Regionaler Planungsverband Landshut Drucksache Nr. 6/10.11.2011 Vorlage an den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut TOP 6: Antrag des Marktes Ergolding Resolution zum Weiterbau der B 15 neu Berichterstatterin: Christine Erbinger Mit Schreiben vom 06.10.2011 hat der Markt Ergolding den Regionalen Planungsverband Landshut darum gebeten, die nachfolgende Resolution zu unterstützen. Resolution des Marktes Ergolding zum Weiterbau der B 15 neu südlich der Autobahn A 92 Die B 15 neu wurde am 26. Juli 2011 von der A 93 bei Saalhaupt bis südlich von Schierling für den Verkehr freigegeben und soll bis Ende des Jahres bis Neufahrn fertiggestellt werden. Die Umgehung von Ergoldsbach ist im Bau und sollte bis zum Jahr 2013 ebenfalls fertig werden. In absehbarer Zeit wird die B 15 neu die A 92 östlich von Essenbach erreichen. Die Bundesstraßen 15 und 299 mit jeweils hoher Verkehrsbelastung führen durch den Markt Ergolding und die Stadt Landshut. Die B 15 neu wird zusätzlichen Verkehr in dem Raum Landshut auf diese Straßen bringen. Wenn die B 15 neu südlich der A 92 nicht zügig weitergebaut wird, wird dieser Verkehr auf den schon heute sehr stark belasteten Ortsdurchfahrten von ErgoldingPiflas, Landshut und Kumhausen nach Süden weiterfahren. Die daraus resultierenden Lärm- und Abgasbelastungen können wir unseren Bürgern nicht für eine längere Zeit zumuten. Eine Ortsumfahrung durch einen Weiterbau der B 15 neu südlich der Autobahn A 92 erscheint aufgrund der hohen Belastungen der vielen Anwohner in den betroffenen Kommunen dringlich. Der Marktgemeinderat Ergolding fordert deshalb, die Planungsarbeiten für den Weiterbau der B 15 neu südlich der Autobahn A 92 zügig fortzuführen, um eine rasche Realisierung der Maßnahme zu ermöglichen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006) Kapitel B V 1.4.2. ist folgendes Ziel formuliert: (Z) Um den verkehrlichen Auswirkungen der EU-Osterweiterung Rechnung tragen zu können, sollen vor allem folgende zweibahnige Bundesfernstraßen zügig weiter geplant und verwirklicht werden: – A 6 Amberg – Waidhaus – A 94 München – Simbach – Pocking – B 15neu Regensburg – Rosenheim, insbesondere im Abschnitt Regensburg –A 94 – B 26neu Westumgehung Würzburg – B 303neu Verbindung A 9 – A 93 – Grenzübergang Schirnding. In der Begründung zu 1.4.2 heißt es: Wegen der nunmehr zentralen Lage Bayerns innerhalb der Europäischen Union wird durch die EU-Osterweiterung das Verkehrsaufkommen noch zusätzlich ansteigen. Dies führt zu neuen Anforderungen an die Straßeninfrastruktur. Im Zuge der Ost– West– wie auch der Nord–Süd–Transversalen sind die Lücken im Bundesfernstraßennetz bei der A6, der A94, der B 15neu, der B 26neu und der B 303neu vorrangig zu schließen und die hoch belasteten Abschnitte der Autobahnen A 3, A 6 und A 8 sechsstreifig auszubauen. Zur B 15 neu trifft der Regionalplan im Kapitel B VII Verkehr folgende Aussage: „ 3 Straßenbau 3.1 Überregionales Straßennetz Das überregionale Straßennetz soll so ausgebaut werden, dass die großräumige Anbindung der Region und ihrer Teilräume verbessert wird. Dazu sollen Bundesfernstraßen insbesondere im Verlauf der überregionalen Entwicklungsachsen München - Mühldorf a. Inn - Simbach a. Inn - Passau (A 94), Regensburg - Landshut - Rosenheim (B 15 neu), Eggenfelden - Landau a. d. Isar - Straubing (B 20) und Erding - Eggenfelden Pfarrkirchen (B 388) gebaut bzw. ausgebaut werden.“ In der Begründung ist ausgeführt: „Zu 3 Straßenbau Zu 3.1 Überregionales Straßennetz …. Die Region kann ihre Chancen im Zentrum Europas aber nur dann voll nutzen, wenn weitere notwendige Ergänzungen die Region in das leistungsfähige Fernstraßennetz einbinden. Höchste Priorität kommen dabei der A 94 München - Simbach a. Inn - Passau und der B 15 neu Regensburg - Landshut - Rosenheim zu. …. Die zweibahnige Bundesstraße B 15 neu stellt eine wichtige Nord-SüdVerbindung dar, die die Region und insbesondere den Raum Landshut besser an die Wirtschaftsräume Mittelfranken, Sachsen und das ChemieDreieck im Raum Burghausen sowie an das Fernverkehrsnetz nach Südund Südosteuropa anbindet. Sie bildet zudem eine für Bayern dringend erforderliche dritte Nord-Süd-Achse zur Bewältigung des Ferien- und Transitverkehrs. Für die Stadt Landshut ist die B 15 neu die einzige realistische Möglichkeit einer notwendigen stadtnahen Umfahrung in Nord-SüdRichtung. Auch für die übrigen, stark vom Durchgangsverkehr belasteten Gemeinden entlang der B 15 ist nur so eine Verbesserung zu erreichen. Sie sollte daher möglichst bald verwirklicht werden. ….