Offshore-Netzanschlussregeln – O

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Offshore-Netzanschlussregeln –
O-NAR
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Stand: April 2017
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TenneT TSO GmbH | Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) | Stand April2017
1 Inhalt
1
Inhalt ................................................................................................................................................. 2
2
Einleitung .......................................................................................................................................... 6
2.1
Anwendungsbereich ................................................................................................................ 6
2.2
Rechtlicher Rahmen ................................................................................................................ 7
2.3
Technischer Rahmen .............................................................................................................. 7
2.4
Geltungsbereich ...................................................................................................................... 7
2.5
Normen, Richtlinien, Vorschriften ............................................................................................ 8
2.6
Mitgeltende Dokumente........................................................................................................... 8
2.7
Abkürzungen............................................................................................................................ 8
3
Voraussetzungen für den Netzanschluss ...................................................................................... 12
4
Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss .............................................................................. 13
4.1
Allgemeine Anforderungen .................................................................................................... 13
4.2
Netzanschluss und Anlagenbauweise ................................................................................... 14
4.3
Sternpunktbehandlung .......................................................................................................... 17
4.4
Spannungsmerkmale............................................................................................................. 18
4.4.1
Spannungs- und Frequenzbereiche .................................................................................. 18
4.4.2
Überspannungen ............................................................................................................... 21
4.4.3
Schaltbedingte Spannungsänderungen ............................................................................ 21
4.4.4
Unsymmetrien.................................................................................................................... 21
4.5
Wirkleistungsbilanz ................................................................................................................ 21
4.5.1
Wirkleistungsaustausch ..................................................................................................... 21
4.5.2
Wirkleistungs-Frequenz-Regelung .................................................................................... 22
4.5.2.1
Frequenzabhängiger Modus (FSM-Modus bzw. Primärregelung) ............................ 23
4.5.2.2
Fähigkeit zur Frequenzwiederherstellung (Sekundärregelung und Minutenreserve) 25
4.5.2.3
Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Unterfrequenz (LFSM-U-Modus) .............. 25
4.5.2.4
Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Überfrequenz (LFSM-O-Modus)............... 26
4.5.3
Erzeugungsmanagement .................................................................................................. 27
4.5.3.1
Emergency Power Control (EPC) .............................................................................. 27
4.5.3.2
Transmission Capacity Management ........................................................................ 28
4.5.3.3
Stationäre maximale Wirkleistungseinspeisung ........................................................ 28
4.6
Blindleistungsbilanz und Spannungshaltung ......................................................................... 29
4.6.1
Anforderungen an EZA ...................................................................................................... 29
4.6.1.1
Vorgabe eines Blindleistungs-Sollwerts .................................................................... 30
4.6.1.2
Vorgabe eines Soll-Leistungsfaktors ......................................................................... 31
4.6.1.3
Spannungsabhängige Blindleistungsanpassung....................................................... 31
4.6.2
Blindleistungsaustausch bei Wirkleistungsbezug .............................................................. 32
4.6.3
Führung des Spannungssollwertes ................................................................................... 33
4.7
4.7.1
Netzrückwirkungen und Versorgungsqualität ........................................................................ 33
Allgemeines ....................................................................................................................... 33
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4.7.2
Oberschwingungen und Zwischenharmonische................................................................ 34
4.7.3
Flicker ................................................................................................................................ 34
4.7.4
Interaktion von EZA mit Netzresonanzen (Oberschwingungsstabilität) ............................ 35
4.8
Verhalten der Erzeugungsanlagen bei Störungen ................................................................ 35
4.8.1
Betrieb bei Störungen ........................................................................................................ 35
4.8.2
Allgemeine Vorgaben für das Verhalten bei Störungen .................................................... 35
4.8.3
Verhalten bei Inselbetrieb .................................................................................................. 36
4.8.4
Verhalten bei Blockierung des HGÜ-Umrichters ............................................................... 36
4.8.5
Verhalten bei Frequenzabweichungen .............................................................................. 37
4.8.6
Verhalten bei Stabilitätsproblemen .................................................................................... 37
4.8.7
Verhalten bei fehlerbedingten Spannungsabweichungen ................................................. 37
4.8.7.1
Über-/Unterspannungsschutz .................................................................................... 37
4.8.7.2
FRT-Verhalten ........................................................................................................... 37
4.8.7.3
Dynamische Spannungsstützung: Allgemeines Verhalten ........................................ 38
4.8.7.4
Dynamische Spannungsstützung durch Spannungseinprägung .............................. 40
4.8.7.5
Dynamische Spannungsstützung durch Blindstromeinprägung................................ 40
4.8.7.6
Regelverhalten der dynamischen Spannungsstützung ............................................. 41
4.8.8
5
Störungsanalyse ................................................................................................................ 42
4.9
Elektrischer Schutz ................................................................................................................ 42
4.10
Prozessdatenverarbeitung..................................................................................................... 44
Anschlusstechnik ............................................................................................................................ 45
5.1
Allgemeine Anforderungen .................................................................................................... 45
5.1.1
Konzept der Schaltanlage ................................................................................................. 45
5.1.2
Umfang der Lieferungen und Leistungen .......................................................................... 45
5.1.2.1
Umfang der Lieferungen und Leistungen durch TTG ................................................ 48
5.1.2.2
Umfang der Lieferungen und Leistungen des Anschlussnehmers............................ 48
5.1.3
Auslegung der Primärtechnik ............................................................................................ 49
5.1.4
Anforderungen an die Plattform des Anschlussnehmers .................................................. 50
5.1.4.1
Personaleinrichtungen und Notunterkünfte ............................................................... 50
5.1.4.2
Nebenarbeiten ........................................................................................................... 51
5.1.4.3
Logistik und Arbeitsbedingungen .............................................................................. 51
5.1.4.4
Konzept für den Zugang zu den Anlagen auf der Plattform ...................................... 51
5.1.4.5
Brandschutzvorschriften ............................................................................................ 52
5.1.5
5.2
Ausführliche Planung und Koordination ............................................................................ 52
Allgemeine Bedingungen für die Verlegung und Installation der HDÜ-Kabel ....................... 52
5.2.1
Technische Parameter ...................................................................................................... 52
5.2.2
J-tube ................................................................................................................................. 53
5.2.3
Kabelaufhänger ................................................................................................................. 55
5.2.4
Spleißbox ........................................................................................................................... 56
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5.2.5
Windenspezifikation ........................................................................................................... 56
5.2.6
Anschluss der HDÜ-Seekabel ........................................................................................... 57
5.2.7
Kabelführungen für die HDÜ-Kabeladern .......................................................................... 58
5.2.8
Erdungspunkte................................................................................................................... 59
5.2.9
Installation und Betrieb der HDÜ-Kabel ............................................................................ 59
5.2.10
5.3
Kompensationsdrosselspulen................................................................................................ 61
5.3.1
Abmessungen und Gewichte............................................................................................. 61
5.3.2
Betriebs- und Transportbedingungen ................................................................................ 62
5.3.3
Kühlsystem ........................................................................................................................ 62
5.3.4
Erdungspunkte................................................................................................................... 63
5.3.5
Instandhaltung ................................................................................................................... 63
5.4
Sekundärtechnische Einrichtungen und Eigenbedarf ........................................................... 63
5.4.1
Installation von Glasfaser- und Signalkabeln .................................................................... 64
5.4.2
Platzbedarf für die Installation der sekundärtechnischen Einrichtungen........................... 65
5.4.3
Anforderungen an den Raum für die Installation der sekundärtechnischen Einricht. ....... 66
5.4.3.1
Allgemeine bauliche Anforderungen ......................................................................... 67
5.4.3.2
Anforderungen an die Klimaanlage ........................................................................... 69
5.4.4
Anforderungen an die Eigenbedarfs-Stromversorgung ..................................................... 70
5.4.4.1
Erforderliche Versorgungsspannungen ..................................................................... 70
5.4.4.2
Gleichstrom-Systemkonfiguration.............................................................................. 71
5.4.4.3
Versorgungsstromkreise für Betriebsmittel der TTG ................................................. 72
5.4.5
Schutz ................................................................................................................................ 73
5.4.6
Steuerungssystem ............................................................................................................. 75
5.4.6.1
Position der Steuerungssysteme und der Verriegelung ............................................ 75
5.4.6.2
Signalaustausch zwischen dem Anschlussnehmer und TTG ................................... 76
5.4.6.3
Genauigkeit und Auflösung der Messwerte ............................................................... 77
5.4.7
Systemautomatiken ........................................................................................................... 77
5.4.8
Messung ............................................................................................................................ 77
5.4.8.1
Allgemeines ............................................................................................................... 77
5.4.8.2
Messgeräte ................................................................................................................ 78
5.4.8.3
Anschluss der Messwandler an das Messsystem ..................................................... 79
5.5
6
Prüfung .......................................................................................................................... 60
Miete der Glasfaserkabel durch den Anschlussnehmer ........................................................ 80
Projektablauf und Inbetriebnahme ................................................................................................. 82
6.1
Überblick über den Ablauf ..................................................................................................... 82
6.2
Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Zuschaltung (EZZ) .................................................. 83
6.2.1
Test und Inbetriebnahme der sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG ................... 84
6.2.1.1
Test der sekundärtechnischen Einrichtungen-Schaltschränke der TTG vor der
Lieferung an die Werft ................................................................................................................ 84
6.2.1.2
Test der Sekundärtechnische Einrichtungen der TTG in der Werft .......................... 84
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6.2.2
6.3
Voraussetzungen für die vorübergehende Betriebserlaubnis ............................................... 84
6.3.1
Nachweis der Anforderungen ............................................................................................ 84
6.3.2
Systemstudien und Konformitätsnachweise ...................................................................... 85
6.3.3
Simulationssoftware .......................................................................................................... 86
6.4
Voraussetzungen für die endgültige Betriebserlaubnis ......................................................... 86
6.4.1
Konformitätstest der Regelbarkeit der Wirkleistung .......................................................... 87
6.4.2
Konformitätstest der Blindleistungskapazität ..................................................................... 87
6.4.3
Konformitätstest der Blindleistungsregelmodi ................................................................... 88
6.4.3.1
Spannungsregelung .................................................................................................. 88
6.4.3.2
Blindleistungsregelungsmodus .................................................................................. 88
6.4.3.3
Leistungsfaktorregelungsmodus................................................................................ 89
6.4.4
7
Errichterbescheinigungen .................................................................................................. 84
Konformitätstest zur Frequenzregelfähigkeit ..................................................................... 89
6.4.4.1
Frequenzabhängiger Modus (FSM)........................................................................... 89
6.4.4.2
Überfrequenz LFSM-O .............................................................................................. 90
6.4.4.3
Unterfrequenz LFSM-U ............................................................................................. 91
6.4.5
Konformitätstest der Systemautomatiken .......................................................................... 91
6.4.6
Konformitätstest der schnellen Signalreaktion .................................................................. 91
6.5
Beschränkte Betriebserlaubnis .............................................................................................. 91
6.6
Freistellungsverfahren ........................................................................................................... 92
Operativer Betrieb und Netzführung .............................................................................................. 94
7.1
Betrieb der Schaltanlagen ..................................................................................................... 94
7.1.1
Allgemeines ....................................................................................................................... 94
7.1.2
Weisungsrecht der TTG .................................................................................................... 94
7.1.3
Schalthandlungen im Notfall .............................................................................................. 95
7.2
Betriebsplanung ..................................................................................................................... 95
7.3
Instandhaltung ....................................................................................................................... 95
7.4
Netzführung ........................................................................................................................... 95
7.5
Betriebsführungsvereinbarung .............................................................................................. 96
7.6
Konformitätsüberwachung im Betrieb ................................................................................... 96
8
Literatur- und Quellenverzeichnis .................................................................................................. 97
9
Verzeichnis der Anhänge ............................................................................................................... 98
TenneT TSO GmbH | Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) | Stand April 2017
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Einleitung
2 Einleitung
Die TenneT Offshore GmbH, im Folgenden TOG genannt, errichtet und betreibt im Auftrag
der TenneT TSO GmbH, im Folgenden TTG genannt, seeseitige Netzanschlüsse im Bereich
der Deutschen Nord- und Ostsee (vgl. Abbildung 1).
Mit dem Begriff seeseitige Netzanschlussnehmer (im Folgenden kurz Anschlussnehmer)
werden Offshore Windparks (OWP) bezeichnet, die am seeseitigen Netz der TTG betrieben
werden.
Diese Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) beschreiben die technischen und organisatorischen Mindestanforderungen, die bei der Errichtung und beim Betrieb von seeseitigen
Netzanschlüssen am Hoch- oder Höchstspannungsnetz der TTG zu erfüllen sind. Daneben
können auch Zusatzanforderungen, die für einen sicheren Systembetrieb notwendig sind,
durch die TTG vorgegeben werden. Weiterhin werden Eigenschaften des Offshore-Netzes
sowie organisatorische Hinweise als Information für den Anschlussnehmer bereitgestellt.
Abbildung 1 Seeseitiges Netz der TenneT TSO GmbH (April 2017)
2.1 Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieses Dokuments gelten für alle Erzeugungsanlagen (EZA), die neu an
das Netz der TTG angeschlossen werden. Bestehende EZA unterliegen den Reglungen der
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Einleitung
O-NAR nur bei wesentlichen Änderungen der EZA oder des HGÜ-Netzanschlusssystems
(HGÜ-NAS).
2.2 Rechtlicher Rahmen
Als Übertragungsnetzbetreiber hat TTG die Verantwortung für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau seines Übertragungsnetzes.
Gemäß §19 Abs. 1 EnWG [1] sind Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, technische
Mindestanforderungen unter anderem für Anschlüsse von OWP an das Übertragungsnetz
des anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreibers festzulegen. Dieser Verpflichtung
wird mit den vorliegenden O-NAR nachgekommen.
Die Verpflichtung des Anschlussnehmers ist es, die vorliegenden O-NAR einzuhalten. Er
gewährleistet, dass auch diejenigen, die den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Die Einhaltung ist auf Anforderung geeignet nachzuweisen.
Die Geschäfts- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
2.3 Technischer Rahmen
TTG betreibt Drehstromübertragungsnetze auf See mit unterschiedlichen Spannungsebenen
und einer Nennfrequenz von 50 Hz.
Die vorliegenden Anforderungen an seeseitige Anschlussnehmer legen die Mindestanforderungen für das Errichten und das Betreiben eines oder mehrerer Anschlüsse an diesem Netz
fest. Sie orientieren sich an den objektiven Erfordernissen eines störungsfreien Betriebes der
Netze bei TTG auf der einen Seite und an den Belangen eines bedarfsgerechten Anlagenbetriebes beim Anschlussnehmer auf der anderen Seite. Sie stützen sich auf die allgemein anerkannten, dem technischen Fortschritt kontinuierlich angepassten Regeln der Technik und
die sie konkretisierenden Richtlinien bei TTG, zu denen u. a. das "Technische Handbuch
Netz" [2] gehört.
Grundlage für den Betrieb des Übertragungsnetzes sind darüber hinaus die Mindestanforderungen (Regeln) des Verbands der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E)
(vgl. [3], [4] und [5]).
2.4 Geltungsbereich
Die vorliegenden Anforderungen an seeseitige Anschlussnehmer gelten für alle Anschlüsse
an das seeseitige Netz der TTG. Der Anschlussnehmer trägt dafür Sorge, dass diese O-NAR
auch für Anschlüsse an seinem Netz beachtet werden, sofern diese Auswirkungen auf den
Betrieb der TTG-Netze haben.
Es handelt sich bei den nachfolgend beschriebenen Anforderungen um Grundanforderungen, die von allen Anschlussnehmern zu erfüllen sind. Zusatzanforderungen, die nur unter
bestimmten Randbedingungen zur Sicherstellung eines zuverlässigen Systembetriebs durch
TTG gefordert werden, sind kenntlich gemacht. Die Zusatzanforderungen werden zwischen
TTG und dem Betreiber der EZA vertraglich vereinbart.
Die O-NAR dienen darüber hinaus der Information von Personen, die durch den Betrieb ihrer
Anlagen den Netzbetrieb bei TTG beeinflussen können und sich deshalb hierauf einstellen
müssen. Sie richten sich insofern vor allem an die Betreiber von EZA, unabhängig davon, ob
diese direkt an das Netz der TTG oder an unterlagerte Netze angeschlossen sind.
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Einleitung
2.5 Normen, Richtlinien, Vorschriften
Die in diesem Dokument angegebenen Anlagen und Geräte müssen den anerkannten technischen Normen und insbesondere den verordnungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Anforderungen der anzuwendenden Normen, Richtlinien und Empfehlungen müssen beachtet werden, soweit in diesem Dokument keine anderen Anforderungen
definiert werden.
Soweit für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlich, können die in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen auch über die Anforderungen der Normen und Richtlinien hinausgehen.
Grundsätzlich sind alle in Deutschland anzuwendenden Normen, Vorschriften und Gesetze
zu beachten, auch wenn sie nicht ausdrücklich hierin angegeben werden. Die Installation von
EZA auf See unterliegt darüber hinaus international anerkannten Vorschriften, Richtlinien
und Empfehlungen. Dies umfasst beispielsweise das Internationale Übereinkommen zum
Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), die Normen des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die für Offshore-Bauprojekte anzuwendenden Vorschriften und Normen (z. B. Vorschriften und Richtlinien des Germanischen Lloyd, die NORSOK-Normen oder die DNV-Offshore-Codes).
Sofern der Anschlussnehmer der Ansicht ist, dass Widersprüche zwischen diesen Normen,
Vorschriften, Bestimmungen, Erlassen und Gesetzen und diesem Dokument bestehen, muss
er dies TTG mitteilen.
2.6 Mitgeltende Dokumente
Nachfolgend wird eine nicht abschließende Übersicht über die weiteren mitgeltenden Dokumente der TTG gegeben.
Verbindlich für den Anschlussnehmer sind neben diesen O-NAR auch:
•
Technisches Handbuch Netz, Abschnitt Bauen und Errichten (BuE) [2]
•
Technisches Handbuch Netz; Abschnitt Netzführung und Arbeiten am Netz (NAN) [6]
2.7 Abkürzungen
Für die Anwendung dieser Netzanschlussregeln gelten die folgenden Abkürzungen.
AN
Anschlussnehmer
AWE
Automatische Wiedereinschaltung
BAK
Batterieanschlusskasten
BBE
Beschränkte Betriebserlaubnis
BGV
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift
BImSchV
Bundesimmissionsschutzverordung
BNetzA
Bundesnetzagentur
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Einleitung
CLV
Cable Laying Vessel (Kabelverlegeschiff)
DC
Direct Current (de: Gleichstrom)
EBE
Endgültige Betriebserlaubnis
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEZ
Erlaubnis zur Zuschaltung
ENTSO-E
European Network of Transmission System Operators
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz
EPC
Emergency Power Control
EZA
Erzeugungsanlage
EZE
Erzeugungseinheit
FACTS
Flexible-AC-Transmission-System
FOC
Fibre-Optic Cable (Glasfaserkabel)
FRT
Fault Ride-Through
FSM
Frequency Sensitive Mode
GPS
Global Positioning System
HDÜ
Hochspannungs-Drehstrom-Übertragung
HGÜ
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung
HöS
Höchstspannung
HS
Hochspannung
HVDC-CC
High voltage direct current connection code
IP
Internet Protokoll
KTE
Kurzzeitige Trennung
LFSM-O
Low Frequency Sensitive Mode Overfrequency
LFSM-U
Low Frequency Sensitive Mode Underfrequency
LS
Leistungsschalter
MBR
Minimum Bending Radius (Mindestbiegeradius)
MCB
Miniature Circuit Breaker (Sicherungsautomaten)
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Einleitung
MS
Mittelspannung
MSB
Messstellenbetreiber
NAP
Netzanschlusspunkt
NAS
Netzanschlusssystem
NNV
Netznutzungsvertrag
NS
Niederspannung
OFWF
Ölkühlung mit erzwungener Konvektion im inneren und erzwungener Wasserkühlung im äußeren Kühlkreislauf (Oil Natural Water Forced)
ONAF
Ölkühlung mit natürlicher Konvektion im inneren und erzwungener Konvektion
im äußeren Kühlkreislauf (Oil Natural Air Forced)
ONAN
Ölkühlung mit natürlicher Konvektion im inneren und äußeren Kühlkreislauf (Oil
Natural Air Natural)
OS
Oberspannungsseite
RCD
Residual-Current-Operated Protective Device (Fehlerstrom-Schutzeinrichtung)
RfG
Network code on requirements for grid connection of generators
ROV
Remotely Operated Vehicle (ferngesteuertes Unterwasserfahrzeug)
SDH
Synchrone digitale Hierarchie
SDL
Systemdienstleistung
SLD
Single Line Diagram (Übersichtsschaltbilder)
SVC
Static Var Compensator
SWL
Safe Working Load (zulässige Nutzlast)
TAB
Technische Anschlussbedingungen
TCM
Transmission Capacity Management
THD
Total Harmonic Distortion
TOG
TenneT Offshore GmbH
TR
Technische Richtlinie
TSO
Transmission System Operator
TTG
TenneT TSO GmbH
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Einleitung
UMZ
unabhängiger Maximalstromzeitschutz
UPS
Uninterruptible Power Supply (Unterbrechungsfreie Stromversorgung)
US
Unterspannungsseite
UTM
Universales transversales Mercator System
ÜNB
Übertragungsnetzbetreiber
VDE
Verband der Elektrotechnik
VBE
Vorübergehende Betriebserlaubnis
VDN
Verband der Netzbetreiber e.V.
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Voraussetzungen für den Netzanschluss
3 Voraussetzungen für den Netzanschluss
Voraussetzung für einen neuen Netzanschluss ist die Einhaltung der in diesen O-NAR näher
beschriebenen technischen Mindestanforderungen. Dies gilt auch bereits während der Realisierung des Netzanschlusses. Darüber hinaus muss der Anschlussnehmer die Einhaltung
der in diesen O-NAR näher beschriebenen technischen Mindestanforderungen im Betrieb
bereits während der Herstellung des Netzanschlusses sicherstellen.
Zwischen TTG und dem Anschlussnehmer wird entsprechend der Vorgaben nach §17d Abs.
2 EnWG [1] ein an den Vorgaben zum Betriebserlaubnisverfahren gemäß Abschnitt 6.1 ausgerichteter, individueller Realisierungsfahrplan festgelegt. Dieser Realisierungsfahrplan umfasst alle zwischen TTG und Anschlussnehmer zur Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Daten und Informationen sowie die Zeitpunkte für deren Austausch. Soweit beim
Anschlussnehmer Prüfungen durchgeführt werden müssen oder dies zur Anlagenauslegung
erforderlich ist, erhält dieser von TTG die hierfür notwendigen Daten und Informationen. Ein
beispielhafter Realisierungsfahrplan sowie der Mindestumfang der auszutauschenden Daten
sind im Abschnitt 6.1 und im Anhang C0 zusammengestellt.
Neben den Vorgaben der vorliegenden O-NAR sind für die Prüfung insbesondere die im Folgenden aufgeführten, zusätzlichen Kriterien maßgebend:
•
Auslegung der Schaltanlage und Systemschnittstellen am NAP (z.B.: Kurzschlussleistung, Sternpunktbehandlung, Stationsleittechnik, Messung, Telekommunikation usw.)
•
Stationäres und dynamisches Betriebsverhalten (z.B.: Spannungsstabilisierung und
Leistungsaustausch, stationäre und dynamische Stabilität, Netzrückwirkungen usw.)
•
Regelung und Schutz des Netzes (z. B.: Spannungs- und Frequenzband, EPC, TCM
usw.)
•
Betriebsschaltungen des Netzes (z. B.: An-, Abfahren und Parallelbetrieb der EZA,
Sonderbetriebsschaltungen, Verhalten bei Netzstörungen usw.)
Ergibt die Prüfung, dass die Netzverhältnisse am Netzanschlusspunkt (NAP) für einen bestimmungsgemäßen und rückwirkungsarmen Betrieb der Anlage eines Anschlussnehmers
nicht ausreichend sind, werden entsprechende Maßnahmen zur Anpassung der Anlagen des
Anschlussnehmers von TTG festgelegt.
Geplante Änderungen an Anlagenteilen mit Auswirkungen auf den Netzanschluss stimmen
TTG und der Anschlussnehmer frühzeitig miteinander ab. Die technische Dokumentation ist
im Vorfeld vorzulegen.
Weitergehende Regelungen sind vertraglich zu vereinbaren und dürfen nicht zum Nachteil
anderer Anschlussnehmer gereichen.
Ein Nachweis für die Anlagen des Anschlussnehmers bezüglich der zwischen Anschlussnehmer und TTG festgelegten Eigenschaften und der Einhaltung der O-NAR muss zu den in
Abschnitt 6.1 angegebenen Zeitpunkten in geeigneter, von TTG vorgegebener, Form erbracht werden. Soweit verfügbar können dazu auch Zertifikate der Anlage dienen, sofern
diese für den oben genannten Nachweis geeignet sind.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
4 Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Die nachfolgenden Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar und sind durch die Anlagen eines Anschlussnehmers am NAP, soweit nicht anders beschrieben, zu erfüllen.
4.1 Allgemeine Anforderungen
Der Anschluss von Anlagen eines Anschlussnehmers zum Zweck der Einspeisung oder zur
Deckung dessen Eigenbedarfs auch der Entnahme von elektrischer Energie erfolgt über
Schaltstellen mit Trennfunktion (Leistungsschalter und Trennschalter), deren Anschlusspunkte entsprechend der Vorgaben der TTG auf einer seeseitigen Umspannplattform des Anschlussnehmers liegen.
Auf der Grundlage des mit TTG vereinbarten Netzanschlusskonzepts veranlasst der Anschlussnehmer die Ausführung der Übergabestationen, für die der Anschlussnehmer verantwortlich ist. Die Schaltanlagen sind als abgeschlossene elektrische Betriebsstätten (vgl.
VDE 0105-100 [7]) gemäß den einschlägigen Vorschriften und den anerkannten Regeln der
Technik zu planen, zu errichten und zu betreiben.
Der seeseitige Anschlussnehmer muss auf seiner Plattform ausreichend Platz für primärund sekundärtechnische Einrichtungen von TTG zur Verfügung stellen und diese für TTG
zugänglich halten.
Der Anschlussnehmer und TTG tauschen mindestens die im Anhang C0 aufgeführten Dokumentationen und Unterlagen aus und halten diese für die Dauer des Betriebs des Netzanschlusses auf dem aktuellen Stand. Sie werden jeweils bei Änderung dem anderen Partner
ohne Anfrage zur Verfügung gestellt.
Planungsgrundlage für einen durch TTG erstellten seeseitigen Netzanschluss sind das (n-0)Kriterium sowie die Kabelauslegung bezüglich 2K-Kriterium wie in Anhang B0 beschrieben.
In folgenden Fällen ist TTG berechtigt, eine vorübergehende Begrenzung der Netzanschlussleistung oder eine Anlagenabschaltung vorzunehmen:
•
höhere Gewalt
•
potenzielle Gefahr für den sicheren Systembetrieb
•
Engpass bzw. Gefahr von Überlastungen von Betriebsmitteln
•
Gefährdung der statischen oder der dynamischen Netzstabilität
•
systemgefährdender Frequenzabweichung
•
unzulässige Netzrückwirkungen
•
Wartung, Instandsetzung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen
•
Störungen des vorgelagerten Netzes der öffentlichen Energieversorgung
•
Störungen des NAS, die zu dessen Beschädigung führen können
Die Netzanschlussleistung bestimmt sich je nach Rechtsgrundlage nach der unbedingten
Netzanbindungszusage, der zugewiesenen Anschlussleistung oder der bezuschlagten Gebotsmenge. Maßgebend für die Bestimmung der Netzanschlussleistung einer EZA ist i.d.R.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
die Summe aller Nennleistungen der gemeinsam an einen NAP angeschlossenen Erzeugungseinheiten (EZE). Abweichungen hiervon sind mit TTG abzustimmen, da vorstehende
Annahme die Grundlage für die thermische Auslegung der Seekabel in Bezug auf das sogenannte 2K-Kriterium bildet (vgl. Anhang B0).
Kommt es bei Netzanschlüssen, die auch für die Entnahme von Wirkleistung aus dem Netz
der TTG konzipiert sind, zur zeitweisen Umkehrung des Lastflusses (Entnahme), so verständigen sich TTG und der Anschlussnehmer vertraglich auf die Bedingungen, zu denen diese
Rücklieferungen stattfinden.
Die zwischen TTG und dem Anschlussnehmer festgelegte Einspeise- bzw. Entnahmeleistung bestimmt gleichzeitig die maximal zulässige Einspeise- bzw. Entnahmeleistung am
NAP, welche ohne ausdrückliche Genehmigung durch TTG zu keinem Zeitpunkt, auch nicht
nur kurzzeitig, überschritten werden darf.
TTG ist frühzeitig über den Stand und die Ausbauplanung von EZA zu informieren. Die technischen Daten einer EZA sind TTG mitzuteilen. Das Verfahren sowie der Umfang der zu
übergebenden Daten sind in dem in Kapitel 6 beschriebenen Betriebserlaubnisverfahren
festgelegt.
Falls mehrere Netzanschlusspunkte vorhanden sind, ist eine Verbindung der Anschlüsse
über die Anlagen des Anschlussnehmers ausschließlich in Abstimmung mit TTG zulässig.
4.2 Netzanschluss und Anlagenbauweise
Nachfolgend wird informativ der grundsätzliche Aufbau von Offshore-NAS dargestellt. Diese
können entweder als Einzel- oder Mehrfachanschluss in Verbindung mit HochspannungsDrehstrom-Übertragungssystemen
(HDÜ)
oder
Hochspannungs-GleichstromÜbertragungssystemen (HGÜ) ausgeführt werden. Unter einem Mehrfachanschluss wird die
Anbindung mehrerer Offshore-Windparks über ein gemeinsames NAS verstanden.
Derzeit erfolgt die Auslegung der NAS in Form von Standardsystemen als HDÜEinzelanschluss oder HGÜ-Mehrfachanschluss. Diese sind in der Abbildung 2 und Abbildung 3 dargestellt. Das genaue Netzanschlusskonzept kann projektabhängig von den hier
dargestellten Standardsystemen abweichen und wird durch TTG festgelegt.
Der für die Gewährleistung eines sicheren Systembetriebs durch die Netzführung der TTG
beobachtbare Netzbereich (z. B. Spannungen und Ströme nach Betrag und Phase) ist den
untenstehenden Abbildungen zu entnehmen (grau hinterlegt).
~
Mittelspannung
Durch TTG beobachtbar
~
Netzanschlusspunkt (NAP)
Netzverknüpfungspunkt (NVP)
Abbildung 2: Standardsystem eines Einzelanschlusses in HDÜ-Technik
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
~
Durch TTG beobachtbar
Mittelspannung
Umrichterplattform, offshore
~
Netzanschlusspunkt 1 (NAP 1)
~
~
Mittelspannung
Netzkoppelpunkt (NKP)
=
=
380 kV
~
Netzverknüpfungspunkt (NVP)
~
Netzanschlusspunkt 2 (NAP 2)
Abbildung 3: Standardsystem eines Mehrfachanschlusses in HGÜ Technik
In Abbildung 2 und Abbildung 3 wurden die in der O-NAR verwendeten Bezeichnungen
der verschiedenen Netzknoten eingeführt. Zu unterscheiden sind hierbei zunächst der Netzanschlusspunkt (NAP) zur Verbindung der EZA mit dem seeseitigen Netz und der Netzverknüpfungspunkt (NVP) zur Verbindung des NAS mit dem landseitigen Netz.
Jede EZA wird über mindestens eine Seekabelverbindung mit dem landseitigen Netz bzw.
Mehrfachanschluss-NAS verbunden. Das in der EZA gelegene Ende jedes dieser Seekabel
entspricht dann exakt einem NAP. Der NAP stellt die technische und eigentumsrechtliche
Schnittstelle zwischen dem Anschlussnehmer/EZA und TTG/NAS dar. Die Anzahl der NAP
eines Anschlussnehmers ist von der installierten Erzeugungsleistung abhängig und wird
durch TTG festgelegt.
Unabhängig von der Technologie des NAS gelten am NAP alle in den O-NAR definierten
Netzeigenschaften und Netzdienstleistungen des Offshore-Netzes. Der Betrieb der NAP und
die hiermit verbundene Bereitstellung von notwendigen Führungsgrößen erfolgt pro NAP
getrennt voneinander. Ein weiteres wichtiges Merkmal eines NAP ist, dass er dem jeweiligen
Einbauort für die Übergabezähleinrichtungen (Messpunkt) entspricht.
Der NVP ist die technische und eigentumsrechtliche Schnittstelle zwischen dem NAS und
dem landseitigen Energieversorgungsnetz. Er befindet sich in einer dem NAS vorgelagerten
Schaltanlage des Betreibers des landseitigen Energieversorgungsnetzes, so dass an diesem
Netzknoten dessen Netzanschlussregeln gelten.
Werden mehrere seeseitige Anschlussnehmer über ein gemeinsames Offshore-NAS (HDÜ
oder HGÜ) mit dem landseitigen Energieversorgungsnetz verbunden, so sind zusätzlich
noch Netzkoppelpunkte (NKP) zu unterscheiden. Hierunter werden interne Netzknoten des
NAS verstanden, welche bei geplanten oder ungeplanten Betriebsereignissen (onshore und
offshore) zur Sicherung der Netzanschlussleistung an den NAP eine seeseitige Längs- oder
Querkopplung paralleler NAS bzw. mit ggf. Fremdnetzen ermöglichen. In der Regel handelt
es sich bei den NKP um die Sammelschienen auf der seeseitigen Sammelplattform der TTG
(siehe Abbildung 3).
Die EZE des Anschlussnehmers werden in dessen internen Netz (üblicherweise an den Mittelspannungssammelschienen) zu Erzeugungsblöcken von möglichst nicht mehr als 125 MW
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Größe zusammengeschaltet. In Abbildung 4 ist ein Beispiel für den Anschluss dieser Erzeugungsblöcke an die Mittelspannungssammelschiene des Anschlussnehmers dargestellt.
Offshore-WindparkKraftwerksblock 1
Offshore-WindparkKraftwerksblock 2
~
~
Sammelschienen
- längskupplung
Sammelschienen
- längskupplung
weitere KraftwerksblockSammelschienen des
Offshore-Windparks
Farb-Code:
aittelspannungsebene
Höchstspannungsebene
Höchstspannungsschaltanlage
des Offshore-Windparks
am Netzanschlusspunkt
Abbildung 4: Beispielhafte Darstellung des Aufbaus der Mittelspannungsschaltanlage einer EZA einschließlich Messinstrumentierung
Der reguläre Schaltzustand der Mittelspannungssammelschienenabschnitte ist längsgetrennt. In Abhängigkeit vom Betriebszustand des seeseitigen Netzes der TTG oder des internen Netzes des Anschlussnehmers, können abweichende Schaltzustände von der Betriebsführung der TTG festgelegt werden.
Die dargestellte Messinstrumentierung erfasst auch Spannungen und Ströme im internen
Netz des Anschlussnehmers und liefert TTG zur Wahrung eines sicheren Systembetriebs
notwendige Informationen über dessen Netzzustand. Zusätzlich sind TTG der Schaltzustand
(einschließlich Stufensteller und Erdungsschalter) und die Anzahl der angeschlossenen und
betrieblich verfügbaren EZE an jeder Sammelschiene für die Betriebsführung des seeseitigen Netzes zu übermitteln.
Von der Betriebsführung des Anschlussnehmers sind diese Informationen, einschließlich
einer Rückmeldung pro Sammelschiene und NAP über anliegende Signale (Sollwertspiegel,
z. B. EPC, TCM usw.) an der Schnittstelle des Stationsleitsystems des seeseitigen Netzes
am NAP bereitzustellen.
In Abbildung 5 ist angegeben, welcher Partner für welches Schaltgerät den Schaltbetrieb
durchführt und an welcher Stelle die Messwandler für die Übergabezählung zu positionieren
sind.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Anschluss an die Mittelspannungsschaltanlage
des Offshore-Windparks
1)
4)
Eigentumsgrenze am
Netzanschlusspunkt
1)
3)
Schutzsystem der
Schaltanlage am NAP
1)
1)
1)
2)
Stationsleittechik
Verrechnungsmessung
1)
Schutzsystem der
Kabelleitung zwischen
NAP und NKP
Stationsleittechik
Netzanschlusspunkt
Anschluss an den Netzkoppelpunkt des
Offshore-Netzanbindungssystems
Vergleichsmessung
Farb-Code:
Höchstspannungsebene
Mittelspannungsebene
Elemente der Sekundärtechnik
Eigentumsgrenze
Position:
1): Nur für Wartungszwecke. Im Betrieb nicht schaltbar
und in seiner Stellung mechanisch blockiert.
2): Ausführung der Kompensationsdrosselspule ist von der Länge
der Kabelleitung zwischen dem Netzanschlusspunkt und
Netzkoppelpunkt abhängig.
3): Schaltverfügung obliegt TOG.
4): Schaltverfügung obliegt dem Anschlussnehmer.
Sekundäre Ausschaltfunktion wird vom Schutzsystem
der Kabelleitung ausgelöst
Abbildung 5: Beispielhafte Darstellung der Höchstspannungsschaltanlage am NAP einschließlich
Messinstrumentierung
Das Anlagenkonzept, einschließlich der zu erfassenden Messgrößen und der zu verarbeitenden Signale, sowie die Kenndaten der Betriebsmittel (z.B. Nennspannung, Kurzschlussfestigkeit, Erdungskonzept, Mindestabmessungen, etc.), sind in dem bei TTG geltenden
„Technischen Handbuch Netz, Kapitel: Bauen und Errichten“ [2] festgelegt. Die für den Netzzugang zur Anwendung kommende Anlagenkonfiguration ist zwischen dem Anschlussnehmer und TTG abzustimmen und wird zwischen TTG und dem Anschlussnehmer vereinbart.
Anlagen und Anlagenteile der TTG, insbesondere Hochspannungsgeräte, müssen bezüglich
den technischen Anforderungen und ihrer Ausführung dem "Technischen Handbuch Netz" [2]
der TTG entsprechen. Für Anlagen und Anlagenteile des Anschlussnehmers gelten ebenfalls
Mindestanforderungen gemäß TTG-Vorgaben, wie zum Beispiel für elektrische Kenndaten.
Es wird darüber hinaus empfohlen, diese insgesamt gemäß den TTG-Anforderungen auszuführen.
Für alle elektrischen Hilfseinrichtungen (z. B. für Steuerung, Meldung, Schutz, Messung oder
die Antriebe von Schaltgeräten) ist eine unabhängige, unterbrechungsfreie Stromversorgung
über eine Batterie vorzusehen, die entsprechend der Vorgaben in Abschnitt 5.4.4 auszulegen ist.
4.3 Sternpunktbehandlung
Die seeseitigen Drehstromnetze der TTG werden als wirksam geerdete Netze betrieben.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Die Sternpunktbehandlungen für die Netze der TTG werden von TTG festgelegt. Daraus
ergibt sich auch eine entsprechende Vorgabe für die Behandlung von Sternpunkten, die zur
Spannungsebene des Netzes der TTG gehören, auch wenn sie nicht im Netz der TTG liegen. Dies gilt insbesondere für Transformatoren und andere sternpunktbildende Betriebsmittel, die sich nicht im Eigentum von TTG befinden. Die Behandlung von Sternpunkten, die
nicht zum Netz der TTG gehören, ist im Einzelfall abzustimmen und wird zwischen TTG und
dem Besitzer des sternpunktbildenden Betriebsmittels vereinbart.
Die gleichzeitige Sternpunkterdung (starr oder strombegrenzend) auf mehr als einer Seite
des Transformators ist in der Regel nicht erlaubt. Beim Bedarf der gleichzeitigen Benutzung
mehrerer Sternpunkte an einem Transformator ist ein entsprechendes Konzept mit TTG abzustimmen und zu vereinbaren.
Grundsätzlich hat jeder Anschlussnehmer die Vorgaben der TTG bezüglich der Erdung der
Sternpunkte seiner Anlagenteile selbstständig umzusetzen.
4.4 Spannungsmerkmale
4.4.1
Spannungs- und Frequenzbereiche
Die Netznennspannung und die sich hieraus ergebene Dauerbetriebsspannung für den Normalbetrieb werden für jeden NAP von TTG festgelegt. Eine Übersicht über die Vorzugsspannungen befindet sich in Tabelle 1.
Tabelle 1: Übersicht über die Vorzugsspannungen des seeseitigen Drehstromnetzes (vgl. DIN EN
60038 (VDE 0175-1):2012-04)
Netznennspannung
U nN
380 kV
220 kV
150 kV
110 kV
66 kV
Betriebsspannungsband
Max. Dauerbetriebsspannung U m
420 kV
245 kV
170 kV
123 kV
72 kV
Min. Dauerbetriebsspannung U min
350 kV
193 kV
140 kV
96 kV
59 kV
Die Nennfrequenz der Versorgungsspannung beträgt 50 Hz. Unter normalen Betriebsbedingungen liegt der 10-Sekunden-Mittelwert der Grundfrequenz im seeseitigen Drehstromnetz
in folgenden Bereichen:
•
bei Netzen mit synchroner Verbindung zu einem Verbundnetz: 50 Hz ± 1 % (d. h.
49,5 Hz bis 50,5 Hz) während 99,5 % eines Jahres, 50 Hz + 4 % / – 6 % (d. h. 47 Hz
bis 52 Hz) während 100 % der Zeit;
•
bei Netzen ohne synchrone Verbindung zu einem Verbundnetz (z. B. Ausführung des
NAS als HGÜ): 50 Hz ± 2 % (d. h. 49 Hz bis 51 Hz) während 95 % einer Woche, 50
Hz ± 15 % (d. h. 42,5 Hz bis 57,5 Hz) während 100 % der Zeit.
In Abbildung 6 ist der von EZA im stationären bzw. quasistationären Betrieb minimal zu beherrschende zeitabhängige Spannungs- und Frequenzbereich am NAP dargestellt. Für EZA,
die über HGÜ-NAS an das Landnetz angebunden werden, gilt als Zusatzanforderung ein
erweiterter Frequenzbereich (gestrichelte Linie in Abbildung 6). TTG und der Anschlussnehmer können breitere Frequenzbereiche, längere Mindestzeiträume für den Betrieb oder
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
spezifische Anforderungen hinsichtlich kombinierter Frequenz- und Spannungsabweichungen vereinbaren, wenn dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Systemsicherheit
erforderlich ist. Sind diese zusätzlichen Anforderungen technisch möglich und wirtschaftlich
gerechtfertigt, darf der Anschlussnehmer seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern.
Der quasistationäre Betrieb ist definiert durch einen Spannungsgradienten von weniger als 5
Prozent der Nennspannung pro Minute und einen Frequenzgradienten von weniger als 0,5
Prozent der Nennfrequenz pro Minute.
U/UnN
in p.u.
1,15
1,118
1,00
20 min **
20 s*
90 min
Dauernd
0,90
0,85
90 15
*
min min
60 min
47
47,5
48
48,5
49
49,5
50
50,5
51
51,5
52
f in Hz
Abbildung 6: Für die Auslegung relevante, zeitabhängige Betriebsbereiche für EZA in Abhängigkeit
von der Spannung und der Frequenz am NAP (Gestrichelt: Zusatzanforderungen für EZA, die über
Gleichstrom* bzw. über Drehstrom** an den NVP angebunden sind)
Im Frequenzbereich von 49,0-50,2 Hz müssen die EZE Wirkleistung ohne Einschränkung ins
Netz einspeisen können. Unterhalb von 49,0 Hz darf die Wirkleistungsabgabe, sofern durch
technische Restriktionen bei der EZA begründbar, eingeschränkt werden. Hierbei darf die
Wirkleistungsreduktion unter Berücksichtigung der technischen Fähigkeiten der EZA einen
Wert von 2 % der Maximalleistung der EZA P max pro Hz nicht überschreiten (vgl Abbildung
7). Oberhalb von 50,2 Hz wird eine systemautomatische Leistungsreduktion (LFSM-OModus) als Grundanforderung gefordert, die in Abschnitt 4.5.2.4 im Detail erläutert wird.
Hierbei ist zu beachten, dass für EZA, die über ein HGÜ-NAS an das landseitige Netz angebunden werden, gemäß Abbildung 6 ein erweiterter Frequenzbereich gilt, der in Abbildung
7 gestrichelt dargestellt wird.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Bereich für zulässige
Wirkleistungsreduktion
(bezogen auf Pmax)
Wirkleistungs
abgabe in %
von PM
100
50,2 Hz
Wirkleistungsreduktion
bei Überfrequenz
90
80
50
40
30
20
keine Anforderung
60
keine Anforderung
70
10
0
47,0
47,5
48
HGÜ
48,5
49
49,5
50
Grundanforderung
50,5
51
52
51,5
HGÜ
Frequenz in Hz
Abbildung 7 Anforderungen an die frequenzabhängige Leistungseinspeisung der EZA (gestrichelt:
Zusatzanforderung durch erweiterten Frequenzbereich bei Anbindung über HGÜ) in Abhängigkeit der
1
momentan verfügbaren Leistung P M
In Bezug auf den dynamischen Kurzzeitbereich darf bei Frequenzeinbrüchen oberhalb der in
Abbildung 8 grün gezeichneten Linie die Wirkleistungsabgabe nicht verringert werden, auch
wenn die EZA mit Nennleistung betrieben wird.
Frequenz
in Hz
oberhalb der Kurve
muss P = PM sein
50,0
49,9
49,8
erste Stufe
des frequenzabhängigen
Lastabwurfs
49,5
49,0
0
10 s
25 s
60 s
Zeit
Abbildung 8 Hüllkurve für Frequenzeinbrüche (dynamischer Kurzzeitbereich), bei denen keine Einschränkung der Wirkleistungsabgabe erfolgen darf
EZA müssen in der Lage sein, die Verbindung mit dem Netz und den Betrieb aufrechtzuerhalten, wenn sich die Netzfrequenz mit einem Gradienten zwischen ±2,5 Hz/s 2 ändert.
1
In Bezug auf die Statik der Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz sind die Vorgaben in Abschnitt
4.5.2.3 zu beachten. Weiterhin ist zu beachten, dass die maximal zulässige Wirkleistungsreduktion bei
Unterfrequenz durch die Nennleistung der Erzeugungsanlage und nicht die momentan verfügbare
Leistung PM bestimmt wird.
2
Durchschnittswert des Frequenzgradienten für die vorangegangene Sekunde.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
4.4.2
Überspannungen
Unter normalen Betriebsbedingungen wird das Spannungsband gemäß Tabelle 1 eingehalten. Tabelle 2 gibt jedoch zulässige Überspannungen und deren maximale Dauer an. Während diesen Überspannungen darf sich die EZA nicht vom Netz trennen. Die Angaben beziehen sich auf die netzfrequente Grundwellenkomponente.
Tabelle 2:
Zulässige Überspannungen
Zeitbereich
t < 0,2 s
t < 2,0 s
Bez. Überspannung
U N /U nN ≤ 1,25 p.u.
U N /U nN ≤ 1,20 p.u.
Für die Auslegung der EZA sind die genormten Überspannungen nach IEC60071 [8] zu verwenden.
4.4.3
Schaltbedingte Spannungsänderungen
Die durch Schaltungen in der EZA hervorgerufene Spannungsänderung muss am NAP auf
Δu max ≤ 2% U nN
begrenzt werden.
Im gestörten Betrieb ist in Absprache mit TTG eine höhere Spannungsänderung zulässig,
diese muss aber auf den nachfolgenden Wert begrenzt sein:
Δu max ≤ 5% U nN
4.4.4
Unsymmetrien
Am NAP darf der Quotient der Ströme aus Gegen- und Mitsystem, die nachweislich auf die
EZA zurückzuführen sind, 1,5 % nicht übersteigen. Es ist jeweils über 1 Minute zu mitteln.
Sofern die EZA technisch dazu in der Lage ist, geregelt einen Gegensystemstrom einzuspeisen, so dass am NAP eine symmetrierende Wirkung auf die Netzspannung erreicht wird,
sind Abweichungen vom o. g. Quotienten in Absprache mit TTG zulässig.
4.5 Wirkleistungsbilanz
4.5.1
Wirkleistungsaustausch
Bei der Zuschaltung von EZA sind nachfolgende Betriebszustände zu berücksichtigen und
entsprechende Synchronisierungs- bzw. Parallelschalteinrichtungen sowie Einrichtungen
zum Schutz vor Überspeisung des NAP vorzusehen:
•
Normalbetrieb (inkl. Anfahren der EZA)
•
Betrieb mit Einspeisebeschränkung (siehe Abschnitt 4.5.2.4)
Als Zusatzanforderungen können weiterhin die nachfolgenden Betriebszustände erforderlich
werden:
•
Synchronisieren nach einem Fangen im Eigenbedarf, soweit diese Betriebsart mit der
EZA technisch möglich ist
•
Zuschalten auf ein spannungsloses Teilnetz, um dieses unter Spannung zu setzen
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Das Zuschalten einer EZA durch den Anschlussnehmer ist nur nach Freigabe durch TTG 3
zulässig. Weiterhin muss die Spannung am NAP die in Abschnitt 4.4 festgelegten Spannungsmerkmale aufweisen. Die genauen Einstellwerte der Synchronisierungs- bzw. Parallelschalteinrichtungen (z.B. hinsichtlich Phasenwinkelbereich, Spannungs- und Frequenzabweichungen, etc.) werden zwischen TTG und dem Betreiber der EZA vereinbart.
Jede EZA muss mit reduzierter Leistungsabgabe betreibbar sein und eine stetige Leistungsregelung über den gesamten Bereich zwischen Mindestleistung und Dauerleistung ermöglichen. Manuelle Maßnahmen vor Ort sind in Absprache mit TTG zulässig, wenn automatische
Fernbedienungseinrichtungen außer Betrieb sind.
Die dynamische Genauigkeit der Leistungsregelung am NAP darf einen Wert von 0,5 % der
Nennleistung der EZA oder 500 kW nicht unterschreiten, wobei der kleinere der beiden Werte anzuwenden ist 4.
Der Anschlussnehmer ist verpflichtet TTG umfassend über die technischen Grundlagen des
Wirkleistungsaustausches zwischen EEG-EZA und dem Netz zu informieren. Hierzu sind
z.B. Leistungsdiagramme 5 an TTG zu übermitteln, die die Abhängigkeit vom jeweiligen Primärenergieträger (z. B. Windgeschwindigkeit) darstellen.
EZA müssen bei Einhaltung der in diesen O-NAR festgelegten Netzmerkmale im gesamten
Bereich zwischen minimaler und maximaler Kurzschlussleistung stabil betrieben werden
können.
4.5.2
Wirkleistungs-Frequenz-Regelung
Die EZA müssen an der Wirkleistungs-Frequenz-Regelung teilnehmen können. Hierbei werden die drei nachfolgenden Regelungsmodi unterschieden:
•
Frequenzabhängiger Modus (FSM-Modus)
•
Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Unterfrequenz (LFSM-U-Modus)
•
Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Überfrequenz (LFSM-O-Modus)
Als Grundanforderung ist in allen EZA der LFSM-O-Modus umzusetzen. Als Zusatzanforderung kann auf Anforderung des Betreibers des landseitigen Netzes für die Frequenzstützung
im landseitigen Netz die Umsetzung des FSM- und LFSM-U-Modus notwendig werden.
Für die Umsetzung der verschiedenen Regelmodi ist für die Bestimmung der Frequenz ausschließlich die Grundwelle zu betrachten.
EZA, die über eine HGÜ-System an den Netzverknüpfungspunkt angeschlossen sind, müssen als Zusatzanforderung in der Lage sein, ein Signal zur Wirkleistungsanpassung bei
Über- und Unterfrequenz, schnell entgegenzunehmen und zu verarbeiten (schnelle Signalreaktion, vgl. auch Abschnitt 4.5.3.1). Hierbei darf der Zeitraum zwischen dem Aussenden des
Signals und der Aktivierung der Reaktion 100 ms nicht überschreiten. Die Koordination der
Signalübertragung und der Reaktionszeit der EZA obliegt TTG:
3
Näheres dazu wird in Kapitel 7 geregelt.
Eine dauerhafte Überschreitung des vorgegebenen Leistungssollwertes ist nicht zulässig.
5
Bei Windenergieanlagen gehören hierzu sowohl die Leistungs- als auch die Schubbeiwertkurve.
4
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
1. Das Signal kann sowohl eine gemessene Frequenz von einem Netzverknüpfungspunkt in dem Synchrongebiet, für das die Frequenzreaktion erfolgt, als auch ein Leistungssollwert sein.
2. Die Reaktion auf das Signal erfolgt gemäß der Anforderungen zur Wirkleistungsanpassung bei Über- und Unterfrequenz.
EZA, die über HGÜ-Systeme an mehr als einen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen sind,
müssen weiterhin als Zusatzanforderung in der Lage sein, eine koordinierte Wirkleistungseinspeisung bei Über- und Unterfrequenz in den verschiedenen Landnetzen durchzuführen:
1. Die Koordination erfolgt auf Basis bereitgestellter Signale, welche sowohl eine gemessene Frequenz des jeweiligen Netzverknüpfungspunktes, für den die Frequenzreaktion erfolgt, als auch ein jeweiliger Leistungssollwert sein können.
2. Die Anforderungen an die Wirkleistungseinspeisung bei Über- und Unterfrequenz
werden durch TTG festgelegt.
Die voranstehend beschriebene schnelle Signalreaktion gilt vorrangig vor den oben beschriebenen Regelmodi (FSM-, LFSM-U- und LFSM-O-Modus).
4.5.2.1 Frequenzabhängiger Modus (FSM-Modus bzw. Primärregelung)
Die EZA muss innerhalb der durch Abbildung 6 vorgegebenen Grenzen für Spannung und
Frequenz eine kontinuierliche Wirkleistungs-Frequenzregelung, ggf. mit Totband, entsprechend dem in Abbildung 9 gezeigten Prinzip ermöglichen 6. Diese Regelung wird dezentral
an jeder einzelnen EZE ausgeführt.
∆P
PM
∆P1
PM
=
s 100 ⋅
−
∆f PM
f n ∆P
∆f
fn
∆P1
PM
Abbildung 9 Prinzip der Frequenzregelung im FSM-Modus (hier ohne Totband und Unempfindlichkeit).
6
Die Fähigkeit zur Bereitstellung von Primärregelleistung berechtigt nicht zur Teilnahme am Regelenergiemarkt. Hierfür sind zusätzlich die aktuell gültigen Präqualifikationsanforderungen der Übertragungsnetzbetreiber zu erfüllen.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
mit:
𝑃𝑃M
∆𝑃𝑃1
∆𝑃𝑃
𝑠𝑠
∆𝑓𝑓
𝑓𝑓n
Unter Berücksichtigung des Primärenergieangebotes verfügbare Leistung der EZA
Wirkleistungsregelbereich
Leistungsanpassung
Statik der frequenzabhängigen Leistungsanpassung
Frequenzabweichung von der Nennfrequenz
Nennfrequenz
Die exakten Parameter des Frequenzabhängigen Modus werden durch TTG in dem in Tabelle 3 gezeigten Bereich vorgegeben. Werden durch TTG keine abweichenden Anforderungen gestellt, sind die Standardwerte gemäß Tabelle 3 einzustellen. Das Totband der frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsabgabe und die Statik müssen fernwirktechnisch wiederholt neu gewählt werden können.
Tabelle 3 Parameter für die frequenzabhängige Wirkleistungsanpassung im FSM-Modus
Parameter
Wirkleistungsregelbereich |ΔP 1 |/P M
Unempfindlichkeit der frequenzabhängigen Reaktion
Totband der frequenzabhängigen Reaktion
Statik s
Bereich
± -1,5-10 %
10-30 mHz
0-500 mHz
2-12 %
Standardwerte
2%
10 mHz
200 mHz
6%
Die EZA soll entsprechend Abbildung 10 auf sprungförmige Änderungen der Netzfrequenz
(Sprungantwort) schnellstmöglich, jedoch maximal mit einer Verzögerung t 1 von 0,5 s reagieren. Die Zeit t 2 zwischen der sprungförmigen Änderung der Netzfrequenz und der vollständigen Aktivierung der frequenzabhängigen Wirkleistungsabgabe darf max. 30 s betragen. Die
frequenzabhängige Leistungsanpassung muss sich hierbei auf oder oberhalb der grünen
Kurve in Abbildung 10 bewegen. Beträgt die anfängliche Verzögerung bei der Aktivierung
der frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsabgabe mehr als 0,5 s, muss der Betreiber der EZA TTG technische Nachweise für die Notwendigkeit dieses längeren Zeitraums
vorlegen.
∆P1
∆P
Pn
Pn
t1
t2
t
Abbildung 10 Fähigkeit zur frequenzabhängigen Wirkleistungsanpassung
Die EZA muss in der Lage sein, die vollständige frequenzabhängige Anpassung der Wirkleistungsabgabe bei ausreichendem Primärenergieangebot für einen Zeitraum von 15 Minuten
vorzunehmen. Innerhalb dieses Zeitraums darf die Wirkleistungsregelung keine negativen
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Auswirkungen auf die frequenzabhängige Anpassung der Wirkleistungsabgabe der EZA haben.
4.5.2.2 Fähigkeit zur Frequenzwiederherstellung (Sekundärregelung und Minutenreserve)
Nachfolgende Werte sind aktuell noch in der Diskussion und werden entsprechend VDE TAR
4130 bzw. 4131 festgelegt.
Jede EZA muss Funktionen bieten, die dazu beitragen, die Frequenz auf den Frequenzsollwert zurückzuführen bzw. die Leistungsbilanzen der Regelzonen auf die Sollwerte (Fahrpläne) zurückzuführen 7.
Die Fähigkeit zur Bereitstellung von Sekundärregelleistung und Minutenreserve muss im
gesamten Betriebsbereich zwischen technischer Mindestleistung und vereinbarter Anschlussleistung der Anlage gegeben sein. Für die Erbringung aus Betriebspunkten unterhalb
der technischen Mindestleistung sind höhere Zeiten für die maximale Verzögerung der Aktivierung zulässig.
Die EZA muss die technische Fähigkeit aufweisen, im Rahmen der Sekundärregelleistung
und Minutenreserve entsprechend der Parameter nach Tabelle 4, die Wirkleistungsabgabe
anzupassen. Die Anforderungen an Sekundärregelleistung und Minutenreserve müssen
nicht zeitgleich erfüllt werden.
Tabelle 4 Parameter für die Fähigkeit zur Bereitstellung von Sekundäregelleistung und Minutenreserve
Parameter
Sekundärregelung
Minutenreserve
min. Regelband (nicht zeitgleich)
±10 % P AV
±20 % P AV
max. Verzögerung der Aktivie-
30 s
7,5 min
2-7,5 min
7,5-15 min
rung
Zeit bis zur vollen Aktivierung
4.5.2.3 Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Unterfrequenz (LFSM-U-Modus)
Die EZA muss beim Unterschreiten eines Frequenzschwellenwertes von 49,8 Hz die momentan erzeugte Wirkleistung mit einem Gradienten von 100 % der unter Berücksichtigung
des Primärenergieangebotes momentan verfügbaren Leistung P M je Hertz (dies entspricht
einer Statik von 2 % in Abbildung 11) erhöhen. Bei einem Wiederanstieg der Frequenz soll
die Wirkleistungseinspeisung entsprechend der durch Abbildung 11 vorgegebenen Kennlinie wieder reduziert werden 8. Diese Regelung wird dezentral an jeder einzelnen EZE ausgeführt.
7
Die Fähigkeit zur Bereitstellung von Sekundärregelleistung und Minutenreserve berechtigt nicht zur
Teilnahme am Regelenergiemarkt. Hierfür sind zusätzlich die aktuell gültigen Präqualifikationsanforderungen der ÜNB zu erfüllen.
8
Daraus folgt, dass sich die Erzeugungseinheiten im Frequenzbereich unter 49,8 Hz hinsichtlich ihrer
Wirkleistungs-Einspeisung permanent auf der Frequenz-Kennlinie gemäß Abbildung 11 auf und ab
bewegen.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Die EZA soll auf sprungförmige Reduzierungen der Netzfrequenz (Sprungantwort)
schnellstmöglich, maximal jedoch mit einer Anschwingzeit von 1 s reagieren. Die Einschwingzeit soll dabei max. 10 s betragen.
∆P
PM
∆f − ∆f1 PM
s=
=
100 ⋅
2%
fn
∆P
−
∆f1
fn
∆f
fn
Abbildung 11: Wirkleistungserhöhung bei Unterfrequenz
mit:
∆𝑃𝑃
Leistungsanpassung
𝑠𝑠
Statik der frequenzabhängigen Leistungsanpassung
∆𝑓𝑓1
Frequenzschwellenwert (hier: 49,8 Hz -50 Hz = -0,2 Hz)
∆𝑓𝑓
Frequenzabweichung
𝑓𝑓n
Nennfrequenz 50 Hz
4.5.2.4 Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Überfrequenz (LFSM-O-Modus)
Die EZA muss im Betrieb bei einer Frequenz von mehr als 50,2 Hz die momentane Wirkleistung mit einem Gradienten von 40 % der unter Berücksichtigung des Primärenergieangebotes momentan verfügbaren Leistung P M je Hertz (dies entspricht einer Statik von 5 %) absenken (Abbildung 12). Diese Regelung wird dezentral an jeder einzelnen EZE ausgeführt 9.
Die EZA muss in der Lage sein, während des LFSM-O-Betriebs stabil zu arbeiten. Ist der
LFSM-O- Betrieb aktiviert, hat der LFSM-O-Sollwert Vorrang vor allen anderen Sollwerten für
die Wirkleistungsabgabe.
Die EZE soll auf sprungförmige Erhöhungen der Netzfrequenz (Sprungantwort) schnellstmöglich, maximal jedoch mit einer Anschwingzeit von 0,2 s reagieren. Die Einschwingzeit
soll dabei max. 2 s betragen.
9
Daraus folgt, dass sich die Erzeugungseinheiten im Frequenzbereich über 50,2 Hz hinsichtlich ihrer
Wirkleistungs-Einspeisung permanent auf der Frequenz-Kennlinie gemäß Abbildung 12 auf und ab
bewegen.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
∆P
PM
∆f − ∆f1 PM
∆f1
s=
=
100 ⋅
5%
fn
∆P
fn
∆f
fn
Abbildung 12: Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz
mit:
∆𝑃𝑃
Leistungsanpassung
𝑠𝑠
Statik der frequenzabhängigen Leistungsanpassung
Frequenzschwellenwert (hier: 50,2 Hz -50 Hz = 0,2 Hz)
∆𝑓𝑓
Frequenzabweichung von der Nennfrequenz
∆𝑓𝑓1
𝑓𝑓n
Nennfrequenz 50 Hz
4.5.3
Erzeugungsmanagement
Im Betrieb kann zeitlich begrenzt oder auf Dauer die Teilnahme am Erzeugungsmanagement
notwendig sein, um den sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten und Betriebsmittel vor Beschädigung zu schützen. Jeder Anschlussnehmer muss auf Anweisung von TTG am Erzeugungsmanagement teilnehmen und die dafür erforderlichen Informationen übermitteln. Dabei
muss die Leistungsabgabe in jedem Betriebszustand und aus jedem Betriebspunkt auf einen
von TTG vorgegebenen maximalen Leistungswert (Sollwert) reduziert werden können. Die
Festlegung des maximalen Wirkleistungssollwertes erfolgt über die nachfolgend aufgeführten
und in der aufgeführten Reihenfolge priorisierten Netzregelverfahren:
1. Schutzfunktion (z. B. Emergency Power Control)
2. Dynamische maximale Wirkleistungseinspeisung (z. B. Transmission Capacity Management)
3. Stationäre maximale Wirkleistungseinspeisung (z.B. EISMAN)
4.5.3.1 Emergency Power Control (EPC)
Beim Einsatz von HGÜ-NAS sind das seeseitige und das landseitige Netz durch den Gleichspannungs-Zwischenkreis in Bezug auf die Frequenzhaltung voneinander entkoppelt. Die
Systemautomatik EPC dient vor diesem Hintergrund zur schnellen Leistungsreduzierung der
eingespeisten Wirkleistung bei Störungen im landseitigen Übertragungsnetz.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Eine genaue Beschreibung der EPC Systemautomatik kann Anhang B13 entnommen werden.
4.5.3.2 Transmission Capacity Management
Im Rahmen von Mehrfachanschlüssen kann auf Anforderung von TTG das sogenannte
Transmission Capacity Management (TCM) zum Schutz vor Überspeisung des NAS eingesetzt werden, wenn die an ein NAS oder einen NAP angeschlossene Erzeugungsleistung die
Übertragungsleistung des NAS bzw. NAP übersteigt.
Das TCM kann entweder über organisatorische Maßnahmen (TCM I) oder eine systemautomatische Optimierung der Kabelauslastung durch Sollwertvorgabe an den NAP (TCM II) erfolgen.
Eine genaue Beschreibung der Regeln für das TCM I kann Anhang B1 entnommen werden.
Abweichungen von dem hierin standardisierten Verfahren werden vor der Betriebsphase von
TTG festgelegt und an alle betroffenen Anschlussnehmer kommuniziert.
Bei TCM II wird die exakte technische Umsetzung des Verfahrens insbesondere in Bezug
auf die gegenseitig auszutauschenden Informationen und die systemautomatischen Schnittstellen zwischen TTG und dem Anschlussnehmer projektabhängig abgestimmt.
4.5.3.3 Stationäre maximale Wirkleistungseinspeisung
Bei der stationären maximalen Wirkleistungseinspeisung wird dem Anschlussnehmer durch
TTG am und pro NAP ein Sollwert für die maximal zulässige Wirkleistungseinspeisung vorgegeben. Dieser Sollwert entspricht einem Prozentwert bezogen auf die Netzanschlussleistung.
Die EZA muss in der Lage sein, etwaige Sollwertvorgaben für die Wirkleistungseinspeisung
bei entsprechendem Angebot an Primärenergie mit einem vorgegebenen Gradienten und
einer Genauigkeit von 100 kW bezogen auf den 15min-Mittelwert zu erreichen. Die Gradienten werden durch TTG vorgegeben. Die EZA ist so auszulegen, dass eine Reduzierung der
Leistungsabgabe auf den signalisierten Wert mit einem Gradienten von mindestens 10 % der
Netzanschlussleistung pro Minute erfolgen kann, ohne dass die Anlage vom Netz getrennt
wird.
Die stationäre maximale Wirkleistungseinspeisung wird insbesondere für die Realisierung
des sogenannten Einspeisemanagements (Eisman) zur Beseitigung von Netzengpässen im
landseitigen Netz der TTG verwendet, kann aber auch für weitere Funktionalitäten (z. B.
TCM) genutzt werden. Durch den Anschlussnehmer ist sicherzustellen, dass das von TTG
gesendete Steuersignal vorrangig vor den Steuersignalen anderer Zugriffsberechtigter (z. B.
Direktvermarkter) behandelt wird. Eine auch nur kurzzeitige Überschreitung des von TTG
vorgegebenen maximalen Leistungswertes unter Zugrundelegung der dynamischen Genauigkeit gemäß Abschnitt 4.5.1 ist durch die Anschlussnehmer unbedingt zu verhindern, da
