(Microsoft PowerPoint - Baubegleitende Qualit\344tssicherung am

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Vermeidung von Schäden an
Betonbauwerken durch
baubegleitende
Qualitätssicherung
Vortrag
von Dipl. Ing. (FH) Horst Töllner
BDSH geprüfter Sachverständiger
Bund Deutscher Sachverständiger im
Handwerk e.V.
Eine unabhängige baubegleitende
Qualitätssicherung hat zum Ziel, Mängel im
Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden, so dass
ein Bauwerk unter Berücksichtigung der
anerkannten Regeln der Technik den
vereinbarten und zugesicherten Eigenschaften
entspricht. Es soll seine Eigenschaften dauerhaft
behalten und möglichst nicht an Wert verlieren.
Die baubegleitende Qualitätssicherung beginnt
bei der Planung und endet mit der Übergabe des
Bauwerks. Darüber hinaus kann sie sich auch
mit der Beseitigung von Mängeln befassen.
Die Bauausführung wird während der
gesamten Bauphase überwacht um eine
Qualität der Ausführung zu sichern, bei
der die vertraglich zugesicherten
Eigenschaften eingehalten werden.
Wirklich ???
Ist das nicht eigentlich die Aufgabe eines
Bauleiters?
Dafür hat er aber überhaupt keine Zeit
Das Ergebnis sehen wir jeden Tag in
der Realität.
AUSFÜHRUNGSFEHLER
AUSFÜHRUNGSFEHLER
AUSFÜHRUNGSFEHLER
AUSFÜHRUNGSFEHLER
MATERIALAUSWAHL
FEHLER
MATERIALAUSWAHL
FEHLER
MATERIALAUSWAHL
FEHLER
PLANUNGSFEHLER
PLANUNGSFEHLER
PLANUNGSFEHLER
PLANUNGSFEHLER
MATERIALAUSWAHL
FEHLER
Kläranlage auf Sylt
Woraus resultieren diese Schäden?
Termindruck
Unterbesetzung
Fachliche Inkompetenz
Vernachlässigte Qualifizierung
Preisdruck
Was kann eine baubegleitende Qualitätssicherung
besser als ein Bauleiter?
1. Die Qualifizierung
2. Vorbereitung
3. Unternehmerauswahl
4. Materialauswahl
5. Qualifiziert die Baumaßnahme
vorbereiten
Mit der Ausschreibung ist die Eignung der bietenden Unternehmen abzufragen. Ungeeignete
Bewerber sind ausnahmslos abzulehnen.
Als ungeeignet sind Bieter zu betrachten, die den Nachweis der Überwachung durch eine dafür
durch das DIBt zugelassene Stelle nicht nachweisen können. Es muss davon ausgegangen
werden, dass solche Bieter auch über keine Eigenüberwachung nach der
InstandsetzungsRichtlinie verfügen.
Der Ingenieur, der mit der Mitwirkung bei der Vergabe betraut ist, hat die Eignung der Bieter zu
überprüfen.
Der Bauüberwachende hat dafür Sorge zu tragen, dass die Instandsetzung gemäß Planung und
Leistungsbeschreibung ausgeführt wird. Er hat auch dafür zu sorgen, dass das ausführende
Unternehmen einen Arbeitsplan gemäß Teil 3 der Richtlinie erstellt und dass der SIVV-Mann
ständig auf der Baustelle anwesend ist. Die Durchführung der Überwachung durch das
ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist zu kontrollieren und lückenlos einzufordern.
Im Falle einer standsicherheitsrelevanten Instandsetzung ist der Einsatz der Überwachungsstelle
(Fremdüberwachung) zu fordern. Es empfiehlt sich, die Vorlage der Überwachungsprotokolle als
Abnahmekriterium zu vereinbaren. Die Eigenüberwachungsprotokolle müssen vom
Bauüberwachenden ständig kontrolliert werden, weil ansonsten Fehlentwicklungen bei der
Ausführung nicht sicher vorgebeugt werden kann. Versäumte Kontrollen des Bauüberwachenden,
z. B. bei Schichtdickenmessungen, oder Arbeitsausführungen ohne eine regelwerksgerechte
Planung, führen bei gerichtsanhängigen Auseinadersetzungen wegen schadhafter Instandsetzung
regelmäßig zur Mithaftung des Überwachenden.
