finanzieren sind. Die Höhe der Zinsen unterliegt den Schwankungen am Geldmarkt und gestaltete sich schwieriger als im Plan 2007 vorausschauend eingeschätzt werden konnte. Die Steigerung der Zinsausgaben für Kassenkredite gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 um 3,9 Mio. EUR auf 11,4 Mio. EUR beruht auf: • • • der Steigerung des Geldmarktsatzes um über einen Prozentpunkt innerhalb eines Jahres dem weiteren Anwachsen von Fehlbeträgen die Verschiebung der Laufzeiten der Kassenkreditverträge von 360 Tage auf 30 Tage und kürzer aufgrund günstigerer Zinssätze im kurzfristigen Bereich und damit Kassenwirksamkeit im laufenden Haushaltsjahr Im Haushaltsjahr 2008 werden die Fehlbeträge der Vorjahre in Höhe von 229,4 Mio. EUR sowie der voraussichtliche strukturelle Fehlbedarf 2007 von 22,1 Mio. EUR dazu führen, dass die Hansestadt Rostock zunächst mit steigenden Kassenkrediten rechnen muss. Mit der Haushaltssatzung 2008 ist eine geplante Kassenkreditaufnahme von 246,1 Mio. EUR beschlossen worden, so dass der Kapitaldienst für diese Kreditaufnahme mit 11,4 Mio. EUR veranschlagt ist. Dabei wurde unterstellt, dass wirtschaftlich günstige Zinskonditionen mit den Kreditinstituten geschlossen werden können und die Laufzeit der Kredite teilweise erst 2009 endet. Entwicklung der Fehlbeträge/-bedarfe/Kassenkredite 2001 - 2008 - in EUR - Jahr struktureller Fehlbedarf 2001 2002 2003 2004 2005 2006 1. Nachtragshaushalt 2007* 2008 39.247.931 11.804.572 41.526.512 11.804.572 39.247.931 45.267.122 11.804.572 39.247.931 41.526.512 45.684.772 11.804.572 39.247.931 41.526.512 45.267.122 31.636.877 11.804.572 39.247.931 41.526.512 45.267.122 45.684.772 14.304.200 11.804.572 39.247.931 41.526.512 45.267.122 45.684.772 31.636.877 22.115.800 11.804.572 39.247.931 41.526.512 45.267.122 45.684.772 31.636.877 14.304.200 Summe Fehlbeträge Vorjahre 11.804.572 51.052.503 92.579.015 137.846.137 183.530.909 215.167.786 229.471.986 Fehlbeträge Verwaltungshaushalt 51.052.503 92.579.015 137.846.137 183.530.909 215.167.786 229.471.986 251.587.786 25.087.800 19.592.300 15.000.000 13.500.000 11.804.572 Fehlbetrag 2001 Fehlbetrag 2002 Fehlbetrag 2003 Fehlbetrag 2004 Fehlbetrag 2005 Fehlbetrag 2006 Fehlbedarf 2007 Bestand Verwahrhaushalt Kasseneinnahmereste 7.663.657 8.067.855 7.428.340 7.327.127 16.226.169 10.412.049 9.520.856 7.983.814 0 51.052.500 95.850.000 138.600.700 248.114.000 249.788.600 235.158.300 246.071.600 86.800.000 128.000.000 180.000.000 212.000.000 230.000.000 736.387 979.134 2.132.949 4.767.349 7.450.100 Kassenkredite Haushaltssatzung Kassenkreditgenehmigung Zinsausgaben 35.790.400 3.145 34.605.600 426.950 11.404.100 5.2 Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit Entsprechend der Ausführungsanweisung zu § 3 der GemHVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Hansestadt Rostock einen Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit im Sinne des § 49 Abs. 4 KVerfG – freier Finanzspielraum – zu erbringen. Dieser errechnet sich aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt nach Abzug der ordentlichen Tilgung. Bei einem unausgeglichenen Verwaltungshaushalt ist ein Fehlbedarf anzugeben und abzusetzen. Dazu folgende Übersicht: - in TEUR Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 Bezeichnung Zuführung zum Vermögenshaushalt abzusetzen von 1: Ordentliche Tilgung abzusetzen von 1: Kreditbeschaffungskosten abzusetzen von 1: Zuführung gemäß § 19 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 abzusetzen von 1: Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt aus Veräußerungserlösen und Beständen der Allgemeinen Rücklage Finanzspielraum Gruppierungs Nr. 86 971-977 990 869 EUR/EW 7 8 Nachrichtlich: Fehlbedarf (Fehlbetrag) darunter: struktureller Fehlbedarf (Fehlbetrag) Nachrichtlich: Kalkulatorische Einnahmen aus Abschreibungen im Verwaltungshaushalt Einwohner per 31.12.2006: 199.868 270 Ergebnis d. Jahresrechnung 2006 7.096,8 5.516,3 Finanzplan 1. NT 2007 6.757,5 5.722,7 9,5 642,0 2008 2009 2010 2011 7.237,5 6.197,8 7.489,9 6.397,4 8.095,0 7.185,3 8.930,0 7.975,2 11,9 24,1 13,8 23,8 13,2 23,9 12,7 24,0 12,1 24,0 9.306,4 8.441,7 5.072,5 2.594,7 2.653,5 1.278,5 - - - - - - 116.152,0 31.636,9 113.320,1 14.304,2 138.267,8 22.115,8 135.625,0 22.304,9 162.282,9 24.015,1 159.606,7 23.981,7 3.456,2 3.380,7 3.208,0 3.269,3 3.068,0 3.024,6 5.3 Rücklagen 5.3.1 Allgemeine Rücklage Mindestrücklage Auf der Grundlage des § 19 (2) der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) soll die allgemeine Rücklage die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern. Zu diesem Zweck muss ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens 1,5 v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft. Die Berechnung der Mindestrücklage stellt sich wie folgt dar: - in EUR nachrichtlich Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre 2004 2005 2006 Durchschnitt der letzten 3 Jahre: hiervon 1,5 %: 462.929.148,89 499.021.218,64 528.137.924,78 496.696.097,44 7.450.441,46 Der Gesetzgeber regelt den Einsatz der allgemeinen Rücklage für den Haushaltsausgleich. Dabei ist die Vermeidung der Erhöhung eines Fehlbedarfes einem Haushaltsausgleich gleichzusetzen. Entsprechend des § 21 GemHVO dürfen Mittel der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verwendet werden, wenn 1. sonst der Ausgleich trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit nicht erreicht werden kann, 2. die Mittel nicht für die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen benötigt werden und 3. die Kassenliquidität unter Berücksichtigung möglicher Kassenkredite nicht beeinträchtigt wird. Mit dem Absatz 3 räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, vorrangig Kassenkredite zur Sicherung der Liquidität aufzunehmen, so dass Rücklagen zur Deckung unabweisbarer Ausgaben eingesetzt werden können. Insofern hat der Gesetzgeber der Fehlbetragsbegrenzung den Vorrang eingeräumt. Dabei wird die Sicherung der Kassenliquidität nicht vernachlässigt, da die Rücklagenentnahme in der Form der Haushaltsmittel ohnehin bei einer Kassenkreditaufnahme von 246,1 Mio. EUR keine Bedeutung mehr hat. Allgemeine Rücklage Im Haushaltsjahr 2007 wurde die allgemeine Rücklage aufgelöst und mit dem Nachtragshaushalt der erwirtschaftete Überschuss des Vermögenshaushaltes von 2,6 Mio. EUR zur Reduzierung des Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt eingesetzt. - in TEUR - Art Allgemeine Rücklage Stand am 01.01.2007 3.470,7 Zuführungen vom Verwaltungs- Vermögenshaushalt haushalt 0,0 0,0 Entnahmen aus Rücklagen voraus. Stand am 01.01.2008 3.470,7 0,0 5.3.2 Sonderrücklagen Entsprechend § 19 GemHVO sind Ansammlungen von Sonderrücklagen für Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes auf wenige Zwecke beschränkt. In den Sonderrücklagen der Hansestadt Rostock werden sich zum 01.01.2008 voraussichtlich insgesamt 3,2 Mio. EUR befinden. Gemäß der Ausführungsanweisung zur GemHVO sind die Zinsen aus Sonderrücklagen diesen zuzuführen. Art 2. Sonderrücklagen 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. Ruheforst Rettungswesen Abfallbeseitigung Deponie Parkentin Dauergrabpflege Straßenreinigung Abschreibungen 2.7. Friedhofswesen Abschreibungen 2.8. Rettungswesen Feuerschutz 2.9. Ostsee 2.10. BOS Digitalfunk 2.11. Duales System Abschreibungen 2.12. Abfallwirtschaft Abschreibung 2.13. Duales System 2.14. WC-Anlagen Stand am - in TEUR voraus. Stand am Entnahmen aus Zuführungen vom aus Verwaltungs- Verzinsung 01.01.2007 haushalt Rücklagen Rücklagen 01.01.2008 3.513,8 76,9 111,0 463,8 3.237,9 2,4 819,5 161,4 255,6 265,7 140,0 0,0 0,0 0,0 0,0 24,8 0,0 0,1 28,2 6,0 10,0 10,4 5,3 0,0 286,5 0,0 0,0 26,2 0,0 2,5 561,2 167,4 265,6 274,7 145,3 19,0 0,0 0,6 0,0 19,6 380,2 0,0 12,8 119,3 273,7 100,1 829,2 515,6 25,3 26,8 0,0 4,5 32,7 0 0,0 0,0 17,4 129,9 888,7 498,2 0,7 0 0,1 0,0 0,8 14,4 10,0 0 0,0 0 0,3 14,4 0,0 0 10,3 5.4 Schulden Übersicht über den Stand der Schulden der Hansestadt Rostock (ohne Kassenkredite) Art 1. Schulden aus Krediten von 1.1 Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 1.2 Land 1.3 Gemeinden und Gemeindeverbänden 1.4 Zweckverbänden u. dgl. 1.5 sonstigem öffentlichen Bereich 1.6 Kreditmarkt Zwischensumme 1.7 Innere Darlehen aus Sonderrücklagen 1.8 Innere Darlehen von Sondervermögen ohne Sonderrechnung Summe 2. Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen darin enthalten: 2.1 Schulden aus Leasingverträgen 2.2 Schulden aus Bausparverträgen Summe nachrichtlich: 3. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.1 aus Krediten 3.1.1 Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung 3.1.2 Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde 3.1.3 Klinikum Südstadt Rostock 3.2 aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 3.2.1 Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung 3.2.2 Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde 3.2.3 Klinikum Südstadt Rostock Stand am 01.01.2007 - in TEURVoraussichtlicher Stand am 01.01.2008 51.143 163.473 214.616 55.510 153.436 208.946 - 214.616 208.946 437 437 397 397 15.162 15.399 966 5.791 925 5.581 6.452 6.384 - 337 Kredite dürfen entsprechend § 44 KV M-V nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Kreditaufnahme grundsätzlich versagt. In der Hansestadt Rostock wird für die Finanzierung der investiven Vorhaben und Maßnahmen im Haushaltsjahr 2008 aufgrund der angespannten Haushaltssituation keine Neuverschuldung geplant. Im Haushaltsjahr 2007 sind planmäßige Tilgungsleistungen von 5,6 Mio. EUR angefallen. Dabei wurden in Umsetzung des Beschlusses 0951/04-BV zur Maßnahme 2005/10/01 des Haushaltsicherungskonzeptes 0,5 Mio. EUR aus Veräußerungserlösen zur Schuldentilgung eingesetzt. Des Weiteren wurden für Restdarlehen in Höhe von 14,0 Mio. EUR Anträge auf Umschuldung in den Kommunalen Aufbaufonds gestellt. Ein Darlehen in Höhe von 5,7 Mio. EUR wurde in den Fonds aufgenommen, die Entscheidung über die Aufnahme der übrigen Darlehen von 8,3 Mio. EUR wurde durch das Innenministerium unter der Berücksichtigung der Nachrangigkeit der Umschuldungen gegenüber Investitionsmaßnahmen für das I. Halbjahr 2008 zurückgestellt. Die Entwicklung der Schulden aus Krediten verdeutlicht folgende Übersicht: Schuldenstand 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 - in Mio. EUR 214,6 208,9 202,7 absolute Veränderung zum Vorjahr - in Mio. EUR + 0,4 - 5,7 - 6,2 Pro-Kopf Verschuldung - in EUR 1.076,50 1.048,27 1.017,11 Die Ursachen für die absolute Reduzierung des Schuldenstandes von 6,2 Mio. EUR 2008 liegen in folgendem begründet: • Im Planjahr fallen Tilgungsleistungen von 6,2 Mio. EUR an. Dabei werden auch im Haushaltsjahr 2008 insgesamt 0,5 Mio. EUR der Veräußerungserlöse aus Grundstücksverkäufen zur Schuldentilgung eingesetzt. • Des Weiteren sind Restdarlehen von 11,1 Mio. EUR, deren feste Zinsbindungsfristen auslaufen, im Jahr 2008 umzuschulden. Zur Reduzierung der Haushaltsbelastung durch den Kapitaldienst werden zinsgünstige Finanzierungsmittel für Umschuldungen, wie: Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Programms zur Förderung der kommunalen Infrastruktur, Mittel der Europäischen Investitionsbank, Mittel des kommunalen Aufbaufonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Zinssicherungsinstrumente/ Zinsderivate eingesetzt. Auch im Jahr 2008 wird nach Einschätzung der Kapitalmarktsituation eine außerordentliche Umschuldung durch Einsatz von Zinsderivaten in Höhe von 2,5 Mio. EUR geprüft. 