Finanzbericht 2015 2013 Stand und voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang Finanzbericht 2015 Stand und voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang Abgeschlossen am 8. August 2014 Inhaltsverzeichnis ............................................Seite 1.7 Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2018 ......................................... 83 1.7.1 1.7.2 1.7.3 1.7.3.1 1.7.3.2 1.7.3.3 Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung ....................... Ausblick auf 2015 .................................................... Mittelfristige Wirtschaftsentwicklung bis 2018 ....... Produktionspotenzial ................................................ Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ........... Ergebnisse ................................................................ 0. Einführung................................................ 7 1. Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 1.1 Der Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung ist erreicht ............................................................... 11 1.1.1 1.1.2 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2014 bis 2018 . 11 Bundeshaushalt 2015 und Finanzplan bis 2018 ....... 13 1.2 Entwicklung der Schuldenstandsquote ................ 15 1.3 Die Ausgaben des Bundes ...................................... 17 1. 1.3.1 1.3.2 Überblick .................................................................. 17 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen .................................................. 17 Soziale Sicherung ..................................................... 17 Verteidigung ............................................................. 25 Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz .................................................... 25 Wirtschaftsförderung und Energie ........................... 27 Verkehr ..................................................................... 31 Bau und Stadtentwicklung ....................................... 32 Bildung, Wissenschaft, Forschung und kulturelle Angelegenheiten............................................................ 33 Umweltschutz ........................................................... 40 Sport ......................................................................... 41 Innere Sicherheit, Zuwanderung .............................. 41 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ............................................................. 41 Allgemeine Finanzwirtschaft ................................... 41 Sondervermögen ...................................................... 45 Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes 49 Überblick .................................................................. 49 Konsumtive Ausgaben ............................................. 49 Investive Ausgaben .................................................. 49 Aufteilung nach Ausgabearten ................................. 49 Aufteilung nach Aufgabenbereichen ........................ 53 Die Finanzhilfen des Bundes ................................... 55 Die Personalausgaben und Stellenentwicklung des Bundes ............................................................... 56 2. 3. 1.3.2.1 1.3.2.2 1.3.2.3 1.3.2.4 1.3.2.5 1.3.2.6 1.3.2.7 1.3.2.8 1.3.2.9 1.3.2.10 1.3.2.11 1.3.2.12 1.3.2.13 1.3.3 1.3.3.1 1.3.3.2 1.3.3.3 1.3.3.3.1 1.3.3.3.2 1.3.4 1.3.5 1.4 Die Einnahmen des Bundes ................................... 56 1.4.1 1.4.2 1.4.2.1 1.4.2.2 1.4.2.3 1.4.3 1.4.3.1 1.4.3.2 1.4.3.3 1.4.3.4 1.4.4 Überblick .................................................................. Steuereinnahmen ...................................................... Steuerpolitik: Rückblick und laufende Projekte ...... Ergebnisse der Steuerschätzung ............................... Steuerpolitik: Vorschau ............................................ Sonstige Einnahmen ................................................. Überblick .................................................................. Privatisierungspolitik ............................................... Bundesimmobilienangelegenheiten ......................... Gewinne der Deutschen Bundesbank....................... Kreditaufnahme ........................................................ 1.5 Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen ................................................ 68 1.5.1 1.5.2 1.5.2.1 1.5.2.2 1.5.3 Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund .................................................................. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens ............... Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens ............... Bundesergänzungszuweisungen ............................... Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen (ohne Beiträge an den EU-Haushalt) ....................... Tabellen im Finanzplan 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 56 58 58 62 63 65 65 65 66 67 67 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 79 Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanzeitraums ......................... 80 1.6.1 1.6.2 1.6.3 1.6.4 1.6.5 1.6.6 Zinsausgaben ............................................................ Versorgungsausgaben ............................................... Gewährleistungen ..................................................... Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen . Öffentlich Private Partnerschaften ........................... Verpflichtungsermächtigungen ................................. Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum .. Der Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 .............. Die Ausgaben des Bundes 2013 bis 2018 nach Aufgabenbereichen .................................................. Versorgungsausgaben des Bundes 2014 bis 2018 ........................................................... Übersicht zum Finanzplan „Energie- und Klimafonds“ 2014 bis 2018 ..................................... Aufteilung der Ausgaben 2013 bis 2018 nach Ausgabearten ............................................................ Die Investitionsausgaben des Bundes 2013 bis 2018 - aufgeteilt nach Ausgabearten - ...................... Die Investitionsausgaben des Bundes 2013 bis 2018 - aufgeteilt nach den größten Einzelaufgaben -....................................................... Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 1998 ............................................... Die Steuereinnahmen des Bundes 2014 bis 2018 .... Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahre 2015 ...... Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013 .............................................. Kreditfinanzierungsübersicht 2013 bis 2018 ............ Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt 2014 bis 2018 ..................................... Versorgungsausgaben des Bundes bis 2050 ............. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen ........................................................ Öffentlich Private Partnerschaften ........................... Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum ............................................... Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen) ....................... 13 15 20 43 46 50 52 54 60 61 67 69 76 77 81 82 82 86 87 Schaubilder im Finanzplan 68 68 68 79 1.6 83 84 84 84 85 85 11. 12. 13. 14. 80 80 80 81 81 83 15. 3 Entwicklung der Schulden des Bundes 2000 bis 2015 ........................................................... Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben ........... Die Ausgaben des Bundes im Jahr 2015 nach Einzelplänen ............................................................. Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen des Bundes 2009 bis 2018 ........................................ Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen 2005 bis 2018 ........................... Ausgaben für Bildung und Forschung aus dem Bereich des BMBF 2000 bis 2018 ................... Entwicklung der Zinslasten des Bundes 2005 bis 2018 .............................................. Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes 2002 bis 2018 .............................................. Anteil der Personalausgaben am Bundeshaushalt .... Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung 1992 bis 2015 ............................ Einnahmenstruktur des Bundes im Jahre 2015 ........ Entlastung der Arbeitnehmerhaushalte bis 2014 ...... Entwicklung des Einkommensteuertarifs bis 2014 .. Anteile von Bund, Ländern, Gemeinden und EU am Gesamtsteueraufkommen 2005 bis 2018 ........... Tatsächliche Anteile am Umsatzsteueraufkommen 2005 bis 2018 ............................................ 12 16 16 17 22 34 42 55 56 57 57 60 66 77 78 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.2.1 2.1.2.2 2.1.3 2.1.4 2.1.4.1 2.1.5 2.1.6 3. Der Haushalt des Bundes ...................... 91 Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 ......................... 91 Gesamtübersicht (in Mrd. €)*).................................91 Die Ausgaben nach Einzelplänen.............................91 Übersicht ..................................................................91 Wichtige Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ....92 Wichtige Ausgabepositionen (in Mio. €) .................95 Die Verpflichtungsermächtigungen nach Einzelplänen ............................................................99 Übersicht ..................................................................99 Wichtige Einnahmepositionen ...............................100 Die Stellenausstattung des Bundes ........................100 Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2015 ......................... 103 3.1 Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage .................103 3.1.1 3.1.2 3.1.4 3.1.5 3.1.6 3.1.7 3.1.8 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen .........103 Konjunkturentwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2015............................................103 Entwicklung der gesamtwirtschftlichen Produktion und der Beschäftigung ...........................................104 Nachfrage...............................................................104 Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte ....104 Einkommensverteilung ..........................................104 Preisniveauentwicklung .........................................104 Ausblick 2015, Chancen und Risiken ....................105 3.2 Öffentlicher Gesamthaushalt ..............................105 3.2.1 3.2.2 3.2.3 Überblick ...............................................................105 Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Extrahaushalte des Bundes ....................................106 Mittelfristiger Ausblick bis 2018 ...........................106 3.3 Die Vermögensrechnung des Bundes .................. 113 3.4 Kreditmanagement des Bundes ......................... 114 3.4.1 3.4.1.1 Entwicklung der Verschuldung .............................. 114 Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen .................................................... 115 Zinsen und Tilgungen des Bundes und seiner Sondervermögen .................................................... 115 Neuverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen am Kapitalmarkt ........................ 116 Gesamtverschuldung von Bund und Sondervermögen nach Geschäftsarten ................... 116 Rechtsgrundlage und beteiligte Institutionen ......... 119 3.1.3 3.4.1.2 3.4.1.3 3.4.1.4 3.4.2 3.5 Die Verschuldung des Bundes am Kreditmarkt 120 3.5.1 Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6) ...........................................120 Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne Sondervermögen) in der Vermögensrechnung des Bundes im Abschnitt 8.1 (Übersicht 2) ..................120 Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen im Abschnitt 8.3 (Übersicht 10) ........................................................121 Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages ..............................................121 3.5.2 3.5.3 3.5.4 3.6 Entwicklung des Steueraufkommens und Überlegungen zur Steuerschätzung 2014 ...........123 3.6.1 Entwicklung und Verteilung des Steueraufkommens.................................................123 Überlegungen zur Steuerschätzung für das Haushaltsjahr 2015 ................................................126 Schlussbemerkung .................................................128 3.6.2 3.6.3 4. Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2013 bis Juni 2014 ... 131 4.1 Änderungen auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern.....................................................131 4.2 Änderungen auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und des nationalen Zollrechts ............................131 4.3 Änderungen auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts ..........................................................132 5. Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden .................... 135 5.1 Überwachung der Haushalte von Bund und Ländern durch den Stabilitätsrat .......................135 5.2 Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ................................................................136 5.2.1 Beteiligungsverhältnis an den Gemeinschaftsteuern..............................................136 Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern ...136 Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der Länder und Gemeinden (GV) ...............................138 Weitere Bundesleistungen für den öffentlichen Personennahverkehr ...............................................139 5.2.2 5.2.3 5.2.4 5.3 Finanzen der Länder und Gemeinden ...............139 5.3.1 5.3.1.1 5.3.1.2 5.3.1.3 5.3.2 5.3.3 Zur Finanzwirtschaft der Länder ...........................139 Zur Entwicklung der Ausgaben .............................139 Zur Entwicklung der Einnahmen ...........................140 Schuldenstand ........................................................140 Finanzausgleich unter den Ländern .......................142 Zur Finanzwirtschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände ................................................148 Eckdaten zur Entwicklung der Haushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013......148 Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013 .........................................................150 Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013 .........................................................154 Anhang: Ausgewählte Daten zur Entwicklung der Finanzen der Gemeinden/Gemeindeverbände 2004 bis 2013.........................................................157 5.3.3.1 5.3.3.2 5.3.3.3 5.3.3.4 4 6. Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen .............................. 173 6.1. Finanzen der EU ..................................................173 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 6.1.6 6.1.7 6.1.8 6.1.9 Finanz- und Wirtschaftspolitik...............................173 Europäische Finanzmarktpolitik ............................177 Steuerharmonisierung ............................................180 Zollwesen...............................................................180 Außenbeziehungen der Europäischen Union .........181 Finanzverfassung der EU .......................................183 Der Haushalt der EU ..............................................185 Die Agrarfinanzierung ...........................................185 Steuerpolitik...........................................................185 6.2 Leistungen im internationalen Bereich ..............187 7. Tabellen .......................................... 191 Tabelle 1: Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950 bis 2018 – Gesamtüberblick – ............................192 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 – in Mio. € – ...................................................202 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 – Anteile in Prozent –........................................ 211 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 – Ausgewählte Titel und Funktionen – .............219 Die Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushalten 1952 bis 2018 – in Mio. € – ...........................226 Die Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 – in Mio € – ..234 Die Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten Tabelle 7a: Anteile in Prozent 1952 bis 2018 Tabelle 7b: Durchschnittliche Veränderungsraten in Prozent 2004 bis 2018 .......................242 Die Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten Tabelle 8a: Anteile in Prozent 1952 bis 2018 Tabelle 8b: Durchschnittliche Veränderungsraten in Prozent 2004 bis 2018 .......................250 Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt .....259 Die Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015 ......................261 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten 1950 bis 2015 ..............................267 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 bis 2015 ............284 Finanzielle Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen .................................295 Die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste und die Haushaltsvorgriffe .............................299 Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden – Gruppierung der Ausgaben und Einnahmen nach Arten ......................................................301 Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden – Querschnittsübersicht der Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und Ausgabearten...305 Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung .......................309 Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik ..............................316 Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ......322 Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16: Tabelle 17: Tabelle 18: Tabelle 19: 8. Übersichten .................................... 329 8.1 Vermögen und Schulden des Bundes ..........330 Übersicht 1: Übersicht 2: Übersicht 3: Übersicht 4: Vermögen des Bundes zum 31.12.2013 .........330 Schulden des Bundes zum 31.12.2013 ...........331 Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes .332 Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen des Bundes............ ...........338 8.2 Finanz- und Wirtschaftsdaten .....................344 Übersicht 5: Wichtige finanzpolitische Maßnahmen in den Jahren 2013 und 2014..............................344 Übersicht 6: Wichtige währungs- und kreditpolitische Maßnahmen in den Jahren 2013 und 2014 .....355 8.3 Finanzstatistische Übersichten ....................356 Übersicht 7: Ausgaben der öffentlichen Haushalte 2006 bis 2011 – Nettoausgaben nach Aufgabenbereichen – ....................................356 Übersicht 8: Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten 2006 bis 2011 ..............359 Übersicht 9: Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte 2012 und 2013 ...............................371 Übersicht 10: Schulden der öffentlichen Haushalte am 31.12.2013 nach Arten und Körperschaftsgruppen ....................................373 Übersicht 11: Entwicklung des Personalstandes...................374 Übersicht 12: Die Ausgaben und Einnahmen der Länder 2008 bis 2014 .................................................378 8.4 Internationale Finanz- und Wirtschaftsdaten ..........................................382 Übersicht 13: Finanz- und Wirtschaftspolitik 2013/2014 in wichtigen Industrieländern .........................382 Übersicht 14: Gesamtwirtschaftliche Daten im internationalen Vergleich................................385 Übersicht 15: Einnahmen und Ausgaben im internationalen Vergleich ........................................................388 Übersicht 16: Abgabenquoten im internationalen Vergleich ........................................................391 Übersicht 17: Steuerquoten im internationalen Vergleich ....392 Übersicht 18: Öffentliche Finanzen – Einnahmen nach Hauptsteuerarten und Sozialversicherungsbeiträgen – .....................................................393 Übersicht 19: Öffentliche Finanzen – Abgabeneinnahmen nach ertragsberechtigten Körperschaften .......394 5 Abkürzungsverzeichnis AA Abs. Abschn. ÄndG aF AfA AFBG AIG AKG Anh. Anm. AO Art. AstV BA BAföG BBk BerlinFG BewG BGBl. BHG BHO BIP BK BKAmt BKGG BKM BMAS BMBF BMEL BMF BMF-Dok. BMFSFJ BMG BMI BMJV BMUB BMVI BMVg BMWi BMZ BPr BR BReg BRH BSP BT BT-Drs. Buchst. BVerfG BZSt DB DfBest. DFG d. h. DV € EAG EAGFL EALG ECOFIN-Rat ECU EDIP EFRE EFTA EFWZ EG EGKS EIB EntflechtG EP Epl. ER ERE Erl. ER ERP ESF ESt EstDV EstG EstRG EU EWS EWWU EZB f. ff. FhG FuE GewSt GG ggf. GMBl. GRW GV GVFG GWK HG HGrG Auswärtiges Amt Absatz Abschnitt Änderungsgesetz alte Fassung Absetzung für Abnutzung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Auslandsinvestitionsgesetz Allgemeines Kriegsfolgengesetz Anhang Anmerkung Abgabenordnung Artikel Ausschuss der Ständigen Vertreter bei der EG Bundesagentur für Arbeit Bundesausbildungsförderungsgesetz Deutsche Bundesbank Berlinförderungsgesetz Bewertungsgesetz Bundesgesetzblatt Berlinhilfegesetz Bundeshaushaltsordnung Bruttoinlandsprodukt Bundeskanzlerin Bundeskanzleramt Bundeskindergeldgesetz Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesministerium der Finanzen BMF-Dokumentation Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium des Innern Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesministerium der Verteidigung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundespräsident Bundesrat Bundesregierung Bundesrechnungshof Bruttosozialprodukt Deutscher Bundestag Bundestagsdrucksache Buchstabe Bundesverfassungsgericht Bundeszentralamt für Steuern Deutsche Bahn AG Durchführungs-Bestimmungen Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. das heißt Durchführungsverordnung Euro Europäische Atom Gemeinschaft Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten Europäische Währungseinheit des EWS European Defence Improvement Program Europäischer Fonds für regionale Entwicklung European Free Trade Association (Europäische Freihanddelszone) Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit Europäische Gemeinschaften Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl Europäische Investitionsbank Entflechtungsgesetz Europäisches Parlament Einzelplan Europäischer Rat Europäische Rechnungseinheit Erläuterung(en) Europäischer Rat European Recovery Program Europäischer Sozialfonds Einkommensteuer Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Einkommensteuergesetz Gesetz zur Reform d. Einkommensteuer, d. Familienlastenausgleichs und der Sparförderung (Einkommensteuerreformgesetz) Europäische Union Europäisches Währungssystem Europäische Wirtschafts- und Währungsunion Europäische Zentralbank folgende (Seite) folgende (Seiten) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Forschung und Entwicklung HGF HVE IDA idF InvHG InvZulG i. V. m. IWF Kan$ Kap. KapStDV KfW KfzSt KHG KSt KStDV KStG KVStG LAF LAG LSt Mio. MPG Mrd. MWSt NATO nF Nr. OECD Öffa ÖPNV OPEC PISA % rd. RE RegE RegG RepG RVO s. s. a. SGB SGB III sog. StabZG StÄndG StAnpG StEntlG StWG SZR Tit. Tz. u. a. u. dgl. ÜBS US-$ Ust UStDB UStDV UStG VE VermBG veröff. vgl. VGR VN VO VSt v.T. VV WBIF WGL WoBauG WoPDV WoPG WoPR WSA z. B. £ 6 Gewerbesteuer Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls Gemeinsames Ministerialblatt Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Gemeindeverbände Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Haushaltsgesetz Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz) Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Haushaltsvorentwurf Internationale Entwicklungsorganisation in der Fassung Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Investitionshilfegesetz) Investitionszulagengesetz in Verbindung mit Internationaler Währungsfonds Kanadischer Dollar Kapitel Kapitalertragsteuer Durchführungsverordnung Kreditanstalt für Wiederaufbau Kraftfahrzeugsteuer Krankenhausfinanzierungsgesetz Körperschaftsteuer Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung Körperschaftsteuergesetz Kapitalverkehrsteuergesetz Lastenausgleichsfonds Lastenausgleichsgesetz Lohnsteuer Millionen Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Milliarden Mehrwertsteuer North Atlantic Treaty Organization neue Fassung Nummer Oganization for Economic Cooperation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Deutsche Gesellschaft für öffentl. Arbeiten AG Öffentlicher Personennahverkehr Organization of the Petroleum Exporting Countries Programme for International Student Assessment Prozent rund Rechnungseinheit Regierungsentwurf Regionalisierungsgesetz Reparationsschädengesetz Reichsversicherungsordnung siehe siehe auch Sozialgesetzbuch Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung sogenannte Stabilitätszuschlagsgesetz Steueränderungsgesetz Steueranpassungsgesetz Steuerentlastungsgesetz Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft Sonderziehungsrechte Titel Textziffer unter anderem und dergleichen Überbetriebliche Berufsbildungsstätten US-Dollar Umsatzsteuer Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes Umsatzsteuergesetz Verpflichtungsermächtigungen Vermögensbildungsgesetz veröffentlicht vergleiche Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Vereinte Nationen Verordnung Vermögensteuer vom Tausend Verwaltungsvorschrift Investitionsfonds Westlicher Balkan Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. Wohnungsbaugesetz Durchführungsverordnung zum Wohnungsbau-Prämiengesetz Wohnungsbau-Prämiengesetz Richtlinien zum Wohnungsbau-Prämiengesetz Wirtschafts- und Sozialausschuss der EG zum Beispiel Pfund Sterling 0. Einführung Der Bericht gliedert sich in folgende Abschnitte: 1. Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 2. Der Haushalt des Bundes 3. Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2015 4. Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2013 bis Juni 2014 5. Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden 6. Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen Gemäß § 31 Bundeshaushaltsordnung hat das Bundesministerium der Finanzen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans einen Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft zu erstatten. Der jährlich mit dem Haushaltsentwurf vorzulegende Bericht dient der Erläuterung der Haushaltsvorlage der Bundesregierung in finanz- und gesamtwirtschaftlicher Sicht. Dem Finanzbericht 2015 liegt der Entwurf des Bundeshaushalts 2015 (BT-Drs. 18/2000) zu Grunde, der von der Bundesregierung am 2. Juli 2014 zusammen mit dem Finanzplan 2014 bis 2018 (BT-Drs. 18/2001) beschlossen worden ist. Dem Finanzbericht sind umfassende gesamt- und finanzwirtschaftliche Tabellen und Übersichten beigefügt. 7 8 1. Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 9 1.1 Der Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung ist erreicht 1.1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2014 bis 2018 profitieren von einer hohen Dynamik des Anstiegs der Durchschnittsverdienste der Arbeitnehmer (Bruttolöhne und -gehälter 2014: +3,6 %, 2015: +3,7 %). Auch die vorgesehene Ausweitung der monetären Sozialleistungen - insbesondere aufgrund steigender Renten - sowie das zu erwartende deutliche Plus bei den Selbstständigen- und Vermögenseinkommen begünstigen die Einkommenssituation der privaten Haushalte. Zusätzlich wird die Kaufkraft dadurch gestärkt, dass die Preisniveauentwicklung auf der Konsumentenstufe in ruhigen Bahnen verläuft. Die konjunkturelle Aufwärtsbewegung hat zum Beginn des Jahres 2014 an Dynamik gewonnen. Darüber hinaus profitierte die Wirtschaftstätigkeit auch von dem außergewöhnlich milden Winterwetter. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 1. Quartal preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Schlussquartal 2013 kräftig gestiegen. Positive Wachstumsimpulse (preis-, kalender- und saisonbereinigt gegenüber dem Vorquartal) kamen vor allem aus dem Inland. So konnten die Investitionen in Ausrüstungen und Bauten erneut deutlich ausgeweitet werden. Die Bauinvestitionen haben dabei von den günstigen Witterungsbedingungen besonders profitiert. Der private Konsum erwies sich nach einer leichten Abschwächung im Schlussquartal 2013 - wieder als Wachstumsstütze. Ein merklicher Lageraufbau begünstigte ebenfalls das BIP-Ergebnis. Im 1. Quartal 2014 wurden weniger Waren und Dienstleistungen exportiert als zum Ende des vergangenen Jahres. Die Importe stiegen dagegen deutlich an. Daher dämpften die Nettoexporte rein rechnerisch den Anstieg des Wirtschaftswachstums. Wegen der witterungsbedingten Überzeichnung der wirtschaftlichen Aktivität im ersten Vierteljahr wird es im nachfolgenden Quartal in saisonbereinigter Betrachtung im Vorquartalsvergleich zu einer Gegenreaktion kommen. Diese ist jedoch rein technischer Natur und darf nicht als eine Verlangsamung der konjunkturellen Gangart interpretiert werden. Die Zurückhaltung bei den Ausrüstungsinvestitionen hat sich aufgelöst. Die im 2. Quartal 2013 begonnene Erholung der Investitionen wird sich daher in diesem Jahr fortsetzen. Dies lassen u. a. die verbesserten Absatzperspektiven, eine gute Gewinnsituation der Unternehmen sowie - insbesondere aufgrund der Niedrigzinsphase die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten erwarten. Die Kapazitätsauslastung im Verarbeitenden Gewerbe befand sich im 1. Quartal im Bereich des langjährigen Durchschnitts. Das Erweiterungsmotiv gewinnt daher allmählich an Bedeutung. Die Expansion der Ausrüstungsinvestitionen wird sich im nächsten Jahr beschleunigen (+6,3 %). Die Bauinvestitionen werden in diesem Jahr sowohl im gewerblichen als auch im öffentlichen Bereich deutlich steigen. Die Ausweitung des Wohnungsbaus wird dabei von Einkommenszuwächsen der privaten Haushalte sowie den nach wie vor niedrigen Zinsen begünstigt. Vom Wirtschaftsbau sind ebenfalls deutlich positive Wachstumsimpulse zu erwarten. Die im langjährigen Vergleich hohe Auslastung der Kapazitäten im Baugewerbe dürfte dagegen einer beschleunigten Zunahme der Bauinvestitionen entgegenstehen. Sie werden daher voraussichtlich mit 3,7 % etwas weniger stark zunehmen als im Jahr 2014. Die Frühindikatoren signalisieren zusammen mit dem sich verbessernden weltwirtschaftlichen Umfeld, dass sich die konjunkturelle Expansion im weiteren Jahresverlauf fortsetzen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich Deutschland in einem breit angelegten Aufschwung befindet. So erwartet die Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion für 2014 ein jahresdurchschnittliches reales Wirtschaftswachstum von 1,8 %. Für das Jahr 2015 wird eine Zunahme der preisbereinigten Wirtschaftsleistung um 2,0 % prognostiziert. Für dieses Jahr wird mit einer weltwirtschaftlichen Erholung gerechnet. Hiervon wird die Exporttätigkeit deutscher Unternehmen profitieren. Gleichzeitig tragen Zunahmen der Ausfuhrtätigkeit sowie der Ausrüstungsinvestitionen - aufgrund ihres hohen Importgehalts wesentlich zu einer Ausweitung der Importe bei. Daher werden die Einfuhren voraussichtlich stärker ansteigen als die Exporte. Der rechnerische Wachstumsbeitrag des Außenhandels wird in beiden Jahren damit bei nahe Null liegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass von der Auslandsnachfrage keine Wachstumsimpulse ausgehen. Das Gegenteil ist der Fall: Über verschiedene Transmissionskanäle springen die außenwirtschaftlichen Impulse auf die Binnennachfrage über, vor allem durch zusätzliche Investitionen sowie durch positive Beschäftigungsund Einkommenseffekte, die schlussendlich zu mehr privatem Konsum führen. Der BIP-Anstieg wird in beiden Jahren voraussichtlich von der Inlandsnachfrage getragen. Wie bereits im vergangenen Jahr werden vom preisbereinigten Konsum der privaten Haushalte spürbare Wachstumsimpulse erwartet. In diesem Jahr dürften die privaten Konsumausgaben um 1,5 % (2015: +1,7 %) ausgeweitet werden. Maßgeblich hierfür ist eine beschleunigte Zunahme der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte. Sie 11 11 Der Arbeitsmarkt profitiert deutlich vom konjunkturellen Aufschwung. In diesem Jahr wird mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahl um 60 000 Personen gerechnet (2015: -35 000 Personen). Die Zahl der Erwerbstätigen (Inlandskonzept) dürfte um 0,6 % (2015: +0,3 %) auf 42,1 Millionen Personen steigen. Stützend wirken dabei die hohe Zuwanderung sowie eine zunehmende Erwerbsbeteiligung von Älteren und Frauen. kapazitäten waren merklich unterausgelastet. Vor dem Hintergrund der positiven Wachstumserwartungen wird sich die gesamtwirtschaftliche Unterauslastung in diesem und im nächsten Jahr wieder partiell reduzieren. Für den Zeitraum 2016 bis 2018 wird eine durchschnittliche reale Wachstumsrate des BIP von 1,4 % p. a. angenommen. Das Potentialwachstum wird im Zeitraum 2016 bis 2018 auf 1,3 % veranschlagt. Damit schließt sich annahmegemäß die negative Produktionslücke graduell bis zum Ende des mittelfristigen Projektionszeitraums, was eine Normalauslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten im Jahr 2018 impliziert. In der mittleren Frist wird sich die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt fortsetzen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird bis 2018 auf etwa 42,4 Mio. Personen steigen. Der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus wird im Jahr 2014 moderat ausfallen (+1,4 %). Die Kerninflation, also die Preisentwicklung ohne Einbeziehung von Nahrungsmittel- und Energiepreisen, liegt mit voraussichtlich +1,8 % über dem zehnjährigen Durchschnitt (+1,2 %). Die Preisentwicklung dürfte - trotz eines Anstiegs des Verbraucherpreisniveaus um 1,9 % - auch 2015 in ruhigen Bahnen verlaufen. Risiken ergeben sich aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld. Die Erholung im Euroraum ist immer noch störungsanfällig. Eine Eintrübung der Wachstumsperspektiven in den Entwicklungs- und Schwellenländern würde die deutschen Exporteure aufgrund ihres Produktsortiments besonders treffen. Mit dem RusslandUkraine-Konflikt sind neue geopolitische Risiken hin- Bedingt durch das nur moderate Wachstum im Jahr 2013 sind genügend freie Produktionskapazitäten für einen von inflationären Verspannungen freien Aufschwung vorhanden. So hat sich die negative Produktionslücke im Jahr 2013 gegenüber 2012 deutlich vergrößert; d. h. die gesamtwirtschaftlichen Produktions12 12 zugekommen. Die Auswirkungen einer möglichen Verschärfung des Konflikts können allerdings nicht quantitativ beurteilt werden, da Ablauf und Intensität der Auseinandersetzung nicht vorhersehbar sind. Mit rund 299,5 Mrd. € werden die Ausgaben im nächsten Jahr gegenüber 2014 nur leicht (1 Prozent) ansteigen. Im Finanzplanungszeitraum liegt die jahresdurchschnittlich Veränderung bei 2,6 Prozent. Damit übersteigt das Wachstum der Ausgaben - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - über die Legislaturperiode gerechnet nicht das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts 1.1.2 Bundeshaushalt 2015 und Finanzplan bis 2018 Der Bund setzt seine wachstumsorientierte Konsolidierungspolitik erfolgreich fort Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die gute Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung weiterhin dämpfend auf die Entwicklung wesentlicher Ausgabenbereiche im Bundeshaushalt wirkt, u. a. bei den Zinsund Sozialausgaben, während sich die Steuereinnahmen im Finanzplan weiter positiv entwickeln. Der vorliegende Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 ist der erste seit dem Jahr 1969, in dem der Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung ausgeglichen wird. Die „schwarze Null“ im Jahr 2015 markiert zugleich den Beginn eines nachhaltig ausgeglichenen Bundeshaushalts für den gesamten Finanzplanungszeitraum. Das ist eine historische Leistung. Tabelle 1 Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum Entwurf 2015 1 2 Finanzplan 2016 3 Mrd. € 2017 2018 4 5 Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme in % des BIP ......................... 0,66 0,35 0,35 0,35 Nominales BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres .................. 2 737,6 2 834,5 2 941,1 3 032,3 Nach der Schuldenregel maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme ....... 18,3 10,8 10,5 11,1 abzüglich Konjunkturkomponente ............. -1,7 -1,4 -0,6 0,0 abzüglich Saldo der finanziellen Transaktionen (einschl. Energie- und Klimafonds) . 1,4 0,5 0,5 -0,5 Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme.................. 18,1 9,9 10,3 10,6 Differenzen durch Rundung möglich 13 13 Seit dem Inkrafttreten der neuen Schuldenregel im Jahr 2011 wird der Bund bis zum Ende des Jahres 2015 die zulässige Neuverschuldung kumuliert um voraussichtlich rund 110 Mrd. Euro unterschreiten. Dieser Saldo wird zum 31. Dezember 2015, also mit dem Auslaufen der Übergangsregelung für die Schuldenregel nach Artikel 143d Grundgesetz auf null gestellt. In den nächsten Jahren wird weiter ein großer Sicherheitsabstand zu der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme eingehalten (vgl. Tabelle 1). raum auf diesem erhöhten Niveau verstetigt. Für den Bereich Entwicklungszusammenarbeit wurden den Ressorts insgesamt 2 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Schließlich engagiert sich der Bund auch im Forschungsbereich mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 3 Mrd. Euro, insbesondere zur Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation, zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative sowie zur Stärkung der ressortspezifischen Forschungsaufgaben. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu dem im Rahmen der Strategie "Europa 2020“ für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vereinbarten Ziel, die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf insgesamt 3 % des BIP zu steigern. Mit dieser vorsorgenden Haushaltspolitik ist der Bund auch für die sich bereits jetzt abzeichnenden demographischen Herausforderungen gut gerüstet. Zugleich besteht so auch Spielraum, um auf konjunkturelle Schwankungen und mögliche Risiken, die z. B. durch internationale politische Krisen entstehen, reagieren zu können. Weitere Entlastung der Länder und Gemeinden Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen der Länder und Gemeinden setzen die bereits in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte massive Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben fort. So führen allein die bereits in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte stufenweise Erhöhung des Bundesanteils an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 16 auf 100 Prozent und die Umstellung der Abrechnungsmodalitäten auf die Erstattung der aktuellen Nettoausgaben für Länder und Kommunen im Zeitraum von 2013 bis 2017 zu Entlastungen von insgesamt 24,1 Mrd. Euro. Umsetzung der prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrags im Finanzplanungszeitraum Mit dem Regierungsentwurf 2015 und dem Finanzplan bis 2018 werden die haushaltspolitischen Ziele des Koalitionsvertrags weiter umgesetzt und die prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrages mit einem Gesamtvolumen von mehr als 23 Mrd. Euro für diese Legislaturperiode konkret veranschlagt: Länder und Gemeinden werden in Höhe von 6 Mrd. Euro entlastet, um ihre Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen können. Dies erfolgt insbesondere durch die vollständige Übernahme der Finanzierung des BAföG ab dem Jahr 2015, die weitere Stützung der 2. und 3. Phase des Hochschulpaktes mit einer Verstetigung des Bundesanteils, eine Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um bis zu 550 Mio. Euro im Finanzplanungszeitraum sowie eine Erhöhung des Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder um jeweils 100 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018. Zudem wurden die Entflechtungsmittel, die die Länder vom Bund bis 2019 als Kompensation für die mit der Föderalismusreform II abgeschafften Mischfinanzierungen in den Bereichen Hochschulbau, Gemeindeverkehrsfinanzierung, Wohnraumförderung und Bildungsplanung erhalten, auf dem unverändert hohem Niveau von jährlich 2,6 Milliarden Euro fortgeschrieben. Gemäß Koalitionsvertrag wurde außerdem eine Regelung getroffen, nach der die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ab dem Haushaltsjahr 2015 Konversionsgrundstücke an Kommunen/Gebietskörperschaften bzw. an Unternehmen, an denen Kommunen/Gebietskörperschaften mehrheitlich beteiligt sind, unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts abgeben kann. Der Zeitraum der verbilligten Abgabe ist auf die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 und die Summe aller Abschläge in diesem Zeitraum auf insgesamt 100 Mio. Euro beschränkt. Darüber hinaus entlastet der Bund die Kommunen bis zum Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes in den Jahren 2015 bis 2017 um 1 Mrd. Euro jährlich, hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer. Für das prioritäre Politikfeld „Öffentliche Verkehrsinfrastruktur“ werden in der laufenden Wahlperiode insgesamt zusätzlich 5 Mrd. Euro bereitgestellt. Erkennbar ist dies an der ansteigenden Investitionslinie für die klassischen Verkehrsträger und den Kombinierten Verkehr. Die mit dem Bundeshaushalt 2014 spürbar erhöhten Programmmittel für die Städtebauförderung werden im Bundeshaushalt 2015 und im weiteren Finanzplanzeit14 14 Damit hält Deutschland das mittelfristige Haushaltsziel (strukturelles Defizit von maximal 0,5 % des BIP) mit deutlichem Abstand ein. 1.2 Entwicklung der Schuldenstandsquote Deutschland hat 2013 das zweite Jahr in Folge einen ausgeglichenen Staatshaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen einschließlich ihrer Extrahaushalte) erzielt. Mit einem gesamtstaatlichen Finanzierungsüberschuss von 0,2 % des BIP im Jahr 2013 wurde die Maastricht-Defizit-Grenze von 3 % des BIP mit großem Abstand eingehalten. Auch im laufenden und im kommenden Jahr wird der Staatshaushalt voraussichtlich annähernd ausgeglichen bleiben. Alle Ebenen des Staates tragen zum positiven Gesamtergebnis bei: Bund und Länder setzen die Konsolidierung ihrer Haushalte fort, die Gemeindeebene bewahrt ihre Überschüsse und die Haushalte der Sozialversicherungen sind im Projektionszeitraum nahezu ausgeglichen. Unser Land hat die Schwelle zur Rückführung der jahrzehntelang gewachsenen Schuldenstandsquote überschritten; die erforderliche Trendumkehr ist erreicht. Die Maastricht-Schuldenstandsquote ist 2013 um 2,6 Prozentpunkte auf 78,4 % des BIP gesunken. Im Jahr 2014 wird die Schuldenstandsquote voraussichtlich erneut um rund 2 ½ Prozentpunkte auf 76 % des BIP sinken. Die positive Entwicklung der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen sowie der fortgesetzte Portfolioabbau bei den Abwicklungsanstalten von Bund und Ländern werden auch weiterhin zu einem kontinuierlichen Rückgang der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote führen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Schuldenstandsquote bis Ende 2017 auf weniger als 70 % des BIP zu senken, um damit die Grundlage zu schaffen, den Schuldenstand innerhalb der nächsten zehn Jahre auf weniger als 60 % des BIP zu reduzieren. Darüber hinaus erzielte der Staatshaushalt im Jahr 2013 erneut einen strukturellen Überschuss. Auch für das laufende und die kommenden Jahren werden weiterhin strukturelle Überschüsse erwartet (+ ½ % des BIP). Tabelle 2 Der Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 Gesamtübersicht Ist 2013 Soll 2014 Entwurf 2015 2 3 4 1 I. II. Finanzplan 2016 Mrd. € 5 2017 2018 6 7 Ausgaben ..................................... 307,8 296,5 299,5 310,6 319,9 329,3 Ausgaben bereinigt um Tilgungen ITF/Aufbauhilfefonds ..................... 307,8 296,5 299,5 310,6 319,9 329,3 Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent ................................................ +0,4 -3,7 +1,0 +3,7 +3,0 +2,9 Einnahmen ................................... 307,8 296,5 299,5 310,6 319,9 329,3 Steuereinnahmen .......................... 259,8 268,2 278,5 292,9 300,7 311,8 Nettokreditaufnahme ..................... 22,1 6,5 - - - - 1) 26,1 27,2 27,9 27,2 nachrichtlich: Ausgaben für Investitionen ............ 1) 29,2 29,9 Rundungsdifferenzen möglich 1) einschließlich Zahlung in Höhe von 4,3 Mrd. € an den ESM 15 15 16 16 1.3 1.3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen Die Ausgaben des Bundes 1.3.1 Überblick Die Abgrenzung und Gliederung der einzelnen Aufgabengebiete in Tabelle 3 und in der nachfolgenden Darstellung entsprechen weitgehend - jedoch nicht in allen Einzelheiten - dem Funktionenplan zum Bundeshaushalt. Um das Zahlenmaterial zum Finanzplan aussagefähiger und transparenter zu machen, werden die Aufgabenbereiche teils in anderer Zuordnung, teils in tieferer Aufgliederung sowie in anderer Reihenfolge dargestellt. Die Ausgaben des Bundes lassen sich unter verschiedenen Aspekten ordnen. Nach ihrer prozentualen Verteilung auf die einzelnen Ministerien (bzw. Einzelpläne) ergibt sich das in Schaubild 3 dargestellte Bild. Eine Darstellung nach Aufgabenbereichen findet sich in Kap. 1.3.2. Diese Untergliederung der Ausgaben des Bundes orientiert sich weitgehend am Funktionenplan zum Bundeshaushalt. Dadurch sind die Haushaltsmittel ersichtlich, die für einzelne Aufgabenbereiche/ Politikbereiche vorgesehen sind, unabhängig davon, in welchem Einzelplan sie etatisiert sind. 1.3.2.1 Soziale Sicherung Von ökonomischem Interesse ist darüber hinaus die Unterteilung in konsumtive und investive Ausgaben, die in Kap. 1.3.3 ausführlicher behandelt wird. Der Bereich der sozialen Sicherung ist der größte Ausgabenblock im Bundeshaushalt. Im Haushaltsentwurf 17 17 2015 sind hierfür rd. 152,4 Mrd. € vorgesehen. Dies sind rd. 50,9 % der gesamten Ausgaben des Bundes. Am Ende des Finanzplanzeitraums betragen die Ausgaben für die soziale Sicherung rd. 171,6 Mrd. €. Die Bundesagentur für Arbeit wird bei der erwarteten guten Entwicklung am Arbeitsmarkt im gesamten Finanzplanungszeitraum Überschüsse erzielen und weiterhin nachhaltig finanziell stabil aufgestellt sein. Ein Darlehen des Bundes gem. § 365 SGB III wird sie folglich im gesamten Zeitraum nicht benötigen. Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind im Haushalt 2015 insgesamt rd. 31,8 Mrd. € eingeplant, rd. 700 Mio. € mehr als im Vorjahr. Dabei sind für das Arbeitslosengeld II (Alg II) unverändert 19,2 Mrd. € veranschlagt. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Zahl der Arbeitslosen 2015 auf 2,855 Mio. sinken wird. Zudem wurden eine eventuelle Regelbedarfsanpassung sowie Beitragssteigerungen infolge von Beitragssatzerhöhungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung berücksichtigt. Außerdem werden - in Umsetzung des Zukunftspakets der Bundesregierung vom Juni 2010 - Effizienzsteigerungen durch gezielt gesetzte Handlungsschwerpunkte bei der Vermittlung und Betreuung besonderer Personenkreise (v.a. Langzeitbezieher von ALG IILeistungen) erwartet. Die Ansätze für die weiteren Finanzplanjahre (2016: 19,2 Mrd. €; 2017: 19,6 Mrd. €; 2018: 19,8 Mrd. €) beruhen auf der Annahme eines weiteren, moderaten Rückgangs der Arbeitslosenzahlen (vgl. Schaubild 5) und weiterer Anhebungen der Regelbedarfe. 1.3.2.1.1 Rentenversicherungsleistungen Die Leistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung sind seit Jahren die größte Ausgabeposition im Bundeshaushalt. Für das Jahr 2015 sind hierfür rd. 84,9 Mrd. € vorgesehen. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung erhöhen sie sich nochmals um rd. 300 Mio. €. Bis zum Jahr 2018 werden die Leistungen voraussichtlich auf rd. 94,1 Mrd. € steigen (vgl. Schaubild 4). Dabei wird die Entwicklung der Ausgaben durch die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages beeinflusst, die zur Finanzierung der aktuellen Reformvorhaben im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung eine Festschreibung des Beitragssatzes auf 18,9 % vorsehen. Weiterhin berücksichtigt ist die vorübergehende Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses in den Jahren 2014 bis 2016 um jeweils 1,25 Mrd. € als Beitrag der Rentenversicherung zur Konsolidierung des Bundeshaushalts. Den Hauptanteil dieses sich aus verschiedenen Bereichen zusammensetzenden Ausgabenblocks bilden die Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung einschließlich des zusätzlichen Bundeszuschusses (rd. 62,9 Mrd. €). Hinzu kommen die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten in Höhe von rd. 12,1 Mrd. €. Darüber hinaus erstattet der Bund der allgemeinen Rentenversicherung die Aufwendungen, die ihr aufgrund der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR entstehen. Hierfür sind im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 rd. 16,0 Mrd. € vorgesehen (für 2015 rd. 3,1 Mrd. €). Seit 2010 trägt der Bund von diesen Aufwendungen - nach Erstattung des restlichen Anteils durch die Länder - dauerhaft 40 %. Des Weiteren leistet er Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen. Im Jahr 2015 ist hierfür ein Betrag von 1,2 Mrd. € vorgesehen. Im Haushalt 2015 sind für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) 4,6 Mrd. € vorgesehen, 700 Mio. € mehr als im Soll 2014 (2016: 4,6 Mrd. €; 2017: 4,6 Mrd. €; 2018: 4,1 Mrd. €). Hierbei ist für das Haushaltsjahr 2015 eine feste Bundesbeteiligung von bundesdurchschnittlich 28,2 % berücksichtigt. Außerdem wird für 2015 eine variable Bundesbeteiligung von bundesdurchschnittlich 3,5 Prozentpunkten als finanzieller Ausgleich für die Erbringung der Bildungs- und Teilhabe-Leistungen für bedürftige Kinder durch die Kommunen unterstellt. Im Laufe des Jahres 2015 wird diese Quote anhand der tatsächlichen Ausgabenentwicklung des Jahres 2014 für diese Leistungen neu berechnet und entsprechend rückwirkend zum 1. Januar angepasst. In den Jahren 2015 bis 2017 wurde zudem eine Entlastung der Kommunen vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes hälftig über eine insoweit befristet erhöhte Bundesbeteiligung an den KdU im Umfang von 500 Mio. € jährlich berücksichtigt. Die Ansätze für die Finanzplanjahre beruhen im Übrigen auf einem weiteren moderaten Rückgang der Arbeitslosenzahlen. Die Ausgaben des Bundes für die Defizitdeckung in der knappschaftlichen Rentenversicherung sinken gegenüber 2014 im Jahr 2015 leicht um 50 Mio. € auf rd. 5,35 Mrd. €. 1.3.2.1.2 Arbeitsmarkt Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie die im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungskosten werden im Jahr 2015 mit rd. 7,95 Mrd. € veranschlagt (davon rd. 3,9 Mrd. € für Eingliederungsleistungen) und über den Finanzplanzeitraum verstetigt. Die Bundesausgaben für den Bereich Arbeitsmarkt werden im Jahr 2015 mit insgesamt rd. 31,9 Mrd. € veranschlagt. Der Aufwuchs um rd. 700 Mio. € gegenüber dem Soll für das Jahr 2014 ist im Wesentlichen auf eine höhere Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung zurückzuführen. 18 18 1.3.2.1.3 Familienbezogene Leistungen einem alleinstehenden Elternteil leben und vom anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig ausreichenden Unterhalt erhalten. Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt bis zu 180 € monatlich und wird für eine Dauer von bis zu 6 Jahren gezahlt. Der Bund finanziert hiervon ein Drittel, zwei Drittel tragen die Länder und Kommunen. Im Jahr 2015 sind hierfür 295 Mio. € etatisiert. Der Regierungsentwurf 2015 und der Finanzplan bis 2018 berücksichtigen beim Elterngeldansatz die dynamische Entwicklung insbesondere aufgrund der Lohnsteigerungen. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung wird der Elterngeldansatz im Jahr 2015 auf 5,4 Mrd. € angehoben. Der Kinderzuschlag ist für Eltern vorgesehen, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf, nicht jedoch den Bedarf ihrer Kinder decken können. Für diese Familien soll der Kinderzuschlag den Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII vermeiden helfen. Der Kinderzuschlag beträgt maximal 140 € monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld und dem Anteil an dem Wohngeld den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Die Ausgaben für den Kinderzuschlag sind rückläufig, für das Haushaltsjahr 2015 sind 337 Mio. € etatisiert. Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung in Höhe von 65 % bis 67 % des vorherigen Nettoeinkommens von Eltern, die ihr Kind in den ersten zwölf bzw. vierzehn Monaten selbst betreuen möchten. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1 .800 € monatlich. Ein Elternteil kann für mindestens zwei und höchstens 12 Monate Elterngeld beziehen. Zwei weitere Monate werden gewährt, wenn auch der Partner Elterngeld bezieht. Für ab dem 1. Juli 2015 geborene Kinder soll das Elterngeld Plus mit dem Partnerschaftsbonus eingeführt werden. Das Elterngeld Plus wird insbesondere Eltern unterstützen, die während ihres Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten möchten. Auf Grund des Teilzeiteinkommens fällt bei diesen Eltern der monatliche Elterngeldbetrag geringer aus. Das Elterngeld Plus schafft einen Ausgleich, indem es den Eltern einen längeren Elterngeldbezug erlaubt (bis zu 24 +4 Monate). Zusätzlich wird ein Partnerschaftsbonus für vier Monate gewährt, wenn beide Eltern zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. 1.3.2.1.4 Wohngeld Zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens in einem grundsätzlich marktwirtschaftlich orientierten Wohnungswesen wird Anspruchsberechtigten „Wohngeld“ nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) gewährt. Das Wohngeld tragen Bund und Länder je zur Hälfte. Im Bundeshaushalt 2015 sind hierfür rd. 0,6 Mrd. € vorgesehen. Der Ansatz für das Betreuungsgeld steigt im Haushaltsjahr 2015 auf 1 Mrd. €. erheblich an, da aufgrund der gesetzlichen Stichtagsregelung im Jahr 2015 erstmals für zwei nahezu vollständige Geburtsjahrgänge Betreuungsgeld in Anspruch genommen werden kann. Das Betreuungsgeld beträgt 150 € monatlich für Eltern, deren Kinder ab dem 1. August 2012 geboren wurden und die für ihre Kinder keine öffentlich verantwortete Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen. Im Jahr 2016 steigen die Ausgaben für das Betreuungsgeld letztmalig aufgrund der Stichtagsregelung auf rd. 1,1 Mrd. € an. 1.3.2.1.5 Wohnungsbauprämie Der Bund fördert insbesondere Beiträge an Bausparkassen mit einer Prämie, wenn das Einkommen des Bausparers jährlich 25.600/51.200 € (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigt. Die Höhe der Prämie beträgt seit dem Jahr 2004 8,8 % der prämienbegünstigten Aufwendungen (Höchstbeträge 512/1024 € für Alleinstehende/Verheiratete). Die Wohnungsbauprämie wird in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist von 7 Jahren nach Vertragsabschluss oder Zuteilung und Verwendung der Bausparsumme für den Wohnungsbau ausgezahlt. Im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes ist die Gewährung der Wohnungsbauprämie für Verträge, die ab dem Jahr 2009 neu abgeschlossen werden, generell an die Verwendung zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken gekoppelt. Hierdurch wird es erst ab dem Jahr 2016 zu Einsparungen kommen, da die Neuregelung erst nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist kassenwirksam wird. Für den Ausbau der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren hat der Bund im Finanzplanungszeitraum Vorsorge in Höhe von 550 Mio. Euro getroffen. Diese sind für Finanzhilfen für Investitionen im Rahmen des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau vorgesehen. Zusätzlich beteiligt sich der Bund an den Betriebskosten der Kitas im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung in Höhe von 845 Mio. € jährlich. In den Jahren 2017 und 2018 wird dieser Festbetrag zugunsten der Länder um je 100 Mio. € auf 945 Mio. € angehoben. Im Jahr 2015 sind Ausgaben nach dem Wohnungsbauprämiengesetz in Höhe von rd. 0,4 Mrd. € vorgesehen. In den Folgejahren sind Bundesmittel in einer Höhe von rd. 0,2 Mrd. € eingeplant. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten Kinder unter 12 Jahren einen Unterhaltsvorschuss, wenn sie bei 19 19 Tabelle 3 Die Ausgaben des Bundes 2013 bis 2018 nach Aufgabenbereichen Ist 2013 Soll 2014 Entwurf 2015 Finanzplan 2016 2017 2018 - in Mrd. € - 1.3.2.1 Soziale Sicherung 1.3.2.1.1 Rentenversicherungsleistungen ...... 81,104 82,960 84,861 87,279 91,521 94,098 1.3.2.1.2 Arbeitsmarkt ................................... 32,291 31,220 31,917 31,927 32,323 31,986 1.3.2.1.3 Familienpolitische Leistungen ......... 6,006 6,786 7,285 7,456 7,641 7,786 1.3.2.1.4 Wohngeld ....................................... 0,492 0,500 0,630 0,630 0,630 0,630 1.3.2.1.5 Wohnungsbauprämie ...................... 0,357 0,321 0,365 0,217 0,223 0,223 1.3.2.1.6 Kriegsopferleistungen ..................... 1,403 1,339 1,153 1,085 1,037 0,975 1.3.2.1.7 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich, Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen .............. 0,705 0,698 0,709 0,691 0,655 0,641 1.3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik ...... 3,659 3,680 3,696 3,728 3,767 3,777 1.3.2.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung.... 11,500 10,500 11,500 14,000 14,500 14,500 1.3.2.1.10 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung .......................... 3,755 5,471 5,884 6,296 6,714 7,158 1.3.2.1.11 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich ............................................... 4,830 4,779 4,860 5,229 5,309 10,212 1.3.2.2 Verteidigung 1.3.2.2.1 Militärische Verteidigung .................. 27,741 27,699 27,054 27,451 27,673 27,795 1.3.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten ............ 0,039 0,037 0,038 0,038 0,040 0,040 1.3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz 1.3.2.3.1 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" .................................... 0,575 0,590 0,590 0,590 0,590 0,590 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie des Verbraucherschutzes ....................... 0,467 0,488 0,498 0,533 0,523 0,441 1.3.2.3.2 1.3.2.4 Wirtschaftsförderung und Energie 1.3.2.4.1 Energie ............................................ 1,355 1,523 1,485 1,657 1,406 1,373 1.3.2.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung ................................................. 0,662 0,734 0,725 0,741 0,744 0,746 1.3.2.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und Technologieförderung ............... 0,980 0,978 0,993 1,008 0,994 0,998 1.3.2.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung ....... 0,796 0,602 0,613 0,610 0,607 0,607 1.3.2.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung .... 1,192 1,503 1,761 1,774 1,684 1,621 10,128 5,915 10,149 5,951 10,464 6,190 10,538 6,519 10,540 7,020 11,047 6,220 1.3.2.5 Verkehr 1.3.2.5.1 1.3.2.5.2 Eisenbahnen des Bundes ................ Bundesfernstraßen .......................... 20 20 noch Tabelle 3 Die Ausgaben des Bundes 2013 bis 2018 nach Aufgabenbereichen Ist 2013 Soll 2014 Entwurf 2015 Finanzplan 2016 2017 - in Mrd. € 1.3.2.5.3 1.3.2.5.4 Bundeswasserstraßen ..................... Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden................... 1.3.2.5.5 Sonstige Maßnahmen im Verkehrsbereich ............................................. 1.3.2.6 Bauwesen 1.3.2.6.1 Wohnungs- und Städtebau............... 1.3.2.7 Forschung, Bildung und Wissenschaft, kulturelle Angelegenheiten 1.3.2.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen 2018 1,869 1,978 2,113 2,117 2,158 2,112 1,634 1,672 1,672 1,672 1,672 1,672 2,214 2,141 1,761 1,773 1,773 1,763 1,946 1,870 1,665 1,599 1,570 1,530 8,890 9,301 9,700 10,109 10,893 11,011 3,398 3,422 3,367 3,714 4,105 3,814 1.3.2.7.2 1.3.2.7.3 Hochschulen .................................... Ausbildungsförderung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses .... 2,686 2,708 3,489 3,590 3,970 3,946 1.3.2.7.4 Berufliche Bildung sowie sonstige Bereiche des Bildungswesens.......... 1,658 1,753 1,845 1,904 1,975 2,061 1.3.2.7.5 Kulturelle Angelegenheiten .............. 1,797 1,984 1,920 1,919 1,927 1,933 1.3.2.8 Umweltschutz ............................ 0,947 1,276 1,228 1,246 1,241 1,241 1.3.2.9 Sport .......................................... 0,132 0,135 0,135 0,138 0,135 0,135 1.3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung 4,328 4,237 4,123 4,168 4,181 4,183 1.3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung......................... 5,899 6,324 6,323 6,563 6,598 6,595 1.3.2.12 1.3.2.12.1 Zinsausgaben .................................. Allgemeine Finanzwirtschaft 31,334 27,652 27,011 30,019 31,759 34,383 1.3.2.12.2 Versorgungsausgaben des Bundes.. 7,938 8,083 8,178 8,227 8,263 8,328 1.3.2.12.3 Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt ...................................... 0,272 0,276 0,314 0,306 0,288 0,273 1.3.2.12.4 Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) .............................................. 8,687 4,343 - - - - 1.3.2.13 Sondervermögen ....................... 8,164 0,905 0,981 1,049 0,776 1,036 1.3.2.14 Sonstiges ................................... 18,096 18,777 19,065 19,487 19,472 18,848 1.3.2.15 Globalposten (Globale Mehr-/Minderausgaben, Personalverstärkungsmittel) ................ - -0,847 1,337 1,003 1,000 0,972 Rundungsdifferenzen möglich 21 21 1.3.2.1.6 Soziale Entschädigung (Kriegsopferleistungen) Insgesamt erhielten Ende 2013 rd. 207.000 Personen Versorgungsleistungen; hiervon lebten rd. 168.000 Personen in den alten und rd. 34.000 in den neuen Ländern sowie rd. 5.350 im Ausland. Für den Bereich der Sozialen Entschädigung sind im Bundeshaushalt für das Jahr 2015 insgesamt rd. 1,24 Mrd. € (Epl. 11 rd. 1,15 Mrd. €; Epl. 14 rd. 0,09 Mrd. €) veranschlagt. Es werden die Bereiche der Kriegsopferversorgung (KOV) und der Kriegsopferfürsorge (KOF) unterschieden. Die KOF umfasst alle Fürsorgeleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht. Sie dient der Ergänzung der übrigen Leistungen nach dem BVG durch besondere Hilfen für Beschädigte und Hinterbliebene im Einzelfall. Hierzu gehören u. a. Hilfen zur Pflege für Beschädigte und Hinterbliebene, soweit der Bedarf nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt ist, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Beschädigte und ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Leistungen sind grundsätzlich einkommens- und vermögensabhängig. Im Bundeshaushalt 2015 werden hierfür rd. 0,28 Mrd. € veranschlagt. Der Schwerpunkt liegt bei der KOV mit rd. 0,96 Mrd. € und umfasst die staatlichen Leistungen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) an Personen, die durch Krieg, Militärdienst oder militärähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigt worden sind, oder an deren Hinterbliebene erbracht werden (im wesentlichen Versorgungsbezüge und Heil- und Krankenbehandlung.). Darüber hinaus werden Mittel für die soziale Entschädigung von Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden, Opfer von Gewalttaten und SED-Unrecht sowie Wehr- und Zivildienstgeschädigte zur Verfügung gestellt. Die Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) wird ab 2015 überwiegend aus dem Epl. 14 gezahlt (rd. 84 Mio. € Versorgungsbezüge sowie Kosten der Heil- und Krankenbehandlung), der Rest aus dem Epl. 11 (rd. 7,2 Mio. €). 1.3.2.1.7 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich, Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen Für die Wiedergutmachungsleistungen zur Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung sind im Haushaltsentwurf 2015 insgesamt rd. 22 22 645 Mio. € zugunsten von Menschen vorgesehen, die in der Zeit des Nationalsozialismus wegen politischer Gegnerschaft oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt wurden und hierdurch Schaden (z. B. an Körper oder Gesundheit oder im beruflichen/wirtschaftlichen Fortkommen) erlitten haben. Die Leistungen des Bundes und der Länder betragen bis Ende 2014 insgesamt rd. 72 Mrd. €. 1,5 Mio. €) und bei den abschließenden Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen nach dem AKG (2015: 1,2 Mio. €). 1.3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik Die landwirtschaftliche Sozialpolitik dient der sozialen Flankierung des Strukturwandels in der Landwirtschaft und bildet eine stabile Basis für die Berücksichtigung der sozialen Belange der Landwirte und ihrer Familien bei deren sozialen Absicherung. Agrarsozialpolitik ist zugleich zielorientierte, gestaltende Politik zugunsten der aktiven Landwirte und Altenteiler und damit Teil der Politik für den ländlichen Raum. Mit einem Ansatz von rd. 3,7 Mrd. € bleibt die Agrarsozialpolitik das finanziell bedeutsamste Instrument der nationalen Agrarpolitik. Sie umfasst im Wesentlichen die Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte sowie zur landwirtschaftlichen Kranken- und Unfallversicherung. Mit fortlaufenden Reformen wird dem Ziel Rechnung getragen, die landwirtschaftliche Sozialversicherung als eigenständiges, auf die Bedürfnisse der selbständigen Landwirte zugeschnittenes System der sozialen Sicherung zukunftsfähig zu gestalten. Zuletzt wurde die Organisationsstruktur der landwirtschaftlichen Sozialversicherung durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) zum 1. Januar 2013 grundlegend modernisiert. Ein Teil der Wiedergutmachungsleistungen des Bundes entfällt auf die Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), das durch die Länder ausgeführt wird. Die Aufwendungen werden im Rahmen der Lastenverteilung nach § 172 BEG anteilig vom Bund und den alten Bundesländern getragen (Bundesanteil 2015: rd. 115 Mio. €). Die Bundesregierung hat sich auf der Grundlage von Art. 2 der Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages gegenüber der Jewish Claims Conference (JCC) am 29. Oktober 1992 verpflichtet, für Härteleistungen an jüdische Verfolgte zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Danach hat der Bund bis 2014 über 5 Mrd. € geleistet. Außerdem wurden an einen Fonds der JCC Zuschüsse für jüdische NS-Verfolgte in Osteuropa geleistet (1999 - 2013: rd. 489 Mio. €). Die beiden Fonds wurden 2014 zusammengelegt. Die Mittel betragen für 2015 insgesamt rd. 510 Mio. €. Ferner werden 2015 Mittel in Höhe von 20 Mio. € eingesetzt für die Wiedergutmachung für andere als die oben genannten NS-Verfolgten, u. a. für Sinti und Roma und sog. Nichtglaubensjuden sowie für die Verwaltungskostenerstattung an die JCC. Für den Lastenausgleich wurden von 1949 bis 2014 rd. 75,2 Mrd. € an öffentlichen Mitteln eingesetzt. Heute bestehen diese Ausgaben vor allem in der Zahlung der Unterhaltshilfe als Form der Kriegsschadenrente, die nach §§ 5, 6 Lastenausgleichsgesetz (LAG) von Bund und Ländern zu finanzieren ist. Mit zunehmendem Abstand zum Zweiten Weltkrieg und seinen Folgen sowie nach der deutschen Wiedervereinigung sind die Ausgaben von in der Spitze über 2 Mrd. € p. a. (50er und 60er Jahre) auf rd. 16,6 Mio. € im Jahr 2015 zurückgegangen Der Bundeszuschuss zur Alterssicherung der Landwirte als größter Ausgabeposten der landwirtschaftlichen Sozialpolitik bleibt bis zum Jahr 2018 mit dann voraussichtlich rd. 2,17 Mrd. € relativ konstant (2014: rd. 2,15 Mrd. €). Auch künftig werden somit mehr als drei Viertel der Ausgaben in der Alterssicherung der Landwirte im Rahmen der Defizitdeckung durch Bundeszuschüsse finanziert. Die finanziellen Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft wirken sich nicht auf die Beitragshöhe aus, sondern werden allein vom Bund getragen. Die Ansätze stützen sich auf den Rechtsstand im Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2013 vom 20. November 2013 (BT-Drs. 18/83) sowie aktuelle Schätzungen. Die Schwerpunkte für die Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen in Höhe von insgesamt rd. 43,5 Mio. € (2015) liegen bei den Erstattungen an die Länder und an sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften (2015: 25 Mio. €), bei den Nachversicherungen ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG) (2015: 10,5 Mio. €), beim finanziellen Ausgleich an Rheinland-Pfalz für die Übernahme von Sicherungspflichten an ehemaligen Westwallanlagen (2015: 5 Mio. €), bei der Beseitigung von Gefahrenstellen an Luftschutz- und Verteidigungsanlagen (2015: In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung übernimmt der Bund die Leistungsausgaben der Altenteiler, soweit diese nicht durch deren Beiträge und den in den Beiträgen der aktiven Landwirte enthaltenen Solidarzuschlag gedeckt sind. Dieser Solidarbeitrag verändert sich jährlich entsprechend dem übrigen Beitragsaufkommen und beträgt im Jahr 2014 rd. 76 Mio. €. Die Zuschüsse des Bundes für die landwirtschaftliche Krankenversicherung steigen in Folge höherer Leistungsausgaben bis zum Jahre 2018 voraussichtlich auf rd. 1,45 Mrd. € an (2014: rd. 1,35 Mrd. €). In diesen Beträgen für die Jahre 2014 und 2015 ist auch ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von insgesamt 62 Mio. € enthal23 23 ten, um die Folgen des geringeren Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung abzufedern. Trägern der Rentenversicherung durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 109a Abs. 2 SGB VI für das vorangegangene Jahr entstanden sind, erstattet (2015: 5 Mio. €). Die Zuschüsse an die landwirtschaftliche Unfallversicherung (Bundesmittel LUV) dienen der Senkung der Unfallversicherungsbeiträge, um damit die zuschussberechtigten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer finanziell zu entlasten. Als flankierende Maßnahme zu der Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der stufenweisen Einführung bundeseinheitlicher Beitragsmaßstäbe bis 2017 wurden von 2012 bis 2014 zusätzlich insgesamt 150 Mio. € Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Die Rückführung dieser zusätzlichen Bundesmittel LUV erfolgte gleitend: von 200 Mio. € im Jahr 2011 in Schritten von 25 Mio. €/Jahr auf 100 Mio. € im Jahr 2015. 1.3.2.1.11 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich Für die Erstattung von Fahrgeldausfällen, die durch die unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Begleitpersonen im öffentlichen Personenverkehr entstehen, leistet der Bund im Rahmen der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen im Haushaltsjahr 2015 einen Beitrag von 260 Mio. €. Durch die Eigenbeteiligung eines Teils der Betroffenen ergeben sich für den Bund Einnahmen von 15 Mio. €. Bund und Länder wenden für die unentgeltliche Beförderung rd. 500 Mio. € jährlich auf. Der Bund stellt darüber hinaus für die weitere Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Haushaltsjahr 2015 einen Betrag von rd. 0,8 Mio. € zur Verfügung. 1.3.2.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung Der Bund leistet an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben einen Bundeszuschuss in Höhe von 14 Mrd. Euro (§ 221 SGB V). Aufgrund der weiterhin positiven Finanzentwicklung der GKV kann der Bundeszuschuss - als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts - vorübergehend abgesenkt werden: für das Jahr 2014 auf 10,5 Mrd. € und für das Jahr 2015 auf 11,5 Mrd. Euro. Im Jahr 2016 wird der Bundeszuschuss wieder auf seine ursprüngliche Höhe von 14 Mrd. Euro angehoben und ab 2017 auf jährlich 14,5 Mrd. Euro festgeschrieben. Zum 1. Juli 2011 ist der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt worden. Der BFD wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) administrativ begleitet. Der BFD bietet - ähnlich wie die Jugendfreiwilligendienste (JFD) - Frauen und Männern die Möglichkeit zum gemeinwohlorientierten Einsatz. Der Dienst kann im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie im Zivilund Katastrophenschutz geleistet werden. Die Dauer der Dienste beträgt mindestens sechs Monate und in der Regel höchstens 18 Monate, in Ausnahmefällen kann die Dienstzeit auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Grundsätzlich ist eine Vollzeittätigkeit Voraussetzung. Anders, als in den JFD können am BFD auch Freiwillige teilnehmen, die älter als 27 Jahre sind. Für diese lebensälteren Freiwilligen besteht auch die Möglichkeit den BFD in Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden zu leisten. Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert. Der Ansatz für den BFD beträgt 167,2 Mio. € im Jahr 2015. Der Haushaltsansatz für die Verwaltungsausgaben des BAFzA in Höhe von 85,6 Mio. € beinhaltet auch die Ausgaben für die Bildungszentren, die insbesondere die Seminare zur politischen Bildung im Rahmen der pädagogischen Begleitung des BFD durchführen. Im Jahr 2013 gab es im Jahresdurchschnitt rund 40.000 Freiwillige, davon viele in Teilzeit. Für die Jugendfreiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) stehen 92,9 Mio. € im Jahr 2015 für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen im FSJ und FÖJ sowie zusätzlich für teilnehmerbezogene Leistungen im IJFD zur Verfügung. Insgesamt leisten rd. 96.000 Menschen jährlich einen Freiwilligendienst in Deutschland, darunter auch einige hundert Jugendliche, die aus anderen Staaten kommen („Incoming“). 1.3.2.1.10 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Grundsätzlich werden die Kosten der Sozialhilfe von den Kommunen und Ländern getragen. Seit dem Jahr 2003 beteiligt sich der Bund jedoch an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung). Ab dem Jahr 2009 wurde die bis dahin geltende Festbetragsregelung i.H.v. 409 Mio. € p.a. in eine quotale Beteiligung des Bundes umgewandelt. Bezugsgröße waren die Nettoausgaben des Vorvorjahres. Danach sollte die Beteiligung des Bundes im Jahr 2009 13% betragen und anschließend pro Jahr um 1 Prozentpunkt bis zum dauerhaften Anteil von 16% im Jahr 2013 anwachsen. Im Ergebnis der Gemeindefinanzkommission beteiligte sich der Bund im Jahr 2012 mit 45 Prozent an den Nettoausgaben des Vorvorjahres; im Jahr 2013 mit 75 Prozent und ab dem Jahr 2014 mit 100 Prozent der Ausgaben des laufenden Kalenderjahrs. Damit trat ab 2013 eine (Bundes-) Auftragsverwaltung nach Art. 85 GG in Kraft. Für das Jahr 2015 sind im Bundeshaushalt rd. 5,88 Mrd. € veranschlagt. Darüber hinaus werden der Deutschen Rentenversicherung Bund die Kosten und Auslagen, die den 24 24 Für die Förderung der privaten Pflegevorsorge durch Zahlung einer staatlichen Zulage sind für das Jahr 2015 52 Mio. € vorgesehen. hochintensiven Kampfeinsätzen, Beobachtermissionen sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen bis hin zu humanitären Hilfeleistungen erbringen zu können. In Ausbildung, Übung und möglichen zukünftigen Einsätzen können bestehende oder neue Formen von Kooperationen - besonders im Rahmen der Weiterentwicklung bilateraler Beziehungen - eine gewichtige Bedeutung erhalten. 1.3.2.2 Verteidigung Deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik im multilateralen Rahmen erfolgt unter den Bedingungen sich wandelnder, vielfältiger Herausforderungen, wie etwa der Bedrohung durch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionalen Konflikten und dem internationalen Terrorismus. Um den Auswirkungen auch neuer Risiken und Bedrohungen auf Europa und Deutschland angemessen und möglichst gezielt begegnen zu können, muss eine Vielzahl sicherheits- und verteidigungspolitischer Handlungsoptionen bereitgestellt werden, welche die Nutzung militärischer Instrumente mit einschließt. Die Sicherheitspartnerschaft in der Nordatlantischen Allianz bleibt dabei das Fundament der Friedensordnung in Europa. Die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik orientiert sich an den Leitlinien präventiven Engagements, umfassender Kooperation und dauerhafter Integration auf der Grundlage gesicherter Verteidigungsfähigkeit. Eingebunden in die internationale Staatengemeinschaft leistet Deutschland einen aktiven Beitrag zu politischen Konfliktlösungen, der dem politischen Gestaltungsanspruch und dem Gewicht Deutschlands in der Welt angemessen ist. Bündnissolidarität und ein verlässlicher, glaubwürdiger Beitrag zur Allianz sind Teil deutscher Staatsraison. Dementsprechend müssen deutsche Streitkräfte breit und möglichst passgenau befähigt, effizient und zugleich hochqualifiziert aufgestellt und zur Landes- und Bündnisverteidigung bereit sein, wirksam zur Lösung internationaler Krisen und Konflikte beitragen können, Partnerschaft und Kooperation pflegen sowie zur Rettung und Hilfeleistung befähigt sein. Der zukünftige Umfang der Bundeswehr wird aus bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten und 55.000 Stellen für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen. Der mit der Neuausrichtung der Bundeswehr fortgesetzte Personalabbau hin zu den vorgenannten Zielgrößen wird hinsichtlich der Ausgaben für ziviles Personal oberhalb der Zielstruktur weiterhin mit einer Verstärkungsmöglichkeit aus dem Einzelplan 60 finanziell flankiert. Im Entwurf des Bundeshaushalts 2015 sind im Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung Ausgaben in Höhe von rd. 32,26 Mrd. € veranschlagt, im Finanzplan bis 2018 für das Jahr 2016 rd. 32,42 Mrd. €, für das Jahr 2017 rd. 32,71 Mrd. € und für das Jahr 2018 rd. 32,88 Mrd. € Mrd. €. 1.3.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten Der Bund trägt neben den Ausgaben für die eigenen Streitkräfte nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Abzug der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 sind jeweils Ausgaben in Höhe von rd.41 Mio. € veranschlagt. Wegen der verstärkten Aufgabe von militärischen Standorten werden die Ausgaben in den Jahren 2017 ff. (2017 und 2018 jeweils rd. 43 Mio. €) durch die Zahlung von Überbrückungsleistungen an ehemalige zivile Arbeitskräfte der Entsendestaaten vorübergehend ansteigen bevor sie langfristig wieder sinken werden. 1.3.2.2.1 Militärische Verteidigung Die Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 27. Mai 2011 formulieren sicherheitspolitische Zielsetzungen und Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung gegenwärtiger sowie künftig wahrscheinlicher Entwicklungen. Sie basieren auf dem Weißbuch der Bundesregierung von 2006 und bilden sowohl den strategischen Rahmen für das militärische Fähigkeitsspektrum als auch für die Neuausrichtung der Bundeswehr. Da Bedrohungen für die Freiheit und Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Verbündeten heute nicht mehr vorrangig geographisch oder militärisch definiert sind, müssen Streitkräfte im 21. Jahrhundert über ein breites Fähigkeitsspektrum sowie ein hohes Maß an Einsatzbefähigung verfügen. Flexible und professionelle Strukturen, hochqualifiziertes Personal sowie eine entsprechende Ausrüstung sind unverzichtbar, um Stabilisierungsoperationen bis hin zu 1.3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz Für die Bereiche Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz sind im Haushaltsentwurf 2015 insgesamt rd. 5,31 Mrd. € veranschlagt. Ziele der Agrarpolitik sind die nachhaltige Entwicklung und Stärkung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, eine leistungsfähige Ernährungswirtschaft und lebensfähige ländliche Räume mit vielfältigen Kulturlandschaften. Darüber hinaus soll die Entwicklung zukunftsfähiger ländlicher Räume durch koordinierte Fördermaßnahmen unterstützt werden. Wesentliche Ausgabenschwerpunkte der nationalen Agrarpolitik 25 25 bilden die Leistungen des Bundes für die landwirtschaftliche Sozialpolitik (vgl. Ziff. 1.3.2.1.8) sowie die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (vgl. Ziff. 1.3.2.3.2). 