Grundzüge der Wirtschaftspolitik

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ISSN 1606-285X
QC-AB-04-001-DE-C
DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
GENERALSEKRETARIAT
Aktualisierung (2004) der
Grundzüge
der Wirtschaftspolitik
Zeitraum
2003-2005
2003-2005
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2003-2005
J u n i 2004
Aktualisierung (2004)
der Grundzüge der
Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und
der Gemeinschaft
Zeitraum 2003-2005
Juni 2004
Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg:Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften,2004
ISBN 92-824-3054-5
© Europäische Gemeinschaften, 2004
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Belgium
2
INHALTSVERZEICHNIS
I.
1.
2.
3.
ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSPOLITISCHE LEITLINIEN................................................ 5
Die bisherige Strategie behält ihre Gültigkeit ............................................................................ 5
Die Wirtschaftslage verbessert sich allmählich........................................................................ 12
Integration der zehn neuen Mitgliedstaaten in die Grundzüge der Wirtschaftspolitik
2003-2005................................................................................................................................. 14
3.1
3.2
3.3
4.
II.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
Wachstums- und stabilitätsorientierte makroökonomische Politik .......................................... 16
Wirtschaftsreformen zur Erhöhung des Wachstumspotenzials Europas .................................. 18
Verbesserung der Nachhaltigkeit.............................................................................................. 22
Spezifische Aufgabenstellung für das Eurogebiet.................................................................... 23
LÄNDERSPEZIFISCHE WIRTSCHAFTSPOLITISCHE LEITLINIEN............................... 26
Belgien...................................................................................................................................... 27
Dänemark.................................................................................................................................. 29
Deutschland .............................................................................................................................. 30
Griechenland............................................................................................................................. 33
Spanien ..................................................................................................................................... 36
Frankreich................................................................................................................................. 38
Irland......................................................................................................................................... 42
Italien ........................................................................................................................................ 43
Luxemburg................................................................................................................................ 46
Niederlande............................................................................................................................... 47
Österreich.................................................................................................................................. 49
Portugal..................................................................................................................................... 50
Finnland .................................................................................................................................... 53
Schweden.................................................................................................................................. 54
Vereinigtes Königreich............................................................................................................. 55
Zypern....................................................................................................................................... 57
Tschechische Republik ............................................................................................................. 61
Estland ...................................................................................................................................... 67
Ungarn ...................................................................................................................................... 73
Lettland ..................................................................................................................................... 79
3
21.
22.
23.
24.
25.
4
Litauen ...................................................................................................................................... 85
Malta......................................................................................................................................... 91
Polen ......................................................................................................................................... 96
Slowakei ................................................................................................................................. 103
Slowenien ............................................................................................................................... 108
I.
ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSPOLITISCHE LEITLINIEN
1.
DIE BISHERIGE STRATEGIE BEHÄLT IHRE GÜLTIGKEIT
Der Rat verabschiedete am 26. Juni 2003 die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten
und der Gemeinschaft im Zeitraum 2003-2005. 1 Diese Grundzüge der Wirtschaftspolitik bilden die
mittelfristige wirtschaftspolitische Strategie der EU. Sie konzentrieren sich auf den Beitrag, den die
Wirtschaftspolitik zur Erreichung des strategischen Ziels von Lissabon leisten kann. In diesem Zusammenhang wies der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 20. Juni 2003 auf die folgenden
wichtigsten politischen Prioritäten hin:
·
eine wachstums- und stabilitätsorientierte makroökonomische Politik zur Schaffung optimaler
wirtschaftlicher Bedingungen für die Wachstumsförderung, indem erstens eine Grundlage für
eine verstärkte Binnennachfrage und die Schaffung von Arbeitsplätzen gebildet wird und indem zweitens durch Investitionen in Human- und Sachkapital und F&E, durch bessere Anwendung von Technologien und bessere Nutzung von Forschungsergebnissen in der gesamten
Wirtschaft, durch vollständig integrierte EU-Finanzmärkte sowie durch Förderung des Unternehmergeistes und Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie eine bessere
Wettbewerbsfähigkeit und größere Wirtschaftsdynamik angestrebt werden;
·
Wirtschaftsreformen zur Erhöhung des Wachstumspotenzials Europas, insbesondere Reformen zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, um Vollbeschäftigung zu fördern,
Maßnahmen für effizientere, integrativere und anpassungsfähigere Arbeitsmärkte, Anpassung
der Steuer- und Leistungssysteme, damit sich Arbeit wieder lohnt, Erhöhung der Erwerbsbeteiligung im Einklang mit den Lissabonner Zielen, Förderung einer Neugewichtung von Flexibilität und Sicherheit, Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte sowie Verbesserung und
Aktualisierung der Fähigkeiten als Schlüssel zu höherer Produktivität und qualitativ besseren
Arbeitsplätzen und
·
Stärkung der Solidität der öffentlichen Finanzen insbesondere durch eine weitere Senkung der
Quoten der öffentlichen Verschuldung und durch sofortige Durchführung der Reform der
Renten- und Krankenversicherungssysteme, da wirksame Schritte jetzt noch unter demografisch günstigen Bedingungen erfolgen können, um dadurch eine massive Belastung künftiger
Generationen zu vermeiden, sowie durch Erhöhung der Beschäftigungsquoten.
1
Empfehlung des Rates vom 26. Juni 2003 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (Zeitraum 2003-2005), 2003/555/EG, veröffentlicht im
Amtsblatt L 195 vom 1. August 2003.
5
Im Jahr 2004 bekräftigte der Rat (Wirtschaft und Finanzen) in seinem dem Europäischen Rat (Frühjahrstagung 2004) vorgelegtem und von diesem gebilligten Eckpunktepapier 1, dass mit der derzeitigen Lissabonner Strategie die richtige Strategie verfolgt werde. Die Strukturreformen sollten sich
mittelfristig positiv auf die Effizienz und das Vertrauen auswirken und somit zu mehr Wachstum
und Beschäftigung führen. Im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (2003-2005)
bestätigt der Rat (Wirtschaft und Finanzen) insbesondere folgende vorrangige Maßnahmen: i) Förderung des nachhaltigen Wachstums durch Investitionen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit; ii)
größere Flexibilität der Arbeitsmärkte und iii) Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Angesichts der Tatsache, dass die neuen Mitgliedstaaten, die nun in der Aktualisierung (2004)
berücksichtigt sind, vor größeren Herausforderungen stehen dürften, kann der Schwerpunkt zwar jeweils in anderen Bereichen liegen, doch sind diese Prioritäten für alle Länder relevant.
Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) sowie der Europäische Rat (Frühjahrstagung 2004) haben die
Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, die Strukturreformen zu beschleunigen, um die "Umsetzungslücke" des Lissabon-Prozesses zu schließen; in der Zwischenbewertung des Lissabon-Prozesses
werden diese Fragen behandelt. Der Europäische Rat hob diese entscheidende Frage auf seiner
Frühjahrstagung hervor und betonte, dass um der Glaubwürdigkeit des Lissabon-Prozesses willen
das Reformtempo auf der Ebene der Mitgliedstaaten erhöht werden müsse.
Unter Berücksichtigung der im Umsetzungsbericht 2 erfolgten ersten Bewertung der Maßnahmen
zur Umsetzung der allgemeinen Empfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005,
der Aussagen des Eckpunktepapiers des Rates (Wirtschaft und Finanzen) und der Leitlinien der
Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2004 wird die bestehende Strategie mit dieser Empfehlung
aktualisiert und vervollständigt. Größere politische Kurskorrekturen, die eine Änderung der allgemeinen Leitlinien erfordern würden, wurden nicht für notwendig befunden. Allerdings muss der
Schwerpunkt viel stärker auf die Umsetzung verlagert werden. In dieser Aktualisierung wird das
Augenmerk vor allem auf die Integration der zehn neuen Mitgliedstaaten in den bestehenden Rahmen der wirtschaftspolitischen Koordinierung gerichtet.
Teil I enthält eine kurze Aktualisierung des wirtschaftlichen Hintergrunds; im Mittelpunkt stehen
jedoch Überlegungen zur Anwendung der allgemeinen Leitlinien der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2005 auf die neuen Mitgliedstaaten. Die bestehenden allgemeinen Leitlinien behalten
ihre Gültigkeit und werden nicht verändert. mit Blick auf Anpassungen der dortigen
Haushaltspolitik.
1
2
6
Bericht des Rates (Wirtschaft und Finanzen) an den Europäischen Rat (25./26. März 2004)
"Eckpunktepapier zur Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2004",
Dokument 7175/04 vom 9. März 2004.
Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 20032005, KOM (2004) 20 endg. vom 21. Januar 2004.
Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere:
1.
über den Konjunkturzyklus hinweg einen nahezu ausgeglichenen Haushalt oder einen
Haushaltsüberschuss erreichen oder aufrechterhalten; Länder, die Defizite aufweisen,
welche über einen nahezu ausgeglichenen oder leicht überschüssigen Haushalt gemäß
dem Stabilitäts- und Wachstumspakt hinausgehen, müssen ihre konjunkturbereinigte
Position verbessern; Länder, die übermäßige Defizite aufweisen, sollten diese im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt korrigieren;
2.
sofern dieses Ziel erreicht ist, eine prozyklische Politik vermeiden, die verhindert, dass
die automatischen Stabilisatoren über den Konjunkturzyklus hinweg symmetrisch wirksam werden; dies ist besonders wichtig, wenn die Wachstumsbedingungen wieder
günstiger werden.
Die Mitgliedstaaten sollten die geeigneten Rahmenbedingungen für die Lohnverhandlungen
der Sozialpartner fördern. Dementsprechend ist es wichtig,
3.
sicherzustellen, dass die Nominallohnerhöhungen mit Preisstabilität und Produktivitätsgewinnen vereinbar sind. Insbesondere sollten sich die Arbeitskosten bei einer möglichen zyklischen Erholung der Produktivität oder einem zeitweiligen Inflationsanstieg
weiter maßvoll entwickeln; dies würde den Unternehmen eine Steigerung der Arbeitsplätze schaffenden Investitionen ermöglichen. Des Weiteren sollte im Rahmen einer
produktivitätsorientierten Lohnpolitik der makroökonomische Dialog gefördert werden.
Bei der Durchführung von Reformen zur Erhöhung der Beschäftigung sollten die Mitgliedstaaten energisch alle beschäftigungspolitischen Leitlinien und die an sie gerichteten Empfehlungen, die sich ausführlicher mit Beschäftigungsfragen auseinander setzen, umsetzen. Um
Europas Wachstumspotenzial zu erhöhen und die haushaltspolitischen Folgen der Bevölkerungsalterung zu bewältigen, sollten die Mitgliedstaaten in den kommenden drei Jahren:
4.
die kombinierten Anreizeffekte von Abgaben und Leistungen verbessern; die hohen
effektiven Grenzsteuersätze senken, um die Wirkung von Arbeitslosigkeits- und
Armutsfallen zu verringern und die Humankapitalrendite zu erhöhen; die von Abgaben
und Leistungen ausgehenden Negativanreize für Angebot und Nachfrage im Niedriglohnsegment verringern; die Ausgestaltung und Handhabung der Leistungsbezugsvoraussetzungen verbessern, um die Arbeitsaufnahme zu fördern; die Struktur der
Lohnersatzrate überprüfen; die Höhe, die Bezugsdauer und/oder die Bedürftigkeitskriterien für den Fall von Leistungen überdenken, gemäß den Empfehlungen des AWP
in dessen Jahresbericht 2003 über Strukturreformen und unter Wahrung eines angemessenen Maßes an sozialer Sicherheit, sowie sicherstellen, dass Leistungsempfängern bei
der Suche nach einer Arbeitsstelle wirksame Unterstützung zuteil wird (siehe auch
beschäftigungspolitische Leitlinie 8);
7
5.
6.
7.
8.
sicherstellen, dass die Tarifverhandlungssysteme so gestaltet werden, dass die Löhne die
Produktivitätsentwicklung widerspiegeln und Produktivitätsunterschiede in den verschiedenen Fertigkeiten und örtlichen Arbeitsmarktbedingungen Berücksichtigung
finden;
unter Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner entsprechend den nationalen Gepflogenheiten die Arbeitsmarktregelungen überprüfen, insbesondere durch Lockerung von
zu restriktiven Rechtsvorschriften zur Sicherung des Arbeitsplatzes und durch Sichtung
der Regelungen für Arbeitsverträge und Sicherheit des Arbeitsplatzes; größere Flexibilität der Arbeitsorganisation fördern (siehe auch beschäftigungspolitische Leitlinie 3);
sowohl die geografische (im Landesinneren und grenzüberschreitend) als auch die
berufliche Mobilität der Arbeitskräfte erleichtern, insbesondere durch Förderung der
Anerkennung von Qualifikationen und der Übertragung von Sozialversicherungs- und
Rentenansprüchen, durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen im Zusammenhang
mit dem Wohnungsmarkt und durch Förderung des lebenslangen Lernens (siehe auch
beschäftigungspolitische Leitlinien 3 und 4);
für effiziente aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Sorge tragen, die auf der
Grundlage strenger Folgenabschätzungen auf diejenigen Menschen ausgerichtet sind,
denen es am schwersten fällt, wieder eine Arbeit zu finden (siehe auch beschäftigungspolitische Leitlinien 1 und 7).
In den kommenden drei Jahren sollten die Mitgliedstaaten insbesondere:
9.
10.
8
den Wettbewerb auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten fördern, insbesondere
indem sie: i) die Quote der in nationales Recht umgesetzten Binnenmarktrichtlinien entsprechend den vereinbarten Zielen erhöhen und noch bestehende Hemmnisse für den
grenzüberschreitenden Handel und Zugang zu Güter- und speziell zu Dienstleistungsmärkten beseitigen (einschließlich der Hemmnisse, die durch das Finanzsystem geschaffen wurden); ii) den Markt für das öffentliche Beschaffungswesen weiter öffnen, iii) die
tatsächliche Unabhängigkeit der Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden sicherstellen
und dafür sorgen, dass ihnen angemessene Kompetenzen und die erforderlichen Mittel
zur Verfügung stehen, iv) die Anstrengungen fortsetzen, das Niveau der staatlichen
Beihilfen insgesamt zu verringern und dabei die Beihilfen auf horizontale Ziele im
gemeinsamen Interesse der Gemeinschaft umzulenken und nur bei eindeutig festgestelltem Marktversagen zu vergeben, v) den Marktzugang sowie wirksamen Wettbewerb in Netzindustrien fördern und gleichzeitig innerhalb einer erweiterten Europäischen Union eine stärkere Vernetzung der nationalen Märkte anstreben sowie die
allgemeine Verfügbarkeit, eine hohe Qualität und die Effizienz der Leistungen der
Daseinsfürsorge sicherstellen;
die Integration der EU-Kapitalmärkte beschleunigen, insbesondere durch Umsetzung
des Risikokapital-Aktionsplans bis 2003 und des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen bis 2005 (die Wertpapiermarktvorschriften bis 2003); die konsequente Durchsetzung der EU-Vorschriften und die Beseitigung von Hindernissen für effiziente grenzübergreifende Clearing- und Abrechnungssysteme sicherstellen;
11.
12.
13.
14.
15.
ein unterstützendes Umfeld für Unternehmergeist sowie die Gründung und das Wachstum von KMU schaffen, und zwar durch Verringerung des bürokratischen Aufwands für
Unternehmen, durch Vereinfachung des Unternehmensbesteuerungssystems und durch
Verbesserung und Vereinfachung des staatlichen Regelwerks, vor allem der Markteintritts- und Marktaustrittsbedingungen, sowie durch Verbesserung des Zugangs zu
Finanzmitteln, insbesondere zu Risikokapital, für KMU;
Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmensführung und -kontrolle auf nationaler und
Gemeinschaftsebene vereinbaren und einführen; die auf nationaler und Gemeinschaftsebene bestehenden Regelungen, welche für eine effiziente grenz- und sektorübergreifende Zusammenarbeit bei der Finanzaufsicht und bei dem Finanzkrisenmanagement
sorgen, weiter verbessern;
Investitionen in Wissen, neue Technologien und Innovation durch aktive Maßnahmen
fördern und Fortschritte in Richtung des Zieles von FuE-Investitionen in Höhe von insgesamt 3 % des BIP machen, indem sie: i) die Rahmenbedingungen für FuE und Innovationen durch weitere Strukturreformen auf dem Produkt-, Kapital- und Arbeitsmarkt
verbessern, ii) den institutionellen Rahmen für den Schutz geistigen Eigentums ausbauen und ein bezahlbares, Rechtssicherheit schaffendes Gemeinschaftspatent verwirklichen; iii) die Vernetzung und den Wissenstransfer durch Verbindungen zwischen
Wissenschaft und Industrie sowie Mobilität der Forscher fördern, iv) den Zugang zu
und die Nutzung von IKT im Einklang mit dem Aktionsplan eEurope 2005 fördern;
v) die Entwicklung des Satelliten-Navigationssystems der Union (Galileo) erleichtern;
und vi) die Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich des lebenslangen Lernens und der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen,
steigern, um angemessen auf die veränderten Qualifikationsanforderungen zu reagieren
und so die Humankapitalbasis zu erhalten und zu verbessern (siehe auch beschäftigungspolitische Leitlinie 4);
den Wachstumsbeitrag des öffentlichen Sektors steigern, indem sie: i) unter Beachtung
der Haushaltszwänge insgesamt die öffentlichen Ausgaben zugunsten von rentablen
Investitionen in wachstumssteigerndes Sach- und Humankapital und Wissen umschichten; ii) die Effizienz des öffentlichen Sektors u.a. durch Einführung von Mechanismen
verbessern, die der Beurteilung der Beziehung zwischen öffentlichen Mitteln und politischen Zielen sowie der Ausgabenkontrolle dienen; und iii) einen angemessenen Rahmen
für gemeinsame öffentlich-private Initiativen erstellen, im öffentlichen Beschaffungswesen neue Technologien, Outsourcing und Wettbewerb einführen; iv) dafür sorgen,
dass mittels der Steuerstruktur die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Investitionen
gefördert werden und das Wachstumspotenzial dadurch erhöht wird.
sicherstellen, dass der öffentliche Schuldenstand weiter gesenkt wird; die Mitgliedstaaten, deren Schuldenstand noch immer über dem Referenzwert von 60 % des BIP liegt,
sollten in einem ersten Schritt sicherstellen, dass die Staatsverschuldung hinreichend
rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert; die anderen Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass die Schuldenquote hinreichend rückläufig ist,
um die öffentlichen Finanzen mit Blick auf die Kosten der Bevölkerungsalterung, unter
Einschluss höherer alterungsbedingter Ausgaben, weiter zu stärken;
9
16.
17.
18.
19.
20.
10
eine Reform ihres Rentensystems konzipieren, einführen und wirksam umsetzen; ein
längeres Arbeitsleben fördern und das effektive Renteneintrittsalter heraufsetzen durch
kostenwirksame Änderung der im Renten-, Abgaben- und Leistungssystem enthaltenen
Anreize zu einem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt und durch Beschränkung des Zugangs zu Vorruhestandsregelungen; die Rentensysteme besser für die zu
erwartenden demografischen Entwicklungen und den weiteren Anstieg der Lebenserwartung rüsten, insbesondere durch eine Anbindung der Leistungen an das Beitragsaufkommen; Regelungen zur Finanzierung von zusätzlichen Altersversorgungssystemen
einführen und, wo notwendig, den Zugang zu diesen Systemen, einschließlich der über
Fonds finanzierten Systeme, verbessern und die Sicherheit ihrer Leistungen durch
geeignete rechtliche Regelungen und solides Management sicherstellen, so dass sowohl
privat als auch öffentlich finanzierte Altersversorgungssysteme mit der erforderlichen
Kostengünstigkeit und Übertragbarkeit sowie mit Effizienz und Sicherheit Rentenleistungen erbringen können, während zugleich der Zusammenhang zwischen Beitragsleistungen und Leistungsbezügen verstärkt wird; die Rentensysteme den flexibleren
Beschäftigungs- und Laufbahnmustern sowie den individuellen Bedürfnissen unter Einschluss der Übertragbarkeit von Rentenleistungen anpassen und dabei gleichzeitig
sicherstellen, dass durch die Altersicherungssysteme das Arbeitskräfteangebot gesteigert
wird (siehe auch beschäftigungspolitische Leitlinien 5 und 8).
unter Wahrung eines angemessenen Niveaus der sozialen Sicherung Schritte zur
Modernisierung der Sozialschutzsysteme unternehmen und Armut und Ausgrenzung
bekämpfen, im Hinblick auf die Unterstützung der allgemeinen Lissabonner Ziele, insbesondere im Bereich der Beschäftigung, um einen integrativen Arbeitsmarkt und eine
durch stärkeren sozialen Zusammenhalt gekennzeichnete Gesellschaft zu erreichen
(siehe auch Leitlinie 4);
die Funktionsweise der Märkte verbessern, so dass sie private Investitionen in den rückständigen Regionen begünstigen, insbesondere durch Schritte, die sicherstellen, dass die
Effektivlöhne die Produktivität unter Berücksichtigung der Unterschiede in Fertigkeiten
und örtliche Arbeitsmarktgegebenheiten widerspiegeln (siehe auch Leitlinie 5);
dafür Sorge tragen, dass die öffentliche Unterstützung - die Unterstützung aus EUQuellen eingeschlossen - für die rückständigen Regionen auf Investitionen in Humanund Wissenskapital sowie adäquate Infrastruktur konzentriert wird und dass die Investitionsprogramme, einschließlich solcher, die aus EU-Quellen unterstützt werden, effizient konzipiert und verwaltet werden, damit sie die größtmögliche Wirkung entfalten
(siehe auch Leitlinie 13); in diesem Zusammenhang die operationelle Zusammenarbeit
zwischen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank verstärken.
sektorale Beihilfen, Steuerbefreiungen sowie sonstige Anreize reduzieren, die sich
negativ auf die Umwelt auswirken und der nachhaltigen Entwicklung abträglich sind;
sicherstellen, unter anderem durch den Gebrauch von Steuern und Abgaben, dass der
Preis der Gewinnung, der Nutzung und, sofern anwendbar, der Entsorgung beim
Umgang mit natürlichen Ressourcen, wie z. B. Wasser, deren Knappheit und alle entstehenden Umweltschäden angemessen widerspiegelt;
21.
Subventionen für nichterneuerbare Energien zurückführen, die Nutzung von Marktinstrumenten fördern, deren Anwendungsbereich ausdehnen, eine angemessene Differenzierung der Energiebesteuerung sicherstellen, so dass auf kostenwirksame Weise
eine umweltverträglichere Kombination und Höhe des Energieverbrauchs erreicht wird,
mit dem Ziel, den Energienutzungsgrad zu verbessern und gleichzeitig den Anteil der
erneuerbaren Energie am Energieverbrauch zu steigern und den Wettbewerb im Energiesektor sowie die Verbindung von Netzwerken weiter verbessern;
22.
das System der Steuern, Abgaben und Subventionen im Verkehrsbereich anpassen, so
dass es den durch den Verkehr verursachten Umweltschäden und sozialen Kosten besser
Rechnung trägt und folglich die Verzerrungen in der Nachfrage nach Verkehrsdienstleistungen und der Wahl der Verkehrsmittel verringert werden, und den Wettbewerb in
Verkehrsbereichen wie z.B. dem Eisenbahnfrachtverkehr stärken, um sie wettbewerbsfähiger zu machen, beispielsweise durch beschleunigte, regulierte Marktöffnung;
23.
weitere Anstrengungen zur Einhaltung ihrer im Rahmen des Kyoto-Protokolls gemachten Zusagen unternehmen, was besonders für die Mitgliedstaaten wichtig ist, die
gegenwärtig bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht im Plan sind; in diesem
Zusammenhang das EG-Emissionshandelssystem für Treibhausgase umsetzen, neue
Politiken und Maßnahmen für die Sektoren, die nicht unter das System des Handels mit
Emissionsberechtigungen fallen, vorbereiten und bestehende unmittelbar umsetzen
sowie ein Berichtssystem hinsichtlich dieser Politiken und Maßnahmen und ihrer voraussichtliche Wirkung auf Emissionen erstellen; Maßnahmen zum Erreichen der auf den
unterschiedlichen Tagungen des Europäischen Rates gesetzten Ziele, insbesondere
bezüglich des Energienutzungsgrads, der erneuerbaren Energien und der Biobrennstoffe
ergreifen.
Zur Vervollständigung der bestehenden Strategie enthält Teil II länderspezifische
Empfehlungen für die zehn neuen Mitgliedstaaten sowie aktualisierte Empfehlungen für
Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Portugal und das Vereinigte
Königreich, mit Blick auf Anpassungen der dortigen Haushaltspolitik.
11
2.
DIE WIRTSCHAFTSLAGE VERBESSERT SICH ALLMÄHLICH
Die Konjunktur fasst im Eurogebiet und in der EU insgesamt endlich Tritt. Dies ist hauptsächlich
auf eine allgemeine Verbesserung des weltwirtschaftlichen Umfelds zurückzuführen. Das BIPWachstum hat seit Verabschiedung der Grundzüge im Sommer 2003 allmählich angezogen.
Die Erholung beruhte ursprünglich auf einem Anstieg der Ausfuhren, während die Investitionen im
letzten Quartal 2003 wieder anstiegen; der Anstieg der Ausfuhren blieb allerdings hinter dem Zuwachs der weltweiten Nachfrage nach Waren aus dem Eurogebiet zurück, was teilweise auf die
Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar im Jahr 2003 zurückzuführen ist. Im Laufe des
Jahres 2003 wurde der Euro real um etwa 7 % aufgewertet. Darüber hinaus blieb der private Verbrauch im Eurogebiet verhalten. Aus diesem Grund fiel das Wachstum im Eurogebiet im Vergleich
zur Stärke der weltweiten Erholung bescheiden aus.
Die Wirtschaftsvorausschätzung vom Frühjahr 2004 rechnet mit einer weiteren schrittweisen Erholung, und für Ende 2004 wird ein Wachstum auf Potenzialniveau erwartet; dies bedeutet, dass sich
die negative Produktionslücke im Laufe des Jahres 2005 geringfügig verringern wird. Neben dem
äußeren Impuls durch die weltweite Nachfrage sind auch die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Binnennachfrage gegeben: das Vertrauen der Unternehmen hat moderat zugenommen, die
Zinssätze sind historisch niedrig, und die Aktienkurse erholen sich. Es bestehen allerdings einige
Unsicherheiten. Der Konsum und das Verbrauchervertrauen sind noch sehr verhalten, was zumindest teilweise an den unsicheren Beschäftigungsaussichten und dem Tempo der Strukturreformen
liegen dürfte. Was die Außenwirtschaft anbelangt, so sind die Abschwungrisiken auch auf den hohen Ölpreis und die finanziellen Ungleichgewichte in den USA zurückzuführen, die zu übermäßiger
Volatilität der Wechselkurse und einer weiteren tatsächlichen Aufwertung des Euro-Wechselkurses
führen könnten. Außerdem bestehen weiterhin geopolitische Unsicherheiten, die die weltweite Zuversicht trüben.
12
Die Inflation dürfte 2004 unter 2 % fallen und 2005 weiter abnehmen. Zwar werden Erhöhungen
der administrierten Preise und der indirekten Steuern die Preise 2004 nach oben treiben, doch wird
das Auslaufen der vorübergehenden Wirkung früherer Preiserhöhungen bei einigen Nahrungsmitteln eine entgegengesetzte Wirkung haben. Ebenso wird die Euro-Aufwertung den Preisauftrieb
bremsen. Hierdurch wurde beispielsweise die Ölpreiserhöhung in US-Dollar zum Teil aufgefangen.
Zudem wird mittelfristig mit anhaltender Lohnzurückhaltung gerechnet, und der Anstieg der nominalen Lohnstückkosten dürfte mit der konjunkturellen Erholung der Arbeitsproduktivität beträchtlich zurückgehen und somit einen Beitrag zur Preisstabilität leisten.
Die Arbeitsmarktlage reagiert im Allgemeinen mit Verzögerung auf wirtschaftliche Entwicklungen.
Nach einer Stagnation 2003 dürfte die Beschäftigung dieses Jahr von der Wende und Erholung der
Wirtschaftsaktivität der zweiten Jahreshälfte des vergangenen Jahres profitieren. Aufgrund der nur
allmählichen Erholung wird in diesem Jahr aber nur ein moderates Beschäftigungswachstum und
erst im nächsten Jahr ein stärkerer Zuwachs erwartet. Nach einem Nullbeschäftigungswachstum im
Jahr 2003 soll das Beschäftigungswachstum 2004 0,3 % und 2005 0,8 % betragen. Ein
beträchtliches weiteres Wachstum ist erforderlich, um das Beschäftigungsziel von Lissabon,
nämlich eine Beschäftigungsquote von 70 % in einem erweiterten Europa bis 2010, zu erreichen.
Insgesamt entsprechen die wirtschaftlichen Entwicklungen den bei der Annahme der mittelfristigen
wirtschaftspolitischen Strategie vorherrschenden Erwartungen: Die Wirtschaft erholt sich, obgleich
mit gemäßigtem Tempo, und die Prognosen für 2004-2005 lassen nicht auf größere makroökonomische Ungleichgewichte schließen.
Kurzfristig müssen diese ersten Anzeichen einer Wachstumserholung gefestigt werden. Die gegenwärtige Konjunkturbelebung könnte durch eine solide makroökonomische Politik weiter unterstützt
werden.
Zugleich belegt die Wirtschaftsvorausschätzung der Kommission vom Frühjahr, dass das Wachstum nicht ausreicht, um die Produktionslücke bis Ende 2005 zu schließen, und dass das niedrige
Potenzialwachstum hinter dem Anspruch von Lissabon zurückbleibt. Das Defizit beim Produktionsund Beschäftigungswachstum bedeutet, dass die günstigeren Wirtschaftsbedingungen unbedingt
genutzt werden müssen, um beim Schließen der "Umsetzungslücke" im Sinne eines Auseinanderklaffens von vorgesehenen Maßnahmen und tatsächlich durchgeführten Strukturreformen entscheidend voranzukommen und das Tempo der Strukturreformen zu beschleunigen, insbesondere um die
Beschäftigung zu verbessern. Dies ist im Zusammenhang mit der schleppenden Leistung der EU,
insbesondere im Vergleich zu den USA, von umso größerer Bedeutung. Die energische Umsetzung
aller in den Grundzügen 2003-2005 skizzierten Wirtschaftsreformen dürfte mittelfristig zu einer
Verbesserung des Wachstumspotenzials beitragen.
13
3.
INTEGRATION DER ZEHN NEUEN MITGLIEDSTAATEN IN DIE GRUNDZÜGE
DER WIRTSCHAFTSPOLITIK 2003-2005
Der Beitritt Zyperns, der Tschechischen Republik, Estlands, Ungarns, Lettlands, Litauens, Maltas,
Polens, der Slowakei und Sloweniens am 1. Mai 2004 stellte ein wichtiges Ereignis in der Geschichte der Union dar.
Die Erweiterung wird zu einer neuen Wirtschaftsdynamik mit sich wechselseitig verstärkenden Effekten beitragen. Das Wachstumspotenzial der neuen Mitgliedstaaten wird auf jährlich rund 4 % geschätzt, was unter anderem die in den letzten Jahren erzielten guten Fortschritte bei den strukturellen und institutionellen Reformen widerspiegelt. Der Binnenmarkt wird ausgedehnt und 455 Millionen Bürger umfassen. Trotz jüngster Fortschritte befinden sich die neuen Mitgliedstaaten jedoch in
einer anderen Ausgangslage und werden zu Beginn nur 5 % des BIP der Union ausmachen. Angesichts von Einkommen, die weniger als die Hälfte des EU-15-Durchschnitts betragen (vgl. Schaubild 1), müssen die neuen Mitgliedstaaten langfristig vor allem reale Konvergenz sicherstellen, und
zugleich kurz- bis mittelfristig nominale Konvergenz erreichen.
Im Rahmen der Erweiterung sind neben der Strukturreform Strategien erforderlich, mit denen die
reale wirtschaftliche Konvergenz gefördert wird und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Eindämmung des informellen Sektors und zur Verringerung der sozialen Ausgrenzung sowie zur
Bekämpfung der Armut verstärkt werden.
