Inhaltsverzeichnis Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach.........................................5 Durch den Behördendschungel.................................................................................9 Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt..............................................................10 Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt.....................................................10 Mutterschutz............................................................................................................10 Kündigungsschutz...................................................................................................11 Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern...............................................................11 Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse.....................................................11 Eintrag des Kindes auf der Lohnsteuerkarte..........................................................12 Vaterschaftsanerkennung.......................................................................................12 Wirtschaftliche Hilfen................................................................................................13 Die Elternzeit...........................................................................................................14 Das Elterngeld ........................................................................................................15 Das Kindergeld .......................................................................................................16 Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer........................................................17 Kinderzuschlag .......................................................................................................18 Kinderfreibetrag.......................................................................................................19 Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)...........................................19 Kinderzulage im Riestervertrag ..............................................................................19 Besteuerung von Ehegatten....................................................................................19 Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern...........................................19 Bildungspaket..........................................................................................................20 Soziale Hilfen.............................................................................................................22 Hilfe zum Lebensunterhalt......................................................................................23 Das Arbeitslosengeld II (AlG II) ..............................................................................24 Grundsicherung.......................................................................................................25 Weitere Hilfen..........................................................................................................28 Schwerbehindertenausweis....................................................................................30 Wohnungswesen.....................................................................................................31 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ..........................................................................38 Hilfen für Familien mit geringem Einkommen.........................................................38 Zuständige Stellen für wirtschaftliche / soziale Hilfen.............................................40 Sind Sie alleinerziehend?.........................................................................................43 Wirtschaftliche Hilfen für Alleinerziehende..............................................................44 Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärung.................47 Kurzinfos für Allein Erziehende...............................................................................48 Ich erwarte ein nicht eheliches Kind.......................................................................50 Plötzlich alleinerziehend - wie schaffe ich das?......................................................54 Beratungsangebote für Alleinerziehende Mütter und Väter....................................57 Angebote für junge Schwangere / Mütter...............................................................60 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit..............................61 Bereitschaftsdienst Kinderärzte..............................................................................62 Bereitschaftsdienst Ärzte Gummersbach................................................................63 1 Kinder-und Jugendärzte in Gummersbach.............................................................64 Wie finde ich den richtigen Kinderarzt?..................................................................65 Checkliste auffälliger Symptome.............................................................................67 Früherkennungsuntersuchungen U1 – J1...............................................................68 Zahngesundheit.......................................................................................................69 Krankenhaus Gummersbach..................................................................................70 Klinik für Kinder- und Jugendmedizin.....................................................................71 Fachbereich Kinder- / Jugendpsychiatrie, –psychotherapie und –psychosomatik.72 BIGS – BürgerInformation Gesundheit und Soziales.............................................73 Haus früher Hilfen...................................................................................................74 AD(H)S....................................................................................................................76 Hilfe bei Schreibabys..............................................................................................78 Der Plötzliche Säuglingstod (SIDS) Hilfe für Betroffene.........................................79 Plötzlicher Säuglingstod - Das Risiko mindern.......................................................80 Kinder trauern anders ............................................................................................84 Thalita - Trauerzentrum für Kinder .........................................................................84 Schütteltrauma bei Kindern.....................................................................................85 Was ist Hebammenhilfe?........................................................................................86 Verhütung................................................................................................................90 AIDS / HIV – Verhütung..........................................................................................91 Was gehört in die Hausapotheke?..........................................................................93 Die Sonne hat auch Schattenseiten........................................................................95 Kinderbetreuung......................................................................................................100 Tageseinrichtung für Kinder..................................................................................101 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)................................................................................101 Betreuung von Kindern unter drei Jahren.............................................................101 Tagesmütter und Tagesväter.................................................................................101 Familienzentren.....................................................................................................101 Kindergärten..........................................................................................................102 Spielplätze in Gummersbach ...............................................................................106 Leben in Gummersbach Jugend und Familie / Jugendamt..................................110 Hilfen, Beratung und Unterstützung durch den ....................................................110 Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach..................110 Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst......................................................111 Familienbildung.......................................................................................................123 Bildungsstandort Gummersbach...........................................................................124 Grundschulen........................................................................................................127 Gymnasien............................................................................................................129 Realschulen...........................................................................................................129 Hauptschulen........................................................................................................130 Gesamtschule:......................................................................................................130 Förderschulen.......................................................................................................131 Weiterführende Schulen: Berufskolleg..................................................................133 Schulamt ..............................................................................................................133 Hochschulen..........................................................................................................134 2 Volkshochschulen.................................................................................................134 Sonstige Schulen..................................................................................................134 Rund um die Schule..............................................................................................135 Schulpsychologischer Dienst des Oberbergischen Kreises.................................135 Musikschule Gummersbach e. V...........................................................................137 Volkshochschule Gummersbach...........................................................................138 Bücherei / Bibliothek.............................................................................................138 Bruno – Goller – Haus...........................................................................................139 Theater der Stadt Gummersbach.........................................................................139 Analphabetismus / Alphabetisierung.....................................................................140 Schulabschluss nachholen....................................................................................141 Weiterführende Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene..................144 Berufliche Zukunft von Jugendlichen....................................................................144 Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind.........................................149 Service rund um die Ausbildung...........................................................................150 Bildungsprämie......................................................................................................151 Bildungsscheck NRW............................................................................................153 Oberbergisches Bündnis für Familie.....................................................................154 Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Kreisgesundheitsamtes.........................................................................................155 Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis.................................................................156 Familienberatung.....................................................................................................157 Beratung und Hilfe bei Gewalt..............................................................................158 Beratungs- und Hilfsangebote bei Problemen in der Familie, Ehe, Erziehung....164 Sonstige Beratungen / Hilfen................................................................................170 Behindertenhilfe....................................................................................................173 Bundesweite Angebote Beratungsstellen und weiterführende Internetlinks.......174 Kommunales............................................................................................................176 Bürgersprechstunde..............................................................................................177 Kinder-/Jugendlichensprechstunde.......................................................................177 Sichere Kinderbetreuung in den Ferien................................................................178 Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit.............................................179 Quartiersmanagement Bernberg..........................................................................179 Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach..........................................................180 Kirchen/Pfarrämter/Religiöse Gemeinschaften.....................................................182 Landsmannschaften und Vertriebenenvereinigungen..........................................185 Sportangebote in Gummersbach..........................................................................186 Leben in Gummersbach Jugend und Familie -Jugendzentren.............................187 Jugendzentren.......................................................................................................188 Jugendheime - Jugendeinrichtungen....................................................................188 Mobile Jugendarbeit..............................................................................................189 Leben in Gummersbach - Jugend und Familie - Zuschüsse................................190 Ausländerangelegenheiten....................................................................................191 Aufenthaltsgenehmigung......................................................................................192 Deutsch als Fremdsprache...................................................................................192 3 Kommunale Migrations- und Integrationsarbeit....................................................193 Einbürgerung.........................................................................................................194 Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach.....................................................196 Sprachentwicklung, Sprachförderung und zweisprachige Erziehung .................197 Ist mein Kind deutsch? .........................................................................................198 Beratungsstellen für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge.................200 Checklisten, Formulare und Persönliches...........................................................204 Checkliste für Behördengänge und Anträge.........................................................204 Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht, Patientenverfügung..........................207 Organspende.........................................................................................................209 Blutspende............................................................................................................209 Jeder Einzelne zählt! – Gemeinsam gegen Leukämie!........................................209 Knochenmarkspende............................................................................................210 Nabelschnurblutspende........................................................................................210 Stichwortverzeichnis...............................................................................................211 Funktionen, Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten im Ressort „Pädagogische Hilfen“ des Stadtjugendamtes Gummersbach.....................................................223 4 Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach Grußwort des Bürgermeisters der Stadt Gummersbach Frank Helmenstein Liebe Eltern, im Namen der Stadt Gummersbach gratuliere ich Ihnen sehr herzlich zur Geburt Ihres Kindes. Ich freue mich mit Ihnen über unseren neuen Erdenbürger und wünsche ihm alles erdenklich Gute! Im Moment ist noch vieles neu oder wieder neu für Sie: Ihr Kind muss sich noch an die Umgebung gewöhnen und an die vielen Reize, mit denen es in jedem Augenblick konfrontiert wird. Und genauso hat sich Ihr Leben verändert. Ihr Baby braucht Ihre Hilfe und Pflege, in seinen ersten Lebensmonaten noch viel mehr als irgendwann später. Sie sollen wissen: Kinder sind in Gummersbach gern gesehen und wir möchten Sie darin bestmöglich unterstützen, dass Sie Ihrem Kind einen guten Start ins Leben ermöglichen können. Dafür haben wir dieses Elternbegleitbuch entwickelt. Zum Einen soll es Sie in den ersten Lebensmonaten durch den „Behörden-Dschungel“ begleiten und Ihnen Auskunft über mögliche wirtschaftliche Hilfen geben. Zum Andern erhalten Sie eine Fülle von konkreten Angeboten für Kinder und Familien, Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind sowie Informationen über Beratungs- und Hilfestellen in Gummersbach. Mit dem Begrüßungsgeschenk verbinde ich den Wunsch, dass sich Ihr Kind in unserer Heimatstadt jederzeit wohl und geborgen fühlen möge. In diesem Sinne wünsche Ihnen eine glückliche Zeit mit Ihrem Kind und verbleibe in aufrichtiger Verbundenheit Ihr Frank Helmenstein Bürgermeister 5 Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach Der Freizeitpark Hexenbusch e.V., in der Bevölkerung besser bekannt als „Hexenbuschverein“, ist ein gemeinnütziger Verein mit über 400 Mitgliedern, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den kleinen Gummersbacher Stadtpark namens "Hexenbusch", der zwischen Luisen-, Augusta- und Moltkestraße und dem Rathaus gelegen ist, als grüne Lunge der Stadt zu erhalten. Der Verein wurde am 26. Juni 1975 vom leider viel zu früh verstorbenen "Altstadtbürgermeister" Klaus Gelhausen, dem jetzigen Ehrenvorsitzenden Manfred Jost und dem Ehrenmitglied Herbert Berg gegründet. Der Sohn des damaligen Gründungsvorsitzenden ist der heute amtierende erste Vorsitzende Marco Gelhausen. Ziel war zunächst die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung des veralteten, kleinen Spielplatzes im Hexenbusch, der sich in einem erbarmungswürdigen Zustand befand. Die Kinder der Innenstadt sollten „von der Straße geholt“ werden und einen attraktiven Platz zum Spielen bekommen. Besucher des Hexenbuschs, der im Übrigen auch von den Schülern des Städtischen Gymnasiums Moltkestraße als Spielplatz genutzt wird, können sich davon überzeugen, dass wir dieses Ziel erreicht haben. Immer wieder neu angeschaffte Spielgeräte haben die Attraktivität des Spielplatzes enorm gesteigert. Wir werden aber nicht nachlassen, innovativ über neue Ideen zur Verbesserung des Spielangebots nachzudenken und befinden uns im Fluss ständiger Veränderungen. Weiteres Vereinsziel war und ist es, den gesamten Park als einen Ort der Entspannung und Erholung für Jung und Alt zu gestalten. Dies haben wir durch Anpflanzungen, Gestaltung der Grünflächen, die ehrenamtliches Engagement Errichtung mehrerer Bronzeskulpturen wie der „Hexe auf dem Ritt durch die Walpurgisnacht“, dem „Wicht met Zöppen“, dem „Wicht ohne Zöppe“ und dem Blumenbrunnen getan. Seit einigen Jahren ist ein Boule- und Bocciaplatz hinzugekommen, der dazu einlädt, „eine ruhige Kugel zu schieben“. An wetterfesten Tischtennisplatten können sich Kinder wie auch Erwachsene austoben. Auch sonstige soziale und kulturelle Zwecke unterstützt der Hexenbuschverein. So war er maßgeblich am Erhalt der Gummersbacher Stadthalle, der „Schützenburg“ beteiligt wie auch an der Restaurierung des Glockenspiels am Rathaus und vielen anderen Projekten. Wir finanzieren unsere Projekte im Wesentlichen mit einem alljährlich im Bühnenhaus der Stadt ausgerichteten Wohltätigkeitskonzert des Musikkorps der Bundeswehr, welches regelmäßig ausverkauft ist. Die hieraus resultierenden Einnahmen werden ausnahmslos dem wohltätigen Zweck zugeführt. In Verbindung mit unserem ehrenamtlichen Engagement werden so immer neue Projekte realisierbar. Einmal jährlich organisieren wir eine Veranstaltung, bei der Jung und Alt im Hexenbusch feiern können. Mal veranstalten wir ein reines Kinderfest, ein anderes Mal einen Frühschoppen oder ein Oktoberfest; im vergangenen Jahr haben wir ein großes Boule- und Boccia- Turnier ausgerichtet, welches begeisterten Zuspruch und rege Teilnahme fand. Selbstverständlich wird bei unseren Festen stets für Musik, gute Verpflegung und Stimmung gesorgt, weshalb sie nicht nur von Bewohnern der Innenstadt gerne besucht werden. Wir möchten gerne alle, die neugierig geworden sind und sich für uns interessieren, einladen, den Hexenbusch und unseren Hexenbuschverein kennenzulernen. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage oder kommen sie zu einer unserer Veranstaltungen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Marco Gelhausen (1. Vorsitzender) 6 Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach - Einfach Gutes tun Zur Anziehungskraft und Lebensqualität einer Region tragen neben landschaftlichen Reizen, attraktiven Arbeitsplätzen und einer guten Infrastruktur insbesondere vielfältige Angebote im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich bei. Um gerade dieses Angebot auf eine breitere finanzielle Basis zu stellen, gründeten Sparkasse und Stadt im Jahr 2007 die Sparkassen- und Bürgerstiftung für Gummersbach. Nun ist es an den Gummersbacher Bürgern, die Stiftung zu dem zu machen, was sie sein soll: Eine Stiftung von Bürgern für Bürger. Einerseits gehört hierzu, dass engagierte Gummersbacher Bürger das Stiftungskapital durch kleine und große Zuwendungen aufstocken, so dass noch mehr gemeinnützige Projekte in unserer Stadt unterstützt werden können. Die Auflage dieser Broschüre beispielsweise wurde erst durch die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung möglich. Andererseits braucht es engagierte Bürger, die solche Projekte initiieren und bewegen. Wir würden uns sehr freuen, wenn viele Gummersbacher die Stiftung unterstützen und so zu noch mehr Lebensqualität in unserer Stadt beitragen. Wesentliche Informationen zur Stiftung und wie Sie diese unterstützen können, finden Sie auf: www.sparkassen-und-buergerstiftung-gm.de oder erhalten Sie bei: Hartmut Weuste (Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt): 02261/31-202 oder Dr. Klaus Blau (Stadt Gummersbach): 02261/871135. 7 Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach 8 Liebe Eltern, Dieses Elternbegleitbuch wird Ihnen von den beiden Familienhebammen der Stadt Gummersbach überreicht. Wir hoffen, Ihnen mit zahlreichen Informationen, Hinweisen und Ansprechpartner/innen, die wir in diesem Buch zusammengestellt haben, einen Wegweiser (nicht nur durch den Behördendschungel) für das Leben mit Kind/ern in unserer Stadt geben zu können. Mit den besten Wünschen Ihre Familienhebammen Ute von Polheim und Ulrike Kösling Durch den Behördendschungel Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt Die Anmeldung Ihres Kindes beim zuständigen Standesamt übernimmt für Sie das Krankenhaus, in dem Ihr Kind geboren worden ist. Das Krankenhaus gibt die Geburtsanzeige sowie Ihre schriftliche Erklärung über die Bestimmung des bzw. der Vornamen an das Standesamt weiter. Dabei richtet sich die Zuständigkeit des Standesamtes nach dem Geburtsort Ihres Kindes, nicht nach Ihrem Wohnort. Sofern keine Fragen beim Standesamt auftreten, können Sie die Geburtsurkunde dort abholen. In vielen Fällen, z.B. wenn Sie nicht verheiratet oder Sie ausländischer Herkunft sind, müssen Sie persönlich noch einmal im Standesamt erscheinen und fehlende Unterlagen nachreichen oder die Vaterschaftsanerkennung erklären. Bei einer Hausgeburt müssen Sie Ihr Kind innerhalb einer Woche selbst beim zuständigen Standesamt anmelden. Dazu ist die von der Hebamme ausgestellte Geburtsbescheinigung vorzulegen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt. Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme Ihrer Wahl während der Schwangerschaft, der Geburt und für den Zeitraum von mindestens acht Wochen nach der Entbindung. Von Ihrer Hebamme erhalten Sie in der ersten Zeit Hilfe bei der Pflege und Ernährung Ihres Kindes, beim Stillen, bei sozialen und behördlichen Fragen und vieles mehr. Die Kosten für die Hebamme werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ein Verzeichnis der Hebammen in Gummersbach erhalten Sie mit diesem Elternbegleitbuch oder im Internet unter www.hebammensuche.de. Mutterschutz Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit sind Sie von Ihrer Arbeit freigestellt, um sich auf die Geburt vorzubereiten, bzw. sich nach der Geburt zu erholen und in Ruhe die erste Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzzeit auf zwölf Wochen nach der Entbindung. Während des Mutterschutzes erhalten Sie – sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld und ggf. von Ihrem Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss ergeben summiert Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten drei Kalendermonaten. Sofern Sie privat versichert sind, ist nicht die Krankenkasse, sondern die Mutterschaftsgeldstelle beim Bundesversicherungsamt in Bonn die richtige Anlaufstelle. 10 Durch den Behördendschungel Im Anschluss an die Mutterschutzfrist können Sie Elternzeit beantragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder – sofern Sie privat versichert sind – an das Bundesversicherungsamt in Bonn. Einen Leitfaden zum Thema Mutterschutz erhalten Sie unter www.bmfsfj.de Kündigungsschutz Während der Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt darf Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt unabhängig davon, ob Sie als Mutter nach Ablauf der Mutterschutzfrist wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in Elternzeit gehen wollen. Der Kündigungsschutz besteht auch während der gesamten Dauer der in Anspruch genommenen Elternzeit. Weitere Informationen zum Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz unter www.bmfsfj.de oder in der kostenlosen Broschüre „Kündigungsschutz“, die Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Postfach 300 265, 53182 Bonn oder per E-Mail an [email protected] bestellen können. Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern Während der Schwangerschaft bleibt die Schulpflicht – bis zum Eintritt des Mutterschutzes – bestehen. Selbstverständlich kann nach Eintritt des Mutterschutzes weiterhin die Schule freiwillig besucht werden. Sofern Sie sich in einer Ausbildung befinden und in Elternzeit gehen, verlängert sich Ihre Ausbildungszeit entsprechend. Kann nach der Geburt die Betreuung des Kindes nicht anders sichergestellt werden, können Sie sich von der Schulpflicht befreien lassen. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Befreiung der Schulpflicht. Anträge dazu sind in den Schulen erhältlich. Dem Antrag fügen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes bei, sowie die Bescheinigung Ihres zuständigen Jugendamtes, dass die Betreuung Ihres Kindes von Ihnen allein wahrgenommen wird. Falls die Betreuung Ihres Kindes durch Andere (z.B. durch die Großeltern) sichergestellt werden kann, ist eine Schulbefreiung nicht möglich. Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse Sofern noch nicht geschehen, müssen Sie Ihr Kind auch bei Ihrer Krankenkasse anmelden. Hierzu erhalten Sie vom Standesamt, bei dem Sie Ihr Kind in der ersten Woche nach der Geburt angemeldet haben, eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Bei miteinander verheirateten Eltern wird Ihr Kind in die bestehende Familienversicherung kostenlos mit aufgenommen, ebenso bei minderjährigen Eltern, die selbst noch bei ihren Eltern mitversichert sind. Diese Regelung gilt bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. 11 Durch den Behördendschungel Eintrag des Kindes auf der Lohnsteuerkarte Um einen Steuerfreibetrag zu erhalten, müssen Sie Ihr Kind auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt vor Ort. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde Ihres Kindes (diese erhalten Sie im Standesamt) sowie Ihr gültiger Personalausweis. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt. Vaterschaftsanerkennung Sofern Sie verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig, da hier per Gesetz der Mann, der zum Zeitpunkt mit der Kindesmutter verheiratet ist, als Vater des Kindes gilt. Sofern Sie nicht verheiratet sind, besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Um eine Vaterschaft anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt vor Ort. Hier wird die Anerkennung der Vaterschaft, sowie die Zustimmung der Kindesmutter beurkundet. Die Anerkennung sollte – wenn möglich – bereits vor der Geburt oder kurz danach erfolgen. 12 Liebe Eltern, Wirtschaftliche Hilfen auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zur Elternzeit, zum Elterngeld und zum Kindergeld. Eltern mit geringem Einkommen können zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschlag erhalten. Wer anspruchsberechtigt ist und bei welcher Stelle Eltern einen Antrag stellen können, steht auf den folgenden Seiten. Ebenso finden Sie Informationen zu Sozialen Hilfen: Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, weitere Hilfen nach dem SBG XII. Vielleicht möchten Sie ja wissen, ob Sie Anspruch auf eine preiswerte Sozialwohnung haben und wie und wo Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen können. Möglicherweise interessieren Sie sich nur für das Thema Wohngeld. Informationen zu diesen Themen finden Sie ebenfalls auf den nächsten Seiten. Außerdem gibt es noch einige Informationen zur Sozialhilfe, zur Schuldnerberatung, zu Beratung- und Prozesskostenhilfe, zur Bundesstiftung Mutter und Kind, zum Steuerrecht für Familien, zu der Kleiderund Möbelkammer in Gummersbach, zur Gummersbacher Tafel sowie zum Sozialkaufhaus der Caritas und zur Fahrrad- und Mopedwerkstatt zweier Mitarbeiter des Jugendamtes Gummersbach. Möchten Sie wissen, was Alleinerziehende tun können, die für ihr Kind keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten? Dann sind Sie auf der Seite Unterhaltsvorschuss (siehe Kapitel Alleinerziehende) genau richtig. Wirtschaftliche Hilfen Die Elternzeit Für berufstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, besteht ein Anspruch auf Elternzeit. Er gilt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Während der Elternzeit ruhen die Arbeitspflichten, dennoch bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen vergleichbar ist. Aufteilung unter den Eltern / Gemeinsame Elternzeit Beide Eltern können gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit beanspruchen. Übertragung der Elternzeit Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 12 Monate der dreijährigen Elternzeit angespart und auf einen späteren Zeitpunkt übertragen werden. Dies gilt bis zur Vollendung des achten Lebensjahres. Schriftliche Anmeldung Spätestens acht Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Eltern müssen sich bei der Anmeldung für die kommenden zwei Jahre hinsichtlich der Dauer und der zeitlichen Lage ab Beginn der Elternzeit festlegen. Teilzeittätigkeit in der Elternzeit Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können beide Eltern also insgesamt 60 Wochenstunden erwerbstätig sein. Vorzeitige Beendigung der Elternzeit Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Wird eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles erforderlich, kann der Arbeitgeber diesen Antrag nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Kündigungsschutz in der Elternzeit Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann eine Kündigung ausgesprochen werden. 14 Wirtschaftliche Hilfen Das Elterngeld Das Elterngeld gilt für alle Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren wurden bzw. werden. Es wird an die Eltern gezahlt, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst um die Betreuung ihres Kindes kümmern wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Anspruch auf Elterngeld Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Zum 1. Januar 2011 hat die Bundesregierung Kürzungen bei den Hartz IV Leistungen beschlossen. Das Elterngeld wird auf den Bezug von Arbeitslosengeld II voll angerechnet und der Zuschlag zum Arbeitslosengeld II entfällt. Höhe des Elterngeldes • Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Es ersetzt 67 % des bisherigen Nettoeinkommens. • Mütter und Väter, die das Elterngeld in Anspruch nehmen und mindestens 1240 Euro netto verdient haben, erhalten ab Januar 2011 statt 67 nun 65 Prozent ihres Nettolohns als Elterngeld ausgezahlt. • Alle berechtigten Eltern erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser wird für zwölf Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht, also auch für Hausfrauen und -männer, Studierende, Kleinstverdiener. • Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird der Einkommensersatz von 67 % auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent. • Bei einer Teilzeittätigkeit von maximal 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 % /bzw. 65% des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt. Bezugsdauer Das Elterngeld wird zunächst für 12 Monate gezahlt. Einen zweimonatigen Bonus gibt es, wenn der jeweils andere Elternteil zugunsten der Kinderbetreuung ganz oder teilweise für zwei Monate auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet. Das Elterngeld kann zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ein Partner kann maximal 12 Monate beanspruchen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Mutter und der Vater sieben Monate Elternzeit entweder gemeinsam oder hintereinander nehmen; sie können die Zeit auch ganz anders aufteilen. Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate kein Elterngeld gezahlt. 15 Wirtschaftliche Hilfen Elterngeld für Alleinerziehende Alleinerziehende, die das Elterngeld als Ausgleich für wegfallendes Erwerbseinkommen beziehen, erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld. Elterngeld bei Mehrlingsgeburten Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das Kindergeld Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr und für Kinder ohne Arbeitsplatz, die als Arbeitsuchende bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, wird das Kindergeld zeitlich unbegrenzt gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Kinder ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben. Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Die Höhe des Kindergeldes beträgt zurzeit184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und je 215 Euro ab dem vierten Kind. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern beträgt z. Zt. 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und 180 Euro für 6 bis 11-jährige Kinder. Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, von der es auch ausgezahlt wird. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei ihrer Personalstelle. Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse (sofern Sie nicht im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind). Das ist in erster Linie die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Benutzen Sie bitte zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind. Sie können den Antrag persönlich bei Ihrer Familienkasse abgeben, per Post zusenden oder durch einen Beauftragten abgeben lassen. Eine Übermittlung mittels Telefax ist auch möglich. Die Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse oder als Internet-Vordruck. Kindergeldkasse Tel.: 0 18 01 / 54 63 37 Tel.: 0 18 01 / 9 24 58 64 allgemeine Auskünfte Zahlungstermine Ansprechpartner/innen Agentur für Arbeit Tel.: 02261 7304-0 Singerbringstr. 43 51643 Gummersbach 16 www.arbeitsagentur.de Wirtschaftliche Hilfen Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer Für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes und Staatsangehörige der Schweiz, die in Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland wohnen, gelten für den Anspruch auf Kindergeld die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Bürgerinnen und Bürger. (Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sind Island, Norwegen und Liechtenstein.) Staatsangehörige Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, Marokkos, Serbiens, Montenegros, Tunesiens und der Türkei können auf der Grundlage der jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer arbeitslosen-versicherungspflichtig beschäftigt sind oder beispielsweise Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen. Andere Ausländerinnen und Ausländer können einen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihre erlaubte Erwerbstätigkeit voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen. (eine vor dem 1.1.2005 erteilte Aufenthaltsberechtigung sowie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis gelten weiter als Niederlassungserlaubnis) Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann diese Anspruchsvoraussetzungen nur dann erfüllen, wenn er oder sie auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt, kann Kindergeld erst nach einem rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren erhalten. Hinzukommen muss ein bestehendes berechtigtes Arbeitsverhältnis oder der Bezug von laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (-Arbeitsförderung) oder die Inanspruchnahme von Elternzeit. Kein Kindergeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung oder eine Aufenthaltserlaubnis in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum (die Bundesagentur für Arbeit hat auf Grund der Beschäftigungsverordnung die Beschäftigung nur für eine begrenzte Zeit erlaubt, z.B. Saisonarbeiter oder Au pair) besitzen. Bei diesen Personen wird von einem nur vorübergehenden Aufenthalt ausgegangen. Das Gleiche gilt bei Personen, die als Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Auch eine erlaubte Erwerbstätigkeit führt in diesen Fällen nicht zu einem Anspruch auf Kindergeld. 17 Wirtschaftliche Hilfen Kinderzuschlag Überblick zu den wichtigsten Regelungen für Eltern, die einen Kinderzuschlag beanspruchen möchten Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn • • • • für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den angemessenen Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen. Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich. Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat je Kind. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt. Über den Antrag auf Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch schriftlichen Bescheid.Der Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für die Bearbeitung zuständig. Dies gilt gleichermaßen für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten persönlich an die Familienkasse Tel.: 02261 7304-0. 18 Wirtschaftliche Hilfen Kinderfreibetrag Der Kinderfreibetrag, der sich aus dem so genannten Existenzminimum und somit aus dem Grundbedarf eines Kindes berechnet, beträgt für das Jahr 2010 je Elternteil 2.184 Euro und 4.368 Euro für zusammen veranlagte Elternteile (Freibetrag für 2009 betrug je Elternteil 1.932 Euro und 3.864 bei Zusammenveranlagung). Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Der Kinderfreibetrag entspricht dem Mindestbedarf eines Kindes für Unterhalt. Hinweis: Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung kommen nur dann zum Ansatz, wenn sie günstiger als das Kindergeld sind. Dies prüft das Finanzamt automatisch mit der Steuererklärung. Daher gilt: Auch wenn sich der Kinderfreibetrag höher als das Kindergeld auswirkt, sollten Besserverdienende das Kindergeld beantragen, denn wegen der Günstigerprüfung ist kein Nachteil zu verzeichnen. Faustregel: Der Steuerfreibetrag ist nur für die Eltern interessant, deren Jahreseinkommen ca. 60.000 Euro übersteigt. Ab dieser Grenze ist in etwa die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag höher als das Kindergeld. Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) Alleinerziehende können zusätzlich einen sogenannten Entlastungsbeitrag von 1.308 Euro jährlich steuerlich geltend machen. Er ist bereits in die Lohnsteuertabelle der Steuerklasse II eingearbeitet, die für Alleinerziehende gilt. (Weitere Infos: Siehe bitte Kapitel „Sind Sie Alleinerziehend?“) Kinderzulage im Riestervertrag Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließt, erhält jährlich eine Kinderzulage vom Staat. Die Kinderzulage beträgt bei einem Altersvorsorgevertrag nach dem Riester-Modell für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro. Besteuerung von Ehegatten Die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten wird flexibler gestaltet. Von 2010 an gilt für Doppelverdiener ein so genanntes freiwilliges Faktorverfahren. Ehepaare können dann nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern auch die Steuerklassen IV/IV mit "Faktor". Der Steuervorteil, den das Ehegattensplitting bringt, wird dann nicht erst beim Einkommensteuerausgleich berücksichtigt, sondern schon bei der monatlichen Lohnauszahlung. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V. Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern Die Eltern eines Kindes, das sich in der Ausbildung befindet und selbst schon Mutter oder Vater ist, erhalten weiterhin Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des sich in Ausbildung befindenden Kindes 7680 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Seit dem 1. Januar 2007 wird die Altersgrenze der berücksichtigungsfähigen Kinder stufenweise auf 25 Jahre gesenkt: 19 Wirtschaftliche Hilfen • • • Geburtsjahrgänge 1980 und 1981: weiterhin bis zum vollendeten 27. Lebensjahr Geburtsjahr 1982: bis zum vollendeten 26. Lebensjahr ab Geburtsjahr 1983: bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Bei auswärtiger Unterbringung des sich in Ausbildung befindenden Kindes können die Eltern zusätzlich den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs für Kinder in Ausbildung von bis zu 924 Euro im Kalenderjahr erhalten. Voraussetzung ist, dass tatsächlich eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem jungen Elternteil besteht. Für mehr Informationen zum Kindergeld wird auf die Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen. www.bmfsfj.de Bildungspaket im SGB II Bereich ab 2011 (Quelle : www.bmas.de/ ) 1. Das Schulbasispaket Das Schulbasispaket stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit einer angemessenen Ausstattung in die Schule kommen. Anschaffungen wie Schulranzen, Taschenrechner und Zirkel werden durch das Schulbasispaket finanziert. Auf Empfehlung zahlreicher Praktikerinnen und Praktiker wird das Paket in zwei Stufen ausbezahlt: 70 Euro erhalten die Eltern zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Jahres, um die Schulmaterialien über das Schuljahr gut abdecken zu können. Teil des Schulbasispakets ist auch ein Gutschein für die Teilnahme an eintägigen Schul- oder KiTa-Ausflügen, denn in der Praxis nahmen hilfebedürftige Kinder aus finanziellen Gründen häufig nicht an diesen Ausflügen teil oder waren auf die Unterstützung der Klassengemeinschaft angewiesen. 2. Die Lernförderung Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen; das gilt auch für hilfebedürftige Kinder. Bisher scheiterte dies jedoch häufig an finanziellen Problemen. Mit dem Bildungspaket können Kinder und ihre Eltern nun beim Jobcenter Lernförderung beantragen. Die Notwendigkeit wird durch die Lehrerinnen und Lehrer, die das Kind am besten kennen, festgestellt und unkompliziert bescheinigt. Wenn vor Ort keine ausreichenden regulären schulischen Angebote existieren, bewilligt das Jobcenter den Antrag der Eltern auf schulnahe Lernförderung. Voraussetzung ist, dass die Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um das Lernziel zu erreichen. Das Jobcenter informiert die Eltern auch über entsprechende Angebote vor Ort. 20 Wirtschaftliche Hilfen 3. Das warme Mittagessen in Kitas und Schulen In Schulen und Kitas, die Mittagessen anbieten, berichten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig von schwierigen Situationen, wenn Kinder nicht am gemeinsamen Essen teilnehmen, weil ihnen die finanziellen Mittel dafür fehlen. Für die Kinder sind diese Erfahrungen extrem verletzend, gerade auch, weil ihnen so ein Teil Gemeinschaftsgefühl vorenthalten blieb. Mit dem Bildungspaket bekommen Eltern hilfebedürftiger Kinder einen Zuschuss zum Mittagessen in der KiTa oder in der Schule, wenn der jeweilige Träger ein solches Essen anbietet. 4. Außerschulische Bildung: Kultur, Sport, Mitmachen Nichts ist frustrierender, als anderen Kindern beim Sport zuschauen zu müssen oder einem Hobby nicht nachgehen zu können, weil das Geld der Eltern für den Vereinsbeitrag nicht reicht. Für hilfebedürftige Kinder war dieses Szenario bisher leider häufig bittere Realität. Im Ergebnis fühlen sich die Kinder ausgegrenzt und stigmatisiert. Mit dem Bildungspaket bekommen hilfebedürftige Kinder ein Teilhabebudget für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote, mit dem sie endlich mitmachen können. Das Jobcenter stellt jedem Kind personengebundene Gutscheine zur Verfügung, die hilfebedürftige Familien für Musikunterricht, außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, vergleichbaren Kursen kultureller Jugendbildung oder für die Teilnahme an Freizeiten einlösen können. Die Angebote orientieren sich an den Inhalten der Jugendarbeit des Kinder- und Jugendhilferechts. Die Vereine rechnen die Gutscheine dann mit dem Jobcenter ab. Stand 22.Februar 2011 21 Soziale Hilfen Soziale Hilfen Zum 01.01.2005 wurde im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung das System der sozialen Sicherung in Deutschland neu strukturiert. Die Arbeitslosenhilfe als Sozialversicherungsleistung entfällt. Stattdessen kann das sog. Arbeitslosengeld II (AlG II) als bedarfsabhängige Leistung beansprucht werden. Dieses wird ebenfalls für bisherige Bezieher von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) gewährt – soweit nach dem Gesundheitszustand eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich möglich ist. Die mit dem AlG-II-Berechtigten zusammenlebenden Angehörigen erhalten im Bedarfsfall das sog. Sozialgeld. 1. 2. 3. 4. 5. Hilfe zum Lebensunterhalt Arbeitslosengeld II Grundsicherung Weitere Hilfen nach dem SGB XII Wohngeld Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich die gesamte Rechtsmaterie als sehr komplex darstellt. Deshalb empfehlen wir Ihnen: Vereinbaren Sei einen Termin mit uns, damit wir Sie konkret beraten können. Die Hilfe zum Lebensunterhalt bleibt für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, aber nicht erwerbsunfähig sind, erhalten. Für Erwerbsunfähige und 65-Jährige und Ältere bleibt die bisherige Grundsicherung mit gewissen Änderungen erhalten. Wohngeld wird für Empfänger der genannten Sozialleistungen nicht mehr gezahlt. Es wird allerdings „Mischfälle“ geben, in denen einige Mitglieder einer sog. Bedarfsgemeinschaft Ansprüche auf diese Sozialleistungen haben, andere auf Wohngeld. Informationen über Zuständigkeiten und Ansprechpartner erhalten Sie unter den jeweiligen Hilfearten. Weitere Informationen erhalten Sie beim: • Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW www.bmfsfj.de bzw. • Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung .www.bmg.bund.de 22 Soziale Hilfen Hilfe zum Lebensunterhalt Das Bundessozialhilfegesetz gilt ab 01.01.2005 nicht mehr. Hilfe zum Lebensunterhalt wird ggf. nach den Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGX II) gewährt. Anspruch auf diese Leistung hat jedoch nur noch ein kleiner Personenkreis, nämlich diejenigen Hilfebedürftigen, die weder Arbeitslosengeld II noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit beanspruchen können. Die einmaligen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt wurden bis auf wenige Ausnahmen in den Regelsatz einbezogen. Dadurch erhöht sich das Niveau des Eckregelsatzes. Weihnachtsbeihilfen und die meisten einmaligen Beihilfen, z.B. für Kleidung, sind entfallen. Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner des Sozial- und Wohnungsamtes zur Verfügung. Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo, Di, Fr 8.00-12.00 Uhr Mi geschlossen Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist möglich. Zuständigkeiten: Hilfe zum Lebensunterhalt: Silvia Causemann Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales Rathausplatz 1 | 51643 Gummersbach Zimmer: 4 Tel.: 02261 / 87 - 1504 Fax: 02261 / 87 - 8526 Email : [email protected] Petra Causemann Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales Rathausplatz 1 | 51643 Gummersbach Zimmer: 5 Tel.: 02261 / 87 - 2505 Fax: 02261 / 87 - 8505 Email : [email protected] 23 Soziale Hilfen Das Arbeitslosengeld II (AlG II) hat zum 01.01.2005 für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die bisherige Sozialhilfe in Form zum Lebensunterhalt ersetzt. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Andere Gründe, die eine tatsächliche Arbeitsaufnahme unmöglich machen, z.B. die Betreuung eines Kindes, das noch nicht drei Jahre alt ist, oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, schließen den Anspruch auf AlG II nicht aus. Zuständige Behörde ist die ARGE Oberberg (Tel.: 02261/8156-0), die seit dem 06.03.2006 ihren Sitz auf dem ehemaligen Steinmüllergelände in 51643 Gummersbach, Fabrikstr. 4, hat. Grundlage für die Höhe der Leistung ist der Bedarf, der sich individuell vor allem nach den Regelsätzen und den angemessenen Kosten der Unterkunft bestimmt. Einmalige Leistungen kommen im Regelfall nicht mehr in Frage. Ausnahmen sind lediglich Erstausstattungen für Wohnung und Bekleidung und Kosten für mehrtägige Klassenfahrten. Während des Bezuges von AlG II besteht Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung. Für weitergehende Informationen steht Ihnen die ARGE Oberberg zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit. www.arbeitsagentur.de Ansprechpartner: siehe oben Punkt 1. Hilfe zum Lebensunterhalt 24 Soziale Hilfen Grundsicherung Ab 01. 01. 2003 gibt es eine neue Sozialleistung, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bis zum 31.12.2004 war Rechtsgrundlage für die Gewährung dieser Leistung das Grundsicherungsgesetz. Ab dem 01.01.2005 werden die Leistungen auf der Grundlage des Vierten Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Was ist die Grundsicherung? Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Kinder bzw. Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Wer kann Leistungen erhalten? • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt. Anspruch auf Leistungen haben Personen, • • die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können. Zum Einkommen gehören zum Beispiel: Zum Vermögen gehören zum Beispiel: Renten, auch aus dem Ausland Pensionen Wohngeld Erwerbseinkommen Einkünfte aus Wohnrechten, Nießbrauchrechten, Altenteilsrechten u.a. Unterhalt des getrennt lebenden/ geschiedenen Ehegatten Zinsen Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen Miet- und Pachteinnahmen Haus- und Grundvermögen Pkws Bargeld Wertpapiere Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen u.a. Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen 25 Soziale Hilfen Vom Bruttoeinkommen können Steuern und bestimmte Versicherungen abgezogen werden Nicht angerechnet werden Geldbeträge bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 2.600 EUR und bei Verheirateten / Lebenspartner von 3.214 EUR Wer hat keinen Anspruch? Keinen Anspruch auf Leistungen haben • Personen, wenn das Einkommen von deren unterhaltspflichtigen Kindern oder Eltern jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt, • Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, • ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen? Der Bedarf umfasst • den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten, eheähnlichen Partnerschaften oder Lebenspartnern jeweils anteilig), • ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge • bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G einen Mehrbedarf von 17% des maßgebenden Regelsatzes • ggf. einen Mehrbedarf wegen Schwangerschaft oder bei Alleinerziehung • ggf. einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Vorliegen bestimmter Krankheiten • ggf. einmalige Bedarfe für die Erstausstattung der Wohnung oder für die Erstausstattung für Bekleidung Reicht zwar das Einkommen nicht aus, haben Sie aber Vermögen, das Sie für Ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, gibt es keine Grundsicherung. Nach Verbrauch des einzusetzenden Vermögens können Sie erneut einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Wo stellt man den Antrag? Im Oberbergischen können Sie den Antrag bei der Stadt oder Gemeinde stellen, in der sie wohnen. Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA, LVA Bundesknappschaft) nehmen den Antrag ebenfalls entgegen. Bewilligungsbeginn ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der 1. des Antragsmonats. Die Bewilligungsdauer beträgt in der Regel 12 Monate. 26 Soziale Hilfen Haben Sie noch Fragen? Wollen Sie wissen, ob für Sie oder für einen Angehörigen Grundsicherungsleistungen in Frage kommen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an die unten genannten zuständigen Ansprechpartner/innen. Öffnungszeit für diese Angelegenheit Grundsicherung: Mo, Di, Fr 8.00-12.00 Uhr Mi geschlossen Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist möglich. Zuständigkeiten: Grundsicherung Frau Petra Causemann Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales Rathausplatz 1 | 51643 Gummersbach Zimmer: 5a Tel.: 02261 / 87 – 2505 Fax 02261 / 87 - 8530 Email : [email protected] Frau Anette Koch Zimmer :31 Tel.: 02261 / 87 – 1531 Fax 02261 / 87 - 9525 Email : [email protected] Frau Ute Krieger Zimmer: 29 Tel.: 02261 / 87 – 1529 Fax 02261 / 87 - 9508 Email : [email protected] Frau Heike Struck Zimmer: 30 Tel.: 02261 / 87 – 1530 Fax 02261 / 87 - 8512 Email : [email protected] Frau Anja Poschner Zimmer: 6 Tel.: 02261 / 87 – 1506 Fax 02261 / 87 - 9512 Email : [email protected] Erforderliche Unterlagen: Vor der Antragsannahme sollte ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgen. Im Verlauf des Gespräches wird ermittelt, welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind. Formulare zum Download: Auf der Internetseite der Stadt Gummersbach: www.gummersbach.de finden Sie u.A. das Antragsformular "Grundsicherung". 