Soziale Hilfen - Stadt Gummersbach

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach.........................................5
Durch den Behördendschungel.................................................................................9
Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt..............................................................10
Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt.....................................................10
Mutterschutz............................................................................................................10
Kündigungsschutz...................................................................................................11
Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern...............................................................11
Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse.....................................................11
Eintrag des Kindes auf der Lohnsteuerkarte..........................................................12
Vaterschaftsanerkennung.......................................................................................12
Wirtschaftliche Hilfen................................................................................................13
Die Elternzeit...........................................................................................................14
Das Elterngeld ........................................................................................................15
Das Kindergeld .......................................................................................................16
Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer........................................................17
Kinderzuschlag .......................................................................................................18
Kinderfreibetrag.......................................................................................................19
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)...........................................19
Kinderzulage im Riestervertrag ..............................................................................19
Besteuerung von Ehegatten....................................................................................19
Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern...........................................19
Bildungspaket..........................................................................................................20
Soziale Hilfen.............................................................................................................22
Hilfe zum Lebensunterhalt......................................................................................23
Das Arbeitslosengeld II (AlG II) ..............................................................................24
Grundsicherung.......................................................................................................25
Weitere Hilfen..........................................................................................................28
Schwerbehindertenausweis....................................................................................30
Wohnungswesen.....................................................................................................31
Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ..........................................................................38
Hilfen für Familien mit geringem Einkommen.........................................................38
Zuständige Stellen für wirtschaftliche / soziale Hilfen.............................................40
Sind Sie alleinerziehend?.........................................................................................43
Wirtschaftliche Hilfen für Alleinerziehende..............................................................44
Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärung.................47
Kurzinfos für Allein Erziehende...............................................................................48
Ich erwarte ein nicht eheliches Kind.......................................................................50
Plötzlich alleinerziehend - wie schaffe ich das?......................................................54
Beratungsangebote für Alleinerziehende Mütter und Väter....................................57
Angebote für junge Schwangere / Mütter...............................................................60
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit..............................61
Bereitschaftsdienst Kinderärzte..............................................................................62
Bereitschaftsdienst Ärzte Gummersbach................................................................63
1
Kinder-und Jugendärzte in Gummersbach.............................................................64
Wie finde ich den richtigen Kinderarzt?..................................................................65
Checkliste auffälliger Symptome.............................................................................67
Früherkennungsuntersuchungen U1 – J1...............................................................68
Zahngesundheit.......................................................................................................69
Krankenhaus Gummersbach..................................................................................70
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin.....................................................................71
Fachbereich Kinder- / Jugendpsychiatrie, –psychotherapie und –psychosomatik.72
BIGS – BürgerInformation Gesundheit und Soziales.............................................73
Haus früher Hilfen...................................................................................................74
AD(H)S....................................................................................................................76
Hilfe bei Schreibabys..............................................................................................78
Der Plötzliche Säuglingstod (SIDS) Hilfe für Betroffene.........................................79
Plötzlicher Säuglingstod - Das Risiko mindern.......................................................80
Kinder trauern anders ............................................................................................84
Thalita - Trauerzentrum für Kinder .........................................................................84
Schütteltrauma bei Kindern.....................................................................................85
Was ist Hebammenhilfe?........................................................................................86
Verhütung................................................................................................................90
AIDS / HIV – Verhütung..........................................................................................91
Was gehört in die Hausapotheke?..........................................................................93
Die Sonne hat auch Schattenseiten........................................................................95
Kinderbetreuung......................................................................................................100
Tageseinrichtung für Kinder..................................................................................101
Kinderbildungsgesetz (KiBiz)................................................................................101
Betreuung von Kindern unter drei Jahren.............................................................101
Tagesmütter und Tagesväter.................................................................................101
Familienzentren.....................................................................................................101
Kindergärten..........................................................................................................102
Spielplätze in Gummersbach ...............................................................................106
Leben in Gummersbach Jugend und Familie / Jugendamt..................................110
Hilfen, Beratung und Unterstützung durch den ....................................................110
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach..................110
Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst......................................................111
Familienbildung.......................................................................................................123
Bildungsstandort Gummersbach...........................................................................124
Grundschulen........................................................................................................127
Gymnasien............................................................................................................129
Realschulen...........................................................................................................129
Hauptschulen........................................................................................................130
Gesamtschule:......................................................................................................130
Förderschulen.......................................................................................................131
Weiterführende Schulen: Berufskolleg..................................................................133
Schulamt ..............................................................................................................133
Hochschulen..........................................................................................................134
2
Volkshochschulen.................................................................................................134
Sonstige Schulen..................................................................................................134
Rund um die Schule..............................................................................................135
Schulpsychologischer Dienst des Oberbergischen Kreises.................................135
Musikschule Gummersbach e. V...........................................................................137
Volkshochschule Gummersbach...........................................................................138
Bücherei / Bibliothek.............................................................................................138
Bruno – Goller – Haus...........................................................................................139
Theater der Stadt Gummersbach.........................................................................139
Analphabetismus / Alphabetisierung.....................................................................140
Schulabschluss nachholen....................................................................................141
Weiterführende Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene..................144
Berufliche Zukunft von Jugendlichen....................................................................144
Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind.........................................149
Service rund um die Ausbildung...........................................................................150
Bildungsprämie......................................................................................................151
Bildungsscheck NRW............................................................................................153
Oberbergisches Bündnis für Familie.....................................................................154
Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im
Kreisgesundheitsamtes.........................................................................................155
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis.................................................................156
Familienberatung.....................................................................................................157
Beratung und Hilfe bei Gewalt..............................................................................158
Beratungs- und Hilfsangebote bei Problemen in der Familie, Ehe, Erziehung....164
Sonstige Beratungen / Hilfen................................................................................170
Behindertenhilfe....................................................................................................173
Bundesweite Angebote Beratungsstellen und weiterführende Internetlinks.......174
Kommunales............................................................................................................176
Bürgersprechstunde..............................................................................................177
Kinder-/Jugendlichensprechstunde.......................................................................177
Sichere Kinderbetreuung in den Ferien................................................................178
Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit.............................................179
Quartiersmanagement Bernberg..........................................................................179
Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach..........................................................180
Kirchen/Pfarrämter/Religiöse Gemeinschaften.....................................................182
Landsmannschaften und Vertriebenenvereinigungen..........................................185
Sportangebote in Gummersbach..........................................................................186
Leben in Gummersbach Jugend und Familie -Jugendzentren.............................187
Jugendzentren.......................................................................................................188
Jugendheime - Jugendeinrichtungen....................................................................188
Mobile Jugendarbeit..............................................................................................189
Leben in Gummersbach - Jugend und Familie - Zuschüsse................................190
Ausländerangelegenheiten....................................................................................191
Aufenthaltsgenehmigung......................................................................................192
Deutsch als Fremdsprache...................................................................................192
3
Kommunale Migrations- und Integrationsarbeit....................................................193
Einbürgerung.........................................................................................................194
Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach.....................................................196
Sprachentwicklung, Sprachförderung und zweisprachige Erziehung .................197
Ist mein Kind deutsch? .........................................................................................198
Beratungsstellen für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge.................200
Checklisten, Formulare und Persönliches...........................................................204
Checkliste für Behördengänge und Anträge.........................................................204
Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht, Patientenverfügung..........................207
Organspende.........................................................................................................209
Blutspende............................................................................................................209
Jeder Einzelne zählt! – Gemeinsam gegen Leukämie!........................................209
Knochenmarkspende............................................................................................210
Nabelschnurblutspende........................................................................................210
Stichwortverzeichnis...............................................................................................211
Funktionen, Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten im Ressort „Pädagogische
Hilfen“ des Stadtjugendamtes Gummersbach.....................................................223
4
Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach
Grußwort des Bürgermeisters der Stadt Gummersbach Frank Helmenstein
Liebe Eltern,
im Namen der Stadt Gummersbach gratuliere ich Ihnen sehr herzlich zur Geburt
Ihres Kindes. Ich freue mich mit Ihnen über unseren neuen
Erdenbürger und wünsche ihm alles erdenklich Gute!
Im Moment ist noch vieles neu oder wieder neu für Sie: Ihr Kind muss
sich noch an die Umgebung gewöhnen und an die vielen Reize, mit denen
es in jedem Augenblick konfrontiert wird. Und genauso hat sich Ihr Leben verändert.
Ihr Baby braucht Ihre Hilfe und Pflege, in seinen ersten
Lebensmonaten noch viel mehr als irgendwann später.
Sie sollen wissen: Kinder sind in Gummersbach gern gesehen und wir möchten Sie
darin bestmöglich unterstützen, dass Sie Ihrem Kind einen guten Start ins Leben
ermöglichen können.
Dafür haben wir dieses Elternbegleitbuch entwickelt. Zum Einen soll es Sie in den
ersten Lebensmonaten durch den „Behörden-Dschungel“ begleiten
und Ihnen Auskunft über mögliche wirtschaftliche Hilfen geben.
Zum Andern erhalten Sie eine Fülle von konkreten Angeboten für Kinder
und Familien, Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind sowie Informationen
über Beratungs- und Hilfestellen in Gummersbach.
Mit dem Begrüßungsgeschenk verbinde ich den Wunsch, dass sich Ihr Kind in
unserer Heimatstadt jederzeit wohl und geborgen fühlen möge.
In diesem Sinne wünsche Ihnen eine glückliche Zeit mit Ihrem Kind und verbleibe
in aufrichtiger Verbundenheit Ihr
Frank Helmenstein
Bürgermeister
5
Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach
Der Freizeitpark Hexenbusch e.V., in der Bevölkerung besser bekannt als „Hexenbuschverein“, ist
ein gemeinnütziger Verein mit über 400 Mitgliedern, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den kleinen
Gummersbacher Stadtpark namens "Hexenbusch", der zwischen Luisen-, Augusta- und Moltkestraße
und dem Rathaus gelegen ist, als grüne Lunge der Stadt zu erhalten.
Der Verein wurde am 26. Juni 1975 vom leider viel zu früh verstorbenen "Altstadtbürgermeister"
Klaus Gelhausen, dem jetzigen Ehrenvorsitzenden Manfred Jost und dem Ehrenmitglied Herbert
Berg gegründet. Der Sohn des damaligen Gründungsvorsitzenden ist der heute amtierende erste
Vorsitzende Marco Gelhausen. Ziel war zunächst die Instandsetzung, Erweiterung und
Modernisierung des veralteten, kleinen Spielplatzes im Hexenbusch, der sich in einem
erbarmungswürdigen Zustand befand. Die Kinder der Innenstadt sollten „von der Straße geholt“
werden und einen attraktiven Platz zum Spielen bekommen. Besucher des Hexenbuschs, der im
Übrigen auch von den Schülern des Städtischen Gymnasiums Moltkestraße als Spielplatz genutzt
wird, können sich davon überzeugen, dass wir dieses Ziel erreicht haben. Immer wieder neu
angeschaffte Spielgeräte haben die Attraktivität des Spielplatzes enorm gesteigert. Wir werden aber
nicht nachlassen, innovativ über neue Ideen zur Verbesserung des Spielangebots nachzudenken und
befinden uns im Fluss ständiger Veränderungen.
Weiteres Vereinsziel war und ist es, den gesamten Park als einen Ort der Entspannung und Erholung
für Jung und Alt zu gestalten. Dies haben wir durch Anpflanzungen, Gestaltung der Grünflächen, die
ehrenamtliches Engagement Errichtung mehrerer Bronzeskulpturen wie der „Hexe auf dem Ritt durch
die Walpurgisnacht“, dem „Wicht met Zöppen“, dem „Wicht ohne Zöppe“ und dem Blumenbrunnen
getan. Seit einigen Jahren ist ein Boule- und Bocciaplatz hinzugekommen, der dazu einlädt, „eine
ruhige Kugel zu schieben“. An wetterfesten Tischtennisplatten können sich Kinder wie auch
Erwachsene austoben.
Auch sonstige soziale und kulturelle Zwecke unterstützt der Hexenbuschverein. So war er maßgeblich
am Erhalt der Gummersbacher Stadthalle, der „Schützenburg“ beteiligt wie auch an der Restaurierung
des Glockenspiels am Rathaus und vielen anderen Projekten.
Wir finanzieren unsere Projekte im Wesentlichen mit einem alljährlich im Bühnenhaus der Stadt
ausgerichteten Wohltätigkeitskonzert des Musikkorps der Bundeswehr, welches regelmäßig
ausverkauft ist. Die hieraus resultierenden Einnahmen werden ausnahmslos dem wohltätigen Zweck
zugeführt. In Verbindung mit unserem ehrenamtlichen Engagement werden so immer neue Projekte
realisierbar.
Einmal jährlich organisieren wir eine Veranstaltung, bei der Jung und Alt im Hexenbusch feiern
können. Mal veranstalten wir ein reines Kinderfest, ein anderes Mal einen Frühschoppen oder ein
Oktoberfest; im vergangenen Jahr haben wir ein großes Boule- und Boccia- Turnier ausgerichtet,
welches begeisterten Zuspruch und rege Teilnahme fand. Selbstverständlich wird bei unseren Festen
stets für Musik, gute Verpflegung und Stimmung gesorgt, weshalb sie nicht nur von Bewohnern der
Innenstadt gerne besucht werden.
Wir möchten gerne alle, die neugierig geworden sind und sich für uns interessieren, einladen, den
Hexenbusch und unseren Hexenbuschverein kennenzulernen. Besuchen Sie uns auf unserer
Homepage oder kommen sie zu einer unserer Veranstaltungen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Marco Gelhausen (1. Vorsitzender)
6
Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach
- Einfach Gutes tun Zur Anziehungskraft und Lebensqualität einer Region tragen neben landschaftlichen
Reizen, attraktiven Arbeitsplätzen und einer guten Infrastruktur insbesondere
vielfältige Angebote
im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich bei.
Um gerade dieses Angebot auf eine breitere finanzielle Basis zu stellen,
gründeten Sparkasse und Stadt im Jahr 2007 die
Sparkassen- und Bürgerstiftung für Gummersbach.
Nun ist es an den Gummersbacher Bürgern, die Stiftung zu dem zu machen, was sie
sein soll:
Eine Stiftung von Bürgern für Bürger.
Einerseits gehört hierzu, dass engagierte Gummersbacher Bürger das
Stiftungskapital durch kleine und große Zuwendungen aufstocken, so dass noch
mehr gemeinnützige Projekte
in unserer Stadt unterstützt werden können.
Die Auflage dieser Broschüre beispielsweise wurde erst durch die finanzielle
Unterstützung durch die Stiftung möglich.
Andererseits braucht es engagierte Bürger, die solche Projekte initiieren und
bewegen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn viele Gummersbacher die Stiftung unterstützen
und so zu noch mehr Lebensqualität in unserer Stadt beitragen.
Wesentliche Informationen zur Stiftung
und wie Sie diese unterstützen können, finden Sie auf:
www.sparkassen-und-buergerstiftung-gm.de
oder erhalten Sie bei:
Hartmut Weuste (Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt): 02261/31-202
oder Dr. Klaus Blau (Stadt Gummersbach): 02261/871135.
7
Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach
8
Liebe Eltern,
Dieses Elternbegleitbuch wird Ihnen von den beiden Familienhebammen der Stadt Gummersbach überreicht.
Wir hoffen, Ihnen mit zahlreichen Informationen, Hinweisen und Ansprechpartner/innen, die wir in diesem
Buch zusammengestellt haben, einen Wegweiser (nicht nur durch den Behördendschungel) für das Leben mit
Kind/ern in unserer Stadt geben zu können.
Mit den besten Wünschen
Ihre Familienhebammen
Ute von Polheim und Ulrike Kösling
Durch den Behördendschungel
Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt
Die Anmeldung Ihres Kindes beim zuständigen Standesamt übernimmt für Sie das
Krankenhaus, in dem Ihr Kind geboren worden ist. Das Krankenhaus gibt die
Geburtsanzeige sowie Ihre schriftliche Erklärung über die Bestimmung des bzw. der
Vornamen an das Standesamt weiter. Dabei richtet sich die Zuständigkeit des
Standesamtes nach dem Geburtsort Ihres Kindes, nicht nach Ihrem Wohnort.
Sofern keine Fragen beim Standesamt auftreten, können Sie die Geburtsurkunde
dort abholen.
In vielen Fällen, z.B. wenn Sie nicht verheiratet oder Sie ausländischer Herkunft sind,
müssen Sie persönlich noch einmal im Standesamt erscheinen und fehlende
Unterlagen nachreichen oder die Vaterschaftsanerkennung erklären.
Bei einer Hausgeburt müssen Sie Ihr Kind innerhalb einer Woche selbst beim
zuständigen Standesamt anmelden. Dazu ist die von der Hebamme ausgestellte
Geburtsbescheinigung vorzulegen.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.
Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme
Ihrer Wahl während der Schwangerschaft, der Geburt und für den Zeitraum von
mindestens acht Wochen nach der Entbindung.
Von Ihrer Hebamme erhalten Sie in der ersten Zeit Hilfe bei der Pflege und
Ernährung Ihres Kindes, beim Stillen, bei sozialen und behördlichen Fragen und
vieles mehr.
Die Kosten für die Hebamme werden vollständig von Ihrer Krankenkasse
übernommen.
Ein Verzeichnis der Hebammen in Gummersbach erhalten Sie mit diesem
Elternbegleitbuch oder im Internet unter www.hebammensuche.de.
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz sechs Wochen vor und
acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit sind Sie von Ihrer Arbeit freigestellt, um
sich auf die Geburt vorzubereiten, bzw. sich nach der Geburt zu erholen und in Ruhe
die erste Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzzeit auf zwölf
Wochen nach der Entbindung.
Während des Mutterschutzes erhalten Sie – sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis
stehen von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld und ggf. von Ihrem Arbeitgeber
einen Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss
ergeben summiert Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten drei
Kalendermonaten.
Sofern Sie privat versichert sind, ist nicht die Krankenkasse, sondern die
Mutterschaftsgeldstelle beim Bundesversicherungsamt in Bonn die richtige
Anlaufstelle.
10
Durch den Behördendschungel
Im Anschluss an die Mutterschutzfrist können Sie Elternzeit beantragen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder – sofern
Sie privat versichert sind – an das Bundesversicherungsamt in Bonn.
Einen Leitfaden zum Thema Mutterschutz erhalten Sie unter www.bmfsfj.de
Kündigungsschutz
Während der Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt
darf Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt unabhängig
davon, ob Sie als Mutter nach Ablauf der Mutterschutzfrist wieder an Ihren
Arbeitsplatz zurückkehren oder in Elternzeit gehen wollen.
Der Kündigungsschutz besteht auch während der gesamten Dauer der in Anspruch
genommenen Elternzeit.
Weitere Informationen zum Kündigungsschutz während und nach der
Schwangerschaft finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz unter www.bmfsfj.de
oder in der kostenlosen Broschüre „Kündigungsschutz“, die Sie beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Postfach 300 265, 53182 Bonn oder per
E-Mail an [email protected] bestellen können.
Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern
Während der Schwangerschaft bleibt die Schulpflicht – bis zum Eintritt des
Mutterschutzes – bestehen. Selbstverständlich kann nach Eintritt des Mutterschutzes
weiterhin die Schule freiwillig besucht werden.
Sofern Sie sich in einer Ausbildung befinden und in Elternzeit gehen, verlängert sich
Ihre Ausbildungszeit entsprechend. Kann nach der Geburt die Betreuung des Kindes
nicht anders sichergestellt werden, können Sie sich von der Schulpflicht befreien
lassen.
Dazu stellen Sie einen Antrag auf Befreiung der Schulpflicht. Anträge dazu sind in
den Schulen erhältlich. Dem Antrag fügen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes bei,
sowie die Bescheinigung Ihres zuständigen Jugendamtes, dass die Betreuung Ihres
Kindes von Ihnen allein wahrgenommen wird.
Falls die Betreuung Ihres Kindes durch Andere (z.B. durch die Großeltern)
sichergestellt werden kann, ist eine Schulbefreiung nicht möglich.
Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse
Sofern noch nicht geschehen, müssen Sie Ihr Kind auch bei Ihrer Krankenkasse
anmelden.
Hierzu erhalten Sie vom Standesamt, bei dem Sie Ihr Kind in der ersten Woche nach
der Geburt angemeldet haben, eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer
Krankenkasse.
Bei miteinander verheirateten Eltern wird Ihr Kind in die bestehende
Familienversicherung kostenlos mit aufgenommen, ebenso bei minderjährigen
Eltern, die selbst noch bei ihren Eltern mitversichert sind.
Diese Regelung gilt bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
11
Durch den Behördendschungel
Eintrag des Kindes auf der Lohnsteuerkarte
Um einen Steuerfreibetrag zu erhalten, müssen Sie Ihr Kind auf Ihrer
Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges
Einwohnermeldeamt vor Ort.
Mitzubringen sind die Geburtsurkunde Ihres Kindes (diese erhalten Sie im
Standesamt) sowie Ihr gültiger Personalausweis.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.
Vaterschaftsanerkennung
Sofern Sie verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig, da
hier per Gesetz der Mann, der zum Zeitpunkt mit der Kindesmutter verheiratet ist, als
Vater des Kindes gilt.
Sofern Sie nicht verheiratet sind, besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie
anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.
Um eine Vaterschaft anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges
Jugendamt vor Ort. Hier wird die Anerkennung der Vaterschaft, sowie die
Zustimmung der Kindesmutter beurkundet. Die Anerkennung sollte – wenn möglich –
bereits vor der Geburt oder kurz danach erfolgen.
12
Liebe Eltern,
Wirtschaftliche Hilfen
auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zur
Elternzeit, zum Elterngeld und zum Kindergeld. Eltern
mit geringem Einkommen können zum Beispiel unter
bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschlag
erhalten. Wer anspruchsberechtigt ist und bei welcher
Stelle Eltern einen Antrag stellen können, steht auf
den folgenden Seiten.
Ebenso finden Sie Informationen zu Sozialen Hilfen: Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II,
Grundsicherung, weitere Hilfen nach dem SBG XII.
Vielleicht möchten Sie ja wissen, ob Sie Anspruch auf
eine preiswerte Sozialwohnung haben und wie und wo
Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen können. Möglicherweise interessieren Sie sich nur für das
Thema Wohngeld. Informationen zu diesen Themen
finden Sie ebenfalls auf den nächsten Seiten.
Außerdem gibt es noch einige Informationen zur Sozialhilfe, zur Schuldnerberatung, zu Beratung- und
Prozesskostenhilfe, zur Bundesstiftung Mutter und
Kind, zum Steuerrecht für Familien, zu der Kleiderund Möbelkammer in Gummersbach, zur Gummersbacher Tafel sowie zum Sozialkaufhaus der Caritas
und zur Fahrrad- und Mopedwerkstatt zweier Mitarbeiter des Jugendamtes Gummersbach.
Möchten Sie wissen, was Alleinerziehende tun können, die für ihr Kind keinen oder keinen ausreichenden
Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten? Dann sind
Sie auf der Seite Unterhaltsvorschuss (siehe Kapitel
Alleinerziehende) genau richtig.
Wirtschaftliche Hilfen
Die Elternzeit
Für berufstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, besteht ein Anspruch auf
Elternzeit. Er gilt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Während
der Elternzeit ruhen die Arbeitspflichten, dennoch bleibt das Arbeitsverhältnis
bestehen. Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den
ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen vergleichbar ist.
Aufteilung unter den Eltern / Gemeinsame Elternzeit
Beide Eltern können gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit beanspruchen.
Übertragung der Elternzeit
Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 12 Monate der dreijährigen
Elternzeit angespart und auf einen späteren Zeitpunkt übertragen werden. Dies gilt
bis zur Vollendung des achten Lebensjahres.
Schriftliche Anmeldung
Spätestens acht Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit beim Arbeitgeber
beantragt werden. Die Eltern müssen sich bei der Anmeldung für die kommenden
zwei Jahre hinsichtlich der Dauer und der zeitlichen Lage ab Beginn der Elternzeit
festlegen.
Teilzeittätigkeit in der Elternzeit
Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden
zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können beide Eltern also insgesamt 60
Wochenstunden erwerbstätig sein.
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit
Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des
Arbeitgebers möglich. Wird eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der
Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles erforderlich,
kann der Arbeitgeber diesen Antrag nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden
betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
Kündigungsschutz in der Elternzeit
Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch
acht Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf der
Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in ganz besonderen
Ausnahmefällen kann eine Kündigung ausgesprochen werden.
14
Wirtschaftliche Hilfen
Das Elterngeld
Das Elterngeld gilt für alle Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren wurden bzw.
werden. Es wird an die Eltern gezahlt, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten
vorrangig selbst um die Betreuung ihres Kindes kümmern wollen und deshalb nicht
voll erwerbstätig sind.
Anspruch auf Elterngeld
Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose
Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern und in
Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen
Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als
30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Zum 1. Januar 2011 hat die Bundesregierung Kürzungen bei den Hartz IV
Leistungen beschlossen. Das Elterngeld wird auf den Bezug von Arbeitslosengeld
II voll angerechnet und der Zuschlag zum Arbeitslosengeld II entfällt.
Höhe des Elterngeldes
• Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Es
ersetzt 67 % des bisherigen Nettoeinkommens.
• Mütter und Väter, die das Elterngeld in Anspruch nehmen und mindestens
1240 Euro netto verdient haben, erhalten ab Januar 2011 statt 67 nun 65
Prozent ihres Nettolohns als Elterngeld ausgezahlt.
• Alle berechtigten Eltern erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser
wird für zwölf Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt, ob sie
vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht, also auch für Hausfrauen und
-männer, Studierende, Kleinstverdiener.
• Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld: Ist das Nettoeinkommen
vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird der Einkommensersatz
von 67 % auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das
Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent.
• Bei einer Teilzeittätigkeit von maximal 30 Wochenstunden erhält die
Betreuungsperson 67 % /bzw. 65% des entfallenden Teileinkommens. Als
Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro
berücksichtigt.
Bezugsdauer
Das Elterngeld wird zunächst für 12 Monate gezahlt. Einen zweimonatigen Bonus
gibt es, wenn der jeweils andere Elternteil zugunsten der Kinderbetreuung ganz oder
teilweise für zwei Monate auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet. Das Elterngeld kann
zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ein Partner kann maximal 12 Monate
beanspruchen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Mutter und der Vater
sieben Monate Elternzeit entweder gemeinsam oder hintereinander nehmen; sie
können die Zeit auch ganz anders aufteilen. Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei
Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate kein Elterngeld
gezahlt.
15
Wirtschaftliche Hilfen
Elterngeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die das Elterngeld als Ausgleich für wegfallendes
Erwerbseinkommen beziehen, erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld.
Elterngeld bei Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und
jedes weitere Kind.
Das Kindergeld
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der
Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für Kinder ohne Arbeitsplatz, die als
Arbeitsuchende bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres. Für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich
selbst zu unterhalten, wird das Kindergeld zeitlich unbegrenzt gezahlt.
Voraussetzung ist, dass die Kinder ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben.
Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet.
Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen
das Kindergeld erhalten soll.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt zurzeit184 Euro für das erste und zweite Kind,
190 Euro für das dritte Kind und je 215 Euro ab dem vierten Kind.
Der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern beträgt z. Zt. 133 Euro
für Kinder bis fünf Jahre und 180 Euro für 6 bis 11-jährige Kinder.
Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, von
der es auch ausgezahlt wird. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Öffentlichen
Dienstes beantragen das Kindergeld bei ihrer Personalstelle.
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden.
Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse
(sofern Sie nicht im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind). Das ist in erster Linie die
Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
haben. Benutzen Sie bitte zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der
Familienkasse erhältlich sind. Sie können den Antrag persönlich bei Ihrer
Familienkasse abgeben, per Post zusenden oder durch einen Beauftragten abgeben
lassen. Eine Übermittlung mittels Telefax ist auch möglich. Die Vordrucke erhalten
Sie bei Ihrer Familienkasse oder als Internet-Vordruck.
Kindergeldkasse
Tel.: 0 18 01 / 54 63 37
Tel.: 0 18 01 / 9 24 58 64
allgemeine Auskünfte
Zahlungstermine
Ansprechpartner/innen
Agentur für Arbeit
Tel.: 02261 7304-0
Singerbringstr. 43
51643 Gummersbach
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www.arbeitsagentur.de
Wirtschaftliche Hilfen
Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer
Für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie des
Europäischen Wirtschaftsraumes und Staatsangehörige der Schweiz, die in
Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland
wohnen, gelten für den Anspruch auf Kindergeld die gleichen Voraussetzungen wie
für deutsche Bürgerinnen und Bürger. (Vertragsstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes sind Island, Norwegen und Liechtenstein.)
Staatsangehörige Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, Marokkos, Serbiens,
Montenegros, Tunesiens und der Türkei können auf der Grundlage der jeweiligen
zwischenstaatlichen Abkommen Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland als
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer arbeitslosen-versicherungspflichtig beschäftigt
sind oder beispielsweise Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen.
Andere Ausländerinnen und Ausländer können einen Anspruch auf Kindergeld
haben, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und
ihre erlaubte Erwerbstätigkeit voraussichtlich dauerhaft ist.
Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen. (eine vor
dem 1.1.2005 erteilte Aufenthaltsberechtigung sowie die unbefristete
Aufenthaltserlaubnis gelten weiter als Niederlassungserlaubnis)
Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann diese Anspruchsvoraussetzungen nur
dann erfüllen, wenn er oder sie auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt
ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat.
Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei
Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen
besitzt, kann Kindergeld erst nach einem rechtmäßigen, gestatteten oder
geduldeten Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren erhalten. Hinzukommen muss
ein bestehendes berechtigtes Arbeitsverhältnis oder der Bezug von laufenden
Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (-Arbeitsförderung) oder die
Inanspruchnahme von Elternzeit.
Kein Kindergeld erhalten ausländische Eltern,
die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung,
eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
oder eine Aufenthaltserlaubnis in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen
Höchstzeitraum (die Bundesagentur für Arbeit hat auf Grund der
Beschäftigungsverordnung die Beschäftigung nur für eine begrenzte Zeit erlaubt, z.B.
Saisonarbeiter oder Au pair) besitzen.
Bei diesen Personen wird von einem nur vorübergehenden Aufenthalt ausgegangen.
Das Gleiche gilt bei Personen, die als Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung
besitzen oder sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Auch eine erlaubte
Erwerbstätigkeit führt in diesen Fällen nicht zu einem Anspruch auf Kindergeld.
17
Wirtschaftliche Hilfen
Kinderzuschlag
Überblick zu den wichtigsten Regelungen für Eltern, die einen Kinderzuschlag
beanspruchen möchten
Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre
unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
•
•
•
•
für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze
erreichen,
das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die
Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und
deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für
Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann
beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B.
Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die
jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen.
Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen
(Bruttoeinkommen und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die
Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt
sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II
und dem prozentualen Anteil an den angemessenen Wohnkosten
(Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen.
Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise
Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.
Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen
der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat je Kind.
Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt.
Über den Antrag auf Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch
schriftlichen Bescheid.Der Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse
der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für die Bearbeitung
zuständig. Dies gilt gleichermaßen für Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am
besten persönlich an die Familienkasse Tel.: 02261 7304-0.
18
Wirtschaftliche Hilfen
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag, der sich aus dem so genannten Existenzminimum und somit
aus dem Grundbedarf eines Kindes berechnet, beträgt für das Jahr 2010 je Elternteil
2.184 Euro und 4.368 Euro für zusammen veranlagte Elternteile (Freibetrag für 2009
betrug je Elternteil 1.932 Euro und 3.864 bei Zusammenveranlagung). Der
Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Der Kinderfreibetrag
entspricht dem Mindestbedarf eines Kindes für Unterhalt.
Hinweis: Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder
Ausbildung kommen nur dann zum Ansatz, wenn sie günstiger als das Kindergeld
sind. Dies prüft das Finanzamt automatisch mit der Steuererklärung. Daher gilt:
Auch wenn sich der Kinderfreibetrag höher als das Kindergeld auswirkt, sollten
Besserverdienende das Kindergeld beantragen, denn wegen der Günstigerprüfung
ist kein Nachteil zu verzeichnen. Faustregel: Der Steuerfreibetrag ist nur für die
Eltern interessant, deren Jahreseinkommen ca. 60.000 Euro übersteigt. Ab dieser
Grenze ist in etwa die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag höher als das
Kindergeld.
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
Alleinerziehende können zusätzlich einen sogenannten Entlastungsbeitrag von 1.308
Euro jährlich steuerlich geltend machen. Er ist bereits in die Lohnsteuertabelle der
Steuerklasse II eingearbeitet, die für Alleinerziehende gilt. (Weitere Infos: Siehe bitte
Kapitel „Sind Sie Alleinerziehend?“)
Kinderzulage im Riestervertrag
Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließt, erhält jährlich eine
Kinderzulage vom Staat. Die Kinderzulage beträgt bei einem Altersvorsorgevertrag
nach dem Riester-Modell für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro.
Besteuerung von Ehegatten
Die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten wird flexibler gestaltet. Von
2010 an gilt für Doppelverdiener ein so genanntes freiwilliges Faktorverfahren.
Ehepaare können dann nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V
wählen, sondern auch die Steuerklassen IV/IV mit "Faktor". Der Steuervorteil, den
das Ehegattensplitting bringt, wird dann nicht erst beim Einkommensteuerausgleich
berücksichtigt, sondern schon bei der monatlichen Lohnauszahlung. Mit dieser
Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass geringer verdienende Ehegatten
nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V.
Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern
Die Eltern eines Kindes, das sich in der Ausbildung befindet und selbst schon Mutter
oder Vater ist, erhalten weiterhin Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder,
wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des sich in Ausbildung befindenden Kindes
7680 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Seit dem 1. Januar 2007 wird die
Altersgrenze der berücksichtigungsfähigen Kinder stufenweise auf 25 Jahre gesenkt:
19
Wirtschaftliche Hilfen
•
•
•
Geburtsjahrgänge 1980 und 1981: weiterhin bis zum vollendeten 27.
Lebensjahr
Geburtsjahr 1982: bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
ab Geburtsjahr 1983: bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
Bei auswärtiger Unterbringung des sich in Ausbildung befindenden Kindes können
die Eltern zusätzlich den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs für Kinder in
Ausbildung von bis zu 924 Euro im Kalenderjahr erhalten. Voraussetzung ist, dass
tatsächlich eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem jungen Elternteil besteht.
Für mehr Informationen zum Kindergeld wird auf die Website des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen.
www.bmfsfj.de
Bildungspaket
im SGB II Bereich ab 2011 (Quelle : www.bmas.de/ )
1. Das Schulbasispaket
Das Schulbasispaket stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit einer
angemessenen Ausstattung in die Schule kommen. Anschaffungen wie Schulranzen,
Taschenrechner und Zirkel werden durch das Schulbasispaket finanziert. Auf
Empfehlung zahlreicher Praktikerinnen und Praktiker wird das Paket in zwei Stufen
ausbezahlt: 70 Euro erhalten die Eltern zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar
eines Jahres, um die Schulmaterialien über das Schuljahr gut abdecken zu können.
Teil des Schulbasispakets ist auch ein Gutschein für die Teilnahme an eintägigen
Schul- oder KiTa-Ausflügen, denn in der Praxis nahmen hilfebedürftige Kinder aus
finanziellen Gründen häufig nicht an diesen Ausflügen teil oder waren auf die
Unterstützung der Klassengemeinschaft angewiesen.
2. Die Lernförderung
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu
erreichen; das gilt auch für hilfebedürftige Kinder. Bisher scheiterte dies jedoch
häufig an finanziellen Problemen. Mit dem Bildungspaket können Kinder und ihre
Eltern nun beim Jobcenter Lernförderung beantragen.
Die Notwendigkeit wird durch die Lehrerinnen und Lehrer, die das Kind am besten
kennen, festgestellt und unkompliziert bescheinigt. Wenn vor Ort keine
ausreichenden regulären schulischen Angebote existieren, bewilligt das Jobcenter
den Antrag der Eltern auf schulnahe Lernförderung. Voraussetzung ist, dass die
Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um das Lernziel zu
erreichen. Das Jobcenter informiert die Eltern auch über entsprechende Angebote
vor Ort.
20
Wirtschaftliche Hilfen
3. Das warme Mittagessen in Kitas und Schulen
In Schulen und Kitas, die Mittagessen anbieten, berichten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter häufig von schwierigen Situationen, wenn Kinder nicht am gemeinsamen
Essen teilnehmen, weil ihnen die finanziellen Mittel dafür fehlen. Für die Kinder sind
diese Erfahrungen extrem verletzend, gerade auch, weil ihnen so ein Teil
Gemeinschaftsgefühl vorenthalten blieb.
Mit dem Bildungspaket bekommen Eltern hilfebedürftiger Kinder einen Zuschuss zum
Mittagessen in der KiTa oder in der Schule, wenn der jeweilige Träger ein solches
Essen anbietet.
4. Außerschulische Bildung: Kultur, Sport, Mitmachen
Nichts ist frustrierender, als anderen Kindern beim Sport zuschauen zu müssen oder
einem Hobby nicht nachgehen zu können, weil das Geld der Eltern für den
Vereinsbeitrag nicht reicht. Für hilfebedürftige Kinder war dieses Szenario bisher
leider häufig bittere Realität. Im Ergebnis fühlen sich die Kinder ausgegrenzt und
stigmatisiert.
Mit dem Bildungspaket bekommen hilfebedürftige Kinder ein Teilhabebudget für
Vereins-, Kultur- und Ferienangebote, mit dem sie endlich mitmachen können. Das
Jobcenter stellt jedem Kind personengebundene Gutscheine zur Verfügung, die
hilfebedürftige Familien für Musikunterricht, außerschulische Jugendbildung,
Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, vergleichbaren Kursen kultureller
Jugendbildung oder für die Teilnahme an Freizeiten einlösen können. Die Angebote
orientieren sich an den Inhalten der Jugendarbeit des Kinder- und Jugendhilferechts.
Die Vereine rechnen die Gutscheine dann mit dem Jobcenter ab.
Stand 22.Februar 2011
21
Soziale Hilfen
Soziale Hilfen
Zum 01.01.2005 wurde im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung das System der
sozialen Sicherung in Deutschland neu strukturiert. Die Arbeitslosenhilfe als
Sozialversicherungsleistung entfällt. Stattdessen kann das sog. Arbeitslosengeld II
(AlG II) als bedarfsabhängige Leistung beansprucht werden. Dieses wird ebenfalls
für bisherige Bezieher von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) gewährt – soweit
nach dem Gesundheitszustand eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden
täglich möglich ist. Die mit dem AlG-II-Berechtigten zusammenlebenden Angehörigen
erhalten im Bedarfsfall das sog. Sozialgeld.
1.
2.
3.
4.
5.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Arbeitslosengeld II
Grundsicherung
Weitere Hilfen nach dem SGB XII
Wohngeld
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich die gesamte Rechtsmaterie als sehr
komplex darstellt.
Deshalb empfehlen wir Ihnen: Vereinbaren Sei einen Termin mit uns, damit wir
Sie konkret beraten können.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt bleibt für Personen, die aus gesundheitlichen
Gründen nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, aber nicht
erwerbsunfähig sind, erhalten.
Für Erwerbsunfähige und 65-Jährige und Ältere bleibt die bisherige Grundsicherung
mit gewissen Änderungen erhalten.
Wohngeld wird für Empfänger der genannten Sozialleistungen nicht mehr gezahlt.
Es wird allerdings „Mischfälle“ geben, in denen einige Mitglieder einer sog.
Bedarfsgemeinschaft Ansprüche auf diese Sozialleistungen haben, andere auf
Wohngeld.
Informationen über Zuständigkeiten und Ansprechpartner erhalten Sie unter den
jeweiligen Hilfearten.
Weitere Informationen erhalten Sie beim:
• Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW
www.bmfsfj.de bzw.
• Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung .www.bmg.bund.de
22
Soziale Hilfen
Hilfe zum Lebensunterhalt
Das Bundessozialhilfegesetz gilt ab 01.01.2005 nicht mehr.
Hilfe zum Lebensunterhalt wird ggf. nach den Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGX II)
gewährt.
Anspruch auf diese Leistung hat jedoch nur noch ein kleiner Personenkreis, nämlich
diejenigen Hilfebedürftigen, die weder Arbeitslosengeld II noch Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsunfähigkeit beanspruchen können.
Die einmaligen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt wurden bis auf wenige
Ausnahmen in den Regelsatz einbezogen. Dadurch erhöht sich das Niveau des
Eckregelsatzes. Weihnachtsbeihilfen und die meisten einmaligen Beihilfen, z.B. für
Kleidung, sind entfallen.
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner
des Sozial- und Wohnungsamtes zur Verfügung.
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo, Di, Fr 8.00-12.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Zuständigkeiten: Hilfe zum Lebensunterhalt:
Silvia Causemann
Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales
Rathausplatz 1 | 51643 Gummersbach
Zimmer: 4
Tel.: 02261 / 87 - 1504
Fax: 02261 / 87 - 8526
Email : [email protected]
Petra Causemann
Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales
Rathausplatz 1 | 51643 Gummersbach
Zimmer: 5
Tel.: 02261 / 87 - 2505
Fax: 02261 / 87 - 8505
Email : [email protected]
23
Soziale Hilfen
Das Arbeitslosengeld II (AlG II)
hat zum 01.01.2005 für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit
ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die bisherige Sozialhilfe in Form zum
Lebensunterhalt ersetzt.
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit
außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens
drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Andere Gründe, die eine tatsächliche Arbeitsaufnahme unmöglich machen, z.B. die
Betreuung eines Kindes, das noch nicht drei Jahre alt ist, oder eines
pflegebedürftigen Angehörigen, schließen den Anspruch auf AlG II nicht aus.
Zuständige Behörde ist die ARGE Oberberg (Tel.: 02261/8156-0), die seit dem
06.03.2006 ihren Sitz auf dem ehemaligen Steinmüllergelände in
51643 Gummersbach, Fabrikstr. 4, hat.
Grundlage für die Höhe der Leistung ist der Bedarf, der sich individuell vor allem
nach den Regelsätzen und den angemessenen Kosten der Unterkunft bestimmt.
Einmalige Leistungen kommen im Regelfall nicht mehr in Frage.
Ausnahmen sind lediglich Erstausstattungen für Wohnung und Bekleidung und
Kosten für mehrtägige Klassenfahrten.
Während des Bezuges von AlG II besteht Versicherungsschutz in der Kranken- und
Pflegeversicherung.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen die ARGE Oberberg zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für
Arbeit.
www.arbeitsagentur.de
Ansprechpartner: siehe oben Punkt 1. Hilfe zum Lebensunterhalt
24
Soziale Hilfen
Grundsicherung
Ab 01. 01. 2003 gibt es eine neue Sozialleistung, die Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung. Bis zum 31.12.2004 war Rechtsgrundlage für die Gewährung
dieser Leistung das Grundsicherungsgesetz. Ab dem 01.01.2005 werden die
Leistungen auf der Grundlage des Vierten Kapitels des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt.
Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den
Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Kinder bzw. Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügt ein Kind oder
verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000
EUR, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Wer kann Leistungen erhalten?
• Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,
• die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
• die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen
Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind.
Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht
vorausgesetzt.
Anspruch auf Leistungen haben Personen,
•
•
die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten
oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt,
bestreiten können.
Zum Einkommen gehören zum Beispiel: Zum Vermögen gehören zum Beispiel:
Renten, auch aus dem Ausland
Pensionen
Wohngeld
Erwerbseinkommen
Einkünfte aus Wohnrechten,
Nießbrauchrechten, Altenteilsrechten u.a.
Unterhalt des getrennt lebenden/
geschiedenen Ehegatten
Zinsen
Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
Miet- und Pachteinnahmen
Haus- und Grundvermögen
Pkws
Bargeld
Wertpapiere
Guthaben auf Konten bei Banken,
Sparkassen, Bausparkassen u.a.
Rückkaufwerte von Lebens- und
Sterbeversicherungen
25
Soziale Hilfen
Vom Bruttoeinkommen können Steuern
und bestimmte Versicherungen
abgezogen werden
Nicht angerechnet werden Geldbeträge
bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag
von 2.600 EUR und bei Verheirateten /
Lebenspartner von 3.214 EUR
Wer hat keinen Anspruch?
Keinen Anspruch auf Leistungen haben
• Personen, wenn das Einkommen von deren unterhaltspflichtigen Kindern oder
Eltern jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern
gemeinsam) übersteigt,
• Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt haben,
• ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen?
Der Bedarf umfasst
• den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz
• die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
(bei nicht getrennt lebenden Ehegatten, eheähnlichen Partnerschaften oder
Lebenspartnern jeweils anteilig),
• ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
• bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G einen
Mehrbedarf von 17% des maßgebenden Regelsatzes
• ggf. einen Mehrbedarf wegen Schwangerschaft oder bei Alleinerziehung
• ggf. einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Vorliegen
bestimmter Krankheiten
• ggf. einmalige Bedarfe für die Erstausstattung der Wohnung oder für die
Erstausstattung für Bekleidung
Reicht zwar das Einkommen nicht aus, haben Sie aber Vermögen, das Sie für Ihren
Lebensunterhalt einsetzen müssen, gibt es keine Grundsicherung. Nach Verbrauch
des einzusetzenden Vermögens können Sie erneut einen Antrag auf Grundsicherung
stellen.
Wo stellt man den Antrag?
Im Oberbergischen können Sie den Antrag bei der Stadt oder Gemeinde stellen, in
der sie wohnen.
Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA, LVA
Bundesknappschaft) nehmen den Antrag ebenfalls entgegen.
Bewilligungsbeginn ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der 1. des
Antragsmonats. Die Bewilligungsdauer beträgt in der Regel 12 Monate.
26
Soziale Hilfen
Haben Sie noch Fragen?
Wollen Sie wissen, ob für Sie oder für einen Angehörigen Grundsicherungsleistungen
in Frage kommen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an die unten
genannten zuständigen Ansprechpartner/innen.
Öffnungszeit für diese Angelegenheit Grundsicherung:
Mo, Di, Fr
8.00-12.00 Uhr
Mi geschlossen
Do
8.00-12.00 Uhr und
14.00-17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Zuständigkeiten: Grundsicherung
Frau Petra Causemann
Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales
Rathausplatz 1 | 51643 Gummersbach
Zimmer: 5a
Tel.: 02261 / 87 – 2505 Fax 02261 / 87 - 8530
Email : [email protected]
Frau Anette Koch
Zimmer :31
Tel.: 02261 / 87 – 1531 Fax 02261 / 87 - 9525
Email : [email protected]
Frau Ute Krieger
Zimmer: 29
Tel.: 02261 / 87 – 1529 Fax 02261 / 87 - 9508
Email : [email protected]
Frau Heike Struck
Zimmer: 30
Tel.: 02261 / 87 – 1530 Fax 02261 / 87 - 8512
Email : [email protected]
Frau Anja Poschner
Zimmer: 6
Tel.: 02261 / 87 – 1506 Fax 02261 / 87 - 9512
Email : [email protected]
Erforderliche Unterlagen:
Vor der Antragsannahme sollte ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern erfolgen. Im Verlauf des Gespräches wird ermittelt, welche
Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind.
Formulare zum Download: Auf der Internetseite der Stadt Gummersbach:
www.gummersbach.de finden Sie u.A. das Antragsformular "Grundsicherung".
27
Soziale Hilfen
Weitere Hilfen
Diese Hilfen sind für Personen vorgesehen, die in einer besonderen Lebenssituation
wie Pflegebedürftigkeit, hohes Alter, Krankheit, Behinderung oder bei besonderen
sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen.
Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst
sorgen können, aber wegen besonderer Bedarfssituationen auf die Hilfe der
Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist allein, dass dem Hilfesuchenden
aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Aufbringung der Mittel
nicht zuzumuten ist.
Das Einkommen ist im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen einzusetzen. Das
Einkommen unterhalb der im Einzelfall anzuwendenden Einkommensgrenze bleibt in
der Regel anrechnungsfrei, das die Einkommensgrenze übersteigende Einkommen
ist in angemessenem Umfang einzusetzen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Sozial- und Wohnungsamt.
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen
gliedert sich in folgende Hilfearten auf:
Zuständigkeit der Stadtverwaltung:
Hilfen zur Gesundheit (auch zur Familienplanung und bei
Schwangerschaft / Mutterschaft):
Bei dieser Hilfe "ersetzt" das Sozialamt die Krankenkasse. Dies kommt jedoch nur in
Frage, wenn der Hilfesuchende selbst nicht krankenversichert ist und ärztlicher Hilfe
bedarf. In diesem Falle erhält er dieselben Leistungen, wie andere von der
gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungen darüber hinaus, z. B. für Zuzahlungen
bei Medikamenten, Zahnersatz, Brillen usw. werden grundsätzlich nicht gewährt.
• Häusliche Hilfe zur Pflege
Diese Hilfe "ersetzt" die Pflegekasse. Pflegebedürftige, die keiner Pflegekasse
angehören, können Hilfe zur Pflege erhalten. Diese entspricht den
gesetzlichen Leistungen der Pflegekassen. Aber auch hier gilt: Leistungen, die
durch eine bereits bestehende Pflegeversicherung nicht gedeckt sind, werden
vom Sozialamt grundsätzlich nicht übernommen.
• Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Personen mit eigenem Haushalt soll Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
gewährt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen
kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Die Hilfe soll in der
Regel nur vorübergehend gewährt werden, wenn durch sie die Unterbringung
in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung nicht
vermieden oder verzögert werden kann.
• Altenhilfe – individuelle Hilfe und persönliche Hilfeberatung
• Hilfen in sonstigen Lebenslagen
•
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Soziale Hilfen
•
•
•
Bestattungskosten
Blindengeld, Hilfe für hochgradig Sehschwache und Gehörlose
(nur Antragsannahme für LVR)
Träger-unabhängige Pflegeberatung
Zuständigkeit der Kreisverwaltung:
•
•
•
•
•
vorbeugende und sonstige Gesundheitshilfe
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Altenhilfe – außer individuelle Hilfe und persönliche Hilfeberatung
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Besondere Ansprüche von Familien mit behinderten und
pflegebedürftigen Angehörigen und Leistungen für sie
Eltern behinderter Kinder haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung
und, wenn diese nicht ausreichen, auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Höhere
Aufwendungen für behinderte Kinder können steuerlich abgesetzt werden.
Behinderte Menschen haben Anspruch auf medizinische, berufliche und soziale
Rehabilitation.
zuständig: Pflegekasse (in der Regel bei Krankenkasse), Sozialamt, Finanzamt,
Versorgungsamt, Agentur für Arbeit
Ansprüche von Ausländer/innen und Leistungen für sie
Die dargestellten Ansprüche und Leistungen gelten auch für Ausländer/innen, die in
Deutschland leben, wenn sie z.B. eine Aufenthaltsberechtigung /Aufenthaltserlaubnis
und Arbeitserlaubnis haben. Abhängig vom ausländerrechtlichen Status kann es
Einschränkungen geben.
zuständig: siehe zuständige Stellen für die jeweiligen Leistungen.
29
Soziale Hilfen
Schwerbehindertenausweis
Menschen mit einer dauernden körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Dieser
Ausweis wird vermögens- und einkommensunabhängig ausgestellt, wenn der Grad
der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Antragsvordrucke sind zu erhalten
beim:
BürgerService
Rathausplatz 1, 51643 GM
Tel.: 02261 / 87-200
Oberbergischer Kreis
Amt für Soziale Angelegenheiten
Moltkestr. 42, 51643 GM
Tel.: 02261 / 88-5090
Den
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
erhalten Sie kostenlos bei Frau Graewe im Kreisgesundheitsamt.
Der Ratgeber ist ein Wegweiser, der es allen behinderten Menschen und ihren
Angehörigen leichter machen soll, die richtige Adresse zu finden und wichtige
Informationen über die Möglichkeiten zur Hilfe und Unterstützung zu erhalten.
Der Ratgeber enthält umfangreiche Adresslisten, angefangen bei integrativen
Kindergärten über eine Vielzahl von Förderschulen bis hin zu Ansprechpartnern,
die beim Schritt ins Berufsleben behilflich sind.
Es gibt im Oberbergischen Kreis ein großes Angebot an Vereinen und Selbsthilfegruppen, die sich um Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen
kümmern. Auch diese Anlaufstellen listet der Ratgeber auf.
Der „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ ist auch auf der Homepage des
Oberbergischen Kreises zu finden: www.obk.de
Willkommen - Wenn es anders kommt
Informationen für Eltern eines behinderten oder chronisch kranken Kindes
erhalten Sie kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
www.bzga.de
Nähere Informationen zu o.g. Broschüre, finden Sie im Kapitel „Kinderarzt“/
Haus früher Hilfen.
Bei Bedarf: Sprechen Sie uns bitte an.
Email: [email protected]
30
Soziale Hilfen
Wohnungswesen
In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen zum Wohngeld (Anspruchsvoraussetzungen, -höhe, Ansprechpartner) und zum Wohnberechtigungsschein
Zudem beraten und helfen wir Ihnen gerne - im Rahmen unserer Möglichkeiten - bei
der Wohnungsvermittlung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim / bei der
Oberbergischen
Mieterverein Oberberg e.V.
Haus- & Grundbesitzerverein e.V.
Dieringhauser Str. 45
Büro Kaiserstr. 27
51643 Gummersbach
51643 Gummersbach
Tel. 02261 / 7 79 55
Tel. 02261 / 2 43 72
Fax 02261 / 7 26 55
Fax 02261 / 91 99 51
Gemeinnützige
Wohnungsbaugesellschaft
Kleine Bergstr. 5
51643 Gummersbach
Tel. 02261 / 6004-0
Allgemeine Wohnungsbau KG
An der Wende 14
51643 Gummersbach
Tel. 02261 / 6019-0
Fax. 02261 / 6019-25
E-Mail: [email protected]
Gemeinnützige Bau- und
Siedlungsgenossenschaft
Schulstr. 23
51674 Wiehl
Tel. 02262 / 76230
LEG Landesentwicklungsgesellschaft
NRW
Karl-Arnold-Str. 2a
42899 Remscheid
Tel. 02191 / 94822-0
Köllner
Grundstücksverwaltungsgesellschaft
mbH
Hausverwaltung: Herr Schneider
Zaunkönigsteg 2
51647 Gummersbach
Tel. 02261 / 53574
BERKA Vermögensverwaltung KG
Hausverwaltung: Frau Dirxen
Taubenweg 6
51647 Gummersbach
Tel. 02261 / 59698 oder 52002
Bauverein Dieringhausen e.G.
Zur Aggerhalle 27
51645 Gummersbach
Tel. 02261 / 77354
Fachschaft des Campus Gummersbach
der FH Köln
Am Sandberg 1
51643 Gummersbach
Tel. 02261 / 8196-121
Internet: www.fachschaft-gummersbach.de
Für Wohnraumförderung ist der Oberbergische Kreis zuständig.
31
Soziale Hilfen
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es
•
•
als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für
Bewohner eines Heims
als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer
Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich
gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört,
hat darauf einen Rechtsanspruch. Damit Sie besser einschätzen können, ob auch
Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden
Informationen zusammengestellt: Wir sagen Ihnen, was Wohngeld ist und wer es
bekommt, nennen Ihnen Ansprechpartner/innen und bieten Ihnen online auf der Seite
der Stadt Gummersbach die Antragsformulare zum Ausdrucken an. Natürlich
erfahren Sie hier auch, wo Sie Papiervordrucke bekommen.
Ansprechpartner/innen:
Petra Stransky
Fachbereich 10 - Jugend,Familie und
Soziales
Rathausplatz 1 | 51643 Gummersbach
Zimmer: 12
Tel. 02261 / 87 - 1512
Fax 02261 / 87 - 600
Email : [email protected]
Waltraud Leidig
Zimmer: 24
Tel. 02261 / 87 - 1524
Fax 02261 / 87 - 8528
Email : [email protected]
Antje Herholz
Zimmer: 25
Tel. 02261 / 87 - 1525
Fax 02261 / 87 - 600
Email : [email protected]
Astrid Krauss
Zimmer: 24a
Tel. 02261 / 87 - 2524
Fax 02261 / 87 - 8250
Email : [email protected]
32
Soziale Hilfen
Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009
(Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
Wer bekommt Wohngeld?
Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind
•
•
•
•
•
•
•
Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
Bewohner eines Heimes,
mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen
Dauerwohnrechts,
Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen), eines
Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn sie in diesem Hause
wohnen,
Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das
jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht
mehr als Eigenheim angesehen werden kann,
Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom
Wirtschaftsteil getrennt ist.
Antragsberechtigt für einen Lastenzuschuss sind
•
•
•
•
•
•
Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung,
Eigentümer einer Kleinsiedlung,
Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und
Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine
Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann,
Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
Erbbauberechtigte und diejenige, die Anspruch auf Übereignung des
Gebäudes oder der Wohnung beziehungsweise auf Übertragung oder
Einräumung des Erbbaurechts haben.
Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den
Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.
Bewilligungsvoraussetzungen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das
hängt von drei Faktoren ab:
•
•
•
der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen,
der Höhe des Gesamteinkommens,
der Höhe der bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete
beziehungsweise Belastung.
33
Soziale Hilfen
Und wer bekommt kein Wohngeld?
Keinen Anspruch auf Wohngeld hat,
•
•
•
•
•
der allein stehende Wehrpflichtige während des Grundwehrdienstes, wenn
Unterhaltssicherungsleistungen gezahlt werden,
wer über den Einkommensgrenzen ( siehe weiter unten) liegt,
ein Haushalt, in dem ausschließlich Menschen leben, denen Leistungen nach
dem BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch (III.
Buch) dem Grunde nach als Zuschuss zustehen (Ausnahme: Darlehnsweise
Gewährung),
wer nicht Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist, wer also beispielsweise in
einem Hotel oder einer sonstigen Herberge lebt.
wer seinen Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde hat.
Wie gibt es Wohngeld?
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die
Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie schriftlich in der
Wohngeldstelle des Sozial- und Wohnungsamtes.
Berechnet wird der Wohngeldanspruch ab dem Ersten des Monats, in dem der
Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht
möglich.
Wie lange gibt es Wohngeld?
Wohngeld wird für maximal 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag
gestellt werden.
Bei verkürzten Bewilligungszeiträumen muss nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
ein neuer Antrag gestellt werden, um weiter Wohngeld zu erhalten.
Einkommensgrenzen
Neuer Haushaltsbegriff
Neu ist, dass nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem
Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und
Einstehensgemeinschaft leben, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.
Grundlage für die Berechnung des Einkommens ist das Bruttoeinkommen, das in
den zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist. Ist eine solche Prognose nicht
möglich, zählt das Einkommen der vergangenen zwölf Monate. Es zählt das
Einkommen aller zum Haushalt rechnenden Personen.
34
Soziale Hilfen
Ob Ihr Einkommen unter diese Grenzen fällt, kann man anhand folgender Faustregel
abschätzen, deren Grundlage das Nettoeinkommen ist. Liegen Sie nur knapp über
diesen Grenzen, sollten Sie trotzdem einen Antrag stellen, da u. U. individuelle
Abzugsbeträge anerkannt werden.
Einkommensgrenzen
Anzahl der zu berücksichtigenden
Haushaltsmitglieder
1
2
3
4
5
Nettoeinkommen
820,00 €
1.120,00 €
1.380,00 €
1.810,00 €
2.080,00 €
Heizkosten werden bei der Wohngeldberechnung ab Januar 2011 nicht mehr
berücksichtigt
Für alle Wohnungstypen gilt nur noch ein regional gestaffelter
Miethöchstbetrag bei der Bruttokaltmiete
Ab dem 1. Januar 2009 gilt nur noch ein nach der Mietenstufe der Gemeinde und
nach der Haushaltsgröße gestaffelter Miethöchstbetrag. Die bisherige
Differenzierung nach dem Baualter und der Ausstattung entfällt. Der neue
Miethöchstbetrag für alle Haushalte ist um zehn Prozent höher als der bisher höchste
Miethöchstbetrag (siehe Tabelle).
Höchstbeträge für Miete und Belastung in Euro
Für die Stadt Gummersbach gilt ab 01.01.2009 die Mietstufe III.
Anzahl der zu berücksichtigenden
Mietstufe III
Haushaltsmitglieder
1
2
3
4
5
Mehrbetrag für jedes weitere
anzurechnende
Haushaltsmitglied
330
402
479
556
638
77
35
Soziale Hilfen
Die Tabellenwerte werden erhöht
Neben den genannten Änderungen werden auch die Tabellenwerte um acht Prozent
angehoben. In den Wohngeldtabellen lässt sich die Höhe des Wohngeldes in
Abhängigkeit von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete/ Belastung ablesen.
Erhöhung für Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen
Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, profitieren ohne einen besonderen Antrag
von der Verbesserung des Wohngeldes. Die Wohngeldbehörde ermittelt nach Ende
des laufenden Bewilligungszeitraums rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 das neue
Wohngeld und zahlt es nach. Hierüber wird ein neuer Bescheid erlassen.
Für diese Haushalte gibt es folgende Möglichkeiten, um früher das erhöhte
Wohngeld zu erhalten:
•
•
Ein Erhöhungsantrag ist möglich, wenn das Wohngeld nicht mit der vollen
Bruttokaltmiete berechnet wurde, weil die bisherigen Miethöchstbeträge
überschritten wurden. Die neue zu berücksichtigende Miete muss aber um
mehr als 15 Prozent höher liegen als die bisher berücksichtigte Miete.
Eine vorläufige Zahlung zusätzlich zum derzeitigen Wohngeld ist möglich,
wenn die Wohngeldbewilligung über den 31. März 2009 hinausgeht. Sie wird
mit dem exakt errechneten Wohngeld nach Ende des Bewilligungszeitraums
verrechnet.
Wohnberechtigungsschein
Erläuterungen:
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen,
benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung.
Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte BruttoFamilieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen
nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozial- und Wohnungsamt.
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo, Di, Fr 8.00-12.00 Uhr
Mi geschlossen
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Do 8.00-12.00 und 14.00-17.00
Zuständigkeiten:
Herr Horst Vorbach
02261 / 87 - 1526
Frau Astrid Krauss
02261 / 87 - 2524
36
Frau Gisela Schnippering
02261 / 87 – 1502
Soziale Hilfen
Wohnberatung und -vermittlung:
Erläuterungen:
Manchmal hat man schon viele Jahre in einer Wohnung zufrieden gelebt und doch
stellt man eines Tages fest, dass sie eigentlich nicht mehr so richtig passt. Wenn man
älter wird oder durch eine Behinderung eingeschränkt ist, wird manche Wohnung
veränderten Bedürfnissen nicht gerecht. Vielleicht ist sie inzwischen zu groß und
deshalb nur mühsam zu bewirtschaften, ohne Aufzug nur schwer zu erreichen oder
zu teuer.
Da denkt man schon mal an eine neue "passende" Wohnung, ohne Stufen, den
Supermarkt um die Ecke, die Bushaltestelle vor der Tür. Schließlich möchte man
möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen, selbst wenn die
Beine nicht mehr so richtig wollen oder man gar auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Doch Wohnungssuche und Umzug kosten Zeit und Mühe. Zweifel melden sich, ob
man überhaupt was Geeignetes findet.
Entscheidung und Umzug fallen leichter, wenn jemand kompetenten Rat und
praktische Hilfen bietet. Die Wohnberatung unterstützt Sie, egal ob Sie allein oder zu
zweit nach einer individuellen Wohnlösung suchen.
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo, Di, Fr 8.00-12.00 Uhr Mi geschlossen
Do 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
Herr Horst Vorbach 02261 / 87 – 1526 Persönliche Terminabsprache ist möglich.
37
Soziale Hilfen
Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Vor genau 25 Jahren wurde die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des
ungeborenen Lebens“ gegründet. Ziel der Stiftung ist die direkte und unbürokratische
Hilfe für schwangere Frauen in Notlagen.
Beratungs- und Hilfsangebote
Zuständig für Beratung, Unterstützung und Antragstellung von schwangeren Frauen
und jungen Müttern in Notlagen sind die Schwangerschaftsberatungsstellen am
Wohnsitz der Hilfesuchenden.
Caritas
Schwangerenberatung
Talstr. 1
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 30641
Donum Vitae
Gummersbacher Str. 17
51645 Gummersbach
Tel.: 02261 816750
Kreisgesundheitsamt
Gummersbach
Am Wiedenhof 3
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 885333
Flyer zum Weiterlesen
Bundesstiftung Mutter und Kind
vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Auswege - Wege vor und nach einer Geburt
Hilfen für Familien mit geringem Einkommen
Das Serviceportal des Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) "Familien-Wegweiser" (www.familien-wegweiser.de) informiert
ab sofort über Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit geringem oder
ohne Einkommen.
Das Thema bündelt entsprechende Leistungen für verschiedene
Lebenssituationen, sowie eine Auswahl von Ämtern und Ansprechpartnern vor Ort.
Das Serviceportal hilft Müttern, Vätern und allen anderen Interessierten dabei,
aktuelle Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten im Blick zu behalten.
Thematisch und nach Lebensphasen geordnet finden NutzerInnen einen schnellen
Zugang unter anderem zu finanziellen Leistungen, Informationen zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf und zu Hilfs- und Beratungsangeboten.
Übersichtlich und mit weitergehenden Verweisen sind Informationen zum Elterngeld,
Kinderzuschlag und zum Mutterschutz zusammengestellt. Neben staatlichen
Leistungen können sich Interessierte auch über das Thema Erziehung informieren.
Der "Kompass Erziehung" beantwortet Erziehungsfragen, gibt Tipps und
Anregungen und informiert über Beratungsmöglichkeiten vor Ort.
In der Rubrik "Familie regional" können über eine Postleitzahlensuche
Ansprechpartner zu zentralen Leistungen wie dem Elterngeld, Kindergeld,
Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss direkt gefunden werden.
38
Soziale Hilfen
Kampf den Stromfressern
So können Empfänger von Arbeitslosengeld II und anderen Sozialleistungen
bis zu 100 Euro im Jahr sparen
Die Stromkosten sind in den vergangenen Jahren extrem gestiegen. Gleichzeitig
blieben die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Wohngeld auf
niedrigem Niveau. Die Folge: Viele Menschen wissen nicht mehr, wie sie die
Rechnungen ihrer Energieversorger bezahlen sollen.
Um diesen Haushalten zu helfen, haben der Deutsche Caritasverband und der
Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) die
Aktion „Stromspar-Check“ ins Leben gerufen. Interessierte Haushalte können sich an
eine örtliche Caritas-Stelle wenden und einen Termin für ihren persönlichen
„Stromspar-Check“ vereinbaren. Dieser besteht aus zwei Hausbesuchen. Beim
ersten Mal machen geschulte Stromsparhelfer eine Bestandsaufnahme. Beim
zweiten Besuch erteilen sie qualifizierte Ratschläge zum Stromsparen und händigen
kostenlos Energiesparlampen, schaltbare Steckerleisten, TV-Abschalter und andere
Geräte aus. Diese Soforthilfen haben einen Wert von ca. 70 Euro.
Die Stromsparhelfer selbst kennen die Sorgen und Nöte der Haushalte, die sie
besuchen. Sie selbst sind Langzeitarbeitslose, die im Rahmen des Projektes eine
intensive Schulung erhalten. Bundesweit sollen in 59 Städten rund 12.000 Haushalte
den „Stromspar-Check“ in Anspruch nehmen können. Erweist sich das Projekt als
erfolgreich, wird es auf weitere Städte und noch mehr Haushalte ausgeweitet.
Informationen zum „Stromspar-Check“ gibt es im Internet (www.stromsparcheck.de) und beim Caritasverband für den Oberbergischen Kreis.
Ansprechpartner erreichen Sie unter 02261-306180 oder
[email protected].
„Bunte Päckchen“
Es gibt viele „arme“ Familien in unserer unmittelbaren Umgebung, die ihren Kindern
oft nicht mal ein Geschenk machen können. Dabei geht es nicht immer nur um die
Erfüllung besonderer Wünsche, sondern selbst "normale" Dinge (Winterkleidung/
Stiefel o.ä.) können kaum finanziert werden. Damit diese Kinder nicht leer
ausgehen, gibt es die Organisation „Bunte Päckchen“
Um diese Geschenke machen zu können, ist die Organisation auf Spenden
angewiesen: egal ob Sachspenden oder auch ein Geldbetrag – es gibt fast nichts,
was nicht gebraucht wird. Lediglich ein Kriterium sollten die abgegebenen Sachen
erfüllen: sie sollten „neuwertig“ oder zumindest „in gutem Zustand“ sein.
Mittlerweile sind die „Bunten Päckchen“ auch Ansprechpartner für Notfälle: für
Menschen, die alles verloren haben (Brand, Wasserschäden, Flucht ins Frauenhaus
o.ä.). Wer solche Menschen kennt, oder selbst betroffen ist, kann gerne über eine
der unten aufgeführten Stellen Kontakt aufnehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreisjugendamt Oberberg,
Stadtjugendamt Gummersbach, Deutscher Kinderschutzbund e.V., Oberbergische
Tafel e.V.
www.bunte-paeckchen.de
39
Soziale Hilfen
Zuständige Stellen für wirtschaftliche / soziale Hilfen
Kindergeld und Kinderzuschlag
Elterngeld
Elterngeldstelle
Oberbergischer Kreis
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Agentur für Arbeit
Singerbrinkstr. 43
51643 Gummersbach
Tel.
Fax
02261/ 7304-0
02261/304881
Tel.:
02261/881127
02261/881288
02261/881129
Arbeitslosengeld I und II
Arge Oberberg
Fabrikstr. 2 – 4
51643 Gummersbach
Tel.
Fax.
02261/ 81560
02261/8156199
Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Wohngeld
Jugend –Familie und Soziales
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Tel.
02261/871512
02261/871524
02261/871525
02261/872524
Unterhaltsvorschuss
Jugendamt der Stadt Gummersbach
Zimmer 216
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Tel.
Fax.
02261/871216
02261/876218
40
Mittwochs geschlossen
Soziale Hilfen
Schuldnerberatung
Caritas Oberberg e.V.
Talstr. 1
51643 Gummersbach
Tel.
02261/30651
Beratungs und Prozesskostenhilfe
Amtsgericht Gummersbach
Moltkestr. 6
51643 Gummersbach
Tel. 02261/811100
Erläuterung: Beratung/Prozesskostenhilfe
Menschen mit geringem Einkommen können sich in Rechtsfragen nach dem
Beratungshilfegesetz kostenlos oder gegen eine Gebühr von 10 Euro beraten und
vertreten lassen.
Näheres über die Einkommensgrenzen kann ggf. telefonisch erfragt werden.
Caritas Kaufhaus
Das Kaufhaus der besonderen Art in Gummersbach
Wilhelmstraße 13
51643 Gummersbach
Tel. 02261/600914
Öffnungszeiten Mo.-Fr. 10- 18 Uhr
Spenden sind willkommen!
Sa. 10 – 18 Uhr
Caritas Wohnwelt
Mühlenstraße 24-26
51643 Gummersbach
Tel. 02261/8162906
Öffnungszeiten : Mo – Fr 10 – 17.30 Uhr
Spenden sind willkommen!
41
Soziale Hilfen
Oberbergische Tafel e. V
„Suppenküche“
Karlstr. 12
51643 Gummersbach
Tel. 02261/912270
www.oberbergische-tafel.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 09:30 - 11:00 und von 12:00 - 13:30 Uhr
Lebensmittelausgabe:
Di und Fr 13 – 15 Uhr (solange der Vorrat reicht)
Essensausgabe Dieringhausen „Alte Werkstatt“ www.altewerkstatt.sofa-projekt.de
Jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12:00h - 13:30h
in der Dieringhauser Str. 107 in Gummersbach-Dieringhausen
(Eingang linke Gasse neben dem Blumenladen).
Spendenkonten Tafel e.V.:
Sparkasse
GummersbachBergneustadt
Konto: 20 37 37
BLZ: 384 500 00
Volksbank
Meinerzhagen e.G.
Konto: 1006 100 000
BLZ: 458 61617
Kleiderkammer Gummersbach
Tal Str. 1
51643 Gummersbach
Tel. 02261-306-98
Fax 02261-306-78
Öffnungszeiten: Dienstag 10 – 12 Uhr und
Spenden sind willkommen!
15 – 17 Uhr, Donnerstag 10 – 12 Uhr
Fahrrad- und Mopedwerkstatt
Hilfe bei Reparaturen, Ersatzteilfundus, Second-Hand-Fahrrad-Verkauf
Montags 15.00 – 18.00 Uhr
im Jugendzentrum Bernberg, Dümmlinghauser Strasse 41
Ansprechpartner: Michael Steinbrügge Tel.: 0178 330 3026
42
Liebe Mutter, lieber Vater,
Sind Sie alleinerziehend?
auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zu
• Unterhaltsvorschuss
• Beistandschaft
• Beurkundung
• Vaterschaft
• Unterhalt
• Sorgeerklärung
• Steuerentlastung
•Beratungsangeboten, z. B. Trennungs- und
Scheidungsberatung
Außerdem haben wir für junge schwangere Frauen
und Mütter einige spezielle Angebote zusammengestellt.
Wenn Sie Fragen haben, wenn Sie Hilfe benötigen,
scheuen Sie sich bitte nicht, diese und weitere in anderen Kapiteln genannte Angebote anzunehmen.
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Frau Kesehage und Frau Langlotz vom Fachbereich
Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach vermitteln Ihnen gerne die entsprechenden
Fachberater/innen.
Sie erreichen das Sekretariat telefonisch unter
Tel,; 02261/87-1218
bzw. per E-Mail unter
[email protected]
[email protected]
Sind Sie alleinerziehend?
Wirtschaftliche Hilfen für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende bestehen besondere Ansprüche und Leistungen:
• Unterhaltsvorschuss
zuständig: Jugendamt
•
Betreuungsunterhalt: Alleinerziehenden Müttern steht vom Vater des Kindes
bis drei Jahre - in Einzelfällen bis zu 7 Jahren - nach der Entbindung Unterhalt
zu, wenn wegen der Pflege oder Erziehung des gemeinschaftlichen Kindes
nicht verlangt werden kann, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
zuständig: Vater des Kindes
•
Kosten der Kinderbetreuung und Haushaltsführung (Haushaltsfreibetrag)
können steuerlich abgesetzt werden.
zuständig: Finanzamt
•
Für Alleinerziehende kommen günstigere Regelungen beim Elterngeld in
Betracht
• Alleinerziehendenzuschlag bei ALG II
zuständig: Agentur für Arbeit
Unterhaltsvorschuss - eine Hilfe für Alleinerziehende
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, geschieht dies meist unter erschwerten
Bedingungen. Diese Situation verschärft sich noch, wenn Ihr Kind nicht, nicht
ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält.
In diesen Fällen müssen Sie nicht nur den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes
verfolgen, sondern auch im Rahmen Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit für den
ausfallenden Unterhalt aufkommen. Diese besondere Lebenssituation soll mit der
Unterhaltsleistung nach dem seit 01.01.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz
erleichtert werden.
Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil wird vom Fachbereich
Jugend, Familie und Soziales für die Beantragung eines Unterhaltsvorschusses nicht
vorausgesetzt.
Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig,
wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch
genommen.
44
Sind Sie alleinerziehend?
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich, wie der Unterhalt, nach dem für die
betreffende Altersstufe festgelegten Mindestunterhalt gem. Bürgerlichem Gesetzbuch
(BGB).
Nach Abzug des Erstkindergeldes ergeben sich ab 01.01.2009 folgende
Unterhaltsvorschussbeträge:
•für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich 133,00 €
•für Kinder von 6 – 12 Jahren monatlich 180,00 €
Von den genannten Unterhaltsvorschussbeträgen werden Unterhaltszahlungen des
anderen Elternteils oder die Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod des anderen
Elternteils oder nach dem Tod eines Stiefelternteils erhält, abgezogen.
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) müssen schriftlich
beantragt werden.
Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner/innen Unterhaltsvorschuss:
Frau Rita Schuh Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales
(Bewilligung)
Tel.: 02261 / 87 - 1216
Raum-Nr. 216
Fax: 02261 / 87 - 8216
Rathausplatz 1 51643 Gummersbach
email: [email protected]
Frau Doris Boegel Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales
(Rückgriff)
Tel.: 02261 / 87 - 1216
Raum-Nr. 216
Fax: 02261 / 87 - 8216
Rathausplatz 1 51643 Gummersbach
email: [email protected]
Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss
entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.
45
Sind Sie alleinerziehend?
Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, wird in Lohnsteuerklasse zwei
veranlagt. Der Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende mit Kind/ Kindern
beträgt z. Zt. 1.308 EUR pro Jahr. Er berücksichtigt den haushaltsbedingten
Mehraufwand, den so genannte "echte" Alleinerziehende - die alleine mit ihrem Kind
bzw. ihren Kindern in einem Haushalt leben - gegenüber Paarfamilien haben, egal ob
diese verheiratet oder unverheiratet zusammenleben. Gemäß dem Prinzip der
Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird dieser Mehraufwand dauerhaft bei der
Lohnsteuer berücksichtigt (Steuerklasse II).
Die Bescheinigung der Lohnsteuerklasse erfolgt durch die Gemeinden, bzw. wenn
die Kinder volljährig sind, wird die Steuerklasse II vom Finanzamt eingetragen.
Berufstätige Alleinerziehende können seit dem 1.1.2002 die Kosten für eine
Kinderbetreuung bis z. Zeit. maximal 1.500 EUR als außergewöhnliche Belastung
steuerlich geltend machen.
Erwerbsbedingter Betreuungsfreibetrag
Alleinerziehende sowie Eheleute mit Kindern unter 14 Jahren oder auch mit
behinderten Kindern können über den Familienleistungsausgleich hinaus
Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen, wenn diese Kosten wegen der
Erwerbstätigkeit des Alleinerziehenden oder beider Elternteile entstanden sind und
den Betreuungsfreibetrag übersteigen. Diese Regelung findet sich im § 33c des
EStG.
Die Kosten sind einzeln nachzuweisen. Sie können geltend gemacht werden, soweit
sie je Kind den bisherigen Betreuungsfreibetrag von 1.548 Euro übersteigen. Bei
nicht zusammenlebenden Eltern kann jeder Elternteil Aufwendungen abziehen,
soweit sie je Kind 774 Euro übersteigen. Maximal dürfen pro Kind 1.500 Euro
abgesetzt werden, bei nicht zusammenlebenden Eltern 750 Euro je Elternteil. Die
Regelung gilt für alle Eltern, die die Voraussetzungen erfüllen, unabhängig davon, ob
sie alleinstehend oder verheiratet sind oder unverheiratet zusammenleben. Der
Höchstbetrag kann für jedes Kind nur einmal abgezogen werden. Wichtig:
Voraussetzung für den Betreuungsfreibetrag ist, dass der Steuerpflichtige entweder
erwerbstätig, in Ausbildung oder krank ist. Bei zusammenlebenden Eltern müssen
beide Elternteile diese Voraussetzungen erfüllen. Hinweis: Begünstigt sind
Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des zum Haushalt gehörenden
Kindes. Für Unterricht, Sport, Freizeit oder Vermittlung besonderer Fertigkeiten kann
der Steuervorteil nicht beansprucht werden.
Weitere Infos beim : Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
46
Sind Sie alleinerziehend?
Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt,
Sorgeerklärung
Erläuterungen:
Die Beistandschaft umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder.
Die freiwillige Beistandschaft beginnt, sobald ein schriftlicher Antrag des allein
sorgeberechtigten Elternteils dem Jugendamt zugegangen ist. Steht die elterliche
Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil
gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Eine Beistandschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes eingerichtet
werden.
Die elterliche Sorge wird nicht eingeschränkt, eine Beendigung ist jederzeit möglich.
Vaterschaft
Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt
des Kindes, beurkunden die Vaterschaftsanerkennung.
Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsprozessen, wenn der Vater sein Kind
nicht anerkennen will.
Unterhalt
Wir berechnen, beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes und machen ihn
nötigenfalls auch gerichtlich geltend.
Wir setzen den Unterhaltsanspruch durch, einschließlich
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen.
Weitere Angebote
Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr in
Unterhaltsfragen.
Wir beraten und unterstützen allein sorgeberechtigte Mütter hinsichtlich ihrer eigenen
Unterhaltsansprüche gegen den Vater des Kindes - Betreuungsunterhalt,
Entbindungskosten.
Wir beraten Eltern in allen rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung.
Wir bescheinigen dem allein sorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über
die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog.“Negativattest“).
Weitere Informationen zur Beistandschaft und zum Kindschaftsrecht erhalten Sie
auf Anfrage.
Beurkundungen
Wir beurkunden kostenfrei u.a. Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmung der Mutter
zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung
(auch im lfd. Scheidungsverfahren), Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen
elterlichen Sorge.
Öffnungszeiten für diese Angelegenheiten:
Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
47
Sind Sie alleinerziehend?
Zuständige Ansprechpartner/innen:
Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärung
Jugendamt der Stadt Gummersbach
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
A–G
H–L
M–Z
Frau Nemitz-Günther
Frau Kaufmann
Frau Rösner
Tel. 02261 871213
Tel. 02261 871215
Tel. 02261 871213
Zi. 213 a
Zi. 215
Zi. 214
Kurzinfos für Allein Erziehende
Sorgerecht
Die elterliche Sorge umfasst die umfassende Sorge für ein Kind, von der Betreuung
bis hin zur Verwaltung seines Vermögens. Haben Mutter und Vater das gemeinsame
Sorgerecht, sind sie gleichermaßen für das Kindeswohl zuständig. Auch sind beide
unter anderem entscheidungs- und unterschriftenpflichtig und auch dazu berechtigt.
So bei der Wahl der Schule oder im Falle eines Krankenhausaufenthalts des Kindes.
Im Falles des alleinigen Sorgerechts hat diese Rechte nur die Person, der das
alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Das Sorgerecht regelt auch das Recht auf
Wahl des Wohnsitzes. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts muss die Mutter die
Erlaubnis des Vaters einholen, wenn sie mit dem Kind an einen anderen Ort ziehen
will.
Es gibt Eltern, die sich einig sind beim Sorgerecht, wenn sie sich trennen (egal, ob
sie zum Zeitpunkt der Trennung nun verheiratet waren oder nicht). Sie organisieren
die gemeinsame Sorge und die gemeinsamen Pflichten nach Absprache und im
Sinne des Kindeswohls - unabhängig von der Gesetzeslage.
Neue Regelung für nicht verheiratete Väter
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung des Sorgerechts für
verfassungswidrig erklärt, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der
Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können. Dies verstoße
gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem
veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 420/09). Damit haben die Karlsruher Richter
die Rechte unverheirateter Väter gestärkt.
Die Entscheidung des Karlsruher Bundesgerichtshofs im August 2010 ist von großer
praktischer Bedeutung, denn sie enthält eine Übergangsregelung, die ab sofort gilt.
Danach hat bei einem nichtehelichen Kind zunächst die Mutter die Alleinsorge. Auf
Antrag des Vaters oder der Mutter kann das Familiengericht dann die gemeinsame
Sorge oder die Alleinsorge des Vaters anordnen - wenn dies dem Kindeswohl
entspricht. Die gemeinsame Sorge soll dabei Vorrang haben.
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Sind Sie alleinerziehend?
Umgangsrecht
Dieses wird oft verwechselt mit dem Sorgerecht, das Umgangsrecht gilt aber
unabhängig davon: Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Eltern.
Praktische Bedeutung hat das Umgangsrecht bei getrennt lebenden Eltern und
Eltern, die nicht über das gemeinsame Sorgerecht verfügen: Der Umgang mit dem
Kind steht auch demjenigen zu, der kein Sorgerecht hat.
Vaterschaftsrecht
Wird aufgrund seiner Bezeichnung ebenfalls hin und wieder mit dem Sorgerecht
verwechselt, ist aber etwas ganz anderes. Es regelt die Abstammung eines Kindes
und kann angefochten werden: Vermutet ein Vater, dass das Kind, das er großzieht,
nicht von ihm stammt, kann er die Vaterschaft anfechten.
Kindeswohl
Umfasst das gesamte Wohlergehen eines Kindes, sowohl physisch als auch
psychisch. Das Kindeswohl steht über dem Elternwohl. Das hat auch das aktuelle
Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch einmal eindeutig betont.
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Sind Sie alleinerziehend?
Ich erwarte ein nicht eheliches Kind
Quelle: www.familienhandbuch.de
Autorin:Peggi Liebisch, Verwaltungswissenschaftlerin, ist Geschäftsführerin im
Bundesverband allein erziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).
Streng nach Gesetz, genau: Bürgerliches Gesetzbuch, gibt es "uneheliche" oder
"nicht eheliche" Kinder nicht mehr, sondern nur noch minderjährige Kinder von
verheirateten oder nicht verheirateten Müttern und Vätern. Im Sinne der
Gleichstellung der Kinder ist diese Regelung sinnvoll. Sorge, Vaterschaft, Umgang,
Unterhalt ist mit wenigen Ausnahmen für alle Kinder gleich. Deshalb müsste die
Überschrift eigentlich heißen "Nicht verheiratete Frau erwartet ein Kind". Die
Neufassung des Gesetzes spiegelt die gesellschaftliche Entwicklung: Es ist kein
Makel mehr, als unverheiratete Frau ein Kind zu bekommen. Entweder leben Sie in
nicht ehelicher Gemeinschaft mit dem Vater des Kindes oder einer anderen Person,
Sie leben vielleicht auch allein mit oder ohne feste Partnerbeziehung.
Sorge
Als nicht verheiratete Mutter haben Sie zunächst die alleinige elterliche Sorge für Ihr
Kind. Sie können aber auch zusammen mit dem Vater des Kindes den Antrag auf
gemeinsame Sorge beim Jugendamt stellen. Dazu ist es nicht erforderlich, dass Sie
in Lebensgemeinschaft leben. Überlegen Sie sich gut, ob Sie in allen Bereichen der
elterlichen Sorge - das ist die Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung und die
Bestimmung des Aufenthaltsorts sowie die Vermögenssorge - mit dem anderen
Elternteil übereinstimmen. Am besten, Sie stellen nach der Geburt des Kindes einen
Sorgeplan auf, der detaillierte Angaben über alle möglichen Lebensbereiche des
Kindes enthält - angefangen von der Sicherung seiner materiellen Existenz, den
Unterhaltszahlungen, über die Regelungen der Besuche beim anderen Elternteil bis
hin zu Ihnen wichtig erscheinende erzieherische Angelegenheiten und die
Alltagsroutine: Wer steht morgens mit dem Kind auf? Wer sorgt für eine
ausgewogene Ernährung? Wer gibt Taschengeld oder stellt Regeln für das
Nachhausekommen auf? Wer sorgt für genügend Schlaf, überwacht die
Hausaufgaben oder spricht mit den Erzieherinnen im Kindergarten? Wenn Sie ein
hohes Maß an Übereinstimmung mit dem anderen Elternteil feststellen, steht der
gemeinsamen Sorge nichts entgegen. Für das Kind selbst spielt die Sorgeform keine
Rolle: Hauptsache, beide Eltern kümmern sich verantwortungsvoll und regelmäßig
um sein Wohlergehen.
Lassen Sie sich, wenn Sie unsicher sind, welche Sorgeform Sie wählen wollen, ruhig
erst einmal Zeit und entscheiden Sie dann später. Wenn Sie allein mit dem Kind
leben, ist die Klärung dieser Frage besonders wichtig. Einen Antrag auf
gemeinsame Sorge können Sie beim Jugendamt jederzeit stellen, denn für Sie
und Ihr Kind ist es am wichtigsten, wie Sie Ihren Alltag leben.
Vaterschaft feststellen
Bei der Geburt eines Kindes nicht verheirateter Eltern muss die Vaterschaft
festgestellt werden. Sie ist Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch des Kindes.
Vater ist, wer die Vaterschaft anerkennt. Zudem muss die Mutter dieser Anerkennung
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Sind Sie alleinerziehend?
zustimmen. Das geschieht durch Erklärung beim Jugendamt. Sollte der Vater Ihres
Kindes der Vaterschaft nicht zustimmen, können Sie sie auch gerichtlich feststellen
lassen. Das ist die Vaterschaftsklage vor dem Amtsgericht. Dann wird in der Regel
die Vaterschaft durch ein serologisches Gutachten und/oder einen DNA-Test
festgestellt ( "Vaterschaftstest"). Das Kind muss für den Bluttest mindestens acht
Monate alt sein.
Umgang, Besuch
Der regelmäßige Umgang mit beiden Eltern ist für das Kind das wichtigste. Deshalb
hat das Kind auch einen eigenen rechtlichen Anspruch auf Umgang, genau so, wie
der getrennt lebende Elternteil ein Recht auf Umgang mit dem Kind hat. Sie sollten
versuchen, die Besuchsregelungen im Sinne des Kindes so unkompliziert wie
möglich zu gestalten. Versuchen Sie, sowohl den Bedürfnissen des Kindes als auch
Ihren eigenen Wünschen und denen des besuchenden Elternteils entgegen zu
kommen. Das ist nicht immer so einfach, und auch die Kinder spielen nicht immer so
mit, wie man sich das vorstellt.
Umgangsvereinbarungen sind immer sehr persönlicher Art, dafür gibt es kein
Patentrezept. Sie sind abhängig vom Alter des Kindes, von der bisherigen Beziehung
der Eltern, von der Entfernung zum Wohnort und ähnlichen Kriterien. Gibt es
Schwierigkeiten in der Ausgestaltung, sollten Sie die Hilfe und Unterstützung bei
Beratungsstellen oder dem Jugendamt einholen.
Sind die Konflikte nicht lösbar, kann der Umgang durch das Familiengericht
eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Das ist aber nur möglich, wenn durch
den Umgang mit dem anderen Elternteil das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Es
gibt auch die Möglichkeit des begleiteten Umgangs, das ist der Umgang in
Anwesenheit Dritter. Sie sollten darauf achten, dass der Umgang von einer
kompetenten Person begleitet wird, zu der Sie Vertrauen haben. Unterstützt und
angeboten wird der begleitete Umgang von den Jugendämtern oder von freien
Trägern wie dem Deutschen Kinderschutzbund, der Caritas und dem Diakonischen
Werk.
Unterhalt und Kindergeld
Jedes minderjährige Kind hat einen Unterhaltsanspruch, egal, ob seine Eltern
verheiratet sind oder nicht, bis es eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Der
Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, leistet seinen Unterhalt durch die
Pflege und Erziehung des Kindes. Barunterhalt bezahlt der Elternteil, der nicht mit
dem Kind zusammenlebt. Hält sich das Kind bei beiden Elternteilen gleichmäßig auf,
kann die Barunterhaltspflicht teilweise oder ganz entfallen.
Ein Unterhaltsanspruch ist nur durchsetzbar, wenn ein so genannter Titel vorliegt.
Das kann ein Beschluss, ein Urteil oder Ähnliches sein. Titulieren können
Notar/innen, Rechtspfleger/innen und Richter/innen des Amtsgerichts und die
Mitarbeiter/innen des Jugendamtes. Zuständig ist in der Regel die zuständige Stelle
am Wohnort des Kindes.
Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des
barunterhaltspflichtigen Elternteils. Zur Bemessung wird in der Regel die
Düsseldorfer Tabelle für die alten Bundesländer und die Berliner Tabelle für die
neuen Bundesländer zugrunde gelegt. Die unterste Stufe der Tabellen bezeichnet
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Sind Sie alleinerziehend?
man als Regelbetrag.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit den Unterhaltszahlungen für Ihr Kind haben, gibt es
verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote. Da das Unterhaltsrecht
kompliziert ist, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt beraten zu lassen. Sie haben
zwar die Möglichkeit, alles alleine zu erledigen, was aber ein hohes Maß an
Sachkompetenz, viel Zeit und besonders viele Nerven erfordert. Wenn Sie unsicher
sind, ob der Unterhalt in der richtigen Höhe tituliert ist, wenn der Unterhaltspflichtige
unregelmäßig oder gar nicht zahlt, ist es sinnvoll, sich von einer Anwältin/einem
Anwalt unterstützen zu lassen. Um einen kompetenten Anwalt zu finden, können Sie
sich an die Rechtsanwaltskammer oder an das Amtsgericht wenden. Da Ihr Kind in
diesem Fall der Kläger auf Unterhalt ist, hat es einen Anspruch auf Beratungs- und
Prozesskostenhilfe.
Sie können sich in unterhaltsrechtlichen Fragen auch durch das Jugendamt
unterstützen und vertreten lassen. Die Jugendämter bieten freiwillige
Beistandschaften an, die Sie auf die Durchsetzung unterhaltsrechtlicher Ansprüche
beschränken können. Den Antrag kann der Elternteil stellen, dem für den
Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht
oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. Steht die elterliche Sorge für
das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt
werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Das Jugendamt als Beistand muss z.B. den Aufenthalt eines unbekannt verzogenen
Unterhaltspflichtigen ermitteln und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
überprüfen. Während Sie selbst auf einen normalen Auskunftsanspruch gegenüber
dem Unterhaltspflichtigen beschränkt sind, hat das Jugendamt unter Umständen die
Möglichkeit, weitere behördliche Auskünfte z.B. beim Arbeitsamt einzuholen. Das
Jugendamt kann auch über das Zentrale Fahrzeugregister in Flensburg den
Aufenthalt von Unterhaltsflüchtigen ermitteln.
Wenn Sie unsicher sind, ob alle Einnahmen des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt
wurden, fragen Sie die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes, auf welcher Grundlage
das Einkommen berechnet wurde. Achten Sie darauf, dass nicht nur eine
Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers, sondern auch eine
Einkommensteuererklärung gefordert wird, denn nur so können auch zu
versteuernde Nebentätigkeiten in die Unterhaltsberechnung mit einfließen. Das
Jugendamt muss Sie auch dann zu Unterhaltsfragen beraten, wenn keine
Beistandschaft besteht.
Unterhaltsvorschuss
Erhalten Sie keinen Unterhalt für Ihr Kind, können Sie beim Jugendamt
Unterhaltsvorschuss beantragen. Ihr Kind hat sechs Jahre lang einen Anspruch
darauf, bis es seinen zwölften Geburtstag feiert. Unterhaltsvorschuss wird in Höhe
der Regelbeträge der Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Sollte der Betrag für den Bedarf
Ihres Kindes nicht ausreichen, sollten Sie zusätzlich ergänzende Sozialhilfe beim
Sozialamt beantragen. In den meisten Fällen haben die Kinder einen Anspruch
darauf.
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Sind Sie alleinerziehend?
Unterhalt für nicht Verheiratete
Als nicht verheiratete Mutter haben Sie gegenüber dem Vater Ihres Kindes einen
Unterhaltsanspruch von bis zu drei Jahren, wenn Sie wegen der Erziehung des
Kindes nicht erwerbstätig sind. Voraussetzung für diesen Anspruch ist Ihre
Bedürftigkeit. Haben Sie Vermögen oder Einkünfte aus Kapital oder Vermietung,
müssen Sie dieses zunächst für Ihren eigenen Gebrauch einsetzen. Erziehungsgeld
wird nicht als Einkommen angerechnet. Eine weitere Voraussetzung ist die
Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Die Zahlung von Kindesunterhalt hat
gegenüber dem Betreuungsunterhalt Vorrang. Die Höhe des Unterhalts ist neben der
Leistungsfähigkeit des Verpflichteten von Ihrem Lebensstandard abhängig. Als
Anhaltspunkt hierfür dient das letzte Erwerbseinkommen. Nach der Düsseldorfer
Tabelle werden dem betreuenden Elternteil mindestens 730 EUR geschuldet, bei
Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes 840 EUR.
Wenn Sie Fragen zum Betreuungsunterhalt haben, können Sie sich beim
zuständigen Jugendamt beraten lassen. Hier können Sie auch Auskunft über die
Höhe des Betreuungsunterhalts erhalten. Sie haben ferner die Möglichkeit, sich an
eine Anwältin oder einen Anwalt zu wenden, um sich vertreten zu lassen.
VAMV-Bundesverband
Der VAMV-Bundesverband setzt sich für die Durchsetzung der Interessen von
Einelternfamilien ein. Unter http://www.vamv-bundesverband.de können aktuelle
Stellungnahmen, Statistiken und vieles mehr abgerufen werden. Der Verband gibt
das Taschenbuch
"Allein erziehend - Tipps und Informationen"
heraus, das unter der Telefonnummer 030/695978-6 kostenlos bestellt werden kann.
Verband allein erziehender Mütter und Väter
Bundesverband e.V.
Hasenheide 70
10967 Berlin
Tel.: 030/695978-6
Fax: 030/695978-77
Email: [email protected]
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Sind Sie alleinerziehend?
Plötzlich alleinerziehend - wie schaffe ich das?
Quelle: Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP)
www.familienhandbuch.de
Autorin: Prof. Dr. Veronika Hammer, Dipl.-Sozialpädagogin, Dipl.-Soziologin,
Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Coburg
Bundesweit sind derzeit ungefähr 82% aller Alleinerziehenden Frauen.
Alleinerziehende Mütter geraten mit dem Eintreten des Alleinerziehendseins - sei es
durch Schwangerschaft ohne Ehe oder ohne feste Partnerschaft, durch Trennung
vom Partner, durch Verwitwen oder durch andere Gründe - in einen komplizierten
Prozess des Statusübergangs. Um diese Lebenslage meistern zu können, sind
vielfältige Aspekte von Bedeutung, welche sich an dieser Stelle freilich nicht in
gebührendem Umfang darstellen lassen. Die multidimensionalen Bedingungs- und
Bedeutungszusammenhänge werden in der wissenschaftlichen Literatur genauer
analysiert.
Für alleinerziehende Frauen soll auf dieser Seite ganz bewusst kurz, praxisnah und
daher stichpunktartig der Versuch unternommen werden, konkrete
Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen (Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
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Machen Sie sich bewusst, dass die Lebensform "Alleinerziehend" oder "EinEltern-Familie" eine Lebensform von vielen ist. Sie ist nicht schlechter und
nicht besser.
Sehen Sie die Vorteile Ihrer Situation. Das Leben kann z.B. mehr
Unabhängigkeit und Selbständigkeit mit sich bringen, als dies zuvor der Fall
war.
Gehen Sie in kleinen Schritten vor, aber analysieren Sie Ihre Lebenslage:
o Haushaltseinkommen und Versorgung,
o Kinderbetreuungsnetzwerk,
o Bildungs- und Berufssituation,
o Kontakte und Kooperationslage,
o Erholungsmöglichkeiten, Schutz, Geborgenheit, Balance,
o Beteiligung und Aktivitäten im Leben,
o Rolle als Hauptversorgerin und Mutter,
o Sozialbindungen.
Nutzen Sie das Angebot der Beratungsstellen in Ihrer Region oder in Ihrer
Stadt. Zum Beispiel kann Ihnen ein Gespräch in einer Gleichstellungsstelle
einen guten Einstieg verschaffen, das Netzwerk von Beratungsstellen kennen
zu lernen. Rufen Sie dort an und machen Sie einen Gesprächstermin aus. Die
Telefonnummern erfahren Sie über Ihre Stadtverwaltungen, Landratsämter
oder die Telefonauskunft. Auch die Bundes- und Landesverbände
Alleinerziehender sind kompetente Ansprechpartner: VAMV (Verband allein
erziehender Mütter und Väter) und SHIA (Selbsthilfeinitiative
Alleinerziehender).
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Sind Sie alleinerziehend?
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Nehmen Sie Internet-Angebote in Anspruch. Beispielsweise finden Sie unter
http://www.AmiKio.de eine Web-Seite für Alleinerziehende, über die Sie
schnell und unkompliziert Kontakt zu "Gleichgestellten" aufnehmen können.
Veranstaltet werden auch Treffs und gemeinsame Urlaube.
Wenn Sie zu den allein erziehenden Frauen gehören, die sich in besonderen
Risikosituationen befinden, wie z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfebezug,
machen Sie sich Ihre Lage bewusst. Betrachten Sie diese Zeit als Phase, aus
der Sie wieder herauskommen möchten und können. Mobilisieren Sie Ihre
Stärken - dies können Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
sein, aber auch Aussehen, Herzlichkeit, Fröhlichkeit etc. - Finden Sie Ihre
Stärken heraus und machen Sie von ihnen Gebrauch. Nutzen Sie Ihre
persönlichen Kontakte oder gehen Sie zu Institutionen und Ämtern, die Ihnen
weiterhelfen können - auch wenn Sie inzwischen eine Abneigung dagegen
entwickelt haben, aus welchen Gründen auch immer. Bewerben Sie sich
gezielt und mit einer guten Bewerbungsmappe.
Suchen Sie sich eine Arbeitsstelle nach Ihren Bedingungen. Lassen Sie sich
auch hier nicht die Butter vom Brot nehmen und suchen Sie in Zeitungen,
durch persönliche Gespräche, durch Praktika, via Arbeitsämter etc. Bleiben
Sie hartnäckig. Machen Sie gegebenenfalls eine berufliche Weiterbildung,
wenn Sie Ihr Berufsprofil und Ihre (Wiedereinstiegs-)Chancen verbessern
wollen. Es geht neben befriedigender beruflicher Betätigung um Ihre
Absicherung, auch für das Alter.
Seien Sie Ihre eigene Expertin, aber lassen Sie sich auch helfen. Sie können
viel alleine schaffen und wissen am allerbesten über Ihre Situation Bescheid.
Dennoch ist es wichtig, dass Sie auf andere zugehen und sie um Rat bitten.
Lernen Sie auch, Hilfen und Angebote anzunehmen.
Lassen Sie sich vor allem nicht unterkriegen. Selbst nach einem
unbefriedigenden Gespräch ist es gut, neue Kontakte zu planen. Pflegen Sie
Freundschaften. Sprechen Sie über Vorurteile. Reden Sie über Ihre
Erziehungsprobleme und über die Erziehungsprobleme von Zwei-ElternFamilien.
Nehmen Sie Trauer und Ängste bei sich und bei Ihren Kindern an. Indem Sie
diese Gefühle über einen gewissen Zeitraum zulassen, haben Sie die Chance,
diese Phase zu durchleben und zu überwinden. Suchen Sie sich hierfür
geeignete Ansprechpartner wie Freundinnen oder Freunde und Verwandte,
aber durchaus auch Beratungsstellen oder Ärztinnen/ Ärzte Ihres Vertrauens.
Fördern Sie die Selbständigkeit Ihrer Kinder. Sorgen Sie für ausreichend
Kontaktmöglichkeiten zu weiblichen und männlichen Bezugspersonen. Leiten
Sie Kontakte zum leiblichen Vater des Kindes in die Wege, aber lassen Sie die
beiden ihre Beziehung selbst regeln. Es wird sich herausstellen, ob die
Beziehung zum Vater verlässlich ist oder ob es besser ist, wenn kein Kontakt
aufrechterhalten wird.
Gönnen Sie sich bewusst Pausen. Finden Sie für sich geeignete
Entspannungsübungen heraus. Nutzen Sie die Angebote der Sportvereine,
Volkshochschulen oder Krankenkassen zu Yoga, autogenem Training,
Muskelentspannung usw. Nehmen Sie z.B. Mütter-Kind-Kuren in Anspruch
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Sind Sie alleinerziehend?
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und beantragen Sie mögliche Zuschüsse. Lassen Sie sich auch in diesem
Bereich gut und umfassend beraten.
Haben Sie keine Scheu vor Ratgeberliteratur und wissenschaftlichen Studien.
Daraus können Sie u.U. sehr viel erfahren. Manchmal reicht schon ein kleiner
Hinweis, um neue Impulse zu erhalten. In Buchhandlungen können Sie u. A.
die im Folgenden aufgeführten Broschüren und Bücher bestellen.
Ratgeberliteratur
Schewe, Carola (1999): Alleinerziehend - na und? Rat und Hilfe für den Alltag,
Erziehung und seelische Krisen. Ratgeber Leben - Familie. München: Gräfe und
Unzer Verlag.
VAMV (2001): Allein erziehend. Tipps und Informationen. Hrsg. Vom Verband allein
erziehender Mütter und Väter e.V. Ulm: Ebner. Email: [email protected]
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Sind Sie alleinerziehend?
Beratungsangebote für Alleinerziehende Mütter und Väter
Trennungs- und Scheidungsberatung
Trennung / Scheidung / Neubeginn
…… Bin ich schuld?.....
Was ist los? Warum seid ihr so komisch?
Ihr macht mir ANGST!
Eltern bleiben Sie beide....
Sie trennen sich als Paar:
Ihre Kinder brauchen Sie weiter als Mutter und Vater – Eltern bleiben Sie ein Leben
lang.
Sie sind als Eltern gefragt, doch Tausend Fragen gehen Ihnen durch den Kopf....
Was brauchen die Kinder?
Wo werden sie leben?
Wie regelt sich der Alltag?
Wie gestalten sich die Kontakte?
Es geht um Gefühle:
Angst, Verzweiflung, Wut, Trauer, Eifersucht, Verlassensangst und Hoffnung...
Es geht ums Geld:
Unterhalt, Wohnung, Hausrat, Versorgungsausgleich, Versicherungen, Schulden.....
Kann das alles anders als im Streit geklärt werden?
Was Sie als Eltern tun können....
Sie entscheiden zusammen für und mit Ihren Kindern. Sie suchen nach einem Weg
und nach Lösungen.
Dafür haben Sie und Ihre Kinder Anspruch auf Beratung. Im Fachbereich
Jugend, Familie und Soziales arbeiten Fachkräfte, die Sie zu den vielfältigen Fragen
von Trennung und Scheidung kostenlos und vertraulich beraten können.
Wir bieten Ihnen
- Entwicklung von Umgangs- und Sorgerechtsregelungen mit den Eltern
- Begleitung von Eltern und Kindern in dieser schwierigen Lebenskrise
- Mediation (gemeinsam außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung erarbeiten)
- Paarberatung und
- Familiengespräche.
Wir wollen mit Ihnen und Ihren Kindern einvernehmliche Lösungen suchen und Wege
für jedes Familienmitglied in Ihrer veränderten Lebenslage finden.
Wenn Sie beim Familiengericht einen Antrag auf eine gerichtliche Regelung der
elterlichen Sorge stellen, wirkt der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales im
Verfahren mit. Dies gilt auch für alle weiteren Anträge auf Umgangsregelung usw.
Ziel bleibt: Sie entwickeln eine einvernehmliche Lösung - wir beraten Sie dabei. Ihr
gemeinsamer Vorschlag wird dem Familiengericht zur Entscheidung zugesandt.
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Sind Sie alleinerziehend?
Trennungs- und Scheidungsberatung
Was ist Mediation?
Mit Hilfe eines Beraters erarbeiten die Eltern selbst eine einvernehmliche Lösung
ihrer aktuellen Konflikte. Erarbeitet wird dabei ein Kompromiss zwischen Ihren
unterschiedlichen Interessen und Anliegen. Dabei schaffen Sie die Grundlage,
weitere Streitfragen konfliktfreier zu lösen.
Warum Mediation?
Mediation betrifft die Regelung von Konflikten in Lebensgemeinschaften, in denen
wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen. Im Fall von Trennung und
Scheidung von Eltern zielt die Vermittlung auf die Entwicklung eines gemeinsamen
Entwurfs elterlicher Verantwortung von Vater und Mutter. Hierzu ist folgendes zu
beachten:
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die anstehenden Veränderungen Ihrer Lebensbedingungen,
die Neuordnung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung,
die Klärung der finanziellen Sicherung der Einzelhaushalte,
die Vermögensauseinandersetzung,
die Hausratsaufteilung,
die Wohnsituation und die Alterssicherung.
Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner:
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Frau Ingrid Sprenger-Risken
Herr Hans Mohr
Tel.: 02261 871212
Tel.: 02261 872212
Weiterführende Informationen finden Sie auch in dem Kapitel„Kommunales“
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Sind Sie alleinerziehend?
Weiterführende Beratungsangebote für Alleinerziehende
Gesprächskreis allein erziehende Mütter und Väter
Selbsthilfebüro Gummersbach
Am Wiedenhof 1 – 3
51643 Gummersbach
Tel: 02261/816807
Fax:02261/816812
Treffen:
Samstag 16 – 18 Uhr
Martinstr. 2
51643 Gummersbach
Sozialdienst katholischer Frauen und Männer im Oberbergischen Kreis e. V.
Hömerichstr. 7
51643 Gummersbach
Tel: 02261/60020
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
des oberbergischen Kreises
Im Baumhof 5
51643 Gummersbach
Tel: 02261/885711
„Café esperanza“ für Alleinerziehende mit Kindern bis 6 Jahren
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e. V.
Talstr. 1
51643 Gummersbach
Tel: 02261/306140
Fax: 02261/30674
Mutter-Kind-Kur
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e. V.
Kurenberatung
Talstr. 1
51643 Gummersbach
Tel: 02261/306132
Fax: 02261/30673
Familien im Oberbergischen Kreis
www.familie-in-oberberg.de
Arbeit – Bildung – Familie – Freizeit – Gesundheit – Wohnen – Familienkrise
Oberbergisches Bündnis für Familie
Moltkestr. 34
51643 Gummersbach
Ansprechpartnerin : Birgit Steuer
Tel: 02261/886888
Weitere Beratungsangebote / stellen
„Familien-Bildung und -beratung“
entnehmen Sie bitte dem Kapitel
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Angebote für junge Schwangere / Mütter
Angebote für junge Schwangere / Mütter
Treffpunkte: fragen Sie bitte bei Gemeinden, Familienzentren und Esperanza nach
speziellen Veranstaltungen.
Mutter-Kind-Häuser
Ein Mutter-Kind-Haus bietet schwangeren Frauen und Müttern, die sich in
besonderen Lebenslagen, Nöten oder Krisensituationen befinden, einen geschützten
Raum. Von hier aus können sie Schritte in die Selbstständigkeit wagen.
Ansprechpartner: Jugendamt Gummersbach Sekretariat Tel.: 02261 871218
„Weitblick“
Neue Wege –gemeinsam gehen
Offenes Frühstück für junge Mütter und junge Schwangere bis 21 Jahre
51702 Bergneustadt
Quellenweg 22
Ansprechpartnerin: Karin Keller
Tel.: 02261 886866
Freiwilligenengagement aller Generationen im Oberbergischen Kreis
Ansprechpartnerinnen: Karin Keller und Elisabeth Honisch
51643 Gummersbach
Moltkestr. 32
Tel.: 02261 886866
www.gemeinsam-in-oberberg.de
Café together- gemeinsam statt einsam
Offenes Treffen für junge Mütter und Schwangere
Jeden 3. Samstag im Monat von 10 – 12 Uhr
Im Familienzentrum pontium pro
51545 Waldbröl / Hermesdorf
Erlengrund 26
Tel: 02291/2923
Café Liebenswert
Knotenpunkt -Wohnprojekt für junge Mütter/Väter
42499 Hückeswagen
Islandstr. 4
Ansprechpartnerin:
Denny Burmester
Tel: 02192/1200
Öffnungszeiten:
Dienstag
9 – 13 Uhr
Donnerstag 14 – 18 Uhr
Esperanza Babynest ein Kurs für Mütter mit ihren Babys und Kleinkindern
von 8 Wochen bis 2 Jahre
im Caritashaus Gummersbach Tel.: 02261-306-140/141/142/143
Weiterführende Infos: Schulbefreiung siehe bitte im Kapitel „Behördendschungel“.
Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern
Siehe bitte Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“
Zusätzliche Informationen:Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind,
sowie weitere Bildungsangebote, z.Bsp. Schulabschluss nachholen, studieren mit
Kind, etc. finden Sie im Kapitel „Familien Bildung und Beratung“.
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Liebe Eltern,
im folgenden Kapitel finden Sie Informationen rund
um die Gesundheit Ihres Kindes:
•Bereitschaftsdienst der Kinderärzte und Ärzte in
Gummersbach
• Haus früher Hilfen
• ADHS
• Wie finde ich den richtigen Kinderarzt?