Schaubild 1: BIP pro Kopf 2003 (EU-15 *=100)
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
CY
*
SI
MT
CZ
HU
SK
AC10
PL
EE
LT
EU-15 = Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien,
Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich,
Portugal, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich.
Quelle: Kommissionsdienststellen (Eurostat, Strukturindikatoren).
14
LV
Die strukturellen Herausforderungen der neuen Mitgliedstaaten unterscheiden sich nicht grundsätzlich von jenen der gegenwärtigen Mitglieder, selbst wenn sie teilweise noch anspruchsvoller sind. 1
Die bestehende wirtschaftspolitische Strategie erscheint somit im Großen und Ganzen angemessen.
Angesichts der Größenordnung der von diesen Ländern zu bewältigenden Aufgaben muss dabei
eine angemessene Balance zwischen unterschiedlichen Politikerfordernissen gefunden werden. So
sollten z.B. die meisten neuen Mitgliedstaaten wegen des noch nicht vollständig vollzogenen Strukturwandels hin zu einer modernen dienstleistungsorientierten Marktwirtschaft eine Politik der realen
Konvergenz verfolgen, und sie müssen die Voraussetzungen schaffen, unter denen die "vier Freiheiten" des Binnenmarktes ihre wohlstandsfördernde Wirkung entfalten können. Die EU wird über Investitionen in weniger entwickelte Regionen durch die Kohäsions- und Strukturfonds und die Europäische Investitionsbank einen wichtigen Beitrag zu realer Konvergenz leisten. Dennoch müssen
auch die nationalen Haushalte für den erheblichen Finanzierungsbedarf für die qualitative Verbesserung des Sach- und Humankapitals Sorge tragen, und die Finanzpolitik muss den aus dem Transformationsprozess und, zumindest kurzfristig, den Kofinanzierungsanforderungen erwachsenden Ausgabendruck bewältigen; gleichzeitig muss sie Haushaltsdisziplin gewährleisten. Angesichts eines
Ausgangsdefizits von durchschnittlich etwa 6 % des BIP muss zugleich für die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen gesorgt werden, um die makroökonomische Stabilität zu unterstützen. Diese Haushaltskonsolidierung kann durch einen erheblichen Abbau der Arbeitslosigkeit
wesentlich unterstützt werden; eine geringere Arbeitslosigkeit würde nicht nur die Kosten senken,
sondern auch die finanzielle Basis des öffentlichen Sektors verbreitern.
In den folgenden Abschnitten wird die bestehende wirtschaftspolitische Strategie unter die Lupe genommen und auf die allgemeinen Leitlinien und Politikgebiete verwiesen, bei denen die besonderen
Umstände der meisten neuen Mitgliedstaaten eine längere Anpassungszeit erfordern könnten.
Wohlgemerkt bestehen zwischen den neuen Mitgliedstaaten beträchtliche Unterschiede. Teil II der
aktualisierten Grundzüge enthält unter angemessener Berücksichtigung der unterschiedlichen Wirtschaftsleistungen, Perspektiven, Strukturen und Institutionen länderspezifische Empfehlungen für
die einzelnen neuen Mitgliedstaaten.
1
Europäische Wirtschaft, Occasional Paper Nr. 4 ‘Key structural challenges in the acceding
countries: the integration of acceding countries into the Community’s economic policy coordination processes’, Ausschuss für Wirtschaftspolitik, Juli 2003.
15
3.1. Wachstums- und stabilitätsorientierte makroökonomische Politik
Die neuen Mitgliedstaaten sollten wie die bisherigen auf ein ausgewogenes Wachstum abzielen, das
das Wachstumspotenzial vollständig ausschöpft. Eine solide makroökonomische Politik spielt für
die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie die Sicherung der Preisstabilität eine zentrale Rolle. Ferner gilt für die meisten neuen Mitgliedstaaten, dass die makroökonomische Politik
den Strukturwandel hin zu einer stärker dienstleistungsorientierten Volkswirtschaft unterstützen
sollte.
Die neuen Mitgliedstaaten sollten auf starke Synergieeffekte zwischen den erforderlichen Strukturreformen, den Investitionen und einer stabilitäts- und wachstumsorientierten makroökonomischen
Politik abzielen. Das Wechselkursregime ist ein wichtiger Bestandteil des wirtschafts- und währungspolitischen Gesamtrahmens und sollte auf die Erreichung realer und dauerhafter nominaler
Konvergenz ausgerichtet sein. Die Teilnahme am WKM II zu einem geeigneten Zeitpunkt nach
dem Beitritt dürfte diese Bemühungen unterstützen. Eine glaubwürdige Geldpolitik wird einen wieteren Rückgang der langfristigen Zinssätze ermöglichen, was sowohl den dringend benötigten
hohen Investitionen als auch der Haushaltskonsolidierung förderlich ist.
Was „die Erreichung oder den Erhalt solider Haushaltspositionen“ angeht, so muss ein geeigneter
Zeitplan gefunden werden, der einen Ausgleich zwischen dem Tempo der notwendigen Konsolidierung und dem zur Unterstützung der Transformation angemessenen finanzpolitischen Kurs schafft.
Die haushaltspolitische Überwachung der neuen Mitgliedstaaten wird mit der Prüfung ihrer Konvergenzprogramme einsetzen. Besondere Aufmerksamkeit wird den Besonderheiten der meisten
neuen Mitgliedstaaten gelten, die sich aus deren Übergangszeit, den ursprünglichen Haushaltspositionen, dem laufenden volkswirtschaftlichen Strukturwandel sowie den möglichen Risiken aufgrund
von Leistungsbilanzungleichgewichten und des erheblichen Kreditwachstums ergeben. Aus ökonomischer Sicht könnten von Fall zu Fall mehrjährige Anpassungszeiten für den Abbau eines über
3 % des BIP liegenden Defizits sinnvoll erscheinen, um den neuen Mitgliedstaaten gegebenenfalls
eine nachhaltige Konsolidierung ihrer Staatsfinanzen und die gleichzeitige Vollendung der Umstrukturierung der Volkswirtschaft zu ermöglichen. Allgemein kann die Effizienz der Staatsausgaben deutlich verbessert werden, unter anderem durch eine Umschichtung hin zu wachstumsfördernden kosteneffizienten Investitionen in Sach- und Humankapital sowie Forschung und Innovation.
Zudem könnte eine Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlagen für den Faktor Arbeit und eine
verbesserte Steuererhebung zur Gewährleistung angemessener Einnahmen die Senkung der Abgaben auf den Faktor Arbeit (einschließlich der hohen Sozialversicherungsbeiträge) erleichtern.
16
Tabelle 1: Makroökonomische Indikatoren für die neuen und die übrigen
Mitgliedstaaten 2003
Neue
Übrige
Mitgliedstaaten
Mitgliedstaaten
BIP-Wachstum (real, % p.a.)
3,6
0,8
Inflation (% p.a.)
2,1
2,0
Leistungsbilanzsaldo (% des BIP)
-3,7
0,2
Arbeitslosigkeit (%)
14,3
8,0
Haushaltssaldo (% des BIP)
-5,7
-2,6
Neue Mitgliedstaaten = Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei und Slowenien
Übrige Mitgliedstaaten = Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal,
Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich
Quelle: Kommissionsdienststellen (inkl. Eurostat, Strukturindikatoren).
Das Leistungsbilanzdefizit lag 2003 in den neuen Mitgliedstaaten bei durchschnittlich etwa 3¾ %
des BIP, was den Aufholprozess und erhebliche Lücken zwischen inländischen Ersparnissen und
Investitionen widerspiegelt. Eine wichtige makroökonomische Aufgabe besteht für einige neue Mitgliedstaaten deshalb darin, die relativ hohen Leistungsbilanzdefizite in einem Rahmen zu halten, der
noch eine gesicherte Auslandsfinanzierung ermöglicht. Die Finanzierung des derzeitigen Leistungsbilanzdefizits könnte sich mit der Vollendung des Privatisierungsprozesses schwieriger gestalten
und die ADI könnten eventuell rückläufig sein. Die Haushaltskonsolidierung und die Vermeidung
prozyklischer Politiken sind für eine Verringerung der erheblichen Lücken zwischen inländischen
Ersparnissen und Investitionen daher von wesentlicher Bedeutung. Die Haushaltskonsolidierung
sollte mit Strukturreformen einhergehen, so dass die Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird und die
Ausfuhren so angekurbelt werden.
17
Stabile makroökonomische Rahmenbedingungen erfordern Nominallohnerhöhungen, die mit Preisstabilität und Produktivitätswachstum vereinbar sind. Ferner sollte die Lohnbildung in den neuen
Mitgliedstaaten die Umstrukturierung der Volkswirtschaft unterstützen, indem sich Unterschiede in
den örtlichen Arbeitsmarktbedingungen zwischen Unternehmen, Branchen, Regionen und Berufen
deutlicher in den Löhnen niederschlagen. Darüber hinaus sollte die Entwicklung der Reallöhne die
internationale Wettbewerbsfähigkeit der neuen Mitgliedstaaten unterstützen.
3.2. Wirtschaftsreformen zur Erhöhung des Wachstumspotenzials Europas
Der Aufholprozess bei den Einkommensniveaus ist ein langfristiger Vorgang. Die Schließung der
zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten bestehenden Lücke bei den Erwerbstätigenquoten als auch der Produktivität ist von zentraler Bedeutung. Die bestehenden Leitlinien, die auf
„mehr und bessere Arbeitsplätze“ und auf eine „Steigerung der Produktivität und der Unternehmensdynamik“ abzielen, sollten am besten umfassend und abgestimmt umgesetzt werden.
Der mögliche Beitrag der Beschäftigungspolitik kommt in den bestehenden Leitlinien zum Ausdruck, die vor allem darauf ausgerichtet sind, dass „Arbeit sich lohnen soll“ und dass insbesondere
gering qualifizierte oder in ärmeren Regionen lebende Arbeitskräfte wieder Arbeit finden können.
Die neuen Mitgliedstaaten weisen eine deutlich schlechtere Arbeitsmarktlage auf; sie ist gekennzeichnet durch gleich bleibende oder abnehmende Erwerbstätigenquoten, hohe Arbeitslosenquoten
(die Arbeitslosigkeit ist zudem im Allgemeinen langfristig und betrifft vor allem junge Arbeitnehmer), zahlreiche Nichterwerbspersonen und einen hohen Anteil des informellen Sektors. Daher sollten bei der Politikgestaltung einige wenige zentrale und prioritäre Aufgaben im Mittelpunkt stehen,
die wahrscheinlich die größten Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitsmärkte haben: gewährleisten, dass die Entwicklung der Reallöhne das Produktivitätswachstum widerspiegelt; die finanziellen Anreize zur Arbeitsaufnahme durch eine Reform der Abgaben- und Leistungssysteme erhöhen; den Zugang zu Einrichtungen für das lebenslange Lernen erleichtern und die Arbeitsmarktregulierung in geeigneter Weise reformieren, einschließlich einer Modernisierung des Konzepts der
Arbeitsplatzsicherheit mit Verlagerung des Schwerpunkts auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Die Beschäftigungspolitik muss den laufenden erheblichen Strukturumbruch in der sektoralen und regionalen Zusammensetzung der Beschäftigung unterstützen.
18
Schaubild 2: Beschäftigung und Produktivität in den EU-Mitgliedstaaten
(2002)
140
130
Arbeitsproduktivität je
Erwerbstätigem EU = 100 (2002)
IE
LU
120
IT
110
FR
BE
EU 15
100
90
MT
FI
ES
NL
DK
AT
EL
DE
CY UK
SE
80
70
SI
60
50
PL
40
HU
SK
AC-10
CZ PT
LV
LT
EE
Lissabon-Ziel
30
50
55
60
65
70
75
Erwerbstätigenquote in % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter
80
Quelle: Kommissionsdienststellen (Eurostat, Strukturindikatoren).
Die neuen Mitgliedstaaten müssen die Erwerbstätigenquoten erhöhen und zugleich das Produktivitätswachstum verbessern (vgl. Schaubild 2). Die anhaltende Umstrukturierung ihrer Volkswirtschaften wird das allgemein niedrige Produktivitätsniveau verbessern. Der Wandel von der vorherrschenden Ausrichtung auf Tätigkeiten mit geringer Wertschöpfung und/oder geringen Lohnkosten
hin zu Tätigkeiten mit einer höheren Wertschöpfung sollte die komparativen Vorteile berücksichtigen. Die verstärkte Integration in den Binnenmarkt und wettbewerbsfördernde Begleitmaßnahmen
dürften den Umstrukturierungsprozess der neuen Mitgliedstaaten beschleunigen. Die Förderung des
Wettbewerbs erfordert schnellere Privatisierungsfortschritte, weniger administrierte Preise, die Verringerung des bürokratischen Aufwands für Unternehmen und eine stärkere Unterstützung des Unternehmergeistes. In diesem Zusammenhang muss die Fähigkeit der zentralen und lokalen Behörden
zur Durchsetzung des Rechts gestärkt werden, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Vorschriften zum Marktein- und -austritt von Unternehmen.
19
Tabelle 2: Wirtschaftsindikatoren für die neuen und übrigen Mitgliedstaaten 2003
BIP pro Kopf 1
Produktivität je Erwerbstätigen 2
Erwerbstätigenquote (2002) 3
Unternehmensinvestitionen (% des BIP) 4
Zustrom ausländischer Direktinvestitionen,
insg. (% des BIP) 5
FuE-Ausgaben (% des BIP)6
Neue
Mitgliedstaaten
48,7
53,6
55,9
17,9
Übrige
Mitgliedstaaten
100
100
64,3
17,2
5,0
4,4
0,83
1,98
Neue Mitgliedstaaten = Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland,
Litauen, Malta, Polen, Slowakei und Slowenien
Übrige Mitgliedstaaten = Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien,
Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland,
Schweden und Vereinigtes Königreich.
1
2
3
4
in KKS, Niveau, EU15=100.
BIP in KKS je Erwerbstätigen, Niveau, Alte Mitgliedstaaten = 100..
Gesamterwerbstätigenquote – Anteil der Beschäftigten zwischen 15 und 64 Jahren
an der Gesamtbevölkerung der gleichen Altersgruppe, 2002.
Bruttoanlageinvestitionen des Privatsektors, 2002. 5 2002. 6 Bruttoinlandsausgaben
für FuE, 2001.
Quelle: Kommissionsdienststellen (inkl. Eurostat, Strukturindikatoren).
20
Das Produktivitätswachstum wird durch den Übergang der neuen Mitgliedstaaten zu einer wissensbasierten Volkswirtschaft als Kernelement der Lissabon-Strategie der EU weiter beschleunigt. Ferner betont die Europäische Wachstumsinitiative die zentrale Rolle von Investitionen in Netzwerke
und Forschung zur Wachstumsförderung, zur besseren Integration eines erweiterten Europas und
zur Verbesserung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Für die neuen Mitgliedstaaten sind
die Verbreitung von FuE und Technologietransfers ebenso wichtig wie Investitionen in FuE, um
den Übergang zu Tätigkeiten mit höherer Wertschöpfung zu beschleunigen. Die Gewährleistung
eines hohen Niveaus an ausländischen Direktinvestitionen spielt hierbei eine ebenso zentrale Rolle
wie eine bessere Flexibilität der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme gegenüber den veränderten Arbeitsmarkterfordernissen. 1 Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme
sowie Investitionen in Umwelttechnologien würden ebenfalls den Übergang zu innovativen, wissensbasierten Tätigkeiten unterstützen
Das reibungslose Funktionieren gut entwickelter Kapitalmärkte spielt eine entscheidende Rolle dabei, Ersparnisse in produktive Investitionen zu lenken und das Vertrauen der Investoren aufzubauen. Während die Kapitalmärkte seit den frühen 90er Jahren in den neuen Mitgliedstaaten gewachsen sind (sowohl volumen- als auch wertmäßig), bleiben sie im Allgemeinen im Vergleich zu
den meisten übrigen Mitgliedstaaten doch unterentwickelt (mit Ausnahme von Zypern und Malta).
Die rasche Eingliederung in den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen durch eine schnelle Übernahme und Umsetzung des gesamten diesbezüglichen Besitzstandes sind für die Entwicklung eines
gesunden und gut kapitalisierten Finanzsektors und zum Erhalt gleicher Wettbewerbsbedingungen
für die Finanzinstitutionen in einer erweiterten EU umso wichtiger. Zudem sind die Kapitalmärkte
in den meisten neuen Mitgliedstaaten durch hochgradige Banken-Intermediation (über 80 % der gesamten Finanzanlagen in Mitteleuropa und den baltischen Staaten) und eine starke Beteiligung ausländischer Banken (mit Ausnahme von Zypern und Slowenien) gekennzeichnet, während einige
neue Mitgliedstaaten außerdem eine rasche Entwicklung weiterer Finanzintermediäre wie Pensionsfonds (z.B. Polen) erleben. Vor diesem Hintergrund ist es auch für die neuen Mitgliedstaaten besonders wichtig, ihre Regelungen zur Finanzaufsicht weiter zu stärken und die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit bei der Finanzaufsicht und im Finanzkrisenmanagement zu intensivieren. Das
rasche Kreditwachstum, insbesondere auf dem Hypothekenmarkt, erfordert sowohl in den neuen als
auch den übrigen Mitgliedstaaten eine strenge Überwachung, damit ein Kreislauf von Überhitzung
und Einbruch vermieden werden kann.
1
Gemeinsamer Zwischenbericht des Rates und der Kommission „Allgemeine und berufliche
Bildung 2010“, vom 26 Februar 2004.
21
3.3. Verbesserung der Nachhaltigkeit
In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik wird großes Gewicht auf die Sicherung eines tragfähigen
Wachstums in der EU gelegt, indem Aspekte der wirtschaftlichen Tragfähigkeit sowie der sozialen
und ökologischen Nachhaltigkeit in die wirtschaftspolitische Strategie einbezogen werden.
Eine alternde Bevölkerung wird die neuen Mitgliedstaaten vor die gleichen Herausforderungen für
die wirtschaftliche Tragfähigkeit wie die übrigen Mitgliedstaaten stellen. Zwar befinden sie sich im
Allgemeinen in einer günstigeren Ausgangslage (in den meisten Fällen ein geringerer Schuldenstand), doch wird die demografische Entwicklung wahrscheinlich dramatischere wirtschaftliche
(und soziale) Folgen haben. In diesem Zusammenhang sind im Einklang mit der vom Europäischen
Rat (Stockholm) festgelegten Strategie eine höhere Erwerbsbeteiligung und das Vorantreiben der
Rentenreform notwendig, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten.
Bei den Bemühungen um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen lag der Schwerpunkt bisher hauptsächlich auf den Renten- und Vorruhestandssystemen. Die Gesundheitssysteme
und die Pflege älterer Menschen stellen jedoch, vor allem in einigen Mitgliedstaaten, ein wachsenden Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar. Wie in den bisherigen EU-15-Mitgliedstaaten muss vordringlich sichergestellt werden, dass der daraus entstehende Kostendruck in
einem für die öffentlichen Finanzen tragbaren Rahmen gehalten wird.
Tabelle 3: Nachhaltigkeitsindikatoren für die neuen und die übrigen Mitgliedstaaten
Öffentlicher Schuldenstand (2003, % des BIP)
Erwerbstätigenquote älterer Arbeitskräfte1
Langzeitarbeitslosenquote 1
Treibhausgasemissionen 2
Energieintensität 3
Neue
Mitgliedstaaten
42,2
30,4
8,1
69
250
Übrige
Mitgliedstaaten
64,0
40,1
3,0
98
168
Neue Mitgliedstaaten = Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen,
Malta, Polen, Slowakei und Slowenien.
Übrige Mitgliedstaaten = Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich,
Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich.
1
Zahlen für 2002
2
Zahlen für 2001, Basisjahr 1990 =100
3
Energieverbrauch 2001 geteilt durch BIP in KKS, Kilogramm Öläquivalent je 1000 EUR
KKS. Der Strukturindikator für die Energieintensität ist jedoch in BIP zu konstanten Preisen angegeben, damit ein Vergleich über einen Zeitraum möglich ist.
Quelle: Kommissionsdienststellen (inkl. Eurostat, Strukturindikatoren).
22
Insgesamt leistet eine solide Wirtschaftspolitik einen wichtigen Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit,
da Arbeitsplätze eine zentrale Rolle dabei spielen, Menschen aus Armut und sozialer Ausgrenzung
herauszuhelfen. In den neuen wie auch in den übrigen Mitgliedstaaten muss zusätzliches Gewicht
auf eine Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherung und auf eine Weiterqualifizierung der
Erwerbsbevölkerung gelegt werden, um steigende Erwerbsbeteiligungsquoten und zunehmende
Mobilität sowohl innerhalb eines Mitgliedstaats als auch zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen.
In dieser Hinsicht verdienen die geringen Erwerbstätigenquoten sowohl junger als auch älterer Arbeitskräfte besondere Aufmerksamkeit. Ausgeprägte regionale Disparitäten müssen insbesondere
durch effiziente Investitionen und eine angemessene Lohnspreizung, die die unterschiedlichen Produktivitätsentwicklungen widerspiegelt, angegangen werden. Ferner muss das Unternehmensumfeld
insbesondere durch den Aufbau öffentlicher Verwaltungskapazitäten und Maßnahmen zur Förderung des lebenslangen Lernens verbessert werden. Dies dürfte auch einen effizienteren Einsatz der
Mittel aus den Struktur- und Kohäsionsfonds der EU ermöglichen.
Bei den in den meisten neuen Mitgliedstaaten erforderlichen Investitionen in Energie- und Verkehrsinfrastruktur ist neben den wirtschaftlichen und sozialen Faktoren auch zu berücksichtigen,
dass die Energieeffizienz verbessert sowie die durch die Nutzung von Transportleistungen und den
Einsatz und die Erzeugung von Energie hervorgerufenen Umweltfolgen verringert werden müssen.
Solche Investitionen sind wichtig, da die Energieintensität der neuen jene der übrigen Mitgliedstaaten trotz Verbesserungen von jährlich 6 % im letzten Jahrzehnt erheblich übersteigt (vgl. Tabelle 3). Insbesondere müssen die Kosten der Umweltschäden unter anderem durch den Abbau von
Energiesubventionen für nichterneuerbare Energieformen und die Einführung angemessener Steuern und Gebühren für solche Energiequellen, beispielsweise für Energieverbrauch und/oder Transportleistungen, vollständig in Investitionsentscheidungen einfließen. Die meisten der bisherigen
EU-15-Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen verstärken, damit sie ihren Kyoto-Verpflichtungen, nämlich eine Verringerung der Treibhausgasemissionen von 8 % bis 2010, nachkommen
können.
4.
SPEZIFISCHE AUFGABENSTELLUNG FÜR DAS EUROGEBIET
Während die weltweite wirtschaftliche Erholung nun an Dynamik gewinnt, fiel das Wachstum im
Eurogebiet 2003 geringer als erwartet aus. Nach einer Stagnation im ersten Halbjahr 2003 gewann
die Wirtschaftstätigkeit im zweiten Halbjahr allmählich an Fahrt und beschleunigte sich im ersten
Quartal 2004. Die Binnennachfrage, insbesondere der private Verbrauch, blieb allerdings verhalten.
23
Die kurzfristigen Zinssätze haben sich seit dem historischen Tiefststand von Mitte 2003 nicht verändert. Gleichzeitig ist das Wachstum langsam gestiegen, und der Euro wurde aufgewertet. Angesichts des schwachen Wachstums verschlechterte sich die Lage der öffentlichen Finanzen im Eurogebiet 2003 noch weiter, und das allgemeine Haushaltsdefizit stieg von 2,3 % des BIP im Jahr 2002
auf 2,7 % im Jahr 2003. Dies kaschiert eine geringfügige Verbesserung der konjunkturbereinigten
Werte von 2,5 auf 2,2 % des BIP im Jahr 2003, wobei davon ausgegangen wird, dass dieser Wert
sich 2004 nicht ändert.
In diesem Zusammenhang sollte die Chance einer sich abzeichnenden Erholung zur weiteren Haushaltskonsolidierung genutzt werden, vor allem in den Mitgliedstaaten mit einem übermäßigen Defizit.
Angesichts dieses enttäuschenden Wachstums steht das Eurogebiet heute vor zwei großen Herausforderungen: zum einen schöpft das Wirtschaftswachstum sein Potenzial immer noch nicht aus und
zum anderen ist dieses Potenzial weiterhin gering.
Die erste Herausforderung erfordert eine Wirtschaftspolitik, die sehr viel stärker auf ein nachhaltiges Wachstum ausgerichtet ist, aber dennoch die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen nicht behindert. Eine weitere wachstumsorientierte Umschichtung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Die zweite Herausforderung erfordert eine Intensivierung der Strukturreform, wobei die politischen
Maßnahmen zeitlich so zu wählen sind, dass das effiziente Funktionieren der Märkte verbessert
wird. Strukturreformen sind ebenfalls in klare und fundierte mittelfristige nationale Strategien einzubetten, damit deren vertrauensbildende Wirkung verstärkt wird.
Ein solches Konzept, das mit einer verstärkten Koordinierung innerhalb der Eurogruppe im Hinblick auf beide Herausforderungen einhergeht, würde die Erfolgsaussichten der bereits bestehenden
Strategie erhöhen.
24
Den auf nationaler Ebene wirkenden politischen Akteuren wird empfohlen:
24.
bei der Umsetzung eines politischen Instrumentariums mitzuwirken, das mit Preisstabilität und der Notwendigkeit, das Unternehmer- und Verbrauchervertrauen rasch zu
stärken, sowie mit einem mittelfristig in der Nähe des Potenzialwachstums liegenden
Wirtschaftswachstum vereinbar ist;
25.
konjunkturbereinigt nahezu ausgeglichene Haushalte oder Haushaltsüberschüsse über
den gesamten Konjunkturzyklus hinweg aufrechtzuerhalten und, solange dieses Ziel
nicht erreicht ist, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine jährliche Verbesserung der konjunkturbereinigten Haushaltsposition um mindestens 0,5 % des BIP
sicherzustellen; Mitgliedstaaten mit einem übermäßigen Defizit sind gemäß dem Vertrag gehalten, dieses Defizit zu korrigieren;
die Ursachen für Inflationsunterschiede zu analysieren mit dem Ziel, unerwünschte
26.
Inflationsunterschiede zu ermitteln, damit die Mitgliedstaaten sie unter Anwendung des
ihnen zur Verfügung stehenden Instrumentariums bekämpfen;
27.
die Analyse der bzw. die Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen Entwicklungen
und wirtschaftspolitischen Erfordernissen - wozu auch der Policy-Mix gehört - zu vertiefen und gegebenenfalls entsprechende Informationen auszutauschen, der Umsetzung
verstärktes Augenmerk zu widmen und die Vertretung des Eurogebiets nach außen hinsichtlich der Kommunikation und der Außenwirkung zu verstärken;
28.
die Effizienz der bestehenden Koordinierungsverfahren im Bereich Strukturreformen,
die auf eine Kräftigung des Wachstumspotenzials des Eurogebiets und seiner Widerstandsfähigkeit gegenüber Schocks abzielen, zu verbessern; eine Verstärkung der
Strukturreform wird ebenfalls dazu beitragen, das Wachstumspotenzial zu erhöhen.
25
II.
LÄNDERSPEZIFISCHE WIRTSCHAFTSPOLITISCHE LEITLINIEN
Teil II enthält aktualisierte Empfehlungen für Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien, die
Niederlande, Portugal und das Vereinigte Königreich. Ebenso werden Empfehlungen für die zehn
neuen Mitgliedstaaten ausgesprochen.
Der Rat verabschiedete die Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-05 für die gegenwärtigen Mitgliedstaaten am 26. Juni 2003. Die darin enthaltenen länderspezifischen Empfehlungen behalten im
Allgemeinen ihre Gültigkeit, doch müssen einige aufgrund erforderlicher Anpassungen im Bereich
der Haushaltspolitik aktualisiert werden.
Selbst wenn Maßnahmen ergriffen wurden, die einer speziellen Empfehlung teilweise oder vollständig Rechnung tragen, erfolgt eine Aktualisierung der Empfehlung erst dann, wenn die Wirkung
der Maßnahmen in vollem Umfang bewertet werden kann. Tempo und Art der Fortschritte bei der
Umsetzung der diversen Leitlinien werden in den jährlichen Umsetzungsberichten bewertet.
26
1.
Belgien
Keine Aktualisierung.
Länderspezifische Empfehlungen für Belgien
Zur Sicherstellung der Fortsetzung der Haushaltsanpassung in den kommenden Jahren insbesondere
im Hinblick darauf, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Anbetracht der
Bevölkerungsalterung zu gewährleisten, wird Belgien empfohlen:
1.
einen anhaltenden und hinreichend raschen Abwärtstrend der öffentlichen Schuldenquote zu
gewährleisten indem ein hoher Primärüberschuss aufrechterhalten wird (L 15);
2.
den Anstieg der realen Ausgaben der Ebene I (Föderalregierung und Sozialversicherung) auf
1,5 % pro Jahr zu begrenzen und aus einem unerwartet starken Wirtschaftswachstum resultierende Einnahmen vorrangig zur Verbesserung der Haushaltslage einzusetzen; und
3.
die vorliegende Strategie zur Vorbereitung auf die budgetären Folgen der Bevölkerungsalterung weiter zu verbessern, insbesondere durch die Verringerung des Schuldenstands, bessere
Maßnahmen zur Hebung des niedrigen tatsächlichen Renteneintrittsalters, Fortsetzung der
Reform der Rentensysteme und größere Anstrengungen zur Finanzierung des Altersfonds
(L 16 und beschäftigungspolitische Empfehlung 2).
Belgien sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und die Auswirkungen der
Bevölkerungsalterung anzugehen, ist es für Belgien besonders wichtig, die insbesondere bei den
älteren Arbeitnehmern und Frauen geringen nationalen Erwerbsbeteiligungs- und Erwerbstätigenquote zu steigern und die Anreize zur Ausübung von Beschäftigung zu verbessern. Belgien wird
insbesondere empfohlen:
4.
insbesondere durch eine Kombination aus der Streichung von Vorruhestandsanreizen (L 16)
und verbesserten Präventions- und Aktivierungsprogrammen für ältere Arbeitnehmer weitere
Schritte zur Verstärkung der auf ein späteres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben abzielenden
Maßnahmen zu unternehmen; und
5.
durch Beseitigung der aus der Wechselwirkung zwischen Abgaben- und Leistungssystemen
resultierenden schweren Verzerrungen der Arbeitsanreize (L 4 und BE 3) weiter darauf
hinarbeiten, dass sich Arbeit lohnt.
27
Zur Förderung des Wettbewerbs in bestimmten Dienstleistungssektoren sowie weiteren Erhöhung
der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und der Verbesserung des unternehmerischen Umfelds
wird Belgien (entsprechend L 9 bis 14) empfohlen:
6.
Maßnahmen zur Förderung eines wirksamen Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen und bei den lokalen Dienstleistungen zu treffen (entsprechend L 9); und
7.
die öffentliche Verwaltung im Rahmen der eingeleiteten Reform zu verbessern und mit der
Reduzierung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen fortzufahren (L 11).
28
2.
Dänemark
Keine Aktualisierung.
Länderspezifische Empfehlungen für Dänemark
Dänemark sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, energisch umsetzen. Um sich auf die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Finanzen vorzubereiten und das Wachstumspotenzial zu sichern,
wird Dänemark insbesondere empfohlen:
1.
seine Bemühungen zur Erhöhung des Arbeitsangebots - insbesondere durch Anstrengungen
mit dem Ziel, die Arbeit dadurch lohnend zu machen, dass die Anreize zur Aufnahme einer
Arbeit, zur Verlängerung des Erwerbslebens und zum späteren Ausscheiden aus dem
Erwerbsleben erhöht werden - fortzusetzen, indem insbesondere für die Umsetzung der
Steuerreform gesorgt wird und zusätzliche Maßnahmen zur strengeren Gestaltung der
Leistungsvoraussetzungen und zur Senkung der Grenzsteuersätze überlegt werden (L 4 und
BE 1 und 3); und
2.
für eine wirksame Ausgabenkontrolle auf allen staatlichen Ebenen zu sorgen, so dass die
mehrjährigen Ziele für die Zunahme des öffentlichen Verbrauchs eingehalten werden (L 14).