dies in Abhängigkeit des aktuellen Systemzustandes zu einer sofortigen Schutzabschaltung
des NAS und damit zu einem Ausfall der Leistungsübertragung führen kann. Eine Unterschreitung des von TTG vorgegebenen Sollwertes ist jederzeit zulässig.
Für marktbedingte Leistungsänderungen (z. B. Eingriff aufgrund einer Nichtvermarktung
durch den zuständigen Stromhändler) ist ohne weitere Vorgabe durch TTG die Wirkleistungseinspeisung am NAP mit einer Rampe anzupassen, die fünf Minuten vor einem Viertelstundenwechsel beginnt und fünf Minuten nach dem Viertelstundenwechsel endet.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
4.6 Blindleistungsbilanz und Spannungshaltung
4.6.1
Anforderungen an EZA
Der notwendige Betriebsbereich für die Blindleistungsbereitstellung der EZA am NAP bei
Leistungseinspeisung wird durch TTG innerhalb des in Abbildung 13 dargestellten äußeren
Rahmens projektabhängig festgelegt. Hierbei wird für eine Netzanbindung über HDÜ ein
Höchstbereich für Q/Pmax von 0,75 p.u. nicht überschritten. Ohne Festlegung durch TTG ist
der durch den inneren Rahmen festgelegte Betriebsbereich durch jede EZA als Grundanforderung zu erfüllen. Die Blindleistungsbereitstellung gemäß Abbildung 13 muss im gesamten
Frequenzbereich gemäß O-NAR uneingeschränkt und unabhängig vom aktuellen Wirkleistungsarbeitspunkt der EZA möglich sein.
Falls die im NAP geforderte Blindleistung gemäß Abbildung 13 mit den eingesetzten EZE in
einem Wirkleistungsbereich über 90 % der Nennleistung der EZA nicht vollständig erbracht
werden kann, wird über die Notwendigkeit der Installation zusätzlicher externer Blindleistungsquellen projektspezifisch in Abstimmung mit TTG entschieden.
U/UnN in p.u.
Grundanforderung
1,10
1,05
1,00
Q/Pmax-Bereich
0,95
0,90
0,41
0,33
0,14
induktiv
0
-0,14
- 0,33
- 0,41
Q/Pmax in p.u.
kapazititv
Abbildung 13: Anforderung an die Blindleistungsbereitstellung einer EZA ohne Einschränkung der
Wirkleistungsabgabe
mit:
Q
Blindleistung am NAP
P max
Summierte Maximalwirkleistung der betriebsbereiten EZE10
U/U nN auf die Nennspannung bezogene Spannung am NAP
Bezüglich der Blindleistungsbereitstellung am NAP stellt das Diagramm in Abbildung 13
Mindestanforderungen dar. Eine darüber hinausgehende Blindleistungslieferung ist grund10
Dies entspricht i.d.R. der Summe der Nennwirkleistungen aller betriebsbereiten Erzeugungseinheiten.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
sätzlich nicht untersagt. Diese wird aber in den vorliegenden Anforderungen an Anschlussnehmer nicht definiert.
Die EZA muss in der Lage sein, nach Erhalt eines neuen Blindleistungssollwertes, jeden beliebigen Arbeitspunkt innerhalb des durch TTG festgelegten Bereiches bei gegebener Spannung am NAP in maximal 30 s anzufahren. Dieser Vorgang muss im Betrieb jederzeit möglich sein.
Der bevorzugte Arbeitspunkt für den stationären Blindleistungsaustausch bei Wirkleistungsabgabe wird durch TTG je nach Erfordernis des Netzes festgelegt und kann zu jeder Zeit
entsprechend der Bedürfnisse des Netzbetriebs durch TTG gemäß Abbildung 13 verändert
werden. Jede EZA muss technisch dafür eingerichtet sein, Sollwertvorgaben von TTG bezüglich des Blindleistungsaustausches mit dem Netz umzusetzen. Die Sollwertvorgabe bezieht sich auf eine der drei folgenden Möglichkeiten:
•
Direkte Blindleistungs-Sollwertvorgabe (Q soll in Mvar)
•
Vorgabe eines Soll-Leistungsfaktors (cos 𝜑𝜑soll )
•
Spannungsabhängige Blindleistungsanpassung ggf. mit Toleranzband
Die betriebliche Vorgabe von Arbeitspunkten erfolgt durch folgende Möglichkeiten:
•
Vereinbarung eines Wertes oder ggf. eines Fahrplans
•
Online-Sollwertvorgabe über eine definierte Schnittstelle
Für die Einstellung der Blindleistungsarbeitspunkte ist ein zentraler Blindleistungsregler pro
NAP zu implementieren. Eine Aufteilung der am jeweiligen NAP auszutauschenden Blindleistung auf die EZE bzw. auf zusätzlich installierte Quellen unterliegt dem Anschlussnehmer.
TTG geht hierbei davon aus, dass diese Aufteilung in weniger als 1 s erfolgt, so dass die
Dynamik des Blindleistungsregelverhaltens im Wesentlichen vom zentralen Blindleistungsregler bestimmt wird.
Die Anpassung des Blindleistungsaustausches am NAP muss rückwirkungsarm erfolgen. Bei
diskret geschalteten Blindleistungsquellen darf die hierdurch verursachte schlagartige Blindleistungsänderung höchstens 5 MVAr bzw. 5 % der vollen Blindleistung gemäß des in Abbildung 13 festgelegten Blindleistungsbereichs betragen. Hierbei ist der jeweils niedrigere
der beiden Werte anzuwenden. In begründeten Fällen kann TTG auch einen größeren Bereich zulassen, z. B. in Form von durch TTG freigegebenen Sonderbetriebsschaltmaßnahmen.
4.6.1.1 Vorgabe eines Blindleistungs-Sollwerts
In diesem Modus wird dem in Abschnitt 4.6.1 beschriebenen Blindleistungsregler direkt ein
Blindleistungssollwert (Qsoll) übergeben.
Bei der direkten Blindleistungs-Sollwertvorgabe muss die EZA in der Lage sein, die Blindleistung auf jeden Punkt innerhalb des in Abbildung 13 festgelegten Blindleistungsbereichs
einzustellen, wobei die Einstellungsschrittweite höchstens 5 MVAr bzw. 5 % der vollen Blindleistung betragen darf, wobei der jeweils niedrigere der beiden Werte anzuwenden ist.
Bei Ausfall der Fernwirkverbindung zwischen TTG und EZA über einen Zeitraum von mehr
als 1 Minute, ist ein von TTG vorgegebener Default-Sollwert von der EZA anzufahren. Dies
kann ein fester Sollwert oder die Beibehaltung des letzten empfangenen Sollwertes sein.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Macht TTG hierzu keine weiteren Angaben, ist ein Default-Sollwert von 0 Mvar zu verwenden.
Die Einschwingzeit darf maximal 4 Minuten betragen.
4.6.1.2 Vorgabe eines Soll-Leistungsfaktors
In diesem Modus muss die EZA in der Lage sein, den Leistungsfaktor am NAP innerhalb des
durch Abbildung 13 festgelegten Bereichs in Schrittweiten von höchstens 0,005 auf einen
Sollwert (cos 𝜑𝜑soll) zu regeln.
In diesem Modus wird die geforderte Blindleistung Q soll als Eingang für den in Abschnitt 4.6.1
beschriebenen Blindleistungsregler nach der folgenden Gleichung berechnet:
𝑄𝑄soll = 𝑃𝑃 ∙ tan(arccos(cos 𝜑𝜑soll))
mit:
P
aktuelle Wirkleistung am NAP
𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐 𝜑𝜑soll positiv bedeutet kapazitive Blindleistung (übererregt)
𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐𝑐 𝜑𝜑soll negativ bedeutet induktive Blindleistung (untererregt)
Diesen Definitionen liegt das Verbraucherzählpfeilsystem zugrunde.
Bei Ausfall der Fernwirkverbindung zwischen TTG und EZA über einen Zeitraum von mehr
als 1 Minute, ist ein von TTG vorgegebener Default-Sollwert von der EZA anzufahren. Dies
kann ein fester Sollwert oder die Beibehaltung des letzten empfangenen Sollwertes sein.
Macht TTG hierzu keine weiteren Angaben, ist ein Default -Sollwert von cos φ = 1 zu verwenden.
Die Einschwingzeit darf maximal 4 Minuten betragen.
Können bei Schwachlast die Anforderungen an die Leistungsfaktorregelung für einen
Wirkleistungsaustausch unterhalb von einem Prozent der Nennleistung bzw. bei der Entnahme von Wirkleistung aus dem Netz nicht eingehalten werden, kann in Absprache mit
TTG von den oben beschriebenen Vorgaben abgewichen werden. Für diesen Bereich darf
sich der Blindleistungsaustausch mit dem Netz dann in einem Bereich 0 bis 1 % der Netzanschlussleistung bewegen. Ein erweiterter Blindleistungsaustausch ist nur zulässig, wenn dies
vertraglich gesondert vereinbart ist.
4.6.1.3 Spannungsabhängige Blindleistungsanpassung
In diesem Modus wird die geforderte Blindleistung Q soll als Eingang für den in Abschnitt 4.6.1
beschriebenen Blindleistungsregler entsprechend der Kennlinie in Abbildung 14 aus der
Spannung am NAP bestimmt. Hierbei gilt weiterhin:
•
Die Referenzspannung U ref wird durch TTG variabel im Bereich von 95 bis 105 % der
Netznennspannung in Schritten von max. 1 % vorgegeben.
•
Die Referenzblindleistung Q ref wird durch TTG variabel im gesamten Blindleistungsbereich in Schritten von höchstens 5 MVAr bzw. 5 % der vollen Blindleistung vorgegeben, wobei der jeweils niedrigere der beiden Werte anzuwenden ist.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
•
Die Statik (Steilheit) k = (ΔQ/P max )/(ΔU) wird durch TTG variabel im Bereich von 2 bis
5 %. in Schritten von max. 0,5 % vorgegeben. Falls durch TTG nichts vorgegeben
wird, ist für die Statik ein Wert von 5 % zu einzustellen.
•
Die Referenzspannung U ref und die Referenzblindleistung Q ref können per Fernwirkanlage vorgegeben werden, alle weiteren Größen sind fest vorgegeben.
Qsoll/Pmax
in p.u.
max. Blindleistung induktiv
0,14
(0,41)
Induktiv
U ref = 95105 % U nN
einstellbar
U/UnN
in kV
Kapazitiv
=
k
-0,14
(-0,41)
∆Q / P
max 2 bis 5% einstellbar
=
∆U
max. Blindleistung kapazitiv
Abbildung 14: Prinzip der spannungsabhängigen Blindleistungsanpassung mit Q ref = 0 (Diagramm im
VZS, Werte in Klammern entsprechen äußerem Rahmen gemäß Abschnitt 4.6.1)
In Bezug auf das Regelverhalten gelten die nachfolgenden Anforderungen:
•
Die Anschwingzeit Tan_90 % beträgt 1 - 5 s, hierbei ist ohne weitere Angabe ein Wert
von 5 s zu verwenden.
•
Die Einschwingzeit T ein beträgt 5 - 60 s, hierbei ist ohne weitere Angabe ein Wert von
30 s zu verwenden.
•
Die Einschwingtoleranz beträgt ±5% der maximalen Blindleistungsabgabe.
•
Die zulässige Überschwingweite beträgt ∆Qmax/∆Q=(25 % (2 s/Tan_90 %)+ 5 %)/100 %
des Sollwertsprunges.
Bei Ausfall der Fernwirkverbindung über einen Zeitraum von mehr als 1 min ist entweder mit
dem zuletzt eingestellten Werten für die Referenzspannung U ref und die Referenzblindleistung Q ref oder mit einem cos ϕ ≈1 der Betrieb fortzufahren. Dies wird von TTG in der Planungsphase vorgegeben.
4.6.2
Blindleistungsaustausch bei Wirkleistungsbezug
Sofern keine anderslautenden vertraglichen Regelungen vereinbart wurden, gilt bei Bezug
von Wirkleistung im gesamten Spannungsband nach Abschnitt 4.4.1 und im gesamten
Wirkleistungsbereich entsprechend Abbildung 15:
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
•
Ein Blindleistungsaustausch in Höhe von bis zu maximal 5 % der vereinbarten Anschlusswirkleistung für den Leistungsbezug P AV ist unabhängig von der Wirkleistung
zulässig
•
Oberhalb von 15 % der vereinbarten Anschlusswirkleistung für den Leistungsbezug
P AV darf ein Verschiebungsfaktor cos φ = 0,95 ind. nicht unterschritten werden
•
Die obigen Werte sind als 15-Minuten-Mittelwerte zu bestimmen
Q/Pav in p.u.
zulässiger Bereich
0,33
cosφ =0,95
induktiv
0,05
P/Pav in p.u.
-0,05
0,15
0,5
1
kapazitiv
Abbildung 15: Anforderung an den Blindleistungsaustausch bei Wirkleistungsbezug
Falls der Anschlussnehmer diese Grenzwerte nicht einhalten kann, führt er in Abstimmung
mit TTG auf seine Kosten eine seinen tatsächlichen Belastungsverhältnissen angepasste,
ausreichende Blindleistungskompensation durch. Durch das Schalten von Kompensationsanlagen darf eine schaltbedingte Spannungsänderung von 0,5 % U n am NAP nicht überschritten werden.
4.6.3
Führung des Spannungssollwertes
Die Festlegung eines Spannungssollwerts für den Normalbetrieb und eines Spannungsbandes am NAP obliegt TTG.
Sieht das Betriebskonzept des Anschlussnehmers an den HöS/MS-Transformatoren am
NAP einen Stufenschalter vor, so ist dieser so auszulegen, dass er +/- 6 Stufen und eine
Spannungsstellbereich von +/-13 % verfügt. Hierbei ist eine Mittelstellung (bezeichnet als
Stufe 0) vorzusehen, welche der Nennübersetzung entspricht.
Dieser Stufenschalter ist im Regelungskonzept des Anschlusses zu integrieren. Das Regelungskonzept und die Einstellwerte sind mit TTG vor der Inbetriebnahme abzustimmen.
Weitere Informationen zum Stufenschalter sind in Abschnitt 5.1.3 beschrieben.
4.7 Netzrückwirkungen und Versorgungsqualität
4.7.1
Allgemeines
Die elektrischen Anlagen des Anschlussnehmers sind so auszulegen und zu errichten, dass
während ihres Betriebes Rückwirkungen auf das Netz von TTG und Dritte vermieden und
Informations- und Signalübertragungen nicht in unzulässiger Weise beeinflusst werden. Auch
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
die Zuschaltung von EZA durch den Anschlussnehmer erfolgt so, dass Netzrückwirkungen
auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben.
Die hierfür geltenden Anforderungen werden im Folgenden festgelegt und können weiterhin
einschlägigen internationalen Normen und Technischen Regeln (vgl. z.B. DIN EN 50160 [9]
und D-A-CH-CZ [10]) entnommen werden. Der Anschlussnehmer hat auf dieser Grundlage
den Nachweis der Rückwirkungsfreiheit seiner Anlage zu führen und ggf. für Abhilfemaßnahmen zu sorgen. Die Einzelheiten ggf. notwendiger Abhilfemaßnahmen werden zwischen
TTG und Anschlussnehmer abgestimmt und unter Berücksichtigung der im Einzelfall gegebenen spezifischen Rückwirkungsgrößen im Rahmen des Netzanschlusskonzeptes festgelegt.
Sofern dies mit den eingesetzten EZE oder ggf. vorhandenen anderen aktiven Betriebsmitteln (z.B. Flexible AC Transmission Systems (FACTS)) technisch möglich ist, sind in Abstimmung mit TTG Maßnahmen zur aktiven Dämpfung umzusetzen.
4.7.2
Oberschwingungen und Zwischenharmonische
Die Anlagen sind so auszulegen, dass eine hinreichende Spannungsqualität eingehalten
wird. Ausgehend von dem in der Norm DIN IEC 61000-3-6 (DIN VDE 0838-6) [11] angegebenen Gesamtplanungspegel, dürfen an jedem NAP die unten angegebenen Planungspegel
für Spannungsoberschwingungen zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.
Ausgehend vom Gesamtplanungspegel erfolgt die Ermittlung der zulässigen Anteile (Ordnungzahl h) für jeden einzelnen NAP anhand des Quotienten aus der zugesicherten Netzanschlusswirkleistung und der doppelten Übertragungsleistung des NAS:
𝑢𝑢NAP (ℎ) = 𝑢𝑢(ℎ)
𝑃𝑃r,NAP
2 𝑃𝑃r,NAS
𝑇𝑇𝑇𝑇𝑇𝑇NAP = 𝑇𝑇𝑇𝑇𝑇𝑇
𝑃𝑃r,NAP
2 𝑃𝑃r,NAS
Eine entsprechende Aufteilung gilt auch für die Summe aller Oberschwingungen:
Die aus allen Spannungsoberschwingungen (ganzzahlige und nicht ganzzahlige) gebildete
Total Harmonic Distortion (THD) darf im normalen Schaltzustand an keinem Netzknoten und
zu keinem Zeitpunkt einen Wert von 3 % überschreiten. Alle Frequenzen oberhalb von
2,5 kHz sowie Zwischenharmonische dürfen lediglich eine Spannungsverzerrung von 0,2 %
verursachen.
Alle Maßnahmen zur Reduzierung von Oberschwingungen, insbesondere der Aufbau von
Filterkreisen, dürfen nur in Absprache mit TTG getroffen werden.
4.7.3
Flicker
Nachfolgende Werte sind noch in der Diskussion und werden später entsprechend VDE TAR 4130
bzw. 4131 festgelegt.
Die zulässigen Flickerstärken, die eine EZA an einem NAP maximal bewirken darf, betragen
P lt = 0,4 und P st = 0,6.
Die zulässigen Flickerstärken, die alle EZA an einem Netzkoppelpunkt maximal bewirken
dürfen, betragen P lt = 0,35 und P st = 0,5.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
4.7.4
Interaktion von EZA mit Netzresonanzen (Oberschwingungsstabilität)
Die seeseitigen Netze der TTG besitzen systembedingt verschiedene Netzresonanzen, deren Anregung zu Überspannungen- und Strömen und in der Folge zu Betriebsmittelüberlastungen und Schutzabschaltungen führen kann. Aufgrund der Nichtlinearität des Netzes kann
sich bei Auftreten von Instabilitäten auch ein eingeschwungener Zustand einstellen, bei dem
Spannungen und Ströme mit einer oder mehreren Frequenzen dauerhaft schwingen.
Eine weitere wesentliche Eigenschaft der seeseitigen Netze der TTG ist, dass sie eine hohe
Durchdringung mit aktiv geregelten Betriebsmitteln, im Wesentlichen Umrichter, aufweisen.
Diese sind in der Lage, Energie von einer Frequenzkomponente im Spektrum auf eine andere zu übertragen. Insbesondere die Regelung, aber auch die passiven Elemente der Umrichter, bestimmen deren Übertragungsverhalten.
Um in allen Betriebspunkten ein stabiles Systemverhalten zu gewährleisten, ist es ggf. notwendig, eine Optimierung bzw. Abstimmung der Regelung der aktiven Betriebsmittel vorzunehmen. Hierbei ist auch das frequenzabhängige Verhalten der passiven Betriebsmittel zu
berücksichtigen.
Der Anschlussnehmer hat sicherzustellen, dass sich eine EZA bzw. die darin enthaltenen
EZE stabil verhalten und unter keinen Umständen durch Interaktion mit Netzresonanzen oder eine Wechselwirkung der EZE untereinander unzulässige Netzrückwirkungen verursachen.
4.8 Verhalten der Erzeugungsanlagen bei Störungen
4.8.1
Betrieb bei Störungen
Sowohl TTG als auch der Anschlussnehmer informieren sich gegenseitig unverzüglich über
bekannt gewordene besondere Ereignisse, soweit diese von Belang für den anderen sein
können.
Um eine Störungsausweitung zu vermeiden, sind Anlagen und Netze so zu konzipieren,
dass bei Störungen die EZA unverzögert und automatisch vom Netz getrennt werden können.
Im Fall von störungsbedingter Spannungslosigkeit sollen Veränderungen am Schaltzustand
des Netzanschlusses nur nach Rücksprache mit der zuständigen Schaltleitung vorgenommen werden.
Zur Störungsaufklärung (vgl. Abschnitt 4.8.8) können Sonderkontrollen von TTG angefordert
werden, die der Anschlussnehmer an seinen Betriebsmitteln durchzuführen hat, sofern diese
galvanisch mit dem Netz der TTG verbunden sind.
Bei der Beseitigung und Aufklärung von Störungen unterstützen sich die Partner gegenseitig.
Bei Fehlern im Netz, die außerhalb des Schutzbereichs der EZA liegen, darf keine Trennung
vom Netz erfolgen.
4.8.2
Allgemeine Vorgaben für das Verhalten bei Störungen
Es wird empfohlen, die nachfolgend beschriebenen Funktionen für Über- und Unterfrequenz
sowie Über- und Unterspannung an den EZE in einem separaten Gerät auszuführen. Im Allgemeinen sind diese Funktionen einschließlich der Unterspannungsfunktion der gesamten
EZA am NAP als Systemautomatiken zu bezeichnen.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Nach Trennung einer EZA vom Netz aufgrund von Überfrequenz, Unterfrequenz, Unterspannung, Überspannung oder nach Beendigung eines Inselbetriebes ist das automatische Resynchronisieren der einzelnen EZE mit dem Netz nur bei einer Spannung am NAP erlaubt,
die in Abhängigkeit der Nennspannung größer ist, als die in der nachfolgenden Tabelle 5
angegebenen Werte.
Tabelle 5 Minimale Spannung U min,syn c für die automatische Synchronisation nach Netztrennung
Nennspannung U nN
380 kV
220 kV
150 kV
110 kV
66 kV
Min. Spannung U min,sync
370 kV
210 kV
147 kV
105 kV
62 kV
Der Spannungswert bezieht sich auf das Mitsystem der Symmetrischen Komponenten. Der
Anstieg der an das Netz der TTG abgegebenen Wirkleistung darf nach der automatischen
Resynchronisierung einen Gradienten von maximal 10 % der Netzanschlussleistung pro Minute nicht überschreiten.
4.8.3
Verhalten bei Inselbetrieb
Der Betreiber einer EZA hat dafür zu sorgen, dass ein möglicher Inselbetrieb der Anlage sicher erkannt und beherrscht wird, wenn die in diesen O-NAR definierten Grenzen für Spannung und Frequenz nicht über- oder unterschritten werden. Neben den Systemfunktionen,
wie Unter- und Überspannung oder Unter- und Überfrequenz, die in den meisten Fällen bereits in der Lage sind, eine Inselbildung zu erkennen, wird von TTG gefordert, dass von den
Aus-Hilfskontakten der Leistungsschalter auf der Ober- oder Unterspannungsseite des
Netztransformators ein Abfahr- und Ausschaltbefehl auf alle einzelnen Generatoren der Anlage gegeben wird, so dass spätestens nach 3 Sekunden der Inselbetrieb beendet ist. Auch
andere technische Lösungen zur Erkennung des Inselbetriebs sind erlaubt, wenn diese keine
Überfunktionalität bei Systemfehlern aufweisen.
Als Zusatzanforderung kann es projektabhängig erforderlich werden, dass die EZA inselbetriebsfähig ist, also die Regelung von Frequenz und Spannung innerhalb der zulässigen
Grenzen gewährleistet ist und am NAP Funktionen zur Synchronisierung mit dem Netz vorhanden sind. In diesem Fall ist dann eine Abschaltung der EZA bei einer Inselbildung der
EZA nicht zulässig.
Stellt der Anschlussnehmer aus eigenem Antrieb die Inselbetriebsfähigkeit der EZA sicher,
ist eine Abschaltung der EZA bei einer Inselbildung nicht erforderlich.
In beiden vorgenannten Fällen, werden die Details solcher Lösungen zwischen TTG und
dem Anschlussnehmer abgestimmt.
4.8.4
Verhalten bei Blockierung des HGÜ-Umrichters
Bei EZA, die über ein HGÜ-NAS mit dem Netzverknüpfungspunkt an Land verbunden sind,
ist durch den Anschlussnehmer sicherzustellen, dass die grundfrequente Überspannung
U/U nN am NAP bei einer Blockierung des HGÜ-Umrichters auf einen maximalen Wert von
1,15 p.u. begrenzt wird. Die Bestimmung der grundfrequenten Überspannung erfolgt unter
Berücksichtigung einer möglichen Frequenzerhöhung durch eine geeignete Filterung (z.B.
Bandpass) des Messsignals. Bei der Filterung ist insbesondere darauf zu achten, dass vor
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36/100
Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
und nach dem Fehler eine gute Übereinstimmung des Messsignals mit dem gefilterten Signal
erzielt wird.
4.8.5
Verhalten bei Frequenzabweichungen
Bei Frequenzen innerhalb des durch Abbildung 6 definierten Frequenzbandes (grüne Umrandung), ggf. mit Zusatzanforderungen (gestrichelte Umrandung), ist eine automatische
Trennung vom Netz auf Grund der Frequenzabweichung gegenüber 50 Hz nicht zulässig.
Bei Verlassen des Frequenzbandes muss mit einer Verzögerungszeit von 300 ms und einem
Rückfallwert von 50±1Hz eine automatische Trennung vom Netz erfolgen. TTG kann im Einzelfall andere Einstellwerte (Frequenz/Zeit) vorgeben.
Es wird empfohlen, diese Schutzfunktion dezentral auszuführen und jeden betroffenen Generator bei Frequenzabweichungen außerhalb des Frequenzbandes (gemessen auf der Unterspannungsseite jedes Maschinentransformators) abzuschalten.
Bei Überschreitung der maximalen Zeitangaben für die jeweiligen Frequenzbereiche werden
keine Anforderungen an die Wirkleistungsabgabe gestellt. Es wird jedoch vorausgesetzt,
dass in diesem Fall die maximal mögliche Wirkleistung vorgehalten wird. Unterhalb von 47,5
Hz darf die Wirkleistungsabgabe, sofern durch technische Restriktionen bei der EZA begrenzt, eingeschränkt werden.
4.8.6
Verhalten bei Stabilitätsproblemen
Sofern anwendbar, muss sich die EZA bei Verlust der transienten Stabilität automatisch vom
Netz trennen. Das Trennungskonzept bei Asynchronität bzw. Verlust der Stabilität ist der
TTG vorzulegen und abzustimmen.
Die Stelle, an der die Trennung erfolgt, ist stets die Klemme der einzelnen EZE. Ein Trennen
von mehr EZE als notwendig, ist zu vermeiden.
4.8.7
Verhalten bei fehlerbedingten Spannungsabweichungen
Nachfolgend sind die Funktionalitäten und Systemautomatiken für fehlerbedingte Spannungsabweichungen (Über- und Unterspannung) beschrieben.
4.8.7.1 Über-/Unterspannungsschutz
Bei Rückgang und Verbleib der Mitsystemspannung auf der Unterspannungsseite jedes einzelnen Maschinentransformators auf und unter 80 % des unteren Wertes des Spannungsbandes (z. B. 690 V x 0,95 x 0,8 = 525 V) unter Zugrundelegung eines Rückfallverhältnisses
von 0,98 muss sich je ein Viertel der Generatoren nach 1,5 s, nach 1,8 s, nach 2,1 s und
nach 2,4 s vom Netz trennen. Die Zeitstaffelung kann im Einzelfall anders vereinbart werden.
Bei Anstieg und Verbleib der Mitsystemspannung auf der Unterspannungsseite jedes einzelnen Maschinentransformators auf über 125 % des oberen Wertes des Spannungsbandes
(z. B. 690 V x 1,05 x 1,25 = 906 V) unter Zugrundelegung eines Rückfallverhältnisses von
1,02 muss sich der betroffene Generator mit einer Zeitverzögerung von 100 ms vom Netz
trennen. Die Zeitstaffelung kann im Einzelfall auch anders vereinbart werden.
4.8.7.2 FRT-Verhalten
Die Fault-Ride-Through-Kurve (FRT-Kurve) gibt die Grenzkurve (worst case) für den zeitlichen Verlauf des bei Kurzschlüssen im Netz maximal zu erwartenden Spannungseinbruchs
am NAP an. Kurzschlüsse oder störungsbedingte Spannungseinbrüche dürfen auf und oberTenneT TSO GmbH | Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) | Stand April 2017
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
halb der Grenzlinie in Abbildung 16 nicht zum Trennen der EZE vom Netz führen. Der angegebene Spannungsverlauf bezieht sich auf das Mitsystems der 50-Hz-Grundwelle.
Die Schutzsysteme und ‐einstellungen für elektrische Fehler innerhalb der EZE dürfen die
dynamische Spannungsstützung gemäß Abschnitt 4.8.7.3 bzw. 4.8.7.5 nicht gefährden.
Eine kurzzeitige Blockierung des Umrichters einer EZE aufgrund eines Überstromes in diesem Bereich ist zulässig, allerdings darf eine Blockierungsperiode nicht länger als maximal
10 ms dauern. Unterhalb der Grenzlinie darf der Umrichter einer EZE länger blockiert werden
falls technische Gründe dies erfordern. Eine endgültige Trennung mit dem Leistungsschalter
ist entsprechend der Vorgaben nach Abschnitt 4.8.7.1 erst nach frühestens 1,5 s erlaubt.
Mitsystemspannung
U1/UnN
unterer Wert des
Spannungsbandes
100%
90%
Grenzlinie
70%
Bereich in dem eine Trennung
nur durch Systemautomatiken
zulässig ist
45%
Selektive Trennung von
Generatoren abhängig von ihrem
Zustand
15%
0%
0 150
700
1500
3000
Zeit in ms
Zeitpunkt eines Störungseintritts
Abbildung 16: Grenzkurve am NAP für die Definition der FRT-Anforderungen
Für alle EZA, die sich während des Fehlers nicht vom Netz trennen, muss die Wirkleistungsabgabe mit einem Gradienten von mindestens 10 % der Nennleistung der EZA pro Sekunde,
jedoch mit einem Gradienten von höchstens 20 % der Nennleistung der EZA pro Sekunde,
auf den ursprünglichen Wert gesteigert werden.
4.8.7.3 Dynamische Spannungsstützung: Allgemeines Verhalten
EZA müssen jederzeit in der Lage sein, bei Spannungsänderungen am NAP kurzzeitig, kontinuierlich und unverzögert die Netzspannung dynamisch zu stützen.
Das geforderte Verhalten wird in diesen O-NAR in symmetrischen Komponenten beschrieben. Dies stellt jedoch für die konkrete Umsetzung keine Realisierungsvorgabe dar.
TenneT TSO GmbH | Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) | Stand April 2017
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Die Spannungsänderung im Mitsystem ∆U 1 bzw. im Gegensystem ∆U 2 ist die Abweichung
des Betrages der Netzspannung (50-Hz-Grundschwingung) von einer Referenzspannung im
Mit- bzw. Gegensystem. Bezugsgröße für die Spannungsänderung ist die Netznennspannung U n :
∆u1,2=
∆U1,2
=
Un
3 U1,2 − U ref 1,2
Un
Die Ermittlung der Referenzspannung für die dynamische Spannungsstützung wird von TTG
festgelegt und ist im Regelfall der Mittelwert der Spannung vor dem Fehlerfall über einen
definierten Zeitraum. Ohne weitere Vorgabe durch TTG ist der 1s-Mittelwert der Mit- bzw.
Gegensystemspannung vor der schnellen Spannungsänderung als Referenzwert zu verwenden.
Die kontinuierliche dynamische Spannungsstützung soll auf Abweichungen in der Spannung
mit einem Blindstrom reagieren, der der Spannungsänderung tendenziell entgegen wirkt.
Damit sind die kontinuierliche dynamische Spannungsstützung für schnelle Spannungsänderungen und die in 4.6.1 beschriebene Sollwertvorgabe für die Blindleistung permanent und
parallel im Eingriff.
Die dynamische Spannungsstabilisierung hat bei unsymmetrischen Spannungsänderungen
nicht nur im Mitsystem, sondern auch im Gegensystem zu erfolgen. Es ist zulässig, dass
diese Eigenschaften nicht durch die EZE, sondern durch andere Komponenten (z. B. durch
FACTS oder andere geeignete Betriebsmittel) erbracht werden. Bezugspunkt für den Nachweis der hier beschriebenen Anforderungen an die dynamische Spannungsstützung ist der
NAP.
EZA müssen in der Lage sein, in jedem Leiter einen Blindstrom I B von mindestens 100 % der
Höhe des Bemessungsstromes einzuspeisen. Dabei darf der Wirkstrom I W zugunsten der
Blindstromeinspeisung nur soweit abgesenkt werden, dass der Bemessungsstrom nicht
überschritten wird. Eine ggf. erforderliche Begrenzung des Blindstromes (bei Überschreitung
des Bemessungsstromes in einem Leiter) erfolgt vorzugsweise durch gleichmäßige Absenkung des Mit- und Gegensystemblindstromes.
Durch Einwirkung der EZA darf die festgelegte obere Grenze des Spannungsbandes zu keinem Zeitpunkt verletzt werden, auch nicht während der vorgegebenen Einschwingzeit.
Für Fehler mit Restspannungen U 1 < 15 % U n (Mitsystem) am NAP erfolgt die dynamische
Spannungsstützung über ein geeignetes Fortschreiben der gemessenen Spannung vor dem
Spannungseinbruch.
Grundsätzlich stehen zwei verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung der dynamischen
Spannungsstützung zur Verfügung:
•
Die EZA verhält sich wie eine variable Spannungsquelle (Spannungseinprägung, vgl.
Abschnitt 4.8.7.4),
•
Die EZA verhält sich wie eine variable Stromquelle (Stromeinprägung, vgl. Abschnitt
4.8.7.5).
TTG gibt projektabhängig vor, welche dieser beiden Möglichkeiten umzusetzen ist. Ohne
konkrete Festlegung ist das spannungseinprägende Verfahren gemäß Abschnitt 4.8.7.4 umzusetzen.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Projektspezifisch können die in diesem Artikel beschriebenen Anforderungen in Abstimmung
mit TTG modifiziert werden. In diesem Fall ist ein Nachweis zu erbringen, wie die Anforderungen dieser O-NAR zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können.
4.8.7.4 Dynamische Spannungsstützung durch Spannungseinprägung
Die EZA soll bei Umsetzung dieses Verfahrens spannungseinprägend wirken (sie verhält
sich wie eine variable Spannungsquelle). Eine Kopplung an den Strom der EZA besteht entsprechend Abbildung 17 über eine durch die Verstärkungsfaktoren im Mit- und Gegensystem k u1,2 vorgegebene virtuelle Impedanz. Ein ggf. vorhandener Transformator ist Bestandteil
dieser bezogenen virtuellen Impedanz. Die Verstärkungsfaktoren k u1,2 sind der Kehrwert der
auf die Bemessungsimpedanz der EZA bezogenen virtuellen Impedanz im Mit- und Gegensystem.
I 1,2
∆iB1,2
=
ku1,2
∆iB1,2
=
∆u1,2
1
Z u1,2
U1,2
U q1,2
z u1,2
∆u1,2=
∆U1,2
=
Un
3 U1,2 − U ref 1,2
Un
∆u1,2
Abbildung 17: Zusammenhang virtuelle Impedanz und Strombeitrag des HGÜ Systems
Für die Umsetzung dieser Funktionalität gilt:
•
Die EZA muss innerhalb der eigenen Systemgrenzen sicherstellen, dass die geforderte Spannung eingeregelt und gehalten wird.
•
Die Verstärkungsfaktoren im Mit- und Gegensystem k u1,2 müssen einstellbar sein, mit
k u1,2 zwischen 2 und 6 (k u1 = k u2 ) einstellbar in Schritten von 0,5. Weiterhin muss die
dynamische Spannungsstützung im Gegensystem auch deaktiviert werden können
(k 2 =0). TTG gibt die Faktoren k u1,2 projektabhängig vor. Sofern keine konkreten Vorgaben gemacht werden, ist ein Wert von k u1,2 = 2 einzustellen.
4.8.7.5 Dynamische Spannungsstützung durch Blindstromeinprägung
Die EZA soll bei Einsatz dieses Verfahrens stromeinprägend wirken (sie verhält sich wie eine
variable Stromquelle).
Für die Umsetzung dieser Funktionalität gilt:
•
Die EZA muss innerhalb der eigenen Systemgrenzen sicherstellen, dass der geforderte Blindstrom eingeregelt und gehalten wird. Die Stromregelung darf aber zu keiner Zeit zu einer Verletzung der Spannungsgrenzen beitragen, insbesondere nach
Fehlerklärung muss ein Überschwingen der Spannung vermieden werden.
•
Die geforderte Blindstromeinprägung bezieht sich auf den NAP als zusätzlicher
Blindstrom zu dem Blindstrom vor der kurzzeitigen Spannungsänderung.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
•
Der Bezugsstrom für den zusätzlichen Blindstrom im Mit- (∆I B1 ) bzw. Gegensystem
(∆I B2 ) ist der Bemessungsstrom I r der EZA
∆I
∆iB1,2 =B1,2
Ir
•
Der zusätzliche bezogene Blindstrom ∆i B der EZA muss dabei proportional zur
Spannungsabweichung ∆u sein. Im Fall einer kaskadierten Regelung ist ∆u die Differenz aus gemessener Spannung und dem Sollwert aus der äußeren Regelschleife,
z.B. einer Q(U)-Regelung.
∆iB1,2
= ki1,2 ⋅ ∆u
•
Die Verstärkungsfaktoren im Mit- und Gegensystem k u1,2 müssen einstellbar sein, mit
k u1,2 zwischen 2 und 6 (k u1 = k u2 ) einstellbar in Schritten von 0,5. Weiterhin muss die
dynamische Spannungsstützung im Gegensystem auch deaktiviert werden können
(k 2 =0). TTG gibt die Faktoren k u1,2 projektabhängig vor. Sofern keine konkreten Vorgaben gemacht werden, ist ein Wert von k u1,2 = 2 einzustellen.
•
Für das Gegensystem kann durch TTG projektabhängig ein Totband von 5-10 % vorgegeben werden. Sofern nicht anders festgelegt, ist die Stromeinprägung im Mit- und
Gegensystem jedoch ohne Totband umzusetzen.
4.8.7.6 Regelverhalten der dynamischen Spannungsstützung
In Abbildung 18 ist das prinzipielle Regelverhalten der dynamischen Spannungsstützung
gezeigt. Die Sprungantwort am NAP muss unter Berücksichtigung der Messglieder und der
Bestimmung der Komponentensysteme die nachfolgenden Werte einhalten:
Für den Nachweis gilt: Auf einen Sollwertsprung der Führungsgröße muss die Sprungantwort
x(t) der Regelgröße 90% des Sollwertsprunges innerhalb der Anschwingzeit T an_90% erreichen. Nach der Einschwingzeit T ein_∆x darf die Sprungantwort x(t) der Regelgröße das Toleranzband ∆x um die Einschwingtoleranz nicht mehr verlassen. Es gelten die folgenden Werte:
•
Anschwingzeit:
Tan_90 % ≤ 30 ms
•
Einschwingzeit:
Tein_∆x ≤ 60 ms
•
Einschwingtoleranz: -0,05 p.u. < ∆x < +0,15 p.u.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
Sprungantwort x(t)
Überschwingweite Δxmax
Regelgröße x
in %
Einschwingtoleranz Δx
100
90
Stationärer Endwert
Sollwertsprung
0
Zeit t
Anschwingzeit Tan_90%
Einschwingzeit Tein_Δx
Abbildung 18: Prinzipielles Reglerverhalten der dynamischen Spannungsstützung
4.8.8
11
Störungsanalyse
Die TTG führt eine systematische Analyse von Störungen der NAS durch. Auf Grundlage der
Ergebnisse erarbeitet TTG in Zusammenarbeit mit den Betroffenen geeignete Lösungsansätze für vorbeugende und korrektive Maßnahmen.
Die TTG ist berechtigt, die zur Ursachenanalyse und Fehleraufklärung notwendigen Informationen von allen Anschlussnehmern anzufordern. Dies beinhaltet auch über die im Rahmen
des Netzanschlussprozesses auszutauschenden Informationen hinausgehende Detailinformationen über die entsprechenden Anlagen. Nach Abschluss der Störungsanalyse informiert
die TTG die betroffenen Anschlussnehmer sowie ggf. weitere betroffene Parteien über die
Ergebnisse.
4.9 Elektrischer Schutz
Der Netzschutz ist für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb von erheblicher Bedeutung. Konzepte und Schutzeinstellungen an den Schnittstellen zwischen TTG auf der einen
Seite und dem Anschlussnehmer auf der anderen Seite werden einvernehmlich so abgestimmt, dass eine Gefährdung der aneinander grenzenden Netze oder Anlagen ausgeschlossen ist. Hierfür sind durch den Anschlussnehmer am NAP geeignete Schutzeinrichtungen (mindestens ein Distanzschutzrelais) und Leistungsschalter vorzusehen. Der elektrische Schutz der EZA hat Vorrang vor betrieblichen Regelungen, wobei die Sicherheit des
Netzes, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit sowie die Begrenzung etwaiger Schäden an der EZA zu berücksichtigen sind.
Daraus können sich Vorgaben für den Schutz von Anlagen ergeben, die für den sicheren
Betrieb des seeseitigen Drehstromnetzes relevant sind. TTG setzt am NAP eine Schutzein-
11
Der Sollwertsprung ist die Differenz zwischen vorgegebenem Endwert und stationärem Anfangswert. Die Größen ∆x und ∆xmax sind ebenfalls auf den Bemessungsstrom bezogen. Auch beim spannungseinprägenden Verfahren ist das dynamische Verhalten des Stromes zu beurteilen.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
richtung für die Betriebsmittel der TTG ein. Darüber hinaus kann TTG eine Schutzeinrichtung
einsetzen, welche die EZA bei unzulässigen Betriebszuständen vom Netz trennt.
Der Anschlussnehmer ist für den zuverlässigen Schutz seiner Anlagen selbst verantwortlich.
Zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit werden die Schutzeinrichtungen von
TTG und die des Anschlussnehmers in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Schutzprüfungen und ihre Ergebnisse werden durch Prüfprotokolle nachgewiesen. Wesentliche Änderungen an den Schutzeinrichtungen bzw. deren Einstellung werden zwischen TOG und dem
Anschlussnehmer rechtzeitig abgestimmt.
Für die seeseitigen Höchstspannungsnetze sehen die bei TTG geltenden Schutzkonzepte
folgende Kriterien vor:
•
den Schutz aller Anlagenteile zu 100 % in Schnellzeit (Abschaltzeiten ≤150 ms)
•
100 %-ige Selektivität
•
einen Schalterversagerschutz (Beim Versagen eines Leistungsschalters erhöht sich
die Fehlerklärungszeit dann auf maximal 250 ms.)
Die vom Anschlussnehmer am NAP realisierten Schutzkonzepte müssen bezüglich Auslösezeiten, Verfügbarkeit, Redundanz etc. zu den Konzepten von TTG gleichwertig sein. Dabei
muss der Anschlussnehmer bei der Wahl seiner Schutzkonzepte davon ausgehen und sich
darauf einstellen, dass:
•
TTG die zulässigen Endzeiten am NAP vorgibt, wobei die Endzeiten im überlagerten
Netz ggf. niedriger als im unterlagerten Netz eingestellt sein können,
•
für die Anlagen des Anschlussnehmers die Funktion des ortsfernen Reserveschutzes
von TTG nicht immer und insbesondere nicht für Fehler auf der Unterspannungsseite
von Transformatoren (anschlussnehmerseitig) gewährleistet werden kann,
•
bei Versagen einer Schutzeinrichtung oder eines Leistungsschalters auch im Höchstspannungsnetz wesentlich höhere Fehlerklärungszeiten als 150 ms auftreten können.
Die Priorisierung der Schutz- und Regelvorrichtungen erfolgt in der nachfolgenden absteigenden Reihenfolge:
1.
Schutz des Netzes und der EZA 12
2. ggf. synthetische Schwungmasse (Zusatzanforderung)
3. Frequenzregelung (Anpassung der Wirkleistungsabgabe)
4. Leistungsbegrenzung
5. Begrenzung des Leistungsgradienten
Der Anschlussnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass Schalthandlungen, Spannungsschwankungen, automatische Wiedereinschaltungen (AWE) oder andere Vorgänge im
Netz der TTG nicht zu Schäden an seinen Anlagen führen. EZA, die über Drehstrom an den
NVP angebunden sind, dürfen sich während einer ein- oder dreiphasigen AWE auf Leitungen
12
Anmerkung: Der elektrische Schutz der Erzeugungsanlage ist stets den betrieblichen Steuerungen,
z. B. Spannungsregler, Erregereinrichtung, überlagert und trennt die Erzeugungsanlage bei unzulässigen Betriebszuständen vom Netz.
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Anforderungen am seeseitigen Netzanschluss
des vermaschten Netzes nicht vom Netz trennen. Die Einzelheiten dieser Fähigkeit werden
zwischen TTG und dem Anschlussnehmer vereinbart.
Die Verantwortung für Konzeption, Einstellung und Betrieb von Schutzeinrichtungen liegt
jeweils bei demjenigen Partner, für dessen Betriebsmittel die Schutzeinrichtungen den Erstschutz darstellen.
Über ggf. erforderliche Einrichtungen, die über die Standardkonzepte hinausgehen, sind zwischen TTG und dem Anschlussnehmer entsprechende Regelungen zu vereinbaren. In der
Ausführung des elektrischen Schutzes und in der betrieblichen Dokumentation ist eine klare
Trennlinie zwischen Schutzeinrichtungen und Systemautomatiken zu gewährleisten.
4.10 Prozessdatenverarbeitung
Bei TTG und auf Seiten des Anschlussnehmers sind technische Einrichtungen zu installieren, um folgende Informationen für die Netzführungssysteme mit Echtzeitstempel versehen
zu übertragen:
•
Befehle und Rückmeldungen von Schaltbetriebsmitteln, z. B. Leistungsschalter,
Trennschalter, Erdungsschalter, Stufenschalter soweit sie für den Betrieb oder für die
Systembeurteilung erforderlich sind
•
Befehle, Rückmeldungen, Meldungen und Messwerte für vereinbarte Steuerungsund Regelungseinrichtungen (z.B. Steuerung von Kompensationsanlagen, Frequenzregler, etc.)
•
Messwerte, z. B. Strom, Spannung, Frequenz, Wirkleistung, Blindleistung
•
Schutz-, Betriebs- und Warnmeldungen
•
Soll- und Stellwerte von und für EZA
Hierbei sind die bei TTG geltenden internen Standards einzuhalten, wie sie sich aus dem
derzeit gültigen Technischen Handbuch Netz, Kapitel: Bauen und Errichten [2] und den technischen Anforderungen zu den Netzführungssystemen ergeben. Insbesondere sind die Prozessdatenschnittstellen und die Reaktionszeiten zu berücksichtigen. Der genaue Umfang der
auszutauschenden Prozessdaten wird gemeinsam festgelegt.
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Anschlusstechnik
5 Anschlusstechnik
In diesem Kapitel sind die allgemeinen Vorgaben und Schnittstellen für den Anschlussnehmer definiert. Sie bietet den Anschlussnehmern daneben auch eine Richtlinie für die Planung
und Bemaßung der Umspannwerk-Plattform in einer frühen Projektentwicklungsphase. Darüber hinaus definiert dieses Kapitel die Schnittstellen und die Leistungsbeschreibung für
TTG und den Anschlussnehmer.
Der Inhalt dieses Kapitels gilt für beide Parteien als Grundlage für die Planung und muss von
dem Anschlussnehmer bei der Planung des Umspannwerks und der Plattform beachtet werden und wird von TTG nicht überschritten, sofern nicht ausführlich anders angegeben.
Ausführlichere Informationen zu den angeschlossenen Lasten, dem Eigenbedarf, dem
Stromverbrauch vor Ort, den Maßen und Gewichten, den Abmessungen oder Anforderungen
für die Kabelinstallation (Biegeradien, Kabelziehgeräte) über die in diesem Kapitel hinaus
angegebenen Richt- oder Höchstwerte können erst nach dem Abschluss der ausführlichen
Komponentenplanung zur Verfügung gestellt werden.
5.1 Allgemeine Anforderungen
5.1.1
Konzept der Schaltanlage
Die Anhänge B2 bis B5 zu diesen O-NAR enthalten Übersichtsschaltbilder (SLD) mit Empfehlungen für die Schaltanlagenkonfiguration der Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen.
Für Anschlüsse mit einem HDÜ-Kabel wird die in Anhang B2 beschriebene Konfiguration der
Hochspannungsschaltanlage ohne Sammelschienen empfohlen. Für Anschlüsse mit zwei
oder mehr HDÜ-Kabeln sollte die H-Schaltung (Anhang B3) oder Polygon-Schaltung (Anhang B4) verwendet werden. Die vorgeschlagene Mittelspannungs-Schaltanlage (Anhang
B5) besteht aus vier separaten Blöcken. Die geplante Struktur der Schaltanlage ist so frühzeitig wie möglich zwischen dem Anschlussnehmer und TTG zu vereinbaren.
5.1.2
Umfang der Lieferungen und Leistungen
Die Übersichtsschaltbilder des Hochspannungssystems (Anhang B2, B3 und B4) zeigen die
vorgesehene Eigentumsgrenze zwischen TTG/NAS und dem Anschlussnehmer/EZA. Der
Umfang der Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich zu den technischen Lieferleistungen
ausführlich in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben. Tabelle 6 bietet einen Überblick
über die Aufteilung der Verantwortung für die wichtigsten Lieferungen. Weitere Informationen
finden sich in den folgenden Abschnitten.
Tabelle 6:
Aufteilung der Verantwortungsbereiche von TTG und Anschlussnehmer (AN)
TTG
AN
Abschnitt 5.1 Allgemeine Anforderungen
Lieferung von Anlagen und Dienstleistungen in Verbindung
mit der Plattform und Logistik gemäß diesem Dokument
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X
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Anschlusstechnik
Lieferung der notwendigen Kabelführungen und Kabelgestelle für die Installation aller notwendigen Kabel auf der
Plattform
X
X
Lieferung der notwendigen Gesundheits-, Sicherheits- und
Notfalleinrichtungen und -maßnahmen für alle auf den Plattformen auszuführenden Arbeiten
Abschnitt 5.2 Allgemeine Bedingungen für die Verlegung und Installation der HDÜ-Kabel
Lieferung, Verlegung und Installation der HDÜ-Seekabel
zum Umspannwerk
X
Lieferung und Installation der Flansche für Kabelaufhänger
(an die Plattform oder das J-tube geschweißt)
Lieferung und Installation der Kabelaufhänger
X
X
Lieferung geeigneter Montagevorrichtungen für die Kabelziehvorrichtungen, z. B. Deckaugen und Deckverstärkungen
für die Winde und Lieferung anderer notwendiger Geräte
X
Lieferung des Plattformzugangs für Kabelzieharbeiten für
Geräte und Personal vor Ort einschließlich Kranvorrichtungen zum Kabeldeck
X
Lieferung der Winde für die Kabelzieharbeiten
X
Lieferung und Installation der Anschlüsse, Anschluss und
Test der Kabel
X
Lieferung und Installation der Steckbuchsen (einschließlich
Transportverriegelungen) im GIS
X
Abschnitt 5.3 Kompensationsdrosselspulen
Bereitstellung des benötigten Platzes für die Installation der
Kompensationsdrosselspulen
Lieferung der Kompensationsdrosselspulen an eine Werft
X
X
Entladen an der Werft, Heben auf die Plattform und mechanische Befestigung der Kompensationsdrosselspulen auf
der Plattform (wird durch den TTG-Verantwortlichen geprüft)
Abschließende Installation der Kompensationsdrosselspulen
(sekundärtechnische Einrichtungen etc.)
X
X
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Anschlusstechnik
Lieferung und Verlegung der sekundären Kabel für die
Kompensationsdrosselspulen (wird von TTG während der
vorläufigen Inbetriebnahme geprüft)
Lieferung, Installation und Test der HDÜ-Kabel zur Verbindung der Kompensationsdrosselspulen mit der GIS und
dem Erdanschlusspunkt, einschließlich Kabelanschlüssen
X
X
[Im Fall eines Wasserkühlungssystems:]
Lieferung, Installation und Wartung des Wasserkühlungssystems
Lieferung der Wärmetauscher an eine Werft in Deutschland
X
X
[Im Fall separat installierter Radiatorreihen:]
Lieferung der Radiatoren an eine Werft in Deutschland
X
Entladen an der Werft, Heben auf die Plattform und mechanische Befestigung/Errichtung der Radiatorreihen auf der
Plattform, einschließlich Leitungen und Rohrleitungen (wird
durch den TTG-Verantwortlichen geprüft)
X
Abschnitt 5.4 Sekundärtechnische Einrichtungen und
Eigenbedarf
Bereitstellung des erforderlichen Platzes für die Schutz-,
Steuerungs- und Telekommunikationssysteme für die
Überwachung und Prüfung der Kabel und der Kompensationsdrosselspulen
Lieferung der erforderlichen Schutz-, Steuerungs- und Telekommunikationseinrichtungen für die HDÜ-Seekabel und
die Kompensationsdrosselspulen sowie für die Steuerung
und die Glasfaserschnittstelle der EZA
X
X
Lieferung des Eigenbedarfs für die sekundärtechnischen
Systeme der TTG
X
Anschluss der sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG
an die Eigenbedarfsversorgung, die Schaltanlage, die Kompensationsdrosselspulen, das Steuerungssystem der EZA
und Verbindung der Schaltschränke der sekundärtechnischen Einrichtungen untereinander.
X
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Anschlusstechnik
Lieferung der Glasfaserkabel (FOC) von der Spleißbox zum
Glasfaserverteilerschrank
X
Lieferung der Spleißboxen und der Kabelverbindungen in
den Spleißboxen
X
Installation der Glasfaserkabel von der Spleißbox zum Glasfaserverteilerschrank, der Spleißbox selbst und der Kabelverbindungen in der Spleißbox
Lieferung der Schaltschränke für die sekundärtechnischen
Einrichtungen gemäß Abschnitt 5.4
X
X
Entladen und Installation der Schaltschränke für die sekundärtechnischen Einrichtungen gemäß Abschnitt 5.4
X
5.1.2.1 Umfang der Lieferungen und Leistungen durch TTG
Der Umfang der Lieferungen und Leistungen der TTG ist auf das HDÜ-Seekabel einschließlich der damit verbundenen Komponenten (z. B. sekundärtechnische Einrichtungen, Kompensationsdrosselspule) wie nachfolgend definiert beschränkt und endet mit dem Anschluss
des Kabels an die Schaltanlage des Anschlussnehmers. Alle nicht in diesen O-NAR angegebenen Komponenten sind durch den Anschlussnehmer bereitzustellen.
5.1.2.2 Umfang der Lieferungen und Leistungen des Anschlussnehmers
Der Umfang der Lieferungen und Leistungen des Anschlussnehmers umfasst die Installation
eines seeseitigen Umspannwerks einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen.
Die O-NAR stellen dem Anschlussnehmer weiterhin auch Richtlinien zur Planung des eigenen Umspannwerks zur Verfügung, um die sich aus dem Anschlusskonzept ergebenden
Aspekte bereits in einer frühen Planungsphase berücksichtigen zu können. Die genauen
Anforderungen und ihre Implementierung werden zwischen dem Anschlussnehmer, TTG und
den beteiligten Lieferanten projektabhängig vereinbart.
In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass der Anschlussnehmer die in diesen O-NAR geforderten Dokumente vorlegt bzw. die Einhaltung der beschriebenen Anforderungen während der Projektplanungs- und Projektimplementierungsphase sicherstellt:
•
Koordination des Zeitplans und Ernennung der für die Aktivitäten in der Werft und
offshore verantwortlichen Personen.
•
Vorlage der für die Kabelführungen und Komponenteninstallation auf der Plattform erforderlichen Projektplanungsdokumente zur Prüfung vor dem Abschluss der Planung.
•
Berücksichtigung der Abmessungen, Gewichte und anderen von TTG und seinen Lieferanten zur Verfügung gestellten technischen Parameter und der Montage-, Betriebs- und Wartungsanforderungen während der Planung der Plattform des Anschlussnehmers.
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Anschlusstechnik
Das Konzept und die tatsächliche Auslegung der EZA sowie der hierin enthaltenen Betriebsmittel („As-Built“-Zustand) müssen den vom Anschlussnehmer der TTG im Rahmen des
Betriebserlaubnisverfahrens vorgelegten Dokumenten entsprechen.
Der Anschlussnehmer ist in Abstimmung mit TTG für die seefeste Transportfixierung der
durch TTG bereitgestellten Betriebsmittel (z. B. Kompensationsspule, SekundärtechnikSchaltschränke, etc.) verantwortlich. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, eine Beschreibung der geplanten Vorkehrungen zur Freigabe an TTG übermitteln. An den Sekundärtechnik-Schaltschränken darf nichts verändert oder entfernt werden, da am Offshore-Standort nur
ein kurzer Funktionstest erfolgt.
5.1.3
Auslegung der Primärtechnik
Die Hochspannungs-Schaltanlage muss den in dem Übersichtsschaltbild (Anhang B2, Anhang B3 und Anhang B4) angegebenen Daten entsprechen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass einige der Erdungsschalter als isolierte bzw. einschaltfeste Erdungsschalter (Hochgeschwindigkeit) ausgeführt werden müssen. Dies wird in Anhang B2, Anhang B3 und Anhang B4 durch die entsprechenden Symbole angezeigt.
Einige der Trennschalter und Erdungsschalter sind ausschließlich für Wartungszwecke vorgesehen (gekennzeichnet durch eine entsprechende Fußnote in Anhang B2, Anhang B3 und
Anhang B4). Diese Geräte müssen so ausgelegt werden, dass sie während des Betriebs
nicht geschaltet werden können und in ihrer Position mechanisch verriegelt sind. Motorantriebe sind nicht vorgeschrieben, können aber zur Ausführung bestimmter Funktionalitäten
erforderlich sein. Eine Fernsteuerung dieser Geräte darf nicht möglich sein. Im Fall eines
Motorantriebs darf dieser nur über das Steuerfeld möglich sein. Die nur für Wartungszwecke
verwendeten Trennschalter und Erdungsschalter dürfen keine der Verfügungserlaubnis der
TTG unterliegenden Schaltvorrichtungen verriegeln. Ansonsten würde dies die Fernsteuerung durch TTG stören. Diese Trennschalter und Erdungsschalter dürfen vom Anschlussnehmer nur nach Rücksprache mit TTG und Erhalt einer Schalterlaubnis von TTG geschaltet
werden.
Die Übersichtsschaltbilder enthalten darüber hinaus die Spezifikationen und Angaben zur
vorgesehenen Nutzung der Messwandler der Hochspannungs-Schaltanlage. Abweichungen
von den Spezifikationen der Messwandler und insbesondere der Schaltfelder der Seekabel
und der Kompensationsdrosselspulen sind mit TTG abzustimmen. Die Spezifikationen der
Überspannungsableiter in der Schaltanlage sind ebenfalls mit TTG zu vereinbaren.
Die Leistungsschalter für den Anschluss der Transformatoren am NAP müssen mit gesteuerten Schaltsystemen ausgestattet sein. Dies ist erforderlich, um den Einschaltstrom des
Transformators auf ein Minimum zu reduzieren. Das Schließen des Leistungsschalters ohne
kontrollierte Schaltung ist nicht zulässig und kann durch die hohen Einschaltströme zu
Schutzauslösungen bis hin zu einer Abschaltung des NAS führen. Auch die Öffnung des
Leistungsschalters sollte über eine gesteuerte Schaltung erfolgen. Hiervon unbeachtet wirken Schutzrelais immer direkt auf den Leistungsschalter. Nachfolgend sind die sich hieraus
ergebenden Anforderungen aufgeführt:
1. Die Leistungsschalter müssen mit einpoligen Antrieben ausgestattet sein, sodass die
drei Pole separat (nicht gleichzeitig) geschaltet werden können.
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Anschlusstechnik
2. Die verwendeten Geräte müssen die Möglichkeit eines einpoligen Antriebs des Leistungsschalters sowie der adaptiven Steuerung beinhalten. Es soll daher möglich sein,
nicht vorhersehbare bzw. nicht berechenbare Veränderungen der Eigenzeit des Leistungsschalters (z. B. Alterung der Pole) bei der Steuerung des Schaltzeitpunktes zu
berücksichtigen. Dies kann mithilfe von Referenzkontakten realisiert werden, die das
Schließen (Öffnen) der Hauptschaltstrecke des Leistungsschalters nachbilden.
3. Eine Zuschaltung der Transformatoren am NAP im Spannungsmaximum wird empfohlen, wobei eine optimale Einstellung von den Randbedingungen und Möglichkeiten
des verwendeten Schaltgeräts beeinflusst werden kann.
4. Um eine nahezu vollständige Eliminierung des Einschaltstroms zu erreichen, wird
empfohlen, die Remanenz (Restfluss) jedes Kerns durch eine Spannungsmessung
bei der vorherigen Abschaltung oder durch eine Berechnung aus dem registrierten
Abschaltzeitpunkt zu ermitteln. Die erste Phase mit höchster Remanenz wird im optimierten Zeitpunkt (Remanenz = stationärer Fluss „prospective flux“) zuerst zugeschaltet (gemäß [12]).
5. Sofern die oben beschriebene Option nicht praktikabel ist, wird zumindest eine gesteuerte Abschaltung des Transformators empfohlen, um die Remanenz des Transformators möglichst minimal zu halten.
Eine weitere Empfehlung in Bezug auf das Einschalten der Transformatoren am NAP nach
einer ungesteuerten Abschaltung besteht darin, diese (vor dem Einschalten) mit einem Dieselgenerator zu entmagnetisieren. Hierbei empfiehlt TTG, den Transformator am NAP vor
dem hochspannungsseitigen Zuschalten über den Dieselgenerator unter Spannung zu setzen und den Transformator anschließend durch langsames Absenken der Spannung bis auf
einen Wert nahe Null zu entmagnetisieren. Diese Methode dient dazu, den Transformator
vor dem Einschalten in einen definierten Zustand zu versetzen. Die Details sind mit TTG im
Vorfeld zu besprechen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Einschaltstrom des Transformators durch optimale Einstellung des Stufenschalters zu reduzieren. Eine höhere Anzahl von angeregten
Windungen erzeugt einen niedrigeren Fluss im Transformatorkern und somit einen geringeren Inrush-Effekt.
Vor der ersten Inbetriebnahme bzw. dem Zuschalten der EZA muss der Anschlussnehmer
eine Beschreibung der Ein-/Abschaltstrategie vorlegen und diese mit TTG abstimmen.
5.1.4
Anforderungen an die Plattform des Anschlussnehmers
5.1.4.1 Personaleinrichtungen und Notunterkünfte
Die Mitarbeiter und Lieferanten der TTG müssen während ihres Aufenthalts in der Werft bzw.
auf der Plattform des Anschlussnehmers Zugang zu geeigneten Personaleinrichtungen haben (Duschen, Toiletten, Umkleideräume, Kantine etc.). Darüber hinaus müssen auf der
Plattform mindestens Notunterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Die gleichen Bestimmungen gelten, wenn vor der Installation der Plattform-Topside Kabeleinzieharbeiten am
Jacket erforderlich sind.
TTG erwartet, dass der Anschlussnehmer die folgenden Unterbringungsmöglichkeiten für
TTG und seine Lieferanten nach der Installation der Plattform an ihrem endgültigen Standort
zur Verfügung stellt:
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•
während der Kabelinstallation für bis zu 10 Personen (Kabellieferant und 1-2 Personen der TTG)
•
während der Inbetriebnahme und des Testbetriebs für ca. 3-5 Personen
Kabelinstallations- und insbesondere Kabeleinzieharbeiten werden üblicherweise 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche durchgeführt. Während der Arbeiten müssen vom Anschlussnehmer bereitgestellte Einrichtungen zur Verfügung stehen.
5.1.4.2 Nebenarbeiten
Alle notwendigen Schweiß-, Bau-, Schutz- bzw. Anstricharbeiten unterliegen der Verantwortung des Anschlussnehmers. Dies gilt für alle Kabeleinzieh- und Installationsarbeiten sowie
Reparaturen – egal ob der Anschlussnehmer für den Schaden verantwortlich ist oder nicht.
5.1.4.3 Logistik und Arbeitsbedingungen
Der Anschlussnehmer ist für die Logistik in der Schiffswert sowie auf und von bzw. zu der
Offshore-Plattform und sichere Arbeitsbedingungen an allen Standorten des Anschlussnehmers verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:
•
den Transport von Werkzeugen, Maschinen und Personal zu und von der OffshorePlattform
•
die Bereitstellung der Stromversorgung für die Installationswerkzeuge und maschinen für die gesamte Dauer der Arbeiten
•
das Entladen und den Transport aller Komponenten zum endgültigen Installationsort
(nach der Lieferung durch TTG)
•
die Bereitstellung und der Betrieb aller notwendigen Hebezeuge
•
die Bereitstellung der Ausrüstung auf der Plattform und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen während der und nach den Arbeiten auf der Offshore-Plattform
•
die Einhaltung aller Unfallverhütungs-, Gesundheitsschutz- und Sicherheitsvorschriften der TTG (siehe Anhang B10)
•
die Beachtung aller anzuwendenden Normen und Bestimmungen während der Planung und Ausführung der Arbeiten
•
die Begleitung der Mitarbeiter der TTG und deren Lieferanten zu und von der Offshore-Plattform durch Mitarbeiter des Anschlussnehmers entsprechend den Unfallverhütungs-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie dem Betrieb der Plattform
•
die Bereitstellung einer ausreichenden Beleuchtung gemäß den (deutschen) Arbeitsplatz-Richtlinien und einer angemessenen Belüftung, geeigneter Umgebungsbedingungen (onshore/offshore) sowie ausreichender Arbeitsbereiche für die Durchführung
der Installation
5.1.4.4 Konzept für den Zugang zu den Anlagen auf der Plattform
Das Konzept und die Auslegung der Plattform müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies gilt insbesondere für die anzuwendenden Normen und verordnungsrechtlichen Vorschriften. Die erste Installation, die Entfernung und der potenzielle Austausch von Anlagen
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der TTG sind bei der Planung des Zugangs zu den Kabeldecks und anderen Bereichen mit
Anlagen der TTG zu berücksichtigen.
Hierbei muss der ungehinderte Zugang und insbesondere eine ausreichende Breite der Zugangswege zu den Montage- und Installationsorten für die TTG-Anlagen sichergestellt werden. Darüber hinaus muss das Plattformkonzept die Anforderungen an die Fluchtwege erfüllen.
5.1.4.5 Brandschutzvorschriften
Der Anschlussnehmer ist für den Brandschutz der TTG-Anlagen verantwortlich. TTG empfiehlt Inertgas sowie Schaumlöschsysteme für die Transformatoren und Kompensationsdrosselspulen (oder eine Kombination dieser Mittel). Darüber hinaus muss das Tragwerk unter
diesen Anlagen im Brandfall mit Wasser gekühlt werden. Für die sekundärtechnischen Einrichtungen und andere Schaltanlagen werden Inertgas-Löschsysteme empfohlen.
5.1.5
Ausführliche Planung und Koordination
Die beschriebenen Anforderungen und Konzepte sind nicht endgültig. Diese Beschreibungen
dienen als Richtlinien für die Planung und Ausführung der Arbeiten. Alle hierin beschriebenen technischen Aktivitäten und Schnittstellen sind in der ausführlichen Planungsphase mit
TTG abzustimmen.
5.2 Allgemeine Bedingungen für die Verlegung und Installation der
HDÜ-Kabel
5.2.1
Technische Parameter
Der Durchmesser der HDÜ-Kabel für den Anschluss seeseitiger EZA richtet sich nach der
maximalen Übertragungsleistung, der Kabeltrassenlänge und dem Kabelhersteller.
Für eine Übertragungsleistung von 200 MW bei einer Nennspannung von 155 kV gilt ein
dreiadriges Seekabel mit einem Leiterquerschnitt von 800 mm² als typisch. Für dieses Kabel
gelten die in Tabelle 7 angegebenen Richtwerte für den Durchmesser, den Mindestbiegeradius und die maximale Zugbelastung etc.. Tabelle 7 enthält darüber hinaus auch typischen
Werte für einadrige HDÜ-Kabel. Diese Werte dienen lediglich als Beispiel. Die endgültigen
Werte werden durch den Kabellieferanten der TTG im Rahmen des Austauschs der ausführlichen Planungsdaten vorgelegt.
Alle mit dem Kabel verbundenen baulichen Strukturen (J-tubes, Aufhänger etc.) sind für armierte Kabel auszulegen. Die Verbindungen zwischen den Aufhängern und der Schaltanlage
sind als einadrige Kupferleiter ohne Verstärkung bzw. Armierung zu installieren. Für die Verbindung der Kompensationsdrosselspulen mit der Schaltanlage werden grundsätzlich Adern
mit gleichem Querschnitt verwendet.
Tabelle 7 Richtwerte für 155-kV-HDÜ-Kabel
Typ
Armiertes Kabel
Einadrig (nicht armiert)
Leiterquerschnitt
3 x 800 mm²
1 x 800 mm²
Nennspannung
155 kV
155 kV
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Max.
Dauerbetriebsspan- 170 kV
nung (U m )
170 kV
Außendurchmesser
220 mm
89 mm
Mindestbiegeradius (MBR)
5000 mm
2220 mm
Gewicht (in Luft)
89,0 kg/m
19,3 kg/m
Gewicht (in Wasser)
59,0 kg/m
Nicht anwendbar
Maximale zulässige Zugkraft
200 kN
ca. 50 kN
5.2.2
J-tube
Der Anschlussnehmer ist für Installation der J-tubes zur Führung der Seekabel in die Plattform verantwortlich. Für jedes HDÜ-Seekabel wird ein J-tube benötigt.
Der Abstand zwischen den Einlauftrichtern zweier benachbarter J-tubes muss mindestens 3 m betragen. Der Mittenabstand zwischen allen J-tubes muss mindestens 5 m zur Kante des Jacket-Pfahls betragen, um Unterspülungen so weit wie möglich zu vermeiden.
Im Fall eines schwerkraftbasierten Plattformfundaments muss der Anschlussnehmer die
Seekabel bei der Planung und Installation des Unterspülungsschutzes berücksichtigen. Das
Konzept muss sicherstellen, dass keine freien Kabelspannweiten, die nicht durch einen
Knickschutz (25 m) geschützt sind, auftreten.
Bei der Konzeption des J-tubes ist die Wärmefestigkeit des Kabels in dem J-tube zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sind die folgenden, in Tabelle 8 zusammengefassten, thermischen Eigenschaften des Kabels zu berücksichtigen:
Tabelle 8 Thermische Eigenschaften der HDÜ-Kabel
Wärmeemission
Maximal zulässige Kabeltemperatur
100 W/m
90 °C
Die Position des J-tubes ist so zu wählen, dass eine längere direkte Sonneneinstrahlung
(auch auf das Kabel) vermieden wird. Dementsprechend sollte vorzugsweise eine Position
auf der Nordseite der Plattform gewählt werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind Schutzmaßnahmen in Form eines Sonnenschutzes vorzusehen. Die Konstruktion des Sonnenschutzes ist zwischen dem Anschlussnehmer und TTG abzustimmen.
Die untere Öffnung des J-tubes (Einlauftrichter) ist so zu konstruieren, dass das Risiko einer
Beschädigung des Seekabels während der Kabeleinzieharbeiten minimiert wird. Insbesondere die Oberflächen, auf denen das Kabel während der Installation oder Wartung ruhen kann,
müssen dem Mindestbiegeradius des Kabels entsprechen.
Der Innendurchmesser des J-tubes muss mindestens dem 2,5-fachen des Mindestbiegeradius und mindestens dem 15-fachen des Gesamtkabeldurchmessers entsprechen. Die in
Tabelle 9 genannten Mindestwerte sind bei der Konzeption des J-tubes ungeachtet des Kabeldurchmessers zu beachten. Die endgültigen Werte werden durch den Kabellieferanten
der TTG im Rahmen des Austauschs der ausführlichen Planungsdaten vorgelegt und bestätigt.
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Tabelle 9 Mindestwerte für die Bemaßung der J-tubes
Mindestinnendurchmesser
560 mm
Mindestbiegeradius
5000 mm
Max. 30°
Detail A
(der Mindestbiegeradius des Kabels muss beibehalten werden)
Signalkabel (unter Spannung
Nicht wasserdicht
und am Aufhänger befestigt)
Abdeckblech
Mindestbiegeradius des Kabels
(siehe Tabelle 6)
Kunststoffschwimmer
Detail A
Meeresbodenhöhe
Abbildung 19 Zeichnung der J-tube-Spezifikationen
Die Mitte des Ausgangs des J-tube-Einlauftrichters muss sich zum Zeitpunkt der Installation
ca. 1,5 m über dem Meeresboden befinden. Das untere Segment des J-tubes muss in einem
Winkel zwischen 30° und 45° zur Horizontalen geneigt sein. Der Abstand zwischen dem Anfang der ersten J-tube-Krümmung und dem Anfang des Einlauftrichters darf maximal 8 m
betragen.
Der Anschlussnehmer muss ein sogenanntes Signalkabel in jedem J-tube für den Einzug
des Windenseils zu dem Kabellegerschiff installieren. Das Signalkabel muss aus einem flexiblen Stahlseil bestehen, dessen Länge die doppelte Länge des J-tubes mindestens um
50 m überschreitet und eine Nennbruchlast von mindestens 5 mt aufweisen. Da das Signalkabel vor der Nutzung mehrere Monate unter Wasser liegen kann, wird eine Ausführung in
Edelstahl empfohlen.
Die J-tubes sind vom Anschlussnehmer mit einem Abdeckblech auszustatten, um zu verhindern, dass vor dem Kabeleinzug Schutt oder Sediment in die Rohre eindringt. Das Abdeckblech muss von der Plattformseite aus zur Bergung durch das Kabelverlegeschiff (CLV) mit
minimaler Unterstützung durch ein ferngesteuertes Unterwasserfahrzeug (ROV) unter den
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vorherrschenden Meeresbodenbedingungen gelöst werden können. Abbildung 19 zeigt ein
hierfür geeignetes Verfahren. In diesem Fall wird das Abdeckblech mit dem Signalkabel gesichert, das gespannt und an dem Aufhänger befestigt wird (siehe Detail A in Abbildung 19).
Sobald die Spannung gelöst wird, kann das Abdeckblech herunterfallen und vom Kabelverlegeschiff mithilfe eines ROV geborgen werden.
Im Fall der abgebildeten Schwimmerkonstruktion müssen ROV-taugliche Drahtschlaufen an
beiden Seiten des Abdeckblechs befestigt werden.
Sofern das Signalkabel während der Kabelzieharbeiten aus irgendeinem Grund reißt, muss
dem durch TTG beauftragten Kabel-Lieferanten unmittelbar ein Ersatz-Stahlseil und ein Kanalgestänge zur Installation eines neuen Signalkabels auf der Plattform zur Verfügung stehen.
Der Kabel-Lieferant der TTG wird einen Zentrierkorb liefern und installieren, der für das Kabel geeignet ist und am Boden des J-tubes angesetzt wird. Der Zentrierkorb darf nicht zu
einer wasserdichten Versiegelung führen.
Der Mindestbiegeradius des aus dem Einlauftrichter kommenden Kabels ist durch Anwendung eines 25-m-Knickschutzes für frei bewegliche Rohre, der durch den Kabel-Lieferanten
der TTG geliefert und installiert wird, sicherzustellen. Der Knickschutz muss sicher mit dem
Zentrierkorb verbunden werden. Der Knickschutz und die freibeweglichen Rohre müssen
einen Mindestbiegeradius von 5 m einhalten und den typischen einwirkenden Kräften unter
den gegebenen Meeres- und Meeresbodenbedingungen für einen Zeitraum von 30 Jahren
widerstehen. Die Steifheit und Reibung des Kabelschutzsystems muss entsprechend den
METOCEAN-Daten und der zu erwartenden Unterspülung der betreffenden Plattform definiert werden, sodass Schwingungen bzw. Bewegungen durch Strömungen proaktiv abgeblockt werden.
Das J-tube muss der physischen Belastung eines Kabeleinzugswinkels von maximal ± 10°
zur horizontalen Ebene widerstehen.
Der Anschlussnehmer muss dafür Sorge tragen, dass der Bereich vor dem Einlauftrichter frei
von Hindernissen einschließlich Sedimentanhäufungen, die den uneingeschränkten Zugang
zu dem Einlauftrichter blockieren, ist, um eine sichere Anfahrt des Kabelverlegeschiffs und
ROV und einen sicheren Meeresbodenbereich für den Kabeleinzug sicherzustellen.
Die endgültige Ausführung des J-tubes und des Einlauftrichters einschließlich der Höhe über
dem Meeresboden und dem Winkel zum Meeresboden sowie die Ausführung des Abdeckblechs sind zwischen TTG, dem Anschlussnehmer und dem Kabel-Lieferanten der TTG so
früh wie möglich auf der Grundlage der vorgenannten Spezifikationen/Anforderungen abzustimmen.
5.2.3
Kabelaufhänger
Der Kabelaufhänger ist ein stabiler Punkt, an dem ein Seekabel auf der Plattform verankert
wird. Hierbei handelt es sich normalerweise um einen runden Flansch am oberen Ende des