5.5 Bürgschaften der Hansestadt Rostock Die Hansestadt Rostock hat bis zum Abschluss des Jahres 2007 Bürgschaften in Höhe von 213,8 Mio. EUR übernommen. Durch die Unternehmen wurden davon 164,3 Mio. EUR voraussichtlich per 31.12.2007 getilgt. Nach Abzug der Tilgung bestehen noch per 31.12.2007 gegenüber den Kreditinstituten noch offene Verbindlichkeiten von 49,5 Mio. EUR. Es bestehen weiterhin - mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern - die Bürgschaften der Hansestadt Rostock für die Erfüllung dieser Verbindlichkeiten. Die Hansestadt Rostock ist an einer stetigen Reduzierung der Verschuldung und einer vorzeitigen Tilgung der aufgenommenen und verbürgten Darlehen interessiert. Dafür sind durch die Gesellschaften sowohl Investitionszulagen, zusätzliche Fördermittel als auch alternative Finanzierungsmittel einzusetzen. Auch in Zukunft wird die Übernahme einer Ausfallbürgschaft entsprechend § 58 (1) KV M-V eine Ausnahme darstellen, da die Haushaltslage der Hansestadt Rostock keinen Spielraum für die Übernahme von Risiken zulässt. Des Weiteren hat die Hansestadt Rostock mit Beschluss der Bürgerschaft 0271/00 vom 10.05.2000 einen durch den Oberkirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs genehmigten Vertrag über die Regelung der Patronatsverhältnisse geschlossen. Bei den städtischen Patronaten handelt es sich um eine auf Dauer angelegte Verpflichtung in Höhe von jährlich 245,5 TEUR für St. Marien, St. Nikolai, St. Petri und weitere diverse Kirchenhäuser. Übersicht über die von der Hansestadt Rostock verbürgten und tatsächlich in Anspruch genommenen Kredite - in EUR genehmigte Ausfallbürgschaften 31.12.2005 1. Stadtentsorgung Rostock GmbH 0725/46/1993 2. Rostocker Straßenbahn AG 0470/34/1992 1233/63/1994 1555/57/1998 0295/99-BV 0385/00-BV 0303/01-BV 0181/02-BV 0205/03-BV 31.12.2006 Stand Stand 31.12.2006 31.12.2007 9.203.254 9.203.254 9.203.254 9.203.254 1.150.406 1.150.406 383.468 383.468 64.422.777 15.850.048 8.046.200 2.935.838 3.213.469 6.646.794 6.805.000 5.456.000 113.376.126 64.422.777 15.850.048 8.046.200 2.935.838 3.213.469 6.646.794 6.805.000 5.456.000 113.376.126 6.705.928 1.885.479 3.463.723 797.183 1.796.332 5.199.367 5.412.557 4.691.444 29.952.013 4.825.394 1.136.316 3.044.304 548.445 1.668.235 4.858.282 5.063.359 4.411.466 25.555.801 genehmigte Ausfallbürgschaften 31.12.2005 3. WIRO - Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH 0865/51/1993 1327/64/1994 0166/06/1994 1643/60/1998 0005/00-BV 0864/00-BV 0907/01-BV 0805/02-BV 4. Flughafen Rostock Laage GmbH 0550/37/1992 5. MOLIGO Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekte Schulsanierung Rostock KG 0101/99-BV Summe 31.12.2006 Stand Stand 31.12.2006 31.12.2007 19.684.737 20.651.079 38.425.630 912.145 1.525.695 511.292 401.313 784.906 82.896.797 19.684.737 20.651.079 38.425.630 912.145 1.525.695 511.292 401.313 784.906 82.896.797 5.312.832 5.376.537 6.560.625 802.372 1.342.612 425.700 369.208 784.906 20.974.792 4.864.207 4.915.637 6.054.996 765.901 1.281.584 425.700 353.155 784.906 19.446.085 766.938 766.938 766.938 766.938 114.142 114.142 38.046 38.046 7.563.504 7.563.504 7.563.504 7.563.504 5.294.448 5.294.448 4.916.272 4.916.272 213.806.619 213.806.619 57.485.800 49.531.013 5.6 Anlagennachweis - in EUR Anlagegruppen Anfangsstand Anschaffungswerte Zugang Abgang zu Anschaffungswerten Endstand 01.01.2008 2 bisherige Abschreibungen 31.12.2008 3 4 5 6 Abschreibungswerte AbschreiAbgang, d.g. bungen im angesammelte Haushaltsjahr Abschreibungen 20.. auf die in Sp 4 ausgewiesenen Abgänge 7 8 Endstand Restbuchwerte (Endstand) per 31.12.2008 9 10 1 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 32-Städtische Museen1 35-Volkshochschule2 57-Schwimmhalle 21.417.321 7.710.718 23.011.650 0 0 0 0 21.417.321 7.710.718 23.011.650 4.033.951 4.746.906 1.032.054 791.760 0 0 0 5.066.005 5.538.666 21.417.321 2.644.713 17.472.984 Summe 52.139.689 0 0 52.139.689 8.780.857 1.823.814 0 10.604.671 41.535.018 2. Betriebsanlagen und sonst.techn.Anlagen 16-Rettungsdienst 57-Schwimmhalle 75-Friedhöfe 1.113.212 3.939.401 12.161.798 46.500 50.000 298.450 55.496 0 0 1.104.216 3.989.401 12.460.248 262.856 2.769.248 3.576.641 79.220 115.130 369.496 55.496 0 0 286.580 2.884.378 3.946.137 817.636 1.105.023 8.514.111 Summe 17.214.411 394.950 55.496 17.553.865 6.608.745 563.846 55.496 7.117.095 10.436.770 3. Bewegliche Sachen 16-Rettungsdienst 33-Konservatorium 35-Volkshochschule 75-Friedhöfe 3.322.030 204.001 90.100 852.878 497.000 93.300 0 155.000 765.068 0 0 98.265 3.053.962 297.301 90.100 909.613 982.881 136.817 90.014 409.950 466.235 16.988 10.284 86.439 765.068 0 0 11.439 684.048 153.805 100.298 484.950 2.369.914 143.496 0 424.663 Summe 4.469.009 745.300 863.333 4.350.976 1.619.662 579.946 776.507 1.423.101 2.927.875 1)Versicherungswerte 2)Wertminderung aufgrund Bausubstanz 5.7 Vermögensübersicht - in TEUR Stand am 01.01.2008 Zugang Abgang Stand am 31.12.2008 159.065,6 0,0 257,5 158.808,1 140.182,9 139.722,6 440,0 0,0 0,0 0,0 200,0 200,0 0,0 139.982,6 139.522,6 440,0 20,3 0,0 0,0 20,3 257,7 0,0 57,5 200,2 257,7 0,0 57,5 200,2 0,0 0,0 0,0 0,0 18.625,0 0,0 0,0 18.625,0 1.125,0 0,0 0,0 1.125,0 5.000,0 12.500,0 3.067,8 0,0 3.067,8 0,0 0,0 214,5 0,0 214,5 0,0 0,0 287,3 0,0 287,3 5.000,0 12.500,0 2.995,0 0,0 2.995,0 A Vermögen nach § 36 Abs. 1 GemHVO: 1. Forderungen des Anlagevermögens 1.1 Beteiligungen sowie Wertpapiere, die die Gemeinde zum Zweck der Beteiligung erworben hat 1.1.1 Beteiligungen 1.1.2 Wertpapiere 1.1.3 Geschäftsanteile an Wohnungsgenossenschaften 1.2 Forderungen aus Darlehen, die die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat 1.2.1 Förderung des sozialen Wohnungsbaus 1.3 Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 1.4 das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen eingebrachte Eigenkapital 1.4.1 Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und entwicklung der Hansestadt Rostock“ 1.4.2 Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde 1.4.3 Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock 2. Geldanlagen 2.1 Wertpapiere 2.2 Einlagen bei Geldinstituten 6. Städtische Eigenbetriebe und Eigen- und Beteiligungsgesellschaften 6.1 Gesamtübersicht über Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe der Hansestadt Rostock Städtischer Anteil Lfd. N r. Eigengesellschaften/ Eigenbetriebe Stammkapital in EUR absolut in EUR in % 1. Rostocker Straßenbahn AG 22.000.000,00 440.000,00 2 2. RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH 27.609.250,30 27.609.250,30 100 60.000.100,00 59.999.900,00 99,9997 300.000,00 18.000,00 6 60.000.000,00 44.940.000,00 74,9 5. WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH 6. Großmarkt Rostock GmbH 300.000,00 300.000,00 100 7. Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH 460.000,00 460.000,00 100 8. Zoologischer Garten Rostock GGmbH 6.368.140,30 6.340.120,40 99,6 9. Rostocker Innovations- und Gründerzentrum Rostock GmbH i.L. 26.000,00 25.480,00 98 10. Technologiepark Warnemünde GmbH 25.564,59 7.925,02 31 11. Schlachthof Rostock GmbH i.L. - - - 12. Bewerbungskomitee Leipzig 2012 GmbH i.L. 100.000,00 4.900,00 4,9 13. IGA Rostock 2003 GmbH 30.677,51 20.452,70 66,67 14. Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung 1.125.000,00 1.125.000,00 15. Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde 5.000.000,00 5.000.000,00 16. Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock 12.500 000,00 12.500.000,00 3. 4. Übersicht über die Tochterunternehmen der Eigen- und Beteiligungen der Hansestadt Rostock Unternehmen Tochterunternehmen RVV Rostocker Versorgungs- und Rostocker Straßenbahn AG Verkehrs-Holding GmbH Verkehrsverbund Warnow GmbH FBZ FahrschulbildungsZentrum Rostock am Schwanenteich GmbH L + S Schienenschweißu. Schleiftechnik GmbH, (L+S),Stäbelow Stadtwerke Rostock AG VNG Verbundnetz Gas-Verwaltungsund Beteiligungsgesellschaft mbH Halle / Saale Energieunion AG Schwerin Verbundnetz Gas AG Leipzig Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH Stadtentsorgung Rostock GmbH SRR Recycling GmbH EVG Entsorgungs-und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock WIRO Wohnungsgesellschaft mbH GEG Güstrower Entsorgungsgesellschaft mbH Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH Flughafen Rostock-LaageGüstrow GmbH Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock GmbH Anteile an verbundenen Unternehmen: RGS Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH Beteiligung Beteiligung - in TEUR - in % 21.560,0 98,0 10,4 39,5 12,25 49,0 44,0 48,9 26.215,0 74,9 3,9 6,61 123,0 2,14 5.576 1,7 25,0 100 521,7 25,6 51,0 50,0 1.304,0 50,0 12,5 50,0 282,0 94,00 108,2 54,1 500,0 50,0 940,0 94,0 Unternehmen Tochterunternehmen Beteiligungen: PGR Parkhaus Gesellschaft Rostock GmbH SIR Service in Rostock Wohnanlagen GmbH Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock GmbH Beteiligungen: GmbH & Co. KG. Grundstücksund Rostock Wohnungsgesellschaft Rostock GmbH & Co OHG Lighthouse Park Rostock Development GmbH Rostock Tiefgaragen Kuhstraße GbR ENEX Vermögens- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt WIRO KG Zoologischer Garten Rostock Tierklinik/Tierheim Rostock GGmbH GmbH Hafen-Entwicklungs- Wirtschafts- und gesellschaft Rostock mbH Technologieförderung Rostock GmbH Beteiligung - in TEUR Beteiligung -in % 869,2 85,0 250,0 100,0 250,0 25,0 - 50,0 84,0 50,0 - 34,6 - - 6,5 4,1 250,0 25,0 Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2008 der Hansestadt Rostock entsprechend der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die Eigenund Beteiligungsgesellschaften der Hansestadt Rostock einen Wirtschaftsplan in sinngemäßer Anwendung der Eigenbetriebsverordnung