Zur Verstärkung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und Verbesserung der Effizienz des
öffentlichen Sektors wird Dänemark (entsprechend L 9 bis 14) empfohlen:
3.
seine Anstrengungen zur Durchsetzung des Wettbewerbs in den Bereichen, in denen er unzulänglich ist, zu verstärken (L 9); und
4.
seine Anstrengungen zur Erhöhung der Effizienz des öffentlichen Sektors fortzusetzen, unter
anderem durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für stärkeren Wettbewerb, durch
Förderung des Benchmarking der Effizienz des öffentlichen Sektors und durch vermehrte
öffentliche Ausschreibungen (L 11).
29
3.
Deutschland
Eine der Aufgaben Deutschlands besteht darin, "das gesamtstaatliche Defizit auf unter 3 % des BIP
zurückzuführen und einen stabilen Konsolidierungskurs bei den öffentlichen Finanzen beizubehalten". Hierzu wurde Deutschland in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2003 empfohlen,
·
für einen rigorosen Haushaltsvollzug zu sorgen und die für 2003 angekündigten Maßnahmen
bzw. Ausgleichsmaßnahmen im Umfang von 1 % des BIP umzusetzen und der derzeitigen
Lage eines übermäßigen Defizits bis spätestens 2004 abzuhelfen (Empfehlung 6) und
·
das konjunkturbereinigte Defizit im Zeitraum zwischen Ende 2003 und 2005 um mindestens
einen Prozentpunkt des BIP zu senken (Empfehlung 7).
Ähnliche Empfehlungen hatte der Rat am 21. Januar 2003 gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag
an Deutschland gerichtet. Am 18. November 2003 gab die Kommission zwei Empfehlungen gemäß
Artikel 104 Absatz 8 bzw. Artikel 104 Absatz 9 an den Rat ab, 1. festzustellen, dass sich die von
Deutschland zur Rückführung des übermäßigen Defizits ergriffenen Maßnahmen als unzureichend
erwiesen hatten, und 2. Deutschland mit der Maßgabe in Verzug zu setzen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das gesamtstaatliche Defizit spätestens 2005 auf unter 3 % des BIP zu
senken. Der Rat folgte den beiden Empfehlungen der Kommission am 25. November 2003 nicht,
sondern nahm stattdessen Schlussfolgerungen an, wonach er unter anderem die von Deutschland
eingegangenen Verpflichtungen begrüßte, im Jahr 2004 eine Verringerung des konjunkturbereinigten Defizits um 0,6 % des BIP und im Jahr 2005 mindestens um 0,5 % des BIP zu erreichen, um
sicherzustellen, dass das gesamtstaatliche Defizit unter die 3 %-Marke gebracht wird. In seiner Stellungnahme zum aktualisierten deutschen Stabilitätsprogramm 1 von 2003 bestätigte der Rat diese
Schlussfolgerungen.
In Anbetracht dieser Entwicklungen und da die Haushaltspläne für die Jahre nach 2005 zum Großteil in dem von den Grundzügen der Wirtschaftspolitik abgedeckten Zeitraum aufgestellt werden
(unter anderem im Rahmen der mehrjährigen Stabilitätsprogramme), werden die Empfehlungen 6
und 7 durch folgende Empfehlungen ersetzt:
1
30
ABl. C 68 vom 18.3.2004.
"6.
einen Abbau des konjunkturbereinigten Defizits um 0,6 % des BIP im Jahr 2004 bzw. im Jahr
2005 um mindestens 0,5 % BIP oder mehr zu erreichen, um sicherzustellen, dass das gesamtstaatliche Defizit 2005 unter 3 % des BIP gebracht wird (L 1);
7.
im Falle eines unerwartet kräftigen Wirtschaftsaufschwungs anfallende Mehreinnahmen für
den Defizitabbau zu verwenden und den Abbau des konjunkturbereinigten Defizits zu beschleunigen;
7a.
sicherzustellen, dass die Haushaltskonsolidierung in den Jahren nach 2005 fortgesetzt wird,
namentlich durch eine stetige Rückführung des konjunkturbereinigten Defizits um jährlich
mindestens 0,5 Prozentpunkte des BIP oder auch mehr, falls dies zur Erreichung eines mittelfristig ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalts erforderlich ist, und die Schuldenquote
wieder auf einen rückläufigen Pfad zu bringen (L 1)."
Länderspezifische Empfehlungen für Deutschland
Deutschland sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf
Beschäftigungsfragen eingehen, energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, die Auswirkungen der
Bevölkerungsalterung anzugehen und regionale Unterschiede zu verringern, ist es für Deutschland
besonders wichtig, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Anpassungsfähigkeit zu fördern und
das ungenutzte Beschäftigungspotenzials zu mobilisieren. Deutschland wird insbesondere
empfohlen:
1.
das Abgaben- und Sozialleistungssystem weiter zu reformieren (L 4 und BE 6), um ausreichende Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder zum Übergang in eine höhere
Einkommensgruppe zu schaffen und den Leistungsbezug stärker von der aktiven Arbeitssuche
abhängig zu machen;
2.
Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass sich Produktivitätsunterschiede in den
verschiedenen Berufen und geografischen Gebieten besser in den Löhnen widerspiegeln
(L 5), und in diesem Zusammenhang das Günstigkeitsprinzip dergestalt zu reformieren, dass
eine vorübergehende geringere Entlohnung von Berufsanfängern möglich wird; und
3.
die Reformen zur Verbesserung der Effizienz der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, speziell der Unterstützung der Arbeitssuche weiter voranzutreiben, die aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach Kosten-Nutzen-Kriterien weiter zu reformieren und sie
besser auf die Bevölkerungsgruppen, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, auszurichten (L 8, 13 iv und BE 1).
31
Zur Steigerung der Produktivität durch Verbesserung der unternehmerischen Umfeldes sowie der
Effizienz des Beschäftigungssystems wird Deutschland (entsprechend L 9 bis 14) empfohlen:
4.
durch Schaffung eines mehr wettbewerbsbetonten unternehmerischen Umfelds (L 9) und
weitere Reduzierung des regulatorischen und bürokratischen Aufwands (L 11), u.a. durch
Verringerung des tatsächlichen Kündigungsschutzniveaus (L 6), den Unternehmen Investitions- und Wachstumsanreize zu bieten; und
5.
weitere Reformen durchführen, so dass das Qualifikationsniveau verbessert und der
anhaltende Mangel an qualifizierten Fachkräften behoben wird (L 13).
Zur Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits auf unter 3 % des BIP und zur Beibehaltung eines
stabilen Konsolidierungskurses bei den öffentlichen Finanzen wird Deutschland empfohlen:
6.
einen Abbau des konjunkturbereinigten Defizits um 0,6 % des BIP im Jahr 2004 bzw.
im Jahr 2005 um mindestens 0,5 % BIP oder mehr zu erreichen, um sicherzustellen,
dass das gesamtstaatliche Defizit 2005 unter 3 % des BIP gebracht wird (L 1);
7.
im Falle eines unerwartet kräftigen Wirtschaftsaufschwungs anfallende
Mehreinnahmen für den Defizitabbau zu verwenden und den Abbau des
konjunkturbereinigten Defizits zu beschleunigen;
7a.
sicherzustellen, dass die Haushaltskonsolidierung in den Jahren nach 2005 fortgesetzt
wird, namentlich durch eine stetige Rückführung des konjunkturbereinigten Defizits
um jährlich mindestens 0,5 Prozentpunkte des BIP oder auch mehr, falls dies zur
Erreichung eines mittelfristig ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalts
erforderlich ist, und die Schuldenquote wieder auf einen rückläufigen Pfad zu bringen
(L 1).
Zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit des Renten- und Gesundheitssystems wird
Deutschland empfohlen:
8.
die Vorsorge mittels zusätzlicher Alterversorgungssysteme zu fördern und die Anreize für
einen späteren Eintritt in den Ruhestand zu stärken (L 16); und
9.
die Effizienz des Gesundheitssektors durch Einführung wirtschaftlicher Anreize für die
Erbringer und Empfänger von Gesundheitsleistungen zu verbessern.
32
4.
Griechenland
Eine der Aufgaben Griechenlands besteht darin, "die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Alterung der Gesellschaft, insbesondere angesichts des hohen öffentlichen
Schuldenstands (zu) gewährleisten". Hierzu wurde Griechenland in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2003 unter anderem empfohlen:
·
die Kontrolle der laufenden Primärausgaben des Staates zu gewährleisten, indem das Problem
der inelastischen Ausgabenelemente, d.h. beispielsweise der Ausgaben für die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst, entschlossen angegangen wird (Empfehlung 2).
Nach den von den griechischen Behörden am 4. Mai vorgelegten Haushaltsdaten für 2003 betrug
das gesamtstaatliche Defizit 3,2 % des BIP. Damit wuchs das Defizit gegenüber 2002 trotz der positiven Produktionslücke erheblich und spiegelt die prozyklische, expansive griechische Finanzpolitik wider. Es besteht eine ernste Gefahr, dass auch der Referenzwert für das Defizit 2004 überschritten wird. Konjunkturbereinigt bedeutet dies, dass sich Griechenland weiter von einer nahezu
ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushaltsposition entfernt.
In Anbetracht dieser Entwicklungen wird die Empfehlung 2 durch folgende Empfehlung ersetzt:
"2.
angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um auf das etwaige Auftreten eines übermäßigen
Defizits zu reagieren, Fortschritte bei der Erreichung eines mittelfristig nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses zu erzielen, indem eine Verbesserung der
konjunkturbereinigten Haushaltsposition um jährlich mindestens 0,5 % des BIP gewährleistet
wird, und zwar auch durch eine wirksame Kontrolle der laufenden staatlichen Primärausgaben
(L 1)."
Länderspezifische Empfehlungen für Griechenland
Zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der
Bevölkerungsalterung, insbesondere angesichts des hohen öffentlichen Schuldenstands (L 15), wird
Griechenland empfohlen:
1.
den Rückgang des öffentlichen Schuldenstands mit einem zufrieden stellenden Tempo
dadurch sicherzustellen, dass ein hoher Primärüberschuss aufrechterhalten wird (L 15);
33
2.
angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um auf das etwaige Auftreten eines
übermäßigen Defizits zu reagieren, Fortschritte bei der Erreichung eines mittelfristig
nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses zu erzielen, indem
eine
Verbesserung
der
konjunkturbereinigten
Haushaltsposition
um
jährlich
mindestens 0,5 % des BIP gewährleistet wird, und zwar auch durch eine wirksame
Kontrolle der laufenden staatlichen Primärausgaben (L 1).
3.
die öffentlichen Mittel mit dem Ziel wirksamer zu nutzen, die Arbeitsproduktivität zu verbessern und die Arbeitskapazität der Arbeitslosen zu fördern (L 14); und
4.
die Reformen des Sozialversicherungssystems weiterzuführen, insbesondere die Reform des
Rentensystems (L 16), um die infolge der Bevölkerungsalterung zu erwartenden Haushaltsbelastungen zu vermeiden.
Zur Erhöhung des niedrigen Produktivitätsniveaus, das mit Problemen auf dem Arbeits- und dem
Produktmarkt sowie mit niedrigen Humankapitalinvestitionen und der verspäteten Entwicklung der
wissensbasierten Gesellschaft zusammenhängt, wird Griechenland (entsprechend L 4-8 und 9-14)
empfohlen:
5.
sich verstärkt um die Ausbildung von qualifiziertem Humankapital zu bemühen, FuE- und
Innovationsbemühungen der Unternehmen zu fördern und die IKT-Verbreitung weiter zu
verbessern (L 13 und BE 2);
6.
den Wettbewerb insbesondere in den Energiesektoren zu steigern (L 9); und
7.
die Vorschriften für Unternehmer und das Steuersystem weiter zu vereinfachen und die Quote
der umgesetzten Binnenmarktrichtlinien anzuheben (L 9 und 11).
Griechenland sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf
Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu
erhöhen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung anzugehen, ist es für Griechenland besonders wichtig, die
hohe Rate der strukturellen Arbeitslosigkeit abzubauen und die Erwerbsbeteiligung, insbesondere
von Frauen, zu erhöhen. Griechenland wird insbesondere empfohlen:
8.
größere Arbeitsanreize zu schaffen, insbesondere durch Abbau der Lohnnebenkosten und
Verbesserung der Übertragbarkeit von Rentenansprüchen, um einen Beschäftigungszuwachs
in der offiziellen Wirtschaft, einschließlich Teilzeitarbeit, zu fördern (L 4 und 16 und BE 4);
34
9.
Veränderungen bei den Tarifverhandlungen zu fördern, um sicherzustellen, dass die Löhne
Produktivitätsunterschiede widerspiegeln (L5); und
10.
das Arbeitsreformpaket zur Verbesserung der Ausgewogenheit von Flexibilität und Sicherheit
umzusetzen, indem die Umsetzung von Reformen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation gewährleistet und unmäßig restriktive Arbeitsmarktregeln überprüft werden (L 6 und
BE 1).
35
5.
Spanien
Keine Aktualisierung.
Länderspezifische Empfehlungen für Spanien
Spanien sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, energisch umsetzen. Um die Wachstumskapazitäten zu steigern, die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, die Auswirkungen der
Bevölkerungsalterung anzugehen und regionale Unterschiede zu verringern, ist es für Spanien
besonders wichtig, die niedrige Erwerbsquote, insbesondere von Frauen, zu erhöhen und die großen
regionalen Arbeitsmarktunterschiede abzubauen. Spanien wird insbesondere empfohlen:
1.
weiterhin die Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern, zu
fördern. Zu diesem Zweck sind mehr Kinderbetreuungseinrichtungen bereitzustellen und die
Nutzung von Teilzeitverträgen zu fördern (BE 2);
2.
die Lohnbildung so zu reformieren, dass die Produktivität unter Berücksichtigung der
Produktivitätsunterschiede in den verschiedenen Fertigkeiten, die örtlichen Arbeitsmarktgegebenheiten und die unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedingungen auf Unternehmensebene besser widergespiegelt werden, als auch Indexierungsvorschriften in den Tarifverträgen
auslaufen zu lassen (L 5);
3.
das Kündigungsschutzrecht weiter zu reformieren, um somit die Segmentierung des Arbeitsmarktes nach verschiedenen Vertragsformen abzubauen (L 6 und BE 1); und
4.
die geografische Mobilität der Arbeitskräfte weiter zu erleichtern, indem fiskalische und
andere Verzerrungen abgeschafft werden, einschließlich der Förderung des Mietwohnungsmarkt und der Abschaffung der rigiden Vorschriften für die Bereitstellung von Bauland (L 7
und BE 3).
Zur Erhöhung des niedrigen Produktivitätsniveaus, u.a. durch Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft in Bezug auf Bildungsstand und Qualifikation, Investitionen in IT, FuE und Innovationen,
wird Spanien (entsprechend L 9-14) empfohlen:
5.
sich verstärkt um die Bereitstellung von qualifiziertem Personal zu bemühen, Investitionen in
FuE- und Innovation zu fördern und die IKT-Verbreitung weiter zu verbessern (L 13); und
36
6.
fortgesetzt Maßnahmen zur weiteren Stärkung des Wettbewerbs in einigen Sektoren, z.B. im
Einzelhandel (L 9) zu ergreifen, die derzeitigen Anstrengungen zum Abbau des bürokratischen Aufwands für Unternehmen weiterzuführen und die Entwicklungen auf dem Strommarkt aufmerksam zu verfolgen (L 11).
Um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung
zu gewährleisten, wird Spanien empfohlen:
7.
die jüngsten Initiativen durch geeignete Schritte zur Umsetzung einer großen Reform des
Rentensystems zu ergänzen, um zu erreichen, dass Beiträge und Leistungen stärker aneinander gekoppelt werden und der langfristige Anstieg der Rentenausgaben infolge der
prognostizierten demografischen Veränderungen unter Kontrolle gehalten wird (L 16).
37
6.
Frankreich
Eine Aufgabe Frankreichs besteht darin, "das gesamtstaatliche Defizit zügig auf unter 3 % des BIP
zurückzuführen und die öffentlichen Finanzen dann auf einem Pfad der stetigen Konsolidierung zu
halten". Hierzu wurde Frankreich in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2003 empfohlen:
·
das konjunkturbereinigte Defizit im Jahr 2003 wesentlich stärker abzubauen als derzeit geplant ist (Empfehlung 1);
·
Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass das konjunkturbereinigte Defizit im Jahre
2004 um 0,5 % des BIP gesenkt oder noch weiter zurückgeführt wird, damit dafür gesorgt
wird, dass die kumulierte Verbesserung im Zeitraum 2003-2004 ausreicht, um das nominale
Defizit spätestens im Jahr 2004 unter die 3 %-Marke zu bringen (Empfehlung 2); und
·
den Anstieg der staatlichen Bruttoschuldenquote im Jahr 2003 zu begrenzen (Empfehlung 3).
Ähnliche Empfehlungen hatte der Rat am 3. Juni 2003 gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag an
Frankreich gerichtet. Am 8. bzw. 21. Oktober 2003 gab die Kommission zwei Empfehlungen gemäß Artikel 104 Absatz 8 bzw. Artikel 104 Absatz 9 EG-Vertrag an den Rat ab, 1. festzustellen,
dass Frankreich keine wirksamen Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung vom 3. Juni 2003
ergriffen hatte, und 2. Frankreich mit der Maßgabe in Verzug zu setzen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das gesamtstaatliche Defizit auf unter 3 % des BIP im Jahr 2005 zu bringen.
Der Rat folgte den beiden Empfehlungen der Kommission am 25. November 2003 nicht, sondern
nahm stattdessen Schlussfolgerungen an, wonach er unter anderem die von Frankreich eingegangenen Verpflichtungen begrüßte, das konjunkturbereinigte Defizit um 0,8 % des BIP im Jahr 2004
und um mindestens 0,6 % des BIP im Jahr 2005 zu senken, um sicherzustellen, dass das gesamtstaatliche Defizit 2005 unter 3 % des BIP liegt. In seiner Stellungnahme zum aktualisierten französischen Stabilitätsprogramm von 2003 1 bestätigte und verdeutlichte der Rat diese Schlussfolgerungen.
1
38
ABl. C 43 vom 19.2.2004.
In Anbetracht dieser Entwicklungen und da die Haushaltspläne für die Jahre nach 2005 zum Großteil in dem von den Grundzügen der Wirtschaftspolitik abgedeckten Zeitraum aufgestellt werden
(unter anderem im Rahmen der mehrjährigen Stabilitätsprogramme), werden die Empfehlungen 1, 2
und 3 durch folgende Empfehlungen ersetzt:
"1.
2.
3.
einen Abbau des konjunkturbereinigten Defizits um 0,8 % des BIP im Jahr 2004 bzw. im Jahr
2005 um mindestens 0,6 % BIP oder mehr zu erreichen, um sicherzustellen, dass das gesamtstaatliche Defizit 2005 unter 3 % des BIP gebracht wird (L 1);
im Falle eines unerwartet kräftigen Wirtschaftsaufschwungs anfallende Mehreinnahmen für
den Defizitabbau zu verwenden und den Abbau des konjunkturbereinigten Defizits durch wietere Maßnahmen zu beschleunigen. Ferner sollte jedweder haushaltspolitische Spielraum, der
sich aus einem unter den Erwartungen liegenden Ausgabenanstieg ergibt, zum Defizitabbau
genutzt werden;
sicherzustellen, dass die Haushaltskonsolidierung in den Jahren nach 2005 fortgesetzt wird,
namentlich durch eine stetige Rückführung des konjunkturbereinigten Defizits um jährlich
mindestens 0,5 Prozentpunkte des BIP oder auch mehr, falls dies zur Erreichung eines mittelfristig ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalts erforderlich ist, und die Schuldenquote
wieder auf einen rückläufigen Pfad zu bringen (L 1)."
Länderspezifische Empfehlungen für Frankreich
Um das gesamtstaatliche Defizit zügig auf unter 3 % des BIP zurückzuführen und die öffentlichen
Finanzen dann auf einem Pfad der stetigen Konsolidierung zu halten, wird den französischen
Behörden empfohlen:
1.
2.
einen Abbau des konjunkturbereinigten Defizits um 0,8 % des BIP im Jahr 2004 bzw.
im Jahr 2005 um mindestens 0,6 % BIP oder mehr zu erreichen, um sicherzustellen,
dass das gesamtstaatliche Defizit 2005 unter 3 % des BIP gebracht wird (L 1);
im Falle eines unerwartet kräftigen Wirtschaftsaufschwungs anfallende
Mehreinnahmen für den Defizitabbau zu verwenden und den Abbau des
konjunkturbereinigten Defizits durch wietere Maßnahmen zu beschleunigen. Ferner
sollte jedweder haushaltspolitische Spielraum, der sich aus einem unter den
Erwartungen liegenden Ausgabenanstieg ergibt, zum Defizitabbau genutzt werden;
39
3.
sicherzustellen, dass die Haushaltskonsolidierung in den Jahren nach 2005 fortgesetzt
wird, namentlich durch eine stetige Rückführung des konjunkturbereinigten Defizits
um jährlich mindestens 0,5 Prozentpunkte des BIP oder auch mehr, falls dies zur
Erreichung eines mittelfristig ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalts
erforderlich ist, und die Schuldenquote wieder auf einen rückläufigen Pfad zu bringen
(L 1)."
Frankreich sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und die Auswirkungen der
Bevölkerungsalterung anzugehen, ist es für Frankreich besonders wichtig, die Erwerbsbeteiligung
zu erhöhen und strukturelle Arbeitslosigkeit abzubauen. Frankreich wird insbesondere empfohlen:
4.
sicherzustellen, dass das neue Arbeitslosenversicherungssystem durch angemessene Verpflichtungen und Anreize, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen, flankiert wird (L 4 und
BE 1).
Zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der
Bevölkerungsalterung wird Frankreich empfohlen:
5.
das Rentensystem baldmöglichst umfassend zu reformieren (L 16), um seine finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten, das tatsächliche Renteneintrittsalter anzuheben und gleichzeitig
Rentensysteme an flexiblere Beschäftigungsformen und Karrieremuster sowie individuelle
Bedürfnisse anzupassen; und
6.
die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabendynamik im Gesundheitswesen, mit denen die Ausgaben auf ein tragfähiges Niveau zurückgeführt werden sollen,
aufmerksam zu kontrollieren und gegebenenfalls neue Maßnahmen zum Erreichen dieses
Ziels im Rahmen der geplanten Reformen einzuleiten (L 14).
Zur Gewährleistung des Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen und zur
beschleunigten Verabschiedung binnenmarktbezogener Maßnahmen, durch die gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden, wird Frankreich empfohlen:
7.
die Bemühungen zur Sicherung des Wettbewerbs in den Energiemärkten, insbesondere im
Gas- und Stromsektor, weiter voranzutreiben (L 9);
40
8.
die Anstrengungen zur Verringerung und Vereinfachung der Vorschriften für Unternehmen
fortzuführen (L 11); und
9.
die Umsetzungsrate der Binnenmarktrichtlinien zu erhöhen und die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren zu verringern (L 9).
41
7.
Irland
Keine Aktualisierung.
Länderspezifische Empfehlungen für Irland
Irland sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs von einem zweistelligen Wirtschaftswachstum
Ende der 1990er Jahre zu einem niedrigeren nachhaltigen Wachstum in den kommenden Jahren
durch Schaffung solider makroökonomischer Rahmenbedingungen und Stärkung der Angebotsseite
der Wirtschaft wird Irland empfohlen:
1.
die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu erhöhen und die Planung der Einnahmen und
Ausgaben in einem stabilitätsorientierten mittelfristigen Rahmen mit Hilfe des kürzlich
erlassenen Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Ausgabenplanung, -verwaltung und
-kontrolle zu verbessern (L 14);
2.
die Sozialpartner zu ermutigen, an einer vorsichtigen und flexiblen Lohnnorm festzuhalten,
die eine Anpassung der Löhne unter Berücksichtigung der Produktivitäts- und Qualifikationsunterschiede ermöglicht und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit wahrt (L 3 und 5);
3.
die Durchführung der Infrastrukturkomponenten des Nationalen Entwicklungsplans zur
Priorität zu erklären, gleichzeitig aber die Haushaltsstabilität zu wahren, und die politischen
Maßnahmen zur Anhebung der FuE-Aufwendungen fortzusetzen (L 13); und
4.
den Wettbewerb in den netzgebundenen und anderen Wirtschaftszweigen (z.B. Einzelhandel,
einschließlich Spirituosenhandel, Versicherungswesen und freie Berufe (L 9) zu verstärken.
42
8.
Italien
Eine Aufgabe Italiens besteht darin, "die öffentlichen Finanzen rasch zu konsolidieren". Hierzu
wurde Italien in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2003 unter anderem empfohlen,
·
eine Verringerung des konjunkturbereinigten Defizits von jährlich mindestens 0,5 % des BIP
zu gewährleisten (L 1) und zwar unter Ersatz von Maßnahmen mit Einmalcharakter durch solche dauerhafterer Natur, bis eine nahezu ausgeglichene oder im Überschuss befindliche mittelfristige Haushaltslage erreicht ist (Empfehlung 1).
Die Haushaltsdaten für 2003 weisen ein gesamtstaatliches Defizit in Höhe von 2,4 % des BIP auf,
das gegenüber 2002 praktisch unverändert bleibt (2,3 %). Bei einem schwachen Wirtschaftswachstum haben sich die Regierungsbehörden weiterhin auf einmalige Maßnahmen zur Begrenzung des
Defizits gestützt. Diese Maßnahmen dürften den Haushaltssaldo um etwa 2 Prozentpunkte des BIP
verbessert haben (1,5 Prozentpunkte 2002). Im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringere Zinszahlungen trugen ebenfalls dazu bei, eine merklichere Zunahme des Defizits zu verhindern. Da 2004
das Ausmaß einmaliger Maßnahmen halbiert werden soll, besteht ein deutliches Risiko, dass der
Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP überschritten wird. Entsprechend der Wirtschaftsprognose
der Kommission vom Frühjahr 2004 steht zu erwarten, dass sich die Entwicklung des konjunkturbereinigten Saldos verschlechtert. Es ist zu befürchten, dass die Anpassung hin zu einem konjunkturbereinigt nahezu ausgeglichenen Haushalt weiter aufgeschoben wird.
In Anbetracht dieser Entwicklungen wird die Empfehlung 1 durch folgende Empfehlung ersetzt:
"1.
angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um das Auftreten eines übermäßigen Defizits zu vermeiden, Fortschritte bei der Erreichung eines mittelfristig nahezu ausgeglichenen Haushalts
oder eines Haushaltsüberschusses zu erzielen, indem eine Verbesserung der konjunkturbereinigten Haushaltsposition um jährlich mindestens 0,5 % des BIP gewährleistet wird, unter Ersatz einmaliger durch dauerhaftere Maßnahmen (L 1)."
43
Länderspezifische Empfehlungen für Italien
Zur Beschleunigung der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen wird Italien empfohlen:
1.
2.
3.
angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um das Auftreten eines übermäßigen Defizits zu
vermeiden, Fortschritte bei der Erreichung eines mittelfristig nahezu ausgeglichenen
Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses zu erzielen, indem eine Verbesserung der
konjunkturbereinigten Haushaltsposition um jährlich mindestens 0,5 % des BIP
gewährleistet wird, unter Ersatz einmaliger durch dauerhaftere Maßnahmen (L 1).
die politische Koordinierung zwischen allen Regierungsebenen zu stärken, indem angemessene und transparente Verfahren zur Anwendung der Haushaltsdisziplin gewährleistet und
gleichzeitig präzise Angaben zu den Finanzierungsquellen für Regionalausgaben gemacht
werden; und
weitere Steuersenkungen durch strukturelle Rückführung der derzeitigen Primärausgaben im
Rahmen eines Plans zur umfassenden Reform der Einnahmen- und Ausgabenseite zu finanzieren.
Zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der
Bevölkerungsalterung wird Italien empfohlen:
4.
5.
dafür zu sorgen, dass die Schuldenquote in einem zufrieden stellenden Tempo auf den
Schwellenwert von 60 % des BIP zurückgeführt wird (L 15); und
weitere Maßnahmen zu verabschieden, um die kritischen Fragen des öffentlichen Rentensystems (L 16), insbesondere die lange Übergangszeit zum neuen beitragsfinanzierten System
anzugehen. Das neue System stellt lediglich darauf ab, ungünstige demografische Entwicklungen abzufangen und private Zusatzrentensysteme zu fördern.
Italien sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um die Wachstumskapazitäten zu erhöhen,
die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, die Auswirkungen der
Bevölkerungsalterung anzugehen und regionale Unterschiede zu verringern, ist es für Italien
besonders wichtig, die niedrigen Beschäftigungsquote, insbesondere von Frauen und älteren
Arbeitskräften, zu erhöhen und des wirtschaftlichen Gefälles zwischen dem Norden und dem Süden
abzubauen. Italien wird insbesondere empfohlen:
6.
44
weiterhin eine größere Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen durch die Bereitstellung
angemessener Kinderbetreuungseinrichtungen und von älteren Arbeitskräften durch Verstärkung der Maßnahmen zur Verschiebung des Austrittsalters aus dem Erwerbsleben, zu
fördern (L 4 und L 16 und BE 3 und 4);
7.
die Reform der Kündigungsschutzregelungen fortzuführen (L 6), um die Schaffung von
Arbeitsplätzen und Anpassungsfähigkeit zu erleichtern und die Segmentierung des Arbeitsmarktes nach Vertragsarten und Unternehmensgröße zu verringern; die Ressourcen des
Arbeitslosen- und Sozialhilfeleistungssystems aufzustocken und seine Effizienz zu vergrößern
(L 4 und BE 1 und 6); und
8.
die Sozialpartner zu ermuntern, sich auf stärker dezentralisierte Lohnbildungssysteme einzustellen, bei denen die Löhne die unterschiedlichen Produktivitätsbedingungen und Qualifikationen besser widerspiegeln können (L 5).
Zur Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft in Bezug auf Bildungsstand und Qualifikation,
Investitionen in IT, FuE und Innovationen wird Italien empfohlen:
9.
die Anstrengungen zur Anhebung des Bildungsstands und der Qualifikation der Bevölkerung
fortzusetzen, Investitionen in FuE und Innovation zusammen mit einer stärkeren Verbreitung
von IKT weiter zu fördern, insbesondere durch Maßnahmen, die auf kleine und mittelgroße
Unternehmen abzielen (L 13).
Zur weiteren Verbesserung des unternehmerischen Umfelds und zur Förderung des Wettbewerbs im
Energiesektor und in den Dienstleistungssektoren wird Italien (entsprechend L 9 bis 14) empfohlen:
10.
das unternehmerische Umfeld durch Abbau der bürokratischen Auflagen für Unternehmen zu
verbessern (L 11); und
11.
den Wettbewerb im Dienstleistungssektor zu fördern, für eine breitere Öffnung der Energiemärkte zu sorgen und die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien zu verbessern (L 9).
45
9.
Luxemburg
Keine Aktualisierung.
Länderspezifische Empfehlungen für Luxemburg
Luxemburg sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf
Beschäftigungsfragen eingehen, energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, ist
es für Luxemburg besonders wichtig, die niedrigen nationalen Erwerbsbeteiligungs- und
Erwerbstätigenquoten, speziell für ältere Arbeitnehmer, zu erhöhen. Luxemburg wird insbesondere
empfohlen:
1.
Anreize für Frühverrentungs- und Vorruhestandsregelungen zu überprüfen und angemessenere Zugangsvoraussetzungen für die Arbeitsunfähigkeitsrente zu gewährleisten (L 16 und
BE 2).
Um das Unternehmensumfeld zu verbessern und den Unternehmergeist zu fördern, wird Luxemburg im Hinblick auf die Schaffung einer ausgewogeneren Wirtschaftsstruktur empfohlen:
2.
Die Reform des Wettbewerbsrechts vollständig umzusetzen und zu gewährleisten, dass die
Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden über ausreichende Unabhängigkeit, Mittel und
Befugnisse verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen (L 9); und
3.
Maßnahmen zu ergreifen, um die Schaffung von KMU zu fördern und zu erleichtern und
ihnen den Zugang zu Risikokapital zu ermöglichen (L 11).
46
10.
