Finanzbericht 2015 - Bundesfinanzministerium

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Finanzbericht 2015
2013
Stand und voraussichtliche Entwicklung der
Finanzwirtschaft im gesamtwirtschaftlichen
Zusammenhang
Finanzbericht 2015
Stand und voraussichtliche Entwicklung der
Finanzwirtschaft im gesamtwirtschaftlichen
Zusammenhang
Abgeschlossen am 8. August 2014
Inhaltsverzeichnis ............................................Seite
1.7
Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
in Deutschland bis 2018 ......................................... 83
1.7.1
1.7.2
1.7.3
1.7.3.1
1.7.3.2
1.7.3.3
Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung .......................
Ausblick auf 2015 ....................................................
Mittelfristige Wirtschaftsentwicklung bis 2018 .......
Produktionspotenzial ................................................
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ...........
Ergebnisse ................................................................
0.
Einführung................................................ 7
1.
Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
1.1
Der Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung
ist erreicht ............................................................... 11
1.1.1
1.1.2
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2014 bis 2018 . 11
Bundeshaushalt 2015 und Finanzplan bis 2018 ....... 13
1.2
Entwicklung der Schuldenstandsquote ................ 15
1.3
Die Ausgaben des Bundes ...................................... 17
1.
1.3.1
1.3.2
Überblick .................................................................. 17
Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach
Aufgabenbereichen .................................................. 17
Soziale Sicherung ..................................................... 17
Verteidigung ............................................................. 25
Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher
Verbraucherschutz .................................................... 25
Wirtschaftsförderung und Energie ........................... 27
Verkehr ..................................................................... 31
Bau und Stadtentwicklung ....................................... 32
Bildung, Wissenschaft, Forschung und kulturelle Angelegenheiten............................................................ 33
Umweltschutz ........................................................... 40
Sport ......................................................................... 41
Innere Sicherheit, Zuwanderung .............................. 41
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung ............................................................. 41
Allgemeine Finanzwirtschaft ................................... 41
Sondervermögen ...................................................... 45
Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes 49
Überblick .................................................................. 49
Konsumtive Ausgaben ............................................. 49
Investive Ausgaben .................................................. 49
Aufteilung nach Ausgabearten ................................. 49
Aufteilung nach Aufgabenbereichen ........................ 53
Die Finanzhilfen des Bundes ................................... 55
Die Personalausgaben und Stellenentwicklung
des Bundes ............................................................... 56
2.
3.
1.3.2.1
1.3.2.2
1.3.2.3
1.3.2.4
1.3.2.5
1.3.2.6
1.3.2.7
1.3.2.8
1.3.2.9
1.3.2.10
1.3.2.11
1.3.2.12
1.3.2.13
1.3.3
1.3.3.1
1.3.3.2
1.3.3.3
1.3.3.3.1
1.3.3.3.2
1.3.4
1.3.5
1.4
Die Einnahmen des Bundes ................................... 56
1.4.1
1.4.2
1.4.2.1
1.4.2.2
1.4.2.3
1.4.3
1.4.3.1
1.4.3.2
1.4.3.3
1.4.3.4
1.4.4
Überblick ..................................................................
Steuereinnahmen ......................................................
Steuerpolitik: Rückblick und laufende Projekte ......
Ergebnisse der Steuerschätzung ...............................
Steuerpolitik: Vorschau ............................................
Sonstige Einnahmen .................................................
Überblick ..................................................................
Privatisierungspolitik ...............................................
Bundesimmobilienangelegenheiten .........................
Gewinne der Deutschen Bundesbank.......................
Kreditaufnahme ........................................................
1.5
Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen
öffentlichen Ebenen ................................................ 68
1.5.1
1.5.2
1.5.2.1
1.5.2.2
1.5.3
Die Finanzbeziehungen zwischen EU
und Bund ..................................................................
Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens ...............
Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens ...............
Bundesergänzungszuweisungen ...............................
Die Leistungen des Bundes an inter- und
supranationale Organisationen
(ohne Beiträge an den EU-Haushalt) .......................
Tabellen im Finanzplan
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
56
58
58
62
63
65
65
65
66
67
67
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
79
Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts
jenseits des Finanzplanzeitraums ......................... 80
1.6.1
1.6.2
1.6.3
1.6.4
1.6.5
1.6.6
Zinsausgaben ............................................................
Versorgungsausgaben ...............................................
Gewährleistungen .....................................................
Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen .
Öffentlich Private Partnerschaften ...........................
Verpflichtungsermächtigungen .................................
Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen
Nettokreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum ..
Der Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 ..............
Die Ausgaben des Bundes 2013 bis 2018 nach
Aufgabenbereichen ..................................................
Versorgungsausgaben des Bundes
2014 bis 2018 ...........................................................
Übersicht zum Finanzplan „Energie- und
Klimafonds“ 2014 bis 2018 .....................................
Aufteilung der Ausgaben 2013 bis 2018 nach
Ausgabearten ............................................................
Die Investitionsausgaben des Bundes 2013 bis
2018 - aufgeteilt nach Ausgabearten - ......................
Die Investitionsausgaben des Bundes 2013 bis
2018 - aufgeteilt nach den größten
Einzelaufgaben -.......................................................
Entwicklung der Kinderfreibeträge und des
Kindergeldes ab 1998 ...............................................
Die Steuereinnahmen des Bundes 2014 bis 2018 ....
Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahre 2015 ......
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des
Bundes 1994 bis 2013 ..............................................
Kreditfinanzierungsübersicht 2013 bis 2018 ............
Eigenmittelabführungen des Bundes an den
EU-Haushalt 2014 bis 2018 .....................................
Versorgungsausgaben des Bundes bis 2050 .............
Private Vorfinanzierung öffentlicher
Baumaßnahmen ........................................................
Öffentlich Private Partnerschaften ...........................
Erwerbstätige, Produktivität und
Wirtschaftswachstum ...............................................
Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu
Marktpreisen (in jeweiligen Preisen) .......................
13
15
20
43
46
50
52
54
60
61
67
69
76
77
81
82
82
86
87
Schaubilder im Finanzplan
68
68
68
79
1.6
83
84
84
84
85
85
11.
12.
13.
14.
80
80
80
81
81
83
15.
3
Entwicklung der Schulden des Bundes
2000 bis 2015 ...........................................................
Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben ...........
Die Ausgaben des Bundes im Jahr 2015 nach
Einzelplänen .............................................................
Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen
des Bundes 2009 bis 2018 ........................................
Entwicklung der jahresdurchschnittlichen
Arbeitslosenzahlen 2005 bis 2018 ...........................
Ausgaben für Bildung und Forschung aus
dem Bereich des BMBF 2000 bis 2018 ...................
Entwicklung der Zinslasten des
Bundes 2005 bis 2018 ..............................................
Entwicklung der Finanzhilfen des
Bundes 2002 bis 2018 ..............................................
Anteil der Personalausgaben am Bundeshaushalt ....
Entwicklung des Stellenbestandes in der
Bundesverwaltung 1992 bis 2015 ............................
Einnahmenstruktur des Bundes im Jahre 2015 ........
Entlastung der Arbeitnehmerhaushalte bis 2014 ......
Entwicklung des Einkommensteuertarifs bis 2014 ..
Anteile von Bund, Ländern, Gemeinden und EU
am Gesamtsteueraufkommen 2005 bis 2018 ...........
Tatsächliche Anteile am Umsatzsteueraufkommen 2005 bis 2018 ............................................
12
16
16
17
22
34
42
55
56
57
57
60
66
77
78
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.2.1
2.1.2.2
2.1.3
2.1.4
2.1.4.1
2.1.5
2.1.6
3.
Der Haushalt des Bundes ...................... 91
Entwurf des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2015 ......................... 91
Gesamtübersicht (in Mrd. €)*).................................91
Die Ausgaben nach Einzelplänen.............................91
Übersicht ..................................................................91
Wichtige Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ....92
Wichtige Ausgabepositionen (in Mio. €) .................95
Die Verpflichtungsermächtigungen nach
Einzelplänen ............................................................99
Übersicht ..................................................................99
Wichtige Einnahmepositionen ...............................100
Die Stellenausstattung des Bundes ........................100
Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2015 ......................... 103
3.1
Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage .................103
3.1.1
3.1.2
3.1.4
3.1.5
3.1.6
3.1.7
3.1.8
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen .........103
Konjunkturentwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2015............................................103
Entwicklung der gesamtwirtschftlichen Produktion
und der Beschäftigung ...........................................104
Nachfrage...............................................................104
Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte ....104
Einkommensverteilung ..........................................104
Preisniveauentwicklung .........................................104
Ausblick 2015, Chancen und Risiken ....................105
3.2
Öffentlicher Gesamthaushalt ..............................105
3.2.1
3.2.2
3.2.3
Überblick ...............................................................105
Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie
Extrahaushalte des Bundes ....................................106
Mittelfristiger Ausblick bis 2018 ...........................106
3.3
Die Vermögensrechnung des Bundes .................. 113
3.4
Kreditmanagement des Bundes ......................... 114
3.4.1
3.4.1.1
Entwicklung der Verschuldung .............................. 114
Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner
Sondervermögen .................................................... 115
Zinsen und Tilgungen des Bundes und seiner
Sondervermögen .................................................... 115
Neuverschuldung des Bundes und seiner
Sondervermögen am Kapitalmarkt ........................ 116
Gesamtverschuldung von Bund und
Sondervermögen nach Geschäftsarten ................... 116
Rechtsgrundlage und beteiligte Institutionen ......... 119
3.1.3
3.4.1.2
3.4.1.3
3.4.1.4
3.4.2
3.5
Die Verschuldung des Bundes am Kreditmarkt 120
3.5.1
Gesamtverschuldung des Bundes und seiner
Sondervermögen im Abschnitt 3.4.1.4
(Zusammenstellung 6) ...........................................120
Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne
Sondervermögen) in der Vermögensrechnung des
Bundes im Abschnitt 8.1 (Übersicht 2) ..................120
Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten
und Körperschaftsgruppen im Abschnitt 8.3
(Übersicht 10) ........................................................121
Schuldenstand in der Abgrenzung des
Maastricht-Vertrages ..............................................121
3.5.2
3.5.3
3.5.4
3.6
Entwicklung des Steueraufkommens und
Überlegungen zur Steuerschätzung 2014 ...........123
3.6.1
Entwicklung und Verteilung des
Steueraufkommens.................................................123
Überlegungen zur Steuerschätzung für das
Haushaltsjahr 2015 ................................................126
Schlussbemerkung .................................................128
3.6.2
3.6.3
4.
Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2013 bis Juni 2014 ... 131
4.1
Änderungen auf dem Gebiet der Besitz- und
Verkehrsteuern.....................................................131
4.2
Änderungen auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern
und des nationalen Zollrechts ............................131
4.3
Änderungen auf dem Gebiet des Internationalen
Steuerrechts ..........................................................132
5.
Finanzbeziehungen zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden .................... 135
5.1
Überwachung der Haushalte von Bund und
Ländern durch den Stabilitätsrat .......................135
5.2
Finanzbeziehungen zwischen Bund und
Ländern ................................................................136
5.2.1
Beteiligungsverhältnis an den
Gemeinschaftsteuern..............................................136
Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern ...136
Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der
Länder und Gemeinden (GV) ...............................138
Weitere Bundesleistungen für den öffentlichen
Personennahverkehr ...............................................139
5.2.2
5.2.3
5.2.4
5.3
Finanzen der Länder und Gemeinden ...............139
5.3.1
5.3.1.1
5.3.1.2
5.3.1.3
5.3.2
5.3.3
Zur Finanzwirtschaft der Länder ...........................139
Zur Entwicklung der Ausgaben .............................139
Zur Entwicklung der Einnahmen ...........................140
Schuldenstand ........................................................140
Finanzausgleich unter den Ländern .......................142
Zur Finanzwirtschaft der Gemeinden und
Gemeindeverbände ................................................148
Eckdaten zur Entwicklung der Haushalte der
Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013......148
Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände
2011 bis 2013 .........................................................150
Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände
2011 bis 2013 .........................................................154
Anhang: Ausgewählte Daten zur Entwicklung
der Finanzen der Gemeinden/Gemeindeverbände
2004 bis 2013.........................................................157
5.3.3.1
5.3.3.2
5.3.3.3
5.3.3.4
4
6.
Die Finanzen der EU und internationale
Finanzbeziehungen .............................. 173
6.1.
Finanzen der EU ..................................................173
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
6.1.6
6.1.7
6.1.8
6.1.9
Finanz- und Wirtschaftspolitik...............................173
Europäische Finanzmarktpolitik ............................177
Steuerharmonisierung ............................................180
Zollwesen...............................................................180
Außenbeziehungen der Europäischen Union .........181
Finanzverfassung der EU .......................................183
Der Haushalt der EU ..............................................185
Die Agrarfinanzierung ...........................................185
Steuerpolitik...........................................................185
6.2
Leistungen im internationalen Bereich ..............187
7.
Tabellen .......................................... 191
Tabelle 1:
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre
Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950 bis
2018 – Gesamtüberblick – ............................192
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
– in Mio. € – ...................................................202
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 –
Anteile in Prozent –........................................ 211
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 –
Ausgewählte Titel und Funktionen – .............219
Die Ausgaben des Bundes nach
volkswirtschaftlichen Arten in den Haushalten
1952 bis 2018 – in Mio. € – ...........................226
Die Einnahmen des Bundes nach
volkswirtschaftlichen Arten in den
Haushaltsjahren 1952 bis 2018 – in Mio € – ..234
Die Ausgaben des Bundes nach
volkswirtschaftlichen Arten
Tabelle 7a: Anteile in Prozent 1952 bis 2018
Tabelle 7b: Durchschnittliche Veränderungsraten in Prozent 2004 bis 2018 .......................242
Die Einnahmen des Bundes nach
volkswirtschaftlichen Arten
Tabelle 8a: Anteile in Prozent 1952 bis 2018
Tabelle 8b: Durchschnittliche Veränderungsraten in Prozent 2004 bis 2018 .......................250
Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt .....259
Die Steuereinnahmen des Bundes in den
Haushaltsjahren 1950 bis 2015 ......................261
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach
Steuerarten 1950 bis 2015 ..............................267
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach
Gebietskörperschaften 1970 bis 2015 ............284
Finanzielle Auswirkungen der
Steuerrechtsänderungen .................................295
Die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste
und die Haushaltsvorgriffe .............................299
Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen
von Bund, Ländern und Gemeinden –
Gruppierung der Ausgaben und Einnahmen
nach Arten ......................................................301
Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden –
Querschnittsübersicht der Ausgaben des Bundes
nach Aufgabenbereichen und Ausgabearten...305
Ausgaben der Bundesressorts für den
Umweltschutz und für Maßnahmen mit
umweltverbessernder Wirkung .......................309
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der
inländischen Kulturpolitik ..............................316
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ......322
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Tabelle 11:
Tabelle 12:
Tabelle 13:
Tabelle 14:
Tabelle 15:
Tabelle 16:
Tabelle 17:
Tabelle 18:
Tabelle 19:
8.
Übersichten .................................... 329
8.1
Vermögen und Schulden des Bundes ..........330
Übersicht 1:
Übersicht 2:
Übersicht 3:
Übersicht 4:
Vermögen des Bundes zum 31.12.2013 .........330
Schulden des Bundes zum 31.12.2013 ...........331
Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes .332
Bürgschaften, Garantien und sonstige
Gewährleistungen des Bundes............ ...........338
8.2
Finanz- und Wirtschaftsdaten .....................344
Übersicht 5: Wichtige finanzpolitische Maßnahmen in
den Jahren 2013 und 2014..............................344
Übersicht 6: Wichtige währungs- und kreditpolitische
Maßnahmen in den Jahren 2013 und 2014 .....355
8.3
Finanzstatistische Übersichten ....................356
Übersicht 7: Ausgaben der öffentlichen Haushalte
2006 bis 2011 – Nettoausgaben nach
Aufgabenbereichen – ....................................356
Übersicht 8: Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen
Haushalte nach Arten 2006 bis 2011 ..............359
Übersicht 9: Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen
Haushalte 2012 und 2013 ...............................371
Übersicht 10: Schulden der öffentlichen Haushalte am
31.12.2013 nach Arten und
Körperschaftsgruppen ....................................373
Übersicht 11: Entwicklung des Personalstandes...................374
Übersicht 12: Die Ausgaben und Einnahmen der Länder
2008 bis 2014 .................................................378
8.4
Internationale Finanz- und
Wirtschaftsdaten ..........................................382
Übersicht 13: Finanz- und Wirtschaftspolitik 2013/2014
in wichtigen Industrieländern .........................382
Übersicht 14: Gesamtwirtschaftliche Daten im
internationalen Vergleich................................385
Übersicht 15: Einnahmen und Ausgaben im internationalen
Vergleich ........................................................388
Übersicht 16: Abgabenquoten im internationalen
Vergleich ........................................................391
Übersicht 17: Steuerquoten im internationalen Vergleich ....392
Übersicht 18: Öffentliche Finanzen – Einnahmen nach
Hauptsteuerarten und Sozialversicherungsbeiträgen – .....................................................393
Übersicht 19: Öffentliche Finanzen – Abgabeneinnahmen
nach ertragsberechtigten Körperschaften .......394
5
Abkürzungsverzeichnis
AA
Abs.
Abschn.
ÄndG
aF
AfA
AFBG
AIG
AKG
Anh.
Anm.
AO
Art.
AstV
BA
BAföG
BBk
BerlinFG
BewG
BGBl.
BHG
BHO
BIP
BK
BKAmt
BKGG
BKM
BMAS
BMBF
BMEL
BMF
BMF-Dok.
BMFSFJ
BMG
BMI
BMJV
BMUB
BMVI
BMVg
BMWi
BMZ
BPr
BR
BReg
BRH
BSP
BT
BT-Drs.
Buchst.
BVerfG
BZSt
DB
DfBest.
DFG
d. h.
DV
€
EAG
EAGFL
EALG
ECOFIN-Rat
ECU
EDIP
EFRE
EFTA
EFWZ
EG
EGKS
EIB
EntflechtG
EP
Epl.
ER
ERE
Erl.
ER
ERP
ESF
ESt
EstDV
EstG
EstRG
EU
EWS
EWWU
EZB
f.
ff.
FhG
FuE
GewSt
GG
ggf.
GMBl.
GRW
GV
GVFG
GWK
HG
HGrG
Auswärtiges Amt
Absatz
Abschnitt
Änderungsgesetz
alte Fassung
Absetzung für Abnutzung
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Auslandsinvestitionsgesetz
Allgemeines Kriegsfolgengesetz
Anhang
Anmerkung
Abgabenordnung
Artikel
Ausschuss der Ständigen Vertreter bei der EG
Bundesagentur für Arbeit
Bundesausbildungsförderungsgesetz
Deutsche Bundesbank
Berlinförderungsgesetz
Bewertungsgesetz
Bundesgesetzblatt
Berlinhilfegesetz
Bundeshaushaltsordnung
Bruttoinlandsprodukt
Bundeskanzlerin
Bundeskanzleramt
Bundeskindergeldgesetz
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium der Finanzen
BMF-Dokumentation
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundespräsident
Bundesrat
Bundesregierung
Bundesrechnungshof
Bruttosozialprodukt
Deutscher Bundestag
Bundestagsdrucksache
Buchstabe
Bundesverfassungsgericht
Bundeszentralamt für Steuern
Deutsche Bahn AG
Durchführungs-Bestimmungen
Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V.
das heißt
Durchführungsverordnung
Euro
Europäische Atom Gemeinschaft
Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz
Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten
Europäische Währungseinheit des EWS
European Defence Improvement Program
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
European Free Trade Association (Europäische Freihanddelszone)
Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit
Europäische Gemeinschaften
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Europäische Investitionsbank
Entflechtungsgesetz
Europäisches Parlament
Einzelplan
Europäischer Rat
Europäische Rechnungseinheit
Erläuterung(en)
Europäischer Rat
European Recovery Program
Europäischer Sozialfonds
Einkommensteuer
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Einkommensteuergesetz
Gesetz zur Reform d. Einkommensteuer, d. Familienlastenausgleichs und
der Sparförderung (Einkommensteuerreformgesetz)
Europäische Union
Europäisches Währungssystem
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Europäische Zentralbank
folgende (Seite)
folgende (Seiten)
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Forschung und Entwicklung
HGF
HVE
IDA
idF
InvHG
InvZulG
i. V. m.
IWF
Kan$
Kap.
KapStDV
KfW
KfzSt
KHG
KSt
KStDV
KStG
KVStG
LAF
LAG
LSt
Mio.
MPG
Mrd.
MWSt
NATO
nF
Nr.
OECD
Öffa
ÖPNV
OPEC
PISA
%
rd.
RE
RegE
RegG
RepG
RVO
s.
s. a.
SGB
SGB III
sog.
StabZG
StÄndG
StAnpG
StEntlG
StWG
SZR
Tit.
Tz.
u. a.
u. dgl.
ÜBS
US-$
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UStDB
UStDV
UStG
VE
VermBG
veröff.
vgl.
VGR
VN
VO
VSt
v.T.
VV
WBIF
WGL
WoBauG
WoPDV
WoPG
WoPR
WSA
z. B.
£
6
Gewerbesteuer
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
gegebenenfalls
Gemeinsames Ministerialblatt
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Gemeindeverbände
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
Haushaltsgesetz
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der
Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz)
Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft
Haushaltsvorentwurf
Internationale Entwicklungsorganisation
in der Fassung
Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft
(Investitionshilfegesetz)
Investitionszulagengesetz
in Verbindung mit
Internationaler Währungsfonds
Kanadischer Dollar
Kapitel
Kapitalertragsteuer Durchführungsverordnung
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Kraftfahrzeugsteuer
Krankenhausfinanzierungsgesetz
Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Körperschaftsteuergesetz
Kapitalverkehrsteuergesetz
Lastenausgleichsfonds
Lastenausgleichsgesetz
Lohnsteuer
Millionen
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Milliarden
Mehrwertsteuer
North Atlantic Treaty Organization
neue Fassung
Nummer
Oganization for Economic Cooperation and Development (Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Deutsche Gesellschaft für öffentl. Arbeiten AG
Öffentlicher Personennahverkehr
Organization of the Petroleum Exporting Countries
Programme for International Student Assessment
Prozent
rund
Rechnungseinheit
Regierungsentwurf
Regionalisierungsgesetz
Reparationsschädengesetz
Reichsversicherungsordnung
siehe
siehe auch
Sozialgesetzbuch
Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung sogenannte
Stabilitätszuschlagsgesetz
Steueränderungsgesetz
Steueranpassungsgesetz
Steuerentlastungsgesetz
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Sonderziehungsrechte
Titel
Textziffer
unter anderem
und dergleichen
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
US-Dollar
Umsatzsteuer
Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes
Umsatzsteuergesetz
Verpflichtungsermächtigungen
Vermögensbildungsgesetz
veröffentlicht
vergleiche
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Vereinte Nationen
Verordnung
Vermögensteuer
vom Tausend
Verwaltungsvorschrift
Investitionsfonds Westlicher Balkan
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.
Wohnungsbaugesetz
Durchführungsverordnung zum Wohnungsbau-Prämiengesetz
Wohnungsbau-Prämiengesetz
Richtlinien zum Wohnungsbau-Prämiengesetz
Wirtschafts- und Sozialausschuss der EG
zum Beispiel
Pfund Sterling
0.
Einführung
Der Bericht gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
2. Der Haushalt des Bundes
3. Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2015
4. Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2013 bis
Juni 2014
5. Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
6. Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen
Gemäß § 31 Bundeshaushaltsordnung hat das Bundesministerium der Finanzen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und
des Haushaltsplans einen Bericht über den Stand und die
voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft zu erstatten. Der jährlich mit dem Haushaltsentwurf vorzulegende
Bericht dient der Erläuterung der Haushaltsvorlage der
Bundesregierung in finanz- und gesamtwirtschaftlicher Sicht.
Dem Finanzbericht 2015 liegt der Entwurf des Bundeshaushalts 2015 (BT-Drs. 18/2000) zu Grunde, der von der Bundesregierung am 2. Juli 2014 zusammen mit dem Finanzplan 2014 bis 2018 (BT-Drs. 18/2001) beschlossen worden
ist.
Dem Finanzbericht sind umfassende gesamt- und finanzwirtschaftliche Tabellen und Übersichten beigefügt.
7
8
1.
Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
9
1.1
Der Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung ist erreicht
1.1.1
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2014
bis 2018
profitieren von einer hohen Dynamik des Anstiegs der
Durchschnittsverdienste der Arbeitnehmer (Bruttolöhne
und -gehälter 2014: +3,6 %, 2015: +3,7 %). Auch die
vorgesehene Ausweitung der monetären Sozialleistungen - insbesondere aufgrund steigender Renten - sowie
das zu erwartende deutliche Plus bei den Selbstständigen- und Vermögenseinkommen begünstigen die Einkommenssituation der privaten Haushalte. Zusätzlich
wird die Kaufkraft dadurch gestärkt, dass die Preisniveauentwicklung auf der Konsumentenstufe in ruhigen
Bahnen verläuft.
Die konjunkturelle Aufwärtsbewegung hat zum Beginn
des Jahres 2014 an Dynamik gewonnen. Darüber hinaus
profitierte die Wirtschaftstätigkeit auch von dem außergewöhnlich milden Winterwetter. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 1. Quartal preis-, kalender- und
saisonbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Schlussquartal
2013 kräftig gestiegen. Positive Wachstumsimpulse
(preis-, kalender- und saisonbereinigt gegenüber dem
Vorquartal) kamen vor allem aus dem Inland. So konnten die Investitionen in Ausrüstungen und Bauten erneut
deutlich ausgeweitet werden. Die Bauinvestitionen
haben dabei von den günstigen Witterungsbedingungen
besonders profitiert. Der private Konsum erwies sich nach einer leichten Abschwächung im Schlussquartal
2013 - wieder als Wachstumsstütze. Ein merklicher
Lageraufbau begünstigte ebenfalls das BIP-Ergebnis. Im
1. Quartal 2014 wurden weniger Waren und Dienstleistungen exportiert als zum Ende des vergangenen Jahres.
Die Importe stiegen dagegen deutlich an. Daher dämpften die Nettoexporte rein rechnerisch den Anstieg des
Wirtschaftswachstums. Wegen der witterungsbedingten
Überzeichnung der wirtschaftlichen Aktivität im ersten
Vierteljahr wird es im nachfolgenden Quartal in saisonbereinigter Betrachtung im Vorquartalsvergleich zu
einer Gegenreaktion kommen. Diese ist jedoch rein
technischer Natur und darf nicht als eine Verlangsamung der konjunkturellen Gangart interpretiert werden.
Die Zurückhaltung bei den Ausrüstungsinvestitionen hat
sich aufgelöst. Die im 2. Quartal 2013 begonnene Erholung der Investitionen wird sich daher in diesem Jahr
fortsetzen. Dies lassen u. a. die verbesserten Absatzperspektiven, eine gute Gewinnsituation der Unternehmen
sowie - insbesondere aufgrund der Niedrigzinsphase die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten erwarten.
Die Kapazitätsauslastung im Verarbeitenden Gewerbe
befand sich im 1. Quartal im Bereich des langjährigen
Durchschnitts. Das Erweiterungsmotiv gewinnt daher
allmählich an Bedeutung. Die Expansion der Ausrüstungsinvestitionen wird sich im nächsten Jahr beschleunigen (+6,3 %). Die Bauinvestitionen werden in diesem
Jahr sowohl im gewerblichen als auch im öffentlichen
Bereich deutlich steigen. Die Ausweitung des Wohnungsbaus wird dabei von Einkommenszuwächsen der
privaten Haushalte sowie den nach wie vor niedrigen
Zinsen begünstigt. Vom Wirtschaftsbau sind ebenfalls
deutlich positive Wachstumsimpulse zu erwarten. Die
im langjährigen Vergleich hohe Auslastung der Kapazitäten im Baugewerbe dürfte dagegen einer beschleunigten Zunahme der Bauinvestitionen entgegenstehen. Sie werden daher voraussichtlich mit 3,7 %
etwas weniger stark zunehmen als im Jahr 2014.
Die Frühindikatoren signalisieren zusammen mit dem
sich verbessernden weltwirtschaftlichen Umfeld, dass
sich die konjunkturelle Expansion im weiteren Jahresverlauf fortsetzen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich Deutschland in einem breit angelegten Aufschwung befindet. So erwartet die
Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion für 2014
ein jahresdurchschnittliches reales Wirtschaftswachstum
von 1,8 %. Für das Jahr 2015 wird eine Zunahme der
preisbereinigten Wirtschaftsleistung um 2,0 % prognostiziert.
Für dieses Jahr wird mit einer weltwirtschaftlichen
Erholung gerechnet. Hiervon wird die Exporttätigkeit
deutscher Unternehmen profitieren. Gleichzeitig tragen
Zunahmen der Ausfuhrtätigkeit sowie der Ausrüstungsinvestitionen - aufgrund ihres hohen Importgehalts wesentlich zu einer Ausweitung der Importe bei. Daher
werden die Einfuhren voraussichtlich stärker ansteigen
als die Exporte. Der rechnerische Wachstumsbeitrag des
Außenhandels wird in beiden Jahren damit bei nahe
Null liegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass von der
Auslandsnachfrage keine Wachstumsimpulse ausgehen.
Das Gegenteil ist der Fall: Über verschiedene Transmissionskanäle springen die außenwirtschaftlichen Impulse
auf die Binnennachfrage über, vor allem durch zusätzliche Investitionen sowie durch positive Beschäftigungsund Einkommenseffekte, die schlussendlich zu mehr
privatem Konsum führen.
Der BIP-Anstieg wird in beiden Jahren voraussichtlich
von der Inlandsnachfrage getragen. Wie bereits im vergangenen Jahr werden vom preisbereinigten Konsum
der privaten Haushalte spürbare Wachstumsimpulse
erwartet. In diesem Jahr dürften die privaten Konsumausgaben um 1,5 % (2015: +1,7 %) ausgeweitet werden.
Maßgeblich hierfür ist eine beschleunigte Zunahme der
verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte. Sie
11
11
Der Arbeitsmarkt profitiert deutlich vom konjunkturellen Aufschwung. In diesem Jahr wird mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahl um 60 000 Personen gerechnet (2015: -35 000 Personen). Die Zahl der
Erwerbstätigen (Inlandskonzept) dürfte um 0,6 %
(2015: +0,3 %) auf 42,1 Millionen Personen steigen.
Stützend wirken dabei die hohe Zuwanderung sowie
eine zunehmende Erwerbsbeteiligung von Älteren und
Frauen.
kapazitäten waren merklich unterausgelastet. Vor dem
Hintergrund der positiven Wachstumserwartungen wird
sich die gesamtwirtschaftliche Unterauslastung in diesem und im nächsten Jahr wieder partiell reduzieren.
Für den Zeitraum 2016 bis 2018 wird eine durchschnittliche reale Wachstumsrate des BIP von 1,4 % p. a. angenommen. Das Potentialwachstum wird im Zeitraum
2016 bis 2018 auf 1,3 % veranschlagt. Damit schließt
sich annahmegemäß die negative Produktionslücke
graduell bis zum Ende des mittelfristigen Projektionszeitraums, was eine Normalauslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten im Jahr 2018 impliziert. In der mittleren Frist wird sich die positive
Entwicklung am Arbeitsmarkt fortsetzen. Die Zahl der
Erwerbstätigen wird bis 2018 auf etwa 42,4 Mio. Personen steigen.
Der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus wird im Jahr
2014 moderat ausfallen (+1,4 %). Die Kerninflation,
also die Preisentwicklung ohne Einbeziehung von Nahrungsmittel- und Energiepreisen, liegt mit voraussichtlich +1,8 % über dem zehnjährigen Durchschnitt
(+1,2 %). Die Preisentwicklung dürfte - trotz eines
Anstiegs des Verbraucherpreisniveaus um 1,9 % - auch
2015 in ruhigen Bahnen verlaufen.
Risiken ergeben sich aus dem außenwirtschaftlichen
Umfeld. Die Erholung im Euroraum ist immer noch
störungsanfällig. Eine Eintrübung der Wachstumsperspektiven in den Entwicklungs- und Schwellenländern
würde die deutschen Exporteure aufgrund ihres Produktsortiments besonders treffen. Mit dem RusslandUkraine-Konflikt sind neue geopolitische Risiken hin-
Bedingt durch das nur moderate Wachstum im Jahr
2013 sind genügend freie Produktionskapazitäten für
einen von inflationären Verspannungen freien Aufschwung vorhanden. So hat sich die negative Produktionslücke im Jahr 2013 gegenüber 2012 deutlich vergrößert; d. h. die gesamtwirtschaftlichen Produktions12
12
zugekommen. Die Auswirkungen einer möglichen Verschärfung des Konflikts können allerdings nicht quantitativ beurteilt werden, da Ablauf und Intensität der Auseinandersetzung nicht vorhersehbar sind.
Mit rund 299,5 Mrd. € werden die Ausgaben im nächsten Jahr gegenüber 2014 nur leicht (1 Prozent) ansteigen. Im Finanzplanungszeitraum liegt die jahresdurchschnittlich Veränderung bei 2,6 Prozent. Damit
übersteigt das Wachstum der Ausgaben - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - über die Legislaturperiode
gerechnet nicht das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts
1.1.2 Bundeshaushalt 2015 und Finanzplan bis
2018
Der Bund setzt seine wachstumsorientierte Konsolidierungspolitik erfolgreich fort
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die gute
Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung weiterhin
dämpfend auf die Entwicklung wesentlicher Ausgabenbereiche im Bundeshaushalt wirkt, u. a. bei den Zinsund Sozialausgaben, während sich die Steuereinnahmen
im Finanzplan weiter positiv entwickeln.
Der vorliegende Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 ist der erste seit dem Jahr 1969, in dem der
Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung ausgeglichen
wird. Die „schwarze Null“ im Jahr 2015 markiert zugleich den Beginn eines nachhaltig ausgeglichenen
Bundeshaushalts für den gesamten Finanzplanungszeitraum. Das ist eine historische Leistung.
Tabelle 1
Berechnung der nach der Schuldenregel
zulässigen Nettokreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum
Entwurf
2015
1
2
Finanzplan
2016
3
Mrd. €
2017
2018
4
5
Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme in % des BIP .........................
0,66
0,35
0,35
0,35
Nominales BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres ..................
2 737,6
2 834,5
2 941,1
3 032,3
Nach der Schuldenregel maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme .......
18,3
10,8
10,5
11,1
abzüglich Konjunkturkomponente .............
-1,7
-1,4
-0,6
0,0
abzüglich Saldo der finanziellen Transaktionen (einschl. Energie- und Klimafonds) .
1,4
0,5
0,5
-0,5
Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme..................
18,1
9,9
10,3
10,6
Differenzen durch Rundung möglich
13
13
Seit dem Inkrafttreten der neuen Schuldenregel im Jahr
2011 wird der Bund bis zum Ende des Jahres 2015 die
zulässige Neuverschuldung kumuliert um voraussichtlich rund 110 Mrd. Euro unterschreiten. Dieser Saldo
wird zum 31. Dezember 2015, also mit dem Auslaufen
der Übergangsregelung für die Schuldenregel nach
Artikel 143d Grundgesetz auf null gestellt. In den
nächsten Jahren wird weiter ein großer Sicherheitsabstand zu der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme eingehalten (vgl. Tabelle 1).
raum auf diesem erhöhten Niveau verstetigt. Für den
Bereich Entwicklungszusammenarbeit wurden den
Ressorts insgesamt 2 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Schließlich engagiert sich der Bund auch im Forschungsbereich mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von
3 Mrd. Euro, insbesondere zur Fortsetzung des Pakts für
Forschung und Innovation, zur Weiterentwicklung der
Exzellenzinitiative sowie zur Stärkung der ressortspezifischen Forschungsaufgaben. Dies ist ein wichtiger
Beitrag zu dem im Rahmen der Strategie "Europa 2020“
für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und
integratives Wachstum vereinbarten Ziel, die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf insgesamt 3 % des BIP zu steigern.
Mit dieser vorsorgenden Haushaltspolitik ist der Bund
auch für die sich bereits jetzt abzeichnenden demographischen Herausforderungen gut gerüstet. Zugleich
besteht so auch Spielraum, um auf konjunkturelle
Schwankungen und mögliche Risiken, die z. B. durch
internationale politische Krisen entstehen, reagieren zu
können.
Weitere Entlastung der Länder und Gemeinden
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen der
Länder und Gemeinden setzen die bereits in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte massive Unterstützung
der Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben fort. So führen allein die bereits in der letzten
Legislaturperiode auf den Weg gebrachte stufenweise
Erhöhung des Bundesanteils an der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung von 16 auf 100 Prozent und die Umstellung der Abrechnungsmodalitäten
auf die Erstattung der aktuellen Nettoausgaben für Länder und Kommunen im Zeitraum von 2013 bis 2017 zu
Entlastungen von insgesamt 24,1 Mrd. Euro.
Umsetzung der prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrags im Finanzplanungszeitraum
Mit dem Regierungsentwurf 2015 und dem Finanzplan
bis 2018 werden die haushaltspolitischen Ziele des
Koalitionsvertrags weiter umgesetzt und die prioritären
Maßnahmen des Koalitionsvertrages mit einem Gesamtvolumen von mehr als 23 Mrd. Euro für diese Legislaturperiode konkret veranschlagt:
Länder und Gemeinden werden in Höhe von 6 Mrd.
Euro entlastet, um ihre Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und
Hochschulen besser bewältigen können. Dies erfolgt
insbesondere durch die vollständige Übernahme der
Finanzierung des BAföG ab dem Jahr 2015, die weitere
Stützung der 2. und 3. Phase des Hochschulpaktes mit
einer Verstetigung des Bundesanteils, eine Aufstockung
des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um
bis zu 550 Mio. Euro im Finanzplanungszeitraum sowie
eine Erhöhung des Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder um jeweils
100 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018.
Zudem wurden die Entflechtungsmittel, die die Länder
vom Bund bis 2019 als Kompensation für die mit der
Föderalismusreform II abgeschafften Mischfinanzierungen in den Bereichen Hochschulbau, Gemeindeverkehrsfinanzierung, Wohnraumförderung und Bildungsplanung erhalten, auf dem unverändert hohem Niveau
von jährlich 2,6 Milliarden Euro fortgeschrieben.
Gemäß Koalitionsvertrag wurde außerdem eine Regelung getroffen, nach der die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ab dem Haushaltsjahr 2015 Konversionsgrundstücke an Kommunen/Gebietskörperschaften bzw. an Unternehmen, an denen Kommunen/Gebietskörperschaften mehrheitlich beteiligt sind,
unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts
abgeben kann. Der Zeitraum der verbilligten Abgabe ist
auf die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 und die Summe
aller Abschläge in diesem Zeitraum auf insgesamt
100 Mio. Euro beschränkt.
Darüber hinaus entlastet der Bund die Kommunen bis
zum Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes in den
Jahren 2015 bis 2017 um 1 Mrd. Euro jährlich, hälftig
durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der
Unterkunft und einen höheren Anteil der Gemeinden an
der Umsatzsteuer.
Für das prioritäre Politikfeld „Öffentliche Verkehrsinfrastruktur“ werden in der laufenden Wahlperiode insgesamt zusätzlich 5 Mrd. Euro bereitgestellt. Erkennbar ist
dies an der ansteigenden Investitionslinie für die klassischen Verkehrsträger und den Kombinierten Verkehr.
Die mit dem Bundeshaushalt 2014 spürbar erhöhten
Programmmittel für die Städtebauförderung werden im
Bundeshaushalt 2015 und im weiteren Finanzplanzeit14
14
Damit hält Deutschland das mittelfristige Haushaltsziel
(strukturelles Defizit von maximal 0,5 % des BIP) mit
deutlichem Abstand ein.
1.2 Entwicklung der Schuldenstandsquote
Deutschland hat 2013 das zweite Jahr in Folge einen
ausgeglichenen Staatshaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen einschließlich ihrer Extrahaushalte) erzielt. Mit einem gesamtstaatlichen Finanzierungsüberschuss von 0,2 % des BIP im Jahr 2013
wurde die Maastricht-Defizit-Grenze von 3 % des BIP
mit großem Abstand eingehalten. Auch im laufenden
und im kommenden Jahr wird der Staatshaushalt voraussichtlich annähernd ausgeglichen bleiben. Alle
Ebenen des Staates tragen zum positiven Gesamtergebnis bei: Bund und Länder setzen die Konsolidierung
ihrer Haushalte fort, die Gemeindeebene bewahrt ihre
Überschüsse und die Haushalte der Sozialversicherungen sind im Projektionszeitraum nahezu ausgeglichen.
Unser Land hat die Schwelle zur Rückführung der jahrzehntelang gewachsenen Schuldenstandsquote überschritten; die erforderliche Trendumkehr ist erreicht.
Die Maastricht-Schuldenstandsquote ist 2013 um
2,6 Prozentpunkte auf 78,4 % des BIP gesunken. Im
Jahr 2014 wird die Schuldenstandsquote voraussichtlich
erneut um rund 2 ½ Prozentpunkte auf 76 % des BIP
sinken. Die positive Entwicklung der Haushalte von
Bund, Ländern und Kommunen sowie der fortgesetzte
Portfolioabbau bei den Abwicklungsanstalten von Bund
und Ländern werden auch weiterhin zu einem kontinuierlichen Rückgang der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote führen. Ziel der Bundesregierung ist es, die
Schuldenstandsquote bis Ende 2017 auf weniger als
70 % des BIP zu senken, um damit die Grundlage zu
schaffen, den Schuldenstand innerhalb der nächsten
zehn Jahre auf weniger als 60 % des BIP zu reduzieren.
Darüber hinaus erzielte der Staatshaushalt im Jahr 2013
erneut einen strukturellen Überschuss. Auch für das
laufende und die kommenden Jahren werden weiterhin
strukturelle Überschüsse erwartet (+ ½ % des BIP).
Tabelle 2
Der Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
Gesamtübersicht
Ist
2013
Soll
2014
Entwurf
2015
2
3
4
1
I.
II.
Finanzplan
2016
Mrd. €
5
2017
2018
6
7
Ausgaben .....................................
307,8
296,5
299,5
310,6
319,9
329,3
Ausgaben
bereinigt um Tilgungen
ITF/Aufbauhilfefonds .....................
307,8
296,5
299,5
310,6
319,9
329,3
Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent ................................................
+0,4
-3,7
+1,0
+3,7
+3,0
+2,9
Einnahmen ...................................
307,8
296,5
299,5
310,6
319,9
329,3
Steuereinnahmen ..........................
259,8
268,2
278,5
292,9
300,7
311,8
Nettokreditaufnahme .....................
22,1
6,5
-
-
-
-
1)
26,1
27,2
27,9
27,2
nachrichtlich:
Ausgaben für Investitionen ............
1)
29,2
29,9
Rundungsdifferenzen möglich
1)
einschließlich Zahlung in Höhe von 4,3 Mrd. € an den ESM
15
15
16
16
1.3
1.3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
Die Ausgaben des Bundes
1.3.1 Überblick
Die Abgrenzung und Gliederung der einzelnen Aufgabengebiete in Tabelle 3 und in der nachfolgenden Darstellung entsprechen weitgehend - jedoch nicht in allen
Einzelheiten - dem Funktionenplan zum Bundeshaushalt. Um das Zahlenmaterial zum Finanzplan aussagefähiger und transparenter zu machen, werden die
Aufgabenbereiche teils in anderer Zuordnung, teils in
tieferer Aufgliederung sowie in anderer Reihenfolge
dargestellt.
Die Ausgaben des Bundes lassen sich unter verschiedenen Aspekten ordnen. Nach ihrer prozentualen Verteilung auf die einzelnen Ministerien (bzw. Einzelpläne)
ergibt sich das in Schaubild 3 dargestellte Bild. Eine
Darstellung nach Aufgabenbereichen findet sich in
Kap. 1.3.2. Diese Untergliederung der Ausgaben des
Bundes orientiert sich weitgehend am Funktionenplan
zum Bundeshaushalt. Dadurch sind die Haushaltsmittel
ersichtlich, die für einzelne Aufgabenbereiche/ Politikbereiche vorgesehen sind, unabhängig davon, in welchem Einzelplan sie etatisiert sind.
1.3.2.1 Soziale Sicherung
Von ökonomischem Interesse ist darüber hinaus die
Unterteilung in konsumtive und investive Ausgaben, die
in Kap. 1.3.3 ausführlicher behandelt wird.
Der Bereich der sozialen Sicherung ist der größte Ausgabenblock im Bundeshaushalt. Im Haushaltsentwurf
17
17
2015 sind hierfür rd. 152,4 Mrd. € vorgesehen. Dies
sind rd. 50,9 % der gesamten Ausgaben des Bundes.
Am Ende des Finanzplanzeitraums betragen die Ausgaben für die soziale Sicherung rd. 171,6 Mrd. €.
Die Bundesagentur für Arbeit wird bei der erwarteten
guten Entwicklung am Arbeitsmarkt im gesamten Finanzplanungszeitraum Überschüsse erzielen und weiterhin nachhaltig finanziell stabil aufgestellt sein. Ein
Darlehen des Bundes gem. § 365 SGB III wird sie folglich im gesamten Zeitraum nicht benötigen. Für die
Grundsicherung für Arbeitsuchende sind im Haushalt
2015 insgesamt rd. 31,8 Mrd. € eingeplant, rd.
700 Mio. € mehr als im Vorjahr. Dabei sind für das
Arbeitslosengeld II (Alg II) unverändert 19,2 Mrd. €
veranschlagt. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass
die Zahl der Arbeitslosen 2015 auf 2,855 Mio. sinken
wird. Zudem wurden eine eventuelle Regelbedarfsanpassung sowie Beitragssteigerungen infolge von Beitragssatzerhöhungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung berücksichtigt.
Außerdem werden - in Umsetzung des Zukunftspakets
der Bundesregierung vom Juni 2010 - Effizienzsteigerungen durch gezielt gesetzte Handlungsschwerpunkte bei der Vermittlung und Betreuung besonderer
Personenkreise (v.a. Langzeitbezieher von ALG IILeistungen) erwartet. Die Ansätze für die weiteren Finanzplanjahre (2016: 19,2 Mrd. €; 2017: 19,6 Mrd. €;
2018: 19,8 Mrd. €) beruhen auf der Annahme eines
weiteren, moderaten Rückgangs der Arbeitslosenzahlen
(vgl. Schaubild 5) und weiterer Anhebungen der Regelbedarfe.
1.3.2.1.1 Rentenversicherungsleistungen
Die Leistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung
sind seit Jahren die größte Ausgabeposition im Bundeshaushalt. Für das Jahr 2015 sind hierfür rd. 84,9 Mrd. €
vorgesehen. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung
erhöhen sie sich nochmals um rd. 300 Mio. €. Bis zum
Jahr 2018 werden die Leistungen voraussichtlich auf rd.
94,1 Mrd. € steigen (vgl. Schaubild 4). Dabei wird die
Entwicklung der Ausgaben durch die Vereinbarungen
des Koalitionsvertrages beeinflusst, die zur Finanzierung der aktuellen Reformvorhaben im Bereich der
gesetzlichen Rentenversicherung eine Festschreibung
des Beitragssatzes auf 18,9 % vorsehen. Weiterhin berücksichtigt ist die vorübergehende Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses in den Jahren 2014 bis 2016
um jeweils 1,25 Mrd. € als Beitrag der Rentenversicherung zur Konsolidierung des Bundeshaushalts.
Den Hauptanteil dieses sich aus verschiedenen Bereichen zusammensetzenden Ausgabenblocks bilden die
Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung
einschließlich des zusätzlichen Bundeszuschusses (rd.
62,9 Mrd. €). Hinzu kommen die Beitragszahlungen für
Kindererziehungszeiten in Höhe von rd. 12,1 Mrd. €.
Darüber hinaus erstattet der Bund der allgemeinen Rentenversicherung die Aufwendungen, die ihr aufgrund
der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften
aus Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR
entstehen. Hierfür sind im Finanzplanzeitraum 2014 bis
2018 rd. 16,0 Mrd. € vorgesehen (für 2015 rd.
3,1 Mrd. €). Seit 2010 trägt der Bund von diesen Aufwendungen - nach Erstattung des restlichen Anteils
durch die Länder - dauerhaft 40 %. Des Weiteren leistet
er Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung
der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen. Im Jahr 2015 ist hierfür ein
Betrag von 1,2 Mrd. € vorgesehen.
Im Haushalt 2015 sind für die Beteiligung des Bundes
an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU)
4,6 Mrd. € vorgesehen, 700 Mio. € mehr als im Soll
2014 (2016: 4,6 Mrd. €; 2017: 4,6 Mrd. €; 2018:
4,1 Mrd. €). Hierbei ist für das Haushaltsjahr 2015 eine
feste Bundesbeteiligung von bundesdurchschnittlich
28,2 % berücksichtigt. Außerdem wird für 2015 eine
variable Bundesbeteiligung von bundesdurchschnittlich
3,5 Prozentpunkten als finanzieller Ausgleich für die
Erbringung der Bildungs- und Teilhabe-Leistungen für
bedürftige Kinder durch die Kommunen unterstellt. Im
Laufe des Jahres 2015 wird diese Quote anhand der
tatsächlichen Ausgabenentwicklung des Jahres 2014 für
diese Leistungen neu berechnet und entsprechend rückwirkend zum 1. Januar angepasst. In den Jahren 2015
bis 2017 wurde zudem eine Entlastung der Kommunen
vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes
hälftig über eine insoweit befristet erhöhte Bundesbeteiligung an den KdU im Umfang von 500 Mio. € jährlich
berücksichtigt. Die Ansätze für die Finanzplanjahre
beruhen im Übrigen auf einem weiteren moderaten
Rückgang der Arbeitslosenzahlen.
Die Ausgaben des Bundes für die Defizitdeckung in der
knappschaftlichen Rentenversicherung sinken gegenüber 2014 im Jahr 2015 leicht um 50 Mio. € auf rd.
5,35 Mrd. €.
1.3.2.1.2 Arbeitsmarkt
Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie die im
Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungskosten werden im Jahr 2015 mit rd.
7,95 Mrd. € veranschlagt (davon rd. 3,9 Mrd. € für Eingliederungsleistungen) und über den Finanzplanzeitraum
verstetigt.
Die Bundesausgaben für den Bereich Arbeitsmarkt
werden im Jahr 2015 mit insgesamt rd. 31,9 Mrd. €
veranschlagt. Der Aufwuchs um rd. 700 Mio. € gegenüber dem Soll für das Jahr 2014 ist im Wesentlichen auf
eine höhere Beteiligung des Bundes an den Leistungen
für Unterkunft und Heizung zurückzuführen.
18
18
1.3.2.1.3 Familienbezogene Leistungen
einem alleinstehenden Elternteil leben und vom anderen
Elternteil nicht oder nicht regelmäßig ausreichenden
Unterhalt erhalten. Die Unterhaltsvorschussleistung
beträgt bis zu 180 € monatlich und wird für eine Dauer
von bis zu 6 Jahren gezahlt. Der Bund finanziert hiervon
ein Drittel, zwei Drittel tragen die Länder und Kommunen. Im Jahr 2015 sind hierfür 295 Mio. € etatisiert.
Der Regierungsentwurf 2015 und der Finanzplan bis
2018 berücksichtigen beim Elterngeldansatz die dynamische Entwicklung insbesondere aufgrund der Lohnsteigerungen. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung
wird der Elterngeldansatz im Jahr 2015 auf 5,4 Mrd. €
angehoben.
Der Kinderzuschlag ist für Eltern vorgesehen, die mit
ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf, nicht
jedoch den Bedarf ihrer Kinder decken können. Für
diese Familien soll der Kinderzuschlag den Bezug von
Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und
SGB XII vermeiden helfen. Der Kinderzuschlag beträgt
maximal 140 € monatlich je Kind und deckt zusammen
mit dem Kindergeld und dem Anteil an dem Wohngeld
den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Die Ausgaben für den Kinderzuschlag sind rückläufig, für das
Haushaltsjahr 2015 sind 337 Mio. € etatisiert.
Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung in
Höhe von 65 % bis 67 % des vorherigen Nettoeinkommens von Eltern, die ihr Kind in den ersten zwölf
bzw. vierzehn Monaten selbst betreuen möchten. Das
Elterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens
1 .800 € monatlich. Ein Elternteil kann für mindestens
zwei und höchstens 12 Monate Elterngeld beziehen.
Zwei weitere Monate werden gewährt, wenn auch der
Partner Elterngeld bezieht.
Für ab dem 1. Juli 2015 geborene Kinder soll das Elterngeld Plus mit dem Partnerschaftsbonus eingeführt
werden. Das Elterngeld Plus wird insbesondere Eltern
unterstützen, die während ihres Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten möchten. Auf Grund des Teilzeiteinkommens fällt bei diesen Eltern der monatliche Elterngeldbetrag geringer aus. Das Elterngeld Plus schafft einen
Ausgleich, indem es den Eltern einen längeren Elterngeldbezug erlaubt (bis zu 24 +4 Monate). Zusätzlich wird
ein Partnerschaftsbonus für vier Monate gewährt, wenn
beide Eltern zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.
1.3.2.1.4 Wohngeld
Zur Sicherung angemessenen und familiengerechten
Wohnens in einem grundsätzlich marktwirtschaftlich
orientierten Wohnungswesen wird Anspruchsberechtigten „Wohngeld“ nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
gewährt. Das Wohngeld tragen Bund und Länder je zur
Hälfte. Im Bundeshaushalt 2015 sind hierfür
rd. 0,6 Mrd. € vorgesehen.
Der Ansatz für das Betreuungsgeld steigt im Haushaltsjahr 2015 auf 1 Mrd. €. erheblich an, da aufgrund der
gesetzlichen Stichtagsregelung im Jahr 2015 erstmals
für zwei nahezu vollständige Geburtsjahrgänge Betreuungsgeld in Anspruch genommen werden kann. Das
Betreuungsgeld beträgt 150 € monatlich für Eltern,
deren Kinder ab dem 1. August 2012 geboren wurden
und die für ihre Kinder keine öffentlich verantwortete
Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen. Im Jahr
2016 steigen die Ausgaben für das Betreuungsgeld
letztmalig aufgrund der Stichtagsregelung auf rd.
1,1 Mrd. € an.
1.3.2.1.5 Wohnungsbauprämie
Der Bund fördert insbesondere Beiträge an Bausparkassen
mit einer Prämie, wenn das Einkommen des Bausparers
jährlich 25.600/51.200 € (Alleinstehende/Verheiratete)
nicht übersteigt. Die Höhe der Prämie beträgt seit dem Jahr
2004 8,8 % der prämienbegünstigten Aufwendungen
(Höchstbeträge
512/1024 €
für
Alleinstehende/Verheiratete). Die Wohnungsbauprämie wird in der
Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist von 7 Jahren nach
Vertragsabschluss oder Zuteilung und Verwendung der
Bausparsumme für den Wohnungsbau ausgezahlt. Im
Rahmen des Eigenheimrentengesetzes ist die Gewährung
der Wohnungsbauprämie für Verträge, die ab dem Jahr
2009 neu abgeschlossen werden, generell an die Verwendung zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken gekoppelt.
Hierdurch wird es erst ab dem Jahr 2016 zu Einsparungen
kommen, da die Neuregelung erst nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist kassenwirksam wird.
Für den Ausbau der Betreuung von Kindern unter
3 Jahren hat der Bund im Finanzplanungszeitraum Vorsorge in Höhe von 550 Mio. Euro getroffen. Diese sind
für Finanzhilfen für Investitionen im Rahmen des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau vorgesehen.
Zusätzlich beteiligt sich der Bund an den Betriebskosten
der Kitas im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung in
Höhe von 845 Mio. € jährlich. In den Jahren 2017 und
2018 wird dieser Festbetrag zugunsten der Länder um je
100 Mio. € auf 945 Mio. € angehoben.
Im Jahr 2015 sind Ausgaben nach dem Wohnungsbauprämiengesetz in Höhe von rd. 0,4 Mrd. € vorgesehen. In den
Folgejahren sind Bundesmittel in einer Höhe von rd.
0,2 Mrd. € eingeplant.
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten Kinder
unter 12 Jahren einen Unterhaltsvorschuss, wenn sie bei
19
19
Tabelle 3
Die Ausgaben des Bundes 2013 bis 2018 nach Aufgabenbereichen
Ist
2013
Soll
2014
Entwurf
2015
Finanzplan
2016
2017
2018
- in Mrd. € -
1.3.2.1
Soziale Sicherung
1.3.2.1.1
Rentenversicherungsleistungen ......
81,104
82,960
84,861
87,279
91,521
94,098
1.3.2.1.2
Arbeitsmarkt ...................................
32,291
31,220
31,917
31,927
32,323
31,986
1.3.2.1.3
Familienpolitische Leistungen .........
6,006
6,786
7,285
7,456
7,641
7,786
1.3.2.1.4
Wohngeld .......................................
0,492
0,500
0,630
0,630
0,630
0,630
1.3.2.1.5
Wohnungsbauprämie ......................
0,357
0,321
0,365
0,217
0,223
0,223
1.3.2.1.6
Kriegsopferleistungen .....................
1,403
1,339
1,153
1,085
1,037
0,975
1.3.2.1.7
Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich, Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen ..............
0,705
0,698
0,709
0,691
0,655
0,641
1.3.2.1.8
Landwirtschaftliche Sozialpolitik ......
3,659
3,680
3,696
3,728
3,767
3,777
1.3.2.1.9
Gesetzliche Krankenversicherung....
11,500
10,500
11,500
14,000
14,500
14,500
1.3.2.1.10 Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung ..........................
3,755
5,471
5,884
6,296
6,714
7,158
1.3.2.1.11 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich ...............................................
4,830
4,779
4,860
5,229
5,309
10,212
1.3.2.2
Verteidigung
1.3.2.2.1
Militärische Verteidigung ..................
27,741
27,699
27,054
27,451
27,673
27,795
1.3.2.2.2
Weitere Verteidigungslasten ............
0,039
0,037
0,038
0,038
0,040
0,040
1.3.2.3
Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
1.3.2.3.1
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ....................................
0,575
0,590
0,590
0,590
0,590
0,590
Sonstige Maßnahmen im Bereich der
Land- und Forstwirtschaft sowie des
Verbraucherschutzes .......................
0,467
0,488
0,498
0,533
0,523
0,441
1.3.2.3.2
1.3.2.4
Wirtschaftsförderung und Energie
1.3.2.4.1
Energie ............................................
1,355
1,523
1,485
1,657
1,406
1,373
1.3.2.4.2
Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung .................................................
0,662
0,734
0,725
0,741
0,744
0,746
1.3.2.4.3
Mittelstand, industrienahe Forschung
und Technologieförderung ...............
0,980
0,978
0,993
1,008
0,994
0,998
1.3.2.4.4
Regionale Wirtschaftsförderung .......
0,796
0,602
0,613
0,610
0,607
0,607
1.3.2.4.5
Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung ....
1,192
1,503
1,761
1,774
1,684
1,621
10,128
5,915
10,149
5,951
10,464
6,190
10,538
6,519
10,540
7,020
11,047
6,220
1.3.2.5
Verkehr
1.3.2.5.1
1.3.2.5.2
Eisenbahnen des Bundes ................
Bundesfernstraßen ..........................
20
20
noch Tabelle 3
Die Ausgaben des Bundes 2013 bis 2018 nach Aufgabenbereichen
Ist
2013
Soll
2014
Entwurf
2015
Finanzplan
2016
2017
- in Mrd. € 1.3.2.5.3
1.3.2.5.4
Bundeswasserstraßen .....................
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden...................
1.3.2.5.5
Sonstige Maßnahmen im Verkehrsbereich .............................................
1.3.2.6
Bauwesen
1.3.2.6.1
Wohnungs- und Städtebau...............
1.3.2.7
Forschung, Bildung und Wissenschaft, kulturelle Angelegenheiten
1.3.2.7.1
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen
2018
1,869
1,978
2,113
2,117
2,158
2,112
1,634
1,672
1,672
1,672
1,672
1,672
2,214
2,141
1,761
1,773
1,773
1,763
1,946
1,870
1,665
1,599
1,570
1,530
8,890
9,301
9,700
10,109
10,893
11,011
3,398
3,422
3,367
3,714
4,105
3,814
1.3.2.7.2
1.3.2.7.3
Hochschulen ....................................
Ausbildungsförderung, Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses ....
2,686
2,708
3,489
3,590
3,970
3,946
1.3.2.7.4
Berufliche Bildung sowie sonstige
Bereiche des Bildungswesens..........
1,658
1,753
1,845
1,904
1,975
2,061
1.3.2.7.5
Kulturelle Angelegenheiten ..............
1,797
1,984
1,920
1,919
1,927
1,933
1.3.2.8
Umweltschutz ............................
0,947
1,276
1,228
1,246
1,241
1,241
1.3.2.9
Sport ..........................................
0,132
0,135
0,135
0,138
0,135
0,135
1.3.2.10
Innere Sicherheit, Zuwanderung
4,328
4,237
4,123
4,168
4,181
4,183
1.3.2.11
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung.........................
5,899
6,324
6,323
6,563
6,598
6,595
1.3.2.12
1.3.2.12.1 Zinsausgaben ..................................
Allgemeine Finanzwirtschaft
31,334
27,652
27,011
30,019
31,759
34,383
1.3.2.12.2 Versorgungsausgaben des Bundes..
7,938
8,083
8,178
8,227
8,263
8,328
1.3.2.12.3 Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt ......................................
0,272
0,276
0,314
0,306
0,288
0,273
1.3.2.12.4 Europäischer Stabilitätsmechanismus
(ESM) ..............................................
8,687
4,343
-
-
-
-
1.3.2.13
Sondervermögen .......................
8,164
0,905
0,981
1,049
0,776
1,036
1.3.2.14
Sonstiges ...................................
18,096
18,777
19,065
19,487
19,472
18,848
1.3.2.15
Globalposten (Globale
Mehr-/Minderausgaben, Personalverstärkungsmittel) ................
-
-0,847
1,337
1,003
1,000
0,972
Rundungsdifferenzen möglich
21
21
1.3.2.1.6 Soziale Entschädigung (Kriegsopferleistungen)
Insgesamt erhielten Ende 2013 rd. 207.000 Personen
Versorgungsleistungen;
hiervon
lebten
rd.
168.000 Personen in den alten und rd. 34.000 in den
neuen Ländern sowie rd. 5.350 im Ausland.
Für den Bereich der Sozialen Entschädigung sind im
Bundeshaushalt für das Jahr 2015 insgesamt rd.
1,24 Mrd. € (Epl. 11 rd. 1,15 Mrd. €; Epl. 14 rd.
0,09 Mrd. €) veranschlagt. Es werden die Bereiche der
Kriegsopferversorgung (KOV) und der Kriegsopferfürsorge (KOF) unterschieden.
Die KOF umfasst alle Fürsorgeleistungen im Sozialen
Entschädigungsrecht. Sie dient der Ergänzung der übrigen Leistungen nach dem BVG durch besondere Hilfen
für Beschädigte und Hinterbliebene im Einzelfall. Hierzu gehören u. a. Hilfen zur Pflege für Beschädigte und
Hinterbliebene, soweit der Bedarf nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt ist, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für
Beschädigte und ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Leistungen sind grundsätzlich einkommens- und
vermögensabhängig. Im Bundeshaushalt 2015 werden
hierfür rd. 0,28 Mrd. € veranschlagt.
Der Schwerpunkt liegt bei der KOV mit rd. 0,96 Mrd. €
und umfasst die staatlichen Leistungen, die nach dem
Bundesversorgungsgesetz (BVG) an Personen, die
durch Krieg, Militärdienst oder militärähnlichen Dienst
gesundheitlich geschädigt worden sind, oder an deren
Hinterbliebene erbracht werden (im wesentlichen Versorgungsbezüge und Heil- und Krankenbehandlung.).
Darüber hinaus werden Mittel für die soziale Entschädigung von Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden, Opfer von Gewalttaten und SED-Unrecht
sowie Wehr- und Zivildienstgeschädigte zur Verfügung
gestellt. Die Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) wird ab 2015 überwiegend aus dem
Epl. 14 gezahlt (rd. 84 Mio. € Versorgungsbezüge sowie
Kosten der Heil- und Krankenbehandlung), der Rest aus
dem Epl. 11 (rd. 7,2 Mio. €).
1.3.2.1.7 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich, Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen
Für die Wiedergutmachungsleistungen zur Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung
sind im Haushaltsentwurf 2015 insgesamt rd.
22
22
645 Mio. € zugunsten von Menschen vorgesehen, die in
der Zeit des Nationalsozialismus wegen politischer
Gegnerschaft oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens
oder der Weltanschauung verfolgt wurden und hierdurch Schaden (z. B. an Körper oder Gesundheit oder
im beruflichen/wirtschaftlichen Fortkommen) erlitten
haben. Die Leistungen des Bundes und der Länder betragen bis Ende 2014 insgesamt rd. 72 Mrd. €.
1,5 Mio. €) und bei den abschließenden Leistungen zur
Abgeltung von Härten in Einzelfällen nach dem AKG
(2015: 1,2 Mio. €).
1.3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik
Die landwirtschaftliche Sozialpolitik dient der sozialen
Flankierung des Strukturwandels in der Landwirtschaft
und bildet eine stabile Basis für die Berücksichtigung
der sozialen Belange der Landwirte und ihrer Familien
bei deren sozialen Absicherung. Agrarsozialpolitik ist
zugleich zielorientierte, gestaltende Politik zugunsten
der aktiven Landwirte und Altenteiler und damit Teil
der Politik für den ländlichen Raum. Mit einem Ansatz
von rd. 3,7 Mrd. € bleibt die Agrarsozialpolitik das
finanziell bedeutsamste Instrument der nationalen Agrarpolitik. Sie umfasst im Wesentlichen die Zuschüsse
zur Alterssicherung der Landwirte sowie zur landwirtschaftlichen Kranken- und Unfallversicherung. Mit
fortlaufenden Reformen wird dem Ziel Rechnung getragen, die landwirtschaftliche Sozialversicherung als
eigenständiges, auf die Bedürfnisse der selbständigen
Landwirte zugeschnittenes System der sozialen Sicherung zukunftsfähig zu gestalten. Zuletzt wurde die Organisationsstruktur der landwirtschaftlichen Sozialversicherung durch das Gesetz zur Neuordnung der
Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) zum 1. Januar 2013 grundlegend
modernisiert.
Ein Teil der Wiedergutmachungsleistungen des Bundes
entfällt auf die Entschädigungsleistungen nach dem
Bundesentschädigungsgesetz (BEG), das durch die
Länder ausgeführt wird. Die Aufwendungen werden im
Rahmen der Lastenverteilung nach § 172 BEG anteilig
vom Bund und den alten Bundesländern getragen (Bundesanteil 2015: rd. 115 Mio. €).
Die Bundesregierung hat sich auf der Grundlage von
Art. 2 der Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages gegenüber der Jewish
Claims Conference (JCC) am 29. Oktober 1992 verpflichtet, für Härteleistungen an jüdische Verfolgte
zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Danach hat
der Bund bis 2014 über 5 Mrd. € geleistet. Außerdem
wurden an einen Fonds der JCC Zuschüsse für jüdische
NS-Verfolgte in Osteuropa geleistet (1999 - 2013: rd.
489 Mio. €). Die beiden Fonds wurden 2014 zusammengelegt. Die Mittel betragen für 2015 insgesamt rd.
510 Mio. €.
Ferner werden 2015 Mittel in Höhe von 20 Mio. € eingesetzt für die Wiedergutmachung für andere als die
oben genannten NS-Verfolgten, u. a. für Sinti und Roma
und sog. Nichtglaubensjuden sowie für die Verwaltungskostenerstattung an die JCC.
Für den Lastenausgleich wurden von 1949 bis 2014 rd.
75,2 Mrd. € an öffentlichen Mitteln eingesetzt. Heute
bestehen diese Ausgaben vor allem in der Zahlung der
Unterhaltshilfe als Form der Kriegsschadenrente, die
nach §§ 5, 6 Lastenausgleichsgesetz (LAG) von Bund
und Ländern zu finanzieren ist. Mit zunehmendem Abstand zum Zweiten Weltkrieg und seinen Folgen sowie
nach der deutschen Wiedervereinigung sind die Ausgaben von in der Spitze über 2 Mrd. € p. a. (50er und 60er
Jahre) auf rd. 16,6 Mio. € im Jahr 2015 zurückgegangen
Der Bundeszuschuss zur Alterssicherung der Landwirte
als größter Ausgabeposten der landwirtschaftlichen
Sozialpolitik bleibt bis zum Jahr 2018 mit dann voraussichtlich rd. 2,17 Mrd. € relativ konstant (2014: rd.
2,15 Mrd. €). Auch künftig werden somit mehr als drei
Viertel der Ausgaben in der Alterssicherung der Landwirte im Rahmen der Defizitdeckung durch Bundeszuschüsse finanziert. Die finanziellen Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft wirken sich nicht auf
die Beitragshöhe aus, sondern werden allein vom Bund
getragen. Die Ansätze stützen sich auf den Rechtsstand
im Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2013 vom 20. November 2013
(BT-Drs. 18/83) sowie aktuelle Schätzungen.
Die Schwerpunkte für die Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen in Höhe von insgesamt rd.
43,5 Mio. € (2015) liegen bei den Erstattungen an die
Länder und an sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften (2015: 25 Mio. €), bei den Nachversicherungen
ausgeschiedener
Angehöriger
des
öffentlichen Dienstes nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG) (2015: 10,5 Mio. €), beim finanziellen
Ausgleich an Rheinland-Pfalz für die Übernahme von
Sicherungspflichten an ehemaligen Westwallanlagen
(2015: 5 Mio. €), bei der Beseitigung von Gefahrenstellen an Luftschutz- und Verteidigungsanlagen (2015:
In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung übernimmt der Bund die Leistungsausgaben der Altenteiler,
soweit diese nicht durch deren Beiträge und den in den
Beiträgen der aktiven Landwirte enthaltenen Solidarzuschlag gedeckt sind. Dieser Solidarbeitrag verändert
sich jährlich entsprechend dem übrigen Beitragsaufkommen und beträgt im Jahr 2014 rd. 76 Mio. €. Die
Zuschüsse des Bundes für die landwirtschaftliche Krankenversicherung steigen in Folge höherer Leistungsausgaben bis zum Jahre 2018 voraussichtlich auf rd.
1,45 Mrd. € an (2014: rd. 1,35 Mrd. €). In diesen Beträgen für die Jahre 2014 und 2015 ist auch ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von insgesamt 62 Mio. € enthal23
23
ten, um die Folgen des geringeren Bundeszuschusses an
den Gesundheitsfonds in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung abzufedern.
Trägern der Rentenversicherung durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 109a Abs. 2 SGB VI für
das vorangegangene Jahr entstanden sind, erstattet
(2015: 5 Mio. €).
Die Zuschüsse an die landwirtschaftliche Unfallversicherung (Bundesmittel LUV) dienen der Senkung der
Unfallversicherungsbeiträge, um damit die zuschussberechtigten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer
finanziell zu entlasten. Als flankierende Maßnahme zu
der Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der stufenweisen Einführung bundeseinheitlicher Beitragsmaßstäbe bis 2017
wurden von 2012 bis 2014 zusätzlich insgesamt
150 Mio. € Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Die
Rückführung dieser zusätzlichen Bundesmittel LUV
erfolgte gleitend: von 200 Mio. € im Jahr 2011 in
Schritten von 25 Mio. €/Jahr auf 100 Mio. € im Jahr
2015.
1.3.2.1.11 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich
Für die Erstattung von Fahrgeldausfällen, die durch die
unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Begleitpersonen im öffentlichen Personenverkehr entstehen, leistet der Bund im Rahmen der
Eingliederung von Menschen mit Behinderungen im
Haushaltsjahr 2015 einen Beitrag von 260 Mio. €.
Durch die Eigenbeteiligung eines Teils der Betroffenen
ergeben sich für den Bund Einnahmen von 15 Mio. €.
Bund und Länder wenden für die unentgeltliche Beförderung rd. 500 Mio. € jährlich auf. Der Bund stellt darüber hinaus für die weitere Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen im Haushaltsjahr 2015
einen Betrag von rd. 0,8 Mio. € zur Verfügung.
1.3.2.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung
Der Bund leistet an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben einen Bundeszuschuss in Höhe von 14 Mrd. Euro (§ 221 SGB V).
Aufgrund der weiterhin positiven Finanzentwicklung
der GKV kann der Bundeszuschuss - als Beitrag zur
Konsolidierung des Bundeshaushalts - vorübergehend
abgesenkt werden: für das Jahr 2014 auf 10,5 Mrd. €
und für das Jahr 2015 auf 11,5 Mrd. Euro. Im Jahr 2016
wird der Bundeszuschuss wieder auf seine ursprüngliche Höhe von 14 Mrd. Euro angehoben und ab 2017 auf
jährlich 14,5 Mrd. Euro festgeschrieben.
Zum 1. Juli 2011 ist der Bundesfreiwilligendienst
(BFD) eingeführt worden. Der BFD wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) administrativ begleitet. Der BFD bietet - ähnlich wie die Jugendfreiwilligendienste (JFD) - Frauen
und Männern die Möglichkeit zum gemeinwohlorientierten Einsatz. Der Dienst kann im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie
Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie im Zivilund Katastrophenschutz geleistet werden. Die Dauer der
Dienste beträgt mindestens sechs Monate und in der
Regel höchstens 18 Monate, in Ausnahmefällen kann
die Dienstzeit auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Grundsätzlich ist eine Vollzeittätigkeit Voraussetzung.
Anders, als in den JFD können am BFD auch Freiwillige teilnehmen, die älter als 27 Jahre sind. Für diese
lebensälteren Freiwilligen besteht auch die Möglichkeit
den BFD in Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden zu
leisten. Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. Der Ansatz für den BFD beträgt 167,2 Mio. € im
Jahr 2015. Der Haushaltsansatz für die Verwaltungsausgaben des BAFzA in Höhe von 85,6 Mio. € beinhaltet auch die Ausgaben für die Bildungszentren, die insbesondere die Seminare zur politischen Bildung im
Rahmen der pädagogischen Begleitung des BFD durchführen. Im Jahr 2013 gab es im Jahresdurchschnitt rund
40.000 Freiwillige, davon viele in Teilzeit. Für die Jugendfreiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr,
Freiwilliges Ökologisches Jahr, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) stehen 92,9 Mio. € im Jahr 2015 für
die pädagogische Begleitung der Freiwilligen im FSJ
und FÖJ sowie zusätzlich für teilnehmerbezogene Leistungen im IJFD zur Verfügung. Insgesamt leisten rd.
96.000 Menschen jährlich einen Freiwilligendienst in
Deutschland, darunter auch einige hundert Jugendliche,
die aus anderen Staaten kommen („Incoming“).
1.3.2.1.10 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsätzlich werden die Kosten der Sozialhilfe von
den Kommunen und Ländern getragen. Seit dem Jahr
2003 beteiligt sich der Bund jedoch an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung). Ab dem Jahr 2009 wurde die
bis dahin geltende Festbetragsregelung i.H.v.
409 Mio. € p.a. in eine quotale Beteiligung des Bundes
umgewandelt. Bezugsgröße waren die Nettoausgaben
des Vorvorjahres. Danach sollte die Beteiligung des
Bundes im Jahr 2009 13% betragen und anschließend
pro Jahr um 1 Prozentpunkt bis zum dauerhaften Anteil
von 16% im Jahr 2013 anwachsen. Im Ergebnis der
Gemeindefinanzkommission beteiligte sich der Bund im
Jahr 2012 mit 45 Prozent an den Nettoausgaben des
Vorvorjahres; im Jahr 2013 mit 75 Prozent und ab dem
Jahr 2014 mit 100 Prozent der Ausgaben des laufenden
Kalenderjahrs. Damit trat ab 2013 eine (Bundes-) Auftragsverwaltung nach Art. 85 GG in Kraft. Für das Jahr
2015 sind im Bundeshaushalt rd. 5,88 Mrd. € veranschlagt. Darüber hinaus werden der Deutschen Rentenversicherung Bund die Kosten und Auslagen, die den
24
24
Für die Förderung der privaten Pflegevorsorge durch
Zahlung einer staatlichen Zulage sind für das Jahr 2015
52 Mio. € vorgesehen.
hochintensiven Kampfeinsätzen, Beobachtermissionen
sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen bis hin
zu humanitären Hilfeleistungen erbringen zu können. In
Ausbildung, Übung und möglichen zukünftigen Einsätzen können bestehende oder neue Formen von Kooperationen - besonders im Rahmen der Weiterentwicklung
bilateraler Beziehungen - eine gewichtige Bedeutung
erhalten.
1.3.2.2 Verteidigung
Deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik im
multilateralen Rahmen erfolgt unter den Bedingungen
sich wandelnder, vielfältiger Herausforderungen, wie
etwa der Bedrohung durch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionalen Konflikten und dem
internationalen Terrorismus. Um den Auswirkungen
auch neuer Risiken und Bedrohungen auf Europa und
Deutschland angemessen und möglichst gezielt begegnen zu können, muss eine Vielzahl sicherheits- und
verteidigungspolitischer Handlungsoptionen bereitgestellt werden, welche die Nutzung militärischer Instrumente mit einschließt. Die Sicherheitspartnerschaft in
der Nordatlantischen Allianz bleibt dabei das Fundament der Friedensordnung in Europa. Die deutsche
Außen- und Sicherheitspolitik orientiert sich an den
Leitlinien präventiven Engagements, umfassender Kooperation und dauerhafter Integration auf der Grundlage
gesicherter Verteidigungsfähigkeit. Eingebunden in die
internationale Staatengemeinschaft leistet Deutschland
einen aktiven Beitrag zu politischen Konfliktlösungen,
der dem politischen Gestaltungsanspruch und dem Gewicht Deutschlands in der Welt angemessen ist. Bündnissolidarität und ein verlässlicher, glaubwürdiger Beitrag zur Allianz sind Teil deutscher Staatsraison.
Dementsprechend müssen deutsche Streitkräfte breit
und möglichst passgenau befähigt, effizient und zugleich hochqualifiziert aufgestellt und zur Landes- und
Bündnisverteidigung bereit sein, wirksam zur Lösung
internationaler Krisen und Konflikte beitragen können,
Partnerschaft und Kooperation pflegen sowie zur Rettung und Hilfeleistung befähigt sein.
Der zukünftige Umfang der Bundeswehr wird aus bis zu
185.000 Soldatinnen und Soldaten und 55.000 Stellen
für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen.
Der mit der Neuausrichtung der Bundeswehr fortgesetzte Personalabbau hin zu den vorgenannten Zielgrößen wird hinsichtlich der Ausgaben für ziviles Personal
oberhalb der Zielstruktur weiterhin mit einer Verstärkungsmöglichkeit aus dem Einzelplan 60 finanziell
flankiert.
Im Entwurf des Bundeshaushalts 2015 sind im Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung Ausgaben in Höhe von rd. 32,26 Mrd. € veranschlagt, im
Finanzplan bis 2018 für das Jahr 2016 rd. 32,42 Mrd. €,
für das Jahr 2017 rd. 32,71 Mrd. € und für das Jahr 2018
rd. 32,88 Mrd. € Mrd. €.
1.3.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten
Der Bund trägt neben den Ausgaben für die eigenen
Streitkräfte nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge
bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Abzug
der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik
Deutschland entstehen. Für die Haushaltsjahre 2015 und
2016 sind jeweils Ausgaben in Höhe von rd.41 Mio. €
veranschlagt. Wegen der verstärkten Aufgabe von militärischen Standorten werden die Ausgaben in den Jahren 2017 ff. (2017 und 2018 jeweils rd. 43 Mio. €)
durch die Zahlung von Überbrückungsleistungen an
ehemalige zivile Arbeitskräfte der Entsendestaaten
vorübergehend ansteigen bevor sie langfristig wieder
sinken werden.
1.3.2.2.1 Militärische Verteidigung
Die Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 27. Mai
2011 formulieren sicherheitspolitische Zielsetzungen
und Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter
Berücksichtigung gegenwärtiger sowie künftig wahrscheinlicher Entwicklungen. Sie basieren auf dem
Weißbuch der Bundesregierung von 2006 und bilden
sowohl den strategischen Rahmen für das militärische
Fähigkeitsspektrum als auch für die Neuausrichtung der
Bundeswehr. Da Bedrohungen für die Freiheit und
Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Verbündeten
heute nicht mehr vorrangig geographisch oder militärisch definiert sind, müssen Streitkräfte im
21. Jahrhundert über ein breites Fähigkeitsspektrum
sowie ein hohes Maß an Einsatzbefähigung verfügen.
Flexible und professionelle Strukturen, hochqualifiziertes Personal sowie eine entsprechende Ausrüstung sind
unverzichtbar, um Stabilisierungsoperationen bis hin zu
1.3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz
Für die Bereiche Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz sind im Haushaltsentwurf 2015 insgesamt rd. 5,31 Mrd. € veranschlagt.
Ziele der Agrarpolitik sind die nachhaltige Entwicklung
und Stärkung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft,
eine leistungsfähige Ernährungswirtschaft und lebensfähige ländliche Räume mit vielfältigen Kulturlandschaften. Darüber hinaus soll die Entwicklung zukunftsfähiger ländlicher Räume durch koordinierte
Fördermaßnahmen unterstützt werden. Wesentliche
Ausgabenschwerpunkte der nationalen Agrarpolitik
25
25
bilden die Leistungen des Bundes für die landwirtschaftliche Sozialpolitik (vgl. Ziff. 1.3.2.1.8) sowie die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (vgl. Ziff. 1.3.2.3.2).
1.3.2.3.1 Gesundheitlicher
und Ernährung
len auf den regulären Rahmenplan 575 Mio. € und auf
den Sonderrahmenplan für Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels 25 Mio. €. Von den
regulären Rahmenplanmitteln werden 10 Mio. Euro
zweckgebunden für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten ländlichen Regionen zur
Verfügung gestellt.
Verbraucherschutz
Qualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche
Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sind Kernanliegen
des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Gewährleistung der Lebensmittel- und Produktsicherheit, gesunde
Ernährung, Wertschätzung für unsere Lebensmittel und
transparente und nachhaltige Erzeugung gehören deshalb
zu den wichtigen Aufgaben des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Bundesregierung trägt darüber hinaus unmittelbar oder im Wege der
Projektförderung zu einer besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Schwerpunkte sind
dabei die Themen gesunde Ernährung, transparente Lebensmittelkennzeichnung und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen.
1.3.2.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Forschung und Innovation nehmen bei der Bewältigung
von Herausforderungen wie Ernährungssicherung, Klimawandel, Klimaschutz und Erhalt der natürlichen
Ressourcen eine zentrale Rolle ein.
Für die Bereiche Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation sind Mittel in Höhe von insgesamt rd. Mio. € rd.
509 Mio. € vorgesehen. Bei seinen Entscheidungen
stützt sich das BMEL auf wissenschaftliche Erkenntnisse seiner Forschungseinrichtungen: Julius Kühn-Institut,
Friedrich-Loeffler-Institut, Max Rubner-Institut, Thünen-Institut sowie dem Bundesinstitut für Risikobewertung.
Für diese Aufgaben sind insgesamt rd. 140,7 Mio. €
vorgesehen. Darin sind rd. 83,9 Mio. € für die Erstattung der Verwaltungskosten sowie für Zuschüsse für
Investitionen an das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) und rd. 37,1 Mio. € für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) enthalten. Außerdem werden die Projekte der Verbraucherinformation in 2015 mit Mitteln in Höhe von 16 Mio. €
fortgesetzt.
Für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe sind
59 Mio. € veranschlagt. Weiterer wesentlicher Ausgabeschwerpunkt mit 36,2 Mio. € ist das Programm zur Innovationsförderung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz. Ziel des Programms
ist die Unterstützung von technischen und nichttechnischen Innovationen in Deutschland in den Bereichen
Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Förderung des
ökologischen Landbaus und anderer Formen nachhaltiger
Landwirtschaft werden die Durchführung von Forschungsund Entwicklungsvorhaben sowie der Technologie- und
Wissenstransfer gefördert. Hierfür sind auch in 2015 wieder 17 Mio. € vorgesehen. Darüber hinaus werden Schulungs-, Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen unterstützt. Außerdem sind 14 Mio. € zur Förderung von
Modell- und Demonstrationsvorhaben im Haushaltsjahr
2015 veranschlagt. Wie in den Vorjahren nehmen Modellvorhaben im Bereich Tierschutz und Tierhaltung einen
Schwerpunkt ein. Hierfür sind 2015 rd. 5 Mio. € eingeplant. Die mit dem Haushalt 2014 begonnene Förderpolitik
in den Bereichen Eiweißpflanzenstrategie und nachhaltige
Waldbewirtschaftung wird fortgesetzt. Gefördert werden
Projekte zur Verbesserung der Versorgung mit heimischen
Eiweißfuttermitteln in Höhe von 4 Mio. € sowie nationale
und internationale Forstprojekte zur Verbreitung von Modellen nachhaltiger Waldbewirtschaftung mit einem Ansatz von 5 Mio. €.
1.3.2.3.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellt das
wichtigste nationale Förderinstrument der Bundesregierung zur Koordinierung der Agrarstrukturpolitik in
Deutschland dar. Mit dem Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD ist vereinbart worden, die GAK zu
einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung
weiterzuentwickeln. Die Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe sind ein zentrales Instrument, um
die nationale Mitfinanzierung der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes umzusetzen. Der Bund
beteiligt sich an der Finanzierung von Fördermaßnahmen im Rahmen der GAK im Bereich der Agrarstrukturverbesserung grundsätzlich mit 60 %; bei Maßnahmen zur Verbesserung des Küstenschutzes beträgt die
Bundesbeteiligung 70 %.
Beginnend in 2015 wird darüber hinaus ein „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung“ aufgelegt, welches
2015 und 2016 mit einem Ansatz von jährlich 10 Mio. €
dotiert ist.
Im Bundeshaushalt 2015 sind für die GAK - wie in den
letzten Jahren - 590 Mio. € veranschlagt. Durch Verstärkungsmöglichkeiten können insgesamt 600 Mio. €
Bundesmittel verfügbar gemacht werden; davon entfal26
26
rer Energien in das Gesamtsystem der Energieversorgung. Die Mittel für diese Forschungsmaßnahmen belaufen sich im Finanzplanzeitraum bis 2018 auf insgesamt
1,94 Mrd. €
(Titel
683 01
Energieeffizienzforschung 881,5 Mio. €, Titel 683 02
Erneuerbare Energien 1,06 Mrd. €). Zusätzlich werden
Mittel für die nukleare Sicherheits- und Endlagerforschung in Höhe von rund 170 Mio. € zur Verfügung
gestellt.
1.3.2.3.4 Sonstige Maßnahmen im Bereich der
Land- und Forstwirtschaft
Wesentliche internationale Herausforderungen im Aufgabenbereich des BMEL sind die Sicherung der Ernährung und eine nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung, bei gleichzeitiger Erhaltung von Biodiversität und
Eindämmung des Klimawandels. Hier handelt das
BMEL insbesondere in enger Kooperation mit ausgewählten staatlichen Partnern sowie internationalen Organisationen (u. a. FAO). Für diesen Bereich sind im
Haushaltsjahr 2015 rd. 65 Mio. € veranschlagt.
Der Einsatz erneuerbarer Energien wird über das
Marktanreizprogramm, das vor allem die Errichtung
von Anlagen zur Kälte- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien beinhaltet, unterstützt. Die Förderung erfolgt durch Tilgungszuschüsse des Bundes zur
vorzeitigen Tilgung von zinsverbilligten Darlehen
(KfW-Bankengruppe) sowie durch Investitionskostenzuschüsse (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Hierfür stellt das BMWi in den Jahren 2014 bis
2018 Ausgaben in Höhe von rd. 1,28 Mrd. € im Bundeshaushalt zur Verfügung.
1.3.2.4 Wirtschaftsförderung und Energie
Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft nachhaltig zu steigern, steht für
die Wirtschaftsförderung im Vordergrund. Neue Produkte und Verfahren werden in erster Linie in den Unternehmen selbst entwickelt, die Bundesregierung unterstützt die Generierung von Innovationen in der
Wirtschaft, indem sie vor allem Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen fördert. Damit wird der Technologietransfer von der Forschung in die Wirtschaft erleichtert. Die neue
Innovationsstrategie der Bundesregierung, die voraussichtlich im Sommer 2014 veröffentlicht werden wird,
sieht einen breiten, von allen Ressorts getragenen Ansatz vor, um Innovationen in Deutschland als wesentliche Säule zukünftigen Wachstums zu stimulieren.
Schwerpunkte werden die Mittelstandsförderung, das
Gründungsgeschehen und die Technologieoffenheit in
der Gesellschaft sein.
Zur Steigerung der Energieeffizienz wird der Dreiklang
von Information, Beratung und Förderung ausgebaut.
Hierfür stehen im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018
insgesamt Mittel in Höhe von 149 Mio. € zur Verfügung. Davon werden Projekte der Deutschen EnergieAgentur GmbH (dena), die Energieberatung für private
Verbraucher und die Vor-Ort-Beratung bei Bestandsgebäuden gefördert. Darüber hinaus wird die Energieberatung im Mittelstand unterstützt, auf deren Grundlage die
KfW zinsgünstige Darlehen für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des Energieeffizienzprogramms gewährt. Seit 2011 werden darüber
hinaus für den Bereich Energie und insbesondere für
zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz weitere Mittel aus dem Energie- und Klimafonds
(EKF) bereitgestellt.
1.3.2.4.1 Energie
Mit der Energiewende wird ein langfristiger Umbauprozess unserer Energieversorgung mit ehrgeizigen Zielen
zur Steigerung der Effizienz und zur Ausweitung des
Anteils der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung beschrieben. Zur Umsetzung der Energiewende
und der Gewährleistung einer bezahlbaren, sicheren und
umweltverträglichen Energieversorgung in Deutschland
werden im Finanzplan bis 2018 erhebliche Mittel bereitgestellt.
Ein weiterer zentraler Bereich zur Erreichung der Energieeinsparziele ist der Gebäudebereich und hier insbesondere der Gebäudebestand. Die im Rahmen des „CO2Gebäudesanierungsprogramms“ aufgelegten KfWFörderprogramme zum energieeffizienten Bauen und
Sanieren unterstützen Gebäudeeigentümer mit zinsgünstigen Darlehen oder Investitionszuschüssen bei der
Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, die weit
über das gesetzlich Geforderte hinausgehen. Seit 2006
bis Ende 2013 konnte allein durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm die energieeffiziente Sanierung oder
Errichtung von über 3,4 Mio. Wohnungen und Energiesparmaßnahmen an rund 1.900 Gebäuden der sozialen
und kommunalen Infrastruktur unterstützt werden. Zur
Finanzierung der bis 2011 getätigten Förderzusagen
sind für 2015 Mittel in Höhe von 552,5 Mio. € veranschlagt (Titel 661 21, 661 22 und 891 21). Neuzusagen
im „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ werden seit
2012 über die Mittel des EKF finanziert. Für 2014 bis
Das 6. Energieforschungsprogramm „Forschung für
eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare
Energieversorgung“ hat, an den Zielen der Energiewende ausgerichtet, eine Neufestlegung von Förderschwerpunkten vorgenommen. Im Vordergrund der Förderaktivitäten des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWi) stehen Forschungsmaßnahmen zu
Energieeffizienztechnologien und erneuerbaren Energien sowie zur Optimierung und besseren Verzahnung
der verschiedenen Handlungsfelder der Energiewende,
u. a. durch die Entwicklung von Speichertechnologien
und Netztechnologien sowie die Integration erneuerba27
27
2018 sind Programmmittel in Höhe von jährlich
1,8 Mrd. € vorgesehen.
Steinkohlenbergbaus verlängert worden. Für die Jahre
2014 bis 2018 hat der Bund für seinen Anteil insgesamt
rd. 558,4 Mio. € vorgesehen. NRW und das Saarland
beteiligen sich insgesamt mit einem Drittel.
Um die heimischen Hersteller und Anbieter von Anlagen und Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz international zu stärken, wurden die Exportinitiativen
„Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizienz“ gegründet. Beide Initiativen koordiniert und finanziert das
BMWi. Im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 stehen
dafür insgesamt 92,5 Mio. € zur Verfügung.
Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen Uranbergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung
sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt, Strahlen- und
Bergbausicherheitsaspekten ab. Hierfür sind 682,8 Mio.
€ im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 eingestellt. Die
Kernsanierung wird voraussichtlich nach 2022 beendet
sein. Danach verbleiben Nachsanierungs- und Langzeitaufgaben.
Wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Energiewende
bildet zudem ein kontinuierlicher Monitoringprozess.
Für das Monitoring der Energiewende und für internationale Berichterstattungen müssen Verfügbarkeit und
Qualität der energiestatistischen Datenbasis gewährleistet sein, insbesondere für die Erstellung der Energiebilanzen, die u. a. als Grundlage für die Berechnung der
energiebedingten Treibhausgase dienen. Insgesamt
stehen hierfür 6,6 Mio. € für den Finanzplanzeitraum bis
2018 zur Verfügung.
1.3.2.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung
Die Ausrichtung der Schiffbaupolitik zielt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Stärkung der
Innovationskraft. Hierbei werden wichtige Industriestandorte in oftmals strukturschwachen Regionen unterstützt. Für das Innovationsbeihilfeprogramm sind im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 insgesamt 75 Mio. €
etatisiert. Seit dem Jahr 2008 werden die Innovationsbeihilfen in gleicher Höhe durch die Küstenländer kofinanziert, soweit der Bund für die Finanzierung eines Schiffbauauftrages einer Werft dieses Landes eine Zusage für
eine CIRR-Zinsausgleichsgarantie des Bundes erteilt. Mit
diesem Garantiesystem wird das Zinsrisiko der Banken bei
der
Refinanzierung
von
attraktiven
CIRRFestzinssatzkrediten für Besteller von Schiffen in Deutschland abgesichert.
Zur Umsetzung der kohlepolitischen Verständigung
zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen
(NRW) und dem Saarland vom 7. Februar 2007 regelt
das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember
2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011 die Steinkohlebeihilfen des Bundes. Auf dieser Grundlage wurde am
15. Dezember 2012 ein Zuwendungsbescheid an die
RAG Aktiengesellschaft für die Jahre 2013 und 2014
erteilt. Er beinhaltet Bundesanteile von 1,37 Mrd. €
bzw. 1,29 Mrd. € für 2013 bzw. 2014. Der Zuwendungsbescheid für die Jahre 2015 bis 2019 wurde am 9.
Oktober 2013 an die RAG AG erteilt. Die Bundesanteile für 2015, 2016 und 2017 belaufen sich auf bis zu
1,33 Mrd. €, 1,05 Mrd. € bzw. 1,02 Mrd. €. Haushaltswirksam werden die festgelegten Beihilfen jeweils erst
im Folgejahr, da die Auszahlung stets im Januar des
Folgejahres erfolgt. NRW ist mit folgenden Höchstbeträgen
beteiligt:
2013:
389,2 Mio. €,
2014:
363,8 Mio. €, 2015: 171,4 Mio. €, 2016: 170,9 Mio. €;
2017: 161,2 Mio. €. Gemäß Rahmenvereinbarung von
2007 beteiligt sich NRW nach dem Jahr 2014 nicht
mehr an den Absatzhilfen für die laufende Produktion.
Das Saarland beteiligt sich nicht. Ab 2013 leistet die
RAG AG jährlich einen Eigenbeitrag von 32 Mio. €.
Mit Fördermaßnahmen für die forschungs- und technologieintensive Luftfahrtindustrie sollen vor allem hoch
qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland vor dem Hintergrund eines sich stetig verschärfenden internationalen
Wettbewerbs gesichert werden.
Die Bundesregierung unterstützt - in Übereinstimmung
mit dem EU- und dem internationalen Recht - durch
Gewährleistungen die anteilige Finanzierung von Entwicklungskosten neuer Luftfahrzeugprogramme durch
verzinsliche, verkaufsabhängig rückzahlbare Darlehen.
Der Bund unterstützt Forschungs- und Technologieprojekte der Luftfahrtindustrie seit 1995 in verschiedenen
Luftfahrtforschungsprogrammen. Für das Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes sind für die Jahre 2014
bis 2018 insgesamt 782,7 Mio. € vorgesehen.
Der Ansatz für die Steinkohlehilfen wird gegenüber den
Festlegungen im Steinkohlefinanzierungsgesetz - in
Erwartung hoher Erlöse durch noch vergleichsweise
hohe Weltmarktpreise - für 2015 um 200 Mio. € und für
2016 um 50 Mio. € abgesenkt. Die Kohleverständigung
vom 7. Februar 2007 wird damit nicht aufgekündigt.
Für Maßnahmen der Außenwirtschaft werden 2015 rd.
234 Mio. € bereitgestellt. Die verschiedenen Maßnahmen
zur Exportförderung wurden in einem „Programm zur
Erschließung von Auslandsmärkten“ gebündelt. Das Programm besteht aus verschiedenen Exportinitiativen, Messebeteiligungen und der Managerfortbildung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Germany Trade and Invest - Gesellschaft für
Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH. Sie bietet
Die Anpassungsgeldregelung für Arbeitnehmer des
deutschen Steinkohlenbergbaus, die aufgrund von Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen ausscheiden, ist entsprechend den Festlegungen des Steinkohlefinanzierungsgesetzes bis zum Auslaufen des
28
28
in- und ausländischen Unternehmen Informations- und
Beratungsunterstützung an mit dem Ziel, den Standort
Deutschland für den Export und für ausländische Investitionen zu stärken und damit Arbeitsplätze in Deutschland zu
sichern oder zu schaffen und so zum Wachstum der deutschen Wirtschaft beizutragen. Daneben wird das weltweite
Netz der deutschen Auslandshandelskammern gefördert.
Diese unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Erschließung der Märkte vor Ort.
schnittlich ca. 3 Mio. € für internationale Akzeleratoren
vorgesehen.
Beratungen und Seminare zur Steigerung von unternehmerischem Know-how und Innovationen
Verschiedene Maßnahmen zur Förderung unternehmerischen Know-hows sollen die Wettbewerbsfähigkeit
von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und
Freien Berufen verbessern. Insgesamt stehen 2015
36,7 Mio. € zur Förderung unternehmerischen Knowhows zur Verfügung.
1.3.2.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung
und Technologieförderung
Außerdem fördert der Bund die Innovationskompetenz
in KMU mit einer Reihe von Innovationsberatungsprogrammen, hierfür stehen im Jahr 2015
insgesamt 9,2 Mio. € bereit (für die Maßnahme
„BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)“ und die
Zentralen Beratungsstellen).
Die Förderung des Mittelstandes konzentriert sich auf
die Förderbereiche:
Innovative Unternehmensgründungen
Die High-Tech Gründerfonds (HTGF I und II) haben
zum Ziel, Finanzierungen für technologieorientierte
Unternehmensgründungen bereitzustellen. Die Beteiligung an beiden Fonds ist zum 01. Januar 2013 an das
ERP-Sondervermögen (ERP-SV) übergegangen, das
seither alle Be- und Entlastungen der Fonds trägt. Als
Ausgleich der zusätzlichen Belastungen des ERP-SV
wurden für die Jahre 2014 bis 2016 Zuweisungen aus
Bundesmitteln von jeweils 5 Mio. € veranschlagt.
Innovationsförderung
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
bleibt das Basisprogramm für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und
mittleren Unternehmen in ganz Deutschland. Mit der
Förderung wird ein aktiver und wirksamer Beitrag zur
marktorientierten Forschung, zum Technologietransfer,
zur Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft und
zur Internationalisierung von KMU erbracht. Für das
Programm sind im Jahr 2015 Mittel in Höhe von rund
543 Mio. € vorgesehen (davon 30 Mio. € aus dem
3 Mrd. € - Paket für prioritäre Maßnahmen im Forschungsbereich laut Koalitionsvertrag).
Bereits im Vorfeld der Gründung innovativer Unternehmen setzt das Programm „Existenzgründungen aus
der Wissenschaft (EXIST)“ an. Mit dem EXISTWettbewerb „Die Gründerhochschule“ wird die Entwicklung und Umsetzung hochschulweiter Gesamtstrategien zur Etablierung von Unternehmergeist, der Verwirklichung
einer
Gründungskultur
und
der
Positionierung als gründungsprofilierte Hochschule
unterstützt. Mit dem EXIST-Gründerstipendium und
dem EXIST-Forschungstransfer werden individuelle
Gründungsvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase gefördert.
Insgesamt sind für das EXIST-Programm in den Jahren
2015 bis 2018 rund 150 Mio. € Fördermittel vorgesehen. EXIST wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Zur Stärkung der marktnahen Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung durch mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige
werden zinsverbilligte Darlehen im Rahmen des ERPInnovationsprogramms gewährt; teilweise als Nachrangdarlehen. Für die Zinsverbilligung sind rund
45 Mio. € im Bundeshaushalt 2015 vorgesehen. Die
Zinsverbilligung wird bis zur Hälfte und mit maximal
einem Prozentpunkt aus dem Bundeshaushalt finanziert,
die ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilligungsleistung.
Mit INVEST - Zuschuss für Wagniskapital werden
private Investoren - insbesondere „Business Angels“ unterstützt, die sich langfristig an jungen innovativen
Unternehmen beteiligen. Durch den Zuschuss sollen
mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für
risikobehaftete Investitionen in junge innovative Unternehmen gewonnen werden, zugleich soll somit auch die
Kapitalausstattung dieser Unternehmen deutlich verbessert werden. In 2015 und 2016 sind 23 Mio. € bzw.
28 Mio. € Bundesmittel vorgesehen.
Forschungsinfrastruktur für den Mittelstand
Die Forschungsinfrastruktur dient dem Mittelstand,
indem vorwettbewerbliche und marktorientierte Forschungsleistungen angeboten werden. Hierfür werden
insgesamt im Jahr 2015 rund 200 Mio. € bereitgestellt.
Mit der Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) werden Forschungsvorhaben unterstützt, bei
denen für ganze Branchen Problemlösungen erarbeitet
werden sollen. Im Jahr 2015 stehen für die IGF rund
135 Mio. € zur Verfügung.
Junge Start-ups erhalten durch den German Silicon
Valley Accelerator (GSVA) und weitere Akzeleratoren
die Möglichkeit zu wachsen und sich zu internationalisieren. In den Jahren 2015 -2018 sind jährlich durch-
Mit der Förderung der externen Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland (INNO-KOM-Ost) unter29
29
stützt der Bund nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der
mittelständisch geprägten, innovativen ostdeutschen
Industrie. Im Jahr 2015 stehen hierfür 65 Mio. € zur
Verfügung.
des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom Mai 2014 zu
folgenden jährlichen kassenwirksamen Steuermindereinnahmen
beim
Bund:
2014: -208 Mio. €,
2015: -80 Mio. € und ab 2016: 0 €.
Technologie- und Innovationstransfer für den Mittelstand
1.3.2.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung
Aus dem Titel für Technologie- und Innovationstransfer
(TuIT) verbessert das BMWi den Transfer von innovativen Ansätzen und Ergebnissen aus Forschung und
Entwicklung aus der Wissenschaft in die Wirtschaft.
Hierfür stehen rund 27 Mio. € im Jahr 2015 zur Verfügung (u. a. für die Maßnahmen „SIGNO-Schutz von
Ideen für die gewerbliche Nutzung“ und die Förderung
des Normenwesens durch das DIN).
Der Bund übernimmt Garantien für förderungswürdige
oder im staatlichen Interesse liegende Vorhaben sowohl
im außen- als auch im binnenwirtschaftlichen Bereich
(siehe dazu auch 1.6.3.).
Das Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ (siehe dazu unter 1.3.2.13.3) durfte bis Ende des
Jahres 2010 u. a. Garantien von insgesamt bis zu
400 Mrd. € für Unternehmen des Finanzsektors übernehmen. Alle vom Finanzmarktstabilisierungsfonds
gewährten Garantien wurden inzwischen ohne Inanspruchnahme zurückgeführt. Ab dem Jahr 2011 durften
keine neuen Maßnahmen mehr aus diesem Sondervermögen finanziert werden. Im Zuge der Verschärfung der
Staatsschuldenkrise wurde mit dem 2. FMStG der Finanzmarktstabilisierungsfonds befristet bis Ende 2012
reaktiviert und mit dem 3. FMStFG befristet bis Ende
2014 verlängert. Hierdurch können in Summe mit dem
Vorgängergesetz Kapitalhilfen bis zu 80 Mrd. € und
Garantien bis zu 400 Mrd. € an den definierten Empfängerkreis vergeben werden.
1.3.2.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung
Die regionale Wirtschaftsförderung ist grundsätzlich
Aufgabe der Länder. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden mit Beteiligung des Bundes in
strukturschwachen Regionen gewerbliche Investitionen,
Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Kooperation und Vernetzung gefördert. In den neuen Ländern und Berlin
sowie in den strukturschwachen Regionen der alten
Länder stellt die GRW auch 2015 weiterhin ein zentrales Instrument der Investitionsförderung dar.
Der mit Inkrafttreten des Restrukturierungsfondsgesetzes (RStrukFG) zum 31. Dezember 2010 neu errichtete
Restrukturierungsfonds (siehe dazu unter 1.3.2.13.3)
speist sich aus der Bankenabgabe. Er ist mit einer Garantieermächtigung in Höhe von 100 Mrd. € und einer
Kreditermächtigung in der Höhe, in der die Kreditermächtigung nach § 9 FMStFG nicht in Anspruch genommen wurde, jedoch begrenzt auf maximal
20 Mrd. €, ausgestattet. Im Jahr 2015 wird eine neue,
nach Vorgaben der europäischen Bankensanierungsund Abwicklungsrichtlinie (BRRD) gestaltete Bankenabgabe an die Stelle der bisherigen deutschen Bankenabgabe treten. Die Beiträge unter der neuen Bankenabgabe sollen in den Restrukturierungsfonds eingezahlt
werden. Dieser wird die bis zum 31. Dezember 2014
erhobenen Beiträge von den ab dem 1. Januar 2015
erhobenen Beiträgen getrennt verwalten. Die Details der
Beitragsbemessung sind allerdings noch offen, da insoweit der von der EU-Kommission nach Artikel 103
Absatz 7 der BRRD zu erlassende delegierte Rechtsakt
maßgeblich sein wird. Diese Beiträge werden ab 2016
schrittweise in den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds überführt werden. Wie mit den bis zum 31.
Dezember 2014 erhobenen Beiträgen aus der deutschen
Bankenabgabe umzugehen ist, befindet sich derzeit
noch in Prüfung.
Für die GRW sind im Jahr 2015 - wie im gesamten
Finanzplanzeitraum - Barmittel in Höhe von 600 Mio. €
p. a. vorgesehen. Rückflüsse nach § 8 Abs. 3 des GRWGesetzes, die bei Nichteinhaltung von Bedingungen
durch die Zuwendungsempfänger anfallen, können bei
Überschreitung des veranschlagten Einnahmeansatzes
von ca. 33 Mio. € für Mehrausgaben im Rahmen der
GRW verwendet werden. Die Bundesmittel werden von
den Ländern in gleicher Höhe kofinanziert. Die Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen auf die Länder
erfolgt nach den im Koordinierungsrahmen der GRW
festgelegten Quoten.
Deutschland erhält in der Förderperiode 2014-2020 aus
dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) insgesamt 17,1 Mrd. € (in konstanten Preise). Davon sind
ca. 8,67 Mrd. € für die Übergangsregionen (neue Länder
ohne Leipzig, aber einschließlich Lüneburg),
7,54 Mrd. € für die weiter entwickelten Regionen (alte
Bundesländer und Leipzig) und 0,845 Mrd. € für die
Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) vorgesehen. Ein Teil der EFRE-Mittel wird weiterhin im
Rahmen der GRW eingesetzt werden.
Das Investitionszulagengesetz 2010 vom 7. Dezember
2008 ist zum Ende des Jahres 2013 planmäßig ausgelaufen. Die Investitionszulage führt für die Anspruchsjahre
2010 bis 2013 unter Berücksichtigung der Ergebnisse
30
30
1.3.2.4.6 Informationsgesellschaft
täre Politikfeld, von denen 1,0 Mrd. € im Jahr 2015
eingesetzt werden.
Mit einer Reihe von Fördermaßnahmen unterstützt das
BMWi die Entwicklung und Anwendung der neuen
Informations- und Kommunikationstechnologien in
Wirtschaft und Gesellschaft:
1.3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes
Um dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen Rechnung zu tragen (Art. 87e Grundgesetz),
finanziert der Bund Neu-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen in die Schienennetze der Eisenbahnen des Bundes.
Die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung der
Schienenwege werden von den Eisenbahnen des Bundes
getragen.
Im Rahmen des Schwerpunkts „Entwicklung konvergenter Informations- und Kommunikationstechnik
(IKT)“ wird die Entwicklung und Erprobung neuartiger
IKT-basierter Technologien und Dienste, die ein starkes
Anwendungs- und Transferpotenzial im Hinblick auf
mittelständische Unternehmen aufweisen, gefördert. Im
Jahr 2015 sind für dieses Programm 47,9 Mio. € vorgesehen. Im Fokus der Förderung stehen dabei die Themen „Autonomik für Industrie 4.0“, „Smart Home“,
„Trusted Cloud“, „Smart Data“ sowie der neue Schwerpunkt „Smart Services für die Wirtschaft“.
Im Finanzplan bis 2018 werden die Schienenwegeinvestitionen auf hohem Niveau fortgeführt. Schwerpunktmäßig werden dabei Ersatzinvestitionen an Schienenwegen gefördert. Die neue fünfjährige Leistungsund Finanzierungsvereinbarung (LuFV) mit der DB AG
zum Bestandsnetz soll im Jahr 2015 in Kraft treten. Für
den Infrastrukturbeitrag des Bundes im Rahmen der
LuFV sind für die Jahre 2015 bis 2018 insgesamt Mittel
in Höhe von rd. 12,4 Mrd. € vorgesehen (d. h. rd.
3,1 Mrd. € im Durchschnitt der hier betrachteten 4 Jahre). Für den Neu- und Ausbau wichtiger Schienenprojekte und Lückenschlüsse stehen bis 2018 Bundesmittel
in Höhe von insgesamt rd. 5,8 Mrd. € zur Verfügung
(jahresdurchschnittlich rd. 1,44 Mrd. €).
Der Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital - IKTAnwendungen in der Wirtschaft“ unterstützt gezielt
kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk
beim intelligenten Einsatz von modernen Informationsund Kommunikationstechnologien. Im Jahr 2015 sind
für diesen Förderschwerpunkt insgesamt 17,7 Mio. €
vorgesehen.
Seit 2014 wird das neue Programm „Potentiale der
digitalen Wirtschaft“ gefördert. Für diese Maßnahme
sind bis einschließlich 2018 insgesamt 29,2 Mio. €
eingeplant. Die Schwerpunkte „Digitale Wirtschaft“/„Junge Digitale Wirtschaft“, „Strategie Intelligente Vernetzung“, „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“
sowie „Digitale Botschafterin Deutschland“ sind Bestandteile der Digitalen Agenda und der „CyberSicherheitsstrategie für Deutschland“.
Daneben trägt der Bund die nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Aufwendungen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Das BEV ist Dienstherr der der
DB AG zugewiesenen Beamten und zuständig für die
Betreuung der Versorgungsempfänger. Es verwaltet und
verwertet die nicht-bahnnotwendigen Immobilien. In
den Jahren 2015 bis 2018 leistet der Bund - insbesondere im Rahmen der Defizitdeckung des BEV-Wirtschaftsplans - insgesamt rd. 22,9 Mrd. € bzw. jahresdurchschnittlich rd. 5,7 Mrd. € im Bereich des BEV.
1.3.2.5 Verkehr
Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist wesentliche Voraussetzung für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Verkehrsinvestitionen leisten darüber hinaus einen wichtigen konjunkturund beschäftigungspolitischen Beitrag. Im internationalen Vergleich weisen die nationalen Netze der drei
„klassischen“ Verkehrsträger - Bundesschienenwege,
Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen - eine
große Dichte und einen hohen Ausbaustandard auf. Um
diesen Standortvorteil nachhaltig zu sichern, stellt der
Bund auch in den kommenden Jahren erhebliche Haushaltsmittel für den Aus- und Neubau sowie für die Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur bereit. Die Investitionen für die klassischen Verkehrsträger (Straße,
Schiene, Wasserstraße) und den Kombinierten Verkehr
liegen deutlich oberhalb der bisherigen Finanzplanung
und steigen von 10,8 Mrd. € im Jahre 2015 bis auf
11,9 Mrd. € zum Ende der Legislaturperiode. Die ansteigende Verkehrsinvestitionslinie berücksichtigt die
mit dem Koalitionsvertrag beschlossenen zusätzlichen
Mittel in Höhe von insgesamt 5 Mrd. € für dieses priori-
1.3.2.5.2 Bundesfernstraßen
Das Bundesfernstraßennetz gehört zu den leistungsfähigsten Europas und spiegelt damit die Bedeutung
Deutschlands als führende Wirtschaftsnation und eines
der wichtigsten und am meisten belasteten Transitländer
wider.
Im Bundeshaushalt 2015 sind für die Bundesfernstraßen
einschließlich Neubau und Erweiterung, Grunderwerb,
betriebliche Unterhaltung sowie bauliche Erhaltung rd.
6,3 Mrd. € vorgesehen, wovon rd. 5,2 Mrd. € auf Straßenbauinvestitionen entfallen. Hiervon werden im Jahre
2015 rd. 3,1 Mrd. € aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert. Insgesamt übersteigen die Investitionen in die
Bundesfernstraßen durch die zusätzlichen Mittel aus
dem 5 Mrd. €-Programm das Niveau der Vorjahre deutlich. Für Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen (Bedarfsplanmaßnahmen) sind 2015 insgesamt rd.
1,0 Mrd. € eingeplant. Davon entfallen rd. 0,6 Mrd. €
31
31
auf die Bundesautobahnen und rd. 0,4 Mrd. € auf die
Bundesstraßen.
60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Dafür stehen
jährlich rd. 332,6 Mio. € zur Verfügung.
Aufgrund der voraussichtlich anhaltenden Zunahme des
Güter- und damit des Schwerlastverkehrs ist auf die
substanzerhaltenden und funktionssichernden Maßnahmen ein immer stärkeres Augenmerk zu richten und
eine entsprechende Prioritätensetzung vorzunehmen.
Daher werden die Ausgaben für reine Erhaltungsmaßnahmen im Jahr 2015 auf rd. 2,8 Mrd. € angehoben.
Davon sollen für Bundesautobahnen rd. 1,8 Mrd. € und
für Bundesstraßen rd. 1,0 Mrd. € verwendet werden.
Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder bis Ende
2019 außerdem Mittel in Höhe von 1,336 Mrd. € jährlich als Kompensation für den Wegfall von Bundesfinanzhilfen gem. Artikel 143c Absatz 1 Grundgesetz in
Verbindung mit § 3 Abs. 1 Entflechtungsgesetz (EntflechtG). Diese werden den Ländern nach einem gem.
§ 4 Abs. 3 EntflechtG vorgegebenen Schlüssel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
zur Verfügung gestellt. Bis 2013 mussten die Länder die
Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem Jahr
2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“
bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum
31. Dezember 2019 aus.
Die Bundesregierung setzt ihr Engagement im Bereich
Öffentlich Private Partnerschaften fort. Neben weiteren
rd. 84 Mio. € für die Zins- und Tilgungszahlungen der
Privaten Vorfinanzierung von noch 10 Bundesfernstraßenprojekten sind für das Jahr 2015 für die sechs laufenden A-Modell-Vorhaben Mittel aus Mauteinnahmen
in Höhe von 215 Mio. € für die Betreiber eingeplant.
Für die Ausschreibung und Weiterentwicklung sind im
Haushalt 2015 für weitere A-Modell-Projekte insgesamt
3,3 Mrd. € an Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht (siehe auch 1.6.4.)
Das „Forschungsprogramm Stadtverkehr“ (FOPS) als
dritter Baustein umfasst zur Zeit ca. 4,2 Mio. € jährlich.
Es ist das einzige bundesweite und praxisorientierte
Programm zur Behandlung städtischer Verkehrsprobleme.
1.3.2.5.3 Bundeswasserstraßen
Darüber hinaus erhalten die Länder gemäß Artikel 106a
Grundgesetz einen Finanzierungsbetrag aus dem Steueraufkommen des Bundes, da sie im Zuge der Bahnreform zum 1. Januar 1996 die Aufgabenverantwortung
für den Schienenpersonennahverkehr übernahmen. Im
Jahr 2014 erhalten die Länder rund 7,290 Mrd. €.
Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen steigen von
rd. 1,9 Mrd. € im Jahr 2014 auf rd. 2,0 Mrd. € im Jahr
2015 an und werden in dieser Höhe in der Finanzplanung bis 2018 fortgeschrieben. Knapp die Hälfte der
Ausgaben entfällt dabei auf Investitionen, die ganz
überwiegend Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an der
wasserverkehrlichen Infrastruktur betreffen. Darüber
hinaus stehen im Rahmen des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms I Ausgabemittel für den Neubau der
5. Schleusenkammer in Brunsbüttel am Nord-OstseeKanal zur Verfügung. Wesentlicher Ausgabezweck
bleibt die Substanzerhaltung und Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur.
1.3.2.6 Bau und Stadtentwicklung
Impulse für mehr Energieeffizienz in den Kommunen
setzt das Ende 2011 bei der KfW aufgelegte Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung" der Bundesregierung. Hier wird der Sanierungsprozess vom Einzelgebäude auf eine breitere städtebauliche Basis
gestellt. Insbesondere sollen erneuerbare Energien breitere Einsatzmöglichkeiten in innerstädtischen Altbauquartieren erhalten. Das Programm bietet somit die
Chance für eine stärkere Berücksichtigung baukultureller Aspekte. Durch die konzeptionelle Vorbereitung der
Maßnahmen im Quartier werden die verschiedenen
Eigentümergruppen, insbesondere auch die privaten
Vermieter, verstärkt in den Sanierungsprozess einbezogen. Hierfür stehen 2014 im EKF Programmmittel in
Höhe von rund 50 Mio. € für zinsgünstige Darlehen und
Zuschüsse zur Verfügung, In 2015 sind Programmmittel
in gleicher Höhe vorgesehen.
1.3.2.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und Regionalisierungsmittel
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden steht insgesamt ein Finanzrahmen von
1,672 Mrd. € p. a. zur Verfügung. Er verteilt sich auf
drei Bausteine:
Aus dem „Bundesprogramm“ einschließlich der Investitionshilfen für die Deutsche Bahn AG bis 2019 (Gesetz
über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden; GVFG) können
Schienenverkehrswege im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten
über 50 Mio. € gefördert werden. Der Fördersatz beträgt
Eigenmittelprogramme der KfW-Förderbank ergänzen
die Bundesinitiativen im Modernisierungs- und Neubaubereich. Alternativ zu den KfW-Programmen können seit 2006 steuerliche Anreize durch die begrenzte
32
32
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen entsprechend
§ 35a EStG in Anspruch genommen werden.
zusätzliche FuE-Investitionen der Wirtschaft und der
Länder ausüben sollen. Weitere Schwerpunkte sind der
Pakt für Forschung und Innovation, die Exzellenzinitiative und der Aufbau der neuen Zentren der Gesundheitsforschung. Der Hauptteil der entsprechenden Ausgaben
entfällt auf den Einzelplan des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) (vgl. Schaubild 6).
Auf der Grundlage von Art. 104b des Grundgesetzes gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Städtebauförderung. Die Städtebauförderung hilft Städten und
Gemeinden, sich nachhaltig an den wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und ökologischen Wandel anzupassen. Insoweit unterliegen die Förderschwerpunkte einer
stetigen inhaltlichen Weiterentwicklung. Die Förderung
erfolgt im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen
entsprechend des Baugesetzbuches (BauGB). Dazu stehen
aktuell die Programme „Städtebaulicher Denkmalschutz“,
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Stadtumbau“, „Soziale Stadt“ sowie „Kleinere Städte und Gemeinden“ zur
Verfügung. Diese Programme bieten jeweils Lösungen für
spezielle Problemlagen. Im parlamentarischen Verfahren
zum Haushalt 2014 wurde außerhalb der Finanzhilfen nach
Art. 104 b GG ein neues Bundesprogramm „Förderung von
Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“aufgelegt.
Ab 2014 erfolgt eine deutliche Aufstockung der Programmmittel für die Städtebauförderung um 245 Mio. €
auf insgesamt 700 Mio. € jährlich (davon 50 Mio. € für das
neue Bundesprogramm). Diese werden im Haushalt 2015
und im Finanzplan fortgeschrieben.
1.3.2.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen
Die Hightech-Strategie wird in dieser Legislaturperiode
zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterentwickelt. Übergreifendes Ziel der
neuen Strategie ist es, Deutschlands Position im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaften weiter zu
stärken, Ressourcen effektiver zu bündeln und neue
Impulse für die Innovationstätigkeit in Wirtschaft und
Gesellschaft zu setzen. Durch noch besseren Wissensund Technologietransfer, d. h. die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und
Dienstleistungen, sollen neue Wertschöpfung und zukunftssichere Beschäftigungspotenziale generiert werden. Um dies zu erreichen, sieht die Strategie prioritäre
Zukunftsaufgaben, Aktivitäten zur Optimierung der
Rahmenbedingungen und der Förderung von Forschung
und Entwicklung sowie zur Stärkung der Technologieaufgeschlossenheit und Partizipation in der Gesellschaft
vor. Dafür stehen im Jahr 2015 rd. 146 Mio. € zur Verfügung.
In Bezug auf das CO2-Gebäudesanierungsprogramm
wird auf Ziffer 1.3.2.4.1 verwiesen.
1.3.2.7 Bildung, Wissenschaft, Forschung und
kulturelle Angelegenheiten
Ein weiterer großer Schwerpunkt ist die Fortsetzung des
Strukturwandels im deutschen Wissenschaftssystem.
Dazu zählt die mit den Ländern vereinbarte Fortsetzung
des Pakts für Forschung und Innovation für die Jahre
2011 bis 2015. Dieser unterstützt die Wissenschaftsund Forschungsorganisationen und gibt ihnen langfristige Planungssicherheit. Bund und Länder steigerten
die Mittel im genannten Zeitraum für die Deutsche
Forschungsgemeinschaft e. V. sowie für die großen
Forschungseinrichtungen Max-Planck-Gesellschaft zur
Förderung der Wissenschaften e. V., Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. und Hermann von HelmholtzGemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.
nochmals um 5 % jährlich (ab 2016 sind jährliche Steigerungen von 3 % vorgesehen) und haben in diesem
Zusammenhang im Einvernehmen mit den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen forschungspolitische Ziele vereinbart, um den angestoßenen Strukturwandel in der Wissenschaftslandschaft fortzusetzen und
Der politische Schwerpunkt Bildung und Forschung
wird auch im Bundeshaushalt 2015 und im Finanzplan
bis zum Jahr 2018 abgebildet. Die Bundesregierung
trägt so dem Ziel Rechnung, gemeinsam mit Ländern,
Wirtschaft und Privaten die Aufwendungen für Bildung
und Forschung bis zum Jahr 2015 auf 10 % des Bruttoinlandsprodukts zu steigern.
Für die Bildung als Querschnittsaufgabe wurde bereichsübergreifend ein Bündel von Maßnahmen aus den
unterschiedlichsten Bereichen entwickelt. Folgende
Schwerpunkte stehen dabei auch weiterhin im Vordergrund: Stärkung des Fachkräftenachwuchses und der
Hochschulen sowie Maßnahmen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche und die frühkindliche
Bildung. Die Mittel für Forschung und Entwicklung
(FuE) werden vorrangig für innovations- und wachstumsfördernde Forschungsmaßnahmen im Rahmen der
Hightech-Strategie eingesetzt, die zu mehr Beschäftigung in Deutschland führen und eine Hebelwirkung auf
33
33
weiterzuentwickeln. Zu diesen Zielen gehören die dynamische Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems
und ihre Vernetzung, neue Strategien der internationalen Zusammenarbeit, nachhaltige Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Gewinnung der Besten für die deutsche Wissenschaft.
nen sowie Wissenschaftler unter einem Dach zusammenführen.
Die Charité Universitätsmedizin Berlin und das MaxDelbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC)
werden in einer Körperschaft, dem neuen Berliner
Institut für Gesundheitsforschung (BIG), zusammengeführt. Damit werden die Grundlagen für den Aufbau
und die Etablierung einer neuartigen Einrichtung der
biomedizinischen translationalen Forschung geschaffen.
Zu diesem Zweck werden die molekularbiologische und
systembiologische Expertise einer außeruniversitären
Einrichtung der Grundlagenforschung dauerhaft mit der
klinisch-patientenorientierten Forschung einer Universitätsmedizin institutionell zusammengeführt und international sichtbar gemacht. Ziel ist es, durch interdisziplinäre Ansätze innovative Konzepte der Prävention,
Diagnostik und Therapie für den Patienten zu entwickeln und rasch zur Anwendung zu bringen. Im Unterschied zu den DZG arbeitet das BIG unter dem Paradigma
der
Systemmedizin
und
ist
nicht
indikationsbezogen ausgerichtet. Für den Aufbau und
die Etablierung des BIG stellt der Bund von 2013 bis
2018 gemäß der mit dem Land Berlin geschlossenen
Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des BIG bis zu
285 Mio. Euro zur Verfügung. Ab 2015 liegt der Finan-
Die zwischen 2009 und 2012 gegründeten Deutschen
Zentren der Gesundheitsforschung (DZG), das Deutsche
Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, das
Deutsche Konsortium für Translationale Krebsforschung sowie die Deutschen Zentren für Diabetes-,
Herz-Kreislauf-, Infektions- und Lungenforschung werden im Jahr 2015 ihre Aufbauphase weitgehend abschließen. Gemeinsam mit 13 Bundesländern stellt das
BMBF in den Jahren 2011 bis 2015 rund 770 Mio. € für
den Auf- und Ausbau der DZG bereit. Ziel ist es, Ergebnisse aus der biomedizinischen Grundlagenforschung rascher und besser zum Wohle der Patientinnen
und Patienten in Form von neuen Therapien, Diagnoseverfahren und Präventionsmaßnahmen in die klinische
Anwendung und medizinische Praxis zu überführen.
Dabei entstehen weltweit beachtete, innovative Forschungsstrukturen, die bei der Bekämpfung der großen
Volkskrankheiten jeweils die Kompetenz der besten
deutschen Forschungsinstitute und Wissenschaftlerin34
34
zierung des BIG ein Finanzierungsschlüssel von 90%
Bund und 10% Land Berlin zugrunde. Schließlich wird
auch der Aufbau von Forschungsinfrastrukturen (deutsche Forschungsflotte, internationale Großprojekte
XFEL, FAIR etc.) gefördert. Die Investitionsmittel im
Bereich „Klima, Energie, Umwelt“ liegen zusammen
mit den Investitionsmitteln im Bereich „naturwissenschaftliche Grundlagenforschung“ bei rd. 335 Mio. €.
(3.) Verkehrsforschungsprogramms ist ein Nachfolgeprogramm geplant.
Eine zentrale Querschnittaktivität ist die internationale
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Forschung.
Mit der Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung gibt die Bundesregierung Antworten auf die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs an unser Wissens- und Innovationssystem. Für
die Zusammenarbeit mit anderen Staaten werden im
Jahr 2015 rd. 94 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Für die Arbeit des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt e.V. (DLR) sowie weitere Aktivitäten im
Bereich der Raumfahrt werden in 2015 Mittel in Höhe
von rund 1,263 Mrd. € bereitgestellt. Hiervon entfallen
626,6 Mio. € auf Beiträge zur Europäischen Weltraumorganisation ESA und 273,4 Mio. € auf Aktivitäten im
Rahmen des Nationalen Weltraumprogramms. Einen
besonderen Schwerpunkt stellen die anwendungsbezogenen Programme wie Robotik, Erdbeobachtung,
Navigation und Telekommunikation dar. Das DLR als
nationales Forschungszentrum für Luft- und Raumfahrt,
das sich in den Forschungsbereichen Luft- und Raumfahrt, Energie, Verkehr sowie Sicherheit mit umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten, aber
auch operationellen Aufgaben im Rahmen nationaler
und internationaler Kooperationen beschäftigt, erhält
eine institutionelle Grundfinanzierung in Höhe von
393,7 Mio. € (einschließlich Zuwendung des Bundesministeriums der Verteidigung in Höhe von rd.
31 Mio. €).
1.3.2.7.2 Hochschulen
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 enthält ein Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger
(erste Säule) sowie ein Programm zur Finanzierung von
Programmpauschalen für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben (zweite Säule). Der Hochschulpakt ist
bis zum Jahr 2020 konzipiert.
Die Vereinbarung wurde zunächst für eine erste Programmphase vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember
2010 geschlossen. Die Länder verpflichteten sich mit
der ersten Säule des Hochschulpaktes zunächst bis 2010
zur Aufnahme von insgesamt 91.370 zusätzlichen Studienanfängern gegenüber dem Basisjahr 2005. Darüber
hinaus wurde vereinbart, dass bei der Verrechnung und
Fortschreibung der Vereinbarung auch die Studienanfänger berücksichtigt werden, die über dieser Zahl liegen. Insgesamt wurden in der ersten Programmphase rd.
185.000 zusätzliche Studienanfänger verzeichnet. Mit
der zweiten Säule des Hochschulpaktes wird eine Programmpauschale für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben gewährt, die zu 100 % vom Bund
finanziert wird.
Für den Bereich „Maritime Technologien“ ist im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 ein Ansatz in Höhe
von rund 161,4 Mio. € vorgesehen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, wobei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine Eigenbeteiligung von regelmäßig
mindestens 50 Prozent erbringen müssen. Schwerpunkte
des Programms sind Forschung und Entwicklung im
Bereich innovativer Schiffstypen und -komponenten
sowie effiziente Technologien der Schiffsfertigung und
der Meerestechnik.
Bund und Länder haben am 4. Juni 2009 eine zweite
Programmphase vereinbart, die die Jahre 2011 bis 2015
umfasst. Ziel ist es, auch für diesen Zeitraum ein bedarfsgerechtes Studienangebot zu schaffen und voraussichtlich 275.420 zusätzlichen Studienanfängern ein
Studium zu ermöglichen. Aufgrund des Aussetzens von
Wehr- und Zivildienst zum 1. Juli 2011 haben Bund und
Länder ihre Finanzierungszusage auf rd. 327.000 zusätzliche Studienmöglichkeiten angehoben. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben
am 13. Juni 2013 aufgrund der aktualisierten Studienanfängerprognose der Kultusministerkonferenz (KMK)
von 2012 beschlossen, in den Jahren 2011 bis 2015 die
Bundesmittel für den Hochschulpakt 2020 um rund
2,2 Mrd. € auf über 7 Mrd. € erhöhen. Auch die Länder
werden vergleichbare zusätzliche finanzielle Leistungen
erbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Zur
Ausfinanzierung der zweiten Förderphase des Hochschulpakts sind bis zum Jahr 2018 weitere Bundesmittel
in Höhe von rund 2,7 Mrd. € vorgesehen, das sind
1,7 Mrd. € mehr als bisher vereinbart. Des Weiteren soll
Die Aktivitäten im Forschungsprogramm „Mobilität
und Verkehrstechnologien“ werden im Jahr 2015 mit rd.
56 Mio. € gefördert; im Finanzplanzeitraum 2014 bis
2018 beträgt der Ansatz insgesamt 284 Mio. €.
Mit den geplanten FuE-Aktivitäten sollen insbesondere
Lösungen für einige bedeutende Herausforderungen aus
dem Verkehrsbereich erarbeitet werden (z. B. CO2Reduktion durch Verzicht auf fossile Kraftstoffe, Lärmbekämpfung insbes. im Schienengüterverkehr, Weiterentwicklung von Fahrerassistenzsystemen zur Erhöhung
der Sicherheit im Straßenverkehr, Vernetzung von
Transportströmen in der Logistik). Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wobei
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent erbringen müssen. Die Verkehrsforschung weist (traditionell) einen
relativ hohen KMU-Anteil auf (zeitweise über 40 Prozent). Auf Basis der Evaluation des laufenden
35
35
die Programmpauschale für von der DFG geförderte
Forschungsvorhaben weitergeführt werden, wofür im
Jahr 2014 rd. 354 Mio. € bereitgestellt werden. Darüber
hinaus ist im Rahmen des Pakts für Forschung und
Innovation eine Erhöhung des Etats der DFG um 5 %
auf nunmehr über 1,1 Mrd. € im Jahr 2015 vorgesehen,
mit der die allgemeine und strukturierte Forschungsförderung an Hochschulen gesichert wird.
Januar 2014 entfällt die aufgabenspezifische Zweckbindung; lediglich die investive Zweckbindung bleibt bestehen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn
alle Länder, wie es in einigen Ländern bereits geschehen ist, ihre Bereitschaft erklärten, die Entflechtungsmittel weiter vollständig in den bisherigen Aufgabenbereichen einzusetzen.
Aufgrund Artikel 91b Absatz 1 GG wirken Bund und
Länder bei der Förderung von Hochschulbauten an
Hochschulen einschließlich Großgeräten zusammen.
Hierfür stellt der Bund den Ländern bis zum Ende des
Jahres 2019 jährlich 298 Mio. Euro zur Verfügung (§ 9
Abs. 2 Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an
Hochschulen einschl. Großgeräte - AV-FuG).
Bund und Länder haben am 10. Juni 2010 eine weitere
Verwaltungsvereinbarung über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre beschlossen und damit den Hochschulpakt um eine dritte Säule erweitert. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2020. In der Breite
der Hochschullandschaft werden seit dem Wintersemester 2011/12 Maßnahmen zur Personalgewinnung,
Personalqualifizierung und Weiterentwicklung der
Lehrqualität gefördert. In zwei Auswahlrunden wurden
186 Hochschulen aus allen 16 Ländern für eine zunächst
fünfjährige Förderung ab dem Wintersemester 2011/12
bzw. ab dem Sommersemester 2012 ausgewählt. Im
Jahr 2015 stellt der Bund hierfür 200 Mio. € zur Verfügung. Insgesamt beabsichtigt der Bund, in den Jahren
2011 bis 2020 rd. 2 Mrd. € für den Qualitätspakt Lehre
als dritte Säule des Hochschulpaktes bereitzustellen, das
jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher.
1.3.2.7.3 Ausbildungsförderung, Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses
Durch das BAföG wird eine individuelle Förderung für
eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende
Ausbildung ermöglicht. Der dem einzelnen Auszubildenden hierfür zustehende Förderbetrag orientiert
sich an dem Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung. Der Förderungshöchstsatz beträgt zurzeit 670 €
monatlich, dazu kann ein Betreuungsgeldzuschlag von
113 € für jedes eigene Kind kommen. Mit dem über das
BAföG zusätzlich zur Verfügung gestellten Geld für
Unterhalts- und Ausbildungskosten wird vielen jungen
Menschen die Entscheidung für ein Studium erst ermöglicht. Die geplante volle Übernahme der Finanzierung
der Geldleistungen nach dem BAföG durch den Bund
ab dem Jahr 2015 soll es den Ländern ermöglichen, die
in ihren Haushalten entsprechend frei werdenden Mittel
zugunsten der Hochschulen und Schulen einzusetzen.
Daneben wird eine BAföG-Novelle zum Wintersemester 2016/2017 angestrebt.
Die Exzellenzinitiative, ein weiteres gemeinsames Programm von Bund und Ländern, eröffnet den deutschen
Hochschulen die Chance, ihre Profile zu schärfen und
Spitzenzentren mit hoher internationaler Attraktivität zu
schaffen. In der dritten und letzten Förderrunde werden
insgesamt 45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster
und 11 Zukunftskonzepte bis 2017 gefördert. Im Jahr
2015 sind knapp 400 Mio. € aus dem Bundeshaushalt
für die Exzellenzinitiative vorgesehen.
2015 stellt die Bundesregierung für die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses insbesondere durch
internationale Mobilität rd. 60 Mio. € bereit, für die
Forschung über das Wissenschafts- und Hochschulsystem sowie Monitoring des Hochschul- und Wissenschaftssystems knapp 20 Mio. €. Auch die Weiterbildung wird durch den Wettbewerb „Aufstieg durch
Bildung: offene Hochschulen“ deutlich gestärkt. Bis
2020 sollen hierfür 250 Mio. € zur Verfügung gestellt
werden.
Auch die Stipendien, die über die 13 vom Bund unterstützten Begabtenförderungswerke zur Verfügung gestellt werden, dienen der Erleichterung der Studienentscheidung. Damit mehr junge Menschen von der
Förderung der Begabtenförderungswerke profitieren
können, wurde die Förderung bereits auf 1 % der Studierenden ausgedehnt. Zum Wintersemester 2013/14
wurde das Büchergeld (neu: Studienkostenpauschale)
von 150 auf 300 € monatlich erhöht. 2015 sind für die
Begabtenförderungswerke insgesamt rd. 233 Mio. €
vorgesehen.
Für den Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken werden jährlich 695 Mio. €
auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes als Kompensationszahlungen an die Länder gezahlt. Für die
Jahre ab 2014 bis zum Auslaufen der Entflechtungsmittel am 31. Dezember 2019 hat sich der Bund im Rahmen der Verständigung zwischen Bund und Ländern
vom 19. Juni 2013 zur Finanzierung des Fonds „Aufbauhilfe“ bereit erklärt, die Mittel in unveränderter
Höhe fortzuführen. Ein entsprechendes Gesetz ist am 5.
Juli 2013 vom Bundesrat beschlossen worden. Ab dem
Zum Sommersemester 2011 startete zudem das
Deutschlandstipendium. Ziel dieses Programms ist es,
begabte und leistungsfähige Studierende an allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in
Deutschland gemeinsam mit privaten Mittelgebern
durch ein einkommensunabhängiges Stipendium (in
Höhe von 300 € pro Monat) zu unterstützen. Von
0,45 Prozent der Studierenden einer Hochschule in 2011
über ein Prozent im Jahr 2012 ist die Höchstförderquote
36
36
zum Wintersemester 2013/14 auf 1,5 Prozent angehoben worden. Zusätzlich kann seit dem Wintersemester
2012/13 durch ein Umverteilverfahren gewährleistet
werden, dass innerhalb eines Bundeslandes nicht ausgeschöpfte Mittel an andere Hochschulen übertragen werden, die mehr Stipendien einwerben konnten. Finanzielle Hindernisse für die Aufnahme eines Studiums sollen
so abgebaut und Anreize für Spitzenleistungen geschaffen werden. Ergänzt wird diese Ausbildungsförderung
durch das Bildungskreditprogramm des Bundes und den
allgemeinen Studienkredit, ein Eigenmittelprogramm
der KfW.
triebe, die aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung
nicht in der Lage sind, die geforderten Ausbildungsinhalte in ihrer Gesamtheit zu vermitteln. Erst durch die
ergänzenden Lehrangebote der ÜBS werden diese Betriebe in die Lage versetzt, ausbilden zu können. Außerdem unterstützt das flächendeckende Netz der ÜBS die
praxisorientierte Weiterbildung im Mittelstand. Mit der
Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
(ÜLU) unterstützt der Bund auch die betriebliche Ausbildung im Handwerk bei der Vermittlung technischer
und betriebswirtschaftlicher Ausbildungsinhalte, um
eine gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung, unabhängig vom Spezialisierungsgrad und der Ausbildungsfähigkeit des einzelnen Betriebes sicher zu stellen.
Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Bundesregierung bei der Förderung des hochqualifizierten
wissenschaftlichen Nachwuchses. Hierfür stehen beispielhaft die Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung der Promotionsphase (DFG-Programm
„Graduiertenkolleg“, die Förderung von Graduiertenschulen im Rahmen der von Bund und Ländern gestarteten Exzellenzinitiative sowie das vom BMBF finanzierte Programm International Promovieren in Deutschland
- for all (IPID4all) des DAAD, das vielfältige Möglichkeiten zur Internationalisierung der Promotionsphase
eröffnet. Zudem wird durch das Professorinnenprogramm zielgerichtet der Anteil von Wissenschaftlerinnen an den Professuren gesteigert. Hierfür stellen Bund
und Länder bis 2017 insgesamt 150 Mio. € Fördermittel
(Förderquote 50/50) bereit. Insgesamt (Bundesanteil
zum Professorinnenprogramm einbezogen) sind für
Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit
für Frauen in Bildung und Forschung 2015 23 Mio. €
vorgesehen.
Durch
das
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
Meisterlehrgängen und ähnlichen auf vergleichbare
Fortbildungsabschlüsse vorbereitenden Maßnahmen
finanziell mit dem Meister-BAföG unterstützt. Im Jahr
2015 sind im Einzelplan des BMBF rd. 184 Mio. €
Fördermittel vorgesehen.