J-tubes. Für jedes auf der Plattform installierte HDÜ-Seekabel wird ein Aufhänger benötigt.
Der Anschlussnehmer muss die Flansche für die Aufhänger während der Bauphase der
Plattform zur Verfügung stellen. Diese werden dann an die Plattform oder die Oberseite des
J-tubes geschweißt. Die Ausführung der Flansche ist mit TTG und deren Kabellieferanten
abzustimmen, unterliegt aber grundsätzlich der Verantwortung des Anschlussnehmers.
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Standard-ISO-Flansche mit geeigneten Lochgrößen für handelsübliche Schraubengrößen
sind zu bevorzugen.
Der Kabellieferant der TTG wird die Seekabel einziehen und an den Aufhängeflanschen mit
einer Verstärkungsklemme befestigen. Die Klemmenbaugruppe wird vom Kabellieferanten
der TTG konzipiert und hergestellt. Die Aufhänger können grundsätzlich an die Ausführung
des Flansches angepasst werden.
Der Anschlussnehmer muss einen Haltepunkt wie etwa ein Deckauge in der Nähe der Oberseite des J-tubes bereitstellen, an dem der Kabellieferant der TTG das Kabel während der
Einzieharbeiten vorübergehend aufhängen kann. Die Position und Ausführung des Haltepunkts ist mit TTG und deren Kabellieferanten abzustimmen.
Die auf die Aufhänger einwirkenden Kräfte können anhand der in Tabelle 7 angegebenen
Werte eingeschätzt werden.
5.2.4
Spleißbox
In jedes dreiadrige HDÜ-Seekabel werden ein oder mehrere Rohre mit Glasfaserkabeln integriert. Auf der Plattform werden diese Glasfaserkabel in Spleißboxen an Glasfaserkabel angeschlossen, die zum Glasfaserverteilerschrank im Sekundärtechnikraum führen.
Die Wandmontagepositionen und Wandhalterungen sind vom Anschlussnehmer in der Nähe
der J-tubes oder der Kabelaufhänger für die Spleißboxen vorzusehen (maximal zwei Boxen
für jedes Hochspannungs-Wechselstrom-Seekabel). Die Spleißboxen werden von TTG geliefert. Die Boxen sind vom Anschlussnehmer zu montieren. Die genauen Abmessungen, Positionen und Befestigungsmethoden werden im Rahmen der ausführlichen Koordination/Planung vereinbart.
5.2.5
Windenspezifikation
Der Kabellieferant der TTG liefert und installiert eine Winde für den Einzug aller TTG-Kabel
von allen installierten J-tubes direkt zur Schaltanlage des Anschlussnehmers. Sofern ein
direkter Kabelzug nicht möglich ist, sind Maßnahmen zu treffen, um den notwendigen Überzug durchzuführen und zu leiten.
Alle Winden müssen mindestens die folgenden Spezifikationen/Anforderungen aufweisen:
•
30 mt zulässige Nutzlast (SWL)
•
Zylindrisch wickelndes Windensystem
•
Lastmesssystem
•
Windendraht und Vergusshülse mit einer zulässigen Nutzlast von 30 mt
•
Windendrahtlänge mindestens entsprechend der Weglänge von der Winde zum am
weitesten entfernten J-tube-Einlauftrichter plus der doppelten Wassertiefe plus 100 m
Reserve
•
Die Kabelzugwinde muss durch ein geeignetes Gehäuse vor eindringendem Meerwasser und Feuchtigkeit einschließlich Kondensation geschützt werden.
Die Winden sind vom Hersteller vor dem Verlassen der Plattform/Jacket-Werft (sofern anwendbar) vollständig zu installieren, in Betrieb zu nehmen und zu testen und müssen ohne
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weitere Arbeiten direkt vom Kabellieferanten der TTG für die Einzieharbeiten genutzt werden
können.
Anweisungen müssen von einer ausreichend für den Betrieb und die Reparatur der Winde
qualifizierten Person erteilt werden, die vom Hersteller der Winde entweder geschult oder zur
Verfügung gestellt wurde. Diese Person oder ein ausreichend qualifizierter Ersatz müssen
während der Einzieharbeiten vor Ort zur Verfügung stehen.
Die Position der Winde auf der Plattform, die betreffenden Einziehwege und die notwendigen
Deckaugen, Blöcke und Laufwerk sind vom Anschlussnehmer unter Berücksichtigung der
folgenden Anforderungen auszuwählen und zu installieren:
•
Die Position der Winde und der Kabelziehweg müssen ein sicheres und direktes Einziehen der Kabel (in einem Zug) zu der Anschluss- oder Verbindungsposition ermöglichen.
•
Der Kabelziehweg darf nicht länger als 30 m sein.
•
Der Kabelziehweg darf nicht mehr als eine 90°-Biegung aufweisen.
•
Die Strecke des Zugdrahts auf der Plattform darf nicht länger als 50 m sein.
•
Der Zugdraht darf nicht mehr als zweimal von der direkten Linie abgelenkt werden.
•
An jedem Umlenkpunkt müssen Zahnbögen zur Unterstützung des Kabels unter Last
und Einhaltung des Mindestbiegeradius installiert werden (sofern bei indirekten Strecken anwendbar).
•
Ein Mindestabstand von 0,5 m um den Zugdraht bzw. das Kabel unter Spannung zu
bestehenden baulichen Strukturen und Kabeln ist über die gesamte Länge des Ziehwegs einzuhalten.
•
Über den J-tube-Flanschen muss eine lichte Arbeitshöhe von 4 m eingehalten werden.
5.2.6
Anschluss der HDÜ-Seekabel
Die Position der Schaltanlage auf der Plattform und daher auch die Position der Kabelanschlüsse muss in der Nähe des jeweiligen J-tubes vorgesehen werden. Dies dient dazu, den
direkten Einzug der Kabel in ihre endgültige Position zu ermöglichen. Biegungen und Verkantungen im Kabelweg sind zu vermeiden, um die Installation der Kabeladern in der Schaltanlage zu vereinfachen.
Sofern die Kabelanschlüsse nicht in der Nähe des jeweiligen J-tubes angebracht werden
können, kann es erforderlich sein, vorab separate Kabelenden von der Schaltanlage in die
Nähe der Oberseite der J-tubes zu installieren, solange sich die Plattform noch in der Werft
befindet. Die Kabelenden werden mit den Seekabeladern verbunden, wenn diese auf die
Plattform gezogen werden. Neben dem Kabelaufhänger ist ausreichend Platz für die Verbindung mit den Seekabeln vorzusehen. Die Einzelheiten sind mit TTG abzustimmen.
Der Anschlussnehmer ist für die Beschaffung und Installation der erforderlichen Steckbuchsen (einschließlich der Transportverriegelungen) sowie die Montage an der Schaltanlage
verantwortlich. Die Details werden projektabhängig mit TTG abgestimmt.
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Die Kabelverbinder werden von dem Kabellieferanten der TTG geliefert, an die Kabeladern
montiert und mit der Schaltanlage verbunden. Die Entfernung der Transportverriegelung und
der Anschluss der Kabel an der Schaltanlage werden ausschließlich durch TTG oder den
von TTG beauftragten Kabellieferanten vorgenommen.
5.2.7
Kabelführungen für die HDÜ-Kabeladern
Der Anschlussnehmer muss Kabelführungen für die Hochspannungskabeladern zwischen
den dauerhaften Aufhängern und der Schaltanlage sowie zwischen den Kompensationsdrosselspulen und der Schaltanlage bei der Planung des Umspannwerks und der Plattform
vorsehen. Die Kabelführungen müssen so ausgeführt werden, dass:
•
ausreichender Abstand zwischen den Kabelführungen und den Aufhängern zur
Schaltanlage und zwischen den Kompensationsdrosselspulen und der Schaltanlage
unter Berücksichtigung der notwendigen Trennung zwischen den Adern besteht.
•
eine gerade Einführung der Kabeladern von der Unterseite der Schaltanlage möglich
ist (falls möglich, ist ein gerader Zugang mit einer Länge von 3 m vorzusehen).
•
eine gerade Einführung der Kabeladern von der Unterseite der Kompensationsdrosselspulen möglich ist (falls möglich, ist ein gerader Zugang mit einer Länge von 3 m
vorzusehen).
•
der zulässige Mindestbiegeradius eingehalten wird (beachten Sie hierzu die Mindestwerte in Tabelle 7).
•
eine Backup-Schleife für das Hochspannungskabel installiert werden kann (alternativ
ist ein gerader und zugänglicher Bereich mit ausreichender Länge in der Kabelführung vorzusehen, um die Installation einer Reparaturverbindung zu ermöglichen).
•
ausreichend Arbeitsfläche neben den Kabelführungen und insbesondere an Biegungen oder Durchgängen durch Schottwände oder Decks besteht, um die Kabeladern
in die richtige Position für die Befestigung zu bewegen.
•
sich keine baulichen Strukturen oder Geräte in der Nähe der Kabelführungen befinden oder die Kabelführungen oder den Zugang zur Oberseite der J-tubes versperren.
•
eine mögliche Überhitzung der Kabel verhindert wird, indem diese von Wärmequellen
einschließlich Sonneneinstrahlung abgeschirmt werden.
Der Anschlussnehmer muss in Abstimmung mit TTG im Rahmen der Planung der Plattform
Vorschläge für die Führung der verschiedenen Kabelsysteme erarbeiten und diese TTG zur
Genehmigung vorlegen.
Der Kabellieferant der TTG wird die HDÜ-Seekabeladern ab den Aufhängern und bis zur
Schaltanlage installieren. Der Anschlussnehmer muss die HDÜ-Kabel von den Kompensationsdrosselspulen zur Schaltanlage installieren. Die Installation der HDÜ-Kabeladern ist vom
Anschlussnehmer wie folgt durchzuführen:
•
Kabelstrecke entlang des gesamten Kabelwegs vom Aufhänger zur Schaltanlage und
von den Kompensationsdrosselspulen zur Schaltanlage mit Kabelbefestigungspunkten mindestens alle 1,0 m auf geraden Strecken und 0,5 m in Kurven oder gemäß
den Empfehlungen des Kabellieferanten. Der Anschlussnehmer muss die Kabelge-
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stelle liefern und installieren. Hierbei ist ausreichend Platz zu lassen, um die Gestelle
bei Bedarf an die installierten Kabeladern anpassen zu können.
•
Die mechanische Festigkeit der Kabelgestelle muss für einen Kurzschlussstrom von
31,5 kA ausgelegt sein.
•
Es sind Haltepunkte wie etwa Deckaugen an zu vereinbarenden Positionen vorzusehen, um die Installation der Adern an dem Gestell zu unterstützen.
•
Es sind Schottwand- oder Deckdurchführungen für jede Kabelader zu liefern und zu
installieren.
5.2.8
Erdungspunkte
Erdungspunkte sind für TTG an den folgenden Stellen vorzusehen:
1. in der Nähe der Aufhänger
2. in der Nähe der Anschlussbuchsen für die Kabeladern
3. in der Nähe der Glasfaser-Spleißboxen
Die Erdungspunkte müssen geeignet sein, die armierten Adern der Seekabel, die metallischen Abschirmungen der Stromkabeladern und die Kabelummantelungen der Glasfaserkabel mit der baulichen Struktur des Umspannwerks an den entsprechenden Stellen in geeigneter Weise zu verbinden, beispielsweise über ein Kupferkabel und einen Schraubkabelschuh.
5.2.9
Installation und Betrieb der HDÜ-Kabel
Der Einzug der HDÜ-Seekabel auf die Plattform und die Installation der Adern in der Schaltanlage sind komplexe industrielle Arbeiten, die schweres Gerät und hohe Zugbelastungen
erfordern.
TTG wird ergänzend zu den Kabeln selbst nur die Kabelklemmen liefern. Alles weitere
Equipment, wie das Kabelgerüst etc., ist vom Anschlussnehmer bereitzustellen. Der Anschlussnehmer hat frühzeitig Skizzen der vorgeschlagenen Kabelrouten zur Freigabe vorzulegen.
Der Anschlussnehmer muss Folgendes für den Kabeleinzug, die Installation, den Anschluss
und den späteren Betrieb der HDÜ-Kabel auf seiner Umspannwerkplattform zur Verfügung
stellen:
•
uneingeschränkter Zugang für das Installationspersonal und -gerät entlang des gesamten Kabelwegs, insbesondere während des Einzugs, des Aufhängens und der
Befestigung der Kabel.
•
ausreichende Tragkraft des Decks für das vom Kabellieferanten der TTG gelieferte
Kabelinstallationsgerät wie etwa Walzenbogenstücke oder Arbeitsbrücken zur Unterstützung des Kabelbiegeradius.
•
Decksmaterial oder Beschläge, die eine ausreichende Arbeitsoberfläche für die Kabeleinzieharbeiten wie etwa die Handhabung und die Entfernung der Armierung des
Seekabels bieten.
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•
ein Deckauge mit einer zulässigen Nutzlast von 30 mt über jedem J-tube, ausgestattet mit einem für das Windendrahtseil und die zulässige Nutzlast geeigneten laufenden Block.
•
freie Verfügbarkeit der Betriebsmittel, Anlagen und Ausstattung des Anschlussnehmers zur Unterstützung der Kabelinstallation, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, Kräne, Druckluft, Frischwasser, Hilfs-Deckaugen, Zugangsgerüste oder
Türme, Beleuchtung und Witterungsschutz.
•
Stromversorgung (z. B. dreiphasig (Leiter-Leiter-Spannung) 400 V/63 A, einphasig
(Leiter-Erde-Spannung): 230 V/16 A) für die Installationsgeräte des Kabelinstallateurs.
•
Ablagefläche neben den Oberseiten der J-tubes zur Nutzung während der Entfernung
der Armierung des Seekabels, der Abisolierung der Adern, der Begradigung und der
Anschlussarbeiten.
•
wetterfester Lagerraum für das Kabeleinzugs- und Installationsgerät.
•
Lager für Werkzeug und Material während der Kabelarbeiten.
5.2.10 Prüfung
Die Art des Kabelanschlusses an der Schaltanlage (direkter Kabeleinzug oder Zwischenkabel mit Verbindung zum HDÜ-Seekabel) beeinflusst die Art des Kabeltests. Während der
Inbetriebnahme ist in jedem Fall Anhang B14 zu beachten.
Direkte Seekabelverbindung zur Schaltanlage:
Aufgrund der praktischen Durchführbarkeit wird der Hochspannungstest durch einen Dauerbelastungstest (U 0 für 24 Stunden) ersetzt. Dieser Test simuliert die realen Bedingungen mit
Ausnahme der Last. Aus diesen Grund besteht kein eigener Testschaltstatus – alle Überspannungsschutzvorrichtungen und Messwandler sind angeschlossen und alle Schutzvorrichtungen eingeschaltet. Die Einzelheiten sind mit TTG abzustimmen.
Kabelanschluss über ein Zwischenkabel zwischen der Schaltanlage und dem HDÜSeekabel:
Im Fall eines Zwischenkabels zwischen der Schaltanlage und dem HDÜ-Seekabel muss das
Zwischenkabel vor dem Anschluss an das HDÜ-Seekabel einem Hochspannungstest unterzogen werden. Es wird empfohlen, diesen Test während des Hochspannungstests der
Schaltanlage in der Werft durchzuführen, um den Vorgang zu vereinfachen. Die Ausführung
der Schaltanlage muss die Durchführung dieses Tests mit dem angeschlossenen Kabel ermöglichen. Es muss daher beispielsweise möglich sein, den Messwandler und den Überspannungsschutz zu trennen oder abzuschalten. Die Einzelheiten sind zwischen dem Anschlussnehmer und TTG abzustimmen.
Nach dem Einziehen und der Installation der Verbindung zwischen dem HDÜ-Seekabel und
dem Zwischenkabel wird ein Dauerbelastungstest (U 0 für 24 Stunden) wie bei der direkten
Kabelverbindung durchgeführt. Die Einzelheiten sind zwischen dem Anschlussnehmer und
TTG abzustimmen.
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5.3 Kompensationsdrosselspulen
Es kann unter Umständen erforderlich sein, dreiphasige Kompensationsdrosselspulen (Eigentum der TTG) für jedes HDÜ-Seekabel auf der Plattform des Anschlussnehmers zu installieren. Die genaue Bemaßung und technische Planung der Kompensationsdrosselspulen
ist projektspezifisch und richtet sich grundsätzlich nach:
•
der Leistung der EZA
•
den technischen Daten des ausgewählten Kabels
•
der Länge des Kabels
•
der Art der Kühlung (Luft oder Wasser)
Die vollständige Installation und Öl-Befüllung der Kompensationsspule ist in der Werft auszuführen.
5.3.1
Abmessungen und Gewichte
Um die Anfangsplanung zu vereinfachen, beschreibt die folgende Tabelle 10 drei Blindleistungsbereiche, die für die meisten Anwendungen im Offshore-Netz geeignet sind. Werte für
größere Kompensationsdrosselspulen können bei Bedarf mitgeteilt werden.
Tabelle 10 Maximale Abmessungen und Gewichte für 155-kV-Kompensationsdrosselspulen (nur
Drosselspulenbehälter – ohne Radiatoren)
Leistungsklasse
Länge
Breite
[Mvar]
[mm]
[mm]
Höhe mit
Expander
Gewicht der
Ölfüllung
Gesamtgewicht
mit Öl
[mm]
[t]
[t]
bis zu 10
5000
4300
4500
19
50
bis zu 20
5500
4600
5000
21
65
bis zu 30
6000
4800
5000
28
80
Die zusätzlichen Abmessungen der Radiatoren (ONAN) hängen in hohem Maße von den
Umgebungsbedingungen sowie davon ab, ob diese direkt an die Drosselspulen montiert oder durch Leitungen getrennt werden, wo sich die Radiatoren auf der Plattform befinden etc.
Aus diesem Grund werden die Abmessungen speziell für jeden Einzelfall angegeben. Für die
Ausführung der Radiatorkühlung sind spezielle Aspekte zu berücksichtigen, sodass die Dokumente und Abmessungen nicht kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können.
Um jede Kompensationsdrosselspule ist ein Wartungssteg mit einer Breite von mindestens
einem Meter zu installieren. Für den Austausch des Luftsacks im Ausgleichgefäß im Fall eines Defekts wird über dem Tank eine lichte Höhe von zwei Metern benötigt. Der Anschlussnehmer muss für einzelne Komponenten der Kompensationsdrosselspulen (z. B. Wärmetauscher für die Wasserkühlung) geeignetes Hebezeug zur Verfügung stellen.
Der Austausch der Kompensationsdrosselspulen im Fall eines Defekts ist bei der Planung
der Installation der Kompensationsdrosselspulen auf der Plattform zu berücksichtigen. Der
Anschlussnehmer muss geeignete Konzepte für den Austausch der Kompensationsdrosselspulen in gegenseitiger Absprache mit TTG entwickeln.
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Bei der Auslegung ist eine Fläche von ein mal zwei Metern für einen abschließbaren Schrank
in der Halle am Installationsort der Kompensationsdrosselspule vorzusehen, in dem Ersatzteile für die Kompensationsdrosselspule aufbewahrt werden können.
5.3.2
Betriebs- und Transportbedingungen
Die Kompensationsdrosselspulen werden für den Betrieb bei einer Umgebungstemperatur
zwischen -30 °C und +40 °C ausgelegt. Dieser Temperaturbereich muss zu jeder Zeit eingehalten werden.
Die bindenden Umgebungsbedingungen für den Transport und die Installation der vormontierten Plattform (mit bereits installierten Kompensationsdrosselspulen) und den Betrieb der
Kompensationsdrosselspulen sind im Detail bei der Planung der Plattform abzustimmen.
Diese Bedingungen müssen auf den nachfolgend angegebenen und vom Anschlussnehmer
bzw. seinen Lieferanten einzuhaltenden Grenzbedingungen basieren:
•
Umgebungstemperatur -30 °C bis 40 °C
•
Beschleunigung in alle Richtungen (max.) 0,8 g
•
Neigungswinkel (max.) +/- 4°
•
Neigungsfrequenz (max.) 0,6 - 6 rad/sec., 0,2 - 2 Hz
Die Einhaltung der zulässigen maximalen Beschleunigung wird während des Transports und
der Installation der Plattform durch Stoßschreiber nachgewiesen. Die Stoßschreiber werden
von TTG geliefert, montiert, demontiert und ausgewertet.
Während der Inbetriebnahme ist Anhang B14 zu beachten.
5.3.3
Kühlsystem
Die Kühlmethode ist zu Beginn des Projekts festzulegen. Eine nachträgliche Änderung der
Kühlmethode ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden und gefährdet den
fristgemäßen Abschluss des Projekts.
TTG bevorzugt ein Luftkühlungssystem (ONAN/ONAF). Je nach Nennleistung der Kompensationsdrosselspule und der Montageposition im Innen- oder Außenbereich werden flanschmontierte oder separat montierte Radiatorbänke verwendet. Eine wassergekühlte Ausführung der Kompensationsdrosselspule (OFWF) kann nach Absprache mit TTG erwogen werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Kompensationsspule und das Kühlsystem das
gleiche Höhenniveau haben, um die Notwendigkeit einer Pumpe im Kühlsystem zu vermeiden.
Im Fall einer Wasserkühlung ist der Anschlussnehmer für das Kühlsystem verantwortlich
(Seewasserpumpen, Filter, Haupt-Seewasser-Kühlwasserkreislauf). TTG benötigt Wärmetauscher und einen geschlossenen Frischwasserkühlkreislauf für die Kühlung der Primärtechnik. Nur die Öl-Wasser-Wärmetauscher sind Teil der Kompensationsdrosselspulen und
somit im Lieferumfang von TTG enthalten. In diesem Fall besteht die Baugrenze in den Flanschen für den Anschluss der Frischwasserkühlkreisläufe für die Wärmetauscher.
Für jede Kompensationsdrosselspule werden zwei redundante Öl-Wasser-Wärmetauscher
verwendet. Während des Betriebs müssen eine vorgegebene maximale Eintrittstemperatur
und Mindestströmungsrate eingehalten werden. Die genauen Werte sind projektspezifisch
und werden im Verlauf der ausführlichen Planung vereinbart (Beispielwerte: maximale EinTenneT TSO GmbH | Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) | Stand April 2017
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Anschlusstechnik
trittstemperatur von 22 °C. Die Strömungsrate muss 20 % über der technisch für jeden ÖlWärmetauscher bei 20 MVar Nennleistung der Kompensationsdrosselspule liegen). Die
Wasserströmungsrate und -temperatur wird von TTG an den Flanschen der Öl-WasserWärmetauscher der Kompensationsdrosselspulen überwacht. Im Fall eines Ausfalls des
Kühlsystems behält sich TTG das Recht vor, die EZA vom Netz zu trennen.
Im Fall einer, von TTG bevorzugten, Installation im Innenbereich, üblicherweise in Kombination mit separat installierten Radiatoren, ist die Wärmeabgabe über die Außenwand der
Kompensationsdrosselspulen im Verhältnis zur Klimatisierung/Belüftung des Raums zu berücksichtigen. Die genauen Werte (in kW) werden von TTG nach der abschließenden Definition der Nennleistung der Kompensationsdrosselspule zur Verfügung gestellt.
5.3.4
Erdungspunkte
Der Anschlussnehmer muss eine geeignete Erdung der Drosselspulenkessel und die Erdung
der Sternpunkte an den entsprechenden Installationsorten der Kompensationsdrosselspulen
sicherstellen. Die Details sind im Verlauf der ausführlichen Planung zwischen dem Anschlussnehmer und TTG abzusprechen.
Bei der Erdung der Sternpunkte ist zu beachten, dass TTG die Sternpunkte voll isoliert ausführt (z.B. U m = 170 kV bei Nennspannung 155 kV). Die Erdung der Sternpunkte erfolgt daher durch ein HDÜ-Kabel, das über eine Kabelanschlussklemme mit dem entsprechenden
Erdungspunkt auf der Plattform verbunden ist. Die Querschnittsfläche dieses Kabels entspricht der des HDÜ-Kabels von der Kompensationsdrosselspule zur Schaltanlage.
5.3.5
Instandhaltung
Für die Wartung und Reparatur der Spule muss ein uneingeschränkter Zugang möglich sein.
Eine Abschaltung ist für die Sichtprüfung der Kompensationsdrosselspule nicht erforderlich.
Die Kompensationsdrosselspule muss aber zu Wartungszwecken abgeschaltet werden.
An den Durchführungsisolatoren der Kompensationsdrosselspule müssen regelmäßig eine
Kapazitäts- und Verlustfaktormessung durchgeführt werden. Um die Messung zu vereinfachen, erfolgt diese nicht direkt an der Kompensationsdrosselspule, sondern über die Schaltanlage (siehe Anhang B14).
5.4 Sekundärtechnische Einrichtungen und Eigenbedarf
Der Eigentümer der Primärtechnik ist grundsätzlich auch für die damit verbundenen sekundärtechnischen Einrichtungen verantwortlich. TTG ist daher für die sekundärtechnischen
Einrichtungen in Verbindung mit den HDÜ-Seekabeln und den Kompensationsdrosselspulen
verantwortlich. Hierzu wird TTG verschiedene sekundärtechnische Einrichtungen auf der
Plattform des Anschlussnehmers installieren.
Der Anschlussnehmer ist aus betrieblichen Gründen für den Anschluss der sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG an die Eigenbedarfsversorgung, die Schaltanlage, die Kompensationsdrosselspulen, das Steuerungssystem der EZA und die Verbindung der Schaltschränke der sekundärtechnischen Einrichtungen untereinander verantwortlich. Dies umfasst
auch die Verbindungen zwischen den Schaltschränken der TTG. Alle notwendigen Niederspannungskabel müssen vom Anschlussnehmer geliefert und installiert werden.
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Anschlusstechnik
Die Standardschaltpläne in Anhang B11 bieten einen Überblick über die erforderliche Verkabelung. Die projektspezifischen Dokumente werden von TTG nach der ausführlichen Planung zur Verfügung gestellt.
Die Standardschaltpläne in Anhang B11 enthalten die folgenden Elemente:
•
=Y00TSO
•
=U00TSO
Allgemeines Stationssteuerungs- und Überwachungssystem. Am Ende
des Dokuments finden sich einige Seiten, die andere Seiten in dem Dokument für
den Fall von Kompensationsdrosselspulen ohne Wasserkühlung ersetzen.
•
=Q12TSO
•
=E01TSO
Steuerung, Überwachung und Schutz eines HDÜ-Seekabels. Muss für
ein zweites Kabel dupliziert werden.
•
=L101TSO
Steuerung, Überwachung und Schutz einer Kompensationsdrosselspule. Dieses muss für eine zweite Kompensationsdrosselspule dupliziert werden. Am
Ende des Dokuments befinden sich einige Erläuterungen, die für den Fall einer Verwendung einer Kompensationsdrosselspule ohne Wasserkühlung die vorherigen Erläuterungen in dem Dokument ersetzen.
•
=L101TSO.L Die Kompensationsdrosselspule selbst und alle direkt an ihr montierten
Anlagen (Buchholz-Relais, Luftentfeuchter, Steuerschrank etc.). Von diesem Dokument steht je eine Version für eine Kompensationsdrosselspule mit Wasserkühlung
und ohne Wasserkühlung zur Verfügung.
•
=U00LWLTSO
Schaltschränken
Telekommunikationssystem (einschließlich externer Glasfaserkabel)
Vergleichsmesssystem/-zählung
Elektrische
und
Glasfaser-Bussysteme
zwischen
TTG-
Der Kabeltyp für alle Niederspannungskabel ist mit TTG projektabhängig abzustimmen. Der
Anschlussnehmer ist für die Lieferung und Installation aller Niederspannungskabel verantwortlich. Die folgenden Aderzahlen und Kabelquerschnitte werden für die Verbindung zwischen den Sekundärtechnik-Schaltschränken der TTG benötigt:
•
3 G 2,5 mm² („G“ bezeichnet die grün/gelbe Leitung)
•
4 x 2.5 mm²
•
7 x 2.5 mm²
•
19 x 2.5 mm²
•
4 x 4 mm²
Alle für die sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG benötigten Netzwerkkabel (CAT5und Glasfaser-Patchkabel) werden von TTG geliefert. Der Anschlussnehmer ist für die Installation dieser Kabel verantwortlich.
5.4.1
Installation von Glasfaser- und Signalkabeln
Alle Signalkabel sind auf Kabeltrassen oder in einem vom Anschlussnehmer zu liefernden
und installierenden Kabelkanal zu führen und zu fixieren. Kabelkanäle sind insbesondere
erforderlich:
•
vom Schaltanlagenraum zum Sekundärtechnikraum der TTG
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Anschlusstechnik
•
von den Kompensationsdrosselspulen zum Sekundärtechnikraum der TTG
•
von der Eigenbedarfsversorgung zum Sekundärtechnikraum der TTG und zum Kompensationsdrosselspulenraum
•
vom Sekundärtechnikraum des Anschlussnehmers zum Sekundärtechnikraum der
TTG (sofern separate Räume genutzt werden)
Der Anschlussnehmer muss zwei redundante Kabelführungen für Glasfaserkabel zwischen
den Spleißboxen neben den Aufhängern der HDÜ-Seekabel und dem Sekundärtechnikraum
der TTG (siehe Abschnitt 5.2.4) liefern. Die Installation der Glasfaserkabel von der Spleißbox
zum Glasfaserverteilerschrank und dem Spleiß in dem Verteilerschrank unterliegen der Verantwortung des Anschlussnehmers. Diese Glasfaserkabel sind von TTG zu liefern. TTG ist
für den Spleiß in der Spleißbox verantwortlich.
Die Kabelführungen für die Glasfaserkabel sind auf der Grundlage der folgenden Grenzbedingungen zu bemaßen:
•
Kabeldurchmesser: 12 mm
•
Kabelgewicht: 120 kg/km
•
Biegeradius 0,4 m
Die Kabelführungen für Mittelspannungskabel, Hochspannungskabel
/Glasfaserkabel sind getrennt voneinander zu installieren.
5.4.2
und
Steuer-
Platzbedarf für die Installation der sekundärtechnischen Einrichtungen
Tabelle 11 beschreibt die Mindestanforderungen für die Schaltschränke der sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG. Erweiterungsmöglichkeiten für zukünftige Anforderungen sind
gemäß den Angaben der Tabelle 11 vorzusehen.
Details zur Anordnung der Räume und der Installation der Schaltschränke sind zu vereinbaren. Der Anschlussnehmer muss insbesondere sicherstellen, dass die Anforderungen an die
Zugangswege und die Fluchtwege erfüllt werden. Tabelle 11 enthält eine Liste aller derzeit
erforderlichen Schaltschränke. Sofern nicht anders angegeben, sind die Schaltschränke mit
einer Türöffnung auf der Vorderseite und einer festen Rückwand für die Wandmontage ausgestattet.
Tabelle 11 Schaltschränke im Sekundärtechnikraum der TTG
Abmessungen
Name
Anzahl
Beschreibung/Bemerkungen
(B x T x H)
1
810 x 600 x 2200 mm
2
810 x 600 x 2200 mm
1
810 x 600 x 2200 mm
=Y00TSO+YX01
Kabelverteilerschrank (Glasfaser und Kupfer)
=Y00TSO+YY11
=Y00TSO+YY21
=Y00TSO+XY11
Telekommunikationssystem
Dokumentation/Werkzeuge/Ersatzteile
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Anschlusstechnik
1
920 x 600 x 2200 mm
=U00TSO+XW01
Hauptschaltschrank für das
Steuerungs- und Überwachungssystem
1
920 x 600 x 2200 mm
=Q12TSO+QQ01
Messung zu Vergleichszwecken; im Fall von mehr als
zwei HDÜ-Kabeln kann sich
die Anzahl der benötigten
Schaltschränke erhöhen.
1 für jedes
HDÜSeekabel
920 x 600 x 2200 mm
=E0xTSO+SW01
Kabelschutz, -steuerung und überwachung
=L10xTSO+SW01
Schutz-, Steuerungs- und
Überwachungssystem der
Kompensationsdrosselspule
1 für jede
Kompensationsdrosselspule
920 x 600 x 2200 mm
1 für jede
Kompensationsdrosselspule
920 x 600 x 2200 mm
Reserve für zukünftige Automatisierungssysteme
920 x 600 x 2200 mm
Backup; im Fall von mehr als
zwei HDÜ-Kabeln kann sich
die Anzahl der benötigten Backup-Schaltschränke erhöhen.
3
Bei der Anordnung des Raums ist weiterhin zu beachten, dass die Schaltschränke mit einer
Breite von 920 mm mit einem Gelenkrahmen ausgestattet sind. Diese Schaltschränke verfügen über zwei Türen: eine Tür mit Linksanschlag mit einer Breite von 600 mm und eine Tür
mit Rechtsanschlag mit einer Breite von 300 mm. Bei diesen Schaltschränken ist zu beachten, dass die linke Tür um mehr als 90° (ca. 100°) geöffnet werden können muss. Nur dann
kann der Gelenkrahmen ausreichend geöffnet werden. Dementsprechend dürfen die
Schränke nicht mit der linken Seite in Wandnähe aufgestellt werden. Die Türen der 810 mm
breiten Schaltschränke haben eine Breite von 400 mm.
Die genaue Reihenfolge der Schaltschränke der TTG muss zwischen dem Anschlussnehmer
und TTG nach Klärung der Anordnung des Sekundärtechnikraums vereinbart werden.
5.4.3
Anforderungen an den Raum für die Installation der sekundärtechnischen Einrichtungen
Die sekundärtechnischen Einrichtungen sind eine wesentliche Voraussetzung für den Betrieb
der NAS. Aus diesem Grund müssen die Räume, in denen die sekundärtechnischen Einrichtungen installiert werden, alle Anforderungen an einen zuverlässigen Betrieb dieser sekundärtechnischen Einrichtungen erfüllen. Die Funktionalität und Nutzungsdauer der sekundär-
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Anschlusstechnik
technischen Einrichtungen hängt im Wesentlichen von den Umgebungsbedingungen wie der
Temperatur, der Luftfeuchtigkeit, Kondensation, dem Salzgehalt der Luft etc. ab.
Die folgenden Anforderungen dienen der Sicherstellung einer geeigneten Anordnung der
Systeme und bilden daher die Grundlage für:
•
die Konformität mit den Sicherheitsvorschriften
•
die einwandfreie Funktion und Betriebssicherheit der Anlage
•
die problemlose Zugänglichkeit
•
die problemlose Wartung und Störungsbeseitigung
•
das sichere Systemmanagement
Die zentralen sekundärtechnischen Einrichtungen müssen grundsätzlich in separaten und
ausschließlich für diesen Zweck vorgesehenen Räumen installiert werden. Die sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG können grundsätzlich in separaten Sekundärtechnikräumen für TTG oder in gemeinsam mit dem Anschlussnehmer genutzten Sekundärtechnikräumen installiert werden.
5.4.3.1 Allgemeine bauliche Anforderungen
Bei der Planung der Räume für die Installation der sekundärtechnischen Einrichtungen sind
insbesondere die folgenden Aspekte zu berücksichtigen und das Konzept ist mit TTG abzustimmen:
•
Die Abmessungen und die Form des Raums müssen für die Anforderungen an die
Arbeiten an Elektroanlagen und insbesondere im Hinblick auf die Sicherheitsabstände und Fluchtwege geeignet sein. Die Anforderungen der zuständigen Bau- und Gewerbeaufsichtsbehörden sowie der relevanten staatlichen Sicherheitsbehörden und
der DIN IEC 60364-7-729 und die speziellen Anforderungen an den Betrieb auf See
(siehe Abschnitt 2.4) müssen jederzeit eingehalten werden.
•
Identifizierung von Hindernissen und Gefahrenbereichen
•
Die Raumhöhe muss eine lichte Höhe von mindestens 200 mm über den Steuerschränken umfassen. Für Transportzwecke ist es nicht erlaubt die Steuerschränke zu
kippen, der Transport muss in einer vertikalen Position erfolgen.
•
Die Zugänge zu den Räumen müssen so konzipiert werden, dass ein späterer Transport vorgesehener sekundärtechnischer Einrichtungen (z. B. bei einem Austausch)
möglich ist. Die Korridore müssen eine Mindestbreite von 1,5 m haben. Darüber hinaus muss der Boden der Korridore eine ausreichende Tragkraft für den Transport der
Schaltschränke der sekundärtechnischen Einrichtungen aufweisen. Die Breite und
Höhe der Türen muss für den Transport der sekundärtechnischen Einrichtungen geeignet sein.
•
Der Zugang zu den Offshore-Plattformen muss so konzipiert werden, dass selbst bei
geöffneter Tür keine großen Mengen potenziell salzhaltiger Luft in den betreffenden
Raum eindringen können. Der Raum für die Installation der sekundärtechnischen Einrichtungen darf daher keine direkten Außentüren haben.
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Anschlusstechnik
•
Die Türschwellen sind so zu konstruieren, dass kein Wasser oder andere Flüssigkeiten in den Sekundärtechnikraum eindringen können. Das Gleiche gilt für technische
Defekte (z. B. Rohrbruch im Kühlkreislauf etc.). Auslaufende Flüssigkeiten müssen
durch geeignete Mittel aufgenommen oder abgeleitet werden.
•
Alle Räume müssen umfassend verschlossen und der Zugang durch geeignete Maßnahmen eingeschränkt werden (vorzugsweise Schließsysteme). In besonderen Fällen müssen die Türen durch Alarmkontakte überwacht werden.
•
Alle Sekundärtechnikräume müssen durch massive Wände (beispielsweise Metallwände auf der Offshore-Plattform) von der Außenseite und anderen Räumen abgetrennt werden. Einfache und leicht zu entfernende Raumteiler (z. B. Vorhänge) sind
nicht zulässig.
•
Durch die Sekundärtechnikräume dürfen keine Stromkabel (mit Ausnahme zur
Stromversorgung der sekundärtechnischen Einrichtungen) und Leitungen wie etwa
für Wasser oder Gas geleitet werden.
•
Die Installation zentraler Luftkanäle in den Sekundärtechnikräumen ist nicht zu empfehlen.
•
Für den Bau der Räume sind feuerfeste bzw. schwer entflammbare Materialien zu
verwenden.
•
Geeignete Brandschutzmaßnahmen sind zu implementieren. Alle Sekundärtechnikräume müssen mit einem Feuermeldesystem verbunden werden. Für die Sekundärtechnikräume wird die Installation eines Feuerlöschsystems unter Verwendung von
Schutzgas als Löschmittel empfohlen. Das Löschgas darf keine unmittelbare Gefahr
für in den Räumen anwesende Personen darstellen. Schaumlöschsysteme werden
nicht empfohlen. Der Anschlussnehmer ist für die Brandschutzmaßnahmen verantwortlich (siehe auch Abschnitt 5.1.4.5).
•
In den Räumen ist eine ausreichende Beleuchtung zu installieren. Die Lichtstärke
muss mindestens 100 Lux betragen. Die anzuwendenden Normen und gesetzlichen
Vorschriften sind zu beachten. Zusätzlich sind Richtungshinweisschilder bzw. eine
Notbeleuchtung zu installieren.
•
Zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken ist eine ausreichende Anzahl von Steckdosen (Schutzkontaktsteckdosen) zu installieren. Alle Steckdosen sind durch eine
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) zu schützen.
•
Räume für die Installation von Schaltschränken sind mit einem Doppelbodensystem
(Gitter 600 x 600 mm, Höhe des Doppelbodens mindestens 600 mm) auszustatten.
Die Tragkraft des Doppelbodens muss für den Transport der Schaltschränke und die
durch das Betriebspersonal ausgeführten Arbeiten ausreichend sein. In dem Doppelboden ist ein separater Tragrahmen für die Installation der Schaltschränke vorzusehen. Die Nenntragkraft des Tragrahmens muss mindestens dem Höchstgewicht der
Schaltschränke (ca. 300 kg pro Schaltschrank) entsprechen. Alle Schaltschränke
müssen mit dem Tragrahmen verschraubt werden.
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Anschlusstechnik
•
Der Doppelboden ist mit einem antistatischen Linoleum-Bodenbelag zu verkleiden.
Dieser Bodenbelag muss einen Erdungswiderstand von ≥ 107 Ω (nicht leitend) aufweisen.
•
Die Kabel sind in dem Doppelboden zu verlegen. Eine Trennung der verschiedenen
Kabelarten (z. B. Stromkabel und Glasfaserkabel) muss möglich sein.
•
Die Klimatisierung der Schaltschränke (Telekommunikationssysteme – SDH Crossconnects) muss ebenfalls durch den Doppelboden erfolgen.
•
Alle Durchführungen und Kabelkanäle sind so zu isolieren, dass kein Wasser eindringen kann. Kabeleintritte von der Außenseite sind durch Dichtelemente (mindestens
IP65) zu versiegeln.
•
Die sekundärtechnischen Einrichtungen müssen insbesondere in der Nähe von
Stromübertragungssystemen gegen elektromagnetische Störungen von der Außenseite geschützt werden. Dies ist durch geeignete Abschirmungen in den Räumen und
an den Kabeln sicherzustellen.
•
Die Anforderungen an die elektrostatische Entladung, den Schutz vor elektromagnetischer Strahlung, schnelle transiente elektrische Störgrößen/Burst und Überspannungen gemäß den anzuwendenden Normen müssen erfüllt werden.
•
Der gesamte Raum muss an ein Erdungssystem angeschlossen werden. In den
Räumen sind geeignete Potentialausgleichsanschlüsse zu installieren. Ein Erdungskabel aus Kupfer 70 mm² (ohne Isolierung) ist unter den Schaltschränken im Doppelboden zu verlegen. Die Schaltschränke sind ebenfalls auf dem kürzest möglichen
Weg durch einen unisolierten Kupferdraht 70 mm² mit diesem Erdungskabel zu verbinden.
5.4.3.2 Anforderungen an die Klimaanlage
Jedes Gerät der sekundärtechnischen Einrichtungen hat einen zulässigen Betriebsbereich,
beispielsweise für die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit. Diese Bereiche müssen an den
jeweiligen Installationsorten der Geräte eingehalten werden. Um die Einhaltung dieser Betriebsbereiche zu gewährleisten, werden die folgenden Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsbereiche empfohlen. Abweichungen von diesen Anforderungen sind mit TTG abzustimmen.
•
Temperaturbereich: +10 °C bis +30 °C
•
Maximales Temperaturgefälle: ± 0,5 °C/min
•
Relative Luftfeuchtigkeit; 5 % bis 75 %
Darüber hinaus sollen in den Räumen auch Arbeiten über einen längeren Zeitraum ermöglicht werden. Zu diesem Zweck muss es möglich sein, die für Arbeitsplätze und Wohngebäude übliche Temperatur von ca. 20 °C zu erreichen. Entsprechende Systeme für die Kühlung
und Beheizung der Räume sind zu installieren. Diese Spezifikationen gilt sowohl bei zu- als
auch abgeschalteter EZA.
Um die Verfügbarkeit zu erhöhen, sollten die Klimaanlage und ihr Anschluss an den Eigenbedarf redundant ausgeführt werden. Die Klimaanlage muss vom Anschlussnehmer unbedingt mit Hilfe seines Steuerungs- und Überwachungssystems überwacht werden.
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Anschlusstechnik
Kondensation muss in den für die Installation der sekundärtechnischen Einrichtungen vorgesehenen Räumen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind die Räume
vor dem Eindringen salzhaltiger Luft zu schützen. Zu diesem Zweck muss die Klimaanlage
mit einem geeigneten Luftaufbereitungssystem bzw. Filter ausgestattet werden.
5.4.4
Anforderungen an die Eigenbedarfs-Stromversorgung
Die Lieferung des Eigenbedarfsstroms für den Betrieb (für die Versorgung der sekundärtechnischen Einrichtungen und anderen Anlagen der TTG nach Bedarf) ist über die Eigenbedarfsversorgung der EZA sicherzustellen. Die Eigenbedarfs-Stromversorgung ist vom Anschlussnehmer zu installieren und zu betreiben.
5.4.4.1 Erforderliche Versorgungsspannungen
Die folgenden Versorgungsspannungen werden benötigt:
1. 110 oder 220 V Gleichstrom (wird im Rahmen der ausführlichen Planung vereinbart)
•
Zwei redundante Systeme sind erforderlich
•
Spannungsbereich (bei angeschlossener Last) zwischen 85 und 110 % der Nennspannung (auch bei Ausfällen des Mittel- und Hochspannungsbetriebs ohne Gleichrichter)
•
Stromverbrauch der sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG: max. 2 kW, nahezu gleichmäßig auf die beiden Systeme verteilt
•
Im Fall des Ausfalls eines Systems muss ein Teil der angeschlossenen Last der TTG
automatisch auf das zweite System umgeschaltet werden
•
Isoliertes Netz mit Erdschlussüberwachung (vom Anschlussnehmer zu liefern)
2. 400 V Drehstrom
•
Je nach Struktur des Kühlsystems der Kompensationsdrosselspule benötigen die
Kompensationsdrosselspulen ggf. einen redundanten 400-V-Drehstromanschluss für
die Ölpumpen, den automatischen Luftentfeuchter etc. Ohne Wasserkühlung reicht
eine nicht redundante Einspeisung aus. Dies ist im Detail mit TTG zu klären.
•
Systemkonfiguration: TN-S ohne RCD
•
Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung durch ein UPS-System wird üblicherweise
nicht benötigt. Es ist jedoch zu beachten, dass wassergekühlte Kompensationsdrosselspulen bei einem Ausfall beider Drehstrom-Versorgungssysteme nicht gekühlt
werden. In diesem Fall müssen die Kompensationsdrosselspulen und die Hochspannungskabel nach einiger Zeit abgeschaltet werden.
3. 230 V Einphasen-Wechselstrom
•
Ein Versorgungsstromkreis wird für die Schaltschrankbeleuchtung im Unterverteilersystem des Raumes für die sekundärtechnischen Einrichtungen benötigt.
•
Ein UPS wird für die angeschlossene Last von TTG nicht benötigt.
•
Systemkonfiguration: TN-S ohne RCD
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Anschlusstechnik
5.4.4.2 Gleichstrom-Systemkonfiguration
Die weiteren Details der Batteriekapazität (Stromausfallpufferzeit) und Notstromdieselgeneratoren sind zwischen dem Anschlussnehmer und TTG zu vereinbaren. Die Planung der Batteriekapazität sollte eine Anfangspufferzeit von 3 Stunden vorsehen.
Um Probleme mit der Batterieversorgung zu minimieren, sind durch den Anschlussnehmer
geschlossene Bleisäurebatterien zu verwenden. Der Einsatz anderer Batteriearten, wie z.B.
ventilregulierter Bleisäurebatterien, ist nur nach Freigabe durch TTG zulässig.
TTG empfiehlt die in Abbildung 20 dargestellte Konfiguration für die Struktur der 110- oder
220-V-Gleichstromeigenbedarfsversorgung.
Batterie-
Batterie-
BAK (Batterieanschlusskasten) 2
BAK (Batterieanschlusskasten) 1
Überwachung
Überwachung
(Steuerungssystem)
(Steuerungssystem)
Batterie 1
Batterie 2
Diodenstecker
Versorgungsstromkreise
MCB für Endstromkreise
Versorgungsstromkreise
MCB für Endstromkreise
Abbildung 20 Empfehlung für die Struktur der Gleichstrom-Eigenbedarfsversorgung
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Anschlusstechnik
Es wird grundsätzlich empfohlen, die Batteriesysteme mit dem GleichstromHauptverteilerkreis durch geeignete Batterieanschlusskästen zu verbinden. Es ist zu beachten, dass die Verkabelung in dem ungeschützten Bereich, d. h. von dem Batteriepol bis zur
ersten Sicherung im Batterieanschlusskasten kurzschlusssicher gemäß [13] sein muss.
Die Batterieverteilerstruktur muss so ausgelegt sein, dass ein Betrieb des Systems nur mit
den Gleichrichtern und abgeschalteter Batterie nicht möglich ist. Nur auf diese Weise kann
sichergestellt werden, dass im Fall eines Kurzschlusses ausreichend Kurzschlussstrom zur
Verfügung steht, um die Sicherungen oder die Sicherungsautomaten (MCB) rechtzeitig auszulösen.
Es wird empfohlen, eine Koppeldiode für die Verbindung der beiden Sammelschienenprofile
des Gleichstrom-Hauptverteilers zu verwenden. Dies ermöglicht die unterbrechungsfreie
Kopplung der beiden Gleichstrom-Sammelschienen, wenn die Spannung einer Sammelschiene unter einen bestimmten Schwellenwert fällt (6,4 V Differenzspannung für 110-VGleichstromsysteme und 12,8 V Differenzspannung für 220-V-Gleichstromsysteme). Der
Kupplungsschalter ermöglicht zudem die Trennung der beiden Gleichstrom-Sammelschienen
im Fall eines Fehlers; beispielsweise, um einen Erdschluss zu lokalisieren (selektive Fehlererkennung).
In Gleichstromschaltkreisen kann eine solche Selektivität mit zwei oder mehr in Reihe geschalteten MCB nicht erreicht werden. Aus diesem Grund dürfen zwei MCB nicht in Reihe
geschaltet werden. Nur die letzte in Reihe geschaltete Sicherungsvorrichtung kann ein Sicherungsautomat sein. Diese Sicherungsautomaten befinden sich in den Schaltschränken
der TTG. Der Anschlussnehmer muss daher Sicherungslasttrennschalter im Verteilerschrank
verwenden.
5.4.4.3 Versorgungsstromkreise für Betriebsmittel der TTG
Die folgende Liste beschreibt die Ausgangsschaltkreise in der Eigenbedarfs-Hauptverteilung
für die sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG gemäß dem aktuellen Planungsstatus
und den Schaltungsbüchern (siehe Anhang B11). Die Bemessungsstromwerte und Eigenschaften der größten Sicherungsautomaten im Schaltschrank der TTG sind in der nachfolgenden Liste in Klammern angegeben. Die Sicherung in dem EigenbedarfsHauptverteilerschrank muss selektiv für diesen Sicherungsautomaten sein.
•
•
110- oder 220-V-Gleichstromsystem 1
o
Messstromversorgung (für Abrechnungszwecke) 1 (B 6A)
o
Stromversorgung des zentralen Schaltschranks des Steuerungs- und Überwachungssystems 1 (B 6A)
o
Stromversorgung für den Schutz, die Steuerung und die Überwachung des
HDÜ-Seekabels 1 (B 6A 1x pro Kabel)
o
Stromversorgung für den Schutz, die Steuerung und die Überwachung der
Kompensationsdrosselspule 1 (B 6A 1x pro Kompensationsdrosselspule)
o
Stromversorgung des Telekommunikationssystems A 1 (K 6A)
o
Stromversorgung des Telekommunikationssystems B 1 (K 6A)
110- oder 220-V-Gleichstromsystem 2
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Anschlusstechnik
•
o
Messstromversorgung (für Abrechnungszwecke) 2 (B 6A)
o
Stromversorgung des zentralen Schaltschranks des Steuerungs- und Überwachungssystems 2 (B 6A)
o
Stromversorgung für den Schutz, die Steuerung und die Überwachung des
HDÜ-Seekabels 2 (B 6A 1x pro Kabel)
o
Stromversorgung für den Schutz, die Steuerung und die Überwachung der
Kompensationsdrosselspule 2 (B 6A 1x pro Kompensationsdrosselspule)
o
Stromversorgung des Telekommunikationssystems A 2 (K 6A)
o
Stromversorgung des Telekommunikationssystems B 2 (K 6A)
230 V Einphasen-Wechselstrom und 400 V Drehstrom
o
Eine 230-V-Wechselstromversorgung für die Beleuchtung in den Sekundärtechnik-Schaltschränken der TTG (B 6A).
o
Ein oder zwei 400-V-Drehstromversorgungsleitungen für die Kompensationsdrosselspule (je nach Kühlmethode und Größe der Kompensationsdrosselspule).
Der genaue Bemessungsstrom der Sicherungen ist während der ausführlichen Planungsphase des Projekts zu vereinbaren. Es wird dringend empfohlen, eine ausreichende Anzahl
an Backup-Ausgangsstromkreisen (z. B. 20 %) und eine Leistungsreserve vorzusehen.
Die Schnittstelle zu den sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG muss aus den Sammelschienen in den Steuerschränken der TTG bestehen. Für Kompensationsdrosselspulen
besteht die Schnittstelle an den Sammelschienen im Anschlussschrank der Kompensationsdrosselspulen.
5.4.5
Schutz
Der Eigentümer der Hochspannungsanlage ist grundsätzlich auch für die damit verbundenen
sekundärtechnischen Einrichtungen verantwortlich. Der Schutz der HDÜ-Kabel und der
Kompensationsdrosselspulen der TTG muss vollständig redundant ausgelegt sein und besteht aus den Schutzsystemen 1 und 2. Schutzsystem 1 ist mit der Gleichstromversorgung 1
und dem Schutzkreis 1 des Leistungsschalters verbunden. Schutzsystem 2 ist mit der
Gleichstromversorgung 2 und dem S 2 des Leistungsschalters verbunden. Beide Schutzsysteme verwenden unterschiedliche Kerne des Stromwandlers. Sie sind über separate Spannungswandler-Sicherungsautomaten mit demselben Spannungswandler verbunden.
Für die HDÜ-Kabel und die Kompensationsdrosselspulen werden die Schaltschränke einschließlich der Schutzsysteme von TTG geliefert. Der Anschlussnehmer ist für den Anschluss an die Messwandler und Leistungsschalter (Eigentum des Anschlussnehmers) verantwortlich.
Die Schutzkerne der Stromwandler können grundsätzlich von den Schutzvorrichtungen des
Anschlussnehmers (z. B. Transformatorschutz) und TTG (z. B. Kabelschutz) genutzt werden.
In diesem Fall muss der Sternpunkt in den Schutzschaltschränken von TTG installiert werden. Das bedeutet, dass die Schutzvorrichtungen des Anschlussnehmers vor den Schutzvorrichtungen von TTG eingeschliffen werden müssen. Alle mit demselben Kern verbundenen
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Schutzvorrichtungen müssen aus demselben Schutzsystem (Gleichstromversorgung und
Schutzkreis) stammen.
Der Kabelquerschnitt der sekundärtechnischen Leitungen des Stromwandlers muss ausreichend sein, um eine Überlastung des Stromwandlers oder jede unzulässige Kernsättigung
im Fall des höchsten zu erwartenden Kurzschlussstroms zu vermeiden. Aufgrund der hohen
erforderlichen Festigkeit sollte der Mindestquerschnitt der Kabel in den Sekundärtechnikschaltkreisen des Stromwandlers 4 mm² betragen.
Alle ungesicherten Wandlerwicklungen sind in getrennten Kabeln und auf kürzestem Wege
zu den Sicherungsautomaten zu führen. Diese sind in einem Spannungswandlerzwischenkasten in der Nähe der Wandler untergebracht. Dort sind die Stromkreise für Erstschutz,
Zweitschutz, Messung und Zählung getrennt voneinander abzusichern und auch anschließend in getrennten Kabeln zu führen. Für die Absicherung ist ein SpannungswandlerSchutzschalter zu verwenden. Der durch den Anschlussnehmer einzusetzende Typ wird
durch TTG vorgegeben
Der Kabelquerschnitt der sekundärtechnischen Leitungen des Spannungswandlers ist so zu
bemaßen, dass der Spannungsverlust der Versorgungsleitung nicht mehr als 1 % beträgt.
Aus Gründen der mechanischen Festigkeit sollte der Mindestquerschnitt der Kabel im Sekundärtechnikschaltkreis des Spannungswandlers 4 mm² betragen.
Die Leistungsschalter müssen mit zwei unabhängigen Schutzkreisen ausgestattet sein. Alle
Schutzrelais im Schutzsystem 1 müssen den ersten Schutzkreis und alle Schutzrelais im
Schutzsystem 2 den zweiten Schutzkreis ansteuern.
Nur der Plus-Pol ist geschaltet. Für diesen Zweck stehen in den Schaltschränken des
Schutzsystems der TTG potentialfreie Kontakte zur Verfügung. Die Hilfsspannung ist daher
vom Anschlussnehmer bereitzustellen. Eine direkte Verbindung wird zwischen den geschalteten Kontakten des betreffenden Schutzkreises des Leistungsschalters hergestellt. Aufgrund der damit verbundenen Verzögerungen sind zusätzliche Koppelrelais ohne Freigabe
durch TTG nicht zulässig. Wenn eine externe Kontaktvervielfältigung nicht vermeidbar ist,
sind dafür monostabile oder bistabile Schnell-Relais zu verwenden. Die hierfür zulässigen
Relaistypen werden dem Anschlussnehmer auf Anfrage durch TTG mitgeteilt.
Die Schutzanlagen der TTG verfügen über separate Auslösekontakte für drei separate Leistungsschalterpole in beiden Schutzsystemen. Es genügt, nur einen der drei Kontakte zu verwenden, wenn ein Leistungsschalter mit nur einem Schutzkreis für alle drei Pole vorhanden
ist.
Eine automatische Wiedereinschaltung eines Leistungsschalters durch ein Schutzrelais ist
nicht vorgesehen. Die Einschaltspulen werden daher nicht mit den Schutzrelais verbunden.
Die Kabel und die Verkabelung des Steuersignals der Schutzkreise müssen einen Mindestquerschnitt von 1,5 mm² haben.
Darüber hinaus ist eine Leistungsschalter-Ausfallsicherung für die Leistungsschalter im Fall
eines (Teil-)Ausfalls der EZA (z. B. Funktionsstörungen im Transformator) erforderlich. Dies
muss vom Anschlussnehmer installiert werden. Die Schnittstelle zu den Leistungsschaltern
auf der Plattform der TTG für die Abschaltbefehle der Leistungsschalter-Ausfallsicherung
befindet sich auf der Plattform des Anschlussnehmers. Die Abschaltbefehle werden über die
Schutzsystemkommunikation der TTG an die Leistungsschalter auf der Plattform der TTG
übertragen.
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Anschlusstechnik
Grundsätzlich ist der Eigentümer des Schutzrelais auch für die Einstellungen des Relais verantwortlich. Eine weitere Koordination der Einstellungen kann während der ausführlichen
Konzeptphase erforderlich sein. TTG nutzt ein Distanzschutzrelais für den Schutz des HDÜSeekabels. Die ungerichtete Endzeit dieses Fernschutzrelais beträgt 1,5 s.
TTG hat darüber hinaus die Möglichkeit, eine Distanzzone zu implementieren, die bis zum
Transformator der EZA reicht. Der Anschlussnehmer muss TTG einen Vorschlag für die Relaiseinstellungen vorlegen. TTG übernimmt keine Garantie für diese Schutzzone. Wenn das
Distanzschutzrelais defekt ist, wird das Seekabel durch ein Differentialschutzrelais geschützt.
5.4.6
Steuerungssystem
5.4.6.1 Position der Steuerungssysteme und der Verriegelung
Für die Steuerung des HDÜ-Seekabel-Trennschalters und des Erdungsschalters wird mindestens zwischen der Ortssteuerung, Nahsteuerung und Fernsteuerung unterschieden. Die
Ortssteuerung ist in jedem relevanten Schaltfeld zu installieren (z. B. Feldsteuerungsgerät).
Die Nahsteuerung erfolgt über eine zentrale Mensch-Maschine-Schnittstelle im Kontrollraum
der Plattform oder dezentral über die Leitstelle des Anschlussnehmers. Die Fernsteuerung
darf nur über die Netzleitstelle der TTG erfolgen.
Aus Sicherheitsgründen kann nur einer dieser drei Steuerstandorte jeweils gleichzeitig aktiv
sein. Der entsprechende Steuerstandort hat in diesem Fall die Steuerungshoheit und die
Befehle der anderen Steuerstandorte werden blockiert. Es gilt die folgende Prioritätsreihenfolge:
1. Ortssteuerung (Schaltfeld)
2. Nahsteuerung (Mensch-Maschine-Schnittstelle in der lokalen Leitstelle des Anschlussnehmers)
3. Fernsteuerung (Netzleitstelle der TTG)
Die Ortssteuerung hat die höchste Priorität. Die Ortssteuerung benötigt zur Übernahme der
Steuerungshoheit keine Freigabe von der Nahsteuerung oder Fernsteuerung. Umgekehrt
kann die Fernsteuerung die Steuerungshoheit nicht übernehmen, solange die Ortssteuerung
aktiv ist. Im Normalbetrieb unterliegt die Steuerungshoheit der Fernsteuerung. Wenn beispielsweise die Steuerungshoheit von der Nahsteuerung zurückgegeben wird, erfolgt die
Übergabe automatisch an die Fernsteuerung. Insbesondere die Schaltfelder mit dem Hochspannungskabeltrennschalter und dem Kabelerdungsschalter müssen während des Normalbetriebs durch die Fernsteuerung gesteuert werden.
Die Netzleitstelle der TTG muss die Möglichkeit haben, das HDÜ-Seekabel während des
normalen Betriebs zu trennen und zu erden. Aus diesem Grund muss ebenfalls die Möglichkeit bestehen, die Trennschalter und Erdungsvorrichtungen zu schalten, auch wenn die
Steuerungsbefugnis für die Mittelspannungsanlage bei der Ortssteuerung oder der Nahsteuerung liegt. Die Ausführung der Nah- und Ortssteuerung unterliegt der Verantwortung des
Anschlussnehmers (die lokale Betriebsbefugnis muss telefonisch von der Netzleitstelle der
TTG angefordert werden). Die Fernsteuerung aller anderen Schaltgeräte unterliegt der Befugnis des Anschlussnehmers. Der Anschlussnehmer ist darüber hinaus für alle erforderlichen Verriegelungen verantwortlich. Die Verriegelungen für den Kabeltrennschalter und den
Kabelerdungsschalter in den Hochspannungs-Eingangsschaltfeldern sind mit TTG zu vereinbaren.
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5.4.6.2 Signalaustausch zwischen dem Anschlussnehmer und TTG
Hochspannungsgeräte und alle anderen Geräte im Besitz des Anschlussnehmers sind an
das Steuerungssystem des Anschlussnehmers anzuschließen. Im Gegensatz hierzu sind die
Kompensationsdrosselspulen, die Schutzrelais für die Kompensationsdrosselspulen und die
HDÜ-Seekabel (Eigentum von TTG) an das Steuerungssystem von TTG anzuschließen.
Die Signalübertragung zwischen dem Steuerungssystem des Anschlussnehmers und dem
Steuerungssystem der TTG muss über eine redundant ausgelegte Protokollschnittstelle (IEC
60870-5-101) erfolgen. Die folgenden Dokumente sind für diese Schnittstelle zu beachten:
•
Anhang B6: Interoperabilität IEC 60870-5-101 Offshore Windpark-Ankopplung (Interoperability IEC 60870-5-101 Offshore wind farm connection)
•
Anhang B7: Richtlinie IEC 60870-5-104 Adressstruktur ENE + TPS (Guideline IEC
60870-5-104 address structure ENE + TPS)
Der Anschlussnehmer kann für den von TTG gelieferten IP-Konverter eine technische Richtlinie anfordern („Technische Richtlinie Funktionsbeschreibung IP-Konverter“).
Der Schnittstellenanschluss erfolgt über eine multimodale Glasfaserverbindung. Sofern sich
das Steuerungssystem des Anschlussnehmers in der Nähe des Steuerungssystems der TTG
und nicht auf einem anderen Plattformdeck befindet, sollte die Verbindung von dem Anschlussnehmer mit einem geschützten internen multimodalen faseroptischen Kabel direkt
zum Medienkonverter erfolgen. Sofern sich das Steuerungssystem des Anschlussnehmers
auf einem anderen Plattformdeck befindet, muss der Anschlussnehmer ein für den Außeneinsatz geeignetes Glasfaserkabel verlegen und eine Spleißbox für die Schienenmontage im
=U00TSO+XW01-Schrank installieren. Um eine optimale Kompatibilität zu gewährleisten,
muss der Anschlussnehmer die Auswahl des Medienkonverters im Vorfeld mit TTG besprechen.
Für die Spleißbox und den Medienkonverter können Datenblätter von TTG angefordert werden.
Alle über die Protokollschnittstelle zu übertragenden Signale sind während der ausführlichen
Planungsphase zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die Erstellung einer Signalliste. Anhang B8 enthält ein Beispiel für die Struktur einer solchen Signalliste. Dieser Anhang enthält außerdem einige Beispielsignale. Die gelb markierten Felder enthalten
die relevanten Daten für die Protokollschnittstelle.
Die Fernsteuerung bzw. der Betrieb der Trennschalter und der Erdungsschalter an den HDÜKabeln über die Protokollschnittstelle darf nur über die Netzleitstelle der TTG erfolgen. Eine
Reihe von Status-, Fehler- und Messsignalen werden ebenfalls über die Protokollschnittstelle
übertragen. Der Informationsaustausch ist auf der Grundlage des Layouts der EZA im Detail
anzupassen. Für TTG sind insbesondere die Daten des gesamten Hochspannungssystems
und einiger Teile des Mittelspannungssystems von Bedeutung. Umgekehrt kann TTG dem
Anschlussnehmer die Meldungen der Schutzvorrichtungen des HDÜ-Seekabels zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus ist ein Erzeugungsmanagementsystem zur Reduzierung der von der EZA
eingespeisten Wirkleistung zu implementieren (vgl. Abschnitt 4.5.3). Die Signale dieses Erzeugungsmanagementsystems sind ebenfalls über die Protokollschnittstelle zu übertragen.
Details zu diesen Signalen werden in Anhang B9 beschrieben und müssen mit TTG vereinTenneT TSO GmbH | Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) | Stand April 2017
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bart werden (insbesondere hinsichtlich der genauen Implementierung). Die Signale werden
separat für jeden NAP übertragen. Zur korrekten Umsetzung des Erzeugungsmanagements
ist es damit erforderlich, dass das Steuerungssystem der EZA die einzelnen EZE den verschiedenen NAP zuweist.
Zusätzlich zu der Signalübertragung über die Protokollschnittstelle werden einige Signale
auch über Kupferschnittstellen übertragen. Dies umfasst die Signale für die EPCSystemautomatiken (siehe Abschnitt 5.4.7) und ein Leistungsschalter-AUS-Signal für jeden
Leistungsschalter. Dieses AUS-Signal des Leistungsschalters ist als Ausnahme nicht über
das Steuerungssystem der EZA zu leiten.
Das Leistungsschalter-AUS-Signal darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Im Normalbetrieb erfolgt die Steuerung der Leistungsschalter durch den Anschlussnehmer über
dessen Steuerungssystem (Eigenbedarfsspannung 1). TTG muss in Ausnahmefällen (z. B.
im Fall besonders kritischer Netzbedingungen oder bei einem Ausfall des Steuerungssystems der EZA) die Möglichkeit haben, den Leistungsschalter zu öffnen. Zu diesem Zweck ist
ein entsprechendes Signal (mit Eigenbedarfsspannung 2) für jeden Leistungsschalter im
Steuerungssystem-Schaltschrank der TTG zu übertragen. Der Schutzkreis 2 des Leistungsschalters ist von dort über ein Koppelrelais (ohne Einbindung des Steuerungssystems der
EZA) zu steuern. Dies ermöglicht das Öffnen des Leistungsschalters über das Steuerungssystem der TTG auch im Fall eines vollständigen Ausfalls der Eigenbedarfsspannung 1.
Zum Einschalten der Leistungsschalter der Transformatoren am NAP über das Steuerungssystem der EZA muss gesteuertes Schalten implementiert werden. Weitere Informationen
hierzu finden Sie in Abschnitt 5.1.3.
Alle Schnittstellen des Steuerungssystems müssen sich auf der Offshore-Plattform befinden.
Es werden keine Onshore-Schnittstellen zur Verfügung gestellt. Die Koordination zwischen
den Leitstellen des Anschlussnehmers und der TTG muss telefonisch erfolgen.
5.4.6.3 Genauigkeit und Auflösung der Messwerte
Grundsätzlich genügt die Verarbeitung und Weitergabe der Messwerte an TTG ohne Dezimalstellen. Dies gilt insbesondere für Spannungs-, Strom- und Leistungswerte.
Ungeachtet dessen sind Frequenzen mit einer Dezimalstelle zu verarbeiten (z. B. 50,2 Hz).
Leistungsfaktoren müssen mit 2 Dezimalstellen verarbeitet werden (z. B. cos φ = 0,95).
5.4.7
Systemautomatiken
Anhang B13 enthält eine detaillierte Erläuterung zur Umsetzung der Systemautomatiken.
Darüber hinaus enthält Anhang B13 eine Erläuterung der ebenfalls erforderlichen
Emergency-Power-Control-Systemautomatik.
5.4.8
Messung
5.4.8.1 Allgemeines
Die Messsysteme auf der Plattform des Anschlussnehmers bestehen aus zwei separaten
Messgeräten für jedes HDÜ-Seekabel. Diese werden im weiteren Verlauf als Messgeräte für
Abrechnungs- und Vergleichszwecke bezeichnet.
Für die Messung werden zwei separate Schaltschränke installiert. Ein Schaltschrank enthält
die Abrechnungsmessgeräte und der andere die Vergleichsmessgeräte. Die VergleichsTenneT TSO GmbH | Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) | Stand April 2017
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messgeräte werden grundsätzlich vom Anschlussnehmer installiert. Die Abrechnungsmessgeräte müssen von TTG installiert werden. Die Messgeräte für Vergleichszwecke werden in
einem separaten vom Anschlussnehmer zu liefernden Schaltschrank installiert. Der Anschlussnehmer ist für den Anschluss der Messwandler (Eigentum des Anschlussnehmers)
und der Eigenbedarfsstromversorgung an die Klemmleisten in dem Schaltschrank verantwortlich.
TTG fungiert grundsätzlich als verantwortlicher Netzbetreiber des Offshore-Netzes. TTG ist
daher normalerweise der Betreiber des Messbereichs und der Messdienstleistungen bzgl.
des NAP. Beide Funktionen sind in der deutschen WiM-Richtline (Wechselprozesse im
Messwesen) [14] verordnungsrechtlich miteinander verknüpft.
TTG ist daher für die Installation und den Betrieb der Messgeräte für Abrechnungszählung
am NAP verantwortlich.
Die derzeit in Deutschland anwendbaren Kalibrierungsvorschriften müssen bei der gesamten
Auslegung und Installation des Messsystems beachtet werden. Darüber hinaus ist die deutsche VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400:2011-09 Messwesen Strom [15] die ebenfalls
einige Vorgaben enthält, zu beachten.
Neben der beschriebenen Zählung am NAP wird empfohlen, dass der Anschlussnehmer
ebenfalls das Messequipment für die Aufzeichnung des Energieverbrauchs der sekundärtechnischen Einrichtungen und der vom Dieselgenerator gelieferten Energie bereitstellt.
5.4.8.2 Messgeräte
Für die Messungen sind Präzisionsmessgeräte mit Lastprofilerkennung für die Wirkleistung
(Klasse 0.2) und Blindleistung (mindestens Klasse 2.0) zu verwenden. Für die Abrechnung
und den Vergleich sind Messgeräte verschiedener Hersteller zu verwenden. Die für Abrechnungs- und Vergleichszwecke zu verwendenden Messgerätetypen sind im Einzelnen während der ausführlichen Planungsphase abzustimmen.
Jedes Messgerät muss über Datenschnittstellen mit einem Standardprotokoll für die Fernablesung des Lastprofils über Kommunikationsmodule ausgestattet sein. Hierfür wird ein Protokoll gemäß DIN EN 62056-21 (Duplex-Übertragungsmodus mit 9600 Baud) verwendet.
TTG wird beide Messgeräte für Abrechnungs- und Vergleichszwecke per Fernablesung über
diese Schnittstelle ablesen. TTG ist darüber hinaus bereit, dem Anschlussnehmer eine
Schnittstelle für die Fernablesung der Messgeräte zu Vergleichszwecken zur Verfügung zu
stellen. Die Messgeräte verfügen grundsätzlich über zwei Schnittstellen (eine für TTG und
eine für den Anschlussnehmer). Diese Schnittstelle ermöglicht eine automatische Ablesung
aller Messgeräte (für Abrechnungs- und Vergleichszwecke) durch das Messdatenmanagementsystem der TTG und damit eine schnelle Abrechnung. Die Registrierperiode ist eine
Viertelstunde.
Für jeden Übergabemesspunkt wird von TTG eine Zählpunktbezeichnung (Identifikationscode) vergeben.
Anhang B12 beschreibt die von TTG verwendeten Standardzählertypen für Abrechnungsund Vergleichszwecke.
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5.4.8.3 Anschluss der Messwandler an das Messsystem
Die Schaltkreise der Spannungs- und Stromwandler sind in separaten Kabeln zu verlegen.
Zwischen der Klemmenleiste des Messwandlers, der Zwischenanschlussdose und dem
Messschaltschrank sind durchgehende (ungeschnittene) Kabel zu verlegen. Die Querschnitte sind anhand der folgenden Spezifikationen auszuwählen. Der Mindestquerschnitt muss
aufgrund der erforderlichen mechanischen Festigkeit 4 mm² (Kupfer) betragen.
5.4.8.3.1 Spannungswandler
Für die Messung sind induktive Spannungswandler zu verwenden. Die Verwendung kapazitiver Spannungswandler ist aufgrund von Problemen mit der langfristigen Stabilität nicht zulässig.
Das Messsystem ist im Allgemeinen über 4 Kabel mit den Spannungswandlern verbunden.
Ein Anschluss der Messwicklungen (Wicklungen 2 und 3) ist an den Spannungswandlern
(Anschlussdose) auf kürzest mögliche Weise mit Hilfe von Erdungsbändern, die vom Hersteller des Wandlers zu diesem Zweck mitgeliefert werden, zu erden.
Die weiterhin ungeschützten Sekundärtechnikleitungen des Spannungswandlers verlaufen
von der Klemmenleiste des Wandlers zu den Leistungsschaltern des Spannungswandlers in
den Zwischendosen auf dem kürzest möglichen Weg in separaten Kabeln. Der Überlast- und
Kurzschlussschutz ist hier durch spezielle Sicherungsautomaten für Spannungswandler sicherzustellen.
Der für Spannungswandler zulässige Schutz wird durch TTG vorgegeben. Im Rahmen seiner
Planung kann der Anschlussnehmer von der nachfolgenden Spezifikation ausgehen:
•
Abmessungen: 45 X 102,5 x 101 mm (Breite x Tiefe x Höhe)
•
Spannung: 690 V AC (Effektivwert)
•
Thermische Auslösung: 12 A effektiv (Auslösung nach 60 ms)
•
Thermischer Auslöser: 1 A (Überlastauslösung)
•
Widerstand: < 11 mΩ
Der Querschnitt der Sekundärtechnikkabel muss so dimensioniert werden, dass der auftretende Spannungsverlust zwischen den Wandleranschlüssen und den Messanschlüssen unter Volllast nicht mehr als 0,05 % beträgt. Der erforderliche Querschnitt (Mindestquerschnitt
4 mm²) wird anhand der folgenden Formel berechnet:
𝐴𝐴 = Querschnitt [mm2]
𝐴𝐴 =
𝑆𝑆 ∙ 𝑙𝑙 ∙ 3
[mm2 ]
0,0005 ∙ 𝑈𝑈𝑛𝑛2 ∙ 𝑘𝑘
𝑆𝑆 = Leistung [VA]
𝑙𝑙 = Leitungslänge [m]
𝑈𝑈𝑛𝑛 = Bemessungsspannung (Leiter-Leiter-Spannung) [V]
𝑘𝑘 = Leitfähigkeit
Für Kupfer und bei +35 °C ist ein Leitfähigkeitswert von 53 m/(Ω mm²) zu verwenden.
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5.4.8.3.2 Stromwandler
Der Anschluss der Messgeräte für Abrechnungs- und Vergleichszwecke muss grundsätzlich
mit 6 Kabeln erfolgen. Alle Adern des Messwandlers sind direkt in der Anschlussdose des
Wandlers an der Anschlussklemme S2 zu erden.
Die Betriebslast des Stromwandlers muss weniger als 100 % der Nennlast betragen. Zusätzliche Lasten werden nicht angewendet. Der erforderliche Querschnitt (Mindestquerschnitt
4 mm²) wird anhand der folgenden Formel berechnet:
𝐴𝐴 = Querschnitt [mm²]
𝐴𝐴 =
𝐼𝐼 2 ∙ 2 ∙ 𝑙𝑙
[mm2 ]
𝑆𝑆Transformer − 𝑆𝑆Meter ∙ 𝑘𝑘
𝑙𝑙 = Leitungslänge [m]
𝑆𝑆Transformer = Leistung (Last) des Wandlers [VA]
𝑆𝑆Meter = Leistungsaufnahme des Messgeräts [VA]
𝑘𝑘 = Leitfähigkeit
Für die Leistungsaufnahme des Messgeräts kann ein Wert von weniger als 3 VA angenommen werden. Für Kupfer und bei +35 °C ist ein Leitfähigkeitswert von 53 m/(Ω mm²) zu verwenden.
5.5 Miete der Glasfaserkabel durch den Anschlussnehmer