Niederlande
Eine Aufgabe der Niederlande besteht darin, "die Haushaltsanpassungen in den kommenden Jahren
angesichts eines schwächeren Potenzialwachstums und Haushaltsmehrbelastungen infolge der Bevölkerungsalterung fortzuführen". Hierzu wurde den Niederlanden in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik von 2003 empfohlen,
·
die Staatsausgaben weiterhin innerhalb klar und in realen Größen festgelegten Obergrenzen
im Einklang mit dem Ziel eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden
Haushalts zu halten (Empfehlung 1).
Die Haushaltsdaten für 2003 zeigen einen Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits auf 3,2 % des
BIP. Diese Verschlechterung steht im Zusammenhang mit dem drastischen Konjunkturabschwung,
der trotz eines beachtlichen Pakets von Haushaltssparmaßnahmen zu einem über den Erwartungen
liegenden Defizitanstieg führte. Für 2004 besteht das Risiko, dass das Defizit den Referenzwert von
3 % des BIP ebenfalls überschreiten könnte. Berücksichtigt man jedoch die größere Produktionslücke, so ergibt sich eine günstigere Entwicklung des konjunkturbereinigten Haushaltssaldos. Konjunkturbereinigt vollzieht sich gegenwärtig eine Anpassung in Richtung auf eine nahezu ausgeglichene Haushaltsposition.
In Anbetracht dieser Entwicklungen wird die Empfehlung 1 durch folgende Empfehlung ersetzt:
"1.
für die in Erwiderung auf das vorliegende übermäßige Defizit erforderlichen Maßnahmen bereit zu sein, und dabei die Staatsausgaben weiterhin innerhalb klar und in realen Größen festgelegter Obergrenzen im Einklang mit dem mittelfristigen Ziel eines nahezu ausgeglichenen
oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts zu halten (L 1 und 14)."
Länderspezifische Empfehlungen für die Niederlande
Um Haushaltsanpassungen in den kommenden Jahren angesichts eines schwächeren Potenzialwachstums und der Haushaltsmehrbelastungen infolge der Bevölkerungsalterung fortzuführen, wird
den Niederlanden empfohlen:
47
1.
für die in Erwiderung auf das vorliegende übermäßige Defizit erforderlichen
Maßnahmen bereit zu sein, und dabei die Staatsausgaben weiterhin innerhalb klar und
in realen Größen festgelegter Obergrenzen im Einklang mit dem mittelfristigen Ziel
eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts zu halten
(L 1 und 14).
Die Niederlande sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf
Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu
erhöhen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, die
Auswirkungen der Bevölkerungsalterung anzugehen und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu
fördern, ist es für die Niederlande besonders wichtig, gegenwärtig nicht Erwerbstätige in den
Arbeitsmarkt einzubeziehen. Den Niederlanden wird insbesondere empfohlen:
2.
die Reformen der Leistungssysteme voranzutreiben, damit Arbeit sich lohnt (L 4 und BE 3),
sich insbesondere auf die Berechtigung und die Bedingungen des Leistungsbezugs zu konzentrieren, die geplante Reform der Arbeitsunfähigkeitsregelungen gesetzlich zu verankern
und umzusetzen, wobei sowohl die Einbeziehung als auch die Aktivierung der jetzigen
Leistungsempfänger berücksichtigt werden.
Um das relativ langsame Produktivitätswachstum zu beschleunigen, das unter anderem auf das
niedrige Wettbewerbsniveau in einigen Sektoren und unzureichende Unternehmensinvestitionen,
insbesondere im Bereich FuE zurückzuführen ist, wird den Niederlanden (entsprechend L 9-14)
empfohlen:
3.
den Regelungsrahmen und seine Umsetzung zu verbessern (L 11), insbesondere in Sektoren,
in denen sich der Wettbewerb als unzureichend herausgestellt hat, wie in der Bauwirtschaft
und den freiberuflichen Dienstleistungen; und
4.
eine stärker technisch ausgerichtete Bildung zu fördern und die Verbindungen zwischen
Wissenschaft und Industrie zu stärken, um Unternehmensinvestitionen im Bereich FuE (L 13)
zu erhöhen.
48
11.
Österreich
Keine Aktualisierung.
Länderspezifische Empfehlungen für Österreich
Österreich sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen.
Um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der Bevölkerungsalterung zu gewährleisten, wird Österreich empfohlen:
1.
Maßnahmen durchzuführen, die zu strukturellen Ausgabeneinsparungen führen, auch auf den
unteren staatlichen Ebenen, um die hohe Abgabenbelastung unter Wahrung eines nahezu ausgeglichenen konjunkturbereinigten Haushalts zu senken (L 1); und
2.
das staatliche Altersrentensystem zu reformieren, um die Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen zu gewährleisten (L 16); insbesondere die Höhe der Pensionsleistungen stärker an
Beiträge während des gesamten Erwerbslebens zu koppeln; das im Durchschnitt niedrige
tatsächliche Renteneintrittsalter heraufzusetzen und in diesem Zusammenhang zu gewährleisten, dass die Arbeitsanreize mit Blick auf eine stärkere Erwerbsbeteiligung von älteren
Arbeitnehmern verstärkt werden (L 4 und BE 2 und 3).
Um die Technologiebasis weiterhin zu verbessern und Investitionen der Unternehmen in FuE und
Innovationen zu fördern, wird Österreich empfohlen:
3.
Maßnahmen zu ergreifen, um Forschung und Innovationen im Unternehmensbereich, insbesondere für KMU, zu fördern (L 13).
Um die Schaffung eines effizienten Wettbewerbs in bestimmten Bereichen voranzutreiben, wird
Österreich (entsprechend L 9-14) empfohlen:
4.
die Mittel der Wettbewerbsbehörde aufzustocken und Maßnahmen zu ergreifen, um die
tatsächliche Umsetzung der Entscheidungen der Regulierungsbehörden im Telekommunikationsbereich durchzusetzen (L 9).
49
12.
Portugal
Eine Aufgabe Portugals besteht darin, "die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen (zu) beschleunigen und die starke Dynamik der Staatsausgaben (zu) begrenzen". Hierzu wurde Portugal in den
Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2003 unter anderem empfohlen:
·
dafür zu sorgen, dass das gesamtstaatliche Defizit 2003 wie geplant weiter gesenkt wird und
dass das konjunkturbereinigte Defizit danach um jährlich mindestens 0,5 % des BIP verringert
wird, um einen nahezu ausgeglichenen Haushalt zu erreichen (Empfehlung 1).
Nach den Haushaltsdaten für 2003 belief sich das gesamtstaatliche Defizit auf 2,8 % des BIP und
entsprach somit der Empfehlung des Rates gemäß Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag vom 5. November 2002 an Portugal, wonach das Defizit spätestens 2003 unter die 3 %-Marke gebracht werden
sollte. Daher hat der Rat am 11. Mai 2004 eine Entscheidung zur Aufhebung der Entscheidung über
das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal angenommen.
Die große negative Produktionslücke aufgrund der Rezession im Jahr 2003 behinderte die Haushaltskonsolidierung in beträchtlichem Maße, da im Jahresverlauf 2003 massive Steuerausfälle entstanden (ohne Berücksichtigung der Veräußerung von Steuer- und Sozialversicherungsrückständen
als einmalige Maßnahme). Auch wenn die Regierung die geplante Ausgabenzurückhaltung weitgehend umzusetzen vermochte (der Anstieg der laufenden Primärausgaben schwächte sich weiter von
8,9 % 2001 auf 7,8 % 2002 und 4,1 % 2003 ab), griff sie angesichts der rezessionsbedingten Steuerausfälle doch im zweiten Jahr in Folge auf erhebliche einmalige Maßnahmen zurück (1,5 bzw.
2,1 % des BIP in den Jahren 2002 und 2003). Für 2004 besteht eindeutig die Gefahr, dass der Defizit-Referenzwert erneut überschritten wird, da das Wachstum langsam verläuft und für die umfangreichen Einmal-Maßnahmen aus 2003 bislang nur zum Teil ein Ausgleich vorgesehen ist.
50
In Anbetracht dieser Entwicklungen wird die Empfehlung 1 durch folgende Empfehlung ersetzt:
"1.
angemessene Maßnahmen zur Vermeidung eines erneuten Überschreitens des Defizit-Referenzwertes von 3 % des BIP zu ergreifen, Fortschritte bei der Erreichung eines mittelfristig
nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses zu erzielen indem eine
Verbesserung der konjunkturbereinigten Haushaltsposition um jährlich mindestens 0,5 % des
BIP gewährleistet wird, wobei einmalige durch dauerhaftere Maßnahmen ersetzt werden
(L 1)."
Länderspezifische Empfehlungen für Portugal
Portugal sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen.
Um die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zu beschleunigen und den starken Anstieg der
Staatsausgaben zu begrenzen, wird Portugal empfohlen:
1.
2.
angemessene Maßnahmen zur Vermeidung eines erneuten Überschreitens des DefizitReferenzwertes von 3 % des BIP zu ergreifen, Fortschritte bei der Erreichung eines
mittelfristig nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses zu
erzielen indem eine Verbesserung der konjunkturbereinigten Haushaltsposition um
jährlich mindestens 0,5 % des BIP gewährleistet wird, wobei einmalige durch
dauerhaftere Maßnahmen ersetzt werden (L 1).
sicherzustellen, dass die Verringerung des Defizits hauptsächlich über die Ausgabenseite
durch die strenge Ausführung der Haushaltspläne für alle Untersektoren des Gesamtstaates
erreicht wird (L 14); und
3.
Strukturreformen in Bereichen mit direkteren Auswirkungen auf die Haushaltskonsolidierung
durchzuführen, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung, dem Erziehungs- und Gesundheitswesen sowie bei der Sozialversicherung.
Um die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt zu steigern, die durch die geringe Effizienz des Bildungssystems, niedrige FuE-Aufwendungen, einen in bestimmten Bereichen geringen Wettbewerbsgrad
und hohes nominales Lohnwachstum gefährdet, wird Portugal (entsprechend L 9-14) empfohlen:
4.
eine stärkere Beteiligung des Unternehmenssektors an FuE-Aufwendungen und Innovationen
(L 13) sowie eine höhere IKT-Verbreitung zu fördern;
51
5.
die Effizienz der Bildungsausgaben zu erhöhen, um unter anderem die Qualifizierung von
Humanressourcen zu verbessern (L 13 und BE 1) und die Zahl der Schulabgänger mit
unzureichendem Bildungs- oder Ausbildungsniveau substanziell zu senken;
6.
den tatsächlichen Wettbewerb in liberalisierten Versorgungsbereichen, insbesondere im
Energiesektor, zu verbessern und durch eine zunehmende Umsetzungsrate bei den Binnenmarktrichtlinien ein stärker wettbewerbsbetontes Umfeld zu schaffen (L 9); und
7.
hinsichtlich der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit die Sozialpartner zur Sicherung der
Lohnzurückhaltung zu ermutigen; dabei sollten die Lohnanstiege gestatten, Produktivitätsund Qualifikationsunterschiede zu berücksichtigen (L 3 und 5).
Um angesichts der Bevölkerungsalterung die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
zu gewährleisten, wird Portugal empfohlen:
8.
die Effizienz des Gesundheitswesens durch die Einführung einer Vielzahl von Maßnahmen
zur Stärkung der Marktmechanismen zu erhöhen und die Nachfrage rationeller zu gestalten
(L 14); und
9.
weitere Reformen des Rentensystems für die Beschäftigten im Staatssektor zu verabschieden,
um seine langfristige Tragfähigkeit zu gewährleisten und um es schrittweise an die Rentenregelung für die Arbeitnehmer im Privatsektor anzugleichen (L 16).
52
13.
Finnland
Keine Aktualisierung.
Länderspezifische Empfehlungen für Finnland
Finnland sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, ist es für
Finnland besonders wichtig die hohe strukturelle Arbeitslosenquote zu verringern und die
Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer zu erhöhen. Finnland wird insbesondere empfohlen:
1.
die Anreize bei den Abgaben- und Leistungssystemen weiter zu verbessern, damit Arbeit sich
lohnt, insbesondere durch Angehen ihrer kombinierten Effekte auf ältere Arbeitnehmer; die
Reform der Berechtigung und der Bedingungen des Leistungsbezugs fortzuführen; die Verwaltung der Leistungssysteme zu verbessern und die Steuermaßnahmen auf Niedriglohnempfänger zu konzentrieren (L 4 und BE 2); und
2.
nach Möglichkeiten suchen, die gewährleisten, dass die Tarifverhandlungssysteme gestatten,
Produktivitätsunterschiede in den verschiedenen Fertigkeiten besser widerzuspiegeln, um die
Berufsaussichten der gering qualifizierten Arbeitslosen zu verbessern (L 5).
Zur Verbesserung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und zur Erhöhung der Effizienz im
öffentlichen Sektor wird Finnland (entsprechend L 9-14) empfohlen:
3.
die Bemühungen zur Stärkung des Wettbewerbs in den netzgebundenen Industrien und bei
nicht handelbaren Dienstleistungen zu intensivieren (L 9);
4.
weitere Anstrengungen zur Steigerung des Effizienz des öffentlichen Sektors unternehmen,
unter anderem durch Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Verstärkung des Wettbewerbs, durch Förderung des Benchmarking der Effizienz des öffentlichen Sektors und durch
Erhöhung der öffentlichen Ausschreibungen (L 11); und
5.
die Mechanismen zur Kontrolle der Ausgaben und zur Gewährleistung der Übereinstimmung
mit den Ausgabenvorschriften zu verbessern (L 14).
53
14.
Schweden
Keine Aktualisierung.
Länderspezifische Empfehlungen für Schweden
Schweden sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen und die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, ist es für Schweden
besonders wichtig, angesichts der Bevölkerungsalterung ein angemessenes Arbeitskräfteangebot zu
gewährleisten. Schweden wird insbesondere empfohlen,
1.
die Reform der Abgaben- und Leistungssysteme weiter fortzuführen, um die Arbeitsanreize,
insbesondere für Gruppen mit einem hohen effektiven Grenzsteuersatz (L 4 und BE 3) zu
erhöhen und die Reform der Besteuerung des Arbeitseinkommens unter Wahrung tragfähiger
öffentlicher Finanzen zu vervollständigen.
Zur Verstärkung des Wettbewerbs in bestimmten Sektoren und zur Verbesserung der Effizienz im
öffentlichen Sektor wird Schweden (entsprechend L 9-14) empfohlen,
2.
die Bemühungen zur Stärkung des Wettbewerbs in Bereichen, in denen der Wettbewerb unzureichend ist, zu intensivieren (L 9);
3.
weitere Anstrengungen zur Steigerung der Effizienz des öffentlichen Sektors unternehmen,
unter anderem durch Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Verstärkung des Wettbewerbs, durch Förderung des Benchmarking der Effizienz des öffentlichen Sektors und
durch vermehrte Vergabe von Aufträgen im Wege öffentlicher Ausschreibungen (L 11).
54
15.
Vereinigtes Königreich
Nach den Haushaltsdaten für 2003 betrug das gesamtstaatliche Defizit 3,2 % des BIP und lag damit
über dem Referenzwert von 3 % des BIP. Die Haushaltsposition verschlechterte sich 2003 über die
Planung hinaus, was vor allem auf Mindereinnahmen bei den direkten Steuern zurückzuführen war.
Mittelfristig wird mit einem Rückgang des tatsächlichen und konjunkturbereinigten Defizits auf
knapp 2 % des BIP gerechnet, wobei die Ausgaben für den Nachholbedarf an öffentlichen Investitionen und Dienstleistungen weiter steigen sollen. Die projizierte Defizitentwicklung schafft jedoch
bei normalen Konjunkturschwankungen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Referenzwert von 3 % des BIP. Ferner sind die Haushaltsprognosen wegen des angenommenen autonomen
Anstiegs der Einnahmenquote mit Risiken behaftet.
In Anbetracht dieser Entwicklungen steht das Vereinigte Königreich gegenüber den Grundzügen
der Wirtschaftspolitik von 2003 vor einer weiteren Aufgabe:
Stärkung der Haushaltslage zur Vermeidung des Auftretens von Haushaltsungleichgewichten
Zur Stärkung der Haushaltsposition und damit zur Vermeidung des Auftretens von Haushaltsungleichgewichten wird dem Vereinigten Königreich empfohlen,
"6.
Anstrengungen zu unternehmen, um ein übermäßiges Defizit zu vermeiden, und den konjunkturbereinigten Haushalt zu verbessern, um die öffentlichen Finanzen im Einklang mit einer
mittelfristig ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushaltsposition zu konsolidieren (L 1)."
Länderspezifische Empfehlungen für das Vereinigte Königreich
Zur Verbesserung des relativ niedrigen Produktivitätsniveaus wird dem Vereinigten Königreich
(entsprechend L 9-14) empfohlen,
1.
den Wettbewerb in Sektoren wie freien Berufen, Postdienstleistungen und Apotheken (L 9)
weiter zu verbessern,
55
2.
die gegenwärtigen Maßnahmen zur Förderung von FuE genau zu überwachen (L 13) und
3.
Strategien, die auf eine Verbesserung der Grundfertigkeiten der Arbeitsbevölkerung abzielen,
zu überprüfen und, wenn angemessen, zu verstärken (L 13).
Das Vereinigte Königreich sollte alle beschäftigungspolitischen Empfehlungen (BE), die detaillierter auf Beschäftigungsfragen eingehen, ebenfalls energisch umsetzen. Um das Wachstumspotenzial zu erhöhen und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern, ist es für das Vereinigte
Königreich besonders wichtig, Abhilfe angesichts der hohen Anzahl von Menschen im erwerbsfähigen Alter, die Krankenversicherungs- und Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen, zu schaffen
und langfristig das Arbeitsangebot aufrechtzuerhalten. Dem Vereinigten Königreich wird insbesondere empfohlen,
4.
dafür Sorge zu tragen, dass allen, die arbeiten können, die Gelegenheit und die Anreize dazu
vermittelt werde, insbesondere durch die Überprüfung - und gegebenenfalls Reformierung der Krankenversicherungs- und Erwerbsunfähigkeitssysteme (L 4 und BE 3).
Zur Verbesserung von Qualität und Effizienz der öffentlichen Dienste wird dem Vereinigten
Königreich empfohlen,
5.
dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der angekündigten Erhöhung der öffentlichen Ausgaben (einschließlich der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur) effizient und unter Sicherstellung eines Gegenwerts für die Kosten (L 11
und 14) erbracht werden.
Zur Stärkung der Haushaltsposition und damit zur Vermeidung des Auftretens von Haushaltsungleichgewichten wird dem Vereinigten Königreich empfohlen,
6.
56
Anstrengungen zu unternehmen, um ein übermäßiges Defizit zu vermeiden, und den
konjunkturbereinigten Haushalt zu verbessern, um die öffentlichen Finanzen im
Einklang mit einer mittelfristig ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden
Haushaltsposition zu konsolidieren (L 1).
16.
Zypern
Die kleine Volkswirtschaft, deren Haupteinnahmequelle der Tourismus ist, hat sich in Anbetracht
eines ungünstigen internationalen Wirtschaftsklimas als relativ widerstandsfähig erwiesen. Zunächst stützte sich das beständige und hohe reale BIP-Wachstum von durchschnittlich 4,2 % im
Zeitraum 1997-2001 auf die inländische Nachfrage und die weiterhin stark ansteigenden Touristenzahlen. Nach dem 11. September 2001 litt die Volkswirtschaft unter dem sich auch 2003 fortsetzenden Einbruch des Fremdenverkehrs in Folge der internationalen Terrorismusbedrohung, den Kriegen in Afghanistan und im Irak und der Krankheit SARS. Das Wachstum ging daher um mehr als
die Hälfte zurück, lag aber 2002 und 2003 immer noch bei 2 % und wurde durch eine moderate
Binnennachfrage gestützt. Diese Rate liegt jedoch unter dem Potenzialwachstum.
Die relativ gute Wachstumsleistung konnte sich auf eine Marktwirtschaft stützen, die durch einen
starken Privatsektor, ein hoch entwickeltes Finanz- und Justizsystem, eine im Allgemeinen vorsichtige Wirtschaftspolitik und einen flexiblen Arbeitsmarkt geprägt ist. Letzterer weist beinahe Vollbeschäftigung und hohe Erwerbstätigenquoten auf; mit einer Arbeitslosenquote zwischen 3 und 5 %
kennt Zypern praktisch kein Arbeitslosigkeitsproblem. Indes hat die Krise des (Massen-)Tourismus
in Zypern die zunehmende Abhängigkeit von diesem Wirtschaftszweig deutlich gemacht, wohingegen traditionelle Exportbranchen, insbesondere das verarbeitende Gewerbe, im strukturellen Niedergang begriffen sind. Daher wäre Zypern anzuraten, seine Wirtschaftsaktivitäten stärker zu diversifizieren und vermehrt auf Branchen mit höherer Wertschöpfung auszurichten. Zypern sollte zu
diesem Zweck den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft beschleunigen und sein Unternehmensumfeld weiter vereinfachen.
1999 wurde ein Konsolidierungsplan eingeführt, der in den Folgejahren überarbeitet und erweitert
wurde. Die Haushaltsentwicklung wich 2002 und 2003 jedoch erneut von den Vorgaben ab, und die
Konsolidierung wurde effektiv aufgegeben bei Defiziten von 4,6 % bzw. 6,3 % des BIP. Die expansive Finanzpolitik trug zu einem Anstieg der inländischen Nachfrage und einem für 2003 projizierten Leistungsbilanzdefizit von 4,4 % des BIP bei. Die Regierung hat die Absicht, das Haushaltsdefizit in diesem und in den nächsten Jahren erneut anzugehen, somit auf einen günstigeren Policy
Mix hinzuarbeiten und den Abbau des Leistungsbilanzdefizits zu begünstigen.
57
Die zyprische Politik sollte auf einen hohen Grad an nachhaltiger Konvergenz abzielen, insbesondere was die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen betrifft. Sowohl die stärkere Konsolidierung
der öffentlichen Finanzen als auch die Bewältigung der zunehmenden Abhängigkeit vom Fremdenverkehr müssen sich auf eine Politik stützen, die eine Fortsetzung der starken Wachstumsleistung
auf mittlere und lange Sicht ermöglicht. Dies erfordert insbesondere eine Stärkung der Wachstumsund Beschäftigungsbasis, und Zypern sollte den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft
wieterführen. Es muss beachtet werden, dass die unten angeführten Herausforderungen ungewöhnlicher Unsicherheit ausgesetzt sind, da sich die wirtschaftliche Lage der Insel im Falle einer Wiedervereinigung fundamental verändern würde. In diesem Zusammenhang steht Zypern vor zwei
großen Herausforderungen:
·
Gewährleistung eines nachhaltigen Abbaus des gesamtstaatlichen Defizits,
·
stärkere Diversifizierung der Wirtschaft in Richtung auf Tätigkeiten mit höherer Wertschöpfung.
Gewährleistung eines nachhaltigen Abbaus des gesamtstaatlichen Defizits
Die Haushaltskonsolidierung blieb 2002 und 2003 zunehmend hinter den gesteckten Zielen zurück.
Der ursprüngliche, 1999 eingeführte Konsolidierungsplan wurde 2001 und erneut 2002 revidiert. Er
zielte darauf ab, das Defizit bis 2002 auf 2,0 % zu reduzieren und bis 2005 einen ausgeglichenen
Haushalt zu erreichen. Ein niedrigeres Wachstum führte 2002 jedoch zu einem Haushaltsdefizit von
4,6 % statt geplanten 2,6 % des BIP. Der Abstand von den Konsolidierungszielen vergrößerte sich
2003, da das weiterhin bescheidene Wachstum und die Steuerflucht zu erheblichen Einnahmeausfällen führten, während die Ausgaben durch höhere Verteidigungsaufwendungen und expansive
Maßnahmen zum Ausgleich der gedämpften Auslandsnachfrage anstiegen. Dies setzte das Konsolidierungsprogramm effektiv außer Kraft, und das Staatsdefizit erreichte 2003 6,3 % des BIP. Die expansive Finanzpolitik trug zum Anstieg der inländischen Nachfrage und einem vergleichsweise
hohen Leistungsbilanzdefizit von voraussichtlich 4,4 % des BIP im Jahr 2003 bei. Die Regierung
will das Haushaltsdefizit in diesem Jahr und in den nächsten Jahren erneut angehen, somit auf einen
günstigeren Policy Mix hinarbeiten und den Abbau des Leistungsbilanzdefizits begünstigen. Um die
Haushaltskonsolidierung erneut in Gang zu bringen, bedarf es erheblicher Anpassungsmaßnahmen.
Die Qualität der öffentlichen Finanzen dürfte sich aufgrund einer umfassenden Finanzreform, die
bis Ende 2004 abgeschlossen werden soll, verbessern. Die Reformen werden den weiteren Defizitabbau unterstützen und dazu beitragen, das Leistungsbilanzdefizit in tragbaren Grenzen zu halten,
falls die private Nettoersparnis sich wieder ungünstiger entwickeln sollte.
58
Stärkere Diversifizierung der Wirtschaft in Richtung auf Tätigkeiten mit einer höheren Wertschöpfung
Obwohl etwa 15-20 % des BIP und der Beschäftigung auf den Fremdenverkehr entfallen, hat sich
die Volkswirtschaft in einem schwierigen internationalen Umfeld als relativ widerstandsfähig erwiesen. Dennoch dürfte Zypern auf längere Sicht an einem qualitativ höherwertigen Tourismus und
der Entwicklung weiterer Aktivitäten mit höherer Wertschöpfung gelegen sein. In diesem Zusammenhang hat die zyprische Regierung eine Reihe von Reformen eingeleitet, um den Übergang zu
einer wissensbasierten Wirtschaft zu erleichtern. Allerdings könnten die niedrigen FuE-Ausgaben,
insbesondere auf Unternehmensebene, und die mangelhaften IT-Qualifikationen dieser Entwicklung
weiterhin im Wege stehen. Schließlich sind sowohl der E-Commerce als auch der Internetanschluss
privater Haushalte noch nicht sehr verbreitet.
Ein günstigeres Unternehmensumfeld ist auch der Schlüssel zu einer Effizienzsteigerung der Gütermärkte. Erstens ist die zyprische Volkswirtschaft durch kleine Familienbetriebe geprägt, deren Expansion teilweise durch Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln behindert wird. Zweitens
ist der Wettbewerb in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen noch sehr beschränkt. Auf dem
Strommarkt beispielsweise steht die Entbündelung des Netzbetreibers noch aus. Im November 2003
erließ die Regulierungsbehörde für Telekommunikations- und Postdienste zwei Verordnungen, die
die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses voranbringen, aber noch nicht vollenden. Schließlich
bestehen im Luftverkehr noch Marktzutrittsschranken, und im Seeverkehr ist der Acquis noch nicht
vollständig umgesetzt.
Länderspezifische Empfehlungen für Zypern
Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben erfordert umfassende Strukturreformen gemäß den
allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge der Wirtschaftspolitik.
Um das gesamtstaatliche Defizit nachhaltig abzubauen, wird Zypern empfohlen,
1.
das gesamtstaatliche Defizit innerhalb eines mehrjährigen Rahmens entsprechend den vom
Rat im Zusammenhang mit der bevorstehenden haushaltspolitischen Überwachung getroffenen Entscheidungen glaubwürdig und nachhaltig abzubauen (L 1).
59
Zur stärkeren Diversifizierung der Wirtschaft in Richtung auf Tätigkeiten mit höherer Wertschöpfung wird Zypern empfohlen,
2.
die Anstrengungen zur besseren Ausbildung des Humankapitals zu verstärken, FuE und Innovationen zu fördern und die Bedingungen für die IKT-Verbreitung zu verbessern (L 9, 13);
3.
das unternehmerische und steuerliche Umfeld weiter zu vereinfachen (L 11).
60
17.
Tschechische Republik
Seit dem Wirtschaftsabschwung der Jahre 1997-1998 und mit Ausnahme von 2002, als das Land
von schweren Überschwemmungen betroffen war und das BIP-Wachstum nur 2 % erreichte, erzielte die Tschechische Republik ein jährliches reales BIP-Wachstum von durchschnittlich 3 %. Die am
HVPI gemessene Inflationsrate fiel auf sehr niedrige Werte (1,4 % 2002 und 0,1 % 2003) und blieb
unter dem Inflationsziel der Währungsbehörden. Die Wachstumsleistung wurde durch vom Zufluss
von ausländischen Direktinvestitionen (ADI) begünstigte Umstrukturierungsmaßnahmen unterstützt, doch hat die Produktion noch nicht ihr geschätztes Potenzial erreicht. Eine umfangreiche
Umstrukturierung erfolgte im Bankenbereich und war mit beträchtlichen Haushaltskosten verbunden, da der Staat Not leidende Forderungen der Banken übernahm. Ferner wurde bis vor kurzem
eine eher lockere Fiskalpolitik verfolgt, so dass das gesamtstaatliche Defizit 2002 sprunghaft anstieg. Der expansive finanzpolitische Kurs trug zu einer boomenden Binnennachfrage bei. Dies
führte zusammen mit dem Anstieg der Zuflüsse in Form von Dividenden und einbehaltenen Gewinnen in Verbindung mit dem gestiegenen Bestand an ADI zu einem Anstieg des Leistungsbilanzdefizits auf über 6 % des BIP.
Die Politik der Tschechischen Republik sollte auf einen hohen Grad an nachhaltiger Konvergenz
abzielen, insbesondere was die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen betrifft. Im Vergleich zu
den übrigen neuen Mitgliedstaaten weist die Volkswirtschaft ein relativ niedriges Wachstum auf.
Daher muss die weitere Konsolidierung der öffentlichen Finanzen durch Maßnahmen zur mittelund langfristigen Beschleunigung des Wachstums flankiert werden. Hierzu müssen insbesondere
die noch bestehenden Strukturschwächen, namentlich auf dem Arbeitsmarkt und im Unternehmensumfeld, angegangen und der Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft beschleunigt werden.
In diesem Zusammenhang steht die Tschechische Republik vor vier großen Herausforderungen:
·
dringende Gewährleistung eines weiteren nachhaltigen Abbaus des gesamtstaatlichen Defizits
und Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen,
·
weitere Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt,
·
Verbesserung der Bedingungen für ein beschleunigtes Produktivitätswachstum,
·
Förderung von Unternehmertum und KMU.
61
Dringende Gewährleistung eines weiteren nachhaltigen Abbau des gesamtstaatlichen Defizits
und Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Das gesamtstaatliche Defizit stieg von 6,4 % des BIP 2002 auf 12,9 % des BIP 2003 1. Die Regierung leitete 2003 ein Haushaltskonsolidierungsprogramm ein, um das gesamtstaatliche Defizit auf
4 % des BIP im Jahr 2006 zurückzuführen. Die Haushaltskonsolidierung wird den weiteren Defizitabbau erleichtern und dazu beitragen, das Leistungsbilanzdefizit in tragbaren Grenzen zu halten,
falls sich die privaten Nettoersparnisse ungünstiger entwickeln sollten.
Eine Qualitätsverbesserung der öffentlichen Finanzen wird jedoch vor allem von der Umsetzung der
Finanzreform abhängen. Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist der veränderte institutionelle Rahmen, der die Einführung mittelfristiger Ausgabenplanungen und erfolgsabhängiger Budgets beinhaltet. Insbesondere dürften die Ausgabenplanungen die Anreize des Zentralstaats zur Bereitstellung staatlicher Garantien verringern, die weiterhin erhebliche Haushaltsrisiken verursachen. Ferner
stellen die fehlenden Haushaltsregeln auf regionaler und lokaler Ebene wegen der aktuellen Dezentralisierung der öffentlichen Verwaltung ein Risiko für eine künftige solide Haushaltsposition dar.
Als positive Entwicklung ist zu vermerken, dass die Reformpläne der Regierung in den kommenden
Jahren keine Senkung der öffentlichen Investitionsausgaben im Verhältnis zum BIP vorsehen.
Was die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angeht, so geben die außerbudgetären
Ausgaben und die rapide ansteigenden Sozialversicherungs- und Gesundheitsausgaben großen Anlass zur Sorge. Obwohl der derzeitige Schuldenstand nicht hoch ist, trug die Entwicklung der vorgenannten Posten in den letzten Jahren doch zu einem dramatischen Anwachsen der öffentlichen
Schuld bei (von 25,2 % des BIP 2001 auf 37,6 % des BIP 2003).
1
62
Das Defizit ist teilweise auf eine einzelne staatliche Garantie (im Umfang von etwa 6,3 % des
BIP), die einen Kapitaltransfer zuzurechnen ist, zurückzuführen.
