Vorbericht 2008 - Rathaus Rostock

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Geografische Angaben
Geografische Koordinaten
Stadtmitte
54° 06´ 4´´ Nördliche Breite
12° 08´ 4´´ Östliche Länge
Ortszeit
12:00:00 MEZ
11:48:34 h
Höhenlage
Stadtmittelpunkt
13 m über Normal-Null
Fläche
Größte Ausdehnung
18 144 ha
Nord-Süd
Ost-West
21,3 km
19,2 km
Länge der Stadtgrenze (ohne Küstenlänge)
70,7 km
Küstenlänge (ohne Seekanal)
18,5 km
Seekanal
2,8 km
Länge der Warnow im Stadtgebiet
16,0 km
Uferlänge der Warnow im Stadtgebiet
56,5 km
Fläche der Warnow mit Breitling
1 202 ha
Verkehrsanbindung:
Seehafen
Fährverbindung
nach Gedser (Dänemark),
nach Trelleborg (Schweden),
nach Hanko (Finnland)
nach Liepaja und Ventspils (Lettland)
Autobahn
A 19 nach Berlin
A 20 nach Lübeck
A 20 nach Szczecin
Bundesstraßen
B 103, B 105, B 110
Flughafen
Rostock-Laage
(15 Autominuten von Rostock)
Eisenbahnanschluss
u.a. nach Berlin, Leipzig, Hamburg,
Schwerin
Bevölkerung
Bestand am
Merkmal
ME
31.12.02
31.12.03
31.12.04
31.12.05
31.12.06
30.06.2007
Bevölkerung mit Hauptwohnung
Insgesamt ¹
Personen
198 259
198 303
198 993
199 288
199 868
.
davon: männlich ¹
weiblich ¹
Personen
Personen
97 536
100 723
97 567
100 736
97 488
101 505
97 706
101 582
98 019
101 849
.
.
davon im Alter von:
0 bis unter 15 Jahren ¹
15 bis unter 65 Jahren ¹
65 Jahren und älter ¹
Personen
Personen
Personen
20 811
142 141
35 307
19 778
141 342
37 183
18 983
140 598
39 412
18 230
139 566
41 492
18 399
137 947
43 522
.
.
.
darunter: Ausländer ²
davon: männlich ²
weiblich ²
Personen
Personen
Personen
5 531
3 073
2 458
6 057
3 314
2 743
6 745
3 691
3 054
6 745
3 673
3 072
7 293
4 043
3 250
7 263
3 990
3 273
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
8 638
1 730
13 680
11 813
18 375
15 863
8 048
18 418
8 373
2 842
16 178
13 685
3 086
14 877
6 702
11 247
1 257
1 306
14 351
3 315
1 194
8 618
1 657
13 659
11 677
18 120
16 003
7 844
18 188
8 360
2 918
16 672
13 916
3 052
15 254
7 371
10 898
1 234
1 285
13 932
3 300
1 199
8 632
1 669
13 740
11 788
17 831
15 875
7 702
18 153
8 540
3 064
17 288
14 325
3 042
15 868
7 894
10 635
1 213
1 272
13 381
3 434
1 190
8 441
1 621
13 553
12 119
17 549
15 962
7 650
18 069
8 540
3 183
17 687
14 323
3 022
16 508
8 052
10 542
1 191
1 282
13 201
3 539
1 184
8 395
1 600
13 467
12 434
17 439
16 056
7 570
18 144
8 571
3 331
18 003
14 354
2 997
17 089
8 162
10 470
1 172
1 243
13 007
3 621
1 181
8 386
1 603
13 427
12 578
17 088
16 126
7 546
18 153
8 596
3 293
18 104
14 380
3 005
17 144
8 207
10 366
1 153
1 246
12 896
3 653
1 208
Insgesamt ²
Personen
8 979
8 486
8 645
8 347
8 005
7 704
davon: männlich ²
weiblich ²
Personen
Personen
4 619
4 360
4 459
4 027
4 535
4 110
4 363
3 984
4 156
3 849
3 999
3 705
nach Stadtbereichen: ²
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
Warnemünde
Rostock-Heide
Lichtenhagen
Groß Klein
Lütten Klein
Evershagen
Schmarl
Reutershagen
Hansaviertel
Gartenstadt / Stadtweide
Kröpeliner-Tor-Vorstadt
Südstadt
Biestow
Stadmitte
Brinckmansdorf
Dierkow-Neu
Dierkow-Ost
Dierkow-West
Toitenwinkel
Gehlsdorf
Rostock-Ost
Bevölkerung mit Nebenwohnung
¹ Amtliche Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern
² Angaben des Einwohnermelderegisters der Hansestadt Rostock
Altersstruktur der Bevölkerung der Hansestadt Rostock
am 31. Dezember 2006
100
95
90
85
80
75
70
65
60
55
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
2000
1500
1000
500
0
Männlich
Hansestadt Rostock
Haupt- und Finanzverwaltungsamtamt, Kommunale Statistikstelle
Amtliche Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern
500
1000
Weiblich
1500
2000
Altersstruktur der Ausländischen Bevölkerung
der Hansestadt Rostock am 31. Dezember 2006
100
95
90
85
80
75
70
65
60
55
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
160
140
120
100
80
60
40
20
Männlich
Hansestadt Rostock
Haupt- und Finanzverwaltungsamt, Kommunale Statistikstelle
Angaben des Einwohnermelderegisters der Hansestadt Rostock
0
20
40
60
80
100
Weiblich
120
140
160
Wirtschaft
2001
bzw.
31.12.
2001
2002
bzw.
31.12.
2002
2003
bzw.
31.12.
2003
2004
bzw.
31.12.
2004
2005
bzw.
31.12.
2005
2006
bzw.
31.12.
2006
1 000 Personen
102,5
101,6
100,0
99,8
98,1
.
1 000 Personen
1 000 Personen
0,7
16,3
0,8
15,2
0,9
14,2
0,7
13,5
0,4
12,5
.
.
1 000 Personen
1 000 Personen
8,1
85,6
7,8
85,6
7,6
84,9
7,4
85,6
7,1
85,2
.
.
Anzahl
13 571
13 210
12 743
12 731
13 217
13 549
- Saldo der Gewerbeanmeldungen
gegenüber der Gewerbeabmeldungen
Anzahl
-
194
- 622
- 109
+ 247
-
5
+ 311
- Gewerbeabmeldungen je 100
Anmeldungen
Anzahl
110
130
105
91
100
85
Anzahl
Anzahl
Mio. EUR
75
6 886
1 306
77
6 670
1 034
70
6 299
859
67
6 018
964
70
5 872
992
73
5 969
1 179
Anzahl
Anzahl
Mio. EUR
27
1 507
161
23
1 153
165
23
1 055
125
24
1 009
110
20
804
112
16
709
107
Anzahl
Anzahl
Mio. EUR
48
1 866
190
43
1 749
164
41
1 618
168
33
1 253
137
30
1 071
134
23
724
78
in %
In %
in %
16,9
17,1
16,8
18,2
18,9
17,5
20,1
21,4
18,8
20,6
21,9
19,3
21,4
22,8
20,0
19,5
20,7
18,3
Merkmal
Erwerbstätige insgesamt
davon: - Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei
- Produzierendes Gewerbe
darunter:
Verarbeitendes Gewerbe
- Dienstleistungsbereiche
Gewerbebestand
ME
Verarbeitendes Gewerbe ¹
Betriebe (Jahresdurchschnitt)
Beschäftigte (Jahresdurchschnitt)
Gesamtumsatz
Bauhauptgewerbe ¹
Betriebe (Jahresdurchschnitt)
Beschäftigte (Jahresdurchschnitt)
Gesamtumsatz
Ausbaugewerbe ¹
Betriebe (Jahresdurchschnitt)
Beschäftigte (Jahresdurchschnitt)
Gesamtumsatz
Arbeitsmarkt Hansestadt Rostock ²
Arbeitslosenquote insgesamt ³
davon: Männer ³
Frauen ³
Arbeitslose insgesamt
Personen
17 064
18 002
19 485
19 637
19 916
17 941
davon: Männer
Frauen
Personen
Personen
8 757
8 307
9 499
8 502
10 514
8 971
10 536
9 101
10 689
9 227
9 573
8 369
davon: Arbeiter
Angestellte
Personen
Personen
9 845
7 219
10 476
7 524
11 337
8 148
11 384
8 254
11 834
8 081
.
.
und zwar: Jugendliche unter 20 Jahren
Jugendliche unter 25 Jahren
Ältere 55 Jahre und älter
Schwerbehinderte
Ausländer
Teilzeitarbeitssuchende
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
299
1 933
2 917
442
574
360
289
2 240
2 428
410
612
347
276
2 489
2 116
537
722
375
290
2 384
1 830
578
813
327
384
2 718
2 079
621
1 112
397
322
2 281
1 922
666
996
499
Personen
4 793
5 430
7 017
8 016
8 279
7 879
Langzeitarbeitslose insgesamt
¹ in Betrieben von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten
² Jahresdurchschnittsangaben
³ der abhängig zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose)
Bautätigkeit und Wohnungen
2001
bzw.
31.12.01
2002
bzw.
31.12.02
2003
bzw.
31.12.03
2004
bzw.
31.12.04
2005
bzw.
31.12.05
2006
bzw.
31.12.06
Anzahl
Anzahl
Anzahl
811
740
623
469
406
338
548
487
384
529
483
411
372
350
311
379
338
296
Anzahl
Anzahl
71
43
63
43
61
45
46
32
22
12
41
29
Wohnungen insgesamt (Neubau)
davon: in Wohngebäuden
in Nichtwohngebäuden
Anzahl
Anzahl
Anzahl
1030
1022
8
671
667
4
614
591
23
531
518
13
1 158
1 157
1
588
529
59
Baufertigstellungen
1
Insgesamt
davon: Wohngebäude insgesamt
dar.: Neubau
Anzahl
Anzahl
Anzahl
698
643
524
560
511
430
520
462
366
572
530
442
396
337
272
319
287
234
Anzahl
Anzahl
55
34
49
32
58
43
42
29
59
46
32
16
Anzahl
Anzahl
Anzahl
906
883
23
721
720
1
681
678
3
670
664
6
440
429
11
324
323
1
Wohnungen
Wohnungen je 1 000 Einwohner
Räume je 100 Einwohner
Wohnfläche je Einwohner
Anzahl
Anzahl
Anzahl
2
m
113 508
570
210
34,6
114 275
576
212
35,1
114 646
578
213
35,3
114 922
578
213
35,4
115 448
578
214
35,6
115 703
579
214
35,7
Wohngebäude insgesamt
davon: Gebäude mit 1 Wohnung
Gebäude mit 2 Wohnungen
Gebäude mit 3 Wohnungen
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
18 044
7 316
1 382
9 346
18 631
7 822
1 381
9 428
18 987
8 183
1 375
9 429
19 291
8 473
1 367
9 451
19 591
8 755
1 368
9 468
19 818
8 971
1 373
9 474
Gültige Wohnberechtigungsscheine insgesamt
Anzahl
2 011
1 608
1 419
1 614
2 705
2 078
und zwar für:
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
205
278
34
77
170
224
15
51
164
182
6
59
.
.
.
.
144
405
35
107
96
124
42
102
Merkmal
Baugenehmigungen
1
Insgesamt
davon: Wohngebäude insgesamt
dar.: Neubau
Nichtwohngebäude
dar.: Neubau
Nichtwohngebäude
dar.: Neubau
Wohnungen insgesamt (Neubau)
davon: in Wohngebäuden
in Nichtwohngebäuden
2
ME
Wohnberechtigungsscheine
¹
HH mit behinderter Person
Altersrentner
kinderreiche Haushalte
ausländische Bürger
Errichtung neuer Gebäude und Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden
² Wohnungsbestand in Wohn- und Nichtwohngebäuden - ohne Wohnheime - eigene Fortschreibung der Kommunalen
Statistikstelle
Versorgung, Entsorgung und Umwelt
ME
2001
bzw.
31.12.01
2002
bzw.
31.12.02
2003
bzw.
31.12.03
2004
bzw.
31.12.04
2005
bzw.
31.12.05
2006
bzw.
31.12.06
1 000 m³
1 000 m³
11 798,7
11 567,1
11 671,2
11 472,8
12 358,0
12 151,7
12 072,8
11 861,5
11 643,4
11 447,7
11 704,3
11 434,1
1 000 m³
l/EW und Tag
6 510
90
.
.
6 687
92
6 594
91
6 554
90
6 425
88
1 000 MWh
1 000 MWh
1 000 MWh
705,4
204,1
488,8
699,8
204,4
484,2
701,3
205,2
485,7
685,3
192,5
482,8
714,7
200,2
504,8
741,4
201,1
530,8
1 000 MWh
1 000 MWh
395,2
12,4
367,7
11,3
378,3
10,3
363,9
9,9
386,2
9,7
408,1
9,5
Fernwärmeabgabe
Insgesamt
davon:
an Haushalte
an Gewerbe / Industrie
1 000 MWh
1 000 MWh
1 000 MWh
813,2
521,3
291,9
790,0
490,3
299,7
767,7
483,2
284,5
734,8
464,0
270,8
703,1
448,7
254,4
696,3
452,0
244,2
Gasabgabe
Erdgasabgabe insgesamt
1 000 MWh
816,8
853,4
854,5
845,7
826,3
827,9
t
51 494
49 383
47 113
47 490
47 177
47 682
93
1
5
125
1
6
105
1
1
52
1
28
1
19
5
Merkmal
Wasserversorgung
Wasserförderung (Stadt und Umland)
Netzabgabe (Stadt und Umland)
Wasserabgabe an Haushalte der
Stadt
Wasserabgabe je Einwohner und Tag
Stromabgabe
Insgesamt
davon:
an Haushalte
an Gewerbe / Industrie
darunter:
an Sondervertragskunden
an Straßenbeleuchtung
Überlassungspflichtige Abfälle zur
Beseitigung
Haus- und Geschäftsmüll
Autowrackentsorgung
PKW
Kräder
Lastkraftwagen / Sonstige
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Abfälle zur Verwertung insgesamt
t
65 549
62 301
61 386
61 295
59 529
57 992
darunter:
t
t
t
t
t
5 218
595
17 271
6 519
9 720
5 101
572
16 461
6 879
7 912
4 772
548
15 795
6 159
8 087
4 503
471
15 831
5 744
8 589
4 138
490
16 057
5 847
8 310
4 163
489
16 745
5 562
8 575
t
t
99
17 889
101
16 369
98
16 977
114
16 818
109
15 402
126
12 670
t
7 854
7 218
6 425
4 669
4 818
5 346
Glas
Alttextilien
Altpapier
Leichtverpackungen
Bio-Tonne (Bevölkerung)
Sonderabfall aus
Haushalten
Sperrmüll
außerdem: Kehrgut /Papierkorbabfälle
Schadstoffkonzentration in der Luft
(Jahresmittelwerte )
Messstation Rostock:
Stickstoffdioxid
Stickstoffmonoxid
Schwefeldioxid
Kohlenmonoxid
Ozon
Feinstaub/PM 10
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
23
15
4
530
39
19
30
16
.
560
41
21
30
13
.
500
43
24
23
9
2
410
42
22
22
10
2
430
44
25
25
8
2
320
47
25
Messstation Stuthof:
Stickstoffdioxid
Stickstoffmonoxid
Schwefeldioxid
Kohlenmonoxid
Ozon
Feinstaub/PM 10
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
µg/m³
14
6
2
350
50
17
15
5
2
300
54
20
15
5
3
300
54
23
13
4
2
.
53
17
13
3
2
.
49
20
17
3
3
.
44
22
Verkehr und Reiseverkehr
2001
bzw.
31.12.01
2002
bzw.
31.12.02
2003
bzw.
31.12.03
2004
bzw.
31.12.04
2005
bzw.
31.12.05
2006
bzw.
31.12.06
1 000 t
1 000 t
1 000 t
17 065
9 643
7 421
17 347
9 600
7 747
16 712
9 307
7 405
16 367
9 003
7 364
17 147
8 758
8 389
19 058
9 875
9 183
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
7 004
6 034
970
7 002
5 820
1 182
6 819
5 895
924
6 818
5 662
1 156
8 195
7 215
980
8 196
7 108
1 088
8 056
6 991
1 065
8 048
7 153
895
7 986
6 890
1 096
7 982
7 101
881
8 744
7 576
1 168
8 744
7 519
1 225
Kraftfahrzeuge insgesamt
davon: Krafträder
Personenkraftwagen
Lastkraftwagen
Zugmaschinen/Traktoren
übrige Kraftfahrzeuge
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
94 540
2 898
84 044
6 055
633
910
92 979
2 969
82 718
5 787
621
884
91 382
3 034
81 374
5 507
621
846
91 279
3 102
81 415
5 304
607
851
91 905
3 196
82 312
5 166
694
537
92 601
3 332
82 894
5 146
686
543
außerdem: Kraftfahrzeuganhänger
Anzahl
7 643
7 622
7 800
7 695
7 859
8 326
Personenkraftwagen je 1 000 Einwohner
Anzahl
422
417
410
409
413
415
Anzahl
Anzahl
Anzahl
5 963
346
215
5 352
370
64
5 370
393
104
5 447
489
163
5 465
494
222
5 357
462
155
Anzahl
Anzahl
1 355
865
1 298
808
1 124
725
1 091
720
1 072
788
1 055
760
Anzahl
Anzahl
355
135
372
118
292
107
269
102
210
74
215
80
Personen
Personen
Personen
Personen
1 095
13
117
965
961
10
115
836
891
6
82
803
855
5
94
756
937
4
78
855
925
9
80
836
Beherbergungsstätten ab 9 Gästebetten
(ohne Camping)
Betten
Anzahl
Anzahl
88
7 590
88
7 593
89
7 769
93
7 765
95
9 246
98
10 084
Ankünfte
darunter: Auslandsgäste
Anzahl
Anzahl
433 264
61 649
417 263
57 169
471 546
52 908
422 728
53 607
474 822
53 362
530 850
58 711
Übernachtungen
darunter: Auslandsgäste
Anzahl
Anzahl
Merkmal
ME
Güterumschlag
Güterumschlag insgesamt
davon: Empfang
Versand
Schiffsverkehr über See
Ankunft von Schiffen insgesamt
davon: mit Ladung
ohne Ladung
Abgang von Schiffen insgesamt
davon: mit Ladung
ohne Ladung
Zugelassene Kraftfahrzeuge
Führerscheine
Erteilte Führerscheine
dar.: Internationale Führerscheine
Erteilte Fahrgastbeförderungsnachweise
Verkehrsunfälle
Schwerwiegende Verkehrsunfälle ¹
davon: mit Personenschaden
mit schwerwiegendem
Sachschaden
sonstige Alkoholunfälle
Verunglückte insgesamt
davon: Getötete
Schwerverletzte
Leichtverletzte
Fremdenverkehr
¹
1 078 511 1 058 129 1 186 340 1 068 096 1 195 913 1 371 915
91 402
89 738
109 466
97 982
127 546
93 008
ab 1995 schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne), d.h. Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit
(Bußgeld) und mindestens ein Kraftfahrzeug musste abgeschleppt werden
Merkmal
ME
2001
2002
2003
2004
2005
2006
bzw.
bzw.
bzw.
bzw.
bzw.
bzw.
31.12.01 31.12.02 31.12.03 31.12.04 31.12.05 31.12.06
Personenbeförderung der Rostocker
Straßenbahn AG
Beförderte Personen im Linienverkehr
insgesamt
davon: im allgemeinen Linienverkehr
davon: im Straßenbahnverkehr
im Busverkehr
Sonderformen des Linienverkehrs
darunter: Schülerverkehr
Gelegenheitsverkehr
Linien und Linienlänge
Straßenbahnverkehr Linien
Linienlänge
Kraftomnibusverkehr Linien
Linienlänge
1 000 Personen
1 000 Personen
1 000 Personen
1 000 Personen
1 000 Personen
1 000 Personen
1 000 Personen
44 639
44 494
20 747
23 747
122
122
23
45 160
45 050
20 756
24 294
91
91
19
42 291
42 196
23 547
18 649
78
78
16
40 525
40 438
26 210
14 228
70
70
17
44 070
43 991
28 554
15 437
68
68
11
44 995
44 919
29 349
15 570
66
66
10
Anzahl
km
Anzahl
km
4
52,7
27
333,0
4
52,8
29
462,8
6
78,0
27
310,0
6
81,0
26
274,0
6
81,0
26
275,0
6
87,0
24
286,0
1 000 Personen
1 000 Stück
1 966
1 181
2 028
1 002
1 584
640
1 326
338
1 429
382
1 826
407
1 000 Stück
1 163
987
628
323
372
398
9
24
30
466
13
9
27
27
468
13
10
27
27
468
13
10
27
27
468
13
10
25
29
481
13
.
.
.
.
.
10 436
7 950
110 822 135 129
9 234
140 920
7 888
157 643
8 891
176 360
8 654
175 878
Fährverkehr Warnemünde - Hohe Düne
und Schmarl - Oldendorf ¹
Beförderte Personen insgesamt
Transportierte Fahrzeuge
darunter: Transportierte
Personenkraftwagen
Straßennetzlänge
Bundesautobahn
Bundesstraße
Landesstraße
Gemeindestraße
Kreisstraßen
km
km
km
km
km
Flughafen Rostock-Laage
Flugbewegungen insgesamt
Fluggäste insgesamt
Anzahl
Anzahl
¹ Fährlinie Schmarl-Oldendorf nur bis zur Tunnelöffnung am 12.09.2003
Öffentliche Sicherheit
Merkmal
ME
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Fahrten insgesamt
Anzahl
34 683
34 615
36 872
33 048
35 257
34 712
darunter
Anzahl
Anzahl
Anzahl
17 304
8 948
8 391
17 229
9 153
8 199
18 284
9 601
8 971
17 993
6 142
8 886
19 139
6 701
9 386
19 633
6 478
8 575
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
21 120
1 069
11 013
1 461
1 591
157
21 050
911
9 411
1 267
1 330
163
22 770
1 074
10 644
1 206
1 166
220
26 000
1 388
13 586
1 515
1 269
282
25 850
1 384
14 613
1 719
1 165
279
25 672
1 351
13 060
3 020
1 187
185
Anzahl
Anzahl
Anzahl
111 527
21 564
1 604
103 714
19 292
3 061
109 792
19 202
4 356
105 253
14 612
2 808
108 717
13 532
2 601
115 625
14 691
2 648
Anzahl
Anzahl
26 464
1 522
22 604
1 066
26 896
1 188
32 208
948
37 082
1 075
36 808
937
Anzahl
7 301
5 815
6 995
6 469
4 734
3 947
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
4 829
317
494
179
52
2 985
345
395
194
128
3 318
498
765
665
102
3 110
477
925
529
116
2 109
590
449
485
84
1 470
450
451
715
51
Anzahl
Anzahl
26 741
13
26 140
6
28 941
12
28 680
9
23 671
10
24 136
18
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
119
2 221
15 895
3 329
189
2 143
14 309
4 251
159
2 313
14 311
6 678
177
2 525
13 065
7 515
125
2 296
11 466
4 651
127
2 183
11 286
5 028
Anzahl
Anzahl
4 546
618
4 323
919
4 602
866
4 508
881
4 472
651
4 795
699
Rettungswesen
mit Rettungstransportwagen
mit Krankentransportwagen
mit Notarzteinsatzfahrzeugen
Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich fließender
Verkehr:
Anhängig gewordene Bußgeldverfahren
insgesamt
darunter: mit Fahrverbot
darunter: Geschwindigkeitsüberschreitungen
Fahren bei Rot / Wechsellicht
Verkehrsunfälle
Alkohol
Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich ruhender
Verkehr:
Ausgestellte Verwarnungen wegen unzulässigen
Parkens insgesamt
darunter: auf Geh- und Radwegen
in Fußgängerzonen
an Parkuhren und
Parkscheinautomaten
auf Behindertenparkplätzen
Allgemeine Ordungswidrigkeiten
Anzeigen insgesamt
darunter: Verstoß gegen
Grünflächensatzung
Straßen- und Wegegesetz
Landesmeldegesetz
Personalausweisgesetz
Gewerbeordnung / Gaststättengesetz
Straftaten
Insgesamt:
davon:
Straftat gegen das Leben
Straftat gegen sexuelle
Selbstbestimmung
Roheit / persönliche Freiheit
Diebstahl insgesamt
Straftat gegen Vermögen / Fälschung
Sonstige Straftaten nach
Strafgesetzbuch
Strafrechtliche Nebengesetze
Gesundheitswesen und Sozialwesen
Merkmal
Krankenhäuser
Aufgestellte Betten in Krankenhäuser
Betten je 1000 Einwohner
ME
Anzahl
Anzahl
Anzahl
2001
bzw.
31.12.
2001
2002
bzw.
31.12.
2002
2003
bzw.
31.12.
2003
2004
bzw.
31.12.
2004
2005
bzw.
31.12.
2005
2006
bzw.
31.12.
2006
4
1 547
7,8
4
1 529
7,7
4
1 523
7,7
4
1 493
7,5
4
1 479
7,4
4
1 442
7,2
Niedergelassene Ärzte
Personen
411
413
409
430
439
439
Niedergelassene Zahnärzte
Personen
215
212
214
215
216
196
Apotheken
Anzahl
47
47
48
48
48
48
Bestattungen
Insgesamt
davon: Neuer Friedhof Rostock
Westfriedhof
Neuer Friedhof Warnemünde
Friedhof Biestow
Friedhof Toitenwinkel
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
2 089
1 390
309
326
34
30
1 998
1 361
273
298
28
38
2 146
1 488
281
330
21
26
2 052
1 422
262
312
32
24
1 997
1 338
277
316
34
32
1 933
1 252
266
325
18
72
Alten- und Pflegeheime (vollstationär)
Plätze in Alten- und Pflegeheimen
Anzahl
Anzahl
12
1 511
13
1 542
14
1 544
14
1 475
.
.
16
1 454
Personen
Personen
Personen
Anzahl
288
231
57
12
299
236
63
12
290
229
61
12
298
240
58
10
285
237
48
10
286
233
53
12
Anzahl
Anzahl
Anzahl
74
6
68
71
6
65
71
2
69
72
2
70
72
72
73
73
Personen
Personen
4 218
1 639
4 246
1 683
4 356
1 692
4 487
1 738
4 585
1 744
4 591
1 714
%
38,9
39,6
38,8
38,7
38,0
37,3
Personen
Personen
4 063
3 760
4 245
3 905
4 484
4 118
4 618
4 192
4 698
4 366
4 796
4 514
%
92,5
92,0
91,8
90,8
92,9
94,1
Personen
Personen
3 946
2 300
3 754
2 175
3 876
2 357
4 139
2 514
4 455
2 702
4 758
2 970
%
58,3
57,9
60,8
60,7
60,7
62,4
Wohnungslose
In Einrichtungen der Hansestadt Rostock
untergebracht
davon: männlich
weiblich
darunter: Familien mit Kindern
Kindertagesstätten
Einrichtungen insgesamt
(einschließlich Horte an Schulen)
davon: Kommunale Einrichtungen
Einrichtungen in freier Trägerschaft
Versorgungssituation in den Kindertagesstätten insgesamt
Versorgung der Kinder im Kinderkrippenalter
Kinderzahl
Betreute Kinder
Betreute Kinder in Einrichtungen je
Kinder im entsprechenden Alter
Versorgung der Kinder im Kindergartenalter
Kinderzahl
Betreute Kinder
Betreute Kinder in Einrichtungen je
Kinder im entsprechenden Alter
Versorgung der Hortkinder
Kinderzahl
Betreute Kinder
Betreute Kinder in Einrichtungen je
Kinder im entsprechenden Alter
Bildung
Merkmal
ME
2001/
2002
Schuljahr bzw. Wintersemester
2002/
2003/
2004/
2005/
2003
2004
2005
2006
2006/
2007
Allgemein bildende Schulen ( Stand 1.10.)
Schulen insgesamt
Anzahl
71
67
60
56
55
54
darunter:Grundschulen
Anzahl
22
20
19
21
21
21
Regionale Schule
Anzahl
6
9
7
6
6
Gesamtschulen
Anzahl
9
9
8
7
7
7
Gymnasien
Anzahl
11
11
10
9
9
8
Abendgymnasium
Anzahl
1
1
1
1
1
1
Förderschulen
Anzahl
11
11
10
10
10
10
Waldorfschule
Anzahl
1
1
1
1
1
1
Schüler insgesamt
Personen 23 475 21 552 20 163 18 950 17 836 16 773
davon: männlich
Personen 11 982 11 023 10 341
9 706
9 194
8 516
weiblich
Personen 11 493 10 529
9 822
9 244
8 642
8 257
davon nach Schularten: Grundschule
Personen
3 785
3 548
3 640
3 840
3 880
4 172
Hauptschule
Personen
501
407
314
245
99
Regionale Schule
Personen
.
.
2 952
2 369
1 942
1 700
Gesamtschule
Personen
4 697
4 391
4 015
3 735
3 639
3 498
Gymnasium
Personen
8 271
7 593
7 103
6 646
6 176
5 379
Abendgymnasium
Personen
172
176
177
167
202
247
Förderschule
Personen
1 914
1 816
1 763
1 734
1 672
1 549
Waldorfschule
Personen
213
218
199
214
226
228
Berufliche Schulen
Anzahl
10
11
10
12
11
10
Schulen
Personen 12 405 12 410 12 549 12 684 12 318 12 511
Schüler insgesamt
Personen
1 734
1 822
1 876
1 693
1 828
1 742
davon: Metalltechnik
1 490
Personen
1 419
1 443
1 391
1 536
1 510
„A. Schmorell“ am Klinikum Südstadt
3 218
Personen
3 196
3 321
3 195
3 217
3 221
Wirtschaft ¹
1 231
Personen
1 123
1 255
1 064
1 292
1 308
Elektronik und Elektrotechnik
2
2 890
Personen
2 817
2 841
2 740
2 905
2 872
Dienstleistung und Gewerbe
949
Personen
902
1 168
873
1 008
935
Bautechnik
3
134
Personen
121
104
183
104
103
Fachbereich Seefahrt Warnemünde
563
Personen
517
289
714
312
385
EWS Wirtschafts- u. Sprachenschulung gGmbH
368
Personen
383
162
389
248
289
IB-Medizinische Bildungsakademie
99
Personen
106
86
95
98
Rostocker Technische Kunstschule
Universität Rostock
Personen 11 829 12 178 13 501 14 443 14 142 14 076
Studenten insgesamt
7 005
Personen
6 938
5 987
6 850
5 994
6 599
davon:
männlich
7 438
Personen
7 204
5 842
7 226
6 184
6 902
weiblich
878
Personen
879
514
884
665
849
darunter: Ausländer
2 931
Personen
2 292
2 201
2 440
2 198
2 950
Neuzulassungen / Studienanfänger (Studienjahr)
1 324
Personen
1 626
1 143
1 591
1 157
1 137
Absolventen / Bestandene Abschlussprüfungen
Hochschule für Musik und Theater Rostock
466
Personen
457
445
500
462
454
Studenten insgesamt
177
Personen
168
163
201
177
170
davon:
männlich
289
Personen
289
282
299
285
284
weiblich
143
Personen
143
134
168
154
152
darunter: Ausländer
59
Personen
66
70
73
74
80
Neuzulassungen / Studienanfänger (Studienjahr)
89
Personen
79
69
66
54
71
Absolventen / Bestandene Abschlussprüfungen
Fachbereich Seefahrt Warnemünde
der Hochschule Wismar
314
Personen
349
259
374
265
292
Studenten insgesamt
274
Personen
299
236
327
239
264
davon:
männlich
40
Personen
50
23
47
26
28
weiblich
Konservatorium „Rudolf Wagner-Regeny“
1 442
Personen
1 470
1 241
1 621
1 279
1 365
Schüler
80
Personen
81
89
84
93
82
Lehrkräfte
303
Anzahl
293
486
274
381
351
Veranstaltungen
Personen 60 416 70 347 36 460 28 105 30 607 27 098
Besucher
Neue Musikschule „Carl Orff“ e.V.
725
Personen
750
720
725
756
756
Schüler
38
Personen
37
34
37
36
37
Lehrkräfte
61
Anzahl
63
66
64
61
65
Veranstaltungen
Personen 10 100
9 350
6 300 12 600 12 300 10 850
Besucher
¹ Schuljahr 2003/2004 fusionierte die Berufliche Schule Wirtschaft und Verwaltung mit der Beruflichen Schule Handel zur
Beruflichen Schule Wirtschaft
2
Schuljahr 2004/2005 fusionierte die Berufliche Schule Ernährung und Hauswirtschaft und die Berufliche Schule
Sonderpädagogische Aufgabenstellung zur Beruflichen Schule Dienstleistung und Gewerbe
3
angegliederte Bildungsgänge des Fachbereiches Seefahrt Warnemünde der Hochschule Wismar, Fachhochschule für
Technik, Wirtschaft und Gestaltung
Kultur und Sport
Merkmal
ME
Volkstheater Rostock
Besucher insgesamt
davon:
laut Kartenverkaufssystem
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Personen
.
. 156 485 128 278 132 773 151 692
Vorstellungen
Besucher
Auslastung
Anzahl
Personen
%
777
110 491
65,0
709
676
669
703
742
100 031 111 435 115 996 122 880 124 552
60,0
63,1
63,6
66,5
65,4
Vorstellungen
Besucher
Auslastung
Theater im Stadthafen
Vorstellungen
Besucher
Auslastung
Ateliertheater
Vorstellungen
Besucher
Auslastung
Theater mobil
Vorstellungen
Besucher
Auslastung
Barocksaal, Aula
Vorstellungen
Besucher
Auslastung
Kleine Komödie
Vorstellungen
Warnemünde
Besucher
Auslastung
außerhalb des Kartenverkaufssystems
Besucher
Anzahl
Personen
%
Anzahl
Personen
%
Anzahl
Personen
%
Anzahl
Personen
%
Anzahl
Personen
%
Anzahl
Personen
%
185
64 232
63,0
180
17 764
57,1
137
3 951
71,9
77
5 082
98,7
15
1 369
54,5
137
6 034
65,7
195
65 874
61,6
136
13 251
53,3
133
4 303
80,7
20
571
100,0
16
1 892
65,2
161
5 617
51,3
198
74 257
65,8
180
21 047
58,5
61
2 052
83,3
7
700
50,5
201
7 274
53,2
212
79 702
66,4
174
20 492
61,1
42
1 396
81,6
3
290
58,0
8
1 318
66,9
199
7 746
57,2
213
78 303
66,9
177
20 157
60,0
62
1 873
75,2
8
2 148
95,9
5
477
48,4
213
8 322
57,5
207
72 861
66,2
167
19 891
63,3
59
1 893
80,7
34
1 216
92,8
8
1 164
45,1
216
8 184
55,7
Personen
.