“ Bereits auf der Regionalkonferenz „Mobilität in der Region“ am 10. März 2006 in Dingolfing wurde in der abschließenden Resolution die „baldmöglichste Aufnahme der Planungen für den Abschnitt Essenbach (A 92) – Geisenhausen (Umfahrung des Oberzentrums Landshut) und Einleitung des Verfahrens bis zum Eintritt des Baurechtes“ gefordert. Um dieses Ziel endlich zu erreichen, sind aus Sicht der Region Landshut folgende Maßnahmen wichtig: 1. Der Bund wird aufgefordert, die notwendigen Haushaltsmittel für einen zügigen Weiterbau der B 15 neu rechtzeitig und fortlaufend zur Verfügung zu stellen. 2. Die Autobahndirektion Südbayern hat im Frühjahr 2009 den Vorentwurf für das Teilstück Essenbach (A 92) – Geisenhausen fertig gestellt. Hierbei handelt es sich um die einzig mögliche Umfahrung des Oberzentrums Landshut und seines Verdichtungsraumes mit insgesamt ....... Einwohnern in der vom überörtlichen Verkehr stark beanspruchten Nord-Süd-Richtung. Damit die nachfolgenden Planungsschritte bis zur Baureife baldmöglichst weitergeführt werden können, erwarten wir vom Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die zeitnahe Genehmigung des Vorentwurfs für den genannten Abschnitt. 3. Nachdem mit diesem Planungsschritt Klarheit über die Situierung des Kreuzungspunktes der B 15 neu mit der Autobahn A 92 im Bereich der Gemeinde Essenbach herrscht, muss das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Ergoldsbach – Essenbach (A 92) rasch abgeschlossen werden. 4. Wir gehen davon aus, dass die Autobahndirektion Südbayern nach Genehmigung des Vorentwurfs für den Abschnitt Essenbach (A 92) – Geisenhausen die Planungsschritte bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ohne Verzug weiterführt. Für den Fall der Erlangung von Baurecht im Geltungszeitraum des aktuellen Bedarfsplans ist es erforderlich, im Rahmen einer Sondervereinbarung die Möglichkeit eines baldmöglichsten Baubeginn im Abschnitt Essenbach (A 92) – Geisenhausen (derzeitige Einstufung: Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) zu eröffnen. 5. Wir halten es darüber hinaus für erforderlich, das notwendige Raumordungsverfahren und die zusätzlichen planerischen Schritte für den Abschnitt bis Schwindegg (A 94) demnächst einzuleiten. 6. Die Bundesregierung bestätigt in ihrem Straßenbaubericht 2007 die Verkehrsprognose des Bundesverkehrswegeplans 2003, wonach für den Zeitraum 1997 – 2015 massive Steigerungen der Verkehrsleistungen im Güterverkehr um 64 Prozent und im Personenverkehr um 20 Prozent eintreten werden. Sie geht weiter davon aus, dass sich auch für den Zeithorizont bis 2050 keine grundlegend andere Entwicklung abzeichne. Die Straße werde auch in der langfristigen Perspektive die Hauptlast des Güterverkehrs zu tragen haben. Gerade der Güterverkehr ist jedoch für die Menschen in den zahlreichen Ortsdurchfahrten an der bisherigen B 15 besonders belastend. Aus dieser Erkenntnis heraus ist es unabdingbar, bei einer Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans die B 15 neu auf ihrer Gesamtstrecke in den „Vordringlichen Bedarf“ einzustufen. Vorgeschlagener Verteiler: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bayerisches Staatsministerium des Inneren Oberste Baubehörde Autobahndirektion Südbayern Abgeordnete aus der Region in Land und Bund Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss unterstützt die Resolution des Marktes Ergolding zum Weiterbau der B 15 neu ausdrücklich. Der Bund wird aufgefordert, die notwendigen Haushaltsmittel für einen zügigen Weiterbau der B 15 neu rechtzeitig und fortlaufend zur Verfügung zu stellen. Damit die nachfolgenden Planungsschritte bis zur Baureife baldmöglichst weitergeführt werden können, erwarten wir vom Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die zeitnahe Genehmigung des Vorentwurfs für den genannten Abschnitt. Das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Ergoldsbach – Essenbach (A 92) muss rasch abgeschlossen werden. Der Baubeginn im Abschnitt Essenbach (A 92) – Geisenhausen muss baldmöglichst erfolgen. Wir halten es darüber hinaus für erforderlich, das notwendige Raumordungsverfahren und die zusätzlichen planerischen Schritte für den Abschnitt bis Schwindegg (A 94) demnächst einzuleiten. Es ist unabdingbar, bei einer Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans die B 15 neu auf ihrer Gesamtstrecke in den „Vordringlichen Bedarf“ einzustufen.