Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag von Dipl. Ing. (FH) Horst Töllner BDSH geprüfter Sachverständiger Bund Deutscher Sachverständiger im Handwerk e.V. Eine unabhängige baubegleitende Qualitätssicherung hat zum Ziel, Mängel im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden, so dass ein Bauwerk unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik den vereinbarten und zugesicherten Eigenschaften entspricht. Es soll seine Eigenschaften dauerhaft behalten und möglichst nicht an Wert verlieren. Die baubegleitende Qualitätssicherung beginnt bei der Planung und endet mit der Übergabe des Bauwerks. Darüber hinaus kann sie sich auch mit der Beseitigung von Mängeln befassen. Die Bauausführung wird während der gesamten Bauphase überwacht um eine Qualität der Ausführung zu sichern, bei der die vertraglich zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden. Wirklich ??? Ist das nicht eigentlich die Aufgabe eines Bauleiters? Dafür hat er aber überhaupt keine Zeit Das Ergebnis sehen wir jeden Tag in der Realität. AUSFÜHRUNGSFEHLER AUSFÜHRUNGSFEHLER AUSFÜHRUNGSFEHLER AUSFÜHRUNGSFEHLER MATERIALAUSWAHL FEHLER MATERIALAUSWAHL FEHLER MATERIALAUSWAHL FEHLER PLANUNGSFEHLER PLANUNGSFEHLER PLANUNGSFEHLER PLANUNGSFEHLER MATERIALAUSWAHL FEHLER Kläranlage auf Sylt Woraus resultieren diese Schäden? Termindruck Unterbesetzung Fachliche Inkompetenz Vernachlässigte Qualifizierung Preisdruck Was kann eine baubegleitende Qualitätssicherung besser als ein Bauleiter? 1. Die Qualifizierung 2. Vorbereitung 3. Unternehmerauswahl 4. Materialauswahl 5. Qualifiziert die Baumaßnahme vorbereiten Mit der Ausschreibung ist die Eignung der bietenden Unternehmen abzufragen. Ungeeignete Bewerber sind ausnahmslos abzulehnen. Als ungeeignet sind Bieter zu betrachten, die den Nachweis der Überwachung durch eine dafür durch das DIBt zugelassene Stelle nicht nachweisen können. Es muss davon ausgegangen werden, dass solche Bieter auch über keine Eigenüberwachung nach der InstandsetzungsRichtlinie verfügen. Der Ingenieur, der mit der Mitwirkung bei der Vergabe betraut ist, hat die Eignung der Bieter zu überprüfen. Der Bauüberwachende hat dafür Sorge zu tragen, dass die Instandsetzung gemäß Planung und Leistungsbeschreibung ausgeführt wird. Er hat auch dafür zu sorgen, dass das ausführende Unternehmen einen Arbeitsplan gemäß Teil 3 der Richtlinie erstellt und dass der SIVV-Mann ständig auf der Baustelle anwesend ist. Die Durchführung der Überwachung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist zu kontrollieren und lückenlos einzufordern. Im Falle einer standsicherheitsrelevanten Instandsetzung ist der Einsatz der Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) zu fordern. Es empfiehlt sich, die Vorlage der Überwachungsprotokolle als Abnahmekriterium zu vereinbaren. Die Eigenüberwachungsprotokolle müssen vom Bauüberwachenden ständig kontrolliert werden, weil ansonsten Fehlentwicklungen bei der Ausführung nicht sicher vorgebeugt werden kann. Versäumte Kontrollen des Bauüberwachenden, z. B. bei Schichtdickenmessungen, oder Arbeitsausführungen ohne eine regelwerksgerechte Planung, führen bei gerichtsanhängigen Auseinadersetzungen wegen schadhafter Instandsetzung regelmäßig zur Mithaftung des Überwachenden. [Auszug aus: „ Hinweise für die Planung und Überwachung von Betoninstandsetzungsarbeiten „ Güteschutzgemeinschaft Betoninstandsetzung] PRODUKTE UND ANWENDUNG Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis „Bauprodukte dürfen für den Schutz und die Instandsetzung baulicher Anlagen nur verwendet werden, wenn durch Grundprüfungen nachgewiesen ist, daß die für den Verwendungszweck maßgebenden Anforderungen erfüllt werden. Die Bestätigung der Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Bestimmungen dieser Richtlinie muß für jedes Herstellwerk mit einem Übereinstimmungszertifikat (ÜZ) auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und einer regelmäßigen Fremdüberwachung (FÜ) einschließlich einer Erstprüfung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen. [Auszug aus:“Rili SIB“] Planungsleistung Planung und Leistungsbeschreibung müssen den Weg dafür ebnen, dass die spätere Instandsetzungsleistung frei von Sachmängeln ausgeführt werden kann, dass sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen- und den a. a. R. d. T. entsprechen wird. PLANUNGSLEISTUNG Zur Planungsleistung gehört die Vorbereitung der Istzustandsfeststellung, durch z. B.: Einstieg in die Bauwerksgeschichte. Einstieg in die Konstruktion des Bauwerks und seiner Teile. Feststellung besonderer Belastungen in der Vergangenheit, Vorangegangene Erhaltungsnahmen. Durchführung der Ist Zustandsfeststellung Ist-Betongüte Oberflächenzugfestigkeiten, Haftzugfestigkeit von Altbeschichtungen Karbonatisierung, Chlorid- und Sulfatbestimmung im belasteten Beton Bewehrungslage, Bewehrungszustand, Rissbildung, sonstige Schadensbilder, Durchfeuchtungen, Lagerbedingungen, Zwang, Tragwerk, Schadstoffgehalte, Wasserführung Versuche zur späteren Art der Vorbereitung der Betonunterlage, Rautiefenabschätzung u. v. a. m. FAZIT Die baubegleitende Qualitätssicherung hat nicht die Aufgabe den Bauleiter, Bauüberwacher oder den Planer zu ersetzen, sondern : Die Bauausführung wird bereits vor und während der gesamten Bauphase überwacht um eine Qualität der Ausführung zu sichern, bei der die vertraglich zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden. Vermeidung von Materialauswahl fehlern Bereits im Vorfeld werden Material und Ausführungsunternehmen einer genauen Kontrolle unterzogen, ob Sie alle gestellten Anforderungen erfüllen Vermeidung von Ausführungsfehlern Die Überwachung erstreckt sich nicht nur auf die bloße Überprüfung der fachgerechten Ausführungsleistung, sondern beinhaltet auch Vor- Zwischen – und Nachuntersuchungen aller einzelnen Teilschritte einschl. kompletter Dokumentation um jegliche Fehler von vorn herein zu vermeiden Vermeidung von Planungsfehlern Mit dem beauftragte Planungsbüro zur Bauüberwachung wird bereits vor Ausführung der Leistungen kooperativ gearbeitet um alle notwendigen zur Ausführung erforderlichen Planungsleistungen vorab auf Vollständigkeit zu prüfen, Planungsfehler zu vermeiden und ggfs. korrigierend einzugreifen wenn nachweislich fehlerhafte Vorgaben zu Mängel führen würden. DIE BAUBEGLEITENDE QUALITÄTSPRÜFUNG IST SOMIT EINE NOTWENDIGE ERGÄNZUNG ZWISCHEN PLANUNGSBÜRO/BAUÜBERWACHUNG UND DEM AUSFÜHRUNGSUNTERNEHMEN