mit seinen Bestandteilen und Anlagen (der Zusammenstellung, dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, dem Vorbericht, der Erfolgsübersicht, dem fünfjährigen Finanzplan 2007 bis 2011, der Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen, der Planung des Anlagevermögens, der Stellenübersicht) aufzustellen. Die Wirtschaftspläne, die neuesten testierten Jahresabschlüsse und die Stellenpläne sind dem Haushaltsplan beigefügt. Die Wirtschaftspläne sind im Band III enthalten. Im Band IV sind die neuesten testierten Jahresabschlüsse der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften zusammengefasst. Der Band IV bildet gleichzeitig die Grundlage für den Beteiligungsbericht. Die Hansestadt Rostock ist unmittelbar an 13 Unternehmen und mittelbar an 22 Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt. Im Band III befinden sich die Erläuterungen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen und Eigenbetriebe für das Geschäftsjahr 2008 in den jeweiligen Vorberichten. Zusätzlich ist die Übersicht über die Neuaufnahme von Investitionskrediten und die Übersicht über die Ergebnisverwendung der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe aufgenommen worden. Entsprechend Kommunalverfassung M-V § 72 dürfen die Vertreter der Gemeinde im Vorstand, im Aufsichtsrat oder in einem sonstigen Organ einer Gesellschaft, an der die Gemeinde mit mindestens 50 von Hundert beteiligt ist, der Aufnahme von Krediten nur zustimmen, wenn die Gemeindevertretung dies beschlossen hat. Im Haushaltsplan der Hansestadt Rostock sind nachfolgende Zuschusszahlungen an die Gesellschaften und Eigenbetriebe eingestellt worden. Zuschüsse an Unternehmen und Eigenbetriebe Unternehmen 01.8310.7150 RVV Rostocker Versorgungs- und VerkehrsHolding GmbH 01.8400.7150 Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH 01.8770.7160 Verkehrsverbund Warnow GmbH 01.8770.7160 Regionalverkehr Küste GmbH 01.8780.7150 Zoologischer Garten Rostock GGmbH 01.8510.7150 IGA Rostock 2003 GmbH 01.8610.7150 Eigenbetrieb TZRW 01.5100.7150 Eigenbetrieb Südstadt Klinikum Summe - in EUR Ergebnis 2006 Haushaltsplan 2008 0 1. Nachtragshaushalt 2007 0 3.000.000 3.000.000 3.000.000 2.000.000 2.000.000 2.000.000 0 206.000 126.000 2.784.000 2.750.000 2.750.000 2.062.000 2.162.000 2.357.000 1.083.900 1.244.900 1.344.900 0 0 395.000 11.362.900 11.972.900 10.929.900 0 Von den kommunalen Unternehmen und den Eigenbetrieben sind Abführungen an den Haushalt in Höhe von 2.768,6 TEUR (Vorjahr 9.582,7 TEUR) eingestellt worden: - in TEUR - RVV WIRO Großmarkt Klinikum KOE Summe HHP 2008 600,0 0 25,0 500,0 1.643,6 1. Nachtragshaushalt 2007 2.500,0 6.800,0 62,7 220,0 0 2.768,6 9.582,7 7. Otto und Clara Gütschow-Stiftung Die Hansestadt Rostock verwaltet das Vermögen der Otto und Clara Gütschow–Stiftung nach § 65 Absatz 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die am 06.02.2002 errichtete Stiftung hat als kommunale rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ihren Sitz in der Hansestadt Rostock und begann mit diesem Zeitpunkt ihre Tätigkeit. Aus den Zinserträgen des angelegten Vermögens der Otto und Clara Gütschow–Stiftung wird der Stiftungszweck entsprechend § 2 der Stiftungsatzung gewährleistet: „Zweck der Otto und Clara Gütschow-Stiftung ist die Förderung mildtätiger Aufgaben, insbesondere die Förderung von Suppenküchen, Teeanstalten und Wärmestuben für die Ärmsten der Stadt. Die Benutzung dieser Einrichtungen soll ohne Unterschied des Geschlechts und des Alters, der Konfession und des Standes gewährt werden.“ Das Vermögen der Otto und Clara Gütschow–Stiftung wird im folgendem dargestellt: Stiftungsstock: Kapitalerträge aus Vorjahren: Kapitalerträge aus 2007: Einnahmen gesamt: 230.081,35 EUR 2.148,66 EUR 11.955,16 EUR 14.103,82 EUR Ausgaben entsprechend dem Stiftungszweck: Ausgaben gesamt: 2.100,00 EUR 2.100,00 EUR voraussichtliches Jahresergebnis 2007: 12.003,82 EUR Der Plan der Otto und Clara Gütschow–Stiftung ist dem Unterabschnitt 8908 des Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushaltes zu entnehmen. 8. Finanzplanung 8.1 Verwaltungshaushalt 8.1.1 Vergleich der Finanzplanung für das Jahr 2008 mit dem Verwaltungshaushalt 2008 8.1.1.1 Einnahmen Der Vergleich der Haushaltsansätze 2008 mit der vorjährigen Finanzplanung zeigt folgende Abweichungen: - in TEUR - Gruppierung 000, 001 003, 004 010/ 012/ 02, 03 00 - 03 / 04 - 06, 08, 09 0/ 10, 11, 12 13, 14, 15 160, 170 161, 171 162, 163, 172, 173 164 - 167, 169, 174 - 177 19 1/ Bezeichnung Grundsteuer A und B Gewerbesteuer nach Ertrag Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer andere Steuern Steuern zusammen Finanzplan 2008 Haushaltsplan 2008 19.670,5 19.470,5 43.900,0 42.350,0 22.574,9 30.662,3 9.658,9 9.841,1 2.001,0 2.089,0 97.805,3 104.412,9 Differenz -200,0 -1.550,0 8.087,4 182,2 88,0 6.607,6 allgemeine Finanzzuweisungen 126.901,9 135.557,3 8.655,4 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen zusammen 224.707,2 239.970,2 15.263,0 42.718,0 42.435,3 -282,7 5.490,9 5.759,4 67.190,1 5.683,3 6.208,0 69.513,4 192,4 448,6 2.323,3 3.274,5 3.595,2 320,7 3.914,5 3.947,5 33,0 22.091,4 20.481,5 -1.609,9 150.438,8 151.864,2 1.425,4 13,0 24,0 11,0 23.445,6 9.734,0 6.291,8 39.484,4 18.287,5 9.758,0 5.963,3 34.032,8 -5.158,1 24,0 -328,5 -5.451,6 414.630,4 425.867,2 11.236,8 Gebühren und ähnl. Entgelte Verkauf, Mieten und Pachten, sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Erstattungen/Zuweisungen vom Bund Erstattungen/Zuweisungen vom Land Zuweisungen von Gemeinden, Verbänden und Zweckverbänden Erstattung von sonstigen Bereichen Leistungsbeteiligung des Bundes in Umsetzung Harz IV. Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 20 21, 24 - 26, 28 22 27 2/ Finanzeinnahmen Übrige Finanzeinnahmen Konzessionsabgabe Abschreibungen/Verzinsg. Anlagev. Sonstige Finanzeinnahmen 0 - 2/ Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Die Steuereinnahmen werden jährlich analysiert und auf Grund der Ergebnisse vorangegangener Haushaltsjahre sowie des aktuellen Erhebungsstandes nach dem geltenden Steuerrecht fortgeschrieben und der Planung zu Grunde gelegt. Die letzte amtliche Steuerschätzung und die Orientierung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden berücksichtigt. Die Finanzplanung der Grundsteuer B musste auf Grund überhöhter Aufkommensschätzung bei Neuveranlagungen überarbeitet werden, so dass mit einem Aufkommensrückgang in Höhe von 0,2 Mio. EUR gerechnet wird. Gegenüber der Finanzplanung des Vorjahres reduzieren sich die Einnahmeerwartungen aus der Gewerbesteuer nach Ertrag um 1,5 Mio. EUR. Der Finanzplan für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde entsprechend den Prognosen der amtlichen Steuerschätzung von November 2007 aktualisiert. Daraus resultieren für das Haushaltsjahr 2008 Mehreinnahmen in Höhe von 8,1 Mio. EUR. Auf Grund der Planvorgaben des Innenministeriums werden die Einnahmeerwartungen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gegenüber der Vorjahresplanung um 0,2 Mio. EUR erhöht. Die Einnahmen aus anderen Steuern (Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer) erhöhen sich gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 0,1 Mio. EUR. Die allgemeinen Finanzzuweisungen erhöhen sich gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 8,7 Mio. EUR. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgt eine erhöhte Schlüsselzuweisung von 3,3 Mio. EUR, die zur Reduzierung der Altfehlbeträge eingesetzt werden soll. Gemäß vom Kabinett beschlossenem Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen erhöhen sich die Finanzausgleichsleistungen 2008 und 2009 nach der jüngsten Steuerschätzung in erheblichem Maße. Danach erhöht das Land seine Leistungen im Kommunalen Finanzausgleich im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung für 2008 um 182,8 Mio. EUR auf insgesamt 1.321,7 Mio. EUR und für 2009 um 138,0 Mio. EUR auf 1.263,9 Mio. EUR. Damit steigen die Finanzausgleichsleistungen im Vergleich zum Jahr 2007 um 72,3 Mio. EUR und für 2009 um 14,5 Mio. EUR. Die Berechnung des Anteils der Finanzzuweisungen ist abhängig von der Entwicklung der Einwohnerzahlen sowie von der Steuerkraft. Die Gemeindebezogenen Daten wurden mit dem Erlass zur Aufstellung der kommunalen Haushalte für 2008 veröffentlicht. Zum Ausgleich von Sonderlasten im Rahmen des § 11 Abs. 3 a Finanzausgleichsgesetz (Hartz IV) erwartet die Hansestadt Rostock gegenüber der vorjährigen Finanzplanung zusätzliche Einnahmen in Höhe von 1,1 Mio. EUR. Die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten werden um 0,3 Mio. EUR niedriger ausfallen, als die Finanzplanung 2006 bis 2010 es auswies. Die Gebühren aus Bauordnungsangelegenheiten, wurden auf der Grundlage der Baugebührenordnung M/V, GS M-V, GI 2015-7-13 ermittelt. Die Erhöhung der Gebühren um 0,2 Mio. EUR gegenüber der vorjährigen Finanzplanung erfolgt unter Berücksichtigung der zu erwartenden Vorhaben 2008. Auf der Grundlage der beschlossenen Abfallgebührensatzung entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss zur Finanzierung der vertraglich gebundenen Entsorgungsleistungen erwartet die Hansestadt Rostock geringere Einnahmen in Höhe von 1,2 Mio. EUR. Die mit dem Finanzplan eingeschätzten Benutzungsgebühren u. a. des Rettungsdienstes, die auf der Grundlage des § 11 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern erhoben werden, sowie anderer städtischer Einrichtungen werden aufgrund der Erfüllung präzisiert, und insgesamt um 0,2 Mio. EUR erhöht. Die Einnahmen aus Parkgebühren werden entsprechend der Parkgebührenverordnung vom 29.11.2006 erhoben. Gegenüber der vorjährigen Finanzplanung erhöhen sich die Einnahmen um 0,2 Mio. EUR. Die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen erhöhen sich gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 0,2 Mio. EUR. Die Einnahmen aus Holzverkauf werden auf der Grundlage der Erfüllung 2006 präzisiert und um 0,1 Mio. EUR gegenüber der Finanzplanung 2006 bis 2010 für das Haushaltsjahr 2008 erhöht. Auf Grund neuer Vertragsabschlüsse erwartet die Hansestadt Rostock gegenüber der vorjährigen Finanzplanung höhere Einnahmen aus Erbaurechtsverträgen in Höhe von 0,1 Mio. EUR. Die Erstattungen und Zuweisungen vom Bund erhöhen sich gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 0,4 Mio. EUR. Entsprechend § 3 Grundsicherungsgesetz – Ausführungsgesetz werden die Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund auf der Grundlage des jeweiligen Anteils an den tatsächlich ausgezahlten Grundsicherungsleistungen des jeweils vorangegangenen Jahres