.
45 050
12 282
9 893
27 140
Personen
83 233
71 358
71 936
65 486
77 431 112 869
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
Personen
20 046
18 671
6 090
19 579
6 243
7 811
20 231
6 887
22 378
6 241
14 733
16 422
.
9 100
19 944
6 810
19 660
15 088
8 037
23 481
4 545
14 335
20 883
8 600
32 451
15 497
22 587
9 092
51 426
29 764
796
792
682
682
536
522
darunter:
Großes Haus
Museen
Besucher insgesamt
davon:
Schifffahrtsmuseum
1
Traditionsschiff
Heimatmuseum Warnemünde
Kulturhistorisches Museum
Kröpeliner Tor
Kunsthalle
Filmtheater
Besucher
Stadtbibliothek
Bestand
Entleihungen
Benutzer
Besucher
1 000 Personen
1 000 Stück
in 1 000
Personen
Personen
226 440
1 157
35 622
444 091
Archiv
Benutzer (Neuanmeldungen)
Benutzertage
Öffnungstage
ausgehobene Archivalien
Personen
Anzahl
Anzahl
Anzahl
839
2 357
195
2 463
Zoologischer Garten
Besucher (einschließlich Jahreskartenbesucher)
Personen
411 601
Sportvereine
Sportangebote
Mitglieder der Sportvereine
Anzahl
Anzahl
Personen
145
74
28 383
Schwimmhalle „Neptun“
Besucher
Personen
318 033
1
Traditionsschiff gehört ab 2003 der IGA Gesellschaft
225 080 217 380 211 532 208 058 200 797
1 209
1 173
1 135
1 202
1 025
36 843 35 075 35 911 34 735 32 134
693 919 786 488 725 487 667 116 588 008
791
2 506
192
2 400
879
2 311
199
1 934
884
2 306
201
2 323
680
2 025
199
1 543
765
1 980
198
1 436
416 912 425 727 471 617 530 509 481 516
151
74
29 354
153
74
30 635
157
77
31 280
166
79
32 104
173
79
34 005
303 247 266 497 322 645 300 380 300 189
2.
Rückblick auf das Haushaltsjahr 2006
Im § 1 der Haushaltssatzung 2006 sind die Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt worden:
im Verwaltungshaushalt
Einnahmen
Ausgaben
insgesamt
378.685.700
533.402.900
Fehlbedarf
154.717.200
davon struktureller Fehlbedarf
70.202.100
- in EUR im Vermögenshaushalt
Einnahmen
Ausgaben
90.258.000
90.258.000
Die Bürgerschaft hat am 01.02.2006 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen
beschlossen.
Durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde mit Erlass vom 24.10.2006
die Haushaltssatzung 2006 mit Auflagen genehmigt.
Mit Veröffentlichung im Städtischen Anzeiger am 02.11.2006 war die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Die Durchführung des Haushaltsplanes in den ersten 10 Monaten war somit geprägt von der
vorläufigen Haushaltsführung entsprechend § 51 der Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern.
Durch die vorläufige Haushaltsführung nach § 51 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
wurde der Haushaltsvollzug verzögert, teilweise oder ganz verhindert, so dass die ausgewiesene
Haushaltsersparnis bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2006 eine Folge der stringenten
Haushaltsführung ist.
Mit dem Erlass zur Genehmigung des Haushaltes 2006 wurde folgende Auflage erteilt:
„Nach § 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass der Oberbürgermeister zeitgleich mit der
Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2006 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 27
GemHVO über alle Ausgabenansätze verfügt. Hierdurch hat die Hansestadt Rostock sicherzustellen,
dass der neue (strukturelle) Fehlbetrag gemäß Jahresrechnung 2006 um mindestens 30 Mio. EUR
unter dem neuen geplanten (strukturellen) Fehlbedarf von rd. 70 Mio. EUR gemäß Haushaltssatzung
2006 liegt.
Die Bürgerschaft ist unverzüglich über die veranlassten haushaltswirtschaftlichen Sperren zu
unterrichten.
Eine Freigabe gesperrter Beträge ist im Einvernehmen mit der Bürgerschaft nur zulässig für
Ausgaben, zu deren Leistung die Hansestadt Rostock gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder
die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, für sachlich und zeitlich
unabweisbare Leistungen und im Übrigen im Einzelfall unter der Voraussetzung, dass die
vorgenannte Reduzierung des Fehlbetrages durch bereits realisierte Einnahmeverbesserungen in
Verbindung mit endgültigen Sperren von Ausgabenansätzen sichergestellt ist. Dabei sind bei
realisierten Mehreinnahmen aus Gewerbesteuern wegen den Auswirkungen auf die
Finanzausgleichsleistungen des Jahres 2008 nur 75 % als Mehreinnahme zur Reduzierung des
Fehlbetrages anrechenbar.
Die sofortige Vollziehung der Anordnung wurde gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.“
Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock verfügte am 01.11.2006 eine haushaltswirtschaftliche
Sperre.
Im Haushaltsvollzug 2006 hat dieser massive Eingriff und die erheblichen Mehreinnahmen dazu
beigetragen, dass die Anordnung entsprechend dem Erlass des Innenministeriums des Landes
Mecklenburg-Vorpommern zur Haushaltssatzung 2006 und zum Haushaltssicherungskonzept, den
strukturellen Fehlbedarf um mindestens 30,0 Mio. EUR zu senken, eingehalten werden konnte.
Mit der Feststellung des Ergebnisses zur Jahreshaushaltsrechnung 2006 wurde das Haushaltsjahr mit
33,3 Mio. EUR Mehreinnahmen abgeschlossen.
Dabei war bei den realisierten Mehreinnahmen aus Gewerbesteuern wegen den Auswirkungen auf die
Finanzausgleichsleistungen des Jahres 2008 nur 75 % als Mehreinnahme zur Reduzierung des
Fehlbetrages anrechenbar. Die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer betragen 9,2 Mio. EUR.
Davon werden dem Einsparungsziel 6,9 Mio. EUR angerechnet. 2,3 Mio. EUR dienen zur Senkung
des Altfehlbetrages.
Bestandteil des Erlasses des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern war weiterhin
der Widerruf der Ausnahmezulassung zur umfassenden Budgetierung vom 10.03.2003 zum
01.01.2007. In Folge dessen war die Budgetrücklage aufzulösen und zur Verringerung des
Haushaltsfehlbetrages einzusetzen. Die Budgetrücklage in Höhe von 2,6 Mio. EUR wurde aufgelöst.
Weitere Mehreinnahmen sind insbesondere zurückzuführen auf einen höheren Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer (3,5 Mio. EUR), Leistungen des Landes und des Bundes in Umsetzung der Hartz
IV-Gesetze (11,0 Mio. EUR), Erstattungen im Bereich der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe
aufgrund gestiegener Leistungen (4,6 Mio. EUR) und weitere Zuführungen vom Vermögenshaushalt
von zusätzlichen Verkaufserlösen und der Auflösung der allgemeinen Rücklage (2,0 Mio. EUR).
Den Mehrausgaben in Höhe von 17,0 Mio. EUR, insbesondere für soziale Leistungen und Hartz IV
(10,1 Mio. EUR) sowie für Kindertagesstätten (3,2 Mio. EUR) stehen Minderausgaben aufgrund der
eingeschränkten Haushaltsdurchführung in Höhe von 22,3 Mio. EUR gegenüber, so dass der
Verwaltungshaushalt insgesamt mit 5,3 Mio. EUR Minderausgaben abgeschlossen werden konnte.
Im § 1 der Haushaltssatzung waren die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes der
Hansestadt Rostock mit 90,3 Mio. EUR festgesetzt.
Mit Erlass vom 24.10.2006 genehmigte das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
den in der Haushaltssatzung 2006 unter § 2, Ziffer 1 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 3,9 Mio. EUR mit einem Teilbetrag in
Höhe von 3,8 Mio. EUR. Der in § 2, Ziffer 2 festgesetzte Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,8 Mio. EUR wurde gemäß § 49 Abs. 1 KV MecklenburgVorpommern vollständig genehmigt.
Mit dem durch den Landtag am 17. Mai 2006 beschlossenen 1. Änderungsantrag zum AG-SGB II
entfiel die veranschlagte Einnahme in Höhe von 1.733.800,00 EUR im Vermögenshaushalt, die als
allgemeine Deckungsquelle für investive Vorhaben und Maßnahmen eingeordnet war. Zur
Vermeidung eines Fehlbetrages im Vermögenshaushalt 2006 wurde eine haushaltswirtschaftliche
Sperre gemäß § 27 GemHVO in Höhe von 1.733.800,00 EUR am 01.11.2006 durch den
Oberbürgermeister verfügt.
In der Jahresrechnung 2006 wurden Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt von 106,8
Mio. EUR erzielt und Haushaltsausgabereste von 20,6 Mio. EUR gebildet.
Die Rechnungsergebnisse der Jahre 2004 – 2006 zeigt folgende Übersicht:
EINNAHMEN
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt
Solleinnahmen Vermögenshaushalt
Summe Solleinnahmen
+ Neue Haushaltseinnahmereste
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste
- Abgang alter Kasseneinnahmereste
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Summe bereinigte Solleinnahmen
AUSGABEN
Sollausgaben Verwaltungshaushalt
Sollausgaben Vermögenshaushalt
Summe Sollausgaben
+ Neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
- Abgang alter Kassenausgabereste
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Summe bereinigte Sollausgaben
Fehlbetrag
davon struktureller Fehlbetrag
2006
405.011.498,98
107.089.840,39
512.101.339,37
0
0
2005
401.607.704,40
73.002.006,03
474.609.710,43
0
0
- in EUR 2004
375.071.649,04
111.494.471,78
486.566.120,82
0
0
6.974.494,52
268.171,11
518.807.662,78
1.602.342,12
1.173.583,45
471.833.784,86
3.342.446,16
2.373.880,44
487.534.686,54
526.528.857,39
88.239.132,58
614.767.989,97
498.488.065,27
55.694.861,66
554.182.926,93
461.878.943,10
91.241.125,12
553.120.068,22
1.939.620,72
20.614.498,60
803.050,26
18.275.303,39
1.314.198,48
21.088.949,72
330.553,33
2.031.961,90
269.896,89
2.141.742,47
263.992,69
3.209.483,52
0
0
634.959.594,06
116.151.931,28
31.636.877,59
0
0
570.849.642,72
99.015.86,36
45.684.772,00
0
0
572.049.740,23
84.515.053,69
45.267.122,00
3.
Rückblick auf das Haushaltsjahr 2007
Im § 1 der Haushaltssatzung 2007 sind die Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt worden:
im Verwaltungshaushalt
Einnahmen
Ausgaben
insgesamt
425.322.600
556.070.500
Fehlbedarf
130.747.900
davon struktureller
Fehlbedarf
31.732.000
- in EUR im Vermögenshaushalt
Einnahmen
Ausgaben
75.353.200
75.353.200
Die durch die Bürgerschaft am 28.02.2007 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und
Anlagen wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Prüfung und
Genehmigung übergeben. Mit Schreiben vom 11.07.2007 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde ein
Entwurf der beabsichtigten Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2007 wie folgt zur Kenntnis und
Stellungnahme übergeben:
A. Rechtsaufsichtliche Anordnungen
Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass die Bürgerschaft bis zum 30. September 2007 einen
Beschluss zu einer Nachtragshaushaltssatzung 2007 fasst, die im Vergleich zur
Ursprungshaushaltssatzung 2007 einen um mindestens 23 Mio. EUR geringeren Fehlbedarf im
Verwaltungshaushalt ausweist. In diese Verbesserungsvorgabe können alle Einnahme- und Ausgabeansätze mit Ausnahme folgender Einnahmehaushaltsstellen einbezogen werden:
1.9000.0030
Gewerbesteuer
1.9000.0010
Grundsteuer B
1.9000.2651
Gewerbesteuervollverzinsung.
Mehreinnahmen (Erhöhung der bisher veranschlagten Haushaltsansätze) bei den genannten
Haushaltsstellen sind zusätzlich zur Verbesserungsvorgabe zur Reduzierung des Fehlbedarfes
einzusetzen, wobei bei den Gewerbesteuermehreinnahmen die hierauf entfallenden Ausgaben für
Gewerbesteuerumlage abgesetzt werden können. Etwaige Erhöhungen sind ausschließlich zur
weiteren Verbesserung des Haushaltsergebnisses einzusetzen.
Darüber hinaus sind im Nachtragshaushaltsplan Ausgabesenkungen und Einnahmeerhöhungen
auszuweisen, die im (derzeit noch nicht beschlossenen) überarbeiteten Haushaltssicherungskonzept
für das laufende Haushaltsjahr vorgesehen sind.
Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass die Bürgerschaft im Rahmen der Beschlussfassung
zur
Nachtragshaushaltssatzung
2007
auf
der
Grundlage
der
Prüfergebnisse
des
Landesrechnungshofes einen Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2007 beschließt, der einen
künftigen Stellenumfang von 1.400 Stellen (VbE) nicht überschreitet. Darüber hinaus vorhandene
notwendige Stellen sind gemäß § 3 Abs. 1 Stellenplanverordnung (StPlV) mit einem kw-Vermerk zu
versehen.
Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass im Rahmen der Beschlussfassung zur
Nachtragshaushaltssatzung 2007 der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale
Objektbewirtschaftung und -entwicklung“ unter Beachtung der haushalts- und eigenbetriebsrechtlichen
Vorschriften zu überarbeiten und zu beschließen ist.
Gleichzeitig wurde im Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass die Notwendigkeit
besteht, die relevanten Gründe für die vorgesehenen Entscheidungen in einem Gespräch zu erörtern.
Die Anhörung zum Entwurf der rechtsaufsichtlichen Anordnungen fand am 31.07.07 im
Innenministerium M-V statt. Durch den Oberbürgermeister wurde deutlich gemacht, dass es sehr
schwierig sein wird, die beabsichtigte Anordnung umzusetzen. So erscheint die Erarbeitung einer 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2007 vor dem Hintergrund des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2008
arbeitstechnisch schwierig. Auch ist es nicht möglich, den zusätzlichen Konsolidierungsbedarf in Höhe
von 23 Mio. EUR aufzubringen. Nach ersten Hochrechnungen konnte zum Zeitpunkt der mündlichen
Anhörung von einer Haushaltsverbesserung von etwa 13 Mio. EUR ausgegangen werden, die im
weiteren Prozess der Erarbeitung des Nachtragshaushaltsplanes weiter untersetzt werden sollte.
Am 07.08.2007 verfügte der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock, dass eine 1.
Nachtragshaushaltsatzung mit Haushaltsplan und Anlagen zu erarbeiten und der Bürgerschaft am
17.10.2007 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
Durch die Bürgerschaft wurde am 17.10.2007 eine 1. Nachtragshaushaltssatzung wie folgt
beschlossen:
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes
einschließlich der Nachträge
gegenüber
nunmehr
bisher
festgesetzt auf
EUR
EUR
EUR
EUR
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
13.106.000
0
0
4.321.800
425.322.600
556.070.500
438.428.600
551.748.700
2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
1.423.300
1.423.300
0
0
75.353.200
75.353.200
76.776.500
76.776.500
Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat in Auswertung der von der
Bürgerschaft am 28.02.2007 beschlossenen Haushaltssatzung 2007 am 10.10.2007 u.a. folgende
rechtsaufsichtliche Entscheidung getroffen:
A. 2
„Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass die Bürgerschaft bis zum 30. November
2007 einen Beschluss zu einer Nachtragshaushaltssatzung 2007 fasst, die im Vergleich
zur
Ursprungshaushaltssatzung 2007 einen um mindestens 20 Mio. EUR geringeren
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt ausweist.“
A.3
„Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V ordne ich an, dass der Oberbürgermeister unmittelbar nach
der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2007 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß
§ 27 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in dem Umfang verfügt, der erforderlich ist,
um die Erfüllung der Anordnung zu A.2 zu sichern. Die Sperrverfügung ist innerhalb von
vier Wochen nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung hier vorzulegen.“
Für diese Anordnungen wurde gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung angeordnet.
Der Arbeitsprozess zur Aufstellung der 1. Nachtragshaushaltssatzung war Ende August des laufenden
Jahres abgeschlossen, so dass der Entwurf nebst Anlagen am 05.09.2007 in den Beratungsgang der
Bürgerschaft gegeben werden konnte. Wesentliche Ergebnisse der 1. Nachtragssatzung für das
Haushaltsjahr 2007 gegenüber der Ursprungshaushaltssatzung waren die weitere Verringerung des
Fehlbedarfes sowie die umfangreiche Anbringung von zeitlich nicht näher definierten kw-Vermerken.
Die mit den rechtsaufsichtlichen Entscheidungen getroffenen Anordnungen gingen über die von der
Bürgerschaft beschlossenen haushaltswirtschaftlichen Verbesserungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung hinaus.
Mit Blick auf den Arbeits- und damit auch Kostenaufwand, die eine 2. Nachtragshaushaltssatzung für
das Jahr 2007 verursachen würde und mit dem Blick auf das bereits fast abgelaufene Haushaltsjahr,
was die Realisierung des Arbeitsprozesses zur Erstellung einer 2. Nachtragshaushaltssatzung unter
zumindest zeitlichen Gesichtspunkten unmöglich machen würde, war die Anordnung einer
haushaltswirtschaftlichen
Sperre,
die
geeignete
Maßnahme,
um
die
angeordnete
Haushaltsverbesserung von 20,0 Mio. EUR mit dem Jahresabschluss 2007 zu sichern. Mit der 1.
Nachtragshaushaltssatzung hat die Bürgerschaft am 17.10.2007 eine Haushaltsverbesserung in Höhe
von 17,4 Mio. EUR beschlossen.
Unter Berücksichtigung, dass zusätzlich geplante Einnahmen in der 1. Nachtragshaushaltssatzung in
Höhe von 0,1 Mio. EUR gemäß Haushaltserlass der Rechtsaufsichtsbehörde
nicht zur
Haushaltsverbesserung eingesetzt werden können, hat der Oberbürgermeister am 14.11.2007 eine
Haushaltssperre nach § 27 Gemeindehaushaltsverordnung Mecklenburg-Vorpommern in
erforderlicher Höhe von insgesamt 2,7 Mio. EUR verfügt.
Um der Anordnung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 10.10.2007,
Punkt A.2, zu entsprechen, ist nach Beschlussfassung der Bürgerschaft zur 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2007 eine Bestätigung zur verfügten Haushaltssperre durch die
Bürgerschaft eingeholt worden.
4.
Vorbericht zum Haushaltsplan 2008
Nach § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen, der
einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft gibt.
Die Anweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzung 2008, des Finanzplanes 2007 - 2011 und des
Investitionsprogramms wurde an die Senatsbereiche/Ämter am 22.06.07 übergeben, so dass unter
Berücksichtigung der verbindlich vorgegebenen Eckwerte der Planentwurf für die Teilhaushalte
ausgearbeitet werden konnte.
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt 2008 weist Einnahmen von 425,9 Mio. EUR und Ausgaben von 564,1 Mio.
EUR sowie einen Fehlbedarf von 138,2 Mio. EUR aus. Unter Berücksichtigung einer
Fehlbetragsabdeckung aus dem Rechnungsergebnis 2006 von 116,1 Mio. EUR ergibt sich ein
unbereinigter struktureller Fehlbedarf für 2008 in Höhe von 22,1 Mio. EUR.
Dazu folgende Übersicht:
- in Mio. EUR Planentwurf
2008
1. Nachtragshaushalt 2007
Einnahmen
425,9
438,4
425,3
412,0
Ausgaben ohne
Fehlbeträge/-bedarfe
448,0
452,7
457,0
443,6
22,1
14,3
31,7
31,6
Altfehlbetrag/-bedarf
116,1
99,0
99,0
84,5
Fehlbetrag/-bedarf
insgesamt
138,2
113,3
130,7
116,1
Ausgaben insgesamt
564,1
551,7
556,0
528,1
struktureller
Fehlbetrag/-bedarf
Haushaltsplan
2007
Ergebnis Jahresrechnung 2006
Im Vergleich zu den im 1. Nachtragshaushalt 2007 mit 438,4 Mio. EUR veranschlagten Einnahmen
und Ausgaben (ohne Fehlbetrag Vorjahre) von 452,7 Mio. EUR bedeutet das eine Verringerung bei
den Einnahmen um 12,5 Mio. EUR und bei den Ausgaben um 4,7 Mio. EUR.
Mit der Begrenzung der Ausgaben auf das unbedingt notwendige Maß ist eine Ausgabenreduzierung
von insgesamt 4,7 Mio. EUR mit dem Haushalt 2008 erreicht worden. Insbesondere bei den
Personalausgaben sind 7,7 Mio. EUR weniger als im Vorjahr veranschlagt worden. Die Verringerung
der Haushaltsansätze der Gewerbesteuerumlage (0,8 Mio. EUR), der Zuschüsse an die Eigenbetriebe
und Gesellschaften (0,3 Mio. EUR), den Erstattungen des Verwaltungshaushaltes (4,6 Mio. EUR), der
Jugendhilfe in Einrichtungen (0,3 Mio. EUR), der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen (0,5 Mio.
EUR), der Leistungen Asylbewerber (0,2 Mio. EUR), der Zinsausgaben für langfristige Kredite (0,3
Mio. EUR) sowie bei den kalkulatorischen Kosten (0,3 Mio. EUR) führen zu Minderausgaben in Höhe
von 15,1 Mio. EUR.
Demgegenüber stehen höhere Aufwendungen für gesetzliche Leistungen der Sozialhilfe und
Jugendhilfe von 5,7 Mio. EUR. Für die Finanzierung der Kassenkredite sind 3,9 Mio. EUR aufgrund
der dauernden Unterfinanzierung des Verwaltungshaushaltes zusätzlich bereitzustellen. Die
Haushaltsermächtigung für die Tilgung von langfristigen Krediten des Vermögenshaushaltes
(Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt) ist um 0,5 Mio. EUR erhöht worden.
Die Fortschreibung der mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 veranschlagten zusätzlichen
Einnahmen ist mit dem Plan 2008 nicht möglich und ist damit Ursache für den Anstieg des
unbereinigten strukturellen Fehlbedarfes.
Mit der vollständigen Auflösung der allgemeinen Rücklage (3,1 Mio. EUR) im Haushaltsjahr 2007
stehen keine weiteren Mittel zur Verfügung. Erstattungen vom Land für den Weltwirtschaftsgipfel G 8
(2,4 Mio. EUR), Altfälle bei Heimaufenthalt (1,5 Mio. EUR) und Unterhaltsvorauszahlungen der
Jugendhilfe (0,6 Mio. EUR) sind überwiegend einmalig und somit nicht im Plan 2008 zu
veranschlagen. Weiterhin sind für die Erstattungen sonstiger Bereiche (1,0 Mio. EUR) die
Haushaltsansätze nicht dem Vorjahr anzupassen. Auch werden die Gebühren und Entgelte in Höhe
von 2,4 Mio. EUR geringer gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 zu veranschlagen sein, da
insbesondere die Leistungen für die Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Spülfelder rückläufig
eingeschätzt werden. Bei der Gewerbesteuer werden für 2008 Mindereinnahmen gegenüber dem
Haushaltsplan 2007 in Höhe von 1,0 Mio. EUR erwartet. Die Gewinnanteile der WIRO
Wohnungsgesellschaft Rostock GmbH und der RVV sind mit 8,7 Mio. EUR im Plan 2008 zu
reduzieren. Durch die Reduzierung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft sind die
geplanten Einnahmen um 1,8 Mio. EUR zu mindern.
Für den Verwaltungshaushalt sind in den unterschiedlichen Einnahmepositionen somit
Mindereinnahmen von 25,8 Mio. EUR zu erwarten, dem gegenüber stehen Mehreinnahmen von 13,2
Mio. EUR. So konnten im Planentwurf 2008 u.a. für die Grundsteuer (0,8 Mio. EUR), Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer (5,2 Mio. EUR), allgemeine Zuweisungen aus dem
Finanzausgleichsgesetz (4,3 Mio. EUR) zusätzliche Einnahmen veranschlagt werden.
Entsprechend dem Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen des Innenministeriums
des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2008 sind bezogen auf die Hansestadt Rostock
Erlöse aus Immobilienverkäufen (in Höhe von 4,3 Mio. EUR) und der Teil der FAG-Mittel, der über die
auf der Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung 2005 - 2009 ermittelten Schlüsselzuweisungen
hinausgeht (16,2 Mio. EUR), zur Abdeckung der Altfehlbeträge einzusetzen. Unter Berücksichtigung
des Erlasses zur Aufstellung der Haushaltspläne erhöht sich der geplante unbereinigte strukturelle
Fehlbedarf von 22,1 Mio. EUR wie folgt:
- Zusätzliche FAG Mittel
- Erlöse aus Vermögensveräußerungen
Zum Abbau der Altfehlbeträge einzusetzen
- Zuweisungen § 6 Abs. 1 Satz 2 FAG
- Zuweisungen § 6 AG SGB II
Zusätzliche Einnahmen des Vermögenshaushalt (nach HH-Ausgleich)
Summe der nach Erlass „gebundenen“ Einnahmen
- unbereinigter struktureller Fehlbedarf
- bereinigter struktureller Fehlbedarf
1. NT 2007
11,8
4,5
16,3
3,9
2,6
6,5
22,8
14,3
37,1
- in Mio. EUR Plan 2008
16,2
4,3
20,5
3,9
2,6
6,5
27,0
22,1
49,1
Der im Jahr 2008 veranschlagte Fehlbetrag aus der Jahresrechnung 2006 in Höhe von 116,1 Mio.
EUR wird um 20,5 Mio. EUR gleich 17,7 % reduziert. Damit wird der Forderung des
Innenministeriums, den zu veranschlagenden Altfehlbetrag jährlich mindestens um 10 % zu senken,
entsprochen.
Vermögenshaushalt
Die Hansestadt Rostock hat gemäß § 43 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die
gesetzliche Pflicht zum Haushaltsausgleich bzw. zur schnellstmöglichen Wiedererlangung der
dauernden Leistungsfähigkeit. Dieser Grundsatz hat Vorrang vor allen anderen Erwägungen. Daraus
ergeben sich folgende Einschränkungen für den Vermögenshaushalt:
•
Die Genehmigung von Krediten gemäß § 49 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
wird vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich versagt und
nur noch in Ausnahmen für „rentierliche Kredite“ vorgenommen. Im Planentwurf 2008 ist
keine Kreditaufnahme eingeordnet.
•
Mit Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2007 vom
20.11.2006 verwies das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern stringent
darauf, dass bei einem defizitären Verwaltungshaushalt Investitionen neben rentierlichen
Investitionen nur nach strengen Vorgaben des § 51 der Kommunalverfassung Mecklenburg –
Vorpommern zulässig und Verkaufserlöse primär zur Entlastung des Verwaltungshaushaltes
einzusetzen sind.
Damit gestaltet sich die Erarbeitung des Vermögenshaushaltes äußerst schwierig, da nach wie vor ein
großer Bedarf zur Erneuerung und zum Ausbau der öffentlichen Infrastruktur in der Hansestadt
Rostock besteht.
Der Vermögenshaushalt 2008 umfasst ein Volumen von 74,4 Mio. EUR und enthält somit gegenüber
dem Planjahr 2007 (1. Nachtragshaushalt) eine Reduzierung in den Einnahmen und Ausgaben von
2,4 Mio. EUR.
Mit dem Plan 2008 können Zuweisungen von Bund und Land in Höhe von 45,9 Mio. EUR (1.
Nachtragshaushalt 2007 = 42,3 Mio. EUR) zur Förderung objektkonkreter Vorhaben veranschlagt
werden, die insbesondere für die Investitionstätigkeit der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften
durchgereicht werden. Weiterhin wird mit dem Haushaltsplan 2008 ein Investitionsvolumen bei den
eigenen Baumaßnahmen in Höhe von 13,2 Mio. EUR bereitgestellt, so dass das Auftragsvolumen der
Stadtverwaltung im Haushaltsvollzug gegenüber dem Vorjahr um 4,7 Mio. EUR erhöht wird.
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Derzeit sind in den Prozess zur Einführung der KLR außer dem Volkstheater Rostock alle
Organisationseinheiten der Verwaltung einbezogen worden. Aber auch in den Ämtern ist mit der
Einführung der KLR die eigentliche Arbeit noch nicht abgeschlossen. Vielmehr gilt es, die KLR an die
sich ständig ergebenen Veränderungen anzupassen (Umstrukturierung des Haupt- und
Finanzverwaltungsamtes und des Amtes für Haushalt- und Ressourcenmanagement) bzw. weiter zu
optimieren um eine aussagefähige Berichterstattung zu erhalten.
Schwerpunkte hierbei sind:
-
Anpassung der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerpläne
Zeitnahe Anpassung der Stellenprofile und deren Umsetzung
Prüfung und Anpassung der Umlagen
Prüfung und Erweiterung der Indikatoren
Umfassende Nutzung von Vorbelegungen in der AS 400
Absicherung des Datentransfers aus dem neuen Lohn- und Gehaltsprogramm LOGA
Nutzung vorhandener Software (Musikschulmanager)
Zeitnahe Auswertungen als Grundlage für andere Berechnungen (Schullastenausgleich)
Darüber hinaus gibt es im Wesentlichen folgende Aufgabenschwerpunkte für die kommenden Jahre:
-
Einarbeitung der kalkulatorischen Kosten
Darstellung der Inneren Leistungsverrechnungen
Anpassung der städtischen KLR an den Produktkatalog des Landes M-V
Erarbeitung eines städtischen Produkthaushaltes
Im Zuge der Ausschreibung einer Finanzsoftware wird auch das derzeit angewandte Modul Kostenund Leistungsrechnung der Firma „infoma“ mit neu ausgeschrieben. Ziel ist es zukünftig, dass das
KLR-Verfahren fest in ein doppisches Anwendungsverfahren für das Neue Kommunale Haushalt- und
Rechnungswesen integriert ist. Damit werden dann Schnittstellen entfallen, die derzeit manuell
bedient werden müssen und erhebliche zeitliche Verzögerungen bzw. Nacharbeiten erforderlich
machen.
Auf Grund der zeitlichen Verschiebung der Funktionalreform wird sich die Anzahl der zu betreuenden
Ämter in den folgenden Jahren nicht wesentlich reduzieren.
Die Einführung der KLR auf der Basis von Produkten und Leistungen bringt eine große Datenflut
hervor. Diese muss für die unterschiedlichen Verwaltungsebenen strukturiert werden, damit sie
praktisch angewendet werden kann und ein Nutzen erzielt wird. Deshalb muss eine bessere
zielgruppenorientierte Gliederung und Zusammenfassung der Daten erfolgen. Relevante Kennzahlen
sind aus der Vielzahl der möglichen Daten herauszufiltern und in den Mittelpunkt zu rücken. Hierfür
soll ein Raster für die unterschiedlichen Verwaltungsebenen entwickelt werden.
Gesamthaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes 2008 beträgt in den Einnahmen 425,9 Mio. EUR und in den
Ausgaben 564,1 Mio. EUR.
Der Vermögenshaushalt umfasst ein Volumen in den Einnahmen und Ausgaben von je 74,4 Mio.
EUR.
4.1
Verwaltungshaushalt
Haushaltsplan
2008
Einnahmen gesamt
a) Steuern
b) Allgemeine Finanzzuweisungen des
Landes
c) Einnahmen von Bund und Land, aus
Ämtern, Einrichtungen sowie sonstige
Finanzeinnahmen
Ausgaben gesamt
a) Personalausgaben
b) sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
c) Zuweisungen und Zuschüsse
d) Sonstige Finanzausgaben
Fehlbedarf
4.1.1
425,9
104,4
135,6
1. Nachtragshaushalt
2007
438,4
99,4
131,6
- in Mio. EUR Ergebnis
Jahresrechnung 2006
412,0
100,8
113,3
185,9
207,4
197,9
564,1
109,8
170,6
551,7
117,5
171,3
528,1
116,4
167,5
136,4
147,3
136,0
126,9
131,4
112,8
138,2
113,3
116,1
Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
Im Haushaltsplan 2008 sind Gesamteinnahmen in Höhe von 425,9 Mio. EUR veranschlagt. Das sind
gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan 2007 12,5 Mio. EUR weniger Einnahmen.
Einnahmen von Bund
und Land, aus Ämtern,
Einrich-tungen sowie
sonstige
Finanzeinnahmen
43,6 %
Allgemeine
Finanzzuweisungen des
Landes
31,4 %
Steuern
24,5 %
4.1.1.1 Steuern
Die Entwicklung der Steuereinnahmen wird jährlich analysiert und auf Grund der Ergebnisse
vorangegangener Haushaltsjahre sowie des aktuellen Erhebungsstandes nach dem geltenden
Steuerrecht fortgeschrieben und der Planung zu Grunde gelegt. Die letzte amtliche Steuerschätzung
des Arbeitskreises beim Deutschen Städtetag vom Mai 2007 und die Hinweise des Innenministers des
Landes Mecklenburg-Vorpommern zur mittelfristigen Finanzplanung wurden einbezogen. Nach wie
vor bergen die Haushaltsplanung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der
Gewerbesteuer ein hohes Schätzrisiko, da die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen sowie die
Entwicklung der jeweiligen Unternehmensergebnisse nicht im vollen Umfang prognostiziert werden
können.
Grundsteuer B – Haushaltsstelle 9000.0010
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich
wie folgt dar:
- in EUR Haushaltsjahr
Hebesatz
2006
440 v. H.
18.182.042,70
2007
440 v. H.
18.600.000,00
2008
450 v. H.
19.400.000,00
Grundsteuerfestsetzung Haushaltsjahr 2007
- in EUR 19.058.311,71
-353.896,16
18.704.415,55
Festsetzungen für das Jahr 2007
Nachveranlagungsergebnis für Vorjahre
Anordnungssoll
Für das Jahr 2007 wurden durch das Finanzamt weitere Abgänge an Grundsteuer B in Höhe von 53
TEUR angezeigt. Weitere Mindereinnahmen resultieren aus der Änderung der Rechtsprechung,
wonach künftig ein Erlass der Grundsteuer bei strukturellem Wohnungsleerstand möglich wird.