Die Situation der Studienabbrechern/innen soll verbessert werden, indem ihnen in relativ kurzer Zeit ein berufsqualifizierender Abschluss (nicht nur Zertifikate) in
der beruflichen Aus- und/oder Fortbildung ermöglicht
wird. Im Bereich der beruflichen Begabtenförderung
fördert die Bundesregierung begabte junge Berufstätige,
die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Ihnen werden anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen finanziert. Des Weiteren wurde
das Programm Aufstiegsstipendium eingeführt, durch
das beruflich Begabte einen zusätzlichen Anreiz zur
Aufnahme eines Studiums und damit zur weiteren Qualifizierung erhalten sollen. Jährlich vergibt das BMBF
rund 1.000 Stipendien an Stipendiatinnen und Stipendiaten an über 300 Hochschulen in Deutschland und im
europäischen Ausland.
1.3.2.7.4 Berufliche Bildung sowie sonstige Bereiche des Bildungswesens
Das Berufsorientierungsprogramm regt mit Potenzialanalyse und praktischen Werkstatttagen in Berufsbildungsstätten bei Schülerinnen und Schülern in der
7./8. Klasse die Beschäftigung mit dem Thema „Beruf“
an. Um den Übergang von der Schule in den Beruf zu
unterstützen, läuft seit 2010 das Programm „Bildungsketten“ mit mittlerweile fast 1.000 Berufseinstiegsbegleitern als „Bildungslotsen“. Mit dem Programm
JOBSTARTER unterstützt der Bund die Entwicklung
der Ausbildungsstruktur und leistet einen wichtigen
flankierenden Beitrag zu den Aktivitäten des Nationalen
Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in
Deutschland bzw. der Allianz für Aus- und Weiterbildung. Neben der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze wird ein wichtiger Beitrag zur Strukturentwicklung geleistet (grenzüberschreitende Bildungskooperationen, Verbundausbildung, Erprobung der neuen
Handlungsspielräume des Berufsbildungsgesetzes).
Zur Unterstützung der frühkindlichen Bildung und der
Qualität in der Kindertagesbetreuung fördert der Bund
die Qualifizierung des entsprechenden Personals, etwa
mit der Weiterbildungsinitiative „Frühpädagogische
Fachkräfte“ und unterstützt Kitas bei der Teilnahme an
der Initiative „Haus der kleinen Forscher“, um Kinder
frühzeitig an naturwissenschaftlich-technische Themen
heranzuführen.
Seit 2013 fördert das BMBF außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung bildungsbenachteiligter
Kinder und Jugendlicher im Alter von drei bis 18 Jahren. Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse
für Bildung“ werden Maßnahmen von Bildungskooperationen auf lokaler Ebene, insbesondere im Bereich der
kulturellen Bildung, durchgeführt. Das Programm ist
auf fünf Jahre angelegt, für 2015 sind 59 Mio. € vorgesehen.
Die fast 1000 überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
(ÜBS) ergänzen bundesweit mit ihrem Lehrangebot die
betriebliche Ausbildung solcher Klein- und Mittelbe37
37
Das BMBF stärkt schließlich auch die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, indem es institutionell und
durch Projektförderung unterstützt. Schwerpunkte im
letztgenannten Bereich sind das Rahmenprogramm zur
Förderung der empirischen Bildungsforschung sowie
Fördermaßnahmen im Rahmen der Bund-LänderInitiative „Bildung durch Sprache und Schrift“. Das von
2009 - 2013 vom BMBF als Großprojekt geförderte
Nationale Bildungspanel wurde zum 1. Januar 2014 in
das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V. überführt.
kräftebedarfs durch Konzeptentwicklungen, Qualifizierungen und Projekte unterstützt werden. Dafür ist u. a.
in 2011 das Kompetenzzentrum für Fachkräftesicherung
für KMU eingerichtet worden, das seit Juni 2014 vom
Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) und IW
Medien fortgeführt wird und praxisorientierte Handlungsempfehlungen, Beispiele guter Praxis und auf
KMU zugeschnittene Informationen zur Fachkräftesicherung anbietet.
Das BMWi fördert mit Unterstützung des Europäischen
Sozialfonds (ESF) mit dem Programm „Passgenaue
Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige
Unternehmen“ die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und
mittlerer Unternehmen durch Beratung und Hilfe bei der
Rekrutierung von Auszubildenden. Die Unternehmen
erhalten Unterstützung bei der Vorauswahl geeigneter
Bewerber und der Durchführung von Bewerbungsgesprächen mit potenziellen Auszubildenden
durch Mitarbeiter der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, der Kammern der Freien Berufe sowie
anderer Organisationen der Wirtschaft. Ziel ist es, passgenaue Bewerber und Bewerberinnen für KMU insbesondere im Handwerks- und Dienstleistungsbereich zu
finden und damit einen Beitrag zur Befriedigung des
zukünftigen Fachkräftebedarfs zu leisten. Mit Hilfe des
Förderprogramms wurden bis Ende 2013 mehr als
57.000 Ausbildungsplätze und rund 5.350 Einstiegsqualifizierungsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen
besetzt.
Zudem fördert der Bund im Bereich der außerschulischen Maßnahmen der kulturellen Bildung seit vielen
Jahren junge Nachwuchskünstlerinnen und -künstler aus
den Kulturbereichen Theater, Tanz und Musik, Film
und bildender Kunst. Im Rahmen von 10 kulturellen
Bundeswettbewerben präsentieren junge Kulturschaffende ihre Werke unter professionellen Bedingungen,
tauschen sich darüber aus und suchen den Dialog mit
erfahrenen Kunst- und Kulturschaffenden. Hierzu sieht
das BMBF für 2015 eine Fördersumme von rd. 1,8 Mio.
Euro vor.
Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) wird der Nationale Pakt
für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs ab 2014 als
Allianz für Aus- und Weiterbildung mit dem Schwerpunkt Jugendliche passgenau zu vermitteln fortgeführt.
Sie soll u. a. Potenziale bei den Jugendlichen erschließen, die es bislang nicht in Ausbildung geschafft haben
aber auch leistungsstarke Jugendliche für die berufliche
Ausbildung begeistern. Für Jugendliche mit Schwierigkeiten auf ihrem Weg in betriebliche Ausbildung werden unter anderem Schulungsprogramme für Ausbilder
und Betriebsinhaber in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft entwickelt. Die Informationsoffensive „Berufliche Bildung - praktisch unschlagbar“, die zum Jahresende 2013 vorerst ausgelaufen war, soll gemeinsam mit
dem BMBF auch in der neuen Legislaturperiode mit
neuen Schwerpunkten über die Karrierechancen in der
beruflichen Bildung informieren und dafür mit einer
Vielfalt von Aktionen werben.
Darüber hinaus werden KMU auch bei der Integration
von Auszubildenden aus der EU beraten und über Maßnahmen informiert, die für eine Willkommenskultur für
internationale Fachkräfte hilfreich sind. Dies ergänzt
das BMAS-Programm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und
arbeitslosen
jungen
Fachkräften
aus
pa - MobiPro-EU".
Die Fachkräfteoffensive von BMWi, Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur
für Arbeit unterstützt das Fachkräftekonzept der Bundesregierung und informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit, Unternehmen und Fachkräfte zum Thema
Fachkräftesicherung (www.fachkräfteoffensive.de). Sie
bündelt Beratungs- und Unterstützungsangebote und
zeigt, wie bestehende und bisher vernachlässigte Potenziale im In- und Ausland besser erkannt und aktiviert
werden können. Das in 2012 gestartete Willkommensportal www.make-it-in-germany.com ist Teil der Fachkräfteoffensive. Es flankiert die inländischen Maßnahmen der Fachkräfteoffensive durch ein mehrsprachiges
Internetportal für internationale Fachkräfte. Es informiert zuwanderungsinteressierte Fachkräfte über ihre
Karrierechancen und zeigt, wie sie erfolgreich ihren
Weg nach Deutschland gestalten können und warum es
sich lohnt, hier zu leben und zu arbeiten. Das Willkommensportal enthält aktuelle Jobangebote in Engpassbe-
Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, wird derzeit unter
Leitung des BMWi der „Ausbildungspakt“ gemeinsam
mit Sozialpartnern und Ländern zur „Allianz für Ausund Weiterbildung“ weiterentwickelt. In engem Zusammenwirken aller Akteure sollen praktikable Lösungen für die aktuellen Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt erarbeitet und durch konkrete
Maßnahmen realisiert werden (zu den Herausforderungen im Einzelnen siehe Berufsbildungsbericht 2014).
Während der mehrjährigen Laufzeit der „Allianz“ werden u.a. Schwerpunktthemen im Bereich „Aus- und
Weiterbildung“ vertieft, die Wirkung der Maßnahmen
analysiert und ggf. angepasst bzw. neue Initiativen auf
den Weg gebracht.
Zur Erhaltung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
von KMU sollen diese bei der Sicherung des Fach38
38
rufen und Informationen darüber, in welchen Branchen
Fachkräfte gesucht werden. Zudem stellen sich internationale Fachkräfte vor, die bereits hierzulande erfolgreich Karriere machen. Arbeitgeber in Deutschland
erhalten Tipps bei der Rekrutierung internationaler
Fachkräfte. Darüber hinaus unterstützen in Indien, Indonesien und Vietnam vor Ort tätige „Make it in Germany“ Beraterinnen und Berater im Rahmen von Pilotprojekten zuwanderungsinteressierte Fachkräfte.
1.3.2.7.5 Kulturelle Angelegenheiten
Inländische Kulturpolitik
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien hat unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder
folgende Zuständigkeiten:
− Kulturelle und Medienangelegenheiten - eingeschlossen die Zuständigkeit für die Pflege deutscher
Kultur des östlichen Europas (§ 96 Bundesvertriebenengesetz) sowie die kulturelle Betreuung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer und fremde
Volksgruppen,
Rund drei Millionen der in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten haben vor ihrer Zuwanderung
einen Bildungsabschluss in ihrem Herkunftsland erworben. Davon entfallen 1,7 Mio. auf berufliche Ausbildungen und rd. 300.000 auf berufliche Fortbildungen.
Dieses Beschäftigungspotenzial wurde bisher kaum
aktiviert, da zu den Abschlüssen keine aussagekräftigen
Informationen vorlagen. Damit alle hier lebenden Fachkräfte eine Chance haben, in ihrem erlernten Beruf zu
arbeiten, müssen im Ausland erworbene Berufsabschlüsse vergleichbaren deutschen Referenzberufen
gegenübergestellt werden können. Genau hier setzt das
„BQ-Portal an. Das Informationsportal für ausländische
Berufsqualifikationen“ (www.bq-portal.de) unterstützt
Entscheidungsträger und Arbeitgeber bei der Bewertung
ausländischer Berufsabschlüsse. Mit seinen umfassenden Informationen zu ausländischen Berufsabschlüssen
und Berufsbildungssystemen und zu vorhandenen Erfahrungen mit Gleichwertigkeitsprüfungen macht es
ausländische Berufsabschlüsse für Unternehmen transparenter sowie Bewertungsverfahren einheitlicher und
schneller. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich 57
veröffentlichte Länderprofile und mehr als 770 Berufsprofile im BQ-Portal, die kontinuierlich ausgebaut werden.
− Medienpolitik,
− Medien- und Filmwirtschaft, Verlagswesen,
− Hauptstadtkulturförderung in Berlin,
− Gedenkstätten und Suchdienste.
Hierfür stehen der Beauftragten einschließlich des ihr
nachgeordneten Bundesarchivs, des Bundesinstituts für
Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa und der Behörde des Bundesbeauftragten für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
DDR im Jahr 2015 insgesamt rd. 1,24 Mrd. € zur Verfügung. Das hohe Niveau der Vorjahre wird damit aufrechterhalten.
Schwerpunkte der Arbeit der Kulturbeauftragten sind:
− Förderung von kulturellen Einrichtungen und Projekten von nationaler und gesamtstaatlicher Bedeutung,
− Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung,
Seit April 2012 ist das Anerkennungsgesetz des Bundes
(„Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“) in Kraft. Für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, verbessert das
Gesetz die Chancen, in Deutschland in ihrem erlernten
Beruf zu arbeiten. Die Verfahren und Kriterien
für berufliche Anerkennung wurden vereinheitlicht,
erweitert und verbessert. Das Anerkennungsgesetz erweist sich als ein effektives Instrument der Fachkräftesicherung: Allein im Jahr 2012 sind 11.000 Anträge auf
Anerkennung gestellt und die Mehrzahl der beruflichen
Auslandsabschlüsse als gleichwertig anerkannt worden das ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung
und ein Signal an die dringend benötigten Fachkräfte im
Ausland.
− Investitionen für die Sanierung am Gebäudebestand
der Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
− Filmförderung - u. a. Förderung der Produktion von
Kinofilmen durch den Deutschen Filmförderfonds sowie
− Pflege des Geschichtsbewusstseins und Förderung
von Gedenkstätten und Projekten auf der Grundlage
der Gedenkstättenkonzeption des Bundes.
Neben der durch die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien durchgeführten Förderung wird
auf dem Gebiet der Kunst und Kultur eine Vielzahl
weiterer Maßnahmen, insbesondere durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesministerium für Bildung
und Forschung unterstützt.
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
Für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik weist
der Regierungsentwurf 2015 rd. 1,62 Mrd. € aus. Über
39
39
die Hälfte dieses Betrages entfällt auf den Einzelplan
des Auswärtigen Amtes, das den Kulturaustausch mit
den traditionellen europäischen und transatlantischen
Partnern, aber auch z. B. mit den asiatischen oder islamisch geprägten Kulturen sowie zwischen Industrie-,
Schwellen- und Entwicklungsländern fördert. Zu den
wichtigsten mit Bundesmitteln geförderten Mittlerorganisationen gehören das Goethe-Institut, die Alexander
von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische
Austauschdienst und die durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“. Im Bereich des BMBF
werden in 2015 rd. 319 Mio. € u. a. für internationale
Hochschul- und Wissenschaftskooperation, die MaxWeber-Stiftung und die Zusammenarbeit mit anderen
Staaten ausgegeben.
Dieses Programm baut auf der 2007 beschlossenen
nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt auf und
stellt jährlich 15 Mio. € bereit, um Artenvielfalt und
bedrohte Lebensräume zu erhalten.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt im Haushalt des
BMUB sind die Projekte im Zusammenhang mit der
Endlagerung radioaktiver Abfälle (Konrad, Gorleben,
Morsleben, Asse). Hierfür werden 2015 insgesamt
400 Mio. Euro bereitgestellt. Zudem wird die Zuweisung für den Asse-Fonds, durch den Projekte in den der
Schachtanlage benachbarten Gemeinden finanziell gefördert werden, mit 3 Mio. € in 2015 veranschlagt. Für
das nach dem Standortauswahlgesetz in 2014 zu errichtende Bundesamt für kerntechnische Entsorgung sind
2015 6,2 Mio. Euro vorgesehen.
Zudem sind Maßnahmen, die (auch) dem Umweltschutz
zugute kommen, in den Haushalten anderer Bundesministerien veranschlagt. Zu nennen sind insbesondere:
1.3.2.8 Umweltschutz
Eine intakte Umwelt und der schonende Umgang mit
den natürlichen Ressourcen sind Voraussetzung für eine
langfristig stabile wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Der Bund ergreift im Rahmen seiner Umweltpolitik Maßnahmen, die sich an der ökologischen Modernisierung sowie an der Nachhaltigkeit orientieren.
Mit Klimaschutz, Naturschutz und der sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle sind nur einige Politikfelder
genannt.
Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien,
insbesondere im Zusammenhang mit der Energiewende,
sowie zur Energieeffizienz (u.a. Gebäudesanierung)
sind im Haushalt des BMWi veranschlagt bzw. werden
vom BMWi mit Mitteln aus dem „Energie- und Klimafonds“ (EKF) gefördert (siehe Kapitel Energie und
Kapitel Sondervermögen).
Für den internationalen Klimaschutz werden im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung weitere Haushaltsmittel
in beträchtlicher Höhe bereitgestellt, z.B. zur Auffüllung des Green Climate Fonds.
Für die Umsetzung umweltpolitischer Ziele verfügt der
Bund über eine grundgesetzlich verankerte Gesetzgebungskompetenz. Die Länder können jedoch abweichende gesetzliche Regelungen beschließen (grundgesetzliche Abweichungskompetenz). Zudem liegen
Durchführung und Finanzierung der Gesetze im Umweltbereich grundsätzlich bei den Ländern. Darüber
hinaus engagiert sich der Bund im Umwelt- und Naturschutz in Form von Förderprogrammen.
Im Jahr 2015 beträgt die Projektförderung auf dem
Gebiet Klima, Energie und Umwelt aus dem Haushalt
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung rd.
429 Mio. €.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt die Entwicklung und Anwendung
umweltfreundlicher Technologien (z.B. Wasser- und
Brennstofftechnologie, Umweltkomponente bei den DeMinimis-Hilfen an das Güterverkehrsgewerbe, Förderung umweltfreundlicher Schiffsmotoren) und investiert
in Umweltschutzmaßnahmen bei den Verkehrswegen
(insbesondere Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen).
Ein erheblicher Teil der Ausgaben für die Umweltpolitik entfällt auf den Einzelplan des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB).
Einen wichtigen Schwerpunkt bildet dabei der Klimaschutz. Im Jahr 2015 werden für die Internationale Klimaschutzinitiative rund 262,9 Mio. € bereitgestellt, die
im weiteren Finanzplanzeitraum auf hohem Niveau
fortgeschrieben werden. Gefördert werden Projekte in
Entwicklungs- und Schwellenländern, die eine am Bedarf der Partnerländer orientierte Unterstützung beim
Klimaschutz leisten. Für die nationale Klimaschutzinitiative, durch die innovative Konzepte und Modellprojekte zur Senkung der Treibhausgasemissionen in Deutschland erprobt und vorangebracht werden, stehen im Jahr
2015 68 Mio. € zur Verfügung.
Auch Finanzhilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a Grundgesetz kommen teilweise
dem Umweltschutz zugute.
Darüber hinaus werden Maßnahmen für den Umweltschutz auch aus dem EKF finanziert. Hinzu kommen
zinsverbilligte Förderkredite bzw. Zuschüsse für Umwelt- und Energieeffizienzmaßnahmen aus der ERPWirtschaftsförderung und KfW-Programmen.
Einen weiteren Akzent im Bereich der Umweltpolitik
setzt das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“.
40
40
1.3.2.9 Sport
wicklungsländer (ODA = Official Development Assistance) an dritter Stelle der Gebernationen. Am Bruttonationaleinkommen (BNE) gemessen erzielte Deutschland
damit eine vorläufige ODA-Quote von 0,38 %.
Für die Förderung des deutschen Spitzensports stehen
im Bereich des Bundesministeriums des Innern im Regierungsentwurf 2015 rd. 140 Mio. € zur Verfügung.
Mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2015 und dem
Finanzplan bis 2018 dokumentiert die Bundesregierung
ihre entwicklungspolitische Verantwortung auch im
Rahmen des übergeordneten Ziels eines ausgeglichenen
Bundeshaushalts und der damit einhergehenden Konsolidierungserfordernisse. Das Ausgabenniveau des Einzelplans des BMZ aus dem Jahr 2014 wird mit knapp
6,45 Mrd. Euro für das Jahr 2015 fortgeschrieben.
Weitere Mittel, die mittelbar oder unmittelbar der Förderung des Sports dienen, sind u. a. im Bereich des
Bundesministeriums der Verteidigung (rd. 68,7 Mio. €),
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (rd. 18,6 Mio. €), des Auswärtigen Amtes
(4,1 Mio. €), des Bundesministeriums der Finanzen (rd.
2,3 Mio. €) und des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (rd. 0,8 Mio. €) veranschlagt.
Neben den Ausgaben des Einzelplans des BMZ tragen
auch die Entwicklungsleistungen anderer Ressorts, der
EU, der Bundesländer, Marktmittel der KfW sowie
Schuldenerlasse zur Umsetzung der entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung bei. Zur Erreichung
des ODA-Ziels von 0,7 % des BNE müssen auch über
innovative Finanzierungsinstrumente zusätzliche Einnahmequellen für die Entwicklungszusammenarbeit
erschlossen werden.
Für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft, dessen
Aufgabenschwerpunkte bei der Initiierung, Förderung
und Koordinierung sportwissenschaftlicher Projekte
sowie dem Transfer der Forschungsergebnisse in die
Praxis liegen, sieht der Regierungsentwurf 2015 rd.
3,1 Mio. € vor.
1.3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
Für die Innere Sicherheit sind im Jahr 2015 insgesamt
rd. 3,59 Mrd. € vorgesehen. Damit entfallen wiederum
knapp zwei Drittel der Ausgaben des Bundesministeriums des Innern (rd. 5,73 Mrd. €) auf diesen Bereich.
1.3.2.12
Allgemeine Finanzwirtschaft
1.3.2.12.1 Zinsausgaben
Im Bundeshaushalt 2015 sind knapp 27 Mrd. € für Zinsausgaben veranschlagt (9,0 % der gesamten Bundesausgaben). Die Zinsausgaben werden bis zum Jahr 2018
auf rd. 34,4 Mrd. € (dies entspricht 10,4 % der Gesamtausgaben) ansteigen (vgl. Schaubild 7).
Neben den Mitteln für die Bundespolizei in Höhe von
rd. 2,45 Mrd. €, für das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik in Höhe von rd. 74,8 Mio. € und
für das Bundeskriminalamt in Höhe von rd. 416 Mio. €
stehen hier u. a. auch Mittel in Höhe von rd. 95,4 Mio. €
für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie Mittel für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in Höhe von rd. 178 Mio. € zur Verfügung.
Die Haushaltsansätze für Zinsausgaben basieren auf
dem bestehenden Schuldenportfolio, der geplanten neuen Kreditaufnahme zur Finanzierung der Tilgungen und
des letztmalig in 2014 ausgewiesenen Nettokreditbedarfs, den bestehenden und geplanten Swapverträgen
und der Kassenfinanzierung. Sie berücksichtigen ferner
die historisch durchschnittliche Schwankungsbreite der
Zinsen. Die Ansätze für Zinsausgaben liegen für 2015
um rd. 4,3 Mrd. € unter dem alten Finanzplanansatz.
Seit Mitte 2013 haben sich die Zinssätze für Bundeswertpapiere nach einem vorübergehenden Anstieg bis
zum Jahresende 2013 tendenziell nach unten bewegt.
Die Kosten der im vergangenen Jahr aufgenommenen
Kredite liegen in Folge dessen im Mittel unter den im
alten Finanzplan unterstellten Ansätzen und die zukünftige Kreditaufnahme wird mit niedrigeren Zinssätzen
geplant als im alten Finanzplan unterstellt wurde. Die
Ansätze der neuen Finanzplanung basieren auf einer
Hochrechnung aus der aktuellen Zinssituation und der
historischen Schwankungsbreite.
Für die Durchführung von Integrationskursen nach der
Integrationskursverordnung ist für das Jahr 2015 ein
Ansatz von rd. 244 Mio. € vorgesehen.
1.3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Die Bundesregierung bekennt sich zu den MillenniumsEntwicklungszielen der Vereinten Nationen und unterstützt im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik aktiv die
Entwicklung und Umsetzung der globalen Partnerschaft
zwischen Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern.
In absoluten Zahlen lag Deutschland im Jahr 2013 nach der
vorläufigen OECD-Statistik mit rd. 14,1 Mrd. US-$ nach
den USA (rd. 31,5 Mrd. US-$) und Großbritannien (rd.
17,9 Mrd. US-$) bei den öffentlichen Leistungen an Ent-
41
41
1.3.2.12.2 Versorgungsausgaben
Mittelzuführungen zum Sondervermögen beliefen sich
im Jahre 2013 auf rd. 747 Mio. €. Nach den Anlagerichtlinien wurden diese Mittel von der Deutschen Bundesbank in handelbaren Schuldverschreibungen des
Bundes sowie anderer EWU-Staaten zu marktüblichen
Bedingungen angelegt. Ende des Jahres 2013 betrug der
Marktwert des Sondervermögens rd. 6,7 Mrd. €.
Die Versorgungsausgaben des Bundes (ohne Bahn
und Post)
Die Versorgungsausgaben umfassen direkte Pensionszahlungen einschließlich der Beihilfen an ehemalige
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter,
Soldatinnen und Soldaten des Bundes und an Versorgungsberechtigte nach dem Gesetz zur Regelung der
Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 Grundgesetz fallenden Personen (G 131) sowie an deren Hinterbliebene.
Für alle ab dem 1. Januar 2007 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten des Bundes wurde das auf Dauer angelegte Sondervermögen „Versorgungsfonds des Bundes“ eingerichtet. Für diese Beschäftigten werden Zuweisungen an das Sondervermögen in Höhe der durch die Versorgungsfondszuweisungsverordnung festgelegten Sätze zwischen 27,9 %
und 36,9 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge geleistet. Ab dem Jahr 2020 werden sämtliche Versorgungsbezüge und Beihilfeleistungen in Krankheitsfällen für
diesen Personenkreis aus dem Fonds bestritten. Ende
2013 betrug der Marktwert des Sondervermögens
rd. 1, 1 Mrd. €. Langfristig sollen die Versorgungsausgaben vollständig aus dem Versorgungsfonds getragen
werden.
Die Gesamtzahl der Versorgungsberechtigten ist in den
letzten fünf Jahren um rd. 5 % zurückgegangen. Bis
2018 wird deren Anzahl bei rd. 191.000 stagnieren (vgl.
Tabelle 4). Grund hierfür ist die Abnahme der Zahl der
Versorgungsberechtigten nach dem G 131 und das
gleichzeitige Ansteigen der Zahl der Versorgungsempfänger aus dem Personenkreis der Beamtinnen und
Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und
Soldaten des Bundes.
Aufgrund des Versorgungsrücklagegesetzes wird seit
1999 über verminderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungen das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ gebildet. Es soll den Bundeshaushalt ab
dem Jahr 2018 von Versorgungsausgaben entlasten. Die
42
42
Tabelle 4
1)
Versorgungsausgaben des Bundes 2014 bis 2018
2014
2015
2016
2017
2018
- Mrd. € -
Beamte, Richter und Soldaten
7,7
7,8
7,8
7,9
8,0
179.000
181.000
183.000
185.000
187.000
0,4
0,4
0,4
0,3
0,3
12.000
9.000
7.000
5.000
4.000
Summe Bund
8,1
8,2
8,2
8,2
8,3
Ehemalige Bahnbeamte
4,8
4,9
4,8
4,8
4,8
162.500
159.000
154.000
149.000
144.000
7,3
7,5
7,7
8,0
7,7
274.000
273.000
271.000
270.000
268.000
20,2
20,6
20,7
21,0
20,8
1,8
1,9
1,9
2,0
2,0
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.
G 131-Fälle
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.
Ehemalige Postbeamte
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.
Summe Bahn und Post
Nachrichtlich:
Leistungen für die Sonderversorgungssysteme in den neuen Bundesländern
1)
Einschl. Versorgungsrücklage
Daneben beteiligt sich der Bund an den Versorgungslasten anderer Dienstherren und erbringt Leistungen nach
dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme in den
neuen Bundesländern. Die neuen Bundesländer erstatten
dem Bund die Aufwendungen für das Sonderversorgungssystem der Volkspolizei (einschl. Feuerwehr und
Strafvollzug). Die Ausgaben sind in der Tabelle 3 unter
„Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich“ erfasst.
gaben nahezu unverändert. Der Bund ist verpflichtet,
die sich aus den Einnahmen und Ausgaben des BEV
ergebenden Defizite zu decken. Die Ausgaben sind in
der Tabelle 3 unter „Eisenbahnen des Bundes“ ausgewiesen.
Die Versorgungsausgaben bei den Postnachfolgeunternehmen
Ehemalige Postbeamte erhalten Versorgungs- und Beihilfeleistungen von der Postbeamtenversorgungskasse.
Die Finanzierung der Gesamtleistungen tragen der Bund
und die Postnachfolgeunternehmen. Der Finanzierungsanteil der Postnachfolgeunternehmen beträgt seit dem
Jahr 2000 33 % der Bruttobezüge ihrer aktiven Beamtinnen und Beamten und der fiktiven Bruttobezüge ihrer
ruhegehaltfähig beurlaubten Beamtinnen und Beamten.
Der größere Finanzierungsanteil entfällt auf den Bund,
der gesetzlich zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit
Die Versorgungsausgaben bei der Bahn
Beim BEV werden im Jahresdurchschnitt 2015 voraussichtlich für 96.000 Ruhegehaltempfänger und 63.000
Hinterbliebene Versorgungsbezüge sowie Beihilfen,
Unterstützungen u. ä. gezahlt. Hieraus entstehen Belastungen des BEV in Höhe von rd. 4,9 Mrd. €. Die Anzahl
der Versorgungsberechtigten ist rückläufig. Innerhalb
des Finanzplanzeitraums bleiben die Versorgungsaus43
43
der Postbeamtenversorgungskasse verpflichtet ist.
Durch die Verwertung des überwiegenden Teils der
Forderungen gegenüber den Postnachfolgeunternehmen
und die Verwendung der Verwertungserlöse zur Finanzierung der Versorgungs- und Beihilfeleistungen wurde
der Bundeshaushalt in der Vergangenheit entlastet. Die
Versorgungsleistungen sind jetzt fast vollständig durch
den Bund zu finanzieren. Die Ausgaben sind in der
Tabelle 3 unter „Sonstiges“ erfasst.
1.3.2.12.3 Nachfolgeeinrichtungen
handanstalt
der
Durch das Stabilisierungsmechanismusgesetz (StabMechG) ist das BMF ermächtigt, Gewährleistungen für
Notmaßnahmen der EFSF bis zur Höhe von insgesamt
211,0459 Mrd. € zu übernehmen. Die EFSF konnte bis
zum 30. Juni 2013 Hilfsprogramme an einen Mitgliedstaat der Eurozone vergeben, wenn dies unabdingbar ist,
um die Stabilität der Eurozone insgesamt zu wahren.
Der deutsche Garantieanteil für die bereits bestehenden
Rettungsprogramme der EFSF für Irland (seit Dezember
2010), Portugal (seit Mai 2011) und das zweite Griechenland-Programm (seit März 2012) beläuft sich auf
insgesamt 100,1 Mrd. €.
Treu-
Der Europäische Rat hat sich am 17. Dezember 2010
auf die Einrichtung eines permanenten Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM) geeinigt, der am 8. Oktober 2012 seine Arbeit aufgenommen hat. Er hat die
EFSF und den EFSM zum 1. Juli 2013 abgelöst. Der
Vertrag zur Einrichtung des ESM ist am 27. September
2012 in Kraft getreten, der ESM hat am 8. Oktober 2012
seine Arbeit aufgenommen. Nach dem Beitritt Lettlands
am 13. März 2014 beträgt das ESM-Stammkapital rd.
701,9 Mrd. €, und setzt sich zusammen aus einzuzahlendem Kapital in Höhe von rd. 80,2 Mrd. € und abrufbarem Kapital in Höhe von rd. 621,7 Mrd. €. Der Anteil
Deutschlands am einzuzahlenden Kapital beträgt rd.
21,7 Mrd. € und der Anteil am abrufbaren Kapital rd.
168,3 Mrd. € (vgl. § 1 des Gesetzes zur finanziellen
Beteiligung am ESM (ESM-Finanzierungsgesetz ESM-FinG) vom 13. September 2012; BGBl. I S. 1918).
Die Eurogruppe hatte am 30. März 2012 vereinbart,
dass die ESM-Mitglieder das einzuzahlende Kapital
beschleunigt bereitstellen. Das einzuzahlende Kapital
wurde von Deutschland in den Jahren 2012 bis 2014 in
insgesamt fünf Tranchen an den ESM überwiesen. Dem
ESM stehen als Instrumente für die Stabilitätshilfe an
seine Mitglieder vorsorgliche Finanzhilfen, Finanzhilfen
zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten, Darlehen
sowie Primär- und Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilitäten zur Verfügung.
Der Finanzbedarf der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen wird aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)
als Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt hat die noch
verbliebenen Restaufgaben in den Bereichen Vertragsmanagement, Reprivatisierung, Abwicklung und Verwertung von ehemals volkseigenem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen geschäftsbesorgend auf andere
Einrichtungen übertragen. Die BvS konnte ihre Ausgaben bislang durch eigene Einnahmen decken und wird
auch im Jahr 2015 ohne Zuwendungen auskommen.
Für die folgenden weiteren Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2015 Zuwendungen in Höhe von rd. 314 Mio. € vor:
− Die Lausitzer und Mitteldeutsche BergbauVerwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) saniert und
verwertet die Flächen der stillgelegten, nicht privatisierten ostdeutschen Braunkohletagebaue und verarbeitungsanlagen.
− Die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung
von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH (GVV)
befasst sich mit der Stilllegung der unwirtschaftlichen Bergwerksbetriebe des Kali-, Erz- und Spatbergbaus sowie langfristigen Nachsorgeaufgaben
z.B. bei den Kalirückstandshalden.
− Die Energiewerke Nord GmbH (EWN) ist mit der
Stilllegung, dem Rückbau und der notwendigen Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle der
Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg betraut.
Die gemäß Art. 115 Abs. 1 GG erforderliche gesetzliche
Ermächtigung für die Übernahme einer Gewährleistung
zur Zeichnung des abrufbaren Kapitals wurde mit dem
ESM-FinG geschaffen. Es bildet zusammen mit dem
„Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus“
die gesetzliche Grundlage für die deutsche Beteiligung
am ESM.
1.3.2.12.4 Europäischer Stabilitätsmechanismus
Im Jahr 2010 wurde durch die Einrichtung eines temporären Euro-Schutzschirms, bestehend aus einem EUGemeinschaftsinstrument (Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus, EFSM) und der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), auf die akute
Staatsschuldenkrise reagiert.
Neben seiner Mitgliedschaft bei der EFSF und beim
ESM hat sich Deutschland auch an den bilateralen Hilfen für Griechenland beteiligt, die im Jahr 2010 beschlossen worden sind. Auf Grundlage des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes vom 7. Mai 2010 wurde
das BMF ermächtigt, Gewährleistungen bis zur Höhe
44
44
von insgesamt 22,4 Mrd. € für Kredite an die Hellenische Republik zu übernehmen. Diese Gewährleistung
dient der Absicherung von Krediten der KfW an Griechenland, die gemeinsam mit den Krediten der anderen
Mitgliedstaaten des Euro-Raums und des Internationalen Währungsfonds ausgezahlt werden sollen. Für das
erste Griechenland-Programm hat die KfW insgesamt
15,17 Mrd. € ausgezahlt. Die restlichen Kreditzusagen
aus dem ersten Griechenland-Programm sind inzwischen in das zweite Griechenland-Programm, das von
der EFSF im März 2012 übernommen worden ist, übergegangen.
1.3.2.13
Der Fonds wird vom Bund mit 8 Mrd. € in voller Höhe
vorfinanziert. Die Länder leisten ihren Beitrag über
zwanzig Jahre wie folgt: Für die Jahre 2014 bis 2019
wurde das Finanzausgleichsgesetz dahingehend geändert, dass jährlich ein zusätzlicher Festbetrag an der
Umsatzsteuer in Höhe von 202 Millionen € von den
Ländern an den Bund übertragen wird. Nach Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes zahlen die
Länder in den Jahren 2020 bis 2033 jährlich einen Betrag in Höhe von 202 Millionen € direkt an den Bund.
Die Beteiligung der Länder an den Kosten der Finanzierung (Zinsen und Tilgung) ist abgeleitet von einem
Finanzierungsanteil von 3,25 Mrd. €. Dabei ist berücksichtigt, dass der Bund die Kosten für die Wiederherstellung seiner Infrastruktur alleine trägt.
Sondervermögen
1.3.2.13.1 Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF)
Einheitliche Maßstäbe zur Verwendung der Mittel des
Fonds sind in der Aufbauhilfeverordnung (AufbhV) und
in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und
betroffenen Ländern vom 2. August 2013 festgelegt.
Die Grundsätze für Hilfszusagen der Länder im Einzelnen ergeben sich aus den in der Verwaltungsvereinbarung definierten sieben Hilfsprogrammen.
Der EKF wird auch künftig das zentrale Instrument zur
Finanzierung der zusätzlichen Programmausgaben zur
Umsetzung der beschleunigten Energiewende in
Deutschland sein. Um trotz gesunkener Einnahmen aus
dem europäischen Emissionshandel die Finanzierung
der verschiedenen Förderprogramme des EKF sicherzustellen, kann der EKF ab dem Wirtschaftsjahr 2014
einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt (Epl. 60) nach
Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes erhalten. Um
die Voraussetzungen für die zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen, hat das Bundeskabinett am 2. Juli
2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des EKFErrichtungsgesetzes beschlossen. Im Regierungsentwurf
2015 ist ein Bundeszuschuss in Höhe von 781 Mio. €
vorgesehen. Zusammen mit den Einnahmen aus dem
europäischen Emissionshandel hat der Wirtschaftsplan
des EKF im Jahre 2015 ein Volumen von rd. 1,7 Mrd. €.
Dabei ist berücksichtigt, dass die Programmausgaben
für den internationalen Klima- und Umweltschutz in die
Einzelpläne des Auswärtigen Amtes (Epl. 05), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (Epl. 16) und des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(Epl. 23) verlagert wurden.
Bis zum 30. Juni 2014 sind Zusagen für Leistungen aus
dem Fonds in Höhe von rd. 3,2 Mrd. € durch Bund,
Länder und Gemeinden bzw. deren Beauftragte erteilt
worden. Der Mittelabfluss ist nachlaufend und erfolgt
bedarfsgerecht bzw. im Erstattungsverfahren, soweit die
Länder in Vorleistung getreten sind.
Zum Stichtag 30. Juni 2014 waren knapp 1 Mrd. € aus
dem Fonds abgeflossen. Anträge auf Hilfen aus dem
Fonds können gemäß Verwaltungsvereinbarung zur
AufbhV noch bis zum 31. Juni 2015 gestellt und bis
Ende 2015 bewilligt werden. Erst danach wird sich ein
vollständiges Bild zum Schadensumfang ergeben. So
sind z. B. Schätzungen zur endgültigen Gesamtschadenshöhe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft aufgrund des immer noch dynamischen Fördergeschehens
zurzeit nicht möglich; dies liegt u. a. an der Komplexität
der Planung und Durchführung von Wiederaufbaumaßnahmen. Gleiches gilt für Maßnahmen im Infrastrukturbereich der Länder und Gemeinden. Im Bereich der
Land- und Forstwirtschaft dürfte sich der Gesamtschaden zudem erst nach dem Ende der diesjährigen Vegetationsperiode in vollem Umfang zeigen. Lediglich bei
den Mitteln für die Beseitigung der Schäden an der
Bundesinfrastruktur steht jetzt schon fest, dass diese
nicht in voller Höhe benötigt werden. Der hier voraussichtlich nicht benötigte Betrag in Höhe von 1 Mrd. €
aus dem Sondervermögen wird im Haushalt 2014 plangemäß vereinnahmt. Die hierfür erforderliche rechtliche
Regelung wurde mit dem vom Bundeskabinett am
28. Mai 2014 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur
Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und
zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung auf den Weg
gebracht.
1.3.2.13.2 Sondervermögen „Aufbauhilfe“
Mit dem im Juli 2013 in Kraft getretenen Aufbauhilfegesetz wurde ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet. Die
Fondsmittel stehen für Maßnahmen zur Beseitigung der
im Sommer 2013 entstandenen Hochwasserschäden
bereit. Darüber hinaus werden aus dem Fonds die Kostenanteile des Bundes und der Länder an den Soforthilfen der Länder erstattet.
45
45
Tabelle 5
Übersicht zum Finanzplan „Energie- und Klimafonds“
2014 bis 2018
Soll
2014
Entwurf
2015
2016
Finanzplan
2017
2018
in T€
Einnahmen
Erlöse aus der Versteigerung der
Berechtigungen gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
835.603
900.116
1.082.057
1.499.592
1.475.920
Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt
655.000
781.000
848.500
576.446
836.000
Entnahme aus der Rücklage
94.149
1.584.752
1.681.116
1.930.557
2.076.038
2.311.920
420.236
696.803
882.018
1.045.990
1.281.870
Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen
350.000
203.220
203.220
225.800
225.800
Programmausgaben
Elektromobilität
278.877
223.715
210.000
210.000
210.000
Erneuerbare Energien
206.397
207.611
233.706
220.717
220.717
Energieeffizienz
201.537
214.752
258.543
219.451
219.451
Versch. Programme nationaler Klimaschutz und Klimawandel und
verschiedene internationale Einzelprogramme
147.705
135.015
143.070
154.080
154.081
Ausgaben gesamt
1.584.752
1.681.116
1.930.556
2.076.038
2.311.920
Einnahmen gesamt
Ausgaben nach Politikschwerpunkten
CO2Gebäudesanierungsprogramme
und Energetische Stadtsanierung
Rundungsdifferenzen möglich
46
46
1.3.2.13.3 Weitere Sondervermögen
Mit Inkrafttreten des Restrukturierungsfondsgesetzes
(RStrukFG) zum 31. Dezember 2010 wurde der Restrukturierungsfonds (RSF) errichtet, der ebenfalls von
der FMSA verwaltet wird. Im Bedarfsfall kann die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
eine Übertragung (von Teilen) des Vermögens sowie
der Verbindlichkeiten einer bestandsgefährdeten systemrelevanten Bank auf ein bestehendes Kreditinstitut
bzw. ein vom RSF gegründetes Brückeninstitut anordnen. In der Folge können weitere Maßnahmen des RSF
für das aufnehmende Institut wie Rekapitalisierung oder
Garantiegewährung erforderlich sein. Die Mittel des
Fonds für diese Maßnahmen stammen in erster Linie
aus der Bankenabgabe, die von Banken in Deutschland
jährlich erhoben wird und in den RSF fließt. Soweit die
angesammelten Mittel nicht zur Deckung der Kosten
der Maßnahmen sowie für die Errichtung und Verwaltung des RSF ausreichen, können von den Kreditinstituten Sonderbeiträge erhoben werden. Sollte durch
Jahres- und Sonderbeiträge eine zeitgerechte Deckung
des Mittelbedarfs nicht möglich sein, kann der RSF
darüber hinaus Kredite aufnehmen. Er ist mit einer
Garantieermächtigung i. H. v. maximal 100 Mrd. €
ausgestattet, zusätzlich beschränkt auf das 20fache der
Summe der angesammelten Mittel des Restrukturierungsfonds und besteht nur in der Höhe, in der die Garantieermächtigung nach § 6 FMStFG nicht in Anspruch
genommen wurde. Der Restrukturierungsfonds ist mit
einer Kreditermächtigung in der Höhe ausgestattet, in
der die Kreditermächtigung nach § 9 FMStG nicht in
Anspruch genommen wurde, zusätzlich begrenzt auf
maximal 20 Mrd. €. Die letzte Änderung des RStruktFG
erfolgte durch Artikel 3 des Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des
Finanzmarkts (3. FMStG) vom 20. Dezember 2012
(BGBl I S. 2777). Soweit Verluste aus nach dem
31. Dezember 2012
gewährten
Stabilisierungsmaßnahmen des FMS entstehen, wird zukünftig
der RSF zum Verlustausgleich herangezogen. Ab dem
Jahr 2015 soll die Bankenabgabe in Deutschland nach
der sog. Bank Recovery and Resolution Directive
(BRRD) erhoben werden. Die Umsetzung in Deutschland soll im Laufe des Jahres 2014 auf Basis eines
BRRD-Umsetzungsgesetzes erfolgen.
Der konsolidierte Öffentliche Gesamthaushalt umfasst
auch die Sonderrechnungen des Bundes, die sich in
unmittelbarer Bundesverwaltung befinden oder von
Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verwaltet werden. Aktuell sind neben dem gesondert abgehandelten
EKF und dem Aufbauhilfefonds besonders hervorzuheben das Sondervermögen Finanzmarktstabilisierung, der Restrukturierungsfonds und das Sondervermögen Investitions- und Tilgungsfonds. Rechtlich und
wirtschaftlich sind die Mittel der Sondervermögen vom
Bundeshaushalt grundsätzlich getrennt zu halten.
Das Sondervermögen Finanzmarkstabilisierungsfonds
(FMS) wurde durch das Gesetz zur Errichtung eines
Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz - FMStFG) vom 17. Oktober 2008
errichtet. Der Fonds dient der Stabilisierung des Finanzmarktes durch befristete Maßnahmen zur Überwindung von Liquiditätsengpässen und zur Stärkung der
Eigenkapitalbasis von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des Investmentgesetzes sowie bestimmten Finanzholding-Gesellschaften. Zur Erfüllung
seiner Aufgaben war der FMS bis einschließlich 30.
Dezember 2010 mit einer Gewährleistungsermächtigung
von 400 Mrd. € ausgestattet, die Kreditermächtigung
betrug insgesamt 90 Mrd. €. Mit Inkrafttreten des Restrukturierungsfondsgesetzes (RStrukFG) am 31. Dezember 2010 reduzierte sich die Garantieermächtigung
auf 300 Mrd. €, die Kreditermächtigung auf 70 Mrd. €.
Im Jahr 2011 durften keine neuen Maßnahmen mehr aus
diesem Sondervermögen finanziert werden. Im Zuge der
Verschärfung der Staatschuldenkrise wurde mit dem 2.
FMStG der Finanzmarktstabilisierungsfonds befristet
bis Ende 2012 reaktiviert. Hierdurch stehen in Summe
mit den Regelungen des Vorgängergesetzes Kapitalhilfen bis zu 80 Mrd. € und Garantien bis zu 400 Mrd. €
zur Verfügung. Mit Wirksamwerden des Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (3. FMStG) zum 1. Januar
2013 wurde die Antragsfrist und mithin die o. g. Grenzen für neue Maßnahmen des FMS bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Der Einsatz von Instrumenten des
FMS wurde auf Kreditinstitute beschränkt. Zudem ist
für Maßnahmenbewilligungen ab dem 1. Januar 2013
ein Verlustausgleich durch den Restrukturierungsfonds
vorgesehen. Die Verwaltung des Fonds erfolgt durch die
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA),
die der Rechts- und Fachaufsicht durch das BMF unterliegt. Für die Verbindlichkeiten des Fonds haftet der
Bund, der auch die Verwaltungskosten des Fonds trägt.
Über das zum 2. März 2009 errichtete Sondervermögen
„Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF) finanzierte der
Bund in den Jahren 2009 bis 2011 zusätzliche Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur im Umfang von rd.
20,0 Mrd. €. Davon wurden rd. 10,0 Mrd. € für Finanzhilfen des Bundes für Zukunftsinvestitionen der Länder
47
47
und Kommunen, rd. 3,9 Mrd. € für Bundesinvestitionen,
rd. 4,8 Mrd. € für das Programm zur Stärkung der
PKW-Nachfrage (Umweltprämie), rd. 0,8 Mrd. € für
die Ausweitung des zentralen Investitionsprogramms
Mittelstand und rd. 0,5 Mrd. € für die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich der Mobilität ausgegeben. Seit 2012 werden keine Fördermittel
mehr ausgezahlt. Das Sondervermögen besitzt eine
eigene Kreditermächtigung und eine verbindliche Tilgungsregelung. Danach erhält der ITF zur Tilgung seiner Schulden Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus
dem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushalt
veranschlagten Anteil übersteigen und nicht zur Tilgung
fälliger Verbindlichkeiten des Erblastentilgungsfonds
benötigt werden. Im Jahr 2014 fließen dem ITF rund
2,2 Mrd. € aus dem Bundesbankgewinn zur Schuldentilgung zu (vgl. Ziffer 1.4.3.4).
an das Niveau in den alten Bundesländern zu ermöglichen. Zum 1. Januar 2005 entfielen die Schuldendienstanteile der alten Bundesländer am FDE und der
Bund übernahm als Mitschuldner die Verbindlichkeiten
des FDE. Hierbei wurden die Verbindlichkeiten des
FDE in die Bundesschuld integriert (Art. 8 § 6 a Solidarpaktfortführungsgesetz). Als Kompensation für den
entfallenen Länderanteil an der weiteren Abfinanzierung des FDE erhält der Bund jährlich bis 2019 von den
Ländern u. a. einen Festbetrag an der Umsatzsteuer in
Höhe von 1,32 Mrd. €. Weist der Bund auf Basis einer
Modellrechnung nach, dass aufgrund der tatsächlichen
Zinsentwicklung die fiktive Restschuld des FDE Ende
2019 den Betrag von 6,54 Mrd. € übersteigt, erhält er im
Jahr 2020 von den alten Bundesländern 53,3 % des
übersteigenden Betrages.
Durch den Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz
werden wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke
in den neuen Ländern (einschließlich ehemaliges OstBerlin) gefördert. Hierzu werden Überschüsse aus dem
Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken herangezogen; bis Ende des Jahres 2013 insgesamt rd.
50,4 Mio. €.
Die Zweckvermögen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie der Postbank (ehemals DSL-Bank) und
das Bergmannssiedlungsvermögen (BSV) zählen zu den
Sondervermögen, die von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verwaltet werden (Treuhandvermögen).
Das BSV ist, soweit dieses von der THS Wohnen
GmbH verwaltet wurde, durch das erste Gesetz zur
Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen am
13. Dezember 2007 aufgelöst worden.
Das durch Erlass des BMF vom 7. Oktober 1991 errichtete, nicht rechtsfähige Sondervermögen Entschädigungsfonds (EF) bündelt die Rechte und Verpflichtungen, die sich für den Bund aus dem Vermögensgesetz
sowie dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) ergeben. Rechtsgrundlage ist § 9 des Entschädigungsgesetzes. Gespeist wird der EF seit 2008 im
Wesentlichen durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt. Für Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen
wurden bis Ende 2013 Barleistungen in Höhe von rd.
1,66 Mrd. € aus dem EF erbracht. Für die Wiedergutmachung der NS-verfolgungsbedingten Vermögensschädigungen wurden von 1994 bis 2013 Leistungen in
Höhe von rd. 2,18 Mrd. € aus dem Fonds gezahlt.
Durch das Schuldenmitübernahmegesetz hat der Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 die Zinsund Tilgungsverbindlichkeiten der sich in unmittelbarer
Bundesverwaltung befindlichen Sondervermögen Erblastentilgungsfonds, Bundeseisenbahnvermögen und des
(Ende 2000 aufgelösten) Ausgleichsfonds zur Sicherung
des Steinkohleeinsatzes (Verstromungsfonds) mit übernommen. Die ursprünglichen Verbindlichkeiten des
Erblastentilgungsfonds, die rd. 181 Mrd. € ausmachten,
sind inzwischen nahezu vollständig getilgt, zum einen
durch Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn und der
Versteigerung der UMTS-Lizenzen im Jahr 2000, zum
anderen durch die Anschlussfinanzierung durch den
Bund.
Nach dem am 11. Juli 2009 in Kraft getretenen Gesetz
zur Errichtung eines Sondervermögens „Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ wurde
ein Sondervermögen zur Vorsorge für die aus der Indexierung resultierenden Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere errichtet. Diesem werden
aus dem Bundeshaushalt jährlich anteilig die am Ende
der Laufzeit von inflationsindexierten Bundeswertpapieren fällig werdenden Beträge zugeführt. Es handelt sich
um eine zweckgebundene Rücklagenbildung, so dass
bei Fälligkeit die aus der Indexierung resultierenden
Schlusszahlungsbeträge unmittelbar aus dem Sondervermögen geleistet werden.
Aus dem ERP-Sondervermögen werden insbesondere
kleine und mittelständische Unternehmen gefördert. Die
aus dem ERP-Sondervermögen finanzierte Wirtschaftsförderung wurde zum 1. Juli 2007 neu geordnet. Im
Rahmen der Neuordnung wurde ein Großteil des Vermögens des ERP (7,9 Mrd. €) in die Kreditanstalt für
Wiederaufbau eingebracht, davon 4,65 Mrd. € als Eigenkapital und 3,25 Mrd. € als Nachrangdarlehen. Die
aus dem Vermögen generierten Erträge gewährleisten
langfristig die Fortführung der ERP-Wirtschaftsförderung und den Substanzerhalt.
Der Fonds „Deutsche Einheit” (FDE) wurde 1990 als
Sondervermögen des Bundes errichtet, um eine rasche
Angleichung der Lebensverhältnisse im Beitrittsgebiet
48
48
1.3.3
Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
1.3.3.1 Überblick
Die Investitionsausgaben des Bundeshaushalts 2015
liegen mit 26,1 Mrd. € unter dem Soll des Vorjahres von
29,9 Mrd. € (vgl. Tabelle 7). Grund hierfür ist allerdings
insbesondere, dass in 2014 noch eine Rate für die deutschen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in Höhe von 4,3 Mrd. € angefallen ist.
Bereinigt man die Investitionsausgaben um diesen Sondereffekt, sind die Investitionen über den gesamten
Finanzplanungszeitraum betrachtet insgesamt leicht
steigend, was vor allem auf die Umsetzung der prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrags für die Legislaturperiode bis 2017 zurückzuführen ist.
Die Ausgaben des Bundes lassen sich mit Blick auf ihre
Wirkung auf gesamtwirtschaftliche Abläufe in konsumtive und investive Ausgaben gliedern. In § 10
Abs. 3 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz ist geregelt,
welche Ausgaben zu den Investitionen zu zählen und
welche als konsumtive Ausgaben anzusehen sind. Danach ist der bei weitem größere Anteil der Ausgaben
des Bundeshaushaltes den konsumtiven Ausgaben zuzuordnen.
Außer durch eigene Investitionsausgaben unterstützt der
Bund die Investitionstätigkeit in erheblichem Umfang
auch auf der Einnahmenseite, z. B. durch Einnahmenverzichte im Rahmen der steuerlichen Investitionsförderung und im Rahmen von Zuweisungen an die Länder,
z. B. aus dem Mineralölsteueraufkommen zugunsten des
öffentlichen Personennahverkehrs nach § 5 Regionalisierungsgesetz oder infolge der Umwidmung der Finanzhilfen an die neuen Länder nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost in SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen.
1.3.3.3.1 Aufteilung nach Ausgabearten
Die Finanzierungshilfen des Bundes zugunsten von
Investitionsvorhaben Dritter werden im Jahr 2015
18,3 Mrd. € betragen (vgl. Tabelle 7) und liegen in den
Folgejahren zwischen 19 und 19,4 Mrd. €. Die Finanzierungshilfen teilen sich auf in Hilfen für den öffentlichen Bereich (2015: 4,9 Mrd. €) sowie auf sonstige
Bereiche (2015: 13,4 Mrd. €).
Der Bund tätigt im Jahr 2015 Sachinvestitionen in Höhe
von 7,8 Mrd. €. Bis zum Jahr 2017 steigen sie weiter auf
8,7 Mrd. € an. Von den Sachinvestitionen entfallen
durchschnittlich knapp 81 % auf Baumaßnahmen (vgl.
Tabellen 6 und 7).
1.3.3.2 Konsumtive Ausgaben
Im Jahr 2015 werden die konsumtiven Ausgaben des
Bundes (ohne sonstige Vermögensübertragungen) mit
273,3 Mrd. € etwa 91 % der Gesamtausgaben ausmachen (vgl. Tabelle 6). Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sowie für Zinsen belaufen sich dabei auf insgesamt 219,2 Mrd. €. Die
Ausgaben für Personal und den laufenden Sachaufwand
betragen 54,1 Mrd. €. Insgesamt konnte der Anteil der
Personalausgaben an den Gesamtausgaben seit dem Jahr
1992 von 12,1 % auf 10 % im Jahr 2015 reduziert werden.
Die Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen
bewegen sich auf einem Niveau von rd. 1 Mrd. € jährlich, während die Ausgaben für den Erwerb von unbeweglichen Sachen bei rd. 0,5 Mrd. € liegen.
Nicht zu den Sachinvestitionen gehören die Ausgaben
für militärische Beschaffungen, Materialerhaltung,
Wehrforschung und -entwicklung sowie für militärische
Anlagen. Diese Ausgaben der Obergruppe 55 betragen
im Planungszeitraum 2015 bis 2018 durchschnittlich rd.
10,3 Mrd. € pro Jahr.
Die eigenen Sachinvestitionen des Bundes machen nur
einen relativ geringen Teil der öffentlichen Investitionen
aus. Vielmehr liegt das Schwergewicht bei den Finanzierungshilfen zugunsten von Investitionsvorhaben
Dritter. Allerdings tragen auch die Kreditinstitute des
Bundes (z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau) in
erheblichem Umfang zu öffentlichen und privaten Investitionen bei.
1.3.3.3 Investive Ausgaben
Nach Maßgabe von § 10 des Gesetzes zur Förderung
der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft in
Verbindung mit § 50 Abs. 5 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wird im Folgenden näher auf Volumen und
Struktur der Investitionsausgaben des Bundes im Finanzplanzeitraum eingegangen. Einerseits lassen sich
die Investitionen in Sachinvestitionen und Finanzierungshilfen (vgl. 1.3.3.3.1), andererseits nach Aufgabenbereichen gliedern (vgl. 1.3.3.3.2).
49
49
Tabelle 6
Aufteilung der Ausgaben 2013 bis 2018 nach Ausgabearten *)
Ist
2013
Soll
2014
Entwurf
2015
Finanzplan
2016
2017
- in Mrd. € -
2018
1.
Laufende Rechnung
1.1
Personalausgaben ........................
28,6
28,9
29,8
30,0
29,9
29,9
1.1.1
Aktivitätsbezüge ....................................
20,9
21,1
21,9
22,1
21,9
21,8
1.1.2
Versorgung ...........................................
7,6
7,8
7,9
8,0
8,0
8,1
1.2
Laufender Sachaufwand ...............
23,2
24,2
24,3
24,8
25,1
25,3
1.2.1
Unterhaltung unbeweglichen Vermögens
1,5
1,3
1,4
1,3
1,3
1,3
1.2.2
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
8,6
10,0
9,7
10,2
10,5
10,7
1.2.3
Sonstiger laufender Sachaufwand .........
13,1
12,9
13,3
13,3
13,3
13,3
1.3
Zinsausgaben ................................
31,3
27,6
27,0
30,0
31,7
34,3
1.3.1
An Verwaltungen ...................................
-
-
-
-
-
-
1.3.2
An andere Bereiche ..............................
31,3
27,6
27,0
30,0
31,7
34,3
1.4
Laufende Zuweisungen
und Zuschüsse ..............................
190,8
187,2
192,2
199,0
205,7
212,9
1.4.1
An Verwaltungen ...................................
27,3
20,7
22,5
23,1
23,6
28,8
- Länder ...............................................
13,4
14,0
15,7
16,2
17,0
21,9
- Gemeinden ........................................
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
- Sondervermögen ...............................
13,8
6,7
6,9
6,9
6,7
6,9
- Zweckverbände .................................
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
An andere Bereiche ..............................
163,5
166,5
169,6
175,9
182,1
184,1
- Unternehmen .....................................
25,0
26,7
26,8
27,8
28,8
28,3
1.4.2
- Renten, Unterstützungen u. Ä. an natürliche Personen....................................
27,1
27,5
27,8
28,0
28,5
28,8
- Sozialversicherung ............................
103,7
104,3
107,3
112,3
117,1
119,7
- private Institutionen ohne Erwerbscharakter .................................................
1,7
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
- Ausland .............................................
6,1
6,0
5,7
5,8
5,6
5,3
- Sonstige ............................................
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Summe
Ausgaben der laufenden Rechnung ........
273,8
267,9
273,3
283,8
292,4
302,4
2.
Kapitalrechnung
2.1
Sachinvestitionen .........................
7,9
7,8
7,8
8,2
8,7
7,8
2.1.1
Baumaßnahmen ....................................
6,3
6,3
6,2
6,6
7,1
6,1
2.1.2
Erwerb von beweglichen Sachen ..........
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
2.1.3
Grunderwerb .........................................
0,6
0,5
0,5
0,6
0,6
0,7
*) Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht investiven Vermögensübertragungen, welche den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten neben
den investiven Ausgaben gem. § 13 BHO auch die nichtinvestiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69.
50
50
noch Tabelle 6
Aufteilung der Ausgaben 2013 bis 2018 nach Ausgabearten *)
Ist
2013
Soll
2014
Entwurf
2015
Finanzplan
2016
2017
- in Mrd. € -
2018
2.2
Vermögensübertragungen ...........
15,3
16,9
17,4
18,1
18,3
18,6
2.2.1
Zuweisungen/Zuschüsse für Investitionen
14,8
16,3
16,8
17,4
17,6
18,0
2.2.1.1 An Verwaltungen ...................................
4,9
4,8
4,9
5,2
5,3
5,2
- Gemeinden ........................................
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
- Sondervermögen ................................
-
0,0
0,0
0,2
0,3
0,1
2.2.1.2 An andere Bereiche ..............................
9,8
11,5
11,8
12,2
12,3
12,8
- Inland ................................................
6,4
6,3
6,8
6,9
7,0
7,4
- Ausland .............................................
3,5
5,1
5,1
5,4
5,3
5,4
2.2.2
Sonstige Vermögensübertragungen ......
0,6
0,6
0,7
0,7
0,6
0,6
2.3
Darlehensgewährung,
Erwerb von Beteiligungen ...........
10,8
5,8
1,6
1,6
1,6
1,5
2.3.1
Darlehensgewährung ............................
2,0
1,3
1,6
1,6
1,5
1,5
2.3.1.1 An Verwaltungen ..................................
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2.3.1.2 An andere Bereiche ..............................
2,0
1,3
1,6
1,6
1,5
1,5
-
-
-
-
-
-
- Sonstige - Inland – (auch Gewährleistungen) ..............................................
0,6
0,9
1,2
1,2
1,1
1,0
- Ausland .............................................
1,4
0,4
0,4
0,4
0,4
0,4
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
8,8
4,5
0,0
0,0
0,1
0,0
- Inland ................................................
0,1
0,1
0,0
0,0
0,1
0,0
- Ausland .............................................
8,7
4,3
-
-
-
-
Summe
Ausgaben der Kapitalrechnung .............
34,0
30,5
26,8
27,9
28,5
27,8
- Sozialversicherung
2.3.2
3.
Globalansätze ...............................
-
- 1,9
- 0,6
- 1,1
- 1,1
- 1,0
4.
Ausgaben zusammen ..................
307,8
296,5
299,5
310,6
319,9
329,3
Rundungsdifferenzen möglich
*) Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht investiven Vermögensübertragungen, welche den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten neben
den investiven Ausgaben gem. § 13 BHO auch die nichtinvestiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69.
51
51
Tabelle 7
Die Investitionsausgaben des Bundes 2013 bis 2018
- aufgeteilt nach Ausgabearten Ist
2013
Soll
2014
Entwurf
2015
Finanzplan
2016
- in Mrd. € -
2017
2018
1.
Sachinvestitionen .........................
7,9
7,8
7,8
8,2
8,7
7,8
1.1
Baumaßnahmen .....................................
6,3
6,3
6,2
6,6
7,1
6,1
- Hochbau .............................................
0,8
0,8
0,8
0,8
0,7
0,7
- Tiefbau ...............................................
5,4
5,4
5,5
5,8
6,3
5,4
1.2
Erwerb von beweglichen Sachen ............
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
1.3
Erwerb von unbeweglichen Sachen ........
0,6
0,5
0,5
0,6
0,6
0,7
2.
Finanzierungshilfen ......................
25,6
22,0
18,3
19,0
19,2
19,4
2.1
Finanzierungshilfen an öffentlichen Bereich ......................................................
4,9
4,8
4,9
5,2
5,3
5,2
- Darlehen ............................................
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
- Zuweisungen ......................................
4,9
4,8
4,9
5,2
5,3
5,2
Finanzierungshilfen an sonstige Bereiche
20,7
17,2
13,4
13,8
13,9
14,2
- Darlehen .............................................
1,4
0,4
0,4
0,4
0,4
0,4
- Zuschüsse ..........................................
9,8
11,5
11,8
12,2
12,3
12,8
- Beteiligungen ......................................
8,8
4,5
0,0
0,0
0,0
0,0
- Inanspruchnahme aus Gewährleistungen .....................................................
0,6
0,9
1,2
1,2
1,1
1,0
Investive Ausgaben insgesamt ...............
33,5
29,9
26,1
27,2
27,9
27,2
2.2
Rundungsdifferenzen möglich
52
52
1.3.3.3.2 Aufteilung nach Aufgabenbereichen
Wohnungsbau
Die Investitionen in Bundesfernstraßen, Eisenbahnen
des Bundes, Bundeswasserstraßen, den kommunalen
Straßenbau und sonstige Verkehrsbereiche bilden auch
im Jahr 2015 den größten investiven Ausgabenblock
(vgl. Tabelle 8).
Die Schaffung von Wohnraum wird auch durch die
soziale Wohnraumförderung unterstützt. Die Zuständigkeit ist durch die Föderalismusreform I ab 2007 vollständig auf die Länder übergegangen. Als Ausgleich für
den Wegfall der bis dahin gewährten Bundesfinanzhilfen erhalten sie bis zum Jahr 2019 vom Bund Kompensationsmittel in Höhe von jährlich 518,2 Mio. €, die bis
Ende 2013 für investive Maßnahmen der Wohnraumförderung zweckgebunden waren. Mit den Zahlungen
sind mit Ausnahme der gewährten Rückbürgschaften
alle Altverpflichtungen des Bundes abgegolten. Die
Kompensationsmittel werden auf die Länder nach einem
gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Sie unterliegen gemäß Art. 143c Absatz 3 Grundgesetz weiterhin
einer investiven Zweckbindung.
Weitere Schwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen:
Wirtschaftsförderung
Im Jahr 2015 sind im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 600 Mio. € für regionale Fördermaßnahmen
vorgesehen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Städtebau
Die investiven Ausgaben im Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung liegen 2015 bei rund 4,4 Mrd. €.
Die Städtebauförderung ist von hoher städtebaulicher,
sozial- und kommunalpolitischer Bedeutung. Sie hilft
zudem, den aktuellen Folgen des demografischen Wandels in der Gesellschaft gezielt zu begegnen sowie die
energie- und klimaschutzrelevanten Ziele des Bundes zu
verwirklichen. Aufgrund ihrer hohen Anstoßwirkung
(private Nachfolgeinvestitionen) ist die Städtebauförderung ein erheblicher Wirtschaftsfaktor vor Ort. Für die
Städtebauförderung sind für 2015 Kassenmittel in Höhe
von 528,5 Mio. € vorgesehen, diese steigen bis 2018 auf
700 Mio. € an. Darin enthalten sind die Ausgaben für
das im Jahr 2014 gestartete neue Bundesprogramm
„Förderung von Investitionen in nationale Projekte des
Städtebaus“.
Bildung und Forschung
Der Bund stellt den Ländern Mittel auf der Grundlage
von Art. 143c Abs. 1 GG für den Ausbau und Neubau
von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken und
die Bildungsplanung sowie nach Art. 91b Abs. 1 GG für
überregionale Fördermaßnahmen im Hochschulbereich
bereit.
Entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung gem.
Art. 91b GG über die Exzellenzinitiative des Bundes
und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und
Forschung an deutschen Hochschulen stellt der Bund
75 % der Mittel zur projektbezogenen Förderung zur
Verfügung, den übrigen Anteil von 25 % tragen die
Länder.
Umweltschutz
Die Ausgaben des Bundes im Umweltschutzbereich
stellen nur einen Teil der gesamten Umweltschutzinvestitionen dar, da laut Grundgesetz die Länder für den
Vollzug im Bereich des Umweltschutzes zuständig sind.
Der Schwerpunkt öffentlicher Investitionen in den Umweltschutz in Deutschland liegt daher bei Ländern und
Gemeinden. Schwerpunkte der Investitionen des Bundes für Umweltschutz im Einzelplan des BMUB sind
die Projekte im Zusammenhang mit der Endlagerung
radioaktiver Abfälle (Konrad, Gorleben, Morsleben,
Asse) mit einem Volumen von insgesamt 400 Mio. € im
Jahr 2015 und die Internationale Klimaschutzinitiative
(Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland) mit rund 263 Mio. € im Jahr 2015.
Der Bund hat mit den Ländern im Hochschulpakt 2020
vereinbart, zusätzliche Studienplätze zu schaffen. Weitere Steigerungen der Studierendenzahlen durch Aussetzung der Wehrpflicht bzw. des Zivildienstes sind berücksichtigt. Es ist Vorsorge für die weitere Stützung
der zweiten und dritten Phase des Hochschulpakts mit
einer Verstetigung des Bundesanteils getroffen. Darüber
hinaus wurde ein gemeinsames Programm für bessere
Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre
beschlossen.
Mit dem Ziel des Ausbaus einer international wettbewerbsfähigen und leistungsstarken Wissenschaftsinfrastruktur werden im Bereich der institutionellen Förderung insbesondere die Max-Planck-Gesellschaft, die
Fraunhofer-Gesellschaft, die Zentren der HelmholtzGemeinschaft sowie die Mitgliedseinrichtungen der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz
durch erhebliche Finanzmittel nach Artikel 91b Abs. 1
GG gefördert.
53
53
Tabelle 8
Die Investitionsausgaben des Bundes 2013 bis 2018
- aufgeteilt nach den größten Einzelaufgaben Ist
2013
Soll
2014
Entwurf
2015
Finanzplan
2016
2017
- in Mrd. € -
2018
1.
Bundesfernstraßen ...................................
4,8
5,0
5,2
5,6
6,1
5,3
2.
Entwicklungshilfe .......................................
4,0
4,4
4,4
4,7
4,7
4,9
3.
Eisenbahnen des Bundes ..........................
4,3
4,2
4,5
4,6
4,7
5,2
4.
Gewährleistungen ......................................
0,6
0,9
1,2
1,2
1,1
1,0
5.
Bildung und Forschung .............................
1,8
1,8
1,9
2,0
2,1
2,1
6.
Kommunaler Straßenbau/ÖPNV/ Kompensation .........................................................
1,6
1,7
1,7
1,7
1,7
1,7
7.
Wohnungsbau (einschl. Wohnungsbauprämie)/Kompensation ....................................
0,9
0,9
0,9
0,7
0,8
0,7
8.
GA „Aus- und Neubau von Hochschulen“/
Kompensation ............................................
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
9.
Bundeswasserstraßen ...............................
0,7
0,9
1,0
1,0
1,0
0,9
10.
GA „Regionale Wirtschaftsstruktur“ ............
0,6
0,6
0,6
0,6
0,6
0,6
11.
Städtebau .................................................
0,6
0,5
0,5
0,6
0,7
0,7
12.
Umwelt- und Naturschutz, Strahlenschutz ..
0,6
0,9
0,9
0,9
0,9
0,8
13.
Bundesliegenschaften ................................
0,2
0,1
0,2
0,2
0,2
0,2
14.
GA ”Agrarstruktur und Küstenschutz” u. Ä..
0,4
0,4
0,4
0,4
0,4
0,4
15.
Innere Sicherheit .......................................
0,3
0,3
0,2
0,3
0,3
0,3
16.
Kulturelle Angelegenheiten ........................
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
17.
Verteidigung einschl. zivile Verteidigung ....
0,3
0,2
0,2
0,2
0,3
0,2
18.
Europäischer Stabilitätsmechanismus
(ESM) ........................................................
8,7
4,3
-
-
-
-
19.
Sonstiges ...................................................
1,9
1,6
1,2
1,4
1,3
1,1
Insgesamt .........................................................
33,5
29,9
26,1
27,2
27,9
27,7
Rundungsdifferenzen möglich
54
54
1.3.4 Die Finanzhilfen des Bundes
der Finanzkrise wurden jedoch staatliche Unterstützungsmaßnahmen nötig, die das Volumen der Finanzhilfen im Jahr 2009 sprunghaft auf 10 Mrd. € ansteigen
ließen. Aufgrund der zeitlichen Befristung der bedeutendsten Stabilisierungsmaßnahmen war jedoch bereits
in den Jahren 2010 und 2011 ein deutlicher Rückgang
der Finanzhilfen zu verzeichnen. Bis zum Jahr 2013
wurden die Finanzhilfen des Bundes in Abgrenzung des
24. Subventionsberichts weiter abgesenkt und unterschritten mit 5,4 Mrd. € das Vorkrisenniveau (vgl.
Schaubild 8).
Unter Finanzhilfen im Sinne des Subventionsberichts
werden nach § 12 StWG Hilfen des Bundes für private
Unternehmen und Wirtschaftszweige verstanden. Daneben werden sonstige Hilfen berücksichtigt, die bestimmte Güter und Dienstleistungen für private Haushalte
verbilligen und gleichzeitig mittelbar dem Wirtschaftsgeschehen zugeordnet werden können (z. B. Hilfen für
den Wohnungsbau).
Subventionen sollen als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt
werden. Dauerhaft gewährte Subventionen können zu
Wettbewerbsverzerrungen führen und so Fehlallokationen von Ressourcen hervorrufen. Ein verzögerter Strukturwandel und eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft insgesamt wären
dann die Folge. Es bleibt weiterhin unerlässlich, sämtliche Subventionen kontinuierlich auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen.
Aufgrund der Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und im Energiebereich steigen die Finanzhilfen ab dem Jahr 2014 wieder an. Daher bewegen sich
die Finanzhilfen des Bundes im Zeitraum 2014 bis 2018
auf nahezu gleichbleibendem Niveau zwischen 6,1 und
6,2 Mrd. €. Im Jahr 2015 verteilen sich die Finanzhilfen
des Bundes in Abgrenzung des 24. Subventionsberichts
im Wesentlichen auf die Bereiche gewerbliche Wirtschaft (Anteil: 51,1 %), Wohnungswesen (Anteil:
23,8 %) und Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft (Anteil: 10,0 %). In der Summe erhalten die
genannten Wirtschaftsbereiche im Jahr 2015 etwa 85 %
der Finanzhilfen des Bundes.
Bis zum Jahr 2007 wurden die Finanzhilfen des Bundes
kontinuierlich abgesenkt, wobei sich das Subventionsvolumen im Vergleich zu den Vorjahren nahezu halbierte. Zur Begrenzung der realwirtschaftlichen Folgekosten
55
55
Bereich - ohne Ersatz(plan)stellen - wird sich unter
Einbeziehung des Stellenwegfalls aufgrund der Stelleneinsparung gem. § 22 Haushaltsgesetz 2014 voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres (rd. 249.000 Planstellen/Stellen) bewegen (vgl. Schaubild 10).
1.3.5 Die Personalausgaben und Stellenentwicklung des Bundes
Der Bereich der Personalausgaben des Bundes wird
maßgeblich bestimmt von den Bezüge- und Entgeltzahlungen an die aktiven Beschäftigten (Zivil- und
Militärpersonal) sowie von den Versorgungsleistungen
an die Pensionäre. Trotz der Tarif- und Besoldungsrunden der vergangenen Jahre konnte die Personalausgabenquote nahezu konstant gehalten werden. Diese Entwicklung wird sich auch in der Zukunft fortsetzen
(Schaubild 9). Die Gesamtzahl der zivilen Planstellen/Stellen (ohne Ersatz(plan)stellen) im Bundeshaushalt 2014 wird gegenüber dem einigungsbedingten
Höchststand von 1992 insgesamt um rd. 134.000 reduziert, davon sind rd. 76.000 im Zuge der haushaltsgesetzlichen Stelleneinsparung der Jahre 1993 bis 2014
weggefallen.
1.4 Die Einnahmen des Bundes
1.4.1 Überblick
Bei den Einnahmen des Bundes im Jahre 2015
(299,5 Mrd. €) lassen sich drei große Bereiche unterscheiden
(vgl. Schaubild 11). Den größten Anteil (278,5 Mrd. €)
stellen die Steuereinnahmen dar (Kap. 1.4.2), bestehend aus
den Bundesanteilen an den großen Gemeinschaftssteuern
(Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer), speziellen Verbrauchsteuern
(z. B. Energie-, Tabak-, Versicherungs- und Stromsteuer)
und weiteren Bundessteuern (Solidaritätszuschlag). Die
Steuern machen im Jahre 2015 knapp 93 % der Gesamteinnahmen des Bundes aus.
Die im Regierungsentwurf 2015 ausgebrachten neuen
Planstellen/Stellen werden durch einen gezielten Stellenwegfall an anderer Stelle und durch die Aufnahme
von neuen kw-Vermerken zumindest teilweise ausgeglichen. Der Stellenbestand 2015 des Bundes im zivilen
56
56
57
57
Neben den Steuereinnahmen erzielt der Bund im Jahre
2015 sonstige Einnahmen (Kap. 1.4.3) in Höhe von
21 Mrd. €. Hierzu gehören insbesondere ein Anteil am
Gewinn der Deutschen Bundesbank, Einnahmen aus
Gewährleistungen, die LKW-Maut, Erstattungen der
Länder, Einnahmen aus Privatisierungen und Grundstücksverkäufen sowie Zinseinnahmen und Darlehensrückflüsse.
nummer oder der Religionszugehörigkeit werden die
folgenden Daten angezeigt, die dann zu der späteren
Erstellung der Einkommensteuererklärung verwendet
werden können: vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuer-bescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug
von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen (z. B.
Beiträge zu Riester-Verträgen). Das Serviceangebot ist
erfolgreich angelaufen und stößt bei den Bürgern auf
breite Akzeptanz. Aktuell verzeichnet die vorausgefüllte
Steuererklärung über 400.000 Teilnehmer (Stand:
4. Juni 2014). In einer nächsten Stufe soll die Anzeige
der Lohnersatzleistungen, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden, ermöglicht werden.
1.4.2
Steuereinnahmen
1.4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick und laufende
Projekte
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und
Abbau unnötiger Steuerbürokratie
Steuerpolitik im internationalen und europäischen
Kontext
Mit ihrem Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung“
vom 28. März 2012 hat die Bundesregierung
beschlossen, dass der Aufwand für Bürgerinnen und
Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zur Erfüllung von
Bundesrecht dauerhaft auf niedrigem Niveau gehalten
werden soll. Dieses anspruchsvolles Reduktionsziel für
den gesamten messbaren Erfüllungsaufwand sowie
Transparenz, Verständlichkeit und eine frühzeitige
Beteiligung der Betroffenen sollen zugleich dazu
beitragen, die gesellschaftliche Akzeptanz von
Rechtsnormen als Kernelement einer besseren
Rechtsetzung zu erhöhen.
Die Steuerpolitik im internationalen und europäischen
Kontext war und ist geprägt von dem G20/OECDProjekt gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting - BEPS“). Im
Juli 2013 wurde ein Aktionsplan mit 15 Maßnahmen
vorgestellt, welche bis Ende 2015 erarbeitet werden
sollen. Die Bundesregierung beteiligte sich aktiv an
allen Aktionspunkten. Erste Ergebnisse des Projekts
werden bereits im September 2014 vorliegen, z. B. im
Bereich des steuerschädlichen Wettbewerbs und Abkommensmissbrauch.
Auch auf EU-Ebene wurden die Arbeiten gegen Gewinnverlagerung und Gewinnverkürzung unter Abstimmung mit den Arbeiten bei der OECD weiter vorangetrieben. Im November 2013 veröffentlichte die
EU-Kommission einen Vorschlag zur Revision der
Richtlinie über Mutter- und Tochtergesellschaften. Das
insoweit vordringliche Ziel - die Einführung einer Besteuerungspflicht im Fall von sog. hybriden Finanzierungen, um die Keinmalbesteuerung auszuschließen wurde mit der politischen Einigung in der Sitzung des
ECOFIN-Rates im Juni 2014 erreicht. Daneben wird
seit März 2011 der Richtlinienentwurf der Kommission
über eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe verhandelt. Nicht zuletzt befasst sich die
EU-Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) regelmäßig mit schädlichen steuerlichen Regimen
in den Mitgliedstaaten.
Auf Grundlage des Arbeitsprogramms hat das BMF
gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt (StBA),
der Geschäftsstelle Bürokratieabbau und anderen das
Projekt
„Elektronische
Archivierung
von
Unternehmensdokumenten stärken“ durchgeführt, damit
mögliche Hemmnisse einer elektronischen Archivierung
in Unternehmen identifiziert werden können. Hierdurch
soll eine stärkere Nutzung der Möglichkeiten zur
rechtssicheren elektronischen Archivierung erreicht und
damit Bürokratiekosten der Wirtschaft bei der
Archivierung und Aufbewahrung von Rechnungen und
anderen Belegen reduziert werden. Das StBA hat die
Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und einen
Ergebnisbericht vorgelegt. Der Bericht soll im zweiten
Halbjahr 2014 veröffentlicht werden.
Die Bestrebungen des BMF und der obersten Finanzbehörden der Länder, das Besteuerungsverfahren weiter zu
vereinfachen, konzentrierten sich in den letzten Jahren
auf den Ausbau von IT-basierten Verfahren und die
damit verbundene Ablösung der bisherigen papierbasierten Verfahrensabläufe. Ein Beispiel hierfür ist das
seit Januar 2014 bundesweit zur Verfügung stehende
Serviceangebot der vorausgefüllten Steuererklärung, das
den Bürgern erstmals die Möglichkeit bietet, sich über
die bei der Steuerverwaltung vorliegenden Daten, die
z. B. von Arbeitgebern oder Versicherungen an die
Steuerverwaltung übermittelt wurden, bereits vor Abgabe der Einkommensteuererklärung zu informieren. Neben allgemeinen Daten wie z. B. der Identifikations-
Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug
Die EU-Mitgliedstaaten sind sich darüber einig, den
Steuerbetrug im Bereich der indirekten Besteuerung effektiv
und entschieden zu bekämpfen. Auf Grundlage der von der
Europäischen Kommission am 6. Dezember 2011 vorgelegten Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer (vgl.
Abschnitt 1.4.2.3) konnten bereits erste Ergebnisse erzielt
werden:
Der Rat hat am 22. Juli 2013 zwei Richtlinien zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs verabschiedet. Mit der
58
58
Richtlinie 2013/42/EU zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei MwSt-Betrug und der Richtlinie
2013/43/EU zur Änderung der MehrwertsteuerSystemrichtlinie im Hinblick auf eine fakultative und
zeitweilige Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und
Dienstleistungen werden die Mitgliedstaaten in die Lage
versetzt, zeitnah und flexibel auf Betrug im Bereich der
Mehrwertsteuer zu reagieren. Mit der Richtlinie
2013/43/EU wird insbesondere die im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013 enthaltene
Regelung, nach der zur Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung im Bereich der Lieferungen von Gas und
Elektrizität im unternehmerischen Bereich der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b UStG wird,
unionsrechtlich abgesichert. Diese nationale Regelung
ist zum 1. September 2013 in Kraft getreten. Darüber
hinaus wird die Möglichkeit, die Steuerschuldnerschaft
des Leistungsempfängers auf die sich als ausgesprochen
betrugsanfällig erweisenden Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen (Computerbauteilen) zu gewähren, bis 2018 verlängert. Hiervon
hatte Deutschland durch Art. 6 i.V.m. Artikel 7 des
Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16. Juni 2011 (BGBl. I S. 1090) mit Wirkung vom 1. Juli 2011 Gebrauch gemacht. Damit wurden wichtige Schritte für die weitere Stabilisierung des
Umsatzsteueraufkommens umgesetzt.
regelmäßige Überprüfung der Wirkung der kalten Progression im Einkommensteuertarif wird durch die Bundesregierung im Steuerprogressionsbericht alle zwei
Jahre stattfinden.
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013
Die Neuregelung beseitigt die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Absatz 5 Einkommensteuergesetz und stellt als Generalnorm die Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
für das gesamte Einkommensteuergesetz sicher.
Nach den Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts sind für Lebenspartnerschaften die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zum Ehegattensplitting rückwirkend, zum Zeitpunkt der Einführung
des Instituts der Lebenspartnerschaft im Jahr 2001,
anzuwenden, wenn die Veranlagungen noch nicht bestandskräftig sind.
AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz
Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz diente primär der
Anpassung
diverser
steuerrechtlicher
Regelungen - insbesondere des Investmentsteuerrechts - und
außersteuerrechtlicher Normen an das Kapitalanlagegesetzbuch. Darüber hinaus wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für einen neuen Investmentfondstyp
für die Bündelung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen multinationaler Konzerne (sog. Pension Asset
Pooling) geschaffen und es wurden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht beseitigt.
Finanztransaktionsteuer
Mit dem Ziel, den Finanzsektor mit einem zusätzlichen
und angemessenen Beitrag an den Folgekosten der Finanzkrise zu beteiligen, setzte sich die Bundesregierung
stark für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer
im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit ein. Im
ECOFIN-Rat am 6. Mai 2014 gaben die Finanzminister
der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten
Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine politische
Erklärung ab, die Finanztransaktionsteuer stufenweise
einzuführen.
Zudem wurden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die
gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des
FATCA-Abkommens mit den USA und zukünftige
ähnliche Abkommen mit anderen Staaten geschaffen.
Schließlich wurden einige einkommensteuerliche Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurden Vorschriften zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Übertragung von Verpflichtungen und zur
Bekämpfung von Steuergestaltungsmodellen im Bereich
des Erwerbs von Wirtschaftsgütern im Umlaufvermögen (sog. „Goldfinger-Steuersparmodell“) eingeführt.
Gesetz zum Abbau der kalten Progression
Dieses Gesetz stellt das verfassungsrechtlich gebotene
Existenzminimum steuerfrei. Bei unverändertem Eingangssteuersatz wird der Grundfreibetrag in zwei
Schritten - im Jahr 2013 um 126 € auf 8.130 € und ab
dem Jahr 2014 um 224 € auf 8.354 € - erhöht. Eine
Energiesteuer und Stromsteuer
Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und
des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vom 5. Dezember 2012 sind
maßgebliche Vorschriften des Energiesteuer- und des
59
59
Tabelle 9
Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 1998
1998
1999
2000
2002
2009
ab 2010
in €
Kinderfreibeträge
Sächliches Existenzminimum ..
3.534
3.534
3.534
3.648
3.864
4.368
Betreuung und Erziehung
oder Ausbildung 1) ....................
-
-
1.546
2.160
2.160
2.640
1. Kind ....................................
112
128
138
154
164
184
2. Kind ....................................
112
128
138
154
164
184
3. Kind ....................................
153
153
153
154
170
190
4. Kind ....................................
179
179
179
179
195
215
Kindergeld 2)
1)
2)
In 2000/2001 Betreuungsfreibetrag nur für Kinder unter 16 Jahre
In 2009 Einmalzahlung in Höhe von 100 € je Kind („Kinderbonus“)
60
60
Tabelle 10
Die Steuereinnahmen des Bundes 2014 bis 2018 1)
2014
2015
2016
2017
2018
- in Mrd. € 1)
1. Steuerschätzung ..............................................
-
Bundesanteil an Lohnsteuer und
veranlagter Einkommensteuer .............................
90,6
96,1
101,4
106,7
112,2
-
Bundesanteil an nicht veranlagten Steuern vom
Ertrag, Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und Körperschaftsteuer ..........
20,7
22,4
23,6
24,3
26,1
-
Bundesanteil an Steuern vom Umsatz
(nach Abzug EU - MwSt-Eigenmittel) ..................
104,6
108,7
114,1
117,7
121,4
-
Bundesanteil an Gewerbesteuerumlage ..............
1,6
1,7
1,7
1,8
1,8
-
Tabaksteuer ........................................................
14,3
13,9
14,0
13,9
13,8
-
Branntweinsteuer..................................................
2,1
2,0
2,0
2,0
2,0
-
Energiesteuer .......................................................
39,5
39,4
39,3
39,2
39,2
abzüglich: Länderbeteiligung
- 7,3
- 7,3
- 7,3
- 7,3
- 7,3
-
Stromsteuer .........................................................
6,9
7,1
7,1
7,1
7,1
-
Sonstige Bundessteuern ......................................
abzüglich: - Ergänzungszuweisungen ..................
39,0
- 10,5
39,5
- 9,9
40,4
- 9,3
40,1
- 8,7
40,7
- 8,2
- EU-BNE-Eigenmittel ........................
- 23,5
- 25,6
- 24,4
- 26,2
- 27,3
- Kompensation Kfz-Steuer
(ab 07/2009) ......................................
- 9,0
- 9,0
- 9,0
- 9,0
- 9,0
- Konsolidierungshilfen .......................
- 0,8
- 0,8
- 0,8
- 0,8
- 0,8
0,0
- 0,0
-0,0
-0,0
-0,0
268,2
278,5
292,9
300,7
311,8
2. Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen, die unter Nr. 1 nicht erfasst sind
und Anpassungen an die aktuelle Einnahmeentwicklung
Steuereinnahmen ....................................................
Rundungsdifferenzen möglich
1) Ergebnis AK „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014
61
61
Der Schätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen
Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung
für den Zeitraum bis 2018 zugrunde gelegt. Danach
erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2015 eine
reale Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Aktivität um
2,0 %. Im Schätzzeitraum 2014 bis 2018 werden für das
nominale Bruttoinlandsprodukt nunmehr Veränderungsraten von 3,5 % (2014), 3,8 % (2015) und jeweils 3,1 %
für die restlichen Schätzjahre 2016 bis 2018 prognostiziert.
Stromsteuergesetzes geändert worden. Mit der Zweiten
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der
Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 24. Juli
2013 (BGBl. I S. 2763) wurden deshalb u. a. die Vorschriften zur Beantragung der Steuerentlastungen nach
§ 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz
(sog. Spitzenausgleich) und die Vorgaben zur Beantragung und Nachweisführung für die Steuerentlastungen
nach den §§ 53 bis 53b Energiesteuergesetz für KWKAnlagen angepasst.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ geht grundsätzlich vom geltenden Steuerrecht aus.
Luftverkehrsteuer
Für die Jahre 2014 bis 2018 wurden gegenüber der
Schätzung im November 2013 die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Steuerrechtsänderungen
berücksichtigt:
Ebenfalls mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes erfolgte eine Anpassung der Ausgangssteuersätze des § 11 Abs. 1
Luftverkehrsteuergesetz. Ab dem 1. Januar 2013 galt
damit für Abflüge in Mitgliedstaaten der EU und Drittstaaten, die in diesem Entfernungskreis liegen, ein Steuersatz von 7,50 €, für Abflüge in andere Zielländer mit
einer Entfernung bis zu 6.000 Kilometern ein Steuersatz
von 23,43 € und für Abflüge in Zielländer mit einer
Entfernung über 6.000 Kilometer ein Steuersatz von
42,18 €. Zudem entfiel durch das Gesetz ab dem
1. Januar 2013 aufgrund der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben die Verpflichtung für Luftverkehrsunternehmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
einen steuerlichen Beauftragten benennen zu müssen.
− Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes
und
anderer
Gesetze
an
das
AIFMUmsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz
- AIFM-StAnpG) vom 18. Dezember 2013,
− BFH-Urteil III R 22/13 vom 17. Oktober 2013 zur
Gewährung von Kindergeld für verheiratete Kinder,
− Berlin: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 und des
Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom
14. November 2013,
− Bremen: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die
Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 19. November 2013,
− Schleswig-Holstein: Haushaltsbegleitgesetz 2014
vom 13. Dezember 2013; Artikel 3: Änderung des
Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes bei
der Grunderwerbsteuer sowie
− Niedersachsen: Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom
16. Dezember 2013; Artikel 9: Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die
Grunderwerbsteuer in Niedersachsen
Am 1. Januar 2014 trat die Verordnung zur Festlegung
der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes für das
Jahr 2014 in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die
Steuersätze unter Anrechnung der Einnahmen aus dem
luftverkehrsbezogenen Treibhausgas-Emissionshandel
jährlich neu festgesetzt. Mangels anrechenbarer Einnahmen blieb der Steuersatz 2014 gegenüber dem Jahr
2013 unverändert.
1.4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Die Einnahmeerwartungen bei den Steuern für die Jahre
2014 bis 2018 basieren auf den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014.
Verglichen mit der letzten Steuerschätzung im November 2013 werden die Steuereinnahmen insgesamt im
Jahr 2014 voraussichtlich um - 0,4 Mrd. € niedriger
ausfallen. Für den Bund ergeben sich daraus im Jahr
2014 Mindereinnahmen von - 0,8 Mrd. €.
Neben dem federführenden BMF gehören diesem Arbeitskreis das BMWi, die Obersten Finanzbehörden der
Länder, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Deutsche Bundesbank, das Statistische
Bundesamt, der Sachverständigenrat zur Begutachtung
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und führende
wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute an.
In den Jahren 2015 bis 2018 wird das Steueraufkommen
insgesamt deutlich über dem Schätzergebnis vom November 2013 liegen: 2015 +2,8 Mrd. € (Bund:
+ 1,1 Mrd. €), 2016 + 4,2 Mrd. € (Bund: +1,4 Mrd. €),
2017 um + 5,7 Mrd. € (Bund: + 1,9 Mrd. €) und 2018
um + 7,0 Mrd. € (Bund: + 2,6 Mrd. €).
62
62
Für die Jahre 2014 bis 2018 beträgt das geschätzte Steueraufkommen:
Insgesamt
davon Bund
2014
639,9 Mrd. €
268,2 Mrd. €
2015
666,6 Mrd. €
278,5 Mrd. €
2016
690,6 Mrd. €
292,9 Mrd. €
2017
712,4 Mrd. €
300,7 Mrd. €.
2018
738,5 Mrd. €
311,8 Mrd. €.
neue Standard wird die Möglichkeiten zur Bekämpfung
und Verhinderung der Steuerhinterziehung erheblich
verbessern, da zukünftig im Ausland angelegtes Vermögen und die Erträge daraus den zuständigen Finanzbehörden automatisch gemeldet werden. Die G5 Finanzminister haben sich darauf verständigt, den
Standard nun schnellstmöglich untereinander zu vereinbaren und gleichzeitig andere Staaten dazu eingeladen,
sich dieser „Frühanwender-Initiative“ anzuschließen.
Mittlerweile haben sich weitere 39 Staaten dieser Initiative angeschlossen.
In der nachfolgenden Tabelle 9 sind zusätzlich zu den
Ergebnissen der Steuerschätzung (Nr. 1) die Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen beziffert,
die nicht in der Steuerschätzung berücksichtigt wurden,
aber Bestandteil der Finanzplanansätze sind.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige
wird weiterentwickelt. Dazu sind im Einvernehmen von
Bund und Ländern Vorschläge erarbeitet worden, die
darauf abzielen, die Möglichkeit der Selbstanzeige beizubehalten, die Voraussetzungen jedoch enger zu fassen. Es wird angestrebt, die entsprechenden gesetzlichen
Neuregelungen zum Jahresbeginn 2015 in Kraft treten
zu lassen.
1.4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau
Kontinuierliche Fortentwicklung eines wettbewerbsfähigen Steuerrechts
Deutschland hat derzeit ein insgesamt zeitgemäßes und
wettbewerbsfähiges Steuerrecht. Die Bundesregierung
nimmt den internationalen Wettbewerb an und wird
auch künftig die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit
durch kontinuierliche Verbesserungen sichern, wenn
gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen
dies erfordern. Die Handlungsschwerpunkte sind zum
einen weitere Schritte im Prozess der Steuervereinfachung zu gehen und zum anderen Steuerhinterziehung
zu bekämpfen und Steuervermeidung einzudämmen.
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und
Abbau unnötiger Steuerbürokratie
Eine moderne elektronische Kommunikation zwischen
Finanzamt und Steuerpflichtigen stellt einen wichtigen
Baustein dar, um zukünftig die Handhabbarkeit des
Steuerrechts zu vereinfachen. Das Besteuerungsverfahren hat sich bereits im letzten Jahrzehnt unter Nutzung moderner IT-Technologie spürbar verändert. Neben weiter notwendigen technischen Neuerungen sollen
in dieser Legislaturperiode die rechtlichen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die heutigen elektronischen Möglichkeiten zum Vorteil für beide
Seiten - Steuerpflichtige und Verwaltung - optimal
eingesetzt werden können.
Internationale Arbeiten zur Eindämmung von Steuervermeidung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Die Arbeiten im Rahmen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung werden
fortgeführt und aktiv vorangetrieben. Dabei sollen international abgestimmte Standards erarbeitet werden.
Für die Wirkung der zu erarbeitenden Regeln ist es
besonders wichtig, dass auch die G20-Staaten, die nicht
OECD-Mitgliedstaaten sind (Argentinien, Brasilien,
China, Indien, Indonesien, Saudi-Arabien und Südafrika), als gleichberechtigte Partner in die Verhandlungen
einbezogen wurden. Darüber hinaus ist die OECD daran
interessiert, Beiträge von (anderen) Entwicklungsländern aus deren Sicht zu erhalten. Bereits im September
2014 werden erste Ergebnisse vorliegen, z. B. im Bereich der hybriden Gestaltungen. Der Abschluss der
Arbeiten ist für Ende 2015 vorgesehen.
Zu diesem Zweck hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ auf Fachebene konstituiert und ihre Arbeiten aufgenommen. Sie soll bis zum Herbst 2014 konkrete
Maßnahmen zur Modernisierung erarbeiten. Im Rahmen
dieser Arbeitsgruppe werden auch der Umgang mit
Belegen bzw. die Belegvorlagepflichten thematisiert.
Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung 2014“
Das von der Bundesregierung am 4. Juni 2014 beschlossene Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung 2014“
hat zum Ziel, den bestehenden Erfüllungsaufwand zu
verringern und sich dabei besonders auf Bereiche zu
konzentrieren, in denen die Entlastungen für die Betroffenen auch tatsächlich spürbar sind. Das Programm
enthält hierzu nachstehende steuerliche Projekte: Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts, Machbarkeitsstudie zur Einführung eines Selbstveranlagungsverfahrens
zur
Ertragsbesteuerung
von
Die OECD hat im Auftrag der G20 zusammen mit den
G5 - Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Spanien
und Italien - einen gemeinsamen Meldestandard für den
automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten erarbeitet und im Januar 2014 verabschiedet. Die
G20
Finanzminister
haben
in
Sydney
am
22./23. Februar 2014 alle Staaten und Gebiete aufgefordert, den neuen Standard für den steuerlichen automatischen Informationsaustausch zügig umzusetzen. Der
63
63
Unternehmen sowie eine weitere Konzentration der
Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit.
des Binnenmarktes unterbreiteten Vorschläge für eine
stärkere Koordinierung im Bereich der direkten Steuern
müssen im Einzelnen geprüft und diskutiert werden.
Auch auf EU-Ebene wird sich die Bundesregierung
nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Kommission
Regelungsbereiche identifiziert, die das größte Potenzial
zur Vereinfachung und zur Verringerung der Regulierungskosten bieten, vor allem soweit sie für kleine und
mittlere Unternehmen besonders relevant sind.
Ein weiteres Thema innerhalb der EU ist der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Gemeinsamen
Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Deutschland steht dem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber.
Zwischen den Zielen Bürokratieabbau und bessere
Rechtsetzung sowie anderen Politikzielen ist dabei stets
eine ausgewogene Balance herzustellen, denn die Bundesregierung versteht Bürokratieabbau als Vereinfachung unter Wahrung der bestehenden Schutzstandards
und nicht als deren Absenkung.
Auf UN-Ebene wirkt das Bundesministerium der Finanzen an den Arbeiten des UN-Steuerkomitees am UNMusterabkommen für Doppelbesteuerungsabkommen
mit, welches die besondere Situation von Entwicklungsländern berücksichtigt.
Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug
Steuerpolitik im internationalen und europäischen
Kontext
Auf EU-Ebene wird die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs konsequent weiterverfolgt. In diesem Zusammenhang ist auch die von Seiten der Europäischen
Kommission am 6. Dezember 2011 vorgelegte Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer wichtig. Die
Kommission strebt eine Vereinfachung, eine Steigerung
der Effizienz und eine Verringerung der Betrugsanfälligkeit des bestehenden Mehrwertsteuersystems an. Hier
wird es wichtig sein, eine ausgewogene Balance zwischen diesen gegenläufigen Zielsetzungen zu finden.
Die Bundesregierung setzt ihre erfolgreiche internationale Steuerpolitik für eine bessere internationale Zusammenarbeit, faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen und die Wahrung der nationalen Besteuerungsrechte
fort.
Im Zentrum stehen dabei die Arbeiten im Rahmen der
G20 Initiative gegen Steuerverkürzung und Gewinnverschiebung (BEPS). Hier engagiert sich die Bundesregierung auf OECD und EU-Ebene nachdrücklich für konsistente Lösungsansätze. Dies beeinflusst auch
zwangsläufig die Arbeiten in der EU. Die Bundesregierung tritt für eine starke Verzahnung mit den OECDAktivitäten ein.
Bund und Länder messen der effektiven Bekämpfung
der Umsatzsteuerhinterziehung auch weiterhin eine
hohe Priorität bei. Daher wurde mit dem vom Deutschen Bundestag am 3. Juli 2014 beschlossenen Gesetz
zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften die Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers auf steuerpflichtige Lieferungen
von Tablet-Computern, Spielekonsolen, Edelmetallen
und unedlen Metallen an Unternehmer ausgedehnt.
In diesem Kontext ist die Bundesregierung auch weiterhin im Global Forum Prozess (Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes)
aktiv. Hierbei geht es um die Prüfung der tatsächlichen
Umsetzung des OECD-Standards zu Transparenz und
effektivem Informationsaustausch in Steuersachen
durch alle wichtigen Finanzzentren der Welt. Der Prüfungsprozess begann im März 2010 und wird bis 2015
die Prüfung der Verhältnisse in mehr als 120 Staaten
und Gebieten zum Gegenstand haben.
Finanztransaktionsteuer
In den Beratungen des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit setzt sich Deutschland intensiv für eine
Einführung der Finanztransaktionsteuer ein. Einnahmen
aus einer voraussichtlich stufenweise einzuführenden
Finanztransaktionsteuer werden nicht veranschlagt.
Daneben wirkt die Bundesregierung auf OECD-Ebene
weiterhin an der laufenden Überarbeitung des OECDMusters für Doppelbesteuerungsabkommen und dessen
Kommentierung sowie an der Weiterentwicklung der
OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale
Unternehmen und Steuerverwaltungen zur Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen mit.
Durch einen breiten internationalen Konsens in diesen
Bereichen, der mit den innerstaatlichen Regelungen
übereinstimmt, trägt die Bundesregierung sowohl dazu
bei, potenzielle Besteuerungskonflikte zu reduzieren als
auch die nationalen Besteuerungsrechte zu sichern.
Reform der Investmentbesteuerung
Im Bereich des Investmentsteuerrechts besteht nicht
zuletzt aufgrund EU-rechtlicher Risiken Reformbedarf.
Daher wurde eine Reform des Investmentsteuerrechts
auch ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart.
Derzeit werden die Auswirkungen der Reformvorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf den deutschen
Finanzmarkt und Altersvorsorgeeinrichtungen in einem
Gutachten untersucht. Im Anschluss wird dann über das
weitere Vorgehen entschieden.
Innerhalb der EU geht es vorrangig um die Beförderung
des automatischen Informationsaustauschs für Steuerzwecke. Die im Zusammenhang mit der Neubelebung
64
64
Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an
die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Die Kommission hat am 13. April 2011 einen Vorschlag
zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003)
vorgelegt, der auf Ebene der Ratsarbeitsgruppe von den
Mitgliedstaaten auf der Grundlage der politischen Aussprache des ECOFIN vom 22. Juni 2012 weiter verhandelt wird. Aufgrund der zahlreichen vorgeschlagenen
Änderungen, der politischen, haushälterischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Energiebesteuerung und des
Einstimmigkeitserfordernisses für einen Beschluss des
Rates ist trotz intensiver Verhandlungen unter dem
Vorsitz von nunmehr sieben Präsidentschaften nicht von
einer kurzfristigen Verabschiedung auszugehen. In der
Folge ist - unter Einbeziehung der durch die Verhandlungen noch möglichen Änderungen an dem Vorschlag - eine Überarbeitung des Energie- und
Stromsteuergesetzes zu erwarten.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Gesetz vom
15. Juli 2013, BGBl. I S. 2397) war zum Ende der
17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das
Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Im Rahmen
des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung
angekündigt zu prüfen, ob Folgeänderungen notwendig
sind und diese gegebenenfalls im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu Beginn der 18.
Legislaturperiode umzusetzen. Mit dem Gesetz zur
Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das am 5. Juni
2014 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde,
wird der noch verbliebene Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern, insbesondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im
Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz
und im Wohnungsbau-Prämiengesetz umgesetzt.
1.4.3
Sonstige Einnahmen
1.4.3.1 Überblick
Neben den Steuereinnahmen erzielt der Bund im Jahr
2015 noch sonstige Einnahmen in Höhe von 21 Mrd. €
(vgl. Tabelle 11).
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts
an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung
weiterer steuerlicher Vorschriften
1.4.3.2 Privatisierungspolitik
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts
hat sich unter anderem wegen des Beitritts der Republik
Kroatien zur EU fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und
zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, das am
3. Juli 2014 vom Deutschen Bundestag beschlossen
wurde, dient der Umsetzung dieses fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarfs. Weitere Maßnahmen dienen
der redaktionellen Anpassung nach anderen Gesetzgebungsverfahren und der Vereinfachung.
Durch Privatisierung gewinnen Staat und Unternehmen
Handlungsfreiheiten. Der Bund setzt Reformpotenziale
frei und die Unternehmen steigern ihre Effizienz, um
sich im Wettbewerb zu positionieren.
Das Haushaltsrecht des Bundes verleiht der ökonomischen und politischen Grundüberzeugung Ausdruck,
dass privater Initiative und Eigentümerschaft grundsätzlich Vorrang vor Beteiligungen des Bundes zu geben ist.
Dem entsprechend sollen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen nur bei Vorliegen eines „wichtigen
Interesse des Bundes“ gehalten werden, sofern sich „der
vom Bund mit der Beteiligung angestrebte Zweck nicht
besser oder wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen
lässt“, § 65 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung.
Energiesteuer und Stromsteuer
Aufgrund der Beihilferechtsreform der Europäischen
Kommission und zur Umsetzung von Vorgaben und
Anregungen der Kommission im Rahmen von durchgeführten beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren
werden Anpassungen im Energiesteuer- und im
Stromsteuergesetz vorzunehmen sein.
Ein wesentlicher Bestandteil der Privatisierungspolitik
des Bundes ist die regelmäßige Überprüfung der Bundesbeteiligungen. Das Ergebnis der Prüfung wird alle
zwei Jahre im „Bericht zur Verringerung der Beteiligungen des Bundes“ veröffentlicht, zuletzt aktualisiert
am 12. Dezember 2012 (vgl. Tabelle 12).
Der aktuelle Bericht ist derzeit in Vorbereitung und soll
dem Bundeskabinett turnusgemäß Ende 2014 vorgelegt
werden.
65
65
− Wahrnehmung bestimmter liegenschaftsbezogener
öffentlicher Verwaltungsaufgaben des Bundes.
1.4.3.3 Bundesimmobilienangelegenheiten
Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 wurde die mit unternehmerischen Strukturen ausgestattete Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) als eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
gegründet. Als zentraler Immobiliendienstleister auf
Bundesebene nimmt sie folgende Kernaufgaben wahr:
Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImAG) ist die Bundesanstalt
schrittweise bis 1. Januar 2013 Eigentümerin grundsätzlich aller Dienstliegenschaften des Bundes geworden,
die sie den bisherigen Nutzern auf der Grundlage eines
Mietverhältnisses (Vermieter-Mieter-Modell) zur weiteren Nutzung überlässt.
− Wirtschaftliche Verwaltung des dienstlich genutzten
Bundesliegenschaftsvermögens auf der Basis eines
nachhaltigen, wert- und kostenoptimierten zentralen
Liegenschaftsmanagements,
Im Rahmen des ELM führt die Bundesanstalt auch
investive Baumaßnahmen für die Bundesbehörden auf
den ihr übertragenen bzw. von ihr zu beschaffenden
Liegenschaften durch, die sie grundsätzlich aus selbst
erwirtschafteten Mitteln entsprechend ihrem Wirtschaftsplan finanziert; die Refinanzierung wird durch
die von den Nutzern jeweils an die Bundesanstalt zu
entrichtenden Mieten gewährleistet.
− wirtschaftliche Verwertung der nicht mehr für
dienstliche Zwecke benötigten Liegenschaften,
− zentrale Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke im Rahmen des „Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM)“,
Auch die Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen an in das ELM einbezogenen Dienstliegenschaften des Bundes erfolgt nach Maßgabe des Wirtschaftsplans aus Eigenmitteln. Die Bundesanstalt
unterstützt auf diese Weise die energiepolitischen Beschlüsse und Vorgaben der Bundesregierung.
− Wahrnehmung übernommener Aufgaben der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
(BvS) im Bereich des Altlastenmanagements und
der Beteiligungsführung sowie
66
66
Tabelle 11
Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahre 2015
- in Mrd. € -
♦ Steuerähnliche Abgaben (Münzeinnahmen und dgl.) ..........................................................................
0,3
♦ Verwaltungseinnahmen ......................................................................................................................
7,9
davon
- Gebühren, Entgelte .....................................................................................................................
6,9
♦ Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen (ohne Zinsen) ..............................................
6,5
davon
- Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen (u.a. Gewinnabführung Bundesbank/EZB) ...........
6,5
- Mieten, Pachten u.a.m. ...............................................................................................................
0,1
♦ Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen ..............................................
1,1
davon
- Privatisierungserlöse ...................................................................................................................
0,9
♦ Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen ............................................................
0,3
♦ Zinseinnahmen ...................................................................................................................................
0,2
♦ Darlehensrückflüsse ...........................................................................................................................
0,9
♦ Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen, besondere Finanzierungseinnahmen ........................
3,7
Zusammen .............................................................................................................................................
21,0
Im Finanzplanungszeitraum bis 2018 leistet die Bundesanstalt in Abhängigkeit von Geschäftsentwicklung und
Liquidität jährlich Abführungen an den Bundeshaushalt,
die zentral bei Kapitel 6004 (Bundesimmobilienangelegenheiten) veranschlagt werden (2015: 2,712 Mrd. €).
Zudem erwirtschaftet die Bundesanstalt sämtliche ihr
entstehenden Aufwendungen unter anderem für Personal, Verwaltungsaufgaben, Bau- oder energetische Sanierungsmaßnahmen, Grundstücksverpflichtungen z. B.
infolge von Altlasten ehemals militärisch genutzter
Liegenschaften.
Wichtigste Einnahmequelle ist der Nettozinsertrag, der
im Geschäftsjahr 2013 aufgrund des Niedrigzinsumfelds
(EZB-Leitzinssenkungen im Mai und November 2013)
von 8,26 Mrd. € auf 5,57 Mrd. € sank. Dennoch lag der
Gewinn deutlich höher als im Vorjahr, weil sich für das
Geschäftsjahr 2013 kein Bedarf für eine weitere Aufstockung der Risikovorsorge ergeben hat. Die Deutsche
Bundesbank hatte die über drei Jahre planmäßige Erhöhung der Rückstellungen für allgemeine Wagnisse zum
31. Dezember 2012 abgeschlossen.
Für den Haushalt 2015 bis 2018 werden jeweils Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn in - nach § 6
ITFG - maximaler Höhe von 2,5 Mrd. € veranschlagt.
1.4.3.4 Gewinne der Deutschen Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank hat im Geschäftsjahr 2013
einen Jahresüberschuss von rd. 4,6 Mrd. € (Vorjahr:
664 Mio. €) erzielt. Der Gewinn wurde am 13. März
2014 an den Bund abgeführt. In den Bundeshaushalt
sind 2,5 Mrd. € eingeflossen. Der darüber hinaus gehenden Betrag von knapp 2,1 Mrd. € wurde gemäß § 6
des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
„Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG) zur Tilgung
von Verbindlichkeiten des Sondervermögens eingesetzt,
da die Einnahmen nicht zur Tilgung fälliger Verbindlichkeiten des Erblastentilgungsfonds benötigt wurden.
1.4.4 Kreditaufnahme
Die Nettokreditaufnahme ist der Teil der Bruttokreditaufnahme, der nicht zur Anschlussfinanzierung anstehender
Kreditverbindlichkeiten des Bundes, sondern zur Ausgabenfinanzierung (= Nettoneuverschuldung) verwendet
wird. Im Jahr 2015 ist für den Bund keine Nettokreditaufnahme geplant. Für die Anschlussfinanzierung des Bundes
ist ein Betrag von 188,5 Mrd. € vorgesehen. Hinzu tritt die
Kreditaufnahme durch drei Sondervermögen des Bundes,
den Finanzmarktstabilisierungsfonds, den ITF sowie den
67
67
Restrukturierungsfonds (vgl. Nr. 1.3.2.13.3), deren Höhe
sich nicht belastbar prognostizieren lässt, da sich die Kreditermächtigungen der Sondervermögen über mehrere Haushaltsjahre erstrecken. Die für den Bundeshaushalt nach der
Bundeshaushaltsordnung vorgeschriebene Nettoveranschlagung der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
und der hiermit zusammenhängenden Tilgungsausgaben
(Anschlussfinanzierung) wird im Kreditfinanzierungsplan
(Gesamtplan des Bundeshaushalts, Teil IV) dargestellt
(vgl. auch Tabelle 12).
1.5
Der neue Eigenmittelbeschluss muss nun in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden und tritt dann rückwirkend ab 2014 in Kraft. So lange gilt der bisherige Eigenmittelbeschluss fort.
1.5.2 Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
Der Anteil des Bundes am Gesamtsteueraufkommen
betrug 1970 noch 54,2 % und ging bis zum Jahre 1998
auf 41,0 % zurück. In den Folgejahren stieg der Bundesanteil wieder bis auf 43,5 % im Jahre 2002 an (vgl.
Schaubild 14). Ursächlich hierfür war vor allem die
ökologische Steuerreform mit einer stufenweisen Anhebung der Energiesteuer und der Einführung einer
Stromsteuer, deren Sätze ebenfalls bis zum Jahre 2003
kontinuierlich angehoben wurden. Mit den Einnahmen
aus der ökologischen Steuerreform stabilisiert der Bund
die Beiträge zur Rentenversicherung.
Die Finanzbeziehungen des Bundes zu
anderen öffentlichen Ebenen
1.5.1 Die Finanzbeziehungen zwischen EU und
Bund
Das Volumen des EU-Haushalts 2014 beläuft sich auf
rund 135,5 Mrd. €. Wie bereits in den vergangenen
Jahren ist Deutschland mit einem Finanzierungsanteil
von rd. 21 % am EU-Haushalt der größte Beitragszahler
unter den 28 EU-Mitgliedstaaten, vor Frankreich und
Italien.
Der Bundesanteil am Steueraufkommen sank in den
Jahren 2003 bis 2006 von 43,4 % bis auf 41,7 % und
stieg bis 2009 vor allem infolge des höheren Bundesanteils an der Umsatzsteuer wieder auf 43,5 %. Im Jahr
2012 war ein Anteil von 42,7 % zu verzeichnen. Nach
den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014 wird sich der Bundesanteil am
Steueraufkommen im Verlauf der Jahre 2013 bis zum
Ende des Prognosezeitraums 2018 auf einem Niveau
von ca. 42 % stabilisieren.
Der deutsche Beitrag zur Finanzierung der EU wird
allein vom Bund erbracht - im Wesentlichen durch Abzug von Mehrwertsteuer (MwSt)- und Bruttonationaleinkommen (BNE)-Eigenmitteln vom Steueraufkommen des Bundes.
Im so genannten Eigenmittelbeschluss sind die Regelungen für die Finanzierung des EU-Haushalts festgelegt. Dieser wird durch folgende drei Eigenmittelarten
finanziert: Traditionelle Eigenmittel (Zölle und Zuckerabgaben), auf einer vereinheitlichten Bemessungsgrundlage basierende MwSt-Eigenmittel und BNEEigenmittel.
1.5.2.1 Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
Nach Artikel 106 Absatz 3 GG werden die Anteile von
Bund und Ländern am Umsatzsteueraufkommen durch
Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates
bedarf, festgesetzt. Im Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die Länder dabei gleichmäßigen Anspruch auf die Deckung ihrer notwendigen
Ausgaben. Entwickeln sich die Deckungsverhältnisse
von Bund und Ländern auseinander, sind nach Art. 106
Absatz 4 GG die Anteile von Bund und Ländern an der
Umsatzsteuer anzupassen.
Um die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten
ausgewogen zu gestalten und die Haushaltsungleichgewichte zu reduzieren, sind befristet für den Finanzrahmen 2014-2020 folgende Regelungen vorgesehen:
− Absenkung des MwSt-Eigenmittel-Abrufsatzes von
0,30 % auf 0,15 % für Deutschland, Niederlande und
Schweden.
Aktuell stellt sich die Umsatzsteuerverteilung zwischen
Bund und Ländern folgendermaßen dar: Der Bund erhält vorab 4,45 % des Aufkommens. Vom danach verbleibenden Umsatzsteueraufkommen erhält der Bund
zur Refinanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung, den er
seit 1998 leistet, vorab 5,05 %. Von dem verbleibenden
Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten die Gemeinden
vorab 2,2 % als Kompensation für den Wegfall der
− Pauschale Absenkung der BNE-Eigenmittel jährlich
in Preisen 2011: für Dänemark 130 Mio. €, für die
Niederlande 695 Mio. €, für Schweden 185 Mio. €
sowie für Österreich 30 Mio. € im Jahr 2014,
20 Mio. € im Jahr 2015 und 10 Mio. € im Jahr 2016.
− Die so genannte Erhebungskostenpauschale, die die
Mitgliedstaaten für die Erhebung der Traditionellen
Eigenmittel einbehalten, wurde von 25 % auf 20 %
abgesenkt.
68
68
Tabelle 12
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013
(Stand Juni 2014)
Haushaltsjahr
1994
Unternehmen
Bayerischer Lloyd AG (Bundesanteil: 26,2 %)
Vollprivatisierung (26,2 %)
Wohnungsbau Rupertwinkel eG (Bundesanteil 3,67 %)
OFD gibt Anteile bei fehlendem Belegungsbedarf zurück
Deutsche Lufthansa AG (Bundesanteil: 51,4 %)
Börsengang (6,9 %) mit Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes;
verbleibender Bundesanteil: 35,7 %
1995
Osthavelländische Eisenbahn AG (Bundesanteil: 5,3 %)
Vollprivatisierung (5,3 %)
Rhein-Main-Donau AG (Bundesanteil: 66,2 %)
Vollprivatisierung (66,2 %)
Deutsche Aussenhandelsbank AG (Bundesanteil: 46,3 %)
Vollprivatisierung (46,3 %)
Deutsche Vertriebsgesellschaft für Publikationen und Filme mbH (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin GmbH (Bundesanteil: 50 %)
Vollprivatisierung (50 %)
Heimbetriebsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
NILEG Niedersächsische Gesellschaft für Landesentwicklung und Wohnungsbau mbH
(Bundesanteil: 20,2 %)
Vollprivatisierung (20,2 %)
1996
Neckar AG (Bundesanteil: 63,5 %)
Vollprivatisierung (63,5 %)
Deutsche Lufthansa AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (35,7 %)
Deutsche Telekom AG (Bundesanteil: 100 %)
Erst-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes;
verbleibender Bundesanteil: 74 %
1997
Mon Repos Erholungsheim Davos AG (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
Gemeinnützige Deutsche Wohnungsbaugesellschaft mbH (Bundesanteil: 58,3 %)
Vollprivatisierung (58,3 %)
Deutsche Lufthansa AG
Vollprivatisierung durch Börsengang (35,7 %)
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (13,5 %);
verbleibender Bundesanteil: 60,5 %
Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 57,8 %)
Vollprivatisierung (57,8 %)
DSK Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil 57,8 %)
Vollprivatisierung (57,8 %)
GBB Genossenschaftsholding Berlin (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
Münchner Tunnelgesellschaft mbH (Bundesanteil: 10 %)
Vollprivatisierung (10 %)
69
69
noch Tabelle 12
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013
(Stand: Juni 2014)
Haushaltsjahr
Unternehmen
1998
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (11,2 %); KfW-Anteil 23,9 %
verbleibender Bundesanteil: 48,1 %
Autobahn Tank & Rast AG (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 70 %)
Teilprivatisierung (34,9 %); verbleibender Bundesanteil: 35,1 %
Saarbergwerke AG (Bundesanteil: 74 %)
Vollprivatisierung (74 %)
Landeswohnungs- und Städtebaugesellschaft Bayern mbH (Bundesanteil: 25,1 %)
Vollprivatisierung (25,1 %)
Gesellschaft für Lagereibetriebe mbH (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH (Bundesanteil: 25,8 %)
Vollprivatisierung (25,8 %)
DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank (Bundesanteil: 0,04 %)
Vollprivatisierung (0,04 %)
Lübecker Hafengesellschaft (Bundesanteil: 50 %)
Vollprivatisierung (50 %)
1999
Deutsche Postbank AG (Bundesanteil: 100 %)
Veräußerung an die Deutsche Post AG (100 %)
Deutsche Telekom AG (Bundesanteil 48,1 %)
Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; Bundesanteil 43,6 %
Schleswig-Holsteinische Landgesellschaft (Bundesanteil: 27,5 %)
Vollprivatisierung (27,5 %)
Deutsche Telekom AG
Zweit-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes;
verbleibender Bundesanteil: 43,2 %
Deutsche Post AG (Bundesanteil: 100 %)
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (50,0 %);
verbleibender Bundesanteil: 50,0 %
DSL Bank AG
Veräußerung an die Deutsche Post AG (51,5 %)
2000
Deutsche Telekom AG
Dritt-Börsengang aus KfW-Bestand (6,6 %); verbleibender KfW-Anteil: 16,8 %;
verbleibender Bundesanteil: 43,2 %
Flughafen Hamburg GmbH (Bundesanteil: 26 %)
Vollprivatisierung (26 %)
Deutsche Post AG
Erst-Börsengang aus KfW-Bestand (28,8 %); verbleibender KfW-Anteil: 21,2 %;
verbleibender Bundesanteil: 50,0 %
Bundesdruckerei GmbH (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
70
70
noch Tabelle 12
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013
(Stand: Juni 2014)
Haushaltsjahr
Unternehmen
2001
Gesellschaft für kommunale Altkredite und
Sonderaufgaben der Währungsumstellung GmbH (GAW) (Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
Deutsche Telekom AG (Bundesanteil: 43,2 %)
Kapitalerhöhung zur Ausgabe neuer Aktien zum Erwerb von VoiceStream/PowerTel;
verbleibender Bundesanteil: 30,9 %; verbleibender KfW-Anteil: 12,1 %
juris GmbH (Bundesanteil: 95,34 %)
Teilprivatisierung (45,33 %); verbleibender Bundesanteil: 50,01 %
Fraport AG (Bundesanteil: 25,87 %)
Erst-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes;
verbleibender Bundesanteil: 18,4 %
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 100 %)
Veräußerung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau-KfW (100 %)
Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 72,65 %)
Vollprivatisierung (72,65 %)
2002
GEWOBAG, Gemeinnützige Wohnungsbau-AG Berlin (Bundesanteil: 2,65 %)
Vollprivatisierung (2,65 %)
2003
LEG Saar, Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH (Bundesanteil: 25,28 %)
Vollprivatisierung (25,28 %)
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
(Bundesanteil: 6,99 %)
Vollprivatisierung 6,99 %
Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH (Bundesanteil: 2,55 %)
Vollprivatisierung: 2,55 %
Gemeinnützige Baugenossenschaft Donauwörth eG (Bundesanteil: 2,82 %)
Vollprivatisierung 2,82 %
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG Bonn (Bundesanteil: 0,25 %)
Vollprivatisierung: 0,25 %
Gemeinnütziger Bauverein eG, Koblenz (Bundesanteil: 0,92 %)
Vollprivatisierung 0,92 %
Deutsche Telekom AG
Umtauschanleihe aus KfW-Bestand, Volumen 5 Mrd. €, Laufzeit 5 Jahre
Deutsche Post AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (30,0 %); KfW-Anteil: 48,3 %; Bundesanteil: 20,0 %
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (4,7 %); KfW-Anteil: 16,7 %; Bundesanteil: 26,0 %
Baugenossenschaft Holstein eG (Bundesanteil: 3,08 %)
Vollprivatisierung 3,08 %
71
71
noch Tabelle 12
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013
(Stand: Juni 2014)
Haushaltsjahr
2003
Unternehmen
Deutsche Post AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); verbleibender KfWAnteil: 42,6 %; verbleibender Bundesanteil: 20,0 %
Deutsche Post AG
Umtauschanleihe aus KfW-Bestand; Volumen 1,15 Mrd. €; Laufzeit 3 Jahre
2004
Deutsche Telekom AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); KfW-Anteil 11,9 %;
Bundesanteil: 26,0 %
Deutsche Telekom AG
Verkauf von kurzfristigen Optionen (Warrants) aus KfW-Bestand, Volumen 1 Mrd. €, Laufzeit
6, 12, 18 Monate
Deutsche Post AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand; verbleibender KfW-Anteil 36,1 %; verbleibender Bundesanteil:
20,0 %
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (3,3 %); KfW-Anteil: 15,3 %; Bundesanteil: 22,7 %
2005
Deutsche Post AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (12,7 %); KfW-Anteil: 48,8 %; Bundesanteil: 7,3 %
Deutsche Post AG
Umtauschanleihe Japan aus KfW-Bestand; Volumen 1,1 Mrd. €; Laufzeit 5 Jahre
Deutsche Baurevision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Bundesanteil: 30 %)
Vollprivatisierung (30 %)
Deutsche Telekom AG
Ausübung von kurzfristigen Optionen (Warrants) aus KfW-Bestand; Volumen 333,3 Mio. €,
Laufzeit 6 Monate, KfW-Anteil: 14,8 %; Bundesanteil: 22,7 %
Deutsche Post AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); verbleibender KfWAnteil: 37,4 %; verbleibender Bundesanteil: 7,3 %
Bauverein Bentheim eG
(Bundesanteil 0,38 %)
Vollprivatisierung (0,38 %)
Deutsche Post AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (7,3 %); KfW-Anteil 44,7 %; Bundesanteil 0 %
Deutsche Telekom AG
Veräußerung von Anteilen an die KfW / Platzhaltervertrag (7,3 %); KfW-Anteil 22,1 %; Bundesanteil 15,4 %
Fraport AG
(Bundesanteil 18,2 %)
Veräußerung von 11,6 % Bund sowie 6,6 % Umtauschanleihe
72
72
noch Tabelle 12
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013
(Stand: Juni 2014)
Haushaltsjahr
2006
Unternehmen
Deutsche Telekom AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Einzelinvestor)
KfW-Anteil 17,5 %, Bundesanteil 15,4 %)
Deutsche Telekom AG
Umwandlung von Aktien der T-Online-International AG in Aktien der DTAG
Verwässerung der Anteile (insg. 0,48 %); KfW-Anteil 17,3 %,
Bundesanteil 15,2 %
Deutsche Telekom AG
Umwandlung einer 2003 begebenen Pflichtwandelanleihe der DTAG
Verwässerung der Anteile (insg. 1,23 %); KfW-Anteil 16,6 %,
Bundesanteil 14,6 %
Baugenossenschaft Aschendorf-Hümmling e.G. (Bundesanteil 7,7 %)
OFD gibt Anteile bei fehlendem Belegungsbedarf zurück
Deutsche Post AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Accelerated Bookbuilding-Verfahren) KfW-Anteil 35,5 %
Deutsche Telekom AG
Rücknahme der Verwässerung von 0,48 % durch Einziehung von DTAG Aktien und somit
Verringerung des Grundkapitals:
KfW-Anteil 16,9 %, Bundesanteil 14,8 %
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
(Bundesanteil 35,10 %)
Vollprivatisierung (35,10 %)
2007
Deutsche Post AG
Ausübung der im Dezember 2003 von der KfW begebenen Wandelanleihe
KfW-Anteil 30,6 %
Osthannoversche Eisenbahnen AG
(Bundesanteil 33,8 %)
Vollprivatisierung (33,8 %)
Fraport AG
Ausübung der in 2005 festgelegten Umtauschanleihe des Bundes i.H.v. 6,6 %
Vollprivatisierung (6,6 %)
Genossenschaft Höhenklinik Valbella Davos
(Bundesanteil 100 %)
Vollprivatisierung (100 %)
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(Bundesanteil 50,0 %)
Rückführung des Bundesanteils auf 46,42 % durch Erweiterung des
Gesellschafterkreises
Vivico Real Estate GmbH
(Bundesanteil 5,01 %, Bundeseisenbahnvermögen 94,99 %)
Vollprivatisierung (5,01 %, 94,99 %)
73
73
noch Tabelle 12
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013
(Stand: Juni 2014)
Haushaltsjahr
2008
Unternehmen
Deutsche Telekom AG
Umtauschanleihe aus KfW-Bestand, Volumen 3,3 Mrd. €, Laufzeit 5 Jahre
Flughafen München Baugesellschaft mbH, München
(Bundesanteil 26 %)
Vollprivatisierung (26 %)
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(Bundesanteil 46,42 %)
Rückführung des Bundesanteils auf 42,88 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises
2009
Deutsches Institut für tropische und subtropische Landwirtschaft GmbH
(Bundesanteil 15,88 %)
Vollprivatisierung (15,88 %)
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(Bundesanteil 42,88 %)
Rückführung des Bundesanteils auf 39,44 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises
Deutsche Post AG
Umtauschanleihe aus KfW-Bestand; Volumen 750 Mio. €; Laufzeit 5 Jahre
Bundesdruckerei GmbH
Rückkauf/Rückübertragung der in 2000 veräußerten Anteile (100 %) durch/auf den Bund
2010
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH
(Bundesanteil 39,44 %)
Rückführung des Bundesanteils auf 35,38 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises
2011
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Deutscher Entwicklungsdienst (DED)
Internationale Weiterbildung und Entwicklung (InWent) gGmbH
Verschmelzung der Gesellschaften zu
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Baugenossenschaft Mellrichstadt e.G.
(Bundesanteil: 5,9%)
Vollprivatisierung (5,9%)
Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost
(Bundesanteil: 2,18%)
Vollprivatisierung (2,18%)
Gemeinnützige Baugenossenschaft Donauwörth eG, Donauwörth
(Bundesanteil: 1,53%)
Vollprivatisierung (1,53%)
74
74
noch Tabelle 12
Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013
(Stand: Juni 2014)
Haushaltsjahr
2012
Unternehmen
Ge-Mi-Bau Mittelbadische Baugenossenschaft eG
(Bundesanteil: 0,11%)
Vollprivatisierung: 0,11%
Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG
(Bundesanteil: 2,09%)
Vollprivatisierung: 2,09%
Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG
(Bundesanteil: 0,06%)
Vollprivatisierung: 0,06%
Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg eG
(Bundesanteil: 0,03%)
Vollprivatisierung: 0,03%
Deutsche Post AG
Direktverkauf aus KfW-Bestand (Accelerated Bookbuilding-Verfahren)
KfW-Anteil 25,5 %
2013
TLG IMMOBILIEN GmbH
(Bundesanteil: 100 %)
Vollprivatisierung: 100 %
TLG WOHNEN GmbH
(Bundesanteil: 100 %
Vollprivatisierung: 100 %
Gästehaus Petersberg GmbH
(Bundesanteil: 100 %.)
Der Geschäftsanteil des Bundes an der Gästehaus Petersberg GmbH wurde durch Kauf- und
Abtretungsvertrag auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen.
Deutsche Post AG
Ausübung der 2009 begebenen Umtauschanleihe aus KfW-Bestand;
KfW-Anteil: 21,0 %
Duisburger Hafen AG
(Bundesanteil: 33,3%)
Bundesanteil vollständig veräußert
75
75
Tabelle 13
Kreditfinanzierungsübersicht 2013 bis 2018
Ist
2013
2014
Entwurf
2015
Finanzplan
2016
2017
2018
- in Mrd. € -
1.
Bruttokreditaufnahme
1.1
Kreditaufnahme zur
1.1.1 Anschlussfinanzierung für Tilgungen ..
224,4
200,3
188,5
203,9
187,6
197,7
1.1.2 Eigenbestandsveränderung
(- = Abbau) .......................................
4,7
1,9
-0,1
0,6
0,3
-0,3
1.1.3 Bestandsveränderung der
Verwahrgelder ……………………….
-7,4
1,9
1,0
3,1
-0,8
-0,2
1.2
Nettokreditaufnahme .......................
22,1
6,5
0,0
0,0
0,0
0,0
1.3
haushaltsmäßige Umbuchung
(- = Minderung der BKA) ..................
-0,6
-4,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Zusammen (1.1 - 1.3) .................................
243,2
206,1
189,4
207,6
187,1
197,2
2.
Tilgung von Schulden
2.1
mit Laufzeiten
von mehr als vier Jahren .................
92,1
85,6
94,3
113,7
87,5
103,8
2.2
mit Laufzeiten
von einem bis zu vier Jahren ..........
62,7
55,6
56,0
49,8
50,1
53,7
2.3
mit Laufzeiten
von weniger als einem Jahr ............
69,6
59,1
38,3
40,3
50,0
40,2
224,4
200,3
188,5
203,9
187,6
197,7
Sonstige Einnahmen zur Schuldentilgung ..............................................
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zusammen (2.1 - 2.4) .................................
224,4
200,3
188,5
203,9
187,6
197,7
Tilgung von Schulden gesamt (2.1 – 2.3)
2.4
Rundungsdifferenzen möglich
76
76
Tabelle 14
Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt 2014 bis 2018
2014
2015
2016
2017
2018
- in Mrd. € -
Zölle ...............................................................
4,30
4,35
4,40
4,45
4,50
Zuckerabgaben ..............................................
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
Mehrwertsteuer - Eigenmittel .........................
4,14
4,20
2,41
2,47
2,52
Bruttonationaleinkommen - Eigenmittel ..........
23,48
25,55
24,39
26,23
27,31
31,96
34,14
31,24
33,19
34,37
Eigenmittelabführung insgesamt
*)
*)
.............
Rundungsdifferenzen möglich
77
77
Gewerbekapitalsteuer. Von dem danach noch verbleibenden Umsatzsteueraufkommen stehen dem Bund
49,7 % und den Ländern 50,3 % zu. Darin sind enthalten Kompensationsbeträge für den Familienleistungsausgleich in Höhe von 6,3 Prozentpunkten.
der Abfinanzierung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ ab dem Jahr 2014.
Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder und
der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errechnen
sich aus den dargestellten gesetzlich definierten Umsatzsteueranteilen. Dabei werden die Prozentsätze für
den Bund und die Länder auf das nach Abzug der Vorabbeträge für den Bund und für die Gemeinden verbleibende Umsatzsteueraufkommen angewendet. Anschließend wird der Festbetrag berücksichtigt.
Der Bundesanteil wird um einen Festbetrag erhöht.
Dieser Betrag liegt
im Jahr 2013 bei
21 462 000 €,
im Jahr 2014 bei
189 212 000 €
und im Jahr 2015 bei
151 712 000 €.
Der Bund erhält im Jahr 2014 einen tatsächlichen Anteil
am Umsatzsteueraufkommen von 53,5 % zur Erfüllung
seiner Aufgaben (vgl. Schaubild 15). Seit 1990 hat sich
der tatsächliche Anteil des Bundes an der Umsatzsteuer
um 6,6 Prozentpunkte verringert. Ursache hierfür ist vor
allem die wiederholte Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder sowie die Beteiligung der Gemeinden
am Umsatzsteueraufkommen. So wuchs im Zeitraum
von 1990 bis heute der tatsächliche Länderanteil an der
Umsatzsteuer um 4,6 Prozentpunkte auf 44,5 % (2014).
Die Mittelabführungen an die EU, teilweise in Form
von MWSt-Eigenmitteln, erfolgen aus dem Gesamtsteueraufkommen des Bundes.
Der Länderanteil vermindert bzw. erhöht sich entsprechend. Der Festbetrag errechnet sich aus verschiedenen
politischen Maßnahmen wie zum Beispiel als Teilkompensation bei der Übernahme der Verbindlichkeiten des
Fonds „Deutsche Einheit“ durch den Bund zum
1. Januar 2005 im Rahmen des Solidarpakts II, den
Erhöhungen des Kindergeldes zum 1. Januar 2009 und
zum 1. Januar 2010, der finanziellen Beteiligung des
Bundes am Ausbau der Betreuung der Unterdreijährigen, der Übernahme der gesamten Steuermindereinnahmen aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes
2011 durch den Bund sowie der Länderbeteiligung an
78
78
1.5.2.2 Bundesergänzungszuweisungen
1.5.3 Die Leistungen des Bundes an inter- und
supranationale Organisationen (ohne Beiträge an den EU-Haushalt)
Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001
bildet zusammen mit dem Maßstäbegesetz vom
9. September 2001 die gesetzliche Grundlage für die
Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
einschließlich derer des Solidarpakts II für die Jahre
2005 bis 2019. Das Finanzausgleichssystem ist in drei
Stufen unterteilt: die horizontale Umsatzsteuerverteilung, den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen. Die Regelungen zu den Bundesergänzungszuweisungen sind dabei wie folgt:
In nahezu sämtlichen Einzelplänen des Bundeshaushalts
sind für eine Vielzahl von inter- und supranationalen
Organisationen unterschiedlicher Aufgabenbereiche
Bundesmittel vorgesehen. Die Leistungen des Bundes
erfolgen dabei in der Mehrzahl der Fälle in Form von
Pflichtleistungen im Rahmen der Mitgliedschaften, zum
Teil sind aber auch freiwillige Leistungen vorgesehen.
Dabei sind zahlreiche Beiträge in Fremdwährungen zu
entrichten; die zu veranschlagenden Beträge unterliegen
wechselkursbedingten Schwankungen.
Leistungsschwache Länder erhalten allgemeine Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 77,5 % der nach
Durchführung des Länderfinanzausgleichs verbleibenden Fehlbeträge zu 99,5 % der länderdurchschnittlichen
Finanzkraft. Ihr Volumen betrug im Ausgleichsjahr
2013 rd. 3,2 Mrd. € und wird für 2014 auf rd. 3,4 Mrd. €
und für 2015 auf rd. 3,6 Mrd. € geschätzt.
Hervorzuheben sind insbesondere folgende Leistungen:
Das finanzielle Engagement der Bundesrepublik
Deutschland innerhalb der EU beschränkt sich nicht
allein auf die Abführungen an den EU-Haushalt. Sie
beteiligt sich z. B. auch am Europäischen Entwicklungsfonds zugunsten von Entwicklungsländern Afrikas, der
Karibik und des Pazifiks (2014 bis 2020: 6,28 Mrd. €).
Zudem ist die Bundesrepublik Deutschland mit 16,17 %
am Stammkapital der Europäischen Investitionsbank
(EIB) in Höhe von 242,4 Mrd. € beteiligt. Im Dezember
2012 wurde das Stammkapital der EIB um 10 Mrd. €
erhöht. Deutschland hat sich an der Kapitalerhöhung mit
1,6 Mrd. € beteiligt.
Neben allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen
gewährt der Bund verschiedene Arten von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen.
Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus
dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft erhalten die neuen Länder und Berlin
degressiv ausgestaltete Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II. Ihr
Volumen für 2013 belief sich auf rd. 6,5 Mrd. €. Für
2014 ist ein Rückgang von rd. 0,8 Mrd. € auf
rd. 5,8 Mrd. € und für 2015 ein weiterer Rückgang von
rd. 0,7 Mrd. € auf dann rd. 5,1 Mrd. € festgelegt. Insgesamt stellt der Bund den ostdeutschen Ländern zum
Abbau teilungsbedingter Sonderlasten von 2005 bis
2019 rd. 105,3 Mrd. € in Form von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Verfügung.
Die Bundesrepublik Deutschland ist am Stammkapital
der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) von 30 Mrd. € mit 8,52 % beteiligt.
Außerdem ist Deutschland einer der größeren Anteilseigner der Weltbankgruppe, der regionalen Entwicklungsbanken sowie des Internationalen Währungsfonds
und beteiligt sich in entsprechendem Umfang an deren
konzessionären Hilfsfonds.
Für die Europäische Weltraumorganisation (ESA) sind
im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 rd. 3,2 Mrd. €
eingeplant. Ferner sind erhebliche Leistungen an die
NATO, die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN), die Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT),
die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) sowie die Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) vorgesehen.
Zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle
Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige
erhielten die neuen Länder (ohne Berlin) im Jahr 2013
rd. 0,7 Mrd. €. Für die Jahre 2014 und 2015 sind hierfür
jeweils rd. 0,8 Mrd. € festgelegt.
Im Hinblick auf ihre überdurchschnittlich hohen Kosten
der politischen Führung erhalten leistungsschwache
kleine Länder weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von rd. 0,5 Mrd. € jährlich.
Für die Vereinten Nationen (VN) sind in demselben
Zeitraum rd. 2,7 Mrd. € eingeplant (Beitrag zum ordentlichen Haushalt sowie Finanzierung der Friedensmissionen und der Internationalen Strafgerichtshöfe);
hinzu kommen die Leistungen an ihre Unter- und Sonderorganisationen sowie die Leistungen zur Unterstützung ihrer Sonderprogramme.
Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen belief sich im Ausgleichsjahr 2013 auf rd.
11,0 Mrd. € und wird für das Jahr 2014 auf rd.
10,5 Mrd. € und für das Jahr 2015 auf rd. 9,9 Mrd. €
geschätzt.