Weitere Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
Zwischen 1990 und 2002 vollzog sich auf dem tschechischen Arbeitsmarkt ein erheblicher Strukturwandel. Der Anteil der Beschäftigten ging im Primärsektor von 12,4 % auf 4,8 % und im Sekundärsektor von 45,1 % auf 39,6 % der Erwerbsbevölkerung zurück und erhöhte sich im Tertiärsektor
von 42,5 % auf 55,6 % der Erwerbsbevölkerung. Die Arbeitslosenquote betrug Ende 2002 7,3 %
und stieg im vierten Quartal 2003 auf 8,1 %. Neben dem Umstrukturierungsprozess wird sich auch
die Reform der öffentlichen Finanzen, im Rahmen derer im Zeitraum 2004-2006 jährlich 2 % der
Verwaltungsstellen bei der Zentralregierung abgebaut werden sollen, aller Wahrscheinlichkeit nach
auf die Arbeitslosigkeit auswirken. Die Gewerkschaften haben wenig Einfluss auf die Lohnbildung.
Die Tarifverhandlungen finden dezentral statt, und die Lohngestaltung erfolgt zumeist auf Unternehmensebene. Die Tarifverhandlungen sind zwischen Firmen und Branchen nur wenig koordiniert.
Trotz der hohen Erwerbstätigenquote (65,5 % 2002) und der im EU-Durchschnitt liegenden Arbeitslosenquote weist der tschechische Arbeitsmarkt eine Reihe von Strukturschwächen auf. Erstens
bestehen sehr starke regionale Unterschiede in der Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenquote strukturschwacher Regionen beträgt mehr als das Vierfache der Arbeitslosenquote in Prag und übersteigt in
einigen Regionen 25 %. Zweitens lag der Anteil der Langzeitarbeitslosen (über ein Jahr) mit 40,3 %
Ende 2003 sehr hoch. Ferner verlängert sich die durchschnittliche Meldedauer bei den Arbeitsämtern. Drittens ist die Jugendarbeitslosigkeit (Personen unter 25 Jahren) sehr hoch. Die durchschnittliche Jugendarbeitslosigkeit betrug - bei großen regionalen Unterschieden - nahezu 23 %.
Was das Arbeitsangebot betrifft, so sind die Langzeitarbeitslosigkeit und die geringe berufliche Flexibilität auf Negativanreize in den Abgaben- und Leistungssystemen, die fehlende Entwicklung von
Programmen zum lebensbegleitenden Lernen und auf Mängel in den Systemen der allgemeinen und
der beruflichen Bildung zurückzuführen. Die letzteren stellen nicht ausreichend auf die Bedürfnisse
des Arbeitsmarktes angepasste Qualifikationen, insbesondere in Bezug auf die Erfordernisse der
wissensbasierten Wirtschaft, zur Verfügung. Die Strukturschwächen des tschechischen Arbeitsmarktes spiegeln auch die mangelnde berufliche und geografische Flexibilität wider, die vor allem
auf zwei Faktoren zurückzuführen ist: Erstens verringert die Regulierung der Wohnungspreise die
Angebotsanreize für Wohnungen in Regionen, in denen Arbeitsplätze geschaffen werden. Zweitens
erhöht die schwache Verkehrsinfrastruktur die Pendelkosten und behindert Investitionen und Unternehmensneugründungen in strukturschwachen Regionen.
63
Auf der Arbeitsnachfrageseite dürften sich die hohen Gesundheits- und Sozialversicherungsbeiträge
negativ auswirken. Der Gesamtanteil der Gesundheits- und Sozialversicherungsbeiträge liegt bei
35,2 % der Arbeitskosten oder 47,5 % des Bruttolohnes und wird zu ¼ von den Arbeitnehmern und
zu ¾ von den Arbeitgebern geleistet.
Verbesserung der Bedingungen für ein beschleunigtes Produktivitätswachstum
Die Tschechische Republik weist ein vergleichsweise niedriges Produktivitätswachstum auf. Im
Zeitraum 1996-2002 stieg die Arbeitsproduktivität um jährlich 2,1 %, d.h. mit der niedrigsten Zuwachsrate der neuen Mitgliedstaaten. Ferner ist das Produktivitätsniveau im Vergleich zur EU immer noch sehr niedrig (rund 55 % des EU-15-Durchschnitts 2003). Hierzu könnten die geringe Flexibilität des Bildungssystems und der niedrige Wirkungsgrad von FuE und Innovation sowie die geringe IKT-Nutzung beitragen. Die begrenzte Flexibilität des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung in Reaktion auf die sich verändernden Qualifikationserfordernisse zeigt sich in der
hinsichtlich der Qualifikation unausgewogenen Angebots- und Nachfragesituation auf dem Arbeitsmarkt. Das Bildungsniveau (Prozentsatz der Bevölkerung zwischen 20-24, die zumindest die
Sekundarstufe II abgeschlossen haben) ist sehr hoch (92 %), aber die Zahl der Universitätsabsolventen ist eine der niedrigsten in der EU. Trotz des im Vergleich zu anderen neuen Mitgliedstaaten
relativ hohen Anteils an FuE-Ausgaben ist die Innovationstätigkeit gemessen an der Zahl der angemeldeten Patente sehr gering, was auf eine geringe Effizienz der FuE hinweist. Die Zusammenarbeit zwischen den Forschungseinrichtungen (z.B. Universitäten und tschechische Akademie der
Wissenschaften) und dem Privatsektor erscheint begrenzt. Die Regierung hat zur Lösung dieser
Probleme die "Nationale FuE-Politik für 2004-2008" zur Förderung von FuE ins Leben gerufen, deren Ergebnisse jedoch weitgehend von der vollständigen Umsetzung abhängen werden.
Förderung von Unternehmertum und KMU
Trotz der Fortschritte bei der Schaffung eines funktionierenden Wettbewerbsrahmens und einer stetigen Weiterentwicklung des Rechtsrahmens bestehen in der Tschechischen Republik doch weiterhin beträchtliche Hindernisse für das Unternehmertum. Dies spiegelt sich unter anderem im geringen Beitrag der KMU zum BIP wider (unter 40 %). Die Bruttoneugründungsrate von Unternehmen
als Anteil aller Unternehmen ist im Vergleich zu anderen neuen Mitgliedstaaten vergleichsweise
niedrig.
64
Dies geht vor allem auf die Schwierigkeiten im Unternehmensumfeld zurück, die sich unverhältnismäßig stark auf KMU auswirken, z.B. Regulierungen und deren rechtliche Durchsetzung, übermäßiger Verwaltungsaufwand für Unternehmen und beschränkter Zugang zu Finanzmitteln. Das
Verwaltungsverfahren für Unternehmensneugründungen ist sehr langwierig und kompliziert. Die
ineffektive und häufig undurchsichtige Führung des Handelsregisters wird oft von Unternehmern
kritisiert. Ebenso wenig ermöglicht das Konkursrecht den wirksamen Marktaustritt oder die Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Einige Rechtsinitiativen zur Behebung dieser
Probleme sind momentan in Vorbereitung, machen jedoch nur langsam Fortschritte. Trotz verbesserter Qualifikationen von Richtern stellt die Qualität und Dauer der rechtlichen Durchsetzung doch
eines der zentralen Problembereiche dar. Zudem stoßen junge Unternehmen bei der Suche nach externen Finanzierungsmöglichkeiten auf erhebliche Schwierigkeiten.
Länderspezifische Empfehlungen für die Tschechische Republik
Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben erfordert umfassende Strukturreformen gemäß den
allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge der Wirtschaftspolitik.
Um dringend für einen weiteren nachhaltigen Abbau des gesamtstaatlichen Defizits und für die
langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sorgen, wird der Tschechischen Republik
empfohlen,
1.
das gesamtstaatliche Defizit innerhalb eines mehrjährigen Rahmens entsprechend den vom
Rat im Zusammenhang mit der bevorstehenden haushaltspolitischen Überwachung getroffenen Entscheidungen glaubwürdig und nachhaltig abzubauen (L 1);
2.
die Gesundheits- und Rentensysteme zu reformieren, um ihre finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten, insbesondere in Anbetracht des erwarteten Anstiegs der Altersabhängigkeitsquote, und Maßnahmen zu ergreifen, um das aus den zunehmenden Eventualverbindlichkeiten
erwachsende Haushaltsrisiko einzudämmen; die Anreize zur Arbeitsaufnahme zu verbessern
sowie die hohen Sozialversicherungsbeiträge zu senken (L 4, 14 und 16).
65
Um die Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt weiter anzugehen, wird der Tschechischen Republik empfohlen,
3.
das Arbeitskräfteangebot durch eine Reform der Abgaben- und Leistungssysteme zu stärken,
um die negativen Arbeitsanreize abzubauen, und die berufliche und regionale Mobilität durch
die Verringerung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu
fördern, sowie gleichzeitig die Effizienz von Umschulungsmaßnahmen und anderen aktiven
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu gewährleisten, den Wohnungsmarkt zu deregulieren
und die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern (L 4, 7, 8 und 13).
Um die Bedingungen für ein beschleunigtes Produktivitätswachstum zu verbessern, wird der Tschechischen Republik empfohlen,
4.
die Effizienz und Qualität des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems und seine Anpassungsfähigkeit an die sich verändernden Qualifikationserfordernisse zu verbessern (L 13);
5.
die Effizienz von FuE und Innovationen zu steigern, den Wissenstransfer durch ausländische
Direktinvestitionen zu fördern und die Wissensverbreitung zu unterstützen (L 13).
Um Unternehmertum und KMU zu fördern, wird der Tschechischen Republik empfohlen,
6.
66
das Unternehmensumfeld zu verbessern, insbesondere durch Abbau des Verwaltungsaufwands, Verbesserung und Durchsetzung des Rechtsrahmens sowie erleichterten Zugang zu
Finanzmitteln (L 11 und 12).
18.
Estland
Vor dem Hintergrund einer schwachen Auslandsnachfrage verzeichnete Estland 2003 weiterhin
eine solide makroökonomische Entwicklung, doch erhöhte sich das Leistungsbilanzdefizit auf
12,6 % des BIP. Das BIP-Wachstum in Höhe von 5,1 % stützte sich sowohl auf lebhafte Investitionen als auch einen Anstieg des privaten Verbrauchs. Letzterer wurde durch die starke Kreditausweitung, höhere Löhne und ein moderates Beschäftigungswachstum angetrieben. Vor dem Hintergrund einer nach wie vor schleppenden Investitionsentwicklung im Euro-Gebiet konnte Estland
dank kräftiger Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen und niedriger Zinssätze ein lebhaftes Investitionswachstum von über 5,2 % verzeichnen. Die Mitte 2001 auf nahezu 7 % angestiegene Inflation ging 2003 auf 1,3 % zurück. Der gesamtstaatliche Haushaltsüberschuss wurde 2002 auf
1,6 % des BIP und 2003 trotz der vom Parlament verabschiedeten Ausgabenerhöhungen weiter auf
2,4 % des BIP ausgebaut, was auf die kräftige Konjunktur und die verbesserte Steuererhebung zurückzuführen war. Einige Gebietskörperschaften bewirkten weiterhin eine Belastung der öffentlichen Finanzen.
Die estnische Politik sollte darauf abzielen, einen hohen Grad an nachhaltiger Konvergenz und eine
Verringerung des Leistungsbilanzdefizits zu erreichen. Die Finanzpolitik kann sich stark auf die
Leistungsbilanz auswirken, während die Strukturpolitik, insbesondere zur Verbesserung der Produktivität und Intensivierung des Wettbewerbs, das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaft steigern und damit wiederum das Gleichgewicht zwischen Ersparnis und Investitionen sowie die Leistungsbilanz verbessern kann. Des Weiteren stellt der Arbeitsmarkt, insbesondere die hohe Arbeitslosenquote, nach den auf die Wiedererlangung der Unabhängigkeit des Landes folgenden Umstrukturierungen weiterhin eine zentrale Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang steht Estland vor vier großen Herausforderungen:
·
Inangriffnahme des erheblichen Leistungsbilanzdefizits, wozu eine angemessene Finanzpolitik beitragen sollte,
·
Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt,
·
Verbesserung der Voraussetzungen für eine Steigerung der Produktivität,
·
Herbeiführung effizienten Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen.
67
Inangriffnahme des erheblichen Leistungsbilanzdefizits, wozu eine angemessene Finanzpolitik
beitragen sollte
Ein Ungleichgewicht zwischen inländischer und ausländischer Nachfrage schlug sich in einer robusten Importnachfrage (Zuwachs von 9,0 %) und einer relativ schleppenden Exportentwicklung
(Zuwachs von 6,0 %) und folglich in einer Verschlechterung des Leistungsbilanzdefizits auf rund
12,6 % des BIP im Jahr 2003 nieder. Ein Großteil des Defizits geht auf große einmalige Posten zurück, vor allem den Import von Investitionsgütern, während die Kapitalbilanz dank kräftiger Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen weiterhin einen Überschuss aufwies. Der geringe öffentliche Schuldenstand (rund 5 % des BIP) und das positive Credit Rating des Landes tragen dazu bei,
unmittelbare Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit des Leistungsbilanzdefizits abzuwenden.
Außerdem hat der Zentralstaat eine "Stabilitätsreserve" in Höhe von 9 % des BIP gebildet, die aus
den seit 1997 angefallenen Haushaltsüberschüssen und Privatisierungseinnahmen gespeist wird.
Strukturpolitische Maßnahmen zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit estnischer Waren und Dienstleistungen durch eine zügige Verbesserung der Infrastruktur des Landes und
durch Investition in Humankapital, mit besonderem Gewicht auf den benachteiligten Regionen, sind
daher unerlässlich, um dieses große makroökonomische Ungleichgewicht in der estnischen Wirtschaft auf mittlere Sicht abzubauen.
Die Fortführung einer vorsichtigen Finanzpolitik spielt für den Abbau des Leistungsbilanzdefizits
eine entscheidende Rolle. Während der gesamtstaatliche Haushaltsüberschuss von 1,6 % des BIP
2002 auf 2,4 % des BIP 2003 anstieg, ging von einigen Gebietskörperschaften weiterhin eine Belastung der öffentlichen Finanzen aus, da die Haushaltsvorgaben sowohl 2002 als auch 2003 verfehlt wurden. Trotz der Haushaltsüberschüsse der letzten Jahre und des niedrigen öffentlichen
Schuldenstands könnten die geplanten Mehrausgaben und Abgabenentlastungen sowie die im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt eingegangenen Verpflichtungen einen gewissen Druck auf die öffentlichen Finanzen in naher Zukunft ausüben. Dies könnte die inländische Ersparnis weiter senken
und sich somit negativ auf den Policy-Mix insgesamt auswirken, vor allem in Anbetracht des sehr
hohen Leistungsbilanzdefizits. In diesem Zusammenhang könnte auch die stärkere Kreditzunahme
Anlass zur Sorge geben. Alles in allem dürften die gesamtstaatlichen Konten Estlands in den kommenden Jahren ausgeglichen sein oder einen Überschuss aufweisen, selbst wenn die Finanzpolitik
etwas gelockert wird. Außerdem wird eine Lockerung der finanzpolitischen Zügel in den ersten Jahren der EU-Mitgliedschaft aller Voraussicht nach mit einem Wirtschaftsaufschwung zusammentreffen. Es ist nicht auszuschließen, dass der geplante finanzpolitische Kurs eine prozyklische Wirkung
entfalten wird. Die Umsetzung des mittelfristigen finanzpolitischen Programms erfordert daher ein
vorsichtiges und flexibles Vorgehen.
68
Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
Nach der estnischen Unabhängigkeit haben sich die Arbeitsmarktbedingungen allmählich verschlechtert. Die wirtschaftliche Umstrukturierung und das folgende Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage scheinen der Hauptgrund für den Anstieg der Arbeitslosigkeit auf
14½ % bis Mitte 2000 zu sein (auf Grundlage der ILO-Definition). Die Erwerbstätigenquote war
von 65 % im Jahr 1997 auf 60,6 % im Jahr 2000 gesunken, stieg jedoch 2002 zum ersten Mal seit
der estnischen Unabhängigkeit auf 61,1 %, was zu einer Wende auf dem Arbeitsmarkt beitrug und
zur Abnahme der Arbeitslosenquote auf 10,3 % 2002 führte. Diese Verbesserung war jedoch auf
nur geringe Beschäftigungsgewinne und einen erheblichen Rückgang der Erwerbsbevölkerung zurückzuführen; die Beschäftigung nahm im Zeitraum 1997-2002 um rund 2 % zu, die Erwerbsbevölkerung ging dagegen um nahezu 2,5 % zurück.
Die zunehmende Arbeitslosigkeit im Zeitraum 1997-2000 wurde von einer stetigen Zunahme des
Anteils Langzeitarbeitsloser und entmutigter Erwerbspersonen begleitet und führte somit zu einem
Anstieg der strukturellen Arbeitslosenquote. Dennoch sank der Anteil der Arbeitslosen, die über ein
Jahr ohne Arbeit waren, 2002 auf 41 %, was nahezu den Zahlen von 1997 entspricht, nachdem er
während dieses Zeitraums zunächst stark auf 60 % angestiegen war. Dennoch bleibt die Langzeitarbeitslosigkeit besonders hoch, was den Schluss nahe legt, dass ein Großteil der Arbeitslosen nicht
über die für einen erfolgreichen Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt erforderlichen Qualifikationen
verfügt. Regionale Disparitäten bestehen fort, und die Arbeitslosigkeit im Nordosten (rund 19 % der
Erwerbsbevölkerung) liegt deutlich höher als im Süden (8½-9 %).
Verbesserung der Voraussetzungen für eine Steigerung der Produktivität
Estland weist im Vergleich zum EU-Durchschnitt weiterhin ein relativ niedriges Produktivitätsniveau auf (42 % des EU-15-Durchschnitts 2002). Nach einem im Zeitraum 1997-2000 weiterhin
starken Arbeitsproduktivitätsanstieg (7 % pro Jahr), ist seit 2000 eine Verlangsamung zu verzeichnen. Zwei Einflussgrößen könnten die künftige Erhöhung des Produktivitätswachstums vor allem
behindern: die mangelhafte Qualifikation der Erwerbsbevölkerung sowie das niedrige FuE- und Innovationsniveau. Diese beiden Faktoren erklären auch die vornehmliche Konzentration ausländischer Direktinvestition auf Branchen ohne besondere FuE- und Qualifikationserfordernisse.
69
Die mangelhafte berufliche Qualifikation der Erwerbsbevölkerung steht im Zusammenhang mit der
Ineffizienz des Bildungssystems, da die öffentlichen Ausgaben für das Bildungswesen relativ hoch
sind (6,7 % des BIP 2000). Besonders besorgniserregend erscheint, dass das Bildungssystem nicht
ausreichend auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepasst ist und somit ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage schafft.
Eine wohlgestaltete FuE-Politik kann einen wichtigen Beitrag zur Produktivitätssteigerung leisten.
Derzeit weist Estland relativ niedrige FuE-Ausgaben, die unter denen anderer europäischer Länder
liegen (0,8 % des BIP 2001), und die niedrigste unternehmerische FuE-Quote der neuen Mitgliedstaaten auf. Dies lässt sich teilweise auf die schlechte Verzahnung zwischen dem akademischen Bereich und der Privatwirtschaft zurückführen. In diesem Gebiet wurde eine neue Strategie verabschiedet, die für den Zeitraum 2002-2006 einen erheblichen Anstieg der gesamten FuE-Ausgaben
vorsieht.
Herbeiführung effizienten Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen
Zwar hat die Liberalisierung der Netzindustrien in Estland begonnen, doch bleibt der Wettbewerb
auf dem Strommarkt weiterhin sehr begrenzt. Das Land hat aufgrund seiner Abhängigkeit vom Ölschiefer für die Stromerzeugung eine lange Übergangszeit bei der Liberalisierung dieses Wirtschaftsbereichs ausgehandelt. Die Umstrukturierung der Ölschieferbranche wurde in Angriff genommen, doch sind bisher nur sehr geringe Fortschritte bei der geplanten Marktliberalisierung zu
verzeichnen. Der Strommarkt wird von einem vertikal integrierten Unternehmen in Staatsbesitz beherrscht, das in Verkauf, Produktion, Monopoltransport und Versorgung aktiv ist. Die ausgewiesene
derzeitige Marktöffnung von 10 % bleibt hinter dem Marktöffnungsgrad der meisten anderen neuen
Mitgliedstaaten zurück. Eines der wichtigsten Hindernisse bei der Liberalisierung des Strommarktes
stellen die Einfuhrlizenzregeln der Behörden, mit denen Billigimporte begrenzt werden sollen, dar.
Ebenso muss die Unabhängigkeit des Energieregulierers gewährleistet werden, da sich der etablierte
Betreiber auf dem Strommarkt in staatlicher Hand befindet.
Die Probleme sind im Bereich Gas und Telekommunikation weniger ausgeprägt. Der Gasmarkt
wurde privatisiert und geöffnet, wobei ein einziger Anbieter auf dem Markt aktiv ist. Auch der Telekommunikationsmarkt wurde liberalisiert. Allerdings könnten gewisse Probleme auftreten, da der
Eigner des Netzes auch als Versorger aktiv ist.
70
Länderspezifische Empfehlungen für Estland
Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben erfordert umfassende Strukturreformen gemäß den
allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge der Wirtschaftspolitik.
Um das erhebliche Leistungsbilanzdefizit anzugehen, wozu eine angemessene Finanzpolitik beitragen sollte, wird Estland empfohlen,
1.
eine Finanzpolitik entsprechend den vom Rat im Zusammenhang mit der bevorstehenden
haushaltspolitischen Überwachung getroffenen Entscheidungen umzusetzen (L 1), die mit
dem Ziel der Vermeidung einer prozyklischen Politik, durch die äußere Ungleichgewichte
verschärft werden könnten, im Einklang steht und die den Abbau der wahrnehmbaren Diskrepanz zwischen inländischer Ersparnis und den Inlandsinvestitionen fördert (L 2).
Um die Strukturschwächen auf dem Arbeitsmarkt anzugehen, wird Estland empfohlen,
2.
3.
Politikmaßnahmen zu verabschieden, die sich besonders der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen widmen, insbesondere in den am stärksten von den wirtschaftlichen Umstrukturierungen betroffenen Regionen, durch eine Förderung der Berufsbildung und des lebensbegleitenden Lernens sowie durch einen institutionellen Rahmen, der die Arbeitsplatzschaffung begünstigt (L 4, 6 und 8);
die Sozialpartner zu ermutigen, dass Lohnentwicklungen – einschließlich Veränderungen der
gesetzlichen Mindestlohnvorschriften – nicht das Beschäftigungswachstum bremsen und die
Erholung des Arbeitsmarktes aufhalten (L 3 und 5).
Um die Voraussetzungen für eine Steigerung der Produktivität zu verbessern, wird Estland empfohlen,
4.
5.
die Effizienz und Qualität des Bildungssystems und der Berufsausbildung zu verbessern, um
Missverhältnisse zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt abzubauen (L 13);
die 2001 verabschiedete FuE-Strategie umzusetzen und insbesondere die stärkere Beteiligung
der Privatwirtschaft an FuE-Ausgaben zu fördern (L 13).
71
Um effektiven Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen herbeizuführen, wird Estland empfohlen,
6.
72
mit der Liberalisierung des Strommarktes fortzufahren, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde zu stärken und effektiven Wettbewerb im Telekommunikationsbereich zu gewährleisten (L 9).
19.
Ungarn
Nach einem 2002 relativ hohen BIP-Wachstum von 3,5 % verlangsamte sich das reale BIP-Wachstum 2003 auf unter 3 %. Zwar weist Ungarn unter den neuen Mitgliedstaaten eine der geringsten
Arbeitslosenquoten auf, die Erwerbstätigenquote ist im Vergleich zum EU-Durchschnitt jedoch sehr
niedrig. Ernsthafte Strukturschwächen auf dem Arbeitsmarkt erschweren einen weiteren Beschäftigungsanstieg: namentlich die mangelnde regionale Mobilität, das Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und negative Anreize des Leistungssystems. Für einen hohen
Grad an nachhaltiger Konvergenz muss die Wettbewerbsfähigkeit wiederhergestellt und auf dauerhaft hohem Niveau bewahrt werden. Daher müssen sich die Reallöhne in einen vernünftigen Rahmen zurückbewegen und muss ein investitionsfreundlicheres Umfeld geschaffen werden, um ein
ausgewogenes mittelfristiges Wachstum zu sichern.
Nach einem hohen Haushaltsdefizit von 9,3 % des BIP im Jahr 2002 erfolgte 2003 eine restriktivere
Ausrichtung der Finanzpolitik. Allerdings betrug das gesamtstaatliche Defizit weiterhin 5,9 % des
BIP. Das deutliche Überschreiten des Haushaltsdefizitsziels in den letzten beiden Jahren trug durch
den gestiegenen Verbrauch zu einer Verschlechterung des Leistungsbilanzdefizits auf über 5½ % 1
des BIP bei. Dies hat neben weiteren Problemen des makroökonomischen Policy Mix (darunter die
hohen Reallohnzuwächse und die sehr hohen Realzinssätze) und der starken Volatilität des Wechselkurses zu einem allgemeinen Vertrauensverlust auf den Finanzmärkten und einem Verlust an
Wettbewerbsfähigkeit insgesamt geführt.
Die ungarische Politik sollte auf einen hohen Grad an nachhaltiger Konvergenz abzielen, insbesondere was die öffentlichen Finanzen betrifft. Ungarn hat eine Reihe von Strukturreformen umgesetzt
und gegenüber der EU stark aufgeholt. Dennoch stellen sich dem Land in einigen Bereichen weitere
Aufgaben. Ungarn sollte Maßnahmen für ein effizienteres Bildungssystem ergreifen und FuE fördern, um eine höhere Produktivität zu erreichen. Der Wettbewerb in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen muss weiter intensiviert und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde gestärkt
werden. In diesem Zusammenhang steht Ungarn vor fünf großen Herausforderungen:
1
Nach der alten Berechnungsmethode. Nach der neuen Berechnungsmethode, die unter
anderem die Auswirkungen der einbehaltenen Gewinne einschließt, belief sich das Defizit auf
etwas unter 9 % des BIP.
73
·
Gewährleistung eines weiteren nachhaltigen Abbaus des gesamtstaatlichen Defizits,
·
Erhöhung der Erwerbstätigenquoten und Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem
Arbeitsmarkt,
·
Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit durch eine Politik der Lohnmäßigung,
·
Verbesserung der Bedingungen für eine Steigerung der Produktivität,
·
Herbeiführung eines effektiven Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen.
·
Gewährleistung eines weiteren nachhaltigen Abbaus des gesamtstaatlichen Defizits
Nach dem hohen Haushaltsdefizit von 9,3 % des BIP im Jahr 2002 erfolgte 2003 erneut eine restriktivere Ausrichtung der Fiskalpolitik. Allerdings lag das gesamtstaatliche Defizit 2003 immer
noch bei 5,9 % des BIP. Zwar ist für 2004 ein weiterer Abbau des Defizits vorgesehen, doch ist die
Ausgangslage für die Erreichung des Defizitsziels 2004 eher ungünstig. Nach dem ursprünglichen
Ziel einer umfassenden Reform der öffentlichen Finanzen wurde eine beträchtliche Anzahl von
Ausgabenposten im Haushalt 2004 nicht angetastet und scheint auch in den Konsolidierungsplänen
außer Acht gelassen worden zu sein. Eingespart werden soll indessen hauptsächlich bei den laufenden und operativen Ausgaben. Die zuvor expansive Finanzpolitik trug neben dem schnellen Reallohnwachstum zu einer hohen Binnennachfrage und einer zunehmend konsumbedingten Verschlechterung des Leistungsbilanzdefizits auf gut 5½ % des BIP bei. Eine Verminderung der hohen
staatlichen Kreditaufnahme ist für eine Verbesserung der Leistungsbilanz ebenfalls essenziell. Die
Ersparnisse der Haushalte werden kaum zur Finanzierung der privaten Investitionen (darunter Investitionen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt) ausreichen. Hierdurch wird mit weiterem
Druck auf die Leistungsbilanz gerechnet. Selbst bei Beibehaltung des momentanen Leistungsbilanzdefizits würden die Investitionen zusätzliche Haushaltseinschränkungen erfordern. Die Rückkehr zu einer nachhaltigen ungarischen Politik muss auf einer Konsolidierung der öffentlichen Finanzen basieren.
Erhöhung der Erwerbstätigenquote und Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
Ungarn weist eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten der neuen Mitgliedstaaten auf (5,8 % 2003).
Dem stehen jedoch eine stagnierende Erwerbsbevölkerung und eine im Vergleich zum EUDurchschnitt niedrige Erwerbstätigenquote (59,7 % in der Altersgruppe der 15-64-Jährigen im Jahr
2002) gegenüber. Daher gibt die niedrige Arbeitslosenquote nicht die beträchtliche Loslösung vom
Arbeitsmarkt oder die vor allem bei älteren Erwerbspersonen weit verbreitete Nichterwerbstätigkeit
wider.
74
Der Arbeitsmarkt weist ferner Strukturschwächen auf. Regionale Unterschiede lassen sich vor allem
in der zunehmenden Verstädterung und den Ost-West-Disparitäten feststellen, wobei der östliche
Landesteil durch eine weniger entwickelte Infrastruktur und eine höhere Arbeitslosigkeit gekennzeichnet ist. Im internationalen Vergleich ist die Binnenmobilität eher niedrig, wobei Wohnungen
und Verkehr das größte Hindernis darstellen. Ferner handelt es sich bei den meisten Arbeitslosen
um junge Erwachsene (die Jugendarbeitslosigkeit beträgt 11,4 %).
Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit durch eine Politik der Lohnmäßigung
Trotz einer leichten Verbesserung seit Anfang 2003 hat sich Ungarns preisliche Wettbewerbsfähigkeit 2000-2002 erheblich verschlechtert. Der Rückgang der preislichen Wettbewerbsfähigkeit lag
zum Teil an einem raschen Anstieg der Löhne. Der Reallohnzuwachs lag in den vergangenen drei
Jahren über dem Produktivitätswachstum, was auf eine Anhebung der Mindestlöhne und den staatlichen Sektor, jedoch auch auf eine verspätete Anpassung des Privatsektors an die gesunkene Inflation zurückgeht. Trotz einer Verlangsamung des Lohnwachstums gegen Ende des Jahres stiegen die
Realnettolöhne 2003 weiterhin um 9,2 % (hiervon rund 7,3 % im Privatsektor und 12,7 % im staatlichen Sektor). Dies wirkte sich negativ auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit aus und führte zu
sinkender Beschäftigung in einigen Segmenten des Arbeitsmarktes für Niedrigqualifizierte. Zwar
hat diese Entwicklung zu einem Strukturwandel der Industrieproduktion hin zu hoch qualifizierter
Arbeit beigetragen, doch haben steigende Lohnstückkosten die ungarische Wettbewerbsposition
insgesamt und nicht nur in arbeitsintensiven Branchen verschlechtert.
Verbesserung der Bedingungen für eine Steigerung der Produktivität
Das Produktivitätswachstum hat sich seit 2000 verlangsamt, liegt jedoch immer noch leicht über
dem Durchschnitt der neuen Mitgliedstaaten. Das Arbeitsproduktivitätswachstum lag 2000 bei
4,2 %, nahm jedoch 2003 auf etwa 2 % ab. Zu dieser Verlangsamung trugen das relativ niedrige
FuE-Niveau (0,95 % des BIP 2001), Ineffizienzen des Bildungssystems und die Instabilität des
Unternehmensumfeldes bei.