1.3.2.3.1 Gesundheitlicher und Ernährung len auf den regulären Rahmenplan 575 Mio. € und auf den Sonderrahmenplan für Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels 25 Mio. €. Von den regulären Rahmenplanmitteln werden 10 Mio. Euro zweckgebunden für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten ländlichen Regionen zur Verfügung gestellt. Verbraucherschutz Qualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sind Kernanliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Gewährleistung der Lebensmittel- und Produktsicherheit, gesunde Ernährung, Wertschätzung für unsere Lebensmittel und transparente und nachhaltige Erzeugung gehören deshalb zu den wichtigen Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Bundesregierung trägt darüber hinaus unmittelbar oder im Wege der Projektförderung zu einer besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Schwerpunkte sind dabei die Themen gesunde Ernährung, transparente Lebensmittelkennzeichnung und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen. 1.3.2.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Forschung und Innovation nehmen bei der Bewältigung von Herausforderungen wie Ernährungssicherung, Klimawandel, Klimaschutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen eine zentrale Rolle ein. Für die Bereiche Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation sind Mittel in Höhe von insgesamt rd. Mio. € rd. 509 Mio. € vorgesehen. Bei seinen Entscheidungen stützt sich das BMEL auf wissenschaftliche Erkenntnisse seiner Forschungseinrichtungen: Julius Kühn-Institut, Friedrich-Loeffler-Institut, Max Rubner-Institut, Thünen-Institut sowie dem Bundesinstitut für Risikobewertung. Für diese Aufgaben sind insgesamt rd. 140,7 Mio. € vorgesehen. Darin sind rd. 83,9 Mio. € für die Erstattung der Verwaltungskosten sowie für Zuschüsse für Investitionen an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und rd. 37,1 Mio. € für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) enthalten. Außerdem werden die Projekte der Verbraucherinformation in 2015 mit Mitteln in Höhe von 16 Mio. € fortgesetzt. Für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe sind 59 Mio. € veranschlagt. Weiterer wesentlicher Ausgabeschwerpunkt mit 36,2 Mio. € ist das Programm zur Innovationsförderung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz. Ziel des Programms ist die Unterstützung von technischen und nichttechnischen Innovationen in Deutschland in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Förderung des ökologischen Landbaus und anderer Formen nachhaltiger Landwirtschaft werden die Durchführung von Forschungsund Entwicklungsvorhaben sowie der Technologie- und Wissenstransfer gefördert. Hierfür sind auch in 2015 wieder 17 Mio. € vorgesehen. Darüber hinaus werden Schulungs-, Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen unterstützt. Außerdem sind 14 Mio. € zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Haushaltsjahr 2015 veranschlagt. Wie in den Vorjahren nehmen Modellvorhaben im Bereich Tierschutz und Tierhaltung einen Schwerpunkt ein. Hierfür sind 2015 rd. 5 Mio. € eingeplant. Die mit dem Haushalt 2014 begonnene Förderpolitik in den Bereichen Eiweißpflanzenstrategie und nachhaltige Waldbewirtschaftung wird fortgesetzt. Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Versorgung mit heimischen Eiweißfuttermitteln in Höhe von 4 Mio. € sowie nationale und internationale Forstprojekte zur Verbreitung von Modellen nachhaltiger Waldbewirtschaftung mit einem Ansatz von 5 Mio. €. 1.3.2.3.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellt das wichtigste nationale Förderinstrument der Bundesregierung zur Koordinierung der Agrarstrukturpolitik in Deutschland dar. Mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart worden, die GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung weiterzuentwickeln. Die Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe sind ein zentrales Instrument, um die nationale Mitfinanzierung der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes umzusetzen. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung von Fördermaßnahmen im Rahmen der GAK im Bereich der Agrarstrukturverbesserung grundsätzlich mit 60 %; bei Maßnahmen zur Verbesserung des Küstenschutzes beträgt die Bundesbeteiligung 70 %. Beginnend in 2015 wird darüber hinaus ein „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung“ aufgelegt, welches 2015 und 2016 mit einem Ansatz von jährlich 10 Mio. € dotiert ist. Im Bundeshaushalt 2015 sind für die GAK - wie in den letzten Jahren - 590 Mio. € veranschlagt. Durch Verstärkungsmöglichkeiten können insgesamt 600 Mio. € Bundesmittel verfügbar gemacht werden; davon entfal26 26 rer Energien in das Gesamtsystem der Energieversorgung. Die Mittel für diese Forschungsmaßnahmen belaufen sich im Finanzplanzeitraum bis 2018 auf insgesamt 1,94 Mrd. € (Titel 683 01 Energieeffizienzforschung 881,5 Mio. €, Titel 683 02 Erneuerbare Energien 1,06 Mrd. €). Zusätzlich werden Mittel für die nukleare Sicherheits- und Endlagerforschung in Höhe von rund 170 Mio. € zur Verfügung gestellt. 1.3.2.3.4 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Wesentliche internationale Herausforderungen im Aufgabenbereich des BMEL sind die Sicherung der Ernährung und eine nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung, bei gleichzeitiger Erhaltung von Biodiversität und Eindämmung des Klimawandels. Hier handelt das BMEL insbesondere in enger Kooperation mit ausgewählten staatlichen Partnern sowie internationalen Organisationen (u. a. FAO). Für diesen Bereich sind im Haushaltsjahr 2015 rd. 65 Mio. € veranschlagt. Der Einsatz erneuerbarer Energien wird über das Marktanreizprogramm, das vor allem die Errichtung von Anlagen zur Kälte- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien beinhaltet, unterstützt. Die Förderung erfolgt durch Tilgungszuschüsse des Bundes zur vorzeitigen Tilgung von zinsverbilligten Darlehen (KfW-Bankengruppe) sowie durch Investitionskostenzuschüsse (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Hierfür stellt das BMWi in den Jahren 2014 bis 2018 Ausgaben in Höhe von rd. 1,28 Mrd. € im Bundeshaushalt zur Verfügung. 1.3.2.4 Wirtschaftsförderung und Energie Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft nachhaltig zu steigern, steht für die Wirtschaftsförderung im Vordergrund. Neue Produkte und Verfahren werden in erster Linie in den Unternehmen selbst entwickelt, die Bundesregierung unterstützt die Generierung von Innovationen in der Wirtschaft, indem sie vor allem Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen fördert. Damit wird der Technologietransfer von der Forschung in die Wirtschaft erleichtert. Die neue Innovationsstrategie der Bundesregierung, die voraussichtlich im Sommer 2014 veröffentlicht werden wird, sieht einen breiten, von allen Ressorts getragenen Ansatz vor, um Innovationen in Deutschland als wesentliche Säule zukünftigen Wachstums zu stimulieren. Schwerpunkte werden die Mittelstandsförderung, das Gründungsgeschehen und die Technologieoffenheit in der Gesellschaft sein. Zur Steigerung der Energieeffizienz wird der Dreiklang von Information, Beratung und Förderung ausgebaut. Hierfür stehen im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 insgesamt Mittel in Höhe von 149 Mio. € zur Verfügung. Davon werden Projekte der Deutschen EnergieAgentur GmbH (dena), die Energieberatung für private Verbraucher und die Vor-Ort-Beratung bei Bestandsgebäuden gefördert. Darüber hinaus wird die Energieberatung im Mittelstand unterstützt, auf deren Grundlage die KfW zinsgünstige Darlehen für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des Energieeffizienzprogramms gewährt. Seit 2011 werden darüber hinaus für den Bereich Energie und insbesondere für zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz weitere Mittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) bereitgestellt. 1.3.2.4.1 Energie Mit der Energiewende wird ein langfristiger Umbauprozess unserer Energieversorgung mit ehrgeizigen Zielen zur Steigerung der Effizienz und zur Ausweitung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung beschrieben. Zur Umsetzung der Energiewende und der Gewährleistung einer bezahlbaren, sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung in Deutschland werden im Finanzplan bis 2018 erhebliche Mittel bereitgestellt. Ein weiterer zentraler Bereich zur Erreichung der Energieeinsparziele ist der Gebäudebereich und hier insbesondere der Gebäudebestand. Die im Rahmen des „CO2Gebäudesanierungsprogramms“ aufgelegten KfWFörderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren unterstützen Gebäudeeigentümer mit zinsgünstigen Darlehen oder Investitionszuschüssen bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, die weit über das gesetzlich Geforderte hinausgehen. Seit 2006 bis Ende 2013 konnte allein durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm die energieeffiziente Sanierung oder Errichtung von über 3,4 Mio. Wohnungen und Energiesparmaßnahmen an rund 1.900 Gebäuden der sozialen und kommunalen Infrastruktur unterstützt werden. Zur Finanzierung der bis 2011 getätigten Förderzusagen sind für 2015 Mittel in Höhe von 552,5 Mio. € veranschlagt (Titel 661 21, 661 22 und 891 21). Neuzusagen im „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ werden seit 2012 über die Mittel des EKF finanziert. Für 2014 bis Das 6. Energieforschungsprogramm „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ hat, an den Zielen der Energiewende ausgerichtet, eine Neufestlegung von Förderschwerpunkten vorgenommen. Im Vordergrund der Förderaktivitäten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) stehen Forschungsmaßnahmen zu Energieeffizienztechnologien und erneuerbaren Energien sowie zur Optimierung und besseren Verzahnung der verschiedenen Handlungsfelder der Energiewende, u. a. durch die Entwicklung von Speichertechnologien und Netztechnologien sowie die Integration erneuerba27 27 2018 sind Programmmittel in Höhe von jährlich 1,8 Mrd. € vorgesehen. Steinkohlenbergbaus verlängert worden. Für die Jahre 2014 bis 2018 hat der Bund für seinen Anteil insgesamt rd. 558,4 Mio. € vorgesehen. NRW und das Saarland beteiligen sich insgesamt mit einem Drittel. Um die heimischen Hersteller und Anbieter von Anlagen und Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz international zu stärken, wurden die Exportinitiativen „Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizienz“ gegründet. Beide Initiativen koordiniert und finanziert das BMWi. Im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 stehen dafür insgesamt 92,5 Mio. € zur Verfügung. Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen Uranbergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt, Strahlen- und Bergbausicherheitsaspekten ab. Hierfür sind 682,8 Mio. € im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 eingestellt. Die Kernsanierung wird voraussichtlich nach 2022 beendet sein. Danach verbleiben Nachsanierungs- und Langzeitaufgaben. Wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Energiewende bildet zudem ein kontinuierlicher Monitoringprozess. Für das Monitoring der Energiewende und für internationale Berichterstattungen müssen Verfügbarkeit und Qualität der energiestatistischen Datenbasis gewährleistet sein, insbesondere für die Erstellung der Energiebilanzen, die u. a. als Grundlage für die Berechnung der energiebedingten Treibhausgase dienen. Insgesamt stehen hierfür 6,6 Mio. € für den Finanzplanzeitraum bis 2018 zur Verfügung. 1.3.2.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung Die Ausrichtung der Schiffbaupolitik zielt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Stärkung der Innovationskraft. Hierbei werden wichtige Industriestandorte in oftmals strukturschwachen Regionen unterstützt. Für das Innovationsbeihilfeprogramm sind im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 insgesamt 75 Mio. € etatisiert. Seit dem Jahr 2008 werden die Innovationsbeihilfen in gleicher Höhe durch die Küstenländer kofinanziert, soweit der Bund für die Finanzierung eines Schiffbauauftrages einer Werft dieses Landes eine Zusage für eine CIRR-Zinsausgleichsgarantie des Bundes erteilt. Mit diesem Garantiesystem wird das Zinsrisiko der Banken bei der Refinanzierung von attraktiven CIRRFestzinssatzkrediten für Besteller von Schiffen in Deutschland abgesichert. Zur Umsetzung der kohlepolitischen Verständigung zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und dem Saarland vom 7. Februar 2007 regelt das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011 die Steinkohlebeihilfen des Bundes. Auf dieser Grundlage wurde am 15. Dezember 2012 ein Zuwendungsbescheid an die RAG Aktiengesellschaft für die Jahre 2013 und 2014 erteilt. Er beinhaltet Bundesanteile von 1,37 Mrd. € bzw. 1,29 Mrd. € für 2013 bzw. 2014. Der Zuwendungsbescheid für die Jahre 2015 bis 2019 wurde am 9. Oktober 2013 an die RAG AG erteilt. Die Bundesanteile für 2015, 2016 und 2017 belaufen sich auf bis zu 1,33 Mrd. €, 1,05 Mrd. € bzw. 1,02 Mrd. €. Haushaltswirksam werden die festgelegten Beihilfen jeweils erst im Folgejahr, da die Auszahlung stets im Januar des Folgejahres erfolgt. NRW ist mit folgenden Höchstbeträgen beteiligt: 2013: 389,2 Mio. €, 2014: 363,8 Mio. €, 2015: 171,4 Mio. €, 2016: 170,9 Mio. €; 2017: 161,2 Mio. €. Gemäß Rahmenvereinbarung von 2007 beteiligt sich NRW nach dem Jahr 2014 nicht mehr an den Absatzhilfen für die laufende Produktion. Das Saarland beteiligt sich nicht. Ab 2013 leistet die RAG AG jährlich einen Eigenbeitrag von 32 Mio. €. Mit Fördermaßnahmen für die forschungs- und technologieintensive Luftfahrtindustrie sollen vor allem hoch qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland vor dem Hintergrund eines sich stetig verschärfenden internationalen Wettbewerbs gesichert werden. Die Bundesregierung unterstützt - in Übereinstimmung mit dem EU- und dem internationalen Recht - durch Gewährleistungen die anteilige Finanzierung von Entwicklungskosten neuer Luftfahrzeugprogramme durch verzinsliche, verkaufsabhängig rückzahlbare Darlehen. Der Bund unterstützt Forschungs- und Technologieprojekte der Luftfahrtindustrie seit 1995 in verschiedenen Luftfahrtforschungsprogrammen. Für das Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes sind für die Jahre 2014 bis 2018 insgesamt 782,7 Mio. € vorgesehen. Der Ansatz für die Steinkohlehilfen wird gegenüber den Festlegungen im Steinkohlefinanzierungsgesetz - in Erwartung hoher Erlöse durch noch vergleichsweise hohe Weltmarktpreise - für 2015 um 200 Mio. € und für 2016 um 50 Mio. € abgesenkt. Die Kohleverständigung vom 7. Februar 2007 wird damit nicht aufgekündigt. Für Maßnahmen der Außenwirtschaft werden 2015 rd. 234 Mio. € bereitgestellt. Die verschiedenen Maßnahmen zur Exportförderung wurden in einem „Programm zur Erschließung von Auslandsmärkten“ gebündelt. Das Programm besteht aus verschiedenen Exportinitiativen, Messebeteiligungen und der Managerfortbildung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH. Sie bietet Die Anpassungsgeldregelung für Arbeitnehmer des deutschen Steinkohlenbergbaus, die aufgrund von Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen ausscheiden, ist entsprechend den Festlegungen des Steinkohlefinanzierungsgesetzes bis zum Auslaufen des 28 28 in- und ausländischen Unternehmen Informations- und Beratungsunterstützung an mit dem Ziel, den Standort Deutschland für den Export und für ausländische Investitionen zu stärken und damit Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern oder zu schaffen und so zum Wachstum der deutschen Wirtschaft beizutragen. Daneben wird das weltweite Netz der deutschen Auslandshandelskammern gefördert. Diese unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Erschließung der Märkte vor Ort. schnittlich ca. 3 Mio. € für internationale Akzeleratoren vorgesehen. Beratungen und Seminare zur Steigerung von unternehmerischem Know-how und Innovationen Verschiedene Maßnahmen zur Förderung unternehmerischen Know-hows sollen die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Freien Berufen verbessern. Insgesamt stehen 2015 36,7 Mio. € zur Förderung unternehmerischen Knowhows zur Verfügung. 1.3.2.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und Technologieförderung Außerdem fördert der Bund die Innovationskompetenz in KMU mit einer Reihe von Innovationsberatungsprogrammen, hierfür stehen im Jahr 2015 insgesamt 9,2 Mio. € bereit (für die Maßnahme „BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)“ und die Zentralen Beratungsstellen). Die Förderung des Mittelstandes konzentriert sich auf die Förderbereiche: Innovative Unternehmensgründungen Die High-Tech Gründerfonds (HTGF I und II) haben zum Ziel, Finanzierungen für technologieorientierte Unternehmensgründungen bereitzustellen. Die Beteiligung an beiden Fonds ist zum 01. Januar 2013 an das ERP-Sondervermögen (ERP-SV) übergegangen, das seither alle Be- und Entlastungen der Fonds trägt. Als Ausgleich der zusätzlichen Belastungen des ERP-SV wurden für die Jahre 2014 bis 2016 Zuweisungen aus Bundesmitteln von jeweils 5 Mio. € veranschlagt. Innovationsförderung Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bleibt das Basisprogramm für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen in ganz Deutschland. Mit der Förderung wird ein aktiver und wirksamer Beitrag zur marktorientierten Forschung, zum Technologietransfer, zur Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft und zur Internationalisierung von KMU erbracht. Für das Programm sind im Jahr 2015 Mittel in Höhe von rund 543 Mio. € vorgesehen (davon 30 Mio. € aus dem 3 Mrd. € - Paket für prioritäre Maßnahmen im Forschungsbereich laut Koalitionsvertrag). Bereits im Vorfeld der Gründung innovativer Unternehmen setzt das Programm „Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)“ an. Mit dem EXISTWettbewerb „Die Gründerhochschule“ wird die Entwicklung und Umsetzung hochschulweiter Gesamtstrategien zur Etablierung von Unternehmergeist, der Verwirklichung einer Gründungskultur und der Positionierung als gründungsprofilierte Hochschule unterstützt. Mit dem EXIST-Gründerstipendium und dem EXIST-Forschungstransfer werden individuelle Gründungsvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase gefördert. Insgesamt sind für das EXIST-Programm in den Jahren 2015 bis 2018 rund 150 Mio. € Fördermittel vorgesehen. EXIST wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Zur Stärkung der marktnahen Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung durch mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige werden zinsverbilligte Darlehen im Rahmen des ERPInnovationsprogramms gewährt; teilweise als Nachrangdarlehen. Für die Zinsverbilligung sind rund 45 Mio. € im Bundeshaushalt 2015 vorgesehen. Die Zinsverbilligung wird bis zur Hälfte und mit maximal einem Prozentpunkt aus dem Bundeshaushalt finanziert, die ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilligungsleistung. Mit INVEST - Zuschuss für Wagniskapital werden private Investoren - insbesondere „Business Angels“ unterstützt, die sich langfristig an jungen innovativen Unternehmen beteiligen. Durch den Zuschuss sollen mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für risikobehaftete Investitionen in junge innovative Unternehmen gewonnen werden, zugleich soll somit auch die Kapitalausstattung dieser Unternehmen deutlich verbessert werden. In 2015 und 2016 sind 23 Mio. € bzw. 28 Mio. € Bundesmittel vorgesehen. Forschungsinfrastruktur für den Mittelstand Die Forschungsinfrastruktur dient dem Mittelstand, indem vorwettbewerbliche und marktorientierte Forschungsleistungen angeboten werden. Hierfür werden insgesamt im Jahr 2015 rund 200 Mio. € bereitgestellt. Mit der Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) werden Forschungsvorhaben unterstützt, bei denen für ganze Branchen Problemlösungen erarbeitet werden sollen. Im Jahr 2015 stehen für die IGF rund 135 Mio. € zur Verfügung. Junge Start-ups erhalten durch den German Silicon Valley Accelerator (GSVA) und weitere Akzeleratoren die Möglichkeit zu wachsen und sich zu internationalisieren. In den Jahren 2015 -2018 sind jährlich durch- Mit der Förderung der externen Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland (INNO-KOM-Ost) unter29 29 stützt der Bund nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständisch geprägten, innovativen ostdeutschen Industrie. Im Jahr 2015 stehen hierfür 65 Mio. € zur Verfügung. des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom Mai 2014 zu folgenden jährlichen kassenwirksamen Steuermindereinnahmen beim Bund: 2014: -208 Mio. €, 2015: -80 Mio. € und ab 2016: 0 €. Technologie- und Innovationstransfer für den Mittelstand 1.3.2.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung Aus dem Titel für Technologie- und Innovationstransfer (TuIT) verbessert das BMWi den Transfer von innovativen Ansätzen und Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung aus der Wissenschaft in die Wirtschaft. Hierfür stehen rund 27 Mio. € im Jahr 2015 zur Verfügung (u. a. für die Maßnahmen „SIGNO-Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung“ und die Förderung des Normenwesens durch das DIN). Der Bund übernimmt Garantien für förderungswürdige oder im staatlichen Interesse liegende Vorhaben sowohl im außen- als auch im binnenwirtschaftlichen Bereich (siehe dazu auch 1.6.3.). Das Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ (siehe dazu unter 1.3.2.13.3) durfte bis Ende des Jahres 2010 u. a. Garantien von insgesamt bis zu 400 Mrd. € für Unternehmen des Finanzsektors übernehmen. Alle vom Finanzmarktstabilisierungsfonds gewährten Garantien wurden inzwischen ohne Inanspruchnahme zurückgeführt. Ab dem Jahr 2011 durften keine neuen Maßnahmen mehr aus diesem Sondervermögen finanziert werden. Im Zuge der Verschärfung der Staatsschuldenkrise wurde mit dem 2. FMStG der Finanzmarktstabilisierungsfonds befristet bis Ende 2012 reaktiviert und mit dem 3. FMStFG befristet bis Ende 2014 verlängert. Hierdurch können in Summe mit dem Vorgängergesetz Kapitalhilfen bis zu 80 Mrd. € und Garantien bis zu 400 Mrd. € an den definierten Empfängerkreis vergeben werden. 1.3.2.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung Die regionale Wirtschaftsförderung ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden mit Beteiligung des Bundes in strukturschwachen Regionen gewerbliche Investitionen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Kooperation und Vernetzung gefördert. In den neuen Ländern und Berlin sowie in den strukturschwachen Regionen der alten Länder stellt die GRW auch 2015 weiterhin ein zentrales Instrument der Investitionsförderung dar. Der mit Inkrafttreten des Restrukturierungsfondsgesetzes (RStrukFG) zum 31. Dezember 2010 neu errichtete Restrukturierungsfonds (siehe dazu unter 1.3.2.13.3) speist sich aus der Bankenabgabe. Er ist mit einer Garantieermächtigung in Höhe von 100 Mrd. € und einer Kreditermächtigung in der Höhe, in der die Kreditermächtigung nach § 9 FMStFG nicht in Anspruch genommen wurde, jedoch begrenzt auf maximal 20 Mrd. €, ausgestattet. Im Jahr 2015 wird eine neue, nach Vorgaben der europäischen Bankensanierungsund Abwicklungsrichtlinie (BRRD) gestaltete Bankenabgabe an die Stelle der bisherigen deutschen Bankenabgabe treten. Die Beiträge unter der neuen Bankenabgabe sollen in den Restrukturierungsfonds eingezahlt werden. Dieser wird die bis zum 31. Dezember 2014 erhobenen Beiträge von den ab dem 1. Januar 2015 erhobenen Beiträgen getrennt verwalten. Die Details der Beitragsbemessung sind allerdings noch offen, da insoweit der von der EU-Kommission nach Artikel 103 Absatz 7 der BRRD zu erlassende delegierte Rechtsakt maßgeblich sein wird. Diese Beiträge werden ab 2016 schrittweise in den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds überführt werden. Wie mit den bis zum 31. Dezember 2014 erhobenen Beiträgen aus der deutschen Bankenabgabe umzugehen ist, befindet sich derzeit noch in Prüfung. Für die GRW sind im Jahr 2015 - wie im gesamten Finanzplanzeitraum - Barmittel in Höhe von 600 Mio. € p. a. vorgesehen. Rückflüsse nach § 8 Abs. 3 des GRWGesetzes, die bei Nichteinhaltung von Bedingungen durch die Zuwendungsempfänger anfallen, können bei Überschreitung des veranschlagten Einnahmeansatzes von ca. 33 Mio. € für Mehrausgaben im Rahmen der GRW verwendet werden. Die Bundesmittel werden von den Ländern in gleicher Höhe kofinanziert. Die Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen auf die Länder erfolgt nach den im Koordinierungsrahmen der GRW festgelegten Quoten. Deutschland erhält in der Förderperiode 2014-2020 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) insgesamt 17,1 Mrd. € (in konstanten Preise). Davon sind ca. 8,67 Mrd. € für die Übergangsregionen (neue Länder ohne Leipzig, aber einschließlich Lüneburg), 7,54 Mrd. € für die weiter entwickelten Regionen (alte Bundesländer und Leipzig) und 0,845 Mrd. € für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) vorgesehen. Ein Teil der EFRE-Mittel wird weiterhin im Rahmen der GRW eingesetzt werden. Das Investitionszulagengesetz 2010 vom 7. Dezember 2008 ist zum Ende des Jahres 2013 planmäßig ausgelaufen. Die Investitionszulage führt für die Anspruchsjahre 2010 bis 2013 unter Berücksichtigung der Ergebnisse 30 30 1.3.2.4.6 Informationsgesellschaft täre Politikfeld, von denen 1,0 Mrd. € im Jahr 2015 eingesetzt werden. Mit einer Reihe von Fördermaßnahmen unterstützt das BMWi die Entwicklung und Anwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in Wirtschaft und Gesellschaft: 1.3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes Um dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen Rechnung zu tragen (Art. 87e Grundgesetz), finanziert der Bund Neu-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen in die Schienennetze der Eisenbahnen des Bundes. Die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung der Schienenwege werden von den Eisenbahnen des Bundes getragen. Im Rahmen des Schwerpunkts „Entwicklung konvergenter Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)“ wird die Entwicklung und Erprobung neuartiger IKT-basierter Technologien und Dienste, die ein starkes Anwendungs- und Transferpotenzial im Hinblick auf mittelständische Unternehmen aufweisen, gefördert. Im Jahr 2015 sind für dieses Programm 47,9 Mio. € vorgesehen. Im Fokus der Förderung stehen dabei die Themen „Autonomik für Industrie 4.0“, „Smart Home“, „Trusted Cloud“, „Smart Data“ sowie der neue Schwerpunkt „Smart Services für die Wirtschaft“. Im Finanzplan bis 2018 werden die Schienenwegeinvestitionen auf hohem Niveau fortgeführt. Schwerpunktmäßig werden dabei Ersatzinvestitionen an Schienenwegen gefördert. Die neue fünfjährige Leistungsund Finanzierungsvereinbarung (LuFV) mit der DB AG zum Bestandsnetz soll im Jahr 2015 in Kraft treten. Für den Infrastrukturbeitrag des Bundes im Rahmen der LuFV sind für die Jahre 2015 bis 2018 insgesamt Mittel in Höhe von rd. 12,4 Mrd. € vorgesehen (d. h. rd. 3,1 Mrd. € im Durchschnitt der hier betrachteten 4 Jahre). Für den Neu- und Ausbau wichtiger Schienenprojekte und Lückenschlüsse stehen bis 2018 Bundesmittel in Höhe von insgesamt rd. 5,8 Mrd. € zur Verfügung (jahresdurchschnittlich rd. 1,44 Mrd. €). Der Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital - IKTAnwendungen in der Wirtschaft“ unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk beim intelligenten Einsatz von modernen Informationsund Kommunikationstechnologien. Im Jahr 2015 sind für diesen Förderschwerpunkt insgesamt 17,7 Mio. € vorgesehen. Seit 2014 wird das neue Programm „Potentiale der digitalen Wirtschaft“ gefördert. Für diese Maßnahme sind bis einschließlich 2018 insgesamt 29,2 Mio. € eingeplant. Die Schwerpunkte „Digitale Wirtschaft“/„Junge Digitale Wirtschaft“, „Strategie Intelligente Vernetzung“, „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ sowie „Digitale Botschafterin Deutschland“ sind Bestandteile der Digitalen Agenda und der „CyberSicherheitsstrategie für Deutschland“. Daneben trägt der Bund die nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Aufwendungen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Das BEV ist Dienstherr der der DB AG zugewiesenen Beamten und zuständig für die Betreuung der Versorgungsempfänger. Es verwaltet und verwertet die nicht-bahnnotwendigen Immobilien. In den Jahren 2015 bis 2018 leistet der Bund - insbesondere im Rahmen der Defizitdeckung des BEV-Wirtschaftsplans - insgesamt rd. 22,9 Mrd. € bzw. jahresdurchschnittlich rd. 5,7 Mrd. € im Bereich des BEV. 1.3.2.5 Verkehr Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist wesentliche Voraussetzung für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Verkehrsinvestitionen leisten darüber hinaus einen wichtigen konjunkturund beschäftigungspolitischen Beitrag. Im internationalen Vergleich weisen die nationalen Netze der drei „klassischen“ Verkehrsträger - Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen - eine große Dichte und einen hohen Ausbaustandard auf. Um diesen Standortvorteil nachhaltig zu sichern, stellt der Bund auch in den kommenden Jahren erhebliche Haushaltsmittel für den Aus- und Neubau sowie für die Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur bereit. Die Investitionen für die klassischen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße) und den Kombinierten Verkehr liegen deutlich oberhalb der bisherigen Finanzplanung und steigen von 10,8 Mrd. € im Jahre 2015 bis auf 11,9 Mrd. € zum Ende der Legislaturperiode. Die ansteigende Verkehrsinvestitionslinie berücksichtigt die mit dem Koalitionsvertrag beschlossenen zusätzlichen Mittel in Höhe von insgesamt 5 Mrd. € für dieses priori- 1.3.2.5.2 Bundesfernstraßen Das Bundesfernstraßennetz gehört zu den leistungsfähigsten Europas und spiegelt damit die Bedeutung Deutschlands als führende Wirtschaftsnation und eines der wichtigsten und am meisten belasteten Transitländer wider. Im Bundeshaushalt 2015 sind für die Bundesfernstraßen einschließlich Neubau und Erweiterung, Grunderwerb, betriebliche Unterhaltung sowie bauliche Erhaltung rd. 6,3 Mrd. € vorgesehen, wovon rd. 5,2 Mrd. € auf Straßenbauinvestitionen entfallen. Hiervon werden im Jahre 2015 rd. 3,1 Mrd. € aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert. Insgesamt übersteigen die Investitionen in die Bundesfernstraßen durch die zusätzlichen Mittel aus dem 5 Mrd. €-Programm das Niveau der Vorjahre deutlich. Für Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen (Bedarfsplanmaßnahmen) sind 2015 insgesamt rd. 1,0 Mrd. € eingeplant. Davon entfallen rd. 0,6 Mrd. € 31 31 auf die Bundesautobahnen und rd. 0,4 Mrd. € auf die Bundesstraßen. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Dafür stehen jährlich rd. 332,6 Mio. € zur Verfügung. Aufgrund der voraussichtlich anhaltenden Zunahme des Güter- und damit des Schwerlastverkehrs ist auf die substanzerhaltenden und funktionssichernden Maßnahmen ein immer stärkeres Augenmerk zu richten und eine entsprechende Prioritätensetzung vorzunehmen. Daher werden die Ausgaben für reine Erhaltungsmaßnahmen im Jahr 2015 auf rd. 2,8 Mrd. € angehoben. Davon sollen für Bundesautobahnen rd. 1,8 Mrd. € und für Bundesstraßen rd. 1,0 Mrd. € verwendet werden. Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder bis Ende 2019 außerdem Mittel in Höhe von 1,336 Mrd. € jährlich als Kompensation für den Wegfall von Bundesfinanzhilfen gem. Artikel 143c Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Entflechtungsgesetz (EntflechtG). Diese werden den Ländern nach einem gem. § 4 Abs. 3 EntflechtG vorgegebenen Schlüssel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem Jahr 2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus. Die Bundesregierung setzt ihr Engagement im Bereich Öffentlich Private Partnerschaften fort. Neben weiteren rd. 84 Mio. € für die Zins- und Tilgungszahlungen der Privaten Vorfinanzierung von noch 10 Bundesfernstraßenprojekten sind für das Jahr 2015 für die sechs laufenden A-Modell-Vorhaben Mittel aus Mauteinnahmen in Höhe von 215 Mio. € für die Betreiber eingeplant. Für die Ausschreibung und Weiterentwicklung sind im Haushalt 2015 für weitere A-Modell-Projekte insgesamt 3,3 Mrd. € an Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht (siehe auch 1.6.4.) Das „Forschungsprogramm Stadtverkehr“ (FOPS) als dritter Baustein umfasst zur Zeit ca. 4,2 Mio. € jährlich. Es ist das einzige bundesweite und praxisorientierte Programm zur Behandlung städtischer Verkehrsprobleme. 1.3.2.5.3 Bundeswasserstraßen Darüber hinaus erhalten die Länder gemäß Artikel 106a Grundgesetz einen Finanzierungsbetrag aus dem Steueraufkommen des Bundes, da sie im Zuge der Bahnreform zum 1. Januar 1996 die Aufgabenverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr übernahmen. Im Jahr 2014 erhalten die Länder rund 7,290 Mrd. €. Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen steigen von rd. 1,9 Mrd. € im Jahr 2014 auf rd. 2,0 Mrd. € im Jahr 2015 an und werden in dieser Höhe in der Finanzplanung bis 2018 fortgeschrieben. Knapp die Hälfte der Ausgaben entfällt dabei auf Investitionen, die ganz überwiegend Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an der wasserverkehrlichen Infrastruktur betreffen. Darüber hinaus stehen im Rahmen des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms I Ausgabemittel für den Neubau der 5. Schleusenkammer in Brunsbüttel am Nord-OstseeKanal zur Verfügung. Wesentlicher Ausgabezweck bleibt die Substanzerhaltung und Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur. 1.3.2.6 Bau und Stadtentwicklung Impulse für mehr Energieeffizienz in den Kommunen setzt das Ende 2011 bei der KfW aufgelegte Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung" der Bundesregierung. Hier wird der Sanierungsprozess vom Einzelgebäude auf eine breitere städtebauliche Basis gestellt. Insbesondere sollen erneuerbare Energien breitere Einsatzmöglichkeiten in innerstädtischen Altbauquartieren erhalten. Das Programm bietet somit die Chance für eine stärkere Berücksichtigung baukultureller Aspekte. Durch die konzeptionelle Vorbereitung der Maßnahmen im Quartier werden die verschiedenen Eigentümergruppen, insbesondere auch die privaten Vermieter, verstärkt in den Sanierungsprozess einbezogen. Hierfür stehen 2014 im EKF Programmmittel in Höhe von rund 50 Mio. € für zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse zur Verfügung, In 2015 sind Programmmittel in gleicher Höhe vorgesehen. 1.3.2.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und Regionalisierungsmittel Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden steht insgesamt ein Finanzrahmen von 1,672 Mrd. € p. a. zur Verfügung. Er verteilt sich auf drei Bausteine: Aus dem „Bundesprogramm“ einschließlich der Investitionshilfen für die Deutsche Bahn AG bis 2019 (Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden; GVFG) können Schienenverkehrswege im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten über 50 Mio. € gefördert werden. Der Fördersatz beträgt Eigenmittelprogramme der KfW-Förderbank ergänzen die Bundesinitiativen im Modernisierungs- und Neubaubereich. Alternativ zu den KfW-Programmen können seit 2006 steuerliche Anreize durch die begrenzte 32 32 Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen entsprechend § 35a EStG in Anspruch genommen werden. zusätzliche FuE-Investitionen der Wirtschaft und der Länder ausüben sollen. Weitere Schwerpunkte sind der Pakt für Forschung und Innovation, die Exzellenzinitiative und der Aufbau der neuen Zentren der Gesundheitsforschung. Der Hauptteil der entsprechenden Ausgaben entfällt auf den Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (vgl. Schaubild 6). Auf der Grundlage von Art. 104b des Grundgesetzes gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Städtebauförderung. Die Städtebauförderung hilft Städten und Gemeinden, sich nachhaltig an den wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und ökologischen Wandel anzupassen. Insoweit unterliegen die Förderschwerpunkte einer stetigen inhaltlichen Weiterentwicklung. Die Förderung erfolgt im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen entsprechend des Baugesetzbuches (BauGB). Dazu stehen aktuell die Programme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Stadtumbau“, „Soziale Stadt“ sowie „Kleinere Städte und Gemeinden“ zur Verfügung. Diese Programme bieten jeweils Lösungen für spezielle Problemlagen. Im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2014 wurde außerhalb der Finanzhilfen nach Art. 104 b GG ein neues Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“aufgelegt. Ab 2014 erfolgt eine deutliche Aufstockung der Programmmittel für die Städtebauförderung um 245 Mio. € auf insgesamt 700 Mio. € jährlich (davon 50 Mio. € für das neue Bundesprogramm). Diese werden im Haushalt 2015 und im Finanzplan fortgeschrieben. 1.3.2.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen Die Hightech-Strategie wird in dieser Legislaturperiode zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterentwickelt. Übergreifendes Ziel der neuen Strategie ist es, Deutschlands Position im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaften weiter zu stärken, Ressourcen effektiver zu bündeln und neue Impulse für die Innovationstätigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft zu setzen. Durch noch besseren Wissensund Technologietransfer, d. h. die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen, sollen neue Wertschöpfung und zukunftssichere Beschäftigungspotenziale generiert werden. Um dies zu erreichen, sieht die Strategie prioritäre Zukunftsaufgaben, Aktivitäten zur Optimierung der Rahmenbedingungen und der Förderung von Forschung und Entwicklung sowie zur Stärkung der Technologieaufgeschlossenheit und Partizipation in der Gesellschaft vor. Dafür stehen im Jahr 2015 rd. 146 Mio. € zur Verfügung. In Bezug auf das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird auf Ziffer 1.3.2.4.1 verwiesen. 1.3.2.7 Bildung, Wissenschaft, Forschung und kulturelle Angelegenheiten Ein weiterer großer Schwerpunkt ist die Fortsetzung des Strukturwandels im deutschen Wissenschaftssystem. Dazu zählt die mit den Ländern vereinbarte Fortsetzung des Pakts für Forschung und Innovation für die Jahre 2011 bis 2015. Dieser unterstützt die Wissenschaftsund Forschungsorganisationen und gibt ihnen langfristige Planungssicherheit. Bund und Länder steigerten die Mittel im genannten Zeitraum für die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. sowie für die großen Forschungseinrichtungen Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. und Hermann von HelmholtzGemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. nochmals um 5 % jährlich (ab 2016 sind jährliche Steigerungen von 3 % vorgesehen) und haben in diesem Zusammenhang im Einvernehmen mit den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen forschungspolitische Ziele vereinbart, um den angestoßenen Strukturwandel in der Wissenschaftslandschaft fortzusetzen und Der politische Schwerpunkt Bildung und Forschung wird auch im Bundeshaushalt 2015 und im Finanzplan bis zum Jahr 2018 abgebildet. Die Bundesregierung trägt so dem Ziel Rechnung, gemeinsam mit Ländern, Wirtschaft und Privaten die Aufwendungen für Bildung und Forschung bis zum Jahr 2015 auf 10 % des Bruttoinlandsprodukts zu steigern. Für die Bildung als Querschnittsaufgabe wurde bereichsübergreifend ein Bündel von Maßnahmen aus den unterschiedlichsten Bereichen entwickelt. Folgende Schwerpunkte stehen dabei auch weiterhin im Vordergrund: Stärkung des Fachkräftenachwuchses und der Hochschulen sowie Maßnahmen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche und die frühkindliche Bildung. Die Mittel für Forschung und Entwicklung (FuE) werden vorrangig für innovations- und wachstumsfördernde Forschungsmaßnahmen im Rahmen der Hightech-Strategie eingesetzt, die zu mehr Beschäftigung in Deutschland führen und eine Hebelwirkung auf 33 33 weiterzuentwickeln. Zu diesen Zielen gehören die dynamische Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems und ihre Vernetzung, neue Strategien der internationalen Zusammenarbeit, nachhaltige Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Gewinnung der Besten für die deutsche Wissenschaft. nen sowie Wissenschaftler unter einem Dach zusammenführen. Die Charité Universitätsmedizin Berlin und das MaxDelbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) werden in einer Körperschaft, dem neuen Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG), zusammengeführt. Damit werden die Grundlagen für den Aufbau und die Etablierung einer neuartigen Einrichtung der biomedizinischen translationalen Forschung geschaffen. Zu diesem Zweck werden die molekularbiologische und systembiologische Expertise einer außeruniversitären Einrichtung der Grundlagenforschung dauerhaft mit der klinisch-patientenorientierten Forschung einer Universitätsmedizin institutionell zusammengeführt und international sichtbar gemacht. Ziel ist es, durch interdisziplinäre Ansätze innovative Konzepte der Prävention, Diagnostik und Therapie für den Patienten zu entwickeln und rasch zur Anwendung zu bringen. Im Unterschied zu den DZG arbeitet das BIG unter dem Paradigma der Systemmedizin und ist nicht indikationsbezogen ausgerichtet. Für den Aufbau und die Etablierung des BIG stellt der Bund von 2013 bis 2018 gemäß der mit dem Land Berlin geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung des BIG bis zu 285 Mio. Euro zur Verfügung. Ab 2015 liegt der Finan- Die zwischen 2009 und 2012 gegründeten Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG), das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, das Deutsche Konsortium für Translationale Krebsforschung sowie die Deutschen Zentren für Diabetes-, Herz-Kreislauf-, Infektions- und Lungenforschung werden im Jahr 2015 ihre Aufbauphase weitgehend abschließen. Gemeinsam mit 13 Bundesländern stellt das BMBF in den Jahren 2011 bis 2015 rund 770 Mio. € für den Auf- und Ausbau der DZG bereit. Ziel ist es, Ergebnisse aus der biomedizinischen Grundlagenforschung rascher und besser zum Wohle der Patientinnen und Patienten in Form von neuen Therapien, Diagnoseverfahren und Präventionsmaßnahmen in die klinische Anwendung und medizinische Praxis zu überführen. Dabei entstehen weltweit beachtete, innovative Forschungsstrukturen, die bei der Bekämpfung der großen Volkskrankheiten jeweils die Kompetenz der besten deutschen Forschungsinstitute und Wissenschaftlerin34 34 zierung des BIG ein Finanzierungsschlüssel von 90% Bund und 10% Land Berlin zugrunde. Schließlich wird auch der Aufbau von Forschungsinfrastrukturen (deutsche Forschungsflotte, internationale Großprojekte XFEL, FAIR etc.) gefördert. Die Investitionsmittel im Bereich „Klima, Energie, Umwelt“ liegen zusammen mit den Investitionsmitteln im Bereich „naturwissenschaftliche Grundlagenforschung“ bei rd. 335 Mio. €. (3.) Verkehrsforschungsprogramms ist ein Nachfolgeprogramm geplant. Eine zentrale Querschnittaktivität ist die internationale Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Forschung. Mit der Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung gibt die Bundesregierung Antworten auf die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs an unser Wissens- und Innovationssystem. Für die Zusammenarbeit mit anderen Staaten werden im Jahr 2015 rd. 94 Mio. € zur Verfügung gestellt. Für die Arbeit des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) sowie weitere Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt werden in 2015 Mittel in Höhe von rund 1,263 Mrd. € bereitgestellt. Hiervon entfallen 626,6 Mio. € auf Beiträge zur Europäischen Weltraumorganisation ESA und 273,4 Mio. € auf Aktivitäten im Rahmen des Nationalen Weltraumprogramms. Einen besonderen Schwerpunkt stellen die anwendungsbezogenen Programme wie Robotik, Erdbeobachtung, Navigation und Telekommunikation dar. Das DLR als nationales Forschungszentrum für Luft- und Raumfahrt, das sich in den Forschungsbereichen Luft- und Raumfahrt, Energie, Verkehr sowie Sicherheit mit umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten, aber auch operationellen Aufgaben im Rahmen nationaler und internationaler Kooperationen beschäftigt, erhält eine institutionelle Grundfinanzierung in Höhe von 393,7 Mio. € (einschließlich Zuwendung des Bundesministeriums der Verteidigung in Höhe von rd. 31 Mio. €). 1.3.2.7.2 Hochschulen Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 enthält ein Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger (erste Säule) sowie ein Programm zur Finanzierung von Programmpauschalen für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben (zweite Säule). Der Hochschulpakt ist bis zum Jahr 2020 konzipiert. Die Vereinbarung wurde zunächst für eine erste Programmphase vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2010 geschlossen. Die Länder verpflichteten sich mit der ersten Säule des Hochschulpaktes zunächst bis 2010 zur Aufnahme von insgesamt 91.370 zusätzlichen Studienanfängern gegenüber dem Basisjahr 2005. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass bei der Verrechnung und Fortschreibung der Vereinbarung auch die Studienanfänger berücksichtigt werden, die über dieser Zahl liegen. Insgesamt wurden in der ersten Programmphase rd. 185.000 zusätzliche Studienanfänger verzeichnet. Mit der zweiten Säule des Hochschulpaktes wird eine Programmpauschale für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben gewährt, die zu 100 % vom Bund finanziert wird. Für den Bereich „Maritime Technologien“ ist im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 ein Ansatz in Höhe von rund 161,4 Mio. € vorgesehen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, wobei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine Eigenbeteiligung von regelmäßig mindestens 50 Prozent erbringen müssen. Schwerpunkte des Programms sind Forschung und Entwicklung im Bereich innovativer Schiffstypen und -komponenten sowie effiziente Technologien der Schiffsfertigung und der Meerestechnik. Bund und Länder haben am 4. Juni 2009 eine zweite Programmphase vereinbart, die die Jahre 2011 bis 2015 umfasst. Ziel ist es, auch für diesen Zeitraum ein bedarfsgerechtes Studienangebot zu schaffen und voraussichtlich 275.420 zusätzlichen Studienanfängern ein Studium zu ermöglichen. Aufgrund des Aussetzens von Wehr- und Zivildienst zum 1. Juli 2011 haben Bund und Länder ihre Finanzierungszusage auf rd. 327.000 zusätzliche Studienmöglichkeiten angehoben. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben am 13. Juni 2013 aufgrund der aktualisierten Studienanfängerprognose der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2012 beschlossen, in den Jahren 2011 bis 2015 die Bundesmittel für den Hochschulpakt 2020 um rund 2,2 Mrd. € auf über 7 Mrd. € erhöhen. Auch die Länder werden vergleichbare zusätzliche finanzielle Leistungen erbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Zur Ausfinanzierung der zweiten Förderphase des Hochschulpakts sind bis zum Jahr 2018 weitere Bundesmittel in Höhe von rund 2,7 Mrd. € vorgesehen, das sind 1,7 Mrd. € mehr als bisher vereinbart. Des Weiteren soll Die Aktivitäten im Forschungsprogramm „Mobilität und Verkehrstechnologien“ werden im Jahr 2015 mit rd. 56 Mio. € gefördert; im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 beträgt der Ansatz insgesamt 284 Mio. €. Mit den geplanten FuE-Aktivitäten sollen insbesondere Lösungen für einige bedeutende Herausforderungen aus dem Verkehrsbereich erarbeitet werden (z. B. CO2Reduktion durch Verzicht auf fossile Kraftstoffe, Lärmbekämpfung insbes. im Schienengüterverkehr, Weiterentwicklung von Fahrerassistenzsystemen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, Vernetzung von Transportströmen in der Logistik). Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wobei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent erbringen müssen. Die Verkehrsforschung weist (traditionell) einen relativ hohen KMU-Anteil auf (zeitweise über 40 Prozent). Auf Basis der Evaluation des laufenden 35 35 die Programmpauschale für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben weitergeführt werden, wofür im Jahr 2014 rd. 354 Mio. € bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation eine Erhöhung des Etats der DFG um 5 % auf nunmehr über 1,1 Mrd. € im Jahr 2015 vorgesehen, mit der die allgemeine und strukturierte Forschungsförderung an Hochschulen gesichert wird. Januar 2014 entfällt die aufgabenspezifische Zweckbindung; lediglich die investive Zweckbindung bleibt bestehen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn alle Länder, wie es in einigen Ländern bereits geschehen ist, ihre Bereitschaft erklärten, die Entflechtungsmittel weiter vollständig in den bisherigen Aufgabenbereichen einzusetzen. Aufgrund Artikel 91b Absatz 1 GG wirken Bund und Länder bei der Förderung von Hochschulbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten zusammen. Hierfür stellt der Bund den Ländern bis zum Ende des Jahres 2019 jährlich 298 Mio. Euro zur Verfügung (§ 9 Abs. 2 Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschl. Großgeräte - AV-FuG). Bund und Länder haben am 10. Juni 2010 eine weitere Verwaltungsvereinbarung über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre beschlossen und damit den Hochschulpakt um eine dritte Säule erweitert. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2020. In der Breite der Hochschullandschaft werden seit dem Wintersemester 2011/12 Maßnahmen zur Personalgewinnung, Personalqualifizierung und Weiterentwicklung der Lehrqualität gefördert. In zwei Auswahlrunden wurden 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern für eine zunächst fünfjährige Förderung ab dem Wintersemester 2011/12 bzw. ab dem Sommersemester 2012 ausgewählt. Im Jahr 2015 stellt der Bund hierfür 200 Mio. € zur Verfügung. Insgesamt beabsichtigt der Bund, in den Jahren 2011 bis 2020 rd. 2 Mrd. € für den Qualitätspakt Lehre als dritte Säule des Hochschulpaktes bereitzustellen, das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. 1.3.2.7.3 Ausbildungsförderung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Durch das BAföG wird eine individuelle Förderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ermöglicht. Der dem einzelnen Auszubildenden hierfür zustehende Förderbetrag orientiert sich an dem Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung. Der Förderungshöchstsatz beträgt zurzeit 670 € monatlich, dazu kann ein Betreuungsgeldzuschlag von 113 € für jedes eigene Kind kommen. Mit dem über das BAföG zusätzlich zur Verfügung gestellten Geld für Unterhalts- und Ausbildungskosten wird vielen jungen Menschen die Entscheidung für ein Studium erst ermöglicht. Die geplante volle Übernahme der Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG durch den Bund ab dem Jahr 2015 soll es den Ländern ermöglichen, die in ihren Haushalten entsprechend frei werdenden Mittel zugunsten der Hochschulen und Schulen einzusetzen. Daneben wird eine BAföG-Novelle zum Wintersemester 2016/2017 angestrebt. Die Exzellenzinitiative, ein weiteres gemeinsames Programm von Bund und Ländern, eröffnet den deutschen Hochschulen die Chance, ihre Profile zu schärfen und Spitzenzentren mit hoher internationaler Attraktivität zu schaffen. In der dritten und letzten Förderrunde werden insgesamt 45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster und 11 Zukunftskonzepte bis 2017 gefördert. Im Jahr 2015 sind knapp 400 Mio. € aus dem Bundeshaushalt für die Exzellenzinitiative vorgesehen. 2015 stellt die Bundesregierung für die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses insbesondere durch internationale Mobilität rd. 60 Mio. € bereit, für die Forschung über das Wissenschafts- und Hochschulsystem sowie Monitoring des Hochschul- und Wissenschaftssystems knapp 20 Mio. €. Auch die Weiterbildung wird durch den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ deutlich gestärkt. Bis 2020 sollen hierfür 250 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Auch die Stipendien, die über die 13 vom Bund unterstützten Begabtenförderungswerke zur Verfügung gestellt werden, dienen der Erleichterung der Studienentscheidung. Damit mehr junge Menschen von der Förderung der Begabtenförderungswerke profitieren können, wurde die Förderung bereits auf 1 % der Studierenden ausgedehnt. Zum Wintersemester 2013/14 wurde das Büchergeld (neu: Studienkostenpauschale) von 150 auf 300 € monatlich erhöht. 2015 sind für die Begabtenförderungswerke insgesamt rd. 233 Mio. € vorgesehen. Für den Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken werden jährlich 695 Mio. € auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes als Kompensationszahlungen an die Länder gezahlt. Für die Jahre ab 2014 bis zum Auslaufen der Entflechtungsmittel am 31. Dezember 2019 hat sich der Bund im Rahmen der Verständigung zwischen Bund und Ländern vom 19. Juni 2013 zur Finanzierung des Fonds „Aufbauhilfe“ bereit erklärt, die Mittel in unveränderter Höhe fortzuführen. Ein entsprechendes Gesetz ist am 5. Juli 2013 vom Bundesrat beschlossen worden. Ab dem Zum Sommersemester 2011 startete zudem das Deutschlandstipendium. Ziel dieses Programms ist es, begabte und leistungsfähige Studierende an allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland gemeinsam mit privaten Mittelgebern durch ein einkommensunabhängiges Stipendium (in Höhe von 300 € pro Monat) zu unterstützen. Von 0,45 Prozent der Studierenden einer Hochschule in 2011 über ein Prozent im Jahr 2012 ist die Höchstförderquote 36 36 zum Wintersemester 2013/14 auf 1,5 Prozent angehoben worden. Zusätzlich kann seit dem Wintersemester 2012/13 durch ein Umverteilverfahren gewährleistet werden, dass innerhalb eines Bundeslandes nicht ausgeschöpfte Mittel an andere Hochschulen übertragen werden, die mehr Stipendien einwerben konnten. Finanzielle Hindernisse für die Aufnahme eines Studiums sollen so abgebaut und Anreize für Spitzenleistungen geschaffen werden. Ergänzt wird diese Ausbildungsförderung durch das Bildungskreditprogramm des Bundes und den allgemeinen Studienkredit, ein Eigenmittelprogramm der KfW. triebe, die aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung nicht in der Lage sind, die geforderten Ausbildungsinhalte in ihrer Gesamtheit zu vermitteln. Erst durch die ergänzenden Lehrangebote der ÜBS werden diese Betriebe in die Lage versetzt, ausbilden zu können. Außerdem unterstützt das flächendeckende Netz der ÜBS die praxisorientierte Weiterbildung im Mittelstand. Mit der Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) unterstützt der Bund auch die betriebliche Ausbildung im Handwerk bei der Vermittlung technischer und betriebswirtschaftlicher Ausbildungsinhalte, um eine gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung, unabhängig vom Spezialisierungsgrad und der Ausbildungsfähigkeit des einzelnen Betriebes sicher zu stellen. Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Bundesregierung bei der Förderung des hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses. Hierfür stehen beispielhaft die Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung der Promotionsphase (DFG-Programm „Graduiertenkolleg“, die Förderung von Graduiertenschulen im Rahmen der von Bund und Ländern gestarteten Exzellenzinitiative sowie das vom BMBF finanzierte Programm International Promovieren in Deutschland - for all (IPID4all) des DAAD, das vielfältige Möglichkeiten zur Internationalisierung der Promotionsphase eröffnet. Zudem wird durch das Professorinnenprogramm zielgerichtet der Anteil von Wissenschaftlerinnen an den Professuren gesteigert. Hierfür stellen Bund und Länder bis 2017 insgesamt 150 Mio. € Fördermittel (Förderquote 50/50) bereit. Insgesamt (Bundesanteil zum Professorinnenprogramm einbezogen) sind für Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung 2015 23 Mio. € vorgesehen. Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Meisterlehrgängen und ähnlichen auf vergleichbare Fortbildungsabschlüsse vorbereitenden Maßnahmen finanziell mit dem Meister-BAföG unterstützt. Im Jahr 2015 sind im Einzelplan des BMBF rd. 184 Mio. € Fördermittel vorgesehen. Die Situation der Studienabbrechern/innen soll verbessert werden, indem ihnen in relativ kurzer Zeit ein berufsqualifizierender Abschluss (nicht nur Zertifikate) in der beruflichen Aus- und/oder Fortbildung ermöglicht wird. Im Bereich der beruflichen Begabtenförderung fördert die Bundesregierung begabte junge Berufstätige, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Ihnen werden anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen finanziert. Des Weiteren wurde das Programm Aufstiegsstipendium eingeführt, durch das beruflich Begabte einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und damit zur weiteren Qualifizierung erhalten sollen. Jährlich vergibt das BMBF rund 1.000 Stipendien an Stipendiatinnen und Stipendiaten an über 300 Hochschulen in Deutschland und im europäischen Ausland. 1.3.2.7.4 Berufliche Bildung sowie sonstige Bereiche des Bildungswesens Das Berufsorientierungsprogramm regt mit Potenzialanalyse und praktischen Werkstatttagen in Berufsbildungsstätten bei Schülerinnen und Schülern in der 7./8. Klasse die Beschäftigung mit dem Thema „Beruf“ an. Um den Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen, läuft seit 2010 das Programm „Bildungsketten“ mit mittlerweile fast 1.000 Berufseinstiegsbegleitern als „Bildungslotsen“. Mit dem Programm JOBSTARTER unterstützt der Bund die Entwicklung der Ausbildungsstruktur und leistet einen wichtigen flankierenden Beitrag zu den Aktivitäten des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland bzw. der Allianz für Aus- und Weiterbildung. Neben der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze wird ein wichtiger Beitrag zur Strukturentwicklung geleistet (grenzüberschreitende Bildungskooperationen, Verbundausbildung, Erprobung der neuen Handlungsspielräume des Berufsbildungsgesetzes). Zur Unterstützung der frühkindlichen Bildung und der Qualität in der Kindertagesbetreuung fördert der Bund die Qualifizierung des entsprechenden Personals, etwa mit der Weiterbildungsinitiative „Frühpädagogische Fachkräfte“ und unterstützt Kitas bei der Teilnahme an der Initiative „Haus der kleinen Forscher“, um Kinder frühzeitig an naturwissenschaftlich-technische Themen heranzuführen. Seit 2013 fördert das BMBF außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher im Alter von drei bis 18 Jahren. Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ werden Maßnahmen von Bildungskooperationen auf lokaler Ebene, insbesondere im Bereich der kulturellen Bildung, durchgeführt. Das Programm ist auf fünf Jahre angelegt, für 2015 sind 59 Mio. € vorgesehen. Die fast 1000 überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) ergänzen bundesweit mit ihrem Lehrangebot die betriebliche Ausbildung solcher Klein- und Mittelbe37 37 Das BMBF stärkt schließlich auch die Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, indem es institutionell und durch Projektförderung unterstützt. Schwerpunkte im letztgenannten Bereich sind das Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung sowie Fördermaßnahmen im Rahmen der Bund-LänderInitiative „Bildung durch Sprache und Schrift“. Das von 2009 - 2013 vom BMBF als Großprojekt geförderte Nationale Bildungspanel wurde zum 1. Januar 2014 in das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V. überführt. kräftebedarfs durch Konzeptentwicklungen, Qualifizierungen und Projekte unterstützt werden. Dafür ist u. a. in 2011 das Kompetenzzentrum für Fachkräftesicherung für KMU eingerichtet worden, das seit Juni 2014 vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) und IW Medien fortgeführt wird und praxisorientierte Handlungsempfehlungen, Beispiele guter Praxis und auf KMU zugeschnittene Informationen zur Fachkräftesicherung anbietet. Das BMWi fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit dem Programm „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“ die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen durch Beratung und Hilfe bei der Rekrutierung von Auszubildenden. Die Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Vorauswahl geeigneter Bewerber und der Durchführung von Bewerbungsgesprächen mit potenziellen Auszubildenden durch Mitarbeiter der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, der Kammern der Freien Berufe sowie anderer Organisationen der Wirtschaft. Ziel ist es, passgenaue Bewerber und Bewerberinnen für KMU insbesondere im Handwerks- und Dienstleistungsbereich zu finden und damit einen Beitrag zur Befriedigung des zukünftigen Fachkräftebedarfs zu leisten. Mit Hilfe des Förderprogramms wurden bis Ende 2013 mehr als 57.000 Ausbildungsplätze und rund 5.350 Einstiegsqualifizierungsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen besetzt. Zudem fördert der Bund im Bereich der außerschulischen Maßnahmen der kulturellen Bildung seit vielen Jahren junge Nachwuchskünstlerinnen und -künstler aus den Kulturbereichen Theater, Tanz und Musik, Film und bildender Kunst. Im Rahmen von 10 kulturellen Bundeswettbewerben präsentieren junge Kulturschaffende ihre Werke unter professionellen Bedingungen, tauschen sich darüber aus und suchen den Dialog mit erfahrenen Kunst- und Kulturschaffenden. Hierzu sieht das BMBF für 2015 eine Fördersumme von rd. 1,8 Mio. Euro vor. Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs ab 2014 als Allianz für Aus- und Weiterbildung mit dem Schwerpunkt Jugendliche passgenau zu vermitteln fortgeführt. Sie soll u. a. Potenziale bei den Jugendlichen erschließen, die es bislang nicht in Ausbildung geschafft haben aber auch leistungsstarke Jugendliche für die berufliche Ausbildung begeistern. Für Jugendliche mit Schwierigkeiten auf ihrem Weg in betriebliche Ausbildung werden unter anderem Schulungsprogramme für Ausbilder und Betriebsinhaber in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft entwickelt. Die Informationsoffensive „Berufliche Bildung - praktisch unschlagbar“, die zum Jahresende 2013 vorerst ausgelaufen war, soll gemeinsam mit dem BMBF auch in der neuen Legislaturperiode mit neuen Schwerpunkten über die Karrierechancen in der beruflichen Bildung informieren und dafür mit einer Vielfalt von Aktionen werben. Darüber hinaus werden KMU auch bei der Integration von Auszubildenden aus der EU beraten und über Maßnahmen informiert, die für eine Willkommenskultur für internationale Fachkräfte hilfreich sind. Dies ergänzt das BMAS-Programm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus pa - MobiPro-EU". Die Fachkräfteoffensive von BMWi, Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit unterstützt das Fachkräftekonzept der Bundesregierung und informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit, Unternehmen und Fachkräfte zum Thema Fachkräftesicherung (www.fachkräfteoffensive.de). Sie bündelt Beratungs- und Unterstützungsangebote und zeigt, wie bestehende und bisher vernachlässigte Potenziale im In- und Ausland besser erkannt und aktiviert werden können. Das in 2012 gestartete Willkommensportal www.make-it-in-germany.com ist Teil der Fachkräfteoffensive. Es flankiert die inländischen Maßnahmen der Fachkräfteoffensive durch ein mehrsprachiges Internetportal für internationale Fachkräfte. Es informiert zuwanderungsinteressierte Fachkräfte über ihre Karrierechancen und zeigt, wie sie erfolgreich ihren Weg nach Deutschland gestalten können und warum es sich lohnt, hier zu leben und zu arbeiten. Das Willkommensportal enthält aktuelle Jobangebote in Engpassbe- Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, wird derzeit unter Leitung des BMWi der „Ausbildungspakt“ gemeinsam mit Sozialpartnern und Ländern zur „Allianz für Ausund Weiterbildung“ weiterentwickelt. In engem Zusammenwirken aller Akteure sollen praktikable Lösungen für die aktuellen Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt erarbeitet und durch konkrete Maßnahmen realisiert werden (zu den Herausforderungen im Einzelnen siehe Berufsbildungsbericht 2014). Während der mehrjährigen Laufzeit der „Allianz“ werden u.a. Schwerpunktthemen im Bereich „Aus- und Weiterbildung“ vertieft, die Wirkung der Maßnahmen analysiert und ggf. angepasst bzw. neue Initiativen auf den Weg gebracht. Zur Erhaltung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU sollen diese bei der Sicherung des Fach38 38 rufen und Informationen darüber, in welchen Branchen Fachkräfte gesucht werden. Zudem stellen sich internationale Fachkräfte vor, die bereits hierzulande erfolgreich Karriere machen. Arbeitgeber in Deutschland erhalten Tipps bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte. Darüber hinaus unterstützen in Indien, Indonesien und Vietnam vor Ort tätige „Make it in Germany“ Beraterinnen und Berater im Rahmen von Pilotprojekten zuwanderungsinteressierte Fachkräfte. 1.3.2.7.5 Kulturelle Angelegenheiten Inländische Kulturpolitik Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder folgende Zuständigkeiten: − Kulturelle und Medienangelegenheiten - eingeschlossen die Zuständigkeit für die Pflege deutscher Kultur des östlichen Europas (§ 96 Bundesvertriebenengesetz) sowie die kulturelle Betreuung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer und fremde Volksgruppen, Rund drei Millionen der in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten haben vor ihrer Zuwanderung einen Bildungsabschluss in ihrem Herkunftsland erworben. Davon entfallen 1,7 Mio. auf berufliche Ausbildungen und rd. 300.000 auf berufliche Fortbildungen. Dieses Beschäftigungspotenzial wurde bisher kaum aktiviert, da zu den Abschlüssen keine aussagekräftigen Informationen vorlagen. Damit alle hier lebenden Fachkräfte eine Chance haben, in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten, müssen im Ausland erworbene Berufsabschlüsse vergleichbaren deutschen Referenzberufen gegenübergestellt werden können. Genau hier setzt das „BQ-Portal an. Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen“ (www.bq-portal.de) unterstützt Entscheidungsträger und Arbeitgeber bei der Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse. Mit seinen umfassenden Informationen zu ausländischen Berufsabschlüssen und Berufsbildungssystemen und zu vorhandenen Erfahrungen mit Gleichwertigkeitsprüfungen macht es ausländische Berufsabschlüsse für Unternehmen transparenter sowie Bewertungsverfahren einheitlicher und schneller. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich 57 veröffentlichte Länderprofile und mehr als 770 Berufsprofile im BQ-Portal, die kontinuierlich ausgebaut werden. − Medienpolitik, − Medien- und Filmwirtschaft, Verlagswesen, − Hauptstadtkulturförderung in Berlin, − Gedenkstätten und Suchdienste. Hierfür stehen der Beauftragten einschließlich des ihr nachgeordneten Bundesarchivs, des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa und der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Jahr 2015 insgesamt rd. 1,24 Mrd. € zur Verfügung. Das hohe Niveau der Vorjahre wird damit aufrechterhalten. Schwerpunkte der Arbeit der Kulturbeauftragten sind: − Förderung von kulturellen Einrichtungen und Projekten von nationaler und gesamtstaatlicher Bedeutung, − Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Seit April 2012 ist das Anerkennungsgesetz des Bundes („Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“) in Kraft. Für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, verbessert das Gesetz die Chancen, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Die Verfahren und Kriterien für berufliche Anerkennung wurden vereinheitlicht, erweitert und verbessert. Das Anerkennungsgesetz erweist sich als ein effektives Instrument der Fachkräftesicherung: Allein im Jahr 2012 sind 11.000 Anträge auf Anerkennung gestellt und die Mehrzahl der beruflichen Auslandsabschlüsse als gleichwertig anerkannt worden das ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung und ein Signal an die dringend benötigten Fachkräfte im Ausland. − Investitionen für die Sanierung am Gebäudebestand der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, − Filmförderung - u. a. Förderung der Produktion von Kinofilmen durch den Deutschen Filmförderfonds sowie − Pflege des Geschichtsbewusstseins und Förderung von Gedenkstätten und Projekten auf der Grundlage der Gedenkstättenkonzeption des Bundes. Neben der durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien durchgeführten Förderung wird auf dem Gebiet der Kunst und Kultur eine Vielzahl weiterer Maßnahmen, insbesondere durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik Für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik weist der Regierungsentwurf 2015 rd. 1,62 Mrd. € aus. Über 39 39 die Hälfte dieses Betrages entfällt auf den Einzelplan des Auswärtigen Amtes, das den Kulturaustausch mit den traditionellen europäischen und transatlantischen Partnern, aber auch z. B. mit den asiatischen oder islamisch geprägten Kulturen sowie zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern fördert. Zu den wichtigsten mit Bundesmitteln geförderten Mittlerorganisationen gehören das Goethe-Institut, die Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst und die durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“. Im Bereich des BMBF werden in 2015 rd. 319 Mio. € u. a. für internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation, die MaxWeber-Stiftung und die Zusammenarbeit mit anderen Staaten ausgegeben. Dieses Programm baut auf der 2007 beschlossenen nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt auf und stellt jährlich 15 Mio. € bereit, um Artenvielfalt und bedrohte Lebensräume zu erhalten. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt im Haushalt des BMUB sind die Projekte im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle (Konrad, Gorleben, Morsleben, Asse). Hierfür werden 2015 insgesamt 400 Mio. Euro bereitgestellt. Zudem wird die Zuweisung für den Asse-Fonds, durch den Projekte in den der Schachtanlage benachbarten Gemeinden finanziell gefördert werden, mit 3 Mio. € in 2015 veranschlagt. Für das nach dem Standortauswahlgesetz in 2014 zu errichtende Bundesamt für kerntechnische Entsorgung sind 2015 6,2 Mio. Euro vorgesehen. Zudem sind Maßnahmen, die (auch) dem Umweltschutz zugute kommen, in den Haushalten anderer Bundesministerien veranschlagt. Zu nennen sind insbesondere: 1.3.2.8 Umweltschutz Eine intakte Umwelt und der schonende Umgang mit den natürlichen Ressourcen sind Voraussetzung für eine langfristig stabile wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Der Bund ergreift im Rahmen seiner Umweltpolitik Maßnahmen, die sich an der ökologischen Modernisierung sowie an der Nachhaltigkeit orientieren. Mit Klimaschutz, Naturschutz und der sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle sind nur einige Politikfelder genannt. Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien, insbesondere im Zusammenhang mit der Energiewende, sowie zur Energieeffizienz (u.a. Gebäudesanierung) sind im Haushalt des BMWi veranschlagt bzw. werden vom BMWi mit Mitteln aus dem „Energie- und Klimafonds“ (EKF) gefördert (siehe Kapitel Energie und Kapitel Sondervermögen). Für den internationalen Klimaschutz werden im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung weitere Haushaltsmittel in beträchtlicher Höhe bereitgestellt, z.B. zur Auffüllung des Green Climate Fonds. Für die Umsetzung umweltpolitischer Ziele verfügt der Bund über eine grundgesetzlich verankerte Gesetzgebungskompetenz. Die Länder können jedoch abweichende gesetzliche Regelungen beschließen (grundgesetzliche Abweichungskompetenz). Zudem liegen Durchführung und Finanzierung der Gesetze im Umweltbereich grundsätzlich bei den Ländern. Darüber hinaus engagiert sich der Bund im Umwelt- und Naturschutz in Form von Förderprogrammen. Im Jahr 2015 beträgt die Projektförderung auf dem Gebiet Klima, Energie und Umwelt aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung rd. 429 Mio. €. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt die Entwicklung und Anwendung umweltfreundlicher Technologien (z.B. Wasser- und Brennstofftechnologie, Umweltkomponente bei den DeMinimis-Hilfen an das Güterverkehrsgewerbe, Förderung umweltfreundlicher Schiffsmotoren) und investiert in Umweltschutzmaßnahmen bei den Verkehrswegen (insbesondere Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen). Ein erheblicher Teil der Ausgaben für die Umweltpolitik entfällt auf den Einzelplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Einen wichtigen Schwerpunkt bildet dabei der Klimaschutz. Im Jahr 2015 werden für die Internationale Klimaschutzinitiative rund 262,9 Mio. € bereitgestellt, die im weiteren Finanzplanzeitraum auf hohem Niveau fortgeschrieben werden. Gefördert werden Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern, die eine am Bedarf der Partnerländer orientierte Unterstützung beim Klimaschutz leisten. Für die nationale Klimaschutzinitiative, durch die innovative Konzepte und Modellprojekte zur Senkung der Treibhausgasemissionen in Deutschland erprobt und vorangebracht werden, stehen im Jahr 2015 68 Mio. € zur Verfügung. Auch Finanzhilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a Grundgesetz kommen teilweise dem Umweltschutz zugute. Darüber hinaus werden Maßnahmen für den Umweltschutz auch aus dem EKF finanziert. Hinzu kommen zinsverbilligte Förderkredite bzw. Zuschüsse für Umwelt- und Energieeffizienzmaßnahmen aus der ERPWirtschaftsförderung und KfW-Programmen. Einen weiteren Akzent im Bereich der Umweltpolitik setzt das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“. 40 40 1.3.2.9 Sport wicklungsländer (ODA = Official Development Assistance) an dritter Stelle der Gebernationen. Am Bruttonationaleinkommen (BNE) gemessen erzielte Deutschland damit eine vorläufige ODA-Quote von 0,38 %. Für die Förderung des deutschen Spitzensports stehen im Bereich des Bundesministeriums des Innern im Regierungsentwurf 2015 rd. 140 Mio. € zur Verfügung. Mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2015 und dem Finanzplan bis 2018 dokumentiert die Bundesregierung ihre entwicklungspolitische Verantwortung auch im Rahmen des übergeordneten Ziels eines ausgeglichenen Bundeshaushalts und der damit einhergehenden Konsolidierungserfordernisse. Das Ausgabenniveau des Einzelplans des BMZ aus dem Jahr 2014 wird mit knapp 6,45 Mrd. Euro für das Jahr 2015 fortgeschrieben. Weitere Mittel, die mittelbar oder unmittelbar der Förderung des Sports dienen, sind u. a. im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (rd. 68,7 Mio. €), des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (rd. 18,6 Mio. €), des Auswärtigen Amtes (4,1 Mio. €), des Bundesministeriums der Finanzen (rd. 2,3 Mio. €) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (rd. 0,8 Mio. €) veranschlagt. Neben den Ausgaben des Einzelplans des BMZ tragen auch die Entwicklungsleistungen anderer Ressorts, der EU, der Bundesländer, Marktmittel der KfW sowie Schuldenerlasse zur Umsetzung der entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung bei. Zur Erreichung des ODA-Ziels von 0,7 % des BNE müssen auch über innovative Finanzierungsinstrumente zusätzliche Einnahmequellen für die Entwicklungszusammenarbeit erschlossen werden. Für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft, dessen Aufgabenschwerpunkte bei der Initiierung, Förderung und Koordinierung sportwissenschaftlicher Projekte sowie dem Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis liegen, sieht der Regierungsentwurf 2015 rd. 3,1 Mio. € vor. 1.3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung Für die Innere Sicherheit sind im Jahr 2015 insgesamt rd. 3,59 Mrd. € vorgesehen. Damit entfallen wiederum knapp zwei Drittel der Ausgaben des Bundesministeriums des Innern (rd. 5,73 Mrd. €) auf diesen Bereich. 1.3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft 1.3.2.12.1 Zinsausgaben Im Bundeshaushalt 2015 sind knapp 27 Mrd. € für Zinsausgaben veranschlagt (9,0 % der gesamten Bundesausgaben). Die Zinsausgaben werden bis zum Jahr 2018 auf rd. 34,4 Mrd. € (dies entspricht 10,4 % der Gesamtausgaben) ansteigen (vgl. Schaubild 7). Neben den Mitteln für die Bundespolizei in Höhe von rd. 2,45 Mrd. €, für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Höhe von rd. 74,8 Mio. € und für das Bundeskriminalamt in Höhe von rd. 416 Mio. € stehen hier u. a. auch Mittel in Höhe von rd. 95,4 Mio. € für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie Mittel für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in Höhe von rd. 178 Mio. € zur Verfügung. Die Haushaltsansätze für Zinsausgaben basieren auf dem bestehenden Schuldenportfolio, der geplanten neuen Kreditaufnahme zur Finanzierung der Tilgungen und des letztmalig in 2014 ausgewiesenen Nettokreditbedarfs, den bestehenden und geplanten Swapverträgen und der Kassenfinanzierung. Sie berücksichtigen ferner die historisch durchschnittliche Schwankungsbreite der Zinsen. Die Ansätze für Zinsausgaben liegen für 2015 um rd. 4,3 Mrd. € unter dem alten Finanzplanansatz. Seit Mitte 2013 haben sich die Zinssätze für Bundeswertpapiere nach einem vorübergehenden Anstieg bis zum Jahresende 2013 tendenziell nach unten bewegt. Die Kosten der im vergangenen Jahr aufgenommenen Kredite liegen in Folge dessen im Mittel unter den im alten Finanzplan unterstellten Ansätzen und die zukünftige Kreditaufnahme wird mit niedrigeren Zinssätzen geplant als im alten Finanzplan unterstellt wurde. Die Ansätze der neuen Finanzplanung basieren auf einer Hochrechnung aus der aktuellen Zinssituation und der historischen Schwankungsbreite. Für die Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung ist für das Jahr 2015 ein Ansatz von rd. 244 Mio. € vorgesehen. 