Im Bereich der VN beruht die Finanzierung auf den
Pflichtbeiträgen sowie den freiwilligen Leistungen der
Mitgliedstaaten. Die Höhe der Pflichtbeiträge eines
79
79
jeden Mitgliedslandes wird mit Hilfe eines komplexen
Verteilungsschlüssels festgesetzt. Die Beitragsskala der
VN orientiert sich dabei am Grundsatz der Zahlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Wesentliche Berechnungskomponenten sind dabei eine Orientierung am
Bruttonationaleinkommen, eine Beitragsobergrenze von
22 % und ein Mindestbeitragssatz von 0,001 % für die
zahlungsschwächsten Beitragszahler. Der auf die Bundesrepublik Deutschland entfallende Beitragssatz beträgt aktuell 7,1 %. Die Beitragsskalen der meisten
anderen Institutionen innerhalb und außerhalb des VNSystems orientieren sich an dem für die VN festgelegten
Verteilungsschlüssel, wobei die jeweiligen Mitgliedschaften in den einzelnen Organisationen zugrunde
gelegt werden. Deutschland beteiligt sich zudem mit
freiwilligen Leistungen an der Finanzierung von Programmen.
und dann auf 193.000 im Jahre 2050 zurückgehen.
Gründe für den Rückgang sind u. a. die eingeleiteten
Maßnahmen zur Personalreduzierung sowie die Auswirkungen von Reformen des Dienst- und Versorgungsrechts.
Legt man die im Fünftem Versorgungsbericht dargestellten Empfängerzahlen zu Grunde, ergeben sich bei
unterstellten jährlichen Versorgungsanpassungen von
1,5 % sowie jährlichen Erhöhungen der Beihilfeausgaben von 3 % die in Tabelle 15 abgebildeten Versorgungsausgaben.
Zur Dämpfung der späteren Versorgungsausgaben des
Bundes ist ein Sondervermögen „Versorgungsrücklage
des Bundes“ gebildet worden. Die Rücklage wird durch
verminderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungen
in den Jahren 1999 bis 2017 finanziert. Ferner wird die
Hälfte der Einsparungen, die aufgrund weiterer versorgungsrechtlicher Maßnahmen (Versorgungsänderungsgesetz 2001) erzielt werden, der Versorgungsrücklage
zugeführt. Nach Abschluss der Zuführungsphase wird
das Versorgungsniveau dadurch dauerhaft um 6,33 %
gegenüber dem Rechtsstand vor Einführung der Versorgungsrücklage abgesenkt sein.
Zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) siehe
Ziffer 1.3.2.12.4.
1.6
Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanzeitraums
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Versorgungsausgaben der Bahn und
der Post
1.6.1 Zinsausgaben
Die Zinsausgaben des Bundes werden nach derzeitiger
Einschätzung am Ende des Finanzplanzeitraums im
Jahr 2018 einen Betrag von rd. 34,4 Mrd. € erreichen
(vgl. 1.3.2.12.1). Dies ist vor allem auf den unterstellten
Zinsanstieg und zu einem geringen Teil auch auf die im
Jahr 2014 noch einmal ansteigende Verschuldung des
Bundes zurückzuführen.
Im Prognosezeitraum ist mit einer kontinuierlichen
Reduzierung der Zahl dieser Versorgungsberechtigten
zu rechnen. Die Versorgungsausgaben für diesen Bereich werden ab 2030 deutlich sinken.
Als Faustregel für die Zinsbelastung gilt derzeit:
1 Mrd. € Nettokreditaufnahme im Jahr 2014 verursacht
jährlich etwa 9 Mio. € Zinsausgaben.
1.6.2
1.6.3 Gewährleistungen
Das maximale Entschädigungsrisiko des Bundes auf
Basis der bislang nach dem jährlichen Haushaltsgesetz
übernommenen Gewährleistungen wird bis Ende 2018
im Außenwirtschaftsverkehr auf rd. 60 Mrd. € und im
Binnenwirtschaftsverkehr auf rd. 100 Mrd. € (Stand:
31. Dezember 2013) geschätzt. Zur Deckung der daraus
ggf. entstehenden Schadenszahlungen seitens des Bundes dient die in Kapitel 3208 des Bundeshaushalts gebildete globale Risikovorsorge für Entschädigungen aus
Gewährleistungen. Von den im Jahre 2015 erwarteten
Ausgaben des Bundes für Gewährleistungen in Höhe
von insgesamt 1,15 Mrd. € (Ist 2013: knapp 0,6 Mrd. €)
entfallen 0,6 Mrd. € auf den Außenwirtschaftsbereich.
Die Übernahme weiterer Gewährleistungen oder künftige Verpflichtungen des Bundes aus übernommenen
Gewährleistungen sind hierbei unberücksichtigt (vgl.
1.3.2.4.5 sowie 1.3.2.12.4 und 1.3.2.13.2).
Versorgungsausgaben
Die Entwicklung der Versorgungsausgaben des Bundes
in den einzelnen Bereichen stellt sich wie folgt dar (vgl.
1.3.2.12.2):
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Versorgungsausgaben beim Bund (ohne
Bahn und Post)
Laut Fünftem Versorgungsbericht der Bundesregierung
(BT-Drucksache 17/13590) wird die Zahl der Versorgungsberechtigten des Bundes im Jahr 2020 bei
192.000 liegen. Nach 2020 wird die Zahl der Versorgungsberechtigten beim Bund wegen des Eintritts der
geburten- und einstellungsstarken Jahrgänge in den
Ruhestand auf 207.000 in den Jahren bis 2035 ansteigen
80
80
Tabelle 15
Versorgungsausgaben
1)
des Bundes bis 2050
Finanzplan
Versorgungsempfänger
2)
des Bundes
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.
ehemalige Bahnbeamte
2018
2020
2030
2040
2050
8,1
8,3
8,5
10,6
12,8
14,4
191.000
191.000
192.000
202.000
205.000
193.000
4,8
4,8
5,0
4,8
4,1
3,0
162.500
144.000
143.000
108.000
69.000
35.000
ehemalige Postbeamte
7,3
7,7
7,1
7,8
7,1
4,7
274.000
268.000
255.500
237.200
178.300
102.900
20,2
20,8
20,6
23,2
24,0
22,1
Summe in Mrd. €
2)
2014
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.
1)
Prognose
Einschl. Versorgungsrücklage
Ohne Leistungen für die Sonderversorgungssysteme
1.6.4. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
1.6.5. Öffentlich Private Partnerschaften
Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) sind als wirtschaftliche Beschaffungsvariante auf allen staatlichen
Ebenen präsent. Bei diesen Maßnahmen tritt jeweils
eine Lebenszyklusbetrachtung in den Mittelpunkt, wonach nicht nur die Investition als solche betrachtet wird,
sondern auch die Folgekosten, z. B. bei Immobilien
neben der Planung und dem Bau auch die Finanzierung,
der Betrieb über den gesamten Nutzungszeitraum hinweg und gegebenenfalls die Verwertung am Ende des
Nutzungszeitraums.
Auf der Grundlage der Entscheidungen der Bundesregierung aus den Jahren 1992, 1994 und 1998 wurden
insgesamt 27 Bundesfernstraßenprojekte durch Private
vorfinanziert. Fast die Hälfte dieser Maßnahmen wurde
zwischenzeitlich bereits vorzeitig abgelöst. Der Bund ist
hierfür nach aktuellem Stand Verpflichtungen in Höhe
von insgesamt rd. 3,91 Mrd. € eingegangen. Davon hat
er bis Ende 2012 rd. 3,58 Mrd. € abgelöst. Im Finanzplanzeitraum werden voraussichtlich rd. 0,33 Mrd. €
ausgabewirksam. Die private Vorfinanzierung verlagert
Ausgaben, die ansonsten während der Bauzeit direkt aus
dem Haushalt zu finanzieren wären, auf künftige Haushaltsjahre. Für jede abgeschlossene Baumaßnahme
erstreckt sich die Refinanzierung auf 15 Jahre. Die letzte Annuitätenrate wird im Jahr 2018 fällig.
Die wichtigsten ÖPP-Projekte des Bundes betreffen
bisher die Bereiche Bau, Verkehr und Verteidigung. Der
durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben realisierte Neubau des BMBF, Dienststelle Berlin, ist das
erste zivile Hochbauprojekt des Bundes, das im Rahmen
einer ÖPP errichtet und betrieben wird. Das Vorhaben
umfasst die Planung, die Errichtung, den 27-jährigen
81
81
Tabelle 16
Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
(Leasing, Ratenkauf, Mietkauf sowie vergleichbare Modelle)
Maßnahme
Gesamtausgaben
Finanzierungsverlauf
Verausgabt
bis 2013
Finanzplanzeitraum
2014-2018
Mio. €
Folgejahre
(insgesamt)
Laufzeit
(Vertragsende/Jahr)
Mio. €
Laufende Maßnahmen
14 Bundesfernstraßen ...........
3.906
3.579
327
0
15 Jahre
(2018)
Tabelle 17
Öffentlich Private Partnerschaften im Bundeshaushalt
(laufende Maßnahmen Tiefbau, Hochbau, sonstige ÖPP-Projekte)
Gesamtausgaben
Maßnahme
Finanzierungsverlauf
Verausgabt
bis 2013
Mio. €
Bereich Bundesfernstraßen
(6 Bundesfernstraßenprojekte)
Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Gebäudebetrieb, die Instandhaltung und die Finanzierung des Neubaus. Die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass die Vergabe sowohl
im Ergebnis des Ausschreibungs-/Vergabeverfahrens als
auch im Vergleich zu einer konventionell durchgeführten Eigenbau- und Betriebslösung deutlich wirtschaftlicher ist
Finanzplanzeitraum
2014-2018
Folgejahre
(insgesamt)
Mio. €
5.110
667
705
3.738
12.328
7.655
4.356
317
ersten vier sogenannten Pilotprojekten die auf der Konzessionsstrecke anfallenden Mauteinnahmen bzw. Teile
davon. Beim fünften Projekt wird ein vertraglich vereinbarter, im Wettbewerb ermittelter Einheitsmautsatz
pro gefahrenem mautpflichtigen Kilometer vergütet. Bei
dem sechsten und einem ausgeschriebenem siebten
Projekt handelt es sich um so genannte Verfügbarkeitsmodelle. Bei dieser Modellvariante erhält der Private als
Vergütung für Bau, Erhaltung und Betrieb über die
gesamte Projektlaufzeit ein Entgelt aus dem Bundeshaushalt auf Basis der Verfügbarkeit, d. h. Befahrbarkeit
der Verkehrswege.
Die Umsetzung von ÖPP bei Straßenbaumaßnahmen
soll deren Realisierung beschleunigen, Effizienzgewinne über den Lebenszyklusansatz generieren und insgesamt zu mehr Innovation im Straßenbau führen. Seit
2007 sind im Bereich der Bundesautobahnen inzwischen insgesamt sechs so genannte A(usbau)-Modelle
vergeben worden. Hierbei baut der Private einen Autobahnabschnitt aus und übernimmt den Betrieb und die
Erhaltung für einen in der Regel dreißigjährigen Zeitraum zur Ausführung. Im Gegenzug erhält er bei den
Auch im Verteidigungsbereich können ÖPP ein geeignetes Instrument sein, um durch Einbringung von
Know-how der Privatwirtschaft Effizienzgewinne bei
den Prozessabläufen zu erreichen und die Bundeswehr
in Tätigkeitsfeldern zu entlasten, die nicht zu ihren
82
82
Kernaufgaben gehören. Ein wichtiges ÖPP-Vorhaben
der Bundeswehr ist das IT-Projekt HERKULES, mit
dem durch die vom Bundesministerium der Verteidigung und Unternehmen der Privatwirtschaft gegründete
BWI Informationstechnik GmbH im Rahmen einer
Vertragslaufzeit von 10 Jahren die gesamte zivile ITLandschaft der Bundeswehr modernisiert wird. Weitere
große ÖPP-Projekte betreffen das Bekleidungswesen
sowie im Hochbaubereich die Sanierung und den Betrieb der Fürst-Wrede-Kaserne in München.
tung der inländischen Nachfrage beflügelte die Importtätigkeit, während die Exporte nur schwach zunahmen.
Daher dämpften die Nettoexporte das Wachstum rein
rechnerisch (-0,9 Prozentpunkte).
Im zweiten Quartal dürfte die gesamtwirtschaftliche
Expansion - aufgrund eines technischen Gegeneffektes
auf die witterungsbedingte Überzeichnung zu Beginn
dieses Jahres - preis-, kalender- und saisonbereinigt
weniger kräftig sein als im ersten Vierteljahr. Die Frühindikatoren signalisieren jedoch zusammen mit dem
sich verbessernden weltwirtschaftlichen Umfeld, dass
sich die konjunkturelle Expansion im weiteren Jahresverlauf fortsetzen wird. So liegen die Stimmungsindikatoren der Unternehmen weiterhin im optimistischen
Bereich, wenngleich der Markit-Einkaufsmanagerindex
für das Verarbeitende Gewerbe sowie das ifo Geschäftsklima der gewerblichen Wirtschaft zuletzt nachgaben. Auch die Verbraucher sehen mit Zuversicht in
die Zukunft. Die Geldpolitik wirkt in Deutschland weiter expansiv und die Finanzierungsbedingungen für
Investitionen sind - angesichts der niedrigen Zinsen nach wie vor sehr günstig.
1.6.6 Verpflichtungsermächtigungen
Die Verpflichtungsermächtigung (VE) ist eine im Haushaltsplan ausgebrachte Ermächtigung zum Eingehen
von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in
künftigen Haushaltsjahren (§§ 16, 38 BHO).
Mit dem Haushaltsentwurf 2014 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rd. 39,1 Mrd. € ausgebracht. Davon entfallen auf die Finanzplanjahre 2015
bis 2017 rd. 23,1 Mrd. € und auf die Folgejahre rd.
6,2 Mrd. €. Bei weiteren rd. 9,8 Mrd. € war die Aufteilung der Ermächtigung auf Jahresfälligkeiten bei der
Aufstellung des Regierungsentwurfs noch nicht möglich. Zusammen mit den Verpflichtungsermächtigungen
des Haushalts 2013 in Höhe von insgesamt rd. 53,0
Mrd. € und den ausweislich der Jahresrechnung 2012
bis Ende des Haushalts 2012 gebuchten Verpflichtungsermächtigungen von rd. 84,2 Mrd. € sind kommende
Haushalte vorbelastet.
1.7
Deutschland befindet sich zur Jahresmitte 2014 in einem breit angelegten Aufschwung. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Frühjahrsprojektion für 2014 ein
jahresdurchschnittliches reales Wirtschaftswachstum
von 1,8 %. Die Wachstumsprognosen nationaler und
internationaler Institutionen liegen für 2014 in realer
Rechnung derzeit (März bis Juni) in einer Spanne von
1,6 % bis 2,0 %.
Der BIP-Anstieg wird im Jahr 2014 rein rechnerisch
erneut von der Inlandsnachfrage getragen. Wie bereits
im vergangenen Jahr werden vom preisbereinigten Konsum der privaten Haushalte spürbare Wachstumsimpulse erwartet (preisbereinigt +0,9 Prozentpunkte). Maßgeblich hierfür ist eine beschleunigte Zunahme der
verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte. Sie
profitieren von deutlich angestiegenen Durchschnittsverdiensten der Arbeitnehmer sowie von der anhaltend
günstigen Lage auf dem Arbeitsmarkt. Auch die vorgesehene Ausweitung der monetären Sozialleistungen insbesondere aufgrund steigender Renten - sowie das zu
erwartende deutliche Plus bei den Selbständigen- und
Vermögenseinkommen begünstigen die Einkommenssituation der privaten Haushalte. Zusätzlich wird die
Kaufkraft dadurch gestärkt, dass die Preisniveauentwicklung auf der Konsumentenstufe in ruhigen Bahnen
verläuft. Die Ausweitung der Staatlichen Konsumausgaben trägt ebenfalls zum BIP-Anstieg bei.
Projektion der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung in Deutschland bis 2018
1.7.1 Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im ersten Quartal
2014 preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,8 %
gegenüber dem Schlussquartal 2013 kräftig angestiegen.
Damit hat die konjunkturelle Aufwärtsbewegung an
Dynamik gewonnen. Darüber hinaus profitierte die
Wirtschaftstätigkeit auch von dem ungewöhnlich milden Winterwetter. Positive Wachstumsimpulse (preis-,
kalender- und saisonbereinigt gegenüber dem Vorquartal) kamen ausschließlich aus dem Inland. Dabei zogen
die Investitionen in Ausrüstungen (kalender-, saisonund preisbereinigt +3,3 % gegenüber dem Vorquartal)
und Bauten (+3,6 %) unerwartet stark an. Hierzu trugen
vor allem die Investitionen der nichtstaatlichen Sektoren
bei, die ihren Aufwärtstrend beschleunigt fortsetzten.
Aber auch die staatlichen Investitionen nahmen wegen
des außergewöhnlich milden Winterwetters, das den
öffentlichen Tiefbau begünstigte, stark zu (+11,6 %).
Der Anstieg der Konsumausgaben der privaten Haushalte war mit 0,7 % so kräftig wie zuletzt im 2. Quartal
2013. Ein deutlicher Lageraufbau begünstigte das BIPErgebnis ebenfalls (+0,7 Prozentpunkte). Die Auswei-
Die Investitionen werden sich in diesem Jahr erholen.
Dies lassen u.a. die verbesserten Absatzperspektiven,
eine gute Gewinnsituation der Unternehmen sowie insbesondere aufgrund der Niedrigzinsphase - die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten erwarten. Die Zurückhaltung der Investoren hat sich aufgelöst. Die Kapazitätsauslastung
im
Verarbeitenden
Gewerbe
83
83
überschritt zuletzt den langjährigen Durchschnitt. Das
Erweiterungsmotiv gewinnt daher allmählich an Bedeutung. Die Ausrüstungs- und Bauinvestitionen werden
voraussichtlich deutlich zunehmen. Dabei werden die
Bauinvestitionen sowohl im gewerblichen als im öffentlichen Bereich steigen. Die Ausweitung des Wohnungsbaus wird von Einkommenszuwächsen der privaten
Haushalte sowie den nach wie vor niedrigen Zinsen
begünstigt. Vom Wirtschaftsbau sind ebenfalls deutlich
positive Wachstumsimpulse zu erwarten.
zunehmen als das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial. Die Wachstumsprognose der Bundesregierung
liegt innerhalb des aktuellen Prognosespektrums vom
März bis Juni 2014 (2015: real +1,8 % bis +2,5 %).
Das Wirtschaftswachstum wird - wie im laufenden Jahr
- rein rechnerisch von der Inlandsnachfrage getragen.
Spürbare Wachstumsimpulse kommen dabei vom privaten Konsum (preisbereinigt +1,0 Prozentpunkte). Dieser
profitiert dabei von einem weiteren Beschäftigungsaufbau (+0,3 %) und Einkommenssteigerungen. Auch die
Arbeitslosenzahl wird voraussichtlich erneut sinken (35 000 Personen auf 2,86 Millionen Personen). Die gute
Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie die deutliche Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter tragen zu einer kräftigen Ausweitung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte bei. Die Preisentwicklung dürfte 2015
weiterhin in ruhigen Bahnen verlaufen, wenngleich der
Anstieg des Verbraucherpreisniveaus mit +1,9 % etwas
stärker ausfallen wird als im Jahr 2014.
Für dieses Jahr wird mit einer weltwirtschaftlichen
Erholung gerechnet. Hiervon wird die Exporttätigkeit
deutscher Unternehmen profitieren. Gleichzeitig tragen
Zunahmen der Ausfuhrtätigkeit sowie der Ausrüstungsinvestitionen - aufgrund ihres hohen Importgehalts wesentlich zu einer Ausweitung der Importe bei. Daher
werden die Einfuhren voraussichtlich stärker ansteigen
als die Exporte. Der rechnerische Wachstumsbeitrag des
Außenhandels wird damit bei Null liegen. Das bedeutet
jedoch nicht, dass von der Auslandsnachfrage keine
Wachstumsimpulse ausgehen. Das Gegenteil ist der
Fall: Über verschiedene Transmissionskanäle springen
die außenwirtschaftlichen Impulse auf die Binnennachfrage über, vor allem durch zusätzliche Investitionen
sowie durch positive Beschäftigungs- und Einkommenseffekte, die schlussendlich zu mehr privatem Konsum führen.
Die Expansion der Investitionen wird im Jahr 2015
voraussichtlich anhalten. Dabei wird mit einer zunehmenden Dynamik der Investitionen in Ausrüstungen
gerechnet. Die im langjährigen Vergleich hohe Auslastung der Kapazitäten im Baugewerbe dürfte dagegen
einer beschleunigten Zunahme der Bauinvestitionen
entgegenstehen. Dies kommt vor allem aus einer leichten Abschwächung der Wohnungsbauinvestitionen, die
jedoch - vor dem Hintergrund der weiterhin günstigen
Finanzierungskonditionen und einer verbesserten Einkommens- und Beschäftigungsentwicklung - mit +3,9 %
immer noch kräftig sind. Die Investitionen in Nichtwohnbauten werden sich dagegen etwas beschleunigen
(+3,4 % nach +3,2 % im Jahr 2014). Dies ist auf eine
zunehmende Dynamik der Bauinvestitionen der gewerblichen Sektoren zurückzuführen.
Der Arbeitsmarkt profitiert deutlich vom konjunkturellen Aufschwung. Im Jahr 2014 wird mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahl gerechnet (-60 000 Personen). Die Zahl der Erwerbstätigen (Inlandskonzept)
dürfte um 0,6 % (240 000 Personen) auf 42,1 Millionen
Personen zunehmen. Stützend wirken dabei die hohe
Zuwanderung sowie eine zunehmende Erwerbsbeteiligung von Älteren und Frauen.
Der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus wird im Jahr
2014 moderat ausfallen (+1,4 %). Dämpfend wirken
hier immer noch vor allem die bis zuletzt rückläufigen
Preise für Energie, insbesondere für Mineralölprodukte.
Die Kerninflation, also die Preisentwicklung ohne Einbeziehung von Nahrungsmittel- und Energiepreisen,
liegt mit voraussichtlich +1,8 % über dem zehnjährigen
Durchschnitt (+1,2 %). Der BIP-Deflator, der die Verteuerung der inländischen Wertschöpfung misst, wird
um etwa 1,7 % zunehmen. Dahinter steht die Erwartung
einer gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung, die
preisbereinigt im Rahmen des trendmäßigen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachses bleibt; der
Inflationsdruck ist damit gering.
Angesichts der erwarteten Zunahme des weltwirtschaftlichen Expansionstempos werden die Exporte von Waren und Dienstleistungen in realer Rechnung wahrscheinlich etwas kräftiger ausgeweitet als im Jahr 2014.
Beflügelt von der Ausweitung der Inlandsnachfrage und
aufgrund des hohen Importgehalts der Ausfuhren dürften die Importe jedoch etwas stärker ansteigen als die
Exporte. Im Jahr 2015 wird dennoch rein rechnerisch
ein leicht positiver Wachstumsimpuls von den Nettoexporten ausgehen.
1.7.3
Mittelfristige Wirtschaftsentwicklung bis
2018
1.7.3.1 Produktionspotenzial
1.7.2
Ausblick auf 2015
Eine wichtige Grundlage für die Vorausschätzungen zur
mittleren Frist sind Berechnungen zum gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzial, die entsprechend
dem gesetzlichen Auftrag mit der gemeinsamen Methode der Europäischen Union durchgeführt werden. Diese
Für das Jahr 2015 erwartet die Bundesregierung in ihrer
Frühjahrsprojektion mit einem Anstieg des realen BIP
von 2,0 % eine Fortsetzung des Aufschwungs. Das
Bruttoinlandsprodukt wird in realer Rechnung stärker
84
84
ist zugleich eine wichtige methodische
methodische Basis für die
deutsche Schuldenregel. Zu diesem Methodenrahmen
gehört eine
eine gesamtwirtschaftliche
gesamtwirtschaftliche Produktionsfunktion,
Produktionsfunktion,
in der die gesamtwirtschaftliche
gesamtwirtschaftliche Ausbringung
Ausbringung von Gütern und Dienstleistungen sowohl vom Faktoreinsatz
Arbeit und Kapital als auch vom technologischen Fortschritt der Volkswirtschaft abhängig ist. Der mit dem
Produktionsfunktionsansatz
ermittelte (potenzielle)
Produktionsfunktionsansatz ermittelte
Output entspricht einer konjunkturellen
konjunkturellen Normallage,
d. h. einer gesamtwirtschaftlichen
gesamtwirtschaftlichen Aktivität bei Normalauslastung der
derProduktionsfaktoren,
Produktionsfaktoren,
so dass
es weso dass
es weder
zu
der
Inflationsbeschleunigung noch
einerzu einer
Inflationsbeschleunigung
nochzu einer
zu
-verlangsamung
kommt.
Das bedeutet
auch, dass
ner -verlangsamung
kommt.
Das bedeutet
auch,Angedass
bot
und Nachfrage
in einem
VerhältAngebot
und Nachfrage
ingleichgewichtigen
einem gleichgewichtigen
nis
zueinander
stehen stehen
(keine (keine
Produktionslücke).
Verhältnis
zueinander
Produktionslücke).
tet, die insbesondere in den dynamischen Schwellenländern nachgefragt werden.
Die Preisniveauentwicklung für energetische und nichtenergetische Rohstoffe wird moderat sein. Mit inflationären Verspannungen wird nicht gerechnet, denn Angebot und Nachfrage bleiben in einem ausgewogenen
Verhältnis zueinander.
Der Außenwert des Euro bleibt stabil. Die Europäische
Zentralbank verfolgt erfolgreich die Sicherung der
Preisniveaustabilität.
Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung bleibt moderat. Sie steht im Einklang mit dem trendmäßigen
nominalen Produktivitätsfortschritt.
Die wachstumsorientierte Wirtschafts- und Finanzpolitik in Deutschland wird fortgesetzt. Dabei wird den
Erfordernissen zur Wahrung der Tragfähigkeit der
Staatsfinanzen nicht zuletzt dadurch Rechnung getragen, indem die gesetzlich verankerte Schuldenregel
strikt eingehalten wird.
Das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial wird
der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zufolge im
mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum (2014 bis
2018) um real 1,4 % pro Jahr wachsen. Aufgrund des
demografisch bedingten Rückgangs der Erwerbsbevölkerung dürfte sich das Potenzialwachstum jedoch zum
Ende des Projektionszeitraums im Jahr 2018 leicht verlangsamen. Die aktuell hohe Zuwanderung mildert die
dämpfenden Effekte der Demografie auf das Wachstum
des Potenzials.
Alle bis zum Abschluss der Projektion beschlossenen
wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen (einschl.
prioritäre Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag) sind
in der Projektion berücksichtigt.
Es wird unterstellt, dass der reale Anstieg des Bruttoinlandsprodukts etwas über dem Potenzialwachstum liegt,
so dass sich die leicht negative Produktionslücke im
Jahr 2014 im weiteren Verlauf des Projektionszeitraums
abbaut. Im Jahr 2018 wird annahmegemäß eine konjunkturelle Normallage erreicht sein.
1.7.3.3 Ergebnisse
Unter den genannten Annahmen und Voraussetzungen
erwartet die Bundesregierung für zentrale gesamtwirtschaftliche Kenngrößen die folgenden Ergebnisse:
− Die deutsche Wirtschaft bewegt sich auf eine konjunkturelle Normallage zu. Dabei wird erwartet, dass
das Bruttoinlandsprodukt in der mittleren Frist etwas
stärker zunimmt als das Wachstum des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials. Im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage - und dem Wirken
marktendogener Anpassungskräfte - werden sich die
negativen Produktionslücken allmählich schließen
und im Jahr 2018 annahmegemäß eine konjunkturelle Normallage erreicht.
− Der Arbeitsmarkt bleibt auch mittelfristig in einer
guten Verfassung. Vor dem Hintergrund der bereits
erreichten Niveaus von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit werden sich jedoch weitere Verbesserungen in engen Grenzen halten. Die Arbeitslosigkeit
wird bis 2018 auf voraussichtlich 2,8 Mio. Personen
zurückgehen.
− Das Wirtschaftswachstum wird im gesamten mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum rein rechnerisch
von der Inlandsnachfrage getragen werden, die indirekt auch von den guten außenwirtschaftlichen Perspektiven profitiert.
1.7.3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Für gesamtwirtschaftliche Projektionen ist eine Vielzahl
teils technischer Annahmen zum außen- und binnenwirtschaftlichen Umfeld zugrunde zu legen. Für den
mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum geht die Bundesregierung von folgenden Rahmenbedingungen aus:
Die weltweite wirtschaftliche Aktivität expandiert in
diesem Jahr etwas stärker als im Vorjahr. Mittelfristig
dürfte das Welthandelsvolumen etwas dynamischer
zunehmen. Die Risiken bleiben hoch: Während die
Risiken im Zusammenhang mit der Europäischen
Schuldenkrise eher geringer werden, ist jedoch mit dem
Ukraine-Russland Konflikt ein neues geopolitisches
Risiko hinzugekommen.
Mit der weltwirtschaftlichen Expansion geht eine beschleunigte Zunahme des internationalen Austauschs
von Gütern und Dienstleistungen einher. Die deutsche
Exportwirtschaft profitiert hiervon, denn ihr Produktsortiment ist auf hochwertige Investitionsgüter ausgerich-
85
85
Tabelle 18
Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum
Bruttoinlandsprodukt
Jahr
Erwerbstätige
(Inland)
Beschäftigte
Arbeitnehmer
(Inland)
Arbeitszeit je
Erwerbstätigen
preisbereinigt, Kettenindex
insgesamt
je Erwerbs- je Erwerbsin jeweiligen
tätigentätigen
stunde
Mio.
Stunden
Deflator
Preisen
Mrd. €
2005 = 100
2005 = 100
40,348
35,868
1.422
108,3
104,6
105,3
2.473,8
102,7
1)
41,841
37,358
1.388
111,6
104,0
107,2
2.737,6
110,3
2018 2)
42,4
37,9
1.398
120,9
111
114
3.223
120
2008
2013
Veränderungen insgesamt in Prozent
2013/2008 1)
3,7
4,2
- 2,4
3,1
- 0,6
1,8
10,7
7,3
2018/2013 2)
1½
1¼
¾
8¼
6¾
6
17 ¾
8¾
jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent
2013/2008 1)
0,7
0,8
- 0,5
0,6
- 0,1
0,4
2,0
1,4
2)
¼
¼
¼
1½
1¼
1¼
3¼
1¾
2018/2013
1)
Rechenstand Februar 2014;
2)
Mittelfristige Projektion der Bundesregierung April 2014 (basierend auf Rechenstand Februar 2014, gerundete Werte: gerundet auf ¼).
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
86
86
Tabelle 19
Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)
Bruttoinlandsprodukt
Jahr
Konsumausgaben
Private
Haushalte
Bruttoinvestitionen
Staat
insgesamt
Anlagen
Vorratsveränderung
Außenbeitrag
Mrd. €
2008
2.473,8
1.389,6
451,9
476,4
459,5
16,9
155,8
2013
1)
2.737,6
1.572,4
533,0
458,5,0
472,2
- 13,7
173,7
2018
2)
3.223
1.831
633
577
597
- 19
182
Anteile am BIP in Prozent
2008
100,0
56,2
18,3
19,3
18,6
0,7
6,3
2013
1)
100,0
57,4
19,5
16,7
17,2
- 0,5
6,3
2018
2)
100
56 ¾
19 ¾
18
18 ½
-½
5¾
Veränderungen insgesamt in Prozent
2013/2008
1)
10,7
13,2
17,9
- 3,8
2,8
.
.
2018/2013
2)
17 ¾
16 ½
18 ¾
26
26 ¼
.
.
jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent
2013/2008
1)
2,0
2,5
3,4
- 0,8
0,5
.
.
2018/2013
2)
3¼
3
3½
4¾
4¾
.
.
1) Rechenstand Februar 2014
2) Mittelfristige Projektion der Bundesregierung April 2014 (basierend auf Rechenstand Februar 2014, gerundete Werte: gerundet auf ¼).
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
87
87
88
2.
Der Haushalt des Bundes
89
2.
Der Haushalt des Bundes
2.1
Entwurf des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2015
2.1.1
Gesamtübersicht (in Mrd. €)*)
Der Entwurf des Bundeshaushalts 2015 ist in den Finanzplan
des Bundes für die Jahre 2014 bis 2018 eingebettet. Der Finanzplan ist unter Nr. 1 abgedruckt. Die finanzpolitischen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 2015 sind
dort im Einzelnen dargestellt.
Entwurf
2015
299,5
II. Einnahmen ...................................
Steuereinnahmen ...........................
296,5
268,2
299,5
278,5
Nettokreditaufnahme.....................
6,5
-
II. Ausgaben......................................
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2015 zusammen mit dem Finanzplan 2014 bis 2018 am
2.7.2014 beschlossen. Haushaltsplanentwurf und Finanzplan
werden den gesetzgebenden Körperschaften am 8.8.2014 zugeleitet. Für die Einbringungsrede des Bundesministers der Finanzen und für die erste Beratung im Deutschen Bundestag ist der
9.9.2014 vorgesehen.
Veränderung gegenüber Vorjahr
in % ...............................................
Die Gesamtausgaben des Bundes werden nach dem Beschluss
der Bundesregierung im Jahr 2015 299,5 Mrd. € betragen und
damit gegenüber dem Vorjahr um 1,0 % steigen.
2.1.2
Soll
2014
296,5
+1,0
*) Differenzen durch Rundung möglich
Die Ausgaben nach Einzelplänen
2.1.2.1 Übersicht
Soll
2014
Einzelpläne
Entwurf
2015
(in Prozent)
- in Mio. € -1)
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt
Veränderung gegenüber Vorjahr
33,11
33,68
+1,7
765,40
802,78
+4,9
23,00
23,81
+3,5
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
2 095,55
2 104,53
+0,4
05 Auswärtiges Amt
3 638,27
3 419,57
-6,0
06 BM des Innern
5 898,82
5 731,98
-2,8
648,14
663,02
+2,3
08 BM der Finanzen
5 206,26
5 441,02
+4,5
09 BM für Wirtschaft und Energie
7 417,98
7 124,97
-3,9
10 BM für Ernährung und Landwirtschaft
5 310,54
5 319,03
+0,2
121 979,31
124 841,53
+2,3
12 BM für Verkehr und digitale Infrastruktur
22 861,95
23 131,81
+1,2
14 BM der Verteidigung
32 435,38
32 261,03
-0,5
15 BM für Gesundheit
11 052,69
12 055,97
+9,1
16 BM für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
3 667,30
3 905,24
+6,5
17 BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
7 959,51
8 456,54
+6,2
46,07
29,09
-36,9
135,99
136,03
-
6 443,63
6 445,47
-
30 BM für Bildung und Forschung
14 053,40
15 266,41
+8,6
32 Bundesschuld
28 551,74
28 161,46
-1,4
60 Allgemeine Finanzverwaltung
16 275,97
14 145,05
-13,1
296 500,00
299 500,00
02 Deutscher Bundestag
03 Bundesrat
07 BM der Justiz und Verbraucherschutz
11 BM für Arbeit und Soziales
19 Bundesverfassungsgericht
20 Bundesrechnungshof
23 BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
1)
Differenzen durch Rundung möglich
91
2.1.2.2 Wichtige Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr
nung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV). Dem BMJV wurde aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik übertragen. Im Epl. 07 wurde
hierfür (erstmalig im Rahmen des 2. Regierungsentwurfs zum
Haushalt 2014) ein neues Kapitel 0701 „Verbraucherpolitik“
eingerichtet. Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2015 sieht
für dieses Kapitel Ausgabemittel in Höhe von insgesamt 28,8
Mio. € vor. Damit liegen die Gesamtausgaben für den Epl. 07
bei 0,66 Mrd. €.
Einzelplan 04 - Bundeskanzleramt
Im Entwurf zum Bundeshaushalt 2015 beläuft sich der Ansatz
für den Epl. 04 auf rd. 2,1 Mrd. €.
Die für den Kulturbereich vorgesehenen Mittel in Höhe von rd.
1,24 Mrd. € bleiben weiterhin auf hohem Niveau.
Bei den Ausgaben für Kultur handelt es sich fast ausschließlich
um Zuwendungen und Zuschüsse an Kultureinrichtungen und
-projekte sowie um Ausgaben für das Bundesarchiv, das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa sowie den Bundesbeauftragten für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Mit dem
Deutschen Filmförderfonds wird die Produktion von Kinofilmen in Deutschland durch ein sog. „Produktionskostenerstattungsmodell“ gefördert. Für Projekte im Rahmen des Reformationsjubiläums 2017 (Lutherdekade) sind Mittel in Höhe von 5
Mio. € veranschlagt. Zusätzliche Mittel sind für die Provenienzrecherche und - forschung vorgesehen.
Einzelplan 08 - Bundesministerium der Finanzen
Die Gesamtausgaben für das Jahr 2015 liegen mit 5,441 Mrd. €
über dem Vorjahressoll. Dieser Anstieg ist unter anderem auf die
Übernahme von Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit dem
gesetzlichen Mindestlohn, die Vorbereitungen für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, höhere Ausgaben für von
der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung Bund im Wege der Organleihe wahrgenommenen Aufgaben (Kindergeld, „Riester-Rente“) sowie die Übernahme der
Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zurückzuführen. Das größte Volumen nimmt die Bundeszollverwaltung mit 2,079 Mrd. €
ein, was einem Anteil an den Gesamtausgaben von 38,2 % entspricht.
Hinsichtlich der im gesamten Bundeshaushalt 2015 für die Kulturpolitik im Inland vorgesehenen Mittel wird auf Tabelle 18
verwiesen.
Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie
Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt
Für den Epl. 05 sind im Jahr 2015 Ausgaben in Höhe von rd.
3,42 Mrd. € vorgesehen. Die Ausgaben verringern sich damit
gegenüber dem Soll des Jahres 2014 um 0,219 Mrd. €, gegenüber Finanzplan erhöhen sie sich jedoch um rd. 0,2 Mrd. €. Die
Plafondabsenkung gegenüber dem Soll 2014 beruht im Wesentlichen auf der Berechnungsgrundlage für Friedenserhaltende
Maßnahmen im Rahmen der Leistungen an die Vereinten Nationen. In 2015 sind erneut zusätzliche finanzielle Mittel für Maßnahmen und Leistungen zur Sicherung von Frieden und Stabilität einschließlich humanitärer Hilfsmaßnahmen, insbesondere für Syrien, Afghanistan und für die Transformationspartnerschaften Nordafrika/Nahost vorgesehen. Darüber hinaus haben
sich die Personalausgaben erhöht.
Der Entwurf des Epl. 09 für das Jahr 2015 beläuft sich auf insgesamt rd. 7,125 Mrd. €. Das BMWi trägt mit Investitionen und
Fördermaßnahmen zu Wachstum, Innovation und Beschäftigung
bei. Damit wird der Wettbewerbsstandort Deutschland weiter
gestärkt; insbesondere zielen viele Fördermaßnahmen vor allem
auf die Stärkung des Mittelstandes. Politische Schwerpunkte des
BMWi sind die Umsetzung der Energiewende und Investitionen
in Forschung und Entwicklung als Wachstumsmotor. Die Ausgaben für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden gegenüber 2014 angehoben und sollen danach gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag bedarfsgerecht weiter steigen. Die GRW ist das bewährte regionalpolitische Investitionselement, von dem insbesondere die neuen Bundesländer bis zu 80 % profitieren.
Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern
Der Ansatz für den Epl. 06 weist für den Regierungsentwurf des
Haushalts 2015 Ausgaben in Höhe von rd. 5,73 Mrd. € auf.
Einzelplan 10 - Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft
Im Vergleich zum Einzelplanvolumen des Jahres 2014 sinkt der
Haushalt des BMI um rd. 167 Mio. €. Dies beruht in erster Linie
auf einem geplanten Absinken des Finanzplans im Bereich des
Digitalfunks BOS und der Erstattungen für die Durchführung
der Fluggast- und Reisegepäckkontrollen. Gegenüber dem geltenden Finanzplan für das Jahr 2015 konnte das Haushaltsvolumen des Epl. 06 hingegen um rd. 179 Mio. € gesteigert werden.
Im Jahr 2015 sind für den Epl. 10 rd. 5,32 Mrd. € etatisiert.
Einen wesentlichen Ausgabenschwerpunkt der nationalen Agrarpolitik bilden die Leistungen des Bundes für die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Zur sozialen Abfederung des weiter
fortschreitenden Strukturwandels in der Landwirtschaft sind zur
Unterstützung des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems Aufwendungen von insgesamt rd. 3,7 Mrd. € vorgesehen.
Dieser Betrag macht rd. 70 % der Gesamtausgaben des Einzelplans aus. Wichtige Ausgabenblöcke hierbei sind rd. 2,2 Mrd. €
für die Alterssicherung und rd. 1,4 Mrd. € für die Krankenversicherung der Landwirte. Die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte werden wie bereits in 2014 auch in 2015
nochmals um einen Zusatzbetrag aufgestockt (2015: 25 Mio. €,
insgesamt 62 Mio. €), um die Folgen des geringeren Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds in der landwirtschaftlichen
Krankenversicherung abzufedern. Außerdem sind Zuschüsse
zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe von 100
Mio. € veranschlagt. Mittel in Höhe von rd. 140,7 Mio. € werden verwendet, um das Kernanliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, sichere und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, zu fördern. Darin sind rd.
84 Mio. € für das Bundesinstitut für Risikobewertung und rd. 37
Mio. € für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit enthalten.
Wie in den vergangenen Jahren macht von dem Gesamtvolumen
der Bereich der Inneren Sicherheit mit rd. 3,59 Mrd. € knapp zwei
Drittel aus. Für die Bundespolizei stehen Mittel in Höhe von rd.
2,45 Mrd. € zur Verfügung. Für das Bundeskriminalamt sieht der
Regierungsentwurf 2015 einen Ansatz von rd. 416 Mio. € vor.
Der Ansatz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beläuft sich auf rd. 75 Mio. €. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verfügt im Regierungsentwurf 2015 über einen Soll-Ansatz in Höhe von rd. 95 Mio. € und
das Technische Hilfswerk in Höhe von rd. 178 Mio. €.
Für die Förderung des deutschen Spitzensports stehen im Bereich des BMI im Regierungsentwurf 2015 rd. 140 Mio. € zur
Verfügung.
Einzelplan 07 - Bundesministerium Justiz und Verbraucherschutz
Durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17.12.2013
erhielt das bisherige Bundesministerium der Justiz die Bezeich-
Die stabile finanzielle Ausstattung der Gemeinschaftsausgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
92
ellen Annahmen für das Jahr 2015 zugrunde. Weiterhin berücksichtigt ist die im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2013
erfolgte zusätzliche Kürzung des Bundeszuschusses an die allgemeine Rentenversicherung in den Jahren 2014 bis 2016 um
jeweils 1,25 Mrd. €. Für die Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und die Kriegsopferfürsorge) werden rd. 1,2
Mrd. € (Soll 2014: rd. 1,3 Mrd. €) veranschlagt. Der Rückgang
gegenüber 2014 ist vor allem auf eine geringere Zahl der Leistungsempfänger zurückzuführen.
wird beibehalten. Als Fördervolumen des Bundes sind erneut
590 Mio. € vorgesehen, davon 25 Mio. € für den Sonderrahmenplan Küstenschutz. Darüber hinaus besteht auch im Jahr 2015
die Möglichkeit, gegen Einsparungen an anderer Stelle im Epl.
10 oder aus Einnahmen aus Forderungsverkäufen Mehrausgaben bis zu 10 Mio. € zu leisten.
Die Themenbereiche Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
werden im Epl. 10 gestärkt. 2015 sind insgesamt rd. 509 Mio. €
(einschl. Bundesforschungsinstitute) für diesen Bereich veranschlagt, der eng mit den Zukunftsthemen Klimaschutz, Nachwachsende Rohstoffe und der Ernährung der Weltbevölkerung
verknüpft ist. Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich
Tierschutz und Tierhaltung und zur ländlichen Entwicklung bilden dabei einen Schwerpunkt.
Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Die im Epl. 12 veranschlagten Ausgaben betragen im Jahr 2015
rd. 23,1 Mrd. € und liegen über dem Soll des Vorjahres (+ 0,27
Mrd. €). Die Mehrausgaben resultieren vor allem aus dem Anstieg
der Verkehrsinvestitionen.
Einzelplan 11 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Der Haushalt des BMAS für das Jahr 2015 sieht Gesamtausgaben in Höhe von rd. 124,8 Mrd. € vor. Das sind rd. 2,9 Mrd. €
mehr als im Soll 2014. Dieser Anstieg ist insbesondere auf höhere Ausgaben bei der Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und auf einen Anstieg der Leistungen des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung sowie auf eine höhere Beteiligung des Bundes an den
Leistungen für Unterkunft und Heizung zurückzuführen.
Die Mittel für Investitionen für die klassischen Verkehrsträger
(Straße, Schiene, Wasserstraße) und den Kombinierten Verkehr
liegen um rd. 0,35 Mrd. € über dem Soll des Vorjahres und belaufen sich im Jahr 2015 auf rd. 10,8 Mrd. €. Die ansteigende
Verkehrsinvestitionslinie berücksichtigt die mit dem Koalitionsvertrag beschlossenen Mittel des 5-Mrd.-€-Pakets, von denen 1,0 Mrd. € im Jahr 2015 eingesetzt werden (2014: rd. 0,5
Mrd. €). Insbesondere mit diesen zusätzlichen Mitteln können
die Auslaufeffekte des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms
II (- 0,24 Mrd. € ggü. Soll 2014) mehr als kompensiert werden.
Bis zum Ende der Legislaturperiode steigen die Verkehrsinvestitionen weiter auf rd. 11,9 Mrd. €. Das zeigt den hohen Stellenwert, der den Verkehrsinvestitionen im Bundeshaushalt auch
künftig eingeräumt wird.
Wesentliche Einzelpunkte:
Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insgesamt
rd. 31,8 Mrd. € veranschlagt, rd. 0,7 Mrd. € mehr als im Vorjahr.
Dabei sind für das Arbeitslosengeld II unverändert 19,2 Mrd. €
sowie für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten rd.
3,9 Mrd. € bzw. rd. 4,04 Mrd. € veranschlagt. Die Beteiligung
des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung erhöht sich deutlich um rd. 0,7 Mrd. € auf rd. 4,6 Mrd. €. Ausschlaggebend hierfür sind - neben dem Wegfall eines Sondereffektes aus einer 2014 vorgenommenen Aufrechnung mit Überzahlungen aus 2012 - die Erhöhung der ergänzenden variablen
Bundesbeteiligung zum finanziellen Ausgleich für die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder durch die Kommunen um 0,2 Prozentpunkte auf 3,5 % sowie die in den Jahren 2015 bis 2017 vorgesehene Entlastung der
Kommunen vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes
hälftig über eine vorübergehend erhöhte Beteiligung des Bundes
an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Umfang von
500 Mio. € jährlich.
Etwa 30 % der Verkehrsinvestitionen werden aus den Einnahmen der Lkw-Maut finanziert. Im Haushalt 2015 sind wie im
Vorjahr Mauteinnahmen in Höhe von rd. 4,4 Mrd. € veranschlagt, die im Sinne des „Finanzierungskreislaufs Straße“ ausschließlich im Straßenbereich verwendet werden (im Wesentlichen für Straßenbauinvestitionen, Ausgleichszahlungen an das
Güterkraftverkehrsgewerbe, Ausgaben für den Einzug der LkwMaut und Verwaltungskosten)
Neben den Investitionen in Bau und Erhalt der Verkehrswege
des Bundes bildet die Verwirklichung zukunftsweisender und
anspruchsvoller Verkehrstechnologien wie das Erdbeobachtungsprogramm „Copernicus“ und die Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie einen weiteren Schwerpunkt im Verkehrshaushalt. Zusammen mit den Mitteln zur Verbesserung der
Verkehrsinvestitionen der Gemeinden und den sonstigen Investitionen im Verkehrsbereich erreichen die Verkehrsinvestitionen
im weiteren Sinne im Jahr 2015 rd. 12,5 Mrd. €.
Auf Grund der von der Bundesregierung erwarteten guten Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung und des damit einhergehenden Rückgangs der Arbeitslosigkeit wird die Bundesagentur für Arbeit weiterhin jährliche Überschüsse erzielen und somit kein Darlehen des Bundes gemäß § 365 SGB III benötigen.
Einzelplan 14 - Bundesministerium der Verteidigung
Sozialhilfeleistungen werden grundsätzlich von den Kommunen und Ländern getragen. Der Bund erstattet ab dem Jahr 2014
jedoch die Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100
% an die Länder. Im Jahr 2015 werden den Ländern voraussichtlich Nettoausgaben in Höhe von rd. 5,9 Mrd. € erstattet. Der
Aufwuchs gegenüber dem Soll 2014 um rd. 0,4 Mrd. € ist im
Wesentlichen auf den prognostizierten Aufwuchs der Bezieherzahlen zurückzuführen. Des Weiteren erstattet der Bund im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Deutschen Rentenversicherung Bund Gutachtenkosten (2015: 5 Mio. €).
Für den Verteidigungshaushalt sind im Haushaltsjahr 2015 Ausgaben von rd. 32,26 Mrd. € und damit rd. 0,174 Mrd. € weniger als 2014 vorgesehen. Ursächlich für den Rückgang sind u. a.
Anpassungen bei den Ausgaben für militärische Beschaffungen
sowie die weitere Reduzierung des Personalumfangs der Bundeswehr entsprechend den mit der Neuausrichtung der Bundeswehr entschiedenen Zielgrößen von insgesamt 185.000 Soldatinnen und Soldaten (einschließlich Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservistinnen und Reservisten) und 55.000 Stellen
für Zivilbeschäftigte. Darüber hinaus sinken die Ansätze für internationale Einsätze auf Grund der bis Ende 2014 vorgesehenen Beendigung des ISAF-Einsatzes in Afghanistan im Haushalt
2015 auf 460 Mio. Euro.
Für Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung sind für
das Jahr 2015 insgesamt rd. 84,9 Mrd. € veranschlagt. Dies ist
eine Steigerung gegenüber dem Soll 2014 um 1,9 Mrd. €. Die
Entwicklung der Ausgaben wird dabei auch durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz beeinflusst, weshalb zur Finanzierung dieser Leistungsverbesserungen der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung im Jahre 2014 auf 18,9 Prozent
festgeschrieben wurde; dieser Beitragssatz liegt auch den aktu-
Der mit der Strukturreform der Bundeswehr eingeleitete weitere Personalabbau beim Zivilpersonal wird weiterhin durch eine
Verstärkungsmöglichkeit der Personalausgaben für ziviles Überhangpersonal aus dem Epl. 60 flankiert.
93
Einzelplan 15 - Bundesministerium für Gesundheit
genüber dem bisherigen Finanzplan um rd. 306,8 Mio. € auf
8,456 Mrd. €. Wesentlicher Grund ist der Anstieg des Elterngeldes um 300 Mio € auf 5,4 Mrd. €.
Die Ausgaben des Einzelplans 15 steigen 2015 auf
rd. 12,1 Mrd. € und liegen damit um rd. 1,0 Mrd. € über dem
Sollansatz für 2014. Durch die weiterhin positive Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung konnte der
Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen
der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben für
das Jahr 2015 auf 11,5 Mrd. € gesenkt werden.
Für den Fonds für Opfer der Heimerziehung Ost werden
42,7 Mio. € bereitgestellt. Die Ausgaben für den Bundesfreiwilligendienst und die Qualifizierungsoffensive bleiben auf hohem
Niveau.
Einzelplan 23 - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Einzelplan 16 - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Die Ausgaben erreichen im Jahr 2015 mit rd. 6,4 Mrd. € wiederum das hohe Niveau des Solls 2014. Damit und zusammen mit
den in anderen Einzelplänen vorgesehenen Mitteln unterstreicht
die Bundesregierung den hohen Stellenwert, den sie der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit beimisst und ihr Bekenntnis zu den MillenniumsEntwicklungszielen. Sie will mit diesen
Ausgaben u. a. dazu beitragen, extreme Armut und Hunger zu
beseitigen, die allgemeine Primärschulbildung zu verwirklichen,
die Mutter-/Kindsgesundheit zu verbessern, schwere Krankheiten zu bekämpfen, die ökologische Nachhaltigkeit zu sichern
und den Klimaschutz zu verstärken.
Für den Epl. 16 sind im Jahr 2015 Ausgaben in Höhe von rd 3,9
Mrd. € vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr wurden im Umweltbereich insbesondere die Forschungsmittel erhöht (+ 1,2
Mio. €), Ausgaben zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen
der Bundesregierung veranschlagt (+ 2 Mio. €) sowie die Zuweisung für den Assefonds um 2 Mio. € erhöht.
Wesentliche Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr im Bereich Bau und Stadtentwicklung betreffen die Ausgaben für
das Wohngeld (+ 130 Mio. €), die Förderung des Städtebaus
(+ 48,7 Mio. €) und die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (+ 43,2 Mio. €). Weiterhin erhöhen sich die Ausgaben für den Bau des Humboldtforums im Schlossareal Berlin
planmäßig um 56 Mio. €.
Einzelplan 30 - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ein Schwerpunkt in der 18. Legislaturperiode sind die Themen
Bildung und Forschung. Im Jahr 2015 wird daher der Plafond
des Epl. 30 auf rd. 15,3 Mrd. € erhöht.
Besonderer Schwerpunkt im Bereich Bau und Stadtentwicklung
ist auch nach der Verlagerung dieses Themengebietes in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit die Städtebauförderung.
Einen wesentlichen Ausgabenschwerpunkt bilden die drei großen Initiativen, mit denen die deutsche Wissenschaft fit für die
Zukunft gemacht wird:
Für die Städtebauförderung stellt der Bund in Umsetzung der
Vorgaben des Koalitionsvertrages wie bereits im Haushalt 2014
auch im Jahr 2015 Programmmittel in Höhe von 700 Mio. € für
neue Maßnahmen zur Verfügung. Dabei erfolgt die Bereitstellung in Fortschreibung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2014 in Höhe von 650 Mio. € im
Rahmen der bisherigen Finanzhilfen an die Länder gem. Artikel 104b Grundgesetz und in Höhe von 50 Mio. € im Rahmen
des neuen Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in
nationale Projekte des Städtebaus“. Mit diesem neuen Bundesprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit
besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotential gefördert werden. Die Mittel der Städtebauförderung werden nach Maßgabe einer fünfjährigen Programmwirksamkeit bis 2019 in Tranchen ausfinanziert. Zusammen mit den
in 2015 fällig werdenden Ausfinanzierungsraten der in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Städtebauprogramme erhalten die Länder im nächsten Jahr auszahlungswirksame Finanzhilfen (sog. Kassenmittel) in Höhe von 528,5 Mio. €.
Mit dem Hochschulpakt, für den 2015 rd. 2,1 Mrd. € veranschlagt werden, schaffen Bund und Länder ein bedarfsgerechtes
Angebot für die verstärkte Nachfrage nach Studienplätzen und
stärken die Hochschulwissenschaft und forschung im internationalen Wettbewerb. Für seine zweite Programmphase von 2011
bis 2015 werden rd. 7 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Durch
den neuen Qualitätspakt Lehre werden in den Jahren 2011 bis
2020 weitere rd. 2 Mrd. € für bessere Studienbedingungen und
mehr Qualität in der Lehre bereitgestellt. Für die Leistungen im
Rahmen des BAföG werden im Jahr 2015 über 2,3 Mrd. € zur
Verfügung gestellt.
Für die Exzellenzinitiative - dies schließt die Förderung von
Spitzenuniversitäten, Exzellenzclustern und Graduiertenschulen
ein - wird der Bund im Jahr 2015 rd. 398 Mio. € ausgeben.
Mit dem Pakt für Forschung und Innovation erhalten die außeruniversitären Forschungseinrichtungen Planungssicherheit.
Hierfür werden die Etats der großen Forschungsorganisationen
bis zum Jahr 2015 jährlich um 5 % gesteigert. Im Gegenzug
wurden von den Forschungsorganisationen zusätzliche Reformen zur Steigerung von Qualität, Effizienz und Leistungsfähigkeit des Wissenschafts und Forschungssystems zugesagt.
Mit dem ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im
Quartier“ werden städtebauliche Maßnahmen durch quartiersbezogene Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und zur Stärkung der lokalen Wirtschaft wirkungsvoll ergänzt. Für die neue
Förderperiode 2014 - 2020 ist die Bereitstellung von Bundesmitteln in Höhe von insgesamt rd. 64,5 Mio. € vorgesehen.
Die HightechStrategie für Forschung und Entwicklung, die
in dieser Legislaturperiode zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterentwickelt wird, hat das
Ziel, die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb der
Wissensgesellschaft weiter zu stärken. Im Haushalt 2015 stehen so für neue übergreifende Förderinstrumente rd. 146 Mio. €
zur Verfügung sowie für die Innovationsförderung in den neuen
Ländern ebenfalls 146 Mio. €.
In der 2015 veranschlagten Summe von 630 Mio. € für die Ausgaben nach dem Wohngeldgesetz (Bundesanteil) ist ein finanzieller Spielraum für die nach dem Koalitionsvertrag beabsichtigte weitere Verbesserung der Leistungen des Wohngeldes enthalten,
Zur planmäßigen Ausfinanzierung der 2014 neu aufgelegten Investitionszuschüsse im Rahmen des Programms „Altersgerecht
Umbauen“ der KfW-Bankengruppe werden 2015 Kassenmittel
in Höhe von 11,9 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Für die Projektförderung werden 2015 rd. 6,47 Mrd. € eingesetzt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch im Jahr 2015 bei
Forschungsprojekten, die sich mit zentralen gesellschaftlichen
und globalen Herausforderungen befassen, wie z. B. der Energiewende.
Einzelplan 17 - Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Im Bildungsbereich liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der
Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, um dem
drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Besonderes Augen-
Im Epl. 17 sind wichtige Bereiche der familienpolitischen
Leistungen des Bundes enthalten. Die Ausgaben steigen ge94
merk liegt hier auf Kindern und Jugendlichen aus sozialen, finanziellen und kulturellen Risikolagen, denen der Übergang von
der Schule in die duale Ausbildung erleichtert werden soll. Hierzu gehört auch die Förderung der kulturellen Bildung: Im Rahmen des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ werden Maßnahmen von Bildungskooperationen auf lokaler Ebene, insbesondere im Bereich der kulturellen Bildung,
gefördert; hierfür stehen 2015 rd. 51 Mio. € zur Verfügung.
2.1.3
Wichtige Ausgabepositionen (in Mio. €)
Einzelplan 04 - Bundeskanzleramt
- Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung .......................................................
121,2
- Allgemeine kulturelle Angelegenheiten und
Kulturförderung Inland.............................................
532,7
Einzelplan 32 - Bundesschuld
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz ............................
221,2
Während für das Haushaltsjahr 2014 noch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 6,5 Mrd. € vorgesehen ist, will der Bund
2015 erstmals seit 1969 ohne neue Schulden auskommen. Ausgehend von den aktuell sehr niedrigen Bundrenditen sind etwas höhere durchschnittliche Zinssätze zu erwarten als 2014,
die aber voraussichtlich wegen der niedriger verzinslichen Anschlussfinanzierung von fälligen Krediten 2015 insgesamt zu einem weiteren leichten Absinken der Zinsausgaben führen werden.
- Auslandsrundfunk ....................................................
285,4
- Bundesbeauftragter für die Unterlagen des
Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR .........
102,9
Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt
- Personalausgaben .....................................................
938,8
- Auslandskulturarbeit ................................................
780,8
- Internationale Beiträge .............................................
652,6
- Hilfsmaßnahmen im Ausland ...................................
549,6
- Auslandsbaumaßnahmen (ohne Kulturbereich) .......
72,1
(für das Auswärtige Amt, die Auslandsvertretungen,
Ortskräfte und das Deutsche Archäologische Institut)
Für ggf. erforderliche Schadenszahlungen auf vom Bund gemäß
dem jährlichen Haushaltsgesetz übernommene Gewährleistungen wird Vorsorge getroffen.
(u. a. Stipendien, Kulturinstitute, deutsche
Auslandsschulen, Baumaßnahmen für kulturelle
Einrichtungen)
Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
Die Münzausgaben enthalten Präge und Materialbeschaffungskosten für die Herstellung von Umlauf- und Sammlermünzen
sowie Kosten für den Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs. Der überwiegende Teil der Ausgaben entfällt auf die Edelmetallbeschaffung. Der Ansatz steigt
im Jahr 2015 gegenüber dem Soll 2014 um 165 Mio. € auf 377
Mio. €. Dies ist weitgehend auf angepasste Prognosen für die
Bedarfsentwicklung bei Euro-Umlaufmünzen sowie das Marktpreisniveau für Edelmetalle und die sich hieraus ergebenen höhere Beschaffungskosten zurückzuführen.
(Mitgliedschaft in / Leistungen an internationale
Organisationen)
(insbes. humanitäre Hilfen, Maßnahmen zur
Krisenprävention und Friedenserhaltung, Stabilitätspakt
Afghanistan’
Die Postbeamtenversorgungskasse erbringt Versorgungs- und
Beihilfeleistungen an die ehemaligen Beamtinnen und Beamten
des Sondervermögens Deutsche Bundespost sowie an die Beschäftigten der drei Nachfolge-Aktiengesellschaften, denen aus
einem Beamtenverhältnis Ansprüche auf Versorgung zustehen,
und an deren Hinterbliebene. Im Regierungsentwurf 2015 sind
rd. 7,5 Mrd. € und damit rd. 200 Mio. € mehr als im Bundeshaushaltsplan für das Haushaltjahr 2014 veranschlagt.
Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern
- Innere Sicherheit....................................................... 3.589,5
Die Versorgungsausgaben im Epl. 60 steigen infolge der Renten- und Versorgungsanpassung im Jahr 2015 gegenüber dem
Vorjahr auf 2,275 Mrd. €. Die Einnahmen aus den Erstattungen der Länder im Beitrittsgebiet für Rentenleistungen bewegen
sich auf dem Vorjahresniveau von rd. 846 Mio. €.
Wie im Vorjahr wird der mit der Strukturreform der Bundeswehr
eingeleitete weitere Personalabbau beim Zivilpersonal durch einen Titel im Epl. 60 flankiert.
- Minderheiten und Vertriebene ..................................
37,6
- Ausgaben für Sportförderung im Bereich des BMI .
140,1
- Integration und Migration ........................................
302,3
- Bevölkerungsschutz/Katastrophenhilfe/
Technische Hilfe .......................................................
273,4
- Politische Stiftungen.................................................
107,0
Einzelplan 08 - Bundesministerium der Finanzen
- Personalausgaben (einschl. Versorgung und
Zuweisungen an den Versorgungsfonds) .................. 3.087,5
Gegenüber dem Haushaltjahr 2014 sinkt die Abführung der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an den Bundeshaushalt um rd. 105 Mio. € auf 2,712 Mrd. €. Zu berücksichtigen ist hierbei die Tatsache, dass die BImA durch Haushaltsvermerk ermächtigt wird, ab dem Haushaltsjahr 2015 Konversionsgrundstücke an Kommunen/Gebietskörperschaften unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts (zeitlich auf
vier Jahre und im Volumen auf 100 Mio. € begrenzt) abzugeben.
Darüber hinaus ist der sinkende Abführungsbetrag auf einen erhöhten Mittelbedarf für Bauinvestitionen und Instandhaltungsmaßnahmen zurückzuführen.
95
- Zuschuss an die Bundesmonopolverwaltung
für Branntwein (Ausgleich von notwendigen
Preissenkungen für inländischen Agraralkohol nach
Fortfall des Einfuhrverbotes)....................................
55,9
- Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der
Treuhandanstalt ........................................................
313,7
- Wiedergutmachungen des Bundes............................
705,7
Einzelplan 11 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie
- Innovation, Technologie und Neue Mobilität ...........
(Kap. 0901 u. a. Zentrales Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM), Verkehrs- und maritime Forschung,
Informations- und Kommunikationstechnologien, Luftfahrtförderung, DLR und Nationale Raumfahrt)
- Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren ............
(Kap. 0902 u. a. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ nach Art. 91a GG,
Berufliche Bildung, Innovative Unternehmensgründungen)
- Energie und Nachhaltigkeit ......................................
(Kap. 0903 u. a. Maßnahmen zugunsten des Steinkohlebergbaus, insbesondere Absatz- und Stilllegungsbeihilfen, Energieforschung, Steigerung Energieeffizienz,
Explorationsprogramm, Wismut, Energetische Gebäudesanierung)
- Chancen der Globalisierung .....................................
(Kap. 0904 u. a. Weltausstellungen, Auslandsmessen,
Erschließung von Auslandsmärkten, Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende ......................... 31.757,6
2.385,2
davon:
- Arbeitslosengeld II...............................................
875,4
19.200,0
- Eingliederungsleistungen.....................................
3.903,0
- Verwaltungskostenerstattung ...............................
4.042,2
- Leistungen für Unterkunft und Heizung..............
4.600,0
- Allgemeiner Bundeszuschuss an die
Rentenversicherung (West) ...................................... 31.828,9
- Allgemeiner Bundeszuschuss an die
Rentenversicherung (Ost) .........................................
2.546,7
8.842,4
- Zusätzlicher Bundeszuschuss an die allgemeine
Rentenversicherung .................................................. 22.276,5
- Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an
die allgemeine Rentenversicherung.......................... 12.114,7
234,3
Einzelplan 10 - Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft
- Landwirtschaftliche Sozialpolitik.............................
3.696,0
- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ nach Art. 91a GG..
590,0
- Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (einschl.
Bundesforschungsinstitute) ......................................
508,6
- Verbraucherpolitik (einschl. BfR und BVL) ............
140,7
Aus Mitteln der EU erhält die deutsche Landwirtschaft außerdem 5.283,0 Mio. € aus dem Europäischen Garantiefonds für die
Landwirtschaft (EGFL).
- Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen
Rentenversicherung ..................................................
5.350,0
- Beteiligung des Bundes bei der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung .............................
5.879,0
- Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund der
Überführung von Zusatzversorgungssystemen
in die Rentenversicherung in den neuen Bundesländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) .......................
3.105,0
- Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten ..
1.175,0
- Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge.....
1.153,5
- Eingliederung behinderter Menschen .......................
265,7
Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Leistungen an die Eisenbahnen des Bundes ............. 10.378,1
- Bundesfernstraßen .................................................... 6.253,1
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden................................................................
1.672,2
- Bundeswasserstraßen................................................
2.003,2
Von den Ausgaben des Einzelplans 12 mit insgesamt 23.131,8 Mio. €
entfallen auf Investitionen rd. 55 % = 12.782,8 Mio. €.
96
Einzelplan 14 - Bundesministerium der Verteidigung
Einzelplan 16 - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit
- Personalausgaben für Beschäftigte ........................... 10.381,8
- Versorgungsausgaben für Beamtinnen und Beamte
sowie für Soldatinnen und Soldaten .........................
5.206,9
- Allgemeine Betriebskosten und sonstige
Betriebsausgaben ......................................................
6.060,1
(sächliche Verwaltungsausgaben einschl. Kosten der
Ausbildung und Truppenübungen, Betriebsstoff, Fernmeldegebühren und Leitungsmieten, Bewirtschaftung,
Unterhaltung und Bewachung von Liegenschaften,
Verwaltungskostenerstattung an die Länder, NATOBeiträge, Unterhaltssicherung)
- Erhaltung von Wehrmaterial.....................................
2.757,7
- Betreiberverträge zur Weiterentwicklung der Bundeswehr .....................................................................
1.644,5
- Militärische Beschaffungen
4.412,6
(u. a. Modernisierung vorhandener und Beschaffung
neuer Waffensysteme, Fahrzeuge, Geräte und Munition)
- Militärische Anlagen und Beiträge zu NATO-Baumaßnahmen ..............................................................
(Unterkünfte, Dienstgebäude, Flugplätze, Fernmeldeund Versorgungsanlagen, Bundeswehruniversitäten und
-krankenhäuser)
769,9
- Sonstige verteidigungsinvestive Ausgaben ..............
167,2
(einschl. der Zuschüsse für Forschungsinstitute)
(Grunderwerb, Aufschließungsmaßnahmen, Geräte und
Fahrzeuge für Verwaltungszwecke)
Einzelplan 15 - Bundesministerium für Gesundheit
- Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der
Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche
Aufgaben.................................................................. 11.500,0
- Leistungen des Bundes für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge .............................
52,0
- Zuweisungen an die Länder für
Mitgliedseinrichtungen der WGL ............................
519,3
- Endlagerung..............................................................
436,1
- Reaktorsicherheit, Strahlenschutz ............................
48,0
- Personalausgaben .....................................................
317,4
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ......................
630,0
- Kompensation für soziale Wohnraumförderung.......
518,2
- Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz ....
364,6
- Städtebauförderung ..................................................
528,5
Einzelplan 17 - Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
860.3
- Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung ..........
- Umweltschutz, Klimaschutz, Naturschutz ...............
- Förderung von Familien, Senioren und Gleichstellungspolitik .........................................................
74,6
- Jugendförderung .......................................................
383,4
- Stärkung der Zivilgesellschaft ..................................
264,8
- Bundesfreiwilligendienst ..........................................
167,2
- Elterngeld .................................................................
5.400,0
- Betreuungsgeld .........................................................
1.000,0
- Unterhaltsvorschussgesetz........................................
295,0
- Stiftung „Mutter und Kind“ ......................................
92,0
- Kindergeld nach §1 BKGG ......................................
108,0
- Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach
§ 6a BKGG ...............................................................
337,3
Einzelplan 23 - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit ..
2.973,9
45,6
- Entwicklungszusammenarbeit zivilgesellschaftlicher und wirtschaftlicher Gruppen und
Institutionen und Sondermaßnahmen .......................
1.173,5
- Internationale Aufgaben des Gesundheitswesens
einschl. Beitrag zur Weltgesundheitsorganisation ...
28,8
- Multilaterale und Europäische
Entwicklungszusammenarbeit ..................................
2.174,3
- Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung
(BZgA) .....................................................................
15,8
- Sonstige entwicklungspolitische Maßnahmen und
Verwaltungsausgaben ...............................................
123,7
- Ausgaben für die AIDS-Bekämpfung und anderer
sexuell übertragbarer Krankheiten ...........................
13,5
- Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs ...........................................
12,4
97
Einzelplan 30 - Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung (u. a. Begabtenförderung,
Berufliche Bildung, BAföG) ...................................
4.216,3
- Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und
Innovationssystems (u. a. Exzellenzinitiative
Spitzenuniversitäten, Hochschulpakt 2020,
Mitfinanzierung der DFG, MPG sowie Forschungseinrichtungen) ........................................................... 5.959,0
- Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie
(u. a. neue Technologien, Lebenswissenschaften
sowie Klima, Energie und Umwelt, Mitfinanzierung
der FhG und der HGF-Zentren)................................ 5.435,5
- Globale Minderausgabe ............................................
-478,4
Einzelplan 32 - Bundesschuld
- Verzinsung (ohne Finanzmarktstabilisierungsfonds
und Investitions- und Tilgungsfonds und
Restrukturierungsfonds) ........................................... 27.011,5
- Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und
sonstigen Gewährleistungen .....................................
1.150,0
Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
- Zahlungen nach § 49b Bundeswahlgesetz, § 28
Europawahlgesetz und dem Parteiengesetz ..............
142,0
- Münzprägung............................................................
377,0
- Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse .......
7.495,6
- Verstärkung von Personalausgaben für ziviles
Überhangpersonal im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung .....................
450,0
- Zuweisungen an den Entschädigungsfonds ..............
200,00
- Erstattung von Aufwendungen der
Sozialversicherungsträger auf Grund der
Überführung der Sonderversorgungssysteme...........
1.881,0
- Versorgung der Berufssoldaten der früheren
Wehrmacht ................................................................
245,3
- Versorgung von Berechtigten nach
Artikel 131 GG .........................................................
147,3
- Zahlungen nach dem Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz..............................................
129,0
98
2.1.4
Die Verpflichtungsermächtigungen nach
Einzelplänen
2.1.4.1
Übersicht
Verpflichtungsermächtigung
Einzelpläne
1
02
04
05
06
07
08
09
10
11
12
14
15
16
17
23
30
60
Deutscher Bundestag
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
Auswärtiges Amt
BM des Innern
BM der Justiz und für Verbraucherschutz
BM der Finanzen
BM für Wirtschaft und Energie
BM für Ernährung und Landwirtschaft
BM für Arbeit und Soziales
BM für Verkehr und digitale Infrastruktur
BM der Verteidigung
BM für Gesundheit
BM für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
BM für Bildung und Forschung
Allgemeine Finanzverwaltung
Summe
2015
von dem Gesamtbetrag (Sp. 2) dürfen fällig werden
in künftigen
Haushaltsjahren
Mio. €
7
6,1
58,5
3 300,0
30,0
-
2016
2017
2018
Folgejahre
Mio. €
2
13,8
98,6
1 107,5
609,2
10,5
427,3
3 269,6
1 101,6
2 412,2
11 189,0
6 239,4
71,7
Mio. €
3
4,6
40,2
450,8
143,5
3,5
57,0
1 023,4
305,0
1 467,2
3 436,2
1 623,6
34,8
Mio. €
4
3,1
34,9
338,1
95,6
3,5
63,4
1 068,8
217,8
646,0
1 948,9
1 462,0
23,9
Mio. €
5
21,1
255,5
83,5
3,5
44,1
873,8
125,9
182,2
1 131,8
1 102,7
13,0
Mio. €
6
2,5
63,1
286,6
204,3
303,6
452,9
116,9
1 372,1
2 020,9
-
1 712,8
551,7
525,7
319,0
530,0
119,1
414,5
97,1
242,6
16,6
-
5 600,0
5 482,7
132,0
510,8
1 076,0
132,0
415,7
1 557,4
-
349,0
1 366,7
-
112,5
1 482,7
-
4 212,1
-
40 029,7
11 153,1
8 528,2
6 064,5
6 677,3
7 606,7
Differenzen durch Rundung möglich
99
2.1.5
Wichtige Einnahmepositionen
S t e u e r e i n n a h m e n .....................................
S o n s t i g e E i n n a h m e n...............................
anschlagungsstärke“) in 2015 rd. 189.800 Soldatinnen und Soldaten.
2015
Mrd. €
278,5
Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr ist beim Zivilpersonal der Bundeswehr eine weitere Verringerung bis zum
Ende des Umstrukturierungsprozesses auf eine Zielgröße von
55.000 Stellen vorgesehen.
Davon
Bundesbank-/EZB-Gewinn ...................................
Privatisierungserlöse .............................................
Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen.....
Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ................................................................
Münzeinnahmen....................................................
Einnahmen aus Gewährleistungen ........................
Einnahmen EU ......................................................
Erstattungen für Aufwendungen auf Grund der
Überführung von Zusatzversorgungssystemen in
die Rentenversicherung .........................................
Erstattungen für Aufwendungen auf Grund der
Überführung der Sonderversorgungssysteme im
Beitrittsgebiet in die Rentenversicherung .............
Einnahmen aus der streckenbezogenen
LKW-Maut ............................................................
Rückflüsse aus der Förderung der sozialen
Wohnraumförderung bis 2006
Nettokreditaufnahme.............................................
2.1.6
2,5
0,9
0,4
2,7
0,3
1,1
1,1
1,8
0,8
4,4
0,4
-
Die Stellenausstattung des Bundes
Im Entwurf des Bundeshaushalts 2015 sind
138.836
565
525
109.415
Planstellen für Beamtinnen und Beamte
Planstellen für Richterinnen und Richter
Planstellen für Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer
Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
also insgesamt 249.341 Planstellen/Stellen ausgewiesen. Darin sind 526 Ersatz(plan)stellen - insb. wegen Bewilligung von
Altersteilzeit - enthalten. Das um die Ersatz(plan)stellen bereinigte Gesamtstellensoll 2015 im zivilen Bereich beträgt somit
248.815 Planstellen/Stellen.
Unter Einbeziehung der Stelleneinsparung gemäß § 22 Haushaltsgesetz 2014, die erst im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens rechnerisch in das Stellensoll 2015 übernommen
wird, wird der im Bundeshaushalt ausgewiesene Gesamtstellenbestand im Jahr 2015 mit rd. 248.500 Planstellen/Stellen das
Vorjahressoll (rd. 250.000) leicht unterschreiten. Gegenüber
dem vereinigungsbedingten Höchststand von 1992 (rd. 380.900)
ist der Stellenbestand somit sowohl durch gezielten Stellenabbau als auch pauschale Stellenkürzungen um insgesamt rd.
132.400 (rd. 34,8 %) verringert worden. Ziel bleibt eine Verwaltung, die auch hinsichtlich des Personalbestandes am Gebot der
Wirtschaftlichkeit orientiert ist.
Im Zuge der Umsetzung des Konzepts zur Neuausrichtung der
Bundeswehr wird sich in den kommenden Jahren die Zahl der
Planstellen für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie der
Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten weiter verringern. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2015 sieht ein Soll von 184.703 Planstellen vor. Gegenüber diesem Planstellensoll sind der Veranschlagung im Jahresdurchschnitt 2015 folgende Stärken zugrunde gelegt:
174.800 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, 12.500 Freiwillig Wehrdienst Leistende sowie 2.500 Reservistendienst Leistende. Entsprechend umfasst die Personalstruktur der Bundeswehr (gemäß „Gesamtver100
3.
tandderfinanz-undgesamtwirtschaftlichenEntwicklung
S
bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2015
101
3.
Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2015
3.1
Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage
3.1.1
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
ternehmen profitieren, was wiederum über diverse Wirkungskanäle die Inlandsnachfrage verstärkt. Gleichzeitig dürfte insbesondere die anziehende Binnennachfrage die Importtätigkeit beflügeln. Aufgrund der sich verstärkenden Expansion der Nachfrage im Inland und derjenigen aus dem Ausland werden die
Einfuhren voraussichtlich stärker steigen als die Exporte.
Die Preisniveauentwicklung dürfte in diesem Jahr in Deutschland in ruhigen Bahnen verlaufen. Dämpfend wirken dabei vor
allem noch die rückläufigen Preise für Rohöl- und Mineralölprodukte, der Wechselkurs und die schwachen Importpreise aufgrund der Anpassungen in einigen Ländern des Euroraums.
Nach einem schwachen Winterhalbjahr 2012/2013 setzte im
zweiten Quartal 2013 eine konjunkturelle Erholung ein, die zu
Beginn des Jahres 2014 in einen konjunkturellen Aufschwung
über alle Wirtschaftsbereiche hinweg eingemündet ist.
3.1.2
Die konjunkturelle Aufwärtsbewegung hat im ersten Quartal
2014 mit einem kräftigen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts
(BIP) um preis-, kalender-, und saisonbereinigt 0,8 % gegenüber
Vorquartal an Dynamik gewonnen. Die Wirtschaft profitierte
nicht zuletzt auch vom ungewöhnlich milden Winter, der die
zugrunde liegende gesamtwirtschaftliche Aktivität im ersten
Vierteljahr überzeichnete. Gleichwohl fiel insbesondere die Investitionsdynamik erheblich stärker aus als erwartet. Die überaus günstige Entwicklung der Investitionen verleiht dem Aufschwung über verschiedene Transmissionskanäle zusätzliche
Impulse. So sind mit ihr positive Beschäftigungs- und Einkommenseffekte verbunden, die wiederum begünstigend auf die
Konsumausgaben der privaten Haushalte durchwirken und damit schlussendlich den Aufschwung auf eine breite Basis stellen.
Konjunkturentwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2015
Das Wirtschaftswachstum hat sich zu Beginn des Jahres 2014
gegenüber dem Schlussquartal 2013 beschleunigt. Dies ist vor
allem auf eine höhere konjunkturelle Grunddynamik zurückzuführen. Begünstigend wirkte aber auch das außerordentlich milde Winterwetter, insbesondere im Baubereich.
Positive Wachstumsimpulse kamen im ersten Quartal rein rechnerisch ausschließlich aus dem Inland (kalender-, saison- und
preisbereinigt gegenüber dem Vorquartal). Dabei zogen die Investitionen in Ausrüstungen und Bauten unerwartet stark an
(+3,3 % und +3,6 %). Hierzu trugen vor allem die Investitionen der nichtstaatlichen Sektoren bei, die ihren Aufwärtstrend
beschleunigt fortsetzten. Aber auch die staatlichen Investitionen nahmen wegen des außergewöhnlich milden Winterwetters,
das den öffentlichen Tiefbau begünstigte, stark zu. Die privaten
Haushalte konsumierten zu Beginn dieses Jahres spürbar mehr
als im Vorquartal (preis-, kalender- und saisonbereinigt +0,7 %).
Einen höheren Anstieg hatte es zuletzt im zweiten Vierteljahr
2013 gegeben. Ein deutlicher Lageraufbau begünstigte das BIPErgebnis ebenfalls. Die Exporte von Waren und Dienstleistungen konnten gegenüber dem Schlussquartal 2013 nur marginal
ausgeweitet werden, was auf einen Rückgang der Warenausfuhren zurückzuführen war. Dagegen beflügelte insbesondere
die deutliche Ausweitung der inländischen Nachfrage nach Waren die Importtätigkeit. Die Nettoexporte dämpften daher das
Wachstum rein rechnerisch (-0,9 Prozentpunkte).
Die in die Zukunft weisenden Wirtschaftsdaten signalisieren
eine Fortsetzung der konjunkturellen Expansion in Deutschland.
Darauf deuten auch die insgesamt günstigen internationalen und
wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen hin. Die Geldpolitik wirkt in Deutschland weiter expansiv und die Finanzierungsbedingungen für Investitionen sind sehr günstig. Darüber hinaus signalisieren die vorlaufenden Indikatoren eine allmähliche
Erholung der Weltwirtschaft. Insbesondere im Euroraum dürfte
es nach der Rezession zu einer leichten Ausweitung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität in diesem Jahr kommen.
Vor diesem Hintergrund ging die Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion für das Jahr 2014 in Anlehnung an den Einschätzungen internationaler Organisationen von einem Anstieg
der weltwirtschaftlichen Aktivität von real rund 3 ½ % aus. Zugleich dürfte das Welthandelsvolumen im Jahresdurchschnitt
2014 um etwa 4 ¼ % zunehmen.
Der Arbeitsmarkt profitierte im bisherigen Jahresverlauf von
dem konjunkturellen Aufschwung. Begünstigend hat darüber hinaus auch das ungewöhnlich milde Winterwetter gewirkt. Der
Beschäftigungsaufbau setzte sich bis zuletzt fort. Die Arbeitslosigkeit zeigte in den Wintermonaten einen deutlichen Abwärtstrend. Im Mai war sie jedoch merklich angestiegen. Dies bedeutet nicht, dass die Verbesserung der Arbeitsmarktsituation zuletzt zum Stillstand gekommen ist. Denn da weniger Winterarbeitslosigkeit aufgebaut wurde, fiel auf dem Arbeitsmarkt die
Frühjahrsbelebung im Mai schwächer aus. Zum Teil trug zum
Anstieg der Arbeitslosenzahl auch eine temporäre Verringerung des arbeitsmarktpolitischen Instrumenteneinsatzes bei. Die
Nachfrage nach Arbeitskräften dürfte - angesichts der erwarteten konjunkturellen Aufwärtsbewegung - im weiteren Jahresverlauf hoch bleiben.
Das gesamtwirtschaftliche Wachstum in Deutschland wird in
diesem Jahr rein rechnerisch von der Binnennachfrage getragen.
Dabei werden vom preisbereinigten Konsum der privaten Haushalte spürbare Wachstumsimpulse erwartet. Basis hierfür sind
die steigenden Einkommen und die günstige Entwicklung auf
dem Arbeitsmarkt. Zudem wird die Konsumtätigkeit in realer
Rechnung durch einen moderaten Preisniveauanstieg begünstigt, der die Kaufkraft stärkt.
Die Investitionszurückhaltung der Unternehmen hat sich offenbar aufgelöst. Die Investitionen werden in diesem Jahr deutlich
ansteigen. Dies lassen u. a. die günstigen Rahmenbedingungen
- wie beispielsweise steigende Kapitalrenditen, niedrige Zinsen
und verbesserte Absatzperspektiven - erwarten. Das Erweiterungsmotiv dürfte allmählich wieder an Bedeutung gewinnen.
Die Bauinvestitionen steigen sowohl im gewerblichen als auch
öffentlichen Bereich deutlich an. Die Ausweitung des privaten
Wohnungsbaus wird dabei von Einkommenszuwächsen der privaten Haushalte sowie den nach wie vor niedrigen Zinsen begünstigt.
Das aktuelle Indikatorenbild signalisiert, dass sich der konjunkturelle Aufschwung im weiteren Jahresverlauf fortsetzen wird,
jedoch mit verminderter Dynamik. So ist die Industrie gut in das
zweite Quartal 2014 gestartet. Die konjunkturelle Grunddynamik ist aufwärtsgerichtet. Allerdings hat sich der Aufwärtstrend
erwartungsgemäß abgeschwächt. Im zweiten Quartal dürften erneut wesentliche Impulse von der Binnenkonjunktur zu erwarten sein. Dafür spricht die Aufwärtsbewegung der Auftragseingänge aus dem Inland. Vor allem die Bestellungen von Investitionsgütern zogen im Mehrmonatsvergleich kräftig an und signalisieren eine Fortsetzung des Investitionsaufschwungs im
laufenden Quartal, wenn auch mit einer voraussichtlich etwas
schwächeren Expansion als zu Beginn dieses Jahres. Im Baugewerbe dürfte es zu einer Gegenreaktion auf das durch die milde Witterung überzeichnete erste Vierteljahr kommen. Die Stimmungsindikatoren der Unternehmen liegen weiterhin im opti-
In diesem Jahr dürfte der rechnerische Wachstumsbeitrag des
Außenhandels, der sich als Differenz zwischen Exporten und
Importen ergibt, etwa Null sein. Gleichwohl verleiht die Auslandsnachfrage der gesamtwirtschaftlichen Aktivität in Deutschland markante Impulse. Vom allgemein erwarteten weltwirtschaftlichen Wachstum wird die Exporttätigkeit deutscher Un103
tivität. Auch die staatlichen Bauinvestitionen werden in realer
Rechnung dieses Jahr sehr kräftig zunehmen.
mistischen Bereich, wenngleich der Markit-Einkaufsmanagerindex für das Verarbeitende Gewerbe sowie das ifo Geschäftsklima der gewerblichen Wirtschaft zuletzt nachgaben.
Die Weltwirtschaft insgesamt dürfte im Jahr 2014 etwas stärker
als im Vorjahr expandieren, und auch der Euroraum wird wahrscheinlich wieder ein leichtes Wachstumsplus erreichen. Im Jahresdurchschnitt werden die Exporte voraussichtlich deutlich
stärker ansteigen als im Jahr zuvor. Sie stimulieren zusammen
mit der kräftig zunehmenden Inlandsnachfrage durch ihren hohen Importgehalt die Importe von Waren und Dienstleistungen.
Damit dürfte - aufgrund der dynamischeren Importentwicklung
- der Außenbeitrag, der sich als Differenz zwischen Exporten
und Importen ergibt, rein rechnerisch etwa Null sein.
Auch die Verbraucher sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Dies
spricht für eine weiterhin günstige Entwicklung der Privaten
Konsumausgaben. Das hohe Konsumentenvertrauen speist sich
aus der sehr guten wirtschaftlichen Lage, die einen anhaltenden
Beschäftigungsaufbau erwarten lässt. Ein daraus resultierender
Lohnanstieg sowie die jüngsten Tariflohnabschlüsse bieten zusammen mit dem niedrigen Zinsniveau eine gute Grundlage um
größere Anschaffungen zu tätigen. Hinzu kommt eine moderate Preisniveauentwicklung, die die Kaufkraft der Verbraucher
stärkt.
3.1.3
3.1.5
Entwicklung der gesamtwirtschftlichen Produktion und der Beschäftigung
Im Jahr 2014 werden die verfügbaren Einkommen der privaten
Haushalte mit +2,9 % deutlich stärker ansteigen als im vergangenen Jahr (+2,2 %). Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Effektivlöhne) dürften ebenfalls um 2,9 % zunehmen.
Bei einer zu erwartenden Ausweitung der Beschäftigung um
0,6 % werden die Bruttolöhne und gehälter voraussichtlich das
Vorjahresniveau um 3,6 % übertreffen (2013: +3,0 %). Die Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer dürften 2014 mit +2,7 %
etwas weniger stark zunehmen als die entsprechende Bruttogröße.
Deutschland befindet sich zur Jahresmitte 2014 in einem breit
angelegten Aufschwung. Die aktuellen Wirtschaftsdaten signalisieren eine Fortsetzung des konjunkturellen Aufschwungs im
weiteren Jahresverlauf. Die Bundesregierung erwartete in ihrer
Frühjahrsprojektion für 2014 ein jahresdurchschnittliches reales Wirtschaftswachstum von 1,8 %. Die Wachstumsprognosen
nationaler und internationaler Institutionen für 2014 in realer
Rechnung reichen derzeit (Juni) von +1,8 % bis +2,2 %. Damit
liegen die Erwartungen der Bundesregierung am unteren Ende
des Prognosespektrums.
Die monetären Sozialleistungen an die privaten Haushalte werden im Jahr 2014 mit einem moderaten Anstieg zur Erhöhung
der verfügbaren Einkommen beitragen. Die Zunahme ist u. a.
auf die Rentenanpassung und -ausweitung zur Jahresmitte 2014
zurückzuführen.
Die Nachfrage nach Arbeitskräften dürfte in diesem Jahr hoch
bleiben. Damit wird sich die Beschäftigungsexpansion fortsetzen. Die deutsche Wirtschaft profitiert zur Deckung ihres Arbeitskräftebedarfs von Zuwanderung und einer Zunahme der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren. Angesichts des bereits erreichten hohen Beschäftigungsniveaus und der demografisch bedingten Belastungen des Arbeitskräfteangebots wird
der Beschäftigungsaufbau in diesem Jahr gemäß Frühjahrsprojektion der Bundesregierung mit voraussichtlich 0,6 % in gleicher Höhe erfolgen wie im vergangenen Jahr und ein Niveau
von 42,1 Millionen Personen erreichen. Es wird erwartet, dass
gleichzeitig die Arbeitslosenzahl um 60 000 Personen sinkt.
3.1.4
Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte
Die Selbständigen- und Vermögenseinkommen der privaten
Haushalte werden voraussichtlich deutlich ansteigen (+2,8 %).
Die Gewinne der Selbständigen werden dabei wahrscheinlich
überproportional zunehmen, während das niedrige Zinsniveau
die Vermögenseinkommen dämpft.
3.1.6
Einkommensverteilung
Das Volkseinkommen, also das für die Entlohnung der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital zur Verfügung stehende gesamtwirtschaftliche Einkommen, wird im Jahresdurchschnitt 2014
voraussichtlich um 3,5 % zunehmen. Dabei werden die Unternehmens- und Vermögenseinkommen mit +3,6 % und die Arbeitnehmerentgelte mit +3,4 % in etwa gleicher Höhe zunehmen. Dies zeigt, dass beide Komponenten des Volkseinkommens gleichermaßen vom konjunkturellen Aufschwung profitieren. Die Lohnquote verbleibt 2014 dabei nahezu auf dem Niveau des Vorjahres.
Nachfrage
Im Jahr 2014 wird das gesamtwirtschaftliche Wachstum rein
rechnerisch von der Binnennachfrage getragen. Insbesondere
die Investitionen und der Anstieg der Privaten Konsumausgaben
fungieren dabei als bedeutende Wachstumsstützen. Zum Wachstum des Privaten Konsums trägt die Zunahme der verfügbaren
Einkommen der privaten Haushalte maßgeblich bei. Dies wird
begünstigt durch Einkommensverbesserungen, die aus dem anhaltenden Beschäftigungsaufbau, sozial- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie höheren Lohnabschlüssen resultieren.
Im Jahresdurchschnitt 2014 dürften die Privaten Konsumausgaben somit real um 1,5 % zunehmen. Ein höherer Anstieg war zuletzt 2011 zu verzeichnen. Der staatliche Konsum wird im Projektionszeitraum mit einem Plus von real 1,3 % die gesamtwirtschaftliche Aktivität ebenfalls stützen.
3.1.7
Preisniveauentwicklung
Die Preisniveauentwicklung verläuft in diesem Jahr in ruhigen
Bahnen. Angesichts der bisher moderaten weltwirtschaftlichen
Entwicklung ist auf den dem privaten Verbrauch vorgelagerten Preisstufen immer noch ein Abwärtstrend zu verzeichnen.
So lag der Importpreisindex - nicht zuletzt aufgrund der Anpassungsprozesse in einigen Ländern des Euroraums - im Zeitraum
Januar bis April 2014 um 2,7 % unter dem entsprechenden Vorjahresniveau (Jahresdurchschnitt 2013: -2,6 %). Der Rückgang
des Erzeugerpreisniveaus fiel im gleichen Zeitraum mit -1,0 %
stärker aus als im Durchschnitt des Jahres 2013. Dabei gaben
vor allem die Import- und die Erzeugerpreise von Mineralöl und
Mineralölerzeugnissen weiterhin sehr deutlich nach. Aber auch
die Preise nichtenergetischer Rohstoffe lagen unter ihren Vorjahresniveaus.
Die im zweiten Quartal 2013 begonnene Erholung der Investitionen in Ausrüstungen wird sich in diesem Jahr verstärken. Im
Jahresdurchschnitt wird daher mit einem deutlichen Anstieg gerechnet. Dies lassen u. a. die verbesserten Absatzperspektiven,
eine gute Gewinnsituation der Unternehmen sowie die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten erwarten. Die Konjunkturdaten zeigen bereits an, dass sich in diesem Jahr die günstigen
wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren durchsetzen werden.
Die Bauinvestitionen werden im Jahr 2014 ebenfalls kräftig zunehmen. Gestützt werden die Bauinvestitionen insbesondere
durch die Zunahme des privaten Wohnungsbaus (+4,6 %). Die
günstigen Finanzierungskonditionen in Form niedriger Hypothekenzinsen zusammen mit günstigen Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven wirken dabei stimulierend. Darüber
hinaus gewinnen Immobilien als Anlageform weiter an Attrak-
Die moderate Entwicklung der Import- und Erzeugerpreisniveaus trug zu einer Abflachung des Anstiegs des Verbraucherpreisniveaus im Vergleich zum Vorjahr bei. Dämpfend wirkte
dabei vor allem die rückläufige Entwicklung der Energiepreise, insbesondere für Mineralölprodukte. Der Abwärtstrend der
Energiepreise schwächte sich jedoch ab. Eine nachlassende Teuerung von Nahrungsmitteln trug ebenfalls zu der Abflachung
104
Chancen für eine günstigere Entwicklung als in der Frühjahrsprojektion erwartet, ergeben sich eher auf der binnenwirtschaftlichen Seite. Die gesamtwirtschaftliche Dynamik im Inland könnte höher ausfallen, wenn eine positive Beschäftigungsentwicklung, stabile Preise sowie Zukunftsvertrauen
sich gegenseitig kräftiger verstärken als erwartet. Chancen einer günstigeren als im Frühjahr erwarteten Konjunkturentwicklung könnten sich auch aus der unerwartet starken Belebung der Investitionstätigkeit im ersten Vierteljahr 2014 ergeben, die über Multiplikator- und Akzeleratoreffekte zu einer Verstärkung des Konjunkturaufschwungs führen könnte.
des Verbraucherpreisniveauanstiegs bei. Im Durchschnitt der
Monate Januar bis Mai 2014 überschritt der Verbraucherpreisindex daher das Vorjahresniveau um 1,2 %.
Im Zusammenspiel von Nachfrage und Angebot wird damit gerechnet, dass die Preisniveauentwicklung in Deutschland ruhig
bleibt. Die Bundesregierung ging bei zunehmenden, aber leicht
unterausgelasteten gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten und einer rückläufigen Rohölpreisentwicklung in ihrer Frühjahrsprojektion von einer moderaten jährlichen Teuerungsrate von 1,4 %
aus. Wegen der Nachfrageexpansion im Zuge der wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung in Deutschland und weltweit ist jedoch mit einer Zunahme der Kerninflation, also die Preisentwicklung ohne Einbeziehung von Nahrungsmittel- und Energiepreisen, zu rechnen (+1,8 %). Die Kerninflation überschreitet
damit den zehnjährigen Durchschnitt (+1,2 %) merklich.
Der BIP-Deflator, der die Verteuerung der inländischen Wertschöpfung misst, wird voraussichtlich um 1,7 % zunehmen. Da
die Lohnstückkosten mit 1,4 % etwas weniger stark ansteigen,
expandieren die Gewinnmargen der Unternehmen weiter.
Öffentlicher Gesamthaushalt
3.2.1
Überblick
Das Finanzierungsdefizit des Öffentlichen Gesamthaushalts, bestehend aus den Kern- und Extrahaushalten von Bund, Ländern
und Gemeinden, lag im Jahr 2013 bei 13,6 Mrd. €. Im laufenden Jahr wird auf Grundlage der Projektion vom Juli 2014 ein
Rückgang des Finanzierungsdefizits auf 4 Mrd. € erwartet. Für
das kommende Jahr wird eine weitere Verbesserung des Finanzierungssaldos und damit der erste Überschuss des Öffentlichen
Gesamthaushalts seit 1969 projiziert.
Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung bleibt preisbereinigt im Rahmen des trendmäßigen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachses; der kostenseitige Inflationsdruck ist damit gering.
3.1.8
3.2
Ausblick 2015, Chancen und Risiken
Die Ausgaben im Jahr 2014 erhöhen sich gegenüber 2013 lediglich um 1 Mrd. € auf 787 ½ Mrd. € (+0 %). Die Ausgaben der
laufenden Rechnung steigen mit 1 % moderat und nur geringfügig stärker als die Gesamtausgaben. Diese Entwicklung wird in
einem Umfeld anhaltend niedriger Nominalzinssätze hauptsächlich durch die Zinsaufwendungen gedämpft. Sie werden bereits
das dritte Jahr in Folge sinken. Für 2014 wird eine Senkung der
Ausgaben für Zinsen in Höhe von 11 % erwartet. Demgegenüber steigen die Personalausgaben mit einem Zuwachs von 3 %
überdurchschnittlich. Dies beruht zum Großteil auf den Tarifsteigerungen des Öffentlichen Dienstes, die aus der vergangenen
Tarifrunde hervorgingen. Die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand verzeichnen mit einer Zuwachsrate von 2 ½ % ebenso
einen etwas kräftigeren Zuwachs als im vergangenen Jahr. Dahingegen weisen die laufenden Zuschüsse (u. a. Zahlungen an
Unternehmen, Ausgaben des Staates für soziale Zwecke und Zuschüsse an die Sozialversicherungen) mit einer Steigerung von
lediglich 1 ½ % eine deutlich schwächere Entwicklung als im
Jahr 2013 auf.
Für das Jahr 2015 erwartet die Bundesregierung einen Anstieg
des Bruttoinlandsprodukts um preisbereinigt 2,0 % gegenüber
dem Vorjahr. Damit liegt die Wachstumsprognose der Bundesregierung im unteren Bereich des aktuellen Prognosespektrums
vom Juni (2015: +2,0 % bis +2,5 %).
Im Jahr 2015 dürfte das Wachstum erneut rein rechnerisch
hauptsächlich von der Inlandsnachfrage getragen werden. Der
privaten Konsum und die Investitionstätigkeit werden dabei
weiterhin eine tragende Säule des Wachstums sein. Die Zunahme der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte dürfte
sich beschleunigen. Dies ist insbesondere auf einen spürbaren
Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter im kommenden Jahr, z. T.
bedingt durch den Anstieg der Erwerbstätigen, zurückzuführen. Auch ein weiterer moderater Rückgang der Arbeitslosigkeit
wird sich positiv auf den privaten Konsum auswirken.
Die Investitionen in Ausrüstungen dürften im Jahr 2015 wieder deutlich ausgeweitet werden. Der Anstieg der Bauinvestitionen wird voraussichtlich ähnlich stark sein wie in diesem Jahr.
Vor dem Hintergrund der erwarteten moderaten Erhöhung des
weltwirtschaftlichen Expansionstempos werden die Exporte von
Waren und Dienstleistungen in realer Rechnung etwas kräftiger
ausgeweitet als im Jahr 2014. Die Importe dürften im Zuge der
Zunahme der Binnennachfrage und des hohen Importgehalts der
Ausfuhren stärker als die Exporte expandieren. Dennoch wird
rein rechnerisch voraussichtlich ein leicht positiver Impuls von
den Nettoexporten ausgehen.
Die Ausgaben der Kapitalrechnung belaufen sich 2014 auf
85 Mrd. €. Dies bedeutet einen Rückgang von 1 ½ % ggü. 2013.
Der kräftige Zuwachs der Sachinvestitionen um 2 ½ % wirkt
dieser Entwicklung entgegen. Neben erhöhten Investitionen auf
den Ebenen der Länder und Gemeinden werden in der Projektion auch weiterhin investive Ausgaben des Sondervermögens
Aufbauhilfe erwartet, das für die Finanzierung von Soforthilfen
für die vom Hochwasser geschädigten Privathaushalte und Unternehmen sowie zur Wiederherstellung zerstörter Infrastruktur
errichtet wurde. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten
im Jahr 2014 die Einzahlungen der letzten Rate (4,3 Mrd. €) der
insgesamt fünf Raten des deutschen Anteils am Eigenkapital des
Europäischen Stabilitätsmechanismus. 2012 und 2013 wurden
jeweils zwei Tranchen jährlich bereitgestellt. Das in der Vergangenheit hohe Niveau der Beteiligungen an anderen Bereichen
erklärt zum Teil den starken Rückgang 2014.
Im Jahr 2015 dürfte sich der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus gegenüber dem Vorjahr leicht verstärken. Die Teuerungsrate wird voraussichtlich im Jahresdurchschnitt jedoch knapp
unter der Zwei-Prozent-Marke verbleiben.
Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sind vor
allem im außenwirtschaftlichen Umfeld zu sehen. Die Erholung im Euroraum bleibt störungsanfällig. Eine Eintrübung der
Wachstumsperspektiven in den Entwicklungs- und Schwellenländern würde die deutschen Exporteure aufgrund ihres Produktsortiments besonders treffen. Mit dem Russland-UkraineKonflikt sind neue geopolitische Risiken hinzugekommen, die
den Aufschwung in Deutschland beeinträchtigen könnten. Die
Auswirkungen einer möglichen Verschärfung des RusslandUkraine-Konflikts können allerdings nicht quantitativ beurteilt
werden, da Ablauf und Intensität der Auseinandersetzung nicht
vorhersehbar sind.
Die Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts steigen 2014
gegenüber dem Vorjahr um rd. 11 Mrd. € auf 783 ½ Mrd. €
(+1 ½ %). Die größte Einnahmeposition, das Steueraufkommen,
spiegelt die Einschätzung zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft im laufenden Jahr wider. So nehmen die Steuereinnahmen - nach zunächst überdurchschnittlich hohen Zuwächsen in
den Jahren 2011 und 2012 - am aktuellen Rand 2013 und 2014
moderater zu. Im laufenden Jahr wird eine Steigerung um 20
Mrd. € (+3 %) auf 639 ½ Mrd. € erwartet. Die sonstigen Einnahmen verzeichnen gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich einen
Rückgang um 4 Mrd. € auf 122 ½ Mrd. €. Die Einnahmen der
105
Länder
Kapitalrechnung betragen 2014 20 ½ Mrd. €. Dies entspricht einer Senkung um 5 Mrd. €, die größtenteils auf geringeren Einnahmen aus dem Verkauf von Beteiligungen beruht.
3.2.2
Das Finanzierungsdefizit der Länder beläuft sich im Jahr 2014
voraussichtlich auf rund 2 Mrd. € und verändert sich damit im
Vergleich zum Vorjahr kaum. Ausgaben und Einnahmen steigen
annähernd gleichmäßig um rd. 9 Mrd. €.
Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Extrahaushalte des Bundes
Die Ausgabendynamik hat sich im Vergleich zu 2013 etwas abgeschwächt, die Steigerung wird sich der Projektion zufolge
von +3,2 % auf +3 % reduzieren und zu Ausgaben in Höhe von
317 ½ Mrd. € führen. Die Ausgaben der laufenden Rechnung
wachsen um 7 ½ Mrd. € auf 284 ½ Mrd. €. Als größter Ausgabenblock weisen die Personalausgaben einen Zuwachs von
4 Mrd. € auf 114 ½ Mrd. € aus, dieser steigt demnach mit 3 ½ %
etwas stärker als im Jahr zuvor. Während die Ausgaben für den
laufenden Sachaufwand sowie für die laufenden Zuschüsse moderat steigen, wachsen die laufenden Zuweisungen an Verwaltungen weiterhin überdurchschnittlich stark. Die Zinsausgaben
setzen auch im Jahr 2014 ihren seit 2007 rückläufigen Trend
fort.
Bundeshaushalt
Laut dem Bundeshaushaltsplan wird 2014 ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 6 ½ Mrd. € ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr sinkt das Finanzierungsdefizit demnach um 15 Mrd. €.
Die Ausgaben des Bundes werden sich 2014 um 11 ½ Mrd. €
(-3 ½ %) auf 296 ½ Mrd. € reduzieren. Die Ausgaben der laufenden Rechnung werden einen Rückgang in Höhe von 6 Mrd. €
verzeichnen. Wobei die Personalausgaben mit +½ Mrd. €, die
Ausgaben für den laufenden Sachaufwand mit +1 Mrd. €, und
die laufenden Zuschüsse an andere Bereiche mit +2 Mrd. €
nur moderat wachsen. Die Zinsausgaben sinken hingegen
um 3 Mrd. € im Vergleich zum Vorjahr. Des Weiteren sinken
die Ausgaben für laufende Zuweisungen an Verwaltungen um
6 Mrd. € (-4 ½ %). Der Rückgang in diesem Bereich ist hauptsächlich auf das hohe Ausgabenniveau des Vorjahres durch die
einmalige Zuweisung an das Sondervermögen Aufbauhilfe zurückzuführen.
Die Ausgaben der Kapitalrechnung übersteigen mit 33 Mrd. €
das Vorjahresniveau um rd. 1 Mrd. €. Dabei geht ein kräftiger
Anstieg bei den Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche um 1 Mrd. € mit einem leichten Anstieg der Sachinvestitionen und mit nahezu gleichbleibenden Ausgaben im Bereich
der Vermögensübertragungen und Darlehen an andere Verwaltungen einher.
Die Ausgaben der Kapitalrechnung werden nach dem letztjährigen Rückgang erneut sinken, im laufenden Jahr werden
3 ½ Mrd. € weniger erwartet (-10 ½ %). Diese Entwicklung
geht hauptsächlich auf die um 3 Mrd. € geringeren Ausgaben
für Vermögensübertragungen, Darlehen und Beteiligungen an
andere Bereiche zurück. Dabei sind auch Sachinvestitionen und
Vermögensübertragungen an Verwaltungen leicht rückläufig.
Die Einnahmen der Länder steigen in diesem Jahr um 3 % auf
315 ½ Mrd. €. Dieser Anstieg wird vor allem von dem Zuwachs
der Steuereinnahmen um rd. 8 Mrd. € getragen. Die weiteren
Zuwächse sind durch Zuweisungen von Verwaltungen und den
Vermögensübertragungen von Verwaltungen (Einnahmen der
Kapitalrechnung) zu erwarten.
Die Einnahmen des Bundes belaufen sich auf 290 Mrd. €
und steigen somit im Vergleich zum Vorjahr (285,5 Mrd. €)
um 1 ½ %. Maßgeblich dafür ist die erneute Steigerung der
Steuereinnahmen um 8 Mrd. € auf 268 Mrd. € (3 %). Die
sonstigen laufenden Einnahmen fallen um 2 % geringer aus und
belaufen sich auf 19 Mrd. €. Die Einnahmen der Kapitalrechnung werden auf 3 Mrd. € sinken.
Gemeinden
Die Gemeindehaushalte werden im laufenden Jahr den positiven
Finanzierungssaldo von 1,7 Mrd. € aus dem vorigen Jahr weiter verbessern und einen Überschuss von voraussichtlich rd. 2 ½
Mrd. € erzielen. Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben werden
sich 2014 um 4 % erhöhen. Dies entspricht seitens der Einnahmen einem Zuwachs um 7 ½ Mrd. € auf 205 ½ Mrd. €. Dabei
sind die prognostizierten starken Steigerungsraten der sonstigen
laufenden Einnahmen und der Einnahmen der Kapitalrechnung
auf hohe Zuwächse bei den Zahlungen von Ländern zurückzuführen. Die Steuereinnahmen werden voraussichtlich um 3 ½
Mrd. € auf 80 Mrd. € steigen.
Extrahaushalte des Bundes
Die Extrahaushalte des Bundes weisen im laufenden Jahr einen
Finanzierungsüberschuss in Höhe von rund 1 Mrd. € aus. Sie tätigen dabei Ausgaben von 70 ½ Mrd. €. Gegenüber dem Vorjahr
entspricht das einem Rückgang um 6 ½ %. Die Einnahmen sinken im Vergleich zu 2013 um 12 Mrd. € auf 71 ½ Mrd. €. Der
Rückgang der Einnahmen entspricht im Wesentlichen der Zuweisung an das Sondervermögen Aufbauhilfe des Vorjahres.
Die Ausgaben der Gemeinden werden sich im laufenden
Jahr auf 203 Mrd. € und damit im Vergleich zum Vorjahr um
rd. 7 ½ Mrd. € erhöhen. Mit Ausnahme der leicht sinkenden
Zinsausgaben tragen alle Teilbereiche zu einem Wachstum der
laufenden Ausgaben um 3 ½ % auf rd. 175 ½ Mrd. € bei. Die
Ausgaben der Kapitalrechnung werden sich mit einem Zuwachs
um 4 % weiterhin dynamisch entwickeln. Insbesondere die Sachinvestitionen tragen mit einem Zuwachs von 4 ½ % zu dieser Entwicklung bei. Die überdurchschnittliche Steigerung wird
weiterhin durch die Beseitigung der Flutschäden sowie den Bau
von Kindertagesstätten gefördert.
Zu den Extrahaushalten des Bundes zählen u. a. das Sondervermögen Aufbauhilfe, das ERP-Sondervermögen, der Entschädigungsfonds, das Bundeseisenbahnvermögen, der Erblastentilgungsfonds, die Versorgungsrücklage und der Versorgungsfonds
des Bundes, die Postbeamtenversorgungskasse, das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, der Investitions- und Tilgungsfonds, der Finanzmarktstabilisierungsfonds, das Sondervermögen Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere, der Energie- und Klimafonds, der Restrukturierungsfonds, die Abwicklungsanstalt der Hypo Real Estate
(FMS Wertmanagement) und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Auch die Finanzierungsanteile Deutschlands
an der Europäischen Gemeinschaft werden technisch als Extrahaushalte in den Öffentlichen Gesamthaushalt einbezogen.
3.2.3
Mittelfristiger Ausblick bis 2018
Die mittelfristige Entwicklung der öffentlichen Haushalte ist
von der Fortsetzung der Konsolidierung bei Bund und Ländern
und der günstigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geprägt.
Das Finanzierungsdefizit des Öffentlichen Gesamthaushalts
wird auf Grundlage der Projektion vom Juli 2014 weiter abgebaut, so dass bereits im nächsten Jahr ein Überschuss erwartet
wird, der sich in den Folgejahren kontinuierlich steigert. Während der Kernhaushalt des Bundes sein bestehendes Finanzierungsdefizit verringert und die Länder zunächst bei -2 Mrd. €
verharren, erwirtschaften die Gemeinden weiterhin Überschüsse.
106
Der Finanzierungssaldo in der Maastricht-Abgrenzung (Bund,
Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen jeweils inkl. ihrer Extrahaushalte in der Systematik der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen) zeigt, dass im Jahr 2014 die Ausgaben
vollständig durch Einnahmen gedeckt sind. Ein Ausgleich des
Maastricht-Saldos wird auch für 2015 erwartet. Bis zum Ende
des Finanzplanungszeitraums 2018 werden jährlich Überschüsse von rd. ½ % des BIP ausgewiesen.
Der um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte sogenannte
strukturelle Finanzierungssaldo hat im vergangenen Jahr erstmals seit der Wiedervereinigung einen Überschuss von 0,9 %
des BIP aufgewiesen. Für 2014 wird ein Überschuss von ½ %
erwartet, dieser wird dann bis zum Ende des Projektionszeitraums beibehalten. Das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von maximal 0,5 % des BIP wird somit in jedem Jahr mit deutlichem Abstand eingehalten.
Die Schuldenstandsquote in der Maastricht-Abgrenzung wird in
diesem Jahr durch die fortgeführte Reduzierung der Portfolios
in den Abwicklungsanstalten um 3 Prozentpunkte auf 75 ½ %
des BIP sinken, nachdem sie bereits 2013 um 2,5 Prozentpunkte
auf 78,4 % des BIP gesunken war. Zu dieser Entwicklung tragen
auch die sich weiter verbessernden Finanzierungssalden der öffentlichen Haushalte bei. Diese Entwicklung, aber auch die weitere Zunahme des nominalen BIP, wird in den Folgejahren zu einem stetigen Rückgang der Schuldenstandsquote führen.
Gemäß der Mittelfristprojektion werden im Finanzplanungszeitraum damit alle nationalen und europäischen finanzpolitischen
Vorgaben eingehalten.
107
Zusammenstellung 1
Bruttoinlandsprodukt und Öffentlicher Gesamthaushalt
Bruttoinlandsprodukt
Jahr
Ausgaben2
Mrd. EURO
1962
1965
19704
1971
1972
1973
1974
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997 5
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
20126
2013
20147
1
2
3
4
5
6
7
Öffentlicher Gesamthaushalt1
184,5
234,8
360,6
400,2
436,4
486,0
526,0
551,0
597,4
636,5
678,9
737,4
788,5
825,8
860,2
898,3
942,0
984,4
1037,1
1065,1
1123,3
1200,7
1306,7
1534,6
1648,4
1696,9
1782,2
1848,5
1875,0
1912,6
1959,7
2000,2
2047,5
2101,9
2132,2
2147,5
2195,7
2224,4
2313,9
2428,5
2473,8
2374,2
2495,0
2609,9
2666,4
2737,6
2834 ½
Zuwachsrate
in %
•
9,3
•
11,0
9,0
11,4
8,2
4,8
8,4
6,6
6,7
8,6
6,9
4,7
4,2
4,4
4,9
4,5
5,4
2,7
5,5
6,9
8,8
•
7,4
2,9
5,0
3,7
1,4
2,0
2,5
2,1
2,4
2,7
1,4
0,7
2,2
1,3
4,0
5,0
1,9
-4,0
5,1
4,6
2,2
2,7
3½
Mrd. EURO
54,3
69,5
100,4
115,8
128,9
143,4
162,6
183,3
191,1
201,7
221,4
240,1
260,1
276,8
286,9
291,2
298,1
308,7
321,1
332,7
343,0
358,4
418,2
496,9
546,3
573,4
596,1
614,5
608,9
570,1
580,1
596,7
598,6
603,9
617,1
619,6
614,5
633,0
645,8
654,3
684,3
722,5
723,0
777,9
780,2
786,3
787 ½
Zuwachsrate
in %
•
8,7
13,4
15,3
11,3
11,2
13,4
12,7
4,3
5,5
9,8
8,4
8,4
6,4
3,6
1,5
2,4
3,6
4,0
3,6
3,1
4,5
•
•
10,0
5,0
4,0
3,1
-0,9
•
1,8
2,9
0,3
0,9
2,2
0,4
-0,8
3,0
2,0
1,3
4,6
5,6
0,1
7,6
0,3
0,8
0
Einnahmen2
Mrd. EURO
53,5
66,3
96,2
107,8
122,1
138,6
148,6
151,6
168,0
186,0
201,2
216,4
230,9
238,1
251,1
262,9
274,3
288,6
299,5
306,6
316,5
344,5
369,9
434,1
487,1
503,0
536,7
558,6
546,6
521,9
551,2
569,8
564,6
557,3
554,4
558,2
555,2
580,4
605,3
653,6
674,0
632,5
644,3
751,9
753,1
772,6
783 ½
Zuwachsrate
in %
•
6,9
6,4
12,1
13,3
13,5
7,2
2,0
10,8
10,7
8,2
7,6
6,7
3,1
5,5
4,7
4,3
5,2
3,8
2,4
3,2
8,8
•
•
12,2
3,3
6,7
4,1
-2,2
•
5,6
3,4
-0,9
-1,3
-0,5
0,7
-0,5
4,5
4,3
8,0
3,1
-6,2
1,9
16,7
0,2
2,6
1½
Finanzierungssaldo3
Mrd. EURO
-0,8
-3,2
-4,3
-8,1
-6,8
-4,7
-13,9
-31,7
-23,2
-15,7
-20,2
-23,8
-29,2
-38,7
-35,8
-28,3
-23,8
-20,1
-21,6
-26,1
-26,5
-13,8
-48,3
-62,7
-59,2
-70,5
-59,5
-55,9
-62,3
-48,1
-28,8
-26,9
-34,0
-46,6
-63,0
-61,4
-59,3
-52,5
-40,5
-0,6
-10,4
-90,0
-78,7
-25,9
-27,0
-13,6
-4
Kern- und Extrahaushalte der Gebietskörperschaften, ohne Sozialversicherung;
Extrahaushalte des Bundes: ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds (bis 2004), ab 1971: EU-Anteile, ab 1990: Kreditabwicklungsfonds (bis 1994), Fonds Deutsche Einheit (bis 2004), ab 1991: Entschädigungsfonds, ab 1994: Bundeseisenbahnvermögen, ab 1995: Erblastentilgungsfonds, ab 1996: Steinkohlefonds (bis 2000), ab
1999: Versorgungsrücklage des Bundes, ab 2003: Fonds Aufbauhilfe (bis 2006), ab 2006: Postbeamtenversorgungskasse, ab 2007: Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, Versorgungfonds des Bundes, ab 2008: Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin, ab 2009: Investitions- und Tilgungsfonds, „Vorsorge für Schlusszahlungen für
inflationsindexierte Bundeswertpapiere“, ab 2011: Energie- und Klimafonds, Restrukturierungsfonds, FMS-Wertmanagement, BImA, ab 2013: Aufbauhilfe.
Nach der Abgrenzung der Finanzstatistik: Ohne Schuldenaufnahmen/-tilgungen und ohne Rücklagenbewegungen.
Saldo der bereinigten Ausgaben und Einnahmen zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos haushaltstechnischer Verrechnungen.
Bruttoinlandsprodukt ab 1970 berechnet nach ESVG 1995.
Ab 1997 ohne Krankenhäuser der Länder und Gemeinden, Zuwachsraten deshalb nicht aussagekräftig.
Bis einschließlich 2011 Ergebnisse der Rechnungsstatistik, ab 2012 Ergebnisse der Kassenstatistik.
Schätzung.
108
Zusammenstellung 2
Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte (Öffentlicher Gesamthaushalt) 2009 bis 2014
Kern- und Extrahaushalte der Gebietskörperschaften, ohne Sozialversicherung
20091
20101
Positionen
20111
20122
20132
20143
- in Mrd. € -
2010
- Veränderung gegenüber Vorjahr in % -
777,9
780,2
786,3 787 ½
0,1
7,6
0,3
0,8
0
1. Ausgaben der laufenden Rechnung
511,8
522,8
570,2
577,0
594,5 599
2,2
9,1
1,2
3,0
1
186,9
190,5
212,1
218,2
224,5 231
1,9
11,3
2,9
2,9
3
85,1
88,3
109,0
111,8
114,1 117
3,8
23,4
2,6
2,1
2½
-7,3
34,3
-12,0
-3,5
4,9
-7,9
4,2
6,3
1½
1.1
Personalausgaben
1.2
Laufender Sachaufwand
1.3
Zinsausgaben
62,1
57,6
77,4
68,1
1.4
Laufende Zuschüsse
177,7
186,3
171,7
178,9
2. Ausgaben der Kapitalrechnung
65,7
58 ½
190,1 193
5
-11
100,7
76,6
89,5
87,7
86,6
85
-24,0
16,8
-2,0
-1,3
-1 ½
2.1
Sachinvestitionen
38,8
39,8
43,5
41,7
42,0
43
2,7
9,2
-4,2
0,8
2½
2.2
Vermögensübertragungen,
Darlehen und Beteiligungen
an andere Bereiche
61,9
36,7
45,9
46,0
44,6
42
-40,7
25,1
0,1
-3,1
-5 ½
-
-
-
-
-
4. Zahlungen an andere Verwaltungen4
109,9
123,6
118,3
115,5
105,2 105
Einnahmen
632,5
644,3
751,9
753,1
1. Einnahmen der laufenden
Rechnung
610,2
620,7
705,0
1.1. Steuern
-1 ½
•
•
•
12,4
-4,3
-2,3
-9,0
-½
772,6 783 ½
1,9
16,7
0,2
2,6
1½
723,4
746,3 762
1,7
13,6
2,6
3,2
2
•
•
524,0
531,1
573,2
600,2
619,7 639 ½
1,4
7,9
4,7
3,3
3
1.2. Sonstige laufende Einnahmen
86,2
89,6
131,8
123,2
126,5 122 ½
4,0
47,1
-6,6
2,7
-3 ½
2. Einnahmen der Kapitalrechnung
16,5
17,2
41,2
24,9
25,4
20 ½
4,8
139,2
-39,7
2,0
-19 ½
5,9
6,4
5,7
4,9
0,9
1
8,0
-11,1
-14,6
-81,4
-90,0
-78,7
-25,9
-27,0
-13,6
-4
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen -
4
2014
723,0
Finanzierungssaldo5
3
2013
722,5
3. Zahlungen von anderen
Verwaltungen
2
2012
Ausgaben
3. Globale und sonstige
1
2011
Rechnungsergebnisse.
Bund, Extrahaushalte des Bundes = Rechnungsergebnisse; Länder und Gemeinden = Kassenergebnisse.
Schätzung; Stand Juli 2014 (Arbeitskreis Stabilitätsrat).
Verrechnungsverkehr und Zahlungen an Sozialversicherungen.
Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel.
109
•
•
•
•
27
•
Zusammenstellung 3
Ausgaben und Einnahmen des Bundes 2009 bis 2014
Kernhaushalt
20091
20101
Positionen
20111
20121
20131
20142
- in Mrd. € -
2010
2014
- Veränderung gegenüber Vorjahr in % -
303,7
296,2
306,8
307,8
296 ½
3,9
-2,4
3,6
0,3
-3 ½
1. Ausgaben der laufenden Rechnung
264,7
277,2
270,2
270,0
273,8
268
4,7
-2,5
-0,1
1,4
-2
1
1.1
Personalausgaben
27,8
28,0
27,6
27,8
28,2
28 ½
0,9
-1,4
0,6
1,6
1.2
Laufender Sachaufwand
21,4
21,5
21,9
23,7
23,2
24
0,5
2,1
8,0
-2,3
4½
1.3
Zinsausgaben
36,9
32,6
31,8
29,2
29,9
27
-11,6
-2,4
-8,3
2,5
-9 ½
1.4
Laufende Zuschüsse
51,5
53,1
49,9
50,5
52,9
55
3,2
-6,1
1,2
4,7
4
1.5
Laufende Zuweisungen an
Verwaltungen
127,2
142,0
138,9
138,8
139,6
133 ½
11,6
-2,2
-0,1
0,6
-4 ½
2. Ausgaben der Kapitalrechnung
27,5
26,5
26,1
36,8
34,0
30 ½
-3,8
-1,6
41,2
-7,5
-10 ½
8,5
7,7
7,2
7,8
7,9
8
-9,9
-6,3
8,1
1,7
-1
13,2
13,6
13,4
23,1
21,2
18
3,3
-1,2
71,5
-8,0
-16
5,9
5,2
5,5
6,0
4,9
5
-11,0
4,7
9,9
-17,8
-
-
-
-
-
-2
Einnahmen
257,7
259,3
278,5
284,0
285,5
290
0,6
7,4
2,0
0,5
1½
1. Einnahmen der laufenden Rechnung
252,7
253,7
272,1
278,1
279,0
287
0,4
7,3
2,2
0,3
3
1.1.
Steuern
227,8
226,2
248,1
256,1
259,8
268
-0,7
9,7
3,2
1,5
3
1.2.
Sonstige laufende Einnahmen
24,9
27,5
24,1
22,0
19,2
19
10,6
-12,6
-8,5
-12,9
-2
5,0
5,6
6,4
5,9
6,5
3
11,2
14,5
-8,3
10,5
-34,5
-44,3
-17,7
-22,8
-22,3
-6 ½
•
•
•
•
2.1
Sachinvestitionen
2.2
Vermögensübertragungen,
Darlehen und Beteiligungen
an andere Bereiche
Vermögensübertragungen und
Darlehen an Verwaltungen
2. Einnahmen der Kapitalrechnung
Finanzierungssaldo3
•
•
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen -
3
2013
292,3
3. Globale Minderausgaben
2
2012
Ausgaben
2.3
1
2011
Rechnungsergebnisse.
Schätzung; Stand Juli 2014 (Arbeitskreis Stabilitätsrat).
Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel.
110
•
•
-2 ½
•
-57 ½
•
Zusammenstellung 4
Ausgaben und Einnahmen der Länder 2009 bis 2014
Kernhaushalte
20091
20101
Positionen
20111
20122
20132
20143
- in Mrd. € -
2010
- Veränderung gegenüber Vorjahr in % -
295,9
299,3
308,7
317 ½
0,1
3,0
1,1
3,2
3
1. Ausgaben der laufenden Rechnung
247,6
251,4
259,8
267,5
276,8
284 ½
1,5
3,4
3,0
3,5
3
1.1
Personalausgaben
100,2
103,0
105,6
107,3
110,5
114 ½
2,7
2,6
1,6
3,0
3½
1.2
Laufender Sachaufwand
24,9
25,7
26,3
26,7
27,8
28 ½
3,2
2,0
1,8
3,9
2
-7
1.3
Zinsausgaben
20,1
19,8
19,5
18,7
17,6
16 ½
-1,5
-1,5
-4,1
-6,0
1.4
Laufende Zuschüsse
43,1
44,8
45,5
48,0
48,5
49 ½
3,8
1,5
5,7
1,0
2½
1.5
Laufende Zuweisungen an
Verwaltungen
59,2
58,1
63,0
66,7
72,5
76
-1,8
8,4
5,9
8,7
4½
2. Ausgaben der Kapitalrechnung
39,5
35,9
36,1
31,8
31,9
33
-9,1
0,6
-11,9
0,2
3½
7,3
7,6
7,6
6,6
6,4
3,6
-0,2
-13,2
-2,3
2½
-32,1
1,5
-1,6
-4,5
8½
2.1
Sachinvestitionen
2.2
Vermögensübertragungen,
Darlehen und Beteiligungen
an andere Bereiche
19,9
13,5
13,7
13,5
12,9
14
Vermögensübertragungen und
Darlehen an Verwaltungen
12,3
14,8
14,9
11,8
12,6
12 ½
20,6
0,1
-20,9
7,1
-1
260,1
266,8
286,5
293,5
306,8
315 ½
2,6
7,4
2,5
4,5
3
6½
1. Einnahmen der laufenden Rechnung
246,2
250,1
267,7
279,9
293,2
301 ½
1,6
7,0
4,6
4,8
3
1.1.
Steuern
188,4
188,4
202,3
215,0
224,3
232 ½
0,0
7,4
6,2
4,3
3½
1.2.
Sonstige laufende Einnahmen
57,8
61,7
65,3
64,9
68,9
69
6,7
5,9
-0,6
6,2
½
13,9
16,7
18,8
13,6
13,5
14
19,8
12,9
-27,5
-0,7
3½
-27,0
-20,6
-9,6
-5,7
-1,9
-2
•
•
Finanzierungssaldo4
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen -
4
2014
287,3
2. Einnahmen der Kapitalrechnung
3
2013
287,1
Einnahmen
2
2012
Ausgaben
2.3
1
2011
Rechnungsergebnisse.
Kassenergebnisse.
Schätzung; Stand Juli 2014 (Arbeitskreis Stabilitätsrat).
Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel.
111
•
•
•
Zusammenstellung 5
Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände 2009 bis 2014
Kernhaushalte
20091
20101
Positionen
20111
20122
20132
20143
- in Mrd. € -
2010
3
4
2013
2014
- Veränderung gegenüber Vorjahr in % -
178,3
182,3
184,9
187,0
195,6
203
2,2
1,4
1,1
4,7
4
1. Ausgaben der laufenden Rechnung
148,7
153,7
157,3
161,6
169,0
175 ½
3,3
2,4
2,7
4,6
3½
1.1
Personalausgaben
44,4
45,1
46,4
48,1
50,1
52
1,5
2,9
3,5
4,2
4
1.2
Laufender Sachaufwand
36,7
38,6
39,1
39,3
41,0
42 ½
5,1
1,3
0,5
4,4
4
1.3
Zinsausgaben
1.4
Laufende Zuschüsse
4,5
4,3
4,2
4,0
3,8
3½
-4,0
-2,1
-5,1
-6,0
56,0
58,3
60,3
62,0
66,1
68 ½
4,0
3,6
2,9
6,6
1.5
Laufende Zuweisungen an
Verwaltungen
7,1
7,4
7,2
8,2
8,0
8½
5,0
-2,5
13,3
-1,9
2. Ausgaben der Kapitalrechnung
29,6
28,6
27,6
25,4
26,6
27 ½
-3,3
-3,5
-8,1
5,0
4
2.1
Sachinvestitionen
21,9
23,2
22,1
19,7
20,8
21 ½
5,8
-4,8
-10,9
5,7
4½
2.2
Vermögensübertragungen,
Darlehen und Beteiligungen
an andere Bereiche
6,7
4,7
4,8
4,9
5,1
-30,6
3,3
1,5
3,6
3
Vermögensübertragungen und
Darlehen an Verwaltungen
1,0
0,8
0,7
0,8
0,8
½
-20,5
-8,2
15,3
-4,4
Einnahmen
170,8
175,4
183,9
188,8
197,3
205 ½
2,7
4,9
2,6
4,5
1. Einnahmen der laufenden Rechnung
5
-½
4
2½
-3 ½
4
155,1
157,5
166,5
174,0
182,5
190
1,6
5,7
4,5
4,9
4
1.1.
Steuern
62,2
63,8
69,7
74,3
76,7
80
2,6
9,2
6,6
3,2
4
1.2.
Sonstige laufende Einnahmen
92,9
93,7
96,9
99,7
105,8
110
0,8
3,4
2,9
6,1
4
2. Einnahmen der Kapitalrechnung
15,7
17,9
17,4
14,8
14,8
15 ½
13,8
-3,0
-15,0
0,4
5
Finanzierungssaldo4
-7,5
-6,9
-1,0
1,8
1,7
2½
•
•
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 2
2012
Ausgaben
2.3
1
2011
Rechnungsergebnisse.
Kassenergebnisse.
Schätzung; Stand Juli 2014 (Arbeitskreis Stabilitätsrat).
Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel.
112
•
•
•
3.3
Die Vermögensrechnung des Bundes
● Das Bergmannssiedlungsvermögen wird durch die Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlerevier
GmbH, Köln (WBG) verwaltet. Der Bund ist kein Gesellschafter. Das Bergmannssiedlungsvermögen wird in der Bilanz der WBG mit 1,237 Mio. € ausgewiesen. Zwischen
dem Bund und den Gesellschaftern ist sowohl die Stellung
des Bundes als Treugeber als auch der tatsächliche heutige
Wert des Bergmannssiedlungsvermögens strittig.
Die maßgebenden Bestimmungen zur Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden des Bundes finden sich
in den seit dem 01.01.2013 anzuwendenden Verwaltungsvorschriften zu §§ 73, 75, 76, 80 und 86 BHO (VV-ReVuS), die
mit Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
17.12.2012 bekannt gegeben wurden.
Die Vermögensrechnung des Bundes bezieht sich gemäß den
Bestimmungen der VV-ReVuS auf das Vermögen und die Schulden der Gebietskörperschaft „Bundesrepublik Deutschland“.
Aus dem Sachzusammenhang mit der Haushaltsrechnung ergibt
sich, dass darunter alle Behörden zu subsumieren sind, für die
Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushaltsplan veranschlagt
sind. Diese so genannte Kernverwaltung des Bundes umfasst die
Verfassungsorgane des Bundes, das Bundeskanzleramt und die
Bundesministerien, die sonstigen obersten Bundesbehörden und
die gesamte nachgeordnete Bundesverwaltung. Die Vermögensrechnung erstreckt sich im Weiteren auf die Bundesbetriebe und
die Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes als rechtlich
unselbständige abgesonderte Teile der Bundesverwaltung bzw.
des Bundesvermögens. Nicht erfasst sind das Vermögen und die
Schulden der rechtlich selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des Bundes. Nach den
Regelungen in ihren Errichtungsgesetzen bzw. nach § 109 BHO
haben diese bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts eigenständig Rechnung zu legen.
● Gemäß § 6a Gesetz über die Errichtung eines Fonds Deutsche Einheit wurden ab 01.01.2005 die Verbindlichkeiten
des Fonds Deutsche Einheit in die Bundesschulden eingegliedert. Sie sind damit bereits berücksichtigt.
● Die Zins- und Tilgungsverpflichtungen des Erblastentilgungsfonds sind gemäß § 1 Absatz 1 Schuldenmitübernahmegesetz vom 21.06.1999 (BGBl. I S. 1384) vom Bund als
Mitschuldner übernommen worden. Insofern sind sie ebenfalls in den Schulden des Bundes berücksichtigt.
● Der Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz, das Sondervermögen Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere, das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau sowie das Sondervermögen Aufbauhilfe
sind Sondervermögen, die ausschließlich Haushaltsmittel in
Form von Auszahlungsermächtigungen verwalten. Sie verfügen weder über Vermögen noch über Schulden.
Bei der Bewertung der Verschuldungshöhe ist zu berücksichtigen, dass den Schulden gegenwärtig nur das Vermögen der unmittelbaren Bundesverwaltung (Kernverwaltung) gegenübersteht und dies auch nur teilweise. Wesentliche Vermögenspositionen wie das gesamte Immobilienvermögen einschließlich der
Bundesfernstraßen und der Bundeswasserstraßen sowie das bewegliche Vermögen sind zurzeit noch nicht erfasst. Auch ist zu
beachten, dass rechtsfähige Einrichtungen vor ihrer Gründung
zu den Schulden des Bundes beigetragen haben können bzw.
durch laufende, kreditfinanzierte Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt zur jährlichen Erhöhung der Schulden des Bundes
beitragen. Dieser Schuldenanteil wurde/wird bei Gründung oder
im späteren Verlauf nicht an diese Einrichtung übertragen (Regelfall) und bildet damit auf Dauer einen Teil der ausgewiesenen
Bundesschulden.
Zum 31.12.2013 wird das Vermögen des Bundes unter Einbeziehung der Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes mit
231,1 Mrd. € ausgewiesen. Die Schulden belaufen sich auf
1.730,8 Mrd. €. Es ergibt sich damit ein negativer Vermögens-/
Schuldensaldo in Höhe von 1.499,7 Mrd. €, der sich gegenüber
dem Jahresanfang um 17,2 Mrd. € erhöht hat.
Die nachfolgende Übersicht stellt den in der Vermögensrechnung nachgewiesenen Vermögensbeständen die Schulden des
Bundes gegenüber. Die mit * gekennzeichneten Positionen werden gegenwärtig wertmäßig nicht in der Vermögensrechnung
nachgewiesen. Bei der Ermittlung des Vermögens-/Schuldensaldos wurden folgende Sondervermögen des Bundes nicht in
die Vermögensrechnung des Bundes einbezogen:
01.01.2013
- in Mio. € -
Vermögen
I.
31.12.2013
Immaterielles Vermögen
II. Sachvermögen
III. Finanzvermögen
1. Bundesbetriebe und behördeneigene Kantinen
0,0*
00,*
0,0*
0,0*
93.828,9
111.669,1
34,2
29,4
2. Kapitalbeteiligungen
55.680,9
71.519,6
3. Vermögen der Sonder- und Treuhandvermögen
38.113,2
40.119,5
0,6
0,6
*
0,0
0,0*
V. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
39.547,4
35.370,6
VI. Wertpapiere
56.121,3
58.918,6
VII. Flüssige Mittel
27.364,6
25.097,4
216.862,2
231.055,7
580,9
575,8
4. Genossenschaftsanteile
IV. Vorräte
Gesamt
nachrichtlich: Bedingte Forderungen des Bundes
113
01.01.2013
Schulden
I.
31.12.2013
- in Mio. € -
Kreditmarktverbindlichkeiten
1.114.771,3
1.134.461,9
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0,0
0,0
III. Verbindlichkeiten gegenüber Kapitalbeteiligungen
37.741,1
IV. Sonstige Verbindlichkeiten
V. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Sonstige Rückstellungen
VI. Schulden der Sonder- und Treuhandvermögen
Gesamt
Vermögens-/Schuldensaldo
*
*
28.606,4
2.844,4
2.565,4
479.586,0
500.583,2
465.420,0
487.110,0
14.166,0
13.473,2
64.386,6
64.549,4
1.699.329,4
1.730.766,2
-1.482.467,2
-1.499.710,6
Die Zahlen sind im Interesse der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch können sich bei der Summenbildung Differenzen ergeben. Die mit * gekennzeichneten Positionen
werden gegenwärtig wertmäßig nicht in der Vermögensrechnung nachgewiesen.
Monate), die anderen 48 % mit mittelfristigen Bundesobligationen (5 Jahre) oder 10- und 30-jährigen Bundesanleihen gedeckt, und zwar zu jahresdurchschnittlich praktisch unveränderten Emissionsrenditen. Damit trug die Kreditaufnahme dem
Umstand Rechnung, dass am Markt keine klare Richtung bei
der Renditeentwicklung erkennbar war und es wurde die Chance gewahrt von Marktzinsveränderungen der kommenden Jahre kostensparend zu gewinnen. Netto nahm der Bund den Kapitalmarkt insgesamt mit 18 Mrd. Euro in Anspruch (Vorjahr
19,9 Mrd. €). Anders als für den Bund ergaben sich für private Emittenten ebenso wie andere öffentliche Emittenten des Euroraumes deutliche Verbesserungen ihres Kostenumfeldes. Dies
spiegelte sich in dem abnehmenden Kostenvorteil wider, den der
Bund im Vergleich zum europäischen Kapitalmarktdurchschnitt
bei seinen Emissionen realisieren konnte. In diesem Vergleich
betrug der Emissionsvorteil für nominalverzinsliche Emissionen
des Bundes im Jahr 2013 noch 0,29 Prozentpunkte, nach 0,65
Prozentpunkten im Vorjahr.
Gegenüber der Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr 2012
wurden die Forderungen und die Verbindlichkeiten des Bundes
weiter vervollständigt. Des Weiteren wurden Kapitalbeteiligungen des Bundes an internationalen Einrichtungen, die treuhänderisch durch Dritte verwaltet werden, in die Vermögensrechnung aufgenommen.
Auf Grund der Einbeziehung weiterer Vermögenswerte und
Schulden und des Vorliegens testierter Jahresabschlüsse für die
Kapitalbeteiligungen sowie für die Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes ergaben sich Abweichungen zwischen den
in der Vermögensrechnung 2012 ausgewiesenen Endbeständen
und den in der Vermögensrechnung 2013 ausgewiesenen Anfangsbeständen.
3.4
Kreditmanagement des Bundes
3.4.1
Entwicklung der Verschuldung
Die Absatzsituation bei den Bundeswertpapierauktionen entwickelte sich erfreulich. Die Bietungen in den monatlich mehrfach
durchgeführten Auktionen lagen im Jahresdurchschnitt um das
1,76-fache höher als die zum Verkauf ausgeschriebenen Wertpapiernominale. Selbst die nach wie vor sehr niedrigen Kupons
der Neuemissionen konnten die Investoren nicht abschrecken,
auch im Jahr 2013 Bundeswertpapiere kräftig nachzufragen.
Das in der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftete reale
Bruttoinlandsprodukt wuchs im Jahr 2013 um 0,4 % nach 0,7 %
im Jahr 2012. Die wirtschaftlich stabile Entwicklung Deutschlands und die Stabilisierung in der Eurozone wurden wesentlich
unterstützt von einer sich zunehmend aufhellenden Stimmungslage an den europäischen Kapitalmärkten, die ihrerseits flankiert
wurde von anhaltenden Reformbemühungen der einzelnen Eurozonen-Mitglieder und einer sehr expansiven Geldpolitik. Eine
Begleiterscheinung dieser Konstellation wirtschafts- und geldpolitischer Rahmenbedingungen war das weiter rückläufige Finanzierungsvolumen am deutschen Markt für festverzinsliche
Wertpapiere. Insgesamt - einschließlich der Aktivitäten ausländischer Emittenten - ergab sich für das Jahr 2013 am deutschen
Markt ein Nettoabbau festverzinslicher Wertpapierbestände. Für
die privaten inländischen Emittenten überwogen die Tilgungen
die Neuemissionen, nur öffentliche Emittenten - darunter der
Bund - und ausländische Emittenten platzierten positive Nettobeträge. Auf der Erwerberseite stießen alle Erwerbergruppen inländische Banken und Nichtbanken sowie ausländische Käufer - Wertpapiere inländischer Emittenten ab, mit Ausnahmen im
ersten (Nettoerwerb inländischer Rentenwerte durch Ausländer)
und im zweiten (Nettoerwerb inländischer Rentenwerte durch
inländische Nichtbanken) Jahresquartal.