Der Anschlussnehmer kann von TTG Glasfaserkabel für die Onshore-OffshoreKommunikation mieten. Die geschäftlichen Details werden durch den Glasfaserkabelmietvertrag geregelt. Dieser kann von TTG angefordert werden.
Die Miete der Glasfaserkabel umfasst keine aktive Technologie (d. h. ausschließlich das reine Kabel). Die vom Anschlussnehmer verwendete Technologie muss daher in der Lage sein,
die gesamte Strecke zwischen der Offshore-Plattform und dem Onshore-Übertragungspunkt
abzudecken. Die Dämpfung des Glasfaserkabels wird auf Anfrage des Anschlussnehmers
für das jeweilige Projekt ermittelt (berechneter Wert).
TTG wird einen Kabelanschlussschrank (Glasfaserverteiler) auf der Plattform des Anschlussnehmers installieren. TTG wird die Kabelanschlussvorrichtungen in dem Anschlussschrank installieren, in dem die Glasfaserkabel der TTG angeschlossen werden. Die Konzeption der Anschlusslitzen erfolgt in Abstimmung mit TTG. Der Anschlussnehmer kann darüber hinaus eine Kabelanschlussvorrichtung mit einer Höheneinheit in dem Anschlussschrank installieren und die Glasfaserkabel von dort zu dem gewünschten Ort zu leiten. Die
Verbindung zwischen den Kabelanschlussvorrichtungen des Anschlussnehmers und TTG ist
mit einem Glasfaser-Patchkabel herzustellen.
Der Übergabepunkt an Land befindet sich normalerweise in der Nähe der Deichüberquerung
und wird von TTG für das jeweilige Projekt mitgeteilt. TTG wird einen weiteren Kabelanschlussschrank an seinem Übergabepunkt an Land aufstellen, in dem die Kabelanschlussvorrichtung (1 Rahmeneinheit) des Anschlussnehmers installiert werden kann. TTG stellt
keine Bodenfläche bzw. Stromversorgung und oder andere Dienstleistungen für die eigenen
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Anschlusstechnik
Übertragungssysteme des Anschlussnehmers zur Verfügung. Der Anschlussnehmer ist für
die Beschaffung aller geeigneten Bedingungen und Dienstleistungen verantwortlich.
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Projektablauf und Inbetriebnahme
6 Projektablauf und Inbetriebnahme
6.1 Überblick über den Ablauf
Das vom Anschlussnehmer zu durchlaufende Betriebserlaubnisverfahren besteht aus den
nachfolgend beschriebenen Schritten. Es ist gültig für alle EZA.
1. Erlaubnis zur Zuschaltung (EZZ)
Die EZZ berechtigt den Anschlussnehmer, sein internes Netz und Eigenbedarfseinrichtungen der EZA unter Verwendung des für den NAP bestimmten Netzanschlusses einzuschalten.
2. Vorübergehende Betriebserlaubnis (VBE)
Die VBE berechtigt den Anschlussnehmer, die EZA zu betreiben und unter Verwendung des Netzanschlusses während eines befristeten Zeitraums Strom zu erzeugen.
Der Anschlussnehmer kann den Status VBE maximal 24 Monate behalten. TTG kann
für die Wirksamkeit der VBE eine kürzere Dauer vorgeben. Eine Verlängerung der
VBE wird nur gewährt, wenn der Anschlussnehmer erhebliche Fortschritte im Hinblick
auf die vollständige Konformität erzielt hat. Die noch offenen Punkte sind beim Einreichen des Verlängerungsantrags deutlich auszuweisen.
Der Zeitraum, in dem der Anschlussnehmer den Status VBE behalten darf, kann verlängert werden, wenn beim TTG vor Ablauf dieses Zeitraums nach dem Freistellungsverfahren gemäß Abschnitt 6.6 eine Freistellung beantragt wird.
3. Endgültige Betriebserlaubnis (EBE)
Die EBE berechtigt den Anschlussnehmer, eine EZA unter Verwendung des Netzanschlusses zu betreiben.
4. Beschränkte Betriebserlaubnis (BBE)
Die BBE wird einem Anschlussnehmer von TTG ausgestellt, welcher den EBE-Status
bereits erreicht hatte, aber bei dem vorübergehend eine wesentliche Änderung, ein
Kapazitätsverlust oder Betriebsmittelausfall dazu führt, dass die relevanten Spezifikationen und Anforderungen nicht erfüllt sind.
5. Freistellungsverfahren
Wird in Verbindung mit der Ausstellung der EBE eine Unvereinbarkeit festgestellt,
kann nach Antragstellung bei TTG gemäß dem in Kapitel 6.6 beschriebenen Freistellungsverfahren eine Freistellung gewährt werden.
Das Betriebserlaubnisverfahren ist gültig für alle EZA. Der genaue zeitliche Ablauf
wird basierend auf dem in Abbildung 21 angegebenen Rahmenterminplan zwischen
dem Anschlussnehmer und TTG abgestimmt.
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Projektablauf und Inbetriebnahme
Beginn Probebetrieb
Vorprüfung
24 Monate
Stationäre
Untersuchung
21 Monate
Festlegung
Netzanschlusskonzept
Systemdynamische
Untersuchung und
Oberschwingungen
18 Monate
Wiedereinhaltung
O-NAR
12 Monate
Detailabstimmungen
VBE
Probebetrieb und
Tests
EBE
Wesentliche
Veränderungen an
Erzeugungsanlage
BBE
6 Monate
Inbetriebsetzungsvoraussetzungen
EZZ
Abbildung 21 Ablauf Betriebserlaubnisverfahren mit beispielhaftem Terminplan
Die zu erfüllenden Voraussetzungen zur Erlangung der Stufen des Betriebserlaubnisverfahrens sind nachfolgend in Abschnitt 6.2 bis 6.4 beschrieben. In Anhang C0 wird weiterhin eine
Übersicht über die zwischen TTG und dem Anschlussnehmer auszutauschenden Unterlagen, Daten und Informationen gegeben.
Ergeben sich während der Projektphase oder im späteren Betrieb Änderungen an der EZA
oder treten Betriebsmittelausfälle auf, welche Einfluss auf die im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens bereitgestellten Informationen haben, sind diese TTG unverzüglich mitzuteilen.
6.2 Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Zuschaltung (EZZ)
TTG stellt eine EZZ aus, wenn alle Vorarbeiten für eine sichere Zuschaltung der EZA abgeschlossen sind.
Hierfür sind zunächst verschiedene Inbetriebnahmetests der von TTG zum Einbau in die
EZA gelieferten sekundärtechnischen Anlagen entsprechend der Vorgaben in Abschnitt 6.2.1
durchzuführen.
Weiterhin sind die in Abschnitt 6.2.2 aufgelisteten Bescheinigungen vorzulegen und von TTG
bestätigen zu lassen.
Außerdem ist vor erstmaliger Zuschaltung ein Signaltest in Kooperation mit TTG durchzuführen. Die zugehörigen Prüfprotokolle (Anhang D9 und D10) werden durch TTG ausgefüllt.
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Projektablauf und Inbetriebnahme
6.2.1
Test und Inbetriebnahme der sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG
6.2.1.1 Test der sekundärtechnischen Einrichtungen-Schaltschränke der TTG vor der
Lieferung an die Werft
Die sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG werden vor der Lieferung an die Werft in
einem Umspannwerk in Deutschland getestet. Hierbei wird unter anderem der Signalaustausch mit der Netzleitstelle der TTG und dem Kontrollsystem des Anschlussnehmers geprüft. Der Anschlussnehmer kann grundsätzlich mit seinem Steuerungssystem an diesen
Tests teilnehmen, um die Funktionsbereitschaft der Schnittstellen zu prüfen. Darüber hinaus
kann die Schnittstelle mit allen Funktionen während einer Werksabnahme in der Schaltschrank-Produktionsstätte des Anschlussnehmers geprüft werden.
6.2.1.2 Test der Sekundärtechnische Einrichtungen der TTG in der Werft
Die sekundärtechnischen Einrichtungen der TTG werden in Anwesenheit aller Parteien in der
Werft getestet, bevor die Plattform die Werft verlässt. Hierbei werden alle Kabelanschlüsse
an der Schaltanlage, das Messsystem, die EPC-Signale und, sofern verfügbar, die Kompensationsdrosselspulen geprüft. Darüber hinaus muss das Schutzsystem von TTG einer Funktionsprüfung unterzogen werden. TTG wird dementsprechend alle Signale der IEC50870-5101-Schnittstelle zusammen mit dem Anschlussnehmer prüfen. Für weitere Informationen zu
dem tatsächlichen Umfang der Inbetriebnahmetests der sekundärtechnischen Einrichtungen
in der Werft kann ein Inspektionsprüfprotokoll von TTG angefordert werden.
6.2.2
Errichterbescheinigungen
Nachfolgend sind in Tabelle 12 die zur Erlangung einer EZZ durch den Anschlussnehmer
vorzulegenden Bescheinigungen aufgeführt.
Tabelle 12: Errichterbescheinigungen
Vorschriften und Normen 1
Vorschriften und Normen 2
Primärtechnische Daten 1
Primärtechnische Daten 2
Sekundärtechnische Daten 1
Sekundärtechnische Daten 2
Zählung
Inbetriebsetzungsanmeldung
Berechtigungsliste
13
Prüfprotokoll Fernsteuerbarkeit der Schaltgeräte
Anhang
Anhang D0
Anhang D1
Anhang D2
Anhang D3
Anhang D4
Anhang D5
Anhang D6
Anhang D7
Anhang D8
Anhang D9
6.3 Voraussetzungen für die vorübergehende Betriebserlaubnis
6.3.1
Nachweis der Anforderungen
TTG stellt eine VBE aus, sofern eine EZZ erteilt wurde und die Prüfung der in diesem Abschnitt beschriebenen Daten und Studien abgeschlossen ist. Die folgenden Daten und Studien sind TTG durch den Anschlussnehmer zu übergeben:
13
Dieses Prüfprotokoll wird durch TTG ausgefüllt.
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Projektablauf und Inbetriebnahme
1. die durch TTG in Anhang C0 spezifizierten, für den Netzanschluss wichtigen detaillierten technischen Daten zu der EZA;
2. von einer ermächtigten Zertifizierungsstelle ausgestellte Einheitenzertifikate zu EZA,
sofern diese Teil des Konformitätsnachweises sind;
3. durch TTG in Anhang C1 bis C5 spezifizierte Simulationsmodelle;
4. Systemstudien zum Nachweis des erwarteten statischen und dynamischen Betriebsverhaltens. Dieses sind:
a. Stationäre Untersuchungen (Anhang C1)
b. Dynamische Untersuchungen (Anhang C2)
c. Oberschwingungsanalyse und Reglerstabilität (Anhang C3)
d. Schutzauslegung (Anhang C4)
e. Modellierung von Erzeugungseinheiten (Anhang C5)
5. Bescheinigungen zur Bestätigung der Funktionsfähigkeit der Systemautomatiken.
Diese sind:
a. Prüfprotokoll Fernwirkeinrichtungen Blindleistung/Erzeugungsmanagement 14
(Anhang D10)
b. Errichterbescheinigung Systemautomatik Spannungs- und Frequenzschutz
(Anhang D11)
c. Errichterbescheinigung Systemautomatik Untererregungsüberwachung (Anhang D12)
d. Errichterbescheinigung Systemautomatik Wirkleistungsabgabe bei Frequenzabweichung (Anhang D13)
e. Errichterbescheinigung Systemautomatik Emergency Power Control (Anhang
D14)
6. Detaillierte Beschreibung der gemäß Abschnitt 6.4 für die EBE notwendigen Konformitätstests
6.3.2
Systemstudien und Konformitätsnachweise
Die im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens vom Anschlussnehmer durchzuführenden
Studien und Konformitätsnachweise dienen dem Zweck, die Erfüllung der gemäß O-NAR
erforderlichen Mindestanforderung an das Systemverhalten gegenüber TTG nachzuweisen
und zu dokumentieren:
1. Die Ergebnisse der Systemstudien und Konformitätsnachweise sind ein bindender
Bestandteil im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens. Die Erstellung der erforderlichen Dokumentation hat entsprechend den in den O-NAR festgelegten Anforderungen zu erfolgen.
2. TTG behält sich vor Dritte für die Auswertung der Systemstudien und Konformitätsnachweise zu beauftragen.
14
Dieses Prüfprotokoll wird durch TTG ausgefüllt.
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Projektablauf und Inbetriebnahme
3. Die gemäß der O-NAR auszutauschenden Modelle und ihre Eigenschaften sind einschließlich ggf. vorgenommener Modellvereinfachungen und dazugehöriger zertifizierter Messungen vom Anschlussnehmer gegenüber TTG zu dokumentieren und zur
Prüfung vorzulegen.
Modellvereinfachungen sind nur dann erlaubt, wenn diese für die Belange der Systemstudien
bzw. des Nachweises zu keiner Ergebnisverfälschung führen. Dieses ist vom Anschlussnehmer gegenüber TTG in Form von Berichten zu dokumentieren. Hierin ist eine der exakten
Nachbildung gleichwertige Funktion des vereinfachten Modells nachzuweisen.
Die Ergebnisse der Systemstudien sind in separaten Berichten entsprechend der in den Anhängen C1-C5 beschriebenen Vorgaben zu dokumentieren. Daneben ist TTG ein Dokument
zu übergeben, in dem alle in den Anhängen C1-C5 aufgeführten Daten und Betriebsmittelparameter geforderten Angaben zusammengefasst werden.
Auf Anfrage kann TTG dem Anschlussnehmer gestatten, alternative Systemstudien und Konformitätsnachweise durchzuführen, sofern diese Simulationen geeignet sind, die Anforderungen dieser O-NAR nachzuweisen. Über die Eignung der alternativen Untersuchungen entscheidet TTG.
Ergeben sich im Verlauf des Projektes Änderungen bzgl. der Daten und Betriebsmittelparameter, welche Einfluss auf bereits vorgelegte Dokumente und Modelle besitzen, sind diese
zu aktualisieren und der TTG zur erneuten Prüfung vorzulegen.
Unbeschadet der Mindestanforderungen an die Konformitätssimulation dieses Kapitels kann
TTG vom Anschlussnehmer verlangen, in den Fällen, in denen die an TTG übermittelten
Angaben zur Konformitätssimulation gemäß den Anhängen C1-C5 nicht ausreichen, um die
Erfüllung der Anforderungen der O-NAR nachzuweisen, zusätzliche oder alternative Simulationsreihen durchzuführen.
6.3.3
Simulationssoftware
Die Durchführung der für die Systemstudien notwendigen Simulationen ist jeweils mit einer
für den konkreten Anwendungsfall geeigneten und allgemein anerkannten Simulationssoftware durchzuführen. Die für die unterschiedlichen Untersuchungen eingesetzte Simulationssoftware ist einschließlich der Versionsnummer im jeweiligen Ergebnisbericht anzugeben.
Unabhängig von der eingesetzten Software sind TTG vom Anschlussnehmer für die Prüfung
der durchgeführten Studien ein geeignetes stationäres Modell der gesamten EZA, ein Modell
für die Oberschwingungsberechnungen und dynamische Modelle der eingesetzten EZE zu
übergeben. Die Dateiformate der verschiedenen Modelle sind, soweit nicht in den in mitgeltenden Dokumenten vorgegeben, mit TTG abzustimmen.
6.4 Voraussetzungen für die endgültige Betriebserlaubnis
TTG stellt eine EBE aus, sofern eine VBE erteilt wurde und die in diesem Abschnitt beschriebenen Konformitätstests erfolgreich durchgeführt und von TTG abgenommen wurden.
Alternativ hierzu wird dem Anschlussnehmer gestattet alternative Testreihen durchzuführen.
sofern diese Tests effizient sind und ausreichend, um nachzuweisen, dass die EZA die Anforderungen erfüllt. Diese Testreihen sind mit TTG abzustimmen.
TTG behält sich vor, in den Fällen, in denen die an TTG übermittelten Angaben zu den in
diesem Abschnitt beschriebenen Konformitätstests nicht ausreichend sind um die Erfüllung
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Projektablauf und Inbetriebnahme
der Anforderungen der O-NAR nachzuweisen, zusätzliche oder alternative Testreihen durchzuführen.
Auf Aufforderung werden TTG zudem aktualisierte anwendbare technische Daten, Simulationsmodelle und Studien gemäß Abschnitt 6.3, einschließlich der bei den Konformitätstests
gemessenen Werte bereitgestellt.
TTG kann an den Konformitätstests entweder vor Ort oder von seinem Kontrollzentrum aus
teilnehmen. Zu diesem Zweck stellt der Anschlussnehmer die Überwachungseinrichtung bereit, die notwendig ist, um alle relevanten Testsignale und Messwerte aufzuzeichnen, und
stellt sicher, dass die erforderlichen Vertreter des Anschlussnehmers während der gesamten
Testlaufzeit vor Ort verfügbar sind. Die von TTG spezifizierten Signale werden übermittelt,
wenn TTG bei ausgewählten Tests die Leistung mit seiner eigenen Ausrüstung aufzeichnen
möchte. Die Teilnahme von TTG liegt in TTGs alleinigem Ermessen.
Der Anschlussnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Tests im Einklang mit den Bedingungen von Abschnitt 6.3 durchgeführt werden.
6.4.1
Konformitätstest der Regelbarkeit der Wirkleistung
Es ist nachzuweisen, dass die EZA mit dem von TTG festgelegten Sollwert betrieben werden
kann. Hierbei sind die in Abschnitt 4.5.1 genannten Anforderungen an die Wirkleistungsregelung nachzuweisen.
Dieser Test hat auch die in Abschnitt 4.5.3.3 beschriebenen Anforderungen hinsichtlich der
Priorität der Wirkleistungssollwertvorgabe durch TTG nachzuweisen. Hierzu ist das Prüfprotokoll in Anhang D15 zu verwenden.
Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden:
•
die Einspeisung der EZA wird unterhalb des Sollwerts gehalten
•
die Einstellung erfolgt gemäß den Anforderungen in Abschnitt 4.5.1 bzw. 4.5.3.3 und
•
die Genauigkeit der Regelung entspricht dem in Abschnitt 4.5.1 bzw. 4.5.3.3 spezifizierten Wert
•
Ausgefülltes Prüfprotokoll entsprechend Anhang D15 liegt vor
Die Rahmenbedingungen für einen Nachweis werden dem Anschlussnehmer im Zuge des
Tests durch TTG vorgegeben.
6.4.2
Konformitätstest der Blindleistungskapazität
Es ist nachzuweisen, dass die EZA unter den in Abschnitt 4.6.1 genannten Bedingungen
betrieben werden kann.
Beim Test der Blindleistungskapazität sind mindestens folgende Parameter bei maximaler
kapazitiver und maximaler induktiver Blindleistung zu überprüfen:
•
Betrieb bei mehr als 60 % der Maximalkapazität während 30 Minuten
•
Betrieb bei 30 bis 50 % der Maximalkapazität während 30 Minuten
•
Betrieb bei 10 bis 20 % der Maximalkapazität während 60 Minuten
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Projektablauf und Inbetriebnahme
Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden:
•
die EZA wurde mindestens während der o.g. verlangten Zeiträume jeweils bei maximaler kapazitiver und maximaler induktiver Blindleistung betrieben
•
innerhalb der im Blindleistungskapazitätsdiagramm definierten Betriebsbereichsgrenzen keine Schutzauslösung stattfindet.
•
Ausgefülltes Prüfprotokoll entsprechend Anhang D17 liegt vor
6.4.3
Konformitätstest der Blindleistungsregelmodi
6.4.3.1 Spannungsregelung
Es ist nachzuweisen, dass die EZA unter den in Abschnitt 4.6.1.3 genannten Bedingungen
im Spannungsregelungsmodus betrieben werden kann.
Beim Test des Spannungsregelungsmodus sind mindestens folgende Parameter zu überprüfen:
•
die eingestellte Statik und das Totband
•
die Genauigkeit der Regelung
•
die Unempfindlichkeit der Regelung
•
das Zeitverhalten der Blindleistungsaktivierung
Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden:
•
der Bereich der Regelung, sowie der Einstellungen von Statik und Totbands entspricht den vereinbarten oder festgelegten Parametern gemäß Abschnitt 4.6.1.3.
•
im Einklang mit Abschnitt 4.6.1.3 beträgt die Unempfindlichkeit der Spannungsregelung höchstens 0,01 p.u.
•
nach einem Spannungssprung müssen 90 % der Änderung der Blindleistungsabgabe
innerhalb der in Abschnitt 4.6.1.3 spezifizierten Zeiten und Toleranzen erreicht werden
•
Ausgefüllte Prüfprotokolle entsprechend Anhang D16 und D18 liegen vor
6.4.3.2 Blindleistungsregelungsmodus
Es wird nachgewiesen, dass die EZA unter den in Abschnitt 4.6.1.1 genannten Bedingungen
im Blindleistungsregelungsmodus betrieben werden kann.
Im Rahmen dieses Tests ist auch die Blindleistungskapazität gemäß Abschnitt 4.6.1 (vgl.
Abbildung 13) nachzuweisen.
Beim Test des Blindleistungsregelungsmodus werden folgende Parameter überprüft:
•
der Bereich und die Schrittweite der Blindleistungseinstellung
•
die Genauigkeit der Regelung
•
der für die Blindleistungsaktivierung erforderliche Zeitraum
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Projektablauf und Inbetriebnahme
•
maximale Blindleistungskapazität der EZA
Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden:
•
die Blindleistungskapazität entspricht den in Abschnitt 4.6.1 (vgl. Abbildung 13) genannten Anforderungen
•
der Bereich und die Schrittweite der Blindleistungseinstellung stehen mit Abschnitt
4.6.1.1 im Einklang
•
die Genauigkeit der Regelung entspricht den in Abschnitt 4.6.1.1 festgelegten Bedingungen
•
Ausgefüllte Prüfprotokolle entsprechend Anhang D16 und D18 liegen vor
6.4.3.3 Leistungsfaktorregelungsmodus
Es ist nachzuweisen, dass die EZA unter den in Abschnitt 4.6.1.2 genannten Bedingungen
im Leistungsfaktorregelungsmodus betrieben werden kann.
Beim Test des Leistungsfaktorregelungsmodus werden folgende Parameter überprüft:
•
der Einstellungsbereich des Leistungsfaktors
•
die Genauigkeit der Regelung
•
die Anpassung der Blindleistung aufgrund einer sprunghaften Änderung der Wirkleistungsabgabe
Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden:
•
der Bereich und die Schrittweite der Leistungsfaktoreinstellung stehen mit Abschnitt
4.6.1.2 im Einklang
•
der für die Blindleistungsaktivierung infolge einer sprunghaften Änderung der
Wirkleistungsabgabe erforderliche Zeitraum überschreitet nicht den in Abschnitt
4.6.1.2 genannten Zeitraum
•
die Genauigkeit der Regelung entspricht dem in Abschnitt 4.6.1.2 festgelegten Wert
•
Ausgefüllte Prüfprotokolle entsprechend Anhang D16 und D18 liegen vor
6.4.4
Konformitätstest zur Frequenzregelfähigkeit
6.4.4.1 Frequenzabhängiger Modus (FSM)
Es ist nachzuweisen, dass die EZA technisch in der Lage ist, im gesamten Betriebsbereich
zwischen Maximalleistung und Mindestleistung für den regelfähigen Betrieb die Wirkleistungsabgabe kontinuierlich anzupassen, um zur Frequenzregelung beizutragen. Die Regelparameter für das statische Betriebsverhalten wie Unempfindlichkeit, Statik, Totband und
Regelbereich, sowie die dynamischen Parameter, einschließlich der Reaktion auf einen Frequenzsprung, sind zu prüfen.
Für den Test sind unter Berücksichtigung der Einstellungen von Statik und Totband Frequenzsprünge und –rampen zu simulieren, die groß genug sind, um den gesamten Bereich
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Projektablauf und Inbetriebnahme
der frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsabgabe abzudecken. Zur Durchführung des Tests sind simulierte Frequenzabweichungssignale aufzuschalten.
Die Auswertung der Testergebnisse muss sowohl für die dynamischen als auch für die statischen Parameter die Anforderungen gemäß Abschnitt 4.5.2.1 nachweisen, sowie das in Anhang D13 bereits bestätigte Verhalten der EZA bei Frequenzabweichungen verifizieren.
Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden:
•
die Aktivierungszeit für den gesamten Bereich der frequenzabhängigen Anpassung
der Wirkleistungsabgabe infolge des Frequenzsprungs überschreitet nicht den in Abschnitt 4.5.2.1 genannten Zeitraum
•
nach der Anpassung an den Frequenzsprung treten keine ungedämpften Leistungsschwankungen auf
•
die anfängliche Verzögerung steht mit Abschnitt 4.5.2.1 im Einklang
•
die Statik ist innerhalb der in Abschnitt 4.5.2.1 genannten Bereiche einstellbar, und
das Totband überschreitet nicht den geforderten Wert
•
die Unempfindlichkeit der frequenzabhängigen Reaktion der Wirkleistungsabgabe auf
einem relevanten Betriebspunkt entspricht den Anforderungen in Abschnitt 4.5.2.1
•
Ausgefülltes Prüfprotokoll entsprechend Anhang D19 liegt vor
6.4.4.2 Überfrequenz LFSM-O
Es ist nachzuweisen, dass die EZA technisch in der Lage ist, die Wirkleistungsabgabe kontinuierlich anzupassen, um im Fall eines starken Frequenzanstiegs im Netz zur Frequenzregelung beizutragen. Die Regelparameter für das statische Betriebsverhalten, wie Statik und
Totband, und die dynamischen Parameter, einschließlich der Reaktion auf einen Frequenzsprung, sind zu überprüfen.
Für den Test sind unter Berücksichtigung der Einstellungen von Statik und Totband Frequenzsprünge und -rampen zu simulieren, die groß genug sind, um bei einem Startpunkt von
höchstens 80 % der Maximalkapazität eine Änderung der Wirkleistungsabgabe um mindestens 10 % der Nennleistung auszulösen. Erforderlichenfalls werden unter Beachtung des
Schemas der Regelungssysteme simulierte Frequenzabweichungssignale aufgeschaltet.
Die Regelparameter für das statische Betriebsverhalten, wie Statik und Totband, und die
dynamischen Parameter, einschließlich der Reaktion auf einen Frequenzsprung, sind zu
überprüfen.
Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden:
•
Einhaltung der Anforderungen an die dynamischen als auch statischen Parameter
gemäß Abschnitt 4.5.2.4
•
keine ungedämpften Leistungsschwankungen nach Frequenzsprung
•
Ausgefülltes Prüfprotokoll entsprechend Anhang D19 liegt vor
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Projektablauf und Inbetriebnahme
6.4.4.3 Unterfrequenz LFSM-U
Es ist nachzuweisen, dass die EZA technisch in der Lage ist, die Wirkleistungsabgabe kontinuierlich anzupassen, um im Fall eines starken Frequenzabfalls im Netz zur Frequenzregelung beizutragen. Die Regelparameter für das statische Betriebsverhalten, wie Statik und
Totband, und die dynamischen Parameter, einschließlich der Reaktion auf einen Frequenzsprung, sind zu überprüfen.
Für den Test werden unter Berücksichtigung der Einstellungen von Statik und Totband Frequenzsprünge und -rampen simuliert, die groß genug sind, um bei einem Startpunkt von
höchstens 80 % der Maximalleistung eine Änderung der Wirkleistungsabgabe um mindestens 10 % der Maximalleistung auszulösen.
Der Test wird als erfolgreich erachtet wenn folgende Nachweise erbracht und von TTG bestätigt wurden:
•
Einhaltung der Anforderungen an die dynamischen als auch statischen Parameter
gemäß Abschnitt 4.5.2.3
•
keine ungedämpften Leistungsschwankungen nach Frequenzsprung
•
Ausgefülltes Prüfprotokoll entsprechend Anhang D19 liegt vor
6.4.5
Konformitätstest der Systemautomatiken
Die in Abschnitt 3 beschriebenen Anforderungen an die EPC-Systemautomatiken sind durch
Konformitätstests nachzuweisen. Dies umfasst auch die Verifizierung der Funktionalitäten,
welche bereits im Rahmen der VBE durch die vorgelegte Bescheinigung nach Anhang D14
bestätigt wurden.
Weiterhin sind die im Rahmen der VBE durch die vorgelegten Bescheinigungen nach Anhang D11, D12 und D13 durch Konformitätstests zu verifizieren.
6.4.6
Konformitätstest der schnellen Signalreaktion
Die in Abschnitt 4.5.2 geforderte schnelle Signalreaktion ist durch Konformitätstests nachzuweisen.
Der Test wird als erfolgreich erachtet, wenn der in Abschnitt 4.5.2 geforderten Zeitraum für
die Signalübertragung eingehalten wird.
6.5 Beschränkte Betriebserlaubnis
Die Anschlussnehmer, denen eine EBE gewährt wurde, setzen TTG unter folgenden Umständen unverzüglich in Kenntnis über:
•
eine vorübergehende beträchtliche Änderung oder Verlust von Fähigkeiten der EZA
mit der Folge einer Beeinträchtigung ihrer Leistungsfähigkeit
•
einen Ausfall von Ausrüstung, der dazu führt, dass wesentliche Anforderungen der ONAR nicht mehr erfüllt sind
Der Anschlussnehmer beantragt bei TTG eine BBE, wenn er realistisch erwartet, dass die in
oben genannten Umstände länger als drei Monate andauern werden.
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Projektablauf und Inbetriebnahme
Wenn der Antrag des Anschlussnehmers abgelehnt wurde, kann TTG den Betrieb der EZA
so lange untersagen, bis der Anschlussnehmer und TTG die Unvereinbarkeit beseitigt haben
und EZA die Anforderungen nach Ansicht von TTG erfüllt.
TTG stellt eine BBE aus, die folgende eindeutig ausgewiesene Informationen enthält:
•
die offenen Punkte, die die Gewährung der BBE rechtfertigen
•
die Verantwortlichkeiten und Fristen für die erwartete Lösung
•
eine maximale Wirksamkeitsdauer, die zwölf Monate nicht überschreiten darf. Der anfangs gewährte Zeitraum kann kürzer sein und verlängert werden, wenn zur Zufriedenheit von TTG nachgewiesen wird, dass erhebliche Fortschritte im Hinblick auf die
vollständige Konformität erzielt wurden
Während der Wirksamkeit der BBE wird die EBE für die Teile ausgesetzt, für die die BBE
erteilt wurde.
Die Wirksamkeit der BBE kann erneut verlängert werden, wenn vor Ablauf ihrer Wirksamkeit
bei TTG nach dem Freistellungsverfahren gemäß Abschnitt 6.6 eine Freistellung beantragt
wurde.
Nach Ablauf der Wirksamkeit der BBE kann TTG den Betrieb der EZA verweigern. In solchen Fällen verliert die EBE automatisch ihre Wirksamkeit.
Wenn TTG die Wirksamkeitsdauer der BBE nicht wie o.g. verlängert oder nach Ablauf der
BBE den Betrieb der EZA wie o.g. verweigert, kann der Anschlussnehmer binnen sechs Monaten nach Mitteilung des Beschlusses von TTG die Regulierungsbehörde mit der Angelegenheit befassen.
6.6 Freistellungsverfahren
Der Anschlussnehmer kann Freistellungen von einer oder mehrerer Anforderungen dieser
Netzanschlussregeln beantragen.
Ein Freistellungsantrag wird an TTG gerichtet und enthält:
•
Angaben zur Identität des Anschlussnehmers und zu einer Kontaktperson für Mitteilungen
•
eine Beschreibung der EZA, für die eine Freistellung beantragt wird
•
einen Hinweis auf die Bestimmungen dieser Netzanschlussregeln, in Bezug auf die
eine Freistellung beantragt wird, und eine eingehende Beschreibung der beantragten Freistellung
•
eine eingehende Begründung mit den entsprechenden Belegen und einer KostenNutzen-Analyse;
•
den Nachweis, dass die beantragte Freistellung den grenzüberschreitenden Handel
nicht beeinträchtigen würde
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Eingang eines Freistellungsantrags bestätigt TTG
dem Anschlussnehmer, ob sein Antrag vollständig ist. Ist der Antrag nach Auffassung von
TTG unvollständig, so hat der Anschlussnehmer die zusätzlich angeforderten Angaben innerhalb eines Monats nach Eingang des Ersuchens nachzureichen. Übermittelt der AnTenneT TSO GmbH | Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) | Stand April 2017
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Projektablauf und Inbetriebnahme
schlussnehmer die angeforderten Angaben nicht fristgerecht, gilt der Freistellungsantrag als
zurückgezogen.
TTG prüft den Freistellungsantrag und die übermittelte Kosten-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung der von der Regulierungsbehörde festgelegten Kriterien.
Innerhalb von sechs Monaten nach Eingang eines Freistellungsantrags leitet TTG den Antrag an die Regulierungsbehörde weiter und legt eine Bewertung vor. Diese Frist kann um
einen Monat verlängert werden, wenn TTG weitere Angaben vom Anschlussnehmer oder
möglichen Anschlussnehmer der Stromerzeugungseinrichtung anfordert.
Die Regulierungsbehörde erlässt eine begründete Entscheidung über den Freistellungsantrag. Bei der Gewährung der Freistellung legt die Regulierungsbehörde ihre Dauer der Wirksamkeit fest.
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Operativer Betrieb und Netzführung
7 Operativer Betrieb und Netzführung
Operativer Betrieb und Netzführung bei TTG sind Teil der zu erfüllenden Pflichten für einen
ordnungsgemäßen Netzbetrieb. Sie umfassen die Gesamtheit der Aufgaben der Planung
des Netzeinsatzes und der Systembilanz sowie der Netzführung und Systemregelung.
7.1 Betrieb der Schaltanlagen
7.1.1
Allgemeines
Der Betrieb von elektrischen Anlagen umfasst alle technischen und organisatorischen Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die Anlagen funktionstüchtig und sicher sind. Zu den Tätigkeiten gehören sämtliche Bedienungsmaßnahmen sowie elektrotechnische und nichtelektrotechnische Arbeiten, wie sie in einschlägigen Vorschriften und Regeln beschrieben sind.
Das für den Betrieb der Schaltanlagen eingesetzte Personal muss gemäß [7] und [16] qualifiziert sein.
Zutritt zu den Schaltanlagen haben nur Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene
Personen. Für den Zutritt von Anlagen oder Anlagenteilen der TTG ist zusätzlich eine entsprechende Unterweisung durch TTG erforderlich. Laien im Sinne der Vorschriften [7] und
[16] dürfen Anlagen nur in Begleitung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen betreten.
Ein Ansprechpartner des Anschlussnehmers mit Schaltberechtigung und Verantwortung für
seinen Anlageneinsatz am Netzanschluss muss für TTG jederzeit erreichbar sein. Für jedes
Netzelement ist ein Anlagenverantwortlicher festzulegen, der die Funktion des Ansprechpartners übernimmt. Für die Durchführung von Schalthandlungen sind entsprechend schaltund weisungsberechtigte Personen zu benennen.
Der Betrieb des Netzanschlusses, insbesondere Schalthandlungen und Arbeiten am Netzanschluss, werden gemäß dem "Technisches Handbuch Netz, Kapitel: Netzführung und Arbeiten im Netz" (NAN) [6] durchgeführt.
Hat ein Anschlussnehmer mehr als einen NAP am Netz der TTG oder bei anderen Netzbetreibern, so dürfen diese ohne Freigabe durch TTG grundsätzlich nicht durch Anlagen des
Anschlussnehmers elektrisch miteinander verbunden betrieben werden. Die Anschlussnehmer haben Schalthandlungen von direkt an das TTG Netz angeschlossenen Anlagen mit
TTG zu koordinieren. Eine Schalthandlung im Netz des Anschlussnehmers mit möglichen
Auswirkungen auf das Netz der TTG ist erst nach Zustimmung durch TTG zulässig. Es kann
auch für bestimmte Betriebszustände und Betriebsmittel eine generelle Zustimmung zwischen dem Anschlussnehmer und TTG vereinbart werden.
7.1.2
Weisungsrecht der TTG
Die TTG ist berechtigt und verpflichtet zu folgenden Zwecken Maßnahmen (auch in unterlagerten Spannungsebenen) anzuordnen:
•
zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung eines sicheren Netzzustandes,
•
zur Rückführung des Systems aus einem kritischen in einen unkritischen Zustand.
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Operativer Betrieb und Netzführung
7.1.3
Schalthandlungen im Notfall
Die Bestimmungen der vorangehenden Abschnitte berühren nicht das Recht und die Pflicht
jeder verantwortlichen Stelle, im Notfall oder bei Gefahr im Verzuge unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Gefahren für Personen und Sachen zu
treffen. Anschlussnehmer und TTG haben sich in einem solchen Falle umgehend gegenseitig über die Lage und die getroffenen Maßnahmen zu informieren.
7.2 Betriebsplanung
Die Betriebsplanung stellt sicher, dass kurz- und mittelfristig eintretende Ereignisse, wie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Betriebsmitteln, Baumaßnahmen in den Netzen oder
kurzfristig angemeldete Übertragungen, in das tägliche Betriebsgeschehen eingeplant und
sicher durch die Netzführung beherrscht werden.
Die Betriebsplanung berücksichtigt - im Unterschied zur Netzausbauplanung und der dort zu
beachtenden Zuverlässigkeit - die Netzsicherheit, z. B. durch Betrachtung von konkreten
Ausfallsituationen und geplanten Abschaltungen.
Grundlage der Betriebsplanung für den betrachteten Zeitbereich sind alle Übertragungen
gemäß den Netznutzungsbedingungen unter Einschluss der Reserveeinspeisungen sowie
der geplante Netzzustand. Der zu Grunde gelegte Netzzustand schließt geplante Abschaltungen von Netzbetriebsmitteln und EZA ein.
Geplante Abschaltungen sind seitens des Anschlussnehmers für die Folgewoche spätestens
bis Mittwoch 16:00 h bei der Betriebsplanung schriftlich anzumelden.
7.3 Instandhaltung
Die TTG und der Anschlussnehmer sind jeder für in seinem Eigentum stehende Betriebsmittel und Anlagenteile verantwortlich.
Alle Anlagenteile sind nach dem Stand der Technik instand zu halten, um einen ordnungsgemäßen und netzanschlussregelkonformen Betrieb zu gewährleisten.
Sicherheitsrelevante Anlagenteile, z. B. Leistungsschalter, Batterien, Schutzeinrichtungen,
usw. sind nach einem Inspektionsplan regelmäßig zu überprüfen.
7.4 Netzführung
Zu den wichtigsten Aufgaben der Netzführung gehören die Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung und Versorgungswiederaufbau), die Netzüberwachung,
die Sicherstellung der Netzsicherheit in Verbindung mit der statischen und transienten Stabilität sowie der Sternpunktbehandlung, die Anweisung und Durchführung von Schalthandlungen, die Durchführung der Spannungs-Blindleistungs-Regelung.
Die Netzführung folgt dabei den Vorgaben der Betriebsplanung und sorgt im Rahmen der
kontinuierlichen Sicherheitsbetrachtung mit den verfügbaren betrieblichen Möglichkeiten für
die Beherrschung bzw. Begrenzung der Auswirkung von Störungen.
Die jeweils zuständige Netzführungsstelle bei TTG ist für den sicheren Betrieb des Netzes
und für die Erfüllung der Systemdienstleistungsaufgaben schaltauftrags- und weisungsberechtigt gegenüber Anschlussnehmern.
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Operativer Betrieb und Netzführung
Der gestörte Betrieb umfasst alle vom Normalbetrieb abweichenden Systemzustände. TTG
hat im Rahmen des Störungsmanagements die Pflicht, die zur Störungsbegrenzung bzw.
zum Netzwiederaufbau erforderlichen technischen Maßnahmen durchzuführen. Der sichere
Systembetrieb und seine Wiederherstellung hat damit Vorrang vor den Interessen der Anschlussnehmer.
Sind korrektive Maßnahmen nicht erfolgreich bzw. besteht weiterhin die Gefahr einer Störungsausweitung, ist TTG berechtigt, zur Aufrechterhaltung des sicheren Systembetriebs
bzw. zum schnellen Netzwiederaufbau Netzbereiche kurzzeitig abzuschalten. Entsprechende
Handlungsanweisungen durch TTG sind im Störungsfall unverzüglich umzusetzen.
Zur Störungsaufklärung oder Ähnlichem sind Betriebsdaten, Messwerte, Störungs- und Meldungsprotokolle, Aufzeichnungen usw. auszutauschen.
7.5 Betriebsführungsvereinbarung
Der Abschluss einer Betriebsführungsvereinbarung ist notwendig. Die Betriebsführungsvereinbarung umfasst insbesondere folgende Punkte:
•
Benennung der verantwortlichen Ansprechpartner für den Anlageneinsatz und den
Schaltbetrieb, der jederzeit erreichbar ist
•
Weisungsbefugnisse von TTG bzgl. der Fahrweise der Anlage des Anschlussnehmers (Wirk- und Blindleistung) und für Schalthandlungen
•
Beschreibung der Zuständigkeiten der Netzführung zwischen Anschlussnehmer und
TTG
•
Abwicklung Schaltungen im Normalbetrieb und bei Störungen sowie Probeschaltungen
•
anzuwendende Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen
•
Einräumung von ergänzenden Zugangsberechtigungen
•
Zusammenarbeit mit der Betriebsplanung
7.6 Konformitätsüberwachung im Betrieb
Der Anschlussnehmer:
•
stellt sicher, dass jede EZA während der gesamten Lebensdauer der Anlage die nach
den O-NAR geltenden Anforderungen erfüllt
•
unterrichtet TTG über jede geplante Änderung der technischen Möglichkeiten einer
EZA, die die Erfüllung der nach den O-NAR geltenden Anforderungen beeinträchtigen könnte, bevor er diese Änderung in die Wege leitet
•
unterrichtet TTG über alle Störungen oder Ausfälle einer EZA, die ihre Erfüllung der
Anforderungen der O-NAR beeinträchtigt, unverzüglich nach Eintreten der Störungen
•
unterrichtet TTG rechtzeitig über die geplanten Testprogramme und -verfahren, die
bei der Prüfung der Erfüllung der Anforderungen der O-NAR durch eine EZA durchzuführen sind, bevor er sie einleitet. Die geplanten Testprogramme und -verfahren
bedürfen der vorherigen Erlaubnis von TTG
TTG kann an solchen Tests teilnehmen und das Betriebsverhalten der EZA aufzeichnen.
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Literatur- und Quellenverzeichnis
8
Literatur- und Quellenverzeichnis
[1] Bundesrepublik Deutschland, Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
(Energiewirtschaftsgesetz-EnWG), vom 07. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066).
[2] Tennet TSO GmbH, Technisches Handbuch Netz, Kapitel: Bauen und Errichten,
Bayreuth, ständig aktualisiert.
[3] Union for the co-ordination of transmission of electricity (UCTE), Operation Handbook,
2004.
[4] Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E), Network Code on
High Voltage Direct Current Connections and DC-connected Power Park Modules,
Brüssel, ständig aktualisiert.
[5] Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E), Network Code on
Requirements for Grid Connection Applicable to all Generators (RfG), Brüssel, ständig
aktualisiert.
[6] Deutsches Institut für Normung (DIN), DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen
Anlagen", Berlin, Juni 2000.
[7] Deutsches Institut für Normung (DIN), DIN EN 60071 (VDE 0111)
"Isolationskoordination", ständig aktualisiert.
[8] Deutsches Institut für Normung (DIN), DIN EN 50160 "Merkmale der Spannung in
öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen", Berlin, Mrz. 2000.
[9] Verband der Netzbetreiber - VDN – e.V. beim VDEW, Forum Netztechnik/Netzbetrieb im
VDE (FNN), „Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ,“
Okt. 2004.
[10] Deutsches Institut für Normung (DIN), DIN IEC 61000-3-6 (VDE 0838-6)
"Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 3: Grenzwerte; Hauptabschnitt 6:
Abschätzung von Aussendungsgrenzwerten für verzerrende Lasten in Mittel- und
Hochspannungs-Energieversorgungsnetzen; EMV-Grundnorm", 1997.
[11] Cigre C4.307, „Transformer Energization in Power Systems: A Study Guide,“ Februar
2014.
[12] Deutsches Institut für Normung (DIN), „DIN VDE 0100 Errichten von
Niederspannungsanlagen“.
[13] Bundesnetzagentur, „Wechselprozesse im Messwesen, WiM-Richtlinie,“ 2011.
[14] Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., „VDE-AR-N 4400:201109 - Messwesen Strom (Metering Code),“ 2011.
[15] Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, BGV A3 "Elektrische
Anlagen und Betriebsmittel", Jan. 2005.
[16] TenneT TSO GmbH, Technisches Handbuch Netz, Kapitel: Netzführung und Arbeiten im
Netz, kurz: NAN, Bayreuth, ständig aktualisiert.
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Verzeichnis der Anhänge
9 Verzeichnis der Anhänge
Nachfolgend sind alle mitgeltenden Anhänge aufgeführt. Da einige dieser Anhänge sensible
Daten enthalten, sind die entsprechenden Dokumente nicht öffentlich verfügbar. Sie werden
dem Anschlussnehmer im Verlauf des Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur Verfügung
gestellt.
Anhang
Bezeichnung
Öffentlich verfügbar
A
Allgemeine Erläuterungen und Begriffe
--
A0
Glossar
Ja
B
Verfahren, Schnittstellen und Technische Anforderungen für Erzeugungsanlagen
--
B0
Grundlagen der Auslegung von Netzanschlusssystemen
Ja
B1
Transmission Capacity Management
Ja
B2
Empfehlung Blockeinschaltung Netzanschlusspunkt
Ja
B3
Empfehlung H-Schaltung Netzanschlusspunkt
Ja
B4
Empfehlung Polygoneinschaltung Netzanschlusspunkt
Ja
B5
Empfehlung Mittelspannungsschaltanlage auf der OWP
Plattform (Skizze)
Ja
B6
Richtlinie IEC 60870-5-101 Offshore Windpark-Ankopplung
Nein
B7
Richtlinie IEC 60870-5-104 Adressstruktur TTG
Nein
B8
Signalliste
Nein
B9
Einspeisemanagement
B10
SHE-Richtlinie
Nein
B11
Schaltungsbuch
Nein
B12
TenneT Standardzählertypen
Nein
B13
Systemautomatiken
Ja
B14
Standardisierung der Inbetriebnahmemessung von Kompensationsspulen und Kabelsystemen
Ja
C
Systemtechnische Untersuchungen
--
TenneT TSO GmbH | Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) | Stand April 2017
Ja
98/100
Verzeichnis der Anhänge
C0
Daten- und Unterlagenaustausch
Ja
C1
Stationäre Untersuchungen
Ja
C2
Dynamik und Systemautomatiken
Ja
C3
Oberschwingungsanalyse und Stabilität
Ja
C4
Schutzauslegung
Ja
C5
Modellierung von Erzeugungseinheiten
Ja
D
Inbetriebnahmetests
--
D0
Errichterbescheinigung Vorschriften und Normen 1
Ja
D1
Errichterbescheinigung Vorschriften und Normen 2
Ja
D2
Primärtechnische Daten 1
Ja
D3
Primärtechnische Daten 2
Ja
D4
Sekundärtechnische Daten 1
Ja
D5
Sekundärtechnische Daten 2
Ja
D6
Errichterbescheinigung Zählung
Ja
D7
Inbetriebsetzungsanmeldung
Ja
D8
Berechtigungsliste
Ja
D9
Prüfprotokoll Fernsteuerbarkeit Schaltgeräte
Ja
D10
Prüfprotokoll Überprüfung Fernwirkeinrichtungen
Ja
D11
Errichterbescheinigung Systemautomatik Spannungs- und
Frequenzschutz
Ja
D12
Errichterbescheinigung Systemautomatik Untererregungsüberwachung
Ja
D13
Errichterbescheinigung Systemautomatik Wirkleistungsabgabe bei Frequenzabweichung
Ja
D14
Errichterbescheinigung
Power Control
Ja
D15
EisMan Test
Systemautomatik
Emergency
TenneT TSO GmbH | Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) | Stand April 2017
Ja
99/100
Verzeichnis der Anhänge
D16
Prüfprotokoll Steuerung und Regelbarkeit Blindleistungsaustausch
Ja
D17
Konformitätstests der Blindleistungskapazität
Ja
D18
Konformitätstests der Blindleistungsregelmodi
Ja
D19
Konformitätstests der Frequenzregelfähigkeit
Ja
TenneT TSO GmbH | Offshore-Netzanschlussregeln (O-NAR) | Stand April 2017
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Netzanschlussregeln
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Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
21.04.2017
Dr. Christian Rathke
AMO-GHC
Geprüft (Checked):
25.04.2017
Hannes Munzel
AMO-GHC
Freigegeben (Released)
04.05.2017
Andreas Menze
AMO-GHC
Änderungshistorie (change log)
Rev.
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Dr. Rathke
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Netzanschlussregeln
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Inhaltsverzeichnis
1
01
Glossar..........................................................................................................................6
1.1 Abfangen im Eigenbedarf .......................................................................................6
1.2 Abrechnungszählung ..............................................................................................6
1.3 Anlagenbetreiber ....................................................................................................6
1.4 Anlagenerrichter .....................................................................................................6
1.5 Anlagenverantwortlicher .........................................................................................6
1.6 Anschlussnehmer ...................................................................................................6
1.7 Anschwingzeit T an ..................................................................................................6
1.8 Automatische Wiedereinschaltung (AWE) ..............................................................6
1.9 Bedienen ................................................................................................................7
1.10
Betrieb ...............................................................................................................7
1.11
Betriebsführung .................................................................................................7
1.12
Betriebsführungsvereinbarung ...........................................................................7
1.13
Common-Mode-Ausfall ......................................................................................7
1.14
Dauerleistung.....................................................................................................7
1.15
Eigenbedarf .......................................................................................................7
1.16
Einschwingzeit T einΔx ..........................................................................................7
1.17
Erzeugungsanlage .............................................................................................8
1.18
Erzeugungseinheiten .........................................................................................8
1.19
Erzeugungsmanagement ...................................................................................8
1.20
Fault Ride-Through-Fähigkeit (FRT) ..................................................................8
1.21
Fehlerklärung .....................................................................................................8
1.22
Fehlerklärungszeit..............................................................................................8
1.23
Flicker ................................................................................................................8
1.24
Flickerkoeffizient c .............................................................................................8
1.25
Kurzzeit-Flickerstärke P st ...................................................................................9
1.26
Langzeit-Flickerstärke P lt ...................................................................................9
1.27
Folgeauslösung .................................................................................................9
1.28
Frequenzhaltung ................................................................................................9
1.29
Gradient .............................................................................................................9
1.30
Grenzwertverletzung ..........................................................................................9
1.31
Großstörung.......................................................................................................9
1.32
Grundanforderung..............................................................................................9
1.33
Hochspannung (HS) ..........................................................................................9
Netzanschlussregeln
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1.34
Höchstspannung (HöS) ....................................................................................10
1.35
Inselbetriebsfähigkeit .......................................................................................10
1.36
Instandhaltung .................................................................................................10
1.37
Konformitätserklärung ......................................................................................10
1.38
Kurzschlussleistung .........................................................................................10
1.39
Kurzzeitige Trennung der Erzeugungsanlage vom Netz (KTE) ........................ 10
1.40
Last ..................................................................................................................10
1.41 Leistungsbegriffe..............................................................................................10
1.41.1 Leistung, Blindleistung Q.........................................................................10
1.41.2 Wirkleistung P .........................................................................................11
1.41.3 Scheinleistung S .....................................................................................11
1.41.6 Maximale Wirkleistung P max ....................................................................11
1.41.7 Installierte Wirkleistung P inst ....................................................................11
1.41.8 Betriebsbereite Wirkleistung P b inst ...........................................................11
1.41.9 Momentane Wirkleistung P mom ................................................................11
1.41.11 Vereinbarte Anschlussscheinleistung S AV ............................................. 12
1.41.12 Bemessungsscheinleistung S r ..............................................................12
1.41.13 Technische Mindestleistung ..................................................................12
1.42
Maschinentransformator ..................................................................................12
1.43
Mindestleistung ................................................................................................12
1.44
Mittelspannung (MS) ........................................................................................12
1.45
Netz .................................................................................................................12
1.46
Netzanschluss .................................................................................................12
1.47
Netzanschlusssystem ......................................................................................12
1.48
Netzanschlusspunkt .........................................................................................13
1.49
Netzanschlusskapazität ...................................................................................13
1.50
Netzbetreiber ...................................................................................................13
1.51
Netzführung .....................................................................................................13
1.52
Netznutzung.....................................................................................................13
1.53
Netzrückwirkungen ..........................................................................................13
1.54
Netzsicherheit ..................................................................................................13
1.55
Netzverknüpfungspunkt ...................................................................................13
1.56
Netztransformator ............................................................................................14
1.57
Niederspannung (NS) ......................................................................................14
1.58
Normalbetrieb ..................................................................................................14
1.59
Oberschwingung ..............................................................................................14
1.60
Parallelschalteinrichtung ..................................................................................14
Netzanschlussregeln
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1.61
Prozessdatenverarbeitung ...............................................................................14
1.62
Quadrant ..........................................................................................................14
1.63
Regelzone........................................................................................................15
1.64
Registriergerät .................................................................................................15
1.65
Reglerverhalten ...............................................................................................15
1.66
Reserveleistung ...............................................................................................16
1.67
Resynchronisation ...........................................................................................16
1.68
Rückfallverhältnis .............................................................................................16
1.69
Schaltauftragsberechtigung .............................................................................16
1.70
Schaltberechtigung ..........................................................................................17
1.71
Schaltbetrieb ....................................................................................................17
1.72
Schaltverfügung ...............................................................................................17
1.73
Schutzsystem ..................................................................................................17
1.74
Schwarzstartfähigkeit .......................................................................................17
1.75 Spannungsbegriffe ...........................................................................................17
1.75.1 Betriebsspannung U b ..............................................................................17
1.75.2 Höchste Spannung für Betriebsmittel U m ................................................17
1.75.3 Nennspannung U n ...................................................................................17
1.75.4 Bemessungsspannung U r .......................................................................17
1.75.5 Sprunghafte Spannungsänderung ...........................................................17
1.75.6 Vorfehlerspannung ..................................................................................18
1.75.7 Vorgabespannung U Q0 ............................................................................18
1.75.9 Langsame Spannungsänderung .............................................................18
1.75.12 Spannungshaltung ................................................................................18
1.75.13 Spannungsstützung ..............................................................................18
1.76
01
Stabilität ...........................................................................................................18
1.77 Strombegriffe ...................................................................................................19
1.77.1 Blindstrom I B ...........................................................................................19
1.77.2 Zusätzlicher Blindstrom ΔI B .....................................................................19
1.77.3 Kurzschlusswechselstrom I k ....................................................................19
1.77.4 Anfangs-Kurzschlusswechselstrom I k ‘‘ ....................................................19
1.77.5 Stoßkurzschlussstrom i p ..........................................................................19
1.77.6 Bemessungsstrom I r ...............................................................................19
1.78
Synchronisierungseinrichtung ..........................................................................19
1.79
Systemautomatiken .........................................................................................19
1.80
Systemdienstleistungen ...................................................................................20
1.81
Teillast .............................................................................................................20
Netzanschlussregeln
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1.82
Trennen vom Netz ...........................................................................................20
1.83
Unempfindlichkeitsbereich ...............................................................................20
1.84
Untererregt.......................................................................................................20
1.85
Übererregt........................................................................................................20
1.86
Übergabestation ..............................................................................................20
1.87
Übergabezähleinrichtung .................................................................................20
1.88
Überschwingweite Δx max einer Regelgröße ......................................................20
1.89
Übersetzungsverhältnis ü.................................................................................21
1.90
Übertragungsnetz ............................................................................................21
1.91
Verbraucher .....................................................................................................21
1.92
Verbundnetz ....................................................................................................21
1.93
Verfügungsbereich ...........................................................................................21
1.94
Vergleichszählung............................................................................................21
1.95
Verschiebungsfaktor cos φ ...............................................................................21
1.96
Versorgungsunterbrechung ..............................................................................21
1.97
Versorgungswiederaufnahme ..........................................................................21
1.98
Verteilung ........................................................................................................22
1.99
Verteilungsnetz ................................................................................................22
1.100 Zähleinrichtung ................................................................................................22
1.101 Zähler ..............................................................................................................22
1.102 Zertifikate .........................................................................................................22
1.102.1 Anlagenzertifikat....................................................................................22
1.102.2 Einheitenzertifikat ..................................................................................22
1.103 Zusatzanforderung ...........................................................................................23
1.104 Zuverlässigkeit .................................................................................................23
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Glossar
1.1 Abfangen im Eigenbedarf
Eine Erzeugungsanlage, die auf Grund einer Netzstörung gemäß vereinbarter
Schutzkonzepte vom Netz getrennt wird, soll unverzüglich einen stabilen Betriebszustand
erreichen, indem sie alle für ihren eigenen Weiterbetrieb notwendigen Anlagen und
Einrichtungen bis zur Wiederzuschaltung an das Netz des Netzbetreibers weiterversorgt
(Abfangen auf Eigenbedarf).
1.2 Abrechnungszählung
Wandler, Zähler mit Erfassungsgerät einschließlich zugehöriger Hilfseinrichtungen zur
Erfassung elektrischer Arbeit am Netzanschluss.
1.3 Anlagenbetreiber
Person mit der Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage, die
Regeln und Randbedingungen der Organisation vorgibt (siehe auch DIN VDE 0105-100).
1.4 Anlagenerrichter
Personen oder Unternehmen, die eine elektrische Anlage errichten, erweitern, ändern oder
unterhalten.
1.5 Anlagenverantwortlicher
Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare
Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage bzw. der Anlagenteile zu tragen, die
zur Arbeitsstelle gehören.
1.6 Anschlussnehmer
Ein Anschlussnehmer ist diejenige natürliche oder juristische Person, deren Anlage an das
Netz der TenneT TSO GmbH angeschlossen ist.
1.7 Anschwingzeit Tan
Zeit zwischen dem sprunghaften Eintritt einer Regelabweichung und dem erstmaligen
Erreichen des Toleranzbandes um den stationären Endwert der Regelgröße. Die
Anschwingzeit ist eine charakteristische Größe der Sprungantwort. Sie umfasst auch die Zeit
des Erkennens der Regelabweichung.
1.8 Automatische Wiedereinschaltung (AWE)
Eine 1-polige oder 3-polige kurze Abschaltung eines Betriebsmittels durch Auslösung eines
oder
mehrerer
Leistungsschalter
mit
einer
anschließenden
automatischen
Wiedereinschaltung nach einer festgelegten Pause.
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1.9 Bedienen
ist Teil des Betriebes und umfasst das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gefahrlose
Beobachten, Steuern, Regeln und Schalten von elektrischen Anlagen (siehe auch DIN VDE
0105-100).
1.10 Betrieb
alle technischen und organisatorischen Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die
elektrische Anlage funktionieren kann, wobei das Schalten, Steuern, Regeln, Überwachen
und Instandhalten, sowie elektrotechnische und nichtelektrotechnische Arbeiten
eingeschlossen sind (siehe auch DIN VDE 0105-100)
1.11 Betriebsführung
Die Betriebsführung ist der Oberbegriff für die Netzführung und die Wartung und
Instandhaltung
aller
Betriebsmittel
des
Netzes.
Zur
"Betriebsführung
als
Systemdienstleistung" zählen alle Aufgaben im Rahmen des koordinierten Einsatzes der
Kraftwerke (z. B. für die Frequenzhaltung) und der Netzführung sowie des
nationalen/internationalen Verbundbetriebes durch zentrale, jeweils eigenverantwortliche
Leitstellen.
1.12 Betriebsführungsvereinbarung
Vereinbarung, in der die Verantwortlichkeit für die Netzüberwachung und für das
Schaltgeschäft festgelegt wird.
1.13 Common-Mode-Ausfall
Der Common-Mode-Ausfall ist der zeitgleiche Ausfall mehrerer Komponenten auf Grund
derselben Ursache.
1.14 Dauerleistung
Die Dauerleistung einer Erzeugungsanlage ist die höchste Leistung, die bei einem
bestimmungsgemäßen Betrieb ohne zeitliche Einschränkung erbracht werden kann.
Anmerkung: Die Dauerleistung kann z. B. mit den Jahreszeiten (z. B. auf Grund der
Kühlwasserbedingungen) schwanken.
1.15 Eigenbedarf
Der Eigenbedarf (Eigenverbrauchsleistung) eines Umspannwerkes oder einer
Erzeugungsanlage ist die elektrische Leistung, die für den Betrieb ihrer Neben- und
Hilfsanlagen benötigt wird, zuzüglich der Verlustleistung der Transformatoren. Unterschieden
wird zwischen der Eigenverbrauchsleistung im Betrieb, im Stillstand und für das Anfahren.
1.16 Einschwingzeit TeinΔx
Zeit zwischen dem sprungförmigen Auftreten einer Regelabweichung bis zu dem Zeitpunkt,
an dem die Einschwingvorgänge soweit abgeklungen sind, dass die Regelgröße im
Toleranzband um den stationären Endwert liegt und dort verbleibt.
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1.17 Erzeugungsanlage
Eine Erzeugungsanlage (Kraftwerk) ist eine Anlage, die dazu bestimmt ist, elektrische
Energie zu erzeugen bzw. in das Netz einzuspeisen. Sie kann aus einer oder aus mehreren
Erzeugungseinheiten bestehen. Sie umfasst auch alle zugehörigen Hilfsbetriebe und
Nebenanlagen.
1.18 Erzeugungseinheiten
Eine Erzeugungseinheit für elektrische Energie ist eine nach bestimmten Kriterien
abgrenzbare Anlage. Eine Erzeugungseinheit besteht im Anwendungsbereich dieses
Dokuments i.R. aus einer einzelnen Windenergieanlage mit zugehörigem Generator,
Maschinentransformator und Schaltanlage im Turm.
1.19 Erzeugungsmanagement
Das Erzeugungsmanagement ist Bestandteil des Netzführungssystems bei TTG und dient
zur Steuerung der Abgabewirkleistung von Erzeugungsanlagen. Das Ziel des
Erzeugungsmanagements ist es, einen kapazitätsbedingten Anschlussstopp zu vermeiden,
die vorhandene Netzinfrastruktur bestmöglich auszunutzen und vor einspeisebedingten
Überlastungen von Netzbetriebsmitteln zu schützen.
1.20 Fault Ride-Through-Fähigkeit (FRT)
Fähigkeit einer Erzeugungsanlage bzw. einer Erzeugungseinheit,
sprunghaften Spannungsänderung sich nicht vom Netz zu trennen.
01
während
einer
1.21 Fehlerklärung
Vorgang der dazu führt, dass in einer elektrischen Anlage durch die Fehlerstelle kein Strom
mehr fließt, d. h. der Fehler ist geklärt, sobald der letzte Leistungsschalter, der den Fehlerort
begrenzt, geöffnet und den (Fehler )Strom unterbrochen hat.
1.22 Fehlerklärungszeit
Die Fehlerklärungszeit ist die Zeit, die benötigt wird, um einen Fehler im Netz zu erkennen
und ihn abzuschalten.
1.23 Flicker
Eindruck der Unstetigkeit visueller Empfindungen, hervorgerufen durch Lichtreize mit
zeitlicher Schwankung der Leuchtdichten oder der spektralen Verteilung.
1.24 Flickerkoeffizient c
anlagenspezifische, dimensionslose Größe, die zusammen mit den Einflussgrößen
Bemessungsscheinleistung der Erzeugungseinheit und Kurzschlussleistung am
Netzanschlusspunkt die Höhe des am Netzanschlusspunkt von der Anlage erzeugten
Flickers bestimmt.
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1.25 Kurzzeit-Flickerstärke Pst
in einem festgelegten, vergleichsweise kurzen Zeitintervall ermitteltes Maß für die Stärke
eines Flickers. Die Dauer des Intervalls beträgt nach IEC 61000-4-15 üblicherweise 10
Minuten.
1.26 Langzeit-Flickerstärke Plt
in einem festgelegten, vergleichsweise langen Zeitintervall ermitteltes Maß für die Stärke
eines Flickers, die aus mehreren aufeinanderfolgenden Kurzzeit-Flickerwerten gebildet wird.
Die Dauer des Intervalls beträgt nach IEC 61000-4-15 üblicherweise 2 Stunden, wobei 12
P st -Werte benutzt werden.
1.27 Folgeauslösung
Wird ein Fehler durch konzeptgemäßes Abschalten des fehlerbetroffenen Betriebsmittels
beseitigt und kommt es infolgedessen zu weiteren kaskadischen Schutzauslösungen, so
werden diese Folgeereignisse als "Folgeauslösungen" bezeichnet.
1.28 Frequenzhaltung
Die Frequenzhaltung bezeichnet die Regelung von Frequenzabweichungen infolge von
Ungleichgewichten zwischen Erzeugung und Verbrauch (Wirkleistungsregelung) und erfolgt
durch die Primär- und Sekundärregelung sowie unter Nutzung von Minutenreserve in den
Kraftwerken.
1.29 Gradient
Ein Gradient beschreibt die Veränderung einer elektrischen Größe innerhalb eines
bestimmten Zeitintervalls. Der Gradient gilt im Mittel für dieses Zeitintervall und muss nicht
linear verändert werden.
1.30 Grenzwertverletzung
Eine Grenzwertverletzung liegt dann vor, wenn ein als zulässig definierter Wertebereich
durch die beobachtete elektrische Größe verlassen wird.
1.31 Großstörung
Eine Großstörung liegt vor bei Spannungslosigkeit
•
im gesamten Übertragungsnetz oder
•
in mehreren Netzen von benachbarten Netzbetreibern oder
•
in Netzteilen eines oder mehrerer benachbarter Übertragungs- oder Verteilungsnetze.
1.32 Grundanforderung
Eine technische Mindestanforderung, die von allen Anlagen immer zu erbringen ist. Sie kann
durch Zusatzanforderungen ergänzt werden.
1.33 Hochspannung (HS)
Umfasst bei TTG die Spannungsebenen 60 bis 110 kV.