Im Haushaltsjahr 2008 werden durch Baufertigstellung im Jahr 2007 das KTC Einkaufszentrum in der
Kröpeliner Str., das IKEA-Einkaufscentrum in Schutow, das Parkhaus in der Kopernikusstr., die
Büroanlage im Haedgehafen, die Montagehalle am Koppelsoll, die Gewerbehalle am Ackerweg und
die Stahlbauhalle in der Liebherrstraße grundsteuerpflichtig. Im „Tonnehof„ Hohe Düne entstehen 696
Eigentumswohnungen.
Schätzungen für die Haushaltsplanung sind mit einem hohen Risiko verbunden, da die Feststellung
der Einheitswerte, die Veranlagungszeiträume sowie die Bekanntgabe rückwirkender Veranlagungen
in Abhängigkeit der Tätigkeit der Finanzämter stehen.
Grundsteuer B
Nutzungsarten
nach
Einfamilienhäuser,
Reihenhäuser
Mietwohngrundstücke
Eigentumswohnungen
Geschäftsgrundstücke
Gesamt:
geschätzte Grundsteuer
2008
20.000
10.000
20.000
150.000
200.000
Durch die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes wird die Anzahl der
Anträge auf Erlass der Grundsteuer in den nächsten Jahren steigen. Die Hochrechnung für
Geschäftgrundstücke konnte anhand von vorliegenden Daten wie dem Immobilienbericht und der
Schätzung aus den Unterlagen der abgelehnten Erlassanträge der Vorjahre erfolgen. Für das Jahr
2008 wird ein Erlassvolumen von 200 TEUR geschätzt.
Basierend auf einen Hebesatz von 450 v. H., bei Berücksichtigung der Nachveranlagungen und unter
Beachtung der Anträge auf Erlass der Grundstuer wird das Grundsteueraufkommen für das Jahr 2008
auf 19,4 Mio. EUR geschätzt.
Entwicklung des Aufkommens
Erhebungszeiträumen
der
Grundsteuer
B
im
Zeitraum
2002
–
2007
nach
- in EUR Hauhaltsjahr
2003
2004
2005
2006
31.07.2007
Rechungsjahr
1991
-913,56
1992
-43,26
1993
-15,24
1994
-696,16
1995
-3.432,92
14.829,28
-62,40
1996
2.390,80
13.176,44
-62,40
-436,76
1997
-12.634,98
10.243,25
-85,02
-436,76
1998
20.376,85
30.524,87
-5.053,04
-133.124,36
-41.832,70
1999
156.287,22
46.455,76
7.139,46
-129.393,35
-36.345,59
2000
305.415,51
57.926,35
56.256,39
-124.921,59
-26.201,42
2001
473.259,30
113.223,66
4.225,75
-133.256,94
-29.029,63
2002
655.759,40
126.735,27
6.394,52
-125.976,02
-39.779,47
2003
17.234.785,36
170.752,57
27.619,67
-107.070,94
-39.988,40
17.594.409,37
82.977,77
-98.088,78
-49.926,80
-35.687,09
-45.395,22
19.029.542,86
-45.396,93
2004
2005
17.675.901,43
2006
19.058.311,71
Stand
Anordnungssoll
31.12.2003
31.12.2004
31.12.2005
31.12.2006
16.08.2007
18.832.206,54
18.110.570,97
17.855.252,13
18.141.150,27
18.704.415,55
1.597.421,18
582199,23
179350,70
-888392,59
-353.896,16
102,6
-63,5
-69,2
-595,34
-155
9,3
3,3
1
0
18.800.00,00
19.200.000,00
420 v. H.
420 v. H.
Nachveranlagung insges.
Veränderungen in %
Anteil NV am Jahressoll
Planansatz
Hebesatz
19.000.000,00
19.260.000,00
420.v. H.
440 v. H.
0
18.600.000,00
440 v. H.
Gewerbesteuer nach Ertrag - Haushaltsstelle 9000.0030
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich
wie folgt dar:
- in EUR Haushaltsjahr
Hebesatz
2006
440 v. H.
50.751.205,08
2007
440 v. H.
43.350.000,00
2008
450 v. H.
42.350.000,00
Für das Jahr 2007 wurden Einnahmen in Höhe von 43,3 Mio. EUR Gewerbesteuer geplant, dabei
wurde ein gleich bleibendes Vorauszahlungsaufkommen von 33,6 Mio. EUR bei einem Hebesatz von
440 v. H. zu Grunde gelegt. Der Planung wurde unterstellt, dass der Anteil des VZ-Aufkommens ca.
76 % des Gesamtaufkommens betragen wird. Weiterhin wurde nach den Prognosen des Deutschen
Städtetages
ein
Rückgang
des
Gewerbesteueraufkommens
um
1,5
%
unterstellt
(Novembersteuerschätzung 2006). Die aktuelle Steuerschätzung vom Mai 2007 erwartet nunmehr
Steigerungen von 2,3 %. Die derzeitige Entwicklung des Aufkommens lässt darauf schließen, dass der
Planansatz zum 31.12.2007 erfüllt wird.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Steueraufkommen erwartungsgemäß mit Stand vom
31.07.2007 um 4,1 Mio. EUR (- 8,6 %) verringert. Das Gewerbesteueraufkommen in 2006 war stark
überzeichnet. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2007 sind seit Anfang des Jahres von 32,4 Mio. EUR
auf 34,9 Mio. EUR per 31.07. stetig gestiegen, die nachträglichen Vorauszahlungen für 2006 wurden
mit 2,6 Mio. EUR nach oben angepasst. Weiterhin sind gute Veranlagungsergebnisse für das Jahr
2004 (+ 1,6 Mio. EUR) zu verzeichnen. Insgesamt sind die Zahlungen für Vorjahre aber deutlich
zurückgegangen.
Per 31.12.2007 wird ein Vorauszahlungsaufkommen von 34,8 Mio. EUR erwartet, das entspricht
einem Anteil am erwarteten Gesamtaufkommen von ca. 80 %.
Die Anzahl der Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen leisten, ist weiter gestiegen. Der Anteil der
Gewerbesteuerzahler an den Gewerbesteuerpflichtigen insgesamt, die entrichteten Vorauszahlungen
und die Zahl der daran beteiligten Unternehmen haben sich wie folgt entwickelt:
Entwicklung Gewerbesteuer ab dem Jahr 2001
2001
2002
2003
2004
2005
2006 31.07.2007
Planansatz
47,6
32,9
33,7
32,3
32,0
41,5
43,35
Gesamtaufkommen in Mio. EUR
30,5
32,1
23,7
34,6
37,2
50,8
42,8
(32,9)*1
(35,2)*1
Vorauszahlungen in Mio. EUR
26,7
25,9
23,8
25,0
28,7
32,6
34,9
Anteil VZ am Gesamtsoll in %
87,7
80,7
100,3
72,3
77,1
64,1
81,5
(75,9)
(81,5)
Gewerbesteuerpflichtige
12.450
13.232
14.033
15.016
15.591
14.028
14.456
1.572
1.639
1.558
1.600
1.674
1.795
1.859
12,6
12,4
11,1
10,7
10,7
12,8
12,8
6
8
4
5
7
10
9
76
69
61
73
83
97
107
über 5.000 EUR bis 50.000 EUR
444
437
446
463
474
550
594
über 500 EUR bis 5.000 EUR
731
764
760
770
812
863
864
bis 500 EUR
315
361
287
289
298
275
285
Gewerbesteuervorauszahler
Anteil Vorauszahler in %
davon zahlten
über 500.000 EUR
über 50.000 bis 500.000 EUR
•
* 1 Aufkommen in 2004 und 2005 nach pauschaler Restebereinigung
Für das Jahr 2008 werden Einnahmen in Höhe von 42,3 Mio. EUR Gewerbesteuer geplant, dabei
wurde ein Vorauszahlungsaufkommen von 35 Mio. EUR bei einem um 10 v. H. auf 450 v. H. erhöhten
Hebesatz zugrunde gelegt. Der Planung wurde unterstellt, dass der Anteil des VZ-Aufkommens ca.
83,0 % des Gesamtaufkommens betragen wird. Weiterhin wurde ein Aufkommensrückgang bei den
Vorauszahlungen um 1,7 % zu 2007 aufgrund der zu berücksichtigenden Steuerrechtsänderungen ab
2008 sowie der Prognose der Maisteuerschätzung des Deutschen Städtetages unterstellt. Zu
berücksichtigen ist, dass die Gewerbesteuer als Gewinnsteuer weiterhin mit hohen Schätzrisiken
behaftet ist.
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer – Haushaltsstelle 9000.0100
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich
wie folgt dar:
- in EUR Haushaltsjahr
2006
21.483.734,00
2007
25.409.900,00
2008
30.662.300,00
Auf Grund der guten konjunkturellen Entwicklung und dem tendenziellen Rückgang von Erstattungen
aus der Einkommensteuer erhöhen sich die Einnahmeerwartungen lt. Prognose der aktuellen
Steuerschätzung.
Für das Haushaltsjahr 2008 ergeben sich lt. Haushaltserlass des Innenministers und im Ergebnis der
Steuerschätzung vom November 2007 bei dem zu verteilenden Gemeindeanteil an der Lohn- und
Einkommensteuer und der Zinsabschlagsteuer für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Aufkommenserwartungen von 216 Mio. EUR. Damit erhöhen sich die Aufkommenserwartungen für
das Land Mecklenburg-Vorpommern gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2006 um 54 Mio. EUR.
Bei Anwendung der bis 2008 gültigen Schlüsselzahl berechnet sich der Anteil für die Hansestadt
Rostock.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer – Haushaltsstelle 9000.0120
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich
wie folgt dar:
- in EUR Haushaltsjahr
2006
8.573.941,00
2007
9.841.100,00
2008
9.841.100,00
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird den Städten und Gemeinden seit 1998 im Ausgleich für
die abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer in Höhe von 2,2 % am bislang dem Bund und den Ländern
zufließenden Umsatzsteueraufkommen zugewiesen.
Die Einnahmeerwartungen für das Haushaltsjahr 2007 haben sich nicht in vollem Umfang bestätigt.
Die Mindereinnahmen betragen 239 TEUR.
Für das Jahr 2008 wird das in Mecklenburg-Vorpommern zur Verteilung kommende Aufkommen auf
54 Mio. EUR geschätzt. Daran wird die Hansestadt Rostock mit 18,2 % beteiligt.
Örtliche Gemeindesteuern
Auf der Grundlage der mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
übertragenen Befugnis zur Erhebung örtlicher Aufwandsteuern wurden in der Hansestadt Rostock
Satzungen zur Erhebung von Vergnügungssteuern, der Hundesteuer und der Zweitwohnungssteuer
erlassen.
Sonstige Vergnügungssteuer – Haushaltsstelle 9000.0210
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich
wie folgt dar:
- in EUR Haushaltsjahr
2006
133.238,61
2007
137.000,00
2008
139.000,00
Für das Haushaltsjahr 2007 wurden Einnahmen in Höhe von 137 TEUR geplant. Das entspricht einer
Einnahmeerwartung von durchschnittlich 11,4 TEUR pro Monat.
Das Steueraufkommen per 10.08.2007 beträgt 76,4 TEUR. Die Anzahl der steuerpflichtigen
Veranstalter hat sich nur unwesentlich verändert, einige Veranstalter mit gelegentlichen
Tanzveranstaltungen wurden neu ermittelt. Aus derzeitiger Sicht wird das geplante Steueraufkommen
per 31.12.2007 erfüllt. Für das Jahr 2008 wird eine durchschnittliche monatliche Vergnügungssteuer
von 11,5 TEUR als Planungsgröße bei einer Steigerung von 1,5 % zugrunde gelegt.
Damit werden Einnahmen in Höhe von 139 TEUR für 2008 geplant. Der Planung werden gleich
bleibende Steuersätze unterstellt.
Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten –
Haushaltsstelle 9000.0211
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich
wie folgt dar:
- in EUR Haushaltsjahr
2006
681.014,20
2007
1.065.000,00
2008
910.000,00
Das Aufkommen aus der Vergnügungssteuer für Geräte wurde für das Jahr 2007 mit 910 TEUR
geplant. Dabei wurde im Wesentlichen von der Statistik der aufgestellten Geräte im Jahr 2006 mit
einer Steigerung von ca. 1 % und einem durchschnittlichen monatlichen Aufkommen von 75,8 TEUR
ausgegangen.
Das Steueraufkommen per 10.08.2007 beträgt 686 TEUR. Für das Haushaltsjahr 2007 ergeben sich
Einnahmeerwartungen in Höhe von 1.065 TEUR. Für den Anstieg gegenüber dem Jahr 2006 gibt es
zwei wesentliche Ursachen. Bereits jetzt sind im Anordnungssoll des laufenden Jahres nicht
fortschreibungsfähige Anordnungen aus Aufhebung von Niederschlagungen aus Vorjahren enthalten.
Darüber hinaus werden noch Nachveranlagungen für das Vorjahr vorzunehmen sein. Ab dem Jahr
2008 wird weiter konstant mit jährlichen Einnahmen von 910 TEUR geplant. Es werden keine
wesentlichen Aufkommenszuwächse erwartet. Die Spielhallenkapazitäten in Rostock wären zwar
vorhanden, jedoch scheint das Angebot ausreichend. Der Planung werden zunächst gleich bleibende
Steuersätze zugrunde gelegt. Es ist jedoch beabsichtigt, die Steuersätze bzw. die
Besteuerungsmaßstäbe zu überprüfen und ggf. ab 2008 zu ändern, möglichst ohne negative
Auswirkungen für das geplante Aufkommen.
Entwicklung der Geräte nach Aufstellarten und –orten
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
in Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit
397
355
340
329
310
330
381
in Spielhallen ohne Gewinnmöglichkeit
372
343
323
255
189
164
94
an anderen Orten mit Gewinnmöglichkeit
149
135
124
117
105
99
83
an anderen Orten ohne Gewinnmöglichkeit
110
81
74
56
51
54
41
Gewaltverherrlichende Geräte
2
0
0
0
0
0
0
Billardtische
85
85
74
72
69
70
62
Dartgeräte
125
127
101
94
80
76
63
Snookergeräte
4
5
4
5
4
5
6
Bowling- und Kegelbahnen
81
74
74
62
73
73
71
Musikautomaten
11
11
4
4
4
3
1
Entwicklung der Anzahl von Aufstellorten der Geräte
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Anzahl der Gaststätten
197
189
154
143
141
135
119
Anzahl der Spielhallen
35
32
31
30
30
31
35
Hundesteuer – Haushaltsstelle 9000.0220
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich
wie folgt dar:
- in EUR Haushaltsjahr
2006
427314,15
2007
480.000,00
2008
530.000,00
Für das Jahr 2007 wurde das Aufkommen unter Zugrundelegung eines geringen Anstiegs von 0,5 %
bei den Hundehaltungen (6.493 Hunde per 31.12.2006) geplant. Die Hundehaltung ist jedoch weiter
rückläufig (6.434 Hunde per 10.08.2007). Dennoch wird eingeschätzt, dass die geplanten Einnahmen
per 31.12.2007 erreicht werden, denn im Anordnungssoll sind nicht unerhebliche Beträge aus
Nachveranlagungen für Vorjahre und manuelle Sollstellungen aus Aufhebung von Niederschlagungen
enthalten. Das Anordnungssoll ist derzeit bereits um ca. 18 TEUR überschritten, aber
erfahrungsgemäß kommt es im 2. Halbjahr zu mehr Ab- als Anmeldungen von Hunden, so dass mit
Einnahmen von 480 TEUR per 31.12.2007 gerechnet wird.
Ab dem Jahr 2008 erhöht sich der Steuersatz für den ersten gehaltenen Hund um 12,00 EUR auf
84,00 EUR. Für das Jahr 2008 wird das Aufkommen aus der Hundesteuer mit 530.000,00 EUR
geplant.
Anzahl der Hundehalter und der steuerlich erfassten Hunde
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
10.08.2007
Hundehalter
3.212
3.724
4.197
4.564
5.085
5.841
6.062
6.275
6.667
7.014
6.814
6.650
6.589
6.563
6.474
6.360
6.295
Hunde
davon:
3.348
3.818
4.330
4.699
5.151
5.976
6.206
6.425
6.816
7.148
6.945
6.759
6.698
6.684
6.599
6.493
6.434
1.
Hund
.
.
.
4.465
4.878
5.635
5.872
6.024
6.391
6.676
6.429
6.175
6.082
6.096
6.073
5.982
5.925
2.
Hund
3.
Hund
.
.
.
98
96
131
140
146
144
128
123
99
96
108
115
123
131
.
.
.
1
1
4
4
4
5
6
8
5
8
8
4
8
6
Ermäßigte
Hunde
70
92
101
82
110
129
110
162
156
199
199
209
224
189
87
69
66
Befreite
Hunde
10
21
32
53
66
77
80
89
120
139
129
165
188
197
236
246
244
Gefährliche
Hunde
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
57
56
37
35
33
22
22
kastrierte
gef. Hunde
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
40
50
63
52
51
43
40
Zweitwohnungssteuer – Haushaltsstelle 9000.0270
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich
wie folgt dar:
- in EUR Haushaltsjahr
2006
337.339,60
2007
330.000,00
2008
330.000,00
Eine Zweitwohnungssteuer wird in der Hansestadt Rostock seit 2001 erhoben. Die Planung des
Steueraufkommens 2008 geht von einer weiter abnehmenden rückwirkenden Veranlagung aus, da die
Ersterfassung von Zweitwohnungssteuerpflichtigen abgeschlossen ist. Die sich aus der 2.
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt
Rostock ergebenden Mindereinnahmen aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts
vom 11.10.2005 wurden berücksichtigt. In der Planung nicht berücksichtigt wurden evtl.
Mindereinnahmen, die aus dem aktuellen Urteil des OVG Greifswald vom 20.06.2007 zur
Zweitwohnungssteuerpflicht von Studenten resultieren würden, da die Hansestadt Rostock
beabsichtigt, gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision einzulegen und das Urteil somit
voraussichtlich keine Rechtskraft erlangen wird.
Spielbankabgabe – Haushaltsstelle 9000.0310
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich
wie folgt dar:
- in EUR Haushaltsjahr
2006
163.478,48
2007
150.000,00
2008
180.000,00
Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt die Hansestadt Rostock nach dem Spielbankgesetz
vom 05.07.2004 mit 15 % an dem örtlichen Aufkommen der Spielbankabgabe.
Mit Wirkung vom 06.05.2006 wurde die Steuerbefreiung für die Umsätze der Spielbanken
aufgehoben. Daraufhin wurde in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Billigkeitswege eine Regelung
getroffen, um die Spielbanken wirtschaftlich zu entlasten. Dies hat für die Hansestadt Rostock
erhebliche Einnahmeverluste zur Folge. Durch das Finanzministerium wurde die Änderung des
landesgesetzlichen Spielbankgesetzes angekündigt. Es ist vorgesehen, den Spielbankgemeinden den
Gemeindeanteil in Höhe von 15 v. H. des Spielbankabgabeaufkommens vor Anrechnung der
Umsatzsteuer zuzuteilen. Damit sollen die Spielbankgemeinden finanziell wie vor der Einführung der
Umsatzsteuerpflicht für Spielbankenumsätze gestellt werden.
Konzessionsabgabe – Haushaltsstelle 8770.2200
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2006 und die Planansätze der Jahre 2007 und 2008 stellen sich
wie folgt dar:
- in EUR Haushaltsjahr
2006
9.667.047,38
2007
9.800.000,00
2008
9.758.000,00
Konzessionsabgaben werden in der Hansestadt Rostock als Entgelte für die Einräumung des Rechts
zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mittels Benutzung
öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen von den
Versorgungsunternehmen in gesetzlich zulässiger Höhe für die Lieferung von Erdgas, Strom und
Wasser erhoben.
Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von den Abgabemengen. Unter Berücksichtigung der
Entwicklung des prognostizierten Verbrauchs reduzieren sich die Einnahmeerwartungen für 2008
gegenüber dem Vorjahr.
4.1.1.2 Allgemeine Finanzzuweisungen des Landes
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt den Kreisen, Städten und Gemeinden nach dem Finanzausgleichsgesetz (GVOBl. M-V) allgemeine Finanzzuweisungen als Beitrag zur Deckung ihres
allgemeinen Finanzbedarfs. Leistungen des Haushaltes des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus
dem Finanzausgleichsgesetz an die Hansestadt Rostock sind voraussichtlich wie folgt zu erwarten:
Allgemeine Finanzzuweisungen
Schlüsselzuweisungen
Bedarfszuweisungen
Zuweisungen für die Wahrnehmung
gesetzlich übertragener Aufgaben
Zuweisungen für übergemeindliche
Aufgaben
Landeszuweisungen
Festbetrag Konnexität
Zuweisungen zur Förderung von
Infrastrukturinvestitionen
Investitionszulage Hartz IV
Zuweisungen für Straßenbaulastträger
Zuweisungen für den öffentlichen
Personennahverkehr
Zuweisungen für die Träger der örtlichen
Sozialhilfe
Zuweisungen für Theater und Orchester
Zuweisungen für die Wahrnehmung
gesetzlich übertragener Aufgaben Katasterämter
Ausgleichsleistungen nach dem
Familienausgleichsgesetz
Leistungen des Landes aus der
Umsetzung Hartz IV
dar. Ausgleich von Sonderlasten durch
Bundeszuweisung
- in Mio. EUR Planansatz - Hansestadt
Rostock
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
2008
1. NT 2007
2008
1. NT 2007
79,7
76,9
0,2
23,1
23,0
5,3
4,3
11,4
11,0
0,2
0,2
-
-
-
-
2,3
2,3
0,1
3,0
0,1
2,9
-
-
5,9
5,9
-
-
8,3
0,7
8,3
0,7
-
-
7,2
6,9
-
-
20,1
20,2
-
-
Die vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschlossene Fassung des Finanzausgleichsgesetzes
(6. Gesetz zur Änderung des FAG vom 13.01.2006) bildet die Planungsgrundlage.
Entsprechend dem vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorliegenden
Haushaltsaufstellungserlass für das Haushaltsjahr 2008 wurden die zu erwartenden Zuweisungen in
den Haushaltsplan 2008 eingearbeitet.
Der Teil der allgemeinen Schlüsselzuweisungen, der über die auf Grundlage der mittelfristigen
Finanzplanung 2005 - 2009 des Landes Mecklenburg-Vorpommern ermittelten Schlüsselzuweisungen
hinausgeht (16,2 Mio. EUR) ist im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zum Abbau von
Altfehlbeträgen einzusetzen.
Für die seit 2005 neue kommunale Aufgabe - Grundsicherung nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) - werden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern 6,4 Mio. EUR
zugewiesen. Darüber hinaus erhält die Hansestadt Rostock Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen aus dem Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und den
daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe in Höhe von 13,7 Mio. EUR.
Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen (Epl. 9):
Einnahme bzw. Ausgabe
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer (Brutto)
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Zweitwohnungssteuer
Anteil an der Einkommensteuer
einschl. Anteil am Aufkommen
nach dem Zinsabschlagsgesetz
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Spielbankabgabe
Allgem. Schlüsselzuweisungen § 7
davon zum Abbau des
Altfehlbetrages
Bedarfszuweisungen
Zuweisungen für die Wahrnehmung gesetzlich übertragener
Aufgaben (§ 10d FAG)
Landeszuweisungen
Festbetrag Konnexität
Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben (§ 10e FAG)
Gemeindeanteil am Familienleistungsausgleich
Leistungen des Landes aus der
Umsetzung Hartz IV
dar. Bundeszuweisungen
nach § 11 (3a) FAG
allgem. Deckungsmittel insgesamt
Gewerbesteuerumlage
Umlagen insgesamt
Überschuss des Abschnittes 90
nachrichtlich:
Spezielle Finanzzuweisungen des
Landes für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
des Vermögenshaushaltes
(§ 10 e FAG)
(§ 10 h FAG)
Investitionszulage Hartz IV
Ergebnis
Jahresrechnung
2006
0,1
18,2
50,8
0,8
0,4
0,3
21,5
- in Mio. EUR Ergebnis
Ergebnis
JahresJahresrechnung
rechnung
2005
2004
0,1
0,1
17,5
18,0
33,5
32,3
0,9
0,9
0,4
0,5
0,7
0,4
19,9
16,5
Haushaltsplan 2008
1.Nachtragshaushalt
2007
0,1
19,4
42,4
1,0
0,5
0,3
30,7
0,1
18,6
43,4
1,1
0,5
0,3
25,4
9,8
9,8
8,6
8,2
8,0
0,2
79,7
0,2
76,9
0,2
62,5
0,2
67,2
0,2
73,4
16,2
23,1
11,8
0,2
23,0
23,0
22,8
22,7
0,2
0,2
0,1
0,1
0,1
5,3
4,3
4,3
5,3
5,3
7,2
6,9
5,8
7,2
6,4
20,1
20,2
17,5
16,3
-
240,0
2,8
2,8
237,2
231,0
3,7
3,7
227,3
214,1
4,4
4,4
213,0
200,3
4,0
4,0
196,3
184,8
4,0
4,0
180,8
11,4
2,3
-
11,0
2,3
-
10,9
2,3
0,5
9,9
4,4
0,5
9,9
6,2
-
Die besondere Bedeutung der Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen für die
Finanzierung des Verwaltungshaushaltes wird aus der folgenden Tabelle sichtbar. Die
Steuereinnahmen, insbesondere der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
sollen sich auch in 2008 gegenüber den gewaltigen Einbrüchen der Vorjahre nachhaltig erholen.
Deutlich wird, dass die Hansestadt Rostock auf stabile Finanzzuweisungen des Landes MecklenburgVorpommern angewiesen ist, diese jedoch in den einzelnen Haushaltsjahren von erheblichen
Schwankungen gekennzeichnet sind. Abweichungen in dieser Größenordnung bei den allgemeinen
Deckungsmitteln stellen hinsichtlich des Haushaltsausgleiches ein Planungsrisiko dar.
Bezeichnung
Haushaltsplan 2008
1.Nachtragshaushalt
2007
Ergebnis
Jahresrechnung 2006
- in Mio. EUR und % Ergebnis
Ergebnis
Jahresrech- Jahresrechnung 2005
nung 2004
Steuern (ohne Zinsen)
104,4
99,4
100,8
81,4
76,9
allgemeine Finanzzuweisungen
135,6
131,6
113,3
118,9
108,0
davon zum Abbau des
Altfehlbetrages
16,2
11,8
-
-
-
Anteil an den Gesamteinnahmen in %
56,4
52,7
52,0
50,0
48,9
davon zum Abbau des
Altfehlbetrages in %
3,8
2,7
-
-
-
4.1.1.3 Einnahmen aus Ämtern, Einrichtungen und wirtschaftlicher Betätigung
Gebühren und Entgelte (Gr. 10 - 11)
Gemeinden haben die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen mit Vorrang aus Gebühren und Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen. Gebühren und Entgelte decken die veranschlagten Ausgaben für den jeweiligen Bereich nicht in jeder Einrichtung. Mit den künftigen
Haushalten muss die Hansestadt Rostock an dem Kostendeckungsprinzip in öffentlichen
Einrichtungen festhalten und weiter ausbauen. Gebühren und Entgelte werden u. a. wie folgt geplant:
Aufgabenbereich
Standesamt
Ordnungs-, Verkehrs- und
Gewerbeangelegenheiten
Hafen- und Seemannsamt
Einwohnerangelegenheiten/
Ortsämter
Rettungsdienst
Konservatorium
Volkshochschule
Volkstheater Rostock
Stadtbibliothek
Gesundheitsamt
Sporthallen/Sporthallenkomplexe
Schwimmhalle
Bauamt
Straßenreinigung
Abfallbeseitigung
Friedhöfe
Spülfeldbewirtschaftung
Haushaltsplan
2008
1. Nachtragshaushalt 2007
- in Mio. EURErgebnis
Jahresrechnung
2006
0,2
2,5
0,2
2,6
0,2
2,6
0,3
0,9
0,3
0,9
0,3
0,9
7,3
0,6
0,6
1,5
0,05
0,3
1,1
0,3
1,3
2,6
16,5
2,9
0,2
7,0
0,6
0,6
1,5
0,05
0,3
1,2
0,4
1,5
3,0
18,1
2,9
0,6
7,2
0,6
0,6
1,3
0,05
0,3
1,1
0,3
1,2
2,9
18,1
2,8
0,5
Ordnungs-, Verkehrs- und Gewerbeangelegenheiten (UA 1100)
Im Bereich Ordnungs-, Verkehrs- und Gewerbeangelegenheiten werden Gebühren für KfzAngelegenheiten/Führerscheinwesen, für Sondernutzungen öffentlicher Flächen sowie Bußgelder aus
Ordnungswidrigkeiten erhoben.
Grundlage für die Erhebung der Gebühren
für Gewerbegenehmigungen sind die
Kostenverordnungen, z. B. für Handwerk und Gewerbe, Ladenschluss, Ausstellungen, Messen und
Märkte in der jeweils gültigen Fassung.
Rettungsdienst (UA 1600)
Die zwischen dem Träger des Rettungsdienstes und den vertragsschließenden Kostenträgern
vereinbarten Benutzungsentgelte sind im Sinne des § 11 (3) Rettungsdienstgesetz MecklenburgVorpommern für alle Benutzer des öffentlichen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich der
Hansestadt Rostock gültig und bilden damit die Grundlage für die Bildung des Haushaltsansatzes.
Die Benutzungsentgelte des Rettungsdienstes decken die Kosten des gesamten Rettungsdienstes.
Durch die Krankenkassen erfolgt eine 100 %ige Refinanzierung. Für die Erstattungen an die
Hilfsorganisationen, die Notärztlichen Bereitschaftsdienste und Ärztlichen Bereitschaftsdienste wurden
2008 Mehrausgaben in Höhe von 0,3 Mio. EUR geplant, die wiederum zu Mehreinnahmen führen.
Sporthallen (UA 5610-5620), Schwimmhalle (UA 5700)
Die Zahlung der Entgelte erfolgt auf der Grundlage der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für
die Benutzung der Sportstätten und Bäder in der Hansestadt Rostock. Aufgrund der Zuordnung der
Schulsporthallen in den unternehmerischen Bereich Sportangelegenheiten ist die Nutzung der
Sportstätten für den Schulsport seit dem Haushaltjahr 2005 entgeltpflichtig.
Bauamt (UA 6000)
Die Gebühren aus Bauordnungsangelegenheiten wurden auf der Grundlage der Baugebührenordnung
Mecklenburg-Vorpommern, GS MV, GI 2013-7-73 veranschlagt.
Die Einnahmereduzierung von 0,2 Mio. EUR ergibt sich aus den rückläufigen Antragstellungen für
Bauvorhaben und der Zunahme von Vorhaben mit Gebührenbefreiung.
Abfallbeseitigung (UA 7200)
Grundlage für die Höhe der Gebühren ist die beschlossene Abfallgebührensatzung entsprechend dem
Bürgerschaftsbeschluss zur Finanzierung der vertraglich gebundenen Entsorgungsleistungen. Es
werden für 2008 geringere Einnahmen in Höhe von 1,6 Mio. EUR sowie geringere Ausgaben geplant.
Straßenreinigung (UA 6750)
Die Straßenreinigung und der Winterdienst der Hansestadt Rostock werden über einen
Leistungskatalog mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH realisiert. Die Einnahmen werden auf der
Grundlage der Straßenreinigungssatzung mit den entsprechenden Gebührenfeststellungen geplant.
Es werden für das Haushaltsjahr 2008 0,4 Mio. EUR Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr
erwartet.
Spülfeldbewirtschaftung (UA 7913)
Die Einnahmen aus Einspülungen für Fremdfirmen auf den Spülfeldern der Hansestadt Rostock sowie
der Verkauf von Bodenmaterial an Privatpersonen werden für 2008 um 0,4 Mio. EUR niedriger
eingeschätzt als zum Vorjahr. Der Betreiber entscheidet nach Notwendigkeit und finanziellen
Möglichkeiten über Nassbaggermaßnahmen in der Warnow, so dass die Hansestadt Rostock keinen
Einfluss auf die Entwicklung der Einnahmen hat.
Die nachfolgende Tabelle weist
Benutzungsentgelten insgesamt aus:
Bezeichnung
Gebühren/Benutzungsentgelte
(in Mio. EUR)
Anteil der Einnahmen an den
Gesamteinnahmen in %
die
zu
erwartenden
Haushaltsplan
2008
42,4
10,0
Einnahmen aus Verkauf, Mieten
Betriebseinnahmen (Gr. 13 - 15)
und
Einnahmen
1. Nachtragshaushalt 2007
44,8
aus
sowie
und
Ergebnis
Jahresrechnung 2006
43,8
10,2
Pachten
Gebühren
10,6
sonstige
Verwaltungs-
und
Die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten und die sonstigen Verwaltungs- und
Betriebseinnahmen wurden für das Haushaltsjahr 2008 mit 5,7 Mio. EUR geplant. Damit ist der Ansatz
gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. EUR niedriger.
Bezeichnung
Einnahmen aus Verkauf
Mieten und Pachten
sonstige Verwaltungs- und
Betriebseinnahmen
Haushaltsplan
2008
0,9
3,9
0,9
1. Nachtragshaushalt 2007
1,0
4,2
0,9
Ergebnis
Jahresrechnung 2006
1,0
4,0
2,0
Stadtforstamt (UA 1201)
Die Entwicklung der Einnahmen aus dem Holzverkauf ist schwer einzuschätzen, da diese den
Holzpreisen auf dem Weltmarkt ausgesetzt sind. Die Holzpreise werden erst zum Jahresende
verhandelt, so dass aus gegenwärtiger Sicht mit 0,1 Mio. EUR Mindereinnahmen 2008 zu rechnen ist.
Grundvermögen (UA 8800)
Bei der Einnahme aus Vermietung unbebauter kommunaler Flächen werden 0,2 Mio. EUR
Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr veranschlagt. Die Mindereinnahmen entstehen durch die
Kündigung des Mietvertrages Ostsee-Ferienzentrum in Markgrafenheide. Es erfolgt eine
Ausschreibung zur Vergabe eines Erbbaurechts.