Im Verlauf des Jahres 2013 haben sich auch die Abstände zwischen der Verzinsung von Bundeswertpapieren und anderen
Staatsanleihen der Eurozone weiter verringert; die Stabilisierung des Investoreninteresses an Staatsanleihen aller Eurozonenländer führte sogar zu einer gewissen „Entkoppelung“ der
Staatsanleihekonditionen der Eurozone von den in den U.S.A.
und in Großbritannien zu zahlenden Raten, die sich seit Jahresbeginn 2013 einigermaßen deutlich von den deutschen Renditen abzusetzen begannen. Wegen des internationalen Zins- und
Wechselkursverbundes ist eine Unabhängigkeit der Renditebewegungen aber nicht möglich. Dementsprechend drückten sich
die Wechselkurs- und Renditeerwartungen der Marktteilnehmer
bereits 2013 zum einen in einem an den Devisenmärkten leicht
anziehenden Euro-Wechselkurs aus, der von rd. 1,33 USD pro €
zu Jahresbeginn um rd. 4 % auf rd. 1,38 USD pro € anstieg.
Zum anderen zogen deutsche und internationale Investoren Kapital aus Deutschland ab. Laut Zahlungsbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank betrug der Kapitalabfluss aus Deutschland
insgesamt rd. 251 Mrd. € und legte damit im Vorjahresvergleich
nochmals leicht zu. Für das Marktumfeld der Bundeswertpapiere bedeutender war, dass ausländische Investoren im Jahr 2013
erstmals seit 2009 wieder festverzinsliche Anlagen in Deutschland abbauten. Öffentliche Anleihen allerdings wurden von Ausländern weiterhin gekauft.
Für die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes durch den Bund
hatten die oben beschriebenen Verschiebungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld praktisch keine Auswirkungen. Sowohl die
Emissionsstruktur als auch das absolute Kostenniveau verblieben fast exakt auf ihrem Vorjahresniveau. Etwa 52 % des Bruttokreditbedarfs wurden mit Bundeschatzanweisungen (2 Jahre)
und Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes (6 und 12
114
3.4.1.1
Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen
ditaufnahmen bei gleichzeitiger Anschlussfinanzierung zu wesentlich geringeren Zinskupons.
Bund und Sondervermögen nahmen im Jahr 2013 Kredite von
zusammen 254,8 Mrd. € auf. Die aufgenommenen Mittel wurden zur Anschlussfinanzierung von Tilgungen und zur Finanzierung des Bundeshaushalts in Höhe von 238,6 Mrd. €, des „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ in Höhe von 9,9 Mrd. € und des
„Investitions- und Tilgungsfonds“ in Höhe von 6,2 Mrd. € eingesetzt. Die nachfolgende Zusammenstellung 1 stellt den Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen in 2013
dar.
Die folgende Zusammenstellung zeigt unter I. die Zinsausgaben
nach Arten wie die Kuponzinsen der Instrumente der Kreditaufnahme (darunter auch für Zinsderivate), die Kassenkreditzinsen,
die saldierten Agien- und Disagien, die Zuführungen nach dem
Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz (SchlussFinG) und die Zinseinnahmen des Eigenbestands und unter II. die anteiligen Zinsausgaben des Bundes und seiner Sondervermögen.
Zusammenstellung 2: Zinsausgaben des Bundes und seiner
Sondervermögen im Jahr 2013 (ohne Verwaltungsausgaben)
Zusammenstellung 1: Bruttokreditbedarf des Bundes und
seiner Sondervermögen im Jahr 2013
in Mio. €
Insgesamt Bund und Sondervermögen
236.707
in Mio. €
Anteil
(in %)
Insgesamt Bund und Sondervermögen
229.906
97,1
-
-
inflationsindexierte Obligationen
des Bundes
11.000
4,6
30-jährige Bundesanleihen
-
-
10-jährige Bundesanleihen
46.000
19,4
-
-
Bundesobligationen
32.684
13,8
Bundesschatzanweisungen
67.000
28,3
Unverzinsliche Schatzanweisungen
des Bundes
73.222
30,9
Privatkundengeschäft
3.178
1,3
Bundesschatzbriefe
2.330
1,0
Finanzierungsschätze
200
0,1
Bundesobligationen
316
0,1
Tagesanleihe des Bundes
332
0,1
Schuldscheindarlehen
30
0,0
sonstige Schulden
-1
0,0
3.594
1,5
sonstige unterjährige Kreditaufnahme
31.211
97,2
inflationsindexierte Anleihen des
Bundes
411
1,3
inflationsindexierte Obligationen
des Bundes
149
0,5
30-jährige Bundesanleihen
8.214
25,6
10-jährige Bundesanleihen
16.822
52,4
359
1,1
-
-
4.480
14,0
767
2,4
9
0,0
285
0,9
249
0,8
Zinsderivate
Bund-Länder-Anleihe
Bundesobligationen
Bundesschatzanweisungen
Unverzinsliche Schatzanweisungen
des Bundes
Kuponzinsen des Privatkundengeschäfts
Bundesschatzbriefe
Finanzierungsschätze
Bundesobligationen
Tagesanleihe des Bundes
Zinsen der Schuldscheindarlehen
Zinsen für Kassenverstärkungskredite
II. darunter nach Verwendung
1. Bundeshaushalt
100,0
Kuponzinsen der Einmalemissionen
inflationsindexierte Anleihen des
Bundes
Bund-Länder-Anleihe
32.116
I. darunter nach Arten der Zinsausgaben
100,0
I. darunter nach Instrumenten
Einmalemissionen
Saldierte Agien (-)/Disagien (+)
224.400
94,8
2. Finanzmarktstabilisierungsfonds
6.074
2,6
3. Investitions- und Tilgungsfonds
6.233
2,6
Anteil
(in %)
Zuführung zum Sondervermögen
SchlussFinG
Zinsen für sonstige Schulden
auf Euro lautende Zinsausgaben
3.4.1.2 Zinsen und Tilgungen des Bundes und seiner Sondervermögen
für Ausgleichsforderungen
abzüglich
Zinseinnahmen aus Eigenbestand
Im Jahr 2013 betrugen die Zinsausgaben von Bund und Sondervermögen 32,1 Mrd. €. Das waren rund 1 Mrd. € mehr an Zinsausgaben als im Vorjahr, die sich vor allem infolge von Mehrausgaben über 4,1 Mrd. € und Minderausgaben über 3,1 Mrd. €
erklären. Die Mehrausgaben basieren im Wesentlichen auf zwei
Ursachen, einerseits dem Umschlagen der Einnahmen bei den
Zinsswaps in Ausgaben (2,2 Mrd. €) und dem Wegfall von Einnahmen aus den saldierten Agien und Disagien (1,9 Mrd. €),
weil die Volatilität der Marktzinsen zwischen den einzelnen
Erstbegebungen und nachfolgenden Aufstockungen durch die
anhaltende Niedrigzinsphase deutlich abgenommen hatte. Die
saldierten Minderausgaben ergaben sich aus den gegenüber
2012 weiter abnehmenden Kuponzahlungen des Gesamtportfolios, bedingt durch das Auslaufen früher höherverzinslicher Kre-
2
0,0
34
0,1
0
0,0
537
1,7
4
0,0
-3
0,0
1.386
4,3
42
0,1
0
0,0
42
0,1
1346
4,2
II. darunter nach Bund und
Sondervermögen
1. Bundeshaushalt
31.302
97,5
2. Finanzmarktstabilisierungsfonds
386
1,2
3. Investitions- und Tilgungsfonds
428
1,3
Die Tilgungsleistungen des Bundes und seiner Sondervermögen
beliefen sich auf 236,7 Mrd. €. Die Tabelle 3 zeigt die Verteilung der geleisteten Zahlungen sowohl auf die einzelnen Instrumente als auch auf Bund und Sondervermögen.
115
Zusammenstellung 3: Tilgungen des Bundes und seiner Sondervermögen im Jahr 2013
in Mio. €
Insgesamt Bund und Sondervermögen
Die 2013 tatsächlich eingetretene Veränderung des Schuldenstandes in Höhe von 14,2 Mrd. €, die haushalterische Umbuchung aus den Kreditaufnahmen der Jahre 2012 und 2013 in
Höhe von saldiert 7,9 Mrd. € sowie sonstige zur Schuldentilgung eingesetzten Mittel über 0,1 Mio. € bilden zusammen
die Nettokreditaufnahme des Bundeshaushaltes von insgesamt
22,1 Mrd. €. Der negative Finanzierungsaldo des Bundeshaushaltes von insgesamt 22,3 Mrd. € war nochmals um 0,3 Mrd. €
höher. Dieser Betrag war durch Münzeinnahmen gedeckt. Im
Einzelnen ergaben sich für die Jahre 2009 bis 2013 folgende
Beträge:
Anteil
(in %)
236.707
100,0
229.906
97,1
-
-
11.000
-4,6
I. darunter nach Instrumenten
Einmalemissionen
inflationsindexierte Anleihen des
Bundes
inflationsindexierte Obligationen des
Bundes
Zusammenstellung 5: Nettokreditaufnahme, Veränderung
des Schuldenstandes des Bundes ohne Sondervermögen in
den Jahren 2009 bis 2013 in Mrd. €
30-jährigen Bundesanleihen
-
-
10-jährigen Bundesanleihen
46.000
19,4
-
-
Bundesobligationen
32.684
13,8
Bundeschatzanweisungen
67.000
28,3
Unverzinsliche Schatzanweisungen des
Bundes
negativer Finanzierungssaldo des Bundeshaushaltes
Münzeinnahmen
Bund-Länder-Anleihen
Jahr
Berichtsperiode
2009
34,5
2010
44,3
2011
17,7
2012
22,8
2013
22,3
73.222
30,9
0,3
0,3
0,3
0,3
0,3
Privatkundengeschäft
3.178
1,3
Nettokreditaufnahme
34,1
44,0
17,3
22,5
22,1
Bundesschatzbriefe
2.330
1,0
Finanzierungsschätze
200
0,1
haushalterische
Umbuchungen
-6,4
-5,0
3,1
5,7
7,9
Bundesobligationen
316
0,1
Tagesanleihe des Bundes
332
0,1
30
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
40,6
49,0
14,3
16,7
14,2
Schuldscheindarlehen
sonstige Schulden
-1
0,0
3.594
1,5
224.400
94,8
2. Finanzmarktstabilisierungsfonds
6.074
2,6
3. Investitions- und Tilgungsfonds
6.233
2,6
sonstige unterjährige Kreditaufnahme
sonstige Einnahmen
zur Schuldentilgung
(u.a. Länderbeiträge,
Spenden, Restanten)
Schuldenstandsveränderung ggü.
Vorjahr
II. darunter nach Verwendungen
1. Bundeshaushalt
3.4.1.3
Zusammenstellung 4: Veränderung des Schuldenstandes des
Bundes und seiner Sondervermögen in den Jahren 2009 bis
2013 in Mrd. €
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
76,4
47,5
10,4
19,9
18,1
1. Bundeshaushalt
40,6
49,0
14,3
16,7
14,2
2. Finanzmarktstabilisierungsfonds
28,3
-8,0
-11,2
3,2
3,9
3. Investitions- und Tilgungsfonds
7,5
6,5
7,4
-0,1
0,0
239,2
257,9
232,6
224,4
288,2
272,1
249,3
238,6
Gesamtverschuldung von Bund und Sondervermögen nach Geschäftsarten
Die Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen belief sich zum Jahresende 2013 auf 1.113,6 Mrd. €. Davon
entfielen auf den Bundeshaushalt 1.067,9 Mrd. €, 24,4 Mrd. €
auf das Sondervermögen Finanzmarktstabilisierungsfonds und
21,3 Mrd. € auf den Investitions- und Tilgungsfonds.
2013 erhöhte sich der Schuldenstand des Bundes und seiner
Sondervermögen um 18,1 Mrd. €. Davon entfielen auf den Bundeshaushalt (Bund) 14,2 Mrd. € und auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) 3,9 Mrd. €. Der Schuldenstand des Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) ging um 24 Mio. € zurück.
Im Einzelnen ergaben sich für die Jahre 2009 bis 2013 folgende
Beträge:
Berichtsperiode
228,5
269,0
3.4.1.4
Neuverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen am Kapitalmarkt
Insgesamt Bund und
Sondervermögen
Tilgungen
Bruttokreditbedarf
darunter nach Verwendung
116
Zusammenstellung 6: Gesamtverschuldung des Bundes und
seiner Sondervermögen zum 31.12.2013 in Mio. €
Jahr
Jahr
Berichtsperiode
Insgesamt
Bund und
Sondervermögen
2009
2010
1.017.727
2011
2012
2009
2010
2011
2012
2013
Eigenbestand
-41.869
-44.244
-46.364
-41.269
-46.698
II. darunter
nach Verwendung
2013
1.065.252 1.075.664 1.095.533
Berichtsperiode
1. Bundeshaushalt
1.113.586
973.694
1.022.709 1.036.970 1.053.713 1.067.873
I. darunter
nach Instrumenten
2. Finanzmarktstabilisierungsfonds
36.540
28.552
17.304
20.514
24.382
Einmalemissionen
1.025.975
inflationsindexierte
Anleihen des
Bundes
3. Investitionsund Tilgungsfonds
7.493
13.991
21.389
21.306
21.330
18.000
27.000
30.000
37.000
43.000
inflationsindexierte Obligationen des
Bundes
1.077.789 1.091.771 1.107.877 1.135.351
9.000
11.000
16.000
18.000
11.000
30-jährige
Bundesanleihen
145.000
155.000
163.000
174.000
182.000
10-jährige
Bundesanleihen
458.750
478.250
485.000
489.000
497.000
USD-Anleihen (EUROGegenwert)
6.704
2.736
2.736
-
-
-
-
-
-
405
168.978
186.993
201.205
219.654
237.971
Bund-LänderAnleihe
Bundesobligationen
Bundesschatzzuweisungen
116.000
131.000
136.000
121.000
114.000
Unverzinsliche Schatzanweisungen
des Bundes
103.542
85.810
57.830
49.223
49.975
Privatkundengeschäft
14.854
13.285
12.624
10.117
6.943
Bundesschatzbriefe
9.470
8.704
8.208
6.818
4.488
Finanzierungsschätze
867
599
467
229
29
Bundesobligationen
2.022
2.007
1.795
1.346
1.029
Tagesanleihe
des Bundes
2.494
1.975
2.154
1.725
1.397
Schuldscheindarlehen
12.807
12.445
12.061
12.022
12.222
Inhaberschuldverschreibungen des
Entschädigungsfonds
-
-
-
-
-
sonstige Schulden
4.568
4.497
4.457
4.469
4.470
sonstige unterjährige Kreditaufnahme
1.392
1.480
1.115
2.317
1.298
Das als „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ (FMS) bezeichnete Sondervermögen wurde durch das „Gesetz zur Errichtung
eines Finanzmarktstabilisierungsfonds“ (Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz - FMStFG) vom 17. Oktober 2008, zuletzt geändert durch Artikel 6 Absatz 7 des CRD IV- Umsetzungsgesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395), errichtet. Das
FMStFG schuf ein umfangreiches Instrumentarium zur Stabilisierung der Finanzmärkte. Zweck des Sondervermögens war
die Stabilisierung des Finanzmarktes durch Überwindung von
Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis von Instituten,
Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Die Möglichkeit zur Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen wurde zunächst vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 befristet
(SoFFin I). Für die Gewährung von Maßnahmen gemäß §§ 5a,
7 und 8 und 8a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a FMStFG und von
Maßnahmen nach den §§ 1 und 4 des Rettungsübernahmegesetzes bestand bis zu diesem Zeitpunkt eine Ermächtigung des
Bundesministeriums der Finanzen zur Aufnahme von Krediten
für den Finanzmarktstabilisierungsfonds in Höhe von 70 Mrd. €
(§ 9 Absatz 1 FMStFG).
Nach dem 31. Dezember 2010 konnten grundsätzlich zunächst
keine neuen Maßnahmen nach dem FMStFG mehr beantragt
werden. Entsprechend sah Artikel 4 Ziffer 8 des „Gesetzes zur
Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung“ (im Folgenden: RStruktG; vgl. weiter unten) ab dem 31. Dezember 2010 eine Reduzierung der Kreditermächtigung gemäß § 9 Absatz 1 FMStFG von 70 Mrd. € auf
50 Mrd. € vor. Mit dem am 1. März 2012 in Kraft getretenen
„Zweiten Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur
Stabilisierung des Finanzmarktes“ (im Folgenden: 2. FMStG)
wurde jedoch erneut (bis zum 31. Dezember 2012, vgl. Artikel
1 Nr. 15 2. FMStG) die Möglichkeit geschaffen, Unternehmen
der Finanzindustrie Maßnahmen nach dem FMStFG zu gewähren. Zu diesem Zweck sieht Artikel 1 Nr. 14 2. FMStG eine erneute Erhöhung der Kreditermächtigung in § 9 Abs. 1 FMStFG
von 50 Mrd. € auf 70 Mrd. € (lit. a) sowie eine Bestimmung
zur zulässigen Kreditaufnahme nach der Schuldenregel vor
(lit. b). Zusätzlich verfügte das Bundesministerium der Finanzen gemäß § 9 Absatz 4 FMStFG über die Möglichkeit, unter
den Voraussetzungen des § 37 Absatz 1 Satz 2 BHO und mit
Einwilligung des Haushaltsausschusses den Ermächtigungsrahmen für Maßnahmen nach den §§ 5a, 7, 8 und 8a Absatz 4 Satz
1 Nummern 1 und 1a FMStFG und von Maßnahmen nach den
§§ 1 und 4 des Rettungsübernahmegesetzes um bis zu 10 Mrd. €
zu überschreiten. Im Falle der Inanspruchnahme aus einer Garantie nach §§ 6, 6a oder 8a Absatz 10 FMStFG war das Bundesministerium der Finanzen darüber hinaus gemäß § 9 Absatz
5 FMStFG ermächtigt, weitere Kredite in Höhe von bis zu 20
Mrd. € aufzunehmen.
117
Während der „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und der „Investitions- und Tilgungsfonds“ nach der Konzeption des Gesetzgebers auf eine endgültige Abwicklung ausgerichtet sind, ist der
„Restrukturierungsfonds“ ohne zeitliche Befristung als Dauereinrichtung konzipiert. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht ihm
mit der Bankenabgabe eine nachhaltige Finanzierungsquelle zur
Verfügung.
Mit Inkrafttreten des „Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines
Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes“ (im
Folgenden: 3. FMStG) zum 1. Januar 2013 gelten die Instrumente nunmehr bis zum 31. Dezember 2014 fort. Der Kreis der antragsberechtigten Institute wurde ab diesem Zeitpunkt auf solche
Kreditinstitute im Sinne des KWG begrenzt, die grundsätzlich
zur Erhebung der Bankenabgabe nach dem Restrukturierungsgesetz herangezogen werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen
erfolgt ggf. im Rahmen der vorgenannten Kreditermächtigungen
sowie durch Mittel des Restrukturierungsfonds. Bei Auflösung
des FMS sind ggf. entstehende Verluste für nach dem 3. FMStG
gewährte Maßnahmen durch Mittel des Restrukturierungsfonds
auszugleichen.
Die Kreditaufnahme der Sondervermögen erfolgt gemeinsam
mit der Aufnahme von Haushaltskrediten des Bundes und zu
denselben Konditionen. Die Gleichheit der Konditionen wird
gewährleistet, indem die Sondervermögen anteilig an allen Geschäften, die zum Schuldenwesen des Bundes gehören, beteiligt
werden. Wichtigster Vorteil dieses Verfahrens ist, dass sowohl
der einheitliche Marktauftritt als auch die Konditionengleichheit
sichergestellt werden kann, ohne dass es zu Ausgleichszahlungen zwischen den buchungstechnisch verschiedenen Schuldnern
kommt.
Das als „Restrukturierungsfonds“ (RSF) bezeichnete Sondervermögen wurde mit Gesetz vom 9. Dezember 2010 gemäß Artikel 3 RStruktG (§ 1 Restrukturierungsfondsgesetz, RStruktFG)
errichtet. Der Restrukturierungsfonds dient der Stabilisierung
des Finanzmarktes durch Überwindung von Bestands- und Systemgefährdungen. Hierzu kann er u. a. Brückeninstitute gründen, die für eine Übernahme von Vermögenspositionen zur Verfügung stehen, Anteile an übernehmenden Rechtsträgern erwerben, diese mit Eigenkapital ausstatten oder ihnen Garantien gewähren („Restrukturierungsmaßnahmen“). Die Finanzierung
von Restrukturierungsmaßnahmen erfolgt gemäß § 12 Absatz 1
RStruktFG durch Beiträge von Kreditinstituten. Aus den bisherigen Bankenabgaben konnte zum Ende des Jahres ein Finanzvermögen in Höhe von 1,7 Mrd. € gebildet werden. Darüber hinaus besteht gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 RStruktFG
zu Gunsten des Restrukturierungsfonds eine Kreditermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen in der Höhe, in der
die Kreditermächtigung zu Gunsten des FMS nach § 9 FMStFG
in der bis zum 30. Dezember 2010 geltenden Fassung nicht in
Anspruch genommen worden ist, maximal jedoch in Höhe von
20 Mrd. €. Eine solche Inanspruchnahme gab es per 31. Dezember 2013 nicht, daher wird der Schuldenstand am Jahresende
2013 mit Null ausgewiesen.
Neben den Sondervermögen mit eigenen Kreditermächtigungen
bestehen weitere nunmehr drei Sondervermögen ohne Kreditermächtigungen, deren Mittel dauerhaft im Rahmen der täglichen
Kassenkreditaufnahmen oder Kassenanlagen vorzuhalten sind.
Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ (Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz - SchlussFinG) vom 6. Juli 2009 wurde Vorsorge für die aus der Indexierung resultierenden Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere getroffen. Dem Sondervermögen werden
aus dem Bundeshaushalt die jährlichen Zinsanteile, die am Ende
der Laufzeit von inflationsindexierten Bundeswertpapieren fällig werden, zugeführt. Es handelt sich um eine zweckgebundene Rücklagenbildung, so dass bei Fälligkeit die aus der Indexierung resultierenden Schlusszahlungsbeträge unmittelbar aus
dem Sondervermögen geleistet werden.
Bis zum Jahresende 2013 beliefen sich die gebildeten Rücklagen nach dem SchlussFinG auf rd. 4,0 Mrd. €. Erstmalig ist im
Jahr 2013 eine Entnahme aus der Rücklage für die Begleichung
des Zinsanteils, für die am 15. April 2013 fällig gewordenen,
2,25 prozentigen, inflationsindexierten Obligationen des Bundes, erfolgt.
Das als „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF) bezeichnete Sondervermögen wurde am 2. März 2009 gemäß Artikel 6
des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität
in Deutschland errichtet. Zweck des Sondervermögens war die
Finanzierung von Maßnahmen des „Konjunkturpakets II“ der
Bundesregierung vom 14. Januar 2009 zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität. Im Einzelnen wurden in den Jahren
2009 bis 2011 Maßnahmen für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder, Investitionen des Bundes, das Programm
zur Stärkung der PKW-Nachfrage, die Ausweitung des zentralen
Innovationsprogramms Mittelstand und die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität finanziert.
Nachdem das Gesetz am 25. Juni 2009 geändert wurde, beträgt
die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten insgesamt 25,2
Mrd. €. Seit dem 1. Januar 2012 zahlt dass Sondervermögen keine Fördermittel mehr aus. Ausgaben entstehen dem Sondervermögen nur noch infolge der Zinszahlungen. Durch das Verfahren der anteiligen Beteiligung an der Kreditaufnahme des Bundes verzeichnete das Sondervermögen im Jahr 2013 einen leichten Schuldenzugang. Die nach § 6 vorgeschriebene Tilgungsphase konnte aber noch nicht eingeleitet werden, weil es in den
Jahren 2010 bis 2013 keine dafür vorgesehenen Bundesbankmehrgewinne gab.
Diese drei Sondervermögen des Bundes unterscheiden sich von
früheren Sondervermögen dadurch, dass nicht nur die Höhe der
Verschuldung, sondern auch die von diesen Sondervermögen zu
tragenden Finanzierungskosten (u. a. Zinsaufwand, Agio etc.)
im Rahmen ihrer Kreditermächtigung zu finanzieren sind. Ferner sind den Sondervermögen - ebenfalls im Unterschied zu früheren Regelungen - auch Einnahmen zugeordnet, so dass grundsätzlich vorgesehen ist, die Anschlussfinanzierungen bzw. Tilgungen der jeweiligen Kreditaufnahmen aus den den jeweiligen
Sondervermögen zugeordneten Einnahmen, soweit diese erzielt
werden können, zu bestreiten.
118
Zusammenstellung 7: Gesamtbestand inflationsindexierter
Bundeswertpapiere zum Nennwert, jährliche Zuführungen
zum und Jahresendbestand des Sondervermögens nach dem
SchlussFinG in Mio. €
Am 19. September 2012 ist eine Änderung des BSchuWG
(BGBl. I S. 1914) in Kraft getreten, die bei Emissionen im
Rahmen der Schuldenaufnahme des Bundes zu berücksichtigen ist. Mit der Einfügung der neuen Regelungen der §§ 4a bis
4k BSchuWG wird die Einführung von Umschuldungsklauseln
in Emissionsbedingungen des Bundes zum 1. Januar 2013 aus
ABG-rechtlichen Gründen gesetzlich begleitet. Die Verpflichtung zur Verwendung von Umschuldungsklauseln folgt aus Artikel 12 Absatz 3 des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag). Die Umschuldungsklauseln ermöglichen staatliche Umschuldungen bei einem drohenden Zahlungsausfall durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger. Der Inhalt der Klauseln ist in ihrer rechtlichen Wirkung in
den Rechtsordnungen der Euro-Währungszone einheitlich.
Rücklage nach SchlussFinG
Gesamtbestand zum
Nennwert
Zuführungen
Entnahmen
Jahresendbestand
2009
27.000
1.186
-
1.186
2010
38.000
523
-
1.709
2011
46.000
994
-
2.703
2012
55.000
1.333
-
4.036
2013
54.000
1.386
1.373
4.049
Jahr
Bundes im Rahmen der Entwicklung der Finanzmärkte möglich.
Darüber hinaus erlaubt § 4 Absatz 2 BSchuWG im Rahmen des
jeweiligen Haushaltsgesetzes den Einsatz von an den Finanzmärkten eingeführten derivativen Finanzierungsinstrumenten.
Der mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
„Energie- und Klimafonds“ (EKFG) vom 8. Dezember 2010
(BGBl. I S. 1807), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli
2011 (BGBl. I S. 1702), geschaffene Fonds soll der Förderung
einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung dienen, indem Maßnahmen in den Bereichen
Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiespeicher- und
Netztechnologien, energetische Gebäudesanierungen, nationaler
Klimaschutz und internationaler Klima- und Umweltschutz finanziert werden. Zur Umsetzung der Zweckbestimmung erstellt
der Fonds einen jährlichen Wirtschaftsplan.
Die regelmäßige parlamentarische Kontrolle des Schuldenwesens des Bundes erfolgt durch das einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegendem Gremium gemäß § 3 BSchuWG
(„Bundesfinanzierungsgremium“), das vom Bundesministerium
der Finanzen über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes
unterrichtet wird. Dem Gremium gehören seit der zu Beginn der
18. Legislaturperiode durchgeführten Konstituierung die folgenden zehn Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages an:
Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2401) schaffte der Bund
die rechtlichen als auch haushaltsmäßigen Voraussetzungen für
die Umsetzung seiner Zusage zur Bewältigung der gesamtstaatlichen Aufgabe der Bekämpfung der Folgen des Hochwassers.
Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in dem vom Hochwasser im Mai und Juni 2013 betroffenen Ländern zur Beseitigung
der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten
Häuser. Der Bund finanziert den Fonds vollständig vor und stellt
ihm Mittel in Höhe von 8 Mrd. € zur Verfügung. Die Länder
werden sich über einen Zeitraum von 20 Jahren mit jährlichen
Beiträgen an der Finanzierung beteiligen. Alle Einnahmen und
Ausgaben des Fonds werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Die Rechnungslegung nach der Bundeshaushaltsordnung erfolgt zum Ende eines jeden Rechnungsjahrs durch das
Bundesministerium der Finanzen.
3.4.2
Verzeichnis der Mitglieder des Bundesfinanzierungsgremiums Ende 2012
Abg. Norbert Brackmann, CDU/CSU
Vorsitzender
Abg. Johannes Kahrs, SPD
Stellv. Vorsitzender
Abg. Cajus Caesar, CDU/CSU
Abg. Ulrike Gottschalck, SPD
Abg. Klaus-Dieter Gröhler, CDU/CSU
Abg. Christian Hirte, CDU/CSU
Abg. Thomas Jurk, SPD
Abg. Bartholomäus Kalb, CDU/CSU
Abg. Sven-Christian Kindler,
Bündnis 90/Die Grünen
Rechtsgrundlage und beteiligte Institutionen
Gemäß Artikel 115 Absatz 1 GG bedarf die Aufnahme von Krediten einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz.
Abg. Dr. Gesine Lötzsch, Die Linke
Das BSchuWG enthält ferner die Rechtsgrundlagen für das
Bundesschuldbuch, die Ermächtigungsgrundlage für die Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens auf die Finanzagentur.
Nach § 18 Absatz 2 Satz 1 BHO erfolgt die Ermächtigung des
Bundesministeriums der Finanzen zur Kreditaufnahme grundsätzlich im Haushaltsgesetz, wobei zwischen Kreditermächtigungen zur Deckung von Ausgaben („Haushaltskredite“) und
Kreditermächtigungen zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft („Kassenverstärkungskredite“) unterschieden wird. Kassenverstärkungskredite dienen dem Ausgleich von Kassenschwankungen und sind eher kurzfristiger Natur. Gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 2 BHO dürfen Kassenverstärkungskredite nicht später als sechs Monate nach Ablauf des
betreffenden Haushaltsjahres fällig werden.
Bundesministerium der Finanzen
Das Bundesministerium der Finanzen trägt die Gesamtverantwortung für die Kreditaufnahme und das Schuldenwesen des
Bundes. Das Referat „Schuldenwesen des Bundes“ im Bundesministerium der Finanzen ist die Schnittstelle zwischen dem
Bundeshaushalt und der von dort vorgegebenen Kreditaufnahme
(§ 18 Absatz 2 BHO, § 2 HG) einerseits und der im Auftrag des
Bundes am Kapitalmarkt agierenden Finanzagentur andererseits. Von hier erfolgen Vorgaben für die Strategie der Kreditaufnahme des Bundes und für die Gestaltung des Instrumentariums der Kreditaufnahme.
Das Bundesschuldenwesengesetz vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S.
1466) enthält in seinem 2. Teil Regelungen über die Modalitäten und Instrumente der Aufnahme und Verwaltung der Kredite
des Bundes und seiner Sondervermögen. § 4 Absatz 1 Nummern
1 bis 5 BSchuWG benennt die Instrumente der Kreditaufnahme. Die offene, generalklauselartige Bestimmung des Absatz 1
Nummer 5 erlaubt „sonstige an den Finanzmärkten übliche Finanzierungsinstrumente“ und damit alle Instrumente, deren Risiko und Nutzen bereits bekannt und abschätzbar sind. Damit
ist eine behutsame Weiterentwicklung der Kreditaufnahme des
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Die im Herbst 2000 gegründete Finanzagentur nimmt ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes Kredite
auf. Das mit Gründung der Finanzagentur verfolgte Ziel ist es,
am Kapitalmarkt Zinskostenersparnisse zu erwirtschaften und
119
fonds“ am Kreditmarkt dargestellt. Die dargestellte Verschuldung umfasst sowohl die von der Bundesrepublik Deutschland
- Finanzagentur GmbH als auch die von der Kreditanstalt für
Wiederaufbau verwalteten Schulden des Bundes. Hierzu gehören sämtliche am Kreditmarkt aufgenommenen Kredite auch
die Kredite für den Erwerb von Bundeswertpapieren (= Eigenbestände). Die „sonstigen Schulden“ beinhalten die
die Verschuldungsstruktur bei begrenztem Risiko zu optimieren.
Die GmbH steht zu 100 % im Eigentum des Bundes. Sie ist nach
§ 1 Absatz 1 Satz 1 und § 4 BSchuWG in Verbindung mit der
Bundesschuldenwesenverordnung ermächtigt, die für das Kreditmanagement des Bundes erforderlichen Finanzierungsinstrumente zu begeben und zu veräußern. Aus diesen Geschäften
werden gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 BSchuWG ausschließlich der
Bund oder seine Sondervermögen berechtigt und verpflichtet.
● Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank nach
dem Umstellungsgesetz, Umstellungsergänzungsgesetz und
Bundesbankgesetz a. F.,
Mit Inkrafttreten des Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetzes am 01. August 2006 sind der Finanzagentur neben der
Kreditaufnahme zusätzlich auch die bislang von der Bundeswertpapierverwaltung (BWpV) auf dem Gebiet des Schuldenwesens erfüllten Aufgaben - insbesondere das Privatkundengeschäft und die Wertpapierabwicklung - übertragen worden.
● zinsfreie Schuldverschreibung nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 67,
● Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe sowie
● Ausgleichsforderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung einschließlich der weiteren Schulden nach dem Erblastentilgungsfondsgesetz wie Schuldbuchforderungen wegen Enteignungen in der ehemaligen DDR, Verbindlichkeiten aus der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe und Wohnungsbau-Altverbindlichkeiten aus dem Altschuldenhilfegesetz.
Die bestehenden Forderungen sind gegengerechnet.
Deutsche Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank unterstützt das Bundesministerium
der Finanzen in der Wahrnehmung von Aufgaben des Kreditmanagements. So stellt sie insbesondere das Bund-Bietungs-System bereit und wirkt bei der Durchführung und Abwicklung der
Tenderverfahren für Bundeswertpapiere mit, führt Sekundärmarkthandel in Bundeswertpapieren durch und hält ein so genanntes „Business Continuity Office“ zur Fortführung wesentlicher Prozesse im Krisenfall vor.
3.5
Die Eigenbestände sind von den Schulden abgezogen. Die Angaben sind zum Nennwert ausgewiesen.
Fremdwährungskredite ohne Währungsabsicherung gehen zum
EZB-Referenzkurs des Ultimos, Fremdwährungskredite mit Absicherung gehen zum abgesicherten Kurs in diese Berechnung
ein. Die Angaben sind valutarisch abgegrenzt, d. h. sie enthalten
alle zahlungswirksamen im Namen und für Rechnung des Bundes und seiner Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ sowie „Investitions- und Tilgungsfonds“ durchgeführten
Kreditaufnahmegeschäfte.
Die Verschuldung des Bundes am
Kreditmarkt
Im Finanzbericht sind an verschiedenen Stellen Angaben zur
Verschuldung des Bundes am Kreditmarkt veröffentlicht. Diese divergieren zum Teil erheblich, da die Berechnung der Schuldenstände auf voneinander abweichenden Zielrichtungen, Sachzusammenhängen und Rechtsgrundlagen basiert. Unabhängig
davon geht jede dieser Rechnungen zunächst von der tatsächlich
am Markt durchgeführten Kreditaufnahme des Bundes aus. Dargestellt werden im Einzelnen:
Für die Steuerung der Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt
durch die Bundesregierung sind die im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6) enthaltenen Angaben relevant. Beispielsweise überwacht das Bundesministerium der Finanzen die Laufzeitund Renditestruktur der Bundesschuld anhand dieser Primärdaten.
● Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen (SV) im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6),
3.5.2
● Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes in der Vermögensrechnung im Abschnitt 8.1 (Übersicht 2) sowie
● Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen im Abschnitt 8.3 (Übersicht 10)
In der auf Grundlage des Artikels 114 Absatz 1 GG und des
wortgleichen § 114 Absatz 1 Satz 1 BHO vom Bundesministerium der Finanzen erstellten Vermögensrechnung des Bundes (s. a. Ausführungen im Abschnitt 3.3) sind die Schulden der
Gebietskörperschaft „Bundesrepublik Deutschland“ ausgewiesen. Hierzu gehören die Schulden der so genannten Kernverwaltung des Bundes (Verfassungsorgane, Bundeskanzleramt, Bundesministerien, sonstige oberste Bundesbehörden und gesamte nachgeordnete Bundesverwaltung) sowie aller Sonder- und
Treuhandvermögen des Bundes. Nicht erfasst sind die Schulden der rechtlich selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten,
Körperschaften und Stiftungen des Bundes. Neben den Kreditmarktverbindlichkeiten werden weitere Verbindlichkeiten (z. B.
aus Verträgen) sowie Rückstellungen i. S. des HGB als Schulden ausgewiesen. Die Vermögensrechnung des Bundes folgt
dem Bruttoprinzip, d. h. es werden keine Schuldenpositionen
mit Vermögenswerten saldiert.
Außerhalb des Finanzberichts wird ferner durch die Deutsche
Bundesbank der gesamtstaatliche Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages veröffentlicht. Um einen Vergleich mit den Aggregaten des Finanzberichts zu ermöglichen,
wird nachfolgend der Maastricht-Schuldenstand nur für die
Bundesebene (inklusive der Extrahaushalte des Bundes) hergeleitet.
Die „Übersicht über den Stand der Schuld der Bundesrepublik
Deutschland“ wird halbjährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das dort dargestellte Ergebnis zur Verschuldung des Bundes ist identisch mit dem Ergebnis im Abschnitt 3.4.1.4. (Zusammenstellung 6) des Finanzberichts.
Nachfolgend werden zunächst Zweck und Inhalt der einzelnen
Schuldendarstellungen kurz erläutert und im Anschluss durch
Überführungsrechnungen zwischen ausgewählten Schuldendarstellungen ergänzt. Die Angaben in den Überführungsrechnungen sind im Interesse der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch
können sich bei der Summenbildung Differenzen ergeben.
3.5.1
Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne
Sondervermögen) in der Vermögensrechnung des
Bundes im Abschnitt 8.1 (Übersicht 2)
Die in der Vermögensrechnung nachgewiesenen Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes beziehen die Kreditaufnahme einschließlich der Kredite zum Aufbau von Eigenbeständen ein.
Abweichend zur Ermittlung der Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen (s. Abschnitt 3.4.1.4, Zusammenstellung 6) sind die Kassenverstärkungskredite eingerechnet. Die Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe, die
Schulden aus der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe sowie die
Schuldbuchforderungen wegen Enteignungen in der ehemaligen
DDR sind als „sonstige Schulden“ klassifiziert und hier nicht
den Kreditmarktverbindlichkeiten zugeordnet.
Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6)
In dieser Darstellung ist die Verschuldung des Bundes einschließlich der Verschuldung der Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und „Investitions- und Tilgungs120
zu der o. g. Verschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen sind bei den „Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)“
aufgrund des Ausweises der Verbindlichkeiten nach dem Bruttoprinzip offene Forderungen nicht gegengerechnet, während in
der Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen unter „sonstigen Schulden“ Forderungen und Verbindlichkeiten des Ausgleichsfonds Währungsumstellung einschließlich
der weiteren Schulden nach dem Erblastentilgungsfondsgesetz
saldiert ausgewiesen werden.
Wegen der Beachtung des Bruttoprinzips sind die Eigenbestände auf der Vermögensseite ausgewiesen. Sie werden nicht mit
den Kreditmarktverbindlichkeiten verrechnet.
Die Kreditmarktverbindlichkeiten sind zum Nennwert ausgewiesen. Bei Fremdwährungsanleihen werden unter bestimmten
Bedingungen Bewertungseinheiten gebildet und diese mit dem
fixierten Kurs des Absicherungsgeschäftes bewertet. Die Eigenbestände werden in Abweichung zu den übrigen Schuldendarstellungen auf den Kurs zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres (Jahresschlusskurs) wertberichtigt.
3.5.3
3.5.4
Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen im Abschnitt 8.3
(Übersicht 10)
Schuldenstand in der Abgrenzung des MaastrichtVertrages
Der Schuldenstand im Sinne des Maastricht-Vertrages wird auf
der Grundlage von Artikel 1 Absatz 5 und Artikel 3 Absatz 1 ff.
der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates gemeldet. Er kann
aus den „Kreditmarktschulden des Bundes (Gesamthaushalt)“
abgeleitet werden. Dabei erfolgt eine Berücksichtigung von Positionen, die sich aus den Regeln des ESVG 95 ergeben. Hinzugerechnet sind z. B. Kassenverstärkungskredite von Kern- und
Extrahaushalten, die nicht im Kernhaushalt enthaltenen Schuldeneffekte, die sich aus Maßnahmen zur Abwehr der europäischen Staatsschuldenkrise ergeben, sowie der Münzumlauf. In
der Position „sonstige Korrekturen“ werden u. a. folgende Positionen hinzugerechnet: Die Differenz zwischen Nennwert und
Marktwert inflationsindexierter Bundeswertpapiere, der Differenzbetrag zwischen Nominalwert und abgezinstem Wert der
unverzinslichen Schatzanweisungen und Finanzierungsschätze (Nominalwertkorrektur), die Kreditaufnahme aus Off-Market-Swap- und Platzhaltergeschäften, die Kreditaufnahme staatlicher Projekte, die in öffentlich-privater Partnerschaft durchgeführt werden, sowie die nicht im Kernhaushalt enthaltenen
Schuldeneffekte, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben.
Ferner wird die gegenseitige Verschuldung von Kern- und Extrahaushalten des Bundes herausgerechnet.
Die Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen sind der vierteljährlichen Schuldenstatistik
entnommen, die auf Grundlage des Finanz- und Personalstatistikgesetzes erhoben wird. Hier betrachtete Erhebungseinheiten
sind der Kernhaushalt und die Extrahaushalte des Bundes sowie
bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, soweit sie
nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) dem Sektor Staat zuzuordnen sind.
Im Gegensatz zu den oben genannten Systematiken werden
Einheiten, die nicht im Kernhaushalt des Bundes erfasst werden, dem Bund aber zuzurechnen sind, als Extrahaushalte bezeichnet. Entscheidend für die Zuordnung sind das wirtschaftliche Verhalten und die Art der Finanzierung der Einheit. Daher werden auch Einheiten einbezogen, die weder als Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung errichtet wurden noch zur Kernverwaltung des Bundes gehören, wie
z. B. die Kreditmarktschulden der Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (ehemals Treuhandvermögen bei dem BundesPensions-Service für Post und Telekommunikation e.V.) und die
FMS Wertmanagement (FMS-WM). In der Vermögensrechnung
des Bundes sind die Verbindlichkeiten der Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (im Weiteren: Postbeamtenversorgungskasse) nicht in den Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne SV) enthalten, sondern werden neben weiteren Verbindlichkeiten und Rückstellungen der Sondervermögen den gesondert ausgewiesenen Schulden der Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes zugerechnet.
Für die Bundesregierung sind sowohl die schuldenstatistischen
Kategorien „Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)“,
welche den Kernhaushalt und die Extrahaushalte des Bundes
umfassen, als auch die „Kreditmarktschulden des Kernhaushalts“ des Bundes und die Kassenverstärkungskredite relevant
(vgl. Übersicht 10 „Schulden der öffentlichen Haushalte nach
Arten und Körperschaftsgruppen“). Beispielsweise überwacht
der Stabilitätsrat das Verschuldungsverhalten von Bund und
Ländern anhand von Kennziffern, die auf den „Kreditmarktschulden des Kernhaushalts“ aufbauen.
Die „Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)“ umfassen
Wertpapiere in Form von Anleihen, Bundesschatzbriefen, Bundes- und Unverzinslichen Schatzanweisungen, Finanzierungsschätzen und Bundesobligationen. Weiterhin sind direkte Darlehen bei inländischen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, sonstigen inländischen und ausländischen Stellen sowie
von der Sozialversicherung inbegriffen. Sie entsprechen dem
unter 3.5.1 erläuterten Nennwertausweis der Gesamtverschuldung des Bundes (einschließlich Sondervermögen), zunächst
abzüglich der „sonstigen Schulden“ und Zusetzung der Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe sowie der Ausgleichsforderungen in der Abgrenzung der Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes (s. a. Übersicht 10 „Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen“), zuzüglich der Verschuldung der Extrahaushalte „FMS Wertmanagement“ und „Postbeamtenversorgungskasse“. Im Gegensatz
121
Überführungsrechnung zwischen der Gesamtverschuldung
des Bundes (einschl. Sondervermögen) und den Schulden
der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen zum 31.12.2013
Mio. €
Überführungsrechnung zwischen der Gesamtverschuldung
des Bundes (einschl. Sondervermögen) und den Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne Sondervermögen)
in der Vermögensrechnung des Bundes zum 31.12.2013
Mio. €
Einmalemissionen ........................................
1.135.351
Einmalemissionen ..............................................
1.135.351
6.943
+
Privatkundengeschäft ...................................
6.943
+ Privatkundengeschäft .........................................
+
Schuldscheindarlehen ..................................
12.222
+ Schuldscheindarlehen ........................................
12.222
+
sonstige unterjährige Kreditaufnahme .........
1.298
+ sonstige unterjährige Kreditaufnahme ...............
1.298
+
sonstige Schulden.........................................
4.470
+ sonstige Schulden...............................................
4.470
Zwischensumme ..........................................
1.160.284
= Zwischensumme ................................................
1.160.284
-
Eigenbestände zum Emissionskurs ..............
46.698
- Eigenbestände zum Emissionskurs ....................
46.698
=
Gesamtverschuldung des Bundes (einschl.
Sondervermögen) .......................................
= Gesamtverschuldung des Bundes
(einschl. Sondervermögen) ..............................
1.113.586
-
Verschuldung des SV „Finanzmarktstabilisierungsfonds“..............................................
- sonstige Schulden...............................................
4.470
-
Verschuldung des SV „Investitions- und Tilgungsfonds“ .................................................
+ Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe ........................................................................
40
=
Verschuldung des Bundeshaushalts (ohne
SV „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und
„Investitions- und Tilgungsfonds“) ..............
+ Ausgleichsforderungen (Abgrenzung Schuldenstatistik) ..............................................................
4.441
1.067.873
-
Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe ..........................................................
40
-
Schuldbuchforderungen wegen Enteignungen in der ehemaligen DDR sowie Verbindlichkeiten aus der Altguthaben-AblösungsAnleihe .........................................................
+
1.113.586
24.382
21.330
2
Forderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung und Forderungen aus Verbindlichkeiten aus dem Altschuldenhilfegesetz (Wohnungsbau-Altverbindlichkeiten) ..
12
Eigenbestände (Bund ohne SV)
zum Emissionskurs ......................................
44.820
+
Kassenverstärkungskredite (Bund ohne SV)
21.799
=
Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne Sondervermögen) in der Vermögensrechnung des Bundes ....................
1.134.462
+
122
+ Verschuldung des Extrahaushaltes „FMS Wertmanagement“
133.537
+ Verschuldung des Extrahaushaltes „Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für
Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost“ ...................................................................
11.000
+ Verschuldung der sonstigen Extrahaushalte.......
5
= Kreditmarktschulden Bund
(Gesamthaushalt) .............................................
1.258.139
- Verschuldung des Extrahaushaltes „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ ................................
24.382
- Verschuldung des Extrahaushaltes „Investitionsund Tilgungsfonds“ ............................................
21.330
- Verschuldung des Extrahaushaltes „Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für
Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost“ ...................................................................
11.000
- Verschuldung des Extrahaushaltes „FMS Wertmanagement“ .....................................................
133.537
- Verschuldung der sonstigen Extrahaushalte.......
5
= Kreditmarktschulden Kernhaushalt Bund....
1.067.884
Überführungsrechnung zwischen den Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen und
dem Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages zum 31.12.2013
Mio. €
Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt) ................................................................
+ Kassenverstärkungskredite (Kernhaushalt
sowie Extrahaushalte - „Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für
Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost“ und „FMS Wertmanagement“) ........
23.298
9.585
+ Effekte von Maßnahmen zur Abwehr der
europäischen Staatsschuldenkrise ..................
66.935
+ sonstige Korrekturen ......................................
19.154
-
gegenseitige Verschuldung von Kern- und
Extrahaushalten des Bundes ..........................
4.282
= Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag
(Bund)............................................................
1.372.829
Entwicklung des Steueraufkommens und
Überlegungen zur Steuerschätzung 2014
3.6.1
Entwicklung und Verteilung des Steueraufkommens
Das Steueraufkommen eines Jahres ist die Summe der kassenmäßigen Ergebnisse einer größeren Zahl unterschiedlicher Steuerarten. Die zehn aufkommensstärksten Steuern erbringen rund
90 % der gesamten Steuereinnahmen. Das Gesamtsteueraufkommen lässt sich nicht unmittelbar aus dem nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) ableiten. Vielmehr wird das Aufkommen einzelner Steuerarten von der Entwicklung der jeweiligen
spezifischen Bemessungsgrundlage bestimmt, die ihrerseits oftmals in einer nur mittelbaren, nicht stabilen Beziehung zum laufenden nominalen BIP steht. Neben den Einflüssen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und struktureller Veränderungen
auf die jeweiligen Bemessungsgrundlagen der einzelnen Steuern sind insbesondere die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen auf die Beziehung zwischen Kassenaufkommen und Bemessungsgrundlage von großer Bedeutung.
1.258.139
+ Münzumlauf ...................................................
3.6
Die volkswirtschaftliche Steuerquote - der Anteil der Steuereinnahmen am BIP einer Periode - unterlag in den vergangenen
Jahren starken Schwankungen. Diese waren zum einen konjunkturell bedingt, d. h., sie spiegelten die zyklischen Bewegungen
des BIP wider, die das Aufkommen einzelner Steuerarten beeinflussten. Sie waren zum anderen aber auch auf die Einnahmenwirkungen von Steuerrechtsänderungen zurückzuführen (vgl.
Zusammenstellung 1). Das relativ niedrige Niveau der Steuerquote im Jahr 2006 war teilweise konjunkturbedingt sowie zum
Teil auch Folge der Steuerreform 2000 mit Tarifsenkungen bei
Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer. Bis zum Jahr 2008
stieg die Steuerquote aufgrund der günstigen Entwicklung der
gewinnabhängigen Steuern und der Progressivität des Einkommensteuertarifs wieder an, sank dann jedoch wegen der Folgen
der Wirtschafts- und Finanzkrise und der steuerlichen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung bis auf 21,27 % im Jahr 2010. Bis
zum Jahr 2013 stieg sie wegen der konjunkturellen Erholung auf
22,64 %. In den Jahren 2014 und 2015 wird die Steuerquote voraussichtlich auf diesem Niveau verharren (2014: 22,58 %; 2015
22,66 %).
Zusammenstellung 1: Die Steuereinnahmen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
Jahr
1)
Bruttoinlandsprodukt
in jeweiligen Preisen
Volkswirtschaftliche
Steuerquote
Mrd. €
Veränderung.
in %
Mrd. €
Veränderung
in %
in %
2006
488,4
8,0
2.313,9
4,0
21,11
2007
538,2
10,2
2.428,5
5,0
22,16
2008
561,2
4,3
2.473,8
1,9
22,69
2009
524,0
-6,6
2.374,2
-4,0
22,07
2010
530,6
1,3
2.495,0
5,1
21,27
2011
573,4
8,1
2.609,9
4,6
21,97
2012
600,0
4,7
2.666,4
2,2
22,50
2013
619,7
3,3
2.737,6
2,7
22,64
2014
1)
639,9
3,3
2.834,5
3,5
22,58
2015
1)
666,6
4,2
2.941,1
3,8
22,66
Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014
123
Eine tiefere Untergliederung nach Steuergruppen ermöglicht
eine noch stärkere Differenzierung der strukturellen Veränderungen des Steuersystems. Aus der Zusammenstellung 3 lässt
sich die Verteilung des Steueraufkommens nach Steuergruppen
ersehen. Die Gruppen gliedern sich wie folgt:
Die Zusammenstellung 2 zeigt die Anteile der direkten und indirekten Steuern am Gesamtsteueraufkommen. Dabei werden
zu den direkten Steuern die Steuern vom Einkommen, die Steuern vom Vermögensbesitz, die Steuern vom Gewerbebetrieb und
die Erbschaftsteuer gerechnet. Im Steuersystem ist bei konstantem Steuerrecht und steigenden Einkommen über den progressiven Einkommensteuertarif einerseits sowie die überwiegende
Mengenbezogenheit der zu den indirekten Steuern zählenden
Verbrauchsteuern andererseits die Tendenz zu einem steigenden
Anteil der direkten Steuern angelegt, wie er bis 2008 mit 51,7 %
auch zu beobachten war. In Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 führten jedoch einbrechende Einnahmen aus den Gewinnsteuern und Entlastungen bei der Einkommensteuer zum
Zwecke der Konjunkturstützung zu einem kräftigen Rückgang
des Anteils der direkten Steuern am Gesamtaufkommen. Die
sich aus der Konjunkturerholung im Jahr 2010 ergebenden Effekte zugunsten der direkten Steuern wurden durch die Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetzes mehr als ausgeglichen,
sodass sich letztendlich - trotz der gesamtwirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung - ein weiterer leichter Rückgang des Anteils
der direkten Steuern ergab. Das andauernd positive konjunkturelle Umfeld hat seit dem Jahr 2011 dann den Anteil der direkten
Steuern erheblich ansteigen lassen. Für die Folgejahre wird - im
Zuge der erwarteten Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Aktivität - mit einem kontinuierlichen Aufwärtstrend zugunsten der
direkten Steuern bis auf 52,7 % im Jahr 2015 gerechnet.
1.
Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Zinsabschlag bzw. Abgeltungsteuer auf Zins- und
Veräußerungserträge, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag.
2.
3.
4.
1)
50,5
49,5
2007
50,6
49,4
2008
51,7
48,3
2009
48,4
51,6
2010
48,2
51,8
2011
49,3
50,7
2012
50,6
49,4
2013
51,7
48,3
2014
1)
51,9
48,1
2015
1)
52,7
47,3
Steuern vom Vermögensverkehr
Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer.
5.
Steuern vom Umsatz
Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer.
6.
Steuern vom Verbrauch und Aufwand
Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Energiesteuer,
Stromsteuer, Tabaksteuer, Kernbrennstoffsteuer, Luftverkehrsteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, pauschalierte
Eingangsabgaben, Rennwett- und Lotteriesteuer, Feuerschutzsteuer, sonstige Gemeindesteuern.
Die Aufgliederung des Steueraufkommens nach Steuergruppen in
der Zusammenstellung 3 zeigt, dass der Anteil der Steuern auf das
Einkommen und Vermögen im Verhältnis zu den Steuern auf die
Einkommensverwendung insbesondere infolge kräftig steigender
Gewinnsteuern in den Jahren 2006 bis 2008 anstieg. In den Jahren 2009 bis 2011 lag der Anteil der Steuern auf die Einkommensverwendung wieder deutlich über demjenigen der Steuern
auf das Einkommen und Vermögen, weil die gewinnabhängigen
Steuern im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise und der Maßnahmen zu deren Bekämpfung stark zurückgegangen waren. Im
Jahre 2012 nahm der Anteil der Steuern auf Einkommen und
Vermögen infolge der konjunkturellen Erholung wieder zu und
übertraf den Anteil der Steuern auf die Einkommensverwendung.
Diese Entwicklungstendenz dürfte sich im Gefolge der erwarteten gesamtwirtschaftlichen Expansion fortsetzen.
Indirekte Steuern
2006
Steuern vom Gewerbebetrieb
Gewerbesteuer.
Anteil am Gesamtaufkommen in %
Direkte Steuern
Steuern vom Vermögensbesitz
Grundsteuer, Vermögensteuer.
Zusammenstellung 2: Anteil der direkten und indirekten
Steuern am Steueraufkommen
Jahr
Steuern vom Einkommen
Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014.
124
Zusammenstellung 3: Aufgliederung des Steueraufkommens nach Steuergruppen
Anteil am Gesamtaufkommen in vH in den Kalenderjahren
Steuergruppen
Steuern auf das Einkommen und
Vermögen
davon:
Steuern vom
- Einkommen
- Vermögensbesitz
- Gewerbebetrieb
Steuern auf den Vermögensverkehr
Steuern auf die Einkommensverwendung
davon:
- Steuern vom Umsatz
- Versicherungsteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Energiesteuer
- Stromsteuer
- Zölle
- sonstige Steuern vom Verbrauch und Aufwand
1)
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
20141)
20151)
49,7
49,8
50,9
47,5
47,4
48,6
49,9
50,9
51,1
51,9
39,7
2,1
7,9
40,3
2,0
7,5
41,6
1,9
7,3
39,2
2,1
6,2
38,5
2,1
6,7
39,5
2,0
7,1
40,9
2,0
7,1
42,0
2,0
6,9
42,3
2,0
6,9
43,1
1,9
6,9
2,0
2,1
1,9
1,8
1,8
1,9
1,9
2,1
2,2
2,1
48,3
48,2
47,3
50,7
50,8
49,6
48,1
47,0
46,6
45,9
30,0
1,8
1,8
8,2
1,3
0,8
31,5
1,9
1,7
7,2
1,2
0,7
31,4
1,9
1,6
7,0
1,1
0,7
33,8
2,0
1,6
7,6
1,2
0,7
33,9
1,9
1,6
7,5
1,2
0,8
33,1
1,9
1,5
7,0
1,3
0,8
32,4
1,9
1,4
6,6
1,2
0,7
31,8
1,9
1,4
6,4
1,1
0,7
31,8
1,9
1,3
6,2
1,1
0,7
31,7
1,8
1,3
5,9
1,1
0,7
4,4
3,9
3,6
3,9
3,8
4,1
4,0
3,8
3,8
3,5
Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014
Aus der Zusammenstellung 4 sind die Anteile zu ersehen, die in
der Verteilung des Steueraufkommens jeweils auf Bund, Länder, Gemeinden und EU entfallen. Das Aufkommen verschiedener Steuern steht jeweils einer Gebietskörperschaft allein zu.
Den größten Anteil am Steueraufkommen haben jedoch die gemeinschaftlichen Steuern, deren Einnahmen auf die Gebietskörperschaften aufzuteilen sind. Während für die meisten gemeinschaftlichen Steuern die Aufteilung nach festen Anteilssätzen
erfolgt, variieren die Anteile der Gebietskörperschaften am Aufkommen der Steuern vom Umsatz von Jahr zu Jahr. Die Vorschriften zur Aufteilung der Steuern vom Umsatz sind im Finanzausgleichsgesetz festgelegt. Im Anschluss an die Aufteilung
der Steuern finden eine Vielzahl nachgelagerter Umverteilungsvorgänge zwischen den staatlichen Ebenen statt.
Im Einzelnen werden:
-
beim Bund die EU-Eigenmittel, die Zahlungen von Ergänzungszuweisungen, Regionalisierungsmitteln (ÖPNV), KfzSteuer-Kompensation und Konsolidierungshilfen an die Länder von den Steuereinnahmen abgezogen und die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche
Einheit“ den Steuereinnahmen des Bundes zugerechnet;
-
bei den Ländern die Beteiligung an der Finanzierung des
Fonds „Deutsche Einheit“ von den Steuereinnahmen abgezogen und die Regionalisierungsmittel (ÖPNV), die
Beteiligung der Gemeinden am Fonds „Deutsche Einheit“
und an der Neuordnung des Finanzausgleichs über die erhöhte Gewerbesteuerumlage, die Kfz-Steuer-Kompensation,
Konsolidierungshilfen sowie die Ergänzungszuweisungen
vom Bund den Steuereinnahmen der Länder zugerechnet;
-
bei den Gemeinden die Beteiligung an der Finanzierung des
Fonds „Deutsche Einheit“ und an der Neuordnung des Finanzausgleichs über die erhöhte Gewerbesteuerumlage an
die Länder von den Steuereinnahmen der Gemeinden abgezogen;
-
bei der EU die MwSt- und BNE-Eigenmittelzahlungen des
Bundes und das Aufkommen aus den Zöllen aufaddiert.
Zusammenstellung 4: Der Anteil von Bund, Ländern, Gemeinden und EU am Steueraufkommen
Anteil am Gesamtsteueraufkommen in %
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014 1)
2015 1)
Steuereinnahmen des Bundes 2)
41,7
42,8
42,6
43,5
42,6
43,3
42,7
41,9
41,9
41,8
Steuereinnahmen der Länder 2)
39,9
39,6
39,5
39,5
39,6
39,1
39,4
39,4
39,4
39,4
Steuereinnahmen der Gemeinden
13,8
13,5
13,7
13,1
13,3
13,4
13,5
13,6
13,7
13,7
4,5
4,1
4,1
3,9
4,6
4,3
4,4
5,0
5,0
5,1
EU-Eigenmittel
1)
2)
Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014
Nach Ergänzungszuweisungen und Länderfinanzausgleich
125
3.6.2
Überlegungen zur Steuerschätzung für das Haushaltsjahr 2015
Der Haushaltsansatz für die Steuereinnahmen gliedert die Einkommensteuer nach der Art der Erhebung weiter auf. Die im
Quellenabzug erhobenen Steuern auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit („Lohnsteuer“) werden bei der Veranlagung,
d. h. der endgültigen Festsetzung der Steuerschuld angerechnet. Dies galt bis 2008 auch für die Quellensteuern auf Zinsen
(„Zinsabschlag“) und Gewinnausschüttungen („nicht veranlagte
Steuern vom Ertrag“).
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat im Mai 2014 die
Steuereinnahmen für die Jahre 2014 und 2015 sowie für den gesamten mittelfristigen Zeitraum bis 2018 geschätzt. Dem Gremium gehören neben dem federführenden BMF das BMWi, das
Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung, die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, Vertreter von Wirtschaftsforschungsinstituten sowie der
obersten Finanzbehörden aller Länder an.
Zum 1. Januar 2009 wurde eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Kassentechnisch gliedert sich diese in zwei
Komponenten:
Der Steuerschätzung liegen Eckdaten der Frühjahrsprojektion
der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
bis 2018 zugrunde, die federführend vom BMWi erarbeitet wurden. Es wird eine Zunahme des nominalen BIP von +3,8 % im
Jahr 2015 angenommen. Damit ergibt sich für die Schätzung der
Steuereinnahmen 2015 folgendes Bild:
Die „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ erfasst neben den Zinserträgen, die bislang dem Zinsabschlag unterlagen, auch Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren.
Künftig hat die Quellenbesteuerung von Zinsen abgeltende Wirkung. Die Einbeziehung in die Veranlagung bleibt jedoch auf
Antrag möglich (Günstigerprüfung).
2015 in Mrd. €
Ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen
ebenfalls der Abgeltungsteuer und werden weiterhin als „nicht
veranlagte Steuern vom Ertrag“ verbucht.
Bund
278,5
Länder
262,5
Gemeinden
91,4
EU-Eigenmittel
34,1
Steuereinnahmen insgesamt
Die „veranlagte Einkommensteuer“ umfasst zunächst die Vorauszahlungen der Einkommensteuerpflichtigen. Ferner werden
über dieses Einnahmekonto die Nachzahlungen oder Erstattungen verbucht, die sich als Ergebnis der Einkommensteuerveranlagung unter Anrechnung der gezahlten Quellensteuern ergeben.
Erstattungen an Arbeitnehmer (§ 46 EStG) werden ebenfalls aus
dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer geleistet.
Schließlich wird auch die Auszahlung von Investitionszulagen
und Eigenheimzulagen hier verrechnet. Damit wird deutlich,
dass der Einnahmetitel „veranlagte Einkommensteuer“ letztlich
nichts anderes ist als eine Art „Clearingkonto der Einkommensbesteuerung“.
666,6
Überlegungen zur Schätzung des Aufkommens nach Steuerarten
Gemeinschaftliche Steuern
Einkommensteuer / Körperschaftsteuer
Nach deutschem Steuerrecht unterliegt das Einkommen natürlicher Personen der Einkommensteuer, dasjenige juristischer Personen der Körperschaftsteuer. Bei dem bis zum Veranlagungszeitraum 2001 geltenden Vollanrechnungsverfahren konnte die
Körperschaftsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensbesteuerung der Anteilseigner angesehen werden. Seit dem durch
die Steuerreform 2000 bewirkten Systemwechsel bei der Unternehmensbesteuerung ist die Körperschaftsteuer eine Definitivsteuer. Eine Entlastung auf der Ebene der Anteilseigner erfolgte
jedoch bis 2007 dadurch, dass nur die Hälfte der Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft in die Bemessungsgrundlage der
Einkommensteuer einzubeziehen war (Halbeinkünfteverfahren).
Kernelemente der Unternehmensteuerreform 2008 waren die
Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % sowie
die gleichzeitige Senkung der Messzahl für die Berechnung der
Gewerbesteuer auf 3,5 %, sodass einschließlich Solidaritätszuschlag eine steuerliche Gesamtbelastung der einbehaltenen Gewinne von 29,83 %, also eine Senkung um fast 9 Prozentpunkte erreicht wird. Das Halbeinkünfteverfahren ist seit dem Jahr
2008 entfallen. Ab dem Jahr 2009 unterliegen Dividendenzahlungen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %. (+ 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuerschuld). Personenunternehmen
werden durch eine Tarifvergünstigung für thesaurierte Gewinne,
die Umgestaltung der bisherigen Ansparabschreibung in einen
leichter zu handhabenden Investitionsabzugsbetrag für kleine
und mittlere Unternehmen sowie die Erhöhung des Faktors zur
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von
1,8 auf 3,8 entlastet.
126
Zusammenstellung 5: Entwicklung des Aufkommens von Einkommen- und Körperschaftsteuer seit 2006
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014 1)
2015 1)
122,6
131,8
141,9
135,2
127,9
139,7
149,1
158,2
167,7
178,4
veranlagte Einkommensteuer
17,6
25,0
32,7
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag
11,9
13,8
16,6
26,4
31,2
32,0
37,3
42,3
45,5
47,8
12,5
13,0
18,1
20,1
17,3
16,0
17,4
7,6
11,2
13,5
12,4
8,7
8,0
8,2
8,7
8,4
8,7
Mrd. €
Lohnsteuer
Abgeltungsteuer
2)
Körperschaftsteuer
22,9
22,9
15,9
7,2
12,0
15,6
16,9
19,5
18,1
19,7
182,6
204,7
220,5
193,7
192,8
213,5
231,6
245,9
255,6
272,0
43,3
49,4
53,2
50,5
51,6
50,2
54,6
59,1
62,4
66,3
-16,0
-16,1
-13,7
-18,7
-16,5
-15,5
-15,6
-16,0
-16,6
-17,0
Investitionszulagen
-0,4
-0,5
-0,5
-0,4
-0,3
-0,3
-0,4
-0,3
-0,2
-0,7
Eigenheimzulage
-9,3
-7,7
-6,3
-5,0
-3,6
-2,4
-1,4
-0,5
-0,2
-0,8
Kassenaufkommen
17,6
25,0
32,7
26,4
31,2
32,0
37,3
42,3
45,5
47,8
insgesamt
nachrichtlich:
Veranlagte Einkommensteuer
Brutto vor Verrechnungen
Erstattungen an Arbeitnehmer
1)
Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014
Die Zusammenstellung 5 zeigt die Entwicklung des Aufkommens von Einkommen- und Körperschaftsteuer seit dem Jahr
2006.
tivlohnsteigerungen) ein Wiederanstieg der Einnahmen zu verzeichnen, der sich in den Jahren 2014 und 2015 deutlich fortsetzen wird.
Die Entlastung der Kapitalgesellschaften durch die Unternehmensteuerreform 2008 und die beginnende Wirtschaftskrise
führten 2008 zu einem starken Rückgang des Körperschaftsteueraufkommens, das sich im Jahr 2009 im Zuge der Verschärfung
der Wirtschaftskrise nochmals halbierte. Die Erholung setzte jedoch bereits im Jahr 2010 ein und brachte bis zum Jahr 2013
eine erhebliche Aufkommenssteigerung. In den Jahren 2014 und
2015 wird mit einer schwachen Entwicklung der Gewinne der
überwiegend international ausgerichteten großen Kapitalgesellschaften gerechnet. Da im Jahr 2014 zusätzlich einige aufkommensmindernde Sonderfälle erwartet werden, geht im Jahr 2014
das Aufkommen der Körperschaftsteuer voraussichtlich zurück
und wird im Jahr 2015 das Niveau des Jahres 2013 nur leicht
überschreiten.
Steuern vom Umsatz
Die Mehrwertsteuer ist in ihrer Wirkung eine allgemeine Verbrauchsteuer, d. h. sie zielt auf die Belastung des privaten und
öffentlichen inländischen Endverbrauchs. Aus technischen und
institutionellen Gründen wird sie von den Unternehmen geschuldet und in den Formen „Umsatzsteuer“ und „Einfuhrumsatzsteuer“ erhoben, wobei die Einfuhrumsatzsteuer im Wesentlichen auf Importe aus Nicht-EU-Staaten zu zahlen ist. Rückschlüsse auf die hinter der Mehrwertsteuer stehende relevante
Endnachfrage sind nur dann möglich, wenn Umsatzsteuer und
Einfuhrumsatzsteuer zusammen als Aggregat „Steuern vom
Umsatz“ betrachtet werden.
Vor allem aufgrund der Erhöhung des Umsatzsteuer-Normalsatzes von 16 % auf 19 % stieg das Aufkommen im Jahr 2007
um 15,6 % auf 169,6 Mrd. €. In den Jahren 2008 bis 2010 ist
ein mäßiger jährlicher Anstieg zu verzeichnen. Die konjunkturelle Aufwärtsentwicklung schlug sich in den Jahren 2011 und
2012 verstärkt auch im privaten Konsum und den Investitionen
in Wohnbauten nieder, sodass sich in diesen Jahren das Aufkommen der Steuern vom Umsatz deutlich dynamischer entwickelte.
Nachdem im Jahr 2013 die Einnahmen wiederum nur schwach
anstiegen, werden aufgrund der prognostizierten positiven Entwicklung der Inlandsnachfrage für die kommenden Jahre stärkere Zuwächse der Steuern vom Umsatz erwartet, die im Jahr
2014 voraussichtlich bei 3,3 % und im Jahr 2015 bei 3,9 % liegen werden.
Ebenfalls aufgrund günstiger Gewinnentwicklung, aber auch
als Folge des Subventionsabbaus (z. B. Abschaffung der Eigenheimzulage) stiegen die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer von 2006 bis 2008 sehr kräftig an. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und infolge von entlastenden Steuerrechtsänderungen fiel das Aufkommen in 2009
deutlich niedriger aus, doch war der Rückgang nicht so ausgeprägt wie bei der Körperschaftsteuer. Dies hat seine Ursache darin, dass größere Kapitalgesellschaften besonders stark von der
rückläufigen Auslandsnachfrage getroffen wurden, während die
Binnennachfrage weitgehend stabil blieb. In den Jahren 2010
und 2011 führte der Rückgang der aus der veranlagten Einkommensteuer geleisteten Zahlungen (Erstattungen an veranlagte
Arbeitnehmer, Eigenheimzulagen, Investitionszulagen) zu einem Anstieg des Kassenaufkommens. Seit dem Jahr 2012 führte
vor allem der Anstieg der Bruttoeinnahmen aufgrund der günstigen binnenwirtschaftlichen Entwicklung zum erheblichen Anstieg der Kasseneinnahmen. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in den Jahren 2014 und 2015 fortsetzen.
Bundessteuern
Bei der Energiesteuer als der aufkommensstärksten Bundessteuer führte der Anstieg des Ölpreises in den letzten Jahren zu
einer Stagnation des Aufkommens. Die Verbraucher reagierten auf die stark gestiegenen Kraftstoffpreise zum Teil mit Verbrauchseinschränkungen, zum Teil ersetzten sie ihren Otto-Pkw
durch einen Diesel-Pkw mit entsprechend niedrigerem spezifischen Verbrauch. Nach Einschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ wird sich diese Entwicklung auch in den Jahren 2014 und 2015 fortsetzen. Die Stromsteuer, die im Zuge der
ökologischen Steuerreform als Mengensteuer eingeführt wurde, verzeichnete im Jahr 2003 einen Einnahmenanstieg auf rd.
6 ½ Mrd. €. Bis zum Jahr 2010 blieben die Einnahmen aus dieser Steuerart in etwa auf diesem Niveau mit leicht rückläufiger
Seit dem Jahr 2003 wird neben dem Kindergeld auch die Altersvorsorgezulage aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlt. Die
starke Dynamik beider Abzugspositionen - insbesondere hervorgerufen durch die kräftige Erhöhung des Kindergeldes - hat neben der Finanz- und Wirtschaftskrise und den Steuerentlastungen den Rückgang des Lohnsteueraufkommens in den Jahren
2009 und 2010 bewirkt. Seit dem Jahr 2011 ist infolge der günstigen Arbeitsmarktentwicklung (Beschäftigungs- und Effek127
Ländersteuern
Tendenz. Aufgrund von Steuerrechtsänderungen stieg das Aufkommen im Jahr 2011 auf 7,2 Mrd. € und stabilisierte sich in
den Jahren 2012 und 2013 auf einem Niveau von 7,0 Mrd. €.
Nach einer Abschwächung der Einnahmen auf 6,9 Mrd. € im
Jahr 2014 aufgrund erwarteter Erstattungen (Spitzenausgleich)
wird für das Jahr 2015 mit einem Aufkommen von 7,1 Mrd. €
gerechnet.
Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer betrugen im Jahr 2013
4,6 Mrd. €. Im Jahr 2014 wird mit einem Anstieg auf 5,2 Mrd. €
und im Jahr 2015 mit 4,9 Mrd. € gerechnet. Die Auswirkungen
der Finanz- und Wirtschaftskrise reduzierten bis zum Jahr 2009
das Aufkommen der Grunderwerbsteuer auf 4,9 Mrd. €. Die
ab 2010 einsetzende Erholung führte in Verbindung mit Steuersatzerhöhungen in einigen Ländern zu dem bisherigen Einnahmehöchststand von 8,4 Mrd. € im Jahr 2013. In den Jahren
2014 und 2015 wird sich der Zuwachs voraussichtlich bis auf
9,3 Mrd. € (2015) fortsetzen. Der stärkste Anstieg ist hierbei
im Jahr 2014 zu verzeichnen und beruht zu einem erheblichen
Teil auch wieder auf Steuersatzerhöhungen in weiteren Ländern.
Das Aufkommen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer lag 2013
bei 1,6 Mrd. € und wird für die Jahre 2014 und 2015 auf rund
1,7 Mrd. € geschätzt. Die übrigen Ländersteuern verharren seit
Jahren auf etwa gleichem Stand.
Der tendenzielle Rückgang des Aufkommens aus der Tabaksteuer in den Jahren 2006 bis 2010 steht in Verbindung mit dem Verbrauchrückgang aufgrund der Erhöhung der Tabaksteuersätze
und der Ausweitung des Nichtraucherschutzes. Die stufenweise Erhöhung der Tabaksteuersätze ab dem Jahr 2011 führte in
diesem Jahr durch Antizipation der Steuersatzerhöhung (Vorproduktion) zu einem höheren Absatz von Steuerzeichen, welcher neben der Steuersatzerhöhung einen Anstieg der Einnahmen um 6,8 % auf 14,4 Mrd. € verursachte. Der Rückgang auf
14,1 Mrd. € im folgenden Jahr ist damit nicht nur Ergebnis der
weiteren Verbrauchseinschränkungen aufgrund gestiegener Tabaksteuersätze sondern auch auf das überhöhte Niveau des Vorjahres zurückzuführen. Der weitere Rückgang im Jahr 2013 ist
lediglich auf einen kassentechnischen Effekt zurückzuführen:
Einnahmen in Höhe von 0,3 Mrd. € wurden erst im Jahr 2014
verbucht. Dies führt auch zu dem voraussichtlichen Anstieg
der Einnahmen im Jahr 2014 (14,3 Mrd. €) und dem danach für
2015 erwarteten Rückgang auf 13,9 Mrd. €.
Die Gesamteinnahmen aus den Ländersteuern erreichten im
Jahr 2013 15,7 Mrd. € und werden voraussichtlich auf über
17 Mrd. € in 2014 und 2015 ansteigen.
Gemeindesteuern
Die Finanz- und Wirtschaftskrise führte bei der Gewerbesteuer
im Jahr 2009 zu massiven Aufkommenseinbußen in Höhe von
-21,0 % im Vergleich zu dem Rekordergebnis des Jahres 2008.
Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich infolge der guten Gewinnentwicklung der Unternehmen jedoch schnell erholt und
übertrafen dann im Jahr 2012 mit 42,3 Mrd. € das Ergebnis des
Jahres 2008. 2013 erreichten sie bereits 43,0 Mrd. €. Für den
Schätzzeitraum 2014 und 2015 werden weiterhin steigende Einnahmen erwartet (44,0 bzw. 45,7 Mrd. €).
Der Solidaritätszuschlag stieg 2008 um +6,5 % auf 13,1 Mrd. €
und sank bis zum Jahr 2010 entsprechend der negativen Entwicklung seiner Bemessungsgrundlagen bis auf 11,7 Mrd. €. In
den Folgejahren erholte sich das Aufkommen und wird bis auf
15,7 Mrd. € im Jahr 2015 steigen.
Ein wichtiger Einflussfaktor auf die Entwicklung der Einnahmen aus den Bundessteuern war die Übertragung der Ertragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer ab dem 1.7.2009 auf den Bund
(Zuwachs des Aufkommens aus den Bundessteuern in 2009 um
3,5 % und 2010 um 4,6 %). Dem steht allerdings eine entsprechende Kompensationszahlung an die Länder gegenüber, sodass
sich daraus für den Bund keine Mehreinnahmen ergaben. Die
Einführung der Luftverkehrsteuer und der Kernbrennstoffsteuer
erhöhten die Zuwachsrate im Jahr 2011 nochmals auf 6,1 %. In
den Jahren 2012 und 2013 überschritt das Aufkommen der Bundessteuern insgesamt das Vorjahresniveau lediglich um +0,7 %
p.a. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ rechnet auch für die
Jahre 2014 und 2015 nur mit leichten Zuwächsen im Aufkommen der Bundessteuern insgesamt.
2013
2014 1)
2015 1)
39,4
39,5
39,4
Stromsteuer
7,0
6,9
7,1
Tabaksteuer
13,8
14,3
13,9
Versicherungsteuer
11,6
12,0
12,1
Solidaritätszuschlag
14,4
14,9
15,7
Kraftfahrzeugsteuer
8,5
8,4
8,4
übrige Bundessteuern
5,8
5,7
5,6
100,5
101,7
102,2
Energiesteuer
Bundessteuern insgesamt
1)
Die Einnahmen aus den Grundsteuern A und B beliefen sich im
Jahr 2013 auf 12,4 Mrd. € Sie werden für die Jahre 2014 und
2015 mit 12,7 bzw. 12,9 Mrd. € veranschlagt.
Die sonstigen Gemeindesteuern setzen sich insbesondere aus
Hundesteuer, Vergnügungsteuer, Zweitwohnungsteuer sowie
Jagd- und Fischereisteuer zusammen.
3.6.3
Schlussbemerkung
Die kassenmäßige Entwicklung der Steuereinnahmen seit 1950
bzw. 1970 und deren Verteilung auf die einzelnen Gebietskörperschaften sind den Tabellen 11 und 12 zu entnehmen.
Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014.
128
4.
Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2013 bis Juni 2014
129
4.
Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2013 bis Juni 2014
Des Weiteren wurden in Reaktion auf die Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofes zur Passivierung von Rückstellungen bei
Schuldübernahme, Schuldfreistellung oder Schuldbeitritt die
Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung zur Wiederherstellung der ursprünglichen bilanzsteuerrechtlichen Systematik und zur Verhinderung von Gestaltungen ergänzt.
Vorbemerkungen
Der Berichtszeitraum (Juli 2013 bis Juni 20141) war geprägt
durch die Gesetzgebung zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Steuerrecht, der Überarbeitung von
Doppelbesteuerungsabkommen und vor allem durch Gesetzesinitiativen zur Modernisierung des Verfahrensrechts. Der steuerpolitische Schwerpunkt dieser Berichtsperiode lag auf einer Verbesserung der Handhabbarkeit des Steuerrechts und Sicherung
des Steueraufkommens.
Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2014 vom 19. Dezember 2013 (LuftVStFestV2014)4
Die Verordnung zur Festlegung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes für das Jahr 2014 tritt zum 1. Januar 2014
in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die Steuersätze des §11
Absatz 2 Luftverkehrsteuergesetz entsprechend der Vorgaben
des §11 Absatz 2 Luftverkehrsteuergesetz unter Anrechnung der
Einnahmen aus dem luftverkehrsbezogenen Treibhausgas-Emissionshandel jährlich neu festgesetzt. Mangels anrechenbarer
Einnahmen aus dem luftverkehrsbezogenen Treibhausgas-Emissionshandel im Jahr 2013 bleiben die Steuersätze für das Jahr
2014 gegenüber dem Jahr 2013 unverändert.
Im Einzelnen sind folgende wesentliche Steuerrechtsänderungen in Kraft getreten:
Änderungen auf dem Gebiet der Besitz- und
Ve r k e h r s t e u e r n
-
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
vom 7. Mai 2013 vom 15. Juli 2013,
-
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Auf eine Darstellung in Tableauform wurde daher verzichtet.
Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFMStAnpG),
-
4.2
Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und
der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 24. Juli
20135
Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2014 vom
19. Dezember 2013 (LuftVStFestV 2014).
Ä n d e r u n g e n a u f d e m G e b i e t d e r Ve r b r a u c h steuern und des nationalen Zollrechts
-
Verordnung zur Änderung der Branntweinsteuerverordnung
vom 31. Mai 2013,
-
Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der
Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 24. Juli 2013
Mit dem Gesetz wurden maßgebliche Vorschriften des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes geändert. Die näheren Bestimmungen und Verfahrensregelungen dazu wurden dazu in der
Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
entsprechend angepasst. Der sog. Spitzenausgleich ist zum 1.
Januar 2013 für die Jahre 2013 bis 2022 neu geregelt worden.
Als zusätzliche Voraussetzung müssen die begünstigten Unternehmen nunmehr einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten,
indem sie Energiemanagementsysteme, Umweltmanagementsysteme oder - als kleine und mittlere Unternehmen - alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben.
Die Vorschriften zur Beantragung der Steuerentlastungen nach
§55 Energiesteuergesetz und §10 Stromsteuergesetz waren deshalb zu ändern. Darüber hinaus ist die steuerliche Entlastung für
KWK-Anlagen aus beihilferechtlichen Gründen im Energiesteuergesetz rückwirkend zum 1. April 2012 geändert worden. Seitdem können alle KWK-Anlagen unter den bisherigen Voraussetzungen nur noch eine teilweise Steuerentlastung bis auf die Mindeststeuersätze nach der Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG
erhalten. Eine vollständige Steuerentlastung ist seither solchen
KWK-Anlagen vorbehalten, die zusätzlich das Hocheffizienzkriterium der KWK-Richtlinie erfüllen und ist zeitlich auf die
Dauer der steuerlichen Absetzung für Abnutzung beschränkt
(AfA). In der Energiesteuer-Durchführungsverordnung waren
deshalb die Bestimmungen zur Beantragung und Nachweisführung für die Steuerentlastungen für KWK-Anlagen neu zu fassen.
Änderungen auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts
-
Diverse Doppelbesteuerungsabkommen
4.1
Änderungen auf dem Gebiet der Besitz- und
Verkehrsteuern
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
vom 7. Mai 2013 vom 15. Juli 20132
Mit dem Gesetz sind die einkommensteuerlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen nach Maßgabe des Beschluss vom
7. Mai 2013, 2 BvR 909/06 des Bundesverfassungsgerichts auch
auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.
Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFMStAnpG)3
Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz dient zum einen der Anpassung diverser steuerrechtlicher Regelungen - insbesondere
des Investmentsteuerrechts - und außersteuerrechtlicher Normen an das Kapitalanlagegesetzbuch. Zum anderen wird mit
einer Ergänzung des Investmentsteuergesetzes die Einführung
eines Pension-Asset-Pooling-Vehikels in Deutschland ermöglicht. Zudem werden in diesem Gesetz verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Investmentsteuerrechts beseitigt.
1
2
3
Änderungen auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern
und des nationalen Zollrechts
Die steuerliche Befreiung von verflüssigtem Erdgas für die gewerbliche Schifffahrt wird in der Energiesteuer-Durchführungsverordnung nunmehr berücksichtigt. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können dagegen
unternehmensinterne Schiffsfahrten und der Antrieb von Arbeitsmaschinen auf schwimmenden Arbeitsgeräten nicht mehr
steuerlich begünstigt werden. Außerdem bedurfte die steuerliche Behandlung gasförmiger kohlenwasserstoffhaltiger Abfälle noch einer klarstellenden Regelung, nachdem mit der Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der StromsteuerDurchführungsverordnung vom 20. September 2011 zunächst
Die Darstellung der Steuerrechtsänderungen wird ergänzt durch eine Übersicht
über die hierdurch eintretenden finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen
Haushalte in den nächsten Jahren (Tabelle 13).
BGBl. I, 2013, Nr. 38, S. 2397.
BGBl. I, 2013, Nr. 76, S. 4318.
4
5
131
BGBl. I, 2013, Nr. 77, S. 4383.
BGBl. I, 2013, Nr. 43, S. 2763.
als solche zu behandeln, die die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Erhebung der sog. FATCA-Quellensteuer erfüllen.
Rechtssicherheit für die festen und flüssigen kohlenwasserstoffhaltigen Abfälle hergestellt worden war. Nieder- und mittelkalorische gasförmige kohlenwasserstoffhaltige Abfälle werden mit
der Verordnungsänderung entsprechend den Regelungen für feste und flüssige kohlenwasserstoffhaltige Abfälle von der Besteuerung ausgenommen. Darüber hinaus sind weitere Anpassungen
und Klarstellungen in den Verordnungen zur besseren Verständlichkeit erfolgt, um die Rechtsanwendung zu erleichtern und die
Rechtssicherheit für die Unternehmen zu erhöhen.
Das Abkommen beinhaltet Verpflichtungen der Bundesrepublik
Deutschland in Bezug auf die Beschaffung und den Austausch
von in dem Abkommen näher bestimmten Informationen. Zur
Erfüllung dieser Verpflichtungen wurde durch das AIFM-Steueranpassungs-Gesetz, das am 24. Dezember 2013 in Kraft getreten ist, mit §117c der Abgabenordnung eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, auf deren Grundlage das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus derartigen
Abkommen erlassen kann. Diese Verordnungsermächtigung
wird mit dem vorgelegten FATCA-USA-Umsetzungsverordnung FATCA-USA-UmsV ausgefüllt. Nach der gegenwärtigen
Zeitplanung ist die Zustimmung des Bundesrates für den 11. Juli
2014 vorgesehen.
Verordnung zur Änderung der Branntweinsteuerverordnung vom 31. Mai 20136
Die Verordnung zur Änderung der Branntweinsteuerverordnung
ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten und dient im Wesentlichen
der Anpassung des nationalen Verbrauchsteuerrechts an die Verordnung (EU) Nr. 162/2013 der Kommission vom 21. Februar 2013 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr.
3199/93 über die gegenseitige Anerkennung der Verfahren zur
vollständigen Denaturierung von Alkohol für Zwecke der Verbrauchsteuerbefreiung, mit der insbesondere ein EU-weit einheitliches Vergällungsmittel für die vollständige Vergällung von
Alkohol nach Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie
92/83/EWG eingeführt wurde.
Darüber hinaus wurde die in Artikel 27 Absatz 5 der Richtlinie
92/83/EWG enthaltene Möglichkeit zur Versagung der Verbrauchsteuerbefreiung umgesetzt, sofern das für die - 2 - Vergällung von Alkohol verwendete Vergällungsmittel aus Gründen
der Sicherung des Steueraufkommens oder des Gesundheitsschutzes ungeeignet ist.
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Auf eine Darstellung in Tableauform wurde daher verzichtet.
4.3
Änderungen auf dem Gebiet des Internationalen
Steuerrechts
Doppelbesteuerungsabkommen
Das Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung
der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist nach Austausch der Ratifikationsurkunden am 30. September 2013 in Kraft getreten und damit ab 1. Januar 2014 anzuwenden.
Das Gesetzgebungsverfahren zum Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ist in Deutschland abgeschlossen. Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der
Ratifikation. Der Austausch der Ratifikationsurkunden wird voraussichtlich in 2014 erfolgen, sobald auch das Gesetzgebungsverfahren in den Niederlanden beendet ist.
Sonstiges
Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika haben am 31. Mai 2013 ein Abkommen zur
Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen unterzeichnet, zu dem am
16. Oktober 2013 das Zustimmungsgesetz und am 11. Dezember 2013 das FACTA-Abkommen in Kraft getreten ist. Dieses
Abkommen verpflichtet die Vertragsparteien zu einem automatischen Austausch steuerlich relevanter Bankinformationen für
Zeiträume ab Mitte 2014. Darüber hinaus verpflichten sich die
Vereinigten Staaten von Amerika dazu, deutsche Finanzinstitute
6
BGBl. I, 2013, Nr. 26, S. 1412.
132
5.
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
133
5.
Finanzbeziehungen zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden
5.1
Überwachung der Haushalte von
Bund und Ländern durch den
Stabilitätsrat
kreditaufnahme weiter zurückführen werden. Der Stabilitätsrat
begrüßte die Fortsetzung des bisherigen Konsolidierungskurses
in Berlin und Schleswig-Holstein.
Bei Bremen sah er angesichts weiter schrumpfender Sicherheitsabstände zur maximal zulässigen Nettokreditaufnahme in
den kommenden Jahren den erfolgreichen Abschluss des vereinbarten Sanierungsprogramms gefährdet. Der Stabilitätsrat beschloss deshalb, Bremen zu einer Verstärkung seines Konsolidierungskurses aufzufordern. Bremen wurde gebeten, in seinem
nächsten Sanierungsbericht im April 2014 die hierzu ergriffenen
Maßnahmen darzulegen.
Nach Artikel 109a Grundgesetz und dem gleichzeitig beschlossenen Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen hat der Stabilitätsrat die Aufgabe, zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern fortlaufend zu überwachen,
drohende Haushaltsnotlagen festzustellen und Sanierungsprogramme zu vereinbaren. Mit dem Gesetz zur Abschaffung des
Finanzplanungsrates und der Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze wurde dem Stabilitätsrat zusätzlich unter anderem
die Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen gemäß
§ 51 Haushaltsgrundsätzegesetz übertragen. Dem Stabilitätsrat
gehören der Bundesfinanzminister, die Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister an. Die Beschlüsse und
Beratungsunterlagen werden unter: www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.
Im Saarland war für einen erfolgreichen Abschluss des Sanierungsprogramms aus Sicht des Stabilitätsrates die strikte Einhaltung des im Sanierungsbericht und der Ergänzung beschriebenen Sanierungskurses unverzichtbar. Der Stabilitätsrat bat das
Land, in seinem Bericht im Frühjahr 2014 die Umsetzung der
in der Ergänzung konkretisierten Maßnahmen darzustellen und
im Bericht im Herbst 2014 die Konkretisierung der weiteren geplanten Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen.
Der Stabilitätsrat beriet die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“
der neuen Länder und Berlins sowie die Stellungnahme der
Bundesregierung hierzu. Im Jahr 2012 erzielten erstmals seit
Bestehen des Solidarpakts II alle ostdeutschen Länder eine vollständig solidarpaktgerechte Verwendung der SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten und zum Ausgleich unterproportionaler
Finanzkraft. Der Bund stellte im Rahmen des Korbs II des Solidarpakts II rund 4,6 Mrd. € an überproportionalen Leistungen
für den Aufbau Ost im Jahr 2012 zur Verfügung. Damit erbrachte der Bund bislang rund 78 % seiner Verpflichtungen aus dem
Korb II des Solidarpakts II.
Im Berichtszeitraum fanden die achte und neunte Sitzung des
Stabilitätsrates statt:
Achte Sitzung des Stabilitätsrates
Der Stabilitätsrat trat am 5. Dezember 2013 unter dem Vorsitz
des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Walter-Borjans in Vertretung des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz und des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble zusammen.
Neunte Sitzung des Stabilitätsrates
Der Stabilitätsrat befasste sich erstmals mit seiner neuen Aufgabe, die Einhaltung der strukturellen gesamtwirtschaftlichen
Defizitobergrenze nach § 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz zu überwachen. Zukünftig wird er dabei von einem unabhängigen Beirat unterstützt, dessen Mitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt an der achten Sitzung des Stabilitätsrates teilnahmen. Der Beirat wird künftig gegenüber dem Stabilitätsrat
Stellungnahmen zur Einhaltung der Defizitobergrenzen abgeben
und bei einer eventuellen Überschreitung Maßnahmen zum Defizitabbau empfehlen.
Der Stabilitätsrat trat am 28. Mai 2014 unter dem Vorsitz des
Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. WalterBorjans als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz und des
Bundesfinanzministers Dr. Schäuble zu seiner neunten Sitzung
zusammen.
Die öffentlichen Finanzen in Deutschland stehen auf einem soliden Fundament. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen erzielten 2013 einen strukturellen Finanzierungsüberschuss von 0,9 % des Bruttoinlandsprodukts. In den Jahren 2014
bis 2018 wird jeweils ein struktureller Finanzierungsüberschuss
von ½ % des BIP erwartet. Vor diesem Hintergrund prüfte der
Stabilitätsrat die Einhaltung der strukturellen gesamtwirtschaftlichen Defizitobergrenze nach § 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland waren unverändert günstig, und die Steuereinnahmen von
Bund, Ländern und Gemeinden stiegen moderat an. Die Gebietskörperschaften wurden hierdurch bei ihren Konsolidierungsanstrengungen und der Rückführung ihrer Finanzierungsdefizite unterstützt. Vor diesem Hintergrund stellte der Stabilitätsrat fest, dass die durch das Fiskalvertragsumsetzungsgesetz
eingeführte Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in Höhe von 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts eingehalten wurde.
Erstmals unterstützte ihn dabei der im Zuge der innerstaatlichen Umsetzung des europäischen Fiskalvertrags gegründete
unabhängige Beirat. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Beirats stellte der Stabilitätsrat fest, dass die zulässige
Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in Höhe von 0,5 % des BIP im Projektionszeitraum bis
2018 eingehalten werde. Wie der Beirat war er der Auffassung,
dass eine weiterhin strikte Wahrung der Haushaltsdisziplin auf
allen staatlichen Ebenen unabdingbar sei, um die Einhaltung der
Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts dauerhaft zu sichern.
Der Stabilitätsrat unterstrich, dass angesichts der deutschen und
europäischen Fiskalregeln und der bestehenden öffentlichen
Verschuldung die finanziellen Spielräume begrenzt blieben und
dass der Konsolidierungskurs konsequent fortgesetzt werden
müsse, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte abzusichern.
Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein erhalten finanzielle Unterstützung vom
Bund und von der Ländergemeinschaft, damit sie ab 2020 die
Vorgaben der Schuldenbremse einhalten können. Diese Konsolidierungshilfen werden gewährt, wenn das strukturelle Finanzierungsdefizit in den Ländern die jeweils geltende und bis 2020
auf null sinkende Obergrenze der Nettokreditaufnahme nicht
überschreitet. Der Stabilitätsrat überprüfte turnusgemäß den Defizitabbau auf Grundlage der vorgelegten Konsolidierungsberichte und stellte fest, dass die fünf Länder ihren Konsolidierungsverpflichtungen im Jahr 2013 nachgekommen waren.
Im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsüberwachung prüfte der
Stabilitätsrat die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und
Ländern anhand einer kennzifferngestützten Analyse auf der
Grundlage ihrer Stabilitätsberichte. Beim Bund und den Ländern, die sich nicht im Sanierungsverfahren befinden, ergaben
sich keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage.
Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein,
die sich im Sanierungsverfahren für ihre Haushalte befinden,
legten ihre Sanierungsberichte vor. In den Berichten stellten die
Länder dar, wie sie in den Jahren bis 2016 die jährliche Netto135
Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein
legten ihre Sanierungsberichte vor. In den Berichten stellten
die Länder den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Zurückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme bis 2016 dar. Der Stabilitätsrat begrüßte, dass die vier Länder die vereinbarten Sanierungsprogramme im abgelaufenen Haushaltsjahr erfolgreich
umsetzten. Er empfahl Berlin und Schleswig-Holstein, ihren
strikten Konsolidierungskurs beizubehalten.
durch den Bund zum 1. Januar 2005 im Rahmen des Solidarpakts II, den Erhöhungen des Kindergeldes zum 1. Januar 2009
und zum 1. Januar 2010, der finanziellen Beteiligung des Bundes am Ausbau der Betreuung der Unterdreijährigen, der Übernahme der gesamten Steuermindereinnahmen aufgrund des
Steuervereinfachungsgesetzes 2011 durch den Bund sowie der
Länderbeteiligung an der Errichtung des Sondervermögens
„Aufbauhilfe“ im Zusammenhang mit den Schäden, die durch
das Hochwasser im Mai und Juni 2013 entstanden sind.
Der Stabilitätsrat hatte Bremen im Dezember 2013 aufgefordert,
seinen Konsolidierungskurs zu verstärken. Er begrüßte, dass das
Land hierzu erste zusätzliche Sanierungsmaßnahmen ergriffen
hat. Er bat Bremen, in seinem im Herbst vorzulegenden Sanierungsbericht die neu beschlossenen Vorhaben weiter zu konkretisieren und die hiermit angestrebten finanziellen Entlastungen
zu quantifizieren. Das Saarland legte - wie vom Stabilitätsrat erbeten - dar, wie es die im November 2013 neu angekündigten
Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen umzusetzen gedenkt. Bis
zum Herbst 2014 soll das Land weitere Maßnahmen konkretisieren und die Umsetzung der mit dem Haushalt 2015 zu implementierenden Maßnahmen darstellen.
Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder und der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errechnen sich aus den
dargestellten gesetzlich definierten Umsatzsteueranteilen. Dabei werden die Prozentsätze für den Bund und die Länder auf
das nach Abzug der Vorabbeträge für den Bund und für die Gemeinden verbleibende Umsatzsteueraufkommen angewendet.
Anschließend wird der Festbetrag berücksichtigt. Der Bund erhält im Jahr 2014 einen tatsächlichen Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 53,5 % zur Erfüllung seiner Aufgaben, die Länder von 44,5 % und die Gemeinden von 2,0 %.
5.2
Finanzbeziehungen zwischen Bund
und Ländern
5.2.1
Beteiligungsverhältnis an den
Gemeinschaftsteuern
Nach Artikel 91a GG wirkt der Bund bei gesamtstaatlich bedeutsamen Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes durch seine Beteiligung an der Koordinierung und der Finanzierung mit.
5.2.2
Gemeinschaftsaufgaben von Bund und
Ländern
Nach Artikel 91b Abs.1 GG wirken Bund und Länder auf Grund
von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der
Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen, bei der Förderung
von Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen und von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich
Großgeräten zusammen. Nach Artikel 91b Abs. 2 GG können
Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken.
Nach Artikel 106 Absatz 3 GG sind Bund und Länder an der
Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer je zur Hälfte beteiligt. Für die Einkommensteuer gilt diese hälftige Aufteilung soweit das Aufkommen nicht den Gemeinden zugewiesen
wird. Die Gemeinden erhalten gem. Gemeindefinanzreformgesetz 15 % des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter
Einkommensteuer sowie 12 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Bund und Länder erhalten dementsprechend jeweils
42,5 % des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie jeweils 44 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer.
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Art. 106 Absatz 3 GG legt fest, dass die Anteile von Bund und
Ländern am Umsatzsteueraufkommen durch Bundesgesetz, das
der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt werden. Im
Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die Länder dabei gleichmäßigen Anspruch auf die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Entwickeln sich die Deckungsverhältnisse
von Bund und Ländern auseinander, sind nach Art. 106 Absatz 4
GG die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer anzupassen.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das einzige wirtschaftspolitische
Instrument, mit dem Bund und Länder gemeinsam gezielt die
strukturschwächsten Regionen in Deutschland fördern, um ihnen die Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zu erleichtern.
Durch die Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gesetz) durch das Mittelstandsentlastungsgesetz II (MEG II) vom
7. September 2007 (BGBl. I 2007, S. 2246) wurde der bisherige
Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe zum Koordinierungsausschuss (Zusammensetzung: Bundesminister für Wirtschaft und Technologie - Vorsitz -, Bundesminister der Finanzen,
16 Wirtschaftsminister/-senatoren der Länder) und der bisherige
jährliche Rahmenplan zum Koordinierungsrahmen, der weiterhin die verbindlichen Förderregeln enthält. Der Koordinierungsausschuss hat am 6. August 2009 den Koordinierungsrahmen
(BT-Drs. 16/13950) beschlossen und am 10. Dezember 2010
einer Aktualisierung zugestimmt. Die Überarbeitung des Koordinierungsrahmens ist künftig nicht mehr jährlich, sondern nur
noch bei Bedarf vorgesehen. Die nächste Überarbeitung wird
zu Beginn der neuen EU-Förderperiode 2014 in Kraft treten.
Aktuell stellt sich die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund
und Ländern, die in § 1 des Finanzausgleichsgesetzes geregelt
wird, folgendermaßen dar: Der Bund erhält vorab 4,45 % des
Aufkommens. Vom danach verbleibenden Umsatzsteueraufkommen erhält der Bund zur Refinanzierung eines zusätzlichen
Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung, den er
seit 1998 leistet, vorab 5,05 %. Von dem verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten die Gemeinden vorab 2,2 % als
Kompensation für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer. Von
dem danach noch verbleibenden Umsatzsteueraufkommen stehen dem Bund 49,7 % und den Ländern 50,3 % zu. Darin sind
enthalten Kompensationsbeträge für den Familienleistungsausgleich in Höhe von 6,3 Prozentpunkten. Der Bundesanteil wird
um einen Festbetrag erhöht. Dieser Betrag liegt im Jahr 2013 bei
21 462 000 €, im Jahr 2014 bei 189 212 000 € und im Jahr 2015
bei 151 712 000 €.
Die GRW wird jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Zusätzlich zu den Barmitteln des Bundes von rd.
597 Mio. € im Bundeshaushalt 2012 fließen Einnahmen nach
§ 8 Absatz 3 des GRW-Gesetzes den Ausgaben zu. An Verpflichtungsermächtigungen sind im Bundeshaushalt 2012 rd.
564 Mio. € vorgesehen (81 Mio. € alte Länder, 483 Mio. €
neue Länder). Aus dem europäischen Fonds für regionale Ent-
Der Länderanteil vermindert bzw. erhöht sich entsprechend. Der
Festbetrag errechnet sich aus verschiedenen politischen Maßnahmen wie zum Beispiel als Teilkompensation bei der Übernahme der Verbindlichkeiten des Fonds „Deutsche Einheit“
136
Strategien und des Wissenschaftssystems.
wicklung (EFRE) steht für den Förderzeitraum 2007 bis 2013
den neuen Ländern ein Betrag von rd. 9,25 Mrd. € zur Verfügung. Ein Teil dieser Regionalfondsmittel wird weiterhin zur
Ko-Finanzierung im Rahmen der GRW eingesetzt. Für die alten Länder stehen in dieser Förderperiode aus dem EFRE rd.
5,33 Mrd. € zur Verfügung. Auch hiervon wird weiterhin ein
Teil im Rahmen der GRW eingesetzt.
Die gemeinsame Förderung der Wissenschaft und Forschung erstreckt sich auf die in der Anlage zum GWK-Abkommen genannten Einrichtungen und Vorhaben von überregionaler Bedeutung. Zu den begünstigten Einrichtungen gehören Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen wie etwa die MPG, die
DFG, die Mitgliedseinrichtungen der WGL und der HGF sowie die FhG.
Mit der GRW können zur Schaffung und Erhaltung dauerhaft
wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze Zuschüsse zu Investitionen
der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr)
und zu Projekten wirtschaftsnaher Infrastruktur gewährt werden.
Die Exzellenzinitiative eröffnet den deutschen Hochschulen die
Chance, ihre Profile zu schärfen und Spitzenzentren mit hoher
internationaler Attraktivität zu schaffen. Am 15. Juni 2012 fiel
die Förderentscheidung in der dritten und letzten Runde: Für die
nächsten fünf Jahre werden insgesamt 45 Graduiertenschulen
und 43 Exzellenzcluster gefördert. Elf Universitäten, FU und HU
Berlin, Bremen, Dresden, Köln, LMU und TU München, Konstanz, Heidelberg, RWTH Aachen und Tübingen haben in der
dritten Förderlinie mit ihren Zukunftskonzepten überzeugt. Die
Mittel für die Förderung werden vom Bund und vom jeweiligen
Sitzland im Verhältnis 75 : 25 vom Hundert getragen. In 2014
sind rd. 377 Mio. € aus dem Bundeshaushalt für die Exzellenzinitiative vorgesehen.
Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Der Planungsausschuss für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (PLANAK)
hat am 19. Januar 2009 die Einrichtung eines Sonderrahmenplans „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels“ für die Jahre 2009 bis 2025 und am 12.12.2012 die
Maßnahmen zum 42. regulären Rahmenplan (Zeitraum 2013 bis
2016) beschlossen. Der Rahmenplan für den Zeitraum 2014 bis
2017 kann erst beschlossen werden, wenn der Bundeshaushalt
2014 verabschiedet worden ist.
Der Pakt für Forschung und Innovationen unterstützt die Wissenschafts- und Forschungsorganisationen und gibt ihnen langfristige Planungssicherheit. Hierfür wurde bis 2010 ein jährlicher Aufwuchs von 3 % vorgesehen. Im Gegenzug sollten
sie ihre Instrumente der Forschungsförderung leistungssteigernd
ausbauen. Bund und Länder haben am 4. Juni 2009 die Fortschreibung des Paktes für 2011 bis 2015 vereinbart. Sie streben
jährliche Steigerungsraten von 5 % an. In diesem Zusammenhang haben Bund und Länder im Einvernehmen mit den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen forschungspolitische
Ziele vereinbart, um den angestoßenen Strukturwandel in der
Wissenschaftslandschaft fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
Zu diesen Zielen gehören die dynamische Weiterentwicklung
und Vernetzung des Wissenschaftssystems, neue Strategien der
internationalen Zusammenarbeit, nachhaltige Partnerschaften
zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Gewinnung
der Besten für die deutsche Wissenschaft.
Nach dem Entwurf des Bundeshaushalts stehen im Jahr 2014 für
diese Gemeinschaftsaufgabe effektiv bis zu 600 Mio. € zur Verfügung; mit den Kofinanzierungsmitteln der Länder ergibt dies
ein Fördervolumen von bis zu 957 Mio. Euro (gesetzliche Lastenverteilung: Bund 60 % und Länder 40 % bei der Agrarstrukturverbesserung sowie entsprechend 70 : 30 % beim Küstenschutz). Außerdem wurden seitens der Länder Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rd. 359 Mio. € für den regulären
Rahmenplan angemeldet. Im Einzelnen verteilen sich die Bundesmittel im Jahr 2014 wie folgt

Maßnahmen zur Verbesserung
der Agrarstruktur

Maßnahmen zur Verbesserung
des Küstenschutzes (Standardrahmenplan)

Sonderrahmenplan Küstenschutz in
Folge des Klimawandels
rd. 506 Mio. €
rd. 63 Mio. €
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über
den Hochschulpakt 2020 enthält ein Programm zur Aufnahme
zusätzlicher Studienanfänger (erste Säule) sowie ein Programm
zur Finanzierung von Programmpauschalen für von der DFG
geförderte Forschungsvorhaben (zweite Säule). Der Hochschulpakt ist bis zum Jahr 2020 konzipiert.
25 Mio. €
Für 2015 sind Bundesmittel in Höhe von 565 Mio. €, zzgl.
25 Mio. € für den Sonderrahmenplan Küstenschutz sowie Deckungs- und Verstärkungsmöglichkeiten in Höhe von bis zu 10
Mio. € vorgesehen. Damit können insgesamt 600 Mio. € Bundesmittel verfügbar gemacht werden. Außerdem sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 407 Mio. €
für den Standardrahmenplan vorgesehen.
Die Vereinbarung wurde zunächst für eine erste Programmphase vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2010 geschlossen. Die
Länder verpflichteten sich mit der ersten Säule des Hochschulpaktes zunächst bis 2010 zur Aufnahme von insgesamt 91.370
zusätzlichen Studienanfängern gegenüber dem Basisjahr 2005.
Der Bund stellte hierfür rd. 565 Mio. € bis 2010 zur Verfügung.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass bei der Verrechnung und
Fortschreibung der Vereinbarung auch die Studienanfänger berücksichtigt werden, die über der angestrebten Gesamtzahl der
zusätzlichen Studienanfänger in Höhe von 91.370 liegen. Mit
der zweiten Säule des Hochschulpaktes wird eine Programmpauschale für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben gewährt. Hierfür übernahm der Bund bis 2010 eine 100-prozentige
Finanzierung in Höhe von insgesamt rd. 703 Mio. €.
Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der gemeinsamen Wissenschafts- und Forschungsförderung
Nach Artikel 91b Absatz 1 GG können Bund und Länder auf
Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung
zusammenwirken bei der Förderung von:

Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen;

Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen;

Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.
Bund und Länder haben am 4. Juni 2009 eine zweite Programmphase des Hochschulpakts 2020 vereinbart, die die Jahre 2011
bis 2015 umfasst. Ziel ist es, auch für diesen Zeitraum ein bedarfsgerechtes Studienangebot zu schaffen und voraussichtlich
275.420 zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern ein Studium zu ermöglichen. Am 13. Juni 2013 haben die
Regierungschefs von Bund und Ländern auf Vorschlag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vereinbart, für die zweite
Phase die Zahl der über den Hochschulpakt finanzierten, zusätzlichen Studienmöglichkeiten auf rd. 625.000 zu erhöhen. Damit wird auf die zuletzt über den Erwartungen liegende Studien-
Durch Verwaltungsabkommen vom 11. September 2007 haben
Bund und Länder auf der Grundlage von Artikel 91b GG die Errichtung einer GWK vereinbart (BAnz 2007 S. 7787). Die GWK
ersetzt seit dem 1. Januar 2008 die bisherige BLK. Der GWK
gehören die für Wissenschaft und Forschung sowie die für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder an. Sie behandelt
alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen
137
Kompensationsregelung nach Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau
nachfrage reagiert, die zudem laut aktuellen Berechnungen auch
in naher Zukunft auf hohem Niveau verbleiben wird. Der Bund
stellt für das Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger insgesamt rd. 7,0 Mrd. € in den Jahren 2011 bis 2015 zur
Verfügung. Des Weiteren wird die Programmpauschale für von
der DFG geförderte Forschungsvorhaben weitergeführt. Im Jahr
2014 stehen hierfür rd. 354 Mio. € zur Verfügung.
Als Kompensation für die Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zum 31. Dezember 2006 steht den Ländern
seit 2007 jährlich ein Betrag von 695,3 Mio. € für die Finanzierung des Ausbaus von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken aus dem Haushalt des Bundes zu; mit diesem Betrag
sind auch die Mittel zur Ausfinanzierung der vom Bund bis zum
Jahre 2006 eingegangenen Verpflichtungen abgegolten (Artikel
143c GG i. V. m. § 2 Absatz 1 Sätze 1 und 2 EntflechtG). Bis
2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit
dem 1.1.2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz
3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen;
lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach
der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus.
Bund und Länder haben am 10. Juni 2010 eine Verwaltungsvereinbarung über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre beschlossen und
damit den Hochschulpakt um eine dritte Säule erweitert. Die
Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2020. In der Breite der
Hochschullandschaft werden Maßnahmen zur Personalgewinnung, Personalqualifizierung und Weiterentwicklung der Lehrqualität gefördert. In zwei Auswahlrunden wurden 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern für eine zunächst fünfjährige Förderung ab dem Wintersemester 2011/12 bzw. dem Sommersemester 2012 ausgewählt. Insgesamt wird der Bund in den Jahren
2011 bis 2020 rd. 2 Mrd. € für den Qualitätspakt Lehre als dritte
Säule des Hochschulpaktes bereitstellen, das jeweilige Sitzland
stellt die Gesamtfinanzierung sicher.
Kompensationsregelung nach Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung
Als Kompensation für die Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung zum 31. Dezember 2006 steht den Ländern seit 2007 jährlich ein Betrag von 19,9 Mio. € zu. Bis 2013
mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem
1.1.2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz 3
GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der
Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus.
Aufgrund Artikel 91b Absatz 1 GG wirken Bund und Länder bei
der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschl.
Großgeräte zusammen. Hierfür stellt der Bund den Ländern bis
zum 31.12.2019 jährlich 298 Mio. € zur Verfügung (§ 9 Abs. 2
Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen
einschl. Großgeräte - AV-FuG).
Festellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich
Diese Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern wird im
Verwaltungsabkommen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit
des Bildungswesens im internationalen Vergleich vom 21. Mai
2007 geregelt.
5.2.3
Artikel 104b GG gestattet dem Bund, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und
Gemeinden (einschließlich der GV) zu gewähren, soweit das
Grundgesetz ihm für diesen Bereich Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Während der erste Förderzweck dieser Bestimmung
(„zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“) Maßnahmen zur Förderung der Konjunktur betrifft,
ermöglichen der zweite und dritte Zweck längerfristige Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und
Gemeinden (GV), die „zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet“ und „zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums“ erforderlich sind. Die Mittel sind befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Sie sind im Zeitablauf mit fallenden Jahresbeträgen zu gestalten. Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 29. Juli 2009 wurden
auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen
in Krisensituationen gelockert. Nunmehr kann der Bund im Fall
von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen,
die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche
Finanzlage erheblich beeinträchtigen, Finanzhilfen auch ohne
Gesetzgebungsbefugnis gewähren.
Wesentliche Vorhaben gemäß Artikel 91b Absatz 2 GG werden
in regelmäßigen Zusammenkünften der Bildungsministerinnen
und Bildungsminister von Bund und Ländern erörtert. Dabei
wird das Einvernehmen über diese Vorhaben hergestellt; das Ergebnis wird der Öffentlichkeit gemeinsam vorgestellt. Die Zusammenkünfte werden von einer Steuerungsgruppe vorbereitet, die ihrerseits bei ihrer Arbeit durch einen wissenschaftlichen
Beirat unterstützt wird.
Aufgaben der Steuerungsgruppe sind insbesondere:

Die Koordinierung der Teilnahme Deutschlands an Vorhaben zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des deutschen
Bildungswesens im internationalen Vergleich,

die Koordinierung und Begleitung der Bildungsberichterstattung sowie anderer Berichte bzw. Aktivitäten im Bildungsbereich gemäß Artikel 91b Absatz 2 GG,

die Vorbereitung von Empfehlungen unter Berücksichtigung
der Zuarbeiten des wissenschaftlichen Beirats und

die Befassung mit Vorhaben der Bildungsforschung, die im
gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern durchgeführt
werden.
Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der
Länder und Gemeinden (GV)
Finanzhilfen für Stadtsanierung und -entwicklung
Im Rahmen der Bildungsberichterstattung sind der zuletzt 2014
erstellte nationale Bildungsbericht mit dem Schwerpunktkapitel „Bildung von Menschen mit Behinderungen“ sowie der jährlich erscheinende Bildungsfinanzbericht zu nennen. Weiter wird
die Teilnahme Deutschlands an internationalen Untersuchungen
wie TIMMS 2015, IGLU 2016 und PISA 2015 unterstützt und
vorbereitet, die Gründung des „Zentrums für internationale Bildungsvergleichsstudien“ (ZIB) ist abgeschlossen.
Mit Finanzhilfen nach Artikel 104b GG beteiligt sich der Bund
maßgeblich an der Förderung der Erneuerung, der Erhaltung
und Stabilisierung von Städten und Gemeinden. Im Rahmen der
Städtebauförderung werden die Finanzhilfen zur Beseitigung
städtebaulicher Missstände eingesetzt. Mit den Programmen
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Soziale Stadt“, „Stadtumbau Ost“, „Stadtumbau West“
sowie „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird die nachhaltige
Lösung struktureller Probleme in den Städten und Gemeinden
aller Größenordnungen unterstützt.
Von 1990 bis 2013 sind den Ländern Programmmittel in Höhe
von insgesamt rd. 11,56 Mrd. € bereitgestellt worden; rund zwei
138
Drittel davon entfielen auf Grund der entsprechenden Nachholbedarfe auf die neuen Länder.
Verpflichtungsrahmen von insgesamt 14,6 Mrd. € bereitgestellt,
davon entfielen 5,5 Mrd. € auf die neuen Länder.
Im Jahr 2015 wird die Städtebauförderung mit einem weiterhin
hohem Programmvolumen von 0,65 Mrd. € wirksame Hilfen für
die Städte und Gemeinden anbieten. Die Mittel werden von den
Kommunen eingesetzt u. a. zur Anpassung an den wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und ökologischen Wandel,
z. B. Entwicklung der Innenstädte, Sicherung des baukulturellen
Erbes sowie weitere Verringerung von Gebäudeleerstand. Ferner werden die Mittel in integrative Stadtquartiere investiert,
um gezielt das Zusammenleben unterschiedlicher gesellschaftlicher Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Seit dem Jahr 2010
werden die Mittel auch für überregionale bzw. überörtliche Bauund Entwicklungsmaßnahmen eingesetzt. Zur Deckung bereits
eingegangener sowie neuer Verpflichtungen sind für die Städtebauförderung im Bundeshaushalt 2015 Ausgabemittel in Höhe
von rd. 0,514 Mrd. € vorgesehen.
Als Ausgleich für die Abschaffung der Finanzhilfe leistet der
Bund gemäß Artikel 143c GG i. V. m. § 3 EntflechtG seit 2007
jährlich zweckgebundene Kompensationszahlungen in Höhe
von 518,2 Mio. € an die Länder. Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1.1.2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum
31. Dezember 2019 aus.
5.2.4
Weitere Bundesleistungen für den öffentlichen
Personennahverkehr
Mit der Bahnreform ging die Aufgabenverantwortung des Bundes im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) der
bisherigen Bundeseisenbahnen ab 1. Januar 1996 auf die Länder über (Artikel 143a Absatz 3 GG). Die Länder erhalten aus
dem Steueraufkommen des Bundes einen verfassungsrechtlich
abgesicherten Finanzierungsbetrag, den sie eigenverantwortlich zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), aber auch zur investiven Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einsetzen.
Die Höhe dieser Bundesmittel und ihre Verteilung an die Länder
sind bis einschließlich 2014 im Gesetz zur Regionalisierung des
öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz RegG) festgelegt. Im Jahr 2014 erhalten die Länder nach einem
vorgegebenen Schlüssel 7.298,7 Mio. € (§ 5 RegG). Die Mittel
steigen jährlich um 1,5 % Die Revision der Regionalisierungsmittel steht aktuell für den Zeitraum ab 2015 an.
Daneben stellt der Bund außerhalb der Finanzhilfen nach Artikel 104b GG den Städten und Gemeinden zur Förderung von Investitionen in Nationale Projekte des Städtebaus im Programmvolumen von 50 Mio. € Bundesmittel zur Verfügung. Die Bundesförderung umfasst in den Jahren 2014 und 2015 insbesondere Denkmalensembles von nationalem Rang (z. B. UNESCOWelterbestätten), bauliche Kulturgüter, die energetische Erneuerung sowie das Grün in der Stadt.
Finanzhilfen für Seehäfen
Der Bund gewährt den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein
seit dem Jahr 2005 Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen im Bereich der Seehäfen, insbesondere für Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur von
Seehäfen wie den Bau oder Ausbau von Hafenanlagen, von Verkehrswegen und öffentlichen Verkehrsflächen. Die Finanzhilfen
des Bundes betragen jährlich insgesamt rd. 38,3 Mio. € und sind
bis zum Jahr 2019 befristet.
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder für den Wegfall von
Bundesfinanzhilfen gem. Artikel 143c Absatz 1 GG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Entflechtungsgesetz (EntflechtG) Kompensationszahlungen in Höhe von 1,336 Mrd. € jährlich. Diese
werden den Ländern nach einem gem. § 4 Absatz 3 EntflechtG
vorgegebenen Schlüssel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der
ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1.1.2014
ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz 3 GG die
aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich
die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus.
5.3
Finanzen der Länder und Gemeinden
5.3.1
Zur Finanzwirtschaft der Länder
Überblick
Die Länderhaushalte haben sich 2013 weiter erfreulich entwickelt. Das Finanzierungsdefizit beträgt 1,9 Mrd. € und fällt damit um 3,8 Mrd. € günstiger aus als im Vorjahr. Die Haushaltsplanungen hatten noch ein Finanzierungsdefizit von 11,9 Mrd. €
vorgesehen. Die positive Entwicklung ist auf den kräftigen Zuwachs der Einnahmen um 4,5 % zurückzuführen, während die
Ausgaben lediglich um 3,2 % zunahmen. Während die ostdeutschen Flächenländer insgesamt einen Überschuss von
2,3 Mrd. € erzielten, haben die Stadtstaaten ein Finanzierungsdefizit von 0,4 Mrd. € und die westdeutschen Flächenländer ein
Finanzierungsdefizit von 3,7 Mrd. € zu verzeichnen.
5.3.1.1 Zur Entwicklung der Ausgaben
Im Rahmen des „Bundesprogramms“ werden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) jährlich rd. 332,6
Mio. € für ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten zur Verfügung gestellt.
Es werden Vorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten über 50
Mio. € gefördert. Der Fördersatz beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Ausgaben der Länder sind 2013 wie geplant um 3,2 % auf
308,7 Mrd. € gestiegen. Die Personalausgaben erhöhten sich
um 3,0 % auf 110,5 Mrd. €. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben
betrug 35,8 %. Die investiven Ausgaben verringerten sich um
0,8 % auf 30,3 Mrd. €, ihr Anteil an den Gesamtausgaben ging
von 10,2 % im Jahr 2012 auf 9,8 % 2013 zurück. Während in
den westdeutschen Flächenländern die investiven Ausgaben insgesamt um 1,5 % und in den Stadtstaaten um 3,7 % fielen, nahmen die Investitionen in den ostdeutschen Flächenländern um
1,8 % zu. Gemessen an den Gesamtausgaben investieren die ostdeutschen Flächenländer weiterhin deutlich mehr als die westdeutschen Flächenländer. Die Zinsausgaben der Länder sanken
2013 um 6,0 % auf 17,6 Mrd. €. Wandten die Länder 2012 noch
6,3 % ihrer Gesamtausgaben für Zinsausgaben auf, fiel dieser
Anteil 2013 auf 5,7 %. Die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand erhöhten sich um 3,9 % auf 27,8 Mrd. €. Ihr Anteil an
den Gesamtausgaben lag bei 9,0 %. Die laufenden Zuweisun-
Kompensationsregelung nach Beendigung der Finanzhilfen
für Wohnungsbau und -modernisierung
Mit dem am 1. September 2006 in Kraft getretenen Gesetz zur
Änderung des Grundgesetzes wurde gemäß Artikel 125c GG
zum 1. Januar 2007 die alleinige Verantwortung für die soziale
Wohnraumförderung auf die Länder übertragen. Bis dahin beteiligte sich der Bund mit Finanzhilfen nach Artikel 104a Absatz 4
GG (a. F.) an der sozialen Wohnraumförderung (früher sozialer
Wohnungsbau). Von 1991 bis 2006 wurden den Ländern hierfür
139
5.3.1.3 Schuldenstand
gen und Zuschüsse ohne Schuldendiensthilfen erhöhten sich um
5,6 % auf 120,0 Mrd. €. Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse an den öffentlichen Bereich nahmen dabei um 8,9 % auf
72,3 Mrd. € zu.
5.3.1.2
Zum Jahresende 2013 betrug die Verschuldung der Länder aus
Kreditmarktmitteln 544,1 Mrd. €. Dies entspricht einer Verschuldung je Einwohner von 6.752 €. Gegenüber dem Vorjahr
stieg die Verschuldung um 5,5 Mrd. € oder 53 € je Einwohner.
Zur Entwicklung der Einnahmen
Um einen sinnvollen Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung
der einzelnen Länder zu ermöglichen, ist die Einbeziehung der
Kommunalebene erforderlich, da zum einen in den Haushalten
der Flächenländer im Gegensatz zu den Stadtstaaten der kommunale Aufgabenbereich nicht enthalten ist, zum anderen die
Aufgabenabgrenzung zwischen dem jeweiligen Land und seinen
Gemeinden länderspezifisch unterschiedlich geregelt ist. Die
Bandbreite der Pro-Kopf-Verschuldung reichte von 1.906 € in
Sachsen bis zu 30.012 € in Bremen. Das Saarland und Schleswig-Holstein sind die am stärksten verschuldeten Flächenländer
(15.152 € bzw. 10.553 € je Einwohner).
Die Gesamteinnahmen der Länder stiegen im Vergleich zum
Vorjahr deutlich um 12,6 Mrd. € bzw. 4,5 % auf insgesamt
306,8 Mrd. €. Sie fielen damit um 10,0 Mrd. € höher aus als in
den Haushaltsplanungen vorgesehen.
Die Steuereinnahmen erhöhten sich 2013 um 4,3 % auf
224,3 Mrd. €. Die Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer stiegen um 6,0 %, die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer um 5,2 %. Die Einnahmen der Länder aus der Umsatzsteuer erhöhten sich um 1,4 %, während die Einnahmen aus
der Gewerbesteuerumlage um 1,3 % sanken. Die Einnahmen
aus den reinen Landessteuern wuchsen um 10,7 %, die aus den
Gemeindesteuern der Stadtstaaten um 9,1 %.
Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Länder 2008 bis 2013 1)
a): in Mrd. €; b): Veränderung gegenüber Vorjahr in %
2008
Ausgaben
Einnahmen
Finanzierungssaldo
Kreditfinanzierungsquote in %
2009
2010
2011
2012
2013
a)
275,1
286,5
286,7
296,7
299,3
308,7
b)
3,9
4,2
0,0
3,5
0,9
3,2
a)
274,9
259,5
265,9
286,4
293,5
306,8
b)
1,1
-5,6
2,5
7,7
2,5
4,5
a)
-0,2
-27,1
-20,8
-10,2
-5,7
-1,9
1,4
8,2
7,2
3,5
2,2
1,6
4,1
11,7
14,5
5,9
7,3
7,2
-1,8
-0,4
0,3
-0,1
-0,2
-0,6
nachrichtlich:
Kreditfinanzierungsquote in %
- Bund
- Gemeinden
1)
Erläuterungen zu dieser und den folgenden Tabellen vgl. Übersicht 12
140
Strukturen der Ausgaben der Länder 2008 bis 2013
a): in Mrd. €; b): Anteil an den bereinigten Ausgaben in %
2008
Personalausgaben
Zahlungen an Gemeinden
2009
2010
2011
2012
2013
a)
96,0
99,3
102,1
104,6
107,3
110,5
b)
34,9
34,7
35,6
35,3
35,9
35,8
a)
61,2
63,8
64,2
67,1
68,5
73,4
b)
22,2
22,3
22,4
22,6
22,9
23,8
a)
34,1
38,9
34,7
34,8
30,6
30,3
b)
12,4
13,6
12,1
11,7
10,2
9,8
- Sachinvestitionen
a)
6,4
7,1
7,3
7,3
6,6
6,4
b)
2,3
2,5
2,6
2,4
2,2
2,1
Laufender Sachaufwand
a)
24,5
24,7
25,6
26,2
26,7
27,8
b)
8,9
8,6
8,9
8,8
8,9
9,0
a)
21,1
20,0
19,7
19,4
18,7
17,6
b)
7,7
7,0
6,9
6,5
6,3
5,7
Investive Ausgaben
darunter:
Zinsausgaben
Strukturen der Einnahmen der Länder 2008 bis 2013
a): in Mrd. €; b): Anteil an den bereinigten Einnahmen in %
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Steuern
a)
206,8
188,4
188,4
202,3
215,0
224,3
(ohne BEZ)
b)
75,2
72,6
70,9
70,6
73,2
73,1
36,8
36,0
35,5
35,3
35,8
36,2
Zuweisungen und Darlehen vom Bund
a)
36,0
40,0
43,3
45,0
46,3
48,2
(einschl. BEZ)
b)
13,1
15,4
16,3
15,7
15,8
15,7
a)
32,2
31,1
34,2
39,0
32,3
34,2
b)
11,7
12,0
12,8
13,6
11,0
11,2
- Bund (einschl. BEZ)
45,3
46,1
45,0
45,4
44,7
43,7
- Gemeinden
12,6
11,6
12,0
12,2
12,4
12,4
Steuereinnahmen der Länder in % der gesamten Steuereinahmen
Übrige Einnahmen
nachrichtlich:
Anteil an den gesamten
Steuereinnahmen in %
Verschuldung der Länder aus Kreditmarktmitteln 2008 bis 2013
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Verschuldung
- in Mrd. €
480,4
503,0
524,4
530,7
538,6
544,1
- in € je Einwohner
5.849
6.145
6.415
6.615
6.699
6.752
19,4
21,2
21,0
20,3
20,2
19,9
37,5
43,5
42,5
41,0
41,2
40,5
3,1
3,2
3,0
3,0
3,0
3,1
- in % des Bruttoinlandsprodukts
nachrichtlich:
Verschuldung in % des
Bruttoinlandsprodukts
- Bund
- Gemeinden
141
Verschuldung der einzelnen Länder 2011 bis 2013 (in € je Einwohner)
Verschuldung ohne Gemeinden
2011
2012
2013
Verschuldung mit Gemeinden
2011
2012
2013
Flächenländer
Baden-Württemberg
4.020
4.002
4.174
4.591
4.563
4.780
Bayern
2.344
2.250
2.105
3.349
3.312
3.138
Brandenburg
7.299
7.330
7.032
7.869
7.863
7.578
Hessen
6.519
6.728
6.617
8.095
8.422
8.574
Mecklenburg-Vorpommern
6.005
5.976
5.937
6.841
6.787
6.723
Niedersachsen
7.200
7.108
7.248
8.198
8.173
8.350
Nordrhein-Westfalen
7.174
7.407
7.633
8.449
8.690
9.067
Rheinland-Pfalz
7.292
8.082
8.213
8.598
9.424
9.635
Saarland
11.546
13.289
13.853
12.616
14.446
15.152
Sachsen
1.434
1.242
1.004
2.233
2.020
1.906
Sachsen-Anhalt
9.044
9.103
9.068
10.109
10.090
9.979
Schleswig-Holstein
9.519
9.623
9.415
10.418
10.524
10.553
Thüringen
7.447
7.425
7.325
8.399
8.353
8.245
Stadtstaaten
Berlin 2)
X
X
X
18.665
18.237
17.804
Bremen
X
X
X
28.052
29.159
30.012
Hamburg
X
X
X
12.425
12.096
13.319
5.3.2
Finanzausgleich unter den Ländern
jährlich bei der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“).
Bundesergänzungszuweisungen kamen als nachgeordnetes Finanzausgleichsinstrument zwischen 1995 und 2004 in vielfältiger Form zum Tragen:
Länderfinanzausgleich und die ihn ergänzenden Bundesergänzungszuweisungen sind neben dem Beteiligungsverhältnis von
Bund und Ländern an der Umsatzsteuer und der horizontalen
Umsatzsteuerverteilung im Maßstäbegesetz und im Gesetz über
den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG) geregelt.
So gewährte der Bund leistungsschwachen Ländern Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 90 % der
nach Länderfinanzausgleich verbliebenen Fehlbeträge zur länderdurchschnittlichen Finanzkraft. Außerdem zahlte er den neuen Ländern und Berlin Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderbelastungen sowie
zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft.
Diese beliefen sich von 1995 bis 2001 auf rd. 7,2 Mrd. € und
von 2002 bis 2004 auf rd. 10,5 Mrd. € jährlich (seit 2002 wurden auch die ab 1995 gewährten Finanzhilfen des Bundes nach
dem Investitionsförderungsgesetz „Aufbau-Ost“ als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Verfügung gestellt).
Kleinere Länder erhielten zwischen 1995 und 2004 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen von rd. 0,8 Mrd. € jährlich im Hinblick auf ihre überproportionalen Kosten politischer
Führung.
Bis zur Einführung eines gesamtdeutschen Finanzausgleichs im
Jahr 1995 waren Übergangsregelungen für die horizontale Umsatzsteuerverteilung und den Finanzausgleich unter den Ländern
festgelegt worden. Der steuerkraftbezogene Umsatzsteuerausgleich und der Länderfinanzausgleich wurden jeweils gesondert unter den alten und unter den neuen Ländern ohne Beteiligung Berlins durchgeführt. Der gesonderte Ausgleich machte
es notwendig, den neuen Ländern und Berlin für diese Zeit Mittel aus dem Fonds „Deutsche Einheit“ zur Verfügung zu stellen,
der 1990 eingerichtet worden war. Die Zuweisungen aus dem
Fonds beliefen sich für die Jahre 1990 bis 1994 auf insgesamt
rd. 82 Mrd. €.
Mit Wirkung ab dem 01.01.1995 wurde der bundesstaatliche
Finanzausgleich im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung des
Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) unter Einbeziehung der neuen Länder und Berlin neu geordnet. Seitdem sind
die neuen Länder und Berlin vollständig und gleichberechtigt
in den bundesstaatlichen Finanzausgleich einbezogen. Zugleich
wurde mit dem Solidarpakt I die finanzielle Basis geschaffen,
um ihren infrastrukturellen Nachholbedarf abzubauen.
Zugunsten finanzschwacher alter Länder, die durch die Einbeziehung der neuen Länder und Berlins in den Länderfinanzausgleich besonders belastet waren, wurden ab 1995 zehn Jahre
lang degressiv ausgestaltete Übergangs-Bundesergänzungszuweisungen gewährt.
Ab 1994 wurden Sonder-Bundesergänzungszuweisungen als Sanierungshilfen an Bremen (insgesamt rd. 8,5 Mrd. €) und das
Saarland (insgesamt rd. 6,6 Mrd. €) gezahlt, wobei die Zahlungen ab dem Jahr 2000 bzw. 1999 schrittweise verringert wurden. Die Übergangs-Bundesergänzungszuweisungen sowie die
Sanierungshilfen für Bremen und das Saarland sind beide Ende
2004 planmäßig ausgelaufen.
Der Bund hat sich an den Leistungen, die den ostdeutschen Ländern von 1995 an über die horizontale Umsatzsteuerverteilung
und den Länderfinanzausgleich zugeflossen sind, durch die Anhebung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um 7 Prozentpunkte beteiligt (abzüglich eines Betrages von rd. 1,1 Mrd. €
142
Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum
Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft erhalten
die neuen Länder und Berlin Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II.
Am 01.01.2005 traten umfassende Neuregelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich in Kraft. Aufbauend auf dem Maßstäbegesetz vom 09.09.2001 sind im Finanzausgleichsgesetz
vom 20.12.2001 die gesetzlichen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs einschließlich denen des Solidarpakts II
für die Jahre bis 2019 festgelegt. Auch mit den seit 2005 geltenden Regelungen blieben die Grundstrukturen des vorausgegangenen mehrstufigen Ausgleichssystems, bestehend aus horizontaler Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich und
Bundesergänzungszuweisungen, erhalten. Jedoch wurden durch
die Neuregelungen u. a. die Ergänzungsanteile an der Umsatzsteuer gestärkt sowie die Gemeindefinanzkraft mit einem Anteil von 64 % statt 50 % wie vorher, in den Länderfinanzausgleich einbezogen, was insgesamt einen flacheren Ausgleichstarif ermöglichte. Zudem wurden die bis 2004 gültigen Mindestauffüllungen beseitigt. Auch werden seit 2005 12 % der im
Ländervergleich überproportionalen Mehreinnahmen gegenüber
dem Vorjahr im Länderfinanzausgleich ausgleichsfrei gestellt.
Neben den abstrakten Mehrbedarfen der Stadtstaaten wird seit
2005 auch den abstrakten Mehrbedarfen der dünn besiedelten
Flächenländer durch eine Einwohnerwertung im Länderfinanzausgleich Rechnung getragen. Darüber hinaus entfielen mit der
Neuregelung die bis 2004 gültigen, überaus komplizierten Garantieklauseln im Länderfinanzausgleich.
Ihr Volumen für 2014 beläuft sich auf rd. 5,8 Mrd. €,
rd. 0,8 Mrd. € weniger als im Jahr 2013. Für die gesamte Laufzeit des Solidarpakts II von 2005 bis 2019 wurde das Volumen
auf rd. 105,3 Mrd. € festgelegt. Der im Jahr 2006 einsetzende
degressive Verlauf soll insbesondere den Haushaltsübergang in
den neuen Ländern und Berlin nach 2019 erleichtern.
Zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige erhalten die neuen Länder (ohne Berlin) seit 2005 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen.
Im Abstand von drei Jahren wird überprüft, in welcher Höhe
die Sonderlasten dieser Länder ab dem jeweils folgenden Jahr
auszugleichen sind. In den Jahren 2005 bis 2011 betrugen diese Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen jährlich 1,0
Mrd. € und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils rd. 0,7 Mrd. €.
Als Ergebnis der letzten Überprüfung im Jahr 2013 wurden sie
für das Jahr 2014 auf rd. 0,8 Mrd. € festgesetzt.
Im Hinblick auf ihre überdurchschnittlich hohen Kosten politischer Führung erhalten leistungsschwache kleine Länder weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Diese Hilfen
belaufen sich in den Jahren seit 2005 auf rd. 0,5 Mrd. € jährlich.
Sie werden in einem Abstand von fünf Jahren im Hinblick auf
die Weitergewährung überprüft. Die nächste Prüfung findet gemäß Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2018 statt.
Änderungen ergaben sich auch bei den Bundesergänzungszuweisungen:
Leistungsschwache Länder erhalten seit dem Jahr 2005 allgemeine Bundesergänzungszuweisungen nur noch in Höhe von
77,5 % der nach Durchführung des Länderfinanzausgleichs verbleibenden Fehlbeträge zu 99,5 % der länderdurchschnittlichen
Finanzkraft. Das Volumen dieser Bundesergänzungszuweisungen betrug im Ausgleichsjahr 2013 rd. 3,2 Mrd. € und wird für
2014 auf rd. 3,4 Mrd. € geschätzt.
Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen belief
sich im Ausgleichsjahr 2013 auf rd. 11,0 Mrd. € und wird für
2014 auf rd. 10,5 Mrd. € geschätzt.
Neben allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen gewährt der
Bund seit 2005 nur noch drei Arten von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen.
I.AusgleichspflichtigeLänder(-)
1995
2000
2001
2002
2003
2004
20051)
2006
2007
2008
2009
2010
20112)
2012
20133)
in Mio. €
NordrheinWestfalen
1.763
1.141
278
1.628
50
213
490
132
38
-
59
-
-
-
-
Bayern
1.295
1.884
2.277
2.047
1.859
2.315
2.234
2.093
2.311
2.923
3.354
3.511
3.621
3.797
4.320
BadenWürttemberg
1.433
1.957
2.115
1.663
2.169
2.170
2.235
2.057
2.316
2.499
1.488
1.709
1.813
2.765
2.429
Hessen
1.101
2.734
2.629
1.910
1.876
1.529
1.606
2.418
2.885
2.470
1.902
1.752
1.799
1.304
1.711
Hamburg
60
556
268
197
656
578
383
623
368
371
45
66
92
25
-
SchleswigHolstein
72
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Daten ab 2005 aufgrund erheblicher Rechtsänderungen nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar.
2)
Vorläufig (aktualisiert).
3)
Vorläufig.
1)
143
II. Ausgleichsberechtigte Länder (+)
1995
2000
2001
2002
2003
2004
20051)
2006
2007
2008
2009
2010
20112)
2012
20133)
in Mio. €
Niedersachsen
231
568
952
487
392
446
363
240
318
317
110
259
209
178
106
NordrheinWestfalen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
54
-
354
239
435
693
RheinlandPfalz
117
392
229
419
259
190
294
346
343
374
293
267
246
256
243
SchleswigHolstein
-
185
60
112
16
102
146
124
136
177
169
101
119
134
169
Saarland
92
167
146
139
107
116
113
115
125
116
93
89
120
94
138
Hamburg
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
87
287
442
402
407
346
331
366
417
471
505
433
445
518
521
589
2.159
2.812
2.653
2.677
2.639
2.703
2.456
2.709
2.900
3.140
2.877
2.900
2.999
3.224
3.338
907
1.182
1.031
1.047
936
930
1.020
1.078
1.165
1.158
910
854
923
961
1.002
Bremen
Berlin
Sachsen
SachsenAnhalt
574
711
591
607
520
532
587
590
627
627
514
497
544
550
563
Thüringen
521
670
573
571
500
517
581
617
644
637
497
472
531
542
547
Brandenburg
442
644
498
541
502
534
588
611
675
621
501
401
443
543
521
MecklenburgVorpommern
394
500
434
439
393
403
433
475
513
538
450
399
433
453
464
III. Gesamt
±5.724 ±8.273 ±7.568 ±7.445 ±6.610 ±6.805 ±6.948 ±7.322 ±7.917 ±8.263 ±6.848 ±7.039 ±7.324 ±7.891 ±8.459
Daten ab 2005 aufgrund erheblicher Rechtsänderungen nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar.
Vorläufig (aktualisiert).
3)
Vorläufig.