01
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1.34 Höchstspannung (HöS)
Umfasst bei TTG die Spannungsebenen 155 kV und größer.
1.35 Inselbetriebsfähigkeit
Der Inselbetrieb ist der Betrieb asynchroner Teilnetze, die z. B. durch Netzstörungen
entstehen können. Im Inselbetrieb wird ein Teilnetz von mindestens einer Erzeugungsanlage
gespeist. Die Regelung der Erzeugungsanlage ist derart auszulegen, dass ein Abfangen auf
jede beliebige Teillast ebenso sicher beherrscht wird wie das Abfangen im Eigenbedarf. Eine
zeitliche Begrenzung ist möglichst zu vermeiden. Ein derartiger Inselbetrieb muss mehrere
Stunden aufrechterhalten werden können.
1.36 Instandhaltung
Instandhaltung besteht aus Inspektion und Wartung, die regelmäßig durchgeführt werden,
um Ausfälle zu verhüten und die Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten
und Instandsetzung, z.B. Reparatur, Austausch eines fehlerhaften Teils.
1.37 Konformitätserklärung
Bestätigung und Nachweis, dass die gesamte Erzeugungsanlage in Übereinstimmung mit
den Anforderungen der Netzanschlussbedingungen und mit den Festlegungen im
Anlagenzertifikat errichtet und in Betrieb gesetzt wurde. Mit dem Ausstellen der
Konformitätserklärung wird der Prozess der Anlagenzertifizierung abgeschlossen.
1.38 Kurzschlussleistung
für die Berechnung nach DIN EN 60909-0 (VDE 0102) auf dem AnfangsKurzschlusswechselstrom beruhende Leistung. Hierbei wird zwischen maximaler
Kurzschlussleistung (Bemessung in Bezug auf Kurzschlussfestigkeit) und minimaler
Kurzschlussleistung (Schutzauslegung) unterschieden.
1.39 Kurzzeitige Trennung der Erzeugungsanlage vom Netz (KTE)
Kurzzeitige (für weniger als 2 Sekunden) Trennung mittels Leistungsschalters oder
Leistungselektronik des Stators der Maschine vom Netz, bis ein Fehler geklärt ist.
1.40 Last
Die in Anspruch genommene Leistung wird im elektrizitätswirtschaftlichen Sprachgebrauch
"Last" genannt. Sie kann die Summe der momentanen Leistungsentnahme aus einem,
mehreren oder allen Netzen einer Regelzone zum Zwecke des Verbrauchs sein.
1.41 Leistungsbegriffe
1.41.1 Blindleistung Q
derjenige Anteil elektrischer Leistung, mit dem elektrische und magnetische Felder
aufgebaut werden und der zwischen den Feldern ausgetauscht wird. Die Blindleistung ist das
Produkt der sich aus den Grundschwingungen ergebenden Scheinleistung und dem Sinus
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des Phasenverschiebungswinkels φ zwischen der Leiter-Sternpunkt-Spannung U und dem
Strom I in diesem Leiter.
1.41.2 Wirkleistung P
elektrische Leistung, die für den Verbrauch oder die Erzeugung elektrischer Energie
maßgebend ist und die für die Umwandlung in andere Leistungen (z. B. mechanische,
thermische oder chemische) verfügbar ist. In diesem Dokument wird unter dem Begriff der
Grundschwingungsanteil der Wirkleistung verstanden.
1.41.3 Scheinleistung S
Produkt der Effektivwerte aus Betriebsspannung, Strom und dem Faktor.
1.41.4 Nennleistung Pn
vom Hersteller angegebene Wirkleistung
Verbrauchsanlage bei Nennbedingungen.
einer
Erzeugungs-,
Übertragungs-
oder
Wirkleistung
der
1.41.5 Vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV
zwischen
Netzbetreiber
Erzeugungsanlage.
und
Anschlussnehmer
vereinbarte
1.41.6 Maximale Wirkleistung Pmax
höchste Wirkleistung einer Erzeugungseinheit, die sich als höchstmöglicher Mittelwert
während eines Zeitraumes von 10 Minuten ergibt
1.41.7 Installierte Wirkleistung Pinst
Summe der Nennleistungen aller Erzeugungseinheiten innerhalb einer Erzeugungsanlage
1.41.8 Betriebsbereite Wirkleistung Pb inst
Summe der Nennleistungen
Erzeugungseinheiten.
aller
sich
generatorisch
in
Betrieb
befindenden
1.41.9 Momentane Wirkleistung Pmom
momentaner Wert der am Netzanschlusspunkt eingespeisten Wirkleistung, gleitend gemittelt
über 200 ms.
1.41.10 Anschlussscheinleistung SA
Scheinleistung der Kundenanlage (Bezugs- und/oder Erzeugungsanlage) als Grundlage für
die Netzanschlussprüfung.
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1.41.11 Vereinbarte Anschlussscheinleistung SAV
Scheinleistung der Kundenanlage, die sich aus dem Quotienten aus vereinbarter
Anschlusswirkleistung P AV und dem niedrigsten zwischen Netzbetreiber und
Anschlussnehmer vereinbarten Verschiebungsfaktor cos φ ergibt.
1.41.12 Bemessungsscheinleistung Sr
Scheinleistung, für die elektrische Komponenten bemessen sind
1.41.13 Technische Mindestleistung
minimale, dauerhaft von einer Erzeugungseinheit abgebbare elektrische Leistung.
1.42 Maschinentransformator
Der Maschinentransformator ist das Verbindungsglied zwischen Generator und Netz (siehe
auch: Netztransformator).
1.43 Mindestleistung
Die Mindestleistung einer Erzeugungsanlage ist die Leistung, die aus anlagespezifischen
oder betriebsmittelbedingten Gründen im Dauerbetrieb nicht unterschritten werden kann. Soll
die Mindestleistung nicht auf den Dauerbetrieb, sondern auf eine kürzere Zeitspanne
bezogen werden, so ist das besonders zu kennzeichnen.
1.44 Mittelspannung (MS)
Die Mittelspannung umfasst bei TTG die Spannungsebenen kleiner 60 kV und größer 1 kV.
1.45 Netz
Das Netz der Elektrizitätsversorgung ist die Gesamtheit der miteinander verbundenen
Anlagenteile zur Übertragung oder Verteilung elektrischer Energie. Es kann zur Abgrenzung
u. a. nach Aufgaben, Betriebsweise, Spannungen oder nach Besitzverhältnissen benannt
werden. Häufig werden einheitliche Nennspannung und Stromart (Gleichstrom oder
Wechsel-/Drehstrom) als zusätzliche Kriterien für die Abgrenzung eines Netzes verwendet.
1.46 Netzanschluss
Der Netzanschluss bezeichnet die technische Anbindung von Anlagen der Anschlussnehmer
an ein Netz der allgemeinen Elektrizitätsversorgung.
1.47 Netzanschlusssystem
Der Begriff Netzanschlusssystem beschreibt die Gesamtheit aller Verbindungen zwischen
dem Netzverknüpfungspunkt und dem Netzanschlusspunkt.
Je nach Anschlusskonzept kann eine Netzanbindung mit teilweiser Gleichstrom-Übertragung
(HGÜ) oder direkt über eine Drehstrom-Verbindung erfolgen.
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1.48 Netzanschlusspunkt
Der Netzanschlusspunkt ist die Stelle, an der die Anlage eines Anschlussnehmers mit dem
Netzanschlusssystem verbunden ist. Für Offshore-Windparks ist dies i.R. der seeseitige
Kabelendverschluss des Netzanschlusssystems. Er stellt zugleich die Eigentumsgrenze
zwischen den Anlagen des Anschlussnehmers und des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB)
dar.
1.49 Netzanschlusskapazität
Die Netzanschlusskapazität ist die von der Lastflussrichtung abhängige Wirkleistung, die für
den Anschlussnehmer am Netzanschlusspunkt für einen festgelegten Spannungsbereich
und bei einem definierten Blindleistungsaustausch zum Transport von elektrischer Energie
zur Verfügung steht. Durch die thermische Auslegung der Seekabel in Bezug auf das 2KKriterium
1.50 Netzbetreiber
Betreiber eines Netzes der allgemeinen Versorgung für elektrische Energie.
1.51 Netzführung
Das operative Überwachen und Steuern eines Netzes durch eine Schaltleitung oder
Netzleitstelle.
1.52 Netznutzung
Die Inanspruchnahme eines Übertragungs- oder Verteilnetzes zum Transport elektrischer
Energie.
1.53 Netzrückwirkungen
Netzrückwirkungen sind leitungsgebundene Störgrößen in Form von Spannungsänderungen,
Spannungsschwankungen, Flicker, Oberschwingungen, Zwischenharmonischen und
Spannungsunsymmetrien infolge des Anschlusses von Geräten, Anlagen oder
Betriebsmitteln mit einer nicht-linearen Strom-Spannungscharakteristik oder mit einem nichtstationären Betriebsverhalten an das Netz. Das Auftreten von Netzrückwirkungen beeinflusst
die Qualität von Spannung und Signalübertragung und kann zu Störungen bzw.
Unterbrechungen der Versorgung angeschlossener Geräte oder Anlagen führen.
1.54 Netzsicherheit
Die Netzsicherheit im Sinne von "Versorgungssicherheit" und "sicherer Systembetrieb"
bezeichnet die Fähigkeit eines elektrischen Versorgungssystems zu einem bestimmten
Zeitpunkt seine Versorgungsaufgabe zu erfüllen.
1.55 Netzverknüpfungspunkt
Der Netzverknüpfungspunkt ist die Stelle, an der die Netzanbindung von Offshore-Windparks
mit dem Übertragungsnetz der TTG an Land verbunden ist.
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1.56 Netztransformator
Transformator direkt am Netzanschlusspunkt (siehe auch: Maschinentransformator).
1.57 Niederspannung (NS)
Umfasst bei TTG die Spannungsebenen kleiner oder gleich 1kV.
1.58 Normalbetrieb
Der Normalbetrieb ist wie folgt gekennzeichnet:
•
Alle Kunden versorgt,
•
alle Grenzwerte eingehalten (z. B. keine Überlastungen),
•
ausreichende Kraftwerks- und Übertragungsreserven vorhanden.
1.59 Oberschwingung
sinusförmige Schwingung, deren Frequenz ein Vielfaches der Grundfrequenz (50 Hz) ist.
Ganzzahlige Oberschwingungen werden auch als Harmonische, nicht ganzzahlige
Oberschwingungen als Zwischenharmonische bezeichnet.
1.60 Parallelschalteinrichtung
Elektrotechnische Messeinrichtung, die dazu dient, die Bedingungen für das Synchronisieren
von Erzeugungseinheiten oder –anlagen an das Netz über einen Kuppelschalter zu ermitteln.
Es werden dabei in der Regel zwei Parameter, der Betrag der Spannung und die (Netz)Frequenz an den beiden Enden der offenen Schaltstrecke des Kuppelschalters gemessen.
Wenn die Größen sich innerhalb der zulässigen Abweichungen gegeneinander befinden und
Phasengleichheit der Spannungsvektoren im Zuschaltaugenblick vorliegt, wird ein Signal
zum Schließen an den Kuppelschalter gegeben.
1.61 Prozessdatenverarbeitung
Leittechnische Verarbeitung von Signalen für Rückmeldungen, Steuerung, Warnmeldungen,
Messwerte, usw.
1.62 Quadrant
Für den Austausch von Leistung zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netz werden je
nach Lastflussrichtung der Wirk- und Blindleistung vier Quadranten unterschieden.
01
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1.63 Regelzone
Die Regelzone ist das Gebiet, für dessen Primärregelung, Sekundärregelung und
Minutenreserve ein ÜNB im Rahmen der ENTSO-E verantwortlich ist. Jede Regelzone wird
physikalisch durch die Orte der Verbundübergabemessungen des Sekundärreglers
festgelegt.
1.64 Registriergerät
Gerät zur Speicherung von Energiemengen, die mit einem Zähler erfasst worden sind, für ein
festgelegtes Zeitintervall. Auch Erfassungsgerät genannt.
1.65 Reglerverhalten
Das prinzipielle Reglerverhalten ist in Abbildung 1 dargestellt. Auf einen Sollwertsprung 1 der
Führungsgröße muss die Sprungantwort x(t) der Regelgröße 90 % des Sollwertsprunges
innerhalb der Anschwingzeit T an_90% erreichen.
1
01
Der Sollwertsprung ist die Differenz zwischen vorgegebenem Endwert und stationärem
Anfangswert. Die Größen ∆x und ∆xmax sind ebenfalls auf den Sollwertsprung bezogen.
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Die Sprungantwort x(t) der Regelgröße darf die zulässige Überschwingweite ∆x max nicht
überschreiten. Nach der Einschwingzeit T ein_∆x darf die Sprungantwort x(t) der Regelgröße
das Toleranzband ∆x um den stationären Endwert (Einschwingtoleranz) nicht mehr
verlassen.
Sprungantwort x(t)
Überschwingweite Δxmax
Regelgröße x
in %
Einschwingtoleranz Δx
100
90
Stationärer Endwert
Sollwertsprung
0
Anschwingzeit Tan_90%
01
Zeit t
Einschwingzeit Tein_Δx
Abbildung 1 Prinzipielles Reglerverhalten einer Erzeugungsanlage
1.66 Reserveleistung
Reserveleistung ist die Leistung, die Abweichungen in der Leistungsbilanz zwischen den
erwarteten und den tatsächlich eintretenden Verhältnissen ausgleichen soll oder die für
konkret planbare Sachverhalte vorgehalten wird.
1.67 Resynchronisation
Vorgang des synchronen Wiedereinschaltens nach einer Trennung vom Netz durch den
Schutz.
1.68 Rückfallverhältnis
Verhältnis des Rückfallwertes einer charakteristischen Größe bei einem Schutzrelais zum
Ansprechwert dieser Größe, beispielsweise U rück /U an bei einem Spannungsrelais.
1.69 Schaltauftragsberechtigung
Berechtigung, Schaltaufträge zu erteilen, d. h. die Anweisung zur Ausführung von
Schaltungen zu geben.
Als absolute Genauigkeit für die Regelgrößen sind jeweils ± 2 % des Nennwertes
ausreichend.
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1.70 Schaltberechtigung
Berechtigung, Schaltungen durchzuführen.
1.71 Schaltbetrieb
Durchführung von Schalthandlungen in Schaltleitungen und Schaltanlagen und die
Überwachung elektrischer Netze.
1.72 Schaltverfügung
Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Durchführung von betrieblichen Maßnahmen, z.
B. Schalthandlungen.
1.73 Schutzsystem
Anordnung aus einer oder mehreren Schutzeinrichtungen sowie weiteren Geräten, die
vorgesehen sind, um eine oder mehrere vorgegebene Schutzfunktionen auszuführen.
1.74 Schwarzstartfähigkeit
Das Vermögen einer Erzeugungsanlage, ohne Eigenbedarfsversorgung "von außen" den
Betrieb selbständig aufnehmen können (Schwarzstart). Jeder ÜNB hat für seine Regelzone
Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Anzahl von schwarzstartfähigen
Erzeugungsanlagen zur Verfügung steht.
1.75 Spannungsbegriffe
1.75.1 Betriebsspannung Ub
Spannungen bei Normalbetrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer bestimmten Stelle
des Netzes. In diesen O-NAR der Effektivwert (10-min-Mittelwert) der verketteten Spannung
1.75.2 Höchste Spannung für Betriebsmittel Um
höchster Effektivwert der verketteten Spannung, auf den ein Betriebsmittel betreffend seiner
Isolation dauerhaft ausgelegt ist
1.75.3 Nennspannung Un
Spannung, durch die ein Netz oder eine Anlage bezeichnet oder identifiziert wird.
1.75.4 Bemessungsspannung Ur
Spannung eines Gerätes oder einer Einrichtung, für die das Gerät oder die Einrichtung durch
eine Norm oder vom Hersteller zum dauerhaften Betrieb ausgelegt ist.
1.75.5 Sprunghafte Spannungsänderung
Abweichung des gemessenen Grundschwingungsmomentanwerts einer Spannung um einen
Betrag von mindestens 5 % des Scheitelwertes der Nennspannung vom Momentanwert der
fortgeführten Vorfehlerspannung.
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1.75.6 Vorfehlerspannung
eine Spannung u(t), deren Amplitude, Frequenz und Phasenlage sich aus der Mittelung der
Grund-schwingung der letzten 50 Perioden ergibt.
1.75.7 Vorgabespannung UQ0
Spannungswert, den der Netzbetreiber einer Erzeugungsanlage bei einer SpannungsBlindleistungskennlinie vorgibt.
1.75.8 Spannungsänderung ΔU
Erhöhung oder Abnahme der Spannung in einem Zeitabschnitt
Anmerkung 1 zum Begriff: Bei Angabe einer relativen Spannungsänderung wird die
Spannungsänderung der verketteten Spannung auf die Betriebsspannung des Netzes Ub
bezogen. Bei der Anschlussprüfung wird anstelle der Betriebsspannung die Nennspannung
Un zugrunde gelegt.
1.75.9 Langsame Spannungsänderung
Erhöhung oder Abnahme der Spannung, üblicherweise aufgrund von Änderungen der
Gesamtlast in einem Netz bzw. der Gesamteinspeisung in ein Netz.
1.75.10 Schnelle Spannungsänderung
Einzelne schnelle Änderung des Effektivwertes einer Spannung zwischen zwei aufeinander
folgenden Spannungswerten mit jeweils bestimmter aber nicht festgelegter Dauer.
1.75.11 Spannungsband
Spannungs-Effektivwerte zwischen einer oberen und unteren Betriebsspannung des Netzes.
1.75.12 Spannungshaltung
Die Spannungshaltung dient der Aufrechterhaltung eines akzeptablen Spannungsprofils im
gesamten Netz. Dies wird durch eine ausgeglichene Blindleistungsbilanz in Abhängigkeit
vom jeweiligen Blindleistungsbedarf des Netzes und der Anschlussnehmer erreicht.
1.75.13 Spannungsstützung
Die Spannungsstützung stellt eine statische Blindleistungsbereitstellung dar, die bei
Spannungseinbrüchen Blindleistung zur Verfügung stellt.
1.76 Stabilität
Der Ausdruck der Stabilität ist hier im Sinne eines Oberbegriffs für statische oder transiente
Stabilität verwendet: Stabilität ist die Fähigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems, den
Synchronbetrieb der Generatoren aufrecht zu erhalten. Der Synchronbetrieb eines
Generators im praktischen Sinne liegt vor, wenn kein Polschlüpfen und keine
Dauerschwingungen auftreten. Die transiente Stabilität ist in Bezug auf Art, Ort und Dauer
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einer Störung gewährleistet, wenn alle Generatoren diese Störung ohne Verlust des
Synchronismus überstehen.
1.77 Strombegriffe
1.77.1 Blindstrom IB
Anteil der Strom-Grundschwingung, der nicht zur Wirkleistung beiträgt.
1.77.2 Zusätzlicher Blindstrom ΔIB
Blindstrom, der während eines Fehlers zusätzlich zu dem stationären Blindstrom
bereitgestellt wird.
1.77.3 Kurzschlusswechselstrom Ik
Effektivwert des Wechselstromanteils eines zu erwartenden Kurzschlussstroms, wobei der
Gleichstromanteil – soweit vorhanden – nicht berücksichtigt wird (siehe auch DIN EN 609090 (VDE 0102)).
1.77.4 Anfangs-Kurzschlusswechselstrom Ik‘‘
Effektivwert des Wechselstromanteils eines zu erwartenden Kurzschlussstromes im
Augenblick des Kurzschlusseintritts (siehe auch DIN EN 60909-0 (VDE 0102)).
1.77.5 Stoßkurzschlussstrom ip
Maximal möglicher Augenblickswert des zu erwartenden Kurzschlussstromes (siehe auch
DIN EN 60909-0 (VDE 0102)).
1.77.6 Bemessungsstrom Ir
Strom eines Gerätes oder einer Einrichtung, für den das Gerät oder die Einrichtung durch
eine Norm oder vom Hersteller zum dauerhaften Betrieb ausgelegt ist
1.78 Synchronisierungseinrichtung
Parallelschalteinrichtung, die zusätzlich bei Verletzung der Bedingungen für
Synchronisieren von Erzeugungseinheiten oder -anlagen an das Netz Signale an
Regelung der Erzeugungseinheiten gibt, um vollautomatisch durch Veränderung
relevanten Parameter auf der Seite der Erzeugungseinheiten die Bedingungen für
Zusammenschaltung herzustellen.
das
die
der
die
1.79 Systemautomatiken
Die Umsetzung spezieller Systemautomatiken (ECA) dient zur Vermeidung und Eingrenzung
eines gestörten Netzbetriebs, Wiederherstellung der Netzstabilität, Eingrenzung der Gefahr
eines Spannungskollapses bei gleichzeitiger Minimierung des Ausfalls von Erzeugung.
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1.80 Systemdienstleistungen
Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung diejenigen für die
Funktionstüchtigkeit des Systems zum Teil unvermeidlichen Dienstleistungen bezeichnet, die
Netzbetreiber für die Anschlussnehmer erbringen und damit die Qualität der Stromerzeugung
bestimmen. Die wichtigsten dieser Systemdienstleistungen sind:
•
Frequenzhaltung
•
Spannungshaltung
•
Versorgungswiederaufnahme
•
Betriebsführung
1.81 Teillast
Eine Erzeugungsanlage wird mit Teillast betrieben, wenn ihre Leistung zwischen
Mindestleistung und Dauerleistung liegt.
1.82 Trennen vom Netz
Das Trennen vom Netz meint im hier verwendeten Sinn das Ausschalten eines
Leistungsschalters, insbesondere bei Fehlern im Netz.
1.83 Unempfindlichkeitsbereich
Der Unempfindlichkeitsbereich ist der durch die Grenzwerte der Frequenz definierte Bereich,
in dem der Regler nicht anspricht. Diese Kenngröße beschreibt das Zusammenwirken von
Primärregler und Maschine.
1.84 Untererregt
Betriebszustand einer Erzeugungsanlage bzw. einer Erzeugungseinheit, bei dem sich die
Erzeugungsanlage bzw. die Erzeugungseinheit wie eine Induktivität verhält.
1.85 Übererregt
Betriebszustand einer Erzeugungsanlage bzw. einer Erzeugungseinheit, bei dem sich die
Erzeugungsanlage bzw. die Erzeugungseinheit wie eine Kapazität verhält.
1.86 Übergabestation
Teil eines elektrischen Netzes, welches der Verbindung einer Kundenanlage mit dem Netz
eines Netzbetreibers dient. Sofern in der Übergabestation Leistungstransformatoren
enthalten sind, wird häufig auch der Begriff Umspannwerk verwendet.
1.87 Übergabezähleinrichtung
Oberbegriff für Abrechnungs- und Vergleichszählung.
1.88 Überschwingweite Δxmax einer Regelgröße
Auf den Nennwert bezogene größte vorübergehende Regelabweichung beim Übergang der
Regelgröße von einem stationären Zustand zu einem neuen stationären Zustand
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1.89 Übersetzungsverhältnis ü
Quotient aus Bemessungsspannungen der Ober- zur Unterspannung von Transformatoren.
1.90 Übertragungsnetz
Das Übertragungsnetz dient der Übertragung elektrischer Energie zu nachgeordneten
Verteilungsnetzen und der Einbindung großer Kraftwerke. Ein Übertragungsnetz ist dadurch
gekennzeichnet, dass der Leistungsfluss im Netz im Wesentlichen durch den
Kraftwerkseinsatz bestimmt ist. Im Allgemeinen beschränken sich deutsche
Übertragungsnetze auf die Spannungsebenen 220 und 380 kV; sowie seeseitig 155 kV. In
besonderen Fällen kann auch ein 110-kV-Netz seiner Aufgabe nach ein Übertragungsnetz
sein.
1.91 Verbraucher
Siehe Anschlussnehmer
1.92 Verbundnetz
Das Verbundnetz ist die Gesamtheit aller synchron verbundenen Übertragungsnetze.
1.93 Verfügungsbereich
Bereich, der die Zuständigkeit für die Anordnung von Schalthandlungen festlegt.
1.94 Vergleichszählung
Wandler, Zähler und ggf. Erfassungsgerät, einschließlich zugehöriger Hilfseinrichtungen zur
Erfassung elektrischer Arbeit am Netzanschluss. Sie dient als Vergleichszählung zur
Abrechnungszählung.
1.95 Verschiebungsfaktor cos φ
Cosinus des Phasenwinkels zwischen den Grundschwingungen einer Leiter-SternpunktSpannung und des Stromes in diesem Leiter.
1.96 Versorgungsunterbrechung
Eine Versorgungsunterbrechung ist die ausfallbedingte Unterbrechung der Versorgung eines
oder mehrerer Anschlussnehmer, die länger als 1 Sekunde dauert.
1.97 Versorgungswiederaufnahme
Als Versorgungswiederaufnahme werden diejenigen technischen und organisatorischen
Maßnahmen bezeichnet, die zur Störungseingrenzung und nach Störungseintritt zur
Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Versorgungsqualität durchgeführt werden.
Auch Maßnahmen zur Ausrüstung der Erzeugungsanlagen und Netzanlagen im Hinblick auf
eventuelle Großstörungen (Wiederaufbaukonzepte) sind der Versorgungswiederaufnahme
zuzurechnen.
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1.98 Verteilung
Verteilung ist die Übertragung von elektrischer Energie in physikalisch-technisch begrenzten
Regionen zur Einspeisung in Verteilungsstationen und Belieferung von Anschlussnehmern.
Die Verteilung wird i.d.R. über das Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetz realisiert.
1.99 Verteilungsnetz
Das Verteilungsnetz dient innerhalb einer begrenzten Region der Verteilung elektrischer
Energie zur Speisung von Stationen bzw. Anlagen von Anschlussnehmern. In
Verteilungsnetzen ist der Leistungsfluss im Wesentlichen durch die Anschlussnehmer
bestimmt. In Deutschland werden Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze ( 110 kV) als
Verteilungsnetze genutzt; in besonderen Fällen kann auch ein 380- und 220-kV-Netzteil als
Verteilungsnetz betrachtet werden.
1.100
Zähleinrichtung
Der Begriff Zählung umfasst den Zähler und alle zugehörigen Anlagenteile wie Wandler,
Kabel, Stromversorgung, Registrierung, usw. Es wird zwischen Abrechnungs- und
Vergleichszähleinrichtung unterschieden.
1.101
Zähler
Ein Zähler ermittelt auf Basis der sekundären Messwandlergrößen der Ströme und
Spannungen die Wirkarbeit in eine oder beide Richtungen und ggf. die Blindarbeit. Die
Ausgabe der Energiemengen erfolgt "quantisiert" als Impuls oder als digitaler Wert.
1.102
01
Zertifikate
1.102.1 Anlagenzertifikat
Zertifikat, das die Erfüllung der geplanten Erzeugungsanlage mit den Anforderungen dieser
VDE-Anwendungsregel sowie ggf. mit den ergänzenden Anforderungen des Netzbetreibers
ausweist.
Basis
für
das
Anlagenzertifikat
bilden
Einheitenzertifikate,
ggf.
Komponentenzertifikate sowie Netzberechnungen und Simulationen. Im Gegensatz zum
Einheitenzertifikat und zum Komponentenzertifikat handelt es sich bei dem Anlagenzertifikat
nicht um ein überwachungspflichtiges Produktzertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17067,
sondern um eine zertifizierte Netzanschlussplanung.
1.102.2 Einheitenzertifikat
Typenspezifisches Zertifikat für jede Erzeugungseinheit, in dem die elektrischen
Eigenschaften der Erzeugungseinheit ausgewiesen werden, um die Konformität einer
geplanten Erzeugungsanlage mit den Anforderungen der vorliegenden VDEAnwendungsregel nachzuweisen
Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Einheitenzertifikat ist ein überwachungspflichtiges
Produktzertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17067 für alle Erzeugungseinheiten. In ihm werden
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typspezifisch die elektrischen Eigenschaften der betreffenden Erzeugungseinheit nach 11.2
dieser VDE-Anwendungsregel ausgewiesen.
1.103
Zusatzanforderung
Eine technische Mindestanforderung an Anlagen, die dann zu erfüllen ist, wenn sie von TTG
verlangt wird. Sie ergänzt Grundanforderungen.
1.104
01
Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit (der Versorgung) ist die Fähigkeit eines Elektrizitätsversorgungssystems,
seine bestimmungsgemäße Aufgabe unter vorgegebenen Bedingungen während einer
bestimmten Zeitspanne zu erfüllen.
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01
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT Offshore GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
20.04.2017
Dr. Christian Rathke
AMO-GHC
Geprüft (Checked):
26.04.2017
Dr. Torsten Rendel
AMO-GHC
Freigegeben (Released)
04.05.2017
Andreas Menze
AMO-GHC
Änderungshistorie (change log)
Rev.
Datum (Date)
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Erstellung
Rathke
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Netzanschlusssystemen
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01
Inhaltsverzeichnis
1
Grundlagen der Auslegung des Netzanschlusssystems (NAS) .....................................3
1.1 Redundanz .............................................................................................................3
1.2 Übertragungsleistung .............................................................................................3
1.3 Seekabelauslegung nach dem 2K-Kriterium ...........................................................4
1.4 Blindleistungskompensation ...................................................................................5
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01
1 Grundlagen der Auslegung des Netzanschlusssystems (NAS)
Abhängig von der geforderten Übertragungsleistung sowie der räumlichen Entfernung
zwischen NKP und NVP können Netzanschlusssysteme als Hochspannungs-Drehstrom(HDÜ) oder Hochspannungs-Gleichstrom-Verbindung (HGÜ) realisiert werden.
Die Auslegung eines NAS erfolgt gemäß den gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen
Vorgaben. Nachfolgend werden die Grundlagen dieser Auslegung für den Anschlussnehmer
informativ bereitgestellt.
1.1
Redundanz
Über das NAS wird ein n-0 sicherer Netzanschluss realisiert. Dies hat zur Folge, dass ein
Betriebsmittelausfall stets den teilweisen oder vollständigen Ausfall der Übertragungsleistung
zur Folge hat.
Unabhängig von der n-0-sicheren Auslegung des NAS können sich in Abhängigkeit des
Netzausbauzustandes und der aktuellen Betriebs- und Umweltbedingungen Möglichkeiten
für betriebliche Umschaltungen ergeben. So verfolgt TTG bei der Errichtung von
Umrichterplattformen in einem Cluster z. B. das sogenannte Mutter-TochterPlattformkonzept: Um technische sowie logistische Synergien nutzen zu können, werden
hierbei mehrere Umrichterplattformen möglichst in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander
errichtet. Die Plattformen werden dann über eine Brücke durch Drehstrom- und Steuerkabel
sowie Rohrverbindungen miteinander verbunden. Durch die Verbindung der eigentlich
getrennten Netzanbindungssysteme der jeweiligen Umrichterplattformen durch die
Drehstrom- und die Steuerkabel kann die Zuverlässigkeit bzw. Verfügbarkeit des
Gesamtsystems erhöht werden und es können (Teil)-Redundanzen realisiert werden. So
kann beim Ausfall eines Netzanbindungssystems (z. B. durch Wartung oder einen Fehler) je
nach
Einspeisesituation
gegebenenfalls
freie
Leistung
des
benachbarten
Netzanbindungssystems genutzt oder zumindest eine Eigenstromversorgung der
Umrichterplattform sowie der Umspannplattform der EZA und der daran angeschlossenen
EZE gewährleistet werden.
1.2
Übertragungsleistung
Die Übertragungsleistung des NAS entspricht im Regelfall exakt der summierten
Netzanschlussleistung der hieran angeschlossenen NAP, bzw. in der Folge der
Summenleistung aller an das NAS angeschlossenen Erzeugungseinheiten. Das NAS ist
dementsprechend zu keiner Zeit überlastfähig.
Dieses gilt insbesondere für HGÜ-NAS. Hier stellt die maximale Stromtragfähigkeit der
Insulated Gate Bipolar Transistors (IGBT) im Umrichter eine harte Grenze dar. Da bereits
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01
kurzzeitige Überströme zu einer unwiderruflichen Zerstörung der IGBT führen können, wird
das HGÜ-NAS im Falle einer Überlast durch den Umrichterschutz unverzüglich abgeschaltet.
Um einen Ausfall des NAS zu verhindern, ist durch die Netzanschlussnehmer daher
sicherzustellen, dass Überschreitungen der zugesicherten Übertragungsleistung am NAP
(Leistungsspitzen), auch wenn diese nur kurzzeitig auftreten, zu jedem Zeitpunkt
ausgeschlossen werden können. Die Vorgaben in Bezug auf die dynamische Genauigkeit
der Leistungsregelung am NAP gemäß Abschnitt 4.5.1 sind daher durch den
Anschlussnehmer unbedingt einzuhalten.
1.3
Seekabelauslegung nach dem 2K-Kriterium
Zusätzlich zu der oben beschriebenen Leistungsgrenze sind auch Einschränkungen zu
beachten, welche sich aus der Auslegung der Seekabel entsprechend des sogenannten 2KKriteriums ergeben. Dieses Kriterium gibt an, dass sich der Seeboden durch die thermischen
Verluste der Kabel in einem vorgegebenen Aufpunkt um maximal 2 K gegenüber dem
ungestörten Zustand erwärmen darf.
Bei der Berechnung der Aufpunkttemperatur wird die in IEC 60287 vorgeschlagene
Berechnungsmethode verwendet. Hierbei wird zunächst ausgehend vom Zeitmittelwert der
Kabelverluste der Zeitmittelwert der Aufpunkterwärmung berechnet. Gemäß Vorgabe des
Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) sind dabei sowohl die fluktuierende
Einspeiseleistung der angeschlossenen EZA als auch die konkrete Auslegung der
Übertragungsleitung
(einschließlich
der
Lage
und
Dimensionierung
der
Kompensationsanlagen bei Drehstrom-Kabeln) zu berücksichtigen. Für den Zeitmittelwert
der Aufpunkterwärmung wird ein Wert von 77 % der Netzanschlussleistung angenommen.
Hieran anschließend wird der mittleren Aufpunkterwärmung zur Berücksichtigung
mehrtägiger Volllastphasen der EZA eine transiente Erwärmung überlagert. Hierbei kommt
das in IEC 60853-2 beschriebene Berechnungsverfahren zur Anwendung. An diese
Höchstlastphase von sieben Tagen Dauer mit 99 % der Netzanschlussleistung schließt sich
eine Abkühlungsphase von 45 Tagen mit mittleren Kabelverlusten an.
Die thermische Belastbarkeit der Kabel entspricht nach diesem Planungsgrundsatz nicht der
technisch maximal zulässigen Dauerstrom-Belastbarkeit, welche üblicherweise in den
Kabeldatenblättern angegeben wird. Im Gegensatz zu dem oben beschriebenen
Berechnungsverfahren würde diese dadurch bestimmt, dass bei der dauerhaft auftretenden
Kabelverlustleistung nicht die maximal zulässige Leitertemperatur überschritten wird. Diese
liegt für VPE-Kabel bei ca. 90 °C.
Die thermische Auslegung der Kabel auf das oben genannte Profil hat einen erheblichen
Einfluss auf die im Schadensfall ggf. möglichen Betriebsschaltungen, da Verfahren
entwickelt werden müssen, um eine Überschreitung des 2K-Kriteriums auch bei einer
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NAR-O-B0
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Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
Anhang B0: Grundlagen der Auslegung von
Netzanschlusssystemen
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01
auslegungsüberschreitenden Belastung der Kabel sicher verhindern zu können. Diese
Verfahren des sogenannten Erzeugungsmanagements (TCM-Transmission Capacity
Management) werden in Abschnitt 4.5.2 der O-NAR beschrieben.
1.4
Blindleistungskompensation
Abhängig von ihrer Länge sind bei Höchstspannungs-Drehstromkabeln aufgrund ihrer
kapazitiven Ladeleistung ggf. Maßnahmen zur Blindleistungskompensation notwendig. Diese
wird offshore nach dem aktuellen Konzept bei Höchstspannungs-Drehstromkabeln mit mehr
als fünf Kilometern Länge zwingend erforderlich.
Bei NAS in HGÜ-Technik werden für die Drehstrom-Seekabel zwischen dem NKP und dem
NAP die Kompensationseinrichtungen möglichst einseitig am NAP auf der Umspannplattform
der EZA aufgestellt.
Letztere besteht aus einer Kompensationsdrosselspule, die elektrisch unmittelbar am
Anschluss des Höchstspannungs-Drehstromkabels an die Höchstspannungsschaltanlage
angeschlossen wird. Im Betrieb ist diese untrennbar mit dem HöchstspannungsDrehstromkabel verbunden. Die Notwendigkeit der untrennbaren Verbindung gilt für alle
Betriebszustände der EZA.
Für die Auslegung
Planungsgrundsätze:
•
•
•
•
der
Blindleistungskompensation
gelten
die
nachfolgenden
Die
passive
Blindleistungskompensation
der
Drehstrom-Seekabel
wird
konzeptgemäß für Leitungslängen größer 5 km mit einem Kompensationsgrad von
minimal 0,4 und maximal 0,6 am NAP ausgeführt.
Die Kompensationsdrosselspulen sind während des Betriebes nicht regelbar.
Die Kompensationsdrosselspulen sind nicht schaltbar mit den jeweiligen Kabelenden
verbunden.
Die einseitige Kabelkompensation am NAP ist zu bevorzugen, sofern netzplanerische
und/oder systemtechnische Aspekte nicht dagegen sprechen.
Die Auslegung der Kabelkompensation erfolgt durch TTG insbesondere auch mit Blick auf
das dynamische Netzverhalten, das Verhalten im Fehlerfall, das Schalten kapazitiver Ströme
sowie die Längskopplung des NKP zu benachbarten HGÜ-Seestationen.
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Anhang B1: Transmission Capacity Management I (TCM I)
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT Offshore GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
25.05.2016
Dr. Christoph Buchhagen
AMO-GHC
Geprüft (Checked):
11.11.2016
Dr. Christian Rathke
AMO-GHC
Freigegeben (Released)
04.05.2017
Andreas Menze
AMO-GHC
Änderungshistorie (change log)
Rev.
Datum (Date)
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Dr. Buchhagen
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Anhang B1: Transmission Capacity Management I (TCM I)
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Inhaltsverzeichnis
1
Inhaltsverzeichnis ...........................................................................................................................2
2
Transmission Capacity Management I (TCM I)..............................................................................3
2.1 Betriebsstrategie .....................................................................................................................3
2.2 Detaildefinition des TCM I – Verfahrens .................................................................................3
2.3 Datenerfassung für TCM-Intervall ..........................................................................................4
2.4 Anschlussszenario für das TCM-Intervall ...............................................................................4
2.5 Anpassung des Kraftwerkseinsatzplans .................................................................................5
2.6 Anforderungen an die Schaltmaßnahmen..............................................................................6
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Anhang B1: Transmission Capacity Management I (TCM I)
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2 Transmission Capacity Management I (TCM I)
Nachfolgend werden die Definitionen und Regeln für das Transmission Capacity
Management I festgelegt.
2.1 Betriebsstrategie
Die Strategie für die Netzbetriebsführung mit Management der Übertragungskapazität am
NKP während eines interimen oder temporären (nachfolgend aus sprachlichen Gründen in
beiden Fällen temporär genannt) Netzanschlusses ist wie folgt definiert:
•
Zunächst wird die Erzeugungsleistung des temporären Anschlusses limitiert.
•
Die Limitierung
der Erzeugungsleistung der regulär angeschlossenen
Anschlussnehmer beginnt erst, wenn die Einspeiseleistung aller temporären und
interimen Anschlüsse zu Null limitiert ist.
•
Die verfügbare Übertragungskapazität des NAS wird stets zuerst den regulär
angeschlossenen Anschlussnehmern bereitgestellt.
•
Wenn die angeforderte Übertragungskapazität des NAS den regulär
angeschlossenen Anschlussnehmern bereitgestellt ist, wird die verbleibende
Übertragungskapazität temporären Anschlüssen zur Verfügung gestellt.
Bei einer Limitierung der absoluten maximalen Übertragungskapazität des NAS, welche
beispielsweise durch externe oder interne Einflüsse auftreten kann, wird zuerst die Leistung
der temporären angeschlossenen Netzanschlussnehmer reduziert.
2.2 Detaildefinition des TCM I – Verfahrens
Das Funktionsprinzip des TCM I - Verfahrens ist nachfolgend beschrieben. Hierin gelten die
nachfolgenden Definitionen:
„Netz-Zeit“
Für die Zeitangaben im TCM I - Verfahren gilt die Festlegung der gesetzlichen Zeit,
mitteleuropäische Zeit (MEZ) und mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).
Art des Anschlusses
Die Netzanschlussnehmer werden je nach Art des Anschlusses klassifiziert.
Netzanschlussnehmer, die dauerhaft einen Netzanschluss am jeweiligen NAS besitzen
gelten als reguläre Netzanschlussnehmer. Ein Netzanschlussnehmer gilt als temporär
angeschlossen, wenn der Anschluss ausschließlich aufgrund betrieblicher Schaltungen
zustande kommt. Letztlich handelt es sich um einen interimen Anschluss, wenn ein
Netzanschlussnehmer aufgrund der verzögerten Fertigstellung des eigentlichen NAS
übergangsweise an ein anderes NAS angeschlossen wird.
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TCM-Intervall
Die Festlegung des Einspeiseszenarios erfolgt für ein TCM-Intervall. Die Länge des TCMIntervalls beträgt eine Woche. Es beginnt am Freitag um 0:00 Uhr und endet am Donnerstag
um 24:00 Uhr. Bei Bedarf kann die Dauer, Beginn und Ende eines TCM-Intervalls durch TTG
kurzfristig neu festgelegt werden.
2.3 Datenerfassung für TCM-Intervall
Die Erfassung der Daten für die Bestimmung des Anschlussszenarios im TCM-Intervall
erfolgt planmäßig wenige Tage vor dem Start des TCM Intervalls. Abweichend davon kann
im Falle einer Störung die Datenerfassung auch kurzfristig erfolgen.
•
Alle betroffenen Netzteilnehmer sind aufgefordert der TTG für jedes TCM-Intervall die
je Netzanschlusspunkt verfügbare Anzahl der Erzeugungseinheiten und deren
Nennleistung verbindlich zu melden.
•
Die verfügbare installierte Generatorleistung ist hierbei pro Tag, in der Regel von
Freitag bis Donnerstag, in einem Stundenraster, von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, zu
melden. Bei der Umstellung der Zeit von Sommer- auf Winter- bzw. Winter- auf
Sommerzeit wird das Stundenraster um einen zusätzlichen Wert ergänzt bzw. um
einen Wert vermindert.
•
Die Netzanschlussnehmer übergeben die genannten Daten in der Regel spätestens
bis Mittwoch 12:00 Uhr. Ausnahmen sind bundesweite Feiertage und Feiertage in
Niedersachsen. In diesen Fällen ist die Meldung bis 12:00 Uhr des vorangegangenen
Werktags zu übermitteln.
•
Die Übermittlung der genannten Daten erfolgt mit einem standardisierten Formular)
per E-Mail an ein Funktionspostfach der TTG.
2.4 Anschlussszenario für das TCM-Intervall
Basierend auf den gemeldeten Daten der Netzanschlussnehmer und ggf. unter
Berücksichtigung einer vorliegenden Limitierung der Übertragungskapazität des NAS wird
auf Basis der Betriebsstrategie ein Einspeiseszenario in Form eines Kraftwerkseinsatzplans
erstellt.
•
Analog
der
Datenerfassung
der
Netzanschlussnehmer
besteht
der
Kraftwerkseinsatzplan für einen bestimmten NAP des Netzanschlussnehmers aus der
Festlegung der max. Anzahl der an diesem NAP betreibbaren Erzeugungseinheiten
für das TCM-Intervall pro Tag in einem Stundenraster.
•
Die Verantwortung für die Erstellung des Kraftwerkseinsatzplans obliegt TTG.
•
TTG übermittelt innerhalb einer Zeitspanne von 24 Stunden, beginnend mit Ablauf
der Frist für die Datenmeldung durch den Anschlussnehmer, den verbindlichen
Einsatzplan
an
alle
Netzanschlussnehmer.
Die
Übermittlung
des
Kraftwerkseinsatzplans erfolgt mit einem standardisierten Formular zur Beschreibung
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des Einspeiseszenarios per E-Mail an eine Funktions-E-Mailadresse, die von dem
Netzanschlussnehmer bereitgestellt wird.
2.5 Anpassung des Kraftwerkseinsatzplans
Für die Änderung des Kraftwerkseinsatzplans im laufenden TCM-Intervall („Nachmeldung“)
gilt die folgende Prozedur:
•
Die Meldung bzw. eine Anpassung des gültigen Kraftwerkeinsatzplanes erfolgt mit
dem standardisierten Datenerfassungsformular und ist werktags bis 8:00 Uhr für die
Umsetzung an folgenden Tagen von dem antragstellenden Netzanschlussnehmer an
das TTG-Funktionspostfach zu übermitteln.
•
Die Anpassung des Kraftwerkseinsatzplans wird, vorbehaltlich einer Prüfung gemäß
der Betriebsstrategie, von TTG an alle Netzanschlussnehmer, zur Bestätigung bis
9:00
Uhr
für
die
Umsetzung
für
Folgetage
übermittelt.
Die Übermittlung des angepassten Kraftwerkseinsatzplans erfolgt mit dem
standardisierten
Formular,
das
zur
planmäßigen
Beschreibung
des
Einspeiseszenarios angewendet wird, an die Funktions-E-Mailadressen der
Netzanschlussnehmer. Änderungen die Vergangenheit betreffend sind nicht möglich.
•
Alle Netzteilnehmer, mindestens jedoch diejenigen bei denen eine Reduktion der
Übertragungskapazität geplant ist, übermitteln eine formlose Bestätigung der
Gültigkeit des angepassten Kraftwerkseinsatzplans per E-Mail an das TTGFunktionspostfach bis 10:00 Uhr für die Umsetzung an Folgetagen.
•
Basierend auf der Überprüfung der genannten Bestätigungen erklärt TTG verbindlich
die Gültigkeit des geänderten Einspeiseszenarios bis 11:00 Uhr für die Umsetzung an
Folgetagen und informiert ggf. die Netzteilnehmer darüber, dass Zwangsmaßnahmen
durchgeführt werden:
o
Alle Netzteilnehmer haben den Empfang bestätigt:
o
Erneuter Versand des
Kraftwerkseinsatzplans.
o
Ausbleiben
der
Anschlussnehmer:
o
Im Falle einer notwendigen Reduzierung der Übertragungskapazität für den
temporären Anschluss erfolgt zu den entsprechenden Zeitpunkten eine
Abregelung über das IEC 101 Protokoll auf den jeweils niedrigeren, möglichen
Sollwert. Im Extremfall ist auch eine Abschaltung des OWPs möglich.
o
Es erfolgt der erneute Versand des angepassten Einsatzplans. Die
kommende Maßnahme wird dem OWP per E-Mail angekündigt. Sollte dem
temporären angeschlossenen OWP mehr Übertragungskapazität zugeteilt
worden sein, bleibt diese Änderung erhalten.
zur
Bestätigung
Bestätigung
der
vorgelegten
temporär
angepassten
angeschlossenen
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o
Ausbleiben der Bestätigung des regulär angeschlossenen OWP
o
Im Falle einer gemeldeten Reduzierung der Übertragungskapazität für die
regulären Anschlussnehmer wird der ursprüngliche Fahrplan erneut versandt.
Dementsprechend ergeben sich keinerlei Änderungen. Sollte den regulär
angeschlossenen Anschlussnehmern mehr Übertragungskapazität zugeteilt
worden sein, bleibt diese Änderung erhalten und es erfolgt der Versand eines
entsprechend angepassten Einsatzplans.
Hinweis:
Der Prozess zur Anpassung der Kraftwerkseinsatzplanung kann an regulären Arbeitstagen
von Montag bis Freitag für jeden noch nicht begonnenen Tag des laufenden TCM Intervalls
durchgeführt werden. An Samstagen, Sonntagen, bundesweit einheitlichen und
niedersächsischen Feiertagen wird keine Anpassung der Kraftwerkseinsatzplanung
vorgenommen.
2.6 Anforderungen an die Schaltmaßnahmen
An die Schaltmaßnahmen zur Herstellung des festgelegten Einspeiseszenarios gelten die
folgenden Anforderungen:
•
Synchronisation der Netzanschlussnehmer mit dem seeseitigen Netz wird stets
begleitet mit einem Schaltgespräch zwischen der TTG-Schaltleitung und des
Netzanschlussnehmers.
•
Änderung des Einspeiseleistung bzw. die Zu- oder Abschaltung von
Erzeugungseinheiten gemäß der Vorgabe nach dem Kraftwerkseinsatzplan eines
synchronisierten OWP erfolgt automatisch ohne gesonderte Anweisung der TTGSchaltleitung.
•
Die Herstellung des geforderten Einspeiseszenarios durch Abschaltung von
Erzeugungseinheiten muss zum Zeitpunkt, der in dem Kraftwerkseinsatzplan
bestimmt ist, vollständig abgeschlossen sein.
•
Analog der Abschaltplanung beginnt die Zuschaltung der Erzeugungseinheiten erst
zum festgelegten Zeitpunkt
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Netzanschlussnehmer
(NAN) erhält temporären
oder Interimsanschluss
Start des TCM I
i.d.R. Mittwoch 12: 00 Uhr:
Meldefrist für regulär
angeschlossene
Netzanschlussnehmer
NAN hat die Anzahl
einsatzbereiter WEA
gemeldet
nein
Vergabe der restlichen
Übertragungskapazität an
die NAN mit temporärem
oder Interimsanschluss
ja
Versand der erstellten
Einsatzpläne an alle
beteiligten OWPs innerhalb
von 24 Stunden
change request am
Werktag bis 8:00 Uhr
nein
ja
Anpassung des Einsatzplans
bis 9:00 Uhr
Bestätigung des
Empfangs durch die
NAN bis 10:00 Uhr
ja
Versand des geänderten
Einsatzplans bis 10:00 Uhr
Gültigkeit am Folgetag
um 0:00 Uhr
ja
Weitere
Anpassungsanfrage
nein
nein
NAN erhält
regulären Anschluss
ja
Ende des TCM I Verfahrens
Bestätigung des
NAN der Leistung
reduzieren soll fehlt
nein
ja
Abregelung des NAN
mittels definierter
Schnittstellen oder
Abschaltung falls notwendig
Technische Daten GIS
Verfügungserlaubnis – Berechtigung TenneT
- Bemessungsspannung
- Bemessungsfrequenz
- Bemessungs-Kurzzeit-Stehwechselspannung (Effektivwert)
• Leiter gegen Erde, Leiter gegen Leiter, über Schaltstrecke
• über Trennstrecke
- Bemessungs-Steh-Blitzstoßspannung (Scheitelwert)
• Leiter gegen Erde, Leiter gegen Leiter, über Schaltstrecke
• über Trennstrecke
- Bemessungs-Betriebsstrom
- Bemessungs-Kurzschlussdauer
- Bemessungs-Kurzzeitstrom
- Bemessungs-Stoßstrom
- Kabelanschluss - gemäß DIN EN 62271-209
TSO Schaltanlage
=L10x
P2
-T2L1-L3
170 kV
50 Hz
325 kV
375 kV
750 kV
860 kV
2000 A
1s
31,5 kA
80 kA
K1
P1
=E0x -T1
-L10x
P1
-T1L1-L3
K1
Verwendung TSO
Verwendung OWP
0,5 FS5, 200 %, 10 VA
Kern 2
5PR60,
200 %, 10 VA
Kabel Diff.-Schutz
Äußerer Trafo-Diff
Schutz
Kern 3
5PR60,
200 %, 10 VA
Kabel Dist.-Schutz
Trafo Distanz Schutz
K2
Kern 4
P2
Technische Daten
Kern 1
Kern 5
0,1 FS5,
200 %,
eichfähig
0,1 FS5,
200 %,
eichfähig
Messung
5 VA
5 VA
Verrechnungszählung
Vergleichszählung
TSO Eigentum
=E0x -T5
Technische Daten
Wicklung 1
0,5 / 3P
Verwendung TSO
Verwendung OWP
Kabel Dist.- & U>-Schutz
Messung, Schutz
OWP Eigentum
Wicklung 2
=E0x
-Q8P(1)
-T5
-F2
(1)
W1
W2
W3
W4
Wicklung 3
155 0,1 0,1 0,1 0,1
/
/
/
/
kV
3
3 3 3 3
-Q8
M
-Q9
(1)
-Q9P
M
50 VA
0,1
eichfähig
0,1
eichfähig
Wicklung 4
3P
=L10x -T1
10 VA
10 VA
Verrechnungszählung
Vergleichszählung
Dämpfung mit
Sättigungsdrossel
30 VA
Technische Daten
Verwendung TSO
Kern 1
5PR20,
200 %, 10 VA
Spule UMZ-Schutz,
Messung
Kern 2
5PR20,
200 %, 10 VA
Spule Diff.-Schutz
-Q5.2
=L10x -T2
M
P1
-T1L1-L3
600/1/1/1/1/1 A
K1
Kern 1
Technische Daten
Verwendung TSO
5PR20,
Spule Diff.-Schutz,
200 %, 10 VA
K2
K3
K4
=T13x -T1.1, T2, T3
K5
Technische Daten
Verwendung TSO
P2
Kern 1
-Q0
5PR60,
Verwendung OWP
Innerer Trafo-Diff
Schutz
200 %, 10 VA
(2)
M
=T13x -T1.2
-F1
Kern 1
-Q5.1
Technische Daten
5PR20,
200 %, 10 VA
M
=T13x
P2
-T1.1
P2
600/1 A
P1
K1
K1
P1
-T13x
155/33/33 kV
YNd5d5
±13 %
± 6 Stufen
-T1.2
600/1 A
-T2
P1
xyz/1 A
P2
K1
K1
P1
P2
-T3
xyz/1 A
(1): nur für Wartungszwecke, im Betrieb nicht schaltbar und in seiner Stellung mechanisch blockiert
(2): Durchführung von Not-Aus (Öffnung des LS) durch TenneT möglich
REVISIONEN
Anhang B2 O-NAR:
Empfehlung Blockeinschaltung
Netzanschlusspunkt
DATUM ORIGINAL
MASSSTAB
08.04.2009
LETZTE ÜBERARBEITUNG
02.04.2015
PROJEKT
BESCHREIBUNG
Sternpunktbehandlung Transformator
Änderung Betriebsmittelbenennung
Änderung Firmenlogo
Firmenumbenennung, Anpassung Erdungsschalt.
Stromwandler
Änderung Eichpflicht
Ergänzung VE-Bereich, Anpassung
10 02.04.2015
Überspannungsableiter F2
NR.
4
5
6
7
8
9
DATUM
03.06.2009
22.06.2009
06.07.2009
25.01.2011
05.08.2013
12.01.2015
GEPRÜFT
OWP
ERSTELLT
Rauscher
Wiechmann
Verwendung TSO
Verwendung OWP
Empfindlicher ErdstromDiff.-Schutz Trafo
Verfügungserlaubnis – Berechtigung TenneT
TSO Schaltanlage
TSO Schaltanlage
Technische Daten GIS
=L101
- Bemessungsspannung
- Bemessungsfrequenz
- Bemessungs-Kurzzeit-Stehwechselspannung (Effektivwert)
• Leiter gegen Erde, Leiter gegen Leiter, über Schaltstrecke
• über Trennstrecke
- Bemessungs-Steh-Blitzstoßspannung (Scheitelwert)
• Leiter gegen Erde, Leiter gegen Leiter, über Schaltstrecke
• über Trennstrecke
- Bemessungs-Betriebsstrom
- Bemessungs-Kurzschlussdauer
- Bemessungs-Kurzzeitstrom
- Bemessungs-Stoßstrom
- Kabelanschluss - gemäß DIN EN 62271-209
=L102
P2
-T2L1-L3
P2
K1
-T2L1-L3
P1
K1
P1
-L10x
-L10x
P1
-T1L1-L3
P1
K1
-T1L1-L3
K2
P2
K1
K2
P2
170 kV
50 Hz
325 kV
375 kV
750 kV
860 kV
2000 A
1s
31,5 kA
80 kA
TSO Eigentum
OWP Eigentum
=L10x -T1
=E01
-T5
-F2
(1)
-Q8P(1)
=E04
W1
W2
W3
W4
-T5
-F2
(1)
-Q8P(1)
155 0,1 0,1 0,1 0,1
/
/
/
/
kV
3
3 3 3 3
155 0,1 0,1 0,1 0,1
/
/
/
/
kV
3
3 3 3 3
-Q8
-Q8
M
-Q9
-Q9P(1)
-T1L1-L3
-T1L1-L3
600/1/1/1/1/1 A
K3
K1
Kern 2
5PR20,
200 %, 10 VA
Spule Diff.-Schutz
K3
K4
K5
K5
-Q0
M
Kabel Dist.-Schutz
-Q11
-Q12
M
M
Schutz 1
Kern 3
5PR60,
200 %, 10 VA
Kabel Diff.-Schutz
Schutz 2
Wicklung 1
Wicklung 2
-Q15
-Q16
-Q17
M
M
M
Wicklung 3
Wicklung 4
=E02/E05 -T1
=E05
-Q1
-Q1
M
M
P2
K1
-T1L1-L3
K2
600/1/1/1/1/1 A
K3
P1
K1
-T5
W1
W2
U n 0,1 0,1
/
/
kV
3 3 3
-F1
-Q5.1
=T132
-T1.1
K1
600/1 A
K1
P1
-T1.2
600/1 A
xyz/1 A
P2
K1
P1
P2
Verwendung OWP
0,5 / 3P
50 VA
0,1
eichfähig
0,1
eichfähig
Kabel Dist.- & U>-Schutz
Messung, Schutz
10 VA
10 VA
3P
Verrechnungszählung
Vergleichszählung
Dämpfung mit
Sättigungsdrossel
30 VA
Technische Daten
Verwendung TSO
5PR60,
200 %, 10 VA
Schutz 1
5PR60,
200 %, 10 VA
Schutz 2
Technische Daten
Verwendung TSO
-T3
xyz/1 A
P2
155/33/33 kV
YNd5d5
±13 %
± 6 Stufen
-T1.2
0,5 / 3P
50 VA
Messung
Wicklung 2
3P
30 VA
Dämpfung mit
Sättigungsdrossel
Technische Daten
P2
Kern 1
K1
5PR60,
Verwendung TSO
Technische Daten
5PR20,
200 %, 10 VA
P1
155/33/33 kV
YNd5d5
±13 %
± 6 Stufen
600/1 A
xyz/1 A
P1
P2
K1
K1
P1
P2
-T3
xyz/1 A
(1): nur für Wartungszwecke, im Betrieb nicht schaltbar und in seiner Stellung mechanisch blockiert
(2): Durchführung von Not-Aus (Öffnung des LS) durch TenneT möglich
Anhang B3 O-NAR:
Empfehlung H-Schaltung
Netzanschlusspunkt
DATUM ORIGINAL
05.08.2013
LETZTE ÜBERARBEITUNG
02.04.2015
MASSSTAB
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
PROJEKT
REVISIONEN
NR.
1
2
6
3
7
8
DATUM
05.08.2013
12.01.2015
06.07.2009
02.04.2015
25.01.2011
05.08.2013
BESCHREIBUNG
Sternpunktbehandlung Transformator
Änderung Eichpflicht
Änderung
Firmenlogo
Ergänzung
VE-Bereich, Anpassung
Überspannungsableiter
F2
Firmenumbenennung,
Anpassung
Erdungsschalt.
Stromwandler
GEPRÜFT
OWP
ERSTELLT
Rauscher
Wiechmann
Verwendung OWP
Innerer Trafo-Diff
Schutz
200 %, 10 VA
-T132
-T2
Verwendung OWP
Wicklung 1
-Q5.1
K1
P1
-T131
Verwendung OWP
Kern 3
M
P1
K1
Verwendung TSO
Kern 2
=T13x -T1.2
P1
Technische Daten
Messung
Kern 1
-T2
Vergleichszählung
0,5 FS5, 200 %, 10 VA
=T13x -T1.1, T2, T3
P2
5 VA
Verrechnungszählung
Kern 1
=E02/E05 -T5
W1
W2
(1)
M
-T1.1
5 VA
K3
U n 0,1 0,1
/
/
kV
3 3 3
600/1 A
0,1 FS5,
200 %,
eichfähig
0,1 FS5,
200 %,
eichfähig
K2
P1
-T5
(1)
P2
Messung
M
M
=E02
=T131
Verwendung OWP
200 %, 10 VA
=E01/E04 -T5
-Q1
M
-F1
Verwendung TSO
-Q5.1
M
-T1L1-L3
Technische Daten
5PR60,
Kern 5
=E03
600/1/1/1/1/1 A
Spule Diff.-Schutz,
200 %, 10 VA
0,5 FS5, 200 %, 10 VA
Kern 4
(2)
-Q5.1
P2
5PR20,
Kern 2
M
-Q1
Verwendung TSO
Kern 1
P2
(2)
Technische Daten
K2
K4
P2
-Q0
Spule UMZ-Schutz,
Messung
=E01/E04 -T1
M
P1
K2
200 %, 10 VA
Kern 1
-Q5.2
M
600/1/1/1/1/1 A
Verwendung TSO
5PR20,
M
-Q5.2
K1
Technische Daten
Kern 1
=L10x -T2
M
-Q9
-Q9P(1)
M
P1
W1
W2
W3
W4
Verwendung TSO
Verwendung OWP
Empfindlicher ErdstromDiff.-Schutz Trafo
Verfügungserlaubnis – Berechtigung TenneT
TSO Schaltanlage
=L101
P2
-T2L1-L3
TSO Schaltanlage
=L102
P2
K1
-T2L1-L3
P1
Technische Daten GIS
K1
P1
-L101
- Bemessungsspannung
- Bemessungsfrequenz
- Bemessungs-Kurzzeit-Stehwechselspannung (Effektivwert)
• Leiter gegen Erde, Leiter gegen Leiter, über Schaltstrecke
• über Trennstrecke
- Bemessungs-Steh-Blitzstoßspannung (Scheitelwert)
• Leiter gegen Erde, Leiter gegen Leiter, über Schaltstrecke
• über Trennstrecke
- Bemessungs-Betriebsstrom
- Bemessungs-Kurzschlussdauer
- Bemessungs-Kurzzeitstrom
- Bemessungs-Stoßstrom
- Kabelanschluss - gemäß DIN EN 62271-209
-L102
P1
-T1L1-L3
P1
K1
K1
-T1L1-L3
K2
P2
K2
P2
TSO Eigentum
OWP Eigentum
=E01
-Q8P(1)
-T5
F
=E03
W1
W2
W3
W4
(1)
-Q8P(1)
155 0,1 0,1 0,1 0,1
/
/
/
/
kV
3
3 3 3 3
-Q9P(1)
P1
-T3
600/1/1/1/1/1 A
-T5
-F1
(1)
W1
W2
W3
W4
-Q9P(1)
=E0x -T1 & -T2
-Q8
-Q8
M
M
P1
K1
-T3
K2
600/1/1/1/1/1 A
K3
K4
K1
-Q9
-Q9
M
M
=E04
Messung
Kern 2
5PR60,
200 %, 10 VA
Schutz 1
Kern 3
5PR60,
200 %, 10 VA
Schutz 2
=E01 & =E03 -T3
M
-Q2
M
M
xyz/1/1/1 A
P2
-Q2
Verwendung OWP
Kern 2
5PR60,
200 %, 10 VA
Kabel Dist.-Schutz
Schutz 1
Kern 3
5PR60,
200 %, 10 VA
Kabel Diff.-Schutz
Schutz 2
0,1 FS5,
200 %,
eichfähig
0,1 FS5,
200 %,
eichfähig
P1
-Q52
M
Kern 5
=L10x -T1
-Q52
M
=E02
K1
5 VA
5 VA
Verrechnungszählung
Vergleichszählung
Technische Daten
Verwendung TSO
Kern 1
5PR20,
200 %, 10 VA
Spule UMZ-Schutz,
Messung
Kern 2
5PR20,
200 %, 10 VA
Spule Diff.-Schutz
-Q53
-Q1
M
M
P2
(2)
U n 0,1 0,1
/
/
kV
3 3 3
-T5
-Q51
W1
=L10x -T2
Kern 1
P1
Technische Daten
Verwendung TSO
5PR20,
Spule Diff.-Schutz,
W2
M
200 %, 10 VA
M
K1
K1
-T1
K2
-T1
K2
xyz/1/1/1 A
K3
xyz/1/1/1 A
K3
=T13x -T1.1, T2, T3
-Q9
M
P2
(2)
P1
Messung
M
M
P2
Verwendung TSO
0,5 FS5, 200 %, 10 VA
Kern 4
-T2
K3
K3
K2
P2
K1
P1
-Q51
(2)
-Q0
K1
xyz/1/1/1 A
K2
-T1
K3
Technische Daten
Kern 1
M
-Q1
xyz/1/1/1 A
Verwendung OWP
0,5 FS5, 200 %, 10 VA
K3
-Q53
M
K2
Verwendung TSO
Kern 1
P2
-Q53
P1
750 kV
860 kV
2000 A
1s
31,5 kA
80 kA
K2
K5
P2
-T2
325 kV
375 kV
K4
K5
-Q0
Technische Daten
170 kV
50 Hz
Kern 1
Technische Daten
5PR60,
Verwendung TSO
Innerer Trafo-Diff
Schutz
200 %, 10 VA
-Q0
-Q51
Verwendung OWP
M
-Q1
M
M
-T2
K2
xyz/1/1/1 A
K3
-Q53
=E01 & =E03 -T5
M
-Q52
M
P2
(2)
-Q0
M
M
-T1
xyz/1/1/1 A
P2
P1
K3
P1
K2
xyz/1/1/1 A
-Q2
M
5PR20,
-Q51
M
M
Wicklung 1
P2
-T1.1
P2
600/1 A
P1
-F1
-Q1
-Q8
=T131
-T1.2
600/1 A
-T2
P1
xyz/1 A
P2
K1
K1
P1
P2
-T3
xyz/1 A
Technische Daten
0,1
eichfähig
0,1
eichfähig
Wicklung 2
M
M
K1
K1
P1
Empfindlicher ErdstromDiff.-Schutz Trafo
200 %, 10 VA
0,5 / 3P
Wicklung 3
Wicklung 4
=T132
Verwendung OWP
-Q52
-T2
-Q8
Kern 1
Verwendung TSO
Verwendung TSO
Verwendung OWP
Kabel Dist.- & U>-Schutz
Messung
-Q2
=E03
K1
-F1
W2
K3
W1
Technische Daten
P1
M
K2
M
U n 0,1 0,1
/
/
kV
3 3 3
K1
-T5
-Q9
=T13x -T1.2
P2
-T1.1
P2
600/1 A
P1
=E02 & =E04 -T5
K1
K1
P1
-T13x
P2
155/33/33 kV
YNd5d5
±13 %
± 6 Stufen
-T1.2
-T13x
155/33/33 kV
YNd5d5
±13 %
± 6 Stufen
600/1 A
-T2
P1
xyz/1 A
P2
K1
K1
3P
P1
P2
50 VA
10 VA
10 VA
Verrechnungszählung
Vergleichszählung
Dämpfung mit
Sättigungsdrossel
30 VA
Technische Daten
Verwendung TSO
Verwendung OWP
Wicklung 1
0,5 / 3P
50 VA
Messung & Schutz
Wicklung 2
3P
30 VA
Dämpfung mit
Sättigungsdrossel
-T3
xyz/1 A
(1): nur für Wartungszwecke, im Betrieb nicht schaltbar und in seiner Stellung mechanisch blockiert
(2): Durchführung von Not-Aus (Öffnung des LS) durch TenneT möglich
Anhang B4 O-NAR:
Empfehlung Polygoneinschaltung
Netzanschlusspunkt
DATUM ORIGINAL
01.10.2009
LETZTE ÜBERARBEITUNG
02.04.2015
REVISIONEN
NR.
1
2
3
4
MASSSTAB
7
XXXXXXXXXXXXXXXXXX 5
8
PROJEKT
DATUM
01.10.2009
25.01.2011
05.08.2013
12.01.2015
31.07.2009
02.04.2015
05.08.2009
BESCHREIBUNG
Neuerstellung
Firmenumbenennung, Anpassung Erdungsschalt.
Stromwandler
Änderung Eichpflicht
Anpassung VE-Bereich,
Schutz
Ergänzung
Anpassung
Überspannungsableiter
F1
Ergänzung Darstellung Schutz
GEPRÜFT
OWP
ERSTELLT
Rauscher
Wiechmann
=T131
-T1.1
600/1 A
P2
P2
=T132
-T1.1
K1
600/1 A
P1
K1
P1
-T1.2
600/1 A
-T2
xyz/1 A
P1
P2
K1
K1
P1
P2
P2
K1
P1
K1
P1
-T131
P2
155/33/33 kV
YNd5d5
±13 %
± 6 Stufen
-T1.2
-T132
155/33/33 kV
YNd5d5
±13 %
± 6 Stufen
600/1 A
-T3
-T2
xyz/1 A
xyz/1 A
P1
K1
K1
P2
P1
P2
-T3
xyz/1 A
M
M
M
M
M
M
M
M
Block 1
Block 2
M
M
M
M
M
M
M
Block 3
M
M
M
M
M
M
Windkraftanlagen
Windkraftanlagen
M
Block 4
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
Windkraftanlagen
Windkraftanlagen
Kuppelschalter zwischen den vier Blöcken sind im Normalbetrieb geöffnet!
TenneT empfiehlt für die Sternpunktbehandlung im 33 kV Netz eine wirksame (starre)
niederohmige Sternpunkterdung.
Diese läßt sich am Besten durch direktes Erden einer ausgewählten Anzahl der 33 kV
Sternpunkte an den Maschinentransformatoren der Windkraftanlagen erreichen. Eine
Kombination von geerdeten Maschinentransformatoren und Sternpunktbildnern an der
Hauptsammelschiene ist ebenfalls möglich.
Anhang B5 O-NAR:
Empfehlung
Mittelspannungsschaltanlage
auf der OWP Plattform (Skizze)
DATUM ORIGINAL
01.10.2009
LETZTE ÜBERARBEITUNG
05.08.2013
REVISIONEN
NR.
1
2
3
6
MASSSTAB
7
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
8
PROJEKT
DATUM
01.10.2009
25.01.2011
05.08.2013
06.07.2009
31.07.2009
05.08.2009
BESCHREIBUNG
Neuerstellung
Umbenennung transpower -> TenneT
Anschaltung der Trafos an die SS, Trafo Details
Änderung Firmenlogo
Anpassung Schutz
Ergänzung Darstellung Schutz
GEPRÜFT
OWP
ERSTELLT
Gangl
Wiechmann
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
NAR-O-B6
Ausgabe (Revision):
4.5
Seite (Page):
1 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Anhang B6 Richtlinie IEC 60870-5-101
Offshore Windpark-Ankopplung
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
28.04.03
NAA
Geprüft (Checked):
28.04.03
NAA
Freigegeben (Released)
28.04.03
NAA
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Rev.
Datum (Date)
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4.5
02.03.15
Siehe Dokument
NAA
18
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang B6 Richtlinie IEC 60870-5-101
Offshore Windpark-Ankopplung
NAR-O-B6
Ausgabe (Revision):
4.5
Seite (Page):
2 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Die Richtlinie IEC 60870-5-101 Offshore Windpark-Ankopplung enthält sensible Daten und wird nicht
veröffentlicht. Sie wird dem Anschlussnehmer im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur
Verfügung gestellt.
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
NAR-O-B7
Ausgabe (Revision):
1.12
Seite (Page):
1 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Anhang B7 Richtlinie IEC 60870-5-104
Adressstruktur TTG
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
06.06.13
NAA
Geprüft (Checked):
06.06.13
NAA
Freigegeben (Released)
06.06.13
NAA
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Rev.
Datum (Date)
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06.06.13
Siehe Dokument
NAA
47
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang B7 Richtlinie IEC 60870-5-104
Adressstruktur TTG
NAR-O-B7
Ausgabe (Revision):
1.12
Seite (Page):
2 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Die Richtlinie IEC 60870-5-104 Adressstruktur TTG enthält sensible Daten und wird nicht
veröffentlicht. Sie wird dem Anschlussnehmer im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur
Verfügung gestellt.
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
NAR-O-B8
Ausgabe (Revision):
2
Seite (Page):
1 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Anhang B8 Signalliste
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Erstellt (Prepared):
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
17.05.2010
Wiechmann
GSG-LAT-ST
Geprüft (Checked):
Freigegeben (Released)
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Rev.
Datum (Date)
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17.05.2010
Dokumenterstellung
Wiechmann
--
1
24.03.2011
Überarbeitung
Wiechmann
--
2
11.08.2014
Überarbeitung
Mohren
--
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang B8 Signalliste
NAR-O-B8
Ausgabe (Revision):
2
Seite (Page):
2 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Der Anhang B8 Signalliste enthält sensible Daten und unterliegt einer fortlaufenden Überarbeitung. Er
wird nicht veröffentlicht und dem Anschlussnehmer im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens
rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
NAR-O-B9
Ausgabe (Revision):
2
Seite (Page):
1 of 10
Stand (Date):
19.05.2017
Anhang B9 Einspeisemanagement
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
01/2013
SOG-OC
Geprüft (Checked):
01/2013
SOG-OC
Freigegeben (Released)
01/2013
SOG-OC
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Rev.
Datum (Date)
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2
19.5.2017
Deckblatt für O-NAR hinzugefügt
Rathke
10
Richtlinie
Prozessdatenschnittstelle
mit dem Protokoll DIN EN 60870-5-101
zwischen TenneT und
dem Leitsystem der Erzeugungsanlage
Revision 2 – 01/2013
1/9
Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN 60870-5-101
zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Informationen .....................................................................................................................3 2 Wirkleistung ............................................................................................................................................4 2.1 Begrenzung der Wirkleistung ........................................................................................................4 Sollwert-Vorgabe durch TenneT ..............................................................................................................4 Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage .................................................................................4 2.2 Verfügbare Leistung .......................................................................................................................5 Rückmeldung durch die Erzeugungsanlage ............................................................................................5 3 Blindleistungsaustausch und Spannungshaltung .............................................................................6 3.1 Vorgabemöglichkeiten ...................................................................................................................6 3.2 Status Umschaltung .......................................................................................................................6 Befehl "Status Umschaltung" durch TenneT ............................................................................................6 Rückmeldung "Status Umschaltung" durch die Erzeugungsanlage ........................................................6 3.3 Leistungsfaktor (cos ) ..................................................................................................................7 Sollwert-Vorgabe durch TenneT ..............................................................................................................7 Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage .................................................................................7 3.4 Blindleistungsbetrag (Q in Mvar) ..................................................................................................8 Sollwert-Vorgabe durch TenneT ..............................................................................................................8 Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage .................................................................................8 3.5 Spannungsbetrag (U in kV) ............................................................................................................9 Sollwert-Vorgabe durch TenneT ..............................................................................................................9 Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage .................................................................................9 Revision 2 – 01/2013
2/9
Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN 60870-5-101
zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage
1
Allgemeine Informationen
Der sichere Netzbetrieb erfordert die Fähigkeit des Netzbetreibers, Einfluss auf das Betriebsverhalten von
Erzeugungseinheiten nehmen zu können. Insbesondere ist dies die Beeinflussung der Wirkleistungsabgabe der Erzeugungseinheiten sowie der Blindleistung.
In dieser technischen Beschreibung wird die Prozessdatenschnittstelle zwischen TenneT TSO GmbH bzw.
TenneT Offshore GmbH (im Folgenden TenneT) und dem Leitsystem der Erzeugungsanlage je Netzanschlusspunkt festgelegt. Dabei erfolgt die leittechnische Kopplung zwischen dem Leitsystem der Erzeugungsanlage und der TenneT grundsätzlich je Netzkunde über eine – alternativ, nach Vorgabe TenneT
auch über redundante – serielle Schnittstelle(n) mit dem Fernwirkprotokoll DIN EN 60870-5-101 im End–
End–Verkehr. Über diese Schnittstelle(n) zwischen dem Leitsystem der Erzeugungsanlage und der TenneT können zusätzlich zu den aufgeführten Sollwert-Stellbefehlen und Messwerten auch noch weitere
Sollwert-Stellbefehle, Meldungen, Messwerte und Befehle in Abstimmung mit dem Netzkunden (z. B. zur
Erbringung von Systemdienstleistung) übertragen werden. Grundlage ist dabei immer die Adressstruktur
und das Datenmodell in Verbindung mit der Interoperabilitätsliste IEC 60870-5-101 der TenneT.
Weiter erfordert der sichere Netzbetrieb eine Rückmeldung des Betriebsverhaltens der Erzeugungseinheiten an die Leitstellen. Aus diesem Grund wird für die Steuersignale eine Bestätigung aus dem Leitsystem
der Erzeugungsanlage gefordert. Diese Bestätigung soll erfolgen, wenn das Leitsystem der Erzeugungsanlage den Befehl verstanden hat, die Ausführung der Maßnahmen im Windpark ist davon unabhängig
und kann von TenneT durch die Messwerte überwacht werden. Die Bestätigung – und damit die korrekte
Übergabe des Befehls an das Leitsystem der Erzeugungsanlage – werden über das Netzführungssystem
der TenneT überwacht.
Unabhängig von einem Ausfall der bzw. einer oder beider Schnittstelle(n) zum Leitsystem der Erzeugungsanlage sollen die letzten gültig vorgegebenen Werte vom Leitsystem der Erzeugungsanlage beibehalten werden. Dazu muss das Leitsystem der Erzeugungsanlage den letzten vorgegebenen Wert spannungsausfallsicher speichern.
(Anmerkung: Die im Folgenden genannten Definitionen beziehen sich ausschließlich auf Vorgabe und
Rückinformation von Werten)
Revision 2 – 01/2013
3/9
Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN 60870-5-101
zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage
2
Wirkleistung
2.1
Begrenzung der Wirkleistung
Aus Netzgründen (z. B. bei Engpässen, Einspeisemanagement) kann die Wirkleistung der Erzeugungseinheit begrenzt werden. Hierfür wird dem Netzkunden ein Stellbefehl übermittelt, der die maximal zulässige
Wirkleistung der Erzeugungseinheiten in % der vertraglichen Netzanschlusskapazität PN angibt.
Sollwert-Vorgabe durch TenneT
Einheit:
%
Bereich:
0 bis 100 % PN
PN ist die vertraglich festgelegte Netzanschlusskapazität
Auflösung/Genauigkeit:
1% Schritte
ID im TenneT Datenmodell:
92103
Typkennung:
50 (Sollwert-Stellbefehl, verkürzte Gleitkommazahl)
Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage
Es handelt sich um eine Bestätigung, dass der Befehl (Sollwert) verstanden wurde. Der vorgegebene
Sollwert wird zurückgemeldet ("Sollwertspiegelung").
Einheit:
%
Bereich:
0 bis 100 % PN
PN ist die vertraglich festgelegte Netzanschlusskapazität
Auflösung/Genauigkeit:
1% Schritte
ID im TenneT Datenmodell:
12030
Typkennung:

bei spontaner Übertragung:
36 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl
mit Zeitmarke CP56Time2a)

sonst (GA, zyklisch):
[GA: Generalabfrage]
13 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl)
Vorgabe max. Wirkleistung (TK50)
TenneT

Revision 2 – 01/2013
Rückmeldung max. Wirkleistung (TK36)

Leitsystem der
Erzeugungsanlage
4/9
Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN 60870-5-101
zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage
2.2
Verfügbare Leistung
Im Falle der Begrenzung der Wirkleistungsabgabe gibt das Datenelement "verfügbare Leistung" den Wert
der Leistung der Erzeugungsanlage an, der ohne Begrenzung geliefert werden würde. Dafür sind beispielsweise das derzeitige Windangebot und der Zustand (Revision, Defekt) der Erzeugungseinheiten zu
berücksichtigen. Bei einer Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung muss diese Leistung innerhalb kurzer
Zeit abgegeben werden. Die Bezugsgröße (100% PN) ist die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität.
Rückmeldung durch die Erzeugungsanlage
Einheit:
%
Bereich:
0 % bis 125 % PN
PN ist die vertraglich festgelegte Netzanschlusskapazität
Auflösung, Genauigkeit:
1% Schritte
ID im TenneT Datenmodell:
12031
Typkennung:

bei spontaner Übertragung:
36 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl
mit Zeitmarke CP56Time2a)

sonst (GA, zyklisch):
[GA: Generalabfrage]
13 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl)
TenneT

Revision 2 – 01/2013
Verfügbare Leistung (TK36)
Leitsystem der
Erzeugungsanlage
5/9
Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN 60870-5-101
zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage
3
Blindleistungsaustausch und Spannungshaltung
3.1
Vorgabemöglichkeiten
Die Vorgabe des Blindleistungsaustauschs geschieht durch eine der drei folgenden Möglichkeiten nach
Vorgabe TenneT:

Leistungsfaktor (cos )

Blindleistungsbetrag (Q in Mvar)

Spannungsbetrag (U in kV) ggf. mit Toleranzband
Hier beschrieben wird nur die Online-Sollwertvorgabe.
3.2
Status Umschaltung
Im Fall der Online-Sollwertvorgabe "Blindleistungsbetrag" und "Spannungsbetrag" ist in Absprache eine
Umschaltung durch einen Befehl der TenneT mit Rückmeldung zwischen den beiden Möglichkeiten vorzusehen:

Status Umschaltung (ID 92251) EIN:
Blindleistungsbetrag (Blindleistungsregelung,
Q=konstant)

Status Umschaltung (ID 92251) AUS:
Spannungsbetrag (Spannungsregelung, U/Q-
Regelung)
Befehl "Status Umschaltung" durch TenneT
Stellung EIN:
Blindleistungsbetrag (Q in Mvar)
Stellung AUS:
Spannungsbetrag (U in kV)
ID im TenneT Datenmodell:
92251
Typkennung:
46 (Doppelbefehl)
Rückmeldung "Status Umschaltung" durch die Erzeugungsanlage
Es handelt sich um eine Rückmeldung, dass der Befehl verstanden und umgesetzt wurde.
Der gewählte Wert wird zurückgemeldet (i. d. R. aufgrund Fernbefehl, zusätzlich zur Befehlsspiegelung).
Stellung EIN:
Blindleistungsbetrag (Q in Mvar)
Stellung AUS:
Spannungsbetrag (U in kV)
ID im TenneT Datenmodell:
32121
Typkennung:


bei spontaner Übertragung
und aufgrund eines Befehls:
sonst (GA):
[GA: Generalabfrage]
31 (Doppelmeldung mit Zeitmarke CP56Time2a)
3 (Doppelmeldung)
Befehl Status Umschaltung (TK46)
TenneT

Revision 2 – 01/2013
Rückmeldung Status Umschaltung (TK31)

Leitsystem der
Erzeugungsanlage
6/9
Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN 60870-5-101
zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage
Leistungsfaktor (cos )
3.3
Die Prozessdatenschnittstelle wird für einen Leistungsfaktor cos  zwischen 0,0 untererregt und 0,0 übererregt ausgelegt. Die Erzeugungsanlage muss Blindleistung jedoch nur in dem Maße zur Verfügung stellen, wie im Netzanschlussvertrag vereinbart ist. TenneT gibt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, einen
Leistungsfaktor cos  vor.
Sollwert-Vorgabe durch TenneT
Einheit:
keine
Bereich:
0,0 untererregt bis 0,0 übererregt
Darstellung:

untererregt:
-0,0 … -1

übererregt:
0,0 … 1
Auflösung/Genauigkeit:
0,01 Schritte
ID im TenneT Datenmodell:
92101
Typkennung:
50 (Sollwert-Stellbefehl, verkürzte Gleitkommazahl)
Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage
Es handelt sich um eine Bestätigung, dass der Befehl (Sollwert) verstanden wurde. Der vorgegebene
Sollwert wird zurückgemeldet ("Sollwertspiegelung").
Einheit:
keine
Bereich
0,0 untererregt bis 0,0 übererregt
Darstellung:

untererregt:
-0,0 … -1

übererregt:
0,0 … 1
Auflösung/Genauigkeit:
0,01 Schritte
ID im TenneT Datenmodell:
12026
Typkennung:

bei spontaner Übertragung:
36 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl
mit Zeitmarke CP56Time2a)

sonst (GA, zyklisch):
[GA: Generalabfrage]
13 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl)
Vorgabe Leistungsfaktor (TK50)
TenneT

Revision 2 – 01/2013
Rückmeldung Leistungsfaktor (TK36)

Leitsystem der
Erzeugungsanlage
7/9
Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN 60870-5-101
zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage
3.4
Blindleistungsbetrag (Q in Mvar)
Die Prozessdatenschnittstelle wird für einen Blindleistungsbetrag (Q in Mvar) zwischen - XXXX und XXXX
ausgelegt. Die Grenzwerte der Blindleistung sind dabei so festzulegen, dass die maximale Blindleistungsfähigkeit der EZA (z. B. gemäß Generatordiagramm) ausgenutzt werden kann. Die Erzeugungsanlage
muss Blindleistung jedoch nur in dem Maße zur Verfügung stellen, wie im Netzanschlussvertrag vereinbart
ist.
Die Sollwertvorgabe Blindleistungsbetrag ist nur wirksam in Stellung Status Umschaltung (ID 92251) "EIN".
Nach Erhalten des Befehls Status-Umschaltung "EIN" wird der vorherige Blindleistungswert zunächst beibehalten, bis ein neuer Sollwert empfangen wird.
Sollwert-Vorgabe durch TenneT
Einheit:
Mvar
Bereich:
- XXXX bis XXXX
Auflösung/Genauigkeit:
1 Mvar
ID im TenneT Datenmodell:
92102
Typkennung:
50 (Sollwert-Stellbefehl, verkürzte Gleitkommazahl)
Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage
Es handelt sich um eine Bestätigung, dass der Befehl (Sollwert) verstanden wurde. Der vorgegebene
Sollwert wird zurückgemeldet ("Sollwertspiegelung").
Einheit:
Mvar
Bereich
- XXXX bis XXXX
Auflösung/Genauigkeit:
1 Mvar
ID im TenneT Datenmodell:
12027
Typkennung:

bei spontaner Übertragung:
36 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl
mit Zeitmarke CP56Time2a)

sonst (GA, zyklisch):
[GA: Generalabfrage]
13 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl)
Vorgabe Blindleistungsbetrag (TK50)
TenneT

Revision 2 – 01/2013
Rückmeldung Blindleistungsbetrag (TK36)

Leitsystem der
Erzeugungsanlage
8/9
Prozessdatenschnittstelle mit dem Protokoll DIN EN 60870-5-101
zwischen TenneT und dem Leitsystem einer Erzeugungsanlage
3.5
Spannungsbetrag (U in kV)
Die Prozessdatenschnittstelle wird für einen Spannungsbetrag (U in kV) zwischen 370 kV und 450 kV (bei
Nennspannung 380 kV), zwischen 210 kV und 260 kV (bei Nennspannung 220 kV), zwischen 145 kV und
185 kV (bei Nennspannung 155 kV) und zwischen 100 kV und 130 kV (bei Nennspannung 110 kV) ausgelegt.
Die Erzeugungsanlage muss Blindleistung jedoch nur in dem Maße zur Verfügung stellen, wie im Netzanschlussvertrag vereinbart ist.
Als Steuerbefehl für die Blindleistung wird der Erzeugungsanlage von der Schaltleitung der TenneT als
Spannungsbetrag (U in kV) die Vorgabespannung U(Q=0) übermittelt, das ist diejenige Spannung am Netzanschlusspunkt (bzw. auf der Oberspannungsseite des Maschinentrafos), bei der kein Blindleistungsaustausch mit der Erzeugungsanlage stattfinden würde.
Im Leitsystem der Erzeugungsanlage wird eine Spannungsregelung mit Statik (auch: U/Q-Kennlinie) realisiert. Bei der Vorgabe einer Sollspannung hängt die bereitzustellende Blindleistung von dem durch die
Schaltleitung vorgegebenen Wert U(Q=0), der Steigung der Kennlinie und der Spannung am Netzanschlusspunkt (bzw. auf der Oberspannungsseite der Erzeugungsanlage) ab.
Die Sollwertvorgabe Spannungsbetrag ist nur wirksam in Stellung Status Umschaltung (ID 92251) "AUS".
Nach Erhalten des Befehls Status-Umschaltung „AUS“ wird der momentane Arbeitspunkt zunächst beibehalten, bis ein neuer Sollwert empfangen wird.
Sollwert-Vorgabe durch TenneT
Einheit:
kV
Bereich bei UNenn 380 kV (220/155/110 kV):
370 bis 450 (210 bis 260 / 145 bis 185 / 100 bis 130)
Auflösung/Genauigkeit:
1 kV
ID im TenneT Datenmodell:
92100
Typkennung:
50 (Sollwert-Stellbefehl, verkürzte Gleitkommazahl)
Sollwert-Bestätigung durch die Erzeugungsanlage
Es handelt sich um eine Bestätigung, dass der Befehl (Sollwert) verstanden wurde. Der vorgegebene
Sollwert wird zurückgemeldet ("Sollwertspiegelung").
Einheit:
kV
Bereich bei UNenn 380 kV (220 kV):
370 bis 450 (210 bis 260)
Auflösung/Genauigkeit:
1 kV
ID im TenneT Datenmodell:
12025
Typkennung:

bei spontaner Übertragung:
36 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl
mit Zeitmarke CP56Time2a)

sonst (GA, zyklisch):
[GA: Generalabfrage]
13 (Messwert, verkürzte Gleitkommazahl)
Vorgabe Spannungsbetrag (TK50)
TenneT

Revision 2 – 01/2013
Rückmeldung Spannungsbetrag (TK36)