Gemeindestraßen (UA 6300)
Bei der Verpachtung von Parkflächen mit der Parkhaus Gesellschaft Rostock GmbH ist die Stadt
prozentual an den Einnahmen beteiligt. Aufgrund des Verkaufes der Parkfläche Glatter Aal im August
2007 kam es zur Kündigung des Mietverhältnisses mit der Parkhaus Gesellschaft Rostock, so dass
2008 Mindereinnahmen in Höhe von 0,1 Mio. EUR erwartet werden.
Hafenbau und -bewirtschaftung (UA 7911)
Der Vertrag mit der Parkhausgesellschaft (prozentuale Abrechnung Parkplätze) wird ab dem
01.01.2008 geändert, das heißt, die aus der Jahrespacht erzielten Einnahmen werden von 30 % auf
50 % erhöht. Durch die Vertragsänderung wird 2008 mit Mehreinnahmen von 0,1 Mio. EUR gerechnet.
Regionale Schule (UA 2200)
Die Ecolea internationale Schule Rostock hat zum 01.02.2007 mittels Erbbaurechtsvertrag das
Schulgebäude erworben, so dass 0,1 Mio. EUR Mieteinnahmen nicht mehr veranschlagt werden.
Zuweisungen/Erstattungen von Bund und Land (Gr. 16 -19)
Zur Erfüllung von öffentlichen Aufgaben sind von Bund und Land Erstattungen und Zuweisungen in
Höhe von 103,7 Mio. EUR zu erwarten. Das bedeutet Mindereinnahmen gegenüber dem Vorjahr in
Höhe von 7,8 Mio. EUR. Dabei ist zu berücksichtigen, dass noch 2,4 Mio. EUR Erstattungen vom
Land für die Absicherung des G 8-Gipfels im Haushaltsjahr 2007 enthalten sind.
Die Mittel werden insbesondere zugewiesen bzw. erstattet für:
- in Mio. EURAufgabengebiet
Haushaltsplan 1. NachtragsErgebnis
2008
haushalt 2007
Jahresrechnung 2006
Zuweisungen für beschäftigungsfördernde
0,2
0,2
0,4
Maßnahmen
Zuweisungen des Landes für die Förderung der
10,2
9,8
9,6
Kindereinrichtungen
Zuweisungen des Landes nach dem
0,2
0,2
0,2
Jugendfördergesetz
Zuweisungen des Landes für Jugend- und
0,8
0,8
0,8
Sozialarbeit
Zuweisungen des Landes für Pflegekosten in
24,9
24,6
21,4
Einrichtungen
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der
1,6
0,02
Gemeinschaft
Zuweisungen des Landes für das Projekt
3,4
3,4
3,3
Kommunale Psychiatrie
Erstattungen vom Bund und Land für Maßnahmen
0,04
0,04
0,04
der Kriegsopferfürsorge
Erstattungen der Finanzierung der Aufwendungen
5,2
5,2
4,7
für Asylbewerber sowie jüdische Emigranten
Soziale Einrichtungen für Ausländer und
0,7
0,7
0,7
Aussiedler
Zuweisungen des Landes für ärztliches und
0,2
0,2
0,2
sonstiges Beratungswesen
Zuweisungen des Landes zur Finanzierung des
0,1
0,5
0,4
Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen
Erstattungen Weltwirtschaftsgipfel G 8
2,4
-
Aufgabengebiet
Zuweisungen des Landes zur institutionellen Förderung der Musikschule der Hansestadt Rostock
„Rudolf Wagner Régeny“
Zuweisungen für den öffentlichen
Personennahverkehr § 10b FAG
Zuweisungen für das Theater und Orchester
§ 10c FAG
Zuweisungen für die Träger der örtlichen
Sozialhilfe (laufende Leistungen) nach § 10g FAG
Zuweisungen für gesetzlich übertragene Aufgaben - § 10d FAG Katasterämter
Zuweisungen Straßenbau § 10f FAG
Zuweisungen des Landes für die Erwachsenenbildung an der Volkshochschule
Zuweisungen vom Bund für die ARGE
Erstattung von Bund und Land für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Erstattung des Landes nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Leistungen des Bundes für die Kosten der
Unterkunft und Heizung Hartz IV (einschließlich
jüdische Emigranten)
Haushaltsplan
2008
1. Nachtragshaushalt 2007
Ergebnis
Jahresrechnung 2006
0,3
0,3
0,3
3,0
2,9
2,9
8,3
8,3
8,3
5,9
5,9
6,0
0,7
0,7
0,7
0,1
0,3
0,1
0,3
0,1
0,3
3,7
1,1
3,4
1,1
3,9
0,7
2,7
3,3
2,8
20,5
22,3
20,6
Die Erstattungen vom Land für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft betreffen im
Haushaltsjahr 2007 die Aufarbeitung von Altfällen, die 2008 nicht mehr zum Ansatz gebracht werden
können.
Für die kommunale Aufgabe - Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind seit 2005 die Leistungen an die Arbeitssuchenden sowie die Ausgleichsleistungen des Bundes
nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II zu planen. Die Zuweisungen werden als zweckbezogene Leistungen
für die Kosten der Unterkunft und Heizung über die Länder den Kommunen übergeben. Die
Hansestadt Rostock erhält 2008 für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende 20,5 Mio.
EUR. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung wird von 31,2 % auf
28,6 % gesenkt.
Finanzeinnahmen (Gr. 20 - 28)
Die Finanzeinnahmen in Höhe von 34,0 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2008 haben sich gegenüber dem
Vorjahr um 10,9 Mio. EUR verringert.
Die Einnahmen aus Gewinnanteilen und Konzessionsabgaben (Gr. 21 und 22) der wirtschaftlichen
Unternehmen werden mit einem Gesamtbetrag von 12,5 Mio. EUR veranschlagt. Die
Konzessionsabgabe für 2008 beträgt wie im Haushaltsjahr 2007 9,8 Mio. EUR.
Die Gewinnanteile der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH betrugen im Haushaltsjahr 2007 noch 6,8
Mio. EUR. Im Haushaltsjahr 2008 werden keine Gewinnanteile erwartet, so dass Mindereinnahmen
von 6,8 Mio. EUR mit dem Haushaltsplan 2008 veranschlagt wurden.
Der Ersatz von sozialen Leistungen (Gr. 24 und 25) umfasst sowohl die Zahlungen von
unterhaltsverpflichteten Angehörigen als auch abgetretene Ansprüche, z.B. Renten der
Sozialversicherung sowie die Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen).
5,8 Mio. EUR wurden dafür im Haushaltsplan 2008 veranschlagt.
Für weitere Finanzeinnahmen (Gr. 26) werden insbesondere aus Bußgeldern (Verkehrsordnungswidrigkeiten) 3,0 Mio. EUR, aus Säumniszuschlägen 0,4 Mio. EUR sowie aus Verzinsung von
Steuernachforderungen 0,8 Mio. EUR sowie durch Entnahme aus Gebührenrücklagen 0,3 Mio. EUR
im Haushaltsplan veranschlagt.
Für die kostenrechnenden Einrichtungen der Hansestadt Rostock werden kalkulatorische Einnahmen
(Gr. 27) für Abschreibungen in Höhe von 3,2 Mio. EUR und für die Verzinsung des Anlagekapitals in
Höhe von 2,7 Mio. EUR ermittelt. Das ist das Äquivalent für den Werteverzehr des Anlagevermögens.
Werden von der Kommune Gebühren für später entstehende Kosten erhoben, so muss sichergestellt
werden, dass die durch Vorausgebührenanteile aufgebrachten Beträge später, wenn die Kosten anfallen, auch zur Verfügung stehen. Im Haushaltsjahr 2008 werden Rückstellungen für die Grabpflege in
Höhe von 20,5 TEUR sowie für den Ruheforst in Höhe von 3,3 TEUR für zukünftige Jahre
veranschlagt.
Mit der Zuführung vom Vermögenshaushalt (Gr. 28) werden dem Verwaltungshaushalt die
zweckgebundenen Rücklagen für die Deponie Parkentin (0,1 Mio. EUR), für die Dauergrabpflege
(0,02 Mio. EUR), für die Abfallwirtschaft (0,1 Mio. EUR) und für die Straßenreinigung 0,02 Mio. EUR
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgt die Zuführung vom Vermögenshaushalt aus
Grundstücksverkäufen in Höhe von 4,8 Mio. EUR. Davon werden 4,3 Mio. EUR zur Reduzierung des
Fehlbedarfes im Verwaltungshaushalt veranschlagt.
Die Abweichungen von 3,1 Mio. EUR (2,6 allgemeine Rücklage und 0,5 Mio. EUR Mehreinnahmen im
Vermögenshaushalt) wurden bereits mit dem 1. Nachtragshaushalt 2007 dem Verwaltungshaushalt
zugeführt, so dass 2008 keine allgemeine Rücklage mehr veranschlagt werden kann.
Finanzeinnahmen als Übersicht:
Bezeichnung
Gewinnanteile/Konzessionen
Ersatz von sozialen Leistungen
weitere Finanzeinnahmen
Abschreibungen
Verzinsung des Anlagekapitals
Rückstellungen
Zuführung vom Vermögenshaushalt
Summe
Haushaltsplan
2008
12,5
5,8
4,6
3,2
2,8
0,02
5,1
34,0
1. Nachtragshaushalt 2007
19,4
6,2
4,7
3,4
2,8
0,02
8,4
44,9
- in Mio. EUR Ergebnis
Jahresrechnung
2006
16,6
5,0
6,1
3,5
3,0
0,2
9,3
43,7
4.1.1.4 Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen
Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 27.11.1991 ist mit Wirkung vom 01.01.1996
durch die Landesverordnung zur Änderung der GemHVO vom 28.12.1995 an die geltende Kommunalverfassung angepasst worden.
Danach werden kostenrechnende Einrichtungen in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten
finanziert. Die Voraussetzung der teilweisen Entgeltfinanzierung liegt vor, wenn der
Kostendeckungsgrad mindestens 10 v. H. beträgt. Auch Einrichtungen, die nur in geringem Umfang
aus Entgelten finanziert werden (Kostendeckungsgrad unter 10 v.H.), können wie eine
kostenrechnende Einrichtung geführt werden.
Für kostenrechnende Einrichtungen sind entsprechend § 11 GemHVO M-V im Verwaltungshaushalt
angemessene Abschreibungen, eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals sowie Verwaltungskosten zu veranschlagen.
Durch die Festlegung kostenrechnender Einrichtungen soll eine Darstellung der vollständigen Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Betriebsaufwendungen erreicht werden. Die kalkulatorischen Abschreibungen erfüllen dabei den Zweck der Refinanzierung oder Finanzierung neuer Investitionen erst dann,
wenn die Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt mindestens so hoch ist,
wie die aus speziellen Entgelten gedeckten Abschreibungen. Mit dem Haushaltsplan 2008 werden die
erwirtschafteten Abschreibungen des Rettungsdienstes und der Friedhöfe in Höhe von 1,0 Mio. EUR
dem Vermögenshaushalt zugeführt. Alle übrigen kostenrechnenden Einrichtungen erwirtschaften die
kalkulatorischen Kosten nicht.
Mit dem Haushalt 2008 werden folgende kostenrechnende Einrichtungen ausgewiesen, ohne Bundesbzw. Landeszuweisungen ergibt sich folgender Kostendeckungsgrad:
Einrichtung
Einnahmen
- in TEUR 2008
2007
7.352,3
7015,3
27,1
54,6
11,1
91,5
1.570,9
1.531,3
625,1
599,5
650,5
649,5
198,5
175,0
1.817,6
2.018,0
826,5
758,8
3.029,1
3.036,5
2.647,1
3.119,0
16.643,5
18.239,1
Kostendeckung
- in % 2008
2007
100,0
100,0
0,9
1,7
1,5
11,0
9,6
8,7
37,9
36,3
41,5
40,1
7,9
6,6
45,8
47,1
19,2
18,7
87,0
84,0
70,5
73,0
100,0
100,0
Rettungsdienst
Kulturhistorisches Museum
Kunsthalle
Volkstheater Rostock*
Konservatorium
Volkshochschule
Stadtbibliothek*
Sporthallen/Sporthallenkomplexe*
Schwimmhalle
Friedhöfe
Straßenreinigung**
Abfallbeseitigung**
* Von diesen Einrichtungen liegen noch keine Anlagenachweise vor. Das bedeutet, dass noch keine Abschreibungen und keine Verzinsung des Anlagekapitals in den Ausgaben berücksichtigt wurden.
** Leistungen werden durch Dritte erbracht.
Die kostenrechnenden Einrichtungen führen entsprechend § 36 GemHVO über Sachen und grundstücksgleiche Rechte Anlagenachweise, die unter Punkt 5.6 des Vorberichtes - Vermögensübersicht ausgewiesen werden.
Diese Anlagenachweise sind noch nicht vollständig, da insbesondere die Bewertungen der Grundstücke und Gebäude noch nicht abgeschlossen sind und 2008 fortgeführt werden.
4.1.2.
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Im Haushaltsplan 2008 sind Gesamtausgaben in Höhe von 564,1 Mio. EUR veranschlagt, damit
steigen diese gegenüber dem Vorjahr um 12,4 Mio. EUR. Diese Steigerung ist insbesondere
begründet durch die Veranschlagung eines um 17,1 Mio. EUR höheren Fehlbetrages aus der
Jahreshaushaltsrechnung 2006 (2008 = 116,1 Mio. EUR / 2007 = 99,0 Mio. EUR). Nach
Hauptgruppen können die Ausgaben wie folgt dargestellt werden:
Altfehlbetrag
20,6 %
Sonstige
Finanzausgaben
5,5 %
Zuwendungen und
Zuschüsse
24,2 %
Personalausgaben
19,5 %
Sächlicher Verwaltungsund Betriebsaufwand
30,2%
4.1.2.1. Personalausgaben
Mit dem Haushaltsplan 2008 werden 109,8 Mio. EUR Personalausgaben veranschlagt. Damit
verringern sich die Ausgaben in der Gruppe 4 gegenüber dem Haushaltsansatz 2007 um 7,7 Mio.
EUR. Für den Weltwirtschaftsgipfel G8 waren im Haushaltplan 2007 1,2 Mio. EUR zusätzliche
Personalausgaben eingeordnet, so dass die Minderausgaben für Personal unter Berücksichtigung des
Weltwirtschaftsgipfels G8 6,6 Mio. EUR betragen. In Umsetzung der Maßnahmen aus dem
Haushaltssicherungskonzept 2006 - 2009 hat das Volkstheater 1,2 Mio. EUR gegenüber 2007
einzusparen.
Die Planung der Personalausgaben
erfolgte maschinell auf der Grundlage des
Nachtragsstellenplanentwurfes 2007 (Stand 10.09.2007) und den Durchschnittswerten je Besoldungsund Entgeltgruppe.
Für die Versicherung bzw. Versorgung und Bemessungssatz Ost wurden für die Angestellten und
Beamten folgende Beitrags- bzw. Umlagesätze zugrunde gelegt:
Erhöhung des Bemessungssatzes Ost ab 01.01.2008 für die
Entgeltgruppen 01 bis 09 und die Besoldungsgruppen A2 bis
A9
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung der Beschäftigten
Arbeitgeberanteil zur Zusatzversorgung der Beschäftigten
Arbeitgeberbeitrag zur allgemeinen Unfallversicherung der
Beschäftigten
Leistungsentgelt vom Tabellenentgelt des Vorjahres
Erhöhung des Umlagehebesatzes für die Versorgung der
Beamten um 1,5% auf 10%
Versorgungsrücklage für Beamte ca.
Jährlicher Beihilfebetrag je Beamter
Beihilfeumlage für Versorgungsempfänger (Beamte)
3,0 %
21,0 %
2,6 %
0,77 %
1,0 %
10,0 %
0,65 %
1.500 EUR
0,83 %
Das Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD wurde auch für 2008 mit 1 % der ständigen Monatsentgelte
des Vorjahres geplant. Die Hochrechnung der ständigen Monatsentgelte per 31.12.2007 erfolgte auf
der Grundlage der IST-Ausgaben per 31.08.2007. Die Mittel wurden zentral im Unterabschnitt 0221
Personalangelegenheiten unter der Gruppierung 4142 in Höhe von 590.000 EUR veranschlagt. Das
Volkstheater Rostock hat diese Mittel im eigenen Unterabschnitt 3300 unter der Gruppierung 4142 in
Höhe von 26.000 EUR geplant.
Die Zahlung für bereits vertraglich vereinbarte übertarifliche Leistungen bei Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses wird im Verlauf des Haushaltsjahres 2008 für voraussichtlich 34
Beschäftigte eintreten. Dafür werden folgende Mittel veranschlagt:
für Abfindungen
994.800 EUR
für Einmalzahlungen
410.000 EUR
Rentenminderungsausgleiche
1.150.300 EUR
Ab Oktober 2007 erhalten die Beschäftigten in „individuellen Zwischenstufen“ eine neue Stufe. Die
finanziellen Auswirkungen konnten bisher nicht ausgewiesen werden und stellen somit für die Planung
2008 einen Risikofaktor dar.
Bei der Planung 2008 wurden keine finanziellen Mittel für eine allgemeine Tarif- bzw.
Besoldungserhöhung berücksichtigt.
Insgesamt sind Personalausgaben für Beamte und Beschäftigte im Haushaltsplan 2008 wie folgt
veranschlagt:
- in Mio. EUR Gruppe Bezeichnung
Haushaltsplan Haushaltsplan
Ergebnis
2008
2007
Jahresrechnung 2006
40
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
0,4
1,4
0,3
41
Besoldung Beamte
16,3
15,9
16,1
Abfindungen
1,0
0,6
0,7
Ausgleichsabgabe
0
0
0
Entgelte Auszubildende
0,4
0,4
0,4
Entgelte Beschäftigte
64,0
70,2
71,6
Vergütungen Soloverträge
2,7
3,0
2,9
Leistungszulagen
0,6
0,6
0
Löhne Arbeiter
0,4
0,5
0,4
Entgelte für SV-freie Beschäftigung
0,1
0,5
0,1
Entgelte für geringfügige Beschäftigung
0,1
0,1
0,1
Gasthonorare
1,8
1,7
1,4
Aufwendungen für Zivildienstleistende
0,3
0,2
0,2
Vergütungen für ABM (4170, 4180)
0,2
0,1
0,4
42/43
Beiträge zu Versorgungskassen Beamte,
4,3
4,5
4,2
Beschäftigte, Arbeiter, Sonstige (einschl.
ABM)
44
SV Beiträge Beschäftigte, Arbeiter,
16,3
16,9
16,8
Auszubildende, Sonstige (einschl. ABM)
45
Beihilfen, Unterstützungen
0,8
0,8
0,7
46
sonstige Personalnebenausgaben
0,1
0,1
0,1
47
Deckungsreserve für Personalausgaben
Personalausgaben insgesamt
darunter:
ABM
109,8
117,5
116,4
0,2
0,1
0,5
Die Personalausgaben und der Stellenplan sind nach Verwaltung und Einrichtungen zu unterteilen.
Der Verwaltung sind die Ämter und den Einrichtungen sind u. a. die Schulen, das Theater, die
Museen, die Sportanlagen und die Jugendarbeit zugeordnet. Dazu folgende Übersicht:
Jahr
Personalausgaben
dav. für
Verwaltung
2006*
116,4
64,7
2007**
117,5
65,5
2008***
109,8
61,9
*
Ergebnis Jahresrechnung
**
Nachtragshaushalt
***
Haushaltsansatz
dav.
für Einrichtungen
51,7
52,0
47,9
- in Mio. EUR Anteil Personalausgaben am
Verwaltungshaushalt in %
22,0
21,3
19,5
4.1.2.2 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Im Haushaltsplan sind für diesen Sachzweck Ausgaben in Höhe von 170,6 Mio. EUR eingeordnet. Die
Einzelaufwendungen sind wie folgt veranschlagt:
- in Mio. EUR Haushaltsplan
1. NachtragshausGruppe Bezeichnung
Ergebnis
2008
haltsplan 2007
Jahresrechnung
2006
50-51
Bauunterhaltung
7,0
6,3
7,0
52
Ausstattungen
1,7
1,5
1,5
53
Mieten und Pachten
10,5
10,7
10,5
54
Gebäudebewirtschaftung
12,5
12,9
13,0
darunter:
3,4
3,2
3,2
− Reinigungsaufwendungen
3,8
4,0
3,8
− Fernwärme
1,4
1,7
1,4
− Strom
0,9
0,8
0,9
− Wasser
0,3
0,3
0,2
− Gas
55
Haltung von Fahrzeugen
1,2
1,1
1,1
56-66
Weitere Verwaltungs- und
21,0
21,4
19,4
Betriebsausgaben
67
Erstattungen
33,8
38,2
36,3
68
Kalkulatorische Kosten/
6,0
6,2
6,6
Rückstellungen
69
Leistungsbeteiligung der
76,9
73,0
72,2
Kommune (Hartz IV)
5-6
insgesamt
170,6
171,3
167,6
Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand werden mit dem Haushaltsplan 2008 0,7 Mio.
EUR insgesamt niedrigere Ausgaben gegenüber dem Vorjahr veranschlagt.
Bauunterhaltung (Grupp. 50-51)
Schulen
Bei der Unterhaltung der Grundstücke, baulicher und technischer Anlagen sind die Haushaltsansätze
um insgesamt 0,2 Mio. EUR erhöht worden, um dringende Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung
der Betriebssicherheit durchführen zu können. Dazu gehören vor allem Dachreparaturen, Reparaturen
an Außen- und Innentüren, Reparaturen an Fußböden, Reparaturen an Grundleitungen, aber auch
Bauleistungen im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen (Anpassung an Schulstruktur).
Unterhaltung von Hafenanlagen und Wasserstraßen (UA 7911)
Für die Unterhaltung von Hafenanlagen und Wasserstraßen sind die Haushaltsansätze um 0,2 Mio.
EUR erhöht worden, um die Instandsetzung der Ufersicherung, die Sicherung der Uferanlagen und die
Neurammung der Reibe- und Tragpfähle der städtisch-öffentlichen Hafen- und Kaianlagen sowohl im
Stadthafen als auch in Warnemünde realisieren zu können.
Abbruchkosten (UA 8800)
Für den Abriss von Gebäuden und baulichen Anlagen, bei denen eine weitere Nutzung
ausgeschlossen ist, werden 0,3 Mio. EUR mehr veranschlagt. Für 2008 werden u.a. die Abbrüche des
Schulstandortes Kopenhagener Str. 50, des Gebäudes der Waterkant GmbH, von 50 Garagen und
Gartenlauben vorbereitet.
Ausstattungen (Grupp. 52)
Diverse Ämter
Aufgrund der Sparzwänge im Haushaltsjahr 2007 wurden insbesondere bei Arbeitsgeräten und
Maschinen die Haushaltsansätze im Nachtragshaushalt reduziert.
Notwendige Reparaturen und Überprüfungen ortsveränderlicher Geräte, vor allem im Bereich
Schulen, können nicht länger verschoben werden, so dass die Haushaltsansätze insgesamt um 0,2
Mio. EUR in dieser Gruppierung erhöht wurden.
Gebäudebewirtschaftung (Grupp. 54)
Schulen
Die Bewirtschaftungsausgaben Fernwärme und Strom verringern sich um insgesamt 0,4 Mio. EUR, da
mehrere Schulstandorte geschlossen werden.
Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Grupp. 56-66)
Diverse Ämter
Im Haushaltsjahr 2008 verringern sich die Haushaltsansätze um 1,2 Mio. EUR durch Wegfall der im
Jahr 2007 einmalig angefallenen Aufwendungen für den Weltwirtschaftsgipfel G 8 in Heiligendamm.
Schulen allgemein
Die Elternanteile lt. Grenzbetragsverordnung werden ab dem Haushaltsjahr 2008 in jeder Schule als
Einnahme und als Ausgabe veranschlagt. Die Haushaltsansätze sind deshalb um insgesamt 0,2 Mio.
EUR höher als im Vorjahr, stellen aber keine zusätzliche Haushaltsbelastung dar.
Gymnasien (UA 2300)
Lt. Schulentwicklungsplan (Bürgerschaftsbeschluss) ist der Umzug von 3 Gymnasien geplant. Für die
Realisierung sind einmalige Transportausgaben in Höhe von 0,1 Mio. EUR geplant.
Schwimmhalle Kopernikusstr. (UA 5700)
Aufgrund der geplanten Investitionen in der Lehrschwimmhalle erhöht sich der Ansatz der
abzugsfähigen Vorsteuer um 0,1 Mio. EUR. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um höhere
Ausgaben, da diese vom Finanzamt wieder erstattet werden (Betrieb gewerblicher Art) und sich in
gleicher Höhe als Einnahmeerhöhung wieder finden.
Brandschutz- und Rettungsamt (UA 1300)
Für die Ausbildung der Brandmeisteranwärter (Brandschutz- und Rettungsamt) werden 0,1 Mio. EUR
mehr im Haushalt veranschlagt. Außerdem erfolgt die Ausbildung der Brandinspektorenanwärter und
die Aus- und Fortbildung der Bediensteten im feuerwehrtechnischen Dienst.
Erstattungen (Grupp. 67)
Sozialhilfe nach SGB XII (Abschnitt 41)
Seit 2005 wird der Aktenaustausch von Fällen, bei denen die Hilfeempfänger ihren gewöhnlichen
Aufenthalt gem. § 98 (2) SGB XII vor der ersten Heimaufnahme innerhalb Mecklenburg-Vorpommern
hatten, vollzogen.
Gem. § 106 SGB XII hat der nach § 98 Abs. 2 Satz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe dem nach § 98
Abs. 2 Satz 3 vorläufig leistenden Träger die aufgewendeten Kosten zu erstatten.
Zurzeit laufen anhängige Klageverfahren, deren Ausgang noch nicht eingeschätzt werden kann. Aus
diesem Grund wurde der Haushaltsansatz gegenüber der Nachtragshaushaltsplanung 2007 wieder
um 2,6 Mio. EUR reduziert.
Sonstige soziale Angelegenheiten (UA 4950)
Durch Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses 0300/07-DA zur Fahrkostenermäßigung im
städtischen Nahverkehr für Arbeitslosengeld II-Empfänger werden 0,2 Mio. EUR im städtischen
Haushalt eingespart.
Abfallwirtschaft (UA 7200)
Die Verringerung der Erstattung an die öffentlich wirtschaftlichen Unternehmen und an die privaten
Unternehmen in Höhe von 1,6 Mio. EUR ist zurückzuführen auf die zum 01.01.2008 beschlossene
Abfallgebührensatzung (Bürgerschaftsbeschluss) zur Finanzierung der vertraglich gebundenen
Entsorgungsleistungen.
Kalkulatorische Kosten/Rückstellungen (Grupp. 68)
Kulturhistorisches Museum (UA 3222)
Durch die Übergabe des Gebäudes Kröpeliner Tor an das Amt für Kultur und Denkmalpflege entfallen
kalkulatorische Kosten in Höhe von 0,2 Mio. EUR. Das Amt für Kultur und Denkmalpflege ist keine
kostenrechnende Einrichtung.
Leistungsbeteiligung der Kommunen - Hartz IV (Gruppe 69)
Entwicklung der Leistungen nach SGB II
a)
Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Unterabschnitt 4050)
Haushaltsjahr
2006*
2007**
2008***
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
Ausgaben
4,6
5,8
6,1
Einnahmen
3,8
3,4
3,7
- in Mio. EUR Zuschussbedarf
0,8
2,4
2,4
Gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) hat die Hansestadt Rostock und die
Agentur für Arbeit eine Arbeitsgemeinschaft „Hanse - Jobcenter Rostock“ gegründet. Für die durch
die Hansestadt Rostock wahrgenommenen Aufgaben innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft ist ein
kommunaler Finanzierungsanteil in Höhe von 12,6 % zu erstatten.
Durch die Bundesagentur für Arbeit werden der Hansestadt Rostock die tatsächlichen
Personalausgaben für das dem Hanse-Jobcenter zugewiesene Personal erstattet.
b)
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Unterabschnitte 4820, 9010)
(ohne jüdische Emigranten)
Haushaltsjahr
2006*
2007**
2008***
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
Ausgaben
69,8
70,9
74,9
Einnahmen
Grupp.19
Grupp.
092/093
20,0
17,5
21,7
20,2
19,9
20,1
- in Mio. EUR Zuschussbedarf
32,3
29,0
34,9
Entsprechend § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 SGB II sind durch die Hansestadt Rostock auf Antrag die
Elternbeiträge zu übernehmen, wenn den Eltern die ALG II empfangen, die Belastung nicht
zuzumuten ist, so dass sich die Ausgaben um 3,9 Mio. EUR erhöhen (durchschnittlich 2.450
Familien). Die Gruppierungsvorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern geben vor, dass diese
Kosten in der Gruppierung 69 auszuweisen sind. Bis 2007 wurden sie unter Kindertagesstätten,
Gruppierung 77, geplant.
In Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist die Hansestadt
Rostock entsprechend § 22 SGB II für die Zahlung der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie für
Mietkaution und Umzugskosten zuständig. Weiterhin ist in § 23 Abs. 3 die Leistungsbeteiligung bei
einmaligen Beihilfen wie Erstausstattung der Wohnung, Bekleidung, einschließlich bei
Schwangerschaft und Geburt, sowie bei mehrtätigen Klassenfahrten geregelt.
Die Hansestadt Rostock erhält zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit
und den daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Abs. 3a
des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 13,7 Mio. EUR.
Des Weiteren erhält die Hansestadt Rostock Zahlungsleistungen des Landes in Höhe von 6,4 Mio.
EUR in Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Einsparungen beim Wohngeld sowie besonderer Mietzuschuss).
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften:
01.01.2005
30.06.2005
31.12.2005
30.06.2006
31.12.2006
30.06.2007
16.111
18.775
19.703
20.732
19.349
19.661
Im I. Halbjahr des Jahres 2007 ist eine Steigerung der Bedarfsgemeinschaften (BG) um 312 auf
19.661 zu verzeichnen. Die statistischen Angaben für das II. Halbjahr 2006 lassen einen leichten
Rückgang der Bedarfsgemeinschaften erkennen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht
eingeschätzt werden, ob sich diese Entwicklung tendentiell fortsetzt.
Es ist zu beachten, dass die Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften (BG) nicht unweigerlich eine
Reduzierung der Kosten bei Unterkunft und Heizung bedeutet. D. h., bildeten früher Eltern und ein
erwachsenes Kind in einer Wohnung 2 Bedarfsgemeinschaften, so ist es nach der Gesetzesänderung
im Jahre 2006 nur noch eine BG. Zudem erhalten auch alle Auszubildenden, die
Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für
Unterkunft und Heizung. Diese Regelung gilt ebenfalls für Studenten, die Bafög erhalten und noch bei
den Eltern wohnen.
c)
Leistungen der Grundsicherung - jüdische Emigranten (Unterabschnitt 4821)
Haushalts- Ausgaben
jahr
2006*
2,4
2007**
2,1
2008***
1,9
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
Einnahmen
- in Mio. EUR Zuschussbedarf
2,4
2,1
1,9
0
0
0
In Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erhalten auch die
erwerbsfähigen jüdischen Emigranten Leistungen entsprechend dem SGB II. Die Hansestadt Rostock
ist für die Zahlung der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie für einmalige Leistungen
insbesondere für Erstausstattung von Wohnung und Bekleidung sowie für mehrtägige Klassenfahrten
für ca. 522 Bedarfsgemeinschaften zuständig.
31.12.2003
30.06.2004
31.12.2004
30.06.2005
31.12.2005
30.06.2006
31.12.2006
30.06.2007
Anzahl
1.055 Personen
994 Personen
1.058 Personen
1.501 Personen (838 Bedarfsgemeinschaften)
831 Bedarfsgemeinschaften
611 Bedarfsgemeinschaften
563 Bedarfsgemeinschaften
522 Bedarfsgemeinschaften
4.1.2.3 Zuweisungen und Zuschüsse (Gr. 71 – 79)
Die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und für Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe
betragen im Haushaltsjahr 2008 136,4 Mio. EUR. Damit werden sich diese Aufwendungen um 0,4
Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 erhöhen.
- in Mio. EUR Bezeichnung
Haushaltsplan
1. NachtragsErgebnis
2008
haushaltsplan
Jahresrechnung
2007
2006
an öffentliche wirtschaftliche
8,9
9,2
9,6
Unternehmen*
an private Unternehmen*
2,1
2,3
2,3
an übrige Bereiche
35,3
35,1
34,8
Sozialhilfe an natürliche Personen
7,4
7,9
6,4
außerhalb von Einrichtungen
Leistungen der Sozialhilfe an natürliche
40,3
35,1
34,8
Personen in Einrichtungen
Leistungen an Kriegsopfer
0,1
0,1
0,1
Leistungen der Jugendhilfe außerhalb
9,0
8,6
8,5
von Einrichtungen
Leistungen der Jugendhilfe in Ein18,5
22,8
21,8
richtungen
sonstige soziale Leistungen
13,0
13,0
11,5
Leistungen nach dem Asylbewerber1,8
1,9
1,6
leistungsgesetz
* Eigene Unternehmen und Eigenbetriebe mit Sonderrechnung erhalten Zahlungen als Verlustausgleich (siehe
Erläuterungen Band III des Haushaltsplanes 2008).
Leistungen nach dem SGB und KJHG
Der Einsatz der Mittel erfolgt insbesondere entsprechend dem SGB II, dem SGB XII, dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz, landesrechtlicher Regelungen und örtlicher Beschlüsse.
Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) wurden
die Fürsorgeleistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt. Dies führte zu einer neuen
Leistung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende (erwerbsfähige Hilfebedürftige), die im Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt ist. Die Aufwendungen dafür sind in der Gruppierung
sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ausgewiesen.
Die nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten Leistungen nach dem SGB XII.