27 Soziale Hilfen Weitere Hilfen Diese Hilfen sind für Personen vorgesehen, die in einer besonderen Lebenssituation wie Pflegebedürftigkeit, hohes Alter, Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen besonderer Bedarfssituationen auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist allein, dass dem Hilfesuchenden aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist. Das Einkommen ist im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen einzusetzen. Das Einkommen unterhalb der im Einzelfall anzuwendenden Einkommensgrenze bleibt in der Regel anrechnungsfrei, das die Einkommensgrenze übersteigende Einkommen ist in angemessenem Umfang einzusetzen. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Sozial- und Wohnungsamt. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen gliedert sich in folgende Hilfearten auf: Zuständigkeit der Stadtverwaltung: Hilfen zur Gesundheit (auch zur Familienplanung und bei Schwangerschaft / Mutterschaft): Bei dieser Hilfe "ersetzt" das Sozialamt die Krankenkasse. Dies kommt jedoch nur in Frage, wenn der Hilfesuchende selbst nicht krankenversichert ist und ärztlicher Hilfe bedarf. In diesem Falle erhält er dieselben Leistungen, wie andere von der gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungen darüber hinaus, z. B. für Zuzahlungen bei Medikamenten, Zahnersatz, Brillen usw. werden grundsätzlich nicht gewährt. • Häusliche Hilfe zur Pflege Diese Hilfe "ersetzt" die Pflegekasse. Pflegebedürftige, die keiner Pflegekasse angehören, können Hilfe zur Pflege erhalten. Diese entspricht den gesetzlichen Leistungen der Pflegekassen. Aber auch hier gilt: Leistungen, die durch eine bereits bestehende Pflegeversicherung nicht gedeckt sind, werden vom Sozialamt grundsätzlich nicht übernommen. • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Personen mit eigenem Haushalt soll Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Die Hilfe soll in der Regel nur vorübergehend gewährt werden, wenn durch sie die Unterbringung in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung nicht vermieden oder verzögert werden kann. • Altenhilfe – individuelle Hilfe und persönliche Hilfeberatung • Hilfen in sonstigen Lebenslagen • 28 Soziale Hilfen • • • Bestattungskosten Blindengeld, Hilfe für hochgradig Sehschwache und Gehörlose (nur Antragsannahme für LVR) Träger-unabhängige Pflegeberatung Zuständigkeit der Kreisverwaltung: • • • • • vorbeugende und sonstige Gesundheitshilfe Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Altenhilfe – außer individuelle Hilfe und persönliche Hilfeberatung Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Besondere Ansprüche von Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Angehörigen und Leistungen für sie Eltern behinderter Kinder haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und, wenn diese nicht ausreichen, auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Höhere Aufwendungen für behinderte Kinder können steuerlich abgesetzt werden. Behinderte Menschen haben Anspruch auf medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. zuständig: Pflegekasse (in der Regel bei Krankenkasse), Sozialamt, Finanzamt, Versorgungsamt, Agentur für Arbeit Ansprüche von Ausländer/innen und Leistungen für sie Die dargestellten Ansprüche und Leistungen gelten auch für Ausländer/innen, die in Deutschland leben, wenn sie z.B. eine Aufenthaltsberechtigung /Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis haben. Abhängig vom ausländerrechtlichen Status kann es Einschränkungen geben. zuständig: siehe zuständige Stellen für die jeweiligen Leistungen. 29 Soziale Hilfen Schwerbehindertenausweis Menschen mit einer dauernden körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Dieser Ausweis wird vermögens- und einkommensunabhängig ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Antragsvordrucke sind zu erhalten beim: BürgerService Rathausplatz 1, 51643 GM Tel.: 02261 / 87-200 Oberbergischer Kreis Amt für Soziale Angelegenheiten Moltkestr. 42, 51643 GM Tel.: 02261 / 88-5090 Den Ratgeber für Menschen mit Behinderung erhalten Sie kostenlos bei Frau Graewe im Kreisgesundheitsamt. Der Ratgeber ist ein Wegweiser, der es allen behinderten Menschen und ihren Angehörigen leichter machen soll, die richtige Adresse zu finden und wichtige Informationen über die Möglichkeiten zur Hilfe und Unterstützung zu erhalten. Der Ratgeber enthält umfangreiche Adresslisten, angefangen bei integrativen Kindergärten über eine Vielzahl von Förderschulen bis hin zu Ansprechpartnern, die beim Schritt ins Berufsleben behilflich sind. Es gibt im Oberbergischen Kreis ein großes Angebot an Vereinen und Selbsthilfegruppen, die sich um Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen kümmern. Auch diese Anlaufstellen listet der Ratgeber auf. Der „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ ist auch auf der Homepage des Oberbergischen Kreises zu finden: www.obk.de Willkommen - Wenn es anders kommt Informationen für Eltern eines behinderten oder chronisch kranken Kindes erhalten Sie kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. www.bzga.de Nähere Informationen zu o.g. Broschüre, finden Sie im Kapitel „Kinderarzt“/ Haus früher Hilfen. Bei Bedarf: Sprechen Sie uns bitte an. Email: [email protected] 30 Soziale Hilfen Wohnungswesen In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen zum Wohngeld (Anspruchsvoraussetzungen, -höhe, Ansprechpartner) und zum Wohnberechtigungsschein Zudem beraten und helfen wir Ihnen gerne - im Rahmen unserer Möglichkeiten - bei der Wohnungsvermittlung. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim / bei der Oberbergischen Mieterverein Oberberg e.V. Haus- & Grundbesitzerverein e.V. Dieringhauser Str. 45 Büro Kaiserstr. 27 51643 Gummersbach 51643 Gummersbach Tel. 02261 / 7 79 55 Tel. 02261 / 2 43 72 Fax 02261 / 7 26 55 Fax 02261 / 91 99 51 Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Kleine Bergstr. 5 51643 Gummersbach Tel. 02261 / 6004-0 Allgemeine Wohnungsbau KG An der Wende 14 51643 Gummersbach Tel. 02261 / 6019-0 Fax. 02261 / 6019-25 E-Mail: [email protected] Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Schulstr. 23 51674 Wiehl Tel. 02262 / 76230 LEG Landesentwicklungsgesellschaft NRW Karl-Arnold-Str. 2a 42899 Remscheid Tel. 02191 / 94822-0 Köllner Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Hausverwaltung: Herr Schneider Zaunkönigsteg 2 51647 Gummersbach Tel. 02261 / 53574 BERKA Vermögensverwaltung KG Hausverwaltung: Frau Dirxen Taubenweg 6 51647 Gummersbach Tel. 02261 / 59698 oder 52002 Bauverein Dieringhausen e.G. Zur Aggerhalle 27 51645 Gummersbach Tel. 02261 / 77354 Fachschaft des Campus Gummersbach der FH Köln Am Sandberg 1 51643 Gummersbach Tel. 02261 / 8196-121 Internet: www.fachschaft-gummersbach.de Für Wohnraumförderung ist der Oberbergische Kreis zuständig. 31 Soziale Hilfen Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es • • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen zusammengestellt: Wir sagen Ihnen, was Wohngeld ist und wer es bekommt, nennen Ihnen Ansprechpartner/innen und bieten Ihnen online auf der Seite der Stadt Gummersbach die Antragsformulare zum Ausdrucken an. Natürlich erfahren Sie hier auch, wo Sie Papiervordrucke bekommen. Ansprechpartner/innen: Petra Stransky Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales Rathausplatz 1 | 51643 Gummersbach Zimmer: 12 Tel. 02261 / 87 - 1512 Fax 02261 / 87 - 600 Email : [email protected] Waltraud Leidig Zimmer: 24 Tel. 02261 / 87 - 1524 Fax 02261 / 87 - 8528 Email : [email protected] Antje Herholz Zimmer: 25 Tel. 02261 / 87 - 1525 Fax 02261 / 87 - 600 Email : [email protected] Astrid Krauss Zimmer: 24a Tel. 02261 / 87 - 2524 Fax 02261 / 87 - 8250 Email : [email protected] 32 Soziale Hilfen Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009 (Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) Wer bekommt Wohngeld? Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind • • • • • • • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung, Bewohner eines Heimes, mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn sie in diesem Hause wohnen, Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als Eigenheim angesehen werden kann, Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist. Antragsberechtigt für einen Lastenzuschuss sind • • • • • • Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, Eigentümer einer Kleinsiedlung, Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle, Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann, Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Erbbauberechtigte und diejenige, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung beziehungsweise auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechts haben. Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt. Bewilligungsvoraussetzungen Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab: • • • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen, der Höhe des Gesamteinkommens, der Höhe der bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung. 33 Soziale Hilfen Und wer bekommt kein Wohngeld? Keinen Anspruch auf Wohngeld hat, • • • • • der allein stehende Wehrpflichtige während des Grundwehrdienstes, wenn Unterhaltssicherungsleistungen gezahlt werden, wer über den Einkommensgrenzen ( siehe weiter unten) liegt, ein Haushalt, in dem ausschließlich Menschen leben, denen Leistungen nach dem BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch (III. Buch) dem Grunde nach als Zuschuss zustehen (Ausnahme: Darlehnsweise Gewährung), wer nicht Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist, wer also beispielsweise in einem Hotel oder einer sonstigen Herberge lebt. wer seinen Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde hat. Wie gibt es Wohngeld? Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie schriftlich in der Wohngeldstelle des Sozial- und Wohnungsamtes. Berechnet wird der Wohngeldanspruch ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Wie lange gibt es Wohngeld? Wohngeld wird für maximal 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei verkürzten Bewilligungszeiträumen muss nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ein neuer Antrag gestellt werden, um weiter Wohngeld zu erhalten. Einkommensgrenzen Neuer Haushaltsbegriff Neu ist, dass nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden. Grundlage für die Berechnung des Einkommens ist das Bruttoeinkommen, das in den zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist. Ist eine solche Prognose nicht möglich, zählt das Einkommen der vergangenen zwölf Monate. Es zählt das Einkommen aller zum Haushalt rechnenden Personen. 34 Soziale Hilfen Ob Ihr Einkommen unter diese Grenzen fällt, kann man anhand folgender Faustregel abschätzen, deren Grundlage das Nettoeinkommen ist. Liegen Sie nur knapp über diesen Grenzen, sollten Sie trotzdem einen Antrag stellen, da u. U. individuelle Abzugsbeträge anerkannt werden. Einkommensgrenzen Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder 1 2 3 4 5 Nettoeinkommen 820,00 € 1.120,00 € 1.380,00 € 1.810,00 € 2.080,00 € Heizkosten werden bei der Wohngeldberechnung ab Januar 2011 nicht mehr berücksichtigt Für alle Wohnungstypen gilt nur noch ein regional gestaffelter Miethöchstbetrag bei der Bruttokaltmiete Ab dem 1. Januar 2009 gilt nur noch ein nach der Mietenstufe der Gemeinde und nach der Haushaltsgröße gestaffelter Miethöchstbetrag. Die bisherige Differenzierung nach dem Baualter und der Ausstattung entfällt. Der neue Miethöchstbetrag für alle Haushalte ist um zehn Prozent höher als der bisher höchste Miethöchstbetrag (siehe Tabelle). Höchstbeträge für Miete und Belastung in Euro Für die Stadt Gummersbach gilt ab 01.01.2009 die Mietstufe III. Anzahl der zu berücksichtigenden Mietstufe III Haushaltsmitglieder 1 2 3 4 5 Mehrbetrag für jedes weitere anzurechnende Haushaltsmitglied 330 402 479 556 638 77 35 Soziale Hilfen Die Tabellenwerte werden erhöht Neben den genannten Änderungen werden auch die Tabellenwerte um acht Prozent angehoben. In den Wohngeldtabellen lässt sich die Höhe des Wohngeldes in Abhängigkeit von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete/ Belastung ablesen. Erhöhung für Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, profitieren ohne einen besonderen Antrag von der Verbesserung des Wohngeldes. Die Wohngeldbehörde ermittelt nach Ende des laufenden Bewilligungszeitraums rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 das neue Wohngeld und zahlt es nach. Hierüber wird ein neuer Bescheid erlassen. Für diese Haushalte gibt es folgende Möglichkeiten, um früher das erhöhte Wohngeld zu erhalten: • • Ein Erhöhungsantrag ist möglich, wenn das Wohngeld nicht mit der vollen Bruttokaltmiete berechnet wurde, weil die bisherigen Miethöchstbeträge überschritten wurden. Die neue zu berücksichtigende Miete muss aber um mehr als 15 Prozent höher liegen als die bisher berücksichtigte Miete. Eine vorläufige Zahlung zusätzlich zum derzeitigen Wohngeld ist möglich, wenn die Wohngeldbewilligung über den 31. März 2009 hinausgeht. Sie wird mit dem exakt errechneten Wohngeld nach Ende des Bewilligungszeitraums verrechnet. Wohnberechtigungsschein Erläuterungen: Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte BruttoFamilieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist. Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozial- und Wohnungsamt. Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo, Di, Fr 8.00-12.00 Uhr Mi geschlossen Persönliche Terminabsprache ist möglich. Do 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Zuständigkeiten: Herr Horst Vorbach 02261 / 87 - 1526 Frau Astrid Krauss 02261 / 87 - 2524 36 Frau Gisela Schnippering 02261 / 87 – 1502 Soziale Hilfen Wohnberatung und -vermittlung: Erläuterungen: Manchmal hat man schon viele Jahre in einer Wohnung zufrieden gelebt und doch stellt man eines Tages fest, dass sie eigentlich nicht mehr so richtig passt. Wenn man älter wird oder durch eine Behinderung eingeschränkt ist, wird manche Wohnung veränderten Bedürfnissen nicht gerecht. Vielleicht ist sie inzwischen zu groß und deshalb nur mühsam zu bewirtschaften, ohne Aufzug nur schwer zu erreichen oder zu teuer. Da denkt man schon mal an eine neue "passende" Wohnung, ohne Stufen, den Supermarkt um die Ecke, die Bushaltestelle vor der Tür. Schließlich möchte man möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen, selbst wenn die Beine nicht mehr so richtig wollen oder man gar auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Doch Wohnungssuche und Umzug kosten Zeit und Mühe. Zweifel melden sich, ob man überhaupt was Geeignetes findet. Entscheidung und Umzug fallen leichter, wenn jemand kompetenten Rat und praktische Hilfen bietet. Die Wohnberatung unterstützt Sie, egal ob Sie allein oder zu zweit nach einer individuellen Wohnlösung suchen. Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo, Di, Fr 8.00-12.00 Uhr Mi geschlossen Do 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr Herr Horst Vorbach 02261 / 87 – 1526 Persönliche Terminabsprache ist möglich. 37 Soziale Hilfen Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Vor genau 25 Jahren wurde die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ gegründet. Ziel der Stiftung ist die direkte und unbürokratische Hilfe für schwangere Frauen in Notlagen. Beratungs- und Hilfsangebote Zuständig für Beratung, Unterstützung und Antragstellung von schwangeren Frauen und jungen Müttern in Notlagen sind die Schwangerschaftsberatungsstellen am Wohnsitz der Hilfesuchenden. Caritas Schwangerenberatung Talstr. 1 51643 Gummersbach Tel.: 02261 30641 Donum Vitae Gummersbacher Str. 17 51645 Gummersbach Tel.: 02261 816750 Kreisgesundheitsamt Gummersbach Am Wiedenhof 3 51643 Gummersbach Tel.: 02261 885333 Flyer zum Weiterlesen Bundesstiftung Mutter und Kind vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Auswege - Wege vor und nach einer Geburt Hilfen für Familien mit geringem Einkommen Das Serviceportal des Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) "Familien-Wegweiser" (www.familien-wegweiser.de) informiert ab sofort über Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit geringem oder ohne Einkommen. Das Thema bündelt entsprechende Leistungen für verschiedene Lebenssituationen, sowie eine Auswahl von Ämtern und Ansprechpartnern vor Ort. Das Serviceportal hilft Müttern, Vätern und allen anderen Interessierten dabei, aktuelle Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten im Blick zu behalten. Thematisch und nach Lebensphasen geordnet finden NutzerInnen einen schnellen Zugang unter anderem zu finanziellen Leistungen, Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu Hilfs- und Beratungsangeboten. Übersichtlich und mit weitergehenden Verweisen sind Informationen zum Elterngeld, Kinderzuschlag und zum Mutterschutz zusammengestellt. Neben staatlichen Leistungen können sich Interessierte auch über das Thema Erziehung informieren. Der "Kompass Erziehung" beantwortet Erziehungsfragen, gibt Tipps und Anregungen und informiert über Beratungsmöglichkeiten vor Ort. In der Rubrik "Familie regional" können über eine Postleitzahlensuche Ansprechpartner zu zentralen Leistungen wie dem Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss direkt gefunden werden. 38 Soziale Hilfen Kampf den Stromfressern So können Empfänger von Arbeitslosengeld II und anderen Sozialleistungen bis zu 100 Euro im Jahr sparen Die Stromkosten sind in den vergangenen Jahren extrem gestiegen. Gleichzeitig blieben die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Wohngeld auf niedrigem Niveau. Die Folge: Viele Menschen wissen nicht mehr, wie sie die Rechnungen ihrer Energieversorger bezahlen sollen. Um diesen Haushalten zu helfen, haben der Deutsche Caritasverband und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) die Aktion „Stromspar-Check“ ins Leben gerufen. Interessierte Haushalte können sich an eine örtliche Caritas-Stelle wenden und einen Termin für ihren persönlichen „Stromspar-Check“ vereinbaren. Dieser besteht aus zwei Hausbesuchen. Beim ersten Mal machen geschulte Stromsparhelfer eine Bestandsaufnahme. Beim zweiten Besuch erteilen sie qualifizierte Ratschläge zum Stromsparen und händigen kostenlos Energiesparlampen, schaltbare Steckerleisten, TV-Abschalter und andere Geräte aus. Diese Soforthilfen haben einen Wert von ca. 70 Euro. Die Stromsparhelfer selbst kennen die Sorgen und Nöte der Haushalte, die sie besuchen. Sie selbst sind Langzeitarbeitslose, die im Rahmen des Projektes eine intensive Schulung erhalten. Bundesweit sollen in 59 Städten rund 12.000 Haushalte den „Stromspar-Check“ in Anspruch nehmen können. Erweist sich das Projekt als erfolgreich, wird es auf weitere Städte und noch mehr Haushalte ausgeweitet. Informationen zum „Stromspar-Check“ gibt es im Internet (www.stromsparcheck.de) und beim Caritasverband für den Oberbergischen Kreis. Ansprechpartner erreichen Sie unter 02261-306180 oder [email protected]. „Bunte Päckchen“ Es gibt viele „arme“ Familien in unserer unmittelbaren Umgebung, die ihren Kindern oft nicht mal ein Geschenk machen können. Dabei geht es nicht immer nur um die Erfüllung besonderer Wünsche, sondern selbst "normale" Dinge (Winterkleidung/ Stiefel o.ä.) können kaum finanziert werden. Damit diese Kinder nicht leer ausgehen, gibt es die Organisation „Bunte Päckchen“ Um diese Geschenke machen zu können, ist die Organisation auf Spenden angewiesen: egal ob Sachspenden oder auch ein Geldbetrag – es gibt fast nichts, was nicht gebraucht wird. Lediglich ein Kriterium sollten die abgegebenen Sachen erfüllen: sie sollten „neuwertig“ oder zumindest „in gutem Zustand“ sein. Mittlerweile sind die „Bunten Päckchen“ auch Ansprechpartner für Notfälle: für Menschen, die alles verloren haben (Brand, Wasserschäden, Flucht ins Frauenhaus o.ä.). Wer solche Menschen kennt, oder selbst betroffen ist, kann gerne über eine der unten aufgeführten Stellen Kontakt aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreisjugendamt Oberberg, Stadtjugendamt Gummersbach, Deutscher Kinderschutzbund e.V., Oberbergische Tafel e.V. www.bunte-paeckchen.de 39 Soziale Hilfen Zuständige Stellen für wirtschaftliche / soziale Hilfen Kindergeld und Kinderzuschlag Elterngeld Elterngeldstelle Oberbergischer Kreis Moltkestr. 42 51643 Gummersbach Agentur für Arbeit Singerbrinkstr. 43 51643 Gummersbach Tel. Fax 02261/ 7304-0 02261/304881 Tel.: 02261/881127 02261/881288 02261/881129 Arbeitslosengeld I und II Arge Oberberg Fabrikstr. 2 – 4 51643 Gummersbach Tel. Fax. 02261/ 81560 02261/8156199 Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr. 7.30 – 12.30 Uhr Wohngeld Jugend –Familie und Soziales Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Tel. 02261/871512 02261/871524 02261/871525 02261/872524 Unterhaltsvorschuss Jugendamt der Stadt Gummersbach Zimmer 216 Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Tel. Fax. 02261/871216 02261/876218 40 Mittwochs geschlossen Soziale Hilfen Schuldnerberatung Caritas Oberberg e.V. Talstr. 1 51643 Gummersbach Tel. 02261/30651 Beratungs und Prozesskostenhilfe Amtsgericht Gummersbach Moltkestr. 6 51643 Gummersbach Tel. 02261/811100 Erläuterung: Beratung/Prozesskostenhilfe Menschen mit geringem Einkommen können sich in Rechtsfragen nach dem Beratungshilfegesetz kostenlos oder gegen eine Gebühr von 10 Euro beraten und vertreten lassen. Näheres über die Einkommensgrenzen kann ggf. telefonisch erfragt werden. Caritas Kaufhaus Das Kaufhaus der besonderen Art in Gummersbach Wilhelmstraße 13 51643 Gummersbach Tel. 02261/600914 Öffnungszeiten Mo.-Fr. 10- 18 Uhr Spenden sind willkommen! Sa. 10 – 18 Uhr Caritas Wohnwelt Mühlenstraße 24-26 51643 Gummersbach Tel. 02261/8162906 Öffnungszeiten : Mo – Fr 10 – 17.30 Uhr Spenden sind willkommen! 41 Soziale Hilfen Oberbergische Tafel e. V „Suppenküche“ Karlstr. 12 51643 Gummersbach Tel. 02261/912270 www.oberbergische-tafel.de Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 09:30 - 11:00 und von 12:00 - 13:30 Uhr Lebensmittelausgabe: Di und Fr 13 – 15 Uhr (solange der Vorrat reicht) Essensausgabe Dieringhausen „Alte Werkstatt“ www.altewerkstatt.sofa-projekt.de Jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12:00h - 13:30h in der Dieringhauser Str. 107 in Gummersbach-Dieringhausen (Eingang linke Gasse neben dem Blumenladen). Spendenkonten Tafel e.V.: Sparkasse GummersbachBergneustadt Konto: 20 37 37 BLZ: 384 500 00 Volksbank Meinerzhagen e.G. Konto: 1006 100 000 BLZ: 458 61617 Kleiderkammer Gummersbach Tal Str. 1 51643 Gummersbach Tel. 02261-306-98 Fax 02261-306-78 Öffnungszeiten: Dienstag 10 – 12 Uhr und Spenden sind willkommen! 15 – 17 Uhr, Donnerstag 10 – 12 Uhr Fahrrad- und Mopedwerkstatt Hilfe bei Reparaturen, Ersatzteilfundus, Second-Hand-Fahrrad-Verkauf Montags 15.00 – 18.00 Uhr im Jugendzentrum Bernberg, Dümmlinghauser Strasse 41 Ansprechpartner: Michael Steinbrügge Tel.: 0178 330 3026 42 Liebe Mutter, lieber Vater, Sind Sie alleinerziehend? auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zu • Unterhaltsvorschuss • Beistandschaft • Beurkundung • Vaterschaft • Unterhalt • Sorgeerklärung • Steuerentlastung •Beratungsangeboten, z. B. Trennungs- und Scheidungsberatung Außerdem haben wir für junge schwangere Frauen und Mütter einige spezielle Angebote zusammengestellt. Wenn Sie Fragen haben, wenn Sie Hilfe benötigen, scheuen Sie sich bitte nicht, diese und weitere in anderen Kapiteln genannte Angebote anzunehmen. Wir stehen Ihnen zur Seite. Frau Kesehage und Frau Langlotz vom Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach vermitteln Ihnen gerne die entsprechenden Fachberater/innen. Sie erreichen das Sekretariat telefonisch unter Tel,; 02261/87-1218 bzw. per E-Mail unter [email protected] [email protected] Sind Sie alleinerziehend? Wirtschaftliche Hilfen für Alleinerziehende Für Alleinerziehende bestehen besondere Ansprüche und Leistungen: • Unterhaltsvorschuss zuständig: Jugendamt • Betreuungsunterhalt: Alleinerziehenden Müttern steht vom Vater des Kindes bis drei Jahre - in Einzelfällen bis zu 7 Jahren - nach der Entbindung Unterhalt zu, wenn wegen der Pflege oder Erziehung des gemeinschaftlichen Kindes nicht verlangt werden kann, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. zuständig: Vater des Kindes • Kosten der Kinderbetreuung und Haushaltsführung (Haushaltsfreibetrag) können steuerlich abgesetzt werden. zuständig: Finanzamt • Für Alleinerziehende kommen günstigere Regelungen beim Elterngeld in Betracht • Alleinerziehendenzuschlag bei ALG II zuständig: Agentur für Arbeit Unterhaltsvorschuss - eine Hilfe für Alleinerziehende Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, geschieht dies meist unter erschwerten Bedingungen. Diese Situation verschärft sich noch, wenn Ihr Kind nicht, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält. In diesen Fällen müssen Sie nicht nur den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes verfolgen, sondern auch im Rahmen Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit für den ausfallenden Unterhalt aufkommen. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit 01.01.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil wird vom Fachbereich Jugend, Familie und Soziales für die Beantragung eines Unterhaltsvorschusses nicht vorausgesetzt. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. 44 Sind Sie alleinerziehend? Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich, wie der Unterhalt, nach dem für die betreffende Altersstufe festgelegten Mindestunterhalt gem. Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Nach Abzug des Erstkindergeldes ergeben sich ab 01.01.2009 folgende Unterhaltsvorschussbeträge: •für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich 133,00 € •für Kinder von 6 – 12 Jahren monatlich 180,00 € Von den genannten Unterhaltsvorschussbeträgen werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder die Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod des anderen Elternteils oder nach dem Tod eines Stiefelternteils erhält, abgezogen. Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) müssen schriftlich beantragt werden. Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner/innen Unterhaltsvorschuss: Frau Rita Schuh Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales (Bewilligung) Tel.: 02261 / 87 - 1216 Raum-Nr. 216 Fax: 02261 / 87 - 8216 Rathausplatz 1 51643 Gummersbach email: [email protected] Frau Doris Boegel Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales (Rückgriff) Tel.: 02261 / 87 - 1216 Raum-Nr. 216 Fax: 02261 / 87 - 8216 Rathausplatz 1 51643 Gummersbach email: [email protected] Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt. 45 Sind Sie alleinerziehend? Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, wird in Lohnsteuerklasse zwei veranlagt. Der Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende mit Kind/ Kindern beträgt z. Zt. 1.308 EUR pro Jahr. Er berücksichtigt den haushaltsbedingten Mehraufwand, den so genannte "echte" Alleinerziehende - die alleine mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern in einem Haushalt leben - gegenüber Paarfamilien haben, egal ob diese verheiratet oder unverheiratet zusammenleben. Gemäß dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird dieser Mehraufwand dauerhaft bei der Lohnsteuer berücksichtigt (Steuerklasse II). Die Bescheinigung der Lohnsteuerklasse erfolgt durch die Gemeinden, bzw. wenn die Kinder volljährig sind, wird die Steuerklasse II vom Finanzamt eingetragen. Berufstätige Alleinerziehende können seit dem 1.1.2002 die Kosten für eine Kinderbetreuung bis z. Zeit. maximal 1.500 EUR als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Erwerbsbedingter Betreuungsfreibetrag Alleinerziehende sowie Eheleute mit Kindern unter 14 Jahren oder auch mit behinderten Kindern können über den Familienleistungsausgleich hinaus Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen, wenn diese Kosten wegen der Erwerbstätigkeit des Alleinerziehenden oder beider Elternteile entstanden sind und den Betreuungsfreibetrag übersteigen. Diese Regelung findet sich im § 33c des EStG. Die Kosten sind einzeln nachzuweisen. Sie können geltend gemacht werden, soweit sie je Kind den bisherigen Betreuungsfreibetrag von 1.548 Euro übersteigen. Bei nicht zusammenlebenden Eltern kann jeder Elternteil Aufwendungen abziehen, soweit sie je Kind 774 Euro übersteigen. Maximal dürfen pro Kind 1.500 Euro abgesetzt werden, bei nicht zusammenlebenden Eltern 750 Euro je Elternteil. Die Regelung gilt für alle Eltern, die die Voraussetzungen erfüllen, unabhängig davon, ob sie alleinstehend oder verheiratet sind oder unverheiratet zusammenleben. Der Höchstbetrag kann für jedes Kind nur einmal abgezogen werden. Wichtig: Voraussetzung für den Betreuungsfreibetrag ist, dass der Steuerpflichtige entweder erwerbstätig, in Ausbildung oder krank ist. Bei zusammenlebenden Eltern müssen beide Elternteile diese Voraussetzungen erfüllen. Hinweis: Begünstigt sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des zum Haushalt gehörenden Kindes. Für Unterricht, Sport, Freizeit oder Vermittlung besonderer Fertigkeiten kann der Steuervorteil nicht beansprucht werden. Weitere Infos beim : Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 46 Sind Sie alleinerziehend? Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärung Erläuterungen: Die Beistandschaft umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder. Die freiwillige Beistandschaft beginnt, sobald ein schriftlicher Antrag des allein sorgeberechtigten Elternteils dem Jugendamt zugegangen ist. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Eine Beistandschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes eingerichtet werden. Die elterliche Sorge wird nicht eingeschränkt, eine Beendigung ist jederzeit möglich. Vaterschaft Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes, beurkunden die Vaterschaftsanerkennung. Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsprozessen, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will. Unterhalt Wir berechnen, beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes und machen ihn nötigenfalls auch gerichtlich geltend. Wir setzen den Unterhaltsanspruch durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen. Weitere Angebote Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr in Unterhaltsfragen. Wir beraten und unterstützen allein sorgeberechtigte Mütter hinsichtlich ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegen den Vater des Kindes - Betreuungsunterhalt, Entbindungskosten. Wir beraten Eltern in allen rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung. Wir bescheinigen dem allein sorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog.“Negativattest“). Weitere Informationen zur Beistandschaft und zum Kindschaftsrecht erhalten Sie auf Anfrage. Beurkundungen Wir beurkunden kostenfrei u.a. Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung (auch im lfd. Scheidungsverfahren), Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Öffnungszeiten für diese Angelegenheiten: Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist möglich. 47 Sind Sie alleinerziehend? Zuständige Ansprechpartner/innen: Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärung Jugendamt der Stadt Gummersbach Rathausplatz 1 51643 Gummersbach A–G H–L M–Z Frau Nemitz-Günther Frau Kaufmann Frau Rösner Tel. 02261 871213 Tel. 02261 871215 Tel. 02261 871213 Zi. 213 a Zi. 215 Zi. 214 Kurzinfos für Allein Erziehende Sorgerecht Die elterliche Sorge umfasst die umfassende Sorge für ein Kind, von der Betreuung bis hin zur Verwaltung seines Vermögens. Haben Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht, sind sie gleichermaßen für das Kindeswohl zuständig. Auch sind beide unter anderem entscheidungs- und unterschriftenpflichtig und auch dazu berechtigt. So bei der Wahl der Schule oder im Falle eines Krankenhausaufenthalts des Kindes. Im Falles des alleinigen Sorgerechts hat diese Rechte nur die Person, der das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Das Sorgerecht regelt auch das Recht auf Wahl des Wohnsitzes. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts muss die Mutter die Erlaubnis des Vaters einholen, wenn sie mit dem Kind an einen anderen Ort ziehen will. Es gibt Eltern, die sich einig sind beim Sorgerecht, wenn sie sich trennen (egal, ob sie zum Zeitpunkt der Trennung nun verheiratet waren oder nicht). Sie organisieren die gemeinsame Sorge und die gemeinsamen Pflichten nach Absprache und im Sinne des Kindeswohls - unabhängig von der Gesetzeslage. Neue Regelung für nicht verheiratete Väter Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig erklärt, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 420/09). Damit haben die Karlsruher Richter die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. Die Entscheidung des Karlsruher Bundesgerichtshofs im August 2010 ist von großer praktischer Bedeutung, denn sie enthält eine Übergangsregelung, die ab sofort gilt. Danach hat bei einem nichtehelichen Kind zunächst die Mutter die Alleinsorge. Auf Antrag des Vaters oder der Mutter kann das Familiengericht dann die gemeinsame Sorge oder die Alleinsorge des Vaters anordnen - wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Die gemeinsame Sorge soll dabei Vorrang haben. 48 Sind Sie alleinerziehend? Umgangsrecht Dieses wird oft verwechselt mit dem Sorgerecht, das Umgangsrecht gilt aber unabhängig davon: Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Praktische Bedeutung hat das Umgangsrecht bei getrennt lebenden Eltern und Eltern, die nicht über das gemeinsame Sorgerecht verfügen: Der Umgang mit dem Kind steht auch demjenigen zu, der kein Sorgerecht hat. Vaterschaftsrecht Wird aufgrund seiner Bezeichnung ebenfalls hin und wieder mit dem Sorgerecht verwechselt, ist aber etwas ganz anderes. Es regelt die Abstammung eines Kindes und kann angefochten werden: Vermutet ein Vater, dass das Kind, das er großzieht, nicht von ihm stammt, kann er die Vaterschaft anfechten. Kindeswohl Umfasst das gesamte Wohlergehen eines Kindes, sowohl physisch als auch psychisch. Das Kindeswohl steht über dem Elternwohl. Das hat auch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch einmal eindeutig betont. 49 Sind Sie alleinerziehend? Ich erwarte ein nicht eheliches Kind Quelle: www.familienhandbuch.de Autorin:Peggi Liebisch, Verwaltungswissenschaftlerin, ist Geschäftsführerin im Bundesverband allein erziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV). Streng nach Gesetz, genau: Bürgerliches Gesetzbuch, gibt es "uneheliche" oder "nicht eheliche" Kinder nicht mehr, sondern nur noch minderjährige Kinder von verheirateten oder nicht verheirateten Müttern und Vätern. Im Sinne der Gleichstellung der Kinder ist diese Regelung sinnvoll. Sorge, Vaterschaft, Umgang, Unterhalt ist mit wenigen Ausnahmen für alle Kinder gleich. Deshalb müsste die Überschrift eigentlich heißen "Nicht verheiratete Frau erwartet ein Kind". Die Neufassung des Gesetzes spiegelt die gesellschaftliche Entwicklung: Es ist kein Makel mehr, als unverheiratete Frau ein Kind zu bekommen. Entweder leben Sie in nicht ehelicher Gemeinschaft mit dem Vater des Kindes oder einer anderen Person, Sie leben vielleicht auch allein mit oder ohne feste Partnerbeziehung. Sorge Als nicht verheiratete Mutter haben Sie zunächst die alleinige elterliche Sorge für Ihr Kind. Sie können aber auch zusammen mit dem Vater des Kindes den Antrag auf gemeinsame Sorge beim Jugendamt stellen. Dazu ist es nicht erforderlich, dass Sie in Lebensgemeinschaft leben. Überlegen Sie sich gut, ob Sie in allen Bereichen der elterlichen Sorge - das ist die Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung und die Bestimmung des Aufenthaltsorts sowie die Vermögenssorge - mit dem anderen Elternteil übereinstimmen. Am besten, Sie stellen nach der Geburt des Kindes einen Sorgeplan auf, der detaillierte Angaben über alle möglichen Lebensbereiche des Kindes enthält - angefangen von der Sicherung seiner materiellen Existenz, den Unterhaltszahlungen, über die Regelungen der Besuche beim anderen Elternteil bis hin zu Ihnen wichtig erscheinende erzieherische Angelegenheiten und die Alltagsroutine: Wer steht morgens mit dem Kind auf? Wer sorgt für eine ausgewogene Ernährung? Wer gibt Taschengeld oder stellt Regeln für das Nachhausekommen auf? Wer sorgt für genügend Schlaf, überwacht die Hausaufgaben oder spricht mit den Erzieherinnen im Kindergarten? Wenn Sie ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem anderen Elternteil feststellen, steht der gemeinsamen Sorge nichts entgegen. Für das Kind selbst spielt die Sorgeform keine Rolle: Hauptsache, beide Eltern kümmern sich verantwortungsvoll und regelmäßig um sein Wohlergehen. Lassen Sie sich, wenn Sie unsicher sind, welche Sorgeform Sie wählen wollen, ruhig erst einmal Zeit und entscheiden Sie dann später. Wenn Sie allein mit dem Kind leben, ist die Klärung dieser Frage besonders wichtig. Einen Antrag auf gemeinsame Sorge können Sie beim Jugendamt jederzeit stellen, denn für Sie und Ihr Kind ist es am wichtigsten, wie Sie Ihren Alltag leben. Vaterschaft feststellen Bei der Geburt eines Kindes nicht verheirateter Eltern muss die Vaterschaft festgestellt werden. Sie ist Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch des Kindes. Vater ist, wer die Vaterschaft anerkennt. Zudem muss die Mutter dieser Anerkennung 50 Sind Sie alleinerziehend? zustimmen. Das geschieht durch Erklärung beim Jugendamt. Sollte der Vater Ihres Kindes der Vaterschaft nicht zustimmen, können Sie sie auch gerichtlich feststellen lassen. Das ist die Vaterschaftsklage vor dem Amtsgericht. Dann wird in der Regel die Vaterschaft durch ein serologisches Gutachten und/oder einen DNA-Test festgestellt ( "Vaterschaftstest"). Das Kind muss für den Bluttest mindestens acht Monate alt sein. Umgang, Besuch Der regelmäßige Umgang mit beiden Eltern ist für das Kind das wichtigste. Deshalb hat das Kind auch einen eigenen rechtlichen Anspruch auf Umgang, genau so, wie der getrennt lebende Elternteil ein Recht auf Umgang mit dem Kind hat. Sie sollten versuchen, die Besuchsregelungen im Sinne des Kindes so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Versuchen Sie, sowohl den Bedürfnissen des Kindes als auch Ihren eigenen Wünschen und denen des besuchenden Elternteils entgegen zu kommen. Das ist nicht immer so einfach, und auch die Kinder spielen nicht immer so mit, wie man sich das vorstellt. Umgangsvereinbarungen sind immer sehr persönlicher Art, dafür gibt es kein Patentrezept. Sie sind abhängig vom Alter des Kindes, von der bisherigen Beziehung der Eltern, von der Entfernung zum Wohnort und ähnlichen Kriterien. Gibt es Schwierigkeiten in der Ausgestaltung, sollten Sie die Hilfe und Unterstützung bei Beratungsstellen oder dem Jugendamt einholen. Sind die Konflikte nicht lösbar, kann der Umgang durch das Familiengericht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Das ist aber nur möglich, wenn durch den Umgang mit dem anderen Elternteil das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Es gibt auch die Möglichkeit des begleiteten Umgangs, das ist der Umgang in Anwesenheit Dritter. Sie sollten darauf achten, dass der Umgang von einer kompetenten Person begleitet wird, zu der Sie Vertrauen haben. Unterstützt und angeboten wird der begleitete Umgang von den Jugendämtern oder von freien Trägern wie dem Deutschen Kinderschutzbund, der Caritas und dem Diakonischen Werk. Unterhalt und Kindergeld Jedes minderjährige Kind hat einen Unterhaltsanspruch, egal, ob seine Eltern verheiratet sind oder nicht, bis es eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, leistet seinen Unterhalt durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Barunterhalt bezahlt der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt. Hält sich das Kind bei beiden Elternteilen gleichmäßig auf, kann die Barunterhaltspflicht teilweise oder ganz entfallen. Ein Unterhaltsanspruch ist nur durchsetzbar, wenn ein so genannter Titel vorliegt. Das kann ein Beschluss, ein Urteil oder Ähnliches sein. Titulieren können Notar/innen, Rechtspfleger/innen und Richter/innen des Amtsgerichts und die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes. Zuständig ist in der Regel die zuständige Stelle am Wohnort des Kindes. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Zur Bemessung wird in der Regel die Düsseldorfer Tabelle für die alten Bundesländer und die Berliner Tabelle für die neuen Bundesländer zugrunde gelegt. Die unterste Stufe der Tabellen bezeichnet 51 Sind Sie alleinerziehend? man als Regelbetrag. Wenn Sie Schwierigkeiten mit den Unterhaltszahlungen für Ihr Kind haben, gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote. Da das Unterhaltsrecht kompliziert ist, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt beraten zu lassen. Sie haben zwar die Möglichkeit, alles alleine zu erledigen, was aber ein hohes Maß an Sachkompetenz, viel Zeit und besonders viele Nerven erfordert. Wenn Sie unsicher sind, ob der Unterhalt in der richtigen Höhe tituliert ist, wenn der Unterhaltspflichtige unregelmäßig oder gar nicht zahlt, ist es sinnvoll, sich von einer Anwältin/einem Anwalt unterstützen zu lassen. Um einen kompetenten Anwalt zu finden, können Sie sich an die Rechtsanwaltskammer oder an das Amtsgericht wenden. Da Ihr Kind in diesem Fall der Kläger auf Unterhalt ist, hat es einen Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Sie können sich in unterhaltsrechtlichen Fragen auch durch das Jugendamt unterstützen und vertreten lassen. Die Jugendämter bieten freiwillige Beistandschaften an, die Sie auf die Durchsetzung unterhaltsrechtlicher Ansprüche beschränken können. Den Antrag kann der Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Das Jugendamt als Beistand muss z.B. den Aufenthalt eines unbekannt verzogenen Unterhaltspflichtigen ermitteln und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüfen. Während Sie selbst auf einen normalen Auskunftsanspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen beschränkt sind, hat das Jugendamt unter Umständen die Möglichkeit, weitere behördliche Auskünfte z.B. beim Arbeitsamt einzuholen. Das Jugendamt kann auch über das Zentrale Fahrzeugregister in Flensburg den Aufenthalt von Unterhaltsflüchtigen ermitteln. Wenn Sie unsicher sind, ob alle Einnahmen des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt wurden, fragen Sie die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes, auf welcher Grundlage das Einkommen berechnet wurde. Achten Sie darauf, dass nicht nur eine Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers, sondern auch eine Einkommensteuererklärung gefordert wird, denn nur so können auch zu versteuernde Nebentätigkeiten in die Unterhaltsberechnung mit einfließen. Das Jugendamt muss Sie auch dann zu Unterhaltsfragen beraten, wenn keine Beistandschaft besteht. Unterhaltsvorschuss Erhalten Sie keinen Unterhalt für Ihr Kind, können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Ihr Kind hat sechs Jahre lang einen Anspruch darauf, bis es seinen zwölften Geburtstag feiert. Unterhaltsvorschuss wird in Höhe der Regelbeträge der Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Sollte der Betrag für den Bedarf Ihres Kindes nicht ausreichen, sollten Sie zusätzlich ergänzende Sozialhilfe beim Sozialamt beantragen. In den meisten Fällen haben die Kinder einen Anspruch darauf. 52 Sind Sie alleinerziehend? Unterhalt für nicht Verheiratete Als nicht verheiratete Mutter haben Sie gegenüber dem Vater Ihres Kindes einen Unterhaltsanspruch von bis zu drei Jahren, wenn Sie wegen der Erziehung des Kindes nicht erwerbstätig sind. Voraussetzung für diesen Anspruch ist Ihre Bedürftigkeit. Haben Sie Vermögen oder Einkünfte aus Kapital oder Vermietung, müssen Sie dieses zunächst für Ihren eigenen Gebrauch einsetzen. Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet. Eine weitere Voraussetzung ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Die Zahlung von Kindesunterhalt hat gegenüber dem Betreuungsunterhalt Vorrang. Die Höhe des Unterhalts ist neben der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten von Ihrem Lebensstandard abhängig. Als Anhaltspunkt hierfür dient das letzte Erwerbseinkommen. Nach der Düsseldorfer Tabelle werden dem betreuenden Elternteil mindestens 730 EUR geschuldet, bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes 840 EUR. Wenn Sie Fragen zum Betreuungsunterhalt haben, können Sie sich beim zuständigen Jugendamt beraten lassen. Hier können Sie auch Auskunft über die Höhe des Betreuungsunterhalts erhalten. Sie haben ferner die Möglichkeit, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt zu wenden, um sich vertreten zu lassen. VAMV-Bundesverband Der VAMV-Bundesverband setzt sich für die Durchsetzung der Interessen von Einelternfamilien ein. Unter http://www.vamv-bundesverband.de können aktuelle Stellungnahmen, Statistiken und vieles mehr abgerufen werden. Der Verband gibt das Taschenbuch "Allein erziehend - Tipps und Informationen" heraus, das unter der Telefonnummer 030/695978-6 kostenlos bestellt werden kann. Verband allein erziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. Hasenheide 70 10967 Berlin Tel.: 030/695978-6 Fax: 030/695978-77 Email: [email protected] 53 Sind Sie alleinerziehend? Plötzlich alleinerziehend - wie schaffe ich das? Quelle: Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP) www.familienhandbuch.de Autorin: Prof. Dr. Veronika Hammer, Dipl.-Sozialpädagogin, Dipl.-Soziologin, Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Coburg Bundesweit sind derzeit ungefähr 82% aller Alleinerziehenden Frauen. Alleinerziehende Mütter geraten mit dem Eintreten des Alleinerziehendseins - sei es durch Schwangerschaft ohne Ehe oder ohne feste Partnerschaft, durch Trennung vom Partner, durch Verwitwen oder durch andere Gründe - in einen komplizierten Prozess des Statusübergangs. Um diese Lebenslage meistern zu können, sind vielfältige Aspekte von Bedeutung, welche sich an dieser Stelle freilich nicht in gebührendem Umfang darstellen lassen. Die multidimensionalen Bedingungs- und Bedeutungszusammenhänge werden in der wissenschaftlichen Literatur genauer analysiert. Für alleinerziehende Frauen soll auf dieser Seite ganz bewusst kurz, praxisnah und daher stichpunktartig der Versuch unternommen werden, konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen (Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. • • • • Machen Sie sich bewusst, dass die Lebensform "Alleinerziehend" oder "EinEltern-Familie" eine Lebensform von vielen ist. Sie ist nicht schlechter und nicht besser. Sehen Sie die Vorteile Ihrer Situation. Das Leben kann z.B. mehr Unabhängigkeit und Selbständigkeit mit sich bringen, als dies zuvor der Fall war. Gehen Sie in kleinen Schritten vor, aber analysieren Sie Ihre Lebenslage: o Haushaltseinkommen und Versorgung, o Kinderbetreuungsnetzwerk, o Bildungs- und Berufssituation, o Kontakte und Kooperationslage, o Erholungsmöglichkeiten, Schutz, Geborgenheit, Balance, o Beteiligung und Aktivitäten im Leben, o Rolle als Hauptversorgerin und Mutter, o Sozialbindungen. Nutzen Sie das Angebot der Beratungsstellen in Ihrer Region oder in Ihrer Stadt. Zum Beispiel kann Ihnen ein Gespräch in einer Gleichstellungsstelle einen guten Einstieg verschaffen, das Netzwerk von Beratungsstellen kennen zu lernen. Rufen Sie dort an und machen Sie einen Gesprächstermin aus. Die Telefonnummern erfahren Sie über Ihre Stadtverwaltungen, Landratsämter oder die Telefonauskunft. Auch die Bundes- und Landesverbände Alleinerziehender sind kompetente Ansprechpartner: VAMV (Verband allein erziehender Mütter und Väter) und SHIA (Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender). 54 Sind Sie alleinerziehend? • • • • • • • • Nehmen Sie Internet-Angebote in Anspruch. Beispielsweise finden Sie unter http://www.AmiKio.de eine Web-Seite für Alleinerziehende, über die Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu "Gleichgestellten" aufnehmen können. Veranstaltet werden auch Treffs und gemeinsame Urlaube. Wenn Sie zu den allein erziehenden Frauen gehören, die sich in besonderen Risikosituationen befinden, wie z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfebezug, machen Sie sich Ihre Lage bewusst. Betrachten Sie diese Zeit als Phase, aus der Sie wieder herauskommen möchten und können. Mobilisieren Sie Ihre Stärken - dies können Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick sein, aber auch Aussehen, Herzlichkeit, Fröhlichkeit etc. - Finden Sie Ihre Stärken heraus und machen Sie von ihnen Gebrauch. Nutzen Sie Ihre persönlichen Kontakte oder gehen Sie zu Institutionen und Ämtern, die Ihnen weiterhelfen können - auch wenn Sie inzwischen eine Abneigung dagegen entwickelt haben, aus welchen Gründen auch immer. Bewerben Sie sich gezielt und mit einer guten Bewerbungsmappe. Suchen Sie sich eine Arbeitsstelle nach Ihren Bedingungen. Lassen Sie sich auch hier nicht die Butter vom Brot nehmen und suchen Sie in Zeitungen, durch persönliche Gespräche, durch Praktika, via Arbeitsämter etc. Bleiben Sie hartnäckig. Machen Sie gegebenenfalls eine berufliche Weiterbildung, wenn Sie Ihr Berufsprofil und Ihre (Wiedereinstiegs-)Chancen verbessern wollen. Es geht neben befriedigender beruflicher Betätigung um Ihre Absicherung, auch für das Alter. Seien Sie Ihre eigene Expertin, aber lassen Sie sich auch helfen. Sie können viel alleine schaffen und wissen am allerbesten über Ihre Situation Bescheid. Dennoch ist es wichtig, dass Sie auf andere zugehen und sie um Rat bitten. Lernen Sie auch, Hilfen und Angebote anzunehmen. Lassen Sie sich vor allem nicht unterkriegen. Selbst nach einem unbefriedigenden Gespräch ist es gut, neue Kontakte zu planen. Pflegen Sie Freundschaften. Sprechen Sie über Vorurteile. Reden Sie über Ihre Erziehungsprobleme und über die Erziehungsprobleme von Zwei-ElternFamilien. Nehmen Sie Trauer und Ängste bei sich und bei Ihren Kindern an. Indem Sie diese Gefühle über einen gewissen Zeitraum zulassen, haben Sie die Chance, diese Phase zu durchleben und zu überwinden. Suchen Sie sich hierfür geeignete Ansprechpartner wie Freundinnen oder Freunde und Verwandte, aber durchaus auch Beratungsstellen oder Ärztinnen/ Ärzte Ihres Vertrauens. Fördern Sie die Selbständigkeit Ihrer Kinder. Sorgen Sie für ausreichend Kontaktmöglichkeiten zu weiblichen und männlichen Bezugspersonen. Leiten Sie Kontakte zum leiblichen Vater des Kindes in die Wege, aber lassen Sie die beiden ihre Beziehung selbst regeln. Es wird sich herausstellen, ob die Beziehung zum Vater verlässlich ist oder ob es besser ist, wenn kein Kontakt aufrechterhalten wird. Gönnen Sie sich bewusst Pausen. Finden Sie für sich geeignete Entspannungsübungen heraus. Nutzen Sie die Angebote der Sportvereine, Volkshochschulen oder Krankenkassen zu Yoga, autogenem Training, Muskelentspannung usw. Nehmen Sie z.B. Mütter-Kind-Kuren in Anspruch 55 Sind Sie alleinerziehend? • und beantragen Sie mögliche Zuschüsse. Lassen Sie sich auch in diesem Bereich gut und umfassend beraten. Haben Sie keine Scheu vor Ratgeberliteratur und wissenschaftlichen Studien. Daraus können Sie u.U. sehr viel erfahren. Manchmal reicht schon ein kleiner Hinweis, um neue Impulse zu erhalten. In Buchhandlungen können Sie u. A. die im Folgenden aufgeführten Broschüren und Bücher bestellen. Ratgeberliteratur Schewe, Carola (1999): Alleinerziehend - na und? Rat und Hilfe für den Alltag, Erziehung und seelische Krisen. Ratgeber Leben - Familie. München: Gräfe und Unzer Verlag. VAMV (2001): Allein erziehend. Tipps und Informationen. Hrsg. Vom Verband allein erziehender Mütter und Väter e.V. Ulm: Ebner. Email: [email protected] 56 Sind Sie alleinerziehend? Beratungsangebote für Alleinerziehende Mütter und Väter Trennungs- und Scheidungsberatung Trennung / Scheidung / Neubeginn …… Bin ich schuld?..... Was ist los? Warum seid ihr so komisch? Ihr macht mir ANGST! Eltern bleiben Sie beide.... Sie trennen sich als Paar: Ihre Kinder brauchen Sie weiter als Mutter und Vater – Eltern bleiben Sie ein Leben lang. Sie sind als Eltern gefragt, doch Tausend Fragen gehen Ihnen durch den Kopf.... Was brauchen die Kinder? Wo werden sie leben? Wie regelt sich der Alltag? Wie gestalten sich die Kontakte? Es geht um Gefühle: Angst, Verzweiflung, Wut, Trauer, Eifersucht, Verlassensangst und Hoffnung... Es geht ums Geld: Unterhalt, Wohnung, Hausrat, Versorgungsausgleich, Versicherungen, Schulden..... Kann das alles anders als im Streit geklärt werden? Was Sie als Eltern tun können.... Sie entscheiden zusammen für und mit Ihren Kindern. Sie suchen nach einem Weg und nach Lösungen. Dafür haben Sie und Ihre Kinder Anspruch auf Beratung. Im Fachbereich Jugend, Familie und Soziales arbeiten Fachkräfte, die Sie zu den vielfältigen Fragen von Trennung und Scheidung kostenlos und vertraulich beraten können. Wir bieten Ihnen - Entwicklung von Umgangs- und Sorgerechtsregelungen mit den Eltern - Begleitung von Eltern und Kindern in dieser schwierigen Lebenskrise - Mediation (gemeinsam außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung erarbeiten) - Paarberatung und - Familiengespräche. Wir wollen mit Ihnen und Ihren Kindern einvernehmliche Lösungen suchen und Wege für jedes Familienmitglied in Ihrer veränderten Lebenslage finden. Wenn Sie beim Familiengericht einen Antrag auf eine gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge stellen, wirkt der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales im Verfahren mit. Dies gilt auch für alle weiteren Anträge auf Umgangsregelung usw. Ziel bleibt: Sie entwickeln eine einvernehmliche Lösung - wir beraten Sie dabei. Ihr gemeinsamer Vorschlag wird dem Familiengericht zur Entscheidung zugesandt. 57 Sind Sie alleinerziehend? Trennungs- und Scheidungsberatung Was ist Mediation? Mit Hilfe eines Beraters erarbeiten die Eltern selbst eine einvernehmliche Lösung ihrer aktuellen Konflikte. Erarbeitet wird dabei ein Kompromiss zwischen Ihren unterschiedlichen Interessen und Anliegen. Dabei schaffen Sie die Grundlage, weitere Streitfragen konfliktfreier zu lösen. Warum Mediation? Mediation betrifft die Regelung von Konflikten in Lebensgemeinschaften, in denen wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen. Im Fall von Trennung und Scheidung von Eltern zielt die Vermittlung auf die Entwicklung eines gemeinsamen Entwurfs elterlicher Verantwortung von Vater und Mutter. Hierzu ist folgendes zu beachten: • • • • • • die anstehenden Veränderungen Ihrer Lebensbedingungen, die Neuordnung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung, die Klärung der finanziellen Sicherung der Einzelhaushalte, die Vermögensauseinandersetzung, die Hausratsaufteilung, die Wohnsituation und die Alterssicherung. Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner: Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Frau Ingrid Sprenger-Risken Herr Hans Mohr Tel.: 02261 871212 Tel.: 02261 872212 Weiterführende Informationen finden Sie auch in dem Kapitel„Kommunales“ 58 Sind Sie alleinerziehend? Weiterführende Beratungsangebote für Alleinerziehende Gesprächskreis allein erziehende Mütter und Väter Selbsthilfebüro Gummersbach Am Wiedenhof 1 – 3 51643 Gummersbach Tel: 02261/816807 Fax:02261/816812 Treffen: Samstag 16 – 18 Uhr Martinstr. 2 51643 Gummersbach Sozialdienst katholischer Frauen und Männer im Oberbergischen Kreis e. V. Hömerichstr. 7 51643 Gummersbach Tel: 02261/60020 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des oberbergischen Kreises Im Baumhof 5 51643 Gummersbach Tel: 02261/885711 „Café esperanza“ für Alleinerziehende mit Kindern bis 6 Jahren Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e. V. Talstr. 1 51643 Gummersbach Tel: 02261/306140 Fax: 02261/30674 Mutter-Kind-Kur Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e. V. Kurenberatung Talstr. 1 51643 Gummersbach Tel: 02261/306132 Fax: 02261/30673 Familien im Oberbergischen Kreis www.familie-in-oberberg.de Arbeit – Bildung – Familie – Freizeit – Gesundheit – Wohnen – Familienkrise Oberbergisches Bündnis für Familie Moltkestr. 34 51643 Gummersbach Ansprechpartnerin : Birgit Steuer Tel: 02261/886888 Weitere Beratungsangebote / stellen „Familien-Bildung und -beratung“ entnehmen Sie bitte dem Kapitel 59 Angebote für junge Schwangere / Mütter Angebote für junge Schwangere / Mütter Treffpunkte: fragen Sie bitte bei Gemeinden, Familienzentren und Esperanza nach speziellen Veranstaltungen. Mutter-Kind-Häuser Ein Mutter-Kind-Haus bietet schwangeren Frauen und Müttern, die sich in besonderen Lebenslagen, Nöten oder Krisensituationen befinden, einen geschützten Raum. Von hier aus können sie Schritte in die Selbstständigkeit wagen. Ansprechpartner: Jugendamt Gummersbach Sekretariat Tel.: 02261 871218 „Weitblick“ Neue Wege –gemeinsam gehen Offenes Frühstück für junge Mütter und junge Schwangere bis 21 Jahre 51702 Bergneustadt Quellenweg 22 Ansprechpartnerin: Karin Keller Tel.: 02261 886866 Freiwilligenengagement aller Generationen im Oberbergischen Kreis Ansprechpartnerinnen: Karin Keller und Elisabeth Honisch 51643 Gummersbach Moltkestr. 32 Tel.: 02261 886866 www.gemeinsam-in-oberberg.de Café together- gemeinsam statt einsam Offenes Treffen für junge Mütter und Schwangere Jeden 3. Samstag im Monat von 10 – 12 Uhr Im Familienzentrum pontium pro 51545 Waldbröl / Hermesdorf Erlengrund 26 Tel: 02291/2923 Café Liebenswert Knotenpunkt -Wohnprojekt für junge Mütter/Väter 42499 Hückeswagen Islandstr. 4 Ansprechpartnerin: Denny Burmester Tel: 02192/1200 Öffnungszeiten: Dienstag 9 – 13 Uhr Donnerstag 14 – 18 Uhr Esperanza Babynest ein Kurs für Mütter mit ihren Babys und Kleinkindern von 8 Wochen bis 2 Jahre im Caritashaus Gummersbach Tel.: 02261-306-140/141/142/143 Weiterführende Infos: Schulbefreiung siehe bitte im Kapitel „Behördendschungel“. Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern Siehe bitte Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“ Zusätzliche Informationen:Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind, sowie weitere Bildungsangebote, z.Bsp. Schulabschluss nachholen, studieren mit Kind, etc. finden Sie im Kapitel „Familien Bildung und Beratung“. 60 Liebe Eltern, im folgenden Kapitel finden Sie Informationen rund um die Gesundheit Ihres Kindes: •Bereitschaftsdienst der Kinderärzte und Ärzte in Gummersbach • Haus früher Hilfen • ADHS • Wie finde ich den richtigen Kinderarzt? • Hilfe bei Schreibabys • Adressliste der Kinderärzte •Wann muss mein Kind zum Kinderarzt? Checkliste auffälliger Symptome •SIDS Plötzlicher Kindstod und wie Schlafsäcke das Risiko mindern • Kinder und Jugendhospiz • Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 • Verein leere Wiege • Zahngesundheit • Thalita - Trauerzentrum für Kinder •Informationen und Angebote im Kreiskrankenhaus Gummersbach: - Babyschwimmen - Geschwisterschule - Müttercafe - Hebammensprechstunde - Rückbildungsgymnastik - Hilfestellung bei Ernährungsfragen - Infos über die Kinder- und Jugendstation - Infos über den Fachbereich Kinder- und Jugendpsychiatrie, - Psychotherapie und Psychosomatik - Förderverein PuSCH e.V. • Wichtige Informationen zum Schütteltrauma • Was ist Hebammenhilfe? • Adressliste der Hebammen • Beckenboden(gymnastik) • Verhütung nach der Geburt • Hausapotheke • Sonnenschutz • Informationen des Kreisgesundheitsamtes - BIGS (Bürgerinformation Gesundheit und Soziales) - Ratgeber für Menschen mit Behinderung (darin enthalten:) - Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Behinderungen (Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an) Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Bereitschaftsdienst Kinderärzte In Krankheitsfällen bei Kindern kann ein Kinderarzt unter der unten stehenden Telefonnummer zu folgenden Zeiten • täglich von 19.00 Uhr bis morgens 8.00 Uhr • mittwochs von 13.00 Uhr bis donnerstags 8.00 Uhr • freitags von 19.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr erreicht werden. Kinder werden auch - wie bisher - durch den allgemeinen Notfalldienst behandelt. Zusätzlich zur Versorgung von Kindern im allgemeinen Notdienst besteht eine kinderärztliche Notfall-Praxis am Kreiskrankenhaus Gummersbach. Die Sprechstunden sind • Montag 19.00 - 23.00 Uhr • Dienstag 19.00 - 23.00 Uhr • Mittwoch 16.00 - 23.00 Uhr • Donnerstag 19.00 - 23.00 Uhr • Freitag • Samstag, Sonntag und an Feiertagen 16.00 - 23.00 Uhr 08.00 - 23.00 Uhr Eltern können zu den vorstehenden Zeiten ihre kranken Kinder auch ohne vorherige Anmeldung vorstellen. Kinderärztlicher Notdienst - Telefon 02261 / 17-1189 Telefon-Nummer 0180 5 044 100 im gesamten Kreisgebiet (ein Anruf 12 Cent) 62 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Bereitschaftsdienst Ärzte Gummersbach Alle Patienten sollten sich zunächst an ihren behandelnden Arzt wenden. Bei Abwesenheit gilt der Bereitschaftsdienst (Notfalldienst) für die folgenden Zeiten: • • • täglich mittwochs freitags von 19.00 Uhr bis morgens von 13.00 Uhr bis donnerstags von 19.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr 8.00 Uhr 8.00 Uhr In den Kreiskrankenhäusern Gummersbach und Waldbröl ist ein "Sitzdienst" mit einem Arzt oder einer Ärztin zu den vorgenannten Notfallzeiten eingerichtet. An diesen "Sitzdienst" können sich Patienten und Patientinnen wenden, wenn Sie nicht den Fahrdienst in Anspruch nehmen wollen. Telefon-Nummer 0180 5 044 100 gesamtes Stadtgebiet (ein Anruf 12 Cent) Sitzdienst Kreiskrankenhaus Gummersbach / Marienheide Die Allgemeinärzte im Stadtgebiet Gummersbach und in der Gemeinde Marienheide haben ab 01.01.2003 einen gemeinsamen Notdienst eingerichtet. Ein Arzt bzw. eine Ärztin wird dabei jeweils "Sitzdienst" im Kreiskrankenhaus Gummersbach haben. Die Patienten können dabei selbst entscheiden, ob sie den "Sitzdienst" in Anspruch nehmen wollen, der zu folgenden Notdienstzeiten zur Verfügung steht • Montag 19.00 - 23.00 Uhr • Dienstag 19.00 - 23.00 Uhr • Mittwoch 13.00 - 23.00 Uhr • Donnerstag 19.00 - 23.00 Uhr • Freitag • Samstag, Sonntag, an Feiertagen und Rosenmontag 13.00 - 23.00 Uhr 08.00 - 23.00 Uhr . Der Fahrdienst, (Ärztlicher Hausbesuch)bei dem ein Arzt oder eine Ärztin die erkrankte Person zu Hause aufsucht, ist ab 01.04.2004 ausschließlich über die Rufnummer 0180 5 044 100 (ein Anruf 12 Cent) 63 erreichbar. Kinder-Jugendärzte Kinder-Jugendärzte Kinderkardiologie Dr. Corinna Banek Hindenburgstr. 27 51643 Gummersbach Tel.: 02261/26041 Dr. Koch Bergisch-Gladbacherstr.408 -412 51067 Köln- Holweide Tel.: 0221/9777433 Danuta Bartz Dieringhauserstr. 55 51645 Gummersbach Tel.: 02261/979110 Dr. Martin Böhle Arzt für Kinderheilkunde, Allergologie, Kinderkardiologie Parkstr. 3 58509 Lüdenscheid Tel.: 02351/378099 Dr. Volker Toelstede Alte Rathausstr. 2-4 51643 Gummersbach Tel.: 02261/67158 Kinderorthopädie Dr. Sabine Wagner Kölnerstr. 1 51645 Gummersbach Tel.: 02261/500240 Dr. med. Tillmann Otterbach Orthopädie, Chirotherapie Weidenauer Str. 76 57076 Siegen Tel.: 0271/7734577 Fachärztin für HNO-Heilkunde Phoniatrie und Pädaudiologie Dr. Petra Scheer Rambouxstr. 327 50737 Köln Tel.: 0221/67158 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Wie finde ich den richtigen Kinderarzt? Quelle: Gmünder ErsatzKasse (GEK): Baby-Tagebuch - Meine ersten 365 Tage Jedes Kind braucht einen Kinderarzt. Der Kinderarzt ist nicht nur da, um Ihr Kind zu behandeln, wenn es krank ist. Er sollte auch in Fragen, die über den Bereich der Medizin hinausgehen, Ihr Berater sein. Es ist erforderlich, dass Sie ständigen Kontakt zu ihm halten. Der Kinderarzt wird Sie und Ihr Kind viele Jahre lang begleiten. Er zeigt Ihnen, wie Sie bestimmte Dinge machen müssen. Er schlägt zum Beispiel vor, wie die Hausapotheke für das Baby zu ergänzen ist und gibt Ihnen wichtige Ratschläge für die Ernährung und Babypflege. Jeder hat seine eigenen Vorstellungen von einem guten Kinderarzt: Arzt oder Ärztin, Alter des Arztes, medizin-technischer Stand der Praxis, Haltung zu naturheilkundlichen Verfahren etc. In erster Linie ist wichtig, dass Sie ihm vertrauen. Trotz aller Unterschiede gibt es einige wichtige Anregungen, die Ihnen die Wahl des richtigen Kinderarztes erleichtern können: Dauerhaftigkeit Wählen Sie Ihren Kinderarzt mit Bedacht. Es sollte möglichst eine "Verbindung" für lange Zeit sein. Je länger und besser der Kinderarzt Ihr Kind und dessen Umfeld kennt, desto besser kann er handeln und ist auch das Vertrauensverhältnis. Im Prinzip ist der Kinderarzt der Hausarzt Ihres Kindes, der es meist bis in die Pubertät begleitet. Sprechzeiten zusätzlich nach Vereinbarung Für Notfälle ist es nicht unwichtig, dass Ihr Kinderarzt ggf. auch Hausbesuche macht, oder Sie ihn, wenn unbedingt nötig, am Wochenende aufsuchen können. Fragen Sie danach. Empfehlung Mütter, die Sie in Geburtsvorbereitungskursen, Still- oder Schwangerengruppen kennen lernen, können Ihnen sicherlich Empfehlungen geben. Lassen Sie sich schildern, was diese gut und weniger gut am vorgeschlagenen Kinderarzt finden. Auch Säuglingsschwestern in der Klinik kennen Kinderärzte aus Gesprächen mit anderen Müttern, die dort schon Kinder geboren haben. Außerdem kennt vermutlich auch Ihr Gynäkologe einen guten Kinderarzt. 65 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Nähe Die Praxis des Kinderarztes sollte für Sie nicht allzu weit entfernt liegen. Selbst wenn der Arzt noch so gut ist, wird es für Sie zur nervlichen Tortur, wenn Sie mit Ihrem kranken Baby z. B. über eine Stunde Fahrt im Auto vor sich haben. Darüber hinaus ist es auch für das Kind eine unnötige Belastung. Wie am Fließband? Wenn Sie das Gefühl haben, der Kinderarzt nimmt sich keine Zeit für das Baby und beantwortet auch Ihre Fragen nicht ausführlich oder womöglich gar nicht, dann teilen Sie ihm diesen Eindruck mit. Darauf sollte er positiv reagieren. Er muss sich in Ruhe mit dem Kind und den Fragen der Eltern auseinandersetzen können. Zweifel Wenn Sie kein Vertrauen mehr in den gewählten Arzt haben oder Ihnen Zweifel kommen, denken Sie über einen Wechsel des Kinderarztes nach. Oftmals hilft jedoch vorher ein offenes Gespräch mit ihm. Teilen Sie dem Arzt Ihre Bedenken mit. Meist hilft eine solche Aussprache, das Vertrauensverhältnis wieder herzustellen. Spezialisten Manchmal ist es nötig, zusätzlich zum Kinderarzt einen Spezialisten zu Rate zu ziehen. Auch im Bereich der Kinderärzte sind diese zu finden (Kinderpsychiater, -neurologen, -kardiologen). In aller Regel wird Ihr Kinderarzt Sie zu einem solchen Spezialisten schicken, wenn entsprechende Situationen auftreten. Patienteninformationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Auf der Suche nach ärztlicher und psychotherapeutischer Hilfe kann über den Patienteninformationsdienst montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr telefonisch und gebührenfrei sowie online über die homepage Rat eingeholt werden. Es kann ebenfalls abgerufen werden, welche Sprachkenntnisse in der jeweiligen Praxis vorhanden sind. Patienteninformationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Telefon: 0800 / 6224488 (gebührenfrei) E-mail: [email protected] website: www.kvno.de 66 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Gesundheitsamt Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Checkliste auffälliger Symptome Gerade beim ersten Kind ist die Unsicherheit vieler Eltern oft groß. Die Frage, wann muss ich zum Kinderarzt oder kann ich noch abwarten, ist nicht immer einfach zu beantworten. Die unten aufgeführten Punkte sind nur Anhaltspunkte. Grundsätzlich gilt: Gehen Sie lieber einmal mehr zu Ihrem Kinderarzt als einmal zu wenig! Bei Fieber von mehr als 39 Grad Celsius im ersten Lebensjahr Wenn Sie mit Ihrem Baby beim Arzt waren, das Fieber aber länger als drei Tage andauert, sollte unbedingt eine erneute Abklärung erfolgen das Baby oder Kind schreit mehr als sonst Das Baby schläft plötzlich sehr viel mehr oder weniger als sonst Das Baby trinkt sehr viel weniger als sonst Bei wiederholtem Erbrechen und/oder Durchfall bei Appetitlosigkeit oder Apathie bei Hautausschlägen Suchen Sie am Besten den Arzt auf, der Ihr Kind kennt. Im Notfall suchen Sie den Kinderärztlichen Notdienst am Kreiskrankenhaus Gummersbach auf oder stellen Sie Ihr Kind in der Kinderambulanz des Kreiskrankenhauses vor. Dort ist immer ein Kinderarzt für Sie erreichbar. Die Telefonnummern finden Sie unter „Kommunales“ – „Notfälle“ in diesem Ordner. Ihr Kinder- und Jugendärzteteam des Gesundheitsamtes Oberbergischer Kreis 67 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Früherkennungsuntersuchungen U1 – J1 Wächst mein Kind gesund heran? Diese Frage werden Sie sich im Verlauf der Entwicklung Ihres Kindes immer wieder stellen. Ein sicherer Weg, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen und zu überprüfen, ist der Gang zum Kinderarzt. Hier werden Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt, um rechtzeitig Fehlentwicklungen zu entdecken und zu behandeln. Überprüft wird die körperliche , geistige und soziale Entwicklung. Das Kind wird gewogen, gemessen und gründlich untersucht. Je nach Entwicklungsphase werden spezielle Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Vorsorgeheft festgehalten, das Sie zu jedem Untersuchungstermin mitnehmen sollten. Sinnvoll ist auch, den Impfpass bereitzuhalten. Oft wird im Anschluss an die Untersuchung eine Impfung vorgenommen. Die Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Nehmen Sie die Termine zu den Früherkennungsterminen bitte regelmäßig wahr. Werden Entwicklungsverzögerungen oder Erkrankungen frühzeitig erkannt, kann wesentlich mehr zu ihrer Behandlung getan werden. Wichtig ist auch, dass Sie dem Arzt oder der Ärztin auffällige Beobachtungen mitteilen. Folgende Früherkennungsuntersuchungen gibt es: U1 U2 U3 U4 U5 U6 U7 U7a U8 U9 J1 direkt nach der Geburt 03. - 10. Lebenstag 04. - 06. Lebenswoche 03. - 04. Lebensmonat 06. - 07. Lebensmonat 10. - 12. Lebensmonat 21. - 24. Lebensmonat 34. - 36. Lebensmonat 46. - 48. Lebensmonat mit ca. 5 Jahre 13 – 14 Jahre Ausführliche Informationen zum gesunden Aufwachsen und zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder finden Sie in dem Babybegrüßungsgeschenk der Stadt Gummersbach, in dem Eltern-Ordner „Gesund groß werden“. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kinderaerzte-im-netz.de und ,www.bzga.de oder Sie wenden sich direkt an einen Kinderarzt vor Ort. 68 t ze n u p n r Elte Kinderzähne Zahnpflege von Anfang an ist die wichtigste Maßnahme von Eltern, damit die Zähne ihrer Kinder gesund und schön bleiben. Eltern putzen solange alle Zähne ihres Kindes von allen Seiten sauber, bis das Kind selbst zur gründlichen Mundhygiene fähig ist. Dieser Zeitpunkt ist erst erreicht, wenn das Grundschulkind flüssig Schreibschrift schreiben kann. Mundhygiene ist Teil derKörperhygiene von Geburt an. Aus dieser Gewohnheit entwickelt sich eine Selbstverständlichkeit fürs ganze Leben. Eltern streichen über den noch zahnlosen Kieferkamm und massieren ihn vorsichtig. Dabei fühlen sie, dass aus dem weichen Kieferkamm beim Einschießen der Milchzähne eine harte Zahnleiste wird. Ab dem 1. Milchzahn putzen Eltern immer vor dem Schlafengehen die Milchzähne ihres Kindes mit einer Kinderzahnbürste und einem Hauch Kinderzahnpasta. So geht es leicht! Beim Windelwechseln auf dem Wickeltisch: Das Köpfchen des Kindes wird durch ein Nestchen stabil gehalten, mit der freien Hand hält die Mutter die Händchen Ihres Kindes (Bild links). Auf dem Schoß: Der Popo des Kindes wird so weit zum Bauch gezogen, dass die Beinchen bequem rechts und links strampeln können, ohne dass das Baby sich wegstoßen kann; die freie Hand kann die beiden Ärmchen locker halten, im direkten Blickkontakt können Eltern und Kind sich prima unterhalten (Bild Mitte). Im Bild rechts stützt die Mutter das Köpfchen des Kindes mit der freien Hand, die Hand des Kindes ist mit einer zweiten Zahnbürste „beschäftigt“. Bald wollen die Kinder selber putzen, denn Zähneputzen macht Spaß und ist interessant, z.B. morgens nach dem Frühstück oder auch zwischendurch. Zusätzlich putzen die Eltern jeden Abend vor dem Schlafengehen alle Zähne ihres Kindes mit einer Kinderzahnbürste und einer erbsengroßen Menge Kinderzahnpasta von allen Seiten sauber. Dafür kann der Vater das Kind in den Arm nehmen (Bild links). Besonders praktisch ist das Zähneputzen im Kinderstühlchen nach dem Füttern (Bild rechts). Schön kuschelig und bequem für Mutter und Kind ist die Zahnpflege im Bettchen (Bild links) als Teil des abendlichen Rituals: waschen - Schlafanzug anziehen - Zähne putzen Geschichte vorlesen - Licht löschen - einschlafen. Phasenweise wehren sich Kinder gegen die Zahnpflege. Da hilft Ablenkung am besten: eine lustige Geschichte erzählen, singen, Späße machen oder auch einmal nebenbei Zähneputzen, z.B. beim Fernsehen (Bild rechts) oder beim Spielen. Weiter Tipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im Zahnärztlichen Kinderuntersuchungsheft und im Internet unter www.jugendzahnpflege.hzn.de. Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH) Dr.A.Thumeyer Print & Design by royalx.de - 0611-890 45 88 Egal ob die Zahnpflege liegend, sitzend (Bild Mitte) oder leicht aufrecht im Arm gehalten stattfindet, verschlucken Kinder sowieso einen Teil der Kinderzahnpasta. Sie können altersgemäß noch nicht kontrolliert ausspucken - so wird oft erst geschluckt und dann ausgespuckt. Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Krankenhaus Gummersbach Neben den Fachabteilungen (u. a. ) Gynäkologie / Geburtshilfe, Kinderklinik, Kinderund Jugendpsychiatrie bietet das Kreiskrankenhaus Gummersbach Angebote für Eltern und Kinder Babymassage Anmeldung bei oder Frau Knipping Tel.: 02261/302808 Tel.: 0160/98649618 Frau Kahlberg-Reko Tel.: 02761/71167 Tel.: 0160/8593924 Babyschwimmen (Gesundheitszentrum unterhalb des Krankenhauses) Mo 16.00 – 17.00 und 17.00 – 18.00 Uhr Di 10.00 – 11.00 und 11.00 – 12.00 Uhr Do 10.30 – 11.30 und 16.00 – 17.00 Uhr Kosten 10 Stunden 80 € max. 10 Teilnehmer/innen pro Stunde Anmeldung bei Frau Sauerländer Tel.: 02261 230250 Elternschule Kerstin Meyer-Tansek, Hebamme Tel.: 02207/700908 Geschwisterschule Sekretariat Kinderklinik Tel.: 02261 171565 Müttercafe Tel.: 02261 171666 Jeden ersten Dienstag im Monat 11 – 13 Uhr (Stillberatung, erste Beikost, Erfahrungsaustausch…) Stillambulanz Ursula de Regt, Kinderkrankenschwester und Laktationsberaterin (Stillberaterin) Tel.: 02261/17-1666 Elke Kalberg, Kinderkrankenschwester und Laktationsberaterin (Stillberaterin) Tel.: 02261/17-1666 Hebammensprechstunde Kontakt über die Hebamme im Kreißsaal Tel.: 02261/17-1928 Rückbildungsgymnastik Kerstin Meyer-Tansek, Hebamme Stefanie Fanger, Hebamme Meike Steffen, Hebamme Tel.: 02207 700908 Tel.: 02261 22809 Tel.: 02262 752142 Hilfestellung bei Ernährungsfragen Tel.: 02261 17 1666 (Neugeborenenzimmer) 70 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im Kreiskrankenhaus Gummersbach Chefarzt Dr. med. Salem El-Hamid Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Tel.:02261/17-1565 Fax.: 02261/17-1423 Kinderklinikkonzept In der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin werden alle somatischen Erkrankungen der Kinder vom Frühgeborenen bis zum Jugendlichen behandelt. Besondere Schwerpunkte der Klinik liegen im Bereich der Neonatologie und der Epileptologie. Die Klinik ist sowohl als neonatologischer Schwerpunkt, als auch als Epilepsiezentrum anerkannt und etabliert und erfüllt selbstverständlich alle entsprechenden Voraussetzungen der medizinischen Fachgesellschaften. Mit Beginn des Jahres 2000 ist an diesem Krankenhaus auch die Abteilung für Kinder-und Jugendpsychiatrie mit einem eigenen Fachbereich etabliert. In einem im Zentrum von Gummersbach gelegenen Gebäude werden diese jungen Patienten von einem erfahrenen Team von Psychiatern betreut. In enger Zusammenarbeit mit der Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie können somit auch psychosomatische Krankheiten qualifiziert behandelt werden. Eine Intensivstation für Kinder bis zu einem Alter von 3-4 Jahren ist ebenfalls in die Kinderklinik integriert. Ebenfalls werden junge Patienten bis 14 Jahren aus der Chirurgie, Unfallchirurgie und HNO betreut, damit auch diese Kinder von speziell geschultem Kinderkrankenpflegepersonal betreut werden. Für ambulant operierte Kinder werden separate, helle und freundliche Räumlichkeiten angeboten, in denen sie sich von dem Eingriff erholen können. Um den speziellen Bedürfnissen der kleinen Patienten und deren Eltern gerecht werden zu können, steht die Klinik ganztägig für Besuche offen. Auf Wunsch können Mutter oder Vater jederzeit ihr Kind während des gesamten stationären Aufenthalts begleiten und selber in der Klinik in so genannten "Mutter-Kind-Zimmern" aufgenommen werden. Zusätzlich verfügt die Klinik über ein großes Spielzimmer, in dem sich zwei ausgebildete Kindergärtnerinnen von morgens 8.00 Uhr bis abends 18.00 Uhr mit den jungen Patienten beschäftigen. Selbstverständlich ist auch der Besuch von anderen Kindern in der Klinik jederzeit erwünscht. 71 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Fachbereich Kinder- / Jugendpsychiatrie, –psychotherapie und – psychosomatik Die Tagesklinik in der Kaiserstraße, die über zehn reguläre und zwei Notplätze verfügt, und die Institutsambulanz ermöglichen eine äußerst intensive und sehr stark nachgefragte Untersuchungs- und Behandlungstätigkeit. Seit 2004 betreibt die Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Station zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychosomatischen Erkrankungen, die organisatorisch der Kinderklinik des Krankenhauses zugeordnet ist. Im gleichen Jahr wurde die Station Rückenwind zur qualifizierten Entzugsbehandlung und Akutbehandlung bei suchtkranken Jugendlichen innerhalb des Zentrums für Seelische Gesundheit in Marienheide geschaffen. Chefarzt der Fachabteilung: Dipl. Psych. Dr. rer. nat. Peter Melchers Facharzt f. Kinder- und Jugendpsychiatrie -psychotherapie, Rehabilitationswesen Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Klin. Neuropsychologe GNP; Supervisor BDP Kontakt über das Sekretariat: 02261 - 80 59 3 Förderverein PuSCH e.V Der Verein zur Förderung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher in Psychiatrie und Schule, PuSCH e.V., hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeit der Kinderund Jugendpsychiatrie und der Anna-Freud-Schule zu unterstützen z.B. mit: • der Anschaffung therapeutischen oder schulischen Materials • spezifischen unterstützenden Aktionen und Aktivitäten im Rahmen der soziotherapeutischen Behandlung • spezifischen therapeutischen Angeboten außerhalb des durch das Gesundheitswesen finanzierbaren Standards • dem Ermöglichen weiterer intensiver sonderpädagogischer Maßnahmen im schulischen Bereich • der direkten Unterstützung einzelner Patient/innen oder Schüler/innen bei besonderen sozialen Problemen • der Erweiterung ergo- und arbeitstherapeutischer Maßnahmen durch Sachspenden wie Holz o.ä. Ein erster Höhepunkt der Vereinsarbeit war der Bau einer Kletterwand für therapeutische wie freizeitpädagogische Aktivitäten in der Klinik Marienheide. Vorsitzender: Dr. Peter Melchers (Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie) 2. Vorsitzende: Mari Winkels (Schulleiterin der Anna-Freud-Schule) Spendenkonto: Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt BLZ 384 500 00 Konto.-Nr. 204 768 Spenden an PuSCH e.V. sind steuerlich absetzbar. 72 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Informationsangebot des Kreisgesundheitsamtes BIGS – BürgerInformation Gesundheit und Soziales Am Wiedenhof 1 – 3 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 88-5345 und 88-5304 An wen kann ich mich mit meinen krankheitsbedingten Problemen wenden? Wie und wo finde ich einen Facharzt für meine besondere Erkrankung oder alternative Therapieangebote? Diese und andere Fragen stellen sich Menschen in ihren besonderen Lebenssituationen und sie begeben sich häufig auf eine langwierige Suche. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises bietet einen Bürgerservice zu gesundheitlichen und psychosozialen Themen an. Die Informationsstelle trägt den Namen: Bürgerinformation Gesundheit und Soziales, kurz BIGS. Um auch außerhalb von medizinischer und therapeutischer Behandlung die Möglichkeit zu schaffen, Informationen zu gesundheitlichen und psychosozialen Fragestellungen zu bekommen, bietet das Gesundheitsamt mit dem Service der BIGS Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Zugang zum existierenden Beratungsangebot zu bekommen und Unterstützung bei der Suche nach entsprechender Hilfe und Informationen, insbesondere zu folgenden Themen: •Anbieter und Angebote im Gesundheitswesen •Beratung zu gesundheitlichen Fragestellungen (Krankheitsbilder, Behandlungsmethoden) •Information und Auskunft zu Beschwerdemöglichkeiten im medizinischen Bereich (z. B. bei Behandlungsfehlern, Verletzung der Aufklärungspflicht) •Ernährungsberatung für übergewichtige Kinder und Informationen über sonstige Ernährungsberatungsangebote im Kreis •Reise-/Impfberatung •Umwelt bezogener Gesundheitsschutz Das BIGS versteht sich als kleiner Wegweiser durch den großen Dschungel des Gesundheitswesens. Haben Sie Fragen? Rufen Sie an oder gehen Sie vorbei! Ansprechpartner/innen: Die MitarbeiterInnen der BIGS sind telefonisch zu erreichen unter 02261 / 88-5345 und 88-5304: montags - donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr freitags 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie für persönliche Gespräche vorab telefonisch einen Termin oder schicken Sie eine E-Mail [email protected] 73 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Haus früher Hilfen Interdisziplinäre Frühförderung & integrierte Familienberatung Wann können Sie sich an uns wenden? An uns können sich Eltern mit Kindern von der Geburt bis zum Schulalter wenden, wenn Anlass zur Sorge oder Fragen zur Entwicklung bestehen. Wie kommen Sie zu einem Termin? Sprechen Sie mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt Ihres Vertrauens. Sie werden dann an unser Haus überwiesen. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie einen ersten Beratungstermin Was Sie grundsätzlich über die Entwicklung Ihres Kindes wissen sollten: Gefühle, Bewegung, Wahrnehmung und Lernen Kinder kommunizieren vom ersten Tag an mit uns. Gefühle, Bewegung, Wahrnehmung und Sprache haben ihre Quelle in diesem Austausch. Eine liebevolle und zuverlässige Beziehung zu den Eltern ist die beste Basis für ein Kind. Erlebt ein Kind Ihre Freude und Zufriedenheit, die Sie bei seinen Entdeckungen haben, entwickelt es ein gutes Selbstbild und ist offen für Neues. Jedes Kind ist einzigartig Ein Kind mag besondere Fähigkeiten oder aber besondere Lebensaufgaben haben. Jedes Kind ist einzigartig, obwohl es allgemeine Entwicklungsprinzipien gibt. Vom ersten Tag an sind Kinder wissbegierig und entschlossen zu verstehen, wie die Welt funktioniert. Spielende Kindheit Wenn Sie mit Ihrem Kind spielen, können Sie seine persönliche Art der Konzentration, der Leidenschaft und der Begeisterung empfinden. Es ist zudem der Weg, wie Sie seine Entwicklung unterstützen und an ihr teilhaben können. Unser Grundsatz von Entwicklungsförderung ist Handlungsförderung Entwicklungsdiagnostik sucht und Entwicklungsförderung basiert auf den vorhandenen Handlungsmöglichkeiten eines Kindes. Nur handelnd kann ein Kind in seiner Entwicklung voranschreiten. Entwicklungsförderung braucht Optimismus Fördervoraussetzung ist eine prinzipiell optimistische Grundhaltung, die wir Kindern gegenüber einnehmen. Gemeinsam können wir neue Möglichkeiten entdecken, gerade wenn Wege schwierig erscheinen. 74 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Das bieten wir für Sie und Ihr Kind: • Entwicklungs-- und Erziehungsberatung • Entwicklungsdiagnostik • Castillo Morales Konzept • „Child’s Space“ Entwicklungsbegleitung für Säuglinge, Kleinkinder und Eltern • Eltern-Selbsthilfe-Gruppe • Entwicklungsförderung am und auf dem Pferd • Ergotherapie • Feldenkrais-Konzept • Hausfrühförderung • Montessori-Pädagogik • Motopädie • Musiktherapie im Einzel- u. Gruppensetting • Musiktherapie im Gruppensetting zur Förderung der Mutter-Kind-Interaktion und des Spracherwerbs • Pädagogisch-therapeutische Einzel- u. Gruppenförderung • Physiotherapie auf neurophysiologischer Basis nach Bobath u. Vojta • Psychomotorikgruppen • Sensorische Integrationstherapie • Sprachtherapie • Fortbildung Haus früher Hilfen Wiehl-Oberbantenberg Weierhofweg 48 Mo. – Do. 8:00 Uhr – 16:30 Uhr Termine nach Vereinbarung Tel. 02262 6992-0 Mail: [email protected] Fr. 8:00 Uhr – 15:00 Uhr Hinweis: Den Ratgeber für Menschen mit Behinderung erhalten Sie kostenlos bei Frau Graewe im Kreisgesundheitsamt. So verschieden die Ursachen einer Behinderung sein können, so unterschiedlich sind auch die möglichen Beeinträchtigungen eines Kindes. Kinder mit Handicap haben besondere gesundheitliche Anforderungen zu bewältigen. Aber sie sind in vielem Kinder wie andere auch. Gesundheitsförderung, die Ermutigung und Befähigung zu einer sich selbst und anderen gegenüber achtsamen Lebensführung sind für alle Kinder, ob mit oder ohne Handicap wichtig. Wenn ihr Kind krank ist oder eine Behinderung hat, müssen Eltern eine neue Situation bewältigen, in der vieles nun anders ist als erhofft. Hier möchte Sie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit einer Broschüre unterstützen, die in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Elternselbsthilfe entwickelt wurde. Willkommen - Wenn es anders kommt kostenlos zu bestellen bei www.bzga.de Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an. 75 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit AD(H)S Begriffe für das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom mit und ohne Hyperaktivität: ADS = Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom ohne Hyperaktivität ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom mit Hyperaktivität HKS = Hyperkinetisches Syndrom MCD = Minimale cerebrale Dysfunktion (frühere Bezeichnung) POS = Psychoorganisches Syndrom (in der Schweiz) Nicht jedes unaufmerksame, hyperaktive oder verhaltensauffällige Kind leidet an AD(H)S. Hier eine kurze Liste mit AD(H)S-Symptomen: • Unaufmerksamkeit • hat häufig Schwierigkeiten, Aufgaben und Aktivitäten zu organisieren • ist leicht ablenkbar • scheint häufig nicht zuzuhören, wenn man ihn/sie anspricht • verliert häufig Gegenstände • lässt sich durch äußere Reize leicht ablenken • ist bei Alltagstätigkeiten oft vergesslich • hat oft Schwierigkeiten, längere Zeit die Aufmerksamkeit bei Aufgaben oder beim Spielen aufrecht zu erhalten • Hyperaktivität • steht in der Klasse oder anderen Situationen, in denen Sitzen bleiben erwartet wird, häufig auf • klettert überall hoch • zappelt häufig mit Händen oder Füßen • redet häufig übermäßig viel • ist ständig auf Achse, wie getrieben • Impulsivität • kann nur sehr schwer warten bis er/sie an der Reihe ist • platz immer mit den Antworten heraus, bevor die Frage zu Ende gestellt ist • unterbricht und stört andere häufig, platz in Gespräche oder Spiele anderer hinein • Erregbarkeit • ist schnell beleidigt • schimpft schnell • ist extrem empfindlich bei Kritik • hat starke Stimmungsschwankungen 76 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Welche Ursachen hat AD(H)S? AD(H)S ist nicht auf falsche Erziehung zurückzuführen. Die Wissenschaft geht von einer neurobiologischen Störung im Gehirn aus. Nicht jedes unaufmerksame, hyperaktive oder verhaltensauffällige Kind leidet an AD(H)S. Eine umfassende Diagnostik bei einem Kinder- und Jugendpsychiater ist zwingend notwendig. Quelle: www.adhs-oberberg.de Hilfe und Unterstützung finden Sie hier: Wibbelstetze Oberberg Eltern von Kindern, die an AD(H)S leiden. Familienwerkstatt Wiehl Verein zur Unterstützung allein erziehender Männer und Frauen Oberberg e.V Hauptstraße 61 | 51674 Wiehl Treffen jeden 1. Donnerstag im Monat zum Erfahrungsaustausch. Fachvorträge rund um das Thema ADS. Informationen über ADS. Ansprechpartner/in: S. La Rosa Telefon 02262 - 752857 S. Garnier Telefon 02262 - 751066 Für weitere Informationen über dieses Projekt kontaktieren Sie o.g. bitte per E-Mail: [email protected] Weiterführende Links: http://www.shg-wellenreiter.de/ http://www.endlich-durchblick.de/ http://www.coach-bei-ads.de/ http://www.shg-sausebraus.de/ 77 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Hilfe bei Schreibabys Babys schreien und das ist überall so! Alle Eltern sind in den ersten Monaten mehr oder weniger erschöpft, das gehört zum Leben mit einem Baby dazu. Dennoch scheint es zwischen den Babys erhebliche Unterschiede zu geben. Einige schreien sehr viel mehr als andere und lassen sich scheinbar gar nicht oder nur sehr schwer beruhigen. Das ist für die Eltern eine sehr anstrengende Zeit, weil sie sich hilflos und schnell erschöpft fühlen. Sie hatten es sich alles viel einfacher mit ihrem Baby vorgestellt. Was ist los mit diesen so genannten Schreibabys? Diese Babys haben größere Mühe, sich nach der Geburt zurechtzufinden als andere und schreien deshalb so viel. Was können Eltern tun, um diese schwierige Zeit zu bestehen und wo können sie sich Hilfe holen? • • • Die zufriedenen Wachzeiten des Kindes nutzen Sparsames Beruhigen Für sich selber sorgen Eltern sollten Hilfe suchen, wenn • das Schreien länger als drei Monate dauert • sie sich vom Schreien sehr belastet fühlen • das Füttern und Schlafen auch schwierig sind • noch andere Sorgen bestehen Hilfe gibt es bei • Ihrem Kinderarzt / Ihrer Kinderärztin / Ihrer Hebamme • Elterntelefon des Deutschen Kinderschutzbundes (gebührenfrei) Tel.: 0800 1110550 (Mo – Fr 9.00 – 13.00 und 17.00 – 19.00 Uhr) Baby im Blick Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Frühe Hilfen für Eltern mit Kleinkindern im Alter von 0 bis 3 Jahren Herbstmühle 3 51688 Wipperfürth Tel. 02267 3034 Sekretariat: Mo-Fr 8.00 -13.00 u. 14.00 -17.00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Birgit Langer mittwochs 10.00 – 12.00 Uhr Hebammenpraxis in der Villa Adebar Tel.:02263 - 9291369 Oststr. 16 51766 Engelskirchen-Ründeroth • im Internet www.schreibaby.de www.trostreich.de 78 www.familienhandbuch.de Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Der Plötzliche Säuglingstod (SIDS) Hilfe für Betroffene Ein Kind zu verlieren, gehört für Eltern zum Schlimmsten, was ihnen widerfahren kann. Manchmal hilft es betroffenen Eltern, ihre Erfahrung und die damit verbundenen Gefühle der Trauer und Verzweiflung mit Menschen zu teilen, welche die gleiche Erfahrung gemacht haben. Die Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod (GEPS) Deutschland e.V. wurde von betroffenen Eltern gegründet. Ihr zentrales Anliegen ist es, trauernde Eltern zu unterstützen und zu begleiten. Darüber hinaus hat es sich die Initiative zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit über beeinflussbare Risikofaktoren des Plötzlichen Säuglingstodes aufzuklären. Die GEPS verfügt bundesweit über ein engmaschiges Netz von Ansprechpartnerinnen und -partnern. Sie bietet betroffenen Eltern und anderen Familienmitgliedern Raum und Möglichkeiten, sich zu treffen, auszutauschen und gemeinsam zu trauern. GEPS Deutschland e.V. Bundesgeschäftsstelle Fallingbosteler Straße 20 30625 Hannover Telefon und Fax: 0511 - 8386202 Kontaktkreis – leere Wiege – Für Mütter und Väter, deren Kind in der Schwangerschaft, während der Geburt oder in den frühen Lebensmonaten gestorben ist. Ein Kreis Betroffener versucht, im Gespräch und Erfahrungsaustausch, Wege durch die Trauer und Mut für die veränderte Lebenssituation zu finden. Einzelgespräche und Gruppentreffen Kreisweites Angebot für Trauernde jeder Konfession mit regelmäßigen Treffen in Gummersbach. Wenn Sie daran interessiert sind, rufen Sie bitte an: Kirchenkreis an der Agger Kontaktkreis leere Wiege Auf der Brück 46 51645 Gummersbach Tel.: 02261 70090 Selbsthilfebüro Gummersbach Gummersbach - Steinenbrück Anke Klimmeck Tel.: 02261 2308439 (AB) 79 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Plötzlicher Säuglingstod - Das Risiko mindern Autorin: Hildegard Jorch Quelle: www.familienhandbuch.de Der Plötzliche Säuglingstod, auch Plötzlicher Kindstod, Krippentod oder Sudden Infant Death Syndrome (SIDS) genannt, ist der plötzliche und unerwartete Tod eines anscheinend gesunden Babys. Dieser Tod gehört zu den häufigsten Todesarten im Säuglingsalter und kommt doppelt so häufig in der gesamten Kinderzeit vor wie der Tod im Straßenverkehr. Er tritt ohne erkennbare Ursachen während des Schlafes ein, betrifft vor allem Babys im ersten Lebensjahr und kommt in allen sozialen Schichten vor. Die meisten Babys sterben bereits im ersten Lebenshalbjahr. Trotz weltweiter Forschung sind die Ursachen des Plötzlichen Säuglingstodes bisher nicht geklärt. Auch gibt es keine Möglichkeiten, den Plötzlichen Säuglingstod vorherzusehen. Mit Präventionskampagnen wird seit einigen Jahren versucht, dem Kindstod entgegenzuwirken; tatsächlich sind die Todesfälle um mehr als die Hälfte gesunken. Das Risiko mindern Durch intensive Forschung konnten Risikofaktoren identifiziert werden (z.B. Untergewichtigkeit bei der Geburt, häufige extreme Blässe oder Blaufärbung des Gesichtes, ungewöhnlich lange Atempausen, Hochsteigen von Magensäure bis zum Kehlkopf, starke Anämien u.a.). Ein Teil dieser Risikofaktoren kann durch die Eltern und die Umgebung des Babys beeinflusst werden und z.T. gänzlich vermieden werden. Beachten Sie die folgenden Empfehlungen und senken Sie so auf ganz einfache Weise das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod: • rauchfreie Umgebung für das Baby, • ausschließlich Rückenlage zum Schlafen, • Schlafsack statt Bettdecke, • Stillen möglichst ein halbes Jahr ohne weitere Zusatznahrung, denn Muttermilch ist die beste Nahrung für Ihr Baby im ersten Lebenshalbjahr. Achten Sie auf eine rauchfreie Umgebung für Ihr Kind, auch schon während der Schwangerschaft Das Rauchen erhöht folgende Risiken für Ihr Baby: • zu früh geboren zu werden, • vor der Geburt zu wenig an Gewicht zuzunehmen, • nach der Geburt an Atemwegserkrankungen zu leiden, • nach der Geburt an Allergien zu leiden, • am Plötzlichen Säuglingstod zu sterben. • Das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod steigt mit jeder gerauchten Zigarette an! Selbst wenn nur in der Umgebung des Babys geraucht wird, ist sein Risiko, am Plötzlichen Kindstod zu sterben, deutlich erhöht. Bevorzugen Sie für Ihr Baby zum Schlafen nur die Rückenlage Internationale Forschungsergebnisse zeigen eindeutig, dass die Bauchlage als Schlafposition das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod deutlich erhöht. 80 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Die Rückenlage hat sich als die sicherste Schlafposition herausgestellt. Es gibt keinen Beleg für die Befürchtung, dass Babys in Rückenlage häufiger an hochgebrachter Nahrung ersticken als in Bauchlage! Auch ein Baby verfügt schon über Schutzreflexe, die in der Rückenlage gut funktionieren. Legen Sie daher Ihr Baby zum Schlafen nur auf den Rücken. Im Wachzustand und unter Aufsicht darf und sollte Ihr Baby in der Bauchlage spielen, um seine Nacken-, Schulter- und Ärmchenmuskuatur zu trainieren. Sobald es müde ist, legen Sie es aber bitte zurück in die Rückenlage. Bis vor wenigen Jahren wurde in Deutschland die Seitenlage als Alternative zur Bauchlage empfohlen. Durch weitere Forschung hat sich aber herausgestellt, dass auch in der Seitenlage als Schlafposition das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod um bis zum 6fachen erhöht ist. Daher soll die Seitenlage als Schlafposition für Ihr Baby vermieden werden. In der Rückenlage liegt das Köpfchen Ihres Babys immer ein bisschen zur Seite geneigt. Wenn Sie beobachten, dass Ihr Baby eine Lieblingsliegeseite für sein Köpfchen entwickelt, legen Sie Ihr Kind abwechselnd an die Kopf- oder Fußseite des Bettes und ändern Sie damit die Position zum Licht. So verhindern Sie eine einseitige Abflachung des Kopfes und eine unterschiedliche Ausbildung der Muskeln und Sehnen im Nackenbereich. Stillen Sie Ihr Baby, wenn es Ihnen möglich ist, sechs Monate voll Muttermilch ist die beste Nahrung für Ihr Baby in den ersten sechs Monaten. Sie gibt dem Baby aufgrund ihrer Zusammensetzung einen natürlichen Schutz gegen Allergien und Infektionen. Außerdem mindert das Stillen die Gefahr des Plötzlichen Säuglingstodes. Bei der Nahrungsaufnahme hat jedes Baby seinen eigenen Rhythmus. Die Pausen zwischen den Mahlzeiten sind individuell verschieden lang. Die Ernährung ist ausreichend, wenn Ihr Baby kontinuierlich an Gewicht zunimmt! Ab wann das Kind eine Zusatznahrung braucht, erfragen Sie bitte bei Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Hebamme. Bei Stillproblemen helfen Ihnen sicher Ihre Stillberaterin, Ihre Hebamme, Ihre Ärztin oder Ihr Arzt weiter. Geben Sie das Stillen nicht auf, wenn Sie das Rauchen nicht lassen können. Sorgen Sie aber für eine rauchfreie Zeit von mindestens zwei Stunden vor jeder Stillmahlzeit. Schützen Sie Ihr Baby vor Überwärmung und Überdeckung Babys sollten warm gehalten werden, niemals aber zu warm! • Die ideale Raumtemperatur für Babys liegt zum Schlafen bei 16°-18°C. Sorgen Sie für eine ausreichende Lüftung des Schlafzimmers und der übrigen Wohnung (2-3x Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern für ca. 10 Min., dann Fenster wieder schließen). 81 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit • • • • • • • Das Babybett sollte nicht neben der Heizung und nicht direkt in der Sonne stehen. Wegen der Gefahr eines Wärmestaus oder einer Atembehinderung sollten Sie auf die Verwendung von Kopfkissen, Federbetten, Nestchen und Fellen, langen Himmeln oder Moskitonetzen über dem Babybett sowie wasserdichten Unterlagen im Babybett ganz verzichten. Auch eine Wärmflasche, ein Heizkissen, ein warmes Körner- oder Kirschsteinkissen sollten in einem Babybett nicht eingesetzt werden. Überschüssige Wärme kann Ihr Baby am besten über das Gesicht und den freiliegenden Kopf abgeben. Verzichten Sei deshalb im Haus auf eine Kopfbedeckung für Ihr Baby. Ihr Baby benötigt in der Wohnung nicht mehr Bekleidung als Sie selbst. Zum Schlafen genügen Windel, Unterhemd und Schlafanzug, bei hoher Umgebungstemperatur (wie z.B. im Sommer) weniger. Draußen benötigt Ihr Baby bei niedrigen Temperaturen mehr Kleidung. Trotzdem sollten Sie immer prüfen, ob Ihr Baby nicht zu warm angezogen ist, das heißt, ob es auffällig schwitzt. Dies gilt selbstverständlich auch für Autofahrten, Busfahrten, den Aufenthalt in Kaufhäusern usw. Scheuen Sie sich nie, die Kleidung Ihres Babys den Umständen entsprechend anzupassen, selbst wenn es gerade schläft! Ob es Ihrem Baby zu warm oder zu kalt ist, können Sie am besten im Nacken feststellen, denn Hände und Füße der Babys sind oftmals kühl und reichen für diese Einschätzung nicht aus. Alle Hinweise gelten auch dann, wenn Ihr Baby krank ist (z.B. bei einer fiebrigen Erkältung). In diesem Fall benötigt Ihr Baby eher weniger Kleidung, niemals mehr. Wärmflaschen und Heizkissen sind auch dann für Ihr Baby überflüssig. Verwenden Sie für Ihr Kind zum Schlafen einen Schlafsack und keine Decke Babyschlafsäcke haben gegenüber Bettdecken viele Vorteile: • Ihr Kind bleibt immer richtig bedeckt, auch wenn es strampelt und sich bewegt. • Schlafsäcke sind für unterschiedliche Raumtemperaturen und in allen erforderlichen Größen erhältlich, auch für Frühgeborene und Neugeborene, so dass Ihr Baby weder frieren noch schwitzen muss. • Mit einem passenden Schlafsack ist die Gefahr der Überwärmung und Überdeckung deutlich kleiner. Im Gegensatz zu Bettdecken kann sich Ihr Baby einen Schlafsack nicht über den Kopf oder über Mund und Nase ziehen. Schon ein Neugeborenes kann unter die Bettdecke rutschen; ein älteres Baby kann sich die Bettdecke über den Kopf ziehen oder auf die Decke rutschen und darin einsinken. Beides erhöht die Gefahr der Überwärmung und die Gefahr der Rückatmung der eigenen Ausatemluft. • Bei einem von unten zu öffnenden Schlafsack können Sie die Windeln wechseln, ohne das Baby zu wecken oder ganz zu entkleiden. So kann es in seiner angenehmen Umgebung bleiben. 82 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit • • • Mit einem Schlafsack kann sich das Baby weniger leicht in die risikoreiche Bauchlage drehen. Achten Sie aber unbedingt auf die passende Größe des Schlafsackes! (Körperlänge minus Länge des Kopfes plus 10-15 cm zum Strampeln und Wachsen). Achten Sie auch darauf, dass der Halsausschnitt so klein ist, dass der Kopf des Kindes nicht hindurch rutschen kann. Auch die Armausschnitte dürfen nicht zu groß sein. • Wenn es Ihrem Baby zu kalt ist, ziehen Sie es lieber etwas wärmer an. Vermeiden Sie unbedingt die Kombination von Schlafsack und Decke! Kind in Reichweite im Elternschlafzimmer, aber im eigenen Babybett Lassen Sie Ihr Kind in den ersten beiden Lebensjahren im Elternschlafzimmer schlafen, aber im eigenen Bett mit einer relativ festen, schadstofffreien, luftdurchlässigen Matratze. Es wird durch die Geräusche und Bewegungen der Eltern positiv stimuliert. Sie verwöhnen Ihr Kind damit nicht. Es braucht Ihre Nähe. Auch für das Stillen ist es günstig, wenn das Kinderbett neben dem elterlichen Bett steht. Nehmen Sie Ihr Baby zum Schlafen aber nicht ins Elternbett, um eine Überwärmung und Überdeckung zu vermeiden. Wasserbetten sind für Babys ebenso wenig als Schlafplatz geeignet wie Kinderwagen und Tragetaschen. Weitere Hinweise Gehen Sie mit Ihrem Baby zum Arzt, wenn eine Vorsorgeuntersuchung fällig ist, aber natürlich auch, wenn Sie etwas an Ihrem Baby beunruhigt oder das Baby Fieber hat und krank ist. Weitere Informationen zur optimalen Schlafumgebung für Ihr Baby erhalten Sie unter http://www.schlafumgebung.de. Informationen, Broschüren und Beratung zum Plötzlichen Säuglingstod bieten Ihnen Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod Deutschland e.V. Fallingbostelerstr. 20 30625 Hannover Tel./Fax: 0251/8386202 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): http://www.kindergesundheit-info.de/sids.0.html Kinderhospiz Balthasar Jugendhospiz Balthasar 57462 Olpe Maria-Theresia-Str. 30a Tel: 02761/926540 www.kinderhospiz-Balthasar.de email: [email protected] 83 Fax: 02761/926555 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Kinder trauern anders Für Kinder, die ein Eltern- oder Geschwisterteil verloren haben, sind Trauer und Verlusterfahrungen oft sehr prägend, da sie als erste Begegnung mit dem Tod ein besonderes Gewicht erhalten. Eltern, Großeltern, Lehrer und Erzieher sind oft wenig darauf vorbereitet, einen Todesfall gemeinsam mit den Kindern zu verarbeiten. Kinder müssen unbedingt die Möglichkeit bekommen, ihre Trauer und Gefühle auszudrücken. Sie brauchen Unterstützung in ihrem Trauerprozess. Kinder leben in einer ganzheitlichen gefühlsbetonten Welt. Sie gehen mit ihrer Trauer anders um als Erwachsene dies tun. Manche Kinder ziehen sich zurück, andere wiederum sind albern, lustig und benehmen sich geradezu, als ob nichts geschehen wäre. Jedes Kind trauert auf seine Weise, weil jedes seine Situation anders erlebt. Trauernde Kinder brauchen Möglichkeiten, ihre Gefühle offen auszuleben, und sie brauchen aufmerksame Begleiter, die sie dabei unterstützen. Thalita - Trauerzentrum für Kinder ist eine Anlaufstelle für Kinder im Alter von sieben bis vierzehn Jahren, die ein Elternteil, ein Geschwisterkind oder einen anderen lieben Menschen verloren haben. In einem geschützten Raum bekommen die Kinder die Möglichkeit, ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen. Wir vermitteln den Kindern durch Gespräche und kreatives Arbeiten, dass Trauer keine Krankheit, sondern eine natürliche Reaktion auf einen Verlust ist. Die Trauer soll mit allen Sinnen verstanden und akzeptiert werden. Für trauernde Kinder sind wir einfühlsame Begleiter und aufmerksame Gesprächspartner, so dass sie lernen, mit dem Tod zu leben und ihn als Bestandteil des Lebens begreifen. Die Kinder werden von geschulten und erfahrenen Mitarbeiter/innen des Kinderhospiz Balthasar begleitet. Vor dem ersten Gruppentreffen werden die Eltern / Bezugspersonen zu einem Informationsgespräch eingeladen. Den Abschluss unserer Kindertrauergruppe gestalten wir mit den Kindern und den Eltern / Bezugspersonen gemeinsam. Unser Angebot findet im 14-tägigen Rhythmus (begrenzt auf ein Vierteljahr) statt. Im Kinder- und Jugendhospiz Balthasar Tel.: 02761 926540 84 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Gesundheitsamt Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Schütteltrauma bei Kindern Dass Eltern ihre Kinder und Babys nicht schlagen sollen, das weiß jeder. Aber dass sie ihr Baby auch auf keinen Fall schütteln dürfen, ist längst nicht allen bekannt. Ein sogenanntes Schütteltrauma kann tödlich enden. Das Baby schreit und schreit und lässt sich einfach nicht beruhigen. Die Eltern sind genervt, hilflos, übermüdet und frustriert. Manchmal verspüren sie den Drang, den Säugling zu schütteln, nur damit er endlich einmal still ist. Das kann aber beim Kind schwere Verletzungen verursachen! Die Nackenmuskulatur des Säuglings ist noch zu schwach, um den Kopf genügend zu stabilisieren. Durch die Schüttelbewegungen schleudert der im Verhältnis zum Körpergewicht noch relativ große und schwere Kopf des Säuglings vor und zurück. Die Blutgefäße im Gehirn sind aber noch sehr zart. So kann es zur Zerstörung von Blutgefäßen und Hirnsubstanz kommen. Die Folgen sind verheerend und können sogar zum Tod führen! Früher glaubte man, dass nur starke, absichtliche Schüttelbewegungen den Tod zur Folge haben können. Neuere Studien zeigen, dass bereits leichte Schüttelbewegungen die Nervenfasern im Nackenbereich des Säuglings schädigen und so einen Atemstillstand verursachen können. Bitte gehen Sie behutsam mit Ihrem Kind um! Haben Sie Geduld und Nachsicht, egal wie gestresst Sie auch sein mögen! Machen Sie sich klar, dass Ihr Baby vollkommen auf Sie angewiesen ist und nichts tut um Sie zu ärgern! Ein Säugling hat anfangs keine andere Möglichkeit außer zu Schreien. Seine Bedürfnisse lautstark zu äußern ist ein Instinkt, der Ihrem Baby das Überleben sichert, indem es darauf aufmerksam macht, dass es Hunger hat oder sich unwohl fühlt. Gehen Sie auf diese Bedürfnisse ein und beobachten Sie Ihr Kind gut. Schon bald wird sich zwischen Ihnen beiden eine besondere Form der Kommunikation entwickeln. Sollten Sie doch einmal wütend werden, lassen Sie dies nicht an Ihrem Kind aus! Verlassen Sie den Raum in dem sich Ihr Kind befindet (allerdings nur, wenn es dort sicher aufgehoben ist). Atmen Sie tief durch und machen Sie sich noch einmal klar, dass Sie die Oberhand behalten müssen und Ihr Kind um ein Vielfaches schwächer ist als Sie. Legen Sie sich eine Liste an, auf der Sie Telefonnummern der Leute haben, die Sie in einem solchen Moment anrufen können. Vereinbaren Sie vorher, wer Sie in Stresssituationen unterstützen kann und scheuen Sie sich nicht, Unterstützung für sich einzufordern. Manchmal helfen auch einfache Dinge, wie der Spaziergang an der frischen Luft oder der Plausch mit der Nachbarin. Sie haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe! 85 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Was ist Hebammenhilfe? Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Sie ist Beratung, Begleitung und Versorgung von Mutter und Kind. Hebammenhilfe kann von jeder schwangeren, gebärenden oder entbundenen Frau kostenlos in Anspruch genommen werden. Das heißt: Auch wenn Sie bisher keine Hebamme hatten, können Sie jederzeit bis zur 8. Lebenswoche Ihres Kindes Hebammenhilfe in Anspruch nehmen (siehe Adressliste der Hebammen.) Jede Frau kann sich direkt an die Hebamme wenden. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren. Leistungen während des Wochenbetts (Wochenbettbetreuung) Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt besucht Sie die Hebamme in der Regel täglich. Später nach Absprache. Von der Krankenkasse werden Besuche bis 8 Wochen nach der Geburt übernommen. Danach kann Sie die Hebamme zur Stillberatung noch zwei Mal besuchen. Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt). Die Wochenbettbetreuung umfasst • • • • • • • • • die Versorgung des Nabels, Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings (Temperatur, Atmung, Trinkverhalten, Gewicht), Ernährungsberatung und Anleitung zur Pflege des Säuglings, Hilfe bei Blähungen, Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten, Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt oder -riss, Kontrolle der Gebärmutter-Rückbildung und erste Übungen zur Rückbildung, beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen, Kindererziehung, Informationen über Beratungsstellen, Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen für Eltern und Kinder. 