erstattet. Die Erstattungsquote des Bundes bei den Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beträgt 20 % der gesamten Ausgaben aller Länder. Die Erstattungen und Zuweisungen vom Land werden gegenüber der Finanzplanung 2006-2010 um 2,3 Mio. EUR erhöht. Die Höhe der Finanzzuweisungen des Landes aus dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz war bis 2007 festgeschrieben und muss ab dem Jahr 2008 erweitert und fortgeführt werden. Die dazu notwendigen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Entsprechend der Entwicklung der Vorjahre wurden die Einnahmen angepasst und gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 2,4 Mio. EUR erhöht. Mit dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M-V) haben sich die Grundlagen für die Höhe der Landesbeteiligung an den Kosten für die Kinderbetreuung geändert, so dass gegenüber dem Finanzplan 2006 bis 2010 mit 0,2 Mio. EUR höheren Einnahmen gerechnet werden kann. Gegenüber der vorjährigen Finanzplanung führt der Rückgang von Zahlfällen bei den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz entsprechend auch zur Reduzierung der Erstattungen vom Land in Höhe von 0,6 Mio. EUR. Die Aufgaben des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen fallen erst ab April 2008 weg. Die Hansestadt Rostock erhält vom Land für die Erfüllung der Aufgaben Zuweisungen, so dass Einnahmen in Höhe von 0,1 Mio. EUR geplant werden. Für das Projekt „Kommunale Psychiatrie“ erwartet die Hansestadt Rostock im Haushaltsjahr 2008 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 0,1 Mio. EUR. Das Land erstattet die überörtlichen Kosten, die einen Anteil von ca. 70 % der Gesamtausgaben ausmachen. Die Erstattungen und Zuweisungen von Gemeinden, -verbänden und Zweckverbänden fallen um 0,3 Mio. EUR höher aus als mit der vorjährigen Finanzplanung eingeschätzt wurde. Insbesondere durch die Zunahme der Schülerzahlen aus dem Landkreis in den Schulen der Hansestadt Rostock werden höhere Einnahmen erwartet. Die Erstattungen von sonstigen Bereichen werden um 0,1 Mio. EUR höher gegenüber dem Finanzplan 2006 – 2010 eingeschätzt. Die Leistungsbeteiligung des Bundes in Umsetzung Hartz IV bei den Kosten für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende wird im Haushaltsjahr 2008 von 31,2 % auf 28,6 % der tatsächlich an die Hilfeempfänger ausgezahlten Leistungen gesenkt, so dass sich die Einnahmen gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 1,6 Mio. EUR reduzieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird von keinem wesentlichen Anstieg der Anzahl der Hilfeempfänger ausgegangen. Die sonstigen Finanzeinnahmen reduzieren sich um 5,4 Mio. EUR gegenüber dem Finanzplan 2008 liegen. Mit der vorjährigen Finanzplanung waren Gewinnanteile der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH in Höhe von 6,8 Mio. EUR geplant. Aus der Überarbeitung des Wirtschaftsplanes ergeben sich für die Hansestadt Rostock im Haushaltsjahr 2008 Mindereinnahmen in entsprechender Höhe. Entsprechend dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2008 werden Gewinnanteile in Höhe von 1,6 Mio. EUR abgeführt, die mit dem Finanzplan 2006 – 2010 nicht eingeschätzt waren. Mit der Zuführung vom Vermögenshaushalt werden dem Verwaltungshaushalt zweckgebundene Rücklagen für die Deponie Parkentin (0,1 Mio. EUR) sowie für die Abfallbeseitigung (0,1 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Abschreibungen und der Verzinsung des Anlagekapitals ist mit einem Rückgang von 0,3 Mio. EUR gegenüber dem Finanzplan 2008 zu rechnen. Für die kostenrechnenden Einrichtungen der Hansestadt Rostock werden kalkulatorische Einnahmen geplant, die das Äquivalent für den Werteverzehr des Anlagevermögens darstellen (Gruppe 68). 8.1.1.2 Ausgaben Der Vergleich der Ausgabeansätze des Haushaltsplanentwurfes 2008 und des Finanzplanes 2007 für das Jahr 2008 zeigt folgende Abweichungen: - in TEUR Finanzplan 2008 Haushaltsplan 2008 Differenz 113.576,7 109.763,3 -3.813,4 Gruppierung 40 - 477 Bezeichnung Personalausgaben 50 - 66 670 - 678 679 68 69 5/6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Erstattungen v. Ausgaben VWHH Innere Verrechnungen Kalkulatorische Ausgaben Leistungsbeteiligung Harz IV. Sächlicher Betriebsaufwand zus. 53.602,7 30.560,9 1.386,5 6.291,8 72.436,7 164.278,6 54.024,5 32.436,7 1.325,6 5.963,3 76.842,4 170.592,5 421,8 1.875,8 -60,9 -328,5 4.405,7 6.313,9 712, 713, 722, 723 715, 725 Zuweisungen und Zuschüsse an Gemeinden, -verbände, Zweckverbände Zuweisungen an wirt. Unternehmen 33,0 9.012,9 28,8 8.929,9 -4,2 -83,0 714, 716, 717, 724, 726, 727 Zuweisungen an sonstige Bereiche 73 - 79 Leistungen der Sozialhilfe u.ä. 7/ Zuweisungen und Zuschüsse 37.135,6 92.903,5 139.085,0 37.447,1 90.009,2 136.415,0 311,5 -2.894,3 -2.670,0 80 / 81 / 84, 85 86 / 89 8/ Zinsausgaben Gewerbesteuerumlage Weitere Finanzausgaben Zuführung Vermögenshaushalt Deckung von Soll-Fehlbeträgen Sonstige Finanzausgaben 18.947,8 3.791,3 404,7 6.785,8 116.475,1 146.404,7 20.562,3 2.823,0 589,4 7.237,5 116.152,0 147.364,2 1.614,5 -968,3 184,7 451,7 -323,1 959,5 4 - 8/ Ausgaben Verwaltungshaushalt 563.345,0 564.135,0 790,0 Die Personalausgaben werden gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 3,8 Mio. EUR niedriger eingeschätzt. Diese Personalausgabenentwicklung entspricht den Forderungen des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Landesrechnungshof zur Reduzierung des Stellen- und Personalbestandes. Die Planung der Personalausgaben 2008 erfolgte auf der Grundlage des Nachtragsstellenplanentwurfes 2007 und den Durchschnittswerten je Besoldungs- und Entgeltgruppe. Die Beitragssätze zur Sozialversicherung und die allgemeine Unfallumlage für Beschäftigte, die Versorgungsrücklage für Beamte sowie der jährliche Beihilfebetrag je Beamten wurden unverändert geplant. Gegenüber der vorjährigen Finanzplanung reduzieren sich die Beitragssätze für die Zusatzversorgung für die Beschäftigten auf 2,6 %. Demgegenüber wurde die Versorgungsumlage für Beamte von 8,5 % auf 10,0 % sowie die Beihilfeumlage für Versorgungsempfänger (Beamte) von 0,75 % auf 0,83 % erhöht. Das Leistungsentgelt für Angestellte gemäß § 18 TVöD wurde mit 1,0 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres geplant. Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppe 5/6) insgesamt wird um 6,3 Mio. EUR gegenüber der Finanzplanung 2008 erhöht. Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Grupp. 50 – 66) erhöht sich gegenüber der Finanzplanung 2007 für 2008 um 0,4 Mio. EUR. Insbesondere die Energieträger (Heizöl, Ergas, Flüssiggas und Fernwärme) sind in ihrer Preisentwicklung abhängig vom internationalen Ölpreis. Die Preisvorgaben der Stadtwerke Rostock AG weichen gegenüber dem Finanzplan erheblich ab. Mit dem Ausschreibungsergebnis des Elektroenergieeinkaufes haben sich die Mehrkosten aus dem angekündigten Preiszuwachs bestätigt. Die Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Grupp. 670-678) werden gegenüber dem Finanzplan um 1,9 Mio. EUR höher geplant. Die Erstattung der Leistungen der Hilfsorganisationen, des ärztlichen und notärztlichen Bereitschaftsdienstes im Rettungsdienst wird gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 0,3 Mio. EUR höher geplant. Die Vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und dem Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock zur Übertragung von Hochbauaufgaben einschließlich Personal wurde um ein weiteres Jahr verlängert, so dass Erstattungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR geplant werden. Die Erstattung des kommunalen Finanzierungsanteils für die Wahrnehmung der Aufgaben im Hanse Jobcenter Rostock beträgt 12,6 % des Verwaltungsaufwandes. Entsprechend der Ausgabenentwicklung sind durch die Hansestadt Rostock 0,2 Mio. EUR höhere Ausgaben einzuplanen. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock unterstützt weiterhin die Förderung der Empfänger von Transferleistungen (SGB II und SGB XII) hinsichtlich von Fahrpreisermäßigungen im öffentlichen Personennahverkehr. Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 wurden die Voraussetzungen zum Abschluss eines Vertrages mit der RSAG geschaffen, so dass eine weitere Finanzierung möglich. Damit werden gegenüber der vorjährigen Finanzplanung 0,2 Mio. EUR höhere Ausgaben geplant. Die inneren Verrechnungen (Grupp. 679) reduzieren sich gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 0,1 Mio. EUR. Durch die Zusammenlegung der Erhebung der Umlage für den Wasser- und Bodenverband mit der Grundsteuer konnten die Verwaltungskosten reduziert werden. Die kalkulatorischen Ausgaben (Gruppe 68) werden gegenüber dem Finanzplan 2007 um 0,3 Mio. EUR niedriger geplant. Die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen werden entsprechend der jährlich geringeren Restwerte neu ermittelt. Des Weiteren wurde das Gebäude Kröpeliner Tor dem Amt für Kultur und Denkmalpflege übergeben. Das Amt für Kultur und Denkmalpflege ist keine kostenrechnende Einrichtung, so dass keine kalkulatorischen Ausgaben geplant werden. Für die Leistungsbeteiligung der Hansestadt Rostock (Gruppe 69) an den Kosten der Umsetzung des SGB II wurde mit der vorjährigen Finanzplanung keine Steigerung der Bedarfsgemeinschaften berücksichtigt. Im I. Halbjahr 2007 ist ein leichter Rückgang bei den Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen. So erhielten im I. Halbjahr 2007 durchschnittlich 20.065 Bedarfsgemeinschaften entsprechende Leistungen. Es wird davon ausgegangen, dass sich dieser positive Trend fortsetzen wird. Da aber die durchschnittlichen Kosten je Fall steigend sind, wurden die Ausgaben erhöht. Entsprechend § 16 Abs.2 Satz 2 Ziffer 1 SGB II werden durch die Hansestadt Rostock für Eltern die ALG II empfangen die Elternbeiträge übernommen, wenn den Eltern die Belastung nicht zuzumuten ist. Im Haushaltsjahr 2008 werden für durchschnittlich 2450 Familien die Elternbeiträge übernommen, so dass Ausgaben in Höhe von 3,9 Mio. EUR geplant wurden. Mit der vorjährigen Finanzplanung waren die Ausgaben insgesamt in der Gruppierung 7700 geplant, so dass eine Verschiebung der Ausgaben zu verzeichnen ist. Die Zuweisungen an wirtschaftliche Unternehmen (Gruppe 715, 725) sind gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 0,1 Mio. EUR reduziert worden. In Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2006 – 2009 reduzieren sich die Zuschüsse an die IGA – Rostock 2003 GmbH um 0,1 Mio. EUR sowie an den Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ um 0,3 Mio. EUR. Die Zoologischen Garten Rostock GGmbH erhält auf Grund