Fragebogen zur Feststellung der Selbstständigkeit oder der

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Fragebogen zur Feststellung der Selbstständigkeit oder der Sozialversicherungspflicht (Scheinselbstständigkeit) für Auftragnehmer von Werkverträgen
Lässt ein Auftraggeber z.B. eine Dienstleistung oder ein Werk durch einen Dritten ausführen, muss sich der Auftraggeber unter Berücksichtigung der Regelungen in SGB IV fragen,
- ob der Dritte die Tätigkeit tatsächlich als selbstständig tätige Erwerbsperson ausüben wird oder
Allgemeine Hinweise:
- ob durch die Beauftragung ein Arbeitsverhältnis entsteht und er dadurch zum Arbeitgeber wird, womit eine
1.) Sie können die eingetragenen Daten in den
Beitragspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte für
Formularfeldern
mit dem
Acrobat
Writer
lokal speichern.
den Auftragnehmer
und den Auftraggeber
verbunden
wäre
(Scheinselbstständigkeit).
2.) dem
Seien
Sie zu
sich
darüber bewusst,
dass bei Speicherung
Die ursprünglich nach
Gesetz
Korrekturen
in der Sozialversicherung
und zur Sicherung der ArbeitFormulars
mit personenbezogene
Sie Förderung
für die der Selbstständigkeit
nehmerrechte vom eines
18.12.1998
(BGBl 1998,
S. 3843ff.), durch das Daten
Gesetz zur
vom 20.12.99 (BGBl
2000, S. 2)datenschutzrechtlicher
neugefasste sanktionierte Pflicht
von Auftraggeber
und Auftragnehmer, an der
Einhaltung
Vorschriften
verantwortlich
Prüfung einer eventuellen
Scheinselbstständigkeit
mitzuwirken,
ist
mittlerweile
durch
das zweite Gesetz für mosind. Beachten Sie bitte deshalb unbedingt folgende Hinweise:
derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. 2002, S. 4621 ff.) vom 23.12.2002 entfallen.
Die Frage, ob ein Auftragnehmer scheinselbstständig ist oder nicht, ist nun anhand einer Gesamtwürdigung aller
Hinweise zum Datenschutz
Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Dabei gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, das heißt, die Sozialversicherungsträger müssen von sich aus alle für und gegen die abhängige Beschäftigung sprechenden Umstände ermitteln.
Zur Abgrenzung werden
von der Sie
Rechtsprechung
Kriterien
herangezogen.
Entscheidend ist insbesondere
3.) Achten
ausserdemermittelte
stets auf
die Aktualität
dieses
der Grad der persönlichen
Abhängigkeit
im
Hinblick
auf
Ort
und
Zeit
der
Arbeitsleistung
sowie die Art und Weise
Formulars.
der Gestaltung der Tätigkeit. Ist der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin in den Betriebsablauf eingegliedert und dem
Weisungsrecht des Auftraggebers unterworfen, liegt regelmäßig ein Arbeitsverhältnis und damit auch eine sozialIch habe die oben genannten Hinweise gelesen und werde sie beachten
versicherungsrechtliche Beschäftigung
vor. Erkennbares unternehmerisches Handeln, ein eigenes unternehmerisches Risiko und die freie Entscheidungsmöglichkeit sprechen dagegen für eine echte Selbstständigkeit. Die Abgrenzung im konkreten Fall und somit der jeweilige Vertragstyp ergibt sich aus der tatsächlichen Ausgestaltung
und Durchführung des Vertrages. Abstrakte, für alle Beschäftigungsverhältnisse geltende Kriterien lassen sich
leider nicht aufstellen.
Zur Klarstellung der Beurteilung, ob eine sozialversicherungsrechtliche, nichtselbstständige Beschäftigung oder
ein Rechtsverhältnis eines selbstständigen Dienstnehmers oder Werkvertragsnehmers vorliegt, bitten wir um die
Beantwortung folgender Fragen:
1.) Ich beschäftige im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Universität Hohenheim einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im
Monat 325,00 € übersteigt (gilt ab 01.04.00 für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, somit auch für
Familienangehörige).
Ja
q
Nein
q
2.)
Ich bin auf Dauer und im Wesentlichen nur für die Universität Hohenheim tätig (keine Dauerhaftigkeit liegt
z.B. bei projektbezogenen Tätigkeiten vor).
Ja
q
Nein
q
3.)
Mein Auftraggeber Universität lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm fest angestellte
Beschäftigte verrichten.
Ja
q
Nein
q
4.)
Meine Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns erkennen. (Selbstständig ist im Allgemeinen jemand, der unternehmerische Freiheit genießt, ein unternehmerisches Risiko trägt sowie unternehmerische Chancen wahrnehmen und hierfür Eigenwerbung betreiben kann. Die Leistung erfolgt im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung.)
Ja
q
Nein
q
5.)
Meine Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die ich für die Universität Hohenheim zuvor auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt habe.
Ja
q
Nein
q
Ich versichere die Richtigkeit oben gemachter Angaben.
Stuttgart-Hohenheim, den .........................
............................................................................
Unterschrift Auftragnehmer/in
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