86 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Rückbildungsgymnastik Hier ist Zeit und Raum für Bewegung und Entspannung. Es werden Körperübungen gezeigt zur Linderung bei Rückenschmerzen und Nackenverspannungen, zur Kräftigung des Beckenbodens und der Bauch- und Rückenmuskulatur. Atem-, Entspannungs- und Lockerungsübungen helfen das körperliche und seelische Gleichgewicht wieder zu finden. Rückbildungskurse werden mit und ohne Baby angeboten. Der richtige Zeitpunkt, einen Rückbildungskurs zu beginnen, ist ab der 3. Woche nach der Geburt und liegt für die meisten Frauen zwischen acht Wochen und vier Monaten nach der Geburt. Rückbildungsgymnastik findet in der Regel in der Gruppe statt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Stunden. Ansprechpartnerin: Fragen Sie Ihre / eine Hebamme Beckenboden(gymnastik) Aufbau und Funktion Ein gesunder Beckenboden bietet allen inneren Organen "Halt". Die handtellerdicken Muskelschichten des Beckenbodens schließen den Bauchraum nach unten ab. Sie sind Bestandteil der Rumpfmuskulatur und bilden zusammen mit der Bauch- und Zwerchfellmuskulatur eine funktionelle Einheit. Im Wesentlichen muss der Beckenboden folgende Aufgaben erfüllen: • Er muss kräftig genug sein, um die inneren Organe zu stützen und die Schließmuskulatur von Harnröhre und After zu unterstützen. • Der Beckenboden muss sich entspannen können. Dies ist wichtig beim Stuhlgang, beim Wasserlassen und bei der Frau beim Geschlechtsverkehr und während der Geburt. • Er muss dem hohen Druck standhalten, der beim Heben schwerer Lasten entsteht. Beckenbodenbewusstes Verhalten Gleich nach der Geburt haben viele Frauen noch kein Gefühl für den Beckenboden. Lassen Sie sich in dieser Phase von Ihrer Hebamme oder einer Physiotherapeutin das richtige Aufstehen über die Seite zeigen. Auch das richtige Heben ist jetzt wichtig. Wenn Sie falsch oder schwer heben, entsteht Druck im Bauchraum. Diese Belastung schadet jetzt ihrem Beckenboden. Wenn Sie es dennoch ausnahmsweise machen müssen, spannen sie die Beckenboden- und Bauchmuskeln an, gehen Sie in die Knie und behalten beim Heben einen geraden Rücken. Entlasten Sie Ihren Beckenboden, indem Sie sich tagsüber auf den Rücken legen und das Becken und die Beine etwas hochlagern. Spannen Sie beim Niesen und Husten immer auch Ihren Beckenboden an. Vermeiden Sie langes Stehen. Unterbrechen Sie das Stehen durch ein kurzes Umhergehen. Zeitplan für Beckenbodengymnastik Der folgende Zeitplan stellt nur eine ungefähre Orientierungshilfe dar. Erste bis achte Woche nach der Geburt: Lassen Sie sich in der Klinik oder von Ihrer Nachsorgehebamme einfache Übungen 87 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit zeigen, die den Muskeltonus des Beckenbodens anregen. Versuchen Sie diese täglich zu Hause zu machen. Nach zwei oder drei Wochen können Sie auch mit dem Training für die schrägen Bauchmuskeln und die Rückenmuskeln beginnen. Acht bis zwölf Wochen nach der Geburt: Sie sollten jetzt einen Rückbildungskurs besuchen. Übungen für die geraden Bauchmuskeln sind jetzt schon erlaubt. Ab der 20. Woche: Nehmen Sie an einem Kurs teil, der ein gezieltes Aufbautraining für den Beckenboden beinhaltet. Sechs Monate nach der Geburt: Viele Frauen können ihr gewohntes Sportprogramm wieder aufnehmen. Ideal sind jetzt Walken, Schwimmen oder Radfahren, um wieder Kondition und Ausdauer zu bekommen. Häufig wird empfohlen gleich nach der Geburt mit der Beckenbodengymnastik zu beginnen. Vor allem nach einem Dammschnitt sollten Sie aber erst warten, bis er abgeheilt ist. Ganz wichtig ist es an dieser Stelle zu erwähnen: • Auch wenn Sie erst ein Jahr nach der Geburt mit dem Beckenbodentraining beginnen, beispielsweise weil Ihr Baby Sie sehr beansprucht hat, ist es sehr wirksam. • Wichtig bei der Beckenbodengymnastik ist Konsequenz und Durchhaltevermögen. Stellen sich Erfolge nicht gleich ein, so bleiben Sie trotzdem dabei und stecken nicht auf. Sie trainieren Ihren ganzen Körper und machen nebenbei viel für Ihre Haltung und ihre Rückengesundheit. Für eine effektive Beckenbodengymnastik sind die richtige Atemtechnik, das Gespür für den Beckenboden und die Fähigkeit die Beckenbodenmuskeln isoliert anspannen zu können, entscheidend. Alle Übungen werden zunächst in Rückenlage durchgeführt. Die Beine werden zunächst hochgelagert. Mit zunehmender Erfahrung werden die Übungen im Vierfüßlerstand, im Sitzen oder im Stehen durchgeführt. Im ersten Schritt eignen Sie sich die richtige Atemtechnik an: • Atmen Sie in Rückenlage in den Bauchraum. Der Bauch bläht sich auf und dehnt sich in alle Richtungen aus. Der Beckenboden bewegt sich dabei in Richtung der Beine. • Beim Ausatmen zieht sich die Bauchdecke ein, der Beckenboden zieht sich wieder in den Bauchraum zurück. • Stoßen Sie die Luft beim Ausatmen auf den Laut "P" aus. Diese Ausatemtechnik führt zu einer reflektorischen Anspannung der Beckenbodenmuskulatur. 88 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit In einem zweiten Schritt lernen Sie Ihren Beckenboden wahrzunehmen. Die Anspannung kann am besten durch Ertasten im Dammbereich wahrgenommen werden. Wichtig bei den unten aufgeführten Übungen ist es, dass die Gesäß- und die Oberschenkelmuskulatur entspannt ist. Probieren Sie folgende Anspannungsvarianten: • Versuchen Sie die Scheide und den After einander anzunähern. Der Beckenboden geht in den Bauch hinein. • Versuchen Sie Steißbein und Schambein zusammenzuführen. • Probieren Sie die beiden Sitzbeinhöcker zusammenzubringen. Die Pobacken dürfen Sie dabei nicht anspannen. • Versuchen Sie, nur den After anzuspannen. In einem letzten Schritt wird der Beckenboden mit anderen Muskelgruppen zusammen trainiert. Dabei ist die Stärke der Kontraktion entscheidend, nicht die Dauer der einzelnen Übung. Die Entspannungszeit zwischen den einzelnen Übungen sollte dabei länger sein, als die Übung selbst (Übungszeit 7-10 Minuten). Versuchen Sie folgende Übungen: •Spannen Sie gleichzeitig die Beckenbodenmuskulatur und die Bauchmuskulatur an. Stellen Sie sich dabei vor, Ihre Rippen und Ihr Becken nähern sich einander an und Ihr Nabel zieht sich nach innen. Atmen Sie während der Anspannung langsam aus. •Viele Vorstellungshilfen erleichtern die Beckenbodenspannung zu verstärken. Ziehen Sie den Beckenboden nach innen in den Bauchraum. Stellen Sie sich dabei vor, dass Ihr Beckenboden ein Aufzug ist, der langsam nach oben in den Bauch fährt. Sowohl die Anspannung wie auch die Entspannung werden so schrittweise durchgeführt, ähnlich einem Lift, der an jedem Stockwerk hält. Versuchen Sie die Übungen anfänglich täglich zu machen. Es genügen ein paar Minuten. Lassen Sie sich professionell anleiten. Weitergehende Informationen über: Rückbildungskurse, Termine etc. erfahren Sie bei allen Hebammen. 89 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Verhütung Erster Eisprung Wann der erste Eisprung nach der Geburt stattfindet, kann nicht exakt vorausgesagt werden. Dies ist individuell verschieden und hängt auch vom Stillen ab. Oft tritt die erste Menstruation bei Frauen, die nicht stillen, etwa 4 bis 6 Wochen nach der Geburt auf. Bei Müttern, die teilweise zufüttern und eingeschränkt stillen, dauert es 2 bis 3 Monate. Etwa 6 bis 18 Monate lässt die erste Regel wieder auf sich warten, wenn voll gestillt wird. Fast jeder Menstruationsblutung geht etwa 14 Tage zuvor ein Eisprung voraus! Wenn Sie also noch keine Menstruationsblutung nach der Geburt hatten, können Sie schon wieder fruchtbar sein und schwanger werden. Verhütungsmittel Stillen? Der natürliche Verhütungsmechanismus funktioniert nicht hundertprozentig! Auch eine voll stillende Mutter muss daher an Verhütung denken. Verhütungsmittel Am besten besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Gynäkologen / mit Ihrer behandelnden Gynäkologin die für Sie am besten geeignete Verhütungsmethode. Eine gute Gelegenheit dazu ist die Abschlussuntersuchung, die Sie 6 bis 8 Wochen nach der Geburt wahrnehmen sollten. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. Bsp. Hartz IV) bekommen Sie eventuell Verhütungsmittel erstattet, bitte fragen Sie Ihre Ärztin / Ihren Arzt. Verhütungsmittel Kondome schützen vor HIV und anderen Geschlechtskrankheiten! Das HI – Virus ist der Erreger einer für den Menschen lebensgefährlichen Immunschwächekrankheit (AIDS). 90 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit AIDS / HIV – Verhütung Etwas Grundsätzliches vorneweg: Eine HIV – Infektion kann man niemandem ansehen! Sie müssen sich also auf andere Weise schützen. Eine der häufigsten Ansteckungsarten ist Geschlechtsverkehr. Sie sind beim Sex nur durch die Verwendung von Kondomen geschützt, weil dadurch keine Körperflüssigkeiten in den Körper des anderen gelangen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, nur Qualitätskondome zu verwenden (CE – Kennzeichnung). Prüfen Sie auch das Haltbarkeitsdatum. Falls dies nötig ist, benutzen Sie ein Gleitmittel. Vorsicht: Ein Latex–Kondom harmoniert nur mit fettfreien Gleitmitteln. Alle anderen Gleitmittel beschädigen es und können es zerreißen! Benutzen Sie deswegen nur wasserlösliche Gleitmittel, welche es in Drogerien, Apotheken oder Sexshops zu kaufen gibt. Schauen Sie zudem auf den Etikettendruck der Verpackung, ob das Kondom noch haltbar ist. Für Sie sollte zudem das Thema „AIDS und Verhütung“ ein stets präsentes Thema sein, vor allem, wenn Sie sich auf eine neue Beziehung einlassen, oder häufig Ihre Geschlechtspartner wechseln. Vertrauen Sie Fremden nicht blind, sondern verhüten Sie mit Kondom, bis Sie sich beide haben testen lassen. Manchmal weiß der Sexualpartner auch noch nicht, dass er bereits infiziert ist. In anderen Bereichen Ihres Lebens ist keine akute Ansteckungsgefahr gegeben. Ärztliches Besteck beispielsweise wird nach jeder Behandlung gründlich gereinigt und desinfiziert, sie brauchen sich hier also keine Sorgen zu machen. Durch eine HIV – Infektion muss niemand im Alltag besonders behandelt werden. Mitbewohner können sich durch gewöhnliches Zusammenleben in einem Haushalt nicht anstecken, die Kleidung eines Infizierten muss beispielsweise nicht gesondert gewaschen werden. Bei kleineren Verletzungen sollte man vorsichtig sein. Verletzt man sich beispielsweise an einem Kunststoffzaun und blutet, sollte man hier wie bei jeder anderen blutenden Wunde acht geben. Es besteht jedoch kein Risiko bei Haut – oder Körperkontakt wie Schmusen, Küssen oder einen Händedruck. Trotzdem möchten wir Ihnen hier erklären, in welchen Situationen Sie besonders Acht geben sollten, falls Sie ein HIV-infiziertes Kind haben: Wenn sich das Kind geschnitten hat (zum Beispiel beim Kochen, als es Gemüse geschnitten hat) und dadurch eine offene Wunde hat, ziehen Sie sich selbst Handschuhe an, bevor Sie das Kind medizinisch versorgen. In dieser Zeit sollte das Kind mit seiner offenen Wunde nicht zu anderen Kindern gehen. Waschen Sie die Wunde gut aus und verbinden Sie sie, bzw. verwenden Sie ein Pflaster (je nach Größe der Wunde). 91 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Einen Punkt möchten wir ganz klar ins Zentrum stellen: Packen Sie Ihr Kind nicht „in Watte“, nur weil es AIDS hat – es ist trotzdem ein Kind, dass spielen möchte – auch mit anderen Kindern. Es hat ein Recht darauf! Und zu diesem Spiel gehört auch, dass man sich einmal dabei verletzt. Denken Sie einfach daran, wie viele Schrammen und blaue Flecke Sie hatten, als Sie in diesem Alter waren. Es kann nichts passieren, wenn dem Kind klar ist, dass seine Wunden sofort verarztet werden müssen, wenn es sich welche zugezogen hat. Alles andere ist nur unnötige Panikmache und schadet dem Kind umso mehr, nämlich auf psychischer Ebene! Neben allgemeiner medizinischer Beratung kann beim Gesundheitsamt auch ein HIV-Antikörper-Test ("Aids-Test") durchgeführt werden. Dieser Test wird kostenfrei angeboten und ist anonym. Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises Am Wiedenhof 1- 3 51643 Gummersbach Tel. 02261 / 88 5305 oder 88 5318 92 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Was gehört in die Hausapotheke? Autorin: Susanne Kreichauf, wissenschaftliche Angestellte am Staatsinstitut für Frühpädagogik, München Die Hausapotheke ist ein unverzichtbarer Bestandteil für jeden Haushalt. Gerade zu Hause passieren die meisten Unfälle – wie leicht kann man sich Schnitt- und Schürfwunden, Verbrennungen oder Verbrühungen zuziehen. Die Hausapotheke ist dann oft der Retter in der Not und leistet schnell Erste Hilfe. Auch Erkältungen melden sich meist am Abend an, wenn die Apotheke bereits geschlossen hat und der Notdienst nur umständlich erreicht werden kann. Jährliche Kontrolle wichtig Damit im Notfall die richtigen Utensilien zur Hand sind, sollte die Hausapotheke einmal im Jahr überprüft werden. Medikamente, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist, sowie Medikamente, deren Etiketten nicht mehr leserlich sind, müssen entfernt werden. Auch müssen nicht mehr klebende Pflaster entsorgt werden. Ebenfalls wichtig: Der Beipackzettel sollte immer zusammen mit dem Arzneimittel, am besten in der Originalverpackung, aufbewahrt werden. Der optimale Platz Lagern Sie die Hausapotheke möglichst kühl, trocken und dunkel. Als Aufbewahrungsorte scheiden damit Bad und Küche aus, geeignet ist das Schlafzimmer oder der Flur. Arzneimittel sollten für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden, allerdings sollten auch für Kinder zumindest Pflaster immer griffbereit liegen. Bitte lassen Sie sich in Ihrer Apotheke, beim Hausarzt, Kinderarzt beraten! 93 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Inhalt einer kompletten Hausapotheke Arzneimittel • Schmerz- und Fiebertabletten • Erkältungsmittel gegen Husten, Halsschmerzen, Schnupfen • Tabletten gegen Durchfall und Verstopfung • Mittel gegen Sodbrennen, Völlegefühl und Blähungen • Mittel gegen Übelkeit und Magendrücken • Mittel gegen Insektenstiche • Wund- und Brandgel • Medikamente, die der Arzt zum Dauergebrauch verschrieben hat Verbandsmittel • • • • • Pflaster und Pflasterstrips Mullbinden, 6 cm und 8 cm breit elastische Binden Verbandspäckchen in verschiedenen Größen (klein, mittel, groß) Verbandsklammern • • • • • • Heftpflaster von der Rolle Verbandswatte Dreieckstücher Sicherheitsnadeln Splitterpinzette Verbandsschere Hilfsmittel • • • • • Fieberthermometer Gummi- oder Plastikhandschuhe Wunddesinfektionsmittel Mundspatel Gummi- oder Lederfingerling Wärmflasche Sonstiges • • • Erste-Hilfe-Anleitung Notfalladressen Telefonnummern von Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus und Vergiftungszentren Hinweis: Der Besuch eines Erste Hilfe Kurses am Kind macht Eltern sicherer. Erkundigen Sie sich beim Deutschen Roten Kreuz oder in der Volkshochschule oder in der Villa Adebar Oststr. 16 , 51766 Ründeroth Gemeinde Engelskirchen Tel.:02263 - 9291369 nach Terminen. 94 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Die Sonne hat auch Schattenseiten Quelle: Autorin: Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP) Susanne Grohs-v. Reichenbach Wenn die Sonne scheint, geht es uns gut. Besonders die Kinder zieht es nach draußen, sie wollen ungezwungen ihren Bewegungsdrang ausleben. Alle atmen auf, wenn nach den langen Wintermonaten die Frühlingssonne wärmt. Herrlich, so ein bisschen Sonne tanken! Doch Vorsicht: Gerade jetzt hat unsere Haut nur geringen Eigenschutz und darf der UV-Strahlung nicht zu lange ausgesetzt werden. Was sollten Eltern zum Thema Sonnenschutz wissen? Oder braucht es diesen Punkt gar nicht in unserem täglichen "Pflichtenheft"? Warum sollen wir Kinder vor der Sonne schützen? Genau gesagt geht es um den Schutz vor zu viel UV-Strahlung. Die ultraviolette Strahlung ist das unsichtbare, energiereiche Licht, das ein Teil der Sonnenstrahlung ist. Sie wird in UVA, UVB und UVC unterteilt. Unsere Haut ist der UVB- und UVAStrahlung ausgesetzt. Die kurzwellige UVB-Strahlung ist das für den Menschen gefährlichste Spektrum. Den größten Teil der UV-Strahlung schirmt der Ozongürtel ab, wobei die UVCStrahlen gänzlich herausgefiltert werden. Messungen bestätigen jedoch, dass in den letzten 30 Jahren die Ozonkonzentration in höheren Luftschichten abgenommen hat. Der Ozongürtel ist auch in unseren Breiten dünner geworden, wodurch die UVStrahlung an der Erdoberfläche intensiver wird. Dieser Trend wird sich wohl weiter verstärken, da die früher freigesetzten ozonzerstörenden Substanzen sehr lange in der Atmosphäre bestehen bleiben. Unsere Kinder verbringen viel mehr Zeit im Freien als wir Erwachsene. Bis zum 18. Lebensjahr bekommen sie bereits 80 Prozent der UV-Strahlendosis ihres gesamten Lebens ab. Deshalb ist Sonnenschutz für Kinder besonders wichtig. Was kennzeichnet die Haut von Kindern? Ihre Haut ist dünner als die der Erwachsenen. Die Fähigkeit, eine schützende Lichtschwiele vor Sonnenstrahlen zu bilden, muss sich erst im Laufe der Jahre entwickeln. Sie kann nicht schnell genügend Pigmente (Melanin) produzieren, die als natürlicher Eigenschutz gelten. Kinderhaut kann UV-Schäden nur ungenügend "reparieren". 95 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Welche Schäden können durch ungeschützten Sonnengenuss entstehen? Man sagt: "Die Haut vergisst nichts!" Dieser Satz stammt von der Aktion der Bayerischen Staatsministerien "Sonne(n) mit Verstand ... statt Sonnenbrand" (http://www.sonne-mit-verstand.de/start_gefahren.html). Sie weist auf akute Wirkungen und Spätwirkungen von UV-Strahlen hin. Akute Wirkungen sind Sonnenbrand und Bindehautentzündung. Als Spätwirkung wird die Entstehung von Hautkrebs genannt. Das Risiko, Schwarzen Hautkrebs (Malignes Melanom) zu entwickeln, wird durch wiederholte schwere Sonnenbrände, besonders in der Kindheit und frühen Jugend, erhöht. Die Entstehung von NichtmelanomenHautkrebsen (Spinaliom und Basaliom) wird durch häufige UV-Strahlung gefördert. Eine andere Spätfolge ist die Photoalterung der Haut. Die häufige und übermäßige Sonnenbestrahlung - auch ohne Hautrötung - führt zu vorzeitiger Hautalterung. Auch der Graue Star zählt zu den Spätwirkungen. Diese Linsentrübung des Auges wird durch UV-Strahlen wesentlich beeinflusst und ausgelöst. Entscheidend ist die Früherkennung von Hautschäden! Es muss an dieser Stelle leider angesprochen werden: Die Erkrankungen an Hautkrebs nehmen nach Expertenangaben weltweit zu. Laut Pressebericht erkrankt in Bayern bereits jeder 100. Einwohner an Schwarzem Hautkrebs. Hauptursache für die Hauttumore ist ultraviolettes Licht beim Sonnenbaden ohne ausreichenden Schutz. Hier spielen auch Urlaube in südlichen Ländern eine große Rolle. Sonnenbedingte Hautveränderungen und Hautkrebs bilden sich am häufigsten auf den so genannten Sonnenterrassen des Körpers. Diese sind Ohren, Nasen, Wangen, Unterlippe, Glatze, Schultern, Rücken, Handrücken, Gesäß und Fußrücken. Falls Sie unklare Hautveränderungen bei sich oder Ihren Kindern feststellen, lassen Sie diese vom Facharzt prüfen. Wer sich für eine Selbstuntersuchung interessiert, findet eine wertvolle Anleitung beim Verein zur Bekämpfung von Hautkrebs e.V./ Universitätshautklinik Tübingen (http://www.hautkrebs.de). Eine jährliche Untersuchung zur Früherkennung ist einfach und wird für die ganze Familie empfohlen. So lernen die Kinder, dass ihre Haut etwas Wertvolles ist. Sonnenschutz für Kinder: das können Sie tun Nachdem wir die Fakten kennen, fühlen wir Eltern uns nicht besonders ermutigt. Vielleicht sogar ein bisschen ratlos. Aber kennen wir das nicht auch schon von anderen Kinderthemen her? Die Auswahl geeigneter Nahrungsmittel, das richtige Maß des Medienkonsums oder die Verkehrserziehung sind bekannte Herausforderungen. Doch werden diese Problemstellungen in konkrete Einzelschritte zerlegt, kommen wir der Bewältigung näher. Also: Wie steht's mit geeigneten Maßnahmen gegen die UV-Belastung? 96 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Zum Schutz vor UV-Strahlung gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: Weniger in der prallen Sonne aufhalten: Der beste Sonnenschutz ist Schatten und geeignete Kleidung. Bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sollten wir unsere Kinder überhaupt nicht der direkten Sonne aussetzen. Hier gilt immer: bekleidet im Schatten lassen. Babys sollen auch nicht mit Sonnenschutzmitteln eingerieben werden, da diese die zarte Haut zu sehr belasten. Wichtig ist, in der Mittagszeit von 11 bis 15 Uhr direkte Sonneneinstrahlung für Kinder zu vermeiden. Schatten und Kleidung sind der beste Schutz in dieser Tageszeit. Bedenken Sie, dass auch bei bedecktem Himmel immerhin noch 50-80% der UVStrahlung durchdringen. Eine Hilfe für die Tagesplanung kann sein, sich über den aktuellen UV-Index zu informieren. Der UV-Index ist ein Wert für die Intensität der UV-Strahlung und wird z.B. vom Deutschen Wetterdienst für verschiedene Regionen Deutschlands und Europas angegeben. Je höher der Wert, desto höher ist die UVBelastung und umso eher droht ein Sonnenbrand. Ist der Wert niedrig, können Sie die Sonne länger genießen. Konkrete Werte nennt auch das Bundesamt für Strahlenschutz (http://www.bfs.de/uv/uv2/uvi/messnetz.html). Sonnenschutzcremes mit hohem Lichtschutzfaktor benutzen: Einmal entstandene UV-Schäden der Haut sind nur schwer wieder auszugleichen. Deshalb ist ausreichender Schutz wichtig. Dieser richtet sich nach dem Alter der Kinder, der Intensität der Sonneneinstrahlung und dem Hauttyp. Wichtig ist auch die Spielaktivität der Kinder: Wird z.B. draußen gebadet? Dann sollten Sie wasserfeste Produkte mit Schutz vor dem UVA- und UVB-Spektrum wählen. Der Lichtschutzfaktor kann zwischen 20 und 30 liegen. Und: Nach dem Abtrocknen neu eincremen. Als Faustregel nennt die Landeszentrale für Gesundheitsbildung in Bayern e.V.: "Je heller Haut, Haare und Augen der Kleinen gefärbt sind, desto empfindlicher reagieren sie auf UV-Strahlung." Generell werden Lichtschutzcremes mit physikalisch wirkenden Schutzsubstanzen (z.B. Titandioxid) für Kinder empfohlen. Eine Rolle spielt auch, ob die Haut schon vorgebräunt ist oder nicht. Die Universitätshautklinik Tübingen nennt Richtwerte, wie lange wir zu Beginn in der Sonne bleiben können - diese variieren je nach Hauttyp von 10 bis 30 Minuten. Für die Wahl der Lichtschutzfaktoren für Kindersonnencremes empfehlen die Experten folgende Werte: Ungebräunte Haut braucht ca. 20-30 für UVA und UVB, vorgebräunte Haut kommt mit ca. 10-20 für UVA und UVB aus. Können wir also unsere Kinder entsprechend eingecremt unbedenklich in die Sonne schicken? Grundsätzlich lässt sich das wohl nicht bejahen. Denn, so die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention, Sonnenschutzmittel schützen laut einer Studie vor Sonnenbrand, aber nicht vor Hautkrebs. Deshalb sollten diese Produkte nicht zu dem Zweck genutzt werden, um den Aufenthalt in der Sonne beliebig zu verlängern (vgl. http://www.unserehaut.de). Textilien mit UV-Schutz verwenden und geeignete Sonnenbrille aufsetzen: Sommerliche Kleidung aus hellen dünnen Stoffen schützt längst nicht so stark vor der UV-Strahlung wie angenommen wird. Dies gilt besonders, wenn die Textilien durchnässt sind. Dicht gewebte dunkle Stoffe halten die Sonne besser ab. Inzwischen gibt es von mehreren Herstellern Kleidung bzw. Schwimmanzüge mit eingebautem Sonnenschutzfaktor zu kaufen. Achten Sie hierbei auf den 97 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit UV-Standard 801, der einen Test der Textilien auch unter Beanspruchung beinhaltet. Ihre Kleinen bestehen auf das Tragen anderer Lieblingsteile? Sonnenschutz kommt auch aus der Waschmaschine! Von Frosch gibt es ein Waschmittel, dem ein UVAbsorber zugesetzt ist. Mit jeder Wäsche nimmt der Schutz gegen UV-A und UV-B Strahlen zu, bis er nach 10 Waschgängen Sonnenschutzfaktor (UPF) 30 erreicht. Es gilt als sinnvoll, auf diesem Wege die Gesamtbelastung durch UV-Strahlen zu senken (http://www.verbraucher.org/index.php/aid/118). Die Augen schützen Schirmmützen bzw. Sonnenbrillen mit wirklich gutem UV-Filter am besten. Wie passt konsequenter Schutz vor der Sonne zum Familienalltag? Meine Antwort ganz spontan: Weniger gut! Oder mit Kompromissen, so wie bei vielen Dingen im Leben. Die Situation kennt doch jeder: Endlich ist es mal so richtig schönes Badewetter und dazu noch Wochenende, wo alle Zeit haben. Bis sich Groß und Klein eingecremt haben (!), sämtliche Schwimmhilfen und Verpflegung eingepackt wurden und der Weg zum kühlen Nass bewältigt ist, kann es ganz schnell 11 Uhr werden. Ja, und jetzt? Eigentlich ist plantschen, paddeln, schwimmen, in der Sonne ausruhen etc. nicht mehr um diese Uhrzeit erlaubt. Laut "Sonnenregeln". Was tun, wenn die Nachbarjungen im Sommer über Mittag auf dem Fußballplatz bolzen und der eigene Filius mit bettelndem Blick nach draußen drängt? Eigentlich muss er im Schatten bleiben, mindestens bis 15 Uhr. Ich meine: Die Risiken der UV-Strahlung dürfen das Familienleben und den Bewegungsdrang von Heranwachsenden nicht in ein zu starres Korsett pressen. Die Mittagsstunden bekleidet im Schatten am See verbringen oder den Sohn mit Sonnencreme und T-Shirt mit Sonnenschutzfaktor zum Fußball lassen - eben Sonne(n) mit Verstand - scheinen mir hin und wieder vertretbar. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, beraten Sie sich beim Facharzt, wie Sie in diesen Fällen entscheiden sollen. Wie ziehen die Kinder eigentlich mit, wenn es um ihre Haut geht? Unsere fast 10-jährige Erfahrung als Eltern hat mir gezeigt: Was Kinder konsequent als Regelverhalten anerzogen bekommen, funktioniert irgendwann automatisch. So wie eines Tages das Zähneputzen klappt, so wird auch der Sonnenhut zuverlässig aufgesetzt, wenn es nach draußen geht. Die Sonnencreme griffbereit im Bad aufbewahrt, erinnert an das morgendliche Eincremen, bevor die Kids angezogen sind. Schwierig wird es, wenn die Gleichaltrigen auf Sonnenschutzcreme und Textilien verzichten - besonders, weil es "uncool" ist, eine Sonnenkappe zu tragen. In diesem Fall bleibe ich gnadenlos. Raus geht es nur eingecremt und mit Kopfbedeckung. Das wissen die Kinder. Hier noch einige Tipps für den Erziehungsalltag: Zeigen Sie Ihrem Nachwuchs nach einem langen Sonnentag die Hautrötungen, die bei vielen anderen Mitmenschen zu beobachten sind - das wirkt wenig beneidenswert. Fragen Sie sich ehrlich, wie wichtig Ihnen selbst eine gesunde Haut ist. Eltern und Erzieherinnen sind wichtige Vorbilder. 98 Kinderarzt – ein wichtiger Partner - rund um die Gesundheit Sprechen Sie dieses Thema in den Einrichtungen an, die Ihr Nachwuchs besucht. Denken Sie besonders an die Mittagsbetreuung der Grundschulen und klären Sie, inwieweit UV-Schutz dort bereits berücksichtigt wird. Ihr Kind wird schnell merken, dass Sie dieses Thema ernst nehmen, und wird "mitziehen". Bringen Sie ihm oder ihr bei, die Haut bewusst wahrzunehmen und für sie zu "sorgen". Wenn Sie regelmäßig gemeinsam zur Vorsorgeuntersuchung zur Hautärztin oder zum Hautarzt gehen, kann sich diese Haltung ganz von selbst entwickeln. 99 Liebe Eltern, auf den folgenden Seiten finden Sie eine Liste aller Gummersbacher Kindergärten und Familienzentren mit kurzen Beschreibungen über das Alter der betreuten Kinder, die Öffnungszeiten der Einrichtung, spezielle Angebote, sowie Adressen und Ansprechpartner/innen. Sie suchen einen Babysitter? Schauen Sie in diesem Kapitel nach: • Vermittlung von Babysittern Wenn Sie wissen möchten, wo der nächste Spielplatz ist, sind Sie hier genau richtig: Angebote für Jugendliche finden Sie in der Rubrik Kommunales Spielplätze Darüber hinaus finden Sie Informationen über Hilfen, Beratung und Unterstützung durch den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach 1. Kinder- und Jugendberatung 2.Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und Erziehungsberatung) 3. Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung) 4. Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre), Jugendgerichtshilfe 5. Informationen zu den Themen Unterhalt, Vaterschaft, Sorgerechtserklärung und Beurkundungen sowie zum Thema Unter- haltsvorschuss 6.Vermittlung von Tagespflegekindern/-eltern und Dauerpflegekindern 7. Trennungs- und Scheidungsberatung und Bera- tung bei Umgangsfragen mit dem Kind (siehe auch Rubrik „Sind Sie alleinerziehend?“) 8. Hilfen bei Kindeswohlgefährdung Kinderbetreuung Tageseinrichtung für Kinder Jedes Kind ist anders. Jedes Kind hat unterschiedliche Begabungen und Bedürfnisse, das wissen Sie als Eltern am besten. Die Kindertageseinrichtung ist der Ort, der die Erziehung und Bildung in der Familie sinnvoll ergänzt und die kindliche Entwicklung in besonderer Weise fördert. Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Zum 1. August 2008 ist das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Im Zentrum des Gesetztes stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige insbesondere die frühe Bildung und individuelle Förderung von Kindern und mehr Flexibilität für die Eltern bei der Nutzung des Angebots. Alle Kinder sollen gleichermaßen gefördert und in ihren Bildungskompetenzen gestärkt werden. Deshalb werden alle vierjährigen Kinder auf ihre Sprachfähigkeit getestet. Kinder, bei denen Sprachdefizite erkannt werden, bekommen eine auf zwei Jahre angelegte, zusätzliche Sprachförderung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.mgffi.nrw.de. Betreuung von Kindern unter drei Jahren Immer mehr Eltern haben den Wunsch, Familie und Beruf zu vereinbaren. Aber nur wenn eine Kinderbetreuung vorhanden ist, können Mütter oder Väter ihren weiteren Berufsweg oder ihre berufliche Weiterbildung planen. Jedes Kind, das mindestens drei Jahre alt ist, hat einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Im Kindergartenjahr 2010/2011 soll dieser Anspruch auch für Kinder ab zwei Jahren gelten. Tagesmütter und Tagesväter Neu im Kinderbildungsgesetz ist auch eine stärkere Verankerung von Tagesmüttern und Tagesvätern. Viele Eltern schätzen die familiennahe Form der Bildung und Erziehung durch Tagesmütter und Tagesväter, ihre zeitliche Flexibilität und ihre besondere Bedeutung für die Kinder. Die Tagesmütter und Tagesväter werden im Allgemeinen über Fortbildungen qualifiziert und per Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis sowie einem Hausbesuch überprüft. Die Kosten werden vom Jugendamt einkommensabhängig ermittelt. Bei der Suche nach einer Tagesmutter oder einem Tagesvater hilft Ihnen Ihr Jugendamt gerne. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Familienzentren Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen in Deutschland Familienzentren eingerichtet, um Eltern und Kindern alltagsnahe, ganzheitliche Hilfen rund um die Kindertagesstätten anzubieten. 1500 Familienzentren gibt es schon. Bis zum Jahr 2012 sollen 3.000 dieser Zentren eingerichtet sein. Ziel ist es, Bildung, Erziehung und Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und Hilfe für Familien zusammen zu führen. Unter www.familienzentrum.nrw.de finden Sie weitere, umfangreiche Informationen. 101 Kinderbetreuung Kindergärten Evangelische Kindergärten Ev. Kindergarten Kirchweg 33 51645 Gummersbach-Derschlag Frau Urban (Tel. 02261-53301) 2-6 Jahre, 25-35 Std. Betreuungszeit [email protected] Ev. Kindergarten Wasserfuhrstr. 6 51643 Gummersbach-Steinberg Frau Sutter (Tel. 02261-65749) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] Ev. Kindergarten Kleine Strolche Theodor-Heuss-Str. 39 51645 Gummersbach-Niederseßmar Frau Schmidt-Dresbach (Tel. 02261-21594) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] Ev. Familienzentrum Vollmerhausen Kapellenstr. 21 51645 Gummersbach-Vollmerhausen Frau Schmidt-Dresbach (Tel. 02261-76178) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit Beratung und Unterstützung für Familien; Familienbildung; Unterstützung bei Tagesmüttersuche; Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Gütesiegel Familienzentrum NRW [email protected] Ev. freikirchl. Kindergarten Burgstr. 7 51647 Gummersbach-Windhagen Herr Lange (Tel. 02261-21110) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] Katholische Kindergärten Ev. Kindergarten Von-Steinen-Str. 6 51643 Gummersbach Frau Dannenberg (Tel. 02261-25388) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] Ev. Kindergarten Sternenkinder Fasanenweg 31 51647 Gummersbach-Bernberg Frau Köster (Tel. 02261-59571) 1 integrative Gruppe, 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] Kath. Kindergarten Dieringhauser Str. 111 51645 Gummersbach Frau Bolzani (Tel. 02261-77744) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] Kath. Kindergarten St. Klemens Bickenbachstr. 98 51643 Gummersbach-Steinenbrück Frau Günter-Baldus (Tel. 02261-25557) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] 102 Kinderbetreuung Kath. Kindergarten St. Raphael Am Wehrenbeul 2 51643 Gummersbach Frau Kühr (Tel. 02261-26576) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] Städtische Kindergärten Kindergarten Hoppetosse Virchowstr. 11 51643 Gummersbach-Strombach Frau Winterscheidt (Tel. 02261-62459) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] Familienzentrum Janosch's Trauminsel Weidenstr. 43 51647 Gummersbach-Bernberg Frau Maas-Maiworm (Tel. 02261-56292) 2 integrative Gruppen, 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit Anlaufstelle für Beratung und Familienbildung; Kooperationen mit Therapeuten, Beratungs- und Gesundheitsfachstellen; Krabbelund Spielgruppen; Tagesmuttervermittlung; Elterncafé; 3Monats-Programme; Pilotprojekt des Ministeriums für Familien in NRW [email protected] Familienzentrum Wilde Knöpfe Brüder-Grimm-Str. 2 51645 Gummersbach-Dieringhausen Frau Dresbach-Roth (Tel. 02261-77786) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit Elterncafé; Krabbelgruppe; Hilfe bei der Suche nach Tagesmutter; Familienbildung; Kooperation mit über 30 Partnern, Beratungsstellen; Veranstaltungskalender; Gütesiegel Familienzentrum NRW [email protected] www.die-wilden-knoepfe.de Bewegungskindergarten Lummerland Kirchplatz 4 51647 Gummersbach-Lieberhausen Frau Rother (Tel. 02354-2634) Einzelintegration, 3-6 Jahre, 35 Std. Betreuungszeit Kooperation mit Becketaler Turnverein und Lern- und Mototherapie; „Lernen mit Bewegung“; Zertifiziert durch Landessportbund NRW [email protected] Städtische Kita Albertstrasse Albertstr. 4 51643 Gummersbach Frau Mühlkünzler (Tel. 02261-5018666) 4 Gruppen 0-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit Kindergarten Flohkiste Frömmersbacher Str. 5 51647 Gummersbach-Lantenbach Frau Schilling (Tel. 02261-23984) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] 103 Kinderbetreuung AWO Kindergärten Lina-Ege-Kindergarten Hermann-Kind-Str. 32 51645 Gummersbach-Hunstig Frau Koch (Tel.: 02261-74808) 2-6 Jahre, 35-45 Std. Betreuungszeit Margot-Paatzig-Kindergarten Virchowstr. 2 51643 Gummersbach-Strombach Frau Bomhauer (Tel. 02261-22027) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] Beratung und Unterstützung für Familien; Familienbildung; Unterstützung bei Tagesmüttersuche; Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Gütesiegel Familienzentrum NRW [email protected] DRK Kindergärten Käthe-Frankenthal-Kindergarten Hülsenweg 17 51647 Gummersbach-Hülsenbusch Frau Bilstein (Tel. 02261-67868) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] DRK-Kindergarten Pusteblume Hohensteinstr. 25 51645 Gummersbach-Rebbelroth Frau Koßlick (Tel. 02261-59125) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] Berta-Kröger-Kindergarten Glockenweg 6 51647 Gummersbach-Berghausen Frau Oerder (Tel. 02266-6175) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] Freie Kindergärten AWO Familienzentrum Johanna-Tesch Flurstr. 34 51645 Gummersbach-Derschlag Frau Will (Tel. 02261-53846) 1 integrative Gruppe, 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit Beratung und Unterstützung für Familien; Familienbildung; Unterstützung bei Tagesmüttersuche; Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Gütesiegel Familienzentrum NRW [email protected] DRK-Kindergarten Krümelkiste Amselweg 39 51647 Gummersbach-Bernberg Frau Ruland (02261-52373) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit [email protected] PEG-Kindergarten (Elterninitiative) Grotenbachstr. 36 51643 Gummersbach Frau Frommhagen (Tel. 02261-23386) 3-6 Jahre, 35 Std. Betreuungszeit info@peg-ev. de Waldorf-Kindergarten Brüder-Grimm-Str. 6 51645 Gummersbach-Dieringhausen Frau Schulze Hiemstra (Tel. 02261-72000) 3-6 Jahre, 25-35 Std. Betreuungszeit [email protected] 104 Kinderbetreuung Erläuterungen: Die Anmeldung für einen Kindergartenplatz erfolgt immer in der jeweiligen Tageseinrichtung für Kinder! Öffnungszeit für diese Angelegenheit im Jugendamt: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist möglich. Zuständigkeiten im Jugendamt: Betriebskosten: Frau Anke Vogt-Katzwinkel Tel.: 02261-871250 [email protected] Fachberatung: Herr Michael Spautz Tel.: 02261-872250 [email protected] Elternbeiträge: Frau Bettina Alhelm Tel.: 02261-871206 [email protected] Frau Barbara Weispfennig Tel.: 02261-872206 [email protected] 105 Kinderbetreuung Spielplätze in Gummersbach Bo = Bolzplatz Sch = Schule Pa = Patenschaft Pri = Privat Einzugsgebiet ca. 150 m unabhängig von örtlichen Gegebenheiten. Das Maß ergibt sich aus dem Umstand, dass Eltern ihre Kinder im Kindergartenalter etwa 150 Meter weit alleine gehen lassen. Bo Beckestr. 54-85, Am alten Steg, Am Ohl, Am Langenberg, Am Berghof 1-13 Becke, Niederhagenstr. - Bolz Sch Becke, Schule, Am Sonnenberg Pri Bo Berghausen, Thaler Thaler Weg 32-54 und 43-53, Hohefuhrweg 50 Weg Ansprechpartner:Verschönerungsverein Berghausen Hr. Selbach, Huhefuhrweg 5, Berghausen Bernberg, Kastanienstr. Kastanienstr. 37-67 und 50-90 und 125-145 und 182-188, Fichtestr. 1-11, Südring 56 Bernberg, Falkenhöhe Erneuert 2006; Falkenhöhe, Meiseneck, Taubenweg 5-19, Stareneck, Finkenweg 2-14 und 11-23, Amselweg 1-33, Ammerweg 2-12 Bernberg, Nordring Nordring 35-52, Falkenhöhe, Meiseneck, Zaunkönigsteg Derschlag, Am Epelberg Am Epelberg 5-20 (alle), Sienhardtstr. 3-32 (alle), Hermann-Renner-Str. 25-43 und 26-52 Derschlag, Am Rennerpark Am Rennerpark, Am Waldhang 17, 22, 24, Epelstr. 25-37 und 40-56, Im Manshagen, Haidschlade, In der Mühlhelle 27-43 (alle), Hermann-Renner-Str. 1-23 (alle), Am Heidnocken 1-9 Derschlag, Kölner Str. Sonneneck, Eintrachtstr., Epelstr. 2-19, Kölner Str. 30-70 und 45-81, Südstr. 2-43, Turmstr. 4 und 9-27 Derschlag, Rennerpark Hermann-Renner-Str. 4-38 (alle), Am Rennerpark 1-4 (alle), Im Manshagen 1-6 (alle) Sch Derschlag Pa Beckestr. 87, Am Sonnenberg 1-28, Breite Str. 1-5 Am Heidnocken, Haidschlade, In der Mühlhelle, Hermann-Renner-Str. 1-111 (alle), Kirchweg 15-29 (alle) Dieringhausen, Am Homertsiefen Am Homertsiefen 1-59, Im Eichenhof 13-19 und 18-24, Stüfkenskamp 9-25 und 14-26, Hochstr. 35-61 und 44-62 Dieringhausen, Hambaumsiedlung Hambaumsiedlung, Halstenbachstr. 4-16 (alle) Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für Dieringhausen, Vollmerhausen und Umgebung, Hr. Pütz, Dieringhauserstr. 115, Dieringhausen 106 Kinderbetreuung Pa Pa Pri Dieringhausen, Heinrich-Heine-Str. Ganghoferstr., Heinrich-Heine-Str., Eichendorfstr., Kantstr., Neudieringhauserstr. 76-103, Auf der Brück 48-62 Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für Dieringhausen, Vollmerhausen und Umgebung, Hr. Pütz, Dieringhauserstr. 115, Dieringhausen Dieringhausen, Lachtstr. Lachtstr., Alte Mühlenstr., Vollmerhauserstr. 105-133, Dieringhauserstr. 1-15 Dieringhausen, Zur Aggerhalle Zur Aggerhalle, Schulstr. 1-37 (alle), Sternstr., Steinstr. 915, Arndtstr., Zum Schulzentrum1, 1a, Im Aggersiefen 218 und 3-7, Neudieringhauserstr. 14a-19 (alle) Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für Dieringhausen, Vollmerhausen und Umgebung, Hr. Pütz, Dieringhauserstr. 115, Dieringhausen Dümmlinghausen, Hagener Str. Hagenerstr. 2-42a und 9-29, Herweg 3-13 Erbland, Erblandstr. Erblandstr. 12-43 (alle), Schönebergerstr. 4-13 Ansprechpartner: Dorf- und Sportgemeinschaft, Herr Blum, Grünstr. 10, Erbland Frömmersbach, Am Am Hofacker 1-24, Im Höhgarten 1-11, Alte Burgstr., Hofacker Langenbergstr. 1-16, Unnenbergstr. Gummeroth, Gummarstr. Lindenau, Gummarstr. 8-32 und 15-39, Burgwiesenstr. 419 (alle), Im Bonnen, Im Hof 2-12 und 3-9 Pri Gummersbach Berstig Neu in 2008 Peter-König-Str., Bertha-von-Suttner-Str. 1-9, Wilhelm-Hurz-Str., Elsa-Brandström-Str., Peter-Heuser-Str. Ansprechpartner: GWG, 42477 Radevormwald, Wiesenstr. 20 Bo Gummersbach, Albertstr. Kirchfeldstr. 53-69, Buchenweg 1-8 (?Albertstr.?) Pa Gummersbach, Hexenbusch Bismarkstr., Roonstr., Luisenstr., Augustastr., Moltkestr. 33-40 (alle), Reininghauser Str. 2-16 Ansprechpartner: Hexenbusch, Hr. Gelhausen, Lindenstockstr. 26, Bernberg Sch Gummersbach, Körnerstr. Pa Körnerstr., Am Wehrenbeul 21-46, Talstr. 7-34 (alle), Yorkstr., Blücherstr. 1-11 und 2-14, Singerbrinkstr. 44-56 Hepel, An der Höhe An der Schneppenhaardt 6-19, An der Höhe 4-30, KarlEberhard-Str. 1-24, Hans-Böckler-Str., Am Hepel 69-79 Ansprechpartner: BI Hepel, Danziger Str. Am Hepel 46-56, Stolp Str., Königsberger Str., Stettiner Str., Danziger Str., Berliner Platz 107 Kinderbetreuung Pri Herreshagen Schulweg, Im Winkel, Gummershardter Weg 1-6 (alle), Windhagener Str. 17-23 und 2c Ansprechpartner: Dorfgemeinschaft Herreshagen, Frau Rocheteau, Im Winkel 4, Herreshagen Hülsenbusch, Obergelpestr. Neu in 2007 Obergelpestr. 1-11 und 2-14, Hülsenweg 1,2,3, Am Strauch 1-8 (alle), Schwarzenberger Str. 13-31 (alle), Höveler Weg, Dr.-Wiefel-Str., Zur Gummershardt 1b-5 (alle) Hunstig, Hunstiger Str. Hunstiger Str. 37-53 und 28-36, Hermann-Kind-Str. 18-34 und 29-39, Andreasweg, Am Funkenberg 1-9 und 2-18, Auf dem Höchsten 17-29, 5, Hermann-Löns-Str. 1-11, 2, Grenzweg 2,4,5, Im Halken 58-72 und 61-65, Am Kittelbusch 2-8a und 1-11, Höhenweg, Jägerstr. 3,6,7,8, Bergstr. 1-7 und 4-10 Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für Hunstig und Umgebung, Hr. Kern, Hunstiger Str. 61, Hunstig Karlskamp, Karlsbader Str. Liegnitzer Str., Karlsbader Str., Tilsiter Str., Allensteinstr., Virchowstr. 26-30, Oberthstr. 5-12 Lantenbach, Am Stutzemer Am Stutzemer, Frömmersbacher Str. 1-16 (alle), Steinweg 5-21 (alle), In der Schlaa Ansprechpartner: Eigentümergemeinschaft Stutzemer Lieberhausen, Im Heuhof Kiga Lummerland Kirchplatz, Lambertiweg, Im Heuhof, Homertstr. 1-16 (alle), Schnuter Weg 1-10 (alle) Lieberhausen, Immertweg Immertweg, Gartenstr., Im Heuhof 1-10 (alle) Pri Lützinghausen, Strünkenweg Strünkenweg, Vogteistr. 10-26 und 17-35, Cäciliastr. 9-16 (alle) Ansprechpartner: Dorfgemeinschaft Lützinghausen, Hr. Riese, Vogteistr. 2a, Lützinghausen Pri Niederseßmar, Am alten Feld Am alten Feld, Friedrichsthalerstr. 31, 33 Ansprechpartner: Dorfgemeinschaft Friedrichsthal, Frau Valpert, Am alten Feld 18a, Niederseßmar Niederseßmar, Eichenweg Eschenweg, Eichenweg, Lärchenweg, In der Kalkschlade 7-15+26-32, Sonnenstr. 21-47+16-34, Keplerweg 1-5+2-16 Pri Pri Sch Niederseßmar Theodor-Heuss-Str. 1-37a (alle), Kölner Str. 290-332 und 279-311, Siepenstr. 20-28, Ahlefelder Str. 1-12 (alle) Niederseßmar, Sonnenstr. Sonnenstr. 39-63 und 32-76, Saturnstr. 2-10 und 13-33, Markurstr. 1-7 (alle), Galileostr. 1-4 (alle). Zur Zeit keine Spielgeräte vorhanden. Rebbelroth, Hohensteinstr. Erneuert 2005 Rundstr. 1-16 (alle), Kölnerstr. 145-171 und 178-202, Rebbelrother Str. 6-24 (alle), Mittel Weg, 108 Kinderbetreuung Alte Schule, Hohensteinstr. 8, 10 und 3-11c, Korlenbergstr. Rebbelroth, Rebbelrotherstr. Alte Schule, Rundweg 4-14+1-5, Rebbelrotherstr. 17-34, Kölnerstr. 176-192+145-161 Reininghausen, In der Kampwiese Mittelstr., In der Kampwiese 1-13 (alle), Hammerstr. 1-26 (alle), Am Sandberg 7-19 und 14-26 Steinberg, Im Sohl Im Sohl 52-100, Am Steinberg 22-55 Sch Steinenbrück, Bickenbachstr. OGS Bickenbachstr. 4-86 und 3-31, Hömerichstr. 16-40 und 35-71, In den Wiesen 29-46 (alle) Steinenbrück, Im Kamp Herreshagener Str. 3-25 und 2-20, Im Kamp, Hömicker Weg 2-8 und 1-5, Am Schütt, Hömerichstr. 2-121b und 9-25 Steinenbrück, In den Wiesen Erneuert 2002 Hömerichstr. 69-79 und 40-62, In den Wiesen 2-35 (alle), Bickenbachstr. 106-114, 57, An der Wende 1-6 (alle), Weststr. 2-12b Strombach, Mozartstr. Beethovenstr. 27-47 + 36-54, Mozartstr. 12-32, Lobscheiderstr. 9-36 + 43-53, Straußstr. 7-25 Strombach, Virchowstr. Virchowstr. 1-5, Zum Hassel 1-6, Weststr. 76-90 + 51-61, Im Tal 1-13 (ungr.), Berlizstr. Vollmerhausen, Rospetalstr. Rospetalstr. 6-32, Ohler Str., Eulenhardstr. 6, 9, 9a, Bahnstr. 8-30 Windhagen, Heilerstr. Erneuert 2000 Heilerstr. 20-77 (alle), Berketstr. 1-19 und 2-24, Im Leienkamp 109 Kinderbetreuung Leben in Gummersbach Jugend und Familie / Jugendamt Dem Zusammenwirken der verschiedenen Generationen kommt für die Zukunft eine immer stärkere Bedeutung zu. Die demographische Entwicklung macht es erforderlich, Interessenkonflikte zwischen Jung und Alt zwar zu erkennen - daraus aber kein Gegeneinander entstehen zu lassen, sondern nach Möglichkeiten der Gemeinsamkeit zu suchen. Diese Gemeinsamkeit hat die Stadt Gummersbach auch bei ihren Förderungs- und Entwicklungsbemühungen insbesondere im Rahmen der Jugendhilfe und der Altenhilfe immer vor Augen. Daneben ist es erforderlich, jedem Menschen die individuelle Förderung (entsprechend den Vorschriften von Sozial- und Jugendhilferecht) zukommen zu lassen, die dieser benötigt, um seinen Platz und seine Aufgabe in der Gesellschaft zu finden. Den nachfolgenden Seiten können Sie Informationen zu den einzelnen Themenbereichen entnehmen bzw. bekommen die hierfür zuständigen Ansprechpartner/innen genannt. Hilfen, Beratung und Unterstützung durch den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Kinder- und Jugendberatung Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und Erziehungsberatung) Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung) Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre), Jugendgerichtshilfe Informationen zu den Themen Unterhalt, Vaterschaft, Sorgeerklärung und Beurkundungen sowie zum Thema Unterhaltsvorschuss (siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“) Vermittlung von Tagespflegekindern und Dauerpflegekindern Trennungs- und Scheidungsberatung und Beratung bei Umgangsfragen mit dem Kind (siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“) Hilfen bei Kindeswohlgefährdung Hinweis: Für Adoptionen ist das Kreisjugendamt zuständig! 110 Kinderbetreuung Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst Der zuständige Ansprechpartner / die zuständige Ansprechpartnerin richtet sich nach Ihrem Wohnbezirk (Sozialbezirk) innerhalb Gummersbachs. Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt: Gummersbach-West: Apfelbaum, Berghausen, Birnbaum, Brunohl, Bünghausen (Hömel), Dieringhausen/Süd, Dieringhausen/Nord, Elbach, Erbland, Flaberg, Gummeroth, Hagen, Hanfgarten, Hardt, Herreshagen, Höfen, Hülsenbusch, Hunstig/Ohmig, Karlskamp, Liefenroth, Lobscheid, Lützinghausen, Niedergelpe, Nochen, Obergelpe, Peisel, Remmelsohl, Rodt, Schneppsiefen, Schönenberg, Steinenbrück, Strombach, Veste, Vollmerhausen, Wasserfuhr, Wegescheid, Würden Herr Boers Zi. 224 Herr Ponzel Zi. 208 Herr Kämpfer Zi. 209 (Pflegekinderdienst) Frau Schneider Tel.:02261 871224 Tel.:02261 871208 Tel.:02261 871209 Tel.:02261 872222 Zi. 222A Gummersbach-Mitte: Berstig/Nord, Berstig/Süd, Erbelchen, Hepel, Kerberg, Mühle/Luttersiefen, Mühlenseßmar, Niederseßmar, Reininghausen, Rospe, Stadtmitte, Steinberg, Windhagen Frau Ahmadi-Bruchhausen Zi. 222 Herr Schulte Zi. 205 (Pflegekinderdienst) Frau Brambach (Jugendgerichtshilfe) Frau Henrich Herr Arnds Tel.:02261 871222 Tel.:02261 871205 Tel.:02261 872208 Zi. 208a Tel.:02261 871203 Zi. 203 Tel.:02261 871205 Zi. 205 Gummersbach-Ost: Becke, Bernberg/Nord, Bernberg/Süd, Bredenbruch, Deitenbach, Derschlag/Nord, Derschlag/Süd, Drieberhausen, Dümmlinghausen, Erlenhagen, Frömmersbach, Hesselbach, Kalteneich, Lantenbach, Lieberhausen, Mittelstebecke, Niedernhagen, Piene, Rebbelroth, Unnenberg Herr Adleff Zi. 201A Tel.: 02261 872201 Frau Gelhausen Zi. 202 Tel.: 02261 871202 Frau Stegmann und Frau Fittich Zi. 207 Tel.: 02261 871207 (Pflegekinderdienst) Frau Brünninghaus Tel.:02261 871223 Zi. 223 Wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, können Sie sich auch an die Mitarbeiterinnen des Sekretariats des Jugendamtes wenden: Frau Kesehage Zi. 218 Tel.: 02261 871218 Frau Langlotz Zi. 218 Tel.: 02261 871218 111 Kinderbetreuung 1. Kinder- und Jugendberatung Du kannst anrufen oder vorbeikommen, • • • • wenn Dich Probleme innerhalb oder außerhalb Deiner Familie bedrücken und Du darüber reden möchtest; wenn Du Dich in einer Notlage oder in einem Konflikt befindest und mit jemandem darüber sprechen willst; wenn Du Dich in einer Gefahr befindest und Schutz suchst; wenn Du Fragen zu Deiner Erziehung oder Entwicklung hast. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales sind Deine Ansprechpartner. Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst Wenn Du es wünschst, nehmen wir auch mit Deinen Eltern Kontakt auf und bieten ihnen Einzelgespräche und Gespräche mit der ganzen Familie an. Alle Probleme können angesprochen werden und gemeinsame Lösungen werden gesucht. 2. Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und Erziehungsberatung) Sie können mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufnehmen, 1. wenn Sie sich über Aufgaben und Leistungen des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales einfach mal informieren wollen; 2. wenn Sie als Eltern Beratung in Fragen der Erziehung wünschen, weil es Probleme gibt und Sie Unterstützung suchen; 3. wenn Sie sich als Eltern in einer Belastungs- und/oder Krisensituation befinden und sofortige Hilfe suchen; 4. wenn Sie als Eltern innerhalb der Familie oder in der Partnerschaft Konflikte haben und eine Beratung wünschen; 5. wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Kind Gefahr droht und Sie Ihr Kind schützen wollen; 6. wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Kind oder Jugendlicher in Ihrer Umgebung dringend Hilfe benötigt. 7. Unsere Fachkräfte, Diplom-Sozialarbeiterinnen und Diplom-Sozialarbeiter, dienen Ihnen als Ansprechpartner. Sie führen mit einzelnen Familienmitgliedern oder der ganzen Familie Gespräche. Probleme können angesprochen werden und es wird nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung können gemeinsam besprochen und geplant werden. Ansprechpartner: Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach wohnen. Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt! Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst 112 Kinderbetreuung 3. Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung) Was sind eigentlich ‚Hilfen zur Erziehung‘? ‚Hilfen zur Erziehung’ sind in der Regel längerfristige und intensive Formen der Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche. Ihnen gehen ausführliche Beratungen und gemeinsame Überlegungen voraus, die allen Beteiligten zur Klärung verhelfen sollen, wie die richtige Unterstützung aussehen kann. Nach dieser Klärungsphase können dann die Sorgeberechtigten einen Antrag auf die entsprechende ‚Hilfe zur Erziehung‘ stellen. Die Ziele der Hilfe werden mit allen Beteiligten in einem Hilfeplan vereinbart. Regelmäßig wird geprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet und notwendig ist. Es gehören dazu pädagogische Leistungen, z. B. die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Tagesgruppe oder die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Hilfe zur Erziehung durch die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie bietet Eltern mit Kindern und Jugendlichen sowie allein erziehenden Vätern und Müttern, die sich zur Zeit mit ihren Elternaufgaben und im Alltag überfordert fühlen, eine längerfristige intensive Hilfe zur Selbsthilfe an. Voraussetzung ist eine aktive Mitarbeit der Familie. Eine Fachkraft kommt zu Ihnen ins Haus, um Sie zu unterstützen, z. B.: • • • • • • wenn Sie sich durch vielfache Alltagsprobleme ausgelaugt fühlen; wenn Ihre Kinder seelische oder schulische Probleme haben; wenn Sie Schwierigkeiten in der Erziehung und Versorgung Ihrer Kinder haben; wenn Sie Hilfe bei amtlichen Angelegenheiten brauchen; wenn Sie Hilfe bei der Regelung Ihrer finanziellen Probleme benötigen; wenn Sie die gemeinsame Zeit mit der Familie anders gestalten möchten. Hilfe zur Erziehung durch den Erziehungsbeistand Der Erziehungsbeistand kann Ihrem Kind bis zum Alter von 18 Jahren helfen, mit seinen Problemen besser klarzukommen und kann es eine Zeit lang begleiten und unterstützen, wenn es gerade in einer schwierigen Lebensphase ist, z. B. • wenn es ständig Ärger mit Ihnen oder den Geschwistern hat oder unglücklich ist; 113 Kinderbetreuung • • • wenn das Kind, aber auch andere Familienmitglieder das Gefühl haben, dass alle etwas dafür tun sollten, damit sich die Beziehungen untereinander und der Familienalltag positiv verändern; wenn Ihr Kind erhebliche Probleme in Schule oder Berufsausbildung hat; wenn Ihr Kind im entsprechenden Alter Anleitung benötigt, seine Angelegenheiten selbständig erledigen zu können. Die Hilfe hat zum Ziel, dass Ihr Kind in Ihrer Familie bleibt. Was Ihr Kind mit dem Erziehungsbeistand bespricht, wird vertraulich behandelt. Der Erziehungsbeistand führt Gespräche mit Ihnen und der ganzen Familie zur Verbesserung der Beziehung in der Familie. Voraussetzung ist aber, dass Ihr Kind diese Hilfe gerne annimmt. Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe Ihr schulpflichtiges Kind hat Probleme in seinem Sozialverhalten, kommt innerhalb Ihrer Familie nicht mehr gut zurecht, hat ständig Stress mit anderen Kindern. Ihr Kind stört den Unterricht, gerät in Konflikte mit seinen Lehrern und kommt deshalb in der Schule nicht mehr mit. Sie als seine Eltern wissen auch nicht mehr, wie Sie sich verhalten sollen und suchen Unterstützung. In der Tagesgruppe verbringt Ihr Kind nach dem Schulbesuch den Nachmittag. Ihr Kind wird dort in seiner Entwicklung unterstützt durch • • soziales Lernen in der Gruppe und intensive Hilfestellungen bei der schulischen Förderung. Sie als seine Eltern werden von den sozialpädagogischen Fachkräften der Tagesgruppe während der Dauer der Hilfe beraten. Ziel ist, dass Ihr Kind mit dieser Hilfe trotz seiner Probleme in seiner Familie bleiben kann. Die Hilfe wird nur auf Antrag der sorgeberechtigten Eltern oder Elternteile geleistet. Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses Wenn die Probleme einmal so groß werden, dass eine vorübergehende oder längerfristige Trennung von Eltern und Kind erforderlich werden sollte, können wir mit 114 Kinderbetreuung Ihnen auch Hilfen zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie erarbeiten, z. B. in einer Pflegefamilie, einer Einrichtung, einem Heim, einer Jugendwohngemeinschaft, einen betreuten Wohngemeinschaft oder der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung. Ziel der Hilfe ist grundsätzlich die Rückkehr des Kindes in seine Familie. Bei Beginn und während der Hilfe werden wir mit Ihnen in einer gemeinsamen Hilfeplanung an der Rückkehr Ihres Kindes in die Familie arbeiten. Bei schon älteren Jugendlichen kann statt Rückkehr in die eigene Familie auch eine Verselbständigung angestrebt werden. Wenn Ihr Kind seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sein sollte, können wir mit Ihnen gemeinsam eine bedarfsgerechte Hilfe für Ihr Kind erarbeiten und vermitteln. Junge Erwachsene von 18 – 21 Jahren haben die Möglichkeit, eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenständigen Lebensführung zu erhalten, wenn und so lange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation erforderlich ist. Ansprechpartner: Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach wohnen. Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt! Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst 115 Kinderbetreuung 4. Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre), Jugendgerichtshilfe Die Jugendgerichtshilfe hat in anhängigen Strafverfahren die Aufgabe, alle pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen und in der Weise beratend tätig zu werden, dass für den Jugendlichen und Heranwachsenden eine pädagogisch sinnvolle Maßnahme getroffen werden kann, sofern gerichtlicherseits ein Verschulden festgestellt werden sollte. Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales handelt hierbei keineswegs als Strafverfolgungsbehörde. Vielmehr soll nach dem Willen des Gesetzgebers durch die Erforschung der Persönlichkeit des Jugendlichen (14 – 18 Jahre) oder Heranwachsenden (18 – 21 Jahre) die Voraussetzung für eine gerechte Beurteilung durch den Jugendrichter geschaffen werden. Dabei sollen die Entwicklung, der Lebenslauf und die Persönlichkeit in ihren spezifischen Merkmalen wie auch besondere Ereignisse im Verlauf des Lebens des Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigt werden. Das heißt, Sie haben durch die Jugendgerichtshilfe die Chance, sich für das Gericht offen und ehrlich in Ihrer Persönlichkeit und dem Bezug zu Ihrer Tat darzustellen. Tätigkeit in Stichpunkten Die Jugendgerichtshelfer und Jugendgerichtshelferinnen • • • • • • • • • beraten den Beschuldigten und seine Angehörigen während eines Verfahrens, helfen bei Schwierigkeiten, die sich durch das Verfahren ergeben (zum Beispiel in der Familie, in der Schule oder an der Arbeitsstelle, im Freundeskreis), interessieren sich für die Persönlichkeit und die besonderen Lebensumstände des Betroffenen, klären die Beweggründe für die Straftat oder teilen dem Gericht mit, dass der Jugendliche die Straftat bestreitet, verhelfen dem Gericht zu einem ausgewogenen und gerechten Urteil, indem sie dem Gericht die Gesprächsergebnisse in einem „Jugendgerichtshilfebericht“ vorlegen und eine mündliche Stellungnahme in der Hauptverhandlung abgeben, treffen eine Entscheidung, ob ein Heranwachsender noch nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) beurteilt werden kann, überwachen die von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erteilten Weisungen und Auflagen, bieten eine Betreuung während der U-Haft und Haftstrafe an, sie helfen bei der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft, leisten Hilfestellung bei Wohnungssuche, Arbeitssuche, Schuldenregulierung und Drogenproblemen. 116 Kinderbetreuung Kurzinfos über Maßnahmen: Der Jugendgerichtshelfer/die Jugendgerichtshelferin hat verschiedene Vorschlagmöglichkeiten, so zum Beispiel: • Arbeitsstunden, in denen der/die Jugendliche soziale Hilfsdienste leistet. • Tatorientierte Maßnahmen: - Individuelle Maßnahmen - Verkehrserziehungskurs - Täter-Opfer-Ausgleich • Täterorientierte Maßnahmen: - Soziale Gruppenarbeit in verschiedenen Formen, in der es darum geht, sich gegenseitig Hilfestellung zu geben. - Anti-Aggressions-Training - Betreuungsweisung, wodurch dem Einzelnen in Zusammenarbeit mit einem Sozialarbeiter/einer Sozialarbeiterin und anderer Hilfestellungen in schwierigen Lebenssituationen gegeben werden sollen. - Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem Konflikte zwischen Täter/Täterin und Opfer außergerichtlich geregelt werden können. - Hilfe zur Erziehung (HzE)-Maßnahmen. - Individuelle Maßnahmen. Ansprechpartner/in: Frau Henrich Zimmer 203 Herr Arnds Zimmer 205 Tel.: 02261 871203 Tel.: 02261 871205 Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist möglich. 117 Kinderbetreuung 5. Informationen zu den Themen Unterhalt, Vaterschaft, Sorgeerklärung und Beurkundungen sowie zum Thema Unterhaltsvorschuss siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“. Öffnungszeiten für diese Angelegenheiten: Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist möglich. Zuständige Ansprechpartner/innen: (Amtsvormund-, Pfleg- und Beistandschaft) A–G Frau Nemitz-Günther Tel. 02261 871213 Zi. 213 a H–L Frau Kaufmann Tel. 02261 871215 Zi. 215 M–Z Frau Rösner Tel. 02261 871213 Zi. 214 (Unterhaltsvorschuss) Frau Schuh und Frau Boegel Tel. 02261 871216 Zi. 216 6.Vermittlung von Tagespflegekindern und Dauerpflegekindern Kindertagespflege Tagespflege für Kinder bedeutet: In der Kindertagespflege werden Kinder durch eine geeignete Tagespflegeperson betreut. Sie erfolgt in der Regel tagsüber, zu vereinbarten Zeiten, und findet im Haushalt der Tagespflegeperson, in anderen, z. B. angemieteten Räumen, oder im Haushalt der Eltern statt. Neben der institutionellen Betreuung von Kindern (z. B im Kindergarten), bietet die Kindertagespflege die Möglichkeit einer liebevollen Betreuung und Versorgung der Kinder. Sie soll die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie soll Eltern und Alleinerziehenden dabei helfen Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Wann können Sie Tagespflege beanspruchen? Das Amt für Jugend, Familie und Soziales hält Plätze in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren, mindestens vor, wenn Sie als Eltern oder Alleinerziehende eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder dieser nachgehen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder 118 Kinderbetreuung Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit befinden oder wenn ohne diese Betreuung eine dem Wohl der Kinder entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. In der Kindertagespflege werden meist Kleinkinder betreut, die noch keinen Kindergartenplatz haben, aber auch Kinder bis max. 14 Jahre können in die Kindertagespflege vermittelt werden, wenn z. B. Betreuungszeiten eines Kindergartens oder der Offenen Ganztagsschule nicht ausreichen. Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bietet Eltern/ Alleinerziehenden: Informationen und Beratung rund um die Kindertagespflege sowie deren Beantragung. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Tagespflegestellen Vermittlung der Kinder in die Tagespflegestellen sowie die Begleitung der Betreuungsverhältnisse Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bietet Tagespflegepersonen: Überprüfung der Eignung als Tagespflegeperson Vermittlung von Tagespflegekindern Fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung/ Fortbildung Haben Sie Interesse selbst Tagespflegeperson zu werden? Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales sucht ständig neue Tagespflegepersonen. Sie sollten sich bei uns melden wenn: Sie Freude am Umgang mit Kindern und deren Betreuung haben Sie engagiert, belastbar und flexibel sind Sie evtl. eine pädagogische Ausbildung haben oder anderweitige Qualifikationen nachweisen können oder bereit sind diese zu erwerben Wenn sie über ausreichend Platz zur Betreuung von Kindern verfügen Interesse an der Zusammenarbeit mit Eltern und dem Fachbereich Jugend, Familie und Soziales haben Wir beraten und überprüfen Sie dann hinsichtlich Ihrer Eignung als Tagespflegeperson Hier bekommen Sie weitere Informationen: Zu allen o. g. Punkten können Sie sich an den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales wenden. 119 Kinderbetreuung Ihre Ansprechpartner (Tagespflege): Frau Dorn Tel.: 02261/ 871227 Zi. 227 Frau Stolte Tel.: 02261/ 872226Zi. 226a Sie erreichen uns in der Regel von: Montag – Freitag: 08.30 -12.00 Uhr Donnerstag: bis 17.00 Uhr 12.00 – 16.00 Uhr Sonstige Informationen und Ansprechpartner/innen: Tagesmütternetz Oberberg e.V. Am Wiedenhof 19 51643 Gummersbach Telefon 02261 - 88 6 88 6 Fax 02261 - 80 44 45 http://www.tagesmuetternetz.de Dauerpflegekinder Gründe für die Unterbringung in Vollzeitpflege sind: • Vorübergehend können Eltern ihren Erziehungsaufgaben wegen Erkrankung, Inhaftierung etc. nicht nachkommen. • Den Anforderungen der Erziehung ihrer Kinder sind Eltern nicht mehr gewachsen. • Wenn Eltern aufgrund der innerfamiliären Situation nicht in der Lage sind, sich ihrem Kind ausreichend zuwenden zu können und es zu erziehen. Die Formen der Pflege (Dauerpflegekinder): • • • Vollzeitpflege (vorübergehend, für einen bestimmten, begrenzten Zeitraum oder als Hilfe, die auf Dauer angelegt ist bis zur Selbständigkeit des Kindes) Kurzzeitpflege (auf kurze, befristete Dauer) Bereitschaftspflege (hier werden Kinder u. Jugendliche in Krisensituationen aufgenommen; die Bereitschaftspflege ist ein Ort der Klärung) Pflegeverhältnisse bieten Kindern und Jugendlichen: • • Verlässliche Versorgung und Betreuung in einer Familie Aufwachsen in einem familiären Rahmen 120 Kinderbetreuung • • • • Erwachsene, die Beziehung anbieten Kindgerechter Umgang und Zuwendung Orientierung und Schutz Förderung Pflegeeltern sollten folgende Fähigkeiten mitbringen: • • • • • • Offenheit, Einfühlungsvermögen, Geduld und Toleranz Verständnis für die besonderen Probleme des Kindes Belastbarkeit und erzieherisches Durchhaltevermögen Verständnis für die Situation der Herkunftsfamilie Kontakte des Kindes zu den leiblichen Eltern mittragen können Offenheit in der Zusammenarbeit mit Herkunftseltern und Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bietet Pflegeeltern: • • • • • Überprüfung und Aufnahme in die Kartei Vermittlung von Vollzeitpflegekindern Beratung Kontinuierliche Begleitung des Pflegeverhältnisses Pflegeelterngruppen mit fachlicher Begleitung Sind Sie neugierig geworden? Möchten Sie Veränderungen in Ihrer jetzigen Familiensituation? Trauen Sie sich die Belastungen durch ein Pflegekind zu? Dann rufen Sie an! Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner (Pflegekinderdienst): Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist möglich. Frau Brünninghaus Frau Schneider Frau Brambach Zi. 223 Zi. 222 Zi. 208A Tel. 02261 871223 Tel. 02261 87 2222 Tel. 02261 872208 121 Kinderbetreuung 7. Trennungs- und Scheidungsberatung Beratung bei Umgangsfragen mit dem Kind (Nähere Informationen siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“) Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Persönliche Terminabsprache ist möglich. Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner/innen! Frau Sprenger-Risken Herr Mohr Tel.: 02261 871212 Tel.: 02261 872212 8. Hilfen bei Kindeswohlgefährdung Wenn dem Jugendamt Kindesgefährdungen bekannt werden, muss das Jugendamt zum Schutz der Kinder tätig werden. Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales ist auch verpflichtet, geeignete und notwendige Maßnahmen zur Abwehr oder Beseitigung der Gefährdungen von Kindern/Jugendlichen zu ergreifen. Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach wohnen Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt! Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst Wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, können Sie sich auch an die Mitarbeiterinnen des Sekretariats des Jugendamtes wenden: Frau Kesehage Frau Langlotz Tel.: 02261 871218 Tel.: 02261 871218 Babysitter Die Volkshochschule Gummersbach bietet für Jugendliche ab 15 Jahren einen Babysitter-Kurs mit Babysitterzertifikat an. Eine Vermittlung eines Babysitters kann erfolgen durch das Ev. Familienzentrum 51645 Gummersbach-Vollmerhausen Kapellenstr.23 Tel.: 02261 76178 122 Liebe Eltern, Das folgende Kapitel „Familienbildung und -beratung“ haben wir für Sie in zwei Teile aufgeteilt: Im ersten Teil dieses Kapitels finden Sie Informationen über den Bildungsstandort Gummersbach. Im zweiten Teil dieses Kapitels finden Sie Beratungsund Hilfsangebote für Kinder, Eltern und Familien: 1. Bildungsstandort Gummersbach • • OGS Offene Ganztagsschule Was bedeutet das? Betreute Grundschule Was bedeutet das? Adressliste von: • Grundschulen • Gymnasien • Realschulen • Hauptschulen • Gesamtschule • Förderschulen • Berufskollegs • Schulamt • Fachhochschule • Fernuniversität • Volkshochschulen • Musikschule • Abendgymnasium • Theodor-Heuss-Akademie • Verein für Soziale Bildungsarbeit • Anna-Freud-Schule •Dies und Das rund um Schule /Hochbegabung, Legasthenie, Dyskalkulie Nähere Informationen über: • Beratungsstelle Schulpsychologischer Dienst • Musikschule: spezielle Angebote für Kleinkinder • Volkshochschule der Stadt Gummersbach: spezielle Angebote für Babys, Kinder und Eltern • Kreis- und Stadtbücherei / Bibliothek •Kulturzentrum der Stadt Gummersbach BrunoGoller-Haus • Theater der Stadt Gummersbach Weiterführende Bildungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene • Analphabetismus / Alphabetisierung • Schulabschlüsse nachholen • Caritas Berufsausbildung • VSB • IB • Steinmüller Bildungszentrum • Studieren mit Kind • CJD • Berufsrückkehr •Beratung bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Gummersbach • Wiedereinstieg Frauen • Frau und Wirtschaft •Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind • Verband berufstätiger Mütter • Bildungsscheck für Berufsrückkehrerinnen • Startercenter für Gründerinnen Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Kreisgesundheitsamt Gummersbach Oberbergisches Bündnis für Familie www.familie-in-oberberg.de Familienbildung Bildungsstandort Gummersbach Gummersbach als Bildungsstandort im Oberbergischen Kreis kann sich sehen lassen: 10 Grundschulen 2 Gymnasien 2 Realschulen 1 Hauptschule 1 Gesamtschule befinden sich in städtischer Trägerschaft. Außerdem gibt es vor Ort: 2 Berufsbildende Schulen verschiedener Fachrichtungen das Studienzentrum der Fernuniversität Hagen der Campus Gummersbach der Fachhochschule Köln mit den Studiengängen Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Informatik. Ferner gibt es zahlreiche Schulen in anderer Trägerschaft. Ogs = Offene Ganztagsgrundschule Warum Offene Ganztagsgrundschule? Die Offene Ganztagsgrundschule gewährleistet die sichere Betreuung von Grundschulkindern über den ganzen Tag. Sie bietet für die Kinder und Eltern darüber hinaus vielfältige Chancen: • • • • • • • Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Beruf Mehr Zeit zum Lernen; mehr Zeit miteinander Förderung von Begabung und Stärkung bei Schwächen Hilfe und Anleitung bei den Hausaufgaben Förderung des Sozialverhaltens in Gruppen Kulturelle und sportliche Zusatzangebote Schule als Lebensraum 124 Familienbildung Was kostet die Offene Ganztagsgrundschule? Ähnlich wie im Kindergarten richten sich die Elternbeiträge nach der Einkommen der Eltern im Jahr. In Gummersbach werden zur Zeit folgende Gebühren veranschlagt: 1. Einkommen von 2. Einkommen von 3. Einkommen von 4. Einkommen von 5. Einkommen von 6. Einkommen von 6. Einkommen 0 bis 19.000,-- Euro 19.001 bis 25.000.-- Euro 25.001 bis 37.000,-- Euro 37.001 bis 49.000,-- Euro 49.001 bis 61.000.-- Euro 61.001 bis 73.000.-- Euro über 73.001,-- Euro frei 25,00 Euro 50,00 Euro 75,00 Euro 100,00 Euro 125,00 Euro 150,00 Euro Außerdem fallen die Kosten für das Mittagessen an und zwar: 2,10 Euro / Mahlzeit Pauschal 30 Euro Empfänger Arbeitslosengeld 2 (Agg2) 1,00 Euro / Mahlzeit Pauschal 15 Euro ! Geschwisterkinder sind frei! ! Ist ein Geschwisterkind in einem städtischen Kindergarten, ist das andere Kind in der Betreuung frei! ! Antrag wird von den Eltern ausgefüllt und im Sekretariat übergeben. ! Essen muss im Krankheitsfall bis 9,00 Uhr im Sekretariat abgesagt werden, sonst muss es bezahlt werden. Betreuung während der Ferien Während der Herbst- und Osterferien bietet das Jugendzentrum Bernberg Betreuung an. Hierfür bekommen Sie rechtzeitig von uns ein Informationsblatt, um Ihr Kind, bei Bedarf dort anzumelden. Bei Interesse: Wenden Sie sich bitte an Ihre Schule. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel „Kommunales“. Betreuung "Schule von acht bis eins" Betreuungszeit ist bis 13.25 Uhr Informationen über Organisation und Inhalte der Betreuungsangebote erhalten Sie hier: 1. Ihr Kind hat in dieser Gruppe die Möglichkeit, freie Spielangebote -allein oder in Kleingruppen- zu wählen, zu malen, Gestaltungs- und Bastelarbeiten auszuführen sowie an Sportspielen draußen oder in der Turnhalle teilzunehmen. 2. Lesestoff, Schreib- und Rechenspiele in altersgemäßer Form stehen Ihrem Kind zur freien Verfügung. 125 Familienbildung 3. Auch hat es die Möglichkeit, Hausaufgaben zu machen; diese sollten Sie aber bitte zu Hause auf Vollständigkeit kontrollieren, da uns das gründliche Nachschauen der erledigten Aufgaben wegen der Verschiedenartigkeit der Anforderungen in den Klassen 1 bis 4 und Gruppengröße der Kinder nicht möglich ist. 4. Ihr Kind kann im Anschluss an den Unterricht bis zum Ende der 6. Stunde, d.h. bis 13.25 Uhr betreut werden. Nach der 5. Schulstunde, d.h. um 12.25 Uhr stehen täglich Schulbusse für die Heimfahrt zur Verfügung. Nach der 6. Stunde, um 13.25 Uhr, fahren die Busse an 3 Wochentagen und zwar am Montag, Mittwoch und am Donnerstag. Selbstverständlich können Sie Ihr Kind jederzeit aus der Betreuung abholen. 5. Bitte teilen Sie uns mit, an welchen Wochentagen Ihr Kind wie lange betreut werden soll und ob Sie es abholen oder ob es mit dem Schulbus heimfährt. Abweichungen von dieser Absprache sollen uns mit einer kurzen schriftlichen Notiz (Zettel im Mäppchen), Anruf im Sekretariat oder um 11.30 Uhr in der Betreuung, mitgeteilt werden. Sollten wir diesbezüglich keine Info von Ihnen haben, bleibt das Kind in der Betreuung bis Sie es abholen. (Aussage des Kindes kann nicht berücksichtigt werden). 6. Bitte geben Sie Ihrem Kind für die Dauer des Schultages genügen zu essen mit; meist stellt sich gegen Mittag der Hunger ein. 7. - Keine Betreuung findet statt: während der Schulferien (s.o.) an beweglichen Ferientagen 8. Für Gespräche steht Ihnen gern die Schule zur Verfügung. 9. Der Elternbeitrag wird auf 350,- € pro Schuljahr (10 Schulmonate x 35,- €) festgesetzt und wird in 2 Raten von je 175,- € erhoben. Befreiungen oder Ermäßigungen werden nicht gewährt. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte. Eine Kündigung im laufenden Schuljahr ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: a) bei Umzug des Kindes in einen anderen Schulbezirk, b) bei Schulwechsel des Kindes, c) bei schwerer und längerer Krankheit des Kindes. In allen anderen Fällen kann nur mit einer halbjährigen Frist gekündigt werden. Sie muss schriftlich erfolgen. 126 Familienbildung Grundschulen Alle Grundschulen in städtischer Trägerschaft sind offene Ganztagsschulen (OGS) mit Betreuung von 8.00 – 16.00 Uhr Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Becke Anschrift: Am Sonnenberg 3, 51647 Gummersbach Tel.: 02261 - 23285 Fax: 02261 - 63681 EMail: [email protected] Internet: www.ggs-becke.de Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Bernberg Anschrift: Ulmenweg 10, 51647 Gummersbach Tel.: 02261 - 51383 Fax: 02261 - 588076 EMail: [email protected] Internet: --Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Derschlag Anschrift: Epelstr. 34, 51645 Gummersbach Tel.: 02261 - 51940 Fax: 02261 - 560064 EMail: [email protected] Internet: www.schule.berg.net/astridlindgrenschule Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Dieringhausen Anschrift: Zum Schulzentrum 14, 51645 Gummersbach Tel.: 02261 - 74464 Fax: 02261 - 73778 EMail: [email protected] Internet: --Katholische Grundschule Gummersbach-Dieringhausen Anschrift: Zum Schulzentrum 14, 51645 Gummersbach Tel.: 02261 - 77577 Fax: 02261 - 73778 EMail: [email protected] Internet: --Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Hülsenbusch Anschrift: Waldweg 10, 51647 Gummersbach Tel.: 02261 - 62534 Fax: 02261 - 4058243 EMail: [email protected] 127 Familienbildung Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Körnerstraße Anschrift: Körnerstraße 2, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 67530 Fax: 02261 - 807332 EMail: [email protected] Internet: www.ggsk.de Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Niederseßmar Anschrift: Theodor-Heuss-Str. 16, 51645 Gummersbach Tel.: 02261 - 26989 Fax: 02261 - 26989 EMail: [email protected] Internet: www.grundschule-niedersessmar.de Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Steinenbrück Anschrift: Hömerichstr. 18, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 65757 Fax: 02261 - 62890 EMail: [email protected] Internet: --Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Windhagen Anschrift: Heiler Str. 79, 51647 Gummersbach Tel.: 02261 - 23749 Fax: 02261 - 639674 EMail: [email protected] Internet: www.grundschule-gummersbach-windhagen.de Grundschulen in anderer Trägerschaft: Freie Christliche Grundschule Gummersbach e. V. (Ersatzschule, d.h. Elternbeitrag wird erhoben) Anschrift: Gelpestraße 108, 51647 Gummersbach Tel.: 02261 - 62820 Fax: 02261 - 639597 EMail: [email protected] Internet: www.fcbg.de Betreuung von 8.00 – 13.00 Uhr Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h. Elternbeitrag wird erhoben) Klasse 1 -13, Anschrift: Kirchhellstr. 32, 51645 Gummersbach Tel.: 02261 - 9686-0 Fax: 02261 - 9686-76 EMail: [email protected] Internet: www.fws-oberberg.de/ 128 Familienbildung Gymnasien Städtisches Gymnasium Grotenbach Anschrift: Reininghauser Str. 32, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 23182 Fax: 02261 - 921953 EMail: [email protected] Internet: www.gymnasium-grotenbach.de Städtisches Gymnasium Moltkestraße Anschrift: Moltkestraße 41, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 23381 Fax: 02261 - 61953 EMail: [email protected] Internet: www.gym-moltke.de Gymnasien in anderer Trägerschaft Freies Christliches Gymnasium Gummersbach e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben) Anschrift: Hülsenbuscher Str. 5, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 40583-0 Fax: 02261 - 40583-10 EMail: [email protected] Internet: www.fcbg.de Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben) Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft Realschulen Städtische Realschule Gummersbach-Hepel Anschrift: Am Hepel 51, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 23651 Fax: 02261 - 28110 EMail: [email protected] Internet: www.rs-hepel.de Städtische Realschule Gummersbach-Steinberg Anschrift: Waldstraße 14, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 21044 Fax: 02261 - 921470 EMail: [email protected] Internet: www.rs-steinberg.de 129 Familienbildung Realschulen in anderer Trägerschaft Freie Christliche Realschule Gummersbach e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben) Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben) Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft Hauptschulen Gemeinschaftshauptschule Gummersbach-Strombach Anschrift: Berlitzstr. 1, 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 62094 Fax: 02261 - 63709 EMail: [email protected] Internet: www.ghs-strombach.de Freie Christliche Hauptschule Gummersbach e. V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben) Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben) Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft Gesamtschule: Städtische Gesamtschule Gummersbach-Derschlag Anschrift: Epelstraße 23, 51645 Gummersbach Tel.: 02261 - 53031 Fax: 02261 - 59526 EMail: [email protected] Internet: www.gesamtschulegm.de 130 Familienbildung Förderschulen Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung als Sonderform der Grund- und Hauptschule mit Vielzahl sozialpädagogischer Maßnahmen Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung Schulbergstraße 6-10 51645 Gummersbach Tel.: 02261/974530 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Jakob-Moreno-Schule Ganzheitliches, kreatives und bewegtes Lernen Reininghauser Str. 28 51643 Gummersbach Tel.: 02261/602110 http://www.jakob-moreno-schule.de Förderschule des Oberbergischen Kreises mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Helen Keller-Schule Fritz-Rau-Straße 1 51674 Wiehl Tel.: 02262/700990 http://www.hks-wiehl.de Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Hugo Kükelhaus Schule Fritz-Rau-Straße 1 51674 Wiehl Tel.: 02262/700890 www. hugo-kuekelhaus.gm.nw.schule.de Förderschule des Oberbergischen Kreises mit dem Förderschwerpunkt Sprache Förderschule für Sprache des Oberbergischen Kreises Hinderlanger Straße 5 51674 Wiehl Tel.: 02262/751000 http://www.sprachfoerderschule-oberberg.de Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Erziehung, soziale und emotionale Entwicklung Janusz-Korczak-Schule Hellingerstr. 2 51789 Lindlar Tel.: 02266/2044 131 Familienbildung Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Alice-Salomon-Schule Michaelstraße 2 51688 Wipperfürth Tel.: 02267/828447 http://www.alice-salomon-schule.de/ Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mit dem Schwerpunkt Lernen Roseggerschule Förderschule Zuccalmaglioststraße 15 51545 Waldbröl Tel.: 02291/92330 http://www.roseggerschule.de Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung Anne-Frank-Schule Ostlandstraße 25 51688 Wipperfürth Tel.: 02267/887810 Schule für Hörgeschädigte Bodelschwingstraße 13 57462 Olpe Tel.: 02761/920180 Förderschule für Hörgeschädigte Johann-Joseph-Gronewald-Schule Gronwaldstr. 1 50931 Köln Tel.: 0221/4307570 http://www.gronewaldschule.de/ Rheinische Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen Kompetenzzentrum für blinde Schüler Meckerstr. 1-3 52353 Düren Tel.: 02421/40782200 http://www.blindenschule-dueren.lvr.de/ Förderschule für alle Schulformen bei einem mindestens vierwöchigen Aufenthalt in einer medizinisch-therapeutischen Einrichtung Anna-Freud Schule für Kranke Kaiserstraße 150 Spendeninfo- siehe bitte im Kapitel 51643 Gummersbach „Kinderarzt“ unter Kreiskrankenhaus Tel.: 02261/288796 Förderverein PuSCH e.V. 132 Familienbildung Integration in den Beruf für Förderschüler Ansprechpartner Agentur für Arbeit Bergisch-Gladbach Bensberger Straße 85 51465 Bergisch Gladbach Herr Schwamborn Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min Weiterführende Schulen: Berufskolleg Berufskolleg Oberberg Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Ernährung, Sozialwesen und Technik Ernst-Zimmermann-Strasse 26 51645 Gummersbach Tel.: 0226196800 www.bk-oberg.de Berufskolleg Oberberg Kaufmännische Schulen Ausbildungsmöglichkeiten in den Kaufmännischen Bereichen Hans-Böckler-Straße 5 51643 Gummersbach Tel.: 02261 92960 www.bko-kfm.de Schulamt Schulamt für den Oberbergischen Kreis Am Wiedenhof 15 51643 Gummersbach Tel.: 02261/884028 Schulaufsicht über die Grund-, Haupt- und Förderschulen im schulfachlichen und verwaltungsfachlichen Bereich sowie Gesundheitserziehung und -förderung Fachbereich Schule und Sport der Stadt Gummersbach Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Ansprechpartner: Frank Hüttebreuker Tel.: 02261 871608 133 Familienbildung Hochschulen Fachhochschule Köln Abt. Gummersbach Steinmüllerallee 1 Gummersbach 0 22 61/8 19 60 Studienzentrum Gummersbach der Fernuniversität des Landes NordrheinWestfalen Reininghauser Str. 32 Gummersbach 0 22 61/6 53 24 Volkshochschulen Volkshochschule der Stadt Gummersbach Rathausplatz 1 Gummersbach 0 22 61/8 70 Kreisvolkshochschule Mühlenbergweg 3 Gummersbach 0 22 61/8 19 00 Sonstige Schulen Musikschule Gummersbach e.V. Moltkestraße 41 Gummersbach 0 22 61/6 59 90 Abendgymnasium Rhein-Sieg (Außenstelle Oberberg) Ernst-Zimmermann-Straße 22 Gummersbach 0 22 61/7 80 48 Theodor-Heuss-Akademie der Friedrich-Naumann-Stiftung T.-Heuss-Straße 26 Gummersbach 0 22 61/30 02-0 Verein für Soziale Bildungsarbeit e.V. Geschäftsstelle Vollmerhauser Str. 30 51645 Gummersbach 0 22 61/8 05 70 Anna-Freud-Schule für Kranke aus allen Schulformen (siehe Liste Förderschulen) 02261/288796 134 Familienbildung Rund um die Schule Lernhilfen, Schülerhilfen, Nachhilfeunterrichte, Logopädie Praxen etc. entnehmen Sie bitte dem örtlichen Telefonbuch. Interessengemeinschaft Kind und Hochbegabung Bergisch-Land e.V. (iKuH e.V.) Tel.: 02262/5435 www.ikuh.de Informationen zu Legasthenie und Dyskalkulie / -Förderung sowie Hochbegabung, genauso wie Hilfe und Unterstützung bei Mobbing in der Schule erhalten Sie hier: Schulpsychologischer Dienst Hindenburgstraße 24 51643 Gummersbach Tel. (02261) – 88-4060 Fax (02261) – 88-4066 E-Mail: [email protected] Internet: www.obk.de Anmeldung: Montag – Freitag 8.30 Uhr – 11.30 Uhr Die Leistungen des Schulpsychologischen Dienstes sind kostenfrei und vertraulich. Schulpsychologischer Dienst des Oberbergischen Kreises Der Schulpsychologische Dienst ist als unabhängige und leicht zugängliche Beratungsstelle für die Bürger/innen und Schulen des Oberbergischen Kreises eingerichtet worden. Die Fachmitarbeiter/innen des Schulpsychologischen Dienstes sind DiplomPsychologen/innen, die spezielle Qualifikationen im Bereich der Beratung, Diagnostik und Förderung im Themengebiet Schule erworben haben. Das Leistungsspektrum bezieht sich auf folgende zwei Bereiche: 1. Einzelfallhilfe im Grundschulalter Im Rahmen der Einzelfallhilfe arbeiten wir vertrauensvoll mit Schüler/innen im Grundschulalter, deren Familien und Lehrer/innen zusammen, um die bestmögliche Entwicklung der Fähigkeiten, Fertigkeiten, der individuellen Begabung sowie der Persönlichkeit zu unterstützen. Ziel ist nicht eine Diagnose sondern eine Förderberatung. Dabei beziehen wir im gemeinsamen Gespräch die erzieherischen und pädagogischen Kompetenzen der 135 Familienbildung Eltern und Lehrkräfte mit ein. Die Anmeldung für die Einzelfallhilfe erfolgt – häufig auf Anregung der Lehrerkräfte – durch die Eltern! Wir haben keinen Auftrag zur intensiven Einzelförderung, zur therapeutischen Begleitung oder gutachterlichen Stellungnahmen. Folgende Schwerpunkte: • • • • • Hilfen bei der Schullaufbahnberatung Hilfen bei Schulleistungsschwierigkeiten Hilfen bei Verhaltensauffälligkeiten und Ängsten sowie Beratung zur Sozialintegration Beratung zur Fragestellung im Zusammenhang mit besonderer Begabung In geringem Umfang Trainingsgruppen zu speziellen Themen 2. Beratung des Systems Schule bzw. der Lehrkräfte (aller Schulen und Schulformen) Über die Einzelfallhilfe hinaus sind wir Ansprechpartner für Lehrkräfte und Schulen. Folgende Angebote können sich ergeben: • Schulinterne oder schulübergreifende Fortbildungen zu schulpsychologischen Fragestellungen • Unterstützung bei der Bildung von Krisenteams bzw. in der Notfallprophylaxe und Gewaltprävention • Supervisionsgruppen für Beratungslehrer und Sozialpädagogen • Beratung bzw. Supervision einzelner Lehrkräfte Darüber hinaus unterstützt der Schulpsychologische Dienst aktiv die Beratungslehrerausbildung, die von der Bezirksregierung Köln organisiert wird. Wichtige Informationen: Schweigepflicht: Alle Mitarbeiter/innen des Schulpsychologischen Dienstes sind zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet. Kostenfreiheit: Die Leistungen des Schulpsychologischen Dienstes sind kostenfrei. 136 Familienbildung Musikschule Gummersbach e. V. Moltkestr. 41 51643 Gummersbach Ihre Ansprechpartner sind: Peter Even Musikschulleiter Barbara Gelhausen Verwaltung Tel: 02261 / 65990 Angebote u a. : Junges Symphonieorchester, Bläsergruppe, Musikunterricht, Big Band, Kinderchor Musikgarten: Für Kinder von 1 1/2 bis 3 Jahren in Begleitung eines Elternteils wird mit Gesang, Rhythmus, Tanz, Geschichten und Musikbeispielen die vielfältige Ausdrucksmöglichkeit von Musik erlebt. Musikalische Früherziehung: Dieses Angebot richtet sich an Kinder ab 4 Jahren. Über Singen, Sprechen, Rhythmus und Klangbeispiele werden spielerisch die Grundlagen der Notation und musikalische Grundkenntnisse vermittelt. Musikalische Grundausbildung: In der MGA werden Kinder im Grundschulalter in Gruppen unterrichtet. Wir bieten die Blockflöte, das Schlagzeug, die Gitarre und die Trompete als Instrumente der Grundausbildung an. Obwohl dieser Einstieg in die aktive Musikwelt sehr empfohlen wird, ist es auch ohne diese Vorbildung möglich in jedem Lebensalter am weiterführenden Instrumental- oder Vokalunterricht teilzunehmen. Musical-Projekt Oberberg Bruno Goller-Haus Brückenstraße 4 51643 Gummersbach Tel.: 0 22 61 / 2 22 79 Jede/r kann mitmachen! Nähere Infos www.musical-projekt-oberberg.de 137 Familienbildung Volkshochschule Gummersbach Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Tel: 02261/87540 U. a. gibt es in der VHS verschiedenste Angebote für Babys, Kinder und Eltern: z.B.: •Babyschwimmen •Wassergewöhnung für Kinder von 2 -4 Jahren •Vorbereitungskurs zum Schwimmen lernen •Eltern – Kind – Seminare / Erziehungsfragen, Pädagogik •Eltern mit Kindern im Alter von 13 – 18 Monaten •Spielgruppe für Kinder mit und ohne Behinderung •Eltern – Kind – Turnen •Englisch / Italienisch für Kinder im Kindergartenalter •Naturpädagogische Exkursionen •Kurs: Starke Eltern – starke Kinder Genaueres und weitere Angebote siehe bitte unter www.vhs-gm.de oder in den Programmheften, die an allen öffentlichen Stellen ausliegen. Bücherei / Bibliothek Kreis- und Stadtbücherei Gummersbach Moltkestr. 43 51643 Gummersbach Tel.: 02261 / 2 39 00 Öffnungszeiten Mo, Di., Do., Fr. 10.00 – 13.30 Uhr und 14.30 -18.00 Uhr Jahresgebühr € 10,00 für Erwachsene bzw. € 5,00 für Kinder Ein Besuch lohnt sich, denn Sie finden dort: z. B.: Kinder- und Jugendbücher Bei den gut 10.000 Kinder- und Jugendbüchern ist für jedes Alter etwas dabei: Bilderbücher und Vorlesebücher, Bücher für Leseanfänger, Geschichten, Kinderromane und interessante Sachbücher. z.B.: Kinderkassetten / Kinder-CDs Die Kreis- und Stadtbücherei bietet für Kinder 800 Kassetten und CDs mit Kindermusik und Hörspielen an. 138 Familienbildung Bruno – Goller – Haus Kulturzentrum der Stadt Gummersbach Das Bruno-Goller-Haus ist ein 300 Jahre altes, liebevoll restauriertes Fachwerkhaus in Gummersbach, das als Kulturzentrum genutzt wird. Es wurde nach dem berühmten Maler und Sohn der Stadt, Bruno Goller, benannt. Als kulturelle Begegnungsstätte wird es sowohl für städtische Veranstaltungen, als auch als Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger genutzt. Das Programm umfasst Konzerte, Vorträge, Lesungen, Kindertheater, Kinderkunstschule, Schauspiel und Kabarett. Im Turmzimmer befindet sich eine permanente Ausstellung mit Werken von Bruno Goller. Brückenstraße 4 51643 Gummersbach Tel.: 02261 22279 Theater der Stadt Gummersbach Theater für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Moltkestr. 50 51643 Gummersbach Theaterkasse im Theater Tel.: (02261) 9142142 (geöffnet jeweils eine Stunde vor Beginn vor Vorstellung) Auskunft: BürgerService GM-Ticket, Rathausplatz 1 Tel: 02261-87 555 139 Familienbildung Analphabetismus / Alphabetisierung Im September 2004 startete der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein InternetLernportal, das sich mit interaktiven Lernangeboten an funktionale Analphabeten wendet. Bis November 2008 haben sich mehr als 135.000 Nutzer im Portal angemeldet. www.ich-will-lernen.de ist inzwischen Deutschlands größtes offenes Lernportal mit kostenlosen Übungen im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung. Das Lernportal wurde seitdem vom DVV weiterentwickelt und bietet inzwischen zwei Lernbereiche: Den Lernbereich Alphabetisierung/Grundbildung sowie den Lernbereich zur Unterstützung beim Nachholen von Schulabschlüssen Das Angebot zur nachträglichen Alphabetisierung/Grundbildung bietet Übungen zum Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Das Lernportal wendet sich an Anfänger/innen ebenso wie an Lernende, die bereits Vorkenntnisse haben. Weitere Übungen vermitteln Lernstrategien und Kompetenzen zur Organisation des Alltags. Insgesamt stehen rund 9.000 interaktive Übungen im Bereich Alphabetisierung zur Verfügung, aufgebaut in sechs Lernstufen. Das Lernangebot „Rechnen“ beginnt mit der dritten Lernstufe. Alle Übungen im Bereich Alphabetisierung sind audiounterstützt und besitzen einen Bezug zur Alltagswelt – sie thematisieren beispielsweise einen Bankbesuch oder einen Einkauf im Supermarkt. Alphabetisierung (und damit funktionaler Analphabetismus) unterliegt einem zeitlichen Wandel. Genügte es vor 150 Jahren noch, seinen Namen schreiben zu können, sind heute die Ansprüche aufgrund des gesellschaftlichen Wandels (Verschwinden einfacher, ausführender Tätigkeiten und damit wachsender Anforderungen der Arbeitswelt) gestiegen. Zudem gehört heute eine einfache Form von Medienkompetenz (Media Literacy) zur Grundbildung. Seitdem hat sich der Begriff Analphabetismus gewandelt. Als alphabetisiert gilt heute, wer sich an sämtlichen Aktivitäten seiner Umwelt, bei denen Lesen, Schreiben und Rechnen erforderlich sind, und ebenso an der weiteren Nutzung dieser Kulturtechniken für seine eigene Entwicklung und die seiner Gemeinschaft beteiligen kann (UNESCO: Statement of the International Commitee of Experts on Literacy, 1962). Dazu gehören beispielsweise die Rezeption von Texten, die von allgemeinem Interesse sind, der Umgang mit Bedienungsanleitungen und schriftlichen Arbeitsanweisungen, das Ausfüllen von Formularen, das Bedienen von Automaten und dergleichen mehr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Gita Felbinger Volkshochschule der Stadt Gummersbach Tel. (0 22 61) 87 15 38 Renée Scheer Kreisvolkshochschule Tel. (0 22 61) 81 90-15 140 Familienbildung Schulabschluss nachholen Vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife - Sie haben die Wahl! Schulabschlüsse der Sekundarstufe I / Hauptschulabschluss In Zusammenarbeit mit der VHS Gummersbach führt die VHS Oberbergischer Kreis folgende Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen durch: • • • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Hauptschulabschluss nach Klasse 10 a (Sekundarstufe I) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 b (Fachoberschulreife) Der Eintritt in den Beruf, die Sicherheit des Arbeitsplatzes und der berufliche Erfolg hängen wesentlich von der Qualität eines schulischen Abschlusses ab. Der Hauptschulabschluss ist der grundlegende Schulabschluss in unserem Bildungssystem. Er bildet die Voraussetzung dafür, eine geeignete Lehrstelle zu bekommen oder sich beruflich, z.B. durch Umschulung, verändern zu können. Die Unterrichtsinhalte sind auf die Bedürfnisse von Erwachsenen abgestimmt und orientieren sich u. a. auch an interessanten, alltagspraktischen Fragestellungen. Das Lernen fällt oft nicht leicht, und viele sind sicher aus der Übung gekommen. Lernungewohnten Teilnehmer/innen werden daher ausreichend Hilfestellungen gegeben, um den Lernstoff der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder Erdkunde, Biologie und Geschichte sowie Wirtschaftslehre erfolgreich zu bewältigen. Unterrichtszeiten: Klasse 9: Klasse 10 a / 10 b: montags bis freitags montags bis freitags 17.30 - 20.45 17.30 - 20.45 Die Volkshochschule Oberbergischer Kreis bzw. die Volkshochschule der Stadt Gummersbach nehmen am Ende des Lehrgangs selbst die staatliche Prüfung ab. Sie werden also von den Lehrern geprüft, die Sie auch unterrichtet haben und die Ihnen vertraut sind. 141 Familienbildung Der Unterricht umfasst folgende Fächer (Stunden pro Woche): Unterrichtsstunden Unterrichtsstunden Fächer: der Klasse 9 der Klasse 10a / 10b Deutsch 4 Std. 4 Std. Mathematik 4 Std. 4 Std. Englisch 4 Std. 4 Std. Erdkunde (Ersatzfach für 4 Std. 4 Std. Englisch) Geschichte 2 Std. 2 Std. Biologie 2 Std. 2 Std. Wirtschaftslehre 4 Std. 16 Stunden pro Woche 20 Stunden pro Woche Der Unterricht in den Klassen 9 und 10 a findet in den Räumen der KVHS statt. Der Unterricht der Klasse 10 b findet in den Räumen der VHS Gummersbach statt. Hauptschulabschluss nachholen Teilnehmer/innen aus dem Ausland, Teilnehmer/innen, die eine Sonderschule besucht haben und diejenigen, die bis zum 13.9.1973 ihre Pflichtschulzeit erfüllt haben, können gemäß § 10 statt Englisch das Ersatzfach Erdkunde als 3. Hauptfach belegen. Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung: • formlose Anmeldung • Lebenslauf • Lichtbild • Kopie des letzten Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses Fragen und Anmeldungen für die Klassen 9 und 10 a bitte an: Volkshochschule Oberbergischer Kreis z.Hd. Renée Scheer Mühlenbergweg 3 51645 Gummersbach Tel.: 0 22 61 81 90 15 Fragen und Anmeldungen für die Klasse 10 b / Fachoberschulreife bitte an: Volkshochschule Gummersbach z.Hd. Gita Felbinger Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Tel. 0 22 61 87 15 38 142 Familienbildung Weiter durch Bildung Agentur für Arbeit Gummersbach Singerbrinksstraße 43 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 3 04-0 Fax 02261 / 3 04-881 E-Mail [email protected] Internet : www.arbeitsagentur.de Berufsberatung Die Bundesagentur für Arbeit berät Jugendliche und Arbeitgeber rund um das Thema Ausbildung. Sie unterstützt mit umfassenden Angeboten und hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Unter www.ich-bin-gut.de finden Jugendliche wichtige Informationen zum Thema Ausbildung und werden von dort aus ganz gezielt auf das Angebot der Bundesagentur weitergeleitet. Außerdem gibt es tolle Preise zu gewinnen. Es lohnt sich, hier einmal reinzuschauen. Viele Informationen über Berufe: www.berufenet.arbeitsagentur.de Ausbildungsplätze und Lehrstellen für Gummersbach und Umgebung findest Du z.Bsp. im Lehrstellenmarkt von www.meinestadt.de/gummersbach/lehrstellen www.ausbildungsboerse-oberberg.de www.bildungsklick.de Mit Weiterbildung Chancen erhöhen Mehr Jobsicherheit, mehr Herausforderung, mehr Aufstiegschancen: Wir unterstützen Ihre persönliche Bildungsoffensive mit zahlreichen Informationen sowie verschiedenen Fördermöglichkeiten und -programmen zur Weiterbildung. Z.B. mit der LERNBÖRSE exklusiv mit seinen Selbstlernprogrammen für alle Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit und der Grundsicherungsstellen (ARGE, Jobcenter). Oder mit KURSNET, Deutschlands größter Datenbank im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Eine Berufsausbildung ist ein solides Fundament für die berufliche Zukunft. Die schnellen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen erfordern aber eine dauerhafte Anpassung und ein ständiges Weiterlernen. Weder unsere private noch unsere berufliche Zukunft lassen sich langfristig bis ins Detail planen. Kurven und Kreuzungen gehören zum Leben. Manchmal entscheidet man sich selbst für einen anderen Weg, manchmal wird man gezwungen, sich neu zu orientieren oder sich beruflich weiter zu entwickeln. Die Agenturen für Arbeit fördern übrigens nicht nur die berufliche Weiterbildung von arbeitslos gewordenen Menschen. Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Für die berufliche Qualifizierung Beschäftigter stehen den Agenturen für Arbeit verschiedene Fördermöglichkeiten und -programme zur Verfügung. 143 Familienbildung Weiterbildungskurse Wenn Sie sich bereits einmal selbst informieren wollen, nutzen Sie KURSNET – Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. KURSNET bietet Informationen zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, ob Inhouse oder Fernlernangebote, Wochenendseminare oder Vollzeitunterricht von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Integration in den Beruf für Förderschüler Ansprechpartner Agentur für Arbeit Bergisch-Gladbach Bensberger Straße 85 51465 Bergisch Gladbach Herr Schwamborn Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) * Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) * • Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min Weiterführende Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene Berufliche Zukunft von Jugendlichen Caritas Talstr. 1 51643 Gummersbach Tel.: 0180 5005532 Bürozeiten: Mo – Do Freitag 8.00 - 12.30 Uhr 8.00 - 12.30 Uhr 13.00 – 16.30 Uhr Angebote • Ausbildungen in Kooperationsbetrieben • Ausbildungsbegleitende Hilfen • Die Ausbildung zur HauswirtschaftlerIn/ -helferin • Berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen 144 Familienbildung VSB gGmbH Perspektiven entwickeln – schaffen – umsetzen / Vermitteln / Schulen / Beraten Aktuelle Angebote: Für Jugendliche und junge Erwachsene • Lernwerk- Aktivierungshilfen • start-klar • kre@ktiv-Werkstatt • BITS Arbeitslosenberatung • BITS Arbeitslosenzentrum • Jugend in Arbeit PLUS • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme • Kompetenzcheck • Erstausbildung • BIN-GO! Werkstattjahr NRW ...für Frauen & Männer • BITS Arbeitslosenberatung • BITS Arbeitslosenzentrum • Weiterbildungen - AEVO • Fachschule für Gastronomie - Bildungsangebot • Gemeinwohlarbeit • Gemeinwohlarbeit für Ältere • SeLa - für Frauen ...für Betriebe • Betriebspraktikum Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8.00 - 16.30 Uhr Freitag 8.00 - 15.00 Uhr Tel.: 02261/79580 www.vsb-ggmbh.com Standorte VSB Gummersbach-Dieringhausen Geschäftsstelle Gustav-Adolf-Str. 3 (Zugang über Martinstr.) 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 79580 Vollmerhauser Str. 30 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 805738 Hohler Str. 2A 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 9947141 Dieringhauser Str. 47 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 9947151 Ausbildungsort Städt. Gesamtschule Derschlag Epelstr. 23 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 500673 VSB - Schulungszentrum für Hotel- u. Gastberufe/ Hauswirtschaft Ulrichstraße 6 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 72921 Königstr. 1 51645 Gummersbach Telefon: (02261) 9947062 145 Familienbildung CJD Olpe / Standort Gummersbach Rospestraße 1 51643 Gummersbach www.cjd-olpe.de Angebot Das CJD Olpe, eine Einrichtung des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. (CJD), bildet seit 2004 am Standort Gummersbach in Kooperation mit dem Steinmüller Bildungszentrum für Schulabgänger aus den Bezirken der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach, Köln und Bonn, in verschiedenen Berufsfeldern aus: • • • • • • • • • • • • • • • • Hauswirtschaftshelfer/in Helfer/in im Gastgewerbe Beikoch / köchin Verkaufshelfer/in Bau -und Metallmaler/in Hochbaufachwerker/in Metallbearbeiter/in (in Kooperation) Maler -und Lackierer/in Hochbaufacharbeiter/in (1. Stufe zum/r Maurer/in) Gärtner/Fachrichtung Garten -und Landschaftsbau Verkäufer/in Fachkraft im Gastgewerbe Teilezurichter/in (in Kooperation) Anlagenmechaniker/in -Fachrichtung: Klima/Heizung und Sanitär (in Kooperation) Industriemechaniker/in (in Kooperation) Metallbauer/in (in Kooperation) Ansprechpartner CJD: Werner Brauckhoff Telefon 02261 / 92 05 38-0 Fax 02261 / 92 05 38-18 E-Mail [email protected] Internet www.cjd-olpe.de 146 Familienbildung IB Internationaler Bund Gesellschaft für Beschäftigung, Bildung und soziale Dienste mbH Betriebsstätte Gummersbach Friedrichstaler Str. 39 51645 Gummersbach Telefon 02261-72011 www.internationaler-bund.de Berufsausbildung (BaE kooperativ) - Gummersbach Die Auszubildenden werden von einem Team, bestehend aus qualifizierten Lehrkräften und Sozialpädagogen, individuell darauf vorbereitet, ihre Prüfung vor der zuständigen Kammer abzulegen. Ziel ist der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses und die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Das Bildungszentrum Gummersbach bildet seit 2005 Jugendliche und junge Erwachsene zusammen mit Kooperationsbetrieben in unterschiedlichen Berufen aus. Die Auszubildenden erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung und Urlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ziel des Angebots Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, wird hier die Aufnahme, Fortsetzung und der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung ermöglicht. Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben Ausbildungsbereiche IB: • Lager / Handel • Metall • Farbe / Raumgestaltung • • Kosmetik / Körperpflege Bau Unterrichtszeiten, Ausbildungszeiten im Betrieb und Unterrichtszeiten beim IB werden individuell abgestimmt Unterrichtsform: Kleingruppe (je nach Förderbedarf) Abschlussbezeichnung: Geselle / Facharbeiter Prüfungsart: gem. BBiG Abschlusszeugnis: Gesellenbrief / Facharbeiterbrief max. Anzahl der Teilnehmer/Plätze: 17 Voraussetzungen: Die Prüfung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen und eine entsprechende Zuweisung erfolgen ausschließlich über die Agentur für Arbeit bzw. ARGE. Fördermöglichkeiten: Arbeitsgemeinschaft / Agentur für Arbeit Haben Sie Interesse an diesem Angebot? Dann sprechen Sie den IB oder Ihren zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit bzw. ARGE an. Ansprechpartner/in: Patrizia Reinery Tel.: 02261 969071 147 Familienbildung Steinmüller Bildungszentrum Damit Sie schulisch und beruflich weiterkommen! Rospestrasse 1 51645 Gummersbach • • • Telefon: 02261-2902630 Verbundausbildungen intensive Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen Berufliche Weiterbildung Innovation NRW - Studieren mit Kind Studentenwerk Kinderbetreuung Eine Informationsseite des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes NRW www.innovation.nrw.de www.das-neue-bafoeg.de Regionalagentur Region Köln Berufsrückkehr Teilzeitausbildung Weiterbildung Bildungsscheck www.regionalagentur-region-koeln.de Berufsrückkehr in Gummersbach Erste Orientierung - hier finden Sie eine Reihe von Anlaufstellen, sowie wichtige Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen in der Stadt Gummersbach zum beruflichen Wiedereinstieg Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Bensberger Str. 85 51465 Bergisch Gladbach Regina Brüning Tel: 02202/9333-615 Kommunale Gleichstellungsstelle der Stadt Gummersbach Kommunale Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte kümmern sich um alle Belange von Frauen- und Gleichstellungsfragen in der Stadt, dem Kreis oder der Gemeinde. Hier können Sie eine allgemeine Erstberatung oder Informationen und Tipps zum beruflichen Wiedereinstieg erhalten. 148 Familienbildung Bettina Schneider Tel: 02261/87 545 Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Gleichstellungsstelle des Kreises Oberbergischer Kreis Sabine Steller Tel: 02261/881040 Moltkestr. 42 51643 Gummersbach Forum W Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen www.wiedereinstieg.nrw.de Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind Was ist Teilzeitberufsausbildung? Ausbildung in Teilzeit bedeutet bis zu 75% der normalen Regelarbeitszeit, d.h. 21 Stunden in der Woche im Betrieb, ein bis zwei Berufsschultage in Vollzeit kommen noch hinzu. Dies entspricht in etwa einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden. Auszubildende/r und Betrieb sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden. Grundsätzlich sollte eine Teilzeitberufsausbildung in regulärer Ausbildungszeit ermöglicht werden. Die Verlängerung der Ausbildungszeit ist seit der Reform des Berufsbildungsgesetzes im April 2005 nicht mehr dringend erforderlich, wenn der Anteil der betrieblichen Ausbildungszeit mindestens 75% beträgt. Vergütung Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Vergütung beträgt bei einer Regelarbeitszeit von 75% analog 75% des normalen Ausbildungsgehalts und wird vom Betrieb getragen. Agentur für Arbeit Köln Beauftragte f. Chancengleichheit a. Arbeitsmarkt Eva Pohl Telefon: 0221 - 9429-5400 E-Mail: [email protected] Industrie- und Handelskammer zu Köln Ausbildungsberaterin Erika C. Kömpel Telefon: 0221 - 1640-635 E-Mail: [email protected] Handwerkskammer zu Köln Abt. Ausbildungsberatung Telefon: 0221 - 20 22-251 oder -344 E-Mail: [email protected] 149 Familienbildung Steuerberaterkammer Köln Abteilung Aus- und Fortbildung Telefon: 0221 - 33643-33 E-Mail: [email protected] Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e.V. Geschäftsführer André Busshuven Telefon: 0211 - 4361799-0 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen zum Thema Teilzeitberufsausbildung finden Sie unter: www.teilzeitberufsausbildung.de www.netzwerk-teilzeitberufsausbildung.de www.reinit.de www.projekt-miavia.de www.bildung.koeln.de Service rund um die Ausbildung Hier finden Unternehmen und Jugendliche Informationsmaterial zur Berufsausbildung. In den Lehrstellenbörsen der Kammern können nach offenen Ausbildungsplätzen gesucht und von Betrieben zu besetzende Ausbildungsplätze veröffentlicht werden. Die "Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund in der Region Köln " hat sich zum Ziel gesetzt, die Akzeptanz für eine Berufsausbildung bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen und Ausbildungsbetrieben gezielt geeignete Bewerber vorzuschlagen. So soll die Schwelle zur Einmündung in einen Ausbildungsberuf verringert werden. Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist die individuelle Beratung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und deren Eltern zu Fragen der Berufsorientierung und Bewerbung. Darüber hinaus ist die Beratungsstelle Ansprechpartner für Unternehmen, die ausbilden möchten oder dies bereits tun. Im Idealfall können entsprechend den betrieblichen Anforderungen geeignete Bewerber vorschlagen werden. Insgesamt stehen die Angebote "Berufsorientierung", "Beratung" und "Bewerbung & Ausbildung" zur Verfügung. Zusammenarbeit mit: Industrie- und Handelskammer zu Köln / Handwerkskammer zu Köln / Türkisch-Deutsche-Industrie-u. Handelskammer. www.bqn2.de 150 Familienbildung Ausbildungsbonus Der Ausbildungsbonus ist ein Zuschuss an Unternehmen, die Altbewerbern (Jugendliche, die bereits seit einem Jahr oder länger auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind) einen zusätzlichen Ausbildungsplatz bieten. Wie hoch ist der Ausbildungsbonus? Die Höhe des Ausbildungsbonus richtet sich nach der tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr; besteht keine tarifliche Regelung, gilt die ortsübliche Vergütung. Demnach beträgt der Ausbildungsbonus 4.000 Euro (bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung bis zu 500 Euro), 5.000 Euro (500-750 Euro) oder 6.000 Euro (mehr als 750 Euro). Für behinderte Auszubildende erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. Wie wird der Bonus ausgezahlt? 50 Prozent werden nach Ablauf der Probezeit, 50 Prozent nach Anmeldung zur Abschlussprüfung gezahlt. Wo kann der Bonus beantragt werden? Der Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur übernimmt die Beratung, die Auszahlung und sendet den interessierten Betrieben die erforderlichen Antragsunterlagen (z.B. Förderantrag, Selbstauskunft zu den registrierten Ausbildungsverträgen etc.) zu. Die Hotline des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur ist unter der Tel. Nr.: 01801 664466 erreichbar. Einstiegsqualifizierung (EQJ) Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung. Ihre Agentur für Arbeit und Ihre IHK informieren Sie gerne über weitere Details zur Einstiegsqualifizierung. Kontakt zu Ihren Ausbildungsberatern erhalten Sie über die Homepage Ihrer IHK: www.ihk.de, Rubrik „Der Weg zu Ihrer IHK“ Informationen zum Ausbildungspakt, weitere EQ-Beispiele und einen EQMustervertrag erhalten Sie z.Bsp. unter: www.dihk.de/pakt IHK-Lehrstellenbörse | www.ihk-lehrstellenboerse.de Bildungsprämie Väter und Mütter, die nach der Elternzeit in den Beruf zurückkehren, können feststellen: Es hat sich in kurzer Zeit oft mehr verändert, als früher innerhalb von vielen Jahren. Mit Weiterbildung schaffen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neue Chancen. Denn: Eine bessere Qualifizierung schafft eine höhere Arbeitsplatzsicherheit und ermöglicht mitunter mehr Einkommen. 