• Hilfe bei Schreibabys
• Adressliste der Kinderärzte
•Wann muss mein Kind zum Kinderarzt? Checkliste
auffälliger Symptome
•SIDS Plötzlicher Kindstod und wie Schlafsäcke das
Risiko mindern
• Kinder und Jugendhospiz
• Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9
• Verein leere Wiege
• Zahngesundheit
• Thalita - Trauerzentrum für Kinder
•Informationen und Angebote im Kreiskrankenhaus
Gummersbach:
- Babyschwimmen
- Geschwisterschule
- Müttercafe
- Hebammensprechstunde
- Rückbildungsgymnastik
- Hilfestellung bei Ernährungsfragen
- Infos über die Kinder- und Jugendstation
- Infos über den Fachbereich Kinder- und Jugendpsychiatrie,
- Psychotherapie und Psychosomatik
- Förderverein PuSCH e.V.
• Wichtige Informationen zum Schütteltrauma
• Was ist Hebammenhilfe?
• Adressliste der Hebammen
• Beckenboden(gymnastik)
• Verhütung nach der Geburt
• Hausapotheke
• Sonnenschutz
• Informationen des Kreisgesundheitsamtes
- BIGS (Bürgerinformation Gesundheit und
Soziales)
- Ratgeber für Menschen mit Behinderung
(darin enthalten:)
- Früherkennung und Frühförderung von
Kindern mit Behinderungen
(Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an)
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Bereitschaftsdienst Kinderärzte
In Krankheitsfällen bei Kindern kann ein Kinderarzt unter der unten stehenden
Telefonnummer zu folgenden Zeiten
•
täglich
von 19.00 Uhr
bis morgens
8.00 Uhr
•
mittwochs
von 13.00 Uhr
bis donnerstags
8.00 Uhr
•
freitags
von 19.00 Uhr
bis montags
8.00 Uhr
erreicht werden. Kinder werden auch - wie bisher - durch den allgemeinen
Notfalldienst behandelt.
Zusätzlich zur Versorgung von Kindern im allgemeinen Notdienst besteht eine
kinderärztliche Notfall-Praxis am Kreiskrankenhaus Gummersbach.
Die Sprechstunden sind
•
Montag
19.00 - 23.00 Uhr
•
Dienstag
19.00 - 23.00 Uhr
•
Mittwoch
16.00 - 23.00 Uhr
•
Donnerstag 19.00 - 23.00 Uhr
•
Freitag
•
Samstag, Sonntag und an Feiertagen
16.00 - 23.00 Uhr
08.00 - 23.00 Uhr
Eltern können zu den vorstehenden Zeiten ihre kranken Kinder
auch ohne vorherige Anmeldung vorstellen.
Kinderärztlicher Notdienst - Telefon 02261 / 17-1189
Telefon-Nummer 0180 5 044 100
im gesamten Kreisgebiet
(ein Anruf 12 Cent)
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Bereitschaftsdienst Ärzte Gummersbach
Alle Patienten sollten sich zunächst an ihren behandelnden Arzt wenden. Bei
Abwesenheit gilt der Bereitschaftsdienst (Notfalldienst) für die folgenden Zeiten:
•
•
•
täglich
mittwochs
freitags
von 19.00 Uhr bis morgens
von 13.00 Uhr bis donnerstags
von 19.00 Uhr bis montags
8.00 Uhr
8.00 Uhr
8.00 Uhr
In den Kreiskrankenhäusern Gummersbach und Waldbröl ist ein "Sitzdienst" mit
einem Arzt oder einer Ärztin zu den vorgenannten Notfallzeiten eingerichtet. An
diesen "Sitzdienst" können sich Patienten und Patientinnen wenden, wenn Sie nicht
den Fahrdienst in Anspruch nehmen wollen.
Telefon-Nummer 0180 5 044 100
gesamtes Stadtgebiet
(ein Anruf 12 Cent)
Sitzdienst Kreiskrankenhaus Gummersbach / Marienheide
Die Allgemeinärzte im Stadtgebiet Gummersbach und in der Gemeinde Marienheide
haben ab 01.01.2003 einen gemeinsamen Notdienst eingerichtet. Ein Arzt bzw. eine
Ärztin wird dabei jeweils "Sitzdienst" im Kreiskrankenhaus Gummersbach haben.
Die Patienten können dabei selbst entscheiden, ob sie den "Sitzdienst" in Anspruch
nehmen wollen, der zu folgenden Notdienstzeiten zur Verfügung steht
•
Montag
19.00 - 23.00 Uhr
•
Dienstag
19.00 - 23.00 Uhr
•
Mittwoch
13.00 - 23.00 Uhr
•
Donnerstag 19.00 - 23.00 Uhr
•
Freitag
•
Samstag, Sonntag, an Feiertagen und Rosenmontag
13.00 - 23.00 Uhr
08.00 - 23.00 Uhr
.
Der Fahrdienst, (Ärztlicher Hausbesuch)bei dem ein Arzt oder eine Ärztin die
erkrankte Person zu Hause aufsucht, ist ab 01.04.2004 ausschließlich über die
Rufnummer
0180 5 044 100
(ein Anruf 12 Cent)
63
erreichbar.
Kinder-Jugendärzte
Kinder-Jugendärzte
Kinderkardiologie
Dr. Corinna Banek
Hindenburgstr. 27
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/26041
Dr. Koch
Bergisch-Gladbacherstr.408 -412
51067 Köln- Holweide
Tel.: 0221/9777433
Danuta Bartz
Dieringhauserstr. 55
51645 Gummersbach
Tel.: 02261/979110
Dr. Martin Böhle
Arzt für Kinderheilkunde, Allergologie,
Kinderkardiologie
Parkstr. 3
58509 Lüdenscheid
Tel.: 02351/378099
Dr. Volker Toelstede
Alte Rathausstr. 2-4
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/67158
Kinderorthopädie
Dr. Sabine Wagner
Kölnerstr. 1
51645 Gummersbach
Tel.: 02261/500240
Dr. med. Tillmann Otterbach
Orthopädie, Chirotherapie
Weidenauer Str. 76
57076 Siegen
Tel.: 0271/7734577
Fachärztin für HNO-Heilkunde Phoniatrie
und Pädaudiologie
Dr. Petra Scheer
Rambouxstr. 327
50737 Köln
Tel.: 0221/67158
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Wie finde ich den richtigen Kinderarzt?
Quelle: Gmünder ErsatzKasse (GEK): Baby-Tagebuch - Meine ersten 365 Tage
Jedes Kind braucht einen Kinderarzt. Der Kinderarzt ist nicht nur da, um Ihr Kind zu
behandeln, wenn es krank ist. Er sollte auch in Fragen, die über den Bereich der
Medizin hinausgehen, Ihr Berater sein. Es ist erforderlich, dass Sie ständigen
Kontakt zu ihm halten. Der Kinderarzt wird Sie und Ihr Kind viele Jahre lang
begleiten. Er zeigt Ihnen, wie Sie bestimmte Dinge machen müssen. Er schlägt zum
Beispiel vor, wie die Hausapotheke für das Baby zu ergänzen ist und gibt Ihnen
wichtige Ratschläge für die Ernährung und Babypflege.
Jeder hat seine eigenen Vorstellungen von einem guten Kinderarzt: Arzt oder Ärztin,
Alter des Arztes, medizin-technischer Stand der Praxis, Haltung zu
naturheilkundlichen Verfahren etc. In erster Linie ist wichtig, dass Sie ihm vertrauen.
Trotz aller Unterschiede gibt es einige wichtige Anregungen, die Ihnen die Wahl des
richtigen Kinderarztes erleichtern können:
Dauerhaftigkeit
Wählen Sie Ihren Kinderarzt mit Bedacht. Es sollte möglichst eine "Verbindung" für
lange Zeit sein. Je länger und besser der Kinderarzt Ihr Kind und dessen Umfeld
kennt, desto besser kann er handeln und ist auch das Vertrauensverhältnis. Im
Prinzip ist der Kinderarzt der Hausarzt Ihres Kindes, der es meist bis in die Pubertät
begleitet.
Sprechzeiten zusätzlich nach Vereinbarung
Für Notfälle ist es nicht unwichtig, dass Ihr Kinderarzt ggf. auch Hausbesuche macht,
oder Sie ihn, wenn unbedingt nötig, am Wochenende aufsuchen können. Fragen Sie
danach.
Empfehlung
Mütter, die Sie in Geburtsvorbereitungskursen, Still- oder Schwangerengruppen
kennen lernen, können Ihnen sicherlich Empfehlungen geben. Lassen Sie sich
schildern, was diese gut und weniger gut am vorgeschlagenen Kinderarzt finden.
Auch Säuglingsschwestern in der Klinik kennen Kinderärzte aus Gesprächen mit
anderen Müttern, die dort schon Kinder geboren haben. Außerdem kennt vermutlich
auch Ihr Gynäkologe einen guten Kinderarzt.
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Nähe
Die Praxis des Kinderarztes sollte für Sie nicht allzu weit entfernt liegen. Selbst wenn
der Arzt noch so gut ist, wird es für Sie zur nervlichen Tortur, wenn Sie mit Ihrem
kranken Baby z. B. über eine Stunde Fahrt im Auto vor sich haben. Darüber hinaus
ist es auch für das Kind eine unnötige Belastung.
Wie am Fließband?
Wenn Sie das Gefühl haben, der Kinderarzt nimmt sich keine Zeit für das Baby und
beantwortet auch Ihre Fragen nicht ausführlich oder womöglich gar nicht, dann teilen
Sie ihm diesen Eindruck mit. Darauf sollte er positiv reagieren. Er muss sich in Ruhe
mit dem Kind und den Fragen der Eltern auseinandersetzen können.
Zweifel
Wenn Sie kein Vertrauen mehr in den gewählten Arzt haben oder Ihnen Zweifel
kommen, denken Sie über einen Wechsel des Kinderarztes nach. Oftmals hilft jedoch
vorher ein offenes Gespräch mit ihm. Teilen Sie dem Arzt Ihre Bedenken mit. Meist
hilft eine solche Aussprache, das Vertrauensverhältnis wieder herzustellen.
Spezialisten
Manchmal ist es nötig, zusätzlich zum Kinderarzt einen Spezialisten zu Rate zu
ziehen. Auch im Bereich der Kinderärzte sind diese zu finden (Kinderpsychiater,
-neurologen, -kardiologen). In aller Regel wird Ihr Kinderarzt Sie zu einem solchen
Spezialisten schicken, wenn entsprechende Situationen auftreten.
Patienteninformationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung
Auf der Suche nach ärztlicher und psychotherapeutischer Hilfe kann über den
Patienteninformationsdienst montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 17.00
Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr telefonisch und gebührenfrei sowie online
über die homepage Rat eingeholt werden. Es kann ebenfalls abgerufen werden,
welche Sprachkenntnisse in der jeweiligen Praxis vorhanden sind.
Patienteninformationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung
Telefon:
0800 / 6224488 (gebührenfrei)
E-mail:
[email protected]
website:
www.kvno.de
66
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Checkliste auffälliger Symptome
Gerade beim ersten Kind ist die Unsicherheit vieler Eltern oft groß. Die Frage, wann
muss ich zum Kinderarzt oder kann ich noch abwarten, ist nicht immer einfach zu
beantworten.
Die unten aufgeführten Punkte sind nur Anhaltspunkte. Grundsätzlich gilt:
Gehen Sie lieber einmal mehr zu Ihrem Kinderarzt als einmal zu wenig!
Bei Fieber von mehr als 39 Grad Celsius im ersten Lebensjahr
Wenn Sie mit Ihrem Baby beim Arzt waren, das Fieber aber länger als drei Tage
andauert, sollte unbedingt eine erneute Abklärung erfolgen
das Baby oder Kind schreit mehr als sonst
Das Baby schläft plötzlich sehr viel mehr oder weniger als sonst
Das Baby trinkt sehr viel weniger als sonst
Bei wiederholtem Erbrechen und/oder Durchfall
bei Appetitlosigkeit oder Apathie
bei Hautausschlägen
Suchen Sie am Besten den Arzt auf, der Ihr Kind kennt.
Im Notfall suchen Sie den Kinderärztlichen Notdienst am Kreiskrankenhaus
Gummersbach auf oder stellen Sie Ihr Kind in der Kinderambulanz des
Kreiskrankenhauses vor. Dort ist immer ein Kinderarzt für Sie erreichbar.
Die Telefonnummern finden Sie unter „Kommunales“ – „Notfälle“ in diesem Ordner.
Ihr Kinder- und Jugendärzteteam des Gesundheitsamtes Oberbergischer Kreis
67
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Früherkennungsuntersuchungen
U1 – J1
Wächst mein Kind gesund heran? Diese Frage werden Sie sich im Verlauf der
Entwicklung Ihres Kindes immer wieder stellen.
Ein sicherer Weg, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen und zu überprüfen, ist der
Gang zum Kinderarzt. Hier werden Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt,
um rechtzeitig Fehlentwicklungen zu entdecken und zu behandeln. Überprüft wird die
körperliche , geistige und soziale Entwicklung. Das Kind wird gewogen, gemessen
und gründlich untersucht. Je nach Entwicklungsphase werden spezielle
Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Vorsorgeheft
festgehalten, das Sie zu jedem Untersuchungstermin mitnehmen sollten.
Sinnvoll ist auch, den Impfpass bereitzuhalten. Oft wird im Anschluss an die
Untersuchung eine Impfung vorgenommen.
Die Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt.
Nehmen Sie die Termine zu den Früherkennungsterminen bitte regelmäßig wahr.
Werden Entwicklungsverzögerungen oder Erkrankungen frühzeitig erkannt, kann
wesentlich mehr zu ihrer Behandlung getan werden. Wichtig ist auch, dass Sie dem
Arzt oder der Ärztin auffällige Beobachtungen mitteilen.
Folgende Früherkennungsuntersuchungen gibt es:
U1
U2
U3
U4
U5
U6
U7
U7a
U8
U9
J1
direkt nach der Geburt
03. - 10.
Lebenstag
04. - 06.
Lebenswoche
03. - 04.
Lebensmonat
06. - 07.
Lebensmonat
10. - 12.
Lebensmonat
21. - 24.
Lebensmonat
34. - 36.
Lebensmonat
46. - 48.
Lebensmonat
mit ca. 5 Jahre
13 – 14 Jahre
Ausführliche Informationen zum gesunden Aufwachsen und zu den
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder finden Sie
in dem Babybegrüßungsgeschenk der Stadt Gummersbach, in dem
Eltern-Ordner „Gesund groß werden“.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.kinderaerzte-im-netz.de und ,www.bzga.de
oder Sie wenden sich direkt an einen Kinderarzt vor Ort.
68
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Elte
Kinderzähne
Zahnpflege von Anfang an ist die wichtigste Maßnahme von Eltern, damit die Zähne ihrer Kinder
gesund und schön bleiben.
Eltern putzen solange alle Zähne ihres Kindes von allen Seiten sauber, bis das Kind selbst zur
gründlichen Mundhygiene fähig ist. Dieser Zeitpunkt ist erst erreicht, wenn das Grundschulkind
flüssig Schreibschrift schreiben kann.
Mundhygiene ist Teil derKörperhygiene von Geburt an.
Aus dieser
Gewohnheit
entwickelt sich eine Selbstverständlichkeit fürs ganze
Leben. Eltern streichen über
den noch zahnlosen Kieferkamm und massieren ihn
vorsichtig. Dabei fühlen sie,
dass aus dem weichen Kieferkamm beim Einschießen der
Milchzähne eine harte Zahnleiste wird.
Ab dem 1. Milchzahn putzen Eltern immer vor dem Schlafengehen die Milchzähne ihres Kindes mit
einer Kinderzahnbürste und einem Hauch Kinderzahnpasta.
So geht es leicht!
Beim Windelwechseln auf dem Wickeltisch: Das Köpfchen des Kindes wird durch ein Nestchen
stabil gehalten, mit der freien Hand hält die Mutter die Händchen Ihres Kindes (Bild links).
Auf dem Schoß: Der Popo des Kindes wird so weit zum Bauch gezogen, dass die Beinchen
bequem rechts und links strampeln können, ohne dass das Baby sich wegstoßen kann; die freie Hand
kann die beiden Ärmchen locker halten, im direkten Blickkontakt können Eltern und Kind sich prima
unterhalten (Bild Mitte). Im Bild rechts stützt die Mutter das Köpfchen des Kindes mit der freien Hand,
die Hand des Kindes ist mit einer zweiten Zahnbürste „beschäftigt“.
Bald wollen die Kinder selber putzen, denn Zähneputzen macht Spaß und ist interessant,
z.B. morgens nach dem Frühstück oder auch zwischendurch.
Zusätzlich putzen die
Eltern jeden Abend vor
dem Schlafengehen
alle Zähne ihres Kindes
mit einer Kinderzahnbürste und einer
erbsengroßen Menge
Kinderzahnpasta von
allen Seiten sauber.
Dafür kann der Vater das Kind in den Arm nehmen (Bild links). Besonders praktisch ist das
Zähneputzen im Kinderstühlchen nach dem Füttern (Bild rechts).
Schön kuschelig und bequem für Mutter und Kind ist die Zahnpflege im Bettchen (Bild links)
als Teil des abendlichen Rituals: waschen - Schlafanzug anziehen - Zähne putzen Geschichte vorlesen - Licht löschen - einschlafen.
Phasenweise wehren sich Kinder gegen die Zahnpflege. Da hilft Ablenkung am besten: eine
lustige Geschichte erzählen, singen, Späße machen oder auch einmal nebenbei
Zähneputzen, z.B. beim Fernsehen (Bild rechts) oder beim Spielen.
Weiter Tipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im Zahnärztlichen
Kinderuntersuchungsheft und im Internet unter www.jugendzahnpflege.hzn.de.
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH)
Dr.A.Thumeyer
Print & Design by royalx.de - 0611-890 45 88
Egal ob die Zahnpflege liegend, sitzend (Bild Mitte) oder leicht aufrecht im Arm gehalten
stattfindet, verschlucken Kinder sowieso einen Teil der Kinderzahnpasta. Sie können
altersgemäß noch nicht kontrolliert ausspucken - so wird oft erst geschluckt und dann
ausgespuckt.
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Krankenhaus Gummersbach
Neben den Fachabteilungen (u. a. ) Gynäkologie / Geburtshilfe, Kinderklinik, Kinderund Jugendpsychiatrie bietet das Kreiskrankenhaus Gummersbach
Angebote für Eltern und Kinder
Babymassage
Anmeldung bei
oder
Frau Knipping
Tel.: 02261/302808
Tel.: 0160/98649618
Frau Kahlberg-Reko
Tel.: 02761/71167
Tel.: 0160/8593924
Babyschwimmen (Gesundheitszentrum unterhalb des Krankenhauses)
Mo
16.00 – 17.00
und 17.00 – 18.00 Uhr
Di
10.00 – 11.00
und 11.00 – 12.00 Uhr
Do
10.30 – 11.30
und 16.00 – 17.00 Uhr
Kosten
10 Stunden 80 €
max. 10 Teilnehmer/innen pro Stunde
Anmeldung bei
Frau Sauerländer
Tel.: 02261 230250
Elternschule
Kerstin Meyer-Tansek, Hebamme
Tel.: 02207/700908
Geschwisterschule
Sekretariat Kinderklinik
Tel.: 02261 171565
Müttercafe
Tel.: 02261 171666
Jeden ersten Dienstag im Monat 11 – 13 Uhr
(Stillberatung, erste Beikost, Erfahrungsaustausch…)
Stillambulanz
Ursula de Regt, Kinderkrankenschwester und Laktationsberaterin (Stillberaterin)
Tel.: 02261/17-1666
Elke Kalberg, Kinderkrankenschwester und Laktationsberaterin (Stillberaterin)
Tel.: 02261/17-1666
Hebammensprechstunde
Kontakt über die Hebamme im Kreißsaal
Tel.: 02261/17-1928
Rückbildungsgymnastik
Kerstin Meyer-Tansek,
Hebamme
Stefanie Fanger,
Hebamme
Meike Steffen,
Hebamme
Tel.: 02207 700908
Tel.: 02261 22809
Tel.: 02262 752142
Hilfestellung bei Ernährungsfragen
Tel.: 02261 17 1666 (Neugeborenenzimmer)
70
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
im Kreiskrankenhaus Gummersbach
Chefarzt Dr. med. Salem El-Hamid
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Tel.:02261/17-1565
Fax.: 02261/17-1423
Kinderklinikkonzept
In der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin werden alle somatischen Erkrankungen
der Kinder vom Frühgeborenen bis zum Jugendlichen behandelt. Besondere
Schwerpunkte der Klinik liegen im Bereich der Neonatologie und der Epileptologie.
Die Klinik ist sowohl als neonatologischer Schwerpunkt, als auch als
Epilepsiezentrum anerkannt und etabliert und erfüllt selbstverständlich alle
entsprechenden Voraussetzungen der medizinischen Fachgesellschaften.
Mit Beginn des Jahres 2000 ist an diesem Krankenhaus auch die Abteilung für
Kinder-und Jugendpsychiatrie mit einem eigenen Fachbereich etabliert. In einem im
Zentrum von Gummersbach gelegenen Gebäude werden diese jungen Patienten von
einem erfahrenen Team von Psychiatern betreut. In enger Zusammenarbeit mit der
Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie können somit auch psychosomatische
Krankheiten qualifiziert behandelt werden.
Eine Intensivstation für Kinder bis zu einem Alter von 3-4 Jahren ist ebenfalls in die
Kinderklinik integriert.
Ebenfalls werden junge Patienten bis 14 Jahren aus der Chirurgie, Unfallchirurgie
und HNO betreut, damit auch diese Kinder von speziell geschultem
Kinderkrankenpflegepersonal betreut werden.
Für ambulant operierte Kinder werden separate, helle und freundliche
Räumlichkeiten angeboten, in denen sie sich von dem Eingriff erholen können.
Um den speziellen Bedürfnissen der kleinen Patienten und deren Eltern gerecht
werden zu können, steht die Klinik ganztägig für Besuche offen. Auf Wunsch können
Mutter oder Vater jederzeit ihr Kind während des gesamten stationären Aufenthalts
begleiten und selber in der Klinik in so genannten "Mutter-Kind-Zimmern"
aufgenommen werden.
Zusätzlich verfügt die Klinik über ein großes Spielzimmer, in dem sich zwei
ausgebildete Kindergärtnerinnen von morgens 8.00 Uhr bis abends 18.00 Uhr mit
den jungen Patienten beschäftigen.
Selbstverständlich ist auch der Besuch von anderen Kindern in der Klinik jederzeit
erwünscht.
71
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Fachbereich Kinder- / Jugendpsychiatrie, –psychotherapie und –
psychosomatik
Die Tagesklinik in der Kaiserstraße, die über zehn reguläre und zwei Notplätze
verfügt, und die Institutsambulanz ermöglichen eine äußerst intensive und sehr stark
nachgefragte Untersuchungs- und Behandlungstätigkeit.
Seit 2004 betreibt die Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Station zur Behandlung
von Kindern und Jugendlichen mit psychosomatischen Erkrankungen, die
organisatorisch der Kinderklinik des Krankenhauses zugeordnet ist.
Im gleichen Jahr wurde die Station Rückenwind zur qualifizierten Entzugsbehandlung
und Akutbehandlung bei suchtkranken Jugendlichen innerhalb des Zentrums für
Seelische Gesundheit in Marienheide geschaffen.
Chefarzt der Fachabteilung: Dipl. Psych. Dr. rer. nat. Peter Melchers
Facharzt f. Kinder- und Jugendpsychiatrie -psychotherapie, Rehabilitationswesen
Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Klin. Neuropsychologe GNP; Supervisor BDP
Kontakt über das Sekretariat:
02261 - 80 59 3
Förderverein PuSCH e.V
Der Verein zur Förderung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher in
Psychiatrie und Schule, PuSCH e.V., hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeit der Kinderund Jugendpsychiatrie und der Anna-Freud-Schule zu unterstützen z.B. mit:
• der Anschaffung therapeutischen oder schulischen Materials
• spezifischen unterstützenden Aktionen und Aktivitäten im Rahmen der
soziotherapeutischen Behandlung
• spezifischen therapeutischen Angeboten außerhalb des durch das
Gesundheitswesen finanzierbaren Standards
• dem Ermöglichen weiterer intensiver sonderpädagogischer Maßnahmen im
schulischen Bereich
• der direkten Unterstützung einzelner Patient/innen oder Schüler/innen bei
besonderen sozialen Problemen
• der Erweiterung ergo- und arbeitstherapeutischer Maßnahmen durch
Sachspenden wie Holz o.ä.
Ein erster Höhepunkt der Vereinsarbeit war der Bau einer Kletterwand für
therapeutische wie freizeitpädagogische Aktivitäten in der Klinik Marienheide.
Vorsitzender: Dr. Peter Melchers
(Chefarzt der Kinder- und
Jugendpsychiatrie)
2. Vorsitzende: Mari Winkels
(Schulleiterin der Anna-Freud-Schule)
Spendenkonto: Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt BLZ 384 500 00
Konto.-Nr. 204 768
Spenden an PuSCH e.V. sind steuerlich absetzbar.
72
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Informationsangebot des Kreisgesundheitsamtes
BIGS – BürgerInformation Gesundheit und Soziales
Am Wiedenhof 1 – 3
51643 Gummersbach
Telefon 02261 / 88-5345 und 88-5304
An wen kann ich mich mit meinen krankheitsbedingten Problemen wenden?
Wie und wo finde ich einen Facharzt für meine besondere Erkrankung oder
alternative Therapieangebote?
Diese und andere Fragen stellen sich Menschen in ihren besonderen
Lebenssituationen und sie begeben sich häufig auf eine langwierige Suche.
Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises bietet einen Bürgerservice zu
gesundheitlichen und psychosozialen Themen an.
Die Informationsstelle trägt den Namen:
Bürgerinformation Gesundheit und Soziales, kurz BIGS.
Um auch außerhalb von medizinischer und therapeutischer Behandlung die
Möglichkeit zu schaffen, Informationen zu gesundheitlichen und psychosozialen
Fragestellungen zu bekommen, bietet das Gesundheitsamt mit dem Service der
BIGS Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Zugang zum existierenden
Beratungsangebot zu bekommen und Unterstützung bei der Suche nach
entsprechender Hilfe und Informationen, insbesondere zu folgenden Themen:
•Anbieter und Angebote im Gesundheitswesen
•Beratung zu gesundheitlichen Fragestellungen (Krankheitsbilder,
Behandlungsmethoden)
•Information und Auskunft zu Beschwerdemöglichkeiten im medizinischen Bereich (z.
B. bei Behandlungsfehlern, Verletzung der Aufklärungspflicht)
•Ernährungsberatung für übergewichtige Kinder und Informationen über sonstige
Ernährungsberatungsangebote im Kreis
•Reise-/Impfberatung
•Umwelt bezogener Gesundheitsschutz
Das BIGS versteht sich als kleiner Wegweiser durch den großen Dschungel des
Gesundheitswesens.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie an oder gehen Sie vorbei!
Ansprechpartner/innen: Die MitarbeiterInnen der BIGS sind telefonisch zu
erreichen unter
02261 / 88-5345 und 88-5304: montags - donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für persönliche Gespräche vorab telefonisch einen Termin oder
schicken Sie eine E-Mail [email protected]
73
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Haus früher Hilfen
Interdisziplinäre Frühförderung & integrierte Familienberatung
Wann können Sie sich an uns wenden?
An uns können sich Eltern mit Kindern von der Geburt bis zum Schulalter wenden,
wenn Anlass zur Sorge oder Fragen zur Entwicklung bestehen.
Wie kommen Sie zu einem Termin?
Sprechen Sie mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt Ihres Vertrauens. Sie werden
dann an unser Haus überwiesen.
Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie einen ersten Beratungstermin
Was Sie grundsätzlich über die Entwicklung Ihres Kindes wissen sollten:
Gefühle, Bewegung, Wahrnehmung und Lernen
Kinder kommunizieren vom ersten Tag an mit uns. Gefühle, Bewegung,
Wahrnehmung und Sprache haben ihre Quelle in diesem Austausch. Eine liebevolle
und zuverlässige Beziehung zu den Eltern ist die beste Basis für ein Kind. Erlebt ein
Kind Ihre Freude und Zufriedenheit, die Sie bei seinen Entdeckungen haben,
entwickelt es ein gutes Selbstbild und ist offen für Neues.
Jedes Kind ist einzigartig
Ein Kind mag besondere Fähigkeiten oder aber besondere Lebensaufgaben haben.
Jedes Kind ist einzigartig, obwohl es allgemeine Entwicklungsprinzipien gibt.
Vom ersten Tag an sind Kinder wissbegierig und entschlossen zu verstehen, wie die
Welt funktioniert.
Spielende Kindheit
Wenn Sie mit Ihrem Kind spielen, können Sie seine persönliche Art der
Konzentration, der Leidenschaft und der Begeisterung empfinden. Es ist zudem der
Weg, wie Sie seine Entwicklung unterstützen und an ihr teilhaben können.
Unser Grundsatz von Entwicklungsförderung ist Handlungsförderung
Entwicklungsdiagnostik sucht und Entwicklungsförderung basiert auf den
vorhandenen Handlungsmöglichkeiten eines Kindes. Nur handelnd kann ein Kind in
seiner Entwicklung voranschreiten.
Entwicklungsförderung braucht
Optimismus
Fördervoraussetzung ist eine prinzipiell optimistische Grundhaltung, die wir
Kindern gegenüber einnehmen. Gemeinsam können wir neue Möglichkeiten
entdecken, gerade wenn Wege schwierig erscheinen.
74
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Das bieten wir für Sie und Ihr Kind:
• Entwicklungs-- und Erziehungsberatung
• Entwicklungsdiagnostik
• Castillo Morales Konzept
• „Child’s Space“ Entwicklungsbegleitung für Säuglinge, Kleinkinder und Eltern
• Eltern-Selbsthilfe-Gruppe
• Entwicklungsförderung am und auf dem Pferd
• Ergotherapie
• Feldenkrais-Konzept
• Hausfrühförderung
• Montessori-Pädagogik
• Motopädie
• Musiktherapie im Einzel- u. Gruppensetting
• Musiktherapie im Gruppensetting zur Förderung der Mutter-Kind-Interaktion
und des Spracherwerbs
• Pädagogisch-therapeutische Einzel- u. Gruppenförderung
• Physiotherapie auf neurophysiologischer Basis nach Bobath u. Vojta
• Psychomotorikgruppen
• Sensorische Integrationstherapie
• Sprachtherapie
• Fortbildung
Haus früher Hilfen
Wiehl-Oberbantenberg
Weierhofweg 48
Mo. – Do.
8:00 Uhr – 16:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Tel. 02262 6992-0
Mail: [email protected]
Fr.
8:00 Uhr – 15:00 Uhr
Hinweis: Den Ratgeber für Menschen mit Behinderung erhalten Sie kostenlos
bei Frau Graewe im Kreisgesundheitsamt.
So verschieden die Ursachen einer Behinderung sein können, so unterschiedlich
sind auch die möglichen Beeinträchtigungen eines Kindes. Kinder mit Handicap
haben besondere gesundheitliche Anforderungen zu bewältigen. Aber sie sind in
vielem Kinder wie andere auch. Gesundheitsförderung, die Ermutigung und
Befähigung zu einer sich selbst und anderen gegenüber achtsamen Lebensführung
sind für alle Kinder, ob mit oder ohne Handicap wichtig.
Wenn ihr Kind krank ist oder eine Behinderung hat, müssen Eltern eine neue
Situation bewältigen, in der vieles nun anders ist als erhofft. Hier möchte Sie die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit einer Broschüre unterstützen, die
in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Elternselbsthilfe entwickelt
wurde.
Willkommen - Wenn es anders kommt kostenlos zu bestellen bei www.bzga.de
Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an.
75
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
AD(H)S
Begriffe für das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom mit und ohne Hyperaktivität:
ADS = Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom ohne Hyperaktivität
ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom mit Hyperaktivität
HKS = Hyperkinetisches Syndrom
MCD = Minimale cerebrale Dysfunktion (frühere Bezeichnung)
POS = Psychoorganisches Syndrom (in der Schweiz)
Nicht jedes unaufmerksame, hyperaktive oder verhaltensauffällige Kind
leidet an AD(H)S.
Hier eine kurze Liste mit AD(H)S-Symptomen:
• Unaufmerksamkeit
• hat häufig Schwierigkeiten, Aufgaben und Aktivitäten zu organisieren
• ist leicht ablenkbar
• scheint häufig nicht zuzuhören, wenn man ihn/sie anspricht
• verliert häufig Gegenstände
• lässt sich durch äußere Reize leicht ablenken
• ist bei Alltagstätigkeiten oft vergesslich
• hat oft Schwierigkeiten, längere Zeit die Aufmerksamkeit bei Aufgaben oder
beim Spielen aufrecht zu erhalten
• Hyperaktivität
• steht in der Klasse oder anderen Situationen, in denen Sitzen bleiben erwartet
wird, häufig auf
• klettert überall hoch
• zappelt häufig mit Händen oder Füßen
• redet häufig übermäßig viel
• ist ständig auf Achse, wie getrieben
• Impulsivität
• kann nur sehr schwer warten bis er/sie an der Reihe ist
• platz immer mit den Antworten heraus, bevor die Frage zu Ende gestellt ist
• unterbricht und stört andere häufig, platz in Gespräche oder Spiele anderer
hinein
• Erregbarkeit
• ist schnell beleidigt
• schimpft schnell
• ist extrem empfindlich bei Kritik
• hat starke Stimmungsschwankungen
76
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Welche Ursachen hat AD(H)S?
AD(H)S ist nicht auf falsche Erziehung zurückzuführen.
Die Wissenschaft geht von einer neurobiologischen Störung im Gehirn aus.
Nicht jedes unaufmerksame, hyperaktive oder verhaltensauffällige Kind
leidet an AD(H)S.
Eine umfassende Diagnostik bei einem Kinder- und Jugendpsychiater ist zwingend
notwendig.
Quelle: www.adhs-oberberg.de
Hilfe und Unterstützung finden Sie hier:
Wibbelstetze Oberberg
Eltern von Kindern, die an AD(H)S leiden.
Familienwerkstatt Wiehl
Verein zur Unterstützung allein erziehender Männer und Frauen Oberberg e.V
Hauptstraße 61 | 51674 Wiehl
Treffen jeden 1. Donnerstag im Monat zum Erfahrungsaustausch.
Fachvorträge rund um das Thema ADS.
Informationen über ADS.
Ansprechpartner/in:
S. La Rosa
Telefon 02262 - 752857
S. Garnier
Telefon 02262 - 751066
Für weitere Informationen über dieses Projekt kontaktieren Sie o.g. bitte per
E-Mail:
[email protected]
Weiterführende Links:
http://www.shg-wellenreiter.de/
http://www.endlich-durchblick.de/
http://www.coach-bei-ads.de/
http://www.shg-sausebraus.de/
77
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Hilfe bei Schreibabys
Babys schreien und das ist überall so! Alle Eltern sind in den ersten Monaten mehr
oder weniger erschöpft, das gehört zum Leben mit einem Baby dazu.
Dennoch scheint es zwischen den Babys erhebliche Unterschiede zu geben. Einige
schreien sehr viel mehr als andere und lassen sich scheinbar gar nicht oder nur sehr
schwer beruhigen. Das ist für die Eltern eine sehr anstrengende Zeit, weil sie sich
hilflos und schnell erschöpft fühlen. Sie hatten es sich alles viel einfacher mit ihrem
Baby vorgestellt.
Was ist los mit diesen so genannten Schreibabys? Diese Babys haben größere
Mühe, sich nach der Geburt zurechtzufinden als andere und schreien deshalb so
viel.
Was können Eltern tun, um diese schwierige Zeit zu bestehen und wo können
sie sich Hilfe holen?
•
•
•
Die zufriedenen Wachzeiten des Kindes nutzen
Sparsames Beruhigen
Für sich selber sorgen
Eltern sollten Hilfe suchen, wenn
• das Schreien länger als drei Monate dauert
• sie sich vom Schreien sehr belastet fühlen
• das Füttern und Schlafen auch schwierig sind
• noch andere Sorgen bestehen
Hilfe gibt es bei
•
Ihrem Kinderarzt / Ihrer Kinderärztin / Ihrer Hebamme
•
Elterntelefon des Deutschen Kinderschutzbundes (gebührenfrei)
Tel.: 0800 1110550 (Mo – Fr 9.00 – 13.00 und 17.00 – 19.00 Uhr)
Baby im Blick Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Frühe Hilfen für Eltern mit Kleinkindern im Alter von 0 bis 3 Jahren
Herbstmühle 3
51688 Wipperfürth Tel. 02267 3034
Sekretariat:
Mo-Fr 8.00 -13.00 u. 14.00 -17.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Birgit Langer mittwochs 10.00 – 12.00 Uhr
Hebammenpraxis in der Villa Adebar Tel.:02263 - 9291369
Oststr. 16
51766 Engelskirchen-Ründeroth
•
im Internet
www.schreibaby.de
www.trostreich.de
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www.familienhandbuch.de
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Der Plötzliche Säuglingstod (SIDS)
Hilfe für Betroffene
Ein Kind zu verlieren, gehört für Eltern zum Schlimmsten, was ihnen widerfahren
kann. Manchmal hilft es betroffenen Eltern, ihre Erfahrung und die damit
verbundenen Gefühle der Trauer und Verzweiflung mit Menschen zu teilen, welche
die gleiche Erfahrung gemacht haben.
Die Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod (GEPS) Deutschland
e.V. wurde von betroffenen Eltern gegründet.
Ihr zentrales Anliegen ist es, trauernde Eltern zu unterstützen und zu begleiten.
Darüber hinaus hat es sich die Initiative zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit über
beeinflussbare Risikofaktoren des Plötzlichen Säuglingstodes aufzuklären.
Die GEPS verfügt bundesweit über ein engmaschiges Netz von
Ansprechpartnerinnen und -partnern. Sie bietet betroffenen Eltern und anderen
Familienmitgliedern Raum und Möglichkeiten, sich zu treffen, auszutauschen und
gemeinsam zu trauern.
GEPS Deutschland e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Fallingbosteler Straße 20
30625 Hannover
Telefon und Fax: 0511 - 8386202
Kontaktkreis – leere Wiege –
Für Mütter und Väter,
deren Kind in der Schwangerschaft, während der Geburt oder in den frühen
Lebensmonaten gestorben ist. Ein Kreis Betroffener versucht, im Gespräch und
Erfahrungsaustausch, Wege durch die Trauer und Mut für die veränderte
Lebenssituation zu finden.
Einzelgespräche und Gruppentreffen
Kreisweites Angebot für Trauernde jeder Konfession mit regelmäßigen Treffen in
Gummersbach.
Wenn Sie daran interessiert sind, rufen Sie bitte an:
Kirchenkreis an der Agger
Kontaktkreis leere Wiege
Auf der Brück 46
51645 Gummersbach
Tel.: 02261 70090
Selbsthilfebüro Gummersbach
Gummersbach - Steinenbrück
Anke Klimmeck
Tel.: 02261 2308439 (AB)
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Plötzlicher Säuglingstod - Das Risiko mindern
Autorin: Hildegard Jorch
Quelle: www.familienhandbuch.de
Der Plötzliche Säuglingstod, auch Plötzlicher Kindstod, Krippentod oder Sudden
Infant Death Syndrome (SIDS) genannt, ist der plötzliche und unerwartete Tod eines
anscheinend gesunden Babys. Dieser Tod gehört zu den häufigsten Todesarten im
Säuglingsalter und kommt doppelt so häufig in der gesamten Kinderzeit vor wie der
Tod im Straßenverkehr. Er tritt ohne erkennbare Ursachen während des Schlafes ein,
betrifft vor allem Babys im ersten Lebensjahr und kommt in allen sozialen Schichten
vor. Die meisten Babys sterben bereits im ersten Lebenshalbjahr.
Trotz weltweiter Forschung sind die Ursachen des Plötzlichen Säuglingstodes bisher
nicht geklärt. Auch gibt es keine Möglichkeiten, den Plötzlichen Säuglingstod
vorherzusehen. Mit Präventionskampagnen wird seit einigen Jahren versucht, dem
Kindstod entgegenzuwirken; tatsächlich sind die Todesfälle um mehr als die Hälfte
gesunken.
Das Risiko mindern
Durch intensive Forschung konnten Risikofaktoren identifiziert werden (z.B.
Untergewichtigkeit bei der Geburt, häufige extreme Blässe oder Blaufärbung des
Gesichtes, ungewöhnlich lange Atempausen, Hochsteigen von Magensäure bis zum
Kehlkopf, starke Anämien u.a.). Ein Teil dieser Risikofaktoren kann durch die Eltern
und die Umgebung des Babys beeinflusst werden und z.T. gänzlich vermieden
werden.
Beachten Sie die folgenden Empfehlungen und senken Sie so auf ganz einfache
Weise das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod:
• rauchfreie Umgebung für das Baby,
• ausschließlich Rückenlage zum Schlafen,
• Schlafsack statt Bettdecke,
• Stillen möglichst ein halbes Jahr ohne weitere Zusatznahrung, denn
Muttermilch ist die beste Nahrung für Ihr Baby im ersten Lebenshalbjahr.
Achten Sie auf eine rauchfreie Umgebung für Ihr Kind, auch schon während
der Schwangerschaft
Das Rauchen erhöht folgende Risiken für Ihr Baby:
• zu früh geboren zu werden,
• vor der Geburt zu wenig an Gewicht zuzunehmen,
• nach der Geburt an Atemwegserkrankungen zu leiden,
• nach der Geburt an Allergien zu leiden,
• am Plötzlichen Säuglingstod zu sterben.
• Das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod steigt mit jeder gerauchten
Zigarette an! Selbst wenn nur in der Umgebung des Babys geraucht wird, ist
sein Risiko, am Plötzlichen Kindstod zu sterben, deutlich erhöht.
Bevorzugen Sie für Ihr Baby zum Schlafen nur die Rückenlage
Internationale Forschungsergebnisse zeigen eindeutig, dass die Bauchlage als
Schlafposition das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod deutlich erhöht.
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Die Rückenlage hat sich als die sicherste Schlafposition herausgestellt. Es gibt
keinen Beleg für die Befürchtung, dass Babys in Rückenlage häufiger an
hochgebrachter Nahrung ersticken als in Bauchlage! Auch ein Baby verfügt schon
über Schutzreflexe, die in der Rückenlage gut funktionieren. Legen Sie daher Ihr
Baby zum Schlafen nur auf den Rücken. Im Wachzustand und unter Aufsicht darf
und sollte Ihr Baby in der Bauchlage spielen, um seine Nacken-, Schulter- und
Ärmchenmuskuatur zu trainieren. Sobald es müde ist, legen Sie es aber bitte zurück
in die Rückenlage.
Bis vor wenigen Jahren wurde in Deutschland die Seitenlage als Alternative zur
Bauchlage empfohlen. Durch weitere Forschung hat sich aber herausgestellt, dass
auch in der Seitenlage als Schlafposition das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod
um bis zum 6fachen erhöht ist. Daher soll die Seitenlage als Schlafposition für Ihr
Baby vermieden werden.
In der Rückenlage liegt das Köpfchen Ihres Babys immer ein bisschen zur Seite
geneigt. Wenn Sie beobachten, dass Ihr Baby eine Lieblingsliegeseite für sein
Köpfchen entwickelt, legen Sie Ihr Kind abwechselnd an die Kopf- oder Fußseite des
Bettes und ändern Sie damit die Position zum Licht. So verhindern Sie eine
einseitige Abflachung des Kopfes und eine unterschiedliche Ausbildung der Muskeln
und Sehnen im Nackenbereich.
Stillen Sie Ihr Baby, wenn es Ihnen möglich ist, sechs Monate voll
Muttermilch ist die beste Nahrung für Ihr Baby in den ersten sechs Monaten. Sie gibt
dem Baby aufgrund ihrer Zusammensetzung einen natürlichen Schutz gegen
Allergien und Infektionen. Außerdem mindert das Stillen die Gefahr des Plötzlichen
Säuglingstodes.
Bei der Nahrungsaufnahme hat jedes Baby seinen eigenen Rhythmus. Die Pausen
zwischen den Mahlzeiten sind individuell verschieden lang. Die Ernährung ist
ausreichend, wenn Ihr Baby kontinuierlich an Gewicht zunimmt! Ab wann das Kind
eine Zusatznahrung braucht, erfragen Sie bitte bei Ihrem Kinderarzt oder Ihrer
Hebamme.
Bei Stillproblemen helfen Ihnen sicher Ihre Stillberaterin, Ihre Hebamme, Ihre Ärztin
oder Ihr Arzt weiter. Geben Sie das Stillen nicht auf, wenn Sie das Rauchen nicht
lassen können. Sorgen Sie aber für eine rauchfreie Zeit von mindestens zwei
Stunden vor jeder Stillmahlzeit.
Schützen Sie Ihr Baby vor Überwärmung und Überdeckung
Babys sollten warm gehalten werden, niemals aber zu warm!
• Die ideale Raumtemperatur für Babys liegt zum Schlafen bei 16°-18°C.
Sorgen Sie für eine ausreichende Lüftung des Schlafzimmers und der übrigen
Wohnung (2-3x Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern für ca. 10 Min., dann
Fenster wieder schließen).
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
•
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•
Das Babybett sollte nicht neben der Heizung und nicht direkt in der Sonne
stehen.
Wegen der Gefahr eines Wärmestaus oder einer Atembehinderung sollten Sie
auf die Verwendung von Kopfkissen, Federbetten, Nestchen und Fellen,
langen Himmeln oder Moskitonetzen über dem Babybett sowie wasserdichten
Unterlagen im Babybett ganz verzichten.
Auch eine Wärmflasche, ein Heizkissen, ein warmes Körner- oder
Kirschsteinkissen sollten in einem Babybett nicht eingesetzt werden.
Überschüssige Wärme kann Ihr Baby am besten über das Gesicht und den
freiliegenden Kopf abgeben. Verzichten Sei deshalb im Haus auf eine
Kopfbedeckung für Ihr Baby.
Ihr Baby benötigt in der Wohnung nicht mehr Bekleidung als Sie selbst. Zum
Schlafen genügen Windel, Unterhemd und Schlafanzug, bei hoher
Umgebungstemperatur (wie z.B. im Sommer) weniger.
Draußen benötigt Ihr Baby bei niedrigen Temperaturen mehr Kleidung.
Trotzdem sollten Sie immer prüfen, ob Ihr Baby nicht zu warm angezogen ist,
das heißt, ob es auffällig schwitzt. Dies gilt selbstverständlich auch für
Autofahrten, Busfahrten, den Aufenthalt in Kaufhäusern usw.
Scheuen Sie sich nie, die Kleidung Ihres Babys den Umständen entsprechend
anzupassen, selbst wenn es gerade schläft! Ob es Ihrem Baby zu warm oder
zu kalt ist, können Sie am besten im Nacken feststellen, denn Hände und
Füße der Babys sind oftmals kühl und reichen für diese Einschätzung nicht
aus.
Alle Hinweise gelten auch dann, wenn Ihr Baby krank ist (z.B. bei einer fiebrigen
Erkältung). In diesem Fall benötigt Ihr Baby eher weniger Kleidung, niemals mehr.
Wärmflaschen und Heizkissen sind auch dann für Ihr Baby überflüssig.
Verwenden Sie für Ihr Kind zum Schlafen einen Schlafsack und keine Decke
Babyschlafsäcke haben gegenüber Bettdecken viele Vorteile:
• Ihr Kind bleibt immer richtig bedeckt, auch wenn es strampelt und sich bewegt.
• Schlafsäcke sind für unterschiedliche Raumtemperaturen und in allen
erforderlichen Größen erhältlich, auch für Frühgeborene und Neugeborene, so
dass Ihr Baby weder frieren noch schwitzen muss.
• Mit einem passenden Schlafsack ist die Gefahr der Überwärmung und
Überdeckung deutlich kleiner. Im Gegensatz zu Bettdecken kann sich Ihr Baby
einen Schlafsack nicht über den Kopf oder über Mund und Nase ziehen.
Schon ein Neugeborenes kann unter die Bettdecke rutschen; ein älteres Baby
kann sich die Bettdecke über den Kopf ziehen oder auf die Decke rutschen
und darin einsinken. Beides erhöht die Gefahr der Überwärmung und die
Gefahr der Rückatmung der eigenen Ausatemluft.
• Bei einem von unten zu öffnenden Schlafsack können Sie die Windeln
wechseln, ohne das Baby zu wecken oder ganz zu entkleiden. So kann es in
seiner angenehmen Umgebung bleiben.
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
•
•
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Mit einem Schlafsack kann sich das Baby weniger leicht in die risikoreiche
Bauchlage drehen.
Achten Sie aber unbedingt auf die passende Größe des Schlafsackes!
(Körperlänge minus Länge des Kopfes plus 10-15 cm zum Strampeln und
Wachsen).
Achten Sie auch darauf, dass der Halsausschnitt so klein ist, dass der Kopf
des Kindes nicht hindurch rutschen kann. Auch die Armausschnitte dürfen
nicht zu groß sein.
•
Wenn es Ihrem Baby zu kalt ist, ziehen Sie es lieber etwas wärmer an. Vermeiden
Sie unbedingt die Kombination von Schlafsack und Decke!
Kind in Reichweite im Elternschlafzimmer, aber im eigenen Babybett
Lassen Sie Ihr Kind in den ersten beiden Lebensjahren im Elternschlafzimmer
schlafen, aber im eigenen Bett mit einer relativ festen, schadstofffreien,
luftdurchlässigen Matratze. Es wird durch die Geräusche und Bewegungen der Eltern
positiv stimuliert. Sie verwöhnen Ihr Kind damit nicht. Es braucht Ihre Nähe. Auch für
das Stillen ist es günstig, wenn das Kinderbett neben dem elterlichen Bett steht.
Nehmen Sie Ihr Baby zum Schlafen aber nicht ins Elternbett, um eine Überwärmung
und Überdeckung zu vermeiden.
Wasserbetten sind für Babys ebenso wenig als Schlafplatz geeignet wie
Kinderwagen und Tragetaschen.
Weitere Hinweise
Gehen Sie mit Ihrem Baby zum Arzt, wenn eine Vorsorgeuntersuchung fällig ist, aber
natürlich auch, wenn Sie etwas an Ihrem Baby beunruhigt oder das Baby Fieber hat
und krank ist.
Weitere Informationen zur optimalen Schlafumgebung für Ihr Baby erhalten Sie
unter http://www.schlafumgebung.de.
Informationen, Broschüren und Beratung zum Plötzlichen Säuglingstod bieten
Ihnen
Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod Deutschland e.V.
Fallingbostelerstr. 20
30625 Hannover Tel./Fax: 0251/8386202
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
http://www.kindergesundheit-info.de/sids.0.html
Kinderhospiz Balthasar
Jugendhospiz Balthasar
57462 Olpe
Maria-Theresia-Str. 30a
Tel: 02761/926540
www.kinderhospiz-Balthasar.de
email: [email protected]
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Fax: 02761/926555
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Kinder trauern anders
Für Kinder, die ein Eltern- oder Geschwisterteil verloren haben, sind Trauer und
Verlusterfahrungen oft sehr prägend, da sie als erste Begegnung mit dem Tod ein
besonderes Gewicht erhalten.
Eltern, Großeltern, Lehrer und Erzieher sind oft wenig darauf vorbereitet, einen
Todesfall gemeinsam mit den Kindern zu verarbeiten.
Kinder müssen unbedingt die Möglichkeit bekommen, ihre Trauer und Gefühle
auszudrücken. Sie brauchen Unterstützung in ihrem Trauerprozess.
Kinder leben in einer ganzheitlichen gefühlsbetonten Welt. Sie gehen mit ihrer Trauer
anders um als Erwachsene dies tun. Manche Kinder ziehen sich zurück, andere
wiederum sind albern, lustig und benehmen sich geradezu, als ob nichts geschehen
wäre. Jedes Kind trauert auf seine Weise, weil jedes seine Situation anders erlebt.
Trauernde Kinder brauchen Möglichkeiten, ihre Gefühle offen auszuleben, und sie
brauchen aufmerksame Begleiter, die sie dabei unterstützen.
Thalita - Trauerzentrum für Kinder
ist eine Anlaufstelle für Kinder im Alter von sieben bis vierzehn Jahren, die ein
Elternteil, ein Geschwisterkind oder einen anderen lieben Menschen verloren haben.
In einem geschützten Raum bekommen die Kinder die Möglichkeit, ihrer Trauer
Ausdruck zu verleihen.
Wir vermitteln den Kindern durch Gespräche und kreatives Arbeiten, dass Trauer
keine Krankheit, sondern eine natürliche Reaktion auf einen Verlust ist. Die Trauer
soll mit allen Sinnen verstanden und akzeptiert werden.
Für trauernde Kinder sind wir einfühlsame Begleiter und aufmerksame
Gesprächspartner, so dass sie lernen, mit dem Tod zu leben und ihn als Bestandteil
des Lebens begreifen.
Die Kinder werden von geschulten und erfahrenen Mitarbeiter/innen des
Kinderhospiz Balthasar begleitet.
Vor dem ersten Gruppentreffen werden die Eltern / Bezugspersonen zu einem
Informationsgespräch eingeladen.
Den Abschluss unserer Kindertrauergruppe gestalten wir mit den Kindern und den
Eltern / Bezugspersonen gemeinsam.
Unser Angebot findet im 14-tägigen Rhythmus (begrenzt auf ein Vierteljahr) statt.
Im Kinder- und Jugendhospiz Balthasar
Tel.: 02761 926540
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Schütteltrauma bei Kindern
Dass Eltern ihre Kinder und Babys nicht schlagen sollen, das weiß jeder. Aber
dass sie ihr Baby auch auf keinen Fall schütteln dürfen, ist längst nicht allen
bekannt. Ein sogenanntes Schütteltrauma kann tödlich enden.
Das Baby schreit und schreit und lässt sich einfach nicht beruhigen. Die Eltern sind
genervt, hilflos, übermüdet und frustriert. Manchmal verspüren sie den Drang, den
Säugling zu schütteln, nur damit er endlich einmal still ist.
Das kann aber beim Kind schwere Verletzungen verursachen!
Die Nackenmuskulatur des Säuglings ist noch zu schwach, um den Kopf genügend
zu stabilisieren. Durch die Schüttelbewegungen schleudert der im Verhältnis zum
Körpergewicht noch relativ große und schwere Kopf des Säuglings vor und zurück.
Die Blutgefäße im Gehirn sind aber noch sehr zart. So kann es zur Zerstörung von
Blutgefäßen und Hirnsubstanz kommen.
Die Folgen sind verheerend und können sogar zum Tod führen!
Früher glaubte man, dass nur starke, absichtliche Schüttelbewegungen den Tod zur
Folge haben können. Neuere Studien zeigen, dass bereits leichte
Schüttelbewegungen die Nervenfasern im Nackenbereich des Säuglings schädigen
und so einen Atemstillstand verursachen können.
Bitte gehen Sie behutsam mit Ihrem Kind um!
Haben Sie Geduld und Nachsicht, egal wie gestresst Sie auch sein mögen!
Machen Sie sich klar, dass Ihr Baby vollkommen auf Sie angewiesen ist und
nichts tut um Sie zu ärgern!
Ein Säugling hat anfangs keine andere Möglichkeit außer zu Schreien. Seine
Bedürfnisse lautstark zu äußern ist ein Instinkt, der Ihrem Baby das Überleben
sichert, indem es darauf aufmerksam macht, dass es Hunger hat oder sich
unwohl fühlt.
Gehen Sie auf diese Bedürfnisse ein und beobachten Sie Ihr Kind gut. Schon
bald wird sich zwischen Ihnen beiden eine besondere Form der
Kommunikation entwickeln.