1.3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Die Bundesregierung bekennt sich zu den MillenniumsEntwicklungszielen der Vereinten Nationen und unterstützt im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik aktiv die Entwicklung und Umsetzung der globalen Partnerschaft zwischen Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern. In absoluten Zahlen lag Deutschland im Jahr 2013 nach der vorläufigen OECD-Statistik mit rd. 14,1 Mrd. US-$ nach den USA (rd. 31,5 Mrd. US-$) und Großbritannien (rd. 17,9 Mrd. US-$) bei den öffentlichen Leistungen an Ent- 41 41 1.3.2.12.2 Versorgungsausgaben Mittelzuführungen zum Sondervermögen beliefen sich im Jahre 2013 auf rd. 747 Mio. €. Nach den Anlagerichtlinien wurden diese Mittel von der Deutschen Bundesbank in handelbaren Schuldverschreibungen des Bundes sowie anderer EWU-Staaten zu marktüblichen Bedingungen angelegt. Ende des Jahres 2013 betrug der Marktwert des Sondervermögens rd. 6,7 Mrd. €. Die Versorgungsausgaben des Bundes (ohne Bahn und Post) Die Versorgungsausgaben umfassen direkte Pensionszahlungen einschließlich der Beihilfen an ehemalige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten des Bundes und an Versorgungsberechtigte nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 Grundgesetz fallenden Personen (G 131) sowie an deren Hinterbliebene. Für alle ab dem 1. Januar 2007 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten des Bundes wurde das auf Dauer angelegte Sondervermögen „Versorgungsfonds des Bundes“ eingerichtet. Für diese Beschäftigten werden Zuweisungen an das Sondervermögen in Höhe der durch die Versorgungsfondszuweisungsverordnung festgelegten Sätze zwischen 27,9 % und 36,9 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge geleistet. Ab dem Jahr 2020 werden sämtliche Versorgungsbezüge und Beihilfeleistungen in Krankheitsfällen für diesen Personenkreis aus dem Fonds bestritten. Ende 2013 betrug der Marktwert des Sondervermögens rd. 1, 1 Mrd. €. Langfristig sollen die Versorgungsausgaben vollständig aus dem Versorgungsfonds getragen werden. Die Gesamtzahl der Versorgungsberechtigten ist in den letzten fünf Jahren um rd. 5 % zurückgegangen. Bis 2018 wird deren Anzahl bei rd. 191.000 stagnieren (vgl. Tabelle 4). Grund hierfür ist die Abnahme der Zahl der Versorgungsberechtigten nach dem G 131 und das gleichzeitige Ansteigen der Zahl der Versorgungsempfänger aus dem Personenkreis der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten des Bundes. Aufgrund des Versorgungsrücklagegesetzes wird seit 1999 über verminderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungen das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ gebildet. Es soll den Bundeshaushalt ab dem Jahr 2018 von Versorgungsausgaben entlasten. Die 42 42 Tabelle 4 1) Versorgungsausgaben des Bundes 2014 bis 2018 2014 2015 2016 2017 2018 - Mrd. € - Beamte, Richter und Soldaten 7,7 7,8 7,8 7,9 8,0 179.000 181.000 183.000 185.000 187.000 0,4 0,4 0,4 0,3 0,3 12.000 9.000 7.000 5.000 4.000 Summe Bund 8,1 8,2 8,2 8,2 8,3 Ehemalige Bahnbeamte 4,8 4,9 4,8 4,8 4,8 162.500 159.000 154.000 149.000 144.000 7,3 7,5 7,7 8,0 7,7 274.000 273.000 271.000 270.000 268.000 20,2 20,6 20,7 21,0 20,8 1,8 1,9 1,9 2,0 2,0 Anzahl der Versorgungsempfänger rd. G 131-Fälle Anzahl der Versorgungsempfänger rd. Anzahl der Versorgungsempfänger rd. Ehemalige Postbeamte Anzahl der Versorgungsempfänger rd. Summe Bahn und Post Nachrichtlich: Leistungen für die Sonderversorgungssysteme in den neuen Bundesländern 1) Einschl. Versorgungsrücklage Daneben beteiligt sich der Bund an den Versorgungslasten anderer Dienstherren und erbringt Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme in den neuen Bundesländern. Die neuen Bundesländer erstatten dem Bund die Aufwendungen für das Sonderversorgungssystem der Volkspolizei (einschl. Feuerwehr und Strafvollzug). Die Ausgaben sind in der Tabelle 3 unter „Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich“ erfasst. gaben nahezu unverändert. Der Bund ist verpflichtet, die sich aus den Einnahmen und Ausgaben des BEV ergebenden Defizite zu decken. Die Ausgaben sind in der Tabelle 3 unter „Eisenbahnen des Bundes“ ausgewiesen. Die Versorgungsausgaben bei den Postnachfolgeunternehmen Ehemalige Postbeamte erhalten Versorgungs- und Beihilfeleistungen von der Postbeamtenversorgungskasse. Die Finanzierung der Gesamtleistungen tragen der Bund und die Postnachfolgeunternehmen. Der Finanzierungsanteil der Postnachfolgeunternehmen beträgt seit dem Jahr 2000 33 % der Bruttobezüge ihrer aktiven Beamtinnen und Beamten und der fiktiven Bruttobezüge ihrer ruhegehaltfähig beurlaubten Beamtinnen und Beamten. Der größere Finanzierungsanteil entfällt auf den Bund, der gesetzlich zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Die Versorgungsausgaben bei der Bahn Beim BEV werden im Jahresdurchschnitt 2015 voraussichtlich für 96.000 Ruhegehaltempfänger und 63.000 Hinterbliebene Versorgungsbezüge sowie Beihilfen, Unterstützungen u. ä. gezahlt. Hieraus entstehen Belastungen des BEV in Höhe von rd. 4,9 Mrd. €. Die Anzahl der Versorgungsberechtigten ist rückläufig. Innerhalb des Finanzplanzeitraums bleiben die Versorgungsaus43 43 der Postbeamtenversorgungskasse verpflichtet ist. Durch die Verwertung des überwiegenden Teils der Forderungen gegenüber den Postnachfolgeunternehmen und die Verwendung der Verwertungserlöse zur Finanzierung der Versorgungs- und Beihilfeleistungen wurde der Bundeshaushalt in der Vergangenheit entlastet. Die Versorgungsleistungen sind jetzt fast vollständig durch den Bund zu finanzieren. Die Ausgaben sind in der Tabelle 3 unter „Sonstiges“ erfasst. 1.3.2.12.3 Nachfolgeeinrichtungen handanstalt der Durch das Stabilisierungsmechanismusgesetz (StabMechG) ist das BMF ermächtigt, Gewährleistungen für Notmaßnahmen der EFSF bis zur Höhe von insgesamt 211,0459 Mrd. € zu übernehmen. Die EFSF konnte bis zum 30. Juni 2013 Hilfsprogramme an einen Mitgliedstaat der Eurozone vergeben, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität der Eurozone insgesamt zu wahren. Der deutsche Garantieanteil für die bereits bestehenden Rettungsprogramme der EFSF für Irland (seit Dezember 2010), Portugal (seit Mai 2011) und das zweite Griechenland-Programm (seit März 2012) beläuft sich auf insgesamt 100,1 Mrd. €. Treu- Der Europäische Rat hat sich am 17. Dezember 2010 auf die Einrichtung eines permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) geeinigt, der am 8. Oktober 2012 seine Arbeit aufgenommen hat. Er hat die EFSF und den EFSM zum 1. Juli 2013 abgelöst. Der Vertrag zur Einrichtung des ESM ist am 27. September 2012 in Kraft getreten, der ESM hat am 8. Oktober 2012 seine Arbeit aufgenommen. Nach dem Beitritt Lettlands am 13. März 2014 beträgt das ESM-Stammkapital rd. 701,9 Mrd. €, und setzt sich zusammen aus einzuzahlendem Kapital in Höhe von rd. 80,2 Mrd. € und abrufbarem Kapital in Höhe von rd. 621,7 Mrd. €. Der Anteil Deutschlands am einzuzahlenden Kapital beträgt rd. 21,7 Mrd. € und der Anteil am abrufbaren Kapital rd. 168,3 Mrd. € (vgl. § 1 des Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am ESM (ESM-Finanzierungsgesetz ESM-FinG) vom 13. September 2012; BGBl. I S. 1918). Die Eurogruppe hatte am 30. März 2012 vereinbart, dass die ESM-Mitglieder das einzuzahlende Kapital beschleunigt bereitstellen. Das einzuzahlende Kapital wurde von Deutschland in den Jahren 2012 bis 2014 in insgesamt fünf Tranchen an den ESM überwiesen. Dem ESM stehen als Instrumente für die Stabilitätshilfe an seine Mitglieder vorsorgliche Finanzhilfen, Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten, Darlehen sowie Primär- und Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilitäten zur Verfügung. Der Finanzbedarf der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen wird aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt hat die noch verbliebenen Restaufgaben in den Bereichen Vertragsmanagement, Reprivatisierung, Abwicklung und Verwertung von ehemals volkseigenem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen geschäftsbesorgend auf andere Einrichtungen übertragen. Die BvS konnte ihre Ausgaben bislang durch eigene Einnahmen decken und wird auch im Jahr 2015 ohne Zuwendungen auskommen. Für die folgenden weiteren Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2015 Zuwendungen in Höhe von rd. 314 Mio. € vor: − Die Lausitzer und Mitteldeutsche BergbauVerwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) saniert und verwertet die Flächen der stillgelegten, nicht privatisierten ostdeutschen Braunkohletagebaue und verarbeitungsanlagen. − Die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH (GVV) befasst sich mit der Stilllegung der unwirtschaftlichen Bergwerksbetriebe des Kali-, Erz- und Spatbergbaus sowie langfristigen Nachsorgeaufgaben z.B. bei den Kalirückstandshalden. − Die Energiewerke Nord GmbH (EWN) ist mit der Stilllegung, dem Rückbau und der notwendigen Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg betraut. Die gemäß Art. 115 Abs. 1 GG erforderliche gesetzliche Ermächtigung für die Übernahme einer Gewährleistung zur Zeichnung des abrufbaren Kapitals wurde mit dem ESM-FinG geschaffen. Es bildet zusammen mit dem „Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus“ die gesetzliche Grundlage für die deutsche Beteiligung am ESM. 1.3.2.12.4 Europäischer Stabilitätsmechanismus Im Jahr 2010 wurde durch die Einrichtung eines temporären Euro-Schutzschirms, bestehend aus einem EUGemeinschaftsinstrument (Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus, EFSM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), auf die akute Staatsschuldenkrise reagiert. Neben seiner Mitgliedschaft bei der EFSF und beim ESM hat sich Deutschland auch an den bilateralen Hilfen für Griechenland beteiligt, die im Jahr 2010 beschlossen worden sind. Auf Grundlage des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes vom 7. Mai 2010 wurde das BMF ermächtigt, Gewährleistungen bis zur Höhe 44 44 von insgesamt 22,4 Mrd. € für Kredite an die Hellenische Republik zu übernehmen. Diese Gewährleistung dient der Absicherung von Krediten der KfW an Griechenland, die gemeinsam mit den Krediten der anderen Mitgliedstaaten des Euro-Raums und des Internationalen Währungsfonds ausgezahlt werden sollen. Für das erste Griechenland-Programm hat die KfW insgesamt 15,17 Mrd. € ausgezahlt. Die restlichen Kreditzusagen aus dem ersten Griechenland-Programm sind inzwischen in das zweite Griechenland-Programm, das von der EFSF im März 2012 übernommen worden ist, übergegangen. 1.3.2.13 Der Fonds wird vom Bund mit 8 Mrd. € in voller Höhe vorfinanziert. Die Länder leisten ihren Beitrag über zwanzig Jahre wie folgt: Für die Jahre 2014 bis 2019 wurde das Finanzausgleichsgesetz dahingehend geändert, dass jährlich ein zusätzlicher Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 202 Millionen € von den Ländern an den Bund übertragen wird. Nach Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes zahlen die Länder in den Jahren 2020 bis 2033 jährlich einen Betrag in Höhe von 202 Millionen € direkt an den Bund. Die Beteiligung der Länder an den Kosten der Finanzierung (Zinsen und Tilgung) ist abgeleitet von einem Finanzierungsanteil von 3,25 Mrd. €. Dabei ist berücksichtigt, dass der Bund die Kosten für die Wiederherstellung seiner Infrastruktur alleine trägt. Sondervermögen 1.3.2.13.1 Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) Einheitliche Maßstäbe zur Verwendung der Mittel des Fonds sind in der Aufbauhilfeverordnung (AufbhV) und in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und betroffenen Ländern vom 2. August 2013 festgelegt. Die Grundsätze für Hilfszusagen der Länder im Einzelnen ergeben sich aus den in der Verwaltungsvereinbarung definierten sieben Hilfsprogrammen. Der EKF wird auch künftig das zentrale Instrument zur Finanzierung der zusätzlichen Programmausgaben zur Umsetzung der beschleunigten Energiewende in Deutschland sein. Um trotz gesunkener Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel die Finanzierung der verschiedenen Förderprogramme des EKF sicherzustellen, kann der EKF ab dem Wirtschaftsjahr 2014 einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt (Epl. 60) nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes erhalten. Um die Voraussetzungen für die zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen, hat das Bundeskabinett am 2. Juli 2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des EKFErrichtungsgesetzes beschlossen. Im Regierungsentwurf 2015 ist ein Bundeszuschuss in Höhe von 781 Mio. € vorgesehen. Zusammen mit den Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel hat der Wirtschaftsplan des EKF im Jahre 2015 ein Volumen von rd. 1,7 Mrd. €. Dabei ist berücksichtigt, dass die Programmausgaben für den internationalen Klima- und Umweltschutz in die Einzelpläne des Auswärtigen Amtes (Epl. 05), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Epl. 16) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Epl. 23) verlagert wurden. Bis zum 30. Juni 2014 sind Zusagen für Leistungen aus dem Fonds in Höhe von rd. 3,2 Mrd. € durch Bund, Länder und Gemeinden bzw. deren Beauftragte erteilt worden. Der Mittelabfluss ist nachlaufend und erfolgt bedarfsgerecht bzw. im Erstattungsverfahren, soweit die Länder in Vorleistung getreten sind. Zum Stichtag 30. Juni 2014 waren knapp 1 Mrd. € aus dem Fonds abgeflossen. Anträge auf Hilfen aus dem Fonds können gemäß Verwaltungsvereinbarung zur AufbhV noch bis zum 31. Juni 2015 gestellt und bis Ende 2015 bewilligt werden. Erst danach wird sich ein vollständiges Bild zum Schadensumfang ergeben. So sind z. B. Schätzungen zur endgültigen Gesamtschadenshöhe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft aufgrund des immer noch dynamischen Fördergeschehens zurzeit nicht möglich; dies liegt u. a. an der Komplexität der Planung und Durchführung von Wiederaufbaumaßnahmen. Gleiches gilt für Maßnahmen im Infrastrukturbereich der Länder und Gemeinden. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft dürfte sich der Gesamtschaden zudem erst nach dem Ende der diesjährigen Vegetationsperiode in vollem Umfang zeigen. Lediglich bei den Mitteln für die Beseitigung der Schäden an der Bundesinfrastruktur steht jetzt schon fest, dass diese nicht in voller Höhe benötigt werden. Der hier voraussichtlich nicht benötigte Betrag in Höhe von 1 Mrd. € aus dem Sondervermögen wird im Haushalt 2014 plangemäß vereinnahmt. Die hierfür erforderliche rechtliche Regelung wurde mit dem vom Bundeskabinett am 28. Mai 2014 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung auf den Weg gebracht. 1.3.2.13.2 Sondervermögen „Aufbauhilfe“ Mit dem im Juli 2013 in Kraft getretenen Aufbauhilfegesetz wurde ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet. Die Fondsmittel stehen für Maßnahmen zur Beseitigung der im Sommer 2013 entstandenen Hochwasserschäden bereit. Darüber hinaus werden aus dem Fonds die Kostenanteile des Bundes und der Länder an den Soforthilfen der Länder erstattet. 45 45 Tabelle 5 Übersicht zum Finanzplan „Energie- und Klimafonds“ 2014 bis 2018 Soll 2014 Entwurf 2015 2016 Finanzplan 2017 2018 in T€ Einnahmen Erlöse aus der Versteigerung der Berechtigungen gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 835.603 900.116 1.082.057 1.499.592 1.475.920 Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt 655.000 781.000 848.500 576.446 836.000 Entnahme aus der Rücklage 94.149 1.584.752 1.681.116 1.930.557 2.076.038 2.311.920 420.236 696.803 882.018 1.045.990 1.281.870 Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen 350.000 203.220 203.220 225.800 225.800 Programmausgaben Elektromobilität 278.877 223.715 210.000 210.000 210.000 Erneuerbare Energien 206.397 207.611 233.706 220.717 220.717 Energieeffizienz 201.537 214.752 258.543 219.451 219.451 Versch. Programme nationaler Klimaschutz und Klimawandel und verschiedene internationale Einzelprogramme 147.705 135.015 143.070 154.080 154.081 Ausgaben gesamt 1.584.752 1.681.116 1.930.556 2.076.038 2.311.920 Einnahmen gesamt Ausgaben nach Politikschwerpunkten CO2Gebäudesanierungsprogramme und Energetische Stadtsanierung Rundungsdifferenzen möglich 46 46 1.3.2.13.3 Weitere Sondervermögen Mit Inkrafttreten des Restrukturierungsfondsgesetzes (RStrukFG) zum 31. Dezember 2010 wurde der Restrukturierungsfonds (RSF) errichtet, der ebenfalls von der FMSA verwaltet wird. Im Bedarfsfall kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Übertragung (von Teilen) des Vermögens sowie der Verbindlichkeiten einer bestandsgefährdeten systemrelevanten Bank auf ein bestehendes Kreditinstitut bzw. ein vom RSF gegründetes Brückeninstitut anordnen. In der Folge können weitere Maßnahmen des RSF für das aufnehmende Institut wie Rekapitalisierung oder Garantiegewährung erforderlich sein. Die Mittel des Fonds für diese Maßnahmen stammen in erster Linie aus der Bankenabgabe, die von Banken in Deutschland jährlich erhoben wird und in den RSF fließt. Soweit die angesammelten Mittel nicht zur Deckung der Kosten der Maßnahmen sowie für die Errichtung und Verwaltung des RSF ausreichen, können von den Kreditinstituten Sonderbeiträge erhoben werden. Sollte durch Jahres- und Sonderbeiträge eine zeitgerechte Deckung des Mittelbedarfs nicht möglich sein, kann der RSF darüber hinaus Kredite aufnehmen. Er ist mit einer Garantieermächtigung i. H. v. maximal 100 Mrd. € ausgestattet, zusätzlich beschränkt auf das 20fache der Summe der angesammelten Mittel des Restrukturierungsfonds und besteht nur in der Höhe, in der die Garantieermächtigung nach § 6 FMStFG nicht in Anspruch genommen wurde. Der Restrukturierungsfonds ist mit einer Kreditermächtigung in der Höhe ausgestattet, in der die Kreditermächtigung nach § 9 FMStG nicht in Anspruch genommen wurde, zusätzlich begrenzt auf maximal 20 Mrd. €. Die letzte Änderung des RStruktFG erfolgte durch Artikel 3 des Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts (3. FMStG) vom 20. Dezember 2012 (BGBl I S. 2777). Soweit Verluste aus nach dem 31. Dezember 2012 gewährten Stabilisierungsmaßnahmen des FMS entstehen, wird zukünftig der RSF zum Verlustausgleich herangezogen. Ab dem Jahr 2015 soll die Bankenabgabe in Deutschland nach der sog. Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) erhoben werden. Die Umsetzung in Deutschland soll im Laufe des Jahres 2014 auf Basis eines BRRD-Umsetzungsgesetzes erfolgen. Der konsolidierte Öffentliche Gesamthaushalt umfasst auch die Sonderrechnungen des Bundes, die sich in unmittelbarer Bundesverwaltung befinden oder von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verwaltet werden. Aktuell sind neben dem gesondert abgehandelten EKF und dem Aufbauhilfefonds besonders hervorzuheben das Sondervermögen Finanzmarktstabilisierung, der Restrukturierungsfonds und das Sondervermögen Investitions- und Tilgungsfonds. Rechtlich und wirtschaftlich sind die Mittel der Sondervermögen vom Bundeshaushalt grundsätzlich getrennt zu halten. Das Sondervermögen Finanzmarkstabilisierungsfonds (FMS) wurde durch das Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz - FMStFG) vom 17. Oktober 2008 errichtet. Der Fonds dient der Stabilisierung des Finanzmarktes durch befristete Maßnahmen zur Überwindung von Liquiditätsengpässen und zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des Investmentgesetzes sowie bestimmten Finanzholding-Gesellschaften. Zur Erfüllung seiner Aufgaben war der FMS bis einschließlich 30. Dezember 2010 mit einer Gewährleistungsermächtigung von 400 Mrd. € ausgestattet, die Kreditermächtigung betrug insgesamt 90 Mrd. €. Mit Inkrafttreten des Restrukturierungsfondsgesetzes (RStrukFG) am 31. Dezember 2010 reduzierte sich die Garantieermächtigung auf 300 Mrd. €, die Kreditermächtigung auf 70 Mrd. €. Im Jahr 2011 durften keine neuen Maßnahmen mehr aus diesem Sondervermögen finanziert werden. Im Zuge der Verschärfung der Staatschuldenkrise wurde mit dem 2. FMStG der Finanzmarktstabilisierungsfonds befristet bis Ende 2012 reaktiviert. Hierdurch stehen in Summe mit den Regelungen des Vorgängergesetzes Kapitalhilfen bis zu 80 Mrd. € und Garantien bis zu 400 Mrd. € zur Verfügung. Mit Wirksamwerden des Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (3. FMStG) zum 1. Januar 2013 wurde die Antragsfrist und mithin die o. g. Grenzen für neue Maßnahmen des FMS bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Der Einsatz von Instrumenten des FMS wurde auf Kreditinstitute beschränkt. Zudem ist für Maßnahmenbewilligungen ab dem 1. Januar 2013 ein Verlustausgleich durch den Restrukturierungsfonds vorgesehen. Die Verwaltung des Fonds erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die der Rechts- und Fachaufsicht durch das BMF unterliegt. Für die Verbindlichkeiten des Fonds haftet der Bund, der auch die Verwaltungskosten des Fonds trägt. Über das zum 2. März 2009 errichtete Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF) finanzierte der Bund in den Jahren 2009 bis 2011 zusätzliche Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur im Umfang von rd. 20,0 Mrd. €. Davon wurden rd. 10,0 Mrd. € für Finanzhilfen des Bundes für Zukunftsinvestitionen der Länder 47 47 und Kommunen, rd. 3,9 Mrd. € für Bundesinvestitionen, rd. 4,8 Mrd. € für das Programm zur Stärkung der PKW-Nachfrage (Umweltprämie), rd. 0,8 Mrd. € für die Ausweitung des zentralen Investitionsprogramms Mittelstand und rd. 0,5 Mrd. € für die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich der Mobilität ausgegeben. Seit 2012 werden keine Fördermittel mehr ausgezahlt. Das Sondervermögen besitzt eine eigene Kreditermächtigung und eine verbindliche Tilgungsregelung. Danach erhält der ITF zur Tilgung seiner Schulden Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil übersteigen und nicht zur Tilgung fälliger Verbindlichkeiten des Erblastentilgungsfonds benötigt werden. Im Jahr 2014 fließen dem ITF rund 2,2 Mrd. € aus dem Bundesbankgewinn zur Schuldentilgung zu (vgl. Ziffer 1.4.3.4). an das Niveau in den alten Bundesländern zu ermöglichen. Zum 1. Januar 2005 entfielen die Schuldendienstanteile der alten Bundesländer am FDE und der Bund übernahm als Mitschuldner die Verbindlichkeiten des FDE. Hierbei wurden die Verbindlichkeiten des FDE in die Bundesschuld integriert (Art. 8 § 6 a Solidarpaktfortführungsgesetz). Als Kompensation für den entfallenen Länderanteil an der weiteren Abfinanzierung des FDE erhält der Bund jährlich bis 2019 von den Ländern u. a. einen Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 1,32 Mrd. €. Weist der Bund auf Basis einer Modellrechnung nach, dass aufgrund der tatsächlichen Zinsentwicklung die fiktive Restschuld des FDE Ende 2019 den Betrag von 6,54 Mrd. € übersteigt, erhält er im Jahr 2020 von den alten Bundesländern 53,3 % des übersteigenden Betrages. Durch den Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz werden wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke in den neuen Ländern (einschließlich ehemaliges OstBerlin) gefördert. Hierzu werden Überschüsse aus dem Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken herangezogen; bis Ende des Jahres 2013 insgesamt rd. 50,4 Mio. €. Die Zweckvermögen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie der Postbank (ehemals DSL-Bank) und das Bergmannssiedlungsvermögen (BSV) zählen zu den Sondervermögen, die von Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verwaltet werden (Treuhandvermögen). Das BSV ist, soweit dieses von der THS Wohnen GmbH verwaltet wurde, durch das erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen am 13. Dezember 2007 aufgelöst worden. Das durch Erlass des BMF vom 7. Oktober 1991 errichtete, nicht rechtsfähige Sondervermögen Entschädigungsfonds (EF) bündelt die Rechte und Verpflichtungen, die sich für den Bund aus dem Vermögensgesetz sowie dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) ergeben. Rechtsgrundlage ist § 9 des Entschädigungsgesetzes. Gespeist wird der EF seit 2008 im Wesentlichen durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt. Für Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen wurden bis Ende 2013 Barleistungen in Höhe von rd. 1,66 Mrd. € aus dem EF erbracht. Für die Wiedergutmachung der NS-verfolgungsbedingten Vermögensschädigungen wurden von 1994 bis 2013 Leistungen in Höhe von rd. 2,18 Mrd. € aus dem Fonds gezahlt. Durch das Schuldenmitübernahmegesetz hat der Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 die Zinsund Tilgungsverbindlichkeiten der sich in unmittelbarer Bundesverwaltung befindlichen Sondervermögen Erblastentilgungsfonds, Bundeseisenbahnvermögen und des (Ende 2000 aufgelösten) Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes (Verstromungsfonds) mit übernommen. Die ursprünglichen Verbindlichkeiten des Erblastentilgungsfonds, die rd. 181 Mrd. € ausmachten, sind inzwischen nahezu vollständig getilgt, zum einen durch Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn und der Versteigerung der UMTS-Lizenzen im Jahr 2000, zum anderen durch die Anschlussfinanzierung durch den Bund. Nach dem am 11. Juli 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ wurde ein Sondervermögen zur Vorsorge für die aus der Indexierung resultierenden Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere errichtet. Diesem werden aus dem Bundeshaushalt jährlich anteilig die am Ende der Laufzeit von inflationsindexierten Bundeswertpapieren fällig werdenden Beträge zugeführt. Es handelt sich um eine zweckgebundene Rücklagenbildung, so dass bei Fälligkeit die aus der Indexierung resultierenden Schlusszahlungsbeträge unmittelbar aus dem Sondervermögen geleistet werden. Aus dem ERP-Sondervermögen werden insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen gefördert. Die aus dem ERP-Sondervermögen finanzierte Wirtschaftsförderung wurde zum 1. Juli 2007 neu geordnet. Im Rahmen der Neuordnung wurde ein Großteil des Vermögens des ERP (7,9 Mrd. €) in die Kreditanstalt für Wiederaufbau eingebracht, davon 4,65 Mrd. € als Eigenkapital und 3,25 Mrd. € als Nachrangdarlehen. Die aus dem Vermögen generierten Erträge gewährleisten langfristig die Fortführung der ERP-Wirtschaftsförderung und den Substanzerhalt. Der Fonds „Deutsche Einheit” (FDE) wurde 1990 als Sondervermögen des Bundes errichtet, um eine rasche Angleichung der Lebensverhältnisse im Beitrittsgebiet 48 48 1.3.3 Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes 1.3.3.1 Überblick Die Investitionsausgaben des Bundeshaushalts 2015 liegen mit 26,1 Mrd. € unter dem Soll des Vorjahres von 29,9 Mrd. € (vgl. Tabelle 7). Grund hierfür ist allerdings insbesondere, dass in 2014 noch eine Rate für die deutschen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in Höhe von 4,3 Mrd. € angefallen ist. Bereinigt man die Investitionsausgaben um diesen Sondereffekt, sind die Investitionen über den gesamten Finanzplanungszeitraum betrachtet insgesamt leicht steigend, was vor allem auf die Umsetzung der prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrags für die Legislaturperiode bis 2017 zurückzuführen ist. Die Ausgaben des Bundes lassen sich mit Blick auf ihre Wirkung auf gesamtwirtschaftliche Abläufe in konsumtive und investive Ausgaben gliedern. In § 10 Abs. 3 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz ist geregelt, welche Ausgaben zu den Investitionen zu zählen und welche als konsumtive Ausgaben anzusehen sind. Danach ist der bei weitem größere Anteil der Ausgaben des Bundeshaushaltes den konsumtiven Ausgaben zuzuordnen. Außer durch eigene Investitionsausgaben unterstützt der Bund die Investitionstätigkeit in erheblichem Umfang auch auf der Einnahmenseite, z. B. durch Einnahmenverzichte im Rahmen der steuerlichen Investitionsförderung und im Rahmen von Zuweisungen an die Länder, z. B. aus dem Mineralölsteueraufkommen zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 5 Regionalisierungsgesetz oder infolge der Umwidmung der Finanzhilfen an die neuen Länder nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost in SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen. 1.3.3.3.1 Aufteilung nach Ausgabearten Die Finanzierungshilfen des Bundes zugunsten von Investitionsvorhaben Dritter werden im Jahr 2015 18,3 Mrd. € betragen (vgl. Tabelle 7) und liegen in den Folgejahren zwischen 19 und 19,4 Mrd. €. Die Finanzierungshilfen teilen sich auf in Hilfen für den öffentlichen Bereich (2015: 4,9 Mrd. €) sowie auf sonstige Bereiche (2015: 13,4 Mrd. €). Der Bund tätigt im Jahr 2015 Sachinvestitionen in Höhe von 7,8 Mrd. €. Bis zum Jahr 2017 steigen sie weiter auf 8,7 Mrd. € an. Von den Sachinvestitionen entfallen durchschnittlich knapp 81 % auf Baumaßnahmen (vgl. Tabellen 6 und 7). 1.3.3.2 Konsumtive Ausgaben Im Jahr 2015 werden die konsumtiven Ausgaben des Bundes (ohne sonstige Vermögensübertragungen) mit 273,3 Mrd. € etwa 91 % der Gesamtausgaben ausmachen (vgl. Tabelle 6). Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sowie für Zinsen belaufen sich dabei auf insgesamt 219,2 Mrd. €. Die Ausgaben für Personal und den laufenden Sachaufwand betragen 54,1 Mrd. €. Insgesamt konnte der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben seit dem Jahr 1992 von 12,1 % auf 10 % im Jahr 2015 reduziert werden. Die Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen bewegen sich auf einem Niveau von rd. 1 Mrd. € jährlich, während die Ausgaben für den Erwerb von unbeweglichen Sachen bei rd. 0,5 Mrd. € liegen. Nicht zu den Sachinvestitionen gehören die Ausgaben für militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung und -entwicklung sowie für militärische Anlagen. Diese Ausgaben der Obergruppe 55 betragen im Planungszeitraum 2015 bis 2018 durchschnittlich rd. 10,3 Mrd. € pro Jahr. Die eigenen Sachinvestitionen des Bundes machen nur einen relativ geringen Teil der öffentlichen Investitionen aus. Vielmehr liegt das Schwergewicht bei den Finanzierungshilfen zugunsten von Investitionsvorhaben Dritter. Allerdings tragen auch die Kreditinstitute des Bundes (z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau) in erheblichem Umfang zu öffentlichen und privaten Investitionen bei. 1.3.3.3 Investive Ausgaben Nach Maßgabe von § 10 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft in Verbindung mit § 50 Abs. 5 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wird im Folgenden näher auf Volumen und Struktur der Investitionsausgaben des Bundes im Finanzplanzeitraum eingegangen. Einerseits lassen sich die Investitionen in Sachinvestitionen und Finanzierungshilfen (vgl. 1.3.3.3.1), andererseits nach Aufgabenbereichen gliedern (vgl. 1.3.3.3.2). 49 49 Tabelle 6 Aufteilung der Ausgaben 2013 bis 2018 nach Ausgabearten *) Ist 2013 Soll 2014 Entwurf 2015 Finanzplan 2016 2017 - in Mrd. € - 2018 1. Laufende Rechnung 1.1 Personalausgaben ........................ 28,6 28,9 29,8 30,0 29,9 29,9 1.1.1 Aktivitätsbezüge .................................... 20,9 21,1 21,9 22,1 21,9 21,8 1.1.2 Versorgung ........................................... 7,6 7,8 7,9 8,0 8,0 8,1 1.2 Laufender Sachaufwand ............... 23,2 24,2 24,3 24,8 25,1 25,3 1.2.1 Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 1,5 1,3 1,4 1,3 1,3 1,3 1.2.2 Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 8,6 10,0 9,7 10,2 10,5 10,7 1.2.3 Sonstiger laufender Sachaufwand ......... 13,1 12,9 13,3 13,3 13,3 13,3 1.3 Zinsausgaben ................................ 31,3 27,6 27,0 30,0 31,7 34,3 1.3.1 An Verwaltungen ................................... - - - - - - 1.3.2 An andere Bereiche .............................. 31,3 27,6 27,0 30,0 31,7 34,3 1.4 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse .............................. 190,8 187,2 192,2 199,0 205,7 212,9 1.4.1 An Verwaltungen ................................... 27,3 20,7 22,5 23,1 23,6 28,8 - Länder ............................................... 13,4 14,0 15,7 16,2 17,0 21,9 - Gemeinden ........................................ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - Sondervermögen ............................... 13,8 6,7 6,9 6,9 6,7 6,9 - Zweckverbände ................................. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 An andere Bereiche .............................. 163,5 166,5 169,6 175,9 182,1 184,1 - Unternehmen ..................................... 25,0 26,7 26,8 27,8 28,8 28,3 1.4.2 - Renten, Unterstützungen u. Ä. an natürliche Personen.................................... 27,1 27,5 27,8 28,0 28,5 28,8 - Sozialversicherung ............................ 103,7 104,3 107,3 112,3 117,1 119,7 - private Institutionen ohne Erwerbscharakter ................................................. 1,7 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 - Ausland ............................................. 6,1 6,0 5,7 5,8 5,6 5,3 - Sonstige ............................................ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe Ausgaben der laufenden Rechnung ........ 273,8 267,9 273,3 283,8 292,4 302,4 2. Kapitalrechnung 2.1 Sachinvestitionen ......................... 7,9 7,8 7,8 8,2 8,7 7,8 2.1.1 Baumaßnahmen .................................... 6,3 6,3 6,2 6,6 7,1 6,1 2.1.2 Erwerb von beweglichen Sachen .......... 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 2.1.3 Grunderwerb ......................................... 0,6 0,5 0,5 0,6 0,6 0,7 *) Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht investiven Vermögensübertragungen, welche den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten neben den investiven Ausgaben gem. § 13 BHO auch die nichtinvestiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69. 50 50 noch Tabelle 6 Aufteilung der Ausgaben 2013 bis 2018 nach Ausgabearten *) Ist 2013 Soll 2014 Entwurf 2015 Finanzplan 2016 2017 - in Mrd. € - 2018 2.2 Vermögensübertragungen ........... 15,3 16,9 17,4 18,1 18,3 18,6 2.2.1 Zuweisungen/Zuschüsse für Investitionen 14,8 16,3 16,8 17,4 17,6 18,0 2.2.1.1 An Verwaltungen ................................... 4,9 4,8 4,9 5,2 5,3 5,2 - Gemeinden ........................................ 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 - Sondervermögen ................................ - 0,0 0,0 0,2 0,3 0,1 2.2.1.2 An andere Bereiche .............................. 9,8 11,5 11,8 12,2 12,3 12,8 - Inland ................................................ 6,4 6,3 6,8 6,9 7,0 7,4 - Ausland ............................................. 3,5 5,1 5,1 5,4 5,3 5,4 2.2.2 Sonstige Vermögensübertragungen ...... 0,6 0,6 0,7 0,7 0,6 0,6 2.3 Darlehensgewährung, Erwerb von Beteiligungen ........... 10,8 5,8 1,6 1,6 1,6 1,5 2.3.1 Darlehensgewährung ............................ 2,0 1,3 1,6 1,6 1,5 1,5 2.3.1.1 An Verwaltungen .................................. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2.3.1.2 An andere Bereiche .............................. 2,0 1,3 1,6 1,6 1,5 1,5 - - - - - - - Sonstige - Inland – (auch Gewährleistungen) .............................................. 0,6 0,9 1,2 1,2 1,1 1,0 - Ausland ............................................. 1,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 8,8 4,5 0,0 0,0 0,1 0,0 - Inland ................................................ 0,1 0,1 0,0 0,0 0,1 0,0 - Ausland ............................................. 8,7 4,3 - - - - Summe Ausgaben der Kapitalrechnung ............. 34,0 30,5 26,8 27,9 28,5 27,8 - Sozialversicherung 2.3.2 3. Globalansätze ............................... - - 1,9 - 0,6 - 1,1 - 1,1 - 1,0 4. Ausgaben zusammen .................. 307,8 296,5 299,5 310,6 319,9 329,3 Rundungsdifferenzen möglich *) Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht investiven Vermögensübertragungen, welche den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten neben den investiven Ausgaben gem. § 13 BHO auch die nichtinvestiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69. 51 51 Tabelle 7 Die Investitionsausgaben des Bundes 2013 bis 2018 - aufgeteilt nach Ausgabearten Ist 2013 Soll 2014 Entwurf 2015 Finanzplan 2016 - in Mrd. € - 2017 2018 1. Sachinvestitionen ......................... 7,9 7,8 7,8 8,2 8,7 7,8 1.1 Baumaßnahmen ..................................... 6,3 6,3 6,2 6,6 7,1 6,1 - Hochbau ............................................. 0,8 0,8 0,8 0,8 0,7 0,7 - Tiefbau ............................................... 5,4 5,4 5,5 5,8 6,3 5,4 1.2 Erwerb von beweglichen Sachen ............ 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1.3 Erwerb von unbeweglichen Sachen ........ 0,6 0,5 0,5 0,6 0,6 0,7 2. Finanzierungshilfen ...................... 25,6 22,0 18,3 19,0 19,2 19,4 2.1 Finanzierungshilfen an öffentlichen Bereich ...................................................... 4,9 4,8 4,9 5,2 5,3 5,2 - Darlehen ............................................ 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 - Zuweisungen ...................................... 4,9 4,8 4,9 5,2 5,3 5,2 Finanzierungshilfen an sonstige Bereiche 20,7 17,2 13,4 13,8 13,9 14,2 - Darlehen ............................................. 1,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 - Zuschüsse .......................................... 9,8 11,5 11,8 12,2 12,3 12,8 - Beteiligungen ...................................... 8,8 4,5 0,0 0,0 0,0 0,0 - Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ..................................................... 0,6 0,9 1,2 1,2 1,1 1,0 Investive Ausgaben insgesamt ............... 33,5 29,9 26,1 27,2 27,9 27,2 2.2 Rundungsdifferenzen möglich 52 52 1.3.3.3.2 Aufteilung nach Aufgabenbereichen Wohnungsbau Die Investitionen in Bundesfernstraßen, Eisenbahnen des Bundes, Bundeswasserstraßen, den kommunalen Straßenbau und sonstige Verkehrsbereiche bilden auch im Jahr 2015 den größten investiven Ausgabenblock (vgl. Tabelle 8). Die Schaffung von Wohnraum wird auch durch die soziale Wohnraumförderung unterstützt. Die Zuständigkeit ist durch die Föderalismusreform I ab 2007 vollständig auf die Länder übergegangen. Als Ausgleich für den Wegfall der bis dahin gewährten Bundesfinanzhilfen erhalten sie bis zum Jahr 2019 vom Bund Kompensationsmittel in Höhe von jährlich 518,2 Mio. €, die bis Ende 2013 für investive Maßnahmen der Wohnraumförderung zweckgebunden waren. Mit den Zahlungen sind mit Ausnahme der gewährten Rückbürgschaften alle Altverpflichtungen des Bundes abgegolten. Die Kompensationsmittel werden auf die Länder nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Sie unterliegen gemäß Art. 143c Absatz 3 Grundgesetz weiterhin einer investiven Zweckbindung. Weitere Schwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen: Wirtschaftsförderung Im Jahr 2015 sind im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 600 Mio. € für regionale Fördermaßnahmen vorgesehen. Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Städtebau Die investiven Ausgaben im Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung liegen 2015 bei rund 4,4 Mrd. €. Die Städtebauförderung ist von hoher städtebaulicher, sozial- und kommunalpolitischer Bedeutung. Sie hilft zudem, den aktuellen Folgen des demografischen Wandels in der Gesellschaft gezielt zu begegnen sowie die energie- und klimaschutzrelevanten Ziele des Bundes zu verwirklichen. Aufgrund ihrer hohen Anstoßwirkung (private Nachfolgeinvestitionen) ist die Städtebauförderung ein erheblicher Wirtschaftsfaktor vor Ort. Für die Städtebauförderung sind für 2015 Kassenmittel in Höhe von 528,5 Mio. € vorgesehen, diese steigen bis 2018 auf 700 Mio. € an. Darin enthalten sind die Ausgaben für das im Jahr 2014 gestartete neue Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“. Bildung und Forschung Der Bund stellt den Ländern Mittel auf der Grundlage von Art. 143c Abs. 1 GG für den Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken und die Bildungsplanung sowie nach Art. 91b Abs. 1 GG für überregionale Fördermaßnahmen im Hochschulbereich bereit. Entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung gem. Art. 91b GG über die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen stellt der Bund 75 % der Mittel zur projektbezogenen Förderung zur Verfügung, den übrigen Anteil von 25 % tragen die Länder. Umweltschutz Die Ausgaben des Bundes im Umweltschutzbereich stellen nur einen Teil der gesamten Umweltschutzinvestitionen dar, da laut Grundgesetz die Länder für den Vollzug im Bereich des Umweltschutzes zuständig sind. Der Schwerpunkt öffentlicher Investitionen in den Umweltschutz in Deutschland liegt daher bei Ländern und Gemeinden. Schwerpunkte der Investitionen des Bundes für Umweltschutz im Einzelplan des BMUB sind die Projekte im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle (Konrad, Gorleben, Morsleben, Asse) mit einem Volumen von insgesamt 400 Mio. € im Jahr 2015 und die Internationale Klimaschutzinitiative (Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland) mit rund 263 Mio. € im Jahr 2015. Der Bund hat mit den Ländern im Hochschulpakt 2020 vereinbart, zusätzliche Studienplätze zu schaffen. Weitere Steigerungen der Studierendenzahlen durch Aussetzung der Wehrpflicht bzw. des Zivildienstes sind berücksichtigt. Es ist Vorsorge für die weitere Stützung der zweiten und dritten Phase des Hochschulpakts mit einer Verstetigung des Bundesanteils getroffen. Darüber hinaus wurde ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre beschlossen. Mit dem Ziel des Ausbaus einer international wettbewerbsfähigen und leistungsstarken Wissenschaftsinfrastruktur werden im Bereich der institutionellen Förderung insbesondere die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Zentren der HelmholtzGemeinschaft sowie die Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz durch erhebliche Finanzmittel nach Artikel 91b Abs. 1 GG gefördert. 53 53 Tabelle 8 Die Investitionsausgaben des Bundes 2013 bis 2018 - aufgeteilt nach den größten Einzelaufgaben Ist 2013 Soll 2014 Entwurf 2015 Finanzplan 2016 2017 - in Mrd. € - 2018 1. Bundesfernstraßen ................................... 4,8 5,0 5,2 5,6 6,1 5,3 2. Entwicklungshilfe ....................................... 4,0 4,4 4,4 4,7 4,7 4,9 3. Eisenbahnen des Bundes .......................... 4,3 4,2 4,5 4,6 4,7 5,2 4. Gewährleistungen ...................................... 0,6 0,9 1,2 1,2 1,1 1,0 5. Bildung und Forschung ............................. 1,8 1,8 1,9 2,0 2,1 2,1 6. Kommunaler Straßenbau/ÖPNV/ Kompensation ......................................................... 1,6 1,7 1,7 1,7 1,7 1,7 7. Wohnungsbau (einschl. Wohnungsbauprämie)/Kompensation .................................... 0,9 0,9 0,9 0,7 0,8 0,7 8. GA „Aus- und Neubau von Hochschulen“/ Kompensation ............................................ 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 9. Bundeswasserstraßen ............................... 0,7 0,9 1,0 1,0 1,0 0,9 10. GA „Regionale Wirtschaftsstruktur“ ............ 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 11. Städtebau ................................................. 0,6 0,5 0,5 0,6 0,7 0,7 12. Umwelt- und Naturschutz, Strahlenschutz .. 0,6 0,9 0,9 0,9 0,9 0,8 13. Bundesliegenschaften ................................ 0,2 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 14. GA ”Agrarstruktur und Küstenschutz” u. Ä.. 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 15. Innere Sicherheit ....................................... 0,3 0,3 0,2 0,3 0,3 0,3 16. Kulturelle Angelegenheiten ........................ 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 17. Verteidigung einschl. zivile Verteidigung .... 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 0,2 18. Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) ........................................................ 8,7 4,3 - - - - 19. Sonstiges ................................................... 1,9 1,6 1,2 1,4 1,3 1,1 Insgesamt ......................................................... 33,5 29,9 26,1 27,2 27,9 27,7 Rundungsdifferenzen möglich 54 54 1.3.4 Die Finanzhilfen des Bundes der Finanzkrise wurden jedoch staatliche Unterstützungsmaßnahmen nötig, die das Volumen der Finanzhilfen im Jahr 2009 sprunghaft auf 10 Mrd. € ansteigen ließen. Aufgrund der zeitlichen Befristung der bedeutendsten Stabilisierungsmaßnahmen war jedoch bereits in den Jahren 2010 und 2011 ein deutlicher Rückgang der Finanzhilfen zu verzeichnen. Bis zum Jahr 2013 wurden die Finanzhilfen des Bundes in Abgrenzung des 24. Subventionsberichts weiter abgesenkt und unterschritten mit 5,4 Mrd. € das Vorkrisenniveau (vgl. Schaubild 8). Unter Finanzhilfen im Sinne des Subventionsberichts werden nach § 12 StWG Hilfen des Bundes für private Unternehmen und Wirtschaftszweige verstanden. Daneben werden sonstige Hilfen berücksichtigt, die bestimmte Güter und Dienstleistungen für private Haushalte verbilligen und gleichzeitig mittelbar dem Wirtschaftsgeschehen zugeordnet werden können (z. B. Hilfen für den Wohnungsbau). Subventionen sollen als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden. Dauerhaft gewährte Subventionen können zu Wettbewerbsverzerrungen führen und so Fehlallokationen von Ressourcen hervorrufen. Ein verzögerter Strukturwandel und eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft insgesamt wären dann die Folge. Es bleibt weiterhin unerlässlich, sämtliche Subventionen kontinuierlich auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Aufgrund der Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und im Energiebereich steigen die Finanzhilfen ab dem Jahr 2014 wieder an. Daher bewegen sich die Finanzhilfen des Bundes im Zeitraum 2014 bis 2018 auf nahezu gleichbleibendem Niveau zwischen 6,1 und 6,2 Mrd. €. Im Jahr 2015 verteilen sich die Finanzhilfen des Bundes in Abgrenzung des 24. Subventionsberichts im Wesentlichen auf die Bereiche gewerbliche Wirtschaft (Anteil: 51,1 %), Wohnungswesen (Anteil: 23,8 %) und Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft (Anteil: 10,0 %). In der Summe erhalten die genannten Wirtschaftsbereiche im Jahr 2015 etwa 85 % der Finanzhilfen des Bundes. Bis zum Jahr 2007 wurden die Finanzhilfen des Bundes kontinuierlich abgesenkt, wobei sich das Subventionsvolumen im Vergleich zu den Vorjahren nahezu halbierte. Zur Begrenzung der realwirtschaftlichen Folgekosten 55 55 Bereich - ohne Ersatz(plan)stellen - wird sich unter Einbeziehung des Stellenwegfalls aufgrund der Stelleneinsparung gem. § 22 Haushaltsgesetz 2014 voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres (rd. 249.000 Planstellen/Stellen) bewegen (vgl. Schaubild 10). 1.3.5 Die Personalausgaben und Stellenentwicklung des Bundes Der Bereich der Personalausgaben des Bundes wird maßgeblich bestimmt von den Bezüge- und Entgeltzahlungen an die aktiven Beschäftigten (Zivil- und Militärpersonal) sowie von den Versorgungsleistungen an die Pensionäre. Trotz der Tarif- und Besoldungsrunden der vergangenen Jahre konnte die Personalausgabenquote nahezu konstant gehalten werden. Diese Entwicklung wird sich auch in der Zukunft fortsetzen (Schaubild 9). Die Gesamtzahl der zivilen Planstellen/Stellen (ohne Ersatz(plan)stellen) im Bundeshaushalt 2014 wird gegenüber dem einigungsbedingten Höchststand von 1992 insgesamt um rd. 134.000 reduziert, davon sind rd. 76.000 im Zuge der haushaltsgesetzlichen Stelleneinsparung der Jahre 1993 bis 2014 weggefallen. 1.4 Die Einnahmen des Bundes 1.4.1 Überblick Bei den Einnahmen des Bundes im Jahre 2015 (299,5 Mrd. €) lassen sich drei große Bereiche unterscheiden (vgl. Schaubild 11). Den größten Anteil (278,5 Mrd. €) stellen die Steuereinnahmen dar (Kap. 1.4.2), bestehend aus den Bundesanteilen an den großen Gemeinschaftssteuern (Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer), speziellen Verbrauchsteuern (z. B. Energie-, Tabak-, Versicherungs- und Stromsteuer) und weiteren Bundessteuern (Solidaritätszuschlag). Die Steuern machen im Jahre 2015 knapp 93 % der Gesamteinnahmen des Bundes aus. Die im Regierungsentwurf 2015 ausgebrachten neuen Planstellen/Stellen werden durch einen gezielten Stellenwegfall an anderer Stelle und durch die Aufnahme von neuen kw-Vermerken zumindest teilweise ausgeglichen. Der Stellenbestand 2015 des Bundes im zivilen 56 56 57 57 Neben den Steuereinnahmen erzielt der Bund im Jahre 2015 sonstige Einnahmen (Kap. 1.4.3) in Höhe von 21 Mrd. €. Hierzu gehören insbesondere ein Anteil am Gewinn der Deutschen Bundesbank, Einnahmen aus Gewährleistungen, die LKW-Maut, Erstattungen der Länder, Einnahmen aus Privatisierungen und Grundstücksverkäufen sowie Zinseinnahmen und Darlehensrückflüsse. nummer oder der Religionszugehörigkeit werden die folgenden Daten angezeigt, die dann zu der späteren Erstellung der Einkommensteuererklärung verwendet werden können: vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuer-bescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zu Riester-Verträgen). Das Serviceangebot ist erfolgreich angelaufen und stößt bei den Bürgern auf breite Akzeptanz. Aktuell verzeichnet die vorausgefüllte Steuererklärung über 400.000 Teilnehmer (Stand: 4. Juni 2014). In einer nächsten Stufe soll die Anzeige der Lohnersatzleistungen, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden, ermöglicht werden. 1.4.2 Steuereinnahmen 1.4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick und laufende Projekte Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und Abbau unnötiger Steuerbürokratie Steuerpolitik im internationalen und europäischen Kontext Mit ihrem Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung“ vom 28. März 2012 hat die Bundesregierung beschlossen, dass der Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zur Erfüllung von Bundesrecht dauerhaft auf niedrigem Niveau gehalten werden soll. Dieses anspruchsvolles Reduktionsziel für den gesamten messbaren Erfüllungsaufwand sowie Transparenz, Verständlichkeit und eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen sollen zugleich dazu beitragen, die gesellschaftliche Akzeptanz von Rechtsnormen als Kernelement einer besseren Rechtsetzung zu erhöhen. Die Steuerpolitik im internationalen und europäischen Kontext war und ist geprägt von dem G20/OECDProjekt gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting - BEPS“). Im Juli 2013 wurde ein Aktionsplan mit 15 Maßnahmen vorgestellt, welche bis Ende 2015 erarbeitet werden sollen. Die Bundesregierung beteiligte sich aktiv an allen Aktionspunkten. Erste Ergebnisse des Projekts werden bereits im September 2014 vorliegen, z. B. im Bereich des steuerschädlichen Wettbewerbs und Abkommensmissbrauch. Auch auf EU-Ebene wurden die Arbeiten gegen Gewinnverlagerung und Gewinnverkürzung unter Abstimmung mit den Arbeiten bei der OECD weiter vorangetrieben. Im November 2013 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Revision der Richtlinie über Mutter- und Tochtergesellschaften. Das insoweit vordringliche Ziel - die Einführung einer Besteuerungspflicht im Fall von sog. hybriden Finanzierungen, um die Keinmalbesteuerung auszuschließen wurde mit der politischen Einigung in der Sitzung des ECOFIN-Rates im Juni 2014 erreicht. Daneben wird seit März 2011 der Richtlinienentwurf der Kommission über eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe verhandelt. Nicht zuletzt befasst sich die EU-Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) regelmäßig mit schädlichen steuerlichen Regimen in den Mitgliedstaaten. Auf Grundlage des Arbeitsprogramms hat das BMF gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt (StBA), der Geschäftsstelle Bürokratieabbau und anderen das Projekt „Elektronische Archivierung von Unternehmensdokumenten stärken“ durchgeführt, damit mögliche Hemmnisse einer elektronischen Archivierung in Unternehmen identifiziert werden können. Hierdurch soll eine stärkere Nutzung der Möglichkeiten zur rechtssicheren elektronischen Archivierung erreicht und damit Bürokratiekosten der Wirtschaft bei der Archivierung und Aufbewahrung von Rechnungen und anderen Belegen reduziert werden. Das StBA hat die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und einen Ergebnisbericht vorgelegt. Der Bericht soll im zweiten Halbjahr 2014 veröffentlicht werden. Die Bestrebungen des BMF und der obersten Finanzbehörden der Länder, das Besteuerungsverfahren weiter zu vereinfachen, konzentrierten sich in den letzten Jahren auf den Ausbau von IT-basierten Verfahren und die damit verbundene Ablösung der bisherigen papierbasierten Verfahrensabläufe. Ein Beispiel hierfür ist das seit Januar 2014 bundesweit zur Verfügung stehende Serviceangebot der vorausgefüllten Steuererklärung, das den Bürgern erstmals die Möglichkeit bietet, sich über die bei der Steuerverwaltung vorliegenden Daten, die z. B. von Arbeitgebern oder Versicherungen an die Steuerverwaltung übermittelt wurden, bereits vor Abgabe der Einkommensteuererklärung zu informieren. Neben allgemeinen Daten wie z. B. der Identifikations- Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug Die EU-Mitgliedstaaten sind sich darüber einig, den Steuerbetrug im Bereich der indirekten Besteuerung effektiv und entschieden zu bekämpfen. Auf Grundlage der von der Europäischen Kommission am 6. Dezember 2011 vorgelegten Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer (vgl. Abschnitt 1.4.2.3) konnten bereits erste Ergebnisse erzielt werden: Der Rat hat am 22. Juli 2013 zwei Richtlinien zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs verabschiedet. Mit der 58 58 Richtlinie 2013/42/EU zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei MwSt-Betrug und der Richtlinie 2013/43/EU zur Änderung der MehrwertsteuerSystemrichtlinie im Hinblick auf eine fakultative und zeitweilige Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen werden die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, zeitnah und flexibel auf Betrug im Bereich der Mehrwertsteuer zu reagieren. Mit der Richtlinie 2013/43/EU wird insbesondere die im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013 enthaltene Regelung, nach der zur Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung im Bereich der Lieferungen von Gas und Elektrizität im unternehmerischen Bereich der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b UStG wird, unionsrechtlich abgesichert. Diese nationale Regelung ist zum 1. September 2013 in Kraft getreten. Darüber hinaus wird die Möglichkeit, die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die sich als ausgesprochen betrugsanfällig erweisenden Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen (Computerbauteilen) zu gewähren, bis 2018 verlängert. Hiervon hatte Deutschland durch Art. 6 i.V.m. Artikel 7 des Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16. Juni 2011 (BGBl. I S. 1090) mit Wirkung vom 1. Juli 2011 Gebrauch gemacht. Damit wurden wichtige Schritte für die weitere Stabilisierung des Umsatzsteueraufkommens umgesetzt. regelmäßige Überprüfung der Wirkung der kalten Progression im Einkommensteuertarif wird durch die Bundesregierung im Steuerprogressionsbericht alle zwei Jahre stattfinden. Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 Die Neuregelung beseitigt die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Absatz 5 Einkommensteuergesetz und stellt als Generalnorm die Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern für das gesamte Einkommensteuergesetz sicher. Nach den Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts sind für Lebenspartnerschaften die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zum Ehegattensplitting rückwirkend, zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft im Jahr 2001, anzuwenden, wenn die Veranlagungen noch nicht bestandskräftig sind. AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz diente primär der Anpassung diverser steuerrechtlicher Regelungen - insbesondere des Investmentsteuerrechts - und außersteuerrechtlicher Normen an das Kapitalanlagegesetzbuch. Darüber hinaus wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für einen neuen Investmentfondstyp für die Bündelung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen multinationaler Konzerne (sog. Pension Asset Pooling) geschaffen und es wurden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht beseitigt. Finanztransaktionsteuer Mit dem Ziel, den Finanzsektor mit einem zusätzlichen und angemessenen Beitrag an den Folgekosten der Finanzkrise zu beteiligen, setzte sich die Bundesregierung stark für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit ein. Im ECOFIN-Rat am 6. Mai 2014 gaben die Finanzminister der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine politische Erklärung ab, die Finanztransaktionsteuer stufenweise einzuführen. Zudem wurden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des FATCA-Abkommens mit den USA und zukünftige ähnliche Abkommen mit anderen Staaten geschaffen. Schließlich wurden einige einkommensteuerliche Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurden Vorschriften zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Übertragung von Verpflichtungen und zur Bekämpfung von Steuergestaltungsmodellen im Bereich des Erwerbs von Wirtschaftsgütern im Umlaufvermögen (sog. „Goldfinger-Steuersparmodell“) eingeführt. Gesetz zum Abbau der kalten Progression Dieses Gesetz stellt das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum steuerfrei. Bei unverändertem Eingangssteuersatz wird der Grundfreibetrag in zwei Schritten - im Jahr 2013 um 126 € auf 8.130 € und ab dem Jahr 2014 um 224 € auf 8.354 € - erhöht. Eine Energiesteuer und Stromsteuer Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vom 5. Dezember 2012 sind maßgebliche Vorschriften des Energiesteuer- und des 59 59 Tabelle 9 Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 1998 1998 1999 2000 2002 2009 ab 2010 in € Kinderfreibeträge Sächliches Existenzminimum .. 3.534 3.534 3.534 3.648 3.864 4.368 Betreuung und Erziehung oder Ausbildung 1) .................... - - 1.546 2.160 2.160 2.640 1. Kind .................................... 112 128 138 154 164 184 2. Kind .................................... 112 128 138 154 164 184 3. Kind .................................... 153 153 153 154 170 190 4. Kind .................................... 179 179 179 179 195 215 Kindergeld 2) 1) 2) In 2000/2001 Betreuungsfreibetrag nur für Kinder unter 16 Jahre In 2009 Einmalzahlung in Höhe von 100 € je Kind („Kinderbonus“) 60 60 Tabelle 10 Die Steuereinnahmen des Bundes 2014 bis 2018 1) 2014 2015 2016 2017 2018 - in Mrd. € 1) 1. Steuerschätzung .............................................. - Bundesanteil an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer ............................. 90,6 96,1 101,4 106,7 112,2 - Bundesanteil an nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und Körperschaftsteuer .......... 20,7 22,4 23,6 24,3 26,1 - Bundesanteil an Steuern vom Umsatz (nach Abzug EU - MwSt-Eigenmittel) .................. 104,6 108,7 114,1 117,7 121,4 - Bundesanteil an Gewerbesteuerumlage .............. 1,6 1,7 1,7 1,8 1,8 - Tabaksteuer ........................................................ 14,3 13,9 14,0 13,9 13,8 - Branntweinsteuer.................................................. 2,1 2,0 2,0 2,0 2,0 - Energiesteuer ....................................................... 39,5 39,4 39,3 39,2 39,2 abzüglich: Länderbeteiligung - 7,3 - 7,3 - 7,3 - 7,3 - 7,3 - Stromsteuer ......................................................... 6,9 7,1 7,1 7,1 7,1 - Sonstige Bundessteuern ...................................... abzüglich: - Ergänzungszuweisungen .................. 39,0 - 10,5 39,5 - 9,9 40,4 - 9,3 40,1 - 8,7 40,7 - 8,2 - EU-BNE-Eigenmittel ........................ - 23,5 - 25,6 - 24,4 - 26,2 - 27,3 - Kompensation Kfz-Steuer (ab 07/2009) ...................................... - 9,0 - 9,0 - 9,0 - 9,0 - 9,0 - Konsolidierungshilfen ....................... - 0,8 - 0,8 - 0,8 - 0,8 - 0,8 0,0 - 0,0 -0,0 -0,0 -0,0 268,2 278,5 292,9 300,7 311,8 2. Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen, die unter Nr. 1 nicht erfasst sind und Anpassungen an die aktuelle Einnahmeentwicklung Steuereinnahmen .................................................... Rundungsdifferenzen möglich 1) Ergebnis AK „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014 61 61 Der Schätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung für den Zeitraum bis 2018 zugrunde gelegt. Danach erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2015 eine reale Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Aktivität um 2,0 %. Im Schätzzeitraum 2014 bis 2018 werden für das nominale Bruttoinlandsprodukt nunmehr Veränderungsraten von 3,5 % (2014), 3,8 % (2015) und jeweils 3,1 % für die restlichen Schätzjahre 2016 bis 2018 prognostiziert. Stromsteuergesetzes geändert worden. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 24. Juli 2013 (BGBl. I S. 2763) wurden deshalb u. a. die Vorschriften zur Beantragung der Steuerentlastungen nach § 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz (sog. Spitzenausgleich) und die Vorgaben zur Beantragung und Nachweisführung für die Steuerentlastungen nach den §§ 53 bis 53b Energiesteuergesetz für KWKAnlagen angepasst. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ geht grundsätzlich vom geltenden Steuerrecht aus. Luftverkehrsteuer Für die Jahre 2014 bis 2018 wurden gegenüber der Schätzung im November 2013 die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Steuerrechtsänderungen berücksichtigt: Ebenfalls mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes erfolgte eine Anpassung der Ausgangssteuersätze des § 11 Abs. 1 Luftverkehrsteuergesetz. Ab dem 1. Januar 2013 galt damit für Abflüge in Mitgliedstaaten der EU und Drittstaaten, die in diesem Entfernungskreis liegen, ein Steuersatz von 7,50 €, für Abflüge in andere Zielländer mit einer Entfernung bis zu 6.000 Kilometern ein Steuersatz von 23,43 € und für Abflüge in Zielländer mit einer Entfernung über 6.000 Kilometer ein Steuersatz von 42,18 €. Zudem entfiel durch das Gesetz ab dem 1. Januar 2013 aufgrund der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben die Verpflichtung für Luftverkehrsunternehmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einen steuerlichen Beauftragten benennen zu müssen. − Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFMUmsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG) vom 18. Dezember 2013, − BFH-Urteil III R 22/13 vom 17. Oktober 2013 zur Gewährung von Kindergeld für verheiratete Kinder, − Berlin: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 und des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 14. November 2013, − Bremen: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 19. November 2013, − Schleswig-Holstein: Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 13. Dezember 2013; Artikel 3: Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer sowie − Niedersachsen: Haushaltsbegleitgesetz 2014 vom 16. Dezember 2013; Artikel 9: Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen Am 1. Januar 2014 trat die Verordnung zur Festlegung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes für das Jahr 2014 in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die Steuersätze unter Anrechnung der Einnahmen aus dem luftverkehrsbezogenen Treibhausgas-Emissionshandel jährlich neu festgesetzt. Mangels anrechenbarer Einnahmen blieb der Steuersatz 2014 gegenüber dem Jahr 2013 unverändert. 1.4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung Die Einnahmeerwartungen bei den Steuern für die Jahre 2014 bis 2018 basieren auf den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014. Verglichen mit der letzten Steuerschätzung im November 2013 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2014 voraussichtlich um - 0,4 Mrd. € niedriger ausfallen. Für den Bund ergeben sich daraus im Jahr 2014 Mindereinnahmen von - 0,8 Mrd. €. Neben dem federführenden BMF gehören diesem Arbeitskreis das BMWi, die Obersten Finanzbehörden der Länder, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Bundesamt, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und führende wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute an. In den Jahren 2015 bis 2018 wird das Steueraufkommen insgesamt deutlich über dem Schätzergebnis vom November 2013 liegen: 2015 +2,8 Mrd. € (Bund: + 1,1 Mrd. €), 2016 + 4,2 Mrd. € (Bund: +1,4 Mrd. €), 2017 um + 5,7 Mrd. € (Bund: + 1,9 Mrd. €) und 2018 um + 7,0 Mrd. € (Bund: + 2,6 Mrd. €). 62 62 Für die Jahre 2014 bis 2018 beträgt das geschätzte Steueraufkommen: Insgesamt davon Bund 2014 639,9 Mrd. € 268,2 Mrd. € 2015 666,6 Mrd. € 278,5 Mrd. € 2016 690,6 Mrd. € 292,9 Mrd. € 2017 712,4 Mrd. € 300,7 Mrd. €. 2018 738,5 Mrd. € 311,8 Mrd. €. neue Standard wird die Möglichkeiten zur Bekämpfung und Verhinderung der Steuerhinterziehung erheblich verbessern, da zukünftig im Ausland angelegtes Vermögen und die Erträge daraus den zuständigen Finanzbehörden automatisch gemeldet werden. Die G5 Finanzminister haben sich darauf verständigt, den Standard nun schnellstmöglich untereinander zu vereinbaren und gleichzeitig andere Staaten dazu eingeladen, sich dieser „Frühanwender-Initiative“ anzuschließen. Mittlerweile haben sich weitere 39 Staaten dieser Initiative angeschlossen. In der nachfolgenden Tabelle 9 sind zusätzlich zu den Ergebnissen der Steuerschätzung (Nr. 1) die Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen beziffert, die nicht in der Steuerschätzung berücksichtigt wurden, aber Bestandteil der Finanzplanansätze sind. Strafbefreiende Selbstanzeige Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige wird weiterentwickelt. Dazu sind im Einvernehmen von Bund und Ländern Vorschläge erarbeitet worden, die darauf abzielen, die Möglichkeit der Selbstanzeige beizubehalten, die Voraussetzungen jedoch enger zu fassen. Es wird angestrebt, die entsprechenden gesetzlichen Neuregelungen zum Jahresbeginn 2015 in Kraft treten zu lassen. 1.4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Kontinuierliche Fortentwicklung eines wettbewerbsfähigen Steuerrechts Deutschland hat derzeit ein insgesamt zeitgemäßes und wettbewerbsfähiges Steuerrecht. Die Bundesregierung nimmt den internationalen Wettbewerb an und wird auch künftig die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit durch kontinuierliche Verbesserungen sichern, wenn gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen dies erfordern. Die Handlungsschwerpunkte sind zum einen weitere Schritte im Prozess der Steuervereinfachung zu gehen und zum anderen Steuerhinterziehung zu bekämpfen und Steuervermeidung einzudämmen. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und Abbau unnötiger Steuerbürokratie Eine moderne elektronische Kommunikation zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen stellt einen wichtigen Baustein dar, um zukünftig die Handhabbarkeit des Steuerrechts zu vereinfachen. Das Besteuerungsverfahren hat sich bereits im letzten Jahrzehnt unter Nutzung moderner IT-Technologie spürbar verändert. Neben weiter notwendigen technischen Neuerungen sollen in dieser Legislaturperiode die rechtlichen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die heutigen elektronischen Möglichkeiten zum Vorteil für beide Seiten - Steuerpflichtige und Verwaltung - optimal eingesetzt werden können. Internationale Arbeiten zur Eindämmung von Steuervermeidung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung Die Arbeiten im Rahmen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung werden fortgeführt und aktiv vorangetrieben. Dabei sollen international abgestimmte Standards erarbeitet werden. Für die Wirkung der zu erarbeitenden Regeln ist es besonders wichtig, dass auch die G20-Staaten, die nicht OECD-Mitgliedstaaten sind (Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Saudi-Arabien und Südafrika), als gleichberechtigte Partner in die Verhandlungen einbezogen wurden. Darüber hinaus ist die OECD daran interessiert, Beiträge von (anderen) Entwicklungsländern aus deren Sicht zu erhalten. Bereits im September 2014 werden erste Ergebnisse vorliegen, z. B. im Bereich der hybriden Gestaltungen. Der Abschluss der Arbeiten ist für Ende 2015 vorgesehen. Zu diesem Zweck hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ auf Fachebene konstituiert und ihre Arbeiten aufgenommen. Sie soll bis zum Herbst 2014 konkrete Maßnahmen zur Modernisierung erarbeiten. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe werden auch der Umgang mit Belegen bzw. die Belegvorlagepflichten thematisiert. Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung 2014“ Das von der Bundesregierung am 4. Juni 2014 beschlossene Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung 2014“ hat zum Ziel, den bestehenden Erfüllungsaufwand zu verringern und sich dabei besonders auf Bereiche zu konzentrieren, in denen die Entlastungen für die Betroffenen auch tatsächlich spürbar sind. Das Programm enthält hierzu nachstehende steuerliche Projekte: Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts, Machbarkeitsstudie zur Einführung eines Selbstveranlagungsverfahrens zur Ertragsbesteuerung von Die OECD hat im Auftrag der G20 zusammen mit den G5 - Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Spanien und Italien - einen gemeinsamen Meldestandard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten erarbeitet und im Januar 2014 verabschiedet. Die G20 Finanzminister haben in Sydney am 22./23. Februar 2014 alle Staaten und Gebiete aufgefordert, den neuen Standard für den steuerlichen automatischen Informationsaustausch zügig umzusetzen. Der 63 63 Unternehmen sowie eine weitere Konzentration der Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit. des Binnenmarktes unterbreiteten Vorschläge für eine stärkere Koordinierung im Bereich der direkten Steuern müssen im Einzelnen geprüft und diskutiert werden. Auch auf EU-Ebene wird sich die Bundesregierung nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Kommission Regelungsbereiche identifiziert, die das größte Potenzial zur Vereinfachung und zur Verringerung der Regulierungskosten bieten, vor allem soweit sie für kleine und mittlere Unternehmen besonders relevant sind. Ein weiteres Thema innerhalb der EU ist der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Deutschland steht dem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber. Zwischen den Zielen Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sowie anderen Politikzielen ist dabei stets eine ausgewogene Balance herzustellen, denn die Bundesregierung versteht Bürokratieabbau als Vereinfachung unter Wahrung der bestehenden Schutzstandards und nicht als deren Absenkung. Auf UN-Ebene wirkt das Bundesministerium der Finanzen an den Arbeiten des UN-Steuerkomitees am UNMusterabkommen für Doppelbesteuerungsabkommen mit, welches die besondere Situation von Entwicklungsländern berücksichtigt. Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug Steuerpolitik im internationalen und europäischen Kontext Auf EU-Ebene wird die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs konsequent weiterverfolgt. In diesem Zusammenhang ist auch die von Seiten der Europäischen Kommission am 6. Dezember 2011 vorgelegte Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer wichtig. Die Kommission strebt eine Vereinfachung, eine Steigerung der Effizienz und eine Verringerung der Betrugsanfälligkeit des bestehenden Mehrwertsteuersystems an. Hier wird es wichtig sein, eine ausgewogene Balance zwischen diesen gegenläufigen Zielsetzungen zu finden. Die Bundesregierung setzt ihre erfolgreiche internationale Steuerpolitik für eine bessere internationale Zusammenarbeit, faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen und die Wahrung der nationalen Besteuerungsrechte fort. Im Zentrum stehen dabei die Arbeiten im Rahmen der G20 Initiative gegen Steuerverkürzung und Gewinnverschiebung (BEPS). Hier engagiert sich die Bundesregierung auf OECD und EU-Ebene nachdrücklich für konsistente Lösungsansätze. Dies beeinflusst auch zwangsläufig die Arbeiten in der EU. Die Bundesregierung tritt für eine starke Verzahnung mit den OECDAktivitäten ein. Bund und Länder messen der effektiven Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung auch weiterhin eine hohe Priorität bei. Daher wurde mit dem vom Deutschen Bundestag am 3. Juli 2014 beschlossenen Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf steuerpflichtige Lieferungen von Tablet-Computern, Spielekonsolen, Edelmetallen und unedlen Metallen an Unternehmer ausgedehnt. In diesem Kontext ist die Bundesregierung auch weiterhin im Global Forum Prozess (Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes) aktiv. Hierbei geht es um die Prüfung der tatsächlichen Umsetzung des OECD-Standards zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch in Steuersachen durch alle wichtigen Finanzzentren der Welt. Der Prüfungsprozess begann im März 2010 und wird bis 2015 die Prüfung der Verhältnisse in mehr als 120 Staaten und Gebieten zum Gegenstand haben. Finanztransaktionsteuer In den Beratungen des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit setzt sich Deutschland intensiv für eine Einführung der Finanztransaktionsteuer ein. Einnahmen aus einer voraussichtlich stufenweise einzuführenden Finanztransaktionsteuer werden nicht veranschlagt. Daneben wirkt die Bundesregierung auf OECD-Ebene weiterhin an der laufenden Überarbeitung des OECDMusters für Doppelbesteuerungsabkommen und dessen Kommentierung sowie an der Weiterentwicklung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen zur Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen mit. Durch einen breiten internationalen Konsens in diesen Bereichen, der mit den innerstaatlichen Regelungen übereinstimmt, trägt die Bundesregierung sowohl dazu bei, potenzielle Besteuerungskonflikte zu reduzieren als auch die nationalen Besteuerungsrechte zu sichern. Reform der Investmentbesteuerung Im Bereich des Investmentsteuerrechts besteht nicht zuletzt aufgrund EU-rechtlicher Risiken Reformbedarf. Daher wurde eine Reform des Investmentsteuerrechts auch ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart. Derzeit werden die Auswirkungen der Reformvorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf den deutschen Finanzmarkt und Altersvorsorgeeinrichtungen in einem Gutachten untersucht. Im Anschluss wird dann über das weitere Vorgehen entschieden. Innerhalb der EU geht es vorrangig um die Beförderung des automatischen Informationsaustauschs für Steuerzwecke. Die im Zusammenhang mit der Neubelebung 64 64 Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Die Kommission hat am 13. April 2011 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003) vorgelegt, der auf Ebene der Ratsarbeitsgruppe von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der politischen Aussprache des ECOFIN vom 22. Juni 2012 weiter verhandelt wird. Aufgrund der zahlreichen vorgeschlagenen Änderungen, der politischen, haushälterischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Energiebesteuerung und des Einstimmigkeitserfordernisses für einen Beschluss des Rates ist trotz intensiver Verhandlungen unter dem Vorsitz von nunmehr sieben Präsidentschaften nicht von einer kurzfristigen Verabschiedung auszugehen. In der Folge ist - unter Einbeziehung der durch die Verhandlungen noch möglichen Änderungen an dem Vorschlag - eine Überarbeitung des Energie- und Stromsteuergesetzes zu erwarten. Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Gesetz vom 15. Juli 2013, BGBl. I S. 2397) war zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung angekündigt zu prüfen, ob Folgeänderungen notwendig sind und diese gegebenenfalls im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu Beginn der 18. Legislaturperiode umzusetzen. Mit dem Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das am 5. Juni 2014 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, wird der noch verbliebene Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern, insbesondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz umgesetzt. 1.4.3 Sonstige Einnahmen 1.4.3.1 Überblick Neben den Steuereinnahmen erzielt der Bund im Jahr 2015 noch sonstige Einnahmen in Höhe von 21 Mrd. € (vgl. Tabelle 11). Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften 1.4.3.2 Privatisierungspolitik In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich unter anderem wegen des Beitritts der Republik Kroatien zur EU fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, das am 3. Juli 2014 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, dient der Umsetzung dieses fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarfs. Weitere Maßnahmen dienen der redaktionellen Anpassung nach anderen Gesetzgebungsverfahren und der Vereinfachung. Durch Privatisierung gewinnen Staat und Unternehmen Handlungsfreiheiten. Der Bund setzt Reformpotenziale frei und die Unternehmen steigern ihre Effizienz, um sich im Wettbewerb zu positionieren. Das Haushaltsrecht des Bundes verleiht der ökonomischen und politischen Grundüberzeugung Ausdruck, dass privater Initiative und Eigentümerschaft grundsätzlich Vorrang vor Beteiligungen des Bundes zu geben ist. Dem entsprechend sollen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen nur bei Vorliegen eines „wichtigen Interesse des Bundes“ gehalten werden, sofern sich „der vom Bund mit der Beteiligung angestrebte Zweck nicht besser oder wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt“, § 65 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung. Energiesteuer und Stromsteuer Aufgrund der Beihilferechtsreform der Europäischen Kommission und zur Umsetzung von Vorgaben und Anregungen der Kommission im Rahmen von durchgeführten beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren werden Anpassungen im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz vorzunehmen sein. Ein wesentlicher Bestandteil der Privatisierungspolitik des Bundes ist die regelmäßige Überprüfung der Bundesbeteiligungen. Das Ergebnis der Prüfung wird alle zwei Jahre im „Bericht zur Verringerung der Beteiligungen des Bundes“ veröffentlicht, zuletzt aktualisiert am 12. Dezember 2012 (vgl. Tabelle 12). Der aktuelle Bericht ist derzeit in Vorbereitung und soll dem Bundeskabinett turnusgemäß Ende 2014 vorgelegt werden. 65 65 − Wahrnehmung bestimmter liegenschaftsbezogener öffentlicher Verwaltungsaufgaben des Bundes. 1.4.3.3 Bundesimmobilienangelegenheiten Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 wurde die mit unternehmerischen Strukturen ausgestattete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gegründet. Als zentraler Immobiliendienstleister auf Bundesebene nimmt sie folgende Kernaufgaben wahr: Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) ist die Bundesanstalt schrittweise bis 1. Januar 2013 Eigentümerin grundsätzlich aller Dienstliegenschaften des Bundes geworden, die sie den bisherigen Nutzern auf der Grundlage eines Mietverhältnisses (Vermieter-Mieter-Modell) zur weiteren Nutzung überlässt. − Wirtschaftliche Verwaltung des dienstlich genutzten Bundesliegenschaftsvermögens auf der Basis eines nachhaltigen, wert- und kostenoptimierten zentralen Liegenschaftsmanagements, Im Rahmen des ELM führt die Bundesanstalt auch investive Baumaßnahmen für die Bundesbehörden auf den ihr übertragenen bzw. von ihr zu beschaffenden Liegenschaften durch, die sie grundsätzlich aus selbst erwirtschafteten Mitteln entsprechend ihrem Wirtschaftsplan finanziert; die Refinanzierung wird durch die von den Nutzern jeweils an die Bundesanstalt zu entrichtenden Mieten gewährleistet. − wirtschaftliche Verwertung der nicht mehr für dienstliche Zwecke benötigten Liegenschaften, − zentrale Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke im Rahmen des „Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM)“, Auch die Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen an in das ELM einbezogenen Dienstliegenschaften des Bundes erfolgt nach Maßgabe des Wirtschaftsplans aus Eigenmitteln. Die Bundesanstalt unterstützt auf diese Weise die energiepolitischen Beschlüsse und Vorgaben der Bundesregierung. − Wahrnehmung übernommener Aufgaben der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) im Bereich des Altlastenmanagements und der Beteiligungsführung sowie 66 66 Tabelle 11 Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahre 2015 - in Mrd. € - ♦ Steuerähnliche Abgaben (Münzeinnahmen und dgl.) .......................................................................... 0,3 ♦ Verwaltungseinnahmen ...................................................................................................................... 7,9 davon - Gebühren, Entgelte ..................................................................................................................... 6,9 ♦ Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen (ohne Zinsen) .............................................. 6,5 davon - Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen (u.a. Gewinnabführung Bundesbank/EZB) ........... 6,5 - Mieten, Pachten u.a.m. ............................................................................................................... 0,1 ♦ Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen .............................................. 1,1 davon - Privatisierungserlöse ................................................................................................................... 0,9 ♦ Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen ............................................................ 0,3 ♦ Zinseinnahmen ................................................................................................................................... 0,2 ♦ Darlehensrückflüsse ........................................................................................................................... 0,9 ♦ Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen, besondere Finanzierungseinnahmen ........................ 3,7 Zusammen ............................................................................................................................................. 