151 Familienbildung Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Sie setzt gezielt finanzielle Anreize, um die Weiterbildung bezahlbar zu machen und die individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern: Büroangestellte lernen ein neues Computerprogramm, Friseurinnen und Friseure den neuesten Modehaarschnitt, Reinigungskräfte verbessern ihre Kenntnisse in speziellen Reinigungsverfahren usw. Das sind nur ein paar Beispiele von Hunderten. Und für alle lässt sich die Bildungsprämie nutzen. Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich für die Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im Einkommensteuerbescheid oder in einem vergleichbaren Nachweis belegt werden können. Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt www.bildungspraemie.info oder die kostenlose Hotline 0800-2623 000 Beratungsstellen: Industrie- und Handelskammer zu Köln / Zweigstelle Oberberg Talstr. 11 51643 Gummersbach http://www.ihk-koeln.de Berater / Beraterin: Frau Schmidt Ingrid 02261/ 8101-964 [email protected] Oberbergischer Kreis; Wirtschaftsförderung Moltkestr. 34 51643 Gummersbach http://www.Wirtschaftsstandort-Oberberg.de Berater / Beraterin: Herr Bernd Creemers 02261 / 886805 [email protected] Volkshochschule Oberbergischer Kreis Mühlenbergweg 3 51645 Gummersbach http://www.vhs-oberberg.de Berater / Beraterin: Frau Ruth Uessem 02261/ 8190-19 [email protected] Frau Renée Scheer 02261 - 819015 [email protected] 152 Familienbildung Bildungsscheck NRW Berufsrückkehrende können für Bildungsmaßnahmen den Bildungsscheck NRW in Anspruch nehmen und sich einen Teil der Kosten erstatten lassen. Die für Sie zuständigen Beratungsstellen siehe bitte (auf der vorigen Seite) unter „Bildungsprämie“ Weitere Angebote der Familienbildung sind unter www.familienbildung-in-nrw.de zusammengestellt. Sonstige Ansprechpartner/innen für Beruf und Familie Frau und Wirtschaft • • • • • • • Existenzgründungsberatung Wiedereinstieg Berufswahlorientierung Vereinbarkeit von Familie und Beruf Strategie zur Jobsuche Betriebliche Frauenförderung Flexible Arbeitszeiten Ansprechpartnerin: Birgit Steuer Moltkestr. 34 Tel: 02261/886888 www.obk.de 51463 Gummersbach Berufundfamilie GmbH Ansprechpartner: Stefan J. Becker Feldbergstr. 21 60323 Frankfurt a.M. Tel.: 069 . 300388-512 Fax: 069 . 300388-777 E-Mail: [email protected] [email protected] www.beruf-und-familie.de Verband berufstätiger Mütter Aachener Str. 403 50933 Köln Tel.: 0221 / 7329732 E-Mail: [email protected] www.berufstaetige-muetter.de 153 Familienbildung Startercenter für Gründerinnen Berufsrückkehrende, die sich selbständig machen wollen, erhalten in den Startercentern NRW kostenlose Beratung und Unterstützung. Hier finden Sie das für Sie zuständige Startercenter 0180 130 130 0 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Oberbergisches Bündnis für Familie Zielsetzung – Angebot Das Oberbergische Bündnis für Familie ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Institutionen aus dem Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialbereich im Oberbergischen Kreis. Das Oberbergische Bündnis für Familie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Familien zu stärken, die Balance zwischen Arbeitswelt und Familie zu verbessern und gut ausgebildete Fachkräfte für die oft weltweit agierenden oberbergischen Firmen zu beheimaten. Es werden Themen zu Handlungsfeldern wie Bildung, Betreuung von Kindern, Pflegebedürftigen und Senioren, Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Stärkung der Familien- und Erziehungskompetenz angegangen. Der Oberbergische Kreis als starker, familienbewusster Standort, der sich für Familien und Unternehmen lohnt, betreibt hier mit seinen Stärken Standortmarketing. Ansprechpartner / Ansprechpartnerin Frau Birgit Steuer Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung - Frau und Wirtschaft Moltkestraße 34 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 88-68 88 Telefax 02261 / 88-68 99 E-Mail [email protected] Internet www.familie-in-oberberg.de 154 Familienbildung Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Kreisgesundheitsamtes Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Kreisgesundheitsamtes bietet eine Reihe von Untersuchungen und Beratungen an, die ihre gesetzliche Grundlage im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst finden. Darüber hinaus werden Aufträge sowohl externer, wie auch kreisinterner Ämter bearbeitet. Zu den wichtigsten Aufgaben zählt die Überwachung und Dokumentation der Gesundheit der Oberbergischen Bevölkerung, sowie die Mitwirkung an Präventionsprojekten. Zu den Pflichtaufgaben zählen eine Reihe von Untersuchungen, wie z.B. die Untersuchung eines jeden Einschuljahrgangs, der Schulabgänger, der Kinder mit besonderem Förderbedarf (Sonderschulverfahren, Eingliederungshilfen). Fakultativ werden im Auftragsverfahren für andere Ämter Gutachten erstellt, sowie aufsuchende Untersuchungen in anderen öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Frühförderstellen durchgeführt. Die Gesundheitsberichterstattung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Kinderund Jugendärztlichen Dienstes, da sich hieraus Handlungsfelder für die Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Kindern und Jugendlichen dokumentieren und ableiten lassen. So können Präventivmaßnahmen zur Verbesserung der Gesundheits- und Bildungssituation, z.B. in Kindertagesstätten, gezielt und kleinräumig geplant und durchgeführt werden. Darüber hinaus finden Beratungsangebote während des jeweiligen Untersuchungsganges zu individuellen Fragestellungen statt. Dies können z.B. Fragen zum Impfschutz, zu Vorsorgeuntersuchungen oder zum Entwicklungsstand eines Kindes sein. Eine ausführliche Mütter-/Väterberatung können wir derzeit nur im Einzelfall nach vorheriger Terminabsprache mit dem jeweils zuständigen Jugendarzt anbieten. Impfberatungen, auch reisemedizinische Beratungen und Impfungen, bieten wir im Rahmen unserer allgemeinen Sprechstunde an. Der Zahnmedizinische Dienst des Kreisgesundheitsamtes besucht regelmäßig alle Kindergärten und Grundschulen des Kreises und bietet dort Prophylaxemaßnahmen an. Die Ernährungsberaterin führt ebenfalls in den Grundschulen Beratungsangebote zum Thema gesunde Ernährung für Kinder durch. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Amtsärztlichen Dienst, der Infektionsschutzabteilung,den Koordinationsstellen Sucht, Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitskonferenz sowie der Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte und dem Selbsthilfebüro des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Diese Einrichtungen befinden sich alle ebenfalls im Haus. Die unterschiedlichen Fachabteilungen bieten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren an. Terminvereinbarungen und Rückfragen werden über die Anmeldung weitergeleitet: Tel.: 02261/885305 155 Familienbildung Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis Der Landrat – Ärztlicher Dienst - Soziale Dienste - Schwangerschaftskonfliktberatung Zielsetzung – Angebote Ärztliche Hilfestellung bei Verdacht auf Gewalt Beratung und Unterstützung gegen Gewalt in der Familie Beratung für Schwangere / Schwangerschaftskonfliktberatung, Verhütungsberatung und Familienplanung, Finanzielle Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Kontaktangaben Oberbergischer Kreis Der Landrat Gesundheitsamt Am Wiedenhof 1 - 3 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 88-5357 (Auskunft) Fax 02261 / 88972-7253 E-Mail [email protected] Internet www.obk.de Ansprechpersonen Ärztlicher Dienst Telefon 02261 / 88-5305 Soziale Dienste / Schwangerschaftskonfliktberatung Telefon 02261 / 88-5333 Sprechzeiten - Öffnungszeiten montags - freitags 08.00 - 12.00 Uhr montags - donnerstags 13.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Hinweis: Beim Gesundheitsamt (Frau Gräwe) erhalten Sie die Broschüre: „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ Selbsthilfebüro im Erdgeschoss des Kreisgesundheitsamts Tel.: 02261 816807 156 Liebe Eltern, 2. Beratung und Hilfe „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind groß zu ziehen“, heisst es in einem afrikanischen Sprichwort. Wir stellen Ihnen im folgenden Kapitel ein ganzes Netz der Unterstützung, eine Vielzahl von Beratungsund Hilfsangeboten für Kinder, Eltern und Familien in Gummersbach vor. Dort erhalten Sie Unterstützung und Hilfe, und zwar unbürokratisch, kostenlos, qualifiziert, individuell, vertraulich und orientiert an Ihren Anliegen und Möglichkeiten. Angebote • bei Gewalt • bei Problemen in der Familie • bei Problemen in der Ehe • bei Problemen mit der Erziehung • bei psychischen Problemen •bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens mit Kindern • bei Suchtproblemen • bei Geldproblemen • bei körperlichen und geistigen Behinderungen • bei Wohnungslosigkeit •Trennungs- und Scheidungsberatung / Mediation (siehe Rubrik Alleinerziehende) •weiterführende Internetlinks und bundesweite Angebote Die meisten dieser Adressen und Telefonnummern werden Sie vielleicht niemals brauchen. Wenn Sie sich jedoch irgendwann einmal in einer schwierigen Lebenssituation befinden sollten, wünschen wir Ihnen, dass Sie eine dieser vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten für sich selbst, für Ihr Kind und für Ihre Familie nutzen können. Familienberatung Beratung und Hilfe bei Gewalt Rund 25 Prozent aller Frauen in Deutschland haben bereits Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt in ihrer häuslichen Umgebung erlebt. Frauen werden getreten, geschlagen, an den Haaren gezogen, eingesperrt, verbal gedemütigt - das Spektrum ist breit. Bildung, Einkommen oder Alter sind dabei ohne Belang. Immer noch ist häusliche Gewalt die Hauptursache für Verletzungen bei Frauen. Ihr eigenes Zuhause ist der gefährlichste Ort für zahlreiche Frauen. NO Netzwerk Oberberg gegen Gewalt Hier finden Sie Hilfe Siehe Flyer auf den folgenden Seiten Das Frauenhaus Zuflucht für geschlagene und misshandelte Frauen und ihre Kinder Jede vierte Frau in Deutschland hat körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch den Partner erlebt. Betroffene Frauen und Kinder leiden körperlich, vor allem aber seelisch unter Bedrohung, Gewalt, Misshandlung – unter körperlicher wie auch psychischer Gewalt. Wenn Sie im Frauenhaus Schutz suchen wollen, rufen Sie an: 0180 / 500 55 32 Wenn Sie das Frauenhaus unterstützen wollen: Durch Einsparungen von Landesmitteln ist die immer schon enge finanzielle Situation noch prekärer geworden. Wenn Sie das Frauenhaus und damit die in Not geratenen Frauen und Kindern unterstützen wollen: sie freuen sich sehr über jede Spende! Kontonummer: 0341 0045 61 BLZ: 370 502 99 Kreissparkasse Köln Stichwort „Frauenhaus“ Gerne können Sie die Verwendung der Spende genauer bestimmen z.B. Ausstattung des Hauses, pädagogische Arbeit mit den Kindern etc. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung! 158 Netzwerk Oberberg - gegen Gewalt • Wenn Sie zu Hause geschlagen werden, können Sie die Polizei anrufen: Telefon 110 • • Die Polizei kann anordnen, dass derjenige, der schlägt, die gemeinsame Wohnung verlässt. Der Täter muss den Schlüssel abgeben und darf für zehn Tage nicht zurückkehren. Die Polizei achtet darauf, dass der Täter sich an dieses Verbot hält. • Wer Gewalt in der Familie erlebt, sollte schnellstmöglich Beratung suchen - zur persönlichen Stärkung über weitere Rechte zur finanziellen Sicherung zum besseren Schutz Hier finden Sie Beratung und Hilfe: Opferschutz/Polizei Caritas Frauenhaus Oberberg 02261 / 8199-880 02261 / 8199-881 0180 / 5005532 Gleichstellungsbeauftragte: Gummersbach 02261 / 871536 Wiehl 02262 / 99-417 Waldbröl 02291 / 908115 Wipperfürth 02267 / 64505 Jugendämter: Gummersbach, Kreis Gummersbach, Stadt Wiehl Radevormwald Wipperfürth 02261 / 885120 02261 / 871218 02262 / 99-417 02195 / 6804541 02267 / 64502 nina + nico e.V., Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen 02261 / 24792 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche Baumhof, Gummersbach 02261 / 885710 02261 / 885711 Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensfragen „Haus für alle“, Waldbröl 02291 / 4068 Katholische Ehe-Familien-Lebensberatung Gummersbach 02261 / 27724 AWO Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte Bergneustadt 02261 / 946950 Esperanza, Hilfe für Schwangere und ihre Familien, Caritas 02261 / 30640 Hoffnung e.V., Verein gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch 0170 / 6860732 Donum Vitae Oberberg e.V., Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte 02261 / 816750 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche, Herbstmühle,Wipperfürth 02267 / 3034 Gesundheitsamt, Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte 02261 / 885343 Diakonie Michaelshoven, Haus Segenborn, Hilfen für wohnungslose Frauen 02295 / 91800 Weißer Ring Beratung und Hilfe für Kriminalitätsopfer 02262 / 751169 Schulamt Gesundheitsförderung 02261 / 884028 Volkshochschule, Kreis 02261 / 819026 Volkshochschule, Stadt 02261 / 87540 Rechtsanwältinnen: Reich-Brinkmann/Schubeck 02267 / 1060 vor häuslicher Gewalt Gewalt ist keine Privatsache. Lassen Sie sich helfen! SCHUTZ Hier finden Sie HILFE wenn Sie in Ihrer Ehe, Partnerschaft oder Familie bedroht oder geschlagen werden Hilfsangebote Über das Projekt Folgende Beratungsstellen erteilen umfassend Informationen und Beratung zu Fragen der Schwangerschaft und Geburt: Auswege ist ein Projekt zur Vermeidung von Verzweiflungstaten, wie der Aussetzung oder Tötung eines Kindes. Verschiedene Träger aus den Bereichen Schwangerenberatung, Geburtsbegleitung, Geburtshilfe sowie verschiedene Einrichtungen stehen hinter dem Projekt Auswege. • • • • • • • • • • • • • AWO Schwangerschaftskonfliktberatung, Kölner Str. 173, 51702 Bergneustadt, Tel.: 02261/946950 Caritas Schwangerenberatung, Talstr. 1, 51643 Gummersbach, Tel.: 02261/30641 bzw. Hohenfuhrstr. 16, 42477 Radevormwald, Tel.: 02195/7931555 Donum Vitae, Schwangerschaftskonfliktberatung, Gummersbacher Str. 17, 51645 Gummersbach, Tel.: 02261/816750 Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises, Schwangerschaftskonfliktberatung, AM Wiedenhof 3, 51643 Gummersbach, Tel.: 02261/885333 Hebammen FachärztInnen für Gynäkologie FachärztInnen für Pädiatrie Kreisjugendamt, Am Wiedenhof 5, 51643 Gummersbach, Tel.: 02261/88-5181 Stadtjugendamt Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach, Tel.: 02261/87-1218 Stadtjugendamt Radevormwald, Kaiserstr. 140, 42477 Radevormwald, Tel.: 02195/6804551 Stadtjugendamt Wiehl, Schulstr. 9, 51674 Wiehl, Tel.: 02262/99400 Stadtjugendamt Wipperfürth, Wupperstr. 12, 51688 Wipperfürth, Tel.: 02267/64502 Babyklappe am Kreiskrankenhaus Gummersbach Schwanger... eine Katastrophe? Erschöpft mit einem Kind? Die Projektkoordination liegt beim Kreisjugendamt Oberberg, Tel.: 02261/885138 Herausgeber: Oberbergischer Kreis – Der Landrat – Folgende Träger sind an dem Projekt „Auswege“ beteiligt: • Arbeiterwohlfahrt, Schwangerschaftskonfliktberatung • Dr. Baase, Facharzt für Gynäkologie • Caritas, Esperanza Schwangerenberatung • Gesundheitsamt für den Oberbergischen Kreis • Fr. Kiehnke, Frau Heinz-Schmitten, Frau Wlodarek als Hebammen • Kreiskrankenhaus Gummersbach • Opferschutz der Kreispolizeibehörde • Schulamt für den Oberbergischen Kreis • Stadtjugendamt Gummersbach • Standesamtsaufsicht für den Oberbergischen Kreis Wege vor und nach einer Geburt Wir danken der Stadt Bonn, Projekt „Auswege“, für die freundliche Unterstützung! Oberbergischer Kreis Schwanger... eine Katastrophe Und wenn es trotzdem passiert ist... Ich habe da so eine Vermutung... Erschöpft mit einem Kind Das gibt es auch heute noch. Niemand darf von der Schwangerschaft wissen. Sie soll geheim bleiben. Aber irgendwann ist sie nicht mehr zu verbergen. Zumindest vor sich selbst kann die junge Frau die Schwangerschaft nicht mehr verstecken und muss irgendetwas tun. Es gibt in Ihrer Umgebung ein Mädchen oder eine Frau, von der Sie vermuten, dass Sie Hilfe braucht. Geben Sie ihr dieses Faltblatt oder wenden Sie sich direkt an uns. Es gibt Möglichkeiten, die Frau zu entlasten und dem Kind ein gesundes und zufriedenes Leben zu bieten. Bitte scheuen Sie sich nicht, die betroffene Frau anzusprechen oder bei uns telefonisch um Rat zu fragen. Es gibt einen Ausweg. Es gibt BeraterInnen, die Ihnen zuhören und erste Hilfen nennen können. Im Oberbergischen Kreis können Frauen und Mädchen: Wenn eine Schwangerschaft nicht sein darf... • sich beraten lassen wenn sie schwanger sind und nicht wissen, wie es weiter gehen soll. Es gibt die Möglichkeit, darüber zu sprechen auch ohne dass Sie etwas über sich und ihre persönliche Situation sagen müssen. Niemand erfährt, dass Sie sich Unterstützung holen. Sie können telefonisch oder persönlich Beratung in Anspruch nehmen, praktische Hilfen erhalten. Es gibt Situationen im Leben, in denen eine Schwangerschaft eine Katastrophe sein kann, einfach undenkbar und das Schlimmste, was passieren kann. Schwanger, das darf doch nicht wahr sein!? Zum Beispiel, weil • das Mädchen erst 14 ist • es unbedingt als Jungfrau in die Ehe gehen muss • niemals bekannt werden darf, dass der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist • die Schwangerschaft erst sehr spät festgestellt wurde und Panik auslöst • irgendwelche andere Gründe dagegen sprechen... • Anrufen, wenn ihr Kind bereits geboren ist und nachhören, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Sie und Ihr Kind gibt. Es gibt eine ganze Reihe von Angeboten, mit denen Ihnen und Ihrem Kind Hilfe geleistet werden kann. • Hilfe in Krisensituationen erhalten Auch wenn Ihnen Ihre Situation ausweglos erscheint – es gibt immer Unterstützung, die Sie sich einholen können. Familienberatung Ambulante Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz Auch ohne Frauenhausaufenthalt wird Beratung angeboten: 0180 / 500 55 32 Caritasverband für den Oberbergischen Kreis Zielsetzung – Angebote Wenn eine Frau von ihrem Mann/Freund…misshandelt oder bedroht wird, dann ist das eine Straftat! Die Polizei kann den Misshandler für 10 Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Diese Zeit kann die Frau für sich nutzen, um eine Entscheidung für ihr zukünftiges Leben zu treffen: Soll die Überlassung der Wohnung verlängert werden? Gibt es eine Chance für die Partnerschaft oder ist die endgültige Trennung unausweichlich? Was ist mit den Kindern (Sorgerecht, Unterhalt…)? Um durch diesen Dschungel an Fragen und Entscheidungen einen Weg zu finden, bietet der Caritasverband in den 10 Tagen nach dem Polizeieinsatz zwei Beratungstermine an einem neutralen Ort an, in denen die Frau erste Informationen und Unterstützung erhält, um ihr zukünftiges Leben selbstbestimmt zu gestalten. Die Beratungen sind für die Frauen kostenfrei. Kurzfristige Beratungstermine können telefonisch abgesprochen werden. Kontaktangaben Caritasverband für den Oberbergischen Kreis Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz Talstraße 1 51643 Gummersbach Telefon 0180 / 5 00 55 32 Fax 0180 / 5 00 60 19 E-Mail: [email protected] Internet: www.caritas-oberberg.de (-Menschen in Krisen) Ansprechpartner/innen Frau Maria Potthast Frau Monika Csillik Sprechzeiten - Öffnungszeiten Terminabsprachen und telefonische Beratung montags - donnerstags 10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, freitags 9:00 - 12:00 Uhr 160 Familienberatung Opferschutzhilfe Polizei Tel.: 02261 8199880 Kreispolizeibehörde Gummersbach Kommissariat Vorbeugung / Opferschutz und Opferhilfe Zielsetzung – Angebote • Erstberatung der Opfer von Straftaten • Vermittlung von Kontakten zu Ansprechpartnern für Soforthilfen, zur Sicherstellung von Entschädigungsansprüchen sowie Betreuung und Begleitung • Kooperation mit Trägern des Opferschutzes und der Opferentschädigung • Beschulung und Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Beamten, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Kontakt mit Opfern häuslicher Gewalt und/oder herausragender Straftaten haben • Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher, Seniorinnen und Senioren und speziellen Zielgruppen • Entwicklung von Präventionskonzepten gegen Kriminalität, insbesondere gegen Gewalt. Kontaktangaben Kreispolizeibehörde Gummersbach Kommissariat Kriminalitätsvorbeugung Hindenburgstraße 40 51643 Gummersbach Telefon Telefon Fax 02261 / 81 99-880 (Herr Schuh) 02261 / 81 99-881 (Herr Bonner) 02261 / 81 99-809 Internet www.polizei.nrw.de/gummersbach/ Deutscher Kinderschutzbund OV Oberberg Ansprechpartnerin Frau Edda Puhl Frau Christiane Cramer 51643 Gummersbach Tannenfeldstr. 9 Dieringhauser Str. 96 161 Tel.: 02261 / 2 66 57 Tel.: 02261 73707 Familienberatung nina + nico Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen e.V. besonders nach Gewalterfahrungen/sexuellem Missbrauch Zielsetzung – Angebote Zweck des Vereins ist • psychosoziale Unterstützung von Mädchen/Jungen und Frauen durch Prävention und Hilfestellung besonders nach Gewalterfahrung im sexuellen Bereich; • Vermittlung von Rechtsberatung / psychotherapeutischer Beratung; • initiieren von Selbsthilfegruppen für Betroffene von sexueller Gewalt, Stalking oder ähnlichem . Der Verein arbeitet überparteilich, nicht konfessionell und parteiisch. Komm zu uns, wenn... • Du Dich allein fühlst • Du das Gefühl hast, es versteht Dich keiner • Du Dich unsicher fühlst • Du Dich selber nicht mehr leiden kannst • Du glaubst, Du seist anders als die anderen • Du Dich schuldig fühlst • Deine Schulnoten immer schlechter werden • Du mit Freunden, Geschwistern, Klassenkameraden oder Eltern nicht mehr klar kommst • Du mit dem Essen Probleme hast • Du Schwierigkeiten hast, einzuschlafen oder durchzuschlafen • Du manchmal am liebsten von Zuhause weglaufen möchtest • Du geschlagen wirst • Du Dich gegen andere schlecht wehren kannst • Du Erfahrungen mit unangenehmen Blicken und Berührungen hast • Du Angst vor Sexualität hast • Du glaubst, Du kannst an Deiner Lage wenig ändern Kontaktangaben nina + nico Marktstraße 7A 51643 Gummersbach Telefon: 02261 / 2 47 92 Handy 0160 / 94 90 66 32 E-Mail [email protected] Internet www.nina-nico.de Ansprechpersonen Ute Schwengers-Henrichs Monica Weispfennig Martina Wesselmann Terminvereinbarungen telefonisch unter 0 22 61 / 2 47 92 Handy 0163 / 8 73 24 77 Notfall - Nr. 0160 / 94 90 66 32 Spenden für nina + nico können auf das Konto 196 592 BLZ 384 500 00 bei der Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt überwiesen werden 162 Familienberatung Weisser Ring Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V. Zielsetzung - Angebote Der WEISSE RING hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu helfen, die durch eine vorsätzliche Straftat (z.B. sexuelle Gewalt gegen Kinder) unverschuldet in Not geraten sind. Neben dem menschlichen Beistand und der persönlichen Betreuung nach der Tat, leistet er Hilfestellung im Umgang mit Behörden und begleitet die Opfer zu Gerichtsterminen. Der WEISSE RING stellt einen Beratungsscheck für eine kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt zur Verfügung, übernimmt ggf. weitere Anwaltskosten und unterstützt Erholungsmaßnahmen für die Betroffenen und ihre Familie. Kontaktangaben WEISSER RING Außenstelle Oberbergischer Kreis Peter Weins Weiherplatz 3 51674 Wiehl Telefon 02262 / 75 11 69 Internet www.weisser-ring.de Deutsches Rotes Kreuz Kinderschutzberatung Kreisverband Oberberg Ansprechpartnerin Jessica Gogos Telefon 0171 / 78 36 770 Augustastr. 12 51643 Gummersbach Email: [email protected] Internet: www.kinderschutz-oberberg.de DRK-Kinderschutz-Beratung Zum Wohle des Kindes Es gibt viele Situationen, in denen Kinder unter Druck stehen. Oft wissen Eltern dann nicht, was zu tun ist. Oder Nachbarn, Erzieherinnen und Erzieher, Ärzte und andere besorgte Menschen bemerken die Situation. Doch was sind die richtigen Wege zum Kindeswohl? Eine allgemeingültige Lösung gibt es nicht. In dieser schwierigen Situation hilft die DRK-Kinderschutz-Beratung. Im gemeinsamen Gespräch wird die Situation kompetent eingeschätzt und es werden die richtigen Wege zum Wohle des Kindes gefunden. Wir kooperieren mit vielen Verbänden und Institutionen in der Region. Denn unsere Kinder sind unsere Zukunft. Ihnen eine Entwicklung zu einer starken, selbstständigen Persönlichkeit zu ermöglichen – das ist Zukunftsvorsorge. Wir beraten: * Eltern und Angehörige /* Nachbarn und besorgte Mitmenschen *Kindergärten/Einrichtungen/Institutionen /* Menschen, die beruflich mit Kindern zu tun haben Sie sind in Sorge? Sie wissen nicht weiter? Wir sind Ihre neutrale Anlaufstelle. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf Telefon 0171 / 78 36 770 163 Familienberatung Beratungs- und Hilfsangebote bei Problemen in der Familie, Ehe, Erziehung AWO Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte Zielsetzung - Angebote Die Einrichtung soll Frauen, Männern und Jugendlichen helfen Probleme zu bewältigen die im Zusammenhang mit Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft auftreten können. • • • • • • • • • Krisenberatung in der Schwangerschaft und bei Verdacht auf eine Schwangerschaft Schwangerschaftskonfliktberatung (Beratungsbescheinigung Beratung für Schwangere auch im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik Verhütungsberatung und Familienplanung Präventionsarbeit in z.B. Schulen Vergabe von Stiftungsmitteln aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Beratung bei der Antragstellung und der Suche nach einem geeigneten Kurhaus für Mutter-Vater-Kind-Kuren Die Beratung ist kostenlos, erfolgt unverzüglich und unterliegt der Schweigepflicht. Kontaktangaben AWO Oberberg e.V. Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte Kölner Straße 173 51702 Bergneustadt Telefon 02261 / 94 69 50 E-Mail [email protected] Internet www.awo-oberberg.de Ansprechpersonen Frau Gelfahrt Frau Chromow Frau Wirth (Kuren) Sprechzeiten - Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung Bürozeiten täglich Offene Abendsprechstunde montags von 9.00 - 12.00 Uhr von 17.00 - 20.00 Uhr Außensprechstunde Wipperfürth 1 x wöchentlich freitags vormittags nach telefonischer Anmeldung unter Telefon 02261 / 94 69 50 164 Familienberatung Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Im Baumhof Zielsetzung – Angebote Diagnostik, Beratung und Therapie bei Fragen und Problemen der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie bei Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Ziel ist, die Ursachen der Probleme zu erfassen und individuell auf die Ratsuchenden und die jeweilige Familie abgestimmte Hilfen zur Bewältigung zu erarbeiten. Die Mitarbeiter/innen bieten ihre fachliche Hilfe an • • • bei Erziehungs- und Entwicklungsschwierigkeiten (wie z.B. Ängsten, Schlafstörungen, Aggressivität, Hemmungen, Einnässen, Leistungsproblemen) sowie bei speziellen Problemen (wie z. B. Essstörungen, sexuellem Missbrauch, Vernachlässigung und Misshandlung, Problemen des Sorge- und Umgangsrechts für Jugendliche und junge Volljährige, die eine/n Gesprächspartner/in brauchen bei persönlichen Problemen und bei Schwierigkeiten mit Schule, Beruf, Freizeit, Freundeskreis, Partnerschaft, Eltern usw. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Die Angebote der Beratungsstelle sind kostenfrei. Kontaktangaben Psychologische Beratungsstelle Im Baumhof 5 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 88-5710 und 88-5711 Fax 02261 / 88-5713 E-Mail [email protected] Internet www.obk.de Sprechzeiten - Öffnungszeiten Anmeldungen zu den Öffnungszeiten des Sekretariats persönlich oder telefonisch montags - donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr freitags 08.00 - 12.00 Uhr Beratungstermine werden individuell vereinbart. Nach der Anmeldung erhalten die Ratsuchenden einen Termin für ein erstes ausführliches Gespräch, in dem Möglichkeiten der Hilfe und das weitere Vorgehen besprochen wird. 165 Familienberatung Diakonie Michaelshoven e.V. Haus Segenborn Hilfen für wohnungslose Frauen Zielsetzung – Angebote wenn • Sie keine eigene Wohnung haben. • der Erhalt Ihrer Wohnung gefährdet ist. • Sie Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven brauchen. • Ihre Existenz nicht gesichert ist. • Sie Hilfe und Unterstützung im lebenspraktischen Bereich benötigen. • Sie Hilfestellung bei der Berufsausübung und Arbeitsaufnahme brauchen. • Sie fachlicher Unterstützung bei der Verwirklichung Ihrer persönlichen Ziele bedürfen. Arbeitsformen: • klientenzentrierte Betreuung unter Beachtung systemischer und frauenspezifischer Realitäten • soziale Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit • Tagesstrukturierende Beschäftigungsangebote Kontaktangaben Haus Segenborn Pulvermühle 1 51545 Waldbröl Telefon 02295 / 91 80–0 Fax 02295 / 91 80–80 E-Mail [email protected] Internet www.diakonie-michaelshoven.de Ansprechpersonen Frau Susanne Hahmann Frau Andrea Ewald Frau Annette Hein Herr Olaf Seibert Sprechzeiten - Öffnungszeiten Sie können uns über Haus Segenborn rund um die Uhr erreichen. In der Regel findet vor der Aufnahme ein Vorstellungs- und Informationsgespräch statt. Fachberatung für Wohnungslose Am Wehrenbeul 9 Gummersbach Tel.: 02261 913124 166 Familienberatung donum vitae Oberberg e.V Beratungsstelle für Schwangere und ihre Familien sowie Frauen im Schwangerschaftskonflikt Zielsetzung – Angebote • Schwangerschaftskonfliktberatung (mit Ausstellung des gesetzlich geforderten Beratungsscheins) • Allgemeine Schwangerenberatung (Mittelvergabe Bundesstiftung „Mutter und Kind“) • psychosoziale Beratung vor, während, nach Schwangerschaft • sexualpädagogische Prävention Wir beraten, informieren, vermitteln Hilfe, unterstützen und begleiten bei psychosozialen Problemen in und mit der Schwangerschaft; im Schwangerschaftskonflikt; bei Problemen nach Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt, Totgeburt; Verhütung und Familienplanung; Fragen zu gesetzlichen Leistungen und finanziellen Hilfen; Fragen zu Sexualität; Fragen zu Vergabe der Mittel aus der Stiftung „Mutter und Kind“; sexualpädagogische Prävention. Die Beratung ist kostenlos, unabhängig von Konfession oder Staatsangehörigkeit, unterliegt der Schweigepflicht und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Kontaktangaben donum vitae Oberberg e.V. Beratungsstelle für Schwangere und ihre Familien sowie Frauen im Schwangerschaftskonflikt Gummersbacher Straße 17 51645 Gummersbach Telefon 02261 / 81 67 50 Fax 02261 / 81 67 52 E-Mail [email protected] Internet www.donumvitae.de Ansprechpersonen Frau Heike Jungermann Frau Jutta Ringsdorf Frau Heike Runow (Verwaltung) Sprechzeiten - Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung Bürozeiten: montags - donnerstags 08.30 - 12.30 Uhr freitags 08.30 - 11.45 Uhr Außensprechstunde Waldbröl 2 x monatlich Dienstagvormittag nach telefonischer Voranmeldung unter 02261 / 81 67 50 167 Familienberatung esperanza Schwangerschaftsberatungsstelle Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V. Zielsetzung - Angebote In der Schwangerschaftsberatungsstelle esperanza bieten wir Ihnen individuelle Beratung vor, während und nach der Schwangerschaft an. Egal in welcher Lebenssituation Sie sind, unser Beratungs- und Hilfsangebot richtet sich an alle Frauen und Männer. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Unsere Schwerpunkte nach dem systemischen Beratungsansatz sind: • Hilfestellung bei Konflikten, die durch die Schwangerschaft ausgelöst wurden • Klärung bei Partnerschafts- und Eheproblemen • Bewältigung von Trauerprozessen nach Fehl- und Totgeburten und nach Abbruch • Fragen zur Familienplanung und zur vorgeburtlichen Diagnostik (wie TripleTest; Fruchtwasseruntersuchung, etc.) • Fragen bei zu erwartender Behinderung des Kindes • Fragen bei finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten Weitere Angebote von esperanza: • Begleitung von Ratsuchenden mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr, besonders bei minderjährigen Schwangeren und allein Erziehenden • Prävention im Rahmen von ergänzender Sexualpädagogik in Schulen, Kirchengemeinden, Jugendgruppen • Vernetzung von Vermittlungen zu bestehenden Einrichtungen (Frauenhaus, Mutter-Kind-Wohnen, etc.) • „esperanza-cafe“ in Gummersbach, Treff für allein Erziehende • „esperanza-Wiege“ in Gummersbach, Treff für Mütter/Väter mit ihrem Kind im 1. Lebensjahr • "cafe-mammamia" in Wipperfürth im Haus der Familie, Treff für jugendliche Mütter mit ihren Kindern • Väterberatung Ansprechpartnerin :Frau Elfi Jungbluth, Leiterin Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V.Schwangerschaftsberatungsstelle esperanza 51643 Gummersbach Talstraße 1 Telefon 02261 / 3 06-0 Zentrale oder 02261 / 3 06-41, 3 06-42 Fax 02261 / 3 06-74 E-Mail: [email protected] Internet www.esperanza-online.de Esperanza Sprechzeiten - Öffnungszeiten Termine nach telefonischer Vereinbarung in Gummersbach Montag – Donnerstag 9.00 - 15.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr offene Sprechstunde 168 Familienberatung Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Zielsetzung - Angebote Ob wir allein leben oder in einer Partnerschaft, immer wieder stoßen wir an unsere Grenzen, geraten in Krisen und Konfliktsituationen. Dies belastet und bedeutet zugleich oft auch eine Chance zur Neuorientierung. Wenn eigene Bemühungen nicht ausreichen, kann das persönliche Gespräch in einer vertrauensvollen Atmosphäre weiterhelfen. Wir beraten Erwachsene, einzelne und Paare in den verschiedensten Lebens-, Familien- und Partnerschaftsfragen. Unsere Beratungsstelle können Sie unabhängig von Ihrer Weltanschauung, Religions- oder Konfessionszugehörigkeit in Anspruch nehmen. Kontaktangaben Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Hömerichstraße 7 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 27724 Fax 02261 / 40 57 42 mit Außenstelle in Wipperfürth Mail [email protected] Internet www.efl-gummersbach.de Sprechzeiten - Öffnungszeiten Termine müssen telefonisch vereinbart werden. montags, dienstags, mittwochs 08.00 – 11.30 Uhr donnerstags 15.00 – 17.30 Uhr freitags 08.00 – 10.30 Uhr Auch über Anrufbeantworter. Wir rufen baldmöglichst zurück. Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis Der Landrat Gesundheitsamt Am Wiedenhof 1 - 3 51643 Gummersbach Telefon 02261 / 88-5357 (Auskunft) Fax 02261 / 88972-7253 E-Mail: [email protected] Internet www.obk.de Ansprechpersonen Ärztlicher Dienst Telefon 02261 / 88-5305 Soziale Dienste / Schwangerschaftskonfliktberatung Telefon 02261 / 88-5333 Sprechzeiten - Öffnungszeiten montags – freitags 08.00 - 12.00 Uhr montags – donnerstags 13.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung 169 Familienberatung Sucht- und Drogenberatung Suchtnotruf : 0221 19700 Alkoholismus Eine Familienkrankheit AA eine Chance Al-Anon für Angehörige und Freunde von Alkoholikern Tel.: 02261 978597 Treffen : La-Roche-Sur-Yon-Str. 5 (Saftladen) www.anonyme-alkoholiker.de www.al-anon.de Anonyme Spieler Selbsthilfegruppe La-Roche-Sur-Yon-Str. 5 (Saftladen) 51641 Gummersbach Tel. Selbsthilfebüro (0 22 61) 81 68 07 Caritas-Suchthilfe / Sucht- und Drogenberatung Suchtberatung für Migranten / Migrantinnen Talstraße. 1 51643 Gummersbach Tel.: 02261 30662 Handy: 01607077591 Öffnungszeiten: Mo.- Do. 8.00- 16.30 Uhr Fr. 8.00- 15.00 Uhr und abends nach telefonischer Vereinbarung Offene Sprechzeiten Gummersbach: Dienstag 10.00- 15.00 Uhr Soziale Dienste Oberberg Sucht- und Drogenberatung Moltkestraße 32 0 22 61 / 88 53 33 Sonstige Beratungen / Hilfen Koordinatorin für Gesundheitserziehung und -förderung beim Schulamt für den Oberbergischen Kreis Zielsetzung -Angebote Die Koordinatorin arbeitet schulformübergreifend als Koordinatorin für Gesundheitserziehung und -förderung am Schulamt des Oberbergischen Kreises. Kinder leben in Schulen; suchen sie Hilfe, bieten sich in der „Gesunden Schule“ Sprechanlässe, Vermittlung und Begleitung. Die ausgebildeten Beratungslehrer/innen und Frau Bleicker stehen als Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Kontaktangaben Konrad-Adenauer-Hauptschule 51688 Wipperfürth Mühlenberg 1 Frau Ulrike Bleicker Telefon 02267 / 8 87 30 Schulamt für den Oberbergischen Kreis 51643 Gummersbach Am Wiedenhof 15 Telefon 02261 / 88-4028 E-Mail [email protected] Internet www.obk.de 170 Familienberatung Selbsthilfe-Büro Gummersbach (Selbsthilfekontaktstelle Bergisches Land) Selbsthilfe bedeutet: Menschen nutzen ihr Potential, eigenverantwortlich und selbstbestimmt mit ihrer Lebenssituation umzugehen. Probleme erkennen: Immer mehr Menschen mit gesundheitlichen, sozialen oder seelischen Schwierigkeiten nutzen die Chance, sich mit Gleichbetroffenen in einer Selbsthilfegruppe zusammenzuschließen. Gemeinsamkeiten entdecken: Im Zentrum der Selbsthilfegruppenarbeit steht das gemeinsame Gespräch über belastende Lebenssituationen. Es geht um wechselseitige Unterstützung, um "Zuhören", um den Abbau von Ängsten, um die Entwicklung von neuem Lebensmut... Wege finden: Die Mitglieder suchen nach gemeinsamen Lösungen, um somit die eigenen Lebensumstände zu verbessern. www.selbsthilfe-bergisches-land.de Kontaktangaben Paritätischer Wohlfahrtsverband Am Wiedenhof 1-3 51643 Gummersbach Ansprechpartnerinnen: Frau Sabine Simon-Ostbomk und Frau Renate Reccius Tel.: (0 22 61) 81 68 07 Fax: (0 22 61) 81 68 12 eMail: [email protected] Persönliche Beratung nach Terminabsprache Die Beratung ist kostenlos und vertraulich Die Nummer gegen Kummer – Elterntelefon 0800-1110550 www.elterntelefon.de Die Nummer gegen Kummer – Kinder und Jugendtelefon 0800-1110333 www.kinderundjugendtelefon.de Telefonseelsorge Evangelische Telefonseelsorge Oberberg 0800 111 0 111 (gebührenfrei) Praxis Sabine Lehmann - Psychosoziale Beratung und Ess-Störungsberatung (Dick & Dünn Oberberg) (Kosten bitte persönlich vorher abklären) Singerbrinkstr. 20 51643 Gummersbach Tel.: 02261 915280 Fax.: 02261 915281 EMail: [email protected] 171 Familienberatung Schuldnerberatung / en in Gummersbach Viele Familien geraten – oft unverschuldet – in die Schuldenfalle. Hilfe gibt es bei den Schuldnerberatungsstellen vor Ort. Bei existenzbedrohenden Umständen bieten Ihnen die meisten Beratungsstellen das erste Beratungsgespräch ohne lange Wartezeiten an. Existenzbedrohende Umstände sind beispielsweise Mietrückstände, Stromnachzahlungen, Kontenpfändungen, Ankündigungen von Inkassobüros oder Gerichtsvollziehern. Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet www.meine-schulden.de Caritasverband Oberberg e. V. 51643 Gummersbach Talstr. 1 Tel: 02261/306-51 und -53 Mail: [email protected] www.caritas-oberberg.de Arbeiterwohlfahrt 51766 Engelskirchen 51702 Bergneustadt Hüttenstr. 25 Kölnerstr. 173 Tel.: 02263 952787 Tel.: 02261 946950 Diakonisches Werk 51545 Waldbröl Vennstr. 13a Tel.: 02291 808716 AIDS-Beratung „Es ist keine Schande, AIDS zu haben, aber es ist eine Schande, nichts über AIDS zu wissen.“ Kurzinfo: HIV Infektion durch Geschlechtsverkehr: Kondome schützen! Nach einem Ansteckungsverdacht sollte immer sofort ein Arzt aufgesucht werden, der über mögliche Maßnahmen informiert und diese auch einleiten kann. Kurzinfo:HIV Infektion : Übertragung Mutter/Kind Die Infektionswahrscheinlichkeit von der unbehandelten Mutter auf das Kind während der natürlichen Geburt wird, je nach Studie, mit zehn bis vierzig Prozent angegeben. Die Wahrscheinlichkeit solch einer Übertragung während und nach der Geburt lässt sich durch medikamentöse Therapie der Mutter in der Schwangerschaft, Kaiserschnitt und Verzicht aufs Stillen auf unter zwei Prozent senken. Gesundheitsamt 51643 Gummersbach Am Wiedenhof 1–3 Tel.: 02261 885318 Aids-Hilfe Oberbergischer Kreis e.V. 51645 Gummersbach Martinstr. 1 Tel.: 02261 549861 www.aidshilfe-oberberg.de Spendenkonto: BLZ 38450000 Kontonummer 197087 172 Familienberatung Behindertenhilfe Bund Deutscher Hirnbeschädigter Kreisverband Oberberg Ursula Haas Vollmerhauser Straße 31, Gummersbach 0 22 61/7 68 65 Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (RaBe) Frau Heide Berwing Dörnerstr. 4 51674 Wiehl 0 22 62/9 36 45 Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland e.V. Steinenbrück, Hömerichstr. 30, Gummersbach 0 22 61/2 60 64 Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH Marktstraße 12, Gummersbach 0 22 61/2 12 14 Hinweis: Den Ratgeber für Menschen mit Behinderung erhalten Sie kostenlos bei Frau Graewe im Kreisgesundheitsamt. Der Ratgeber zum Thema Behinderung gibt umfassend Auskunft über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben, von der Vorsorge und Früherkennung über die Schul- und Berufsausbildung und Berufsförderung bis zu steuerlichen Erleichterungen. In Auszügen sind auch die entsprechenden Gesetzestexte enthalten. www.bmas.de/portal/10386/ratgeber__fuer__behinderte__menschen.html KoKoBe Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung Am Verkehrskreuz 16-18 Telefon: 02262/718450 Email: [email protected] 173 Familienberatung Bundesweite Angebote Beratungsstellen und weiterführende Internetlinks www.bke.de Bundeskonferenz für Erziehungsberatung mit Informationen und Adressen der Erziehungsberatungsstellen in Deutschland und einem eigenen OnlineBeratungsangebot www.bke-elternberatung.de Online Beratung für Eltern www.bke-jugendberatung.de Online-Beratung für Jugendliche www.dajeb.de Bundesweites Adressenverzeichnis von Beratungsstellen www.schulpsychologie.de Informationen und Hinweise für Eltern, Kinder, Jugendliche und Lehrer zu Fragen des Lernens, des Lernverhaltens und zu sozialen Fragen in der Schule. www.partnerschule.de Informationen zum Thema Partnerschaft und Ehe, auch Literaturhinweise www.kinderschutzbund.de Informationen und Adressen zur Beratung bei Kinder- und Jugendschutzfragen, sowie allgemeine Erziehungsberatung www.kinderschutz-zentren.de Hier besteht auch die Möglichkeit der Online Beratung für Kinder und Jugendliche www.youngavenue.de Online Beratung für Kinder und Jugendliche der Kinderschutz-Zentren des Kinderschutzbundes www.kummernetz.de Informationen und Hinweise rund um Erziehungsfragen (insbesondere auch Online Beratung für Jugendliche) www.kidnet.de Viele Themen und Hinweise für Eltern mit Kindern bis 9 Jahre www.familienhandbuch.de Beiträge zur Erziehungs- und Familienfragen www.helpmails.de 174 Familienberatung Online-Beratungsangebot für Jugendliche der Jugend- und Familienberatungsstellen in Mannheim Bundesweite Angebote Beratungsstellen und weiterführende Internetlinks www.das-beratungsnetz.de Beratungsstellen Informationen und Online Beratung verschiedener www.kids-hotline.de Online Beratung Kinder- und Jugendschutz www.vitawo.de Beratungsangebote der Arbeiterwohlfahrt für Familien www.dpwv-online.de Beratungsangebote des Paritätischen Wohlfahrtsverbands www.kidkit.de Beratung für Kinder suchtkranker Eltern www.lvr.de Informationen des Landschaftsverbandes Rheinland zu den Bereichen Soziales / Jugend / Gesundheit / Schulen / Kultur In der Rubrik Gesundheit > Psychiatrische Kliniken > Viersen > Wege zur Entwicklung finden sich Informationen über Kinderund jugendtherapeutische Themen www.crossbot.de Die Suchmaschine der Kirchen mit vielen Verlinkungen zu Seelsorge und Beratung www.chatseelsorge.de Das Internetangebot der evangelischen Kirche 175 Liebe Eltern, Im Kapitel „Kommunales“ möchten wir Ihnen die Angebote unserer Stadt vorstellen Dieses Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach bietet Ihnen viele – hoffentlich hilfreiche – Informationen. Für Vollständigkeit und Aktualität können wir trotz all unserer Bemühungen leider nicht garantieren. Wir sind aber dankbar für Ihre Anregungen, weiteren Informationen und Aktualisierungen. Für unsere Jugendlichen gibt es im Folgenden eine Auflistung verschiedenster Treffpunkte, Jugendzentren und –einrichtungen. Weitere Angebote für Jugendliche, u.a. bezüglich schulischer und beruflicher Fortbildung, finden Sie in den Kapiteln „Kinderbetreuung“ und „Familienbildung“. Ansprechpartnerinnen Frau Kesehage und Frau Langlotz Sekretariat des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Tel.: 02261 871218 E-mail: [email protected] Für unsere ausländischen Mitbewohner/Innen haben wir am Ende dieses Kapitels spezielle Informationen über Sprachentwicklung und Staatsangehörigkeit des Kindes, Beratungsstellen sowie die Adresse des Ausländeramts und Informationen über Ausländerangelegenheiten wie z.B. Aufenthaltsgenehmigung, Einbürgerungsantrag zusammengestellt. Wir beginnen mit der Bürger-, Kinder-, und Jugendsprechstunde des Bürgermeisters, informieren Sie über die sichere Kinderbetreuung in den Ferien, die Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit, das Quartiersmanagement Bernberg und über mögliche städtische Ermäßigungen für Menschen mit geringem Einkommen. Außerdem erhalten Sie die Liste der Kirchen, Pfarrämter und religiösen Gemeinschaften, sowie der Landmannschaften und Vertriebenenvereinigungen. Unsere Stadt Gummersbach zählt über 70 Sportvereine, diese finden Sie auch in diesem Kapitel. Vielleicht ist ja was für Sie dabei? Kommunales Bürgersprechstunde Einmal im Monat nimmt Bürgermeister Frank Helmenstein sich Zeit, um sich den Fragen und Problemen, die die Bürgerinnen und Bürger haben und die sich auf das städtische Geschehen beziehen, zu stellen. Zur Koordination und Vorbereitung dieses Termins ist es allerdings erforderlich, die Fragen, Anregungen und Hinweise vorher schriftlich unter dem Stichwort „Bürgersprechstunde“ mitzuteilen. per Brief (Stadt Gummersbach, Beschwerdemanagement, 51643 Gummersbach), Fax: 02261/87-6138 oder per Email: [email protected] Bei Rückfragen steht Ihnen Beate Menzl auch unter Tel. 87-1132 zur Verfügung. Kinder-/Jugendlichensprechstunde Bürgermeister Frank Helmenstein hat nicht nur für die Probleme der Erwachsenen ein offenes Ohr. Vier Mal im Jahr können die Kids Dinge, die aus ihrer Sicht in der Stadt im Argen liegen, vortragen. Dabei kann alles vorgebracht werden, was den Kindern und Jugendlichen „unter den Nägeln“ brennt. Natürlich müssen sich aber die Anfragen auf das Aufgabengebiet der Stadt beziehen, denn nur dann kann der Bürgermeister auch wirklich helfen. Die Fragen, Anregungen und Hinweise sind anzumelden. Dies kann per Brief (Stadt Gummersbach, Beschwerdemanagement, 51643 Gummersbach) oder per Fax: 02261/87-6138 oder per Email: [email protected] oder telefonisch 87-1132 unter dem Sichtwort „Kinder-/Jugendlichensprechstunde“ erfolgen. 177 Kommunales Sichere Kinderbetreuung in den Ferien Das Stadtjugendamt bietet für alle berufstätigen Eltern oder Alleinerziehenden aus dem Gummersbacher Stadtbereich für ihr Kind/ihre Kinder eine gesicherte Kinderbetreuung in den Oster-, Sommer- und Herbstferien an. Angemerkt sei, dass die Betreuung in den Sommerferien in den ersten drei Wochen stattfindet. Die restlichen drei Ferienwochen werden mit Einzelangeboten, den so genannten Stadtteilferienspielen abgedeckt. Hierzu gibt es jedes Jahr vier Wochen vor Beginn der Sommerferien ein kleines Heftchen, in welchem alle Angebote mit Anmeldeadressen aufgeführt sind. Die sichere Kinderbetreuung in den ersten drei Ferienwochen teilt sich auf in die Kids-World für Kinder von 6 – 8 Jahren und die Teens-World für die Kinder von 9 – 12 Jahren. Die Betreuungswoche kostet z. Zt pro Kind und mit Frühstück 50,00 Euro und ohne Frühstück 45,00 Euro. Bei einer Buchung mit Frühstück beginnt der Tag im Altenund Jugendzentrum Bernberg, Dümmlinghauser Str. 41, 51647 Gummersbach, bereits um 7.45 Uhr und ohne Frühstück geht es um 9.00 Uhr los. Abgeholt werden kann das Kind dann um 17.00 Uhr. Es ist wichtig, dass die Betreuungszeiten eingehalten werden, um den Ablauf des Angebotes nicht zu unterbrechen. Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind über das Internet anmelden, da die Angebote ab Anfang Februar des laufenden Jahres im Internet stehen. Selbstverständlich ist auch eine persönliche Anmeldung im Stadtjugendamt möglich. Für Kinder, die die Offene Ganztagsschule (OGS) besuchen, gilt ein anderer Preis und auch ein anderes Anmeldeverfahren, da diese Kinder einen Anspruch auf einen Platz in der sicheren Kinderbetreuung haben. Für ein OGS-Kind kostet die Woche zwischen 8,00 Euro und 10,00 Euro, je nach Anzahl der Wochentage. Die Betreuerinnen der OGS-Kinder erhalten vorab die Anmeldeformulare für die Ferien des gesamten Jahres und verteilen diese an die Kinder. Bis zu einem bestimmten Stichtag sind diese Anmeldeformulare ausgefüllt mit dem Essensgeld an die Betreuer/Innnen zurückzugeben, die diese gesammelt an das Jugendamt weiterleiten. Wichtig ist zu wissen, dass eine verspätete Abgabe der Anmeldungen keine Platzgarantie mehr gewährleisten kann. Des Weiteren bietet das Stadtjugendamt noch einige Specials an, wie z. B. das Internationale Zirkusbegegnungscamp, den Weltkindertag im Innenstadtbereich von Gummersbach, die JuLeiCa-Schulung für jugendliche Helfer oder aber Ferienfahrten für Kinder und Jugendliche im In- sowie Ausland an. Im Internet kann man sich unter www.gummersbach.de, Rubrik „Leben in Gummersbach“, Jugend und Familie immer informieren, was es Neues an Angeboten gibt. Für alle Veranstaltungen ist die Ansprechpartnerin: Beate Reichau-Leschnik, Tel. 02261/87-1201, e-mail: [email protected] Anmeldungen erfolgen bei: Christine Kesehage / Angelika Langlotz, Sekretariat, Tel. 02261/87-1218 e-mail: [email protected] e-mail: [email protected] 178 Kommunales Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit Mit Einrichtung des städtischen Jugendamtes im Jahre 1998 wurden in vier Gummersbacher Stadtteilen die so genannten „Stadtteilkonferenzen“ konstituiert. In diesen Stadtteilkonferenzen werden alle, die direkt im Bereich der Jugendhilfe tätig sind, wie z.B. Jugendvereine oder -verbände, Schulen oder andere Institutionen, genauso beteiligt, wie an Jugendhilfe interessierte Bürger, die im Stadtteil wohnen. Ziel der Konferenz ist es, die vorhandenen Kapazitäten der Jugendhilfe innerhalb eines Stadtteils zu bündeln, um über eine verstärkte Zusammenarbeit die stadtteilspezifischen Probleme der Kinder und Jugendlichen besser bearbeiten zu können. Als wünschenswertes Ergebnis soll dann letztendlich die Verbesserung der Lebensqualität der im Stadtteil lebenden Menschen stehen. Ansprechpartnerin: Beate Reichau-Leschnik, Tel. 02261/87-1201 e-mail: [email protected] Protokolle der Stadtteilkonferenzen können Sie auf der Internetseite der Stadt Gummersbach www.gummersbach.de nachlesen. Quartiersmanagement Bernberg Seit dem 01. Oktober 2009 gibt es für den Stadtteil Bernberg eine Quartiersmanagerin, die im Jugend- und Altenzentrum Bernberg ihr Büro hat. Die Quartiersmanagerin hat die Aufgabe als Ansprechpartnerin für die Bewohner/ Bewohnerinnen im Stadtteil da zu sein. Dabei können die Themen reichen von Beratung bei Amtsangelegenheiten, Bewerbungshilfe aber auch die Planung von gemeinsamen Projekten im und für den Stadtteil Bernberg. Zurzeit findet dort ein offenes Frühstück in der Jugendzentrums eigenen Gaststätte „Bernis“ statt. Termine bitte bei der Quartiersmanagerin erfragen. Hinweis: Nähere Informationen zu dem ebenfalls dort stattfindenden Deutschkurs für Frauen gibt Ihnen gern die Ansprechpartnerin: Quartiersmangerin Regina Gerwing Alten- und Jugendzentrum Bernberg Dümmlinghauser Str. 41 51647 Gummersbach Tel. (02261) 53 813 mobil: 015153579379 179 Kommunales Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach bei Vorlage entsprechender Ausweise bzw. Nachweise Einen Oberberg Pass erhalten • Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) bewilligt von der ARGE Oberberg. Wird ein Zuschlag nach § 24 SGB II gezahlt, besteht der Anspruch nur, wenn der Zuschlag 10% der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II nicht übersteigt. • Empfänger von laufenden Sozialhilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bewilligt von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis. Wo beantrage ich den Oberberg Pass? Der Antrag auf Ausstellung eines Oberberg Passes wird nach einheitlichem Muster bei den örtlich für die Leistungen zuständigen Stellen gestellt: Ansprechpartnerin: Frau Schnippering Rathaus Zimmer 2 Tel.: 871502 Theater Den ermäßigten Kartenpreis (knapp 50%) erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte (100%), Grundwehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II. Ausnahme ist das Theater für Kinder, bei dem der Kartenpreis schon um 50% niedriger ist. Stadtbücherei Leseausweis für Schüler und Studenten 5 € statt 10 €, für eine komplette Familie 15 €. Volkshochschule Eine Ermäßigung um 50% des Entgeltes für Kurse und Seminare erhalten Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Bafög und Asylbewerberleistungen. Bildungsschecks werden eingelöst. Musikschule 20% Ermäßigung ab dem 3. Kind und für jedes weitere. Sozial schwache Familien können einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Nach individueller Prüfung können sie dann auch 20% Ermäßigung erhalten. Gumbala Ermäßigte Preise um 1,50 € im Badeland, um 1 € in der Sauna incl. Badewelt) gelten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und für Behinderte ab 80 % Erwerbsminderung. Kinder bis zum 3. Lebensjahr haben freien Eintritt. BürgerService Personalausweis, Meldebescheinigung, Beglaubigungen, Führungszeugnis kostenlos für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-II-Bezieher 180 Kommunales OVAG / VRS Reduzierte Tickets für Auszubildende/Schüler, Juniorticket für alle unter 21 Jahren, Aktiv60Ticket für Personen ab 60 Jahre, Kinder bis einschl. 5 Jahre kostenlos, 6 -14 Jahre Kindertarif VfL Gummersbach Ermäßigung um 5 € auf den jeweiligen Ticket-Preis für Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Schwerbehinderte ab 50%, Auszubildende, Wehrund Zivil-dienstleistende und Senioren ab 65 GEZ Von den Rundfunkgebühren werden auf Antrag Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, BAFöG und Berufsausbildungsbeihilfe sowie Inhaber von Schwerbehinderten-ausweisen mit dem Merkzeichen RF befreit. www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/gez-befreiung.html Wohnberechtigungsschein Die Kosten für den Wohnberechtigungsschein betragen grundsätzlich nur 5,- € und können nach der Einkommensberechnung noch auf 2,50 € reduziert werden. Parken Für die ersten 30 Minuten fallen keine Parkgebühren an (für alle). Wichtig ! Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Verkaufs- bzw. Ausgabestellen. Die Liste muss nicht abschließend sein. Fragen Sie nach Ermäßigungen ! 