Sollten Sie doch einmal wütend werden, lassen Sie dies nicht an Ihrem Kind
aus!
Verlassen Sie den Raum in dem sich Ihr Kind befindet (allerdings nur, wenn es
dort sicher aufgehoben ist). Atmen Sie tief durch und machen Sie sich noch
einmal klar, dass Sie die Oberhand behalten müssen und Ihr Kind um ein
Vielfaches schwächer ist als Sie. Legen Sie sich eine Liste an, auf der Sie
Telefonnummern der Leute haben, die Sie in einem solchen Moment anrufen
können. Vereinbaren Sie vorher, wer Sie in Stresssituationen unterstützen kann
und scheuen Sie sich nicht, Unterstützung für sich einzufordern.
Manchmal helfen auch einfache Dinge, wie der Spaziergang an der frischen
Luft oder der Plausch mit der Nachbarin.
Sie haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe!
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Was ist Hebammenhilfe?
Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung während Schwangerschaft,
Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Sie ist Beratung, Begleitung und Versorgung von
Mutter und Kind. Hebammenhilfe kann von jeder schwangeren, gebärenden oder
entbundenen Frau kostenlos in Anspruch genommen werden.
Das heißt: Auch wenn Sie bisher keine Hebamme hatten, können Sie jederzeit
bis zur 8. Lebenswoche Ihres Kindes Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
(siehe Adressliste der Hebammen.)
Jede Frau kann sich direkt an die Hebamme wenden. Die Kosten übernimmt die
Krankenkasse. Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei
ihrer privaten Krankenversicherung informieren.
Leistungen während des Wochenbetts (Wochenbettbetreuung)
Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch
eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt besucht Sie die Hebamme in der
Regel täglich. Später nach Absprache. Von der Krankenkasse werden Besuche
bis 8 Wochen nach der Geburt übernommen. Danach kann Sie die Hebamme
zur Stillberatung noch zwei Mal besuchen. Weitere Besuche werden von der
Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom
Haus- oder Kinderarzt).
Die Wochenbettbetreuung umfasst
•
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•
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•
•
•
•
die Versorgung des Nabels,
Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings (Temperatur, Atmung,
Trinkverhalten, Gewicht),
Ernährungsberatung und Anleitung zur Pflege des Säuglings,
Hilfe bei Blähungen,
Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten,
Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt oder -riss,
Kontrolle der Gebärmutter-Rückbildung und erste Übungen zur Rückbildung,
beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen, Kindererziehung,
Informationen über Beratungsstellen, Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen
für Eltern und Kinder.
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Rückbildungsgymnastik
Hier ist Zeit und Raum für Bewegung und Entspannung. Es werden Körperübungen
gezeigt zur Linderung bei Rückenschmerzen und Nackenverspannungen, zur
Kräftigung des Beckenbodens und der Bauch- und Rückenmuskulatur. Atem-,
Entspannungs- und Lockerungsübungen helfen das körperliche und seelische
Gleichgewicht wieder zu finden. Rückbildungskurse werden mit und ohne Baby
angeboten. Der richtige Zeitpunkt, einen Rückbildungskurs zu beginnen, ist ab der 3.
Woche nach der Geburt und liegt für die meisten Frauen zwischen acht Wochen und
vier Monaten nach der Geburt. Rückbildungsgymnastik findet in der Regel in der
Gruppe statt.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Stunden.
Ansprechpartnerin: Fragen Sie Ihre / eine Hebamme
Beckenboden(gymnastik)
Aufbau und Funktion
Ein gesunder Beckenboden bietet allen inneren Organen "Halt". Die handtellerdicken
Muskelschichten des Beckenbodens schließen den Bauchraum nach unten ab. Sie
sind Bestandteil der Rumpfmuskulatur und bilden zusammen mit der Bauch- und
Zwerchfellmuskulatur eine funktionelle Einheit. Im Wesentlichen muss der
Beckenboden folgende Aufgaben erfüllen:
• Er muss kräftig genug sein, um die inneren Organe zu stützen und die
Schließmuskulatur von Harnröhre und After zu unterstützen.
• Der Beckenboden muss sich entspannen können. Dies ist wichtig beim
Stuhlgang, beim Wasserlassen und bei der Frau beim Geschlechtsverkehr
und während der Geburt.
• Er muss dem hohen Druck standhalten, der beim Heben schwerer Lasten
entsteht.
Beckenbodenbewusstes Verhalten
Gleich nach der Geburt haben viele Frauen noch kein Gefühl für den Beckenboden.
Lassen Sie sich in dieser Phase von Ihrer Hebamme oder einer Physiotherapeutin
das richtige Aufstehen über die Seite zeigen.
Auch das richtige Heben ist jetzt wichtig. Wenn Sie falsch oder schwer heben,
entsteht Druck im Bauchraum. Diese Belastung schadet jetzt ihrem Beckenboden.
Wenn Sie es dennoch ausnahmsweise machen müssen, spannen sie die
Beckenboden- und Bauchmuskeln an, gehen Sie in die Knie und behalten beim
Heben einen geraden Rücken. Entlasten Sie Ihren Beckenboden, indem Sie sich
tagsüber auf den Rücken legen und das Becken und die Beine etwas hochlagern.
Spannen Sie beim Niesen und Husten immer auch Ihren Beckenboden an.
Vermeiden Sie langes Stehen. Unterbrechen Sie das Stehen durch ein kurzes
Umhergehen.
Zeitplan für Beckenbodengymnastik
Der folgende Zeitplan stellt nur eine ungefähre Orientierungshilfe dar.
Erste bis achte Woche nach der Geburt:
Lassen Sie sich in der Klinik oder von Ihrer Nachsorgehebamme einfache Übungen
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
zeigen, die den Muskeltonus des Beckenbodens anregen. Versuchen Sie diese
täglich zu Hause zu machen. Nach zwei oder drei Wochen können Sie auch mit dem
Training für die schrägen Bauchmuskeln und die Rückenmuskeln beginnen.
Acht bis zwölf Wochen nach der Geburt:
Sie sollten jetzt einen Rückbildungskurs besuchen. Übungen für die geraden
Bauchmuskeln sind jetzt schon erlaubt.
Ab der 20. Woche:
Nehmen Sie an einem Kurs teil, der ein gezieltes Aufbautraining für den
Beckenboden beinhaltet.
Sechs Monate nach der Geburt:
Viele Frauen können ihr gewohntes Sportprogramm wieder aufnehmen. Ideal sind
jetzt Walken, Schwimmen oder Radfahren, um wieder Kondition und Ausdauer zu
bekommen.
Häufig wird empfohlen gleich nach der Geburt mit der Beckenbodengymnastik zu
beginnen. Vor allem nach einem Dammschnitt sollten Sie aber erst warten, bis er
abgeheilt ist.
Ganz wichtig ist es an dieser Stelle zu erwähnen:
• Auch wenn Sie erst ein Jahr nach der Geburt mit dem Beckenbodentraining
beginnen, beispielsweise weil Ihr Baby Sie sehr beansprucht hat, ist es sehr
wirksam.
• Wichtig bei der Beckenbodengymnastik ist Konsequenz und
Durchhaltevermögen. Stellen sich Erfolge nicht gleich ein, so bleiben Sie
trotzdem dabei und stecken nicht auf. Sie trainieren Ihren ganzen Körper und
machen nebenbei viel für Ihre Haltung und ihre Rückengesundheit.
Für eine effektive Beckenbodengymnastik sind die richtige Atemtechnik, das Gespür
für den Beckenboden und die Fähigkeit die Beckenbodenmuskeln isoliert anspannen
zu können, entscheidend.
Alle Übungen werden zunächst in Rückenlage durchgeführt. Die Beine werden
zunächst hochgelagert. Mit zunehmender Erfahrung werden die Übungen im
Vierfüßlerstand, im Sitzen oder im Stehen durchgeführt.
Im ersten Schritt eignen Sie sich die richtige Atemtechnik an:
• Atmen Sie in Rückenlage in den Bauchraum. Der Bauch bläht sich auf und
dehnt sich in alle Richtungen aus. Der Beckenboden bewegt sich dabei in
Richtung der Beine.
• Beim Ausatmen zieht sich die Bauchdecke ein, der Beckenboden zieht sich
wieder in den Bauchraum zurück.
• Stoßen Sie die Luft beim Ausatmen auf den Laut "P" aus. Diese
Ausatemtechnik führt zu einer reflektorischen Anspannung der
Beckenbodenmuskulatur.
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
In einem zweiten Schritt lernen Sie Ihren Beckenboden wahrzunehmen. Die
Anspannung kann am besten durch Ertasten im Dammbereich wahrgenommen
werden. Wichtig bei den unten aufgeführten Übungen ist es, dass die Gesäß- und die
Oberschenkelmuskulatur entspannt ist. Probieren Sie folgende
Anspannungsvarianten:
• Versuchen Sie die Scheide und den After einander anzunähern. Der
Beckenboden geht in den Bauch hinein.
• Versuchen Sie Steißbein und Schambein zusammenzuführen.
• Probieren Sie die beiden Sitzbeinhöcker zusammenzubringen. Die Pobacken
dürfen Sie dabei nicht anspannen.
• Versuchen Sie, nur den After anzuspannen.
In einem letzten Schritt wird der Beckenboden mit anderen Muskelgruppen
zusammen trainiert. Dabei ist die Stärke der Kontraktion entscheidend, nicht die
Dauer der einzelnen Übung. Die Entspannungszeit zwischen den einzelnen Übungen
sollte dabei länger sein, als die Übung selbst (Übungszeit 7-10 Minuten). Versuchen
Sie folgende Übungen:
•Spannen Sie gleichzeitig die Beckenbodenmuskulatur und die Bauchmuskulatur an.
Stellen Sie sich dabei vor, Ihre Rippen und Ihr Becken nähern sich einander an
und Ihr Nabel zieht sich nach innen. Atmen Sie während der Anspannung
langsam aus.
•Viele Vorstellungshilfen erleichtern die Beckenbodenspannung zu verstärken.
Ziehen Sie den Beckenboden nach innen in den Bauchraum. Stellen Sie sich
dabei vor, dass Ihr Beckenboden ein Aufzug ist, der langsam nach oben in den
Bauch fährt. Sowohl die Anspannung wie auch die Entspannung werden so
schrittweise durchgeführt, ähnlich einem Lift, der an jedem Stockwerk hält.
Versuchen Sie die Übungen anfänglich täglich zu machen. Es genügen ein paar
Minuten. Lassen Sie sich professionell anleiten.
Weitergehende Informationen über:
Rückbildungskurse, Termine etc. erfahren Sie bei allen Hebammen.
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Verhütung
Erster Eisprung
Wann der erste Eisprung nach der Geburt stattfindet, kann nicht exakt vorausgesagt
werden. Dies ist individuell verschieden und hängt auch vom Stillen ab. Oft tritt die
erste Menstruation bei Frauen, die nicht stillen, etwa 4 bis 6 Wochen nach der Geburt
auf. Bei Müttern, die teilweise zufüttern und eingeschränkt stillen, dauert es 2 bis 3
Monate. Etwa 6 bis 18 Monate lässt die erste Regel wieder auf sich warten, wenn
voll gestillt wird. Fast jeder Menstruationsblutung geht etwa 14 Tage zuvor ein
Eisprung voraus!
Wenn Sie also noch keine Menstruationsblutung nach der Geburt hatten,
können Sie schon wieder fruchtbar sein und schwanger werden.
Verhütungsmittel Stillen?
Der natürliche Verhütungsmechanismus funktioniert nicht hundertprozentig!
Auch eine voll stillende Mutter muss daher an Verhütung denken.
Verhütungsmittel
Am besten besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Gynäkologen / mit Ihrer
behandelnden Gynäkologin die für Sie am besten geeignete Verhütungsmethode.
Eine gute Gelegenheit dazu ist die Abschlussuntersuchung, die Sie 6 bis 8
Wochen nach der Geburt wahrnehmen sollten.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z. Bsp. Hartz IV) bekommen Sie eventuell
Verhütungsmittel erstattet, bitte fragen Sie Ihre Ärztin / Ihren Arzt.
Verhütungsmittel Kondome schützen vor HIV und anderen
Geschlechtskrankheiten!
Das HI – Virus ist der Erreger einer für den Menschen lebensgefährlichen
Immunschwächekrankheit (AIDS).
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
AIDS / HIV – Verhütung
Etwas Grundsätzliches vorneweg: Eine HIV – Infektion kann man niemandem
ansehen!
Sie müssen sich also auf andere Weise schützen.
Eine der häufigsten Ansteckungsarten ist Geschlechtsverkehr.
Sie sind beim Sex nur durch die Verwendung von Kondomen geschützt, weil dadurch
keine Körperflüssigkeiten in den Körper des anderen gelangen können.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, nur Qualitätskondome zu verwenden (CE –
Kennzeichnung). Prüfen Sie auch das Haltbarkeitsdatum.
Falls dies nötig ist, benutzen Sie ein Gleitmittel.
Vorsicht: Ein Latex–Kondom harmoniert nur mit fettfreien Gleitmitteln. Alle anderen
Gleitmittel beschädigen es und können es zerreißen! Benutzen Sie deswegen nur
wasserlösliche Gleitmittel, welche es in Drogerien, Apotheken oder Sexshops zu
kaufen gibt. Schauen Sie zudem auf den Etikettendruck der Verpackung, ob das
Kondom noch haltbar ist.
Für Sie sollte zudem das Thema „AIDS und Verhütung“ ein stets präsentes Thema
sein, vor allem, wenn Sie sich auf eine neue Beziehung einlassen, oder häufig Ihre
Geschlechtspartner wechseln. Vertrauen Sie Fremden nicht blind, sondern verhüten
Sie mit Kondom, bis Sie sich beide haben testen lassen. Manchmal weiß der
Sexualpartner auch noch nicht, dass er bereits infiziert ist.
In anderen Bereichen Ihres Lebens ist keine akute Ansteckungsgefahr gegeben.
Ärztliches Besteck beispielsweise wird nach jeder Behandlung gründlich gereinigt
und desinfiziert, sie brauchen sich hier also keine Sorgen zu machen.
Durch eine HIV – Infektion muss niemand im Alltag besonders behandelt werden.
Mitbewohner können sich durch gewöhnliches Zusammenleben in einem Haushalt
nicht anstecken, die Kleidung eines Infizierten muss beispielsweise nicht gesondert
gewaschen werden. Bei kleineren Verletzungen sollte man vorsichtig sein. Verletzt
man sich beispielsweise an einem Kunststoffzaun und blutet, sollte man hier wie bei
jeder anderen blutenden Wunde acht geben.
Es besteht jedoch kein Risiko bei Haut – oder Körperkontakt wie Schmusen,
Küssen oder einen Händedruck.
Trotzdem möchten wir Ihnen hier erklären, in welchen Situationen Sie besonders
Acht geben sollten, falls Sie ein HIV-infiziertes Kind haben:
Wenn sich das Kind geschnitten hat (zum Beispiel beim Kochen, als es Gemüse
geschnitten hat) und dadurch eine offene Wunde hat, ziehen Sie sich selbst
Handschuhe an, bevor Sie das Kind medizinisch versorgen. In dieser Zeit sollte das
Kind mit seiner offenen Wunde nicht zu anderen Kindern gehen. Waschen Sie die
Wunde gut aus und verbinden Sie sie, bzw. verwenden Sie ein Pflaster (je nach
Größe der Wunde).
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Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Einen Punkt möchten wir ganz klar ins Zentrum stellen: Packen Sie Ihr Kind nicht „in
Watte“, nur weil es AIDS hat – es ist trotzdem ein Kind, dass spielen möchte – auch
mit anderen Kindern. Es hat ein Recht darauf! Und zu diesem Spiel gehört auch,
dass man sich einmal dabei verletzt. Denken Sie einfach daran, wie viele
Schrammen und blaue Flecke Sie hatten, als Sie in diesem Alter waren. Es kann
nichts passieren, wenn dem Kind klar ist, dass seine Wunden sofort verarztet werden
müssen, wenn es sich welche zugezogen hat. Alles andere ist nur unnötige
Panikmache und schadet dem Kind umso mehr, nämlich auf psychischer Ebene!
Neben allgemeiner medizinischer Beratung kann beim Gesundheitsamt auch ein
HIV-Antikörper-Test ("Aids-Test") durchgeführt werden. Dieser Test wird
kostenfrei angeboten und ist anonym.
Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises
Am Wiedenhof 1- 3
51643 Gummersbach
Tel. 02261 / 88 5305 oder 88 5318
92
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Was gehört in die Hausapotheke?
Autorin: Susanne Kreichauf,
wissenschaftliche Angestellte am
Staatsinstitut für Frühpädagogik, München
Die Hausapotheke ist ein unverzichtbarer Bestandteil für jeden Haushalt. Gerade zu
Hause passieren die meisten Unfälle – wie leicht kann man sich Schnitt- und
Schürfwunden, Verbrennungen oder Verbrühungen zuziehen. Die Hausapotheke ist
dann oft der Retter in der Not und leistet schnell Erste Hilfe. Auch Erkältungen
melden sich meist am Abend an, wenn die Apotheke bereits geschlossen hat und der
Notdienst nur umständlich erreicht werden kann.
Jährliche Kontrolle wichtig
Damit im Notfall die richtigen Utensilien zur Hand sind, sollte die Hausapotheke
einmal im Jahr überprüft werden. Medikamente, deren Haltbarkeitsdatum
überschritten ist, sowie Medikamente, deren Etiketten nicht mehr leserlich sind,
müssen entfernt werden. Auch müssen nicht mehr klebende Pflaster entsorgt
werden. Ebenfalls wichtig: Der Beipackzettel sollte immer zusammen mit dem
Arzneimittel, am besten in der Originalverpackung, aufbewahrt werden.
Der optimale Platz
Lagern Sie die Hausapotheke möglichst kühl, trocken und dunkel. Als
Aufbewahrungsorte scheiden damit Bad und Küche aus, geeignet ist das
Schlafzimmer oder der Flur. Arzneimittel sollten für Kinder unerreichbar aufbewahrt
werden, allerdings sollten auch für Kinder zumindest Pflaster immer griffbereit liegen.
Bitte lassen Sie sich in Ihrer Apotheke, beim Hausarzt, Kinderarzt beraten!
93
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Inhalt einer kompletten Hausapotheke
Arzneimittel
• Schmerz- und Fiebertabletten
• Erkältungsmittel gegen Husten, Halsschmerzen, Schnupfen
• Tabletten gegen Durchfall und Verstopfung
• Mittel gegen Sodbrennen, Völlegefühl und Blähungen
• Mittel gegen Übelkeit und Magendrücken
• Mittel gegen Insektenstiche
• Wund- und Brandgel
• Medikamente, die der Arzt zum Dauergebrauch verschrieben hat
Verbandsmittel
•
•
•
•
•
Pflaster und Pflasterstrips
Mullbinden, 6 cm und 8 cm breit
elastische Binden
Verbandspäckchen in
verschiedenen Größen (klein,
mittel, groß)
Verbandsklammern
•
•
•
•
•
•
Heftpflaster von der Rolle
Verbandswatte
Dreieckstücher
Sicherheitsnadeln
Splitterpinzette
Verbandsschere
Hilfsmittel
•
•
•
•
•
Fieberthermometer
Gummi- oder Plastikhandschuhe
Wunddesinfektionsmittel Mundspatel
Gummi- oder Lederfingerling
Wärmflasche
Sonstiges
•
•
•
Erste-Hilfe-Anleitung
Notfalladressen
Telefonnummern von Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus und
Vergiftungszentren
Hinweis: Der Besuch eines Erste Hilfe Kurses am Kind macht Eltern sicherer.
Erkundigen Sie sich beim Deutschen Roten Kreuz oder in der
Volkshochschule oder in der
Villa Adebar Oststr. 16 , 51766 Ründeroth Gemeinde Engelskirchen
Tel.:02263 - 9291369
nach Terminen.
94
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Die Sonne hat auch Schattenseiten
Quelle:
Autorin:
Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik
(IFP)
Susanne Grohs-v. Reichenbach
Wenn die Sonne scheint, geht es uns gut. Besonders die Kinder zieht es nach
draußen, sie wollen ungezwungen ihren Bewegungsdrang ausleben. Alle atmen auf,
wenn nach den langen Wintermonaten die Frühlingssonne wärmt. Herrlich, so ein
bisschen Sonne tanken!
Doch Vorsicht: Gerade jetzt hat unsere Haut nur geringen Eigenschutz und darf der
UV-Strahlung nicht zu lange ausgesetzt werden. Was sollten Eltern zum Thema
Sonnenschutz wissen? Oder braucht es diesen Punkt gar nicht in unserem täglichen
"Pflichtenheft"?
Warum sollen wir Kinder vor der Sonne schützen?
Genau gesagt geht es um den Schutz vor zu viel UV-Strahlung. Die ultraviolette
Strahlung ist das unsichtbare, energiereiche Licht, das ein Teil der Sonnenstrahlung
ist. Sie wird in UVA, UVB und UVC unterteilt. Unsere Haut ist der UVB- und UVAStrahlung ausgesetzt. Die kurzwellige UVB-Strahlung ist das für den Menschen
gefährlichste Spektrum.
Den größten Teil der UV-Strahlung schirmt der Ozongürtel ab, wobei die UVCStrahlen gänzlich herausgefiltert werden. Messungen bestätigen jedoch, dass in den
letzten 30 Jahren die Ozonkonzentration in höheren Luftschichten abgenommen hat.
Der Ozongürtel ist auch in unseren Breiten dünner geworden, wodurch die UVStrahlung an der Erdoberfläche intensiver wird. Dieser Trend wird sich wohl weiter
verstärken, da die früher freigesetzten ozonzerstörenden Substanzen sehr lange in
der Atmosphäre bestehen bleiben.
Unsere Kinder verbringen viel mehr Zeit im Freien als wir Erwachsene. Bis zum 18.
Lebensjahr bekommen sie bereits 80 Prozent der UV-Strahlendosis ihres gesamten
Lebens ab. Deshalb ist Sonnenschutz für Kinder besonders wichtig. Was
kennzeichnet die Haut von Kindern?
Ihre Haut ist dünner als die der Erwachsenen. Die Fähigkeit, eine schützende
Lichtschwiele vor Sonnenstrahlen zu bilden, muss sich erst im Laufe der Jahre
entwickeln.
Sie kann nicht schnell genügend Pigmente (Melanin) produzieren, die als natürlicher
Eigenschutz gelten.
Kinderhaut kann UV-Schäden nur ungenügend "reparieren".
95
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Welche Schäden können durch ungeschützten Sonnengenuss entstehen?
Man sagt: "Die Haut vergisst nichts!" Dieser Satz stammt von der Aktion der
Bayerischen Staatsministerien "Sonne(n) mit Verstand ... statt Sonnenbrand"
(http://www.sonne-mit-verstand.de/start_gefahren.html). Sie weist auf akute
Wirkungen und Spätwirkungen von UV-Strahlen hin. Akute Wirkungen sind
Sonnenbrand und Bindehautentzündung. Als Spätwirkung wird die Entstehung von
Hautkrebs genannt. Das Risiko, Schwarzen Hautkrebs (Malignes Melanom) zu
entwickeln, wird durch wiederholte schwere Sonnenbrände, besonders in der
Kindheit und frühen Jugend, erhöht. Die Entstehung von NichtmelanomenHautkrebsen (Spinaliom und Basaliom) wird durch häufige UV-Strahlung gefördert.
Eine andere Spätfolge ist die Photoalterung der Haut. Die häufige und übermäßige
Sonnenbestrahlung - auch ohne Hautrötung - führt zu vorzeitiger Hautalterung. Auch
der Graue Star zählt zu den Spätwirkungen. Diese Linsentrübung des Auges wird
durch UV-Strahlen wesentlich beeinflusst und ausgelöst.
Entscheidend ist die Früherkennung von Hautschäden!
Es muss an dieser Stelle leider angesprochen werden: Die Erkrankungen an
Hautkrebs nehmen nach Expertenangaben weltweit zu. Laut Pressebericht erkrankt
in Bayern bereits jeder 100. Einwohner an Schwarzem Hautkrebs. Hauptursache für
die Hauttumore ist ultraviolettes Licht beim Sonnenbaden ohne ausreichenden
Schutz. Hier spielen auch Urlaube in südlichen Ländern eine große Rolle.
Sonnenbedingte Hautveränderungen und Hautkrebs bilden sich am häufigsten auf
den so genannten Sonnenterrassen des Körpers. Diese sind Ohren, Nasen,
Wangen, Unterlippe, Glatze, Schultern, Rücken, Handrücken, Gesäß und Fußrücken.
Falls Sie unklare Hautveränderungen bei sich oder Ihren Kindern feststellen, lassen
Sie diese vom Facharzt prüfen. Wer sich für eine Selbstuntersuchung interessiert,
findet eine wertvolle Anleitung beim Verein zur Bekämpfung von Hautkrebs e.V./
Universitätshautklinik Tübingen (http://www.hautkrebs.de). Eine jährliche
Untersuchung zur Früherkennung ist einfach und wird für die ganze Familie
empfohlen. So lernen die Kinder, dass ihre Haut etwas Wertvolles ist.
Sonnenschutz für Kinder: das können Sie tun
Nachdem wir die Fakten kennen, fühlen wir Eltern uns nicht besonders ermutigt.
Vielleicht sogar ein bisschen ratlos. Aber kennen wir das nicht auch schon von
anderen Kinderthemen her? Die Auswahl geeigneter Nahrungsmittel, das richtige
Maß des Medienkonsums oder die Verkehrserziehung sind bekannte
Herausforderungen. Doch werden diese Problemstellungen in konkrete Einzelschritte
zerlegt, kommen wir der Bewältigung näher. Also: Wie steht's mit geeigneten
Maßnahmen gegen die UV-Belastung?
96
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Zum Schutz vor UV-Strahlung gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Weniger in der prallen Sonne aufhalten: Der beste Sonnenschutz ist Schatten und
geeignete Kleidung. Bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sollten wir unsere Kinder
überhaupt nicht der direkten Sonne aussetzen. Hier gilt immer: bekleidet im Schatten
lassen. Babys sollen auch nicht mit Sonnenschutzmitteln eingerieben werden, da
diese die zarte Haut zu sehr belasten.
Wichtig ist, in der Mittagszeit von 11 bis 15 Uhr direkte Sonneneinstrahlung für Kinder
zu vermeiden. Schatten und Kleidung sind der beste Schutz in dieser Tageszeit.
Bedenken Sie, dass auch bei bedecktem Himmel immerhin noch 50-80% der UVStrahlung durchdringen. Eine Hilfe für die Tagesplanung kann sein, sich über den
aktuellen UV-Index zu informieren. Der UV-Index ist ein Wert für die Intensität der
UV-Strahlung und wird z.B. vom Deutschen Wetterdienst für verschiedene Regionen
Deutschlands und Europas angegeben. Je höher der Wert, desto höher ist die UVBelastung und umso eher droht ein Sonnenbrand. Ist der Wert niedrig, können Sie
die Sonne länger genießen. Konkrete Werte nennt auch das Bundesamt für
Strahlenschutz (http://www.bfs.de/uv/uv2/uvi/messnetz.html).
Sonnenschutzcremes mit hohem Lichtschutzfaktor benutzen: Einmal
entstandene UV-Schäden der Haut sind nur schwer wieder auszugleichen. Deshalb
ist ausreichender Schutz wichtig. Dieser richtet sich nach dem Alter der Kinder, der
Intensität der Sonneneinstrahlung und dem Hauttyp. Wichtig ist auch die
Spielaktivität der Kinder: Wird z.B. draußen gebadet? Dann sollten Sie wasserfeste
Produkte mit Schutz vor dem UVA- und UVB-Spektrum wählen. Der Lichtschutzfaktor
kann zwischen 20 und 30 liegen. Und: Nach dem Abtrocknen neu eincremen. Als
Faustregel nennt die Landeszentrale für Gesundheitsbildung in Bayern e.V.: "Je
heller Haut, Haare und Augen der Kleinen gefärbt sind, desto empfindlicher reagieren
sie auf UV-Strahlung." Generell werden Lichtschutzcremes mit physikalisch
wirkenden Schutzsubstanzen (z.B. Titandioxid) für Kinder empfohlen.
Eine Rolle spielt auch, ob die Haut schon vorgebräunt ist oder nicht. Die
Universitätshautklinik Tübingen nennt Richtwerte, wie lange wir zu Beginn in der
Sonne bleiben können - diese variieren je nach Hauttyp von 10 bis 30 Minuten. Für
die Wahl der Lichtschutzfaktoren für Kindersonnencremes empfehlen die Experten
folgende Werte:
Ungebräunte Haut braucht ca. 20-30 für UVA und UVB,
vorgebräunte Haut kommt mit ca. 10-20 für UVA und UVB aus.
Können wir also unsere Kinder entsprechend eingecremt unbedenklich in die Sonne
schicken? Grundsätzlich lässt sich das wohl nicht bejahen. Denn, so die
Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention, Sonnenschutzmittel schützen laut
einer Studie vor Sonnenbrand, aber nicht vor Hautkrebs. Deshalb sollten diese
Produkte nicht zu dem Zweck genutzt werden, um den Aufenthalt in der Sonne
beliebig zu verlängern (vgl. http://www.unserehaut.de).
Textilien mit UV-Schutz verwenden und geeignete Sonnenbrille aufsetzen:
Sommerliche Kleidung aus hellen dünnen Stoffen schützt längst nicht so stark vor
der UV-Strahlung wie angenommen wird. Dies gilt besonders, wenn die Textilien
durchnässt sind. Dicht gewebte dunkle Stoffe halten die Sonne besser ab.
Inzwischen gibt es von mehreren Herstellern Kleidung bzw. Schwimmanzüge mit
eingebautem Sonnenschutzfaktor zu kaufen. Achten Sie hierbei auf den
97
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
UV-Standard 801, der einen Test der Textilien auch unter Beanspruchung beinhaltet.
Ihre Kleinen bestehen auf das Tragen anderer Lieblingsteile? Sonnenschutz kommt
auch aus der Waschmaschine! Von Frosch gibt es ein Waschmittel, dem ein UVAbsorber zugesetzt ist. Mit jeder Wäsche nimmt der Schutz gegen UV-A und UV-B
Strahlen zu, bis er nach 10 Waschgängen Sonnenschutzfaktor (UPF) 30 erreicht. Es
gilt als sinnvoll, auf diesem Wege die Gesamtbelastung durch UV-Strahlen zu senken
(http://www.verbraucher.org/index.php/aid/118).
Die Augen schützen Schirmmützen bzw. Sonnenbrillen mit wirklich gutem UV-Filter
am besten.
Wie passt konsequenter Schutz vor der Sonne zum Familienalltag?
Meine Antwort ganz spontan: Weniger gut! Oder mit Kompromissen, so wie bei vielen
Dingen im Leben.
Die Situation kennt doch jeder: Endlich ist es mal so richtig schönes Badewetter und dazu noch Wochenende, wo alle Zeit haben. Bis sich Groß und Klein eingecremt
haben (!), sämtliche Schwimmhilfen und Verpflegung eingepackt wurden und der
Weg zum kühlen Nass bewältigt ist, kann es ganz schnell 11 Uhr werden. Ja, und
jetzt? Eigentlich ist plantschen, paddeln, schwimmen, in der Sonne ausruhen etc.
nicht mehr um diese Uhrzeit erlaubt. Laut "Sonnenregeln".
Was tun, wenn die Nachbarjungen im Sommer über Mittag auf dem Fußballplatz
bolzen und der eigene Filius mit bettelndem Blick nach draußen drängt? Eigentlich
muss er im Schatten bleiben, mindestens bis 15 Uhr.
Ich meine: Die Risiken der UV-Strahlung dürfen das Familienleben und den
Bewegungsdrang von Heranwachsenden nicht in ein zu starres Korsett pressen. Die
Mittagsstunden bekleidet im Schatten am See verbringen oder den Sohn mit
Sonnencreme und T-Shirt mit Sonnenschutzfaktor zum Fußball lassen - eben
Sonne(n) mit Verstand - scheinen mir hin und wieder vertretbar. Wenn Sie auf
Nummer sicher gehen wollen, beraten Sie sich beim Facharzt, wie Sie in diesen
Fällen entscheiden sollen.
Wie ziehen die Kinder eigentlich mit, wenn es um ihre Haut geht?
Unsere fast 10-jährige Erfahrung als Eltern hat mir gezeigt: Was Kinder konsequent
als Regelverhalten anerzogen bekommen, funktioniert irgendwann automatisch. So
wie eines Tages das Zähneputzen klappt, so wird auch der Sonnenhut zuverlässig
aufgesetzt, wenn es nach draußen geht. Die Sonnencreme griffbereit im Bad
aufbewahrt, erinnert an das morgendliche Eincremen, bevor die Kids angezogen
sind.
Schwierig wird es, wenn die Gleichaltrigen auf Sonnenschutzcreme und Textilien
verzichten - besonders, weil es "uncool" ist, eine Sonnenkappe zu tragen. In diesem
Fall bleibe ich gnadenlos. Raus geht es nur eingecremt und mit Kopfbedeckung. Das
wissen die Kinder. Hier noch einige Tipps für den Erziehungsalltag:
Zeigen Sie Ihrem Nachwuchs nach einem langen Sonnentag die Hautrötungen, die
bei vielen anderen Mitmenschen zu beobachten sind - das wirkt wenig
beneidenswert.
Fragen Sie sich ehrlich, wie wichtig Ihnen selbst eine gesunde Haut ist. Eltern und
Erzieherinnen sind wichtige Vorbilder.
98
Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit
Sprechen Sie dieses Thema in den Einrichtungen an, die Ihr Nachwuchs besucht.
Denken Sie besonders an die Mittagsbetreuung der Grundschulen und klären Sie,
inwieweit UV-Schutz dort bereits berücksichtigt wird.
Ihr Kind wird schnell merken, dass Sie dieses Thema ernst nehmen, und wird
"mitziehen". Bringen Sie ihm oder ihr bei, die Haut bewusst wahrzunehmen und für
sie zu "sorgen". Wenn Sie regelmäßig gemeinsam zur Vorsorgeuntersuchung zur
Hautärztin oder zum Hautarzt gehen, kann sich diese Haltung ganz von selbst
entwickeln.
99
Liebe Eltern,
auf den folgenden Seiten finden Sie eine Liste aller
Gummersbacher Kindergärten und Familienzentren
mit kurzen Beschreibungen über das Alter der betreuten Kinder, die Öffnungszeiten der Einrichtung,
spezielle Angebote, sowie Adressen und Ansprechpartner/innen.
Sie suchen einen Babysitter? Schauen Sie in diesem
Kapitel nach:
• Vermittlung von Babysittern
Wenn Sie wissen möchten, wo der nächste Spielplatz
ist, sind Sie hier genau richtig:
Angebote für Jugendliche finden Sie in der Rubrik
Kommunales
Spielplätze
Darüber hinaus finden Sie Informationen über Hilfen,
Beratung und Unterstützung durch den Fachbereich
Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach
1. Kinder- und Jugendberatung
2.Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und
Erziehungsberatung)
3. Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur
Erziehung)
4. Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21
Jahre), Jugendgerichtshilfe
5. Informationen zu den Themen
Unterhalt, Vaterschaft, Sorgerechtserklärung und Beurkundungen sowie zum Thema Unter-
haltsvorschuss
6.Vermittlung von Tagespflegekindern/-eltern und
Dauerpflegekindern
7. Trennungs- und Scheidungsberatung und Bera-
tung bei Umgangsfragen mit dem Kind (siehe auch Rubrik „Sind Sie alleinerziehend?“)
8. Hilfen bei Kindeswohlgefährdung
Kinderbetreuung
Tageseinrichtung für Kinder
Jedes Kind ist anders. Jedes Kind hat unterschiedliche Begabungen und
Bedürfnisse, das wissen Sie als Eltern am besten. Die Kindertageseinrichtung ist der
Ort, der die Erziehung und Bildung in der Familie sinnvoll ergänzt und die kindliche
Entwicklung in besonderer Weise fördert.
Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Zum 1. August 2008 ist das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Im
Zentrum des Gesetztes stehen neben dem verstärkten Ausbau des
Betreuungsangebotes für unter Dreijährige insbesondere die frühe Bildung und
individuelle Förderung von Kindern und mehr Flexibilität für die Eltern bei der
Nutzung des Angebots. Alle Kinder sollen gleichermaßen gefördert und in ihren
Bildungskompetenzen gestärkt werden. Deshalb werden alle vierjährigen Kinder auf
ihre Sprachfähigkeit getestet. Kinder, bei denen Sprachdefizite erkannt werden,
bekommen eine auf zwei Jahre angelegte, zusätzliche Sprachförderung. Weitere
Informationen hierzu finden Sie unter www.mgffi.nrw.de.
Betreuung von Kindern unter drei Jahren
Immer mehr Eltern haben den Wunsch, Familie und Beruf zu vereinbaren. Aber nur
wenn eine Kinderbetreuung vorhanden ist, können Mütter oder Väter ihren weiteren
Berufsweg oder ihre berufliche Weiterbildung planen. Jedes Kind, das mindestens
drei Jahre alt ist, hat einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.
Im Kindergartenjahr 2010/2011 soll dieser Anspruch auch für Kinder ab zwei Jahren
gelten.
Tagesmütter und Tagesväter
Neu im Kinderbildungsgesetz ist auch eine stärkere Verankerung von Tagesmüttern
und Tagesvätern. Viele Eltern schätzen die familiennahe Form der Bildung und
Erziehung durch Tagesmütter und Tagesväter, ihre zeitliche Flexibilität und ihre
besondere Bedeutung für die Kinder. Die Tagesmütter und Tagesväter werden im
Allgemeinen über Fortbildungen qualifiziert und per Gesundheitszeugnis,
polizeiliches Führungszeugnis sowie einem Hausbesuch überprüft. Die Kosten
werden vom Jugendamt einkommensabhängig ermittelt. Bei der Suche nach einer
Tagesmutter oder einem Tagesvater hilft Ihnen Ihr Jugendamt gerne.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Familienzentren
Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen in Deutschland Familienzentren
eingerichtet, um Eltern und Kindern alltagsnahe, ganzheitliche Hilfen rund um die
Kindertagesstätten anzubieten. 1500 Familienzentren gibt es schon. Bis zum Jahr
2012 sollen 3.000 dieser Zentren eingerichtet sein. Ziel ist es, Bildung, Erziehung
und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der
Beratung und Hilfe für Familien zusammen zu führen. Unter
www.familienzentrum.nrw.de finden Sie weitere, umfangreiche Informationen.
101
Kinderbetreuung
Kindergärten
Evangelische Kindergärten
Ev. Kindergarten
Kirchweg 33
51645 Gummersbach-Derschlag
Frau Urban (Tel. 02261-53301)
2-6 Jahre, 25-35 Std. Betreuungszeit
[email protected]
Ev. Kindergarten
Wasserfuhrstr. 6
51643 Gummersbach-Steinberg
Frau Sutter (Tel. 02261-65749)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
Ev. Kindergarten Kleine Strolche
Theodor-Heuss-Str. 39
51645 Gummersbach-Niederseßmar
Frau Schmidt-Dresbach
(Tel. 02261-21594)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
Ev. Familienzentrum Vollmerhausen
Kapellenstr. 21
51645 Gummersbach-Vollmerhausen
Frau Schmidt-Dresbach
(Tel. 02261-76178)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
Beratung und Unterstützung für
Familien; Familienbildung;
Unterstützung bei Tagesmüttersuche;
Verbesserung der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie; Gütesiegel
Familienzentrum NRW
[email protected]
Ev. freikirchl. Kindergarten
Burgstr. 7
51647 Gummersbach-Windhagen
Herr Lange (Tel. 02261-21110)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
Katholische Kindergärten
Ev. Kindergarten
Von-Steinen-Str. 6
51643 Gummersbach
Frau Dannenberg (Tel. 02261-25388)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
Ev. Kindergarten Sternenkinder
Fasanenweg 31
51647 Gummersbach-Bernberg
Frau Köster (Tel. 02261-59571)
1 integrative Gruppe, 3-6 Jahre,
25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
Kath. Kindergarten
Dieringhauser Str. 111
51645 Gummersbach
Frau Bolzani (Tel. 02261-77744)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
Kath. Kindergarten St. Klemens
Bickenbachstr. 98
51643 Gummersbach-Steinenbrück
Frau Günter-Baldus (Tel. 02261-25557)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
102
Kinderbetreuung
Kath. Kindergarten St. Raphael
Am Wehrenbeul 2
51643 Gummersbach
Frau Kühr (Tel. 02261-26576)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
Städtische Kindergärten
Kindergarten Hoppetosse
Virchowstr. 11
51643 Gummersbach-Strombach
Frau Winterscheidt (Tel. 02261-62459)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
Familienzentrum
Janosch's Trauminsel
Weidenstr. 43
51647 Gummersbach-Bernberg
Frau Maas-Maiworm (Tel. 02261-56292)
2 integrative Gruppen, 3-6 Jahre,
25-35-45 Std. Betreuungszeit
Anlaufstelle für Beratung und
Familienbildung; Kooperationen mit
Therapeuten, Beratungs- und
Gesundheitsfachstellen; Krabbelund Spielgruppen;
Tagesmuttervermittlung;
Elterncafé; 3Monats-Programme;
Pilotprojekt des Ministeriums für
Familien in NRW
[email protected]
Familienzentrum Wilde Knöpfe
Brüder-Grimm-Str. 2
51645 Gummersbach-Dieringhausen
Frau Dresbach-Roth (Tel. 02261-77786)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
Elterncafé; Krabbelgruppe; Hilfe bei
der Suche nach Tagesmutter;
Familienbildung; Kooperation mit über
30 Partnern, Beratungsstellen;
Veranstaltungskalender; Gütesiegel
Familienzentrum NRW
[email protected]
www.die-wilden-knoepfe.de
Bewegungskindergarten Lummerland
Kirchplatz 4
51647 Gummersbach-Lieberhausen
Frau Rother (Tel. 02354-2634)
Einzelintegration, 3-6 Jahre,
35 Std. Betreuungszeit
Kooperation mit Becketaler Turnverein
und Lern- und Mototherapie; „Lernen
mit Bewegung“; Zertifiziert durch
Landessportbund NRW
[email protected]
Städtische Kita Albertstrasse
Albertstr. 4
51643 Gummersbach
Frau Mühlkünzler (Tel. 02261-5018666)
4 Gruppen 0-6 Jahre,
25-35-45 Std. Betreuungszeit
Kindergarten Flohkiste
Frömmersbacher Str. 5
51647 Gummersbach-Lantenbach
Frau Schilling (Tel. 02261-23984)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
103
Kinderbetreuung
AWO Kindergärten
Lina-Ege-Kindergarten
Hermann-Kind-Str. 32
51645 Gummersbach-Hunstig
Frau Koch (Tel.: 02261-74808)
2-6 Jahre, 35-45 Std. Betreuungszeit
Margot-Paatzig-Kindergarten
Virchowstr. 2
51643 Gummersbach-Strombach
Frau Bomhauer (Tel. 02261-22027)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
Beratung und Unterstützung für
Familien; Familienbildung;
Unterstützung bei Tagesmüttersuche;
Verbesserung der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie; Gütesiegel
Familienzentrum NRW
[email protected]
DRK Kindergärten
Käthe-Frankenthal-Kindergarten
Hülsenweg 17
51647 Gummersbach-Hülsenbusch
Frau Bilstein (Tel. 02261-67868)
2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
DRK-Kindergarten Pusteblume
Hohensteinstr. 25
51645 Gummersbach-Rebbelroth
Frau Koßlick (Tel. 02261-59125)
3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
Berta-Kröger-Kindergarten
Glockenweg 6
51647 Gummersbach-Berghausen
Frau Oerder (Tel. 02266-6175)
2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
Freie Kindergärten
AWO Familienzentrum
Johanna-Tesch
Flurstr. 34
51645 Gummersbach-Derschlag
Frau Will (Tel. 02261-53846)
1 integrative Gruppe, 3-6 Jahre,
25-35-45 Std. Betreuungszeit
Beratung und Unterstützung für
Familien; Familienbildung;
Unterstützung bei Tagesmüttersuche;
Verbesserung der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie; Gütesiegel
Familienzentrum NRW
[email protected]
DRK-Kindergarten Krümelkiste
Amselweg 39
51647 Gummersbach-Bernberg
Frau Ruland (02261-52373)
2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
[email protected]
PEG-Kindergarten (Elterninitiative)
Grotenbachstr. 36
51643 Gummersbach
Frau Frommhagen (Tel. 02261-23386)
3-6 Jahre, 35 Std. Betreuungszeit
info@peg-ev. de
Waldorf-Kindergarten
Brüder-Grimm-Str. 6
51645 Gummersbach-Dieringhausen
Frau Schulze Hiemstra
(Tel. 02261-72000)
3-6 Jahre, 25-35 Std. Betreuungszeit
[email protected]
104
Kinderbetreuung
Erläuterungen:
Die Anmeldung für einen Kindergartenplatz erfolgt immer in der jeweiligen
Tageseinrichtung für Kinder!
Öffnungszeit für diese Angelegenheit im Jugendamt:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag
Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr
8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Zuständigkeiten im Jugendamt:
Betriebskosten:
Frau Anke Vogt-Katzwinkel
Tel.: 02261-871250
[email protected]
Fachberatung:
Herr Michael Spautz
Tel.: 02261-872250
[email protected]
Elternbeiträge:
Frau Bettina Alhelm
Tel.: 02261-871206
[email protected]
Frau Barbara Weispfennig
Tel.: 02261-872206
[email protected]
105
Kinderbetreuung
Spielplätze in Gummersbach
Bo = Bolzplatz
Sch = Schule
Pa = Patenschaft
Pri = Privat
Einzugsgebiet ca. 150 m unabhängig von örtlichen
Gegebenheiten. Das Maß ergibt sich aus dem Umstand,
dass Eltern ihre Kinder im Kindergartenalter etwa 150
Meter weit alleine gehen lassen.
Bo
Beckestr. 54-85, Am alten Steg, Am Ohl, Am Langenberg,
Am Berghof 1-13
Becke, Niederhagenstr. - Bolz
Sch Becke, Schule, Am
Sonnenberg
Pri
Bo
Berghausen, Thaler Thaler Weg 32-54 und 43-53, Hohefuhrweg 50
Weg
Ansprechpartner:Verschönerungsverein Berghausen
Hr. Selbach, Huhefuhrweg 5, Berghausen
Bernberg,
Kastanienstr.
Kastanienstr. 37-67 und 50-90 und 125-145 und
182-188, Fichtestr. 1-11, Südring 56
Bernberg,
Falkenhöhe
Erneuert 2006; Falkenhöhe, Meiseneck, Taubenweg
5-19, Stareneck, Finkenweg 2-14 und 11-23,
Amselweg 1-33, Ammerweg 2-12
Bernberg,
Nordring
Nordring 35-52, Falkenhöhe, Meiseneck, Zaunkönigsteg
Derschlag, Am
Epelberg
Am Epelberg 5-20 (alle), Sienhardtstr. 3-32 (alle),
Hermann-Renner-Str. 25-43 und 26-52
Derschlag, Am
Rennerpark
Am Rennerpark, Am Waldhang 17, 22, 24, Epelstr. 25-37
und 40-56, Im Manshagen, Haidschlade, In der Mühlhelle
27-43 (alle), Hermann-Renner-Str. 1-23 (alle), Am
Heidnocken 1-9
Derschlag,
Kölner Str.
Sonneneck, Eintrachtstr., Epelstr. 2-19, Kölner Str. 30-70
und 45-81, Südstr. 2-43, Turmstr. 4 und 9-27
Derschlag,
Rennerpark
Hermann-Renner-Str. 4-38 (alle), Am Rennerpark 1-4
(alle), Im Manshagen 1-6 (alle)
Sch Derschlag
Pa
Beckestr. 87, Am Sonnenberg 1-28, Breite Str. 1-5
Am Heidnocken, Haidschlade, In der Mühlhelle,
Hermann-Renner-Str. 1-111 (alle), Kirchweg 15-29 (alle)
Dieringhausen,
Am Homertsiefen
Am Homertsiefen 1-59, Im Eichenhof 13-19 und 18-24,
Stüfkenskamp 9-25 und 14-26, Hochstr. 35-61 und 44-62
Dieringhausen,
Hambaumsiedlung
Hambaumsiedlung, Halstenbachstr. 4-16 (alle)
Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für
Dieringhausen, Vollmerhausen und Umgebung,
Hr. Pütz, Dieringhauserstr. 115, Dieringhausen
106
Kinderbetreuung
Pa
Pa
Pri
Dieringhausen,
Heinrich-Heine-Str.
Ganghoferstr., Heinrich-Heine-Str., Eichendorfstr.,
Kantstr., Neudieringhauserstr. 76-103, Auf der Brück
48-62
Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für
Dieringhausen, Vollmerhausen und Umgebung,
Hr. Pütz, Dieringhauserstr. 115, Dieringhausen
Dieringhausen,
Lachtstr.
Lachtstr., Alte Mühlenstr., Vollmerhauserstr. 105-133,
Dieringhauserstr. 1-15
Dieringhausen,
Zur Aggerhalle
Zur Aggerhalle, Schulstr. 1-37 (alle), Sternstr., Steinstr. 915, Arndtstr., Zum Schulzentrum1, 1a, Im Aggersiefen 218 und 3-7, Neudieringhauserstr. 14a-19 (alle)
Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für
Dieringhausen, Vollmerhausen und Umgebung,
Hr. Pütz, Dieringhauserstr. 115, Dieringhausen
Dümmlinghausen,
Hagener Str.
Hagenerstr. 2-42a und 9-29, Herweg 3-13
Erbland, Erblandstr. Erblandstr. 12-43 (alle), Schönebergerstr. 4-13
Ansprechpartner: Dorf- und Sportgemeinschaft, Herr
Blum, Grünstr. 10, Erbland
Frömmersbach, Am Am Hofacker 1-24, Im Höhgarten 1-11, Alte Burgstr.,
Hofacker
Langenbergstr. 1-16, Unnenbergstr.
Gummeroth,
Gummarstr.
Lindenau, Gummarstr. 8-32 und 15-39, Burgwiesenstr. 419 (alle), Im Bonnen, Im Hof 2-12 und 3-9
Pri
Gummersbach
Berstig
Neu in 2008 Peter-König-Str., Bertha-von-Suttner-Str.
1-9, Wilhelm-Hurz-Str., Elsa-Brandström-Str.,
Peter-Heuser-Str.
Ansprechpartner: GWG, 42477 Radevormwald,
Wiesenstr. 20
Bo
Gummersbach,
Albertstr.
Kirchfeldstr. 53-69, Buchenweg 1-8 (?Albertstr.?)
Pa
Gummersbach,
Hexenbusch
Bismarkstr., Roonstr., Luisenstr., Augustastr., Moltkestr.
33-40 (alle), Reininghauser Str. 2-16
Ansprechpartner: Hexenbusch, Hr. Gelhausen,
Lindenstockstr. 26, Bernberg
Sch Gummersbach,
Körnerstr.
Pa
Körnerstr., Am Wehrenbeul 21-46, Talstr. 7-34 (alle),
Yorkstr., Blücherstr. 1-11 und 2-14, Singerbrinkstr. 44-56
Hepel, An der Höhe An der Schneppenhaardt 6-19, An der Höhe 4-30, KarlEberhard-Str. 1-24, Hans-Böckler-Str., Am Hepel 69-79
Ansprechpartner: BI
Hepel, Danziger Str. Am Hepel 46-56, Stolp Str., Königsberger Str., Stettiner
Str., Danziger Str., Berliner Platz
107
Kinderbetreuung
Pri
Herreshagen
Schulweg, Im Winkel, Gummershardter Weg 1-6 (alle),
Windhagener Str. 17-23 und 2c
Ansprechpartner: Dorfgemeinschaft Herreshagen, Frau
Rocheteau, Im Winkel 4, Herreshagen
Hülsenbusch,
Obergelpestr.
Neu in 2007 Obergelpestr. 1-11 und 2-14, Hülsenweg
1,2,3, Am Strauch 1-8 (alle), Schwarzenberger Str. 13-31
(alle), Höveler Weg, Dr.-Wiefel-Str., Zur Gummershardt
1b-5 (alle)
Hunstig,
Hunstiger Str.
Hunstiger Str. 37-53 und 28-36, Hermann-Kind-Str. 18-34
und 29-39, Andreasweg, Am Funkenberg 1-9 und 2-18,
Auf dem Höchsten 17-29, 5, Hermann-Löns-Str. 1-11, 2,
Grenzweg 2,4,5, Im Halken 58-72 und 61-65, Am
Kittelbusch 2-8a und 1-11, Höhenweg, Jägerstr. 3,6,7,8,
Bergstr. 1-7 und 4-10
Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für Hunstig und
Umgebung, Hr. Kern, Hunstiger Str. 61, Hunstig
Karlskamp,
Karlsbader Str.
Liegnitzer Str., Karlsbader Str., Tilsiter Str., Allensteinstr.,
Virchowstr. 26-30, Oberthstr. 5-12
Lantenbach,
Am Stutzemer
Am Stutzemer, Frömmersbacher Str. 1-16 (alle),
Steinweg 5-21 (alle), In der Schlaa
Ansprechpartner: Eigentümergemeinschaft Stutzemer
Lieberhausen,
Im Heuhof
Kiga Lummerland Kirchplatz, Lambertiweg, Im Heuhof,
Homertstr. 1-16 (alle), Schnuter Weg 1-10 (alle)
Lieberhausen,
Immertweg
Immertweg, Gartenstr., Im Heuhof 1-10 (alle)
Pri
Lützinghausen,
Strünkenweg
Strünkenweg, Vogteistr. 10-26 und 17-35, Cäciliastr. 9-16
(alle)
Ansprechpartner: Dorfgemeinschaft Lützinghausen,
Hr. Riese, Vogteistr. 2a, Lützinghausen
Pri
Niederseßmar,
Am alten Feld
Am alten Feld, Friedrichsthalerstr. 31, 33
Ansprechpartner: Dorfgemeinschaft Friedrichsthal, Frau
Valpert, Am alten Feld 18a, Niederseßmar
Niederseßmar,
Eichenweg
Eschenweg, Eichenweg, Lärchenweg, In der
Kalkschlade 7-15+26-32, Sonnenstr. 21-47+16-34,
Keplerweg 1-5+2-16
Pri
Pri
Sch Niederseßmar
Theodor-Heuss-Str. 1-37a (alle), Kölner Str. 290-332 und
279-311, Siepenstr. 20-28, Ahlefelder Str. 1-12 (alle)
Niederseßmar,
Sonnenstr.
Sonnenstr. 39-63 und 32-76, Saturnstr. 2-10 und 13-33,
Markurstr. 1-7 (alle), Galileostr. 1-4 (alle). Zur Zeit keine
Spielgeräte vorhanden.
Rebbelroth,
Hohensteinstr.
Erneuert 2005 Rundstr. 1-16 (alle), Kölnerstr. 145-171
und 178-202, Rebbelrother Str. 6-24 (alle), Mittel Weg,
108
Kinderbetreuung
Alte Schule, Hohensteinstr. 8, 10 und 3-11c,
Korlenbergstr.
Rebbelroth,
Rebbelrotherstr.
Alte Schule, Rundweg 4-14+1-5, Rebbelrotherstr. 17-34,
Kölnerstr. 176-192+145-161
Reininghausen,
In der Kampwiese
Mittelstr., In der Kampwiese 1-13 (alle), Hammerstr. 1-26
(alle), Am Sandberg 7-19 und 14-26
Steinberg,
Im Sohl
Im Sohl 52-100, Am Steinberg 22-55
Sch Steinenbrück,
Bickenbachstr.