75
Zwar wurden einige Maßnahmen zur Flexibilisierung des Bildungssystems ergriffen, um eine
schnellere Anpassung an die wechselnden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu ermöglichen, doch
mangelt es dem Arbeitsmarkt weiterhin an "mittelqualifizierten" und hoch qualifizierten Arbeitskräften. Die Anzahl der Doktoranden hat zugenommen, doch viele brechen die Promotion vor Beendigung ab. Die Gesamtzahl der Hochschulabsolventen in den Naturwissenschaften und technischen Fächern pro 1000 Einwohner (im Alter zwischen 20 und 29) ist in den letzten Jahren zurückgegangen: 2001 lag der Anteil bei 3,7 %, einem der niedrigsten Werte in der EU. Im Bereich FuE
hinkt die angewandte Forschung hinterher, was zum Teil auf die trotz fiskalischer Anreize noch geringen FuE-Aufwendungen der Unternehmen und die beschränkte Zusammenarbeit zwischen Privatwirtschaft und Forschungsinstituten zurückzuführen ist. Die staatlichen FuE-Ausgaben sind
ebenfalls relativ niedrig, und zwar nicht nur relativ zum BIP, sondern auch als Anteil an den gesamten Staatsausgaben (staatliche FuE-Ausgaben betrugen 2001 0,9 % der gesamten Staatsausgaben). Ferner dürfte sich auch das häufig wechselnde Politikumfeld negativ auf das Produktivitätswachstum auswirken. Regulierungen und Regierungsstrategien erfuhren im vergangenen Jahrzehnt
häufige Veränderungen, was die Vorhersehbarkeit der Politik und das Vertrauen in die Regierung
verminderte und langfristige Planungen erschwerte.
Herbeiführung eines effektiven Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen
Zwar wurde der Liberalisierungsprozess in den meisten netzgebundenen Industrien eingeleitet, doch
ist der effektive Wettbewerb in diesen Wirtschaftszweigen noch begrenzt. Am weitesten fortgeschritten ist die Liberalisierung auf dem Telekommunikationsmarkt. Selbst hier wird der Wettbewerb jedoch durch die beherrschende Stellung des vormals staatlichen Unternehmens bei den Festnetzanschlüssen und der gleichsamen Duopolstruktur auf dem Mobiltelefonmarkt eingeschränkt.
Die Strom- und Gasmärkte wurden für Großkunden geöffnet. Langfristige Kaufvereinbarungen und
die geringe Verfügbarkeit von Verbindungskapazitäten behindern weiterhin den Stromwettbewerb.
Schließlich hat sich der Staat in einigen dieser Branchen die Möglichkeit vorbehalten, sich in die
Tätigkeit des Regulierers einzumischen. Dies ist auf den Strom- und Gasmärkten der Fall. In diesen
Sektoren haben die 2003 verabschiedeten neuen Gesetze die Befugnisse des Netzregulierers erweitert und seine Unabhängigkeit gestärkt. Der Staat kann jedoch noch Einfluss auf die Tarife nehmen.
Länderspezifische Empfehlungen für Ungarn
Die Bewältigung der oben genannten Aufgaben erfordert umfassende Strukturreformen gemäß den
allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge der Wirtschaftspolitik.
76
Um einen weiteren nachhaltigen Abbau des gesamtstaatlichen Defizits zu gewährleisten, wird Ungarn empfohlen,
1.
das gesamtstaatliche Defizit innerhalb eines mehrjährigen Rahmens entsprechend den vom
Rat im Zusammenhang mit der haushaltspolitischen Überwachung getroffenen Entscheidungen glaubwürdig und nachhaltig abzubauen (L 1).
Um die Erwerbstätigenquote zu erhöhen und die Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt anzugehen, wird Ungarn empfohlen,
2.
3.
das Arbeitskräfteangebot durch die Beseitigung von Hemmnissen für die regionale Mobilität
über geeignete Maßnahmen im Bereich Verkehrs– und Wohnungspolitik und durch Ermutigung benachteiligter Gruppen (ethnische Minderheiten, Behinderte, Obdachlose) zum (Wieder-)Eintritt in den Arbeitsmarkt zu verbessern (L 7 und 8),
zu gewährleisten, dass das Abgaben- und Leistungssystem die Beschäftigung fördert, und Anreize für den Eintritt in den oder den Verbleib im Arbeitsmarkt zu schaffen (Arbeit soll sich
lohnen Prinzip) – die hohe Abgabenbelastung der Arbeit sollte weiter abgebaut werden (L 4).
Um die preisliche Wettbewerbsfähigkeit durch eine Politik der Lohnmäßigung zu verbessern, wird
Ungarn empfohlen,
4.
eine Reform des Lohnbildungsprozesses anzuregen, damit die Löhne die Produktivität besser
widerspiegeln können. Bei den Sozialpartnern für mehrjährige Lohnvereinbarungen zu werben, damit die Reallohnentwicklung dem Produktivitätswachstum entspricht. Die Lohnvereinbarungen sollten so gestaltet sein, dass sie ein Umfeld mit niedriger Inflation begünstigen
(L 5).
Um die Bedingungen für eine Steigerung der Produktivität zu verbessern, wird Ungarn empfohlen,
5.
eine stärkere FuE- und Innovationstätigkeit des Privatsektors zu fördern, die Verzahnung zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu stärken, ausreichende Mittel für eine
Qualitätsverbesserung der Forschung bereitzustellen und den Wissenstransfer durch ausländische Direktinvestitionen zu unterstützen (L 13),
77
6.
7.
das Bildungssystem effizienter zu gestalten, seine Reaktionsfähigkeit auf die Qualifikationserfordernisse des Arbeitsmarktes zu verbessern und angemessene Mittel für die allgemeine und
die berufliche Bildung sicherzustellen (L 13),
zur Schaffung eines unternehmerfreundlicheren Umfelds einen stabilen Rechtsrahmen und
eine stabile Regierungspolitik zu gewährleisten (L 11).
Um effektiven Wettbewerb in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen herbeizuführen, wird Ungarn empfohlen,
8.
78
mit der Liberalisierung der netzgebundenen Industrien fortzufahren, die Effektivität des Wettbewerbs und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde der netzgebundenen Industrien zu
steigern (L 9).
20.
Lettland
In den vergangenen Jahren konnte Lettland trotz eines schwachen äußeren Umfelds eine kräftige
Wirtschaftsleistung verzeichnen. Es wird erwartet, dass das BIP-Wachstum mittelfristig auf Höhe
des Potenzialwachstums von 5-6 % jährlich liegt. Der private Verbrauch und Bruttoanlageinvestitionen waren besonders stark und sind die treibenden Wachstumsfaktoren. Trotz des starken Anstiegs
des privaten Verbrauchs war die Inflation in den letzten fünf Jahren niedrig. Allerdings wird für dieses Jahr erwartet, dass die Inflation ein relativ hohes Niveau erreicht; sie könnte jedoch bis 2006/07
auf 3 % zurückfallen. Der Außenhandel hat rasch zugenommen, und da die Einfuhren die Ausfuhren übertreffen, ist das Leistungsbilanzdefizit auf 9,2 % des BIP 2003 gestiegen und dürfte mittelfristig auf diesem hohen Niveau verbleiben. Lettland hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung der Strukturreformen erzielt, steht allerdings noch vor einigen Herausforderungen, inklusive des Funktionierens der öffentlichen Verwaltung, die Lettlands Aufnahme
von strukturellen Fonds der EU beeinträchtigen könnten. Diese Herausforderungen, wenn sie nicht
vollständig gelöst werden, dürften Lettlands Fähigkeit, weiterhin für starkes Wachstum zu sorgen,
schwächen.
Die Arbeitslosenquote ist leicht gesunken und fällt regional äußerst unterschiedlich aus. Das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarktes wird durch zahlreiche Strukturprobleme beeinträchtigt,
wozu unangemessene Aus- und Fortbildungssysteme, das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und eine geringe geografische Mobilität gehören. Der Wettbewerb auf den
lettischen Produktmärkten wurde durch die Privatisierung der meisten Staatsunternehmen gefördert.
Das Niveau der staatlichen Beihilfen liegt nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt. Die wenigen
verbleibenden Wettbewerbsprobleme sind hauptsächlich auf die netzgebundenen Wirtschaftszweige
konzentriert. Obwohl Lettland von niedrigen Arbeitskosten und Steuern profitiert, bleibt das niedrige Niveau der Arbeitsproduktivität ein großes Problem.
Der Abbau des gesamtstaatlichen Defizits wurde 2002 unterbrochen. Es stieg gegenüber 1,6 % im
Jahr 2001 auf 2,7 % des BIP. Die Steuereinnahmen, die 2003 höher ausfielen als erwartet, und die
genaue Überwachung der Ausgaben durch die Regierung ermöglichten eine Verringerung des gesamtstaatlichen Defizits auf 1,8 % des BIP. 2004 soll das Defizit 2 % des BIP betragen. Allerdings
hängt die Finanzlage in Lettland davon ab, wie stark man sich um Haushaltsdisziplin bemüht; daher
ist Lettlands Finanzpolitik durch ein prozyklisches Vorgehen gekennzeichnet. Andererseits bleibt
der gesamtstaatliche Schuldenstand mit 15,3 % des BIP niedrig.
79
Lettland sollte ein Höchstmaß an nachhaltiger Konvergenz, insbesondere im Hinblick auf die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, anstreben. Sowohl die weitere Konsolidierung der öffentlichen Finanzen als auch die bessere Ausnutzung der Humanressourcen Lettlands müssen durch politische Maßnahmen unterstützt werden, die dazu beitragen, das starke Wachstum mittel- und langfristig zu sichern. Dies erfordert insbesondere eine Stärkung und Diversifizierung der Wachstumsund Beschäftigungsbasis durch Förderung des Unternehmensumfelds. Ferner muss das Produktivitätsniveau erhöht werden, und Lettland sollte sich auf den letztendlichen Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft vorbereiten. In diesem Zusammenhang steht Lettland vor vier großen Herausforderungen:
·
Bekämpfung des erheblichen Leistungsbilanzdefizits, wozu angemessene finanzpolitische
Maßnahmen beitragen sollen,
·
Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität,
·
Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt,
·
Förderung eines effizienten Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen.
Bekämpfung des erheblichen Leistungsbilanzdefizits, wozu angemessene finanzpolitische Maßnahmen beitragen sollen
Die Binnennachfrage nach Importgütern ist in Lettland nach wie vor stärker als die Auslandsnachfrage nach lettischen Gütern, und das Leistungsbilanzdefizit hat sich 2003 auf 9,1 % des BIP erhöht.
Das Exportwachstum war 2002 und 2003 trotz des internationalen Konjunkturrückgangs sehr lebhaft; allerdings nahmen die Importe noch schneller zu als die Exporte. In den nächsten Jahren dürfte
sich die Handelsbilanz wegen eines starken und zunehmenden Investitionsbedarfs aufgrund der anhaltenden Entwicklung und Umstrukturierung der Wirtschaft sogar weiter verschlechtern. Die positive Dienstleistungsbilanz und Nettotransfers begrenzen jedoch ihre Auswirkungen auf die Erhöhung des derzeitigen Leistungsbilanzdefizits. Obwohl die Ausfuhrpreise 2003 schneller stiegen als
die Einfuhrpreise, haben sich die Handelsbedingungen in den letzten Jahren nicht anhaltend günstig
entwickelt und führen somit zu zusätzlicher Unsicherheit im Hinblick auf den potenziell künftigen
Druck auf die Leistungsbilanz.
80
Das moderate Tempo der Finanzkonsolidierung wurde 2002 trotz eines starken Wachstums der lettischen Wirtschaft durch finanzielle Abweichungen unterbrochen. Das Gesamtstaatsdefizit lag 2003
schätzungsweise bei 1,8 % des BIP. Dies lag hauptsächlich an besser als erwarteten Steuereinnahmen nach Verbesserungen der Steuererhebung und höher als erwartetem Wirtschaftswachstum sowie an der genauen Kontrolle der Ausgaben durch die Regierung. Obwohl die lettische Regierung
mittelfristig weiterhin den Haushalt ausgleichen will, gerät Lettland aufgrund der gegenwärtigen
prozyklischen Finanzpolitik, kombiniert mit einer sich schnell wandelnden politischen Landschaft
und der eher begrenzten Möglichkeiten der Regierung, in einer Zeit hohen Wirtschaftswachstums
die Steuereinnahmen zu erhöhen, in eine schwierige Situation im Hinblick auf den künftigen Ausgabenbedarf. Dieser Ausgabendruck dürfte auch das Leistungsbilanzdefizit verschlechtern. Angesichts einer schwachen Auslandsnachfrage und einer bereits hohen Inlandsnachfrage geben eine
Ausgabensteigerung Ende 2002, ein starkes Kreditwachstum, und eine weitere fiskalische Lockerung Anlass zu Sorge. Die wichtigste wirtschaftspolitische Herausforderung ist die Vermeidung
eines prozyklischen Steueranreizes, der die Inlandsnachfrage überhitzen und das Leistungsbilanzdefizit verschlechtern könnte.
Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität
Die Arbeitsproduktivität in Lettland ist die niedrigste in der EU (unter 40 % des EU-15-Durchschnitts). Zwischen 1995 und 2003 hat sie sich gegenüber dem EU-Durchschnitt relativ verbessert,
aber die Wachstumsrate ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Mehrere Faktoren beeinträchtigen die lettische Produktivitätsleistung. Obwohl Reformen eingeleitet wurden, leidet das Bildungssystem nach wie vor unter Problemen hinsichtlich der Effizienz, der Inhalte und der externen Partnerschaften, und die Verbindungen zwischen Hochschule und Industrie sind nach wie vor unterentwickelt. Zweitens scheinen trotz fiskalischer und anderer indirekter getroffener Maßnahmen die
Aktivitäten in FuE-, insbesondere bei den Unternehmen, und Innovation beschränkt zu sein, weil
sowohl öffentliche Mittel als auch bei den meisten Unternehmen die kritische Masse zur Durchführung von Forschungstätigkeiten fehlen. Das Produktivitätswachstum wird ebenfalls eingeschränkt
durch das niedrige Niveau der unternehmerischen Tätigkeit, Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierungen und einer sich erst entwickelnden Geschäftskultur. Trotz hoher Unternehmensinvestitionen wird das Produktivitätsniveau durch eine niedrige Kapitalintensität und ein nach wie vor
niedriges Niveau der physischen Infrastruktur behindert. Diese Faktoren erklären, warum Lettland
weiterhin festgelegt ist auf Sektoren mit relativ niedriger Technologie und Transittätigkeiten ohne
große Mehrwertschaffung.
81
Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
Der lettische Arbeitsmarkt weist eine Reihe von Strukturmängeln auf, insbesondere starke regionale
Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit, sowie einen hohen Anteil an Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit. 2002 erreichte die Erwerbsbeteiligungsquote 68,8 % und die Erwerbstätigenquote lag bei
60,5 %. Die Arbeitslosenquote lag Ende 2002 bei 12,1 % und ist 2003 gesunken.
Das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarktes wird durch eine Reihe von Strukturproblemen
behindert. Erstens ist die schwache Nutzung der Humanressourcen auf das so wenig unternehmerische Umfeld zurückzuführen. Lettland hat die niedrigste Rate an Unternehmensneugründungen in
der EU, was die Notwendigkeit, das Unternehmertum und die Entwicklung der KMU zu fördern
und somit die Beschäftigungsbasis zu stärken, unterstreicht. Zweitens sind die Lohnnebenkosten für
die Bezieher niedriger Einkommen in Lettland hoch und führen zu negativen Arbeitsanreizen in der
offiziellen Wirtschaft. Aufgrund der niedrigen Löhne führen selbst geringfügige Sozialleistungen
dazu, dass Arbeit oder die Wiederaufnahme von Arbeit kostspielige Entscheidungen sind und daher
die Erwerbsbeteiligung negativ beeinflussen. Drittens spiegelt die hohe Arbeitslosenquote in gewisser Weise das Missverhältnis zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage wider. Ferner entspricht das
Bildungssystem nicht der Nachfrage nach flexibleren und moderneren Ausbildungsformen. Die lettische Regierung hat vor kurzem eine umfassende Reform des Bildungssystems vorgeschlagen, um
es besser an die Anforderungen einer Marktwirtschaft anzupassen. Gleichwohl dürfte die Umsetzung der Reform kostenintensiv und langwierig sein. Regionale Unterschiede bei der Beschäftigung
und der Arbeitslosigkeit sind auch das Ergebnis einer geringen geografischen Mobilität, die durch
Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur erhöht werden könnte.
82
Förderung eines effizienten Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen
Schritte zur Liberalisierung der netzgebundenen Wirtschaftszweige erfolgten erst vor kurzem. Mit
der vollständigen Liberalisierung der Sprachtelefondienstleistungen im Jahr 2003 und der allmählichen Liberalisierung anderer netzgebundener Wirtschaftszweige sollte den EU-Rechtsvorschriften
entsprochen werden. Alle netzgebundenen Wirtschaftszweige werden noch von den bisherigen Versorgungsunternehmen – von denen einige schrittweise privatisiert werden – dominiert, die sich
einem nur wenig effizienten Wettbewerb stellen müssen und das Fehlen einer wirklichen Auswahlmöglichkeit zwischen Anbietern nutzen. Der wenig effiziente Wettbewerb hat mehrere Ursachen. In
einigen Fällen kann sich der Wettbewerb aufgrund technischer und praktischer Hemmnisse nicht
entwickeln, wie bei der Telekommunikation, wo sich die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses,
die Betreiberauswahl und die Übertragbarkeit der Rufnummern verzögern. In einigen anderen Fällen, wie z.B. im Energiebereich, gibt es noch keine vollständige Rechtsgrundlage für einen effizienteren Wettbewerb. Eine weitere Ursache für den wenig effizienten Wettbewerb ist der fehlende Verbund. Die lettischen Eisenbahnverbindungen zu den baltischen Nachbarn und anderen europäischen
Ländern sind nicht sehr gut entwickelt. Der lettische Gasmarkt wird im vorgelagerten Bereich durch
sehr wenige Importeure dominiert und hängt de facto von russischen Gaslieferungen ab. Schließlich
dürften sich die grenzüberschreitenden Verbindungen im Stromsektor zwischen den Baltischen
Staaten und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Deckung des langfristigen Bedarfs als unzureichend erweisen.
Länderspezifische Empfehlungen für Lettland
Die Inangriffnahme der oben genannten Aufgaben erfordert umfassende Strukturreformen wie in
den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge der Wirtschaftspolitik dargelegt.
Zur Bekämpfung des erheblichen Leistungsbilanzdefizits, wozu angemessene finanzpolitische Maßnahmen beitragen sollen, wird Lettland empfohlen,
1.
das gesamtstaatliche Defizit innerhalb eines mehrjährigen Rahmens entsprechend den vom
Rat im Zusammenhang mit der bevorstehenden haushaltspolitischen Überwachung zu fassenden Beschlüssen glaubwürdig und nachhaltig abzubauen (L 1 und 2).
Im Hinblick auf die Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität wird Lettland
empfohlen,
2.
die Effizienz, Qualität und Zugänglichkeit des Aus- und Berufsbildungssystems und seine
Ausrichtung auf den Bedarf des Arbeitsmarktes zu erhöhen (L 13 und 14),
83
3.
4.
FuE und Innovation, insbesondere im Unternehmensbereich, zu fördern (L 13 und 14),
die Unternehmerkultur zu fördern (L 11).
Zur Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt wird Lettland empfohlen,
5.
die Abgaben- und Leistungssysteme zu überarbeiten, damit sich Arbeit wieder mehr lohnt,
insbesondere durch Effizienzsteigerungen bei den Sozialausgaben (L 4),
6.
das Arbeitskräfteangebot durch Fortsetzung der Bemühungen um eine bessere Anpassung der
Qualifikationen der Arbeitnehmer an die Anforderungen des Arbeitsmarktes und durch Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte, insbesondere durch Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur, zu stärken (L 7 und 13).
Zur Förderung eines effizienten Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen wird Lettland empfohlen,
7.
8.
84
gesetzliche Maßnahmen zur Förderung eines effizienten Wettbewerbs in den netzgebundenen
Wirtschaftszweigen und zur Stärkung der Rolle der Regulierungsbehörde zu ergreifen (L 9),
die physischen Verbindungen zu anderen europäischen Netzen zu erhöhen (L 9).
21.
Litauen
Trotz eines schwachen äußeren Umfelds verzeichnete Litauen in den letzten drei Jahren eine
weiterhin äußerst starke Wirtschaftsleistung. Das reale BIP-Wachstum belebte sich 2003 rasch auf
9,0 %, im Wesentlichen unterstützt durch anhaltende Investitionen und privaten Verbrauch, obwohl
das Exportwachstum kräftig blieb. Eine große nominal effektive Aufwertung des Litas führte,
einhergehend mit einem starken Produktivitätswachstum, das die Lohninflation dämpfte, zu einer
Senkung des Preisniveaus. Die Abnahme (gemessen am HVPI) lag im Jahr 2003 bei 1,1 %. Das
starke Wirtschaftswachstum wirkte sich positiv auf dem Arbeitsmarkt aus, obwohl die hohe
Arbeitslosigkeit eine der größten Schwächen der litauischen Wirtschaft bleibt.
Der im Jahr 2000 begonnene Abbau des gesamtstaatlichen Defizits wurde 2003 unterbrochen, als
das Defizit von 1,5 % in 2002 leicht auf 1,7 % des BIP anstieg. Wesentliche Erhöhungen sowohl
bei den laufenden als auch bei den Kapitalausgaben, zum Teil aufgrund von Ausgaben im
Zusammenhang mit dem EU-Beitritt, wurden im Haushalt für das Jahr 2004 genehmigt und dürften
zu einem weiteren Anstieg des Defizits führen. Die Finanzkonsolidierung dürfte sich 2005
fortsetzen. Geringe Haushaltsdefizite in den früheren Jahren haben dazu beigetragen, dass die
Leistungsbilanzdefizite, die zum größten Teil durch ausländische Direktinvestitionen finanziert
wurden, tragfähig blieben. Die Currency-Board-Regelung hat sich als erfolgreicher Stabilitätsanker
für die Geldpolitik erwiesen und zu volkswirtschaftlicher Stabilisierung und einer historisch
niedrigen Inflationsrate beigetragen. Die größere volkswirtschaftliche Stabilität hat eine Absenkung
der Zinsen in den letzten Jahren ermöglicht, was zu einem hohen Wachstum bei den Inlandskrediten
und dementsprechend einer großen Zunahme bei den Investitionen und beim Verbrauch geführt hat.
Litauen sollte ein Höchstmaß an nachhaltiger Konvergenz anstreben. Der Arbeitsmarkt gibt Anlass
zur Sorge. Die Senkung der hohen Arbeitslosigkeit und eine weitere Konsolidierung der
öffentlichen Finanzen ist entscheidend, um die volkswirtschaftliche Stabilität mittelfristig zu
verbessern. Die Bewahrung der litauischen Wettbewerbsfähigkeit ist von entscheidender Bedeutung
für eine rasche und anhaltende Konvergenz zu den EU-Volkswirtschaften. Weitere
Strukturveränderungen sind notwendig, um das gegenwärtige Produktivitätswachstum zu bewahren,
das notwendig ist, um die große Produktivitätslücke zwischen Litauen und dem EU-Durchschnitt zu
schließen. In dieser Hinsicht muss der erforderliche Fortschritt im Hinblick auf den Übergang zu
einer wissensbasierten Wirtschaft durch eine Anpassung des Bildungssystems an den Bedarf des
Arbeitsmarktes und die Entwicklung von FuE und Innovation ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang steht Litauen vor vier großen Herausforderungen:
85
·
Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt,
·
Beibehaltung niedriger gesamtstaatlicher Defizite,
·
Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität,
·
Förderung eines effizienten Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen.
Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
Trotz sichtbarer Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt in den letzten beiden Jahren blieb die
Arbeitslosenquote mit 12,7 % in 2003 hoch, und große strukturelle Schwächen halten an. Es zeigen
sich noch regionale Unterschiede, wobei einige Regionen Arbeitslosenquoten von rund 20 %
verzeichnen. Die Jugendarbeitslosigkeit blieb mit 23 % im Jahr 2002 hoch, während die
Langzeitarbeitslosigkeit bei 7 % lag. Nahezu 17 % der Beschäftigung entfällt auf den nur wenig
produktiven Landwirtschaftssektor, wo ein erheblicher Beschäftigungsrückgang stattfinden dürfte,
wodurch sich die Arbeitslosigkeit in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird.
Die großen Strukturmängel auf dem Arbeitsmarkt sind zurückzuführen auf die beschränkte
berufliche und geografische Mobilität der Arbeitskräfte, das Missverhältnis zwischen
Qualifikationsangebot und -nachfrage und Ausbildungsdefizite. Obwohl die Erwerbsquote bei
Hochschulabsolventen hoch ist, sind die Berufsqualifikationen der litauischen Arbeitnehmer häufig
in Bereichen konzentriert, die nicht dem gegenwärtigen Bedarf an fachlichen Qualifikationen
entsprechen. Ein Arbeitskräftemangel entsteht bei den Informationstechnologien, im Management
und in bestimmten technischen Kategorien. Eine Verbesserung der Kontakte zwischen
Bildungseinrichtungen und Unternehmen würde dazu beitragen, Berufsausbildung und Tertiärausbildung an den gegenwärtigen Bedarf anzupassen. Gleichzeitig weisen gegenwärtig Tätigkeiten
im Bereich des lebenslangen Lernens, die notwendig sind, um die Fähigkeit der Arbeitnehmer zur
Anpassung an den künftigen Bedarf zu erhöhen, mit das niedrigste Niveau der neuen
Mitgliedstaaten auf. Weitere Anstrengungen zur Erhöhung der Qualität und des Angebots an
beruflicher Bildung wären von Nutzen, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Gebieten.
Der hohe Anteil an niedrig qualifizierten Arbeitnehmern an der Zahl der Arbeitslosen verlangt
besondere Schulungsmaßnahmen für diese Kategorie. Die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur,
insbesondere in ärmeren Regionen, könnte zur Schaffung besserer Rahmenbedingungen für Investoren beitragen und die Fähigkeit und Bereitschaft der Arbeitnehmer zu mehr Mobilität erhöhen.
Weitere Bemühungen um eine Verbesserung des Unternehmensumfelds würden Arbeitsplätze
schaffen und Entlassungen aufgrund industrieller und landwirtschaftlicher Umstrukturierungen
ausgleichen. Das System der Arbeitslosenunterstützung wird derzeit verschlankt, wobei die Höhe
des Arbeitslosengeldes an das frühere Einkommen gekoppelt wird und der Versicherungsanspruch
sowie die gesamte Arbeitslosenversicherung werden gesetzlich definiert.
86
Beibehaltung niedriger gesamtstaatlicher Defizite
Die Regierung hat sich an ihre Pläne zur Haushaltskonsolidierung gehalten. Dementsprechend sank
das gesamtstaatliche Defizit von 5,6 % des BIP 1999 auf 1,5 % im Jahr 2002. Gleichwohl hat sich
der abnehmende Trend umgekehrt, und das Defizit ist 2003 leicht auf 1,7 % gestiegen. Vor dem
Hintergrund höher als erwarteter Einnahmen in der ersten Jahreshälfte 2003 hat die Regierung
beschlossen, zusätzliche Ausgaben im Rahmen eines Ergänzungshaushalts im Juli 2003 zu
genehmigen. Diese Änderungen führten zu erheblichen Erhöhungen der Ausgaben, die eine weitere
Reduzierung des Defizits im Jahr 2003, im Wesentlichen in Form von Ausgleichszahlungen für den
Verlust von Rubelersparnissen 1 (rund 0,4 % des BIP) und Agrarbeihilfen (0,2 % des BIP),
verhinderten. Der Haushaltsplan 2004 sieht einen weiteren Anstieg des Defizits vor, der weitgehend
auf eine Welle öffentlicher Investitionen und höhere Ausgaben für die sozialen Sicherungssysteme
und die Gehälter im öffentlichen Sektor sowie erhebliche Übergangskosten im Zusammenhang mit
der Rentenreform zurückzuführen ist. Der Ausgabendruck infolge eines hohen Investitionsbedarfs,
großer finanzieller Verpflichtungen und anhaltender Verbindlichkeiten ist mittelfristig eine Gefahr
für die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen.
Trotz der bisherigen Bemühungen um eine Verbesserung des Steuersystems gibt es einen
beträchtlichen Spielraum für Verbesserungen im Hinblick auf eine effizientere Steuererhebung.
Infolge des Strukturwandels und der Steuerreform sind die Staatseinnahmen im Verhältnis zum BIP
von 38,1 % 1998 auf 33,8 % im Jahr 2002 gesunken. Außerplanmäßige zusätzliche Ausgaben
werden häufig in der zweiten Jahreshälfte gewährt, was eine raschere Konsolidierung der
öffentlichen Finanzen verhindert. Eine prozyklische Finanzpolitik könnte einige Risiken mit sich
bringen, da der zusätzliche Ausgabendruck zunimmt. Obwohl niedrige Haushaltsdefizite in den
letzten Jahren dazu beigetragen haben, dass sich der Druck auf die Leistungsbilanz abgemildert hat,
muss durch die Finanzpolitik eine mögliche Verschlechterung des Verhältnisses zwischen privaten
Sparleistungen und Investitionen, das durch das gegenwärtig rasche Kreditwachstum stimuliert
werden könnte, abgeschwächt werden.
1
Die Regierung hat sich verpflichtet, die Bürger für den Verlust von Rubelersparnissen in den
ersten Übergangsjahren zu entschädigen und Eigentumsrechte zurückzuerstatten oder
finanzielle Entschädigungen für in Sowjetzeiten enteignete Immobilien zu leisten. Die noch
zu zahlenden Beträge beliefen sich Ende 2003 auf rund 6,7 % des BIP.
87
Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität
Litauen konnte nach der Krise in Russland im Jahre 1999 ein hohes Produktivitätswachstum
verzeichnen. Das Produktivitätsniveau ist mit 42 % des EU-15-Durchschnitts jedoch nach wie vor
sehr niedrig. Auch das hohe Produktivitätswachstum in jüngster Zeit scheint teilweise auf einmalige
Effekte einer besseren Kapazitätsnutzung bestehender Ressourcen zurückzuführen zu sein. Bei
einem Pro-Kopf-BIP von 39 % des EU-15-Durchschnitts in 2002 ist ein hohes und nachhaltiges
Produktivitätswachstum notwendig, um den Einkommensabstand zur EU zu verringern. In dieser
Hinsicht sind Defizite des Bildungssystems und die niedrigen Ausgaben für FuE und Innovationen
ein Handicap.
Zum einen besteht - wie in der Erläuterung der ersten Herausforderung beschrieben - trotz hoher
öffentlicher Bildungsausgaben und einer hohen Anzahl von Hochschulabsolventen ein
Missverhältnis zwischen den Qualifikationen, die das Bildungs- und Ausbildungssystem vermittelt,
und dem Bedarf der Unternehmen. Die Regierung erarbeitet ein Programm zur Umsetzung einer
Bildungsstrategie bis 2012, weitere Anstrengungen dürften jedoch notwendig sein, um das
Bildungs- und Ausbildungssystem auf den künftigen Bedarf entsprechend der Entwicklung der
Wirtschaftsstruktur auszurichten. Zum anderen beruht ein Großteil der gegenwärtigen
Wirtschaftsstruktur auf niedriger Technologie. Eine Strukturveränderung setzt höhere FuEAusgaben und mehr Innovationen voraus. Diese liegen gegenwärtig leicht unter dem
durchschnittlichen Niveau der neuen Mitgliedstaaten. Die Beibehaltung eines hohen Niveaus an
ausländischen Direktinvestitionen könnte durch Wissenstransfer als Katalysator wirken und somit
zu einem schnelleren wirtschaftlichen Strukturwandel in Bereichen mit höherer Wertschöpfung und
verbesserter Produktivität beitragen. Ein weiterer Ausbau der physischen Infrastruktur könnte
ebenfalls zur Beibehaltung des hohen Produktivitätswachstums beitragen. Die IT-Ausgaben sind
ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau leicht gestiegen. Die geringe IT-Verbreitung könnte
die Steigerung der Produktivität behindern.
Förderung eines effizienten Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen
Trotz der Deregulierung der meisten netzgebundenen Wirtschaftszweige ist der effiziente
Wettbewerb in all diesen Bereichen mit Ausnahme des Mobilfunks und des Straßenverkehrs nach
wie vor schwach. Der Telefonfestnetzmarkt wurde im Januar 2003 vollständig liberalisiert. Der
bisherige Betreiber ist jedoch nach wie vor der einzige Marktakteur. Die Regulierungsbehörde des
Telefonmarktes scheint noch nicht über angemessene Ressourcen zu verfügen, um den Wettbewerb
effizient zu fördern. Das EU-Recht zur Eröffnung des Eisenbahnmarktes ist noch nicht vollständig
umgesetzt, und die Infrastruktur ist schwach entwickelt, insbesondere die Verbindungen zu Polen.