21,0 Im Finanzplanungszeitraum bis 2018 leistet die Bundesanstalt in Abhängigkeit von Geschäftsentwicklung und Liquidität jährlich Abführungen an den Bundeshaushalt, die zentral bei Kapitel 6004 (Bundesimmobilienangelegenheiten) veranschlagt werden (2015: 2,712 Mrd. €). Zudem erwirtschaftet die Bundesanstalt sämtliche ihr entstehenden Aufwendungen unter anderem für Personal, Verwaltungsaufgaben, Bau- oder energetische Sanierungsmaßnahmen, Grundstücksverpflichtungen z. B. infolge von Altlasten ehemals militärisch genutzter Liegenschaften. Wichtigste Einnahmequelle ist der Nettozinsertrag, der im Geschäftsjahr 2013 aufgrund des Niedrigzinsumfelds (EZB-Leitzinssenkungen im Mai und November 2013) von 8,26 Mrd. € auf 5,57 Mrd. € sank. Dennoch lag der Gewinn deutlich höher als im Vorjahr, weil sich für das Geschäftsjahr 2013 kein Bedarf für eine weitere Aufstockung der Risikovorsorge ergeben hat. Die Deutsche Bundesbank hatte die über drei Jahre planmäßige Erhöhung der Rückstellungen für allgemeine Wagnisse zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen. Für den Haushalt 2015 bis 2018 werden jeweils Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn in - nach § 6 ITFG - maximaler Höhe von 2,5 Mrd. € veranschlagt. 1.4.3.4 Gewinne der Deutschen Bundesbank Die Deutsche Bundesbank hat im Geschäftsjahr 2013 einen Jahresüberschuss von rd. 4,6 Mrd. € (Vorjahr: 664 Mio. €) erzielt. Der Gewinn wurde am 13. März 2014 an den Bund abgeführt. In den Bundeshaushalt sind 2,5 Mrd. € eingeflossen. Der darüber hinaus gehenden Betrag von knapp 2,1 Mrd. € wurde gemäß § 6 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG) zur Tilgung von Verbindlichkeiten des Sondervermögens eingesetzt, da die Einnahmen nicht zur Tilgung fälliger Verbindlichkeiten des Erblastentilgungsfonds benötigt wurden. 1.4.4 Kreditaufnahme Die Nettokreditaufnahme ist der Teil der Bruttokreditaufnahme, der nicht zur Anschlussfinanzierung anstehender Kreditverbindlichkeiten des Bundes, sondern zur Ausgabenfinanzierung (= Nettoneuverschuldung) verwendet wird. Im Jahr 2015 ist für den Bund keine Nettokreditaufnahme geplant. Für die Anschlussfinanzierung des Bundes ist ein Betrag von 188,5 Mrd. € vorgesehen. Hinzu tritt die Kreditaufnahme durch drei Sondervermögen des Bundes, den Finanzmarktstabilisierungsfonds, den ITF sowie den 67 67 Restrukturierungsfonds (vgl. Nr. 1.3.2.13.3), deren Höhe sich nicht belastbar prognostizieren lässt, da sich die Kreditermächtigungen der Sondervermögen über mehrere Haushaltsjahre erstrecken. Die für den Bundeshaushalt nach der Bundeshaushaltsordnung vorgeschriebene Nettoveranschlagung der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt und der hiermit zusammenhängenden Tilgungsausgaben (Anschlussfinanzierung) wird im Kreditfinanzierungsplan (Gesamtplan des Bundeshaushalts, Teil IV) dargestellt (vgl. auch Tabelle 12). 1.5 Der neue Eigenmittelbeschluss muss nun in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden und tritt dann rückwirkend ab 2014 in Kraft. So lange gilt der bisherige Eigenmittelbeschluss fort. 1.5.2 Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens Der Anteil des Bundes am Gesamtsteueraufkommen betrug 1970 noch 54,2 % und ging bis zum Jahre 1998 auf 41,0 % zurück. In den Folgejahren stieg der Bundesanteil wieder bis auf 43,5 % im Jahre 2002 an (vgl. Schaubild 14). Ursächlich hierfür war vor allem die ökologische Steuerreform mit einer stufenweisen Anhebung der Energiesteuer und der Einführung einer Stromsteuer, deren Sätze ebenfalls bis zum Jahre 2003 kontinuierlich angehoben wurden. Mit den Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform stabilisiert der Bund die Beiträge zur Rentenversicherung. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen 1.5.1 Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund Das Volumen des EU-Haushalts 2014 beläuft sich auf rund 135,5 Mrd. €. Wie bereits in den vergangenen Jahren ist Deutschland mit einem Finanzierungsanteil von rd. 21 % am EU-Haushalt der größte Beitragszahler unter den 28 EU-Mitgliedstaaten, vor Frankreich und Italien. Der Bundesanteil am Steueraufkommen sank in den Jahren 2003 bis 2006 von 43,4 % bis auf 41,7 % und stieg bis 2009 vor allem infolge des höheren Bundesanteils an der Umsatzsteuer wieder auf 43,5 %. Im Jahr 2012 war ein Anteil von 42,7 % zu verzeichnen. Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014 wird sich der Bundesanteil am Steueraufkommen im Verlauf der Jahre 2013 bis zum Ende des Prognosezeitraums 2018 auf einem Niveau von ca. 42 % stabilisieren. Der deutsche Beitrag zur Finanzierung der EU wird allein vom Bund erbracht - im Wesentlichen durch Abzug von Mehrwertsteuer (MwSt)- und Bruttonationaleinkommen (BNE)-Eigenmitteln vom Steueraufkommen des Bundes. Im so genannten Eigenmittelbeschluss sind die Regelungen für die Finanzierung des EU-Haushalts festgelegt. Dieser wird durch folgende drei Eigenmittelarten finanziert: Traditionelle Eigenmittel (Zölle und Zuckerabgaben), auf einer vereinheitlichten Bemessungsgrundlage basierende MwSt-Eigenmittel und BNEEigenmittel. 1.5.2.1 Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens Nach Artikel 106 Absatz 3 GG werden die Anteile von Bund und Ländern am Umsatzsteueraufkommen durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt. Im Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die Länder dabei gleichmäßigen Anspruch auf die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Entwickeln sich die Deckungsverhältnisse von Bund und Ländern auseinander, sind nach Art. 106 Absatz 4 GG die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer anzupassen. Um die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten ausgewogen zu gestalten und die Haushaltsungleichgewichte zu reduzieren, sind befristet für den Finanzrahmen 2014-2020 folgende Regelungen vorgesehen: − Absenkung des MwSt-Eigenmittel-Abrufsatzes von 0,30 % auf 0,15 % für Deutschland, Niederlande und Schweden. Aktuell stellt sich die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern folgendermaßen dar: Der Bund erhält vorab 4,45 % des Aufkommens. Vom danach verbleibenden Umsatzsteueraufkommen erhält der Bund zur Refinanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung, den er seit 1998 leistet, vorab 5,05 %. Von dem verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten die Gemeinden vorab 2,2 % als Kompensation für den Wegfall der − Pauschale Absenkung der BNE-Eigenmittel jährlich in Preisen 2011: für Dänemark 130 Mio. €, für die Niederlande 695 Mio. €, für Schweden 185 Mio. € sowie für Österreich 30 Mio. € im Jahr 2014, 20 Mio. € im Jahr 2015 und 10 Mio. € im Jahr 2016. − Die so genannte Erhebungskostenpauschale, die die Mitgliedstaaten für die Erhebung der Traditionellen Eigenmittel einbehalten, wurde von 25 % auf 20 % abgesenkt. 68 68 Tabelle 12 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013 (Stand Juni 2014) Haushaltsjahr 1994 Unternehmen Bayerischer Lloyd AG (Bundesanteil: 26,2 %) Vollprivatisierung (26,2 %) Wohnungsbau Rupertwinkel eG (Bundesanteil 3,67 %) OFD gibt Anteile bei fehlendem Belegungsbedarf zurück Deutsche Lufthansa AG (Bundesanteil: 51,4 %) Börsengang (6,9 %) mit Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; verbleibender Bundesanteil: 35,7 % 1995 Osthavelländische Eisenbahn AG (Bundesanteil: 5,3 %) Vollprivatisierung (5,3 %) Rhein-Main-Donau AG (Bundesanteil: 66,2 %) Vollprivatisierung (66,2 %) Deutsche Aussenhandelsbank AG (Bundesanteil: 46,3 %) Vollprivatisierung (46,3 %) Deutsche Vertriebsgesellschaft für Publikationen und Filme mbH (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin GmbH (Bundesanteil: 50 %) Vollprivatisierung (50 %) Heimbetriebsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) NILEG Niedersächsische Gesellschaft für Landesentwicklung und Wohnungsbau mbH (Bundesanteil: 20,2 %) Vollprivatisierung (20,2 %) 1996 Neckar AG (Bundesanteil: 63,5 %) Vollprivatisierung (63,5 %) Deutsche Lufthansa AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (35,7 %) Deutsche Telekom AG (Bundesanteil: 100 %) Erst-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; verbleibender Bundesanteil: 74 % 1997 Mon Repos Erholungsheim Davos AG (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) Gemeinnützige Deutsche Wohnungsbaugesellschaft mbH (Bundesanteil: 58,3 %) Vollprivatisierung (58,3 %) Deutsche Lufthansa AG Vollprivatisierung durch Börsengang (35,7 %) Deutsche Telekom AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (13,5 %); verbleibender Bundesanteil: 60,5 % Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 57,8 %) Vollprivatisierung (57,8 %) DSK Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil 57,8 %) Vollprivatisierung (57,8 %) GBB Genossenschaftsholding Berlin (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) Münchner Tunnelgesellschaft mbH (Bundesanteil: 10 %) Vollprivatisierung (10 %) 69 69 noch Tabelle 12 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013 (Stand: Juni 2014) Haushaltsjahr Unternehmen 1998 Deutsche Telekom AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (11,2 %); KfW-Anteil 23,9 % verbleibender Bundesanteil: 48,1 % Autobahn Tank & Rast AG (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 70 %) Teilprivatisierung (34,9 %); verbleibender Bundesanteil: 35,1 % Saarbergwerke AG (Bundesanteil: 74 %) Vollprivatisierung (74 %) Landeswohnungs- und Städtebaugesellschaft Bayern mbH (Bundesanteil: 25,1 %) Vollprivatisierung (25,1 %) Gesellschaft für Lagereibetriebe mbH (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH (Bundesanteil: 25,8 %) Vollprivatisierung (25,8 %) DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank (Bundesanteil: 0,04 %) Vollprivatisierung (0,04 %) Lübecker Hafengesellschaft (Bundesanteil: 50 %) Vollprivatisierung (50 %) 1999 Deutsche Postbank AG (Bundesanteil: 100 %) Veräußerung an die Deutsche Post AG (100 %) Deutsche Telekom AG (Bundesanteil 48,1 %) Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; Bundesanteil 43,6 % Schleswig-Holsteinische Landgesellschaft (Bundesanteil: 27,5 %) Vollprivatisierung (27,5 %) Deutsche Telekom AG Zweit-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; verbleibender Bundesanteil: 43,2 % Deutsche Post AG (Bundesanteil: 100 %) Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (50,0 %); verbleibender Bundesanteil: 50,0 % DSL Bank AG Veräußerung an die Deutsche Post AG (51,5 %) 2000 Deutsche Telekom AG Dritt-Börsengang aus KfW-Bestand (6,6 %); verbleibender KfW-Anteil: 16,8 %; verbleibender Bundesanteil: 43,2 % Flughafen Hamburg GmbH (Bundesanteil: 26 %) Vollprivatisierung (26 %) Deutsche Post AG Erst-Börsengang aus KfW-Bestand (28,8 %); verbleibender KfW-Anteil: 21,2 %; verbleibender Bundesanteil: 50,0 % Bundesdruckerei GmbH (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) 70 70 noch Tabelle 12 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013 (Stand: Juni 2014) Haushaltsjahr Unternehmen 2001 Gesellschaft für kommunale Altkredite und Sonderaufgaben der Währungsumstellung GmbH (GAW) (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung (100 %) Deutsche Telekom AG (Bundesanteil: 43,2 %) Kapitalerhöhung zur Ausgabe neuer Aktien zum Erwerb von VoiceStream/PowerTel; verbleibender Bundesanteil: 30,9 %; verbleibender KfW-Anteil: 12,1 % juris GmbH (Bundesanteil: 95,34 %) Teilprivatisierung (45,33 %); verbleibender Bundesanteil: 50,01 % Fraport AG (Bundesanteil: 25,87 %) Erst-Börsengang mittels Kapitalerhöhung ohne Beteiligung des Bundes; verbleibender Bundesanteil: 18,4 % DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 100 %) Veräußerung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau-KfW (100 %) Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 72,65 %) Vollprivatisierung (72,65 %) 2002 GEWOBAG, Gemeinnützige Wohnungsbau-AG Berlin (Bundesanteil: 2,65 %) Vollprivatisierung (2,65 %) 2003 LEG Saar, Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH (Bundesanteil: 25,28 %) Vollprivatisierung (25,28 %) Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (Bundesanteil: 6,99 %) Vollprivatisierung 6,99 % Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH (Bundesanteil: 2,55 %) Vollprivatisierung: 2,55 % Gemeinnützige Baugenossenschaft Donauwörth eG (Bundesanteil: 2,82 %) Vollprivatisierung 2,82 % Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG Bonn (Bundesanteil: 0,25 %) Vollprivatisierung: 0,25 % Gemeinnütziger Bauverein eG, Koblenz (Bundesanteil: 0,92 %) Vollprivatisierung 0,92 % Deutsche Telekom AG Umtauschanleihe aus KfW-Bestand, Volumen 5 Mrd. €, Laufzeit 5 Jahre Deutsche Post AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (30,0 %); KfW-Anteil: 48,3 %; Bundesanteil: 20,0 % Deutsche Telekom AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (4,7 %); KfW-Anteil: 16,7 %; Bundesanteil: 26,0 % Baugenossenschaft Holstein eG (Bundesanteil: 3,08 %) Vollprivatisierung 3,08 % 71 71 noch Tabelle 12 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013 (Stand: Juni 2014) Haushaltsjahr 2003 Unternehmen Deutsche Post AG Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); verbleibender KfWAnteil: 42,6 %; verbleibender Bundesanteil: 20,0 % Deutsche Post AG Umtauschanleihe aus KfW-Bestand; Volumen 1,15 Mrd. €; Laufzeit 3 Jahre 2004 Deutsche Telekom AG Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); KfW-Anteil 11,9 %; Bundesanteil: 26,0 % Deutsche Telekom AG Verkauf von kurzfristigen Optionen (Warrants) aus KfW-Bestand, Volumen 1 Mrd. €, Laufzeit 6, 12, 18 Monate Deutsche Post AG Direktverkauf aus KfW-Bestand; verbleibender KfW-Anteil 36,1 %; verbleibender Bundesanteil: 20,0 % Deutsche Telekom AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (3,3 %); KfW-Anteil: 15,3 %; Bundesanteil: 22,7 % 2005 Deutsche Post AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (12,7 %); KfW-Anteil: 48,8 %; Bundesanteil: 7,3 % Deutsche Post AG Umtauschanleihe Japan aus KfW-Bestand; Volumen 1,1 Mrd. €; Laufzeit 5 Jahre Deutsche Baurevision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Bundesanteil: 30 %) Vollprivatisierung (30 %) Deutsche Telekom AG Ausübung von kurzfristigen Optionen (Warrants) aus KfW-Bestand; Volumen 333,3 Mio. €, Laufzeit 6 Monate, KfW-Anteil: 14,8 %; Bundesanteil: 22,7 % Deutsche Post AG Direktverkauf aus KfW-Bestand (Acceleriertes Bookbuilding-Verfahren); verbleibender KfWAnteil: 37,4 %; verbleibender Bundesanteil: 7,3 % Bauverein Bentheim eG (Bundesanteil 0,38 %) Vollprivatisierung (0,38 %) Deutsche Post AG Veräußerung von Anteilen an die KfW/Platzhaltervertrag (7,3 %); KfW-Anteil 44,7 %; Bundesanteil 0 % Deutsche Telekom AG Veräußerung von Anteilen an die KfW / Platzhaltervertrag (7,3 %); KfW-Anteil 22,1 %; Bundesanteil 15,4 % Fraport AG (Bundesanteil 18,2 %) Veräußerung von 11,6 % Bund sowie 6,6 % Umtauschanleihe 72 72 noch Tabelle 12 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013 (Stand: Juni 2014) Haushaltsjahr 2006 Unternehmen Deutsche Telekom AG Direktverkauf aus KfW-Bestand (Einzelinvestor) KfW-Anteil 17,5 %, Bundesanteil 15,4 %) Deutsche Telekom AG Umwandlung von Aktien der T-Online-International AG in Aktien der DTAG Verwässerung der Anteile (insg. 0,48 %); KfW-Anteil 17,3 %, Bundesanteil 15,2 % Deutsche Telekom AG Umwandlung einer 2003 begebenen Pflichtwandelanleihe der DTAG Verwässerung der Anteile (insg. 1,23 %); KfW-Anteil 16,6 %, Bundesanteil 14,6 % Baugenossenschaft Aschendorf-Hümmling e.G. (Bundesanteil 7,7 %) OFD gibt Anteile bei fehlendem Belegungsbedarf zurück Deutsche Post AG Direktverkauf aus KfW-Bestand (Accelerated Bookbuilding-Verfahren) KfW-Anteil 35,5 % Deutsche Telekom AG Rücknahme der Verwässerung von 0,48 % durch Einziehung von DTAG Aktien und somit Verringerung des Grundkapitals: KfW-Anteil 16,9 %, Bundesanteil 14,8 % Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH (Bundesanteil 35,10 %) Vollprivatisierung (35,10 %) 2007 Deutsche Post AG Ausübung der im Dezember 2003 von der KfW begebenen Wandelanleihe KfW-Anteil 30,6 % Osthannoversche Eisenbahnen AG (Bundesanteil 33,8 %) Vollprivatisierung (33,8 %) Fraport AG Ausübung der in 2005 festgelegten Umtauschanleihe des Bundes i.H.v. 6,6 % Vollprivatisierung (6,6 %) Genossenschaft Höhenklinik Valbella Davos (Bundesanteil 100 %) Vollprivatisierung (100 %) DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Bundesanteil 50,0 %) Rückführung des Bundesanteils auf 46,42 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises Vivico Real Estate GmbH (Bundesanteil 5,01 %, Bundeseisenbahnvermögen 94,99 %) Vollprivatisierung (5,01 %, 94,99 %) 73 73 noch Tabelle 12 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013 (Stand: Juni 2014) Haushaltsjahr 2008 Unternehmen Deutsche Telekom AG Umtauschanleihe aus KfW-Bestand, Volumen 3,3 Mrd. €, Laufzeit 5 Jahre Flughafen München Baugesellschaft mbH, München (Bundesanteil 26 %) Vollprivatisierung (26 %) DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Bundesanteil 46,42 %) Rückführung des Bundesanteils auf 42,88 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises 2009 Deutsches Institut für tropische und subtropische Landwirtschaft GmbH (Bundesanteil 15,88 %) Vollprivatisierung (15,88 %) DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Bundesanteil 42,88 %) Rückführung des Bundesanteils auf 39,44 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises Deutsche Post AG Umtauschanleihe aus KfW-Bestand; Volumen 750 Mio. €; Laufzeit 5 Jahre Bundesdruckerei GmbH Rückkauf/Rückübertragung der in 2000 veräußerten Anteile (100 %) durch/auf den Bund 2010 DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH (Bundesanteil 39,44 %) Rückführung des Bundesanteils auf 35,38 % durch Erweiterung des Gesellschafterkreises 2011 Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Deutscher Entwicklungsdienst (DED) Internationale Weiterbildung und Entwicklung (InWent) gGmbH Verschmelzung der Gesellschaften zu Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Baugenossenschaft Mellrichstadt e.G. (Bundesanteil: 5,9%) Vollprivatisierung (5,9%) Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost (Bundesanteil: 2,18%) Vollprivatisierung (2,18%) Gemeinnützige Baugenossenschaft Donauwörth eG, Donauwörth (Bundesanteil: 1,53%) Vollprivatisierung (1,53%) 74 74 noch Tabelle 12 Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes 1994 bis 2013 (Stand: Juni 2014) Haushaltsjahr 2012 Unternehmen Ge-Mi-Bau Mittelbadische Baugenossenschaft eG (Bundesanteil: 0,11%) Vollprivatisierung: 0,11% Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG (Bundesanteil: 2,09%) Vollprivatisierung: 2,09% Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG (Bundesanteil: 0,06%) Vollprivatisierung: 0,06% Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg eG (Bundesanteil: 0,03%) Vollprivatisierung: 0,03% Deutsche Post AG Direktverkauf aus KfW-Bestand (Accelerated Bookbuilding-Verfahren) KfW-Anteil 25,5 % 2013 TLG IMMOBILIEN GmbH (Bundesanteil: 100 %) Vollprivatisierung: 100 % TLG WOHNEN GmbH (Bundesanteil: 100 % Vollprivatisierung: 100 % Gästehaus Petersberg GmbH (Bundesanteil: 100 %.) Der Geschäftsanteil des Bundes an der Gästehaus Petersberg GmbH wurde durch Kauf- und Abtretungsvertrag auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen. Deutsche Post AG Ausübung der 2009 begebenen Umtauschanleihe aus KfW-Bestand; KfW-Anteil: 21,0 % Duisburger Hafen AG (Bundesanteil: 33,3%) Bundesanteil vollständig veräußert 75 75 Tabelle 13 Kreditfinanzierungsübersicht 2013 bis 2018 Ist 2013 2014 Entwurf 2015 Finanzplan 2016 2017 2018 - in Mrd. € - 1. Bruttokreditaufnahme 1.1 Kreditaufnahme zur 1.1.1 Anschlussfinanzierung für Tilgungen .. 224,4 200,3 188,5 203,9 187,6 197,7 1.1.2 Eigenbestandsveränderung (- = Abbau) ....................................... 4,7 1,9 -0,1 0,6 0,3 -0,3 1.1.3 Bestandsveränderung der Verwahrgelder ………………………. -7,4 1,9 1,0 3,1 -0,8 -0,2 1.2 Nettokreditaufnahme ....................... 22,1 6,5 0,0 0,0 0,0 0,0 1.3 haushaltsmäßige Umbuchung (- = Minderung der BKA) .................. -0,6 -4,5 0,0 0,0 0,0 0,0 Zusammen (1.1 - 1.3) ................................. 243,2 206,1 189,4 207,6 187,1 197,2 2. Tilgung von Schulden 2.1 mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren ................. 92,1 85,6 94,3 113,7 87,5 103,8 2.2 mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren .......... 62,7 55,6 56,0 49,8 50,1 53,7 2.3 mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr ............ 69,6 59,1 38,3 40,3 50,0 40,2 224,4 200,3 188,5 203,9 187,6 197,7 Sonstige Einnahmen zur Schuldentilgung .............................................. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zusammen (2.1 - 2.4) ................................. 224,4 200,3 188,5 203,9 187,6 197,7 Tilgung von Schulden gesamt (2.1 – 2.3) 2.4 Rundungsdifferenzen möglich 76 76 Tabelle 14 Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt 2014 bis 2018 2014 2015 2016 2017 2018 - in Mrd. € - Zölle ............................................................... 4,30 4,35 4,40 4,45 4,50 Zuckerabgaben .............................................. 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 Mehrwertsteuer - Eigenmittel ......................... 4,14 4,20 2,41 2,47 2,52 Bruttonationaleinkommen - Eigenmittel .......... 23,48 25,55 24,39 26,23 27,31 31,96 34,14 31,24 33,19 34,37 Eigenmittelabführung insgesamt *) *) ............. Rundungsdifferenzen möglich 77 77 Gewerbekapitalsteuer. Von dem danach noch verbleibenden Umsatzsteueraufkommen stehen dem Bund 49,7 % und den Ländern 50,3 % zu. Darin sind enthalten Kompensationsbeträge für den Familienleistungsausgleich in Höhe von 6,3 Prozentpunkten. der Abfinanzierung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ ab dem Jahr 2014. Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder und der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errechnen sich aus den dargestellten gesetzlich definierten Umsatzsteueranteilen. Dabei werden die Prozentsätze für den Bund und die Länder auf das nach Abzug der Vorabbeträge für den Bund und für die Gemeinden verbleibende Umsatzsteueraufkommen angewendet. Anschließend wird der Festbetrag berücksichtigt. Der Bundesanteil wird um einen Festbetrag erhöht. Dieser Betrag liegt im Jahr 2013 bei 21 462 000 €, im Jahr 2014 bei 189 212 000 € und im Jahr 2015 bei 151 712 000 €. Der Bund erhält im Jahr 2014 einen tatsächlichen Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 53,5 % zur Erfüllung seiner Aufgaben (vgl. Schaubild 15). Seit 1990 hat sich der tatsächliche Anteil des Bundes an der Umsatzsteuer um 6,6 Prozentpunkte verringert. Ursache hierfür ist vor allem die wiederholte Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder sowie die Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen. So wuchs im Zeitraum von 1990 bis heute der tatsächliche Länderanteil an der Umsatzsteuer um 4,6 Prozentpunkte auf 44,5 % (2014). Die Mittelabführungen an die EU, teilweise in Form von MWSt-Eigenmitteln, erfolgen aus dem Gesamtsteueraufkommen des Bundes. Der Länderanteil vermindert bzw. erhöht sich entsprechend. Der Festbetrag errechnet sich aus verschiedenen politischen Maßnahmen wie zum Beispiel als Teilkompensation bei der Übernahme der Verbindlichkeiten des Fonds „Deutsche Einheit“ durch den Bund zum 1. Januar 2005 im Rahmen des Solidarpakts II, den Erhöhungen des Kindergeldes zum 1. Januar 2009 und zum 1. Januar 2010, der finanziellen Beteiligung des Bundes am Ausbau der Betreuung der Unterdreijährigen, der Übernahme der gesamten Steuermindereinnahmen aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 durch den Bund sowie der Länderbeteiligung an 78 78 1.5.2.2 Bundesergänzungszuweisungen 1.5.3 Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen (ohne Beiträge an den EU-Haushalt) Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 bildet zusammen mit dem Maßstäbegesetz vom 9. September 2001 die gesetzliche Grundlage für die Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs einschließlich derer des Solidarpakts II für die Jahre 2005 bis 2019. Das Finanzausgleichssystem ist in drei Stufen unterteilt: die horizontale Umsatzsteuerverteilung, den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen. Die Regelungen zu den Bundesergänzungszuweisungen sind dabei wie folgt: In nahezu sämtlichen Einzelplänen des Bundeshaushalts sind für eine Vielzahl von inter- und supranationalen Organisationen unterschiedlicher Aufgabenbereiche Bundesmittel vorgesehen. Die Leistungen des Bundes erfolgen dabei in der Mehrzahl der Fälle in Form von Pflichtleistungen im Rahmen der Mitgliedschaften, zum Teil sind aber auch freiwillige Leistungen vorgesehen. Dabei sind zahlreiche Beiträge in Fremdwährungen zu entrichten; die zu veranschlagenden Beträge unterliegen wechselkursbedingten Schwankungen. Leistungsschwache Länder erhalten allgemeine Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 77,5 % der nach Durchführung des Länderfinanzausgleichs verbleibenden Fehlbeträge zu 99,5 % der länderdurchschnittlichen Finanzkraft. Ihr Volumen betrug im Ausgleichsjahr 2013 rd. 3,2 Mrd. € und wird für 2014 auf rd. 3,4 Mrd. € und für 2015 auf rd. 3,6 Mrd. € geschätzt. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Leistungen: Das finanzielle Engagement der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der EU beschränkt sich nicht allein auf die Abführungen an den EU-Haushalt. Sie beteiligt sich z. B. auch am Europäischen Entwicklungsfonds zugunsten von Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (2014 bis 2020: 6,28 Mrd. €). Zudem ist die Bundesrepublik Deutschland mit 16,17 % am Stammkapital der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 242,4 Mrd. € beteiligt. Im Dezember 2012 wurde das Stammkapital der EIB um 10 Mrd. € erhöht. Deutschland hat sich an der Kapitalerhöhung mit 1,6 Mrd. € beteiligt. Neben allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen gewährt der Bund verschiedene Arten von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft erhalten die neuen Länder und Berlin degressiv ausgestaltete Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II. Ihr Volumen für 2013 belief sich auf rd. 6,5 Mrd. €. Für 2014 ist ein Rückgang von rd. 0,8 Mrd. € auf rd. 5,8 Mrd. € und für 2015 ein weiterer Rückgang von rd. 0,7 Mrd. € auf dann rd. 5,1 Mrd. € festgelegt. Insgesamt stellt der Bund den ostdeutschen Ländern zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten von 2005 bis 2019 rd. 105,3 Mrd. € in Form von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Verfügung. Die Bundesrepublik Deutschland ist am Stammkapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) von 30 Mrd. € mit 8,52 % beteiligt. Außerdem ist Deutschland einer der größeren Anteilseigner der Weltbankgruppe, der regionalen Entwicklungsbanken sowie des Internationalen Währungsfonds und beteiligt sich in entsprechendem Umfang an deren konzessionären Hilfsfonds. Für die Europäische Weltraumorganisation (ESA) sind im Finanzplanzeitraum 2014 bis 2018 rd. 3,2 Mrd. € eingeplant. Ferner sind erhebliche Leistungen an die NATO, die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN), die Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT), die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) sowie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgesehen. Zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige erhielten die neuen Länder (ohne Berlin) im Jahr 2013 rd. 0,7 Mrd. €. Für die Jahre 2014 und 2015 sind hierfür jeweils rd. 0,8 Mrd. € festgelegt. Im Hinblick auf ihre überdurchschnittlich hohen Kosten der politischen Führung erhalten leistungsschwache kleine Länder weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von rd. 0,5 Mrd. € jährlich. Für die Vereinten Nationen (VN) sind in demselben Zeitraum rd. 2,7 Mrd. € eingeplant (Beitrag zum ordentlichen Haushalt sowie Finanzierung der Friedensmissionen und der Internationalen Strafgerichtshöfe); hinzu kommen die Leistungen an ihre Unter- und Sonderorganisationen sowie die Leistungen zur Unterstützung ihrer Sonderprogramme. Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen belief sich im Ausgleichsjahr 2013 auf rd. 11,0 Mrd. € und wird für das Jahr 2014 auf rd. 10,5 Mrd. € und für das Jahr 2015 auf rd. 9,9 Mrd. € geschätzt. Im Bereich der VN beruht die Finanzierung auf den Pflichtbeiträgen sowie den freiwilligen Leistungen der Mitgliedstaaten. Die Höhe der Pflichtbeiträge eines 79 79 jeden Mitgliedslandes wird mit Hilfe eines komplexen Verteilungsschlüssels festgesetzt. Die Beitragsskala der VN orientiert sich dabei am Grundsatz der Zahlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Wesentliche Berechnungskomponenten sind dabei eine Orientierung am Bruttonationaleinkommen, eine Beitragsobergrenze von 22 % und ein Mindestbeitragssatz von 0,001 % für die zahlungsschwächsten Beitragszahler. Der auf die Bundesrepublik Deutschland entfallende Beitragssatz beträgt aktuell 7,1 %. Die Beitragsskalen der meisten anderen Institutionen innerhalb und außerhalb des VNSystems orientieren sich an dem für die VN festgelegten Verteilungsschlüssel, wobei die jeweiligen Mitgliedschaften in den einzelnen Organisationen zugrunde gelegt werden. Deutschland beteiligt sich zudem mit freiwilligen Leistungen an der Finanzierung von Programmen. und dann auf 193.000 im Jahre 2050 zurückgehen. Gründe für den Rückgang sind u. a. die eingeleiteten Maßnahmen zur Personalreduzierung sowie die Auswirkungen von Reformen des Dienst- und Versorgungsrechts. Legt man die im Fünftem Versorgungsbericht dargestellten Empfängerzahlen zu Grunde, ergeben sich bei unterstellten jährlichen Versorgungsanpassungen von 1,5 % sowie jährlichen Erhöhungen der Beihilfeausgaben von 3 % die in Tabelle 15 abgebildeten Versorgungsausgaben. Zur Dämpfung der späteren Versorgungsausgaben des Bundes ist ein Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ gebildet worden. Die Rücklage wird durch verminderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungen in den Jahren 1999 bis 2017 finanziert. Ferner wird die Hälfte der Einsparungen, die aufgrund weiterer versorgungsrechtlicher Maßnahmen (Versorgungsänderungsgesetz 2001) erzielt werden, der Versorgungsrücklage zugeführt. Nach Abschluss der Zuführungsphase wird das Versorgungsniveau dadurch dauerhaft um 6,33 % gegenüber dem Rechtsstand vor Einführung der Versorgungsrücklage abgesenkt sein. Zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) siehe Ziffer 1.3.2.12.4. 1.6 Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanzeitraums Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Versorgungsausgaben der Bahn und der Post 1.6.1 Zinsausgaben Die Zinsausgaben des Bundes werden nach derzeitiger Einschätzung am Ende des Finanzplanzeitraums im Jahr 2018 einen Betrag von rd. 34,4 Mrd. € erreichen (vgl. 1.3.2.12.1). Dies ist vor allem auf den unterstellten Zinsanstieg und zu einem geringen Teil auch auf die im Jahr 2014 noch einmal ansteigende Verschuldung des Bundes zurückzuführen. Im Prognosezeitraum ist mit einer kontinuierlichen Reduzierung der Zahl dieser Versorgungsberechtigten zu rechnen. Die Versorgungsausgaben für diesen Bereich werden ab 2030 deutlich sinken. Als Faustregel für die Zinsbelastung gilt derzeit: 1 Mrd. € Nettokreditaufnahme im Jahr 2014 verursacht jährlich etwa 9 Mio. € Zinsausgaben. 1.6.2 1.6.3 Gewährleistungen Das maximale Entschädigungsrisiko des Bundes auf Basis der bislang nach dem jährlichen Haushaltsgesetz übernommenen Gewährleistungen wird bis Ende 2018 im Außenwirtschaftsverkehr auf rd. 60 Mrd. € und im Binnenwirtschaftsverkehr auf rd. 100 Mrd. € (Stand: 31. Dezember 2013) geschätzt. Zur Deckung der daraus ggf. entstehenden Schadenszahlungen seitens des Bundes dient die in Kapitel 3208 des Bundeshaushalts gebildete globale Risikovorsorge für Entschädigungen aus Gewährleistungen. Von den im Jahre 2015 erwarteten Ausgaben des Bundes für Gewährleistungen in Höhe von insgesamt 1,15 Mrd. € (Ist 2013: knapp 0,6 Mrd. €) entfallen 0,6 Mrd. € auf den Außenwirtschaftsbereich. Die Übernahme weiterer Gewährleistungen oder künftige Verpflichtungen des Bundes aus übernommenen Gewährleistungen sind hierbei unberücksichtigt (vgl. 1.3.2.4.5 sowie 1.3.2.12.4 und 1.3.2.13.2). Versorgungsausgaben Die Entwicklung der Versorgungsausgaben des Bundes in den einzelnen Bereichen stellt sich wie folgt dar (vgl. 1.3.2.12.2): Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Versorgungsausgaben beim Bund (ohne Bahn und Post) Laut Fünftem Versorgungsbericht der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/13590) wird die Zahl der Versorgungsberechtigten des Bundes im Jahr 2020 bei 192.000 liegen. Nach 2020 wird die Zahl der Versorgungsberechtigten beim Bund wegen des Eintritts der geburten- und einstellungsstarken Jahrgänge in den Ruhestand auf 207.000 in den Jahren bis 2035 ansteigen 80 80 Tabelle 15 Versorgungsausgaben 1) des Bundes bis 2050 Finanzplan Versorgungsempfänger 2) des Bundes Anzahl der Versorgungsempfänger rd. ehemalige Bahnbeamte 2018 2020 2030 2040 2050 8,1 8,3 8,5 10,6 12,8 14,4 191.000 191.000 192.000 202.000 205.000 193.000 4,8 4,8 5,0 4,8 4,1 3,0 162.500 144.000 143.000 108.000 69.000 35.000 ehemalige Postbeamte 7,3 7,7 7,1 7,8 7,1 4,7 274.000 268.000 255.500 237.200 178.300 102.900 20,2 20,8 20,6 23,2 24,0 22,1 Summe in Mrd. € 2) 2014 Anzahl der Versorgungsempfänger rd. Anzahl der Versorgungsempfänger rd. 1) Prognose Einschl. Versorgungsrücklage Ohne Leistungen für die Sonderversorgungssysteme 1.6.4. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen 1.6.5. Öffentlich Private Partnerschaften Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) sind als wirtschaftliche Beschaffungsvariante auf allen staatlichen Ebenen präsent. Bei diesen Maßnahmen tritt jeweils eine Lebenszyklusbetrachtung in den Mittelpunkt, wonach nicht nur die Investition als solche betrachtet wird, sondern auch die Folgekosten, z. B. bei Immobilien neben der Planung und dem Bau auch die Finanzierung, der Betrieb über den gesamten Nutzungszeitraum hinweg und gegebenenfalls die Verwertung am Ende des Nutzungszeitraums. Auf der Grundlage der Entscheidungen der Bundesregierung aus den Jahren 1992, 1994 und 1998 wurden insgesamt 27 Bundesfernstraßenprojekte durch Private vorfinanziert. Fast die Hälfte dieser Maßnahmen wurde zwischenzeitlich bereits vorzeitig abgelöst. Der Bund ist hierfür nach aktuellem Stand Verpflichtungen in Höhe von insgesamt rd. 3,91 Mrd. € eingegangen. Davon hat er bis Ende 2012 rd. 3,58 Mrd. € abgelöst. Im Finanzplanzeitraum werden voraussichtlich rd. 0,33 Mrd. € ausgabewirksam. Die private Vorfinanzierung verlagert Ausgaben, die ansonsten während der Bauzeit direkt aus dem Haushalt zu finanzieren wären, auf künftige Haushaltsjahre. Für jede abgeschlossene Baumaßnahme erstreckt sich die Refinanzierung auf 15 Jahre. Die letzte Annuitätenrate wird im Jahr 2018 fällig. Die wichtigsten ÖPP-Projekte des Bundes betreffen bisher die Bereiche Bau, Verkehr und Verteidigung. Der durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben realisierte Neubau des BMBF, Dienststelle Berlin, ist das erste zivile Hochbauprojekt des Bundes, das im Rahmen einer ÖPP errichtet und betrieben wird. Das Vorhaben umfasst die Planung, die Errichtung, den 27-jährigen 81 81 Tabelle 16 Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen (Leasing, Ratenkauf, Mietkauf sowie vergleichbare Modelle) Maßnahme Gesamtausgaben Finanzierungsverlauf Verausgabt bis 2013 Finanzplanzeitraum 2014-2018 Mio. € Folgejahre (insgesamt) Laufzeit (Vertragsende/Jahr) Mio. € Laufende Maßnahmen 14 Bundesfernstraßen ........... 3.906 3.579 327 0 15 Jahre (2018) Tabelle 17 Öffentlich Private Partnerschaften im Bundeshaushalt (laufende Maßnahmen Tiefbau, Hochbau, sonstige ÖPP-Projekte) Gesamtausgaben Maßnahme Finanzierungsverlauf Verausgabt bis 2013 Mio. € Bereich Bundesfernstraßen (6 Bundesfernstraßenprojekte) Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung Gebäudebetrieb, die Instandhaltung und die Finanzierung des Neubaus. Die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass die Vergabe sowohl im Ergebnis des Ausschreibungs-/Vergabeverfahrens als auch im Vergleich zu einer konventionell durchgeführten Eigenbau- und Betriebslösung deutlich wirtschaftlicher ist Finanzplanzeitraum 2014-2018 Folgejahre (insgesamt) Mio. € 5.110 667 705 3.738 12.328 7.655 4.356 317 ersten vier sogenannten Pilotprojekten die auf der Konzessionsstrecke anfallenden Mauteinnahmen bzw. Teile davon. Beim fünften Projekt wird ein vertraglich vereinbarter, im Wettbewerb ermittelter Einheitsmautsatz pro gefahrenem mautpflichtigen Kilometer vergütet. Bei dem sechsten und einem ausgeschriebenem siebten Projekt handelt es sich um so genannte Verfügbarkeitsmodelle. Bei dieser Modellvariante erhält der Private als Vergütung für Bau, Erhaltung und Betrieb über die gesamte Projektlaufzeit ein Entgelt aus dem Bundeshaushalt auf Basis der Verfügbarkeit, d. h. Befahrbarkeit der Verkehrswege. Die Umsetzung von ÖPP bei Straßenbaumaßnahmen soll deren Realisierung beschleunigen, Effizienzgewinne über den Lebenszyklusansatz generieren und insgesamt zu mehr Innovation im Straßenbau führen. Seit 2007 sind im Bereich der Bundesautobahnen inzwischen insgesamt sechs so genannte A(usbau)-Modelle vergeben worden. Hierbei baut der Private einen Autobahnabschnitt aus und übernimmt den Betrieb und die Erhaltung für einen in der Regel dreißigjährigen Zeitraum zur Ausführung. Im Gegenzug erhält er bei den Auch im Verteidigungsbereich können ÖPP ein geeignetes Instrument sein, um durch Einbringung von Know-how der Privatwirtschaft Effizienzgewinne bei den Prozessabläufen zu erreichen und die Bundeswehr in Tätigkeitsfeldern zu entlasten, die nicht zu ihren 82 82 Kernaufgaben gehören. Ein wichtiges ÖPP-Vorhaben der Bundeswehr ist das IT-Projekt HERKULES, mit dem durch die vom Bundesministerium der Verteidigung und Unternehmen der Privatwirtschaft gegründete BWI Informationstechnik GmbH im Rahmen einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren die gesamte zivile ITLandschaft der Bundeswehr modernisiert wird. Weitere große ÖPP-Projekte betreffen das Bekleidungswesen sowie im Hochbaubereich die Sanierung und den Betrieb der Fürst-Wrede-Kaserne in München. tung der inländischen Nachfrage beflügelte die Importtätigkeit, während die Exporte nur schwach zunahmen. Daher dämpften die Nettoexporte das Wachstum rein rechnerisch (-0,9 Prozentpunkte). Im zweiten Quartal dürfte die gesamtwirtschaftliche Expansion - aufgrund eines technischen Gegeneffektes auf die witterungsbedingte Überzeichnung zu Beginn dieses Jahres - preis-, kalender- und saisonbereinigt weniger kräftig sein als im ersten Vierteljahr. Die Frühindikatoren signalisieren jedoch zusammen mit dem sich verbessernden weltwirtschaftlichen Umfeld, dass sich die konjunkturelle Expansion im weiteren Jahresverlauf fortsetzen wird. So liegen die Stimmungsindikatoren der Unternehmen weiterhin im optimistischen Bereich, wenngleich der Markit-Einkaufsmanagerindex für das Verarbeitende Gewerbe sowie das ifo Geschäftsklima der gewerblichen Wirtschaft zuletzt nachgaben. Auch die Verbraucher sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Geldpolitik wirkt in Deutschland weiter expansiv und die Finanzierungsbedingungen für Investitionen sind - angesichts der niedrigen Zinsen nach wie vor sehr günstig. 1.6.6 Verpflichtungsermächtigungen Die Verpflichtungsermächtigung (VE) ist eine im Haushaltsplan ausgebrachte Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren (§§ 16, 38 BHO). Mit dem Haushaltsentwurf 2014 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rd. 39,1 Mrd. € ausgebracht. Davon entfallen auf die Finanzplanjahre 2015 bis 2017 rd. 23,1 Mrd. € und auf die Folgejahre rd. 6,2 Mrd. €. Bei weiteren rd. 9,8 Mrd. € war die Aufteilung der Ermächtigung auf Jahresfälligkeiten bei der Aufstellung des Regierungsentwurfs noch nicht möglich. Zusammen mit den Verpflichtungsermächtigungen des Haushalts 2013 in Höhe von insgesamt rd. 53,0 Mrd. € und den ausweislich der Jahresrechnung 2012 bis Ende des Haushalts 2012 gebuchten Verpflichtungsermächtigungen von rd. 84,2 Mrd. € sind kommende Haushalte vorbelastet. 1.7 Deutschland befindet sich zur Jahresmitte 2014 in einem breit angelegten Aufschwung. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Frühjahrsprojektion für 2014 ein jahresdurchschnittliches reales Wirtschaftswachstum von 1,8 %. Die Wachstumsprognosen nationaler und internationaler Institutionen liegen für 2014 in realer Rechnung derzeit (März bis Juni) in einer Spanne von 1,6 % bis 2,0 %. Der BIP-Anstieg wird im Jahr 2014 rein rechnerisch erneut von der Inlandsnachfrage getragen. Wie bereits im vergangenen Jahr werden vom preisbereinigten Konsum der privaten Haushalte spürbare Wachstumsimpulse erwartet (preisbereinigt +0,9 Prozentpunkte). Maßgeblich hierfür ist eine beschleunigte Zunahme der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte. Sie profitieren von deutlich angestiegenen Durchschnittsverdiensten der Arbeitnehmer sowie von der anhaltend günstigen Lage auf dem Arbeitsmarkt. Auch die vorgesehene Ausweitung der monetären Sozialleistungen insbesondere aufgrund steigender Renten - sowie das zu erwartende deutliche Plus bei den Selbständigen- und Vermögenseinkommen begünstigen die Einkommenssituation der privaten Haushalte. Zusätzlich wird die Kaufkraft dadurch gestärkt, dass die Preisniveauentwicklung auf der Konsumentenstufe in ruhigen Bahnen verläuft. Die Ausweitung der Staatlichen Konsumausgaben trägt ebenfalls zum BIP-Anstieg bei. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2018 1.7.1 Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im ersten Quartal 2014 preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Schlussquartal 2013 kräftig angestiegen. Damit hat die konjunkturelle Aufwärtsbewegung an Dynamik gewonnen. Darüber hinaus profitierte die Wirtschaftstätigkeit auch von dem ungewöhnlich milden Winterwetter. Positive Wachstumsimpulse (preis-, kalender- und saisonbereinigt gegenüber dem Vorquartal) kamen ausschließlich aus dem Inland. Dabei zogen die Investitionen in Ausrüstungen (kalender-, saisonund preisbereinigt +3,3 % gegenüber dem Vorquartal) und Bauten (+3,6 %) unerwartet stark an. Hierzu trugen vor allem die Investitionen der nichtstaatlichen Sektoren bei, die ihren Aufwärtstrend beschleunigt fortsetzten. Aber auch die staatlichen Investitionen nahmen wegen des außergewöhnlich milden Winterwetters, das den öffentlichen Tiefbau begünstigte, stark zu (+11,6 %). Der Anstieg der Konsumausgaben der privaten Haushalte war mit 0,7 % so kräftig wie zuletzt im 2. Quartal 2013. Ein deutlicher Lageraufbau begünstigte das BIPErgebnis ebenfalls (+0,7 Prozentpunkte). Die Auswei- Die Investitionen werden sich in diesem Jahr erholen. Dies lassen u.a. die verbesserten Absatzperspektiven, eine gute Gewinnsituation der Unternehmen sowie insbesondere aufgrund der Niedrigzinsphase - die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten erwarten. Die Zurückhaltung der Investoren hat sich aufgelöst. Die Kapazitätsauslastung im Verarbeitenden Gewerbe 83 83 überschritt zuletzt den langjährigen Durchschnitt. Das Erweiterungsmotiv gewinnt daher allmählich an Bedeutung. Die Ausrüstungs- und Bauinvestitionen werden voraussichtlich deutlich zunehmen. Dabei werden die Bauinvestitionen sowohl im gewerblichen als im öffentlichen Bereich steigen. Die Ausweitung des Wohnungsbaus wird von Einkommenszuwächsen der privaten Haushalte sowie den nach wie vor niedrigen Zinsen begünstigt. Vom Wirtschaftsbau sind ebenfalls deutlich positive Wachstumsimpulse zu erwarten. zunehmen als das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial. Die Wachstumsprognose der Bundesregierung liegt innerhalb des aktuellen Prognosespektrums vom März bis Juni 2014 (2015: real +1,8 % bis +2,5 %). Das Wirtschaftswachstum wird - wie im laufenden Jahr - rein rechnerisch von der Inlandsnachfrage getragen. Spürbare Wachstumsimpulse kommen dabei vom privaten Konsum (preisbereinigt +1,0 Prozentpunkte). Dieser profitiert dabei von einem weiteren Beschäftigungsaufbau (+0,3 %) und Einkommenssteigerungen. Auch die Arbeitslosenzahl wird voraussichtlich erneut sinken (35 000 Personen auf 2,86 Millionen Personen). Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie die deutliche Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter tragen zu einer kräftigen Ausweitung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte bei. Die Preisentwicklung dürfte 2015 weiterhin in ruhigen Bahnen verlaufen, wenngleich der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus mit +1,9 % etwas stärker ausfallen wird als im Jahr 2014. Für dieses Jahr wird mit einer weltwirtschaftlichen Erholung gerechnet. Hiervon wird die Exporttätigkeit deutscher Unternehmen profitieren. Gleichzeitig tragen Zunahmen der Ausfuhrtätigkeit sowie der Ausrüstungsinvestitionen - aufgrund ihres hohen Importgehalts wesentlich zu einer Ausweitung der Importe bei. Daher werden die Einfuhren voraussichtlich stärker ansteigen als die Exporte. Der rechnerische Wachstumsbeitrag des Außenhandels wird damit bei Null liegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass von der Auslandsnachfrage keine Wachstumsimpulse ausgehen. Das Gegenteil ist der Fall: Über verschiedene Transmissionskanäle springen die außenwirtschaftlichen Impulse auf die Binnennachfrage über, vor allem durch zusätzliche Investitionen sowie durch positive Beschäftigungs- und Einkommenseffekte, die schlussendlich zu mehr privatem Konsum führen. Die Expansion der Investitionen wird im Jahr 2015 voraussichtlich anhalten. Dabei wird mit einer zunehmenden Dynamik der Investitionen in Ausrüstungen gerechnet. Die im langjährigen Vergleich hohe Auslastung der Kapazitäten im Baugewerbe dürfte dagegen einer beschleunigten Zunahme der Bauinvestitionen entgegenstehen. Dies kommt vor allem aus einer leichten Abschwächung der Wohnungsbauinvestitionen, die jedoch - vor dem Hintergrund der weiterhin günstigen Finanzierungskonditionen und einer verbesserten Einkommens- und Beschäftigungsentwicklung - mit +3,9 % immer noch kräftig sind. Die Investitionen in Nichtwohnbauten werden sich dagegen etwas beschleunigen (+3,4 % nach +3,2 % im Jahr 2014). Dies ist auf eine zunehmende Dynamik der Bauinvestitionen der gewerblichen Sektoren zurückzuführen. Der Arbeitsmarkt profitiert deutlich vom konjunkturellen Aufschwung. Im Jahr 2014 wird mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahl gerechnet (-60 000 Personen). Die Zahl der Erwerbstätigen (Inlandskonzept) dürfte um 0,6 % (240 000 Personen) auf 42,1 Millionen Personen zunehmen. Stützend wirken dabei die hohe Zuwanderung sowie eine zunehmende Erwerbsbeteiligung von Älteren und Frauen. Der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus wird im Jahr 2014 moderat ausfallen (+1,4 %). Dämpfend wirken hier immer noch vor allem die bis zuletzt rückläufigen Preise für Energie, insbesondere für Mineralölprodukte. Die Kerninflation, also die Preisentwicklung ohne Einbeziehung von Nahrungsmittel- und Energiepreisen, liegt mit voraussichtlich +1,8 % über dem zehnjährigen Durchschnitt (+1,2 %). Der BIP-Deflator, der die Verteuerung der inländischen Wertschöpfung misst, wird um etwa 1,7 % zunehmen. Dahinter steht die Erwartung einer gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung, die preisbereinigt im Rahmen des trendmäßigen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachses bleibt; der Inflationsdruck ist damit gering. Angesichts der erwarteten Zunahme des weltwirtschaftlichen Expansionstempos werden die Exporte von Waren und Dienstleistungen in realer Rechnung wahrscheinlich etwas kräftiger ausgeweitet als im Jahr 2014. Beflügelt von der Ausweitung der Inlandsnachfrage und aufgrund des hohen Importgehalts der Ausfuhren dürften die Importe jedoch etwas stärker ansteigen als die Exporte. Im Jahr 2015 wird dennoch rein rechnerisch ein leicht positiver Wachstumsimpuls von den Nettoexporten ausgehen. 1.7.3 Mittelfristige Wirtschaftsentwicklung bis 2018 1.7.3.1 Produktionspotenzial 1.7.2 Ausblick auf 2015 Eine wichtige Grundlage für die Vorausschätzungen zur mittleren Frist sind Berechnungen zum gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzial, die entsprechend dem gesetzlichen Auftrag mit der gemeinsamen Methode der Europäischen Union durchgeführt werden. Diese Für das Jahr 2015 erwartet die Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion mit einem Anstieg des realen BIP von 2,0 % eine Fortsetzung des Aufschwungs. Das Bruttoinlandsprodukt wird in realer Rechnung stärker 84 84 ist zugleich eine wichtige methodische methodische Basis für die deutsche Schuldenregel. Zu diesem Methodenrahmen gehört eine eine gesamtwirtschaftliche gesamtwirtschaftliche Produktionsfunktion, Produktionsfunktion, in der die gesamtwirtschaftliche gesamtwirtschaftliche Ausbringung Ausbringung von Gütern und Dienstleistungen sowohl vom Faktoreinsatz Arbeit und Kapital als auch vom technologischen Fortschritt der Volkswirtschaft abhängig ist. Der mit dem Produktionsfunktionsansatz ermittelte (potenzielle) Produktionsfunktionsansatz ermittelte Output entspricht einer konjunkturellen konjunkturellen Normallage, d. h. einer gesamtwirtschaftlichen gesamtwirtschaftlichen Aktivität bei Normalauslastung der derProduktionsfaktoren, Produktionsfaktoren, so dass es weso dass es weder zu der Inflationsbeschleunigung noch einerzu einer Inflationsbeschleunigung nochzu einer zu -verlangsamung kommt. Das bedeutet auch, dass ner -verlangsamung kommt. Das bedeutet auch,Angedass bot und Nachfrage in einem VerhältAngebot und Nachfrage ingleichgewichtigen einem gleichgewichtigen nis zueinander stehen stehen (keine (keine Produktionslücke). Verhältnis zueinander Produktionslücke). tet, die insbesondere in den dynamischen Schwellenländern nachgefragt werden. Die Preisniveauentwicklung für energetische und nichtenergetische Rohstoffe wird moderat sein. Mit inflationären Verspannungen wird nicht gerechnet, denn Angebot und Nachfrage bleiben in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Der Außenwert des Euro bleibt stabil. Die Europäische Zentralbank verfolgt erfolgreich die Sicherung der Preisniveaustabilität. Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung bleibt moderat. Sie steht im Einklang mit dem trendmäßigen nominalen Produktivitätsfortschritt. Die wachstumsorientierte Wirtschafts- und Finanzpolitik in Deutschland wird fortgesetzt. Dabei wird den Erfordernissen zur Wahrung der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen nicht zuletzt dadurch Rechnung getragen, indem die gesetzlich verankerte Schuldenregel strikt eingehalten wird. Das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial wird der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zufolge im mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum (2014 bis 2018) um real 1,4 % pro Jahr wachsen. Aufgrund des demografisch bedingten Rückgangs der Erwerbsbevölkerung dürfte sich das Potenzialwachstum jedoch zum Ende des Projektionszeitraums im Jahr 2018 leicht verlangsamen. Die aktuell hohe Zuwanderung mildert die dämpfenden Effekte der Demografie auf das Wachstum des Potenzials. Alle bis zum Abschluss der Projektion beschlossenen wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen (einschl. prioritäre Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag) sind in der Projektion berücksichtigt. Es wird unterstellt, dass der reale Anstieg des Bruttoinlandsprodukts etwas über dem Potenzialwachstum liegt, so dass sich die leicht negative Produktionslücke im Jahr 2014 im weiteren Verlauf des Projektionszeitraums abbaut. Im Jahr 2018 wird annahmegemäß eine konjunkturelle Normallage erreicht sein. 1.7.3.3 Ergebnisse Unter den genannten Annahmen und Voraussetzungen erwartet die Bundesregierung für zentrale gesamtwirtschaftliche Kenngrößen die folgenden Ergebnisse: − Die deutsche Wirtschaft bewegt sich auf eine konjunkturelle Normallage zu. Dabei wird erwartet, dass das Bruttoinlandsprodukt in der mittleren Frist etwas stärker zunimmt als das Wachstum des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials. Im Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage - und dem Wirken marktendogener Anpassungskräfte - werden sich die negativen Produktionslücken allmählich schließen und im Jahr 2018 annahmegemäß eine konjunkturelle Normallage erreicht. − Der Arbeitsmarkt bleibt auch mittelfristig in einer guten Verfassung. Vor dem Hintergrund der bereits erreichten Niveaus von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit werden sich jedoch weitere Verbesserungen in engen Grenzen halten. Die Arbeitslosigkeit wird bis 2018 auf voraussichtlich 2,8 Mio. Personen zurückgehen. − Das Wirtschaftswachstum wird im gesamten mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum rein rechnerisch von der Inlandsnachfrage getragen werden, die indirekt auch von den guten außenwirtschaftlichen Perspektiven profitiert. 1.7.3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Für gesamtwirtschaftliche Projektionen ist eine Vielzahl teils technischer Annahmen zum außen- und binnenwirtschaftlichen Umfeld zugrunde zu legen. Für den mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum geht die Bundesregierung von folgenden Rahmenbedingungen aus: Die weltweite wirtschaftliche Aktivität expandiert in diesem Jahr etwas stärker als im Vorjahr. Mittelfristig dürfte das Welthandelsvolumen etwas dynamischer zunehmen. Die Risiken bleiben hoch: Während die Risiken im Zusammenhang mit der Europäischen Schuldenkrise eher geringer werden, ist jedoch mit dem Ukraine-Russland Konflikt ein neues geopolitisches Risiko hinzugekommen. Mit der weltwirtschaftlichen Expansion geht eine beschleunigte Zunahme des internationalen Austauschs von Gütern und Dienstleistungen einher. Die deutsche Exportwirtschaft profitiert hiervon, denn ihr Produktsortiment ist auf hochwertige Investitionsgüter ausgerich- 85 85 Tabelle 18 Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum Bruttoinlandsprodukt Jahr Erwerbstätige (Inland) Beschäftigte Arbeitnehmer (Inland) Arbeitszeit je Erwerbstätigen preisbereinigt, Kettenindex insgesamt je Erwerbs- je Erwerbsin jeweiligen tätigentätigen stunde Mio. Stunden Deflator Preisen Mrd. € 2005 = 100 2005 = 100 40,348 35,868 1.422 108,3 104,6 105,3 2.473,8 102,7 1) 41,841 37,358 1.388 111,6 104,0 107,2 2.737,6 110,3 2018 2) 42,4 37,9 1.398 120,9 111 114 3.223 120 2008 2013 Veränderungen insgesamt in Prozent 2013/2008 1) 3,7 4,2 - 2,4 3,1 - 0,6 1,8 10,7 7,3 2018/2013 2) 1½ 1¼ ¾ 8¼ 6¾ 6 17 ¾ 8¾ jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent 2013/2008 1) 0,7 0,8 - 0,5 0,6 - 0,1 0,4 2,0 1,4 2) ¼ ¼ ¼ 1½ 1¼ 1¼ 3¼ 1¾ 2018/2013 1) Rechenstand Februar 2014; 2) Mittelfristige Projektion der Bundesregierung April 2014 (basierend auf Rechenstand Februar 2014, gerundete Werte: gerundet auf ¼). Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen 86 86 Tabelle 19 Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen) Bruttoinlandsprodukt Jahr Konsumausgaben Private Haushalte Bruttoinvestitionen Staat insgesamt Anlagen Vorratsveränderung Außenbeitrag Mrd. € 2008 2.473,8 1.389,6 451,9 476,4 459,5 16,9 155,8 2013 1) 2.737,6 1.572,4 533,0 458,5,0 472,2 - 13,7 173,7 2018 2) 3.223 1.831 633 577 597 - 19 182 Anteile am BIP in Prozent 2008 100,0 56,2 18,3 19,3 18,6 0,7 6,3 2013 1) 100,0 57,4 19,5 16,7 17,2 - 0,5 6,3 2018 2) 100 56 ¾ 19 ¾ 18 18 ½ -½ 5¾ Veränderungen insgesamt in Prozent 2013/2008 1) 10,7 13,2 17,9 - 3,8 2,8 . . 2018/2013 2) 17 ¾ 16 ½ 18 ¾ 26 26 ¼ . . jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent 2013/2008 1) 2,0 2,5 3,4 - 0,8 0,5 . . 2018/2013 2) 3¼ 3 3½ 4¾ 4¾ . . 1) Rechenstand Februar 2014 2) Mittelfristige Projektion der Bundesregierung April 2014 (basierend auf Rechenstand Februar 2014, gerundete Werte: gerundet auf ¼). Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen 87 87 88 2. Der Haushalt des Bundes 89 2. Der Haushalt des Bundes 2.1 Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 2.1.1 Gesamtübersicht (in Mrd. €)*) Der Entwurf des Bundeshaushalts 2015 ist in den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2014 bis 2018 eingebettet. Der Finanzplan ist unter Nr. 1 abgedruckt. Die finanzpolitischen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 2015 sind dort im Einzelnen dargestellt. Entwurf 2015 299,5 II. Einnahmen ................................... Steuereinnahmen ........................... 296,5 268,2 299,5 278,5 Nettokreditaufnahme..................... 6,5 - II. Ausgaben...................................... Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2015 zusammen mit dem Finanzplan 2014 bis 2018 am 2.7.2014 beschlossen. Haushaltsplanentwurf und Finanzplan werden den gesetzgebenden Körperschaften am 8.8.2014 zugeleitet. Für die Einbringungsrede des Bundesministers der Finanzen und für die erste Beratung im Deutschen Bundestag ist der 9.9.2014 vorgesehen. Veränderung gegenüber Vorjahr in % ............................................... Die Gesamtausgaben des Bundes werden nach dem Beschluss der Bundesregierung im Jahr 2015 299,5 Mrd. € betragen und damit gegenüber dem Vorjahr um 1,0 % steigen. 2.1.2 Soll 2014 296,5 +1,0 *) Differenzen durch Rundung möglich Die Ausgaben nach Einzelplänen 2.1.2.1 Übersicht Soll 2014 Einzelpläne Entwurf 2015 (in Prozent) - in Mio. € -1) 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt Veränderung gegenüber Vorjahr 33,11 33,68 +1,7 765,40 802,78 +4,9 23,00 23,81 +3,5 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 2 095,55 2 104,53 +0,4 05 Auswärtiges Amt 3 638,27 3 419,57 -6,0 06 BM des Innern 5 898,82 5 731,98 -2,8 648,14 663,02 +2,3 08 BM der Finanzen 5 206,26 5 441,02 +4,5 09 BM für Wirtschaft und Energie 7 417,98 7 124,97 -3,9 10 BM für Ernährung und Landwirtschaft 5 310,54 5 319,03 +0,2 121 979,31 124 841,53 +2,3 12 BM für Verkehr und digitale Infrastruktur 22 861,95 23 131,81 +1,2 14 BM der Verteidigung 32 435,38 32 261,03 -0,5 15 BM für Gesundheit 11 052,69 12 055,97 +9,1 16 BM für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 3 667,30 3 905,24 +6,5 17 BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 7 959,51 8 456,54 +6,2 46,07 29,09 -36,9 135,99 136,03 - 6 443,63 6 445,47 - 30 BM für Bildung und Forschung 14 053,40 15 266,41 +8,6 32 Bundesschuld 28 551,74 28 161,46 -1,4 60 Allgemeine Finanzverwaltung 16 275,97 14 145,05 -13,1 296 500,00 299 500,00 02 Deutscher Bundestag 03 Bundesrat 07 BM der Justiz und Verbraucherschutz 11 BM für Arbeit und Soziales 19 Bundesverfassungsgericht 20 Bundesrechnungshof 23 BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 1) Differenzen durch Rundung möglich 91 2.1.2.2 Wichtige Veränderungen gegenüber dem Vorjahr nung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Dem BMJV wurde aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik übertragen. Im Epl. 07 wurde hierfür (erstmalig im Rahmen des 2. Regierungsentwurfs zum Haushalt 2014) ein neues Kapitel 0701 „Verbraucherpolitik“ eingerichtet. Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2015 sieht für dieses Kapitel Ausgabemittel in Höhe von insgesamt 28,8 Mio. € vor. Damit liegen die Gesamtausgaben für den Epl. 07 bei 0,66 Mrd. €. Einzelplan 04 - Bundeskanzleramt Im Entwurf zum Bundeshaushalt 2015 beläuft sich der Ansatz für den Epl. 04 auf rd. 2,1 Mrd. €. Die für den Kulturbereich vorgesehenen Mittel in Höhe von rd. 1,24 Mrd. € bleiben weiterhin auf hohem Niveau. Bei den Ausgaben für Kultur handelt es sich fast ausschließlich um Zuwendungen und Zuschüsse an Kultureinrichtungen und -projekte sowie um Ausgaben für das Bundesarchiv, das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa sowie den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Mit dem Deutschen Filmförderfonds wird die Produktion von Kinofilmen in Deutschland durch ein sog. „Produktionskostenerstattungsmodell“ gefördert. Für Projekte im Rahmen des Reformationsjubiläums 2017 (Lutherdekade) sind Mittel in Höhe von 5 Mio. € veranschlagt. Zusätzliche Mittel sind für die Provenienzrecherche und - forschung vorgesehen. Einzelplan 08 - Bundesministerium der Finanzen Die Gesamtausgaben für das Jahr 2015 liegen mit 5,441 Mrd. € über dem Vorjahressoll. Dieser Anstieg ist unter anderem auf die Übernahme von Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn, die Vorbereitungen für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, höhere Ausgaben für von der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung Bund im Wege der Organleihe wahrgenommenen Aufgaben (Kindergeld, „Riester-Rente“) sowie die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zurückzuführen. Das größte Volumen nimmt die Bundeszollverwaltung mit 2,079 Mrd. € ein, was einem Anteil an den Gesamtausgaben von 38,2 % entspricht. Hinsichtlich der im gesamten Bundeshaushalt 2015 für die Kulturpolitik im Inland vorgesehenen Mittel wird auf Tabelle 18 verwiesen. Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt Für den Epl. 05 sind im Jahr 2015 Ausgaben in Höhe von rd. 3,42 Mrd. € vorgesehen. Die Ausgaben verringern sich damit gegenüber dem Soll des Jahres 2014 um 0,219 Mrd. €, gegenüber Finanzplan erhöhen sie sich jedoch um rd. 0,2 Mrd. €. Die Plafondabsenkung gegenüber dem Soll 2014 beruht im Wesentlichen auf der Berechnungsgrundlage für Friedenserhaltende Maßnahmen im Rahmen der Leistungen an die Vereinten Nationen. In 2015 sind erneut zusätzliche finanzielle Mittel für Maßnahmen und Leistungen zur Sicherung von Frieden und Stabilität einschließlich humanitärer Hilfsmaßnahmen, insbesondere für Syrien, Afghanistan und für die Transformationspartnerschaften Nordafrika/Nahost vorgesehen. Darüber hinaus haben sich die Personalausgaben erhöht. Der Entwurf des Epl. 09 für das Jahr 2015 beläuft sich auf insgesamt rd. 7,125 Mrd. €. Das BMWi trägt mit Investitionen und Fördermaßnahmen zu Wachstum, Innovation und Beschäftigung bei. Damit wird der Wettbewerbsstandort Deutschland weiter gestärkt; insbesondere zielen viele Fördermaßnahmen vor allem auf die Stärkung des Mittelstandes. Politische Schwerpunkte des BMWi sind die Umsetzung der Energiewende und Investitionen in Forschung und Entwicklung als Wachstumsmotor. Die Ausgaben für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden gegenüber 2014 angehoben und sollen danach gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag bedarfsgerecht weiter steigen. Die GRW ist das bewährte regionalpolitische Investitionselement, von dem insbesondere die neuen Bundesländer bis zu 80 % profitieren. Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern Der Ansatz für den Epl. 06 weist für den Regierungsentwurf des Haushalts 2015 Ausgaben in Höhe von rd. 5,73 Mrd. € auf. Einzelplan 10 - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Im Vergleich zum Einzelplanvolumen des Jahres 2014 sinkt der Haushalt des BMI um rd. 167 Mio. €. Dies beruht in erster Linie auf einem geplanten Absinken des Finanzplans im Bereich des Digitalfunks BOS und der Erstattungen für die Durchführung der Fluggast- und Reisegepäckkontrollen. Gegenüber dem geltenden Finanzplan für das Jahr 2015 konnte das Haushaltsvolumen des Epl. 06 hingegen um rd. 179 Mio. € gesteigert werden. Im Jahr 2015 sind für den Epl. 10 rd. 5,32 Mrd. € etatisiert. Einen wesentlichen Ausgabenschwerpunkt der nationalen Agrarpolitik bilden die Leistungen des Bundes für die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Zur sozialen Abfederung des weiter fortschreitenden Strukturwandels in der Landwirtschaft sind zur Unterstützung des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems Aufwendungen von insgesamt rd. 3,7 Mrd. € vorgesehen. Dieser Betrag macht rd. 70 % der Gesamtausgaben des Einzelplans aus. Wichtige Ausgabenblöcke hierbei sind rd. 2,2 Mrd. € für die Alterssicherung und rd. 1,4 Mrd. € für die Krankenversicherung der Landwirte. Die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Landwirte werden wie bereits in 2014 auch in 2015 nochmals um einen Zusatzbetrag aufgestockt (2015: 25 Mio. €, insgesamt 62 Mio. €), um die Folgen des geringeren Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung abzufedern. Außerdem sind Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe von 100 Mio. € veranschlagt. Mittel in Höhe von rd. 140,7 Mio. € werden verwendet, um das Kernanliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, sichere und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, zu fördern. Darin sind rd. 84 Mio. € für das Bundesinstitut für Risikobewertung und rd. 37 Mio. € für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit enthalten. Wie in den vergangenen Jahren macht von dem Gesamtvolumen der Bereich der Inneren Sicherheit mit rd. 3,59 Mrd. € knapp zwei Drittel aus. Für die Bundespolizei stehen Mittel in Höhe von rd. 2,45 Mrd. € zur Verfügung. Für das Bundeskriminalamt sieht der Regierungsentwurf 2015 einen Ansatz von rd. 416 Mio. € vor. Der Ansatz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beläuft sich auf rd. 75 Mio. €. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verfügt im Regierungsentwurf 2015 über einen Soll-Ansatz in Höhe von rd. 95 Mio. € und das Technische Hilfswerk in Höhe von rd. 178 Mio. €. Für die Förderung des deutschen Spitzensports stehen im Bereich des BMI im Regierungsentwurf 2015 rd. 140 Mio. € zur Verfügung. Einzelplan 07 - Bundesministerium Justiz und Verbraucherschutz Durch Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17.12.2013 erhielt das bisherige Bundesministerium der Justiz die Bezeich- Die stabile finanzielle Ausstattung der Gemeinschaftsausgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 92 ellen Annahmen für das Jahr 2015 zugrunde. Weiterhin berücksichtigt ist die im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2013 erfolgte zusätzliche Kürzung des Bundeszuschusses an die allgemeine Rentenversicherung in den Jahren 2014 bis 2016 um jeweils 1,25 Mrd. €. Für die Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und die Kriegsopferfürsorge) werden rd. 1,2 Mrd. € (Soll 2014: rd. 1,3 Mrd. €) veranschlagt. Der Rückgang gegenüber 2014 ist vor allem auf eine geringere Zahl der Leistungsempfänger zurückzuführen. wird beibehalten. Als Fördervolumen des Bundes sind erneut 590 Mio. € vorgesehen, davon 25 Mio. € für den Sonderrahmenplan Küstenschutz. Darüber hinaus besteht auch im Jahr 2015 die Möglichkeit, gegen Einsparungen an anderer Stelle im Epl. 10 oder aus Einnahmen aus Forderungsverkäufen Mehrausgaben bis zu 10 Mio. € zu leisten. Die Themenbereiche Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation werden im Epl. 10 gestärkt. 2015 sind insgesamt rd. 509 Mio. € (einschl. Bundesforschungsinstitute) für diesen Bereich veranschlagt, der eng mit den Zukunftsthemen Klimaschutz, Nachwachsende Rohstoffe und der Ernährung der Weltbevölkerung verknüpft ist. Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich Tierschutz und Tierhaltung und zur ländlichen Entwicklung bilden dabei einen Schwerpunkt. Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Die im Epl. 12 veranschlagten Ausgaben betragen im Jahr 2015 rd. 23,1 Mrd. € und liegen über dem Soll des Vorjahres (+ 0,27 Mrd. €). Die Mehrausgaben resultieren vor allem aus dem Anstieg der Verkehrsinvestitionen. Einzelplan 11 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Der Haushalt des BMAS für das Jahr 2015 sieht Gesamtausgaben in Höhe von rd. 124,8 Mrd. € vor. Das sind rd. 2,9 Mrd. € mehr als im Soll 2014. Dieser Anstieg ist insbesondere auf höhere Ausgaben bei der Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und auf einen Anstieg der Leistungen des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung sowie auf eine höhere Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung zurückzuführen. Die Mittel für Investitionen für die klassischen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße) und den Kombinierten Verkehr liegen um rd. 0,35 Mrd. € über dem Soll des Vorjahres und belaufen sich im Jahr 2015 auf rd. 10,8 Mrd. €. Die ansteigende Verkehrsinvestitionslinie berücksichtigt die mit dem Koalitionsvertrag beschlossenen Mittel des 5-Mrd.-€-Pakets, von denen 1,0 Mrd. € im Jahr 2015 eingesetzt werden (2014: rd. 0,5 Mrd. €). Insbesondere mit diesen zusätzlichen Mitteln können die Auslaufeffekte des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms II (- 0,24 Mrd. € ggü. Soll 2014) mehr als kompensiert werden. Bis zum Ende der Legislaturperiode steigen die Verkehrsinvestitionen weiter auf rd. 11,9 Mrd. €. Das zeigt den hohen Stellenwert, der den Verkehrsinvestitionen im Bundeshaushalt auch künftig eingeräumt wird. Wesentliche Einzelpunkte: Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insgesamt rd. 31,8 Mrd. € veranschlagt, rd. 0,7 Mrd. € mehr als im Vorjahr. Dabei sind für das Arbeitslosengeld II unverändert 19,2 Mrd. € sowie für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten rd. 3,9 Mrd. € bzw. rd. 4,04 Mrd. € veranschlagt. Die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung erhöht sich deutlich um rd. 0,7 Mrd. € auf rd. 4,6 Mrd. €. Ausschlaggebend hierfür sind - neben dem Wegfall eines Sondereffektes aus einer 2014 vorgenommenen Aufrechnung mit Überzahlungen aus 2012 - die Erhöhung der ergänzenden variablen Bundesbeteiligung zum finanziellen Ausgleich für die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder durch die Kommunen um 0,2 Prozentpunkte auf 3,5 % sowie die in den Jahren 2015 bis 2017 vorgesehene Entlastung der Kommunen vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes hälftig über eine vorübergehend erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Umfang von 500 Mio. € jährlich. Etwa 30 % der Verkehrsinvestitionen werden aus den Einnahmen der Lkw-Maut finanziert. Im Haushalt 2015 sind wie im Vorjahr Mauteinnahmen in Höhe von rd. 4,4 Mrd. € veranschlagt, die im Sinne des „Finanzierungskreislaufs Straße“ ausschließlich im Straßenbereich verwendet werden (im Wesentlichen für Straßenbauinvestitionen, Ausgleichszahlungen an das Güterkraftverkehrsgewerbe, Ausgaben für den Einzug der LkwMaut und Verwaltungskosten) Neben den Investitionen in Bau und Erhalt der Verkehrswege des Bundes bildet die Verwirklichung zukunftsweisender und anspruchsvoller Verkehrstechnologien wie das Erdbeobachtungsprogramm „Copernicus“ und die Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie einen weiteren Schwerpunkt im Verkehrshaushalt. Zusammen mit den Mitteln zur Verbesserung der Verkehrsinvestitionen der Gemeinden und den sonstigen Investitionen im Verkehrsbereich erreichen die Verkehrsinvestitionen im weiteren Sinne im Jahr 2015 rd. 12,5 Mrd. €. Auf Grund der von der Bundesregierung erwarteten guten Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung und des damit einhergehenden Rückgangs der Arbeitslosigkeit wird die Bundesagentur für Arbeit weiterhin jährliche Überschüsse erzielen und somit kein Darlehen des Bundes gemäß § 365 SGB III benötigen. Einzelplan 14 - Bundesministerium der Verteidigung Sozialhilfeleistungen werden grundsätzlich von den Kommunen und Ländern getragen. Der Bund erstattet ab dem Jahr 2014 jedoch die Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 % an die Länder. Im Jahr 2015 werden den Ländern voraussichtlich Nettoausgaben in Höhe von rd. 5,9 Mrd. € erstattet. Der Aufwuchs gegenüber dem Soll 2014 um rd. 0,4 Mrd. € ist im Wesentlichen auf den prognostizierten Aufwuchs der Bezieherzahlen zurückzuführen. Des Weiteren erstattet der Bund im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Deutschen Rentenversicherung Bund Gutachtenkosten (2015: 5 Mio. €). Für den Verteidigungshaushalt sind im Haushaltsjahr 2015 Ausgaben von rd. 32,26 Mrd. € und damit rd. 0,174 Mrd. € weniger als 2014 vorgesehen. Ursächlich für den Rückgang sind u. a. Anpassungen bei den Ausgaben für militärische Beschaffungen sowie die weitere Reduzierung des Personalumfangs der Bundeswehr entsprechend den mit der Neuausrichtung der Bundeswehr entschiedenen Zielgrößen von insgesamt 185.000 Soldatinnen und Soldaten (einschließlich Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservistinnen und Reservisten) und 55.000 Stellen für Zivilbeschäftigte. Darüber hinaus sinken die Ansätze für internationale Einsätze auf Grund der bis Ende 2014 vorgesehenen Beendigung des ISAF-Einsatzes in Afghanistan im Haushalt 2015 auf 460 Mio. Euro. Für Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung sind für das Jahr 2015 insgesamt rd. 84,9 Mrd. € veranschlagt. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Soll 2014 um 1,9 Mrd. €. Die Entwicklung der Ausgaben wird dabei auch durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz beeinflusst, weshalb zur Finanzierung dieser Leistungsverbesserungen der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung im Jahre 2014 auf 18,9 Prozent festgeschrieben wurde; dieser Beitragssatz liegt auch den aktu- Der mit der Strukturreform der Bundeswehr eingeleitete weitere Personalabbau beim Zivilpersonal wird weiterhin durch eine Verstärkungsmöglichkeit der Personalausgaben für ziviles Überhangpersonal aus dem Epl. 60 flankiert. 93 Einzelplan 15 - Bundesministerium für Gesundheit genüber dem bisherigen Finanzplan um rd. 306,8 Mio. € auf 8,456 Mrd. €. Wesentlicher Grund ist der Anstieg des Elterngeldes um 300 Mio € auf 5,4 Mrd. €. Die Ausgaben des Einzelplans 15 steigen 2015 auf rd. 12,1 Mrd. € und liegen damit um rd. 1,0 Mrd. € über dem Sollansatz für 2014. Durch die weiterhin positive Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung konnte der Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben für das Jahr 2015 auf 11,5 Mrd. € gesenkt werden. Für den Fonds für Opfer der Heimerziehung Ost werden 42,7 Mio. € bereitgestellt. Die Ausgaben für den Bundesfreiwilligendienst und die Qualifizierungsoffensive bleiben auf hohem Niveau. Einzelplan 23 - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Einzelplan 16 - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Die Ausgaben erreichen im Jahr 2015 mit rd. 6,4 Mrd. € wiederum das hohe Niveau des Solls 2014. Damit und zusammen mit den in anderen Einzelplänen vorgesehenen Mitteln unterstreicht die Bundesregierung den hohen Stellenwert, den sie der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit beimisst und ihr Bekenntnis zu den MillenniumsEntwicklungszielen. Sie will mit diesen Ausgaben u. a. dazu beitragen, extreme Armut und Hunger zu beseitigen, die allgemeine Primärschulbildung zu verwirklichen, die Mutter-/Kindsgesundheit zu verbessern, schwere Krankheiten zu bekämpfen, die ökologische Nachhaltigkeit zu sichern und den Klimaschutz zu verstärken. Für den Epl. 16 sind im Jahr 2015 Ausgaben in Höhe von rd 3,9 Mrd. € vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr wurden im Umweltbereich insbesondere die Forschungsmittel erhöht (+ 1,2 Mio. €), Ausgaben zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen der Bundesregierung veranschlagt (+ 2 Mio. €) sowie die Zuweisung für den Assefonds um 2 Mio. € erhöht. Wesentliche Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr im Bereich Bau und Stadtentwicklung betreffen die Ausgaben für das Wohngeld (+ 130 Mio. €), die Förderung des Städtebaus (+ 48,7 Mio. €) und die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (+ 43,2 Mio. €). Weiterhin erhöhen sich die Ausgaben für den Bau des Humboldtforums im Schlossareal Berlin planmäßig um 56 Mio. €. Einzelplan 30 - Bundesministerium für Bildung und Forschung Ein Schwerpunkt in der 18. Legislaturperiode sind die Themen Bildung und Forschung. Im Jahr 2015 wird daher der Plafond des Epl. 30 auf rd. 15,3 Mrd. € erhöht. Besonderer Schwerpunkt im Bereich Bau und Stadtentwicklung ist auch nach der Verlagerung dieses Themengebietes in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Städtebauförderung. Einen wesentlichen Ausgabenschwerpunkt bilden die drei großen Initiativen, mit denen die deutsche Wissenschaft fit für die Zukunft gemacht wird: Für die Städtebauförderung stellt der Bund in Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages wie bereits im Haushalt 2014 auch im Jahr 2015 Programmmittel in Höhe von 700 Mio. € für neue Maßnahmen zur Verfügung. Dabei erfolgt die Bereitstellung in Fortschreibung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2014 in Höhe von 650 Mio. € im Rahmen der bisherigen Finanzhilfen an die Länder gem. Artikel 104b Grundgesetz und in Höhe von 50 Mio. € im Rahmen des neuen Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“. Mit diesem neuen Bundesprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotential gefördert werden. Die Mittel der Städtebauförderung werden nach Maßgabe einer fünfjährigen Programmwirksamkeit bis 2019 in Tranchen ausfinanziert. Zusammen mit den in 2015 fällig werdenden Ausfinanzierungsraten der in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Städtebauprogramme erhalten die Länder im nächsten Jahr auszahlungswirksame Finanzhilfen (sog. Kassenmittel) in Höhe von 528,5 Mio. €. Mit dem Hochschulpakt, für den 2015 rd. 2,1 Mrd. € veranschlagt werden, schaffen Bund und Länder ein bedarfsgerechtes Angebot für die verstärkte Nachfrage nach Studienplätzen und stärken die Hochschulwissenschaft und forschung im internationalen Wettbewerb. Für seine zweite Programmphase von 2011 bis 2015 werden rd. 7 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Durch den neuen Qualitätspakt Lehre werden in den Jahren 2011 bis 2020 weitere rd. 2 Mrd. € für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre bereitgestellt. Für die Leistungen im Rahmen des BAföG werden im Jahr 2015 über 2,3 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Für die Exzellenzinitiative - dies schließt die Förderung von Spitzenuniversitäten, Exzellenzclustern und Graduiertenschulen ein - wird der Bund im Jahr 2015 rd. 398 Mio. € ausgeben. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation erhalten die außeruniversitären Forschungseinrichtungen Planungssicherheit. Hierfür werden die Etats der großen Forschungsorganisationen bis zum Jahr 2015 jährlich um 5 % gesteigert. Im Gegenzug wurden von den Forschungsorganisationen zusätzliche Reformen zur Steigerung von Qualität, Effizienz und Leistungsfähigkeit des Wissenschafts und Forschungssystems zugesagt. Mit dem ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ werden städtebauliche Maßnahmen durch quartiersbezogene Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und zur Stärkung der lokalen Wirtschaft wirkungsvoll ergänzt. Für die neue Förderperiode 2014 - 2020 ist die Bereitstellung von Bundesmitteln in Höhe von insgesamt rd. 64,5 Mio. € vorgesehen. Die HightechStrategie für Forschung und Entwicklung, die in dieser Legislaturperiode zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterentwickelt wird, hat das Ziel, die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaft weiter zu stärken. Im Haushalt 2015 stehen so für neue übergreifende Förderinstrumente rd. 146 Mio. € zur Verfügung sowie für die Innovationsförderung in den neuen Ländern ebenfalls 146 Mio. €. In der 2015 veranschlagten Summe von 630 Mio. € für die Ausgaben nach dem Wohngeldgesetz (Bundesanteil) ist ein finanzieller Spielraum für die nach dem Koalitionsvertrag beabsichtigte weitere Verbesserung der Leistungen des Wohngeldes enthalten, Zur planmäßigen Ausfinanzierung der 2014 neu aufgelegten Investitionszuschüsse im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ der KfW-Bankengruppe werden 2015 Kassenmittel in Höhe von 11,9 Mio. € zur Verfügung gestellt. Für die Projektförderung werden 2015 rd. 6,47 Mrd. € eingesetzt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch im Jahr 2015 bei Forschungsprojekten, die sich mit zentralen gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen befassen, wie z. B. der Energiewende. Einzelplan 17 - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Im Bildungsbereich liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, um dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Besonderes Augen- Im Epl. 17 sind wichtige Bereiche der familienpolitischen Leistungen des Bundes enthalten. Die Ausgaben steigen ge94 merk liegt hier auf Kindern und Jugendlichen aus sozialen, finanziellen und kulturellen Risikolagen, denen der Übergang von der Schule in die duale Ausbildung erleichtert werden soll. Hierzu gehört auch die Förderung der kulturellen Bildung: Im Rahmen des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ werden Maßnahmen von Bildungskooperationen auf lokaler Ebene, insbesondere im Bereich der kulturellen Bildung, gefördert; hierfür stehen 2015 rd. 51 Mio. € zur Verfügung. 