Leitsystem der
Erzeugungsanlage
9/9
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
NAR-O-B10
Ausgabe (Revision):
4
Seite (Page):
1 of 2
Stand (Date):
23.09.2013
Anhang B10 SHE-Richtlinie
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
23.09.2013
--
OS-SHE
Geprüft (Checked):
23.09.2013
--
OS-SHE
Freigegeben (Released)
23.09.2013
--
OS-SHE
Änderungshistorie (change log)
Rev.
Datum (Date)
Änderungsinhalt (change history)
Autor (author)
Seiten
(pages)
4
23.09.2013
Revision
OS-SHE
4
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang B10 SHE-Richtlinie
NAR-O-B10
Ausgabe (Revision):
4
Seite (Page):
2 of 2
Stand (Date):
23.09.2013
Der Anhang B10 SHE-Richtlinie enthält sensible Daten und unterliegt einer fortlaufenden
Überarbeitung. Er wird nicht veröffentlicht und dem Anschlussnehmer im Zuge des
Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
NAR-O-B11
Ausgabe (Revision):
4
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Stand (Date):
23.09.2013
Anhang B11 Schaltungsbuch
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
Geprüft (Checked):
Freigegeben (Released)
Änderungshistorie (change log)
Rev.
Datum (Date)
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Autor (author)
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Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang B11 Schaltungsbuch
NAR-O-B11
Ausgabe (Revision):
4
Seite (Page):
2 of 2
Stand (Date):
23.09.2013
Der Anhang B11 Schaltungsbuch enthält sensible Daten und unterliegt einer fortlaufenden
Überarbeitung. Er wird nicht veröffentlicht und dem Anschlussnehmer im Zuge des
Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
NAR-O-B12
Ausgabe (Revision):
1
Seite (Page):
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Stand (Date):
02.05.2017
Anhang B12 TenneT Standardzählertypen
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
02.05.2017
Boxberger
AMO-GHC
Geprüft (Checked):
02.05.2017
Rathke
AMO-GHC
Freigegeben (Released)
04.05.2017
Menze
AMO-GHC
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Rev.
Datum (Date)
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Autor (author)
Seiten
(pages)
1
02.05.2017
Übernahme aus TS-OWF-100
Boxberger
--
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang B12 TenneT Standardzählertypen
NAR-O-B12
Ausgabe (Revision):
1
Seite (Page):
2 of 2
Stand (Date):
02.05.2017
Der Anhang B12 TenneT Standardzählertypen enthält sensible Daten und unterliegt einer
fortlaufenden Überarbeitung. Er wird nicht veröffentlicht und dem Anschlussnehmer im Zuge des
Betriebserlaubnisverfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Netzanschlussregeln
NAR-O-B13
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Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken
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1 of 7
Stand (Date): 05.05.2017
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT Offshore GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
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Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
25.05.2016
Wiechmann
GSG-LST
Geprüft (Checked):
11.11.2016
Dr. Christian Rathke
AMO-GHC
Freigegeben (Released)
04.05.2017
Andreas Menze
AMO-GHC
Änderungshistorie (change log)
Rev.
Datum (Date)
01
Änderungsinhalt (change history)
Autor (author)
Seiten (pages)
Erstellung
Wiechmann
7
02
05.04.2016
Bearbeitung
Rauscher
7
03
11.11.2016
Einarbeitung in O-NAR
Dr. Rathke
7
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
NAR-O-B13
Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken
Seite (Page):
03
2 of 7
Stand (Date): 05.05.2017
Inhaltsverzeichnis
Änderungshistorie (change log) .................................................................................................. 1
Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................ 2
1
Anlass und Einleitung ........................................................................................................... 3
2
Netzkonfiguration und Begriffsdefinitionen ......................................................................... 3
3
Allgemein .............................................................................................................................. 3
4
Frequenz................................................................................................................................ 4
5
Spannungswächter ............................................................................................................... 5
6
EPC (Emergency Power Control) .......................................................................................... 6
7
Prüfung.................................................................................................................................. 7
Netzanschlussregeln
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NAR-O-B13
Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken
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3 of 7
Stand (Date): 05.05.2017
1 Anlass und Einleitung
Im Rahmen dieses Dokumentes sollen die in den O-NAR beschriebenen Systemautomatiken
detaillierter beschrieben und zusätzliche Festlegungen getroffen werden. Zusätzlich wird eine
Emergency Power Control (EPC) Systemautomatik definiert. Dabei wird konkret auf die Anwendung bei seeseitigen Anschlussnehmer Bezug genommen. Deshalb gelten die Ausführungen in
diesem Dokument ausschließlich für seeseitige Anschlussnehmer.
2 Netzkonfiguration und Begriffsdefinitionen
Die Beschreibung der Systemautomatiken in diesem Dokument wurde speziell für seeseitige
Anschlussnehmer erstellt und bezieht sich konkret auf den in den Anhängen B2 bis B5 der ONAR dargestellten Aufbau eines seeseitigen Anschlussnehmer. Davon abweichende Aufbauten
müssen ggf. gesondert betrachtet werden.
Es werden die gleichen Begriffe wie in den Netzanschlussregeln verwendet. Das heißt, dass die
gesamte Anlage des seeseitigen Anschlussnehmers als Erzeugungsanlage bezeichnet wird.
Dazu gehören z. B. die 155 kV- und Mittelspannungs-Schaltanlagen sowie die Transformatoren
auf dem seeseitigen Umspannwerk, das gesamte Mittelspannungsnetz und die einzelnen Energieerzeugungseinheiten.
Einige Angaben zu den Systemautomatiken beziehen sich auf den Netzanschlusspunkt. Damit
ist hier die 155 kV-Seite der Transformatoren bzw. die Schnittstelle zwischen 155 kVSchaltanlage und dem 155 kV-Seekabel (ggf. inklusive der dazu gehörenden Kompensationsspule) gemeint. Typischerweise besitzen seeseitige Anschlussnehmer zwei Netzanschlusspunkte.
3 Allgemein
Die Systemautomatiken sollen unter anderem bei einem Fehlverhalten der Regelung bzw. Steuerung einer Erzeugungseinheit bzw. der gesamten Erzeugungsanlage eingreifen. Deshalb wird
empfohlen alle Systemautomatiken unabhängig von der Regelung- bzw. Steuerungstechnik der
Erzeugungseinheit bzw. Erzeugungsanlage auszuführen. Ein Ausfall bzw. eine Fehlfunktion der
Regelung bzw. Steuerung darf die Funktionsfähigkeit der Systemautomatiken nicht beeinträchtigen. Gegebenenfalls können die Systemautomatiken mit in den sowieso erforderlichen Schutzrelais realisiert werden.
Netzanschlussregeln
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Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken
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4 of 7
Stand (Date): 05.05.2017
4 Frequenz
Es ist eine Systemautomatik zur Reaktion bei Über- oder Unterfrequenz einzusetzen. Dabei wird
die Frequenz dezentral in der Erzeugungseinheit gemessen. Die Anregeschwellen und Zeitverzögerungen sind in Kapitel 4.4.1 und 4.8.3 der O-NAR festgelegt.
Stufe
Anregeschwelle
Zeitverzögerung
f<
47,5 Hz
10 s
f<<
47 Hz
0,3 s
f>
51,5 Hz
10 s
f>>
52 Hz
0,3 s
Folgende Auslösungen sind vorzusehen:
-
-
Bei den Stufen f< oder f> muss die jeweilige Erzeugungseinheit abgeschaltet werden.
Dabei muss der Generator bzw. Umrichter vom Netz getrennt werden (Generatorleistungsschalter). Der Eigenbedarf kann falls gewünscht und technisch möglich weiterhin
aus dem Netz bezogen werden.
Bei den Stufen f>> oder f<< muss die gesamte Erzeugungseinheit abgeschaltet werden.
Dies gilt auch für ggf. separat aufgebaute Eigenbedarfsversorgung.
Nach einer Auslösung der Systemautomatik kann über den zentralen Windparkregler automatisch wieder zugeschaltet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind und eine Zeitverzögerung von 30 s abgelaufen ist:
-
Frequenz zwischen 49 und 51 Hz
Spannung am Netzanschlusspunkt im Bereich +/-5 % um die Nennspannung (155 kV).
Falls mehrere Netzanschlusspunkte vorhanden sind, muss diese Bedingung an allen
Netzanschlusspunkten erfüllt sein.
Hinweis: Der Netzschutz im Verantwortungsbereich der TTG erhält keine Schutzfunktionen gegen Über- oder Unterfrequenz.
Netzanschlussregeln
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Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken
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5 Spannungswächter
Gemessen wird die Spannung in jeder Erzeugungseinheit auf der Unterspannungsseite des Maschinen-Transformators. Alternativ wird eine Messung auf der Oberspannungsseite des Maschinen-Transformators ebenfalls zugelassen. Es sind eine einstufige Systemautomatik gegen Überspannungen und eine einstufige Systemautomatik gegen Unterspannungen vorgesehen.
Für die Systemautomatik bei Unterspannung soll die Anregeschwelle 80 % der unteren Grenze
des zulässigen Spannungsbandes betragen (größter Wert der drei verketteten Spannungen). Der
konkrete Wert ist abhängig vom zulässigen Spannungsband. Das Rückfallverhältnis beträgt 1,02
bzw. die Hysterese beträgt 2 %.
Die Auslösung soll mehrstufig gemäß folgendem Schema erfolgen.
-
¼ der Erzeugungseinheiten nach 1,5 s
¼ der Erzeugungseinheiten nach 1,8 s
¼ der Erzeugungseinheiten nach 2,1 s
¼ der Erzeugungseinheiten nach 2,4 s
Für die Systemautomatik bei Überspannung soll die Anregeschwelle 125 % der oberen Grenze
des zulässigen Spannungsbandes betragen (kleinster Wert der drei verketteten Spannungen).
Das Rückfallverhältnis beträgt 0,98 bzw. die Hysterese beträgt 2 %. Die Zeitverzögerung für die
Auslösung soll hier einheitlich bei allen Erzeugungseinheiten 0,1 s betragen.
Zur Klarstellung soll noch darauf hingewiesen werden, dass natürlich die gemessenen Spannungen in den einzelnen Erzeugungseinheiten abhängig von den Impedanzen der Betriebsmittel und
dem aktuellen Stromfluss alle unterschiedlich sind. Das heißt, dass die einzelnen Spannungswächter 2 bei Unter- bzw. Überspannung auch nicht gleichzeitig anregen und damit auch nicht
gleichzeitig auslösen. Eine zeitgleiche Auslösung ist auch nicht erforderlich.
Bei einer Auslösung muss die jeweilige Erzeugungseinheit abgeschaltet werden. Dabei muss der
Generator bzw. Umrichter vom Netz getrennt werden (Generatorleistungsschalter). Der Eigenbedarf kann falls gewünscht und technisch möglich weiterhin aus dem Netz bezogen werden.
Nach einer Auslösung der Systemautomatik kann über den zentralen Windparkregler automatisch wieder zugeschaltet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind und eine Zeitverzögerung von 30 s abgelaufen ist:
-
Frequenz zwischen 49 und 51 Hz
Spannung am Netzanschlusspunkt im Bereich +/-5 % um die Nennspannung (155 kV).
Falls mehrere Netzanschlusspunkte vorhanden sind, muss diese Bedingung an allen
Netzanschlusspunkten erfüllt sein.
Hinweis: Innerhalb des Netzschutzes von TTG für das 155 kV Netz gibt es einen Überspannungsschutz. Das ist jedoch ein Schutz für das 155 kV Seekabel und keine Systemautomatik.
Verantwortlich für diesen Schutz ist TTG.
Netzanschlussregeln
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Ausgabe (Revision):
Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken
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03
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6 EPC (Emergency Power Control)
Gemäß Abschnitt 4.5.3.1 O-NAR ist durch den Anschlussnehmer eine Emergency Power Control
(EPC) Systemautomatik zu realisieren, falls der Netzanschluss über eine HGÜ-Verbindung erfolgt. Zum Start bzw. zur Auslösung dieser Systemautomatik werden die Signale EPC2, EPC3
und EPC4 von TTG an den seeseitigen Anschlussnehmer übergeben. Es ist keine Messung
elektrischer Größen durch den seeseitigen Anschlussnehmer erforderlich. EPC 1 ist eine TTG
interne Automatik ohne weitere Auswirkungen für den seeseitigen Anschlussnehmer.
Beim Empfang eines EPC2 Signals soll die Wirkleistungsabgabe auf 50 % der vereinbarten
Netzanschlussleistung begrenzt werden. Die Wirkleistungsreduzierung muss spätestens 100 ms
nach Signalübergabe mit einer Rampe von mindestens 5 MW/s erfolgen.
Beim Empfang eines EPC3 Signals soll die Wirkleistungsabgabe auf 25 % der vereinbarten
Netzanschlussleistung begrenzt werden. Auch hier muss die Wirkleistungsreduzierung spätestens 100 ms nach Signalübergabe mit einer Rampe von mindestens 5 MW/s erfolgen.
In Bezug auf die Signale EPC2 und EPC3 hat die Leistungsreduktion auch zu erfolgen, wenn das
jeweilige Signal nur kurzzeitig (z. B. 1 s) ansteht. Die Reaktion ist also unabhängig von der Dauer
oder späteren Wiederholungen des Signals. Weiterhin.ist keine Reaktion erforderlich, wenn die
momentane Leistung der Erzeugungsanlage geringer als die maximal zulässige Leistung der
jeweiligen Stufe (50 % bei EPC2 und 25 % bei EPC3) ist. Dann ist aber sicherzustellen, dass die
Leistung zukünftig nicht über den jeweiligen Maximalwert ansteigt (z. B. durch eine höhere
Windgeschwindigkeit).
Es muss die Möglichkeit vorgesehen werden die Wirkleistungsreduktion nach Vereinbarung mit
TTG mit einer Rampe von 25 % der vereinbarten Netzanschlussleistung pro Sekunde (siehe Kapitel 4.5.2.3, O-NAR) zu betreiben.
Wird ein EPC3 Signal gesendet, nachdem zuvor bereits ein EPC2 Signal gesendet wurde, erfolgt
eine Reduzierung von 50 auf 25 % der vereinbarten Netzanschlussleistung. Das EPC3 Signal ist
höherwertiger als das EPC2 Signal. Das heißt, dass bei einem EPC3 Signal und einem ggf. zeitgleich aktiven EPC2 Signal immer eine Wirkleistungsreduzierung auf 25 % erfolgen muss.
Mit dem EPC4 Signal wird die Wirkleistungsreduktion wieder aufgehoben. Die Wirkleistung darf
dann mit einer beliebigen Rampe zwischen mindestens 1 MW/s (je nach Windsituation) und maximal 10 % der Netzanschlussleistung pro Minute ansteigen. Das EPC4 Signal ist höherwertig
als das EPC2 oder das ECP3 Signal. Das heißt, dass bei anstehendem ECP 4 Signal keine
Wirkleistungsbegrenzung (mehr) erforderlich ist.
Die Emergency Power Control Systemautomatiken EPC2 und EPC3 stehen in der Rangfolge
über den Signalen des Einspeisemanagements. Erst nach Erhalt des Signals EPC4 sind die Signale des Einspeisemanagements wieder gültig.
Für die Übergabe der Signale EPC2 bis 4 stellt TTG in den Sekundärtechnikschränken Kontakte
gemäß der Darstellung in der folgenden Abbildung zur Verfügung. Details können auch dem
Muster-Schaltungsbuch =E01TSO Blatt M01 als Anhang B11 der O-NAR entnommen werden.
Netzanschlussregeln
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Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
Anhang B13: Anforderungen an die Systemautomatiken
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Stand (Date): 05.05.2017
Plattform des Offshore Windparks
Leistungsregelung
des Offshore
Windparks
7XV5653-0BA00
BE1
LWL
BE2
7XV5662-0AD00
EPC2
BE
BA1
EPC3
BE
BA2
SDH
Netz
E1
7XV5653-0BA00
LWL
BE1
LWL
BE2
Kommunikationsumsetzer
EPC4
BE
BA1
BA2
+
Binärsignalübertrager
Realisierung und Eigentum TenneT
-
Realisierung und
Eigentum Offshore Windpark
Abbildung 1: Signalweitergabe EPC2, EPC3 und EPC4 am Netzanschlusspunkt
Die EPC Signale werden je Netzanschlusspunkt übergeben und müssen auf die am jeweiligen
Netzanschlusspunkt angeschlossenen Erzeugungsanlagen wirken. Wenn alle Seekabel auf der
Gegenseite an den gleichen HGÜ-Umrichter angeschlossen sind, ist es nach Rücksprache mit
TTG möglich die Signale jeweils parallel zu schalten bzw. ODER zu verknüpfen. In diesem Fall
wirken die EPC Signale auf den gesamten seeseitigen Anschlussnehmer bzw. die gesamte Erzeugungsanlage.
Für eine mögliche Erweiterung der EPC-Funktionalität ist die benötigte Nachrichtentechnik für
mindestens ein weiteres Signal (z.B. EPCx) gemäß obiger Abbildung vorzuhalten. Eine Erweiterung der EPC-Funktionalität umfasst ggf. die Forderung nach einer schnellen Wirkleistungsreduktion des gesamten seeseitigen Anschlussnehmer (z. B. mit einer Reduktionsgeschwindigkeit
von ca. 30 % der aktuell verfügbaren Wirkleistung pro Sekunde). Weitere Details sind im Vorfeld
mit TTG abzustimmen.
7 Prüfung
Die Funktion der Systemautomatiken muss im Rahmen der Nachweisführung und der Inbetriebnahmetests gemäß Kapitel 6 der O-NAR nachgewiesen werden. Zusätzlich wird im Rahmen der
Schnittstellentests die Weitergabe der EPC-Signale von der TTG Sekundärtechnik bis zum Binäreingang des Reglers des seeseitigen Anschlussnehmern geprüft.
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang B14: Standardisierung der Inbetriebnahmemessung
von Kompensationsspulen und Kabelsystemen
NAR-O-B14
Ausgabe (Revision):
03
Seite (Page):
1 of 6
Stand (Date):
11.07.2016
Anwendungsbereich (Area of Application):
Inbetriebnahme von Kompensationsspulen und deren dazugehörigen Kabelsystemen
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Peter Hampel
T.: +49 921 50740 4055
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
24.11.2014
Peter Hampel
AMO-G
Geprüft (Checked):
24.11.2014
Thomas Lainck
AMO-G
Freigegeben (Released)
24.11.2014
Thomas Lainck
AMO-G
Änderungshistorie (change log)
Rev.
Datum (Date)
Änderungsinhalt (change history)
Autor (author)
Seiten
(pages)
01
24.11.2014
Erstellung
Hampel
6
02
11.07.2016
Prüfpegel angepasst
Hampel
6
03
02.12.2016
Redaktionelle Anpassung an O-NAR
Dr. Rathke
6
Inhaltsverzeichnis
1
Änderungshistorie ......................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
2
Zweck .................................................................................................................. 3
3
Geltungsbereich .................................................................................................. 3
4
Begriffe, Abkürzungen ................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
5
Zuständigkeiten ................................................................................................... 3
6
Beschreibungen .................................................................................................. 3
1 Zweck
Die Verfahrensanweisung beschreibt den prinzipiellen Ablauf der Montage und
Inbetriebnahme von Kompensationsdrosseln und deren dazugehörigen Kabelsystemen in
der Erzeugungsanlage.
2 Geltungsbereich
Dieses
Dokument
gilt
für
alle
Neubauprojekte
der
TOG
und
Beteiligungsgesellschaften, in der die TOG eine Bauherrenfunktion wahrnimmt.
deren
3 Zuständigkeiten
Die Verantwortung für die Einhaltung des Prozesses liegt beim Projektmanagement des
jeweiligen Projektes, d.h. beim Projektleiter Schnittstelle OWP , der die sachgerechte
Umsetzung der Prozesse durch den beauftragten GU bzw. Lieferanten der
Kompensationsspulen kontrolliert und dokumentiert.
4
Beschreibungen
4.1 Montage der Kompensationsspule
Die Kompensationsspule ist auf der Werft mit Kabelanschlusskästen zu montieren. Dabei ist
zu beachten, dass die Verbindung der Öl/Öl-Durchführung zum Geräteanschlussteil nicht
montiert wird (siehe Bild). Danach hat die Ölfüllung nach Herstellerangaben zu erfolgen.
4.2 Einbau der Kompensationsspule
Die komplett montierte Kompensationsspule wird in die Plattform des Anschlussnehmers
eingehoben, mechanisch befestigt und für die Inbetriebnahme des Gesamtsystems
vorbereitet (z.B. Erdungen angebracht, Sekundärverdrahtung finalisiert,...).
4.3 Installation der Kabelsysteme
In der Plattform sind die Kabelsysteme vom Muffenraum zur gasisolierten Schaltanlage und
von der gasisolierten Schaltanlage zur Kompensationsspule zu installieren.
4.4 Messung der Kabelsysteme OWP
Die installierten Kabelsysteme (vom Muffenraum des OWP bis einschließlich Kabelsysteme
Kompensationsspule) sind nach TS-TSA-050 zu prüfen.
4.5 Messung der Kompensationsspule
Im Anschluss ist das Öl aus den Kabelanschlusskästen abzulassen und die
Inbetriebnahmemessungen sind laut der Spezifikation TS-KSP-001, Kap.14, durchzuführen
(z.B. Wicklungswiderstände, Isolationswiderstände, Messung des Verlustfaktors und
Kapazitäten, C- und tan δ-Messung an den Durchführungen, ….).
4.6 Einbau der Verbindung Öl/Öl-Durchführung zum Geräteanschlussteil
Nach erfolgter Inbetriebsetzungsmessung ist die Verbindung der Öl/Öl-Durchführung zum
Geräteanschlussteil einzubauen. Danach sind die Kabelanschlusskästen nach
Herstellerangaben mit Öl zu befüllen.
4.7 C- und tan δ-Messung Durchführungen
Im Anschluss wird eine erneute C- und tan δ-Messung der Öl/Öl-Durchführungen
durchgeführt. Dabei wird das speisende Signal über den Messanschluss des Erders in der
gasisolierten Schaltanlage eingebracht (max. 5 kV). Voraussetzung ist die Zustimmung
des Eigentümers der gasisolierten Schaltanlage!
Einspeisesignal für C- und tan δMessung über Messanschluss
des Erders
Auskopplung des Messsignals
über Messanschluss der Öl/ÖlDurchführung
4.8 Transport der OWP-Plattform
Nach Abschluss aller Arbeiten in der Werft bzw. dem construction yard wird die Plattform an
ihre endgültige Position offshore verfrachtet, wo die Restarbeiten erfolgen. Vorbereitend sind
die Kompensationsspulen transportgerecht zu sichern (seafastening) und zur Aufzeichnung
und Dokumentation transportinduzierter Erschütterungen mit shock-Detektoren zu versehen.
Bei einer Verbringung außerhalb der 12-SM-Zone (AWZ und weiter) ist die zudem die
zolltechnische Erfassung und Bearbeitung der Kompensationsspulen zu veranlassen.
4.9 Anschluss der seeseitigen Kabelsysteme
Die Installation der seeseitigen Kabelsysteme (vom Muffenraum des OWP zum Muffenraum
der Umrichterplattform) kann nun erfolgen.
4.10 Prüfung des gesamten Systems
Die Prüfung des gesamten Systems (einschließlich GIS der Umrichter-Plattform und GIS der
OWP-Plattform) hat nach TS-KAP 010, Kap. 7.5, zu erfolgen. Dabei müssen die
Kompensationsspule und alle Schutz- und Messsysteme (Überspannungsableiter,
Messwandler,…) in das Gesamtsystem eingebunden sein.
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
NAR-O-C00
Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
02
Seite (Page):
1 of 5
Stand (Date):
05.05.2017
Anhang C0: Daten- und Unterlagenaustausch
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
25.05.2016
Dr. Christian Rathke
AMO-GHC
Geprüft (Checked):
25.04.2017
Hannes Munzel
AMO-GHC
Freigegeben (Released)
04.05.2017
Andreas Menze
AMO-GHC
Änderungshistorie (change log)
Rev.
Datum (Date)
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Autor (author)
Seiten
(pages)
01
25.05.2016
Erstellung als Anhang an TS-OWF-200
Dr. Rathke
5
02
21.04.2017
Revision/Überarbeitung im Zuge der
Einführung O-NAR
Dr. Rathke
5
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang C0: Daten- und Unterlagenaustausch
1
NAR-O-C00
Ausgabe (Revision):
02
Seite (Page):
2 of 5
Stand (Date):
05.05.2017
Daten- und Unterlagenaustausch
Der Anschlussnehmer und TTG tauschen im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens
gemäß O-NAR die im Folgenden genannten Daten und Unterlagen aus und halten diese
ständig auf dem aktuellen Stand.
Projektspezifisch kann TTG in begründeten Fällen vom Anschlussnehmer verlangen,
ergänzende Daten zu liefern. Die Begründung muss nachw eisen, dass ansonsten eine
Gefährdung der Systemstabilität oder eine Verletzung der in den O-NAR festgelegten
Anforderungen nicht ausgeschlossen w erden kann.
Alle unten aufgeführten Daten und Unterlagen werden durch TTG geprüft und freigegeben.
Unbeeinflusst von der Freigabe durch TTG hat der Anschlussnehmer die Pflicht alle seiner
Ansicht nach notwendigen Maßnahmen durchzuführen, die für die Sicherstellung eines
sicheren Netzbetriebs notwendig sind.
Tabelle 1 Übersicht über die im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens zwischen dem
Anschlussnehmer und TTG auszutauschenden Daten und Unterlagen
Projektphase
Vergabe
Netzanschluss
Vorprüfung
Betroffener Zu liefernde Unterlagen/Daten/Informationen
Anschluss- • Lage der EZA, Netzanschlussleistung, Name der
nehmer
EZA
Anschluss- • Informationen zur geografischen Lage:
nehmer
o Standorte der EZE, der ggf. vorhandenen
Plattform, Kabeltrassen
• Vorlage eines vorläufigen Netzanschlusskonzepts:
o Gesamtübersichtschaltbild
o Elektr. Hauptanschlussdaten
o Kennwerte der Hauptkomponenten
o Anschlussleistung für Eigenbedarf und zum
Anfahren
• Terminplan (Ausbauzustand bei
Erstinbetriebnahme, Ausbauschritte, Endausbau)
• ggf. Behördengenehmigungen
• grundsätzliche Szenarienbeschreibung für die
Systemstudien nach Anhang C1-C4
• Simulationsmodelle und Modellbeschreibungen
nach Anhang C5
TTG
• Entwurf eines Netzanschlussvertrags
• Unverbindliche Bereitstellung allgemeiner
Informationen zum NAP
o Name
o Spannungsebene
o min. und max. Kurzschlussstrom aus dem
Netz der TTG und Impedanzverhältnis R/X
o Frequenzabhängiges Netzäquivalent
o Vorläufige Angabe zur Leistung der
gegebenenfalls erforderlichen
Kompensationsspule
• Standard EZA-Konfigurationen und
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang C0: Daten- und Unterlagenaustausch
•
•
•
Stationäre
Untersuchung
sowie Prüfung des
Anlagen und
Anschlusskonzepts
Anschlussnehmer
TTG
•
•
•
Anschlussnehmer
•
•
•
•
•
Festlegung
Anschlusskonzept
TTG
•
•
•
•
•
Systemdynamische
Prüfung und
Oberschwingungsanalyse
Anschlussnehmer
•
•
•
NAR-O-C00
Ausgabe (Revision):
02
Seite (Page):
3 of 5
Stand (Date):
05.05.2017
Anschlusskonzepte (ÜNB-Empfehlungen für die
Planung einer EZA inklusive Darstellung der
Eigentumsgrenzen)
Beschreibung der technischen Schnittstellen,
Zuständigkeiten und Standardkonzepte (inklusive
ÜNB-Sekundärtechnik) am NAP
Benennung projektspezifischer Anforderungen an
die EZA am NAP
Festlegung der Simulationsumgebung, für die
Modelle der Erzeugungsanlage durch den
Anschlussnehmer bereitgestellt werden sollen.
Stationäre Untersuchungen gemäß Anlage C1
Übergabe aller für die Berechnungen notwendigen
Daten des Netzes
Benennung konkreter Anforderungen an die EZA
am NAP (Zusatzanforderungen gem. O-NAR)
Freigabe der stationären Untersuchungen
Vorlage eines mit TTG abgestimmten und
verbindlichen Anschlusskonzepts:
o Gesamtübersichtschaltbild
o Elektr. Hauptanschlussdaten
o Kennwerte der Hauptkomponenten
o Anschlussleistung für Eigenbedarf und zum
Anfahren
Schutzkonzept für die EZA bis zum NAP
Konzept zur Realisierung der Systemautomatiken
Darstellung des Eigenbedarfskonzepts und der
Notstromversorgung
ggf. weitere Behördengenehmigungen
Benennung projektspezifischer Anforderungen an
die EZA am NAP
Verbindliche Beschreibung der technischen
Schnittstellen, Zuständigkeiten und Konzepte
(inklusive ÜNB-Sekundärtechnik) am NAP
Übergabe von Planungsunterlagen für die
technischen Schnittstellen zwischen dem ÜNB und
der EZA (Muster- Schaltungsunterlagen,
Adressstruktur, Interoperabilität, etc.)
Verbindliche Angabe zur Leistung der
gegebenenfalls erforderlichen Kompensationsspule
Freigabe des Anschlusskonzepts
Dynamische Untersuchungen und
Oberschwingungsanalyse gemäß Anhängen C2
und C3
Einstellwerte für Komponenten zur
Systemautomatik und Beschreibung von deren
Verhalten bei Frequenz- und
Spannungsabweichungen
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang C0: Daten- und Unterlagenaustausch
•
TTG
•
•
•
•
•
•
Anschlussnehmer
•
•
•
Detailabstimmung
TTG
•
•
Anschlussnehmer
•
•
•
•
•
•
•
Inbetriebsetzungsvoraussetzung
•
TTG
•
•
NAR-O-C00
Ausgabe (Revision):
02
Seite (Page):
4 of 5
Stand (Date):
05.05.2017
Detaillierte Schutzauslegung und Untersuchungen
nach Anhang C4
Eigenbedarfskonzept
Weitere systemrelevante Daten
Übergabe aller für die Berechnungen notwendigen
Daten des Netzes
Benennung projektspezifischer Anforderungen an
die EZA am NAP
Bei Bedarf Vorgabe von Nachbesserungen des
Anschlusskonzepts bzw. der Regelfunktionen zur
Erfüllung der Anforderungen von TTG
Freigabe der dynamischen Untersuchungen, der
Oberschwingungsanalyse sowie der
Untersuchungen zum Netzschutz
Detailabstimmungen der Schnittstellen,
Zuständigkeiten und Konzepte am NAP mit TTG
Austausch über Liefer- und Leistungsumfang,
Terminpläne, SHE-Konzepte zwischen TTG und
Anschlussnehmer
Leistungsdiagramme der eingesetzten EZE (z.B.
bei Windenergieanlagen Leistungs- und
Schubbeiwertkurve)
Detailabstimmungen der Schnittstellen,
Zuständigkeiten und Konzepte am NAP mit dem
Anschlussnehmer
Austausch über Liefer- und Leistungsumfang,
Terminpläne, SHE-Konzepte zwischen TTG und
Anschlussnehmer
Nachweise für die Erlaubnis zur Zuschaltung (EZZ)
gemäß der O-NAR
Inbetriebnahmeprogramm und Terminplan
Anlagendokumentation (Baupläne, Stromlaufpläne,
Unterlagen für Primär- und Sekundärtechnik, usw.)
Schutzeinstelldaten inkl. Reserveschutz
Prüfprotokolle ggf. Zertifikate, Bescheinigungen
ggf. weitere Behördengenehmigungen
erfolgreiche Abnahme und Freigabe zur
Inbetriebnahme
Sicherstellung einer vollständigen
Anlagendokumentation für die Anlagen der EZA
(Baupläne, Stromlaufpläne, Unterlagen für Primärund Sekundärtechnik usw.) am NAP
Festlegung der Betriebsführungskonzepte und
Zuständigkeiten zwischen dem Anschlussnehmer
und TTG
Netzanschlussvertrag mit technischer Spezifikation
und Betriebsführungsvereinbarung unter Vorbehalt
des Nachweises der von TTG geforderten
Eigenschaften im Probebetrieb (dieser ist vor
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang C0: Daten- und Unterlagenaustausch
•
Anschlussnehmer
•
•
Betriebsphase
TTG
•
NAR-O-C00
Ausgabe (Revision):
02
Seite (Page):
5 of 5
Stand (Date):
05.05.2017
Zuschaltung von TTG und AN zu unterzeichnen)
Sicherstellung der Verfügbarkeit der
Anlagendokumentation für die Anlagen des ÜNB
(Baupläne, Stromlaufpläne, Unterlagen für Primärund Sekundärtechnik, usw.) am NAP
Online Meldung der betrieblichen Verfügbarkeit aller
EZE sowie ggf. vorhandener
Einspeisebeschränkungen im ¼-Stunden-Raster
Wöchentliche Meldung der in der Folgewoche
geplanten Nichtverfügbarkeit der EZE im ¼Stunden-Raster
Geplante Wartung/Abschaltung
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
O-NAR-C01
Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
03
Seite (Page):
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Stand (Date):
05.05.2017
Anhang C1: Stationäre Untersuchungen
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
20.04.2017
Dr. Christian Rathke
AMO-GHC
Geprüft (Checked):
26.04.2017
Dr. Christoph Buchhagen
AMO-GHC
Freigegeben (Released)
04.05.2017
Andreas Menze
AMO-GHC
Änderungshistorie (change log)
Rev.
Datum (Date)
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Autor (author)
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01
22.04.2013
Erstellung
Gangl
7
02
20.03.2015
Einführung neuer Anforderungen,
insbesondere bezüglich Simulationssoftware
und Ablauf der Prüfung
Dr. Rathke
8
03
26.04.2017
Revision und Anpassung/Erweiterung
Zuge der Einführung der O-NAR
Dr. Rathke
9
im
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang C1: Stationäre Untersuchungen
O-NAR-C01
Ausgabe (Revision):
03
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2 of 9
Stand (Date):
05.05.2017
Inhaltsverzeichnis
1
Ziel der Untersuchung ...................................................................................................3
2
Berichtsdokument..........................................................................................................3
2.1 Allgemeines ............................................................................................................3
2.2 Dokumentation der verwendeten Netzdaten ...........................................................3
2.2.1 Übersichtsschaltbilder ...................................................................................3
2.2.2 Netzanschlusspunkt ......................................................................................4
2.2.3 Leitungen ......................................................................................................4
2.2.4 Transformatoren ............................................................................................4
2.2.5 Kompensationsanlagen .................................................................................5
2.2.6 Generatoren und Erzeugungseinheiten .........................................................5
2.2.7 Eigenbedarfsanlagen ....................................................................................7
2.2.8 Regel- und Steuereinrichtungen ....................................................................7
3
Leistungsflussberechnung .............................................................................................7
3.1 Übersicht und Ziel ..................................................................................................7
3.2 Mindestanforderungen............................................................................................8
3.3 Grafische Darstellung .............................................................................................8
4
Kurzschlussstromberechnung .......................................................................................8
4.1 Übersicht und Ziel ..................................................................................................8
4.2 Mindestanforderungen............................................................................................9
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang C1: Stationäre Untersuchungen
1
O-NAR-C01
Ausgabe (Revision):
03
Seite (Page):
3 of 9
Stand (Date):
05.05.2017
Ziel der Untersuchung
Ziel
der
stationären
Untersuchungen
ist
die
Überprüfung
der
Betriebsmitteldimensionierung der Erzeugungsanlage insbesondere in Bezug auf
Einhaltung der O-NAR, Einhaltung zulässiger Ströme, Spannungshaltung bzw.
Blindleistungsbereitstellung und Kurzschlussstrombelastung.
Die im Rahmen der stationären Untersuchungen durchzuführenden Aufgaben gliedern sich
hierbei in:
1. Leistungsflussberechnung für unterschiedliche Schaltzustände und
Betriebspunkte.
2. Kurzschlussstromberechnung für unterschiedliche Schaltzustände.
2
2.1
Berichtsdokument
Allgemeines
Die Ergebnisse der stationären Untersuchungen einschließlich aller getroffenen
Annahmen und aller verwendeten Betriebsmittelparameter sind in einem separaten
Ergebnisbericht zu dokumentieren.
Der Ergebnisbericht soll mindestens den folgenden Umfang besitzen:
1. Zusammenfassung und Interpretation der Ergebnisse (insbesondere Darstellung
der Fälle in denen Abweichungen von den Anforderungen diesen O-NAR
auftreten)
2. Annahmen und verwendete Netzdaten
3. Leistungsflussberechnung
4. Kurzschlussstromberechnung
5. Literatur- bzw. Quellenverzeichnis
Aus dem Ergebnisbericht müssen weiterhin auch die Berichtsverantwortlichen und die
eingesetzte Software einschließlich Versionsnummer hervorgehen.
2.2
Dokumentation der verwendeten Netzdaten
Im Folgenden wird eine Übersicht über die im Bericht mindestens anzugebenden Netzdaten
gegeben. Diese sollen so gestaltet sein, dass eine Prüfung der Berechnungsergebnisse
durch Fachpersonal und übliche Standardsoftware ohne Angabe weiterer Daten ermöglicht
wird.
2.2.1
Übersichtsschaltbilder
Mit dem Ergebnisbericht sind Übersichtsschaltbilder zu übergeben, aus denen der genaue
Aufbau des internen Netzes, des Umspannwerks und der Exportkabel sowie, der ggf.
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang C1: Stationäre Untersuchungen
O-NAR-C01
Ausgabe (Revision):
03
Seite (Page):
4 of 9
Stand (Date):
05.05.2017
dazugehörigen Kompensationsspulen einschließlich des Normalschaltzustandes abgelesen
werden kann.
2.2.2
Netzanschlusspunkt
Für die Annahmen bezüglich des Netzanschlusspunktes bzw. des Netzverknüpfungspunktes
sind unter Angabe der Quelle mindestens die folgenden Angaben tabellarisch anzugeben:
- Netznennspannung 𝑈𝑈nN
′′
′′
- Maximale und minimale Kurzschlussleistung 𝑆𝑆k,max
und 𝑆𝑆k,min
oder maximalen und
minimalen Kurzschlussstrom
- R/X-Verhältnis bei minimaler und maximaler Kurzschlussleistung im Mit- und
Nullsystem
2.2.3
Leitungen
Für alle eingesetzten Leitungen - auch der Exportkabel - sind unter Angabe der Quelle
mindestens die folgenden Angaben tabellarisch anzugeben:
- Bauartkurzzeichen entsprechend DIN VDE 0276
- Länge (tabellarisch und im Übersichtsschaltbild):
Knoten 1
Knoten 2
Leitungsname Netzebene
Leitungstyp / Kabellänge
Querschnitt
in km
in mm²
z.B. WEA1 WEA2
L1.1
33 kV
150
1,2
2.2.4
Thermisch zulässiger Dauerstrom 𝐼𝐼r und zugrundegelegter Verlegefaktor
Zulässige Kurzschlussstrombelastbarkeit der Leiter und Schirme
(Stoßkurzschlussstrom 𝑖𝑖p , thermisch gleichwertiger Kurzschlussstrom 𝐼𝐼th )
Bemessungsspannung 𝑈𝑈0 /𝑈𝑈m
′
Gleichstrom-Widerstandsbelag bei 20 °C 𝑅𝑅DC,20°C
Wechselstrom-Widerstandsbeläge bei max. zulässiger Leitertemperatur (z.B. 90 °C
′
𝑅𝑅AC,90°C
) im Mit-, Gegen- und Nullsystem
Ableitwertbeläge oder Verlustfaktoren tan 𝛿𝛿 im Mit- Gegen- und Nullsystem
Induktivitätsbeläge im Mit-, Gegen- und Nullsystem
Kapazitätsbeläge im Mit-, Gegen- und Nullsystem
Reduktionsfaktor r
Transformatoren
Für alle eingesetzten Transformatoren, einschließlich der Maschinentransformatoren der
Erzeugungseinheiten, sind unter Angabe der Quelle mindestens die folgenden Angaben
tabellarisch anzugeben:
- Schaltgruppe
- Bemessungsspannungen 𝑈𝑈r und Bemessungsscheinleistungen 𝑆𝑆r für alle Wicklungen
- Bemessungsdurchgangsleistungen zwischen den verschiedenen Wicklungen
Netzanschlussregeln
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Titel (Title)
Anhang C1: Stationäre Untersuchungen
-
2.2.5
O-NAR-C01
Ausgabe (Revision):
03
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05.05.2017
Lage und Regelstrategie ggf. vorhandener Stufenschalter (Ober- oder
Unterspannungsseite) (siehe auch Abschnitt 2.2.8)
Anzahl aller schaltbaren Stufen (minimale und maximale Stufenstellung)
Prozentuale Zusatzspannung je Stufe
Bemessungswerte für die bezogene Kurzschlussspannung 𝑢𝑢k für Mittelstellung sowie
Minimal- und Maximalstellung des Stufenschalters zwischen allen Wicklungen
Bemessungswerte für die Kurzschlussverluste 𝑃𝑃k oder den Wirkanteil der bezogenen
Kurzschlussspannung 𝑢𝑢r für Mittelstellung sowie Minimal- und Maximalstellung des
Stufenschalters zwischen allen Wicklungen
Bezogener Leerlaufstrom 𝑖𝑖0
Leerlauf- bzw. Eisenverluste 𝑃𝑃0
Verhältnis zwischen Mit- und Nullsystemreaktanzen 𝑋𝑋1 /𝑋𝑋0
Sternpunktbehandlung und Impedanzen von ggf. vorhandenen Sternpunkterdungen
Höchste Spannung vor Kurzschluss 𝑈𝑈 b
Kompensationsanlagen
Für alle eingesetzten Kompensationsanlagen, auch für die ggf. vorhandene Kompensationsspulen der Höchstspannungs-Seekabel der TTG, sind unter Angabe der Quelle mindestens
die folgenden Angaben tabellarisch anzugeben:
- Typ und Schaltgruppe
- Bemessungsspannung 𝑈𝑈r
- Blindleistung 𝑄𝑄r oder Induktivität (falls Stufensteller vorhanden für minimale, neutrale
und maximale Stufe)
- Güte 𝑄𝑄 oder Verluste im Nennbetrieb 𝑃𝑃v (falls Stufensteller vorhanden für minimale,
neutrale und maximale Stufe)
- Angabe über ggf. vorhandene Regeleinrichtungen (siehe auch Abschnitt 2.2.8)
2.2.6
Generatoren und Erzeugungseinheiten
Für alle eingesetzten Erzeugungseinheiten sind unter Angabe der Quelle mindestens die
folgenden Angaben tabellarisch anzugeben:
Allgemein:
- Leistungs-Diagramm (Leistung in Abhängigkeit der Windgeschwindigkeit)
- Schubbeiwert-Diagramm (Schubbeiwert in Abhängigkeit der Windgeschwindigkeit)
Direkt netzgekuppelte Synchronmaschinen:
- Bemessungsspannung 𝑈𝑈r
- Bemessungsscheinleistung 𝑆𝑆r
- Leistungsfaktor im Bemessungsbetrieb cos 𝜑𝜑r oder Bemessungswirkleistung 𝑃𝑃r
- Bezogene synchrone Längs- und ggf. Querreaktanzen 𝑥𝑥d und 𝑥𝑥q (gesättigt)
-
-
Bezogene transiente Längs- und ggf. Querreaktanzen 𝑥𝑥d′ und 𝑥𝑥q′ (gesättigt)
Bezogene subtransiente Längs- und ggf. Querreaktanzen 𝑥𝑥d′′ und 𝑥𝑥q′′ (gesättigt)
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang C1: Stationäre Untersuchungen
-
O-NAR-C01
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Stand (Date):
05.05.2017
Resistanz der Synchronmaschine 𝑅𝑅G
Angaben zu Gegen- und Nullimpedanzen bzw. Kurzschlussstrombeitrag bei
unsymmetrischen Fehlern
Sternpunktbehandlung
Direkt netzgekuppelte Asynchronmaschinen:
- Bemessungsspannung 𝑈𝑈r
- Bemessungsscheinleistung 𝑆𝑆r
- Bezogene synchrone Längs- und ggf. Querreaktanzen 𝑥𝑥d und 𝑥𝑥q
-
-
Bezogene transiente Längs- und ggf. Querreaktanzen 𝑥𝑥d′ und 𝑥𝑥q′
Anlaufstromverhältnis 𝐼𝐼LR /𝐼𝐼r
Bemessungswirkleistung der Asynchronmaschine pro Polpaar, 𝑃𝑃rM /𝑝𝑝
Angaben zu Gegen- und Nullimpedanzen bzw. Kurzschlussstrombeitrag bei
unsymmetrischen Fehlern
Doppelt gespeiste Asynchronmaschinen (DFIG), einschließlich Transformator:
- Bemessungsspannung 𝑈𝑈r (auf der Oberspannungsseite)
- Bemessungsscheinleistung 𝑆𝑆r
- Leistungsfaktor im Bemessungsbetrieb cos 𝜑𝜑r oder Bemessungswirkleistung 𝑃𝑃r
- Höchster Augenblickswert des Kurzschlussstroms bei dreipoligem
Kurzschluss, 𝐼𝐼WDmax
- Faktor zur Berechnung des Stoßkurzschlussstromes κ
- Verhältnis 𝑅𝑅/𝑋𝑋
- Minimaler und maximaler Dauerkurzschlusswechselstrom 𝐼𝐼k bei dreipoligen Fehlern
- Angaben zu Gegen- und Nullimpedanzen bzw. Kurzschlussstrombeitrag bei
unsymmetrischen Fehlern
Über Vollumrichter an das Netz angeschlossene Erzeugungseinheiten, einschließlich
Transformator:
- Bemessungsspannung 𝑈𝑈r (auf der Oberspannungsseite)
- Bemessungsscheinleistung 𝑆𝑆r
- Leistungsfaktor im Bemessungsbetrieb cos 𝜑𝜑r oder Bemessungswirkleistung 𝑃𝑃r
- Anfangs-Kurzschlusswechselstrom 𝐼𝐼k′′ bei dreipoligen und unsymmetrischen Fehlern
- Minimaler und maximaler Dauerkurzschlusswechselstrom 𝐼𝐼k bei dreipoligen Fehlern
- Angaben zu Gegen- und Nullimpedanzen bzw. Kurzschlussstrombeitrag bei
unsymmetrischen Fehlern
Neben den oben genannten Daten sind für jede eingesetzte Erzeugungseinheit ein
Leistungsdiagramm (P-Q-Diagramm), aus dem auch die Spannungsabhängigkeit des
möglichen Betriebsfensters abgelesen werden kann, und ein real gemessenes
Leistungsdiagramm (z. B. bei Windenergieanlagen Leistung und Schubbeiwert in
Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit) mit Angabe bzw. Berücksichtigung aller
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
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Anhang C1: Stationäre Untersuchungen
O-NAR-C01
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Stand (Date):
05.05.2017
relevanten Einflussfaktoren (vgl. DIN IEC 61400-12-1 (VDE 0127-11-2)) anzugeben. Diese
Daten sind TTG auch in einem maschinenlesbaren Format (z.B. MS Excel) zu übergeben.
Alle Daten sind jeweils für die Netzseite anzugeben.
2.2.7
Eigenbedarfsanlagen
Für alle vorhandenen Eigenbedarfsanlagen (der Erzeugungseinheiten und des OffshoreUmspannwerkes) sind unter Angabe der Quelle mindestens die folgenden Angaben
tabellarisch anzugeben:
- Minimale, maximale und mittlere Wirk- und Blindleistungsaufnahme im Nennbetrieb
und Leerlauf (am jeweiligen Eigenbedarfstransformator)
Werden in der Eigenbedarfsanlage größere Antriebsmaschinen eingesetzt, welche einen
wesentlichen Kurzschlussstrombeitrag liefern, sind zusätzlich die gleichen Parameter wie für
Erzeugungseinheiten (siehe Abschnitt 2.2.6) anzugeben.
2.2.8
Regel- und Steuereinrichtungen
Für alle in der Erzeugungsanlage realisierten Regel- und Steuereinrichtungen, welche einen
Einfluss auf das stationäre Betriebsverhalten (Leistungsfluss und Kurzschluss) besitzen, sind
die Art der Regelung und die Regelungsstrategie (z. B. in Form von Kennlinien) anzugeben.
Insbesondere sind zu berücksichtigen:
- Regelung der Transformator-Stufenschalter (einschließlich der
Maschinentransformatoren der Erzeugungseinheiten)
- Regelung von ggf. vorhandenen Kompensationseinrichtungen
- Ggf. vorhandene übergeordnete Regeleinrichtungen der Erzeugungsanlage
3
Untersuchungsumfang
Im Folgenden wird der Mindestumfang der durchzuführenden stationären Untersuchungen
beschrieben. Hiervon unbeeinflusst hat der Anschlussnehmer die Pflicht, über die in diesem
Anhang definierten Untersuchungen hinausgehende Studien durchzuführen, sofern diese
aus seiner Sicht für die Sicherstellung eines zuverlässigen Netzbetriebes notwendig sind und
von diesem Anhang noch nicht erfasst werden.
3.1
3.1.1
Leistungsflussberechnung
Übersicht und Ziel
Die stationäre Leistungsflussberechnung dient im Wesentlichen zur:
- Überprüfung der Spannungshaltung
- Überprüfung der Betriebsmittelauslegung insbesondere in Bezug auf die thermisch
zulässigen Ströme
- Dimensionierung von ggf. notwendigen Kompensationsanlagen und Analyse des
Blindleistungshaushaltes in unterschiedlichen Betriebspunkten
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Titel (Title)
Anhang C1: Stationäre Untersuchungen
3.1.2
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Überprüfung der Einhaltung der O-NAR in Bezug auf die Leistungsdiagramme der
Erzeugungsanlage am NAP
Ermittlung der Netzverluste
Mindestanforderungen
Im Rahmen der Leistungsflussberechnung sind mindestens die folgenden Untersuchungen
durchzuführen:
- Leerlauf des Netzes:
o mit abgeschalteten und von Netz getrennten Erzeugungseinheiten
o ohne Wirkleistungseinspeisung der Erzeugungseinheiten, aber mit
Eigenbedarfsbezug (nominal und maximal)
- Untersuchung des zur Verfügung stehenden P-Q-Bereichs am NAP entsprechend
der Vorgaben aus den O-NAR für verschiedene Spannungsniveaus
o Das PQ-Diagramm muss mindestens mit der Wirkleistungsstufung 0%, 10%,
20%, 90% und 100% der Nennleistung ausgerechnet werden.
o Berücksichtigung unterschiedlicher Spannungen (UMin ≤ UNAP ≤ UMax) am
NAP
Es sind sowohl der Normal-Schaltzustand, als auch im Betrieb wahrscheinliche
Sonderschaltzustände (z. B. Ausfall der Kompensationsanlagen, Transformatorausfall,
Sammelschienenkopplung etc.) zu berücksichtigen. Weiterhin ist auch der Einfluss der
Spannungsregelung durch die HS/MS-Transformatoren am NAP zu untersuchen. Hierbei ist
auch eine detaillierte Beschreibung der Regelungsstrategie mit anzugeben.
Die Rahmenbedingungen dieser Untersuchungen sind mit TTG im Vorfeld abzustimmen und
vor Beginn zur Prüfung vorzulegen.
3.1.3
Grafische Darstellung
Die grafische Darstellung der Ergebnisse (z. B. P-Q-Diagramme) soll insbesondere in Bezug
auf die Skalierung so gestaltet sein, dass eine Auswertung anhand des Berichtsdokumentes
durch Fachpersonal problemlos möglich ist.
Alle grafischen Darstellungen sind mit eindeutigen Achsenbeschriftungen zu versehen.
Werden mehrere Kurvenverläufe in einem gemeinsamen Diagramm dargestellt, so ist
entweder über eine Legende oder eine Beschreibung in der Bildunterschrift eine eindeutige
Zuordnung der Kurvenverläufe zu ermöglichen
3.2
3.2.1
Kurzschlussstromberechnung
Übersicht und Ziel
Die stationäre Kurzschlussstromberechnung dient im Wesentlichen zur:
- Überprüfung der thermischen und mechanischen Kurzschlussfestigkeit (auch in
Bezug auf die Schirmströme der eingesetzten Kabel bei unsymmetrischen Fehlern)
aller eingesetzten Betriebsmittel
- Bestimmung des notwendigen Ausschaltvermögens der Schaltgeräte
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Titel (Title)
Anhang C1: Stationäre Untersuchungen
3.2.2
O-NAR-C01
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Ermittlung des symmetrischen und unsymmetrischen Kurzschlussstrombeiträge der
Erzeugungsanlage am NAP
Überprüfung der Wirksamkeit der eingesetzten Sternpunkterdung und Ermittlung der
Erdfehlerfaktoren
Schutzauslegung (minimale Kurzschlussströme)
Mindestanforderungen
Die Berechnung der minimalen und maximalen Kurzschlussströme soll nach DIN VDE 0102
(IEC 60909) erfolgen.
Hierbei sind insbesondere die folgenden Aspekte zu beachten:
- Berücksichtigung des Kurzschlussstrombeitrags durch das Netzanschlusssystem
- Berücksichtigung der Kurzschlussstrombeiträge der Erzeugungseinheiten und ggf.
vorhandener größerer Antriebsmaschinen
- Berücksichtigung der Sternpunkterdung bei der Berechnung unsymmetrischer Fehler
Hierzu sind Kurzschlüsse an unterschiedlichen auslegungsrelevanten Punkten des Netzes
der Erzeugungsanlage für den Normal-Schaltzustand und im Betrieb wahrscheinliche
Sonderschaltzustände zu berechnen.
Es sind sowohl symmetrische als auch unsymmetrische Kurzschlüsse zu berücksichtigen:
- Dreipoliger Kurzschluss
- Zweipoliger Kurzschluss mit und ohne Erdberührung (L2-L3 und L2-L3-E)
- Einpoliger Erdkurzschluss (L1-E)
Die Rahmenbedingungen dieser Untersuchungen sind mit TTG im Vorfeld abzustimmen und
vor Beginn zur Prüfung vorzulegen.
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Anhang C2: Dynamik und Systemautomatiken
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
20.04.2017
Dr. Christian Rathke
AMO-GHC
Geprüft (Checked):
26.04.2017
Dr. Christoph Buchhagen
AMO-GHC
Freigegeben (Released)
04.05.2017
Andreas Menze
AMO-GHC
Änderungshistorie (change log)
Rev.
Datum (Date)
Änderungsinhalt (change history)
Autor (author)
Seiten
(pages)
01
22.04.2013
Erstellung als Anhang an TS-OWF-200
Gangl
5
02
20.03.2015
Einführung neuer Anforderungen,
insbesondere bezüglich Simulationssoftware
und Ablauf der Prüfung
Dr. Rathke
6
03
20.04.2017
Revision und Anpassung/Erweiterung im
Zuge der Einführung der O-NAR
Dr. Rathke
10
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Anhang C2: Dynamik und Systemautomatiken
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Inhaltsverzeichnis
1
Ziel der Untersuchungen ...............................................................................................3
2
Berichtsdokument..........................................................................................................3
2.1 Allgemeines ............................................................................................................3
2.2 Dokumentation der verwendeten Netz- und Modelldaten .......................................4
2.3 Grafische Darstellung .............................................................................................4
3
Modellbildung ................................................................................................................5
4
Untersuchungsumfang ..................................................................................................5
4.1 Berechnungen dynamischer Vorgänge (mittels RMS-Modell) .................................5
4.1.1 Dynamisches Verhalten der Wirkleistungsregelung .......................................5
4.1.2 Dynamisches Verhalten der Blindleistungsregelung ......................................6
4.1.3 Dynamisches Verhalten der Frequenzregelung .............................................7
4.1.4 Dynamisches Verhalten in Bezug auf Wirkleistungsschwankungen............... 8
4.1.5 Dynamisches Verhalten bei Fehlern ..............................................................8
4.1.6 Nachweis der EPC-Funktionen......................................................................9
4.1.7 Nachweis der Funktion Spannungswächter ...................................................9
4.2 Berechnung transienter Vorgänge (mittels EMT-Modell) ........................................9
4.2.1 Transientes Einschaltverhalten....................................................................10
4.2.2 Transientes Verhalten bei sprunghaften Spannungsänderungen am NAP .. 10
4.2.3 Transientes Verhalten bei Längsfehlern ......................................................10
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1 Ziel der Untersuchungen
Ziel der Untersuchungen ist der Nachweis eines O-NAR-konformen dynamischen und
transienten Betriebsverhaltens der Erzeugungsanlage an allen vorhandenen NAP und
des Betriebsverhaltens der eingesetzten Erzeugungseinheiten.
Hierbei sind detaillierte Modelle der Erzeugungseinheiten entsprechend Anhang C5 zu
verwenden.
Die im Rahmen der Untersuchungen durchzuführenden Aufgaben gliedern sich in:
1. Einsatz, bzw. Entwicklung und Validierung geeigneter dynamischer Modelle der
eingesetzten Erzeugungsanlagen (siehe auch Anhang C5) und des Netzes.
2. Dynamische und transiente Berechnungen mit unterschiedlichen
Untersuchungszielen.
3. Auswertung und Bewertung der durchgeführten Simulationen hinsichtlich der
Einhaltung der Anforderungen nach O-NAR.
2 Berichtsdokument
2.1 Allgemeines
Die Ergebnisse der dynamischen und transienten Untersuchungen sind einschließlich
aller getroffenen Annahmen und aller verwendeten Betriebsmittelparameter in einem
separaten Ergebnisbericht zu dokumentieren. In diesem ist auch die Umsetzung der
gemäß O-NAR geforderten Systemautomatiken zu beschreiben.
Der Ergebnisbericht soll mindestens den folgenden Umfang besitzen:
1. Zusammenfassung und Interpretation der Ergebnisse (insbesondere Darstellung
der Fälle in denen Abweichungen von den Anforderungen dieser O-NAR
auftreten)
2. Annahmen und Modellbildung (siehe hierzu auch Anhang C5)
3. Umsetung der Systemautomatiken
a. Beschreibung der konkreten Umsetzungen 1 einschließlich
Blockdiagrammen
b. Messgrößen, Signalerfassung und -übertragung
c. Beschreibung aller relevanten Parameter und deren Einstellmöglichkeiten
4. Dynamische Berechnungen entsprechend Abschnitt 4.1
5. Transiente Berechnungen entsprechend Abschnitt 4.2
6. Literatur- bzw. Quellenverzeichnis
1
Anmerkung: Es ist zu beschreiben, in welcher Komponente der Erzeugungsanlage und mit welchen
Geräten die Systemautomatiken umgesetzt werden.
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Aus dem Ergebnisbericht müssen weiterhin auch die Berichtsverantwortlichen und die
eingesetzte Software einschließlich der Versionsnummern hervorgehen.
Die jeweils darzustellenden Verläufe elektrischer Größen sind entsprechend des jeweiligen
Untersuchungsziels in Kapitel 4 auszuwählen und in geeigneter Form darzustellen.
2.2 Dokumentation der verwendeten Netz- und Modelldaten
Im Folgenden wird eine Übersicht über die im Bericht mindestens anzugebenden Netz- und
Modelldaten gegeben. Diese sollen im Wesentlichen so gestaltet sein, dass eine Prüfung der
Berechnungsergebnisse durch Fachpersonal und übliche Standardsoftware ohne Angabe
weiterer Daten ermöglicht wird.
Zuzüglich zu den allgemeinen Netzdaten (siehe Anhang C1 Stationäre Untersuchungen),
sind die folgenden Zusatzinformationen mindestens anzugeben:
- Magnetisierungskennlinien aller relevanten Transformatoren 2
- Angaben zum Einsatz von gesteuertem Schalten (Strategie, Triggerwerte,
eingesetzte Geräte)
- Sofern anwendbar relevante technische Daten sowie Einsatzstrategie von ggf.
vorhandenen Einschaltwiderständen
- Sofern anwendbar relevante technische Daten sowie Einsatzstrategie zum Einsatz
von Bremswiderständen in den Erzeugungseinheiten
- Angaben zur dynamischen Regelung sowohl der einzelnen Erzeugungseinheiten als
auch der gesamten Erzeugungsanlage (z. B. Blockschaltbilder, Einstellwerte,
Regelgeschwindigkeit,…)
2.3 Grafische Darstellung
Die grafische Darstellung der Ergebnisse (z. B. Spannungsverläufe) soll insbesondere in
Bezug auf die Skalierung so gestaltet sein, dass eine Auswertung anhand des
Berichtsdokumentes durch Fachpersonal problemlos möglich ist. Zusätzlich sind in
Abstimmung mit TTG ausgewählte Ergebnisse im Comtrade-Format zu übergeben.
Alle grafischen Darstellungen sind mit eindeutigen Achsenbeschriftungen zu versehen.
Werden mehrere Kurvenverläufe in einem gemeinsamen Diagramm dargestellt, so ist
entweder über eine Legende oder eine Beschreibung in der Bildunterschrift eine eindeutige
Zuordnung der Kurvenverläufe zu ermöglichen
2
Hierbei sind die Transformatoren der Erzeugungsanlagen am NAP auf jeden Fall als relevant
anzusehen. Ob weitere Transformatoren relevant sind, wird zwischen Anschlussnehmer und TTG
abgestimmt. Für die Maschinentransformatoren der Erzeugungseinheiten reicht die Angabe
vereinfachter Daten, wie z. B. Angaben zur Kniespannung, im Regelfall aus.
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Anhang C2: Dynamik und Systemautomatiken
3 Modellbildung
Die zu verwendenden Modelle der eingesetzten Erzeugungseinheiten sind in Anhang C5
beschrieben. Für die Untersuchungen nach Abschnitt 4.1 kann ein RMS-Modell genutzt
werden. Für die Untersuchungen nach Abschnitt 4.2 ist zwingend ein EMT-Modell zu
verwenden.
Die Erzeugungsanlage ist an jeden NAP durch mindestens einen detaillierten Strang
(Einzelnachbildung der Erzeugungseinheiten) zu modellieren. Hierbei ist der Strang mit den
meisten angeschlossen Erzeugungseinheiten zu nehmen. Alle anderen Stränge können
durch hochskalierte Modelle der Erzeugungseinheiten modelliert werden.
4 Untersuchungsumfang
Im Folgenden wird der Mindestumfang der durchzuführenden dynamischen Untersuchungen
beschrieben.
Hiervon unbeeinflusst hat der Anschlussnehmer die Pflicht, über die in diesem Anhang
definierten Untersuchungen hinausgehende Studien durchzuführen, sofern diese nach
Ansicht des Anschlussnehmers für die Sicherstellung eines zuverlässigen Netzbetriebes
notwendig sind und von diesem Anhang noch nicht erfasst werden.
Die Rahmenbedingungen dieser Untersuchungen sind mit TTG im Vorfeld abzustimmen und
vor Beginn zur Prüfung vorzulegen.
4.1 Berechnungen dynamischer Vorgänge (mittels RMS-Modell)
Nachfolgend wird
beschrieben.
4.1.1
der
Untersuchungsumfang
für
die
dynamischen
Berechnungen
Dynamisches Verhalten der Wirkleistungsregelung
Es ist nachzuweisen, dass die Erzeugungsanlage mit einem von TTG festgelegten Sollwert
betrieben werden kann. Weiterhin sind die in Abschnitt 4.5.1 der O-NAR genannten
Anforderungen an die Wirkleistungsregelung nachzuweisen.
Die Auswertung der Berechnungsergebnisse muss mindestens folgende Nachweise
erbringen:
- die Einspeisung der Erzeugungsanlage wird unterhalb des Sollwerts gehalten
- die Einstellung erfolgt gemäß den Anforderungen in Abschnitt 4.5.1 bzw. 4.5.3.3 der
O-NAR und
- die Genauigkeit der Regelung entspricht dem in Abschnitt 4.5.1 bzw. 4.5.3.3 der ONAR spezifizierten Wert
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4.1.2
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Dynamisches Verhalten der Blindleistungsregelung
4.1.2.1 Blindleistungsregelungsmodus
Es wird nachgewiesen, dass die Erzeugungsanlage unter den in Abschnitt 4.6.1.1 der ONAR genannten Bedingungen im Blindleistungsregelungsmodus betrieben werden kann.
Bei den Berechnungen des Blindleistungsregelungsmodus werden folgende Parameter
überprüft:
- der Bereich und die Schrittweite der Blindleistungseinstellung
- die Genauigkeit der Regelung
- der für die Blindleistungsaktivierung erforderliche Zeitraum
- maximale Blindleistungseinspeisung der Erzeugungsanlage
Die Auswertung der Berechnungen muss mindestens folgende Nachweise erbringen:
- der Bereich und die Schrittweite der Blindleistungseinstellung stehen mit
Abschnitt 4.6.1.1 der O-NAR im Einklang
- die Genauigkeit der Regelung entspricht den in Abschnitt 4.6.1.1 der O-NAR
festgelegten Bedingungen
- nach einer Änderung des Blindleistungssollwertes müssen 90 % der Änderung der
Blindleistungsabgabe innerhalb der in Abschnitt 4.6.1.1 der O-NAR spezifizierten
Zeiten und Toleranzen erreicht werden
4.1.2.2 Leistungsfaktorregelungsmodus
Es ist nachzuweisen, dass die Erzeugungsanlage unter den in Abschnitt 4.6.1.2 genannten
Bedingungen im Leistungsfaktorregelungsmodus betrieben werden kann.
Bei den Berechnungen des Leistungsfaktorregelungsmodus werden folgende Parameter
überprüft:
- der Einstellbereich des Leistungsfaktors
- die Genauigkeit der Regelung
- die Anpassung der Blindleistung aufgrund einer sprunghaften Änderung der
Wirkleistungsabgabe
Die Auswertung der Berechnungen muss mindestens folgende Nachweise enthalten:
- der Bereich und die Schrittweite der Leistungsfaktoreinstellung stehen mit
Abschnitt 4.6.1.2 im Einklang
- der für die Blindleistungsaktivierung infolge einer sprunghaften Änderung der
Wirkleistungsabgabe erforderliche Zeitraum überschreitet nicht den in
Abschnitt 4.6.1.2 genannten Zeitraum
- die Genauigkeit der Regelung entspricht dem in Abschnitt 4.6.1.2 festgelegten Wert
- nach einer Änderung des Sollwertes für den Leistungsfaktor müssen 90 % der
Änderung der Blindleistungsabgabe innerhalb der in Abschnitt 4.6.1.2 der O-NAR
spezifizierten Zeiten und Toleranzen erreicht werden
4.1.2.3 Spannungsregelung
Es ist nachzuweisen, dass die Erzeugungsanlage unter den in Abschnitt 4.6.1.3 der O-NAR
genannten Bedingungen im Spannungsregelungsmodus betrieben werden kann.
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Bei den Berechnungen des Spannungsregelungsmodus sind mindestens folgende
Parameter zu überprüfen:
- die eingestellte Statik
- die Genauigkeit der Regelung
- die Unempfindlichkeit der Regelung
- das Zeitverhalten der Blindleistungsaktivierung
Die Auswertung der Berechnungen muss mindestens folgende Nachweise erbringen:
- der Bereich der Regelung, sowie der Einstellungen von Statik entspricht den
vereinbarten oder festgelegten Parametern gemäß Abschnitt 4.6.1.3 der O-NAR.
- im Einklang mit Abschnitt 4.6.1.3 der O-NAR beträgt die Unempfindlichkeit der
Spannungsregelung höchstens 0,01 p.u.
- nach einem Spannungssprung bzw. einer Änderung des Spannungssollwertes
müssen 90 % der Änderung der Blindleistungsabgabe innerhalb der in
Abschnitt 4.6.1.3 der O-NAR spezifizierten Zeiten und Toleranzen erreicht werden
4.1.3
Dynamisches Verhalten der Frequenzregelung
4.1.3.1 Frequenzabhängiger Modus (FSM)
Es ist nachzuweisen, dass die Erzeugungsanlage technisch in der Lage ist, im gesamten
Betriebsbereich zwischen Maximalkapazität und Mindestleistung für den regelfähigen Betrieb
die Wirkleistungsabgabe kontinuierlich anzupassen, um zur Frequenzregelung beizutragen.
Die Regelparameter für das statische Betriebsverhalten wie Unempfindlichkeit, Statik,
Totband und Regelbereich, sowie die dynamischen Parameter, einschließlich der Reaktion
auf einen Frequenzsprung, sind zu prüfen.
Bei den Berechnungen sind unter Berücksichtigung der Einstellungen von Statik und
Totband Frequenzsprünge und –rampen zu simulieren, die groß genug sind, um den
gesamten Bereich der frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsabgabe
abzudecken.
Die Auswertung der Berechnungen muss sowohl für die dynamischen als auch für die
statischen Parameter die Anforderungen gemäß Abschnitt 4.5.2.1 der O-NAR nachweisen.
Folgende Nachweise sind mindestens in der Auswertung zu erbringen:
- die Aktivierungszeit für den gesamten Bereich der frequenzabhängigen Anpassung
der Wirkleistungsabgabe infolge des Frequenzsprungs überschreitet nicht den in
Abschnitt 4.5.2.1 der O-NAR genannten Zeitraum
- nach der Anpassung an den Frequenzsprung treten keine ungedämpften
Leistungsschwankungen auf
- die anfängliche Verzögerung steht mit Abschnitt 4.5.2.1 der O-NAR im Einklang
- die Statik ist innerhalb der in Abschnitt 4.5.2.1 der O-NAR genannten Bereiche
einstellbar, und das Totband überschreitet nicht den geforderten Wert
- die Unempfindlichkeit der frequenzabhängigen Reaktion der Wirkleistungsabgabe auf
einen relevanten Betriebspunkt entspricht den Anforderungen in Abschnitt 4.5.2.1 der
O-NAR
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4.1.3.2 Verhalten bei Überfrequenz (LFSM-O)
Es ist nachzuweisen, dass die Erzeugungsanlage technisch in der Lage ist, die
Wirkleistungsabgabe kontinuierlich anzupassen, um im Fall eines starken Frequenzanstiegs
im Netz zur Frequenzregelung beizutragen. Die Regelparameter für das statische
Betriebsverhalten, wie Statik und Totband, und die dynamischen Parameter, einschließlich
der Reaktion auf einen Frequenzsprung, sind zu überprüfen.
Bei den Berechnungen sind unter Berücksichtigung der Einstellungen von Statik und
Totband Frequenzsprünge und -rampen zu simulieren, die groß genug sind, um eine
Änderung der Wirkleistungsabgabe um mindestens 10 % der Nennleistung auszulösen.
Die Regelparameter für das statische Betriebsverhalten, wie Statik und Totband, und die
dynamischen Parameter, einschließlich der Reaktion auf einen Frequenzsprung, sind zu
überprüfen.
Folgende Nachweise sind mindestens in der Auswertung zu erbringen:
- Einhaltung der Anforderungen an die dynamischen als auch statischen Parameter
gemäß Abschnitt 4.5.2.4 der O-NAR
- keine ungedämpften Leistungsschwankungen nach Frequenzsprung
4.1.3.3 Verhalten bei Unterfrequenz (LFSM-U)
Es ist nachzuweisen, dass die Erzeugungsanlage technisch in der Lage ist, die
Wirkleistungsabgabe kontinuierlich anzupassen, um im Fall eines starken Frequenzabfalls im
Netz zur Frequenzregelung beizutragen. Die Regelparameter für das statische
Betriebsverhalten, wie Statik und Totband, und die dynamischen Parameter, einschließlich
der Reaktion auf einen Frequenzsprung, sind zu überprüfen.
Bei den Berechnungen werden unter Berücksichtigung der Einstellungen von Statik und
Totband Frequenzsprünge und -rampen simuliert, die groß genug sind, um bei einem
Startpunkt von höchstens 80 % der Nennleistung eine Änderung der Wirkleistungsabgabe
um mindestens 10 % der Nennleistung auszulösen.
Folgende Nachweise sind mindestens in der Auswertung zu erbringen:
- Einhaltung der Anforderungen an die dynamischen als auch statischen Parameter
gemäß Abschnitt 4.5.2.3 der O-NAR
- keine ungedämpften Leistungsschwankungen nach Frequenzsprung
4.1.4
Dynamisches Verhalten in Bezug auf Wirkleistungsschwankungen
Mit dieser Untersuchung ist zu belegen, dass im Normalbetrieb (z. B. durch das Auftreten
von Windböen) sowie während oder nach Netzfehlern die Anforderungen an die dynamische
Genauigkeit der Wirkleistungsregelung entsprechend Abschnitt 4.5.1 der O-NAR erfüllt
werden.
4.1.5
Dynamisches Verhalten bei Fehlern
In Bezug auf das dynamische Verhalten bei Fehlern sind die folgenden Fälle zu untersuchen:
- Symmetrische und unsymmetrische Querfehler:
o Dreipolige Fehler
o Zweipolige Fehler mit und ohne Erdberührung (L2-L3 und L2-L3-E)
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o
o
o
o
o
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Einpolige Fehler (L1-E)
Unterschiedliche Fehlerorte: NAP und relevante Knoten im
Mittelspannungsnetz
Unterschiedliche Restspannungen und Fehlerdauern (0, 15, 50 und 75 % U nN
für 150 ms; 50 und 75 % U nN für 350 ms; 80 % U nN für 700 ms)
Unterschiedliche Betriebspunkte: Volllast und Leerlauf bei unterschiedlichen
Leistungsfaktoren (u. a. maximale kapazitive und induktive
Blindleistungseinspeisung) der Erzeugungsanlagen
Unterschiedliche Spannungen am NAP: u. a. U nN , U min und U max
Bei den Berechnungen des dynamischen Fehlerverhaltens sind mindestens folgende
Parameter zu überprüfen:
- die eingestellte Statik sowie die Genauigkeit der Blindleistungsregelung und der
dynamischen Spannungsstützung
- die Unempfindlichkeit der Blindleistungsregelung und der dynamischen
Spannungsstützung
- das Zeitverhalten der Blindleistungsregelung und der dynamischen
Spannungsstützung
Die Auswertung der Berechnungen muss mindestens den Nachweis erbringen, dass die in
Abschnitt 4.6 beschriebenen Anforderungen an die Blindleistungsregelung und die in
Abschnitt 4.8.7 beschriebenen Anforderungen an die dynamische Spannungsstützung
eingehalten werden.
4.1.6
Nachweis der EPC-Funktionen
Es ist nachzuweisen, dass die Anforderungen der O-NAR für den Einsatz von EPC-Signalen
eingehalten werden. Hierbei sind mindestens die folgenden Szenarien zu untersuchen und
das Verhalten der Erzeugungsanlage darzustellen:
- Einsatz des Signals EPC2
- Einsatz des Signals EPC3
- Einsatz des Signals EPC4
4.1.7
Nachweis der Funktion Spannungswächter
Durch Simulationen ist nachzuweisen, dass die Erzeugsanlage, bzw.
Erzeugungseinheiten die Anforderungen gemäß Abschnitt 4.8.7.1 der O-NAR erfüllt.
die
4.2 Berechnung transienter Vorgänge (mittels EMT-Modell)
Nachfolgend wird der Untersuchungsumfang für die Berechnungen transienter Vorgänge
beschrieben. Hierbei ist zwingend ein EMT-Modell zu verwenden.
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Transientes Einschaltverhalten
Im Rahmen dieser Untersuchungen ist das schrittweise Einschalten aller wesentlichen
Betriebsmittel, insbesondere der Hochspannungstransformatoren am NAP zu simulieren, um
den Nachweis einer Erstzuschaltung ohne unzulässige Netzrückwirkungen zu erbringen
Hierbei soll die Reihenfolge der Untersuchungen dem realistischen Netzaufbau entsprechen,
i.d.R.:
- Einschalten der Transformatoren am NAP
- Einschalten der Mittelspannungs-Seekabel
- Einschalten der Maschinen-Transformatoren der Erzeugungseinheiten
Die Wahl der Einschaltzeitpunkte muss hierbei dem vom Anschlussnehmer geplanten bzw.
umgesetzten Anlagenverhalten entsprechen. Weiterhin ist auch eine worst case Betrachtung
durchzuführen.
4.2.2
Transientes Verhalten bei sprunghaften Spannungsänderungen am NAP
Im Rahmen dieser Untersuchungen sind bei Normalbetrieb der Erzeugungsanlage (Volllast)
sprunghafte Änderungen der Spannung am NAP zu untersuchen:
- Dreiphasige sprunghafte Änderung um ± 2 % der Netznennspannung
- Dreiphasige sprunghafte Änderung um ± 5 % der Netznennspannung
Bei den Berechnungen zu sprunghaften Spannungsänderungen am NAP sind mindestens
folgende Parameter zu überprüfen:
- die eingestellte Statik sowie die Genauigkeit der Blindleistungsregelung und der
dynamischen Spannungsstützung
- die Unempfindlichkeit der Blindleistungsregelung und der dynamischen
Spannungsstützung
- das Zeitverhalten der Blindleistungsregelung und der dynamischen
Spannungsstützung
Die Auswertung der Berechnungen muss mindestens den Nachweis erbringen, dass die in
Abschnitt 4.6 beschriebenen Anforderungen an die Blindleistungsregelung und die in
Abschnitt 4.8.7 beschriebenen Anforderungen an die dynamische Spannungsstützung
eingehalten werden.
4.2.3
Transientes Verhalten bei Längsfehlern und Lastabwurf
4.2.3.1 Grundanforderung
Im Rahmen dieser Untersuchung sind als Grundanforderung symmetrische und
unsymmetrische Längsfehler zu untersuchen, um nachzuweisen, dass diese ohne
unzulässige Netzrückwirkungen beherrscht werden können:
- Dreiphasiges Abschalten eines Mittelspannungs-Stranges
- Zweiphasiges Abschalten (L2-L3) eines Mittelspannungs-Stranges
- Einphasiges Abschalten (L1) eines Mittelspannungs-Stranges
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Die vorstehenden Untersuchungen sind für unterschiedliche Betriebspunkte durchzuführen.
Mindestens erforderlich ist Volllast bei unterschiedlichen Leistungsfaktoren (u. a. maximale
kapazitive und induktive Blindleistungseinspeisung) der Erzeugungsanlage.
4.2.3.2 Zusatzanforderung für Netzanschluss über HGÜ
Als Zusatzanforderung ist bei Erzeugungsanlagen, die über ein HGÜ-NAS mit dem NVP an
Land verbunden sind, auch die Blockierung der Halbleiterventile im seeseitigen HGÜUmrichter für 150 ms zu untersuchen, um nachzuweisen, dass dies ohne unzulässige
Netzrückwirkungen beherrscht werden kann.
Die Details dieser Untersuchung sind mit TTG im Vorfeld abzustimmen, es sind aber
mindestens das Verhalten der Erzeugungsanlage am NAP und mindestens einer
Erzeugungseinheit bei Trennung der Erzeugungsanlage vom Netz abzubilden. Für die
Berechnungen ist anzunehmen, dass bei Volllast aus dem Normalschaltzustand heraus der
Strom ohne Verzögerung unterbrochen wird und nicht im nächsten Nulldurchgang erlischt
(z. B. durch Nachbildung eines gleichzeitigen dreiphasigen Schaltvorgangs im
Strommaximum eines Leiters).
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Anhang C3: Stationäre Oberschwingungen und Oberschwingungs- Seite (Page):
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T.: +49 5132 89 2555
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Erstellt (Prepared):
20.04.2017
Dr. Christian Rathke
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26.04.2017
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04.05.2017
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01
22.04.2013
Erstellung als Anhang an TS-OWF-200
Gangl
3
02
20.03.2015
Einführung neuer Anforderungen,
insbesondere bezüglich Simulationssoftware
und Ablauf der Prüfung
Dr. Rathke
5
03
20.04.2017
Revision und Anpassung/Erweiterung im
Rahmen der Einführung der O-NAR
Dr. Rathke
6
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Inhaltsverzeichnis
1
Ziel der Untersuchung ...................................................................................................3
2
Berichtsdokument..........................................................................................................3
2.1 Allgemeines ............................................................................................................3
2.2 Dokumentation der verwendeten Netz- und Modelldaten .......................................3
2.3 Grafische Darstellung .............................................................................................4
3
Modellbildung ................................................................................................................4
4
Untersuchungsumfang ..................................................................................................4
4.1 Untersuchung stationärer Oberschwingungen ........................................................4
4.2 Oberschwingungsstabilität ......................................................................................5
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1
Ziel der Untersuchung
Mit dieser Untersuchung ist vom Anschlussnehmer nachzuweisen, dass die von TTG
projektspezifisch für die Netzanschlusspunkte der Erzeugungsanlage festgelegten
Planungspegel für die Aussendung von Oberschwingungen eingehalten werden können.
Weiterhin soll mit den Untersuchungen nachgewiesen werden, dass die Regler der
eingesetzten Erzeugungseinheiten robust ausgelegt sind und nicht in nachteiliger Weise
auf physikalisch bedingt vorkommende Netzresonanzen reagieren.
Die im Rahmen dieser Untersuchung durchzuführenden Aufgaben gliedern sich in:
1. Entwicklung und Validierung für die Untersuchung geeigneter Modelle der
eingesetzten
Erzeugungseinheiten
und
des
internen
Netzes
der
Erzeugungsanlage.
2. Untersuchung stationärer Oberschwingungen entsprechend Abschnitt 4.1
3. Untersuchung der Oberschwingungsstabilität entsprechend Abschnitt 4.2
4. Auswertung und Bewertung der durchgeführten Berechnungen hinsichtlich der
Einhaltung der Anforderungen von TTG.
2
Berichtsdokument
2.1
Allgemeines
Die Ergebnisse sind einschließlich aller getroffenen Annahmen und aller verwendeten
Betriebsmittel- und Modellparameter in einem separaten Ergebnisbericht zu
dokumentieren.
Der Ergebnisbericht soll mindestens den folgenden Umfang besitzen:
1. Zusammenfassung und Interpretation der Ergebnisse (insbesondere Darstellung
der Fälle in denen Abweichungen von den Anforderungen dieser O-NAR
auftreten)
2. Annahmen und Modellbildung
3. Untersuchung stationärer Oberschwingungen
4. Untersuchung der Oberschwingungsstabilität
5. Literatur- bzw. Quellenverzeichnis
Aus dem Ergebnisbericht müssen auch die Berichtsverantwortlichen und die eingesetzte
Software einschließlich der Versionsnummer hervorgehen.
2.2
Dokumentation der verwendeten Netz- und Modelldaten
Im Folgenden wird eine Übersicht über die im Bericht mindestens anzugebenden Netzund Modelldaten gegeben. Diese sollen im Wesentlichen so gestaltet sein, dass eine
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Prüfung der Berechnungsergebnisse durch Fachpersonal und übliche Standardsoftware
ohne Angabe weiterer Daten ermöglicht wird. Sie sollen daher soweit möglich und
sinnvoll auch in einer maschinenlesbaren Form (z. B. MS Excel) an TTG übergeben
werden. Details hierzu werden zwischen den beteiligten Parteien abgestimmt.
Zuzüglich zu den allgemeinen Netzdaten (siehe Anhang C1 Stationäre
Untersuchungen), sind die folgenden Zusatzinformationen anzugeben:
- Frequenzabhängigkeit der Betriebsmittelimpedanzen
- Modelle der eingesetzten Erzeugungseinheiten entsprechend Abschnitt 3 bzw.
Anhang C5
2.3
Grafische Darstellung
Die grafische Darstellung der Ergebnisse (z. B. Oberschwingungsspektrum, BodeDiagramm) soll insbesondere in Bezug auf die Skalierung so gestaltet sein, dass eine
Auswertung anhand des Berichtsdokumentes durch Fachpersonal problemlos möglich
ist.
Alle grafischen Darstellungen sind mit eindeutigen Achsenbeschriftungen zu versehen.
Werden mehrere Kurvenverläufe in einem gemeinsamen Diagramm dargestellt, so ist
entweder über eine Legende oder eine Beschreibung in der Bildunterschrift eine
eindeutige Zuordnung der Kurvenverläufe zu ermöglichen.
3
Modellbildung
Die zu verwendenden Modelle der eingesetzten Erzeugungseinheiten sind in Anhang C5
beschrieben.
4
Untersuchungsumfang
Im Folgenden wird der Mindestumfang der durchzuführenden Untersuchungen
beschrieben. Hiervon unbeeinflusst hat der Anschlussnehmer die Pflicht, über die in
diesem Anhang definierten Untersuchungen hinausgehende Studien durchzuführen,
sofern diese für die Sicherstellung eines sicheren Netzbetriebes notwendig sind und von
diesem Anhang noch nicht erfasst werden.
TTG stellt die notwendigen Daten (z. B. frequenzabhängige Innenimpedanz des Netzes oder
das Netzmodell für stationäre Oberschwingungen mit relevanten Schaltzuständen) ihres
Netzes für die entsprechenden Untersuchungen zur Verfügung. Die Details werden
projektabhängig zwischen dem Anschlussnehmer und TTG vereinbart.
4.1
Untersuchung stationärer Oberschwingungen
Im Rahmen dieser Untersuchung sind mindestens auszuführen:
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1. Ermittlung der Oberschwingungspegel an allen NAP unter Berücksichtigung des
Netzes, der Vorbelastung mit Oberschwingungen und unter Verwendung des
Modells A (vgl. Anhang C5) für die Erzeugungseinheiten
2. Filterauslegung bzw. Veränderung von Regelungsparametern in der HGÜ bzw.
den hieran angeschlossenen Erzeugungsanlagen, falls nach Rücksprache mit
TTG notwendig und Wiederholung der Untersuchungen nach Punkt 1 bis 2
3. Alternativ zu 2. bleibt es dem Anschlussnehmer belassen, die realen
Oberschwingungspegel in Abstimmung mit TTG nach Erteilung einer
vorübergehenden Betriebserlaubnis messtechnisch 1 zu bestimmen und erst bei einer
tatsächlichen Überschreitung der vorgegebenen Planungspegel Maßnahmen nach 2.
zu treffen. Das hiermit verbundene Risiko für den Betrieb, z. B. das nur eine
verminderte Anzahl an Erzeugungseinheiten zugeschaltet werden kann, verbleibt in
diesem Fall beim Anschlussnehmer.
Die Rahmenbedingungen der Untersuchung stationärer Oberschwingungen sind der TTG im
Vorfeld zur Prüfung vorzulegen. Im Wesentlichen sollen berücksichtigt werden:
- unterschiedliche Betriebspunkte berücksichtigt durch ein Modell für die
Erzeugungseinheit, welches die maximale Oberschwingungsverzerrung von allen
Betriebspunkten enthält. Alternativ ist die detaillierte Berücksichtigung aller
Arbeitspunkte möglich. Dabei ist eine maximale Schrittweite von 10 % der
Nennwirkleistung einzuhalten. In Bezug auf den Blindleistungsarbeitspunkt ist der
jeweilige Wert zu verwenden, der zu den höchsten Oberschwingungspegeln führt. Im
Einzelfall ist nach Abstimmung mit TTG auch die Verwendung noch detaillierterer
Modelle, z. B. zur Berücksichtigung unterschiedliche Arbeitspunkte der
Erzeugungseinheiten zulässig
- Summationsgesetze für Oberschwingungen, aus den unterschiedlichen Normen
und Richtlinien (IEC 61000-3-6, IEC 61400-21-1, FGW TR3) sind zu verwenden,
wobei die Summationsexponenten α=1 bzw. β=1 anzunehmen sind. Liegt
nachweislich eine zufällige Verteilung der Phasenwinkel vor, können die
entsprechenden Tabellen mit den Summationsexponenten verwendet werden.
- unterschiedliche
Schaltzustände
der
Erzeugungsanlage
(Strangweise
Zuschaltung des internen Netzes)
- Untersuchung im Frequenzbereich von 100 Hz bis 2500 Hz in Schritten von max.
50 Hz
4.2
Oberschwingungsstabilität
Zur Untersuchung der Oberschwingungsstabilität ist folgendes mindestens durchzuführen:
1. Ermittlung der frequenzabhängigen Impedanz
1
Dazu sind vor und nach der Inbetriebnahme über einen ausreichend großen Zeitraum die
Oberschwingungsbelastungen messtechnisch zu ermitteln. Die Differenz darf dabei nicht über den
zugeteilten Planungspegeln liegen. Die Durchführung der Messung muss sich an international
anerkannten Normen und Richtlinien orientieren und ist vorher mit TTG abzustimmen.
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des Netzes von TTG aus Sicht aller NAP ohne Berücksichtigung des internen
Netzes der betrachteten Erzeugungsanlage (Bereitstellung durch TTG)
o des internen Netzes der Erzeugungsanlage am jeweiligen NAP unter
Verwendung des Modells B (vgl. Anhang C5) für die Erzeugungseinheiten
2. Bewertung der Oberschwingungsstabilität der Erzeugungsanlage gegenüber
dem Netzanschlusssystem anhand einer impedanzbasierten Stabilitätsuntersuchung
3. Veränderung von Regelungsparametern in der HGÜ bzw. den hieran
angeschlossenen Erzeugungsanlagen, falls nach Rücksprache mit TTG notwendig
und danach Wiederholung der Untersuchungen nach Punkt 1 bis 2. Hierzu ist im
Vorfeld unter Berücksichtigung aller Betriebsmittel des Netzes eine Kosten-NutzenAnalyse durchzuführen.
o
Die Rahmenbedingungen der Untersuchungen zur harmonischen Stabilität sind mit der TTG
im Vorfeld abzustimmen und vor Beginn zur Prüfung vorzulegen. Im Wesentlichen sollen
berücksichtigt werden:
- unterschiedliche Betriebspunkte gemäß Modell B nach Anhang C5
- unterschiedliche Schaltzustände der Erzeugungsanlage (z. B. strangweise
Zuschaltung des internen Netzes)
- unterschiedliche Schaltzustände des überlagerten Netzes in Abstimmung mit TTG
- Untersuchung im Frequenzbereich 10 Hz bis 2500 Hz
Weiterhin
ist
der
Anschlussnehmer
verpflichtet
Untersuchungen
zur
Oberschwingungsstabilität der einzelnen Erzeugungseinheiten innerhalb seines Netzes
vorzunehmen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sofern er diese für
die Sicherstellung eines sicheren Netzbetriebes als notwendig erachtet. Mit Abgabe des
Berichts zur Untersuchung der Oberschwingungsstabilität bestätigt der Anschlussnehmer die
Oberschwingungsstabilität einzelner Erzeugungseinheiten analysiert und bei Bedarf
entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen zu haben.
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Anhang C4: Schutzauslegung
Anwendungsbereich (Area of Application):
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Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
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27.04.2017
Helmut Boxberger
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Erstellung als Anhang an TS-OWF-200
Gangl
2
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Einführung neuer Anforderungen,
insbesondere bezüglich Simulationssoftware
und Ablauf der Prüfung
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4
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Revision und Anpassung/Erweiterung im
Rahmen der Einführung der O-NAR
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Anhang C4: Schutzauslegung
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Inhaltsverzeichnis
1
Ziel der Untersuchungen ...............................................................................................3
2
Berichtsdokument..........................................................................................................3
2.1 Allgemeines ............................................................................................................3
2.2 Übersicht über die Schutzauslegung ......................................................................3
2.3 Nachweis der O-NAR-konformen Schutzauslegung ...............................................4
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1
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Ziel der Untersuchungen
Ziel der Untersuchungen zur Schutzauslegung ist der Nachweis eines O-NARkonformen Schutzsystems der Erzeugungsanlage.
Die einzuhaltenden Auslösezeiten sind hierbei mit der TTG abzustimmen.
2
Berichtsdokument
2.1
Allgemeines
Die Untersuchungen zur Schutzauslegung einschließlich aller getroffenen Annahmen und
aller verwendeten Betriebsmitteldaten sind in einem separaten Ergebnisbericht zu
dokumentieren. Der Ergebnisbericht soll mindestens den folgenden Umfang besitzen:
1. Zusammenfassung und Interpretation der Ergebnisse (insbesondere Darstellung
der Fälle in denen Abweichungen von den Anforderungen dieser O-NAR
auftreten)
1. Übersicht über die Schutzauslegung inkl. aller getroffenen Randbedingungen
und Annahmen (z.B. Höhe des Kurzschlussstroms)
2. Berechnung der Einstellparameter aus den Betriebsmitteldaten
3. Nachweis der Schutzfunktion inklusive der Einhaltung der geforderten
Redundanz
4. Literatur- bzw. Quellenverzeichnis
Aus dem Ergebnisbericht müssen weiterhin auch die Berichtsverantwortlichen und die
eingesetzte Software einschließlich Versionsnummer hervorgehen.
2.2
Übersicht über die Schutzauslegung
Um TTG eine Bewertung der Schutzauslegung der Hochspannungsanlage und der HS/MS
Transformatoren zu ermöglichen, soll der Ergebnisbericht eine detaillierte Übersicht über
die Auslegung des Netzschutzes (HS/MS-Transformator und ggf. oberspannungsseitiger
Schutz) enthalten. Hierzu sind Schutzübersichten (Funktionsschemata) anzugeben, welche
mindestens die folgenden Angaben enthalten:
• Hersteller und Typ der Schutzrelais
• Schutzfunktionen (Text bzw. Symbol und ANSI-Code)
• Zuordnung der Hilfsspannungsversorgung (DC 1 oder DC 2)
•
Messgrößenanschaltung (Stromwandlerkerne, Spannungswandlerwicklung)
Es müssen beispielweise die Grenzen des Schutzbereichs eines Differentialschutzes
ersichtlich sein.
•
AUS-Kommando Verteilung inklusive der Zuordnung der Auslösungen zu den AusSpulen der Leistungsschalter
•
Kommunikationsverbindungen zwischen Schutzrelais (Schutzsignalübertragung,
Schaltermitnahmen, Anstoß des Leistungsschalter-Versager-Schutzes usw.)
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Es sind jeweils separate Schutzübersichten für die einzelnen Teilsysteme zu erstellen. Dazu
ist vom Anschlussnehmer eine sinnvolle Unterteilung des Gesamtsystems vorzunehmen.
Jede Übersicht darf eine maximale Blattgröße von DIN A3 haben.
Für alle Schutzfunktionen sind die folgenden Angaben erforderlich:
• Welche Betriebsmittel werden durch die Schutzfunktion geschützt? Wo endet der
Schutzbereich?
•
Funktionsbeschreibung bei besonderen Schutzfunktionen
•
Wie ist das Redundanzkonzept? Was passiert bei einem Ausfall der Schutzfunktion?
Für alle Schutzeinrichtungen ist die Empfindlichkeit (Mindeststrom, der bei einem Fehler
erreicht werden muss, damit die Schutzeinrichtung ordnungsgemäß arbeiten kann) sowie der
Schutzgrenzstrom (maximal zulässiger Laststrom, bei der es zu keiner Auslösung der
Schutzeinrichtung kommt) anzugeben.
2.3
Nachweis der O-NAR-konformen Schutzauslegung
Der Nachweis einer O-NAR-konformen Schutzauslegung erfolgt durch Simulation mit einer
anerkannten Simulationssoftware. Die Simulationsergebnisse sind im Ergebnisbericht zu
dokumentieren.
Die Rahmenbedingungen dieser Untersuchungen sind der TTG im Vorfeld zur Prüfung
vorzulegen.
Unabhängig hiervon ist im Rahmen der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage eine Prüfung
der Schutzfunktion durchzuführen.
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Anhang C5: Modellbildung und Modellvalidierung
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Einführung neuer Anforderungen,
insbesondere bezüglich Simulationssoftware
und Ablauf der Prüfung
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Revision und Anpassung/Erweiterung im
Rahmen der Einführung der O-NAR
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Anhang C5: Modellbildung und Modellvalidierung
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Inhaltsverzeichnis
1
Ziel der Modellbildung und Modellvalidierung ................................................................................3
2
Berichtsdokument...........................................................................................................................3
2.1 Allgemeines ............................................................................................................................3
2.2 Dokumentation der Modelle....................................................................................................3
3
Simulationsmodelle ........................................................................................................................4
3.1 Effektivwert-Modell (RMS) ......................................................................................................4
3.1.1 Allgemeine Eigenschaften ............................................................................................4
3.1.2 Modellumfang ...............................................................................................................4
3.2 Elektromagetisches transientes Modell (EMT) .......................................................................6
3.2.1 Allgemeine Eigenschaften ............................................................................................6
3.2.2 Modellumfang ...............................................................................................................6
3.3 Übergeordnete Regler der Erzeugungsanlage.......................................................................9
3.4 Oberschwingungsuntersuchungen ...................................................................................... 10
3.4.1 Modell für stationäre Oberschwingungsuntersuchungen (Modell A) ........................ 10
3.4.2 Modell für Oberschwingungsstabilität (Modell B) ...................................................... 12
4
Modellvalidierung ........................................................................................................................ 12
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Ziel der Modellbildung und Modellvalidierung
Das Ziel des hier beschriebenen Vorgehens ist die Erstellung von Modellen der vom
Anschlussnehmer eingesetzten Erzeugungseinheiten für die in den Anhängen C1-C4
beschriebenen Untersuchungen sowie für Untersuchungen der TTG in Bezug auf
Einhaltung der Vorgaben in den O-NAR. Weiterhin werden in diesem Dokument auch
die Anforderungen an die Modellvalidierung aufgezeigt. Dabei gilt der Grundsatz, dass
ein Simulationsmodell nur so genau sein muss, wie es zur Abbildung der relevanten
elektrischen Eigenschaften in der entsprechenden Untersuchung notwendig ist.
Die Software-Umgebungen für die verschiedenen an TTG zu übermittelnden Modelle
werden durch TTG frühzeitig vorgegeben (vgl. Anhang C0). Die verwendete Softwareund ggf. Compilerversion ist im Vorfeld mit TTG abzustimmen.
Die durchzuführenden Aufgaben gliedern sich hierbei in:
1. Modellbildung für unterschiedliche Untersuchungsziele.
2. Modellvalidierung durch Vergleich mit zertifizierten Messungen oder bereits
validierten und zertifizierten Simulationsmodellen.
3. Modelldokumentation
2
2.1
Berichtsdokument
Allgemeines
Die Modellbildung, einschließlich aller getroffenen Annahmen und aller verwendeten
Betriebsmittelparameter, sowie die Modellvalidierung sind in einem separaten Bericht zu
dokumentieren.
Der Bericht soll mindestens den folgenden Umfang besitzen:
1. Annahmen und verwendete Daten
2. Modelldokumentation der verschiedenen Modelle
3. Modellvalidierung der verschiedenen Modelle
4. Literatur- bzw. Quellenverzeichnis
Aus dem Bericht müssen weiterhin auch die Berichtsverantwortlichen und die
eingesetzte Software einschließlich Versionsnummer hervorgehen.
2.2
Dokumentation der Modelle
Im Folgenden wird eine Übersicht über die im Bericht mindestens vorzunehmende
Dokumentation der erstellten Modelle gegeben. Diese soll so gestaltet sein, dass eine
Einbindung in die entsprechende Simulationsumgebung (RMS-Modelle und EMT-Modelle)
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und die Verwendung der Modelle für die Prüfung der Untersuchungen nach Anhang C1-C4
durch Fachpersonal ohne Angabe weiterer Daten ermöglicht wird.
Hierzu sind detaillierte Hinweise zum Umgang mit dem Modell und insbesondere auch zur
Integration in die jeweilige Simulationsumgebung zu liefern. Außerdem ist eine Übersicht mit
allen Modellgrenzen (z. B. in Bezug auf Güligkeitsbereich, gültige Zeitschritte, usw.) zu
erstellen. Weiterhin soll der Bericht mindestens enthalten:
3
3.1
-
Ersatzschaltbilder mit Nennung aller Eingangs- und Ausgangsvariablen
-
Detaillierte Beschreibung aller Eingangs- und Ausgangsvariablen
Signalflussbild und Beschreibung der relevanten Regelungssysteme
-
Detaillierte Hinweise zur Bedienung bzw. Parametrierung
Simulationsmodelle
Effektivwert-Modell (RMS)
3.1.1 Allgemeine Eigenschaften
Es sind vom Anschlussnehmer Effektivwertmodelle der eingesetzten Erzeugungseinheiten
zu erstellen. Diese müssen für die folgenden Simulationsanforderungen geeignet sein:
- Zeitschritt: 1-10 ms (in Abhängigkeit vom Untersuchungsziel)
- Gültigkeit des Modells im zulässigen Frequenzbereich gemäß O-NAR
- Typische Simulationsdauer: 30 bis 60 s
3.1.2 Modellumfang
Die folgende Liste enthält die Hauptfunktionen, die bei der Modellerstellung zu
berücksichtigen sind:
- Primärtechnische Schnittstelle zur Anbindung der Erzeugungseinheit in das interne
Netz.
- Berücksichtigung von allen primärtechnischen Betriebsmitteln (z. B. Umrichter,
Drossel, Filter,…), die für die Erstellung eines Effektivwertmodells relevant sind.
- Eine detaillierte Nachbildung des Regelsystems, z. B.:
o Wirk- und Blindleistungsregelung sowie Leistungsfaktorregelung
o Strom- und Spannungsregelung
o Berücksichtigung von ggf. vorhanden Bremsstellern (Chopper) inkl.
Regelungs- und Schutzstrategie
o P-Q-Grenzen; I-U-Grenzen in Bezug auf zulässigen Betriebsbereich
(entsprechend P-Q-Diagramm) sowie etwaiger weiterer
Regelungsbegrenzungen
- Reales Verhalten bei LVRT sowie HVRT gemäß O-NAR
- Berücksichtigung der frequenzabhängigen Leistungsanpassung (FSM, LFSM-U und
LFSM-O)
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Alle relevanten Schutzfunktionen und Systemautomatiken (einschließlich EPCFunktionen) zu implementieren, die mit dem RMS Modell korrekt simuliert werden
können.
In Bezug auf die Schnittstelle zwischen Simulationsumgebung und dem Modell der
Erzeugungseinheit unter Berücksichtigung eines ggf. vorhandenen übergeordneten Reglers
der Erzeugungsanlage müssen mindestens die nachfolgenden Eingangsparameter durch
TTG parametrierbar sein:
-
Regelmodus (Blindleistungsregelung, Leistungsfaktorregelung, spannungsabhängige
Blindleistungsregelung)
Sollwertvorgaben in Abhängigkeit vom Regelungsmodus (z. B. Wirk- und
Blindleistung) und Schnittstelle zu Systemautomatiken (z. B. EPC-Signale)
Schnittstellen zur Einbindung von Reglern der Erzeugungsanlage (z. B. Parkregler)
Faktor zur Skalierung der Windturbine (Zusammenfassung mehrerer
Erzeugungseinheiten zu einer einzigen Erzeugungseinheit)
Eingangssignale für weitere Funktionen (z. B. Leistungsreduktion…) sofern nach
Auffassung des Anschlussnehmers relevant für die Berechnungsziele nach
Anhang C2
Zusätzlich zu dem Modell der Erzeugungseinheit sind auch Beschreibungen aller anderen
Betriebsmittel, die einen Einfluss auf die elektrischen Eigenschaften der Erzeugungsanlage
für das für identifizierte Untersuchungsziel haben, bereitzustellen. Darüber hinaus sind die
Modelle aller relevanten und einflussnehmenden Regelungs-, Steuerungs- und
Schutzeinrichtungen der Erzeugungsanlage (z. B. übergeordnete Parkregler) zu liefern. Eine
Beschreibung der Modelle selbst und zur Einbindung in die Simulationsumgebung ist zu
erbringen.
Aufgrund der Vielzahl der genannten Untersuchungen bzw. der zu simulierenden Szenarien
möglicher Schalterstellungen in der Erzeugungsanlage ist die Zusammenfassung bspw. von
mehreren Erzeugungseinheiten eines Stranges in einem Äquivalent möglich. Daher ist eine
entsprechende Skalierbarkeit des Modells der Erzeugungseinheit sinnvoll und notwendig.
Sofern im Modell verschlüsselte Teile vorhanden sind, sind diese für Betriebssysteme mit 32Bit und 64-Bit zu erstellen. Zudem ist ein Singnalflussdiagramm zu erstellen, sodass eine
einfache Einbindung der verschlüsselten Teile in die Simulationsumgebung der TTG möglich
ist. Falls vorhanden, ist eine Verschlüsselung des Modellkopfes (Header) nicht zulässig.
Die vorstehenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sofern aus
Sicht des Anschlussnehmers weitere Funktionalitäten für die Durchführung der
Systemstudien integriert werden müssen, ist dies TTG mitzuteilen bzw. in Absprache mit
TTG umzusetzen.
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3.2
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Elektromagetisches transientes Modell (EMT)
3.2.1 Allgemeine Eigenschaften
Vom Anschlussnehmer sind für alle eingesetzten Erzeugungseinheiten transiente Modelle zu
erstellen, mit denen insbesondere die transiente Betriebsmittelbelastungen innerhalb der
Erzeugungsanlage und des Netzes der TTG bestimmt werden können. Diese Modelle sollen
die folgenden wesentlichen Eigenschaften bzw. Simulationsmöglichkeiten aufweisen:
Nachfolgende Anforderungen sind insbesondere im Hinblick auf die Zeitschritte noch in der
Diskussion und nicht endgültig festgelegt.
- Modellgültigkeit im Frequenzbereich: 0-2500 Hz
- Variable Zeitschritte im µs-Bereich in Abhängigkeit vom Untersuchungsbereich. Diese
sind vor der Modellerstellung mit TTG abzustimmen
- Typische Simulationsdauer nach Initialisierung des Gesamtmodells: 5 s bis max. 10 s
- Das Verhalten des Modells ist grundsätzlich zu beschreiben. Insbesondere die
Vorgänge im transienten Übergangsbereich sind genau zu beschreiben (z.B.
Auslösen von Schutzeinrichtungen, Blockieren von Leistungselektronik, Verhalten
von relevanten Reglereinrichtungen).
- Grundsätzlich gilt, dass das Klemmenverhalten des EMT-Modells stationär,
dynamisch wie transient richtig abgebildet werden muss. Das Modell wird
typischerweise verwendet für:
- Simulation symmetrischer und unsymmetrischer Vorgänge mit
Berücksichtigung des Systemverhaltens im Mit-, Gegen- und Nullsystem
- Simulation von Schalthandlungen im Netz (z. B. von Transformatoren)
- Berechnung der frequenzabhängigen Eingangsimpedanz für verschiedene
Arbeitspunkte
- Analyse der Reaktion einzelner Erzeugungseinheiten auf Netzresonanzen
- Simulation mit dem übergeordneten Netz sowie mehreren
Erzeugungseinheiten
- Simulation des Verhaltens bei Netztrennung (Inselbetrieb nach Abtrennung
vom Netzanschlusssystem bzw. Blockierung der HGÜ-Ventile)
- weitere typische EMT-Simulationen wie z. B. Über- und Unterfrequenz, Überund Unterspannungen…
3.2.2 Modellumfang
Um die o. g. Anforderung zu erfüllen, sind im Modell die im Leistungskreis eingebundenen
und einflussnehmenden Impedanzen (Transformator, Filter etc.) und ihr Frequenzverhalten
gemäß der o. g. Modellgültigkeit im Frequenzbereich nachzubilden. Weiterhin sind die
relevanten und einflussnehmenden Regelungs-, Steuerungs- und Schutzeinrichtungen im
Modell abzubilden.
Darüber hinaus gilt:
- Alle relevanten Sollwerte (wie bspw. Wirk- und Blindleistung) sind frei einstellbar.
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Die Ausgabe der Momentanwerte von Strom und Spannung sind wahlweise als
Leitergrößen (L1, L2, L3) oder mittels symmetrischer Komponenten (Mit-, Gegen- und
Nullsystem) möglich.
Die folgende Liste enthält weiterhin die Hauptfunktionen, die bei der Modellerstellung zu
berücksichtigen sind:
- Primärtechnische Schnittstelle zur Anbindung der Erzeugungseinheit an das interne
Netz.
- Berücksichtigung aller relevanten primärtechnischen Komponenten, wie z. B.
Umrichtern, Drosseln, Filtern, Kompensationseinrichtungen, Transformatoren inkl.
Stufenschalter und Sättigungsverhalten, Kabeln, Sternpunkt-Impedanzen,
Einschaltwiderständen.
- Nachbildung des Regelsystems:
- Wirk- und Blindleistungsregelung sowie Leistungsfaktorregelung und
spannungsabhängige Blindleistungsregelung
- Strom- und Spannungsregelung
- Relevante Systemautomatiken
- Pulsmuster leistungselektronischer Elemente
- Netzsynchronisation der Regelung (z. B. PLL)
- Berücksichtigung von ggf. vorhanden Bremsstellern (Chopper) inkl.
Regelungs- und Schutzstrategie
- P-Q-Grenzen; I-U-Grenzen in Bezug auf zulässigen Betriebsbereich
(entsprechend P-Q-Diagramm) sowie etwaiger weiterer
Regelungsbegrenzungen sofern nach Auffassung des Anschlussnehmers
relevant für die Untersuchungen nach Anhang C2
- Verhalten bei LVRT sowie HVRT nach TAR
- Verhalten bei Netztrennung
- Berücksichtigung der Leistungsreduktion bei Überfrequenz
- Schutzimplementierung, z. B.
- Über- und Unterspannung
- Über- und Unterfrequenz
- Überstrom
- di/dt-Schutz
- wenn vorhanden Oberschwingungsschutz
- wenn vorhanden Unsymmetrie-Schutz
- weitere Schutzfunktionen sofern nach Auffassung des Anschlussnehmers für
die Untersuchungen nach Anhang C2 relevant
In Bezug auf die Schnittstelle zwischen Simulationsumgebung und dem Modell der
Erzeugungseinheit müssen mindestens die nachfolgenden Eingangsparameter durch TTG
parametrierbar sein:
- Regelmodus (Blindleistungsregelung, Leistungsfaktorregelung, spannungsabhängige
Blindleistungsregelung)
- Sollwertvorgaben in Abhängigkeit von Regelmodus (z. B. Wirk- und Blindleistung)
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Schnittstelle zu Systemautomatiken (z. B. EPC-Signalen)
Schnittstelle zu Regelungen der Erzeugungsanlage (z. B. Parkregler), sofern für
EMT-Simulationen relevant
Faktor zur Skalierung der Erzeugungseinheit (Zusammenfassung mehrerer WEAs zu
einer einzigen Erzeugungseinheit)
Aktivierung / Deaktivierung von relevanten Schutzfunktionen
Definition des Zeitpunktes ab dem Leistung abgegeben wird (siehe unten „Power
Ramp Start“)
Das Modell muss in der Lage sein „verzögert“ anzulaufen. In der Simulation wird
üblicherweise eine Anfahrsequenz des gesamten Netzanschlusssystems simuliert. Dabei ist
die Spannung im offshore Netz zunächst Null (seeseitiger HGÜ-Umrichter blockiert). Dazu
muss das Modell der Erzeugungseinheit ohne externes Netz selbstständig anlaufen können.
Weiterhin muss die Möglichkeit bestehen, das Modell der Erzeugungseinheit mit einem
externen Netz zu synchronisieren. Dafür müssen folgende Funktionalitäten berücksichtigt
werden:
-
Automatische Initialisierung der Erzeugungseinheit, sobald die Simulation gestartet
wird, auch wenn die anliegende Spannung null ist.
Vorgabe eines Zeitpunktes t1, ab dem sich die Erzeugungseinheit mit dem Netz
synchronisiert und Leistung abgeben darf („Power Ramp Start“)
Schnellstmögliche Abgabe der vorgegebenen Wirkleistung nach der
Netzsynchronisation (zur Beschleunigung der Simulation bis zum stationären
Zustand). Es ist die Dauer ∆t bis zu dem Zeitpunkt t2, ab dem das Modell für
Simulationen von Ereignissen bereit ist, anzugeben: t2 = t1+∆t
Bei anschließenden Simulationen aus dem stationären Zustand heraus von z. B.
Fehlerfällen darf dieser Mechanismus nicht mehr greifen und das Modell muss ein
reales Anlagenverhalten der Erzeugungseinheit zeigen (v. a. Leistungswiederkehr
nach FRT)
Falls in der Softwareumgebung möglich, ist die Nutzung einer Schnappschuss-Funktion
vorzusehen.
Im Simulationsmodell muss der originale Quellcode (z. B. C-Code) des Regelungssystems
der Erzeugungseinheit implementiert werden. Unter Berücksichtigung der folgenden Punkte
dürfen Teile des Modells verschlüsselt werden:
-
-
Eine Verschlüsselung von passiven Elementen ist unzulässig
Es muss ein Zugriff auf alle relevanten Reglergrößen, die die Systemstabilität
beeinflussen, möglich sein.
Es müssen alle relevanten Größen die zur Erfüllung dieser O-NAR notwendig sind,
einsehbar sein. Hierzu zählen insbesondere auch
- Zustand des Schutzes (Aktiviert/Deaktiviert) und dessen Triggersignale
- Relevante Sollwertsignale für die Regelung z. B. Referenzwert zur
Pulsmustergenerierung
Alle verschlüsselten Teile sind für Betriebssysteme mit 32-Bit und 64-Bit zu erstellen.
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-
Es ist ein Signalflussdiagramm zu erstellen, sodass eine einfache Einbindung der
verschlüsselten Teile in die Simulationsumgebung der TTG möglich ist.
- Eine Verschlüsselung eines ggf. vorhandenen Modellkopfes (Header) ist nicht
zulässig.
- Zu bestimmten relevanten Größen kann auch nachträglich Zugang gefordert werden,
sollte ein bestimmtes Phänomen der Anlage im Betrieb oder in Studien dieses
notwendig machen.
Zusätzlich zu dem Modell der Erzeugungseinheit sind auch Beschreibungen aller anderen
physisch vorhandenen Elemente, die einen Einfluss auf die elektrischen Eigenschaften der
Erzeugungsanlage haben, beizustellen.
Aufgrund der Vielzahl der genannten Untersuchung bzw. der zu simulierenden Szenarien
möglicher Schalterstellungen in der Erzeugungsanlage ist die Zusammenfassung bspw. von
mehreren Erzeugungseinheiten eines Stranges in einem Äquivalent möglich. Von daher ist
eine entsprechende Skalierbarkeit des Modells der Erzeugungseinheit sinnvoll und
notwendig. Die aus der Vernachlässigung von elektrischen Komponenten (Kabel etc.) bei der
Zusammenfassung von Elementen resultierenden möglichen Auswirkungen auf die
elektrischen Eigenschaften der Modelle sind zu dokumentieren
Die vorstehenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sofern aus
Sicht des Anschlussnehmers weitere Funktionalitäten für die Durchführung der
Systemstudien integriert werden müssen, ist dies TTG mitzuteilen bzw. in Absprache mit
TTG umzusetzen.
3.3 Übergeordnete Regler der Erzeugungsanlage
Nachfolgend werden die Mindestanforderungen an die Nachbildung von übergeordneten
Reglern der Erzeugungsanlage (z.B. Parkregler) gestellt:
- Das Modell ist mindestens als Black Box Modell (DLL) mit originalem Reglercode
bereitzustellen.
- Bei Implementierung in die EMT-Simulation sind gesondert die Erfassung der
Messgrößen mittels Modellen der tatsächlichen Messeinrichtung
(Messeingangsmodule) zu berücksichtigen.
- Das Modell muss alle relevanten Mess- und Kommunikationsschnittstellen des realen
Reglers beinhalten
Die folgende Liste ist eine beispielhafte Aufstellung der typischen Eingänge eines
übergeordneten Reglers einer Erzeugungsanlage:
- Sollwerte für Spannung, Blindleistung oder Leistungsfaktor
- Sollwert der Wirkleistung
- Einbindungsmöglichkeiten für übergeordnete Signale und Systemautomatiken
- Messgrößen von Spannung, Strom bzw. Wirk- und Blindleistung
Die folgende Liste ist eine beispielhafte Aufstellung der typischen Ausgänge eines
übergeordneten Reglers einer Erzeugungsanlage:
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Sollwert der Wirkleistung an die einzelnen Erzeugungseinheiten
Sollwert der Blindleistung/Spannung an die einzelnen Erzeugungseinheiten
3.4 Oberschwingungsuntersuchungen
Vor Beginn der Untersuchungen gemäß Anhang C3 sind durch den Anschlussnehmer
geeignete Modelle für alle innerhalb der Erzeugungsanlage verwendeten Betriebsmittel
und Erzeugungseinheiten zu entwickeln und zu validieren.
Die Verknüpfung dieser Modelle soll ein vollständiges Abbild der gesamten
Erzeugungsanlage darstellen. Für die Nachbildung der Erzeugungseinheiten wird
entsprechend des Untersuchungsumfangs zwischen zwei unterschiedlichen Modellen
unterschieden:
i.
Modell A für die Untersuchung von stationären Oberschwingungen
ii.
Modell B für die Untersuchung der Oberschwingungstabilität.
Die Modelle sollen als maschinenlesbare Datei (z.B. MS Excel) übergeben werden.
3.4.1 Modell für stationäre Oberschwingungsuntersuchungen (Modell A)
Die Modellbildung muss gemäß aktueller Normen und Richtlinien, wie z. B. IEC 6140021-1, IEC 61400-21-3 oder FGW TR3 erfolgen. Demnach erfolgt die Nachbildung nach
Modell A mit einer oberschwingungsbehafteten Spannungsquelle, bzw. Stromquelle,
frequenzabhängiger Innenimpedanz sowie, falls relevant, Filterdaten und MaschinenTransformatordaten.
Innerhalb des Modells sind unterschiedliche Betriebspunkte (0 %–100 % P N ) der einzelnen
Erzeugungseinheit zu berücksichtigen. Dies ist durch eine maximale Schrittweite von 10 %
der Nennwirkleistung sicherzustellen. Dabei ist jeweils der vollständige Blindleistungsbereich
zu berücksichtigen und der jeweilige Maximalwert der Oberschwingungsemissionen (worst
case) zu verwenden. Eine detailliertere Modellbildung mit kleineren Schrittweiten oder
zusätzlicher Berücksichtigung unterschiedlicher Blindleistungsarbeitspunkte ist ebenfalls
zulässig.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Betriebspunkte sind Angaben zu den
Oberschwingungsemissionen und zur frequenzabhängigen Innenimpedanz anzugeben:
-
-
Die frequenzabhängige Innenimpedanz ist für die verschiedenen Betriebspunkte (im
Bereich von 100 Hz – 2500 Hz mit einer Schrittweite von 1 Hz anzugeben, um
frequenzabhängige Netzimpedanzen des Gesamtnetzes mit hoher Auflösung
berechnen zu können.
Alle Oberschwingungsemissionen im Bereich von 100 Hz – 2500 Hz in einer
Schrittweite von 50 Hz sind anzugeben. Zusätzlich sind Oberschwingungsemissionen
beliebiger Frequenz (2,5 kHz – 9 kHz) aufzunehmen, die eine Amplitude von 0,2 %
der Grundschwingungsamplitude überschreiten. Für jede Frequenz sind die
folgenden Werte anzugeben:
- 95 % and 100 % Quantile der Amplitude
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Phasenwinkel der Oberschwingung (vorherschender Winkel und
Winkelbereich)
Sollte die Erzeugungseinheit im Mit- und Gegensystem ein unterschiedliches Verhalten
aufweisen, sind die Unterschiede darzustellen, bzw. jeweils ein Modell für das Mit- und
Gegensystem zu erstellen.
Bei der Modellerstellung sind insbesondere die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
1. Es sind die elektrischen Eigenschaften der Erzeugungseinheit wahlweise im Betrieb
oder an einem Teststand zu vermessen. Bei der Modellerstellung sind die
Messergebnisse bestmöglich um Hintergrundharmonische zu bereinigen. Dies ist nur
zulässig so lange eine Oberschwingung zweifelsfrei als Hintergrundharmonische
identifiziert wurde.
2. Bei der Messung am Teststand als auch an einer im Betrieb befindlichen Anlage
müssen alle relevanten Regelungs- ,Steuerungs- und Schutzfunktionen der Anlage,
die dem endgültigen Auslieferzustand entsprechen vorhanden, und in Betrieb sein.
Dies gilt insbesondere für etwaige aktive Filterung durch den netzseitigen Umrichter.
3. Der Eigenbedarf der Erzeugungseinheit ist zu berücksichtigen, sofern absehbar ist,
dass ein Einfluss auf das Oberschwingungsverhalten nicht auszuschließen ist.
4. Die Vermessung soll in einem Bereich von 100 Hz – 9 kHz durchgeführt werden mit
einer Auflösung von 1 Hz.
5. Für die zur verwendeten Messgeräte stehen 2 Optionen zur Verfügung:
- Option 1; Für die Vermessung muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten
Messgeräte und Messwandler ein nahezu lineares frequenzabhängiges
Übertragungsverhalten von 0 Hz bis ca. 9 kHz besitzen. Sollte dies nicht der
Fall sein, muss jedoch das Übertragungsverhalten bekannt sein und die
Resonanzen des Messsystems müssen in einem Frequenzbereich größer
9 kHz liegen. Dies kann z. B. über RC-Wandler erreicht werden.
- Option 2; Für die Vermessung mit einem anderen Messwandlersystem (z. B.
induktiver Spannungswandler) muss deren frequenzabhängiges
Übertragungsverhalten messtechnisch ermittelt werden und zur Korrektur der
ermittelten Ergebnisse verwendet werden. Das ermittelte
Übertragungsverhalten muss ebenfalls offengelegt werden.
6. Es müssen mindestens die folgenden Messreihen, jeweils miteinander kombiniert,
durchgeführt werden. Dabei sind für jeden Wirkleistungsbin unter Berücksichtigung
des gesamten Spannungs- und Blindleistungsbereichs die worst case Werte zu
ermitteln.
- Wirkleistungen in 10 % Schritten von 0 % - 100 % Wirkleistung
- Berücksichtigung des gesamten Blindleistungsbereichs
7. Sollte eine spätere Änderung des Regelungs-, Steuerungs- oder Schutzsystems, als
auch eine Änderung der Hardware einen signifikanten Einfluss auf das
Oberschwingungsspektrum der Erzeugungseinheit haben, so muss das Modell
angepasst werden.
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3.4.2 Modell für Oberschwingungsstabilität (Modell B)
Das Modell für die Untersuchung der Oberschwingungsstabilität berücksichtigt das aktive
Verhalten der Erzeugungseinheit durch eine frequenzabhängige Eingangsimpedanz. Diese
ist in Abhängigkeit von Arbeitspunkten im Mit- und Gegensystem zu erstellen.
Die frequenzabhängige Eingangsimpedanz der Erzeugungseinheit muss den Einfluss der für
den zu modellierenden Frequenzbereich aktiven Regelung enthalten. In jedem Fall sind die
Stromregelung,
Netzsynchronisation
der
Regelung
(z. B.
PLL)
und
aktive
Oberschwingungsfilter/Dämpfungsfunktionen zu berücksichtigen. Wenn vorhanden, sind
weitere passive Elemente wie z. B. Glättungsdrosseln, Filter und Transformatoren mit
entsprechender Frequenzabhängigkeit gesondert anzugeben.
Weiterhin sind unterschiedliche Betriebspunkte (0–100% P N ) mit einer Schrittweite von
maximal 10 % der Nennwirkleistung zu berücksichtigen. Dabei ist jeweils die
frequenzabhängige Impedanz bei maximaler induktiver und kapazitiver Blindleistung sowie
bei keiner Blindleistungsbereitstellung anzugeben. Sofern keine signifikanten Einflüsse des
Arbeitspunktes auf das Modell vorhanden sind, kann der Umfang des Modells um diese
Arbeitspunkte reduziert werden. Die Zulässigkeit dieses Vorgehens ist jedoch zu begründen.
Bei der Erstellung dieses Modells können Kopplungen zwischen verschiedenen Frequenzen
und Komponentensystemen vernachlässigt werden, sind jedoch mit Angabe des
Frequenzbereichs zu dokumentieren.
Für die Modellerstellung können unter anderem folgende Methoden genutzt werden:
- Vermessung der Anlage auf einem Prüfstand
- Berechnung mittels numerischen Berechnungen
- Berechnung der Übertragungsfunktion
Das Modell ist für einen Frequenzbereich von 10 Hz bis 2500 Hz zu erstellen.
Eine unverbindliche Guideline für die Erstellung des Oberschwingungsstabilitätsmodells
kann durch TTG, auf Anfrage durch den Anschlussnehmer, zur Verfügung gestellt werden.
4
Modellvalidierung
Alle Modelle sind durch einen Vergleich von Simulationsergebnissen für verschiedene
repräsentative Szenarien bzw. Fehlerfälle mit zertifizierten Messungen an realen Anlagen
oder Testständen zu validieren.
Die hierbei zu berücksichtigenden Szenarien sind vom Anschlussnehmer TTG im Vorfeld
zur Prüfung vorzulegen.
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Die Ergebnisse der Modellvalidierung sind im Bericht detailliert und nachvollziehbar zu
dokumentieren.
Bei den Messungen sind mindestens an allen Wicklungen des Transformators der
Erzeugungseinheit die Zeitverläufe jeweils der drei Phase-Erde-Spannungen sowie die
Leiterströme aufzuzeichnen. Zusätzliche Signale (wie bspw. Tripsignale mit zugeordnetem
Schutzgerät/Schutzfunktion, Sollwertvorgaben, digitale/analoge Reglersignale etc.) die zum
Verständnis notwendig sind, sind ebenfalls aufzuzeichnen. Dabei sind mindestens die
Messanforderungen gemäß FGW-TR3, Kapitel 3 „Anforderungen“ einzuhalten. Ergänzend
ist anzumerken, dass in Bezug auf die Abtastraten der Messwerte -entgegen der FGW-TR3ein Minimum von ≥ 10kHz vorgeschrieben wird.
Zur Validierung des RMS Modells sind mittels zertifizierter Messung mindestens die
folgenden Untersuchungen aus Anhang C2 soweit anwendbar oberspannungsseitig am
Transformator der Erzeugungseinheit durchzuführen und mit den Simulationsergebnissen
der Einheitenmodelle zu vergleichen:
- Anhang C2, Abschnitt 4.1.1: Dynamisches Verhalten der Wirkleistungsregelung
- Anhang C2 Abschnitt 4.1.2: Dynamisches Verhalten der Blindleistungsregelung
- Anhang C2 Abschnitt 4.1.3: Dynamisches Verhalten der Frequenzregelung
- Anhang C2 Abschnitt 4.1.4: Dynamisches Verhalten in Bezug auf
Wirkleistungsschwankungen
- Anhang C2 Abschnitt 4.1.5: Dynamisches Verhalten bei Fehlern
Zur Validierung des EMT-Modells sind mittels zertifizierter Messung mindestens die
Untersuchungen aus Anhang C2, Abschnitt 4.2 Berechnung transienter Vorgänge soweit
anwendbar oberspannungsseitig am Transformator der Erzeugungseinheit durchzuführen
und mit den Simulationsergebnissen der Modelle zu vergleichen. Zusätzlich erfolgt ein
Abgleich mit der Oberschwingungsvermessung. Dieser dient der Validierung des EMTModells bei stationären (eingeschwungenen) Zuständen und soll im Bereich von 0 Hz – 1
kHz in 50-Hz-Schritten durchgeführt werden. Diese Validierung beschränkt sich auf
Nennspannung und ohne Blindleistungsaustausch, soll jedoch über den gesamten
Wirkleistungsbereich von 0–100% der Nennleistung in 10% Schritten durchgeführt werden.
Dazu wird im EMT-Modell der Erzeugungseinheit die entsprechende Oberschwingung
überlagert und an ihren Klemmen die Spannungs- und Stromwerte ausgewertet. Die aus der
Oberschwingungsvermessung bekannten Spannungs- und Stromwerte werden mit dem
EMT-Modell verglichen.
Zur Validierung des Modelle übergeordneter Regler der Erzeugungsanlage (z.B. Parkregler)
sind mittels zertifizierter Messung mindestens die folgenden Untersuchungen aus aus
Anhang C2 durchzuführen:
- Anhang C2,Abschnitt 4.1.1: Dynamisches Verhalten der Wirkleistungsregelung
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Anhang C2,Abschnitt 4.1.2: Dynamisches Verhalten der Blindleistungsregelung
Die Ein- und Ausgangssignale (digital sowie analog) des übergeordneten Reglers der
Erzeugungsanlage sind mit den Simulationsergebnissen des Modells zu vergleichen. Dabei
ist insbesondere die zeitliche Verzögerung der Signale auf Grund der Kommunikation
zwischen dem übergeordneten Regler der Erzeugungsanlage und den einzelnen
Erzeugungseinheiten abzugleichen. Alternativ kann die Validierung des Modells des
übergeordneten Reglers der Erzeugungsanlage auch im Rahmen eines HIL-Tests (Hardware
in the Loop) des Herstellers durchgeführt werden.
Für die Validierung der EMT-Modelle der Erzeugungseinheiten gelten die nachfolgenden
Mindestanforderungen bzw. gilt das Einheitenmodell als erfolgreich validiert, wenn keines
der ermittelten Fehlermaße, als Differenz von Mess- und Simulationswert, vom Betrag her
größer ist als die zulässigen nachfolgend genannten Grenzwerte:
- Der zulässige stationäre Grenzwert der Differenzen für Spannung- und Strom beträgt
4-5 % bezogen auf den Nennwert.
- Im transienten Bereich (nach FGW-TR4, Anhang F) gilt als zulässiger Grenzwert der
Differenzen für Spannung- und Strom 10 % bezogen auf den Nennwert.
Für die Validierung des Modells des übergeordneten Reglers der Erzeugungsanlage (z. B.
Parkregler) gilt die nachfolgende Mindestanforderung bzw. gilt das Modell als erfolgreich
validiert, wenn keines der ermittelten Fehlermaße, als Differenz von Mess- und
Simulationswert, betragsgemäß größer ist als die zulässigen nachfolgend genannten
Grenzwerte:
- Der zulässige Grenzwert der Differenzen der analogen Signale beträgt 1 % bezogen
auf den jeweiligen Maximalwert.
Sollte ein bestimmtes Phänomen während des Betriebes oder der Inbetriebnahme der
Anlage beobachtet werden, welches
- die Systemstabilität beeinträchtigen könnte, oder
- die Bemessungsgrenzen der Betriebsmittel des Netzes überschreitet,
und mit den gegebenen Modellen nicht reproduziert werden kann (aufgrund mangelnder
Genauigkeit), müssen sowohl das Modell der Erzeugungseinheit als auch die
Erzeugungseinheit selbst vom Hersteller dahingehend nachgebessert werden.
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Errichterbescheinigung
Vorschriften und Normen 1
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore- Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
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Erstellt (Prepared):
17.11.2016
Lars Donix
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22.11.2016
Michael Bastert
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04.05.2017
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Vorschriften und Normen 1
An die
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…………………..
Errichter / Betreiber
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
……………….……..
…………………..….
………………………
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Als Errichter oder Betreiber der o. g. Erzeugungsanlage haben wir die Anschlussanlage
überprüft und in Betrieb gesetzt. Die Einrichtungen sind funktionsfähig und genügen den
gesetzlichen Anforderungen.
Die Arbeiten haben wir unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften und Verfügungen sowie nach den
DIN-, VDE- sowie für Offshore Installationen relevante Vorschriften (DNV, NORSOK, …)
ausgeführt.
Die für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Anschlussanlage erforderlichen
BSH-Genehmigungen liegen vor.
Wir bestätigen, dass die von uns errichtete elektrische Anlage bzw. Anlagenteile den
Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ –
DGUV Vorschrift 3 – entsprechend beschaffen sind und von uns geprüft wurden. Die TenneT
TSO GmbH ist davon entbunden, die elektrische Anlage vor der ersten Inbetriebnahme zu
prüfen bzw. prüfen zu lassen.
Der Unterzeichnende bestätigt hiermit der TenneT TSO GmbH, dass die Angaben
vollständig sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Name in Druckbuchstaben
Ort
Datum
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………………………………..
………………………………..
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Unterschrift
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Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Als Errichter und/oder Betreiber der o. g. Erzeugungsanlage haben wir die Anschlussanlage
überprüft und in Betrieb gesetzt. Die Einrichtungen sind funktionsfähig und genügen den
gesetzlichen Anforderungen.
Erdungsmessung
Wir haben eine Schleifenwiderstandsmessung durchgeführt.
ja 
Die Erdungsverhältnisse genügen den gesetzlichen
Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik.
ja 
Das Prüfprotokoll der Erdungsmessung ist als Anlage beizufügen.
Der Unterzeichnende bestätigt hiermit der TenneT TSO GmbH, dass die Angaben
vollständig sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
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…………………..
Errichter / Betreiber
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……………….……..
…………………..….
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Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
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Als Errichter und/oder Betreiber der o. g. Erzeugungsanlage haben wir die Anschlussanlage
überprüft und in Betrieb gesetzt. Die Anschlussanlage ist funktionsfähig und entspricht den
Netzanschlussregeln für das seeseitige Netz der TenneT TSO GmbH.
Spannungsbereiche
Die Erzeugungsanlage ist ausgelegt für eine
­
Obere Dauerbetriebsspannung von
­
Untere Dauerbetriebsspannung von
………. kV
………. kV
Kurzschlussfestigkeit
Die Hochspannungsanlage und die Betriebsmittel sind ausgelegt für einen
­
Bemessungs-Stoßstrom von
………. kA
­
Bemessungs-Kurzzeitstrom (1 Sekunde)
………. kA
Elektrische Kenndaten
Die elektrischen Kenndaten entsprechen Kapitel 4 (Anforderungen am Netzanschlusspunkt)
der Netzanschlussregeln für das seeseitige Netz der TenneT TSO GmbH.
Der Unterzeichnende bestätigt hiermit der TenneT TSO GmbH, dass die Angaben
vollständig sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Name in Druckbuchstaben
Ort
Datum
Unterschrift
………………………………..
………………………………..
………………………………..
………………………………..
……………………………..
Firmenstempel
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D3:
NAR-O-D03
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
1 of 5
Stand (Date):
05.05.2017
Errichterbescheinigung
Primärtechnische Daten 2
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
17.11.2016
Lars Donix
LPO-GC
Geprüft (Checked):
22.11.2016
Michael Bastert
AMO-GHC
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04.05.2017
Andreas Menze
AMO-GHC
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17.11.2016
Erstellung
Donix
5
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
NAR-O-D03
Titel (Title)
Anhang D3:
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
2 of 5
Stand (Date):
05.05.2017
Errichterbescheinigung
Primärtechnische Daten 2
An die
TenneT TSO GmbH
…………………..
…………………..
Errichter / Betreiber
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
……………….……..
…………………..….
………………………
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Als Errichter und/oder Betreiber der o. g. Erzeugungsanlage haben wir die Anschlussanlage
überprüft und in Betrieb gesetzt. Die Einrichtungen sind funktionsfähig und erfüllen die
Anforderungen der Netzanschlussregeln für das seeseitige Netz der TenneT TSO GmbH.
Die Erzeugungsanlage entspricht dem aktuellen Stand der Technik.
Anhang D03 „Errichterbescheinigung
Netzanschlusspunkt separat einzureichen.
Primärtechnische
Daten“
ist
für
Transformator
Hersteller
Typ
Fabriknummer
Baujahr
…………………
…………………
…………………
…………………
Bemessungsscheinleistung
Bemessungsspannung Hochspannungsseite
Stufenstellbereich
Bemessungsspannung Mittelspannungsseite
Schaltgruppe
Kurzschlussspannung
Sternpunktbehandlung Hochspannungsseite
Sternpunktbehandlung Mittelspannungsseite
………. MVA
………. kV
+……. % -…….%
………. kV
…………………
………. %
…starr geerdet
…………………
Trennschalter
Hersteller
Typ
Fabriknummer
Baujahr
......................................
......................................
......................................
……….
Bemessungsspannung
Bemessungsstrom
Bemessungs-Kurzzeitstrom
Bemessungs-Stoßstrom
………. kV
………. A
………. kA
………. kA
jeden
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
NAR-O-D03
Titel (Title)
Anhang D3:
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
3 of 5
Stand (Date):
05.05.2017
Errichterbescheinigung
Primärtechnische Daten 2
Erdungsschalter
Hersteller
Typ
Fabriknummer
Baujahr
......................................
......................................
......................................
……….
Bemessungsspannung
Bemessungs-Kurzzeitstrom
Bemessungs-Stoßstrom
………. kV
………. kA
………. kA
Leistungsschalter
Hersteller
Typ
Fabriknummer
Baujahr
......................................
......................................
......................................
……….
Bemessungsspannung
Bemessungsstrom
Bemessungs-KurzschlussAusschaltstrom
Bemessungs-Stoßstrom
………. kV
………. A
………. kA
………. kA
Überspannungsableiter
Hersteller
Typ
Baujahr
......................................
......................................
……….
L1
Fabriknummer
Bemessungsspannung
Bemessungsableitstrom
L2
……….
………. kV
………. kA
L3
……….
………. kV
………. kA
……….
………. kV
………. kA
Sternpunkt
……….
………. kV
………. kA
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D3:
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
4 of 5
Stand (Date):
05.05.2017
Errichterbescheinigung
Primärtechnische Daten 2
Spannungswandler (Leitungsfeld)
Hersteller
Typ
Baujahr
Bemessungsspannung
......................................
......................................
……….
………. kV / 3
Fabriknummer
L1
L2
L3
Sekundäre
Bemessungsspannung
Bemessungsleistung
thermische
Grenzleistung
Genauigkeitsklasse
Zulassungszeichen
Beglaubigung
NAR-O-D03
......................................
......................................
......................................
Wicklung 1
………V/ ….
Wicklung 2
………V/ …..
Wicklung 3
………V/ ….
Wicklung 4
………V/ ….
………. VA
………. VA
………. VA
………. VA
………. VA
………. VA
………. VA
………. VA
……….
……….
ja  nein 
……….
……….
ja  nein 
……….
……….
ja  nein 
……….
……….
ja  nein 
Spannungswandler oder Spannungswandlerteil Kombiwandler (Trafofeld)
Hersteller
......................................
Typ
......................................
Baujahr
……….
Bemessungsspannung
………......... kV/ 3
Fabriknummer
L1
......................................
L2
......................................
L3
......................................
Sekundäre
Bemessungsspannung
Bemessungsleistung
thermische
Grenzleistung
Genauigkeitsklasse
Zulassungszeichen
Beglaubigung
Wicklung 1
………V/ ….
Wicklung 2
………V/ ….
Wicklung 3
………V/ ….
Wicklung 4
………V/ ….
………. VA
………. VA
………. VA
………. VA
………. VA
………. VA
………. VA
………. VA
……….
……….
ja  nein 
……….
……….
ja  nein 
……….
……….
ja  nein 
……….
……….
ja  nein 
Zählkerne müssen beglaubigt sein.
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D3:
NAR-O-D03
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
5 of 5
Stand (Date):
05.05.2017
Errichterbescheinigung
Primärtechnische Daten 2
Stromwandler oder Stromwandlerteil Kombiwandler (Trafofeld)
Hersteller
......................................
Typ
......................................
Baujahr
……….
Bemessungsspannung
………. kV
Prim. Bemessungsstrom
………. ………. A
Prim. Bemessungsstrom - geschaltet
………. A
Fabriknummer
L1
......................................
L2
......................................
L3
......................................
Sek. Bem.-Strom
Bemessungsleistung
Genauigkeitsklasse
Überstromfaktor
Zulassungszeichen
Beglaubigung
Kern 1
……….A
……….VA
……….
……….
……….
ja 
nein 
Kern 2
……….A
……….VA
……….
……….
……….
ja 
nein 
Kern 3
……….A
……….VA
……….
……….
……….
ja 
nein 
Kern 4
……….A
……….VA
……….
……….
……….
ja 
nein 
Kern 5
……….A
……….VA
……….
……….
……….
ja 
nein 
Zählkerne müssen beglaubigt sein.
Ein Datenblatt sowie Wandlerprüfprotokolle sind beizufügen. Das Protokoll besteht aus …..
Seiten.
Der Unterzeichnende bestätigt hiermit der TenneT TSO GmbH, dass die Angaben
vollständig sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Name in Druckbuchstaben
Ort
Datum
Unterschrift
………………………………..
………………………………..
………………………………..
………………………………..
……………………………..
Firmenstempel
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D4:
NAR-O-D04
Ausgabe (Revision):
01
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Stand (Date):
05.05.2017
Errichterbescheinigung
Sekundärtechnische Daten 1
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
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17.11.2016
Lars Donix
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22.11.2016
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Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
NAR-O-D04
Titel (Title)
Anhang D4:
Ausgabe (Revision):
01
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Stand (Date):
05.05.2017
Errichterbescheinigung
Sekundärtechnische Daten 1
An die
TenneT TSO GmbH
…………………..
…………………..
Errichter / Betreiber
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
……………….……..
…………………..….
………………………
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Als Errichter und/oder Betreiber der o. g. Erzeugungsanlage haben wir die Sekundärtechnik
überprüft und in Betrieb gesetzt. Die Sekundärtechnik erfüllt die Anforderungen gemäß
Kapitel 5.4 der Netzanschlussregeln für das seeseitige Netz der TenneT TSO GmbH.
Eigenbedarf / Hilfsspannungsversorgung
Der Eigenbedarf entspricht den Anforderungen gemäß Abschnitt
Netzanschlussregeln für das seeseitige Netz der TenneT TSO GmbH.
5.4.4
der
Die Batterie ist bei Betrieb ohne Gleichrichter für eine Volllastdauer von …….. h ausgelegt.
Schutz der Kundenanlage
Der Schutz der Kundenanlage entspricht den Anforderungen gemäß Abschnitt 5.4.5 der
Netzanschlussregeln für das seeseitige Netz der TenneT TSO GmbH.
ja 
Bürdenmessung
Eine Bürdenmessung der Strom- und Spannungswandlerkreise für Zählungs- und Schutzeinrichtungen wurde durchgeführt.
Separate Prüfprotokolle liegen bei
ja 
Der Unterzeichnende bestätigt hiermit der TenneT TSO GmbH, dass die Angaben
vollständig sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
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Datum
Unterschrift
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Firmenstempel
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D5:
NAR-O-D05
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
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Stand (Date):
05.05.2017
Errichterbescheinigung
Sekundärtechnische Daten 2
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
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Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
NAR-O-D05
Titel (Title)
Anhang D5:
Ausgabe (Revision):
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Stand (Date):
05.05.2017
Errichterbescheinigung
Sekundärtechnische Daten 2
An die
TenneT TSO GmbH
…………………..
…………………..
Errichter / Betreiber
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
……………….……..
…………………..….
………………………
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Als Errichter und/oder Betreiber der o. g. Erzeugungsanlage haben wir die Sekundärtechnik
überprüft und in Betrieb gesetzt. Die Sekundärtechnik erfüllt die Anforderungen gemäß
Kapitel 5.4 der Netzanschlussregeln für das seeseitige Netz der TenneT TSO GmbH.
Vor-Ort-Steuerung und Meldungen
Die Vor-Ort-Steuerung, die Rückmeldungen, Warnmeldungen und Messeinrichtungen
entsprechen den Anforderungen gemäß Abschnitt 5.4 der Netzanschlussregeln für das
seeseitige Netz der TenneT TSO GmbH.
Anlagenverriegelung
Die Anlagenverriegelung entspricht den Absprachen mit der TenneT TSO GmbH im Rahmen
der Anlagenprojektierung.
Separates Prüfprotokoll liegt bei
ja 
Das Prüfprotokoll muss mit den vorab eingereichten Verriegelungsbedingungen abgleichbar
sein.
Fernsteuerung und Meldungen des Netzbetreibers
Die Fernsteuerung der Schaltgeräte mit Schalthoheit der TenneT TSO GmbH (gem.
Abschnitt 5.4 O-NAR), der Not-Aus-Befehl des Leistungsschalters, die Rückmeldungen und
Warnmeldungen, die Messwerte und die Einrichtungen für das Erzeugungsmanagement
/Netzsicherheitsmanagement wurden in der Anlage des Anschlussnehmers überprüft und
sind funktionstüchtig.
Separates Prüfprotokoll liegt bei
ja 
Der Unterzeichnende bestätigt hiermit der TenneT TSO GmbH, dass die Angaben
vollständig sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Name in Druckbuchstaben
Ort
Datum
Unterschrift
………………………………..
………………………………..
………………………………..
………………………………..
……………………………..
Firmenstempel
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D6:
NAR-O-D06
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
1 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Errichterbescheinigung
Zählung
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
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17.11.2016
Lars Donix
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22.11.2016
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AMO-GHC
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17.11.2016
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2
Netzanschlussregeln
ASN-C06
TenneT Offshore GmbH
Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
1
Seite (Page):
2 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Anhang C6: Errichterbescheinigung
Zählung
An die
TenneT TSO GmbH
…………………..
…………………..
Betreiber
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
……………….……..
…………………..….
………………………
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Wir sind Betreiber der Abrechnungs- / Vergleichszählung*) der o. g. Erzeugungsanlage. Wir
versichern, dass die Zähleinrichtungen den gesetzlichen Vorgaben (Eichrecht) und den
Anforderungen gemäß der Netzanschlussregeln für das seeseitige Netz der TenneT TSO
GmbH entsprechen. Wir setzen ausschließlich geeichte Geräte ein. Die Zähleinrichtungen
wurden ordnungsgemäß überprüft und in Betrieb genommen.
Abrechnungszähler/ Vergleichzähler*)
Zählpunktbezeichnung**) DE ..,..,..,..,..,..
..,..,..,..,..
..,..,..,..,..
..,..,..,..,..,..,..,..,..,..
..,..,..,..,..
Hersteller
…………………………
Fabriknummer oder Eigentumsnummer ……………………………………………
Zählereinbaumeldung liegt bei 
Eichschein liegt bei

