Fragebogen zur Feststellung der Selbstständigkeit oder der Sozialversicherungspflicht (Scheinselbstständigkeit) für Auftragnehmer von Werkverträgen Lässt ein Auftraggeber z.B. eine Dienstleistung oder ein Werk durch einen Dritten ausführen, muss sich der Auftraggeber unter Berücksichtigung der Regelungen in SGB IV fragen, - ob der Dritte die Tätigkeit tatsächlich als selbstständig tätige Erwerbsperson ausüben wird oder Allgemeine Hinweise: - ob durch die Beauftragung ein Arbeitsverhältnis entsteht und er dadurch zum Arbeitgeber wird, womit eine 1.) Sie können die eingetragenen Daten in den Beitragspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte für Formularfeldern mit dem Acrobat Writer lokal speichern. den Auftragnehmer und den Auftraggeber verbunden wäre (Scheinselbstständigkeit). 2.) dem Seien Sie zu sich darüber bewusst, dass bei Speicherung Die ursprünglich nach Gesetz Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der ArbeitFormulars mit personenbezogene Sie Förderung für die der Selbstständigkeit nehmerrechte vom eines 18.12.1998 (BGBl 1998, S. 3843ff.), durch das Daten Gesetz zur vom 20.12.99 (BGBl 2000, S. 2)datenschutzrechtlicher neugefasste sanktionierte Pflicht von Auftraggeber und Auftragnehmer, an der Einhaltung Vorschriften verantwortlich Prüfung einer eventuellen Scheinselbstständigkeit mitzuwirken, ist mittlerweile durch das zweite Gesetz für mosind. Beachten Sie bitte deshalb unbedingt folgende Hinweise: derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. 2002, S. 4621 ff.) vom 23.12.2002 entfallen. Die Frage, ob ein Auftragnehmer scheinselbstständig ist oder nicht, ist nun anhand einer Gesamtwürdigung aller Hinweise zum Datenschutz Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Dabei gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, das heißt, die Sozialversicherungsträger müssen von sich aus alle für und gegen die abhängige Beschäftigung sprechenden Umstände ermitteln. Zur Abgrenzung werden von der Sie Rechtsprechung Kriterien herangezogen. Entscheidend ist insbesondere 3.) Achten ausserdemermittelte stets auf die Aktualität dieses der Grad der persönlichen Abhängigkeit im Hinblick auf Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie die Art und Weise Formulars. der Gestaltung der Tätigkeit. Ist der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin in den Betriebsablauf eingegliedert und dem Weisungsrecht des Auftraggebers unterworfen, liegt regelmäßig ein Arbeitsverhältnis und damit auch eine sozialIch habe die oben genannten Hinweise gelesen und werde sie beachten versicherungsrechtliche Beschäftigung vor. Erkennbares unternehmerisches Handeln, ein eigenes unternehmerisches Risiko und die freie Entscheidungsmöglichkeit sprechen dagegen für eine echte Selbstständigkeit. Die Abgrenzung im konkreten Fall und somit der jeweilige Vertragstyp ergibt sich aus der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages. Abstrakte, für alle Beschäftigungsverhältnisse geltende Kriterien lassen sich leider nicht aufstellen. Zur Klarstellung der Beurteilung, ob eine sozialversicherungsrechtliche, nichtselbstständige Beschäftigung oder ein Rechtsverhältnis eines selbstständigen Dienstnehmers oder Werkvertragsnehmers vorliegt, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1.) Ich beschäftige im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Universität Hohenheim einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im Monat 325,00 € übersteigt (gilt ab 01.04.00 für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, somit auch für Familienangehörige). Ja q Nein q 2.) Ich bin auf Dauer und im Wesentlichen nur für die Universität Hohenheim tätig (keine Dauerhaftigkeit liegt z.B. bei projektbezogenen Tätigkeiten vor). Ja q Nein q 3.) Mein Auftraggeber Universität lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm fest angestellte Beschäftigte verrichten. Ja q Nein q 4.) Meine Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns erkennen. (Selbstständig ist im Allgemeinen jemand, der unternehmerische Freiheit genießt, ein unternehmerisches Risiko trägt sowie unternehmerische Chancen wahrnehmen und hierfür Eigenwerbung betreiben kann. Die Leistung erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.) Ja q Nein q 5.) Meine Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die ich für die Universität Hohenheim zuvor auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt habe. Ja q Nein q Ich versichere die Richtigkeit oben gemachter Angaben. Stuttgart-Hohenheim, den ......................... ............................................................................ Unterschrift Auftragnehmer/in