Die Mittel werden wie folgt geplant:
−
−
−
−
−
−
−
−
Leistungen nach SGB XII – einschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Abschnitt 42)
Soziale Einrichtungen (Abschnitt 43)
Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Abschnitt 44)
Jugendhilfe nach dem KJHG (Abschnitt 45)
Einrichtungen der Jugendhilfe (Abschnitt 46)
Förderung der Wohlfahrtspflege (UA 4700)
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UA 481)
Entwicklung der Leistungen nach SGB XII
(ohne Leistungen in Form von Hilfen zur Arbeit)
Aufgrund der Gesetzesänderung im SGB XII erhöhen sich ab dem 01.07.2007 die Regelsätze von
345,00 EUR auf 347,00 EUR (örtliche Sozialhilfe und überörtliche Sozialhilfe). Da sämtliche
Mehrbedarfe, Barbeträge usw. gemäß SGB XII prozentual auf den Regelsatz gewährt werden, ist mit
weiteren Kostensteigerungen zu rechnen. Mit Erhöhung des Regelsatzes steigt auch die
Einkommensbemessungsgrenze, so dass davon auszugehen ist, dass die Anzahl der
anspruchsberechtigten Bürger ansteigen wird.
Besonders in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist sowohl in der örtlichen als
auch in der überörtlichen Sozialhilfe mit einer Zunahme an Bedürftigen zu rechnen. Grund hierfür ist
vor allem die Entwicklung der Altersstruktur in der Hansestadt Rostock. Im Haushaltsjahr 2007 ist die
Zahl der Anspruchsberechtigten weiter steigend.
a.)
Sozialhilfe - örtlicher Träger
HaushaltsAusgaben
jahr
2006*
15,5
2007**
18,0
2008***
18,0
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
Einnahmen
4,4
5,3
4,9
- in Mio. EUR Zuschussbedarf
11,1
12,7
13,1
Insbesondere ist ein weiterer wesentlicher Anstieg bei den Hilfen bei Krankheit zu verzeichnen.
Gemäß § 196 BGB haben Ärzte und Kliniken 2 Jahre Zeit, die angefallenen Behandlungskosten über
die kassenärztliche Vereinigung bei den Krankenkassen abzurechnen. Die Hansestadt Rostock ist für
die Not- bzw. Eilhilfe der Universitätsklinken in Rostock zuständig, unabhängig vom gewöhnlichen
Aufenthaltsort des Patienten. Kann kein anderer Leistungsträger ermittelt werden, muss die
Hansestadt Rostock sämtliche anfallenden Kosten tragen.
Eine große Rolle bei der Entwicklung der Krankenhilfe spielt u. a. auch die per 01.04.07 in Kraft
getretene Gesundheitsreform (Eigenleistungen, Preisentwicklung der ambulanten und stationären
Behandlungskosten).
b.)
Sozialhilfe - überörtlicher Träger
HaushaltsAusgaben
jahr
2006*
28,4
2007**
30,5
2008***
32,8
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
Einnahmen
26,1
30,2
28,6
- in Mio. EUR Zuschussbedarf
2,3
0,3
4,2
Aufgrund der Entwicklung der Anspruchsberechtigten wird im Haushaltsjahr 2008 mit einer weiteren
Zunahme der Ausgaben gerechnet. Der Anstieg des Bedarfes auf Heimunterbringung und die damit
verbundene Eröffnung von neuen Heimplätzen führt zur Erhöhung der Erstattungen an
Pflegekostensätzen. Die Planung der Ausgaben erfolgt für alle vorhandenen Plätze. In der
Haushaltsdurchführung ist die Inanspruchnahme der Ausgaben abhängig von der Belegung der
Heime mit Rostocker Bürgern.
Entwicklung der Leistungen
(Unterabschnitt 4200)
HaushaltsAusgaben
jahr
2006*
1,6
2007**
1,9
2008***
1,8
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
31.12.2003
30.06.2004
31.12.2004
30.06.2005
31.12.2005
30.06.2006
31.12.2006
30.06.2007
zur
Durchführung
des
Asylbewerberleistungsgesetzes
Einnahmen
- in Mio. EUR Zuschussbedarf
1,4
1,7
1,6
- 0,2
- 0,2
- 0,2
Anzahl der
Asylbewerber
426
407
396
346
301
262
217
204
Zum 01.01.2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Im I. Halbjahr 2007 entwickelte sich
die Anzahl der Asylbewerber weiter rückläufig. So wurden für durchschnittlich 204 Asylbewerber
Leistungen erbracht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird kein weiterer Anstieg der Asylbewerber in der
Hansestadt Rostock erwartet. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern werden der Hansestadt
Rostock wenige Asylbewerber zugewiesen.
Entwicklung der Leistungen für Soziale Einrichtungen (Abschnitt 43)
a) für Wohnungslose (Unterabschnitt 4350)
Haushaltsjahr
2005
2006*
2007**
2008***
Ausgaben
1,9
2,0
1,9
1,9
- in Mio. EUR Veränderung des
Zuschussbedarfes
gegenüber Vorjahr
0
+ 0,1
- 0,1
-
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
Im Haushaltsjahr 2008 werden durch Einrichtungen freier Träger in der Hansestadt Rostock 287
Plätze für Obdachlose bereitgestellt.
b)
für Ausländer und Aussiedler (Unterabschnitt 4360)
Haushaltsjahr
Ausgaben
2006*
0,9
2007**
0,9
2008***
0,8
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
Einnahmen
0,7
0,7
0,7
Zuschussbedarf
- 0,2
- 0,2
- 0,1
- in Mio. EUR Veränderung des
Zuschussbedarfes
gegenüber Vorjahr
- 0,6
-
Der Bedarf für die Unterbringung der Aussiedler, jüdischen Emigranten und Asylbewerber ist
rückläufig, so dass die Hansestadt Rostock nur noch 380 Plätze in den Objekten Satower Str. 129/130
sowie Danziger Str. 42 bereithält.
Während die Unterkunftskosten für die Jüdischen Emigranten und Asylbewerber vom Land erstattet
werden, trägt die Hansestadt Rostock die Kosten in den Gemeinschaftsunterkünften für Aussiedler.
Jugendhilfe nach KJHG
Die Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes liegt zum überwiegenden Teil in der Verantwortung der
Gemeinden.
Jugendhilfe nach dem SGB VIII (Abschnitt 45)
Haushaltsjahr
Ausgaben
Einnahmen
2004*
33,3
2005*
33,8
2006*
30,8
2007**
31,4
2008***
31,4
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
Zuschussbedarf
3,5
3,5
2,6
3,1
2,7
29,8
30,3
28,2
28,3
28,7
- in Mio. EUR Veränderung des
Zuschussbedarfes
gegenüber Vorjahr
+ 0,5
+ 0,5
- 2,1
+ 0,1
+ 0,4
a) Hilfen zur Erziehung (UA 4534 bis UA 4574)
Haushaltsjahr
Ausgaben
Einnahmen
*
2004
26,1
2005*
26,3
2006*
25,0
2007**
25,7
2008***
25,5
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
Zuschussbedarf
2,1
2,0
1,5
2,0
1,7
24,0
24,3
23,5
23,7
23,8
Veränderung des
Zuschussbedarfes
gegenüber Vorjahr
+ 0,2
+ 0,3
./. 0,8
+ 0,2
+ 0,1
davon: stationäre Hilfen (Gruppe 77 und 25 )
Haushaltsjahr
Ausgaben
*
2004
20,4
2005*
19,3
2006*
17,3
2007**
17,9
2008***
17,3
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
Einnahmen
Zuschussbedarf
1,8
1,9
1,2
1,7
1,4
Heimplätze/Pflegesätze
Jahr
Heimplätze
2004
2005
2006
2007
2008
430
430
380
292
285
durchschnittlicher Pflegesatz
(EUR/Platz)
92,00
98,00
106,00
108,00
108,00
18,6
17,4
16,1
16,2
15,9
- in Mio. EUR Veränderung des
Zuschussbedarfes
gegenüber Vorjahr
+ 0,6
./. 1,2
./. 1,3
+ 0,1
./. 0,3
davon: ambulante Hilfen (Gruppe 76 und 24 )
Haushaltsjahr
Ausgaben
Einnahmen
*
2004
5,6
2005*
7,0
2006*
7,7
2007**
7,8
2008***
8,2
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
Zuschussbedarf
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
5,4
6,8
7,5
7,6
8,0
- in Mio. EUR Veränderung des
Zuschussbedarfes
gegenüber Vorjahr
./. 0,1
+ 1,4
+ 0,7
+ 0,1
+ 0,4
b) Kinder- und Jugendarbeit (UA 4512 - 4525)
Haushaltsjahr
Ausgaben
Einnahmen
*
2004
7,2
2005*
6,9
2006*
5,8
2007**
5,7
2008***
6,0
* Ergebnis Jahresrechnung
** 1. Nachtragshaushalt
*** Haushaltsansatz
Zuschussbedarf
1,4
1,4
1,1
1,1
1,1
5,8
5,5
4,7
4,6
4,9
- in Mio. EUR Veränderung des
Zuschussbedarfes
gegenüber Vorjahr
+ 0,3
- 0,3
- 0,8
- 0,1
+ 0,3
Mit dem Haushaltsplan 2008 wurden alle Jugendtreffs in freie Trägerschaft übergeben. Daraus
resultiert die Erhöhung der Zuschüsse um 0,3 Mio. EUR.
Einrichtungen der Jugendhilfe (Abschnitt 46)
Kindertagesstätten und Horte
Die Entwicklung von 2004 bis 2008 stellt sich wie folgt dar:
Kitas in freier
Trägerschaft
Kindertagespflege
insgesamt
im Durchschnitt
erwartete
Betreuungszahlen
2008
im Durchschnitt
erwartete
Betreuungszahlen
2007
9.885
9.545
im
Durchschnitt
betreute
Kinder
2006
8.992
440
10.325
420
9.965
380
9.372
- Anzahl im
im
Durchschnitt Durchschnitt
betreute
betreute
Kinder
Kinder
2005
2004
8.747
8.433
305
9.052
260
8.693
In den in der Tabelle aufgeführten Betreuungszahlen sind alle Kinder berücksichtigt, die ihren
gewöhnlichen Aufenthalt in der Hansestadt Rostock haben und in Einrichtungen bzw.
Kindertagespflege in und außerhalb der Hansestadt Rostock betreut werden. Für diese reicht die
Hansestadt Rostock den Landesanteil, den Anteil des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe,
den Gemeindeanteil und ggf. auch die Betreuungskosten an Träger und Tagespflegepersonen weiter.
Rund 100 Kinder aus der Hansestadt Rostock werden in Einrichtungen bzw. in Kindertagespflege
anderer Gemeinden betreut. Die erwartete Steigerung der Betreuungszahlen zu 2007 beträgt 360
Plätze.
Nicht enthalten sind die rd. 600 Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Hansestadt
Rostock haben, die aber in Rostocker Einrichtungen bzw. Kindertagespflege betreut werden. Die
Kosten werden hierfür von dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und
der jeweiligen Gemeinde getragen.
Der Anteil der Kostenübernahme liegt per 31.07.2007 bei 33,6%. Darin enthalten sind durchschnittlich
79% Alg II-Empfänger. Eine rückläufige Tendenz ist derzeit nicht zu erkennen. 2008 wird erneut eine
Steigerung der Betreuungszahlen um rd. 360 Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege
erwartet, was eine Steigerung der Ausgaben erwarten lässt.
Darüber
hinaus
ist
unklar,
welche
finanziellen
Konsequenzen
sich
aus
den
Schiedsstellenentscheidungen des Jahres 2005 ggf. ergeben. Die Träger machen die entgangenen
Entgelte (Elternbeiträge und Anteil der Gemeinde) für den Zeitraum vom Antragseingang bei der
Schiedsstelle bis zum 31.12.2005 und zum Teil vom 01.01.2005 bis zum Antragseingang bei der
Schiedsstelle geltend. Sie sind nicht Bestandteil der Haushaltsplanung 2008. Das Haushaltsrisiko
beläuft sich auf 1,6 Mio. EUR.
4.1.2.4 Sonstige Finanzausgaben (Gr. 8)
Bezeichnung
Zinsausgaben
Gewerbesteuerumlage
weitere Finanzausgaben
Zuführung zum Vermögenshaushalt
darunter:
Zuführung der Sonderrücklagen an den
Vermögenshaushalt
Altfehlbeträge
Gesamt
Haushaltsplan
2008
20,6
2,8
0,6
7,2
0,02
116,1
147,3
1. Nachtragshaushalt 2007
16,9
3,7
0,6
6,7
0,02
99,0
126,9
- in Mio. EUR Ergebnis der
Jahreshaushaltsrechnung 2006
14,7
4,4
2,0
7,1
0,6
84,5
112,7
Die sonstigen Finanzausgaben werden mit 147,3 Mio. EUR im Haushaltsplan veranschlagt.
Gegenüber 2007 bedeutet das eine Steigerung um 20,4 Mio. EUR. Insbesondere die Veranschlagung
des Fehlbetrages aus dem Jahr 2006 führt zu dieser Ausgabenerhöhung. Gegenüber dem Vorjahr
steigt der zu veranschlagende Fehlbetrag um 17,1 Mio. EUR auf 116,1 Mio. EUR.
Die im Vermögenshaushalt aufgenommenen Darlehen aus den Jahren 1990 - 2004 (Vergleiche
Übersicht über die Entwicklung der Schulden, Vorbericht Punkt 5.4) machen die Veranschlagung von
Zinsen für investive Darlehen in Höhe von 9,2 Mio. EUR notwendig. Zinsausgaben für Kassenkredite
werden im Haushalt mit 11,4 Mio. EUR veranschlagt.
Die veranschlagte Gewerbesteuerumlage in Höhe von 2,8 Mio. EUR wird anteilig aus dem zu
erwartenden Gewerbesteueraufkommen errechnet. Da sich die Einnahmeerwartungen aus der
Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2008 verringern, sind gleichzeitig weniger Abführungen an das
Land Mecklenburg-Vorpommern einzuplanen.
Zuführung zum Vermögenshaushalt
Entsprechend § 21 der GemHVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Haushaltsausgleich) sind
die zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die
Pflichtzuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die
ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können. Der Haushaltsplan 2008 der Hansestadt
Rostock sichert die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt (ordentliche Tilgung) in Höhe von 6,2
Mio. EUR.
Die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt soll ferner die Ansammlung von Rücklagen ermöglichen
und insgesamt so hoch sein, wie die aus speziellen Entgelten und Gebühren gedeckten Abschreibungen. Die im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten Abschreibungen werden in Höhe von 1,0
Mio. EUR dem Vermögenshaushalt zugeführt. Abschreibungen werden nur im Rettungsdienst, bei den
Friedhöfen und dem Dualen System Deutschland durch Entgelte bzw. Gebühren erwirtschaftet und
dem Vermögenshaushalt zugeführt.
Werden von der Kommune Gebühren für später entstehende Kosten erhoben, so muss sichergestellt
sein, dass die durch Vorausgebührenanteile aufgebrachten Beträge später, wenn die Kosten anfallen,
auch zur Verfügung stehen. Mit der Einführung einer Sonderrücklage nach § 19 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1
der GemHVO M-V als Pflichtrücklage wurde in den Vorjahren dieser gesetzlichen Regelung
entsprochen. Mit dem Haushaltsplan 2008 werden geringfügige Rückstellungen für die
Dauergrabpflege (20,5 TEUR) und für den Ruheforst (3,3 TEUR) angesammelt und über den
Vermögenshaushalt den Sonderrücklagen zugeführt.
Entsprechend § 22 der GemHVO ist ein Fehlbetrag spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr
folgendem Jahr zu veranschlagen, so dass mit dem Haushaltsplan 2008 der Fehlbetrag des
Haushaltsjahres 2006 in Höhe von 116,1 Mio. EUR eingestellt wurde.
4.2
Vermögenshaushalt 2008
4.2.1
Einnahmen
Im Haushaltsplan 2008 sind Gesamteinnahmen von 74,4 Mio. EUR veranschlagt, das ist gegenüber
dem Planjahr 2007 eine Reduzierung von 2,4 Mio. EUR. Dazu folgende Übersicht:
Bezeichnung
Zuführung vom
Verwaltungshaushalt
Entnahmen aus
Rücklagen
Rückerstattung von
Darlehen
Einnahmen aus
Veräußerungen
Beiträge und ähnliche
Entgelte
Zuweisungen und
Zuschüsse für
Investitionen
Einnahmen aus
Krediten, Umschuldung
und Derivaten
Summe
Haushaltsansatz 2008
7,2
1. Nachtragshaushaltsplan 2007
6,8
- in Mio. EUR Jahresrechnung 2006
7,1
0,3
3,9
9,2
0,0
0,1
0,1
6,2
6,5
8,1
1,2
0,7
0,7
45,9
42,3
62,1
13,6
16,5
19,5
74,4
76,8
106,8
Vom Verwaltungshaushalt werden neben der gesetzlichen Mindestzuführung (Tilgung von Krediten
und Kreditbeschaffungskosten) auch Abschreibungen der kostenrechnenden Einrichtungen
Rettungsdienst und Friedhöfe dem Vermögenshaushalt zugeführt.
Den Rücklagen werden 0,3 Mio. EUR entnommen, die zur Finanzierung konsumtiver Maßnahmen
eingesetzt werden.
Die Einnahmen aus Veräußerungen von Grundstücken werden nach eingehender Prüfung der
geplanten Grundstücksverkäufe und nach Abwägung der zu erwartenden Erlösauskehr aus
Zuordnungsbescheiden der Oberfinanzdirektion in Höhe von 6,2 Mio. EUR im Haushalt 2007
veranschlagt.
Laut Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen sollen diese Einnahmen primär zur
Entlastung des Verwaltungshaushaltes eingesetzt werden. Aus diesem Grunde wurden 4,3 Mio. EUR
zur Fehlbetragsreduzierung des Verwaltungshaushaltes und 0,5 Mio. EUR zur Umsetzung der
Maßnahme 2005/10/01 des Haushaltssicherungskonzeptes vom 01.02.2006 (Beschluss-Nr. 0738/05BV) zweckgebunden zur Sonderschuldentilgung veranschlagt. Für den Vermögenshaushalt verbleiben
1,4 Mio. EUR zur finanziellen Sicherstellung des Eigenanteils der Hansestadt Rostock für die
Städtebauprogramme „Stadtumbau Ost“ – Aufwertung (ISEK) und „Soziale Stadt“.
Die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen stellen mit 45,9 Mio. EUR die Haupteinnahmequelle
des Vermögenshaushaltes dar. Gegenüber dem Vorjahr werden 3,6 Mio. EUR mehr Zuweisungen an
die Hansestadt Rostock zur Förderung objektkonkreter Vorhaben und Maßnahmen aufgrund
vorliegender Zuwendungsbescheide geplant. Bestandteil dieser Einnahmen sind auch die
Zuweisungen lt. § 10 e FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 11,3 Mio. EUR und lt.
§ 10 h FAG (Infrastrukturpauschale) in Höhe von 2,4 Mio. EUR, die als allgemeine Deckungsquelle
des Vermögenshaushaltes entsprechend den geltenden gesetzlichen Richtlinien eingesetzt werden.
In den Einnahmen aus Krediten, Umschuldung und Derivaten in Höhe von 13,6 Mio. EUR sind 11,1
Mio. EUR für Umschuldungen entsprechend den vertraglichen Zinsbindungsfristen mit den
Kreditinstituten enthalten. Zusätzlich wurden zur Abschöpfung von zinsgünstigen Marktkonditionen die
Einsatzmöglichkeiten von Zinsderivaten auch für das Planjahr 2008 geprüft. Nach Einschätzung der
Kapitalmarktsituation besteht die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Umschuldung von 2,5 Mio.
EUR.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Hansestadt Rostock wird durch das
Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Genehmigung für die Aufnahme von
Krediten gemäß § 49 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich
versagt. Für die Finanzierung der investiven Vorhaben und Maßnahmen wurde für 2008 keine
Neuverschuldung geplant.
4.2.2 Ausgaben
Im Haushalt 2007 sind Gesamtausgaben in Höhe von 74,4 Mio. EUR veranschlagt, wie folgende
Übersicht zeigt:
Bezeichnung
Zuführung zum
Verwaltungshaushalt
Zuführungen an
Rücklagen
Zuweisungen und
Zuschüsse für
Investitionen
Vermögenserwerb
Baumaßnahmen
Tilgung von Krediten /
Umschuldung
Summe
Haushaltsansatz 2008
5,1
1. Nachtragshaushaltsplan 2007
8,0
- in Mio. EUR Jahresrechnung 2006
9,3
0,1
0,0
3,8
33,0
33,2
45,7
3,2
13,2
19,8
4,5
8,9
22,2
3,8
19,1
25,1
74,4
76,8
106,8
Die Veranschlagung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes entspricht den Prioritäten, die die
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock für Investitionen in den nächsten Jahren definiert hat. An erster
Stelle steht die Fortführung der Schulsanierung, die bis 2013 abgeschlossen werden soll. Um dieses
Ziel zu erreichen, sollen neben der Veranschlagung von Ausgaben im Haushalt auch über den
Wirtschaftsplan des Sanierungsträgers im Rahmen der städtebaulichen Förderprogramme Schul- und
Sportmaßnahmen realisiert werden.
An zweiter Stelle, ausgehend vom finanziellen Volumen, stehen die städtebaulichen Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen, wie das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“, die „Stadtumbau Ost“ –
Vorhaben im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und die „Soziale Stadt“.
Durch die Anerkennung der Inanspruchnahme der Erlöse aus Grundstückveräußerungen des
Sanierungsgebietes (D 4-Vermögen) als Eigenanteil der Gemeinde zur Komplementierung der
Städtebauförderungsmittel für das Sanierungsgebiet mit Erlass-Nr. 4/2006 durch das Ministerium für
Verkehr, Bau und Landesentwicklung wurden die finanziellen Spielräume für die Kommune erweitert
und die Möglichkeit eröffnet, die dann frei werdenden Haushaltsmittel zur Kofinanzierung der
Städtebauprogramme „Stadtumbau Ost“ und „Die Soziale Stadt“ einzusetzen.
An dritter Stelle stehen die Verkehrssicherungspflichten bei Straßen, Brücken, Geh- und Radwegen.
Ausgaben in Höhe von 33,0 Mio. EUR = 44,4 % der Gesamtausgaben finden für die Durchreichung
von Zuwendungen und Zuschüssen von EU/Bund/Land und der Hansestadt Rostock für folgende
Vorhaben Verwendung:
- in Mio. EUR Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
Durchreichung von Fördermittel für:
11,4
• Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
6,0
• Zuschüsse für das Vorhaben Warnowquerung
5,5
• investive Vorhaben der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH
2,0
• Erschließung Osthafen
0,3
• Verkehrs- und Medienerschließung Schmarl
1,0
• Erschließungsstraße im Gewerbepark Brinckmansdorf
1,5
• Ausbau und Erweiterung Warnowkai im Fischereihafen
Gewährung von Zuschüssen für:
2,8
• Krankenhaus – Investitionskostenbeitrag
1,4
• Verbindungsstraße Schröderplatz B 105
0,2
• ÖPNV-Anlagen, Handwerkerstraße, Holzhalbinsel
0,1
• Sanierung Sporthalle St.-Jantzen-Ring
0,6
• Sanierung Schulgebäude Lindenstraße
0,1
• Teilsanierung Schulgebäude W.-Butzek-Straße
0,1
• Sanierung Altlast IKS Neubrandenburger Straße
Für eigene Bauleistungen der Hansestadt Rostock verbleiben 13,2 Mio. EUR = 17,8 % der
Gesamtausgaben. Die Priorität bei der Veranschlagung dieser Ausgaben im Vermögenshaushalt
wurde vor allem wie folgt gesetzt:
- in Mio. EUR Maßnahmen
Bauleistungen für Schulen und Sporthallen ohne Ausstattung
7,9
Über den Wirtschaftsplan der RGS werden weitere Baumaßnahmen mit Hilfe
von Städtebaufördermittel in Höhe von 3.030.800 EUR
realisiert.
Für Schulen/Sporthallen werden 2008 insgesamt einschließlich Ausstattung und
Städtebaufördermittel sowie Instandhaltungsleistungen 12.235.300 EUR
bereitgestellt.
Sanierung Straßen
darunter:
• Sanierung und Erweiterung von Löschwasserleitungen
100.000 EUR
• Sanierung und Erweiterung Geh- und Radwege
125.600 EUR
• Maßnahmen der ÖPNV – Bevorrechtigung und
Beschleunigung
180.000 EUR
• Sanierung Vorpommernbrücke
145.000 EUR
• ÖPNV – Verknüpfungspunkt Warnemünde Werft
900.000 EUR
• Fußgängerbrücke Evershagen
257.500 EUR
• Erneuerung und Ausbau L 22, Hinrichsdorfer Str.
880.000 EUR
• div. Maßnahmen zur Sicherung der Straßen,
wie Errichtung Verkehrsleiteinrichtungen, bituminöse
Beläge, Beseitigung Unfallschwerpunkte u. a.
525.000 EUR
• Grundinstandsetzung Durchlass Mühlendamm
– Barlachstr.
275.000 EUR
• Neugestaltung Mühlenstraße Warnemünde
112.500 EUR
(Planung)
3,5
- in Mio. EUR Maßnahmen
Straßenbeleuchtung
Hafenbaumaßnahmen
darunter:
• Baufreimachung Südteil GG Groß Klein
• Uferpromenade „Ehemalige Neptunwerft“, 2. BA
Friedhofsbauten
darunter:
• Bau eines Kolumbariums
• Sanierung alter Grabfelder, Außenanlagen und
Brunnen, Neuer Friedhof
Duales System Deutschland
darunter:
• Errichtung eines Recyclinghofes
• Errichtung neuer Stellflächen für Sammelbehälter und Umhausung vorhandener
Kulturbauten
darunter:
• HUB für Sanierung Gebäude Wallstraße
• Sanierung Kloster zum Heiligen Kreuz
Brandschutz- und Rettungsdienst
darunter:
• Erneuerung Fenster Feuerwache II und III
• Sanierung Rettungswachen und NEF-Stützpunkte
275.000 EUR
0,3
0,5
350.000 EUR
168.000 EUR
0,2
60.000 EUR
125.000 EUR
0,4
349.900 EUR
40.000 EUR
0,3
195.000 EUR
60.100 EUR
0,1
50.000 EUR
20.000 EUR
Die Zuweisungen des Landes aus der Infrastrukturpauschale in Höhe von 2,4 Mio. EUR stehen zur
100 %igen Finanzierung investiver Vorhaben uneingeschränkt zur Verfügung. Zur späteren Erfüllung
von Berichtspflichten gegenüber dem Bund wird eine maßnahmebezogene Darstellung der
Verwendung der Infrastrukturpauschale im Vorbericht zum Haushalt wie folgt notwendig:
Haushaltsstelle
5101.98100001
4.2.3
Bezeichnung der
Infrastrukturmaßnahmen
KrankenhausInvestitionskostenbeitrag
Gesamtkosten
2,8
davon:
Infrastrukturpauschale
2,4
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden
Ausgaben
Mit dem Vermögenshaushalt 2008 sind durch Verpflichtungsermächtigungen finanzielle Belastungen
für die Folgejahre 2009 – 2011 von insgesamt 10,7 Mio. EUR eingeplant.
Die Hansestadt Rostock erklärt hiermit, dass die künftigen investiven FAG – Zuweisungen bzw.
andere Einnahmen (keine Kredite) zur Finanzierung der aus den Verpflichtungsermächtigungen
entstehenden Zahlungsverpflichtungen verwendet werden.
Dazu folgende Übersicht:
Haushaltsstelle
1600.9356 0001
1600.9356 0002
1600.9356 0003
21001624.9850
0001
21001821.9400
0007
23008501.9400
0007
6150.9850 0001
6300.9460 0099
6600.9460.0021
7911.9430 0047
Maßnahmen
Erwerb von Rettungswagen
Erwerb 1 Notarzteinsatzfahrzeuges
Beschaffung und Umbau von
Krankentransportwagen
Sanierung Schulgebäude Lindenstraße 3a
2009
250,0
70,0
70,0
Schulergänzungsbau Grundschule „John
Brinckman“, Vagel-Grip-Weg
Demonstrationsbau-Vorhaben Plus
Energie Schule am Standort Gymnasium
Reutershagen
Städtebau-Sanierungsgebiet laut
Förderprogramm
Rekonstruktion Vorpommernbrücke
Kreuzungsbauwerk Evershagen
Uferpromenade „Ehemalige Neptunwerft“
2. BA
Gesamt: 10.680,7
1.932,2
2010
- in TEUR 2011
880,8
2.875,7
1.000,0
40,0
1.850.0
200,0
1.512,0
8.630,7
1.850,0
200,0
Die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2004 – 2006 zeigt sich wie
folgt:
Verpflichtungsermächtigung
im Haushaltsplan des Jahres
2004
2005
2006
Genehmigte
Verpflichtungsermächtigungen
6,6
10,2
6,8
- in Mio. EUR Inanspruchnahme
Auftragsvergabe
4,4
7,4
6,8
Die Abrechnung der Verpflichtungsermächtigungen vorangegangener Haushaltsjahre zeigt, dass die
Hansestadt Rostock verantwortungsvoll mit der Haushaltsermächtigung umgegangen ist und damit die
Haushaltsbelastungen zukünftiger Jahre auf unabweisbare Investitionsmaßnahmen beschränkt hat.
4.2.4
Folgekosten für Maßnahmen des Vermögenshaushaltes
- in TEUR -
Amt/Maßnahme
Investitionsprogramm
Gesamtbedarf
Straßenbeleuchtung
Erneuerung und Sanierung
Straßenbeleuchtung
Tiefbau
Ersatzbeschaffung M 26 (Multicar)
Gemeindestraßen
Teilerneuerung Brücken und Durchlässe
Erneuerung und Erweiterung Geh- und
Radwegenetz
Verkehrsleiteinrichtungen,
Schutzplanken, Straßenausrüstungen
Erneuerung und Neubau von
Lichtsignalanlagen
Sanierung bituminöser Beläge
Grundhafte Straßeninstandsetzung
Tannenweg
Rekonstruktion Vorpommernbrücke
ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde
Werft
Straßenanpassung Klinikum
Schillingallee
Neue Warnowstraße
Folgekosten für den Verwaltungshaushalt
sächl. Verwaltungsaufwand
2009
2010
2011
dav.
2008
2009
Personalkosten
2010
2011
Schuldendienst
2009
2010
2011
5.679,9
275,0
1,5
1,5
1,5
-
90,0
30,0
0,2
0,2
0,2
-
-
-
-
-
-
770,0
50,0
0,1
0,1
0,3
1.307,0
125,6
0,2
0
0,1
-
-
-
-
-
-
195,0
70,0
0
0,5
0
-
220,0
450,0
85,0
100,0
0
0
0
0
0,7
0,1
710,0
2.035,0
0
145,0
0
0
0
0
1,2
5,0
7.400,0
900,0
100,0
100,0
0
210,0
1.560,0
0
0
1,0
0
2,5
5,0
4,0
5,5
Amt/Maßnahme
Investitionsprogramm
Gesamtbedarf
dav.
2008
Folgekosten für den Verwaltungshaushalt
sächl. Verwaltungsaufwand
2009
2010
2011
2009
Personalkosten
2010
2011
Schuldendienst
2009
2010
2011
Rettungsdienst
Büromöbel einschließlich PCArbeitsplätze
Funk-, Telefon- und Faxgeräte
Erwerb eines Kopierers
Erwerb von medizinischen Geräten
Erwerb von Rettungswagen
Erwerb 1 Notarzteinsatzfahrzeug
Beschaffung und Umbau von
Krankentransportwagen
Erwerb von Lehrmitteln f. Aus- und
Weiterbildung
Technische Ausstattung Leitstelle
Ersatzbeschaffung Ausrüstung SEG
Ausstattung der Rettungswachen, NEF –
Stützpunkte und Leitstelle
Sanierung der Rettungswachen und
NEF-Stützpunkte
Gesamt
13,6
124,3
5,7
506,0
3.767,5
622,9
0
8,0
0
30,0
250,0
0
0
0,5
0
1,8
15,0
0
0
0,5
0
1,8
15,0
0
0
0,5
0
1,8
15,0
0
863,0
70,0
4,2
4,2
4,2
140,7
559,3
60,0
15,0
20,0
15,0
0,9
1,2
0,9
0,9
1,2
0,9
0,9
1,2
0,9
36,5
4,0
0,3
0,3
0,3
180,0
20.422,0
20,0
4.263,1
1,2
41,4
1,2
40,4
1,2
40,4
-
-
-
-
-
-
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5.
Finanzsituation
5.1
Entwicklung der Kassenkredite und des Fehlbedarfes in der Hansestadt Rostock
Die dramatische Haushaltssituation der Vorjahre wird bei der Planung der Kassenkredite unter
Berücksichtigung der Haushaltsfehlbeträge sichtbar. Nur durch eine Ausnahmegenehmigung zur
Aufnahme von Kassenkrediten ist die Hansestadt Rostock derzeit noch zahlungsfähig und in der
Lage, die ihr gesetzlich obliegenden Pflichten zu erfüllen. Zur Finanzierung gilt gegenwärtig im
Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung die Kassenkreditermächtigung 2007 von 230,0 Mio. EUR.
Im Haushaltsvollzug 2007 haben die Fehlbeträge vorangegangener Haushaltsjahre zur Aufnahme
erheblicher Kassenkredite geführt. Im Dezember 2007 musste eine Liquiditätslücke in Höhe von ca.
204,6 Mio. EUR geschlossen werden. Die Kassenliquidität wird nach wie vor positiv durch Bestände
im Verwahrhaushalt/ durchlaufende Gelder und die zeitweilige Überdeckung im Vermögenshaushalt
beeinflusst.
Im Zuge der Durchführung des Haushaltes 2007 wurden Kassenkredite überwiegend für einen
Zeitraum von 30 – 360 Tagen aufgenommen, da sich gegenwärtig der Kapitaldienst für längerfristige
Kassenkreditaufnahmen aufgrund der Kapitalmarktentwicklung nicht mehr günstiger als bei
kurzfristiger Inanspruchnahme darstellte. Das hatte zur Folge, dass die Zinsausgaben für die
aufgenommenen Kassenkredite im laufenden Haushaltsjahr kassenwirksam wurden. Zwei
Kassenkredite mit einem Wertumfang von insgesamt 100,0 Mio. EUR wurden sukzessive aufgrund
günstiger Angebote entsprechend dem sich entwickelnden strukturellen Fehlbedarf 2007
aufgenommen, deren Ausgaben für den Kapitaldienst im Jahr 2008 zu finanzieren sind.