2.1.3 Wichtige Ausgabepositionen (in Mio. €) Einzelplan 04 - Bundeskanzleramt - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ....................................................... 121,2 - Allgemeine kulturelle Angelegenheiten und Kulturförderung Inland............................................. 532,7 Einzelplan 32 - Bundesschuld - Stiftung Preußischer Kulturbesitz ............................ 221,2 Während für das Haushaltsjahr 2014 noch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 6,5 Mrd. € vorgesehen ist, will der Bund 2015 erstmals seit 1969 ohne neue Schulden auskommen. Ausgehend von den aktuell sehr niedrigen Bundrenditen sind etwas höhere durchschnittliche Zinssätze zu erwarten als 2014, die aber voraussichtlich wegen der niedriger verzinslichen Anschlussfinanzierung von fälligen Krediten 2015 insgesamt zu einem weiteren leichten Absinken der Zinsausgaben führen werden. - Auslandsrundfunk .................................................... 285,4 - Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ......... 102,9 Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt - Personalausgaben ..................................................... 938,8 - Auslandskulturarbeit ................................................ 780,8 - Internationale Beiträge ............................................. 652,6 - Hilfsmaßnahmen im Ausland ................................... 549,6 - Auslandsbaumaßnahmen (ohne Kulturbereich) ....... 72,1 (für das Auswärtige Amt, die Auslandsvertretungen, Ortskräfte und das Deutsche Archäologische Institut) Für ggf. erforderliche Schadenszahlungen auf vom Bund gemäß dem jährlichen Haushaltsgesetz übernommene Gewährleistungen wird Vorsorge getroffen. (u. a. Stipendien, Kulturinstitute, deutsche Auslandsschulen, Baumaßnahmen für kulturelle Einrichtungen) Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung Die Münzausgaben enthalten Präge und Materialbeschaffungskosten für die Herstellung von Umlauf- und Sammlermünzen sowie Kosten für den Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs. Der überwiegende Teil der Ausgaben entfällt auf die Edelmetallbeschaffung. Der Ansatz steigt im Jahr 2015 gegenüber dem Soll 2014 um 165 Mio. € auf 377 Mio. €. Dies ist weitgehend auf angepasste Prognosen für die Bedarfsentwicklung bei Euro-Umlaufmünzen sowie das Marktpreisniveau für Edelmetalle und die sich hieraus ergebenen höhere Beschaffungskosten zurückzuführen. (Mitgliedschaft in / Leistungen an internationale Organisationen) (insbes. humanitäre Hilfen, Maßnahmen zur Krisenprävention und Friedenserhaltung, Stabilitätspakt Afghanistan’ Die Postbeamtenversorgungskasse erbringt Versorgungs- und Beihilfeleistungen an die ehemaligen Beamtinnen und Beamten des Sondervermögens Deutsche Bundespost sowie an die Beschäftigten der drei Nachfolge-Aktiengesellschaften, denen aus einem Beamtenverhältnis Ansprüche auf Versorgung zustehen, und an deren Hinterbliebene. Im Regierungsentwurf 2015 sind rd. 7,5 Mrd. € und damit rd. 200 Mio. € mehr als im Bundeshaushaltsplan für das Haushaltjahr 2014 veranschlagt. Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern - Innere Sicherheit....................................................... 3.589,5 Die Versorgungsausgaben im Epl. 60 steigen infolge der Renten- und Versorgungsanpassung im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr auf 2,275 Mrd. €. Die Einnahmen aus den Erstattungen der Länder im Beitrittsgebiet für Rentenleistungen bewegen sich auf dem Vorjahresniveau von rd. 846 Mio. €. Wie im Vorjahr wird der mit der Strukturreform der Bundeswehr eingeleitete weitere Personalabbau beim Zivilpersonal durch einen Titel im Epl. 60 flankiert. - Minderheiten und Vertriebene .................................. 37,6 - Ausgaben für Sportförderung im Bereich des BMI . 140,1 - Integration und Migration ........................................ 302,3 - Bevölkerungsschutz/Katastrophenhilfe/ Technische Hilfe ....................................................... 273,4 - Politische Stiftungen................................................. 107,0 Einzelplan 08 - Bundesministerium der Finanzen - Personalausgaben (einschl. Versorgung und Zuweisungen an den Versorgungsfonds) .................. 3.087,5 Gegenüber dem Haushaltjahr 2014 sinkt die Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an den Bundeshaushalt um rd. 105 Mio. € auf 2,712 Mrd. €. Zu berücksichtigen ist hierbei die Tatsache, dass die BImA durch Haushaltsvermerk ermächtigt wird, ab dem Haushaltsjahr 2015 Konversionsgrundstücke an Kommunen/Gebietskörperschaften unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts (zeitlich auf vier Jahre und im Volumen auf 100 Mio. € begrenzt) abzugeben. Darüber hinaus ist der sinkende Abführungsbetrag auf einen erhöhten Mittelbedarf für Bauinvestitionen und Instandhaltungsmaßnahmen zurückzuführen. 95 - Zuschuss an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Ausgleich von notwendigen Preissenkungen für inländischen Agraralkohol nach Fortfall des Einfuhrverbotes).................................... 55,9 - Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt ........................................................ 313,7 - Wiedergutmachungen des Bundes............................ 705,7 Einzelplan 11 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Innovation, Technologie und Neue Mobilität ........... (Kap. 0901 u. a. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Verkehrs- und maritime Forschung, Informations- und Kommunikationstechnologien, Luftfahrtförderung, DLR und Nationale Raumfahrt) - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren ............ (Kap. 0902 u. a. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ nach Art. 91a GG, Berufliche Bildung, Innovative Unternehmensgründungen) - Energie und Nachhaltigkeit ...................................... (Kap. 0903 u. a. Maßnahmen zugunsten des Steinkohlebergbaus, insbesondere Absatz- und Stilllegungsbeihilfen, Energieforschung, Steigerung Energieeffizienz, Explorationsprogramm, Wismut, Energetische Gebäudesanierung) - Chancen der Globalisierung ..................................... (Kap. 0904 u. a. Weltausstellungen, Auslandsmessen, Erschließung von Auslandsmärkten, Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland) - Grundsicherung für Arbeitsuchende ......................... 31.757,6 2.385,2 davon: - Arbeitslosengeld II............................................... 875,4 19.200,0 - Eingliederungsleistungen..................................... 3.903,0 - Verwaltungskostenerstattung ............................... 4.042,2 - Leistungen für Unterkunft und Heizung.............. 4.600,0 - Allgemeiner Bundeszuschuss an die Rentenversicherung (West) ...................................... 31.828,9 - Allgemeiner Bundeszuschuss an die Rentenversicherung (Ost) ......................................... 2.546,7 8.842,4 - Zusätzlicher Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung .................................................. 22.276,5 - Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung.......................... 12.114,7 234,3 Einzelplan 10 - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Landwirtschaftliche Sozialpolitik............................. 3.696,0 - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ nach Art. 91a GG.. 590,0 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation (einschl. Bundesforschungsinstitute) ...................................... 508,6 - Verbraucherpolitik (einschl. BfR und BVL) ............ 140,7 Aus Mitteln der EU erhält die deutsche Landwirtschaft außerdem 5.283,0 Mio. € aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). - Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung .................................................. 5.350,0 - Beteiligung des Bundes bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ............................. 5.879,0 - Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Grund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Bundesländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) ....................... 3.105,0 - Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten .. 1.175,0 - Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge..... 1.153,5 - Eingliederung behinderter Menschen ....................... 265,7 Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - Leistungen an die Eisenbahnen des Bundes ............. 10.378,1 - Bundesfernstraßen .................................................... 6.253,1 - Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden................................................................ 1.672,2 - Bundeswasserstraßen................................................ 2.003,2 Von den Ausgaben des Einzelplans 12 mit insgesamt 23.131,8 Mio. € entfallen auf Investitionen rd. 55 % = 12.782,8 Mio. €. 96 Einzelplan 14 - Bundesministerium der Verteidigung Einzelplan 16 - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit - Personalausgaben für Beschäftigte ........................... 10.381,8 - Versorgungsausgaben für Beamtinnen und Beamte sowie für Soldatinnen und Soldaten ......................... 5.206,9 - Allgemeine Betriebskosten und sonstige Betriebsausgaben ...................................................... 6.060,1 (sächliche Verwaltungsausgaben einschl. Kosten der Ausbildung und Truppenübungen, Betriebsstoff, Fernmeldegebühren und Leitungsmieten, Bewirtschaftung, Unterhaltung und Bewachung von Liegenschaften, Verwaltungskostenerstattung an die Länder, NATOBeiträge, Unterhaltssicherung) - Erhaltung von Wehrmaterial..................................... 2.757,7 - Betreiberverträge zur Weiterentwicklung der Bundeswehr ..................................................................... 1.644,5 - Militärische Beschaffungen 4.412,6 (u. a. Modernisierung vorhandener und Beschaffung neuer Waffensysteme, Fahrzeuge, Geräte und Munition) - Militärische Anlagen und Beiträge zu NATO-Baumaßnahmen .............................................................. (Unterkünfte, Dienstgebäude, Flugplätze, Fernmeldeund Versorgungsanlagen, Bundeswehruniversitäten und -krankenhäuser) 769,9 - Sonstige verteidigungsinvestive Ausgaben .............. 167,2 (einschl. der Zuschüsse für Forschungsinstitute) (Grunderwerb, Aufschließungsmaßnahmen, Geräte und Fahrzeuge für Verwaltungszwecke) Einzelplan 15 - Bundesministerium für Gesundheit - Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben.................................................................. 11.500,0 - Leistungen des Bundes für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge ............................. 52,0 - Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der WGL ............................ 519,3 - Endlagerung.............................................................. 436,1 - Reaktorsicherheit, Strahlenschutz ............................ 48,0 - Personalausgaben ..................................................... 317,4 - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ...................... 630,0 - Kompensation für soziale Wohnraumförderung....... 518,2 - Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz .... 364,6 - Städtebauförderung .................................................. 528,5 Einzelplan 17 - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 860.3 - Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung .......... - Umweltschutz, Klimaschutz, Naturschutz ............... - Förderung von Familien, Senioren und Gleichstellungspolitik ......................................................... 74,6 - Jugendförderung ....................................................... 383,4 - Stärkung der Zivilgesellschaft .................................. 264,8 - Bundesfreiwilligendienst .......................................... 167,2 - Elterngeld ................................................................. 5.400,0 - Betreuungsgeld ......................................................... 1.000,0 - Unterhaltsvorschussgesetz........................................ 295,0 - Stiftung „Mutter und Kind“ ...................................... 92,0 - Kindergeld nach §1 BKGG ...................................... 108,0 - Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6a BKGG ............................................................... 337,3 Einzelplan 23 - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit .. 2.973,9 45,6 - Entwicklungszusammenarbeit zivilgesellschaftlicher und wirtschaftlicher Gruppen und Institutionen und Sondermaßnahmen ....................... 1.173,5 - Internationale Aufgaben des Gesundheitswesens einschl. Beitrag zur Weltgesundheitsorganisation ... 28,8 - Multilaterale und Europäische Entwicklungszusammenarbeit .................................. 2.174,3 - Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung (BZgA) ..................................................................... 15,8 - Sonstige entwicklungspolitische Maßnahmen und Verwaltungsausgaben ............................................... 123,7 - Ausgaben für die AIDS-Bekämpfung und anderer sexuell übertragbarer Krankheiten ........................... 13,5 - Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs ........................................... 12,4 97 Einzelplan 30 - Bundesministerium für Bildung und Forschung - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung (u. a. Begabtenförderung, Berufliche Bildung, BAföG) ................................... 4.216,3 - Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems (u. a. Exzellenzinitiative Spitzenuniversitäten, Hochschulpakt 2020, Mitfinanzierung der DFG, MPG sowie Forschungseinrichtungen) ........................................................... 5.959,0 - Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie (u. a. neue Technologien, Lebenswissenschaften sowie Klima, Energie und Umwelt, Mitfinanzierung der FhG und der HGF-Zentren)................................ 5.435,5 - Globale Minderausgabe ............................................ -478,4 Einzelplan 32 - Bundesschuld - Verzinsung (ohne Finanzmarktstabilisierungsfonds und Investitions- und Tilgungsfonds und Restrukturierungsfonds) ........................................... 27.011,5 - Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen ..................................... 1.150,0 Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung - Zahlungen nach § 49b Bundeswahlgesetz, § 28 Europawahlgesetz und dem Parteiengesetz .............. 142,0 - Münzprägung............................................................ 377,0 - Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse ....... 7.495,6 - Verstärkung von Personalausgaben für ziviles Überhangpersonal im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ..................... 450,0 - Zuweisungen an den Entschädigungsfonds .............. 200,00 - Erstattung von Aufwendungen der Sozialversicherungsträger auf Grund der Überführung der Sonderversorgungssysteme........... 1.881,0 - Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht ................................................................ 245,3 - Versorgung von Berechtigten nach Artikel 131 GG ......................................................... 147,3 - Zahlungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.............................................. 129,0 98 2.1.4 Die Verpflichtungsermächtigungen nach Einzelplänen 2.1.4.1 Übersicht Verpflichtungsermächtigung Einzelpläne 1 02 04 05 06 07 08 09 10 11 12 14 15 16 17 23 30 60 Deutscher Bundestag Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Auswärtiges Amt BM des Innern BM der Justiz und für Verbraucherschutz BM der Finanzen BM für Wirtschaft und Energie BM für Ernährung und Landwirtschaft BM für Arbeit und Soziales BM für Verkehr und digitale Infrastruktur BM der Verteidigung BM für Gesundheit BM für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BM für Bildung und Forschung Allgemeine Finanzverwaltung Summe 2015 von dem Gesamtbetrag (Sp. 2) dürfen fällig werden in künftigen Haushaltsjahren Mio. € 7 6,1 58,5 3 300,0 30,0 - 2016 2017 2018 Folgejahre Mio. € 2 13,8 98,6 1 107,5 609,2 10,5 427,3 3 269,6 1 101,6 2 412,2 11 189,0 6 239,4 71,7 Mio. € 3 4,6 40,2 450,8 143,5 3,5 57,0 1 023,4 305,0 1 467,2 3 436,2 1 623,6 34,8 Mio. € 4 3,1 34,9 338,1 95,6 3,5 63,4 1 068,8 217,8 646,0 1 948,9 1 462,0 23,9 Mio. € 5 21,1 255,5 83,5 3,5 44,1 873,8 125,9 182,2 1 131,8 1 102,7 13,0 Mio. € 6 2,5 63,1 286,6 204,3 303,6 452,9 116,9 1 372,1 2 020,9 - 1 712,8 551,7 525,7 319,0 530,0 119,1 414,5 97,1 242,6 16,6 - 5 600,0 5 482,7 132,0 510,8 1 076,0 132,0 415,7 1 557,4 - 349,0 1 366,7 - 112,5 1 482,7 - 4 212,1 - 40 029,7 11 153,1 8 528,2 6 064,5 6 677,3 7 606,7 Differenzen durch Rundung möglich 99 2.1.5 Wichtige Einnahmepositionen S t e u e r e i n n a h m e n ..................................... S o n s t i g e E i n n a h m e n............................... anschlagungsstärke“) in 2015 rd. 189.800 Soldatinnen und Soldaten. 2015 Mrd. € 278,5 Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr ist beim Zivilpersonal der Bundeswehr eine weitere Verringerung bis zum Ende des Umstrukturierungsprozesses auf eine Zielgröße von 55.000 Stellen vorgesehen. Davon Bundesbank-/EZB-Gewinn ................................... Privatisierungserlöse ............................................. Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen..... Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ................................................................ Münzeinnahmen.................................................... Einnahmen aus Gewährleistungen ........................ Einnahmen EU ...................................................... Erstattungen für Aufwendungen auf Grund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung ......................................... Erstattungen für Aufwendungen auf Grund der Überführung der Sonderversorgungssysteme im Beitrittsgebiet in die Rentenversicherung ............. Einnahmen aus der streckenbezogenen LKW-Maut ............................................................ Rückflüsse aus der Förderung der sozialen Wohnraumförderung bis 2006 Nettokreditaufnahme............................................. 2.1.6 2,5 0,9 0,4 2,7 0,3 1,1 1,1 1,8 0,8 4,4 0,4 - Die Stellenausstattung des Bundes Im Entwurf des Bundeshaushalts 2015 sind 138.836 565 525 109.415 Planstellen für Beamtinnen und Beamte Planstellen für Richterinnen und Richter Planstellen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also insgesamt 249.341 Planstellen/Stellen ausgewiesen. Darin sind 526 Ersatz(plan)stellen - insb. wegen Bewilligung von Altersteilzeit - enthalten. Das um die Ersatz(plan)stellen bereinigte Gesamtstellensoll 2015 im zivilen Bereich beträgt somit 248.815 Planstellen/Stellen. Unter Einbeziehung der Stelleneinsparung gemäß § 22 Haushaltsgesetz 2014, die erst im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens rechnerisch in das Stellensoll 2015 übernommen wird, wird der im Bundeshaushalt ausgewiesene Gesamtstellenbestand im Jahr 2015 mit rd. 248.500 Planstellen/Stellen das Vorjahressoll (rd. 250.000) leicht unterschreiten. Gegenüber dem vereinigungsbedingten Höchststand von 1992 (rd. 380.900) ist der Stellenbestand somit sowohl durch gezielten Stellenabbau als auch pauschale Stellenkürzungen um insgesamt rd. 132.400 (rd. 34,8 %) verringert worden. Ziel bleibt eine Verwaltung, die auch hinsichtlich des Personalbestandes am Gebot der Wirtschaftlichkeit orientiert ist. Im Zuge der Umsetzung des Konzepts zur Neuausrichtung der Bundeswehr wird sich in den kommenden Jahren die Zahl der Planstellen für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie der Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten weiter verringern. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2015 sieht ein Soll von 184.703 Planstellen vor. Gegenüber diesem Planstellensoll sind der Veranschlagung im Jahresdurchschnitt 2015 folgende Stärken zugrunde gelegt: 174.800 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, 12.500 Freiwillig Wehrdienst Leistende sowie 2.500 Reservistendienst Leistende. Entsprechend umfasst die Personalstruktur der Bundeswehr (gemäß „Gesamtver100 3. tandderfinanz-undgesamtwirtschaftlichenEntwicklung S bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2015 101 3. Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2015 3.1 Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage 3.1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ternehmen profitieren, was wiederum über diverse Wirkungskanäle die Inlandsnachfrage verstärkt. Gleichzeitig dürfte insbesondere die anziehende Binnennachfrage die Importtätigkeit beflügeln. Aufgrund der sich verstärkenden Expansion der Nachfrage im Inland und derjenigen aus dem Ausland werden die Einfuhren voraussichtlich stärker steigen als die Exporte. Die Preisniveauentwicklung dürfte in diesem Jahr in Deutschland in ruhigen Bahnen verlaufen. Dämpfend wirken dabei vor allem noch die rückläufigen Preise für Rohöl- und Mineralölprodukte, der Wechselkurs und die schwachen Importpreise aufgrund der Anpassungen in einigen Ländern des Euroraums. Nach einem schwachen Winterhalbjahr 2012/2013 setzte im zweiten Quartal 2013 eine konjunkturelle Erholung ein, die zu Beginn des Jahres 2014 in einen konjunkturellen Aufschwung über alle Wirtschaftsbereiche hinweg eingemündet ist. 3.1.2 Die konjunkturelle Aufwärtsbewegung hat im ersten Quartal 2014 mit einem kräftigen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um preis-, kalender-, und saisonbereinigt 0,8 % gegenüber Vorquartal an Dynamik gewonnen. Die Wirtschaft profitierte nicht zuletzt auch vom ungewöhnlich milden Winter, der die zugrunde liegende gesamtwirtschaftliche Aktivität im ersten Vierteljahr überzeichnete. Gleichwohl fiel insbesondere die Investitionsdynamik erheblich stärker aus als erwartet. Die überaus günstige Entwicklung der Investitionen verleiht dem Aufschwung über verschiedene Transmissionskanäle zusätzliche Impulse. So sind mit ihr positive Beschäftigungs- und Einkommenseffekte verbunden, die wiederum begünstigend auf die Konsumausgaben der privaten Haushalte durchwirken und damit schlussendlich den Aufschwung auf eine breite Basis stellen. Konjunkturentwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2015 Das Wirtschaftswachstum hat sich zu Beginn des Jahres 2014 gegenüber dem Schlussquartal 2013 beschleunigt. Dies ist vor allem auf eine höhere konjunkturelle Grunddynamik zurückzuführen. Begünstigend wirkte aber auch das außerordentlich milde Winterwetter, insbesondere im Baubereich. Positive Wachstumsimpulse kamen im ersten Quartal rein rechnerisch ausschließlich aus dem Inland (kalender-, saison- und preisbereinigt gegenüber dem Vorquartal). Dabei zogen die Investitionen in Ausrüstungen und Bauten unerwartet stark an (+3,3 % und +3,6 %). Hierzu trugen vor allem die Investitionen der nichtstaatlichen Sektoren bei, die ihren Aufwärtstrend beschleunigt fortsetzten. Aber auch die staatlichen Investitionen nahmen wegen des außergewöhnlich milden Winterwetters, das den öffentlichen Tiefbau begünstigte, stark zu. Die privaten Haushalte konsumierten zu Beginn dieses Jahres spürbar mehr als im Vorquartal (preis-, kalender- und saisonbereinigt +0,7 %). Einen höheren Anstieg hatte es zuletzt im zweiten Vierteljahr 2013 gegeben. Ein deutlicher Lageraufbau begünstigte das BIPErgebnis ebenfalls. Die Exporte von Waren und Dienstleistungen konnten gegenüber dem Schlussquartal 2013 nur marginal ausgeweitet werden, was auf einen Rückgang der Warenausfuhren zurückzuführen war. Dagegen beflügelte insbesondere die deutliche Ausweitung der inländischen Nachfrage nach Waren die Importtätigkeit. Die Nettoexporte dämpften daher das Wachstum rein rechnerisch (-0,9 Prozentpunkte). Die in die Zukunft weisenden Wirtschaftsdaten signalisieren eine Fortsetzung der konjunkturellen Expansion in Deutschland. Darauf deuten auch die insgesamt günstigen internationalen und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen hin. Die Geldpolitik wirkt in Deutschland weiter expansiv und die Finanzierungsbedingungen für Investitionen sind sehr günstig. Darüber hinaus signalisieren die vorlaufenden Indikatoren eine allmähliche Erholung der Weltwirtschaft. Insbesondere im Euroraum dürfte es nach der Rezession zu einer leichten Ausweitung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität in diesem Jahr kommen. Vor diesem Hintergrund ging die Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion für das Jahr 2014 in Anlehnung an den Einschätzungen internationaler Organisationen von einem Anstieg der weltwirtschaftlichen Aktivität von real rund 3 ½ % aus. Zugleich dürfte das Welthandelsvolumen im Jahresdurchschnitt 2014 um etwa 4 ¼ % zunehmen. Der Arbeitsmarkt profitierte im bisherigen Jahresverlauf von dem konjunkturellen Aufschwung. Begünstigend hat darüber hinaus auch das ungewöhnlich milde Winterwetter gewirkt. Der Beschäftigungsaufbau setzte sich bis zuletzt fort. Die Arbeitslosigkeit zeigte in den Wintermonaten einen deutlichen Abwärtstrend. Im Mai war sie jedoch merklich angestiegen. Dies bedeutet nicht, dass die Verbesserung der Arbeitsmarktsituation zuletzt zum Stillstand gekommen ist. Denn da weniger Winterarbeitslosigkeit aufgebaut wurde, fiel auf dem Arbeitsmarkt die Frühjahrsbelebung im Mai schwächer aus. Zum Teil trug zum Anstieg der Arbeitslosenzahl auch eine temporäre Verringerung des arbeitsmarktpolitischen Instrumenteneinsatzes bei. Die Nachfrage nach Arbeitskräften dürfte - angesichts der erwarteten konjunkturellen Aufwärtsbewegung - im weiteren Jahresverlauf hoch bleiben. Das gesamtwirtschaftliche Wachstum in Deutschland wird in diesem Jahr rein rechnerisch von der Binnennachfrage getragen. Dabei werden vom preisbereinigten Konsum der privaten Haushalte spürbare Wachstumsimpulse erwartet. Basis hierfür sind die steigenden Einkommen und die günstige Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Zudem wird die Konsumtätigkeit in realer Rechnung durch einen moderaten Preisniveauanstieg begünstigt, der die Kaufkraft stärkt. Die Investitionszurückhaltung der Unternehmen hat sich offenbar aufgelöst. Die Investitionen werden in diesem Jahr deutlich ansteigen. Dies lassen u. a. die günstigen Rahmenbedingungen - wie beispielsweise steigende Kapitalrenditen, niedrige Zinsen und verbesserte Absatzperspektiven - erwarten. Das Erweiterungsmotiv dürfte allmählich wieder an Bedeutung gewinnen. Die Bauinvestitionen steigen sowohl im gewerblichen als auch öffentlichen Bereich deutlich an. Die Ausweitung des privaten Wohnungsbaus wird dabei von Einkommenszuwächsen der privaten Haushalte sowie den nach wie vor niedrigen Zinsen begünstigt. Das aktuelle Indikatorenbild signalisiert, dass sich der konjunkturelle Aufschwung im weiteren Jahresverlauf fortsetzen wird, jedoch mit verminderter Dynamik. So ist die Industrie gut in das zweite Quartal 2014 gestartet. Die konjunkturelle Grunddynamik ist aufwärtsgerichtet. Allerdings hat sich der Aufwärtstrend erwartungsgemäß abgeschwächt. Im zweiten Quartal dürften erneut wesentliche Impulse von der Binnenkonjunktur zu erwarten sein. Dafür spricht die Aufwärtsbewegung der Auftragseingänge aus dem Inland. Vor allem die Bestellungen von Investitionsgütern zogen im Mehrmonatsvergleich kräftig an und signalisieren eine Fortsetzung des Investitionsaufschwungs im laufenden Quartal, wenn auch mit einer voraussichtlich etwas schwächeren Expansion als zu Beginn dieses Jahres. Im Baugewerbe dürfte es zu einer Gegenreaktion auf das durch die milde Witterung überzeichnete erste Vierteljahr kommen. Die Stimmungsindikatoren der Unternehmen liegen weiterhin im opti- In diesem Jahr dürfte der rechnerische Wachstumsbeitrag des Außenhandels, der sich als Differenz zwischen Exporten und Importen ergibt, etwa Null sein. Gleichwohl verleiht die Auslandsnachfrage der gesamtwirtschaftlichen Aktivität in Deutschland markante Impulse. Vom allgemein erwarteten weltwirtschaftlichen Wachstum wird die Exporttätigkeit deutscher Un103 tivität. Auch die staatlichen Bauinvestitionen werden in realer Rechnung dieses Jahr sehr kräftig zunehmen. mistischen Bereich, wenngleich der Markit-Einkaufsmanagerindex für das Verarbeitende Gewerbe sowie das ifo Geschäftsklima der gewerblichen Wirtschaft zuletzt nachgaben. Die Weltwirtschaft insgesamt dürfte im Jahr 2014 etwas stärker als im Vorjahr expandieren, und auch der Euroraum wird wahrscheinlich wieder ein leichtes Wachstumsplus erreichen. Im Jahresdurchschnitt werden die Exporte voraussichtlich deutlich stärker ansteigen als im Jahr zuvor. Sie stimulieren zusammen mit der kräftig zunehmenden Inlandsnachfrage durch ihren hohen Importgehalt die Importe von Waren und Dienstleistungen. Damit dürfte - aufgrund der dynamischeren Importentwicklung - der Außenbeitrag, der sich als Differenz zwischen Exporten und Importen ergibt, rein rechnerisch etwa Null sein. Auch die Verbraucher sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Dies spricht für eine weiterhin günstige Entwicklung der Privaten Konsumausgaben. Das hohe Konsumentenvertrauen speist sich aus der sehr guten wirtschaftlichen Lage, die einen anhaltenden Beschäftigungsaufbau erwarten lässt. Ein daraus resultierender Lohnanstieg sowie die jüngsten Tariflohnabschlüsse bieten zusammen mit dem niedrigen Zinsniveau eine gute Grundlage um größere Anschaffungen zu tätigen. Hinzu kommt eine moderate Preisniveauentwicklung, die die Kaufkraft der Verbraucher stärkt. 3.1.3 3.1.5 Entwicklung der gesamtwirtschftlichen Produktion und der Beschäftigung Im Jahr 2014 werden die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte mit +2,9 % deutlich stärker ansteigen als im vergangenen Jahr (+2,2 %). Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Effektivlöhne) dürften ebenfalls um 2,9 % zunehmen. Bei einer zu erwartenden Ausweitung der Beschäftigung um 0,6 % werden die Bruttolöhne und gehälter voraussichtlich das Vorjahresniveau um 3,6 % übertreffen (2013: +3,0 %). Die Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer dürften 2014 mit +2,7 % etwas weniger stark zunehmen als die entsprechende Bruttogröße. Deutschland befindet sich zur Jahresmitte 2014 in einem breit angelegten Aufschwung. Die aktuellen Wirtschaftsdaten signalisieren eine Fortsetzung des konjunkturellen Aufschwungs im weiteren Jahresverlauf. Die Bundesregierung erwartete in ihrer Frühjahrsprojektion für 2014 ein jahresdurchschnittliches reales Wirtschaftswachstum von 1,8 %. Die Wachstumsprognosen nationaler und internationaler Institutionen für 2014 in realer Rechnung reichen derzeit (Juni) von +1,8 % bis +2,2 %. Damit liegen die Erwartungen der Bundesregierung am unteren Ende des Prognosespektrums. Die monetären Sozialleistungen an die privaten Haushalte werden im Jahr 2014 mit einem moderaten Anstieg zur Erhöhung der verfügbaren Einkommen beitragen. Die Zunahme ist u. a. auf die Rentenanpassung und -ausweitung zur Jahresmitte 2014 zurückzuführen. Die Nachfrage nach Arbeitskräften dürfte in diesem Jahr hoch bleiben. Damit wird sich die Beschäftigungsexpansion fortsetzen. Die deutsche Wirtschaft profitiert zur Deckung ihres Arbeitskräftebedarfs von Zuwanderung und einer Zunahme der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren. Angesichts des bereits erreichten hohen Beschäftigungsniveaus und der demografisch bedingten Belastungen des Arbeitskräfteangebots wird der Beschäftigungsaufbau in diesem Jahr gemäß Frühjahrsprojektion der Bundesregierung mit voraussichtlich 0,6 % in gleicher Höhe erfolgen wie im vergangenen Jahr und ein Niveau von 42,1 Millionen Personen erreichen. Es wird erwartet, dass gleichzeitig die Arbeitslosenzahl um 60 000 Personen sinkt. 3.1.4 Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte Die Selbständigen- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte werden voraussichtlich deutlich ansteigen (+2,8 %). Die Gewinne der Selbständigen werden dabei wahrscheinlich überproportional zunehmen, während das niedrige Zinsniveau die Vermögenseinkommen dämpft. 3.1.6 Einkommensverteilung Das Volkseinkommen, also das für die Entlohnung der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital zur Verfügung stehende gesamtwirtschaftliche Einkommen, wird im Jahresdurchschnitt 2014 voraussichtlich um 3,5 % zunehmen. Dabei werden die Unternehmens- und Vermögenseinkommen mit +3,6 % und die Arbeitnehmerentgelte mit +3,4 % in etwa gleicher Höhe zunehmen. Dies zeigt, dass beide Komponenten des Volkseinkommens gleichermaßen vom konjunkturellen Aufschwung profitieren. Die Lohnquote verbleibt 2014 dabei nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Nachfrage Im Jahr 2014 wird das gesamtwirtschaftliche Wachstum rein rechnerisch von der Binnennachfrage getragen. Insbesondere die Investitionen und der Anstieg der Privaten Konsumausgaben fungieren dabei als bedeutende Wachstumsstützen. Zum Wachstum des Privaten Konsums trägt die Zunahme der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte maßgeblich bei. Dies wird begünstigt durch Einkommensverbesserungen, die aus dem anhaltenden Beschäftigungsaufbau, sozial- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie höheren Lohnabschlüssen resultieren. Im Jahresdurchschnitt 2014 dürften die Privaten Konsumausgaben somit real um 1,5 % zunehmen. Ein höherer Anstieg war zuletzt 2011 zu verzeichnen. Der staatliche Konsum wird im Projektionszeitraum mit einem Plus von real 1,3 % die gesamtwirtschaftliche Aktivität ebenfalls stützen. 3.1.7 Preisniveauentwicklung Die Preisniveauentwicklung verläuft in diesem Jahr in ruhigen Bahnen. Angesichts der bisher moderaten weltwirtschaftlichen Entwicklung ist auf den dem privaten Verbrauch vorgelagerten Preisstufen immer noch ein Abwärtstrend zu verzeichnen. So lag der Importpreisindex - nicht zuletzt aufgrund der Anpassungsprozesse in einigen Ländern des Euroraums - im Zeitraum Januar bis April 2014 um 2,7 % unter dem entsprechenden Vorjahresniveau (Jahresdurchschnitt 2013: -2,6 %). Der Rückgang des Erzeugerpreisniveaus fiel im gleichen Zeitraum mit -1,0 % stärker aus als im Durchschnitt des Jahres 2013. Dabei gaben vor allem die Import- und die Erzeugerpreise von Mineralöl und Mineralölerzeugnissen weiterhin sehr deutlich nach. Aber auch die Preise nichtenergetischer Rohstoffe lagen unter ihren Vorjahresniveaus. Die im zweiten Quartal 2013 begonnene Erholung der Investitionen in Ausrüstungen wird sich in diesem Jahr verstärken. Im Jahresdurchschnitt wird daher mit einem deutlichen Anstieg gerechnet. Dies lassen u. a. die verbesserten Absatzperspektiven, eine gute Gewinnsituation der Unternehmen sowie die günstigen Finanzierungsmöglichkeiten erwarten. Die Konjunkturdaten zeigen bereits an, dass sich in diesem Jahr die günstigen wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren durchsetzen werden. Die Bauinvestitionen werden im Jahr 2014 ebenfalls kräftig zunehmen. Gestützt werden die Bauinvestitionen insbesondere durch die Zunahme des privaten Wohnungsbaus (+4,6 %). Die günstigen Finanzierungskonditionen in Form niedriger Hypothekenzinsen zusammen mit günstigen Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven wirken dabei stimulierend. Darüber hinaus gewinnen Immobilien als Anlageform weiter an Attrak- Die moderate Entwicklung der Import- und Erzeugerpreisniveaus trug zu einer Abflachung des Anstiegs des Verbraucherpreisniveaus im Vergleich zum Vorjahr bei. Dämpfend wirkte dabei vor allem die rückläufige Entwicklung der Energiepreise, insbesondere für Mineralölprodukte. Der Abwärtstrend der Energiepreise schwächte sich jedoch ab. Eine nachlassende Teuerung von Nahrungsmitteln trug ebenfalls zu der Abflachung 104 Chancen für eine günstigere Entwicklung als in der Frühjahrsprojektion erwartet, ergeben sich eher auf der binnenwirtschaftlichen Seite. Die gesamtwirtschaftliche Dynamik im Inland könnte höher ausfallen, wenn eine positive Beschäftigungsentwicklung, stabile Preise sowie Zukunftsvertrauen sich gegenseitig kräftiger verstärken als erwartet. Chancen einer günstigeren als im Frühjahr erwarteten Konjunkturentwicklung könnten sich auch aus der unerwartet starken Belebung der Investitionstätigkeit im ersten Vierteljahr 2014 ergeben, die über Multiplikator- und Akzeleratoreffekte zu einer Verstärkung des Konjunkturaufschwungs führen könnte. des Verbraucherpreisniveauanstiegs bei. Im Durchschnitt der Monate Januar bis Mai 2014 überschritt der Verbraucherpreisindex daher das Vorjahresniveau um 1,2 %. Im Zusammenspiel von Nachfrage und Angebot wird damit gerechnet, dass die Preisniveauentwicklung in Deutschland ruhig bleibt. Die Bundesregierung ging bei zunehmenden, aber leicht unterausgelasteten gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten und einer rückläufigen Rohölpreisentwicklung in ihrer Frühjahrsprojektion von einer moderaten jährlichen Teuerungsrate von 1,4 % aus. Wegen der Nachfrageexpansion im Zuge der wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung in Deutschland und weltweit ist jedoch mit einer Zunahme der Kerninflation, also die Preisentwicklung ohne Einbeziehung von Nahrungsmittel- und Energiepreisen, zu rechnen (+1,8 %). Die Kerninflation überschreitet damit den zehnjährigen Durchschnitt (+1,2 %) merklich. Der BIP-Deflator, der die Verteuerung der inländischen Wertschöpfung misst, wird voraussichtlich um 1,7 % zunehmen. Da die Lohnstückkosten mit 1,4 % etwas weniger stark ansteigen, expandieren die Gewinnmargen der Unternehmen weiter. Öffentlicher Gesamthaushalt 3.2.1 Überblick Das Finanzierungsdefizit des Öffentlichen Gesamthaushalts, bestehend aus den Kern- und Extrahaushalten von Bund, Ländern und Gemeinden, lag im Jahr 2013 bei 13,6 Mrd. €. Im laufenden Jahr wird auf Grundlage der Projektion vom Juli 2014 ein Rückgang des Finanzierungsdefizits auf 4 Mrd. € erwartet. Für das kommende Jahr wird eine weitere Verbesserung des Finanzierungssaldos und damit der erste Überschuss des Öffentlichen Gesamthaushalts seit 1969 projiziert. Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung bleibt preisbereinigt im Rahmen des trendmäßigen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachses; der kostenseitige Inflationsdruck ist damit gering. 3.1.8 3.2 Ausblick 2015, Chancen und Risiken Die Ausgaben im Jahr 2014 erhöhen sich gegenüber 2013 lediglich um 1 Mrd. € auf 787 ½ Mrd. € (+0 %). Die Ausgaben der laufenden Rechnung steigen mit 1 % moderat und nur geringfügig stärker als die Gesamtausgaben. Diese Entwicklung wird in einem Umfeld anhaltend niedriger Nominalzinssätze hauptsächlich durch die Zinsaufwendungen gedämpft. Sie werden bereits das dritte Jahr in Folge sinken. Für 2014 wird eine Senkung der Ausgaben für Zinsen in Höhe von 11 % erwartet. Demgegenüber steigen die Personalausgaben mit einem Zuwachs von 3 % überdurchschnittlich. Dies beruht zum Großteil auf den Tarifsteigerungen des Öffentlichen Dienstes, die aus der vergangenen Tarifrunde hervorgingen. Die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand verzeichnen mit einer Zuwachsrate von 2 ½ % ebenso einen etwas kräftigeren Zuwachs als im vergangenen Jahr. Dahingegen weisen die laufenden Zuschüsse (u. a. Zahlungen an Unternehmen, Ausgaben des Staates für soziale Zwecke und Zuschüsse an die Sozialversicherungen) mit einer Steigerung von lediglich 1 ½ % eine deutlich schwächere Entwicklung als im Jahr 2013 auf. Für das Jahr 2015 erwartet die Bundesregierung einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um preisbereinigt 2,0 % gegenüber dem Vorjahr. Damit liegt die Wachstumsprognose der Bundesregierung im unteren Bereich des aktuellen Prognosespektrums vom Juni (2015: +2,0 % bis +2,5 %). Im Jahr 2015 dürfte das Wachstum erneut rein rechnerisch hauptsächlich von der Inlandsnachfrage getragen werden. Der privaten Konsum und die Investitionstätigkeit werden dabei weiterhin eine tragende Säule des Wachstums sein. Die Zunahme der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte dürfte sich beschleunigen. Dies ist insbesondere auf einen spürbaren Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter im kommenden Jahr, z. T. bedingt durch den Anstieg der Erwerbstätigen, zurückzuführen. Auch ein weiterer moderater Rückgang der Arbeitslosigkeit wird sich positiv auf den privaten Konsum auswirken. Die Investitionen in Ausrüstungen dürften im Jahr 2015 wieder deutlich ausgeweitet werden. Der Anstieg der Bauinvestitionen wird voraussichtlich ähnlich stark sein wie in diesem Jahr. Vor dem Hintergrund der erwarteten moderaten Erhöhung des weltwirtschaftlichen Expansionstempos werden die Exporte von Waren und Dienstleistungen in realer Rechnung etwas kräftiger ausgeweitet als im Jahr 2014. Die Importe dürften im Zuge der Zunahme der Binnennachfrage und des hohen Importgehalts der Ausfuhren stärker als die Exporte expandieren. Dennoch wird rein rechnerisch voraussichtlich ein leicht positiver Impuls von den Nettoexporten ausgehen. Die Ausgaben der Kapitalrechnung belaufen sich 2014 auf 85 Mrd. €. Dies bedeutet einen Rückgang von 1 ½ % ggü. 2013. Der kräftige Zuwachs der Sachinvestitionen um 2 ½ % wirkt dieser Entwicklung entgegen. Neben erhöhten Investitionen auf den Ebenen der Länder und Gemeinden werden in der Projektion auch weiterhin investive Ausgaben des Sondervermögens Aufbauhilfe erwartet, das für die Finanzierung von Soforthilfen für die vom Hochwasser geschädigten Privathaushalte und Unternehmen sowie zur Wiederherstellung zerstörter Infrastruktur errichtet wurde. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten im Jahr 2014 die Einzahlungen der letzten Rate (4,3 Mrd. €) der insgesamt fünf Raten des deutschen Anteils am Eigenkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus. 2012 und 2013 wurden jeweils zwei Tranchen jährlich bereitgestellt. Das in der Vergangenheit hohe Niveau der Beteiligungen an anderen Bereichen erklärt zum Teil den starken Rückgang 2014. Im Jahr 2015 dürfte sich der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus gegenüber dem Vorjahr leicht verstärken. Die Teuerungsrate wird voraussichtlich im Jahresdurchschnitt jedoch knapp unter der Zwei-Prozent-Marke verbleiben. Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sind vor allem im außenwirtschaftlichen Umfeld zu sehen. Die Erholung im Euroraum bleibt störungsanfällig. Eine Eintrübung der Wachstumsperspektiven in den Entwicklungs- und Schwellenländern würde die deutschen Exporteure aufgrund ihres Produktsortiments besonders treffen. Mit dem Russland-UkraineKonflikt sind neue geopolitische Risiken hinzugekommen, die den Aufschwung in Deutschland beeinträchtigen könnten. Die Auswirkungen einer möglichen Verschärfung des RusslandUkraine-Konflikts können allerdings nicht quantitativ beurteilt werden, da Ablauf und Intensität der Auseinandersetzung nicht vorhersehbar sind. Die Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts steigen 2014 gegenüber dem Vorjahr um rd. 11 Mrd. € auf 783 ½ Mrd. € (+1 ½ %). Die größte Einnahmeposition, das Steueraufkommen, spiegelt die Einschätzung zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft im laufenden Jahr wider. So nehmen die Steuereinnahmen - nach zunächst überdurchschnittlich hohen Zuwächsen in den Jahren 2011 und 2012 - am aktuellen Rand 2013 und 2014 moderater zu. Im laufenden Jahr wird eine Steigerung um 20 Mrd. € (+3 %) auf 639 ½ Mrd. € erwartet. Die sonstigen Einnahmen verzeichnen gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich einen Rückgang um 4 Mrd. € auf 122 ½ Mrd. €. Die Einnahmen der 105 Länder Kapitalrechnung betragen 2014 20 ½ Mrd. €. Dies entspricht einer Senkung um 5 Mrd. €, die größtenteils auf geringeren Einnahmen aus dem Verkauf von Beteiligungen beruht. 3.2.2 Das Finanzierungsdefizit der Länder beläuft sich im Jahr 2014 voraussichtlich auf rund 2 Mrd. € und verändert sich damit im Vergleich zum Vorjahr kaum. Ausgaben und Einnahmen steigen annähernd gleichmäßig um rd. 9 Mrd. €. Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Extrahaushalte des Bundes Die Ausgabendynamik hat sich im Vergleich zu 2013 etwas abgeschwächt, die Steigerung wird sich der Projektion zufolge von +3,2 % auf +3 % reduzieren und zu Ausgaben in Höhe von 317 ½ Mrd. € führen. Die Ausgaben der laufenden Rechnung wachsen um 7 ½ Mrd. € auf 284 ½ Mrd. €. Als größter Ausgabenblock weisen die Personalausgaben einen Zuwachs von 4 Mrd. € auf 114 ½ Mrd. € aus, dieser steigt demnach mit 3 ½ % etwas stärker als im Jahr zuvor. Während die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand sowie für die laufenden Zuschüsse moderat steigen, wachsen die laufenden Zuweisungen an Verwaltungen weiterhin überdurchschnittlich stark. Die Zinsausgaben setzen auch im Jahr 2014 ihren seit 2007 rückläufigen Trend fort. Bundeshaushalt Laut dem Bundeshaushaltsplan wird 2014 ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 6 ½ Mrd. € ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr sinkt das Finanzierungsdefizit demnach um 15 Mrd. €. Die Ausgaben des Bundes werden sich 2014 um 11 ½ Mrd. € (-3 ½ %) auf 296 ½ Mrd. € reduzieren. Die Ausgaben der laufenden Rechnung werden einen Rückgang in Höhe von 6 Mrd. € verzeichnen. Wobei die Personalausgaben mit +½ Mrd. €, die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand mit +1 Mrd. €, und die laufenden Zuschüsse an andere Bereiche mit +2 Mrd. € nur moderat wachsen. Die Zinsausgaben sinken hingegen um 3 Mrd. € im Vergleich zum Vorjahr. Des Weiteren sinken die Ausgaben für laufende Zuweisungen an Verwaltungen um 6 Mrd. € (-4 ½ %). Der Rückgang in diesem Bereich ist hauptsächlich auf das hohe Ausgabenniveau des Vorjahres durch die einmalige Zuweisung an das Sondervermögen Aufbauhilfe zurückzuführen. Die Ausgaben der Kapitalrechnung übersteigen mit 33 Mrd. € das Vorjahresniveau um rd. 1 Mrd. €. Dabei geht ein kräftiger Anstieg bei den Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche um 1 Mrd. € mit einem leichten Anstieg der Sachinvestitionen und mit nahezu gleichbleibenden Ausgaben im Bereich der Vermögensübertragungen und Darlehen an andere Verwaltungen einher. Die Ausgaben der Kapitalrechnung werden nach dem letztjährigen Rückgang erneut sinken, im laufenden Jahr werden 3 ½ Mrd. € weniger erwartet (-10 ½ %). Diese Entwicklung geht hauptsächlich auf die um 3 Mrd. € geringeren Ausgaben für Vermögensübertragungen, Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche zurück. Dabei sind auch Sachinvestitionen und Vermögensübertragungen an Verwaltungen leicht rückläufig. Die Einnahmen der Länder steigen in diesem Jahr um 3 % auf 315 ½ Mrd. €. Dieser Anstieg wird vor allem von dem Zuwachs der Steuereinnahmen um rd. 8 Mrd. € getragen. Die weiteren Zuwächse sind durch Zuweisungen von Verwaltungen und den Vermögensübertragungen von Verwaltungen (Einnahmen der Kapitalrechnung) zu erwarten. Die Einnahmen des Bundes belaufen sich auf 290 Mrd. € und steigen somit im Vergleich zum Vorjahr (285,5 Mrd. €) um 1 ½ %. Maßgeblich dafür ist die erneute Steigerung der Steuereinnahmen um 8 Mrd. € auf 268 Mrd. € (3 %). Die sonstigen laufenden Einnahmen fallen um 2 % geringer aus und belaufen sich auf 19 Mrd. €. Die Einnahmen der Kapitalrechnung werden auf 3 Mrd. € sinken. Gemeinden Die Gemeindehaushalte werden im laufenden Jahr den positiven Finanzierungssaldo von 1,7 Mrd. € aus dem vorigen Jahr weiter verbessern und einen Überschuss von voraussichtlich rd. 2 ½ Mrd. € erzielen. Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben werden sich 2014 um 4 % erhöhen. Dies entspricht seitens der Einnahmen einem Zuwachs um 7 ½ Mrd. € auf 205 ½ Mrd. €. Dabei sind die prognostizierten starken Steigerungsraten der sonstigen laufenden Einnahmen und der Einnahmen der Kapitalrechnung auf hohe Zuwächse bei den Zahlungen von Ländern zurückzuführen. Die Steuereinnahmen werden voraussichtlich um 3 ½ Mrd. € auf 80 Mrd. € steigen. Extrahaushalte des Bundes Die Extrahaushalte des Bundes weisen im laufenden Jahr einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von rund 1 Mrd. € aus. Sie tätigen dabei Ausgaben von 70 ½ Mrd. €. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Rückgang um 6 ½ %. Die Einnahmen sinken im Vergleich zu 2013 um 12 Mrd. € auf 71 ½ Mrd. €. Der Rückgang der Einnahmen entspricht im Wesentlichen der Zuweisung an das Sondervermögen Aufbauhilfe des Vorjahres. Die Ausgaben der Gemeinden werden sich im laufenden Jahr auf 203 Mrd. € und damit im Vergleich zum Vorjahr um rd. 7 ½ Mrd. € erhöhen. Mit Ausnahme der leicht sinkenden Zinsausgaben tragen alle Teilbereiche zu einem Wachstum der laufenden Ausgaben um 3 ½ % auf rd. 175 ½ Mrd. € bei. Die Ausgaben der Kapitalrechnung werden sich mit einem Zuwachs um 4 % weiterhin dynamisch entwickeln. Insbesondere die Sachinvestitionen tragen mit einem Zuwachs von 4 ½ % zu dieser Entwicklung bei. Die überdurchschnittliche Steigerung wird weiterhin durch die Beseitigung der Flutschäden sowie den Bau von Kindertagesstätten gefördert. Zu den Extrahaushalten des Bundes zählen u. a. das Sondervermögen Aufbauhilfe, das ERP-Sondervermögen, der Entschädigungsfonds, das Bundeseisenbahnvermögen, der Erblastentilgungsfonds, die Versorgungsrücklage und der Versorgungsfonds des Bundes, die Postbeamtenversorgungskasse, das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, der Investitions- und Tilgungsfonds, der Finanzmarktstabilisierungsfonds, das Sondervermögen Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere, der Energie- und Klimafonds, der Restrukturierungsfonds, die Abwicklungsanstalt der Hypo Real Estate (FMS Wertmanagement) und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Auch die Finanzierungsanteile Deutschlands an der Europäischen Gemeinschaft werden technisch als Extrahaushalte in den Öffentlichen Gesamthaushalt einbezogen. 3.2.3 Mittelfristiger Ausblick bis 2018 Die mittelfristige Entwicklung der öffentlichen Haushalte ist von der Fortsetzung der Konsolidierung bei Bund und Ländern und der günstigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geprägt. Das Finanzierungsdefizit des Öffentlichen Gesamthaushalts wird auf Grundlage der Projektion vom Juli 2014 weiter abgebaut, so dass bereits im nächsten Jahr ein Überschuss erwartet wird, der sich in den Folgejahren kontinuierlich steigert. Während der Kernhaushalt des Bundes sein bestehendes Finanzierungsdefizit verringert und die Länder zunächst bei -2 Mrd. € verharren, erwirtschaften die Gemeinden weiterhin Überschüsse. 106 Der Finanzierungssaldo in der Maastricht-Abgrenzung (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen jeweils inkl. ihrer Extrahaushalte in der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) zeigt, dass im Jahr 2014 die Ausgaben vollständig durch Einnahmen gedeckt sind. Ein Ausgleich des Maastricht-Saldos wird auch für 2015 erwartet. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2018 werden jährlich Überschüsse von rd. ½ % des BIP ausgewiesen. Der um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte sogenannte strukturelle Finanzierungssaldo hat im vergangenen Jahr erstmals seit der Wiedervereinigung einen Überschuss von 0,9 % des BIP aufgewiesen. Für 2014 wird ein Überschuss von ½ % erwartet, dieser wird dann bis zum Ende des Projektionszeitraums beibehalten. Das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von maximal 0,5 % des BIP wird somit in jedem Jahr mit deutlichem Abstand eingehalten. Die Schuldenstandsquote in der Maastricht-Abgrenzung wird in diesem Jahr durch die fortgeführte Reduzierung der Portfolios in den Abwicklungsanstalten um 3 Prozentpunkte auf 75 ½ % des BIP sinken, nachdem sie bereits 2013 um 2,5 Prozentpunkte auf 78,4 % des BIP gesunken war. Zu dieser Entwicklung tragen auch die sich weiter verbessernden Finanzierungssalden der öffentlichen Haushalte bei. Diese Entwicklung, aber auch die weitere Zunahme des nominalen BIP, wird in den Folgejahren zu einem stetigen Rückgang der Schuldenstandsquote führen. Gemäß der Mittelfristprojektion werden im Finanzplanungszeitraum damit alle nationalen und europäischen finanzpolitischen Vorgaben eingehalten. 107 Zusammenstellung 1 Bruttoinlandsprodukt und Öffentlicher Gesamthaushalt Bruttoinlandsprodukt Jahr Ausgaben2 Mrd. EURO 1962 1965 19704 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 5 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 20126 2013 20147 1 2 3 4 5 6 7 Öffentlicher Gesamthaushalt1 184,5 234,8 360,6 400,2 436,4 486,0 526,0 551,0 597,4 636,5 678,9 737,4 788,5 825,8 860,2 898,3 942,0 984,4 1037,1 1065,1 1123,3 1200,7 1306,7 1534,6 1648,4 1696,9 1782,2 1848,5 1875,0 1912,6 1959,7 2000,2 2047,5 2101,9 2132,2 2147,5 2195,7 2224,4 2313,9 2428,5 2473,8 2374,2 2495,0 2609,9 2666,4 2737,6 2834 ½ Zuwachsrate in % • 9,3 • 11,0 9,0 11,4 8,2 4,8 8,4 6,6 6,7 8,6 6,9 4,7 4,2 4,4 4,9 4,5 5,4 2,7 5,5 6,9 8,8 • 7,4 2,9 5,0 3,7 1,4 2,0 2,5 2,1 2,4 2,7 1,4 0,7 2,2 1,3 4,0 5,0 1,9 -4,0 5,1 4,6 2,2 2,7 3½ Mrd. EURO 54,3 69,5 100,4 115,8 128,9 143,4 162,6 183,3 191,1 201,7 221,4 240,1 260,1 276,8 286,9 291,2 298,1 308,7 321,1 332,7 343,0 358,4 418,2 496,9 546,3 573,4 596,1 614,5 608,9 570,1 580,1 596,7 598,6 603,9 617,1 619,6 614,5 633,0 645,8 654,3 684,3 722,5 723,0 777,9 780,2 786,3 787 ½ Zuwachsrate in % • 8,7 13,4 15,3 11,3 11,2 13,4 12,7 4,3 5,5 9,8 8,4 8,4 6,4 3,6 1,5 2,4 3,6 4,0 3,6 3,1 4,5 • • 10,0 5,0 4,0 3,1 -0,9 • 1,8 2,9 0,3 0,9 2,2 0,4 -0,8 3,0 2,0 1,3 4,6 5,6 0,1 7,6 0,3 0,8 0 Einnahmen2 Mrd. EURO 53,5 66,3 96,2 107,8 122,1 138,6 148,6 151,6 168,0 186,0 201,2 216,4 230,9 238,1 251,1 262,9 274,3 288,6 299,5 306,6 316,5 344,5 369,9 434,1 487,1 503,0 536,7 558,6 546,6 521,9 551,2 569,8 564,6 557,3 554,4 558,2 555,2 580,4 605,3 653,6 674,0 632,5 644,3 751,9 753,1 772,6 783 ½ Zuwachsrate in % • 6,9 6,4 12,1 13,3 13,5 7,2 2,0 10,8 10,7 8,2 7,6 6,7 3,1 5,5 4,7 4,3 5,2 3,8 2,4 3,2 8,8 • • 12,2 3,3 6,7 4,1 -2,2 • 5,6 3,4 -0,9 -1,3 -0,5 0,7 -0,5 4,5 4,3 8,0 3,1 -6,2 1,9 16,7 0,2 2,6 1½ Finanzierungssaldo3 Mrd. EURO -0,8 -3,2 -4,3 -8,1 -6,8 -4,7 -13,9 -31,7 -23,2 -15,7 -20,2 -23,8 -29,2 -38,7 -35,8 -28,3 -23,8 -20,1 -21,6 -26,1 -26,5 -13,8 -48,3 -62,7 -59,2 -70,5 -59,5 -55,9 -62,3 -48,1 -28,8 -26,9 -34,0 -46,6 -63,0 -61,4 -59,3 -52,5 -40,5 -0,6 -10,4 -90,0 -78,7 -25,9 -27,0 -13,6 -4 Kern- und Extrahaushalte der Gebietskörperschaften, ohne Sozialversicherung; Extrahaushalte des Bundes: ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds (bis 2004), ab 1971: EU-Anteile, ab 1990: Kreditabwicklungsfonds (bis 1994), Fonds Deutsche Einheit (bis 2004), ab 1991: Entschädigungsfonds, ab 1994: Bundeseisenbahnvermögen, ab 1995: Erblastentilgungsfonds, ab 1996: Steinkohlefonds (bis 2000), ab 1999: Versorgungsrücklage des Bundes, ab 2003: Fonds Aufbauhilfe (bis 2006), ab 2006: Postbeamtenversorgungskasse, ab 2007: Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau, Versorgungfonds des Bundes, ab 2008: Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin, ab 2009: Investitions- und Tilgungsfonds, „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“, ab 2011: Energie- und Klimafonds, Restrukturierungsfonds, FMS-Wertmanagement, BImA, ab 2013: Aufbauhilfe. Nach der Abgrenzung der Finanzstatistik: Ohne Schuldenaufnahmen/-tilgungen und ohne Rücklagenbewegungen. Saldo der bereinigten Ausgaben und Einnahmen zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos haushaltstechnischer Verrechnungen. Bruttoinlandsprodukt ab 1970 berechnet nach ESVG 1995. Ab 1997 ohne Krankenhäuser der Länder und Gemeinden, Zuwachsraten deshalb nicht aussagekräftig. Bis einschließlich 2011 Ergebnisse der Rechnungsstatistik, ab 2012 Ergebnisse der Kassenstatistik. Schätzung. 108 Zusammenstellung 2 Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte (Öffentlicher Gesamthaushalt) 2009 bis 2014 Kern- und Extrahaushalte der Gebietskörperschaften, ohne Sozialversicherung 20091 20101 Positionen 20111 20122 20132 20143 - in Mrd. € - 2010 - Veränderung gegenüber Vorjahr in % - 777,9 780,2 786,3 787 ½ 0,1 7,6 0,3 0,8 0 1. Ausgaben der laufenden Rechnung 511,8 522,8 570,2 577,0 594,5 599 2,2 9,1 1,2 3,0 1 186,9 190,5 212,1 218,2 224,5 231 1,9 11,3 2,9 2,9 3 85,1 88,3 109,0 111,8 114,1 117 3,8 23,4 2,6 2,1 2½ -7,3 34,3 -12,0 -3,5 4,9 -7,9 4,2 6,3 1½ 1.1 Personalausgaben 1.2 Laufender Sachaufwand 1.3 Zinsausgaben 62,1 57,6 77,4 68,1 1.4 Laufende Zuschüsse 177,7 186,3 171,7 178,9 2. Ausgaben der Kapitalrechnung 65,7 58 ½ 190,1 193 5 -11 100,7 76,6 89,5 87,7 86,6 85 -24,0 16,8 -2,0 -1,3 -1 ½ 2.1 Sachinvestitionen 38,8 39,8 43,5 41,7 42,0 43 2,7 9,2 -4,2 0,8 2½ 2.2 Vermögensübertragungen, Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche 61,9 36,7 45,9 46,0 44,6 42 -40,7 25,1 0,1 -3,1 -5 ½ - - - - - 4. Zahlungen an andere Verwaltungen4 109,9 123,6 118,3 115,5 105,2 105 Einnahmen 632,5 644,3 751,9 753,1 1. Einnahmen der laufenden Rechnung 610,2 620,7 705,0 1.1. Steuern -1 ½ • • • 12,4 -4,3 -2,3 -9,0 -½ 772,6 783 ½ 1,9 16,7 0,2 2,6 1½ 723,4 746,3 762 1,7 13,6 2,6 3,2 2 • • 524,0 531,1 573,2 600,2 619,7 639 ½ 1,4 7,9 4,7 3,3 3 1.2. Sonstige laufende Einnahmen 86,2 89,6 131,8 123,2 126,5 122 ½ 4,0 47,1 -6,6 2,7 -3 ½ 2. Einnahmen der Kapitalrechnung 16,5 17,2 41,2 24,9 25,4 20 ½ 4,8 139,2 -39,7 2,0 -19 ½ 5,9 6,4 5,7 4,9 0,9 1 8,0 -11,1 -14,6 -81,4 -90,0 -78,7 -25,9 -27,0 -13,6 -4 - Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen - 4 2014 723,0 Finanzierungssaldo5 3 2013 722,5 3. Zahlungen von anderen Verwaltungen 2 2012 Ausgaben 3. Globale und sonstige 1 2011 Rechnungsergebnisse. Bund, Extrahaushalte des Bundes = Rechnungsergebnisse; Länder und Gemeinden = Kassenergebnisse. Schätzung; Stand Juli 2014 (Arbeitskreis Stabilitätsrat). Verrechnungsverkehr und Zahlungen an Sozialversicherungen. Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel. 109 • • • • 27 • Zusammenstellung 3 Ausgaben und Einnahmen des Bundes 2009 bis 2014 Kernhaushalt 20091 20101 Positionen 20111 20121 20131 20142 - in Mrd. € - 2010 2014 - Veränderung gegenüber Vorjahr in % - 303,7 296,2 306,8 307,8 296 ½ 3,9 -2,4 3,6 0,3 -3 ½ 1. Ausgaben der laufenden Rechnung 264,7 277,2 270,2 270,0 273,8 268 4,7 -2,5 -0,1 1,4 -2 1 1.1 Personalausgaben 27,8 28,0 27,6 27,8 28,2 28 ½ 0,9 -1,4 0,6 1,6 1.2 Laufender Sachaufwand 21,4 21,5 21,9 23,7 23,2 24 0,5 2,1 8,0 -2,3 4½ 1.3 Zinsausgaben 36,9 32,6 31,8 29,2 29,9 27 -11,6 -2,4 -8,3 2,5 -9 ½ 1.4 Laufende Zuschüsse 51,5 53,1 49,9 50,5 52,9 55 3,2 -6,1 1,2 4,7 4 1.5 Laufende Zuweisungen an Verwaltungen 127,2 142,0 138,9 138,8 139,6 133 ½ 11,6 -2,2 -0,1 0,6 -4 ½ 2. Ausgaben der Kapitalrechnung 27,5 26,5 26,1 36,8 34,0 30 ½ -3,8 -1,6 41,2 -7,5 -10 ½ 8,5 7,7 7,2 7,8 7,9 8 -9,9 -6,3 8,1 1,7 -1 13,2 13,6 13,4 23,1 21,2 18 3,3 -1,2 71,5 -8,0 -16 5,9 5,2 5,5 6,0 4,9 5 -11,0 4,7 9,9 -17,8 - - - - - -2 Einnahmen 257,7 259,3 278,5 284,0 285,5 290 0,6 7,4 2,0 0,5 1½ 1. Einnahmen der laufenden Rechnung 252,7 253,7 272,1 278,1 279,0 287 0,4 7,3 2,2 0,3 3 1.1. Steuern 227,8 226,2 248,1 256,1 259,8 268 -0,7 9,7 3,2 1,5 3 1.2. Sonstige laufende Einnahmen 24,9 27,5 24,1 22,0 19,2 19 10,6 -12,6 -8,5 -12,9 -2 5,0 5,6 6,4 5,9 6,5 3 11,2 14,5 -8,3 10,5 -34,5 -44,3 -17,7 -22,8 -22,3 -6 ½ • • • • 2.1 Sachinvestitionen 2.2 Vermögensübertragungen, Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche Vermögensübertragungen und Darlehen an Verwaltungen 2. Einnahmen der Kapitalrechnung Finanzierungssaldo3 • • - Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen - 3 2013 292,3 3. Globale Minderausgaben 2 2012 Ausgaben 2.3 1 2011 Rechnungsergebnisse. Schätzung; Stand Juli 2014 (Arbeitskreis Stabilitätsrat). Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel. 110 • • -2 ½ • -57 ½ • Zusammenstellung 4 Ausgaben und Einnahmen der Länder 2009 bis 2014 Kernhaushalte 20091 20101 Positionen 20111 20122 20132 20143 - in Mrd. € - 2010 - Veränderung gegenüber Vorjahr in % - 295,9 299,3 308,7 317 ½ 0,1 3,0 1,1 3,2 3 1. Ausgaben der laufenden Rechnung 247,6 251,4 259,8 267,5 276,8 284 ½ 1,5 3,4 3,0 3,5 3 1.1 Personalausgaben 100,2 103,0 105,6 107,3 110,5 114 ½ 2,7 2,6 1,6 3,0 3½ 1.2 Laufender Sachaufwand 24,9 25,7 26,3 26,7 27,8 28 ½ 3,2 2,0 1,8 3,9 2 -7 1.3 Zinsausgaben 20,1 19,8 19,5 18,7 17,6 16 ½ -1,5 -1,5 -4,1 -6,0 1.4 Laufende Zuschüsse 43,1 44,8 45,5 48,0 48,5 49 ½ 3,8 1,5 5,7 1,0 2½ 1.5 Laufende Zuweisungen an Verwaltungen 59,2 58,1 63,0 66,7 72,5 76 -1,8 8,4 5,9 8,7 4½ 2. Ausgaben der Kapitalrechnung 39,5 35,9 36,1 31,8 31,9 33 -9,1 0,6 -11,9 0,2 3½ 7,3 7,6 7,6 6,6 6,4 3,6 -0,2 -13,2 -2,3 2½ -32,1 1,5 -1,6 -4,5 8½ 2.1 Sachinvestitionen 2.2 Vermögensübertragungen, Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche 19,9 13,5 13,7 13,5 12,9 14 Vermögensübertragungen und Darlehen an Verwaltungen 12,3 14,8 14,9 11,8 12,6 12 ½ 20,6 0,1 -20,9 7,1 -1 260,1 266,8 286,5 293,5 306,8 315 ½ 2,6 7,4 2,5 4,5 3 6½ 1. Einnahmen der laufenden Rechnung 246,2 250,1 267,7 279,9 293,2 301 ½ 1,6 7,0 4,6 4,8 3 1.1. Steuern 188,4 188,4 202,3 215,0 224,3 232 ½ 0,0 7,4 6,2 4,3 3½ 1.2. Sonstige laufende Einnahmen 57,8 61,7 65,3 64,9 68,9 69 6,7 5,9 -0,6 6,2 ½ 13,9 16,7 18,8 13,6 13,5 14 19,8 12,9 -27,5 -0,7 3½ -27,0 -20,6 -9,6 -5,7 -1,9 -2 • • Finanzierungssaldo4 - Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen - 4 2014 287,3 2. Einnahmen der Kapitalrechnung 3 2013 287,1 Einnahmen 2 2012 Ausgaben 2.3 1 2011 Rechnungsergebnisse. Kassenergebnisse. Schätzung; Stand Juli 2014 (Arbeitskreis Stabilitätsrat). Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel. 111 • • • Zusammenstellung 5 Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände 2009 bis 2014 Kernhaushalte 20091 20101 Positionen 20111 20122 20132 20143 - in Mrd. € - 2010 3 4 2013 2014 - Veränderung gegenüber Vorjahr in % - 178,3 182,3 184,9 187,0 195,6 203 2,2 1,4 1,1 4,7 4 1. Ausgaben der laufenden Rechnung 148,7 153,7 157,3 161,6 169,0 175 ½ 3,3 2,4 2,7 4,6 3½ 1.1 Personalausgaben 44,4 45,1 46,4 48,1 50,1 52 1,5 2,9 3,5 4,2 4 1.2 Laufender Sachaufwand 36,7 38,6 39,1 39,3 41,0 42 ½ 5,1 1,3 0,5 4,4 4 1.3 Zinsausgaben 1.4 Laufende Zuschüsse 4,5 4,3 4,2 4,0 3,8 3½ -4,0 -2,1 -5,1 -6,0 56,0 58,3 60,3 62,0 66,1 68 ½ 4,0 3,6 2,9 6,6 1.5 Laufende Zuweisungen an Verwaltungen 7,1 7,4 7,2 8,2 8,0 8½ 5,0 -2,5 13,3 -1,9 2. Ausgaben der Kapitalrechnung 29,6 28,6 27,6 25,4 26,6 27 ½ -3,3 -3,5 -8,1 5,0 4 2.1 Sachinvestitionen 21,9 23,2 22,1 19,7 20,8 21 ½ 5,8 -4,8 -10,9 5,7 4½ 2.2 Vermögensübertragungen, Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche 6,7 4,7 4,8 4,9 5,1 -30,6 3,3 1,5 3,6 3 Vermögensübertragungen und Darlehen an Verwaltungen 1,0 0,8 0,7 0,8 0,8 ½ -20,5 -8,2 15,3 -4,4 Einnahmen 170,8 175,4 183,9 188,8 197,3 205 ½ 2,7 4,9 2,6 4,5 1. Einnahmen der laufenden Rechnung 5 -½ 4 2½ -3 ½ 4 155,1 157,5 166,5 174,0 182,5 190 1,6 5,7 4,5 4,9 4 1.1. Steuern 62,2 63,8 69,7 74,3 76,7 80 2,6 9,2 6,6 3,2 4 1.2. Sonstige laufende Einnahmen 92,9 93,7 96,9 99,7 105,8 110 0,8 3,4 2,9 6,1 4 2. Einnahmen der Kapitalrechnung 15,7 17,9 17,4 14,8 14,8 15 ½ 13,8 -3,0 -15,0 0,4 5 Finanzierungssaldo4 -7,5 -6,9 -1,0 1,8 1,7 2½ • • - Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 2 2012 Ausgaben 2.3 1 2011 Rechnungsergebnisse. Kassenergebnisse. Schätzung; Stand Juli 2014 (Arbeitskreis Stabilitätsrat). Einschließlich Saldo der durchlaufenden Mittel. 112 • • • 3.3 Die Vermögensrechnung des Bundes ● Das Bergmannssiedlungsvermögen wird durch die Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlerevier GmbH, Köln (WBG) verwaltet. Der Bund ist kein Gesellschafter. Das Bergmannssiedlungsvermögen wird in der Bilanz der WBG mit 1,237 Mio. € ausgewiesen. Zwischen dem Bund und den Gesellschaftern ist sowohl die Stellung des Bundes als Treugeber als auch der tatsächliche heutige Wert des Bergmannssiedlungsvermögens strittig. Die maßgebenden Bestimmungen zur Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden des Bundes finden sich in den seit dem 01.01.2013 anzuwendenden Verwaltungsvorschriften zu §§ 73, 75, 76, 80 und 86 BHO (VV-ReVuS), die mit Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.12.2012 bekannt gegeben wurden. Die Vermögensrechnung des Bundes bezieht sich gemäß den Bestimmungen der VV-ReVuS auf das Vermögen und die Schulden der Gebietskörperschaft „Bundesrepublik Deutschland“. Aus dem Sachzusammenhang mit der Haushaltsrechnung ergibt sich, dass darunter alle Behörden zu subsumieren sind, für die Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushaltsplan veranschlagt sind. Diese so genannte Kernverwaltung des Bundes umfasst die Verfassungsorgane des Bundes, das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien, die sonstigen obersten Bundesbehörden und die gesamte nachgeordnete Bundesverwaltung. Die Vermögensrechnung erstreckt sich im Weiteren auf die Bundesbetriebe und die Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes als rechtlich unselbständige abgesonderte Teile der Bundesverwaltung bzw. des Bundesvermögens. Nicht erfasst sind das Vermögen und die Schulden der rechtlich selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des Bundes. Nach den Regelungen in ihren Errichtungsgesetzen bzw. nach § 109 BHO haben diese bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts eigenständig Rechnung zu legen. ● Gemäß § 6a Gesetz über die Errichtung eines Fonds Deutsche Einheit wurden ab 01.01.2005 die Verbindlichkeiten des Fonds Deutsche Einheit in die Bundesschulden eingegliedert. Sie sind damit bereits berücksichtigt. ● Die Zins- und Tilgungsverpflichtungen des Erblastentilgungsfonds sind gemäß § 1 Absatz 1 Schuldenmitübernahmegesetz vom 21.06.1999 (BGBl. I S. 1384) vom Bund als Mitschuldner übernommen worden. Insofern sind sie ebenfalls in den Schulden des Bundes berücksichtigt. ● Der Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz, das Sondervermögen Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere, das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau sowie das Sondervermögen Aufbauhilfe sind Sondervermögen, die ausschließlich Haushaltsmittel in Form von Auszahlungsermächtigungen verwalten. Sie verfügen weder über Vermögen noch über Schulden. Bei der Bewertung der Verschuldungshöhe ist zu berücksichtigen, dass den Schulden gegenwärtig nur das Vermögen der unmittelbaren Bundesverwaltung (Kernverwaltung) gegenübersteht und dies auch nur teilweise. Wesentliche Vermögenspositionen wie das gesamte Immobilienvermögen einschließlich der Bundesfernstraßen und der Bundeswasserstraßen sowie das bewegliche Vermögen sind zurzeit noch nicht erfasst. Auch ist zu beachten, dass rechtsfähige Einrichtungen vor ihrer Gründung zu den Schulden des Bundes beigetragen haben können bzw. durch laufende, kreditfinanzierte Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt zur jährlichen Erhöhung der Schulden des Bundes beitragen. Dieser Schuldenanteil wurde/wird bei Gründung oder im späteren Verlauf nicht an diese Einrichtung übertragen (Regelfall) und bildet damit auf Dauer einen Teil der ausgewiesenen Bundesschulden. Zum 31.12.2013 wird das Vermögen des Bundes unter Einbeziehung der Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes mit 231,1 Mrd. € ausgewiesen. Die Schulden belaufen sich auf 1.730,8 Mrd. €. Es ergibt sich damit ein negativer Vermögens-/ Schuldensaldo in Höhe von 1.499,7 Mrd. €, der sich gegenüber dem Jahresanfang um 17,2 Mrd. € erhöht hat. Die nachfolgende Übersicht stellt den in der Vermögensrechnung nachgewiesenen Vermögensbeständen die Schulden des Bundes gegenüber. Die mit * gekennzeichneten Positionen werden gegenwärtig wertmäßig nicht in der Vermögensrechnung nachgewiesen. Bei der Ermittlung des Vermögens-/Schuldensaldos wurden folgende Sondervermögen des Bundes nicht in die Vermögensrechnung des Bundes einbezogen: 01.01.2013 - in Mio. € - Vermögen I. 31.12.2013 Immaterielles Vermögen II. Sachvermögen III. Finanzvermögen 1. Bundesbetriebe und behördeneigene Kantinen 0,0* 00,* 0,0* 0,0* 93.828,9 111.669,1 34,2 29,4 2. Kapitalbeteiligungen 55.680,9 71.519,6 3. Vermögen der Sonder- und Treuhandvermögen 38.113,2 40.119,5 0,6 0,6 * 0,0 0,0* V. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.547,4 35.370,6 VI. Wertpapiere 56.121,3 58.918,6 VII. Flüssige Mittel 27.364,6 25.097,4 216.862,2 231.055,7 580,9 575,8 4. Genossenschaftsanteile IV. Vorräte Gesamt nachrichtlich: Bedingte Forderungen des Bundes 113 01.01.2013 Schulden I. 31.12.2013 - in Mio. € - Kreditmarktverbindlichkeiten 1.114.771,3 1.134.461,9 II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,0 0,0 III. Verbindlichkeiten gegenüber Kapitalbeteiligungen 37.741,1 IV. Sonstige Verbindlichkeiten V. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. Sonstige Rückstellungen VI. Schulden der Sonder- und Treuhandvermögen Gesamt Vermögens-/Schuldensaldo * * 28.606,4 2.844,4 2.565,4 479.586,0 500.583,2 465.420,0 487.110,0 14.166,0 13.473,2 64.386,6 64.549,4 1.699.329,4 1.730.766,2 -1.482.467,2 -1.499.710,6 Die Zahlen sind im Interesse der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch können sich bei der Summenbildung Differenzen ergeben. Die mit * gekennzeichneten Positionen werden gegenwärtig wertmäßig nicht in der Vermögensrechnung nachgewiesen. Monate), die anderen 48 % mit mittelfristigen Bundesobligationen (5 Jahre) oder 10- und 30-jährigen Bundesanleihen gedeckt, und zwar zu jahresdurchschnittlich praktisch unveränderten Emissionsrenditen. Damit trug die Kreditaufnahme dem Umstand Rechnung, dass am Markt keine klare Richtung bei der Renditeentwicklung erkennbar war und es wurde die Chance gewahrt von Marktzinsveränderungen der kommenden Jahre kostensparend zu gewinnen. Netto nahm der Bund den Kapitalmarkt insgesamt mit 18 Mrd. Euro in Anspruch (Vorjahr 19,9 Mrd. €). Anders als für den Bund ergaben sich für private Emittenten ebenso wie andere öffentliche Emittenten des Euroraumes deutliche Verbesserungen ihres Kostenumfeldes. Dies spiegelte sich in dem abnehmenden Kostenvorteil wider, den der Bund im Vergleich zum europäischen Kapitalmarktdurchschnitt bei seinen Emissionen realisieren konnte. In diesem Vergleich betrug der Emissionsvorteil für nominalverzinsliche Emissionen des Bundes im Jahr 2013 noch 0,29 Prozentpunkte, nach 0,65 Prozentpunkten im Vorjahr. Gegenüber der Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wurden die Forderungen und die Verbindlichkeiten des Bundes weiter vervollständigt. Des Weiteren wurden Kapitalbeteiligungen des Bundes an internationalen Einrichtungen, die treuhänderisch durch Dritte verwaltet werden, in die Vermögensrechnung aufgenommen. Auf Grund der Einbeziehung weiterer Vermögenswerte und Schulden und des Vorliegens testierter Jahresabschlüsse für die Kapitalbeteiligungen sowie für die Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes ergaben sich Abweichungen zwischen den in der Vermögensrechnung 2012 ausgewiesenen Endbeständen und den in der Vermögensrechnung 2013 ausgewiesenen Anfangsbeständen. 3.4 Kreditmanagement des Bundes 3.4.1 Entwicklung der Verschuldung Die Absatzsituation bei den Bundeswertpapierauktionen entwickelte sich erfreulich. Die Bietungen in den monatlich mehrfach durchgeführten Auktionen lagen im Jahresdurchschnitt um das 1,76-fache höher als die zum Verkauf ausgeschriebenen Wertpapiernominale. Selbst die nach wie vor sehr niedrigen Kupons der Neuemissionen konnten die Investoren nicht abschrecken, auch im Jahr 2013 Bundeswertpapiere kräftig nachzufragen. Das in der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftete reale Bruttoinlandsprodukt wuchs im Jahr 2013 um 0,4 % nach 0,7 % im Jahr 2012. Die wirtschaftlich stabile Entwicklung Deutschlands und die Stabilisierung in der Eurozone wurden wesentlich unterstützt von einer sich zunehmend aufhellenden Stimmungslage an den europäischen Kapitalmärkten, die ihrerseits flankiert wurde von anhaltenden Reformbemühungen der einzelnen Eurozonen-Mitglieder und einer sehr expansiven Geldpolitik. Eine Begleiterscheinung dieser Konstellation wirtschafts- und geldpolitischer Rahmenbedingungen war das weiter rückläufige Finanzierungsvolumen am deutschen Markt für festverzinsliche Wertpapiere. Insgesamt - einschließlich der Aktivitäten ausländischer Emittenten - ergab sich für das Jahr 2013 am deutschen Markt ein Nettoabbau festverzinslicher Wertpapierbestände. Für die privaten inländischen Emittenten überwogen die Tilgungen die Neuemissionen, nur öffentliche Emittenten - darunter der Bund - und ausländische Emittenten platzierten positive Nettobeträge. Auf der Erwerberseite stießen alle Erwerbergruppen inländische Banken und Nichtbanken sowie ausländische Käufer - Wertpapiere inländischer Emittenten ab, mit Ausnahmen im ersten (Nettoerwerb inländischer Rentenwerte durch Ausländer) und im zweiten (Nettoerwerb inländischer Rentenwerte durch inländische Nichtbanken) Jahresquartal. Im Verlauf des Jahres 2013 haben sich auch die Abstände zwischen der Verzinsung von Bundeswertpapieren und anderen Staatsanleihen der Eurozone weiter verringert; die Stabilisierung des Investoreninteresses an Staatsanleihen aller Eurozonenländer führte sogar zu einer gewissen „Entkoppelung“ der Staatsanleihekonditionen der Eurozone von den in den U.S.A. und in Großbritannien zu zahlenden Raten, die sich seit Jahresbeginn 2013 einigermaßen deutlich von den deutschen Renditen abzusetzen begannen. Wegen des internationalen Zins- und Wechselkursverbundes ist eine Unabhängigkeit der Renditebewegungen aber nicht möglich. Dementsprechend drückten sich die Wechselkurs- und Renditeerwartungen der Marktteilnehmer bereits 2013 zum einen in einem an den Devisenmärkten leicht anziehenden Euro-Wechselkurs aus, der von rd. 1,33 USD pro € zu Jahresbeginn um rd. 4 % auf rd. 1,38 USD pro € anstieg. Zum anderen zogen deutsche und internationale Investoren Kapital aus Deutschland ab. Laut Zahlungsbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank betrug der Kapitalabfluss aus Deutschland insgesamt rd. 251 Mrd. € und legte damit im Vorjahresvergleich nochmals leicht zu. Für das Marktumfeld der Bundeswertpapiere bedeutender war, dass ausländische Investoren im Jahr 2013 erstmals seit 2009 wieder festverzinsliche Anlagen in Deutschland abbauten. Öffentliche Anleihen allerdings wurden von Ausländern weiterhin gekauft. Für die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes durch den Bund hatten die oben beschriebenen Verschiebungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld praktisch keine Auswirkungen. Sowohl die Emissionsstruktur als auch das absolute Kostenniveau verblieben fast exakt auf ihrem Vorjahresniveau. Etwa 52 % des Bruttokreditbedarfs wurden mit Bundeschatzanweisungen (2 Jahre) und Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes (6 und 12 114 3.4.1.1 Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen ditaufnahmen bei gleichzeitiger Anschlussfinanzierung zu wesentlich geringeren Zinskupons. Bund und Sondervermögen nahmen im Jahr 2013 Kredite von zusammen 254,8 Mrd. € auf. Die aufgenommenen Mittel wurden zur Anschlussfinanzierung von Tilgungen und zur Finanzierung des Bundeshaushalts in Höhe von 238,6 Mrd. €, des „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ in Höhe von 9,9 Mrd. € und des „Investitions- und Tilgungsfonds“ in Höhe von 6,2 Mrd. € eingesetzt. Die nachfolgende Zusammenstellung 1 stellt den Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen in 2013 dar. Die folgende Zusammenstellung zeigt unter I. die Zinsausgaben nach Arten wie die Kuponzinsen der Instrumente der Kreditaufnahme (darunter auch für Zinsderivate), die Kassenkreditzinsen, die saldierten Agien- und Disagien, die Zuführungen nach dem Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz (SchlussFinG) und die Zinseinnahmen des Eigenbestands und unter II. die anteiligen Zinsausgaben des Bundes und seiner Sondervermögen. Zusammenstellung 2: Zinsausgaben des Bundes und seiner Sondervermögen im Jahr 2013 (ohne Verwaltungsausgaben) Zusammenstellung 1: Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen im Jahr 2013 in Mio. € Insgesamt Bund und Sondervermögen 236.707 in Mio. € Anteil (in %) Insgesamt Bund und Sondervermögen 229.906 97,1 - - inflationsindexierte Obligationen des Bundes 11.000 4,6 30-jährige Bundesanleihen - - 10-jährige Bundesanleihen 46.000 19,4 - - Bundesobligationen 32.684 13,8 Bundesschatzanweisungen 67.000 28,3 Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes 73.222 30,9 Privatkundengeschäft 3.178 1,3 Bundesschatzbriefe 2.330 1,0 Finanzierungsschätze 200 0,1 Bundesobligationen 316 0,1 Tagesanleihe des Bundes 332 0,1 Schuldscheindarlehen 30 0,0 sonstige Schulden -1 0,0 3.594 1,5 sonstige unterjährige Kreditaufnahme 31.211 97,2 inflationsindexierte Anleihen des Bundes 411 1,3 inflationsindexierte Obligationen des Bundes 149 0,5 30-jährige Bundesanleihen 8.214 25,6 10-jährige Bundesanleihen 16.822 52,4 359 1,1 - - 4.480 14,0 767 2,4 9 0,0 285 0,9 249 0,8 Zinsderivate Bund-Länder-Anleihe Bundesobligationen Bundesschatzanweisungen Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes Kuponzinsen des Privatkundengeschäfts Bundesschatzbriefe Finanzierungsschätze Bundesobligationen Tagesanleihe des Bundes Zinsen der Schuldscheindarlehen Zinsen für Kassenverstärkungskredite II. darunter nach Verwendung 1. Bundeshaushalt 100,0 Kuponzinsen der Einmalemissionen inflationsindexierte Anleihen des Bundes Bund-Länder-Anleihe 32.116 I. darunter nach Arten der Zinsausgaben 100,0 I. darunter nach Instrumenten Einmalemissionen Saldierte Agien (-)/Disagien (+) 224.400 94,8 2. Finanzmarktstabilisierungsfonds 6.074 2,6 3. Investitions- und Tilgungsfonds 6.233 2,6 Anteil (in %) Zuführung zum Sondervermögen SchlussFinG Zinsen für sonstige Schulden auf Euro lautende Zinsausgaben 3.4.1.2 Zinsen und Tilgungen des Bundes und seiner Sondervermögen für Ausgleichsforderungen abzüglich Zinseinnahmen aus Eigenbestand Im Jahr 2013 betrugen die Zinsausgaben von Bund und Sondervermögen 32,1 Mrd. €. Das waren rund 1 Mrd. € mehr an Zinsausgaben als im Vorjahr, die sich vor allem infolge von Mehrausgaben über 4,1 Mrd. € und Minderausgaben über 3,1 Mrd. € erklären. Die Mehrausgaben basieren im Wesentlichen auf zwei Ursachen, einerseits dem Umschlagen der Einnahmen bei den Zinsswaps in Ausgaben (2,2 Mrd. €) und dem Wegfall von Einnahmen aus den saldierten Agien und Disagien (1,9 Mrd. €), weil die Volatilität der Marktzinsen zwischen den einzelnen Erstbegebungen und nachfolgenden Aufstockungen durch die anhaltende Niedrigzinsphase deutlich abgenommen hatte. Die saldierten Minderausgaben ergaben sich aus den gegenüber 2012 weiter abnehmenden Kuponzahlungen des Gesamtportfolios, bedingt durch das Auslaufen früher höherverzinslicher Kre- 2 0,0 34 0,1 0 0,0 537 1,7 4 0,0 -3 0,0 1.386 4,3 42 0,1 0 0,0 42 0,1 1346 4,2 II. darunter nach Bund und Sondervermögen 1. Bundeshaushalt 31.302 97,5 2. Finanzmarktstabilisierungsfonds 386 1,2 3. Investitions- und Tilgungsfonds 428 1,3 Die Tilgungsleistungen des Bundes und seiner Sondervermögen beliefen sich auf 236,7 Mrd. €. Die Tabelle 3 zeigt die Verteilung der geleisteten Zahlungen sowohl auf die einzelnen Instrumente als auch auf Bund und Sondervermögen. 