[Auszug aus: „ Hinweise für die Planung und Überwachung von
Betoninstandsetzungsarbeiten „ Güteschutzgemeinschaft Betoninstandsetzung]
PRODUKTE UND ANWENDUNG
Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis
„Bauprodukte dürfen für den Schutz und die
Instandsetzung baulicher Anlagen nur verwendet werden,
wenn durch Grundprüfungen nachgewiesen ist, daß die für
den Verwendungszweck maßgebenden Anforderungen
erfüllt werden.
Die Bestätigung der Übereinstimmung des Bauproduktes
mit den Bestimmungen dieser Richtlinie muß für jedes
Herstellwerk mit einem Übereinstimmungszertifikat (ÜZ)
auf der Grundlage einer werkseigenen
Produktionskontrolle (WPK) und einer regelmäßigen
Fremdüberwachung (FÜ) einschließlich einer Erstprüfung
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen.
[Auszug aus:“Rili SIB“]
Planungsleistung
Planung und Leistungsbeschreibung
müssen den Weg dafür ebnen, dass die
spätere Instandsetzungsleistung frei von
Sachmängeln ausgeführt werden kann,
dass sie die vereinbarte Beschaffenheit
aufweisen- und den a. a. R. d. T.
entsprechen wird.
PLANUNGSLEISTUNG
Zur Planungsleistung gehört die Vorbereitung
der Istzustandsfeststellung, durch z. B.:
Einstieg in die Bauwerksgeschichte.
Einstieg in die Konstruktion des Bauwerks
und seiner Teile.
Feststellung besonderer Belastungen in der
Vergangenheit,
Vorangegangene Erhaltungsnahmen.
Durchführung der Ist Zustandsfeststellung
Ist-Betongüte
Oberflächenzugfestigkeiten, Haftzugfestigkeit von
Altbeschichtungen
Karbonatisierung, Chlorid- und Sulfatbestimmung im belasteten
Beton
Bewehrungslage, Bewehrungszustand, Rissbildung, sonstige
Schadensbilder,
Durchfeuchtungen, Lagerbedingungen, Zwang, Tragwerk,
Schadstoffgehalte,
Wasserführung
Versuche zur späteren Art der Vorbereitung der
Betonunterlage, Rautiefenabschätzung
u. v. a. m.
FAZIT
Die baubegleitende Qualitätssicherung
hat nicht die Aufgabe den Bauleiter,
Bauüberwacher oder den Planer zu
ersetzen, sondern :
Die Bauausführung wird bereits vor und
während der gesamten Bauphase
überwacht um eine Qualität der
Ausführung zu sichern, bei der die
vertraglich zugesicherten Eigenschaften
eingehalten werden.
Vermeidung von Materialauswahl fehlern
Bereits im Vorfeld werden Material und
Ausführungsunternehmen einer genauen
Kontrolle unterzogen, ob Sie alle
gestellten Anforderungen erfüllen
Vermeidung von Ausführungsfehlern
Die Überwachung erstreckt sich nicht nur
auf die bloße Überprüfung der
fachgerechten Ausführungsleistung,
sondern beinhaltet auch Vor- Zwischen –
und Nachuntersuchungen aller einzelnen
Teilschritte einschl. kompletter
Dokumentation um jegliche Fehler von
vorn herein zu vermeiden
Vermeidung von Planungsfehlern
Mit dem beauftragte Planungsbüro zur
Bauüberwachung wird bereits vor Ausführung
der Leistungen kooperativ gearbeitet um alle
notwendigen zur Ausführung erforderlichen
Planungsleistungen vorab auf Vollständigkeit zu
prüfen, Planungsfehler zu vermeiden und ggfs.
korrigierend einzugreifen wenn nachweislich
fehlerhafte Vorgaben zu Mängel führen würden.
DIE BAUBEGLEITENDE
QUALITÄTSPRÜFUNG IST SOMIT EINE
NOTWENDIGE ERGÄNZUNG
ZWISCHEN
PLANUNGSBÜRO/BAUÜBERWACHUNG
UND
DEM AUSFÜHRUNGSUNTERNEHMEN
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