OGS Bickenbachstr. 4-86 und 3-31, Hömerichstr. 16-40
und 35-71, In den Wiesen 29-46 (alle)
Steinenbrück,
Im Kamp
Herreshagener Str. 3-25 und 2-20, Im Kamp, Hömicker
Weg 2-8 und 1-5, Am Schütt, Hömerichstr. 2-121b und
9-25
Steinenbrück,
In den Wiesen
Erneuert 2002 Hömerichstr. 69-79 und 40-62, In den
Wiesen 2-35 (alle), Bickenbachstr. 106-114, 57, An der
Wende 1-6 (alle), Weststr. 2-12b
Strombach,
Mozartstr.
Beethovenstr. 27-47 + 36-54, Mozartstr. 12-32,
Lobscheiderstr. 9-36 + 43-53, Straußstr. 7-25
Strombach,
Virchowstr.
Virchowstr. 1-5, Zum Hassel 1-6, Weststr. 76-90 + 51-61,
Im Tal 1-13 (ungr.), Berlizstr.
Vollmerhausen,
Rospetalstr.
Rospetalstr. 6-32, Ohler Str., Eulenhardstr. 6, 9, 9a,
Bahnstr. 8-30
Windhagen,
Heilerstr.
Erneuert 2000 Heilerstr. 20-77 (alle), Berketstr. 1-19 und
2-24, Im Leienkamp
109
Kinderbetreuung
Leben in Gummersbach Jugend und Familie / Jugendamt
Dem Zusammenwirken der verschiedenen Generationen kommt für die Zukunft eine
immer stärkere Bedeutung zu. Die demographische Entwicklung macht es
erforderlich, Interessenkonflikte zwischen Jung und Alt zwar zu erkennen - daraus
aber kein Gegeneinander entstehen zu lassen, sondern nach Möglichkeiten der
Gemeinsamkeit zu suchen.
Diese Gemeinsamkeit hat die Stadt Gummersbach auch bei ihren Förderungs- und
Entwicklungsbemühungen insbesondere im Rahmen der Jugendhilfe und der
Altenhilfe immer vor Augen.
Daneben ist es erforderlich, jedem Menschen die individuelle Förderung
(entsprechend den Vorschriften von Sozial- und Jugendhilferecht) zukommen zu
lassen, die dieser benötigt, um seinen Platz und seine Aufgabe in der Gesellschaft zu
finden.
Den nachfolgenden Seiten können Sie Informationen zu den einzelnen
Themenbereichen entnehmen bzw. bekommen die hierfür zuständigen
Ansprechpartner/innen genannt.
Hilfen, Beratung und Unterstützung durch den
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Kinder- und Jugendberatung
Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und Erziehungsberatung)
Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung)
Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre),
Jugendgerichtshilfe
Informationen zu den Themen
Unterhalt, Vaterschaft, Sorgeerklärung und Beurkundungen
sowie zum Thema Unterhaltsvorschuss (siehe bitte im Kapitel
„Alleinerziehend“)
Vermittlung von Tagespflegekindern und Dauerpflegekindern
Trennungs- und Scheidungsberatung und Beratung bei Umgangsfragen
mit dem Kind (siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“)
Hilfen bei Kindeswohlgefährdung
Hinweis: Für Adoptionen ist das Kreisjugendamt zuständig!
110
Kinderbetreuung
Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst
Der zuständige Ansprechpartner / die zuständige Ansprechpartnerin richtet sich nach
Ihrem Wohnbezirk (Sozialbezirk) innerhalb Gummersbachs.
Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt:
Gummersbach-West:
Apfelbaum, Berghausen, Birnbaum, Brunohl, Bünghausen (Hömel),
Dieringhausen/Süd, Dieringhausen/Nord, Elbach, Erbland, Flaberg, Gummeroth,
Hagen, Hanfgarten, Hardt, Herreshagen, Höfen, Hülsenbusch, Hunstig/Ohmig,
Karlskamp, Liefenroth, Lobscheid, Lützinghausen, Niedergelpe, Nochen, Obergelpe,
Peisel, Remmelsohl, Rodt, Schneppsiefen, Schönenberg, Steinenbrück, Strombach,
Veste, Vollmerhausen, Wasserfuhr, Wegescheid, Würden
Herr Boers
Zi. 224
Herr Ponzel
Zi. 208
Herr Kämpfer
Zi. 209
(Pflegekinderdienst) Frau Schneider
Tel.:02261 871224
Tel.:02261 871208
Tel.:02261 871209
Tel.:02261 872222
Zi. 222A
Gummersbach-Mitte:
Berstig/Nord, Berstig/Süd, Erbelchen, Hepel, Kerberg, Mühle/Luttersiefen,
Mühlenseßmar, Niederseßmar, Reininghausen, Rospe, Stadtmitte, Steinberg,
Windhagen
Frau Ahmadi-Bruchhausen
Zi. 222
Herr Schulte
Zi. 205
(Pflegekinderdienst)
Frau Brambach
(Jugendgerichtshilfe)
Frau Henrich
Herr Arnds
Tel.:02261 871222
Tel.:02261 871205
Tel.:02261 872208 Zi. 208a
Tel.:02261 871203 Zi. 203
Tel.:02261 871205 Zi. 205
Gummersbach-Ost:
Becke, Bernberg/Nord, Bernberg/Süd, Bredenbruch, Deitenbach, Derschlag/Nord,
Derschlag/Süd, Drieberhausen, Dümmlinghausen, Erlenhagen, Frömmersbach,
Hesselbach, Kalteneich, Lantenbach, Lieberhausen, Mittelstebecke, Niedernhagen,
Piene, Rebbelroth, Unnenberg
Herr Adleff
Zi. 201A
Tel.: 02261 872201
Frau Gelhausen
Zi. 202
Tel.: 02261 871202
Frau Stegmann und Frau Fittich
Zi. 207
Tel.: 02261 871207
(Pflegekinderdienst)
Frau Brünninghaus Tel.:02261 871223 Zi. 223
Wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, können Sie sich auch an die
Mitarbeiterinnen des Sekretariats des Jugendamtes wenden:
Frau Kesehage Zi. 218
Tel.: 02261 871218
Frau Langlotz
Zi. 218
Tel.: 02261 871218
111
Kinderbetreuung
1. Kinder- und Jugendberatung
Du kannst anrufen oder vorbeikommen,
•
•
•
•
wenn Dich Probleme innerhalb oder außerhalb Deiner Familie bedrücken
und Du darüber reden möchtest;
wenn Du Dich in einer Notlage oder in einem Konflikt befindest und mit
jemandem darüber sprechen willst;
wenn Du Dich in einer Gefahr befindest und Schutz suchst;
wenn Du Fragen zu Deiner Erziehung oder Entwicklung hast.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Fachbereichs Jugend, Familie und
Soziales sind Deine Ansprechpartner. Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner
Sozialer Dienst
Wenn Du es wünschst, nehmen wir auch mit Deinen Eltern Kontakt auf und bieten
ihnen Einzelgespräche und Gespräche mit der ganzen Familie an. Alle Probleme
können angesprochen werden und gemeinsame Lösungen werden gesucht.
2. Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und
Erziehungsberatung)
Sie können mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufnehmen,
1. wenn Sie sich über Aufgaben und Leistungen des Fachbereichs Jugend,
Familie und Soziales einfach mal informieren wollen;
2. wenn Sie als Eltern Beratung in Fragen der Erziehung wünschen, weil es
Probleme gibt und Sie Unterstützung suchen;
3. wenn Sie sich als Eltern in einer Belastungs- und/oder Krisensituation
befinden und sofortige Hilfe suchen;
4. wenn Sie als Eltern innerhalb der Familie oder in der Partnerschaft
Konflikte haben und eine Beratung wünschen;
5. wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Kind Gefahr droht und Sie Ihr
Kind schützen wollen;
6. wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Kind oder Jugendlicher in Ihrer
Umgebung dringend Hilfe benötigt.
7.
Unsere Fachkräfte, Diplom-Sozialarbeiterinnen und Diplom-Sozialarbeiter, dienen
Ihnen als Ansprechpartner.
Sie führen mit einzelnen Familienmitgliedern oder der ganzen Familie Gespräche.
Probleme können angesprochen werden und es wird nach gemeinsamen Lösungen
gesucht. Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung können gemeinsam besprochen
und geplant werden.
Ansprechpartner:
Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach
wohnen.
Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt!
Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst
112
Kinderbetreuung
3. Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung)
Was sind eigentlich ‚Hilfen zur Erziehung‘?
‚Hilfen zur Erziehung’ sind in der Regel längerfristige und intensive Formen der
Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche. Ihnen gehen ausführliche
Beratungen und gemeinsame Überlegungen voraus, die allen Beteiligten zur Klärung
verhelfen sollen, wie die richtige Unterstützung aussehen kann. Nach dieser
Klärungsphase können dann die Sorgeberechtigten einen Antrag auf die
entsprechende ‚Hilfe zur Erziehung‘ stellen.
Die Ziele der Hilfe werden mit allen Beteiligten in einem Hilfeplan vereinbart.
Regelmäßig wird geprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet und notwendig ist. Es
gehören dazu pädagogische Leistungen, z. B. die Sozialpädagogische Familienhilfe,
die Tagesgruppe oder die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Hilfe zur Erziehung durch die
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sie bietet Eltern mit Kindern und Jugendlichen sowie allein erziehenden Vätern und
Müttern, die sich zur Zeit mit ihren Elternaufgaben und im Alltag überfordert fühlen,
eine längerfristige intensive Hilfe zur Selbsthilfe an.
Voraussetzung ist eine aktive Mitarbeit der Familie.
Eine Fachkraft kommt zu Ihnen ins Haus, um Sie zu unterstützen, z. B.:
•
•
•
•
•
•
wenn Sie sich durch vielfache Alltagsprobleme ausgelaugt fühlen;
wenn Ihre Kinder seelische oder schulische Probleme haben;
wenn Sie Schwierigkeiten in der Erziehung und Versorgung Ihrer Kinder
haben;
wenn Sie Hilfe bei amtlichen Angelegenheiten brauchen;
wenn Sie Hilfe bei der Regelung Ihrer finanziellen Probleme benötigen;
wenn Sie die gemeinsame Zeit mit der Familie anders gestalten möchten.
Hilfe zur Erziehung durch den
Erziehungsbeistand
Der Erziehungsbeistand kann Ihrem Kind bis zum Alter von 18 Jahren helfen, mit
seinen Problemen besser klarzukommen und kann es eine Zeit lang begleiten und
unterstützen, wenn es gerade in einer schwierigen Lebensphase ist, z. B.
•
wenn es ständig Ärger mit Ihnen oder den Geschwistern hat oder
unglücklich ist;
113
Kinderbetreuung
•
•
•
wenn das Kind, aber auch andere Familienmitglieder das Gefühl haben,
dass alle etwas dafür tun sollten, damit sich die Beziehungen
untereinander und der Familienalltag positiv verändern;
wenn Ihr Kind erhebliche Probleme in Schule oder Berufsausbildung
hat;
wenn Ihr Kind im entsprechenden Alter Anleitung benötigt, seine
Angelegenheiten selbständig erledigen zu können.
Die Hilfe hat zum Ziel, dass Ihr Kind in Ihrer Familie bleibt.
Was Ihr Kind mit dem Erziehungsbeistand bespricht, wird vertraulich behandelt.
Der Erziehungsbeistand führt Gespräche mit Ihnen und der ganzen Familie zur
Verbesserung der Beziehung in der Familie. Voraussetzung ist aber, dass Ihr Kind
diese Hilfe gerne annimmt.
Hilfe zur Erziehung in einer
Tagesgruppe
Ihr schulpflichtiges Kind hat Probleme in seinem Sozialverhalten, kommt innerhalb
Ihrer Familie nicht mehr gut zurecht, hat ständig Stress mit anderen Kindern. Ihr Kind
stört den Unterricht, gerät in Konflikte mit seinen Lehrern und kommt deshalb in der
Schule nicht mehr mit. Sie als seine Eltern wissen auch nicht mehr, wie Sie sich
verhalten sollen und suchen Unterstützung.
In der Tagesgruppe verbringt Ihr Kind nach dem Schulbesuch den Nachmittag.
Ihr Kind wird dort in seiner Entwicklung unterstützt durch
•
•
soziales Lernen in der Gruppe
und
intensive Hilfestellungen bei der schulischen Förderung.
Sie als seine Eltern werden von den sozialpädagogischen Fachkräften der
Tagesgruppe während der Dauer der Hilfe beraten.
Ziel ist, dass Ihr Kind mit dieser Hilfe trotz seiner Probleme in seiner Familie bleiben
kann.
Die Hilfe wird nur auf Antrag der sorgeberechtigten Eltern oder Elternteile geleistet.
Hilfen zur Erziehung
außerhalb des Elternhauses
Wenn die Probleme einmal so groß werden, dass eine vorübergehende oder
längerfristige Trennung von Eltern und Kind erforderlich werden sollte, können wir mit
114
Kinderbetreuung
Ihnen auch Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie erarbeiten, z. B. in
einer Pflegefamilie, einer Einrichtung, einem Heim, einer Jugendwohngemeinschaft,
einen betreuten Wohngemeinschaft oder der intensiven sozialpädagogischen
Einzelbetreuung.
Ziel der Hilfe ist grundsätzlich die Rückkehr des Kindes in seine Familie.
Bei Beginn und während der Hilfe werden wir mit Ihnen in einer gemeinsamen
Hilfeplanung an der Rückkehr Ihres Kindes in die Familie arbeiten.
Bei schon älteren Jugendlichen kann statt Rückkehr in die eigene Familie auch eine
Verselbständigung angestrebt werden.
Wenn Ihr Kind seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sein
sollte, können wir mit Ihnen gemeinsam eine bedarfsgerechte Hilfe für Ihr Kind
erarbeiten und vermitteln.
Junge Erwachsene von 18 – 21 Jahren haben die Möglichkeit, eine Hilfe für die
Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenständigen Lebensführung zu
erhalten, wenn und so lange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation erforderlich
ist.
Ansprechpartner:
Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach
wohnen.
Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt!
Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst
115
Kinderbetreuung
4. Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre),
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe hat in anhängigen Strafverfahren die Aufgabe, alle
pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen und in der
Weise beratend tätig zu werden, dass für den Jugendlichen und Heranwachsenden
eine pädagogisch sinnvolle Maßnahme getroffen werden kann, sofern
gerichtlicherseits ein Verschulden festgestellt werden sollte.
Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales handelt hierbei keineswegs als
Strafverfolgungsbehörde. Vielmehr soll nach dem Willen des Gesetzgebers durch die
Erforschung der Persönlichkeit des Jugendlichen (14 – 18 Jahre) oder
Heranwachsenden (18 – 21 Jahre) die Voraussetzung für eine gerechte Beurteilung
durch den Jugendrichter geschaffen werden. Dabei sollen die Entwicklung, der
Lebenslauf und die Persönlichkeit in ihren spezifischen Merkmalen wie auch
besondere Ereignisse im Verlauf des Lebens des Jugendlichen oder
Heranwachsenden berücksichtigt werden.
Das heißt, Sie haben durch die Jugendgerichtshilfe die Chance, sich für das Gericht
offen und ehrlich in Ihrer Persönlichkeit und dem Bezug zu Ihrer Tat darzustellen.
Tätigkeit in Stichpunkten
Die Jugendgerichtshelfer und Jugendgerichtshelferinnen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
beraten den Beschuldigten und seine Angehörigen während eines Verfahrens,
helfen bei Schwierigkeiten, die sich durch das Verfahren ergeben (zum
Beispiel in der Familie, in der Schule oder an der Arbeitsstelle, im
Freundeskreis),
interessieren sich für die Persönlichkeit und die besonderen Lebensumstände
des Betroffenen,
klären die Beweggründe für die Straftat oder teilen dem Gericht mit, dass der
Jugendliche die Straftat bestreitet,
verhelfen dem Gericht zu einem ausgewogenen und gerechten Urteil, indem
sie dem Gericht die Gesprächsergebnisse in einem
„Jugendgerichtshilfebericht“ vorlegen und eine mündliche Stellungnahme in
der Hauptverhandlung abgeben,
treffen eine Entscheidung, ob ein Heranwachsender noch nach dem
Jugendgerichtsgesetz (JGG) beurteilt werden kann,
überwachen die von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erteilten
Weisungen und Auflagen,
bieten eine Betreuung während der U-Haft und Haftstrafe an, sie helfen bei
der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft,
leisten Hilfestellung bei Wohnungssuche, Arbeitssuche, Schuldenregulierung
und Drogenproblemen.
116
Kinderbetreuung
Kurzinfos über Maßnahmen:
Der Jugendgerichtshelfer/die Jugendgerichtshelferin hat verschiedene
Vorschlagmöglichkeiten, so zum Beispiel:
•
Arbeitsstunden, in denen der/die Jugendliche soziale Hilfsdienste leistet.
•
Tatorientierte Maßnahmen:
- Individuelle Maßnahmen
- Verkehrserziehungskurs
- Täter-Opfer-Ausgleich
•
Täterorientierte Maßnahmen:
- Soziale Gruppenarbeit in verschiedenen Formen, in der es darum geht,
sich gegenseitig Hilfestellung zu geben.
- Anti-Aggressions-Training
- Betreuungsweisung, wodurch dem Einzelnen in Zusammenarbeit mit einem
Sozialarbeiter/einer Sozialarbeiterin und anderer Hilfestellungen in
schwierigen Lebenssituationen gegeben werden sollen.
- Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem Konflikte zwischen Täter/Täterin und Opfer
außergerichtlich geregelt werden können.
- Hilfe zur Erziehung (HzE)-Maßnahmen.
- Individuelle Maßnahmen.
Ansprechpartner/in:
Frau Henrich
Zimmer 203
Herr Arnds
Zimmer 205
Tel.: 02261 871203
Tel.: 02261 871205
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
117
Kinderbetreuung
5. Informationen zu den Themen Unterhalt, Vaterschaft,
Sorgeerklärung und Beurkundungen sowie zum Thema
Unterhaltsvorschuss
siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“.
Öffnungszeiten für diese Angelegenheiten:
Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Zuständige Ansprechpartner/innen: (Amtsvormund-, Pfleg- und
Beistandschaft)
A–G
Frau Nemitz-Günther
Tel. 02261 871213
Zi. 213 a
H–L
Frau Kaufmann
Tel. 02261 871215
Zi. 215
M–Z
Frau Rösner
Tel. 02261 871213
Zi. 214
(Unterhaltsvorschuss) Frau Schuh und Frau Boegel Tel. 02261 871216 Zi. 216
6.Vermittlung von Tagespflegekindern und Dauerpflegekindern
Kindertagespflege
Tagespflege für Kinder bedeutet:
In der Kindertagespflege werden Kinder durch eine geeignete
Tagespflegeperson betreut.
Sie erfolgt in der Regel tagsüber, zu vereinbarten Zeiten, und findet im
Haushalt der Tagespflegeperson, in anderen, z. B. angemieteten Räumen,
oder im Haushalt der Eltern statt.
Neben der institutionellen Betreuung von Kindern (z. B im Kindergarten), bietet
die Kindertagespflege die Möglichkeit einer liebevollen Betreuung und
Versorgung der Kinder.
Sie soll die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in
der Familie unterstützen und ergänzen.
Sie soll Eltern und Alleinerziehenden dabei helfen Erwerbstätigkeit und
Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Wann können Sie Tagespflege beanspruchen?
Das Amt für Jugend, Familie und Soziales hält Plätze in der Kindertagespflege
für Kinder unter drei Jahren, mindestens vor, wenn Sie als Eltern oder
Alleinerziehende eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder dieser nachgehen,
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder
118
Kinderbetreuung
Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in
Arbeit befinden oder wenn ohne diese Betreuung eine dem Wohl der Kinder
entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.
In der Kindertagespflege werden meist Kleinkinder betreut, die noch keinen
Kindergartenplatz haben, aber auch Kinder bis max. 14 Jahre können in die
Kindertagespflege vermittelt werden, wenn z. B. Betreuungszeiten eines
Kindergartens oder der Offenen Ganztagsschule nicht ausreichen.
Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bietet Eltern/ Alleinerziehenden:
Informationen und Beratung rund um die Kindertagespflege sowie deren
Beantragung.
Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Tagespflegestellen
Vermittlung der Kinder in die Tagespflegestellen sowie die Begleitung der
Betreuungsverhältnisse
Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bietet Tagespflegepersonen:
Überprüfung der Eignung als Tagespflegeperson
Vermittlung von Tagespflegekindern
Fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung/ Fortbildung
Haben Sie Interesse selbst Tagespflegeperson zu werden?
Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales sucht ständig neue
Tagespflegepersonen.
Sie sollten sich bei uns melden wenn:
Sie Freude am Umgang mit Kindern und deren Betreuung haben
Sie engagiert, belastbar und flexibel sind
Sie evtl. eine pädagogische Ausbildung haben oder anderweitige
Qualifikationen nachweisen können oder bereit sind diese zu erwerben
Wenn sie über ausreichend Platz zur Betreuung von Kindern verfügen
Interesse an der Zusammenarbeit mit Eltern und dem Fachbereich
Jugend, Familie und Soziales haben
Wir beraten und überprüfen Sie dann hinsichtlich Ihrer Eignung als
Tagespflegeperson
Hier bekommen Sie weitere Informationen:
Zu allen o. g. Punkten können Sie sich an den Fachbereich Jugend, Familie
und Soziales wenden.
119
Kinderbetreuung
Ihre Ansprechpartner (Tagespflege):
Frau Dorn Tel.: 02261/ 871227
Zi. 227
Frau Stolte Tel.: 02261/ 872226Zi. 226a
Sie erreichen uns in der Regel von:
Montag – Freitag: 08.30 -12.00 Uhr
Donnerstag:
bis 17.00 Uhr
12.00 – 16.00 Uhr
Sonstige Informationen und Ansprechpartner/innen:
Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Am Wiedenhof 19
51643 Gummersbach
Telefon
02261 - 88 6 88 6
Fax
02261 - 80 44 45
http://www.tagesmuetternetz.de
Dauerpflegekinder
Gründe für die Unterbringung in Vollzeitpflege sind:
• Vorübergehend können Eltern ihren Erziehungsaufgaben wegen Erkrankung,
Inhaftierung etc. nicht nachkommen.
• Den Anforderungen der Erziehung ihrer Kinder sind Eltern nicht mehr
gewachsen.
• Wenn Eltern aufgrund der innerfamiliären Situation nicht in der Lage sind, sich
ihrem Kind ausreichend zuwenden zu können und es zu erziehen.
Die Formen der Pflege (Dauerpflegekinder):
•
•
•
Vollzeitpflege (vorübergehend, für einen bestimmten, begrenzten
Zeitraum oder als Hilfe, die auf Dauer angelegt ist bis zur Selbständigkeit
des Kindes)
Kurzzeitpflege (auf kurze, befristete Dauer)
Bereitschaftspflege (hier werden Kinder u. Jugendliche in
Krisensituationen aufgenommen; die Bereitschaftspflege ist ein Ort der
Klärung)
Pflegeverhältnisse bieten Kindern und Jugendlichen:
•
•
Verlässliche Versorgung und Betreuung in einer Familie
Aufwachsen in einem familiären Rahmen
120
Kinderbetreuung
•
•
•
•
Erwachsene, die Beziehung anbieten
Kindgerechter Umgang und Zuwendung
Orientierung und Schutz
Förderung
Pflegeeltern sollten folgende Fähigkeiten mitbringen:
•
•
•
•
•
•
Offenheit, Einfühlungsvermögen, Geduld und Toleranz
Verständnis für die besonderen Probleme des Kindes
Belastbarkeit und erzieherisches Durchhaltevermögen
Verständnis für die Situation der Herkunftsfamilie
Kontakte des Kindes zu den leiblichen Eltern mittragen können
Offenheit in der Zusammenarbeit mit Herkunftseltern und Fachbereich
Jugend, Familie und Soziales
Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bietet Pflegeeltern:
•
•
•
•
•
Überprüfung und Aufnahme in die Kartei
Vermittlung von Vollzeitpflegekindern
Beratung
Kontinuierliche Begleitung des Pflegeverhältnisses
Pflegeelterngruppen mit fachlicher Begleitung
Sind Sie neugierig geworden? Möchten Sie Veränderungen in Ihrer jetzigen
Familiensituation? Trauen Sie sich die Belastungen durch ein Pflegekind zu?
Dann rufen Sie an!
Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner (Pflegekinderdienst):
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Frau Brünninghaus
Frau Schneider
Frau Brambach
Zi. 223
Zi. 222
Zi. 208A
Tel. 02261 871223
Tel. 02261 87 2222
Tel. 02261 872208
121
Kinderbetreuung
7. Trennungs- und Scheidungsberatung
Beratung bei Umgangsfragen mit dem Kind
(Nähere Informationen siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“)
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner/innen!
Frau Sprenger-Risken
Herr Mohr
Tel.: 02261 871212
Tel.: 02261 872212
8. Hilfen bei Kindeswohlgefährdung
Wenn dem Jugendamt Kindesgefährdungen bekannt werden, muss das Jugendamt
zum Schutz der Kinder tätig werden. Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales
ist auch verpflichtet, geeignete und notwendige Maßnahmen zur Abwehr oder
Beseitigung der Gefährdungen von Kindern/Jugendlichen zu ergreifen.
Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach
wohnen
Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt!
Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst
Wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, können Sie sich auch an die
Mitarbeiterinnen des Sekretariats des Jugendamtes wenden:
Frau Kesehage
Frau Langlotz
Tel.: 02261 871218
Tel.: 02261 871218
Babysitter
Die Volkshochschule Gummersbach bietet für Jugendliche ab 15 Jahren einen
Babysitter-Kurs mit Babysitterzertifikat an.
Eine Vermittlung eines Babysitters kann erfolgen durch das
Ev. Familienzentrum
51645 Gummersbach-Vollmerhausen
Kapellenstr.23
Tel.: 02261 76178
122
Liebe Eltern,
Das folgende Kapitel „Familienbildung und
-beratung“ haben wir für Sie in zwei Teile aufgeteilt:
Im ersten Teil dieses Kapitels finden Sie Informationen
über den Bildungsstandort Gummersbach.
Im zweiten Teil dieses Kapitels finden Sie Beratungsund Hilfsangebote für Kinder, Eltern und Familien:
1. Bildungsstandort Gummersbach
•
•
OGS Offene Ganztagsschule
Was bedeutet das?
Betreute Grundschule
Was bedeutet das?
Adressliste von:
• Grundschulen
• Gymnasien
• Realschulen
• Hauptschulen
• Gesamtschule
• Förderschulen
• Berufskollegs
• Schulamt
• Fachhochschule
• Fernuniversität
• Volkshochschulen
• Musikschule
• Abendgymnasium
• Theodor-Heuss-Akademie
• Verein für Soziale Bildungsarbeit
• Anna-Freud-Schule
•Dies und Das rund um Schule /Hochbegabung,
Legasthenie, Dyskalkulie
Nähere Informationen über:
• Beratungsstelle Schulpsychologischer Dienst
• Musikschule: spezielle Angebote für Kleinkinder
• Volkshochschule der Stadt Gummersbach:
spezielle Angebote für Babys, Kinder und Eltern
• Kreis- und Stadtbücherei / Bibliothek
•Kulturzentrum der Stadt Gummersbach BrunoGoller-Haus
• Theater der Stadt Gummersbach
Weiterführende Bildungsangebote für Jugendliche
und junge Erwachsene
• Analphabetismus / Alphabetisierung
• Schulabschlüsse nachholen
• Caritas Berufsausbildung
• VSB
• IB
• Steinmüller Bildungszentrum
• Studieren mit Kind
• CJD
• Berufsrückkehr
•Beratung bei der Gleichstellungsbeauftragten der
Stadt Gummersbach
• Wiedereinstieg Frauen
• Frau und Wirtschaft
•Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit
Kind
• Verband berufstätiger Mütter
• Bildungsscheck für Berufsrückkehrerinnen
• Startercenter für Gründerinnen
Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes im Kreisgesundheitsamt
Gummersbach
Oberbergisches Bündnis für Familie
www.familie-in-oberberg.de
Familienbildung
Bildungsstandort Gummersbach
Gummersbach als Bildungsstandort im Oberbergischen Kreis kann sich sehen
lassen:
10 Grundschulen
2 Gymnasien
2 Realschulen
1 Hauptschule
1 Gesamtschule
befinden sich in städtischer Trägerschaft.
Außerdem gibt es vor Ort:
2 Berufsbildende Schulen verschiedener Fachrichtungen
das Studienzentrum der Fernuniversität Hagen
der Campus Gummersbach der Fachhochschule Köln mit den Studiengängen
Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Informatik.
Ferner gibt es zahlreiche Schulen in anderer Trägerschaft.
Ogs = Offene Ganztagsgrundschule
Warum Offene Ganztagsgrundschule?
Die Offene Ganztagsgrundschule gewährleistet die sichere Betreuung von
Grundschulkindern über den ganzen Tag.
Sie bietet für die Kinder und Eltern darüber hinaus vielfältige Chancen:
•
•
•
•
•
•
•
Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Beruf
Mehr Zeit zum Lernen; mehr Zeit miteinander
Förderung von Begabung und Stärkung bei Schwächen
Hilfe und Anleitung bei den Hausaufgaben
Förderung des Sozialverhaltens in Gruppen
Kulturelle und sportliche Zusatzangebote
Schule als Lebensraum
124
Familienbildung
Was kostet die Offene Ganztagsgrundschule?
Ähnlich wie im Kindergarten richten sich die Elternbeiträge nach der Einkommen der
Eltern im Jahr.
In Gummersbach werden zur Zeit folgende Gebühren veranschlagt:
1. Einkommen von
2. Einkommen von
3. Einkommen von
4. Einkommen von
5. Einkommen von
6. Einkommen von
6. Einkommen
0 bis 19.000,-- Euro
19.001 bis 25.000.-- Euro
25.001 bis 37.000,-- Euro
37.001 bis 49.000,-- Euro
49.001 bis 61.000.-- Euro
61.001 bis 73.000.-- Euro
über 73.001,-- Euro
frei
25,00 Euro
50,00 Euro
75,00 Euro
100,00 Euro
125,00 Euro
150,00 Euro
Außerdem fallen die Kosten für das Mittagessen an und zwar:
2,10 Euro / Mahlzeit
Pauschal 30 Euro
Empfänger Arbeitslosengeld 2 (Agg2)
1,00 Euro / Mahlzeit
Pauschal 15 Euro
! Geschwisterkinder sind frei!
! Ist ein Geschwisterkind in einem städtischen Kindergarten, ist das andere Kind in
der Betreuung frei!
! Antrag wird von den Eltern ausgefüllt und im Sekretariat übergeben.
! Essen muss im Krankheitsfall bis 9,00 Uhr im Sekretariat abgesagt werden, sonst
muss es bezahlt werden.
Betreuung während der Ferien
Während der Herbst- und Osterferien bietet das Jugendzentrum Bernberg Betreuung
an. Hierfür bekommen Sie rechtzeitig von uns ein Informationsblatt, um Ihr Kind, bei
Bedarf dort anzumelden. Bei Interesse: Wenden Sie sich bitte an Ihre Schule.
Nähere Informationen finden Sie im Kapitel „Kommunales“.
Betreuung "Schule von acht bis eins" Betreuungszeit ist bis 13.25 Uhr
Informationen über Organisation und Inhalte der Betreuungsangebote erhalten Sie
hier:
1.
Ihr Kind hat in dieser Gruppe die Möglichkeit, freie Spielangebote -allein oder
in Kleingruppen- zu wählen, zu malen, Gestaltungs- und Bastelarbeiten auszuführen
sowie an Sportspielen draußen oder in der Turnhalle teilzunehmen.
2.
Lesestoff, Schreib- und Rechenspiele in altersgemäßer Form stehen Ihrem
Kind zur freien Verfügung.
125
Familienbildung
3.
Auch hat es die Möglichkeit, Hausaufgaben zu machen; diese sollten Sie aber
bitte zu Hause auf Vollständigkeit kontrollieren, da uns das gründliche Nachschauen
der erledigten Aufgaben wegen der Verschiedenartigkeit der Anforderungen in den
Klassen 1 bis 4 und Gruppengröße der Kinder nicht möglich ist.
4.
Ihr Kind kann im Anschluss an den Unterricht bis zum Ende der 6. Stunde, d.h.
bis 13.25 Uhr betreut werden. Nach der 5. Schulstunde, d.h. um 12.25 Uhr stehen
täglich Schulbusse für die Heimfahrt zur Verfügung. Nach der 6. Stunde, um 13.25
Uhr, fahren die Busse an 3 Wochentagen und zwar am Montag, Mittwoch und am
Donnerstag. Selbstverständlich können Sie Ihr Kind jederzeit aus der Betreuung
abholen.
5.
Bitte teilen Sie uns mit, an welchen Wochentagen Ihr Kind wie lange betreut
werden soll und ob Sie es abholen oder ob es mit dem Schulbus heimfährt.
Abweichungen von dieser Absprache sollen uns mit einer kurzen schriftlichen Notiz
(Zettel im Mäppchen), Anruf im Sekretariat oder um 11.30 Uhr in der Betreuung,
mitgeteilt werden.
Sollten wir diesbezüglich keine Info von Ihnen haben, bleibt das Kind in der
Betreuung bis Sie es abholen. (Aussage des Kindes kann nicht berücksichtigt
werden).
6.
Bitte geben Sie Ihrem Kind für die Dauer des Schultages genügen zu essen
mit; meist stellt sich gegen Mittag der Hunger ein.
7.
-
Keine Betreuung findet statt:
während der Schulferien (s.o.)
an beweglichen Ferientagen
8.
Für Gespräche steht Ihnen gern die Schule zur Verfügung.
9.
Der Elternbeitrag wird auf 350,- € pro Schuljahr (10 Schulmonate x 35,- €)
festgesetzt und wird in 2 Raten von je 175,- € erhoben. Befreiungen oder
Ermäßigungen werden nicht gewährt. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte.
Eine Kündigung im laufenden Schuljahr ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
a) bei Umzug des Kindes in einen anderen Schulbezirk,
b) bei Schulwechsel des Kindes,
c) bei schwerer und längerer Krankheit des Kindes.
In allen anderen Fällen kann nur mit einer halbjährigen Frist gekündigt werden. Sie
muss schriftlich erfolgen.
126
Familienbildung
Grundschulen
Alle Grundschulen in städtischer Trägerschaft sind offene Ganztagsschulen
(OGS) mit Betreuung von 8.00 – 16.00 Uhr
Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Becke
Anschrift:
Am Sonnenberg 3, 51647 Gummersbach
Tel.:
02261 - 23285
Fax:
02261 - 63681
EMail:
[email protected]
Internet:
www.ggs-becke.de
Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Bernberg
Anschrift:
Ulmenweg 10, 51647 Gummersbach
Tel.:
02261 - 51383
Fax:
02261 - 588076
EMail:
[email protected]
Internet:
--Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Derschlag
Anschrift:
Epelstr. 34, 51645 Gummersbach
Tel.:
02261 - 51940
Fax:
02261 - 560064
EMail:
[email protected]
Internet:
www.schule.berg.net/astridlindgrenschule
Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Dieringhausen
Anschrift:
Zum Schulzentrum 14, 51645 Gummersbach
Tel.:
02261 - 74464
Fax:
02261 - 73778
EMail:
[email protected]
Internet:
--Katholische Grundschule Gummersbach-Dieringhausen
Anschrift:
Zum Schulzentrum 14, 51645 Gummersbach
Tel.:
02261 - 77577
Fax:
02261 - 73778
EMail:
[email protected]
Internet:
--Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Hülsenbusch
Anschrift:
Waldweg 10, 51647 Gummersbach
Tel.:
02261 - 62534
Fax:
02261 - 4058243
EMail:
[email protected]
127
Familienbildung
Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Körnerstraße
Anschrift:
Körnerstraße 2, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 67530
Fax:
02261 - 807332
EMail:
[email protected]
Internet:
www.ggsk.de
Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Niederseßmar
Anschrift:
Theodor-Heuss-Str. 16, 51645 Gummersbach
Tel.:
02261 - 26989
Fax:
02261 - 26989
EMail:
[email protected]
Internet:
www.grundschule-niedersessmar.de
Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Steinenbrück
Anschrift:
Hömerichstr. 18, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 65757
Fax:
02261 - 62890
EMail:
[email protected]
Internet:
--Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Windhagen
Anschrift:
Heiler Str. 79, 51647 Gummersbach
Tel.:
02261 - 23749
Fax:
02261 - 639674
EMail:
[email protected]
Internet:
www.grundschule-gummersbach-windhagen.de
Grundschulen in anderer Trägerschaft:
Freie Christliche Grundschule Gummersbach e. V. (Ersatzschule, d.h.
Elternbeitrag wird erhoben)
Anschrift:
Gelpestraße 108, 51647 Gummersbach
Tel.:
02261 - 62820
Fax:
02261 - 639597
EMail:
[email protected]
Internet:
www.fcbg.de
Betreuung von 8.00 – 13.00 Uhr
Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h. Elternbeitrag wird erhoben)
Klasse 1 -13,
Anschrift:
Kirchhellstr. 32, 51645 Gummersbach
Tel.:
02261 - 9686-0
Fax:
02261 - 9686-76
EMail:
[email protected]
Internet:
www.fws-oberberg.de/
128
Familienbildung
Gymnasien
Städtisches Gymnasium Grotenbach
Anschrift:
Reininghauser Str. 32, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 23182
Fax:
02261 - 921953
EMail:
[email protected]
Internet:
www.gymnasium-grotenbach.de
Städtisches Gymnasium Moltkestraße
Anschrift:
Moltkestraße 41, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 23381
Fax:
02261 - 61953
EMail:
[email protected]
Internet:
www.gym-moltke.de
Gymnasien in anderer Trägerschaft
Freies Christliches Gymnasium Gummersbach e.V. (Ersatzschule, d.h.,
Elternbeitrag wird erhoben)
Anschrift:
Hülsenbuscher Str. 5, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 40583-0
Fax:
02261 - 40583-10
EMail:
[email protected]
Internet:
www.fcbg.de
Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben)
Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft
Realschulen
Städtische Realschule Gummersbach-Hepel
Anschrift:
Am Hepel 51, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 23651
Fax:
02261 - 28110
EMail:
[email protected]
Internet:
www.rs-hepel.de
Städtische Realschule Gummersbach-Steinberg
Anschrift:
Waldstraße 14, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 21044
Fax:
02261 - 921470
EMail:
[email protected]
Internet:
www.rs-steinberg.de
129
Familienbildung
Realschulen in anderer Trägerschaft
Freie Christliche Realschule Gummersbach e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag
wird erhoben)
Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft
Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben)
Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft
Hauptschulen
Gemeinschaftshauptschule Gummersbach-Strombach
Anschrift:
Berlitzstr. 1, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 62094
Fax:
02261 - 63709
EMail:
[email protected]
Internet:
www.ghs-strombach.de
Freie Christliche Hauptschule Gummersbach e. V. (Ersatzschule, d.h.,
Elternbeitrag wird erhoben)
Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft
Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben)
Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft
Gesamtschule:
Städtische Gesamtschule Gummersbach-Derschlag
Anschrift:
Epelstraße 23, 51645 Gummersbach
Tel.:
02261 - 53031
Fax:
02261 - 59526
EMail:
[email protected]
Internet:
www.gesamtschulegm.de
130
Familienbildung
Förderschulen
Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung als
Sonderform der Grund- und Hauptschule mit Vielzahl sozialpädagogischer
Maßnahmen
Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung
Schulbergstraße 6-10
51645 Gummersbach
Tel.: 02261/974530
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Jakob-Moreno-Schule Ganzheitliches, kreatives und bewegtes Lernen
Reininghauser Str. 28
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/602110
http://www.jakob-moreno-schule.de
Förderschule des Oberbergischen Kreises mit dem Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung
Helen Keller-Schule
Fritz-Rau-Straße 1
51674 Wiehl
Tel.: 02262/700990
http://www.hks-wiehl.de
Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
körperliche und motorische Entwicklung
Hugo Kükelhaus Schule
Fritz-Rau-Straße 1
51674 Wiehl
Tel.: 02262/700890
www. hugo-kuekelhaus.gm.nw.schule.de
Förderschule des Oberbergischen Kreises mit dem Förderschwerpunkt Sprache
Förderschule für Sprache des Oberbergischen Kreises
Hinderlanger Straße 5
51674 Wiehl
Tel.: 02262/751000
http://www.sprachfoerderschule-oberberg.de
Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Erziehung,
soziale und emotionale Entwicklung
Janusz-Korczak-Schule
Hellingerstr. 2
51789 Lindlar
Tel.: 02266/2044
131
Familienbildung
Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Alice-Salomon-Schule
Michaelstraße 2
51688 Wipperfürth
Tel.: 02267/828447
http://www.alice-salomon-schule.de/
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mit dem
Schwerpunkt Lernen
Roseggerschule Förderschule
Zuccalmaglioststraße 15
51545 Waldbröl
Tel.: 02291/92330
http://www.roseggerschule.de
Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung
Anne-Frank-Schule
Ostlandstraße 25
51688 Wipperfürth
Tel.: 02267/887810
Schule für Hörgeschädigte
Bodelschwingstraße 13
57462 Olpe
Tel.: 02761/920180
Förderschule für Hörgeschädigte
Johann-Joseph-Gronewald-Schule
Gronwaldstr. 1
50931 Köln
Tel.: 0221/4307570
http://www.gronewaldschule.de/
Rheinische Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen
Kompetenzzentrum für blinde Schüler
Meckerstr. 1-3
52353 Düren
Tel.: 02421/40782200
http://www.blindenschule-dueren.lvr.de/
Förderschule für alle Schulformen bei einem mindestens vierwöchigen Aufenthalt
in einer medizinisch-therapeutischen Einrichtung
Anna-Freud Schule für Kranke
Kaiserstraße 150
Spendeninfo- siehe bitte im Kapitel
51643 Gummersbach
„Kinderarzt“ unter Kreiskrankenhaus
Tel.: 02261/288796
Förderverein PuSCH e.V.
132
Familienbildung
Integration in den Beruf für Förderschüler
Ansprechpartner Agentur für Arbeit Bergisch-Gladbach Bensberger Straße 85
51465 Bergisch Gladbach Herr Schwamborn
Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer)
Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber)
Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Weiterführende Schulen: Berufskolleg
Berufskolleg Oberberg
Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen
Ernährung, Sozialwesen und Technik
Ernst-Zimmermann-Strasse 26
51645 Gummersbach
Tel.: 0226196800
www.bk-oberg.de
Berufskolleg Oberberg
Kaufmännische Schulen
Ausbildungsmöglichkeiten in den Kaufmännischen Bereichen
Hans-Böckler-Straße 5
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 92960
www.bko-kfm.de
Schulamt
Schulamt für den Oberbergischen Kreis
Am Wiedenhof 15
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/884028
Schulaufsicht über die Grund-, Haupt- und Förderschulen im schulfachlichen und
verwaltungsfachlichen Bereich sowie Gesundheitserziehung und -förderung
Fachbereich Schule und Sport der Stadt Gummersbach
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Ansprechpartner: Frank Hüttebreuker
Tel.: 02261 871608
133
Familienbildung
Hochschulen
Fachhochschule Köln Abt. Gummersbach
Steinmüllerallee 1
Gummersbach
0 22 61/8 19 60
Studienzentrum Gummersbach der Fernuniversität des Landes NordrheinWestfalen
Reininghauser Str. 32
Gummersbach
0 22 61/6 53 24
Volkshochschulen
Volkshochschule der Stadt
Gummersbach
Rathausplatz 1
Gummersbach
0 22 61/8 70
Kreisvolkshochschule
Mühlenbergweg 3
Gummersbach
0 22 61/8 19 00
Sonstige Schulen
Musikschule Gummersbach e.V.
Moltkestraße 41
Gummersbach
0 22 61/6 59 90
Abendgymnasium Rhein-Sieg (Außenstelle Oberberg)
Ernst-Zimmermann-Straße 22
Gummersbach
0 22 61/7 80 48
Theodor-Heuss-Akademie der Friedrich-Naumann-Stiftung
T.-Heuss-Straße 26
Gummersbach
0 22 61/30 02-0
Verein für Soziale Bildungsarbeit e.V.
Geschäftsstelle Vollmerhauser Str. 30
51645 Gummersbach
0 22 61/8 05 70
Anna-Freud-Schule für Kranke aus allen Schulformen (siehe Liste Förderschulen)
02261/288796
134
Familienbildung
Rund um die Schule
Lernhilfen, Schülerhilfen, Nachhilfeunterrichte, Logopädie Praxen etc. entnehmen Sie
bitte dem örtlichen Telefonbuch.
Interessengemeinschaft Kind und Hochbegabung Bergisch-Land e.V. (iKuH e.V.)
Tel.: 02262/5435
www.ikuh.de
Informationen zu Legasthenie und Dyskalkulie / -Förderung sowie
Hochbegabung, genauso wie Hilfe und Unterstützung bei Mobbing in der Schule
erhalten Sie hier:
Schulpsychologischer Dienst
Hindenburgstraße 24
51643 Gummersbach
Tel. (02261) – 88-4060
Fax (02261) – 88-4066
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.obk.de
Anmeldung: Montag – Freitag 8.30 Uhr – 11.30 Uhr
Die Leistungen des Schulpsychologischen Dienstes sind kostenfrei und vertraulich.
Schulpsychologischer Dienst des Oberbergischen Kreises
Der Schulpsychologische Dienst ist als unabhängige und leicht zugängliche
Beratungsstelle für die Bürger/innen und Schulen des Oberbergischen Kreises
eingerichtet worden.
Die Fachmitarbeiter/innen des Schulpsychologischen Dienstes sind DiplomPsychologen/innen, die spezielle Qualifikationen im Bereich der Beratung, Diagnostik
und Förderung im Themengebiet Schule erworben haben.
Das Leistungsspektrum bezieht sich auf folgende zwei Bereiche:
1. Einzelfallhilfe im Grundschulalter
Im Rahmen der Einzelfallhilfe arbeiten wir vertrauensvoll mit Schüler/innen im
Grundschulalter, deren Familien und Lehrer/innen zusammen, um die bestmögliche
Entwicklung der Fähigkeiten, Fertigkeiten, der individuellen Begabung sowie der
Persönlichkeit zu unterstützen.
Ziel ist nicht eine Diagnose sondern eine Förderberatung. Dabei beziehen wir im
gemeinsamen Gespräch die erzieherischen und pädagogischen Kompetenzen der
135
Familienbildung
Eltern und Lehrkräfte mit ein. Die Anmeldung für die Einzelfallhilfe erfolgt – häufig auf
Anregung der Lehrerkräfte – durch die Eltern!
Wir haben keinen Auftrag zur intensiven Einzelförderung, zur therapeutischen
Begleitung oder gutachterlichen Stellungnahmen.
Folgende Schwerpunkte:
•
•
•
•
•
Hilfen bei der Schullaufbahnberatung
Hilfen bei Schulleistungsschwierigkeiten
Hilfen bei Verhaltensauffälligkeiten und Ängsten sowie Beratung zur
Sozialintegration
Beratung zur Fragestellung im Zusammenhang mit besonderer Begabung
In geringem Umfang Trainingsgruppen zu speziellen Themen
2. Beratung des Systems Schule bzw. der Lehrkräfte (aller Schulen und
Schulformen)
Über die Einzelfallhilfe hinaus sind wir Ansprechpartner für Lehrkräfte und
Schulen.
Folgende Angebote können sich ergeben:
• Schulinterne oder schulübergreifende Fortbildungen zu schulpsychologischen
Fragestellungen
• Unterstützung bei der Bildung von Krisenteams bzw. in der Notfallprophylaxe
und Gewaltprävention
• Supervisionsgruppen für Beratungslehrer und Sozialpädagogen
• Beratung bzw. Supervision einzelner Lehrkräfte
Darüber hinaus unterstützt der Schulpsychologische Dienst aktiv die
Beratungslehrerausbildung, die von der Bezirksregierung Köln organisiert wird.
Wichtige Informationen:
Schweigepflicht: Alle Mitarbeiter/innen des Schulpsychologischen Dienstes sind zur
besonderen Verschwiegenheit verpflichtet.
Kostenfreiheit: Die Leistungen des Schulpsychologischen Dienstes sind kostenfrei.
136
Familienbildung
Musikschule Gummersbach e. V.
Moltkestr. 41
51643 Gummersbach
Ihre Ansprechpartner sind:
Peter Even Musikschulleiter
Barbara Gelhausen Verwaltung
Tel: 02261 / 65990
Angebote u a. :
Junges Symphonieorchester, Bläsergruppe, Musikunterricht, Big Band, Kinderchor
Musikgarten: Für Kinder von 1 1/2 bis 3 Jahren in Begleitung eines Elternteils wird
mit Gesang, Rhythmus, Tanz, Geschichten und Musikbeispielen die vielfältige
Ausdrucksmöglichkeit von Musik erlebt.
Musikalische Früherziehung: Dieses Angebot richtet sich an Kinder ab 4 Jahren.
Über Singen, Sprechen, Rhythmus und Klangbeispiele werden spielerisch die
Grundlagen der Notation und musikalische Grundkenntnisse vermittelt.
Musikalische Grundausbildung: In der MGA werden Kinder im Grundschulalter in
Gruppen unterrichtet. Wir bieten die Blockflöte, das Schlagzeug, die Gitarre und die
Trompete als Instrumente der Grundausbildung an.
Obwohl dieser Einstieg in die aktive Musikwelt sehr empfohlen wird, ist es auch
ohne diese Vorbildung möglich in jedem Lebensalter am weiterführenden
Instrumental- oder Vokalunterricht teilzunehmen.
Musical-Projekt Oberberg
Bruno Goller-Haus
Brückenstraße 4
51643 Gummersbach
Tel.: 0 22 61 / 2 22 79
Jede/r kann mitmachen!
Nähere Infos www.musical-projekt-oberberg.de
137
Familienbildung
Volkshochschule Gummersbach
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Tel: 02261/87540
U. a. gibt es in der VHS verschiedenste Angebote für Babys, Kinder und Eltern:
z.B.:
•Babyschwimmen
•Wassergewöhnung für Kinder von 2 -4 Jahren
•Vorbereitungskurs zum Schwimmen lernen
•Eltern – Kind – Seminare / Erziehungsfragen, Pädagogik
•Eltern mit Kindern im Alter von 13 – 18 Monaten
•Spielgruppe für Kinder mit und ohne Behinderung
•Eltern – Kind – Turnen
•Englisch / Italienisch für Kinder im Kindergartenalter
•Naturpädagogische Exkursionen
•Kurs: Starke Eltern – starke Kinder
Genaueres und weitere Angebote siehe bitte unter www.vhs-gm.de
oder in den Programmheften, die an allen öffentlichen Stellen ausliegen.
Bücherei / Bibliothek
Kreis- und Stadtbücherei Gummersbach
Moltkestr. 43
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 / 2 39 00
Öffnungszeiten
Mo, Di., Do., Fr. 10.00 – 13.30 Uhr und 14.30 -18.00 Uhr
Jahresgebühr € 10,00 für Erwachsene bzw. € 5,00 für Kinder
Ein Besuch lohnt sich, denn Sie finden dort:
z. B.: Kinder- und Jugendbücher
Bei den gut 10.000 Kinder- und Jugendbüchern ist für jedes Alter etwas dabei:
Bilderbücher und Vorlesebücher, Bücher für Leseanfänger, Geschichten,
Kinderromane und interessante Sachbücher.
z.B.: Kinderkassetten / Kinder-CDs
Die Kreis- und Stadtbücherei bietet für Kinder 800 Kassetten und CDs mit
Kindermusik und Hörspielen an.
138
Familienbildung
Bruno – Goller – Haus
Kulturzentrum der Stadt Gummersbach
Das Bruno-Goller-Haus ist ein 300 Jahre altes, liebevoll restauriertes Fachwerkhaus
in Gummersbach, das als Kulturzentrum genutzt wird. Es wurde nach dem
berühmten Maler und Sohn der Stadt, Bruno Goller, benannt.
Als kulturelle Begegnungsstätte wird es sowohl für städtische Veranstaltungen, als
auch als Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger genutzt.
Das Programm umfasst Konzerte, Vorträge, Lesungen, Kindertheater,
Kinderkunstschule, Schauspiel und Kabarett.
Im Turmzimmer befindet sich eine permanente Ausstellung mit Werken von Bruno
Goller.
Brückenstraße 4
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 22279
Theater der Stadt Gummersbach
Theater für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Moltkestr. 50
51643 Gummersbach
Theaterkasse im Theater
Tel.: (02261) 9142142
(geöffnet jeweils eine Stunde vor Beginn vor Vorstellung)
Auskunft: BürgerService
GM-Ticket, Rathausplatz 1
Tel: 02261-87 555
139
Familienbildung
Analphabetismus / Alphabetisierung
Im September 2004 startete der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. mit
Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein InternetLernportal, das sich mit interaktiven Lernangeboten an funktionale Analphabeten
wendet. Bis November 2008 haben sich mehr als 135.000 Nutzer im Portal
angemeldet. www.ich-will-lernen.de ist inzwischen Deutschlands größtes offenes
Lernportal mit kostenlosen Übungen im Bereich Alphabetisierung und
Grundbildung.
Das Lernportal wurde seitdem vom DVV weiterentwickelt und bietet inzwischen zwei
Lernbereiche: Den Lernbereich Alphabetisierung/Grundbildung sowie den
Lernbereich zur Unterstützung beim Nachholen von Schulabschlüssen
Das Angebot zur nachträglichen Alphabetisierung/Grundbildung bietet Übungen
zum Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Das Lernportal wendet sich an
Anfänger/innen ebenso wie an Lernende, die bereits Vorkenntnisse haben. Weitere
Übungen vermitteln Lernstrategien und Kompetenzen zur Organisation des Alltags.
Insgesamt stehen rund 9.000 interaktive Übungen im Bereich Alphabetisierung zur
Verfügung, aufgebaut in sechs Lernstufen. Das Lernangebot „Rechnen“ beginnt mit
der dritten Lernstufe. Alle Übungen im Bereich Alphabetisierung sind audiounterstützt und besitzen einen Bezug zur Alltagswelt – sie thematisieren
beispielsweise einen Bankbesuch oder einen Einkauf im Supermarkt.
Alphabetisierung (und damit funktionaler Analphabetismus) unterliegt einem
zeitlichen Wandel. Genügte es vor 150 Jahren noch, seinen Namen schreiben zu
können, sind heute die Ansprüche aufgrund des gesellschaftlichen Wandels
(Verschwinden einfacher, ausführender Tätigkeiten und damit wachsender
Anforderungen der Arbeitswelt) gestiegen. Zudem gehört heute eine einfache Form
von Medienkompetenz (Media Literacy) zur Grundbildung.
Seitdem hat sich der Begriff Analphabetismus gewandelt. Als alphabetisiert gilt heute,
wer sich an sämtlichen Aktivitäten seiner Umwelt, bei denen Lesen, Schreiben und
Rechnen erforderlich sind, und ebenso an der weiteren Nutzung dieser
Kulturtechniken für seine eigene Entwicklung und die seiner Gemeinschaft beteiligen
kann (UNESCO: Statement of the International Commitee of Experts on Literacy,
1962).
Dazu gehören beispielsweise die Rezeption von Texten, die von allgemeinem
Interesse sind, der Umgang mit Bedienungsanleitungen und schriftlichen
Arbeitsanweisungen, das Ausfüllen von Formularen, das Bedienen von Automaten
und dergleichen mehr.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Gita Felbinger Volkshochschule der Stadt Gummersbach Tel. (0 22 61) 87 15 38
Renée Scheer Kreisvolkshochschule
Tel. (0 22 61) 81 90-15
140
Familienbildung
Schulabschluss nachholen
Vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife - Sie haben die
Wahl!