Die Höhe der Zinsen unterliegt den Schwankungen am Geldmarkt und gestaltete sich schwieriger als
im Plan 2007 vorausschauend eingeschätzt werden konnte. Die Steigerung der Zinsausgaben für
Kassenkredite gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 um 3,9 Mio. EUR auf 11,4 Mio. EUR beruht auf:
•
•
•
der Steigerung des Geldmarktsatzes um über einen Prozentpunkt innerhalb eines Jahres
dem weiteren Anwachsen von Fehlbeträgen
die Verschiebung der Laufzeiten der Kassenkreditverträge von 360 Tage auf 30 Tage und
kürzer aufgrund günstigerer Zinssätze im kurzfristigen Bereich und damit
Kassenwirksamkeit im laufenden Haushaltsjahr
Im Haushaltsjahr 2008 werden die Fehlbeträge der Vorjahre in Höhe von 229,4 Mio. EUR sowie der
voraussichtliche strukturelle Fehlbedarf 2007 von 22,1 Mio. EUR dazu führen, dass die Hansestadt
Rostock zunächst mit steigenden Kassenkrediten rechnen muss. Mit der Haushaltssatzung 2008 ist
eine geplante Kassenkreditaufnahme von 246,1 Mio. EUR beschlossen worden, so dass der
Kapitaldienst für diese Kreditaufnahme mit 11,4 Mio. EUR veranschlagt ist. Dabei wurde unterstellt,
dass wirtschaftlich günstige Zinskonditionen mit den Kreditinstituten geschlossen werden können und
die Laufzeit der Kredite teilweise erst 2009 endet.
Entwicklung der Fehlbeträge/-bedarfe/Kassenkredite 2001 - 2008
- in EUR -
Jahr
struktureller
Fehlbedarf
2001
2002
2003
2004
2005
2006
1. Nachtragshaushalt
2007*
2008
39.247.931
11.804.572
41.526.512
11.804.572
39.247.931
45.267.122
11.804.572
39.247.931
41.526.512
45.684.772
11.804.572
39.247.931
41.526.512
45.267.122
31.636.877
11.804.572
39.247.931
41.526.512
45.267.122
45.684.772
14.304.200
11.804.572
39.247.931
41.526.512
45.267.122
45.684.772
31.636.877
22.115.800
11.804.572
39.247.931
41.526.512
45.267.122
45.684.772
31.636.877
14.304.200
Summe Fehlbeträge
Vorjahre
11.804.572
51.052.503
92.579.015
137.846.137
183.530.909
215.167.786
229.471.986
Fehlbeträge
Verwaltungshaushalt
51.052.503
92.579.015
137.846.137
183.530.909
215.167.786
229.471.986
251.587.786
25.087.800
19.592.300
15.000.000
13.500.000
11.804.572
Fehlbetrag 2001
Fehlbetrag 2002
Fehlbetrag 2003
Fehlbetrag 2004
Fehlbetrag 2005
Fehlbetrag 2006
Fehlbedarf 2007
Bestand
Verwahrhaushalt
Kasseneinnahmereste
7.663.657
8.067.855
7.428.340
7.327.127
16.226.169
10.412.049
9.520.856
7.983.814
0
51.052.500
95.850.000
138.600.700
248.114.000
249.788.600
235.158.300
246.071.600
86.800.000
128.000.000
180.000.000
212.000.000
230.000.000
736.387
979.134
2.132.949
4.767.349
7.450.100
Kassenkredite
Haushaltssatzung
Kassenkreditgenehmigung
Zinsausgaben
35.790.400
3.145
34.605.600
426.950
11.404.100
5.2
Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit
Entsprechend der Ausführungsanweisung zu § 3 der GemHVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Hansestadt Rostock einen Nachweis der dauernden
Leistungsfähigkeit im Sinne des § 49 Abs. 4 KVerfG – freier Finanzspielraum – zu erbringen. Dieser errechnet sich aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt nach
Abzug der ordentlichen Tilgung. Bei einem unausgeglichenen Verwaltungshaushalt ist ein Fehlbedarf anzugeben und abzusetzen.
Dazu folgende Übersicht:
- in TEUR Lfd.
Nr.
1
2
3
4
5
6
Bezeichnung
Zuführung zum Vermögenshaushalt
abzusetzen von 1:
Ordentliche Tilgung
abzusetzen von 1: Kreditbeschaffungskosten
abzusetzen von 1:
Zuführung gemäß § 19 Abs. 4 S. 2 Nr. 1
abzusetzen von 1:
Zuführung vom Vermögenshaushalt an den
Verwaltungshaushalt aus
Veräußerungserlösen und Beständen der
Allgemeinen Rücklage
Finanzspielraum
Gruppierungs
Nr.
86
971-977
990
869
EUR/EW
7
8
Nachrichtlich:
Fehlbedarf (Fehlbetrag)
darunter: struktureller Fehlbedarf (Fehlbetrag)
Nachrichtlich:
Kalkulatorische Einnahmen aus
Abschreibungen im Verwaltungshaushalt
Einwohner per 31.12.2006:
199.868
270
Ergebnis
d. Jahresrechnung
2006
7.096,8
5.516,3
Finanzplan
1. NT
2007
6.757,5
5.722,7
9,5
642,0
2008
2009
2010
2011
7.237,5
6.197,8
7.489,9
6.397,4
8.095,0
7.185,3
8.930,0
7.975,2
11,9
24,1
13,8
23,8
13,2
23,9
12,7
24,0
12,1
24,0
9.306,4
8.441,7
5.072,5
2.594,7
2.653,5
1.278,5
-
-
-
-
-
-
116.152,0
31.636,9
113.320,1
14.304,2
138.267,8
22.115,8
135.625,0
22.304,9
162.282,9
24.015,1
159.606,7
23.981,7
3.456,2
3.380,7
3.208,0
3.269,3
3.068,0
3.024,6
5.3
Rücklagen
5.3.1
Allgemeine Rücklage
Mindestrücklage
Auf der Grundlage des § 19 (2) der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) soll die allgemeine
Rücklage die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern. Zu diesem Zweck muss ein Betrag
vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens 1,5 v. H. der Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre
beläuft.
Die Berechnung der Mindestrücklage stellt sich wie folgt dar:
- in EUR nachrichtlich
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre
2004
2005
2006
Durchschnitt der letzten 3 Jahre:
hiervon 1,5 %:
462.929.148,89
499.021.218,64
528.137.924,78
496.696.097,44
7.450.441,46
Der Gesetzgeber regelt den Einsatz der allgemeinen Rücklage für den Haushaltsausgleich. Dabei ist
die Vermeidung der Erhöhung eines Fehlbedarfes einem Haushaltsausgleich gleichzusetzen.
Entsprechend des § 21 GemHVO dürfen Mittel der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Verwaltungshaushaltes verwendet werden, wenn
1.
sonst der Ausgleich trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Ausnutzung jeder
Sparmöglichkeit nicht erreicht werden kann,
2.
die Mittel nicht für die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen benötigt werden und
3.
die Kassenliquidität unter Berücksichtigung möglicher Kassenkredite nicht beeinträchtigt wird.
Mit dem Absatz 3 räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, vorrangig Kassenkredite zur Sicherung
der Liquidität aufzunehmen, so dass Rücklagen zur Deckung unabweisbarer Ausgaben eingesetzt
werden können. Insofern hat der Gesetzgeber der Fehlbetragsbegrenzung den Vorrang eingeräumt.
Dabei wird die Sicherung der Kassenliquidität nicht vernachlässigt, da die Rücklagenentnahme in der
Form der Haushaltsmittel ohnehin bei einer Kassenkreditaufnahme von 246,1 Mio. EUR keine
Bedeutung mehr hat.
Allgemeine Rücklage
Im Haushaltsjahr 2007 wurde die allgemeine Rücklage aufgelöst und mit dem Nachtragshaushalt der
erwirtschaftete Überschuss des Vermögenshaushaltes von 2,6 Mio. EUR zur Reduzierung des
Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt eingesetzt.
- in TEUR -
Art
Allgemeine Rücklage
Stand
am
01.01.2007
3.470,7
Zuführungen vom
Verwaltungs- Vermögenshaushalt
haushalt
0,0
0,0
Entnahmen
aus
Rücklagen
voraus.
Stand
am
01.01.2008
3.470,7
0,0
5.3.2
Sonderrücklagen
Entsprechend § 19 GemHVO sind Ansammlungen von Sonderrücklagen für Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes auf wenige Zwecke beschränkt.
In den Sonderrücklagen der Hansestadt Rostock werden sich zum 01.01.2008 voraussichtlich
insgesamt 3,2 Mio. EUR befinden. Gemäß der Ausführungsanweisung zur GemHVO sind die Zinsen
aus Sonderrücklagen diesen zuzuführen.
Art
2.
Sonderrücklagen
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
Ruheforst
Rettungswesen
Abfallbeseitigung
Deponie Parkentin
Dauergrabpflege
Straßenreinigung
Abschreibungen
2.7. Friedhofswesen
Abschreibungen
2.8. Rettungswesen
Feuerschutz 2.9. Ostsee
2.10. BOS Digitalfunk
2.11. Duales System
Abschreibungen
2.12. Abfallwirtschaft
Abschreibung
2.13. Duales System
2.14. WC-Anlagen
Stand am
- in TEUR voraus. Stand
am
Entnahmen
aus
Zuführungen
vom
aus
Verwaltungs- Verzinsung
01.01.2007 haushalt
Rücklagen Rücklagen
01.01.2008
3.513,8
76,9
111,0
463,8
3.237,9
2,4
819,5
161,4
255,6
265,7
140,0
0,0
0,0
0,0
0,0
24,8
0,0
0,1
28,2
6,0
10,0
10,4
5,3
0,0
286,5
0,0
0,0
26,2
0,0
2,5
561,2
167,4
265,6
274,7
145,3
19,0
0,0
0,6
0,0
19,6
380,2
0,0
12,8
119,3
273,7
100,1
829,2
515,6
25,3
26,8
0,0
4,5
32,7
0
0,0
0,0
17,4
129,9
888,7
498,2
0,7
0
0,1
0,0
0,8
14,4
10,0
0
0,0
0
0,3
14,4
0,0
0
10,3
5.4
Schulden
Übersicht über den Stand der Schulden der Hansestadt Rostock
(ohne Kassenkredite)
Art
1. Schulden aus Krediten von
1.1 Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
1.2 Land
1.3 Gemeinden und Gemeindeverbänden
1.4 Zweckverbänden u. dgl.
1.5 sonstigem öffentlichen Bereich
1.6 Kreditmarkt
Zwischensumme
1.7 Innere Darlehen aus Sonderrücklagen
1.8 Innere Darlehen von Sondervermögen
ohne Sonderrechnung
Summe
2. Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
darin enthalten:
2.1 Schulden aus Leasingverträgen
2.2 Schulden aus Bausparverträgen
Summe
nachrichtlich:
3. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung
3.1 aus Krediten
3.1.1 Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung
3.1.2 Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock
und Warnemünde
3.1.3 Klinikum Südstadt Rostock
3.2 aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
3.2.1 Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung
3.2.2 Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock
und Warnemünde
3.2.3 Klinikum Südstadt Rostock
Stand
am 01.01.2007
- in TEURVoraussichtlicher Stand
am 01.01.2008
51.143
163.473
214.616
55.510
153.436
208.946
-
214.616
208.946
437
437
397
397
15.162
15.399
966
5.791
925
5.581
6.452
6.384
-
337
Kredite dürfen entsprechend § 44 KV M-V nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung
nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Durch das Innenministerium des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wird die Kreditaufnahme grundsätzlich versagt. In der Hansestadt Rostock
wird für die Finanzierung der investiven Vorhaben und Maßnahmen im Haushaltsjahr 2008 aufgrund
der angespannten Haushaltssituation keine Neuverschuldung geplant.
Im Haushaltsjahr 2007 sind planmäßige Tilgungsleistungen von 5,6 Mio. EUR angefallen. Dabei
wurden in Umsetzung des Beschlusses 0951/04-BV zur Maßnahme 2005/10/01 des
Haushaltsicherungskonzeptes 0,5 Mio. EUR aus Veräußerungserlösen zur Schuldentilgung eingesetzt.
Des Weiteren wurden für Restdarlehen in Höhe von 14,0 Mio. EUR Anträge auf Umschuldung in den
Kommunalen Aufbaufonds gestellt. Ein Darlehen in Höhe von 5,7 Mio. EUR wurde in den Fonds
aufgenommen, die Entscheidung über die Aufnahme der übrigen Darlehen von 8,3 Mio. EUR wurde
durch das Innenministerium unter der Berücksichtigung der Nachrangigkeit der Umschuldungen
gegenüber Investitionsmaßnahmen für das I. Halbjahr 2008 zurückgestellt.
Die Entwicklung der Schulden aus Krediten verdeutlicht folgende Übersicht:
Schuldenstand
31.12.2006
31.12.2007
31.12.2008
- in Mio. EUR 214,6
208,9
202,7
absolute Veränderung
zum Vorjahr
- in Mio. EUR + 0,4
- 5,7
- 6,2
Pro-Kopf Verschuldung
- in EUR 1.076,50
1.048,27
1.017,11
Die Ursachen für die absolute Reduzierung des Schuldenstandes von 6,2 Mio. EUR 2008 liegen in
folgendem begründet:
•
Im Planjahr fallen Tilgungsleistungen von 6,2 Mio. EUR an. Dabei werden auch im Haushaltsjahr
2008 insgesamt 0,5 Mio. EUR der Veräußerungserlöse aus Grundstücksverkäufen zur
Schuldentilgung eingesetzt.
•
Des Weiteren sind Restdarlehen von 11,1 Mio. EUR, deren feste Zinsbindungsfristen auslaufen,
im Jahr 2008 umzuschulden. Zur Reduzierung der Haushaltsbelastung durch den Kapitaldienst
werden zinsgünstige Finanzierungsmittel für Umschuldungen, wie:
Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Programms zur Förderung der
kommunalen Infrastruktur,
Mittel der Europäischen Investitionsbank,
Mittel des kommunalen Aufbaufonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern und
Zinssicherungsinstrumente/ Zinsderivate
eingesetzt.
Auch im Jahr 2008 wird nach Einschätzung der Kapitalmarktsituation eine außerordentliche
Umschuldung durch Einsatz von Zinsderivaten in Höhe von 2,5 Mio. EUR geprüft.
5.5
Bürgschaften der Hansestadt Rostock
Die Hansestadt Rostock hat bis zum Abschluss des Jahres 2007 Bürgschaften in Höhe von 213,8 Mio.
EUR übernommen. Durch die Unternehmen wurden davon 164,3 Mio. EUR voraussichtlich per
31.12.2007 getilgt. Nach Abzug der Tilgung bestehen noch per 31.12.2007 gegenüber den
Kreditinstituten noch offene Verbindlichkeiten von 49,5 Mio. EUR. Es bestehen weiterhin - mit
Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern - die Bürgschaften
der Hansestadt Rostock für die Erfüllung dieser Verbindlichkeiten.
Die Hansestadt Rostock ist an einer stetigen Reduzierung der Verschuldung und einer vorzeitigen
Tilgung der aufgenommenen und verbürgten Darlehen interessiert. Dafür sind durch die
Gesellschaften sowohl Investitionszulagen, zusätzliche Fördermittel als auch alternative Finanzierungsmittel einzusetzen.
Auch in Zukunft wird die Übernahme einer Ausfallbürgschaft entsprechend § 58 (1) KV M-V eine
Ausnahme darstellen, da die Haushaltslage der Hansestadt Rostock keinen Spielraum für die
Übernahme von Risiken zulässt.
Des Weiteren hat die Hansestadt Rostock mit Beschluss der Bürgerschaft 0271/00 vom 10.05.2000
einen durch den Oberkirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
genehmigten Vertrag über die Regelung der Patronatsverhältnisse geschlossen. Bei den städtischen
Patronaten handelt es sich um eine auf Dauer angelegte Verpflichtung in Höhe von jährlich 245,5
TEUR für St. Marien, St. Nikolai, St. Petri und weitere diverse Kirchenhäuser.
Übersicht über die von der Hansestadt Rostock verbürgten und tatsächlich in Anspruch
genommenen Kredite
- in EUR genehmigte
Ausfallbürgschaften
31.12.2005
1. Stadtentsorgung
Rostock GmbH
0725/46/1993
2. Rostocker Straßenbahn
AG
0470/34/1992
1233/63/1994
1555/57/1998
0295/99-BV
0385/00-BV
0303/01-BV
0181/02-BV
0205/03-BV
31.12.2006
Stand
Stand
31.12.2006
31.12.2007
9.203.254
9.203.254
9.203.254
9.203.254
1.150.406
1.150.406
383.468
383.468
64.422.777
15.850.048
8.046.200
2.935.838
3.213.469
6.646.794
6.805.000
5.456.000
113.376.126
64.422.777
15.850.048
8.046.200
2.935.838
3.213.469
6.646.794
6.805.000
5.456.000
113.376.126
6.705.928
1.885.479
3.463.723
797.183
1.796.332
5.199.367
5.412.557
4.691.444
29.952.013
4.825.394
1.136.316
3.044.304
548.445
1.668.235
4.858.282
5.063.359
4.411.466
25.555.801
genehmigte
Ausfallbürgschaften
31.12.2005
3. WIRO - Wohnen in
Rostock Wohnungsgesellschaft
mbH
0865/51/1993
1327/64/1994
0166/06/1994
1643/60/1998
0005/00-BV
0864/00-BV
0907/01-BV
0805/02-BV
4. Flughafen Rostock Laage GmbH
0550/37/1992
5. MOLIGO
Vermietungsgesellschaft
mbH & Co. Objekte
Schulsanierung Rostock
KG
0101/99-BV
Summe
31.12.2006
Stand
Stand
31.12.2006
31.12.2007
19.684.737
20.651.079
38.425.630
912.145
1.525.695
511.292
401.313
784.906
82.896.797
19.684.737
20.651.079
38.425.630
912.145
1.525.695
511.292
401.313
784.906
82.896.797
5.312.832
5.376.537
6.560.625
802.372
1.342.612
425.700
369.208
784.906
20.974.792
4.864.207
4.915.637
6.054.996
765.901
1.281.584
425.700
353.155
784.906
19.446.085
766.938
766.938
766.938
766.938
114.142
114.142
38.046
38.046
7.563.504
7.563.504
7.563.504
7.563.504
5.294.448
5.294.448
4.916.272
4.916.272
213.806.619 213.806.619
57.485.800
49.531.013
5.6 Anlagennachweis
- in EUR Anlagegruppen
Anfangsstand
Anschaffungswerte
Zugang
Abgang
zu Anschaffungswerten
Endstand
01.01.2008
2
bisherige
Abschreibungen
31.12.2008
3
4
5
6
Abschreibungswerte
AbschreiAbgang, d.g.
bungen im
angesammelte
Haushaltsjahr
Abschreibungen
20..
auf die in Sp 4
ausgewiesenen
Abgänge
7
8
Endstand
Restbuchwerte
(Endstand)
per
31.12.2008
9
10
1
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
32-Städtische Museen1
35-Volkshochschule2
57-Schwimmhalle
21.417.321
7.710.718
23.011.650
0
0
0
0
21.417.321
7.710.718
23.011.650
4.033.951
4.746.906
1.032.054
791.760
0
0
0
5.066.005
5.538.666
21.417.321
2.644.713
17.472.984
Summe
52.139.689
0
0
52.139.689
8.780.857
1.823.814
0
10.604.671
41.535.018
2. Betriebsanlagen und
sonst.techn.Anlagen
16-Rettungsdienst
57-Schwimmhalle
75-Friedhöfe
1.113.212
3.939.401
12.161.798
46.500
50.000
298.450
55.496
0
0
1.104.216
3.989.401
12.460.248
262.856
2.769.248
3.576.641
79.220
115.130
369.496
55.496
0
0
286.580
2.884.378
3.946.137
817.636
1.105.023
8.514.111
Summe
17.214.411
394.950
55.496
17.553.865
6.608.745
563.846
55.496
7.117.095
10.436.770
3. Bewegliche Sachen
16-Rettungsdienst
33-Konservatorium
35-Volkshochschule
75-Friedhöfe
3.322.030
204.001
90.100
852.878
497.000
93.300
0
155.000
765.068
0
0
98.265
3.053.962
297.301
90.100
909.613
982.881
136.817
90.014
409.950
466.235
16.988
10.284
86.439
765.068
0
0
11.439
684.048
153.805
100.298
484.950
2.369.914
143.496
0
424.663
Summe
4.469.009
745.300
863.333
4.350.976
1.619.662
579.946
776.507
1.423.101
2.927.875
1)Versicherungswerte
2)Wertminderung aufgrund
Bausubstanz
5.7
Vermögensübersicht
- in TEUR
Stand am
01.01.2008
Zugang
Abgang
Stand am
31.12.2008
159.065,6
0,0
257,5
158.808,1
140.182,9
139.722,6
440,0
0,0
0,0
0,0
200,0
200,0
0,0
139.982,6
139.522,6
440,0
20,3
0,0
0,0
20,3
257,7
0,0
57,5
200,2
257,7
0,0
57,5
200,2
0,0
0,0
0,0
0,0
18.625,0
0,0
0,0
18.625,0
1.125,0
0,0
0,0
1.125,0
5.000,0
12.500,0
3.067,8
0,0
3.067,8
0,0
0,0
214,5
0,0
214,5
0,0
0,0
287,3
0,0
287,3
5.000,0
12.500,0
2.995,0
0,0
2.995,0
A Vermögen nach § 36 Abs. 1 GemHVO:
1. Forderungen des Anlagevermögens
1.1 Beteiligungen sowie Wertpapiere, die die Gemeinde zum Zweck
der Beteiligung erworben hat
1.1.1 Beteiligungen
1.1.2 Wertpapiere
1.1.3 Geschäftsanteile an Wohnungsgenossenschaften
1.2 Forderungen aus Darlehen, die die Gemeinde aus Mitteln des
Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat
1.2.1 Förderung des sozialen Wohnungsbaus
1.3 Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen
kommunalen Zusammenschlüssen
1.4 das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen eingebrachte
Eigenkapital
1.4.1 Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und entwicklung der Hansestadt Rostock“
1.4.2 Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde
1.4.3 Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
2. Geldanlagen
2.1 Wertpapiere
2.2 Einlagen bei Geldinstituten
6.
Städtische Eigenbetriebe und Eigen- und Beteiligungsgesellschaften
6.1
Gesamtübersicht über Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe der
Hansestadt Rostock
Städtischer Anteil
Lfd.
N r.
Eigengesellschaften/ Eigenbetriebe
Stammkapital
in EUR
absolut in EUR
in %
1.
Rostocker Straßenbahn AG
22.000.000,00
440.000,00
2
2.
RVV Rostocker Versorgungs- und
Verkehrs-Holding GmbH
27.609.250,30
27.609.250,30
100
60.000.100,00
59.999.900,00
99,9997
300.000,00
18.000,00
6
60.000.000,00
44.940.000,00
74,9
5.
WIRO Wohnen in Rostock
Wohnungsgesellschaft mbH
Rostocker Fracht- und Fischereihafen
GmbH
Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock
mbH
6.
Großmarkt Rostock GmbH
300.000,00
300.000,00
100
7.
Rostocker Messe- und
Stadthallengesellschaft mbH
460.000,00
460.000,00
100
8.
Zoologischer Garten Rostock GGmbH
6.368.140,30
6.340.120,40
99,6
9.
Rostocker Innovations- und
Gründerzentrum Rostock GmbH i.L.
26.000,00
25.480,00
98
10.
Technologiepark Warnemünde GmbH
25.564,59
7.925,02
31
11.
Schlachthof Rostock GmbH i.L.
-
-
-
12.
Bewerbungskomitee Leipzig 2012 GmbH
i.L.
100.000,00
4.900,00
4,9
13.
IGA Rostock 2003 GmbH
30.677,51
20.452,70
66,67
14.
Eigenbetrieb Kommunale
Objektbewirtschaftung und -entwicklung
1.125.000,00
1.125.000,00
15.
Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock &
Warnemünde
5.000.000,00
5.000.000,00
16.
Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
12.500 000,00
12.500.000,00
3.
4.
Übersicht über die Tochterunternehmen der Eigen- und Beteiligungen der Hansestadt Rostock
Unternehmen
Tochterunternehmen
RVV Rostocker Versorgungs- und
Rostocker Straßenbahn AG
Verkehrs-Holding GmbH
Verkehrsverbund Warnow
GmbH
FBZ FahrschulbildungsZentrum Rostock am
Schwanenteich GmbH
L + S Schienenschweißu. Schleiftechnik GmbH,
(L+S),Stäbelow
Stadtwerke Rostock AG
VNG Verbundnetz
Gas-Verwaltungsund Beteiligungsgesellschaft mbH
Halle / Saale
Energieunion AG
Schwerin
Verbundnetz Gas AG
Leipzig
Stadtwerke Rostock
Netzgesellschaft mbH
Stadtentsorgung Rostock GmbH
SRR Recycling
GmbH
EVG Entsorgungs-und
Verwertungsgesellschaft
mbH Rostock
WIRO Wohnungsgesellschaft
mbH
GEG Güstrower Entsorgungsgesellschaft
mbH
Rostocker Fracht- und
Fischereihafen GmbH
Flughafen Rostock-LaageGüstrow GmbH
Wirtschafts- und
Technologieförderung Rostock
GmbH
Anteile an verbundenen
Unternehmen:
RGS Rostocker Gesellschaft für
Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
mbH
Beteiligung Beteiligung
- in TEUR
- in % 21.560,0
98,0
10,4
39,5
12,25
49,0
44,0
48,9
26.215,0
74,9
3,9
6,61
123,0
2,14
5.576
1,7
25,0
100
521,7
25,6
51,0
50,0
1.304,0
50,0
12,5
50,0
282,0
94,00
108,2
54,1
500,0
50,0
940,0
94,0
Unternehmen
Tochterunternehmen
Beteiligungen:
PGR Parkhaus Gesellschaft
Rostock GmbH
SIR Service in Rostock
Wohnanlagen GmbH
Wirtschafts- und
Technologieförderung
Rostock GmbH
Beteiligungen:
GmbH & Co. KG.
Grundstücksund Rostock
Wohnungsgesellschaft Rostock
GmbH & Co OHG
Lighthouse Park
Rostock Development
GmbH Rostock
Tiefgaragen Kuhstraße GbR
ENEX Vermögens- und
Verwaltungsgesellschaft mbH &
Co. Objekt WIRO KG
Zoologischer Garten Rostock
Tierklinik/Tierheim Rostock
GGmbH
GmbH
Hafen-Entwicklungs-
Wirtschafts- und
gesellschaft Rostock mbH
Technologieförderung Rostock
GmbH
Beteiligung
- in TEUR
Beteiligung
-in %
869,2
85,0
250,0
100,0
250,0
25,0
-
50,0
84,0
50,0
-
34,6
-
-
6,5
4,1
250,0
25,0
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2008 der Hansestadt Rostock entsprechend der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die Eigenund Beteiligungsgesellschaften der Hansestadt Rostock einen Wirtschaftsplan in sinngemäßer
Anwendung der Eigenbetriebsverordnung mit seinen Bestandteilen und Anlagen (der
Zusammenstellung, dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, dem Vorbericht, der Erfolgsübersicht, dem
fünfjährigen Finanzplan 2007 bis 2011, der Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen, der
Planung des Anlagevermögens, der Stellenübersicht) aufzustellen.
Die Wirtschaftspläne, die neuesten testierten Jahresabschlüsse und die Stellenpläne sind dem
Haushaltsplan beigefügt. Die Wirtschaftspläne sind im Band III enthalten. Im Band IV sind die
neuesten testierten Jahresabschlüsse der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften zusammengefasst.
Der Band IV bildet gleichzeitig die Grundlage für den Beteiligungsbericht.
Die Hansestadt Rostock ist unmittelbar an 13 Unternehmen und mittelbar an 22 Unternehmen in einer
Rechtsform des privaten Rechts beteiligt.
Im Band III befinden sich die Erläuterungen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen und
Eigenbetriebe für das Geschäftsjahr 2008 in den jeweiligen Vorberichten.
Zusätzlich ist die Übersicht über die Neuaufnahme von Investitionskrediten und die Übersicht über die
Ergebnisverwendung der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe aufgenommen
worden.
Entsprechend Kommunalverfassung M-V § 72 dürfen die Vertreter der Gemeinde im Vorstand, im
Aufsichtsrat oder in einem sonstigen Organ einer Gesellschaft, an der die Gemeinde mit mindestens
50 von Hundert beteiligt ist, der Aufnahme von Krediten nur zustimmen, wenn die
Gemeindevertretung dies beschlossen hat.
Im Haushaltsplan der Hansestadt Rostock sind nachfolgende Zuschusszahlungen an die
Gesellschaften und Eigenbetriebe eingestellt worden.
Zuschüsse an Unternehmen und Eigenbetriebe
Unternehmen
01.8310.7150
RVV Rostocker
Versorgungs- und VerkehrsHolding GmbH
01.8400.7150
Rostocker Messe- und
Stadthallengesellschaft mbH
01.8770.7160
Verkehrsverbund Warnow
GmbH
01.8770.7160
Regionalverkehr Küste
GmbH
01.8780.7150
Zoologischer Garten Rostock
GGmbH
01.8510.7150
IGA Rostock 2003 GmbH
01.8610.7150
Eigenbetrieb TZRW
01.5100.7150
Eigenbetrieb Südstadt
Klinikum
Summe
- in EUR Ergebnis
2006
Haushaltsplan
2008
0
1. Nachtragshaushalt 2007
0
3.000.000
3.000.000
3.000.000
2.000.000
2.000.000
2.000.000
0
206.000
126.000
2.784.000
2.750.000
2.750.000
2.062.000
2.162.000
2.357.000
1.083.900
1.244.900
1.344.900
0
0
395.000
11.362.900
11.972.900
10.929.900
0
Von den kommunalen Unternehmen und den Eigenbetrieben sind Abführungen an den Haushalt in
Höhe von 2.768,6 TEUR (Vorjahr 9.582,7 TEUR) eingestellt worden:
- in TEUR -
RVV
WIRO
Großmarkt
Klinikum
KOE
Summe
HHP 2008
600,0
0
25,0
500,0
1.643,6
1. Nachtragshaushalt 2007
2.500,0
6.800,0
62,7
220,0
0
2.768,6
9.582,7
7.
Otto und Clara Gütschow-Stiftung
Die Hansestadt Rostock verwaltet das Vermögen der Otto und Clara Gütschow–Stiftung nach § 65
Absatz 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die am 06.02.2002
errichtete Stiftung hat als kommunale rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ihren Sitz in der
Hansestadt Rostock und begann mit diesem Zeitpunkt ihre Tätigkeit.
Aus den Zinserträgen des angelegten Vermögens der Otto und Clara Gütschow–Stiftung wird der
Stiftungszweck entsprechend § 2 der Stiftungsatzung gewährleistet:
„Zweck der Otto und Clara Gütschow-Stiftung ist die Förderung mildtätiger Aufgaben, insbesondere
die Förderung von Suppenküchen, Teeanstalten und Wärmestuben für die Ärmsten der Stadt. Die
Benutzung dieser Einrichtungen soll ohne Unterschied des Geschlechts und des Alters, der
Konfession und des Standes gewährt werden.“
Das Vermögen der Otto und Clara Gütschow–Stiftung wird im folgendem dargestellt:
Stiftungsstock:
Kapitalerträge aus Vorjahren:
Kapitalerträge aus 2007:
Einnahmen gesamt:
230.081,35 EUR
2.148,66 EUR
11.955,16 EUR
14.103,82 EUR
Ausgaben entsprechend dem Stiftungszweck:
Ausgaben gesamt:
2.100,00 EUR
2.100,00 EUR
voraussichtliches Jahresergebnis 2007:
12.003,82 EUR
Der Plan der Otto und Clara Gütschow–Stiftung ist dem Unterabschnitt 8908 des Verwaltungs- bzw.
Vermögenshaushaltes zu entnehmen.
8.
Finanzplanung
8.1
Verwaltungshaushalt
8.1.1
Vergleich der Finanzplanung für das Jahr 2008 mit dem Verwaltungshaushalt 2008
8.1.1.1 Einnahmen
Der Vergleich der Haushaltsansätze 2008 mit der vorjährigen Finanzplanung zeigt folgende
Abweichungen:
- in TEUR -
Gruppierung
000, 001
003, 004
010/
012/
02, 03
00 - 03 /
04 - 06,
08, 09
0/
10, 11, 12
13, 14, 15
160, 170
161, 171
162, 163,
172, 173
164 - 167,
169,
174 - 177
19
1/
Bezeichnung
Grundsteuer A und B
Gewerbesteuer nach Ertrag
Gemeindeanteil Einkommensteuer
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
andere Steuern
Steuern zusammen
Finanzplan 2008 Haushaltsplan 2008
19.670,5
19.470,5
43.900,0
42.350,0
22.574,9
30.662,3
9.658,9
9.841,1
2.001,0
2.089,0
97.805,3
104.412,9
Differenz
-200,0
-1.550,0
8.087,4
182,2
88,0
6.607,6
allgemeine Finanzzuweisungen
126.901,9
135.557,3
8.655,4
Steuern, allgemeine Zuweisungen
und Umlagen zusammen
224.707,2
239.970,2
15.263,0
42.718,0
42.435,3
-282,7
5.490,9
5.759,4
67.190,1
5.683,3
6.208,0
69.513,4
192,4
448,6
2.323,3
3.274,5
3.595,2
320,7
3.914,5
3.947,5
33,0
22.091,4
20.481,5
-1.609,9
150.438,8
151.864,2
1.425,4
13,0
24,0
11,0
23.445,6
9.734,0
6.291,8
39.484,4
18.287,5
9.758,0
5.963,3
34.032,8
-5.158,1
24,0
-328,5
-5.451,6
414.630,4
425.867,2
11.236,8
Gebühren und ähnl. Entgelte
Verkauf, Mieten und Pachten,
sonstigen Verwaltungs- und
Betriebseinnahmen
Erstattungen/Zuweisungen vom Bund
Erstattungen/Zuweisungen vom Land
Zuweisungen von Gemeinden,
Verbänden und Zweckverbänden
Erstattung von sonstigen Bereichen
Leistungsbeteiligung des Bundes in
Umsetzung Harz IV.
Einnahmen aus Verwaltung und
Betrieb
20
21, 24 - 26,
28
22
27
2/
Finanzeinnahmen
Übrige Finanzeinnahmen
Konzessionsabgabe
Abschreibungen/Verzinsg. Anlagev.