115 Zusammenstellung 3: Tilgungen des Bundes und seiner Sondervermögen im Jahr 2013 in Mio. € Insgesamt Bund und Sondervermögen Die 2013 tatsächlich eingetretene Veränderung des Schuldenstandes in Höhe von 14,2 Mrd. €, die haushalterische Umbuchung aus den Kreditaufnahmen der Jahre 2012 und 2013 in Höhe von saldiert 7,9 Mrd. € sowie sonstige zur Schuldentilgung eingesetzten Mittel über 0,1 Mio. € bilden zusammen die Nettokreditaufnahme des Bundeshaushaltes von insgesamt 22,1 Mrd. €. Der negative Finanzierungsaldo des Bundeshaushaltes von insgesamt 22,3 Mrd. € war nochmals um 0,3 Mrd. € höher. Dieser Betrag war durch Münzeinnahmen gedeckt. Im Einzelnen ergaben sich für die Jahre 2009 bis 2013 folgende Beträge: Anteil (in %) 236.707 100,0 229.906 97,1 - - 11.000 -4,6 I. darunter nach Instrumenten Einmalemissionen inflationsindexierte Anleihen des Bundes inflationsindexierte Obligationen des Bundes Zusammenstellung 5: Nettokreditaufnahme, Veränderung des Schuldenstandes des Bundes ohne Sondervermögen in den Jahren 2009 bis 2013 in Mrd. € 30-jährigen Bundesanleihen - - 10-jährigen Bundesanleihen 46.000 19,4 - - Bundesobligationen 32.684 13,8 Bundeschatzanweisungen 67.000 28,3 Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes negativer Finanzierungssaldo des Bundeshaushaltes Münzeinnahmen Bund-Länder-Anleihen Jahr Berichtsperiode 2009 34,5 2010 44,3 2011 17,7 2012 22,8 2013 22,3 73.222 30,9 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 Privatkundengeschäft 3.178 1,3 Nettokreditaufnahme 34,1 44,0 17,3 22,5 22,1 Bundesschatzbriefe 2.330 1,0 Finanzierungsschätze 200 0,1 haushalterische Umbuchungen -6,4 -5,0 3,1 5,7 7,9 Bundesobligationen 316 0,1 Tagesanleihe des Bundes 332 0,1 30 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 40,6 49,0 14,3 16,7 14,2 Schuldscheindarlehen sonstige Schulden -1 0,0 3.594 1,5 224.400 94,8 2. Finanzmarktstabilisierungsfonds 6.074 2,6 3. Investitions- und Tilgungsfonds 6.233 2,6 sonstige unterjährige Kreditaufnahme sonstige Einnahmen zur Schuldentilgung (u.a. Länderbeiträge, Spenden, Restanten) Schuldenstandsveränderung ggü. Vorjahr II. darunter nach Verwendungen 1. Bundeshaushalt 3.4.1.3 Zusammenstellung 4: Veränderung des Schuldenstandes des Bundes und seiner Sondervermögen in den Jahren 2009 bis 2013 in Mrd. € Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 76,4 47,5 10,4 19,9 18,1 1. Bundeshaushalt 40,6 49,0 14,3 16,7 14,2 2. Finanzmarktstabilisierungsfonds 28,3 -8,0 -11,2 3,2 3,9 3. Investitions- und Tilgungsfonds 7,5 6,5 7,4 -0,1 0,0 239,2 257,9 232,6 224,4 288,2 272,1 249,3 238,6 Gesamtverschuldung von Bund und Sondervermögen nach Geschäftsarten Die Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen belief sich zum Jahresende 2013 auf 1.113,6 Mrd. €. Davon entfielen auf den Bundeshaushalt 1.067,9 Mrd. €, 24,4 Mrd. € auf das Sondervermögen Finanzmarktstabilisierungsfonds und 21,3 Mrd. € auf den Investitions- und Tilgungsfonds. 2013 erhöhte sich der Schuldenstand des Bundes und seiner Sondervermögen um 18,1 Mrd. €. Davon entfielen auf den Bundeshaushalt (Bund) 14,2 Mrd. € und auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) 3,9 Mrd. €. Der Schuldenstand des Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) ging um 24 Mio. € zurück. Im Einzelnen ergaben sich für die Jahre 2009 bis 2013 folgende Beträge: Berichtsperiode 228,5 269,0 3.4.1.4 Neuverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen am Kapitalmarkt Insgesamt Bund und Sondervermögen Tilgungen Bruttokreditbedarf darunter nach Verwendung 116 Zusammenstellung 6: Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen zum 31.12.2013 in Mio. € Jahr Jahr Berichtsperiode Insgesamt Bund und Sondervermögen 2009 2010 1.017.727 2011 2012 2009 2010 2011 2012 2013 Eigenbestand -41.869 -44.244 -46.364 -41.269 -46.698 II. darunter nach Verwendung 2013 1.065.252 1.075.664 1.095.533 Berichtsperiode 1. Bundeshaushalt 1.113.586 973.694 1.022.709 1.036.970 1.053.713 1.067.873 I. darunter nach Instrumenten 2. Finanzmarktstabilisierungsfonds 36.540 28.552 17.304 20.514 24.382 Einmalemissionen 1.025.975 inflationsindexierte Anleihen des Bundes 3. Investitionsund Tilgungsfonds 7.493 13.991 21.389 21.306 21.330 18.000 27.000 30.000 37.000 43.000 inflationsindexierte Obligationen des Bundes 1.077.789 1.091.771 1.107.877 1.135.351 9.000 11.000 16.000 18.000 11.000 30-jährige Bundesanleihen 145.000 155.000 163.000 174.000 182.000 10-jährige Bundesanleihen 458.750 478.250 485.000 489.000 497.000 USD-Anleihen (EUROGegenwert) 6.704 2.736 2.736 - - - - - - 405 168.978 186.993 201.205 219.654 237.971 Bund-LänderAnleihe Bundesobligationen Bundesschatzzuweisungen 116.000 131.000 136.000 121.000 114.000 Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes 103.542 85.810 57.830 49.223 49.975 Privatkundengeschäft 14.854 13.285 12.624 10.117 6.943 Bundesschatzbriefe 9.470 8.704 8.208 6.818 4.488 Finanzierungsschätze 867 599 467 229 29 Bundesobligationen 2.022 2.007 1.795 1.346 1.029 Tagesanleihe des Bundes 2.494 1.975 2.154 1.725 1.397 Schuldscheindarlehen 12.807 12.445 12.061 12.022 12.222 Inhaberschuldverschreibungen des Entschädigungsfonds - - - - - sonstige Schulden 4.568 4.497 4.457 4.469 4.470 sonstige unterjährige Kreditaufnahme 1.392 1.480 1.115 2.317 1.298 Das als „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ (FMS) bezeichnete Sondervermögen wurde durch das „Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds“ (Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz - FMStFG) vom 17. Oktober 2008, zuletzt geändert durch Artikel 6 Absatz 7 des CRD IV- Umsetzungsgesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395), errichtet. Das FMStFG schuf ein umfangreiches Instrumentarium zur Stabilisierung der Finanzmärkte. Zweck des Sondervermögens war die Stabilisierung des Finanzmarktes durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis von Instituten, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Die Möglichkeit zur Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen wurde zunächst vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 befristet (SoFFin I). Für die Gewährung von Maßnahmen gemäß §§ 5a, 7 und 8 und 8a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a FMStFG und von Maßnahmen nach den §§ 1 und 4 des Rettungsübernahmegesetzes bestand bis zu diesem Zeitpunkt eine Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen zur Aufnahme von Krediten für den Finanzmarktstabilisierungsfonds in Höhe von 70 Mrd. € (§ 9 Absatz 1 FMStFG). Nach dem 31. Dezember 2010 konnten grundsätzlich zunächst keine neuen Maßnahmen nach dem FMStFG mehr beantragt werden. Entsprechend sah Artikel 4 Ziffer 8 des „Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung“ (im Folgenden: RStruktG; vgl. weiter unten) ab dem 31. Dezember 2010 eine Reduzierung der Kreditermächtigung gemäß § 9 Absatz 1 FMStFG von 70 Mrd. € auf 50 Mrd. € vor. Mit dem am 1. März 2012 in Kraft getretenen „Zweiten Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes“ (im Folgenden: 2. FMStG) wurde jedoch erneut (bis zum 31. Dezember 2012, vgl. Artikel 1 Nr. 15 2. FMStG) die Möglichkeit geschaffen, Unternehmen der Finanzindustrie Maßnahmen nach dem FMStFG zu gewähren. Zu diesem Zweck sieht Artikel 1 Nr. 14 2. FMStG eine erneute Erhöhung der Kreditermächtigung in § 9 Abs. 1 FMStFG von 50 Mrd. € auf 70 Mrd. € (lit. a) sowie eine Bestimmung zur zulässigen Kreditaufnahme nach der Schuldenregel vor (lit. b). Zusätzlich verfügte das Bundesministerium der Finanzen gemäß § 9 Absatz 4 FMStFG über die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 37 Absatz 1 Satz 2 BHO und mit Einwilligung des Haushaltsausschusses den Ermächtigungsrahmen für Maßnahmen nach den §§ 5a, 7, 8 und 8a Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 und 1a FMStFG und von Maßnahmen nach den §§ 1 und 4 des Rettungsübernahmegesetzes um bis zu 10 Mrd. € zu überschreiten. Im Falle der Inanspruchnahme aus einer Garantie nach §§ 6, 6a oder 8a Absatz 10 FMStFG war das Bundesministerium der Finanzen darüber hinaus gemäß § 9 Absatz 5 FMStFG ermächtigt, weitere Kredite in Höhe von bis zu 20 Mrd. € aufzunehmen. 117 Während der „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und der „Investitions- und Tilgungsfonds“ nach der Konzeption des Gesetzgebers auf eine endgültige Abwicklung ausgerichtet sind, ist der „Restrukturierungsfonds“ ohne zeitliche Befristung als Dauereinrichtung konzipiert. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht ihm mit der Bankenabgabe eine nachhaltige Finanzierungsquelle zur Verfügung. Mit Inkrafttreten des „Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes“ (im Folgenden: 3. FMStG) zum 1. Januar 2013 gelten die Instrumente nunmehr bis zum 31. Dezember 2014 fort. Der Kreis der antragsberechtigten Institute wurde ab diesem Zeitpunkt auf solche Kreditinstitute im Sinne des KWG begrenzt, die grundsätzlich zur Erhebung der Bankenabgabe nach dem Restrukturierungsgesetz herangezogen werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt ggf. im Rahmen der vorgenannten Kreditermächtigungen sowie durch Mittel des Restrukturierungsfonds. Bei Auflösung des FMS sind ggf. entstehende Verluste für nach dem 3. FMStG gewährte Maßnahmen durch Mittel des Restrukturierungsfonds auszugleichen. Die Kreditaufnahme der Sondervermögen erfolgt gemeinsam mit der Aufnahme von Haushaltskrediten des Bundes und zu denselben Konditionen. Die Gleichheit der Konditionen wird gewährleistet, indem die Sondervermögen anteilig an allen Geschäften, die zum Schuldenwesen des Bundes gehören, beteiligt werden. Wichtigster Vorteil dieses Verfahrens ist, dass sowohl der einheitliche Marktauftritt als auch die Konditionengleichheit sichergestellt werden kann, ohne dass es zu Ausgleichszahlungen zwischen den buchungstechnisch verschiedenen Schuldnern kommt. Das als „Restrukturierungsfonds“ (RSF) bezeichnete Sondervermögen wurde mit Gesetz vom 9. Dezember 2010 gemäß Artikel 3 RStruktG (§ 1 Restrukturierungsfondsgesetz, RStruktFG) errichtet. Der Restrukturierungsfonds dient der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Überwindung von Bestands- und Systemgefährdungen. Hierzu kann er u. a. Brückeninstitute gründen, die für eine Übernahme von Vermögenspositionen zur Verfügung stehen, Anteile an übernehmenden Rechtsträgern erwerben, diese mit Eigenkapital ausstatten oder ihnen Garantien gewähren („Restrukturierungsmaßnahmen“). Die Finanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen erfolgt gemäß § 12 Absatz 1 RStruktFG durch Beiträge von Kreditinstituten. Aus den bisherigen Bankenabgaben konnte zum Ende des Jahres ein Finanzvermögen in Höhe von 1,7 Mrd. € gebildet werden. Darüber hinaus besteht gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 RStruktFG zu Gunsten des Restrukturierungsfonds eine Kreditermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen in der Höhe, in der die Kreditermächtigung zu Gunsten des FMS nach § 9 FMStFG in der bis zum 30. Dezember 2010 geltenden Fassung nicht in Anspruch genommen worden ist, maximal jedoch in Höhe von 20 Mrd. €. Eine solche Inanspruchnahme gab es per 31. Dezember 2013 nicht, daher wird der Schuldenstand am Jahresende 2013 mit Null ausgewiesen. Neben den Sondervermögen mit eigenen Kreditermächtigungen bestehen weitere nunmehr drei Sondervermögen ohne Kreditermächtigungen, deren Mittel dauerhaft im Rahmen der täglichen Kassenkreditaufnahmen oder Kassenanlagen vorzuhalten sind. Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ (Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz - SchlussFinG) vom 6. Juli 2009 wurde Vorsorge für die aus der Indexierung resultierenden Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere getroffen. Dem Sondervermögen werden aus dem Bundeshaushalt die jährlichen Zinsanteile, die am Ende der Laufzeit von inflationsindexierten Bundeswertpapieren fällig werden, zugeführt. Es handelt sich um eine zweckgebundene Rücklagenbildung, so dass bei Fälligkeit die aus der Indexierung resultierenden Schlusszahlungsbeträge unmittelbar aus dem Sondervermögen geleistet werden. Bis zum Jahresende 2013 beliefen sich die gebildeten Rücklagen nach dem SchlussFinG auf rd. 4,0 Mrd. €. Erstmalig ist im Jahr 2013 eine Entnahme aus der Rücklage für die Begleichung des Zinsanteils, für die am 15. April 2013 fällig gewordenen, 2,25 prozentigen, inflationsindexierten Obligationen des Bundes, erfolgt. Das als „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF) bezeichnete Sondervermögen wurde am 2. März 2009 gemäß Artikel 6 des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland errichtet. Zweck des Sondervermögens war die Finanzierung von Maßnahmen des „Konjunkturpakets II“ der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität. Im Einzelnen wurden in den Jahren 2009 bis 2011 Maßnahmen für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder, Investitionen des Bundes, das Programm zur Stärkung der PKW-Nachfrage, die Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand und die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität finanziert. Nachdem das Gesetz am 25. Juni 2009 geändert wurde, beträgt die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten insgesamt 25,2 Mrd. €. Seit dem 1. Januar 2012 zahlt dass Sondervermögen keine Fördermittel mehr aus. Ausgaben entstehen dem Sondervermögen nur noch infolge der Zinszahlungen. Durch das Verfahren der anteiligen Beteiligung an der Kreditaufnahme des Bundes verzeichnete das Sondervermögen im Jahr 2013 einen leichten Schuldenzugang. Die nach § 6 vorgeschriebene Tilgungsphase konnte aber noch nicht eingeleitet werden, weil es in den Jahren 2010 bis 2013 keine dafür vorgesehenen Bundesbankmehrgewinne gab. Diese drei Sondervermögen des Bundes unterscheiden sich von früheren Sondervermögen dadurch, dass nicht nur die Höhe der Verschuldung, sondern auch die von diesen Sondervermögen zu tragenden Finanzierungskosten (u. a. Zinsaufwand, Agio etc.) im Rahmen ihrer Kreditermächtigung zu finanzieren sind. Ferner sind den Sondervermögen - ebenfalls im Unterschied zu früheren Regelungen - auch Einnahmen zugeordnet, so dass grundsätzlich vorgesehen ist, die Anschlussfinanzierungen bzw. Tilgungen der jeweiligen Kreditaufnahmen aus den den jeweiligen Sondervermögen zugeordneten Einnahmen, soweit diese erzielt werden können, zu bestreiten. 118 Zusammenstellung 7: Gesamtbestand inflationsindexierter Bundeswertpapiere zum Nennwert, jährliche Zuführungen zum und Jahresendbestand des Sondervermögens nach dem SchlussFinG in Mio. € Am 19. September 2012 ist eine Änderung des BSchuWG (BGBl. I S. 1914) in Kraft getreten, die bei Emissionen im Rahmen der Schuldenaufnahme des Bundes zu berücksichtigen ist. Mit der Einfügung der neuen Regelungen der §§ 4a bis 4k BSchuWG wird die Einführung von Umschuldungsklauseln in Emissionsbedingungen des Bundes zum 1. Januar 2013 aus ABG-rechtlichen Gründen gesetzlich begleitet. Die Verpflichtung zur Verwendung von Umschuldungsklauseln folgt aus Artikel 12 Absatz 3 des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag). Die Umschuldungsklauseln ermöglichen staatliche Umschuldungen bei einem drohenden Zahlungsausfall durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger. Der Inhalt der Klauseln ist in ihrer rechtlichen Wirkung in den Rechtsordnungen der Euro-Währungszone einheitlich. Rücklage nach SchlussFinG Gesamtbestand zum Nennwert Zuführungen Entnahmen Jahresendbestand 2009 27.000 1.186 - 1.186 2010 38.000 523 - 1.709 2011 46.000 994 - 2.703 2012 55.000 1.333 - 4.036 2013 54.000 1.386 1.373 4.049 Jahr Bundes im Rahmen der Entwicklung der Finanzmärkte möglich. Darüber hinaus erlaubt § 4 Absatz 2 BSchuWG im Rahmen des jeweiligen Haushaltsgesetzes den Einsatz von an den Finanzmärkten eingeführten derivativen Finanzierungsinstrumenten. Der mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1807), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2011 (BGBl. I S. 1702), geschaffene Fonds soll der Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung dienen, indem Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiespeicher- und Netztechnologien, energetische Gebäudesanierungen, nationaler Klimaschutz und internationaler Klima- und Umweltschutz finanziert werden. Zur Umsetzung der Zweckbestimmung erstellt der Fonds einen jährlichen Wirtschaftsplan. Die regelmäßige parlamentarische Kontrolle des Schuldenwesens des Bundes erfolgt durch das einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegendem Gremium gemäß § 3 BSchuWG („Bundesfinanzierungsgremium“), das vom Bundesministerium der Finanzen über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium gehören seit der zu Beginn der 18. Legislaturperiode durchgeführten Konstituierung die folgenden zehn Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages an: Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2401) schaffte der Bund die rechtlichen als auch haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Umsetzung seiner Zusage zur Bewältigung der gesamtstaatlichen Aufgabe der Bekämpfung der Folgen des Hochwassers. Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in dem vom Hochwasser im Mai und Juni 2013 betroffenen Ländern zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Häuser. Der Bund finanziert den Fonds vollständig vor und stellt ihm Mittel in Höhe von 8 Mrd. € zur Verfügung. Die Länder werden sich über einen Zeitraum von 20 Jahren mit jährlichen Beiträgen an der Finanzierung beteiligen. Alle Einnahmen und Ausgaben des Fonds werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Die Rechnungslegung nach der Bundeshaushaltsordnung erfolgt zum Ende eines jeden Rechnungsjahrs durch das Bundesministerium der Finanzen. 3.4.2 Verzeichnis der Mitglieder des Bundesfinanzierungsgremiums Ende 2012 Abg. Norbert Brackmann, CDU/CSU Vorsitzender Abg. Johannes Kahrs, SPD Stellv. Vorsitzender Abg. Cajus Caesar, CDU/CSU Abg. Ulrike Gottschalck, SPD Abg. Klaus-Dieter Gröhler, CDU/CSU Abg. Christian Hirte, CDU/CSU Abg. Thomas Jurk, SPD Abg. Bartholomäus Kalb, CDU/CSU Abg. Sven-Christian Kindler, Bündnis 90/Die Grünen Rechtsgrundlage und beteiligte Institutionen Gemäß Artikel 115 Absatz 1 GG bedarf die Aufnahme von Krediten einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Abg. Dr. Gesine Lötzsch, Die Linke Das BSchuWG enthält ferner die Rechtsgrundlagen für das Bundesschuldbuch, die Ermächtigungsgrundlage für die Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens auf die Finanzagentur. Nach § 18 Absatz 2 Satz 1 BHO erfolgt die Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen zur Kreditaufnahme grundsätzlich im Haushaltsgesetz, wobei zwischen Kreditermächtigungen zur Deckung von Ausgaben („Haushaltskredite“) und Kreditermächtigungen zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft („Kassenverstärkungskredite“) unterschieden wird. Kassenverstärkungskredite dienen dem Ausgleich von Kassenschwankungen und sind eher kurzfristiger Natur. Gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 2 BHO dürfen Kassenverstärkungskredite nicht später als sechs Monate nach Ablauf des betreffenden Haushaltsjahres fällig werden. Bundesministerium der Finanzen Das Bundesministerium der Finanzen trägt die Gesamtverantwortung für die Kreditaufnahme und das Schuldenwesen des Bundes. Das Referat „Schuldenwesen des Bundes“ im Bundesministerium der Finanzen ist die Schnittstelle zwischen dem Bundeshaushalt und der von dort vorgegebenen Kreditaufnahme (§ 18 Absatz 2 BHO, § 2 HG) einerseits und der im Auftrag des Bundes am Kapitalmarkt agierenden Finanzagentur andererseits. Von hier erfolgen Vorgaben für die Strategie der Kreditaufnahme des Bundes und für die Gestaltung des Instrumentariums der Kreditaufnahme. Das Bundesschuldenwesengesetz vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466) enthält in seinem 2. Teil Regelungen über die Modalitäten und Instrumente der Aufnahme und Verwaltung der Kredite des Bundes und seiner Sondervermögen. § 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 5 BSchuWG benennt die Instrumente der Kreditaufnahme. Die offene, generalklauselartige Bestimmung des Absatz 1 Nummer 5 erlaubt „sonstige an den Finanzmärkten übliche Finanzierungsinstrumente“ und damit alle Instrumente, deren Risiko und Nutzen bereits bekannt und abschätzbar sind. Damit ist eine behutsame Weiterentwicklung der Kreditaufnahme des Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Die im Herbst 2000 gegründete Finanzagentur nimmt ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes Kredite auf. Das mit Gründung der Finanzagentur verfolgte Ziel ist es, am Kapitalmarkt Zinskostenersparnisse zu erwirtschaften und 119 fonds“ am Kreditmarkt dargestellt. Die dargestellte Verschuldung umfasst sowohl die von der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH als auch die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau verwalteten Schulden des Bundes. Hierzu gehören sämtliche am Kreditmarkt aufgenommenen Kredite auch die Kredite für den Erwerb von Bundeswertpapieren (= Eigenbestände). Die „sonstigen Schulden“ beinhalten die die Verschuldungsstruktur bei begrenztem Risiko zu optimieren. Die GmbH steht zu 100 % im Eigentum des Bundes. Sie ist nach § 1 Absatz 1 Satz 1 und § 4 BSchuWG in Verbindung mit der Bundesschuldenwesenverordnung ermächtigt, die für das Kreditmanagement des Bundes erforderlichen Finanzierungsinstrumente zu begeben und zu veräußern. Aus diesen Geschäften werden gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 BSchuWG ausschließlich der Bund oder seine Sondervermögen berechtigt und verpflichtet. ● Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank nach dem Umstellungsgesetz, Umstellungsergänzungsgesetz und Bundesbankgesetz a. F., Mit Inkrafttreten des Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetzes am 01. August 2006 sind der Finanzagentur neben der Kreditaufnahme zusätzlich auch die bislang von der Bundeswertpapierverwaltung (BWpV) auf dem Gebiet des Schuldenwesens erfüllten Aufgaben - insbesondere das Privatkundengeschäft und die Wertpapierabwicklung - übertragen worden. ● zinsfreie Schuldverschreibung nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 67, ● Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe sowie ● Ausgleichsforderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung einschließlich der weiteren Schulden nach dem Erblastentilgungsfondsgesetz wie Schuldbuchforderungen wegen Enteignungen in der ehemaligen DDR, Verbindlichkeiten aus der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe und Wohnungsbau-Altverbindlichkeiten aus dem Altschuldenhilfegesetz. Die bestehenden Forderungen sind gegengerechnet. Deutsche Bundesbank Die Deutsche Bundesbank unterstützt das Bundesministerium der Finanzen in der Wahrnehmung von Aufgaben des Kreditmanagements. So stellt sie insbesondere das Bund-Bietungs-System bereit und wirkt bei der Durchführung und Abwicklung der Tenderverfahren für Bundeswertpapiere mit, führt Sekundärmarkthandel in Bundeswertpapieren durch und hält ein so genanntes „Business Continuity Office“ zur Fortführung wesentlicher Prozesse im Krisenfall vor. 3.5 Die Eigenbestände sind von den Schulden abgezogen. Die Angaben sind zum Nennwert ausgewiesen. Fremdwährungskredite ohne Währungsabsicherung gehen zum EZB-Referenzkurs des Ultimos, Fremdwährungskredite mit Absicherung gehen zum abgesicherten Kurs in diese Berechnung ein. Die Angaben sind valutarisch abgegrenzt, d. h. sie enthalten alle zahlungswirksamen im Namen und für Rechnung des Bundes und seiner Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ sowie „Investitions- und Tilgungsfonds“ durchgeführten Kreditaufnahmegeschäfte. Die Verschuldung des Bundes am Kreditmarkt Im Finanzbericht sind an verschiedenen Stellen Angaben zur Verschuldung des Bundes am Kreditmarkt veröffentlicht. Diese divergieren zum Teil erheblich, da die Berechnung der Schuldenstände auf voneinander abweichenden Zielrichtungen, Sachzusammenhängen und Rechtsgrundlagen basiert. Unabhängig davon geht jede dieser Rechnungen zunächst von der tatsächlich am Markt durchgeführten Kreditaufnahme des Bundes aus. Dargestellt werden im Einzelnen: Für die Steuerung der Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt durch die Bundesregierung sind die im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6) enthaltenen Angaben relevant. Beispielsweise überwacht das Bundesministerium der Finanzen die Laufzeitund Renditestruktur der Bundesschuld anhand dieser Primärdaten. ● Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen (SV) im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6), 3.5.2 ● Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes in der Vermögensrechnung im Abschnitt 8.1 (Übersicht 2) sowie ● Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen im Abschnitt 8.3 (Übersicht 10) In der auf Grundlage des Artikels 114 Absatz 1 GG und des wortgleichen § 114 Absatz 1 Satz 1 BHO vom Bundesministerium der Finanzen erstellten Vermögensrechnung des Bundes (s. a. Ausführungen im Abschnitt 3.3) sind die Schulden der Gebietskörperschaft „Bundesrepublik Deutschland“ ausgewiesen. Hierzu gehören die Schulden der so genannten Kernverwaltung des Bundes (Verfassungsorgane, Bundeskanzleramt, Bundesministerien, sonstige oberste Bundesbehörden und gesamte nachgeordnete Bundesverwaltung) sowie aller Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes. Nicht erfasst sind die Schulden der rechtlich selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des Bundes. Neben den Kreditmarktverbindlichkeiten werden weitere Verbindlichkeiten (z. B. aus Verträgen) sowie Rückstellungen i. S. des HGB als Schulden ausgewiesen. Die Vermögensrechnung des Bundes folgt dem Bruttoprinzip, d. h. es werden keine Schuldenpositionen mit Vermögenswerten saldiert. Außerhalb des Finanzberichts wird ferner durch die Deutsche Bundesbank der gesamtstaatliche Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages veröffentlicht. Um einen Vergleich mit den Aggregaten des Finanzberichts zu ermöglichen, wird nachfolgend der Maastricht-Schuldenstand nur für die Bundesebene (inklusive der Extrahaushalte des Bundes) hergeleitet. Die „Übersicht über den Stand der Schuld der Bundesrepublik Deutschland“ wird halbjährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das dort dargestellte Ergebnis zur Verschuldung des Bundes ist identisch mit dem Ergebnis im Abschnitt 3.4.1.4. (Zusammenstellung 6) des Finanzberichts. Nachfolgend werden zunächst Zweck und Inhalt der einzelnen Schuldendarstellungen kurz erläutert und im Anschluss durch Überführungsrechnungen zwischen ausgewählten Schuldendarstellungen ergänzt. Die Angaben in den Überführungsrechnungen sind im Interesse der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch können sich bei der Summenbildung Differenzen ergeben. 3.5.1 Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne Sondervermögen) in der Vermögensrechnung des Bundes im Abschnitt 8.1 (Übersicht 2) Die in der Vermögensrechnung nachgewiesenen Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes beziehen die Kreditaufnahme einschließlich der Kredite zum Aufbau von Eigenbeständen ein. Abweichend zur Ermittlung der Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen (s. Abschnitt 3.4.1.4, Zusammenstellung 6) sind die Kassenverstärkungskredite eingerechnet. Die Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe, die Schulden aus der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe sowie die Schuldbuchforderungen wegen Enteignungen in der ehemaligen DDR sind als „sonstige Schulden“ klassifiziert und hier nicht den Kreditmarktverbindlichkeiten zugeordnet. Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen im Abschnitt 3.4.1.4 (Zusammenstellung 6) In dieser Darstellung ist die Verschuldung des Bundes einschließlich der Verschuldung der Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und „Investitions- und Tilgungs120 zu der o. g. Verschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen sind bei den „Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)“ aufgrund des Ausweises der Verbindlichkeiten nach dem Bruttoprinzip offene Forderungen nicht gegengerechnet, während in der Gesamtverschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen unter „sonstigen Schulden“ Forderungen und Verbindlichkeiten des Ausgleichsfonds Währungsumstellung einschließlich der weiteren Schulden nach dem Erblastentilgungsfondsgesetz saldiert ausgewiesen werden. Wegen der Beachtung des Bruttoprinzips sind die Eigenbestände auf der Vermögensseite ausgewiesen. Sie werden nicht mit den Kreditmarktverbindlichkeiten verrechnet. Die Kreditmarktverbindlichkeiten sind zum Nennwert ausgewiesen. Bei Fremdwährungsanleihen werden unter bestimmten Bedingungen Bewertungseinheiten gebildet und diese mit dem fixierten Kurs des Absicherungsgeschäftes bewertet. Die Eigenbestände werden in Abweichung zu den übrigen Schuldendarstellungen auf den Kurs zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres (Jahresschlusskurs) wertberichtigt. 3.5.3 3.5.4 Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen im Abschnitt 8.3 (Übersicht 10) Schuldenstand in der Abgrenzung des MaastrichtVertrages Der Schuldenstand im Sinne des Maastricht-Vertrages wird auf der Grundlage von Artikel 1 Absatz 5 und Artikel 3 Absatz 1 ff. der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates gemeldet. Er kann aus den „Kreditmarktschulden des Bundes (Gesamthaushalt)“ abgeleitet werden. Dabei erfolgt eine Berücksichtigung von Positionen, die sich aus den Regeln des ESVG 95 ergeben. Hinzugerechnet sind z. B. Kassenverstärkungskredite von Kern- und Extrahaushalten, die nicht im Kernhaushalt enthaltenen Schuldeneffekte, die sich aus Maßnahmen zur Abwehr der europäischen Staatsschuldenkrise ergeben, sowie der Münzumlauf. In der Position „sonstige Korrekturen“ werden u. a. folgende Positionen hinzugerechnet: Die Differenz zwischen Nennwert und Marktwert inflationsindexierter Bundeswertpapiere, der Differenzbetrag zwischen Nominalwert und abgezinstem Wert der unverzinslichen Schatzanweisungen und Finanzierungsschätze (Nominalwertkorrektur), die Kreditaufnahme aus Off-Market-Swap- und Platzhaltergeschäften, die Kreditaufnahme staatlicher Projekte, die in öffentlich-privater Partnerschaft durchgeführt werden, sowie die nicht im Kernhaushalt enthaltenen Schuldeneffekte, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben. Ferner wird die gegenseitige Verschuldung von Kern- und Extrahaushalten des Bundes herausgerechnet. Die Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen sind der vierteljährlichen Schuldenstatistik entnommen, die auf Grundlage des Finanz- und Personalstatistikgesetzes erhoben wird. Hier betrachtete Erhebungseinheiten sind der Kernhaushalt und die Extrahaushalte des Bundes sowie bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, soweit sie nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) dem Sektor Staat zuzuordnen sind. Im Gegensatz zu den oben genannten Systematiken werden Einheiten, die nicht im Kernhaushalt des Bundes erfasst werden, dem Bund aber zuzurechnen sind, als Extrahaushalte bezeichnet. Entscheidend für die Zuordnung sind das wirtschaftliche Verhalten und die Art der Finanzierung der Einheit. Daher werden auch Einheiten einbezogen, die weder als Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung errichtet wurden noch zur Kernverwaltung des Bundes gehören, wie z. B. die Kreditmarktschulden der Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (ehemals Treuhandvermögen bei dem BundesPensions-Service für Post und Telekommunikation e.V.) und die FMS Wertmanagement (FMS-WM). In der Vermögensrechnung des Bundes sind die Verbindlichkeiten der Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (im Weiteren: Postbeamtenversorgungskasse) nicht in den Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne SV) enthalten, sondern werden neben weiteren Verbindlichkeiten und Rückstellungen der Sondervermögen den gesondert ausgewiesenen Schulden der Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes zugerechnet. Für die Bundesregierung sind sowohl die schuldenstatistischen Kategorien „Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)“, welche den Kernhaushalt und die Extrahaushalte des Bundes umfassen, als auch die „Kreditmarktschulden des Kernhaushalts“ des Bundes und die Kassenverstärkungskredite relevant (vgl. Übersicht 10 „Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen“). Beispielsweise überwacht der Stabilitätsrat das Verschuldungsverhalten von Bund und Ländern anhand von Kennziffern, die auf den „Kreditmarktschulden des Kernhaushalts“ aufbauen. Die „Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt)“ umfassen Wertpapiere in Form von Anleihen, Bundesschatzbriefen, Bundes- und Unverzinslichen Schatzanweisungen, Finanzierungsschätzen und Bundesobligationen. Weiterhin sind direkte Darlehen bei inländischen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, sonstigen inländischen und ausländischen Stellen sowie von der Sozialversicherung inbegriffen. Sie entsprechen dem unter 3.5.1 erläuterten Nennwertausweis der Gesamtverschuldung des Bundes (einschließlich Sondervermögen), zunächst abzüglich der „sonstigen Schulden“ und Zusetzung der Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe sowie der Ausgleichsforderungen in der Abgrenzung der Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes (s. a. Übersicht 10 „Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen“), zuzüglich der Verschuldung der Extrahaushalte „FMS Wertmanagement“ und „Postbeamtenversorgungskasse“. Im Gegensatz 121 Überführungsrechnung zwischen der Gesamtverschuldung des Bundes (einschl. Sondervermögen) und den Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen zum 31.12.2013 Mio. € Überführungsrechnung zwischen der Gesamtverschuldung des Bundes (einschl. Sondervermögen) und den Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne Sondervermögen) in der Vermögensrechnung des Bundes zum 31.12.2013 Mio. € Einmalemissionen ........................................ 1.135.351 Einmalemissionen .............................................. 1.135.351 6.943 + Privatkundengeschäft ................................... 6.943 + Privatkundengeschäft ......................................... + Schuldscheindarlehen .................................. 12.222 + Schuldscheindarlehen ........................................ 12.222 + sonstige unterjährige Kreditaufnahme ......... 1.298 + sonstige unterjährige Kreditaufnahme ............... 1.298 + sonstige Schulden......................................... 4.470 + sonstige Schulden............................................... 4.470 Zwischensumme .......................................... 1.160.284 = Zwischensumme ................................................ 1.160.284 - Eigenbestände zum Emissionskurs .............. 46.698 - Eigenbestände zum Emissionskurs .................... 46.698 = Gesamtverschuldung des Bundes (einschl. Sondervermögen) ....................................... = Gesamtverschuldung des Bundes (einschl. Sondervermögen) .............................. 1.113.586 - Verschuldung des SV „Finanzmarktstabilisierungsfonds“.............................................. - sonstige Schulden............................................... 4.470 - Verschuldung des SV „Investitions- und Tilgungsfonds“ ................................................. + Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe ........................................................................ 40 = Verschuldung des Bundeshaushalts (ohne SV „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und „Investitions- und Tilgungsfonds“) .............. + Ausgleichsforderungen (Abgrenzung Schuldenstatistik) .............................................................. 4.441 1.067.873 - Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeabgabe .......................................................... 40 - Schuldbuchforderungen wegen Enteignungen in der ehemaligen DDR sowie Verbindlichkeiten aus der Altguthaben-AblösungsAnleihe ......................................................... + 1.113.586 24.382 21.330 2 Forderungen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung und Forderungen aus Verbindlichkeiten aus dem Altschuldenhilfegesetz (Wohnungsbau-Altverbindlichkeiten) .. 12 Eigenbestände (Bund ohne SV) zum Emissionskurs ...................................... 44.820 + Kassenverstärkungskredite (Bund ohne SV) 21.799 = Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes (ohne Sondervermögen) in der Vermögensrechnung des Bundes .................... 1.134.462 + 122 + Verschuldung des Extrahaushaltes „FMS Wertmanagement“ 133.537 + Verschuldung des Extrahaushaltes „Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost“ ................................................................... 11.000 + Verschuldung der sonstigen Extrahaushalte....... 5 = Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt) ............................................. 1.258.139 - Verschuldung des Extrahaushaltes „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ ................................ 24.382 - Verschuldung des Extrahaushaltes „Investitionsund Tilgungsfonds“ ............................................ 21.330 - Verschuldung des Extrahaushaltes „Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost“ ................................................................... 11.000 - Verschuldung des Extrahaushaltes „FMS Wertmanagement“ ..................................................... 133.537 - Verschuldung der sonstigen Extrahaushalte....... 5 = Kreditmarktschulden Kernhaushalt Bund.... 1.067.884 Überführungsrechnung zwischen den Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Körperschaftsgruppen und dem Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages zum 31.12.2013 Mio. € Kreditmarktschulden Bund (Gesamthaushalt) ................................................................ + Kassenverstärkungskredite (Kernhaushalt sowie Extrahaushalte - „Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost“ und „FMS Wertmanagement“) ........ 23.298 9.585 + Effekte von Maßnahmen zur Abwehr der europäischen Staatsschuldenkrise .................. 66.935 + sonstige Korrekturen ...................................... 19.154 - gegenseitige Verschuldung von Kern- und Extrahaushalten des Bundes .......................... 4.282 = Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag (Bund)............................................................ 1.372.829 Entwicklung des Steueraufkommens und Überlegungen zur Steuerschätzung 2014 3.6.1 Entwicklung und Verteilung des Steueraufkommens Das Steueraufkommen eines Jahres ist die Summe der kassenmäßigen Ergebnisse einer größeren Zahl unterschiedlicher Steuerarten. Die zehn aufkommensstärksten Steuern erbringen rund 90 % der gesamten Steuereinnahmen. Das Gesamtsteueraufkommen lässt sich nicht unmittelbar aus dem nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) ableiten. Vielmehr wird das Aufkommen einzelner Steuerarten von der Entwicklung der jeweiligen spezifischen Bemessungsgrundlage bestimmt, die ihrerseits oftmals in einer nur mittelbaren, nicht stabilen Beziehung zum laufenden nominalen BIP steht. Neben den Einflüssen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und struktureller Veränderungen auf die jeweiligen Bemessungsgrundlagen der einzelnen Steuern sind insbesondere die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen auf die Beziehung zwischen Kassenaufkommen und Bemessungsgrundlage von großer Bedeutung. 1.258.139 + Münzumlauf ................................................... 3.6 Die volkswirtschaftliche Steuerquote - der Anteil der Steuereinnahmen am BIP einer Periode - unterlag in den vergangenen Jahren starken Schwankungen. Diese waren zum einen konjunkturell bedingt, d. h., sie spiegelten die zyklischen Bewegungen des BIP wider, die das Aufkommen einzelner Steuerarten beeinflussten. Sie waren zum anderen aber auch auf die Einnahmenwirkungen von Steuerrechtsänderungen zurückzuführen (vgl. Zusammenstellung 1). Das relativ niedrige Niveau der Steuerquote im Jahr 2006 war teilweise konjunkturbedingt sowie zum Teil auch Folge der Steuerreform 2000 mit Tarifsenkungen bei Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer. Bis zum Jahr 2008 stieg die Steuerquote aufgrund der günstigen Entwicklung der gewinnabhängigen Steuern und der Progressivität des Einkommensteuertarifs wieder an, sank dann jedoch wegen der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise und der steuerlichen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung bis auf 21,27 % im Jahr 2010. Bis zum Jahr 2013 stieg sie wegen der konjunkturellen Erholung auf 22,64 %. In den Jahren 2014 und 2015 wird die Steuerquote voraussichtlich auf diesem Niveau verharren (2014: 22,58 %; 2015 22,66 %). Zusammenstellung 1: Die Steuereinnahmen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt Kassenmäßige Steuereinnahmen Jahr 1) Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen Volkswirtschaftliche Steuerquote Mrd. € Veränderung. in % Mrd. € Veränderung in % in % 2006 488,4 8,0 2.313,9 4,0 21,11 2007 538,2 10,2 2.428,5 5,0 22,16 2008 561,2 4,3 2.473,8 1,9 22,69 2009 524,0 -6,6 2.374,2 -4,0 22,07 2010 530,6 1,3 2.495,0 5,1 21,27 2011 573,4 8,1 2.609,9 4,6 21,97 2012 600,0 4,7 2.666,4 2,2 22,50 2013 619,7 3,3 2.737,6 2,7 22,64 2014 1) 639,9 3,3 2.834,5 3,5 22,58 2015 1) 666,6 4,2 2.941,1 3,8 22,66 Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014 123 Eine tiefere Untergliederung nach Steuergruppen ermöglicht eine noch stärkere Differenzierung der strukturellen Veränderungen des Steuersystems. Aus der Zusammenstellung 3 lässt sich die Verteilung des Steueraufkommens nach Steuergruppen ersehen. Die Gruppen gliedern sich wie folgt: Die Zusammenstellung 2 zeigt die Anteile der direkten und indirekten Steuern am Gesamtsteueraufkommen. Dabei werden zu den direkten Steuern die Steuern vom Einkommen, die Steuern vom Vermögensbesitz, die Steuern vom Gewerbebetrieb und die Erbschaftsteuer gerechnet. Im Steuersystem ist bei konstantem Steuerrecht und steigenden Einkommen über den progressiven Einkommensteuertarif einerseits sowie die überwiegende Mengenbezogenheit der zu den indirekten Steuern zählenden Verbrauchsteuern andererseits die Tendenz zu einem steigenden Anteil der direkten Steuern angelegt, wie er bis 2008 mit 51,7 % auch zu beobachten war. In Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 führten jedoch einbrechende Einnahmen aus den Gewinnsteuern und Entlastungen bei der Einkommensteuer zum Zwecke der Konjunkturstützung zu einem kräftigen Rückgang des Anteils der direkten Steuern am Gesamtaufkommen. Die sich aus der Konjunkturerholung im Jahr 2010 ergebenden Effekte zugunsten der direkten Steuern wurden durch die Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetzes mehr als ausgeglichen, sodass sich letztendlich - trotz der gesamtwirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung - ein weiterer leichter Rückgang des Anteils der direkten Steuern ergab. Das andauernd positive konjunkturelle Umfeld hat seit dem Jahr 2011 dann den Anteil der direkten Steuern erheblich ansteigen lassen. Für die Folgejahre wird - im Zuge der erwarteten Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Aktivität - mit einem kontinuierlichen Aufwärtstrend zugunsten der direkten Steuern bis auf 52,7 % im Jahr 2015 gerechnet. 1. Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Zinsabschlag bzw. Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. 2. 3. 4. 1) 50,5 49,5 2007 50,6 49,4 2008 51,7 48,3 2009 48,4 51,6 2010 48,2 51,8 2011 49,3 50,7 2012 50,6 49,4 2013 51,7 48,3 2014 1) 51,9 48,1 2015 1) 52,7 47,3 Steuern vom Vermögensverkehr Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer. 5. Steuern vom Umsatz Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer. 6. Steuern vom Verbrauch und Aufwand Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Kernbrennstoffsteuer, Luftverkehrsteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, pauschalierte Eingangsabgaben, Rennwett- und Lotteriesteuer, Feuerschutzsteuer, sonstige Gemeindesteuern. Die Aufgliederung des Steueraufkommens nach Steuergruppen in der Zusammenstellung 3 zeigt, dass der Anteil der Steuern auf das Einkommen und Vermögen im Verhältnis zu den Steuern auf die Einkommensverwendung insbesondere infolge kräftig steigender Gewinnsteuern in den Jahren 2006 bis 2008 anstieg. In den Jahren 2009 bis 2011 lag der Anteil der Steuern auf die Einkommensverwendung wieder deutlich über demjenigen der Steuern auf das Einkommen und Vermögen, weil die gewinnabhängigen Steuern im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise und der Maßnahmen zu deren Bekämpfung stark zurückgegangen waren. Im Jahre 2012 nahm der Anteil der Steuern auf Einkommen und Vermögen infolge der konjunkturellen Erholung wieder zu und übertraf den Anteil der Steuern auf die Einkommensverwendung. Diese Entwicklungstendenz dürfte sich im Gefolge der erwarteten gesamtwirtschaftlichen Expansion fortsetzen. Indirekte Steuern 2006 Steuern vom Gewerbebetrieb Gewerbesteuer. Anteil am Gesamtaufkommen in % Direkte Steuern Steuern vom Vermögensbesitz Grundsteuer, Vermögensteuer. Zusammenstellung 2: Anteil der direkten und indirekten Steuern am Steueraufkommen Jahr Steuern vom Einkommen Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014. 124 Zusammenstellung 3: Aufgliederung des Steueraufkommens nach Steuergruppen Anteil am Gesamtaufkommen in vH in den Kalenderjahren Steuergruppen Steuern auf das Einkommen und Vermögen davon: Steuern vom - Einkommen - Vermögensbesitz - Gewerbebetrieb Steuern auf den Vermögensverkehr Steuern auf die Einkommensverwendung davon: - Steuern vom Umsatz - Versicherungsteuer - Kraftfahrzeugsteuer - Energiesteuer - Stromsteuer - Zölle - sonstige Steuern vom Verbrauch und Aufwand 1) 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 20141) 20151) 49,7 49,8 50,9 47,5 47,4 48,6 49,9 50,9 51,1 51,9 39,7 2,1 7,9 40,3 2,0 7,5 41,6 1,9 7,3 39,2 2,1 6,2 38,5 2,1 6,7 39,5 2,0 7,1 40,9 2,0 7,1 42,0 2,0 6,9 42,3 2,0 6,9 43,1 1,9 6,9 2,0 2,1 1,9 1,8 1,8 1,9 1,9 2,1 2,2 2,1 48,3 48,2 47,3 50,7 50,8 49,6 48,1 47,0 46,6 45,9 30,0 1,8 1,8 8,2 1,3 0,8 31,5 1,9 1,7 7,2 1,2 0,7 31,4 1,9 1,6 7,0 1,1 0,7 33,8 2,0 1,6 7,6 1,2 0,7 33,9 1,9 1,6 7,5 1,2 0,8 33,1 1,9 1,5 7,0 1,3 0,8 32,4 1,9 1,4 6,6 1,2 0,7 31,8 1,9 1,4 6,4 1,1 0,7 31,8 1,9 1,3 6,2 1,1 0,7 31,7 1,8 1,3 5,9 1,1 0,7 4,4 3,9 3,6 3,9 3,8 4,1 4,0 3,8 3,8 3,5 Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014 Aus der Zusammenstellung 4 sind die Anteile zu ersehen, die in der Verteilung des Steueraufkommens jeweils auf Bund, Länder, Gemeinden und EU entfallen. Das Aufkommen verschiedener Steuern steht jeweils einer Gebietskörperschaft allein zu. Den größten Anteil am Steueraufkommen haben jedoch die gemeinschaftlichen Steuern, deren Einnahmen auf die Gebietskörperschaften aufzuteilen sind. Während für die meisten gemeinschaftlichen Steuern die Aufteilung nach festen Anteilssätzen erfolgt, variieren die Anteile der Gebietskörperschaften am Aufkommen der Steuern vom Umsatz von Jahr zu Jahr. Die Vorschriften zur Aufteilung der Steuern vom Umsatz sind im Finanzausgleichsgesetz festgelegt. Im Anschluss an die Aufteilung der Steuern finden eine Vielzahl nachgelagerter Umverteilungsvorgänge zwischen den staatlichen Ebenen statt. Im Einzelnen werden: - beim Bund die EU-Eigenmittel, die Zahlungen von Ergänzungszuweisungen, Regionalisierungsmitteln (ÖPNV), KfzSteuer-Kompensation und Konsolidierungshilfen an die Länder von den Steuereinnahmen abgezogen und die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ den Steuereinnahmen des Bundes zugerechnet; - bei den Ländern die Beteiligung an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ von den Steuereinnahmen abgezogen und die Regionalisierungsmittel (ÖPNV), die Beteiligung der Gemeinden am Fonds „Deutsche Einheit“ und an der Neuordnung des Finanzausgleichs über die erhöhte Gewerbesteuerumlage, die Kfz-Steuer-Kompensation, Konsolidierungshilfen sowie die Ergänzungszuweisungen vom Bund den Steuereinnahmen der Länder zugerechnet; - bei den Gemeinden die Beteiligung an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ und an der Neuordnung des Finanzausgleichs über die erhöhte Gewerbesteuerumlage an die Länder von den Steuereinnahmen der Gemeinden abgezogen; - bei der EU die MwSt- und BNE-Eigenmittelzahlungen des Bundes und das Aufkommen aus den Zöllen aufaddiert. Zusammenstellung 4: Der Anteil von Bund, Ländern, Gemeinden und EU am Steueraufkommen Anteil am Gesamtsteueraufkommen in % 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1) 2015 1) Steuereinnahmen des Bundes 2) 41,7 42,8 42,6 43,5 42,6 43,3 42,7 41,9 41,9 41,8 Steuereinnahmen der Länder 2) 39,9 39,6 39,5 39,5 39,6 39,1 39,4 39,4 39,4 39,4 Steuereinnahmen der Gemeinden 13,8 13,5 13,7 13,1 13,3 13,4 13,5 13,6 13,7 13,7 4,5 4,1 4,1 3,9 4,6 4,3 4,4 5,0 5,0 5,1 EU-Eigenmittel 1) 2) Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014 Nach Ergänzungszuweisungen und Länderfinanzausgleich 125 3.6.2 Überlegungen zur Steuerschätzung für das Haushaltsjahr 2015 Der Haushaltsansatz für die Steuereinnahmen gliedert die Einkommensteuer nach der Art der Erhebung weiter auf. Die im Quellenabzug erhobenen Steuern auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit („Lohnsteuer“) werden bei der Veranlagung, d. h. der endgültigen Festsetzung der Steuerschuld angerechnet. Dies galt bis 2008 auch für die Quellensteuern auf Zinsen („Zinsabschlag“) und Gewinnausschüttungen („nicht veranlagte Steuern vom Ertrag“). Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat im Mai 2014 die Steuereinnahmen für die Jahre 2014 und 2015 sowie für den gesamten mittelfristigen Zeitraum bis 2018 geschätzt. Dem Gremium gehören neben dem federführenden BMF das BMWi, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, Vertreter von Wirtschaftsforschungsinstituten sowie der obersten Finanzbehörden aller Länder an. Zum 1. Januar 2009 wurde eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Kassentechnisch gliedert sich diese in zwei Komponenten: Der Steuerschätzung liegen Eckdaten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bis 2018 zugrunde, die federführend vom BMWi erarbeitet wurden. Es wird eine Zunahme des nominalen BIP von +3,8 % im Jahr 2015 angenommen. Damit ergibt sich für die Schätzung der Steuereinnahmen 2015 folgendes Bild: Die „Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge“ erfasst neben den Zinserträgen, die bislang dem Zinsabschlag unterlagen, auch Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. Künftig hat die Quellenbesteuerung von Zinsen abgeltende Wirkung. Die Einbeziehung in die Veranlagung bleibt jedoch auf Antrag möglich (Günstigerprüfung). 2015 in Mrd. € Ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer und werden weiterhin als „nicht veranlagte Steuern vom Ertrag“ verbucht. Bund 278,5 Länder 262,5 Gemeinden 91,4 EU-Eigenmittel 34,1 Steuereinnahmen insgesamt Die „veranlagte Einkommensteuer“ umfasst zunächst die Vorauszahlungen der Einkommensteuerpflichtigen. Ferner werden über dieses Einnahmekonto die Nachzahlungen oder Erstattungen verbucht, die sich als Ergebnis der Einkommensteuerveranlagung unter Anrechnung der gezahlten Quellensteuern ergeben. Erstattungen an Arbeitnehmer (§ 46 EStG) werden ebenfalls aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer geleistet. Schließlich wird auch die Auszahlung von Investitionszulagen und Eigenheimzulagen hier verrechnet. Damit wird deutlich, dass der Einnahmetitel „veranlagte Einkommensteuer“ letztlich nichts anderes ist als eine Art „Clearingkonto der Einkommensbesteuerung“. 666,6 Überlegungen zur Schätzung des Aufkommens nach Steuerarten Gemeinschaftliche Steuern Einkommensteuer / Körperschaftsteuer Nach deutschem Steuerrecht unterliegt das Einkommen natürlicher Personen der Einkommensteuer, dasjenige juristischer Personen der Körperschaftsteuer. Bei dem bis zum Veranlagungszeitraum 2001 geltenden Vollanrechnungsverfahren konnte die Körperschaftsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensbesteuerung der Anteilseigner angesehen werden. Seit dem durch die Steuerreform 2000 bewirkten Systemwechsel bei der Unternehmensbesteuerung ist die Körperschaftsteuer eine Definitivsteuer. Eine Entlastung auf der Ebene der Anteilseigner erfolgte jedoch bis 2007 dadurch, dass nur die Hälfte der Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einzubeziehen war (Halbeinkünfteverfahren). Kernelemente der Unternehmensteuerreform 2008 waren die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % sowie die gleichzeitige Senkung der Messzahl für die Berechnung der Gewerbesteuer auf 3,5 %, sodass einschließlich Solidaritätszuschlag eine steuerliche Gesamtbelastung der einbehaltenen Gewinne von 29,83 %, also eine Senkung um fast 9 Prozentpunkte erreicht wird. Das Halbeinkünfteverfahren ist seit dem Jahr 2008 entfallen. Ab dem Jahr 2009 unterliegen Dividendenzahlungen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %. (+ 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuerschuld). Personenunternehmen werden durch eine Tarifvergünstigung für thesaurierte Gewinne, die Umgestaltung der bisherigen Ansparabschreibung in einen leichter zu handhabenden Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Erhöhung des Faktors zur Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 entlastet. 126 Zusammenstellung 5: Entwicklung des Aufkommens von Einkommen- und Körperschaftsteuer seit 2006 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1) 2015 1) 122,6 131,8 141,9 135,2 127,9 139,7 149,1 158,2 167,7 178,4 veranlagte Einkommensteuer 17,6 25,0 32,7 Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 11,9 13,8 16,6 26,4 31,2 32,0 37,3 42,3 45,5 47,8 12,5 13,0 18,1 20,1 17,3 16,0 17,4 7,6 11,2 13,5 12,4 8,7 8,0 8,2 8,7 8,4 8,7 Mrd. € Lohnsteuer Abgeltungsteuer 2) Körperschaftsteuer 22,9 22,9 15,9 7,2 12,0 15,6 16,9 19,5 18,1 19,7 182,6 204,7 220,5 193,7 192,8 213,5 231,6 245,9 255,6 272,0 43,3 49,4 53,2 50,5 51,6 50,2 54,6 59,1 62,4 66,3 -16,0 -16,1 -13,7 -18,7 -16,5 -15,5 -15,6 -16,0 -16,6 -17,0 Investitionszulagen -0,4 -0,5 -0,5 -0,4 -0,3 -0,3 -0,4 -0,3 -0,2 -0,7 Eigenheimzulage -9,3 -7,7 -6,3 -5,0 -3,6 -2,4 -1,4 -0,5 -0,2 -0,8 Kassenaufkommen 17,6 25,0 32,7 26,4 31,2 32,0 37,3 42,3 45,5 47,8 insgesamt nachrichtlich: Veranlagte Einkommensteuer Brutto vor Verrechnungen Erstattungen an Arbeitnehmer 1) Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014 Die Zusammenstellung 5 zeigt die Entwicklung des Aufkommens von Einkommen- und Körperschaftsteuer seit dem Jahr 2006. tivlohnsteigerungen) ein Wiederanstieg der Einnahmen zu verzeichnen, der sich in den Jahren 2014 und 2015 deutlich fortsetzen wird. Die Entlastung der Kapitalgesellschaften durch die Unternehmensteuerreform 2008 und die beginnende Wirtschaftskrise führten 2008 zu einem starken Rückgang des Körperschaftsteueraufkommens, das sich im Jahr 2009 im Zuge der Verschärfung der Wirtschaftskrise nochmals halbierte. Die Erholung setzte jedoch bereits im Jahr 2010 ein und brachte bis zum Jahr 2013 eine erhebliche Aufkommenssteigerung. In den Jahren 2014 und 2015 wird mit einer schwachen Entwicklung der Gewinne der überwiegend international ausgerichteten großen Kapitalgesellschaften gerechnet. Da im Jahr 2014 zusätzlich einige aufkommensmindernde Sonderfälle erwartet werden, geht im Jahr 2014 das Aufkommen der Körperschaftsteuer voraussichtlich zurück und wird im Jahr 2015 das Niveau des Jahres 2013 nur leicht überschreiten. Steuern vom Umsatz Die Mehrwertsteuer ist in ihrer Wirkung eine allgemeine Verbrauchsteuer, d. h. sie zielt auf die Belastung des privaten und öffentlichen inländischen Endverbrauchs. Aus technischen und institutionellen Gründen wird sie von den Unternehmen geschuldet und in den Formen „Umsatzsteuer“ und „Einfuhrumsatzsteuer“ erhoben, wobei die Einfuhrumsatzsteuer im Wesentlichen auf Importe aus Nicht-EU-Staaten zu zahlen ist. Rückschlüsse auf die hinter der Mehrwertsteuer stehende relevante Endnachfrage sind nur dann möglich, wenn Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer zusammen als Aggregat „Steuern vom Umsatz“ betrachtet werden. Vor allem aufgrund der Erhöhung des Umsatzsteuer-Normalsatzes von 16 % auf 19 % stieg das Aufkommen im Jahr 2007 um 15,6 % auf 169,6 Mrd. €. In den Jahren 2008 bis 2010 ist ein mäßiger jährlicher Anstieg zu verzeichnen. Die konjunkturelle Aufwärtsentwicklung schlug sich in den Jahren 2011 und 2012 verstärkt auch im privaten Konsum und den Investitionen in Wohnbauten nieder, sodass sich in diesen Jahren das Aufkommen der Steuern vom Umsatz deutlich dynamischer entwickelte. Nachdem im Jahr 2013 die Einnahmen wiederum nur schwach anstiegen, werden aufgrund der prognostizierten positiven Entwicklung der Inlandsnachfrage für die kommenden Jahre stärkere Zuwächse der Steuern vom Umsatz erwartet, die im Jahr 2014 voraussichtlich bei 3,3 % und im Jahr 2015 bei 3,9 % liegen werden. Ebenfalls aufgrund günstiger Gewinnentwicklung, aber auch als Folge des Subventionsabbaus (z. B. Abschaffung der Eigenheimzulage) stiegen die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer von 2006 bis 2008 sehr kräftig an. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und infolge von entlastenden Steuerrechtsänderungen fiel das Aufkommen in 2009 deutlich niedriger aus, doch war der Rückgang nicht so ausgeprägt wie bei der Körperschaftsteuer. Dies hat seine Ursache darin, dass größere Kapitalgesellschaften besonders stark von der rückläufigen Auslandsnachfrage getroffen wurden, während die Binnennachfrage weitgehend stabil blieb. In den Jahren 2010 und 2011 führte der Rückgang der aus der veranlagten Einkommensteuer geleisteten Zahlungen (Erstattungen an veranlagte Arbeitnehmer, Eigenheimzulagen, Investitionszulagen) zu einem Anstieg des Kassenaufkommens. Seit dem Jahr 2012 führte vor allem der Anstieg der Bruttoeinnahmen aufgrund der günstigen binnenwirtschaftlichen Entwicklung zum erheblichen Anstieg der Kasseneinnahmen. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in den Jahren 2014 und 2015 fortsetzen. Bundessteuern Bei der Energiesteuer als der aufkommensstärksten Bundessteuer führte der Anstieg des Ölpreises in den letzten Jahren zu einer Stagnation des Aufkommens. Die Verbraucher reagierten auf die stark gestiegenen Kraftstoffpreise zum Teil mit Verbrauchseinschränkungen, zum Teil ersetzten sie ihren Otto-Pkw durch einen Diesel-Pkw mit entsprechend niedrigerem spezifischen Verbrauch. Nach Einschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ wird sich diese Entwicklung auch in den Jahren 2014 und 2015 fortsetzen. Die Stromsteuer, die im Zuge der ökologischen Steuerreform als Mengensteuer eingeführt wurde, verzeichnete im Jahr 2003 einen Einnahmenanstieg auf rd. 6 ½ Mrd. €. Bis zum Jahr 2010 blieben die Einnahmen aus dieser Steuerart in etwa auf diesem Niveau mit leicht rückläufiger Seit dem Jahr 2003 wird neben dem Kindergeld auch die Altersvorsorgezulage aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlt. Die starke Dynamik beider Abzugspositionen - insbesondere hervorgerufen durch die kräftige Erhöhung des Kindergeldes - hat neben der Finanz- und Wirtschaftskrise und den Steuerentlastungen den Rückgang des Lohnsteueraufkommens in den Jahren 2009 und 2010 bewirkt. Seit dem Jahr 2011 ist infolge der günstigen Arbeitsmarktentwicklung (Beschäftigungs- und Effek127 Ländersteuern Tendenz. Aufgrund von Steuerrechtsänderungen stieg das Aufkommen im Jahr 2011 auf 7,2 Mrd. € und stabilisierte sich in den Jahren 2012 und 2013 auf einem Niveau von 7,0 Mrd. €. Nach einer Abschwächung der Einnahmen auf 6,9 Mrd. € im Jahr 2014 aufgrund erwarteter Erstattungen (Spitzenausgleich) wird für das Jahr 2015 mit einem Aufkommen von 7,1 Mrd. € gerechnet. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer betrugen im Jahr 2013 4,6 Mrd. €. Im Jahr 2014 wird mit einem Anstieg auf 5,2 Mrd. € und im Jahr 2015 mit 4,9 Mrd. € gerechnet. Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise reduzierten bis zum Jahr 2009 das Aufkommen der Grunderwerbsteuer auf 4,9 Mrd. €. Die ab 2010 einsetzende Erholung führte in Verbindung mit Steuersatzerhöhungen in einigen Ländern zu dem bisherigen Einnahmehöchststand von 8,4 Mrd. € im Jahr 2013. In den Jahren 2014 und 2015 wird sich der Zuwachs voraussichtlich bis auf 9,3 Mrd. € (2015) fortsetzen. Der stärkste Anstieg ist hierbei im Jahr 2014 zu verzeichnen und beruht zu einem erheblichen Teil auch wieder auf Steuersatzerhöhungen in weiteren Ländern. Das Aufkommen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer lag 2013 bei 1,6 Mrd. € und wird für die Jahre 2014 und 2015 auf rund 1,7 Mrd. € geschätzt. Die übrigen Ländersteuern verharren seit Jahren auf etwa gleichem Stand. Der tendenzielle Rückgang des Aufkommens aus der Tabaksteuer in den Jahren 2006 bis 2010 steht in Verbindung mit dem Verbrauchrückgang aufgrund der Erhöhung der Tabaksteuersätze und der Ausweitung des Nichtraucherschutzes. Die stufenweise Erhöhung der Tabaksteuersätze ab dem Jahr 2011 führte in diesem Jahr durch Antizipation der Steuersatzerhöhung (Vorproduktion) zu einem höheren Absatz von Steuerzeichen, welcher neben der Steuersatzerhöhung einen Anstieg der Einnahmen um 6,8 % auf 14,4 Mrd. € verursachte. Der Rückgang auf 14,1 Mrd. € im folgenden Jahr ist damit nicht nur Ergebnis der weiteren Verbrauchseinschränkungen aufgrund gestiegener Tabaksteuersätze sondern auch auf das überhöhte Niveau des Vorjahres zurückzuführen. Der weitere Rückgang im Jahr 2013 ist lediglich auf einen kassentechnischen Effekt zurückzuführen: Einnahmen in Höhe von 0,3 Mrd. € wurden erst im Jahr 2014 verbucht. Dies führt auch zu dem voraussichtlichen Anstieg der Einnahmen im Jahr 2014 (14,3 Mrd. €) und dem danach für 2015 erwarteten Rückgang auf 13,9 Mrd. €. Die Gesamteinnahmen aus den Ländersteuern erreichten im Jahr 2013 15,7 Mrd. € und werden voraussichtlich auf über 17 Mrd. € in 2014 und 2015 ansteigen. Gemeindesteuern Die Finanz- und Wirtschaftskrise führte bei der Gewerbesteuer im Jahr 2009 zu massiven Aufkommenseinbußen in Höhe von -21,0 % im Vergleich zu dem Rekordergebnis des Jahres 2008. Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich infolge der guten Gewinnentwicklung der Unternehmen jedoch schnell erholt und übertrafen dann im Jahr 2012 mit 42,3 Mrd. € das Ergebnis des Jahres 2008. 2013 erreichten sie bereits 43,0 Mrd. €. Für den Schätzzeitraum 2014 und 2015 werden weiterhin steigende Einnahmen erwartet (44,0 bzw. 45,7 Mrd. €). Der Solidaritätszuschlag stieg 2008 um +6,5 % auf 13,1 Mrd. € und sank bis zum Jahr 2010 entsprechend der negativen Entwicklung seiner Bemessungsgrundlagen bis auf 11,7 Mrd. €. In den Folgejahren erholte sich das Aufkommen und wird bis auf 15,7 Mrd. € im Jahr 2015 steigen. Ein wichtiger Einflussfaktor auf die Entwicklung der Einnahmen aus den Bundessteuern war die Übertragung der Ertragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer ab dem 1.7.2009 auf den Bund (Zuwachs des Aufkommens aus den Bundessteuern in 2009 um 3,5 % und 2010 um 4,6 %). Dem steht allerdings eine entsprechende Kompensationszahlung an die Länder gegenüber, sodass sich daraus für den Bund keine Mehreinnahmen ergaben. Die Einführung der Luftverkehrsteuer und der Kernbrennstoffsteuer erhöhten die Zuwachsrate im Jahr 2011 nochmals auf 6,1 %. In den Jahren 2012 und 2013 überschritt das Aufkommen der Bundessteuern insgesamt das Vorjahresniveau lediglich um +0,7 % p.a. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ rechnet auch für die Jahre 2014 und 2015 nur mit leichten Zuwächsen im Aufkommen der Bundessteuern insgesamt. 2013 2014 1) 2015 1) 39,4 39,5 39,4 Stromsteuer 7,0 6,9 7,1 Tabaksteuer 13,8 14,3 13,9 Versicherungsteuer 11,6 12,0 12,1 Solidaritätszuschlag 14,4 14,9 15,7 Kraftfahrzeugsteuer 8,5 8,4 8,4 übrige Bundessteuern 5,8 5,7 5,6 100,5 101,7 102,2 Energiesteuer Bundessteuern insgesamt 1) Die Einnahmen aus den Grundsteuern A und B beliefen sich im Jahr 2013 auf 12,4 Mrd. € Sie werden für die Jahre 2014 und 2015 mit 12,7 bzw. 12,9 Mrd. € veranschlagt. Die sonstigen Gemeindesteuern setzen sich insbesondere aus Hundesteuer, Vergnügungsteuer, Zweitwohnungsteuer sowie Jagd- und Fischereisteuer zusammen. 3.6.3 Schlussbemerkung Die kassenmäßige Entwicklung der Steuereinnahmen seit 1950 bzw. 1970 und deren Verteilung auf die einzelnen Gebietskörperschaften sind den Tabellen 11 und 12 zu entnehmen. Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2014. 128 4. Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2013 bis Juni 2014 129 4. Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2013 bis Juni 2014 Des Weiteren wurden in Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Passivierung von Rückstellungen bei Schuldübernahme, Schuldfreistellung oder Schuldbeitritt die Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung zur Wiederherstellung der ursprünglichen bilanzsteuerrechtlichen Systematik und zur Verhinderung von Gestaltungen ergänzt. Vorbemerkungen Der Berichtszeitraum (Juli 2013 bis Juni 20141) war geprägt durch die Gesetzgebung zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Steuerrecht, der Überarbeitung von Doppelbesteuerungsabkommen und vor allem durch Gesetzesinitiativen zur Modernisierung des Verfahrensrechts. Der steuerpolitische Schwerpunkt dieser Berichtsperiode lag auf einer Verbesserung der Handhabbarkeit des Steuerrechts und Sicherung des Steueraufkommens. Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2014 vom 19. Dezember 2013 (LuftVStFestV2014)4 Die Verordnung zur Festlegung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes für das Jahr 2014 tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft. Mit dieser Verordnung werden die Steuersätze des §11 Absatz 2 Luftverkehrsteuergesetz entsprechend der Vorgaben des §11 Absatz 2 Luftverkehrsteuergesetz unter Anrechnung der Einnahmen aus dem luftverkehrsbezogenen Treibhausgas-Emissionshandel jährlich neu festgesetzt. Mangels anrechenbarer Einnahmen aus dem luftverkehrsbezogenen Treibhausgas-Emissionshandel im Jahr 2013 bleiben die Steuersätze für das Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013 unverändert. Im Einzelnen sind folgende wesentliche Steuerrechtsänderungen in Kraft getreten: Änderungen auf dem Gebiet der Besitz- und Ve r k e h r s t e u e r n - Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 vom 15. Juli 2013, - Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Auf eine Darstellung in Tableauform wurde daher verzichtet. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFMStAnpG), - 4.2 Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 24. Juli 20135 Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2014 vom 19. Dezember 2013 (LuftVStFestV 2014). Ä n d e r u n g e n a u f d e m G e b i e t d e r Ve r b r a u c h steuern und des nationalen Zollrechts - Verordnung zur Änderung der Branntweinsteuerverordnung vom 31. Mai 2013, - Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 24. Juli 2013 Mit dem Gesetz wurden maßgebliche Vorschriften des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes geändert. Die näheren Bestimmungen und Verfahrensregelungen dazu wurden dazu in der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung entsprechend angepasst. Der sog. Spitzenausgleich ist zum 1. Januar 2013 für die Jahre 2013 bis 2022 neu geregelt worden. Als zusätzliche Voraussetzung müssen die begünstigten Unternehmen nunmehr einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten, indem sie Energiemanagementsysteme, Umweltmanagementsysteme oder - als kleine und mittlere Unternehmen - alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben. Die Vorschriften zur Beantragung der Steuerentlastungen nach §55 Energiesteuergesetz und §10 Stromsteuergesetz waren deshalb zu ändern. Darüber hinaus ist die steuerliche Entlastung für KWK-Anlagen aus beihilferechtlichen Gründen im Energiesteuergesetz rückwirkend zum 1. April 2012 geändert worden. Seitdem können alle KWK-Anlagen unter den bisherigen Voraussetzungen nur noch eine teilweise Steuerentlastung bis auf die Mindeststeuersätze nach der Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG erhalten. Eine vollständige Steuerentlastung ist seither solchen KWK-Anlagen vorbehalten, die zusätzlich das Hocheffizienzkriterium der KWK-Richtlinie erfüllen und ist zeitlich auf die Dauer der steuerlichen Absetzung für Abnutzung beschränkt (AfA). In der Energiesteuer-Durchführungsverordnung waren deshalb die Bestimmungen zur Beantragung und Nachweisführung für die Steuerentlastungen für KWK-Anlagen neu zu fassen. Änderungen auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts - Diverse Doppelbesteuerungsabkommen 4.1 Änderungen auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 vom 15. Juli 20132 Mit dem Gesetz sind die einkommensteuerlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen nach Maßgabe des Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06 des Bundesverfassungsgerichts auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFMStAnpG)3 Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz dient zum einen der Anpassung diverser steuerrechtlicher Regelungen - insbesondere des Investmentsteuerrechts - und außersteuerrechtlicher Normen an das Kapitalanlagegesetzbuch. Zum anderen wird mit einer Ergänzung des Investmentsteuergesetzes die Einführung eines Pension-Asset-Pooling-Vehikels in Deutschland ermöglicht. Zudem werden in diesem Gesetz verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Investmentsteuerrechts beseitigt. 1 2 3 Änderungen auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und des nationalen Zollrechts Die steuerliche Befreiung von verflüssigtem Erdgas für die gewerbliche Schifffahrt wird in der Energiesteuer-Durchführungsverordnung nunmehr berücksichtigt. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können dagegen unternehmensinterne Schiffsfahrten und der Antrieb von Arbeitsmaschinen auf schwimmenden Arbeitsgeräten nicht mehr steuerlich begünstigt werden. Außerdem bedurfte die steuerliche Behandlung gasförmiger kohlenwasserstoffhaltiger Abfälle noch einer klarstellenden Regelung, nachdem mit der Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der StromsteuerDurchführungsverordnung vom 20. September 2011 zunächst Die Darstellung der Steuerrechtsänderungen wird ergänzt durch eine Übersicht über die hierdurch eintretenden finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte in den nächsten Jahren (Tabelle 13). BGBl. I, 2013, Nr. 38, S. 2397. BGBl. I, 2013, Nr. 76, S. 4318. 4 5 131 BGBl. I, 2013, Nr. 77, S. 4383. BGBl. I, 2013, Nr. 43, S. 2763. als solche zu behandeln, die die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Erhebung der sog. FATCA-Quellensteuer erfüllen. Rechtssicherheit für die festen und flüssigen kohlenwasserstoffhaltigen Abfälle hergestellt worden war. Nieder- und mittelkalorische gasförmige kohlenwasserstoffhaltige Abfälle werden mit der Verordnungsänderung entsprechend den Regelungen für feste und flüssige kohlenwasserstoffhaltige Abfälle von der Besteuerung ausgenommen. Darüber hinaus sind weitere Anpassungen und Klarstellungen in den Verordnungen zur besseren Verständlichkeit erfolgt, um die Rechtsanwendung zu erleichtern und die Rechtssicherheit für die Unternehmen zu erhöhen. Das Abkommen beinhaltet Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Beschaffung und den Austausch von in dem Abkommen näher bestimmten Informationen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wurde durch das AIFM-Steueranpassungs-Gesetz, das am 24. Dezember 2013 in Kraft getreten ist, mit §117c der Abgabenordnung eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, auf deren Grundlage das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus derartigen Abkommen erlassen kann. Diese Verordnungsermächtigung wird mit dem vorgelegten FATCA-USA-Umsetzungsverordnung FATCA-USA-UmsV ausgefüllt. Nach der gegenwärtigen Zeitplanung ist die Zustimmung des Bundesrates für den 11. Juli 2014 vorgesehen. Verordnung zur Änderung der Branntweinsteuerverordnung vom 31. Mai 20136 Die Verordnung zur Änderung der Branntweinsteuerverordnung ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten und dient im Wesentlichen der Anpassung des nationalen Verbrauchsteuerrechts an die Verordnung (EU) Nr. 162/2013 der Kommission vom 21. Februar 2013 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 3199/93 über die gegenseitige Anerkennung der Verfahren zur vollständigen Denaturierung von Alkohol für Zwecke der Verbrauchsteuerbefreiung, mit der insbesondere ein EU-weit einheitliches Vergällungsmittel für die vollständige Vergällung von Alkohol nach Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 92/83/EWG eingeführt wurde. Darüber hinaus wurde die in Artikel 27 Absatz 5 der Richtlinie 92/83/EWG enthaltene Möglichkeit zur Versagung der Verbrauchsteuerbefreiung umgesetzt, sofern das für die - 2 - Vergällung von Alkohol verwendete Vergällungsmittel aus Gründen der Sicherung des Steueraufkommens oder des Gesundheitsschutzes ungeeignet ist. Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Auf eine Darstellung in Tableauform wurde daher verzichtet. 4.3 Änderungen auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts Doppelbesteuerungsabkommen Das Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist nach Austausch der Ratifikationsurkunden am 30. September 2013 in Kraft getreten und damit ab 1. Januar 2014 anzuwenden. Das Gesetzgebungsverfahren zum Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ist in Deutschland abgeschlossen. Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation. Der Austausch der Ratifikationsurkunden wird voraussichtlich in 2014 erfolgen, sobald auch das Gesetzgebungsverfahren in den Niederlanden beendet ist. Sonstiges Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika haben am 31. Mai 2013 ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen unterzeichnet, zu dem am 16. Oktober 2013 das Zustimmungsgesetz und am 11. Dezember 2013 das FACTA-Abkommen in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen verpflichtet die Vertragsparteien zu einem automatischen Austausch steuerlich relevanter Bankinformationen für Zeiträume ab Mitte 2014. Darüber hinaus verpflichten sich die Vereinigten Staaten von Amerika dazu, deutsche Finanzinstitute 6 BGBl. I, 2013, Nr. 26, S. 1412. 132 5. Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden 133 5. Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden 5.1 Überwachung der Haushalte von Bund und Ländern durch den Stabilitätsrat kreditaufnahme weiter zurückführen werden. Der Stabilitätsrat begrüßte die Fortsetzung des bisherigen Konsolidierungskurses in Berlin und Schleswig-Holstein. Bei Bremen sah er angesichts weiter schrumpfender Sicherheitsabstände zur maximal zulässigen Nettokreditaufnahme in den kommenden Jahren den erfolgreichen Abschluss des vereinbarten Sanierungsprogramms gefährdet. Der Stabilitätsrat beschloss deshalb, Bremen zu einer Verstärkung seines Konsolidierungskurses aufzufordern. Bremen wurde gebeten, in seinem nächsten Sanierungsbericht im April 2014 die hierzu ergriffenen Maßnahmen darzulegen. Nach Artikel 109a Grundgesetz und dem gleichzeitig beschlossenen Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen hat der Stabilitätsrat die Aufgabe, zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern fortlaufend zu überwachen, drohende Haushaltsnotlagen festzustellen und Sanierungsprogramme zu vereinbaren. Mit dem Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und der Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze wurde dem Stabilitätsrat zusätzlich unter anderem die Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen gemäß § 51 Haushaltsgrundsätzegesetz übertragen. Dem Stabilitätsrat gehören der Bundesfinanzminister, die Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister an. Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden unter: www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht. Im Saarland war für einen erfolgreichen Abschluss des Sanierungsprogramms aus Sicht des Stabilitätsrates die strikte Einhaltung des im Sanierungsbericht und der Ergänzung beschriebenen Sanierungskurses unverzichtbar. Der Stabilitätsrat bat das Land, in seinem Bericht im Frühjahr 2014 die Umsetzung der in der Ergänzung konkretisierten Maßnahmen darzustellen und im Bericht im Herbst 2014 die Konkretisierung der weiteren geplanten Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Der Stabilitätsrat beriet die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der neuen Länder und Berlins sowie die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu. Im Jahr 2012 erzielten erstmals seit Bestehen des Solidarpakts II alle ostdeutschen Länder eine vollständig solidarpaktgerechte Verwendung der SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten und zum Ausgleich unterproportionaler Finanzkraft. Der Bund stellte im Rahmen des Korbs II des Solidarpakts II rund 4,6 Mrd. € an überproportionalen Leistungen für den Aufbau Ost im Jahr 2012 zur Verfügung. Damit erbrachte der Bund bislang rund 78 % seiner Verpflichtungen aus dem Korb II des Solidarpakts II. Im Berichtszeitraum fanden die achte und neunte Sitzung des Stabilitätsrates statt: Achte Sitzung des Stabilitätsrates Der Stabilitätsrat trat am 5. Dezember 2013 unter dem Vorsitz des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Walter-Borjans in Vertretung des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz und des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble zusammen. Neunte Sitzung des Stabilitätsrates Der Stabilitätsrat befasste sich erstmals mit seiner neuen Aufgabe, die Einhaltung der strukturellen gesamtwirtschaftlichen Defizitobergrenze nach § 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz zu überwachen. Zukünftig wird er dabei von einem unabhängigen Beirat unterstützt, dessen Mitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt an der achten Sitzung des Stabilitätsrates teilnahmen. Der Beirat wird künftig gegenüber dem Stabilitätsrat Stellungnahmen zur Einhaltung der Defizitobergrenzen abgeben und bei einer eventuellen Überschreitung Maßnahmen zum Defizitabbau empfehlen. Der Stabilitätsrat trat am 28. Mai 2014 unter dem Vorsitz des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. WalterBorjans als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz und des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble zu seiner neunten Sitzung zusammen. Die öffentlichen Finanzen in Deutschland stehen auf einem soliden Fundament. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen erzielten 2013 einen strukturellen Finanzierungsüberschuss von 0,9 % des Bruttoinlandsprodukts. In den Jahren 2014 bis 2018 wird jeweils ein struktureller Finanzierungsüberschuss von ½ % des BIP erwartet. Vor diesem Hintergrund prüfte der Stabilitätsrat die Einhaltung der strukturellen gesamtwirtschaftlichen Defizitobergrenze nach § 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland waren unverändert günstig, und die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden stiegen moderat an. Die Gebietskörperschaften wurden hierdurch bei ihren Konsolidierungsanstrengungen und der Rückführung ihrer Finanzierungsdefizite unterstützt. Vor diesem Hintergrund stellte der Stabilitätsrat fest, dass die durch das Fiskalvertragsumsetzungsgesetz eingeführte Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in Höhe von 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts eingehalten wurde. Erstmals unterstützte ihn dabei der im Zuge der innerstaatlichen Umsetzung des europäischen Fiskalvertrags gegründete unabhängige Beirat. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Beirats stellte der Stabilitätsrat fest, dass die zulässige Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits in Höhe von 0,5 % des BIP im Projektionszeitraum bis 2018 eingehalten werde. Wie der Beirat war er der Auffassung, dass eine weiterhin strikte Wahrung der Haushaltsdisziplin auf allen staatlichen Ebenen unabdingbar sei, um die Einhaltung der Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts dauerhaft zu sichern. Der Stabilitätsrat unterstrich, dass angesichts der deutschen und europäischen Fiskalregeln und der bestehenden öffentlichen Verschuldung die finanziellen Spielräume begrenzt blieben und dass der Konsolidierungskurs konsequent fortgesetzt werden müsse, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte abzusichern. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten finanzielle Unterstützung vom Bund und von der Ländergemeinschaft, damit sie ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten können. Diese Konsolidierungshilfen werden gewährt, wenn das strukturelle Finanzierungsdefizit in den Ländern die jeweils geltende und bis 2020 auf null sinkende Obergrenze der Nettokreditaufnahme nicht überschreitet. Der Stabilitätsrat überprüfte turnusgemäß den Defizitabbau auf Grundlage der vorgelegten Konsolidierungsberichte und stellte fest, dass die fünf Länder ihren Konsolidierungsverpflichtungen im Jahr 2013 nachgekommen waren. Im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsüberwachung prüfte der Stabilitätsrat die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und Ländern anhand einer kennzifferngestützten Analyse auf der Grundlage ihrer Stabilitätsberichte. Beim Bund und den Ländern, die sich nicht im Sanierungsverfahren befinden, ergaben sich keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein, die sich im Sanierungsverfahren für ihre Haushalte befinden, legten ihre Sanierungsberichte vor. In den Berichten stellten die Länder dar, wie sie in den Jahren bis 2016 die jährliche Netto135 Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein legten ihre Sanierungsberichte vor. In den Berichten stellten die Länder den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Zurückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme bis 2016 dar. Der Stabilitätsrat begrüßte, dass die vier Länder die vereinbarten Sanierungsprogramme im abgelaufenen Haushaltsjahr erfolgreich umsetzten. Er empfahl Berlin und Schleswig-Holstein, ihren strikten Konsolidierungskurs beizubehalten. durch den Bund zum 1. Januar 2005 im Rahmen des Solidarpakts II, den Erhöhungen des Kindergeldes zum 1. Januar 2009 und zum 1. Januar 2010, der finanziellen Beteiligung des Bundes am Ausbau der Betreuung der Unterdreijährigen, der Übernahme der gesamten Steuermindereinnahmen aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 durch den Bund sowie der Länderbeteiligung an der Errichtung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ im Zusammenhang mit den Schäden, die durch das Hochwasser im Mai und Juni 2013 entstanden sind. Der Stabilitätsrat hatte Bremen im Dezember 2013 aufgefordert, seinen Konsolidierungskurs zu verstärken. Er begrüßte, dass das Land hierzu erste zusätzliche Sanierungsmaßnahmen ergriffen hat. Er bat Bremen, in seinem im Herbst vorzulegenden Sanierungsbericht die neu beschlossenen Vorhaben weiter zu konkretisieren und die hiermit angestrebten finanziellen Entlastungen zu quantifizieren. Das Saarland legte - wie vom Stabilitätsrat erbeten - dar, wie es die im November 2013 neu angekündigten Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen umzusetzen gedenkt. Bis zum Herbst 2014 soll das Land weitere Maßnahmen konkretisieren und die Umsetzung der mit dem Haushalt 2015 zu implementierenden Maßnahmen darstellen. Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder und der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errechnen sich aus den dargestellten gesetzlich definierten Umsatzsteueranteilen. Dabei werden die Prozentsätze für den Bund und die Länder auf das nach Abzug der Vorabbeträge für den Bund und für die Gemeinden verbleibende Umsatzsteueraufkommen angewendet. Anschließend wird der Festbetrag berücksichtigt. Der Bund erhält im Jahr 2014 einen tatsächlichen Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 53,5 % zur Erfüllung seiner Aufgaben, die Länder von 44,5 % und die Gemeinden von 2,0 %. 5.2 Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern 5.2.1 Beteiligungsverhältnis an den Gemeinschaftsteuern Nach Artikel 91a GG wirkt der Bund bei gesamtstaatlich bedeutsamen Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes durch seine Beteiligung an der Koordinierung und der Finanzierung mit. 5.2.2 Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern Nach Artikel 91b Abs.1 GG wirken Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen, bei der Förderung von Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen und von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten zusammen. Nach Artikel 91b Abs. 2 GG können Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken. Nach Artikel 106 Absatz 3 GG sind Bund und Länder an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer je zur Hälfte beteiligt. Für die Einkommensteuer gilt diese hälftige Aufteilung soweit das Aufkommen nicht den Gemeinden zugewiesen wird. Die Gemeinden erhalten gem. Gemeindefinanzreformgesetz 15 % des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Bund und Länder erhalten dementsprechend jeweils 42,5 % des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie jeweils 44 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Art. 106 Absatz 3 GG legt fest, dass die Anteile von Bund und Ländern am Umsatzsteueraufkommen durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt werden. Im Rahmen der laufenden Einnahmen haben der Bund und die Länder dabei gleichmäßigen Anspruch auf die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Entwickeln sich die Deckungsverhältnisse von Bund und Ländern auseinander, sind nach Art. 106 Absatz 4 GG die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer anzupassen. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das einzige wirtschaftspolitische Instrument, mit dem Bund und Länder gemeinsam gezielt die strukturschwächsten Regionen in Deutschland fördern, um ihnen die Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zu erleichtern. Durch die Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gesetz) durch das Mittelstandsentlastungsgesetz II (MEG II) vom 7. September 2007 (BGBl. I 2007, S. 2246) wurde der bisherige Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe zum Koordinierungsausschuss (Zusammensetzung: Bundesminister für Wirtschaft und Technologie - Vorsitz -, Bundesminister der Finanzen, 16 Wirtschaftsminister/-senatoren der Länder) und der bisherige jährliche Rahmenplan zum Koordinierungsrahmen, der weiterhin die verbindlichen Förderregeln enthält. Der Koordinierungsausschuss hat am 6. August 2009 den Koordinierungsrahmen (BT-Drs. 16/13950) beschlossen und am 10. Dezember 2010 einer Aktualisierung zugestimmt. Die Überarbeitung des Koordinierungsrahmens ist künftig nicht mehr jährlich, sondern nur noch bei Bedarf vorgesehen. Die nächste Überarbeitung wird zu Beginn der neuen EU-Förderperiode 2014 in Kraft treten. Aktuell stellt sich die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern, die in § 1 des Finanzausgleichsgesetzes geregelt wird, folgendermaßen dar: Der Bund erhält vorab 4,45 % des Aufkommens. Vom danach verbleibenden Umsatzsteueraufkommen erhält der Bund zur Refinanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung, den er seit 1998 leistet, vorab 5,05 %. Von dem verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer erhalten die Gemeinden vorab 2,2 % als Kompensation für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer. Von dem danach noch verbleibenden Umsatzsteueraufkommen stehen dem Bund 49,7 % und den Ländern 50,3 % zu. Darin sind enthalten Kompensationsbeträge für den Familienleistungsausgleich in Höhe von 6,3 Prozentpunkten. Der Bundesanteil wird um einen Festbetrag erhöht. Dieser Betrag liegt im Jahr 2013 bei 21 462 000 €, im Jahr 2014 bei 189 212 000 € und im Jahr 2015 bei 151 712 000 €. Die GRW wird jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Zusätzlich zu den Barmitteln des Bundes von rd. 597 Mio. € im Bundeshaushalt 2012 fließen Einnahmen nach § 8 Absatz 3 des GRW-Gesetzes den Ausgaben zu. An Verpflichtungsermächtigungen sind im Bundeshaushalt 2012 rd. 564 Mio. € vorgesehen (81 Mio. € alte Länder, 483 Mio. € neue Länder). Aus dem europäischen Fonds für regionale Ent- Der Länderanteil vermindert bzw. erhöht sich entsprechend. Der Festbetrag errechnet sich aus verschiedenen politischen Maßnahmen wie zum Beispiel als Teilkompensation bei der Übernahme der Verbindlichkeiten des Fonds „Deutsche Einheit“ 136 Strategien und des Wissenschaftssystems. wicklung (EFRE) steht für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 den neuen Ländern ein Betrag von rd. 9,25 Mrd. € zur Verfügung. Ein Teil dieser Regionalfondsmittel wird weiterhin zur Ko-Finanzierung im Rahmen der GRW eingesetzt. Für die alten Länder stehen in dieser Förderperiode aus dem EFRE rd. 5,33 Mrd. € zur Verfügung. Auch hiervon wird weiterhin ein Teil im Rahmen der GRW eingesetzt. Die gemeinsame Förderung der Wissenschaft und Forschung erstreckt sich auf die in der Anlage zum GWK-Abkommen genannten Einrichtungen und Vorhaben von überregionaler Bedeutung. Zu den begünstigten Einrichtungen gehören Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen wie etwa die MPG, die DFG, die Mitgliedseinrichtungen der WGL und der HGF sowie die FhG. Mit der GRW können zur Schaffung und Erhaltung dauerhaft wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze Zuschüsse zu Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) und zu Projekten wirtschaftsnaher Infrastruktur gewährt werden. Die Exzellenzinitiative eröffnet den deutschen Hochschulen die Chance, ihre Profile zu schärfen und Spitzenzentren mit hoher internationaler Attraktivität zu schaffen. Am 15. Juni 2012 fiel die Förderentscheidung in der dritten und letzten Runde: Für die nächsten fünf Jahre werden insgesamt 45 Graduiertenschulen und 43 Exzellenzcluster gefördert. Elf Universitäten, FU und HU Berlin, Bremen, Dresden, Köln, LMU und TU München, Konstanz, Heidelberg, RWTH Aachen und Tübingen haben in der dritten Förderlinie mit ihren Zukunftskonzepten überzeugt. Die Mittel für die Förderung werden vom Bund und vom jeweiligen Sitzland im Verhältnis 75 : 25 vom Hundert getragen. In 2014 sind rd. 377 Mio. € aus dem Bundeshaushalt für die Exzellenzinitiative vorgesehen. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Der Planungsausschuss für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (PLANAK) hat am 19. Januar 2009 die Einrichtung eines Sonderrahmenplans „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels“ für die Jahre 2009 bis 2025 und am 12.12.2012 die Maßnahmen zum 42. regulären Rahmenplan (Zeitraum 2013 bis 2016) beschlossen. Der Rahmenplan für den Zeitraum 2014 bis 2017 kann erst beschlossen werden, wenn der Bundeshaushalt 2014 verabschiedet worden ist. Der Pakt für Forschung und Innovationen unterstützt die Wissenschafts- und Forschungsorganisationen und gibt ihnen langfristige Planungssicherheit. Hierfür wurde bis 2010 ein jährlicher Aufwuchs von 3 % vorgesehen. Im Gegenzug sollten sie ihre Instrumente der Forschungsförderung leistungssteigernd ausbauen. Bund und Länder haben am 4. Juni 2009 die Fortschreibung des Paktes für 2011 bis 2015 vereinbart. Sie streben jährliche Steigerungsraten von 5 % an. In diesem Zusammenhang haben Bund und Länder im Einvernehmen mit den Wissenschafts- und Forschungsorganisationen forschungspolitische Ziele vereinbart, um den angestoßenen Strukturwandel in der Wissenschaftslandschaft fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Zu diesen Zielen gehören die dynamische Weiterentwicklung und Vernetzung des Wissenschaftssystems, neue Strategien der internationalen Zusammenarbeit, nachhaltige Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Gewinnung der Besten für die deutsche Wissenschaft. Nach dem Entwurf des Bundeshaushalts stehen im Jahr 2014 für diese Gemeinschaftsaufgabe effektiv bis zu 600 Mio. € zur Verfügung; mit den Kofinanzierungsmitteln der Länder ergibt dies ein Fördervolumen von bis zu 957 Mio. Euro (gesetzliche Lastenverteilung: Bund 60 % und Länder 40 % bei der Agrarstrukturverbesserung sowie entsprechend 70 : 30 % beim Küstenschutz). Außerdem wurden seitens der Länder Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rd. 359 Mio. € für den regulären Rahmenplan angemeldet. Im Einzelnen verteilen sich die Bundesmittel im Jahr 2014 wie folgt Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur Maßnahmen zur Verbesserung des Küstenschutzes (Standardrahmenplan) Sonderrahmenplan Küstenschutz in Folge des Klimawandels rd. 506 Mio. € rd. 63 Mio. € Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 enthält ein Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger (erste Säule) sowie ein Programm zur Finanzierung von Programmpauschalen für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben (zweite Säule). Der Hochschulpakt ist bis zum Jahr 2020 konzipiert. 25 Mio. € Für 2015 sind Bundesmittel in Höhe von 565 Mio. €, zzgl. 25 Mio. € für den Sonderrahmenplan Küstenschutz sowie Deckungs- und Verstärkungsmöglichkeiten in Höhe von bis zu 10 Mio. € vorgesehen. Damit können insgesamt 600 Mio. € Bundesmittel verfügbar gemacht werden. Außerdem sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 407 Mio. € für den Standardrahmenplan vorgesehen. Die Vereinbarung wurde zunächst für eine erste Programmphase vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2010 geschlossen. Die Länder verpflichteten sich mit der ersten Säule des Hochschulpaktes zunächst bis 2010 zur Aufnahme von insgesamt 91.370 zusätzlichen Studienanfängern gegenüber dem Basisjahr 2005. Der Bund stellte hierfür rd. 565 Mio. € bis 2010 zur Verfügung. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass bei der Verrechnung und Fortschreibung der Vereinbarung auch die Studienanfänger berücksichtigt werden, die über der angestrebten Gesamtzahl der zusätzlichen Studienanfänger in Höhe von 91.370 liegen. Mit der zweiten Säule des Hochschulpaktes wird eine Programmpauschale für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben gewährt. Hierfür übernahm der Bund bis 2010 eine 100-prozentige Finanzierung in Höhe von insgesamt rd. 703 Mio. €. Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der gemeinsamen Wissenschafts- und Forschungsförderung Nach Artikel 91b Absatz 1 GG können Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von: Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen; Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen; Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten. Bund und Länder haben am 4. Juni 2009 eine zweite Programmphase des Hochschulpakts 2020 vereinbart, die die Jahre 2011 bis 2015 umfasst. Ziel ist es, auch für diesen Zeitraum ein bedarfsgerechtes Studienangebot zu schaffen und voraussichtlich 275.420 zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern ein Studium zu ermöglichen. Am 13. Juni 2013 haben die Regierungschefs von Bund und Ländern auf Vorschlag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vereinbart, für die zweite Phase die Zahl der über den Hochschulpakt finanzierten, zusätzlichen Studienmöglichkeiten auf rd. 625.000 zu erhöhen. Damit wird auf die zuletzt über den Erwartungen liegende Studien- Durch Verwaltungsabkommen vom 11. September 2007 haben Bund und Länder auf der Grundlage von Artikel 91b GG die Errichtung einer GWK vereinbart (BAnz 2007 S. 7787). Die GWK ersetzt seit dem 1. Januar 2008 die bisherige BLK. Der GWK gehören die für Wissenschaft und Forschung sowie die für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder an. Sie behandelt alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen 137 Kompensationsregelung nach Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau nachfrage reagiert, die zudem laut aktuellen Berechnungen auch in naher Zukunft auf hohem Niveau verbleiben wird. Der Bund stellt für das Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger insgesamt rd. 7,0 Mrd. € in den Jahren 2011 bis 2015 zur Verfügung. Des Weiteren wird die Programmpauschale für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben weitergeführt. Im Jahr 2014 stehen hierfür rd. 354 Mio. € zur Verfügung. Als Kompensation für die Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zum 31. Dezember 2006 steht den Ländern seit 2007 jährlich ein Betrag von 695,3 Mio. € für die Finanzierung des Ausbaus von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken aus dem Haushalt des Bundes zu; mit diesem Betrag sind auch die Mittel zur Ausfinanzierung der vom Bund bis zum Jahre 2006 eingegangenen Verpflichtungen abgegolten (Artikel 143c GG i. V. m. § 2 Absatz 1 Sätze 1 und 2 EntflechtG). Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1.1.2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus. Bund und Länder haben am 10. Juni 2010 eine Verwaltungsvereinbarung über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre beschlossen und damit den Hochschulpakt um eine dritte Säule erweitert. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2020. In der Breite der Hochschullandschaft werden Maßnahmen zur Personalgewinnung, Personalqualifizierung und Weiterentwicklung der Lehrqualität gefördert. In zwei Auswahlrunden wurden 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern für eine zunächst fünfjährige Förderung ab dem Wintersemester 2011/12 bzw. dem Sommersemester 2012 ausgewählt. Insgesamt wird der Bund in den Jahren 2011 bis 2020 rd. 2 Mrd. € für den Qualitätspakt Lehre als dritte Säule des Hochschulpaktes bereitstellen, das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Kompensationsregelung nach Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung Als Kompensation für die Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung zum 31. Dezember 2006 steht den Ländern seit 2007 jährlich ein Betrag von 19,9 Mio. € zu. Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1.1.2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus. Aufgrund Artikel 91b Absatz 1 GG wirken Bund und Länder bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschl. Großgeräte zusammen. Hierfür stellt der Bund den Ländern bis zum 31.12.2019 jährlich 298 Mio. € zur Verfügung (§ 9 Abs. 2 Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschl. Großgeräte - AV-FuG). Festellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich Diese Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern wird im Verwaltungsabkommen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich vom 21. Mai 2007 geregelt. 5.2.3 Artikel 104b GG gestattet dem Bund, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (einschließlich der GV) zu gewähren, soweit das Grundgesetz ihm für diesen Bereich Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Während der erste Förderzweck dieser Bestimmung („zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“) Maßnahmen zur Förderung der Konjunktur betrifft, ermöglichen der zweite und dritte Zweck längerfristige Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (GV), die „zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet“ und „zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums“ erforderlich sind. Die Mittel sind befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Sie sind im Zeitablauf mit fallenden Jahresbeträgen zu gestalten. Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 29. Juli 2009 wurden auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen in Krisensituationen gelockert. Nunmehr kann der Bund im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, Finanzhilfen auch ohne Gesetzgebungsbefugnis gewähren. Wesentliche Vorhaben gemäß Artikel 91b Absatz 2 GG werden in regelmäßigen Zusammenkünften der Bildungsministerinnen und Bildungsminister von Bund und Ländern erörtert. Dabei wird das Einvernehmen über diese Vorhaben hergestellt; das Ergebnis wird der Öffentlichkeit gemeinsam vorgestellt. Die Zusammenkünfte werden von einer Steuerungsgruppe vorbereitet, die ihrerseits bei ihrer Arbeit durch einen wissenschaftlichen Beirat unterstützt wird. Aufgaben der Steuerungsgruppe sind insbesondere: Die Koordinierung der Teilnahme Deutschlands an Vorhaben zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens im internationalen Vergleich, die Koordinierung und Begleitung der Bildungsberichterstattung sowie anderer Berichte bzw. Aktivitäten im Bildungsbereich gemäß Artikel 91b Absatz 2 GG, die Vorbereitung von Empfehlungen unter Berücksichtigung der Zuarbeiten des wissenschaftlichen Beirats und die Befassung mit Vorhaben der Bildungsforschung, die im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern durchgeführt werden. Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der Länder und Gemeinden (GV) Finanzhilfen für Stadtsanierung und -entwicklung Im Rahmen der Bildungsberichterstattung sind der zuletzt 2014 erstellte nationale Bildungsbericht mit dem Schwerpunktkapitel „Bildung von Menschen mit Behinderungen“ sowie der jährlich erscheinende Bildungsfinanzbericht zu nennen. Weiter wird die Teilnahme Deutschlands an internationalen Untersuchungen wie TIMMS 2015, IGLU 2016 und PISA 2015 unterstützt und vorbereitet, die Gründung des „Zentrums für internationale Bildungsvergleichsstudien“ (ZIB) ist abgeschlossen. Mit Finanzhilfen nach Artikel 104b GG beteiligt sich der Bund maßgeblich an der Förderung der Erneuerung, der Erhaltung und Stabilisierung von Städten und Gemeinden. Im Rahmen der Städtebauförderung werden die Finanzhilfen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände eingesetzt. Mit den Programmen „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Soziale Stadt“, „Stadtumbau Ost“, „Stadtumbau West“ sowie „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird die nachhaltige Lösung struktureller Probleme in den Städten und Gemeinden aller Größenordnungen unterstützt. Von 1990 bis 2013 sind den Ländern Programmmittel in Höhe von insgesamt rd. 11,56 Mrd. € bereitgestellt worden; rund zwei 138 Drittel davon entfielen auf Grund der entsprechenden Nachholbedarfe auf die neuen Länder. Verpflichtungsrahmen von insgesamt 14,6 Mrd. € bereitgestellt, davon entfielen 5,5 Mrd. € auf die neuen Länder. Im Jahr 2015 wird die Städtebauförderung mit einem weiterhin hohem Programmvolumen von 0,65 Mrd. € wirksame Hilfen für die Städte und Gemeinden anbieten. Die Mittel werden von den Kommunen eingesetzt u. a. zur Anpassung an den wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und ökologischen Wandel, z. B. Entwicklung der Innenstädte, Sicherung des baukulturellen Erbes sowie weitere Verringerung von Gebäudeleerstand. Ferner werden die Mittel in integrative Stadtquartiere investiert, um gezielt das Zusammenleben unterschiedlicher gesellschaftlicher Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Seit dem Jahr 2010 werden die Mittel auch für überregionale bzw. überörtliche Bauund Entwicklungsmaßnahmen eingesetzt. Zur Deckung bereits eingegangener sowie neuer Verpflichtungen sind für die Städtebauförderung im Bundeshaushalt 2015 Ausgabemittel in Höhe von rd. 0,514 Mrd. € vorgesehen. Als Ausgleich für die Abschaffung der Finanzhilfe leistet der Bund gemäß Artikel 143c GG i. V. m. § 3 EntflechtG seit 2007 jährlich zweckgebundene Kompensationszahlungen in Höhe von 518,2 Mio. € an die Länder. Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1.1.2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus. 5.2.4 Weitere Bundesleistungen für den öffentlichen Personennahverkehr Mit der Bahnreform ging die Aufgabenverantwortung des Bundes im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) der bisherigen Bundeseisenbahnen ab 1. Januar 1996 auf die Länder über (Artikel 143a Absatz 3 GG). Die Länder erhalten aus dem Steueraufkommen des Bundes einen verfassungsrechtlich abgesicherten Finanzierungsbetrag, den sie eigenverantwortlich zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), aber auch zur investiven Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einsetzen. Die Höhe dieser Bundesmittel und ihre Verteilung an die Länder sind bis einschließlich 2014 im Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz RegG) festgelegt. Im Jahr 2014 erhalten die Länder nach einem vorgegebenen Schlüssel 7.298,7 Mio. € (§ 5 RegG). Die Mittel steigen jährlich um 1,5 % Die Revision der Regionalisierungsmittel steht aktuell für den Zeitraum ab 2015 an. Daneben stellt der Bund außerhalb der Finanzhilfen nach Artikel 104b GG den Städten und Gemeinden zur Förderung von Investitionen in Nationale Projekte des Städtebaus im Programmvolumen von 50 Mio. € Bundesmittel zur Verfügung. Die Bundesförderung umfasst in den Jahren 2014 und 2015 insbesondere Denkmalensembles von nationalem Rang (z. B. UNESCOWelterbestätten), bauliche Kulturgüter, die energetische Erneuerung sowie das Grün in der Stadt. Finanzhilfen für Seehäfen Der Bund gewährt den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2005 Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen im Bereich der Seehäfen, insbesondere für Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur von Seehäfen wie den Bau oder Ausbau von Hafenanlagen, von Verkehrswegen und öffentlichen Verkehrsflächen. Die Finanzhilfen des Bundes betragen jährlich insgesamt rd. 38,3 Mio. € und sind bis zum Jahr 2019 befristet. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder für den Wegfall von Bundesfinanzhilfen gem. Artikel 143c Absatz 1 GG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Entflechtungsgesetz (EntflechtG) Kompensationszahlungen in Höhe von 1,336 Mrd. € jährlich. Diese werden den Ländern nach einem gem. § 4 Absatz 3 EntflechtG vorgegebenen Schlüssel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Bis 2013 mussten die Länder die Mittel investiv in den Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinanzierungen verwenden. Seit dem 1.1.2014 ist aufgrund der Vorgabe des Artikels 143c Absatz 3 GG die aufgabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen; lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt bestehen. Nach der Übergangsvorschrift des Artikels 143c GG laufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember 2019 aus. 5.3 Finanzen der Länder und Gemeinden 5.3.1 Zur Finanzwirtschaft der Länder Überblick Die Länderhaushalte haben sich 2013 weiter erfreulich entwickelt. Das Finanzierungsdefizit beträgt 1,9 Mrd. € und fällt damit um 3,8 Mrd. € günstiger aus als im Vorjahr. Die Haushaltsplanungen hatten noch ein Finanzierungsdefizit von 11,9 Mrd. € vorgesehen. Die positive Entwicklung ist auf den kräftigen Zuwachs der Einnahmen um 4,5 % zurückzuführen, während die Ausgaben lediglich um 3,2 % zunahmen. Während die ostdeutschen Flächenländer insgesamt einen Überschuss von 2,3 Mrd. € erzielten, haben die Stadtstaaten ein Finanzierungsdefizit von 0,4 Mrd. € und die westdeutschen Flächenländer ein Finanzierungsdefizit von 3,7 Mrd. € zu verzeichnen. 5.3.1.1 Zur Entwicklung der Ausgaben Im Rahmen des „Bundesprogramms“ werden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) jährlich rd. 332,6 Mio. € für ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten zur Verfügung gestellt. Es werden Vorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten über 50 Mio. € gefördert. Der Fördersatz beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Ausgaben der Länder sind 2013 wie geplant um 3,2 % auf 308,7 Mrd. € gestiegen. Die Personalausgaben erhöhten sich um 3,0 % auf 110,5 Mrd. €. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben betrug 35,8 %. Die investiven Ausgaben verringerten sich um 0,8 % auf 30,3 Mrd. €, ihr Anteil an den Gesamtausgaben ging von 10,2 % im Jahr 2012 auf 9,8 % 2013 zurück. Während in den westdeutschen Flächenländern die investiven Ausgaben insgesamt um 1,5 % und in den Stadtstaaten um 3,7 % fielen, nahmen die Investitionen in den ostdeutschen Flächenländern um 1,8 % zu. Gemessen an den Gesamtausgaben investieren die ostdeutschen Flächenländer weiterhin deutlich mehr als die westdeutschen Flächenländer. Die Zinsausgaben der Länder sanken 2013 um 6,0 % auf 17,6 Mrd. €. Wandten die Länder 2012 noch 6,3 % ihrer Gesamtausgaben für Zinsausgaben auf, fiel dieser Anteil 2013 auf 5,7 %. Die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand erhöhten sich um 3,9 % auf 27,8 Mrd. €. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben lag bei 9,0 %. Die laufenden Zuweisun- Kompensationsregelung nach Beendigung der Finanzhilfen für Wohnungsbau und -modernisierung Mit dem am 1. September 2006 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes wurde gemäß Artikel 125c GG zum 1. Januar 2007 die alleinige Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung auf die Länder übertragen. Bis dahin beteiligte sich der Bund mit Finanzhilfen nach Artikel 104a Absatz 4 GG (a. F.) an der sozialen Wohnraumförderung (früher sozialer Wohnungsbau). Von 1991 bis 2006 wurden den Ländern hierfür 139 5.3.1.3 Schuldenstand gen und Zuschüsse ohne Schuldendiensthilfen erhöhten sich um 5,6 % auf 120,0 Mrd. €. Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse an den öffentlichen Bereich nahmen dabei um 8,9 % auf 72,3 Mrd. € zu. 5.3.1.2 Zum Jahresende 2013 betrug die Verschuldung der Länder aus Kreditmarktmitteln 544,1 Mrd. €. Dies entspricht einer Verschuldung je Einwohner von 6.752 €. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Verschuldung um 5,5 Mrd. € oder 53 € je Einwohner. Zur Entwicklung der Einnahmen Um einen sinnvollen Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung der einzelnen Länder zu ermöglichen, ist die Einbeziehung der Kommunalebene erforderlich, da zum einen in den Haushalten der Flächenländer im Gegensatz zu den Stadtstaaten der kommunale Aufgabenbereich nicht enthalten ist, zum anderen die Aufgabenabgrenzung zwischen dem jeweiligen Land und seinen Gemeinden länderspezifisch unterschiedlich geregelt ist. Die Bandbreite der Pro-Kopf-Verschuldung reichte von 1.906 € in Sachsen bis zu 30.012 € in Bremen. Das Saarland und Schleswig-Holstein sind die am stärksten verschuldeten Flächenländer (15.152 € bzw. 10.553 € je Einwohner). Die Gesamteinnahmen der Länder stiegen im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 12,6 Mrd. € bzw. 4,5 % auf insgesamt 306,8 Mrd. €. Sie fielen damit um 10,0 Mrd. € höher aus als in den Haushaltsplanungen vorgesehen. Die Steuereinnahmen erhöhten sich 2013 um 4,3 % auf 224,3 Mrd. €. Die Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer stiegen um 6,0 %, die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer um 5,2 %. Die Einnahmen der Länder aus der Umsatzsteuer erhöhten sich um 1,4 %, während die Einnahmen aus der Gewerbesteuerumlage um 1,3 % sanken. Die Einnahmen aus den reinen Landessteuern wuchsen um 10,7 %, die aus den Gemeindesteuern der Stadtstaaten um 9,1 %. Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Länder 2008 bis 2013 1) a): in Mrd. €; b): Veränderung gegenüber Vorjahr in % 2008 Ausgaben Einnahmen Finanzierungssaldo Kreditfinanzierungsquote in % 2009 2010 2011 2012 2013 a) 275,1 286,5 286,7 296,7 299,3 308,7 b) 3,9 4,2 0,0 3,5 0,9 3,2 a) 274,9 259,5 265,9 286,4 293,5 306,8 b) 1,1 -5,6 2,5 7,7 2,5 4,5 a) -0,2 -27,1 -20,8 -10,2 -5,7 -1,9 1,4 8,2 7,2 3,5 2,2 1,6 4,1 11,7 14,5 5,9 7,3 7,2 -1,8 -0,4 0,3 -0,1 -0,2 -0,6 nachrichtlich: Kreditfinanzierungsquote in % - Bund - Gemeinden 1) Erläuterungen zu dieser und den folgenden Tabellen vgl. Übersicht 12 140 Strukturen der Ausgaben der Länder 2008 bis 2013 a): in Mrd. €; b): Anteil an den bereinigten Ausgaben in % 2008 Personalausgaben Zahlungen an Gemeinden 2009 2010 2011 2012 2013 a) 96,0 99,3 102,1 104,6 107,3 110,5 b) 34,9 34,7 35,6 35,3 35,9 35,8 a) 61,2 63,8 64,2 67,1 68,5 73,4 b) 22,2 22,3 22,4 22,6 22,9 23,8 a) 34,1 38,9 34,7 34,8 30,6 30,3 b) 12,4 13,6 12,1 11,7 10,2 9,8 - Sachinvestitionen a) 6,4 7,1 7,3 7,3 6,6 6,4 b) 2,3 2,5 2,6 2,4 2,2 2,1 Laufender Sachaufwand a) 24,5 24,7 25,6 26,2 26,7 27,8 b) 8,9 8,6 8,9 8,8 8,9 9,0 a) 21,1 20,0 19,7 19,4 18,7 17,6 b) 7,7 7,0 6,9 6,5 6,3 5,7 Investive Ausgaben darunter: Zinsausgaben Strukturen der Einnahmen der Länder 2008 bis 2013 a): in Mrd. €; b): Anteil an den bereinigten Einnahmen in % 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Steuern a) 206,8 188,4 188,4 202,3 215,0 224,3 (ohne BEZ) b) 75,2 72,6 70,9 70,6 73,2 73,1 36,8 36,0 35,5 35,3 35,8 36,2 Zuweisungen und Darlehen vom Bund a) 36,0 40,0 43,3 45,0 46,3 48,2 (einschl. BEZ) b) 13,1 15,4 16,3 15,7 15,8 15,7 a) 32,2 31,1 34,2 39,0 32,3 34,2 b) 11,7 12,0 12,8 13,6 11,0 11,2 - Bund (einschl. BEZ) 45,3 46,1 45,0 45,4 44,7 43,7 - Gemeinden 12,6 11,6 12,0 12,2 12,4 12,4 Steuereinnahmen der Länder in % der gesamten Steuereinahmen Übrige Einnahmen nachrichtlich: Anteil an den gesamten Steuereinnahmen in % Verschuldung der Länder aus Kreditmarktmitteln 2008 bis 2013 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Verschuldung - in Mrd. € 480,4 503,0 524,4 530,7 538,6 544,1 - in € je Einwohner 5.849 6.145 6.415 6.615 6.699 6.752 19,4 21,2 21,0 20,3 20,2 19,9 37,5 43,5 42,5 41,0 41,2 40,5 3,1 3,2 3,0 3,0 3,0 3,1 - in % des Bruttoinlandsprodukts nachrichtlich: Verschuldung in % des Bruttoinlandsprodukts - Bund - Gemeinden 141 Verschuldung der einzelnen Länder 2011 bis 2013 (in € je Einwohner) Verschuldung ohne Gemeinden 2011 2012 2013 Verschuldung mit Gemeinden 2011 2012 2013 Flächenländer Baden-Württemberg 4.020 4.002 4.174 4.591 4.563 4.780 Bayern 2.344 2.250 2.105 3.349 3.312 3.138 Brandenburg 7.299 7.330 7.032 7.869 7.863 7.578 Hessen 6.519 6.728 6.617 8.095 8.422 8.574 Mecklenburg-Vorpommern 6.005 5.976 5.937 6.841 6.787 6.723 Niedersachsen 7.200 7.108 7.248 8.198 8.173 8.350 Nordrhein-Westfalen 7.174 7.407 7.633 8.449 8.690 9.067 Rheinland-Pfalz 7.292 8.082 8.213 8.598 9.424 9.635 Saarland 11.546 13.289 13.853 12.616 14.446 15.152 Sachsen 1.434 1.242 1.004 2.233 2.020 1.906 Sachsen-Anhalt 9.044 9.103 9.068 10.109 10.090 9.979 Schleswig-Holstein 9.519 9.623 9.415 10.418 10.524 10.553 Thüringen 7.447 7.425 7.325 8.399 8.353 8.245 Stadtstaaten Berlin 2) X X X 18.665 18.237 17.804 Bremen X X X 28.052 29.159 30.012 Hamburg X X X 12.425 12.096 13.319 5.3.2 Finanzausgleich unter den Ländern jährlich bei der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“). Bundesergänzungszuweisungen kamen als nachgeordnetes Finanzausgleichsinstrument zwischen 1995 und 2004 in vielfältiger Form zum Tragen: Länderfinanzausgleich und die ihn ergänzenden Bundesergänzungszuweisungen sind neben dem Beteiligungsverhältnis von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer und der horizontalen Umsatzsteuerverteilung im Maßstäbegesetz und im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG) geregelt. So gewährte der Bund leistungsschwachen Ländern Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 90 % der nach Länderfinanzausgleich verbliebenen Fehlbeträge zur länderdurchschnittlichen Finanzkraft. Außerdem zahlte er den neuen Ländern und Berlin Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderbelastungen sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft. Diese beliefen sich von 1995 bis 2001 auf rd. 7,2 Mrd. € und von 2002 bis 2004 auf rd. 10,5 Mrd. € jährlich (seit 2002 wurden auch die ab 1995 gewährten Finanzhilfen des Bundes nach dem Investitionsförderungsgesetz „Aufbau-Ost“ als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Verfügung gestellt). Kleinere Länder erhielten zwischen 1995 und 2004 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen von rd. 0,8 Mrd. € jährlich im Hinblick auf ihre überproportionalen Kosten politischer Führung. Bis zur Einführung eines gesamtdeutschen Finanzausgleichs im Jahr 1995 waren Übergangsregelungen für die horizontale Umsatzsteuerverteilung und den Finanzausgleich unter den Ländern festgelegt worden. Der steuerkraftbezogene Umsatzsteuerausgleich und der Länderfinanzausgleich wurden jeweils gesondert unter den alten und unter den neuen Ländern ohne Beteiligung Berlins durchgeführt. Der gesonderte Ausgleich machte es notwendig, den neuen Ländern und Berlin für diese Zeit Mittel aus dem Fonds „Deutsche Einheit“ zur Verfügung zu stellen, der 1990 eingerichtet worden war. Die Zuweisungen aus dem Fonds beliefen sich für die Jahre 1990 bis 1994 auf insgesamt rd. 82 Mrd. €. Mit Wirkung ab dem 01.01.1995 wurde der bundesstaatliche Finanzausgleich im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) unter Einbeziehung der neuen Länder und Berlin neu geordnet. Seitdem sind die neuen Länder und Berlin vollständig und gleichberechtigt in den bundesstaatlichen Finanzausgleich einbezogen. Zugleich wurde mit dem Solidarpakt I die finanzielle Basis geschaffen, um ihren infrastrukturellen Nachholbedarf abzubauen. Zugunsten finanzschwacher alter Länder, die durch die Einbeziehung der neuen Länder und Berlins in den Länderfinanzausgleich besonders belastet waren, wurden ab 1995 zehn Jahre lang degressiv ausgestaltete Übergangs-Bundesergänzungszuweisungen gewährt. Ab 1994 wurden Sonder-Bundesergänzungszuweisungen als Sanierungshilfen an Bremen (insgesamt rd. 8,5 Mrd. €) und das Saarland (insgesamt rd. 6,6 Mrd. €) gezahlt, wobei die Zahlungen ab dem Jahr 2000 bzw. 1999 schrittweise verringert wurden. Die Übergangs-Bundesergänzungszuweisungen sowie die Sanierungshilfen für Bremen und das Saarland sind beide Ende 2004 planmäßig ausgelaufen. Der Bund hat sich an den Leistungen, die den ostdeutschen Ländern von 1995 an über die horizontale Umsatzsteuerverteilung und den Länderfinanzausgleich zugeflossen sind, durch die Anhebung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um 7 Prozentpunkte beteiligt (abzüglich eines Betrages von rd. 1,1 Mrd. € 142 Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft erhalten die neuen Länder und Berlin Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II. Am 01.01.2005 traten umfassende Neuregelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich in Kraft. Aufbauend auf dem Maßstäbegesetz vom 09.09.2001 sind im Finanzausgleichsgesetz vom 20.12.2001 die gesetzlichen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs einschließlich denen des Solidarpakts II für die Jahre bis 2019 festgelegt. Auch mit den seit 2005 geltenden Regelungen blieben die Grundstrukturen des vorausgegangenen mehrstufigen Ausgleichssystems, bestehend aus horizontaler Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen, erhalten. Jedoch wurden durch die Neuregelungen u. a. die Ergänzungsanteile an der Umsatzsteuer gestärkt sowie die Gemeindefinanzkraft mit einem Anteil von 64 % statt 50 % wie vorher, in den Länderfinanzausgleich einbezogen, was insgesamt einen flacheren Ausgleichstarif ermöglichte. Zudem wurden die bis 2004 gültigen Mindestauffüllungen beseitigt. Auch werden seit 2005 12 % der im Ländervergleich überproportionalen Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr im Länderfinanzausgleich ausgleichsfrei gestellt. Neben den abstrakten Mehrbedarfen der Stadtstaaten wird seit 2005 auch den abstrakten Mehrbedarfen der dünn besiedelten Flächenländer durch eine Einwohnerwertung im Länderfinanzausgleich Rechnung getragen. Darüber hinaus entfielen mit der Neuregelung die bis 2004 gültigen, überaus komplizierten Garantieklauseln im Länderfinanzausgleich. Ihr Volumen für 2014 beläuft sich auf rd. 5,8 Mrd. €, rd. 0,8 Mrd. € weniger als im Jahr 2013. Für die gesamte Laufzeit des Solidarpakts II von 2005 bis 2019 wurde das Volumen auf rd. 105,3 Mrd. € festgelegt. Der im Jahr 2006 einsetzende degressive Verlauf soll insbesondere den Haushaltsübergang in den neuen Ländern und Berlin nach 2019 erleichtern. Zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige erhalten die neuen Länder (ohne Berlin) seit 2005 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Im Abstand von drei Jahren wird überprüft, in welcher Höhe die Sonderlasten dieser Länder ab dem jeweils folgenden Jahr auszugleichen sind. In den Jahren 2005 bis 2011 betrugen diese Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen jährlich 1,0 Mrd. € und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils rd. 0,7 Mrd. €. Als Ergebnis der letzten Überprüfung im Jahr 2013 wurden sie für das Jahr 2014 auf rd. 0,8 Mrd. € festgesetzt. Im Hinblick auf ihre überdurchschnittlich hohen Kosten politischer Führung erhalten leistungsschwache kleine Länder weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Diese Hilfen belaufen sich in den Jahren seit 2005 auf rd. 0,5 Mrd. € jährlich. Sie werden in einem Abstand von fünf Jahren im Hinblick auf die Weitergewährung überprüft. Die nächste Prüfung findet gemäß Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2018 statt. Änderungen ergaben sich auch bei den Bundesergänzungszuweisungen: Leistungsschwache Länder erhalten seit dem Jahr 2005 allgemeine Bundesergänzungszuweisungen nur noch in Höhe von 77,5 % der nach Durchführung des Länderfinanzausgleichs verbleibenden Fehlbeträge zu 99,5 % der länderdurchschnittlichen Finanzkraft. Das Volumen dieser Bundesergänzungszuweisungen betrug im Ausgleichsjahr 2013 rd. 3,2 Mrd. € und wird für 2014 auf rd. 3,4 Mrd. € geschätzt. Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen belief sich im Ausgleichsjahr 2013 auf rd. 11,0 Mrd. € und wird für 2014 auf rd. 10,5 Mrd. € geschätzt. Neben allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen gewährt der Bund seit 2005 nur noch drei Arten von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. I.AusgleichspflichtigeLänder(-) 1995 2000 2001 2002 2003 2004 20051) 2006 2007 2008 2009 2010 20112) 2012 20133) in Mio. € NordrheinWestfalen 1.763 1.141 278 1.628 50 213 490 132 38 - 59 - - - - Bayern 1.295 1.884 2.277 2.047 1.859 2.315 2.234 2.093 2.311 2.923 3.354 3.511 3.621 3.797 4.320 BadenWürttemberg 1.433 1.957 2.115 1.663 2.169 2.170 2.235 2.057 2.316 2.499 1.488 1.709 1.813 2.765 2.429 Hessen 1.101 2.734 2.629 1.910 1.876 1.529 1.606 2.418 2.885 2.470 1.902 1.752 1.799 1.304 1.711 Hamburg 60 556 268 197 656 578 383 623 368 371 45 66 92 25 - SchleswigHolstein 72 - - - - - - - - - - - - - - Daten ab 2005 aufgrund erheblicher Rechtsänderungen nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. 2) Vorläufig (aktualisiert). 3) Vorläufig. 1) 143 II. Ausgleichsberechtigte Länder (+) 1995 2000 2001 2002 2003 2004 20051) 2006 2007 2008 2009 2010 20112) 2012 20133) in Mio. € Niedersachsen 231 568 952 487 392 446 363 240 318 317 110 259 209 178 106 NordrheinWestfalen - - - - - - - - - 54 - 354 239 435 693 RheinlandPfalz 117 392 229 419 259 190 294 346 343 374 293 267 246 256 243 SchleswigHolstein - 185 60 112 16 102 146 124 136 177 169 101 119 134 169 Saarland 92 167 146 139 107 116 113 115 125 116 93 89 120 94 138 Hamburg - - - - - - - - - - - - - - 87 287 442 402 407 346 331 366 417 471 505 433 445 518 521 589 2.159 2.812 2.653 2.677 2.639 2.703 2.456 2.709 2.900 3.140 2.877 2.900 2.999 3.224 3.338 907 1.182 1.031 1.047 936 930 1.020 1.078 1.165 1.158 910 854 923 961 1.002 Bremen Berlin Sachsen SachsenAnhalt 574 711 591 607 520 532 587 590 627 627 514 497 544 550 563 Thüringen 521 670 573 571 500 517 581 617 644 637 497 472 531 542 547 Brandenburg 442 644 498 541 502 534 588 611 675 621 501 401 443 543 521 MecklenburgVorpommern 394 500 434 439 393 403 433 475 513 538 450 399 433 453 464 III. Gesamt ±5.724 ±8.273 ±7.568 ±7.445 ±6.610 ±6.805 ±6.948 ±7.322 ±7.917 ±8.263 ±6.848 ±7.039 ±7.324 ±7.891 ±8.459 Daten ab 2005 aufgrund erheblicher Rechtsänderungen nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. Vorläufig (aktualisiert). 3) Vorläufig. 1) 2) Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) 1995 - 2013 1995 - in Mio. € Empfängerländer 2000 - in Mio. € FehlbetragsBEZ SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung ÜbergangsBEZ alte Länder SonderbedarfsBEZ neue Länder SanierungsBEZ Bremen/ Saarland FehlbetragsBEZ SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung ÜbergangsBEZ alte Länder SonderbedarfsBEZ neue Länder SanierungsBEZ Bremen/ Saarland Niedersachsen 347 - 259 - - 841 - 129 - - Rheinland-Pfalz 175 112 231 - - 430 112 116 - - - 84 116 - - 264 84 58 - - Saarland 102 78 41 - 818 114 78 20 - 537 Bremen 62 64 41 - 920 84 64 20 - 818 Berlin 434 112 - 1.361 - 481 112 - 1.361 - Sachsen 429 - - 1.870 - 475 - - 1.870 - Sachsen-Anhalt 258 84 - 1.129 - 281 84 - 1.129 - Thüringen 235 84 - 1.027 - 260 84 - 1.027 - Brandenburg 237 84 - 1.015 - 277 84 - 1.015 - MecklenburgVorpommern 171 84 - 756 - 190 84 - 756 - 2.449 786 688 7.158 1.738 3.696 786 344 7.158 1.355 SchleswigHolstein Gesamt 144 2001 - in Mio. € Empfängerländer 2002 - in Mio. € FehlbetragsBEZ SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung ÜbergangsBEZ alte Länder SonderbedarfsBEZ neue Länder SanierungsBEZ Bremen/ Saarland FehlbetragsBEZ SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung ÜbergangsBEZ alte Länder SonderbedarfsBEZ neue Länder SanierungsBEZ Bremen/ Saarland Niedersachsen 796 - 104 - - 731 - 78 - - Rheinland-Pfalz 344 112 92 - - 398 112 69 - - 89 84 47 - - 167 84 35 - - 107 78 16 - 460 105 78 12 - 383 SchleswigHolstein Saarland Bremen 73 64 16 - 716 70 64 12 - 614 Berlin 451 112 - 1.361 - 443 112 - 2.003 - Sachsen 441 - - 1.870 - 429 - - 2.752 - Sachsen-Anhalt 260 84 - 1.129 - 251 84 - 1.661 - Thüringen 242 84 - 1.027 - 235 84 - 1.510 - Brandenburg 259 84 - 1.015 - 253 84 - 1.493 - MecklenburgVorpommern Gesamt 176 84 - 756 - 171 84 - 1.113 - 3.239 786 275 7.158 1.176 3.253 786 206 10.533 997 2003 - in Mio. € Empfängerländer 2004 - in Mio. € FehlbetragsBEZ SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung ÜbergangsBEZ alte Länder SonderbedarfsBEZ neue Länder SanierungsBEZ Bremen/ Saarland FehlbetragsBEZ SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung ÜbergangsBEZ alte Länder SonderbedarfsBEZ neue Länder SanierungsBEZ Bremen/ Saarland Niedersachsen 589 - 52 - - 669 - 26 - - Rheinland-Pfalz 389 112 46 - - 286 112 23 - - 24 84 23 - - 153 84 12 - - Saarland 104 78 8 - 307 106 78 4 - 256 Bremen 77 64 8 - 511 42 64 4 - 358 Berlin 440 112 - 2.003 - 450 112 - 2.003 - Sachsen 422 - - 2.752 - 430 - - 2.752 - Sachsen-Anhalt 246 84 - 1.661 - 250 84 - 1.661 - Thüringen 231 84 - 1.510 - 235 84 - 1.510 - Brandenburg 250 84 - 1.493 - 256 84 - 1.493 - MecklenburgVorpommern 169 84 - 1.113 - 172 84 - 1.113 - 2.941 786 138 10.533 818 3.049 786 69 10.533 614 SchleswigHolstein Gesamt 145 2005 - in Mio. € Empfängerländer 2006 - in Mio. € Allgemeine BEZ Sonderbedarfs-BEZ Kosten pol. Führung Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit SonderbedarfsBEZ neue Länder Allgemeine BEZ Sonderbedarfs-BEZ Kosten pol. Führung Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit SonderbedarfsBEZ neue Länder Niedersachsen 197 - - - 118 - - - Rheinland-Pfalz 153 46 - - 177 46 - - 79 53 - - 67 53 - - SchleswigHolstein Saarland 53 63 - - 55 63 - - Bremen 121 60 - - 136 60 - - Berlin 768 43 - 2.003 847 43 - 1.994 Sachsen 385 26 319 2.746 410 26 319 2.733 Sachsen-Anhalt 222 53 187 1.657 228 53 187 1.649 Thüringen 217 56 176 1.507 232 56 176 1.500 Brandenburg 224 55 190 1.509 236 55 190 1.502 MecklenburgVorpommern 161 61 128 1.110 177 61 128 1.104 2.579 517 1.000 10.533 2.682 517 1.000 10.481 Gesamt 2007 - in Mio. € Empfängerländer 2008 - in Mio. € Allgemeine BEZ Sonderbedarfs-BEZ Kosten pol. Führung Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit SonderbedarfsBEZ neue Länder Allgemeine BEZ Sonderbedarfs-BEZ Kosten pol. Führung Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit SonderbedarfsBEZ neue Länder Niedersachsen 166 - - - 163 - - - Rheinland-Pfalz 180 46 - - 194 46 - - 73 53 - - 96 53 - - Saarland 60 63 - - 58 63 - - Bremen 153 60 - - 164 60 - - Berlin 911 43 - 1.974 982 43 - 1.945 Sachsen 445 26 319 2.706 447 26 319 2.666 Sachsen-Anhalt 243 53 187 1.633 245 53 187 1.609 Thüringen 245 56 176 1.485 245 56 176 1.463 Brandenburg 260 55 190 1.487 247 55 190 1.465 SchleswigHolstein MecklenburgVorpommern Gesamt 191 61 128 1.094 200 61 128 1.077 2.927 517 1.000 10.379 3.041 517 1.000 10.226 146 2009 - in Mio. € Empfängerländer Niedersachsen NordrheinWestfalen 2010 - in Mio. € Allgemeine BEZ Sonderbedarfs-BEZ Kosten pol. Führung 16 Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit SonderbedarfsBEZ neue Länder - - - Allgemeine BEZ SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung 127 Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit SonderbedarfsBEZ neue Länder - - - - - - - 119 - - - 156 46 - - 144 46 - - 92 53 - - 51 53 - - Saarland 48 63 - - 46 63 - - Bremen 142 60 - - 146 60 - - Berlin 902 43 - 1.809 912 43 - 1.663 Sachsen 366 26 319 2.480 350 26 319 2.280 Sachsen-Anhalt 207 53 187 1.496 202 53 187 1.376 Thüringen 199 56 176 1.361 192 56 176 1.251 Brandenburg 206 55 190 1.362 176 55 190 1.253 MecklenburgVorpommern 171 61 128 1.002 157 61 128 921 2.506 517 1.000 9.510 2.624 517 1.000 8.743 Rheinland-Pfalz SchleswigHolstein Gesamt 2011 - in Mio. € Empfängerländer Niedersachsen NordrheinWestfalen 2012 - in Mio. € Allgemeine BEZ (vorläufig, aktualisiert) SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung 87 - - - 59 Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit Sonderbedarfs-BEZ neue Länder Allgemeine BEZ SonderbedarfsBEZ Kosten pol. Führung Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit Sonderbedarfs-BEZ neue Länder - - - 11 - - - 160 - - - 134 46 - - 139 46 - - SchleswigHolstein 62 53 - - 71 53 - - Saarland 59 63 - - 49 63 - - Bremen 167 60 - - 170 60 - - Berlin 950 43 - 1.527 1.018 43 - 1.381 Sachsen 378 26 319 2.093 394 26 227 1.893 Sachsen-Anhalt 220 53 187 1.263 225 53 133 1.142 Thüringen 214 56 176 1.148 220 56 125 1.039 Brandenburg 193 55 190 1.150 227 55 135 1.040 MecklenburgVorpommern 170 61 128 846 178 61 91 765 2.644 517 1.000 8.027 2.911 517 711 7.260 Rheinland-Pfalz Gesamt 147 2013 - in Mio. € Empfängerländer Niedersachsen Allgemeine BEZ (vorläufig) Sonderbedarfs-BEZ Kosten pol. Führung Sonderbedarfs-BEZ strukturelle Arbeitslosigkeit Sonderbedarfs-BEZ neue Länder - - - - Nordrhein-Westfalen 341 - - - Rheinland-Pfalz 132 46 - - Schleswig-Holstein 91 53 - - Saarland 67 63 - - Hamburg 42 - - - Bremen 189 60 - - 1.055 43 - 1.245 Sachsen 411 26 227 1.707 Sachsen-Anhalt 230 53 133 1.030 Thüringen 223 56 125 936 Brandenburg 223 55 135 938 Berlin Mecklenburg-Vorpommern Gesamt 5.3.3 183 61 91 690 3.187 517 711 6.545 Zur Finanzwirtschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände verringerte sich, die Steuereinnahmen erhöhten sich deutlich. Im Jahr 2012 wiesen die Kommunen insgesamt erstmals seit 2008 wieder einen Überschuss aus (+1,8 Mrd. €). Die westdeutschen Kommunen erzielten einen Überschuss von 2,0 Mrd. €, die ostdeutschen Kommunen wiesen ein Defizit von 0,2 Mrd. € aus. Das Ergebnis der Kommunen insgesamt wurde durch weiter steigende Steuereinnahmen und moderate Zuwächse bei den Sozialausgaben geprägt. Der Bericht zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinden/Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) umfasst den Zeitraum von 2011 bis 2013 (nachfolgend: Berichtszeitraum). Damit liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf der aktuellen Entwicklung. Um die historische Entwicklung nachvollziehen zu können, wird auf die vorangegangenen Finanzberichte verwiesen. Für das Jahr 2013 wiesen die Kommunen insgesamt wiederum einen Überschuss aus (+1,7 Mrd. €). Die westdeutschen Kommunen erzielten einen Überschuss von 1,1 Mrd. € und die ostdeutschen Kommunen einen Überschuss von 0,6 Mrd. €. Die Zuwachsrate bei den Steuereinnahmen verringerte sich, die Sozialausgaben (brutto) erhöhten sich stärker als im Vorjahr. Im Text werden anhand der beigefügten Übersichten die drei aktuellsten Jahre erläutert. Die langen Reihen werden fortgeführt. Es werden jeweils das Jahr 2013 und die neun davor liegenden Jahre dargestellt (nur Tabellen, Abschnitt 5.3.3.4). Im Zusammenhang mit der Gemeindefinanzkommission 2010/2011 ermöglichte der Bund die zunehmende Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (bis 2011 übernahm der Bund 15 % der Nettoausgaben; 2012 45 %, 2013 75 % und ab 2014 100 %). Auch dies stützte die positive Entwicklung seit 2012. Die Beträge in den Tabellen und Übersichten werden in Mrd. € ausgewiesen und sind gerundet. Daraus ergeben sich Abweichungen bei Veränderungsraten und bei Summenbildungen, sofern deren Berechnung jeweils Beträge in 1000 € zu Grunde liegen. Die kommunale Kassenstatistik umfasste bis zum Jahr 2010 nur die kommunalen Kernhaushalte. Das Statistische Bundesamt weist erstmals für das Jahr 2011 in der kommunalen Kassenstatistik auch die kommunalen Extrahaushalte (Fonds, Einrichtungen, Unternehmen) aus. Die nachfolgende Kommentierung zur Finanzwirtschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände bezieht sich wie in den vorherigen Finanzberichten auf die kommunalen Kernhaushalte. Ein wesentlicher Indikator zur Beurteilung der kommunalen Finanzsituation ist die Entwicklung der Kassenkredite. Die Kassenkredite sollen kurzfristige Liquiditätsengpässe bei der Sicherstellung der Finanzierung von laufenden Ausgaben überbrücken. Die Kassenkredite der Kommunen insgesamt haben sich vom 31.12.2010 bis zum entsprechenden Stichtag 2013 von 41,1 Mrd. € auf 48,0 Mrd. € erhöht (+16,8 %). Die Zunahme spiegelt die prekäre finanzielle Situation einer Anzahl - vor allem strukturschwacher - Städte und Gemeinden sowie einiger Gemeindeverbände wieder. Die eigentlich kurzfristigen Kassenverstärkungskredite werden bei den betroffenen Kommunen dauerhaft zur Finanzierung von Verwaltungshaushalten in Anspruch genommen. Die steigende Inanspruchnahme von Kassenkrediten ist kein flächendeckendes Problem. Die Kassenkredite konzentrieren sich in einigen Ländern auf regionale Schwerpunkte. Die Kassenkredite erhöhten sich zu den Stichtagen 31.12.2011, 31.12.2012 und 31.12.2013 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresstichtag um 9,7 %, 6,5 % bzw. um 0,1 %. Die Entwicklung der Jahre 2011 bis 2013 dokumentiert trotz abgeschwächter Zuwachsraten die bestehende Spreizung zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen. 5.3.3.1 Eckdaten zur Entwicklung der Haushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013 Die nach den Einzelmeldungen aller ca. 8.700 Gemeinden/Gemeindeverbände in den alten Ländern und ca. 2.700 Gemeinden/Gemeindeverbände (nachfolgend: Kommunen) in den neuen Ländern zusammengefassten amtlichen Haushaltsdaten zeigen die folgende Entwicklung. Im Jahr 2011 hat sich die finanzielle Lage der Kommunen insgesamt deutlich verbessert. Die Kommunen haben wie Bund und Länder von der guten Konjunktur profitiert und deutlich höhere Steuereinnahmen erzielt. Das Defizit der kommunalen Kernhaushalte konnte so auf 1,0 Mrd. € verringert werden. Bei den westdeutschen Kommunen belief sich das Defizit auf 1,4 Mrd. €. Die ostdeutschen Kommunen erzielten einen Überschuss von 0,4 Mrd. €. Die Zuwachsrate bei den Sozialausgaben Die Länder haben die Probleme im Zusammenhang mit der Kassenkreditverschuldung erkannt. Das ist im Rahmen der vom 148 schaft unterliegt restriktiveren Regelungen als die von Bund und Ländern. Dazu gehört zunächst die Vorschrift, dass Kredite grundsätzlich nur für investive Zwecke verwendet werden dürfen. Daneben hat sich die Verschuldung der Kommunen jeweils auch an ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu orientieren. Der Grundsatz, wonach Kredite grundsätzlich nur für investive Zwecke verwendet werden dürfen, wird jedoch - wie vorstehend ausgeführt - durch die dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkrediten insbesondere durch strukturschwache Kommunen immer stärker durchbrochen. Grundgesetz vorgesehenen Verantwortung der Länder für die Kommunen sachgerecht, da kommunale Probleme nur vor Ort gelöst werden können. Es ist daher konsequent, dass die Entschuldungshilfen der Länder mit Konsolidierungsauflagen verknüpft sind. Die Schulden (Kreditmarktschulden, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und Schulden bei öffentlichen Haushalten ohne Kassenkredite) der Kommunen insgesamt gingen im Berichtszeitraum Stichtag 31.12.2013 gegenüber dem 31.12.2010 - um 2,3 Mrd. € zurück. Bei den westdeutschen Kommunen insgesamt ergab sich im Berichtszeitraum ein Rückgang um 0,3 Mrd. €. Bei den ostdeutschen Kommunen lagen im Berichtszeitraum die Tilgungsleistungen - Jahr für Jahr - über den Kreditaufnahmen: Die Nettotilgungen summierten sich im Berichtszeitraum auf 2,1 Mrd. €. In Ost wie West dürften diese Zahlen nach wie vor auch durch Auslagerungen kommunaler Aktivitäten aus den Haushalten in Eigenbetriebe und Eigengesellschaften beeinflusst sein, aber auch durch Rekommunalisierungsmaßnahmen. Die Kommunen tätigten im Berichtszeitraum jahresdurchschnittlich 59 % der öffentlichen Sachinvestitionen. Gleichwohl trifft die Finanzierungslast zu einem weit geringeren Teil die kommunalen Haushalte. Einen erheblichen Finanzierungsbeitrag leisten Länder und Bund im Rahmen von staatlichen Zuweisungen bzw. Förderprogrammen. Außerdem erheben die Kommunen für die Benutzung und Erstellung ihrer Einrichtungen in beträchtlichem Umfang Gebühren und Beiträge. Diese Mittel sollen auch der Refinanzierung kommunaler Investitionen dienen. Die kommunale Gesamtverschuldung (einschl. Kassenkredite) erhöhte sich zum 31.12.2013 gegenüber dem entsprechenden Stichtag 2010 um 4,8 Mrd. € auf 129,7 Mrd. € (+3,7 %), und zwar ausschließlich durch Erhöhung der Kassenkreditbestände. Daneben konnten bis Ende 2010 begonnene Maßnahmen noch über Finanzhilfen des Zukunftsinvestitionsgesetzes finanziert werden. Die Kommunen nehmen hauptsächlich Kredite am Kreditmarkt und auch bei Verwaltungen auf. Die kommunale Kreditwirt- Eckdaten zur Entwicklung der Haushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013 Mrd. € Kennzahl 2011 2012*) 2013*) Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten neuen Deutschl. Ländern insg. alten neuen Deutschl. Ländern insg. alten neuen Ländern Bereinigte Einnahmen insgesamt1) 183,9 154,7 29,2 188,8 160,1 28,6 197,3 167,3 30,1 Bereinigte Ausgaben insgesamt2) 184,9 156,1 28,8 187,0 158,1 28,9 195,6 166,2 29,4 Finanzierungssaldo3) -1,0 -1,4 0,4 1,8 2,0 -0,2 1,7 1,1 0,6 4) Schuldenstand 83,2 71,7 11,5 83,6 72,7 10,8 81,7 71,5 10,1 Kassenkredite5) 45,0 42,5 2,5 47,9 45,2 2,8 48,0 45,2 2,9 4,5 4,5 5,0 Veränderungen gegenüber Vorjahr in % Bereinigte Einnahmen insgesamt 1) Bereinigte Ausgaben insgesamt2) 4,9 5,5 1,6 2,6 3,5 -2,0 1,4 1,5 1,1 1,1 1,3 0,3 4,7 5,1 2,1 Schuldenstand4) -0,9 -0,1 -5,9 0,5 1,4 -5,4 -2,3 -1,7 -6,6 Kassenkredite5) 9,7 10,0 4,5 6,5 6,3 8,7 0,1 -0,1 3,4 Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik; Schuldenstatistik bis einschl. 2012 1) Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen 2) Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen 3) Bereinigte Einnahmen abzüglich Bereinigte Ausgaben (ohne Berücksichtigung des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen) 4) Kreditmarktschulden einschl. kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Schulden bei öffentlichen Haushalten, Stand jeweils am 31.12. des Jahres 5) Kassenkredite dienen zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen, Stand jeweils am 31.12 des Jahres *) Die Ergebnisse der Kassenstatistik vermitteln noch keinen endgültigen Überblick über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Periodengerechte Zuordnungen sind erst in der Jahresrechnungsstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Insofern sind Vorjahresvergleiche ab dem Jahr 2012 vorläufig und somit eingeschränkt aussagekräftig. Nach Aussage des Statistischen Bundesamtes ist die Qualität der Kassenergebnisse durch die Einführung der doppischen Buchführung auf kommunaler Ebene in einzelnen Ländern weiterhin beeinflusst. Dieser methodische Hinweis gilt auch für die Übersicht Zuweisungen (5.3.3.2) und die weiterenTexttabellen. 149 5.3.3.2 Einnahmen der Gemeinden/ Gemeindeverbände 2011 bis 2013 großes Gewicht haben bei den zweckgebundenen Zuweisungen die Investitionszuweisungen. Sie machten rd. 10 % der gesamten Zuweisungen der Länder an die Kommunen aus. Steuern Daneben werden als zweckgebundene Zuweisungen Kostenerstattungen für Auftragsangelegenheiten, Ersatz von Leistungen, die an Dritte im Auftrag des Landes oder des Bundes gewährt wurden, sowie Zuweisungen für bestimmte Aufgabenbereiche ausgewiesen. Im Berichtszeitraum erhöhten sich die allgemeinen Zuweisungen bei den westdeutschen Kommunen und bei den ostdeutschen Kommunen. Mit Auslaufen des Zukunftsinvestitionsgesetzes gingen die Investitionszuweisungen in 2011/2012 - wie auch die Sachinvestitionen - erwartungsgemäß zurück. Im Jahr 2011 verringerte sich das kommunale Finanzierungsdefizit deutlich auf 1,0 Mrd. € (2010: -6,9 Mrd. €). Diese positive Entwicklung wurde von den deutlich höheren Steuereinnahmen getragen. Die Steuereinnahmen insgesamt (netto) erhöhten sich um 5,8 Mrd. € auf 69,7 Mrd. € (+9,2 %). Der Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen (netto/ohne Stadtstaaten) war mit einem Zuwachs von 3,6 Mrd. € auf 30,5 Mrd. € überdurchschnittlich (+13,5 %) und zeigt - wie auch im Abschwungjahr 2009 - die starke Konjunkturabhängigkeit der Gewerbesteuer. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhöhten sich um 1,6 Mrd. € auf 24,6 Mrd. € (+6,9 %). Die Grundsteuereinnahmen stiegen auf 10,3 Mrd. € (+3,4 %) und die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf 3,5 Mrd. € (+6,6 %). Gebühren Gebühren sind neben den Steuern und Landeszuweisungen die wichtigste Einnahmequelle der Kommunalhaushalte, wobei ein Großteil der Gebühren in den Bereichen Abfall- und Abwasserbeseitigung anfällt. Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Gebühreneinnahmen bei den westdeutschen Kommunen insgesamt um 6,3 %, bei den ostdeutschen Kommunen insgesamt um 5 %. Der positive Finanzierungssaldo 2012 wurde von den sich weiter erhöhenden Steuereinnahmen geprägt: Die Steuereinnahmen insgesamt ( n e t t o ) erhöhten sich um 4,7 Mrd. € (+6,6 %) auf 74,4 Mrd. €. Die Gewerbesteuereinnahmen (netto/ohne Stadtstaaten) erhöhten sich um 1,8 Mrd. € bzw. 5,9 % auf einen neuen Höchststand von 32,3 Mrd. €. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen auf 26,9 Mrd. € (+2,3 Mrd. € bzw. 9,2 %). Die Einnahmen aus den Grundsteuern und aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beliefen sich auf 10,7 Mrd. € (+3,4 %) und 3,5 Mrd. € (+2,4 %). Einnahmen des Vermögenshaushalts Im Jahr 2011 überstiegen die Ausgaben für den Erwerb von Finanzvermögen bei den westdeutschen Kommunen die entsprechenden Einnahmen um 1,0 Mrd. €, in den Jahren 2012 und 2013 jeweils um 1,1 Mrd. €. Die Ausgabenüberschüsse der westdeutschen Kommunen dürften auch auf verstärkte Rekommunalisierungsmaßnahmen hindeuten. Bei den ostdeutschen Kommunen waren im Berichtszeitraum die Einnahmen aus der Veräußerung von Finanzvermögen und die entsprechenden Ausgaben jeweils gering und in etwa ausgeglichen. Auch im Jahr 2013 erhöhten sich die kommunalen Steuereinnahmen weiter und die Kommunen erzielten im zweiten Jahr in Folge einen Finanzierungsüberschuss. Die Steuereinnahmen insgesamt stiegen um 2,4 Mrd. € auf 76,8 Mrd. € (+3,2 %). Die Gewerbesteuereinnahmen (netto/ohne Stadtstaaten) erhöhten sich um 0,3 Mrd. € auf 32,6 Mrd. € (+1,1 %), der Höchststand von 2012 wurde übertroffen. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen auf 28,4 Mrd. € (+1,5 Mrd. € bzw. 5,8 %). Die Einnahmen aus den Grundsteuern und aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind durch stetige moderate Zuwächse gekennzeichnet und beliefen sich auf 11,0 Mrd. € (+3,3 %) und 3,6 Mrd. € (+1,6 %). In den Jahren 2011 bis 2013 haben die Kommunen in den alten Ländern unter Berücksichtigung der entsprechenden Ausgaben aus der Veräußerung von Grundstücken jeweils einen Nettobeitrag zur Verbesserung des Finanzierungssaldos erzielt: 2011 und 2012 jeweils 1,4 Mrd. €, 2013: 1,2 Mrd. €. Auch bei den ostdeutschen Kommunen lagen die Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken im Berichtszeitraum (2011 bis 2013) über den Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken. Der Nettobeitrag belief sich 2011 auf 0,2 Mrd. €, 2012 auf 0,1 Mrd. €; 2013 waren die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Im Jahr 2013 betrug das Aufkommen je Einwohner der ostdeutschen Kommunen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 52,8 % des Westniveaus. Die Gewerbesteuereinnahmen (netto) beliefen sich je Einwohner bei den ostdeutschen Kommunen auf 57,7 % des westdeutschen Vergleichswertes. Das Grundsteuerniveau je Einwohner lag bei 70,3 % des Westniveaus. Trotz der Umsatzsteuerbeteiligung (Pro-Kopf-Einnahmen bei 80,0 % des Westniveaus) lagen die gemeindlichen Steuereinnahmen 2013 in den neuen Ländern je Einwohner mit insgesamt 58,5 % des westdeutschen Vergleichswertes nach wie vor auf niedrigerem Niveau. Die Investitionszuweisungen der Länder an die Kommunen entwickelten sich differenziert. Eine Interpretation der in der Darstellung der Zuweisungen ausgewiesenen Zahlen ist aufgrund der uneinheitlichen Entwicklung in den einzelnen Ländern nur schwer möglich. Die Zuwächse 2010 und die Rückgänge 2011/2012 wurden wesentlich durch die im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Verfügung gestellten Finanzhilfen des Bundes geprägt. Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände 2013 in den Ländern insgesamt Die nachstehende Übersicht gibt einen Überblick über die Struktur der staatlichen Zuweisungen an die Gemeinden/Gemeindeverbände für das Jahr 2013. Die allgemeinen Finanzzuweisungen fließen den Kommunen zum größten Teil ohne Zweckbindungen zu. Ihrer Bestimmung nach sollen vor allem die Schlüsselzuweisungen, auf die rd. 42 % der Zuweisungen der Länder insgesamt entfielen, die Eigeneinnahmen der Kommunen verstärken und gleichzeitig die interkommunalen Steuerkraftunterschiede mildern. So soll gewährleistet werden, dass alle Kommunen unabhängig von ihrer eigenen Steuerkraft ein in etwa gleiches Grundangebot an öffentlichen Leistungen bereitstellen können. Bei den zweckgebundenen Zuweisungen handelt es sich um Zuweisungen an die Kommunen zur Finanzierung der bei ihnen anfallenden Ausgaben in speziellen Tätigkeitsbereichen. Ein 150 - 18 Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände in den Ländern insgesamt -Mrd. Euro2013*) Staatliche Zuweisungen (70,7) Allgemeine Zuweisungen (39,7) Zweckgebundene Zuweisungen (31,0) Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (39,7) Ausgleichsleistungen1) (3,4) Schlüsselzuweisungen (29,4) Bedarfszuweisungen (0,4) Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (24,2) sonstige allgemeine Zuweisungen (6,4) Erstattungen v. Ausgaben für staatliche Aufgaben (11,3) Zuweisungen für laufende Zwecke (12,8) Schuldendiensthilfen; Zinseinnahmen v. Land (0,1) Veranschlagung im Vermögenshaushalt (6,9) Investitionszuweisungen (6,9) Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände in den alten Ländern -Mrd. EuroStaatliche Zuweisungen (55,0) 2013*) Allgemeine Zuweisungen (30,4) Zweckgebundene Zuweisungen (24,6) Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (30,4) Ausgleichsleistungen1) (2,4) Schlüsselzuweisungen (22,8) Bedarfszuweisungen (0,3) Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (19,8) sonstige allgemeine Zuweisungen (4,9) Erstattungen v. Ausgaben für staatliche Aufgaben (9,4) Zuweisungen für laufende Zwecke (10,3) Schuldendiensthilfen; Zinseinnahmen v. Land (0,0) Veranschlagung im Vermögenshaushalt (4,9) Investitionszuweisungen (4,9) Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände in den neuen Ländern -Mrd. EuroStaatliche Zuweisungen (15,7) 2013*) Allgemeine Zuweisungen (9,3) Zweckgebundene Zuweisungen (6,4) Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (9,3) Ausgleichsleistungen1) (1,0) 1) *) Schlüsselzuweisungen (6,7) Bedarfszuweisungen (0,1) Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (4,4) sonstige allgemeine Zuweisungen (1,5) Erstattungen v. Ausgaben für staatliche Aufgaben (1,9) Zuweisungen für laufende Zwecke (2,5) Schuldendiensthilfen; Zinseinnahmen v. Land (0,1) Veranschlagung im Vermögenshaushalt (2,0) Investitionszuweisungen (2,0) Leistungen vom Land alsLand Folge als SGBFolge II; Ausgleichszahlungen der Länder an dieder Gemeinden des Familienleistungsausgleichs; Brandenburg und Sachsen sind sieininBranden 1) Leistungen vom SGB II; Ausgleichszahlungen Länder für an Mindereinnahmen die Gemeinden als fürFolge Mindereinnahmen als Folge desinFamilienleistungsausgleichs; Schlüsselzuweisungen, in Bayern und Niedersachen in den sonstigen Zuweisungen enthalten. denburg Sachsen sind sie in den Schlüsselzuweisungen, in Bayern und Niedersachen in den sonstigen Zuweisungen enthalten. vgl. Fußnote zurund Eckdatentabelle (5.3.3.1) *) vgl. Fußnote zur Eckdatentabelle (5.3.3.1) 151 Einnahmen1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013 I. Verwaltungshaushalt Mrd. € 2012 *) 2011 Einnahmeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. Steuern u. steuerähnl. Einnahmen dar.: Gewerbesteuer (netto) Gemeindeanteil an der ESt Gemeindeanteil an der USt Grundsteuern nachr.: Gewerbesteuerumlage Zuweisungen von Ländern dav.: allgemeine Zuweisungen zweckgebundene Zuweisungen Gebühren sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene) dar.: Konzessionsabgaben Verwaltungshaushalt insgesamt alten Ländern Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen 74,4 32,3 26,9 3,5 10,7 6,7 59,5 37,2 66,7 29,0 24,4 3,1 9,3 6,4 46,6 28,6 7,6 3,3 2,4 0,5 1,3 0,3 12,8 8,6 76,8 32,6 28,4 3,6 11,0 6,7 63,9 39,7 68,7 29,3 25,7 3,1 9,7 6,3 50,2 30,4 8,1 3,4 2,7 0,5 1,4 0,4 13,7 9,3 21,1 16,5 16,9 14,4 4,2 2,1 22,3 16,8 18,0 14,7 4,3 2,1 24,2 17,2 19,8 15,1 4,4 2,1 23,7 3,5 166,5 20,5 3,0 140,9 3,2 0,5 25,6 23,4 3,3 174,0 20,1 2,8 148,2 3,3 0,5 25,8 24,7 3,4 182,5 21,2 3,0 155,2 3,5 0,4 27,4 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 2012 *) Gemeinden/GV in alten Ländern 2013 *) Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen 9,2 13,5 6,9 6,6 3,4 15,7 5,4 2,7 9,2 14,3 6,1 6,6 3,2 15,9 6,5 4,6 9,0 7,1 14,9 6,5 4,9 13,3 1,8 -2,6 6,6 5,9 9,2 2,4 3,4 4,7 5,1 4,8 6,8 5,8 9,4 3,1 3,6 4,6 7,0 7,1 5,1 6,3 6,5 -1,7 2,0 6,8 -1,3 -2,2 3,2 1,1 5,8 1,6 3,3 -0,5 7,3 6,7 2,9 0,7 5,2 1,6 3,5 -0,7 7,6 6,3 5,8 3,9 11,6 1,4 1,5 3,0 6,5 8,1 10,2 1,9 9,8 1,5 12,1 4,7 5,5 1,5 6,8 2,2 0,6 -2,8 8,3 2,7 9,6 2,6 3,1 3,3 -0,1 0,6 5,7 -0,3 0,6 6,1 1,0 1,0 3,9 -1,3 -6,0 4,5 -1,7 -6,4 5,1 1,6 -3,5 0,7 5,5 2,9 4,9 5,3 4,2 4,7 6,8 -5,1 6,1 Anteil an den Einnahmen im Verwaltungshaushalt in % 2012 *) Gemeinden/GV in Deutschl. insg. Steuern u. steuerähnl. Einnahmen dar.: Gewerbesteuer (netto) Gemeindeanteil an der ESt Gemeindeanteil an der USt Grundsteuern Zuweisungen von Ländern dav.: allgemeine Zuweisungen zweckgebundene Zuweisungen Gebühren sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene) dar.: Konzessionsabgaben Verwaltungshaushalt insgesamt Ländern Gemeinden/GV in neuen 7,3 3,1 2,3 0,5 1,3 0,3 13,0 8,8 2011 Einnahmeart alten 62,5 27,4 22,3 3,0 9,0 6,1 43,6 26,7 Deutschl. insg. Steuern u. steuerähnl. Einnahmen dar.: Gewerbesteuer (netto) Gemeindeanteil an der ESt Gemeindeanteil an der USt Grundsteuern nachr.: Gewerbesteuerumlage Zuweisungen von Ländern dav.: allgemeine Zuweisungen zweckgebundene Zuweisungen Gebühren sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene) dar.: Konzessionsabgaben Verwaltungshaushalt insgesamt Deutschl. insg. 69,7 30,5 24,6 3,5 10,3 6,4 56,6 35,5 2011 Einnahmeart 2013 *) alten Ländern Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern 2013 *) Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen 41,9 18,3 14,8 2,1 6,2 34,0 21,3 44,3 19,5 15,8 2,1 6,4 30,9 18,9 28,3 12,0 8,9 1,9 5,2 50,9 34,3 42,7 18,6 15,4 2,0 6,1 34,2 21,4 45,0 19,6 16,5 2,1 6,3 31,5 19,3 29,5 12,6 9,5 1,9 5,2 49,8 33,3 42,1 17,9 15,6 2,0 6,0 35,0 21,7 44,3 18,9 16,6 2,0 6,2 32,3 19,6 29,5 12,4 9,9 1,8 5,0 50,0 33,9 12,7 9,9 12,0 10,2 16,6 8,3 12,8 9,6 12,2 9,9 16,6 8,0 13,2 9,4 12,7 9,7 16,1 7,8 14,2 2,1 100,0 14,5 2,2 100,0 12,6 1,9 100,0 13,4 1,9 100,0 13,6 1,9 100,0 12,7 1,8 100,0 13,5 1,9 100,0 13,7 1,9 100,0 12,7 1,6 100,0 152 Einnahmen1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013 II. Vermögenshaushalt Mrd.€ Einnahmeart 2011 2012 *) 2013 *) Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten Ländern neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0,6 0,6 0,0 0,7 0,6 0,1 0,8 0,7 0,0 Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 4,0 3,6 0,4 3,8 3,5 0,3 3,8 3,5 0,3 dar.: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken 3,7 3,4 0,3 3,6 3,3 0,3 3,6 3,3 0,2 Beiträge 1,4 1,2 0,2 1,4 1,2 0,2 1,4 1,2 0,1 Investitionszuweisungen von Ländern 9,2 6,5 2,7 6,7 4,6 2,0 6,9 4,9 2,0 sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene) 2,2 1,9 0,4 2,2 2,0 0,2 2,0 1,8 0,2 Vermögenshaushalt insgesamt 17,4 13,8 3,6 14,8 11,9 2,8 14,8 12,1 2,7 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 2012 *) 2011 Einnahmeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens alten Ländern 2013 *) Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen -40,9 -39,9 -54,3 11,5 2,6 170,5 18,7 29,1 -51,4 10,3 11,6 -0,6 -3,2 -2,5 -9,8 -1,4 0,2 -18,1 dar.: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken 9,8 11,1 -2,3 -2,5 -1,5 -12,1 -1,2 -0,1 -14,5 Beiträge 6,4 4,8 19,8 -0,9 0,2 -9,4 0,2 1,4 -9,4 -5,0 -0,6 -14,4 -27,2 -28,6 -23,9 3,1 4,5 -0,1 Investitionszuweisungen von Ländern sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene) -3,7 -2,9 -7,6 -1,7 4,8 -34,0 -10,2 -10,7 -6,2 Vermögenshaushalt insgesamt -3,0 -0,3 -11,9 -15,0 -13,4 -21,1 0,4 1,6 -4,7 2011 Einnahmeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen Anteil an den Einnahmen im Vermögenshaushalt in % 2012 *) alten Ländern Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern 2013 *) Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen 3,4 4,1 0,9 4,5 4,8 3,0 5,3 6,1 1,5 Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 22,8 26,1 10,1 26,0 29,4 11,6 25,5 29,0 10,0 dar.: Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken 21,4 24,7 8,9 24,6 28,1 9,9 24,2 27,6 8,9 8,1 8,9 4,8 9,4 10,3 5,5 9,4 10,3 5,2 52,8 47,3 73,8 45,2 39,0 71,2 46,4 40,1 74,7 Beiträge Investitionszuweisungen von Ländern sonstige Einnahmen (abzgl. Zahlungen von gleicher Ebene) 12,9 13,6 10,4 15,0 16,5 8,7 13,4 14,5 8,5 Vermögenshaushalt insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik 1) Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen *) vgl. Fußnote zur Eckdatentabelle (5.3.3.1) 153 Ausgaben des Vermögenshaushalts 5.3.3.3 Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013 Die Sachinvestitionen umfassen Baumaßnahmen und den Erwerb von Anlagevermögen (Grundstücke sowie bewegliche Sachen des Anlagevermögens). Bei den westdeutschen Kommunen entfielen im Jahr 2013 75 % und bei den ostdeutschen Kommunen 83 % der Sachinvestitionsausgaben auf Baumaßnahmen. Personalausgaben Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Personalausgaben bei den westdeutschen Kommunen und bei den ostdeutschen Kommunen. Die Kommunen in den neuen Ländern haben bei den Personalausgaben die Angleichung der Pro-Kopf-Ausgaben an die der Kommunen in den alten Ländern insgesamt erreicht: 2013 entsprach das Ausgabenniveau je Einwohner mit 100,3 % dem westdeutschen Niveau. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Anteil der Versorgungsbezüge und der Beiträge zu Versorgungskassen an den gesamten Personalausgaben im Jahr 2012 bei den westdeutschen Kommunen insgesamt mit 13,0 % deutlich über dem Anteil der ostdeutschen Kommunen lag (5,7 %). Ohne Versorgungsleistungen liegt der ostdeutsche Durchschnittswert nach wie vor über dem westdeutschen Vergleichswert (108,8 %). Die investiven Ausgaben der westdeutschen Kommunen Erwerb von Anlagevermögen einschließlich Grundstücken, Baumaßnahmen und eigene Investitionszuweisungen - wurden im Jahr 2013 zu rd. 25 % durch Investitionszuweisungen der Länder gedeckt. Bei den ostdeutschen Kommunen lag der entsprechende Deckungsgrad bei den investiven Ausgaben im Jahr 2013 bei 61 %. Die durch Landeszuweisungen gedeckten kommunalen Investitionsausgaben lagen bei den Kommunen in den neuen Ländern im Jahr 2013 somit wesentlich über dem Vergleichswert der westdeutschen Kommunen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die ostdeutschen Länder auch im Jahr 2013 bei der Finanzausstattung ihrer Kommunen auf die vom Bund gewährten degressiv gestalteten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft zurückgreifen konnten (2013 in Höhe von 6,54 Mrd. €). Sachausgaben Im Berichtszeitraum erhöhten sich die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand bei den westdeutschen Kommunen und bei den ostdeutschen Kommunen. Der erhöhte Sachaufwand dürfte zum Teil auf buchungstechnische Veränderungen im Rahmen der Umstellung auf die Doppik zurückzuführen sein. Die Entwicklung der kommunalen Sachinvestitionen dürfte im Jahr 2010 mit einem Zuwachs von 5,8 % auch wesentlich durch die Finanzhilfen des Bundes beeinflusst sein. In 2011 und 2012 gingen die Sachinvestitionen nach Auslaufen des Zukunftsinvestitionsgesetzes erwartungsgemäß zurück. 2013 erhöhten sich die Sachinvestitionen wieder (+5,7 %), wobei die Entwicklung differenziert verlief: Bei den westdeutschen Kommunen erhöhten sich die Sachinvestitionen um 8,3 %, bei den ostdeutschen Kommunen gingen sie um 7,4 % zurück. Zinsausgaben Bei den westdeutschen Kommunen und bei den ostdeutschen Kommunen verringerten sich die Zinsausgaben im Berichtszeitraum deutlich. Ursächlich hierfür dürften neben der Rückführung von Kreditmarktschulden auch Umschuldungen und Ausgliederungen aus den Haushalten sowie ein rückläufiges Zinsniveau sein. Soziale Leistungen Die Sachinvestitionen der Kommunen in den neuen Ländern lagen je Einwohner im Jahr 2012 mit 98 % erstmals unter dem westdeutschen Vergleichswert. 2013 beliefen sich die Sachinvestitionen der Kommunen in den neuen Ländern je Einwohner auf 84 % des Vergleichswertes. Dies könnte in den neuen Ländern insgesamt in gewissen Bereichen auf einen investiven „Sättigungsgrad“ hindeuten, aber auch auf rückläufige Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die Länder zurückzuführen sein. 2011 und 2012 erhöhten sich die Ausgaben der Kommunen für soziale Leistungen insgesamt um 2,5 % bzw. 3,3 %. Im Jahr 2013 stiegen die Ausgaben für soziale Leistungen wieder stärker als in den Vorjahren (+5,7 %). Die Zuwachsraten bei den Ausgaben für soziale Leistungen lagen 2011 bis 2013 immer über denen der Ausgaben insgesamt, das Gewicht der Sozialausgaben (brutto) nahm somit zu. Dem stehen allerdings ab 2012 höhere Zuweisungen der Länder als Folge zunehmender Entlastungen durch den Bund gegenüber; ab 2014 übernimmt der Bund 100 % der Nettoausgaben bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und entlastet so die Kommunen in ihrer Funktion als örtlicher Sozialhilfeträger nachhaltig. Die jährliche Entlastungswirkung wird aufgrund der zu erwartenden Dynamik der Ausgaben, gerade auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, noch zunehmen. Die Ausgaben für den Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen und Anlagevermögen können nur im Zusammenhang mit den entsprechenden Einnahmepositionen bewertet werden (Einnahmen des Vermögenshaushalts). 