Schulabschlüsse der Sekundarstufe I / Hauptschulabschluss
In Zusammenarbeit mit der VHS Gummersbach führt die VHS Oberbergischer Kreis
folgende Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen durch:
•
•
•
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 a (Sekundarstufe I)
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 b (Fachoberschulreife)
Der Eintritt in den Beruf, die Sicherheit des Arbeitsplatzes und der berufliche Erfolg
hängen wesentlich von der Qualität eines schulischen Abschlusses ab. Der
Hauptschulabschluss ist der grundlegende Schulabschluss in unserem
Bildungssystem. Er bildet die Voraussetzung dafür, eine geeignete Lehrstelle zu
bekommen oder sich beruflich, z.B. durch Umschulung, verändern zu können.
Die Unterrichtsinhalte sind auf die Bedürfnisse von Erwachsenen abgestimmt und
orientieren sich u. a. auch an interessanten, alltagspraktischen Fragestellungen. Das
Lernen fällt oft nicht leicht, und viele sind sicher aus der Übung gekommen.
Lernungewohnten Teilnehmer/innen werden daher ausreichend Hilfestellungen
gegeben, um den Lernstoff der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder
Erdkunde, Biologie und Geschichte sowie Wirtschaftslehre erfolgreich zu bewältigen.
Unterrichtszeiten:
Klasse 9:
Klasse 10 a / 10 b:
montags bis freitags
montags bis freitags
17.30 - 20.45
17.30 - 20.45
Die Volkshochschule Oberbergischer Kreis bzw. die Volkshochschule der Stadt
Gummersbach nehmen am Ende des Lehrgangs selbst die staatliche Prüfung ab.
Sie werden also von den Lehrern geprüft, die Sie auch unterrichtet haben und die
Ihnen vertraut sind.
141
Familienbildung
Der Unterricht umfasst folgende Fächer (Stunden pro Woche):
Unterrichtsstunden
Unterrichtsstunden
Fächer:
der Klasse 9
der Klasse 10a / 10b
Deutsch
4 Std.
4 Std.
Mathematik
4 Std.
4 Std.
Englisch
4 Std.
4 Std.
Erdkunde (Ersatzfach für
4 Std.
4 Std.
Englisch)
Geschichte
2 Std.
2 Std.
Biologie
2 Std.
2 Std.
Wirtschaftslehre
4 Std.
16 Stunden
pro Woche
20 Stunden
pro Woche
Der Unterricht in den Klassen 9 und 10 a findet in den Räumen der KVHS statt.
Der Unterricht der Klasse 10 b findet in den Räumen der VHS Gummersbach statt.
Hauptschulabschluss nachholen
Teilnehmer/innen aus dem Ausland, Teilnehmer/innen, die eine Sonderschule
besucht haben und diejenigen, die bis zum 13.9.1973 ihre Pflichtschulzeit erfüllt
haben, können gemäß § 10 statt Englisch das Ersatzfach Erdkunde als 3. Hauptfach
belegen.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:
• formlose Anmeldung
• Lebenslauf
• Lichtbild
• Kopie des letzten Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses
Fragen und Anmeldungen für die Klassen 9 und 10 a bitte an:
Volkshochschule Oberbergischer Kreis
z.Hd. Renée Scheer
Mühlenbergweg 3
51645 Gummersbach
Tel.: 0 22 61 81 90 15
Fragen und Anmeldungen für die Klasse 10 b / Fachoberschulreife bitte an:
Volkshochschule Gummersbach
z.Hd. Gita Felbinger
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Tel. 0 22 61 87 15 38
142
Familienbildung
Weiter durch Bildung
Agentur für Arbeit Gummersbach
Singerbrinksstraße 43
51643 Gummersbach
Telefon 02261 / 3 04-0
Fax 02261 / 3 04-881
E-Mail [email protected]
Internet : www.arbeitsagentur.de
Berufsberatung
Die Bundesagentur für Arbeit berät Jugendliche und Arbeitgeber rund um das Thema
Ausbildung. Sie unterstützt mit umfassenden Angeboten und hilft, die richtigen
Entscheidungen zu treffen.
Unter www.ich-bin-gut.de finden Jugendliche wichtige Informationen zum Thema
Ausbildung und werden von dort aus ganz gezielt auf das Angebot der
Bundesagentur weitergeleitet. Außerdem gibt es tolle Preise zu gewinnen. Es lohnt
sich, hier einmal reinzuschauen.
Viele Informationen über Berufe: www.berufenet.arbeitsagentur.de
Ausbildungsplätze und Lehrstellen für Gummersbach und Umgebung findest Du
z.Bsp. im Lehrstellenmarkt von
www.meinestadt.de/gummersbach/lehrstellen
www.ausbildungsboerse-oberberg.de
www.bildungsklick.de
Mit Weiterbildung Chancen erhöhen
Mehr Jobsicherheit, mehr Herausforderung, mehr Aufstiegschancen: Wir
unterstützen Ihre persönliche Bildungsoffensive mit zahlreichen Informationen sowie
verschiedenen Fördermöglichkeiten und -programmen zur Weiterbildung. Z.B. mit
der LERNBÖRSE exklusiv mit seinen Selbstlernprogrammen für alle Kundinnen und
Kunden der Agenturen für Arbeit und der Grundsicherungsstellen (ARGE, Jobcenter).
Oder mit KURSNET, Deutschlands größter Datenbank im Bereich der beruflichen
Aus- und Weiterbildung.
Eine Berufsausbildung ist ein solides Fundament für die berufliche Zukunft. Die
schnellen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen erfordern aber eine
dauerhafte Anpassung und ein ständiges Weiterlernen. Weder unsere private noch
unsere berufliche Zukunft lassen sich langfristig bis ins Detail planen. Kurven und
Kreuzungen gehören zum Leben. Manchmal entscheidet man sich selbst für einen
anderen Weg, manchmal wird man gezwungen, sich neu zu orientieren oder sich
beruflich weiter zu entwickeln.
Die Agenturen für Arbeit fördern übrigens nicht nur die berufliche Weiterbildung
von arbeitslos gewordenen Menschen. Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger
Baustein, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Für die berufliche Qualifizierung
Beschäftigter stehen den Agenturen für Arbeit verschiedene Fördermöglichkeiten
und -programme zur Verfügung.
143
Familienbildung
Weiterbildungskurse
Wenn Sie sich bereits einmal selbst informieren wollen, nutzen Sie KURSNET – Das
Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung.
KURSNET bietet Informationen zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten,
ob Inhouse oder Fernlernangebote, Wochenendseminare oder Vollzeitunterricht von
wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten.
Integration in den Beruf für Förderschüler
Ansprechpartner Agentur für Arbeit Bergisch-Gladbach Bensberger Straße 85
51465 Bergisch Gladbach Herr Schwamborn
Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) * Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) *
•
Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Weiterführende Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene
Berufliche Zukunft von Jugendlichen
Caritas
Talstr. 1
51643 Gummersbach
Tel.: 0180 5005532
Bürozeiten: Mo – Do
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
8.00 - 12.30 Uhr
13.00 – 16.30 Uhr
Angebote
• Ausbildungen in Kooperationsbetrieben
• Ausbildungsbegleitende Hilfen
• Die Ausbildung zur HauswirtschaftlerIn/ -helferin
• Berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen
144
Familienbildung
VSB gGmbH
Perspektiven entwickeln – schaffen – umsetzen / Vermitteln / Schulen / Beraten
Aktuelle Angebote:
Für Jugendliche und junge Erwachsene
• Lernwerk- Aktivierungshilfen
• start-klar
• kre@ktiv-Werkstatt
• BITS Arbeitslosenberatung
• BITS Arbeitslosenzentrum
• Jugend in Arbeit PLUS
• Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme
• Kompetenzcheck
• Erstausbildung
• BIN-GO! Werkstattjahr NRW
...für Frauen & Männer
• BITS Arbeitslosenberatung
• BITS Arbeitslosenzentrum
• Weiterbildungen - AEVO
• Fachschule für Gastronomie - Bildungsangebot
• Gemeinwohlarbeit
• Gemeinwohlarbeit für Ältere
• SeLa - für Frauen
...für Betriebe
• Betriebspraktikum
Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8.00 - 16.30 Uhr Freitag 8.00 - 15.00 Uhr
Tel.: 02261/79580
www.vsb-ggmbh.com
Standorte VSB
Gummersbach-Dieringhausen
Geschäftsstelle
Gustav-Adolf-Str. 3 (Zugang über
Martinstr.)
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 79580
Vollmerhauser Str. 30
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 805738
Hohler Str. 2A
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 9947141
Dieringhauser Str. 47
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 9947151
Ausbildungsort
Städt. Gesamtschule Derschlag
Epelstr. 23
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 500673
VSB - Schulungszentrum für Hotel- u.
Gastberufe/ Hauswirtschaft
Ulrichstraße 6
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 72921
Königstr. 1
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 9947062
145
Familienbildung
CJD Olpe / Standort Gummersbach
Rospestraße 1
51643 Gummersbach
www.cjd-olpe.de
Angebot
Das CJD Olpe, eine Einrichtung des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V.
(CJD), bildet seit 2004 am Standort Gummersbach in Kooperation mit dem
Steinmüller Bildungszentrum für Schulabgänger aus den Bezirken der Agentur für
Arbeit Bergisch Gladbach, Köln und Bonn, in verschiedenen Berufsfeldern aus:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
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•
•
•
•
•
•
Hauswirtschaftshelfer/in
Helfer/in im Gastgewerbe
Beikoch / köchin
Verkaufshelfer/in
Bau -und Metallmaler/in
Hochbaufachwerker/in
Metallbearbeiter/in (in Kooperation)
Maler -und Lackierer/in
Hochbaufacharbeiter/in (1. Stufe zum/r Maurer/in)
Gärtner/Fachrichtung Garten -und Landschaftsbau
Verkäufer/in
Fachkraft im Gastgewerbe
Teilezurichter/in (in Kooperation)
Anlagenmechaniker/in -Fachrichtung: Klima/Heizung und Sanitär (in
Kooperation)
Industriemechaniker/in (in Kooperation)
Metallbauer/in (in Kooperation)
Ansprechpartner CJD:
Werner Brauckhoff
Telefon
02261 / 92 05 38-0
Fax
02261 / 92 05 38-18
E-Mail
[email protected]
Internet
www.cjd-olpe.de
146
Familienbildung
IB Internationaler Bund
Gesellschaft für Beschäftigung, Bildung und soziale Dienste mbH
Betriebsstätte Gummersbach
Friedrichstaler Str. 39
51645 Gummersbach
Telefon
02261-72011
www.internationaler-bund.de
Berufsausbildung (BaE kooperativ) - Gummersbach
Die Auszubildenden werden von einem Team, bestehend aus qualifizierten
Lehrkräften und Sozialpädagogen, individuell darauf vorbereitet, ihre Prüfung vor der
zuständigen Kammer abzulegen. Ziel ist der Erwerb eines anerkannten
Berufsabschlusses und die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.
Das Bildungszentrum Gummersbach bildet seit 2005 Jugendliche und junge
Erwachsene zusammen mit Kooperationsbetrieben in unterschiedlichen Berufen aus.
Die Auszubildenden erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung und Urlaub nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
Ziel des Angebots
Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, wird hier die Aufnahme, Fortsetzung
und der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung ermöglicht.
Zielgruppe
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die
allgemeine Schulpflicht erfüllt haben
Ausbildungsbereiche IB:
• Lager / Handel
• Metall
• Farbe / Raumgestaltung
•
•
Kosmetik / Körperpflege
Bau
Unterrichtszeiten, Ausbildungszeiten im Betrieb und Unterrichtszeiten beim IB
werden individuell abgestimmt
Unterrichtsform: Kleingruppe (je nach Förderbedarf)
Abschlussbezeichnung: Geselle / Facharbeiter
Prüfungsart: gem. BBiG
Abschlusszeugnis: Gesellenbrief / Facharbeiterbrief
max. Anzahl der Teilnehmer/Plätze: 17
Voraussetzungen:
Die Prüfung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen und eine entsprechende
Zuweisung erfolgen ausschließlich über die Agentur für Arbeit bzw. ARGE.
Fördermöglichkeiten: Arbeitsgemeinschaft / Agentur für Arbeit
Haben Sie Interesse an diesem Angebot? Dann sprechen Sie den IB oder Ihren
zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit bzw. ARGE an.
Ansprechpartner/in: Patrizia Reinery Tel.: 02261 969071
147
Familienbildung
Steinmüller Bildungszentrum
Damit Sie schulisch und beruflich weiterkommen!
Rospestrasse 1
51645 Gummersbach
•
•
•
Telefon: 02261-2902630
Verbundausbildungen
intensive Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen
Berufliche Weiterbildung
Innovation NRW
- Studieren mit Kind
Studentenwerk
Kinderbetreuung
Eine Informationsseite des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung
und Technologie des Landes NRW
www.innovation.nrw.de
www.das-neue-bafoeg.de
Regionalagentur Region Köln
Berufsrückkehr
Teilzeitausbildung
Weiterbildung
Bildungsscheck
www.regionalagentur-region-koeln.de
Berufsrückkehr in Gummersbach
Erste Orientierung - hier finden Sie eine Reihe von Anlaufstellen, sowie wichtige
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen in der Stadt Gummersbach zum
beruflichen Wiedereinstieg
Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach, Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt (BCA)
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Regina Brüning
Tel: 02202/9333-615
Kommunale Gleichstellungsstelle der Stadt Gummersbach
Kommunale Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte kümmern sich um alle
Belange von Frauen- und Gleichstellungsfragen in der Stadt, dem Kreis oder der
Gemeinde. Hier können Sie eine allgemeine Erstberatung oder Informationen und
Tipps zum beruflichen Wiedereinstieg erhalten.
148
Familienbildung
Bettina Schneider
Tel: 02261/87 545
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Gleichstellungsstelle des Kreises Oberbergischer Kreis
Sabine Steller
Tel: 02261/881040
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Forum W
Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen
www.wiedereinstieg.nrw.de
Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind
Was ist Teilzeitberufsausbildung?
Ausbildung in Teilzeit bedeutet bis zu 75% der normalen Regelarbeitszeit, d.h. 21
Stunden in der Woche im Betrieb, ein bis zwei Berufsschultage in Vollzeit kommen
noch hinzu. Dies entspricht in etwa einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden.
Auszubildende/r und Betrieb sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet
werden. Grundsätzlich sollte eine Teilzeitberufsausbildung in regulärer
Ausbildungszeit ermöglicht werden. Die Verlängerung der Ausbildungszeit ist seit der
Reform des Berufsbildungsgesetzes im April 2005 nicht mehr dringend erforderlich,
wenn der Anteil der betrieblichen Ausbildungszeit mindestens 75% beträgt.
Vergütung
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit.
Die Vergütung beträgt bei einer Regelarbeitszeit von 75% analog 75% des normalen
Ausbildungsgehalts und wird vom Betrieb getragen.
Agentur für Arbeit Köln
Beauftragte f. Chancengleichheit a. Arbeitsmarkt Eva Pohl
Telefon: 0221 - 9429-5400
E-Mail: [email protected]
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Ausbildungsberaterin Erika C. Kömpel
Telefon: 0221 - 1640-635
E-Mail: [email protected]
Handwerkskammer zu Köln
Abt. Ausbildungsberatung
Telefon: 0221 - 20 22-251 oder -344
E-Mail: [email protected]
149
Familienbildung
Steuerberaterkammer Köln
Abteilung Aus- und Fortbildung
Telefon: 0221 - 33643-33
E-Mail: [email protected]
Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e.V.
Geschäftsführer André Busshuven
Telefon: 0211 - 4361799-0
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen zum Thema Teilzeitberufsausbildung finden Sie unter:
www.teilzeitberufsausbildung.de
www.netzwerk-teilzeitberufsausbildung.de
www.reinit.de
www.projekt-miavia.de
www.bildung.koeln.de
Service rund um die Ausbildung
Hier finden Unternehmen und Jugendliche Informationsmaterial zur
Berufsausbildung. In den Lehrstellenbörsen der Kammern können nach offenen
Ausbildungsplätzen gesucht und von Betrieben zu besetzende Ausbildungsplätze
veröffentlicht werden.
Die "Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit
Migrationshintergrund in der Region Köln "
hat sich zum Ziel gesetzt, die Akzeptanz für eine Berufsausbildung bei jungen
Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen und Ausbildungsbetrieben gezielt
geeignete Bewerber vorzuschlagen. So soll die Schwelle zur Einmündung in einen
Ausbildungsberuf verringert werden.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist die individuelle Beratung von
Jugendlichen mit Migrationshintergrund und deren Eltern zu Fragen der
Berufsorientierung und Bewerbung.
Darüber hinaus ist die Beratungsstelle Ansprechpartner für Unternehmen, die
ausbilden möchten oder dies bereits tun. Im Idealfall können entsprechend den
betrieblichen Anforderungen geeignete Bewerber vorschlagen werden.
Insgesamt stehen die Angebote "Berufsorientierung", "Beratung" und "Bewerbung
& Ausbildung" zur Verfügung.
Zusammenarbeit mit: Industrie- und Handelskammer zu Köln / Handwerkskammer zu
Köln / Türkisch-Deutsche-Industrie-u. Handelskammer.
www.bqn2.de
150
Familienbildung
Ausbildungsbonus
Der Ausbildungsbonus ist ein Zuschuss an Unternehmen, die Altbewerbern
(Jugendliche, die bereits seit einem Jahr oder länger auf der Suche nach einem
Ausbildungsplatz sind) einen zusätzlichen Ausbildungsplatz bieten.
Wie hoch ist der Ausbildungsbonus?
Die Höhe des Ausbildungsbonus richtet sich nach der tariflich vereinbarten
Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr; besteht keine tarifliche
Regelung, gilt die ortsübliche Vergütung. Demnach beträgt der Ausbildungsbonus
4.000 Euro (bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung bis zu 500 Euro), 5.000
Euro (500-750 Euro) oder 6.000 Euro (mehr als 750 Euro). Für behinderte
Auszubildende erhöht sich der Bonus um 30 Prozent.
Wie wird der Bonus ausgezahlt?
50 Prozent werden nach Ablauf der Probezeit, 50 Prozent nach Anmeldung zur
Abschlussprüfung gezahlt.
Wo kann der Bonus beantragt werden?
Der Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur übernimmt die Beratung, die
Auszahlung und sendet den interessierten Betrieben die erforderlichen
Antragsunterlagen (z.B. Förderantrag, Selbstauskunft zu den registrierten
Ausbildungsverträgen etc.) zu. Die Hotline des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur
ist unter der Tel. Nr.: 01801 664466 erreichbar.
Einstiegsqualifizierung (EQJ)
Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die
Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines
Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die
Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
Ihre Agentur für Arbeit und Ihre IHK informieren Sie gerne über weitere Details zur
Einstiegsqualifizierung.
Kontakt zu Ihren Ausbildungsberatern erhalten Sie über die Homepage Ihrer IHK:
www.ihk.de,
Rubrik „Der Weg zu Ihrer IHK“
Informationen zum Ausbildungspakt, weitere EQ-Beispiele und einen EQMustervertrag erhalten Sie z.Bsp. unter:
www.dihk.de/pakt
IHK-Lehrstellenbörse | www.ihk-lehrstellenboerse.de
Bildungsprämie
Väter und Mütter, die nach der Elternzeit in den Beruf zurückkehren, können
feststellen:
Es hat sich in kurzer Zeit oft mehr verändert, als früher innerhalb von vielen Jahren.
Mit Weiterbildung schaffen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neue
Chancen. Denn: Eine bessere Qualifizierung schafft eine höhere
Arbeitsplatzsicherheit und ermöglicht mitunter mehr Einkommen.
151
Familienbildung
Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates
gefördert. Sie setzt gezielt finanzielle Anreize, um die Weiterbildung bezahlbar zu
machen und die individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern: Büroangestellte
lernen ein neues Computerprogramm, Friseurinnen und Friseure den neuesten
Modehaarschnitt, Reinigungskräfte verbessern ihre Kenntnisse in speziellen
Reinigungsverfahren usw. Das sind nur ein paar Beispiele von Hunderten. Und für
alle lässt sich die Bildungsprämie nutzen.
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist
und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich für die
Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid
von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam
Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im
Einkommensteuerbescheid oder in einem vergleichbaren Nachweis belegt werden
können. Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im
Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte
der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt
www.bildungspraemie.info oder die kostenlose Hotline 0800-2623 000
Beratungsstellen:
Industrie- und Handelskammer zu Köln / Zweigstelle Oberberg
Talstr. 11
51643 Gummersbach
http://www.ihk-koeln.de
Berater / Beraterin: Frau Schmidt Ingrid
02261/ 8101-964
[email protected]
Oberbergischer Kreis; Wirtschaftsförderung
Moltkestr. 34
51643 Gummersbach
http://www.Wirtschaftsstandort-Oberberg.de
Berater / Beraterin: Herr Bernd Creemers
02261 / 886805
[email protected]
Volkshochschule Oberbergischer Kreis
Mühlenbergweg 3
51645 Gummersbach
http://www.vhs-oberberg.de
Berater / Beraterin:
Frau Ruth Uessem
02261/ 8190-19
[email protected]
Frau Renée Scheer
02261 - 819015
[email protected]
152
Familienbildung
Bildungsscheck NRW
Berufsrückkehrende können für Bildungsmaßnahmen den Bildungsscheck
NRW in Anspruch nehmen und sich einen Teil der Kosten erstatten lassen.
Die für Sie zuständigen Beratungsstellen siehe bitte (auf der vorigen Seite) unter
„Bildungsprämie“
Weitere Angebote der Familienbildung sind unter
www.familienbildung-in-nrw.de zusammengestellt.
Sonstige Ansprechpartner/innen für Beruf und Familie
Frau und Wirtschaft
•
•
•
•
•
•
•
Existenzgründungsberatung
Wiedereinstieg
Berufswahlorientierung
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Strategie zur Jobsuche
Betriebliche Frauenförderung
Flexible Arbeitszeiten
Ansprechpartnerin: Birgit Steuer
Moltkestr. 34
Tel: 02261/886888
www.obk.de
51463 Gummersbach
Berufundfamilie GmbH
Ansprechpartner: Stefan J. Becker
Feldbergstr. 21
60323 Frankfurt a.M.
Tel.: 069 . 300388-512
Fax: 069 . 300388-777
E-Mail: [email protected]
[email protected]
www.beruf-und-familie.de
Verband berufstätiger Mütter
Aachener Str. 403
50933 Köln
Tel.: 0221 / 7329732
E-Mail: [email protected]
www.berufstaetige-muetter.de
153
Familienbildung
Startercenter für Gründerinnen
Berufsrückkehrende, die sich selbständig machen wollen, erhalten in den
Startercentern NRW kostenlose Beratung und Unterstützung. Hier finden Sie das für
Sie zuständige Startercenter
0180 130 130 0
(3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für
Mobilfunkteilnehmer).
Oberbergisches Bündnis für Familie
Zielsetzung – Angebot
Das Oberbergische Bündnis für Familie ist ein Zusammenschluss von Unternehmen
und Institutionen aus dem Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialbereich im
Oberbergischen Kreis.
Das Oberbergische Bündnis für Familie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Familien
zu stärken, die Balance zwischen Arbeitswelt und Familie zu verbessern und gut
ausgebildete Fachkräfte für die oft weltweit agierenden oberbergischen Firmen zu
beheimaten.
Es werden Themen zu Handlungsfeldern wie Bildung, Betreuung von Kindern,
Pflegebedürftigen und Senioren, Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie
Stärkung der Familien- und Erziehungskompetenz angegangen.
Der Oberbergische Kreis als starker, familienbewusster Standort, der sich für
Familien und Unternehmen lohnt, betreibt hier mit seinen Stärken Standortmarketing.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Frau Birgit Steuer
Oberbergischer Kreis
Wirtschaftsförderung - Frau und Wirtschaft
Moltkestraße 34
51643 Gummersbach
Telefon
02261 / 88-68 88
Telefax
02261 / 88-68 99
E-Mail
[email protected]
Internet
www.familie-in-oberberg.de
154
Familienbildung
Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen
Dienstes im Kreisgesundheitsamtes
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Kreisgesundheitsamtes bietet eine
Reihe von Untersuchungen und Beratungen an, die ihre gesetzliche Grundlage im
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst finden. Darüber hinaus werden
Aufträge sowohl externer, wie auch kreisinterner Ämter bearbeitet.
Zu den wichtigsten Aufgaben zählt die Überwachung und Dokumentation der
Gesundheit der Oberbergischen Bevölkerung, sowie die Mitwirkung an
Präventionsprojekten.
Zu den Pflichtaufgaben zählen eine Reihe von Untersuchungen, wie z.B. die
Untersuchung eines jeden Einschuljahrgangs, der Schulabgänger, der Kinder mit
besonderem Förderbedarf (Sonderschulverfahren, Eingliederungshilfen). Fakultativ
werden im Auftragsverfahren für andere Ämter Gutachten erstellt, sowie
aufsuchende Untersuchungen in anderen öffentlichen Einrichtungen wie
Kindertagesstätten und Frühförderstellen durchgeführt.
Die Gesundheitsberichterstattung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Kinderund Jugendärztlichen Dienstes, da sich hieraus Handlungsfelder für die
Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Kindern und Jugendlichen
dokumentieren und ableiten lassen.
So können Präventivmaßnahmen zur Verbesserung der Gesundheits- und
Bildungssituation, z.B. in Kindertagesstätten, gezielt und kleinräumig geplant und
durchgeführt werden.
Darüber
hinaus
finden
Beratungsangebote
während
des
jeweiligen
Untersuchungsganges zu individuellen Fragestellungen statt. Dies können z.B.
Fragen zum Impfschutz, zu Vorsorgeuntersuchungen oder zum Entwicklungsstand
eines Kindes sein.
Eine ausführliche Mütter-/Väterberatung können wir derzeit nur im Einzelfall nach
vorheriger Terminabsprache mit dem jeweils zuständigen Jugendarzt anbieten.
Impfberatungen, auch reisemedizinische Beratungen und Impfungen, bieten wir im
Rahmen unserer allgemeinen Sprechstunde an.
Der Zahnmedizinische Dienst des Kreisgesundheitsamtes besucht regelmäßig alle
Kindergärten und Grundschulen des Kreises und bietet dort Prophylaxemaßnahmen
an.
Die Ernährungsberaterin führt ebenfalls in den Grundschulen Beratungsangebote
zum Thema gesunde Ernährung für Kinder durch.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Amtsärztlichen Dienst, der
Infektionsschutzabteilung,den Koordinationsstellen Sucht,
Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitskonferenz sowie der Beratungsstelle
für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte und dem Selbsthilfebüro des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Diese Einrichtungen befinden sich alle ebenfalls
im Haus.
Die unterschiedlichen Fachabteilungen bieten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren an. Terminvereinbarungen und Rückfragen
werden über die Anmeldung weitergeleitet: Tel.: 02261/885305
155
Familienbildung
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
Der Landrat
– Ärztlicher Dienst - Soziale Dienste - Schwangerschaftskonfliktberatung
Zielsetzung – Angebote
Ärztliche Hilfestellung bei Verdacht auf Gewalt
Beratung und Unterstützung gegen Gewalt in der Familie
Beratung für Schwangere / Schwangerschaftskonfliktberatung, Verhütungsberatung
und Familienplanung, Finanzielle Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Kontaktangaben
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Gesundheitsamt
Am Wiedenhof 1 - 3
51643 Gummersbach
Telefon
02261 / 88-5357 (Auskunft)
Fax
02261 / 88972-7253
E-Mail
[email protected]
Internet
www.obk.de
Ansprechpersonen
Ärztlicher Dienst
Telefon
02261 / 88-5305
Soziale Dienste / Schwangerschaftskonfliktberatung
Telefon
02261 / 88-5333
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
montags - freitags
08.00 - 12.00 Uhr
montags - donnerstags
13.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis: Beim Gesundheitsamt (Frau Gräwe) erhalten Sie die Broschüre:
„Ratgeber für Menschen mit Behinderung“
Selbsthilfebüro im Erdgeschoss des Kreisgesundheitsamts
Tel.:
02261 816807
156
Liebe Eltern,
2. Beratung und Hilfe
„Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind
groß zu ziehen“, heisst es in einem afrikanischen Sprichwort.
Wir stellen Ihnen im folgenden Kapitel ein ganzes
Netz der Unterstützung, eine Vielzahl von Beratungsund Hilfsangeboten für Kinder, Eltern und Familien in
Gummersbach vor.
Dort erhalten Sie Unterstützung und Hilfe, und zwar
unbürokratisch, kostenlos, qualifiziert, individuell,
vertraulich und orientiert an Ihren Anliegen und Möglichkeiten.
Angebote
• bei Gewalt
• bei Problemen in der Familie
• bei Problemen in der Ehe
• bei Problemen mit der Erziehung
• bei psychischen Problemen
•bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens mit
Kindern
• bei Suchtproblemen
• bei Geldproblemen
• bei körperlichen und geistigen Behinderungen
• bei Wohnungslosigkeit
•Trennungs- und Scheidungsberatung / Mediation
(siehe Rubrik Alleinerziehende)
•weiterführende Internetlinks und bundesweite
Angebote
Die meisten dieser Adressen und Telefonnummern
werden Sie vielleicht niemals brauchen.
Wenn Sie sich jedoch irgendwann einmal in einer
schwierigen Lebenssituation befinden sollten, wünschen wir Ihnen, dass Sie eine dieser vielfältigen
Unterstützungsmöglichkeiten für sich selbst, für Ihr
Kind und für Ihre Familie nutzen können.
Familienberatung
Beratung und Hilfe bei Gewalt
Rund 25 Prozent aller Frauen in Deutschland haben bereits Formen körperlicher,
sexueller oder psychischer Gewalt in ihrer häuslichen Umgebung erlebt. Frauen
werden getreten, geschlagen, an den Haaren gezogen, eingesperrt, verbal
gedemütigt - das Spektrum ist breit.
Bildung, Einkommen oder Alter sind dabei ohne Belang. Immer noch ist häusliche
Gewalt die Hauptursache für Verletzungen bei Frauen.
Ihr eigenes Zuhause ist der gefährlichste Ort für zahlreiche Frauen.
NO Netzwerk Oberberg gegen Gewalt
Hier finden Sie Hilfe
Siehe Flyer auf den folgenden Seiten
Das Frauenhaus
Zuflucht für geschlagene und misshandelte Frauen und ihre Kinder
Jede vierte Frau in Deutschland hat körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch
den Partner erlebt. Betroffene Frauen und Kinder leiden körperlich, vor allem aber
seelisch unter Bedrohung, Gewalt, Misshandlung – unter körperlicher wie auch
psychischer Gewalt.
Wenn Sie im Frauenhaus Schutz suchen wollen,
rufen Sie an: 0180 / 500 55 32
Wenn Sie das Frauenhaus unterstützen wollen:
Durch Einsparungen von Landesmitteln ist die immer schon enge finanzielle
Situation noch prekärer geworden. Wenn Sie das Frauenhaus und damit die in Not
geratenen Frauen und Kindern unterstützen wollen: sie freuen sich sehr über jede
Spende!
Kontonummer: 0341 0045 61
BLZ: 370 502 99
Kreissparkasse Köln
Stichwort „Frauenhaus“
Gerne können Sie die Verwendung der Spende genauer bestimmen
z.B. Ausstattung des Hauses, pädagogische Arbeit mit den Kindern etc.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung!
158
Netzwerk Oberberg - gegen Gewalt
•
Wenn Sie zu Hause geschlagen
werden, können Sie die Polizei
anrufen:
Telefon 110
•
•
Die Polizei kann anordnen,
dass derjenige, der schlägt,
die gemeinsame Wohnung
verlässt. Der Täter muss den
Schlüssel abgeben und darf
für zehn Tage nicht
zurückkehren.
Die Polizei achtet darauf,
dass der Täter sich an dieses
Verbot hält.
• Wer Gewalt in der
Familie erlebt, sollte
schnellstmöglich
Beratung suchen
-
zur persönlichen Stärkung
über weitere Rechte
zur finanziellen Sicherung
zum besseren Schutz
Hier finden Sie Beratung und Hilfe:
Opferschutz/Polizei
Caritas Frauenhaus
Oberberg
02261 / 8199-880
02261 / 8199-881
0180 / 5005532
Gleichstellungsbeauftragte:
Gummersbach
02261 / 871536
Wiehl
02262 / 99-417
Waldbröl
02291 / 908115
Wipperfürth
02267 / 64505
Jugendämter:
Gummersbach, Kreis
Gummersbach, Stadt
Wiehl
Radevormwald
Wipperfürth
02261 / 885120
02261 / 871218
02262 / 99-417
02195 / 6804541
02267 / 64502
nina + nico e.V., Verein zur Beratung
von Frauen, Mädchen/Jungen
02261 / 24792
Psychologische Beratungsstelle für
Eltern, Kinder, Jugendliche
Baumhof, Gummersbach 02261 / 885710
02261 / 885711
Beratungsstelle für Erziehungs-,
Ehe-, Familien- und Lebensfragen
„Haus für alle“, Waldbröl
02291 / 4068
Katholische Ehe-Familien-Lebensberatung
Gummersbach
02261 / 27724
AWO Beratungsstelle für Familienplanung
und Schwangerschaftskonflikte
Bergneustadt
02261 / 946950
Esperanza, Hilfe für Schwangere und ihre
Familien, Caritas
02261 / 30640
Hoffnung e.V., Verein gegen Gewalt
und sexuellen Missbrauch
0170 / 6860732
Donum Vitae Oberberg e.V.,
Beratungsstelle für Familienplanung
und Schwangerschaftskonflikte
02261 / 816750
Psychologische Beratungsstelle für
Eltern, Kinder, Jugendliche,
Herbstmühle,Wipperfürth 02267 / 3034
Gesundheitsamt, Beratungsstelle für
Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte
02261 / 885343
Diakonie Michaelshoven, Haus Segenborn,
Hilfen für wohnungslose Frauen
02295 / 91800
Weißer Ring
Beratung und Hilfe für Kriminalitätsopfer
02262 / 751169
Schulamt Gesundheitsförderung
02261 / 884028
Volkshochschule, Kreis 02261 / 819026
Volkshochschule, Stadt 02261 / 87540
Rechtsanwältinnen:
Reich-Brinkmann/Schubeck
02267 / 1060
vor
häuslicher
Gewalt
Gewalt
ist
keine
Privatsache.
Lassen Sie
sich helfen!
SCHUTZ
Hier
finden Sie
HILFE
wenn Sie in Ihrer Ehe,
Partnerschaft oder Familie
bedroht oder geschlagen
werden
Hilfsangebote
Über das Projekt
Folgende Beratungsstellen erteilen umfassend Informationen und Beratung zu Fragen
der Schwangerschaft und Geburt:
Auswege ist ein Projekt zur Vermeidung von Verzweiflungstaten, wie der
Aussetzung oder Tötung eines Kindes.
Verschiedene Träger aus den Bereichen
Schwangerenberatung,
Geburtsbegleitung, Geburtshilfe sowie verschiedene
Einrichtungen stehen hinter dem Projekt
Auswege.
•
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•
AWO Schwangerschaftskonfliktberatung,
Kölner Str. 173, 51702 Bergneustadt,
Tel.: 02261/946950
Caritas Schwangerenberatung, Talstr. 1,
51643 Gummersbach, Tel.:
02261/30641 bzw. Hohenfuhrstr. 16,
42477 Radevormwald, Tel.:
02195/7931555
Donum Vitae, Schwangerschaftskonfliktberatung, Gummersbacher Str. 17,
51645 Gummersbach, Tel.:
02261/816750
Gesundheitsamt des Oberbergischen
Kreises, Schwangerschaftskonfliktberatung, AM Wiedenhof 3, 51643 Gummersbach, Tel.: 02261/885333
Hebammen
FachärztInnen für Gynäkologie
FachärztInnen für Pädiatrie
Kreisjugendamt, Am Wiedenhof 5, 51643
Gummersbach, Tel.: 02261/88-5181
Stadtjugendamt Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach, Tel.:
02261/87-1218
Stadtjugendamt Radevormwald, Kaiserstr. 140, 42477 Radevormwald, Tel.:
02195/6804551
Stadtjugendamt Wiehl, Schulstr. 9,
51674 Wiehl, Tel.: 02262/99400
Stadtjugendamt Wipperfürth, Wupperstr.
12, 51688 Wipperfürth, Tel.:
02267/64502
Babyklappe am Kreiskrankenhaus Gummersbach
Schwanger...
eine Katastrophe?
Erschöpft
mit einem Kind?
Die Projektkoordination liegt beim Kreisjugendamt Oberberg,
Tel.: 02261/885138
Herausgeber:
Oberbergischer Kreis – Der Landrat –
Folgende Träger sind an dem Projekt „Auswege“
beteiligt:
•
Arbeiterwohlfahrt, Schwangerschaftskonfliktberatung
•
Dr. Baase, Facharzt für Gynäkologie
•
Caritas, Esperanza Schwangerenberatung
•
Gesundheitsamt für den Oberbergischen
Kreis
•
Fr. Kiehnke, Frau Heinz-Schmitten,
Frau Wlodarek als Hebammen
•
Kreiskrankenhaus Gummersbach
•
Opferschutz der Kreispolizeibehörde
•
Schulamt für den Oberbergischen Kreis
•
Stadtjugendamt Gummersbach
•
Standesamtsaufsicht für den Oberbergischen
Kreis
Wege
vor und nach
einer Geburt
Wir danken der Stadt Bonn, Projekt „Auswege“,
für die freundliche Unterstützung!
Oberbergischer Kreis
Schwanger...
eine Katastrophe
Und wenn es trotzdem
passiert ist...
Ich habe da so eine
Vermutung...
Erschöpft
mit einem Kind
Das gibt es auch heute noch. Niemand
darf von der Schwangerschaft wissen.
Sie soll geheim bleiben. Aber irgendwann ist sie nicht mehr zu verbergen.
Zumindest vor sich selbst kann die junge Frau die Schwangerschaft nicht mehr
verstecken und muss irgendetwas tun.
Es gibt in Ihrer Umgebung ein Mädchen
oder eine Frau, von der Sie vermuten,
dass Sie Hilfe braucht. Geben Sie ihr
dieses Faltblatt oder wenden Sie sich direkt an uns. Es gibt Möglichkeiten, die
Frau zu entlasten und dem Kind ein gesundes und zufriedenes Leben zu bieten.
Bitte scheuen Sie sich nicht, die betroffene Frau anzusprechen oder bei uns telefonisch um Rat zu fragen.
Es gibt einen Ausweg.
Es gibt BeraterInnen, die Ihnen zuhören
und erste Hilfen nennen können.
Im Oberbergischen Kreis
können Frauen und Mädchen:
Wenn eine Schwangerschaft
nicht sein darf...
• sich beraten lassen
wenn sie schwanger sind und nicht wissen, wie es weiter gehen soll. Es gibt die
Möglichkeit, darüber zu sprechen auch
ohne dass Sie etwas über sich und ihre
persönliche Situation sagen müssen.
Niemand erfährt, dass Sie sich Unterstützung holen. Sie können telefonisch
oder persönlich Beratung in Anspruch
nehmen, praktische Hilfen erhalten.
Es gibt Situationen im Leben, in denen
eine Schwangerschaft eine Katastrophe
sein kann, einfach undenkbar und das
Schlimmste, was passieren kann.
Schwanger, das darf doch
nicht wahr sein!?
Zum Beispiel, weil
• das Mädchen erst 14 ist
• es unbedingt als Jungfrau in die Ehe
gehen muss
• niemals bekannt werden darf, dass
der Ehemann nicht der Vater des
Kindes ist
• die Schwangerschaft erst sehr spät
festgestellt wurde und Panik auslöst
• irgendwelche andere Gründe dagegen sprechen...
• Anrufen, wenn ihr Kind bereits
geboren ist
und nachhören, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Sie und Ihr
Kind gibt. Es gibt eine ganze Reihe von
Angeboten, mit denen Ihnen und Ihrem
Kind Hilfe geleistet werden kann.
• Hilfe in Krisensituationen erhalten
Auch wenn Ihnen Ihre Situation ausweglos erscheint – es gibt immer Unterstützung, die Sie sich einholen können.
Familienberatung
Ambulante Beratung
nach dem Gewaltschutzgesetz
Auch ohne Frauenhausaufenthalt wird Beratung angeboten:
0180 / 500 55 32
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis
Zielsetzung – Angebote
Wenn eine Frau von ihrem Mann/Freund…misshandelt oder bedroht wird, dann ist
das eine Straftat! Die Polizei kann den Misshandler für 10 Tage aus der
gemeinsamen Wohnung verweisen. Diese Zeit kann die Frau für sich nutzen, um
eine Entscheidung für ihr zukünftiges Leben zu treffen: Soll die Überlassung der
Wohnung verlängert werden? Gibt es eine Chance für die Partnerschaft oder ist die
endgültige Trennung unausweichlich? Was ist mit den Kindern (Sorgerecht,
Unterhalt…)?
Um durch diesen Dschungel an Fragen und Entscheidungen einen Weg zu finden,
bietet der Caritasverband in den 10 Tagen nach dem Polizeieinsatz zwei
Beratungstermine an einem neutralen Ort an, in denen die Frau erste Informationen
und Unterstützung erhält, um ihr zukünftiges Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Die Beratungen sind für die Frauen kostenfrei.
Kurzfristige Beratungstermine können telefonisch abgesprochen werden.
Kontaktangaben
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis
Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
Talstraße 1
51643 Gummersbach
Telefon 0180 / 5 00 55 32
Fax 0180 / 5 00 60 19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.caritas-oberberg.de (-Menschen in Krisen)
Ansprechpartner/innen
Frau Maria Potthast
Frau Monika Csillik
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Terminabsprachen und telefonische Beratung
montags - donnerstags
10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr,
freitags
9:00 - 12:00 Uhr
160
Familienberatung
Opferschutzhilfe Polizei
Tel.: 02261 8199880
Kreispolizeibehörde Gummersbach
Kommissariat Vorbeugung / Opferschutz und Opferhilfe
Zielsetzung – Angebote
• Erstberatung der Opfer von Straftaten
• Vermittlung von Kontakten zu Ansprechpartnern für Soforthilfen, zur
Sicherstellung von Entschädigungsansprüchen sowie Betreuung und
Begleitung
• Kooperation mit Trägern des Opferschutzes und der Opferentschädigung
• Beschulung und Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Beamten, die im
Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Kontakt mit Opfern häuslicher Gewalt
und/oder herausragender Straftaten haben
• Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Eltern,
Pädagoginnen und Pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher, Seniorinnen und
Senioren und speziellen Zielgruppen
• Entwicklung von Präventionskonzepten gegen Kriminalität, insbesondere
gegen Gewalt.
Kontaktangaben
Kreispolizeibehörde Gummersbach
Kommissariat Kriminalitätsvorbeugung
Hindenburgstraße 40
51643 Gummersbach
Telefon
Telefon
Fax
02261 / 81 99-880 (Herr Schuh)
02261 / 81 99-881 (Herr Bonner)
02261 / 81 99-809
Internet
www.polizei.nrw.de/gummersbach/
Deutscher Kinderschutzbund OV Oberberg
Ansprechpartnerin
Frau Edda Puhl
Frau Christiane Cramer
51643 Gummersbach
Tannenfeldstr. 9
Dieringhauser Str. 96
161
Tel.: 02261 / 2 66 57
Tel.: 02261 73707
Familienberatung
nina + nico Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen e.V.
besonders nach Gewalterfahrungen/sexuellem Missbrauch
Zielsetzung – Angebote Zweck des Vereins ist
• psychosoziale Unterstützung von Mädchen/Jungen und Frauen durch
Prävention und Hilfestellung besonders nach Gewalterfahrung im sexuellen
Bereich;
• Vermittlung von Rechtsberatung / psychotherapeutischer Beratung;
• initiieren von Selbsthilfegruppen für Betroffene von sexueller Gewalt, Stalking
oder ähnlichem .
Der Verein arbeitet überparteilich, nicht konfessionell und parteiisch.
Komm zu uns, wenn...
• Du Dich allein fühlst
• Du das Gefühl hast, es versteht Dich keiner
• Du Dich unsicher fühlst
• Du Dich selber nicht mehr leiden kannst
• Du glaubst, Du seist anders als die anderen
• Du Dich schuldig fühlst
• Deine Schulnoten immer schlechter werden
• Du mit Freunden, Geschwistern, Klassenkameraden oder Eltern nicht mehr
klar kommst
• Du mit dem Essen Probleme hast
• Du Schwierigkeiten hast, einzuschlafen oder durchzuschlafen
• Du manchmal am liebsten von Zuhause weglaufen möchtest
• Du geschlagen wirst
• Du Dich gegen andere schlecht wehren kannst
• Du Erfahrungen mit unangenehmen Blicken und Berührungen hast
• Du Angst vor Sexualität hast
• Du glaubst, Du kannst an Deiner Lage wenig ändern
Kontaktangaben nina + nico
Marktstraße 7A
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 / 2 47 92 Handy 0160 / 94 90 66 32
E-Mail [email protected] Internet www.nina-nico.de
Ansprechpersonen
Ute Schwengers-Henrichs
Monica Weispfennig
Martina Wesselmann
Terminvereinbarungen telefonisch unter 0 22 61 / 2 47 92 Handy 0163 / 8 73 24 77
Notfall - Nr. 0160 / 94 90 66 32
Spenden für nina + nico können auf das
Konto 196 592
BLZ 384 500 00
bei der Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt überwiesen werden
162
Familienberatung
Weisser Ring
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur
Verhütung von Straftaten e.V.
Zielsetzung - Angebote
Der WEISSE RING hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu helfen, die durch
eine vorsätzliche Straftat (z.B. sexuelle Gewalt gegen Kinder) unverschuldet in Not
geraten sind.
Neben dem menschlichen Beistand und der persönlichen Betreuung nach der Tat,
leistet er Hilfestellung im Umgang mit Behörden und begleitet die Opfer zu
Gerichtsterminen.
Der WEISSE RING stellt einen Beratungsscheck für eine kostenlose
Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt zur Verfügung, übernimmt ggf.
weitere Anwaltskosten und unterstützt Erholungsmaßnahmen für die Betroffenen und
ihre Familie.
Kontaktangaben
WEISSER RING Außenstelle Oberbergischer Kreis
Peter Weins Weiherplatz 3
51674 Wiehl
Telefon 02262 / 75 11 69
Internet www.weisser-ring.de
Deutsches Rotes Kreuz Kinderschutzberatung
Kreisverband Oberberg
Ansprechpartnerin
Jessica Gogos
Telefon 0171 / 78 36 770
Augustastr. 12
51643 Gummersbach
Email:
[email protected]
Internet:
www.kinderschutz-oberberg.de
DRK-Kinderschutz-Beratung Zum Wohle des Kindes
Es gibt viele Situationen, in denen Kinder unter Druck stehen. Oft wissen Eltern dann
nicht, was zu tun ist. Oder Nachbarn, Erzieherinnen und Erzieher, Ärzte und andere
besorgte Menschen bemerken die Situation. Doch was sind die richtigen Wege zum
Kindeswohl?
Eine allgemeingültige Lösung gibt es nicht. In dieser schwierigen Situation hilft die
DRK-Kinderschutz-Beratung. Im gemeinsamen Gespräch wird die Situation
kompetent eingeschätzt und es werden die richtigen Wege zum Wohle des Kindes
gefunden.
Wir kooperieren mit vielen Verbänden und Institutionen in der Region. Denn unsere
Kinder sind unsere Zukunft. Ihnen eine Entwicklung zu einer starken, selbstständigen
Persönlichkeit zu ermöglichen – das ist Zukunftsvorsorge.
Wir beraten: * Eltern und Angehörige /* Nachbarn und besorgte Mitmenschen
*Kindergärten/Einrichtungen/Institutionen /* Menschen, die beruflich mit Kindern zu
tun haben
Sie sind in Sorge? Sie wissen nicht weiter? Wir sind Ihre neutrale Anlaufstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Telefon 0171 / 78 36 770
163
Familienberatung
Beratungs- und Hilfsangebote bei Problemen in der Familie, Ehe,
Erziehung
AWO Beratungsstelle für Familienplanung und
Schwangerschaftskonflikte
Zielsetzung - Angebote
Die Einrichtung soll Frauen, Männern und Jugendlichen helfen Probleme zu
bewältigen die im Zusammenhang mit Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft
auftreten können.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Krisenberatung in der Schwangerschaft und bei Verdacht auf eine
Schwangerschaft
Schwangerschaftskonfliktberatung
(Beratungsbescheinigung
Beratung für Schwangere auch im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik
Verhütungsberatung und
Familienplanung
Präventionsarbeit in z.B. Schulen
Vergabe von Stiftungsmitteln aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Beratung bei der Antragstellung und der Suche nach einem geeigneten
Kurhaus für Mutter-Vater-Kind-Kuren
Die Beratung ist kostenlos, erfolgt unverzüglich und unterliegt der
Schweigepflicht.
Kontaktangaben
AWO Oberberg e.V.
Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte
Kölner Straße 173
51702 Bergneustadt
Telefon
02261 / 94 69 50
E-Mail
[email protected]
Internet
www.awo-oberberg.de
Ansprechpersonen
Frau Gelfahrt
Frau Chromow
Frau Wirth (Kuren)
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Bürozeiten
täglich
Offene Abendsprechstunde
montags
von 9.00 - 12.00 Uhr
von 17.00 - 20.00 Uhr
Außensprechstunde Wipperfürth
1 x wöchentlich freitags vormittags nach telefonischer Anmeldung unter
Telefon 02261 / 94 69 50
164
Familienberatung
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Im Baumhof
Zielsetzung – Angebote
Diagnostik, Beratung und Therapie bei Fragen und Problemen der Erziehung und
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie bei Fragen der Partnerschaft,
Trennung und Scheidung.
Ziel ist, die Ursachen der Probleme zu erfassen und individuell auf die Ratsuchenden
und die jeweilige Familie abgestimmte Hilfen zur Bewältigung zu erarbeiten.
Die Mitarbeiter/innen bieten ihre fachliche Hilfe an
•
•
•
bei Erziehungs- und Entwicklungsschwierigkeiten (wie z.B. Ängsten,
Schlafstörungen, Aggressivität, Hemmungen, Einnässen,
Leistungsproblemen)
sowie bei speziellen Problemen (wie z. B. Essstörungen, sexuellem
Missbrauch, Vernachlässigung und Misshandlung, Problemen des Sorge- und
Umgangsrechts
für Jugendliche und junge Volljährige, die eine/n Gesprächspartner/in
brauchen bei persönlichen Problemen und bei Schwierigkeiten mit Schule,
Beruf, Freizeit, Freundeskreis, Partnerschaft, Eltern usw.
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Die Angebote der Beratungsstelle sind kostenfrei.
Kontaktangaben
Psychologische Beratungsstelle
Im Baumhof 5
51643 Gummersbach
Telefon
02261 / 88-5710 und 88-5711
Fax
02261 / 88-5713
E-Mail [email protected]
Internet www.obk.de
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Anmeldungen zu den Öffnungszeiten des Sekretariats persönlich oder telefonisch
montags - donnerstags
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
freitags
08.00 - 12.00 Uhr
Beratungstermine werden individuell vereinbart.
Nach der Anmeldung erhalten die Ratsuchenden einen Termin für ein erstes
ausführliches Gespräch, in dem Möglichkeiten der Hilfe und das weitere Vorgehen
besprochen wird.
165
Familienberatung
Diakonie Michaelshoven e.V.
Haus Segenborn
Hilfen für wohnungslose Frauen
Zielsetzung – Angebote
wenn
• Sie keine eigene Wohnung haben.
• der Erhalt Ihrer Wohnung gefährdet ist.
• Sie Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven brauchen.
• Ihre Existenz nicht gesichert ist.
• Sie Hilfe und Unterstützung im lebenspraktischen Bereich benötigen.
• Sie Hilfestellung bei der Berufsausübung und Arbeitsaufnahme brauchen.
• Sie fachlicher Unterstützung bei der Verwirklichung Ihrer persönlichen Ziele
bedürfen.
Arbeitsformen:
• klientenzentrierte Betreuung unter Beachtung systemischer und
frauenspezifischer Realitäten
• soziale Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit
• Tagesstrukturierende Beschäftigungsangebote
Kontaktangaben
Haus Segenborn
Pulvermühle 1
51545 Waldbröl
Telefon
02295 / 91 80–0
Fax
02295 / 91 80–80
E-Mail
[email protected]
Internet
www.diakonie-michaelshoven.de
Ansprechpersonen
Frau Susanne Hahmann
Frau Andrea Ewald
Frau Annette Hein
Herr Olaf Seibert
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Sie können uns über Haus Segenborn rund um die Uhr erreichen.
In der Regel findet vor der Aufnahme ein Vorstellungs- und Informationsgespräch
statt.
Fachberatung für Wohnungslose
Am Wehrenbeul 9
Gummersbach
Tel.: 02261 913124
166
Familienberatung
donum vitae Oberberg e.V
Beratungsstelle für Schwangere und ihre Familien sowie
Frauen im Schwangerschaftskonflikt
Zielsetzung – Angebote
• Schwangerschaftskonfliktberatung
(mit Ausstellung des gesetzlich geforderten Beratungsscheins)
• Allgemeine Schwangerenberatung (Mittelvergabe Bundesstiftung „Mutter und
Kind“)
• psychosoziale Beratung vor, während, nach Schwangerschaft
• sexualpädagogische Prävention
Wir beraten, informieren, vermitteln Hilfe, unterstützen und begleiten bei
psychosozialen Problemen in und mit der Schwangerschaft;
im Schwangerschaftskonflikt; bei Problemen nach Schwangerschaft,
Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt, Totgeburt; Verhütung und Familienplanung;
Fragen zu gesetzlichen Leistungen und finanziellen Hilfen; Fragen zu Sexualität;
Fragen zu Vergabe der Mittel aus der Stiftung „Mutter und Kind“;
sexualpädagogische Prävention.
Die Beratung ist kostenlos, unabhängig von Konfession oder
Staatsangehörigkeit, unterliegt der Schweigepflicht und kann auf Wunsch auch
anonym erfolgen.
Kontaktangaben
donum vitae Oberberg e.V.
Beratungsstelle für Schwangere und ihre Familien
sowie Frauen im Schwangerschaftskonflikt
Gummersbacher Straße 17
51645 Gummersbach
Telefon
02261 / 81 67 50
Fax
02261 / 81 67 52
E-Mail
[email protected]
Internet
www.donumvitae.de
Ansprechpersonen
Frau Heike Jungermann Frau Jutta Ringsdorf
Frau Heike Runow (Verwaltung)
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Bürozeiten: montags - donnerstags
08.30 - 12.30 Uhr
freitags
08.30 - 11.45 Uhr
Außensprechstunde Waldbröl 2 x monatlich Dienstagvormittag nach telefonischer
Voranmeldung unter 02261 / 81 67 50
167
Familienberatung
esperanza
Schwangerschaftsberatungsstelle
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V.
Zielsetzung - Angebote
In der Schwangerschaftsberatungsstelle esperanza bieten wir Ihnen individuelle
Beratung vor, während und nach der Schwangerschaft an. Egal in welcher
Lebenssituation Sie sind, unser Beratungs- und Hilfsangebot richtet sich an alle
Frauen und Männer.
Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.
Unsere Schwerpunkte nach dem systemischen Beratungsansatz sind:
• Hilfestellung bei Konflikten, die durch die Schwangerschaft ausgelöst wurden
• Klärung bei Partnerschafts- und Eheproblemen
• Bewältigung von Trauerprozessen nach Fehl- und Totgeburten und nach
Abbruch
• Fragen zur Familienplanung und zur vorgeburtlichen Diagnostik (wie TripleTest; Fruchtwasseruntersuchung, etc.)
• Fragen bei zu erwartender Behinderung des Kindes
• Fragen bei finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten
Weitere Angebote von esperanza:
• Begleitung von Ratsuchenden mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr, besonders
bei minderjährigen Schwangeren und allein Erziehenden
• Prävention im Rahmen von ergänzender Sexualpädagogik in Schulen,
Kirchengemeinden, Jugendgruppen
• Vernetzung von Vermittlungen zu bestehenden Einrichtungen (Frauenhaus,
Mutter-Kind-Wohnen, etc.)