181 Kommunales Kirchen/Pfarrämter/Religiöse Gemeinschaften Evangelische Kirchen Ev. Kirchenkreis An der Agger Kreiskirchenamt: Auf der Brück 46, 51645 Gummersbach 02261/7009-0 Ev. Kirchengemeinde Derschlag Gemeindebüro: Kirchweg 35, 51645 Gummersbach 02261/51965 Gemeinsames Pastorales Amt: Pfarrer Ulrich Kräuter u. Pfarrerin Gabriele Kräuter Kirchweg 37, 51645 Gummersbach 02261/815698 Gemeindereferent Michael Kunz Lindenstraße 34, 51645 Gummersbach 02261/56239 Ev. Kirchengemeinde Dieringhausen-Vollmerhausen-Niederseßmar Gemeindebüro: Dieringhauser Str. 41, 51645 Gummersbach 02261/979194 Pfarrer Aurel Everling Dieringhauser Straße 41, 51645 Gummersbach 02261/790763 Pfarrer Hermann Bednarek Kapellenstraße 21, 51645 Gummersbach 02261/979108 Ev. Kirchengemeinde Gummersbach Gemeindeamt: Von-Steinen-Straße 2, 51643 Gummersbach 02261/22133 Pfarrer Uwe Selbach Fasanenweg 33, 51643 Gummersbach 02261/52665 Pfarrer Helmut Krüger An der Vosswiese 37, 51643 Gummersbach 02261/22164 182 Kommunales Pfarrer Allan Grave Pasteurstraße 18, 51643 Gummersbach 02261/28145 Pfarrerin Edelinde Koch-Hein Von-Steinen-Straße 2, 51643 Gummersbach 02261/22133 Ev. Kirchengemeinde Hülsenbusch Gemeindebüro: Otto-Gebühr-Platz 2, 51647 Gummersbach 02261/22277 Pfarrer Gisbert von Spankeren Heinrich-Krapoth-Straße 2a, 51647 Gummersbach 02261/23935 Ev. Kirchengemeinde Lieberhausen Pfarrer Manfred Kapala, Homertstraße 5, 51647 Gummersbach 02354/2031 Katholische Kirchen Verband der Kath. Kirchengemeinden im Oberbergischen Kreis Hömerichstraße 7, 51643 Gummersbach 02261/40570 St. Elisabeth (Derschlag) Heerstraße 6, 51645 Gummersbach 02261/51221 Herz Jesu (Dieringhausen) Dieringhauser Straße 111, 51645 Gummersbach 02261/77712 St. Franziskus (Gummersbach) Moltkestraße 4, 51643 Gummersbach 02261/22197 St. Maria vom Frieden (Niederseßmar) Friedrichstaler Straße 22, 51645 Gummersbach 02261/75122 183 Kommunales Freikirchen Freie evangelische Gemeinde Gummersbach Seßmarstraße 45, 51643 Gummersbach 02261/5013737 Freie evangelische Gemeinde Dieringhausen Zur Aggerhalle 13b, 51645 Gummersbach 02261/75736 Ev.-freik. Gemeinde Derschlag Eduard-Scheve-Straße 4, 51645 Gummersbach 02261/56949 Ev.-freik. Gemeinde Dümmlinghausen Hagener Straße 104, 51645 Gummersbach 02261/56688 Ev.-freik. Gemeinde Vollmerhausen-Ründeroth Eulenhardtstraße 1, 51645 Gummersbach 02261/978447 Ev.-freik. Gemeinde Windhagen Burgstraße 9, 51647 Gummersbach 02261/65117 Kirche für Oberberg e. V. Wasserfuhrstraße 4, 51643 Gummersbach 02261/288771 Sonstige Religionsgemeinschaften Griechisch-orthodoxe Kirche Alte Schule 3, 51645 Gummersbach 02261/500737 Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten Aggerstraße 75, 51645 Gummersbach Neuapostolische Gemeinde In der Kalkschlade 2, 51645 Gummersbach 184 Kommunales Jehovas Zeugen Strombachstraße 11, 51645 Gummersbach KURINCHIKUMARAN Hindu - Tempel Gummersbach Industriestr. 7 51643 Gummersbach Tel.: 02261 5015964 Deutschsprachiger Kontakt: Frau Selvanathan Tel.: 02261 290369 Islamische Moschee Wiesenstr. 24 51702 Bergneustadt Tel.: 02261 43493 Landsmannschaften und Vertriebenenvereinigungen Bund der Vertriebenen e. V. Kreisverband Oberberg Herr Joachim Kanus Schlade 19, 51766 Engelskirchen Heimatkreisstelle der Lauenburger Horst-Arthur Wischnewske Lindenstr. 11 51674 Wiehl Tel.: 0 22 62/9 73 60 Landsmannschaft Schlesien Nieder- und Oberschlesien - Kreisgruppe Gummersbach Arthur Thiel Merkausener Str. 7, Wiehl Tel.: 0 22 61/7 71 32 Landsmannschaft der Siebenbürger, Sachsen e. V. Kreisgruppe Gummersbach e. V. Günter Scheipner Gummersbach - Bernberg, Kastanienstr. 66, Landsmannschaft der Ost- und Westpreußen Dora Mross Jedinghagen, 51709 Marienheide Tel.: 0 22 64/4 01 33 185 Sportangebote in Gummersbach Gummersbach zählt über 70 Sportvereine mit 14.500 Mitgliedern, die sich in 27 verschiedenen Sportarten, unter Nutzung von 145 Sportstätten, in Form halten. Dazu gehören u. a. 2 Hallenbäder, das Strandbad Bruch, 2 Stadien, 4 Sporthallen, 28 Turn-, Mehrzweck- und Gymnastikhallen, über 30 Tennisplätze, 2 Tennishallen, 1 Golfplatz, 1 Squashanlage und 13 Sportschützenstände sowie Trimmpfade, Minigolfanlagen, mehrere Reitsportplätze und Wassersportmöglichkeiten; ferner 300 km gekennzeichnete Wanderwege. Kreisportbund Oberberg e. V. Der Kreissportbund ist die Dachorganisation aller im Kreis ansässigen Sportvereine, wobei der Schwerpunkt im Breitensport liegt. Kreissportbund Oberberg e. V. Hindenburgstr. 37 51643 Gummersbach Ansprechpartnerin Frau Anja Lapperhoff Tel: 02261-911930 www.ksb-oberberg.de Hinweis: Spezielle Angebote für Babys, Kinder und Eltern finden Sie in den Vereinen, bei der Volkshochschule, im Schwimmbad etc. Fragen Sie einfach nach. Leben in Gummersbach Jugend und Familie - Jugendzentren Die Stadt Gummersbach ist bestrebt, ihren jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern vielfältige Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung, aber auch als Hilfestellung zur Entwicklung und Entfaltung der eigenen Fähigkeiten anzubieten. In unterschiedlichen Vereinen oder Verbänden, in Teestuben oder Schülercafés, in Sportvereinen oder Kirchengemeinden haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, abwechslungsreiche, interessante und lehrreiche Stunden zu verbringen. Viele Kinder und Jugendliche fühlen sich vom Angebot der Jugendvereine und –verbände jedoch nicht angesprochen. Sie identifizieren sich nicht mit den Inhalten der Angebote oder scheuen den verbindlichen Charakter der Vereinsstrukturen. Aber auch diese Kinder und Jugendlichen benötigen einen Raum zur ungestörten Entwicklung ihrer Persönlichkeit und Identität. Sie benötigen diesen Schutzraum genauso, wie die Möglichkeit zum Treffpunkt mit Gleichaltrigen und zur interessanten Freizeitgestaltung. Die Stadt Gummersbach bietet in zwei Häusern der offenen Jugendarbeit (Jugendzentren) dieses maßgeschneiderte Angebot. Mit Einrichtung des neuen Jugendamtes der Stadt im Jahr 1998 steht darüber hinaus fest, dass sich diese Jugendzentren gerade um die Kinder und Jugendlichen bemühen sollen, die im eigenen Stadtteil (Sozialraum) leben. Der Arbeitsauftrag an die zwei Jugendzentren lautet also, sich mit der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil zu beschäftigen, deren Lebensbedingungen kennen zu lernen und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen weitestgehend zu begleiten. Seit August 2008 gibt es eine mobile Unterstützung der sozialen Arbeit in den Stadtteilen Vollmerhausen und Dieringhausen und das Quartiersmanagement im Stadtteil Bernberg seit Oktober 2009. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der Öffnung der Einrichtung nach Außen, der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im Stadtteil, die die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen maßgeblich mit gestalten. An erster Stelle steht hier jedoch, für die Gummersbacher Kinder und Jugendlichen ein interessantes Angebot zu ermöglichen, das von ihnen weitgehend mitgestaltet werden kann. Kommunales Jugendzentren Jugendzentrum Bernberg Dümmlinghauser Straße 41 Gummersbach Ansprechpartnerin Frau Roes Tel.: 0 22 61/5 38 13 Jugendtreff Gummersbach-Innenstadt Fröbelstrasse 1 Tel.: 02261 170 Gummersbach Der Jugendclub Dieringhausen befindet sich in der Martinstrasse direkt hinter der evangelischen Kirche. Öffnungszeiten Di. 16 – 21 Uhr Do. 16 – 21 Uhr Fr. 16 – 21 Uhr Jugendheime - Jugendeinrichtungen Ev. Jugendheim Hülsenbusch Gummersbach Otto-Gebühr-Platz, Tel.: 0 22 61/2 22 77 Kath. Jugendheim Am Wehrenbeul 2, Gummersbach Tel.: 0 22 61/2 22 11 CVJM-Jugendheim Am Wiedenhof 32, Gummersbach Tel.: 0 22 61/2 21 46 Ev. Jugendheim von-Steinen-Straße 4, Gummersbach Jugendzeltplatz (Anmeldung über Kreisjugendamt) Aggertalsperre Lantenbach, Gummersbach Tel.: 0 22 61/2 33 87 Jugendwerkstatt des Caritasverbandes Dieringhausen Halstenbachstraße 35, Gummersbach Tel.: 0 22 61/7 26 70 Jugendtreff im evang. Gemeindehaus Derschlag Kirchweg Gummersbach Weitere Jugendeinrichtungen können bei den Kirchengemeinden erfragt werden. 188 Kommunales Jugendzentrum Bernberg Seit nunmehr über 25 Jahren befindet sich die Einrichtung mitten im Stadtteil Bernberg und bietet Kindern und Jugendlichen ein vielfältiges Freizeitprogramm. Die Arbeit wird getragen von drei hauptamtlichen Pädagogen, die in Verbindung mit vielen freiwilligen Helfern oder verschiedenen Honorarkräften die unterschiedlichen Angebote sicherstellen. Ein großzügiges Raumprogramm bietet darüber hinaus sowohl einen Treffpunkt für die Senioren im Stadtteil als auch die Möglichkeit zur Durchführung privater Feiern. Die Nutzung der Räumlichkeiten steht grundsätzlich allen Gruppen offen, da sich die Einrichtung als Begegnungszentrum für die Bürger im Stadtteil versteht. Das Alten-und Jugendzentrum Bernberg ist täglich außer Sonntags geöffnet. Weitere Informationen gibt das Jugendzentrum unter 02261/53813 (Frau Roes) Mail: [email protected] Jugendzentrum Innenstadt Seit über 8 Jahren befindet sich in der Fröbelstraße 1, im Zentrum der Stadt, das Jugendzentrum Innenstadt. Der Schwerpunkt der Angebote wird hier auf die Altersgruppe der 13 bis 15-jährigen gelegt, aber auch für ältere Jugendliche stehen in den Abendstunden Angebote und Öffnungszeiten zur Verfügung. Zwei hauptamtliche Mitarbeiter/innen sind für die Organisation und Gestaltung des Programms zuständig, das zu den Öffnungszeiten von Dienstag bis Samstag angeboten wird. Weitere Informationen gibt das Jugendzentrum unter 02261/9107380 (Daniela Kunert, Andreas Schulze) Mail: [email protected] www.jugendzentrum-gummersbach.de Mobile Jugendarbeit www.linie-302.de Die Anlaufstation in den Stadtteilen Dieringhausen und Vollmerhausen für den Bereich der mobilen Jugendarbeit befindet sich im Familienzentrum Wilde Knöpfe (Brüder-Grimm-Str. 2). Dort untergebracht ist das Büro von dem Streetworker, der seit August 2008 mit verschiedensten Angeboten die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in diesen Stadtteilen zu ergänzen versucht. Des Weiteren unterstützt er Heranwachsende bei der Lebens- und Berufsorientierung und versucht, in Konfliktsituationen im Interesse der Jugendlichen zu vermitteln. 189 Kommunales Der Jugendclub Dieringhausen befindet sich in der Martinstrasse direkt hinter der evangelischen Kirche. Öffnungszeiten Di. 16 – 21 Uhr Do. 16 – 21 Uhr Fr. 16 – 21 Uhr Kontakt: Stadt Gummersbach Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Rathausplatz 1 Frau Reichau-Leschnik Telefon: 02261-871201 Email: [email protected] Leben in Gummersbach - Jugend und Familie - Zuschüsse Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach gewährt anerkannten Trägern der Jugendhilfe Zuschüsse zur Deckung einzelner Kinder- und Jugendveranstaltungen. Auch Gummersbacher Schulen können in Zusammenarbeit mit anerkannten Trägern der Jugendhilfe an diesen Förderungen partizipieren. Ferner ist die Bezuschussung von Veranstaltungen einzelner Jugendinitiativen im Ausnahmefall möglich. Hinweis: Nachfolgende Informationen können als PDF-Datei heruntergeladen werden!http://www.gummersbach.de/de/364/ Zurzeit werden folgende Förderungen durch die Stadt Gummersbach gewährt: • Förderung von Ferienfreizeiten • Förderung von Jugendprojekten • Förderung von stadtteilbezogener Jugendarbeit • Förderung von offenen Jugendeinrichtungen Ansprechpartnerin: Beate Reichau-Leschnik 02261 871201 190 Liebe Eltern, Lächeln Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort der verschiedenartigsten Menschen untereinander, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte. Hans Lind Informationen für Menschen mit Zuwanderergeschichte ... alle Informationen und alle Kontaktadressen, die Sie in diesem Elternbegleitbuch finden, sind wissenswerte und nützliche Hinweise für alle Gummersbacher Eltern, ganz gleich welcher Herkunft und Nationalität. In diesem Kapitel gibt es nun zusätzlich Hinweise und Empfehlungen für die Eltern, die aus anderen Ländern nach Gummersbach zugewandert sind und/oder deren Muttersprache nicht deutsch ist. Außerdem erhalten Sie Hinweise, wie Sie die Sprachentwicklung Ihres Kindes und das Erlernen der deutschen Sprache unterstützen können. Auf den folgenden Seiten werden wir auch auf eine zweisprachige Erziehung eingehen, die oft eine besondere Herausforderung für Sie als Eltern bedeutet. Und zum Schluss wollen wir Sie über Fragen der Staatsangehörigkeit Ihres Kindes informieren und auf spezielle Beratungsstellen für Zuwandererinnen und Zuwanderer sowie Migrantinnen und Migranten hinweisen. Darüber hinaus informieren wir Sie über Anlaufstellen wie das Ausländeramt, und Ausländerangelegenheiten wie Aufenthaltsgenehmigung, Einbürgerungsantrag. Hinweis: Informationen über Kindergeld entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“. Fragen zum Einbürgerungstest beantwortet Ihnen gern Ihre Ansprechpartnerin: Annelie Roggendorff Rathaus Gummersbach, Zimmer 37 Tel.: 02261 871537 Erzähl mir mehr von Dir Gesucht werden: Interessierte Einzelpersonen oder auch Familien, die neugierig und offen sind, sich mit anderen Einzelpersonen bzw. Familien aus anderen Kulturen und Religionen auszutauschen. Die Interessierten sollen Gelegenheit bekommen, sich zwanglos kennen zu lernen, indem sie sich Zeit nehmen füreinander und selbst entscheiden wie, wo und wann sie ihre Begegnung gestalten wollen. Hierbei geht es nicht um Kontakte in einer Großgruppe, sondern um eine individuelle Begegnung. Entsprechende Kontakte werden nach Anfrage gerne an entsprechend Interessierte weitergeleitet. Kontakt: Herr Wilden Integrationsbeauftragter der Stadt Gummersbach, Tel.: 02261 871508 Ausländerangelegenheiten Aufenthaltsgenehmigung Sie möchten eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder verlängern lassen? Anträge hierfür werden beim BürgerService der Stadt Gummersbach für Sie bereitgehalten. Diese werden zusammen mit Ihrem Ausweisdokument, einem bzw. zwei aktuellen Passfotos sowie einem Unterhaltsnachweis (z. B. Arbeitsbescheinigung, Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt, Rentenbescheid, usw.) an den Oberbergischen Kreis in Gummersbach, Ausländeramt, zur Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet. In Einzelfällen kann es sein, dass noch andere Unterlagen benötigt werden. Fragen hierzu beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BürgerService. Der Antrag ist persönlich beim BürgerService zu stellen. Möchten Sie einen Einbürgerungsantrag stellen? Nähere Informationen erhalten unter dem Stichwort Einbürgerung auf den folgenden Seiten. Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo Di, Mi, Fr Do Sa 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.30 Uhr 08.00-18.00 Uhr 10.00-12.00 Uhr Unser Tipp: Zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr bestehen nur kurze Wartezeiten! Persönliche Terminabsprache ist möglich. Zuständigkeiten: BürgerService Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Tel. 02261 / 87 – 200 Fax 02261 / 87 – 6520 EMail : [email protected] www.gummersbach.de Deutsch als Fremdsprache Informationen erhalten Sie bei der Volkshochschule in Gummersbach Renée Scheer Tel. (0 22 61) 81 90-15 [email protected] 192 Ausländerangelegenheiten Kommunale Migrations- und Integrationsarbeit "Halló, Góðan daginn" "Dzien' dobry" "Binevenit" "Ilaali" "Dobro utro" "Welkom" "Sabah al khair" "Ni hao" "Vítany" "Hallo" "Welkom" "Bonvenigi" "Hei" "Bienvenue" "Willkommen" "Isten hozta!" "Benvenuto" "Kouguu" "Tá fáilte romhat" "Ave" "Prosím; Nie je za c^o" "Welcome" "Merhaba" "Bienvenida" "Hej" "Croeso" "Sawubona" "Bemvindo" in Gummersbach ? Migrantenvereine Sprachkurse Schulen Studium Arbeit ? Wohnen ? ? Ausbildung Vereine Kultur Kindergarten Freizeit/Kultur Religionsgemeinschaften ? Das Aufgabengebiet unserer kommunalen Migrations- und Integrationsarbeit und der Antidiskriminierungsarbeit ist ein offenes Angebot und eine Dienstleistung für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gummersbach gleich welcher Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Auch allen deutschen Mitbürgerinnen/Mitbürgern und deren Ideen, Fragen, Anregungen etc. rund um das Thema Integration stehen wir als Gesprächspartner gerne zur Verfügung. Angeboten wird eine individuelle kompetente Beratung und wenn nötig bzw. möglich auch konkrete Hilfestellungen zu Anliegen, Fragestellungen oder auch bei Problemen aus den Bereichen wirtschaftlicher, sozialer, kultureller Integrationsanliegen und kommunaler Sozial(dienst)leistungen. Darüber hinaus werden bei Bedarf auch weiterführende Hilfestellungen/Dienstleistungen von Dritten eingebunden, sowie hilfreiche Kontakte vermittelt. Die Stadt Gummersbach ist eine lebendige Stadt, die als Kreisstadt des Oberbergischen all denen, die hier leben (wollen) vielfältigste attraktive Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten bietet. Wir freuen uns über jede und jeden, die/der unser Gemeinwesen bereichert und sich einbringt. Wer mehr über die Möglichkeiten erfahren möchte, die Gummersbach bietet (Sprachschulen, Arbeit, Wohnen, Schulen, Kindergärten, Ausbildung, Studium, Vereine, Migrantenorganisationen, religiöse Gemeinschaften, Friedhöfe, Freizeit, Kultur, Wohnen etc.) erhält hier hilfreiche Informationen. Ansprechpartner/in Migrations- und Integrationsarbeit Antidiskriminierungsarbeit Rathaus Gummersbach Magdalena Wagstyl und Gerhard Wilden Tel. 02261 871508 193 Ausländerangelegenheiten Einbürgerung Erläuterungen: Etwa 9% der in Gummersbach lebenden Einwohner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Einige von Ihnen tragen sich mit dem Gedanken, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Der BürgerService der Stadt Gummersbach ist für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen aller mit Hauptwohnsitz in Gummersbach gemeldeten Ausländer und Ausländerinnen zuständig. Hier erhalten Sie - nach vorausgehendem, individuellem Beratungsgespräch - auch Antragsvordrucke und Merkblätter über die für den Antrag erforderlichen Unterlagen. Nach deutschem Recht gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für Einbürgerungsanträge, die wichtigsten sind in Kurzform dargestellt. I. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Seit dem 01.01.2000 erwirbt ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. In diesem Fall kann Mehrstaatigkeit entstehen ("Doppelte Staatsangehörigkeit). Diese Mehrstaatigkeit wird bis zum Erreichen der Volljährigkeit hingenommen. Mit Erreichen der Volljährigkeit muss sich die betreffende Person entscheiden, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. II. Einbürgerungsanspruch für Ausländer mit längerem Aufenthalt Einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung haben Ausländer, die sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten (eine Fristverlängerung auf 7 bzw. 6 Jahre bei erfolgreich absolviertem Integrationskurs ist evtl. möglich), • sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen (so genannte "Loyalitätserklärung"), • im Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis - EG besitzen, • den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie aus eigenen Mitteln bestreiten können ("Unterhaltsfähigkeit"), • grundsätzlich bereit sind, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind, • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift nachweisen können (Niveau der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch; B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens), • den Einbürgerungstest erfolgreich bestanden haben (wenn ein deutscher Schulabschluss vorliegt, ist kein Einbürgerungstest erforderlich!). Ein Antragsvordruck und ein Merkblatt, welche Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf Einbürgerung einzureichen sind, erhalten sie nach einem vorherigen Beratungsgespräch beim BürgerService der Stadt Gummersbach. Verwaltungsgebühr für Bearbeitung des Antrags z. Zeit. : Gebühr: 255 €. 194 Ausländerangelegenheiten III. Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern Bei einem Ehegatten, der miteingebürgert werden soll, genügt ein Aufenthalt im Inland von zwei bis vier Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft. Minderjährige Kinder unter 16 Jahren sollen mit eingebürgert werden, wenn der Einbürgerungsbewerber sorgeberechtigt ist und eine familiäre Lebensgemeinschaft im Inland besteht. Die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, setzt voraus, dass sie selbstständig eingebürgert werden können. Eine Miteinbürgerung dieser Familienangehörigen erfolgt nicht, wenn ein Ausschlussgrund nach § 86 Ausländergesetz vorliegt, z.B. keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen oder verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebungen erkennbar sind. Gebühr: für miteinzubürgernde Ehegatten 255 €, für minderjährige, miteinzubürgernde Kinder je 51 €. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und selber Hauptantragsteller sind, weil z.B. die Eltern die Einbürgerungsvoraussetzungen noch nicht erfüllen, zahlen ebenfalls 255 €. IV. Regelanspruch auf Einbürgerung für Ehegatten Deutscher Die Einbürgerung eines Ausländers/einer Ausländerin ist möglich, wenn er/sie mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und die Ehe im Zeitpunkt der Einbürgerung noch besteht. Ein Inlandsaufenthalt von drei Jahren ist ausreichend, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt der Einbürgerung seit zwei Jahren besteht. Der Einbürgerungsbewerber soll seine Deutschkenntnisse in der Regel nachweisen. Es dürfen keine Ausweisungsgründe vorliegen, die Niederlassung im Inland muss erfolgt sein und die Unterhaltsfähigkeit muss gegeben sein. In diesen Fällen wird das gemeinsame Einkommen beider Ehegatten als ausreichend angesehen, wenn es der Unterhaltssicherung dient. Diese Informationen erhalten Sie vorbehaltlich möglicher Änderungen. Bei sämtlichen vorstehenden Informationen konnten nur die wesentlichsten Voraussetzungen für Einbürgerungen wiedergegeben werden, sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sonderregelungen und Einbürgerungserleichterungen für bestimmte Personengruppen (z.B. Asylberechtigte) erfragen Sie bitte beim BürgerService der Stadt Gummersbach. Dort werden auch Ihre individuellen Anfragen in Angelegenheiten der Einbürgerungen beantwortet. Einbürgerungsverfahren sind im Einzelfall an sehr unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Bitte klären Sie Detailfragen vor Antragstellung beim BürgerService. Hier erhalten sie auch Hinweise über Verfahrensdauer, Entscheidungsbehörden und Verfahrensablauf. 195 Ausländerangelegenheiten Informationen/Terminabsprachen:für o.g.Ausländerangelegenheiten BürgerService, Frau Horn Tel. 02261 / 87- 1516 Öffnungszeit für diese Angelegenheit: Mo 08.00-16.00 Uhr Di, Mi, Fr 08.00-12.30 Uhr Do 08.00-18.00 Uhr Sa 10.00-12.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!) Unser Tipp: Zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr bestehen nur kurze Wartezeiten! Persönliche Terminabsprache ist möglich. Zusatzinformationen anderer Internet-Seiten: www.einbuergerung.de Wege zur Einbürgerung: www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegratio n/Einbuergerung/einbuergerung.html Einbürgerungstest Fragenkatalog zur Testvorbereitung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge http://oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=514:1:1573119303764732 Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach Schnittstellenmanagement für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund Über tausend Brücken musst du gehen,... ...wenn du zum ersten Mal in den Kindergarten gehst, ...wenn du vom Kindergarten in die Schule gehst, ...wenn es darum geht, die Schule zu wechseln... Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund haben Wünsche, haben Ideen, haben Fragen, brauchen Hilfe? Sprechen Sie mich an,... ...denn es kann durchaus sein, dass gerade an diesen Schnittstellen für diese Kinder eine gute Wegbegleitung hilfreich und vielleicht auch nötig ist. Eine solche Wegbegleitung ist kein „Nürnberger Trichter“. Es geht um wertschätzende Begegnung und hilfreiche Beziehung von Mensch zu Mensch. ...denn eine solche Hilfe sucht immer wieder kinderfreundliche Helferinnen und Helfer, Vorlesepaten usw., die sich als Wegbegleiter, d.h. als „Paten“ auf Zeit oder im Rahmen eines Projektes engagieren möchten. Kinder brauchen eine Zukunft – Kinder sind unsere Zukunft! Kontakt: Magdalena Wagstyl Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach Tel. 02261/87 - 25 08 Email: [email protected] 196 Ausländerangelegenheiten Sprachentwicklung, Sprachförderung und zweisprachige Erziehung Bei vielen Familien mit Migrationshintergrund wird im Alltag untereinander eine andere Sprache als die deutsche Sprache gesprochen. Die Kinder wachsen dort muttersprachlich und nicht deutsch auf. Dennoch sind die Deutschkenntnisse enorm wichtig für die spätere schulische und berufliche Entwicklung der Kinder. Wie also kann der Wunsch nach Vermittlung der Herkunftskultur mit dem Wunsch nach bestmöglichen Zukunftschancen für die Kinder in Übereinklang gebracht werden? Ein gutes Beherrschen der Erstsprache ist – unabhängig davon, ob die Erstsprache die deutsche Sprache ist oder die Sprache Ihres Herkunftslandes– eine wichtige Voraussetzung für das Erlernen einer zweiten Sprache. Das belegen wissenschaftliche Untersuchungen. Das heißt, sprechen Sie mit Ihren Kindern die Sprache, in der Sie sich selbst am sichersten fühlen und die Sie selbst am besten beherrschen, auch wenn es nicht die deutsche Sprache ist. Und fördern Sie den Lernprozess Ihrer Kinder in dieser Sprache von Geburt an, denn damit verbessern Sie zugleich die Grundlage für das Erlernen der Zweitsprache, in diesem Fall der deutschen Sprache. Mit Beginn des 3. Lebensjahres sollten Sie dann aber sehr großen Wert darauf legen, dass Ihr Kind gezielt die deutsche Sprache erlernt! In der Stadt Gummersbach finden Sie Kindergärten, die sich professionell für die Sprachförderung der Kinder engagieren. Nicht nur deshalb ist der Besuch einer Kindertagesstätte sehr wichtig für die weitere Entwicklung Ihres Kindes. Jedes Kind hat ab drei Jahren ein Recht auf einen Kindergartenplatz, das Sie für eine bestmögliche Entwicklung Ihres Kindes dringend nutzen sollten. Bemühen Sie sich also frühzeitig um einen Kindergartenplatz in Ihrer Nähe. Zur sprachlichen Frühförderung vor dem Kindergartenalter gibt es Eltern-KindGruppen. Auch wenn Ihr Kind den Kindergarten besucht, braucht es zur weiteren Unterstützung eine effektive Sprachförderung. Parallel zur Förderung der Kinder in den Einrichtungen gibt es so genannte „Sprachlerncafés“ für Eltern. Hier bekommen Sie zahlreiche Anregungen, wie Sie zuhause die Sprachentwicklung Ihres Kindes unterstützen können. Kontakte zu deutschsprachigen Kindern, Bilderbücher, Hörbücher und Kinderlieder in deutscher Sprache, vereinbarte Zeiten, Spiele und Unternehmungen, wo nur in Deutsch gesprochen wird, sind nur einige Beispiele dafür. Sprechen Sie mit den Erzieherinnen, die Sie über diese und weitere Möglichkeiten informieren können. 197 Ausländerangelegenheiten Wächst Ihr Kind in einer zweisprachigen Familie auf, ist es wichtig, sich frühzeitig über die zweisprachige Erziehung zu informieren. So erleichtern Sie es Ihrem Kind, sich in seinem Umfeld besser zu orientieren und erschließen wichtige Entwicklungspotenziale. Aktuelle Hinweise aus der Wissenschaft belegen, dass die ideale Voraussetzung für eine mehrsprachige Erziehung die gleichzeitige Förderung der jeweiligen Sprachen ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die sprachliche Bezugsperson erstens die jeweilige Sprache gut beherrscht und zweitens kontinuierlich und zuverlässig und nach Möglichkeit nicht nur dem Kind gegenüber benutzt. Idealerweise sind die Bezugspersonen jeweils Muttersprachlerinnen bzw. Muttersprachler. So wird Ihr Kind mit einer bestimmten Person die jeweilige Sprache verbinden und sich bemühen, sich an die personengebundene Sprache zu halten. Ihr Kind wird sich im Kindergarten wohler fühlen und sich in der Schule besser zu Recht finden, wenn es die deutsche Sprache gut beherrscht. Mit Ihrem Engagement für die gezielte Sprachförderung, können Sie Ihrem Kind das Gefühl ersparen, nichts zu verstehen, nicht mitzukommen, sich fremd zu fühlen und nicht teilhaben zu können. Je bessere sprachliche Bedingungen Ihr Kind im Kindergarten und in der Schule hat, desto eher können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind ein gesundes Selbstbewusstsein entwickelt und – nicht nur in der Schule – bessere Aussichten auf Erfolg hat. So erleichtern Sie Ihrem Kind schon früh die Integration in unserer Stadt. Ist mein Kind deutsch? Im Normalfall leitet sich die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes von seinen Eltern ab (Abstammungsprinzip). Ihr Kind erwirbt mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Sofern nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht mit der Mutter verheiratet ist, ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Diese können Sie beim städtischen Jugendamt bereits vor der Geburt des Kindes vornehmen. Haben die Mutter und der Vater unterschiedliche Staatsangehörigkeiten ist eine doppelte Staatsangehörigkeit des Kindes nicht selten. Näheres regelt das jeweilige Heimatrecht. Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG – sieht eine Besonderheit vor. Es macht möglich, dass Ihr Baby unter bestimmten Voraussetzung die deutsche Staatsangehörigkeit bereits per Gesetz mit der Geburt erworben hat, auch wenn beide Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Geburtsortprinzip). 198 Ausländerangelegenheiten Voraussetzung ist, dass Ihr Kind in Deutschland geboren ist und ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz besitzt. Neben der gesetzlich erhaltenen Staatsangehörigkeit hat Ihr Kind zusätzlich in den meisten Fällen durch das jeweilige Heimatrecht bestimmt auch noch (eine) weitere Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip erhalten hat, muss sich allerdings mit Beginn der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, ob er/sie die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit behalten will. Zuständige Stellen Staatsangehörigkeit Standesamt der Stadt Gummersbach Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Frau Horn Tel.: 02261 871516 Feststellung der Vaterschaft Jugendamt Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Sekretariat Frau Kesehage Tel.: 02261 871218 199 Ausländerangelegenheiten Beratungsstellen für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge Selbstverständlich stehen Ihnen alle Beratungsdienste der Stadt Gummersbach zur Verfügung. Für neue Zuwandererinnen und Zuwanderer existieren darüber hinaus spezifische Beratungsangebote: Migrationserstberatung Hier finden Sie in den ersten drei Jahren nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland individuelle an Ihrem Bedarf orientierte Beratung und Unterstützung zur Integrationsförderung. Sie erhalten grundlegende Informationen zu Sprach- und Integrationskursen sowie weitere Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten und integrationsfördernde Angebote durch andere Institutionen. Die Migrationserstberatungsstellen sind auch für die Beratung und Betreuung während der Integrationskurse/Sprachkurse zuständig und werden Ihnen bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten während dieser Kurse helfen. Sie können sich mit allen Fragen, die die Integration betreffen, an diese Dienste wenden. Beratung für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge (kostenlos, vertraulich, unverbindlich) Beratungsstelle für Ausländer Rathausplatz 1 51643 Gummersbach Ansprechpartner: Gerhard Wilden und Magdalena Wagstyl Tel.: 02261 871508 Flüchtlingsberatungsstelle Die Flüchtlingsberatung hilft allen Bürgerinnen und Bürgern, die in Gummersbach Asyl suchen, sich in unserer Stadt zu orientieren. Asylsuchende können sich mit allen Fragen, die den Aufenthaltsstatus in Gummersbach betreffen, an die Flüchtlingsberatungsstelle wenden. Beratungsstelle des Ev. Kirchenkreises für ausländische Flüchtlinge Reininghauser Str. 3-5 51643 Gummersbach Ansprechpartner: Omar Sabalbal Tel.: 02261 610 33 Caritas Ausländerberatung Erstberatung Talstraße 1 51643 Gummersbach Tel.: 02261 3060 200 Ausländerangelegenheiten Weitere Beratungsangebote der Caritas Aussiedlerberatung Fachdienst für Integration und Migration Jugendmigrationsdienst www.caritas-oberberg.de Jugendmigrationsdienst Der Jugendmigrationsdienst berät und betreut junge Zuwanderinnen und Zuwanderer bis zum 27. Lebensjahr. Diese finden hier individuelle auf den Bedarf junger Menschen abgestimmte Beratung und Unterstützung zur Integrationsförderung. Sie werden je nach Bedarf an andere Dienste und Einrichtungen wie z. B. Träger der Kinder- und Jugendhilfe vermittelt. Passende Angebote wie Sprachkurse, berufsvorbereitende Maßnahmen etc. werden berücksichtigt. Sie erhalten Hilfen in besonderen Krisensituationen. Zuständige Stellen: Caritas Talstr.1 51643 Gummersbach Tel.: 02261 3060 Beratungsstelle für jugendliche Aussiedler des Kath. Jugendgemeinschaftswerks Wasserfuhrstraße 2, 51645 Gummersbach Tel.: 0 22 61/2 18 00 Caritas Sozialdienst für Spätaussiedler Hömerichstr. 7 51643 Gummersbach Tel: 02261-306-32 Allgemeiner Sozialer Dienst und Spätaussiedlerbetreuung Gummersbacher Str. 17 Gummersbach-Niederseßmar Tel.: 02261 67970 Spätaussiedler Freie Gruppe Alten- und Jugendzentrum Gummersbach – Bernberg Dümmlinghauser Str. 41 51647 Gummersbach Ansprechpartner: Stolz, Sergej Tel.: 02261 53813 201 Ausländerangelegenheiten Diakonie Michaelshoven Integrationshilfen für Wohnungslose Am Wehrenbeul 9 51643 Gummersbach Tel.: 02261 913124 Diakonie Michaelshoven Projekt Integrationslotsen Nümbrechter Straße 8a 51545 Waldbröl Ansprechpartnerinnen: Lesya Schmidke und Hamiyet Dargus Tel.: 02291 9072406 www.diakonie-michaelshoven.de Türkischer Elternverein Bergneustadt Ausländerberatung Klosterstr. 15 51645 Gummersbach Derschlag Tel: 02261 52331 http://www.tr-elternverein.de Türkischer Kulturverein Gelpestr. 86 516465 Gummersbach Tel.: 02261 66784 Missione Catholica Italiana Singerbrinkstr. 38 51645 Gummersbach Ansprechpartner: Adolfo Oscari Tel.: 02261 65626 Griechisch-deutsche Gesellschaft Oberbergischer Kreis e.V. Alte Schule 3 51645 Gummersbach Tel.: 02261 55024 Islamisches Zentrum Siepener Weg 16 A 58540 Meinerzhagen Tel.: 02354 13385 Verband der Islamischen Kulturzentren e. V. Bahnhofstr. 47 51545 Waldbröl Tel.: 02291 901063 202 Ausländerangelegenheiten Albanische und Deutsche Freunde Oberberg e. V. Im Stadtgraben 3 51702 Bergneustadt Tel.: 02261 45893 Amnesty International Herr Walter Mittler Am Steinberg 12, Gummersbach Tel.: 0 22 61/2 72 13 Suchtberatung für Migranten / Migrantinnen Caritas Suchthilfe Talstr. 1 51643 Gummersbach Tel.: 02261 30662 Handy: 01607077591 Offene Sprechzeit: dienstags 10.00 – 15.00 Uhr Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund in der Region Köln www.bqn.de (siehe Kapitel „Familienbildung- und Beratung“, „Service rund um die Ausbildung“) Weitere Beratungsstellen finden Sie im Kapitel „Familienbildung und -beratung“ Besondere Ansprüche von Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Angehörigen und Leistungen für sie (siehe bitte im Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“, „Soziale Hilfen“) Kindergeld für Ausländer/innen siehe bitte im Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“ 203 Checklisten, Formulare und Persönliches Checklisten, Formulare und Persönliches Checkliste für Behördengänge und Anträge Was? Wann? Wo? Womit? Beginn Mutterschutzfrist/ Mutterschaftsgeld beantragen 7 Wochen vor der Geburt Krankenkasse Bescheinigung der Gynäkologin / des Gynäkologen Elternzeit beantragen Spätestens 7 Wochen Arbeitgeber der vor geplantem Beginn Antragstellerin / der Elternzeit des Antragstellers Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten Vaterschaft anerkennen Vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig) Örtlich zuständiges Standesamt oder Jugendamt ►Ausweise beider Elternteile ►Geburtsurkunde oder ►Abstammungsurku nden beider Elternteile ►Geburtsurkunde des Kindes Geburtsurkunde Innerhalb einer Woche nach der Geburt Standesamt des Geburtsortes ►Geburtsbescheinigung der Klinik ►Personalausweis Hinweis Oft kann das oder Reisepass Kind direkt im desjenigen, der die Krankenhaus Geburt anmeldet angemeldet werden. ►Heiratsurkunde Dann müssen Sie nur oder beglaubigte noch zum Abholen Abschrift aus dem der Geburtsurkunde Familienstammbuch zum Standesamt ►schriftliche Erklärung über die Bestimmung der/des Vornamen/s und des Familiennamens, wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, benötigen Sie zusätzlich: ►Geburtsurkunde der Mutter►Vaterschaftsanerkennung, falls bereits vorhanden 204 Checklisten, Formulare und Persönliches Was? Wann? Wo? Womit? Fortzahlung des Unmittelbar nach der Mutterschaftsgeldes Geburt beantragen Krankenkasse Bescheinigung des Standesamtes Krankenversicherung des Kindes anmelden Bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist Zunächst können Sie die Krankenkasse telefonisch informieren. Als Nachweis benötigt die Krankenkasse die Geburtsbescheinigung. Für Ihr Kind erhalten Sie eine eigene Versicherungskarte. Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ►Personalausweis oder Pass eines Sorgeberechtigten Unmittelbar nach der Geburt Einwohnermeldeamt So früh wie möglich nach der Geburt ►Kind anmelden ►Lohnsteuerkarte ändern ►Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten) ►evtl. Kinderreisepass beantragen ►Geburtsurkunde des Kindes im Original ►evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung ►soll ein Kinderpass beantragt werden, wird außerdem ein Lichtbild des Kindes gemäß Anforderungen der neuen Bundesdruckerei benötigt. Bei nur einem Erziehungsberechtigten wird zusätzlich ein Sorgerechtsnachweis benötigt. 205 Checklisten, Formulare und Persönliches Was? Wann? Wo? Elterngeld beantragen Innerhalb der ersten Elterngeldstelle drei Monate nach der Geburt des Kindes Hinweis: Zuständig ist der Kreis, bzw. die Hinweis: Elterngeld kreisfreie Stadt, in der wird nur drei Monate Sie leben rückwirkend gezahlt Womit? ►von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeldstelle Ausnahme: Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht. ►Geburtsbescheinig ung des Kindes mit Verwendungszweck „Elterngeld“ oder „soziale Zwecke“ im Original ►Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung ►Bescheinigung des Arbeitgebers über Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung ►Einkommenserkläru ng und Lohn- und Gehaltsbescheinigun gen für die letzten 12 Monate vor der Geburtsbescheinigung Kindergeld beantragen Spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes Familienkasse der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit Ausnahme: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld bei der Personalstelle des Dienstherrn. 206 ►Antrag auf Kindergeld ► Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung des Kindes im Original Checklisten, Formulare und Persönliches Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht, Patientenverfügung Menschen sollten für den Ernstfall Vorsorge treffen Mit der Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht stellen Bürger sicher, dass ihre Belange auch bei eigener Hilflosigkeit nach ihrem Willen geregelt werden. In einer Vollmacht werden eine oder mehrere vertraute Personen ermächtigt, die im Bedarfsfall in den genannten Angelegenheiten handeln sollen. Voraussetzung zur Erstellung einer Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers und ein uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten. Die Vollmacht unterliegt keiner besonderen Formvorschrift, muss aber unbedingt persönlich unterschrieben werden. Patientenvollmacht und Patientenverfügung sind zwei Begriffe, die den einen oder anderen gerne einmal in größere Verwirrung stürzen können. Auch wenn sie sich sehr ähnlich anhören, sind es doch zwei völlig unterschiedliche Arten von „Urkunden“, die auch völlig unterschiedliche Auswirkungen haben. 1.) Mit einer Patientenverfügung wird für den Fall einer möglichen Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegt, ob und wie man in festgelegten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Man kann damit sein Selbstbestimmungsrecht wahren. Wichtig ist eine ergänzende Vollmacht.(siehe Patientenvollmacht). Der dort festgelegte Bevollmächtigte hat dann die Möglichkeit darauf zu achten, dass die festgelegten Wünsche des entscheidungsunfähigen Patienten eingehalten werden. Die Patientenverfügung ist an keine besondere Form gebunden, muss aber persönlich unterschrieben werden. Wenn jemand keine Vollmacht erstellen möchte, kann dieser in einer Betreuungsverfügung eine Person vorschlagen, die für den Fall einer gesetzlichen Betreuungsbedürftigkeit als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Die in einer Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche sind für das Amtsgericht grundsätzlich verbindlich. Ein gesetzlich bestellter Betreuer wird in seinen Entscheidungen regelmäßig vom Gericht kontrolliert. Die Patientenverfügung ist ein Dokument mit dem man als Patient aufschreiben kann, wie und ob man in bestimmten Situationen behandelt bzw. operiert werden möchte, falls man in den jeweiligen Situationen nicht mehr in der Lage ist, dieses selbst zu entscheiden. Das Problem einer Patientenverfügung ist, dass man sie entweder ständig bei sich tragen muss, oder auf andere Weise dafür sorgen muss, das die jeweils behandelnden Ärzte diese bekommen um entsprechend der Verfügung „arbeiten“ zu können. Eine Patientenverfügung kann aber in einigen Fällen auch übergangen werden, weshalb es vor allem im Bereich der „Lebensverlängernden“ Maßnahmen und „Sterbehilfe“ in weiterem Sinne immer wieder zu Streit und heftigen Diskussionen kommt. 207 Checklisten, Formulare und Persönliches 2.) Die Patientenvollmacht ist eine Vollmacht, die an eine bestimmte Person herausgegeben wird. Anders als bei einer Patientenverfügung ist es kein „allgemeines“ äußern der eigenen Behandlungswünsche. Mit dieser Vollmacht übergibt man einer anderen Person das Recht über die eigenen Behandlungen zu entscheiden, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Schwierigkeit besteht darin, dass man auch unbedingt dafür sorgen muss, dass die Formulierungen so einer Vollmacht auch mit dem geltenden Betreuungsrecht übereinstimmen. Dafür wird man immer auch einen Anwalt und die entsprechende Beratung brauchen. Damit gar nicht erst „Zweifel“ an der „Gültigkeit“ so einer Vollmacht aufkommen, sollte man diese immer auch noch notariell beglaubigen lassen. Sicher kann man als „Patient“ dann keinen Einfluss auf die eigene Behandlung mehr nehmen. Hat man jedoch eine Person bevollmächtigt, bei der man sich sicher ist, das sie im eigenen Sinne handelt, können Ärzte die „Anweisungen“ des Bevollmächtigten nicht ganz so einfach „übergehen“ wie die Wünsche, die man in einer Patientenverfügung hinterlässt. Ratsam ist es, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Gesetzliche Betreuung Ist ein Volljähriger aufgrund physischer, psychischer oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten zu regeln und Entscheidungen zu treffen, kann beim Amtsgericht die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung angeregt werden. Dabei wird durch das Gericht in jedem Einzelfall geprüft, welche Angelegenheiten Betroffene noch selber regeln können und wofür Unterstützungsbedarf besteht. Der Antrag auf gesetzliche Betreuung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Weitergehende Infos, Muster der Dokumente etc. www.bmj.bund.de/files/-/3903/Patientenverfuegung_Broschuere_ Oktober_202009.pdf 208 Checklisten, Formulare und Persönliches Organspende Infotelefon Organspende 0800 90 40 400 Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400 erreichen Sie das Infotelefon Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Das Team des Infotelefons - beantwortet Ihre Fragen zu Organspende und Transplantation - nimmt Bestellungen von kostenlosem Infomaterial entgegen - versendet Organspendeausweise. Das Infotelefon Organspende ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der DSO. Es ergänzt die BZgAInformationskampagne "Organspende schenkt Leben" um ein persönliches Gesprächsangebot für Bürgerinnen und Bürger, aber auch Ärzte, Apotheker, Patientenverbände etc... Anrufer erhalten Informationen, die sie für eine Entscheidung zur Organspende benötigen. Bei Bedarf werden erfahrene Fachleute aus Medizin, Psychologie und Ethik hinzugezogen. www.bzga.de/infomaterialien/organspende Blutspende Deutsches Rotes Kreuz: Jetzt sollte jede/r Gesunde helfen - Patienten sind auf die Blutspende der Mitmenschen angewiesen Unser Spender-Service-Center bietet Ihnen die Möglichkeit zur persönlichen Auskunft bei Fragen zur Spenderzulassung bzw. allen anderen Fragen rund um die Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz. Sie erreichen das Spender-Service-Center über die kostenlose Festnetzrufnummer 08 00 / 11 949 11 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr Jeder Einzelne zählt! – Gemeinsam gegen Leukämie! Vielleicht werden auch Sie schon bald als „genetischer Zwilling“ eines Patienten entdeckt und können ihm ein neues Leben schenken. Klingt das nicht hoffnungsvoll? Unser Motto heißt: „Jeder Einzelne zählt!“ Auch Sie! Denn immer noch erhält in Deutschland alle 45 Minuten ein Mensch die niederschmetternde Diagnose: Sie haben Leukämie. Viele dieser Patienten sind Kinder und Jugendliche. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gewebemerkmale zweier Menschen übereinstimmen, reicht derzeit von 1:20.000 bis zu weit über 1 zu mehreren Millionen. Die Suche nach einem passenden Spender ist deswegen auch immer ein Wettlauf auf Leben und Tod. 209 Wir wollen den Wettlauf mit der Zeit immer öfter gewinnen. Sie können uns dabei helfen. Werden Sie DKMS-Spender! Lassen Sie sich registrieren und schenken Sie so einem Leukämiepatienten die Hoffnung auf neues Leben. Sie können die/der Richtige sein! Den Wert bestimmter Dinge erkennt man besonders dann, wenn Sie fehlen. Eine Erfahrung, die knapp 2.500 Leukämiepatienten weltweit im letzten Jahr erspart blieb: denn für so viele Menschen konnte allein die DKMS den passenden Stammzellspender ermitteln. Nur ein Drittel der Patienten findet innerhalb der Familie einen geeigneten Spender. Der Großteil benötigt einen Fremdspender – und Sie können einer werden. Knochenmarkspende www.wsze.de/spender/index.php Nabelschnurblutspende Alle Infos – über die Nabelschnurblutspende an sich, über das Verfahren und welche Kliniken eine Spende ermöglichen, u.v.m. – können Sie nachlesen auf: www.dkms-nabelschnurblutbank.de Nabelschnurblut Wahrscheinlich haben Sie auch schon von den Stammzellen im Nabelschnurblut gehört: Man soll sie auf keinen Fall wegwerfen, heißt es. Dazu sind sie zu wertvoll und einzigartig. Aber was steckt eigentlich genau dahinter? Was können diese Stammzellen und was hat Ihr Kind davon? Auf www.nabelschnurblut.de bekommen Sie auf diese und weitere Fragen klare und verständliche Antworten. 210 Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis AA Anonyme Alkoholiker...........................................................................................170 Abendgymnasium......................................................................................................134 Abschlussuntersuchung 6-8 Wochen nach der Geburt..............................................90 AD(H)S........................................................................................................................76 Adoptionen.................................................................................................................110 Agentur für Arbeit..........................................................................................16, 40, 143 Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach.......................................................................148 Agentur für Arbeit Köln..............................................................................................149 AIDS / HIV...................................................................................................................91 AIDS-Beratung Aids-Hilfe Oberbergischer Kreis e.V................................................172 Aids-Test......................................................................................................................92 Albanische und Deutsche Freunde Oberberg e. V....................................................203 Alkoholismus, Al-Anon für Angehörige und Freunde von Alkoholikern ....................170 alleinerziehend............................................................................................................43 Alleinerziehend - Tipps und Informationen..................................................................53 Amnesty International................................................................................................203 Amtsvormund.............................................................................................................118 Analphabetismus / Alphabetisierung.........................................................................140 Angebote für Babys, Kinder und Eltern VHS............................................................138 Anmeldung für einen Kindergartenplatz....................................................................105 Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse.........................................................11 Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt..................................................................10 Anna-Freud-Schule für Kranke aus allen Schulformen.............................................134 Anonyme Spieler Selbsthilfegruppe..........................................................................170 Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst..........................................................111 Antidiskriminierungsarbeit.........................................................................................193 Anträge......................................................................................................................204 Arbeitslosenberatung/zentrum BITS ........................................................................145 Arbeitslosengeld II.......................................................................................................24 ARGE Oberberg....................................................................................................24, 40 Ärztlicher Hausbesuch.................................................................................................63 Asyl............................................................................................................................200 Aufenthaltsgenehmigung...........................................................................................192 Ausbildung Service rund um die................................................................................150 Ausbildungsbonus.....................................................................................................151 Ausbildungsplätze.....................................................................................................143 Ausländerangelegenheiten........................................................................................191 Ausländerberatung Erstberatung..............................................................................200 Außerschulische Bildung: Kultur, Sport, Mitmachen...................................................21 Aussiedlerberatung....................................................................................................201 AWO Beratungsstelle................................................................................................164 Baby im Blick...............................................................................................................78 Babybegrüßungsgeschenk der Stadt Gummersbach.................................................68 Babyklappe................................................................................................................222 Babymassage..............................................................................................................70 Babynest Esperanza ..................................................................................................60 211 Stichwortverzeichnis Babyschwimmen.................................................................................................70, 138 Babysitter...................................................................................................................122 Baumhof Psychologische Beratungsstelle................................................................165 Beckenboden(gymnastik)............................................................................................87 behinderte oder chronisch kranke Kinder...................................................................30 Behindertenhilfe.........................................................................................................173 Behinderung....................................................................................................28, 29, 75 Behinderung des Kindes ..........................................................................................168 Behinderung Ratgeber für Menschen mit ..................................................................30 Behinderung seelische..............................................................................................115 Behördendschungel.......................................................................................................9 Behördengänge.........................................................................................................204 Beistandschaft.............................................................................................................47 Beratung für Kinder suchtkranker Eltern...................................................................175 Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung...................................................173 Beratung und Hilfe bei Gewalt...................................................................................158 Beratungs und Prozesskostenhilfe..............................................................................41 Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Kreisgesundheitsamt.................................................................................................155 Beratungs- und Hilfsangebote bei Problemen in der Familie, Ehe, Erziehung.........164 Beratungsangebote für Alleinerziehende....................................................................59 Beratungslehrerausbildung.......................................................................................136 Beratungsstelle des Ev. Kirchenkreises für ausländische Flüchtlinge......................200 Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund ...................................................................................................................................150 Beratungsstellen für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge......................200 Bereitschaftsdienst Ärzte.............................................................................................63 Bereitschaftsdienst