88
Die Öffnung der Energiemärkte hat zu wenig sichtbaren Vorteilen für die Verbraucher geführt.
Sowohl bei der Versorgung als auch bei der Verteilung ist die Konzentration anhaltend hoch. Der
Elektrizitätsmarkt wurde im Januar 2002 für Großabnehmer geöffnet, was einem Viertel des
Stromverbrauchs entspricht. Eine weitere Deregulierung ist schrittweise vorgesehen. Eine
Privatisierung der Stromversorgungsunternehmen ist gegenwärtig im Gange. Allerdings werden
rund 80 % des gesamten Stroms in Atomkraftwerken erzeugt. Die fehlende Verbundkapazität mit
anderen neuen Mitgliedstaaten verhindert die Integration mit dem EU-Elektrizitätsmarkt. Der
Gasmarkt wurde ebenfalls für Großabnehmer liberalisiert, was 80 % des Verbrauchs entspricht.
Allerdings gibt es nur wenig unabhängige Akteure auf dem Markt und keinen Verbund mit dem
westeuropäischen Gasnetz.
Länderspezifische Empfehlungen für Litauen
Die Inangriffnahme der oben genannten Aufgaben erfordert umfassende Strukturreformen wie in
den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge der Wirtschaftspolitik dargelegt.
Zur Inangriffnahme der Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt wird Litauen empfohlen,
1.
2.
die regionale Mobilität zu fördern, das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und nachfrage zu verringern, und dabei die Effizienz des Bildungswesens, von
Umschulungsmaßnahmen und anderen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu
gewährleisten (L 4, 7 und 8),
die kombinierten Anreizwirkungen von Abgaben- und Sozialleistungen zu verbessern (L 4).
Zur Beibehaltung niedriger gesamtstaatlicher Defizite wird Litauen insbesondere empfohlen,
3.
4.
weiterhin glaubwürdig und nachhaltig niedrige Haushaltsdefizite innerhalb eines
mehrjährigen Rahmens entsprechend den vom Rat im Zusammenhang mit der bevorstehenden
haushaltspolitischen Überwachung zu fassenden Beschlüssen anzustreben (L 1),
eine prozyklische Finanzpolitik zu vermeiden, die einen weiteren Abbau des
gesamtstaatlichen Defizits, insbesondere durch eine Vermeidung von Haushaltsänderungen,
die angesichts höher als erwarteter Einnahmen zusätzliche Ausgaben erlauben, verhindert
(L 2).
Im Hinblick auf die Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität wird Litauen
empfohlen,
5.
die Effizienz und Qualität des Bildungs- und Ausbildungssystems und seine
Anpassungsfähigkeit an den Bedarf des Arbeitsmarktes zu erhöhen (L 13),
89
6.
FuE und Innovation zu fördern, die Verbindungen zwischen Forschungsinstituten und
Unternehmen zu intensivieren, und den Know-how-Transfer durch ausländische
Direktinvestitionen und eine stärkere IT-Verbreitung zu fördern (L 13).
Zur Förderung eines effizienten Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen wird
Litauen empfohlen,
7.
8.
90
die Liberalisierung fortzusetzen und einen effizienten Wettbewerb in den Bereichen Energie,
Telekommunikation und Eisenbahnen zu fördern (L 9),
Verbindungskapazitäten zu benachbarten EU-Mitgliedstaaten zu schaffen und auszubauen
(L 9).
22.
Malta
Die zunehmend offene Struktur der maltesischen Wirtschaft, die große Abhängigkeit von
Einnahmen aus dem Fremdenverkehr und die geringe Größe des Landes machen die Wirtschaft in
zunehmendem Maße anfällig für externe wirtschaftliche und geopolitische Erschütterungen. Das
schwierige internationale Wirtschaftsumfeld der letzten beiden Jahre und die Umstrukturierung des
öffentlichen Sektors führten zu einem recht bescheidenen Wirtschaftswachstum, das im
Wesentlichen durch einen starken öffentlichen Verbrauch angetrieben wurde. Das reale BIPWachstum liegt gegenwärtig weit hinter seinem geschätzten Potenzial.
Trotz des schleppenden Wirtschaftswachstums nahm die Arbeitslosigkeit von Januar bis Oktober
des vergangenen Jahres nicht wesentlich zu (5,7 % im Oktober 2003), obwohl im Zusammenhang
mit Umstrukturierungen in der Schiffbauindustrie, in der verarbeitenden Industrie und im
Fremdenverkehr eine gewisse Verschlechterung für die Folgemonate erwartet wird. Maltas
allgemeine Fortschritte bei der Übernahme des Acquis gingen nicht ganz einher mit der
Durchführung wichtiger Wirtschaftsreformen vor dem Hintergrund des Beitritts zur EU im Mai
2004. Die umfassende Restrukturierung des öffentlichen Sektors und die Reduzierung staatlicher
Beihilfen und Subventionen sowie die Reform des Renten- und Gesundheitssystems wurden
verschoben. Die vergleichsweise niedrige Erwerbstätigenquote, insbesondere bei Frauen, gibt nach
wie vor Anlass zur Sorge. Angesichts des fortdauernden Zwangs einer Konsolidierung der
öffentlichen Finanzen haben ein schwächer als erwartetes BIP-Wachstum im Jahr 2003 und
steigende öffentliche Ausgaben das gesamtstaatliche Defizit weiter verschlechtert, wodurch
zusätzlicher Druck auf die Leistungsbilanz ausgeübt wurde. Malta sollte einen hohen Grad an
nachhaltiger Konvergenz anstreben, insbesondere im Hinblick auf die Konsolidierung der
öffentlichen Finanzen. Mit diesem Ziel vor Augen muss die Reform des Renten- und
Gesundheitssystems sowie des öffentlichen Sektors neu belebt werden. Trotz gewisser Fortschritte
ist der Wettbewerb in einigen Bereichen nach wie vor unzureichend, und die Privatisierungsbemühungen müssen fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang steht Malta vor drei großen
Herausforderungen:
·
Nachhaltiger Abbau des gesamtstaatlichen Defizits und langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen,
·
Erhöhung der Erwerbstätigenquote, insbesondere bei Frauen,
·
Förderung eines effizienten Wettbewerbs unter Berücksichtigung der Besonderheiten der
kleinen Binnenwirtschaft.
91
Nachhaltiger Abbau des gesamtstaatlichen Defizits und langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Zur Bewältigung des hohen gesamtstaatlichen Defizits, das 2003 9,7 % des BIP betrug (und sich
auf 6,5 % des BIP belaufen würde, wenn große einmalige Posten, die sich auf die Umstrukturierung
der Werften beziehen, ausgeschlossen würden), plant die Regierung eine Reihe von Maßnahmen
wie die Stärkung des Steuervollzugs, um die Einnahmen zu erhöhen. Es ist darauf hinzuweisen,
dass die nichtsteuerlichen Einnahmen schneller wachsen dürften als die Steuereinnahmen. Dies ist
vor allem auf die Einnahmen aufgrund der Ausländermelderegelung und der EUAusgleichszahlungen im Rahmen des Kopenhagen-Pakets sowie auf Mittel aus dem Fünften
Finanzprotokoll für Italien zurückzuführen. Was die direkte Besteuerung betrifft, ist eine gewisse
Verringerung durch die Einführung eines fünfstufigen (gegenüber einem bisher dreistufigen)
Steuersystems und die Erhöhung der zu besteuernden Einkommensgrenze vorgesehen.
Auf der Ausgabenseite gefährden hohe Aufwendungen für die Löhne und Gehälter im öffentlichen
Sektor, Renten und Gesundheitsleistungen die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Was die
laufenden Ausgaben betrifft, sind weitere Bemühungen um eine stärkere Kontrolle der
Mittelzuweisungen für Sozialleistungen und andere Hilfsprogramme sowie eine Verminderung der
Finanzhilfen wünschenswert. Aufgrund der anhaltenden Notwendigkeit zur Modernisierung bzw.
zum Aufbau einer neuen Infrastruktur dürften die Gesamtausgaben wegen der Kapitalausgaben auf
einem hohen Niveau (rund 50 % des BIP) bleiben, obwohl ein Rückgang (auf 46,6 % des BIP) für
2006 vorgesehen ist.
Die Bevölkerungsalterung ist ein erhebliches finanzielles Risiko für die langfristige Tragfähigkeit
der öffentlichen Finanzen, insbesondere aufgrund des relativ hohen Niveaus der Staatsschulden.
Der erwartete rasche Anstieg des Altersabhängigkeitsquotienten zwischen 2000 und 2050 (von
18 % auf 38,6 %) wird künftig einen erheblichen Druck auf die öffentlichen Finanzen ausüben.
Diesbezüglich ist eine Reform des ersten Pfeilers der Rentenversicherung geplant, und es wird
damit gerechnet, dass die erforderlichen Beschlüsse Mitte dieses Jahres gefasst werden.
Der beträchtliche Umfang der noch ausstehenden staatlichen Bürgschaften (22 % des BIP in 2002)
bedroht die Finanzlage des Staates. Die Regierung plant, die Begebung neuer Bürgschaften künftig
zu begrenzen (Absenkung des Bestandes auf 15 % des BIP in 2006), was durch eine strengere
Anwendung der Haushaltsvorschriften für die Begebung von Bürgschaften erfolgen soll. Dies soll
zu der geplanten mittelfristigen Absenkung des Niveaus der implizierten Eventualverbindlichkeiten
beitragen und das vorhandene Risiko, das durch die begebenen Bürgschaften oder Kreditfazilitäten
entsteht, abmildern. Insgesamt belief sich die Bruttoverschuldung des Gesamtstaates 2003 auf 72 %
des BIP.
92
Erhöhung der Erwerbstätigenquote, insbesondere bei Frauen
Der maltesische Arbeitsmarkt scheint ausreichend flexibel, um sich an wirtschaftliche
Erschütterungen anpassen zu können, ohne dass es zu lang anhaltender hoher Arbeitslosigkeit
kommt. Allerdings war die Erwerbstätigenquote im September 2003 mit 53,7 % im Vergleich zum
EU-Durchschnitt niedrig. Die relativ niedrige Erwerbstätigenquote war auf die niedrige
Erwerbstätigenquote bei den Frauen (33,1 %) zurückzuführen, während die entsprechende Quote
bei den Männern (74,2 %) über dem EU-Durchschnitt lag. Die Erhöhung der Erwerbstätigenquote
insgesamt sowie bei den Frauen ist von entscheidender Bedeutung, um die Grundlage für die
Sozialversicherungsbeiträge im Hinblick auf die Bevölkerungsalterung zu erweitern. In diesem
Zusammenhang wurden in jüngster Zeit Maßnahmen zur Förderung der weiblichen
Erwerbstätigkeit ergriffen.
Da die Regierung die notwendige Erhöhung der weiblichen Erwerbsquote bei sinkenden
Geburtenzahlen und einer alternden Bevölkerung erkennt, wurden Initiativen zur Erhöhung der
weiblichen Erwerbsquote in das Gesetz über Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen (Employment
and Industrial Relations Act, ERA) aufgenommen, das im Dezember 2002 in Kraft trat und durch
acht Rechtshinweise (von denen einer die Verordnung über den Anspruch auf Elternurlaub betrifft)
ergänzt wurde. Weitere Initiativen in diesem Bereich sind ein Kinderbetreuungssystem, ein
Aktionsplan zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Berücksichtigung der
geschlechtsspezifischen Dimension im öffentlichen Dienst. Ferner dürften die Vollendung des
Privatisierungsprozesses und die Verschlankung des öffentlichen Dienstes zu einem effizienteren
Ressourceneinsatz zu Gunsten des privaten Sektors beitragen und sich positiv auf wirtschaftliche
Effizienz und Beschäftigung auswirken.
Die Differenz zwischen Mindestlohn und Arbeitslosenunterstützung, insbesondere für größere
Familien, ist nach wie vor sehr gering und vermindert Arbeitsanreize. Vorruhestandsregelungen zur
Umstrukturierung des öffentlichen Dienstes sollten nur begrenzt eingesetzt werden, vielmehr sollten
Umschulungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden. Das ERA regelt auch die Teilzeitbeschäftigung
und zeitlich begrenzte Dienstleistungsverträge, um für mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu
sorgen. Berufsbildende Maßnahmen haben seit 2001, als das Malta College for Arts, Science and
Technology gegründet wurde, zugenommen. Allerdings sind weitere Anstrengungen notwendig, um
die Erfolgsquote der weiterführenden Schulen zu erhöhen und die Zahl der Schulabgänger zu
verringern. Im Jahr 2003 wurden drei neue Institute in den Bereichen Maschinenbau,
Landwirtschaft und Sozialdienste gegründet. In der außergewöhnlich hohen Zahl der Mittelstufenabsolventen und der außergewöhnlich niedrigen Zahl von Personen, die die Hochschulreife bzw.
einen Hochschulabschluss erwerben, schlägt sich der Umstand nieder, dass das Malta College for
Arts, Science und Technology (MCAST) erst vor kurzem eingerichtet wurde und sich auf die
betreffenden Indikatoren erst mit der Zeit auswirken wird.
93
Förderung eines effizienten Wettbewerbs unter Berücksichtigung der Besonderheiten der kleinen
Binnenwirtschaft
Zur Erhöhung des Wettbewerbs in der maltesischen Wirtschaft wurden zahlreiche Reformen
eingeleitet. In den netzgebundenen Wirtschaftszweigen wird der Telekommunikationsbereich jetzt
liberalisiert, während der Bereich Postdienste geöffnet wird. Im Luftverkehr wurde das Monopol
der Bodenabfertigungsdienste nach einer internationalen Ausschreibung aufgehoben. Im Seeverkehr
muss die Umsetzung des Acquis abgeschlossen werden. In einigen Bereichen der maltesischen
Wirtschaft ist der Wettbewerb schwach. Hierzu zählen die Bereiche Weizenmühlen und
Futtergetreide. 2003 wurde zwischen der Leitung der Werften und der Gewerkschaft der
Werftarbeiter eine Vereinbarung über die Umstrukturierung der Werften erzielt. Diese
Vereinbarung steht im Einklang mit dem Ergebnis der Beitrittsverhandlungen für den betreffenden
Wirtschaftszweig und sieht eine Obergrenze für etwaige staatliche Beihilfen vor.
Länderspezifische Empfehlungen für Malta
Die Inangriffnahme der oben genannten Aufgaben erfordert umfassende Strukturreformen wie in
den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge der Wirtschaftspolitik dargelegt.
Im Hinblick auf einen nachhaltigen Abbau des gesamtstaatlichen Defizits und eine langfristige
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wird Malta empfohlen,
1.
das Staatsdefizit glaubwürdig und nachhaltig innerhalb eines mehrjährigen Rahmens
entsprechend den vom Rat im Zusammenhang mit der bevorstehenden haushaltspolitischen
Überwachung zu fassenden Beschlüssen abzubauen (L 1).
Zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote, insbesondere bei Frauen, wird Malta empfohlen,
2.
3.
4.
94
im Rahmen des Steuerkonsolidierungsprozesses der Regierung das Zusammenspiel von
Abgaben- und Sozialleistungssystemen zu rationalisieren, um die Arbeitsanreize zu erhöhen
(L 4),
die Qualität der höheren Schulbildung und der beruflichen Ausbildung zu erhöhen (L 8),
die Umschulung der Arbeitskräfte zu intensivieren, um diese bei Arbeitsplatzabbau
anpassungsfähiger zu machen, und die Wiedereingliederung von Frauen mittleren Alters in
den Arbeitsmarkt zu erleichtern (L 8).
Zur Förderung eines effizienten Wettbewerbs unter Berücksichtigung der Besonderheiten der
kleinen Binnenwirtschaft wird Malta empfohlen,
5.
die Bemühungen um eine Steigerung des Wettbewerbs in bestimmten Bereichen wie
netzgebundenen Wirtschaftszweigen, in der Lebensmittelindustrie und im Schiffbau
fortzusetzen (L 9).
95
23.
Polen
Nach einer starken Wachstumsphase während der fast gesamten 90er Jahre erlebte Polen in den
Jahren 2001 und 2002 einen deutlichen Konjunkturrückgang. Seit Ende 2002 gewann die Erholung
schrittweise an Stärke, und das reale BIP-Wachstum stieg 2003 auf 3,8 %. 2004 dürfte das auf rund
4,5 % geschätzte Wachstumspotenzial überschritten werden.
Trotz der bemerkenswerten Fortschritte in den letzten Jahren steht Polen immer noch vor
ernsthaften Strukturproblemen, die seine Fähigkeit, den Weg eines starken Wachstums fortzusetzen,
beeinträchtigen könnten. Die Arbeitslosenquote hat seit 1999 zugenommen und gehört mit rund
20 % zu den höchsten der neuen Mitgliedstaaten. Damit einhergehend ist die Erwerbstätigenquote
deutlich gesunken. Fast die Hälfte der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist ohne Arbeit. Ein
reibungsloses Funktionieren des Arbeitsmarktes wird durch zahlreiche Strukturprobleme wie ein
mangelndes Reagieren der Lohnentwicklung auf der Arbeitsmarktbedingungen, erwerbshemmende
Effekte des Abgaben- und Sozialleistungssystems, das Missverhältnis zwischen
Qualifikationsangebot und –nachfrage und eine geringe geografische Mobilität behindert.
Polens Finanzlage hat sich seit 2000 deutlich verschlechtert, was sowohl auf konjunkturelle
Faktoren als auch auf eine weniger straffe Finanzpolitik zurückzuführen ist. Das gesamtstaatliche
Defizit stieg von 1,8 % des BIP im Jahr 2000 auf 3,6 % im Jahr 2002 und auf 4,1 % im Jahr 2003.
Bis vor kurzem haben sich die Behörden nur halbherzig mit den Finanzproblemen, wozu auch die
schnell steigende Schuldenquote gehört, befasst. Die von der Regierung Anfang dieses Jahres
beschlossene Reform der öffentlichen Finanzen sieht erhebliche Ausgabenkürzungen vor, beginnt
jedoch erst 2005 mit den erforderlichen Finanzanpassungen.
Polen sollte ein hohes Maß an nachhaltiger Konvergenz, insbesondere im Hinblick auf die
Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, anstreben. Darüber hinaus müssen stabilitätsorientierte
makroökonomische Maßnahmen einhergehen mit Strukturreformen zur Verbesserung der
polnischen Wachstumsleistung. Neben der unzureichenden Nutzung der Humanressourcen
beschränkt das relativ geringe Produktivitätsniveau die Fähigkeit der polnischen Wirtschaft, sowohl
das tatsächliche als auch das potenzielle Produktionswachstum zu erhöhen. Zur Inangriffnahme
dieses Problems sind anhaltende Anstrengungen notwendig, um das Bildungs- und
Ausbildungssystem zu verbessern und ebenfalls ein günstiges Umfeld für FuE und den
Technologietransfer zu schaffen. Darüber hinaus muss die Wirtschaft, insbesondere im
Agrarbereich, stärker umstrukturiert werden. Es besteht noch Spielraum zur Verbesserung des
Unternehmensumfelds. In diesem Zusammenhang steht Polen vor folgenden Herausforderungen:
96
·
Dringende Lösung der tiefgreifenden Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt,
·
Nachhaltiger Abbau des gesamtstaatlichen Defizits und langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen,
·
Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität,
·
Raschere Umstrukturierung der Wirtschaft und beschleunigte Privatisierungen in der
Industrie,
·
Verbesserung des Unternehmensumfelds.
Dringende Lösung der tiefgreifenden Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
Polen hat die höchste Arbeitslosenquote (19,8 % im Jahr 2002) und die niedrigste
Erwerbstätigenquote (51,5 %) der neuen Mitgliedstaaten. Die Erwerbstätigenquote ist bei älteren
und jungen Menschen außergewöhnlich niedrig. Darüber hinaus weist der polnische Arbeitsmarkt
folgende Merkmale auf: eine hohe Jugendarbeitslosigkeit, eine hohe Langzeitarbeitslosigkeit,
beträchtliche regionale Unterschiede und eine hohe Arbeitslosenquote in ländlichen Gebieten.
Das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarktes wird durch eine Reihe von Strukturproblemen
behindert. Zum einen verdeutlichen die Konzentration der Arbeitslosigkeit in bestimmten Regionen
und bei bestimmten Gruppen zum Teil die unvollkommenen Lohnanpassungen an die regionalen
Unterschiede bei der Produktivität und den individuellen Qualifikationsebenen. Das
Lohnbildungsverfahren ist nicht flexibel genug, um Lohndisziplin in Staatsunternehmen und im
Staatssektor wirksam durchzusetzen. Ferner ist das staatlich festgelegte Mindesteinkommen im
Vergleich zu den Durchschnittslöhnen in vielen Regionen hoch und trägt wieterhin zu einer hohen
Arbeitslosigkeit bei jungen und gering qualifizierten Arbeitnehmern bei.
Zweitens sind die Lohnnebenkosten in Polen hoch und führen zu negativen Arbeitsanreizen in der
offiziellen Wirtschaft. Darüber hinaus führen die kombinierten Auswirkungen der Abgaben- und
Leistungssysteme dazu, dass Arbeit oder die Wiederaufnahme von Arbeit kostspielige
Entscheidungen sind und daher die Erwerbsbeteiligung negativ beeinflussen. Eine Verschärfung der
Kriterien für die Inanspruchnahme von Erwerbsunfähigkeitsrenten und der schrittweise Abbau von
Vorruhestandszahlungen wären ein erster Schritt, um Arbeit attraktiver zu machen.
97
Drittens spiegelt die hohe Arbeitslosenquote in gewisser Weise das Missverhältnis von
Arbeitskräfteangebot und –nachfrage wider. Ferner ist das Bildungsniveau bei den Erwachsenen
relativ niedrig. Die polnische Regierung hat vor kurzem eine umfassende Reform des
Bildungssystems eingeleitet, um es stärker an den Anforderungen einer Marktwirtschaft
auszurichten. Schließlich sind die regional unterschiedliche Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
ebenfalls das Ergebnis einer geringen geografischen Mobilität, die durch Reformen auf dem
Wohnungsmarkt und Verbesserungen in der Verkehrsinfrastruktur erhöht werden könnte.
Nachhaltiger Abbau des gesamtstaatlichen Defizits und langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Polens Finanzlage hat sich seit 2000 deutlich verschlechtert, allerdings nur zum Teil aus
konjunkturellen Gründen. Das gesamtstaatliche Defizit lag 2002 bei 3,6 % des BIP und dürfte 2003
weiter auf 4,1 % gestiegen sein. Die expansive Haushaltspolitik der letzten beiden Jahre ist im
Wesentlichen auf eine Lockerung des finanzpolitischen Kurses zurückzuführen. Die Finanzpolitik
dürfte im Jahr 2004 noch prozyklischer werden. Die Regierung hat bereits eine Reform der
öffentlichen Finanzen verabschiedet, die für den Zeitraum 2004-2007 Einsparungen bei den Sozialund Verwaltungsausgaben vorsieht. Gleichwohl besteht nach wie vor Ungewissheit im Hinblick auf
die Genehmigung des vollständigen Finanzreformpaketes durch das Parlament. Der Abbau des
Staatsdefizits ist ebenfalls notwendig, um das Leistungsbilanzdefizit auf einem tragfähigen Niveau
zu halten, insbesondere für den Fall, dass sich der gegenwärtige Überschuss der Ersparnisse
gegenüber den Investitionen des Privatsektors in den kommenden Jahren deutlich verringert.
Durch die Verschlechterung der Haushaltslage und den gleichzeitigen Rückgang der
Privatisierungen ist die Schuldenquote seit 2001 stark angestiegen. Auch wenn der Schuldenstand
gemessen an internationalen Standards nach wie vor relativ niedrig ist, nähert er sich doch dem
Wert, bei dessen Überschreitung nach den in der polnischen Verfassung und dem Gesetz über die
öffentlichen Finanzen festgelegten Haushaltsvorschriften Gegenmaßnahmen getroffen werden
müssen. In Anbetracht des steigenden Kreditaufnahmebedarfs des Staates, der Wechselkursrisiken
für den Haushalt und der Risiken aufgrund von Eventualverbindlichkeiten gibt die
Schuldendynamik Anlass zu großer Sorge.
Eventualverbindlichkeiten sind potenziell eine ernsthafte Gefahr für die Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen. Staatsunternehmen in umstrukturierungsbedürftigen Sektoren sind eine
wesentliche Ursache für derartige Verbindlichkeiten. Das Gesamtvolumen der ausstehenden
Garantien nimmt rasch zu und wird in den kommenden Jahren Druck auf die öffentlichen Finanzen
ausüben.
98
Die demografische Struktur in Polen ist nach wie vor relativ günstig. Gleichwohl wurde das
Rentensystem 1999 grundlegend reformiert, um es an die veränderten demografischen
Voraussetzungen und Arbeitsmarktbedingungen anzupassen und die Folgen des erwarteten starken
Anstiegs des Altenlastquotienten (von 18 % im Jahr 2000 auf 50 % im Jahr 2050) abzufedern.
Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität
Trotz beträchtlicher Produktivitätszuwächse zwischen 1995 und 2002 lag die Arbeitsproduktivität
pro Beschäftigten (in KKP) 2002 in Polen unter der Hälfte des EU-15-Durchschnitts und unter dem
Durchschnitt der neuen Mitgliedstaaten. Der Aufholprozess ist daher noch nicht zufrieden stellend.
Dieses relativ niedrige Produktivitätsniveau hat verschiedene Gründe.
Zum einen ist der hohe Beschäftigungsanteil in der Landwirtschaft zu nennen, einem Bereich mit
ausgesprochen niedriger Produktivität. Die Wachstumsschwierigkeiten neuer Firmen und fehlende
Mobilität verlangsamen möglicherweise den Wechsel von Arbeitnehmern aus der Landwirtschaft in
andere Bereiche. Zum anderen liegt Polen nach wie vor unter den EU-15-Durchschnitt bei den ITund FuE-Investitionen. Das niedrige Investitionsniveau der Unternehmen in FuE ist besonders
problematisch (nur 30 % der FuE-Gesamtausgaben entfallen auf Unternehmen). Zu den angeführten
Gründen gehören eine ungenügende Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und
Unternehmen und die Tatsache, dass für die Unternehmen kurzfristige finanzielle Erwägungen
häufig Vorrang vor langfristigen Interessen haben. Eine Erhöhung der Arbeitnehmerqualifikationen
muss auch durch die Förderung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens erreicht
werden. Die niedrige Produktivität hängt mit den Strukturproblemen auf dem Arbeitsmarkt
zusammen, insbesondere mit dem Missverhältnis zwischen den Qualifikationen, die das
Bildungssystem vermittelt, und denjenigen, die auf dem Arbeitsmarkt verlangt werden, sowie der
Notwendigkeit, in physische Infrastruktur zu investieren.
Raschere Umstrukturierung der Wirtschaft und beschleunigte Privatisierungen in der Industrie
Nach einem langsamen Start erreichte die Privatisierung im Jahr 2000 ihren Höhepunkt (belegt
durch einen Spitzenwert der ausländischen Direktinvestitionen von 5,7 % des BIP, der durch einige
große einmalige Privatisierungstransaktionen angetrieben wurde), nahm seitdem aber wieder ab, da
die attraktivsten Aktiva veräußert wurden. Die traditionellen Sektoren bleiben in Staatsbesitz (unter
anderem Bergbau, Chemie, Verteidigung und Eisenbahnen). In diesen Bereichen gibt die polnische
Regierung der Konsolidierung den Vorzug vor der Privatisierung mit dem Ziel, "national
Champions" zu schaffen, die auf den EU-Märkten wettbewerbsfähig sind. Der Druck zur
Begrenzung kurzfristiger sozialer Spannungen und die notwendige umfassende Konsultation mit
den Sozialpartnern und den verschiedenen Ministerien verlangsamen den Privatisierungsprozess.
Daher ist die Attraktivität von Firmen, die privatisiert werden sollen, deutlich gesunken, was
potenzielle Investoren häufig abschreckt. Offenkundig haben jedoch ausländische Direktinvestitionen zur Umstrukturierung des verarbeitenden Gewerbes und zur Verbesserung der
99
Exportkapazität und der Vertriebsnetze beigetragen. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass
strategische Investoren nach der Privatisierung erhebliches Eigenkapital und Know-how in ihre
Firmen eingebracht haben, was zu großen Produktivitätszuwächsen geführt hat.
Mit der Liberalisierung des Elektrizitäts- und Gasmarktes wurde begonnen. Die
Telekommunikationsdienste bei Orts- und Ferngesprächen wurden im Januar 2002 und die
internationalen Dienste ab Januar 2003 vollständig liberalisiert. Gleichwohl ist das
Wettbewerbsniveau in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen nicht zufrieden stellend. Im
Gasbereich gibt es gegenwärtig überhaupt keine Entflechtung. Im Telekommunikationsbereich
haben die etablierten Anbieter ihre marktbeherrschende Stellung behalten. Die Preise für Auslandsgespräche zählen mit zu den höchsten. Darüber hinaus hat die Wettbewerbsbehörde mehrfach
festgestellt, dass der etablierte Anbieter seine marktbeherrschende Stellung zum Nachteil der
Wettbewerber ausnutzt.
Die staatlichen Beihilfen sind nach wie vor hoch (in Form von Zahlungsrückständen bei Steuern
und Sozialabgaben). Staatliche Unternehmen haben große Schulden bei anderen Unternehmen und
schädigen somit die Finanzen dieser Unternehmen. Im Hinblick auf die Durchsetzung der
Rechtsvorschriften wurden Mängel bei der Handhabung von Rettungs- und
Umstrukturierungsbeihilfen sowie in den Bereichen Forschung und Entwicklungshilfe festgestellt.
Verbesserung des Unternehmensumfelds
Polen hat dank der jüngsten Reformen erhebliche Fortschritte bei der Entwicklung eines großen
KMU-Sektors gemacht. Seit Januar 2004 gilt ebenfalls eine einheitliche Körperschaftssteuer von
19 %. Schließlich wurde 2003 ein neues Insolvenzgesetz verabschiedet, wodurch das
Insolvenzrecht an die Anforderungen einer modernen Marktwirtschaft angepasst wird. Auf den
KMU-Sektor entfallen rund zwei Drittel der Beschäftigung sowie die Hälfte des BIP und der
Exporte in Polen. Gleichwohl haben die KMU weiterhin Wachstumsschwierigkeiten. Trotz der
jüngsten Reformen zur Förderung des Unternehmergeistes bleibt die Unternehmensgröße gering,
und das unternehmerische Umfeld kann noch verbessert werden. Dies ist zurückzuführen auf
fehlendes Humankapital, mangelnde Mobilität der Arbeitskräfte, die unterentwickelte Infrastruktur
(insbesondere Straßen- und Telekommunikationsnetze), die hohe Steuerlast (insbesondere Sozialversicherungsbeiträge) und Liquiditätsengpässe. Diese Faktoren begrenzen die Gründung und das
Wachstum von Unternehmen. Daher besteht die Befürchtung, dass die vorgenannten Probleme
Polens Attraktivität für ausländische Investoren (ADI) so verringern könnten.
100
Länderspezifische Empfehlungen für Polen
Die Inangriffnahme der oben genannten Aufgaben erfordert umfassende Strukturreformen wie in
den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge der Wirtschaftspolitik dargelegt.
Zur dringenden Lösung der tiefgreifenden Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt wird Polen
insbesondere empfohlen,
1.
2.
3.
die Flexibilität des Lohnbildungsverfahrens zu erhöhen, um zu gewährleisten, dass die Löhne
die Produktivitätsunterschiede je nach Qualifikation, Unternehmen und Region besser
widerspiegeln (L 5),
die Abgabenbelastung der Arbeit zu senken und sich gleichzeitig um eine Erweiterung der
Steuerbemessungsgrundlage für Arbeitsentgelte zu bemühen, die Effizienz des
Steuererhebungs- und Steuervollzugssystems zu erhöhen, und die Abgaben- und
Leistungssysteme zu reformieren, um finanzielle Hemmnisse für eine Arbeitsaufnahme zu
beseitigen, insbesondere die großen Nicht-Erwerbstätigkeitsfallen für Ehepaare, sowie die
Effizienz der Sozialausgaben zu erhöhen (L 4),
das Arbeitskräfteangebot durch anhaltende Anstrengungen zur besseren Anpassung der
Qualifikationen der Arbeitnehmer an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes und durch
Beseitigung der Hemmnisse für die regionale Mobilität, insbesondere durch Reformen des
Wohnungsmarktes und eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur, zu stärken (L 7 und 13).