Sonstige Finanzeinnahmen
0 - 2/
Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes
Die Steuereinnahmen werden jährlich analysiert und auf Grund der Ergebnisse vorangegangener
Haushaltsjahre sowie des aktuellen Erhebungsstandes nach dem geltenden Steuerrecht
fortgeschrieben und der Planung zu Grunde gelegt. Die letzte amtliche Steuerschätzung und die
Orientierung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden berücksichtigt.
Die Finanzplanung der Grundsteuer B musste auf Grund überhöhter Aufkommensschätzung bei
Neuveranlagungen überarbeitet werden, so dass mit einem Aufkommensrückgang in Höhe von 0,2
Mio. EUR gerechnet wird.
Gegenüber der Finanzplanung des Vorjahres reduzieren sich die Einnahmeerwartungen aus der
Gewerbesteuer nach Ertrag um 1,5 Mio. EUR.
Der Finanzplan für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde entsprechend den
Prognosen der amtlichen Steuerschätzung von November 2007 aktualisiert. Daraus resultieren für das
Haushaltsjahr 2008 Mehreinnahmen in Höhe von 8,1 Mio. EUR.
Auf Grund der Planvorgaben des Innenministeriums werden die Einnahmeerwartungen aus dem
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gegenüber der Vorjahresplanung um 0,2 Mio. EUR erhöht.
Die Einnahmen aus anderen Steuern (Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer) erhöhen sich gegenüber
der vorjährigen Finanzplanung um 0,1 Mio. EUR.
Die allgemeinen Finanzzuweisungen erhöhen sich gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um
8,7 Mio. EUR. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgt eine erhöhte Schlüsselzuweisung
von 3,3 Mio. EUR, die zur Reduzierung der Altfehlbeträge eingesetzt werden soll.
Gemäß vom Kabinett beschlossenem Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung und Änderung
haushaltsrechtlicher Bestimmungen erhöhen sich die Finanzausgleichsleistungen 2008 und 2009
nach der jüngsten Steuerschätzung in erheblichem Maße. Danach erhöht das Land seine Leistungen
im Kommunalen Finanzausgleich im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung für 2008 um 182,8 Mio.
EUR auf insgesamt 1.321,7 Mio. EUR und für 2009 um 138,0 Mio. EUR auf 1.263,9 Mio. EUR. Damit
steigen die Finanzausgleichsleistungen im Vergleich zum Jahr 2007 um 72,3 Mio. EUR und für 2009
um 14,5 Mio. EUR. Die Berechnung des Anteils der Finanzzuweisungen ist abhängig von der
Entwicklung der Einwohnerzahlen sowie von der Steuerkraft. Die Gemeindebezogenen Daten wurden
mit dem Erlass zur Aufstellung der kommunalen Haushalte für 2008 veröffentlicht.
Zum Ausgleich von Sonderlasten im Rahmen des § 11 Abs. 3 a Finanzausgleichsgesetz (Hartz IV)
erwartet die Hansestadt Rostock gegenüber der vorjährigen Finanzplanung zusätzliche Einnahmen in
Höhe von 1,1 Mio. EUR.
Die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten werden um 0,3 Mio. EUR niedriger
ausfallen, als die Finanzplanung 2006 bis 2010 es auswies.
Die Gebühren
aus
Bauordnungsangelegenheiten,
wurden auf
der
Grundlage der
Baugebührenordnung M/V, GS M-V, GI 2015-7-13 ermittelt. Die Erhöhung der Gebühren um 0,2 Mio.
EUR gegenüber der vorjährigen Finanzplanung erfolgt unter Berücksichtigung der zu erwartenden
Vorhaben 2008.
Auf
der
Grundlage
der
beschlossenen
Abfallgebührensatzung
entsprechend
dem
Bürgerschaftsbeschluss zur Finanzierung der vertraglich gebundenen Entsorgungsleistungen erwartet
die Hansestadt Rostock geringere Einnahmen in Höhe von 1,2 Mio. EUR.
Die mit dem Finanzplan eingeschätzten Benutzungsgebühren u. a. des Rettungsdienstes, die auf der
Grundlage des § 11 des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern
erhoben werden, sowie anderer städtischer Einrichtungen werden aufgrund der Erfüllung präzisiert,
und insgesamt um 0,2 Mio. EUR erhöht.
Die Einnahmen aus Parkgebühren werden entsprechend der Parkgebührenverordnung vom
29.11.2006 erhoben. Gegenüber der vorjährigen Finanzplanung erhöhen sich die Einnahmen um 0,2
Mio. EUR.
Die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und
Betriebseinnahmen erhöhen sich gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 0,2 Mio. EUR.
Die Einnahmen aus Holzverkauf werden auf der Grundlage der Erfüllung 2006 präzisiert und um 0,1
Mio. EUR gegenüber der Finanzplanung 2006 bis 2010 für das Haushaltsjahr 2008 erhöht.
Auf Grund neuer Vertragsabschlüsse erwartet die Hansestadt Rostock gegenüber der vorjährigen
Finanzplanung höhere Einnahmen aus Erbaurechtsverträgen in Höhe von 0,1 Mio. EUR.
Die Erstattungen und Zuweisungen vom Bund erhöhen sich gegenüber der vorjährigen
Finanzplanung um 0,4 Mio. EUR.
Entsprechend § 3 Grundsicherungsgesetz – Ausführungsgesetz werden die Leistungen zur
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund auf der Grundlage des jeweiligen
Anteils an den tatsächlich ausgezahlten Grundsicherungsleistungen des jeweils vorangegangenen
Jahres erstattet. Die Erstattungsquote des Bundes bei den Leistungen zur Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung beträgt 20 % der gesamten Ausgaben aller Länder.
Die Erstattungen und Zuweisungen vom Land werden gegenüber der Finanzplanung 2006-2010
um 2,3 Mio. EUR erhöht.
Die Höhe der Finanzzuweisungen des Landes aus dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz war bis 2007
festgeschrieben und muss ab dem Jahr 2008 erweitert und fortgeführt werden. Die dazu notwendigen
Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Entsprechend der Entwicklung der Vorjahre wurden
die Einnahmen angepasst und gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 2,4 Mio. EUR erhöht.
Mit dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG
M-V) haben sich die Grundlagen für die Höhe der Landesbeteiligung an den Kosten für die
Kinderbetreuung geändert, so dass gegenüber dem Finanzplan 2006 bis 2010 mit 0,2 Mio. EUR
höheren Einnahmen gerechnet werden kann.
Gegenüber der vorjährigen Finanzplanung führt der Rückgang von Zahlfällen bei den Leistungen nach
dem Unterhaltsvorschussgesetz entsprechend auch zur Reduzierung der Erstattungen vom Land in
Höhe von 0,6 Mio. EUR.
Die Aufgaben des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen fallen erst ab April 2008 weg. Die
Hansestadt Rostock erhält vom Land für die Erfüllung der Aufgaben Zuweisungen, so dass
Einnahmen in Höhe von 0,1 Mio. EUR geplant werden.
Für das Projekt „Kommunale Psychiatrie“ erwartet die Hansestadt Rostock im Haushaltsjahr 2008
zusätzliche Einnahmen in Höhe von 0,1 Mio. EUR. Das Land erstattet die überörtlichen Kosten, die
einen Anteil von ca. 70 % der Gesamtausgaben ausmachen.
Die Erstattungen und Zuweisungen von Gemeinden, -verbänden und Zweckverbänden fallen um
0,3 Mio. EUR höher aus als mit der vorjährigen Finanzplanung eingeschätzt wurde.
Insbesondere durch die Zunahme der Schülerzahlen aus dem Landkreis in den Schulen der
Hansestadt Rostock werden höhere Einnahmen erwartet.
Die Erstattungen von sonstigen Bereichen werden um 0,1 Mio. EUR höher gegenüber dem
Finanzplan 2006 – 2010 eingeschätzt.
Die Leistungsbeteiligung des Bundes in Umsetzung Hartz IV bei den Kosten für Unterkunft und
Heizung an Arbeitssuchende wird im Haushaltsjahr 2008 von 31,2 % auf 28,6 % der tatsächlich an die
Hilfeempfänger ausgezahlten Leistungen gesenkt, so dass sich die Einnahmen gegenüber der
vorjährigen Finanzplanung um 1,6 Mio. EUR reduzieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird von
keinem wesentlichen Anstieg der Anzahl der Hilfeempfänger ausgegangen.
Die sonstigen Finanzeinnahmen reduzieren sich um 5,4 Mio. EUR gegenüber dem Finanzplan 2008
liegen.
Mit der vorjährigen Finanzplanung waren Gewinnanteile der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH in
Höhe von 6,8 Mio. EUR geplant. Aus der Überarbeitung des Wirtschaftsplanes ergeben sich für die
Hansestadt Rostock im Haushaltsjahr 2008 Mindereinnahmen in entsprechender Höhe.
Entsprechend dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2008 werden Gewinnanteile in Höhe von
1,6 Mio. EUR abgeführt, die mit dem Finanzplan 2006 – 2010 nicht eingeschätzt waren.
Mit der Zuführung vom Vermögenshaushalt werden dem Verwaltungshaushalt zweckgebundene
Rücklagen für die Deponie Parkentin (0,1 Mio. EUR) sowie für die Abfallbeseitigung (0,1 Mio. EUR)
zur Verfügung gestellt.
Im Bereich der Abschreibungen und der Verzinsung des Anlagekapitals ist mit einem Rückgang
von 0,3 Mio. EUR gegenüber dem Finanzplan 2008 zu rechnen. Für die kostenrechnenden
Einrichtungen der Hansestadt Rostock werden kalkulatorische Einnahmen geplant, die das Äquivalent
für den Werteverzehr des Anlagevermögens darstellen (Gruppe 68).
8.1.1.2 Ausgaben
Der Vergleich der Ausgabeansätze des Haushaltsplanentwurfes 2008 und des Finanzplanes 2007 für
das Jahr 2008 zeigt folgende Abweichungen:
- in TEUR Finanzplan 2008 Haushaltsplan 2008
Differenz
113.576,7
109.763,3
-3.813,4
Gruppierung
40 - 477
Bezeichnung
Personalausgaben
50 - 66
670 - 678
679
68
69
5/6
Sächlicher Verwaltungs- und
Betriebsaufwand
Erstattungen v. Ausgaben VWHH
Innere Verrechnungen
Kalkulatorische Ausgaben
Leistungsbeteiligung Harz IV.
Sächlicher Betriebsaufwand zus.
53.602,7
30.560,9
1.386,5
6.291,8
72.436,7
164.278,6
54.024,5
32.436,7
1.325,6
5.963,3
76.842,4
170.592,5
421,8
1.875,8
-60,9
-328,5
4.405,7
6.313,9
712, 713,
722, 723
715, 725
Zuweisungen und Zuschüsse an
Gemeinden, -verbände,
Zweckverbände
Zuweisungen an wirt. Unternehmen
33,0
9.012,9
28,8
8.929,9
-4,2
-83,0
714, 716, 717,
724, 726, 727 Zuweisungen an sonstige Bereiche
73 - 79
Leistungen der Sozialhilfe u.ä.
7/
Zuweisungen und Zuschüsse
37.135,6
92.903,5
139.085,0
37.447,1
90.009,2
136.415,0
311,5
-2.894,3
-2.670,0
80 /
81 /
84, 85
86 /
89
8/
Zinsausgaben
Gewerbesteuerumlage
Weitere Finanzausgaben
Zuführung Vermögenshaushalt
Deckung von Soll-Fehlbeträgen
Sonstige Finanzausgaben
18.947,8
3.791,3
404,7
6.785,8
116.475,1
146.404,7
20.562,3
2.823,0
589,4
7.237,5
116.152,0
147.364,2
1.614,5
-968,3
184,7
451,7
-323,1
959,5
4 - 8/
Ausgaben Verwaltungshaushalt
563.345,0
564.135,0
790,0
Die Personalausgaben werden gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 3,8 Mio. EUR niedriger
eingeschätzt.
Diese
Personalausgabenentwicklung
entspricht
den
Forderungen
des
Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Landesrechnungshof zur
Reduzierung des Stellen- und Personalbestandes.
Die
Planung
der
Personalausgaben
2008
erfolgte
auf
der
Grundlage
des
Nachtragsstellenplanentwurfes 2007 und den Durchschnittswerten je Besoldungs- und Entgeltgruppe.
Die Beitragssätze zur Sozialversicherung und die allgemeine Unfallumlage für Beschäftigte, die
Versorgungsrücklage für Beamte sowie der jährliche Beihilfebetrag je Beamten wurden unverändert
geplant. Gegenüber der vorjährigen Finanzplanung reduzieren sich die Beitragssätze für die
Zusatzversorgung für die Beschäftigten auf 2,6 %. Demgegenüber wurde die Versorgungsumlage für
Beamte von 8,5 % auf 10,0 % sowie die Beihilfeumlage für Versorgungsempfänger (Beamte) von
0,75 % auf 0,83 % erhöht.
Das Leistungsentgelt für Angestellte gemäß § 18 TVöD wurde mit 1,0 % der ständigen
Monatsentgelte des Vorjahres geplant.
Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppe 5/6) insgesamt wird um 6,3 Mio.
EUR gegenüber der Finanzplanung 2008 erhöht.
Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Grupp. 50 – 66) erhöht sich gegenüber der
Finanzplanung 2007 für 2008 um 0,4 Mio. EUR. Insbesondere die Energieträger (Heizöl, Ergas,
Flüssiggas und Fernwärme) sind in ihrer Preisentwicklung abhängig vom internationalen Ölpreis. Die
Preisvorgaben der Stadtwerke Rostock AG weichen gegenüber dem Finanzplan erheblich ab. Mit dem
Ausschreibungsergebnis des Elektroenergieeinkaufes haben sich die Mehrkosten aus dem
angekündigten Preiszuwachs bestätigt.
Die Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Grupp. 670-678) werden gegenüber
dem Finanzplan um 1,9 Mio. EUR höher geplant.
Die Erstattung der Leistungen der Hilfsorganisationen, des ärztlichen und notärztlichen
Bereitschaftsdienstes im Rettungsdienst wird gegenüber der vorjährigen Finanzplanung um 0,3 Mio.
EUR höher geplant.
Die Vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und dem Eigenbetrieb Kommunale
Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock zur Übertragung von
Hochbauaufgaben einschließlich Personal wurde um ein weiteres Jahr verlängert, so dass
Erstattungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR geplant werden.
Die Erstattung des kommunalen Finanzierungsanteils für die Wahrnehmung der Aufgaben im Hanse Jobcenter Rostock beträgt 12,6 % des Verwaltungsaufwandes. Entsprechend der
Ausgabenentwicklung sind durch die Hansestadt Rostock 0,2 Mio. EUR höhere Ausgaben
einzuplanen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock unterstützt weiterhin die Förderung der Empfänger von
Transferleistungen (SGB II und SGB XII) hinsichtlich von Fahrpreisermäßigungen im öffentlichen
Personennahverkehr. Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 wurden die Voraussetzungen zum
Abschluss eines Vertrages mit der RSAG geschaffen, so dass eine weitere Finanzierung möglich.
Damit werden gegenüber der vorjährigen Finanzplanung 0,2 Mio. EUR höhere Ausgaben geplant.
Die inneren
Verrechnungen (Grupp. 679) reduzieren sich gegenüber der vorjährigen
Finanzplanung um 0,1 Mio. EUR. Durch die Zusammenlegung der Erhebung der Umlage für den
Wasser- und Bodenverband mit der Grundsteuer konnten die Verwaltungskosten reduziert werden.
Die kalkulatorischen Ausgaben (Gruppe 68) werden gegenüber dem Finanzplan 2007 um 0,3 Mio.
EUR niedriger geplant. Die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen werden entsprechend der
jährlich geringeren Restwerte neu ermittelt.
Des Weiteren wurde das Gebäude Kröpeliner Tor dem Amt für Kultur und Denkmalpflege übergeben.
Das Amt für Kultur und Denkmalpflege ist keine kostenrechnende Einrichtung, so dass keine
kalkulatorischen Ausgaben geplant werden.
Für die Leistungsbeteiligung der Hansestadt Rostock (Gruppe 69) an den Kosten der Umsetzung
des SGB II wurde mit der vorjährigen Finanzplanung keine Steigerung der Bedarfsgemeinschaften
berücksichtigt. Im I. Halbjahr 2007 ist ein leichter Rückgang bei den Bedarfsgemeinschaften zu
verzeichnen. So erhielten im I. Halbjahr 2007 durchschnittlich 20.065 Bedarfsgemeinschaften
entsprechende Leistungen. Es wird davon ausgegangen, dass sich dieser positive Trend fortsetzen
wird. Da aber die durchschnittlichen Kosten je Fall steigend sind, wurden die Ausgaben erhöht.
Entsprechend § 16 Abs.2 Satz 2 Ziffer 1 SGB II werden durch die Hansestadt Rostock für Eltern die
ALG II empfangen die Elternbeiträge übernommen, wenn den Eltern die Belastung nicht zuzumuten
ist. Im Haushaltsjahr 2008 werden für durchschnittlich 2450 Familien die Elternbeiträge übernommen,
so dass Ausgaben in Höhe von 3,9 Mio. EUR geplant wurden. Mit der vorjährigen Finanzplanung
waren die Ausgaben insgesamt in der Gruppierung 7700 geplant, so dass eine Verschiebung der
Ausgaben zu verzeichnen ist.
Die Zuweisungen an wirtschaftliche Unternehmen (Gruppe 715, 725) sind gegenüber der
vorjährigen Finanzplanung um 0,1 Mio. EUR reduziert worden.
In Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2006 – 2009 reduzieren sich die Zuschüsse an die
IGA – Rostock 2003 GmbH um 0,1 Mio. EUR sowie an den Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock
& Warnemünde“ um 0,3 Mio. EUR.
Die Zoologischen Garten Rostock GGmbH erhält auf Grund des vorliegenden Wirtschaftsplanes einen
um 0,3 Mio. EUR höheren Zuschuss, als mit der vorjährigen Finanzplanung eingeschätzt wurde.
Dadurch sollen Liquiditätsprobleme vermieden werden.
Im Bereich der Zuweisungen an sonstige Bereiche (Gruppe 714,716-724,727) wird gegenüber dem
Finanzplan 2008 eine Steigerung von 0,3 Mio. EUR eingeschätzt.
Die mit den freien Trägern abgeschlossenen Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und
Entgeltvereinbarungen, die auch durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossen
wurden, bilden die Grundlage für die Planung 2008.
Im Haushaltsjahr 2008 wird mit einer Steigerung der Betreuungszahlen um ca. 360 Plätze in den
Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege gerechnet, so dass die Ausgaben an die freien
Träger um 0,7 Mio. EUR erhöht werden.
Durch die Schließung des Jugendclubs „DT 64“ werden gegenüber dem Finanzplan 2007 für das
Haushaltsjahr 2008 die Zuschüsse an den freien Träger um 0,2 Mio. EUR reduziert.
Durch den Verkauf der städtischen Anteile an der Regionalverkehr Küste GmbH reduzieren sich die
Ausgaben um 0,2 Mio. EUR.
Die Leistungen für Sozialhilfe u. ä. (Gruppe 73 - 79) wurden um 2,9 Mio. EUR niedriger geplant.
Aufgrund der Gesetzesänderung im SGB XII erhöhen sich ab dem 01.07.2007 die Regelsätze von
345,00 EUR auf 347,00 EUR. Da sämtliche Mehrbedarfe, Barbeträge usw. gemäß SGB XII prozentual
auf den Regelsatz gewährt werden, ist mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen.
Besonders in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist mit einer Zunahme von
Anspruchsberechtigten zu rechnen. Grund hierfür ist vor allem die Entwicklung der Altersstruktur. Im I.
Halbjahr 2007 hatten durchschnittlich 1.404 Bedürftige Anspruch auf eine Leistung zur
Grundsicherung in der Hansestadt Rostock. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine durchschnittliche
Steigerung von 129 Bedürftige zu verzeichnen.
Ein weiterer wesentlicher Anstieg in Höhe von 0,5 Mio. EUR ist bei den Hilfen bei Krankheit zu
verzeichnen. Gemäß § 196 BGB haben Ärzte 2 Jahre Zeit, die angefallenen Behandlungskosten über
die kassenärztliche Vereinigung der Krankenkassen abzurechnen. Eine große Rolle bei der
Entwicklung der Krankenhilfe spielt u. a. auch die ab 01.04.2007 in Kraft getretene
Gesundheitsreform.
Entsprechend § 75 SGB XII werden innerhalb von Einrichtungen jährlich neue Verträge geschlossen
und die Pflegesätze den tatsächlichen Kosten angepasst. Aus diesem Grunde erhöhen sich
insbesondere bei den Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft die Ausgaben um 1,0 Mio. EUR.
Entsprechend § 16 Abs.2 Satz 2 Ziffer 1 SGB II werden durch die Hansestadt Rostock für Eltern die
ALG II empfangen die Elternbeiträge übernommen, wenn den Eltern die Belastung nicht zuzumuten
ist. Aus diesem Grund erfolgt die Planung der Ausgaben nicht mehr in der Gruppierung 7700 sondern
in der Gruppierung 6920, so dass es zu einer Verschiebung der Ausgaben in Höhe von 3,9 Mio. EUR
kommt. Im Haushaltsjahr 2008 werden für durchschnittlich 2450 Familien die Elternbeiträge
übernommen.
Da der Hansestadt Rostock durch das Land Mecklenburg-Vorpommern weniger Asylbewerber
zugewiesen werden, konnten die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 0,2 Mio.
EUR gegenüber der vorjährigen Finanzplanung reduziert werden.
Der Rückgang der Zahlfälle bei den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz führt gegenüber
der vorjährigen Finanzplanung zu Minderausgaben in Höhe von 0,2 Mio. EUR.
Die Zinsausgaben (Gruppe 80) wurden gegenüber dem Finanzplan 2008 mit 1,6 Mio. EUR höher
veranschlagt. Auf Grund der Kapitalmarktentwicklung erhöhen sich die Zinssätze um 1 %, so dass
sich die Zinsausgaben für Kassenkredite erhöhen.
Die veranschlagte Gewerbesteuerumlage (Gruppe 81) wird anteilig aus dem zu erwartenden
Gewerbesteueraufkommen errechnet. Da sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer für das
Haushaltsjahr 2008 reduzieren und der Vervielfältiger um 8 v. H. gesenkt wird, ist die Abführung an
das Land Mecklenburg-Vorpommern um 1,0 Mio. EUR niedriger zu planen.
Die weiteren Finanzausgaben (Gruppe 84-85) erhöhen sich gegenüber dem Finanzplan 2007 für
das Haushaltsjahr 2008 um 0,2 Mio. EUR. Für den Ausgleich der Unterdeckung aus der
Abfallgebührensatzung werden aus der Gebührenausgleichsrücklage 0,1 Mio. EUR entnommen. Aus
der Sonderrücklage Rekultivierung Deponie Parkentin werden für konsumtive Zwecke 0,1 Mio. EUR
entnommen.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (Gruppe 86)
Finanzplanung um 0,5 Mio. EUR höher geplant.
wird gegenüber
der
vorjährigen
Entsprechend § 21 der GemHVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Haushaltsausgleich) sind
die zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die
Pflichtzuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die
ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können. Der Haushaltsplan 2008 der Hansestadt
Rostock sichert die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt (ordentliche Tilgung) in Höhe von 6,2
Mio. EUR.
Mit dem Finanzplan 2008 war eine geplante Deckung von Soll-Fehlbeträgen für das Jahr 2006 in
Höhe von 116,5 Mio. EUR enthalten. Das Haushaltsjahr 2006 wurde mit einem Fehlbetrag in Höhe
von 116,2 Mio. EUR abgeschlossen, so dass mit dem Haushaltsplanenwurf 2007 eine Verbesserung
des Ergebnisses um 0,3 Mio. EUR Berücksichtigung fand.
8.1.2
Mittelfristige Finanzplanung 2009 bis 2011
Dem Finanzplan
werden im Wesentlichen die Orientierungsdaten nach dem Erlass des
Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 20.11.2006 sowie dem
1.
Änderungserlass vom 25.07.2007 zugrunde gelegt.
Die weiterhin angespannte Finanzsituation der öffentlichen Haushalte erfordert zwingend eine
Fortsetzung des strikten Sparkurses. Die Sicherung notwendiger Handlungsspielräume unter
Wahrung des Haushaltsausgleiches bleibt infolgedessen oberstes Gebot jeden finanzwirtschaftlichen
und –politischen Handelns.
Durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wurde am 04.07.2007 das Rahmenkonzept zur
Haushaltssicherung 2007 – 2010 beschlossen. Es beschreibt das Ziel des gesetzlich erforderlichen
Haushaltsausgleiches. Darüber hinaus stellt es dar, dass ab dem Jahr 2010 ein Überschuss zur
Reduzierung der Altfehlbeträge erwirtschaftet werden könnte.
Nach Einschätzung der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben durch die Ämter und unter
Berücksichtigung der Einarbeitung der beschlossenen haushaltskonsolidierenden Maßnahmen aus
dem Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 vom 01.02.2006 wird folgende Finanzplanung
unterstellt:
2007*
438.428,6
Einnahmen
Ausgaben ohne
Altfehlbedarfe
Vorjahr
452.732,8
struktureller
Fehlbedarf
14.304,2
* 1. Nachtragshaushaltsplan 2007
2008
425.867,2
2009
423.776,0
2010
421.981,9
-in TEUR 2011
424.941,2
447.983,0
446.080,9
445.997,0
448.922,9
22.115,8
22.304,9
24.015,1
23.981,7
30.000,0
460.000,0
455.000,0
25.000,0
450.000,0
445.000,0
20.000,0
435.000,0
15.000,0
430.000,0
425.000,0
10.000,0
420.000,0
415.000,0
5.000,0
410.000,0
405.000,0
0,0
2007* 2008
2009
Jahr
2010
2011
Einnahmen
TEUR
TEUR
440.000,0
Ausgaben ohne
Altfehlbedarfe Vorjahr
struktureller Fehlbedarf
8.1.2.1 Einnahmeentwicklung bis 2011
Die Einnahmeentwicklung im Finanzplanzeitraum wird wie folgt eingeschätzt.
2007
438.428,6
Einnahmen
2008
425.867,2
2009
423.776,0
2010
421.981,9
- in TEUR2011
424.941,2
440.000,0
435.000,0
TEUR
430.000,0
425.000,0
420.000,0
415.000,0
410.000,0
2007
2008
2009
2010
2011
Jahr
Für den mittelfristigen Finanzplanzeitraum werden die voraussichtlichen Steuereinnahmen der
Hansestadt Rostock auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes zur regionalen
Steuerentwicklung anhand der Veranlagungsergebnisse 2006 und 2007 fortgeschrieben.
Grundsteuer A und B (Gruppierung 0000, 0010)
2007
18.658,5
2008
19.470,5
2009
19.620,5
2010
19.770,5
- in TEUR 2011
19.870,5
Die Aufkommenserwartung aus der Grundsteuer A ist auf Grund des relativ geringen
Vermögensanteils an steuerpflichtiger Land- und Forstwirtschaft in der Hansestadt Rostock auch
weiterhin ohne wesentliches Gewicht für das Gesamtaufkommen an der Grundsteuer. Für das
Haushaltsjahr 2008 ist die Anhebung des Hebesatzes um 50 v. H. auf 300 v. H. geplant, woraus sich
Mehreinnahmen in Höhe von 12 TEUR ergeben.
Das Aufkommen der Grundsteuer B ist durch die Feststellung der Einheitswerte und
Grundsteuermessbeträge durch die Finanzämter mit einem hohen Schätzrisiko verbunden. Nach
Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes wird künftig ein Erlass der Grundsteuer bei strukturellem
Wohnungsleerstand möglich. Aus diesem Grunde reduzieren sich die Einnahmeerwartungen
gegenüber der Finanzplanung des Vorjahres. Für den Planungszeitraum wurde ein Hebesatz von 450
v. H. (10 v. H. höher als 2007) unterstellt.
Gewerbesteuer nach Ertrag (Gruppierung 0030)
2007
43.350,0
2008
42.350,0
2009
42.400,0
- in TEUR 2011
47.100,0
2011
44.500,0
Der mittelfristigen Finanzplanung wurden, unter Anlehnung an die Maisteuerschätzung 2007 des
Deutschen Städtetages und unter Berücksichtigung der Steuerrechtsänderungen ab 2008, für die
Jahre 2009 bis 2011 Aufkommenszuwächse zugrunde gelegt. Für 2008 wird ein
Aufkommensrückgang erwartet. Die Aufkommensentwicklung ist vom Anteil der Nachveranlagungen
und des Vorauszahlungsaufkommen abhängig. Der Anteil schwankte in den vergangenen Jahren
zwischen 51 % und über 100 % erheblich. Es wird eingeschätzt, dass der Anteil des VZ-Aufkommens
zum Gesamtaufkommen im Planungszeitraum bis 2011 zwischen 80 bis 85 % betragen wird. Die
Planung der Gewerbesteuereinnahmen erfolgt ab 2008 mit verändertem Hebesatz von 450 v. H.
Die Gewerbesteuerumlage wird ermittelt, indem die kassenwirksamen Gewerbesteuereinnahmen
durch den gültigen Hebesatz dividiert und mit dem Vervielfältiger multipliziert werden. Seit 2006
beträgt der Vervielfältiger 38 Punkte. Mit der Unternehmenssteuerreform sollen diese ab 2008
abgesenkt werden. Danach ergeben sich für die Gewerbesteuerumlage im Finanzplanzeitraum
folgende Planansätze:
Vervielfältiger
Planansatz in TEUR
2007
2008
2009
2010
2011
38 v. H.
3.679,1
30 v. H.
2.823,0
32 v. H.
3.015,0
35 v. H.
3.461,0
35 v. H.
3.663,0
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Gruppierung 0100)
Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung ist der Haushaltserlass des Innenministers, dem die
Ergebnisse der Steuerschätzung des Deutschen Städtetages vom Mai und November 2007 zu
Grunde liegen. Danach wird für den Finanzplanzeitraum das zur Verteilung kommende Aufkommen
für Mecklenburg-Vorpommern wie folgt prognostiziert:
Aufkommen M-V
Planansatz HRO
2007
162.000,0
25.409,9
2008
196.000,0
30.662,3
2009
208.000,0
28.894,0
2010
217.000,0
29.338,0
- in TEUR 2011
228.000,0
32.365,7
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Gruppierung 0120)
2007
9.841,1
2008
9.841,1
2009
10.387,4
2010
10.752,4
- in TEUR 2011
10.934,6
Die Finanzplanung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer basiert auf Prognosen des
Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsatzsteuerentwicklung. Der Einnahmeerwartung für das Jahr
2008 liegt ein zur Verteilung kommendes Aufkommen von 54 Mio. EUR zu Grunde. Für den
Finanzplanzeitraum wurde eine leichte Verbesserung des Aufkommens unterstellt.
Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen (Gruppe 02, 03)
2007
2.162,0
2008
2.089,0
2009
2.081,1
- in TEUR 2011
2.075,4
2010
2.073,2
Auf Grund von nicht fortschreibungsfähigen Einnahmeerwartungen aus der Vergnügungssteuer auf
das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten in Höhe von 155 TEUR für das
Haushaltsjahr 2007 reduzieren sich die Einnahmeerwartungen der o. g. Gruppen im
Finanzplanzeitraum trotz Erhöhung der Hundesteuer und der voraussichtlichen Mehreinnahmen auf
Grund der vorgesehenen Änderung des Spielbankgesetzes M-V.
Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen (Gruppe 04-09)
2007
131.592,9
2008
135.557,3
2009
130.937,7
- in TEUR 2011
127.472,8
2010
128.627,8
Die Finanzplanung der Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich wurde entsprechend
dem Erlass zur Aufstellung der kommunalen Haushalte ausgehend vom Jahr 2008 im Jahr 2009 auf
96 %, im Jahr 2010 auf 94 % und im Jahr 2011 auf 93 % reduziert.
Gebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben (Gruppe 10, 11, 12)
2007
44.782,3
2008
42.435,3
2009
42.617,8
2010
42.522,0
- in TEUR 2011
42.684,7
Grundlage für die Erhebung der Gebühren sind die in der Bürgerschaft beschlossenen
Gebührensatzungen und Entgeltordnungen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird von keiner
wesentlichen Steigerung der Einnahmen ausgegangen.
Aufgrund verminderter Antragstellungen, insbesondere für Baugenehmigungen sowie die Zunahme
von Vorhaben mit Gebührenbefreiungen, entwickeln sich die Gebühren aus Bauordnungsangelegenheiten (0,4 Mio. EUR) gegenüber dem Nachtragshaushaltsplan 2007 rückläufig.
Die Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung Rostock GmbH tritt
mit dem Haushaltsjahr 2008 neu in Kraft. Die Kostenreduzierungen wirken sich sowohl in der
Straßenreinigung (0,4 Mio. EUR) als auch in der Abfallwirtschaft (1,4 Mio. EUR) aus.
Die Fortschreibung der Einnahmen für die Jahre 2009 bis 2011 stützt sich auf die bei den
korrespondierenden Ausgaben angenommene Entwicklung.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten und
Betriebseinnahmen (Gruppe 13, 14, 15)
2007
6.150,2
2008
5.683,9
Pachten
2009
5.570,6
und
sonstigen
2010
5.492,9
Verwaltungs-
und
- in TEUR 2011
5.475,3
Im Finanzplanzeitraum bis 2011 kann von keiner Steigerung bei den Einnahmen aus Verkauf, Mieten
und Pachten sowie bei sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ausgegangen werden.
Ab dem Haushaltsjahr 2009 wird im Stadtforstamt insbesondere durch die Entwicklung der Holzpreise
auf dem Weltmarkt ein Rückgang der Einnahmen eingeschätzt.
Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsausgaben sowie der Zuweisungen und Zuschüsse
(Gruppe 16, 17)
- in TEUR 2007
2008
2009
2010
2011
89.209,6
83.264,1
83.014,8
82.632,4
82.739,7
In der mittelfristigen Finanzplanung 2009 bis 2011 entwickeln sich die Einnahmen aus Erstattungen
von Verwaltungs- und Betriebsausgaben sowie die Zuweisungen und Zuschüsse unerheblich.