• „esperanza-cafe“ in Gummersbach, Treff für allein Erziehende
• „esperanza-Wiege“ in Gummersbach, Treff für Mütter/Väter mit ihrem
Kind im 1. Lebensjahr
• "cafe-mammamia" in Wipperfürth im Haus der Familie, Treff für
jugendliche Mütter mit ihren Kindern
• Väterberatung
Ansprechpartnerin :Frau Elfi Jungbluth, Leiterin
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V.Schwangerschaftsberatungsstelle
esperanza
51643 Gummersbach
Talstraße 1
Telefon 02261 / 3 06-0 Zentrale oder 02261 / 3 06-41, 3 06-42 Fax 02261 / 3 06-74
E-Mail: [email protected]
Internet www.esperanza-online.de
Esperanza Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung in Gummersbach
Montag – Donnerstag
9.00 - 15.00 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr offene Sprechstunde
168
Familienberatung
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Zielsetzung - Angebote
Ob wir allein leben oder in einer Partnerschaft, immer wieder stoßen wir an unsere
Grenzen, geraten in Krisen und Konfliktsituationen.
Dies belastet und bedeutet zugleich oft auch eine Chance zur Neuorientierung. Wenn
eigene Bemühungen nicht ausreichen, kann das persönliche Gespräch in einer
vertrauensvollen Atmosphäre weiterhelfen.
Wir beraten Erwachsene, einzelne und Paare in den verschiedensten Lebens-,
Familien- und Partnerschaftsfragen.
Unsere Beratungsstelle können Sie unabhängig von Ihrer Weltanschauung,
Religions- oder Konfessionszugehörigkeit in Anspruch nehmen.
Kontaktangaben
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Hömerichstraße 7
51643 Gummersbach
Telefon
02261 / 27724
Fax
02261 / 40 57 42
mit Außenstelle in Wipperfürth
Mail [email protected]
Internet www.efl-gummersbach.de
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Termine müssen telefonisch vereinbart werden.
montags, dienstags, mittwochs 08.00 – 11.30 Uhr
donnerstags
15.00 – 17.30 Uhr
freitags
08.00 – 10.30 Uhr
Auch über Anrufbeantworter. Wir rufen baldmöglichst zurück.
Gesundheitsamt
Oberbergischer Kreis Der Landrat
Gesundheitsamt
Am Wiedenhof 1 - 3
51643 Gummersbach
Telefon 02261 / 88-5357 (Auskunft)
Fax 02261 / 88972-7253
E-Mail: [email protected] Internet www.obk.de
Ansprechpersonen
Ärztlicher Dienst
Telefon 02261 / 88-5305
Soziale Dienste / Schwangerschaftskonfliktberatung Telefon 02261 / 88-5333
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
montags – freitags
08.00 - 12.00 Uhr
montags – donnerstags
13.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung
169
Familienberatung
Sucht- und Drogenberatung
Suchtnotruf : 0221 19700
Alkoholismus
Eine Familienkrankheit
AA
eine Chance
Al-Anon
für Angehörige und Freunde von Alkoholikern
Tel.: 02261 978597 Treffen : La-Roche-Sur-Yon-Str. 5 (Saftladen)
www.anonyme-alkoholiker.de
www.al-anon.de
Anonyme Spieler Selbsthilfegruppe
La-Roche-Sur-Yon-Str. 5 (Saftladen)
51641 Gummersbach
Tel. Selbsthilfebüro (0 22 61) 81 68 07
Caritas-Suchthilfe / Sucht- und Drogenberatung
Suchtberatung für Migranten / Migrantinnen
Talstraße. 1 51643 Gummersbach
Tel.: 02261 30662 Handy: 01607077591
Öffnungszeiten: Mo.- Do. 8.00- 16.30 Uhr
Fr. 8.00- 15.00 Uhr
und abends nach telefonischer Vereinbarung
Offene Sprechzeiten Gummersbach: Dienstag 10.00- 15.00 Uhr
Soziale Dienste Oberberg
Sucht- und Drogenberatung
Moltkestraße 32
0 22 61 / 88 53 33
Sonstige Beratungen / Hilfen
Koordinatorin für Gesundheitserziehung und -förderung
beim Schulamt für den Oberbergischen Kreis
Zielsetzung -Angebote
Die Koordinatorin arbeitet schulformübergreifend als Koordinatorin für
Gesundheitserziehung und -förderung am Schulamt des Oberbergischen Kreises.
Kinder leben in Schulen; suchen sie Hilfe, bieten sich in der „Gesunden Schule“
Sprechanlässe, Vermittlung und Begleitung.
Die ausgebildeten Beratungslehrer/innen und Frau Bleicker stehen als
Ansprechpartner/innen zur Verfügung.
Kontaktangaben
Konrad-Adenauer-Hauptschule 51688 Wipperfürth Mühlenberg 1
Frau Ulrike Bleicker
Telefon 02267 / 8 87 30
Schulamt für den Oberbergischen Kreis
51643 Gummersbach
Am Wiedenhof 15
Telefon 02261 / 88-4028
E-Mail [email protected]
Internet www.obk.de
170
Familienberatung
Selbsthilfe-Büro Gummersbach
(Selbsthilfekontaktstelle Bergisches Land)
Selbsthilfe bedeutet: Menschen nutzen ihr Potential, eigenverantwortlich und
selbstbestimmt mit ihrer Lebenssituation umzugehen.
Probleme erkennen: Immer mehr Menschen mit gesundheitlichen, sozialen oder
seelischen Schwierigkeiten nutzen die Chance, sich mit Gleichbetroffenen in einer
Selbsthilfegruppe zusammenzuschließen.
Gemeinsamkeiten entdecken: Im Zentrum der Selbsthilfegruppenarbeit steht das
gemeinsame Gespräch über belastende Lebenssituationen. Es geht um
wechselseitige Unterstützung, um "Zuhören", um den Abbau von Ängsten, um die
Entwicklung von neuem Lebensmut...
Wege finden: Die Mitglieder suchen nach gemeinsamen Lösungen, um somit die
eigenen Lebensumstände zu verbessern.
www.selbsthilfe-bergisches-land.de
Kontaktangaben
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Am Wiedenhof 1-3
51643 Gummersbach
Ansprechpartnerinnen: Frau Sabine Simon-Ostbomk und Frau Renate Reccius
Tel.: (0 22 61) 81 68 07
Fax: (0 22 61) 81 68 12
eMail: [email protected]
Persönliche Beratung nach Terminabsprache
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich
Die Nummer gegen Kummer –
Elterntelefon
0800-1110550
www.elterntelefon.de
Die Nummer gegen Kummer –
Kinder und Jugendtelefon
0800-1110333
www.kinderundjugendtelefon.de
Telefonseelsorge
Evangelische Telefonseelsorge Oberberg
0800 111 0 111 (gebührenfrei)
Praxis Sabine Lehmann - Psychosoziale Beratung und Ess-Störungsberatung
(Dick & Dünn Oberberg) (Kosten bitte persönlich vorher abklären)
Singerbrinkstr. 20
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 915280 Fax.: 02261 915281 EMail: [email protected]
171
Familienberatung
Schuldnerberatung / en in Gummersbach
Viele Familien geraten – oft unverschuldet – in die Schuldenfalle.
Hilfe gibt es bei den Schuldnerberatungsstellen vor Ort.
Bei existenzbedrohenden Umständen bieten Ihnen die meisten Beratungsstellen das
erste Beratungsgespräch ohne lange Wartezeiten an.
Existenzbedrohende Umstände sind beispielsweise Mietrückstände,
Stromnachzahlungen, Kontenpfändungen, Ankündigungen von Inkassobüros oder
Gerichtsvollziehern.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet www.meine-schulden.de
Caritasverband Oberberg e. V.
51643 Gummersbach
Talstr. 1
Tel: 02261/306-51 und -53
Mail: [email protected]
www.caritas-oberberg.de
Arbeiterwohlfahrt
51766 Engelskirchen
51702 Bergneustadt
Hüttenstr. 25
Kölnerstr. 173
Tel.: 02263 952787
Tel.: 02261 946950
Diakonisches Werk
51545 Waldbröl
Vennstr. 13a
Tel.: 02291 808716
AIDS-Beratung
„Es ist keine Schande, AIDS zu haben, aber es ist eine Schande, nichts über AIDS
zu wissen.“
Kurzinfo: HIV Infektion durch Geschlechtsverkehr: Kondome schützen!
Nach einem Ansteckungsverdacht sollte immer sofort ein Arzt aufgesucht werden,
der über mögliche Maßnahmen informiert und diese auch einleiten kann.
Kurzinfo:HIV Infektion : Übertragung Mutter/Kind
Die Infektionswahrscheinlichkeit von der unbehandelten Mutter auf das Kind während
der natürlichen Geburt wird, je nach Studie, mit zehn bis vierzig Prozent angegeben.
Die Wahrscheinlichkeit solch einer Übertragung während und nach der Geburt lässt
sich durch medikamentöse Therapie der Mutter in der Schwangerschaft,
Kaiserschnitt und Verzicht aufs Stillen auf unter zwei Prozent senken.
Gesundheitsamt 51643 Gummersbach Am Wiedenhof 1–3 Tel.: 02261 885318
Aids-Hilfe Oberbergischer Kreis e.V. 51645 Gummersbach
Martinstr. 1
Tel.: 02261 549861
www.aidshilfe-oberberg.de
Spendenkonto:
BLZ 38450000
Kontonummer 197087
172
Familienberatung
Behindertenhilfe
Bund Deutscher Hirnbeschädigter
Kreisverband Oberberg
Ursula Haas
Vollmerhauser Straße 31,
Gummersbach
0 22 61/7 68 65
Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (RaBe)
Frau Heide Berwing
Dörnerstr. 4
51674 Wiehl
0 22 62/9 36 45
Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner
Deutschland e.V.
Steinenbrück, Hömerichstr. 30,
Gummersbach
0 22 61/2 60 64
Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH
Marktstraße 12,
Gummersbach
0 22 61/2 12 14
Hinweis: Den Ratgeber für Menschen mit Behinderung erhalten Sie kostenlos bei
Frau Graewe im Kreisgesundheitsamt.
Der Ratgeber zum Thema Behinderung gibt umfassend Auskunft über alle
Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben,
von der Vorsorge und Früherkennung über die Schul- und Berufsausbildung und
Berufsförderung bis zu steuerlichen Erleichterungen. In Auszügen sind auch die
entsprechenden Gesetzestexte enthalten.
www.bmas.de/portal/10386/ratgeber__fuer__behinderte__menschen.html
KoKoBe
Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung
Am Verkehrskreuz 16-18
Telefon: 02262/718450
Email: [email protected]
173
Familienberatung
Bundesweite Angebote Beratungsstellen und weiterführende
Internetlinks
www.bke.de
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung mit Informationen und Adressen der
Erziehungsberatungsstellen in Deutschland und einem eigenen OnlineBeratungsangebot
www.bke-elternberatung.de
Online Beratung für Eltern
www.bke-jugendberatung.de
Online-Beratung für Jugendliche
www.dajeb.de
Bundesweites Adressenverzeichnis von Beratungsstellen
www.schulpsychologie.de
Informationen und Hinweise für Eltern, Kinder, Jugendliche und Lehrer zu Fragen
des Lernens, des Lernverhaltens und zu sozialen Fragen in der Schule.
www.partnerschule.de
Informationen zum Thema Partnerschaft und Ehe, auch Literaturhinweise
www.kinderschutzbund.de
Informationen und Adressen zur Beratung bei Kinder- und Jugendschutzfragen,
sowie allgemeine Erziehungsberatung
www.kinderschutz-zentren.de
Hier besteht auch die Möglichkeit der Online Beratung für Kinder und Jugendliche
www.youngavenue.de
Online Beratung für Kinder und Jugendliche der Kinderschutz-Zentren des
Kinderschutzbundes
www.kummernetz.de
Informationen und Hinweise rund um Erziehungsfragen (insbesondere auch
Online Beratung für Jugendliche)
www.kidnet.de
Viele Themen und Hinweise für Eltern mit Kindern bis 9 Jahre
www.familienhandbuch.de
Beiträge zur Erziehungs- und Familienfragen
www.helpmails.de
174
Familienberatung
Online-Beratungsangebot für Jugendliche der Jugend- und Familienberatungsstellen
in Mannheim
Bundesweite Angebote Beratungsstellen und weiterführende Internetlinks
www.das-beratungsnetz.de
Beratungsstellen
Informationen und Online Beratung verschiedener
www.kids-hotline.de
Online Beratung Kinder- und Jugendschutz
www.vitawo.de
Beratungsangebote der Arbeiterwohlfahrt für Familien
www.dpwv-online.de
Beratungsangebote des Paritätischen Wohlfahrtsverbands
www.kidkit.de
Beratung für Kinder suchtkranker Eltern
www.lvr.de
Informationen des Landschaftsverbandes Rheinland zu den Bereichen Soziales /
Jugend / Gesundheit / Schulen / Kultur In der Rubrik Gesundheit > Psychiatrische
Kliniken > Viersen > Wege zur Entwicklung finden sich Informationen über Kinderund jugendtherapeutische Themen
www.crossbot.de
Die Suchmaschine der Kirchen mit vielen Verlinkungen zu Seelsorge und Beratung
www.chatseelsorge.de
Das Internetangebot der evangelischen Kirche
175
Liebe Eltern,
Im Kapitel „Kommunales“ möchten wir Ihnen die
Angebote unserer Stadt vorstellen
Dieses Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach
bietet Ihnen viele – hoffentlich hilfreiche – Informationen. Für Vollständigkeit und Aktualität können wir
trotz all unserer Bemühungen leider nicht garantieren.
Wir sind aber dankbar für Ihre Anregungen, weiteren
Informationen und Aktualisierungen.
Für unsere Jugendlichen gibt es im Folgenden eine
Auflistung verschiedenster Treffpunkte, Jugendzentren und –einrichtungen. Weitere Angebote für Jugendliche, u.a. bezüglich schulischer und beruflicher
Fortbildung, finden Sie in den Kapiteln „Kinderbetreuung“ und „Familienbildung“.
Ansprechpartnerinnen
Frau Kesehage und Frau Langlotz
Sekretariat des Fachbereichs Jugend, Familie und
Soziales
Tel.: 02261 871218
E-mail: [email protected]
Für unsere ausländischen Mitbewohner/Innen haben
wir am Ende dieses Kapitels spezielle Informationen
über Sprachentwicklung und Staatsangehörigkeit
des Kindes, Beratungsstellen sowie die Adresse des
Ausländeramts und Informationen über Ausländerangelegenheiten wie z.B. Aufenthaltsgenehmigung, Einbürgerungsantrag zusammengestellt.
Wir beginnen mit der Bürger-, Kinder-, und Jugendsprechstunde des Bürgermeisters, informieren Sie
über die sichere Kinderbetreuung in den Ferien, die
Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit,
das Quartiersmanagement Bernberg und über mögliche städtische Ermäßigungen für Menschen mit geringem Einkommen.
Außerdem erhalten Sie die Liste der Kirchen, Pfarrämter und religiösen Gemeinschaften, sowie der
Landmannschaften und Vertriebenenvereinigungen.
Unsere Stadt Gummersbach zählt über 70 Sportvereine, diese finden Sie auch in diesem Kapitel. Vielleicht
ist ja was für Sie dabei?
Kommunales
Bürgersprechstunde
Einmal im Monat nimmt Bürgermeister Frank Helmenstein sich Zeit, um sich den
Fragen und Problemen, die die Bürgerinnen und Bürger haben und die sich auf
das städtische Geschehen beziehen, zu stellen.
Zur Koordination und Vorbereitung dieses Termins ist es allerdings erforderlich,
die Fragen, Anregungen und Hinweise vorher schriftlich
unter dem Stichwort „Bürgersprechstunde“ mitzuteilen.
per Brief (Stadt Gummersbach, Beschwerdemanagement, 51643 Gummersbach),
Fax: 02261/87-6138
oder per Email: [email protected]
Bei Rückfragen steht Ihnen Beate Menzl auch unter Tel. 87-1132 zur Verfügung.
Kinder-/Jugendlichensprechstunde
Bürgermeister Frank Helmenstein hat nicht nur für die Probleme der Erwachsenen
ein offenes Ohr.
Vier Mal im Jahr können die Kids Dinge, die aus ihrer Sicht in der Stadt im Argen
liegen, vortragen. Dabei kann alles vorgebracht werden, was den Kindern und
Jugendlichen „unter den Nägeln“ brennt. Natürlich müssen sich aber die Anfragen
auf das Aufgabengebiet der Stadt beziehen, denn nur dann kann der Bürgermeister
auch wirklich helfen.
Die Fragen, Anregungen und Hinweise sind anzumelden.
Dies kann per Brief
(Stadt Gummersbach, Beschwerdemanagement, 51643 Gummersbach)
oder per Fax: 02261/87-6138
oder per Email: [email protected]
oder telefonisch 87-1132
unter dem Sichtwort „Kinder-/Jugendlichensprechstunde“ erfolgen.
177
Kommunales
Sichere Kinderbetreuung in den Ferien
Das Stadtjugendamt bietet für alle berufstätigen Eltern oder Alleinerziehenden aus
dem Gummersbacher Stadtbereich für ihr Kind/ihre Kinder eine gesicherte
Kinderbetreuung in den Oster-, Sommer- und Herbstferien an.
Angemerkt sei, dass die Betreuung in den Sommerferien in den ersten drei Wochen
stattfindet. Die restlichen drei Ferienwochen werden mit Einzelangeboten, den so
genannten Stadtteilferienspielen abgedeckt. Hierzu gibt es jedes Jahr vier Wochen
vor Beginn der Sommerferien ein kleines Heftchen, in welchem alle Angebote mit
Anmeldeadressen aufgeführt sind.
Die sichere Kinderbetreuung in den ersten drei Ferienwochen teilt sich auf in die
Kids-World für Kinder von 6 – 8 Jahren und die Teens-World für die Kinder von
9 – 12 Jahren.
Die Betreuungswoche kostet z. Zt pro Kind und mit Frühstück 50,00 Euro und ohne
Frühstück 45,00 Euro. Bei einer Buchung mit Frühstück beginnt der Tag im Altenund Jugendzentrum Bernberg, Dümmlinghauser Str. 41, 51647 Gummersbach,
bereits um 7.45 Uhr und ohne Frühstück geht es um 9.00 Uhr los. Abgeholt werden
kann das Kind dann um 17.00 Uhr. Es ist wichtig, dass die Betreuungszeiten
eingehalten werden, um den Ablauf des Angebotes nicht zu unterbrechen.
Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind über das Internet anmelden, da die
Angebote ab Anfang Februar des laufenden Jahres im Internet stehen.
Selbstverständlich ist auch eine persönliche Anmeldung im Stadtjugendamt
möglich.
Für Kinder, die die Offene Ganztagsschule (OGS) besuchen, gilt ein anderer Preis
und auch ein anderes Anmeldeverfahren, da diese Kinder einen Anspruch auf
einen Platz in der sicheren Kinderbetreuung haben. Für ein OGS-Kind kostet die
Woche zwischen 8,00 Euro und 10,00 Euro, je nach Anzahl der Wochentage. Die
Betreuerinnen der OGS-Kinder erhalten vorab die Anmeldeformulare für die Ferien
des gesamten Jahres und verteilen diese an die Kinder. Bis zu einem bestimmten
Stichtag sind diese Anmeldeformulare ausgefüllt mit dem Essensgeld an die
Betreuer/Innnen zurückzugeben, die diese gesammelt an das Jugendamt
weiterleiten. Wichtig ist zu wissen, dass eine verspätete Abgabe der Anmeldungen
keine Platzgarantie mehr gewährleisten kann.
Des Weiteren bietet das Stadtjugendamt noch einige Specials an, wie z. B. das
Internationale Zirkusbegegnungscamp, den Weltkindertag im Innenstadtbereich
von Gummersbach, die JuLeiCa-Schulung für jugendliche Helfer oder aber
Ferienfahrten für Kinder und Jugendliche im In- sowie Ausland an.
Im Internet kann man sich unter www.gummersbach.de, Rubrik „Leben in
Gummersbach“, Jugend und Familie immer informieren, was es Neues an
Angeboten gibt.
Für alle Veranstaltungen ist die Ansprechpartnerin:
Beate Reichau-Leschnik,
Tel. 02261/87-1201,
e-mail: [email protected]
Anmeldungen erfolgen bei:
Christine Kesehage / Angelika Langlotz, Sekretariat, Tel. 02261/87-1218
e-mail: [email protected]
e-mail: [email protected]
178
Kommunales
Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit
Mit Einrichtung des städtischen Jugendamtes im Jahre 1998 wurden in vier
Gummersbacher Stadtteilen die so genannten „Stadtteilkonferenzen“ konstituiert.
In diesen Stadtteilkonferenzen werden alle, die direkt im Bereich der Jugendhilfe tätig
sind, wie z.B. Jugendvereine oder -verbände, Schulen oder andere Institutionen,
genauso beteiligt, wie an Jugendhilfe interessierte Bürger, die im Stadtteil wohnen.
Ziel der Konferenz ist es, die vorhandenen Kapazitäten der Jugendhilfe innerhalb
eines Stadtteils zu bündeln, um über eine verstärkte Zusammenarbeit die
stadtteilspezifischen Probleme der Kinder und Jugendlichen besser bearbeiten zu
können.
Als wünschenswertes Ergebnis soll dann letztendlich die Verbesserung der
Lebensqualität der im Stadtteil lebenden Menschen stehen.
Ansprechpartnerin:
Beate Reichau-Leschnik,
Tel. 02261/87-1201
e-mail: [email protected]
Protokolle der Stadtteilkonferenzen können Sie auf der Internetseite der Stadt
Gummersbach www.gummersbach.de nachlesen.
Quartiersmanagement Bernberg
Seit dem 01. Oktober 2009 gibt es für den Stadtteil Bernberg eine
Quartiersmanagerin, die im Jugend- und Altenzentrum Bernberg ihr Büro hat.
Die Quartiersmanagerin hat die Aufgabe als Ansprechpartnerin für die Bewohner/
Bewohnerinnen im Stadtteil da zu sein. Dabei können die Themen reichen von
Beratung bei Amtsangelegenheiten, Bewerbungshilfe aber auch die Planung von
gemeinsamen Projekten im und für den Stadtteil Bernberg.
Zurzeit findet dort ein offenes Frühstück in der Jugendzentrums eigenen Gaststätte
„Bernis“ statt. Termine bitte bei der Quartiersmanagerin erfragen.
Hinweis: Nähere Informationen zu dem ebenfalls dort stattfindenden
Deutschkurs für Frauen gibt Ihnen gern die
Ansprechpartnerin:
Quartiersmangerin Regina Gerwing
Alten- und Jugendzentrum Bernberg
Dümmlinghauser Str. 41
51647 Gummersbach
Tel. (02261) 53 813
mobil: 015153579379
179
Kommunales
Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach
bei Vorlage entsprechender Ausweise bzw. Nachweise
Einen Oberberg Pass erhalten
• Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) bewilligt von der ARGE
Oberberg.
Wird ein Zuschlag nach § 24 SGB II gezahlt, besteht der Anspruch nur, wenn
der Zuschlag 10% der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II nicht
übersteigt.
• Empfänger von laufenden Sozialhilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen
nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bewilligt von den
Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis.
Wo beantrage ich den Oberberg Pass?
Der Antrag auf Ausstellung eines Oberberg Passes wird nach einheitlichem Muster
bei den örtlich für die Leistungen zuständigen Stellen gestellt:
Ansprechpartnerin: Frau Schnippering Rathaus Zimmer 2 Tel.: 871502
Theater
Den ermäßigten Kartenpreis (knapp 50%) erhalten Schüler, Studenten,
Auszubildende, Schwerbehinderte (100%), Grundwehr- und Zivildienstleistende,
Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.
Ausnahme ist das Theater für Kinder, bei dem der Kartenpreis schon um 50%
niedriger ist.
Stadtbücherei
Leseausweis für Schüler und Studenten 5 € statt 10 €,
für eine komplette Familie 15 €.
Volkshochschule
Eine Ermäßigung um 50% des Entgeltes für Kurse und Seminare erhalten
Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Bafög und Asylbewerberleistungen.
Bildungsschecks werden eingelöst.
Musikschule
20% Ermäßigung ab dem 3. Kind und für jedes weitere.
Sozial schwache Familien können einen Antrag auf Ermäßigung stellen.
Nach individueller Prüfung können sie dann auch 20% Ermäßigung erhalten.
Gumbala
Ermäßigte Preise um 1,50 € im Badeland, um 1 € in der Sauna incl. Badewelt) gelten
für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und für Behinderte ab 80 %
Erwerbsminderung. Kinder bis zum 3. Lebensjahr haben freien Eintritt.
BürgerService
Personalausweis, Meldebescheinigung, Beglaubigungen, Führungszeugnis
kostenlos für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-II-Bezieher
180
Kommunales
OVAG / VRS
Reduzierte Tickets für Auszubildende/Schüler, Juniorticket für alle unter 21 Jahren,
Aktiv60Ticket für Personen ab 60 Jahre, Kinder bis einschl. 5 Jahre kostenlos, 6 -14
Jahre Kindertarif
VfL Gummersbach
Ermäßigung um 5 € auf den jeweiligen Ticket-Preis für Schüler, Studenten,
Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Schwerbehinderte ab 50%, Auszubildende, Wehrund Zivil-dienstleistende und Senioren ab 65
GEZ
Von den Rundfunkgebühren werden auf Antrag Empfänger von Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe, BAFöG und Berufsausbildungsbeihilfe sowie Inhaber von
Schwerbehinderten-ausweisen mit dem Merkzeichen RF befreit.
www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/gez-befreiung.html
Wohnberechtigungsschein
Die Kosten für den Wohnberechtigungsschein betragen grundsätzlich nur 5,- € und
können nach der Einkommensberechnung noch auf 2,50 € reduziert werden.
Parken
Für die ersten 30 Minuten fallen keine Parkgebühren an (für alle).
Wichtig !
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Verkaufs- bzw. Ausgabestellen.
Die Liste muss nicht abschließend sein. Fragen Sie nach Ermäßigungen !
181
Kommunales
Kirchen/Pfarrämter/Religiöse Gemeinschaften
Evangelische Kirchen
Ev. Kirchenkreis An der Agger
Kreiskirchenamt: Auf der Brück 46,
51645 Gummersbach
02261/7009-0
Ev. Kirchengemeinde Derschlag
Gemeindebüro: Kirchweg 35,
51645 Gummersbach
02261/51965
Gemeinsames Pastorales Amt:
Pfarrer Ulrich Kräuter u. Pfarrerin Gabriele Kräuter
Kirchweg 37,
51645 Gummersbach
02261/815698
Gemeindereferent Michael Kunz
Lindenstraße 34,
51645 Gummersbach
02261/56239
Ev. Kirchengemeinde Dieringhausen-Vollmerhausen-Niederseßmar
Gemeindebüro:
Dieringhauser Str. 41,
51645 Gummersbach
02261/979194
Pfarrer Aurel Everling
Dieringhauser Straße 41,
51645 Gummersbach
02261/790763
Pfarrer Hermann Bednarek
Kapellenstraße 21,
51645 Gummersbach
02261/979108
Ev. Kirchengemeinde Gummersbach
Gemeindeamt:
Von-Steinen-Straße 2,
51643 Gummersbach
02261/22133
Pfarrer Uwe Selbach
Fasanenweg 33,
51643 Gummersbach
02261/52665
Pfarrer Helmut Krüger
An der Vosswiese 37,
51643 Gummersbach
02261/22164
182
Kommunales
Pfarrer Allan Grave
Pasteurstraße 18,
51643 Gummersbach
02261/28145
Pfarrerin Edelinde Koch-Hein
Von-Steinen-Straße 2,
51643 Gummersbach
02261/22133
Ev. Kirchengemeinde Hülsenbusch
Gemeindebüro:
Otto-Gebühr-Platz 2,
51647 Gummersbach
02261/22277
Pfarrer Gisbert von Spankeren
Heinrich-Krapoth-Straße 2a,
51647 Gummersbach
02261/23935
Ev. Kirchengemeinde Lieberhausen
Pfarrer Manfred Kapala,
Homertstraße 5,
51647 Gummersbach
02354/2031
Katholische Kirchen
Verband der Kath. Kirchengemeinden im Oberbergischen Kreis
Hömerichstraße 7,
51643 Gummersbach
02261/40570
St. Elisabeth (Derschlag)
Heerstraße 6,
51645 Gummersbach
02261/51221
Herz Jesu (Dieringhausen)
Dieringhauser Straße 111,
51645 Gummersbach
02261/77712
St. Franziskus (Gummersbach)
Moltkestraße 4,
51643 Gummersbach
02261/22197
St. Maria vom Frieden (Niederseßmar)
Friedrichstaler Straße 22,
51645 Gummersbach
02261/75122
183
Kommunales
Freikirchen
Freie evangelische Gemeinde Gummersbach
Seßmarstraße 45,
51643 Gummersbach
02261/5013737
Freie evangelische Gemeinde Dieringhausen
Zur Aggerhalle 13b,
51645 Gummersbach
02261/75736
Ev.-freik. Gemeinde Derschlag
Eduard-Scheve-Straße 4,
51645 Gummersbach
02261/56949
Ev.-freik. Gemeinde Dümmlinghausen
Hagener Straße 104,
51645 Gummersbach
02261/56688
Ev.-freik. Gemeinde Vollmerhausen-Ründeroth
Eulenhardtstraße 1,
51645 Gummersbach
02261/978447
Ev.-freik. Gemeinde Windhagen
Burgstraße 9,
51647 Gummersbach
02261/65117
Kirche für Oberberg e. V.
Wasserfuhrstraße 4,
51643 Gummersbach
02261/288771
Sonstige Religionsgemeinschaften
Griechisch-orthodoxe Kirche
Alte Schule 3,
51645 Gummersbach
02261/500737
Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten
Aggerstraße 75,
51645 Gummersbach
Neuapostolische Gemeinde
In der Kalkschlade 2,
51645 Gummersbach
184
Kommunales
Jehovas Zeugen
Strombachstraße 11,
51645 Gummersbach
KURINCHIKUMARAN Hindu - Tempel Gummersbach
Industriestr. 7
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 5015964
Deutschsprachiger Kontakt: Frau Selvanathan Tel.: 02261 290369
Islamische Moschee
Wiesenstr. 24
51702 Bergneustadt
Tel.: 02261 43493
Landsmannschaften und Vertriebenenvereinigungen
Bund der Vertriebenen e. V.
Kreisverband Oberberg
Herr Joachim Kanus
Schlade 19,
51766 Engelskirchen
Heimatkreisstelle der Lauenburger
Horst-Arthur Wischnewske
Lindenstr. 11
51674 Wiehl
Tel.: 0 22 62/9 73 60
Landsmannschaft Schlesien
Nieder- und Oberschlesien - Kreisgruppe Gummersbach
Arthur Thiel
Merkausener Str. 7,
Wiehl
Tel.: 0 22 61/7 71 32
Landsmannschaft der Siebenbürger, Sachsen e. V.
Kreisgruppe Gummersbach e. V.
Günter Scheipner
Gummersbach - Bernberg,
Kastanienstr. 66,
Landsmannschaft der Ost- und Westpreußen
Dora Mross
Jedinghagen,
51709 Marienheide
Tel.: 0 22 64/4 01 33
185
Sportangebote in Gummersbach
Gummersbach zählt über 70 Sportvereine mit 14.500
Mitgliedern, die sich in 27 verschiedenen Sportarten,
unter Nutzung von 145 Sportstätten, in Form halten.
Dazu gehören u. a. 2 Hallenbäder, das Strandbad Bruch,
2 Stadien, 4 Sporthallen, 28 Turn-, Mehrzweck- und
Gymnastikhallen, über 30 Tennisplätze, 2 Tennishallen,
1 Golfplatz, 1 Squashanlage und 13 Sportschützenstände sowie Trimmpfade, Minigolfanlagen, mehrere Reitsportplätze und Wassersportmöglichkeiten; ferner 300
km gekennzeichnete Wanderwege.
Kreisportbund Oberberg e. V.
Der Kreissportbund ist die Dachorganisation aller im
Kreis ansässigen Sportvereine, wobei der Schwerpunkt
im Breitensport liegt.
Kreissportbund Oberberg e. V.
Hindenburgstr. 37
51643 Gummersbach
Ansprechpartnerin
Frau Anja Lapperhoff
Tel: 02261-911930
www.ksb-oberberg.de
Hinweis: Spezielle Angebote für Babys, Kinder und
Eltern finden Sie in den Vereinen, bei der Volkshochschule, im Schwimmbad etc. Fragen Sie einfach nach.
Leben in Gummersbach
Jugend und Familie - Jugendzentren
Die Stadt Gummersbach ist bestrebt, ihren jungen
Mitbürgerinnen und Mitbürgern vielfältige Angebote
zur sinnvollen Freizeitgestaltung, aber auch als Hilfestellung zur Entwicklung und Entfaltung der eigenen
Fähigkeiten anzubieten.
In unterschiedlichen Vereinen oder Verbänden, in Teestuben oder Schülercafés, in Sportvereinen oder Kirchengemeinden haben die Kinder und Jugendlichen
die Möglichkeit, abwechslungsreiche, interessante
und lehrreiche Stunden zu verbringen.
Viele Kinder und Jugendliche fühlen sich vom Angebot
der Jugendvereine und –verbände jedoch nicht angesprochen.
Sie identifizieren sich nicht mit den Inhalten der Angebote oder scheuen den verbindlichen Charakter der
Vereinsstrukturen.
Aber auch diese Kinder und Jugendlichen benötigen einen Raum zur ungestörten Entwicklung ihrer
Persönlichkeit und Identität. Sie benötigen diesen
Schutzraum genauso, wie die Möglichkeit zum Treffpunkt mit Gleichaltrigen und zur interessanten Freizeitgestaltung.
Die Stadt Gummersbach bietet in zwei Häusern der
offenen Jugendarbeit (Jugendzentren) dieses maßgeschneiderte Angebot.
Mit Einrichtung des neuen Jugendamtes der Stadt im
Jahr 1998 steht darüber hinaus fest, dass sich diese
Jugendzentren gerade um die Kinder und Jugendlichen bemühen sollen, die im eigenen Stadtteil (Sozialraum) leben.
Der Arbeitsauftrag an die zwei Jugendzentren lautet
also, sich mit der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil zu beschäftigen, deren Lebensbedingungen kennen zu lernen und die Entwicklung der
Kinder und Jugendlichen weitestgehend zu begleiten.
Seit August 2008 gibt es eine mobile Unterstützung
der sozialen Arbeit in den Stadtteilen Vollmerhausen
und Dieringhausen und das Quartiersmanagement im
Stadtteil Bernberg seit Oktober 2009.
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der Öffnung der
Einrichtung nach Außen, der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im Stadtteil, die die Lebenswelt
der Kinder und Jugendlichen maßgeblich mit gestalten.
An erster Stelle steht hier jedoch, für die Gummersbacher Kinder und Jugendlichen ein interessantes Angebot
zu ermöglichen, das von ihnen weitgehend mitgestaltet
werden kann.
Kommunales
Jugendzentren
Jugendzentrum Bernberg
Dümmlinghauser Straße 41
Gummersbach
Ansprechpartnerin
Frau Roes
Tel.: 0 22 61/5 38 13
Jugendtreff Gummersbach-Innenstadt Fröbelstrasse 1
Tel.: 02261 170
Gummersbach
Der Jugendclub Dieringhausen
befindet sich in der Martinstrasse direkt hinter der evangelischen Kirche.
Öffnungszeiten
Di. 16 – 21 Uhr
Do. 16 – 21 Uhr
Fr. 16 – 21 Uhr
Jugendheime - Jugendeinrichtungen
Ev. Jugendheim
Hülsenbusch
Gummersbach
Otto-Gebühr-Platz,
Tel.: 0 22 61/2 22 77
Kath. Jugendheim
Am Wehrenbeul 2,
Gummersbach
Tel.: 0 22 61/2 22 11
CVJM-Jugendheim
Am Wiedenhof 32,
Gummersbach
Tel.: 0 22 61/2 21 46
Ev. Jugendheim
von-Steinen-Straße 4,
Gummersbach
Jugendzeltplatz (Anmeldung über Kreisjugendamt)
Aggertalsperre Lantenbach,
Gummersbach
Tel.: 0 22 61/2 33 87
Jugendwerkstatt des Caritasverbandes
Dieringhausen
Halstenbachstraße 35,
Gummersbach
Tel.: 0 22 61/7 26 70
Jugendtreff im evang. Gemeindehaus Derschlag
Kirchweg
Gummersbach
Weitere Jugendeinrichtungen können bei den Kirchengemeinden erfragt
werden.
188
Kommunales
Jugendzentrum Bernberg
Seit nunmehr über 25 Jahren befindet sich die Einrichtung mitten im Stadtteil
Bernberg und bietet Kindern und Jugendlichen ein vielfältiges Freizeitprogramm.
Die Arbeit wird getragen von drei hauptamtlichen Pädagogen, die in Verbindung mit
vielen freiwilligen Helfern oder verschiedenen Honorarkräften die unterschiedlichen
Angebote sicherstellen.
Ein großzügiges Raumprogramm bietet darüber hinaus sowohl einen Treffpunkt für
die Senioren im Stadtteil als auch die Möglichkeit zur Durchführung privater Feiern.
Die Nutzung der Räumlichkeiten steht grundsätzlich allen Gruppen offen, da sich die
Einrichtung als Begegnungszentrum für die Bürger im Stadtteil versteht.
Das Alten-und Jugendzentrum Bernberg ist täglich außer Sonntags geöffnet.
Weitere Informationen gibt das Jugendzentrum unter
02261/53813 (Frau Roes)
Mail: [email protected]
Jugendzentrum Innenstadt
Seit über 8 Jahren befindet sich in der Fröbelstraße 1, im Zentrum der Stadt, das
Jugendzentrum Innenstadt. Der Schwerpunkt der Angebote wird hier auf die
Altersgruppe der 13 bis 15-jährigen gelegt, aber auch für ältere Jugendliche stehen
in den Abendstunden Angebote und Öffnungszeiten zur Verfügung.
Zwei hauptamtliche Mitarbeiter/innen sind für die Organisation und Gestaltung des
Programms zuständig, das zu den Öffnungszeiten von Dienstag bis Samstag
angeboten wird.
Weitere Informationen gibt das Jugendzentrum unter
02261/9107380 (Daniela Kunert, Andreas Schulze)
Mail: [email protected]
www.jugendzentrum-gummersbach.de
Mobile Jugendarbeit
www.linie-302.de
Die Anlaufstation in den Stadtteilen Dieringhausen und Vollmerhausen für den
Bereich der mobilen Jugendarbeit befindet sich
im Familienzentrum Wilde Knöpfe (Brüder-Grimm-Str. 2).
Dort untergebracht ist das Büro von dem Streetworker, der seit August 2008 mit
verschiedensten Angeboten die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen
in diesen Stadtteilen zu ergänzen versucht. Des Weiteren unterstützt er
Heranwachsende bei der Lebens- und Berufsorientierung und versucht, in
Konfliktsituationen im Interesse der Jugendlichen zu vermitteln.
189
Kommunales
Der Jugendclub Dieringhausen
befindet sich in der Martinstrasse direkt hinter der evangelischen Kirche.
Öffnungszeiten
Di. 16 – 21 Uhr
Do. 16 – 21 Uhr
Fr. 16 – 21 Uhr
Kontakt:
Stadt Gummersbach
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales
Rathausplatz 1
Frau Reichau-Leschnik
Telefon: 02261-871201
Email: [email protected]
Leben in Gummersbach - Jugend und Familie - Zuschüsse
Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach gewährt
anerkannten Trägern der Jugendhilfe Zuschüsse zur Deckung einzelner Kinder- und
Jugendveranstaltungen.
Auch Gummersbacher Schulen können in Zusammenarbeit mit anerkannten Trägern
der Jugendhilfe an diesen Förderungen partizipieren.
Ferner ist die Bezuschussung von Veranstaltungen einzelner Jugendinitiativen im
Ausnahmefall möglich.
Hinweis: Nachfolgende Informationen können als PDF-Datei heruntergeladen
werden!http://www.gummersbach.de/de/364/
Zurzeit werden folgende Förderungen durch die Stadt Gummersbach gewährt:
•
Förderung von Ferienfreizeiten
•
Förderung von Jugendprojekten
•
Förderung von stadtteilbezogener Jugendarbeit
•
Förderung von offenen Jugendeinrichtungen
Ansprechpartnerin:
Beate Reichau-Leschnik
02261 871201
190
Liebe Eltern,
Lächeln
Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort der verschiedenartigsten Menschen untereinander, sind die
beste Anerkennung der Menschenrechte. Hans Lind
Informationen für Menschen mit
Zuwanderergeschichte ...
alle Informationen und alle Kontaktadressen, die Sie
in diesem Elternbegleitbuch finden, sind wissenswerte
und nützliche Hinweise für alle Gummersbacher Eltern, ganz gleich welcher Herkunft und Nationalität.
In diesem Kapitel gibt es nun zusätzlich Hinweise und
Empfehlungen für die Eltern, die aus anderen Ländern
nach Gummersbach zugewandert sind und/oder deren Muttersprache nicht deutsch ist.
Außerdem erhalten Sie Hinweise, wie Sie die Sprachentwicklung Ihres Kindes und das Erlernen der
deutschen Sprache unterstützen können. Auf den
folgenden Seiten werden wir auch auf eine zweisprachige Erziehung eingehen, die oft eine besondere Herausforderung für Sie als Eltern bedeutet.
Und zum Schluss wollen wir Sie über Fragen der
Staatsangehörigkeit Ihres Kindes informieren und
auf spezielle Beratungsstellen für Zuwandererinnen
und Zuwanderer sowie Migrantinnen und Migranten
hinweisen.
Darüber hinaus informieren wir Sie über Anlaufstellen
wie das Ausländeramt, und Ausländerangelegenheiten
wie Aufenthaltsgenehmigung, Einbürgerungsantrag.
Hinweis: Informationen über Kindergeld entnehmen
Sie bitte dem Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“.
Fragen zum Einbürgerungstest beantwortet Ihnen
gern Ihre Ansprechpartnerin:
Annelie Roggendorff
Rathaus Gummersbach,
Zimmer 37
Tel.: 02261 871537
Erzähl mir mehr von Dir
Gesucht werden: Interessierte Einzelpersonen oder
auch Familien, die neugierig und offen sind, sich mit
anderen Einzelpersonen bzw. Familien aus anderen
Kulturen und Religionen auszutauschen.
Die Interessierten sollen Gelegenheit bekommen, sich
zwanglos kennen zu lernen, indem sie sich Zeit nehmen füreinander und selbst entscheiden wie, wo und
wann sie ihre Begegnung gestalten wollen. Hierbei
geht es nicht um Kontakte in einer Großgruppe, sondern um eine individuelle Begegnung. Entsprechende
Kontakte werden nach Anfrage gerne an entsprechend Interessierte weitergeleitet.
Kontakt:
Herr Wilden
Integrationsbeauftragter der Stadt Gummersbach,
Tel.: 02261 871508
Ausländerangelegenheiten
Aufenthaltsgenehmigung
Sie möchten eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder verlängern lassen?
Anträge hierfür werden beim BürgerService der Stadt Gummersbach für Sie
bereitgehalten.
Diese werden zusammen mit Ihrem Ausweisdokument, einem bzw. zwei aktuellen
Passfotos sowie einem Unterhaltsnachweis (z. B. Arbeitsbescheinigung,
Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt, Rentenbescheid, usw.) an den
Oberbergischen Kreis in Gummersbach, Ausländeramt, zur Bearbeitung und
Entscheidung weitergeleitet.
In Einzelfällen kann es sein, dass noch andere Unterlagen benötigt werden.
Fragen hierzu beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
BürgerService.
Der Antrag ist persönlich beim BürgerService zu stellen.
Möchten Sie einen Einbürgerungsantrag stellen?
Nähere Informationen erhalten unter dem Stichwort Einbürgerung auf den folgenden
Seiten.
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo
Di, Mi, Fr
Do
Sa
08.00-16.00 Uhr
08.00-12.30 Uhr
08.00-18.00 Uhr
10.00-12.00 Uhr
Unser Tipp: Zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr bestehen nur kurze Wartezeiten!
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Zuständigkeiten:
BürgerService
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Tel. 02261 / 87 – 200
Fax 02261 / 87 – 6520
EMail : [email protected]
www.gummersbach.de
Deutsch als Fremdsprache
Informationen erhalten Sie bei der Volkshochschule in Gummersbach
Renée Scheer
Tel. (0 22 61) 81 90-15
[email protected]
192
Ausländerangelegenheiten
Kommunale Migrations- und Integrationsarbeit
"Halló, Góðan daginn" "Dzien' dobry" "Binevenit" "Ilaali" "Dobro utro" "Welkom"
"Sabah al khair" "Ni hao" "Vítany" "Hallo" "Welkom" "Bonvenigi" "Hei" "Bienvenue"
"Willkommen" "Isten hozta!" "Benvenuto" "Kouguu" "Tá fáilte romhat" "Ave" "Prosím;
Nie je za c^o" "Welcome" "Merhaba" "Bienvenida" "Hej" "Croeso" "Sawubona" "Bemvindo"
in Gummersbach
?
Migrantenvereine
Sprachkurse
Schulen
Studium
Arbeit
?
Wohnen
?
?
Ausbildung
Vereine
Kultur
Kindergarten
Freizeit/Kultur
Religionsgemeinschaften
?
Das Aufgabengebiet unserer kommunalen Migrations- und Integrationsarbeit und der
Antidiskriminierungsarbeit ist ein offenes Angebot und eine Dienstleistung für alle
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gummersbach gleich welcher Herkunft, Religion
oder Weltanschauung. Auch allen deutschen Mitbürgerinnen/Mitbürgern und deren
Ideen, Fragen, Anregungen etc. rund um das Thema Integration stehen wir als
Gesprächspartner gerne zur Verfügung.
Angeboten wird eine individuelle kompetente Beratung und wenn nötig bzw. möglich
auch konkrete Hilfestellungen zu Anliegen, Fragestellungen oder auch bei Problemen
aus den Bereichen wirtschaftlicher, sozialer, kultureller Integrationsanliegen und
kommunaler Sozial(dienst)leistungen. Darüber hinaus werden bei Bedarf auch
weiterführende Hilfestellungen/Dienstleistungen von Dritten eingebunden, sowie
hilfreiche Kontakte vermittelt.
Die Stadt Gummersbach ist eine lebendige Stadt, die als Kreisstadt des
Oberbergischen all denen, die hier leben (wollen) vielfältigste attraktive Lebens- und
Arbeitsmöglichkeiten bietet. Wir freuen uns über jede und jeden, die/der unser
Gemeinwesen bereichert und sich einbringt. Wer mehr über die Möglichkeiten
erfahren möchte, die Gummersbach bietet (Sprachschulen, Arbeit, Wohnen, Schulen,
Kindergärten, Ausbildung, Studium, Vereine, Migrantenorganisationen, religiöse
Gemeinschaften, Friedhöfe, Freizeit, Kultur, Wohnen etc.) erhält hier hilfreiche
Informationen.
Ansprechpartner/in
Migrations- und Integrationsarbeit
Antidiskriminierungsarbeit
Rathaus Gummersbach
Magdalena Wagstyl und Gerhard Wilden
Tel. 02261 871508
193
Ausländerangelegenheiten
Einbürgerung
Erläuterungen:
Etwa 9% der in Gummersbach lebenden Einwohner besitzen eine ausländische
Staatsangehörigkeit. Einige von Ihnen tragen sich mit dem Gedanken, die deutsche
Staatsangehörigkeit zu erwerben. Der BürgerService der Stadt Gummersbach ist
für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen aller mit Hauptwohnsitz in
Gummersbach gemeldeten Ausländer und Ausländerinnen zuständig. Hier erhalten
Sie - nach vorausgehendem, individuellem Beratungsgespräch - auch
Antragsvordrucke und Merkblätter über die für den Antrag erforderlichen Unterlagen.
Nach deutschem Recht gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für
Einbürgerungsanträge, die wichtigsten sind in Kurzform dargestellt.
I. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Seit dem 01.01.2000 erwirbt ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im
Inland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht
Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein
unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. In diesem Fall kann Mehrstaatigkeit entstehen
("Doppelte Staatsangehörigkeit). Diese Mehrstaatigkeit wird bis zum Erreichen der
Volljährigkeit hingenommen. Mit Erreichen der Volljährigkeit muss sich die
betreffende Person entscheiden, ob sie die deutsche oder die ausländische
Staatsangehörigkeit behalten will.
II. Einbürgerungsanspruch für Ausländer mit längerem Aufenthalt
Einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung haben Ausländer, die
sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten (eine
Fristverlängerung auf 7 bzw. 6 Jahre bei erfolgreich absolviertem Integrationskurs ist
evtl. möglich),
• sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland bekennen (so genannte "Loyalitätserklärung"),
• im Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine
Aufenthaltserlaubnis - EG besitzen,
• den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie aus eigenen Mitteln bestreiten
können ("Unterhaltsfähigkeit"),
• grundsätzlich bereit sind, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben,
• nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind,
• ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
nachweisen können (Niveau der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch; B1
des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens),
• den Einbürgerungstest erfolgreich bestanden haben (wenn ein deutscher
Schulabschluss vorliegt, ist kein Einbürgerungstest erforderlich!).
Ein Antragsvordruck und ein Merkblatt, welche Unterlagen zusammen mit dem
Antrag auf Einbürgerung einzureichen sind, erhalten sie nach einem vorherigen
Beratungsgespräch beim BürgerService der Stadt Gummersbach.
Verwaltungsgebühr für Bearbeitung des Antrags z. Zeit. : Gebühr: 255 €.
194
Ausländerangelegenheiten
III. Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern
Bei einem Ehegatten, der miteingebürgert werden soll, genügt ein Aufenthalt im
Inland von zwei bis vier Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen
Lebensgemeinschaft.
Minderjährige Kinder unter 16 Jahren sollen mit eingebürgert werden, wenn der
Einbürgerungsbewerber sorgeberechtigt ist und eine familiäre Lebensgemeinschaft
im Inland besteht.
Die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
setzt voraus, dass sie selbstständig eingebürgert werden können.
Eine Miteinbürgerung dieser Familienangehörigen erfolgt nicht, wenn ein
Ausschlussgrund nach § 86 Ausländergesetz vorliegt, z.B. keine ausreichenden
Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen oder verfassungsfeindliche oder
extremistische Bestrebungen erkennbar sind.
Gebühr:
für miteinzubürgernde Ehegatten 255 €,
für minderjährige, miteinzubürgernde Kinder je 51 €.
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und selber Hauptantragsteller
sind, weil z.B. die Eltern die Einbürgerungsvoraussetzungen noch nicht erfüllen,
zahlen ebenfalls 255 €.
IV. Regelanspruch auf Einbürgerung für Ehegatten Deutscher
Die Einbürgerung eines Ausländers/einer Ausländerin ist möglich, wenn er/sie mit
einem/einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und die Ehe im Zeitpunkt
der Einbürgerung noch besteht.
Ein Inlandsaufenthalt von drei Jahren ist ausreichend, wenn die eheliche
Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt der Einbürgerung seit zwei Jahren besteht.
Der Einbürgerungsbewerber soll seine Deutschkenntnisse in der Regel nachweisen.
Es dürfen keine Ausweisungsgründe vorliegen, die Niederlassung im Inland muss
erfolgt sein und die Unterhaltsfähigkeit muss gegeben sein.
In diesen Fällen wird das gemeinsame Einkommen beider Ehegatten als
ausreichend angesehen, wenn es der Unterhaltssicherung dient.
Diese Informationen erhalten Sie vorbehaltlich möglicher Änderungen.
Bei sämtlichen vorstehenden Informationen konnten nur die wesentlichsten
Voraussetzungen für Einbürgerungen wiedergegeben werden, sie erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sonderregelungen und Einbürgerungserleichterungen für bestimmte
Personengruppen (z.B. Asylberechtigte) erfragen Sie bitte beim BürgerService der
Stadt Gummersbach.
Dort werden auch Ihre individuellen Anfragen in Angelegenheiten der
Einbürgerungen beantwortet.
Einbürgerungsverfahren sind im Einzelfall an sehr unterschiedliche Voraussetzungen
geknüpft. Bitte klären Sie Detailfragen vor Antragstellung beim BürgerService. Hier
erhalten sie auch Hinweise über Verfahrensdauer, Entscheidungsbehörden und
Verfahrensablauf.
195
Ausländerangelegenheiten
Informationen/Terminabsprachen:für o.g.Ausländerangelegenheiten
BürgerService, Frau Horn
Tel. 02261 / 87- 1516
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo
08.00-16.00 Uhr
Di, Mi, Fr
08.00-12.30 Uhr
Do
08.00-18.00 Uhr
Sa
10.00-12.00 Uhr
(nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!)
Unser Tipp: Zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr bestehen nur kurze Wartezeiten!
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Zusatzinformationen anderer Internet-Seiten: www.einbuergerung.de
Wege zur Einbürgerung:
www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegratio
n/Einbuergerung/einbuergerung.html
Einbürgerungstest
Fragenkatalog zur Testvorbereitung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
http://oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=514:1:1573119303764732
Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach
Schnittstellenmanagement für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund
Über tausend Brücken musst du gehen,...
...wenn du zum ersten Mal in den Kindergarten gehst,
...wenn du vom Kindergarten in die Schule gehst,
...wenn es darum geht, die Schule zu wechseln...
Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund haben Wünsche, haben Ideen, haben
Fragen, brauchen Hilfe?
Sprechen Sie mich an,...
...denn es kann durchaus sein, dass gerade an diesen Schnittstellen für diese Kinder
eine gute Wegbegleitung hilfreich und vielleicht auch nötig ist. Eine solche
Wegbegleitung ist kein „Nürnberger Trichter“. Es geht um wertschätzende
Begegnung und hilfreiche Beziehung von Mensch zu Mensch.
...denn eine solche Hilfe sucht immer wieder kinderfreundliche Helferinnen und
Helfer, Vorlesepaten usw., die sich als Wegbegleiter, d.h. als „Paten“ auf Zeit oder im
Rahmen eines Projektes engagieren möchten. Kinder brauchen eine Zukunft –
Kinder sind unsere Zukunft!
Kontakt: Magdalena Wagstyl Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach
Tel. 02261/87 - 25 08 Email: [email protected]
196
Ausländerangelegenheiten
Sprachentwicklung, Sprachförderung und zweisprachige Erziehung
Bei vielen Familien mit Migrationshintergrund wird im Alltag untereinander eine
andere Sprache als die deutsche Sprache gesprochen. Die Kinder wachsen dort
muttersprachlich und nicht deutsch auf. Dennoch sind die Deutschkenntnisse
enorm wichtig für die spätere schulische und berufliche Entwicklung der
Kinder.
Wie also kann der Wunsch nach Vermittlung der Herkunftskultur mit dem Wunsch
nach bestmöglichen Zukunftschancen für die Kinder in Übereinklang gebracht
werden?
Ein gutes Beherrschen der Erstsprache ist – unabhängig davon, ob die Erstsprache
die deutsche Sprache ist oder die Sprache Ihres Herkunftslandes– eine wichtige
Voraussetzung für das Erlernen einer zweiten Sprache. Das belegen
wissenschaftliche Untersuchungen. Das heißt, sprechen Sie mit Ihren Kindern die
Sprache, in der Sie sich selbst am sichersten fühlen und die Sie selbst am besten
beherrschen, auch wenn es nicht die deutsche Sprache ist. Und fördern Sie den
Lernprozess Ihrer Kinder in dieser Sprache von Geburt an, denn damit verbessern
Sie zugleich die Grundlage für das Erlernen der Zweitsprache, in diesem Fall der
deutschen Sprache.