1)
2)
Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) 1995 - 2013
1995 - in Mio. €
Empfängerländer
2000 - in Mio. €
FehlbetragsBEZ
SonderbedarfsBEZ
Kosten
pol. Führung
ÜbergangsBEZ
alte Länder
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
SanierungsBEZ
Bremen/
Saarland
FehlbetragsBEZ
SonderbedarfsBEZ
Kosten
pol. Führung
ÜbergangsBEZ
alte Länder
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
SanierungsBEZ
Bremen/
Saarland
Niedersachsen
347
-
259
-
-
841
-
129
-
-
Rheinland-Pfalz
175
112
231
-
-
430
112
116
-
-
-
84
116
-
-
264
84
58
-
-
Saarland
102
78
41
-
818
114
78
20
-
537
Bremen
62
64
41
-
920
84
64
20
-
818
Berlin
434
112
-
1.361
-
481
112
-
1.361
-
Sachsen
429
-
-
1.870
-
475
-
-
1.870
-
Sachsen-Anhalt
258
84
-
1.129
-
281
84
-
1.129
-
Thüringen
235
84
-
1.027
-
260
84
-
1.027
-
Brandenburg
237
84
-
1.015
-
277
84
-
1.015
-
MecklenburgVorpommern
171
84
-
756
-
190
84
-
756
-
2.449
786
688
7.158
1.738
3.696
786
344
7.158
1.355
SchleswigHolstein
Gesamt
144
2001 - in Mio. €
Empfängerländer
2002 - in Mio. €
FehlbetragsBEZ
SonderbedarfsBEZ
Kosten
pol. Führung
ÜbergangsBEZ
alte Länder
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
SanierungsBEZ
Bremen/
Saarland
FehlbetragsBEZ
SonderbedarfsBEZ
Kosten
pol. Führung
ÜbergangsBEZ
alte Länder
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
SanierungsBEZ
Bremen/
Saarland
Niedersachsen
796
-
104
-
-
731
-
78
-
-
Rheinland-Pfalz
344
112
92
-
-
398
112
69
-
-
89
84
47
-
-
167
84
35
-
-
107
78
16
-
460
105
78
12
-
383
SchleswigHolstein
Saarland
Bremen
73
64
16
-
716
70
64
12
-
614
Berlin
451
112
-
1.361
-
443
112
-
2.003
-
Sachsen
441
-
-
1.870
-
429
-
-
2.752
-
Sachsen-Anhalt
260
84
-
1.129
-
251
84
-
1.661
-
Thüringen
242
84
-
1.027
-
235
84
-
1.510
-
Brandenburg
259
84
-
1.015
-
253
84
-
1.493
-
MecklenburgVorpommern
Gesamt
176
84
-
756
-
171
84
-
1.113
-
3.239
786
275
7.158
1.176
3.253
786
206
10.533
997
2003 - in Mio. €
Empfängerländer
2004 - in Mio. €
FehlbetragsBEZ
SonderbedarfsBEZ
Kosten
pol. Führung
ÜbergangsBEZ
alte Länder
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
SanierungsBEZ
Bremen/
Saarland
FehlbetragsBEZ
SonderbedarfsBEZ
Kosten
pol. Führung
ÜbergangsBEZ
alte Länder
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
SanierungsBEZ
Bremen/
Saarland
Niedersachsen
589
-
52
-
-
669
-
26
-
-
Rheinland-Pfalz
389
112
46
-
-
286
112
23
-
-
24
84
23
-
-
153
84
12
-
-
Saarland
104
78
8
-
307
106
78
4
-
256
Bremen
77
64
8
-
511
42
64
4
-
358
Berlin
440
112
-
2.003
-
450
112
-
2.003
-
Sachsen
422
-
-
2.752
-
430
-
-
2.752
-
Sachsen-Anhalt
246
84
-
1.661
-
250
84
-
1.661
-
Thüringen
231
84
-
1.510
-
235
84
-
1.510
-
Brandenburg
250
84
-
1.493
-
256
84
-
1.493
-
MecklenburgVorpommern
169
84
-
1.113
-
172
84
-
1.113
-
2.941
786
138
10.533
818
3.049
786
69
10.533
614
SchleswigHolstein
Gesamt
145
2005 - in Mio. €
Empfängerländer
2006 - in Mio. €
Allgemeine
BEZ
Sonderbedarfs-BEZ
Kosten pol.
Führung
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
SonderbedarfsBEZ
neue Länder
Allgemeine
BEZ
Sonderbedarfs-BEZ
Kosten pol.
Führung
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
Niedersachsen
197
-
-
-
118
-
-
-
Rheinland-Pfalz
153
46
-
-
177
46
-
-
79
53
-
-
67
53
-
-
SchleswigHolstein
Saarland
53
63
-
-
55
63
-
-
Bremen
121
60
-
-
136
60
-
-
Berlin
768
43
-
2.003
847
43
-
1.994
Sachsen
385
26
319
2.746
410
26
319
2.733
Sachsen-Anhalt
222
53
187
1.657
228
53
187
1.649
Thüringen
217
56
176
1.507
232
56
176
1.500
Brandenburg
224
55
190
1.509
236
55
190
1.502
MecklenburgVorpommern
161
61
128
1.110
177
61
128
1.104
2.579
517
1.000
10.533
2.682
517
1.000
10.481
Gesamt
2007 - in Mio. €
Empfängerländer
2008 - in Mio. €
Allgemeine
BEZ
Sonderbedarfs-BEZ
Kosten pol.
Führung
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
SonderbedarfsBEZ
neue Länder
Allgemeine
BEZ
Sonderbedarfs-BEZ
Kosten pol.
Führung
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
Niedersachsen
166
-
-
-
163
-
-
-
Rheinland-Pfalz
180
46
-
-
194
46
-
-
73
53
-
-
96
53
-
-
Saarland
60
63
-
-
58
63
-
-
Bremen
153
60
-
-
164
60
-
-
Berlin
911
43
-
1.974
982
43
-
1.945
Sachsen
445
26
319
2.706
447
26
319
2.666
Sachsen-Anhalt
243
53
187
1.633
245
53
187
1.609
Thüringen
245
56
176
1.485
245
56
176
1.463
Brandenburg
260
55
190
1.487
247
55
190
1.465
SchleswigHolstein
MecklenburgVorpommern
Gesamt
191
61
128
1.094
200
61
128
1.077
2.927
517
1.000
10.379
3.041
517
1.000
10.226
146
2009 - in Mio. €
Empfängerländer
Niedersachsen
NordrheinWestfalen
2010 - in Mio. €
Allgemeine
BEZ
Sonderbedarfs-BEZ
Kosten
pol. Führung
16
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
SonderbedarfsBEZ
neue Länder
-
-
-
Allgemeine
BEZ
SonderbedarfsBEZ
Kosten pol.
Führung
127
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
SonderbedarfsBEZ
neue
Länder
-
-
-
-
-
-
-
119
-
-
-
156
46
-
-
144
46
-
-
92
53
-
-
51
53
-
-
Saarland
48
63
-
-
46
63
-
-
Bremen
142
60
-
-
146
60
-
-
Berlin
902
43
-
1.809
912
43
-
1.663
Sachsen
366
26
319
2.480
350
26
319
2.280
Sachsen-Anhalt
207
53
187
1.496
202
53
187
1.376
Thüringen
199
56
176
1.361
192
56
176
1.251
Brandenburg
206
55
190
1.362
176
55
190
1.253
MecklenburgVorpommern
171
61
128
1.002
157
61
128
921
2.506
517
1.000
9.510
2.624
517
1.000
8.743
Rheinland-Pfalz
SchleswigHolstein
Gesamt
2011 - in Mio. €
Empfängerländer
Niedersachsen
NordrheinWestfalen
2012 - in Mio. €
Allgemeine BEZ
(vorläufig,
aktualisiert)
SonderbedarfsBEZ Kosten
pol. Führung
87
-
-
-
59
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
Sonderbedarfs-BEZ
neue Länder
Allgemeine
BEZ
SonderbedarfsBEZ Kosten
pol. Führung
Sonderbedarfs-BEZ
strukturelle
Arbeitslosigkeit
Sonderbedarfs-BEZ
neue Länder
-
-
-
11
-
-
-
160
-
-
-
134
46
-
-
139
46
-
-
SchleswigHolstein
62
53
-
-
71
53
-
-
Saarland
59
63
-
-
49
63
-
-
Bremen
167
60
-
-
170
60
-
-
Berlin
950
43
-
1.527
1.018
43
-
1.381
Sachsen
378
26
319
2.093
394
26
227
1.893
Sachsen-Anhalt
220
53
187
1.263
225
53
133
1.142
Thüringen
214
56
176
1.148
220
56
125
1.039
Brandenburg
193
55
190
1.150
227
55
135
1.040
MecklenburgVorpommern
170
61
128
846
178
61
91
765
2.644
517
1.000
8.027
2.911
517
711
7.260
Rheinland-Pfalz
Gesamt
147
2013 - in Mio. €
Empfängerländer
Niedersachsen
Allgemeine BEZ
(vorläufig)
Sonderbedarfs-BEZ
Kosten pol. Führung
Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit
Sonderbedarfs-BEZ
neue Länder
-
-
-
-
Nordrhein-Westfalen
341
-
-
-
Rheinland-Pfalz
132
46
-
-
Schleswig-Holstein
91
53
-
-
Saarland
67
63
-
-
Hamburg
42
-
-
-
Bremen
189
60
-
-
1.055
43
-
1.245
Sachsen
411
26
227
1.707
Sachsen-Anhalt
230
53
133
1.030
Thüringen
223
56
125
936
Brandenburg
223
55
135
938
Berlin
Mecklenburg-Vorpommern
Gesamt
5.3.3
183
61
91
690
3.187
517
711
6.545
Zur Finanzwirtschaft der Gemeinden und
Gemeindeverbände
verringerte sich, die Steuereinnahmen erhöhten sich deutlich.
Im Jahr 2012 wiesen die Kommunen insgesamt erstmals seit
2008 wieder einen Überschuss aus (+1,8 Mrd. €). Die westdeutschen Kommunen erzielten einen Überschuss von 2,0 Mrd. €,
die ostdeutschen Kommunen wiesen ein Defizit von 0,2 Mrd. €
aus. Das Ergebnis der Kommunen insgesamt wurde durch weiter steigende Steuereinnahmen und moderate Zuwächse bei den
Sozialausgaben geprägt.
Der Bericht zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinden/Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) umfasst den
Zeitraum von 2011 bis 2013 (nachfolgend: Berichtszeitraum).
Damit liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf der aktuellen
Entwicklung. Um die historische Entwicklung nachvollziehen zu können, wird auf die vorangegangenen Finanzberichte
verwiesen.
Für das Jahr 2013 wiesen die Kommunen insgesamt wiederum
einen Überschuss aus (+1,7 Mrd. €). Die westdeutschen Kommunen erzielten einen Überschuss von 1,1 Mrd. € und die ostdeutschen Kommunen einen Überschuss von 0,6 Mrd. €. Die
Zuwachsrate bei den Steuereinnahmen verringerte sich, die Sozialausgaben (brutto) erhöhten sich stärker als im Vorjahr.
Im Text werden anhand der beigefügten Übersichten die drei aktuellsten Jahre erläutert.
Die langen Reihen werden fortgeführt. Es werden jeweils das
Jahr 2013 und die neun davor liegenden Jahre dargestellt (nur
Tabellen, Abschnitt 5.3.3.4).
Im Zusammenhang mit der Gemeindefinanzkommission
2010/2011 ermöglichte der Bund die zunehmende Entlastung
der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (bis 2011 übernahm der Bund 15 % der Nettoausgaben; 2012 45 %, 2013 75 % und ab 2014 100 %). Auch
dies stützte die positive Entwicklung seit 2012.
Die Beträge in den Tabellen und Übersichten werden in Mrd. €
ausgewiesen und sind gerundet. Daraus ergeben sich Abweichungen bei Veränderungsraten und bei Summenbildungen, sofern deren Berechnung jeweils Beträge in 1000 € zu Grunde liegen.
Die kommunale Kassenstatistik umfasste bis zum Jahr 2010 nur
die kommunalen Kernhaushalte. Das Statistische Bundesamt
weist erstmals für das Jahr 2011 in der kommunalen Kassenstatistik auch die kommunalen Extrahaushalte (Fonds, Einrichtungen, Unternehmen) aus. Die nachfolgende Kommentierung zur
Finanzwirtschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände bezieht sich wie in den vorherigen Finanzberichten auf die kommunalen Kernhaushalte.
Ein wesentlicher Indikator zur Beurteilung der kommunalen Finanzsituation ist die Entwicklung der Kassenkredite. Die Kassenkredite sollen kurzfristige Liquiditätsengpässe bei der Sicherstellung der Finanzierung von laufenden Ausgaben überbrücken.
Die Kassenkredite der Kommunen insgesamt haben sich
vom 31.12.2010 bis zum entsprechenden Stichtag 2013 von
41,1 Mrd. € auf 48,0 Mrd. € erhöht (+16,8 %). Die Zunahme
spiegelt die prekäre finanzielle Situation einer Anzahl - vor allem strukturschwacher - Städte und Gemeinden sowie einiger
Gemeindeverbände wieder. Die eigentlich kurzfristigen Kassenverstärkungskredite werden bei den betroffenen Kommunen dauerhaft zur Finanzierung von Verwaltungshaushalten in
Anspruch genommen. Die steigende Inanspruchnahme von
Kassenkrediten ist kein flächendeckendes Problem. Die Kassenkredite konzentrieren sich in einigen Ländern auf regionale
Schwerpunkte. Die Kassenkredite erhöhten sich zu den Stichtagen 31.12.2011, 31.12.2012 und 31.12.2013 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresstichtag um 9,7 %, 6,5 % bzw. um 0,1 %.
Die Entwicklung der Jahre 2011 bis 2013 dokumentiert trotz abgeschwächter Zuwachsraten die bestehende Spreizung zwischen
finanzstarken und finanzschwachen Kommunen.
5.3.3.1 Eckdaten zur Entwicklung der Haushalte der
Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013
Die nach den Einzelmeldungen aller ca. 8.700 Gemeinden/Gemeindeverbände in den alten Ländern und ca. 2.700 Gemeinden/Gemeindeverbände (nachfolgend: Kommunen) in den neuen Ländern zusammengefassten amtlichen Haushaltsdaten zeigen die folgende Entwicklung.
Im Jahr 2011 hat sich die finanzielle Lage der Kommunen insgesamt deutlich verbessert. Die Kommunen haben wie Bund
und Länder von der guten Konjunktur profitiert und deutlich
höhere Steuereinnahmen erzielt. Das Defizit der kommunalen Kernhaushalte konnte so auf 1,0 Mrd. € verringert werden.
Bei den westdeutschen Kommunen belief sich das Defizit auf
1,4 Mrd. €. Die ostdeutschen Kommunen erzielten einen Überschuss von 0,4 Mrd. €. Die Zuwachsrate bei den Sozialausgaben
Die Länder haben die Probleme im Zusammenhang mit der Kassenkreditverschuldung erkannt. Das ist im Rahmen der vom
148
schaft unterliegt restriktiveren Regelungen als die von Bund
und Ländern. Dazu gehört zunächst die Vorschrift, dass Kredite
grundsätzlich nur für investive Zwecke verwendet werden dürfen. Daneben hat sich die Verschuldung der Kommunen jeweils
auch an ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu orientieren. Der
Grundsatz, wonach Kredite grundsätzlich nur für investive Zwecke verwendet werden dürfen, wird jedoch - wie vorstehend
ausgeführt - durch die dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkrediten insbesondere durch strukturschwache Kommunen immer stärker durchbrochen.
Grundgesetz vorgesehenen Verantwortung der Länder für die
Kommunen sachgerecht, da kommunale Probleme nur vor Ort
gelöst werden können. Es ist daher konsequent, dass die Entschuldungshilfen der Länder mit Konsolidierungsauflagen verknüpft sind.
Die Schulden (Kreditmarktschulden, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und Schulden bei öffentlichen Haushalten ohne Kassenkredite) der Kommunen insgesamt gingen im Berichtszeitraum Stichtag 31.12.2013 gegenüber dem 31.12.2010 - um 2,3 Mrd. €
zurück. Bei den westdeutschen Kommunen insgesamt ergab
sich im Berichtszeitraum ein Rückgang um 0,3 Mrd. €. Bei den
ostdeutschen Kommunen lagen im Berichtszeitraum die Tilgungsleistungen - Jahr für Jahr - über den Kreditaufnahmen:
Die Nettotilgungen summierten sich im Berichtszeitraum auf
2,1 Mrd. €. In Ost wie West dürften diese Zahlen nach wie vor
auch durch Auslagerungen kommunaler Aktivitäten aus den
Haushalten in Eigenbetriebe und Eigengesellschaften beeinflusst sein, aber auch durch Rekommunalisierungsmaßnahmen.
Die Kommunen tätigten im Berichtszeitraum jahresdurchschnittlich 59 % der öffentlichen Sachinvestitionen. Gleichwohl trifft die Finanzierungslast zu einem weit geringeren Teil
die kommunalen Haushalte. Einen erheblichen Finanzierungsbeitrag leisten Länder und Bund im Rahmen von staatlichen
Zuweisungen bzw. Förderprogrammen. Außerdem erheben die
Kommunen für die Benutzung und Erstellung ihrer Einrichtungen in beträchtlichem Umfang Gebühren und Beiträge. Diese
Mittel sollen auch der Refinanzierung kommunaler Investitionen dienen.
Die kommunale Gesamtverschuldung (einschl. Kassenkredite)
erhöhte sich zum 31.12.2013 gegenüber dem entsprechenden
Stichtag 2010 um 4,8 Mrd. € auf 129,7 Mrd. € (+3,7 %), und
zwar ausschließlich durch Erhöhung der Kassenkreditbestände.
Daneben konnten bis Ende 2010 begonnene Maßnahmen noch
über Finanzhilfen des Zukunftsinvestitionsgesetzes finanziert
werden.
Die Kommunen nehmen hauptsächlich Kredite am Kreditmarkt
und auch bei Verwaltungen auf. Die kommunale Kreditwirt-
Eckdaten zur Entwicklung der Haushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013
Mrd. €
Kennzahl
2011
2012*)
2013*)
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
neuen
Deutschl.
Ländern
insg.
alten
neuen
Deutschl.
Ländern
insg.
alten
neuen
Ländern
Bereinigte Einnahmen
insgesamt1)
183,9
154,7
29,2
188,8
160,1
28,6
197,3
167,3
30,1
Bereinigte Ausgaben
insgesamt2)
184,9
156,1
28,8
187,0
158,1
28,9
195,6
166,2
29,4
Finanzierungssaldo3)
-1,0
-1,4
0,4
1,8
2,0
-0,2
1,7
1,1
0,6
4)
Schuldenstand
83,2
71,7
11,5
83,6
72,7
10,8
81,7
71,5
10,1
Kassenkredite5)
45,0
42,5
2,5
47,9
45,2
2,8
48,0
45,2
2,9
4,5
4,5
5,0
Veränderungen gegenüber Vorjahr in %
Bereinigte Einnahmen
insgesamt 1)
Bereinigte Ausgaben
insgesamt2)
4,9
5,5
1,6
2,6
3,5
-2,0
1,4
1,5
1,1
1,1
1,3
0,3
4,7
5,1
2,1
Schuldenstand4)
-0,9
-0,1
-5,9
0,5
1,4
-5,4
-2,3
-1,7
-6,6
Kassenkredite5)
9,7
10,0
4,5
6,5
6,3
8,7
0,1
-0,1
3,4
Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik; Schuldenstatistik bis einschl. 2012
1) Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen
2) Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen
3) Bereinigte Einnahmen abzüglich Bereinigte Ausgaben (ohne Berücksichtigung des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen)
4) Kreditmarktschulden einschl. kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Schulden bei öffentlichen Haushalten, Stand jeweils am 31.12. des Jahres
5) Kassenkredite dienen zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen, Stand jeweils am 31.12 des Jahres
*) Die Ergebnisse der Kassenstatistik vermitteln noch keinen endgültigen Überblick über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Periodengerechte Zuordnungen sind erst in der Jahresrechnungsstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Insofern sind Vorjahresvergleiche
ab dem Jahr 2012 vorläufig und somit eingeschränkt aussagekräftig. Nach Aussage des Statistischen Bundesamtes ist die Qualität der Kassenergebnisse durch die Einführung der doppischen Buchführung auf kommunaler Ebene in einzelnen Ländern weiterhin beeinflusst.
Dieser methodische Hinweis gilt auch für die Übersicht Zuweisungen (5.3.3.2) und die weiterenTexttabellen.
149
5.3.3.2 Einnahmen der Gemeinden/
Gemeindeverbände 2011 bis 2013
großes Gewicht haben bei den zweckgebundenen Zuweisungen
die Investitionszuweisungen. Sie machten rd. 10 % der gesamten Zuweisungen der Länder an die Kommunen aus.
Steuern
Daneben werden als zweckgebundene Zuweisungen Kostenerstattungen für Auftragsangelegenheiten, Ersatz von Leistungen, die an Dritte im Auftrag des Landes oder des Bundes gewährt wurden, sowie Zuweisungen für bestimmte Aufgabenbereiche ausgewiesen. Im Berichtszeitraum erhöhten sich die
allgemeinen Zuweisungen bei den westdeutschen Kommunen
und bei den ostdeutschen Kommunen. Mit Auslaufen des Zukunftsinvestitionsgesetzes gingen die Investitionszuweisungen
in 2011/2012 - wie auch die Sachinvestitionen - erwartungsgemäß zurück.
Im Jahr 2011 verringerte sich das kommunale Finanzierungsdefizit deutlich auf 1,0 Mrd. € (2010: -6,9 Mrd. €). Diese positive Entwicklung wurde von den deutlich höheren Steuereinnahmen getragen. Die Steuereinnahmen insgesamt (netto) erhöhten sich um 5,8 Mrd. € auf 69,7 Mrd. € (+9,2 %). Der
Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen (netto/ohne Stadtstaaten) war mit einem Zuwachs von 3,6 Mrd. € auf 30,5 Mrd. €
überdurchschnittlich (+13,5 %) und zeigt - wie auch im Abschwungjahr 2009 - die starke Konjunkturabhängigkeit der Gewerbesteuer. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer erhöhten sich um 1,6 Mrd. € auf 24,6 Mrd. €
(+6,9 %). Die Grundsteuereinnahmen stiegen auf 10,3 Mrd. €
(+3,4 %) und die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer auf 3,5 Mrd. € (+6,6 %).
Gebühren
Gebühren sind neben den Steuern und Landeszuweisungen die
wichtigste Einnahmequelle der Kommunalhaushalte, wobei ein
Großteil der Gebühren in den Bereichen Abfall- und Abwasserbeseitigung anfällt. Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Gebühreneinnahmen bei den westdeutschen Kommunen insgesamt
um 6,3 %, bei den ostdeutschen Kommunen insgesamt um 5 %.
Der positive Finanzierungssaldo 2012 wurde von den sich weiter erhöhenden Steuereinnahmen geprägt: Die Steuereinnahmen
insgesamt ( n e t t o ) erhöhten sich um 4,7 Mrd. € (+6,6 %) auf
74,4 Mrd. €. Die Gewerbesteuereinnahmen (netto/ohne Stadtstaaten) erhöhten sich um 1,8 Mrd. € bzw. 5,9 % auf einen neuen Höchststand von 32,3 Mrd. €. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen auf 26,9 Mrd. €
(+2,3 Mrd. € bzw. 9,2 %). Die Einnahmen aus den Grundsteuern
und aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beliefen sich
auf 10,7 Mrd. € (+3,4 %) und 3,5 Mrd. € (+2,4 %).
Einnahmen des Vermögenshaushalts
Im Jahr 2011 überstiegen die Ausgaben für den Erwerb von Finanzvermögen bei den westdeutschen Kommunen die entsprechenden Einnahmen um 1,0 Mrd. €, in den Jahren 2012 und
2013 jeweils um 1,1 Mrd. €. Die Ausgabenüberschüsse der
westdeutschen Kommunen dürften auch auf verstärkte Rekommunalisierungsmaßnahmen hindeuten. Bei den ostdeutschen
Kommunen waren im Berichtszeitraum die Einnahmen aus der
Veräußerung von Finanzvermögen und die entsprechenden Ausgaben jeweils gering und in etwa ausgeglichen.
Auch im Jahr 2013 erhöhten sich die kommunalen Steuereinnahmen weiter und die Kommunen erzielten im zweiten Jahr
in Folge einen Finanzierungsüberschuss. Die Steuereinnahmen insgesamt stiegen um 2,4 Mrd. € auf 76,8 Mrd. € (+3,2 %).
Die Gewerbesteuereinnahmen (netto/ohne Stadtstaaten) erhöhten sich um 0,3 Mrd. € auf 32,6 Mrd. € (+1,1 %), der Höchststand von 2012 wurde übertroffen. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen auf 28,4 Mrd. €
(+1,5 Mrd. € bzw. 5,8 %). Die Einnahmen aus den Grundsteuern
und aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind durch
stetige moderate Zuwächse gekennzeichnet und beliefen sich
auf 11,0 Mrd. € (+3,3 %) und 3,6 Mrd. € (+1,6 %).
In den Jahren 2011 bis 2013 haben die Kommunen in den alten
Ländern unter Berücksichtigung der entsprechenden Ausgaben
aus der Veräußerung von Grundstücken jeweils einen Nettobeitrag zur Verbesserung des Finanzierungssaldos erzielt: 2011 und
2012 jeweils 1,4 Mrd. €, 2013: 1,2 Mrd. €. Auch bei den ostdeutschen Kommunen lagen die Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken im Berichtszeitraum (2011 bis 2013)
über den Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken. Der Nettobeitrag belief sich 2011 auf 0,2 Mrd. €, 2012 auf 0,1 Mrd. €;
2013 waren die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Im Jahr 2013 betrug das Aufkommen je Einwohner der ostdeutschen Kommunen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 52,8 % des Westniveaus. Die Gewerbesteuereinnahmen
(netto) beliefen sich je Einwohner bei den ostdeutschen Kommunen auf 57,7 % des westdeutschen Vergleichswertes. Das
Grundsteuerniveau je Einwohner lag bei 70,3 % des Westniveaus. Trotz der Umsatzsteuerbeteiligung (Pro-Kopf-Einnahmen
bei 80,0 % des Westniveaus) lagen die gemeindlichen Steuereinnahmen 2013 in den neuen Ländern je Einwohner mit insgesamt 58,5 % des westdeutschen Vergleichswertes nach wie vor
auf niedrigerem Niveau.
Die Investitionszuweisungen der Länder an die Kommunen
entwickelten sich differenziert. Eine Interpretation der in der
Darstellung der Zuweisungen ausgewiesenen Zahlen ist aufgrund der uneinheitlichen Entwicklung in den einzelnen Ländern nur schwer möglich. Die Zuwächse 2010 und die Rückgänge 2011/2012 wurden wesentlich durch die im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Verfügung gestellten Finanzhilfen des Bundes geprägt.
Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 in den Ländern insgesamt
Die nachstehende Übersicht gibt einen Überblick über die
Struktur der staatlichen Zuweisungen an die Gemeinden/Gemeindeverbände für das Jahr 2013. Die allgemeinen Finanzzuweisungen fließen den Kommunen zum größten Teil ohne
Zweckbindungen zu. Ihrer Bestimmung nach sollen vor allem
die Schlüsselzuweisungen, auf die rd. 42 % der Zuweisungen
der Länder insgesamt entfielen, die Eigeneinnahmen der Kommunen verstärken und gleichzeitig die interkommunalen Steuerkraftunterschiede mildern. So soll gewährleistet werden, dass
alle Kommunen unabhängig von ihrer eigenen Steuerkraft ein in
etwa gleiches Grundangebot an öffentlichen Leistungen bereitstellen können.
Bei den zweckgebundenen Zuweisungen handelt es sich um Zuweisungen an die Kommunen zur Finanzierung der bei ihnen
anfallenden Ausgaben in speziellen Tätigkeitsbereichen. Ein
150
- 18 Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände in den Ländern insgesamt
-Mrd. Euro2013*)
Staatliche Zuweisungen
(70,7)
Allgemeine Zuweisungen
(39,7)
Zweckgebundene Zuweisungen
(31,0)
Veranschlagung im
Verwaltungshaushalt
(39,7)
Ausgleichsleistungen1)
(3,4)
Schlüsselzuweisungen
(29,4)
Bedarfszuweisungen
(0,4)
Veranschlagung im
Verwaltungshaushalt
(24,2)
sonstige
allgemeine
Zuweisungen
(6,4)
Erstattungen
v. Ausgaben
für staatliche
Aufgaben
(11,3)
Zuweisungen
für laufende
Zwecke
(12,8)
Schuldendiensthilfen;
Zinseinnahmen v. Land
(0,1)
Veranschlagung im
Vermögenshaushalt
(6,9)
Investitionszuweisungen
(6,9)
Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände in den alten Ländern
-Mrd. EuroStaatliche Zuweisungen
(55,0)
2013*)
Allgemeine Zuweisungen
(30,4)
Zweckgebundene Zuweisungen
(24,6)
Veranschlagung im
Verwaltungshaushalt
(30,4)
Ausgleichsleistungen1)
(2,4)
Schlüsselzuweisungen
(22,8)
Bedarfszuweisungen
(0,3)
Veranschlagung im
Verwaltungshaushalt
(19,8)
sonstige
allgemeine
Zuweisungen
(4,9)
Erstattungen
v. Ausgaben
für staatliche
Aufgaben
(9,4)
Zuweisungen
für laufende
Zwecke
(10,3)
Schuldendiensthilfen;
Zinseinnahmen v. Land
(0,0)
Veranschlagung im
Vermögenshaushalt
(4,9)
Investitionszuweisungen
(4,9)
Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände in den neuen Ländern
-Mrd. EuroStaatliche Zuweisungen
(15,7)
2013*)
Allgemeine Zuweisungen
(9,3)
Zweckgebundene Zuweisungen
(6,4)
Veranschlagung im
Verwaltungshaushalt
(9,3)
Ausgleichsleistungen1)
(1,0)
1)
*)
Schlüsselzuweisungen
(6,7)
Bedarfszuweisungen
(0,1)
Veranschlagung im
Verwaltungshaushalt
(4,4)
sonstige
allgemeine
Zuweisungen
(1,5)
Erstattungen
v. Ausgaben
für staatliche
Aufgaben
(1,9)
Zuweisungen
für laufende
Zwecke
(2,5)
Schuldendiensthilfen;
Zinseinnahmen v. Land
(0,1)
Veranschlagung im
Vermögenshaushalt
(2,0)
Investitionszuweisungen
(2,0)
Leistungen
vom Land
alsLand
Folge als
SGBFolge
II; Ausgleichszahlungen
der Länder an dieder
Gemeinden
des Familienleistungsausgleichs;
Brandenburg und Sachsen sind sieininBranden
1) Leistungen
vom
SGB II; Ausgleichszahlungen
Länder für
an Mindereinnahmen
die Gemeinden als
fürFolge
Mindereinnahmen
als Folge desinFamilienleistungsausgleichs;
Schlüsselzuweisungen, in Bayern und Niedersachen in den sonstigen Zuweisungen enthalten.
denburg
Sachsen sind
sie in den Schlüsselzuweisungen, in Bayern und Niedersachen in den sonstigen Zuweisungen enthalten.
vgl. Fußnote
zurund
Eckdatentabelle
(5.3.3.1)
*) vgl. Fußnote zur Eckdatentabelle (5.3.3.1)
151
Einnahmen1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013
I. Verwaltungshaushalt
Mrd. €
2012 *)
2011
Einnahmeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
Steuern u. steuerähnl. Einnahmen
dar.: Gewerbesteuer (netto)
Gemeindeanteil an der ESt
Gemeindeanteil an der USt
Grundsteuern
nachr.: Gewerbesteuerumlage
Zuweisungen von Ländern
dav.: allgemeine Zuweisungen
zweckgebundene
Zuweisungen
Gebühren
sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene)
dar.: Konzessionsabgaben
Verwaltungshaushalt insgesamt
alten
Ländern
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
74,4
32,3
26,9
3,5
10,7
6,7
59,5
37,2
66,7
29,0
24,4
3,1
9,3
6,4
46,6
28,6
7,6
3,3
2,4
0,5
1,3
0,3
12,8
8,6
76,8
32,6
28,4
3,6
11,0
6,7
63,9
39,7
68,7
29,3
25,7
3,1
9,7
6,3
50,2
30,4
8,1
3,4
2,7
0,5
1,4
0,4
13,7
9,3
21,1
16,5
16,9
14,4
4,2
2,1
22,3
16,8
18,0
14,7
4,3
2,1
24,2
17,2
19,8
15,1
4,4
2,1
23,7
3,5
166,5
20,5
3,0
140,9
3,2
0,5
25,6
23,4
3,3
174,0
20,1
2,8
148,2
3,3
0,5
25,8
24,7
3,4
182,5
21,2
3,0
155,2
3,5
0,4
27,4
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
2012 *)
Gemeinden/GV in
alten
Ländern
2013 *)
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
9,2
13,5
6,9
6,6
3,4
15,7
5,4
2,7
9,2
14,3
6,1
6,6
3,2
15,9
6,5
4,6
9,0
7,1
14,9
6,5
4,9
13,3
1,8
-2,6
6,6
5,9
9,2
2,4
3,4
4,7
5,1
4,8
6,8
5,8
9,4
3,1
3,6
4,6
7,0
7,1
5,1
6,3
6,5
-1,7
2,0
6,8
-1,3
-2,2
3,2
1,1
5,8
1,6
3,3
-0,5
7,3
6,7
2,9
0,7
5,2
1,6
3,5
-0,7
7,6
6,3
5,8
3,9
11,6
1,4
1,5
3,0
6,5
8,1
10,2
1,9
9,8
1,5
12,1
4,7
5,5
1,5
6,8
2,2
0,6
-2,8
8,3
2,7
9,6
2,6
3,1
3,3
-0,1
0,6
5,7
-0,3
0,6
6,1
1,0
1,0
3,9
-1,3
-6,0
4,5
-1,7
-6,4
5,1
1,6
-3,5
0,7
5,5
2,9
4,9
5,3
4,2
4,7
6,8
-5,1
6,1
Anteil an den Einnahmen im Verwaltungshaushalt in %
2012 *)
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
Steuern u. steuerähnl. Einnahmen
dar.: Gewerbesteuer (netto)
Gemeindeanteil an der ESt
Gemeindeanteil an der USt
Grundsteuern
Zuweisungen von Ländern
dav.: allgemeine Zuweisungen
zweckgebundene
Zuweisungen
Gebühren
sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene)
dar.: Konzessionsabgaben
Verwaltungshaushalt insgesamt
Ländern
Gemeinden/GV in
neuen
7,3
3,1
2,3
0,5
1,3
0,3
13,0
8,8
2011
Einnahmeart
alten
62,5
27,4
22,3
3,0
9,0
6,1
43,6
26,7
Deutschl.
insg.
Steuern u. steuerähnl. Einnahmen
dar.: Gewerbesteuer (netto)
Gemeindeanteil an der ESt
Gemeindeanteil an der USt
Grundsteuern
nachr.: Gewerbesteuerumlage
Zuweisungen von Ländern
dav.: allgemeine Zuweisungen
zweckgebundene
Zuweisungen
Gebühren
sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene)
dar.: Konzessionsabgaben
Verwaltungshaushalt insgesamt
Deutschl.
insg.
69,7
30,5
24,6
3,5
10,3
6,4
56,6
35,5
2011
Einnahmeart
2013 *)
alten
Ländern
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
2013 *)
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
41,9
18,3
14,8
2,1
6,2
34,0
21,3
44,3
19,5
15,8
2,1
6,4
30,9
18,9
28,3
12,0
8,9
1,9
5,2
50,9
34,3
42,7
18,6
15,4
2,0
6,1
34,2
21,4
45,0
19,6
16,5
2,1
6,3
31,5
19,3
29,5
12,6
9,5
1,9
5,2
49,8
33,3
42,1
17,9
15,6
2,0
6,0
35,0
21,7
44,3
18,9
16,6
2,0
6,2
32,3
19,6
29,5
12,4
9,9
1,8
5,0
50,0
33,9
12,7
9,9
12,0
10,2
16,6
8,3
12,8
9,6
12,2
9,9
16,6
8,0
13,2
9,4
12,7
9,7
16,1
7,8
14,2
2,1
100,0
14,5
2,2
100,0
12,6
1,9
100,0
13,4
1,9
100,0
13,6
1,9
100,0
12,7
1,8
100,0
13,5
1,9
100,0
13,7
1,9
100,0
12,7
1,6
100,0
152
Einnahmen1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013
II. Vermögenshaushalt
Mrd.€
Einnahmeart
2011
2012 *)
2013 *)
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
Einnahmen aus der Veräußerung
von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen
0,6
0,6
0,0
0,7
0,6
0,1
0,8
0,7
0,0
Einnahmen aus der Veräußerung
von Sachen des Anlagevermögens
4,0
3,6
0,4
3,8
3,5
0,3
3,8
3,5
0,3
dar.: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
3,7
3,4
0,3
3,6
3,3
0,3
3,6
3,3
0,2
Beiträge
1,4
1,2
0,2
1,4
1,2
0,2
1,4
1,2
0,1
Investitionszuweisungen von
Ländern
9,2
6,5
2,7
6,7
4,6
2,0
6,9
4,9
2,0
sonstige Einnahmen (abzgl.
Zahlungen von gleicher Ebene)
2,2
1,9
0,4
2,2
2,0
0,2
2,0
1,8
0,2
Vermögenshaushalt insgesamt
17,4
13,8
3,6
14,8
11,9
2,8
14,8
12,1
2,7
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
2012 *)
2011
Einnahmeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
Einnahmen aus der Veräußerung
von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen
Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
alten
Ländern
2013 *)
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
-40,9
-39,9
-54,3
11,5
2,6
170,5
18,7
29,1
-51,4
10,3
11,6
-0,6
-3,2
-2,5
-9,8
-1,4
0,2
-18,1
dar.: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
9,8
11,1
-2,3
-2,5
-1,5
-12,1
-1,2
-0,1
-14,5
Beiträge
6,4
4,8
19,8
-0,9
0,2
-9,4
0,2
1,4
-9,4
-5,0
-0,6
-14,4
-27,2
-28,6
-23,9
3,1
4,5
-0,1
Investitionszuweisungen von
Ländern
sonstige Einnahmen (abzgl.
Zahlungen von gleicher Ebene)
-3,7
-2,9
-7,6
-1,7
4,8
-34,0
-10,2
-10,7
-6,2
Vermögenshaushalt insgesamt
-3,0
-0,3
-11,9
-15,0
-13,4
-21,1
0,4
1,6
-4,7
2011
Einnahmeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
Einnahmen aus der Veräußerung
von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen
Anteil an den Einnahmen im Vermögenshaushalt in %
2012 *)
alten
Ländern
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
2013 *)
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
3,4
4,1
0,9
4,5
4,8
3,0
5,3
6,1
1,5
Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
22,8
26,1
10,1
26,0
29,4
11,6
25,5
29,0
10,0
dar.: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
21,4
24,7
8,9
24,6
28,1
9,9
24,2
27,6
8,9
8,1
8,9
4,8
9,4
10,3
5,5
9,4
10,3
5,2
52,8
47,3
73,8
45,2
39,0
71,2
46,4
40,1
74,7
Beiträge
Investitionszuweisungen von
Ländern
sonstige Einnahmen (abzgl.
Zahlungen von gleicher Ebene)
12,9
13,6
10,4
15,0
16,5
8,7
13,4
14,5
8,5
Vermögenshaushalt insgesamt
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik
1) Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen
*) vgl. Fußnote zur Eckdatentabelle (5.3.3.1)
153
Ausgaben des Vermögenshaushalts
5.3.3.3 Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände
2011 bis 2013
Die Sachinvestitionen umfassen Baumaßnahmen und den Erwerb von Anlagevermögen (Grundstücke sowie bewegliche Sachen des Anlagevermögens). Bei den westdeutschen Kommunen entfielen im Jahr 2013 75 % und bei den ostdeutschen Kommunen 83 % der Sachinvestitionsausgaben auf Baumaßnahmen.
Personalausgaben
Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Personalausgaben bei den
westdeutschen Kommunen und bei den ostdeutschen Kommunen. Die Kommunen in den neuen Ländern haben bei den Personalausgaben die Angleichung der Pro-Kopf-Ausgaben an die
der Kommunen in den alten Ländern insgesamt erreicht: 2013
entsprach das Ausgabenniveau je Einwohner mit 100,3 % dem
westdeutschen Niveau. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen,
dass der Anteil der Versorgungsbezüge und der Beiträge zu Versorgungskassen an den gesamten Personalausgaben im Jahr 2012
bei den westdeutschen Kommunen insgesamt mit 13,0 % deutlich
über dem Anteil der ostdeutschen Kommunen lag (5,7 %). Ohne
Versorgungsleistungen liegt der ostdeutsche Durchschnittswert
nach wie vor über dem westdeutschen Vergleichswert (108,8 %).
Die investiven Ausgaben der westdeutschen Kommunen
Erwerb von Anlagevermögen einschließlich Grundstücken,
Baumaßnahmen und eigene Investitionszuweisungen - wurden
im Jahr 2013 zu rd. 25 % durch Investitionszuweisungen der
Länder gedeckt. Bei den ostdeutschen Kommunen lag der entsprechende Deckungsgrad bei den investiven Ausgaben im Jahr
2013 bei 61 %. Die durch Landeszuweisungen gedeckten kommunalen Investitionsausgaben lagen bei den Kommunen in den
neuen Ländern im Jahr 2013 somit wesentlich über dem Vergleichswert der westdeutschen Kommunen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die ostdeutschen Länder auch im Jahr 2013
bei der Finanzausstattung ihrer Kommunen auf die vom Bund
gewährten degressiv gestalteten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten
und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft zurückgreifen konnten (2013 in Höhe von 6,54 Mrd. €).
Sachausgaben
Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand bei den westdeutschen Kommunen und bei
den ostdeutschen Kommunen. Der erhöhte Sachaufwand dürfte zum Teil auf buchungstechnische Veränderungen im Rahmen
der Umstellung auf die Doppik zurückzuführen sein.
Die Entwicklung der kommunalen Sachinvestitionen dürfte im
Jahr 2010 mit einem Zuwachs von 5,8 % auch wesentlich durch
die Finanzhilfen des Bundes beeinflusst sein. In 2011 und 2012
gingen die Sachinvestitionen nach Auslaufen des Zukunftsinvestitionsgesetzes erwartungsgemäß zurück. 2013 erhöhten sich
die Sachinvestitionen wieder (+5,7 %), wobei die Entwicklung
differenziert verlief: Bei den westdeutschen Kommunen erhöhten sich die Sachinvestitionen um 8,3 %, bei den ostdeutschen
Kommunen gingen sie um 7,4 % zurück.
Zinsausgaben
Bei den westdeutschen Kommunen und bei den ostdeutschen
Kommunen verringerten sich die Zinsausgaben im Berichtszeitraum deutlich. Ursächlich hierfür dürften neben der Rückführung von Kreditmarktschulden auch Umschuldungen und
Ausgliederungen aus den Haushalten sowie ein rückläufiges
Zinsniveau sein.
Soziale Leistungen
Die Sachinvestitionen der Kommunen in den neuen Ländern lagen je Einwohner im Jahr 2012 mit 98 % erstmals unter dem
westdeutschen Vergleichswert. 2013 beliefen sich die Sachinvestitionen der Kommunen in den neuen Ländern je Einwohner auf 84 % des Vergleichswertes. Dies könnte in den neuen
Ländern insgesamt in gewissen Bereichen auf einen investiven
„Sättigungsgrad“ hindeuten, aber auch auf rückläufige Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die Länder zurückzuführen sein.
2011 und 2012 erhöhten sich die Ausgaben der Kommunen für
soziale Leistungen insgesamt um 2,5 % bzw. 3,3 %. Im Jahr
2013 stiegen die Ausgaben für soziale Leistungen wieder stärker
als in den Vorjahren (+5,7 %).
Die Zuwachsraten bei den Ausgaben für soziale Leistungen lagen 2011 bis 2013 immer über denen der Ausgaben insgesamt,
das Gewicht der Sozialausgaben (brutto) nahm somit zu.
Dem stehen allerdings ab 2012 höhere Zuweisungen der Länder als Folge zunehmender Entlastungen durch den Bund gegenüber; ab 2014 übernimmt der Bund 100 % der Nettoausgaben bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und entlastet so die Kommunen in ihrer Funktion als örtlicher
Sozialhilfeträger nachhaltig. Die jährliche Entlastungswirkung
wird aufgrund der zu erwartenden Dynamik der Ausgaben, gerade auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung,
noch zunehmen.
Die Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen und Anlagevermögen können nur im Zusammenhang mit
den entsprechenden Einnahmepositionen bewertet werden (Einnahmen des Vermögenshaushalts).
154
Ausgaben1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013
I. Verwaltungshaushalt
Mrd. €
2012*)
2011
Ausgabeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
2013*)
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
Personalausgaben
46,4
38,6
7,9
48,1
39,9
8,1
50,1
41,7
8,4
Laufender Sachaufwand
39,1
33,4
5,7
39,3
33,4
5,9
41,0
34,5
6,5
4,2
3,7
0,5
4,0
3,6
0,4
3,8
3,4
0,4
Laufende Zuweisungen und
Zuschüsse2)
20,0
16,6
3,3
20,2
16,8
3,4
21,8
18,2
3,6
Soziale Leistungen
43,0
36,6
6,4
44,4
38,0
6,5
47,0
40,1
6,8
sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene3))
4,6
4,3
0,3
5,6
5,0
0,6
5,5
5,2
0,3
Verwaltungshaushalt insgesamt
157,3
133,2
24,1
161,6
136,6
25,0
169,0
143,1
25,9
Zinsausgaben2)
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
2012*)
2011
Ausgabeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
2013*)
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
Personalausgaben
2,9
3,1
2,0
3,5
3,6
3,4
4,2
4,4
3,0
Laufender Sachaufwand
1,3
0,5
6,2
0,5
-0,3
4,9
4,4
3,6
9,2
Zinsausgaben2)
-2,0
-1,6
-5,1
-5,2
-4,2
-13,0
-5,9
-5,5
-9,5
Laufende Zuweisungen und
Zuschüsse2)
4,8
4,7
5,0
1,1
0,8
2,6
7,8
8,5
3,9
Soziale Leistungen
2,5
2,6
2,0
3,3
3,8
0,5
5,7
5,7
5,9
sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene3))
-1,9
-2,1
1,9
22,5
16,5
112,9
-3,0
3,0
-52,5
Verwaltungshaushalt insgesamt
2,4
2,2
3,2
2,7
2,5
3,8
4,6
4,8
3,8
2011
Ausgabeart
Anteil an den Ausgaben im Verwaltungshaushalt in %
2012*)
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
2013*)
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
Personalausgaben
29,5
28,9
32,7
29,7
29,2
32,6
29,6
29,1
32,3
Laufender Sachaufwand
24,9
25,1
23,5
24,3
24,4
23,7
24,3
24,1
24,9
Zinsausgaben2)
2,7
2,8
2,0
2,5
2,6
1,7
2,2
2,4
1,5
Laufende Zuweisungen und
Zuschüsse2)
12,7
12,5
13,9
12,5
12,3
13,7
12,9
12,7
13,8
Soziale Leistungen
27,3
27,4
26,7
27,5
27,8
25,9
27,8
28,0
26,4
sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene3))
2,9
3,2
1,2
3,5
3,7
2,4
3,2
3,6
1,1
Verwaltungshaushalt insgesamt
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
155
Ausgaben1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013
II. Vermögenshaushalt
Mrd. €
2012*)
2011
Ausgabeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
2013*)
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
Erwerb von Beteiligungen,
Kapitaleinlagen
1,7
1,6
0,1
1,8
1,7
0,1
1,9
1,8
0,1
Erwerb von Sachen des Anlagevermögens
4,4
3,8
0,6
4,4
3,9
0,5
4,8
4,4
0,5
dar.: Erwerb von Grundstücken
Baumaßnahmen
2)
Investitionszuweisungen
2,1
2,0
0,1
2,1
1,9
0,2
2,3
2,1
0,2
17,7
14,3
3,4
15,3
12,5
2,8
15,9
13,4
2,5
2,8
2,2
0,6
2,2
1,8
0,4
2,5
2,2
0,3
sonstige Ausgaben (abzgl. Zah4)
lungen an gleiche Ebene )
1,0
0,9
0,1
1,7
1,6
0,1
1,4
1,3
0,1
Vermögenshaushalt insgesamt
27,6
22,9
4,7
25,4
21,5
3,9
26,6
23,1
3,5
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
2012*)
2011
Ausgabeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
Erwerb von Beteiligungen,
Kapitaleinlagen
Erwerb von Sachen des Anlagevermögens
dar.: Erwerb von Grundstücken
Baumaßnahmen
Investitionszuweisungen
alten
Ländern
2013*)
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
3,1
1,5
81,1
5,8
2,7
89,5
6,7
8,5
-19,6
-4,6
-3,7
-10,9
-0,5
1,6
-14,8
10,9
12,0
1,7
-5,3
-2,7
-30,5
-2,7
-3,6
9,4
9,0
8,6
14,3
-4,8
-3,4
-10,2
-13,5
-12,3
-18,8
4,2
7,1
-9,0
-33,7
16,1
24,4
-20,2
2,2
3,8
-3,1
-22,4
-19,3
sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene4))
-1,7
-2,8
20,4
71,5
72,1
63,1
-19,3
-20,1
-4,5
Vermögenshaushalt insgesamt
-3,5
-2,4
-8,5
-8,1
-6,1
-17,9
5,0
7,5
-9,1
2)
2011
Ausgabeart
Gemeinden/GV in
Deutschl.
insg.
Erwerb von Beteiligungen,
Kapitaleinlagen
Erwerb von Sachen des Anlagevermögens
dar.: Erwerb von Grundstücken
Anteil der Ausgaben im Vermögenshaushalt in %
2012*)
alten
Ländern
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
2013*)
Gemeinden/GV in
neuen
Deutschl.
insg.
alten
Ländern
neuen
6,1
7,1
1,3
7,0
7,8
3,0
7,2
7,9
2,6
15,9
16,8
11,8
17,2
18,1
12,2
18,2
18,9
13,7
7,7
8,7
3,1
8,2
8,9
4,1
8,5
9,0
5,2
Baumaßnahmen
64,1
62,3
72,6
60,3
58,2
71,8
59,8
58,0
71,8
Investitionszuweisungen2)
10,3
9,7
13,1
8,7
8,3
10,6
9,6
9,6
9,3
sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene4))
Vermögenshaushalt insgesamt
3,6
4,1
1,2
6,8
7,6
2,4
5,2
5,6
2,6
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik
1) Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen an gleiche Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen; die abweichende Definition im Vergleich zu den anderen
Texttabellen und Übersichten wurde gewählt, da nur so die Struktur im dritten Tabellenblock dargestellt werden kann.
2) Verringert um Zahlungen an gleiche Ebene.
3) Ohne Zinsausgaben sowie laufende Zuweisungen und Zuschüsse an gleiche Ebene.
4) Ohne Investitionszuweisungen an gleiche Ebene.
*) vgl. Fußnote zur Eckdatentabelle (5.3.3.1)
156
5.3.3.4 Anhang: Ausgewählte Daten zur
Entwicklung der Finanzen der Gemeinden/
Gemeindeverbände 2004 bis 2013
Zusammenstellung 1: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 2: Personalausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 3: Laufender Sachaufwand der Gemeinden/
Gemeindeverbände
Zusammenstellung 4: Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für soziale Leistungen
Zusammenstellung 5: Zinsausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 6: Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für Sachinvestitionen
Zusammenstellung 7
Steuereinnahmen (insgesamt) der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 8: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (netto), Grundsteuern der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 9: Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 10: Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände aus Gebühren und Beiträgen
Zusammenstellung 11: Verschuldung der Gemeinden/Gemeindeverbände
Zusammenstellung 12: Kassenkredite der Gemeinden/Gemeindeverbände
Methodische Hinweise zu Zusammenstellung 1 bis 10
*) Die Ergebnisse der Kassenstatistik vermitteln noch keinen
endgültigen Überblick über die Entwicklung der Einnahmen
und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Periodengerechte Zuordnungen sind erst in der Jahresrechnungsstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten.
Insofern sind Vorjahresvergleiche ab dem Jahr 2012 vorläufig und somit eingeschränkt aussagekräftig. Nach Aussage
des Statistischen Bundesamtes ist die Qualität der Kassenergebnisse durch die Einführung der doppischen Buchführung auf kommunaler Ebene in einzelnen Ländern weiterhin
beeinflusst.
Methodische Hinweise zu Zusammenstellung 11 und 12
*) Die Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik vermitteln noch keinen endgültigen Überblick. Periodengerechte
Zuordnungen sind erst in der Schuldenstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Insofern sind Vorjahresvergleiche des Jahres 2013 vorläufig und somit eingeschränkt aussagekräftig.
157
Zusammenstellung 1
Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Gemeinden/Gemeindeverbände
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012*)
2013*)
Deutschland insgesamt
Ausgaben1) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den Ausgaben der Gebietskörperschaften in %
4)
Einnahmen2) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den Einnahmen der Gebietskörperschaften in %
4)
Finanzierungssaldo3) in Mrd. Euro
nachrichtlich: Bund
Länder
150,1
153,2
157,4
161,5
168,0
178,3
182,3
184,9
187,0
195,6
0,1
2,1
2,7
2,6
4,0
6,1
2,2
1,4
1,1
4,7
22,0
22,1
22,5
22,4
22,4
22,8
22,7
22,9
22,7
23,3
146,2
150,9
160,1
169,7
176,4
170,8
175,4
183,9
188,8
197,3
3,3
3,2
6,0
6,0
3,9
-3,2
2,7
4,9
2,6
4,5
23,8
23,7
24,1
23,5
23,7
23,9
24,0
23,7
23,7
24,2
-3,9
-2,2
2,7
8,2
8,4
-7,5
-6,9
-1,0
1,8
1,7
-39,8
-31,4
-28,2
-14,7
-11,8
-34,5
-44,3
-17,7
-22,8
-22,3
-23,5
-22,7
-10,0
7,6
-1,1
-27,0
-20,6
-9,6
-6,0
-2,3
125,0
127,7
131,4
135,5
141,3
150,2
153,8
156,1
158,1
166,2
alte Länder
Ausgaben1) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Einnahmen2) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Finanzierungssaldo3) in Mrd. Euro
0,5
2,2
2,8
3,1
4,3
6,3
2,4
1,5
1,3
5,1
121,2
125,1
132,7
142,3
147,5
142,2
146,7
154,7
160,1
167,3
3,7
3,2
6,1
7,3
3,6
-3,6
3,2
5,5
3,5
4,5
-3,9
-2,7
1,3
6,9
6,1
-8,1
-7,1
-1,4
2,0
1,1
25,0
25,5
26,0
26,1
26,7
28,1
28,5
28,8
28,9
29,4
-1,8
1,7
2,2
0,2
2,4
5,0
1,4
1,1
0,3
2,1
25,0
25,9
27,4
27,4
28,9
28,6
28,7
29,2
28,6
30,1
1,4
3,5
5,9
0,0
5,6
-1,0
0,3
1,6
-2,0
5,0
0,0
0,4
1,4
1,3
2,2
0,6
0,3
0,4
-0,2
0,6
neue Länder
Ausgaben1) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Einnahmen in Mrd. Euro
2)
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Finanzierungssaldo in Mrd. Euro
3)
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte und des öffentlichen Gesamthaushalts (ab 2012 Kassenstatistik)
1) Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen
2) Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen
3) Bereinigte Einnahmen abzüglich Bereinigte Ausgaben (ohne Berücksichtigung des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen)
4) Ermittlung des Anteils ohne Bereinigung der aggregierten Ausgaben/Einnahmen um Zahlungen zwischen den Ebenen Bund, Länder und Kommunen
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
158
Personalausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Zusammenstellung 2
2010
2011
2012*)
2013*)
Deutschland insgesamt
Personalausgaben in Mrd. Euro
40,5
40,7
40,6
40,6
42,4
44,4
45,1
46,4
48,1
50,1
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-0,2
0,6
-0,3
-0,1
4,3
4,9
1,5
2,9
3,5
4,2
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
32,2
31,4
30,5
29,7
29,6
29,9
29,3
29,5
29,7
29,6
33,3
33,8
33,7
33,8
35,1
36,7
37,4
38,6
39,9
41,7
0,4
1,4
-0,2
0,1
3,9
4,7
1,8
3,1
3,6
4,4
31,4
31,1
30,2
29,3
29,0
29,3
28,7
28,9
29,2
29,1
7,2
6,9
6,9
6,8
7,3
7,7
7,7
7,9
8,1
8,4
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-2,5
-3,1
-0,7
-0,9
6,6
5,9
0,2
2,0
3,4
3,0
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
36,2
33,3
32,3
31,7
32,8
33,3
33,1
32,7
32,6
32,3
alte Länder
Personalausgaben in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
neue Länder
Personalausgaben in Mrd. Euro
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
159
Zusammenstellung 3
Laufender Sachaufwand der Gemeinden/Gemeindeverbände
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012*)
2013*)
Deutschland insgesamt
Laufender Sachaufwand in Mrd. Euro
29,7
30,2
32,1
33,3
35,5
36,7
38,6
39,1
39,3
41,0
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
1,0
2,0
6,2
3,6
6,7
3,4
5,1
1,3
0,5
4,4
23,6
23,3
24,1
24,3
24,8
24,7
25,1
24,9
24,3
24,3
Laufender Sachaufwand in Mrd. Euro
25,0
25,5
27,3
28,4
30,5
31,5
33,3
33,4
33,4
34,5
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
1,7
2,4
6,9
4,1
7,2
3,2
5,8
0,5
-0,3
3,6
23,5
23,5
24,4
24,7
25,2
25,0
25,5
25,1
24,4
24,1
Laufender Sachaufwand in Mrd. Euro
4,7
4,7
4,8
4,8
5,0
5,2
5,3
5,7
5,9
6,5
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-2,6
-0,1
2,2
0,9
3,4
4,7
1,4
6,2
4,9
9,2
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
23,8
22,6
22,5
22,5
22,6
22,7
22,8
23,5
23,7
24,9
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
alte Länder
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
neue Länder
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
160
Zusammenstellung 4
Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für soziale Leistungen1)
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012*)
2013*)
32,2
35,2
36,8
37,9
38,6
40,5
41,9
43,0
44,4
47,0
6,0
9,2
4,6
3,0
1,8
4,9
3,6
2,5
3,3
5,7
-
30,7
31,5
32,1
33,1
35,2
36,6
37,2
38,7
41,3
-
-
2,7
2,0
3,0
6,5
3,9
1,5
4,1
6,8
22,5
15,2
15,1
16,0
16,9
18,5
19,6
20,6
22,8
24,0
4,6
-32,4
-0,9
6,2
5,2
9,6
6,0
5,0
10,8
5,4
Nettoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in
Mrd. Euro
16,9
12,2
12,1
13,3
13,8
14,9
14,9
15,5
Anteil der Nettoausgaben an den bereinigten Ausgaben
des Verwaltungshaushalts in %
13,4
9,4
9,1
9,7
9,6
10,0
9,7
9,8
27,6
29,4
30,7
31,6
32,4
34,2
35,6
36,6
38,0
40,1
5,7
6,3
4,3
3,1
2,5
5,4
4,3
2,6
3,8
5,7
-
26,7
27,4
28,0
29,0
30,9
32,2
32,8
34,1
36,2
-
-
2,4
2,4
3,7
6,4
4,4
1,8
4,0
6,1
19,4
13,6
13,5
14,4
15,1
16,6
17,7
18,6
20,4
21,4
3,9
-29,6
-1,1
6,6
5,3
9,9
6,1
5,0
9,8
4,9
Nettoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in
Mrd. Euro
14,8
11,1
10,9
11,7
12,1
13,1
13,4
13,9
Anteil der Nettoausgaben an den bereinigten Ausgaben
des Verwaltungshaushalts in %
14,0
10,2
9,7
10,2
10,0
10,4
10,3
10,5
Deutschland insgesamt
Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) abzüglich der aus der
Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienst- leistungen am Arbeitsmarkt resultierenden Einnahmen3) in Mrd.
Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
dar.: Bruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd.
Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
4)
alte Länder
Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Bruttoausgaben für soziale Leistungen abzüglich der aus
der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt resultierenden Einnahmen3) in
Mrd. Euro
2)
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
dar.: Bruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd.
Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
4)
neue Länder
Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) abzüglich der aus
der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt resultierenden Einnahmen3) in
Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
dar.: Bruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd.
Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Nettoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG4) in
Mrd. Euro
Anteil der Nettoausgaben an den bereinigten Ausgaben
des Verwaltungshaushalts in %
4,6
5,8
6,1
6,3
6,2
6,3
6,3
6,4
6,5
6,8
8,1
27,0
6,2
2,1
-1,7
2,2
-0,1
2,0
0,5
5,9
-
3,9
4,1
4,1
4,1
4,4
4,4
4,4
4,6
5,2
-
-
5,1
-0,1
-1,7
7,4
0,6
0,0
5,0
11,7
3,2
1,6
1,6
1,6
1,7
1,8
1,9
2,0
2,4
2,6
8,8
-50,0
0,8
2,9
3,9
6,6
5,3
5,2
19,5
9,9
2,0
1,2
1,2
1,6
1,7
1,8
1,5
1,5
10,4
5,6
5,8
7,4
7,6
7,7
6,4
6,3
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik
1) Die Nettobelastungen der kommunalen Haushalte durch Ausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG können grundsätzlich nur über die kommunale Jahresrechnungsstatistik ermittelt werden.
2) Einschl. Zahlungen an Arbeitsgemeinschaften zur Erfüllung von Hartz IV; ohne Zahlungen an die Optionskommunen
3) Leistungen von Bund und Land zur Mitfinanzierung des ALG II, der Eingliederung und der Kosten der Unterkunft
4) Soweit in Gliederungsziffer 41 ausgewiesen: Leistungen der Sozialhilfe außer- und innerhalb von Einrichtungen, Leistungen an Kriegsopfer und sonstige soziale Leistungen, abzgl. Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts von anderen öffentlichen Bereichen und von sonstigen Bereichen, Gewinnanteile, Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen, Konzessionsabgaben, Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen.
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
161
Zusammenstellung 5
Zinsausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012*)
2013*)
Deutschland insgesamt
Zinsausgaben in Mrd. Euro
4,8
4,7
4,9
5,2
5,3
4,5
4,3
4,2
4,0
3,8
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-3,6
-1,6
3,0
5,9
2,3
-15,2
-4,0
-2,1
-5,1
-6,0
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
3,8
3,6
3,7
3,8
3,7
3,0
2,8
2,7
2,5
2,2
4,0
4,0
4,1
4,4
4,6
3,9
3,8
3,7
3,6
3,4
-3,3
-1,4
4,0
7,8
2,9
-14,7
-3,0
-1,7
-4,1
-5,5
3,8
3,6
3,7
3,9
3,8
3,1
2,9
2,8
2,6
2,4
0,8
0,8
0,7
0,7
0,7
0,6
0,5
0,5
0,4
0,4
-4,9
-2,7
-2,4
-4,6
-1,6
-18,4
-10,6
-5,0
-13,1
-9,6
3,9
3,6
3,5
3,3
3,1
2,5
2,2
2,0
1,7
1,5
alte Länder
Zinsausgaben in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
neue Länder
Zinsausgaben in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in %
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
162
Zusammenstellung 6
Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für Sachinvestitionen1)
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012*)
2013*)
Deutschland insgesamt
Sachinvestitionen in Mrd. Euro
19,8
18,7
19,4
20,0
20,6
21,9
23,2
22,1
19,7
20,8
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-7,7
-5,4
3,6
3,2
3,0
6,2
5,8
-4,8
-10,9
5,7
Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben
in %
13,2
12,2
12,3
12,4
12,3
12,3
12,7
11,9
10,5
10,6
Anteil an den öffentlichen Sachinvestitionen
insgesamt in %
58,9
58,1
58,8
60,4
60,0
58,3
60,5
60,2
57,9
59,2
15,3
14,8
15,5
16,2
16,9
17,8
18,7
18,1
16,4
17,8
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-7,9
-3,2
4,5
4,6
4,0
5,4
5,5
-3,5
-9,3
8,3
Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben
in %
12,3
11,6
11,8
12,0
11,9
11,8
12,2
11,6
10,4
10,7
4,5
3,9
3,9
3,8
3,8
4,1
4,4
4,0
3,2
3,0
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-7,1
-13,0
0,1
-2,5
-1,2
9,8
7,0
-10,3
-18,3
-7,4
Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben
in %
17,9
15,3
15,0
14,6
14,1
14,7
15,5
13,8
11,2
10,2
alte Länder
Sachinvestitionen in Mrd. Euro
neue Länder
Sachinvestitionen in Mrd. Euro
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik
1) Sachinvestitionsausgaben: Erwerb von Grundstücken, Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Baumaßnahmen (Abweichungen zur Tabelle Ausgaben des Vermögenshaushalts aufgrund von Rundungsdifferenzen)
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
163
Zusammenstellung 7
Steuereinnahmen (insgesamt) der Gemeinden/Gemeindeverbände
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012*)
2013*)
Deutschland insgesamt
Steuereinnahmen in Mrd. Euro
51,4
54,3
61,0
66,1
70,6
62,2
63,9
69,7
74,4
76,8
9,5
5,7
12,3
8,4
6,9
-11,9
2,7
9,2
6,6
3,2
40,0
40,5
42,7
43,1
43,8
40,1
40,6
41,9
42,7
42,1
Bund
42,2
42,1
41,7
42,8
42,6
43,5
42,6
43,3
42,7
41,9
Länder
40,6
39,9
39,9
39,6
39,5
39,5
39,6
39,1
39,4
39,4
Gemeinden
12,7
13,2
13,8
13,5
13,7
13,1
13,3
13,4
13,5
13,6
4,4
4,8
4,5
4,1
4,1
3,9
4,6
4,3
4,4
5,0
46,8
49,1
55,4
59,9
63,5
55,8
57,2
62,5
66,7
68,7
9,3
5,0
12,8
8,2
6,0
-12,2
2,6
9,2
6,8
2,9
43,3
43,8
46,1
46,1
46,7
42,8
43,1
44,3
45,0
44,3
4,6
5,2
5,6
6,2
7,1
6,4
6,7
7,3
7,6
8,1
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
11,4
13,2
8,0
10,2
15,7
-9,8
3,5
9,0
5,1
5,8
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Verwaltungshaushalts in %
22,4
23,6
24,8
26,2
28,4
25,8
27,0
28,3
29,5
29,5
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Verwaltungshaushalts in %
nachrichtlich:
Anteil an den gesamten Steuereinnahmen in %
EU
alte Länder
Steuereinnahmen in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Verwaltungshaushalts in %
neue Länder
Steuereinnahmen in Mrd. Euro
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
164
Zusammenstellung 8
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer,
Gewerbesteuer (netto), Grundsteuern der Gemeinden/Gemeindeverbände
2004
2005
2006
Deutschland insgesamt
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Gewerbesteuerumlage
Grundsteuern
2007
2008
2009
2010
2011
2012*)
2013*)
Aufkommen in Mrd. Euro
18,6
2,6
20,8
5,4
8,8
18,6
2,6
23,3
5,8
9,1
20,2
2,8
28,2
6,4
9,3
22,9
3,1
30,1
6,7
9,4
25,9
3,2
31,4
6,2
9,5
23,7
3,2
25,0
4,6
9,6
23,0
3,2
26,9
5,5
10,0
24,6
3,5
30,5
6,4
10,3
26,9
3,5
32,3
6,7
10,7
28,4
3,6
32,6
6,7
11,0
6,9
6,6
13,5
15,7
3,4
9,2
2,4
5,9
4,7
3,4
5,8
1,6
1,1
-0,5
3,3
35,3
5,0
43,7
14,8
36,1
4,8
43,4
14,4
37,0
4,7
42,5
14,4
22,3
3,0
27,4
6,1
9,0
24,4
3,1
29,0
6,4
9,3
25,7
3,1
29,3
6,3
9,7
6,1
6,6
14,3
15,9
3,2
9,4
3,1
5,8
4,6
3,6
5,2
1,6
0,7
-0,7
3,5
35,7
4,7
43,9
14,4
36,6
4,6
43,5
14,0
37,4
4,5
42,6
14,1
2,3
0,5
3,1
0,3
1,3
2,4
0,5
3,3
0,3
1,3
2,7
0,5
3,4
0,4
1,4
14,9
6,5
7,1
13,3
4,9
6,5
-1,7
6,3
6,8
2,0
11,6
1,4
3,9
3,0
1,5
31,6
6,9
42,3
18,2
32,0
6,4
42,8
17,7
33,8
6,2
42,0
17,0
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Gewerbesteuerumlage
Grundsteuern
-6,4
-0,1
35,8
-18,8
2,8
0,2
1,5
12,4
8,3
3,3
8,4
4,8
20,9
10,4
1,5
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Grundsteuern
36,2
5,0
40,4
17,2
34,3
4,8
43,0
16,8
33,1
4,5
46,2
15,2
13,3
11,9
6,7
4,6
1,9
13,1
3,4
4,3
-7,5
1,1
-8,2
0,5
-20,5
-25,3
1,0
-3,0
1,3
7,7
19,9
3,6
Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in %
alte Länder
34,6
4,7
45,5
14,3
36,6
4,5
44,4
13,5
38,2
5,2
40,1
15,5
36,0
5,1
42,1
15,6
Aufkommen in Mrd. Euro
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Gewerbesteuerumlage
Grundsteuern
17,5
2,2
18,9
5,1
7,7
17,4
2,2
21,0
5,5
7,9
18,9
2,3
25,6
6,1
8,1
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Gewerbesteuerumlage
Grundsteuern
-6,7
0,0
36,0
-18,5
3,0
-0,5
1,5
11,3
8,3
3,4
8,5
4,6
21,8
11,0
1,6
21,3
2,6
27,2
6,3
8,2
23,7
2,7
28,2
5,9
8,3
21,7
2,7
22,3
4,4
8,4
21,0
2,8
24,0
5,3
8,7
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
12,7
12,1
6,5
4,5
2,0
11,3
3,3
3,5
-7,2
1,2
-8,3
1,2
-20,9
-26,0
1,0
-3,3
1,4
7,7
20,7
3,8
Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Grundsteuern
37,4
4,7
40,4
16,4
35,4
4,6
42,8
16,2
34,1
4,2
46,2
14,6
neue Länder
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Gewerbesteuerumlage
Grundsteuern
35,5
4,4
45,5
13,7
37,3
4,3
44,4
13,1
39,0
4,9
40,0
15,1
36,8
4,9
42,0
15,2
Aufkommen in Mrd. Euro
1,1
0,4
1,9
0,3
1,2
1,2
0,4
2,3
0,3
1,2
1,3
0,4
2,6
0,3
1,2
1,6
0,5
2,8
0,3
1,2
2,2
0,5
3,2
0,3
1,2
2,0
0,5
2,7
0,3
1,2
2,0
0,5
2,9
0,3
1,3
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Gewerbesteuerumlage
Grundsteuern
-1,3
0,5
33,3
-23,0
1,3
11,3
1,6
23,9
9,1
2,3
7,0
5,9
12,5
-0,1
1,5
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (netto)1)
Grundsteuern
23,7
8,5
40,9
25,4
23,3
7,6
44,8
23,0
23,1
7,5
46,7
21,6
21,9
10,6
8,9
7,4
1,0
37,3
4,0
12,8
-12,3
0,1
-7,2
-3,5
16,7
-12,6
0,9
-0,5
1,0
7,5
6,9
2,2
Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in %
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik
1) Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
165
25,5
7,5
46,1
19,8
30,3
6,7
44,9
17,1
31,1
7,2
41,4
19,1
29,9
7,0
43,0
18,9
Zusammenstellung 9
Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände
2004
2005
2006
Deutschland insgesamt
Zuweisungen insgesamt
davon:
Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
2007
2008
2009
2010
2011
2012*)
2013*)
65,8
56,6
9,2
66,2
59,5
6,7
70,7
63,9
6,9
3,8
5,4
-5,0
0,6
5,1
-27,2
6,9
7,3
3,1
Einnahmen in Mrd. Euro
47,5
39,9
7,6
50,8
43,5
7,3
51,9
44,6
7,3
56,9
49,1
7,8
60,2
52,4
7,9
61,9
53,7
8,3
63,4
53,7
9,7
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Zuweisungen insgesamt
davon:
Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
1,6
2,3
-1,9
6,9
9,0
-4,0
2,2
2,5
0,4
9,5
10,1
5,9
5,9
6,7
1,1
2,8
2,5
5,1
2,4
0,1
16,9
Anteil an d. bereinigten Einnahmen d. Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in %
Zuweisungen insgesamt
davon:
Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
32,5
31,1
42,6
33,7
32,5
43,1
32,5
31,3
42,3
alte Länder
Zuweisungen insgesamt
davon:
Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
33,5
32,0
47,8
34,1
32,5
51,4
36,2
34,6
52,5
36,1
34,1
53,9
35,8
34,0
52,8
35,0
34,2
45,2
35,8
35,0
46,4
47,5
40,9
6,6
50,1
43,6
6,5
51,3
46,6
4,6
55,0
50,2
4,9
5,6
6,5
-0,6
2,3
7,0
-28,6
7,3
7,6
4,5
Einnahmen in Mrd. Euro
33,6
29,1
4,5
36,0
31,5
4,5
37,2
32,6
4,6
41,7
36,7
4,9
44,4
39,4
5,0
45,7
40,3
5,4
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Zuweisungen insgesamt
davon:
Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
3,2
4,5
-4,5
7,2
8,2
0,3
3,4
3,3
3,4
12,0
12,7
6,9
6,7
7,4
1,4
2,8
2,2
7,5
3,9
1,5
21,7
Anteil an d. bereinigten Einnahmen d. Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in %
Zuweisungen insgesamt
davon:
Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
27,7
27,0
33,7
28,8
28,1
34,5
28,1
27,1
37,2
neue Länder
Zuweisungen insgesamt
davon:
Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
29,3
28,3
40,0
30,1
29,0
43,7
32,1
31,0
45,1
32,4
30,8
47,4
32,4
30,9
47,3
32,0
31,5
39,0
32,9
32,3
40,1
15,9
12,8
3,1
15,7
13,0
2,7
14,9
12,8
2,0
15,7
13,7
2,0
-1,4
1,8
-14,4
-5,1
-1,3
-23,9
5,6
6,5
-0,1
Einnahmen in Mrd. Euro
13,9
10,8
3,2
14,8
12,0
2,8
14,7
12,0
2,7
15,2
12,4
2,8
15,8
12,9
2,9
16,2
13,3
2,9
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Zuweisungen insgesamt
davon:
Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
-2,0
-3,1
2,1
6,4
11,2
-10,1
-0,5
0,4
-4,2
3,2
3,0
4,0
3,8
4,6
0,7
2,8
3,3
0,7
-2,0
-4,1
8,0
Anteil an d. bereinigten Einnahmen d. Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in %
Zuweisungen insgesamt
davon:
Laufende Zuweisungen
Investitionszuweisungen
55,6
52,8
68,0
57,2
54,6
71,3
53,7
53,4
55,1
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
166
55,5
52,6
72,7
54,5
51,5
74,3
56,6
53,7
76,1
55,3
51,9
75,9
53,7
50,9
73,8
51,9
49,8
71,2
52,2
50,0
74,7
Zusammenstellung 10
Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände aus Gebühren und Beiträgen
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012*)
2013*)
Deutschland insgesamt
Gebühren in Mrd. Euro
16,3
16,0
16,1
16,1
15,9
15,8
16,2
16,5
16,8
17,2
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-0,3
-1,8
0,8
0,1
-1,3
-0,8
2,7
1,9
1,5
2,7
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Verwaltungshaushalts in %
12,7
11,9
11,3
10,5
9,9
10,2
10,3
9,9
9,6
9,4
1,9
1,8
1,6
1,5
1,4
1,3
1,3
1,4
1,4
1,4
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-8,5
-6,5
-8,1
-8,4
-8,0
-2,9
-0,2
6,4
-0,9
0,2
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Vermögenshaushalts in %
10,5
10,4
9,3
9,1
8,9
8,4
7,4
8,1
9,4
9,4
Beiträge in Mrd. Euro
alte Länder
Gebühren in Mrd. Euro
14,2
13,9
14,1
14,1
13,9
13,8
14,2
14,4
14,7
15,1
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-0,1
-1,8
1,0
0,3
-1,5
-1,0
2,9
1,5
2,2
2,6
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Verwaltungshaushalts in %
13,2
12,4
11,7
10,9
10,2
10,6
10,7
10,2
9,9
9,7
1,7
1,6
1,4
1,3
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-8,7
-6,0
-8,5
-8,5
-8,3
-2,3
-0,6
4,8
0,2
1,4
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Vermögenshaushalts in %
12,6
12,1
11,6
10,7
10,5
9,9
8,5
8,9
10,3
10,3
Beiträge in Mrd. Euro
neue Länder
Gebühren in Mrd. Euro
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,1
2,1
2,1
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
-1,8
-1,6
0,1
-1,3
-0,2
0,6
1,2
4,7
-2,8
3,3
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Verwaltungshaushalts in %
10,1
9,2
9,0
8,5
7,9
8,0
8,2
8,3
8,0
7,8
Beiträge in Mrd. Euro
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Anteil an den bereinigten Einnahmen des
Vermögenshaushalts in %
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
0,1
0,1
0,2
0,2
0,1
-6,7
-10,0
-5,2
-7,8
-5,2
-8,1
2,8
19,8
-9,4
-9,4
4,4
4,6
3,5
4,1
4,0
3,7
3,5
4,8
5,5
5,2
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
167
Zusammenstellung 11
Verschuldung der Gemeinden/Gemeindeverbände
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013*)
Deutschland insgesamt
Schulden in Mrd. Euro1)
90,6
90,2
88,4
85,3
82,7
82,5
84,0
83,2
83,6
81,7
in Euro je Einwohner
1.181
1.177
1.155
1.116
1.085
1.085
1.107
1.115
1.119
1.092
Schulden in Mrd. Euro1)
74,4
74,5
73,9
71,3
69,5
69,9
71,8
71,7
72,7
71,5
in Euro je Einwohner
1.177
1.178
1.169
1.128
1.100
1.110
1.140
1.157
1.171
1.148
Schulden in Mrd. Euro1)
16,2
15,7
14,5
14,0
13,2
12,5
12,2
11,5
10,8
10,1
in Euro je Einwohner
1.204
1.171
1.089
1.059
1.011
966
945
911
865
811
alte Länder
neue Länder
Quelle: Schuldenstatistik; 2013 Kassenstatistik
1) Kreditmarktschulden einschl. kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Schulden bei öffentlichen Haushalten, Stand jeweils am 31.12. des Jahres
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
168
Zusammenstellung 12
Kassenkredite der Gemeinden/Gemeindeverbände
2004
2005
2006
2007
2008
1)
2009
2010
2011
2012
2013*)
Deutschland insgesamt
Kassenkredite in Mrd. Euro2)
in Euro je Einwohner
19,9
23,9
27,9
28,8
29,8
34,9
41,1
45,0
47,9
48,0
260
311
364
376
391
460
541
604
642
642
18,4
22,0
25,4
26,3
27,6
32,7
38,6
42,5
45,2
45,2
291
348
402
415
437
519
613
686
727
725
1,5
1,9
2,4
2,5
2,2
2,2
2,4
2,5
2,8
2,9
113
139
182
190
169
173
189
202
220
229
alte Länder
Kassenkredite in Mrd. Euro2)
in Euro je Einwohner
neue Länder
Kassenkredite in Mrd. Euro2)
in Euro je Einwohner
Quelle: Schuldenstatistik; 2013 Kassenstatistik
1) Kassenkredite dienen zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen.
2) Stand jeweils am 31.12. des Jahres
*) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4
169
170
6.
Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen
171
6.
Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen
6.1.
Finanzen der EU
6.1.1
Finanz- und Wirtschaftspolitik
(reales) BIP-Wachstum in % ggü. Vorjahr
Wirtschafts- und Haushaltslage der EU
Wirtschaftslage
Die Europäische Kommission rechnet für 2014 mit einem BIPWachstum von 1,2 % für die Eurozone und von 1,6 % für die gesamte EU. Für 2015 prognostiziert die Kommission eine Festigung des wirtschaftlichen Aufschwungs mit einem BIP-Wachstum von 1,7 % für die Eurozone und 2,0 % für die EU.
Die Aufhellung der Wirtschaftslage hat auch die Krisenländer
erfasst. Sowohl Griechenland als auch Spanien, Italien und Portugal werden laut den Prognosen der Kommission nach schweren Rezessionen im laufenden Jahr wieder positives Wachstum
erreichen. Einzig in Zypern wird 2014 ein Rückgang der Wirtschaftsleistung prognostiziert (-4,8 %). Das höchste Wachstum
wird 2014 in dem neuen Euro-Mitgliedstaat Lettland (+3,8 %)
sowie den Nicht-Euro-Mitgliedstaaten Litauen, (+3,3 %), Polen
( 3,2 %), Schweden (+2,8 %) und Großbritannien (+2,7 %) erwartet. Positive Wachstumseffekte werden in diesem Jahr und
insbesondere im nächsten Jahr laut Kommission von der Binnennachfrage ausgehen.
2014
2015
Eurozone
+1,2%
EU-27
Deutschland
Staatlicher
Finanzierungssaldo
in % des BIP
2014
2015
+1,7%
-2,5%
-2,3%
+1,6%
+2,0%
-2,6%
-2,5%
+1,8%
+2,0%
0,0%
-0,1%
FRA
+1,0%
+1,5%
-3,9%
-3,4%
ESP
+1,1%
+2,1%
-5,6%
-6,1%
ITA
+0,6%
+1,2%
-2,6%
-2,2%
CYP
-4,8%
+0,9%
-5,8%
-6,1%
NLD
+1,2%
+1,4%
-2,8%
-1,8%
PRT
+1,2%
+1,5%
-4,0%
-2,5%
IRL
+1,7%
+3,0%
-4,8%
-4,2%
GRC
+0,6%
+2,9%
-1,6%
-1,0%
Quelle: EU-KOM Frühjahrsprognose 2014
Bei der Rückführung des strukturellen Defizits, also des Defizits
nach Bereinigung um konjunkturspezifische Effekte und einmalige Einnahme- und Ausgabeneffekte, wurden enorme Fortschritte erreicht. Das strukturelle Defizit wurde im Euroraum
von 4,5 % des BIP im Jahr 2009 auf 1,3 % des BIP im Jahr 2013
reduziert; in der EU sank es von 5,0 % des BIP im Jahr 2009 auf
1,8 % des BIP im Jahr 2013. Für Eurozone bzw. EU erwartet die
Kommission 2014 einen weiteren Abbau um ca. 0,1 % des BIP
(EU) bzw. 0,2 % des BIP (Eurozone), so dass das strukturelle
Defizit im Verhältnis zum BIP auf 1,1 % für den Euroraum und
auf 1,7 % für die EU sinkt.
Bei der Lage am Arbeitsmarkt rechnet die Kommission mit
einer schrittweisen Verbesserung. Da sich positive Wachstumsraten für gewöhnlich verzögert in einer besseren Lage am
Arbeitsmarkt widerspiegeln, prognostiziert die Kommission für
die Eurozone für 2015 einen Rückgang der Arbeitslosenquote
auf 11,4 % gegenüber 11,8 % in 2014. Die Arbeitslosenquote in
der gesamten EU wird in 2014 auf 10,5 % und 2015 auf 10,1 %
veranschlagt. Analog zur wirtschaftlichen Entwicklung liegt
auch auf dem Arbeitsmarkt eine deutliche intra-europäische Divergenz vor. Während die Kommission für Deutschland in 2014
eine Arbeitslosenquote in Höhe von 5,1 % prognostiziert, liegt
die Arbeitslosenquote in Spanien und Griechenland mit 25,5 %
bzw. 26 % deutlich höher.
Die Kommission rechnet mit einem Anstieg der Schuldenquote
von 95,0 % des BIP im Jahr 2013 auf 96,0 % des BIP im Jahr
2014 (Eurozone) bzw. mit einem Anstieg von 90,6 % im Jahr
2013 auf 91,8 % im Jahr 2014 (EU). 2015 soll der Schuldenstand laut Kommissionsprognose in der EU weiter anwachsen
und 92,7 % des BIP erreichen. Im Euroraum wird ein Rückgang
der Schuldenquote auf 95,4 % des BIP erwartet.
Die Kommission erwartet leicht rückläufige Inflationsraten von
1,0 % in 2014 und 1,5 % in 2015 in der EU bzw. 0,8 % in 2014
und 1,2 % in 2015 im Euro-Währungsraum.
Haushaltslage
Die Mitgliedstaaten der EU und der Eurozone haben seit 2009
ihre Staatsdefizite spürbar reduziert. Das Staatsdefizit in der EU
ging von 6,8 % des BIP (Eurozone: 6,3 %) im Jahr 2009 auf
3,3 % des BIP (Eurozone: 3,0 %) im Jahr zurück. 2013 haben
siebzehn Mitgliedstaaten gesamtstaatliche Defizite unterhalb
des 3 %-Grenzwertes vorgelegt. Vor diesem Hintergrund hat
der Rat der Europäischen Union im Juni 2014 die Beendigung
von sechs Defizitverfahren beschlossen. Damit befinden sich
aktuell noch elf Mitgliedstaaten in Defizitverfahren. 2014 sollen laut Prognose der EU-Kommission die Staatsdefizite weiter
auf 2,6 % des BIP in der EU bzw. 2,5 % des BIP im Euroraum
fallen. Einige Mitgliedstaaten überschreiten aber auch 2014 laut
Kommissions-Prognose die 3 %-Grenze des Stabilitäts- und
Wachstumspakt. 2015 erwartet die EU-Kommission auf Grundlage der Annahme unveränderter Politiken einen weiteren Rückgang der Defizite auf 2,5 % des BIP in der EU bzw. 2,3 % des
BIP im Euroraum.
173
EU-Mitgliedstaaten, die 2014 aus dem Defizitrahmen (EFP)
entlassen wurden
Finanzpolitische Koordinierung
Stand der Defizitverfahren
EU-Mitgliedstaaten im Defizitverfahren (EDP)
Stand: 27.06.2013
laufendesDefizitEuroverfahren/Frist
zone/
Mitgliedstaat
EU Seit …
Bis …
Malta
Euro- 21.06.2013 2014
zone
Vereinigtes
Königreich
EU
08.07.2008
2014/
2015
Frankreich
Eurozone
27.04.2009
2015
Irland
Eurozone
27.04.2009
2015
Polen
EU
07.07.2009
2015
Portugal
Eurozone
02.12.2009
2015
Slowenien
Eurozone
02.12.2009
2015
Griechenland
Eurozone
27.04.2009
Kroatien
EU
28.01.2014
2016
Spanien
Eurozone
27.04.2009
2016
Zypern
Eurozone
13.07.2010
2016
2016
Stand des
Verfahrens
Ratsbeschluss
und -empfehlung nach
Art. 126
(6) und (7)
AEUV vom
21.06.2013
Ratsempfehlung nach
Art. 126 (7)
AEUV vom
02.12.2009
Ratsempfehlung nach
Art. 126 (7)
AEUV vom
21.06.2013
Ratsempfehlung nach
Art. 126 (7)
AEUV vom
07.12.2010
Ratsempfehlung nach
Art. 126 (7)
AEUV vom
10.12.2013
Ratsempfehlung nach
Art. 126 (7)
AEUV vom
21.06.2013
Ratsempfehlung nach
Art. 126 (7)
AEUV vom
21.06.2013
Ratsempfehlung nach Art.
126 (9) - 136
AEUV vom
04.12.2012
Ratsempfehlung nach
Art. 126 (7)
AEUV vom
21.01.2014
Ratsempfehlung nach
Art. 126 (7)
AEUV vom
21.06.2013
Ratsempfehlung nach
Art. 126 (7)
AEUV vom
07.05.2013
Mitgliedstaat
Belgien
laufendesDefizitEuroverfahren/Frist
zone/
EU Seit …
Bis …
Euro- 02.12.2009 2013
zone
Dänemark
EU
13.07.2010
2013
Niederlande Eurozone
02.12.2009
2013
Österreich
Eurozone
02.12.2009
2013
Slowakei
Eurozone
02.12.2009
2013
Tschech.
Republik
EU
02.12.2009
2013
Stand des
Verfahrens
Ratsbeschluss
nach Art. 126
(12) AEUV vom
20.06.2014
Ratsbeschluss
nach Art. 126
(12) AEUV vom
20.06.2014
Ratsbeschluss
nach Art. 126
(12) AEUV vom
20.06.2014
Ratsbeschluss
nach Art. 126
(12) AEUV vom
20.06.2014
Ratsbeschluss
nach Art. 126
(12) AEUV vom
20.06.2014
Ratsbeschluss
nach Art. 126
(12) AEUV vom
20.06.2014
Derzeit laufen gegen 11 EU-Mitgliedstaaten Defizitverfahren.
Zuletzt hatte der Rat der Europäischen Union (ECOFIN) am
20. Juni 2014 Entscheidungen zu den Defizitverfahren getroffen
und dabei sechs Verfahren beendet (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Slowakei, Niederlande).
In den Defizitverfahren sind zwei Mitgliedstaaten aufgefordert,
ihr übermäßiges Defizit im laufenden Jahr abzubauen: Malta,
Vereinigtes Königreich (Frist: Finanzjahr 2014/15). Für die übrigen im Defizitverfahren befindlichen Mitgliedstaaten wurden
folgende Fristen zum Abbau des übermäßigen Defizites festgelegt:
Irland, Frankreich, Slowenien, Portugal und Polen sind aufgefordert, ihr übermäßiges Defizit spätestens 2015 abzubauen.
Griechenland, Zypern, Kroatien und Spanien sind aufgefordert,
ihr übermäßiges Defizit spätestens 2016 abzubauen.
Die übrigen 17 EU-Mitgliedstaaten werden im präventiven Arm
überwacht. Ziel im präventiven Arm ist die Erreichung und Einhaltung strukturell nahezu ausgeglichener Staatshaushalte durch
kontinuierliche strukturelle Konsolidierung. Die Mitgliedstaaten
setzen sich dazu länderspezifische Mittelfristziele (MTO, „Medium Term Objectives“). Der Pakt sieht vor, dass eine jährlich
strukturelle Konsolidierung von, als Richtwert, 0,5 % des BIP
vorzunehmen ist, bis das MTO erreicht ist.
Zusätzliche Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts
(SWP) durch das Twopack
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt konnte in seiner bisherigen
Form die Staatsschuldenkrisen im Euroraum nicht verhindern.
Deswegen wurde er durch ein am 13. Dezember 2011 in Kraft
getretenes Gesetzespaket (sog. Sixpack) bereits umfassend reformiert:
- Um das Entstehen zu hoher Schuldenstandsquoten von vornherein zu vermeiden, soll es mittelfristig keine Neu- verschuldung mehr in den EU-Mitgliedsstaaten geben. Anstatt dem bisher starken Fokus auf den Maastricht-Referenzwert eines maximalen Defizits von 3 % des BIP wird jetzt
– wie bei der deutschen Schuldenbremse – das mittelfristige
174
Durch das Twopack wurde außerdem die haushalts- und wirtschaftspolitische Überwachung von Eurostaaten, die gravierende finanzielle Schwierigkeiten haben oder Finanzhilfen durch
den temporären Euro-Rettungsschirm, bestehend aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), oder den
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erhalten, ausgebaut. Mit diesen Regelungen werden im Wesentlichen die bereits bestehenden zwischenstaatlichen Verträge und die etablierte Praxis bei der Gewährung von Finanzhilfen durch die EFSF
oder den ESM nachvollzogen.
Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts gestärkt als
Zielwert in den Vordergrund gestellt.
- Es wird erstmals ein Abbaupfad der Schuldenstandsquote
auf 60 % des BIP vorgeschrieben. EU-Länder, deren Schuldenstandsquote höher liegt, müssen jährlich ein Zwanzigstel
der Differenz zwischen ihrer Schuldenstandsquote und der
60 %-Marke abbauen.
- Für die Länder der Eurozone unterliegen sowohl die Defizitals auch die Schuldenquotenrückführung einem neuen abgestuften Sanktionsverfahren. Sanktionen können nun frühzeitiger und quasi-automatisch durch so genannte umgekehrte
qualifizierte Mehrheit verhängt werden. Dies bedeutet, ein
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verhängung
von Sanktionen gilt als angenommen, wenn der Rat nicht mit
qualifizierter Mehrheit widerspricht.
Wirtschaftspolitische Koordinierung
Europäisches Semester
Das Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (Macroeconomic Imbalance Procedure
- MIP) wird wie die nationalen Planungs- und Berichtszyklen in
das „Europäische Jahr“ eingetaktet: In einem Zeitrahmen von
sechs Monaten - dem sogenannten „Europäischen Semester“ wird die haushalts- und wirtschaftspolitische Koordinierung innerhalb der EU auf der Grundlage des Stabilitäts- und Wachstumspakts, des Euro-Plus-Pakts, der Wachstumsstrategie Europa
2020 und des neuen wirtschaftspolitischen Überwachungsverfahrens MIP zusammengeführt und intensiviert.
- Um korrekte Statistiken zu gewährleisten, werden die Unabhängigkeit und die Standardisierung der Datenerfassung
gestärkt und von der europäischen Statistikbehörde strenger
überwacht, verfälschte Statistiken werden mit Geldstrafen
sanktioniert.
Ende Mai 2013 traten zwei neue EU-Verordnungen (sog. Twopack) in Kraft, die - ergänzend zu den umfangreichen Reformen
von 2011 und dem Anfang 2013 in Kraft getretenen Fiskalvertrag
- eine wichtige Erweiterung der haushalts- und wirtschaftspolitischen Überwachung und Koordinierung im Euroraum darstellen.
Im Jahr 2014 wurde das Europäische Semester zum vierten Mal
durchgeführt:
Durch die neuen Regelungen wird die präventive Überwachung
der Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf die
Haushaltsplanung ausgeweitet:
- Der Europäische Rat hat im Dezember 2013 die im Jahreswachstumsbericht der Kommission für 2014 dargelegten
fünf politischen Prioritäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten
gebilligt, nämlich Inangriffnahme einer differenzierten,
wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung, Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft,
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise bei gleichzeitiger Modernisierung der
öffentlichen Verwaltung. Als Richtschnur für die Beratungen
des Rates über das Europäische Semester 2014 legte er dabei einen besonderen Schwerpunkt auf politische Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Förderung
der Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit - insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit sowie zur Weiterverfolgung der Reformen für ein besseres
Funktionieren des Arbeitsmarkts.
- Die Mitgliedstaaten des Euroraums legen künftig bis Mitte
Oktober eines jeden Jahres der EU-Kommission eine Übersicht über ihre gesamtstaatliche Haushaltsplanung vor. Diese Übersicht enthält die wichtigsten Eckwerte für das jeweils
kommende Jahr.
- Die EU-Kommission bewertet die vorgelegten Übersichten
und gibt jeweils eine Stellungnahme ab, inwiefern die gesamtstaatliche Haushaltsplanung mit den Vorgaben des Stabilitätsund Wachstumspakts vereinbar ist. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann die EU-Kommission den Mitgliedstaat
zur Überarbeitung seiner Haushaltsplanung auffordern.
Zudem werden Mitgliedstaaten des Euroraums, die sich bereits
in einem Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits befinden,
künftig noch intensiver überwacht:
- Die Mitgliedstaaten waren aufgerufen, diese Empfehlungen
in ihren Nationalen Reformprogrammen (NRP) und Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen (SKP), die jährlich im
April der Europäischen Kommission vorzulegen sind, zu berücksichtigen.
- Mitgliedstaaten im Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits treffen zusätzliche Informations- und Berichtspflichten.
Dadurch wird die EU-Kommission besser in die Lage versetzt, die Maßnahmen zum Abbau des Haushaltsdefizits oder
der Schuldenstandsquote zu überwachen.
- Die Europäische Kommission wertete die NRP und SKP der
Mitgliedstaaten aus und veröffentlichte Anfang Juni 2014
Vorschläge für länderspezifische Empfehlungen.
- Läuft der Eurostaat Gefahr, die im Defizitverfahren gesetzte
Frist zur Korrektur des übermäßigen Defizits nicht einzuhalten, kann die EU-Kommission konkrete Maßnahmen zum
Defizit- beziehungsweise Schuldenabbau empfehlen.
Nach Diskussion der länderspezifischen Empfehlungen in verschiedenen EU-Gremien werden sie vom Rat gebilligt und abschließend vom Europäischen Rat verabschiedet. Dies ist die
entscheidende Phase des Europäischen Semesters, denn Ziel
muss es sein, mit den länderspezifischen Empfehlungen konkrete Problemfälle anzusprechen und zu diskutieren. Nur so
kann von den neuen Verfahren ein positiver Einfluss auf die Stabilität der Eurozone ausgehen.
- Eurostaaten im Defizitverfahren haben zudem ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorzulegen. Darin werden
die wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Strukturreformen
(z. B. Gesundheits-, Arbeitsmarkt- oder Rentenreformen)
festgeschrieben, die erforderlich sind, um eine nachhaltige
Korrektur des übermäßigen Defizits zu erreichen.
Mit der Verabschiedung der länderspezifischen Empfehlungen endet
das Europäische Semester. Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, diese Empfehlungen bei ihren finanz- und wirtschaftspolitischen
Entscheidungen, insbesondere bei der Aufstellung ihrer Haushalte
für das kommende Jahr, zu berücksichtigen.
Ergänzend werden alle Eurostaaten verpflichtet, die Einhaltung
der Haushaltsregeln durch unabhängige nationale Einrichtungen
überprüfen zu lassen. Zudem wird festgeschrieben, dass die
Haushaltsplanung auf unabhängige makroökonomische Prognosen zu stützen ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die
Haushaltsplanung auf realistischen und unverzerrten makroökonomischen Annahmen beruht.
Mit dem Jahreswechsel 2014/2015 beginnt das nächste Europäische Semester, in dem unter anderem überprüft wird, in wieweit die Mitgliedstaaten den länderspezifischen Empfehlungen
von 2013 gefolgt sind.
175
Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte (Macroeconomic Imbalance Procedure - MIP)
- Gesamtverbindlichkeiten des Finanzsektors (Veränderung
gegenüber Vorjahr in %): + 16,5 %
Neben der deutlichen Stärkung der haushaltspolitischen Überwachung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
hat auch die wirtschaftspolitische Koordinierung mehr Biss
erhalten. Es wurde ein neues wirtschaftspolitisches Überwachungsverfahren etabliert, welches vermeiden soll, dass Mitgliedstaaten durch eine falsche Politik Strukturprobleme im
eigenen Land befördern, ihre Wettbewerbsfähigkeit untergraben
und hierdurch die Stabilität der Eurozone als Ganzes gefährden.
Das Überschreiten eines oder mehrerer Schwellenwerte führt
nicht zwangsläufig zu weiteren Verfahrensschritten. Nur wenn
die Europäische Kommission in ihrer ökonomischen Auswertung des Scoreboards zum Ergebnis kommt, dass in einem Mitgliedstaat problematische Ungleichgewichte bestehen oder bestehen könnten, wird der Mitgliedstaat weitergehend - im Rahmen einer sog. vertieften Länderstudie - untersucht.
Die eingehende Überprüfung baut auf einer detaillierten Analyse
der länderspezifischen Umstände auf, einschließlich der unterschiedlichen Ausgangslagen in den Mitgliedstaaten. Sie umfasst
die Prüfung, ob der betreffende Mitgliedstaat Ungleichgewichte
aufweist und ob diese Ungleichgewichte übermäßige Ungleichgewichte darstellen.
Gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte können etwa aus einer überhitzten Binnenkonjunktur, wachsenden gesamtwirtschaftlichen Kreditvolumina und steigenden Häuserpreisen resultieren. Das Augenmerk des Verfahrens liegt aber insbesondere
auf Mitgliedstaaten mit Schwächen in der Wettbewerbsfähigkeit.
Stellt die Kommission fest, dass in einem Mitgliedstaat schädliche Ungleichgewichte bestehen könnten, werden die wirtschaftlichen Hintergründe vertieft analysiert. Nur problematische Entwicklungen werden weiter verfolgt und der betreffende Mitgliedstaat wird angehalten, die Ungleichgewichte abzubauen.
Diesen Neuerungen und ihrem dritten Frühwarnbericht folgend
hat die Europäische Kommission am 5. März 2014 die Ergebnisse entsprechender Untersuchungen für alle 17 Mitgliedstaaten
veröffentlicht, in denen sie bei der diesjährigen Durchführung
des Verfahrens eine vertiefte Analyse für notwendig befand. Danach kam sie zu dem Schluss, dass in drei der näher untersuchten Mitgliedstaaten keine Ungleichgewichte im Sinne des Verfahrens bestehen. Die übrigen 14 Mitgliedstaaten - auch solche mit übermäßigen Ungleichgewichten - sollen weiter im präventiven Arm des Verfahrens beaufsichtigt werden. Programmländer sind ausgenommen, weil sie ohnehin unter verschärfter
Überwachung stehen. Die aus den vertieften Analysen wie auch
aus der anschließenden Prüfung der nationalen Reformprogramme bzw. Stabilitäts- und Konvergenzprogramme gezogenen
Schlussfolgerungen hat die Kommission in ihre Vorschläge für
länderspezifische Empfehlungen im Rahmen des Europäischen
Semesters einfließen lassen.
Dabei markiert die Vorlage des Frühwarnberichts der Kommission („Alert Mechanism Report“) jeweils den Beginn einer neuer Prüfrunde. Darin werden die Mitgliedstaaten identifiziert, die
möglicherweise makroökonomische Ungleichgewichte aufweisen und deshalb im Folgejahr einer eingehenden Prüfung unterzogen werden sollen. Auf dieser Grundlage werden gegebenenfalls Empfehlungen an den Mitgliedstaat gerichtet. Bei Analyse und Bewertung der Ungleichgewichte sollen ihr Schweregrad
und die Gefahr möglicher negativer Übertragungswirkungen auf
das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion berücksichtigt werden. Das Verfahren umfasst neben einem System der Früherkennung und Vorbeugung (sogenannter
präventiver Arm) auch ein Korrektivverfahren zur Beseitigung
von exzessiven Ungleichgewichten (sogenannter korrektiver
Arm). In letzter Konsequenz sind für Mitgliedstaaten der Eurozone auch finanzielle Sanktionen möglich.
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Am 27. September 2012 ist der Vertrag zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag) in Kraft getreten. Am 8. Oktober 2012 hat der ESM seine Arbeit aufgenommen. Damit steht den Euro-Mitgliedstaaten nunmehr institutionelle Vorkehrungen und Regeln zur Verfügung, um die
Krise abzuwenden und die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion zu gewährleisten.
Ausganspunkt ist ein Warnmechanismus, der helfen soll, potentielle gesamtwirtschaftliche Risiken in den EU-Mitgliedstaaten
in einem frühen Stadium zu erkennen. Das geschieht in einem
ersten Schritt auf Basis von Kennziffern, deren Werte die Kommission über das sogenannte Scoreboard mit zuvor festgelegten
Warnschwellen vergleicht. Das Scoreboard setzt sich nach den
Bestimmungen der einschlägigen Verordnung aus einer „geringen Zahl von einschlägigen, praktischen, einfachen und messbaren makroökonomischen und makrofinanziellen Indikatoren“
zusammen. Folgende Indikatoren und Schwellenwerte kommen für die Mitgliedstaaten des Euroraums derzeit zum Einsatz:
Die Gründzüge des ESM werden nachfolgend beschrieben.
Instrumente des ESM
Der ESM ist ein striktes Nothilfeinstrument. Er leistet nur dann
Hilfe, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des EuroWährungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist. Die Inanspruchnahme des ESM ist an harte Auflagen zur Konsolidierung der Staatshaushalte und zur Durchführung von Strukturreformen geknüpft. Damit werden die betreffenden Länder auch in die Lage versetzt, ihre Schulden beim
ESM einschließlich der fälligen Zinsen und Margen zurückzuzahlen.
- Leistungsbilanzsaldo (gleitender Drei-Jahres-Durchschnitt
in % des BIP): -4 %/+6 %.
- Nettoauslandsvermögen (in % des BIP): -35 %.
- Exportanteile (Veränderung gegenüber fünf Jahre zuvor
in %): - 6 %.
Finanzhilfen an einen Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebietes
können vom Gouverneursrat des ESM nur einstimmig beschlossen werden. Der Bundesminister der Finanzen, der Mitglied des
Gouverneursrates des ESM ist, kann einer Finanzhilfe nur dann
zustimmen, wenn zuvor das Plenum des Deutschen Bundestages
einen zustimmenden Beschluss gefasst hat.
- Lohnstückkosten (Veränderung gegenüber drei Jahren zuvor
in %): + 9 %.
- Reale Effektive Wechselkurse (Veränderung gegenüber drei
Jahren zuvor in %): + 5 %/- 5 %.
Dem ESM stehen verschiedene Instrumente für die Gewährung
von Stabilitätshilfen zur Verfügung:
- Verschuldung des Privatsektors (in % des BIP): 160 %.
- Kreditvergabe an den privaten (nicht-finanziellen) Sektor
(in % des BIP): 15 %.
Vorsorgliche Finanzhilfen
Staaten, die solide haushalten, aber kurzfristige Finanzierungsschwierigkeiten haben, können vorsorglich Kreditlinien erhalten und bei Bedarf abrufen. Hierzu müssen die betreffenden Staaten bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Staaten, die diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vollständig erfüllen, bekommen Auflagen zur
- Häuserpreise (Anstieg gegenüber Konsumentenpreisentwicklung in %): + 6 %.
- Öffentliche Verschuldung (in % des BIP): 60 %.
- Arbeitslosenquote (gleitender Drei-Jahres-Durchschnitt
in %): 10 %.
176
Finanzhilfen des ESM
Beseitigung dieser Defizite. Ziel ist es, das Vertrauen der Märkte in diese Länder zu stärken und zu verhindern, dass eine echte
Krisensituation entsteht.
Spanien hatte am 25. Juni 2012 finanzielle Hilfen von den Mitgliedstaaten des Euroraums zur Stützung seiner Banken beantragt. Es wurde ein maximales Programmvolumen von bis zu
100 Mrd. € beschlossen, die Laufzeit beträgt 18 Monate. Wie
bereits beim Abschluss des Programms vorgesehen, wurde das
Bankenprogramm am 29. November 2012 vollständig von der
EFSF in den ESM überführt.
Darlehen
Darlehen richten sich an ESM-Mitglieder, die wegen einer unsoliden Wirtschafts- und Finanzpolitik in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Die an sie vergebenen Kredite sind an strikte
Reform- und Anpassungsprogramme geknüpft.
Die erste Tranche des Programms wurde am 11. Dezember 2012
mit einem Volumen von 39,5 Mrd. € in Form von ESM-Papieren
an den spanischen Bankenrestrukturierungsfonds FROB (Fondo
de Reestructuración Ordenada Bancaria) ausgereicht.
Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines
ESM-Mitglieds
Gefährden Probleme im Finanzsektor eines Mitgliedstaats die
finanzielle Stabilität, kann der ESM dem Land ein Darlehen zur
Verfügung stellen, damit es seine Finanzinstitute rekapitalisieren
kann. Im Gegenzug übernimmt das Land die Verantwortung dafür, dass der Kredit zurückgezahlt wird und die vereinbarten
Auflagen eingehalten werden. Zudem muss bei der Rekapitalisierung das europäische Beihilferecht eingehalten werden.
Die Freigabe der zweiten Tranche im Volumen von 1,865 Mrd. €
wurde in der Eurogruppe am 21. Januar 2013 politisch beschlossen. Die Auszahlung dieser ESM-Mittel an den FROB erfolgte am 5. Februar 2013. Bis zum Programmende am 23. Januar 2014 wurden keine weiteren Auszahlungen an ESM-Mitteln
notwendig, so dass sich das endgültige Programmvolumen auf
knapp 41 ½ Mrd. € beläuft.
Primärmarktkäufe
Zypern hat am 25. Juni 2012 Finanzhilfe bei der EU und am darauf folgenden Tag beim IWF beantragt. Am 15. und 24. März
2013 hat sich die Eurogruppe auf Eckpunkte eines Hilfsprogramms für Zypern geeinigt. Nach Ausarbeitung der Details
durch die Troika hat der Deutsche Bundestag dem Zypernprogramm am 18. April 2013 zugestimmt. Der ESM hat das Programm mit einem Finanzvolumen von 10,0 Mrd. € am 8. Mai
2013 beschlossen, hiervon trägt der ESM 9,0 Mrd. € und der
IWF 1,0 Mrd. €. Der ESM hat bisher 4,8 Mrd. € in mehreren
Tranchen an Zypern ausgezahlt.
Der ESM kann in Ausnahmefällen neu ausgegebene Anleihen
eines ESM-Mitglieds direkt auf dem so genannten Primärmarkt
erwerben. Damit erhöht er die Nachfrage nach den Anleihen und
drückt die für die Papiere fälligen Zinsen. So kann er dazu beitragen, dass sich ein Land weiterhin am Kapitalmarkt refinanzieren kann. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Land bereits in einem makroökonomischen Anpassungsprogramm (Darlehen) befindet oder eine vorsorgliche Finanzhilfe des ESM erhalten hat.
Sekundärmarktinterventionen
In Ausnahmefällen kann der ESM auch Staatsanleihen aufkaufen, die bereits im Umlauf sind. Ziel dieser Maßnahme ist es,
die Funktionsfähigkeit der Anleihemärkte zu unterstützen und
eine ausreichende Liquidität im Anleihemarkt zu gewährleisten. Der Erwerb von Anleihen auf dem so genannten Sekundärmarkt ist jedoch nur unter besonderen Umständen und bei einer
Gefährdung der Finanzmarktstabilität möglich. Zudem muss die
Europäische Zentralbank zustimmen. Anspruchsberechtigt sind
Länder, die sich entweder in einem makroökonomischen Anpassungsprogramm befinden oder bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
6.1.2
Europäische Finanzmarktpolitik
Europäisches Finanzaufsichtssystem (ESFS)
Die Finanzmarktkrise in den Jahren 2007 bis 2009 zeigte, dass
Schwächen bei der Überwachung der Stabilität des gesamten
Finanzsystems (sogenannte makroprudentielle Aufsicht) mitverantwortlich waren für die Turbulenzen im Finanzsektor. Um
erneuten krisenhaften Entwicklungen vorzubeugen, hat Europa
ein neues Finanzaufsichtssystem erhalten, das auf eine größere
Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors hinwirken wird.
Finanzierung des ESM
Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
Der ESM verfügt, nach dem Beitritt Lettlands am 13. März
2014, über 701.935.300.000 € Stammkapital. Diese Summe teilt
sich auf in rd. 80,2 Mrd. € eingezahltes und 621,7 Mrd. € abrufbares Kapital. Der deutsche Finanzierungsanteil am ESM beträgt entsprechend EZB-Schlüssel 27,07 %. Dies entspricht rund
22 Mrd. € eingezahltem und rund 168 Mrd. € abrufbarem Kapital. Seit dem 30. April 2014 sind rund 80 Mrd. € Kapital durch
die ESM-Mitgliedstaaten eingezahlt, womit der ESM sein maximales Ausleihvolumen von 500 Mrd. € erreicht hat.
Um makroprudentielle Erkenntnisse besser in die Finanzaufsicht einzubeziehen, trägt der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board - ESRB) zur frühzeitigen Erkennung von Risiken für die Stabilität des gesamten
Finanzsystems in Europa bei.
Der ESRB überwacht die Stabilität des gesamten Finanzsystems, indem er systemische Risiken analysiert, frühzeitig vor
ihnen warnt und Empfehlungen zur Beseitigung dieser Risiken
abgibt. Adressaten der Warnungen und Empfehlungen können
ein oder mehrere Mitgliedstaaten, eine oder mehrere Europäische Finanzaufsichtsbehörden oder eine oder mehrere nationale
Aufsichtsbehörden sein. Empfehlungen können auch an die Europäische Kommission gerichtet werden. Warnungen und Empfehlungen werden gleichzeitig mit Zuleitung an den jeweiligen
Adressaten an den ECOFIN-Rat und, wenn sie an nationale Aufsichtsbehörden adressiert sind, an die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden gesendet.
Es bleibt dabei bei der vorgesehenen effektiven Kreditvergabefähigkeit von insgesamt 500 Mrd. €. Gemeinsam mit der
EFSF verfügen beide Rettungsschirme über ein konsolidiertes
Ausleihvolumen von 700 Mrd. €.
Darlehenskonditionen des ESM
Bei der Gewährung von Stabilitätshilfen strebt der ESM die volle Deckung seiner Finanzierungs- und Betriebskosten an und
kalkuliert eine angemessene Marge ein.
Die Warnungen und Empfehlungen des ESRB haben keine
bindende Wirkung. Sie werden aber mit einem „Handle-oderErkläre“-Mechanismus („act-or-explain“) versehen. Stellt der
ESRB fest, dass seine Empfehlung nicht befolgt wurde und die
Adressaten keine überzeugende Begründung hierfür geliefert
haben, setzt er die Adressaten, den ECOFIN-Rat und gegebenenfalls die betreffende Europäische Finanzaufsichtsbehörde
hiervon in Kenntnis. Darüber hinaus kann der ESRB - nach Un177
den über einen Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat nimmt administrative Aufgaben wahr und setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der jeweiligen Europäischen Finanzaufsichtsbehörde
und sechs weiteren Mitgliedern, die von den stimmberechtigten
Mitgliedern des Rates der Aufseher aus deren Mitte gewählt werden. Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden haben ferner jeweils einen Vorsitzenden und einen Exekutivdirektor.
terrichtung des ECOFIN-Rates - seine Empfehlungen auch veröffentlichen, um so die Durchsetzungskraft der Empfehlung zu
erhöhen. Der ESRB hat einen Verwaltungsrat, einen Lenkungsausschuss, einen Beratenden Fachausschuss, einen Beratenden
Wissenschaftlichen Ausschuss und ein Sekretariat. Der Verwaltungsrat (General Board) des ESRB ist das Entscheidungsorgan.
Stimm- berechtigte Mitglieder sind: der Präsident und der Vizepräsident der Europäischen Zentralbank (EZB), die 28 Zentralbankgouverneure der nationalen Zentralbanken, ein Vertreter der Kommission, die drei Vorsitzenden der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses sowie der Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses. Den Vorsitz des ESRB führt für die ersten fünf Jahre der
Präsident der EZB, die auch das Sekretariat des ESRB zur Verfügung stellt.
Basel III
Die Gruppe der Zentralbankgouverneure und Chefs der Bankenaufsichtsbehörden als übergeordnete Instanz des Baseler
Ausschusses für Bankenaufsicht haben im Dezember 2010, nach
Billigung durch die G20 im November 2010 bei ihrem Treffen
in Korea, neue Empfehlungen zum Kapital- und Liquiditätsregime für Bankinstitute abgegeben. Künftig sollen die Banken
deutlich besseres Eigenkapital vorhalten und einen zusätzlichen
Kapitalpuffer anlegen, um etwaige Verluste selbst auffangen zu
können.
Europäische Finanzaufsichtsbehörden (ESAs)
Neben dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken wurden
drei neue Europäische Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities - ESAs) errichtet. Die drei ESAs heißen
Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European
Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) sowie
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European
Securities and Markets Authority - ESMA).
Diese strengeren Empfehlungen, auch Basel III genannt, sollen es Banken im Krisenfall ermöglichen, sich aus eigener Kraft
zu stabilisieren und zu retten. Verabschiedet wurden die neuen
Empfehlungen von den Chefs der Notenbanken und Aufsichtsbehörden aus 27 Staaten. Damit wurde eine wichtige Lehre aus
der weltweiten Finanzkrise gezogen, in der sich gezeigt hatte,
dass die Institute über nicht genügend Eigenkapital und Liquidität verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu decken. Staaten mussten einspringen, um die Institute vor dem Kollaps zu
bewahren, was erheblich zum Ansteigen der Staatsschulden beigetragen hat.
Die ESAs und die nationalen Aufsichtsbehörden teilen sich die
Aufgaben. Während die nationalen Aufsichtsbehörden für die
tägliche Aufsicht verantwortlich bleiben, nehmen die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden vornehmlich harmonisierende
Aufgaben wahr, um die Zusammenarbeit der nationalen Aufseher zu intensivieren und ein einheitliches Aufsichtshandeln sicherzustellen. Der behördenübergreifende Gemeinsame Ausschuss (Joint Committee) stellt dabei sicher, dass sektorübergreifende Themen einheitlich behandelt werden.
Konkret umfasst Basel III folgende Neuerungen:
1. Die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Kapitalinstrumenten als aufsichtliches Eigenkapital werden strenger gefasst.
2. Banken müssen künftig deutlich mehr Eigenkapital vorhalten - das gilt insbesondere für das harte Kernkapital:
Die Aufgaben der ESAs sind unter anderem: Entwicklung technischer Standards, Erstellung von Leitlinien und Empfehlungen,
Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung des EURechts, Maßnahmen im Krisenfall, Beilegung von Streitigkeiten
zwischen nationalen Aufsehern, Direkte Aufsichtsbefugnisse
über Ratingagenturen (ESMA), Förderung von Transparenz,
Einfachheit und Fairness auf dem Markt für Finanzprodukte/dienstleistungen für Verbraucher im Binnenmarkt, Verbot von
Finanztätigkeiten, die das ordnungsgemäße Funktionieren und
die Integrität der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems in der EU gefährden, Koordinierung von Belastungstests für Finanzinstitute (durch EBA und EIOPA). Auch nach
Errichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) ist EBA weiterhin für die Entwicklung einheitlicher Aufsichtsstandards in den EU-Mitgliedstaaten zuständig. Die Europäische Zentralbank (EZB) übernimmt die Überwachung der großen, bedeutenden Banken mit
Sitz in der Eurozone oder einem anderen Mitgliedstaat, der sich
dem SSM angeschlossen hat, ab dem 4. November 2014, die nationalen Aufsichtsbehörden sind weiterhin für die Überwachung
der übrigen Kreditinstitute zuständig.
Entscheidungsorgan jeder Europäischen Finanzaufsichtsbehörde ist der Rat der Aufseher (Board of Supervisors). Stimmberechtigte Mitglieder der Räte der Aufseher sind die Leiter der 28
nationalen Aufsichtsbehörden. Der Rat der Aufseher trifft seine
Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Abweichend
davon gilt bei Beschlüssen zu technischen Regulierungs- und
Durchführungsstandards sowie zu Leitlinien und Empfehlungen
der ESAs das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit; im Falle der EBA bedarf es dabei mindestens einer einfachen Mehrheit
der zuständigen Behörden derjenigen Mitgliedstaaten, die am
SSM teilnehmen, sowie einer einfachen Mehrheit der zuständigen Behörden derjenigen Mitgliedstaaten, die nicht teilnehmen
(sog. Prinzip der doppelten Mehrheit). Neben dem Rat der Aufseher verfügt jede der drei Europäischen Finanzaufsichtsbehör178
•
Mindesteigenkapitalanforderung (Minimum Capital Ratio) von 8 % der bankaufsichtsrechtlich relevanten Risiken
(davon hartes Kernkapital von mindestens 4,5 % der Risiken, zusätzliches Kernkapital mindestens 1,5 % und Ergänzungskapital 2 %); eine Unterschreitung zieht bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit nach sich.
•
Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer) an
hartem Kernkapital als Vorsorge vor besonderen finanziellen
Belastungen in Höhe von mindestens 2,5 % der Risiken; bei
einer Unterschreitung kann die Aufsichtsbehörde die Ausschüttung von Dividenden und Erträgen solange sperren, bis
das erforderliche harte Kernkapital von der Bank gebildet ist.
•
Variabler Puffer (Countercyclical Buffer), zusätzliches hartes Kernkapital zur Eindämmung prozyklischer Effekte im
Bereich von bis zu 2,5 % der Risiken; in Zeiten exzessiven
Kreditwachstums sollen Banken zusätzliche Vorsorge für
den Abschwung treffen. Ziel ist es die Kreditversorgung im
Konjunkturzyklus zu stabilisieren.
•
Der Einstieg in erhöhte Eigenkapitalanforderungen beginnt
zum 1. Januar 2013; die neuen Regeln gelten in vollem Umfang erstmals ab dem 1. Januar 2019. Bis dahin werden die
Anforderungen sukzessive bis zum festgeschriebenen Niveau erhöht.
•
Darüber hinaus erfolgt die Einführung einer Verschuldungsobergrenze (= Leverage Ratio) zunächst als zusätzliche Beobachtungskennziffer. Über eine bindende Einführung
wird erst 2017, nach Prüfung der Methode der LR, der potentiell unerwünschten Auswirkungen und Prüfung einer Differenzierung über unterschiedliche Geschäftsmodelle von Banken, mit Wirkung ab 2018 entschieden.
•
Gläubiger an den Kosten einer Bankenabwicklung zu beteiligen
(bail-in). Ab 2016 wird das nationale Abwicklungsregime durch
den einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus ergänzt.
Regeln zur Begrenzung unerwarteter kurzfristiger Liquiditätsabflüsse (Liquidity Coverage Ratio = LCR) sollen ab
2013 zu Probezwecken eingeführt und bis zum Jahr 2015 getestet werden. Banken müssen die aufsichtlichen Vorgaben
ab 2015 einhalten.
Bankenrestrukturierungsfonds
3. In Ergänzung zu der Basel III-Rahmenvereinbarung veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am
4. November 2011 eine Regelung für global systemrelevante
Banken. Die Regelung umfasst Kriterien zur Einstufung eines Kreditinstituts als eine global systemrelevante Bank.
Solche global systemrelevante Banken müssen zukünftig
zusätzliche Eigenkapitalanforderungen einhalten, um ihre
Verlustabsorptionsfähigkeit zu stärken. Gestaffelt nach dem
Grad an Systemrelevanz wird zusätzliches hartes Kernkapital in Höhe von 1,0 bis 3,5 % der Risikoanrechnungsbeträge
schrittweise ab Beginn des Jahres 2016 verlangt. Die zusätzlichen Anforderungen gelten vollständig ab dem 1. Januar
2019.
Damit für Maßnahmen im Rahmen des neuen Restrukturierungsverfahrens die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, wurde der Restrukturierungsfonds errichtet. Der
Fonds wird von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
(FMSA) verwaltet und durch eine jährliche Abgabe der Kreditinstitute in Deutschland finanziert (Bankenabgabe). Eine Beitragspflicht besteht für alle beaufsichtigten Kreditinstitute mit
Sitz in Deutschland mit Ausnahme der Förderbanken des Bundes und der Länder. Die Jahresbeiträge zur Bankenabgabe bemessen sich nach der Höhe der Passiva der Bilanz abzüglich
Eigenkapital und Kundeneinlagen, wobei ein progressiver Stufentarif zugrunde gelegt wird. Die zweite Beitragskomponente
ergibt sich aus dem Wert der außerbilanziellen derivativen Geschäfte. Die Jahresbeiträge sind auf höchstens 20 % des Ertrags
einer Beitragspflicht eines Instituts begrenzt (Zumutbarkeitsgrenze). Falls die verfügbaren Fondsmittel zur Finanzierung angeordneter Restrukturierungsmaßnahmen nicht ausreichen, besteht eine Pflicht der Banken zur Leistung von Sonderbeiträgen.
Die Einzelheiten bei der Bankenabgabe sind in der Restrukturierungsfonds-Verordnung vom 20. Juli 2011 geregelt.
Auf europäischer Ebene wurde Basel III im Rahmen eines Gesetzgebungspaketes eingeführt, welches aus zwei Rechtsakten
besteht:
-
-
Einer EU-Verordnung (Capital Requirements Regulation;
Verordnung Nr. 575/2013/EU, ABl. L 176 vom 27.06.13,
S. 1), die in erster Linie an die beaufsichtigten Institute adressiert ist und im Wesentlichen die Regelungen der Mindesteigenkapitalanforderungen, die Vorgaben zur Verschuldungsobergrenze und die Liquiditätsvorschriften sowie
eigenmittelbezogenen Risikovorschriften und die Großkreditvorschriften enthält.
Im Jahr 2015 wird eine neue, nach Vorgaben der BRRD gestaltete Bankenabgabe an die Stelle der bisherigen deutschen Bankenabgabe treten. Die Beiträge unter der neuen Ban-kenabgabe
sollen in den Restrukturierungsfonds eingezahlt werden. Dieser
wird die bis zum 31. Dezember 2014 erhobenen Beiträge von
den ab dem 1. Januar 2015 erhobenen Beiträgen getrennt verwalten. Die Details der Beitragsbemessung sind allerdings noch
offen, da insoweit der von der Kommission nach Artikel 103
Absatz 7 der BRRD zu erlassende delegierte Rechtsakt maßgeblich sein wird. Diese Beiträge werden ab 2016 schrittweise
in den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds überführt
werden. Wie mit den bis zum 31. Dezember 2014 erhobenen
Beiträgen aus der deutschen Bankenabgabe umzugehen ist, befindet sich derzeit noch in Prüfung.
Einer Richtlinie (Capital Requirements Directive; Richtlinie
Nr. 2013/36/EU, ABl. L 176 vom 27.06.13, S. 338), die an
die Mitgliedstaaten adressiert ist und im Wesentlichen die
Anforderungen für die unterschiedlichen Kapitalpuffer, die
Vorgaben für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen, die Sanktionen
bei Verstößen gegen die EU-Verordnung oder die Richtlinie
sowie Anforderungen an die Unternehmensführung von Banken (Corporate Governance) enthält.
Die EU-Verordnung sowie das nationale Gesetz zur Umsetzung
der Richtlinie sind seit 1. Januar 2014 geltendes Recht.
Verordnung für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus/
Single Resolution Mechanism (SRM)
Bankenrestrukturierungsinstrumente
Der einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM) wurde nach
intensiven Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament,
Kommission und Rat im April 2014 angenommen. Seine Instrumente werden ab 2016 anwendbar sein. Dann werden Abwicklungsentscheidungen für Banken unter direkter EZB-Aufsicht
sowie für alle grenzüberschreitend tätigen Banken mit Sitz in
einem am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmenden
Mitgliedstaat in einer neugeschaffenen einheitlichen Abwicklungsinstitution getroffen, dem Single Resolution Board (SRB).
In den übrigen Fällen bleibt die nationale Abwicklungsbehörde
zuständig.
Durch die Finanzkrise ist deutlich geworden, dass das Fehlen
effektiver und glaubhafter Instrumente für die ordentliche Restrukturierung oder Abwicklung von Banken ein großes Risiko
für die öffentlichen Haushalte und die Finanzstabilität darstellt.
Vor diesem Hintergrund sind seit 2009 auf nationaler und internationaler Ebene Arbeiten zur Entwicklung von Abwicklungsregime für Finanzinstitute unternommen worden.
Bankenrestrukturierungsgesetz
Mit dem Restrukturierungsgesetz vom 9. Dezember 2010 wurde ein besonderes Reorganisationsverfahren für systemrelevante Banken im Falle einer Sanierung und Reorganisation eingeführt. Wenn eine eigenverantwortliche Reorganisation nicht
möglich ist, können Geschäftsbereiche von Banken, deren Bestand starke Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems
haben, durch Anordnung auf eine Brückenbank übertragen werden. Gleichzeitig sind die aufsichtsrechtlichen Instrumente der
Bankenaufsicht durch verstärkte Eingriffsrechte ergänzt worden. Derzeit erfolgt eine umfassende Neugestaltung des Bankenrettungsregimes auf europäischer Ebene. Hierzu sollen die
Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (BRRD) sowie
die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-VO) umgesetzt werden. Auf diese Weise wird europaweit ein einheitlicher Rahmen zur Bankenabwicklung gesetzt.
In Deutschland wird das bisherige Abwicklungsinstrumentarium ab 1. Januar 2015 in Umsetzung der BRRD erweitert. Insbesondere wird die Möglichkeit geschaffen, Anteilsinhaber und
Bei der Abwicklungsfinanzierung soll durch eine klare Haftungskaskade einem zentralen Element der Marktwirtschaft,
dem privaten Haftungsprinzip, wieder Geltung verschafft werden. In einem gemeinsamen Abwicklungsfonds, dem Single Resolution Fund (SRF), sollen bis zum 1. Januar 2024 Mittel in
Höhe von 1 % der gesicherten Banken-Einlagen (das sind nach
Schätzungen der EU-Kommission rund 55 Mrd. €) gesammelt
werden. Die Bankenabgaben werden ab 2015 national eingesammelt, dann ab 2016 auf nationale Abteilungen des Fonds
transferiert und dort schrittweise vergemeinschaftet (beginnend
im Jahr 2016 mit 40 % der dann eingezahlten Mittel).
Vor der Nutzung des Abwicklungsfonds ist eine private Verlustbeteiligung in Höhe von mindestens 8 % der Bilanzsumme
vorgeschrieben. Mittels dieses sogenannten Bail-in werden primär Anteilseigener und Gläubiger einer Bank für die Kosten einer Abwicklung herangezogen. Bestimmte Verbindlichkeiten
wie die gesetzlich gesicherten Einlagen oder besicherte Verbind179
Harmonisierung im Bereich der direkten Steuern
lichkeiten sind von der Bail-in-Anwendung ausgenommen. Diese Ausnahmen sind jedoch eng begrenzt.
In der Europäischen Union besteht bei den direkten Steuern kein
ausdrücklicher Harmonisierungsauftrag. Die Finanz- und Steuerpolitik ist zwar grundsätzlich Aufgabe der Mitgliedstaaten,
jedoch macht es der europäische Wettbewerb notwendig, Regeln für den Binnenmarkt zu vereinbaren. Deshalb setzt sich die
Bundesregierung weiterhin für solche Regeln auch in der Steuerpolitik ein.
Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Banken (Bank
Recovery and Resolution Directive, BRRD)
Die Richtlinie schafft einheitliche Regeln für die geordnete Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in allen Mitgliedstaaten der EU. Die Umsetzung
muss bis zum 1. Januar 2015 erfolgt sein.
Entwicklung auf dem Gebiet der Umsatzsteuerharmonisierung
Verbot von ungedeckten Leerverkäufen
Die nationalen Regelungen zu Leerverkäufen des Gesetzes zur
Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte aus dem Juli 2010 hatten die von der Bundesregierung
beabsichtigte Vorbildwirkung für die seit dem 1. November 2012
geltenden europäischen Leerverkaufsvorschriften. Diese enthalten weitgehend gleichartige Verbote für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln sowie Kreditausfallversicherungen, so genannten Credit Default Swaps, auf öffentliche
Schuldtitel, die keinen Absicherungszwecken dienen.
Der Rat hat am 22.07.2013 zwei Richtlinien zur Bekämpfung
des MwSt-Betrugs verabschiedet. Mit der Richtlinie 2013/42/
EU zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei MwSt-Betrug
und der Richtlinie 2013/43/EU zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie im Hinblick auf eine „fakultative und zeitweilige Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
(Reverse-Charge-Verfahren) auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen werden die
Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, zeitnah und flexibel auf
Betrug im Bereich der Mehrwertsteuer zu reagieren.
Durch das EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz vom November
2012 wurden vor diesem Hintergrund die nationalen Leerverkaufsregelungen aufgehoben.
6.1.3
Darüber hinaus hat der Rat am 07.10.2013 die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 bezüglich des Ortes der
Dienstleistung verabschiedet. Hiermit werden die materiellrechtlichen Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, elektronische
Dienstleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sowie dem Vertrieb von Eintrittskarten für Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports,
der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung oder für
ähnliche Veranstaltungen weiter konkretisiert.
Steuerharmonisierung
Ratsverhandlungen über den Vorschlag der Kommission zur
Änderung der Energiesteuerrichtlinie
Die Verhandlungen im Rat über den am 13.04.2011 von der
Kommission vorgelegten Vorschlag zur Revision der Richtlinie
2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und
elektrischem Strom vom 27.10.2003 [sog. Energiesteuerrichtlinie] sind noch nicht abgeschlossen. Die Energiesteuerrichtlinie in der bisherigen Fassung harmonisiert die Steuern auf die
Verwendung von Energieerzeugnissen und Strom in der EU. Im
Wesentlichen legt die aktuelle Richtlinie Mindeststeuersätze für
Energieerzeugnisse - d. h. Kraftstoffe, Heizstoffe und Strom fest und gibt die Möglichkeiten für Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen in den Mitgliedstaaten vor.
Schließlich hat der Rat am 17.12.2013 die Richtlinie 2013/61/
EU zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und der
Verbrauchsteuer-Systemrichtlinie hinsichtlich der französischen
Regionen in äußerster Randlage, insbesondere Mayotte verabschiedet. Dadurch wird sichergestellt dass die mehrwertsteuerlichen Regelungen für Mayotte trotz Statusänderung unverändert
fortgelten.
Für eine Verabschiedung im Rat ist - nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses befürwortende Einstimmigkeit erforderlich. Das Europäische
Parlament hat eine Stellungnahme in Form einer „Legislativen
Entschließung“ am 19.04.2012 abgegeben; der Wirtschafts- und
Sozialausschuss eine Stellungnahme vom 28.01.2012.
6.1.4
Zollwesen
Mit der EU-Verordnung Nr. 1294/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Festlegung
eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Europäischen
Union für den Zeitraum 2014-2020 (Zoll 2020) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 624/2007/EG wird das bisherige Aktionsprogramm Zoll 2013 fortgesetzt. Das neue Aktionsprogramm Zoll 2020 dient als Instrument zur Unterstützung der
Gestaltung und Durchführung der Zollpolitik der EU und damit
der Unterstützung des Funktionierens und der Modernisierung
der Zollunion sowie der Stärkung des Binnenmarktes.
Aufgrund der ECOFIN-Aussprache vom 22.06.2012 zeichnet
sich ab, dass die im Entwurf der Kommission vorhandenen Vorschläge zur obligatorischen Einführung eines eigenständigen
CO2-Steuerelementes sowie die Einführung des Grundsatzes der
gleichen Besteuerung bei gleicher Verwendung verschiedener
Energieerzeugnisse (sog. „Äquivalenzprinzip“) kaum Zustimmung durch alle Mitgliedstaaten erfahren dürften.
Die Ziele des Aktionsprogramms Zoll 2020 sind u. a.
Insoweit haben sich die Diskussionen unter den Ratspräsidentschaften nach der o. g. ECOFIN-Aussprache auf Basis von überarbeiteten Richtlinienentwürfen hin zu anderen Themenfeldern
verlagert, die weiterhin kontrovers diskutiert werden. Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen den Mitgliedstaaten
sind dabei insbesondere die Höhe der zukünftigen Mindeststeuersätze für Kraft- wie auch Heizstoffe, mögliche Übergangsfristen für deren Einführung sowie Art und Umfang der Möglichkeit von künftigen Steuervergünstigungen (Steuerbefreiungen
und -ermäßigungen).
- die kohärente Umsetzung des Unionsrechts (Bereich Zoll) in
den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten
- der Schutz der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen
der Union
- die Gewährleistung von Sicherheit und Gefahrenabwehr
- die Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den für die Marktüberwachung zuständigen Behörden
Aufgrund der zahlreichen, teilweise auch grundlegenden Änderungen durch die Vorschläge und des Einstimmigkeitserfordernisses in verbrauchsteuerlichen Fragen auf europäischer
Ebene ist weiterhin nicht von einer kurzfristigen Verabschiedung einer novellierten Energiesteuerrichtlinie auszugehen.
- die Erleichterung des Handels, u. a. durch gemeinsame Betrugsbekämpfung sowie Erhöhung der Verwaltungskapazität
bei den Zollbehörden, z. B. durch den Erwerb moderner Zollausrüstungen
180
schlossen. Das geänderte Abkommen konnte am 22.06.2010 anlässlich des EU-AKP-Gipfels in Ouagadougou in Burkina Faso
unterzeichnet werden. Für die Staaten, die nicht am Gipfel teilgenommen haben, bestand vom 01.07.2010 bis 31.10.2010 die
Möglichkeit der Unterzeichnung in Brüssel.
- Informatisierung
- Sicherstellung der Anwendung moderner und harmonisierter
Konzepte für Zollverfahren und -kontrollen
- Erleichterung des legalen Handels
Nach der Unterzeichnung durch alle Partnerstaaten ist das geänderte Abkommen nunmehr in Kraft getreten. Finanzielle Änderungen sind nicht Bestandteil der eventuellen Revisionen des
Cotonou-Abkommens.
- Verringerung der Kosten für die Rechtseinhaltung und für
den Verwaltungsaufwand
- Verbesserung der Arbeitsweise der Zollbehörden.
Die Aktivitäten und gemeinsamen Maßnahmen betreffen u. a.
Das Abkommen von Cotonou stellt die bewährte
arbeit zwischen der Europäischen Union und
gliedstaaten sowie den AKP-Staaten auf eine
Grundlage und gestaltet diese Beziehungen neu.
Eckpunkte sind:
- Seminare und Workshops
- Projektgruppen
- Sachverständigenteams, d. h. strukturierte Formen vorübergehender oder dauerhafter Zusammenarbeit zur Bündelung
von Sachverstand
- Stärkung der politischen Dimension durch Verankerung der
verantwortungsvollen Regierungsführung („Good governance“), Aussetzung der Zusammenarbeit in Fällen schwerer
Korruption (weitere Möglichkeiten zur Aussetzung bestehen
- wie bisher - bei Verstößen gegen die Menschenrechte, demokratische Grundsätze, Rechtstaatlichkeit), Intensivierung
des politischen Dialogs;
- Studien
- Aufbau von IT-Kapazitäten und europäischen Informationssystemen, die gemäß dem Unionsrecht eingerichtet werden
- Fortbildungsmaßnahmen.
- Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft und
Privatgesellschaft in Form eines eigenen Antragsrechts für
Fördermittel;
Das Aktionsprogramm Zoll 2020 erstreckt sich über den Zeitraum 1.4.2014 bis 31.12.2020 (sieben Jahre) und ist mit einem
Finanzvolumen von 522 943 000 € ausgestattet.
- Herstellung der WTO-Konformität durch Abschluss von regionalen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Prozess ist
noch nicht abgeschlossen);
Bei der Mittelzuweisung kommt dem Bereich Informationstechnik (IT-Kapazitätenaufbau) die größte Bedeutung zu. Die
europäischen Informationssysteme spielen eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Zollsysteme in der Union; gemeinsame Entwicklungsmodelle und eine einheitliche IT-Architektur sollen die Flexibilität und Effizienz der Zollverwaltung
erhöhen. Demzufolge werden dem IT-Bereich 75 % der Mittel
beigemessen.
- umfassender partnerschaftlicher Ansatz durch Konzentration
auf Strategien und Grundsätze, Unterstützung regionaler Integrationsprozesse sowie Effektivierung und Flexibilisierung
des Finanzierungsinstrumentariums.
Das am 24.06.2013 von den 27 Mitgliedstaaten und der EU unterzeichnete Interne Abkommen für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) sieht für den Zeitraum 2014 - 2020 eine
Mittelausstattung in Höhe von 30,506 Mrd. € vor. Mittelbindungen werden bis zum 31.12.2020 begrenzt, Zahlungen nicht.
Der Rest ist für gemeinsame Maßnahmen (20 % des Finanzvolumens) und für Capacity Building (5 % des Finanzvolumens)
vorgesehen.
Die Teilnahme am Aktionsprogramm Zoll 2020 steht außer den
Mitgliedstaaten auch den Beitrittsländern, Kandidatenländern,
potenziellen Kandidatenländern, einigen Drittländern und Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik offen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Angesichts der zunehmenden Vernetzung der Weltwirtschaft besteht auch die Möglichkeit, externe Sachverständige wie Beamte aus Drittländern,
Vertreter internationaler Organisationen oder Wirtschaftsbeteiligte in bestimmte Aktivitäten einzubeziehen.
6.1.5
Zusammenihren Mitzeitgemäße
Wesentliche
Vorgesehen sind:
- 29,089 Mrd. € für die AKP-Staaten,
- 0,365 Mrd. € für die ÜLG,
- 1,053 Mrd. € der Kommission für Unterstützungsausgaben.
Im Rahmen des Europäischen Rates am 7./8.02.2013 haben sich
die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die Entwicklungshilfe für
die AKP-Staaten im Rahmen des Abkommens von Cotonou zunächst weiterhin außerhalb des EU-Haushalts zu finanzieren,
nachdem eine Einbeziehung in den EU-Haushalt bereits im Rahmen der ersten Revision des Cotonou-Abkommens abgelehnt
worden war.
