Regionaler Planungsverband Landshut

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Regionaler Planungsverband
Landshut
Drucksache
Nr. 6/10.11.2011
Vorlage
an den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut
TOP 6:
Antrag des Marktes Ergolding
Resolution zum Weiterbau der B 15 neu
Berichterstatterin: Christine Erbinger
Mit Schreiben vom 06.10.2011 hat der Markt Ergolding den Regionalen
Planungsverband Landshut darum gebeten, die nachfolgende Resolution zu
unterstützen.
Resolution des Marktes Ergolding zum Weiterbau der B 15 neu
südlich der Autobahn A 92
Die B 15 neu wurde am 26. Juli 2011 von der A 93 bei Saalhaupt bis südlich von
Schierling für den Verkehr freigegeben und soll bis Ende des Jahres bis Neufahrn
fertiggestellt werden. Die Umgehung von Ergoldsbach ist im Bau und sollte bis zum
Jahr 2013 ebenfalls fertig werden. In absehbarer Zeit wird die B 15 neu die A 92 östlich
von Essenbach erreichen.
Die Bundesstraßen 15 und 299 mit jeweils hoher Verkehrsbelastung führen durch den
Markt Ergolding und die Stadt Landshut.
Die B 15 neu wird zusätzlichen Verkehr in dem Raum Landshut auf diese Straßen
bringen. Wenn die B 15 neu südlich der A 92 nicht zügig weitergebaut wird, wird dieser
Verkehr auf den schon heute sehr stark belasteten Ortsdurchfahrten von ErgoldingPiflas, Landshut und Kumhausen nach Süden weiterfahren. Die daraus resultierenden
Lärm- und Abgasbelastungen können wir unseren Bürgern nicht für eine längere Zeit
zumuten.
Eine Ortsumfahrung durch einen Weiterbau der B 15 neu südlich der Autobahn A 92
erscheint aufgrund der hohen Belastungen der vielen Anwohner in den betroffenen
Kommunen dringlich. Der Marktgemeinderat Ergolding fordert deshalb, die
Planungsarbeiten für den Weiterbau der B 15 neu südlich der Autobahn A 92 zügig
fortzuführen, um eine rasche Realisierung der Maßnahme zu ermöglichen.
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2006) Kapitel B V 1.4.2. ist folgendes
Ziel formuliert:
(Z) Um den verkehrlichen Auswirkungen der EU-Osterweiterung Rechnung tragen zu
können, sollen vor allem folgende zweibahnige Bundesfernstraßen zügig weiter
geplant und verwirklicht werden:
– A 6 Amberg – Waidhaus
– A 94 München – Simbach – Pocking
– B 15neu Regensburg – Rosenheim, insbesondere im Abschnitt Regensburg –A
94
– B 26neu Westumgehung Würzburg
– B 303neu Verbindung A 9 – A 93 – Grenzübergang Schirnding.
In der Begründung zu 1.4.2 heißt es:
Wegen der nunmehr zentralen Lage Bayerns innerhalb der Europäischen Union wird
durch die EU-Osterweiterung das Verkehrsaufkommen noch zusätzlich ansteigen.
Dies führt zu neuen Anforderungen an die Straßeninfrastruktur. Im Zuge der Ost–
West– wie auch der Nord–Süd–Transversalen sind die Lücken im
Bundesfernstraßennetz bei der A6, der A94, der B 15neu, der B 26neu und der B
303neu vorrangig zu schließen und die hoch belasteten Abschnitte der Autobahnen A 3,
A 6 und A 8 sechsstreifig auszubauen.
Zur B 15 neu trifft der Regionalplan im Kapitel B VII Verkehr folgende Aussage:
„
3 Straßenbau
3.1 Überregionales Straßennetz
Das überregionale Straßennetz soll so ausgebaut werden, dass die
großräumige Anbindung der Region und ihrer Teilräume verbessert wird.
Dazu sollen Bundesfernstraßen insbesondere im Verlauf der
überregionalen Entwicklungsachsen München - Mühldorf a. Inn - Simbach
a. Inn - Passau (A 94), Regensburg - Landshut - Rosenheim (B 15 neu),
Eggenfelden - Landau a. d. Isar - Straubing (B 20) und Erding - Eggenfelden Pfarrkirchen (B 388) gebaut bzw. ausgebaut werden.“
In der Begründung ist ausgeführt:
„Zu 3
Straßenbau
Zu 3.1
Überregionales Straßennetz
…. Die Region kann ihre Chancen im Zentrum Europas aber nur dann voll
nutzen, wenn weitere notwendige Ergänzungen die Region in das
leistungsfähige Fernstraßennetz einbinden.
Höchste Priorität kommen dabei der A 94 München - Simbach a. Inn - Passau
und der B 15 neu Regensburg - Landshut - Rosenheim zu. ….
Die zweibahnige Bundesstraße B 15 neu stellt eine wichtige Nord-SüdVerbindung dar, die die Region und insbesondere den Raum Landshut
besser an die Wirtschaftsräume Mittelfranken, Sachsen und das ChemieDreieck im Raum Burghausen sowie an das Fernverkehrsnetz nach Südund Südosteuropa anbindet. Sie bildet zudem eine für Bayern dringend
erforderliche dritte Nord-Süd-Achse zur Bewältigung des Ferien- und
Transitverkehrs.