Mit Beginn des 3. Lebensjahres sollten Sie dann aber sehr großen Wert darauf
legen, dass Ihr Kind gezielt die deutsche Sprache erlernt!
In der Stadt Gummersbach finden Sie Kindergärten, die sich professionell für die
Sprachförderung der Kinder engagieren. Nicht nur deshalb ist der Besuch einer
Kindertagesstätte sehr wichtig für die weitere Entwicklung Ihres Kindes. Jedes Kind
hat ab drei Jahren ein Recht auf einen Kindergartenplatz, das Sie für eine
bestmögliche Entwicklung Ihres Kindes dringend nutzen sollten. Bemühen Sie sich
also frühzeitig um einen Kindergartenplatz in Ihrer Nähe.
Zur sprachlichen Frühförderung vor dem Kindergartenalter gibt es Eltern-KindGruppen.
Auch wenn Ihr Kind den Kindergarten besucht, braucht es zur weiteren
Unterstützung eine effektive Sprachförderung. Parallel zur Förderung der Kinder in
den Einrichtungen gibt es so genannte „Sprachlerncafés“ für Eltern. Hier bekommen
Sie zahlreiche Anregungen, wie Sie zuhause die Sprachentwicklung Ihres Kindes
unterstützen können. Kontakte zu deutschsprachigen Kindern, Bilderbücher,
Hörbücher und Kinderlieder in deutscher Sprache, vereinbarte Zeiten, Spiele und
Unternehmungen, wo nur in Deutsch gesprochen wird, sind nur einige Beispiele
dafür. Sprechen Sie mit den Erzieherinnen, die Sie über diese und weitere
Möglichkeiten informieren können.
197
Ausländerangelegenheiten
Wächst Ihr Kind in einer zweisprachigen Familie auf, ist es wichtig, sich frühzeitig
über die zweisprachige Erziehung zu informieren. So erleichtern Sie es Ihrem Kind,
sich in seinem Umfeld besser zu orientieren und erschließen wichtige
Entwicklungspotenziale.
Aktuelle Hinweise aus der Wissenschaft belegen, dass die ideale Voraussetzung für
eine mehrsprachige Erziehung die gleichzeitige Förderung der jeweiligen Sprachen
ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die sprachliche Bezugsperson erstens die
jeweilige Sprache gut beherrscht und zweitens kontinuierlich und zuverlässig und
nach Möglichkeit nicht nur dem Kind gegenüber benutzt. Idealerweise sind die
Bezugspersonen jeweils Muttersprachlerinnen bzw. Muttersprachler. So wird Ihr Kind
mit einer bestimmten Person die jeweilige Sprache verbinden und sich bemühen,
sich an die personengebundene Sprache zu halten.
Ihr Kind wird sich im Kindergarten wohler fühlen und sich in der Schule besser
zu Recht finden, wenn es die deutsche Sprache gut beherrscht.
Mit Ihrem Engagement für die gezielte Sprachförderung, können Sie Ihrem Kind das
Gefühl ersparen, nichts zu verstehen, nicht mitzukommen, sich fremd zu fühlen und
nicht teilhaben zu können. Je bessere sprachliche Bedingungen Ihr Kind im
Kindergarten und in der Schule hat, desto eher können Sie davon ausgehen, dass
Ihr Kind ein gesundes Selbstbewusstsein entwickelt und – nicht nur in der Schule –
bessere Aussichten auf Erfolg hat. So erleichtern Sie Ihrem Kind schon früh die
Integration in unserer Stadt.
Ist mein Kind deutsch?
Im Normalfall leitet sich die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes von seinen Eltern ab
(Abstammungsprinzip). Ihr Kind erwirbt mit der Geburt die deutsche
Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Sofern nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht mit der
Mutter verheiratet ist, ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder
Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Diese können Sie beim städtischen
Jugendamt bereits vor der Geburt des Kindes vornehmen.
Haben die Mutter und der Vater unterschiedliche Staatsangehörigkeiten ist eine
doppelte Staatsangehörigkeit des Kindes nicht selten. Näheres regelt das jeweilige
Heimatrecht.
Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG – sieht eine Besonderheit vor. Es
macht möglich, dass Ihr Baby unter bestimmten Voraussetzung die deutsche
Staatsangehörigkeit bereits per Gesetz mit der Geburt erworben hat, auch wenn
beide Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Geburtsortprinzip).
198
Ausländerangelegenheiten
Voraussetzung ist, dass Ihr Kind in Deutschland geboren ist und ein Elternteil seit
acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und eine
Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis nach dem
Aufenthaltsgesetz besitzt.
Neben der gesetzlich erhaltenen Staatsangehörigkeit hat Ihr Kind zusätzlich in den
meisten Fällen durch das jeweilige Heimatrecht bestimmt auch noch (eine) weitere
Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip erhalten hat,
muss sich allerdings mit Beginn der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung
des 23. Lebensjahres entscheiden, ob er/sie die deutsche oder die andere
Staatsangehörigkeit behalten will.
Zuständige Stellen
Staatsangehörigkeit
Standesamt der Stadt Gummersbach
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Frau Horn
Tel.: 02261 871516
Feststellung der Vaterschaft
Jugendamt
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Sekretariat Frau Kesehage
Tel.: 02261 871218
199
Ausländerangelegenheiten
Beratungsstellen für Ausländer/innen, Migrant/innen und
Flüchtlinge
Selbstverständlich stehen Ihnen alle Beratungsdienste der Stadt Gummersbach zur
Verfügung. Für neue Zuwandererinnen und Zuwanderer existieren darüber hinaus
spezifische Beratungsangebote:
Migrationserstberatung
Hier finden Sie in den ersten drei Jahren nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik
Deutschland individuelle an Ihrem Bedarf orientierte Beratung und Unterstützung zur
Integrationsförderung. Sie erhalten grundlegende Informationen zu Sprach- und
Integrationskursen sowie weitere Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten und
integrationsfördernde Angebote durch andere Institutionen.
Die Migrationserstberatungsstellen sind auch für die Beratung und Betreuung
während der Integrationskurse/Sprachkurse zuständig und werden Ihnen bei der
Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten während dieser Kurse helfen. Sie
können sich mit allen Fragen, die die Integration betreffen, an diese Dienste wenden.
Beratung für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge
(kostenlos, vertraulich, unverbindlich)
Beratungsstelle für Ausländer
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Ansprechpartner: Gerhard Wilden und Magdalena Wagstyl
Tel.: 02261 871508
Flüchtlingsberatungsstelle
Die Flüchtlingsberatung hilft allen Bürgerinnen und Bürgern, die in Gummersbach
Asyl suchen, sich in unserer Stadt zu orientieren.
Asylsuchende können sich mit allen Fragen, die den Aufenthaltsstatus in
Gummersbach betreffen, an die Flüchtlingsberatungsstelle wenden.
Beratungsstelle des Ev. Kirchenkreises für ausländische Flüchtlinge
Reininghauser Str. 3-5
51643 Gummersbach
Ansprechpartner: Omar Sabalbal
Tel.: 02261 610 33
Caritas Ausländerberatung Erstberatung
Talstraße 1
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 3060
200
Ausländerangelegenheiten
Weitere Beratungsangebote der Caritas
 Aussiedlerberatung
 Fachdienst für Integration und Migration
 Jugendmigrationsdienst
www.caritas-oberberg.de
Jugendmigrationsdienst
Der Jugendmigrationsdienst berät und betreut junge Zuwanderinnen und
Zuwanderer bis zum 27. Lebensjahr.
Diese finden hier individuelle auf den Bedarf junger Menschen abgestimmte
Beratung und Unterstützung zur Integrationsförderung. Sie werden je nach Bedarf an
andere Dienste und Einrichtungen wie z. B. Träger der Kinder- und Jugendhilfe
vermittelt. Passende Angebote wie Sprachkurse, berufsvorbereitende Maßnahmen
etc. werden berücksichtigt.
Sie erhalten Hilfen in besonderen Krisensituationen.
Zuständige Stellen:
Caritas
Talstr.1
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 3060
Beratungsstelle für jugendliche Aussiedler
des Kath. Jugendgemeinschaftswerks
Wasserfuhrstraße 2,
51645 Gummersbach
Tel.: 0 22 61/2 18 00
Caritas Sozialdienst für Spätaussiedler
Hömerichstr. 7
51643 Gummersbach
Tel: 02261-306-32
Allgemeiner Sozialer Dienst und Spätaussiedlerbetreuung
Gummersbacher Str. 17
Gummersbach-Niederseßmar
Tel.: 02261 67970
Spätaussiedler Freie Gruppe
Alten- und Jugendzentrum Gummersbach – Bernberg
Dümmlinghauser Str. 41
51647 Gummersbach
Ansprechpartner: Stolz, Sergej
Tel.: 02261 53813
201
Ausländerangelegenheiten
Diakonie Michaelshoven
Integrationshilfen für Wohnungslose
Am Wehrenbeul 9
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 913124
Diakonie Michaelshoven
Projekt Integrationslotsen
Nümbrechter Straße 8a
51545 Waldbröl
Ansprechpartnerinnen: Lesya Schmidke und Hamiyet Dargus
Tel.: 02291 9072406 www.diakonie-michaelshoven.de
Türkischer Elternverein Bergneustadt
Ausländerberatung
Klosterstr. 15
51645 Gummersbach Derschlag
Tel: 02261 52331
http://www.tr-elternverein.de
Türkischer Kulturverein
Gelpestr. 86
516465 Gummersbach
Tel.: 02261 66784
Missione Catholica Italiana
Singerbrinkstr. 38
51645 Gummersbach
Ansprechpartner: Adolfo Oscari
Tel.: 02261 65626
Griechisch-deutsche Gesellschaft
Oberbergischer Kreis e.V.
Alte Schule 3
51645 Gummersbach
Tel.: 02261 55024
Islamisches Zentrum
Siepener Weg 16 A
58540 Meinerzhagen
Tel.: 02354 13385
Verband der Islamischen Kulturzentren e. V.
Bahnhofstr. 47
51545 Waldbröl
Tel.: 02291 901063
202
Ausländerangelegenheiten
Albanische und Deutsche Freunde Oberberg e. V.
Im Stadtgraben 3
51702 Bergneustadt
Tel.: 02261 45893
Amnesty International
Herr Walter Mittler
Am Steinberg 12,
Gummersbach
Tel.: 0 22 61/2 72 13
Suchtberatung für Migranten / Migrantinnen
Caritas Suchthilfe
Talstr. 1
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 30662
Handy: 01607077591
Offene Sprechzeit: dienstags 10.00 – 15.00 Uhr
Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit
Migrationshintergrund in der Region Köln
www.bqn.de
(siehe Kapitel „Familienbildung- und Beratung“, „Service rund um die Ausbildung“)
Weitere Beratungsstellen finden Sie im Kapitel „Familienbildung und -beratung“
Besondere Ansprüche von Familien mit behinderten und pflegebedürftigen
Angehörigen und Leistungen für sie
(siehe bitte im Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“, „Soziale Hilfen“)
Kindergeld für Ausländer/innen siehe bitte im Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“
203
Checklisten, Formulare und Persönliches
Checklisten, Formulare und Persönliches
Checkliste für Behördengänge und Anträge
Was?
Wann?
Wo?
Womit?
Beginn
Mutterschutzfrist/
Mutterschaftsgeld
beantragen
7 Wochen vor der
Geburt
Krankenkasse
Bescheinigung der
Gynäkologin / des
Gynäkologen
Elternzeit
beantragen
Spätestens 7 Wochen Arbeitgeber der
vor geplantem Beginn Antragstellerin /
der Elternzeit
des Antragstellers
Der Antrag muss
schriftlich sein und die
Angabe über die
Dauer der Elternzeit
beinhalten
Vaterschaft
anerkennen
Vor oder nach der
Geburt möglich
(Zustimmung der
Mutter nötig)
Örtlich zuständiges
Standesamt oder
Jugendamt
►Ausweise beider
Elternteile
►Geburtsurkunde
oder
►Abstammungsurku
nden beider
Elternteile
►Geburtsurkunde
des Kindes
Geburtsurkunde
Innerhalb einer
Woche nach der
Geburt
Standesamt des
Geburtsortes
►Geburtsbescheinigung der Klinik
►Personalausweis
Hinweis Oft kann das oder Reisepass
Kind direkt im
desjenigen, der die
Krankenhaus
Geburt anmeldet
angemeldet werden. ►Heiratsurkunde
Dann müssen Sie nur oder beglaubigte
noch zum Abholen
Abschrift aus dem
der Geburtsurkunde Familienstammbuch
zum Standesamt
►schriftliche
Erklärung über die
Bestimmung der/des
Vornamen/s und des
Familiennamens,
wenn Sie keinen
gemeinsamen
Ehenamen führen.
Wenn Sie nicht
verheiratet sind,
benötigen Sie
zusätzlich:
►Geburtsurkunde
der Mutter►Vaterschaftsanerkennung, falls bereits
vorhanden
204
Checklisten, Formulare und Persönliches
Was?
Wann?
Wo?
Womit?
Fortzahlung des
Unmittelbar nach der
Mutterschaftsgeldes Geburt
beantragen
Krankenkasse
Bescheinigung des
Standesamtes
Krankenversicherung des Kindes
anmelden
Bei der
Krankenkasse, bei
der der berufstätige
bzw.
meistverdienende
Elternteil versichert ist
Zunächst können Sie
die Krankenkasse
telefonisch
informieren.
Als Nachweis benötigt
die Krankenkasse die
Geburtsbescheinigung. Für Ihr Kind
erhalten Sie eine
eigene
Versicherungskarte.
Einwohnermeldeamt
Ihres Wohnortes
►Personalausweis
oder Pass eines
Sorgeberechtigten
Unmittelbar nach der
Geburt
Einwohnermeldeamt So früh wie möglich
nach der Geburt
►Kind anmelden
►Lohnsteuerkarte
ändern
►Lohnsteuerkarte
(bei Änderung der
Steuerklasse auch
Lohnsteuerkarte des
Ehegatten)
►evtl.
Kinderreisepass
beantragen
►Geburtsurkunde
des Kindes im
Original
►evtl. Urkunde über
die Vaterschaftsanerkennung
►soll ein Kinderpass
beantragt werden,
wird außerdem ein
Lichtbild des Kindes
gemäß
Anforderungen der
neuen
Bundesdruckerei
benötigt.
Bei nur einem
Erziehungsberechtigten wird zusätzlich
ein Sorgerechtsnachweis benötigt.
205
Checklisten, Formulare und Persönliches
Was?
Wann?
Wo?
Elterngeld
beantragen
Innerhalb der ersten Elterngeldstelle
drei Monate nach der
Geburt des Kindes
Hinweis: Zuständig
ist der Kreis, bzw. die
Hinweis: Elterngeld kreisfreie Stadt, in der
wird nur drei Monate Sie leben
rückwirkend gezahlt
Womit?
►von beiden
Elternteilen
unterschriebener
Antrag auf
Elterngeldstelle
Ausnahme: Ein
Elternteil hat das
alleinige Sorgerecht.
►Geburtsbescheinig
ung des Kindes mit
Verwendungszweck
„Elterngeld“ oder
„soziale Zwecke“ im
Original
►Bescheinigung der
Krankenkasse über
Mutterschaftsgeldzahlung
►Bescheinigung des
Arbeitgebers über
Zahlung eines
Zuschusses zum
Mutterschaftsgeld
nach der Entbindung
►Einkommenserkläru
ng und Lohn- und
Gehaltsbescheinigun
gen für die letzten 12
Monate vor der
Geburtsbescheinigung
Kindergeld
beantragen
Spätestens bis zum
vierten Lebensjahr
des Kindes
Familienkasse der
örtlich zuständigen
Agentur für Arbeit
Ausnahme:
Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes
beantragen das
Kindergeld bei der
Personalstelle des
Dienstherrn.
206
►Antrag auf
Kindergeld
► Geburtsurkunde
bzw.
Geburtsbescheinigung des Kindes im
Original
Checklisten, Formulare und Persönliches
Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht, Patientenverfügung
Menschen sollten für den Ernstfall Vorsorge treffen
Mit der Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht stellen Bürger sicher, dass
ihre Belange auch bei eigener Hilflosigkeit nach ihrem Willen geregelt werden.
In einer Vollmacht werden eine oder mehrere vertraute Personen ermächtigt, die im
Bedarfsfall in den genannten Angelegenheiten handeln sollen. Voraussetzung zur
Erstellung einer Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers und ein
uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten.
Die Vollmacht unterliegt keiner besonderen Formvorschrift, muss aber unbedingt
persönlich unterschrieben werden.
Patientenvollmacht und Patientenverfügung sind zwei Begriffe, die den einen oder
anderen gerne einmal in größere Verwirrung stürzen können. Auch wenn sie sich
sehr ähnlich anhören, sind es doch zwei völlig unterschiedliche Arten von
„Urkunden“, die auch völlig unterschiedliche Auswirkungen haben.
1.) Mit einer Patientenverfügung wird für den Fall einer möglichen
Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegt, ob und wie man in festgelegten
Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Man kann damit sein
Selbstbestimmungsrecht wahren. Wichtig ist eine ergänzende Vollmacht.(siehe
Patientenvollmacht). Der dort festgelegte Bevollmächtigte hat dann die Möglichkeit
darauf zu achten, dass die festgelegten Wünsche des entscheidungsunfähigen
Patienten eingehalten werden.
Die Patientenverfügung ist an keine besondere Form gebunden, muss aber
persönlich unterschrieben werden.
Wenn jemand keine Vollmacht erstellen möchte, kann dieser in einer
Betreuungsverfügung eine Person vorschlagen, die für den Fall einer gesetzlichen
Betreuungsbedürftigkeit als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Die in einer
Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche sind für das Amtsgericht grundsätzlich
verbindlich. Ein gesetzlich bestellter Betreuer wird in seinen Entscheidungen
regelmäßig vom Gericht kontrolliert.
Die Patientenverfügung ist ein Dokument mit dem man als Patient aufschreiben
kann, wie und ob man in bestimmten Situationen behandelt bzw. operiert werden
möchte, falls man in den jeweiligen Situationen nicht mehr in der Lage ist, dieses
selbst zu entscheiden. Das Problem einer Patientenverfügung ist, dass man sie
entweder ständig bei sich tragen muss, oder auf andere Weise dafür sorgen muss,
das die jeweils behandelnden Ärzte diese bekommen um entsprechend der
Verfügung „arbeiten“ zu können. Eine Patientenverfügung kann aber in einigen
Fällen auch übergangen werden, weshalb es vor allem im Bereich der
„Lebensverlängernden“ Maßnahmen und „Sterbehilfe“ in weiterem Sinne immer
wieder zu Streit und heftigen Diskussionen kommt.
207
Checklisten, Formulare und Persönliches
2.) Die Patientenvollmacht ist eine Vollmacht, die an eine bestimmte Person
herausgegeben wird. Anders als bei einer Patientenverfügung ist es kein
„allgemeines“ äußern der eigenen Behandlungswünsche. Mit dieser Vollmacht
übergibt man einer anderen Person das Recht über die eigenen Behandlungen zu
entscheiden, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Schwierigkeit
besteht darin, dass man auch unbedingt dafür sorgen muss, dass die
Formulierungen so einer Vollmacht auch mit dem geltenden Betreuungsrecht
übereinstimmen. Dafür wird man immer auch einen Anwalt und die entsprechende
Beratung brauchen. Damit gar nicht erst „Zweifel“ an der „Gültigkeit“ so einer
Vollmacht aufkommen, sollte man diese immer auch noch notariell beglaubigen
lassen. Sicher kann man als „Patient“ dann keinen Einfluss auf die eigene
Behandlung mehr nehmen. Hat man jedoch eine Person bevollmächtigt, bei der man
sich sicher ist, das sie im eigenen Sinne handelt, können Ärzte die „Anweisungen“
des Bevollmächtigten nicht ganz so einfach „übergehen“ wie die Wünsche, die man
in einer Patientenverfügung hinterlässt.
Ratsam ist es, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der
Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.
Gesetzliche Betreuung
Ist ein Volljähriger aufgrund physischer, psychischer oder gesundheitlicher
Einschränkungen nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten zu regeln und
Entscheidungen zu treffen, kann beim Amtsgericht die Einrichtung einer gesetzlichen
Betreuung angeregt werden. Dabei wird durch das Gericht in jedem Einzelfall
geprüft, welche Angelegenheiten Betroffene noch selber regeln können und wofür
Unterstützungsbedarf besteht.
Der Antrag auf gesetzliche Betreuung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt.
Weitergehende Infos, Muster der Dokumente etc.
www.bmj.bund.de/files/-/3903/Patientenverfuegung_Broschuere_
Oktober_202009.pdf
208
Checklisten, Formulare und Persönliches
Organspende
Infotelefon Organspende 0800 90 40 400
Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400 erreichen Sie das Infotelefon
Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Das Team des Infotelefons
- beantwortet Ihre Fragen zu Organspende und Transplantation
- nimmt Bestellungen von kostenlosem Infomaterial entgegen
- versendet Organspendeausweise.
Das Infotelefon Organspende ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der DSO. Es ergänzt die BZgAInformationskampagne "Organspende schenkt Leben" um ein persönliches
Gesprächsangebot für Bürgerinnen und Bürger, aber auch Ärzte, Apotheker,
Patientenverbände etc...
Anrufer erhalten Informationen, die sie für eine Entscheidung zur Organspende
benötigen. Bei Bedarf werden erfahrene Fachleute aus Medizin, Psychologie und
Ethik hinzugezogen.
www.bzga.de/infomaterialien/organspende
Blutspende
Deutsches Rotes Kreuz: Jetzt sollte jede/r Gesunde helfen - Patienten sind auf die
Blutspende der Mitmenschen angewiesen
Unser Spender-Service-Center bietet Ihnen die Möglichkeit zur persönlichen
Auskunft bei Fragen zur Spenderzulassung bzw. allen anderen Fragen rund um die
Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz.
Sie erreichen das Spender-Service-Center über die kostenlose
Festnetzrufnummer 08 00 / 11 949 11 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr
Jeder Einzelne zählt! – Gemeinsam gegen Leukämie!
Vielleicht werden auch Sie schon bald als „genetischer Zwilling“ eines Patienten
entdeckt und können ihm ein neues Leben schenken. Klingt das nicht hoffnungsvoll?
Unser Motto heißt: „Jeder Einzelne zählt!“ Auch Sie! Denn immer noch erhält in
Deutschland alle 45 Minuten ein Mensch die niederschmetternde Diagnose: Sie
haben Leukämie. Viele dieser Patienten sind Kinder und Jugendliche.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gewebemerkmale zweier Menschen
übereinstimmen, reicht derzeit von 1:20.000 bis zu weit über 1 zu mehreren
Millionen. Die Suche nach einem passenden Spender ist deswegen auch immer ein
Wettlauf auf Leben und Tod.
209
Wir wollen den Wettlauf mit der Zeit immer öfter gewinnen. Sie können uns dabei
helfen. Werden Sie DKMS-Spender! Lassen Sie sich registrieren und schenken Sie
so einem Leukämiepatienten die Hoffnung auf neues Leben.
Sie können die/der Richtige sein!
Den Wert bestimmter Dinge erkennt man besonders dann, wenn Sie fehlen. Eine
Erfahrung, die knapp 2.500 Leukämiepatienten weltweit im letzten Jahr erspart blieb:
denn für so viele Menschen konnte allein die DKMS den passenden
Stammzellspender ermitteln.
Nur ein Drittel der Patienten findet innerhalb der Familie einen geeigneten Spender.
Der Großteil benötigt einen Fremdspender – und Sie können einer werden.
Knochenmarkspende
www.wsze.de/spender/index.php
Nabelschnurblutspende
Alle Infos – über die Nabelschnurblutspende an sich, über das Verfahren und welche
Kliniken eine Spende ermöglichen, u.v.m. – können Sie nachlesen auf:
www.dkms-nabelschnurblutbank.de
Nabelschnurblut
Wahrscheinlich haben Sie auch schon von den Stammzellen im Nabelschnurblut
gehört: Man soll sie auf keinen Fall wegwerfen, heißt es. Dazu sind sie zu wertvoll
und einzigartig.
Aber was steckt eigentlich genau dahinter? Was können diese Stammzellen und was
hat Ihr Kind davon?
Auf www.nabelschnurblut.de bekommen Sie auf diese und weitere Fragen klare und
verständliche Antworten.
210
Stichwortverzeichnis
Stichwortverzeichnis
AA Anonyme Alkoholiker...........................................................................................170
Abendgymnasium......................................................................................................134
Abschlussuntersuchung 6-8 Wochen nach der Geburt..............................................90
AD(H)S........................................................................................................................76
Adoptionen.................................................................................................................110
Agentur für Arbeit..........................................................................................16, 40, 143
Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach.......................................................................148
Agentur für Arbeit Köln..............................................................................................149
AIDS / HIV...................................................................................................................91
AIDS-Beratung Aids-Hilfe Oberbergischer Kreis e.V................................................172
Aids-Test......................................................................................................................92
Albanische und Deutsche Freunde Oberberg e. V....................................................203
Alkoholismus, Al-Anon für Angehörige und Freunde von Alkoholikern ....................170
alleinerziehend............................................................................................................43
Alleinerziehend - Tipps und Informationen..................................................................53
Amnesty International................................................................................................203
Amtsvormund.............................................................................................................118
Analphabetismus / Alphabetisierung.........................................................................140
Angebote für Babys, Kinder und Eltern VHS............................................................138
Anmeldung für einen Kindergartenplatz....................................................................105
Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse.........................................................11
Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt..................................................................10
Anna-Freud-Schule für Kranke aus allen Schulformen.............................................134
Anonyme Spieler Selbsthilfegruppe..........................................................................170
Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst..........................................................111
Antidiskriminierungsarbeit.........................................................................................193
Anträge......................................................................................................................204
Arbeitslosenberatung/zentrum BITS ........................................................................145
Arbeitslosengeld II.......................................................................................................24
ARGE Oberberg....................................................................................................24, 40
Ärztlicher Hausbesuch.................................................................................................63
Asyl............................................................................................................................200
Aufenthaltsgenehmigung...........................................................................................192
Ausbildung Service rund um die................................................................................150
Ausbildungsbonus.....................................................................................................151
Ausbildungsplätze.....................................................................................................143
Ausländerangelegenheiten........................................................................................191
Ausländerberatung Erstberatung..............................................................................200
Außerschulische Bildung: Kultur, Sport, Mitmachen...................................................21
Aussiedlerberatung....................................................................................................201
AWO Beratungsstelle................................................................................................164
Baby im Blick...............................................................................................................78
Babybegrüßungsgeschenk der Stadt Gummersbach.................................................68
Babyklappe................................................................................................................222
Babymassage..............................................................................................................70
Babynest Esperanza ..................................................................................................60
211
Stichwortverzeichnis
Babyschwimmen.................................................................................................70, 138
Babysitter...................................................................................................................122
Baumhof Psychologische Beratungsstelle................................................................165
Beckenboden(gymnastik)............................................................................................87
behinderte oder chronisch kranke Kinder...................................................................30
Behindertenhilfe.........................................................................................................173
Behinderung....................................................................................................28, 29, 75
Behinderung des Kindes ..........................................................................................168
Behinderung Ratgeber für Menschen mit ..................................................................30
Behinderung seelische..............................................................................................115
Behördendschungel.......................................................................................................9
Behördengänge.........................................................................................................204
Beistandschaft.............................................................................................................47
Beratung für Kinder suchtkranker Eltern...................................................................175
Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung...................................................173
Beratung und Hilfe bei Gewalt...................................................................................158
Beratungs und Prozesskostenhilfe..............................................................................41
Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im
Kreisgesundheitsamt.................................................................................................155
Beratungs- und Hilfsangebote bei Problemen in der Familie, Ehe, Erziehung.........164
Beratungsangebote für Alleinerziehende....................................................................59
Beratungslehrerausbildung.......................................................................................136
Beratungsstelle des Ev. Kirchenkreises für ausländische Flüchtlinge......................200
Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund
...................................................................................................................................150
Beratungsstellen für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge......................200
Bereitschaftsdienst Ärzte.............................................................................................63
Bereitschaftsdienst Kinderärzte...................................................................................62
Bernberg Bernis ........................................................................................................179
Berufsausbildung...............................................................................................143, 150
Berufsausbildung (BaE kooperativ)...........................................................................147
Berufsberatung..........................................................................................................143
Berufskolleg...............................................................................................................133
Berufsrückkehr..........................................................................................................148
Berufundfamilie GmbH..............................................................................................153
Besteuerung von Ehegatten........................................................................................19
Betreuung "Schule von acht bis eins".......................................................................125
Betreuung von Kindern unter drei Jahren.................................................................101
Betreuungsfreibetrag Erwerbsbedingter ....................................................................46
Betreuungsunterhalt allein Erziehende.......................................................................44
Betreuungsverfügung................................................................................................207
Beurkundungen...........................................................................................................47
BIGS – BürgerInformation Gesundheit und Soziales..................................................73
Bildung weiter durch..................................................................................................143
Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene Weiterführende .....................144
Bildungspaket..............................................................................................................20
Bildungsprämie..........................................................................................................151
212
Stichwortverzeichnis
Bildungsscheck..........................................................................................................153
Bildungsstandort Gummersbach...............................................................................124
BIN-GO! Werkstattjahr NRW ....................................................................................145
BITS Arbeitslosenberatung.......................................................................................145
Blutspende.................................................................................................................209
Bobath.........................................................................................................................75
Boule- und Bocciaplatz..................................................................................................6
bqn2 Beratung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund....................................150
Bücherei / Bibliothek..................................................................................................138
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge..................................................................196
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend................................20
Bundesstiftung „Mutter und Kind“................................................................................38
Bundesweite Angebote Beratungsstellen.................................................................174
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de...................................30
Bunte Päckchen..........................................................................................................39
Bürgermeister Frank Helmenstein.............................................................................177
BürgerService der Stadt Gummersbach.....................................................30, 180, 192
Bürgersprechstunde..................................................................................................177
Café esperanza...........................................................................................................59
Café Liebenswert.........................................................................................................60
Café together...............................................................................................................60
cafe-mammamia........................................................................................................168
Caritas...............................................................................................................144, 160
Caritas Kaufhaus.........................................................................................................41
Caritas Wohnwelt........................................................................................................41
Checkliste auffälliger Symptome.................................................................................67
Checkliste für Behördengänge und Anträge.............................................................204
CJD Olpe / Standort Gummersbach.........................................................................146
Dauerpflegekinder.....................................................................................................120
Deutsch als Fremdsprache.......................................................................................192
Deutsches Rotes Kreuz Kinderschutzberatung........................................................163
Deutschkenntnisse....................................................................................................197
Deutschkurs für Frauen ............................................................................................179
Diakonie Michaelshoven e.V. Haus Segenborn........................................................166
donum vitae ..............................................................................................................167
Düsseldorfer Tabelle....................................................................................................51
Dyskalkulie................................................................................................................135
Ehegattensplitting........................................................................................................19
Einbürgerung.............................................................................................................194
Einbürgerungstest.....................................................................................................196
Einkommen Hilfen für Familien mit geringem ............................................................38
Einnässen..................................................................................................................165
Einstiegsqualifizierung (EQJ)...................................................................................151
Einwohnermeldeamt..................................................................................................205
Elterngeld............................................................................................................15, 206
Elterngeldstelle............................................................................................................40
Elternschule.................................................................................................................70
213
Stichwortverzeichnis
Elternzeit..............................................................................................................14, 204
Entwicklungs-- und Erziehungsberatung.....................................................................75
Entwicklungsbegleitung für Säuglinge, Kleinkinder und Eltern...................................75
Entwicklungsförderung................................................................................................74
Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach...............................................................180
Ernährungsfragen........................................................................................................70
Erste Hilfe Kurs am Kind.............................................................................................94
Erziehungsbeistand...................................................................................................113
Erziehungsberatung...................................................................................................112
Erziehungsfragen......................................................................................................138
Erziehungsprobleme Hilfe bei ...................................................................................113
esperanza..................................................................................................................168
Essstörungen.....................................................................................................165, 171
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales...............................................................110
Fachbereich Schule und Sport der Stadt Gummersbach.........................................133
Fachhochschule Köln Abt. Gummersbach................................................................134
Fahrrad- und Mopedwerkstatt.....................................................................................42
Familien-Wegweiser....................................................................................................38
Familienberatung.......................................................................................................157
Familienbildung.........................................................................................................123
Familiengericht............................................................................................................57
Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik..................................54, 174
Familienkasse..............................................................................................................18
Familienwerkstatt Wiehl...............................................................................................77
Familienzentren.........................................................................................................101
Fehlgeburt Beratung nach Fehl- und Totgeburten............................................167, 168
Ferienfahrten.............................................................................................................178
Fernuniversität...........................................................................................................134
Flüchtlingsberatungsstelle.........................................................................................200
Fördermöglichkeiten und -programme Beruf und Ausbildung.................................143
Förderschulen............................................................................................................131
Förderverein PuSCH e.V.............................................................................................72
Fragen bei finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten.........................................168
Frank Helmenstein........................................................................................................5
Frau und Wirtschaft ..................................................................................................153
Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte.......................................................148
Frauenhaus...............................................................................................................158
Freiwilligenengagement aller Generationen................................................................60
Früherkennungsuntersuchungen................................................................................68
Geburtsortprinzip.......................................................................................................198
Geburtsurkunde...................................................................................................10, 204
GEPS Deutschland e.V...............................................................................................79
Gesamtschule............................................................................................................130
Geschenk für Kinder bedürftiger Familien...................................................................39
Geschwisterschule......................................................................................................70
Gesetzliche Betreuung .............................................................................................208
Gesund groß werden...................................................................................................68
214
Stichwortverzeichnis
Gesunde Schule........................................................................................................170
Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises.......................73, 85, 92, 155, 156, 169
Gewalt........................................................................................................................158
Gewalt Netzwerk Oberberg – gegen ........................................................................159
Gewaltprävention.......................................................................................................136
GEZ...........................................................................................................................181
Gleichstellungsbeauftragte........................................................................................148
Griechisch-deutsche Gesellschaft.............................................................................202
Grundschulen............................................................................................................127
Grundsicherung...........................................................................................................25
Gumbala....................................................................................................................180
Gymnasien................................................................................................................129
Handwerkskammer zu Köln......................................................................................149
Hartz IV und BürgerService.......................................................................................180
Hartz IV und Elterngeld...............................................................................................15
Hartz IV und Kinderzuschlag.......................................................................................18
Hartz IV und Stromspar-Check kostenlos...................................................................39
Hartz IV und Verhütungsmittel.....................................................................................90
Hauptschulabschluss nachholen...............................................................................142
Hauptschulen.............................................................................................................130
Haus früher Hilfen........................................................................................................74
Hausapotheke.............................................................................................................93
Hausgeburt..................................................................................................................10
Hautschäden...............................................................................................................96
Hebamme....................................................................................................................10
Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt.........................................................10
Hebammenhilfe...........................................................................................................86
Hebammensprechstunde............................................................................................70
Heizkostenzuschuss zum Wohngeld...........................................................................35
Hexenbusch e.V. Freizeitpark .......................................................................................6
Hilfe in besonderen Lebenslagen................................................................................28
Hilfe zum Lebensunterhalt...........................................................................................23
Hirnbeschädigter Bund Deutscher ...........................................................................173
HIV Infektion..............................................................................................................172
HIV-infiziertes Kind......................................................................................................91
Hochbegabung..........................................................................................................135
Hochschulen..............................................................................................................134
Homepage des Oberbergischen Kreises www.obk.de................................................30
IB Internationaler Bund..............................................................................................147
ich-bin-gut..................................................................................................................143
ich-will-lernen.............................................................................................................140
Industrie- und Handelskammer zu Köln....................................................................149
Integration..........................................................................................................193, 198
Integration in den Beruf für Förderschüler................................................................133
Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach.........................................................196
Integrationshilfen für Wohnungslose.........................................................................202
Integrationslotsen......................................................................................................202
215
Stichwortverzeichnis
Internetlinks...............................................................................................................174
Internetseite der Stadt Gummersbach www.gummersbach.de..................................27
Islamisches Zentrum.................................................................................................202
Jugend und Familie...................................................................................................187
Jugendamt.................................................................................................................110
Jugendamt Sekretariat Tel. 02261 871218................................................................111
Jugendclub Dieringhausen ...............................................................................188, 190
Jugendgerichtshilfe....................................................................................................116
Jugendheime - Jugendeinrichtungen........................................................................188
jugendliche Aussiedler Beratungsstelle für ..............................................................201
jugendliche Mütter.....................................................................................................168
Jugendmigrationsdienst............................................................................................201
Jugendzeltplatz..........................................................................................................188
Jugendzentren...........................................................................................................188
Jugendzentrum Bernberg .........................................................................................189
Jugendzentrum Innenstadt........................................................................................189
JuLeiCa-Schulung.....................................................................................................178
junge Eltern Steuerliche Regelung für die Eltern von ...............................................19
Junge Erwachsene ...................................................................................................115
junge Mütter in Notlagen.............................................................................................38
junge Mütter Schulpflichtbefreiung von .....................................................................11
junge Schwangere / Mütter Angebote für ...................................................................60
Juniorticket................................................................................................................181
Kath. Jugendgemeinschaftswerk..............................................................................201
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen.........................169
Kids-World.................................................................................................................178
Kind nicht eheliches ....................................................................................................50
Kinder- / Jugendpsychiatrie.........................................................................................72
Kinder- und Jugendberatung.....................................................................................112
Kinder- und Jugendbücher........................................................................................138
Kinder-/Jugendlichensprechstunde...........................................................................177
Kinder-und Jugendärzte in Gummersbach.................................................................64
Kinderarzt – e..............................................................................................................61
Kinderarzt Wie finde ich den richtigen ?......................................................................65
Kinderärztlicher Notdienst - Telefon 02261 / 17-1189.................................................62
Kinderbetreuung........................................................................................................100
Kinderbetreuung in den Ferien ................................................................................178
Kinderbildungsgesetz (KiBiz)....................................................................................101
Kinderfreibetrag...........................................................................................................19
kinderfreundliche Helferinnen und Helfer gesucht....................................................196
Kindergärten..............................................................................................................102
Kindergeld...........................................................................................................16, 206
Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer............................................................17
Kindergeldkasse..........................................................................................................16
Kinderhospiz Balthasar Jugendhospiz Balthasar........................................................83
Kinderkassetten / Kinder-CDs...................................................................................138
Kinderklinik..................................................................................................................71
216
Stichwortverzeichnis
Kinderreisepass beantragen.....................................................................................205
Kinderschutz-Beratung..............................................................................................163
Kinderschutzbund Deutscher OV Oberberg.............................................................161
Kindertagespflege......................................................................................................118
Kinderzuschlag............................................................................................................18
Kindesunterhalt............................................................................................................51
Kindeswohl..................................................................................................................49
Kindeswohlgefährdung Hilfen bei .............................................................................122
Kirchen/Pfarrämter/Religiöse Gemeinschaften.........................................................182
Kleiderkammer Gummersbach....................................................................................42
Knochenmarkspende.................................................................................................210
Kommunales..............................................................................................................176
Kompass Erziehung....................................................................................................38
Kompetenzcheck Für Jugendliche und junge Erwachsene......................................145
Kondom.................................................................................................................90, 91
Kontaktkreis – leere Wiege.........................................................................................79
Koordinatorin für Gesundheitserziehung und -förderung
beim Schulamt für den Oberbergischen Kreis..........................................................170
Körperbehinderte Selbsthilfe e.V. (RaBe)................................................................173
Krankenhaus Gummersbach.......................................................................................70
Krankenkasse..............................................................................................................11
Krankenversicherung des Kindes anmelden.............................................................205
Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderte und Rentner Verband Deutschland e.V. 173
Kriminalitätsopfer.......................................................................................................163
Krisensituationen.......................................................................................................120
Kulturzentrum Bruno – Goller – Haus.......................................................................139
Kündigungsschutz.......................................................................................................11
Landsmannschaften und Vertriebenenvereinigungen...............................................185
Legasthenie...............................................................................................................135
Lehrstellen.................................................................................................................143
Lehrstellenbörse........................................................................................................151
Lernförderung..............................................................................................................20
Leukämie...................................................................................................................209
linie-302.....................................................................................................................189
Lohnsteuerkarte...........................................................................................................12
Mediation.....................................................................................................................58
Mehrstaatigkeit..........................................................................................................194
Melchers Peter Dipl. Psych. Dr. rer. nat.....................................................................72
Migranten / Migrantinnen Suchtberatung für ............................................................170
Migrations- und Integrationsarbeit Kommunale .......................................................193
Migrationserstberatung..............................................................................................200
Migrationshintergrund........................................................................................196, 197
Migrationshintergrund Berufsausbildung...................................................................150
Migrationshintergrund für Kinder aus Familien mit ..................................................196
minderjährigen Schwangere......................................................................................168
Missione Catholica Italiana........................................................................................202
Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern............................................................195
217
Stichwortverzeichnis
Mobbing in der Schule...............................................................................................135
Mobile Jugendarbeit..................................................................................................189
Montessori-Pädagogik.................................................................................................75
Musical-Projekt Oberberg..........................................................................................137
Musikschule...............................................................................................134, 137, 180
Musiktherapie..............................................................................................................75
Mutter-Kind Bundesstiftung.........................................................................................38
Mutter-Kind-Haus........................................................................................................60
Mutter-Kind-Kur...........................................................................................................59
Müttercafe....................................................................................................................70
Mutterschaftsgeld..............................................................................................204, 205
Mutterschutz................................................................................................................10
Nabelschnurblut Nabelschnurblutspende.................................................................210
neutrale Anlaufstelle Kinderschutz-Beratung DRK...................................................163
nina + nico Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen e.V.......................162
NO Netzwerk Oberberg gegen Gewalt.....................................................................158
Notfall – Telefonnummern finden Sie vorn links in diesem Ordner...........................222
Notfall-Praxis kinderärztliche Krankenhaus Gummersbach........................................62
Nummer gegen Kummer – Elterntelefon...........................................................171, 222
Nummer gegen Kummer – Kinder/Jugendtelefon.............................................171, 222
Oberberg Pass..........................................................................................................180
Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH......................173
Oberbergischer Kreis Amt für Soziale Angelegenheiten............................................30
Oberbergisches Bündnis für Familie...................................................................59, 154
Ogs = Offene Ganztagsgrundschule ........................................................................124
Online Beratung für Jugendliche...............................................................................174
Opferschutzhilfe Polizei.............................................................................................161
Organspende.............................................................................................................209
OVAG / VRS..............................................................................................................181
Paarberatung...............................................................................................................57
Paten gesucht............................................................................................................196
Patienteninformationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung.................................66
Patientenverfügung...................................................................................................207
Patientenvollmacht....................................................................................................208
Persönlichkeitsentwicklung........................................................................................115
Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftige.....................................................................28, 29
Pflegeberatung............................................................................................................29
Pflegeeltern...............................................................................................................121
Plötzlicher Säuglingstod - Das Risiko mindern...........................................................80
Plötzlicher Säuglingstod SIDS Hilfe für Betroffene.....................................................79
Pränataldiagnostik.....................................................................................................164
Probleme in der Familie Hilfe bei...............................................................................112
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Baumhof. . .165
Psychologische Beratungsstelle Wipperfürth Herbstmühle........................................78
Quartiersmanagement Bernberg Quartiersmangerin................................................179
Ratgeber für Menschen mit Behinderung...........................................................75, 173
rauchfreie Umgebung für Ihr Kind...............................................................................80
218
Stichwortverzeichnis
Realschulen...............................................................................................................129
Regionalagentur Region Köln...................................................................................148
Riestervertrag Kinderzulage im...................................................................................19
Rückbildungsgymnastik Rückbildungskurse.........................................................70, 87
Rückenlage..................................................................................................................80
Schlafsack...................................................................................................................82
Schlafstörungen.........................................................................................................165
Schnittstellenmanagement für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund........196
Schreibabys.................................................................................................................78
Schulabschluss nachholen........................................................................................141
Schulabschlüsse Unterstützung beim Nachholen von .............................................140
Schulamt....................................................................................................................133
Schulbasispaket..........................................................................................................20
Schuldnerberatung..............................................................................................41, 172
Schullaufbahnberatung.............................................................................................136
Schulleistungsschwierigkeiten...................................................................................136
Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern...................................................................11
Schulpsychologischer Dienst....................................................................................135
Schütteltrauma bei Kindern.........................................................................................85
Schwerbehindertenausweis........................................................................................30
Schwierigkeiten mit Schule, Beruf, Freizeit, Freundeskreis, Partnerschaft, Eltern ..165
Selbsthilfebüro Gummersbach......................................................................59, 79, 171
sexueller Missbrauch Hilfe bei nina +nico.................................................................162
Sonnenschutz für Kinder: das können Sie tun......................................................95, 96
Sorgeerklärung............................................................................................................47
Sorgerecht...................................................................................................................48
Sozialdienst katholischer Frauen und Männer............................................................59
Soziale Dienste Oberberg.........................................................................................170
Soziale Hilfen...............................................................................................................22
Sozialintegration........................................................................................................136
Sozialpädagogische Familienhilfe ............................................................................113
Sparkassen-und-Bürgerstiftung.....................................................................................7
Spätaussiedler...........................................................................................................201
Spielgruppe für Kinder mit und ohne Behinderung...................................................138
Spielplätze in Gummersbach....................................................................................106
Sportangebote in Gummersbach..............................................................................186
Sprachentwicklung....................................................................................................197
Sprachförderung........................................................................................................197
Sprachkenntnisse in einer Arzt-Praxis........................................................................66
Sprachlerncafés.........................................................................................................197
Sprachtherapie............................................................................................................75
Staatsangehörigkeit...................................................................................194, 198, 199
Stadtbücherei............................................................................................................180
Stadtteilferienspiele...................................................................................................178
Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit..................................................179
Stalking......................................................................................................................162
Standesamt..................................................................................................................10
219
Stichwortverzeichnis
Starke Eltern – starke Kinder....................................................................................138
start-klar Berufsperspektiven für Jugendliche und junge Erwachsene.....................145
Startercenter für Gründerinnen.................................................................................154
Steinmüller Bildungszentrum ....................................................................................148
Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende............................................................46
Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern...............................................19
Stiftung Mutter und Kind............................................................................................167
Stillambulanz...............................................................................................................70
Stillen...........................................................................................................................81
Straffälligkeit von Jugendlichen ................................................................................116
Streetworker..............................................................................................................189
Stromkosten.................................................................................................................39
Studieren mit Kind.....................................................................................................148
Sucht- und Drogenberatung Suchtnotruf : 0221 19700........................................170
Suchtberatung für Migranten / Migrantinnen.............................................................203
Supervisionsgruppen für Beratungslehrer und Sozialpädagogen............................136
Tafel e. V Suppenküche.............................................................................................42
Tagesgruppe..............................................................................................................114
Tagesmutter Tagesvater gesucht..............................................................................119
Tagesmütter und Tagesväter.....................................................................................101
Tagesmütternetz Oberberg e.V.................................................................................120
Tagespflegekinder......................................................................................................118
Teens-World ..............................................................................................................178
Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind.............................................149
Telefonseelsorge...............................................................................................171, 222
Theater der Stadt Gummersbach......................................................................139, 180
Theodor-Heuss-Akademie........................................................................................134
Tischtennisplatten..........................................................................................................6
Totgeburt Beratung nach...........................................................................................167
Trauerzentrum für Kinder Thalita ................................................................................84
Trennungs- und Scheidungsberatung.........................................................................57
Türkischer Elternverein Bergneustadt.......................................................................202
Türkischer Kulturverein.............................................................................................202
U1 – J1........................................................................................................................68
Überwärmung und Überdeckung................................................................................81
Umgang, Besuch.........................................................................................................51
Umgangsrecht.............................................................................................................49
Umgangsregelung.......................................................................................................57
Unterhalt für nicht Verheiratete....................................................................................53
Unterhaltsanspruch.....................................................................................................47
Unterhaltsvorschuss..............................................................................................44, 52
Väter nicht verheiratete Neue Regelung für ...............................................................48
Väterberatung............................................................................................................168
Vaterschaft feststellen.................................................................................................50
Vaterschaftsanerkennung..............................................................................12, 47, 204
Vaterschaftsrecht.........................................................................................................49
Vaterschaftstest...........................................................................................................51
220
Stichwortverzeichnis
Verband allein erziehender Mütter und Väter..............................................................53
Verband berufstätiger Mütter.....................................................................................153
Verbesserung der Lebensqualität der im Stadtteil lebenden Menschen..................179
Verein für Soziale Bildungsarbeit e.V........................................................................134
Verhaltensauffälligkeiten............................................................................................136
Verhütung Verhütungsmittel Stillen?.........................................................................90
Verzeichnis der Hebammen........................................................................................10
VfL Gummersbach.....................................................................................................181
Villa Adebar..................................................................................................................78
Vojta.............................................................................................................................75
Volkshochschule Gummersbach...............................................................134, 138, 180
Vorlesepaten gesucht................................................................................................196
Vorsorgevollmacht.....................................................................................................208
VSB gGmbH..............................................................................................................145
Wegbegleiter für Kinder mit Migrationshintergrund gesucht.....................................196
Weisser Ring.............................................................................................................163
Weitblick......................................................................................................................60
Weiterbildung.....................................................................................................143, 151
Weiterbildungskurse..................................................................................................144
Weltkindertag.............................................................................................................178
Wibbelstetze Oberberg................................................................................................77
Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen....................................................................149
Willkommen - Wenn es anders kommt........................................................................75
Wirtschaftliche Hilfen...................................................................................................13
Wirtschaftliche Hilfen für Alleinerziehende..................................................................44
Wochenbettbetreuung.................................................................................................86
Wohnberatung und -vermittlung..................................................................................37
Wohnberechtigungsschein..................................................................................36, 181
Wohngeld...............................................................................................................31, 32
Wohnprojekt für junge Mütter/Väter Knotenpunkt.......................................................60
Wohnungslose Fachberatung für .............................................................................166
wohnungslose Frauen...............................................................................................166
Wohnungsvermittlung..................................................................................................31
Zahngesundheit...........................................................................................................69
Zirkusbegegnungscamp............................................................................................178
Zuflucht für geschlagene und misshandelte Frauen und ihre Kinder ......................158
Zukunft Berufliche von Jugendlichen........................................................................144
Zuschüsse zur Deckung einzelner Kinder- und Jugendveranstaltungen.................190
Zuständige Stellen für wirtschaftliche / soziale Hilfen.................................................40
zweisprachige Erziehung..........................................................................................197
Zwischen- und Abschlussprüfungen intensive Vorbereitung auf .............................148
221
Notfall – Telefonnummern
Rettungswagen und Notarzt
Feuerwehr
Polizei
112
112
110
Kinderärztlicher Notdienst
Giftnotrufzentrale
02261/171189
0228/19240
Suchtnotruf
0221/19700
Notdienst – Ärzte (0,14 Euro pro Anruf)
Arztnotrufzentrale
Zahnarzt
Augenarzt
HNO Arzt
01805/044100
01805/98700
0180/5044100
0180/5044100
Krankenhaus Gummersbach
Krankenhaus Engelskirchen
Krankenhaus Lindlar
Krankenhaus Waldbröl
Krankenhaus Wipperfürth
02261/170
02263/810
02266/910
02291/820
02267/8899
Apotheken Notdienst
0180/5938888
Notruf Psychiatrie
02261/171300
Jugendamt Bereitschaftsdienst
bei akuter Kindeswohlgefährdung
112
Frauenhaus Oberberg
0180/5005532
Telefonseelsorge
Nummer gegen Kummer (Elterntelefon)
Nummer gegen Kummer (Kinder-und Jugendtelefon)
0800/1110111
0800/1110550
0800/1110333
Babyklappe
Krankenhaus Gummersbach
Wilhelm – Breckow - Allee 20
51643 Gummersbach
Die Babyklappe befindet sich auf der Rückseite der Kinderambulanz
Funktionen, Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten im
Ressort „Pädagogische Hilfen“ des Stadtjugendamtes
Gummersbach
Mitarbeiter/in
Telefon
Vertretung
Herr Schulte
Frau Ahmadi-Bruchhausen
Herr Kämpfer
Herr Ponzel
Herr Boers
Frau Fittig
Herr Adleff
Frau Stegmann
Frau Gelhausen
871205
871222
871209
871208
871224
872207
872201
871207
871202
Frau Ahmadi-Bruchhausen
Herr Schulte
Herr Ponzel
Herr Boers
Herr Kämpfer
Frau Stegmann
Frau Gelhausen
Frau Fittig
Herr Adleff
Frau Brambach
Frau Brünninghaus
Frau Schneider
872208
871223
872222
Frau Henrich
Herr Arnds
Team Kernzuständigkeit
Funktion
Krisendienst
Mitte
Innenstadt
Mitte
Niederseßmar
West
Strombach
West
Dieringhausen
West
Hülsenbusch
Ost Bernberg/Rebbelroth
Ost
Bernberg
Ost
Derschlag
Ost Bernberg/Talsperre
Bezirkssozialdienst
Bezirkssozialdienst
Bezirkssozialdienst
Bezirkssozialdienst
Bezirkssozialdienst
Bezirkssozialdienst
Bezirkssozialdienst
Bezirkssozialdienst
Bezirkssozialdienst
Mo. 08:30-16:00
Mo.08:30-16:00
Do. 08:30-17:00
Di. 08:30-16:00
Fr. 08:30-12:00
Fr. 08:30-12:00
Mi. 08:30-16:00
Di. 13:00-16:00
Mi. 08:30-13:00
Frau Schneider
Frau Brambach
Frau Brünninghaus
Mitte
Ost
West
Gummersbach
Gummersbach
Gummersbach
Pflegekinderdienst
Pflegekinderdienst
Pflegekinderdienst
Mi. 08:30-16:00
Di. 08:30-13:00
Di. 08.30-13:00
871203
872205
Herr Arnds
Frau Henrich
Ost
Mitte
Gummersbach
Gummersbach
Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe
Do.13:00-17:00
Do. 08:30-13:00
Frau Fittig
Frau Spira
Frau Adolphs
Frau Eckhardt
Frau Kolken
015774429439
01515509152
015779457151
01637932900
Frau Spira
Frau Fittig
Frau Eckhardt
Frau Adolphs
Herr Steinbrügge
Gummersbach
Gummersbach
Gummersbach
Gummersbach
Gummersbach
Ambulanter Dienst
Ambulanter Dienst
Ambulanter Dienst
Ambulanter Dienst
Ambulanter Dienst
Frau Kösling
Frau Pohlheim von
Herr Steinbrügge
Herr Mohr
Frau Sprenger-Risken
Herr Steiner
Frau Kesehage
Frau Langlotz
0157 84421166
015784115842
01783303026
872212
871212
871204
871218
871218
Frau Pohlheim von
Frau Kösling
Herr Steiner
Frau Sprenger-Risken
Herr Mohr
Herr Schulte
Frau Langlotz
Frau Kesehage
Gummersbach
Gummersbach
Gummersbach
Gummersbach
Gummersbach
Gummersbach
Gummersbach
Gummersbach
Familienhebamme/AD
Familienhebamme/AD
Koordinator AD
Trennungs/Scheidungsb.
Trennungs/Scheidungsb.
Leitung, Jugendhilfeplanung Do 13:00-17:00
Sekretariat
Sekretariat
Wir bitten um Verständnis, wenn der gewünschte Gesprächspartner nicht erreichbar ist. Oftmals sind im Sozialdienst akute
Krisen zu bearbeiten. Nutzen Sie bitte in diesen Fällen die Anrufbeantworter, oder wenden sich an das Sekretariat.
Hier erhalten Sie auch differenzierte Auskünfte in Zuständigkeitsfragen.
Sekretariat
Fax Jugendamt:
02261 871218
02261 876218
Team
Team Mitte
Team West
Team Ost
Stadtteil
Windhagen, Innenstadt, Niederseßmar
Hülsenbusch, Strombach, Dieringhausen
Talsperrenbereich, Derschlag, Bernberg
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