Außenbeziehungen der Europäischen Union
Abkommen der Europäischen Union mit den AKP-Staaten
(Afrika-Karibik-Pazifik)
Der Mittelabruf erfolgt dreimal jährlich. Die Festlegung verbindlicher Obergrenzen für den jährlichen Mittelabruf wird der
Rat nach der noch zu beschließenden Finanzverordnung für den
11. EEF erwartungsgemäß jeweils im Herbst des dem Mittelabruf vorangehenden Jahres beschließen.
Grundlage der Beziehungen der Europäischen Union zu den
AKP-Staaten waren seit 1975 die sog. Lomé-Abkommen. Nachdem das vierte Abkommen von Lomé am 29.02.2000 ausgelaufen war, wurde am 23.06.2000 in Cotonou/Benin das AKP-EGPartnerschaftsabkommen (Abkommen von Cotonou) von der
Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie 77
afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) unterzeichnet. Mit der Selbständigkeit des Süd-Sudan ist
zwischenzeitlich der 79. AKP-Staat dem Abkommen bei- getreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Abkommen
von Cotonou am 14.05.2002 ratifiziert. Das Abkommen ist am
01.04.2003 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet am 29.02.2020. Dabei ist eine Überprüfung im
Fünfjahresrhythmus vorgesehen. Zu einer ersten Revision und
Anpassung des Abkommens kam es bereits am 23.06.2005.
Die Bundesrepublik Deutschland wird sich insgesamt mit
6,28 Mrd. € an den Beiträgen zum 11. EEF 2014 - 2020 beteiligen. Das entspricht einem Finanzierungsanteil von 20,58 %.
Zum Vergleich: im Rahmen des 10. EEF beträgt der Beitragsschlüssel 20,5 % und der Gesamtbeitrag ca. 4,65 Mrd. € für
sechs Jahre. Der höchste Anteil des 11. EEF entfällt damit nach
wie vor auf Deutschland. Der Beitragsschlüssel wurde aufgrund
des gestiegenen BNE erhöht. Der Beitritt Kroatiens ist bereits
berücksichtigt.
Der 11. EEF wird voraussichtlich Anfang 2015 von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden sein. Auf der Rechtsgrundlage
des dann geltenden 11. EEF werden dann die bereits endverhandelte entsprechende Finanzverordnung sowie die Interne Ver-
Auch die Verhandlungen über eine zweite turnusgemäße Revision des Abkommens von Cotonou wurden 2010 abge181
Sicherheit; Raum der Forschung und Bildung einschl. kultureller Aspekte). Die vier Räume sind eine politische Willenserklärung ohne unmittelbaren rechtlichen Charakter.
ordnung von den Mitgliedstaaten beschlossen werden. Um bis
dahin weiterarbeiten zu können, wurde aus den Mitteln des 10.
und früherer EEF eine so genannte „Überbrückungsfazilität“ gebildet, die einen Fortgang der Entwicklungsprojekte bis zur völkerrechtlichen Ratifizierung des 11. EEF durch alle Mitgliedstaaten sicherstellt.
Mit der Union für das Mittelmeer und der Östlichen und Südlichen Partnerschaft verstärkt die EU nochmals ihre Zusammenarbeit mit den östlichen und südlichen Nachbarstaaten. Die
Union für das Mittelmeer wird dabei bis zu 50 % aus dem ENPI/
ENI-Haushalt gefördert. Die Mittelmeeraktivitäten sind in der
2002 eingeführten Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) gebündelt. 2006 wurde die Fazilität
gestärkt. Sie kann nun auch in der KMU- und Risikokapitalförderung tätig werden. 2009 wurden die Aktivitäten in den östlichen Nachbarländern durch die Schaffung der Fazilität für die
Östlichen Partnerländer aufgewertet. Ende 2011 haben Rat und
Europäisches Parlament im Zuge der sog. Halbzeitüberprüfung
des EIB-Außenmandats eine Anhebung der EIB-Darlehensmittel für die südlichen Nachbarstaaten um 1 Mrd. € beschlossen,
um auf die revolutionären Umbrüche in Nordafrika zu reagieren. Zudem wurde ein neues EIB-Mandat in Höhe von 2 Mrd. €
zur Unterstützung von Klimaschutzprojekten im Zeitraum 2011
- 2013 beschlossen. Mit dem Beschluss Nr. 466/2014/EU wird
der EIB ein neues Außenmandat im Zeitraum 2014 - 2020 gewährt. Die Obergrenze der EIB-Finanzierungen im Rahmen der
EU-Garantie darf dabei 30 Mrd. EUR nicht überschreiten, wobei sich der Betrag in einen festen Höchstbetrag von 27 Mrd. €
und einen fakultativen Betrag in Höhe von 3 Mrd. € gliedert.
Für die Länder im Rahmen des Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments sind von dem festen Höchstbetrag dabei rund
14,437 Mrd. € vorgesehen.
Weltweite Entwicklungshilfe der Europäischen Union
Die Entwicklungshilfe der EU, neben der Entwicklungshilfe für die AKP-Länder im Rahmen des Abkommens von Cotonou, wird auch nach der Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014 - 2020 im Rahmen der drei zentralen
geografischen Instrumente, dem Europäischen Nachbarschaftsund Partnerschaftsinstrument (ENI-vorher ENPI), dem Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) sowie dem im
Rahmen des EU-Erweiterungsprozesses bestehenden Heranführungshilfeinstrument (IPA II) erfolgen. Zusätzlich werden innerhalb des Finanzrahmens ENI und des EZI die sog. Thematischen Programme für die Bereiche „In Menschen investieren“,
„Umweltschutz, nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Energie“, „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess“, „Ernährungssicherheit“ und „Migration- und Asylpolitik“ gebündelt. Diese können in allen Entwicklungsländern zielgerichteter und überregional zur Anwendung kommen.
Drittländer können zudem weiterhin über einige horizontale
Instrumente finanziell unterstützt werden: die Instrumente für
Stabilität, für Nukleare Sicherheit, für Demokratie und Menschenrechte, für Humanitäre Hilfe und für Makrofinanzhilfen.
Neu eingeführt wird das Partnerschaftsinstrument, durch das die
Zusammenarbeit mit Industrie- und Schwellenländern gefördert
werden soll.
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit - EZI
Das Instrument wird mit 19,693 Mrd. € ausgestattet (16,9 Mrd. €
2007 - 2013). Das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit
erfasst geografisch die Entwicklungsländer mit Ausnahme der
AKP-Länder (Geltung aber für die AKP-Zuckerprotokoll-Länder) und der Länder, die mit dem Europäischen Nachbarschaftsund Partnerschaftsinstrument (ENI) unterstützt werden können.
Künftig sollte auch in der Entwicklungspolitik der EU eine Ausrichtung an der „perfomance“ der Partnerstaaten erfolgen (sogenanntes „more for more“ und „less for less“-Prinzip).
Die Finanzierungsinstrumente sollen für den Zeitraum 2014 bis
2020 wie folgt ausgestattet werden (Angaben in laufenden Preisen):
Europäisches Nachbarschaftsinstrument - ENI
Das Instrument soll einen Finanzrahmen von 15,512 Mrd. €
(11,2 Mrd. € 2007 - 2013) umfassen. Eine abschließende Mittelaufteilung hinsichtlich der südlichen EU-Nachbarstaaten (Palästinensische Autonomiebehörde, Israel, Libyen, Algerien,
Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien) und
der östlichen Nachbarn (Belarus, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Ukraine) ist bisher nicht vorgenommen worden. Das Hauptziel der 2004 ins Leben gerufenen Europäischen
Nachbarschaftspolitik ist es, Reformen, die Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, gute Regierungsführung, Sicherheit und Stabilität in den an die erweiterte EU
angrenzenden Nachbarländern zu fördern und neue Trennlinien
zu vermeiden. Die EU bietet diesen Staaten basierend auf gemeinsamen Werten und Interessen einen intensivierten politischen Dialog und weitergehende wirtschaftliche Zusammenarbeit an. Eine Beitrittsperspektive bleibt dabei bewusst ausgespart. Auch die Interessen der an die Partnerstaaten angrenzenden Länder sollen künftig berücksichtigt werden. Formalrechtliche Voraussetzung für eine Unterstützung ist die Existenz bereits geltender Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
bzw. Assoziierungsabkommen mit der EU. Auf der Grundlage
von Länderberichten (über die Lage in den Ländern und ihre
Zusammenarbeit mit der EU) werden dann gemeinsam mit den
Partnerstaaten länderspezifische, zunächst auf drei bis fünf Jahre angelegte Aktionspläne erarbeitet, die Prioritäten für politische und wirtschaftliche Reformen setzen. Im Gegenzug wird
als Anreiz u. a. die schrittweise Integration in den Binnenmarkt
geboten. Der Abschluss von Assoziierungs- und Freihandelsabkommen mit der Ukraine, mit Moldau und Georgien soll 2014
erfolgen. Die Beziehungen der EU mit Russland werden im
Rahmen der Strategischen Partnerschaft und der vier Gemeinsamen Räume definiert (Gemeinsamer Wirtschaftsraum; Raum
der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; Raum der äußeren
Horizontale Instrumente
Das Stabilitätsinstrument (zur Unterstützung in einem Krisenfall oder einer sich abzeichnenden Krise sowie zur Bewältigung
destabilisierender Bedrohungen) soll mit 2,342 Mrd. € ausgestattet (2,1 Mrd. € 2007 - 2013), das Instrument für Nukleare
Sicherheit mit 325 Mio. € (524 Mio. € 2007 - 2013), das Instrument für Demokratie und Menschenrechte mit 1,338 Mrd. € (1,1
Mrd € 2007 - 2013) ausgestattet werden. Für das Instrument für
Humanitäre Hilfe sind 6,637 Mrd. € (5,6 Mrd. € 2007 - 2013)
vorgesehen.
Das neu geschaffene Partnerschaftsinstrument
960 Mio. € ausgestattet werden.
soll
mit
Mit dem Instrument der Makrofinanzhilfen kann die EU vornehmlich Beitrittskandidaten sowie Nachbarstaaten der EU mit
erheblichen Zahlungsbilanzungleichgewichten kurzfristig Zahlungsbilanzhilfen gewähren. Die Unterstützung erfolgt grundsätzlich im Rahmen multilateraler Finanzierungszusagen unter
Beteiligung des IWF und anderer Geber in Form von Darlehen,
in Ausnahmefällen in Form von Zuschüssen. Seit 1990 wurden
bis Ende 2012 Makrofinanzhilfen in Höhe von 5,64 Mrd. € geleistet. Zuletzt wurden Makrofinanzhilfen in Form von Darlehen
für die Ukraine (1 Mrd. €), Tunesien (300 Mio. €) und Jordanien
(180 Mio. €) beschlossen.
EU-Erweiterung: Instrument für Heranführungshilfe - IPA
Im Mehrjährigen Finanzrahmen 2007 - 2013 wurde mit Beginn
des Jahres 2007 für die zum damaligen Zeitpunkt drei anerkannten (Türkei, Kroatien sowie die Ehemalige Jugoslawische
182
Republik Mazedonien) und fünf potentiellen Beitrittskandidaten
(Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien und
Kosovo) das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) mit einem
Mittelansatz von 11,565 Mrd. € geschaffen, das die bisherigen
Heranführungsinstrumente (PHARE, SAPARD, ISPA, CARDS
und die Türkei-Finanzverordnung) ersetzte.
lehensvergabe an die Heranführungsländer (Beitrittskandidaten
sowie potentielle Beitrittskandidaten) um insgesamt 6 Mrd. € im
Zeitraum bis 2013 erhöht. Im Zeitraum 2007 - 2013 hat die EIB
Darlehensverträge in Höhe von rund 22,742 Mrd. € mit den Heranführungsländern unterzeichnet (Stand: 24.06.2014).
Mit dem im Dezember 2009 gegründeten Investitionsrahmen
für die Länder des Westlichen Balkans (WBIF) fördern die Europäische Kommission (mit IPA-Mitteln), die Europäische Investitionsbank (EIB), die Europäische Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (EBWE), die Entwicklungsbank des Europarats (CEB), die Weltbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW), 17 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen wichtige Infrastrukturvorhaben in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien,
Montenegro und Serbien. Dabei konzentriert sich der WBIF auf
die Sektoren Energie, Verkehr, Umwelt und Soziales. Seit 2012
wird zudem auf Grundlage eines WBIF-Beschlusses die Entwicklung von KMU in der Region über die Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation (EDIF) gefördert.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben vier weitere Länder den Beitrittskandidatenstatus erhalten: Island (Juni 2010), Montenegro (Dezember 2010), Serbien (März 2012) und Albanien (Juni
2014). Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU zum 01.07.2013 reduzierte sich der IPA-Empfängerkreis. Gleichwohl werden im
Rahmen von IPA begonnene Projekte noch zu Ende geführt
(„phase-out“).
Die eigentliche Implementierung von IPA wird von der EUKommission ausgeführt und von den Mitgliedstaaten über das
Komitologieverfahren überwacht (IPA-Verwaltungsausschuss).
Die Umsetzung der meist in Form einzelner Projekte gewährten Hilfe dauert nach Maßgabe der zugrunde liegenden Länderprogramme der Jahre 2007 bis 2013 und auf Grundlage der
2013 ausgelaufenen IPA-Rahmenverordnung (VO [EG] des Rates Nr. 1085/2006 vom 17.07.2006) an.
Deutschland hat bislang mit Mitteln i. H. v. 6,863 Mio. € bilateral zum WBIF beigetragen.
Ziel ist es, durch die Koordinierung und bessere Bündelung von
Zuschüssen und Darlehen die Wirksamkeit der von den Geldgebern in den Ländern des Westlichen Balkans bereitgestellten
Hilfe zu verbessern. Ferner soll durch die Vergabe von Zuschüssen für vorrangige Projektvorhaben in diesen Ländern auch die
Darlehensvergabe erleichtert werden. Bislang wurden 178 Zuschüsse i. H. v. 302 Mio. € bewilligt. Das gesamte Investitionsvolumen der entsprechenden Projekte beträgt über 13 Mrd. €,
bislang wurden diesbezüglich Kreditverträge mit einem Umfang von über 2,7 Mrd. € zwischen den begünstigten Staaten der
Westbalkanregion und den v.g. Internationalen Finanzinstituten
gezeichnet.
Die Mittel wurden (2007-2013) nach Empfängerländern wie
folgt bereitgestellt:
- 594 Mio. € für Albanien,
- 655 Mio. € für Bosnien-Herzegowina,
- 614 Mio. € für die frühere Jugoslawische Republik Mazedonien,
- 20 Mio. € für Island,
- 635 Mio. € für Kosovo,
- 997 Mio. € für Kroatien,
- 235 Mio. € für Montenegro,
6.1.6
- 1.384 Mio. € für Serbien,
Finanzverfassung der EU
Grundlage der EU-Finanzverfassung sind die Artikel 310 bis
325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Sie legen die drei wesentlichen Elemente der Finanzverfassung
der EU fest: das Eigenmittelsystem, den Mehrjährigen Finanzrahmen und das jährliche Haushaltsverfahren. Das Sekundärrecht im Bereich der EU-Finanzbeziehungen basiert auf Rechtsakten und auf einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen
Europäischem Parlament (EP), Rat und Europäischer Kommission (KOM).
- 4.796 Mio. € für die Türkei,
- 1.178 Mio. € für Mehrempfängerprogramme.
Zur Fortführung der Heranführungshilfe (IPA II) wurde im
Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 durch eine neue Rahmenverordnung (VO [EG] des Rates und des Europäischen Parlamentes Nr. 231/2014 vom 11.03.2014) ein Mittelansatz in
Höhe von 11,698 Mrd. € festgelegt.
Die Finanzierung des EU-Haushalts ist im Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union geregelt. Dieser wurde für den Zeitraum 2014 - 2020 geringfügig
gegenüber dem bisherigen Eigenmittelbeschluss modifiziert und
tritt erst nach Ratifikation in allen Mitgliedstaaten, dann rückwirkend ab 2014, in Kraft. So lange gilt der bisherige Eigenmittelbeschluss fort.
Allgemeines Ziel von IPA II bleibt die Unterstützung der Empfängerländer bei der Umsetzung der politischen institutionellen,
rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die diese mit Blick auf ihre künftige EU-Mitgliedschaft
vornehmen müssen, um den Werten der Union zu entsprechen
und sich schrittweise an die Regeln und Standards und an die
Politik und Praxis der Union anzupassen. Durch eine verstärkte
Konzentration auf prioritäre Sektoren und Maßnahmen zur Erreichung von Einzelzielen soll dabei die Hilfe strategischer und
effizienter als bisher ausgerichtet werden.
Der Haushalt der Europäischen Union wird durch folgende drei
Eigenmittelarten finanziert:
•
Traditionelle Eigenmittel (Zölle und Zuckerabgaben),
•
auf einer vereinheitlichten Bemessungsgrundlage basierende
Mehrwertsteuer- Eigenmittel und
•
Bruttonationaleinkommen- Eigenmittel.
Als Hauptherausforderungen benennt die Rahmenverordnung
die Festigung der Rechtsstaatlichkeit einschließlich der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität
und verantwortungsvolle Staatsführung einschließlich der Reform der öffentlichen Verwaltung. In ökonomischer Hinsicht ist
insbesondere an die Vorbereitung der Kandidatenländer auf den
Wettbewerbsdruck in der EU zu denken.
Befristet für den Finanzrahmen 2014 - 2020 sieht das Finanzierungssystem Folgendes vor:
•
Die Europäische Investitionsbank hat mit hohen Darlehensbeträgen den Heranführungsprozess der Staaten Mittel- und
Osteuropas unterstützt. Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU am
01.07.2013 ist ein weiterer MOE-Staat Anteilseigner der EIB geworden. Mit Blick auf die Türkei und die westlichen Balkanländer hat die EIB hier ihre Tätigkeit im Rahmen des VorbeitrittsMandats verstärkt. Seit 2010 wurde der Plafonds für die Dar183
Bis 2020: Absenkung des MwSt-Eigenmittel-Abrufsatzes
von 0,30 % auf 0,15 % für Deutschland, Niederlande und
Schweden;
•
1. Intelligentes und integratives Wachstum:
Bis 2020: Pauschale Absenkung der BNE-Eigenmittel jährlich (in Preisen 2011) für:
•
-
Dänemark: 130 Mio. €,
-
Niederlande: 695 Mio. € und
-
Schweden 185 Mio. €;
-
Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung.
Hierzu gehören u. a. Forschung, transeuropäische Netze für
Energie, Verkehr und Telekommunikation,
-
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, d. h. Regionalpolitik zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kooperation zwischen den Regionen;
Pauschale Absenkung der BNE-Eigenmittel für Österreich
-
2014: 30 Mio. €,
-
2015: 20 Mio. € und
-
2016: 10 Mio. €.
2. Nachhaltiges Wachstum: natürlichen Ressourcen, d. h.
Agrarpolitik, Fischereipolitik und die Entwicklung des ländlichen Raums;
3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft, umfasst u. a. die Bereiche Justiz und Inneres, Grenzschutz, Verbraucherschutz,
Kultur;
Die so genannte Erhebungskostenpauschale, die die Mitgliedstaaten für die Erhebung der Traditionellen Eigenmittel einbehalten, beträgt nunmehr 20 %.
4. Europa in der Welt, betrifft Maßnahmen der Außenpolitik
der EU, wie Entwicklungshilfe, humanitäre Hilfe und Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik.
Die Ausgaben des EU-Haushalts werden durch den Mehrjährigen Finanzrahmen begrenzt, der Ausgabeobergrenzen für die
einzelnen Politikbereiche der Union festlegt. Für den Zeitraum
2014 - 2020 sind insgesamt Ausgaben in Höhe von 1.124 Mrd. €
in laufenden Preisen vorgesehen, davon rund 1.083 Mrd. €
für Politikbereiche innerhalb des Finanzrahmens und rund
42 Mrd. € für besondere Ausgaben außerhalb des Finanzrahmens. Im Einzelnen ist der Finanzrahmen in folgende sechs Politikbereiche untergliedert:
5. Verwaltungsausgaben für die Europäischen Institutionen.
6. Ausgleichsbeträge: Zeitlich begrenzte Zahlung für Kroatien.
Die jährlichen Haushalte der EU müssen die in dem Mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Obergrenzen einhalten.
Rechtlich ist der Finanzrahmen in der Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur
Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014
- 2020 geregelt. Weitere Regelungen enthält die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die
Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich
und die wirtschaftliche Haushaltsführung.
Zusammenstellung 1
VE
Veränderung
in %
Sp. 6 Sp. 8
zu
zu
Sp. 2 Sp.4
EU-Haushalt 2015 (Soll)2)
EU-Haushalt 2014 (Soll) 1)
ZE
VE 3)
ZE 4)
Mio. €
%
Mio. €
%
Mio. €
%
Mio. €
%
2
3
4
5
6
7
8
9
1
10
11
Rubrik
Intelligentes und integratives
Wachstum ....................................
Nachhaltiges Wachstum;
natürliche Ressourcen .................
Sicherheit und
Unionsbürgerschaft .....................
Europa in der Welt ......................
63.986,3
44,9
62.392,8
46,0
66.674,2
45,8
67.184,5
47,3
4,2
7,7
59.267,2
41,6
56.458,9
41,7
59.253,7
40,7
56.907,3
40,0
0,0
+0,8
2.172,0
8.325,0
1,5
5,8
1.677,0
6.191,2
1,2
4,6
2.130,7
8.413,1
1,5
5,8
1.881,2
7.327,0
1,3
5,1
- 1,9
1,1
12,2
18,3
Verwaltung ..................................
8.405,1
5,9
8.406,0
6,2
8.612,2
5,9
8.612,4
6,1
2,5
2,5
Ausgleichszahlungen ..................
28,6
0,0
28,6
0,0
p.m.
0,0
p.m.
456,2
0,3
350,0
0,2
515,4
0,4
225,0
Besondere Instrumente................
Gesamtbetrag ..............................
0,0 -100,0 -100,0
0,2
12,3
- 35,7
142.640,5 100,0 135.504,6 100,0 145.599,3 100,0 142.137,3 100,0
2,1
4,9
1)
= EU-Haushalt 2014 (einschl. Berichtigungshaushalt 1/2014)
3)
= Verpflichtungsermächtigungen
2)
= EU-Haushalt 2015 (Entwurf der Kommission)
4)
= Zahlungsermächtigungen
184
6.1.7
Der Haushalt der EU
Die EGFL- Obergrenze beläuft sich nach technischer Anpassung von konstanten Preisen 2011 in laufende Preise auf 44.313
Mio. €. Nach Berücksichtigung der Transfers zwischen den Agrarfonds verbleibt eine Nettoobergrenze von 44.189 Mio. €
Die EU-Kommission hat am 11.06.2014 ihren Entwurf für den
EU-Haushalt 2015 vorgelegt. Das Gesamtvolumen soll sich auf
rd. 142,1 Mrd. € (+ 4,9 v. H.) an Mitteln für Zahlungen belaufen. Gemessen an der Wirtschaftsleistung der EU entspricht dies
1,02 v. H. des Bruttonationaleinkommens der EU. Mit dem vorgelegten Entwurf legt die Kommission ihren Schwerpunkt auf
Wachstum und Beschäftigung.
Der von der EU-Kommission geschätzte Bedarf beträgt 44.933,8
Mio. €, von denen 1.030 Mio. € durch erwartete zweckgebundene Einnahmen gedeckt wird. Somit werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 43.903,8 Mio. € im Haushaltsentwurf veranschlagt, Daraus ergibt sich eine Marge in Höhe von
286 Mio. €. Eine Kürzung der Direktzahlungen ist daher nicht
zur Einhaltung der Obergrenze, wohl aber zur Finanzierung der
Agrarkrisenreserve in Höhe von 433 Mio. € erforderlich.
Die Bundesregierung wird sich im Aufstellungsverfahren gemeinsam mit den anderen Nettozahlern für die Einhaltung der
verbindlichen Ausgabenobergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens einsetzen.
Die Agrarkrisenreserve dient zur Abfederung von finanziellen
Einbußen durch unvorhersehbare Ereignisse im Agrarsektor wie
z. B. Lebensmittelskandale.
Ein Vergleich der einzelnen Ausgabenrubriken der Haushaltsjahre 2014 und 2015 zeigt die Zusammenstellung 1.
Zur Deckung der Mittel für Zahlungen sind nachstehende Einnahmen veranschlagt:
Der Mittelbedarf für die Direktzahlungen und Ausgaben für
marktbezogene Maßnahmen wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Der Kürzung der Zahlungen für die einheitliche Betriebsprämie stehen die höhere phasing-in-Rate bei den Direktzahlungen für die neuen Mitgliedstaaten und der gestiegene Anteil an gekoppelten Direktzahlungen gegenüber. Der Rückgang
der zweckgebundenen Einnahmen führt zu einem Anstieg der
Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben für marktbezogenen Maßnahme, obwohl diese aufgrund positiver Marktentwicklung und Umsetzung der Agrarreform rückläufig sind.
Zusammenstellung 2
EU-Haushalte
20141)
20152)
(Soll)
(Soll)
– in Mio. € –
Zuckerabgaben
Zölle
Mehrwertsteuer-Eigenmittel
BNE-Eigenmittel
Sonstige Einnahmen
Summe
125,1
16.185,6
17.882,2
99.767,3
1.544,4
135.504,6
124,7
16.701,2
18.264,5
105.471,1
1.575,8
142.137,3
1)
= EU-Haushalt 2014 einschl. Entwurf Berichtigungshaushalt 1/2014
2)
= Entwurf der Kommission
nachrichtlich: Der Finanzierungsanteil Deutschlands am
EU-Haushalt beträgt
2014: 21,3 v. H.
2015: 21,7 v. H.
6.1.8
Die Ausgaben zur Entwicklung des ländlichen Raums sind gekennzeichnet durch die Überschneidung der Programm-planungszeiträume 2007 - 2013 und 2014 - 2020. Daraus ergibt
sich eine Aufteilung der Zahlungsermächtigungen. 5.478 Mio. €
sind für den Programmplanungszeitraum 2014 - 2020 vorgesehen. Davon werden 1.558 Mio. € für sogenannte Vorauszahlungen und 3.920 Mio. € für jährliche Maßnahmen und Investitionsausgaben veranschlagt. Zahlungsermächtigungen in Höhe
von 6.144 Mio. € werden für Ausgaben aus dem Programmplanungszeitraum 2007 - 2013 benötigt.
6.1.9
Die Europäische Strukturförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU.
Die Agrarfinanzierung
Die zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik benötigten Haushaltsmittel werden innerhalb des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER) veranschlagt. Die Agrarausgaben für das Haushaltsjahr 2015 stellen mit einem Anteil von ca. 40 % den zweitgrößten Ausgabenblock des EU-Haushalts dar.
Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 erhält die
Strukturförderung eine neue rechtliche Basis. Hierbei besitzt die
Strukturförderung einen Anteil in Höhe von etwa einem Drittel
des EU-Gesamthaushaltes.
Die finanziellen Mittel werden drei Kategorien von Regionen in
den Mitgliedsstaaten zugewiesen:
•
Weniger entwickelte Regionen (ehemals Förderziel Konvergenz): Förderung von Wachstum und Beschäftigung in
den Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand.
Veränderung
in %
0,3
•
Übergangsregionen: Regionen, die sich in einem Zwischenstadium befinden und nicht den Kategorien „Weniger
entwickelte Regionen“ als auch „Stärker entwickelte Regionen“ zugeordnet werden können.
•
Stärker entwickelte Regionen (ehemals Förderziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung): Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit in diesen Regionen.
•
Europäische territoriale Zusammenarbeit: Stärkung der
grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen
Zusammenarbeit als Ergänzung der beiden anderen Ziele.
Die Ausgabenansätze des EGFL und des ELER betragen (Zahlungsermächtigungen in Mio. €):
Haushalt
2014
HE
2015
Steuerpolitik
EGFL
43.777
43.897
davon:
Marktbezogene
Maßnahmen
Direktbeihilfen
Agrarkrisenreserve
andere Maßnahmen
ELER
2.233
41.022
425
96
11.705
2.405
40.945
433
114
11.647
7,7
- 0,2
18,3
EU-Agrarausgaben
insgesamt
55.482
55.544
0,1
Für die Strukturförderung stehen Deutschland im Förderzeitraum 2014 bis 2020 ca. 17 Mrd. € (in konstanten Preisen 2011)
zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Strukturförderung wird
dabei weiterhin in den fünf neuen Bundesländern liegen. Durch
die Einführung eines regionalen Sicherheitsnetzes für die aus
der Höchstförderung (ehemals Förderziel „Konvergenz“) herausfallenden Regionen, werden diese 60 % ihres bisherigen För-
-0,5
* Der HH 2014 enthält den Berichtigungshaushalt Nr. 1 und die Entwürfe der Berichtigungshaushalte Nr. 2 und 3
185
dervolumens aus dem ehemaligen Ziel „Konvergenz“ weiterhin
erhalten.
Die Übergangsregionen in Deutschland (umfasst die neuen Bundesländer ohne Leipzig und Lüneburg) erhalten ca. 8,5 Mrd. €
(in konstanten Preisen 2011) und die stärker entwickelten Regionen (umfasst die alten Bundesländer und Berlin ohne Leipzig und Lüneburg) erhalten ca. 7,5 Mrd. € (in konstanten Preisen 2011).
Daneben erhält Deutschland eine Sonderzuweisung in Höhe
von 710 Mio. € (davon 510 Mio. € für die ehemaligen Konvergenzregionen und 200 Mio. € für die Region Leipzig [in konstanten Preisen 2011]).
Der Bund wird daneben das Bundesprogramm „Europäischer
Sozialfonds“ fortführen.
Mit der Ausrichtung der Strukturpolitik auf ein langfristiges
Wachstum durch „Better Spending“ einschließlich „Makroökonomischer Konditionalitäten“ im Rahmen der Strategie Europa
2020, wurden deutsche Kernanliegen eingeführt. Die erreichte
Stärkung der „Makroökonomischen Konditionalitäten“ im Bereich der Kohäsionspolitik stellt sicher, dass die Ausgaben der
Strukturpolitik stärker und effektiv mit der finanz- und wirtschaftspolitischer Koordinierung in Einklang gebracht und damit über die Kohäsionspolitik größtmögliche Wachstumseffekte
erzielt werden
186
6.2
Leistungen im internationalen Bereich
tung zu verschaffen sein. Gemeinsam mit anderen westlichen
Beitragszahlern bemüht sich die Bundesregierung verstärkt, in
den Programm-Budgets der einzelnen Organisationen eine den
weltwirtschaftlichen Realitäten entsprechende Haushaltspolitik
durchzusetzen.
Für die Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an das VNSystem einschließlich der Unter- und Sonderorganisationen der
VN wurden in den Bundeshaushalt 2013 rd. 1.023 Mio. € eingestellt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied internationaler
Entwicklungsbanken und -fonds (s. nachstehende Zusammenstellung).
Bei der Aufstellung und Durchführung der Budgets, zu denen
die Bundesrepublik Deutschland Beiträge leistet, wird wie bis
her den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
bei Mittelanforderung und -verwendung die erforderliche Gel-
Deutsche Kapitalbeteiligungen und Fonds-Kumulierte Beitragszusagen bis Ende 2013*)
Bank/Fonds
Kapitalbeteiligungen
Fonds-Kumulierte
Beitragszusagen3
- Mio. UDS/Mio. € 9.340,0 $
Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD)
1
24.050,0 $
Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
1
128,9 $
Internationale Finanz-Corporation (IFC)1
Globale Umweltfazilität (GEF) der Weltbank
1.751 $
Multilateraler Fonds zum Montrealer Protokoll (Ozonschicht-Treuhandfonds)
355,6 $
Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB)
4.028,5 $
4
Afrikanischer Entwicklungsfonds (AfDF)
Asiatische Entwicklungsbank (AsDB)
3.528,3 $
7.071,7 $
4
Asiatischer Entwicklungsfonds (AsDF)
Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB)
2.374,0 $
3.240,9 $
4
Fonds für Sondergeschäfte (FSO) der IDB
Interamerikanische Investitionsgesellschaft (IIC)
Karibische Entwicklungsbank (CDB)
241,3 $
13,3 $
5
106,6 $
4
Sonderfonds (SDF) der CDB
98,6 $
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)
- Beteiligung am Grundkapital
2.556,5 €
- Beiträge zu den von der EBWE verwalteten Fonds
196,5 €
Entwicklungsbank des Europarates (CEB)
915,8 €
Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)
464,0 $
16,3 €
Gemeinsamer Fonds für Rohstoffe
2
Insgesamt
23.929,9 $
32.862,8 $
3.488,6 €
196,5 €
1)
Finanzjahr 2013 bis 30. Juni 2013
2)
Eingezahltes Kapital plus Haftungskapital
3)
Beteiligungen an Fonds sind in voller Höhe einzuzahlen.
4)
Die Angabe stellt den Gesamtbetrag der bisher gezeichneten Kapitalanteile dar, also Einzahlungkapital + Haftungskapital. Einzahlungen zu den aktuellen Kapitalerhöhungen erfolgen noch bis 2021, daher teilweise abweichende Angaben in den Jahresberichten. Dort werden teilweise bereits bezahlte Kapitalanteile dargestellt.
5)
Bei der IIC gibt es nur Einzahlungskapital.
*)
Quelle: Jahresbericht 2013 der jeweiligen Bank
187
188
7.
Tabellen
7.
Tabellen
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und
ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren
1950 bis 2018 – Gesamtüberblick – ...........
192
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
– in Mio. € – ................................................
202
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
– Anteile in Prozent –..................................
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
– Ausgewählte Titel und Funktionen – .......
219
226
Die Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren
1952 bis 2018 – in Mio € – .........................
234
Die Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten
Tabelle 7a: Anteile in Prozent 1952 bis 2018 .
Tabelle 7b: Durchschnittliche Veränderungsraten in Prozent 2004 bis 2018....................
242
Die Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten
Tabelle 8a: Anteile in Prozent 1952 bis 2018 .
Tabelle 8b: Durchschnittliche Veränderungsraten in Prozent 2004 bis 2018....................
250
Tabelle 9:
Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt .
259
Tabelle 10:
Die Steuereinnahmen des Bundes in den
Haushaltsjahren 1950 bis 2015 ...................
261
Tabelle 11:
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach
Steuerarten 1950 bis 2015 ...........................
267
Tabelle 12:
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 bis 2015..............
284
Tabelle 13:
Finanzielle Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen ........................................
295
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste und die Haushaltsvorgriffe .............
299
Tabelle 15:
Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden – Gruppierung der Ausgaben und
Einnahmen nach Arten ................................
301
Tabelle 16:
Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden
– Querschnittsübersicht der Ausgaben des
Bundes nach Aufgabenbereichen und Ausgabearten .....................................................
305
Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung ........................
309
Tabelle 18:
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der
inländischen Kulturpolitik ..........................
316
Tabelle 19:
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik...
322
211
Die Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushalten 1952
bis 2018 – in Mio. € – .................................
Tabelle 6:
Tabelle 14:
Tabelle 17:
.
Methodische Hinweise
In den Tabellen 1–10 ist das Jahr 1990 nicht mit den Jahren 1989
und 1991 vergleichbar, weil es im Gegensatz zu diesen den Haushalt der ehemaligen DDR für das 2. Halbjahr 1990 einschließlich
Abschnitt B des 3. Nachtrags enthält; das Jahr 1991 umfasst dagegen den gesamtdeutschen Haushalt.
Der Bundeshaushalt 2001 ist erstmalig in der neuen Haushaltssystematik gebucht. Hierdurch ist eine Vergleichbarkeit mit den
Haushalten der Vorjahre nur eingeschränkt möglich. Insbesondere durch die Auflösung der Oberfunktion 93 (Versorgung) und
deren Zuordnung auf die wichtigsten Aufgabenbereiche ergeben
sich spürbare Systematikbrüche.
Die systematische Umstellung wird durch die Doppelstrichlinie
zwischen den Jahren 2000 und 2001 in den Tabellen angezeigt.
Die Werte für die Jahre 1950 bis 2001 sind mit dem Faktor
1,95583 von DM auf Euro umgerechnet.
191
Tabelle 1
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
den Haushaltsjahren1950
1950 bis
bis 2018
- Gesamtüberblick
in den in
Haushaltsjahren
2015
- Gesamtüberblick
1)
Gegenstand der Nachweisung
1950
Ist
1951
Ist
1952
Ist
1953
Ist
1954
Ist
1955
Ist
In Mio. €
I. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen 2)
6 332
9 468
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
2. Einnahmen zusammen 3)
10 087
10 677
11 463
.
+49,5
+10,2
-3,3
+5,8
+7,4
5 834
8 761
10 331
11 037
12 001
13 308
.
+25,7
+9,2
+3,5
+4,4
+5,6
+ 41
- 24
-1
- 112
+ 98
+3
-
-
-
839
1 423
1 848
- 457
- 731
- 104
-
-
-
100
19
384
586
137
31
-
25
35
329
262
186
- 100
+6
- 349
- 258
+ 125
+ 155
131
669
-
328
116
-
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
3. Saldo der durchlaufenden Mittel
10 434
4. Finanzierungssaldo
4.1 Finanzierungsüberschuß (+)
4.2 Finanzierungsdefizit (-)
II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt
5.1 Einnahmen aus
- Krediten vom Kreditmarkt
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4)
5.2 Tilgung durch
- Kredite vom Kreditmarkt 5)
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4)
Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+)
5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag
5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger
Fehlbeträge
Saldo 5
-
83
327
512
328
116
- 232
- 580
- 21
- 73
+ 337
+ 271
6. Überschüsse
6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
-
-
-
-
-
-
6.2 Kassenmäßiger Überschuß
-
-
3
-
-
1 596
-
-
+3
-
-
+1 596
Saldo 6
7. Rücklagenbewegung
7.1 Entnahmen aus Rücklagen
-
-
-
-
-
-
7.2 Zuführungen an Rücklagen
-
-
-
953
1 103
-
Saldo 7
8. Münzeinnahmen
-
-
-
+ 953
+1 103
-
- 225
- 150
- 85
- 40
- 17
- 18
-
-
-
+ 839
+1 423
+1 848
- 457
- 731
- 104
-
-
-
9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8)
9.1 Finanzierungsüberschuß (+)
9.2 Finanzierungsdefizit (-)
III. Haushaltsabschluß
10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme)
7 508
10 670
11 809
14 291
14 413
15 185
11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme)
7 377
10 000
11 812
13 963
14 297
16 781
12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+)
13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt)
- 131
- 669
+3
- 328
- 116
+1 596
- 125
- 173
- 515
-
-
-
14. Haushaltsreste
15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag
163
337
469
730
1 086
3 236
- 419
-1 180
- 982
-1 057
-1 202
-1 640
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
1)
Es gelten: die Haushaltsjahre bis 1959 jeweils vom 1. April bis 31. März (bis einschließlich 1953 zuzüglich Auslaufperiode), das Haushaltsjahr 1960 vom 1. April bis
31. Dezember 1960, ab Haushaltsjahr 1961 vom 1. Januar bis 31. Dezember (=Kalenderjahr).
2)
Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen der Vorjahre, ohne Zuführungen an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische
Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
3)
Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Überschüssen ausVorjahren sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen.
Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
192
Tabelle 1
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
in den
Haushaltsjahren 1950
bis bis
20182015
- Gesamtüberblick
in den
Haushaltsjahren
1950
- Gesamtüberblick
1956
Ist
1957
Ist
1958
Ist
1960 6)
1959
Ist
1961
Ist
Ist
1962
Ist
1963
Ist
In Mio. €
14 169
16 154
17 259
18 849
15 485
22 013 7)
25 495
+23,6
+14,0
+6,8
+9,2
.
.
+15,8
+9,8
14 389
14 737
16 113
17 879
15 444
22 540
25 261
26 777
+4,1
+1,2
+4,8
+5,6
.
.
+6,2
+3,1
+3
+ 13
-3
- 28
+ 11
- 100
- 75
+ 88
222
-
-
-
-
427
-
-
-
-1 405
-1 149
- 997
- 31
-
- 308
-1 134
20
139
70
975
166
32 7)
473
1 406
358
414
279
725
197
510
321
401
+ 337
+ 275
+ 210
- 251
+ 31
+ 479
- 152
-1 005
25
-
12
88
26
82
209
262
27 999
-
-
-
-
-
79
106
210
+ 313
+ 275
+ 198
- 339
+5
+ 475
- 255
-1 056
47
1 524
380
-
-
-
-
-
-
404
-
-
-
-
-
-
- 47
-1 120
- 380
-
-
-
-
-
-
522
926
608
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 522
- 926
- 608
-
-
-
-
- 43
- 39
- 40
- 50
- 36
- 48
- 53
- 77
+ 222
-
-
-
-
+ 427
-
-
-
-1 405
-1 149
- 997
- 31
-
- 308
-1 134
17 062
18 630
20 762
21 965
16 939
26 720
29 628
30 093
17 037
19 034
20 750
21 876
16 913
26 638
29 419
29 831
- 25
+ 404
- 12
- 88
- 26
- 82
- 209
- 262
+1 524
-
-
-
- 79
- 24
-
-
3 112
4 147
5 182
3 595
2 484
1 213
1 234
1 524
-1 613
-3 743
-5 194
-3 683
-2 589
-1 319
-1 443
-1 785
4)
Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 SAatz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes.
5)
1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.)
6)
Rumpfrechnungsjahr 9 Monate. -
7)
Ohne die Zuschüsse an die Sozialversicherung, die durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen (Schuldurkunden) abgegolten wurden,
und zwar 1961: 1 074 Mio €.
193
Tabelle 1
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
den Haushaltsjahren1950
1950 bis
bis 2018
in deninHaushaltsjahren
2015- Gesamtüberblick
- Gesamtüberblick
1)
Gegenstand der Nachweisung
1964
Ist
1965
Ist
1966
Ist
1967
Ist
1968
Ist
1969
Ist
29 732 6)
32 821 6)
34 192 6)
38 164 6)
38 738
+6,2
+10,4
+4,1
+11,6
+1,5
+8,6
29 526
32 275
33 622
34 273
36 145
42 627
+5,3
+4,8
+2,1
-1,0
+2,8
+9,2
+ 70
+ 35
- 36
-3
+ 80
+ 36
I. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen 2)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
2. Einnahmen zusammen 3)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
3. Saldo der durchlaufenden Mittel
42 057
4. Finanzierungssaldo
4.1 Finanzierungsüberschuß (+)
4.2 Finanzierungsdefizit (-)
-
-
-
-
-
606
- 136
- 510
- 607
-3 894
-2 514
-
1 044 6)
730 6)
856 6)
4 534 6)
4 616 7)
4 347
745
672
744
1 138
1 673
4 346
- 298
- 58
- 111
-3 396
-2 944
-1
16
372
525
689
1
-
II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt
5.1 Einnahmen aus
- Krediten vom Kreditmarkt
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4)
5.2 Tilgung durch
- Kredite vom Kreditmarkt 5)
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4)
Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+)
5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag
5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger
Fehlbeträge
262
-
119
270
525
690
- 53
- 429
- 517
-3 815
-2 420
+ 689
6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
-
-
-
-
-
-
6.2 Kassenmäßiger Überschuß
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
7.1 Entnahmen aus Rücklagen
-
-
-
-
-
-
7.2 Zuführungen an Rücklagen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 83
- 81
- 90
- 78
- 94
- 83
Saldo 5
6. Überschüsse
Saldo 6
7. Rücklagenbewegung
Saldo 7
8. Münzeinnahmen
9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8)
9.1 Finanzierungsüberschuß (+)
-
-
-
-
-
+ 606
- 136
- 510
- 607
-3 894
-2 514
-
10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme)
33 711
35 370
37 150
41 407
45 239
50 005
11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme)
33 695
34 998
36 626
40 718
45 238
50 005
- 16
- 372
- 525
- 689
-1
-
9.2 Finanzierungsdefizit (-)
III. Haushaltsabschluß
12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+)
13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt)
14. Haushaltsreste
15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag
-
- 16
- 270
- 525
- 690
-
1 841
1 893
1 753
2 095
1 689
1 974
-1 858
-2 281
-2 547
-3 310
-2 381
-1 974
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
1)
Zurückliegende Jahre methodisch an die Veranschlagung ab 1971 bzw. ab 1978 und 1979 angeglichen (ab 1971 Nettostellung EAGFL, Bruttostellung der Umwälzkosten für
Verpflegungsvorräte der Münzeinnahmen und Prägekosten. Ab 1978 Bruttostellung der Gewährl. und ab 1979 der Darlehnsrückflüsse aus bilateraler finanzieller Zusammenarbeit.)
2)
Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen der Vorjahre, ohne Zuführungen an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische
Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
3)
Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Überschüssen ausVorjahren sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen.
Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
4)
Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 SAatz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes.
5)
1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.)
194
Tabelle 1
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
in Haushaltsjahren
den Haushaltsjahren 1950
1950 bis
- Gesamtüberblick
in den
bis2018
2015
- Gesamtüberblick
1970
Ist
1971
Ist
1972
Ist
1973
Ist
1974
Ist
1975
Ist
1976 12)
1977 12)
Ist
Ist
In Mio. €
44 984
50 348
56 797 8)
62 662
68 531
80 219
83 092
+7,0
13
+12,8
+10,3
+9,4
+12,7 11)
+3,6
+5,8
45 197
49 798
54 370
60 934 9)10)
63 181 2)
63 292
69 856
76 569
+6,0
11,2
+9,2
+12,1
+3,7
+0,2
+10,4
+9,6
- 32
- 158
- 15
+ 93
+ 64
+ 12
+ 16
-5
180
-
-
-
-
-
-
-
-
- 708
-2 442
-1 636
-5 285
-16 915
-13 220
-11 354
2 503
2 837
(3 575) 8)
(4 253)
(7 838)
(18 792)
(23 681)
(18 793
3 575
4 253
7 838
18 792
23 681
18 793
-
-
-
-
-
-
(1 543)
(2 884)
(2 993)
(3 492)
(10 498)
(7 691)
1 543
2 884
2 993
3 492
10 498
7 691
-
-
-
-
-
-
1 937
6)
2 100
- 566
- 737
-2 033
-1 369
-4 844
-15 300
-13 182
-11 101
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 566
- 737
-2 033
-1 369
-4 844
-15 300
-13 182
-11 101
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
133
-
-
312
1 204
-
-
900
511
-
-
-
-
-
-
+ 900
+ 378
-
-
- 312
-1 204
-
-
- 153
- 349
- 409
- 267
- 129
- 412
- 38
- 253
+ 180
-
-
-
-
-
-
-
-
- 708
-2 442
-1 636
-5 285
-16 915
-13 220
-11 354
48 178
52 604
57 673
65 003
69 757
81 847
85 087
88 674
48 178
52 604
57 673
65 003
69 757
81 847
85 087
88 674
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
1 984
2 101
1 976
2 082
2 071
2 140
2 198
2 695
-1 984
-2 101
-1 976
-2 082
-2 071
-2 140
-2 198
-2 695
Ohne die Zuschüsse an die Sozialversicherung, die durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen (Schuldurkunden) abgegolten wurden,
und zwar 1964: 256 Mio €; 1965 und 1966: je 383 Mio €; 1967: 741 Mio € . 7)
Einschließlich 372 Mio € Umschuldung gemäß § 19 (3) Haushaltsgesetz 1968.
8)
Ohne 511 Mio € Zuschüsse an die Sozialversicherung, die durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen (Schuldurkunden) abgegolten wurden.
9)
Ohne Bundesanteil an Stabilitätszuschlag und Investitionsteuer.
10)
87 918
Nach Abzug stllgelegter Steuereinnahmen von 312 Mio €, die haushaltstechnisch als Minuseinnahme behandelt wurden. -
11)
Gegenüber methodisch umgerechnetem Ist-Ergebnis 1974 wegen Neuregelung des Familienlastenausgleich ab 1975.
12)
Ohne Konjunktur- und Sonderprogramme von September und Dezember 1974 sowie vom August 1975.
195
Tabelle 1
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
den Haushaltsjahren1950
1950 bis
bis 2018
- Gesamtüberblick
in den in
Haushaltsjahren
2015
- Gesamtüberblick
1)
Gegenstand der Nachweisung
1978 6)
1979 6)
1980 6)
Ist
Ist
Ist
103 975
110 291
1981
Ist
1982
Ist
1983
Ist
I. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen 2)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
2. Einnahmen zusammen 3)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
3. Saldo der durchlaufenden Mittel
96 894
119 128
125 086
126 160
+10,2
+7,3
+6,1
+8,0
+5,0
+0,9
83 418
90 762
96 169
99 719
105 821
109 830
+8,9
+8,8
+6,0
+3,7
+6,1
+3,8
+ 22
- 107
+ 13
+ 11
+ 11
+ 11
-
-
-
-
-
-
-13 454
-13 321
-14 109
-19 398
-19 254
-16 319
(23 778)
( 27 887)
(30 475)
(43 845)
(40 703)
(39 042) 7)
23 778
27 887
30 475
43 845
40 703
39 042
-
-
-
-
-
-
(10 515)
(14 792)
(16 615)
(24 728)
(21 697)
(22 949)
10 515
14 792
16 615
24 728
21 697
22 949
-
-
-
-
-
-
-13 263
-13 095
-13 860
-19 117
-19 007
-16 093
-
-
-
-
-
-
4. Finanzierungssaldo
4.1 Finanzierungsüberschuß (+)
4.2 Finanzierungsdefizit (-)
II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt
5.1 Einnahmen aus
- Krediten vom Kreditmarkt
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4)
5.2 Tilgung durch
- Kredite vom Kreditmarkt 5)
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4)
Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+)
5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag
5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger
Fehlbeträge
-
-
-
-
-
-
-13 263
-13 095
-13 860
-19 117
-19 007
-16 093
6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
-
-
-
-
-
-
6.2 Kassenmäßiger Überschuß
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
7.1 Entnahmen aus Rücklagen
-
-
-
-
-
-
7.2 Zuführungen an Rücklagen
-
-
-
-
-
-
Saldo 5
6. Überschüsse
Saldo 6
7. Rücklagenbewegung
Saldo 7
-
-
-
-
-
-
- 191
- 227
- 249
- 281
- 247
- 226
-
-
-
-
-
-
-13 454
-13 321
-14 109
-19 398
-19 254
-16 319
10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme)
97 629
104 643
110 514
119 313
125 276
126 342
11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme)
97 629
104 643
110 514
119 313
125 276
126 342
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
8. Münzeinnahmen
9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8)
9.1 Finanzierungsüberschuß (+)
9.2 Finanzierungsdefizit (-)
III. Haushaltsabschluß
12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+)
13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt)
14. Haushaltsreste
15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag
3 148
3 053
2 867
2 773
1 990
1 996
-3 148
-3 053
-2 867
-2 773
-1 990
-1 996
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
1)
Zurückliegende Jahre methodisch an die Veranschlagung ab 1971 bzw. ab 1978 und 1979 angeglichen (ab 1971 Nettostellung EAGFL, Bruttostellung der Umwälzkosten für
Verpflegungsvorräte der Münzeinnahmen und Prägekosten. Ab 1978 Bruttostellung der Gewährl. und ab 1979 der Darlehnsrückflüsse aus bilateraler finanzieller Zusammenarbeit.)
2)
Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen der Vorjahre, ohne Zuführungen an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische
Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
3)
Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Überschüssen ausVorjahren sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen.
Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
4)
Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 SAatz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes.
196
Tabelle 1
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
in den Haushaltsjahren
1950bis
bis 2018
in den Haushaltsjahren
1950
2015- Gesamtüberblick
- Gesamtüberblick
1984
Ist
1985
Ist
1986
Ist
1987
Ist
1988
Ist
1990 8)
1989
Ist
1991
Ist
Ist
In Mio. €
128 734
131 459
133 716
137 562
140 796
148 162
194 381
+2,0
+2,1
+1,7
+2,9
+2,4
+5,2
.
.
114 086
119 819
121 812
123 287
122 394
137 896
169 799
178 220
+3,9
+5,0
+1,7
+1,2
-0,7
+12,7
.
.
+ 12
+ 13
+ 14
+ 15
+ 14
+ 15
+ 17
+1
-
-
-
-
-
-
-
-
-14 635
-11 627
-11 890
-14 259
-18 388
-10 247
-24 565
-27 201
(39 357)
(34 746)
(42 618)
(46 278)
(46 483)
(43 020)
(67 242)
(78 507)
37 357
34 746
42 618
46 278
46 483
40 442
65 727
77 861
-
-
-
-
-
2 577
1 515
647
(22 884)
(23 301)
(30 895)
(32 240)
(28 389)
(33 189)
(43 351)
(47 081)
22 884
23 301
30 895
32 240
28 389
30 612
41 835
46 434
-
-
-
-
-
2 577
1 515
647
-14 472
-11 446
-11 722
-14 038
-18 094
-9 830
-23 891
-26 601 9)
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-14 472
-11 446
-11 722
-14 038
-18 094
-9 830
-23 891
-26 601 9)
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 163
- 180
- 167
- 221
- 294
- 417
- 674
- 599
-
-
-
-
-
-
-
-
-14 635
-11 627
-11 890
-14 259
-18 388
-10 247
-24 565
-27 201
128 931
131 680
133 948
137 795
141 015
148 398
194 638
205 709
128 931
131 680
133 948
137 795
141 015
148 398
194 638
205 709
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
1 878
1 851
1 803
1 680
1 383
1 538
1 553
1 777
-1 878
-1 851
-1 803
-1 680
-1 383
-1 538
-1 553
-1 777
5)
1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.)
6)
Ohne Konjunktur- und Sonderprogramme von September und Dezember 1974 sowie vom August 1975.
7)
1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe
8)
Einschließlich übergeleiteter Haushalt der ehemaligen DDR für das 2. Halbjahr 1990: Ausgaben = 36 869 Mio €,
Einnahmen = 24 500 Mio €, Nettokreditaufnahme = - 7 628 Mio €. 9)
205 422
Nach Abzug der Übergangsfinanzierung von 4 824 Mio €.
197
Tabelle 1
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
den Haushaltsjahren1950
1950 bis
- Gesamtüberblick
in den in
Haushaltsjahren
bis2018
2015
- Gesamtüberblick
Gegenstand der Nachweisung
1992
Ist
1993
Ist
1994
Ist
1995
Ist
1996
Ist
1997
Ist
In Mio. €
I. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen 1)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
2. Einnahmen zusammen 2)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
3. Saldo der durchlaufenden Mittel
218 408
233 896
240 945
237 576
232 920
225 950
+6,3
+7,1
+3,0
-1,4
-2,0
-3,0
198 278
199 650
215 067
211 741
192 781
193 488
+11,3
+0,7
+7,7
-1,5
-9,0
+0,4
+ 11
+ 15
+ 12
+ 14
+ 20
+ 21
-
-
-
-
-
-
-20 119
-34 230
-25 865
-25 821
-40 117
-32 440
(69 973)
(69 731)
(71 153)
(86 149)
(96 961)
(129 150)
66 157
66 616
65 398
86 149
96 961
129 150
3 816
3 115
5 755
-
-
-
(50 227)
(35 906)
(45 551)
(60 523)
(56 939)
(96 578)
46 411
32 792
39 796
60 523
56 939
96 578
3 816
3 115
5 755
-
-
-
-19 746
-33 825
-25 602
-25 626
-40 022
-32 571
-
-
-
-
-
-
4. Finanzierungssaldo
4.1 Finanzierungsüberschuß (+)
4.2 Finanzierungsdefizit (-)
II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt
5.1 Einnahmen aus
- Krediten vom Kreditmarkt
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3)
5.2 Tilgung durch
- Kredite vom Kreditmarkt 4)
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3)
Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+)
5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag
5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger
Fehlbeträge
-
-
-
-
-
-
-19 746
-33 825
-25 602
-25 626
-40 022
-32 571
6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
-
-
-
-
-
-
6.2 Kassenmäßiger Überschuß
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
7.1 Entnahmen aus Rücklagen
-
-
-
-
-
-
7.2 Zuführungen an Rücklagen
-
-
-
-
-
-
Saldo 5
6. Überschüsse
Saldo 6
7. Rücklagenbewegung
Saldo 7
-
-
-
-
-
-
- 372
- 405
- 263
- 195
- 96
132
-
-
-
-
-
-
-20 119
-34 230
-25 865
-25 821
-40 117
-32 440
10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme)
218 702
234 162
241 212
237 768
233 100
226 124
11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme)
218 702
234 162
241 212
237 768
233 100
226 124
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
8. Münzeinnahmen
9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8)
9.1 Finanzierungsüberschuß (+)
9.2 Finanzierungsdefizit (-)
III. Haushaltsabschluß
12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+)
13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt)
14. Haushaltsreste
15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag
4 788
4 898
4 902
.
-
-
-4 788
-4 898
-4 902
.
-
-
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
1)
2)
Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Zuführung an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. -
Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen sowie ohne haushalltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
3)
Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. -
4)
1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.)
198
Tabelle 1
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
in den Haushaltsjahren
1950 bis
bis 2018
in den Haushaltsjahren
1950
2015- Gesamtüberblick
- Gesamtüberblick
1998
Ist
1999
Ist
2000
Ist
2001
Ist
2002
Ist
2003
Ist
2004
Ist
2005
Ist
in Mio. €
233 619
246 869
244 405
243 145
249 286
256 703
251 594
+3,4
+5,7
-1,0
-0,5
+2,5
+3,0
-2,0
259 849
+3,3
204 679
220 644
220 524
220 206
216 624
217 528
211 834
228 409
+5,8
+7,8
-0,1
-0,1
-1,6
+0,4
-2,6
+7,8
+ 19
+ 16
+ 17
+ 25
- 67
- 56
- 40
+ 38
-
-
-
-28 921
-26 210
-23 863
-22 914
-32 729
-39 230
-39 800
-31 402
(124 378)
(144 061)
(149 695)
(129 997)
(175 264)
(192 328)
(199 582)
(224 226)
124 378
144 061
149 695
129 997
175 264
192 328
199 582
224 226
-
-
-
-
-
-
-
-
(95 526)
(117 950)
(125 936)
(107 170)
(143 401)
(153 680)
(160 039)
(193 029)
95 526
117 950
125 936
107 170
143 401
153 680
160 039
193 029
-
-
-
-
-
-
-28 852
-26 110
-23 759
-22 826
-31 863
-38 648
-39 542
-31 197
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-28 852
-26 110
-23 759
-22 826
-31 863
-38 648
-39 542
-31 197
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- 69
- 100
- 104
- 88
- 866
- 582
- 258
- 205
-
-
-
-
-
-
-
-
-28 921
-26 210
-23 863
-22 914
-32 729
-39 230
-39 800
-31 402
233 774
247 009
244 539
243 282
249 611
257 085
252 015
260 202
233 774
247 009
244 539
243 282
249 611
257 085
252 015
260 202
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
199
Tabelle 1
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
den Haushaltsjahren1950
1950 bis
bis 2018
- Gesamtüberblick
in den in
Haushaltsjahren
2015
- Gesamtüberblick
Gegenstand der Nachweisung
2006
Ist
2007
Ist
2008
Ist
2009
Ist
2010
Ist
2011
Ist
in Mio. €
I. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen 1)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
2. Einnahmen zusammen 2)
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH
3. Saldo der durchlaufenden Mittel
261 046
270 500
282 308
292 253
303 658
296 228
+0,5
+3,6
+4,4
+3,5
+3,9
-2,4
232 806
255 718
270 476
257 742
259 293
278 520
+1,9
+9,8
+5,8
-4,7
+0,6
+7,4
+ 35
-
-
-
­
­
-28 205
-14 690
-11 792
-34 461
-44 323
-17 667
(238 898)
(222 051)
(229 580)
(264 014)
(289 016)
(277 327)
238 898
222 051
229 580
264 014
289 016
277 327
-
-
-
-
­
­
(211 005)
(216 159)
(218 045)
(229 864)
(239 200)
(259 983)
211 005
216 159
218 045
229 864
239 200
259 983
-
-
-
-27 893
-14 336
-11 535
-
-
-
4. Finanzierungssaldo
4.1 Finanzierungsüberschuß (+)
4.2 Finanzierungsdefizit (-)
II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt
5.1 Einnahmen aus
- Krediten vom Kreditmarkt
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3)
5.2 Tilgung durch
- Kredite vom Kreditmarkt 4)
- Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3)
Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+)
5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag
5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger
Fehlbeträge
­
­
-34 148
-44 011
-17 343
-
­
­
-
-
-
-
­
­
-27 893
-14 336
-11 535
-34 148
-44 011
-17 343
6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen
-
-
-
-
­
­
6.2 Kassenmäßiger Überschuß
-
-
-
-
­
­
-
-
-
-
­
­
7.1 Entnahmen aus Rücklagen
-
-
-
-
­
­
7.2 Zuführungen an Rücklagen
-
-
-
-
­
­
- 312
- 354
- 257
- 313
- 311
- 324
-
-
-
-
­
­
-28 205
-14 690
-11 792
-34 511
-44 323
-17 667
10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme)
261 046
270 500
282 308
292 253
303 658
296 555
11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme)
261 046
270 500
282 308
292 253
303 658
296 555
Saldo 5
6. Überschüsse
Saldo 6
7. Rücklagenbewegung
Saldo 7
8. Münzeinnahmen
­
-
9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8)
9.1 Finanzierungsüberschuß (+)
9.2 Finanzierungsdefizit (-)
III. Haushaltsabschluß
12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+)
13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt)
-
-
-
-
­
0
-
-
-
-
­
­
14. Haushaltsreste
-
-
-
-
­
­
15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag
-
-
-
-
­
­
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
1)
2)
Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Zuführung an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. -
Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen sowie ohne haushalltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland.
3)
Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. -
4)
1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.)
200
Tabelle 1
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung
in den Haushaltsjahren
1950bis
bis 2015
2018 - Gesamtüberblick
in den Haushaltsjahren
1950
- Gesamtüberblick
2012
Ist
2013
Ist
2014
Soll
2015
Regentw
2016
2017
Finanzplanung
in Mio. €
306 775
307 843
2018
in Mrd. €
296 500
299 500
310,6
319,9
329,3
+3,6
+0,3
-3,7
-2,7
+3,7
+3,0
+2,9
283 956
285 452
289 782
299 240
310,3
319,6
329,0
+2,0
+0,5
+1,5
+4,8
+3,7
+3,0
+2,9
­
­
­
­
­
­
­
-22 773
-22 348
-6 718
- 260
-0,3
-0,3
-0,3
(245 164)
(243 248)
(206 122)
(189 385)
( 207,6)
( 187,1)
( 197,2)
245 164
243 248
206 122
189 385
207,6
187,1
197,2
­
­
­
­
­
­
­
(232 584)
(224 246)
(200 322)
(188 494)
( 203,9)
( 187,6)
( 197,7)
232 584
224 246
200 322
188 494
203,9
187,6
197,7
­
­
­
­
­
­
­
-22 480
-22 072
-6 500
0
0,0
0,0
0,0
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
-22 480
-22 072
-6 500
0
0,0
0,0
0,0
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
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­
­
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­
­
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­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
- 293
- 276
- 218
- 260
-0,3
-0,3
-0,3
­
­
­
­
­
­
­
-22 773
-22 348
-6 718
- 260
-0,3
-0,3
-0,3
307 116
308 201
296 500
299 500
310,6
319,9
329,3
307 116
308 201
296 500
299 500
310,6
319,9
329,3
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
201
Tabelle 2
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Tabelle 2
Ausgabeart
1952
IST
1957
IST
1962
IST
1963
IST
1964
IST
1965
IST
1966
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
10.434
16.154
25.495
27.999
29.732
32.821
34.192
ALLGEMEINE DIENSTE
4.598
4.624
9.577
11.152
10.882
11.149
11.659
471
497
672
810
820
878
890
31
136
589
615
677
881
1.098
4.038
3.883
8.128
9.497
9.164
9.170
9.445
43
82
154
193
182
178
182
0
0
0
0
0
0
0
35
1
142
39
473
141
541
154
661
169
727
182
941
271
19
62
266
317
407
452
563
Politische Führung und zentrale Verwaltung
Auswärtige Angelegenheiten
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
3.577
6.348
8.055
8.188
9.241
10.747
11.250
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
994
2.563
3.399
3.791
3.977
4.307
4.810
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
308
343
719
555
1.053
1.706
1.877
1.659
3.004
3.567
3.424
3.667
4.022
3.773
596
191
35
45
47
39
46
11
32
46
42
49
45
44
0
117
144
171
276
433
482
17
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
Jugendhilfe nach SGB VIII
Förderung der Vermögensbildung
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
17
41
53
50
47
52
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
5
6
18
21
24
21
25
0
1
0
0
0
0
0
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
-
-
-
-
-
-
-
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
254
707
900
829
774
798
701
Wohnungswesen
232
690
881
797
731
749
665
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
392
1.123
1.477
1.557
1.634
1.798
1.622
20
467
712
748
842
969
819
341
612
715
779
740
781
758
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
82
250
410
487
604
628
594
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
26
86
233
234
401
403
337
1
3
50
112
74
95
121
40
66
68
81
79
76
75
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
257
713
1.515
1.794
2.018
2.116
2.176
Straßen
110
432
1.126
1.345
1.533
1.609
1.679
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
109
168
206
234
247
249
222
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0
42
57
56
66
75
78
Luftfahrt
6
15
42
49
58
67
73
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
45
603
699
744
877
1.592
1.571
Verkehrsunternehmen
32
553
626
658
797
1.474
1.453
9
47
56
47
53
56
76
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
2.550
4.102
6.482
4.749
6.969
5.768
6.584
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
435
353
527
686
750
852
1.054
Schulden
154
766
860
993
1.408
1.361
1.623
0
0
0
0
0
0
-6
Verbesserung der Agrarstruktur
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
Regionale Förderungsmaßnahmen
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Globalposten
202
Tabelle 2
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € - in Mio. € Ausgabeart
1967
IST
1968
IST
1969
IST
1970
IST
1971
IST
Tabelle 2
1972
IST
1973
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
38.164
38.738
42.057
44.985
50.348
56.798
62.663
ALLGEMEINE DIENSTE
12.673
11.416
13.352
13.417
15.670
17.081
19.418
Politische Führung und zentrale Verwaltung
Auswärtige Angelegenheiten
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
958
998
1.107
1.215
1.410
1.592
1.691
1.192
1.442
1.941
1.683
2.640
2.378
3.244
10.284
8.731
10.038
10.211
11.253
12.697
13.975
192
192
200
233
282
325
407
0
0
0
0
0
0
0
1.164
357
1.243
410
1.409
431
1.763
576
2.499
759
3.232
929
3.469
881
694
718
850
980
1.329
1.580
1.766
16.446
11.753
12.554
12.690
13.668
15.075
15.973
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
4.907
5.694
5.849
6.062
6.595
7.201
7.612
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
1.724
1.687
1.686
1.774
2.033
2.144
2.067
4.202
4.130
4.011
4.480
4.860
5.056
5.379
105
163
80
95
94
136
123
47
44
46
51
55
56
65
531
632
806
1.012
1.236
1.167
981
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
Jugendhilfe nach SGB VIII
Förderung der Vermögensbildung
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
72
63
60
101
251
590
650
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
34
31
32
72
216
310
83
0
1
2
2
4
14
28
-
-
-
-
-
-
-
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
732
687
488
505
592
793
879
Wohnungswesen
687
645
446
455
521
717
768
1.461
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
1.893
2.719
2.947
3.324
1.896
1.645
Verbesserung der Agrarstruktur
915
841
848
871
862
615
700
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
933
1.837
2.069
2.425
1.003
980
718
1.873
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
710
806
835
959
1.055
1.329
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
313
282
213
365
451
389
433
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
266
295
295
273
272
361
577
82
121
156
196
233
278
498
Regionale Förderungsmaßnahmen
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
2.941
2.897
3.550
3.887
4.480
5.075
5.179
Straßen
2.255
2.133
2.556
2.767
3.059
3.349
3.424
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
268
281
342
377
448
482
512
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
212
246
274
285
318
565
656
84
88
122
124
147
192
190
Luftfahrt
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
2.034
1.914
2.007
2.122
2.741
4.059
5.293
Verkehrsunternehmen
1.901
1.700
1.842
1.967
2.531
3.812
4.708
78
58
68
85
94
92
94
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
7.436
10.941
12.667
8.432
8.343
7.896
10.334
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
1.101
1.258
1.286
1.408
1.722
2.292
2.572
Schulden
2.339
2.834
1.552
1.406
1.482
1.633
1.901
0
0
0
0
0
0
0
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Globalposten
203
Tabelle 2
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € Ausgabeart
1974
IST
1975
IST
1976
IST
1977
IST
Tabelle 2
1978
IST
1979
IST
1980
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
68.531
80.219
83.092
87.917
96.894
103.976
110.291
ALLGEMEINE DIENSTE
21.363
21.662
22.357
22.850
24.959
26.780
28.310
Politische Führung und zentrale Verwaltung
1.943
1.998
2.223
2.250
2.426
2.641
2.783
Auswärtige Angelegenheiten
3.147
2.601
2.411
2.365
2.950
3.547
3.723
15.686
16.415
17.027
17.490
18.740
19.703
20.900
475
524
557
594
686
723
730
0
0
0
0
0
0
0
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
3.836
909
4.336
825
4.319
799
4.410
710
4.991
739
5.665
641
6.111
667
2.040
2.319
2.388
2.519
2.841
3.473
3.699
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
19.459
29.171
30.214
31.759
34.327
35.519
38.451
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
9.641
13.402
13.926
13.599
16.269
16.507
18.246
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
2.139
7.215
7.109
7.645
8.366
9.662
10.102
5.908
6.316
6.621
6.936
7.045
7.183
7.738
174
231
316
486
602
628
783
78
91
100
117
131
152
191
1.317
1.645
1.855
2.706
1.700
1.183
1.154
670
624
692
674
749
811
916
29
34
36
36
38
38
37
44
46
49
59
148
241
271
-
-
-
-
-
-
-
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
Jugendhilfe nach SGB VIII
Förderung der Vermögensbildung
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
866
875
1.046
1.043
899
1.142
1.172
Wohnungswesen
721
675
856
847
644
818
851
1.097
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
1.113
1.151
980
983
1.059
1.106
Verbesserung der Agrarstruktur
671
699
588
622
627
641
577
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
384
403
336
305
367
380
422
3.312
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
1.849
1.882
1.550
1.844
2.684
2.728
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
575
900
641
775
776
718
875
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
685
550
486
527
1.139
1.258
1.501
Regionale Förderungsmaßnahmen
363
292
284
269
308
336
332
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
5.625
5.861
5.873
6.081
6.636
7.417
7.160
Straßen
3.559
3.475
3.536
3.530
3.883
4.250
4.021
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
590
686
677
737
897
824
837
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
803
978
862
950
1.005
1.180
1.094
Luftfahrt
227
232
204
218
208
250
295
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
4.907
4.736
4.917
5.702
6.967
7.628
6.544
Verkehrsunternehmen
4.710
4.513
4.718
5.502
6.605
7.087
6.269
121
118
117
117
126
140
118
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
10.069
11.549
13.139
13.328
14.357
15.847
17.441
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
2.661
2.935
3.220
3.533
3.905
4.238
4.618
Schulden
2.368
2.892
3.752
4.600
5.111
6.026
7.419
0
0
0
0
0
0
0
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Globalposten
204
Tabelle 2
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Tabelle 2
Ausgabeart
1981
IST
1982
IST
1983
IST
1984
IST
1985
IST
1986
IST
1987
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
119.128
125.086
126.160
128.734
131.459
133.715
137.561
ALLGEMEINE DIENSTE
30.324
31.582
33.195
34.195
35.618
35.529
36.564
Politische Führung und zentrale Verwaltung
2.875
2.990
3.250
3.246
3.341
3.540
3.964
Auswärtige Angelegenheiten
3.921
4.109
4.187
4.626
5.267
4.321
4.348
22.579
23.529
24.782
25.333
25.991
26.614
27.100
787
790
808
824
845
874
950
0
0
0
0
0
0
0
6.312
674
6.904
741
6.780
907
6.548
903
6.750
826
6.868
892
6.860
843
3.906
4.429
4.244
4.330
4.535
4.608
4.617
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
43.116
44.339
41.734
41.831
42.487
43.857
45.149
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
20.277
21.477
18.762
18.840
19.798
20.297
21.329
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
11.248
10.011
9.122
8.692
8.545
9.425
10.011
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
Jugendhilfe nach SGB VIII
Förderung der Vermögensbildung
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
7.958
8.002
7.891
7.816
7.541
7.439
7.335
1.991
3.037
3.974
4.898
5.060
5.138
5.137
192
211
200
198
205
218
220
1.223
1.362
1.467
981
972
884
712
814
956
1.031
792
380
562
385
36
37
37
41
40
40
46
207
179
176
179
247
446
236
-
-
-
-
-
-
-
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1.455
1.334
1.262
1.438
1.431
1.514
1.501
Wohnungswesen
1.120
1.066
1.036
1.203
1.207
1.242
1.139
1.234
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
834
850
800
905
1.002
1.115
Verbesserung der Agrarstruktur
447
428
437
435
477
506
575
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
291
335
280
378
436
512
555
3.033
2.862
2.838
3.871
3.477
3.332
4.029
600
536
511
467
482
452
384
1.572
1.290
953
1.594
1.096
1.106
1.596
255
212
205
205
304
325
405
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
Regionale Förderungsmaßnahmen
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
7.031
6.788
6.516
6.510
6.631
6.701
6.904
Straßen
3.795
3.675
3.675
3.635
3.744
3.780
3.891
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
Luftfahrt
841
769
834
900
912
929
940
1.113
1.087
909
809
910
845
908
270
283
275
341
278
297
313
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
6.405
7.186
7.287
7.311
7.391
7.037
7.003
Verkehrsunternehmen
6.118
6.683
6.749
6.609
6.839
6.741
6.755
130
146
246
245
239
135
126
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
19.987
22.475
24.900
25.530
26.513
27.433
28.166
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
4.919
5.157
5.319
5.518
5.706
5.860
6.060
Schulden
9.492
11.649
13.943
14.537
15.283
15.898
16.303
0
0
0
0
0
0
0
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Globalposten
205
Tabelle 2
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € - in Mio. € -
Tabelle 2
Ausgabeart
1988
IST
1989
IST
1990
IST
1991
IST
1992
IST
1993
IST
1994
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
140.796
148.162
194.381
205.422
218.408
233.896
240.945
ALLGEMEINE DIENSTE
36.925
38.145
39.944
48.731
43.894
42.806
40.511
Politische Führung und zentrale Verwaltung
4.049
4.345
4.937
5.691
5.973
6.255
6.273
Auswärtige Angelegenheiten
4.528
4.792
5.594
13.215
8.257
8.540
7.583
27.177
27.848
28.218
28.379
27.974
26.148
24.737
967
960
974
1.166
1.357
1.526
1.633
0
0
0
0
0
0
0
6.732
845
6.919
952
7.436
1.018
10.028
1.496
10.552
1.651
10.471
1.698
9.783
1.661
4.674
4.680
4.928
5.773
6.198
6.352
6.219
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
46.517
49.856
52.881
70.104
75.566
87.885
87.268
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
23.228
25.180
27.399
36.007
38.946
49.104
46.689
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
10.103
10.560
11.224
16.048
17.329
16.874
16.182
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
7.313
7.548
7.672
8.133
8.464
8.658
8.765
4.645
4.563
4.471
8.794
9.641
11.959
14.312
Jugendhilfe nach SGB VIII
242
322
424
998
522
597
631
Förderung der Vermögensbildung
433
429
275
282
295
298
251
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
404
457
580
907
997
735
725
54
49
57
119
131
111
106
237
293
397
636
693
458
451
-
-
-
-
-
-
-
1.414
1.356
1.510
2.249
2.379
1.766
2.738
981
909
1.131
1.487
1.814
1.277
2.258
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
Wohnungswesen
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
1.661
2.155
1.920
3.794
3.639
2.839
2.396
Verbesserung der Agrarstruktur
586
663
698
1.195
1.278
1.278
1.117
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
958
1.400
1.126
2.473
2.235
1.388
1.129
4.355
6.343
6.690
11.163
8.517
10.773
10.108
373
376
365
376
568
521
574
1.892
2.506
2.239
2.704
2.445
2.047
1.661
390
1.624
1.819
5.934
2.868
3.386
2.701
11.198
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
Regionale Förderungsmaßnahmen
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
6.827
6.848
7.532
9.141
11.890
11.072
Straßen
3.785
3.820
4.030
5.694
7.580
7.905
8.041
902
863
897
1.069
1.080
1.209
1.185
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
972
912
967
1.177
1.736
583
571
Luftfahrt
325
377
424
447
555
287
343
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
7.147
7.104
7.099
11.730
16.676
14.924
18.406
Verkehrsunternehmen
6.850
6.831
6.890
9.973
11.307
11.686
9.194
120
133
129
1.011
4.635
2.793
8.751
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
29.034
29.214
69.045
37.862
44.592
50.892
58.079
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
6.206
6.365
7.980
10.532
14.379
19.320
22.571
16.954
16.853
17.990
20.633
22.773
23.812
27.469
0
0
36.869
0
0
0
0
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Schulden
Globalposten
206
Tabelle 2
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Tabelle 2
Ausgabeart
1995
IST
1996
IST
1997
IST
1998
IST
1999
IST
2000
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
237.576
232.919
225.950
233.619
246.869
244.405
ALLGEMEINE DIENSTE
39.449
39.158
38.569
39.245
40.175
39.486
Politische Führung und zentrale Verwaltung
6.237
6.658
6.800
7.263
7.660
7.231
Auswärtige Angelegenheiten
6.764
6.139
5.899
5.705
5.597
6.591
24.395
24.226
23.705
24.016
24.599
23.251
1.753
1.822
1.848
1.924
1.963
2.075
0
0
0
0
0
0
9.879
1.771
9.872
1.757
9.455
1.748
9.559
1.758
9.930
1.897
9.888
1.936
6.192
6.278
5.977
6.108
6.146
6.359
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
90.171
84.896
84.603
91.868
100.301
100.761
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
47.003
52.911
53.732
60.023
68.978
70.420
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
17.000
6.419
6.378
6.783
6.633
6.226
8.412
7.580
6.675
6.260
5.856
7.908
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
16.560
17.159
16.977
17.935
17.833
14.645
Jugendhilfe nach SGB VIII
700
695
673
663
625
488
Förderung der Vermögensbildung
200
156
244
324
423
451
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
819
1.118
672
683
635
609
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
107
113
109
113
122
122
506
448
435
430
387
370
-
-
-
-
-
-
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
3.016
2.728
2.749
2.713
2.506
2.297
Wohnungswesen
2.436
2.129
2.154
2.169
2.075
1.917
1.633
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
2.130
1.920
1.687
1.602
1.621
Verbesserung der Agrarstruktur
1.100
1.273
995
881
864
852
916
529
572
594
622
651
12.273
14.574
14.708
13.413
12.575
12.798
484
185
162
166
178
217
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
1.466
5.552
4.923
4.766
4.632
4.316
Regionale Förderungsmaßnahmen
5.779
5.977
5.929
5.699
5.664
5.352
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
11.028
10.906
9.495
9.698
9.612
9.404
Straßen
8.024
7.763
6.532
6.637
6.558
6.434
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
1.351
1.227
1.242
1.190
1.372
1.384
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
515
567
391
328
294
289
Luftfahrt
149
155
139
139
138
142
30.059
28.440
23.236
24.173
16.230
16.042
9.958
4.848
3.803
3.565
8.439
8.261
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
19.185
23.188
19.045
19.999
7.221
6.965
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
38.945
39.488
40.950
40.821
53.423
51.620
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
4.859
4.859
4.859
3.305
3.305
3.305
25.721
26.080
27.482
28.791
41.126
39.198
0
0
-1
0
0
0
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
Verkehrsunternehmen
Schulden
Globalposten
207
Tabelle 2
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € - in Mio. € -
Tabelle 2
Ausgabeart
2001
IST
2002
IST
2003
IST
2004
IST
2005
IST
2006
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
243.145
249.286
256.703
251.594
259.849
261.046
ALLGEMEINE DIENSTE
47.756
48.302
48.003
47.135
47.505
47.732
Politische Führung und zentrale Verwaltung
8.558
8.400
8.089
7.754
7.866
7.620
Auswärtige Angelegenheiten
5.652
5.579
5.491
5.576
5.893
5.987
27.795
Verteidigung
27.958
28.391
28.384
27.715
27.768
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
2.267
2.500
2.588
2.617
2.757
2.854
Finanzverwaltung
3.001
3.112
3.144
3.162
2.899
3.151
10.633
2.081
10.956
2.129
10.936
2.135
10.995
1.829
11.444
1.845
12.047
1.894
6.696
6.767
6.680
6.631
6.666
7.004
102.034
111.855
118.299
120.555
133.048
134.509
75.896
83.926
88.350
87.268
85.695
85.660
6.211
6.433
6.396
6.739
4.497
4.345
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
5.249
4.888
4.585
4.304
3.984
3.619
13.462
15.408
17.478
20.836
37.523
39.475
Jugendhilfe nach SGB VIII
116
112
109
120
130
126
Förderung der Vermögensbildung
486
482
612
568
493
500
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
1.003
985
1.048
909
912
897
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
179
228
192
118
128
124
-
-
-
-
-
-
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
208
213
184
216
196
219
207
219
209
249
198
242
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
2.200
2.237
1.826
1.812
1.788
1.488
Wohnungswesen
1.786
1.631
1.347
1.279
1.262
1.002
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
1.371
1.180
1.097
974
987
908
Verbesserung der Agrarstruktur
805
838
736
680
665
614
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
415
166
163
112
130
113
10.973
6.700
9.602
5.571
5.458
4.745
285
259
244
310
332
418
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
4.016
3.284
2.869
2.380
1.905
1.817
Regionale Förderungsmaßnahmen
4.790
1.587
4.880
1.390
1.226
1.123
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
9.775
10.021
10.096
10.123
11.119
11.012
Straßen
6.937
6.992
7.030
7.290
7.565
7.524
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
1.295
1.369
1.378
1.357
1.396
1.402
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
258
359
376
368
301
360
Luftfahrt
140
142
146
152
168
171
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
13.869
16.932
16.205
14.311
9.465
9.295
Verkehrsunternehmen
8.891
9.805
9.617
8.035
3.581
3.596
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
4.400
6.448
6.103
5.825
5.511
5.386
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
43.666
40.444
39.973
39.629
38.475
38.708
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
3.308
2.468
2.269
2.264
39
38
37.662
37.093
36.895
36.299
37.396
37.506
0
0
0
0
0
0
Schulden
Globalposten
208
Tabelle 2
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € - in Mio. € -
Tabelle 2
Ausgabeart
2007
IST
2008
IST
2009
IST
2010
IST
2011
IST
2012
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
270.450
282.308
292.253
303.658
296.228
306.775
ALLGEMEINE DIENSTE
49.353
50.394
53.357
54.227
54.407
66.542
Politische Führung und zentrale Verwaltung
7.930
6.103
6.356
6.240
6.369
5.921
Auswärtige Angelegenheiten
6.506
7.411
8.216
8.695
8.562
19.251
33.247
Verteidigung
28.540
29.999
31.320
31.707
31.710
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
2.952
3.216
3.417
3.486
3.628
3.791
Finanzverwaltung
3.093
3.307
3.662
3.727
3.754
3.925
12.837
2.129
13.437
2.413
14.960
2.602
14.896
2.689
16.086
3.195
17.668
3.978
7.146
7.709
8.701
8.940
9.361
9.844
139.751
140.439
147.716
163.431
155.255
153.929
91.540
94.447
100.212
110.596
110.526
108.688
5.130
6.129
6.511
6.873
6.924
8.129
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
3.294
3.101
2.945
2.722
2.544
2.394
36.302
35.301
36.487
41.540
33.531
32.268
Jugendhilfe nach SGB VIII
148
191
190
192
293
317
Förderung der Vermögensbildung
453
458
440
515
435
386
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
853
1.058
1.251
1.255
1.335
1.398
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
110
127
130
135
132
130
0
0
0
0
0
0
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
188
229
311
268
344
310
400
332
392
367
397
407
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1.743
1.607
1.808
2.114
2.033
2.089
Wohnungswesen
1.225
1.062
1.142
1.356
1.366
1.391
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
914
1.050
987
1.198
1.111
909
Verbesserung der Agrarstruktur
612
692
633
645
565
560
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
120
116
122
334
330
118
4.691
4.727
4.598
4.480
4.545
4.179
402
531
855
768
690
794
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
2.016
2.043
1.631
1.591
1.586
1.384
Regionale Förderungsmaßnahmen
1.023
945
966
811
937
817
12.110
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
10.802
11.231
12.426
11.735
11.645
Straßen
7.215
7.380
8.261
7.677
7.450
7.443
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
1.492
1.666
1.970
1.853
1.725
1.745
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
298
355
273
335
348
315
Luftfahrt
175
182
184
181
173
180
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
9.904
16.991
15.740
16.073
15.986
16.385
Verkehrsunternehmen
4.357
10.109
10.109
10.586
10.448
10.948
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
5.271
4.340
5.348
5.223
5.020
5.184
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
39.902
41.684
39.704
34.550
34.152
31.906
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
89
362
415
228
129
168
38.748
40.185
38.108
33.113
32.805
30.491
0
0
-0
0
0
0
Schulden
Globalposten
209
Tabelle 2
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Tabelle 2
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € 2013
IST
2014
Soll
2015
Reg.E.
2016
Ausgabeart
AUSGABEN ZUSAMMEN
307.843
296.500
299.500
310.600
319.900
329.300
ALLGEMEINE DIENSTE
72.647
69.602
64.704
65.893
66.207
65.722
Politische Führung und zentrale Verwaltung
13.205
13.949
14.356
14.625
14.803
14.335
Auswärtige Angelegenheiten
18.374
14.451
9.765
10.157
9.972
9.765
Verteidigung
32.269
32.366
31.798
32.261
32.556
32.729
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
4.476
4.355
4.247
4.301
4.315
4.317
Finanzverwaltung
3.865
4.004
4.084
4.100
4.112
4.127
18.684
4.854
19.304
4.947
20.500
4.966
21.436
5.372
23.054
5.838
22.948
5.609
10.150
10.598
11.034
11.467
12.261
12.388
145.706
147.876
152.444
158.244
163.988
171.646
98.701
99.691
102.653
107.750
112.601
115.236
6.548
7.343
7.984
8.136
8.326
8.471
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, ARBEITSMARKTPOLITIK
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä.
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
2017
2018
Finanzplanung
2.340
2.300
2.141
2.049
1.965
1.889
32.680
31.400
32.100
32.108
32.492
32.154
394
354
354
359
359
359
1.633
132
2.008
135
1.967
135
2.005
138
2.015
135
2.021
135
Umwelt- und Naturschutz
425
671
630
657
657
655
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
522
605
597
589
583
586
2.304
1.660
2.192
1.680
2.030
1.486
1.816
1.199
1.794
1.116
1.753
1.039
Arbeitsmarktpolitik
Jugendhilfe nach SGB VIII
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
Sport und Erholung
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
904
960
970
1.011
1.001
965
Landwirtschaft und Ernährung
878
932
942
983
974
937
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz
3.900
21
4.180
25
4.414
25
4.598
25
4.235
25
4.124
25
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
1.492
1.621
1.505
1.707
1.468
1.434
796
603
614
612
609
609
Regionale Förderungsmaßnahmen
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
16.406
16.421
16.746
17.216
17.781
17.476
Straßen
7.399
7.435
7.673
8.022
8.518
7.715
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
1.684
1.785
1.918
1.922
1.962
1.917
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
4.597
4.553
4.870
4.991
5.014
5.564
275
355
224
227
229
233
FINANZWIRTSCHAFT
46.017
33.957
35.725
38.379
39.825
42.646
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
13.479
5.675
5.623
5.572
5.551
5.507
38
693
819
887
615
874
31.307
27.621
26.980
29.988
31.728
34.352
0
-847
1.337
1.003
1.000
972
Luftfahrt
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
Schulden
Globalposten
210
Tabelle 3
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
­ Anteile in % ­
Tabelle 3
1952
1957
1962
1963
1964
1965
1966
1967
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
44,07
28,63
37,56
39,83
36,60
33,97
34,10
33,21
Politische Führung und zentrale Verwaltung
4,51
3,08
2,64
2,89
2,76
2,68
2,60
2,51
Auswärtige Angelegenheiten
0,30
0,84
2,31
2,20
2,28
2,68
3,21
3,12
38,70
24,04
31,88
33,92
30,82
27,94
27,62
26,95
0,41
0,51
0,60
0,69
0,61
0,54
0,53
0,50
.
.
.
.
.
.
.
.
0,34
0,88
1,85
1,93
2,22
2,21
2,75
3,05
0,01
0,24
0,55
0,55
0,57
0,56
0,79
0,94
0,19
0,39
1,04
1,13
1,37
1,38
1,65
1,82
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
34,28
39,30
31,59
29,24
31,08
32,74
32,90
30,79
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
9,53
15,87
13,33
13,54
13,38
13,12
14,07
12,86
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
2,95
2,13
2,82
1,98
3,54
5,20
5,49
4,52
15,90
18,60
13,99
12,23
12,33
12,26
11,03
11,01
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
5,71
1,18
0,14
0,16
0,16
0,12
0,13
0,28
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,10
0,20
0,18
0,15
0,16
0,14
0,13
0,12
Förderung der Vermögensbildung
0,00
0,72
0,57
0,61
0,93
1,32
1,41
1,39
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,17
0,11
0,16
0,19
0,17
0,14
0,15
0,19
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
0,05
0,04
0,07
0,08
0,08
0,06
0,07
0,09
0,00
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umwelt- und Naturschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
2,43
4,38
3,53
2,96
2,60
2,43
2,05
1,92
Wohnungswesen
2,22
4,27
3,46
2,85
2,46
2,28
1,94
1,80
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
3,76
6,95
5,79
5,56
5,50
5,48
4,74
4,96
Verbesserung der Agrarstruktur
0,19
2,89
2,79
2,67
2,83
2,95
2,40
2,40
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
3,27
3,79
2,80
2,78
2,49
2,38
2,22
2,45
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
0,79
1,55
1,61
1,74
2,03
1,91
1,74
1,86
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,25
0,53
0,91
0,84
1,35
1,23
0,98
0,82
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
0,00
0,02
0,20
0,40
0,25
0,29
0,35
0,70
Regionale Förderungsmaßnahmen
0,39
0,41
0,27
0,29
0,26
0,23
0,22
0,21
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
2,47
4,41
5,94
6,41
6,79
6,45
6,36
7,71
Straßen
1,05
2,67
4,42
4,80
5,16
4,90
4,91
5,91
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
1,05
1,04
0,81
0,84
0,83
0,76
0,65
0,70
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0,00
0,26
0,22
0,20
0,22
0,23
0,23
0,56
Luftfahrt
0,05
0,09
0,16
0,18
0,19
0,20
0,21
0,22
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
0,43
3,73
2,74
2,66
2,95
4,85
4,59
5,33
Verkehrsunternehmen
0,30
3,42
2,46
2,35
2,68
4,49
4,25
4,98
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
0,08
0,29
0,22
0,17
0,18
0,17
0,22
0,20
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
24,44
25,40
25,42
16,96
23,44
17,58
19,25
19,48
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
4,17
2,18
2,07
2,45
2,52
2,60
3,08
2,88
Schulden
1,47
4,74
3,37
3,55
4,74
4,15
4,75
6,13
Globalposten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-0,02
0,00
211
Tabelle 3
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
­ Anteile in % ­
Tabelle 3
1968
1969
1970
1971
1972
1973
1974
1975
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
29,47
31,75
29,83
31,12
30,07
30,99
31,17
27,00
Politische Führung und zentrale Verwaltung
2,58
2,63
2,70
2,80
2,80
2,70
2,83
2,49
Auswärtige Angelegenheiten
3,72
4,62
3,74
5,24
4,19
5,18
4,59
3,24
22,54
23,87
22,70
22,35
22,35
22,30
22,89
20,46
0,50
0,48
0,52
0,56
0,57
0,65
0,69
0,65
.
.
.
.
.
.
.
.
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
3,21
3,35
3,92
4,96
5,69
5,54
5,60
5,41
1,06
1,02
1,28
1,51
1,64
1,41
1,33
1,03
1,85
2,02
2,18
2,64
2,78
2,82
2,98
2,89
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
32,41
30,17
30,38
29,94
28,12
26,25
28,39
36,36
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
14,70
13,91
13,48
13,10
12,68
12,15
14,07
16,71
4,35
4,01
3,94
4,04
3,78
3,30
3,12
8,99
7,87
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
10,66
9,54
9,96
9,65
8,90
8,58
8,62
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
0,42
0,19
0,21
0,19
0,24
0,20
0,25
0,29
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,11
0,11
0,11
0,11
0,10
0,10
0,11
0,11
Förderung der Vermögensbildung
1,63
1,92
2,25
2,45
2,05
1,57
1,92
2,05
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,16
0,14
0,22
0,50
1,04
1,04
0,98
0,78
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
0,08
0,08
0,16
0,43
0,55
0,13
0,04
0,04
0,06
0,00
0,00
0,01
0,01
0,02
0,04
0,06
Umwelt- und Naturschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1,77
1,16
1,12
1,18
1,40
1,40
1,26
1,09
Wohnungswesen
1,67
1,06
1,01
1,04
1,26
1,22
1,05
0,84
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
7,02
7,01
7,39
3,77
2,90
2,33
1,62
1,43
Verbesserung der Agrarstruktur
2,17
2,02
1,94
1,71
1,08
1,12
0,98
0,87
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
4,74
4,92
5,39
1,99
1,73
1,15
0,56
0,50
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
2,08
1,98
2,13
2,10
2,34
2,99
2,70
2,35
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,73
0,51
0,81
0,90
0,68
0,69
0,84
1,12
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
0,76
0,70
0,61
0,54
0,64
0,92
1,00
0,69
Regionale Förderungsmaßnahmen
0,31
0,37
0,44
0,46
0,49
0,79
0,53
0,36
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
7,48
8,44
8,64
8,90
8,93
8,27
8,21
7,31
Straßen
5,51
6,08
6,15
6,08
5,90
5,46
5,19
4,33
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,72
0,81
0,84
0,89
0,85
0,82
0,86
0,86
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0,64
0,65
0,63
0,63
0,99
1,05
1,17
1,22
Luftfahrt
0,23
0,29
0,28
0,29
0,34
0,30
0,33
0,29
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
4,94
4,77
4,72
5,44
7,15
8,45
7,16
5,90
Verkehrsunternehmen
4,39
4,38
4,37
5,03
6,71
7,51
6,87
5,63
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
0,15
0,16
0,19
0,19
0,16
0,15
0,18
0,15
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
28,24
30,12
18,74
16,57
13,90
16,49
14,69
14,40
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
3,25
3,06
3,13
3,42
4,03
4,10
3,88
3,66
Schulden
7,32
3,69
3,13
2,94
2,88
3,03
3,45
3,61
Globalposten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
212
Tabelle 3
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
­ Anteile in % ­
Tabelle 3
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
26,91
25,99
25,76
25,76
25,67
25,45
25,25
26,31
Politische Führung und zentrale Verwaltung
2,68
2,56
2,50
2,54
2,52
2,41
2,39
2,58
Auswärtige Angelegenheiten
2,90
2,69
3,04
3,41
3,38
3,29
3,28
3,32
20,49
19,89
19,34
18,95
18,95
18,95
18,81
19,64
0,67
0,68
0,71
0,70
0,66
0,66
0,63
0,64
.
.
.
.
.
.
.
.
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
5,20
5,02
5,15
5,45
5,54
5,30
5,52
5,37
0,96
0,81
0,76
0,62
0,60
0,57
0,59
0,72
2,87
2,87
2,93
3,34
3,35
3,28
3,54
3,36
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
36,36
36,12
35,43
34,16
34,86
36,19
35,45
33,08
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
16,76
15,47
16,79
15,88
16,54
17,02
17,17
14,87
8,56
8,70
8,63
9,29
9,16
9,44
8,00
7,23
6,25
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
7,97
7,89
7,27
6,91
7,02
6,68
6,40
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
0,38
0,55
0,62
0,60
0,71
1,67
2,43
3,15
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,12
0,13
0,14
0,15
0,17
0,16
0,17
0,16
Förderung der Vermögensbildung
2,23
3,08
1,75
1,14
1,05
1,03
1,09
1,16
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,83
0,77
0,77
0,78
0,83
0,68
0,76
0,82
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
0,04
0,04
0,04
0,04
0,03
0,03
0,03
0,03
0,14
0,06
0,07
0,15
0,23
0,25
0,17
0,14
Umwelt- und Naturschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1,26
1,19
0,93
1,10
1,06
1,22
1,07
1,00
Wohnungswesen
1,03
0,96
0,66
0,79
0,77
0,94
0,85
0,82
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
1,18
1,12
1,09
1,06
0,99
0,70
0,68
0,63
Verbesserung der Agrarstruktur
0,71
0,71
0,65
0,62
0,52
0,38
0,34
0,35
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
0,40
0,35
0,38
0,37
0,38
0,24
0,27
0,22
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
1,86
2,10
2,77
2,62
3,00
2,55
2,29
2,25
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,77
0,88
0,80
0,69
0,79
0,50
0,43
0,40
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
0,59
0,60
1,18
1,21
1,36
1,32
1,03
0,76
Regionale Förderungsmaßnahmen
0,34
0,31
0,32
0,32
0,30
0,21
0,17
0,16
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
7,07
6,92
6,85
7,13
6,49
5,90
5,43
5,16
Straßen
4,26
4,02
4,01
4,09
3,65
3,19
2,94
2,91
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,81
0,84
0,93
0,79
0,76
0,71
0,62
0,66
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
1,04
1,08
1,04
1,13
0,99
0,93
0,87
0,72
Luftfahrt
0,25
0,25
0,21
0,24
0,27
0,23
0,23
0,22
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
5,92
6,49
7,19
7,34
5,93
5,38
5,74
5,78
Verkehrsunternehmen
5,68
6,26
6,82
6,82
5,68
5,14
5,34
5,35
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
0,14
0,13
0,13
0,13
0,11
0,11
0,12
0,19
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
15,81
15,16
14,82
15,24
15,81
16,78
17,97
19,74
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
3,88
4,02
4,03
4,08
4,19
4,13
4,12
4,22
Schulden
4,52
5,23
5,27
5,80
6,73
7,97
9,31
11,05
Globalposten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
213
Tabelle 3
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
­ Anteile in % ­
Tabelle 3
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
26,56
27,09
26,57
26,58
26,23
25,75
20,55
23,72
Politische Führung und zentrale Verwaltung
2,52
2,54
2,65
2,88
2,88
2,93
2,54
2,77
Auswärtige Angelegenheiten
3,59
4,01
3,23
3,16
3,22
3,23
2,88
6,43
19,68
19,77
19,90
19,70
19,30
18,80
14,52
13,81
0,64
0,64
0,65
0,69
0,69
0,65
0,50
0,57
.
.
.
.
.
.
.
.
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
5,09
5,13
5,14
4,99
4,78
4,67
3,83
4,88
0,70
0,63
0,67
0,61
0,60
0,64
0,52
0,73
3,36
3,45
3,45
3,36
3,32
3,16
2,54
2,81
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
32,49
32,32
32,80
32,82
33,04
33,65
27,20
34,13
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
14,63
15,06
15,18
15,50
16,50
16,99
14,10
17,53
6,75
6,50
7,05
7,28
7,18
7,13
5,77
7,81
3,96
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
6,07
5,74
5,56
5,33
5,19
5,09
3,95
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
3,80
3,85
3,84
3,73
3,30
3,08
2,30
4,28
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,15
0,16
0,16
0,16
0,17
0,22
0,22
0,49
Förderung der Vermögensbildung
0,76
0,74
0,66
0,52
0,31
0,29
0,14
0,14
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,62
0,29
0,42
0,28
0,29
0,31
0,30
0,44
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
0,03
0,03
0,03
0,03
0,04
0,03
0,03
0,06
0,31
0,14
0,19
0,33
0,17
0,17
0,20
0,20
Umwelt- und Naturschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
.
.
.
.
.
.
.
.
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1,12
1,09
1,13
1,09
1,00
0,92
0,78
1,09
Wohnungswesen
0,93
0,92
0,93
0,83
0,70
0,61
0,58
0,72
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
0,70
0,76
0,83
0,90
1,18
1,45
0,99
1,85
Verbesserung der Agrarstruktur
0,34
0,36
0,38
0,42
0,42
0,45
0,36
0,58
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
0,29
0,33
0,38
0,40
0,68
0,94
0,58
1,20
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
3,01
2,64
2,49
2,93
3,09
4,28
3,44
5,43
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,36
0,37
0,34
0,28
0,26
0,25
0,19
0,18
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
1,24
0,83
0,83
1,16
1,34
1,69
1,15
1,32
Regionale Förderungsmaßnahmen
0,16
0,23
0,24
0,29
0,28
1,10
0,94
2,89
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
5,06
5,04
5,01
5,02
4,85
4,62
3,87
4,45
Straßen
2,82
2,85
2,83
2,83
2,69
2,58
2,07
2,77
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,70
0,69
0,70
0,68
0,64
0,58
0,46
0,52
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0,63
0,69
0,63
0,66
0,69
0,62
0,50
0,57
Luftfahrt
0,26
0,21
0,22
0,23
0,23
0,25
0,22
0,22
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
5,68
5,62
5,26
5,09
5,08
4,79
3,65
5,71
Verkehrsunternehmen
5,13
5,20
5,04
4,91
4,87
4,61
3,54
4,85
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
0,19
0,18
0,10
0,09
0,09
0,09
0,07
0,49
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
19,83
20,17
20,52
20,48
20,62
19,72
35,52
18,43
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
4,29
4,34
4,38
4,40
4,41
4,30
4,11
5,13
11,29
11,63
11,89
11,85
12,04
11,37
9,25
10,04
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18,97
0,00
Schulden
Globalposten
214
Tabelle 3
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
­ Anteile in % ­
Tabelle 3
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
20,10
18,30
16,81
16,60
16,81
17,07
16,80
Politische Führung und zentrale Verwaltung
2,73
2,67
2,60
2,63
2,86
3,01
3,11
Auswärtige Angelegenheiten
3,78
3,65
3,15
2,85
2,64
2,61
2,44
12,81
11,18
10,27
10,27
10,40
10,49
10,28
0,62
0,65
0,68
0,74
0,78
0,82
0,82
.
.
.
.
.
.
.
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
4,83
4,48
4,06
4,16
4,24
4,18
4,09
0,76
0,73
0,69
0,75
0,75
0,77
0,75
2,84
2,72
2,58
2,61
2,70
2,65
2,61
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
34,60
37,57
36,22
37,95
36,45
37,44
39,32
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
17,83
20,99
19,38
19,78
22,72
23,78
25,69
7,93
7,21
6,72
7,16
2,76
2,82
2,90
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
3,88
3,70
3,64
3,54
3,25
2,95
2,68
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
4,41
5,11
5,94
6,97
7,37
7,51
7,68
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,24
0,26
0,26
0,29
0,30
0,30
0,28
Förderung der Vermögensbildung
0,14
0,13
0,10
0,08
0,07
0,11
0,14
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,46
0,31
0,30
0,34
0,48
0,30
0,29
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
0,06
0,05
0,04
0,04
0,05
0,05
0,05
0,18
0,32
0,20
0,19
0,21
0,19
0,19
Umwelt- und Naturschutz
.
.
.
.
.
.
.
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
.
.
.
.
.
.
.
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1,09
0,75
1,14
1,27
1,17
1,22
1,16
Wohnungswesen
0,83
0,55
0,94
1,03
0,91
0,95
0,93
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
1,67
1,21
0,99
0,90
0,82
0,75
0,69
Verbesserung der Agrarstruktur
0,59
0,55
0,46
0,46
0,55
0,44
0,38
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
1,02
0,59
0,47
0,39
0,23
0,25
0,25
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
3,90
4,61
4,20
5,17
6,26
6,51
5,74
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,26
0,22
0,24
0,20
0,08
0,07
0,07
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
1,12
0,88
0,69
0,62
2,38
2,18
2,04
Regionale Förderungsmaßnahmen
1,31
1,45
1,12
2,43
2,57
2,62
2,44
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
5,44
4,73
4,65
4,64
4,68
4,20
4,15
Straßen
3,47
3,38
3,34
3,38
3,33
2,89
2,84
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,49
0,52
0,49
0,52
0,53
0,53
0,59
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0,79
0,25
0,24
0,22
0,24
0,17
0,14
Luftfahrt
0,25
0,12
0,14
0,06
0,07
0,06
0,06
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
7,64
6,38
7,64
12,65
12,21
10,28
10,35
Verkehrsunternehmen
5,18
5,00
3,82
4,19
2,08
1,68
1,53
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
2,12
1,19
3,63
8,08
9,96
8,43
8,56
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
20,42
21,76
24,10
16,39
16,95
18,12
17,47
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
6,58
8,26
9,37
2,05
2,09
2,15
1,41
10,43
10,18
11,40
10,83
11,20
12,16
12,32
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Schulden
Globalposten
215
Tabelle 3
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
­ Anteile in % ­
Tabelle 3
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
16,27
16,16
19,64
19,38
18,70
18,73
18,28
Politische Führung und zentrale Verwaltung
3,10
2,96
3,52
3,37
3,15
3,08
3,03
Auswärtige Angelegenheiten
2,27
2,70
2,32
2,24
2,14
2,22
2,27
10,69
Verteidigung
9,96
9,51
11,50
11,39
11,06
11,02
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
0,80
0,85
0,93
1,00
1,01
1,04
1,06
.
.
.
1,25
1,22
1,26
1,12
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
4,02
4,05
4,37
4,39
4,26
4,37
4,40
0,77
0,79
0,86
0,85
0,83
0,73
0,71
2,49
2,60
2,75
2,71
2,60
2,64
2,57
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
40,63
41,23
41,96
44,87
46,08
47,92
51,20
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
27,94
28,81
31,21
33,67
34,42
34,69
32,98
2,69
2,55
2,55
2,58
2,49
2,68
1,73
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
2,37
3,24
2,16
1,96
1,79
1,71
1,53
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
7,22
5,99
5,54
6,18
6,81
8,28
14,44
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,25
0,20
0,05
0,04
0,04
0,05
0,05
Förderung der Vermögensbildung
0,17
0,18
0,20
0,19
0,24
0,23
0,19
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,26
0,25
0,41
0,40
0,41
0,36
0,35
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
0,05
0,05
0,07
0,09
0,07
0,05
0,05
0,16
0,15
-
-
-
-
-
Umwelt- und Naturschutz
.
.
.
0,07
0,08
0,08
0,08
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
.
.
.
0,09
0,09
0,09
0,10
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
1,01
0,94
0,90
0,90
0,71
0,72
0,69
Wohnungswesen
0,84
0,78
0,73
0,65
0,52
0,51
0,49
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
0,66
0,67
0,56
0,47
0,43
0,39
0,38
Verbesserung der Agrarstruktur
0,35
0,35
0,33
0,34
0,29
0,27
0,26
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
0,25
0,27
0,17
0,07
0,06
0,04
0,05
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
5,09
5,24
4,51
2,69
3,74
2,21
2,10
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,07
0,09
0,12
0,10
0,10
0,12
0,13
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
1,88
1,77
1,65
1,32
1,12
0,95
0,73
Regionale Förderungsmaßnahmen
2,29
2,19
1,97
0,64
1,90
0,55
0,47
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
3,89
3,85
4,02
4,02
3,93
4,02
4,28
Straßen
2,66
2,63
2,85
2,80
2,74
2,90
2,91
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,56
0,55
0,53
0,55
0,54
0,54
0,54
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0,12
0,12
0,11
0,14
0,15
0,15
0,12
Luftfahrt
0,06
0,06
0,06
0,06
0,06
0,06
0,06
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
6,57
6,56
5,70
6,79
6,31
5,69
3,64
Verkehrsunternehmen
3,42
3,38
3,66
3,93
3,75
3,19
1,38
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
2,92
2,85
1,81
2,59
2,38
2,32
2,12
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
21,64
21,12
17,96
16,22
15,57
15,75
14,81
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
1,34
1,35
1,36
0,99
0,88
0,90
0,01
16,66
16,04
15,49
14,88
14,37
14,43
14,39
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Schulden
Globalposten
216
Tabelle 3
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
­ Anteile in % ­
Tabelle 3
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Ausgabeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
18,28
18,25
17,85
18,26
17,86
18,37
21,69
Politische Führung und zentrale Verwaltung
2,92
2,93
2,16
2,17
2,05
2,15
1,93
Auswärtige Angelegenheiten
2,29
2,41
2,63
2,81
2,86
2,89
6,28
10,84
Verteidigung
10,65
10,55
10,63
10,72
10,44
10,70
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
1,09
1,09
1,14
1,17
1,15
1,22
1,24
Finanzverwaltung
1,21
1,14
1,17
1,25
1,23
1,27
1,28
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
4,61
4,75
4,76
5,12
4,91
5,43
5,76
0,73
0,79
0,85
0,89
0,89
1,08
1,30
2,68
2,64
2,73
2,98
2,94
3,16
3,21
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG
51,53
51,67
49,75
50,54
53,82
52,41
50,18
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
32,81
33,85
33,46
34,29
36,42
37,31
35,43
1,66
1,90
2,17
2,23
2,26
2,34
2,65
Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz
1,39
1,22
1,10
1,01
0,90
0,86
0,78
15,12
13,42
12,50
12,48
13,68
11,32
10,52
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,05
0,05
0,07
0,06
0,06
0,10
0,10
Förderung der Vermögensbildung
0,19
0,17
0,16
0,15
0,17
0,15
0,13
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,34
0,32
0,37
0,43
0,41
0,45
0,46
Sport und Erholung
Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und
Strahlenschutz
0,05
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
-
-
-
-
-
-
-
Umwelt- und Naturschutz
0,08
0,07
0,11
0,12
0,13
0,13
0,13
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
0,09
0,08
0,09
0,11
0,11
0,12
0,13
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
0,57
0,64
0,57
0,62
0,70
0,69
0,68
Wohnungswesen
0,38
0,45
0,38
0,39
0,45
0,46
0,45
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
0,35
0,34
0,37
0,34
0,39
0,38
0,30
Verbesserung der Agrarstruktur
0,24
0,23
0,25
0,22
0,21
0,19
0,18
Einkommensstabilisierende Maßnahmen
0,04
0,04
0,04
0,04
0,11
0,11
0,04
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
1,82
1,73
1,67
1,57
1,48
1,53
1,36
Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
0,16
0,15
0,19
0,29
0,25
0,23
0,26
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
0,70
0,75
0,72
0,56
0,52
0,54
0,45
Regionale Förderungsmaßnahmen
0,43
0,38
0,33
0,33
0,27
0,32
0,27
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
4,22
3,99
3,98
4,25
3,86
3,93
3,95
Straßen
2,88
2,67
2,61
2,83
2,53
2,52
2,43
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,54
0,55
0,59
0,67
0,61
0,58
0,57
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
0,14
0,11
0,13
0,09
0,11
0,12
0,10
Luftfahrt
0,07
0,06
0,06
0,06
0,06
0,06
0,06
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
3,56
3,66
6,02
5,39
5,29
5,40
5,34
Verkehrsunternehmen
1,38
1,61
3,58
3,46
3,49
3,53
3,57
Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
2,06
1,95
1,54
1,83
1,72
1,69
1,69
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
14,83
14,75
14,77
13,59
11,38
11,53
10,40
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
0,01
0,03
0,13
0,14
0,07
0,04
0,05
14,37
14,33
14,23
13,04
10,90
11,07
9,94
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Schulden
Globalposten
217
Tabelle 3
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
­ Anteile in % ­
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % 2016
Tabelle 3
2013
2014
2015
Ausgabeart
IST
Soll
Reg.E.
2017
2018
Finanzplanung
AUSGABEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
ALLGEMEINE DIENSTE
23,60
23,47
21,60
21,21
20,70
19,96
Politische Führung und zentrale Verwaltung
4,29
4,70
4,79
4,71
4,63
4,35
Auswärtige Angelegenheiten
5,97
4,87
3,26
3,27
3,12
2,97
10,48
10,92
10,62
10,39
10,18
9,94
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
1,45
1,47
1,42
1,38
1,35
1,31
Finanzverwaltung
1,26
1,35
1,36
1,32
1,29
1,25
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
6,07
6,51
6,84
6,90
7,21
6,97
1,58
1,67
1,66
1,73
1,82
1,70
Verteidigung
Hochschulen
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
3,30
3,57
3,68
3,69
3,83
3,76
SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, ARBEITSMARKTPOLITIK
47,33
49,87
50,90
50,95
51,26
52,12
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
32,06
33,62
34,27
34,69
35,20
34,99
2,13
2,48
2,67
2,62
2,60
2,57
0,57
Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä.
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen
Ereignissen
Arbeitsmarktpolitik
Jugendhilfe nach SGB VIII
0,76
0,78
0,71
0,66
0,61
10,62
10,59
10,72
10,34
10,16
9,76
0,13
0,12
0,12
0,12
0,11
0,11
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
0,53
0,68
0,66
0,65
0,63
0,61
Sport und Erholung
0,04
0,05
0,04
0,04
0,04
0,04
Umwelt- und Naturschutz
0,14
0,23
0,21
0,21
0,21
0,20
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
0,17
0,20
0,20
0,19
0,18
0,18
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
0,75
0,74
0,68
0,58
0,56
0,53
Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie
0,54
0,57
0,50
0,39
0,35
0,32
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
0,29
0,32
0,32
0,33
0,31
0,29
Landwirtschaft und Ernährung
0,29
0,31
0,31
0,32
0,30
0,28
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN
1,27
1,41
1,47
1,48
1,32
1,25
Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
0,48
0,55
0,50
0,55
0,46
0,44
Regionale Förderungsmaßnahmen
0,26
0,20
0,21
0,20
0,19
0,18
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
5,33
5,54
5,59
5,54
5,56
5,31
Straßen
2,40
2,51
2,56
2,58
2,66
2,34
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
0,55
0,60
0,64
0,62
0,61
0,58
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
1,49
1,54
1,63
1,61
1,57
1,69
Luftfahrt
0,09
0,12
0,07
0,07
0,07
0,07
12,95
FINANZWIRTSCHAFT
14,95
11,45
11,93
12,36
12,45
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
4,38
1,91
1,88
1,79
1,74
1,67
Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
0,01
0,23
0,27
0,29
0,19
0,27
10,17
9,32
9,01
9,66
9,92
10,43
0,00
-0,29
0,45
0,32
0,31
0,30
Schulden
Globalposten
218
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­
in Mio. €in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
ALLGEMEINE DIENSTE
Politische Führung und zentrale Verwaltung
- Politische Führung
- Informationswesen
- Zivildienst
- Versorgung einschließlich Beihilfen
- Sonstige allgemeine Staatsaufgaben
Auswärtige Angelegenheiten
- Auslandsvertretungen
- Beiträge an Internationale Organisationen
- - Beitrag an die Vereinten Nationen
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit
- - Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit
- - Bilaterale Technische Zusammenarbeit
- - Beteiligung an der Internationalen Entwicklungs- - hilfeorganisation - IDA - - Beteiligung am Europäischen
- - Entwicklungsfonds
Verteidigung
- Personalausgaben
- Militärische Beschaffungen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bundesgrenzschutz (Nur Bund)
Finanzverwaltung
- Steuer-, Zoll- und Vermögensverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE Finanzhilfen für ein Investitionsprogramm zur Ausweitung
der Zahl der Ganztagsschulen
(Art. 104a GG)
Hochschulen
- Kompensationsmittel für die Abschaffung der
- Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau
- Deutsche Forschungsgemeinschaft
- (einschl. DFG-Programme)
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
- Schüler
- Studierende (Ab 2000 Finanzierung über Deutsche
- Ausgleichsbank)
219
Tabelle
4
Tabelle 4
2008
IST
50.394
6.103
2.361
83
572
1.814
691
7.411
619
777
568
4.993
1.473
732
2009
IST
53.357
6.356
2.553
61
617
1.779
718
8.216
635
730
511
5.646
1.618
777
2010
IST
54.227
6.240
2.437
61
648
1.709
733
8.695
658
942
718
5.887
1.587
846
2011
IST
54.407
6.369
2.501
66
372
1.654
727
8.562
625
843
622
5.931
1.635
925
2012
IST
66.542
5.921
2.620
61
56
1.613
784
19.251
696
10.937
404
6.243
1.666
1.316
533
733
582
566
737
748
29.999
15.726
9.622
3.216
2.373
3.307
2.456
805
31.320
16.208
10.281
3.417
2.555
3.662
2.786
874
31.707
16.294
10.442
3.486
2.592
3.727
2.846
701
31.710
16.110
10.137
3.628
2.710
3.754
2.877
598
33.247
16.219
10.287
3.791
2.797
3.925
3.021
13.437
14.960
14.896
16.086
17.668
571
2.413
601
2.602
2.689
3.195
3.978
695
695
695
695
695
840
865
891
936
983
1.193
489
1.324
539
1.382
556
1.584
622
1.747
625
524
615
670
762
799
Tabelle 4
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­
in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der
Hochschulen
- Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und
- Ländern
- - Max-Planck-Gesellschaft
- - Fraunhofer-Gesellschaft
- - Zentren der Hermann von Helmholtz- - Gemeinschaft (HGF-Zentren)
- Forschung & Entwicklung zur Erzeugung,
- Verteilung und rationellen Nutzung der Energie
- Forschung & Entwicklung zum Schutz und zur
- Förderung der menschlichen Gesundheit
- Forschung und experimentelle Entwicklung zum
- Umweltschutz
Klima, Energie und Umwelt
Kultureinrichtungen (einschließlich Kulturverwaltung)
Kulturförderung, Denkmalschutz, Kirchliche
Angelegenheiten
SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLEAUFGABEN, Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und
Angestellten
- Bundeszuschuß an die Rentenversicherung der
- Arbeiter und Angestellten
- Zusätzlicher Zuschuß an die Rentenversicherung
- der Arbeiter und Angestellten
- Beiträge für Kindererziehungszeiten
- Erstattung von einigungsbedingten Leistungen
- Überführung der Zusatzversorgungssysteme in die
- Rentenversicherung
- Zuschüsse zur Rentenversicherung der Behinderten
- Bundeszuschuß an die knappschaftliche
- Rentenversicherung
Leistungen an die Künstlersozialkasse
Bundeszuschuß an die Bahnversicherungsanstalt
Arbeitsmarktpolitik
- Bundesanstalt für Arbeit
- Beteiligung des Bundes an den Kosten der
- Arbeitsförderung
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- - Arbeitslosengeld II
- - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- - Verwaltungskosten für die Durchführung der
- - Grundsicherung für Arbeitssuchende
- - Beteiligung des Bundes an den Leistungen für
- - Unterkunft und Heizung
220
2008
IST
2009
IST
2010
IST
2011
IST
Tabelle 4
2012
IST
7.709
8.701
8.940
9.361
9.844
2.998
646
396
3.350
616
473
3.288
616
420
3.492
647
441
3.740
678
463
1.359
1.549
1.553
1.684
1.833
195
219
238
244
262
265
292
331
335
409
60
306
457
63
329
459
59
328
469
62
325
449
74
355
477
185
236
234
234
270
140.439 147.716 163.431 155.255
153.929
78.161
78.973
80.745
81.082
81.379
38.179
38.649
39.883
39.638
39.893
18.190
11.478
425
18.680
11.466
364
19.095
11.637
324
19.241
11.574
-
20.123
11.628
-
2.632
2.671
2.705
3.111
2.909
992
998
1.031
1.639
1.115
6.152
139
360
42.884
7.583
6.036
148
361
44.264
7.777
5.963
156
363
49.467
7.927
5.774
166
356
41.577
8.046
5.609
172
351
39.506
7.238
7.583
34.776
21.624
5.357
7.777
36.011
22.374
5.902
13.134
35.920
22.246
6.017
8.074
33.035
19.384
4.445
7.266
31.761
18.951
3.751
3.776
4.210
4.413
4.339
4.209
3.889
3.515
3.235
4.855
4.838
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­
in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
Tabelle
4
Tabelle 4
2008
IST
3.924
2.328
1.174
400
2009
IST
3.939
2.317
1.200
400
2010
IST
3.898
2.307
1.262
300
2011
IST
3.695
2.251
1.215
200
2012
IST
3.659
2.229
1.226
175
2.500
4.769
4.186
583
143
191
772
1.943
326
44
205
458
196
7.200
4.455
4.450
5
364
190
784
1.756
315
46
204
440
216
15.700
4.586
4.583
3
399
192
881
1.593
308
36
186
515
225
15.300
4.712
4.709
3
385
293
745
1.377
307
28
178
435
235
14.000
4.828
4.825
3
372
317
592
1.227
286
24
165
386
231
GESUNDHEIT UND SPORT
Gesundheitswesen
Sportförderung
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
1.058
352
127
311
268
1.251
467
130
344
310
1.255
388
135
400
332
1.335
444
132
392
367
1.398
464
130
397
407
WOHNUNGWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
Wohnungswesen
- KfW-Wohnungsmodernisierungsprogramm
Städtebauförderung
1.607
1.062
428
541
1.808
1.142
517
661
2.114
1.356
727
745
2.033
1.366
801
655
2.089
1.391
842
693
5.778
650
229
1.816
945
5.584
656
231
1.375
966
5.678
667
238
1.319
811
5.656
583
278
1.349
937
5.089
584
315
1.182
817
849
912
755
877
551
135
167
188
224
-
176
684
158
601
146
805
147
797
123
801
Landwirtschaftliche Sozialpolitik
- Alterssicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der
Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen
Erziehungsgeld, Mutterschutz, Elterngeld
- Elterngeld
- Erziehungsgeld
Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG
Jugendhilfe nach SGB VIII
Wohngeld
Kriegsopferversorgung
Kriegsopferfürsorge
Lastenausgleich
Wiedergutmachungsleistungen
Wohnungsbauprämie
Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN SOWIE ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
Kernenergie
Kohlenbergbau
Regionale Förderungsmaßnahmen
- Gemeinschaftsaufgabe "Regionale
- Wirtschaftsstruktur"
Förderung kleiner und mitlerer Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft sowie Freier Berufe
Zuwendungen zur Abwicklung der SDAG Wismut,
Chemnitz
Gewährleistungen
221
Tabelle 4
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­
in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
Eisenbahnbundesamt
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG)
- Einnahmen aus der streckenbezogenen LKW- und
- Schiffsmaut
- Erhebung und Verwendung der LKW- und
- Schiffsmaut
Straßen (ohne GVFG)
- Bundesautobahnen
- Bundesstraßen
- Zuwendungen an kommunale Baulastträger
- Verkehrserziehung
Kompensationszahlungen an die Länder wg. Beendigung
der FH des Bundes f.Investionen Verkehr
Wasserstraßen und Häfen
Rundfunkanstalten und Fernsehen
WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN
Deutsche Bahn AG
Bundeseisenbahnvermögen
Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV)
- Energiewerke Nord GmbH (EWN)
ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT
Allgemeine Finanzzuweisungen
- Zuweisungen an den Entschädigungsfonds
Schulden - ohne Schuldentilgung - Zinsen
Globale Minderausgaben, Einsparungen
AUSGABEN ZUSAMMEN
222
Tabelle 4
2008
IST
11.231
69
2009
IST
12.426
71
2010
IST
11.735
71
2011
IST
11.645
73
2012
IST
12.110
75
3.498
4.361
4.515
4.505
4.362
3.549
6.045
3.393
2.342
0
10
4.508
6.925
3.870
2.962
0
10
4.116
6.341
3.565
2.655
-0
10
4.187
6.115
3.580
2.437
9
4.430
6.107
3.548
2.458
12
1.336
1.608
280
1.336
1.911
290
1.336
1.793
293
1.336
1.675
297
1.336
1.683
295
16.991
2.812
4.326
271
15.740
2.945
5.333
280
16.073
2.909
5.223
261
15.986
3.904
5.020
257
16.385
4.169
5.174
248
147
111
161
108
146
98
138
104
124
102
41.374
362
174
40.185
40.171
-
39.412
415
227
38.108
38.099
-0
34.249
228
182
33.113
33.108
-
33.825
129
91
32.805
32.800
-
31.565
168
116
30.491
30.487
-
282.308 292.253 303.658 296.228
306.775
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­
in Mio. €in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
Tabelle 4
Tabelle
4
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
ALLGEMEINE DIENSTE
Politische Führung und zentrale Verwaltung
- Politische Führung
- Informationswesen
- Zivildienst
- Versorgung einschließlich Beihilfen
- Sonstige allgemeine Staatsaufgaben
Auswärtige Angelegenheiten
- Auslandsvertretungen
- Beiträge an Internationale Organisationen
- Beitrag an die Vereinten Nationen
- Beteiligung am Grundkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus
- (ESM)
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit
- Bilaterale Technische Zusammenarbeit
- Beteiligung an der Internationalen Entwicklungshilfeorganisation - IDA - Beteiligung am Europäischen Entwicklungsfonds
Verteidigung
- Personalausgaben
- Militärische Beschaffungen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Polizei
Rechtsschutz
Finanzverwaltung
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN
Allgemeinbildende und berufliche Schulen
Hochschulen
- Kompensationsmittel für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe
Hochschulbau
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (einschl. DFG-Programme)
Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende
- Förderung für Schülerinnen und Schüler
- Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs
- Förderung für Weiterbildungsteilnehmende
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen
- Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern
- Max-Planck-Gesellschaft
- Fraunhofer-Gesellschaft
- Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren)
Kultur und Religion
223
2013 *)
IST
72.647
13.205
3.105
58
58
8.546
674
18.374
724
9.592
680
2014
2015
Soll
Reg.E.
69.602 64.704
13.949 14.356
3.442
3.540
61
67
62
60
8.941
9.146
764
821
14.451
9.765
772
788
5.168
682
574
433
8.687
5.899
1.435
1.123
4.343
6.324
1.553
1.269
6.323
1.587
1.167
717
663
32.269
16.357
8.550
4.476
3.219
458
3.865
611
670
32.366
15.239
9.989
4.355
3.070
478
4.004
626
738
31.798
15.108
9.685
4.247
2.950
454
4.084
18.684
2
4.854
19.304
21
4.947
20.500
24
4.966
695
1.395
695
1.460
695
1.535
2.686
651
1.453
582
10.150
3.990
714
556
2.314
737
2.708
598
1.497
613
10.598
4.235
748
587
2.455
748
3.489
903
1.962
624
11.034
4.542
784
605
2.672
691
Tabelle 4
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­
in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
Tabelle 4
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
- Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger)
- Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger)
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Alterssicherung der Landwirte
- Pflegeversicherung
- Sonstige Sozialversicherungen
Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä.
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
Arbeitsmarktpolitik
- Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
- Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II
- Aktive Arbeitsmarktpolitik
- Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
- SGB II
Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII
Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz
Sonstige soziale Angelegenheiten
2013 *)
2014
2015
IST
Soll
Reg.E.
145.706 147.876 152.444
98.701 99.691 102.653
72.659 74.469 76.345
5.492
5.464
5.414
314
285
260
12.753 11.847 12.885
2.227
2.177
2.180
5.255
5.449
5.569
6.548
7.343
7.984
2.340
2.300
2.141
32.680 31.400 32.100
19.484 19.200 19.200
4.685
3.900
4.600
4.015
4.254
4.258
4.495
394
3.751
722
4.046
354
5.467
766
4.042
354
5.880
765
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG
Gesundheitswesen
Sport und Erholung
Umwelt- und Naturschutz
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
1.633
554
132
425
522
2.008
597
135
671
605
1.967
605
135
630
597
WOHNUNGWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE
Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie
Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung
Kommunale Gemeinschaftsdienste
2.304
1.660
636
8
2.192
1.680
508
5
2.030
1.486
540
4
904
878
960
932
970
942
3.900
21
1.492
360
387
755
796
4.180
25
1.621
428
376
1.005
603
4.414
25
1.505
518
369
1.244
614
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
Landwirtschaft und Ernährung
ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz
Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung
Handel und Tourismus
Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen
Regionale Fördermaßnahmen
224
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­
in Mio. €in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015
Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen
- Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. €
2013 *)
IST
16.406
7.399
3.516
2.464
1.336
1.684
4.597
285
1.582
VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN
Straßen
- Bundesautobahnen
- Bundesstraßen
- Kompensationszahlungen an die Länder
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
Nachrichtenwesen
Sonstiges Verkehrswesen
FINANZWIRTSCHAFT
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Schulden
Globalposten
46.017
13.479
31.307
-
AUSGABEN ZUSAMMEN
*) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund für den
Bundeshaushalt 2013 ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren nicht sinnvoll.
225
Tabelle
4
Tabelle 4
2014
2015
Soll
Reg.E.
16.421 16.746
7.435
7.673
3.668
3.838
2.329
2.380
1.336
1.336
1.785
1.918
4.553
4.870
295
287
1.369
1.131
33.957
5.675
27.621
-847
35.725
5.623
26.980
1.337
307.843 296.500 299.500
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1952
IST
10.434
7.775
1.515
1.072
443
1.709
65
19
1.626
109
­
109
­
109
90
18
­
4.441
1.081
1.039
1
41
­
3.361
347
1.948
1.018
29
19
­
2.659
2.078
1.376
691
12
157
52
47
42
5
­
­
5
­
5
0
105
0
0
­
104
­
58
46
1957
IST
16.154
13.120
1.790
1.011
779
3.425
105
1.769
1.550
235
­
235
33
203
109
47
46
7.670
2.079
1.899
4
175
0
5.591
726
2.016
2.686
63
100
­
3.034
900
630
105
164
745
477
334
314
19
­
1
143
­
143
1
268
32
29
4
235
0
109
126
1962
IST
25.495
20.729
3.349
2.315
1.034
6.603
166
4.850
1.586
465
­
465
91
374
145
180
49
10.313
2.771
2.635
13
123
0
7.542
1.098
2.355
3.532
102
455
­
4.766
1.508
1.145
239
124
1.748
1.315
905
738
167
­
1
410
­
405
5
433
92
73
19
341
9
204
128
1963
IST
27.999
22.820
3.797
2.682
1.115
7.782
188
5.737
1.856
505
­
505
90
415
152
217
47
10.736
2.883
2.683
17
182
1
7.853
1.235
2.161
3.956
114
386
­
5.179
1.755
1.385
273
97
1.839
1.411
987
803
182
­
2
425
­
409
15
427
81
80
1
347
58
161
128
1964
IST
29.732
24.239
4.183
2.968
1.215
7.329
220
5.153
1.957
571
­
571
88
484
163
286
35
12.155
2.772
2.617
21
133
1
9.383
1.473
3.117
4.169
132
492
­
5.493
1.883
1.507
227
149
2.085
1.579
1.115
908
205
­
2
464
­
452
12
506
80
78
1
426
45
254
128
1965
IST
32.821
26.834
4.660
3.379
1.281
6.931
246
4.668
2.017
596
­
596
91
505
156
309
40
14.648
2.959
2.754
24
181
1
11.689
2.335
4.078
4.535
127
615
­
5.986
1.929
1.543
237
149
2.372
1.637
1.304
1.094
208
­
2
333
­
321
12
735
88
86
2
647
31
462
153
1966
IST
34.192
28.419
5.237
3.935
1.303
6.811
257
4.434
2.120
779
­
779
132
647
184
419
44
15.591
3.161
2.975
24
161
1
12.430
2.381
4.220
5.097
131
601
­
5.773
1.986
1.604
232
150
2.024
1.564
1.266
1.094
169
­
3
298
­
287
12
460
83
82
2
376
40
337
­
1967
IST
38.164
30.657
5.572
4.141
1.431
7.721
295
5.114
2.311
1.026
­
1.026
164
862
182
646
35
16.338
3.288
3.091
27
169
1
13.050
2.575
4.356
5.238
135
747
­
7.508
2.385
1.905
207
274
2.732
2.158
1.709
1.267
438
­
4
449
­
406
43
575
95
92
3
480
77
403
­
1968
IST
38.738
31.590
5.840
4.288
1.552
6.310
305
3.655
2.350
980
­
980
183
796
180
583
33
18.460
3.819
3.644
34
139
1
14.641
3.082
4.285
5.966
132
1.145
­
7.148
2.122
1.738
156
228
2.929
2.294
1.812
1.337
465
­
10
482
­
395
87
635
75
69
7
559
69
490
­
424
413
318
95
11
11
­
1.390
1.337
683
655
53
20
32
1.510
1.396
664
733
113
56
58
1.585
1.479
618
861
106
70
37
1.524
1.446
596
850
78
57
21
1.685
1.559
530
1.029
126
76
49
1.763
1.663
437
1.226
100
40
60
2.389
2.283
424
1.858
107
44
63
2.084
1.936
501
1.435
148
54
94
2.555
2.766
4.333
1
4.751
1
4.986
1
5.251
1
5.313
1
6.932
14
6.500
226
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1969
IST
42.057
34.229
6.562
4.856
1.705
7.306
353
4.462
2.490
1.120
­
1.120
147
973
175
767
30
19.241
3.485
3.300
46
137
3
15.756
3.881
4.282
6.088
102
1.373
­
7.828
2.567
2.166
167
234
3.333
2.674
1.917
1.338
572
­
8
757
­
645
113
659
80
72
8
579
32
547
­
1970
IST
44.985
36.419
7.438
5.515
1.923
7.135
398
3.994
2.744
1.255
­
1.255
127
1.127
174
931
22
20.590
3.719
3.517
54
145
3
16.871
4.524
4.835
6.340
108
1.064
­
8.566
2.883
2.346
275
262
4.058
3.243
2.081
1.574
496
­
12
1.161
­
1.037
124
816
80
72
7
736
31
705
­
1971
IST
50.348
40.138
8.702
6.434
2.269
7.630
438
4.116
3.076
1.319
0
1.319
121
1.198
171
1.003
22
22.486
4.490
4.271
74
142
3
17.997
3.780
5.475
6.910
154
1.549
­
10.210
3.271
2.588
319
364
4.939
3.992
2.429
1.850
571
­
8
1.564
­
1.418
146
947
91
86
5
855
82
773
­
1972
IST
56.798
45.426
9.692
7.250
2.442
8.418
467
4.651
3.300
1.430
0
1.430
115
1.316
171
1.125
19
25.885
5.351
5.121
89
138
3
20.534
5.209
5.528
7.579
207
1.884
­
11.372
3.374
2.717
247
409
5.880
5.073
3.298
3.093
199
­
7
1.775
­
1.642
133
807
87
81
6
721
70
651
­
1973
IST
62.663
50.215
10.874
8.171
2.703
9.311
536
5.262
3.512
1.702
0
1.702
149
1.554
167
1.364
22
28.327
5.979
5.686
99
190
3
22.349
6.047
5.686
7.922
161
2.413
­
12.448
3.305
2.663
257
385
6.088
5.371
3.900
3.740
158
­
2
1.470
­
1.364
107
717
95
85
10
623
232
391
­
1974
IST
68.531
55.630
12.287
9.368
2.919
10.411
605
5.643
4.163
2.165
­
2.165
141
2.024
173
1.838
13
30.768
6.286
5.992
104
186
4
24.482
5.886
6.069
10.024
192
2.191
­
12.901
3.622
2.867
371
384
6.889
5.752
4.154
3.867
277
­
10
1.598
­
1.495
103
1.137
100
90
10
1.037
345
692
­
1975
IST
80.219
65.694
13.011
9.875
3.135
11.204
659
5.951
4.594
2.665
­
2.665
147
2.518
168
2.337
12
38.814
6.985
6.681
114
187
3
31.829
5.707
11.579
12.645
218
1.561
­
14.525
3.838
2.846
637
356
6.995
5.544
3.946
3.745
199
­
2
1.598
­
1.451
146
1.451
107
92
15
1.344
378
954
12
1976
IST
83.092
69.780
13.421
10.191
3.230
11.818
712
6.286
4.821
3.518
­
3.518
171
3.346
172
3.163
12
41.023
7.134
6.834
114
182
3
33.890
5.741
11.809
14.412
259
1.463
­
13.312
3.444
2.657
425
363
7.562
5.740
3.843
3.661
181
­
­
1.897
­
1.674
199
1.822
110
93
17
1.712
286
1.414
12
1.927
1.756
320
1.436
171
84
87
1.624
1.360
282
1.078
264
120
144
1.994
1.568
297
1.271
426
165
261
2.104
1.778
523
1.255
326
190
136
3.022
2.252
524
1.728
770
578
192
2.390
2.038
558
1.480
352
113
239
3.672
3.274
565
2.709
398
136
262
2.228
2.047
615
1.432
181
122
59
1
7.169
1
7.750
6
9.257
14
10.551
33
11.698
11.764
19
13.055
78
11.412
227
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 5
- in Mio.