Für
die
Durchführung
des
Weltwirtschaftsgipfels
G
8
wurden
einmalig
im
1.Nachtragshaushaltsplanentwurf 2007 Erstattungen durch das Land in Höhe von 2,4 Mio. EUR
geplant.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht eingeschätzt werden, in welcher Höhe die Hansestadt
Rostock im Haushaltsjahr 2008 und ff. Einnahmen aus der Aufarbeitung von Altfällen
(Kostenerstattung bei Heimaufenthalten nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit) erwarten kann.
Gemäß § 106 SGB XII hat der nach § 98 Abs. 2 Satz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe dem nach §
98 (2) Satz 3 vorläufig leistenden Träger die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Mit dem
1.Nachtragshaushaltsplan 2007 wurden zusätzliche Einnahmen in Höhe von 2,2 Mio. EUR eingestellt.
Für die Durchführung der Bundestags- und Europawahl im Jahr 2009 sowie der Landtagswahl im Jahr
2011 werden im Finanzplan die Erstattungen der entsprechenden Aufwendungen geplant (0,1 Mio.
EUR).
Die Aufgaben des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen werden im April 2008 beendet sein,
so dass im Finanzplan ab dem Jahr 2009 keine finanziellen Mittel mehr geplant werden.
Die Abstimmungsvereinbarung gemäß § 3 Abs. 3 der Verpackungsverordnung zwischen der
Hansestadt Rostock und dem Dualen System Deutschland ist bis zum 31.12.2009 gültig, so dass im
Finanzplan nur noch für das Jahr 2009 eine Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsausgaben in
Höhe von 0,4 Mio. EUR geplant werden.
Leistungsbeteiligung des Bundes (Gruppe 19)
2007
22.312,2
2008
20.481,5
2009
20.481,5
2010
20.481,5
- in TEUR 2011
20.481,5
Die Beteiligung des Bundes reduziert sich ab dem Haushaltsjahr 2008 auf 28,6 % der tatsächlich
anfallenden Kosten der Unterkunft und Heizung. Die prozentuale Beteiligung des Bundes wird jährlich
neu festgelegt. Die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften ist seit Einführung des SGB II in den
jeweiligen Haushaltsjahren mit einem hohen Risiko verbunden. Mit der Finanzplanung für die Jahre
2009 - 2011 ist kein weiterer Anstieg der Bedarfsgemeinschaften geplant, so dass der
Haushaltsansatz 2008 auch für die Jahre 2009 - 2011 fortgeschrieben wird.
Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppe 20-27)
2007
44.959,9
2008
34.032,8
2009
37.771,2
2010
35.791,2
- in TEUR 2011
33.741,0
Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen (Gruppe 21)
2007
9.582,7
2008
2.768,6
2009
9.308,0
2010
7.588,0
- in TEUR 2011
7.051,0
In der mittelfristigen Finanzplanung wird ab dem Haushaltsjahr 2009 eine Gewinnausschüttung der
WIRO Wohnungsgesellschaft mbH in Höhe von 6,3 Mio. EUR eingeschätzt.
Mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung
wird ab dem Finanzplanungsjahr 2010 eine Reduzierung der Gewinnausschüttung in Höhe von 1,2
Mio. EUR eingeschätzt
Die Hansestadt Rostock erwartet für das Haushaltsjahr 2009 einmalig eine um 0,6 Mio. EUR höhere
Gewinnausschüttung durch die Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH.
Zuführungen vom Vermögenshaushalt (Grupp. 281)
2007
4.526,7
2008
4.285,3
2009
2.270,7
2010
2.329,0
- in TEUR 2011
1.003,0
Die Zuführungen des Vermögenshaushaltes durch Einnahmen aus Veräußerungen wurden nach
eingehender Prüfung der geplanten Grundstückverkäufe und nach Abwägung der zu erwartenden
Erlösauskehr aus Zuordnungsbescheiden für das Jahr 2009 um 2,0 Mio. EUR sowie für das Jahr 2011
um weitere 1,3 Mio. EUR reduziert.
8.1.2.2 Ausgabenentwicklung bis 2011
Personalausgaben Gruppe (40 – 47)
2007
117.529,2
2008
109.763,3
2009
106.874,9
2010
104.442,3
- in TEUR 2011
103.324,1
Die Planung der Personalausgaben für die Jahre 2009 bis 2011 erfolgte auf der Grundlage des 1.
Nachtragsstellenplanentwurfes 2007 und den Ist - Durchschnittswerten je Besoldungs-, und
Entgeltgruppe. Bei der Berechnung wurden die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und zur
Zusatzversorgung der Beschäftigten sowie der Arbeitgeberbeitrag zur allgemeinen Unfallversicherung
der Beschäftigten nicht verändert. Die Planung des Umlagehebesatzes für die Versorgung der
Beamten, die Beihilfeumlage für Versorgungsempfänger (Beamte) sowie die Versorgungsrücklage
und der jährliche Beihilfebetrag wurden unverändert berücksichtigt. Das Leistungsentgelt gemäß § 18
TVöD wurde weiterhin mit 1 % der möglichen ständigen Monatsentgelte des jeweiligen Vorjahres
geplant.
Bei der Ermittlung der Personalausgaben wurde die Erhöhung des Bemessungssatzes Ost auf 100 %
ab 01.01.2010 für die Entgeltgruppen 10 bis 15 und die Besoldungsgruppen A 10 bis A 16 in die
Berechnung einbezogen.
Allgemeine Tariferhöhungen wurden in die Berechnung der Personalausgaben für den mittelfristigen
Finanzplanzeitraum nicht berücksichtigt.
Bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 geht der Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht bei den
Personalausgaben bis zum Haushaltsjahr 2009 von einer Personalkostensenkung in Höhe von 43,5
Mio. EUR aus. Im Finanzplan 2007 bis 2011 sind bereits bis zum Haushaltsjahr 2009
Personalausgabenreduzierungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 14,9 Mio. EUR
eingearbeitet. Das bedeutet, dass weitere Personalausgabenreduzierungen in Höhe von 28,6 Mio.
EUR bis zum Jahr 2009 notwendig sind, um das Einsparpotential des Landesrechnungshofes zu
erreichen.
Personalausgaben
Personalausgabenabsenkung
Verbleibendes
Einsparpotential
JHHR
2005
121,8
JHHR
2006
116,4
Plan
2007
117,5
Plan
2008
109,8
FP
2009
106,9
78,3
28,6
- Mio. EUR FP
FP
2010
2011
104,4
103,3
Das Innenministerium des Landes Mecklenburg - Vorpommern erwartet, dass die Hansestadt Rostock
die hierzu erforderlichen Struktur- und Organisationsentscheidungen trifft, so dass im Jahre 2009 und
2010 der Haushaltsausgleich hergestellt werden kann.
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppe 5/6)
2007
171.284,3
2008
170.592,5
2009
169.571,2
2010
168.074,9
- in TEUR 2011
168.032,8
Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2007 wird im sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand nur eine
Reduzierung der Ausgaben um 0,7 Mio. EUR eingeplant. Dabei ist zu berücksichtigen, dass erstmalig
mit dem Haushaltsjahr 2008 eine neue Zuordnung der, entsprechend § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 SGB
II durch die Hansestadt Rostock auf Antrag zu übernehmenden Elternbeiträge mit 3,9 Mio. EUR in
dieser Ausgabengruppe geplant wird.
Mit dem 1. Nachtragsstellenplan 2007 wurden die Ausgaben für den Weltwirtschaftsgipfel G 8 von 5,1
Mio. EUR auf 1,2 Mio. EUR jedoch reduziert.
Die kontinuierliche Zurückführung der Haushaltsansätze des sächlichen Verwaltungs- und
Betriebsaufwandes erfüllt insbesondere die Forderung des Landesrechnungshofes.
Im Finanzplanzeitraum 2009 - 2011 wurde keine weitere Ausgabenerhöhung für die Kosten der
Unterkunft und Heizung eingestellt. Der Landesrechnungshof sieht bei einer Neuberechnung der
angemessenen Kaltmiete ein Einsparpotential von ca. 4,3 Mio. EUR vor. Zur Erreichung dieses
Einsparpotentials sind weitere notwendige Arbeitsschritte im Zuständigkeitsbereich des Amtes für
Jugend und Soziales einzuleiten.
Zuweisungen und Zuschüsse insgesamt (Gruppe 70 – 79)
2007
135.983,7
2008
136.415,0
2009
137.357,2
2010
138.909,0
- in TEUR 2011
140.480,1
Diese Aufgabengruppe umfasst vorwiegend die Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen
sowie die Verlustabdeckung der kommunalen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie der
Eigenbetriebe der Hansestadt Rostock.
Zuweisungen und Zuschüsse an öffentlich wirtschaftliche Unternehmen
2007
9.157,2
2008
8.929,9
2009
8.867,9
2010
8.867,9
- in TEUR2011
8.867,9
Die im Finanzplan dargestellten Zuschüsse an die Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie die
Eigenbetriebe der Hansestadt Rostock sind Bestandteil der Finanzpläne der einzelnen Unternehmen.
Sie entsprechen der wirtschaftlichen Entwicklung und sind mit den Geschäftsführungen und deren
Aufsichtsgremien abgestimmt.
Zuweisungen und Zuschüsse an sonstige Bereiche
2007
37.340,7
2008
37.447,1
2009
37.876,4
2010
38.406,8
- in TEUR 2011
38.906,6
Die Zuweisungen und Zuschüsse an Verbände und Vereine sind im Finanzplanzeitraum 2009 bis
2011 entsprechend dem Haushaltsicherungskonzept 2006 - 2009 veranschlagt.
Die bei weitem größte Position betrifft die Zuschüsse an freie Träger in Umsetzung des § 14 des
Kindertagesförderungsgesetz - KiföG Mecklenburg-Vorpommern. Für den Finanzplanzeitraum wird
von einer geringfügigen Steigerung ausgegangen, wie folgende Übersicht zeigt:
2007
26.351,1
2008
26.421,1
2009
26.883,7
2010
27.433,7
- in TEUR 2011
27.933,7
2010
91.605,5
-in TEUR2011
92.676,8
Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe u. ä.
2007
89.456,9
2008
90.009,2
2009
90.584,1
Im Finanzplanzeitraum, 2009 - 2011 sind geringfügige Erhöhungen der Haushaltsansätze für die
örtliche und überörtliche Sozialhilfe geplant.
Insbesondere für Pflegesätze in Einrichtungen werden in der mittelfristigen Finanzplanung die
Zuweisungen erhöht. Entsprechend § 75 SGB XII werden innerhalb von Einrichtungen jährlich neue
Verträge geschlossen und die Pflegesätze den tatsächlichen Kosten angepasst.
Die Entwicklung der Anspruchsberechtigten insgesamt nach dem SGB XII im Jahre 2008 und
folgende ist abzuwarten und sollte zu einer Präzisierung der Planzahlen für das jeweilige
Haushaltsjahr führen.
Mit dem Haushaltsplan 2008 erfolgt erstmalig eine neue Zuordnung der, entsprechend § 16 Abs. 2
Satz 2 Ziffer 1 SGB II durch die Hansestadt Rostock auf Antrag zu übernehmenden Elternbeiträge.
Aus diesem Grund werden 3,9 Mio. EUR in der Ausgabengruppe 5/6 geplant.
Sonstige Finanzausgaben (Grupp. 80)
Zinsausgaben
Kreditmarkt
Kassenkredite
gesamt
2007
9.441,7
7.450,1
16.891,8
2008
9.158,2
11.404,1
20.562,3
2009
8.977,4
12.469,1
21.446,5
2010
8.953,1
13.735,1
22.688,2
- in TEUR 2011
8.612,2
15.553,1
24.165,3
Eine Neuverschuldung der Hansestadt Rostock ist mit dem Haushaltsjahr 2007 und folgende nicht
mehr eingeplant, so dass der Kapitaldienst im Finanzplanzeitraum für die aufgenommenen Kredite für
Vorhaben und Maßnahmen des Vermögenshaushaltes reduziert werden kann.
Die Steigerung der Zinsausgaben für Kassenkredite gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 um 3,9 Mio.
EUR auf 11.4 Mio. EUR beruht auf:
•
•
•
Steigerung des Geldmarktsatzes (für kurzfristige Kredite) um über einen Prozentpunkt
innerhalb eines Jahres
höhere Kassenkreditinanspruchnahme durch das weitere Anwachsen struktureller
Fehlbeträge/-bedarfe
Verschiebung der Laufzeiten der Kassenkreditverträge von 360 Tage auf 30 Tage und
kürzer aufgrund günstigerer Zinssätze und damit Kassenwirksamkeit im laufenden
Haushaltsjahr
Der Anstieg der abzudeckenden Fehlbeträge bis zum Jahr 2011 (voraussichtlich 321,9 Mio. EUR)
wird auch in den folgenden Jahren zu weiteren erheblichen Kassenkreditaufnahmen führen.
Die Gewerbesteuerumlage entspricht dem durch das Land vorgegebenen Vervielfältigungsfaktor
sowie dem eingeschätzten Gewerbesteueraufkommen der folgenden Haushaltsjahre. Seit 2006
beträgt der Vervielfältiger 38 Punkte. Mit der Unternehmenssteuerreform sollen diese abgesenkt
werden. Danach ergeben sich für die Gewerbesteuerumlage im Finanzplanzeitraum folgende
Planansätze:
abzuführende Umlage
2007
3.679,1
2008
2.823,0
2009
3.015,0
2010
3.461,0
- in TEUR 2011
3.663,0
Die weiteren Finanzausgaben entwickeln sich im Finanzplanzeitraum 2009 bis 2011 rückläufig, da
im Haushaltsjahr 2008 die Sonderrücklage Deponie Parkentin aufgelöst wird.
2007
607,2
2008
589,4
2009
326,2
2010
326,6
- in TEUR 2011
327,6
Entsprechend § 21 der GemHVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die zur Deckung der
Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung zum
Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und
die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können (Pflichtzuführung).
2007
6.757,5
2008
7.237,5
2009
7.489,9
2010
8.095,0
- in TEUR 2011
8.930,0
Entsprechend § 22 GemHVO des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Fehlbeträge im zweiten
dem Haushaltsjahr folgenden Jahr als Ausgabe zu veranschlagen zuzüglich des bestehenden
strukturellen Fehlbedarfes.
Für den Finanzplan 2007 bis 2011 wird unter Berücksichtigung der Fehlbeträge bzw. Fehlbedarfe
folgende Entwicklung eingeschätzt:
2007
551.748,7
438.428,6
113.320,1
99.015,9
2008
564.135,0
425.867,2
138.267,8
116.152,0
2009*
559.401,0
423.776,0
135.625,0
113.320,1
- in TEUR 2010
2011*
584.264,8
584.547,9
421.981,9
424.941,2
162.282,9
159.606,7
138.267,8
135.625,0
Ausgaben insgesamt
Einnahmen
Fehlbeträge/-bedarfe insg.
Fehlbeträge/-bedarfe Vorjahr
strukturelle Fehlbeträge/bedarfe
14.304,2
22.115,8
22.304,9
24.015,1
23.981,7
Zweckbindung für den Abbau Altfehlbeträge:
zusätzliche FAG - Mittel
11.803,8
16.244,4
15.595,0
15.270,0
15.107,0
Verkaufserlöse
4.526,7
4.285,3
2.270,7
2.329,0
1.003,0
Zwischensumme
30.634,7
42.645,5
40.170,6
41.614,1
40.091,7
Zuweisungen § 6 AG SGB II
2.550,2
2.550,2
2.550,2
2.550,2
2.550,2
Zuweisungen § 6 Abs. 1
Satz 2 FAG
3.967,0
3.967,0
3.967,0
3.967,0
3.967,0
Gesamtkonsolidierungsbedarf
37.151,9
49.162,7
46.687,8
48.131,3
46.608,9
* unter Berücksichtigung des mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2007 eingeschätzten Fehlbedarfes
2007 in Höhe von 14,3 Mio. EUR
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die mit der mittelfristigen Finanzplanung 2005 - 2009 ermittelten
zusätzlichen allgemeinen Finanzzuweisungen sowie die Erlöse aus Vermögensveräußerungen
entsprechend dem Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Jahr 2008 zum
Abbau der Fehlbeträge unabhängig und zusätzlich zu sonstigen Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung einzusetzen sind.
Unter Berücksichtigung des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2008 – 2011 entwickeln
sich die Einnahmen und Ausgaben in der mittelfristigen Finanzplanung wie folgt:
Einnahmen Verwaltungshaushalt
Steuern, allgemeine Zuweisungen und
Umlagen
Einnahmen aus Verwaltung und
Betrieb
Sonstige Finanzeinnahmen
darin: Vermögenskonsolidierung
Einnahmen insgesamt
- in TEUR 2011
2007
2008
2009
2010
231.014,4
239.970,2
230.011,8
230.597,5
233.301,8
162.454,3
44.959,9
151.864,2
34.032,8
151.128,8
33.462,2
151.381,2
32.738,0
438.428,6
425.867,2
151.684,1
287.088,4
251.587,9
668.784,3
415.188,5
417.421,0
109.763,3
95.274,9
91.542,3
89.909,1
170.592,5
136.415,0
147.364,2
167.321,2
133.407,2
272.781,0
165.334,9
134.959,0
23.352,3
164.932,8
136.530,1
26.049,0
564.135,0
138.267,8
116.152,0
22.115,8
251.587,9
668.784,3
0,0
0,0
0,0
415.188,5
0,0
0,0
0,0
417.421,0
0,0
0,0
0,0
16.244,4
4.285,3
42.645,5
2.550,2
3.967,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2.208,3
0,0
0,0
0,0
0,0
2.052,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Ausgaben Verwaltungshaushalt
Personalausgaben
117.529,2
Sächl. Verwaltungs- und
Betriebsaufwand
171.284,3
Zuweisungen und Zuschüsse
135.983,7
Sonstige Finansausgaben
126.951,5
darin: Deckung von Fehlbedarfen aus
Vorjahren
Ausgaben insgesamt
551.748,7
Fehlbeträge/-bedarfe insg.
113.320,1
Fehlbeträge/-bedarfe Vorjahr
99.015,9
strukturelle Fehlbeträge/-bedarfe
14.304,2
nachrichtlich:
Zweckbindung für den Abbau Altfehlbeträge:
zusätzliche FAG - Mittel
11.803,8
Verkaufserlöse
4.526,7
Zwischensumme
30.634,7
Zuweisungen § 6 AG SGB II
2.550,2
Zuweisungen § 6 Abs. 1 Satz 2 FAG
3.967,0
8.2
Vermögenshaushalt
8.2.1
Vergleich Finanzplanung für das Jahr 2008 mit dem Vermögenshaushalt 2008
Einnahmen aus
Krediten/Umschuldung
Zuweisungen
und
Zuschüsse
für
Investitionen
Veräußerungen
Beiträge und ähnliche
Entgelte
Zuführungen
vom
Verwaltungshaushalt
Entnahmen
aus
Rücklagen
Summe
Ausgaben für
Tilgung von Krediten
und Umschuldung
Vermögenserwerb
Baumaßnahmen
Zuweisungen
und
Zuschüsse
für
Investitionen
Zuführung
zum
Verwaltungshaushalt
Zuführung
an
Rücklagen
Summe
Finanzplan 2008
5,5
28,6
Vermögenshaushalt
2008
13,6
45,9
- in Mio. EUR Abweichung
+ 8,1
+ 17,3
6,1
0,3
6,2
1,2
+ 0,1
+ 0,9
6,8
7,2
+ 0,4
0,1
0,3
+ 0,2
47,4
74,4
27,0
Finanzplan 2008
11,2
Vermögenshaushalt
Plan 2008
19,8
- in Mio. EUR Abweichung
+ 8,6
2,2
11,9
17,1
3,2
13,2
33,0
+ 1,0
+ 1,3
+ 15,9
4,9
5,1
+ 0,2
0,1
0,1
0
47,4
74,4
+ 27,0
Erläuterungen der wesentlichen Abweichungen:
Einnahmen
Einnahmen aus Krediten / Umschuldung
+ 8,1 Mio. EUR
Im Haushaltsjahr 2007 wurde für Restdarlehen in Höhe von 14,0 Mio. EUR ein Antrag auf
Umschuldung in den Kommunalen Aufbaufonds gestellt. Ein Darlehen in Höhe von 5,66 Mio. EUR
wurde genehmigt, für die übrigen Darlehen von 5,3 Mio. EUR und 3,1 Mio. EUR wurde die
Entscheidung des
Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der
Berücksichtigung der Nachrangigkeit von Umschuldungen gegenüber Investitionsmaßnahmen auf die
Frühjahrssitzung 2008 zurückgestellt.
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
+ 17,3 Mio. EUR
Dem Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird jedes Jahr eine
Prioritätenliste mit Vorhaben und Projekten übergeben, die mit Hilfe von GA – Fördermittel realisiert
werden sollen. Vor allem für folgende förderfähige Vorhaben dieser Prioritätenliste wurden zusätzlich
Zuwendungsbescheide übergeben bzw. Fördermittel in Aussicht gestellt:
förderfähige Maßnahmen
der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH
• Teilverfüllung / Flächenbefestigung Hafenbecken A
• Anleger Liegeplatz 60 / 63
• Neubau Liegeplatz 13
• Ausbau Querkai LP 10
• Maritimes Gewerbegebiet im Seehafen
• Ausbau LP 35 – 37, Pier II
• Verkehrliche Erschließung B – Plan Gebiet Neptunwerft
der Rostocker Fischereihafen GmbH
• Ausbau und Erweiterung Warnowkai
Maßnahmen Wirtschaftsförderung
• Erschließungsstraße im Gewerbepark Brinckmansdorf
- in EUR Zuweisungen und Zuschüsse
600.000
186.500
30.100
80.400
327.700
4.200.000
53.500
1.510.600
1.039.000
Weiterhin wurden Bewilligungsbescheide für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ in Höhe
von 1,4 Mio. EUR vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern am 06.09.2007 ausgereicht
und für nicht mautfähige Kosten der Warnowquerung (Zufahrtsstraßen nach dem GVFG) vom
Straßenbauamt Güstrow für 2008 Fördermittel in Höhe von 6,0 Mio. EUR in Aussicht gestellt.
Einnahmen aus Beiträge und ähnliche Entgelte
+ 0,9 Mio. EUR
Die erhöhte Einnahmesumme resultiert aus dem Beitragsverfahren Kolumbusring mit einem
Gesamtumfang von ca. 725.000 EUR.
Zusätzlich werden im Haushaltsjahr 2008 Einnahmen von ca. 120.000 EUR für die Abrechnung von
Beiträgen für die Handwerkstraße und 40.000 EUR für die Holzhalbinsel geplant. Diese erhobenen
Beiträge (160.000 EUR) sind aufgrund des Vorfinanzierungsvertrages an die Vertragspartner zu
erstatten.
Ausgaben
Tilgung von Krediten und Umschuldung
+ 8,6 Mio. EUR
Die Kredite für Umschuldungen erhöhen sich 2008 um 8,1 Mio. EUR, da das Innenministerium des
Landes Mecklenburg – Vorpommern die Entscheidung über die Aufnahme in den Aufbaufonds für 2
Darlehen aus 2007 erst in der Frühjahrssitzung trifft.
Außerdem ist laut Maßnahme 2005/10/01 des Haushaltssicherungskonzeptes vom 01.02.2006
(Beschluss – Nr. 0738/05-BV) eine Sonderschuldentilgung von 0,5 Mio. EUR veranschlagt.
Baumaßnahmen
+ 1,3 Mio. EUR
Durch Akquirierung zusätzlicher finanzieller Mittel, wie Duales System Deutschland und
Landeszuweisungen, können vor allem folgende weitere Baumaßnahmen in den Haushalt 2008
eingeordnet werden:
Maßnahmen
Errichtung neuer Stellflächen für Sammelbehälter
Umhausung vorhandener Stellflächen
Errichtung eines Recyclinghofes
Baufreimachung Südteil Gewerbegebiet Groß Klein
Uferpromenade „Ehemalige Neptunwerft“
Fußgängerbrücke Evershagen
Grundinstandsetzung
Durchlass
Mühlendamm
–
Barlachstraße
Weiterführung Teilerneuerung Brücken und Durchlässe
Maßnahmen d. ÖPNV-Berechtigung und Beschleunigung
Erweiterung und Neubau Lichtsignalanlagen
Verkehrsleiteinrichtungen,
Schutzplanken,
Straßenausrüstungen
Beseitigung Unfallschwerpunkte lt. Prioritätenliste
Summe
Plan 2008
- in EUR Finanzplan 2007-2011
Jahresscheibe 2008
20.000
20.000
349.900
350.000
168.000
257.500
275.000
50.000
180.000
85.000
70.000
325.000
50.000
1.875.400
61.000
566.000
100.000
80.000
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
+ 15,9 Mio. EUR
Diese Abweichungen resultieren vor allem aus der Übergabe von Landeszuweisungen vom
Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern für förderfähige Vorhaben der
Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH in Höhe von 5,5 Mio. EUR, Maßnahmen der
Wirtschaftsförderung in Höhe von 7,0 Mio. EUR sowie der Rostocker Fischereihafen GmbH in Höhe
von 1,5 Mio. EUR.
Darstellung der Veränderungen im Einzelnen:
Maßnahmen
Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH:
• Teilverfüllung / Flächenbefestigung Hafenbecken
A
• Anleger Liegeplatz 60 / 63
• Neubau Liegeplatz 13
• Ausbau Querkai LP 10
• Maritimes Gewerbegebiet im Seehafen
• Ausbau LP 35 – 37, Pier II
• Verkehrliche Erschließung B- Plan-Gebiet
Neptunwerft
Rostocker Fischereihafen GmbH:
• Ausbau und Erweiterung Warnowkai
Maßnahmen Wirtschaftsförderung:
• Erschließung Osthafen (Ansiedlungen)
• Verkehrs- und Medienerschließung Schmarl
• Erschließungsstraße
im
Gewerbepark
Brinckmansdorf
• Zuschüsse Vorhaben Warnowquerung
Tiefbauamt – Gemeindestraßen:
• Kommunalanteil für ÖPNV – Anlagen
• Verbindungsstraße Schröderplatz L 22
• Handwerkerstraße
• Holzhalbinsel
Städtebauliche
Sanierungsund
Entwicklungsmaßnahmen
Krankenhaus – Investitionskostenbeitrag
Schulen und Sport:
• Sanierung Sporthalle St.-Jantzen-Ring (große
Halle)
• Sanierung Schulgebäude Lindenstraße
• Teilsanierung Schulgebäude Walter-ButzekStraße
• Beschaffung Spielgeräte Grundschule WalterButzek-Straße
• Sanierung
der
Schulsporthalle
Kleiner
Warnowdamm
Amt für Umweltschutz
• Sanierung Altlast IKS Neubrandenburger Straße
Summe
Plan 2008
- in EUR Finanzplan 2007-2011
Jahresscheibe 2008
600.000
186.500
30.100
80.400
327.700
4.200.000
53.500
1.510.600
2.024.100
284.000
1.039.000
2.024.100
887.000
6.000.000
35.000
1.470.000
120.000
40.000
11.383.700
60.000
1.500.000
2.800.000
3.088.800
9.571.400
55.000
559.400
40.000
8.000
19.000
110.000
32.976.000
17.131.300
8.2.2
Mittelfristige Finanzplanung 2008 – 2011
8.2.2.1 Einnahmeentwicklung
Zuführung vom Verwaltungshaushalt (Grupp. 30)
2008
7.237,5
2009
7.489,9
- in TEUR 2011
8.930,0
2010
8.095,0
Die Zuführungen des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt werden sich auf die
Durchreichung der jährlichen Abschreibungen des Rettungsdienstes und des Friedhofes sowie die
Ausgaben für die Tilgung von Krediten und Kreditbeschaffungskosten beschränken.
Rückflüsse von Darlehen und Kapitaleinlagen, Einnahmen aus der Veräußerung von
Kapitaleinlagen (Gruppe 32 - 34).
2008
6.210,6
2009
3.205,1
- in TEUR 2011
3.532,7
2010
3.033,1
Einnahmen aus Veräußerungen (Grupp. 34)
Die Einnahmen aus Veräußerungen wurden nach eingehender Prüfung der geplanten
Grundstückverkäufe
und
nach
Abwägung
der
zu
erwartenden
Erlösauskehr
aus
Zuordnungsbescheiden wie folgt mittelfristig geplant
Einnahmen
aus Veräußerungen
Plan 2008
6.151,9
Plan 2009
3.165,0
Plan 2010
3.000,0
- in TEUR Plan 2011
2.500,0
Mit Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2007 vom
20.11.2006 verwies das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern stringent darauf,
dass bei einem defizitären Verwaltungshaushalt Verkaufserlöse primär zur Entlastung des
Verwaltungshaushalts einzusetzen sind.
In Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 - 2011 werden die Verkaufserlöse ab 2009
als allgemeines Deckungsmittel für Maßnahmen des Vermögenshaushaltes eingesetzt. Bis zur
Entscheidung über den maßnahmekonkreten Einsatz dieser Mittel mit dem Haushaltsplan 2009 ff.
werden sie der allgemeinen Rücklage überführt.
Beim Einsatz dieser Einnahmen ist weiter zu beachten, dass gemäß Maßnahme 2005/10/01 des
Haushaltssicherungskonzeptes vom 26.Januar 2005 (Beschluss-Nr. 0951/04-BV) ca. 10 % der
Verkaufserlöse zweckgebunden zur außerordentlichen Schuldentilgung einzusetzen sind.
Einsatz der
Verkaufserlöse
Entlastung
Verwaltungshaushalt
Sonderschuldentilgung
Eigenanteil HRO für
Städtebauprogramme
Zuführung
allgemeine
Rücklage
2008
2009
2010
- in TEUR 2011
4.285,3
-
-
499,9
1.366,7
300,0
594,3
300,0
371,0
250,0
1.247,0
2.270,7
2.329,0
1.003,0
-
-
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Grupp. 36)
2008
45.906,0
2009
47.099,2
- in TEUR 2011
20.216,3
2010
30.980,8
Folgende jährliche Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich werden geplant:
Landeszuweisungen
FAG § 10 e
FAG § 10 h
Plan 2008
11.357,7
2.334,5
Plan 2009
10.863,7
2.258,3
Plan 2010
10.863,7
2.258,3
- in TEUR Plan 2011
10.863,7
2.258,3
Die Zuweisungen für förderfähige Vorhaben und Maßnahmen der Hansestadt Rostock sind in Höhe
der mit dem Zuwendungsgeber abgestimmten Fördermittel in den Haushalt eingeordnet.
weitere
Zuweisungen
vom
Land, Bund und EU
Plan 2008
Plan 2009
Plan 2010
32.187,4
33.894,5
17.858,8
- in TEUR Plan 2011
7.094,3
Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen (Grupp. 37)
Umschuldungen
Umschuldungen im Zeitraum 2008 – 2011
2008
13.600,0
2009
10.600,0
2010
6.265,0
- in TEUR 2011
16.100,0
In der o. g. Umschuldungssumme werden nach Einschätzung der Kapitalmarktsituation jährlich 2,5
Mio. EUR für den Einsatz von Zinsderivaten zur Abschöpfung von zinsgünstigen Marktkonditionen in
den Haushalt aufgenommen.
Kreditaufnahmen
Auf Grund der angespannten Haushaltssituation der Hansestadt Rostock wird durch das
Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Genehmigung für die Aufnahme von
Krediten gemäß § 49 KV Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich versagt und nur noch in
Ausnahmen für rentierliche Vorhaben zugelassen. Zur Finanzierung der im Planentwurf
veranschlagten Vorhaben und Maßnahmen ist keine Neuverschuldung für den Mittelfristigen
Planungszeitraum veranschlagt.
8.2.2.2 Ausgabenentwicklung
Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Grupp. 92 - 96, 98)
2008
49.435,7
2009
48.998,0
- in TEUR 2011
22.594,2
2010
32.459,7
Der finanzielle Spielraum für die Einordnung von Vorhaben und Maßnahmen in das
Investitionsprogramm 2008 – 2011 ist durch die Höhe der mittelfristig real zu erwartenden Einnahmen
des Finanzplanes vorgegeben.
Priorität bei der Veranschlagung der Ausgaben zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben haben in
den nächsten Jahres folgende Maßnahmen:
• investive Maßnahmen im Bereich Schulen / Sport
• städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
• Verkehrs- und Tiefbaumaßnahmen
Um diese Prioritäten umzusetzen, werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um finanzielle Spielräume
für die Kommune zu erschließen.
So konnten nach Vorlage des Erlasses Nr. 4/2006 durch das Ministerium für Arbeit, Bau und
Landesentwicklung
Mecklenburg-Vorpommern
zur
Anerkennung
der
Erlöse
aus
Grundstücksveräußerungen des Sanierungsgebietes als Eigenanteil der Hansestadt Rostock für das
Sanierungsgebiet finanzielle Spielräume für die Kommune erweitert und die Möglichkeit eröffnet
werden, die dann freiwerdenden Haushaltsmittel zur Kofinanzierung der Städtebauprogramme
„Stadtumbau Ost“ und „Soziale Stadt“ einzusetzen.
In der gegenwärtigen Haushaltssituation der Hansestadt Rostock besteht 2008 für die Einordnung
neuer Vorhaben in den Vermögenshaushalt wenig Spielraum. Mit Erlass zur Aufstellung der
Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2007 vom 20.11.2006 verwies das
Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern stringent darauf, dass bei einem defizitären
Verwaltungshaushalt Investitionen neben rentierlichen Investitionen nur noch nach den strengen
Vorgaben des § 51 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zulässig sind.
Nach
Ausgleich
des
Haushaltes
im
Jahre
2009
(Bürgerschaftsbeschluss
zum
Haushaltssicherungskonzept 2008 - 2011 vom 19.12.2007) ist der städtische Verwaltungshaushalt
wieder in der Lage, eine Investitionsrate zu stellen und Eigenanteile für Zukunftsinvestitionen
abzubilden. Über den maßnahmekonkreten Einsatz dieser Mittel wird mit dem Haushalt 2009 ff.
entschieden.
Unter Berücksichtigung des beschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2008 - 2011 wird folgende
Finanzplanung unterstellt:
Einnahmen
Ausgaben
Fehlbedarf
2007
76.776,5
76.776,5
0
2008
74.411,6
74.411,6
0
2009
82.997,2
82.997,2
0
2010
53.139,9
53.139,9
0
- TEUR 2011
54.891,8
54.891,8
0
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