Kinderärzte...................................................................................62 Bernberg Bernis ........................................................................................................179 Berufsausbildung...............................................................................................143, 150 Berufsausbildung (BaE kooperativ)...........................................................................147 Berufsberatung..........................................................................................................143 Berufskolleg...............................................................................................................133 Berufsrückkehr..........................................................................................................148 Berufundfamilie GmbH..............................................................................................153 Besteuerung von Ehegatten........................................................................................19 Betreuung "Schule von acht bis eins".......................................................................125 Betreuung von Kindern unter drei Jahren.................................................................101 Betreuungsfreibetrag Erwerbsbedingter ....................................................................46 Betreuungsunterhalt allein Erziehende.......................................................................44 Betreuungsverfügung................................................................................................207 Beurkundungen...........................................................................................................47 BIGS – BürgerInformation Gesundheit und Soziales..................................................73 Bildung weiter durch..................................................................................................143 Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene Weiterführende .....................144 Bildungspaket..............................................................................................................20 Bildungsprämie..........................................................................................................151 212 Stichwortverzeichnis Bildungsscheck..........................................................................................................153 Bildungsstandort Gummersbach...............................................................................124 BIN-GO! Werkstattjahr NRW ....................................................................................145 BITS Arbeitslosenberatung.......................................................................................145 Blutspende.................................................................................................................209 Bobath.........................................................................................................................75 Boule- und Bocciaplatz..................................................................................................6 bqn2 Beratung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund....................................150 Bücherei / Bibliothek..................................................................................................138 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge..................................................................196 Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend................................20 Bundesstiftung „Mutter und Kind“................................................................................38 Bundesweite Angebote Beratungsstellen.................................................................174 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de...................................30 Bunte Päckchen..........................................................................................................39 Bürgermeister Frank Helmenstein.............................................................................177 BürgerService der Stadt Gummersbach.....................................................30, 180, 192 Bürgersprechstunde..................................................................................................177 Café esperanza...........................................................................................................59 Café Liebenswert.........................................................................................................60 Café together...............................................................................................................60 cafe-mammamia........................................................................................................168 Caritas...............................................................................................................144, 160 Caritas Kaufhaus.........................................................................................................41 Caritas Wohnwelt........................................................................................................41 Checkliste auffälliger Symptome.................................................................................67 Checkliste für Behördengänge und Anträge.............................................................204 CJD Olpe / Standort Gummersbach.........................................................................146 Dauerpflegekinder.....................................................................................................120 Deutsch als Fremdsprache.......................................................................................192 Deutsches Rotes Kreuz Kinderschutzberatung........................................................163 Deutschkenntnisse....................................................................................................197 Deutschkurs für Frauen ............................................................................................179 Diakonie Michaelshoven e.V. Haus Segenborn........................................................166 donum vitae ..............................................................................................................167 Düsseldorfer Tabelle....................................................................................................51 Dyskalkulie................................................................................................................135 Ehegattensplitting........................................................................................................19 Einbürgerung.............................................................................................................194 Einbürgerungstest.....................................................................................................196 Einkommen Hilfen für Familien mit geringem ............................................................38 Einnässen..................................................................................................................165 Einstiegsqualifizierung (EQJ)...................................................................................151 Einwohnermeldeamt..................................................................................................205 Elterngeld............................................................................................................15, 206 Elterngeldstelle............................................................................................................40 Elternschule.................................................................................................................70 213 Stichwortverzeichnis Elternzeit..............................................................................................................14, 204 Entwicklungs-- und Erziehungsberatung.....................................................................75 Entwicklungsbegleitung für Säuglinge, Kleinkinder und Eltern...................................75 Entwicklungsförderung................................................................................................74 Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach...............................................................180 Ernährungsfragen........................................................................................................70 Erste Hilfe Kurs am Kind.............................................................................................94 Erziehungsbeistand...................................................................................................113 Erziehungsberatung...................................................................................................112 Erziehungsfragen......................................................................................................138 Erziehungsprobleme Hilfe bei ...................................................................................113 esperanza..................................................................................................................168 Essstörungen.....................................................................................................165, 171 Fachbereich Jugend, Familie und Soziales...............................................................110 Fachbereich Schule und Sport der Stadt Gummersbach.........................................133 Fachhochschule Köln Abt. Gummersbach................................................................134 Fahrrad- und Mopedwerkstatt.....................................................................................42 Familien-Wegweiser....................................................................................................38 Familienberatung.......................................................................................................157 Familienbildung.........................................................................................................123 Familiengericht............................................................................................................57 Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik..................................54, 174 Familienkasse..............................................................................................................18 Familienwerkstatt Wiehl...............................................................................................77 Familienzentren.........................................................................................................101 Fehlgeburt Beratung nach Fehl- und Totgeburten............................................167, 168 Ferienfahrten.............................................................................................................178 Fernuniversität...........................................................................................................134 Flüchtlingsberatungsstelle.........................................................................................200 Fördermöglichkeiten und -programme Beruf und Ausbildung.................................143 Förderschulen............................................................................................................131 Förderverein PuSCH e.V.............................................................................................72 Fragen bei finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten.........................................168 Frank Helmenstein........................................................................................................5 Frau und Wirtschaft ..................................................................................................153 Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte.......................................................148 Frauenhaus...............................................................................................................158 Freiwilligenengagement aller Generationen................................................................60 Früherkennungsuntersuchungen................................................................................68 Geburtsortprinzip.......................................................................................................198 Geburtsurkunde...................................................................................................10, 204 GEPS Deutschland e.V...............................................................................................79 Gesamtschule............................................................................................................130 Geschenk für Kinder bedürftiger Familien...................................................................39 Geschwisterschule......................................................................................................70 Gesetzliche Betreuung .............................................................................................208 Gesund groß werden...................................................................................................68 214 Stichwortverzeichnis Gesunde Schule........................................................................................................170 Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises.......................73, 85, 92, 155, 156, 169 Gewalt........................................................................................................................158 Gewalt Netzwerk Oberberg – gegen ........................................................................159 Gewaltprävention.......................................................................................................136 GEZ...........................................................................................................................181 Gleichstellungsbeauftragte........................................................................................148 Griechisch-deutsche Gesellschaft.............................................................................202 Grundschulen............................................................................................................127 Grundsicherung...........................................................................................................25 Gumbala....................................................................................................................180 Gymnasien................................................................................................................129 Handwerkskammer zu Köln......................................................................................149 Hartz IV und BürgerService.......................................................................................180 Hartz IV und Elterngeld...............................................................................................15 Hartz IV und Kinderzuschlag.......................................................................................18 Hartz IV und Stromspar-Check kostenlos...................................................................39 Hartz IV und Verhütungsmittel.....................................................................................90 Hauptschulabschluss nachholen...............................................................................142 Hauptschulen.............................................................................................................130 Haus früher Hilfen........................................................................................................74 Hausapotheke.............................................................................................................93 Hausgeburt..................................................................................................................10 Hautschäden...............................................................................................................96 Hebamme....................................................................................................................10 Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt.........................................................10 Hebammenhilfe...........................................................................................................86 Hebammensprechstunde............................................................................................70 Heizkostenzuschuss zum Wohngeld...........................................................................35 Hexenbusch e.V. Freizeitpark .......................................................................................6 Hilfe in besonderen Lebenslagen................................................................................28 Hilfe zum Lebensunterhalt...........................................................................................23 Hirnbeschädigter Bund Deutscher ...........................................................................173 HIV Infektion..............................................................................................................172 HIV-infiziertes Kind......................................................................................................91 Hochbegabung..........................................................................................................135 Hochschulen..............................................................................................................134 Homepage des Oberbergischen Kreises www.obk.de................................................30 IB Internationaler Bund..............................................................................................147 ich-bin-gut..................................................................................................................143 ich-will-lernen.............................................................................................................140 Industrie- und Handelskammer zu Köln....................................................................149 Integration..........................................................................................................193, 198 Integration in den Beruf für Förderschüler................................................................133 Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach.........................................................196 Integrationshilfen für Wohnungslose.........................................................................202 Integrationslotsen......................................................................................................202 215 Stichwortverzeichnis Internetlinks...............................................................................................................174 Internetseite der Stadt Gummersbach www.gummersbach.de..................................27 Islamisches Zentrum.................................................................................................202 Jugend und Familie...................................................................................................187 Jugendamt.................................................................................................................110 Jugendamt Sekretariat Tel. 02261 871218................................................................111 Jugendclub Dieringhausen ...............................................................................188, 190 Jugendgerichtshilfe....................................................................................................116 Jugendheime - Jugendeinrichtungen........................................................................188 jugendliche Aussiedler Beratungsstelle für ..............................................................201 jugendliche Mütter.....................................................................................................168 Jugendmigrationsdienst............................................................................................201 Jugendzeltplatz..........................................................................................................188 Jugendzentren...........................................................................................................188 Jugendzentrum Bernberg .........................................................................................189 Jugendzentrum Innenstadt........................................................................................189 JuLeiCa-Schulung.....................................................................................................178 junge Eltern Steuerliche Regelung für die Eltern von ...............................................19 Junge Erwachsene ...................................................................................................115 junge Mütter in Notlagen.............................................................................................38 junge Mütter Schulpflichtbefreiung von .....................................................................11 junge Schwangere / Mütter Angebote für ...................................................................60 Juniorticket................................................................................................................181 Kath. Jugendgemeinschaftswerk..............................................................................201 Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen.........................169 Kids-World.................................................................................................................178 Kind nicht eheliches ....................................................................................................50 Kinder- / Jugendpsychiatrie.........................................................................................72 Kinder- und Jugendberatung.....................................................................................112 Kinder- und Jugendbücher........................................................................................138 Kinder-/Jugendlichensprechstunde...........................................................................177 Kinder-und Jugendärzte in Gummersbach.................................................................64 Kinderarzt – e..............................................................................................................61 Kinderarzt Wie finde ich den richtigen ?......................................................................65 Kinderärztlicher Notdienst - Telefon 02261 / 17-1189.................................................62 Kinderbetreuung........................................................................................................100 Kinderbetreuung in den Ferien ................................................................................178 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)....................................................................................101 Kinderfreibetrag...........................................................................................................19 kinderfreundliche Helferinnen und Helfer gesucht....................................................196 Kindergärten..............................................................................................................102 Kindergeld...........................................................................................................16, 206 Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer............................................................17 Kindergeldkasse..........................................................................................................16 Kinderhospiz Balthasar Jugendhospiz Balthasar........................................................83 Kinderkassetten / Kinder-CDs...................................................................................138 Kinderklinik..................................................................................................................71 216 Stichwortverzeichnis Kinderreisepass beantragen.....................................................................................205 Kinderschutz-Beratung..............................................................................................163 Kinderschutzbund Deutscher OV Oberberg.............................................................161 Kindertagespflege......................................................................................................118 Kinderzuschlag............................................................................................................18 Kindesunterhalt............................................................................................................51 Kindeswohl..................................................................................................................49 Kindeswohlgefährdung Hilfen bei .............................................................................122 Kirchen/Pfarrämter/Religiöse Gemeinschaften.........................................................182 Kleiderkammer Gummersbach....................................................................................42 Knochenmarkspende.................................................................................................210 Kommunales..............................................................................................................176 Kompass Erziehung....................................................................................................38 Kompetenzcheck Für Jugendliche und junge Erwachsene......................................145 Kondom.................................................................................................................90, 91 Kontaktkreis – leere Wiege.........................................................................................79 Koordinatorin für Gesundheitserziehung und -förderung beim Schulamt für den Oberbergischen Kreis..........................................................170 Körperbehinderte Selbsthilfe e.V. (RaBe)................................................................173 Krankenhaus Gummersbach.......................................................................................70 Krankenkasse..............................................................................................................11 Krankenversicherung des Kindes anmelden.............................................................205 Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderte und Rentner Verband Deutschland e.V. 173 Kriminalitätsopfer.......................................................................................................163 Krisensituationen.......................................................................................................120 Kulturzentrum Bruno – Goller – Haus.......................................................................139 Kündigungsschutz.......................................................................................................11 Landsmannschaften und Vertriebenenvereinigungen...............................................185 Legasthenie...............................................................................................................135 Lehrstellen.................................................................................................................143 Lehrstellenbörse........................................................................................................151 Lernförderung..............................................................................................................20 Leukämie...................................................................................................................209 linie-302.....................................................................................................................189 Lohnsteuerkarte...........................................................................................................12 Mediation.....................................................................................................................58 Mehrstaatigkeit..........................................................................................................194 Melchers Peter Dipl. Psych. Dr. rer. nat.....................................................................72 Migranten / Migrantinnen Suchtberatung für ............................................................170 Migrations- und Integrationsarbeit Kommunale .......................................................193 Migrationserstberatung..............................................................................................200 Migrationshintergrund........................................................................................196, 197 Migrationshintergrund Berufsausbildung...................................................................150 Migrationshintergrund für Kinder aus Familien mit ..................................................196 minderjährigen Schwangere......................................................................................168 Missione Catholica Italiana........................................................................................202 Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern............................................................195 217 Stichwortverzeichnis Mobbing in der Schule...............................................................................................135 Mobile Jugendarbeit..................................................................................................189 Montessori-Pädagogik.................................................................................................75 Musical-Projekt Oberberg..........................................................................................137 Musikschule...............................................................................................134, 137, 180 Musiktherapie..............................................................................................................75 Mutter-Kind Bundesstiftung.........................................................................................38 Mutter-Kind-Haus........................................................................................................60 Mutter-Kind-Kur...........................................................................................................59 Müttercafe....................................................................................................................70 Mutterschaftsgeld..............................................................................................204, 205 Mutterschutz................................................................................................................10 Nabelschnurblut Nabelschnurblutspende.................................................................210 neutrale Anlaufstelle Kinderschutz-Beratung DRK...................................................163 nina + nico Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen e.V.......................162 NO Netzwerk Oberberg gegen Gewalt.....................................................................158 Notfall – Telefonnummern finden Sie vorn links in diesem Ordner...........................222 Notfall-Praxis kinderärztliche Krankenhaus Gummersbach........................................62 Nummer gegen Kummer – Elterntelefon...........................................................171, 222 Nummer gegen Kummer – Kinder/Jugendtelefon.............................................171, 222 Oberberg Pass..........................................................................................................180 Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH......................173 Oberbergischer Kreis Amt für Soziale Angelegenheiten............................................30 Oberbergisches Bündnis für Familie...................................................................59, 154 Ogs = Offene Ganztagsgrundschule ........................................................................124 Online Beratung für Jugendliche...............................................................................174 Opferschutzhilfe Polizei.............................................................................................161 Organspende.............................................................................................................209 OVAG / VRS..............................................................................................................181 Paarberatung...............................................................................................................57 Paten gesucht............................................................................................................196 Patienteninformationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung.................................66 Patientenverfügung...................................................................................................207 Patientenvollmacht....................................................................................................208 Persönlichkeitsentwicklung........................................................................................115 Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftige.....................................................................28, 29 Pflegeberatung............................................................................................................29 Pflegeeltern...............................................................................................................121 Plötzlicher Säuglingstod - Das Risiko mindern...........................................................80 Plötzlicher Säuglingstod SIDS Hilfe für Betroffene.....................................................79 Pränataldiagnostik.....................................................................................................164 Probleme in der Familie Hilfe bei...............................................................................112 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Baumhof. . .165 Psychologische Beratungsstelle Wipperfürth Herbstmühle........................................78 Quartiersmanagement Bernberg Quartiersmangerin................................................179 Ratgeber für Menschen mit Behinderung...........................................................75, 173 rauchfreie Umgebung für Ihr Kind...............................................................................80 218 Stichwortverzeichnis Realschulen...............................................................................................................129 Regionalagentur Region Köln...................................................................................148 Riestervertrag Kinderzulage im...................................................................................19 Rückbildungsgymnastik Rückbildungskurse.........................................................70, 87 Rückenlage..................................................................................................................80 Schlafsack...................................................................................................................82 Schlafstörungen.........................................................................................................165 Schnittstellenmanagement für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund........196 Schreibabys.................................................................................................................78 Schulabschluss nachholen........................................................................................141 Schulabschlüsse Unterstützung beim Nachholen von .............................................140 Schulamt....................................................................................................................133 Schulbasispaket..........................................................................................................20 Schuldnerberatung..............................................................................................41, 172 Schullaufbahnberatung.............................................................................................136 Schulleistungsschwierigkeiten...................................................................................136 Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern...................................................................11 Schulpsychologischer Dienst....................................................................................135 Schütteltrauma bei Kindern.........................................................................................85 Schwerbehindertenausweis........................................................................................30 Schwierigkeiten mit Schule, Beruf, Freizeit, Freundeskreis, Partnerschaft, Eltern ..165 Selbsthilfebüro Gummersbach......................................................................59, 79, 171 sexueller Missbrauch Hilfe bei nina +nico.................................................................162 Sonnenschutz für Kinder: das können Sie tun......................................................95, 96 Sorgeerklärung............................................................................................................47 Sorgerecht...................................................................................................................48 Sozialdienst katholischer Frauen und Männer............................................................59 Soziale Dienste Oberberg.........................................................................................170 Soziale Hilfen...............................................................................................................22 Sozialintegration........................................................................................................136 Sozialpädagogische Familienhilfe ............................................................................113 Sparkassen-und-Bürgerstiftung.....................................................................................7 Spätaussiedler...........................................................................................................201 Spielgruppe für Kinder mit und ohne Behinderung...................................................138 Spielplätze in Gummersbach....................................................................................106 Sportangebote in Gummersbach..............................................................................186 Sprachentwicklung....................................................................................................197 Sprachförderung........................................................................................................197 Sprachkenntnisse in einer Arzt-Praxis........................................................................66 Sprachlerncafés.........................................................................................................197 Sprachtherapie............................................................................................................75 Staatsangehörigkeit...................................................................................194, 198, 199 Stadtbücherei............................................................................................................180 Stadtteilferienspiele...................................................................................................178 Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit..................................................179 Stalking......................................................................................................................162 Standesamt..................................................................................................................10 219 Stichwortverzeichnis Starke Eltern – starke Kinder....................................................................................138 start-klar Berufsperspektiven für Jugendliche und junge Erwachsene.....................145 Startercenter für Gründerinnen.................................................................................154 Steinmüller Bildungszentrum ....................................................................................148 Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende............................................................46 Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern...............................................19 Stiftung Mutter und Kind............................................................................................167 Stillambulanz...............................................................................................................70 Stillen...........................................................................................................................81 Straffälligkeit von Jugendlichen ................................................................................116 Streetworker..............................................................................................................189 Stromkosten.................................................................................................................39 Studieren mit Kind.....................................................................................................148 Sucht- und Drogenberatung Suchtnotruf : 0221 19700........................................170 Suchtberatung für Migranten / Migrantinnen.............................................................203 Supervisionsgruppen für Beratungslehrer und Sozialpädagogen............................136 Tafel e. V Suppenküche.............................................................................................42 Tagesgruppe..............................................................................................................114 Tagesmutter Tagesvater gesucht..............................................................................119 Tagesmütter und Tagesväter.....................................................................................101 Tagesmütternetz Oberberg e.V.................................................................................120 Tagespflegekinder......................................................................................................118 Teens-World ..............................................................................................................178 Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind.............................................149 Telefonseelsorge...............................................................................................171, 222 Theater der Stadt Gummersbach......................................................................139, 180 Theodor-Heuss-Akademie........................................................................................134 Tischtennisplatten..........................................................................................................6 Totgeburt Beratung nach...........................................................................................167 Trauerzentrum für Kinder Thalita ................................................................................84 Trennungs- und Scheidungsberatung.........................................................................57 Türkischer Elternverein Bergneustadt.......................................................................202 Türkischer Kulturverein.............................................................................................202 U1 – J1........................................................................................................................68 Überwärmung und Überdeckung................................................................................81 Umgang, Besuch.........................................................................................................51 Umgangsrecht.............................................................................................................49 Umgangsregelung.......................................................................................................57 Unterhalt für nicht Verheiratete....................................................................................53 Unterhaltsanspruch.....................................................................................................47 Unterhaltsvorschuss..............................................................................................44, 52 Väter nicht verheiratete Neue Regelung für ...............................................................48 Väterberatung............................................................................................................168 Vaterschaft feststellen.................................................................................................50 Vaterschaftsanerkennung..............................................................................12, 47, 204 Vaterschaftsrecht.........................................................................................................49 Vaterschaftstest...........................................................................................................51 220 Stichwortverzeichnis Verband allein erziehender Mütter und Väter..............................................................53 Verband berufstätiger Mütter.....................................................................................153 Verbesserung der Lebensqualität der im Stadtteil lebenden Menschen..................179 Verein für Soziale Bildungsarbeit e.V........................................................................134 Verhaltensauffälligkeiten............................................................................................136 Verhütung Verhütungsmittel Stillen?.........................................................................90 Verzeichnis der Hebammen........................................................................................10 VfL Gummersbach.....................................................................................................181 Villa Adebar..................................................................................................................78 Vojta.............................................................................................................................75 Volkshochschule Gummersbach...............................................................134, 138, 180 Vorlesepaten gesucht................................................................................................196 Vorsorgevollmacht.....................................................................................................208 VSB gGmbH..............................................................................................................145 Wegbegleiter für Kinder mit Migrationshintergrund gesucht.....................................196 Weisser Ring.............................................................................................................163 Weitblick......................................................................................................................60 Weiterbildung.....................................................................................................143, 151 Weiterbildungskurse..................................................................................................144 Weltkindertag.............................................................................................................178 Wibbelstetze Oberberg................................................................................................77 Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen....................................................................149 Willkommen - Wenn es anders kommt........................................................................75 Wirtschaftliche Hilfen...................................................................................................13 Wirtschaftliche Hilfen für Alleinerziehende..................................................................44 Wochenbettbetreuung.................................................................................................86 Wohnberatung und -vermittlung..................................................................................37 Wohnberechtigungsschein..................................................................................36, 181 Wohngeld...............................................................................................................31, 32 Wohnprojekt für junge Mütter/Väter Knotenpunkt.......................................................60 Wohnungslose Fachberatung für .............................................................................166 wohnungslose Frauen...............................................................................................166 Wohnungsvermittlung..................................................................................................31 Zahngesundheit...........................................................................................................69 Zirkusbegegnungscamp............................................................................................178 Zuflucht für geschlagene und misshandelte Frauen und ihre Kinder ......................158 Zukunft Berufliche von Jugendlichen........................................................................144 Zuschüsse zur Deckung einzelner Kinder- und Jugendveranstaltungen.................190 Zuständige Stellen für wirtschaftliche / soziale Hilfen.................................................40 zweisprachige Erziehung..........................................................................................197 Zwischen- und Abschlussprüfungen intensive Vorbereitung auf .............................148 221 Notfall – Telefonnummern Rettungswagen und Notarzt Feuerwehr Polizei 112 112 110 Kinderärztlicher Notdienst Giftnotrufzentrale 02261/171189 0228/19240 Suchtnotruf 0221/19700 Notdienst – Ärzte (0,14 Euro pro Anruf) Arztnotrufzentrale Zahnarzt Augenarzt HNO Arzt 01805/044100 01805/98700 0180/5044100 0180/5044100 Krankenhaus Gummersbach Krankenhaus Engelskirchen Krankenhaus Lindlar Krankenhaus Waldbröl Krankenhaus Wipperfürth 02261/170 02263/810 02266/910 02291/820 02267/8899 Apotheken Notdienst 0180/5938888 Notruf Psychiatrie 02261/171300 Jugendamt Bereitschaftsdienst bei akuter Kindeswohlgefährdung 112 Frauenhaus Oberberg 0180/5005532 Telefonseelsorge Nummer gegen Kummer (Elterntelefon) Nummer gegen Kummer (Kinder-und Jugendtelefon) 0800/1110111 0800/1110550 0800/1110333 Babyklappe Krankenhaus Gummersbach Wilhelm – Breckow - Allee 20 51643 Gummersbach Die Babyklappe befindet sich auf der Rückseite der Kinderambulanz Funktionen, Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten im Ressort „Pädagogische Hilfen“ des Stadtjugendamtes Gummersbach Mitarbeiter/in Telefon Vertretung Herr Schulte Frau Ahmadi-Bruchhausen Herr Kämpfer Herr Ponzel Herr Boers Frau Fittig Herr Adleff Frau Stegmann Frau Gelhausen 871205 871222 871209 871208 871224 872207 872201 871207 871202 Frau Ahmadi-Bruchhausen Herr Schulte Herr Ponzel Herr Boers Herr Kämpfer Frau Stegmann Frau Gelhausen Frau Fittig Herr Adleff Frau Brambach Frau Brünninghaus Frau Schneider 872208 871223 872222 Frau Henrich Herr Arnds Team Kernzuständigkeit Funktion Krisendienst Mitte Innenstadt Mitte Niederseßmar West Strombach West Dieringhausen West Hülsenbusch Ost Bernberg/Rebbelroth Ost Bernberg Ost Derschlag Ost Bernberg/Talsperre Bezirkssozialdienst Bezirkssozialdienst Bezirkssozialdienst Bezirkssozialdienst Bezirkssozialdienst Bezirkssozialdienst Bezirkssozialdienst Bezirkssozialdienst Bezirkssozialdienst Mo. 08:30-16:00 Mo.08:30-16:00 Do. 08:30-17:00 Di. 08:30-16:00 Fr. 08:30-12:00 Fr. 08:30-12:00 Mi. 08:30-16:00 Di. 13:00-16:00 Mi. 08:30-13:00 Frau Schneider Frau Brambach Frau Brünninghaus Mitte Ost West Gummersbach Gummersbach Gummersbach Pflegekinderdienst Pflegekinderdienst Pflegekinderdienst Mi. 08:30-16:00 Di. 08:30-13:00 Di. 08.30-13:00 871203 872205 Herr Arnds Frau Henrich Ost Mitte Gummersbach Gummersbach Jugendgerichtshilfe Jugendgerichtshilfe Do.13:00-17:00 Do. 08:30-13:00 Frau Fittig Frau Spira Frau Adolphs Frau Eckhardt Frau Kolken 015774429439 01515509152 015779457151 01637932900 Frau Spira Frau Fittig Frau Eckhardt Frau Adolphs Herr Steinbrügge Gummersbach Gummersbach Gummersbach Gummersbach Gummersbach Ambulanter Dienst Ambulanter Dienst Ambulanter Dienst Ambulanter Dienst Ambulanter Dienst Frau Kösling Frau Pohlheim von Herr Steinbrügge Herr Mohr Frau Sprenger-Risken Herr Steiner Frau Kesehage Frau Langlotz 0157 84421166 015784115842 01783303026 872212 871212 871204 871218 871218 Frau Pohlheim von Frau Kösling Herr Steiner Frau Sprenger-Risken Herr Mohr Herr Schulte Frau Langlotz Frau Kesehage Gummersbach Gummersbach Gummersbach Gummersbach Gummersbach Gummersbach Gummersbach Gummersbach Familienhebamme/AD Familienhebamme/AD Koordinator AD Trennungs/Scheidungsb. Trennungs/Scheidungsb. Leitung, Jugendhilfeplanung Do 13:00-17:00 Sekretariat Sekretariat Wir bitten um Verständnis, wenn der gewünschte Gesprächspartner nicht erreichbar ist. Oftmals sind im Sozialdienst akute Krisen zu bearbeiten. Nutzen Sie bitte in diesen Fällen die Anrufbeantworter, oder wenden sich an das Sekretariat. Hier erhalten Sie auch differenzierte Auskünfte in Zuständigkeitsfragen. Sekretariat Fax Jugendamt: 02261 871218 02261 876218 Team Team Mitte Team West Team Ost Stadtteil Windhagen, Innenstadt, Niederseßmar Hülsenbusch, Strombach, Dieringhausen Talsperrenbereich, Derschlag, Bernberg