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten
- in Mio. € -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1977
IST
87.917
73.043
14.043
10.683
3.359
12.159
771
6.337
5.051
4.363
­
4.363
124
4.239
166
4.064
10
42.477
8.129
7.549
394
182
4
34.349
6.100
12.122
14.129
229
1.556
­
14.875
3.651
2.859
483
309
9.073
6.345
3.788
3.623
165
­
­
2.557
­
2.329
187
2.728
120
96
24
2.608
246
2.362
­
1978
IST
96.894
80.496
14.710
11.230
3.480
13.379
841
7.069
5.469
4.889
­
4.889
72
4.817
166
4.639
12
47.517
8.716
8.125
432
155
4
38.801
7.414
12.767
16.781
250
1.385
­
16.399
3.908
3.127
479
302
9.680
7.592
3.943
3.752
191
­
­
3.649
­
3.225
383
2.088
155
99
56
1.932
514
1.418
­
1979
IST
103.976
85.614
15.426
11.765
3.660
14.399
868
7.494
6.038
5.757
­
5.757
21
5.736
165
5.561
10
50.032
9.502
8.866
481
152
4
40.530
7.630
13.678
17.246
366
1.405
­
18.362
4.074
3.344
413
317
10.629
9.086
4.168
3.935
233
­
­
4.918
­
4.016
612
1.543
136
102
33
1.408
471
937
­
1980
IST
110.291
92.570
16.433
12.567
3.866
15.364
855
7.866
6.643
7.142
­
7.142
4
7.138
167
6.971
­0
53.630
10.675
9.599
503
569
4
42.955
7.512
13.887
19.386
347
1.530
­
17.721
4.196
3.274
645
277
10.060
8.425
4.022
3.781
242
­
­
4.402
­
3.557
678
1.635
125
105
21
1.510
597
888
26
1981
IST
119.128
102.201
17.426
13.415
4.011
16.612
880
8.848
6.884
9.201
­
9.201
­
9.201
164
9.038
0
58.961
11.306
10.182
541
578
4
47.655
7.622
15.882
21.850
321
1.685
­
16.927
3.722
2.951
501
271
9.558
8.228
3.720
3.502
218
­
­
4.508
­
3.618
657
1.331
128
108
20
1.203
186
966
51
1982
IST
125.086
107.120
17.587
13.560
4.027
17.755
1.011
9.515
7.229
11.303
­
11.303
­
11.303
160
11.143
0
60.475
11.381
10.291
500
586
4
49.094
7.615
15.978
23.006
353
1.848
­
17.965
3.556
2.820
419
317
10.392
8.795
3.620
3.423
198
­
­
5.174
­
4.251
714
1.597
117
111
6
1.480
348
1.081
51
1983
IST
126.160
108.102
17.966
13.958
4.008
18.703
1.109
10.190
7.404
13.609
­
13.609
­
13.609
76
13.533
0
57.824
11.296
10.236
467
588
4
46.528
7.515
16.163
20.262
451
1.843
­
18.058
3.640
2.905
430
304
9.996
7.940
3.462
3.305
157
­
­
4.478
­
3.644
753
2.056
117
115
2
1.940
528
1.386
26
2.151
1.986
669
1.317
165
107
57
2.810
2.393
730
1.663
417
272
146
3.658
3.002
841
2.161
656
410
246
3.465
3.005
888
2.118
460
175
285
3.647
3.205
1.021
2.184
442
152
290
4.018
3.327
988
2.339
691
359
332
4.423
3.539
1.018
2.521
884
338
546
12.147
14.311
16.818
16.086
15.597
16.369
16.002
228
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 5
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio. € -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1984
IST
128.734
110.279
18.129
14.237
3.892
19.401
1.166
10.460
7.775
14.192
­
14.192
­
14.192
74
14.118
0
58.558
10.788
9.786
455
542
4
47.770
8.189
16.803
20.158
445
1.882
­
18.454
3.639
2.914
432
293
9.214
7.926
3.397
3.250
147
­
­
4.529
­
3.678
792
1.288
120
119
1
1.168
120
940
107
1985
IST
131.459
113.243
18.749
14.813
3.936
19.641
1.194
10.453
7.994
14.909
­
14.909
­
14.909
72
14.837
0
59.944
11.131
10.213
441
473
4
48.813
7.745
16.609
20.962
401
2.802
­
18.216
3.777
2.966
481
329
9.055
7.916
3.256
3.106
149
­
­
4.661
­
3.888
763
1.139
124
123
1
1.016
237
752
27
1986
IST
133.715
116.087
19.398
15.373
4.025
20.126
1.189
10.926
8.010
15.476
­
15.476
­
15.476
71
15.405
0
61.088
11.478
10.605
429
440
4
49.610
8.046
17.373
21.517
416
1.965
­
17.628
3.844
2.969
555
321
8.943
8.097
2.901
2.751
150
­
­
5.196
­
4.372
784
846
128
127
1
718
92
627
0
1987
IST
137.561
119.846
20.083
15.958
4.125
20.439
1.223
10.997
8.220
15.870
­
15.870
­
15.870
69
15.801
0
63.454
11.891
11.052
421
414
4
51.563
8.368
18.036
22.377
458
2.030
­
17.716
3.926
2.995
608
323
8.903
8.190
3.158
2.998
160
­
­
5.032
­
4.193
809
714
130
130
0
584
114
470
0
1988
IST
140.796
123.207
20.511
16.332
4.179
20.255
1.262
10.852
8.142
16.507
­
16.507
­
16.507
67
16.439
0
65.934
12.120
11.301
422
394
3
53.814
9.090
17.643
24.177
501
2.110
­
17.589
3.928
3.032
630
266
8.599
8.073
3.083
2.919
163
­
­
4.990
­
4.060
917
526
135
135
­
391
143
247
0
1989
IST
148.162
129.074
21.136
16.901
4.235
20.861
1.271
11.095
8.495
16.412
­
16.412
­
16.412
65
16.346
0
70.664
13.523
12.709
409
401
4
57.141
9.764
18.007
26.200
604
2.273
­
19.088
4.105
3.158
711
235
9.968
9.382
4.394
4.234
160
­
­
4.988
­
3.934
1.054
586
140
140
­
447
179
255
13
1990
IST
194.381
136.863
22.088
17.661
4.428
21.673
1.344
11.100
9.229
17.504
­
17.504
­
17.504
63
17.441
0
75.598
14.533
12.696
415
1.418
3
61.065
9.759
18.199
26.994
801
2.458
­
20.648
4.365
3.361
777
226
10.720
10.135
4.885
4.506
174
205
­
5.250
­
3.693
1.470
584
144
144
­
440
154
242
43
5.601
4.599
1.354
3.245
1.002
443
559
5.383
4.429
1.489
2.941
954
344
610
4.842
4.132
1.447
2.685
710
138
572
4.887
4.189
1.350
2.839
698
151
547
5.062
4.431
1.246
3.184
631
155
477
5.015
4.335
1.170
3.165
681
134
547
5.564
4.904
1.077
3.827
660
66
594
17.166
17.077
16.782
17.002
17.064
18.502
20.064
229
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 5
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio. € -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1991
IST
205.422
173.393
24.915
20.012
4.902
21.996
1.575
9.939
10.482
20.256
­
20.256
­
20.256
61
20.193
2
106.227
20.507
15.883
593
4.029
3
85.719
13.800
24.611
37.131
1.467
8.671
­
32.029
5.612
4.373
994
246
20.469
19.888
11.582
10.877
449
256
­
8.306
40
5.659
2.605
581
149
149
­
432
219
195
18
1992
IST
218.408
184.032
26.328
21.035
5.294
22.003
1.944
8.985
11.074
22.407
­
22.407
­
22.407
59
22.343
5
113.294
28.828
16.182
718
11.924
3
84.466
13.235
26.667
40.485
937
3.138
­
34.376
7.047
5.565
977
505
21.746
21.021
9.920
9.742
178
­
­
11.101
1
7.924
3.175
725
154
154
­
571
194
221
157
1993
IST
233.896
200.002
26.952
21.292
5.660
20.854
1.774
8.065
11.015
23.417
­
23.417
­
23.417
57
23.356
4
128.779
31.484
14.165
678
16.638
3
97.295
13.155
29.316
50.615
878
3.331
­
33.894
6.374
5.109
787
479
20.225
19.597
9.338
9.152
186
­
­
10.259
­
6.941
3.317
629
159
159
­
470
163
261
46
1994
IST
240.945
209.074
26.928
21.050
5.878
19.393
1.864
7.287
10.242
27.127
­
27.127
­
27.127
55
27.069
3
135.626
39.719
10.811
617
28.287
3
95.907
11.628
32.071
48.472
882
2.852
­
31.870
6.133
5.130
620
383
16.030
15.422
8.581
8.394
187
­
­
6.840
­
3.643
3.197
608
154
154
­
454
121
260
73
1995
IST
237.576
202.985
27.064
20.872
6.192
19.316
1.902
7.095
10.319
25.433
­
25.433
­
25.433
52
25.377
4
131.172
32.237
7.580
595
24.059
3
98.935
12.556
34.221
48.613
822
2.723
­
34.591
6.274
5.286
631
356
19.582
19.003
12.173
12.002
171
­
­
6.830
­
4.266
2.564
579
90
90
­
489
143
256
90
1996
IST
232.919
201.161
27.031
20.819
6.212
20.008
1.811
7.184
11.013
26.026
­
26.026
­
26.026
42
25.981
3
128.097
34.153
6.199
197
27.755
3
93.944
10.277
25.595
54.738
825
2.509
­
31.758
6.161
5.044
695
422
19.012
18.440
12.512
12.365
148
­
­
5.927
­
3.969
1.958
573
­0
­154
­
573
126
327
120
1997
IST
225.950
196.245
26.836
20.697
6.139
19.469
1.690
6.934
10.844
27.308
­
27.308
­
27.308
42
27.263
4
122.632
29.512
5.524
180
23.806
2
93.120
9.181
25.131
55.603
750
2.455
­
29.705
6.224
5.245
648
331
16.417
15.538
10.491
10.373
119
­
­
5.047
­
3.205
1.841
879
154
­
­
725
342
209
173
5.948
4.505
960
3.544
1.443
696
747
5.583
4.668
1.004
3.663
915
230
685
7.294
6.594
891
5.703
700
58
642
9.708
8.712
821
7.891
996
208
787
8.736
8.009
770
7.239
727
45
682
6.584
5.823
626
5.197
762
29
732
7.064
6.345
570
5.775
719
13
706
31.448
33.651
33.265
31.262
34.012
31.185
28.826
230
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 5
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio. € -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1998
IST
233.619
203.710
26.653
20.481
6.172
19.719
1.786
7.493
10.440
28.720
­
28.720
­
28.720
42
28.675
3
128.618
29.300
5.685
233
23.379
2
99.319
9.338
24.819
61.866
743
2.552
­
29.909
6.925
5.737
794
394
18.339
17.636
10.476
10.360
116
­
­
7.161
­
5.335
1.826
703
18
­
­
685
313
216
156
1999
IST
246.869
217.639
26.963
20.705
6.258
20.432
1.655
7.750
11.028
41.087
­
41.087
­
41.087
42
41.042
3
129.156
16.311
5.568
242
10.499
2
112.845
13.488
24.305
71.651
749
2.652
­
29.231
7.110
5.976
819
314
17.831
17.225
10.275
10.166
109
­
­
6.950
­
5.074
1.876
606
­6
­6
­
611
222
186
203
2000
IST
244.405
213.333
26.517
20.275
6.242
20.822
1.641
7.335
11.846
39.149
­
39.149
­
39.149
42
39.104
3
126.846
16.106
5.650
194
10.259
2
110.740
13.275
21.455
72.590
746
2.674
­
31.072
6.732
5.580
779
373
19.506
16.579
10.011
9.925
86
­
­
6.568
­
4.729
1.839
2.926
­
­
­
2.926
101
2.542
284
2001
IST
243.145
215.296
26.807
20.440
6.367
18.503
1.619
7.985
8.899
37.627
­
37.627
­
37.627
42
37.582
3
132.359
13.257
5.580
241
7.435
2
119.102
16.674
20.668
78.143
672
2.940
5
27.850
6.905
5.551
882
473
17.085
16.509
9.496
9.431
65
­
­
7.013
­
5.370
1.643
577
­
­
­
577
167
183
227
2002
IST
249.286
224.622
26.986
20.498
6.488
17.058
1.643
8.155
7.260
37.063
­
37.063
­
37.063
42
37.019
3
143.514
14.936
6.062
236
8.635
2
128.578
16.253
22.319
86.276
814
2.911
5
24.664
6.746
5.358
960
427
14.550
13.959
6.336
6.268
68
­
­
7.623
­
5.819
1.803
592
­
­
­
592
44
351
196
2003
IST
256.703
230.606
27.235
20.696
6.539
17.192
1.604
7.905
7.683
36.875
­
36.875
­
36.875
42
36.830
3
149.304
15.797
6.503
250
9.042
2
133.508
15.702
23.666
90.560
797
2.776
5
26.097
6.696
5.298
894
504
16.197
15.833
7.998
5.382
73
2.543
­
7.835
­
5.867
1.967
365
­
­
­
365
­
167
198
2004
IST
251.594
228.860
26.758
20.332
6.426
16.878
1.522
7.985
7.371
36.274
­
36.274
­
36.274
42
36.230
3
148.950
14.797
6.735
238
7.823
1
134.153
15.062
25.396
90.079
783
2.828
5
22.734
6.891
5.466
922
503
12.912
12.556
5.607
5.516
91
­
­
6.949
­
4.931
2.018
356
­
­
­
356
1
153
202
4.645
3.964
516
3.448
681
3
678
4.290
3.661
487
3.174
629
1
628
4.835
4.205
197
4.008
630
19
611
3.859
3.185
166
3.019
674
24
651
3.369
2.729
154
2.574
640
53
587
3.203
2.665
106
2.559
538
15
523
2.932
2.383
68
2.315
548
1
547
29.206
28.625
28.146
27.273
24.073
25.732
22.378
231
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
2005
IST
259.849
235.728
26.372
19.891
6.481
17.712
1.596
7.992
8.124
37.371
­
37.371
­
37.371
42
37.326
3
154.274
13.921
8.381
66
5.473
2
140.353
13.474
32.747
90.219
767
3.140
5
24.121
7.246
5.779
961
506
12.977
12.617
5.587
5.527
60
­
­
7.030
­
4.933
2.096
360
­
­
­
360
­0
160
201
2006
IST
261.046
237.944
26.110
19.730
6.380
18.349
1.450
8.517
8.382
37.469
­
37.469
­
37.469
42
37.425
3
156.016
13.937
8.538
38
5.361
1
142.079
14.275
32.256
91.707
812
3.024
5
23.102
7.112
5.634
943
536
13.302
12.916
5.755
5.700
55
­
­
7.161
­
4.999
2.162
387
­
­
­
387
­
172
215
2007
IST
270.450
243.868
26.038
19.662
6.376
18.757
1.365
8.908
8.484
38.721
­
38.721
­
38.721
42
38.677
3
160.352
14.003
8.698
38
5.267
1
146.349
15.399
29.123
97.712
869
3.240
5
26.582
6.903
5.478
909
516
16.947
16.580
8.234
6.030
54
2.150
­
8.345
­
6.099
2.247
367
­
­
­
367
­
162
205
2008
IST
282.308
255.350
27.012
20.298
6.714
19.742
1.421
9.622
8.699
40.171
­
40.171
­
40.171
42
40.127
3
168.424
12.930
8.341
21
4.568
0
155.494
22.440
29.120
99.123
1.099
3.708
4
26.958
7.199
5.777
918
504
16.660
14.018
5.713
5.654
59
­
­
8.305
­
5.836
2.469
2.642
­
­
­
2.642
2.267
149
225
2009
IST
292.253
264.721
27.939
20.977
6.962
21.395
1.478
10.281
9.635
38.099
­
38.099
­
38.099
42
38.054
3
177.289
14.396
8.754
18
5.624
1
162.892
22.951
29.699
105.130
1.249
3.858
5
27.532
8.504
6.830
1.030
643
15.619
15.190
5.852
5.804
48
­
­
9.338
­
6.462
2.876
429
­
­
­
429
­
148
282
2010
IST
303.658
277.175
28.196
21.117
7.079
21.494
1.544
10.442
9.508
33.108
­
33.108
­
33.108
42
33.058
8
194.377
14.114
8.579
17
5.518
1
180.263
24.212
29.665
120.831
1.336
4.216
3
26.483
7.660
6.242
916
503
15.350
14.944
5.209
5.142
68
­
­
9.735
­
6.599
3.136
406
­
­
­
406
­
137
269
2011
IST
296.228
270.156
27.856
20.702
7.154
21.946
1.545
10.137
10.264
32.800
­
32.800
­
32.800
42
32.759
­0
187.554
15.930
10.642
12
5.276
1
171.624
23.882
26.718
115.398
1.665
3.958
2
26.072
7.175
5.814
869
492
15.284
14.589
5.243
5.178
65
­
­
9.346
­
6.060
3.287
695
­
­
­
695
260
123
311
3.899
3.340
53
3.287
559
0
558
2.687
2.109
32
2.078
578
0
578
2.732
2.100
1
2.100
632
28
604
3.099
2.395
1
2.395
704
26
678
3.409
2.490
1
2.490
919
13
905
3.473
2.663
1
2.662
810
13
797
3.613
2.825
1
2.825
788
0
788
23.761
22.715
26.215
24.316
27.103
26.077
25.378
232
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 5
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
2012
IST
306.775
269.971
28.046
20.619
7.427
23.703
1.384
10.287
12.033
30.487
­
30.487
­
30.487
42
30.446
­
187.734
17.090
11.529
8
5.552
1
170.644
24.225
26.307
113.424
1.668
5.017
2
36.804
7.760
6.147
983
629
16.005
15.524
5.789
5.152
56
581
­
9.735
­
6.234
3.501
480
­
­
­
480
4
129
348
2013
IST
307.843
273.811
28.575
20.938
7.637
23.152
1.453
8.550
13.148
31.302
­
31.302
­
31.302
42
31.261
­
190.781
27.273
13.435
8
13.829
0
163.508
25.024
27.055
103.693
1.656
6.075
5
34.032
7.895
6.264
1.020
611
15.327
14.772
4.924
4.873
52
­
­
9.848
­
6.393
3.455
555
­
­
­
555
7
141
406
2014
Soll
296.500
267.916
28.907
21.119
7.788
24.196
1.289
9.989
12.918
27.618
­
27.618
­
27.618
42
27.576
­
187.196
20.718
13.976
7
6.734
1
166.478
26.707
27.471
104.320
1.960
6.018
2
30.481
7.809
6.273
996
541
16.892
16.264
4.805
4.736
69
1
­
11.459
­
6.331
5.128
628
­
­
­
628
30
134
464
2015
Reg.E
299.500
273.299
29.839
21.943
7.896
24.340
1.367
9.685
13.288
26.969
­
26.969
­
26.969
42
26.927
­
192.150
22.543
15.663
6
6.873
0
169.607
26.840
27.826
107.310
1.955
5.675
2
26.764
7.766
6.241
1.040
486
17.446
16.770
4.923
4.836
86
1
­
11.848
­
6.790
5.057
676
­
­
­
676
30
136
510
13.040
2.736
1
2.735
10.304
0
10.304
10.810
2.032
0
1.436
8.778
91
8.687
5.780
1.294
1
393
4.486
143
4.343
1.552
1.551
1
401
1
1
­
1.589
1.589
1
408
1
1
­
1.598
1.504
1
408
95
95
­
1.465
1.464
0
434
1
1
­
36.324
33.477
29.853
26.089
27.207
27.916
27.238
233
2016
2017
2018
Finanzplanung
310.600 319.900 329.300
283.844 292.415 302.439
30.049
29.925
29.941
22.088
21.907
21.842
7.961
8.018
8.099
24.802
25.084
25.267
1.304
1.310
1.310
10.202
10.517
10.697
13.297
13.257
13.260
29.981
31.720
34.344
­
­
­
29.981
31.720
34.344
­
­
­
29.981
31.720
34.344
42
42
42
29.939
31.678
34.302
­
­
­
199.011 205.685 212.887
23.109
23.632
28.829
16.174
16.951
21.892
6
5
5
6.928
6.675
6.931
0
0
0
175.902 182.053 184.058
27.848
28.836
28.280
27.964
28.549
28.815
112.306 117.088 119.690
1.964
1.972
1.976
5.818
5.607
5.296
2
2
2
27.859
28.541
27.845
8.172
8.681
7.805
6.603
7.056
6.137
1.011
1.012
1.001
559
613
667
18.098
18.262
18.575
17.446
17.636
17.968
5.202
5.323
5.202
4.921
4.989
5.018
81
83
83
201
251
101
­
­
­
12.244
12.314
12.767
­
­
­
6.887
6.970
7.352
5.357
5.344
5.415
652
625
607
­
­
­
­
­
­
­
­
­
652
625
607
30
30
30
133
125
118
490
471
459
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. Arten
€Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Tabelle 6
Einnahmeart
1952
IST
1957
IST
1962
IST
1963
IST
1964
IST
1965
IST
1966
IST
1967
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
10.331
14.737
25.259
26.776
29.526
32.273
33.615
34.269
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
10.321
14.606
24.885
26.480
29.215
31.682
33.249
33.870
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
9.855
6.314
13.828
9.238
23.285
15.813
25.266
17.269
27.889
19.081
30.182
20.570
31.830
21.642
32.272
20.940
Sonstige Steuern
3.541
4.589
7.473
7.997
8.808
9.612
10.188
11.332
Ergänzungszuweisungen an Länder
­
­
­
­
­
­
­
­
BSP­Eigenmittel an die EU
­
­
­
­
­
­
­
­
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
72
188
364
378
373
364
391
546
Abschöpfungen
72
188
364
378
373
364
391
546
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
­
­
­
­
­
­
­
­
131
7
266
64
375
85
440
92
452
94
434
103
400
110
457
112
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
124
202
290
347
358
330
290
346
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
5
3
63
24
146
42
127
43
132
44
156
44
171
43
174
48
­ Länder
2
22
36
37
38
38
38
42
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0
2
6
6
6
6
5
5
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
0
0
0
0
0
0
0
von anderen Bereichen
3
39
104
84
88
111
127
126
­ Sozialversicherung
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Sonstige
3
39
104
84
88
111
127
126
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
140
128
76
30
533
510
68
38
107
75
122
79
117
84
120
85
­ Länder
128
26
509
36
71
75
80
81
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­
0
1
2
3
4
4
4
­ Sondervermögen
­
3
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
­
0
0
0
0
0
0
12
47
23
30
32
42
34
34
1
0
1
1
1
1
1
1
11
22
17
20
23
27
21
23
0
24
5
8
9
14
11
10
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
117
185
181
202
262
425
340
301
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
10
132
376
297
311
593
372
404
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
1
29
69
60
49
52
63
55
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­
0
0
1
1
2
2
4
4
3
3
4
4
5
5
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
­
0
1
2
4
3
4
5
Sonstige Vermögensübertragungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
­
­
­
­
­
­
­
­
8
8
102
101
304
275
234
216
258
247
536
278
299
294
339
322
­ von Verwaltungen
4
31
120
121
142
135
144
161
­ von anderen Bereichen
g g
Kapitaleinlagen
4
71
155
95
104
143
150
161
­
1
29
19
12
258
5
17
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
3
2
-
2
7
4
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
-
g
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
Ablieferung der Deutschen Bundespost
­
27
38
55
71
85
108
186
85
143
217
245
250
135
135
112
234
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. Arten
€Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Tabelle 6
Einnahmeart
1968
IST
1969
IST
1970
IST
1971
IST
1972
IST
1973
IST
1974
IST
1975
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
36.145
42.627
45.197
49.798
54.370
60.934
63.181
63.292
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
35.697
42.134
44.687
49.202
53.845
60.547
62.551
62.703
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
33.837
22.300
40.181
28.787
42.798
28.742
47.155
32.476
52.001
35.871
58.777
40.825
60.671
43.389
60.951
44.176
Sonstige Steuern
11.537
12.696
14.063
14.678
16.131
17.952
17.665
17.185
Ergänzungszuweisungen an Länder
­
­
­
­
­
­
­383
­410
BSP­Eigenmittel an die EU
­
­
­
­
­
­
­
­
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
447
464
386
86
4
5
6
1
Abschöpfungen
447
464
386
86
4
5
5
1
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
­
­
­
­
0
0
0
0
643
119
711
127
569
131
860
132
413
140
428
137
453
142
217
159
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
524
584
438
728
272
291
311
58
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
207
51
258
50
333
104
334
88
410
84
339
88
360
84
382
85
­ Länder
46
45
100
84
81
84
81
82
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
5
4
4
4
3
3
3
3
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
0
0
0
­ Zweckverbände
0
0
0
0
0
0
0
0
156
209
228
246
326
251
276
297
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Sonstige
156
209
228
246
326
251
276
297
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
132
80
153
46
168
54
338
59
352
66
189
78
210
84
238
99
­ Länder
77
42
47
53
59
68
74
89
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
3
4
6
6
7
8
9
9
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
1
1
1
­ Zweckverbände
0
0
0
1
1
1
1
1
52
107
115
279
286
111
126
139
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
1
2
2
1
2
3
2
2
­ Sonstige ­ Inland
25
68
71
37
67
71
65
65
­ Ausland
25
37
42
240
217
37
59
71
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
432
366
433
429
665
809
851
913
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
448
493
510
596
525
699
630
589
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
46
74
60
49
62
65
60
49
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
4
4
9
5
12
7
13
7
13
7
16
10
19
13
21
15
­ von Verwaltungen
­
0
0
0
0
1
0
0
­ von anderen Bereichen
4
5
7
7
6
9
13
15
Sonstige Vermögensübertragungen
­
4
5
6
6
6
7
6
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
­
4
5
6
6
6
7
6
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
­
4
5
6
6
6
7
6
397
381
410
402
438
392
534
384
451
434
618
550
550
542
519
495
­ von Verwaltungen
181
181
197
213
216
210
207
208
­ von anderen Bereichen
g g
Kapitaleinlagen
201
220
195
171
218
340
335
287
16
9
46
150
17
68
9
24
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-312
-
-
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
162
178
­
268
­
­
­
­
Ablieferung der Deutschen Bundespost
317
359
393
398
220
231
250
­
g
*) Nachrichtlich:
235
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. Arten
€Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € 1976
IST
Einnahmeart
1977
IST
1978
IST
1979
IST
1980
IST
1981
IST
1982
IST
Tabelle 6
1983
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
69.856
76.569
83.418
90.762
96.169
99.719
105.821
109.830
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
69.098
75.954
82.629
89.567
94.923
98.375
104.679
108.808
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
66.928
49.154
73.628
55.124
78.783
59.228
84.944
64.810
90.078
69.543
92.265
70.929
93.622
71.393
97.288
42.527
Sonstige Steuern
18.226
18.984
20.116
20.787
21.233
22.093
22.977
24.265
­452
­480
­561
­654
­698
­756
­748
­
BSP­Eigenmittel an die EU
­
­
­
­
­
­
­
­
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
0
2
1
0
0
-0
1
-0
Abschöpfungen
0
2
1
0
0
­0
1
­0
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
0
­0
0
0
­
­
­
­
444
168
264
175
1.378
202
2.163
216
2.333
229
3.476
237
7.820
265
8.186
260
Ergänzungszuweisungen an Länder
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
276
89
1.176
1.947
2.104
3.239
7.555
7.926
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
405
91
442
116
439
104
515
108
441
108
497
107
644
122
578
148
­ Länder
87
113
101
105
105
104
120
143
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
3
3
3
3
3
3
2
4
­ Sondervermögen
0
0
0
0
0
0
0
0
­ Zweckverbände
0
0
0
0
0
0
0
0
315
326
335
406
334
390
522
431
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Sonstige
315
326
335
406
334
390
522
431
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
242
110
275
122
596
132
346
141
490
313
374
194
525
177
831
199
­ Länder
99
109
119
126
296
178
161
183
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
9
12
11
14
14
13
14
14
­ Sondervermögen
1
1
1
1
2
1
1
1
­ Zweckverbände
1
1
1
1
1
1
1
1
132
153
464
205
176
180
348
632
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
4
6
4
4
5
4
5
5
67
53
50
65
52
57
54
69
61
94
409
136
120
120
289
558
1.078
1.343
1.432
1.599
1.582
1.763
2.068
1.925
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
758
614
790
1.195
1.245
1.344
1.142
1.021
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
165
54
57
63
70
80
139
114
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
6
0
7
1
9
3
10
3
10
3
143
2
8
2
8
2
­ von Verwaltungen
0
0
0
0
0
­
­
­
­ von anderen Bereichen
0
1
3
3
3
2
2
2
Sonstige Vermögensübertragungen
6
6
6
7
8
141
6
6
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
6
6
6
7
8
141
6
6
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
6
6
6
7
8
141
6
6
587
581
554
532
724
699
1.123
1.092
1.165
1.141
1.121
1.096
995
923
900
898
­ von Verwaltungen
209
218
217
230
240
247
291
302
­ von anderen Bereichen
g g
Kapitaleinlagen
372
314
482
861
901
848
632
596
6
22
25
31
25
25
72
2
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
-
203
­
­
­
­
1.162
5.373
5.643
­
­
1.094
1.845
1.971
1.969
2.077
2.170
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
g
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
Ablieferung der Deutschen Bundespost
236
Tabelle 6
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio.Arten
€ - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
- in Mio. € -
Einnahmeart
1984
IST
1985
IST
1986
IST
1987
IST
1988
IST
1989
IST
1990
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
114.086
119.819
121.812
123.287
122.394
137.900
169.799
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
112.566
118.560
119.822
120.663
119.488
136.023
143.537
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
100.829
44.571
105.477
80.910
106.814
81.507
110.961
85.427
112.619
73.269
126.355
97.120
132.339
100.663
24.952
25.403
26.163
26.463
26.962
31.362
33.683
­849
­835
­856
­929
­1.231
­1.358
­1.533
BSP­Eigenmittel an die EU
­
­
­
­
­1.548
­768
­30
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
0
52
20
2
38
2
3
Abschöpfungen
0
1
0
0
­0
­0
0
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
0
50
20
1
38
2
3
8.451
263
9.356
270
9.328
273
6.648
276
3.150
280
5.833
283
7.157
284
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
Sonstige Steuern
Ergänzungszuweisungen an Länder
8.188
9.085
9.055
6.372
2.869
5.550
6.873
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
592
220
735
205
695
196
577
162
563
117
614
119
811
139
­ Länder
217
204
192
159
114
116
136
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
3
2
4
3
3
3
3
­ Sondervermögen
0
0
0
­
­
­
­
­ Zweckverbände
0
0
0
­
­
­
­
371
529
498
415
446
495
671
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­
­
­
­
­
­
­
­ Sonstige
371
529
498
415
446
495
671
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
722
205
640
197
860
225
537
212
771
228
927
251
784
238
­ Länder
190
181
209
199
214
237
226
13
13
14
13
13
13
11
­ Sondervermögen
2
2
2
­
­
­
­
­ Zweckverbände
1
1
1
1
1
1
1
517
443
635
324
543
676
546
5
5
207
5
7
5
9
86
62
82
69
73
115
202
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
426
376
346
250
463
556
334
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
1.971
2.301
2.105
1.938
2.347
2.293
2.442
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
1.520
1.259
1.990
2.624
2.906
1.877
1.762
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
104
114
119
80
174
111
125
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
17
4
16
12
12
9
12
9
11
8
10
7
3
3
­ von Verwaltungen
0
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
4
12
9
9
8
7
3
12
4
4
3
3
3
0
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
12
4
4
3
3
3
0
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
12
4
4
3
3
3
0
1.400
1.006
1.129
1.125
1.859
1.346
2.532
1.239
2.721
1.516
1.756
1.574
1.633
1.599
­ von Verwaltungen
331
334
354
336
325
347
432
­ von anderen Bereichen
g g
Kapitaleinlagen
675
791
992
903
1.191
1.227
1.167
34
Sonstige Vermögensübertragungen
­ von Verwaltungen
g
395
3
512
1.293
1.205
182
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
24.501
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
5.811
6.618
6.470
3.752
123
2.556
3.579
Ablieferung der Deutschen Bundespost
2.255
2.327
2.433
2.525
2.637
2.875
3.111
*) Nachrichtlich:
237
Tabelle 6
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. Arten
€Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Einnahmeart
1991
IST
1992
IST
1993
IST
1994
IST
1995
IST
1996
IST
1997
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
178.221
198.278
199.650
215.067
211.741
192.781
193.488
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
175.283
195.971
197.439
209.936
201.944
187.081
183.757
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
162.526
118.438
180.415
131.003
182.038
140.856
193.768
148.867
187.194
135.437
173.104
125.586
169.272
126.520
Sonstige Steuern
47.911
53.716
47.944
53.975
68.553
66.040
63.024
Ergänzungszuweisungen an Länder
­1.806
­2.017
­2.196
­3.705
­12.647
­12.926
­12.917
BSP­Eigenmittel an die EU
­2.017
­2.287
­4.566
­5.368
­4.148
­5.595
­7.355
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
38
5
3
52
3
2
2
Abschöpfungen
­0
0
0
0
0
­0
0
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
38
5
3
52
3
2
2
7.685
405
8.984
555
8.254
675
7.394
687
6.138
698
4.972
664
5.047
627
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
7.280
8.429
7.579
6.707
5.440
4.308
4.420
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
841
135
907
125
1.334
131
1.845
135
1.430
149
1.199
175
1.097
216
­ Länder
132
121
128
132
146
174
213
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
3
3
3
3
3
1
3
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
­
­
­
­
­
­
706
782
1.204
1.710
1.281
1.024
881
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­
­
­
­
­
­
­
­ Sonstige
706
782
1.204
1.710
1.281
1.024
881
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
948
271
1.924
1.130
1.840
1.045
2.073
1.147
2.190
1.593
2.542
1.585
2.766
1.691
­ Länder
259
1.117
1.031
1.133
1.583
1.574
1.678
12
12
13
14
10
11
13
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
1
1
1
1
1
1
1
677
795
795
926
597
957
1.075
11
12
15
15
15
18
14
­ Sonstige ­ Inland
153
284
110
102
50
258
264
­ Ausland
514
499
670
809
531
681
796
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
3.244
3.735
3.970
4.802
4.990
5.262
5.572
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
2.938
2.308
2.211
5.132
9.796
5.700
9.731
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
169
489
424
947
1.302
1.367
1.590
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
34
4
14
3
2
2
3
3
570
570
2
2
3
3
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
4
3
2
3
570
2
3
31
11
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
31
11
­
­
­
­
­
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
31
11
­
­
­
­
­
2.734
2.393
1.805
1.785
1.785
1.722
4.182
1.888
7.924
1.849
4.330
2.219
8.138
3.061
Sonstige Vermögensübertragungen
­ von Verwaltungen
­ von Verwaltungen
­ von anderen Bereichen
g g
Kapitaleinlagen
g
456
470
462
470
505
465
531
1.937
1.314
1.259
1.418
1.344
1.753
2.530
341
20
63
2.295
6.075
2.112
5.077
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
3.579
3.579
3.579
3.579
3.579
3.579
3.579
Ablieferung der Deutschen Bundespost
3.485
4.604
3.682
2.908
1.626
410
409
*) Nachrichtlich:
238
Tabelle 6
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. Arten
€Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Einnahmeart
1998
IST
1999
IST
2000
IST
2001
IST
2002
IST
2003
IST
2004
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
204.679
220.644
220.524
220.206
216.624
217.528
211.835
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
188.736
208.245
213.190
207.831
206.325
207.433
197.438
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
174.598
136.482
192.423
148.433
198.774
152.457
193.765
142.104
192.046
141.392
191.881
140.179
187.005
141.000
Sonstige Steuern
Ergänzungszuweisungen an Länder
BSP­Eigenmittel an die EU
60.407
66.107
68.731
72.446
76.749
79.762
77.744
­13.105
­13.153
­13.471
­12.753
­15.576
­15.220
­15.157
­9.185
­8.964
­8.943
­8.031
­10.518
­12.840
­13.596
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
1
0
0
0
-0
0
0
Abschöpfungen
0
­
­
­
­
­
­
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
1
0
0
0
­0
0
0
4.898
573
5.528
541
4.989
527
4.798
523
4.193
519
4.181
501
1.013
508
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
4.326
4.987
4.462
4.275
3.674
3.679
505
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
1.189
171
1.240
158
1.035
29
2.008
275
1.155
112
1.209
129
951
127
­ Länder
168
155
24
272
110
126
125
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
3
3
5
3
2
2
2
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
­
­
­
­
­
­
1.018
1.082
1.006
1.733
1.043
1.080
823
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­
­
­
­
­
­
­
­ Sonstige
1.018
1.082
1.006
1.733
1.043
1.080
823
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
3.126
1.753
4.113
3.178
3.471
2.757
4.507
3.235
5.813
3.537
5.480
2.931
5.885
3.233
­ Länder
2.512
1.743
1.791
1.960
2.426
2.846
2.468
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
9
8
8
6
6
6
5
­ Sondervermögen
­
1.379
789
802
684
456
716
­ Zweckverbände
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
1
0
0
0
0
0
0
1.373
934
713
1.272
2.277
2.549
2.651
17
28
21
19
23
11
13
­ Sonstige ­ Inland
696
258
152
377
495
470
536
­ Ausland
660
649
540
876
1.759
2.068
2.103
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
4.923
4.941
4.920
2.753
3.116
4.683
2.584
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
15.943
12.399
7.335
12.375
10.300
10.095
14.397
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
1.932
1.032
1.541
812
652
616
803
2
2
18
18
2
2
3
3
5
5
2
2
6
6
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
2
18
2
3
5
2
6
Sonstige Vermögensübertragungen
­
­
­
­
­
­
­
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
­
­
­
­
­
­
­
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
­
­
­
­
­
­
­
14.009
2.432
11.348
3.073
5.791
2.117
11.560
3.967
9.642
4.289
9.477
4.318
13.588
4.952
­ von Verwaltungen
­ von anderen Bereichen
g g
Kapitaleinlagen
g
548
568
800
203
541
523
623
1.883
2.505
1.317
3.765
3.747
3.794
4.329
11.578
8.276
3.674
7.592
5.353
5.159
8.636
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
3.579
3.579
3.579
3.579
3.500
3.500
248
439
272
0
13
­
­
­
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
Ablieferung der Deutschen Bundespost
239
Tabelle 6
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. Arten
€Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € -
Einnahmeart
2005
IST
2006
IST
2007
IST
2008
IST
2009
IST
2010
IST
2011
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
228.409
232.806
255.718
270.476
257.742
259.293
278.520
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
207.783
223.034
248.465
261.327
252.725
253.716
272.135
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
190.149
146.608
203.903
159.693
230.043
184.262
239.231
193.532
227.835
180.223
226.189
181.502
248.066
196.908
Sonstige Steuern
76.455
77.162
78.980
79.627
77.971
77.557
83.161
Ergänzungszuweisungen an Länder
­14.581
­14.689
­14.933
­14.850
­13.462
­12.880
­12.110
BSP­Eigenmittel an die EU
­15.075
­14.586
­14.337
­15.340
­14.880
­18.153
­18.003
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
0
0
0
9
0
0
0
Abschöpfungen
­
­
­
­
­
­
­
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
0
0
0
9
0
0
0
1.411
80
3.768
81
4.307
78
4.568
69
4.457
70
4.359
69
4.971
67
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
1.331
3.686
4.230
4.500
4.387
4.290
4.904
400
6
885
78
924
85
737
97
574
81
385
77
483
70
­ Länder
4
76
83
96
81
76
67
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
2
2
2
2
0
2
3
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
­
­
­
­
­
­
394
807
839
640
493
308
413
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­ Sonstige
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­
­
­
­
­
­
­
394
807
839
640
493
308
413
10.467
2.836
8.925
2.829
7.231
2.793
10.472
2.767
12.454
5.346
10.334
2.571
10.356
2.877
2.531
2.628
2.612
2.530
2.497
2.487
2.765
5
4
4
3
3
2
2
300
197
177
234
2.847
81
110
0
0
0
0
0
0
0
von anderen Bereichen
7.631
6.096
4.438
7.705
7.108
7.763
7.479
­ Sozialversicherung
4.569
3.294
1.957
5.014
4.882
5.276
4.535
617
572
530
754
628
501
739
2.445
2.231
1.951
1.936
1.597
1.986
2.205
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
5.355
5.553
5.960
6.310
7.404
12.450
8.259
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
20.627
9.772
7.253
9.149
5.017
5.577
6.385
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
225
262
259
293
882
915
728
2
2
52
52
301
301
226
226
299
296
260
260
390
390
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ von Verwaltungen
­
­
254
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
2
52
47
226
296
260
390
Sonstige Vermögensübertragungen
­
­
­
­
3
0
­
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
­
­
­
­
3
0
­
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
­
­
­
­
3
­
­
20.400
11.481
9.459
8.560
6.694
2.178
8.630
1.902
3.836
1.617
4.403
2.117
5.267
2.688
­ von Verwaltungen
­ von anderen Bereichen
g g
Kapitaleinlagen
g
581
574
474
396
372
430
719
10.900
7.986
1.704
1.506
1.245
1.688
1.969
8.919
899
4.516
6.728
2.219
2.285
2.579
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
­
­
­
­
­
­
­
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
­
­
­
­
­
­
­
676
2.860
3.500
3.500
3.500
3.500
2.206
­
­
­
­
­
­
­
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
Ablieferung der Deutschen Bundespost
240
Tabelle 6
Tabelle 6
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. Arten
€Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- in Mio. € 2012
IST
2013
IST
2014
Soll
2015
Reg.E.
2016
Einnahmeart
EINNAHMEN ZUSAMMEN
283.956
285.452
289.782
299.240
310.308
319.608
329.008
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
278.101
278.983
288.582
297.361
311.057
318.819
329.941
STEUERN
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
256.086
205.843
259.807
213.199
268.197
220.890
278.540
232.280
292.901
242.508
300.663
252.178
311.755
263.293
86.452
Sonstige Steuern
2017
2018
Finanzplanung
83.718
84.271
85.377
85.927
86.502
85.927
Ergänzungszuweisungen an Länder
­11.621
­10.792
­10.450
­9.917
­9.309
­8.742
­8.160
BSP­Eigenmittel an die EU
­19.826
­24.787
­23.480
­25.550
­24.390
­26.230
­27.310
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
0
0
­
­
­
­
­
Abschöpfungen
­
­
­
­
­
­
­
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
Mieten und Pachten
0
0
­
­
­
­
­
4.560
74
4.886
69
6.847
65
6.540
61
6.053
62
6.019
62
6.004
62
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
4.486
4.817
6.783
6.479
5.991
5.957
5.942
263
66
191
53
245
68
242
63
262
62
256
52
248
52
ZINSEINNAHMEN
von Verwaltungen
­ Länder
65
52
67
62
62
51
51
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
1
1
1
1
1
1
1
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
­
­
­
­
­
­
197
138
177
179
200
204
196
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­
­
­
­
­
­
­
197
138
177
179
200
204
196
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
9.488
2.720
5.997
2.714
5.674
3.726
4.454
2.763
4.311
2.836
4.371
2.898
4.438
2.949
­ Länder
2.641
2.652
2.673
2.712
2.788
2.855
2.911
2
1
1
1
1
1
1
76
60
1.052
50
47
42
37
­ Sonstige
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
0
0
0
0
0
0
0
von anderen Bereichen
6.769
3.283
1.948
1.692
1.474
1.473
1.489
­ Sozialversicherung
3.846
­219
24
26
26
26
26
729
840
820
547
540
540
546
­ Ausland
2.194
2.661
1.103
1.119
909
907
917
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
7.703
8.102
7.619
7.585
7.531
7.511
7.497
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
5.855
6.469
2.760
2.563
1.575
1.575
1.567
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
243
195
138
140
138
138
137
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
429
429
296
296
242
242
242
242
242
242
242
242
242
242
­ Sonstige ­ Inland
­ von Verwaltungen
­ von anderen Bereichen
­
­
­
­
­
­
­
429
296
242
242
242
242
242
Sonstige Vermögensübertragungen
0
­
­
­
­
­
­
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
0
­
­
­
­
­
­
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
0
­
­
­
­
­
­
5.183
1.653
5.978
1.720
2.380
1.348
2.181
1.258
1.195
1.151
1.195
1.195
1.187
1.187
­ von Verwaltungen
379
477
354
320
278
278
278
1.273
1.243
994
938
873
916
910
3.530
4.258
1.032
923
44
­
­
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
­
­
­
­
­
­
­
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
­
­
­1.560
­684
­2.324
­786
­2.500
643
664
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
g g
Kapitaleinlagen
g
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
Ablieferung der Deutschen Bundespost
241
Tabelle 7a
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 7a
- Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN
VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1952
IST
100,00
74,51
14,52
10,28
4,25
16,38
0,62
0,18
15,58
1,04
­
1,04
­
1,04
0,87
0,18
­
42,57
10,36
9,96
0,01
0,39
­
32,21
3,32
18,67
9,76
0,28
0,18
­
25,49
19,92
13,18
6,62
0,12
1,50
0,50
0,45
0,40
0,05
­
­
0,05
­
0,04
0,00
1,00
0,00
0,00
­
1,00
­
0,56
0,44
1957
IST
100,00
81,22
11,08
6,26
4,82
21,20
0,65
10,95
9,60
1,46
­
1,46
0,20
1,26
0,68
0,29
0,29
47,48
12,87
11,76
0,03
1,09
0,00
34,61
4,49
12,48
16,63
0,39
0,62
­
18,78
5,57
3,90
0,65
1,02
4,61
2,95
2,07
1,94
0,12
­
0,00
0,89
­
0,88
0,00
1,66
0,20
0,18
0,02
1,46
0,00
0,68
0,78
1962
IST
100,00
81,31
13,14
9,08
4,05
25,90
0,65
19,02
6,22
1,82
­
1,82
0,36
1,47
0,57
0,71
0,19
40,45
10,87
10,34
0,05
0,48
0,00
29,58
4,31
9,24
13,85
0,40
1,79
­
18,69
5,91
4,49
0,94
0,49
6,86
5,16
3,55
2,89
0,65
­
0,00
1,61
­
1,59
0,02
1,70
0,36
0,29
0,07
1,34
0,04
0,80
0,50
1963
IST
100,00
81,50
13,56
9,58
3,98
27,79
0,67
20,49
6,63
1,81
­
1,81
0,32
1,48
0,54
0,77
0,17
38,34
10,30
9,58
0,06
0,65
0,00
28,05
4,41
7,72
14,13
0,41
1,38
­
18,50
6,27
4,95
0,97
0,35
6,57
5,04
3,52
2,87
0,65
­
0,01
1,52
­
1,46
0,06
1,53
0,29
0,29
0,00
1,24
0,21
0,57
0,46
1964
IST
100,00
81,53
14,07
9,98
4,09
24,65
0,74
17,33
6,58
1,92
­
1,92
0,30
1,63
0,55
0,96
0,12
40,88
9,32
8,80
0,07
0,45
0,00
31,56
4,95
10,48
14,02
0,45
1,65
­
18,47
6,33
5,07
0,76
0,50
7,01
5,31
3,75
3,05
0,69
­
0,01
1,56
­
1,52
0,04
1,70
0,27
0,26
0,00
1,43
0,15
0,85
0,43
1965
IST
100,00
81,76
14,20
10,29
3,90
21,12
0,75
14,22
6,14
1,81
­
1,81
0,28
1,54
0,48
0,94
0,12
44,63
9,02
8,39
0,07
0,55
0,00
35,61
7,11
12,42
13,82
0,39
1,87
­
18,24
5,88
4,70
0,72
0,45
7,23
4,99
3,97
3,33
0,63
­
0,01
1,02
­
0,98
0,04
2,24
0,27
0,26
0,01
1,97
0,10
1,41
0,47
1966
IST
100,00
83,11
15,32
11,51
3,81
19,92
0,75
12,97
6,20
2,28
­
2,28
0,39
1,89
0,54
1,23
0,13
45,60
9,24
8,70
0,07
0,47
0,00
36,35
6,96
12,34
14,91
0,38
1,76
­
16,89
5,81
4,69
0,68
0,44
5,92
4,57
3,70
3,20
0,50
­
0,01
0,87
­
0,84
0,03
1,34
0,24
0,24
0,01
1,10
0,12
0,98
­
1967
IST
100,00
80,33
14,60
10,85
3,75
20,23
0,77
13,40
6,06
2,69
­
2,69
0,43
2,26
0,48
1,69
0,09
42,81
8,61
8,10
0,07
0,44
0,00
34,19
6,75
11,41
13,72
0,35
1,96
­
19,67
6,25
4,99
0,54
0,72
7,16
5,65
4,48
3,32
1,15
­
0,01
1,18
­
1,06
0,11
1,51
0,25
0,24
0,01
1,26
0,20
1,06
­
1968
IST
100,00
81,55
15,07
11,07
4,01
16,29
0,79
9,44
6,07
2,53
­
2,53
0,47
2,06
0,46
1,51
0,09
47,65
9,86
9,41
0,09
0,36
0,00
37,80
7,96
11,06
15,40
0,34
2,96
­
18,45
5,48
4,49
0,40
0,59
7,56
5,92
4,68
3,45
1,20
­
0,03
1,24
­
1,02
0,22
1,64
0,19
0,18
0,02
1,44
0,18
1,27
­
1969
IST
100,00
81,39
15,60
11,55
4,05
17,37
0,84
10,61
5,92
2,66
­
2,66
0,35
2,31
0,42
1,82
0,07
45,75
8,29
7,85
0,11
0,33
0,01
37,46
9,23
10,18
14,48
0,24
3,26
­
18,61
6,10
5,15
0,40
0,56
7,93
6,36
4,56
3,18
1,36
­
0,02
1,80
­
1,53
0,27
1,57
0,19
0,17
0,02
1,38
0,08
1,30
­
4,07
3,96
3,05
0,91
0,11
0,11
­
8,60
8,28
4,23
4,05
0,33
0,13
0,20
5,92
5,48
2,60
2,87
0,45
0,22
0,23
5,66
5,28
2,21
3,08
0,38
0,25
0,13
5,13
4,86
2,01
2,86
0,26
0,19
0,07
5,13
4,75
1,61
3,14
0,38
0,23
0,15
5,16
4,86
1,28
3,59
0,29
0,12
0,17
6,26
5,98
1,11
4,87
0,28
0,11
0,17
5,38
5,00
1,29
3,70
0,38
0,14
0,24
4,58
4,17
0,76
3,41
0,41
0,20
0,21
24,48
17,12
17,00
0,00
16,97
0,00
16,77
0,00
16,00
0,00
15,54
0,00
18,16
0,04
16,78
0,00
17,05
242
Tabelle 7a
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 7a
- Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN
VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1970
IST
100,00
80,96
16,54
12,26
4,28
15,86
0,88
8,88
6,10
2,79
­
2,79
0,28
2,51
0,39
2,07
0,05
45,77
8,27
7,82
0,12
0,32
0,01
37,50
10,06
10,75
14,09
0,24
2,37
­
19,04
6,41
5,22
0,61
0,58
9,02
7,21
4,63
3,50
1,10
­
0,03
2,58
­
2,30
0,28
1,81
0,18
0,16
0,02
1,64
0,07
1,57
­
1971
IST
100,00
79,72
17,28
12,78
4,51
15,16
0,87
8,17
6,11
2,62
0,00
2,62
0,24
2,38
0,34
1,99
0,04
44,66
8,92
8,48
0,15
0,28
0,01
35,74
7,51
10,88
13,73
0,31
3,08
­
20,28
6,50
5,14
0,63
0,72
9,81
7,93
4,82
3,67
1,13
­
0,02
3,11
­
2,82
0,29
1,88
0,18
0,17
0,01
1,70
0,16
1,53
­
1972
IST
100,00
79,98
17,06
12,77
4,30
14,82
0,82
8,19
5,81
2,52
0,00
2,52
0,20
2,32
0,30
1,98
0,03
45,57
9,42
9,02
0,16
0,24
0,01
36,15
9,17
9,73
13,34
0,36
3,32
­
20,02
5,94
4,78
0,44
0,72
10,35
8,93
5,81
5,45
0,35
­
0,01
3,12
­
2,89
0,23
1,42
0,15
0,14
0,01
1,27
0,12
1,15
­
1973
IST
100,00
80,14
17,35
13,04
4,31
14,86
0,86
8,40
5,60
2,72
0,00
2,72
0,24
2,48
0,27
2,18
0,04
45,21
9,54
9,07
0,16
0,30
0,01
35,67
9,65
9,07
12,64
0,26
3,85
­
19,86
5,27
4,25
0,41
0,61
9,72
8,57
6,22
5,97
0,25
­
0,00
2,35
­
2,18
0,17
1,14
0,15
0,14
0,02
0,99
0,37
0,62
­
1974
IST
100,00
81,18
17,93
13,67
4,26
15,19
0,88
8,23
6,07
3,16
­
3,16
0,21
2,95
0,25
2,68
0,02
44,90
9,17
8,74
0,15
0,27
0,01
35,72
8,59
8,86
14,63
0,28
3,20
­
18,82
5,28
4,18
0,54
0,56
10,05
8,39
6,06
5,64
0,40
­
0,01
2,33
­
2,18
0,15
1,66
0,15
0,13
0,01
1,51
0,50
1,01
­
1975
IST
100,00
81,89
16,22
12,31
3,91
13,97
0,82
7,42
5,73
3,32
­
3,32
0,18
3,14
0,21
2,91
0,02
48,39
8,71
8,33
0,14
0,23
0,00
39,68
7,11
14,43
15,76
0,27
1,95
­
18,11
4,79
3,55
0,79
0,44
8,72
6,91
4,92
4,67
0,25
­
0,00
1,99
­
1,81
0,18
1,81
0,13
0,11
0,02
1,68
0,47
1,19
0,01
1976
IST
100,00
83,98
16,15
12,26
3,89
14,22
0,86
7,56
5,80
4,23
­
4,23
0,21
4,03
0,21
3,81
0,01
49,37
8,59
8,22
0,14
0,22
0,00
40,79
6,91
14,21
17,34
0,31
1,76
­
16,02
4,14
3,20
0,51
0,44
9,10
6,91
4,62
4,41
0,22
­
­
2,28
­
2,02
0,24
2,19
0,13
0,11
0,02
2,06
0,34
1,70
0,01
1977
IST
100,00
83,08
15,97
12,15
3,82
13,83
0,88
7,21
5,74
4,96
­
4,96
0,14
4,82
0,19
4,62
0,01
48,31
9,25
8,59
0,45
0,21
0,00
39,07
6,94
13,79
16,07
0,26
1,77
­
16,92
4,15
3,25
0,55
0,35
10,32
7,22
4,31
4,12
0,19
­
­
2,91
­
2,65
0,21
3,10
0,14
0,11
0,03
2,97
0,28
2,69
­
1978
IST
100,00
83,08
15,18
11,59
3,59
13,81
0,87
7,30
5,64
5,05
­
5,05
0,07
4,97
0,17
4,79
0,01
49,04
9,00
8,39
0,45
0,16
0,00
40,05
7,65
13,18
17,32
0,26
1,43
­
16,92
4,03
3,23
0,49
0,31
9,99
7,84
4,07
3,87
0,20
­
­
3,77
­
3,33
0,40
2,15
0,16
0,10
0,06
1,99
0,53
1,46
­
1979
IST
100,00
82,34
14,84
11,32
3,52
13,85
0,83
7,21
5,81
5,54
­
5,54
0,02
5,52
0,16
5,35
0,01
48,12
9,14
8,53
0,46
0,15
0,00
38,98
7,34
13,16
16,59
0,35
1,35
­
17,66
3,92
3,22
0,40
0,31
10,22
8,74
4,01
3,78
0,22
­
­
4,73
­
3,86
0,59
1,48
0,13
0,10
0,03
1,35
0,45
0,90
­
3,61
3,02
0,63
2,40
0,59
0,27
0,32
3,96
3,11
0,59
2,53
0,85
0,33
0,52
3,71
3,13
0,92
2,21
0,57
0,33
0,24
4,82
3,59
0,84
2,76
1,23
0,92
0,31
3,49
2,97
0,81
2,16
0,51
0,16
0,35
4,58
4,08
0,70
3,38
0,50
0,17
0,33
2,68
2,46
0,74
1,72
0,22
0,15
0,07
2,45
2,26
0,76
1,50
0,19
0,12
0,07
2,90
2,47
0,75
1,72
0,43
0,28
0,15
3,52
2,89
0,81
2,08
0,63
0,39
0,24
0,00
17,23
0,01
18,39
0,02
18,58
0,05
18,67
17,17
0,02
16,27
0,09
13,73
13,82
14,77
16,18
243
Tabelle 7a
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 7a
- Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN
VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1980
IST
100,00
83,93
14,90
11,39
3,51
13,93
0,77
7,13
6,02
6,48
­
6,48
0,00
6,47
0,15
6,32
­0,00
48,63
9,68
8,70
0,46
0,52
0,00
38,95
6,81
12,59
17,58
0,31
1,39
­
16,07
3,80
2,97
0,58
0,25
9,12
7,64
3,65
3,43
0,22
­
­
3,99
­
3,22
0,61
1,48
0,11
0,10
0,02
1,37
0,54
0,80
0,02
1981
IST
100,00
85,79
14,63
11,26
3,37
13,94
0,74
7,43
5,78
7,72
­
7,72
­
7,72
0,14
7,59
0,00
49,49
9,49
8,55
0,45
0,49
0,00
40,00
6,40
13,33
18,34
0,27
1,41
­
14,21
3,12
2,48
0,42
0,23
8,02
6,91
3,12
2,94
0,18
­
­
3,78
­
3,04
0,55
1,12
0,11
0,09
0,02
1,01
0,16
0,81
0,04
1982
IST
100,00
85,64
14,06
10,84
3,22
14,19
0,81
7,61
5,78
9,04
­
9,04
­
9,04
0,13
8,91
0,00
48,35
9,10
8,23
0,40
0,47
0,00
39,25
6,09
12,77
18,39
0,28
1,48
­
14,36
2,84
2,25
0,34
0,25
8,31
7,03
2,89
2,74
0,16
­
­
4,14
­
3,40
0,57
1,28
0,09
0,09
0,00
1,18
0,28
0,86
0,04
1983
IST
100,00
85,69
14,24
11,06
3,18
14,82
0,88
8,08
5,87
10,79
­
10,79
­
10,79
0,06
10,73
0,00
45,83
8,95
8,11
0,37
0,47
0,00
36,88
5,96
12,81
16,06
0,36
1,46
­
14,31
2,88
2,30
0,34
0,24
7,92
6,29
2,74
2,62
0,12
­
­
3,55
­
2,89
0,60
1,63
0,09
0,09
0,00
1,54
0,42
1,10
0,02
1984
IST
100,00
85,66
14,08
11,06
3,02
15,07
0,91
8,13
6,04
11,02
­
11,02
­
11,02
0,06
10,97
0,00
45,49
8,38
7,60
0,35
0,42
0,00
37,11
6,36
13,05
15,66
0,35
1,46
­
14,34
2,83
2,26
0,34
0,23
7,16
6,16
2,64
2,52
0,11
­
­
3,52
­
2,86
0,61
1,00
0,09
0,09
0,00
0,91
0,09
0,73
0,08
1985
IST
100,00
86,14
14,26
11,27
2,99
14,94
0,91
7,95
6,08
11,34
­
11,34
­
11,34
0,06
11,29
0,00
45,60
8,47
7,77
0,34
0,36
0,00
37,13
5,89
12,63
15,95
0,30
2,13
­
13,86
2,87
2,26
0,37
0,25
6,89
6,02
2,48
2,36
0,11
­
­
3,55
­
2,96
0,58
0,87
0,09
0,09
0,00
0,77
0,18
0,57
0,02
1986
IST
100,00
86,82
14,51
11,50
3,01
15,05
0,89
8,17
5,99
11,57
­
11,57
­
11,57
0,05
11,52
0,00
45,68
8,58
7,93
0,32
0,33
0,00
37,10
6,02
12,99
16,09
0,31
1,47
­
13,18
2,87
2,22
0,41
0,24
6,69
6,06
2,17
2,06
0,11
­
­
3,89
­
3,27
0,59
0,63
0,10
0,09
0,00
0,54
0,07
0,47
0,00
1987
IST
100,00
87,12
14,60
11,60
3,00
14,86
0,89
7,99
5,98
11,54
­
11,54
­
11,54
0,05
11,49
0,00
46,13
8,64
8,03
0,31
0,30
0,00
37,48
6,08
13,11
16,27
0,33
1,48
­
12,88
2,85
2,18
0,44
0,23
6,47
5,95
2,30
2,18
0,12
­
­
3,66
­
3,05
0,59
0,52
0,09
0,09
0,00
0,42
0,08
0,34
0,00
1988
IST
100,00
87,51
14,57
11,60
2,97
14,39
0,90
7,71
5,78
11,72
­
11,72
­
11,72
0,05
11,68
0,00
46,83
8,61
8,03
0,30
0,28
0,00
38,22
6,46
12,53
17,17
0,36
1,50
­
12,49
2,79
2,15
0,45
0,19
6,11
5,73
2,19
2,07
0,12
­
­
3,54
­
2,88
0,65
0,37
0,10
0,10
­
0,28
0,10
0,18
0,00
1989
IST
100,00
87,12
14,27
11,41
2,86
14,08
0,86
7,49
5,73
11,08
­
11,08
­
11,08
0,04
11,03
0,00
47,69
9,13
8,58
0,28
0,27
0,00
38,57
6,59
12,15
17,68
0,41
1,53
­
12,88
2,77
2,13
0,48
0,16
6,73
6,33
2,97
2,86
0,11
­
­
3,37
­
2,66
0,71
0,40
0,09
0,09
­
0,30
0,12
0,17
0,01
3,14
2,72
0,80
1,92
0,42
0,16
0,26
3,06
2,69
0,86
1,83
0,37
0,13
0,24
3,21
2,66
0,79
1,87
0,55
0,29
0,27
3,51
2,80
0,81
2,00
0,70
0,27
0,43
4,35
3,57
1,05
2,52
0,78
0,34
0,43
4,09
3,37
1,13
2,24
0,73
0,26
0,46
3,62
3,09
1,08
2,01
0,53
0,10
0,43
3,55
3,04
0,98
2,06
0,51
0,11
0,40
3,60
3,15
0,89
2,26
0,45
0,11
0,34
3,38
2,93
0,79
2,14
0,46
0,09
0,37
14,58
13,09
13,09
12,68
13,33
12,99
12,55
12,36
12,12
12,49
244
Tabelle 7a
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 7a
- Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN
VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
1990
IST
100,00
70,41
11,36
9,09
2,28
11,15
0,69
5,71
4,75
9,01
­
9,01
­
9,01
0,03
8,97
0,00
38,89
7,48
6,53
0,21
0,73
0,00
31,42
5,02
9,36
13,89
0,41
1,26
­
10,62
2,25
1,73
0,40
0,12
5,51
5,21
2,51
2,32
0,09
0,11
­
2,70
­
1,90
0,76
0,30
0,07
0,07
­
0,23
0,08
0,12
0,02
1991
IST
100,00
84,41
12,13
9,74
2,39
10,71
0,77
4,84
5,10
9,86
­
9,86
­
9,86
0,03
9,83
0,00
51,71
9,98
7,73
0,29
1,96
0,00
41,73
6,72
11,98
18,08
0,71
4,22
­
15,59
2,73
2,13
0,48
0,12
9,96
9,68
5,64
5,30
0,22
0,12
­
4,04
0,02
2,76
1,27
0,28
0,07
0,07
­
0,21
0,11
0,09
0,01
1992
IST
100,00
84,26
12,05
9,63
2,42
10,07
0,89
4,11
5,07
10,26
­
10,26
­
10,26
0,03
10,23
0,00
51,87
13,20
7,41
0,33
5,46
0,00
38,67
6,06
12,21
18,54
0,43
1,44
­
15,74
3,23
2,55
0,45
0,23
9,96
9,62
4,54
4,46
0,08
­
­
5,08
0,00
3,63
1,45
0,33
0,07
0,07
­
0,26
0,09
0,10
0,07
1993
IST
100,00
85,51
11,52
9,10
2,42
8,92
0,76
3,45
4,71
10,01
­
10,01
­
10,01
0,02
9,99
0,00
55,06
13,46
6,06
0,29
7,11
0,00
41,60
5,62
12,53
21,64
0,38
1,42
­
14,49
2,73
2,18
0,34
0,20
8,65
8,38
3,99
3,91
0,08
­
­
4,39
­
2,97
1,42
0,27
0,07
0,07
­
0,20
0,07
0,11
0,02
1994
IST
100,00
86,77
11,18
8,74
2,44
8,05
0,77
3,02
4,25
11,26
­
11,26
­
11,26
0,02
11,23
0,00
56,29
16,48
4,49
0,26
11,74
0,00
39,80
4,83
13,31
20,12
0,37
1,18
­
13,23
2,55
2,13
0,26
0,16
6,65
6,40
3,56
3,48
0,08
­
­
2,84
­
1,51
1,33
0,25
0,06
0,06
­
0,19
0,05
0,11
0,03
1995
IST
100,00
85,44
11,39
8,79
2,61
8,13
0,80
2,99
4,34
10,71
­
10,71
­
10,71
0,02
10,68
0,00
55,21
13,57
3,19
0,25
10,13
0,00
41,64
5,29
14,40
20,46
0,35
1,15
­
14,56
2,64
2,23
0,27
0,15
8,24
8,00
5,12
5,05
0,07
­
­
2,87
­
1,80
1,08
0,24
0,04
0,04
­
0,21
0,06
0,11
0,04
1996
IST
100,00
86,37
11,61
8,94
2,67
8,59
0,78
3,08
4,73
11,17
­
11,17
­
11,17
0,02
11,15
0,00
55,00
14,66
2,66
0,08
11,92
0,00
40,33
4,41
10,99
23,50
0,35
1,08
­
13,63
2,65
2,17
0,30
0,18
8,16
7,92
5,37
5,31
0,06
­
­
2,54
­
1,70
0,84
0,25
­0,00
­0,07
­
0,25
0,05
0,14
0,05
1997
IST
100,00
86,85
11,88
9,16
2,72
8,62
0,75
3,07
4,80
12,09
­
12,09
­
12,09
0,02
12,07
0,00
54,27
13,06
2,44
0,08
10,54
0,00
41,21
4,06
11,12
24,61
0,33
1,09
­
13,15
2,75
2,32
0,29
0,15
7,27
6,88
4,64
4,59
0,05
­
­
2,23
­
1,42
0,81
0,39
0,07
­
­
0,32
0,15
0,09
0,08
1998
IST
100,00
87,20
11,41
8,77
2,64
8,44
0,76
3,21
4,47
12,29
­
12,29
­
12,29
0,02
12,27
0,00
55,05
12,54
2,43
0,10
10,01
0,00
42,51
4,00
10,62
26,48
0,32
1,09
­
12,80
2,96
2,46
0,34
0,17
7,85
7,55
4,48
4,43
0,05
­
­
3,07
­
2,28
0,78
0,30
0,01
­
­
0,29
0,13
0,09
0,07
1999
IST
100,00
88,16
10,92
8,39
2,54
8,28
0,67
3,14
4,47
16,64
­
16,64
­
16,64
0,02
16,63
0,00
52,32
6,61
2,26
0,10
4,25
0,00
45,71
5,46
9,85
29,02
0,30
1,07
­
11,84
2,88
2,42
0,33
0,13
7,22
6,98
4,16
4,12
0,04
­
­
2,82
­
2,06
0,76
0,25
­0,00
­0,00
­
0,25
0,09
0,08
0,08
2,86
2,52
0,55
1,97
0,34
0,03
0,31
2,90
2,19
0,47
1,73
0,70
0,34
0,36
2,56
2,14
0,46
1,68
0,42
0,11
0,31
3,12
2,82
0,38
2,44
0,30
0,02
0,27
4,03
3,62
0,34
3,28
0,41
0,09
0,33
3,68
3,37
0,32
3,05
0,31
0,02
0,29
2,83
2,50
0,27
2,23
0,33
0,01
0,31
3,13
2,81
0,25
2,56
0,32
0,01
0,31
1,99
1,70
0,22
1,48
0,29
0,00
0,29
1,74
1,48
0,20
1,29
0,25
0,00
0,25
10,32
15,31
15,41
14,22
12,97
14,32
13,39
12,76
12,50
11,60
245
Tabelle 7a
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 7a
- Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN
VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
2000
IST
100,00
87,29
10,85
8,30
2,55
8,52
0,67
3,00
4,85
16,02
­
16,02
­
16,02
0,02
16,00
0,00
51,90
6,59
2,31
0,08
4,20
0,00
45,31
5,43
8,78
29,70
0,31
1,09
­
12,71
2,75
2,28
0,32
0,15
7,98
6,78
4,10
4,06
0,04
­
­
2,69
­
1,94
0,75
1,20
­
­
­
1,20
0,04
1,04
0,12
2001
IST
100,00
88,55
11,03
8,41
2,62
7,61
0,67
3,28
3,66
15,47
­
15,47
­
15,47
0,02
15,46
0,00
54,44
5,45
2,29
0,10
3,06
0,00
48,98
6,86
8,50
32,14
0,28
1,21
0,00
11,45
2,84
2,28
0,36
0,19
7,03
6,79
3,91
3,88
0,03
­
­
2,88
­
2,21
0,68
0,24
­
­
­
0,24
0,07
0,08
0,09
2002
IST
100,00
90,11
10,83
8,22
2,60
6,84
0,66
3,27
2,91
14,87
­
14,87
­
14,87
0,02
14,85
0,00
57,57
5,99
2,43
0,09
3,46
0,00
51,58
6,52
8,95
34,61
0,33
1,17
0,00
9,89
2,71
2,15
0,39
0,17
5,84
5,60
2,54
2,51
0,03
­
­
3,06
­
2,33
0,72
0,24
­
­
­
0,24
0,02
0,14
0,08
2003
IST
100,00
89,83
10,61
8,06
2,55
6,70
0,62
3,08
2,99
14,36
­
14,36
­
14,36
0,02
14,35
0,00
58,16
6,15
2,53
0,10
3,52
0,00
52,01
6,12
9,22
35,28
0,31
1,08
0,00
10,17
2,61
2,06
0,35
0,20
6,31
6,17
3,12
2,10
0,03
0,99
­
3,05
­
2,29
0,77
0,14
­
­
­
0,14
­
0,06
0,08
2004
IST
100,00
90,96
10,64
8,08
2,55
6,71
0,60
3,17
2,93
14,42
­
14,42
­
14,42
0,02
14,40
0,00
59,20
5,88
2,68
0,09
3,11
0,00
53,32
5,99
10,09
35,80
0,31
1,12
0,00
9,04
2,74
2,17
0,37
0,20
5,13
4,99
2,23
2,19
0,04
­
­
2,76
­
1,96
0,80
0,14
­
­
­
0,14
0,00
0,06
0,08
2005
IST
100,00
90,72
10,15
7,65
2,49
6,82
0,61
3,08
3,13
14,38
­
14,38
­
14,38
0,02
14,36
0,00
59,37
5,36
3,23
0,03
2,11
0,00
54,01
5,19
12,60
34,72
0,30
1,21
0,00
9,28
2,79
2,22
0,37
0,19
4,99
4,86
2,15
2,13
0,02
­
­
2,71
­
1,90
0,81
0,14
­
­
­
0,14
­0,00
0,06
0,08
2006
IST
100,00
91,15
10,00
7,56
2,44
7,03
0,56
3,26
3,21
14,35
­
14,35
­
14,35
0,02
14,34
0,00
59,77
5,34
3,27
0,01
2,05
0,00
54,43
5,47
12,36
35,13
0,31
1,16
0,00
8,85
2,72
2,16
0,36
0,21
5,10
4,95
2,20
2,18
0,02
­
­
2,74
­
1,91
0,83
0,15
­
­
­
0,15
­
0,07
0,08
2007
IST
100,00
90,17
9,63
7,27
2,36
6,94
0,50
3,29
3,14
14,32
­
14,32
­
14,32
0,02
14,30
0,00
59,29
5,18
3,22
0,01
1,95
0,00
54,11
5,69
10,77
36,13
0,32
1,20
0,00
9,83
2,55
2,03
0,34
0,19
6,27
6,13
3,04
2,23
0,02
0,79
­
3,09
­
2,26
0,83
0,14
­
­
­
0,14
­
0,06
0,08
2008
IST
100,00
90,45
9,57
7,19
2,38
6,99
0,50
3,41
3,08
14,23
­
14,23
­
14,23
0,01
14,21
0,00
59,66
4,58
2,95
0,01
1,62
0,00
55,08
7,95
10,31
35,11
0,39
1,31
0,00
9,55
2,55
2,05
0,33
0,18
5,90
4,97
2,02
2,00
0,02
­
­
2,94
­
2,07
0,87
0,94
­
­
­
0,94
0,80
0,05
0,08
2009
IST
100,00
90,58
9,56
7,18
2,38
7,32
0,51
3,52
3,30
13,04
­
13,04
­
13,04
0,01
13,02
0,00
60,66
4,93
3,00
0,01
1,92
0,00
55,74
7,85
10,16
35,97
0,43
1,32
0,00
9,42
2,91
2,34
0,35
0,22
5,34
5,20
2,00
1,99
0,02
­
­
3,20
­
2,21
0,98
0,15
­
­
­
0,15
­
0,05
0,10
1,98
1,72
0,08
1,64
0,26
0,01
0,25
1,59
1,31
0,07
1,24
0,28
0,01
0,27
1,35
1,09
0,06
1,03
0,26
0,02
0,24
1,25
1,04
0,04
1,00
0,21
0,01
0,20
1,17
0,95
0,03
0,92
0,22
0,00
0,22
1,50
1,29
0,02
1,27
0,22
0,00
0,21
1,03
0,81
0,01
0,80
0,22
0,00
0,22
1,01
0,78
0,00
0,78
0,23
0,01
0,22
1,10
0,85
0,00
0,85
0,25
0,01
0,24
1,17
0,85
0,00
0,85
0,31
0,00
0,31
11,52
11,22
9,66
10,02
8,89
9,14
8,70
9,69
8,61
9,27
246
Tabelle 7a
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
Tabelle 7a
- Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN
VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
2010
IST
100,00
91,28
9,29
6,95
2,33
7,08
0,51
3,44
3,13
10,90
­
10,90
­
10,90
0,01
10,89
0,00
64,01
4,65
2,83
0,01
1,82
0,00
59,36
7,97
9,77
39,79
0,44
1,39
0,00
8,72
2,52
2,06
0,30
0,17
5,05
4,92
1,72
1,69
0,02
­
­
3,21
­
2,17
1,03
0,13
­
­
­
0,13
­
0,05
0,09
2011
IST
100,00
91,20
9,40
6,99
2,42
7,41
0,52
3,42
3,46
11,07
­
11,07
­
11,07
0,01
11,06
­0,00
63,31
5,38
3,59
0,00
1,78
0,00
57,94
8,06
9,02
38,96
0,56
1,34
0,00
8,80
2,42
1,96
0,29
0,17
5,16
4,92
1,77
1,75
0,02
­
­
3,16
­
2,05
1,11
0,23
­
­
­
0,23
0,09
0,04
0,11
2012
IST
100,00
88,00
9,14
6,72
2,42
7,73
0,45
3,35
3,92
9,94
­
9,94
­
9,94
0,01
9,92
­
61,20
5,57
3,76
0,00
1,81
0,00
55,63
7,90
8,58
36,97
0,54
1,64
0,00
12,00
2,53
2,00
0,32
0,21
5,22
5,06
1,89
1,68
0,02
0,19
­
3,17
­
2,03
1,14
0,16
­
­
­
0,16
0,00
0,04
0,11
2013
IST
100,00
88,95
9,28
6,80
2,48
7,52
0,47
2,78
4,27
10,17
­
10,17
­
10,17
0,01
10,15
­
61,97
8,86
4,36
0,00
4,49
0,00
53,11
8,13
8,79
33,68
0,54
1,97
0,00
11,05
2,56
2,03
0,33
0,20
4,98
4,80
1,60
1,58
0,02
­
­
3,20
­
2,08
1,12
0,18
­
­
­
0,18
0,00
0,05
0,13
1,14
0,88
0,00
0,88
0,27
0,00
0,26
1,22
0,95
0,00
0,95
0,27
0,00
0,27
4,25
0,89
0,00
0,89
3,36
0,00
3,36
3,51
0,66
0,00
0,47
2,85
0,03
2,82
1,95
0,44
0,00
0,13
1,51
0,05
1,46
0,52
0,52
0,00
0,13
0,00
0,00
­
0,51
0,51
0,00
0,13
0,00
0,00
­
0,50
0,47
0,00
0,13
0,03
0,03
­
0,44
0,44
0,00
0,13
0,00
0,00
­
8,59
8,57
11,84
10,87
10,07
8,71
8,76
8,73
8,27
247
2014
2015
Soll
Reg.E
100,00 100,00
90,36
91,25
9,75
9,96
7,12
7,33
2,63
2,64
8,16
8,13
0,43
0,46
3,37
3,23
4,36
4,44
9,31
9,00
­
­
9,31
9,00
­
­
9,31
9,00
0,01
0,01
9,30
8,99
­
­
63,14
64,16
6,99
7,53
4,71
5,23
0,00
0,00
2,27
2,29
0,00
0,00
56,15
56,63
9,01
8,96
9,27
9,29
35,18
35,83
0,66
0,65
2,03
1,89
0,00
0,00
10,28
8,94
2,63
2,59
2,12
2,08
0,34
0,35
0,18
0,16
5,70
5,83
5,49
5,60
1,62
1,64
1,60
1,61
0,02
0,03
0,00
0,00
­
­
3,86
3,96
­
­
2,14
2,27
1,73
1,69
0,21
0,23
­
­
­
­
­
­
0,21
0,23
0,01
0,01
0,05
0,05
0,16
0,17
2016
2017
2018
Finanzplanung
100,00 100,00 100,00
91,39
91,41
91,84
9,67
9,35
9,09
7,11
6,85
6,63
2,56
2,51
2,46
7,99
7,84
7,67
0,42
0,41
0,40
3,28
3,29
3,25
4,28
4,14
4,03
9,65
9,92
10,43
­
­
­
9,65
9,92
10,43
­
­
­
9,65
9,92
10,43
0,01
0,01
0,01
9,64
9,90
10,42
­
­
­
64,07
64,30
64,65
7,44
7,39
8,75
5,21
5,30
6,65
0,00
0,00
0,00
2,23
2,09
2,10
0,00
0,00
0,00
56,63
56,91
55,89
8,97
9,01
8,59
9,00
8,92
8,75
36,16
36,60
36,35
0,63
0,62
0,60
1,87
1,75
1,61
0,00
0,00
0,00
8,97
8,92
8,46
2,63
2,71
2,37
2,13
2,21
1,86
0,33
0,32
0,30
0,18
0,19
0,20
5,83
5,71
5,64
5,62
5,51
5,46
1,67
1,66
1,58
1,58
1,56
1,52
0,03
0,03
0,03
0,06
0,08
0,03
­
­
­
3,94
3,85
3,88
­
­
­
2,22
2,18
2,23
1,72
1,67
1,64
0,21
0,20
0,18
­
­
­
­
­
­
­
­
­
0,21
0,20
0,18
0,01
0,01
0,01
0,04
0,04
0,04
0,16
0,15
0,14
Tabelle 7b
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018
Tabelle 7b
- Durchschnittliche
Veränderungsraten
in % Ausgaben des Bundes nach
volkswirtschaftlichen
Arten in den Haushaltsjahren
2004 bis 2018
- Durchschnittliche Veränderungsraten in % -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
2004
IST
-1,99
-0,76
-1,75
­1,76
­1,72
-1,83
­5,15
1,01
­4,06
-1,63
­
­1,63
­
­1,63
­
­1,63
­8,36
-0,24
­6,33
3,57
­5,15
­13,48
­12,31
0,48
­4,08
7,31
­0,53
­1,76
1,87
­6,53
-12,89
2,90
3,15
3,13
­0,17
-20,28
­20,70
­29,90
2,48
24,93
­100,00
­
­11,30
­
­15,95
2,56
­2,38
­
­
­
­2,38
­
­8,21
2,21
2005
IST
3,28
3,00
-1,44
­2,17
0,85
4,94
4,90
0,08
10,22
3,02
­
3,02
­
3,02
­
3,03
­7,85
3,57
­5,92
24,44
­72,14
­30,05
13,19
4,62
­10,54
28,95
0,16
­2,06
11,05
3,92
6,10
5,15
5,73
4,20
0,57
0,50
0,49
­0,35
0,20
­33,85
­
­
1,17
­
0,05
3,90
1,11
­
­
­
1,11
­119,82
4,36
­0,97
2006
IST
0,46
0,94
-0,99
­0,81
­1,56
3,59
­9,17
6,57
3,17
0,26
­
0,26
­
0,26
­
0,26
4,11
1,13
0,12
1,87
­43,09
­2,04
­32,03
1,23
5,95
­1,50
1,65
5,80
­3,72
­2,56
-4,23
-1,84
­2,51
­1,91
5,93
2,51
2,37
3,01
3,13
­8,48
­
­
1,86
­
1,32
3,12
7,41
­
­
­
7,41
­100,00
7,57
7,22
2007
IST
3,60
2,49
-0,28
­0,34
­0,07
2,22
­5,88
4,59
1,22
3,34
­
3,34
­
3,34
­
3,35
­4,88
2,78
0,48
1,88
1,18
­1,76
­5,07
3,00
7,87
­9,71
6,55
7,10
7,15
5,52
15,06
-2,95
­2,78
­3,60
­3,59
27,40
28,37
43,08
5,80
­2,11
­
­
16,55
­
22,01
3,93
­5,06
­
­
­
­5,06
­
­5,75
­4,50
2008
IST
4,38
4,71
3,74
3,23
5,31
5,26
4,15
8,02
2,53
3,74
­
3,74
­
3,74
­
3,75
­1,05
5,03
­7,66
­4,10
­43,86
­13,27
­69,37
6,25
45,72
­0,01
1,44
26,42
14,43
­25,27
1,42
4,29
5,47
1,03
­2,42
-1,69
­15,45
­30,62
­6,24
9,54
­
­
­0,48
­
­4,31
9,91
619,69
­
­
­
619,69
­
­7,66
9,82
2009
IST
3,52
3,67
3,43
3,35
3,70
8,37
4,00
6,86
10,76
-5,16
­
­5,16
­
­5,16
­
­5,16
­2,69
5,26
11,34
4,95
­16,97
23,11
157,97
4,76
2,28
1,99
6,06
13,67
4,06
18,89
2,13
18,12
18,22
12,22
27,67
-6,25
8,36
2,43
2,66
­19,19
­
­
12,44
­
10,73
16,48
­83,75
­
­
­
­83,75
­
­1,26
24,99
2010
IST
3,90
4,70
0,92
0,67
1,67
0,47
4,47
1,56
­1,32
-13,10
­
­13,10
­
­13,10
­
­13,13
218,83
9,64
­1,96
­2,00
­7,03
­1,89
­6,09
10,66
5,50
­0,12
14,93
6,99
9,28
­37,02
-3,81
-9,92
­8,61
­11,13
­21,87
-1,72
­1,62
­10,98
­11,42
42,00
­
­
4,25
­
2,12
9,02
­5,41
­
­
­
­5,41
­
­7,17
­4,49
2011
IST
-2,45
-2,53
-1,21
­1,97
1,07
2,10
0,07
­2,92
7,95
-0,93
­
­0,93
­
­0,93
­
­0,91
­103,57
-3,51
12,87
24,05
­28,80
­4,39
­14,39
­4,79
­1,37
­9,93
­4,50
24,60
­6,11
­23,28
-1,55
-6,33
­6,85
­5,07
­2,15
-0,43
­2,37
0,64
0,71
­4,50
­
­
­3,99
­
­8,17
4,81
71,07
­
­
­
71,07
­
­9,96
15,70
-8,48
­10,59
­36,19
­9,52
1,95
­93,26
4,70
­13,04
33,00
40,16
­22,07
41,98
1,88
­53,12
1,98
6,18
-31,07
­36,85
­40,35
­36,79
3,47
­11,92
3,48
­4,40
1,67
­0,42
­97,41
1,05
9,30
­
4,54
15,41
13,42
14,04
­11,90
14,05
11,37
­7,61
12,25
­7,24
10,01
3,97
­10,00
3,97
30,55
­48,77
33,57
11,46
1,87
6,92
­12,69
6,93
­11,83
­2,05
­11,97
­3,79
4,05
6,09
­3,93
6,09
­2,68
­96,51
­1,15
­2,68
248
Tabelle 7b
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018
Tabelle 7b
- Durchschnittliche
Veränderungsraten
in % Ausgaben des Bundes nach
volkswirtschaftlichen
Arten in den Haushaltsjahren
2004 bis 2018
- Durchschnittliche Veränderungsraten in % -
Ausgabearten
AUSGABEN ZUSAMMEN
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
PERSONALAUSGABEN
Aktivitätsbezüge
Versorgung
LAUFENDER SACHAUFWAND
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
Sonstiger laufender Sachaufwand
ZINSAUSGABEN
an Verwaltungen
an andere Bereiche
­ an Sozialversicherungsträger
­ Sonstige
­ für Ausgleichsforderungen
­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt
­ an Ausland
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
an andere Bereiche
­ Unternehmen
­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen
­ an Sozialversicherung
­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
­ an Ausland
­ an Sonstige
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *)
SACHINVESTITIONEN
Baumaßnahmen
Erwerb von beweglichen Sachen
Grunderwerb
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­ an andere Bereiche
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
Sonstige Vermögensübertragungen
­ an Verwaltungen
­ Länder
­ Gemeinden
­ an andere Bereiche
­ Unternehmen ­ Inland
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON
BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN
Darlehensgewährung
­ an Verwaltungen
­ an andere Bereiche
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
­ Inland
­ Ausland
DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN
*) Darunter: Investive Ausgaben
2012
IST
3,56
-0,07
0,68
­0,40
3,81
8,01
­10,46
1,48
17,23
-7,05
­
­7,05
­
­7,05
­
­7,06
­100,00
0,10
7,28
8,34
­32,29
5,25
­13,53
­0,57
1,44
­1,54
­1,71
0,18
26,76
­9,89
41,16
8,14
5,73
13,11
27,89
4,72
6,41
10,43
­0,49
­12,86
­
­
4,16
­
2,89
6,51
­30,84
­
­
­
­30,84
­98,42
4,39
11,64
2013
IST
0,35
1,42
1,89
1,55
2,83
-2,33
5,05
­16,89
9,27
2,67
­
2,67
­
2,67
­
2,68
­
1,62
59,59
16,53
1,75
149,07
­17,14
­4,18
3,30
2,84
­8,58
­0,73
21,08
153,47
-7,53
1,75
1,90
3,76
­2,86
-4,24
­4,85
­14,94
­5,43
­7,92
­100,00
­
1,16
­
2,54
­1,31
15,45
­
­
­
15,45
77,37
9,63
16,87
2014
Soll
-3,68
-2,15
1,16
0,86
1,97
4,51
­11,34
16,83
­1,75
-11,77
­
­11,77
­
­11,77
0,00
­11,79
­
-1,88
­24,04
4,03
­12,19
­51,31
34,51
1,82
6,73
1,54
0,61
18,34
­0,94
­59,82
-10,43
-1,09
0,14
­2,37
­11,54
10,21
10,10
­2,43
­2,81
32,29
­
­
16,36
­
­0,96
48,43
13,18
­
­
­
13,18
312,65
­5,30
14,24
2015
Reg.E
1,01
2,01
3,23
3,90
1,39
0,60
6,11
­3,05
2,87
-2,35
­
­2,35
­
­2,35
0,96
­2,35
­
2,65
8,81
12,07
­14,11
2,07
­23,08
1,88
0,50
1,29
2,87
­0,25
­5,70
­10,66
-12,19
-0,55
­0,51
4,38
­10,05
3,28
3,12
2,46
2,12
25,61
­
­
3,39
­
7,25
­1,37
7,63
­
­
­
7,63
­
1,49
9,89
260,88
­3,16
4,93
­3,16
1207,13
­3,44
1207,83
43,13
-17,10
­25,73
­39,80
­47,50
­14,81
­
­15,69
­7,84
-46,53
­36,31
89,13
­72,60
­48,90
56,14
­50,00
­10,83
-73,15
19,88
­7,69
1,86
­99,99
­99,61
­100,00
­12,61
249
2016
2017
2018
Finanzplanung
3,71
2,99
2,94
3,86
3,02
3,43
0,70
-0,41
0,05
0,66
­0,82
­0,30
0,82
0,71
1,01
1,90
1,14
0,73
­4,63
0,45
­0,01
5,34
3,09
1,71
0,06
­0,30
0,02
11,17
5,80
8,27
­
­
­
11,17
5,80
8,27
­
­
­
11,17
5,80
8,27
­
­
­
11,19
5,81
8,28
­
­
­
3,57
3,35
3,50
2,51
2,26
21,99
3,26
4,80
29,14
­4,26
­7,69
­1,85
0,80
­3,66
3,84
­2,17
­4,44
­
3,71
3,50
1,10
3,76
3,55
­1,93
0,50
2,09
0,93
4,66
4,26
2,22
0,46
0,42
0,19
2,53
­3,63
­5,55
­
­
­
4,09
2,45
-2,44
5,22
6,24
-10,10
5,80
6,87
­13,02
­2,77
0,14
­1,14
14,87
9,80
8,67
3,74
0,90
1,72
4,03
1,09
1,88
5,68
2,32
­2,27
1,76
1,39
0,57
­6,22
2,60
0,72
­
24,94
­59,88
­
­
­
3,34
0,57
3,68
­
­
­
1,42
1,20
5,48
5,92
­0,25
1,33
­3,51
­4,09
­2,94
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­3,51
­4,09
­2,94
­
­
­
­2,29
­5,77
­5,13
­4,04
­3,88
­2,55
2,41
2,41
­8,33
1,87
­
­
­
4,29
0,55
­5,37
­
­0,06
­
­
0
2,60
-8,34
­2,62
­18,18
6,31
­99,44
­99,44
­
­2,43
Tabelle 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bisTabelle
2018 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten
in
den
Haushaltsjahren
1952
bis
2018
- Anteile in % - Anteile in % -
1952
1957
1962
1963
1964
1965
1966
1967
1968
Einnahmeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
99,91
99,11
98,52
98,90
98,95
98,17
98,91
98,83
98,76
STEUERN
95,39
93,83
92,19
94,36
94,46
93,52
94,69
94,17
93,61
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
61,12
62,69
62,60
64,49
64,62
63,74
64,38
61,10
61,70
Sonstige Steuern
34,28
31,14
29,58
29,87
29,83
29,78
30,31
33,07
31,92
Ergänzungszuweisungen an Länder
­
­
­
­
­
­
­
­
­
BSP­Eigenmittel an die EU
­
­
­
­
­
­
­
­
­
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
0,70
1,28
1,44
1,41
1,26
1,13
1,16
1,59
1,24
Abschöpfungen
0,70
1,28
1,44
1,41
1,26
1,13
1,16
1,59
1,24
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
­
­
­
­
­
­
­
­
­
1,27
1,81
1,49
1,64
1,53
1,34
1,19
1,33
1,78
Mieten und Pachten
0,07
0,44
0,34
0,35
0,32
0,32
0,33
0,33
0,33
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
1,20
1,37
1,15
1,30
1,21
1,02
0,86
1,01
1,45
ZINSEINNAHMEN
0,05
0,43
0,58
0,47
0,45
0,48
0,51
0,51
0,57
von Verwaltungen
0,03
0,17
0,17
0,16
0,15
0,14
0,13
0,14
0,14
­ Länder
0,02
0,15
0,14
0,14
0,13
0,12
0,11
0,12
0,13
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,00
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,01
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,03
0,26
0,41
0,31
0,30
0,35
0,38
0,37
0,43
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Sonstige
0,03
0,26
0,41
0,31
0,30
0,35
0,38
0,37
0,43
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
1,36
0,52
2,11
0,25
0,36
0,38
0,35
0,35
0,37
von Verwaltungen
1,24
0,20
2,02
0,14
0,25
0,25
0,25
0,25
0,22
­ Länder
1,24
0,18
2,01
0,13
0,24
0,23
0,24
0,24
0,21
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­
0,00
0,00
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
­ Sondervermögen
­
0,02
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
­
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
von anderen Bereichen
0,11
0,32
0,09
0,11
0,11
0,13
0,10
0,10
0,14
­ Sozialversicherung
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Sonstige ­ Inland
0,10
0,15
0,07
0,08
0,08
0,08
0,06
0,07
0,07
­ Ausland
0,00
0,16
0,02
0,03
0,03
0,04
0,03
0,03
0,07
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
1,13
1,25
0,72
0,76
0,89
1,32
1,01
0,88
1,19
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
0,09
0,89
1,49
1,11
1,05
1,84
1,11
1,18
1,24
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
0,01
0,20
0,27
0,22
0,17
0,16
0,19
0,16
0,13
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
-
0,00
0,00
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
­
0,00
0,00
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
­
0,00
0,00
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
Sonstige Vermögensübertragungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
­
­
­
­
­
­
­
­
­
0,08
0,69
1,20
0,87
0,88
1,66
0,89
0,99
1,10
Darlehnsrückflüsse
0,08
0,69
1,09
0,81
0,84
0,86
0,88
0,94
1,06
­ von Verwaltungen
0,04
0,21
0,48
0,45
0,48
0,42
0,43
0,47
0,50
­ von anderen Bereichen
Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen
0,04
0,48
0,61
0,35
0,35
0,44
0,45
0,47
0,56
0,04
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­
0,01
0,11
0,07
0,04
0,80
0,01
0,05
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
0,01
0,01
-
0,01
0,02
0,01
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
-
-
*) Nachrichtlich:
­
­
­
­
­
­
­
­
­
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
­
0,18
0,15
0,21
0,24
0,26
0,32
0,54
0,45
0,82
0,97
0,86
0,91
0,85
0,42
0,40
0,33
0,88
Ablieferung der Deutschen Bundespost
250
Tabelle 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bisTabelle
2018 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % - Anteile in % -
1969
1970
1971
1972
1973
1974
1975
1976
1977
Einnahmeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
98,84
98,87
98,80
99,03
99,36
99,00
99,07
98,91
99,20
STEUERN
94,26
94,69
94,69
95,64
96,46
96,03
96,30
95,81
96,16
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
67,53
63,59
65,22
65,98
67,00
68,67
69,80
70,36
71,99
Sonstige Steuern
29,78
31,11
29,48
29,67
29,46
27,96
27,15
26,09
24,79
­0,63
Ergänzungszuweisungen an Länder
­
­
­
­
­
­0,61
­0,65
­0,65
BSP­Eigenmittel an die EU
­
­
­
­
­
­
­
­
­
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
1,09
0,85
0,17
0,01
0,01
0,01
0,00
0,00
0,00
Abschöpfungen
1,09
0,85
0,17
0,01
0,01
0,01
0,00
0,00
0,00
­
­
­
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­0,00
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
1,67
1,26
1,73
0,76
0,70
0,72
0,34
0,64
0,34
Mieten und Pachten
0,30
0,29
0,26
0,26
0,23
0,23
0,25
0,24
0,23
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
1,37
0,97
1,46
0,50
0,48
0,49
0,09
0,40
0,12
ZINSEINNAHMEN
0,61
0,74
0,67
0,75
0,56
0,57
0,60
0,58
0,58
von Verwaltungen
0,12
0,23
0,18
0,15
0,14
0,13
0,13
0,13
0,15
­ Länder
0,11
0,22
0,17
0,15
0,14
0,13
0,13
0,12
0,15
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
­
­
­
­
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
von anderen Bereichen
0,49
0,51
0,49
0,60
0,41
0,44
0,47
0,45
0,43
­ Sozialversicherung
­ Sonstige
­
­
­
­
­
­
­
­
­
0,49
0,51
0,49
0,60
0,41
0,44
0,47
0,45
0,43
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
0,36
0,37
0,68
0,65
0,31
0,33
0,38
0,35
0,36
von Verwaltungen
0,11
0,12
0,12
0,12
0,13
0,13
0,16
0,16
0,16
­ Länder
0,10
0,10
0,11
0,11
0,11
0,12
0,14
0,14
0,14
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,02
0,00
­ Sondervermögen
­
­
­
­
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Zweckverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
von anderen Bereichen
0,25
0,25
0,56
0,53
0,18
0,20
0,22
0,19
0,20
­ Sozialversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
0,00
0,00
0,01
0,01
­ Sonstige ­ Inland
0,16
0,16
0,08
0,12
0,12
0,10
0,10
0,10
0,07
­ Ausland
0,09
0,09
0,48
0,40
0,06
0,09
0,11
0,09
0,12
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
0,86
0,96
0,86
1,22
1,33
1,35
1,44
1,54
1,75
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
1,16
1,13
1,20
0,97
1,15
1,00
0,93
1,09
0,80
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
0,17
0,13
0,10
0,11
0,11
0,10
0,08
0,24
0,07
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
0,02
0,03
0,03
0,02
0,03
0,03
0,03
0,01
0,01
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
0,01
0,02
0,01
0,01
0,02
0,02
0,02
0,00
0,00
­ von Verwaltungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ von anderen Bereichen
0,01
0,02
0,01
0,01
0,02
0,02
0,02
0,00
0,00
Sonstige Vermögensübertragungen
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,96
0,97
1,07
0,83
1,01
0,87
0,82
0,84
0,72
Darlehnsrückflüsse
0,94
0,87
0,77
0,80
0,90
0,86
0,78
0,83
0,69
­ von Verwaltungen
­ von Verwaltungen
0,43
0,44
0,43
0,40
0,35
0,33
0,33
0,30
0,28
­ von anderen Bereichen
Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen
0,52
0,43
0,34
0,40
0,56
0,53
0,45
0,53
0,41
0,03
0,02
0,10
0,30
0,03
0,11
0,01
0,04
0,01
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-0,51
-
-
-
-
*) Nachrichtlich:
­
­
­
­
­
­
­
­
­
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
0,42
­
0,54
­
­
­
­
0,29
­
Ablieferung der Deutschen Bundespost
0,84
0,87
0,80
0,40
0,38
0,40
­
­
­
251
Tabelle 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bisTabelle
2018 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018
- Anteile in % - Anteile in % -
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
Einnahmeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
99,05
98,68
98,70
98,65
98,92
99,07
98,67
98,95
98,37
STEUERN
94,44
93,59
93,67
92,52
88,47
88,58
88,38
88,03
87,69
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
71,00
71,41
72,31
71,13
67,47
38,72
39,07
67,53
66,91
Sonstige Steuern
24,11
22,90
22,08
22,15
21,71
22,09
21,87
21,20
21,48
Ergänzungszuweisungen an Länder
­0,67
­0,72
­0,73
­0,76
­0,71
­
­0,74
­0,70
­0,70
­
­
­
­
­
­
­
­
­
0,00
0,00
0,00
-0,00
0,00
-0,00
0,00
0,04
0,02
BSP­Eigenmittel an die EU
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
Abschöpfungen
0,00
0,00
0,00
­0,00
0,00
­0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
0,00
0,00
­
­
­
­
0,00
0,04
0,02
1,65
2,38
2,43
3,49
7,39
7,45
7,41
7,81
7,66
Mieten und Pachten
0,24
0,24
0,24
0,24
0,25
0,24
0,23
0,23
0,22
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
1,41
2,14
2,19
3,25
7,14
7,22
7,18
7,58
7,43
ZINSEINNAHMEN
0,53
0,57
0,46
0,50
0,61
0,53
0,52
0,61
0,57
von Verwaltungen
0,12
0,12
0,11
0,11
0,12
0,13
0,19
0,17
0,16
­ Länder
0,12
0,12
0,11
0,10
0,11
0,13
0,19
0,17
0,16
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Sondervermögen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Zweckverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
von anderen Bereichen
0,40
0,45
0,35
0,39
0,49
0,39
0,33
0,44
0,41
­ Sozialversicherung
­ Sonstige
­
­
­
­
­
­
­
­
­
0,40
0,45
0,35
0,39
0,49
0,39
0,33
0,44
0,41
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
0,71
0,38
0,51
0,38
0,50
0,76
0,63
0,53
0,71
von Verwaltungen
0,16
0,16
0,33
0,19
0,17
0,18
0,18
0,16
0,18
­ Länder
0,14
0,14
0,31
0,18
0,15
0,17
0,17
0,15
0,17
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,01
0,02
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,00
­ Sondervermögen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Zweckverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
von anderen Bereichen
0,56
0,23
0,18
0,18
0,33
0,58
0,45
0,37
0,52
­ Sozialversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,17
­ Sonstige ­ Inland
0,06
0,07
0,05
0,06
0,05
0,06
0,08
0,05
0,07
­ Ausland
0,49
0,15
0,12
0,12
0,27
0,51
0,37
0,31
0,28
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
1,72
1,76
1,64
1,77
1,95
1,75
1,73
1,92
1,73
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
0,95
1,32
1,30
1,35
1,08
0,93
1,33
1,05
1,63
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
0,07
0,07
0,07
0,08
0,13
0,10
0,09
0,10
0,10
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
0,01
0,01
0,01
0,14
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
0,01
­ von Verwaltungen
0,00
0,00
0,00
­
­
­
0,00
­
­
­ von anderen Bereichen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,01
0,01
Sonstige Vermögensübertragungen
0,01
0,01
0,01
0,14
0,01
0,01
0,01
0,00
0,00
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
0,01
0,01
0,01
0,14
0,01
0,01
0,01
0,00
0,00
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
0,01
0,01
0,01
0,14
0,01
0,01
0,01
0,00
0,00
0,87
1,24
1,21
1,12
0,94
0,82
1,23
0,94
1,53
Darlehnsrückflüsse
0,84
1,20
1,19
1,10
0,87
0,82
0,88
0,94
1,11
­ von Verwaltungen
­ von Verwaltungen
0,26
0,25
0,25
0,25
0,27
0,28
0,29
0,28
0,29
­ von anderen Bereichen
Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen
0,58
0,95
0,94
0,85
0,60
0,54
0,59
0,66
0,81
0,42
0,03
0,03
0,03
0,03
0,07
0,00
0,35
0,00
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
-
-
*) Nachrichtlich:
­
­
­
­
­
­
­
­
­
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
­
­
­
1,16
5,08
5,14
5,09
5,52
5,31
1,31
2,03
2,05
1,97
1,96
1,98
1,98
1,94
2,00
Ablieferung der Deutschen Bundespost
252
Tabelle 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bisTabelle
2018 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten
in
den
Haushaltsjahren
1952
bis
2018
- Anteile in % - Anteile in % 1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
Einnahmeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
97,87
97,63
98,64
84,53
98,35
98,84
98,89
97,61
STEUERN
90,00
92,01
91,63
77,94
91,19
90,99
91,18
90,10
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
69,29
59,86
70,43
59,28
66,46
66,07
70,55
69,22
Sonstige Steuern
21,46
22,03
22,74
19,84
26,88
27,09
24,01
25,10
Ergänzungszuweisungen an Länder
­0,75
­1,01
­0,98
­0,90
­1,01
­1,02
­1,10
­1,72
­
­1,27
­0,56
­0,02
­1,13
­1,15
­2,29
­2,50
BSP­Eigenmittel an die EU
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
0,00
0,03
0,00
0,00
0,02
0,00
0,00
0,02
Abschöpfungen
0,00
­0,00
­0,00
0,00
­0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
0,00
0,03
0,00
0,00
0,02
0,00
0,00
0,02
5,39
2,57
4,23
4,22
4,31
4,53
4,13
3,44
Mieten und Pachten
0,22
0,23
0,20
0,17
0,23
0,28
0,34
0,32
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
5,17
2,34
4,02
4,05
4,08
4,25
3,80
3,12
ZINSEINNAHMEN
0,47
0,46
0,45
0,48
0,47
0,46
0,67
0,86
von Verwaltungen
0,13
0,10
0,09
0,08
0,08
0,06
0,07
0,06
­ Länder
0,13
0,09
0,08
0,08
0,07
0,06
0,06
0,06
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
­
­
­
­
­
­
­
0,34
0,36
0,36
0,40
0,40
0,39
0,60
0,79
­
­
­
­
­
­
­
­
0,34
0,36
0,36
0,40
0,40
0,39
0,60
0,79
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­ Sonstige
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
0,44
0,63
0,67
0,46
0,53
0,97
0,92
0,96
von Verwaltungen
0,17
0,19
0,18
0,14
0,15
0,57
0,52
0,53
­ Länder
0,16
0,18
0,17
0,13
0,15
0,56
0,52
0,53
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­
­
­
­
­
­
­
­
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
von anderen Bereichen
0,26
0,44
0,49
0,32
0,38
0,40
0,40
0,43
­ Sozialversicherung
0,00
0,01
0,00
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,05
­ Sonstige ­ Inland
0,06
0,06
0,08
0,12
0,09
0,14
0,05
­ Ausland
0,20
0,38
0,40
0,20
0,29
0,25
0,34
0,38
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
1,57
1,92
1,66
1,44
1,82
1,88
1,99
2,23
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
2,13
2,37
1,36
1,04
1,65
1,16
1,11
2,39
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
0,07
0,14
0,08
0,07
0,09
0,25
0,21
0,44
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
0,01
0,01
0,01
0,00
0,02
0,01
0,00
0,00
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
0,01
0,01
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
0,01
0,01
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige Vermögensübertragungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,02
0,01
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von Verwaltungen
­ von anderen Bereichen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,02
0,01
­
­
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
0,00
0,00
0,00
0,00
0,02
0,01
­
­
2,05
2,22
1,27
0,96
1,53
0,91
0,89
1,94
Darlehnsrückflüsse
1,01
1,24
1,14
0,94
1,34
0,90
0,86
0,88
­ von Verwaltungen
0,27
0,27
0,25
0,25
0,26
0,24
0,23
0,22
­ von anderen Bereichen
Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen
0,73
0,97
0,89
0,69
1,09
0,66
0,63
0,66
1,07
1,05
0,98
0,13
0,02
0,19
0,01
0,03
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
14,43
-
-
-
-
*) Nachrichtlich:
­
­
­
­
­
­
­
­
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
3,04
0,10
1,85
2,11
2,01
1,81
1,79
1,66
Ablieferung der Deutschen Bundespost
2,05
2,15
2,08
1,83
1,96
2,32
1,84
1,35
253
Tabelle 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bisTabelle
2018 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten
in
den
Haushaltsjahren
1952
bis
2018
- Anteile in % - Anteile in % 1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Einnahmeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
95,37
97,04
94,97
92,21
94,38
96,67
94,38
95,25
STEUERN
88,41
89,79
87,48
85,30
87,21
90,14
87,99
88,65
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
63,96
65,14
65,39
66,68
67,27
69,13
64,53
65,27
Sonstige Steuern
32,38
34,26
32,57
29,51
29,96
31,17
32,90
35,43
Ergänzungszuweisungen an Länder
­5,97
­6,71
­6,68
­6,40
­5,96
­6,11
­5,79
­7,19
BSP­Eigenmittel an die EU
­1,96
­2,90
­3,80
­4,49
­4,06
­4,06
­3,65
­4,86
-0,00
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Abschöpfungen
0,00
­0,00
0,00
0,00
­
­
­
­
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­0,00
2,90
2,58
2,61
2,39
2,51
2,26
2,18
1,94
Mieten und Pachten
0,33
0,34
0,32
0,28
0,25
0,24
0,24
0,24
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
2,57
2,23
2,28
2,11
2,26
2,02
1,94
1,70
ZINSEINNAHMEN
0,68
0,62
0,57
0,58
0,56
0,47
0,91
0,53
von Verwaltungen
0,07
0,09
0,11
0,08
0,07
0,01
0,12
0,05
­ Länder
0,07
0,09
0,11
0,08
0,07
0,01
0,12
0,05
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
­
­
­
­
­
­
­
0,60
0,53
0,46
0,50
0,49
0,46
0,79
0,48
­
­
­
­
­
­
­
­
0,60
0,53
0,46
0,50
0,49
0,46
0,79
0,48
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­ Sonstige
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
1,03
1,32
1,43
1,53
1,86
1,57
2,05
2,68
von Verwaltungen
0,75
0,82
0,87
0,86
1,44
1,25
1,47
1,63
­ Länder
0,75
0,82
0,87
0,85
0,81
0,89
1,10
1,31
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,00
0,01
0,01
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
­
­
­
­
0,63
0,36
0,36
0,32
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
von anderen Bereichen
0,28
0,50
0,56
0,67
0,42
0,32
0,58
1,05
­ Sozialversicherung
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,23
­ Sonstige ­ Inland
0,02
0,13
0,14
0,34
0,12
0,07
0,17
­ Ausland
0,25
0,35
0,41
0,32
0,29
0,25
0,40
0,81
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
2,36
2,73
2,88
2,41
2,24
2,23
1,25
1,44
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
4,63
2,96
5,03
7,79
5,62
3,33
5,62
4,75
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
0,61
0,71
0,82
0,94
0,47
0,70
0,37
0,30
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
0,27
0,00
0,00
0,00
0,01
0,00
0,00
0,00
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
0,27
0,00
0,00
0,00
0,01
0,00
0,00
0,00
­ von Verwaltungen
­ von anderen Bereichen
­
­
­
­
­
­
­
­
0,27
0,00
0,00
0,00
0,01
0,00
0,00
0,00
Sonstige Vermögensübertragungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
­
­
­
­
­
­
­
­
3,74
2,25
4,21
6,84
5,14
2,63
5,25
4,45
Darlehnsrückflüsse
0,87
1,15
1,58
1,19
1,39
0,96
1,80
1,98
­ von Verwaltungen
0,24
0,24
0,27
0,27
0,26
0,36
0,09
0,25
­ von anderen Bereichen
Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen
0,63
0,91
1,31
0,92
1,14
0,60
1,71
1,73
2,47
2,87
1,10
2,62
5,66
3,75
1,67
3,45
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
-
*) Nachrichtlich:
­
­
­
­
­
­
­
­
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
1,69
1,86
1,85
1,75
1,62
1,62
1,63
1,62
Ablieferung der Deutschen Bundespost
0,77
0,21
0,21
0,21
0,12
0,00
0,01
­
254
Tabelle 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bisTabelle
2018 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten
in
den
Haushaltsjahren
1952
bis
2018
- Anteile in % - Anteile in % 2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Einnahmeart
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
95,36
93,20
90,97
95,80
97,16
96,62
98,05
97,85
STEUERN
88,21
88,28
83,25
87,59
89,96
88,45
88,40
87,23
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
64,44
66,56
64,19
68,59
72,06
71,55
69,92
70,00
Sonstige Steuern
36,67
36,70
33,47
33,14
30,89
29,44
30,25
29,91
Ergänzungszuweisungen an Länder
­7,00
­7,16
­6,38
­6,31
­5,84
­5,49
­5,22
­4,97
BSP­Eigenmittel an die EU
­5,90
­6,42
­6,60
­6,27
­5,61
­5,67
­5,77
­7,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­
­
­
­
­
­
­
­
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
Abschöpfungen
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
1,92
0,48
0,62
1,62
1,68
1,69
1,73
1,68
Mieten und Pachten
0,23
0,24
0,04
0,03
0,03
0,03
0,03
0,03
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
1,69
0,24
0,58
1,58
1,65
1,66
1,70
1,65
ZINSEINNAHMEN
0,56
0,45
0,18
0,38
0,36
0,27
0,22
0,15
von Verwaltungen
0,06
0,06
0,00
0,03
0,03
0,04
0,03
0,03
­ Länder
0,06
0,06
0,00
0,03
0,03
0,04
0,03
0,03
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
­
­
­
­
­
­
­
0,50
0,39
0,17
0,35
0,33
0,24
0,19
0,12
­
­
­
­
­
­
­
­
0,50
0,39
0,17
0,35
0,33
0,24
0,19
0,12
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­ Sonstige
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
2,52
2,78
4,58
3,83
2,83
3,87
4,83
3,99
von Verwaltungen
1,35
1,53
1,24
1,22
1,09
1,02
2,07
0,99
­ Länder
1,13
1,19
1,11
1,13
1,02
0,94
0,97
0,96
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Sondervermögen
0,21
0,34
0,13
0,08
0,07
0,09
1,10
0,03
­ Zweckverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
von anderen Bereichen
1,17
1,25
3,34
2,62
1,74
2,85
2,76
2,99
­ Sozialversicherung
0,01
0,01
2,00
1,41
0,77
1,85
1,89
2,03
0,19
­ Sonstige ­ Inland
0,22
0,25
0,27
0,25
0,21
0,28
0,24
­ Ausland
0,95
0,99
1,07
0,96
0,76
0,72
0,62
0,77
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
2,15
1,22
2,34
2,39
2,33
2,33
2,87
4,80
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
4,64
6,80
9,03
4,20
2,84
3,38
1,95
2,15
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
0,28
0,38
0,10
0,11
0,10
0,11
0,34
0,35
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
0,00
0,00
0,00
0,02
0,12
0,08
0,12
0,10
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
0,00
0,00
0,00
0,02
0,12
0,08
0,11
0,10
­ von Verwaltungen
­ von anderen Bereichen
­
­
­
­
0,10
­
­
­
0,00
0,00
0,00
0,02
0,02
0,08
0,11
0,10
0,00
Sonstige Vermögensübertragungen
­
­
­
­
­
­
0,00
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
­
­
­
­
­
­
0,00
0,00
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
­
­
­
­
­
­
0,00
­
4,36
6,41
8,93
4,06
2,62
3,19
1,49
1,70
Darlehnsrückflüsse
1,98
2,34
5,03
3,68
0,85
0,70
0,63
0,82
­ von Verwaltungen
0,24
0,29
0,25
0,25
0,19
0,15
0,14
0,17
­ von anderen Bereichen
Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen
1,74
2,04
4,77
3,43
0,67
0,56
0,48
0,65
0,88
2,37
4,08
3,90
0,39
1,77
2,49
0,86
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
-
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
Ablieferung der Deutschen Bundespost
­
­
­
­
­
­
­
­
1,61
0,12
0,30
1,23
1,37
1,29
1,36
1,35
­
­
­
­
­
­
­
­
255
Tabelle 8a
Tabelle
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis
2018 8a
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen
Arten
in
den
Haushaltsjahren
1952
bis
2018
- Anteile in % - Anteile in % 2011
2012
2013
2014
2015
Einnahmeart
IST
IST
IST
Soll
Reg.E.
EINNAHMEN ZUSAMMEN
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
97,71
97,94
97,73
99,59
99,37
100,24
99,75
100,28
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
2016
2017
2018
Finanzplanung
STEUERN
89,07
90,19
91,02
92,55
93,08
94,39
94,07
94,76
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
70,70
72,49
74,69
76,23
77,62
78,15
78,90
80,03
Sonstige Steuern
29,86
29,48
29,52
29,46
28,72
27,88
26,89
26,28
Ergänzungszuweisungen an Länder
­4,35
­4,09
­3,78
­3,61
­3,31
­3,00
­2,74
­2,48
BSP­Eigenmittel an die EU
­6,46
­6,98
­8,68
­8,10
­8,54
­7,86
­8,21
­8,30
0,00
0,00
0,00
-
-
-
-
-
­
­
­
­
­
­
­
­
0,00
0,00
0,00
­
­
­
­
­
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
Abschöpfungen
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER
TÄTIGKEIT
1,78
1,61
1,71
2,36
2,19
1,95
1,88
1,82
Mieten und Pachten
0,02
0,03
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
1,76
1,58
1,69
2,34
2,17
1,93
1,86
1,81
ZINSEINNAHMEN
0,17
0,09
0,07
0,08
0,08
0,08
0,08
0,08
von Verwaltungen
0,03
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
­ Länder
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
­
­
­
­
­
­
­
0,15
0,07
0,05
0,06
0,06
0,06
0,06
0,06
­
­
­
­
­
­
­
­
0,15
0,07
0,05
0,06
0,06
0,06
0,06
0,06
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­ Sonstige
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
3,72
3,34
2,10
1,96
1,49
1,39
1,37
1,35
von Verwaltungen
1,03
0,96
0,95
1,29
0,92
0,91
0,91
0,90
­ Länder
0,99
0,93
0,93
0,92
0,91
0,90
0,89
0,88
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
­ Sondervermögen
0,04
0,03
0,02
0,36
0,02
0,02
0,01
0,01
­ Zweckverbände
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
von anderen Bereichen
2,69
2,38
1,15
0,67
0,57
0,48
0,46
0,45
­ Sozialversicherung
1,63
1,35
­0,08
0,01
0,01
0,01
0,01
0,01
0,17
­ Sonstige ­ Inland
0,27
0,26
0,29
0,28
0,18
0,17
0,17
­ Ausland
0,79
0,77
0,93
0,38
0,37
0,29
0,28
0,28
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
2,97
2,71
2,84
2,63
2,53
2,43
2,35
2,28
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
2,29
2,06
2,27
0,95
0,86
0,51
0,49
0,48
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
0,26
0,09
0,07
0,05
0,05
0,04
0,04
0,04
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
0,14
0,15
0,10
0,08
0,08
0,08
0,08
0,07
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
0,14
0,15
0,10
0,08
0,08
0,08
0,08
0,07
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­
0,14
0,15
0,10
0,08
0,08
0,08
0,08
0,07
Sonstige Vermögensübertragungen
­
0,00
­
­
­
­
­
­
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
­ von anderen Bereichen
­
0,00
­
­
­
­
­
­
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
­
0,00
­
­
­
­
­
­
1,89
1,83
2,09
0,82
0,73
0,39
0,37
0,36
Darlehnsrückflüsse
0,97
0,58
0,60
0,47
0,42
0,37
0,37
0,36
­ von Verwaltungen
0,26
0,13
0,17
0,12
0,11
0,09
0,09
0,08
­ von anderen Bereichen
Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen
0,71
0,45
0,44
0,34
0,31
0,28
0,29
0,28
­
0,93
1,24
1,49
0,36
0,31
0,01
­
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-0,54
-0,23
-0,75
-0,25
-0,76
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
Ablieferung der Deutschen Bundespost
­
­
­
­
­
­
­
­
0,79
0,23
0,23
0,86
0,84
0,81
0,78
0,76
­
­
­
­
­
­
­
­
256
Tabelle 8b
Tabelle 8b
Einnahmen
des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018
- -Durchschnittliche
Durchschnittliche Veränderungsraten
Veränderungsraten in
in %
% --
Einnahmeart
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
IST
IST
IST
IST
IST
IST
IST
EINNAHMEN ZUSAMMEN
-2,62
7,82
1,93
9,84
5,77
-4,71
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
-4,82
5,24
7,34
11,40
5,18
-3,29
0,39
STEUERN
-2,54
1,68
7,23
12,82
3,99
-4,76
-0,72
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
0,60
0,59
3,98
8,93
15,39
5,03
­6,88
0,71
Sonstige Steuern
­2,53
­1,66
0,92
2,36
0,82
­2,08
­0,53
Ergänzungszuweisungen an Länder
­0,42
­3,80
0,74
1,67
­0,56
­9,35
­4,32
5,89
10,88
­3,24
­1,71
7,00
­3,00
21,99
-29,56
-37,77
-44,77
105,31
-
-99,42
60,80
­
­
­
­
­
­
­
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
­29,56
­37,77
­44,77
105,31
­
­99,42
60,80
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT
-75,77
39,28
167,01
14,33
6,06
-2,44
-2,20
1,35
­84,23
1,32
­4,33
­11,52
1,91
­1,28
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
­86,27
163,47
176,98
14,74
6,39
­2,51
­2,22
ZINSEINNAHMEN
-21,38
-57,91
121,01
4,44
-20,24
-22,03
-33,03
von Verwaltungen
­1,13
­94,97
1116,69
9,08
14,26
­16,46
­5,15
­ Länder
­1,04
­96,51
1646,20
9,46
14,70
­15,35
­6,67
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­5,56
­12,42
­8,46
­6,48
­6,58
­80,93
387,07
­ Sondervermögen
­
­
­
­
­
­
­
­ Zweckverbände
­
­
­
­
­
­
­
­23,79
­52,17
104,80
3,99
­23,74
­22,88
­37,62
BSP­Eigenmittel an die EU
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
Abschöpfungen
Mieten und Pachten
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­ Sonstige
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
­ Länder
­
­
­
­
­
­
­
­23,79
­52,17
104,80
3,99
­23,74
­22,88
­37,62
7,40
77,87
-14,73
-18,98
44,81
18,93
-17,02
10,33
­12,29
­0,25
­1,27
­0,91
93,19
­51,92
­0,41
1,77
0,78
3,83
­0,62
­3,12
­1,32
­11,36
­12,60
­12,01
­14,98
­12,31
­18,19
­8,48
­ Sondervermögen
56,92
­58,13
­34,44
­9,71
31,77
1117,19
­97,14
­ Zweckverbände
­3,56
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­18,78
­17,88
­13,58
­17,60
­5,03
98,50
von anderen Bereichen
4,03
187,82
­20,12
­27,20
73,59
­7,75
9,22
­ Sozialversicherung
9,66
­
­27,92
­40,58
156,22
­2,63
8,07
14,06
15,17
­7,32
­7,25
42,13
­16,67
­20,21
1,72
16,25
­8,76
­12,54
­0,75
­17,52
24,33
-44,82
107,20
3,71
7,32
5,88
17,34
68,15
11,16
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
42,61
43,27
-52,62
-25,78
26,14
-45,16
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
30,27
-72,02
16,53
-1,12
13,35
200,67
3,68
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
215,83
-73,79
-
483,23
-
32,43
-12,96
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
215,83
­73,79
­
483,23
­
30,95
­11,98
­
­
­
­
­
­
­
215,83
­73,79
­
­9,69
­
30,95
­11,98
Sonstige Vermögensübertragungen
­
­
­
­
­
­
­
­ von Verwaltungen
­
­
­
­
­
­
­
­ von anderen Bereichen
­
­
­
­
­
­
­
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
­
­
­
­
­
­
­
43,38
50,14
-53,63
-29,24
28,93
-55,55
14,76
Darlehnsrückflüsse
14,69
131,84
­25,45
­74,56
­12,67
­14,96
30,91
­ von Verwaltungen
19,05
­6,73
­1,26
­17,46
­16,46
­5,95
15,43
­ von anderen Bereichen
14,09
151,79
­26,74
­78,66
­11,61
­17,33
35,54
Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen
­ von Verwaltungen
­ von anderen Bereichen
67,39
3,28
­89,92
402,08
49,00
­67,02
2,99
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-
-
-
­92,90
172,33
322,73
22,39
­
­
­
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
257
Tabelle 8b
Tabelle 8b
Einnahmen
des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018
-- Durchschnittliche
Veränderungsraten in
in %
% -Durchschnittliche Veränderungsraten
Einnahmeart
2011
2012
2013
2014
2015
IST
IST
IST
Soll
Reg.E.
2016
2017
2018
Finanzplanung
EINNAHMEN ZUSAMMEN
7,42
1,95
0,53
1,52
3,26
3,70
3,00
2,94
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG
7,26
2,19
0,32
3,44
3,04
4,61
2,50
3,49
STEUERN
9,67
3,23
1,45
3,23
3,86
5,16
2,65
3,69
Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
8,49
4,54
3,57
3,61
5,16
4,40
3,99
4,41
Sonstige Steuern
Ergänzungszuweisungen an Länder
BSP­Eigenmittel an die EU
STEUERÄHNLICHE ABGABEN
Abschöpfungen
Sonstige steuerähnlichen Abgaben
7,23
0,67
0,66
1,31
0,64
0,67
­0,66
0,61
­5,98
­4,04
­7,13
­3,17
­5,10
­6,13
­6,09
­6,66
4,12
­0,83
10,13
25,02
­5,27
8,82
­4,54
7,54
-42,00
-49,73
-9,43
-100,00
-
-
-
-
­
­
­
­
­
­
­
­
­42,00
­49,73
­9,43
­100,00
­
­
­
­
-0,25
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT
14,05
-8,26
7,14
40,14
-4,49
-7,45
-0,56
Mieten und Pachten
­3,15
11,10
­7,38
­5,99
­5,81
1,27
­
­
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
14,33
­8,53
7,38
40,80
­4,48
­7,53
­0,57
­0,25
ZINSEINNAHMEN
25,47
-45,54
-27,38
28,31
-1,22
8,30
-2,27
-3,31
von Verwaltungen
­9,08
­5,91
­19,06
27,49
­7,68
­0,51
­16,53
­0,43
­10,73
­3,60
­19,57
28,37
­7,78
­0,36
­16,59
­0,44
72,91
­65,06
16,79
­15,29
­0,66
­11,16
­12,44
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­ Länder
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
­ Sondervermögen
­ Zweckverbände
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­ Sonstige
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE
von Verwaltungen
­ Länder
­
­
­
­
­
­
­
­
34,12
­52,26
­30,17
28,63
1,26
11,39
2,19
­4,05
­
­
­
­
­
­
­
­
34,12
­52,26
­30,17
28,63
1,26
11,39
2,19
­4,05
0,21
-8,38
-36,79
-5,40
-21,49
-3,23
1,39
1,54
11,91
­5,47
­0,19
37,26
­25,85
2,65
2,17
1,78
1,98
11,19
­4,46
0,41
0,77
1,47
2,81
2,39
­14,37
­15,92
­13,33
­29,64
­18,81
­17,07
­
­
­ Sondervermögen
34,82
­30,57
­20,75
1641,13
­95,25
­6,00
­10,64
­11,90
­ Zweckverbände
­14,82
­10,61
­6,69
­39,92
­
­
­
­
­3,66
­9,50
­51,50
­40,67
­13,15
­12,84
­0,10
1,06
­14,06
­15,19
­105,69
­110,99
6,48
0,30
­
­
47,44
­1,39
15,29
­2,37
­33,32
­1,38
0,08
1,04
11,05
­0,50
21,30
­58,55
1,42
­18,74
­0,21
1,10
-33,66
-6,73
5,18
-5,96
-0,46
-0,71
-0,26
-0,18
­ Gemeinden und Gemeindeverbände
von anderen Bereichen
­ Sozialversicherung
­ Sonstige ­ Inland
­ Ausland
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG
14,49
-8,30
10,48
-57,34
-7,13
-38,54
-0,04
-0,51
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN
-20,39
-66,59
-19,90
-29,40
1,60
-1,33
0,06
-0,39
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
49,91
10,13
-31,10
-18,23
-
-
-
-
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
49,91
10,13
­31,10
­18,23
­
­
­
­
­ von Verwaltungen
­ von anderen Bereichen
Sonstige Vermögensübertragungen
­ von Verwaltungen
­ von anderen Bereichen
­
­
­
­
­
­
­
­
49,91
10,13
­31,10
­18,23
­
­
­
­
­100,00
­
­100,00
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­100,00
­
­100,00
­
­
­
­
­
­
­
­100,00
­
­
­
­
­
19,64
-1,61
15,35
-60,18
-8,36
-45,20
-0,06
-0,63
26,97
­38,53
4,06
­21,60
­6,67
­8,51
3,76
­0,63
­ von Verwaltungen
67,36
­47,26
25,85
­25,80
­9,61
­13,08
0,05
­0,27
­ von anderen Bereichen
16,69
­35,34
­2,42
­19,98
­5,62
­6,95
4,94
­0,74
Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen
­
­ Unternehmen ­ Inland
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON
BETEILIGUNGEN
Darlehnsrückflüsse
12,86
36,87
20,64
­75,77
­10,56
­95,23
­100,00
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN
-
-
-
-
-
-
-
-
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN
-
-
-
-
-56,15
239,81
-66,18
218,05
*) Nachrichtlich:
Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn
­
­
­
­
­
­
­
­
­36,98
­70,87
3,30
276,64
­
­
­
­
258
Tabelle 9
Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt
Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Soll Mio.
€
Ist - Ergebnisse Mio. €
Einnahme- bzw. Ausgabegruppen
2015
Reg.
Entwurf
Mio. €
I. Zahlungen zwischen Bund und anderen Verwaltungen
1. Ausgaben
Zahlungen an Verwaltungen insgesamt
an Länder
18 644
13 996
20 249
14 559
19 323
13 721
21 173
15 821
22 299
16 682
32 198
18 308
25 522
18 713
27 465
20 499
- Laufende Zuweisungen
8 341
8 754
8 579
10 642
11 529
13 435
13 976
15 663
- Zuweisungen für Investitionen
5 654
5 804
5 142
5 178
5 152
4 873
4 736
4 836
- Sonstige Vermögensübertragungen
0
0
0
0
0
0
0
0
- Darlehensgewährung
1
1
1
1
1
0
1
1
92
an Gemeinden
80
65
84
76
64
60
76
- Laufende Zuweisungen
21
18
17
12
8
8
7
6
- Zuweisungen für Investitionen
59
48
68
65
56
52
69
86
- Darlehensgewährung
0
0
0
0
0
0
0
0
an Zweckverbände - Laufende Zuweisungen
0
1
1
1
1
0
1
0
an Sondervermögen -Laufende Zuweisungen
4 568
5 624
5 518
5 276
5 552
13 829
6 734
6 873
3 260
3 016
5 800
2 949
3 077
2 986
3 666
3 540
3 165
3 080
3 245
3 178
4 148
3 091
3 146
3 091
2. Einahmen
Zahlungen von Verwaltungen insgesamt
von Ländern
- Zinseinnahmen
- Laufende Zuweisungen
- Darlehensrückflüsse
96
81
76
67
65
52
67
62
2 530
2 497
2 487
2 765
2 641
2 652
2 673
2 712
317
390
371
424
708
374
473
351
von Gemeinden
11
4
10
16
8
6
5
5
- Zinseinnahmen
2
0
2
3
1
1
1
1
- Laufende Zuweisungen
3
3
2
2
2
1
1
1
- Darlehensrückflüsse
6
1
6
11
5
4
3
3
von Zweckverbänden - Laufende Zuweisungen
0
0
0
0
0
0
0
0
von Sondervermögen - Laufende Zuweisungen
234
2 847
81
110
76
60
1 052
50
0
0
0
0
0
0
0
0
1 115
0
992
0
1 029
0
1 156
0
1 134
0
1 086
0
1 086
-
1 099
-
334
249
527
613
480
1 052
-
-
0
0
0
0
0
0
-
-
0
0
0
0
0
0
-
-
511
399
383
549
590
496
0
0
1 959
1 640
1 939
2 318
2 204
2 634
1 086
1 099
II. Leistungen des Bundes an die EU 1)
im Bundeshaushalt nachgewiesen
1.1. Ausgaben
Beitrag zum Haushalt der EU
1.2. Einnahmen
Erstattung von Kosten für die Erhebung eigener
Einnahmen der EU
Rückvergütung des EAGFL - Abt. Ausrichtung - 2)
Vergütung für Anpassungsmaßnahmen
Erstattung des Sozialfonds 2)
Einnahmen aus Erstattungen des europäischen Fonds
für Regionalentwicklung 2)
- für neue Bundesländer 2)
Sonstige Einnahmen
1.2. zusammen
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
1)
EU, EURATOM, EGKS, jedoch ohne Leistungen an Finanzierungsinstrumente außerhalb des EU-Haushalts (z. B. Europäischer Entwicklungsfonds, EIB).
2)
Ohne für Länder und sonstige inländische Empfänger bestimmte EU-Mittel.
259
Tabelle 9
Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt
Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Soll Mio.
€
Ist - Ergebnisse Mio. €
Einnahme- bzw. Ausgabegruppen
2015
Reg.
Entwurf
Mio. €
2. In den Anlagen zum Bundeshaushalt nachgewiesen
2.1. Eigene Einnahmen der EU
Mehrwertsteuer-Eigenmittel
3 738
2 017
1 836
1 890
2 027
2 083
4 140
4 200
15 340
14 880
18 153
18 003
19 826
24 787
23 480
25 550
4 016
3 766
4 049
4 570
4 481
4 264
4 300
4 350
Abschöpfungen bei Einfuhr aus Drittländern
214
110
0
0
0
0
0
0
Produktionsabgabe Zucker
218
37
30
36
49
64
40
40
Lagerkostenabgaben
0
0
0
0
0
0
0
0
Sonstige Maßnahmen
0
0
0
0
0
0
0
0
23 525
20 810
24 069
24 499
26 383
31 198
31 960
34 140
22 414
19 832
23 049
23 348
25 251
30 116
30 875
33 042
1 115
992
1 029
1 156
1 134
1 086
1 086
1 099
13
7
2
1
1
0
.
.
Berichtigung früherer Haushaltsjahre
- 14
-3
- 10
-2
18
-7
.
.
Anpassung an die Marktentwicklung
5 569
5 483
5 284
5 349
5 291
5 102
.
.
Betriebsprämien
5 435
5 404
5 264
5 344
5 287
5 102
.
.
-1
0
-1
0
0
0
.
.
- 14
- 12
- 10
4
- 11
- 12
.
.
.
.
BNE(BSP)-Eigenmittel
Zölle
Eigene Einnahmen zusammen (brutto)
davon
Abführung an die EU (netto)
Erhebungskostenpauschale
2.2. EU­Marktordnungen 3)
(einschließlich Nahrungsmittelhilfen)
Ausfuhrerstattungen
Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums
Sonstiges
Interventionen auf dem Binnenmarkt:
Getreide
16
18
49
- 22
11
0
.
.
Milch und Milcherzeugnisse
- 85
50
104
51
5
-1
.
.
Sonstige Interventionen auf dem Binnenmarkt
130
109
105
138
99
89
.
.
5 101
5 990
5 551
5 533
5 417
5 173
5 245
5 283
Ausgaben für EU­Marktordnungen zusammen
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
3)
Ausgaben im Soll/Entwurf nicht mehr aufgeteilt.
260
Tabelle 10
Diedes
Steuereinnahmen
Bundes
Die Steuereinnahmen
Bundes in dendes
Haushaltsjahren
1950 bis 2015
in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015
- in Mio. € -
Tabelle 10
- in Mio. € -
Steuer- bzw Abgabearten
STEUERN ZUSAMMEN
BUNDESANTEILE AN
GEMEINSCHAFTSTEUERN UND
GEWERBESTEUERUMLAGE
Einkommen­ und Körperschaftsteuer
­ Lohnsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Veranlagte Einkommensteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Nicht veranlagte Steuern v. Ertrag
(Anteilsatz in v. H.)
­ Körperschaftsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Zinsabschlag
(Anteilsatz in v. H.)
Umsatzsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
Einfuhrumsatzsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
Gewerbesteuerumlage
(Anteilsatz in v. H.)
BUNDESSTEUERN
Straßengüterverkehrsteuer
Gesellschaftssteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
Zölle
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinabgaben
Schaumweinsteuer
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Mineralölsteuer / Energiesteuer
Stromsteuer
Kernbrennstoffsteuer
Luftverkehrsteuer
Solidaritätszuschlag
Beförderungssteuer
Kfz­Steuer
Notopfer Berlin
Sonstige Steuern
ABZUGSBETRÄGE
Ergänzungszuweisungen an Länder
BNE­Eigenmittel der EU
Mehrwertsteuer­Eigenmittel der EU
Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern
1950
IST
1951
IST
1952
IST
1953
IST
1954
IST
1955
IST
1956
IST
1957
IST
1958
IST
1959
IST
1960
IST
5.036
8.240
9.855
10.417
11.236
12.493
13.508
13.828
14.810
16.650
14.448
2.516
0
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
2.423
(100)
93
(100)
­
(­)
2.521
­
­
­
­
­
361
1.070
182
17
198
20
245
10
8
1
50
­
­
­
­
123
­
196
40
4.986
1.165
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
3.660
(100)
161
(100)
­
(­)
3.254
­
­
­
­
­
436
1.212
231
19
215
20
274
12
12
1
283
­
­
­
­
171
­
330
38
6.314
2.007
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
4.080
(100)
227
(100)
­
(­)
3.541
­
­
­
­
­
573
1.207
287
21
174
20
270
9
10
1
324
­
­
­
­
193
­
416
37
6.835
2.245
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
4.361
(100)
229
(100)
­
(­)
3.582
­
­
­
­
­
674
1.162
225
13
29
21
281
9
12
1
366
­
­
­
­
85
­
513
191
7.459
2.367
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
4.819
(100)
273
(100)
­
(­)
3.776
­
­
­
­
­
793
1.200
156
7
194
19
264
11
13
1
414
­
­
­
­
91
­
577
36
7.986
2.107
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
5.531
(100)
348
(100)
­
(­)
4.508
­
­
­
­
­
945
1.342
188
8
194
21
312
15
15
1
642
­
­
­
­
119
­
669
37
8.840
2.563
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
5.881
(100)
396
(100)
­
(­)
4.669
­
­
­
­
­
1.030
1.440
211
9
87
20
363
18
16
1
772
­
­
­
­
134
­
557
11
9.238
2.744
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
6.047
(100)
447
(100)
­
(­)
4.589
­
­
­
­
­
1.024
1.513
236
9
84
20
403
22
16
1
824
­
­
­
­
145
­
278
14
9.853
3.123
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
6.220
(100)
510
(100)
­
(­)
4.956
­
­
­
­
­
1.153
1.597
255
9
79
20
455
26
18
1
932
­
­
­
­
323
­
76
12
11.165
3.604
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
6.976
(100)
585
(100)
­
(­)
5.485
­
­
­
­
­
1.264
1.709
329
14
82
19
466
30
20
1
1.091
­
­
­
­
369
­
62
29
9.705
3.416
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
5.777
(100)
512
(100)
­
(­)
4.742
­
­
­
­
­
1.103
1.393
266
9
72
14
407
21
15
1
1.101
­
­
­
­
307
­
16
17
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
196
4.840
1.495
6.745
2.424
7.432
2.758
7.659
2.944
8.292
2.775
9.718
3.120
10.388
2.744
11.084
3.199
11.611
3.666
12.983
3.432
11.015
3,9
18,1
24,6
26,5
26,2
22,2
23,1
19,8
21,6
22,0
23,8
96,1
81,9
75,4
73,5
73,8
77,8
76,9
80,2
78,4
78,0
76,2
Nachrichtlich:
Steuern nach Steuergruppen
Direkte Steuern
Indirekte Steuern
Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H.
Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H.
261
Tabelle 10
Diedes
Steuereinnahmen
Bundes
Die Steuereinnahmen
Bundes in dendes
Haushaltsjahren
1950 bis 2015
in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015
- in Mio. € -
Tabelle 10
- in Mio. € -
Steuer- bzw Abgabearten
STEUERN ZUSAMMEN
BUNDESANTEILE AN
GEMEINSCHAFTSTEUERN UND
GEWERBESTEUERUMLAGE
Einkommen­ und Körperschaftsteuer
­ Lohnsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Veranlagte Einkommensteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Nicht veranlagte Steuern v. Ertrag
(Anteilsatz in v. H.)
­ Körperschaftsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Zinsabschlag
(Anteilsatz in v. H.)
Umsatzsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
Einfuhrumsatzsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
Gewerbesteuerumlage
(Anteilsatz in v. H.)
BUNDESSTEUERN
Straßengüterverkehrsteuer
Gesellschaftssteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
Zölle
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinabgaben
Schaumweinsteuer
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Mineralölsteuer / Energiesteuer
Stromsteuer
Kernbrennstoffsteuer
Luftverkehrsteuer
Solidaritätszuschlag
Beförderungssteuer
Kfz­Steuer
Notopfer Berlin
Sonstige Steuern
ABZUGSBETRÄGE
Ergänzungszuweisungen an Länder
BNE­Eigenmittel der EU
Mehrwertsteuer­Eigenmittel der EU
Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern
1961
IST
1962
IST
1963
IST
1964
IST
1965
IST
1966
IST
1967
IST
1968
IST
1969
IST
1970
IST
1971
IST
21.317
23.285
25.266
27.889
30.182
31.830
32.272
33.837
40.181
42.798
47.155
14.446
5.314
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
8.394
(100)
738
(100)
­
(­)
6.871
­
­
­
­
­
1.600
1.990
381
14
91
20
561
38
24
1
1.700
­
­
­
­
411
­
21
19
15.813
5.992
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
8.959
(100)
861
(100)
­
(­)
7.473
­
­
­
­
­
1.762
2.150
392
15
89
20
625
44
26
2
1.891
­
­
­
­
422
­
18
17
17.269
7.021
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
9.214
(100)
1.034
(100)
­
(­)
7.997
­
­
­
­
­
1.861
2.204
446
15
94
21
683
50
26
2
2.116
­
­
­
­
449
­
13
16
19.081
7.870
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
10.049
(100)
1.162
(100)
­
(­)
8.808
­
­
­
­
­
1.527
2.258
471
18
92
20
737
57
29
2
3.104
­
­
­
­
469
­
9
16
20.570
8.187
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
11.027
(100)
1.356
(100)
­
(­)
9.612
­
­
­
­
­
1.482
2.401
488
16
59
20
771
69
34
2
3.798
­
­
­
­
452
­
3
16
21.642
8.827
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
11.461
(100)
1.354
(100)
­
(­)
10.188
­
­
­
­
­
1.421
2.547
485
17
59
21
910
96
35
2
4.099
­
­
­
­
473
­
9
15
20.940
8.299
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
11.255
(100)
1.386
(100)
­
(­)
11.332
­
­
­
­
­
1.362
2.966
537
18
58
20
936
102
31
2
4.818
­
­
­
­
463
­
4
15
22.300
9.171
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
9.561
(100)
3.568
(100)
­
(­)
11.537
­
­
­
­
­
1.246
3.064
534
18
66
21
1.017
102
36
2
5.049
­
­
­
­
45
­
2
335
28.925
10.133
10.133
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
­
(­)
13.513
(100)
5.279
(100)
­
(­)
12.696
195
­
­
­
­
1.524
3.187
579
19
63
21
1.095
110
46
2
5.420
­
­
­
­
3
­
2
431
28.742
13.977
7.714
(43,0)
3.518
(43,0)
517
(50)
2.228
(50)
­
(­)
9.589
(65)
4.057
(65)
1.113
(50,0)
14.063
224
149
43
315
119
1.523
3.342
541
19
64
22
1.139
119
53
2
5.886
­
­
­
­
2
­
1
500
32.476
15.805
9.410
(­)
4.032
(­)
530
(50)
1.832
(50)
­
(­)
11.048
(65)
4.305
(65)
1.318
(50,0)
14.678
239
179
46
408
125
1.142
3.509
581
17
64
21
1.228
136
53
2
6.349
­
­
­
­
­1
­
1
577
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­1.440
­
­
­7
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
5.314
16.003
5.992
17.294
7.021
18.245
7.870
20.019
8.187
21.995
8.827
23.003
8.299
23.972
9.171
24.666
10.133
30.048
13.977
28.822
15.805
31.350
24,9
25,7
27,8
28,2
27,1
27,7
25,7
27,1
25,2
32,7
33,5
75,1
74,3
72,2
71,8
72,9
72,3
74,3
72,9
74,8
67,3
66,5
Nachrichtlich:
Steuern nach Steuergruppen
Direkte Steuern
Indirekte Steuern
Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H.
Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H.
262
Tabelle 10
Die Steuereinnahmen des Bundes
Die Steuereinnahmen
des Bundes in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015
in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015
- in Mio. € -
Tabelle 10
- in Mio. € -
Steuer- bzw Abgabearten
STEUERN ZUSAMMEN
BUNDESANTEILE AN
GEMEINSCHAFTSTEUERN UND
GEWERBESTEUERUMLAGE
Einkommen­ und Körperschaftsteuer
­ Lohnsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Veranlagte Einkommensteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Nicht veranlagte Steuern v. Ertrag
(Anteilsatz in v. H.)
­ Körperschaftsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Zinsabschlag
(Anteilsatz in v. H.)
Umsatzsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
Einfuhrumsatzsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
Gewerbesteuerumlage
(Anteilsatz in v. H.)