des vorliegenden Wirtschaftsplanes einen um 0,3 Mio. EUR höheren Zuschuss, als mit der vorjährigen Finanzplanung eingeschätzt wurde. Dadurch sollen Liquiditätsprobleme vermieden werden. Im Bereich der Zuweisungen an sonstige Bereiche (Gruppe 714,716-724,727) wird gegenüber dem Finanzplan 2008 eine Steigerung von 0,3 Mio. EUR eingeschätzt. Die mit den freien Trägern abgeschlossenen Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen, die auch durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossen wurden, bilden die Grundlage für die Planung 2008. Im Haushaltsjahr 2008 wird mit einer Steigerung der Betreuungszahlen um ca. 360 Plätze in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege gerechnet, so dass die Ausgaben an die freien Träger um 0,7 Mio. EUR erhöht werden. Durch die Schließung des Jugendclubs „DT 64“ werden gegenüber dem Finanzplan 2007 für das Haushaltsjahr 2008 die Zuschüsse an den freien Träger um 0,2 Mio. EUR reduziert. Durch den Verkauf der städtischen Anteile an der Regionalverkehr Küste GmbH reduzieren sich die Ausgaben um 0,2 Mio. EUR. Die Leistungen für Sozialhilfe u. ä. (Gruppe 73 - 79) wurden um 2,9 Mio. EUR niedriger geplant. Aufgrund der Gesetzesänderung im SGB XII erhöhen sich ab dem 01.07.2007 die Regelsätze von 345,00 EUR auf 347,00 EUR. Da sämtliche Mehrbedarfe, Barbeträge usw. gemäß SGB XII prozentual auf den Regelsatz gewährt werden, ist mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen. Besonders in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist mit einer Zunahme von Anspruchsberechtigten zu rechnen. Grund hierfür ist vor allem die Entwicklung der Altersstruktur. Im I. Halbjahr 2007 hatten durchschnittlich 1.404 Bedürftige Anspruch auf eine Leistung zur Grundsicherung in der Hansestadt Rostock. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine durchschnittliche Steigerung von 129 Bedürftige zu verzeichnen. Ein weiterer wesentlicher Anstieg in Höhe von 0,5 Mio. EUR ist bei den Hilfen bei Krankheit zu verzeichnen. Gemäß § 196 BGB haben Ärzte 2 Jahre Zeit, die angefallenen Behandlungskosten über die kassenärztliche Vereinigung der Krankenkassen abzurechnen. Eine große Rolle bei der Entwicklung der Krankenhilfe spielt u. a. auch die ab 01.04.2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform. Entsprechend § 75 SGB XII werden innerhalb von Einrichtungen jährlich neue Verträge geschlossen und die Pflegesätze den tatsächlichen Kosten angepasst. Aus diesem Grunde erhöhen sich insbesondere bei den Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft die Ausgaben um 1,0 Mio. EUR. Entsprechend § 16 Abs.2 Satz 2 Ziffer 1 SGB II werden durch die Hansestadt Rostock für Eltern die ALG II empfangen die Elternbeiträge übernommen, wenn den Eltern die Belastung nicht zuzumuten ist. Aus diesem Grund erfolgt die Planung der Ausgaben nicht mehr in der Gruppierung 7700 sondern in der Gruppierung 6920, so dass es zu einer Verschiebung der Ausgaben in Höhe von 3,9 Mio. EUR kommt. Im Haushaltsjahr 2008 werden für durchschnittlich 2450 Familien die Elternbeiträge übernommen. Da der Hansestadt Rostock durch das Land Mecklenburg-Vorpommern weniger Asylbewerber zugewiesen werden, konnten die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 0,2 Mio. EUR gegenüber der vorjährigen Finanzplanung reduziert werden. Der Rückgang der Zahlfälle bei den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz führt gegenüber der vorjährigen Finanzplanung zu Minderausgaben in Höhe von 0,2 Mio. EUR. Die Zinsausgaben (Gruppe 80) wurden gegenüber dem Finanzplan 2008 mit 1,6 Mio. EUR höher veranschlagt. Auf Grund der Kapitalmarktentwicklung erhöhen sich die Zinssätze um 1 %, so dass sich die Zinsausgaben für Kassenkredite erhöhen. Die veranschlagte Gewerbesteuerumlage (Gruppe 81) wird anteilig aus dem zu erwartenden Gewerbesteueraufkommen errechnet. Da sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2008 reduzieren und der Vervielfältiger um 8 v. H. gesenkt wird, ist die Abführung an das Land Mecklenburg-Vorpommern um 1,0 Mio. EUR niedriger zu planen. Die weiteren Finanzausgaben (Gruppe 84-85) erhöhen sich gegenüber dem Finanzplan 2007 für das Haushaltsjahr 2008 um 0,2 Mio. EUR. Für den Ausgleich der Unterdeckung aus der Abfallgebührensatzung werden aus der Gebührenausgleichsrücklage 0,1 Mio. EUR entnommen. Aus der Sonderrücklage Rekultivierung Deponie Parkentin werden für konsumtive Zwecke 0,1 Mio. EUR entnommen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (Gruppe 86) Finanzplanung um 0,5 Mio. EUR höher geplant. wird gegenüber der vorjährigen Entsprechend § 21 der GemHVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Haushaltsausgleich) sind die zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Pflichtzuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können. Der Haushaltsplan 2008 der Hansestadt Rostock sichert die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt (ordentliche Tilgung) in Höhe von 6,2 Mio. EUR. Mit dem Finanzplan 2008 war eine geplante Deckung von Soll-Fehlbeträgen für das Jahr 2006 in Höhe von 116,5 Mio. EUR enthalten. Das Haushaltsjahr 2006 wurde mit einem Fehlbetrag in Höhe von 116,2 Mio. EUR abgeschlossen, so dass mit dem Haushaltsplanenwurf 2007 eine Verbesserung des Ergebnisses um 0,3 Mio. EUR Berücksichtigung fand. 8.1.2 Mittelfristige Finanzplanung 2009 bis 2011 Dem Finanzplan werden im Wesentlichen die Orientierungsdaten nach dem Erlass des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 20.11.2006 sowie dem 1. Änderungserlass vom 25.07.2007 zugrunde gelegt. Die weiterhin angespannte Finanzsituation der öffentlichen Haushalte erfordert zwingend eine Fortsetzung des strikten Sparkurses. Die Sicherung notwendiger Handlungsspielräume unter Wahrung des Haushaltsausgleiches bleibt infolgedessen oberstes Gebot jeden finanzwirtschaftlichen und –politischen Handelns. Durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wurde am 04.07.2007 das Rahmenkonzept zur Haushaltssicherung 2007 – 2010 beschlossen. Es beschreibt das Ziel des gesetzlich erforderlichen Haushaltsausgleiches. Darüber hinaus stellt es dar, dass ab dem Jahr 2010 ein Überschuss zur Reduzierung der Altfehlbeträge erwirtschaftet werden könnte. Nach Einschätzung der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben durch die Ämter und unter Berücksichtigung der Einarbeitung der beschlossenen haushaltskonsolidierenden Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 vom 01.02.2006 wird folgende Finanzplanung unterstellt: 2007* 438.428,6 Einnahmen Ausgaben ohne Altfehlbedarfe Vorjahr 452.732,8 struktureller Fehlbedarf 14.304,2 * 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 2008 425.867,2 2009 423.776,0 2010 421.981,9 -in TEUR 2011 424.941,2 447.983,0 446.080,9 445.997,0 448.922,9 22.115,8 22.304,9 24.015,1 23.981,7 30.000,0 460.000,0 455.000,0 25.000,0 450.000,0 445.000,0 20.000,0 435.000,0 15.000,0 430.000,0 425.000,0 10.000,0 420.000,0 415.000,0 5.000,0 410.000,0 405.000,0 0,0 2007* 2008 2009 Jahr 2010 2011 Einnahmen TEUR TEUR 440.000,0 Ausgaben ohne Altfehlbedarfe Vorjahr struktureller Fehlbedarf 8.1.2.1 Einnahmeentwicklung bis 2011 Die Einnahmeentwicklung im Finanzplanzeitraum wird wie folgt eingeschätzt. 2007 438.428,6 Einnahmen 2008 425.867,2 2009 423.776,0 2010 421.981,9 - in TEUR2011 424.941,2 440.000,0 435.000,0 TEUR 430.000,0 425.000,0 420.000,0 415.000,0 410.000,0 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr Für den mittelfristigen Finanzplanzeitraum werden die voraussichtlichen Steuereinnahmen der Hansestadt Rostock auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes zur regionalen Steuerentwicklung anhand der Veranlagungsergebnisse 2006 und 2007 fortgeschrieben. Grundsteuer A und B (Gruppierung 0000, 0010) 2007 18.658,5 2008 19.470,5 2009 19.620,5 2010 19.770,5 - in TEUR 2011 19.870,5 Die Aufkommenserwartung aus der Grundsteuer A ist auf Grund des relativ geringen Vermögensanteils an steuerpflichtiger Land- und Forstwirtschaft in der Hansestadt Rostock auch weiterhin ohne wesentliches Gewicht für das Gesamtaufkommen an der Grundsteuer. Für das Haushaltsjahr 2008 ist die Anhebung des Hebesatzes um 50 v. H. auf 300 v. H. geplant, woraus sich Mehreinnahmen in Höhe von 12 TEUR ergeben. Das Aufkommen der Grundsteuer B ist durch die Feststellung der Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge durch die Finanzämter mit einem hohen Schätzrisiko verbunden. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes wird künftig ein Erlass der Grundsteuer bei strukturellem Wohnungsleerstand möglich. Aus diesem Grunde reduzieren sich die Einnahmeerwartungen gegenüber der Finanzplanung des Vorjahres. Für den Planungszeitraum wurde ein Hebesatz von 450 v. H. (10 v. H. höher als 2007) unterstellt. Gewerbesteuer nach Ertrag (Gruppierung 0030) 2007 43.350,0 2008 42.350,0 2009 42.400,0 - in TEUR 2011 47.100,0 2011 44.500,0 Der mittelfristigen Finanzplanung wurden, unter Anlehnung an die Maisteuerschätzung 2007 des Deutschen Städtetages und unter Berücksichtigung der Steuerrechtsänderungen ab 2008, für die Jahre 2009 bis 2011 Aufkommenszuwächse zugrunde gelegt. Für 2008 wird ein Aufkommensrückgang erwartet. Die Aufkommensentwicklung ist vom Anteil der Nachveranlagungen und des Vorauszahlungsaufkommen abhängig. Der Anteil schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 51 % und über 100 % erheblich. Es wird eingeschätzt, dass der Anteil des VZ-Aufkommens zum Gesamtaufkommen im Planungszeitraum bis 2011 zwischen 80 bis 85 % betragen wird. Die Planung der Gewerbesteuereinnahmen erfolgt ab 2008 mit verändertem Hebesatz von 450 v. H. Die Gewerbesteuerumlage wird ermittelt, indem die kassenwirksamen Gewerbesteuereinnahmen durch den gültigen Hebesatz dividiert und mit dem Vervielfältiger multipliziert werden. Seit 2006 beträgt der Vervielfältiger 38 Punkte. Mit der Unternehmenssteuerreform sollen diese ab 2008 abgesenkt werden. Danach ergeben sich für die Gewerbesteuerumlage im Finanzplanzeitraum folgende Planansätze: Vervielfältiger Planansatz in TEUR 2007 2008 2009 2010 2011 38 v. H. 3.679,1 30 v. H. 2.823,0 32 v. H. 3.015,0 35 v. H. 3.461,0 35 v. H. 3.663,0 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Gruppierung 0100) Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung ist der Haushaltserlass des Innenministers, dem die Ergebnisse der Steuerschätzung des Deutschen Städtetages vom Mai und November 2007 zu Grunde liegen. Danach wird für den Finanzplanzeitraum das zur Verteilung kommende Aufkommen für Mecklenburg-Vorpommern wie folgt prognostiziert: Aufkommen M-V Planansatz HRO 2007 162.000,0 25.409,9 2008 196.000,0 30.662,3 2009 208.000,0 28.894,0 2010 217.000,0 29.338,0 - in TEUR 2011 228.000,0 32.365,7 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Gruppierung 0120) 2007 9.841,1 2008 9.841,1 2009 10.387,4 2010 10.752,4 - in TEUR 2011 10.934,6 Die Finanzplanung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer basiert auf Prognosen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsatzsteuerentwicklung. Der Einnahmeerwartung für das Jahr 2008 liegt ein zur Verteilung kommendes Aufkommen von 54 Mio. EUR zu Grunde. Für den Finanzplanzeitraum wurde eine leichte Verbesserung des Aufkommens unterstellt. Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen (Gruppe 02, 03) 2007 2.162,0 2008 2.089,0 2009 2.081,1 - in TEUR 2011 2.075,4 2010 2.073,2 Auf Grund von nicht fortschreibungsfähigen Einnahmeerwartungen aus der Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten in Höhe von 155 TEUR für das Haushaltsjahr 2007 reduzieren sich die Einnahmeerwartungen der o. g. Gruppen im Finanzplanzeitraum trotz Erhöhung der Hundesteuer und der voraussichtlichen Mehreinnahmen auf Grund der vorgesehenen Änderung des Spielbankgesetzes M-V. Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen (Gruppe 04-09) 2007 131.592,9 2008 135.557,3 2009 130.937,7 - in TEUR 2011 127.472,8 2010 128.627,8 Die Finanzplanung der Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich wurde entsprechend dem Erlass zur Aufstellung der kommunalen Haushalte ausgehend vom Jahr 2008 im Jahr 2009 auf 96 %, im Jahr 2010 auf 94 % und im Jahr 2011 auf 93 % reduziert. Gebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben (Gruppe 10, 11, 12) 2007 44.782,3 2008 42.435,3 2009 42.617,8 2010 42.522,0 - in TEUR 2011 42.684,7 Grundlage für die Erhebung der Gebühren sind die in der Bürgerschaft beschlossenen Gebührensatzungen und Entgeltordnungen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird von keiner wesentlichen Steigerung der Einnahmen ausgegangen. Aufgrund verminderter Antragstellungen, insbesondere für Baugenehmigungen sowie die Zunahme von Vorhaben mit Gebührenbefreiungen, entwickeln sich die Gebühren aus Bauordnungsangelegenheiten (0,4 Mio. EUR) gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan 2007 rückläufig. Die Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung Rostock GmbH tritt mit dem Haushaltsjahr 2008 neu in Kraft. Die Kostenreduzierungen wirken sich sowohl in der Straßenreinigung (0,4 Mio. EUR) als auch in der Abfallwirtschaft (1,4 Mio. EUR) aus. Die Fortschreibung der Einnahmen für die Jahre 2009 bis 2011 stützt sich auf die bei den korrespondierenden Ausgaben angenommene Entwicklung. Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Betriebseinnahmen (Gruppe 13, 14, 15) 2007 6.150,2 2008 5.683,9 Pachten 2009 5.570,6 und sonstigen 2010 5.492,9 Verwaltungs- und - in TEUR 2011 5.475,3 Im Finanzplanzeitraum bis 2011 kann von keiner Steigerung bei den Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie bei sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ausgegangen werden. Ab dem Haushaltsjahr 2009 wird im Stadtforstamt insbesondere durch die Entwicklung der Holzpreise auf dem Weltmarkt ein Rückgang der Einnahmen eingeschätzt. Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsausgaben sowie der Zuweisungen und Zuschüsse (Gruppe 16, 17) - in TEUR 2007 2008 2009 2010 2011 89.209,6 83.264,1 83.014,8 82.632,4 82.739,7 In der mittelfristigen Finanzplanung 2009 bis 2011 entwickeln sich die Einnahmen aus Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsausgaben sowie die Zuweisungen und Zuschüsse unerheblich. Für die Durchführung des Weltwirtschaftsgipfels G 8 wurden einmalig im 1.Nachtragshaushaltsplanentwurf 2007 Erstattungen durch das Land in Höhe von 2,4 Mio. EUR geplant. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht eingeschätzt werden, in welcher Höhe die Hansestadt Rostock im Haushaltsjahr 2008 und ff. Einnahmen aus der Aufarbeitung von Altfällen (Kostenerstattung bei Heimaufenthalten nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit) erwarten kann. Gemäß § 106 SGB XII hat der nach § 98 Abs. 2 Satz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe dem nach § 98 (2) Satz 3 vorläufig leistenden Träger die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Mit dem 1.Nachtragshaushaltsplan 2007 wurden zusätzliche Einnahmen in Höhe von 2,2 Mio. EUR eingestellt. Für die Durchführung der Bundestags- und Europawahl im Jahr 2009 sowie der Landtagswahl im Jahr 2011 werden im Finanzplan die Erstattungen der entsprechenden Aufwendungen geplant (0,1 Mio. EUR). Die Aufgaben des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen werden im April 2008 beendet sein, so dass im Finanzplan ab dem Jahr 2009 keine finanziellen Mittel mehr geplant werden. Die Abstimmungsvereinbarung gemäß § 3 Abs. 3 der Verpackungsverordnung zwischen der Hansestadt Rostock und dem Dualen System Deutschland ist bis zum 31.12.2009 gültig, so dass im Finanzplan nur noch für das Jahr 2009 eine Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsausgaben in Höhe von 0,4 Mio. EUR geplant werden. Leistungsbeteiligung des Bundes (Gruppe 19) 2007 22.312,2 2008 20.481,5 2009 20.481,5 2010 20.481,5 - in TEUR 2011 20.481,5 Die Beteiligung des Bundes reduziert sich ab dem Haushaltsjahr 2008 auf 28,6 % der tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft und Heizung. Die prozentuale Beteiligung des Bundes wird jährlich neu festgelegt. Die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften ist seit Einführung des SGB II in den jeweiligen Haushaltsjahren mit einem hohen Risiko verbunden. Mit der Finanzplanung für die Jahre 2009 - 2011 ist kein weiterer Anstieg der Bedarfsgemeinschaften geplant, so dass der Haushaltsansatz 2008 auch für die Jahre 2009 - 2011 fortgeschrieben wird. Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppe 20-27) 2007 44.959,9 2008 34.032,8 2009 37.771,2 2010 35.791,2 - in TEUR 2011 33.741,0 Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen (Gruppe 21) 2007 9.582,7 2008 2.768,6 2009 9.308,0 2010 7.588,0 - in TEUR 2011 7.051,0 In der mittelfristigen Finanzplanung wird ab dem Haushaltsjahr 2009 eine Gewinnausschüttung der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH in Höhe von 6,3 Mio. EUR eingeschätzt. Mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung wird ab dem Finanzplanungsjahr 2010 eine Reduzierung der Gewinnausschüttung in Höhe von 1,2 Mio. EUR eingeschätzt Die Hansestadt Rostock erwartet für das Haushaltsjahr 2009 einmalig eine um 0,6 Mio. EUR höhere Gewinnausschüttung durch die Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH. Zuführungen vom Vermögenshaushalt (Grupp. 281) 2007 4.526,7 2008 4.285,3 2009 2.270,7 2010 2.329,0 - in TEUR 2011 1.003,0 Die Zuführungen des Vermögenshaushaltes durch Einnahmen aus Veräußerungen wurden nach eingehender Prüfung der geplanten Grundstückverkäufe und nach Abwägung der zu erwartenden Erlösauskehr aus Zuordnungsbescheiden für das Jahr 2009 um 2,0 Mio. EUR sowie für das Jahr 2011 um weitere 1,3 Mio. EUR reduziert. 8.1.2.2 Ausgabenentwicklung bis 2011 Personalausgaben Gruppe (40 – 47) 2007 117.529,2 2008 109.763,3 2009 106.874,9 2010 104.442,3 - in TEUR 2011 103.324,1 Die Planung der Personalausgaben für die Jahre 2009 bis 2011 erfolgte auf der Grundlage des 1. Nachtragsstellenplanentwurfes 2007 und den Ist - Durchschnittswerten je Besoldungs-, und Entgeltgruppe. Bei der Berechnung wurden die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung der Beschäftigten sowie der Arbeitgeberbeitrag zur allgemeinen Unfallversicherung der Beschäftigten nicht verändert. Die Planung des Umlagehebesatzes für die Versorgung der Beamten, die Beihilfeumlage für Versorgungsempfänger (Beamte) sowie die Versorgungsrücklage und der jährliche Beihilfebetrag wurden unverändert berücksichtigt. Das Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD wurde weiterhin mit 1 % der möglichen ständigen Monatsentgelte des jeweiligen Vorjahres geplant. Bei der Ermittlung der Personalausgaben wurde die Erhöhung des Bemessungssatzes Ost auf 100 % ab 01.01.2010 für die Entgeltgruppen 10 bis 15 und die Besoldungsgruppen A 10 bis A 16 in die Berechnung einbezogen. Allgemeine Tariferhöhungen wurden in die Berechnung der Personalausgaben für den mittelfristigen Finanzplanzeitraum nicht berücksichtigt. Bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 geht der Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht bei den Personalausgaben bis zum Haushaltsjahr 2009 von einer Personalkostensenkung in Höhe von 43,5 Mio. EUR aus. Im Finanzplan 2007 bis 2011 sind bereits bis zum Haushaltsjahr 2009 Personalausgabenreduzierungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 14,9 Mio. EUR eingearbeitet. Das bedeutet, dass weitere Personalausgabenreduzierungen in Höhe von 28,6 Mio. EUR bis zum Jahr 2009 notwendig sind, um das Einsparpotential des Landesrechnungshofes zu erreichen. Personalausgaben Personalausgabenabsenkung Verbleibendes Einsparpotential JHHR 2005 121,8 JHHR 2006 116,4 Plan 2007 117,5 Plan 2008 109,8 FP 2009 106,9 78,3 28,6 - Mio. EUR FP FP 2010 2011 104,4 103,3 Das Innenministerium des Landes Mecklenburg - Vorpommern erwartet, dass die Hansestadt Rostock die hierzu erforderlichen Struktur- und Organisationsentscheidungen trifft, so dass im Jahre 2009 und 2010 der Haushaltsausgleich hergestellt werden kann. Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppe 5/6) 2007 171.284,3 2008 170.592,5 2009 169.571,2 2010 168.074,9 - in TEUR 2011 168.032,8 Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2007 wird im sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand nur eine Reduzierung der Ausgaben um 0,7 Mio. EUR eingeplant. Dabei ist zu berücksichtigen, dass erstmalig mit dem Haushaltsjahr 2008 eine neue Zuordnung der, entsprechend § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 SGB II durch die Hansestadt Rostock auf Antrag zu übernehmenden Elternbeiträge mit 3,9 Mio. EUR in dieser Ausgabengruppe geplant wird. Mit dem 1. Nachtragsstellenplan 2007 wurden die Ausgaben für den Weltwirtschaftsgipfel G 8 von 5,1 Mio. EUR auf 1,2 Mio. EUR jedoch reduziert. Die kontinuierliche Zurückführung der Haushaltsansätze des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes erfüllt insbesondere die Forderung des Landesrechnungshofes. Im Finanzplanzeitraum 2009 - 2011 wurde keine weitere Ausgabenerhöhung für die Kosten der Unterkunft und Heizung eingestellt. Der Landesrechnungshof sieht bei einer Neuberechnung der angemessenen Kaltmiete ein Einsparpotential von ca. 4,3 Mio. EUR vor. Zur Erreichung dieses Einsparpotentials sind weitere notwendige Arbeitsschritte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Soziales einzuleiten. Zuweisungen und Zuschüsse insgesamt (Gruppe 70 – 79) 2007 135.983,7 2008 136.415,0 2009 137.357,2 2010 138.909,0 - in TEUR 2011 140.480,1 Diese Aufgabengruppe umfasst vorwiegend die Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen sowie die Verlustabdeckung der kommunalen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie der Eigenbetriebe der Hansestadt Rostock. Zuweisungen und Zuschüsse an öffentlich wirtschaftliche Unternehmen 2007 9.157,2 2008 8.929,9 2009 8.867,9 2010 8.867,9 - in TEUR2011 8.867,9 Die im Finanzplan dargestellten Zuschüsse an die Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie die Eigenbetriebe der Hansestadt Rostock sind Bestandteil der Finanzpläne der einzelnen Unternehmen. Sie entsprechen der wirtschaftlichen Entwicklung und sind mit den Geschäftsführungen und deren Aufsichtsgremien abgestimmt. Zuweisungen und Zuschüsse an sonstige Bereiche 2007 37.340,7 2008 37.447,1 2009 37.876,4 2010 38.406,8 - in TEUR 2011 38.906,6 Die Zuweisungen und Zuschüsse an Verbände und Vereine sind im Finanzplanzeitraum 2009 bis 2011 entsprechend dem Haushaltsicherungskonzept 2006 - 2009 veranschlagt. Die bei weitem größte Position betrifft die Zuschüsse an freie Träger in Umsetzung des § 14 des Kindertagesförderungsgesetz - KiföG Mecklenburg-Vorpommern. Für den Finanzplanzeitraum wird von einer geringfügigen Steigerung ausgegangen, wie folgende Übersicht zeigt: 2007 26.351,1 2008 26.421,1 2009 26.883,7 2010 27.433,7 - in TEUR 2011 27.933,7 2010 91.605,5 -in TEUR2011 92.676,8 Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe u. ä. 2007 89.456,9 2008 90.009,2 2009 90.584,1 Im Finanzplanzeitraum, 2009 - 2011 sind geringfügige Erhöhungen der Haushaltsansätze für die örtliche und überörtliche Sozialhilfe geplant. Insbesondere für Pflegesätze in Einrichtungen werden in der mittelfristigen Finanzplanung die Zuweisungen erhöht. Entsprechend § 75 SGB XII werden innerhalb von Einrichtungen jährlich neue Verträge geschlossen und die Pflegesätze den tatsächlichen Kosten angepasst. Die Entwicklung der Anspruchsberechtigten insgesamt nach dem SGB XII im Jahre 2008 und folgende ist abzuwarten und sollte zu einer Präzisierung der Planzahlen für das jeweilige Haushaltsjahr führen. Mit dem Haushaltsplan 2008 erfolgt erstmalig eine neue Zuordnung der, entsprechend § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 SGB II durch die Hansestadt Rostock auf Antrag zu übernehmenden Elternbeiträge. Aus diesem Grund werden 3,9 Mio. EUR in der Ausgabengruppe 5/6 geplant. Sonstige Finanzausgaben (Grupp. 80) Zinsausgaben Kreditmarkt Kassenkredite gesamt 2007 9.441,7 7.450,1 16.891,8 2008 9.158,2 11.404,1 20.562,3 2009 8.977,4 12.469,1 21.446,5 2010 8.953,1 13.735,1 22.688,2 - in TEUR 2011 8.612,2 15.553,1 24.165,3 Eine Neuverschuldung der Hansestadt Rostock ist mit dem Haushaltsjahr 2007 und folgende nicht mehr eingeplant, so dass der Kapitaldienst im Finanzplanzeitraum für die aufgenommenen Kredite für Vorhaben und Maßnahmen des Vermögenshaushaltes reduziert werden kann. Die Steigerung der Zinsausgaben für Kassenkredite gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 um 3,9 Mio. EUR auf 11.4 Mio. EUR beruht auf: • • • Steigerung des Geldmarktsatzes (für kurzfristige Kredite) um über einen Prozentpunkt innerhalb eines Jahres höhere Kassenkreditinanspruchnahme durch das weitere Anwachsen struktureller Fehlbeträge/-bedarfe Verschiebung der Laufzeiten der Kassenkreditverträge von 360 Tage auf 30 Tage und kürzer aufgrund günstigerer Zinssätze und damit Kassenwirksamkeit im laufenden Haushaltsjahr Der Anstieg der abzudeckenden Fehlbeträge bis zum Jahr 2011 (voraussichtlich 321,9 Mio. EUR) wird auch in den folgenden Jahren zu weiteren erheblichen Kassenkreditaufnahmen führen. Die Gewerbesteuerumlage entspricht dem durch das Land vorgegebenen Vervielfältigungsfaktor sowie dem eingeschätzten Gewerbesteueraufkommen der folgenden Haushaltsjahre. Seit 2006 beträgt der Vervielfältiger 38 Punkte. Mit der Unternehmenssteuerreform sollen diese abgesenkt werden. Danach ergeben sich für die Gewerbesteuerumlage im Finanzplanzeitraum folgende Planansätze: abzuführende Umlage 2007 3.679,1 2008 2.823,0 2009 3.015,0 2010 3.461,0 - in TEUR 2011 3.663,0 Die weiteren Finanzausgaben entwickeln sich im Finanzplanzeitraum 2009 bis 2011 rückläufig, da im Haushaltsjahr 2008 die Sonderrücklage Deponie Parkentin aufgelöst wird. 2007 607,2 2008 589,4 2009 326,2 2010 326,6 - in TEUR 2011 327,6 Entsprechend § 21 der GemHVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können (Pflichtzuführung). 2007 6.757,5 2008 7.237,5 2009 7.489,9 2010 8.095,0 - in TEUR 2011 8.930,0 Entsprechend § 22 GemHVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Fehlbeträge im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr als Ausgabe zu veranschlagen zuzüglich des bestehenden strukturellen Fehlbedarfes. Für den Finanzplan 2007 bis 2011 wird unter Berücksichtigung der Fehlbeträge bzw. Fehlbedarfe folgende Entwicklung eingeschätzt: 2007 551.748,7 438.428,6 113.320,1 99.015,9 2008 564.135,0 425.867,2 138.267,8 116.152,0 2009* 559.401,0 423.776,0 135.625,0 113.320,1 - in TEUR 2010 2011* 584.264,8 584.547,9 421.981,9 424.941,2 162.282,9 159.606,7 138.267,8 135.625,0 Ausgaben insgesamt Einnahmen Fehlbeträge/-bedarfe insg. Fehlbeträge/-bedarfe Vorjahr strukturelle Fehlbeträge/bedarfe 14.304,2 22.115,8 22.304,9 24.015,1 23.981,7 Zweckbindung für den Abbau Altfehlbeträge: zusätzliche FAG - Mittel 11.803,8 16.244,4 15.595,0 15.270,0 15.107,0 Verkaufserlöse 4.526,7 4.285,3 2.270,7 2.329,0 1.003,0 Zwischensumme 30.634,7 42.645,5 40.170,6 41.614,1 40.091,7 Zuweisungen § 6 AG SGB II 2.550,2 2.550,2 2.550,2 2.550,2 2.550,2 Zuweisungen § 6 Abs. 1 Satz 2 FAG 3.967,0 3.967,0 3.967,0 3.967,0 3.967,0 Gesamtkonsolidierungsbedarf 37.151,9 49.162,7 46.687,8 48.131,3 46.608,9 * unter Berücksichtigung des mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 eingeschätzten Fehlbedarfes 2007 in Höhe von 14,3 Mio. EUR Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die mit der mittelfristigen Finanzplanung 2005 - 2009 ermittelten zusätzlichen allgemeinen Finanzzuweisungen sowie die Erlöse aus Vermögensveräußerungen entsprechend dem Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Jahr 2008 zum Abbau der Fehlbeträge unabhängig und zusätzlich zu sonstigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen sind. Unter Berücksichtigung des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2008 – 2011 entwickeln sich die Einnahmen und Ausgaben in der mittelfristigen Finanzplanung wie folgt: Einnahmen Verwaltungshaushalt Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Sonstige Finanzeinnahmen darin: Vermögenskonsolidierung Einnahmen insgesamt - in TEUR 2011 2007 2008 2009 2010 231.014,4 239.970,2 230.011,8 230.597,5 233.301,8 162.454,3 44.959,9 151.864,2 34.032,8 151.128,8 33.462,2 151.381,2 32.738,0 438.428,6 425.867,2 151.684,1 287.088,4 251.587,9 668.784,3 415.188,5 417.421,0 109.763,3 95.274,9 91.542,3 89.909,1 170.592,5 136.415,0 147.364,2 167.321,2 133.407,2 272.781,0 165.334,9 134.959,0 23.352,3 164.932,8 136.530,1 26.049,0 564.135,0 138.267,8 116.152,0 22.115,8 251.587,9 668.784,3 0,0 0,0 0,0 415.188,5 0,0 0,0 0,0 417.421,0 0,0 0,0 0,0 16.244,4 4.285,3 42.645,5 2.550,2 3.967,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2.208,3 0,0 0,0 0,0 0,0 2.052,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausgaben Verwaltungshaushalt Personalausgaben 117.529,2 Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 171.284,3 Zuweisungen und Zuschüsse 135.983,7 Sonstige Finansausgaben 126.951,5 darin: Deckung von Fehlbedarfen aus Vorjahren Ausgaben insgesamt 551.748,7 Fehlbeträge/-bedarfe insg. 113.320,1 Fehlbeträge/-bedarfe Vorjahr 99.015,9 strukturelle Fehlbeträge/-bedarfe 14.304,2 nachrichtlich: Zweckbindung für den Abbau Altfehlbeträge: zusätzliche FAG - Mittel 11.803,8 Verkaufserlöse 4.526,7 Zwischensumme 30.634,7 Zuweisungen § 6 AG SGB II 2.550,2 Zuweisungen § 6 Abs. 1 Satz 2 FAG 3.967,0 8.2 Vermögenshaushalt 8.2.1 Vergleich Finanzplanung für das Jahr 2008 mit dem Vermögenshaushalt 2008 Einnahmen aus Krediten/Umschuldung Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Veräußerungen Beiträge und ähnliche Entgelte Zuführungen vom Verwaltungshaushalt Entnahmen aus Rücklagen Summe Ausgaben für Tilgung von Krediten und Umschuldung Vermögenserwerb Baumaßnahmen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Zuführung zum Verwaltungshaushalt Zuführung an Rücklagen Summe Finanzplan 2008 5,5 28,6 Vermögenshaushalt 2008 13,6 45,9 - in Mio. EUR Abweichung + 8,1 + 17,3 6,1 0,3 6,2 1,2 + 0,1 + 0,9 6,8 7,2 + 0,4 0,1 0,3 + 0,2 47,4 74,4 27,0 Finanzplan 2008 11,2 Vermögenshaushalt Plan 2008 19,8 - in Mio. EUR Abweichung + 8,6 2,2 11,9 17,1 3,2 13,2 33,0 + 1,0 + 1,3 + 15,9 4,9 5,1 + 0,2 0,1 0,1 0 47,4 74,4 + 27,0 Erläuterungen der wesentlichen Abweichungen: Einnahmen Einnahmen aus Krediten / Umschuldung + 8,1 Mio. EUR Im Haushaltsjahr 2007 wurde für Restdarlehen in Höhe von 14,0 Mio. EUR ein Antrag auf Umschuldung in den Kommunalen Aufbaufonds gestellt. Ein Darlehen in Höhe von 5,66 Mio. EUR wurde genehmigt, für die übrigen Darlehen von 5,3 Mio. EUR und 3,1 Mio. EUR wurde die Entscheidung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Berücksichtigung der Nachrangigkeit von Umschuldungen gegenüber Investitionsmaßnahmen auf die Frühjahrssitzung 2008 zurückgestellt. Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen + 17,3 Mio. EUR Dem Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird jedes Jahr eine Prioritätenliste mit Vorhaben und Projekten übergeben, die mit Hilfe von GA – Fördermittel realisiert werden sollen. Vor allem für folgende förderfähige Vorhaben dieser Prioritätenliste wurden zusätzlich Zuwendungsbescheide übergeben bzw. Fördermittel in Aussicht gestellt: förderfähige Maßnahmen der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH • Teilverfüllung / Flächenbefestigung Hafenbecken A • Anleger Liegeplatz 60 / 63 • Neubau Liegeplatz 13 • Ausbau Querkai LP 10 • Maritimes Gewerbegebiet im Seehafen • Ausbau LP 35 – 37, Pier II • Verkehrliche Erschließung B – Plan Gebiet Neptunwerft der Rostocker Fischereihafen GmbH • Ausbau und Erweiterung Warnowkai Maßnahmen Wirtschaftsförderung • Erschließungsstraße im Gewerbepark Brinckmansdorf - in EUR Zuweisungen und Zuschüsse 600.000 186.500 30.100 80.400 327.700 4.200.000 53.500 1.510.600 1.039.000 Weiterhin wurden Bewilligungsbescheide für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ in Höhe von 1,4 Mio. EUR vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern am 06.09.2007 ausgereicht und für nicht mautfähige Kosten der Warnowquerung (Zufahrtsstraßen nach dem GVFG) vom Straßenbauamt Güstrow für 2008 Fördermittel in Höhe von 6,0 Mio. EUR in Aussicht gestellt. Einnahmen aus Beiträge und ähnliche Entgelte + 0,9 Mio. EUR Die erhöhte Einnahmesumme resultiert aus dem Beitragsverfahren Kolumbusring mit einem Gesamtumfang von ca. 725.000 EUR. Zusätzlich werden im Haushaltsjahr 2008 Einnahmen von ca. 120.000 EUR für die Abrechnung von Beiträgen für die Handwerkstraße und 40.000 EUR für die Holzhalbinsel geplant. Diese erhobenen Beiträge (160.000 EUR) sind aufgrund des Vorfinanzierungsvertrages an die Vertragspartner zu erstatten. Ausgaben Tilgung von Krediten und Umschuldung + 8,6 Mio. EUR Die Kredite für Umschuldungen erhöhen sich 2008 um 8,1 Mio. EUR, da das Innenministerium des Landes Mecklenburg – Vorpommern die Entscheidung über die Aufnahme in den Aufbaufonds für 2 Darlehen aus 2007 erst in der Frühjahrssitzung trifft. Außerdem ist laut Maßnahme 2005/10/01 des Haushaltssicherungskonzeptes vom 01.02.2006 (Beschluss – Nr. 0738/05-BV) eine Sonderschuldentilgung von 0,5 Mio. EUR veranschlagt. Baumaßnahmen + 1,3 Mio. EUR Durch Akquirierung zusätzlicher finanzieller Mittel, wie Duales System Deutschland und Landeszuweisungen, können vor allem folgende weitere Baumaßnahmen in den Haushalt 2008 eingeordnet werden: Maßnahmen Errichtung neuer Stellflächen für Sammelbehälter Umhausung vorhandener Stellflächen Errichtung eines Recyclinghofes Baufreimachung Südteil Gewerbegebiet Groß Klein Uferpromenade „Ehemalige Neptunwerft“ Fußgängerbrücke Evershagen Grundinstandsetzung Durchlass Mühlendamm – Barlachstraße Weiterführung Teilerneuerung Brücken und Durchlässe Maßnahmen d. ÖPNV-Berechtigung und Beschleunigung Erweiterung und Neubau Lichtsignalanlagen Verkehrsleiteinrichtungen, Schutzplanken, Straßenausrüstungen Beseitigung Unfallschwerpunkte lt. Prioritätenliste Summe Plan 2008 - in EUR Finanzplan 2007-2011 Jahresscheibe 2008 20.000 20.000 349.900 350.000 168.000 257.500 275.000 50.000 180.000 85.000 70.000 325.000 50.000 1.875.400 61.000 566.000 100.000 80.000 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen + 15,9 Mio. EUR Diese Abweichungen resultieren vor allem aus der Übergabe von Landeszuweisungen vom Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern für förderfähige Vorhaben der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH in Höhe von 5,5 Mio. EUR, Maßnahmen der Wirtschaftsförderung in Höhe von 7,0 Mio. EUR sowie der Rostocker Fischereihafen GmbH in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Darstellung der Veränderungen im Einzelnen: Maßnahmen Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH: • Teilverfüllung / Flächenbefestigung Hafenbecken A • Anleger Liegeplatz 60 / 63 • Neubau Liegeplatz 13 • Ausbau Querkai LP 10 • Maritimes Gewerbegebiet im Seehafen • Ausbau LP 35 – 37, Pier II • Verkehrliche Erschließung B- Plan-Gebiet Neptunwerft Rostocker Fischereihafen GmbH: • Ausbau und Erweiterung Warnowkai Maßnahmen Wirtschaftsförderung: • Erschließung Osthafen (Ansiedlungen) • Verkehrs- und Medienerschließung Schmarl • Erschließungsstraße im Gewerbepark Brinckmansdorf • Zuschüsse Vorhaben Warnowquerung Tiefbauamt – Gemeindestraßen: • Kommunalanteil für ÖPNV – Anlagen • Verbindungsstraße Schröderplatz L 22 • Handwerkerstraße • Holzhalbinsel Städtebauliche Sanierungsund Entwicklungsmaßnahmen Krankenhaus – Investitionskostenbeitrag Schulen und Sport: • Sanierung Sporthalle St.-Jantzen-Ring (große Halle) • Sanierung Schulgebäude Lindenstraße • Teilsanierung Schulgebäude Walter-ButzekStraße • Beschaffung Spielgeräte Grundschule WalterButzek-Straße • Sanierung der Schulsporthalle Kleiner Warnowdamm Amt für Umweltschutz • Sanierung Altlast IKS Neubrandenburger Straße Summe Plan 2008 - in EUR Finanzplan 2007-2011 Jahresscheibe 2008 600.000 186.500 30.100 80.400 327.700 4.200.000 53.500 1.510.600 2.024.100 284.000 1.039.000 2.024.100 887.000 6.000.000 35.000 1.470.000 120.000 40.000 11.383.700 60.000 1.500.000 2.800.000 3.088.800 9.571.400 55.000 559.400 40.000 8.000 19.000 110.000 32.976.000 17.131.300 8.2.2 Mittelfristige Finanzplanung 2008 – 2011 8.2.2.1 Einnahmeentwicklung Zuführung vom Verwaltungshaushalt (Grupp. 30) 2008 7.237,5 2009 7.489,9 - in TEUR 2011 8.930,0 2010 8.095,0 Die Zuführungen des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt werden sich auf die Durchreichung der jährlichen Abschreibungen des Rettungsdienstes und des Friedhofes sowie die Ausgaben für die Tilgung von Krediten und Kreditbeschaffungskosten beschränken. Rückflüsse von Darlehen und Kapitaleinlagen, Einnahmen aus der Veräußerung von Kapitaleinlagen (Gruppe 32 - 34). 2008 6.210,6 2009 3.205,1 - in TEUR 2011 3.532,7 2010 3.033,1 Einnahmen aus Veräußerungen (Grupp. 34) Die Einnahmen aus Veräußerungen wurden nach eingehender Prüfung der geplanten Grundstückverkäufe und nach Abwägung der zu erwartenden Erlösauskehr aus Zuordnungsbescheiden wie folgt mittelfristig geplant Einnahmen aus Veräußerungen Plan 2008 6.151,9 Plan 2009 3.165,0 Plan 2010 3.000,0 - in TEUR Plan 2011 2.500,0 Mit Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2007 vom 20.11.2006 verwies das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern stringent darauf, dass bei einem defizitären Verwaltungshaushalt Verkaufserlöse primär zur Entlastung des Verwaltungshaushalts einzusetzen sind. In Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 - 2011 werden die Verkaufserlöse ab 2009 als allgemeines Deckungsmittel für Maßnahmen des Vermögenshaushaltes eingesetzt. Bis zur Entscheidung über den maßnahmekonkreten Einsatz dieser Mittel mit dem Haushaltsplan 2009 ff. werden sie der allgemeinen Rücklage überführt. Beim Einsatz dieser Einnahmen ist weiter zu beachten, dass gemäß Maßnahme 2005/10/01 des Haushaltssicherungskonzeptes vom 26.Januar 2005 (Beschluss-Nr. 0951/04-BV) ca. 10 % der Verkaufserlöse zweckgebunden zur außerordentlichen Schuldentilgung einzusetzen sind. Einsatz der Verkaufserlöse Entlastung Verwaltungshaushalt Sonderschuldentilgung Eigenanteil HRO für Städtebauprogramme Zuführung allgemeine Rücklage 2008 2009 2010 - in TEUR 2011 4.285,3 - - 499,9 1.366,7 300,0 594,3 300,0 371,0 250,0 1.247,0 2.270,7 2.329,0 1.003,0 - - Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Grupp. 36) 2008 45.906,0 2009 47.099,2 - in TEUR 2011 20.216,3 2010 30.980,8 Folgende jährliche Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich werden geplant: Landeszuweisungen FAG § 10 e FAG § 10 h Plan 2008 11.357,7 2.334,5 Plan 2009 10.863,7 2.258,3 Plan 2010 10.863,7 2.258,3 - in TEUR Plan 2011 10.863,7 2.258,3 Die Zuweisungen für förderfähige Vorhaben und Maßnahmen der Hansestadt Rostock sind in Höhe der mit dem Zuwendungsgeber abgestimmten Fördermittel in den Haushalt eingeordnet. weitere Zuweisungen vom Land, Bund und EU Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 32.187,4 33.894,5 17.858,8 - in TEUR Plan 2011 7.094,3 Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen (Grupp. 37) Umschuldungen Umschuldungen im Zeitraum 2008 – 2011 2008 13.600,0 2009 10.600,0 2010 6.265,0 - in TEUR 2011 16.100,0 In der o. g. Umschuldungssumme werden nach Einschätzung der Kapitalmarktsituation jährlich 2,5 Mio. EUR für den Einsatz von Zinsderivaten zur Abschöpfung von zinsgünstigen Marktkonditionen in den Haushalt aufgenommen. Kreditaufnahmen Auf Grund der angespannten Haushaltssituation der Hansestadt Rostock wird durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Genehmigung für die Aufnahme von Krediten gemäß § 49 KV Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich versagt und nur noch in Ausnahmen für rentierliche Vorhaben zugelassen. Zur Finanzierung der im Planentwurf veranschlagten Vorhaben und Maßnahmen ist keine Neuverschuldung für den Mittelfristigen Planungszeitraum veranschlagt. 8.2.2.2 Ausgabenentwicklung Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Grupp. 92 - 96, 98) 2008 49.435,7 2009 48.998,0 - in TEUR 2011 22.594,2 2010 32.459,7 Der finanzielle Spielraum für die Einordnung von Vorhaben und Maßnahmen in das Investitionsprogramm 2008 – 2011 ist durch die Höhe der mittelfristig real zu erwartenden Einnahmen des Finanzplanes vorgegeben. Priorität bei der Veranschlagung der Ausgaben zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben haben in den nächsten Jahres folgende Maßnahmen: • investive Maßnahmen im Bereich Schulen / Sport • städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen • Verkehrs- und Tiefbaumaßnahmen Um diese Prioritäten umzusetzen, werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um finanzielle Spielräume für die Kommune zu erschließen. So konnten nach Vorlage des Erlasses Nr. 4/2006 durch das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern zur Anerkennung der Erlöse aus Grundstücksveräußerungen des Sanierungsgebietes als Eigenanteil der Hansestadt Rostock für das Sanierungsgebiet finanzielle Spielräume für die Kommune erweitert und die Möglichkeit eröffnet werden, die dann freiwerdenden Haushaltsmittel zur Kofinanzierung der Städtebauprogramme „Stadtumbau Ost“ und „Soziale Stadt“ einzusetzen. In der gegenwärtigen Haushaltssituation der Hansestadt Rostock besteht 2008 für die Einordnung neuer Vorhaben in den Vermögenshaushalt wenig Spielraum. Mit Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2007 vom 20.11.2006 verwies das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern stringent darauf, dass bei einem defizitären Verwaltungshaushalt Investitionen neben rentierlichen Investitionen nur noch nach den strengen Vorgaben des § 51 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zulässig sind. Nach Ausgleich des Haushaltes im Jahre 2009 (Bürgerschaftsbeschluss zum Haushaltssicherungskonzept 2008 - 2011 vom 19.12.2007) ist der städtische Verwaltungshaushalt wieder in der Lage, eine Investitionsrate zu stellen und Eigenanteile für Zukunftsinvestitionen abzubilden. Über den maßnahmekonkreten Einsatz dieser Mittel wird mit dem Haushalt 2009 ff. entschieden. Unter Berücksichtigung des beschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2008 - 2011 wird folgende Finanzplanung unterstellt: Einnahmen Ausgaben Fehlbedarf 2007 76.776,5 76.776,5 0 2008 74.411,6 74.411,6 0 2009 82.997,2 82.997,2 0 2010 53.139,9 53.139,9 0 - TEUR 2011 54.891,8 54.891,8 0