Im Hinblick auf einen nachhaltigen Abbau des gesamtstaatlichen Defizits und eine langfristige
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wird Polen empfohlen,
4.
5.
das gesamtstaatliche Defizit innerhalb eines mehrjährigen Rahmens entsprechend den vom
Rat im Zusammenhang mit der bevorstehenden haushaltspolitischen Überwachung zu
fassenden Beschlüssen glaubwürdig und nachhaltig abzubauen (L 1 und 2),
die Durchführung der Reform des Rentensystems zu überwachen, um den erwarteten Anstieg
des Altenlastquotienten abzufedern, und Maßnahmen zu ergreifen, um das Finanzrisiko
aufgrund des steigenden Volumens an Eventualverbindlichkeiten zu verringern (L 15 und 16).
Im Hinblick auf die Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität wird Polen
empfohlen,
6.
die Anstrengungen zur Erhöhung von Effizienz und Qualität des Bildungs- und
Ausbildungssystems und seiner Anpassungsfähigkeit an geänderte Qualifikationserfordernisse
fortzusetzen und zu intensivieren (L 13),
101
7.
FuE und Innovation, insbesondere im Unternehmensbereich, zu fördern, und den
Wissenstransfer durch ausländische Direktinvestitionen zu unterstützen (L 13).
Im Hinblick auf eine raschere Umstrukturierung der Wirtschaft und beschleunigte Privatisierungen
in der Industrie wird Polen empfohlen,
8.
9.
das Gesamtniveau der staatlichen Beihilfen zu senken und die Hilfe auf horizontale Ziele
auszurichten (L 9 und 14),
den Marktzugang und einen effizienten Wettbewerb in den netzgebundenen
Wirtschaftszweigen zu fördern und dabei eine stärkere Vernetzung der nationalen Märkte
anzustreben (L 9).
Zur Verbesserung des Unternehmensumfelds wird Polen empfohlen,
10.
102
den bürokratischen Aufwand weiter zu verringern, die Regelungen weiter zu vereinfachen
und das Wachstum der KMU, insbesondere durch einen besseren Zugang zu Finanzierungen,
weiter zu fördern (L 11).
24.
Slowakei
Nach einem stabilitätsbedingten Konjunkturrückgang im Jahre 1998 hat sich das reale BIPWachstum der Slowakei ständig belebt und lag 2003 zum zweiten Mal hintereinander bei über 4 %.
Allerdings hat die gesamtwirtschaftliche Leistung ihr geschätztes Potenzial noch nicht vollständig
erreicht. Des Weiteren war die Leistung der Slowakei in Bezug auf die Inflation durch Steigerungen
bei den administrierten Preisen beherrscht. Mit der Beschleunigung des Rhythmus dieser
Steigerungen nach 1998 verdoppelte sich die Inflationsrate in den Jahren 1999 und 2000. Im
Wahljahr 2002 kam die Steigerung der administrierten Preise zum Stillstand und die Inflationsrate
fiel auf 3 1/2 %. Größere Anstiegsbewegungen der administrierten Preise in Verbindung mit
höheren indirekten Steuern traten wieder im Jahr 2003 auf und setzten sich 2004 fort. Für die Zeit
danach wird mit einem Ende dieses Prozesses gerechnet, und Prognosen zufolge wird die Inflation
im Jahr 2005 beträchtlich abnehmen, sofern Zweitrundeneffekte unter Kontrolle bleiben.
Die Wachstumsleistung ging einher mit intensivierten Strukturreformen. Hauptbeispiele waren die
Umstrukturierung und Privatisierung im Banken- und Nichtfinanzsektor. Allerdings hatte dies
seinen Preis: die Arbeitslosenquote stieg 2001 auf über 19 % und beläuft sich immer noch auf rund
17 %. Eine breite Palette an Strukturmängeln auf dem Arbeitsmarkt – insbesondere eine fehlende
regionale Mobilität, erwerbshemmende Effekte des Sozialleistungssystems, ein starres Lohnsystem
und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage – hat seine
Wiederaufnahmekapazität behindert und wird erst jetzt in Angriff genommen.
Die Reformen der öffentlichen Finanzen waren bisher ebenfalls sehr beschränkt, und das
gesamtstaatliche Defizit betrug im Wahljahr 2002 5,7 % des BIP. Die expansive Finanzpolitik trug
zu einem Boom bei der Inlandsnachfrage und einer zunehmend durch den Verbrauch verursachten
Ausweitung des Leistungsbilanzdefizits auf über 8 % des BIP bei. Die seit 2002 im Amt befindliche
Regierung hat mit der Beseitigung der Ursachen des Finanzdefizits begonnen und somit zu einer
erheblichen Verringerung des Leistungsbilanzdefizits im Jahr 2003 beigetragen.
Die Slowakei sollte ein Höchstmaß an nachhaltiger Konvergenz, insbesondere im Hinblick auf die
Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, anstreben. Sowohl die weitere Konsolidierung der
öffentlichen Finanzen als auch Lösungen im Hinblick auf die zu geringe Nutzung der
Humanressourcen in der Slowakei müssen durch politische Maßnahmen unterstützt werden, die
dazu beitragen, das starke Wachstum mittel- und langfristig zu bewahren.
103
Dies erfordert insbesondere eine Stärkung und Diversifizierung der Wachstums- und
Beschäftigungsgrundlage, indem das unternehmerische Umfeld durch einen verbesserten
Rechtsrahmen und den Aufbau von Justiz- und Verwaltungskapazitäten verbessert wird. Ferner
muss das Produktivitätsniveau angehoben werden, und die Slowakei sollte sich auf ihren
letztendlichen Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft vorbereiten. In diesem
Zusammenhang steht die Slowakei vor vier großen Herausforderungen:
·
Weiterer nachhaltiger Abbau des gesamtstaatlichen Defizits,
·
Weitere Lösung der tief greifenden Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt,
·
Verbesserung des Unternehmensumfelds und Förderung des Unternehmergeistes,
·
Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität.
Weiterer nachhaltiger Abbau des gesamtstaatlichen Defizits
Das gesamtstaatliche Defizit sank von 5,7 % des BIP im Jahr 2002 auf 3,6 % des BIP im Jahr 2003
und trug somit zu einer erheblichen Verringerung des Leistungsbilanzdefizits bei. Der größte Teil
der umfassenden Maßnahmen zur Reform der öffentlichen Finanzen ist bereits abgeschlossen.
Diese Reformen führen zu einem weiteren Defizitabbau und tragen dazu bei, dass das
Leistungsbilanzdefizit in einem tragfähigen Rahmen bleibt, falls sich die privaten Nettoersparnisse
wieder weniger günstig entwickeln sollten. Umfang und Tempo der Reformen waren
bemerkenswert. Allerdings führen sie auch zu einer nicht unerheblichen Ungewissheit im Hinblick
auf den Haushaltsvollzug im Jahr 2004 und danach. Die Risiken sind insbesondere auf die
grundlegende Art der Steuerreformen zurückzuführen, insbesondere die Einführung einer
pauschalen Einkommensteuer von 19 % für Unternehmen und Privatpersonen. Auf Grund dieser
Reformen sind Einnahmenprognosen relativ unsicher. Ungewissheit besteht auch nach wie vor auf
der Ausgabenseite, so auch im Hinblick auf weitere Maßnahmen zur Gesundheitsreform.
Weitere Lösung der tief greifenden Strukturprobleme auf dem Arbeitsmarkt
Die Slowakei hat eine der niedrigsten Erwerbstätigenquoten (rund 57 %) und die zweithöchste
Arbeitslosenquote (gegenwärtig rund 17 %) der neuen Mitgliedstaaten. Die Beschäftigung ist
besonders niedrig in der Altersgruppe der über 55-jährigen. Die Arbeitslosigkeit ist besonders stark
bei jungen Menschen (unter 24) und gering qualifizierten Arbeitnehmern. Regionale Unterschiede
sind groß. Die zu Grunde liegenden Strukturmängel des Arbeitsmarktes sind vielfältig und werden
mittlerweile entschiedener in Angriff genommen.
104
Anreize zur Arbeitsaufnahme und zum Verlassen der Schattenwirtschaft werden durch
Sozialleistungs- und Rentenreformen erhöht, wozu auch eine Anhebung des Rentenalters auf das
immer noch relativ niedrige Alter von 62 Jahren gehört. Die regionale Mobilität wird durch
finanzielle Beihilfen für Pendler und Mietzuschüsse erhöht, ist aber nach wie vor beschränkt, da die
Verkehrsinfrastruktur und das Funktionieren des Whonungsmarktes nur allmählich verbessert
werden. Das Missverhältnis von Qualifikationsangebot und -nachfrage behindert insbesondere die
Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen, obwohl die Umschulungsmaßnahmen intensiviert
werden. Die nach wie vor geringe Ausrichtung des Bildungssystems auf die Anforderungen einer
Marktwirtschaft trägt zur anhaltenden Jugendarbeitslosigkeit bei.
Die Schaffung von Arbeitsplätzen wurde durch die Änderungen des Arbeitsrechts, das flexiblere
Arbeitsverhältnisse erlaubt, gefördert. Allerdings ist der Lohnbildungsmechanismus noch nicht
flexibel genug und nicht ausreichend auf unternehmensspezifische Bedingungen ausgerichtet.
Insbesondere läuft die Möglichkeit, Tarifvereinbarungen administrativ auf Unternehmen
auszudehnen, die sich nicht an den Verhandlungen beteiligt haben, diesem Ziel zuwider. Darüber
hinaus dürften sich die Mindestlöhne negativ auf die Arbeitsnachfrage auswirken und die lokalen
Arbeitsmarktbedingungen nur unzureichend widerspiegeln.
Die weit reichende Reform der Einkommensteuer, die seit Anfang 2004 in der Slowakei in Kraft ist,
wird sowohl zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen als auch die Arbeitsbereitschaft stärken.
Hingegen wurden die Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge nur auf das nach wie vor sehr hohe
Niveau von nahezu 48 % des Bruttolohns gesenkt.
Verbesserung des Unternehmensumfelds und Förderung des Unternehmergeistes
In den letzten Jahren hat die Regierung zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des
Unternehmensumfelds ergriffen. Das Verfahren zur Gründung neuer Unternehmen wurde erheblich
vereinfacht und verkürzt. Ein neues Insolvenzrecht wird an die Stelle des jetzigen Systems treten,
wonach Insolvenzverfahren übermäßig lange dauern und nahezu keinerlei Möglichkeiten zur
Umstrukturierung der in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen bestehen. Das Geschäftsumfeld
wurde weiter gestärkt, beispielsweise durch die deutliche Beschleunigung der Preisliberalisierungen
in 2003 und die Einführung eines neuen Sicherheitenrechts.
105
Trotz dieser Verbesserungen scheint es nach wie vor erhebliche Barrieren für Unternehmen in der
Slowakei zu geben. Die Bruttogründungsrate neuer Unternehmen ist relativ niedrig. Laut
Unternehmensumfragen ist die Rechtsunsicherheit nach wie vor ein grundlegender Schwachpunkt.
Grund hierfür ist der oft unzureichende und instabile Rechtsrahmen, insbesondere der schwache
Rechtsvollzug, der häufig unter fehlender Qualität, Pünktlichkeit und Transparenz leidet.
Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität
Obwohl nach wie vor ein relativ hohes Wachstum bei der Arbeitsproduktivität erzielt wird, ist das
Produktivitätsniveau immer noch gering (rund 58 % des EU-Durchschnitts im Jahr 2003). Zu dieser
Situation tragen die mangelnde Flexibilität des Bildungssystems und die geringen
Bildungsausgaben sowie eine schwache FuE- und Innovationstätigkeit bei.
Das Bildungssystem scheint nicht angemessen auf den Bedarf des Arbeitsmarktes ausgerichtet zu
sein. Dies gilt insbesondere für die höheren Schulen, die oft Absolventen mit veralteten Fähigkeiten
entlassen. Ferner ist der Anteil der Hochschulabsolventen sehr gering. Der hohe Anteil der
Langzeitarbeitslosen ist eine weitere Herausforderung für die beruflichen Aus- und
Fortbildungsprogramme. Darüber hinaus sind die Bildungsausgaben 2001 auf eines der niedrigsten
Niveaus der neuen Mitgliedstaaten gesunken. Als Reaktion auf diese Probleme hat die Regierung
erste Schritte zur Rationalisierung des Systems ergriffen, seine Effizienz erhöht und die
Finanzmittel aufgestockt.
2002 betrugen die FuE-Ausgaben nur 0,59 % des BIP, weniger als in der Mehrzahl der neuen
Mitgliedstaaten. Die Innovationstätigkeit ist, gemessen an der Anzahl der Patentanmeldungen, sehr
niedrig. Die Regierung hat einige Maßnahmen ergriffen, um die FuE-Situation zu verbessern (z.B.
durch eine Verbesserung des Rechtsrahmens für FuE), und sich verpflichtet, die öffentlichen Mittel
für die FuE-Förderung zu erhöhen.
Länderspezifische Empfehlungen für die Slowakei
Die Inangriffnahme der oben genannten Aufgaben erfordert umfassende Strukturreformen wie in
den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge der Wirtschaftspolitik dargelegt.
106
Im Hinblick auf einen weiteren nachhaltigen Abbau des gesamtstaatlichen Defizits wird der
Slowakei empfohlen,
1.
das gesamtstaatliche Defizit innerhalb eines mehrjährigen Rahmens entsprechend den vom
Rat im Zusammenhang mit der bevorstehenden haushaltspolitischen Überwachung zu
treffenden Beschlüssen glaubwürdig und nachhaltig abzubauen (L 1).
Im Hinblick auf eine dringende weitere Lösung der tief greifenden Strukturprobleme auf dem
Arbeitsmarkt wird der Slowakei vor allem empfohlen,
2.
3.
4.
das Arbeitskräfteangebot durch Beseitigung der Hemmnisse für die regionale Mobilität und
durch die Verringerung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage
zu stärken, wobei die Effizienz von Umschulungsmaßnahmen und anderen aktiven
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu gewährleisten ist (L 4, 7 und 8).
durch Zulassen eines flexibleren Lohnbildungsmechanismus eine zusätzliche Nachfrage nach
Arbeitskräften zu erzeugen (L 5 und 18).
die sehr hohen kombinierten Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge zu senken und dabei
die Erfordernisse zur Konsolidierung des Gesamthaushalts zu beachten, insbesondere durch
zusätzliche Reformen des Gesundheitssystems und durch weitere Anstrengungen im Hinblick
auf die Effizienz und Preistauglichkeit des neuen Rentensystems in Verbindung mit einer
angemessenen Kontrolle (L 4 und 16).
Zur Verbesserung des Unternehmensumfelds und zur Förderung des Unternehmergeistes wird der
Slowakei empfohlen,
5.
den für die Förderung von Unternehmensaktivitäten relevanten Rechtsrahmen zu stärken und
seine Durchsetzbarkeit zu verbessern, insbesondere durch Verabschiedung des neuen
Insolvenzrechts und durch eine Erhöhung der Kapazität und Transparenz des Justizwesens (L
11 und 12).
Im Hinblick auf die Verbesserung der Bedingungen zur Steigerung der Produktivität wird der
Slowakei empfohlen,
6.
die Effizienz und Qualität des Bildungs- und Ausbildungssystems und seiner
Anpassungsfähigkeit an geänderte Qualifikationserfordernisse zu erhöhen (L 13),
7.
FuE und Innovation zu fördern, und den Wissenstransfer durch ausländische
Direktinvestitionen zu unterstützen (L 13).
107
25.
Slowenien
Im letzten Jahrzehnt konnte Slowenien ein stabiles Wachstum verzeichnen; das reale BIP stieg seit
1993 beständig um 3-5 %. Nach einem Konjunkturrückgang in jüngster Zeit dürfte das BIPWachstum wieder zulegen und sich allmählich dem potenziellen Produktionswachstum von rund 4
% annähern.
Trotz einer insgesamt stabilen Wirtschaft und lobenswerten Fortschritten in vielen Politikbereichen
gibt es wieterhin gewisse Schwächen. Trotz eines starken Rückgangs in den letzten beiden Jahren
gibt die relativ hohe Inflation (5,7 % in 2003) nach wie vor Anlass zur Sorge und wurde als
wichtige politische Herausforderung erkannt. Die Regierung hat geeignete Maßnahmen zur
nachhaltigen Senkung der Inflationsrate entwickelt, um die Bedingungen dafür zu schaffen, vom
EU-Beitritt voll zu profitieren. Sie hat Strukturreformen durchgeführt, um die Preisfreigabe zu
erleichtern. Gegenwärtig machen administrierte Preise 16 % des Verbraucherpreisindex aus - der
niedrigste Anteil aller neuen Mitgliedstaaten. Angesichts des ineffizienten Wettbewerbs bei den
Versorgungsunternehmen und der unzureichenden Flexibilität im Finanzsektor und auf den
Arbeitsmärkten muss sich allerdings eine nachhaltige Verringerung der Inflation erst noch
bestätigen.
Der Umstrukturierungsprozess in der Wirtschaft hat sich negativ auf die Arbeitsmarktsituation
ausgewirkt; die Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe ging zwischen 1996 und 2000 deutlich
zurück. Eine Verlagerung der Arbeitskräfte aus diesem Bereich in den Dienstleistungssektor
schwächte die wirtschaftliche und soziale Notlage ab, während Vorruhestandsregelungen den
Anstieg der Gesamtarbeitslosigkeit verringerten. Auch wenn das Gesamtbild des slowenischen
Arbeitsmarktes positiv ist, besteht weiterhin das Problem der strukturellen Arbeitslosigkeit. Der
Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit ist hoch, insbesondere bei älteren, gering qualifizierten
Arbeitnehmern. Darüber hinaus gibt die niedrige Erwerbstätigenquote von Arbeitnehmern über 55
Jahren Anlass zur Sorge, insbesondere im Hinblick auf die Probleme, die sich aus der Bevölkerungsalterung ergeben.
108
Um die notwendigen Arbeitsplätze zu schaffen und die Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erleichtern,
was in Zukunft wiederum zu einer weiter verbesserten Wirtschaftsleistung führen dürfte, sind
anhaltende Anstrengungen zur Förderung des Unternehmertums, zur Stimulierung der
Innovationskapazität im Unternehmensbereich und zur Förderung eines effizienten Wettbewerbs in
allen Wirtschaftszweigen notwendig. Slowenien sollte ein hohes Maß an nachhaltiger Konvergenz
anstreben. In diesem Zusammenhang steht Slowenien vor vier großen Herausforderungen:
·
Steigerung der Nachhaltigkeit des Inflationssenkungsprozesses,
·
Erhöhung der Erwerbstätigenquote, insbesondere bei älteren Arbeitnehmern,
·
Verbesserung der Bedingungen für ein nachhaltiges Produktivitätswachstum,
·
Förderung eines effizienten Wettbewerbs in allen Wirtschaftszweigen, insbesondere in den
netzgebundenen Wirtschaftszweigen.
Steigerung der Nachhaltigkeit des Inflationssenkungsprozesses
Trotz eines markanten Rückgangs in den letzten beiden Jahren ist die Inflation nach wie vor relativ
hoch. 2003 lag die Inflationsrate bei 5,7 % gegenüber 7,5 % im Vorjahr. Die ersten Entwicklungen
des Jahres 2004 bestätigen die Beschleunigung des Inflationsabbaus. Dieser Prozess wurde durch
eine Mäßigung der Steigerungen bei den administrierten Preisen und bei den indirekten Steuern
sowie durch verminderte Schwankungen der Ölpreise - mit Hilfe angemessener Anpassungen der
Verbrauchsteuern - flankiert.
Der anhaltende Inflationsrückgang ist ermutigend, aber die Nachhaltigkeit dieses Prozesses muss
durch Abhilfemaßnahmen in Bezug auf den fehlenden Wettbewerb in verschiedenen Bereichen, die
nach wie vor unflexiblen Arbeitsmärkte und die noch vorhandenen Indexierungsmechanismen
verstärkt werden, während die Sozialtransfer- und Lohnfestlegungsmechanismen nach systemischen
Strukturanpassungen verlangen. Die Inflation wurde ferner angekurbelt durch den derzeitigen
währungspolitischen Rahmen; hierzu gehört die Abwertung der Währung, womit vermieden werden
soll, dass im laufenden Inflationssenkungsprozess Kapital, das möglicherweise durch das hohe
Zinsniveau im Inland angezogen wird, zufließt. Es wird jedoch damit gerechnet, dass die auf eine
stete Abwertung ausgerichtete Wechselkursspanne im Rahmen des gesteuerten Systems
schwankender Wechselkurse zum Zeitpunkt des Beitritts zum WKM2 durch einen währungspolitischen Rahmen abgelöst wird, der sich auf die Wechselkursstabilität konzentriert.
109
Im Vorfeld des EU-Beitritts erklärte die Regierung die Inflationsbekämpfung zur politischen
Priorität und beschloss dementsprechend eine Koordinierung der Inflationsmaßnahmen. Der Plan
zur Preiskontrolle, der den Anstieg der administrierten Preise und die Steueränderungen so regelt,
dass die Inflationsrate am Jahresende nicht überschritten wird, wurde mit dem Ziel eingeführt,
zerstörerischen Auswirkungen unkontrollierter Preisanpassungen (nach oben) vorzubeugen. Was
das Ziel einer allgemeinen Rückführung der Indexierung der Wirtschaft betrifft, wurde 2003 mit der
offiziellen Abschaffung der Indexierung der Zinsen ("Basiszins" oder TOM) und dem Tarifvertrag
über eine neue Lohnanpassungsmethode ein Schritt nach vorn getan. Eine vorausschauende
Indexierung wurde mit Wirkung ab Juli 2004 bereits für die Löhne und Gehälter im öffentlichen
Sektor eingeführt, während eine entsprechende Regelung für den Privatsektor noch ausgehandelt
werden muss. Ferner muss der haushaltspolitische Kurs flexibel angepasst werden. Eine raschere
Umsetzung der Strukturreformen ist im Hinblick auf eine nachhaltige Inflationsbekämpfung und
eine verbesserte Wirtschaftsleistung ebenfalls notwendig.
Erhöhung der Erwerbstätigenquote, insbesondere bei älteren Arbeitnehmern
Die Erwerbstätigenquote in Slowenien – mit 63,4 % im Jahr 2002 nahe am EU-Durchschnitt – ist
eine der höchsten der neuen Mitgliedstaaten. Auch die Arbeitslosenquote – seit 1998 stetig
gesunken auf 6,0 % im Jahr 2002 – zählt mit zu den niedrigsten in dieser Gruppe. Allerdings ist die
Langzeitarbeitslosigkeit mit rund 60 % hoch, insbesondere bei gering qualifizierten Arbeitnehmern
über 55 Jahren. Neben anderen strukturellen Ungleichgewichten auf dem Arbeitsmarkt
(Jugendarbeitslosigkeit, Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen, geschlechtsspezifische
Unterschiede der Arbeitslosigkeit, niedriger Bildungsstand der Arbeitslosen und große regionale
Unterschiede) wurde die zunehmende Eingliederung älterer Menschen in den Arbeitsmarkt als
besonders wichtige Aufgabe genannt. 2002 betrug die Arbeitslosenquote bei den 55 bis 64-jährigen
3 %, während die Erwerbstätigenquote bei 24,5 % lag, eine sehr niedrige Zahl im Vergleich zum
EU-Durchschnitt von 40,1 %. Dies ist eine Folge des niedrigen Renteneintrittsalters, das im Jahr
2001 durchschnittlich bei nur 57 Jahren lag. Die Umstrukturierung der Wirtschaft hat relativ junge
Menschen in den Ruhestand (oder die Arbeitslosigkeit) gedrängt. Auf Grund der im Jahr 2000
eingeleiteten Rentenreform ist das Renteneintrittsalter bereits leicht angestiegen. Gleichwohl
werden sich die Auswirkungen dieser Reform nur allmählich in einer höheren Erwerbstätigenquote
bei älteren Arbeitnehmern widerspiegeln. Der große Abstand zwischen der Erwerbstätigenquote
älterer Arbeitnehmer in Slowenien und der EU dürfte fortbestehen.
110
Das wichtigste Ziel der Beschäftigungspolitik besteht somit darin, das strukturelle Problem der
Arbeitslosigkeit, mit dem Schwerpunkt auf der Arbeitslosigkeit bei älteren Menschen, anzugehen
und aktive Formen zur Verbesserung ihrer Vermittelbarkeit zu finden. Dies ist besonders im
Hinblick auf die zunehmende Gefahr nicht tragfähiger Finanzen aufgrund der ungünstigen
demografischen Entwicklungen von Bedeutung. Der Alterslastquotient dürfte von 20 % im
Jahr 2000 auf 38 % im Jahr 2025 und auf 66 % im Jahr 2050 steigen. Ferner sind die Anreize zur
Arbeitsaufnahme und für ein aktives Arbeitsleben die notwendige Vorbedingung für die
Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
Verbesserung der Bedingungen für ein nachhaltiges Produktivitätswachstum
Das Produktivitätsniveau liegt, obwohl es das zweithöchste unter den neuen Mitgliedstaaten ist,
weiterhin deutlich unter dem EU-15-Durchschnitt (69,5 % im Jahr 2003). Die Arbeitsproduktivität
stieg in Slowenien zwischen 1995 und 1999 mit einem durchschnittlichen Jahreszuwachs von 4,8 %
relativ deutlich. Allerdings war sie danach rückläufig (2 % durchschnittlich zwischen 1999 und
2002), wodurch Slowenien für diesen Zeitraum zu den wirtschaftlich schwächsten der neuen
Mitgliedstaaten gehört. Zwei Elemente behindern möglicherweise eine rasche Entwicklung der
Produktivität:
Erstens ist die unternehmerische Aktivität der aktiven Bevölkerung nach wie vor relativ niedrig,
insbesondere, weil der bürokratische Aufwand sowohl für Unternehmensgründungen als auch für
bestehende Unternehmen immer noch hoch ist. Anstrengungen zur Vereinfachung der Verfahren für
Neugründungen wurden bereits gemacht. Allerdings könnten das Unternehmensrecht und das
administrative Umfeld weiter verbessert werden, da Bürokratie und langwierige Verfahren sowie
Schwierigkeiten beim Landerwerb zur gewerblichen Nutzung nach wie vor bestehen.
Zweitens mangelt es an der Effizienz der FuE-Ausgaben, auf vergleichsweise guten Leistungen der
Grundlagenforschung aufzubauen, im Hinblick auf die Weitergabe von Know-how an die
Unternehmen, an Patentanmeldungen und an Produkt- oder Verfahrensinnovationen. Mit FuEAusgaben von 1,6 % des BIP im Jahr 2001 steht Slowenien an der Spitze der neuen Mitgliedstaaten,
liegt aber nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt, trotz eines starken Anstiegs der direkten
öffentlichen Förderung von FuE und der Einführung fiskalischer Anreize für FuE der Unternehmen.
Slowenien ist bei den Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt ebenfalls Spitzenreiter
unter den neuen Mitgliedstaaten, aber seine Leistungen in diesem Bereich (41 pro Million
Einwohner im Jahr 2001) liegen deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Ferner ist der Anteil der
Forscher, die in Unternehmen beschäftigt sind, im Vergleich zum öffentlichen Sektor (ein Drittel
gegenüber zwei Dritteln) gering, und die Innovationstätigkeit im Hightech-Sektor scheint schwach
zu sein.
111
Förderung eines effizienten Wettbewerbs in allen Wirtschaftszweigen, insbesondere in den
netzgebundenen Wirtschaftszweigen
In Slowenien erfolgte eine zunehmende Liberalisierung auf den Produktmärkten und in den
netzgebundenen Wirtschaftszweigen, aber die Wettbewerbsintensität muss verbessert werden. Die
Wettbewerbsbehörde ist zwar mit angemessenen Befugnissen ausgestattet, um abgestimmte
Verhaltensweisen
und
den
Missbrauch
einer
beherrschenden
Stellung
oder
Unternehmenszusammenschlüsse zu kontrollieren, ihre Verwaltungskapazität ist jedoch sowohl in
finanzieller als auch in personeller Hinsicht unzureichend, um ihre ordnungsgemäße Arbeitsweise
zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es ihr aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage nicht möglich,
abschreckende Strafen für wettbewerbsfeindliches Verhalten zu verhängen.
In den letzten Jahren hat Slowenien mit der Liberalisierung seiner netzgebundenen
Wirtschaftszweige begonnen. Im Telekommunikationsbereich wurde 2001 die rechtliche
Marktöffnung eingeleitet und 2002 eine unabhängige Regulierungsbehörde eingerichtet. In der
Festnetz-Telefonkommunikation für Inlandsgespräche, wo das bisherige Versorgungsunternehmen
nach wie vor einen 100 %-igen Marktanteil hält, ist ein wirksamer Wettbewerb noch nicht
erkennbar. Die hohen Preise für Verbindungen zwischen den Netzen sowie die regulierten niedrigen
Preise für Orts- und Ferngespräche sind die Haupthemmnisse für den Markteintritt neuer
Wettbewerber in der Festnetz-Telefonkommunikation. Im Energiebereich können die großen
Stromverbraucher (66 % des Stromverbrauchs in Slowenien) ihren Anbieter frei wählen, und seit
2002 dürfen die Größten Strom im Ausland erwerben. Allerdings ist der Umfang des
internationalen Austauschs auf höchstens 20 % des Gesamtstromverbrauchs beschränkt. Im
Gasbereich können Großkunden seit dem 1. Januar 2003 ihren Anbieter frei wählen (was 50 % des
Gasverbrauchs in Slowenien entspricht), aber in der Praxis können sie wegen langfristiger Verträge
mit dem bisherigen Versorgungsunternehmen bis 2007 nicht zu einem anderen Anbieter wechseln.
Länderspezifische Empfehlungen für Slowenien
Die Inangriffnahme der oben genannten Aufgaben erfordert umfassende Strukturreformen wie in
den allgemeinen Leitlinien (L) in Teil I der Grundzüge der Wirtschaftspolitik dargelegt.
Zur Stärkung der Nachhaltigkeit des Inflationssenkungsprozesses wird Slowenien empfohlen,
1.
112
Strukturreformen zur Liberalisierung der administrierten Preise durchzuführen und bei der
Deindexierung, insbesondere des Lohnbildungsmechanismus, weiter voranzuschreiten (L 5).
Zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote, insbesondere bei älteren Arbeitnehmern, wird Slowenien
empfohlen,
2.
die Abgaben- und Leistungssysteme unter besonderer Berücksichtigung der
Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer zu reformieren, die Maßnahmen zur Förderung
eines aktiven Alterns durch lebenslanges Lernen zu flankieren und das Ungleichgewicht
zwischen vorübergehenden und dauerhaften Arbeitsverhältnissen anzugehen (L 4, 8).
Zur Verbesserung der Bedingungen für ein nachhaltiges Produktivitätswachstum wird Slowenien
empfohlen,
3.
4.
den Zeit- und Kostenaufwand für Unternehmensneugründungen weiter zu reduzieren und die
Verwaltungsverfahren für Unternehmen zu vereinfachen (L 11),
FuE und Innovationen im Unternehmensbereich zu fördern und die Qualität der
Hochschulausbildung zu verbessern (L 13).
Zur Förderung eines effizienten Wettbewerbs in allen Wirtschaftszweigen, insbesondere in den
netzgebundenen Wirtschaftszweigen, wird Slowenien empfohlen,
5.
die Verwaltungskapazität der Wettbewerbsbehörde zu stärken, den Markteintritt neuer
Wettbewerber in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen zu vereinfachen und den
Landerwerb zu gewerblichen Zwecken zu erleichtern (L 9).
________________________
113
114
Europäische Union - Rat
"Aktualisierung (2004) der Grundzügen der Wirtschaftspolitik (Zeitraum 2003-2005)"
Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
2004 – 114 S. – 21,0 x 29,7 cm
ISBN 92-824-3054-5
115
ISSN 1606-285X
QC-AB-04-001-DE-C
DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
GENERALSEKRETARIAT
Aktualisierung (2004) der
Grundzüge
der Wirtschaftspolitik
Zeitraum
2003-2005
2003-2005
2003-2005
2003-2005
2003-2005
2003-2005
2003-2005
2003-2005
2003-2005
J u n i 2004
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