Stromwandler / Stromwandlerteil des Kombiwandlers *)
Hersteller / Typ
.....................................................................................................
Aktuelles Übersetzungsverhältnis
……….A / 1 A
Fabriknummer (L1, L2, L3) ……………………. .……………………. ……….....................
Eichschein liegt bei
(L1) 
(L2) 
(L3) 
Spannungswandler / Spannungswandlerteil des Kombiwandlers *)
Hersteller / Typ
.....................................................................................................
Übersetzungsverhältnis ………….. V 3 .. V 3
Fabriknummer (L1, L2, L3) …………………….. .……………………. ………....................
Eichschein liegt bei
(L1) 
(L2) 
(L3) 
Inbetriebnahme
Ein separates Inbetriebnahmeprotokoll liegt bei
Der TK-Anschluss wurde überprüft und ist funktionstüchtig
Die Zählereinbaumeldung liegt bei
Die Sollmerkmalsliste liegt bei
ja 
ja 
ja 
ja 
Der Unterzeichnende bestätigt hiermit der TenneT TSO GmbH, dass die Angaben
vollständig sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Name in Druckbuchstaben
Ort
Datum
Unterschrift
*) nicht zutreffendes streichen
**) vom Netzbetreiber auszufüllen
………………………………..
………………………………..
………………………………..
………………………………..
……………………………..
Firmenstempel
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D7:
NAR-O-D07
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
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Stand (Date):
05.05.2017
Inbetriebsetzungsanmeldung
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
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TenneT TSO GmbH
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17.11.2016
Erstellung
Donix
2
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D7:
NAR-O-D07
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
2 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Inbetriebsetzungsanmeldung
An die
TenneT TSO GmbH
…………………..
…………………..
Errichter / Betreiber
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
……………….……..
…………………..….
………………………
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Inbetriebsetzungsanmeldung der Anschlussanlage einer Erzeugungsanlage für den Betrieb mit dem Netz der
TenneT TSO GmbH
Erzeugungsanlage:
__________________
Antrag auf Inbetriebsetzung der Anschlussanlage der Erzeugungsanlage im Sinne des § 13 AVBEltV. Dieser
Antrag ist 4 Wochen vor Inbetriebsetzung der TenneT TSO GmbH zuzusenden. Die Erzeugungsanlage darf nur
nach Absprache mit der TenneT TSO GmbH an das Netz geschaltet werden.
Anlageneigentümer
Anlagenanschrift
Name
Geogr. Länge
Straße, Hausnummer
Geogr. Breite
PLZ, Ort
Geschäftspartner-Nr.
Telefon
Telefon (wenn vorhanden)
Telefax
Anlagenbetreiber
Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind
unter Beachtung der geltenden behördlichen
Vorschriften oder Verfügungen und nach den
anerkannten Regeln der Technik, insbesondere
nach den DIN VDE Normen, den Technischen
Anschlussbedingungen (TAB) und sonstigen
Vorschriften des oben genannten EVU von
mir/uns errichtet, geprüft und fertig gestellt
worden. Die Ergebnisse sind dokumentiert.
Name
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefon
Telefax
Ich beantrage die Inbetriebsetzung mit Parallelschaltung für nachfolgend genannten Zeitraum:
Anfang
Datum:
Uhrzeit:
Uhr
Ende
Datum:
Uhrzeit
Uhr
Ort, Datum
Ort, Datum
Betreiber (Name, Unterschrift)
Anlagenerrichter (Name, Unterschrift)
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D8:
NAR-O-D08
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
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Stand (Date):
05.05.2017
Berechtigungsliste
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
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LPO-GC
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22.11.2016
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Andreas Menze
AMO-GHC
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17.11.2016
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Donix
2
Netzanschlussregeln
ASN-C08
TenneT Offshore GmbH
Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
1
Seite (Page):
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Stand (Date):
05.05.2017
Anhang C8: Berechtigungsliste
Berechtigungsliste
Schaltberechtigung (SB) / Prüfgenehmigungsberechtigung (PGB)
Der Anlageneigentümer bestätigt mit der Übergabe der Berechtigungsliste, dass den
benannten Mitarbeitern die Vorgaben gemäß NAN bewusst sind, Schulungen für die
benannten Mitarbeiter erfolgt sind und die Grundsätze der NAN sowie der einschlägigen
Normen (u.a. DIN VDE 0105-100) in Bezug auf den Betrieb von elektrischen Anlagen
eingehalten werden.
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Anlageneigentümer
Firma:
Anschrift:
Datum, Name, Unterschrift
und Firmenstempel des
Anlageneigentümers
Externe SB / PGB gemäß NAN
Anlage: Plattform __________________________
Firma
Vor- und Nachname
Gültigkeitsdauer*
SB
Von:
Bis:
PGB
Tel. Erreichbarkeit
*Gültigkeitsdauer für externe Firmen ist begrenzt auf 1 Jahr
Freigegeben durch die zuständige Organisationseinheit TenneT ___________________________
(OE / Name / Unterschrift)
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D9: Prüfprotokoll Fernsteuerbarkeit der Schaltgeräte
/ korrekte Rückmeldungen Anlagenzustand
NAR-O-D09
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
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Stand (Date):
05.05.2017
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
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Dr. Christian Rathke
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Datum (Date)
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Abteilung (Department)
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17.11.2016
Lars Donix
LPO-GC
Geprüft (Checked):
22.11.2016
Michael Bastert
AMO-GHC
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Andreas Menze
AMO-GHC
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17.11.2016
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3
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D9: Prüfprotokoll Fernsteuerbarkeit der Schaltgeräte
/ korrekte Rückmeldungen Anlagenzustand
NAR-O-D09
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
2 of 3
Stand (Date):
05.05.2017
Dieses Prüfprotokoll wird von TenneT ausgefüllt.
Die aufgeführten Prüfungen werden durch TenneT im Rahmen der OffshoreInbetriebnahmetests (Schutz- und Leittechnik) auf der Plattform des Windparks durchgeführt.
Erzeugungsanlage:
Netzanschlusspunkt:
Anschlussnehmer:
Warnmeldungen / Messwerte / Netzschutzeinrichtungen
Die Warnmeldungen der Erzeugungsanlage wurden überprüft

Die Meldungen der Netzschutzeinrichtungen wurden überprüft

Die Messwerte der Anschlussanlage wurden überprüft

Fernsteuerbarkeit durch Schaltleitung
= …………… / ……………
Feld / AC-Kabel
Die Überprüfung erfolgt ausgehend von der Schaltleitung unter aktiver Beteiligung der
jeweiligen Schaltgeräte.
Gerät
Funktionalität
Leistungsschalter
Korrekte Rückmeldung
Schaltzustand

Not-Aus

Korrekte Rückmeldung
Schaltzustand

Steuerbarkeit durch Schaltleitung

Korrekte Rückmeldung
Schaltzustand

Steuerbarkeit duch Schaltleitung

Korrekte Funktion und
Rückmeldung

=Q…………………
Abgangstrenner
=Q…………………
Abgangserder
=Q…………………
Ort / Fern Umschaltung
erfolgreich
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
= …………… / ……………
= …………… / ……………
Feld / AC-Kabel
Feld / AC-Kabel
Anhang D9: Prüfprotokoll Fernsteuerbarkeit der Schaltgeräte
/ korrekte Rückmeldungen Anlagenzustand
NAR-O-D09
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
3 of 3
Stand (Date):
05.05.2017
Gerät
Funktionalität
Leistungsschalter
Korrekte Rückmeldung
Schaltzustand

Not-Aus

Korrekte Rückmeldung
Schaltzustand

Steuerbarkeit durch Schaltleitung

Korrekte Rückmeldung
Schaltzustand

Steuerbarkeit duch Schaltleitung

Ort / Fern Umschaltung
Korrekte Funktion und
Rückmeldung

Gerät
Funktionalität
Leistungsschalter
Korrekte Rückmeldung
Schaltzustand

Not-Aus

Korrekte Rückmeldung
Schaltzustand

Steuerbarkeit durch Schaltleitung

Korrekte Rückmeldung
Schaltzustand

Steuerbarkeit duch Schaltleitung

Korrekte Funktion und
Rückmeldung

=Q…………………
Abgangstrenner
=Q…………………
Abgangserder
=Q…………………
=Q…………………
Abgangstrenner
=Q…………………
Abgangserder
=Q…………………
Ort / Fern Umschaltung
Name in Druckbuchstaben
Bereich
Datum
Unterschrift
………………………………..
………………………………..
………………………………..
………………………………..
erfolgreich
erfolgreich
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D10: Prüfprotokoll Fernwirkeinrichtungen
Blindleistung / Erzeugungsmanagement
NAR-O-D10
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
1 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
17.11.2016
Lars Donix
LPO-GC
Geprüft (Checked):
22.11.2016
Michael Bastert
AMO-GHC
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04.05.2017
Andreas Menze
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17.11.2016
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Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D10: Prüfprotokoll Fernwirkeinrichtungen
Blindleistung / Erzeugungsmanagement
NAR-O-D10
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
2 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Dieses Prüfprotokoll wird von TenneT ausgefüllt.
Die aufgeführten Prüfungen werden durch TenneT im Rahmen der OffshoreInbetriebnahmetests (Schutz- und Leittechnik) auf der Plattform des Windparks durchgeführt.
Erzeugungsanlage:
Netzanschlusspunkt:
Anschlussnehmer:
Fernwirkeinrichtungen zur Steuerbarkeit der Blindleistungssteuerung
Durchfahren vom minimalen Sollwert bis zum maximalen Sollwert des
Blindleistungsbereichs
Kontrolle der korrekten Rückmeldungen in der Schaltleitung


Fernwirkeinrichtungen zur Teilnahme am Erzeugungsmanagement
Vorgabe verschiedener maximaler Wirkleistungswerte

Kontrolle der korrekten Rückmeldung der vorgegebenen Wirkleistungswerte in
der Schaltleitung

Name in Druckbuchstaben
Bereich
Datum
Unterschrift
………………………………..
………………………………..
………………………………..
………………………………..
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D11: Errichterbescheinigung Systemautomatik
Spannungs- und Frequenzschutz
NAR-O-D11
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
1 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
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NAR-O-D11
Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
01
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2 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Anhang D11: Errichterbescheinigung Systemautomatik
Spannungs- und Frequenzschutz
An die
TenneT TSO GmbH
…………………..
…………………..
Errichter / Betreiber
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
……………….……..
…………………..….
………………………
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Als Errichter und/oder oder Betreiber der o. g. Erzeugungsanlage haben wir die
Systemautomatik an den Erzeugungseinheiten überprüft und in Betrieb gesetzt.
Die Systemautomatik entspricht dem Anhang B13 der Netzanschlussregeln für das
seeseitige Netz der TenneT TSO GmbH.
Spannungsrückgangsschutz
­
Der Spannungsrückgangsschutzes ist auf …… %
des zulässigen Spannungsbandes eingestellt
­
nach 1,5s lösen …………….MW der installierten Erzeugungsleistung aus
­
nach 1,8s lösen …………….MW der installierten Erzeugungsleistung aus
­
nach 2,1s lösen …………….MW der installierten Erzeugungsleistung aus
­
nach 2,4s lösen …………….MW der installierten Erzeugungsleistung aus
­
abweichende Einstellwerte …………………………………………………….
Spannungssteigerungsschutz
­
Der Spannungssteigerungsschutzes ist auf …… % des zulässigen Spannungsbandes
eingestellt, die ein Verzögerungszeit beträgt ………… s.
Frequenzrückgangsschutz
­
Der Frequenzrückgangsschutz ist auf ……….. Hz eingestellt,
die Verzögerungszeit beträgt ………… s.
Frequenzsteigerungsschutz
­
Der Frequenzsteigerungsschutz ist auf ……….. Hz eingestellt,
die Verzögerungszeit beträgt ………… s.
Separate Prüfprotokolle liegen bei
ja 
werden nachgereicht 
Der Unterzeichnende bestätigt hiermit der TenneT TSO GmbH, dass die Angaben
vollständig sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Name in Druckbuchstaben
Ort
Datum
Unterschrift
………………………………..
………………………………..
………………………………..
………………………………..
……………………………..
Firmenstempel
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D12: Errichterbescheinigung Systemautomatik
Untererregungsüberwachung
NAR-O-D12
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
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Stand (Date):
05.05.2017
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Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
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NAR-O-D12
Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
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05.05.2017
Anhang D12: Errichterbescheinigung Systemautomatik
Untererregungsüberwachung
An die
TenneT TSO GmbH
…………………..
…………………..
Errichter / Betreiber
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
……………….……..
…………………..….
………………………
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Als Errichter und/oder Betreiber der o. g. Erzeugungsanlage haben wir die Systemautomatik
am Netzanschlusspunkt überprüft und in Betrieb gesetzt.
Die Systemautomatik entspricht dem Anhang B13 der Netzanschlussregeln für das
seeseitige Netz der TenneT TSO GmbH.
Systemautomatik am Netzanschlusspunkt oder an der Erzeugungseinheit
Untererregungsüberwachung
­
Der Ansprechwert der Unterspannungserfassung beträgt …… % der
Netznennspannung
­
Die Auslösezeiten (Stufe 1 und Stufe 2) bei Blindleistungsbezug betragen ……….. s
­
Die Untererregungsüberwachung löst bei Blindleistungslieferung nicht aus
Separate Prüfprotokolle liegen bei
ja 
Die Prüfprotokolle sind sowohl im original Omicron-Format (Dateiendung .occ) zu
übergeben, wie auch im PDF-Format.
Das gesamte Dokument besteht (inkl. Anlagen und diesem Deckblatt) aus …….. Seiten.
Der Unterzeichnende bestätigt hiermit der TenneT TSO GmbH, dass die Angaben
vollständig sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Name in Druckbuchstaben
Ort
Datum
Unterschrift
………………………………..
………………………………..
………………………………..
………………………………..
……………………………..
Firmenstempel
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D13: Errichterbescheinigung Systemautomatik
Wirkleistungsabgabe bei Frequenzabweichung
NAR-O-D13
Ausgabe (Revision):
01
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Stand (Date):
05.05.2017
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Offshore-Netzanschlüsse
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NAR-O-D13
Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
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05.05.2017
Anhang D13: Errichterbescheinigung Systemautomatik
Wirkleistungsabgabe bei Frequenzabweichung
An die
TenneT TSO GmbH
…………………..
…………………..
Errichter / Betreiber
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
……………….……..
…………………..….
………………………
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Als Errichter und/oder Betreiber der o. g. Erzeugungsanlage haben wir die Systemautomatik
an den Erzeugungseinheiten überprüft und in Betrieb gesetzt.
Die Systemautomatik entspricht dem Anhang B13 der Netzanschlussregeln für das
seeseitige Netz der TenneT TSO GmbH.
Systemautomatiken am jeweiligen Netzanschlusspunkt
Reduktion der Wirkleistungsabgabe bei Frequenzanstieg
-
Wirkleistungsreduktion mit … % der momentan verfügbaren Leistung pro Sekunde
bei 50,2 Hz ≤ f Netz ≤ 52,7 Hz,
ohne dass die Erzeugungsanlage vom Netz getrennt wird.
-
Im Bereich 47,5 Hz ≤ f Netz ≤ 50,2 speist die Erzeugungsanlage ohne
Einschränkungen
Wirkleistung ins Netz ein.
-
Wirkleistungsreduktion mit … % der momentan verfügbaren Leistung pro Hertz bei
50,2 Hz ≤ f Netz ≤ 52,7 Hz
Separate Prüfprotokolle liegen bei
ja 
Das gesamte Dokument besteht (inkl. Anlagen und diesem Deckblatt) aus …….. Seiten.
Der Unterzeichnende bestätigt hiermit der TenneT TSO GmbH, dass die Angaben
vollständig sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Name in Druckbuchstaben
Ort
Datum
………………………………..
………………………………..
………………………………..
……………………………..
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D13: Errichterbescheinigung Systemautomatik
Wirkleistungsabgabe bei Frequenzabweichung
Unterschrift
………………………………..
NAR-O-D13
Ausgabe (Revision):
01
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3 of 3
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05.05.2017
Firmenstempel
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D14: Errichterbescheinigung Systemautomatik
Emergency Power Control
NAR-O-D14
Ausgabe (Revision):
01
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05.05.2017
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Offshore-Netzanschlüsse
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Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
NAR-O-D14
Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
01
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05.05.2017
Anhang D14: Errichterbescheinigung Systemautomatik
Emergency Power Control
An die
TenneT TSO GmbH
…………………..
…………………..
Errichter / Betreiber *)
……………….……..
…………………..….
………………………
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Als Errichter und/oder Betreiber der o. g. Erzeugungsanlage haben wir die Systemautomatik
an den Erzeugungseinheiten überprüft und in Betrieb gesetzt. Die Systemautomatik
entspricht dem Anhang B13 der Netzanschlussregeln für das seeseitige Netz der TenneT
TSO GmbH.
Systemautomatiken am jeweiligen Netzanschlusspunkt
Reduktion der Wirkleistungsabgabe bei Emergency Power Control (EPC) Signal
­
Bei eingehendem EPC 2 Signal reduziert die Erzeugungsanlage ohne Verzögerung
die Wirkleistungseinspeisung auf 50 % der Nennwirkleistung mit einer Rampe
von ≥ …… MW pro Sekunde.
­
Bei eingehendem EPC 3 Signal reduziert die Erzeugungsanlage ohne Verzögerung
die Wirkleistungseinspeisung auf 25 % der Nennwirkleistung mit einer Rampe
von ≥ …… MW pro Sekunde (gilt auch wenn das EPC 3 dem EPC 2 Signal folgt).
­
Bei eingehendem EPC 4 Signal wir die durch EPC 2 bzw. EPC 3 veranlasste
Reduktion der Wirkleistungsabgabe aufgehoben und die Erzeugungsanlage erhöht
die Wirkleistungseinspeisung mit einer Rampe von ≥ …… MW pro Sekunde.
Separate Prüfprotokolle liegen bei
ja 
Der Unterzeichnende bestätigt hiermit der TenneT TSO GmbH, dass die Angaben
vollständig sind und den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Name in Druckbuchstaben
Ort
Datum
Unterschrift
………………………………..
………………………………..
………………………………..
………………………………..
……………………………..
Firmenstempel
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D15: Prüfprotokoll Einspeisemanagement Test
NAR-O-D15
Ausgabe (Revision):
01
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05.05.2017
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Offshore-Netzanschlüsse
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Lars Donix
LPO-GC
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Donix
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Prüfprotokoll
Einspeisemanagement
Test
Erzeugungsanlage:
Netzanschlusspunkt:
Anschlussnehmer::
Dieses Prüfprotokoll ist von TenneT auszufüllen. Der Anschlussnehmer erhält eine Kopie.
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Überprüfung der Funktionalität der Einspeisemanagement Fernsteuerung.
Bei Erzeugungsanlagen die über mehrere Netzanschlusspunkte (NAP) verfügen, ist der Test
je NAP (eventuell ein weiteres Mal für die gesamt Anlage) durchzuführen.
Bei wesentlichen Änderungen an der Erzeugungsanlage oder Störung der Funktionalität der
Fernsteuerbarkeit ist durch einen erneuten Test die Wiedereinhaltung der Fernsteuerbarkeit
nachzuweisen.
Datum/Uhrzeit des Tests
Errichtete Erzeugungsanlagen
_ _ _ MW von _ _ _ MW (100 % Wert)
Einspeiseleistung (vor Beginn des Tests)
_ _ _ , _ _ MW
Netzanschlusspunkt ______________(Anschlussname)
Anfahren verschiedener maximaler Wirkleistungswerte (Sollwerte)*. Die vorgegebenen Sollwerte
werden erreicht.
Prüfung bestanden

Prüfung nicht bestanden

ja


Die „maximal verfügbare Wirkleistung“ wird korrekt angezeigt.
nein
Trennung der Verarbeitung des Signals für Einspeisemanagement gegenüber Wirkleistungsänderungen anderer Beteiligter ist gegeben.
ja
nein


Anmerkungen:
Name in Druckbuchstaben
Bereich
Datum
Unterschrift
*) Die Funktionen wurden mit aktiver Beteiligung der Erzeugungsanlage(n) getestet. Dazu wurden von der
(TenneT)-Schaltleitung aus Wirkleistungssollwerte von 100% bis 0% vorgegeben.
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D16: Prüfprotokoll Steuerung und Regelbarkeit des
Blindleistungsaustausches
NAR-O-D16
Ausgabe (Revision):
01
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05.05.2017
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Offshore-Netzanschlüsse
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Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D16: Prüfprotokoll Steuerung und Regelbarkeit des
Blindleistungsaustausches
NAR-O-D16
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
2 of 2
Stand (Date):
05.05.2017
Dieses Prüfprotokoll wird von TenneT ausgefüllt.
Die Prüfung ist
durchzuführen.
nach
Errichtung
und
Inbetriebnahme
aller
Erzeugungseinheiten
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Überprüfung der Steuerbarkeit und Regelbarkeit des Blindleistungsaustausches
Die Prüfung wird der von Schaltleitung ausgehend mit aktiver Beteiligung der
Erzeugungsanlage durchgeführt. Die Spannung am Netzanschlusspunkt darf dabei nur
soweit verändert werden, wie seitens der Netzführung erlaubt.
Durchfahren vom minimalen Sollwert bis zum maximalen Sollwert
funktioniert
funktioniert nicht
-
-


Die maximale Blindleistungslieferung der EZA im
Quadrant III beträgt
bzw. der Leistungsfaktor ist
………….
………….
Mvar
Die maximale Blindleistungsaufnahme der EZA im
Quadrant II beträgt
bzw. der Leistungsfaktor ist
………….
………….
Mvar
(Anmerkung: es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem nach DIN EN 62053-23)
Name in Druckbuchstaben
Bereich
Datum
Unterschrift
………………………………..
………………………………..
………………………………..
………………………………..
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D17: Konformitätstests der Blindleistungskapazität
NAR-O-D17
Ausgabe (Revision):
01
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Stand (Date):
05.05.2017
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Offshore-Netzanschlüsse
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17.11.2016
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LPO-GC
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AMO-GHC
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17.11.2016
Erstellung
Donix
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Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
NAR-O-D17
Titel (Title)
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
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05.05.2017
Anhang D17: Konformitätstests der Blindleistungskapazität
An die
TenneT TSO GmbH
…………………..
…………………..
Errichter / Betreiber
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
……………….……..
…………………..….
………………………
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Blindleistungskapazität am jeweiligen Netzanschlusspunkt
Folgende Parameter wurden bei maximaler kapazitiver und maximaler induktiver
Blindleistung überprüft:
•
Betrieb bei mehr als 60 % der Maximalkapazität während 30 Minuten
•
Betrieb bei 30 bis 50 % der Maximalkapazität während 30 Minuten
•
Betrieb bei 10 bis 20 % der Maximalkapazität während 60 Minuten
Es wird bestätigt, dass es innerhalb der im Blindleistungskapazitätsdiagramm definierten
Betriebsbereichsgrenzen zu keiner Schutzauslösung kam.
Die Messergebnisse o.g. Konformitätstests liegen bei.
Name in Druckbuchstaben
Ort
Datum
Unterschrift
………………………………..
………………………………..
………………………………..
………………………………..
……………………………..
Firmenstempel
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D18: Konformitätstests der Blindleistungsregelmodi
NAR-O-D18
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
1 of 4
Stand (Date):
05.05.2017
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
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TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
17.11.2016
Lars Donix
LPO-GC
Geprüft (Checked):
22.11.2016
Michael Bastert
AMO-GHC
Freigegeben (Released)
04.05.2017
Andreas Menze
AMO-GHC
Änderungshistorie (change log)
Rev.
Datum (Date)
Änderungsinhalt (change history)
Autor (author)
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17.11.2016
Erstellung
Donix
4
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D18: Konformitätstests der Blindleistungsregelmodi
An die
TenneT TSO GmbH
…………………..
…………………..
NAR-O-D18
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
2 of 4
Stand (Date):
05.05.2017
Errichter / Betreiber
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
……………….……..
…………………..….
………………………
Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Spannungsregelung
Beim Test des Spannungsregelmodus wurden folgende Parameter 1 gemessen:
•
die eingestellte Statik k: ___
•
Totband ε: ___
•
Genauigkeit der Regelung: ___
•
Unempfindlichkeit der Regelung: ___
•
Zeitverhalten der Blindleistungsaktivierung
o
Anschwingzeit: ___
o
Einschwingzeit: ___
o
Überschwingweite: ___
Bei einem Spannungssprung werden ___ % der Änderung der Blindleistungsabgabe innerhalb der o.g. Zeiten und Toleranzen erreicht.
1
gemäß O-NAR Kapitel 4.6
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D18: Konformitätstests der Blindleistungsregelmodi
NAR-O-D18
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
3 of 4
Stand (Date):
05.05.2017
Blindleistungsregelmodus
Beim Test des Blindleistungsregelungsmodus wurden folgende Parameter 2 gemessen:
•
Schrittweite der Blindleistungseinstellung: ___
•
die Genauigkeit der Regelung: ___
•
Zeitverhalten der Blindleistungsaktivierung
•
o
Anschwingzeit: ___
o
Einschwingzeit: ___
o
Überschwingweite: ___
maximale Blindleistungskapazität der Erzeugungsanlage: ___
Bei einem Sollwertsprung werden ___ % der Änderung der Blindleistungsabgabe innerhalb
der o.g. Zeiten und Toleranzen erreicht.
Es wurde geprüft, dass die Erzeugungsanlage innerhalb der im Blindleistungskapazitätsdiagramm definierten Betriebsbereichsgrenzen im Blindleistungsregelmodus betrieben werden
kann.
2
gemäß O-NAR Kapitel 4.6
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D18: Konformitätstests der Blindleistungsregelmodi
NAR-O-D18
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
4 of 4
Stand (Date):
05.05.2017
Leistungsfaktorregelmodus
Beim Test des Leistungsfaktorregelungsmodus wurden folgende Parameter 3 gemessen:
•
Einstellungsbereich des Leistungsfaktors: ____
•
die Genauigkeit der Regelung: ___
•
Zeitverhalten der Blindleistung aufgrund einer sprunghaften Änderung der Wirkleistungsabgabe
o
Anschwingzeit: ___
o
Einschwingzeit: ___
o
Überschwingweite: ___
Bei einem Sollwertsprung werden ___ % der Änderung der Blindleistungsabgabe innerhalb
der o.g. Zeiten und Toleranzen erreicht.
Es wurde geprüft, dass die Erzeugungsanlage innerhalb der im Blindleistungskapazitätsdiagramm definierten Betriebsbereichsgrenzen im Leistungsfaktorregelmodus betrieben werden
kann.
Die Messergebnisse o.g. Konformitätstests liegen bei.
Name in Druckbuchstaben
Ort
Datum
Unterschrift
3
gemäß O-NAR Kapitel 4.6
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Firmenstempel
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D19: Konformitätstests der Frequenzregelfähigkeit
O-NAR-D19
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
1 of 3
Stand (Date):
05.05.2017
Anwendungsbereich (Area of Application):
Offshore-Netzanschlüsse
Hinweise und Bemerkungen (Notes and remarks):
Ansprechstelle (Contact):
TenneT TSO GmbH
Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
Dr. Christian Rathke
T.: +49 5132 89 2555
[email protected]
Datum (Date)
Name (name)
Abteilung (Department)
Erstellt (Prepared):
17.11.2016
Lars Donix
LPO-GC
Geprüft (Checked):
22.11.2016
Michael Bastert
AMO-GHC
Freigegeben (Released)
04.05.2017
Andreas Menze
AMO-GHC
Änderungshistorie (change log)
Rev.
Datum (Date)
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Autor (author)
Seiten (pages)
01
17.11.2016
Erstellung
Donix
3
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D19: Konformitätstests der Frequenzregelfähigkeit
An die
TenneT TSO GmbH
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…………………..
O-NAR-D19
Ausgabe (Revision):
01
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05.05.2017
Errichter / Betreiber
Firmenname:
Sitz der Gesellschaft:
Anschrift:
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Das gesamte Dokument besteht (inkl. diesem Deckblatt, Anlagenverzeichnis und Anlagen)
aus …Seiten.
Frequenzabhängiger Modus (FSM)
Beim Test des frequenzabhängigen Modus (FSM) wurden folgende Parameter 1 gemessen:
•
Wirkleistungsregelbereich ΔP 1 /P n bezogen auf die Nennleistung: ___
•
Unempfindlichkeit der frequenzabhägigen Reaktion: ___
•
Totband der frequenzabhängigen Reaktion: ___
•
Statik s: ___
Reaktion auf Frequenzsprung:
•
Verzögerung t 1 :___
•
Zeit t 2 : ___
Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Unterfrequenz (LFSM-U-Modus)
Beim Test des beschränkt frequenzabhängigen Modus (LFSM-U-Modus) wurden folgende
Parameter 2 gemessen:
•
Totband der frequenzabhängigen Reaktion: ___
•
Statik s: ___
Reaktion auf Frequenzsprung:
1
2
•
Anschwingzeit:___
•
Einschwingzeit: ___
gemäß O-NAR Kapitel 4.5.2
gemäß O-NAR Kapitel 4.5.2
Netzanschlussregeln
TenneT TSO GmbH
Titel (Title)
Anhang D19: Konformitätstests der Frequenzregelfähigkeit
O-NAR-D19
Ausgabe (Revision):
01
Seite (Page):
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Stand (Date):
05.05.2017
Beschränkt frequenzabhängiger Modus, Überfrequenz (LFSM-O-Modus)
Beim Test des beschränkt frequenzabhängigen Modus (LFSM-O-Modus) wurden folgende
Parameter 3 gemessen:
•
Statik s: ___
•
Totband der frequenzabhängigen Reaktion: ___
Reaktion auf Frequenzsprung:
•
Anschwingzeit:___
•
Einschwingzeit: ___
Die Messergebnisse o.g. Konformitätstests liegen bei.
Name in Druckbuchstaben
Ort
Datum
Unterschrift
3
gemäß O-NAR Kapitel 4.5.2
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Firmenstempel
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