BUNDESSTEUERN
Straßengüterverkehrsteuer
Gesellschaftssteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
Zölle
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinabgaben
Schaumweinsteuer
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Mineralölsteuer / Energiesteuer
Stromsteuer
Kernbrennstoffsteuer
Luftverkehrsteuer
Solidaritätszuschlag
Beförderungssteuer
Kfz­Steuer
Notopfer Berlin
Sonstige Steuern
ABZUGSBETRÄGE
Ergänzungszuweisungen an Länder
BNE­Eigenmittel der EU
Mehrwertsteuer­Eigenmittel der EU
Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern
1972
IST
1973
IST
1974
IST
1975
IST
1976
IST
1977
IST
1978
IST
1979
IST
1980
IST
1981
IST
1982
IST
52.001
58.777
60.671
60.951
66.928
73.628
78.783
84.944
90.078
92.265
93.622
35.871
18.761
10.942
(43,0)
5.087
(43,0)
560
(50)
2.172
(50)
­
(­)
11.352
(65)
4.262
(65)
1.496
(50,0)
16.131
24
170
58
479
138
864
4.001
597
21
66
21
1.467
151
58
3
7.274
­
­
­
­
0
­
1
735
40.825
22.583
13.467
(43,0)
5.816
(43,0)
517
(50)
2.783
(50)
­
(­)
11.606
(65)
4.840
(65)
1.795
(50,0)
17.952
2
151
55
539
112
516
4.536
630
22
69
21
1.623
169
59
3
8.482
­
­
­
­
0
­
1
963
43.389
25.029
15.821
(43,0)
5.891
(43,0)
658
(50)
2.660
(50)
­
(­)
10.582
(63)
5.900
(63)
1.878
(50,0)
17.665
1
107
33
572
113
292
4.577
609
23
72
22
1.681
176
57
3
8.207
­
­
­
­
0
­
­
1.120
44.176
24.952
15.652
(43,0)
6.156
(43,0)
574
(50)
2.570
(50)
­
(­)
11.056
(68)
6.407
(68,3)
1.761
(50,0)
17.185
0
121
64
586
121
34
4.543
647
22
69
21
1.596
179
49
3
8.754
­
­
­
­
1
­
­
375
49.154
28.125
17.722
(43,0)
6.785
(43,0)
591
(50)
3.027
(50)
­
(­)
11.431
(69)
7.726
(69)
1.871
(50,0)
18.226
0
118
62
633
132
47
4.795
661
24
70
21
1.722
214
53
3
9.265
­
­
­
­
­
­
­
404
55.124
32.930
19.957
(43,0)
7.807
(43,0)
864
(50)
4.303
(50)
­
(­)
11.729
(69)
8.230
(69)
2.235
(50,0)
18.984
0
120
63
692
138
47
5.012
652
27
68
22
1.914
223
59
3
9.809
­
­
­
­
­
­
­
137
59.228
34.386
20.230
(43,0)
8.228
(43,0)
860
(50)
5.068
(50)
­
(­)
13.411
(67,5)
9.191
(67,5)
2.240
(50,0)
20.116
0
123
76
752
135
39
5.348
673
25
71
22
2.004
248
62
3
10.462
­
­
­
­
­
­
­
74
64.810
36.428
21.341
(43,0)
8.256
(43,0)
974
(50)
5.857
(50)
­
(­)
14.468
(67,5)
11.461
(67,5)
2.453
(50,0)
20.787
0
120
60
836
149
43
5.471
749
29
72
22
2.052
258
69
4
10.809
­
­
­
­
­
­
­
44
69.543
38.756
24.242
(42,5)
7.996
(42,5)
1.067
(50)
5.451
(50)
­
(­)
15.124
(67,5)
14.011
(67,5)
1.653
(50,0)
21.233
0
131
69
910
163
35
5.772
755
31
72
20
1.986
274
64
4
10.917
­
­
­
­
­
­
­
31
70.929
38.821
25.328
(42,5)
7.155
(42,5)
1.184
(50)
5.154
(50)
­
(­)
14.990
(67,5)
15.521
(67,5)
1.596
(50,0)
22.093
1
123
78
984
191
34
5.753
791
34
72
22
2.291
291
61
­1
11.340
­
­
­
­
­
­
­
28
71.393
40.154
26.816
(42,5)
6.650
(42,5)
1.202
(50)
5.486
(50)
­
(­)
14.475
(67,5)
15.180
(67,5)
1.584
(50,0)
22.977
­1
160
100
1.042
197
46
6.242
787
33
73
22
2.189
325
60
0
11.675
­
­
­
­
­
­
­
26
­
­
­
­
­
­
­383
­
­
­410
­
­
­452
­
­
­480
­
­
­561
­
­
­654
­
­
­698
­
­
­756
­
­
­748
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
18.761
33.241
22.583
36.194
25.029
35.642
24.952
35.999
28.125
38.803
32.930
40.698
34.386
44.397
36.428
48.516
38.756
51.322
38.821
53.444
40.154
53.468
36,1
38,4
41,3
40,9
42,0
44,7
43,6
42,9
43,0
42,1
42,9
63,9
61,6
58,7
59,1
58,0
55,3
56,4
57,1
57,0
57,9
57,1
Nachrichtlich:
Steuern nach Steuergruppen
Direkte Steuern
Indirekte Steuern
Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H.
Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H.
263
Tabelle 10
Diedes
Steuereinnahmen
Bundes
Die Steuereinnahmen
Bundes in dendes
Haushaltsjahren
1950 bis 2015
in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015
- in Mio. € -
Tabelle 10
- in Mio. € -
Steuer- bzw Abgabearten
STEUERN ZUSAMMEN
BUNDESANTEILE AN
GEMEINSCHAFTSTEUERN UND
GEWERBESTEUERUMLAGE
Einkommen­ und Körperschaftsteuer
­ Lohnsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Veranlagte Einkommensteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Nicht veranlagte Steuern v. Ertrag
(Anteilsatz in v. H.)
­ Körperschaftsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Zinsabschlag
(Anteilsatz in v. H.)
Umsatzsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
Einfuhrumsatzsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
Gewerbesteuerumlage
(Anteilsatz in v. H.)
BUNDESSTEUERN
Straßengüterverkehrsteuer
Gesellschaftssteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
Zölle
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinabgaben
Schaumweinsteuer
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Mineralölsteuer / Energiesteuer
Stromsteuer
Kernbrennstoffsteuer
Luftverkehrsteuer
Solidaritätszuschlag
Beförderungssteuer
Kfz­Steuer
Notopfer Berlin
Sonstige Steuern
ABZUGSBETRÄGE
Ergänzungszuweisungen an Länder
BNE­Eigenmittel der EU
Mehrwertsteuer­Eigenmittel der EU
Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern
1983
IST
1984
IST
1985
IST
1986
IST
1987
IST
1988
IST
1989
IST
1990
IST
1991
IST
1992
IST
1993
IST
97.288
100.829
105.477
106.814
110.961
112.619
126.355
132.339
162.526
180.415
182.038
73.834
41.408
28.007
(42,5)
6.144
(42,5)
1.204
(50)
6.052
(50)
­
(­)
15.435
(66,5)
15.872
(66,5)
1.119
(50,0)
24.265
­
178
157
1.107
202
40
7.097
812
32
71
21
2.187
349
61
­0
11.933
­
­
­
­
­
­
­
19
76.725
43.514
29.629
(42,5)
5.730
(42,5)
1.429
(50)
6.727
(50)
­
(­)
13.741
(65,5)
18.414
(65,5)
1.057
(50,0)
24.952
­
182
174
1.164
207
33
7.377
802
33
71
22
2.167
355
62
0
12.288
­
­
­
­
­
­
­
14
80.910
48.013
32.080
(42,5)
6.208
(42,5)
1.587
(50)
8.139
(50)
­
(­)
12.191
(65,5)
19.557
(65,5)
1.148
(50,0)
25.403
­
217
287
1.266
205
26
7.389
801
32
73
22
2.123
350
66
0
12.537
­
­
­
­
­
­
­
9
81.507
49.907
33.080
(42,5)
6.493
(42,5)
2.076
(50)
8.258
(50)
­
(­)
12.941
(65,0)
17.465
(65,0)
1.195
(50,0)
26.163
­
248
382
1.318
187
26
7.404
847
31
74
21
2.078
357
68
0
13.111
­
­
­
­
­
­
­
9
85.427
51.339
35.675
(42,5)
6.670
(42,5)
2.014
(50)
6.980
(50)
­
(­)
15.844
(65,0)
17.086
(65,0)
1.158
(50,0)
26.463
­
230
331
1.394
165
19
7.417
866
31
71
21
2.082
397
70
0
13.363
­
­
­
­
­
­
­
6
88.437
53.513
36.399
(42,5)
7.212
(42,5)
2.232
(50)
7.670
(50)
­
(­)
15.168
(65,0)
18.486
(65,0)
1.270
(50,0)
26.962
­
192
299
1.485
150
0
7.442
896
31
75
22
2.045
425
72
0
13.821
­
­
­
­
­
­
­
7
97.120
59.480
39.512
(42,5)
7.996
(42,5)
3.233
(50)
8.738
(50)
­
(­)
15.184
(65,0)
21.098
(65,0)
1.358
(50,0)
31.362
­
287
425
2.142
155
2
7.929
917
30
73
21
2.004
438
79
0
16.855
­
­
­
­
­
­
­
4
100.219
56.988
38.590
(42,5)
7.936
(42,5)
2.769
(50)
7.692
(50)
­
(­)
18.685
(65,0)
23.122
(65,0)
1.424
(50,0)
33.683
­
385
422
2.266
149
0
8.897
986
31
79
23
2.162
494
83
0
17.702
­
­
­
­
­
­
­
4
118.438
66.567
46.539
(42,5)
9.019
(42,5)
2.909
(50)
8.099
(50)
­
(­)
22.996
(65,0)
27.399
(65,0)
1.476
(48,2)
47.911
­
294
71
2.997
168
­0
10.017
1.100
34
92
27
2.888
537
111
0
24.167
­
­
­
­
­
­
­
5.409
131.003
73.660
53.747
(42,5)
9.037
(42,5)
2.882
(50)
7.995
(50)
­
(­)
27.746
(65,0)
28.031
(65,0)
1.565
(45,7)
53.716
­
109
15
4.139
24
1
9.844
1.086
30
94
28
2.835
554
102
0
28.206
­
­
­
­
­
­
­
6.649
140.856
75.879
56.055
(42,5)
7.224
(42,5)
3.064
(50)
7.119
(50)
2.418
(44)
45.728
(63,0)
18.430
(63,0)
819
(35,8)
47.944
­
30
10
4.750
1
0
9.949
1.107
3
6
2
2.625
581
110
0
28.690
­
­
­
­
­
­
­
80
­811
­
­
­849
­
­
­835
­
­
­856
­
­
­929
­
­
­1.231
­1.548
­
­1.358
­768
­
­1.533
­30
­
­1.806
­2.017
­
­2.017
­2.287
­
­2.196
­4.566
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
­
41.408
55.881
43.514
57.315
48.013
57.464
49.907
56.907
51.339
59.622
53.513
59.106
59.480
66.875
56.988
75.352
71.929
90.598
80.321
100.094
75.948
106.090
42,6
43,2
45,5
46,7
46,3
47,5
47,1
43,1
44,3
44,5
41,7
57,4
56,8
54,5
53,3
53,7
52,5
52,9
56,9
55,7
55,5
58,3
Nachrichtlich:
Steuern nach Steuergruppen
Direkte Steuern
Indirekte Steuern
Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H.
Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H.
264
Tabelle 10
Diedes
Steuereinnahmen
Bundes
Die Steuereinnahmen
Bundes in dendes
Haushaltsjahren
1950 bis 2015
in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015
- in Mio. € -
Tabelle 10
- in Mio. € -
Steuer- bzw Abgabearten
STEUERN ZUSAMMEN
BUNDESANTEILE AN
GEMEINSCHAFTSTEUERN UND
GEWERBESTEUERUMLAGE
Einkommen­ und Körperschaftsteuer
­ Lohnsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Veranlagte Einkommensteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Nicht veranlagte Steuern v. Ertrag
(Anteilsatz in v. H.)
­ Körperschaftsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Zinsabschlag
(Anteilsatz in v. H.)
Umsatzsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
Einfuhrumsatzsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
Gewerbesteuerumlage
(Anteilsatz in v. H.)
BUNDESSTEUERN
Straßengüterverkehrsteuer
Gesellschaftssteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
Zölle
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinabgaben
Schaumweinsteuer
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Mineralölsteuer / Energiesteuer
Stromsteuer
Kernbrennstoffsteuer
Luftverkehrsteuer
Solidaritätszuschlag
Beförderungssteuer
Kfz­Steuer
Notopfer Berlin
Sonstige Steuern
ABZUGSBETRÄGE
Ergänzungszuweisungen an Länder
BNE­Eigenmittel der EU
Mehrwertsteuer­Eigenmittel der EU
Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern
1994
IST
1995
IST
1996
IST
1997
IST
1998
IST
1999
IST
2000
IST
2001
IST
2002
IST
2003
IST
2004
IST
193.768
187.194
173.104
169.272
174.598
192.423
198.774
193.765
192.046
191.881
187.005
148.867
76.081
57.914
(42,5)
5.543
(42,5)
4.537
(50)
5.003
(50)
3.084
(44)
51.125
(63,0)
20.504
(63,0)
1.157
(36,1)
53.975
­
28
11
5.829
0
0
10.361
1.161
0
0
0
2.500
588
0
­
32.644
­
­
­
­
­
­
­
853
135.437
76.314
61.431
(42,5)
3.042
(42,5)
4.324
(50)
4.636
(50)
2.881
(44)
44.169
(56,0)
13.862
(56,0)
1.091
(25,4)
68.553
­
23
5
7.211
­0
0
10.530
1.118
0
­0
0
2.473
576
­0
­
33.177
­
­
­
13.430
­
­
­
11
125.586
70.790
54.603
(42,5)
2.524
(42,5)
3.408
(50)
7.531
(50)
2.724
(44)
40.549
(50,5)
13.078
(50,5)
1.168
(25,5)
70.489
­
­
­
7.336
0
0
10.583
1.143
­
­
­
2.600
570
­
­
34.896
­
­
­
13.340
­
­
­
20
126.520
70.124
54.038
(42,5)
1.252
(42,5)
3.765
(50)
8.505
(50)
2.564
(44)
41.173
(50,5)
14.114
(50,5)
1.109
(24,8)
69.160
­
­
­
7.223
0
0
10.816
1.147
­
­
­
2.384
588
­
­
33.749
­
­
­
13.238
­
­
­
13
136.482
76.280
56.119
(42,5)
2.416
(42,5)
5.816
(50)
9.254
(50)
2.675
(44)
44.242
(51,2)
14.759
(50,5)
1.202
(22,9)
66.730
­
­
­
7.133
0
0
11.071
1.075
­
­
­
2.263
560
­
­
34.091
­
­
­
10.511
­
­
­
25
148.433
80.995
56.875
(42,5)
4.627
(42,5)
5.654
(50)
11.180
(50)
2.660
(44)
50.165
(52,2)
15.968
(50,5)
1.305
(23,9)
72.234
­
­
­
7.116
0
0
11.655
1.106
­
­
­
2.233
580
­
­
36.444
1.816
­
­
11.271
­
­
­
14
152.457
84.652
57.684
(42,5)
5.196
(42,5)
6.757
(50,0)
11.787
(50,0)
3.227
(44,0)
46.211
(52,0)
20.268
(50,3)
1.327
(24,0)
75.504
­
­
­
7.243
0
0
11.443
1.087
­
­
­
2.151
512
­
­
37.826
3.356
­
­
11.841
­
­
­
45
142.104
74.274
56.373
(42,5)
3.728
(42,5)
10.442
(50,0)
­213
(50,0)
3.943
(44,0)
45.820
(52,0)
20.498
(50,3)
1.513
(27,5)
79.277
­
­
­
7.427
0
0
12.072
1.039
­
­
­
2.143
488
­
­
40.690
4.322
­
­
11.069
­
­
­
27
141.392
71.555
56.176
(42,5)
3.205
(42,5)
7.012
(50,0)
1.432
(50,0)
3.730
(44,0)
49.071
(51,4)
19.012
(49,6)
1.754
(30,5)
83.494
­
­
­
8.327
0
0
13.778
1.091
­
­
­
2.149
450
­
­
42.192
5.097
­
­
10.403
­
­
­
7
140.179
70.466
56.539
(42,5)
1.936
(42,5)
4.497
(50,0)
4.136
(50,0)
3.358
(44,0)
47.808
(51,4)
19.599
(49,6)
2.306
(32,6)
86.609
­
­
­
8.870
0
0
14.094
980
­
­
­
2.204
461
­
­
43.188
6.531
­
­
10.280
­
­
­
1
141.000
69.485
52.681
(42,5)
2.298
(42,5)
4.963
(50,0)
6.563
(50,0)
2.980
(44,0)
51.825
(49,5)
18.228
(49,6)
1.461
(25,8)
84.554
­
­
­
8.751
0
0
13.630
1.025
­
­
­
2.195
463
­
­
41.782
6.597
­
­
10.108
­
­
­
4
­3.705
­5.368
­
­12.647
­4.148
­
­12.926
­5.595
­
­12.917
­7.355
­
­13.105
­9.185
­
­13.153
­8.964
­
­13.471
­8.943
­
­12.753
­8.031
­
­15.576
­10.518
­
­15.220
­12.840
­
­15.157
­13.596
­2.985
­
­
­4.448
­6.136
­6.324
­6.126
­6.773
­6.831
­6.745
­6.846
­6.810
76.889
116.880
89.745
97.450
84.130
88.974
83.362
85.911
86.791
87.807
92.267
100.157
96.493
102.281
85.342
108.423
81.959
110.088
80.746
111.135
79.594
107.411
39,7
47,9
48,6
49,2
49,7
47,9
48,5
44,0
42,7
42,1
42,6
60,3
52,1
51,4
50,8
50,3
52,1
51,5
56,0
57,3
57,9
57,4
Nachrichtlich:
Steuern nach Steuergruppen
Direkte Steuern
Indirekte Steuern
Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H.
Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H.
265
Tabelle 10
Diedes
Steuereinnahmen
Bundes
Die Steuereinnahmen
Bundes in dendes
Haushaltsjahren
1950 bis 2015
in den Haushaltsjahren
1950
- in Mio. € - bis 2015
Tabelle 10
- in Mio. € -
Steuer- bzw Abgabearten
STEUERN ZUSAMMEN
BUNDESANTEILE AN
GEMEINSCHAFTSTEUERN UND
GEWERBESTEUERUMLAGE
Einkommen­ und Körperschaftsteuer
­ Lohnsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Veranlagte Einkommensteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Nicht veranlagte Steuern v. Ertrag
(Anteilsatz in v. H.)
­ Körperschaftsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
­ Zinsabschlag
(Anteilsatz in v. H.)
Umsatzsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
Einfuhrumsatzsteuer
(Anteilsatz in v. H.)
Gewerbesteuerumlage
(Anteilsatz in v. H.)
BUNDESSTEUERN
Straßengüterverkehrsteuer
Gesellschaftssteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
Zölle
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinabgaben
Schaumweinsteuer
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Mineralölsteuer / Energiesteuer
Stromsteuer
Kernbrennstoffsteuer
Luftverkehrsteuer
Solidaritätszuschlag
Beförderungssteuer
Kfz­Steuer
Notopfer Berlin
Sonstige Steuern
ABZUGSBETRÄGE
Ergänzungszuweisungen an Länder
BNE­Eigenmittel der EU
Mehrwertsteuer­Eigenmittel der EU
Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern
2005
IST
2006
IST
2007
IST
2008
IST
2009
IST
2010
IST
2011
IST
2012
IST
2013
IST
2014
Soll
2015
Reg. E
190.149
203.903
230.043
239.231
227.835
226.189
248.066
256.086
259.807
268.197
278.540
146.608
70.910
50.541
(42,5)
4.150
(42,5)
4.976
(50,0)
8.166
(50,0)
3.076
(44,0)
57.552
(53,1)
16.597
(49,6)
1.549
(24,9)
83.508
­
­
­
8.750
­
­
14.273
1.003
­
­
­
2.151
452
­
­
40.101
6.462
­
­
10.315
­
­
159.693
80.347
52.122
(42,5)
7.466
(42,5)
5.952
(50,0)
11.449
(50,0)
3.359
(44,0)
58.989
(53,1)
18.743
(49,6)
1.614
(23,0)
84.215
­
­
­
8.775
­
­
14.387
973
­
­
­
2.166
447
­
­
39.916
6.273
­
­
11.277
­
­
184.262
89.886
56.005
(42,5)
10.628
(42,5)
6.878
(50,0)
11.455
(50,0)
4.918
(44,0)
69.721
(49,7)
23.034
(49,7)
1.621
(23,3)
85.690
­
­
­
10.331
­
­
14.254
1.086
­
­
­
1.962
397
­
­
38.955
6.355
­
­
12.349
­
­
193.532
96.379
60.310
(42,5)
13.899
(42,5)
8.305
(50,0)
7.943
(50,0)
5.922
(44,0)
71.204
(49,7)
24.602
(49,7)
1.348
(19,9)
86.302
­
­
­
10.478
­
­
13.574
1.008
­
­
­
2.129
457
­
­
39.248
6.261
­
­
13.146
­
­
180.223
83.779
57.248
(42,5)
11.233
(42,5)
6.237
(50,0)
3.587
(50,0)
5.475
(44,0)
76.489
(49,7)
18.911
(49,7)
1.044
(21,3)
89.317
­
­
­
10.548
­
­
13.366
997
­
­
­
2.103
472
­
­
39.822
6.278
­
­
11.927
­
­768
181.502
84.355
54.759
(42,5)
13.252
(42,5)
6.491
(50,0)
6.021
(50,0)
3.832
(44,0)
72.655
(49,7)
23.205
(49,7)
1.287
(21,7)
93.426
­
­
­
10.284
­
­
13.492
1.002
­
­
­
1.993
443
­
­
39.838
6.171
­
­
11.713
­
­504
196.908
93.488
59.475
(42,5)
13.599
(42,5)
9.068
(50,0)
7.817
(50,0)
3.529
(44,0)
74.368
(49,7)
27.531
(49,7)
1.520
(22,1)
99.133
­
­
­
10.755
­
­
14.414
1.028
­
­
­
2.151
470
­
­
40.036
7.247
922
905
12.781
­
­570
205.843
101.092
63.136
(42,5)
15.838
(42,5)
10.028
(50,0)
8.467
(50,0)
3.623
(44,0)
75.284
(49,7)
27.881
(49,7)
1.587
(22,4)
99.794
­
­
­
11.138
­
­
14.143
1.054
­
­
­
2.123
464
­
­
39.305
6.973
1.577
948
13.624
­
­549
213.199
107.340
67.174
(42,5)
17.969
(42,5)
8.631
(50,0)
9.754
(50,0)
3.812
(44,0)
78.377
(49,7)
25.906
(49,7)
1.575
(22,3)
100.454
­
­
­
11.553
­
­
13.820
1.021
­
­
­
2.104
449
­
­
39.364
7.009
1.285
978
14.378
­
­501
220.890
111.310
71.273
(42,5)
19.316
(42,5)
8.000
(50,0)
9.025
(50,0)
3.696
(44,0)
80.763
(49,7)
27.188
(49,7)
1.629
(22,4)
101.668
­
­
­
11.950
­
­
14.300
1.040
­
­
­
2.062
434
­
­
39.450
6.850
1.300
980
14.900
­
­592
232.280
118.491
75.820
(42,5)
20.315
(42,5)
8.680
(50,0)
9.870
(50,0)
3.806
(44,0)
83.876
(49,7)
28.219
(49,7)
1.694
(22,4)
102.218
­
­
­
12.080
­
­
13.930
1.040
­
­
­
2.042
434
­
­
39.350
7.100
1.200
990
15.650
­
­592
0
2
1
2
2
2
2
2
2
2
2
­14.581
­15.075
­3.258
­14.689
­14.586
­3.677
­14.933
­14.337
­3.929
­14.850
­15.340
­3.738
­13.462
­14.880
­2.017
­12.880
­18.153
­1.836
­12.110
­18.003
­1.890
­11.621
­19.826
­2.027
­10.792
­24.787
­2.083
­10.450
­23.480
­4.140
­9.917
­25.550
­4.200
­7.053
­7.053
­6.710
­6.675
­6.775
­6.877
­6.980
­7.085
­7.191
­7.299
­7.299
81.225
108.924
91.624
112.279
102.234
127.809
109.525
129.706
95.705
132.130
96.068
130.121
106.269
141.797
114.716
141.370
121.718
138.089
126.210
141.987
134.141
144.399
42,7
44,9
44,4
45,8
42,0
42,5
42,8
44,8
46,8
47,1
48,2
57,3
55,1
55,6
54,2
58,0
57,5
57,2
55,2
53,2
52,9
51,8
Nachrichtlich:
Steuern nach Steuergruppen
Direkte Steuern
Indirekte Steuern
Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H.
Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H.
266
Tabelle 11
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1950 - 1953
7DEHOOH
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ
Steuerart
1950
1951
Mio. Euro
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1952
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1953
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
I. Steuern vom Einkommen
Lohnsteuer
Veranl. Einkommensteuer
Nicht veranl.Steuern vom Ertrag
Körperschaftsteuer
Einkommen- und Körperschaftsteuer
924
1.067
16
741
2.748
1.430
1.178
43
1.162
3.812
54,8
10,3
162,5
56,9
38,7
1.870
2.007
57
1.421
5.356
30,8
70,4
32,1
22,3
40,5
1.912
2.490
78
1.529
6.009
2,2
24,1
36,9
7,6
12,2
II. Bundessteuern
Umsatzsteuer
Umsatzausgleichsteuer
Beförderungsteuer
Notopfer Berlin
Zölle
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinmonopol
Schaumweinsteuer
Essigsäuresteuer
Zündwarensteuer
Zündwarenmonopol
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Süßstoffsteuer
Mineralölsteuer
Sonstige Bundessteuern
Bundessteuern insgesam
Bundesanteil an ESt u. KSt
Steuereinnahmen des Bundes
2.344
83
123
183
315
1.104
174
17
196
20
254
10
5
31
1
10
1
2
37
0
4.910
4.910
3.350
137
168
296
424
1.229
221
18
217
21
275
12
4
31
2
12
1
2
237
0
6.655
819
7.473
42,9
65,4
36,1
61,7
34,4
11,3
27,1
6,1
11,0
2,5
8,5
15,0
-20,0
0,0
100,0
15,0
0,0
-25,0
534,2
0,0
35,5
.
52,2
4.068
217
182
392
539
1.193
274
20
194
20
270
10
5
28
2
10
1
1
302
1
7.727
1.853
9.581
21,4
58,2
8,5
32,5
27,1
-2,9
23,8
11,4
-10,6
-4,9
-1,7
-13,0
12,5
-10,0
-25,0
-17,4
0,0
-33,3
27,4
.
16,1
126,3
28,2
4.299
233
122
499
650
1.189
263
17
179
20
278
9
5
30
3
12
1
1
375
-1
8.185
2.209
10.393
5,7
7,5
-32,9
27,2
20,7
-0,3
-3,9
-12,8
-7,9
2,6
2,6
-15,0
0,0
9,3
66,7
21,1
0,0
0,0
24,4
.
5,9
19,2
8,5
III. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kapitalverkehrsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Versicherungsteuer
Rennwett- u. Lotteriesteuer
Wechselsteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Sonstige Ländersteuern
Ländersteuern insgesam
Länderanteil an ESt u. KSt
Steuereinnahmen der Länder
66
12
20
9
178
33
43
23
10
178
3
576
2.748
3.324
73
19
24
12
209
42
49
28
12
141
3
613
2.994
3.607
9,2
58,3
17,9
41,2
17,2
27,7
11,8
22,2
26,3
-20,9
0,0
6,5
8,9
8,5
91
26
27
19
240
49
56
32
12
169
1
722
3.502
4.224
25,4
34,2
13,0
54,2
14,9
15,7
15,8
12,7
0,0
19,9
-80,0
17,8
17,0
17,1
207
32
31
22
271
55
66
36
12
185
1
918
3.800
4.719
127,5
21,6
15,4
16,2
13,0
12,5
17,3
12,9
0,0
9,4
100,0
27,2
8,5
11,7
IV. Sonderabgaben
Soforthilfeabgabe/
Vermögensabgabe
Umstellungsgrundschulden
Hypothekengewinnabgabe
Kreditgewinnabgabe
Kohlenabgabe
Sonderabgaben insgesamt
958
830
- 13,3
703
-15,3
761
8,2
212
1.170
240
9
1.079
13,5
.
- 7,7
221
1
107
1.032
-8,1
.
.
-4,4
232
35
105
1.134
4,9
.
-1,9
9,9
V. Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer (E u. K)
Lohnsummensteuer
Vergnügungsteuer
Zuschl. z. Grunderwerbsteuer
Getränkesteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Steuereinnahmen der Gemeinden
148
450
533
105
62
23
30
29
1.379
153
470
872
132
70
31
36
30
1.795
3,8
4,4
63,6
25,9
13,2
33,3
22,4
5,4
30,2
157
470
1.181
160
79
35
42
33
2.156
2,3
-0,1
35,5
21,3
12,4
13,3
16,9
8,5
20,1
162
489
1.405
178
85
39
46
32
2.436
3,3
4,1
19,0
11,5
7,8
11,8
7,2
-3,1
13,0
10.783
13.954
29,4
16.992
21,8
18.681
9,9
Steuereinnahmen insgesamt
267
23
Tabelle 11
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1954 - 1957
7DEHOOH
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ
1954
Steuerart
Mio Euro
I. Steuern vom Einkommen
Lohnsteuer
Veranl. Einkommensteuer
Nicht veranl. Steuern vom Ertrag
Körperschaftsteuer
Einkommen- und Körperschaftsteuer
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1955
Mio Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1956
Mio Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1957
Mio Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1.981
2.346
133
1.570
3,6
-5,8
71,1
2,7
2.251
2.225
174
1.591
13,6
-5,1
31,2
1,3
2.762
2.417
214
1.860
22,7
8,6
22,6
16,9
2.704
3.006
246
2.304
-2,1
24,3
15,1
23,9
6.030
0,3
6.241
3,5
7.253
16,2
8.260
13,9
4.651
8,2
5.353
15,1
5.846
9,2
6.006
2,7
254
88
553
9,0
-27,6
10,9
331
112
648
30,4
26,6
17,2
383
129
660
15,7
15,5
1,7
434
145
283
13,1
12,3
-57,1
760
1.178
154
7
192
20
283
10
4
32
2
13
1
1
399
-4
16,8
-0,9
-41,4
-58,8
7,1
-2,5
2,0
11,8
-22,2
5,1
-20,0
13,0
100,0
0,0
6,4
.
916
1.309
176
8
193
21
296
13
4
28
3
14
1
1
581
3
20,6
11,1
14,6
7,1
0,8
5,1
4,3
31,6
14,3
-11,3
25,0
3,8
0,0
0,0
45,5
.
1.014
1.422
207
9
114
20
350
17
4
10
4
16
1
1
723
0
10,7
8,6
17,4
13,3
-41,0
-2,4
18,3
32,0
-12,5
-65,5
40,0
18,5
0,0
0,0
24,6
.
1.035
1.500
229
9
79
20
398
21
3
4
6
16
1
1
840
0
2,1
5,5
10,6
0,0
-30,9
-2,5
13,7
24,2
-14,3
-57,9
57,1
0,0
0,0
0,0
16,0
.
8.598
2.291
10.889
5,0
3,7
4,8
10.011
2.156
12.167
16,4
-5,9
11,7
10.929
2.417
13.347
11.028
2.753
13.781
III. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kapitalverkehrsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Versicherungsteuer
Rennwett- u. Lotteriesteuer
Wechselsteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Sonstige Ländersteuern
Ländersteuern insgesamt
Länderanteil an ESt u. KSt
Steuereinnahmen der Länder
317
35
35
37
306
63
70
39
13
197
4
1.117
3.739
4.855
53,1
11,3
15,0
67,4
12,8
14,8
6,2
8,6
4,2
6,6
.
21,6
- 1,6
2,9
273
43
46
62
372
72
73
45
13
225
-2
1.221
4.086
5.307
-13,9
21,7
29,0
68,1
21,5
12,9
4,4
15,8
4,0
14,0
.
9,4
9,3
9,3
388
37
51
65
428
83
96
50
14
247
1
1.460
4.835
6.295
9,2
12,1
9,7
.
.
41,9
-13,1
11,2
5,8
15,0
16,4
31,5
11,4
3,8
10,0
.
19,5
18,3
18,6
418
35
53
64
494
93
116
54
17
287
-1
1.631
5.507
7.138
0,9
13,9
3,3
.
.
7,9
-6,8
5,1
-2,3
15,5
11,7
20,7
7,1
22,2
15,9
.
11,7
13,9
13,4
IV. Sonderabgaben
Vermögensabgabe
Hypothekengewinnabgabe
Kreditgewinnabgabe
Kohlenabgabe
Sonderabgaben insgesamt
817
274
28
107
1.227
7,4
18,1
-20,3
1,9
8,2
869
368
44
38
1.319
6,4
34,4
58,2
-64,3
7,5
904
285
57
10
1.257
4,1
-22,4
27,6
-73,3
-4,7
826
182
55
139
1.202
-8,6
-36,4
-2,7
.
-4,4
V. Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer (E u. K)
Lohnsummensteuer
Vergnügungsteuer
Zuschl. z. Grunderwerbsteuer
Getränkesteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Steuereinnahmen der Gemeinden
167
515
1.512
196
91
47
49
31
2.609
2,8
5,3
7,6
10,0
7,2
21,1
6,7
-1,6
7,1
171
533
1.682
224
94
58
51
32
2.843
2,8
3,4
11,2
14,1
2,8
22,8
5,3
3,3
9,0
173
545
1.905
254
101
65
51
33
3.127
1,2
2,2
13,3
13,2
8,2
12,4
-1,0
1,6
10,0
179
566
2.303
278
106
67
54
33
3.585
3,2
3,9
20,9
9,5
4,5
3,1
7,1
0,0
14,7
19.578
4,8
21.636
10,5
24.025
11,0
25.705
7,0
II. Bundessteuern
Umsatzsteuer
Umsatzausgleichsteuer
Beförderungsteuer
Notopfer Berlin
1)
2)
Zölle
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinmonopol
Schaumweinsteuer
Essigsäuresteuer
Zündwarensteuer
Zündwarenmonopol
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Süßstoffsteuer
Mineralölsteuer
Sonstige Bundessteuern
3)
Bundessteuern insgesamt
Bundesanteil an ESt u. KSt
Steuereinnahmen des Bundes
Steuereinnahmen insgesamt
3)
3)
Ohne buchmäßige Mehreinnahmen aus Regierungskäufen im Ausland 1957 (in Mio €):
1)
1,4
2)
3,4
3)
4,8
268
24
11
TabelleTabelle
11
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach Steuerarten
1958(ab
- 1961
mit Saarland)
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach Steuerarten
1958 - 1961
1959(ab
mit1959
Saarland)
7DEHOOH
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQDEPLW6DDUODQG
Steuerart
I. Steuern vom Einkommen
Lohnsteuer
Veranl. Einkommensteuer
Nicht veranl. Steuern vom Ertrag
Körperschaftsteuer
Einkommen- und Körperschaftsteuer
1958
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
1959
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
1960
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
1961
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
3.033
2.798
260
2.654
12,2
-6,9
5,8
15,2
3.028
3.762
425
2.625
.
.
.
.
4.142
4.583
433
3.329
36,8
21,8
1,8
26,8
5.345
5.531
501
3.821
29,0
20,7
15,8
14,8
8.746
5,9
9.840
.
12.486
26,9
15.197
21,7
II. Bundessteuern
Umsatzsteuer
Umsatzausgleichsteuer 1)
Beförderungsteuer
Notopfer Berlin
Zölle 2)
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinmonopol
Schaumweinsteuer
Essigsäuresteuer
Zündwarensteuer
Zündwarenmonopol
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Süßstoffsteuer
Mineralölsteuer
Sonstige Bundessteuern
Bundessteuern insgesamt 3)
Bundesanteil an ESt u. KSt
Steuereinnahmen des Bundes3)
6.151
465
278
117
1.044
1.581
248
10
83
20
438
24
3
4
6
17
1
1
851
0
11.343
3.025
14.369
2,4
7,4
91,5
-58,6
0,9
5,5
8,5
11,8
5,2
0,0
10,2
12,2
0,0
0,0
9,1
6,3
0,0
0,0
1,4
0,0
2,9
9,9
4,3
6.770
525
360
84
1.154
1.674
311
12
83
19
469
29
3
4
7
19
1
2
1.101
1
12.631
3.444
16.075
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
7.581
641
393
23
1.345
1.808
352
14
90
20
523
33
3
5
7
21
2
2
1.362
3
14.227
4.370
18.597
12,0
22,0
9,1
-72,7
16,5
8,0
13,1
21,7
9,3
2,6
11,4
14,0
0,0
12,5
-7,1
7,9
50,0
0,0
23,7
.
12,6
26,9
15,7
8.396
708
411
21
1.529
1.990
381
14
91
20
561
38
3
5
7
24
2
1
1.700
0
15.900
5.319
21.219
10,7
10,5
4,6
-8,9
13,7
10,0
8,1
-3,6
0,6
0,0
7,2
13,8
0,0
0,0
7,7
14,6
0,0
-33,3
24,8
.
11,8
21,7
14,1
III. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kapitalverkehrsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Versicherungsteuer
Rennwett- u. Lotteriesteuer
Wechselsteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Sonstige Ländersteuern
Ländersteuern insgesamt
Länderanteil an ESt u. KSt
Steuereinnahmen der Länder
454
47
61
71
553
107
124
53
17
309
0
1.798
5.719
7.518
8,6
35,3
15,4
10,4
11,9
14,8
7,0
-1,0
3,0
7,8
.
10,3
3,9
5,3
572
62
72
103
629
107
131
55
18
334
5
2.088
6.396
8.484
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
562
103
84
120
754
111
141
59
19
358
1
2.312
8.116
10.428
-1,6
66,1
17,9
16,9
19,9
3,3
7,0
7,5
8,6
7,0
-77,8
10,7
26,9
22,9
726
124
105
103
858
128
146
64
21
390
1
2.665
9.878
12.544
29,0
20,9
24,8
-14,5
13,8
15,7
3,6
8,7
7,9
9,0
0,0
15,3
21,7
20,3
IV. Sonderabgaben
Vermögensabgabe
Hypothekengewinnabgabe
Kreditgewinnabgabe
Kohlenabgabe
Sonderabgaben insgesamt
821
178
60
110
1.170
-0,6
-1,7
8,3
-20,3
-2,6
879
211
106
112
1.308
.
.
.
.
.
810
174
50
10
1.045
-7,8
-17,5
-53,4
-90,9
-20,2
824
165
47
0
1.035
1,6
-5,3
-6,2
.
-0,9
V. Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B 4)
Gewerbesteuer (E u. K)
Lohnsummensteuer
Vergnügungsteuer
Zuschl. z. Grunderwerbsteuer
Getränkesteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Steuereinnahmen der Gemeinden
184
594
2.393
297
103
75
56
34
3.735
2,6
5,0
3,9
7,0
-2,9
11,5
3,8
4,7
4,2
190
630
3.029
308
95
87
60
35
4.435
.
.
.
.
.
.
.
.
.
193
641
3.467
334
88
105
63
36
4.927
1,6
1,7
14,4
8,3
-6,5
20,5
5,1
1,4
11,1
202
676
3.799
367
76
129
65
39
5.354
4,8
5,6
9,6
9,8
-13,9
22,3
3,2
8,6
8,7
26.792
4,2
30.303
.
34.997
15,5
40.151
14,7
Steuereinnahmen insgesamt3)
Ohne buchmäßige Mehreinnahmen aus Regierungskäufen im Ausland (in Mio €):
1)
11,6
49,7
2)
27,0
116,0
3)
38,7
165,7
4)
Darin Grundsteuer C (in Mio €)
25
269
34,1
79,5
113,6
30,6
71,5
102,2
3,1
Tabelle
Tabelle
1111
7DEHOOH
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach
Steuerarten
den
Kalenderjahren
1962
- 1965
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach
Steuerarten
in in
den
Kalenderjahren
1962
- 1965
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ
1962
Steuerart
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1963
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1964
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1965
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
I. Steuern vom Einkommen
Lohnsteuer
Veranl. Einkommensteuer
Nicht veranl. Steuern vom Ertrag
Körperschaftsteuer
Einkommen- und Körperschaftsteuer
6.297
6.247
578
3.983
17,8
13,0
15,3
4,2
7.078
6.877
582
3.931
12,4
10,1
0,7
-1,3
8.228
7.210
640
4.100
16,2
4,8
10,0
4,3
8.558
7.566
691
4.177
4,0
4,9
7,9
1,9
17.105
12,6
18.468
8,0
20.177
9,3
20.992
4,0
II. Bundessteuern
Umsatzsteuer
Umsatzausgleichsteuer1)
Beförderungsteuer
Notopfer Berlin
Zölle 2)
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinmonopol
Schaumweinsteuer
Essigsäuresteuer
Zündwarensteuer
Zündwarenmonopol
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Süßstoffsteuer
Mineralölsteuer
Sonstige Bundessteuern
Bundessteuern insgesamt3)
Bundesanteil an ESt u. KSt
Steuereinnahmen des Bundes 3)
8.960
832
422
18
1.694
2.150
392
15
89
20
625
44
2
5
7
26
2
1
1.891
0
17.196
5.987
23.182
6,7
17,6
2,7
-14,6
10,8
8,0
2,8
7,4
-2,2
0,0
11,4
16,2
-20,0
11,1
-0,0
6,4
0,0
-0,0
11,2
.
8,2
12,6
9,3
9.215
937
449
13
1.712
2.204
446
14
94
21
683
50
3
5
8
26
2
1
2.116
0
17.999
7.018
25.017
2,8
12,6
6,4
-28,6
1,1
2,5
13,8
-3,4
5,7
5,1
9,2
14,0
50,0
-10,0
7,1
2,0
0,0
0,0
11,9
.
4,7
17,2
7,9
10.049
1.027
469
9
1.339
2.258
471
17
93
20
737
57
3
5
7
29
2
2
3.104
0
19.696
7.869
27.565
9,1
9,6
4,4
-28,0
-21,8
2,4
5,6
21,4
-1,6
-4,9
7,9
14,3
-16,7
0,0
-6,7
11,8
0,0
50,0
46,7
.
9,4
12,1
10,2
11.028
1.208
452
3
1.294
2.402
488
16
59
20
771
69
2
5
8
34
2
1
3.798
0
21.659
8.187
29.846
9,7
17,7
-3,7
-66,7
-3,3
6,4
3,6
-5,9
-35,9
0,0
4,6
20,5
-20,0
11,1
7,1
17,5
0,0
-66,7
22,4
.
10,0
4,0
8,3
III. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kapitalverkehrsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Versicherungsteuer
Rennwett- u. Lotteriesteuer
Wechselsteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Sonstige Ländersteuern
Ländersteuern insgesamt
Länderanteil an ESt u. KSt
Steuereinnahmen der Länder
919
147
116
100
965
142
161
67
22
419
0
3.059
11.118
14.177
26,7
18,5
9,7
-3,0
12,5
10,4
10,2
5,6
7,3
7,5
.
14,8
12,6
13,0
855
113
121
89
1.091
155
173
71
26
448
0
3.143
11.450
14.593
987
118
131
116
1.213
173
186
74
29
488
0
3.515
12.308
15.823
-2,6
37,8
14,5
-4,0
10,6
13,9
9,6
11,7
14,0
2,5
.
6,5
4,0
4,6
845
181
44
0
1.070
2,5
9,9
-4,4
.
3,4
751
144
40
0
935
-11,1
-20,6
-10,3
.
-12,7
799
163
40
9
1.002
15,4
4,1
8,5
29,9
11,2
11,5
7,4
4,3
14,0
8,9
.
11,8
7,5
8,4
.
.
6,4
13,5
0,0
.
7,2
961
162
150
111
1.342
197
204
83
33
501
0
3.744
12.805
16.548
IV. Sonderabgaben
Vermögensabgabe
Hypothekengewinnabgabe
Kreditgewinnabgabe
Kohlenabgabe
Sonderabgaben insgesamt
-7,0
-23,3
4,4
-10,8
13,0
9,7
8,0
5,3
13,6
7,0
.
2,8
3,0
2,9
.
677
130
40
0
849
-15,2
-20,1
1,3
.
-15,3
V. Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B 4)
Gewerbesteuer (E u. K)
Lohnsummensteuer
Vergnügungsteuer
Zuschl. z. Grunderwerbsteuer
Getränkesteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Steuereinnahmen der Gemeinden
206
746
4.084
400
63
144
55
39
5.737
1,5
10,3
7,5
9,2
-17,5
11,9
-16,4
1,3
7,2
1
786
4.328
414
56
150
40
40
6.025
-99,3
5,3
6,0
3,3
-10,6
3,9
-27,1
2,6
5,0
216
804
4.655
434
54
176
43
44
6.426
.
2,3
7,6
4,8
-4,5
17,7
9,0
8,9
6,7
219
860
4.781
477
55
197
46
46
6.679
1,4
6,9
2,7
10,0
1,9
11,6
4,7
3,5
3,9
44.166
10,0
46.569
5,4
50.816
9,1
53.922
6,1
Steuereinnahmen insgesamt
3)
Ohne buchmäßige Mehreinnahmen aus Regierungskäufen im Ausland (in Mio €):
1)
29,3
2)
68,5
3)
97,9
4)
Darin Grundsteuer C (in Mio €):
23,0
27026
96,9
149,0
245,9
21,5
135,2
188,0
323,2
-3,6
147,6
187,7
335,4
Tabelle 11
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1966 - 1969
7DEHOOH
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ
1966
Steuerart
Mio. Euro
I. Steuern vom Einkommen
Lohnsteuer
Veranl. Einkommensteuer
Nicht veranl. Steuern vom Ertrag
Körperschaftsteuer
Einkommen- und Körperschaftsteuer
II. Bundessteuern
Straßengüterverkehrsteuern
Umsatzsteuer
Mehrwertsteuer
Umsatzausgleichsteuer1)
Einfuhrumsatzsteuer
Beförderungsteuer
Notopfer Berlin
Zölle 2)
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinmonopol
Schaumweinsteuer
Essigsäuresteuer
Zündwarensteuer
Zündwarenmonopol
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Mineralölsteuer
Ergänzungsabgabe
Bundessteuern insgesamt 3)
Bundesanteil an ESt u. KSt
3)
Steuereinnahmen des Bundes
III. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kapitalverkehrsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Versicherungsteuer
Rennwett- u. Lotteriesteuer
Wechselsteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Ländersteuern insgesamt
Länderanteil an ESt u. KSt
Steuereinnahmen der Länder
IV. Sonderabgaben
Vermögensabgabe
Hypothekengewinnabgabe
Kreditgewinnabgabe
Sonderabgaben insgesamt
V. Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer (E u. K)
Lohnsummensteuer
Vergnügungsteuer
Zuschl. z. Grunderwerbsteuer
Getränkesteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Steuereinnahmen der Gemeinden
Steuereinnahmen insgesamt 3)
1967
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1968
Veränd.
ggü. VJ.
in %
Mio. Euro
1969
Veränd.
ggü. VJ.
in %
Mio. Euro
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
9.743
8.219
744
3.930
13,8
8,6
7,8
-5,9
10.000
8.069
751
3.610
2,6
-1,8
0,9
-8,1
11.289
8.320
787
4.373
12,9
3,1
4,8
21,1
13.834
8.686
877
5.571
22,5
4,4
11,4
27,4
22.636
7,8
22.430
-0,9
24.769
10,4
28.968
17,0
11.461
1.297
.
473
9
1.358
2.547
485
17
59
21
910
96
3
5
8
35
2
4.099
.
22.882
8.828
31.710
3,9
7,4
.
4,6
.
4,9
6,1
-0,7
5,1
-0,9
3,0
18,0
38,9
6,7
-2,9
3,3
2,5
2,9
7,9
.
5,6
7,8
6,2
11.255
1.320
.
463
4
1.282
2.966
537
18
58
20
936
102
3
5
8
31
2
4.818
.
23.827
8.299
32.126
.
-1,8
.
1,8
.
-2,2
-58,8
-5,6
16,4
10,9
6,1
-0,9
-2,4
2,9
5,9
0,0
-10,0
0,0
-11,6
-25,0
17,6
.
4,1
-6,0
1,3
1.340
8.221
209
3.310
44
2
1.227
3.064
534
18
66
21
1.017
102
2
6
8
36
2
5.049
320
24.597
9.164
33.762
.
-88,1
.
-84,2
.
-90,4
-42,9
-4,3
3,3
-0,7
2,9
13,2
2,5
8,6
0,0
-20,0
22,2
0,0
16,4
33,3
4,8
.
3,2
10,4
5,1
195
138
13.375
7
3.716
4
2
1.477
3.187
579
19
63
21
1.095
109
2
6
8
46
2
5.420
416
29.886
10.138
40.024
.
-89,7
62,7
-96,6
12,3
-92,0
0,0
20,4
4,0
8,4
5,6
-4,7
0,0
7,7
7,5
0,0
0,0
0,0
25,4
0,0
7,4
30,2
21,5
10,6
18,6
1.020
168
159
116
1.459
221
225
89
36
528
4.020
13.808
17.828
6,1
3,6
6,4
4,2
8,7
12,0
10,3
8,1
10,4
5,4
7,4
7,8
7,7
1.238
162
153
105
1.564
240
246
87
38
534
4.366
14.131
18.497
21,4
-3,4
-3,9
-9,3
7,2
8,3
9,5
-2,9
5,6
1,2
8,6
2,3
3,8
1.156
176
191
152
1.658
256
258
93
39
563
4.542
15.605
20.147
-6,6
8,8
25,1
45,4
6,0
6,6
4,6
6,5
2,7
5,5
4,0
10,4
8,9
1.257
232
226
232
1.793
284
265
105
44
603
5.040
18.829
23.869
8,7
31,6
18,2
52,3
8,1
11,0
2,8
13,3
13,0
7,1
11,0
20,7
18,5
647
98
38
783
-4,4
-25,1
-6,4
-7,7
665
99
36
801
2,8
1,6
-4,1
2,2
654
103
51
807
-1,7
4,1
39,4
0,8
635
96
33
763
-3,0
-7,4
-34,3
-5,4
221
920
5.157
513
50
215
49
48
7.173
0,9
7,0
7,9
7,6
-8,5
9,0
6,6
6,5
7,4
223
984
5.116
504
48
210
50
52
7.186
1,2
7,0
-0,8
-1,9
-5,1
-2,4
3,2
8,5
0,2
225
1.039
5.387
535
45
231
48
53
7.564
0,9
5,6
5,3
6,2
-5,4
10,0
-4,1
2,0
5,3
229
1.096
7.269
598
48
282
51
56
9.627
1,6
5,5
34,9
11,8
5,7
22,2
5,3
5,8
27,3
57.495
6,6
58.610
1,9
62.280
6,3
74.285
19,3
Ohne buchmäßige Mehreinnahmen aus Regierungskäufen im Ausland (in Mio €):
1)
57,2
2)
63,1
3)
120,4
271
27
65,3
80,1
145,3
56,4
19,4
75,8
1.555,6
46,6
1.602,2
Tabelle 11
7DEHOOH
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1970 - 1973
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ
Steuerart
1970
1971
Veränd.
ggü. VJ.
in %
Mio. Euro
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1972
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1973
Veränd.
ggü. VJ.
in %
Mio. Euro
I. Gemeinschaftl. Steuern
Lohnsteuer
17.939
29,7
21.885
22,0
25.447
16,3
31.319
23,1
Veranl. Einkommensteuer 1)
8.181
-5,8
9.377
14,6
11.831
26,2
13.525
14,3
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag1)
1.033
17,8
1.060
2,6
1.119
5,5
1.035
-7,5
Körperschaftsteuer 1)
4.456
-20,0
3.664
-17,8
4.343
18,5
5.566
28,2
Steuern vom Umsatz
19.493
.
21.933
12,5
24.021
9,5
25.302
5,3
davon: Umsatzsteuer
13.698
1,4
15.783
15,2
17.462
10,6
17.856
2,3
Einfuhrumsatzsteuer
Gemeinsch.St. insgesamt
II. Bundessteuern
Straßengüterverkehrsteuer
Gesellschaftsteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
5.795
2)
55,6
6.150
6,1
6.559
6,7
7.446
51.103
.
57.920
13,3
66.762
15,3
76.747
224
149
42
315
119
15,2
-16,3
-21,6
11,2
13,2
239
178
47
409
125
6,6
19,9
9,6
29,5
5,6
24
170
58
479
138
-90,2
-4,6
25,3
17,3
10,2
2
151
55
539
112
-93,5
-11,1
-6,1
12,5
-18,9
-0,6
4,9
-6,6
-4,2
2,0
4,7
4,0
8,9
-2,3
-0,9
4,0
16,7
4,5
8,6
16,5
-50,0
-65,7
.
1.575
3.509
581
17
64
21
1.229
137
2
6
8
53
3
6.349
561
-1
1
0
15.111
7,3
5,0
7,5
-8,1
0,8
-2,3
7,9
14,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
7,9
15,8
.
.
.
7,9
864
4.001
597
21
66
21
1.467
151
2
5
9
58
3
7.274
718
1
1
2
16.131
-45,1
14,0
2,8
20,6
2,4
0,0
19,4
10,5
0,0
-9,1
6,3
8,7
0,0
14,6
28,0
.
.
.
6,7
516
4.536
629
22
69
21
1.623
169
2
5
8
59
3
8.482
947
0
1
1
17.952
-40,3
13,4
5,4
4,9
4,7
0,0
10,6
11,9
0,0
-10,0
-5,9
1,8
20,0
16,6
31,9
-100,0
0,0
-33,3
11,3
3)
13,5
4)
15,0
Zölle (Bundesanteil)
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Abg. auf Branntwein
Schaumweinsteuer
Essigsäuresteuer
Zündwarensteuer
Zündwarenmonopol
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Mineralölsteuer
Ergänzungsabgabe
Beförderungsteuer
Notopfer Berlin
Bes.Ausgl.abg.a.eingef.Branntwein
Bundessteuern insgesamt
1.468
3.342
540
19
64
22
1.139
119
2
6
8
53
3
5.886
485
2
1
14.007
III. Lastenausgleichsabgaben
Vermögensabgabe
Hyp.gewinnabgabe
Kreditgewinnabgabe
Lastenausgleichsabgaben insgesamt
689
89
31
809
8,5
-6,6
-7,2
6,0
621
87
28
736
-9,8
-2,9
-10,0
-9,0
601
76
28
705
-3,3
-12,4
1,9
-4,2
564
72
28
663
-6,1
-6,0
0,0
-5,9
IV. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Ländersteuern insgesamt
1.471
267
238
1.958
289
49
601
4.873
17,0
15,3
5,3
9,2
9,3
10,6
-0,4
.
1.597
260
265
2.125
305
61
627
5.239
8,6
-2,9
11,4
8,5
5,5
24,0
4,3
7,5
1.531
268
300
2.414
325
86
639
5.564
-4,1
3,1
13,3
13,6
6,5
42,0
2,0
6,2
1.654
239
346
2.551
338
96
649
5.872
8,0
-10,7
15,2
5,7
3,9
11,2
1,5
5,5
V. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer E u. K (100 vH)
Lohnsummensteuer
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Zuschlag z. Grunderwerbsteuer
Vergnügungsteuer
Getränkesteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Gemeindesteuern insgesamt
5.485
710
228
1.144
301
45
45
59
8.017
-24,5
18,8
-0,5
4,4
6,8
-4,9
-10,5
4,5
-16,7
6.296
923
209
1.224
334
52
47
61
9.145
14,8
29,9
-8,5
7,0
11,1
15,9
4,5
4,3
14,1
7.591
1.113
203
1.333
371
50
48
67
10.776
20,6
20,6
-2,5
8,9
11,0
-3,9
2,2
9,2
17,8
9.089
1.296
206
1.435
413
46
49
66
12.600
19,7
16,5
1,0
7,7
11,4
-8,2
1,1
-0,8
16,9
VI. Zölle (100 vH)
EU-Anteil an Zöllen
1.468
-
-0,6
-
1.575
-
7,3
.
1.652
788
4,9
.
1.622
1.106
-1,8
40,4
6,1
88.151
11,9
100.726
14,3
114.941
14,1
Steuereinnahmen insgesamt
78.809
1)
Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
2)
Gekürzt um 10,2 Mio € Vergütungen an Importeure nach dem AbsichG.
3)
Gekürzt um Zölle auf Regierungskäufe im Ausland = 55,7 Mio €.
4)
Ohne Investitionsteuer (173,3 Mio €)
3)
272
28
Tabelle1111
Tabelle
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach
Steuerarten
den
Kalenderjahren
1974
- 1977
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach
Steuerarten
inin
den
Kalenderjahren
1974
- 1977
7DEHOOH
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ
1974
Steuerart
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1975
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1976
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1977
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
I. Gemeinschaftl. Steuern
Lohnsteuer
Veranl. Einkommensteuer
1)
1)
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag
36.793
17,5
36.399
-1,1
41.215
13,2
46.411
12,6
13.699
1,3
14.317
4,5
15.778
10,2
18.155
15,1
1.316
27,2
1.148
-12,7
1.183
3,0
1.729
46,2
1)
5.319
-4,4
5.141
-3,4
6.054
17,8
8.605
42,1
Steuern vom Umsatz
26.162
3,4
27.652
5,7
29.890
8,1
32.050
7,2
davon:
16.797
9.365
2)
-5,9
25,8
18.264
9.388
8,7
0,2
18.692
11.197
2,3
19,3
20.123
11.927
7,7
6,5
Gemeinschaftl..Steuern insgesamt
83.289
2)
8,5
84.656
1,6
94.120
11,2
106.950
13,6
II. Bundessteuern
Straßengüterverkehrsteuer
Gesellschaftsteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
Zölle (Bundesanteil)
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Abg. auf Branntwein
Schaumweinsteuer
Essigsäuresteuer
Zündwarensteuer
Zündwarenmonopol
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Mineralölsteuer
Ergänzungsabgabe
Beförderungsteuer
Notopfer Berlin
Bes.Ausgl.abg.a.eingef.Branntwein
Bundessteuern insgesamt
1
107
33
572
114
292
4.577
608
22
72
22
1.681
176
2
5
8
57
3
8.207
1.104
1
0
1
17.666
-46,9
-29,0
-39,8
6,1
1,5
-43,5
0,9
-3,3
3,3
3,5
2,4
3,6
4,3
2,4
-2,2
1,9
-3,3
-3,4
-3,2
16,6
.
.
9,5
-1,6
1
121
63
586
121
39
4.543
647
22
69
21
1.596
179
3
5
7
49
3
8.754
355
1
0
2
17.185
.
12,4
93,8
2,4
6,8
-86,5
-0,7
6,4
-2,3
-3,6
-4,7
-5,0
2,0
25,0
0,0
-12,5
-15,2
0,0
6,7
-67,9
0,0
.
50,0
-2,7
0
118
62
633
132
52
4.795
661
24
70
21
1.722
214
2
4
6
53
3
9.265
390
1
0
-1
18.226
.
-2,1
-1,6
8,1
9,3
31,3
5,5
2,1
7,0
0,7
2,4
7,8
19,4
-40,0
-22,2
-14,3
9,5
0,0
5,8
9,8
0,0
.
.
6,1
0
120
63
692
138
51
5.012
652
27
67
21
1.914
222
1
3
4
59
4
9.809
123
0
0
0
18.984
.
1,3
1,6
9,2
3,9
-0,5
4,5
-1,4
15,2
-2,9
0,0
11,2
3,8
-33,3
-14,3
-33,3
11,5
16,7
5,9
-68,4
.
.
.
4,2
III. Lastenausgleichsabgaben
Vermögensabgabe
Hyp.gewinnabgabe
Kreditgewinnabgabe
Lastenausgleichsabgaben insgesamt
597
64
3
664
5,8
-10,0
.
0,2
577
58
1
635
-3,3
-10,3
-83,3
-4,5
625
49
2
675
8,4
-15,9
.
6,4
642
45
0
687
2,6
-7,4
.
1,7
1.744
240
291
2.638
369
100
645
6.028
5,4
0,5
-15,7
3,4
9,1
4,4
-0,5
2,6
1.707
271
342
2.711
429
96
652
6.209
-2,1
12,8
17,6
2,8
16,4
-4,1
1,0
3,0
2.003
541
389
2.879
478
87
673
7.050
17,3
99,8
13,8
6,2
11,3
-9,0
3,3
13,6
2.554
458
341
3.031
525
94
659
7.661
27,5
-15,4
-12,5
5,3
10,0
7,0
-2,2
8,7
9.599
1.429
210
1.591
398
212
13.437
5,6
10,2
2,1
10,8
-3,7
31,4
6,6
9.151
1.533
207
1.915
428
224
13.458
-4,7
7,3
-1,2
20,4
7,6
5,8
0,2
10.284
1.647
220
2.234
520
239
15.143
12,4
7,4
6,2
16,7
21,5
6,6
12,5
11.774
1.766
217
2.488
461
254
16.960
14,5
7,2
-1,2
11,4
-11,3
6,2
12,0
1.704
1.412
5,0
27,6
1.663
1.624
-2,4
15,1
1.903
1.851
14,4
13,9
1.913
1.862
0,6
0,6
122.495
6,6
123.767
1,0
137.065
10,7
153.103
11,7
Körperschaftsteuer
Umsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
IV. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Ländersteuern insgesamt
V. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer E u. K (100 vH)
Lohnsummensteuer
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Zuschlag z. Grunderwerbsteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Gemeindesteuern insgesamt
VI. Zölle (100 vH)
- EU-Ant. an Zöllen
Steuereinnahmen insgesamt
1)
2)
Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
Ohne Investitionsteuer (378,9 Mio €)
29273
Tabelle
11 11
Tabelle
7DEHOOH
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach
Steuerarten
in den
Kalenderjahren
19781978
- 1981
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach
Steuerarten
in den
Kalenderjahren
- 1981
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ
Steuerart
1978
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
1979
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1980
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
1981
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
I. Gemeinschaftl. Steuern
Lohnsteuer
47.045
1,4
49.630
5,5
57.039
14,9
59.596
4,5
Veranl. Einkommensteuer 1)
19.136
5,4
19.200
0,3
18.813
-2,0
16.836
-10,5
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag1)
Körperschaftsteuer 1)
Steuern vom Umsatz
davon: Umsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Gemeinschaftl. Steuern insgesamt
II. Bundessteuern
Straßengüterverkehrsteuer
Gesellschaftsteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
Zölle (Bundesanteil)
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Abg. auf Branntwein
Schaumweinsteuer
Essigsäuresteuer
Zündwarensteuer
Zündwarenmonopol
Leuchtmittelsteuer
Spielkartensteuer
Mineralölsteuer
Ergänzungsabgabe
Bundessteuern insgesamt
III. Lastenausgleichsabgaben
Vermögensabgabe
Hyp.gewinnabgabe
Lastenausgleichsabgaben insgesamt
IV. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Ländersteuern insgesamt
V. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer E u. K (100 vH)
Lohnsummensteuer
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Zuschlag z. Grunderwerbsteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Gemeindesteuern insgesamt
VI. Zölle (100 vH)
- EU-Ant. an Zöllen
Steuereinnahmen insgesamt
1)
1.721
-0,4
1.948
13,2
2.135
9,6
2.367
10,9
10.136
37.460
23.844
13.616
115.498
17,8
16,9
18,5
14,2
8,0
11.715
43.054
26.074
16.980
125.546
15,6
14,9
9,4
24,7
8,7
10.902
47.779
27.022
20.757
136.668
-6,9
11,0
3,6
22,2
8,9
10.309
49.999
27.762
22.237
139.106
-5,4
4,6
2,7
7,1
1,8
.
123
76
752
135
44
5.348
673
25
71
22
2.004
247
1
3
3
62
3
10.462
61
20.116
.
2,6
19,8
8,7
-1,9
-14,7
6,7
3,3
-8,8
4,3
0,7
4,7
11,3
-4,2
-10,3
-25,9
4,1
-1,5
6,7
-50,1
6,0
.
120
60
836
149
48
5.471
749
29
72
22
2.051
258
2
2
3
70
4
10.809
33
20.787
.
-2,5
-20,9
11,2
10,6
10,1
2,3
11,2
14,3
2,2
2,3
2,4
4,3
50,0
-20,0
-16,7
12,4
33,3
3,3
-46,7
3,3
.
131
70
908
163
40
5.771
756
32
72
20
1.986
274
2
2
2
63
4
10.917
20
21.233
.
9,4
16,2
8,6
9,2
-15,5
5,5
0,9
10,7
-0,7
-9,1
-3,2
6,1
0,0
-25,0
-20,0
-8,8
-12,5
1,0
-39,1
2,1
1
123
78
984
191
39
5.754
791
34
72
21
2.291
291
0
0
2
61
-1
11.340
22
22.092
.
-6,3
12,5
8,3
17,2
-2,9
-0,3
4,7
6,5
0,0
5,0
15,3
6,2
.
.
-25,0
-4,0
.
3,9
10,3
4,0
418
36
454
-34,9
-19,8
-33,9
108
27
135
-74,1
-25,7
-70,3
36
2
38
-66,5
-92,3
-71,6
2
-2
0
.
.
.
2.314
479
389
3.212
563
90
643
7.689
-9,4
4,6
14,0
6,0
7,2
-3,0
-2,3
0,4
2.292
515
461
3.874
609
99
640
8.489
-1,0
7,5
18,7
20,6
8,2
9,0
-0,5
10,4
2.385
520
521
3.367
655
124
645
8.217
4,1
1,0
13,0
-13,1
7,6
25,4
0,8
-3,2
2.396
558
554
3.371
683
141
659
8.363
0,5
7,4
6,4
0,1
4,2
14,0
2,1
1,8
12.272
1.701
212
2.590
540
246
17.561
4,2
-3,7
-2,6
4,1
17,1
-2,8
3,5
12.813
1.700
212
2.705
605
237
18.272
4,4
-0,1
0,0
4,4
12,1
-3,9
4,0
13.851
445
216
2.751
680
203
18.146
8,1
-73,8
2,2
1,7
12,2
-14,0
-0,7
13.318
11
213
2.843
702
205
17.291
-3,9
-97,5
-1,7
3,3
3,3
0,5
-4,7
1.880
1.836
-1,8
-1,4
2.102
2.054
11,8
11,9
2.353
2.313
12,0
12,6
2.527
2.488
7,4
7,6
163.154
6,6
175.283
7,4
186.618
6,5
189.341
1,5
Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
274 30
Tabelle
11 11
Tabelle
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach
Steuerarten
in den
Kalenderjahren
1982
- 1985
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach
Steuerarten
in den
Kalenderjahren
1982
- 1985
7DEHOOH
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ
1982
Steuerart
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1983
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1984
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1985
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
I. Gemeinschaftl. Steuern
Lohnsteuer
63.097
5,9
65.900
4,4
69.715
5,8
75.482
8,3
Veranl. Einkommensteuer1)
15.647
-7,1
14.457
-7,6
13.482
-6,7
14.607
8,3
1)
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag
Körperschaftsteuer1)
Steuern vom Umsatz
davon: Umsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Gemeinschaftl. Steuern insgesamt
II. Bundessteuern
Straßengüterverkehrsteuer
Gesellschaftsteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
Zölle (Bundesanteil)
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Abg. auf Branntwein
Schaumweinsteuer
Zündwarenmonopol
Leuchtmittelsteuer
Mineralölsteuer
Ergänzungsabgabe
Bundessteuern insgesamt
III. Lastenausgleichsabgaben
Vermögensabgabe
Hyp.gewinnabgabe
Lastenausgleichsabgaben insgesamt
IV. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Ländersteuern insgesamt
V. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer E u. K (100 vH)
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Grunderwerbsteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Gemeindesteuern insgesamt
VI. Zölle (100 vH)
- EU-Ant. an Zöllen
Steuereinnahmen insgesamt
1)
2.405
1,6
2.408
0,1
2.859
18,7
3.173
11,0
10.971
49.962
27.473
22.489
142.081
6,4
-0,1
-1,0
1,1
2,1
12.105
54.131
30.263
23.868
149.000
10,3
8,3
10,2
6,1
4,9
13.453
56.489
28.377
28.112
155.997
11,1
4,4
-6,2
17,8
4,7
16.277
56.153
26.295
29.858
165.693
21,0
-0,6
-7,3
6,2
6,2
-1
160
100
1.042
197
52
6.242
786
33
74
22
2.189
325
1
60
11.675
20
22.977
.
30,4
27,8
6,0
3,1
33,0
8,5
-0,6
-1,1
2,3
1,1
-4,5
11,8
-80,1
-1,0
3,0
-7,6
4,0
0
178
157
1.106
202
46
7.097
812
32
71
21
2.187
349
3
61
11.933
11
24.265
.
11,2
56,6
6,2
2,6
-12,1
13,7
3,3
-4,6
-3,5
-2,3
-0,1
7,4
.
2,6
2,2
-46,2
5,6
.
182
174
1.164
208
38
7.377
802
33
71
21
2.167
355
.
62
12.288
8
24.953
.
2,3
11,1
5,2
2,5
-16,2
3,9
-1,2
3,2
0,0
0,0
-0,9
1,8
.
1,7
3,0
-23,8
2,8
.
217
287
1.266
205
31
7.389
801
32
73
21
2.123
350
.
66
12.537
5
25.403
.
19,1
64,8
8,8
-1,5
-18,6
0,2
-0,1
-3,1
2,9
0,0
-2,0
-1,6
.
5,7
2,0
-43,8
1,8
1
-1
1
-31,7
.
.
2
-1
1
50,0
0,0
.
1
.
1
-33,3
.
0,0
1
.
1
0,0
.
0,0
2.547
651
527
3.420
731
156
661
8.693
6,3
16,6
-5,0
1,5
7,0
10,6
0,3
3,9
2.552
733
992
3.571
731
155
663
9.396
0,2
12,6
88,2
4,4
-0,1
-0,3
0,3
8,1
2.297
802
1.142
3.724
726
168
642
9.500
-10,0
9,4
15,2
4,3
-0,7
8,2
-3,2
1,1
2.192
773
1.100
3.758
801
182
641
9.446
-4,6
-3,6
-3,7
0,9
10,4
7,9
-0,1
-0,6
13.346
214
3.010
705
234
17.509
0,2
0,8
5,9
0,4
8,4
1,3
13.388
220
3.240
621
253
17.722
0,3
2,9
7,6
-11,8
8,1
1,2
14.480
222
3.409
495
286
18.893
8,2
0,9
5,2
-20,3
13,4
6,6
15.727
224
3.541
462
303
20.258
8,6
0,9
3,9
-6,7
5,9
7,2
2.417
2.365
-4,4
-5,0
2.427
2.381
0,4
0,7
2.726
2.688
12,3
12,9
2.767
2.736
1,5
1,8
193.627
2,3
202.766
4,7
212.031
4,6
223.537
5,4
Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
31 275
Tabelle
11 11
Tabelle
7DEHOOH
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach Steuerarten
in denin
Kalenderjahren
1986 - 1986
1989 - 1989
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach Steuerarten
den Kalenderjahren
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ
Steuerart
1986
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
1987
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
1988
Mio. Euro
1989
Veränd.
ggü. VJ.
in %
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
I. Gemeinschaftl. Steuern
Lohnsteuer
77.836
3,1
83.942
7,8
85.644
2,0
92.969
8,6
Veranl. Einkommensteuer 1)
15.278
4,6
15.694
2,7
16.969
8,1
18.815
10,9
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 1)
Zinsabschlag
Körperschaftsteuer 1)
Steuern vom Umsatz
davon: Umsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Gemeinschaftl. Steuern insgesamt
4.152
.
30,8
.
4.029
.
-3,0
.
4.464
.
10,8
.
6.467
.
44,9
.
16.515
56.825
29.955
26.870
170.605
1,5
1,2
13,9
-10,0
3,0
13.959
60.739
34.453
26.286
178.363
-15,5
6,9
15,0
-2,2
4,5
15.340
63.035
34.594
28.441
185.453
9,9
3,8
0,4
8,2
4,0
17.477
67.224
34.766
32.459
202.953
13,9
6,6
0,5
14,1
9,4
II. Bundessteuern
Gesellschaftsteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
Zölle (Bundesanteil)
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinsteuer
Schaumweinsteuer
Leuchtmittelsteuer
Mineralölsteuer
Ergänzungsabgabe / Sol.zuschlag
pausch. Einfuhrabgaben
sonstige Bundessteuern
Bundessteuern insgesamt
248
382
1.318
187
30
7.404
847
31
74
21
2.078
357
68
13.111
5
.
0
26.163
14,4
33,1
4,1
-8,6
-3,9
0,2
5,8
-3,2
1,2
0,0
-2,1
2,0
3,9
4,6
1,3
.
.
3,0
230
331
1.394
165
19
7.417
866
31
71
21
2.082
397
70
13.363
2
4
0
26.463
-7,4
-13,4
5,7
-11,9
-35,9
0,2
2,2
1,1
-3,6
-0,2
0,2
11,2
2,1
1,9
-50,8
.
.
1,1
192
299
1.485
150
0
7.442
896
31
75
22
2.045
425
72
13.821
4
4
0
26.962
-16,4
-9,6
6,5
-9,1
.
0,3
3,5
0,3
5,6
0,9
-1,8
7,1
3,7
3,4
50,7
-2,3
.
1,9
287
425
2.142
155
2
7.929
917
30
73
21
2.004
438
79
16.855
0
4
31.362
49,6
42,0
44,3
3,7
.
6,6
2,4
-5,0
-2,7
-0,5
-2,0
3,0
9,0
21,9
.
4,2
.
16,3
0
0
0
.
.
.
0
0
0
.
.
.
0
0
1
.
.
.
0
0
0
.
.
.
2.248
966
1.144
4.784
893
187
646
.
10.868
2,5
25,0
4,0
27,3
11,5
3,1
0,7
.
15,0
2.772
1.144
1.394
4.277
946
191
644
.
11.368
23,3
18,4
21,8
-10,6
5,9
2,2
-0,3
.
4,6
2.840
1.228
1.525
4.177
983
197
641
.
11.591
2,4
7,4
9,4
-2,3
3,9
3,3
-0,5
.
2,0
2.953
1.065
1.844
4.687
989
197
644
.
12.378
4,0
-13,3
20,9
12,2
0,6
-0,3
0,5
.
6,8
16.354
226
3.678
467
4,0
0,7
3,9
1,1
16.074
229
3.814
170
-1,7
1,2
3,7
-63,5
17.621
231
3.981
140
9,6
1,0
4,4
-17,7
18.767
231
4.109
144
6,5
0,1
3,2
2,4
317
21.042
4,4
3,9
322
20.609
1,8
-2,1
347
22.321
7,7
8,3
393
23.645
13,3
5,9
2.679
2.649
-3,2
-3,2
2.837
2.818
5,9
6,4
3.234
3.234
14,0
14,8
3.474
3.473
7,4
7,4
231.327
3,5
239.622
3,6
249.560
4,1
273.810
9,7
.
.
344
.
366
6,5
383
4,7
III. Lastenausgleichsabgaben
Vermögensabgabe
Hyp.- u. Kreditgewinnabgabe
Lastenausgleichsabgaben insgesamt
IV. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Sonstige Ländersteuern
Ländersteuern insgesamt
V. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer (100 vH)
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Grunderwerbsteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Gemeindesteuern insgesamt
VI. Zölle
Zölle (100 vH)
- EU-Ant. an Zöllen
Steuereinnahmen insgesamt
nachr. Spielbankabgaben
1)
Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
276
32
Tabelle 11
7DEHOOH
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1990 - 1993
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ
1990
Steuerart
Mio. Euro
1991
Veränd.
ggü. VJ.
in %
Mio. Euro
1992
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
Veränd.
ggü. VJ.
in %
1993
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
I. Gemeinschaftl. Steuern
Lohnsteuer
90.801
.
109.506
.
126.454
15,5
131.907
4,3
Veranl. Einkommensteuer1)
18.672
.
21.235
.
21.235
0,0
16.992
-20,0
5.539
0
.
.
5.819
.
.
.
5.764
.
-0,9
.
6.127
5.496
6,3
.
Körperschaftsteuer 1)
Steuern vom Umsatz
davon: Umsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Gemeinschaftl. Steuern insgesamt
15.385
75.459
39.887
35.572
205.855
.
.
.
.
.
16.216
91.865
50.514
41.350
244.641
.
.
.
.
.
15.944
101.088
59.961
41.127
270.484
-1,7
10,0
18,7
-0,5
10,6
14.230
110.595
89.216
21.379
285.347
-10,8
9,4
48,8
-48,0
5,5
II. Bundessteuern
Gesellschaftsteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Teesteuer
Zuckersteuer
Salzsteuer
Branntweinsteuer
Schaumweinsteuer
Leuchtmittelsteuer
Mineralölsteuer
Ergänzungsabgabe / Sol.zuschlag
pausch. Einfuhrabgaben
sonstige Bundessteuern
Bundessteuern insgesamt
385
422
2.266
149
8.897
986
31
79
23
2.162
494
83
17.702
1
3
0
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
294
71
2.997
168
10.017
1.100
34
92
27
2.888
537
111
24.167
5.362
4
0
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
109
15
4.139
24
9.844
1.086
30
94
28
2.835
554
102
28.206
6.661
5
1
-62,8
-78,3
38,1
-85,4
-1,7
-1,2
-11,5
2,0
2,6
-1,8
3,1
-7,9
16,7
24,2
6,5
.
30
10
4.750
1
9.949
1.107
3
6
2
2.625
581
110
28.690
69
5
0
-72,3
-37,3
14,8
-97,2
1,1
1,9
-90,6
-93,2
-93,6
-7,4
4,9
7,6
1,7
-99,0
8,9
-97,8
33.683
.
47.869
.
53.733
12,3
47.938
-10,8
III. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Ländersteuern insgesamt
3.238
1.545
1.999
4.251
1.045
200
693
12.971
.
.
.
.
.
.
.
.
3.441
1.348
2.165
5.630
1.232
227
842
14.886
.
.
.
.
.
.
.
.
3.451
1.549
2.626
6.809
1.342
245
831
16.853
0,3
14,9
21,3
20,9
8,9
7,9
-1,3
13,2
3.468
1.556
3.017
7.188
1.329
289
904
17.752
0,5
0,5
14,9
5,6
-1,0
17,7
8,9
5,3
19.836
225
4.235
148
.
.
.
.
21.115
280
4.793
147
.
.
.
.
22.930
289
5.224
157
8,6
3,2
9,0
6,5
21.610
303
5.660
167
-5,8
4,9
8,3
6,3
426
24.869
.
.
456
26.791
.
.
498
29.098
9,1
8,6
540
28.280
8,5
-2,8
V. Zölle
Zölle (100 vH)
3.662
.
4.247
.
3.958
-6,8
3.702
-6,5
DDR-Haushalt 2. HJ 1990
8.880
.
.
.
.
.
.
.
289.921
.
338.434
.
374.128
10,5
383.018
2,4
401
.
456
.
499
9,4
528
5,7
1)
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag
Zinsabschlag
IV. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer (100 vH)
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Grunderwerbsteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Gemeindesteuern insgesamt
Steuereinnahmen insgesamt
nachr. Spielbankabgaben
1)
Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
277
33
Tabelle 11
7DEHOOH
Kassenmäßige
Kassenmäßige Steuereinnahmen
Steuereinnahmen nach
nach Steuerarten
Steuerarten in
in den
den Kalenderjahren
Kalenderjahren 1994
1994 -- 1997
1997
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ
1994
Steuerart
Mio. Euro
1995
Veränd.
ggü. VJ.
in %
Mio. Euro
1996
Veränd.
ggü. VJ.
in %
Mio. Euro
1997
Veränd.
ggü. VJ.
in %
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
I. Gemeinschaftl. Steuern
Lohnsteuer
136.271
3,3
144.542
6,1
128.476
-11,1
127.144
-1,0
13.043
-23,2
7.157
-45,1
5.939
-17,0
2.947
-50,4
9.074
7.009
48,1
27,5
8.648
6.548
-4,7
-6,6
6.823
6.192
-21,1
-5,4
7.513
5.828
10,1
-5,9
10.005
120.511
99.838
20.673
295.912
-29,7
9,0
11,9
-3,3
3,7
9.273
119.960
101.490
18.471
296.128
-7,3
-0,5
1,7
-10,7
0,1
15.062
121.283
102.453
18.829
283.775
62,4
1,1
0,9
1,9
-4,2
17.009
123.170
102.225
20.946
283.611
12,9
1,6
-0,2
11,2
-0,1
II. Bundessteuern
Gesellschaftsteuer
Börsenumsatzsteuer
Versicherungsteuer
Wechselsteuer
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Branntweinsteuer
Schaumweinsteuer
Zwischenerzeugnissteuer
Leuchtmittelsteuer
Mineralölsteuer
Solidaritätszuschlag
pausch. Einfuhrabgaben
sonstige Bundessteuern
Bundessteuern insgesamt
28
11
5.829
0
10.361
1.161
2.500
573
15
0
32.644
808
5
0
53.934
-8,9
13,8
22,7
-59,3
4,1
4,9
-4,8
-1,3
.
-99,9
13,8
.
-4,0
.
12,5
23
5
7.211
0
10.530
1.118
2.473
554
22
0
33.177
13.430
5
0
68.547
-18,0
-56,7
23,7
.
1,6
-3,7
-1,1
-3,4
47,3
.
1,6
.
0,4
.
27,1
.
.
7.336
.
10.583
1.143
2.600
544
27
.
34.896
13.340
4
17
70.489
.
.
1,7
.
0,5
2,3
5,1
-1,8
22,6
.
5,2
-0,7
-19,6
.
2,8
.
.
7.223
.
10.816
1.147
2.384
560
29
.
33.749
13.238
5
9
69.160
.
.
-1,5
.
2,2
0,4
-8,3
2,9
7,1
.
-3,3
-0,8
20,2
-50,0
-1,9
III. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Ländersteuern insgesamt
3.388
1.779
3.595
7.244
1.460
304
918
18.688
-2,3
14,3
19,2
0,8
9,9
5,3
1,5
5,3
4.016
1.814
3.102
7.059
1.424
389
910
18.714
18,5
2,0
-13,7
-2,6
-2,5
28,0
-0,9
0,1
4.620
2.073
3.267
7.027
1.454
386
879
19.705
15,0
14,2
5,3
-0,5
2,1
-0,8
-3,4
5,3
898
2.076
4.666
7.372
1.489
363
868
17.732
-80,6
0,2
42,8
4,9
2,4
-6,1
-1,2
-10,0
IV. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer (100 vH)
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Grunderwerbsteuer
22.541
310
6.165
181
4,3
2,3
8,9
8,6
21.552
314
6.713
151
-4,4
1,2
8,9
-16,5
23.447
320
7.194
156
8,8
1,9
7,2
3,1
24.849
329
7.598
172
6,0
2,8
5,6
10,3
Sonstige Gemeindesteuern
Gemeindesteuern insgesamt
558
29.755
3,3
5,2
578
29.308
3,6
-1,5
590
31.707
2,0
8,2
599
33.547
1,6
5,8
3.667
-0,9
3.639
-0,8
3.371
-7,4
3.528
4,7
401.957
4,9
416.337
3,6
409.047
-1,8
407.577
-0,4
538
1,9
533
-0,9
557
4,5
572
2,8
Veranl. Einkommensteuer1)
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag1)
Zinsabschlag
Körperschaftsteuer1)
Steuern vom Umsatz
davon: Umsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Gemeinschaftl. Steuern insgesamt
V. Zölle
Zölle (100 vH)
Steuereinnahmen insgesamt
nachr. Spielbankabgaben
1)
Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
34
278
Tabelle 11
7DEHOOH
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1998 - 2001
.DVVHQPl‰LJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ
1998
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in %
Steuerart
1999
Mio. Euro
2000
Veränd.
ggü. VJ.
in %
Mio. Euro
2001
Veränd.
ggü. VJ.
in %
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in %
I. Gemeinschaftl. Steuern
Lohnsteuer
132.054
3,9
133.809
1,3
135.733
1,4
132.626
-2,3
5.684
92,9
10.887
91,5
12.225
12,3
8.771
-28,2
11.631
6.080
54,8
4,3
11.308
6.045
-2,8
-0,6
13.515
7.334
19,5
21,3
20.885
8.961
54,5
22,2
18.509
127.932
104.142
23.790
301.890
8,8
3,9
1,9
13,6
6,4
22.359
137.156
111.600
25.555
321.564
20,8
7,2
7,2
7,4
6,5
23.575
140.871
107.140
33.732
333.253
5,4
2,7
-4,0
32,0
3,6
-426
138.935
104.463
34.472
309.752
.
-1,4
-2,5
2,2
-7,1
II. Bundessteuern
Versicherungsteuer
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Branntweinsteuer
Schaumweinsteuer
Zwischenerzeugnissteuer
Mineralölsteuer
Stromsteuer
Solidaritätszuschlag
pausch. Einfuhrabgaben
sonstige Bundessteuern
Bundessteuern insgesamt
7.133
11.071
1.075
2.263
525
35
34.091
.
10.511
5
20
66.730
0,0
-1,2
2,4
-6,3
-5,1
-6,1
22,2
.
.
-20,6
8,5
133,5
7.116
11.655
1.106
2.233
545
35
36.444
1.816
11.271
6
9
72.235
-0,2
5,3
2,9
-1,3
3,8
-0,7
6,9
.
7,2
6,3
9,2
8,2
7.243
11.443
1.087
2.151
478
34
37.826
3.356
11.841
5
40
75.504
1,8
-1,8
-1,7
-3,7
-12,4
-1,2
3,8
84,8
5,1
4,8
40,2
4,5
7.427
12.072
1.039
2.143
457
31
40.690
4.323
11.069
4
23
79.277
2,5
5,5
-4,4
-0,4
-4,3
-9,3
7,6
28,8
-6,5
-13,8
-43,8
5,0
III. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Sonstige Ländersteuern
Ländersteuern insgesamt
543
2.459
5.502
7.757
1.627
331
850
2
19.071
0,0
-39,5
18,5
17,9
5,2
9,3
-8,9
-2,1
7,6
537
3.056
6.057
7.039
1.723
308
846
-2
19.564
-1,1
24,3
10,1
-9,3
5,8
-6,7
-0,4
.
2,6
433
2.982
5.081
7.015
1.801
288
843
0
18.443
-19,3
-2,4
-16,1
-0,3
4,6
-6,5
-0,3
.
-5,7
291
3.069
4.853
8.376
1.918
293
829
0
19.628
-32,9
2,9
-4,5
19,4
6,5
1,7
-1,8
.
6,4
IV. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer (100 vH)
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Grunderwerbsteuer
25.825
327
7.971
179
0,0
3,9
-0,6
4,9
27.060
328
8.308
202
4,8
0,4
4,2
12,9
27.025
333
8.516
160
-0,1
1,5
2,5
-20,8
24.533
336
8.740
161
-9,2
1,0
2,6
0,7
Sonstige Gemeindesteuern
Gemeindesteuern insgesamt
604
34.905
4,1
0,8
622
36.520
2,9
4,6
624
36.658
0,3
0,4
628
34.399
0,7
-6,2
3.316
0,0
3.186
-3,9
3.394
6,5
3.191
-6,0
425.913
4,5
453.068
6,4
467.252
3,1
446.247
-4,5
608
6,2
681
12,1
728
6,9
732
0,5
Veranl. Einkommensteuer 1)
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag1)
Zinsabschlag
1)
Körperschaftsteuer
Steuern vom Umsatz
davon: Umsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Gemeinschaftl. Steuern insgesamt
V. Zölle
Zölle (100 vH)
Steuereinnahmen insgesamt
nachr. Spielbankabgaben
1)
Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
35
279
Tabelle 11
7DEHOOH
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2002 - 2005
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2002 - 2005
2002
2003
2004
2005
Veränd.
Veränd.
Veränd.
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ. Mio. Euro ggü. VJ. Mio. Euro ggü. VJ. Mio. Euro ggü. VJ.
in %
in %
in %
in %
Steuerart
I. Gemeinschaftl. Steuern
Lohnsteuer
Veranl. Einkommensteuer
132.190
1)
-0,3
133.090
0,7
123.895
-6,9
118.919
-4,0
7.541
-14,0
4.568
-39,4
5.394
18,1
9.766
81,1
14.024
8.478
-32,9
-5,4
9.001
7.632
-35,8
-10,0
9.919
6.773
10,2
-11,3
9.952
6.990
0,3
3,2
2.864
138.195
105.463
32.732
303.291
-*.*
-0,5
1,0
-5,0
-2,1
8.275
136.996
103.162
33.834
299.563
*.*
-0,9
-2,2
3,4
-1,2
13.123
137.366
104.715
32.651
296.470
58,6
0,3
1,5
-3,5
-1,0
16.333
139.712
108.440
31.273
301.673
24,5
1,7
3,6
-4,2
1,8
II. Bundessteuern
Versicherungsteuer
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Branntweinsteuer
Alkopopsteuer
Schaumweinsteuer
Zwischenerzeugnissteuer
Mineralölsteuer
Stromsteuer
Solidaritätszuschlag
pausch. Einfuhrabgaben
sonstige Bundessteuern
Bundessteuern insgesamt
8.327
13.778
1.091
2.149
.
420
30
42.192
5.097
10.403
5
2
83.494
12,1
14,1
5,0
0,3
.
-8,1
-2,7
3,7
17,9
-6,0
20,4
-92,3
5,3
8.870
14.094
980
2.204
.
432
28
43.188
6.531
10.280
5
-4
86.609
6,5
2,3
-10,1
2,6
.
2,9
-6,1
2,4
28,1
-1,2
-2,3
.
3,7
8.751
13.630
1.025
2.194
1
436
27
41.782
6.597
10.108
3
1
84.554
-1,3
-3,3
4,5
-0,5
.
0,8
-4,6
-3,3
1,0
-1,7
-28,0
.
-2,4
8.750
14.273
1.003
2.142
10
424
27
40.101
6.462
10.315
2
-1
83.509
0,0
4,7
-2,1
-2,4
.
-2,7
0,8
-4,0
-2,0
2,0
-35,6
0,0
-1,2
III. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Ländersteuern insgesamt
239
3.021
4.763
7.592
1.844
306
811
18.576
-17,8
-1,6
-1,9
-9,4
-3,8
4,3
-2,1
-5,4
230
3.373
4.800
7.336
1.861
328
786
18.713
-3,8
11,7
0,8
-3,4
0,9
7,2
-3,1
0,7
80
4.283
4.646
7.739
1.885
353
787
19.774
-65,2
27,0
-3,2
5,5
1,3
7,6
0,2
5,7
97
4.097
4.791
8.673
1.813
331
777
20.579
21,6
-4,4
3,1
12,1
-3,8
-6,1
-1,3
4,1
23.489
345
8.916
75
-4,3
2,7
2,0
-53,7
24.139
341
9.317
41
2,8
-1,2
4,5
-45,2
28.373
348
9.591
23
17,5
2,1
2,9
-43,6
32.129
351
9.897
0
13,2
0,7
3,2
-100,0
623
33.448
-0,9
-2,8
640
34.477
2,8
3,1
646
38.981
0,9
13,1
565
42.941
-12,5
10,2
2.896
-9,2
2.877
-0,7
3.059
6,3
3.378
10,4
441.705
-1,0
442.238
0,1
442.838
0,1
452.079
2,1
649
0,9
590
-9,1
596
1,1
563
-5,6
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 1)
Zinsabschlag
Körperschaftsteuer 1)
Steuern vom Umsatz
davon: Umsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Gemeinschaftl. Steuern insgesamt
IV. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer (100 v.H.)
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Grunderwerbsteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Gemeindesteuern insgesamt
V. Zölle
Zölle (100 v.H.)
Steuereinnahmen insgesamt
nachr. Spielbankabgaben
1)
Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
36
280
Tabelle
11 11
Tabelle
7DEHOOH
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach
Steuerarten
in den
Kalenderjahren
2006
- 2009
Kassenmäßige
Steuereinnahmen
nach
Steuerarten
in den
Kalenderjahren
2006
- 2009
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2006 - 2009
2006
2007
2008
2009
Veränd.
Veränd.
Veränd.
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ. Mio. Euro ggü. VJ. Mio. Euro ggü. VJ. Mio. Euro ggü. VJ.
in %
in %
in %
in %
Steuerart
I. Gemeinschaftl. Steuern
Lohnsteuer
Veranl. Einkommensteuer1)
1)
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag
2)
Abgeltungsteuer
1)
Körperschaftsteuer
Steuern vom Umsatz
davon: Umsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Gemeinschaftl. Steuern insgesamt
122.612
3,1 131.773
7,5 141.895
7,7 135.165
-4,7
17.566
11.904
7.633
22.898
146.688
111.318
35.370
329.302
79,9 25.027
19,6 13.791
9,2 11.178
40,2 22.929
5,0 169.636
2,7 127.522
13,1 42.114
9,2 374.334
42,5 32.685
15,8 16.575
46,4 13.459
0,1 15.868
15,6 175.989
14,6 130.789
19,1 45.200
13,7 396.472
30,6 26.430
20,2 12.474
20,4 12.442
-30,8
7.173
3,7 176.991
2,6 141.907
7,3 35.084
5,9 370.676
-19,1
-24,7
-7,6
-54,8
0,6
8,5
-22,4
-6,5
II. Bundessteuern
Versicherungsteuer
Tabaksteuer
Kaffeesteuer
Branntweinsteuer
Alkopopsteuer
Schaumweinsteuer
Zwischenerzeugnissteuer
Energiesteuer
Stromsteuer
3)
Kraftfahrzeugsteuer
Solidaritätszuschlag
pausch. Einfuhrabgaben
sonstige Bundessteuern
Bundessteuern insgesamt
8.775
14.387
973
2.160
6
421
26
39.916
6.273
.
11.277
1
0
84.215
0,3
0,8
-3,0
0,9
-38,0
-0,8
-3,0
-0,5
-2,9
.
9,3
-33,5
0,0
0,8
10.331
14.254
1.086
1.959
3
371
25
38.955
6.355
.
12.349
1
0
85.690
17,7
-0,9
11,7
-9,3
-52,7
-11,7
-3,5
-2,4
1,3
.
9,5
-8,1
0,0
1,8
10.478
13.575
1.008
2.126
3
430
27
39.248
6.261
.
13.146
2
0
86.302
1,4
-4,8
-7,2
8,5
-2,7
15,7
6,4
0,8
-1,5
.
6,5
60,7
0,0
0,7
10.548
13.366
997
2.101
2
446
26
39.822
6.278
3.803
11.927
3
0
89.318
0,7
-1,5
-1,1
-1,2
-20,1
3,8
-5,2
1,5
0,3
.
-9,3
21,0
0,0
3,5
III. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
3)
Kraftfahrzeugsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Ländersteuern insgesamt
27
3.763
6.125
8.937
1.775
322
779
21.729
-72,0
-8,2
27,9
3,0
-2,1
-2,8
0,3
5,6
5
4.203
6.952
8.898
1.702
319
757
22.836
-81,8
11,7
13,5
-0,4
-4,1
-0,8
-2,9
5,1
-7
4.771
5.728
8.842
1.536
327
739
21.937
.
13,5
-17,6
-0,6
-9,7
2,5
-2,3
-3,9
7
4.550
4.857
4.398
1.511
324
730
16.375
.
-4,6
-15,2
-50,3
-1,6
-1,1
-1,3
-25,4
IV. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer (100 v.H.)
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Grunderwerbsteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Gemeindesteuern insgesamt
38.369
353
10.045
0
551
49.319
19,4
0,7
1,5
.
-2,6
14,9
40.116
355
10.358
0
572
51.401
4,6
0,6
3,1
.
3,8
4,2
41.037
356
10.451
0
624
52.468
2,3
0,2
0,9
.
9,2
2,1
32.421
356
10.580
0
671
44.028
-21,0
0,2
1,2
.
7,5
-16,1
3.880
14,9
3.983
2,7
4.002
0,5
3.604
-10,0
4,3 524.000
-6,6
V. Zölle
Zölle (100 v.H.)
Steuereinnahmen insgesamt
nachr. Spielbankabgaben
488.444
484
8,0 538.243
-13,9
1)
418
10,2 561.182
-13,7
235
-43,8
173
Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
Bis 2008: Zinsabschlag; ab 2009: Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (einschl. ehem. Zinsabschlag).
3)
ab Juli 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer.
2)
37 281
-26,5
Tabelle 11
Tabelle 11
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2010 - 2013
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2010 - 2013
2010
Steuerart
Mio. Euro
2011
Veränd.
ggü. VJ.
in v.H.
Mio. Euro
2012
Veränd.
ggü. VJ.
in v.H.
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ.
in v.H.
2013
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ.
in v.H.
I. Gemeinschaftl. Steuern
127.904
31.179
-5,4
18,0
139.749
31.996
9,3
2,6
149.065
37.262
6,7
16,5
158.198
42.280
6,1
13,5
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 1)
Abgeltungsteuer
12.982
8.709
4,1
-30,0
18.136
8.020
39,7
-7,9
10,6
2,7
17.259
8.664
-14,0
5,2
Körperschaftsteuer 1)
Steuern vom Umsatz
davon: Umsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Gemeinschaftl. Steuern insgesamt
12.041
180.042
136.459
43.582
372.857
67,9
1,7
-3,8
24,2
0,6
15.634
190.033
138.957
51.076
403.567
29,8
5,5
1,8
17,2
8,2
20.059
8.234
16.934
194.635
142.439
52.196
426.190
8,3
2,4
2,5
2,2
5,6
19.508
196.843
148.315
48.528
442.752
15,2
1,1
4,1
-7,0
3,9
II. Bundessteuern
Energiesteuer
Tabaksteuer
Branntweinsteuer
Alkopopsteuer
Schaumweinsteuer
Zwischenerzeugnissteuer
Kaffeesteuer
Versicherungsteuer
Stromsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Luftverkehrsteuer
Kernbrennstoffsteuer
Solidaritätszuschlag
pausch. Einfuhrabgaben
sonstige Bundessteuern
Bundessteuern insgesamt
39.838
13.492
1.990
2
422
22
1.002
10.284
6.171
8.488
.
.
11.713
2
0
93.426
0,0
0,9
-5,3
-8,6
-5,4
-14,4
0,5
-2,5
-1,7
.
.
.
-1,8
-24,7
0,0
4,6
40.036
14.414
2.149
2
454
16
1.028
10.755
7.247
8.422
905
922
12.781
2
0
99.133
0,5
6,8
8,0
-17,7
7,7
-28,7
2,6
4,6
17,4
-0,8
.
.
9,1
-17,7
0,0
6,1
39.305
14.143
2.121
2
450
14
1.054
11.138
6.973
8.443
948
1.577
13.624
2
0
99.794
-1,8
-1,9
-1,3
22,9
-1,0
-8,7
2,5
3,6
-3,8
0,2
4,8
70,9
6,6
2,6
0,0
0,7
39.364
13.820
2.102
2
434
14
1.021
11.553
7.009
8.490
978
1.285
14.378
0
2
100.454
0,2
-2,3
-0,9
-2,3
-3,5
0,6
-3,1
3,7
0,5
0,6
3,2
-18,5
5,5
.
0,0
0,7
III. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Ländersteuern insgesamt
1
4.404
5.290
1.412
326
713
12.146
.
-3,2
8,9
-6,5
0,8
-2,3
-25,8
-4
4.246
6.366
1.420
365
702
13.095
.
-3,6
20,3
0,6
12,1
-1,5
7,8
-1
4.305
7.389
1.432
380
697
14.201
.
1,4
16,1
0,8
4,1
-0,8
8,4
-1
4.633
8.394
1.635
392
669
15.723
.
7,6
13,6
14,2
3,0
-4,0
10,7
IV. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer (100 v.H.)
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Sonstige Gemeindesteuern
Gemeindesteuern insgesamt
35.711
361
10.954
754
47.780
10,1
1,3
3,5
12,4
8,5
40.424
368
11.306
886
52.984
13,2
1,9
3,2
17,5
10,9
42.345
375
11.642
1.037
55.398
4,8
2,0
3,0
17,0
4,6
43.027
385
11.992
1.145
56.549
1,6
2,6
3,0
10,4
2,1
4.378
21,5
4.571
4,4
4.462
-2,4
4.231
-5,2
530.587
1,3
573.351
8,1
600.046
4,7
619.708
3,3
127
-26,3
129
1,5
115
-11,1
81
-29,1
Lohnsteuer
1)
Veranl. Einkommensteuer
V. Zölle
Zölle (100 v.H.)
Steuereinnahmen insgesamt
nachr. Spielbankabgaben
1)
Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
2)
Ergebnis AK "Steuerschätzungen" vom Mai 2014.
282
Tabelle 11
Tabelle 11 2014 - 2015
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2014 - 2015
2
Steuerart
2014 (Schätzung )
Veränd.
Mio. Euro
ggü. VJ.
in v.H.
2
2015 (Schätzung )
Veränd.
Mio. Euro
ggü. VJ.
in v.H.
I. Gemeinschaftl. Steuern
Lohnsteuer
Veranl. Einkommensteuer1)
167.700
45.450
6,0
7,5
178.400
47.800
6,4
5,2
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag1)
Abgeltungsteuer
1)
Körperschaftsteuer
Steuern vom Umsatz
davon: Umsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Gemeinschaftl. Steuern insgesamt
16.000
8.399
-7,3
-3,1
17.360
8.651
8,5
3,0
18.050
203.400
152.550
50.850
458.999
-7,5
3,3
2,9
4,8
3,7
19.740
211.250
158.450
52.800
483.201
9,4
3,9
3,9
3,8
5,3
II. Bundessteuern
Energiesteuer
Tabaksteuer
Branntweinsteuer
Alkopopsteuer
Schaumweinsteuer
Zwischenerzeugnissteuer
Kaffeesteuer
Versicherungsteuer
Stromsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
Luftverkehrsteuer
Kernbrennstoffsteuer
Solidaritätszuschlag
pausch. Einfuhrabgaben
sonstige Bundessteuern
Bundessteuern insgesamt
39.450
14.300
2.060
2
420
14
1.040
11.950
6.850
8.400
980
1.300
14.900
0
2
101.668
0,2
3,5
-2,0
1,2
-3,3
-2,9
1,8
3,4
-2,3
-1,1
0,2
1,2
3,6
.
0,0
1,2
39.350
13.930
2.040
2
420
14
1.040
12.080
7.100
8.400
990
1.200
15.650
0
2
102.218
-0,3
-2,6
-1,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,1
3,6
0,0
1,0
-7,7
5,0
.
0,0
0,5
III. Ländersteuern
Vermögensteuer
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Biersteuer
Ländersteuern insgesamt
0
5.187
9.150
1.735
383
680
17.135
.
12,0
9,0
6,1
-2,3
1,7
9,0
0
4.909
9.310
1.735
383
674
17.011
.
-5,4
1,7
0,0
0,0
-0,9
-0,7
IV. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer (100 v.H.)
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Sonstige Gemeindesteuern
Gemeindesteuern insgesamt
43.950
388
12.300
1.192
57.830
2,1
0,8
2,6
4,1
2,3
45.700
388
12.515
1.192
59.795
4,0
0,0
1,7
0,0
3,4
4.300
1,6
4.350
1,2
639.932
3,3
666.575
4,2
116
42,8
118
1,2
V. Zölle
Zölle (100 v.H.)
Steuereinnahmen insgesamt
nachr. Spielbankabgaben
1)
Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern.
2)
Ergebnis AK "Steuerschätzungen" vom Mai 2014.
283
Tabelle 12
Tabelle 12
Tabelle 12
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 - 1974
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 - 1974
1970
Steuerart
1971
Veränd.
Mio. Euro
ggü. VJ
Mio. Euro
in v. H.
1. Bundessteuern 1)
1972
Veränd.
ggü. VJ
1973
Veränd.
Mio. Euro
in v. H.
ggü. VJ
1974
Veränd.
Mio. Euro
in v. H.
ggü. VJ
Veränd.
Mio. Euro
in v. H.
ggü. VJ
in v. H.
14.007
15.111
7,9
16.131
6,7
17.952
11,3
17.665
-1,6
11.232
13.443
19,7
16.030
19,2
19.283
20,3
21.712
12,6
0,5
2. Bundesanteil an
a) Lohnsteuer/veranlagter Einkommensteuer
b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag /
Körperschaftsteuer
c) Steuern vom Umsatz 2)
d) Gewerbesteuerumlage
2.745
2.362
-13,9
2.731
15,6
3.301
20,8
3.318
13.645
15.353
12,5
15.614
1,7
16.446
5,3
16.482
0,2
1.113
1.318
18,4
1.496
13,5
1.795
20,0
1.878
4,6
-392
.
3. Bundesergänzungszuweisungen 3)
Steuereinnahmen des Bundes
4. Ländersteuern
42.742
47.588
11,3
52.001
9,3
58.777
13,0
60.662
3,2
4.873
5.239
7,5
5.564
6,2
5.872
5,5
6.028
2,6
11.232
13.443
19,7
16.030
19,2
19.283
20,3
21.712
12,6
5. Landesanteil an
a) Lohnsteuer / veranl.Einkommensteuer
b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag /
2.745
2.362
-13,9
2.731
15,6
3.301
20,8
3.318
0,5
c) Steuern vom Umsatz 4)
Körperschaftsteuer
5.848
6.580
12,5
8.407
27,8
8.856
5,3
9.680
9,3
d) Gewerbesteuerumlage
1.113
1.318
18,4
1.496
13,5
1.795
20,0
1.878
4,6
392
.
6. Bundesergänzungszuweisungen 3)
Steuereinnahmen der Länder 5)
25.811
28.942
12,1
34.228
18,3
39.107
14,3
43.007
10,0
7. Gemeindesteuern
8. Gemeindeanteil Lohnsteuer /
veranlagte Einkommensteuer
9. Gewerbesteuer abzüglich
Gewerbesteuerumlage
2.532
2.850
12,6
3.185
11,8
3.511
10,2
3.838
9,3
3.657
4.377
19,7
5.219
19,2
6.278
20,3
7.069
12,6
3.258
3.659
12,3
4.599
25,7
5.498
19,6
5.844
6,3
Steuereinnahmen der Gemeinden
9.447
10.886
15,2
13.003
19,5
15.287
17,6
16.751
9,6
809
736
-9,0
705
-4,1
663
-6,0
664
0,1
1.106
40,4
1.412
27,7
114.940
14,1
122.496
6,6
367
367
82
436
436
99
18,7
18,7
20,6
113
61
239
140
111,5
130,6
Einnahmen LAF
EU-Eigenmittel
- Zölle
- MWSt-Eigenmittel
Steuereinnahmen insgesamt
788
78.809
88.151
Nachrichtlich:
Stabilitätszuschlag 6)
- Bund
- Länder
- Gemeinden
Investitionssteuer
- Bund
- Länder
11,9
100.726
14,3
1) EU-Anteil an Zöllen 1971 in Bundessteuern enthalten. Ab 1972 von Bundessteuern abgesetzt (s.unten).
2) Berechnet mit 70 vH in den Jahren 1970 und 1971, mit 65 vH in den Jahren 1972 und 1973, mit 63 vH im Jahr 1974.
3) 1,5 vH von den Steuern vom Umsatz.
4) Berechnet mit 30 vH in den Jahren 1970 und 1971, mit 35 vH in den Jahren 1972 und 1973, mit 37 vH im Jahr 1974.
5) ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten (Hansestädte und Berlin-West).
6) Das Restaufkommen wird ab 1.1.1975 aufgrund gesetzlicher Regelungen (BGBl. 1974 I S.3679) bei den Einzelsteuern und damit nicht mehr gesondert erfaßt.
284
39
Tabelle
Tabelle 12
12
Tabelle 12
Kassenmäßige
Kassenmäßige Steuereinnahmen
Steuereinnahmen nach
nach Gebietskörperschaften
Gebietskörperschaften 1970
1970 -- 1974
1974
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 - 1974
1970
Steuerart
1971
Veränd.
Mio. Euro
ggü. VJ
1972
Veränd.
Mio. Euro
ggü. VJ
in v. H.
1. Bundessteuern 1)
1973
Veränd.
Mio. Euro
in v. H.
ggü. VJ
1974
Veränd.
Mio. Euro
in v. H.
ggü. VJ
Veränd.
Mio. Euro
in v. H.
ggü. VJ
in v. H.
14.007
15.111
7,9
16.131
6,7
17.952
11,3
17.665
-1,6
11.232
13.443
19,7
16.030
19,2
19.283
20,3
21.712
12,6
0,5
2. Bundesanteil an
a) Lohnsteuer/veranlagter Einkommensteuer
b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag /
Körperschaftsteuer
c) Steuern vom Umsatz 2)
d) Gewerbesteuerumlage
2.745
2.362
-13,9
2.731
15,6
3.301
20,8
3.318
13.645
15.353
12,5
15.614
1,7
16.446
5,3
16.482
0,2
1.113
1.318
18,4
1.496
13,5
1.795
20,0
1.878
4,6
-392
.
3. Bundesergänzungszuweisungen 3)
Steuereinnahmen des Bundes
4. Ländersteuern
42.742
47.588
11,3
52.001
9,3
58.777
13,0
60.662
3,2
4.873
5.239
7,5
5.564
6,2
5.872
5,5
6.028
2,6
11.232
13.443
19,7
16.030
19,2
19.283
20,3
21.712
12,6
5. Landesanteil an
a) Lohnsteuer / veranl.Einkommensteuer
b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag /
2.745
2.362
-13,9
2.731
15,6
3.301
20,8
3.318
0,5
c) Steuern vom Umsatz 4)
Körperschaftsteuer
5.848
6.580
12,5
8.407
27,8
8.856
5,3
9.680
9,3
d) Gewerbesteuerumlage
1.113
1.318
18,4
1.496
13,5
1.795
20,0
1.878
4,6
392
.
6. Bundesergänzungszuweisungen 3)
Steuereinnahmen der Länder 5)
25.811
28.942
12,1
34.228
18,3
39.107
14,3
43.007
10,0
7. Gemeindesteuern
8. Gemeindeanteil Lohnsteuer /
veranlagte Einkommensteuer
9. Gewerbesteuer abzüglich
Gewerbesteuerumlage
2.532
2.850
12,6
3.185
11,8
3.511
10,2
3.838
9,3
3.657
4.377
19,7
5.219
19,2
6.278
20,3
7.069
12,6
3.258
3.659
12,3
4.599
25,7
5.498
19,6
5.844
6,3
Steuereinnahmen der Gemeinden
9.447
10.886
15,2
13.003
19,5
15.287
17,6
16.751
9,6
809
736
-9,0
705
-4,1
663
-6,0
664
0,1
1.106
40,4
1.412
27,7
114.940
14,1
122.496
6,6
367
367
82
436
436
99
18,7
18,7
20,6
113
61
239
140
111,5
130,6
Einnahmen LAF
EU-Eigenmittel
- Zölle
- MWSt-Eigenmittel
Steuereinnahmen insgesamt
788
78.809
88.151
Nachrichtlich:
Stabilitätszuschlag 6)
- Bund
- Länder
- Gemeinden
Investitionssteuer
- Bund
- Länder
11,9
100.726
14,3
1) EU-Anteil an Zöllen 1971 in Bundessteuern enthalten. Ab 1972 von Bundessteuern abgesetzt (s.unten).
2) Berechnet mit 70 vH in den Jahren 1970 und 1971, mit 65 vH in den Jahren 1972 und 1973, mit 63 vH im Jahr 1974.
3) 1,5 vH von den Steuern vom Umsatz.
4) Berechnet mit 30 vH in den Jahren 1970 und 1971, mit 35 vH in den Jahren 1972 und 1973, mit 37 vH im Jahr 1974.
5) ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten (Hansestädte und Berlin-West).
6) Das Restaufkommen wird ab 1.1.1975 aufgrund gesetzlicher Regelungen (BGBl. 1974 I S.3679) bei den Einzelsteuern und damit nicht mehr gesondert erfaßt.
285
39
Tabelle 12
Tabelle 12
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1975 - 1979
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1975 - 1979
1975
Steuerart
1976
Veränd.
1977
Veränd.
1978
Veränd.
1979
Veränd.
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ Mio. Euro ggü. VJ Mio. Euro ggü. VJ Mio. Euro ggü. VJ Mio. Euro ggü. VJ
in v. H.
1. Bundessteuern
in v. H.
in v. H.
in v. H.
in v. H.
17.185
-2,7
18.226
6,1
18.984
4,2
20.116
6,0
20.787
3,3
21.808
0,4
24.507
12,4
27.764
13,3
28.458
2,5
29.597
4,0
2. Bundesanteil an
a) Lohnsteuer/veranlagter Einkommensteuer
b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag /
Körperschaftsteuer
3.144
-5,2
3.618
15,1
5.167
42,8
5.928
14,7
6.831
15,2
17.463
6,0
19.157
9,7
19.959
4,2
22.602
13,2
25.929
14,7
1.761
-6,2
1.871
6,3
2.235
19,4
2.240
0,2
2.453
9,5
-415
-*.*
-448
-*.*
-481
-*.*
-562
-*.*
-646
-*.*
60.947
0,5
66.932
9,8
73.627
10,0
78.782
7,0
84.951
7,8
6.209
3,0
7.050
13,6
7.661
8,7
7.689
0,4
8.489
10,4
21.808
0,4
24.507
12,4
27.764
13,3
28.458
2,5
29.597
4,0
3.144
-5,2
3.618
15,1
5.167
42,8
5.928
14,7
6.831
15,2
c) Steuern vom Umsatz 3)
8.779
-9,3
9.266
5,5
9.935
7,2
12.175
22,5
13.992
14,9
d) Gewerbesteuerumlage
1.761
-6,2
1.871
6,3
2.235
19,4
2.240
0,2
2.453
9,5
415
5,7
448
8,1
481
7,2
562
16,9
646
14,9
42.116
-2,1
46.761
11,0
53.242
13,9
57.052
7,2
62.009
8,7
4.307
12,2
4.860
12,8
5.186
6,7
5.289
2,0
5.459
3,2
7.100
0,4
7.979
12,4
9.039
13,3
9.265
2,5
9.636
4,0
5.629
-3,7
6.542
16,2
7.305
11,7
7.793
6,7
7.906
1,5
17.037
1,7
19.381
13,8
21.530
11,1
22.347
3,8
23.001
2,9
635
-4,5
675
6,4
687
1,7
454
-33,9
135
-70,2
- Zölle
1.625
15,1
1.851
13,9
1.862
0,6
1.835
-1,4
2.054
11,9
- MWSt-Eigenmittel
1.409
.
1.466
4,1
2.156
47,0
2.683
24,5
3.132
16,7
123.767
1,0
137.065
10,7
153.103
11,7
163.154
6,6
175.283
7,4
c) Steuern vom Umsatz 1)
d) Gewerbesteuerumlage
3. Bundesergänzungszuweisungen 2)
Steuereinnahmen des Bundes
4. Ländersteuern
5. Landesanteil an
a) Lohnsteuer / veranl.Einkommensteuer
b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag /
Körperschaftsteuer
6. Bundesergänzungszuweisungen 2)
Steuereinnahmen der Länder 4)
7. Gemeindesteuern
8. Gemeindeanteil Lohnsteuer /
veranlagte Einkommensteuer
9. Gewerbesteuer abzüglich
Gewerbesteuerumlage
Steuereinnahmen der Gemeinden
Einnahmen LAF
EU-Eigenmittel
Steuereinnahmen insgesamt
1) Berechnet mit 68,25 vH im Jahr 1975, mit 69 vH in den Jahren 1976 und 1977
und mit 67,5 vH ab 1978; ab 1975 EU-MWSt-Eigenmittel abgesetzt (s.unten).
2) 1,5 vH von den Steuern vom Umsatz.
3) Berechnet mit 31,75 vH im Jahr 1975, mit 31 vH in den Jahren 1976 und 1977 und mit 32,5 vH ab 1978.
4) ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten (Hansestädte und Berlin-West).
40
286
Tabelle
Tabelle 12
12
Tabelle 12
Kassenmäßige
Kassenmäßige Steuereinnahmen
Steuereinnahmen nach
nach Gebietskörperschaften
Gebietskörperschaften 1980
1980 -- 1984
1984
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1980 - 1984
1980
Steuerart
1981
Veränd.
Mio. Euro
ggü. VJ
Veränd.
Mio. Euro
in v. H.
1. Bundessteuern
1982
ggü. VJ
1983
Veränd.
Mio. Euro
in v. H.
ggü. VJ
1984
Veränd.
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ Mio. Euro ggü. VJ
in v. H.
in v. H.
in v. H.
21.233
2,1
22.093
4,0
22.978
4,0
24.265
5,6
24.952
2,8
32.237
8,9
32.483
0,8
33.466
3,0
34.152
2,0
35.358
3,5
12,4
2. Bundesanteil an
a) Lohnsteuer/veranlagter Einkommensteuer
b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag /
Körperschaftsteuer
c) Steuern vom Umsatz 1)
d) Gewerbesteuerumlage
3. Bundesergänzungszuweisungen 2)
Steuereinnahmen des Bundes 5)
4. Ländersteuern
6.518
-4,6
6.338
-2,8
6.688
5,5
7.256
8,5
8.156
29.135
12,4
30.000
4,7
29.655
2,8
31.307
5,6
32.154
2,7
1.653
-32,6
1.596
-3,4
1.584
-0,8
1.119
-29,3
1.057
-5,5
-717
-*.*
-750
-*.*
-749
-*.*
-812
-*.*
-847
-*.*
90.059
6,0
91.760
2,5
93.621
1,5
97.287
3,9
100.830
3,6
8.218
-3,2
8.363
1,8
8.693
3,9
9.396
8,1
9.501
1,1
32.237
8,9
32.483
0,8
33.466
3,0
34.152
2,0
35.358
3,5
5. Landesanteil an
a) Lohnsteuer / veranl.Einkommensteuer
b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag /
Körperschaftsteuer
c) Steuern vom Umsatz 3)
d) Gewerbesteuerumlage
6.518
-4,6
6.338
-2,8
6.688
5,5
7.256
8,5
8.156
12,4
15.528
11,0
16.250
1,4
16.238
3,2
18.134
11,7
19.489
7,5
1.653
-32,6
1.596
-3,4
1.584
-0,8
1.119
-29,3
1.057
-5,5
6. Bundesergänzungszuweisungen 2)
717
11,0
750
4,6
749
-0,1
812
8,3
847
4,4
Steuereinnahmen der Länder 4) 5)
64.871
4,6
65.781
0,6
67.418
3,3
70.869
5,1
74.408
5,0
4.295
-21,3
3.973
-7,5
4.163
4,8
4.334
4,1
4.413
1,8
11.378
18,1
11.465
0,8
11.812
3,0
12.054
2,0
12.479
3,5
10.546
33,4
10.125
-4,0
10.179
0,5
11.150
9,5
12.366
10,9
26.219
14,0
25.563
-2,5
26.153
2,3
27.537
5,3
29.258
6,2
38
-71,6
0
1
57,1
1
-18,2
- Zölle
2.313
12,6
2.489
7,6
2.365
-5,0
2.381
0,7
2.688
12,9
- MWSt-Eigenmittel
3.116
-0,5
3.749
20,3
4.069
8,5
4.690
15,3
4.846
3,3
7. Gemeindesteuern
8. Gemeindeanteil Lohnsteuer /
veranlagte Einkommensteuer
9. Gewerbesteuer abzüglich
Gewerbesteuerumlage
Steuereinnahmen der Gemeinden
Einnahmen LAF
1
EU-Eigenmittel
- BNE-Eigenmittel
Steuereinnahmen insgesamt
186.617
6,5
189.341
1,5
193.627
2,3
202.766
1) Berechnet bis 1982 mit 67,5 vH, 1983 mit 66,5 vH, 1984 mit 65,5 vH; EU-MWSt-Eigenmittel abgesetzt.
2) Bis 1984 1,5 vH von den Steuern vom Umsatz.
3) Berechnet bis 1982 mit 32,5 vH, 1983 mit 33,5 vH, 1984 mit 34,5 vH.
4) ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten (Hansestädte und Berlin-West).
5) Zahlung der Länder von 0,5 Mrd Euro zum teilweisen Ausgleich der finanziellen Folgen des Programms 1981 zur Steuerentlastung und zur
Verbesserung des Familienlastenausgleichs beim Bund nicht zugesetzt und bei den Ländern nicht gekürzt.
287
41
4,7
212.031
4,6
Tabelle 12
Tabelle 12
Kassenmäßige
1989
KassenmäßigeSteuereinnahmen
Steuereinnahmennach
nachGebietskörperschaften
Gebietskörperschaften1985
1985bis
- 1989
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1985 - 1989
1985
Steuerart
1. Bundessteuern
2. Bundesanteil an
a) Lohnsteuer/veranlagter Einkommensteuer
b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag /
Körperschaftsteuer
c) Steuern vom Umsatz 1)
d) Gewerbesteuerumlage
3. Bundesergänzungszuweisungen 2)
Steuereinnahmen des Bundes 5)
1986
Veränd.
Mio. Euro ggü. VJ
in v. H.
Mio. Euro
1987
Veränd.
ggü. VJ
in v. H.
Mio. Euro
1988
Veränd.
ggü. VJ
in v. H.
Mio. Euro
1989
Veränd.
ggü. VJ
in v. H.
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ
in v. H.
25.403
1,8
26.163
3,0
26.463
1,1
26.962
1,9
31.362
16,3
38.288
8,3
39.573
3,4
42.345
7,0
43.610
3,0
47.508
8,9
9.725
31.748
1.148
-842
19,2
-1,3
8,6
-*.*
10.334
30.406
1.195
-852
6,3
-4,2
4,0
-*.*
8.994
32.930
1.158
-908
-13,0
8,3
-3,1
-*.*
9.902
33.654
1.270
-1.261
10,1
2,2
9,7
-*.*
11.972
36.282
1.358
-1.370
20,9
7,8
6,9
-*.*
105.470
4,6
106.818
1,3
110.982
3,9
112.590
1,4
126.343
12,2
9.446
-0,6
10.868
15,0
11.368
4,6
11.591
2,0
12.378
6,8
4. Ländersteuern
5. Landesanteil an
a) Lohnsteuer / veranl.Einkommensteuer
b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag /
Körperschaftsteuer
c) Steuern vom Umsatz 3)
d) Gewerbesteuerumlage
6. Bundesergänzungszuweisungen 2)
38.288
8,3
39.573
3,4
42.345
7,0
43.610
3,0
47.508
8,9
9.725
19.373
1.148
842
19,2
-0,6
8,6
-0,6
10.334
19.889
1.195
852
6,3
2,7
4,0
1,2
8.994
21.259
1.158
908
-13,0
6,9
-3,1
6,5
9.902
22.062
1.270
1.261
10,1
3,8
9,7
38,9
11.972
23.529
1.358
1.370
20,9
6,6
6,9
8,7
Steuereinnahmen der Länder 4)
78.823
5,9
82.710
4,9
86.032
4,0
89.696
4,3
98.114
9,4
4.531
2,7
4.688
3,5
4.536
-3,2
4.699
3,6
4.878
3,8
7. Gemeindesteuern
8. Gemeindeanteil Lohnsteuer /
veranlagte Einkommensteuer
9. Gewerbesteuer abzüglich
Gewerbesteuerumlage
13.513
8,3
13.967
3,4
14.945
7,0
15.392
3,0
16.768
8,9
13.430
8,6
13.965
4,0
13.758
-1,5
15.082
9,6
16.052
6,4
Steuereinnahmen der Gemeinden
31.475
7,6
32.620
3,6
33.240
1,9
35.173
5,8
37.698
7,2
1
33,3
0
-70,8
0
-142,9
0
.
0
-75,0
2.736
5.032
1,8
3,8
2.649
6.530
-3,2
29,8
2.818
6.550
6,4
0,3
3.234
7.319
1.548
14,8
11,7
3.473
7.414
768
7,4
1,3
-50,4
223.537
5,4
231.327
3,5
239.622
3,6
249.560
4,1
273.810
9,7
Einnahmen LAF
EU-Eigenmittel
- Zölle
- MWSt-Eigenmittel
- BNE-Eigenmittel
Steuereinnahmen insgesamt
1) Berechnet 1985 mit 65,5 vH, 1986 bis 1989 mit 65 vH; EU-MWSt-Eigenmittel abgesetzt.
2) Bis 1986 1,5 vH von den Steuern vom Umsatz; 1987 907 Mio Euro; 1988 2 vH von den Steuern vom Umsatz;
1989 2 vH von den Steuern vom Umsatz + 26 Mio Euro (Bremen).
3) Berechnet 1985 mit 34,5 vH, 1986 bis 1989 mit 35 vH.
4) ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten (Hansestädte und Berlin-West).
5) EU-BNE-Eigenmittel abgesetzt (ab 1988).
288
42
Tabelle 12
KassenmäßigeSteuereinnahmen
Steuereinnahmennach
nachGebietskörperschaften
Gebietskörperschaften1990
1990bis
- 1993
Kassenmäßige
1993
Tabelle 12
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1990 bis 1993
1990
Steuerart
Mio. Euro
1991
Veränd.
ggü. VJ
in vH
1992
Veränd.
ggü. VJ
in vH
Mio. Euro
1993
Veränd.
ggü. VJ
in vH
Mio. Euro
Veränd.
ggü. VJ
in vH
Mio. Euro
33.683
.
47.869
.
53.733
12,3
47.937
-10,8
38.590
7.936
2.769
7.692
.
49.048
1.424
-7.241
-30
.
.
-1.535
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
46.540
9.025
2.909
8.108
.
59.712
1.476
-9.838
-2.017
511
.
-1.805
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
53.743
9.025
2.882
7.972
.
65.707
1.617
-11.242
-2.287
1.304
.
-2.022
15,5
0,0
-0,9
-1,7
.
10,0
9,6
-*.*
-*.*
*.*
.
12,0
56.060
7.222
3.064
7.115
2.418
69.675
766
-10.464
-4.566
4.965
.
-2.181
4,3
-20,0
6,3
-10,8
.
6,0
-52,6
-*.*
-*.*
*.*
.
7,9
8.880
.
.
.
.
.
.
.
141.218
.
162.490
.
180.432
11,0
182.012
0,9
Ländersteuern
+ Landesanteil an
Lohnsteuer
veranl.Einkommensteuer
nicht veranlagten Steuern vom Ertrag
Körperschaftsteuer
Zinsabschlag
Steuern vom Umsatz 4)
Gewerbesteuerumlage
- FDE-Beitrag Länder
+ Regionalisierungsmittel ÖPNV
+ erhöhte Gewerbesteuerumlage 5)
+ Bundesergänzungszuweisungen 2)
12.971
.
14.886
.
16.854
13,2
17.752
5,3
38.590
7.936
2.769
7.692
.
26.411
1.424
.
.
.
1.535
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
46.540
9.025
2.909
8.108
.
32.153
1.476
-511
.
108
1.805
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
53.743
9.025
2.882
7.972
.
35.381
1.617
-1.304
.
305
2.022
15,5
0,0
-0,9
-1,7
.
7,7
21,3
-*.*
.
*.*
*.*
56.060
7.222
3.064
7.115
2.418
40.920
766
-4.965
.
605
2.181
4,3
-20,0
6,3
-10,8
.
5,5
-28,7
-*.*
.
98,2
7,9
Steuereinnahmen der Länder
99.328
.
116.499
.
128.497
10,3
133.139
3,6
Bundessteuern
+ Bundesanteil an
Lohnsteuer
veranlagter Einkommensteuer
nicht veranlagten Steuern vom Ertrag
Körperschaftsteuer
Zinsabschlag
Steuern vom Umsatz 1)
Gewerbesteuerumlage
- EU-MWSt-Eigenmittel
- EU-BNE-Eigenmittel
+ FDE-Beitrag Länder
- Regionalisierungsmittel ÖPNV
- Bundesergänzungszuweisungen 2)
DDR-Haushalt 2. HJ 1990 3)
Steuereinnahmen des Bundes
Gemeindesteuern
+ Gemeindeanteil an
Lohnsteuer
veranlagter Einkommensteuer
Zinsabschlag
+ Gewerbesteuer
- Gewerbesteuerumlage
- erhöhte Gewerbesteuerumlage
5.033
.
5.676
.
6.168
8,7
6.670
8,1
13.620
2.801
.
19.836
-2.849
.
.
.
.
.
.
.
16.426
3.185
.
21.115
-2.952
-108
.
.
.
.
.
.
18.968
3.185
.
22.930
-3.235
-305
15,5
0,0
.
8,6
9,6
-*.*
19.786
2.549
660
21.610
-1.533
-605
4,3
-20,0
.
-5,8
-52,6
-*.*
Steuereinnahmen der Gemeinden
38.441
.
43.342
.
47.712
10,1
49.137
3,0
EU-Eigenmittel
- Zölle
- MWSt-Eigenmittel
- BNE-Eigenmittel
10.933
3.662
7.241
30
.
.
.
.
16.103
4.247
9.838
2.017
.
.
.
.
17.488
3.958
11.242
2.287
8,6
-6,8
14,3
13,4
18.731
3.702
10.464
4.566
7,1
-6,5
-6,9
99,6
289.921
.
338.434
.
374.128
10,5
383.018
2,4
Steuereinnahmen insgesamt
1) Berechnet mit 65 vH.
2) 2 vH von den Steuern vom Umsatz + 25,6 Mio Euro für Bremen.
3) Steuereinnahmen DRR-Haushalt 2. HJ 2990 gehen komplett an den Bund; Einnahmen Bund alt: 132.337,7 Mio Euro.
4) Berechnet mit 35 vH.
5) Beteiligung der Gemeinden Gebiet A am "Fonds Deutsche Einheit" über erhöhte Gewerbesteuerumlage an die Länder Gebiet A;
Erhöhung der Gewerbesteuerumlage an die Länder infolge der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer (Gemeinden Gebiet A und B)
und Erhöhung durch den Solidarpakt (Gemeinden Gebiet A).
289
43
Tabelle 12
Tabelle 12
Kassenmaßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1994 - 1998
Kassenmäßige
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1994 - 1998
Steuerart
1994
1995
1996
1997
1998
zusammen
Bundesgebiet
Bundesgebiet
Bundesgebiet
Bundesgebiet
Veränd.
Veränd.
Veränd.
Veränd.
Veränd.
Mio Euro ggü. VJ Mio Euro ggü. VJ Mio Euro ggü. VJ Mio Euro ggü. VJ Mio Euro ggü. VJ
in v. H.
in v. H.
in v. H.
in v. H.
in v. H.
Bundessteuern
+ Bundesanteil an
Lohnsteuer
veranlagter Einkommensteuer
nicht veranlagten Steuern vom Ertrag
Körperschaftsteuer
Zinsabschlag
Steuern vom Umsatz 1)
Gewerbesteuerumlage
- EU-MWSt-Eigenmittel
- EU-BNE-Eigenmittel
+ FDE-Beitrag Länder
- Regionalisierungsmittel ÖPNV
- Bundesergänzungszuweisungen 2)
53.934
12,5
68.547
27,1
70.489
2,8
69.160
-1,9
66.730
-3,5
57.915
5.543
4.537
5.003
3.084
75.922
1.157
-11.771
-5.368
7.477
.
-3.704
3,3
-23,2
48,1
-29,7
27,5
9,0
51,0
-*.*
-*.*
50,6
.
-.
61.431
3.042
4.324
4.636
2.881
67.178
1.091
-12.667
-4.148
3.502
.
-12.647
6,1
-45,1
-4,7
-7,3
-6,6
-11,5
-5,7
-*.*
-*.*
-53,2
.
.
54.602
2.524
3.412
7.531
2.724
61.248
1.166
-11.204
-5.595
3.502
-4.448
-12.928
-11,1
-17,0
-21,1
62,4
-5,4
-8,8
6,9
-*.*
-*.*
0,0
-*.*
-.
54.036
1.252
3.756
8.505
2.564
62.201
1.109
-10.451
-7.355
3.502
-6.136
-12.916
-1,0
-50,4
10,1
12,9
-5,9
1,6
-4,9
-*.*
-*.*
0,0
-*.*
-*.*
56.123
2.416
5.816
9.254
2.675
65.541
1.202
-9.111
-9.185
2.570
-6.324
-13.108
3,9
92,9
54,8
8,8
4,3
5,4
8,4
-*.*
-*.*
-26,6
-*.*
-*.*
Steuereinnahmen Bund
193.728
6,4
187.169
-3,4
173.024
-7,6
169.228
-2,2
174.598
3,2
18.688
5,3
18.714
0,1
19.705
5,3
17.733
-10,0
19.071
7,5
57.915
5.543
4.537
5.003
3.084
44.589
1.157
-7.477
.
892
3.704
3,3
-23,2
48,1
-29,7
27,5
9,0
51,0
-*.*
.
47,4
69,8
61.431
3.042
4.324
4.636
2.881
52.783
1.091
-3.502
.
2.119
12.647
6,1
-45,1
-4,7
-7,3
-6,6
18,4
-5,7
-*.*
.
137,5
*.*
54.602
2.524
3.412
7.531
2.724
60.035
1.166
-3.502
4.448
2.241
12.928
-11,1
-17,0
-21,1
62,4
-5,4
13,7
6,9
-*.*
.
5,7
2,2
54.036
1.252
3.756
8.505
2.564
60.969
1.109
-3.502
6.136
2.246
12.916
-1,0
-50,4
10,1
12,9
-5,9
1,6
-4,9
-*.*
37,9
0,2
-0,1
56.123
2.416
5.816
9.254
2.675
59.679
1.657
-2.570
6.324
2.400
13.108
3,9
92,9
54,8
8,8
4,3
-2,1
49,4
-*.*
3,1
6,8
1,5
137.636
3,4
160.165
16,4
167.815
4,8
167.721
-0,1
175.952
4,9
Ländersteuern
+ Länderanteil an
Lohnsteuer
veranlagter Einkommensteuer
nicht veranlagten Steuern vom Ertrag
Körperschaftsteuer
Zinsabschlag
Steuern vom Umsatz 3)
Gewerbesteuerumlage
- FDE-Beitrag Länder
+ Regionalisierungsmittel ÖPNV
+ erhöhte Gewerbesteuerumlage 4)
+ Bundesergänzungszuweisungen 2)
Steuereinnahmen der Länder
Gemeindesteuern
+ Gemeindeanteil an
Lohnsteuer
veranlagter Einkommensteuer
Zinsabschlag
Steuern vom Umsatz 1)
+ Gewerbesteuer
- Gewerbesteuerumlage
- erhöhte Gewerbesteuerumlage
7.214
8,2
7.757
7,5
8.260
6,5
8.698
5,3
9.081
4,4
20.441
1.956
841
.
22.541
-2.314
-892
3,3
-23,2
27,5
.
8,1
-*.*
-*.*
21.681
1.074
786
.
21.552
-2.182
-2.119
6,1
-45,1
-6,6
.
-4,4
-*.*
-*.*
19.271
891
743
.
23.447
-2.333
-2.241
-11,1
-17,0
-5,4
.
8,8
-*.*
-*.*
19.072
442
699
.
24.850
-2.218
-2.246
-1,0
-50,4
-5,9
.
6,0
-*.*
-*.*
19.808
853
730
2.712
25.825
-2.858
-2.400
3,9
92,9
4,3
.
3,9
-*.*
-*.*
Steuereinnahmen der Gemeinden
49.787
1,3
48.548
-2,5
48.039
-1,0
49.296
2,6
53.749
9,0
EU-Eigenmittel
- Zölle
- MWSt-Eigenmittel
- BNE-Eigenmittel
20.806
3.667
11.771
5.368
11,1
-0,9
12,5
17,6
20.454
3.639
12.667
4.148
-1,7
-0,8
7,6
-22,7
20.170
3.371
11.204
5.595
-1,4
-7,4
-11,5
34,9
21.333
3.528
10.451
7.355
5,8
4,7
-6,7
31,4
21.613
3.316
9.111
9.185
1,3
-6,0
-12,8
24,9
401.957
4,9
416.337
3,6
409.047
-1,8
407.578
-0,4
425.913
4,5
Steuereinnahmen insgesamt
1) Berechnet 1994 mit 63 vH, 1995 mit 56 vH, 1996 und 1997 mit 50,5 vH; 1998: Bund vorab 3,64 vH; vom Rest Gemeinden vorab 2,2 vH;
vom verbleibenden Rest Bund 50,5 vH und Länder 49,5 vH.
2) 1994: 2 vH von den Steuern vom Umsatz + 1,4 Mrd Euro für Bremen und Saarland.
3) Berechnet 1994 mit 37 vH, 1995 mit 44 vH, 1996 und 1997 mit 49,5 vH; 1998 mit 49,5 vH nach Vorwegabzug von 3,64 vH
für den Bund und 2,2 vH für die Gemeinden.
4) Beteiligung der Gemeinden Gebiet A am "Fonds Deutsche Einheit" über erhöhte Gewerbesteuerumlage an die Länder Gebiet A;
Erhöhung der Gewerbesteuerumlage an die Länder infolge der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer (Gemeinden Gebiet A und B)
und Erhöhung durch den Solidarpakt (Gemeinden Gebiet A).
290
44
Tabelle
Tabelle 12
12
Tabelle 12
Kassenmäßige
Kassenmaßige Steuereinnahmen
Steuereinnahmen nach
nach Gebietskörperschaften
Gebietskörperschaften 1999
1999 -- 2002
2002
Kassenmaßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1999 - 2002
Steuerart
1999
Bundesgebiet
Veränd.
Mio. Euro
ggü. VJ
in v. H.
2000
Bundesgebiet
Veränd.
Mio. Euro
ggü. VJ
in v. H.
2001
Bundesgebiet
Veränd.
Mio. Euro
ggü. VJ
in v. H.
2002
Bundesgebiet
Veränd.
Mio. Euro
ggü. VJ
in v. H.
Bundessteuern
+ Bundesanteil an
Lohnsteuer
veranlagter Einkommensteuer
nicht veranlagten Steuern vom Ertrag
Körperschaftsteuer
Zinsabschlag
Steuern vom Umsatz 1)
Gewerbesteuerumlage
- EU-MWSt-Eigenmittel
- EU-BNE-Eigenmittel
+ FDE-Beitrag Länder
- Regionalisierungsmittel ÖPNV
- Bundesergänzungszuweisungen
72.235
8,2
75.504
4,5
79.277
5,0
83.494
5,3
56.869
4.627
5.654
11.180
2.660
71.648
1.305
-8.134
-8.964
2.648
-6.126
-13.153
1,3
91,5
-2,8
20,8
-0,6
9,3
8,6
-*.*
-*.*
3,0
-*.*
-*.*
57.687
5.195
6.757
11.787
3.227
73.264
1.327
-9.496
-8.943
2.725
-6.773
-13.471
1,4
12,3
19,5
5,4
21,3
2,3
1,7
-*.*
-*.*
2,9
-*.*
-*.*
56.366
3.728
10.442
-213
3.943
72.257
1.513
-8.509
-8.031
2.570
-6.831
-12.745
-2,3
-28,2
54,5
-*.*
22,2
-1,4
14,0
-*.*
-*.*
-5,7
-*.*
-5,4
56.181
3.205
7.012
1.432
3.730
71.043
1.754
-5.145
-10.518
2.185
-6.745
-15.576
-0,3
-14,0
-32,9
-*.*
-5,4
-1,7
15,9
-39,5
31,0
-15,0
-1,3
22,2
Steuereinnahmen Bund
192.447
10,2
198.790
3,3
193.767
-2,5
192.051
-0,9
19.564
2,6
18.444
-5,7
19.628
6,4
18.576
-5,4
56.869
4.627
5.654
11.180
2.660
62.660
1.788
-2.648
6.126
2.370
13.153
1,3
91,5
-2,8
20,8
-0,6
5,0
7,9
-*.*
-3,1
-1,2
0,3
57.687
5.195
6.757
11.787
3.227
64.683
1.815
-2.725
6.773
2.379
13.471
1,4
12,3
19,5
5,4
21,3
3,2
1,5
-*.*
10,6
0,4
2,4
56.366
3.728
10.442
-213
3.943
63.794
1.894
-2.570
6.831
2.103
12.745
-2,3
-28,2
54,5
-*.*
22,2
-1,4
4,3
-*.*
0,9
-11,6
5,4
56.181
3.205
7.012
1.432
3.730
64.283
2.107
-2.185
6.745
1.891
15.576
-0,3
-14,0
-32,9
-*.*
-5,4
0,8
11,3
-15,0
-1,3
-10,1
22,2
184.003
4,6
189.493
3,0
178.690
-5,7
178.552
-0,1
Ländersteuern
+ Länderanteil an
Lohnsteuer
veranlagter Einkommensteuer
nicht veranlagten Steuern vom Ertrag
Körperschaftsteuer
Zinsabschlag
Steuern vom Umsatz 2)
Gewerbesteuerumlage
- FDE-Beitrag Länder
+ Regionalisierungsmittel ÖPNV
+ erhöhte Gewerbesteuerumlage 3)
+ Bundesergänzungszuweisungen
Steuereinnahmen der Länder 4)
Gemeindesteuern
+ Gemeindeanteil an
Lohnsteuer
veranlagter Einkommensteuer
Zinsabschlag
Steuern vom Umsatz 1)
+ Gewerbesteuer
- Gewerbesteuerumlage
- erhöhte Gewerbesteuerumlage
9.460
4,2
9.633
1,8
9.866
2,4
9.958
0,9
20.071
1.633
725
2.848
27.060
-3.093
-2.370
1,3
91,5
-0,6
5,0
4,8
-*.*
-*.*
20.360
1.834
880
2.925
27.026
-3.142
-2.379
1,4
12,3
21,3
2,7
-0,1
-*.*
-*.*
19.894
1.316
1.075
2.884
24.533
-3.406
-2.103
-2,3
-28,2
22,2
-1,4
-9,2
-*.*
-*.*
19.828
1.131
1.017
2.869
23.489
-3.860
-1.891
-0,3
-14,0
-5,4
-0,5
-4,3
13,3
-10,1
Steuereinnahmen der Gemeinden
56.334
4,8
57.136
1,4
54.059
-5,4
52.542
-2,8
EU-Eigenmittel
- Zölle
- MWSt-Eigenmittel
- BNE-Eigenmittel
20.284
3.186
8.134
8.964
-6,1
-3,9
-10,7
-2,4
21.833
3.394
9.496
8.943
7,6
6,5
16,7
-0,2
19.731
3.191
8.509
8.031
-9,6
-6,0
-10,4
-10,2
18.560
2.896
5.145
10.518
-5,9
-9,2
-39,5
31,0
453.068
6,4
467.252
3,1
446.247
-4,5
441.705
-1,0
Steuereinnahmen insgesamt
1) Berechnet ab 1999: Bund vorab 5,63 vH; vom Rest Gemeinden vorab 2,2 vH;
vom verbleibenden Rest Bund 1999: 50,5 vH; 2000/2001: 50,25 vH; ab 2002: 49,6 vH.
2) Berechnet 1999 mit 49,5 vH; 2000/2001 mit 49,75 vH; ab 2002 mit 50,4 vH nach Vorwegabzug von 5,63 vH Bund und 2,2 vH Gemeinden.
3) Beteiligung der Gemeinden G
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