Für die Stadt Landshut ist die B 15 neu die einzige realistische
Möglichkeit einer notwendigen stadtnahen Umfahrung in Nord-SüdRichtung. Auch für die übrigen, stark vom Durchgangsverkehr belasteten
Gemeinden entlang der B 15 ist nur so eine Verbesserung zu erreichen.
Sie sollte daher möglichst bald verwirklicht werden.
….“
Bereits auf der Regionalkonferenz „Mobilität in der Region“ am 10. März 2006 in
Dingolfing wurde in der abschließenden Resolution die „baldmöglichste Aufnahme der
Planungen für den Abschnitt Essenbach (A 92) – Geisenhausen (Umfahrung des
Oberzentrums Landshut) und Einleitung des Verfahrens bis zum Eintritt des
Baurechtes“ gefordert.
Um dieses Ziel endlich zu erreichen, sind aus Sicht der Region Landshut folgende
Maßnahmen wichtig:
1. Der Bund wird aufgefordert, die notwendigen Haushaltsmittel für einen
zügigen Weiterbau der B 15 neu rechtzeitig und fortlaufend zur Verfügung
zu stellen.
2. Die Autobahndirektion Südbayern hat im Frühjahr 2009 den Vorentwurf für das
Teilstück Essenbach (A 92) – Geisenhausen fertig gestellt. Hierbei handelt es
sich um die einzig mögliche Umfahrung des Oberzentrums Landshut und seines
Verdichtungsraumes mit insgesamt ....... Einwohnern in der vom überörtlichen
Verkehr stark beanspruchten Nord-Süd-Richtung.
Damit die nachfolgenden Planungsschritte bis zur Baureife baldmöglichst
weitergeführt werden können, erwarten wir vom
Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die
zeitnahe Genehmigung des Vorentwurfs für den genannten Abschnitt.
3. Nachdem mit diesem Planungsschritt Klarheit über die Situierung des
Kreuzungspunktes der B 15 neu mit der Autobahn A 92 im Bereich der
Gemeinde Essenbach herrscht, muss das Planfeststellungsverfahren für den
Abschnitt Ergoldsbach – Essenbach (A 92) rasch abgeschlossen werden.
4. Wir gehen davon aus, dass die Autobahndirektion Südbayern nach
Genehmigung des Vorentwurfs für den Abschnitt Essenbach (A 92) –
Geisenhausen die Planungsschritte bis zum Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens ohne Verzug weiterführt. Für den Fall der Erlangung
von Baurecht im Geltungszeitraum des aktuellen Bedarfsplans ist es erforderlich,
im Rahmen einer Sondervereinbarung die Möglichkeit eines baldmöglichsten
Baubeginn im Abschnitt Essenbach (A 92) – Geisenhausen (derzeitige
Einstufung: Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) zu eröffnen.
5. Wir halten es darüber hinaus für erforderlich, das notwendige
Raumordungsverfahren und die zusätzlichen planerischen Schritte für den
Abschnitt bis Schwindegg (A 94) demnächst einzuleiten.
6. Die Bundesregierung bestätigt in ihrem Straßenbaubericht 2007 die
Verkehrsprognose des Bundesverkehrswegeplans 2003, wonach für den
Zeitraum 1997 – 2015 massive Steigerungen der Verkehrsleistungen im
Güterverkehr um 64 Prozent und im Personenverkehr um 20 Prozent eintreten
werden. Sie geht weiter davon aus, dass sich auch für den Zeithorizont bis 2050
keine grundlegend andere Entwicklung abzeichne. Die Straße werde auch in der
langfristigen Perspektive die Hauptlast des Güterverkehrs zu tragen haben.
Gerade der Güterverkehr ist jedoch für die Menschen in den zahlreichen
Ortsdurchfahrten an der bisherigen B 15 besonders belastend.
Aus dieser Erkenntnis heraus ist es unabdingbar, bei einer Neuaufstellung
des Bundesverkehrswegeplans die B 15 neu auf ihrer Gesamtstrecke in
den „Vordringlichen Bedarf“ einzustufen.
Vorgeschlagener Verteiler:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bayerisches Staatsministerium des Inneren
Oberste Baubehörde
Autobahndirektion Südbayern
Abgeordnete aus der Region in Land und Bund
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss unterstützt die Resolution des Marktes
Ergolding zum Weiterbau der B 15 neu ausdrücklich.
Der Bund wird aufgefordert, die notwendigen Haushaltsmittel für
einen zügigen Weiterbau der B 15 neu rechtzeitig und fortlaufend zur
Verfügung zu stellen.
Damit die nachfolgenden Planungsschritte bis zur Baureife
baldmöglichst weitergeführt werden können, erwarten wir vom
Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
die zeitnahe Genehmigung des Vorentwurfs für den genannten
Abschnitt.
Das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Ergoldsbach –
Essenbach (A 92) muss rasch abgeschlossen werden.
Der Baubeginn im Abschnitt Essenbach (A 92) – Geisenhausen muss
baldmöglichst erfolgen.
Wir halten es darüber hinaus für erforderlich, das notwendige
Raumordungsverfahren und die zusätzlichen planerischen Schritte
für den Abschnitt bis Schwindegg (A 94) demnächst einzuleiten.
Es ist unabdingbar, bei einer Neuaufstellung des
Bundesverkehrswegeplans die B 15 neu auf ihrer Gesamtstrecke in
den „Vordringlichen Bedarf“ einzustufen.
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