154 Ausgaben1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013 I. Verwaltungshaushalt Mrd. € 2012*) 2011 Ausgabeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten Ländern 2013*) Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen Personalausgaben 46,4 38,6 7,9 48,1 39,9 8,1 50,1 41,7 8,4 Laufender Sachaufwand 39,1 33,4 5,7 39,3 33,4 5,9 41,0 34,5 6,5 4,2 3,7 0,5 4,0 3,6 0,4 3,8 3,4 0,4 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse2) 20,0 16,6 3,3 20,2 16,8 3,4 21,8 18,2 3,6 Soziale Leistungen 43,0 36,6 6,4 44,4 38,0 6,5 47,0 40,1 6,8 sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene3)) 4,6 4,3 0,3 5,6 5,0 0,6 5,5 5,2 0,3 Verwaltungshaushalt insgesamt 157,3 133,2 24,1 161,6 136,6 25,0 169,0 143,1 25,9 Zinsausgaben2) Veränderung gegenüber Vorjahr in % 2012*) 2011 Ausgabeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten Ländern 2013*) Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen Personalausgaben 2,9 3,1 2,0 3,5 3,6 3,4 4,2 4,4 3,0 Laufender Sachaufwand 1,3 0,5 6,2 0,5 -0,3 4,9 4,4 3,6 9,2 Zinsausgaben2) -2,0 -1,6 -5,1 -5,2 -4,2 -13,0 -5,9 -5,5 -9,5 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse2) 4,8 4,7 5,0 1,1 0,8 2,6 7,8 8,5 3,9 Soziale Leistungen 2,5 2,6 2,0 3,3 3,8 0,5 5,7 5,7 5,9 sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene3)) -1,9 -2,1 1,9 22,5 16,5 112,9 -3,0 3,0 -52,5 Verwaltungshaushalt insgesamt 2,4 2,2 3,2 2,7 2,5 3,8 4,6 4,8 3,8 2011 Ausgabeart Anteil an den Ausgaben im Verwaltungshaushalt in % 2012*) Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten Ländern Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern 2013*) Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen Personalausgaben 29,5 28,9 32,7 29,7 29,2 32,6 29,6 29,1 32,3 Laufender Sachaufwand 24,9 25,1 23,5 24,3 24,4 23,7 24,3 24,1 24,9 Zinsausgaben2) 2,7 2,8 2,0 2,5 2,6 1,7 2,2 2,4 1,5 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse2) 12,7 12,5 13,9 12,5 12,3 13,7 12,9 12,7 13,8 Soziale Leistungen 27,3 27,4 26,7 27,5 27,8 25,9 27,8 28,0 26,4 sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene3)) 2,9 3,2 1,2 3,5 3,7 2,4 3,2 3,6 1,1 Verwaltungshaushalt insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 155 Ausgaben1) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2011 bis 2013 II. Vermögenshaushalt Mrd. € 2012*) 2011 Ausgabeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. alten Ländern 2013*) Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 1,7 1,6 0,1 1,8 1,7 0,1 1,9 1,8 0,1 Erwerb von Sachen des Anlagevermögens 4,4 3,8 0,6 4,4 3,9 0,5 4,8 4,4 0,5 dar.: Erwerb von Grundstücken Baumaßnahmen 2) Investitionszuweisungen 2,1 2,0 0,1 2,1 1,9 0,2 2,3 2,1 0,2 17,7 14,3 3,4 15,3 12,5 2,8 15,9 13,4 2,5 2,8 2,2 0,6 2,2 1,8 0,4 2,5 2,2 0,3 sonstige Ausgaben (abzgl. Zah4) lungen an gleiche Ebene ) 1,0 0,9 0,1 1,7 1,6 0,1 1,4 1,3 0,1 Vermögenshaushalt insgesamt 27,6 22,9 4,7 25,4 21,5 3,9 26,6 23,1 3,5 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 2012*) 2011 Ausgabeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen Erwerb von Sachen des Anlagevermögens dar.: Erwerb von Grundstücken Baumaßnahmen Investitionszuweisungen alten Ländern 2013*) Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen 3,1 1,5 81,1 5,8 2,7 89,5 6,7 8,5 -19,6 -4,6 -3,7 -10,9 -0,5 1,6 -14,8 10,9 12,0 1,7 -5,3 -2,7 -30,5 -2,7 -3,6 9,4 9,0 8,6 14,3 -4,8 -3,4 -10,2 -13,5 -12,3 -18,8 4,2 7,1 -9,0 -33,7 16,1 24,4 -20,2 2,2 3,8 -3,1 -22,4 -19,3 sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene4)) -1,7 -2,8 20,4 71,5 72,1 63,1 -19,3 -20,1 -4,5 Vermögenshaushalt insgesamt -3,5 -2,4 -8,5 -8,1 -6,1 -17,9 5,0 7,5 -9,1 2) 2011 Ausgabeart Gemeinden/GV in Deutschl. insg. Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen Erwerb von Sachen des Anlagevermögens dar.: Erwerb von Grundstücken Anteil der Ausgaben im Vermögenshaushalt in % 2012*) alten Ländern Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern 2013*) Gemeinden/GV in neuen Deutschl. insg. alten Ländern neuen 6,1 7,1 1,3 7,0 7,8 3,0 7,2 7,9 2,6 15,9 16,8 11,8 17,2 18,1 12,2 18,2 18,9 13,7 7,7 8,7 3,1 8,2 8,9 4,1 8,5 9,0 5,2 Baumaßnahmen 64,1 62,3 72,6 60,3 58,2 71,8 59,8 58,0 71,8 Investitionszuweisungen2) 10,3 9,7 13,1 8,7 8,3 10,6 9,6 9,6 9,3 sonstige Ausgaben (abzgl. Zahlungen an gleiche Ebene4)) Vermögenshaushalt insgesamt 3,6 4,1 1,2 6,8 7,6 2,4 5,2 5,6 2,6 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Quelle: Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik 1) Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen an gleiche Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen; die abweichende Definition im Vergleich zu den anderen Texttabellen und Übersichten wurde gewählt, da nur so die Struktur im dritten Tabellenblock dargestellt werden kann. 2) Verringert um Zahlungen an gleiche Ebene. 3) Ohne Zinsausgaben sowie laufende Zuweisungen und Zuschüsse an gleiche Ebene. 4) Ohne Investitionszuweisungen an gleiche Ebene. *) vgl. Fußnote zur Eckdatentabelle (5.3.3.1) 156 5.3.3.4 Anhang: Ausgewählte Daten zur Entwicklung der Finanzen der Gemeinden/ Gemeindeverbände 2004 bis 2013 Zusammenstellung 1: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 2: Personalausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 3: Laufender Sachaufwand der Gemeinden/ Gemeindeverbände Zusammenstellung 4: Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für soziale Leistungen Zusammenstellung 5: Zinsausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 6: Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für Sachinvestitionen Zusammenstellung 7 Steuereinnahmen (insgesamt) der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 8: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (netto), Grundsteuern der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 9: Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 10: Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände aus Gebühren und Beiträgen Zusammenstellung 11: Verschuldung der Gemeinden/Gemeindeverbände Zusammenstellung 12: Kassenkredite der Gemeinden/Gemeindeverbände Methodische Hinweise zu Zusammenstellung 1 bis 10 *) Die Ergebnisse der Kassenstatistik vermitteln noch keinen endgültigen Überblick über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Periodengerechte Zuordnungen sind erst in der Jahresrechnungsstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Insofern sind Vorjahresvergleiche ab dem Jahr 2012 vorläufig und somit eingeschränkt aussagekräftig. Nach Aussage des Statistischen Bundesamtes ist die Qualität der Kassenergebnisse durch die Einführung der doppischen Buchführung auf kommunaler Ebene in einzelnen Ländern weiterhin beeinflusst. Methodische Hinweise zu Zusammenstellung 11 und 12 *) Die Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik vermitteln noch keinen endgültigen Überblick. Periodengerechte Zuordnungen sind erst in der Schuldenstatistik der Gemeinden und Gemeindeverbände enthalten. Insofern sind Vorjahresvergleiche des Jahres 2013 vorläufig und somit eingeschränkt aussagekräftig. 157 Zusammenstellung 1 Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Gemeinden/Gemeindeverbände 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012*) 2013*) Deutschland insgesamt Ausgaben1) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den Ausgaben der Gebietskörperschaften in % 4) Einnahmen2) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den Einnahmen der Gebietskörperschaften in % 4) Finanzierungssaldo3) in Mrd. Euro nachrichtlich: Bund Länder 150,1 153,2 157,4 161,5 168,0 178,3 182,3 184,9 187,0 195,6 0,1 2,1 2,7 2,6 4,0 6,1 2,2 1,4 1,1 4,7 22,0 22,1 22,5 22,4 22,4 22,8 22,7 22,9 22,7 23,3 146,2 150,9 160,1 169,7 176,4 170,8 175,4 183,9 188,8 197,3 3,3 3,2 6,0 6,0 3,9 -3,2 2,7 4,9 2,6 4,5 23,8 23,7 24,1 23,5 23,7 23,9 24,0 23,7 23,7 24,2 -3,9 -2,2 2,7 8,2 8,4 -7,5 -6,9 -1,0 1,8 1,7 -39,8 -31,4 -28,2 -14,7 -11,8 -34,5 -44,3 -17,7 -22,8 -22,3 -23,5 -22,7 -10,0 7,6 -1,1 -27,0 -20,6 -9,6 -6,0 -2,3 125,0 127,7 131,4 135,5 141,3 150,2 153,8 156,1 158,1 166,2 alte Länder Ausgaben1) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Einnahmen2) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Finanzierungssaldo3) in Mrd. Euro 0,5 2,2 2,8 3,1 4,3 6,3 2,4 1,5 1,3 5,1 121,2 125,1 132,7 142,3 147,5 142,2 146,7 154,7 160,1 167,3 3,7 3,2 6,1 7,3 3,6 -3,6 3,2 5,5 3,5 4,5 -3,9 -2,7 1,3 6,9 6,1 -8,1 -7,1 -1,4 2,0 1,1 25,0 25,5 26,0 26,1 26,7 28,1 28,5 28,8 28,9 29,4 -1,8 1,7 2,2 0,2 2,4 5,0 1,4 1,1 0,3 2,1 25,0 25,9 27,4 27,4 28,9 28,6 28,7 29,2 28,6 30,1 1,4 3,5 5,9 0,0 5,6 -1,0 0,3 1,6 -2,0 5,0 0,0 0,4 1,4 1,3 2,2 0,6 0,3 0,4 -0,2 0,6 neue Länder Ausgaben1) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Einnahmen in Mrd. Euro 2) Veränderung gegenüber Vorjahr in % Finanzierungssaldo in Mrd. Euro 3) Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte und des öffentlichen Gesamthaushalts (ab 2012 Kassenstatistik) 1) Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen 2) Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen 3) Bereinigte Einnahmen abzüglich Bereinigte Ausgaben (ohne Berücksichtigung des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen) 4) Ermittlung des Anteils ohne Bereinigung der aggregierten Ausgaben/Einnahmen um Zahlungen zwischen den Ebenen Bund, Länder und Kommunen *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 158 Personalausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Zusammenstellung 2 2010 2011 2012*) 2013*) Deutschland insgesamt Personalausgaben in Mrd. Euro 40,5 40,7 40,6 40,6 42,4 44,4 45,1 46,4 48,1 50,1 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -0,2 0,6 -0,3 -0,1 4,3 4,9 1,5 2,9 3,5 4,2 Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 32,2 31,4 30,5 29,7 29,6 29,9 29,3 29,5 29,7 29,6 33,3 33,8 33,7 33,8 35,1 36,7 37,4 38,6 39,9 41,7 0,4 1,4 -0,2 0,1 3,9 4,7 1,8 3,1 3,6 4,4 31,4 31,1 30,2 29,3 29,0 29,3 28,7 28,9 29,2 29,1 7,2 6,9 6,9 6,8 7,3 7,7 7,7 7,9 8,1 8,4 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -2,5 -3,1 -0,7 -0,9 6,6 5,9 0,2 2,0 3,4 3,0 Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 36,2 33,3 32,3 31,7 32,8 33,3 33,1 32,7 32,6 32,3 alte Länder Personalausgaben in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % neue Länder Personalausgaben in Mrd. Euro Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 159 Zusammenstellung 3 Laufender Sachaufwand der Gemeinden/Gemeindeverbände 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012*) 2013*) Deutschland insgesamt Laufender Sachaufwand in Mrd. Euro 29,7 30,2 32,1 33,3 35,5 36,7 38,6 39,1 39,3 41,0 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 1,0 2,0 6,2 3,6 6,7 3,4 5,1 1,3 0,5 4,4 23,6 23,3 24,1 24,3 24,8 24,7 25,1 24,9 24,3 24,3 Laufender Sachaufwand in Mrd. Euro 25,0 25,5 27,3 28,4 30,5 31,5 33,3 33,4 33,4 34,5 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 1,7 2,4 6,9 4,1 7,2 3,2 5,8 0,5 -0,3 3,6 23,5 23,5 24,4 24,7 25,2 25,0 25,5 25,1 24,4 24,1 Laufender Sachaufwand in Mrd. Euro 4,7 4,7 4,8 4,8 5,0 5,2 5,3 5,7 5,9 6,5 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -2,6 -0,1 2,2 0,9 3,4 4,7 1,4 6,2 4,9 9,2 Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 23,8 22,6 22,5 22,5 22,6 22,7 22,8 23,5 23,7 24,9 Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % alte Länder Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % neue Länder Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 160 Zusammenstellung 4 Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für soziale Leistungen1) 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012*) 2013*) 32,2 35,2 36,8 37,9 38,6 40,5 41,9 43,0 44,4 47,0 6,0 9,2 4,6 3,0 1,8 4,9 3,6 2,5 3,3 5,7 - 30,7 31,5 32,1 33,1 35,2 36,6 37,2 38,7 41,3 - - 2,7 2,0 3,0 6,5 3,9 1,5 4,1 6,8 22,5 15,2 15,1 16,0 16,9 18,5 19,6 20,6 22,8 24,0 4,6 -32,4 -0,9 6,2 5,2 9,6 6,0 5,0 10,8 5,4 Nettoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd. Euro 16,9 12,2 12,1 13,3 13,8 14,9 14,9 15,5 Anteil der Nettoausgaben an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 13,4 9,4 9,1 9,7 9,6 10,0 9,7 9,8 27,6 29,4 30,7 31,6 32,4 34,2 35,6 36,6 38,0 40,1 5,7 6,3 4,3 3,1 2,5 5,4 4,3 2,6 3,8 5,7 - 26,7 27,4 28,0 29,0 30,9 32,2 32,8 34,1 36,2 - - 2,4 2,4 3,7 6,4 4,4 1,8 4,0 6,1 19,4 13,6 13,5 14,4 15,1 16,6 17,7 18,6 20,4 21,4 3,9 -29,6 -1,1 6,6 5,3 9,9 6,1 5,0 9,8 4,9 Nettoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd. Euro 14,8 11,1 10,9 11,7 12,1 13,1 13,4 13,9 Anteil der Nettoausgaben an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 14,0 10,2 9,7 10,2 10,0 10,4 10,3 10,5 Deutschland insgesamt Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) abzüglich der aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienst- leistungen am Arbeitsmarkt resultierenden Einnahmen3) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % dar.: Bruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % 4) alte Länder Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Bruttoausgaben für soziale Leistungen abzüglich der aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt resultierenden Einnahmen3) in Mrd. Euro 2) Veränderung gegenüber Vorjahr in % dar.: Bruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % 4) neue Länder Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Bruttoausgaben für soziale Leistungen2) abzüglich der aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt resultierenden Einnahmen3) in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % dar.: Bruttoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Nettoausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG4) in Mrd. Euro Anteil der Nettoausgaben an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 4,6 5,8 6,1 6,3 6,2 6,3 6,3 6,4 6,5 6,8 8,1 27,0 6,2 2,1 -1,7 2,2 -0,1 2,0 0,5 5,9 - 3,9 4,1 4,1 4,1 4,4 4,4 4,4 4,6 5,2 - - 5,1 -0,1 -1,7 7,4 0,6 0,0 5,0 11,7 3,2 1,6 1,6 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,4 2,6 8,8 -50,0 0,8 2,9 3,9 6,6 5,3 5,2 19,5 9,9 2,0 1,2 1,2 1,6 1,7 1,8 1,5 1,5 10,4 5,6 5,8 7,4 7,6 7,7 6,4 6,3 Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik 1) Die Nettobelastungen der kommunalen Haushalte durch Ausgaben für Sozialhilfe nach dem BSHG können grundsätzlich nur über die kommunale Jahresrechnungsstatistik ermittelt werden. 2) Einschl. Zahlungen an Arbeitsgemeinschaften zur Erfüllung von Hartz IV; ohne Zahlungen an die Optionskommunen 3) Leistungen von Bund und Land zur Mitfinanzierung des ALG II, der Eingliederung und der Kosten der Unterkunft 4) Soweit in Gliederungsziffer 41 ausgewiesen: Leistungen der Sozialhilfe außer- und innerhalb von Einrichtungen, Leistungen an Kriegsopfer und sonstige soziale Leistungen, abzgl. Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts von anderen öffentlichen Bereichen und von sonstigen Bereichen, Gewinnanteile, Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen, Konzessionsabgaben, Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen. *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 161 Zusammenstellung 5 Zinsausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012*) 2013*) Deutschland insgesamt Zinsausgaben in Mrd. Euro 4,8 4,7 4,9 5,2 5,3 4,5 4,3 4,2 4,0 3,8 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -3,6 -1,6 3,0 5,9 2,3 -15,2 -4,0 -2,1 -5,1 -6,0 Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % 3,8 3,6 3,7 3,8 3,7 3,0 2,8 2,7 2,5 2,2 4,0 4,0 4,1 4,4 4,6 3,9 3,8 3,7 3,6 3,4 -3,3 -1,4 4,0 7,8 2,9 -14,7 -3,0 -1,7 -4,1 -5,5 3,8 3,6 3,7 3,9 3,8 3,1 2,9 2,8 2,6 2,4 0,8 0,8 0,7 0,7 0,7 0,6 0,5 0,5 0,4 0,4 -4,9 -2,7 -2,4 -4,6 -1,6 -18,4 -10,6 -5,0 -13,1 -9,6 3,9 3,6 3,5 3,3 3,1 2,5 2,2 2,0 1,7 1,5 alte Länder Zinsausgaben in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % neue Länder Zinsausgaben in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in % Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 162 Zusammenstellung 6 Ausgaben der Gemeinden/Gemeindeverbände für Sachinvestitionen1) 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012*) 2013*) Deutschland insgesamt Sachinvestitionen in Mrd. Euro 19,8 18,7 19,4 20,0 20,6 21,9 23,2 22,1 19,7 20,8 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -7,7 -5,4 3,6 3,2 3,0 6,2 5,8 -4,8 -10,9 5,7 Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben in % 13,2 12,2 12,3 12,4 12,3 12,3 12,7 11,9 10,5 10,6 Anteil an den öffentlichen Sachinvestitionen insgesamt in % 58,9 58,1 58,8 60,4 60,0 58,3 60,5 60,2 57,9 59,2 15,3 14,8 15,5 16,2 16,9 17,8 18,7 18,1 16,4 17,8 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -7,9 -3,2 4,5 4,6 4,0 5,4 5,5 -3,5 -9,3 8,3 Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben in % 12,3 11,6 11,8 12,0 11,9 11,8 12,2 11,6 10,4 10,7 4,5 3,9 3,9 3,8 3,8 4,1 4,4 4,0 3,2 3,0 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -7,1 -13,0 0,1 -2,5 -1,2 9,8 7,0 -10,3 -18,3 -7,4 Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben in % 17,9 15,3 15,0 14,6 14,1 14,7 15,5 13,8 11,2 10,2 alte Länder Sachinvestitionen in Mrd. Euro neue Länder Sachinvestitionen in Mrd. Euro Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik 1) Sachinvestitionsausgaben: Erwerb von Grundstücken, Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Baumaßnahmen (Abweichungen zur Tabelle Ausgaben des Vermögenshaushalts aufgrund von Rundungsdifferenzen) *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 163 Zusammenstellung 7 Steuereinnahmen (insgesamt) der Gemeinden/Gemeindeverbände 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012*) 2013*) Deutschland insgesamt Steuereinnahmen in Mrd. Euro 51,4 54,3 61,0 66,1 70,6 62,2 63,9 69,7 74,4 76,8 9,5 5,7 12,3 8,4 6,9 -11,9 2,7 9,2 6,6 3,2 40,0 40,5 42,7 43,1 43,8 40,1 40,6 41,9 42,7 42,1 Bund 42,2 42,1 41,7 42,8 42,6 43,5 42,6 43,3 42,7 41,9 Länder 40,6 39,9 39,9 39,6 39,5 39,5 39,6 39,1 39,4 39,4 Gemeinden 12,7 13,2 13,8 13,5 13,7 13,1 13,3 13,4 13,5 13,6 4,4 4,8 4,5 4,1 4,1 3,9 4,6 4,3 4,4 5,0 46,8 49,1 55,4 59,9 63,5 55,8 57,2 62,5 66,7 68,7 9,3 5,0 12,8 8,2 6,0 -12,2 2,6 9,2 6,8 2,9 43,3 43,8 46,1 46,1 46,7 42,8 43,1 44,3 45,0 44,3 4,6 5,2 5,6 6,2 7,1 6,4 6,7 7,3 7,6 8,1 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 11,4 13,2 8,0 10,2 15,7 -9,8 3,5 9,0 5,1 5,8 Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts in % 22,4 23,6 24,8 26,2 28,4 25,8 27,0 28,3 29,5 29,5 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts in % nachrichtlich: Anteil an den gesamten Steuereinnahmen in % EU alte Länder Steuereinnahmen in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts in % neue Länder Steuereinnahmen in Mrd. Euro Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 164 Zusammenstellung 8 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (netto), Grundsteuern der Gemeinden/Gemeindeverbände 2004 2005 2006 Deutschland insgesamt Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Gewerbesteuerumlage Grundsteuern 2007 2008 2009 2010 2011 2012*) 2013*) Aufkommen in Mrd. Euro 18,6 2,6 20,8 5,4 8,8 18,6 2,6 23,3 5,8 9,1 20,2 2,8 28,2 6,4 9,3 22,9 3,1 30,1 6,7 9,4 25,9 3,2 31,4 6,2 9,5 23,7 3,2 25,0 4,6 9,6 23,0 3,2 26,9 5,5 10,0 24,6 3,5 30,5 6,4 10,3 26,9 3,5 32,3 6,7 10,7 28,4 3,6 32,6 6,7 11,0 6,9 6,6 13,5 15,7 3,4 9,2 2,4 5,9 4,7 3,4 5,8 1,6 1,1 -0,5 3,3 35,3 5,0 43,7 14,8 36,1 4,8 43,4 14,4 37,0 4,7 42,5 14,4 22,3 3,0 27,4 6,1 9,0 24,4 3,1 29,0 6,4 9,3 25,7 3,1 29,3 6,3 9,7 6,1 6,6 14,3 15,9 3,2 9,4 3,1 5,8 4,6 3,6 5,2 1,6 0,7 -0,7 3,5 35,7 4,7 43,9 14,4 36,6 4,6 43,5 14,0 37,4 4,5 42,6 14,1 2,3 0,5 3,1 0,3 1,3 2,4 0,5 3,3 0,3 1,3 2,7 0,5 3,4 0,4 1,4 14,9 6,5 7,1 13,3 4,9 6,5 -1,7 6,3 6,8 2,0 11,6 1,4 3,9 3,0 1,5 31,6 6,9 42,3 18,2 32,0 6,4 42,8 17,7 33,8 6,2 42,0 17,0 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Gewerbesteuerumlage Grundsteuern -6,4 -0,1 35,8 -18,8 2,8 0,2 1,5 12,4 8,3 3,3 8,4 4,8 20,9 10,4 1,5 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Grundsteuern 36,2 5,0 40,4 17,2 34,3 4,8 43,0 16,8 33,1 4,5 46,2 15,2 13,3 11,9 6,7 4,6 1,9 13,1 3,4 4,3 -7,5 1,1 -8,2 0,5 -20,5 -25,3 1,0 -3,0 1,3 7,7 19,9 3,6 Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in % alte Länder 34,6 4,7 45,5 14,3 36,6 4,5 44,4 13,5 38,2 5,2 40,1 15,5 36,0 5,1 42,1 15,6 Aufkommen in Mrd. Euro Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Gewerbesteuerumlage Grundsteuern 17,5 2,2 18,9 5,1 7,7 17,4 2,2 21,0 5,5 7,9 18,9 2,3 25,6 6,1 8,1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Gewerbesteuerumlage Grundsteuern -6,7 0,0 36,0 -18,5 3,0 -0,5 1,5 11,3 8,3 3,4 8,5 4,6 21,8 11,0 1,6 21,3 2,6 27,2 6,3 8,2 23,7 2,7 28,2 5,9 8,3 21,7 2,7 22,3 4,4 8,4 21,0 2,8 24,0 5,3 8,7 Veränderung gegenüber Vorjahr in % 12,7 12,1 6,5 4,5 2,0 11,3 3,3 3,5 -7,2 1,2 -8,3 1,2 -20,9 -26,0 1,0 -3,3 1,4 7,7 20,7 3,8 Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Grundsteuern 37,4 4,7 40,4 16,4 35,4 4,6 42,8 16,2 34,1 4,2 46,2 14,6 neue Länder Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Gewerbesteuerumlage Grundsteuern 35,5 4,4 45,5 13,7 37,3 4,3 44,4 13,1 39,0 4,9 40,0 15,1 36,8 4,9 42,0 15,2 Aufkommen in Mrd. Euro 1,1 0,4 1,9 0,3 1,2 1,2 0,4 2,3 0,3 1,2 1,3 0,4 2,6 0,3 1,2 1,6 0,5 2,8 0,3 1,2 2,2 0,5 3,2 0,3 1,2 2,0 0,5 2,7 0,3 1,2 2,0 0,5 2,9 0,3 1,3 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Gewerbesteuerumlage Grundsteuern -1,3 0,5 33,3 -23,0 1,3 11,3 1,6 23,9 9,1 2,3 7,0 5,9 12,5 -0,1 1,5 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (netto)1) Grundsteuern 23,7 8,5 40,9 25,4 23,3 7,6 44,8 23,0 23,1 7,5 46,7 21,6 21,9 10,6 8,9 7,4 1,0 37,3 4,0 12,8 -12,3 0,1 -7,2 -3,5 16,7 -12,6 0,9 -0,5 1,0 7,5 6,9 2,2 Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in % Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik 1) Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 165 25,5 7,5 46,1 19,8 30,3 6,7 44,9 17,1 31,1 7,2 41,4 19,1 29,9 7,0 43,0 18,9 Zusammenstellung 9 Zuweisungen der Länder an die Gemeinden/Gemeindeverbände 2004 2005 2006 Deutschland insgesamt Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 2007 2008 2009 2010 2011 2012*) 2013*) 65,8 56,6 9,2 66,2 59,5 6,7 70,7 63,9 6,9 3,8 5,4 -5,0 0,6 5,1 -27,2 6,9 7,3 3,1 Einnahmen in Mrd. Euro 47,5 39,9 7,6 50,8 43,5 7,3 51,9 44,6 7,3 56,9 49,1 7,8 60,2 52,4 7,9 61,9 53,7 8,3 63,4 53,7 9,7 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 1,6 2,3 -1,9 6,9 9,0 -4,0 2,2 2,5 0,4 9,5 10,1 5,9 5,9 6,7 1,1 2,8 2,5 5,1 2,4 0,1 16,9 Anteil an d. bereinigten Einnahmen d. Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in % Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 32,5 31,1 42,6 33,7 32,5 43,1 32,5 31,3 42,3 alte Länder Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 33,5 32,0 47,8 34,1 32,5 51,4 36,2 34,6 52,5 36,1 34,1 53,9 35,8 34,0 52,8 35,0 34,2 45,2 35,8 35,0 46,4 47,5 40,9 6,6 50,1 43,6 6,5 51,3 46,6 4,6 55,0 50,2 4,9 5,6 6,5 -0,6 2,3 7,0 -28,6 7,3 7,6 4,5 Einnahmen in Mrd. Euro 33,6 29,1 4,5 36,0 31,5 4,5 37,2 32,6 4,6 41,7 36,7 4,9 44,4 39,4 5,0 45,7 40,3 5,4 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 3,2 4,5 -4,5 7,2 8,2 0,3 3,4 3,3 3,4 12,0 12,7 6,9 6,7 7,4 1,4 2,8 2,2 7,5 3,9 1,5 21,7 Anteil an d. bereinigten Einnahmen d. Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in % Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 27,7 27,0 33,7 28,8 28,1 34,5 28,1 27,1 37,2 neue Länder Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 29,3 28,3 40,0 30,1 29,0 43,7 32,1 31,0 45,1 32,4 30,8 47,4 32,4 30,9 47,3 32,0 31,5 39,0 32,9 32,3 40,1 15,9 12,8 3,1 15,7 13,0 2,7 14,9 12,8 2,0 15,7 13,7 2,0 -1,4 1,8 -14,4 -5,1 -1,3 -23,9 5,6 6,5 -0,1 Einnahmen in Mrd. Euro 13,9 10,8 3,2 14,8 12,0 2,8 14,7 12,0 2,7 15,2 12,4 2,8 15,8 12,9 2,9 16,2 13,3 2,9 Veränderung gegenüber Vorjahr in % Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen -2,0 -3,1 2,1 6,4 11,2 -10,1 -0,5 0,4 -4,2 3,2 3,0 4,0 3,8 4,6 0,7 2,8 3,3 0,7 -2,0 -4,1 8,0 Anteil an d. bereinigten Einnahmen d. Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in % Zuweisungen insgesamt davon: Laufende Zuweisungen Investitionszuweisungen 55,6 52,8 68,0 57,2 54,6 71,3 53,7 53,4 55,1 Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 166 55,5 52,6 72,7 54,5 51,5 74,3 56,6 53,7 76,1 55,3 51,9 75,9 53,7 50,9 73,8 51,9 49,8 71,2 52,2 50,0 74,7 Zusammenstellung 10 Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände aus Gebühren und Beiträgen 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012*) 2013*) Deutschland insgesamt Gebühren in Mrd. Euro 16,3 16,0 16,1 16,1 15,9 15,8 16,2 16,5 16,8 17,2 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -0,3 -1,8 0,8 0,1 -1,3 -0,8 2,7 1,9 1,5 2,7 Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts in % 12,7 11,9 11,3 10,5 9,9 10,2 10,3 9,9 9,6 9,4 1,9 1,8 1,6 1,5 1,4 1,3 1,3 1,4 1,4 1,4 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -8,5 -6,5 -8,1 -8,4 -8,0 -2,9 -0,2 6,4 -0,9 0,2 Anteil an den bereinigten Einnahmen des Vermögenshaushalts in % 10,5 10,4 9,3 9,1 8,9 8,4 7,4 8,1 9,4 9,4 Beiträge in Mrd. Euro alte Länder Gebühren in Mrd. Euro 14,2 13,9 14,1 14,1 13,9 13,8 14,2 14,4 14,7 15,1 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -0,1 -1,8 1,0 0,3 -1,5 -1,0 2,9 1,5 2,2 2,6 Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts in % 13,2 12,4 11,7 10,9 10,2 10,6 10,7 10,2 9,9 9,7 1,7 1,6 1,4 1,3 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -8,7 -6,0 -8,5 -8,5 -8,3 -2,3 -0,6 4,8 0,2 1,4 Anteil an den bereinigten Einnahmen des Vermögenshaushalts in % 12,6 12,1 11,6 10,7 10,5 9,9 8,5 8,9 10,3 10,3 Beiträge in Mrd. Euro neue Länder Gebühren in Mrd. Euro 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,1 2,1 2,1 Veränderung gegenüber Vorjahr in % -1,8 -1,6 0,1 -1,3 -0,2 0,6 1,2 4,7 -2,8 3,3 Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushalts in % 10,1 9,2 9,0 8,5 7,9 8,0 8,2 8,3 8,0 7,8 Beiträge in Mrd. Euro Veränderung gegenüber Vorjahr in % Anteil an den bereinigten Einnahmen des Vermögenshaushalts in % 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,2 0,2 0,1 -6,7 -10,0 -5,2 -7,8 -5,2 -8,1 2,8 19,8 -9,4 -9,4 4,4 4,6 3,5 4,1 4,0 3,7 3,5 4,8 5,5 5,2 Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2012 Kassenstatistik *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 167 Zusammenstellung 11 Verschuldung der Gemeinden/Gemeindeverbände 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013*) Deutschland insgesamt Schulden in Mrd. Euro1) 90,6 90,2 88,4 85,3 82,7 82,5 84,0 83,2 83,6 81,7 in Euro je Einwohner 1.181 1.177 1.155 1.116 1.085 1.085 1.107 1.115 1.119 1.092 Schulden in Mrd. Euro1) 74,4 74,5 73,9 71,3 69,5 69,9 71,8 71,7 72,7 71,5 in Euro je Einwohner 1.177 1.178 1.169 1.128 1.100 1.110 1.140 1.157 1.171 1.148 Schulden in Mrd. Euro1) 16,2 15,7 14,5 14,0 13,2 12,5 12,2 11,5 10,8 10,1 in Euro je Einwohner 1.204 1.171 1.089 1.059 1.011 966 945 911 865 811 alte Länder neue Länder Quelle: Schuldenstatistik; 2013 Kassenstatistik 1) Kreditmarktschulden einschl. kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Schulden bei öffentlichen Haushalten, Stand jeweils am 31.12. des Jahres *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 168 Zusammenstellung 12 Kassenkredite der Gemeinden/Gemeindeverbände 2004 2005 2006 2007 2008 1) 2009 2010 2011 2012 2013*) Deutschland insgesamt Kassenkredite in Mrd. Euro2) in Euro je Einwohner 19,9 23,9 27,9 28,8 29,8 34,9 41,1 45,0 47,9 48,0 260 311 364 376 391 460 541 604 642 642 18,4 22,0 25,4 26,3 27,6 32,7 38,6 42,5 45,2 45,2 291 348 402 415 437 519 613 686 727 725 1,5 1,9 2,4 2,5 2,2 2,2 2,4 2,5 2,8 2,9 113 139 182 190 169 173 189 202 220 229 alte Länder Kassenkredite in Mrd. Euro2) in Euro je Einwohner neue Länder Kassenkredite in Mrd. Euro2) in Euro je Einwohner Quelle: Schuldenstatistik; 2013 Kassenstatistik 1) Kassenkredite dienen zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen. 2) Stand jeweils am 31.12. des Jahres *) vgl. Methodische Hinweise zu 5.3.3.4 169 170 6. Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen 171 6. Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen 6.1. Finanzen der EU 6.1.1 Finanz- und Wirtschaftspolitik (reales) BIP-Wachstum in % ggü. Vorjahr Wirtschafts- und Haushaltslage der EU Wirtschaftslage Die Europäische Kommission rechnet für 2014 mit einem BIPWachstum von 1,2 % für die Eurozone und von 1,6 % für die gesamte EU. Für 2015 prognostiziert die Kommission eine Festigung des wirtschaftlichen Aufschwungs mit einem BIP-Wachstum von 1,7 % für die Eurozone und 2,0 % für die EU. Die Aufhellung der Wirtschaftslage hat auch die Krisenländer erfasst. Sowohl Griechenland als auch Spanien, Italien und Portugal werden laut den Prognosen der Kommission nach schweren Rezessionen im laufenden Jahr wieder positives Wachstum erreichen. Einzig in Zypern wird 2014 ein Rückgang der Wirtschaftsleistung prognostiziert (-4,8 %). Das höchste Wachstum wird 2014 in dem neuen Euro-Mitgliedstaat Lettland (+3,8 %) sowie den Nicht-Euro-Mitgliedstaaten Litauen, (+3,3 %), Polen ( 3,2 %), Schweden (+2,8 %) und Großbritannien (+2,7 %) erwartet. Positive Wachstumseffekte werden in diesem Jahr und insbesondere im nächsten Jahr laut Kommission von der Binnennachfrage ausgehen. 2014 2015 Eurozone +1,2% EU-27 Deutschland Staatlicher Finanzierungssaldo in % des BIP 2014 2015 +1,7% -2,5% -2,3% +1,6% +2,0% -2,6% -2,5% +1,8% +2,0% 0,0% -0,1% FRA +1,0% +1,5% -3,9% -3,4% ESP +1,1% +2,1% -5,6% -6,1% ITA +0,6% +1,2% -2,6% -2,2% CYP -4,8% +0,9% -5,8% -6,1% NLD +1,2% +1,4% -2,8% -1,8% PRT +1,2% +1,5% -4,0% -2,5% IRL +1,7% +3,0% -4,8% -4,2% GRC +0,6% +2,9% -1,6% -1,0% Quelle: EU-KOM Frühjahrsprognose 2014 Bei der Rückführung des strukturellen Defizits, also des Defizits nach Bereinigung um konjunkturspezifische Effekte und einmalige Einnahme- und Ausgabeneffekte, wurden enorme Fortschritte erreicht. Das strukturelle Defizit wurde im Euroraum von 4,5 % des BIP im Jahr 2009 auf 1,3 % des BIP im Jahr 2013 reduziert; in der EU sank es von 5,0 % des BIP im Jahr 2009 auf 1,8 % des BIP im Jahr 2013. Für Eurozone bzw. EU erwartet die Kommission 2014 einen weiteren Abbau um ca. 0,1 % des BIP (EU) bzw. 0,2 % des BIP (Eurozone), so dass das strukturelle Defizit im Verhältnis zum BIP auf 1,1 % für den Euroraum und auf 1,7 % für die EU sinkt. Bei der Lage am Arbeitsmarkt rechnet die Kommission mit einer schrittweisen Verbesserung. Da sich positive Wachstumsraten für gewöhnlich verzögert in einer besseren Lage am Arbeitsmarkt widerspiegeln, prognostiziert die Kommission für die Eurozone für 2015 einen Rückgang der Arbeitslosenquote auf 11,4 % gegenüber 11,8 % in 2014. Die Arbeitslosenquote in der gesamten EU wird in 2014 auf 10,5 % und 2015 auf 10,1 % veranschlagt. Analog zur wirtschaftlichen Entwicklung liegt auch auf dem Arbeitsmarkt eine deutliche intra-europäische Divergenz vor. Während die Kommission für Deutschland in 2014 eine Arbeitslosenquote in Höhe von 5,1 % prognostiziert, liegt die Arbeitslosenquote in Spanien und Griechenland mit 25,5 % bzw. 26 % deutlich höher. Die Kommission rechnet mit einem Anstieg der Schuldenquote von 95,0 % des BIP im Jahr 2013 auf 96,0 % des BIP im Jahr 2014 (Eurozone) bzw. mit einem Anstieg von 90,6 % im Jahr 2013 auf 91,8 % im Jahr 2014 (EU). 2015 soll der Schuldenstand laut Kommissionsprognose in der EU weiter anwachsen und 92,7 % des BIP erreichen. Im Euroraum wird ein Rückgang der Schuldenquote auf 95,4 % des BIP erwartet. Die Kommission erwartet leicht rückläufige Inflationsraten von 1,0 % in 2014 und 1,5 % in 2015 in der EU bzw. 0,8 % in 2014 und 1,2 % in 2015 im Euro-Währungsraum. Haushaltslage Die Mitgliedstaaten der EU und der Eurozone haben seit 2009 ihre Staatsdefizite spürbar reduziert. Das Staatsdefizit in der EU ging von 6,8 % des BIP (Eurozone: 6,3 %) im Jahr 2009 auf 3,3 % des BIP (Eurozone: 3,0 %) im Jahr zurück. 2013 haben siebzehn Mitgliedstaaten gesamtstaatliche Defizite unterhalb des 3 %-Grenzwertes vorgelegt. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Europäischen Union im Juni 2014 die Beendigung von sechs Defizitverfahren beschlossen. Damit befinden sich aktuell noch elf Mitgliedstaaten in Defizitverfahren. 2014 sollen laut Prognose der EU-Kommission die Staatsdefizite weiter auf 2,6 % des BIP in der EU bzw. 2,5 % des BIP im Euroraum fallen. Einige Mitgliedstaaten überschreiten aber auch 2014 laut Kommissions-Prognose die 3 %-Grenze des Stabilitäts- und Wachstumspakt. 2015 erwartet die EU-Kommission auf Grundlage der Annahme unveränderter Politiken einen weiteren Rückgang der Defizite auf 2,5 % des BIP in der EU bzw. 2,3 % des BIP im Euroraum. 173 EU-Mitgliedstaaten, die 2014 aus dem Defizitrahmen (EFP) entlassen wurden Finanzpolitische Koordinierung Stand der Defizitverfahren EU-Mitgliedstaaten im Defizitverfahren (EDP) Stand: 27.06.2013 laufendesDefizitEuroverfahren/Frist zone/ Mitgliedstaat EU Seit … Bis … Malta Euro- 21.06.2013 2014 zone Vereinigtes Königreich EU 08.07.2008 2014/ 2015 Frankreich Eurozone 27.04.2009 2015 Irland Eurozone 27.04.2009 2015 Polen EU 07.07.2009 2015 Portugal Eurozone 02.12.2009 2015 Slowenien Eurozone 02.12.2009 2015 Griechenland Eurozone 27.04.2009 Kroatien EU 28.01.2014 2016 Spanien Eurozone 27.04.2009 2016 Zypern Eurozone 13.07.2010 2016 2016 Stand des Verfahrens Ratsbeschluss und -empfehlung nach Art. 126 (6) und (7) AEUV vom 21.06.2013 Ratsempfehlung nach Art. 126 (7) AEUV vom 02.12.2009 Ratsempfehlung nach Art. 126 (7) AEUV vom 21.06.2013 Ratsempfehlung nach Art. 126 (7) AEUV vom 07.12.2010 Ratsempfehlung nach Art. 126 (7) AEUV vom 10.12.2013 Ratsempfehlung nach Art. 126 (7) AEUV vom 21.06.2013 Ratsempfehlung nach Art. 126 (7) AEUV vom 21.06.2013 Ratsempfehlung nach Art. 126 (9) - 136 AEUV vom 04.12.2012 Ratsempfehlung nach Art. 126 (7) AEUV vom 21.01.2014 Ratsempfehlung nach Art. 126 (7) AEUV vom 21.06.2013 Ratsempfehlung nach Art. 126 (7) AEUV vom 07.05.2013 Mitgliedstaat Belgien laufendesDefizitEuroverfahren/Frist zone/ EU Seit … Bis … Euro- 02.12.2009 2013 zone Dänemark EU 13.07.2010 2013 Niederlande Eurozone 02.12.2009 2013 Österreich Eurozone 02.12.2009 2013 Slowakei Eurozone 02.12.2009 2013 Tschech. Republik EU 02.12.2009 2013 Stand des Verfahrens Ratsbeschluss nach Art. 126 (12) AEUV vom 20.06.2014 Ratsbeschluss nach Art. 126 (12) AEUV vom 20.06.2014 Ratsbeschluss nach Art. 126 (12) AEUV vom 20.06.2014 Ratsbeschluss nach Art. 126 (12) AEUV vom 20.06.2014 Ratsbeschluss nach Art. 126 (12) AEUV vom 20.06.2014 Ratsbeschluss nach Art. 126 (12) AEUV vom 20.06.2014 Derzeit laufen gegen 11 EU-Mitgliedstaaten Defizitverfahren. Zuletzt hatte der Rat der Europäischen Union (ECOFIN) am 20. Juni 2014 Entscheidungen zu den Defizitverfahren getroffen und dabei sechs Verfahren beendet (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Slowakei, Niederlande). In den Defizitverfahren sind zwei Mitgliedstaaten aufgefordert, ihr übermäßiges Defizit im laufenden Jahr abzubauen: Malta, Vereinigtes Königreich (Frist: Finanzjahr 2014/15). Für die übrigen im Defizitverfahren befindlichen Mitgliedstaaten wurden folgende Fristen zum Abbau des übermäßigen Defizites festgelegt: Irland, Frankreich, Slowenien, Portugal und Polen sind aufgefordert, ihr übermäßiges Defizit spätestens 2015 abzubauen. Griechenland, Zypern, Kroatien und Spanien sind aufgefordert, ihr übermäßiges Defizit spätestens 2016 abzubauen. Die übrigen 17 EU-Mitgliedstaaten werden im präventiven Arm überwacht. Ziel im präventiven Arm ist die Erreichung und Einhaltung strukturell nahezu ausgeglichener Staatshaushalte durch kontinuierliche strukturelle Konsolidierung. Die Mitgliedstaaten setzen sich dazu länderspezifische Mittelfristziele (MTO, „Medium Term Objectives“). Der Pakt sieht vor, dass eine jährlich strukturelle Konsolidierung von, als Richtwert, 0,5 % des BIP vorzunehmen ist, bis das MTO erreicht ist. Zusätzliche Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) durch das Twopack Der Stabilitäts- und Wachstumspakt konnte in seiner bisherigen Form die Staatsschuldenkrisen im Euroraum nicht verhindern. Deswegen wurde er durch ein am 13. Dezember 2011 in Kraft getretenes Gesetzespaket (sog. Sixpack) bereits umfassend reformiert: - Um das Entstehen zu hoher Schuldenstandsquoten von vornherein zu vermeiden, soll es mittelfristig keine Neu- verschuldung mehr in den EU-Mitgliedsstaaten geben. Anstatt dem bisher starken Fokus auf den Maastricht-Referenzwert eines maximalen Defizits von 3 % des BIP wird jetzt – wie bei der deutschen Schuldenbremse – das mittelfristige 174 Durch das Twopack wurde außerdem die haushalts- und wirtschaftspolitische Überwachung von Eurostaaten, die gravierende finanzielle Schwierigkeiten haben oder Finanzhilfen durch den temporären Euro-Rettungsschirm, bestehend aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), oder den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erhalten, ausgebaut. Mit diesen Regelungen werden im Wesentlichen die bereits bestehenden zwischenstaatlichen Verträge und die etablierte Praxis bei der Gewährung von Finanzhilfen durch die EFSF oder den ESM nachvollzogen. Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts gestärkt als Zielwert in den Vordergrund gestellt. - Es wird erstmals ein Abbaupfad der Schuldenstandsquote auf 60 % des BIP vorgeschrieben. EU-Länder, deren Schuldenstandsquote höher liegt, müssen jährlich ein Zwanzigstel der Differenz zwischen ihrer Schuldenstandsquote und der 60 %-Marke abbauen. - Für die Länder der Eurozone unterliegen sowohl die Defizitals auch die Schuldenquotenrückführung einem neuen abgestuften Sanktionsverfahren. Sanktionen können nun frühzeitiger und quasi-automatisch durch so genannte umgekehrte qualifizierte Mehrheit verhängt werden. Dies bedeutet, ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verhängung von Sanktionen gilt als angenommen, wenn der Rat nicht mit qualifizierter Mehrheit widerspricht. Wirtschaftspolitische Koordinierung Europäisches Semester Das Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (Macroeconomic Imbalance Procedure - MIP) wird wie die nationalen Planungs- und Berichtszyklen in das „Europäische Jahr“ eingetaktet: In einem Zeitrahmen von sechs Monaten - dem sogenannten „Europäischen Semester“ wird die haushalts- und wirtschaftspolitische Koordinierung innerhalb der EU auf der Grundlage des Stabilitäts- und Wachstumspakts, des Euro-Plus-Pakts, der Wachstumsstrategie Europa 2020 und des neuen wirtschaftspolitischen Überwachungsverfahrens MIP zusammengeführt und intensiviert. - Um korrekte Statistiken zu gewährleisten, werden die Unabhängigkeit und die Standardisierung der Datenerfassung gestärkt und von der europäischen Statistikbehörde strenger überwacht, verfälschte Statistiken werden mit Geldstrafen sanktioniert. Ende Mai 2013 traten zwei neue EU-Verordnungen (sog. Twopack) in Kraft, die - ergänzend zu den umfangreichen Reformen von 2011 und dem Anfang 2013 in Kraft getretenen Fiskalvertrag - eine wichtige Erweiterung der haushalts- und wirtschaftspolitischen Überwachung und Koordinierung im Euroraum darstellen. Im Jahr 2014 wurde das Europäische Semester zum vierten Mal durchgeführt: Durch die neuen Regelungen wird die präventive Überwachung der Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf die Haushaltsplanung ausgeweitet: - Der Europäische Rat hat im Dezember 2013 die im Jahreswachstumsbericht der Kommission für 2014 dargelegten fünf politischen Prioritäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten gebilligt, nämlich Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung, Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft, Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise bei gleichzeitiger Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Als Richtschnur für die Beratungen des Rates über das Europäische Semester 2014 legte er dabei einen besonderen Schwerpunkt auf politische Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit sowie zur Weiterverfolgung der Reformen für ein besseres Funktionieren des Arbeitsmarkts. - Die Mitgliedstaaten des Euroraums legen künftig bis Mitte Oktober eines jeden Jahres der EU-Kommission eine Übersicht über ihre gesamtstaatliche Haushaltsplanung vor. Diese Übersicht enthält die wichtigsten Eckwerte für das jeweils kommende Jahr. - Die EU-Kommission bewertet die vorgelegten Übersichten und gibt jeweils eine Stellungnahme ab, inwiefern die gesamtstaatliche Haushaltsplanung mit den Vorgaben des Stabilitätsund Wachstumspakts vereinbar ist. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann die EU-Kommission den Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Haushaltsplanung auffordern. Zudem werden Mitgliedstaaten des Euroraums, die sich bereits in einem Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits befinden, künftig noch intensiver überwacht: - Die Mitgliedstaaten waren aufgerufen, diese Empfehlungen in ihren Nationalen Reformprogrammen (NRP) und Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen (SKP), die jährlich im April der Europäischen Kommission vorzulegen sind, zu berücksichtigen. - Mitgliedstaaten im Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits treffen zusätzliche Informations- und Berichtspflichten. Dadurch wird die EU-Kommission besser in die Lage versetzt, die Maßnahmen zum Abbau des Haushaltsdefizits oder der Schuldenstandsquote zu überwachen. - Die Europäische Kommission wertete die NRP und SKP der Mitgliedstaaten aus und veröffentlichte Anfang Juni 2014 Vorschläge für länderspezifische Empfehlungen. - Läuft der Eurostaat Gefahr, die im Defizitverfahren gesetzte Frist zur Korrektur des übermäßigen Defizits nicht einzuhalten, kann die EU-Kommission konkrete Maßnahmen zum Defizit- beziehungsweise Schuldenabbau empfehlen. Nach Diskussion der länderspezifischen Empfehlungen in verschiedenen EU-Gremien werden sie vom Rat gebilligt und abschließend vom Europäischen Rat verabschiedet. Dies ist die entscheidende Phase des Europäischen Semesters, denn Ziel muss es sein, mit den länderspezifischen Empfehlungen konkrete Problemfälle anzusprechen und zu diskutieren. Nur so kann von den neuen Verfahren ein positiver Einfluss auf die Stabilität der Eurozone ausgehen. - Eurostaaten im Defizitverfahren haben zudem ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorzulegen. Darin werden die wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Strukturreformen (z. B. Gesundheits-, Arbeitsmarkt- oder Rentenreformen) festgeschrieben, die erforderlich sind, um eine nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits zu erreichen. Mit der Verabschiedung der länderspezifischen Empfehlungen endet das Europäische Semester. Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, diese Empfehlungen bei ihren finanz- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen, insbesondere bei der Aufstellung ihrer Haushalte für das kommende Jahr, zu berücksichtigen. Ergänzend werden alle Eurostaaten verpflichtet, die Einhaltung der Haushaltsregeln durch unabhängige nationale Einrichtungen überprüfen zu lassen. Zudem wird festgeschrieben, dass die Haushaltsplanung auf unabhängige makroökonomische Prognosen zu stützen ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Haushaltsplanung auf realistischen und unverzerrten makroökonomischen Annahmen beruht. Mit dem Jahreswechsel 2014/2015 beginnt das nächste Europäische Semester, in dem unter anderem überprüft wird, in wieweit die Mitgliedstaaten den länderspezifischen Empfehlungen von 2013 gefolgt sind. 175 Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (Macroeconomic Imbalance Procedure - MIP) - Gesamtverbindlichkeiten des Finanzsektors (Veränderung gegenüber Vorjahr in %): + 16,5 % Neben der deutlichen Stärkung der haushaltspolitischen Überwachung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts hat auch die wirtschaftspolitische Koordinierung mehr Biss erhalten. Es wurde ein neues wirtschaftspolitisches Überwachungsverfahren etabliert, welches vermeiden soll, dass Mitgliedstaaten durch eine falsche Politik Strukturprobleme im eigenen Land befördern, ihre Wettbewerbsfähigkeit untergraben und hierdurch die Stabilität der Eurozone als Ganzes gefährden. Das Überschreiten eines oder mehrerer Schwellenwerte führt nicht zwangsläufig zu weiteren Verfahrensschritten. Nur wenn die Europäische Kommission in ihrer ökonomischen Auswertung des Scoreboards zum Ergebnis kommt, dass in einem Mitgliedstaat problematische Ungleichgewichte bestehen oder bestehen könnten, wird der Mitgliedstaat weitergehend - im Rahmen einer sog. vertieften Länderstudie - untersucht. Die eingehende Überprüfung baut auf einer detaillierten Analyse der länderspezifischen Umstände auf, einschließlich der unterschiedlichen Ausgangslagen in den Mitgliedstaaten. Sie umfasst die Prüfung, ob der betreffende Mitgliedstaat Ungleichgewichte aufweist und ob diese Ungleichgewichte übermäßige Ungleichgewichte darstellen. Gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte können etwa aus einer überhitzten Binnenkonjunktur, wachsenden gesamtwirtschaftlichen Kreditvolumina und steigenden Häuserpreisen resultieren. Das Augenmerk des Verfahrens liegt aber insbesondere auf Mitgliedstaaten mit Schwächen in der Wettbewerbsfähigkeit. Stellt die Kommission fest, dass in einem Mitgliedstaat schädliche Ungleichgewichte bestehen könnten, werden die wirtschaftlichen Hintergründe vertieft analysiert. Nur problematische Entwicklungen werden weiter verfolgt und der betreffende Mitgliedstaat wird angehalten, die Ungleichgewichte abzubauen. Diesen Neuerungen und ihrem dritten Frühwarnbericht folgend hat die Europäische Kommission am 5. März 2014 die Ergebnisse entsprechender Untersuchungen für alle 17 Mitgliedstaaten veröffentlicht, in denen sie bei der diesjährigen Durchführung des Verfahrens eine vertiefte Analyse für notwendig befand. Danach kam sie zu dem Schluss, dass in drei der näher untersuchten Mitgliedstaaten keine Ungleichgewichte im Sinne des Verfahrens bestehen. Die übrigen 14 Mitgliedstaaten - auch solche mit übermäßigen Ungleichgewichten - sollen weiter im präventiven Arm des Verfahrens beaufsichtigt werden. Programmländer sind ausgenommen, weil sie ohnehin unter verschärfter Überwachung stehen. Die aus den vertieften Analysen wie auch aus der anschließenden Prüfung der nationalen Reformprogramme bzw. Stabilitäts- und Konvergenzprogramme gezogenen Schlussfolgerungen hat die Kommission in ihre Vorschläge für länderspezifische Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters einfließen lassen. Dabei markiert die Vorlage des Frühwarnberichts der Kommission („Alert Mechanism Report“) jeweils den Beginn einer neuer Prüfrunde. Darin werden die Mitgliedstaaten identifiziert, die möglicherweise makroökonomische Ungleichgewichte aufweisen und deshalb im Folgejahr einer eingehenden Prüfung unterzogen werden sollen. Auf dieser Grundlage werden gegebenenfalls Empfehlungen an den Mitgliedstaat gerichtet. Bei Analyse und Bewertung der Ungleichgewichte sollen ihr Schweregrad und die Gefahr möglicher negativer Übertragungswirkungen auf das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion berücksichtigt werden. Das Verfahren umfasst neben einem System der Früherkennung und Vorbeugung (sogenannter präventiver Arm) auch ein Korrektivverfahren zur Beseitigung von exzessiven Ungleichgewichten (sogenannter korrektiver Arm). In letzter Konsequenz sind für Mitgliedstaaten der Eurozone auch finanzielle Sanktionen möglich. Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) Am 27. September 2012 ist der Vertrag zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag) in Kraft getreten. Am 8. Oktober 2012 hat der ESM seine Arbeit aufgenommen. Damit steht den Euro-Mitgliedstaaten nunmehr institutionelle Vorkehrungen und Regeln zur Verfügung, um die Krise abzuwenden und die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion zu gewährleisten. Ausganspunkt ist ein Warnmechanismus, der helfen soll, potentielle gesamtwirtschaftliche Risiken in den EU-Mitgliedstaaten in einem frühen Stadium zu erkennen. Das geschieht in einem ersten Schritt auf Basis von Kennziffern, deren Werte die Kommission über das sogenannte Scoreboard mit zuvor festgelegten Warnschwellen vergleicht. Das Scoreboard setzt sich nach den Bestimmungen der einschlägigen Verordnung aus einer „geringen Zahl von einschlägigen, praktischen, einfachen und messbaren makroökonomischen und makrofinanziellen Indikatoren“ zusammen. Folgende Indikatoren und Schwellenwerte kommen für die Mitgliedstaaten des Euroraums derzeit zum Einsatz: Die Gründzüge des ESM werden nachfolgend beschrieben. Instrumente des ESM Der ESM ist ein striktes Nothilfeinstrument. Er leistet nur dann Hilfe, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des EuroWährungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist. Die Inanspruchnahme des ESM ist an harte Auflagen zur Konsolidierung der Staatshaushalte und zur Durchführung von Strukturreformen geknüpft. Damit werden die betreffenden Länder auch in die Lage versetzt, ihre Schulden beim ESM einschließlich der fälligen Zinsen und Margen zurückzuzahlen. - Leistungsbilanzsaldo (gleitender Drei-Jahres-Durchschnitt in % des BIP): -4 %/+6 %. - Nettoauslandsvermögen (in % des BIP): -35 %. - Exportanteile (Veränderung gegenüber fünf Jahre zuvor in %): - 6 %. Finanzhilfen an einen Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebietes können vom Gouverneursrat des ESM nur einstimmig beschlossen werden. Der Bundesminister der Finanzen, der Mitglied des Gouverneursrates des ESM ist, kann einer Finanzhilfe nur dann zustimmen, wenn zuvor das Plenum des Deutschen Bundestages einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. - Lohnstückkosten (Veränderung gegenüber drei Jahren zuvor in %): + 9 %. - Reale Effektive Wechselkurse (Veränderung gegenüber drei Jahren zuvor in %): + 5 %/- 5 %. Dem ESM stehen verschiedene Instrumente für die Gewährung von Stabilitätshilfen zur Verfügung: - Verschuldung des Privatsektors (in % des BIP): 160 %. - Kreditvergabe an den privaten (nicht-finanziellen) Sektor (in % des BIP): 15 %. Vorsorgliche Finanzhilfen Staaten, die solide haushalten, aber kurzfristige Finanzierungsschwierigkeiten haben, können vorsorglich Kreditlinien erhalten und bei Bedarf abrufen. Hierzu müssen die betreffenden Staaten bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Staaten, die diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vollständig erfüllen, bekommen Auflagen zur - Häuserpreise (Anstieg gegenüber Konsumentenpreisentwicklung in %): + 6 %. - Öffentliche Verschuldung (in % des BIP): 60 %. - Arbeitslosenquote (gleitender Drei-Jahres-Durchschnitt in %): 10 %. 176 Finanzhilfen des ESM Beseitigung dieser Defizite. Ziel ist es, das Vertrauen der Märkte in diese Länder zu stärken und zu verhindern, dass eine echte Krisensituation entsteht. Spanien hatte am 25. Juni 2012 finanzielle Hilfen von den Mitgliedstaaten des Euroraums zur Stützung seiner Banken beantragt. Es wurde ein maximales Programmvolumen von bis zu 100 Mrd. € beschlossen, die Laufzeit beträgt 18 Monate. Wie bereits beim Abschluss des Programms vorgesehen, wurde das Bankenprogramm am 29. November 2012 vollständig von der EFSF in den ESM überführt. Darlehen Darlehen richten sich an ESM-Mitglieder, die wegen einer unsoliden Wirtschafts- und Finanzpolitik in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Die an sie vergebenen Kredite sind an strikte Reform- und Anpassungsprogramme geknüpft. Die erste Tranche des Programms wurde am 11. Dezember 2012 mit einem Volumen von 39,5 Mrd. € in Form von ESM-Papieren an den spanischen Bankenrestrukturierungsfonds FROB (Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria) ausgereicht. Finanzhilfen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds Gefährden Probleme im Finanzsektor eines Mitgliedstaats die finanzielle Stabilität, kann der ESM dem Land ein Darlehen zur Verfügung stellen, damit es seine Finanzinstitute rekapitalisieren kann. Im Gegenzug übernimmt das Land die Verantwortung dafür, dass der Kredit zurückgezahlt wird und die vereinbarten Auflagen eingehalten werden. Zudem muss bei der Rekapitalisierung das europäische Beihilferecht eingehalten werden. Die Freigabe der zweiten Tranche im Volumen von 1,865 Mrd. € wurde in der Eurogruppe am 21. Januar 2013 politisch beschlossen. Die Auszahlung dieser ESM-Mittel an den FROB erfolgte am 5. Februar 2013. Bis zum Programmende am 23. Januar 2014 wurden keine weiteren Auszahlungen an ESM-Mitteln notwendig, so dass sich das endgültige Programmvolumen auf knapp 41 ½ Mrd. € beläuft. Primärmarktkäufe Zypern hat am 25. Juni 2012 Finanzhilfe bei der EU und am darauf folgenden Tag beim IWF beantragt. Am 15. und 24. März 2013 hat sich die Eurogruppe auf Eckpunkte eines Hilfsprogramms für Zypern geeinigt. Nach Ausarbeitung der Details durch die Troika hat der Deutsche Bundestag dem Zypernprogramm am 18. April 2013 zugestimmt. Der ESM hat das Programm mit einem Finanzvolumen von 10,0 Mrd. € am 8. Mai 2013 beschlossen, hiervon trägt der ESM 9,0 Mrd. € und der IWF 1,0 Mrd. €. Der ESM hat bisher 4,8 Mrd. € in mehreren Tranchen an Zypern ausgezahlt. Der ESM kann in Ausnahmefällen neu ausgegebene Anleihen eines ESM-Mitglieds direkt auf dem so genannten Primärmarkt erwerben. Damit erhöht er die Nachfrage nach den Anleihen und drückt die für die Papiere fälligen Zinsen. So kann er dazu beitragen, dass sich ein Land weiterhin am Kapitalmarkt refinanzieren kann. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Land bereits in einem makroökonomischen Anpassungsprogramm (Darlehen) befindet oder eine vorsorgliche Finanzhilfe des ESM erhalten hat. Sekundärmarktinterventionen In Ausnahmefällen kann der ESM auch Staatsanleihen aufkaufen, die bereits im Umlauf sind. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Funktionsfähigkeit der Anleihemärkte zu unterstützen und eine ausreichende Liquidität im Anleihemarkt zu gewährleisten. Der Erwerb von Anleihen auf dem so genannten Sekundärmarkt ist jedoch nur unter besonderen Umständen und bei einer Gefährdung der Finanzmarktstabilität möglich. Zudem muss die Europäische Zentralbank zustimmen. Anspruchsberechtigt sind Länder, die sich entweder in einem makroökonomischen Anpassungsprogramm befinden oder bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen. 6.1.2 Europäische Finanzmarktpolitik Europäisches Finanzaufsichtssystem (ESFS) Die Finanzmarktkrise in den Jahren 2007 bis 2009 zeigte, dass Schwächen bei der Überwachung der Stabilität des gesamten Finanzsystems (sogenannte makroprudentielle Aufsicht) mitverantwortlich waren für die Turbulenzen im Finanzsektor. Um erneuten krisenhaften Entwicklungen vorzubeugen, hat Europa ein neues Finanzaufsichtssystem erhalten, das auf eine größere Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors hinwirken wird. Finanzierung des ESM Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) Der ESM verfügt, nach dem Beitritt Lettlands am 13. März 2014, über 701.935.300.000 € Stammkapital. Diese Summe teilt sich auf in rd. 80,2 Mrd. € eingezahltes und 621,7 Mrd. € abrufbares Kapital. Der deutsche Finanzierungsanteil am ESM beträgt entsprechend EZB-Schlüssel 27,07 %. Dies entspricht rund 22 Mrd. € eingezahltem und rund 168 Mrd. € abrufbarem Kapital. Seit dem 30. April 2014 sind rund 80 Mrd. € Kapital durch die ESM-Mitgliedstaaten eingezahlt, womit der ESM sein maximales Ausleihvolumen von 500 Mrd. € erreicht hat. Um makroprudentielle Erkenntnisse besser in die Finanzaufsicht einzubeziehen, trägt der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board - ESRB) zur frühzeitigen Erkennung von Risiken für die Stabilität des gesamten Finanzsystems in Europa bei. Der ESRB überwacht die Stabilität des gesamten Finanzsystems, indem er systemische Risiken analysiert, frühzeitig vor ihnen warnt und Empfehlungen zur Beseitigung dieser Risiken abgibt. Adressaten der Warnungen und Empfehlungen können ein oder mehrere Mitgliedstaaten, eine oder mehrere Europäische Finanzaufsichtsbehörden oder eine oder mehrere nationale Aufsichtsbehörden sein. Empfehlungen können auch an die Europäische Kommission gerichtet werden. Warnungen und Empfehlungen werden gleichzeitig mit Zuleitung an den jeweiligen Adressaten an den ECOFIN-Rat und, wenn sie an nationale Aufsichtsbehörden adressiert sind, an die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden gesendet. Es bleibt dabei bei der vorgesehenen effektiven Kreditvergabefähigkeit von insgesamt 500 Mrd. €. Gemeinsam mit der EFSF verfügen beide Rettungsschirme über ein konsolidiertes Ausleihvolumen von 700 Mrd. €. Darlehenskonditionen des ESM Bei der Gewährung von Stabilitätshilfen strebt der ESM die volle Deckung seiner Finanzierungs- und Betriebskosten an und kalkuliert eine angemessene Marge ein. Die Warnungen und Empfehlungen des ESRB haben keine bindende Wirkung. Sie werden aber mit einem „Handle-oderErkläre“-Mechanismus („act-or-explain“) versehen. Stellt der ESRB fest, dass seine Empfehlung nicht befolgt wurde und die Adressaten keine überzeugende Begründung hierfür geliefert haben, setzt er die Adressaten, den ECOFIN-Rat und gegebenenfalls die betreffende Europäische Finanzaufsichtsbehörde hiervon in Kenntnis. Darüber hinaus kann der ESRB - nach Un177 den über einen Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat nimmt administrative Aufgaben wahr und setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der jeweiligen Europäischen Finanzaufsichtsbehörde und sechs weiteren Mitgliedern, die von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates der Aufseher aus deren Mitte gewählt werden. Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden haben ferner jeweils einen Vorsitzenden und einen Exekutivdirektor. terrichtung des ECOFIN-Rates - seine Empfehlungen auch veröffentlichen, um so die Durchsetzungskraft der Empfehlung zu erhöhen. Der ESRB hat einen Verwaltungsrat, einen Lenkungsausschuss, einen Beratenden Fachausschuss, einen Beratenden Wissenschaftlichen Ausschuss und ein Sekretariat. Der Verwaltungsrat (General Board) des ESRB ist das Entscheidungsorgan. Stimm- berechtigte Mitglieder sind: der Präsident und der Vizepräsident der Europäischen Zentralbank (EZB), die 28 Zentralbankgouverneure der nationalen Zentralbanken, ein Vertreter der Kommission, die drei Vorsitzenden der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses sowie der Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses. Den Vorsitz des ESRB führt für die ersten fünf Jahre der Präsident der EZB, die auch das Sekretariat des ESRB zur Verfügung stellt. Basel III Die Gruppe der Zentralbankgouverneure und Chefs der Bankenaufsichtsbehörden als übergeordnete Instanz des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht haben im Dezember 2010, nach Billigung durch die G20 im November 2010 bei ihrem Treffen in Korea, neue Empfehlungen zum Kapital- und Liquiditätsregime für Bankinstitute abgegeben. Künftig sollen die Banken deutlich besseres Eigenkapital vorhalten und einen zusätzlichen Kapitalpuffer anlegen, um etwaige Verluste selbst auffangen zu können. Europäische Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) Neben dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken wurden drei neue Europäische Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities - ESAs) errichtet. Die drei ESAs heißen Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) sowie Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority - ESMA). Diese strengeren Empfehlungen, auch Basel III genannt, sollen es Banken im Krisenfall ermöglichen, sich aus eigener Kraft zu stabilisieren und zu retten. Verabschiedet wurden die neuen Empfehlungen von den Chefs der Notenbanken und Aufsichtsbehörden aus 27 Staaten. Damit wurde eine wichtige Lehre aus der weltweiten Finanzkrise gezogen, in der sich gezeigt hatte, dass die Institute über nicht genügend Eigenkapital und Liquidität verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu decken. Staaten mussten einspringen, um die Institute vor dem Kollaps zu bewahren, was erheblich zum Ansteigen der Staatsschulden beigetragen hat. Die ESAs und die nationalen Aufsichtsbehörden teilen sich die Aufgaben. Während die nationalen Aufsichtsbehörden für die tägliche Aufsicht verantwortlich bleiben, nehmen die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden vornehmlich harmonisierende Aufgaben wahr, um die Zusammenarbeit der nationalen Aufseher zu intensivieren und ein einheitliches Aufsichtshandeln sicherzustellen. Der behördenübergreifende Gemeinsame Ausschuss (Joint Committee) stellt dabei sicher, dass sektorübergreifende Themen einheitlich behandelt werden. Konkret umfasst Basel III folgende Neuerungen: 1. Die aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Kapitalinstrumenten als aufsichtliches Eigenkapital werden strenger gefasst. 2. Banken müssen künftig deutlich mehr Eigenkapital vorhalten - das gilt insbesondere für das harte Kernkapital: Die Aufgaben der ESAs sind unter anderem: Entwicklung technischer Standards, Erstellung von Leitlinien und Empfehlungen, Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung des EURechts, Maßnahmen im Krisenfall, Beilegung von Streitigkeiten zwischen nationalen Aufsehern, Direkte Aufsichtsbefugnisse über Ratingagenturen (ESMA), Förderung von Transparenz, Einfachheit und Fairness auf dem Markt für Finanzprodukte/dienstleistungen für Verbraucher im Binnenmarkt, Verbot von Finanztätigkeiten, die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems in der EU gefährden, Koordinierung von Belastungstests für Finanzinstitute (durch EBA und EIOPA). Auch nach Errichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) ist EBA weiterhin für die Entwicklung einheitlicher Aufsichtsstandards in den EU-Mitgliedstaaten zuständig. Die Europäische Zentralbank (EZB) übernimmt die Überwachung der großen, bedeutenden Banken mit Sitz in der Eurozone oder einem anderen Mitgliedstaat, der sich dem SSM angeschlossen hat, ab dem 4. November 2014, die nationalen Aufsichtsbehörden sind weiterhin für die Überwachung der übrigen Kreditinstitute zuständig. Entscheidungsorgan jeder Europäischen Finanzaufsichtsbehörde ist der Rat der Aufseher (Board of Supervisors). Stimmberechtigte Mitglieder der Räte der Aufseher sind die Leiter der 28 nationalen Aufsichtsbehörden. Der Rat der Aufseher trifft seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Abweichend davon gilt bei Beschlüssen zu technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards sowie zu Leitlinien und Empfehlungen der ESAs das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit; im Falle der EBA bedarf es dabei mindestens einer einfachen Mehrheit der zuständigen Behörden derjenigen Mitgliedstaaten, die am SSM teilnehmen, sowie einer einfachen Mehrheit der zuständigen Behörden derjenigen Mitgliedstaaten, die nicht teilnehmen (sog. Prinzip der doppelten Mehrheit). Neben dem Rat der Aufseher verfügt jede der drei Europäischen Finanzaufsichtsbehör178 • Mindesteigenkapitalanforderung (Minimum Capital Ratio) von 8 % der bankaufsichtsrechtlich relevanten Risiken (davon hartes Kernkapital von mindestens 4,5 % der Risiken, zusätzliches Kernkapital mindestens 1,5 % und Ergänzungskapital 2 %); eine Unterschreitung zieht bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit nach sich. • Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer) an hartem Kernkapital als Vorsorge vor besonderen finanziellen Belastungen in Höhe von mindestens 2,5 % der Risiken; bei einer Unterschreitung kann die Aufsichtsbehörde die Ausschüttung von Dividenden und Erträgen solange sperren, bis das erforderliche harte Kernkapital von der Bank gebildet ist. • Variabler Puffer (Countercyclical Buffer), zusätzliches hartes Kernkapital zur Eindämmung prozyklischer Effekte im Bereich von bis zu 2,5 % der Risiken; in Zeiten exzessiven Kreditwachstums sollen Banken zusätzliche Vorsorge für den Abschwung treffen. Ziel ist es die Kreditversorgung im Konjunkturzyklus zu stabilisieren. • Der Einstieg in erhöhte Eigenkapitalanforderungen beginnt zum 1. Januar 2013; die neuen Regeln gelten in vollem Umfang erstmals ab dem 1. Januar 2019. Bis dahin werden die Anforderungen sukzessive bis zum festgeschriebenen Niveau erhöht. • Darüber hinaus erfolgt die Einführung einer Verschuldungsobergrenze (= Leverage Ratio) zunächst als zusätzliche Beobachtungskennziffer. Über eine bindende Einführung wird erst 2017, nach Prüfung der Methode der LR, der potentiell unerwünschten Auswirkungen und Prüfung einer Differenzierung über unterschiedliche Geschäftsmodelle von Banken, mit Wirkung ab 2018 entschieden. • Gläubiger an den Kosten einer Bankenabwicklung zu beteiligen (bail-in). Ab 2016 wird das nationale Abwicklungsregime durch den einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus ergänzt. Regeln zur Begrenzung unerwarteter kurzfristiger Liquiditätsabflüsse (Liquidity Coverage Ratio = LCR) sollen ab 2013 zu Probezwecken eingeführt und bis zum Jahr 2015 getestet werden. Banken müssen die aufsichtlichen Vorgaben ab 2015 einhalten. Bankenrestrukturierungsfonds 3. In Ergänzung zu der Basel III-Rahmenvereinbarung veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am 4. November 2011 eine Regelung für global systemrelevante Banken. Die Regelung umfasst Kriterien zur Einstufung eines Kreditinstituts als eine global systemrelevante Bank. Solche global systemrelevante Banken müssen zukünftig zusätzliche Eigenkapitalanforderungen einhalten, um ihre Verlustabsorptionsfähigkeit zu stärken. Gestaffelt nach dem Grad an Systemrelevanz wird zusätzliches hartes Kernkapital in Höhe von 1,0 bis 3,5 % der Risikoanrechnungsbeträge schrittweise ab Beginn des Jahres 2016 verlangt. Die zusätzlichen Anforderungen gelten vollständig ab dem 1. Januar 2019. Damit für Maßnahmen im Rahmen des neuen Restrukturierungsverfahrens die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, wurde der Restrukturierungsfonds errichtet. Der Fonds wird von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet und durch eine jährliche Abgabe der Kreditinstitute in Deutschland finanziert (Bankenabgabe). Eine Beitragspflicht besteht für alle beaufsichtigten Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland mit Ausnahme der Förderbanken des Bundes und der Länder. Die Jahresbeiträge zur Bankenabgabe bemessen sich nach der Höhe der Passiva der Bilanz abzüglich Eigenkapital und Kundeneinlagen, wobei ein progressiver Stufentarif zugrunde gelegt wird. Die zweite Beitragskomponente ergibt sich aus dem Wert der außerbilanziellen derivativen Geschäfte. Die Jahresbeiträge sind auf höchstens 20 % des Ertrags einer Beitragspflicht eines Instituts begrenzt (Zumutbarkeitsgrenze). Falls die verfügbaren Fondsmittel zur Finanzierung angeordneter Restrukturierungsmaßnahmen nicht ausreichen, besteht eine Pflicht der Banken zur Leistung von Sonderbeiträgen. Die Einzelheiten bei der Bankenabgabe sind in der Restrukturierungsfonds-Verordnung vom 20. Juli 2011 geregelt. Auf europäischer Ebene wurde Basel III im Rahmen eines Gesetzgebungspaketes eingeführt, welches aus zwei Rechtsakten besteht: - - Einer EU-Verordnung (Capital Requirements Regulation; Verordnung Nr. 575/2013/EU, ABl. L 176 vom 27.06.13, S. 1), die in erster Linie an die beaufsichtigten Institute adressiert ist und im Wesentlichen die Regelungen der Mindesteigenkapitalanforderungen, die Vorgaben zur Verschuldungsobergrenze und die Liquiditätsvorschriften sowie eigenmittelbezogenen Risikovorschriften und die Großkreditvorschriften enthält. Im Jahr 2015 wird eine neue, nach Vorgaben der BRRD gestaltete Bankenabgabe an die Stelle der bisherigen deutschen Bankenabgabe treten. Die Beiträge unter der neuen Ban-kenabgabe sollen in den Restrukturierungsfonds eingezahlt werden. Dieser wird die bis zum 31. Dezember 2014 erhobenen Beiträge von den ab dem 1. Januar 2015 erhobenen Beiträgen getrennt verwalten. Die Details der Beitragsbemessung sind allerdings noch offen, da insoweit der von der Kommission nach Artikel 103 Absatz 7 der BRRD zu erlassende delegierte Rechtsakt maßgeblich sein wird. Diese Beiträge werden ab 2016 schrittweise in den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds überführt werden. Wie mit den bis zum 31. Dezember 2014 erhobenen Beiträgen aus der deutschen Bankenabgabe umzugehen ist, befindet sich derzeit noch in Prüfung. Einer Richtlinie (Capital Requirements Directive; Richtlinie Nr. 2013/36/EU, ABl. L 176 vom 27.06.13, S. 338), die an die Mitgliedstaaten adressiert ist und im Wesentlichen die Anforderungen für die unterschiedlichen Kapitalpuffer, die Vorgaben für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen, die Sanktionen bei Verstößen gegen die EU-Verordnung oder die Richtlinie sowie Anforderungen an die Unternehmensführung von Banken (Corporate Governance) enthält. Die EU-Verordnung sowie das nationale Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie sind seit 1. Januar 2014 geltendes Recht. Verordnung für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus/ Single Resolution Mechanism (SRM) Bankenrestrukturierungsinstrumente Der einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM) wurde nach intensiven Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat im April 2014 angenommen. Seine Instrumente werden ab 2016 anwendbar sein. Dann werden Abwicklungsentscheidungen für Banken unter direkter EZB-Aufsicht sowie für alle grenzüberschreitend tätigen Banken mit Sitz in einem am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmenden Mitgliedstaat in einer neugeschaffenen einheitlichen Abwicklungsinstitution getroffen, dem Single Resolution Board (SRB). In den übrigen Fällen bleibt die nationale Abwicklungsbehörde zuständig. Durch die Finanzkrise ist deutlich geworden, dass das Fehlen effektiver und glaubhafter Instrumente für die ordentliche Restrukturierung oder Abwicklung von Banken ein großes Risiko für die öffentlichen Haushalte und die Finanzstabilität darstellt. Vor diesem Hintergrund sind seit 2009 auf nationaler und internationaler Ebene Arbeiten zur Entwicklung von Abwicklungsregime für Finanzinstitute unternommen worden. Bankenrestrukturierungsgesetz Mit dem Restrukturierungsgesetz vom 9. Dezember 2010 wurde ein besonderes Reorganisationsverfahren für systemrelevante Banken im Falle einer Sanierung und Reorganisation eingeführt. Wenn eine eigenverantwortliche Reorganisation nicht möglich ist, können Geschäftsbereiche von Banken, deren Bestand starke Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems haben, durch Anordnung auf eine Brückenbank übertragen werden. Gleichzeitig sind die aufsichtsrechtlichen Instrumente der Bankenaufsicht durch verstärkte Eingriffsrechte ergänzt worden. Derzeit erfolgt eine umfassende Neugestaltung des Bankenrettungsregimes auf europäischer Ebene. Hierzu sollen die Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (BRRD) sowie die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-VO) umgesetzt werden. Auf diese Weise wird europaweit ein einheitlicher Rahmen zur Bankenabwicklung gesetzt. In Deutschland wird das bisherige Abwicklungsinstrumentarium ab 1. Januar 2015 in Umsetzung der BRRD erweitert. Insbesondere wird die Möglichkeit geschaffen, Anteilsinhaber und Bei der Abwicklungsfinanzierung soll durch eine klare Haftungskaskade einem zentralen Element der Marktwirtschaft, dem privaten Haftungsprinzip, wieder Geltung verschafft werden. In einem gemeinsamen Abwicklungsfonds, dem Single Resolution Fund (SRF), sollen bis zum 1. Januar 2024 Mittel in Höhe von 1 % der gesicherten Banken-Einlagen (das sind nach Schätzungen der EU-Kommission rund 55 Mrd. €) gesammelt werden. Die Bankenabgaben werden ab 2015 national eingesammelt, dann ab 2016 auf nationale Abteilungen des Fonds transferiert und dort schrittweise vergemeinschaftet (beginnend im Jahr 2016 mit 40 % der dann eingezahlten Mittel). Vor der Nutzung des Abwicklungsfonds ist eine private Verlustbeteiligung in Höhe von mindestens 8 % der Bilanzsumme vorgeschrieben. Mittels dieses sogenannten Bail-in werden primär Anteilseigener und Gläubiger einer Bank für die Kosten einer Abwicklung herangezogen. Bestimmte Verbindlichkeiten wie die gesetzlich gesicherten Einlagen oder besicherte Verbind179 Harmonisierung im Bereich der direkten Steuern lichkeiten sind von der Bail-in-Anwendung ausgenommen. Diese Ausnahmen sind jedoch eng begrenzt. In der Europäischen Union besteht bei den direkten Steuern kein ausdrücklicher Harmonisierungsauftrag. Die Finanz- und Steuerpolitik ist zwar grundsätzlich Aufgabe der Mitgliedstaaten, jedoch macht es der europäische Wettbewerb notwendig, Regeln für den Binnenmarkt zu vereinbaren. Deshalb setzt sich die Bundesregierung weiterhin für solche Regeln auch in der Steuerpolitik ein. Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Banken (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) Die Richtlinie schafft einheitliche Regeln für die geordnete Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in allen Mitgliedstaaten der EU. Die Umsetzung muss bis zum 1. Januar 2015 erfolgt sein. Entwicklung auf dem Gebiet der Umsatzsteuerharmonisierung Verbot von ungedeckten Leerverkäufen Die nationalen Regelungen zu Leerverkäufen des Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte aus dem Juli 2010 hatten die von der Bundesregierung beabsichtigte Vorbildwirkung für die seit dem 1. November 2012 geltenden europäischen Leerverkaufsvorschriften. Diese enthalten weitgehend gleichartige Verbote für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln sowie Kreditausfallversicherungen, so genannten Credit Default Swaps, auf öffentliche Schuldtitel, die keinen Absicherungszwecken dienen. Der Rat hat am 22.07.2013 zwei Richtlinien zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs verabschiedet. Mit der Richtlinie 2013/42/ EU zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei MwSt-Betrug und der Richtlinie 2013/43/EU zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie im Hinblick auf eine „fakultative und zeitweilige Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) auf Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen werden die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, zeitnah und flexibel auf Betrug im Bereich der Mehrwertsteuer zu reagieren. Durch das EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz vom November 2012 wurden vor diesem Hintergrund die nationalen Leerverkaufsregelungen aufgehoben. 6.1.3 Darüber hinaus hat der Rat am 07.10.2013 die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 bezüglich des Ortes der Dienstleistung verabschiedet. Hiermit werden die materiellrechtlichen Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, elektronische Dienstleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sowie dem Vertrieb von Eintrittskarten für Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung oder für ähnliche Veranstaltungen weiter konkretisiert. Steuerharmonisierung Ratsverhandlungen über den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Energiesteuerrichtlinie Die Verhandlungen im Rat über den am 13.04.2011 von der Kommission vorgelegten Vorschlag zur Revision der Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom vom 27.10.2003 [sog. Energiesteuerrichtlinie] sind noch nicht abgeschlossen. Die Energiesteuerrichtlinie in der bisherigen Fassung harmonisiert die Steuern auf die Verwendung von Energieerzeugnissen und Strom in der EU. Im Wesentlichen legt die aktuelle Richtlinie Mindeststeuersätze für Energieerzeugnisse - d. h. Kraftstoffe, Heizstoffe und Strom fest und gibt die Möglichkeiten für Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen in den Mitgliedstaaten vor. Schließlich hat der Rat am 17.12.2013 die Richtlinie 2013/61/ EU zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und der Verbrauchsteuer-Systemrichtlinie hinsichtlich der französischen Regionen in äußerster Randlage, insbesondere Mayotte verabschiedet. Dadurch wird sichergestellt dass die mehrwertsteuerlichen Regelungen für Mayotte trotz Statusänderung unverändert fortgelten. Für eine Verabschiedung im Rat ist - nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses befürwortende Einstimmigkeit erforderlich. Das Europäische Parlament hat eine Stellungnahme in Form einer „Legislativen Entschließung“ am 19.04.2012 abgegeben; der Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Stellungnahme vom 28.01.2012. 6.1.4 Zollwesen Mit der EU-Verordnung Nr. 1294/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (Zoll 2020) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 624/2007/EG wird das bisherige Aktionsprogramm Zoll 2013 fortgesetzt. Das neue Aktionsprogramm Zoll 2020 dient als Instrument zur Unterstützung der Gestaltung und Durchführung der Zollpolitik der EU und damit der Unterstützung des Funktionierens und der Modernisierung der Zollunion sowie der Stärkung des Binnenmarktes. Aufgrund der ECOFIN-Aussprache vom 22.06.2012 zeichnet sich ab, dass die im Entwurf der Kommission vorhandenen Vorschläge zur obligatorischen Einführung eines eigenständigen CO2-Steuerelementes sowie die Einführung des Grundsatzes der gleichen Besteuerung bei gleicher Verwendung verschiedener Energieerzeugnisse (sog. „Äquivalenzprinzip“) kaum Zustimmung durch alle Mitgliedstaaten erfahren dürften. Die Ziele des Aktionsprogramms Zoll 2020 sind u. a. Insoweit haben sich die Diskussionen unter den Ratspräsidentschaften nach der o. g. ECOFIN-Aussprache auf Basis von überarbeiteten Richtlinienentwürfen hin zu anderen Themenfeldern verlagert, die weiterhin kontrovers diskutiert werden. Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen den Mitgliedstaaten sind dabei insbesondere die Höhe der zukünftigen Mindeststeuersätze für Kraft- wie auch Heizstoffe, mögliche Übergangsfristen für deren Einführung sowie Art und Umfang der Möglichkeit von künftigen Steuervergünstigungen (Steuerbefreiungen und -ermäßigungen). - die kohärente Umsetzung des Unionsrechts (Bereich Zoll) in den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten - der Schutz der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Union - die Gewährleistung von Sicherheit und Gefahrenabwehr - die Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den für die Marktüberwachung zuständigen Behörden Aufgrund der zahlreichen, teilweise auch grundlegenden Änderungen durch die Vorschläge und des Einstimmigkeitserfordernisses in verbrauchsteuerlichen Fragen auf europäischer Ebene ist weiterhin nicht von einer kurzfristigen Verabschiedung einer novellierten Energiesteuerrichtlinie auszugehen. - die Erleichterung des Handels, u. a. durch gemeinsame Betrugsbekämpfung sowie Erhöhung der Verwaltungskapazität bei den Zollbehörden, z. B. durch den Erwerb moderner Zollausrüstungen 180 schlossen. Das geänderte Abkommen konnte am 22.06.2010 anlässlich des EU-AKP-Gipfels in Ouagadougou in Burkina Faso unterzeichnet werden. Für die Staaten, die nicht am Gipfel teilgenommen haben, bestand vom 01.07.2010 bis 31.10.2010 die Möglichkeit der Unterzeichnung in Brüssel. - Informatisierung - Sicherstellung der Anwendung moderner und harmonisierter Konzepte für Zollverfahren und -kontrollen - Erleichterung des legalen Handels Nach der Unterzeichnung durch alle Partnerstaaten ist das geänderte Abkommen nunmehr in Kraft getreten. Finanzielle Änderungen sind nicht Bestandteil der eventuellen Revisionen des Cotonou-Abkommens. - Verringerung der Kosten für die Rechtseinhaltung und für den Verwaltungsaufwand - Verbesserung der Arbeitsweise der Zollbehörden. Die Aktivitäten und gemeinsamen Maßnahmen betreffen u. a. Das Abkommen von Cotonou stellt die bewährte arbeit zwischen der Europäischen Union und gliedstaaten sowie den AKP-Staaten auf eine Grundlage und gestaltet diese Beziehungen neu. Eckpunkte sind: - Seminare und Workshops - Projektgruppen - Sachverständigenteams, d. h. strukturierte Formen vorübergehender oder dauerhafter Zusammenarbeit zur Bündelung von Sachverstand - Stärkung der politischen Dimension durch Verankerung der verantwortungsvollen Regierungsführung („Good governance“), Aussetzung der Zusammenarbeit in Fällen schwerer Korruption (weitere Möglichkeiten zur Aussetzung bestehen - wie bisher - bei Verstößen gegen die Menschenrechte, demokratische Grundsätze, Rechtstaatlichkeit), Intensivierung des politischen Dialogs; - Studien - Aufbau von IT-Kapazitäten und europäischen Informationssystemen, die gemäß dem Unionsrecht eingerichtet werden - Fortbildungsmaßnahmen. - Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft und Privatgesellschaft in Form eines eigenen Antragsrechts für Fördermittel; Das Aktionsprogramm Zoll 2020 erstreckt sich über den Zeitraum 1.4.2014 bis 31.12.2020 (sieben Jahre) und ist mit einem Finanzvolumen von 522 943 000 € ausgestattet. - Herstellung der WTO-Konformität durch Abschluss von regionalen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Prozess ist noch nicht abgeschlossen); Bei der Mittelzuweisung kommt dem Bereich Informationstechnik (IT-Kapazitätenaufbau) die größte Bedeutung zu. Die europäischen Informationssysteme spielen eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Zollsysteme in der Union; gemeinsame Entwicklungsmodelle und eine einheitliche IT-Architektur sollen die Flexibilität und Effizienz der Zollverwaltung erhöhen. Demzufolge werden dem IT-Bereich 75 % der Mittel beigemessen. - umfassender partnerschaftlicher Ansatz durch Konzentration auf Strategien und Grundsätze, Unterstützung regionaler Integrationsprozesse sowie Effektivierung und Flexibilisierung des Finanzierungsinstrumentariums. Das am 24.06.2013 von den 27 Mitgliedstaaten und der EU unterzeichnete Interne Abkommen für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) sieht für den Zeitraum 2014 - 2020 eine Mittelausstattung in Höhe von 30,506 Mrd. € vor. Mittelbindungen werden bis zum 31.12.2020 begrenzt, Zahlungen nicht. Der Rest ist für gemeinsame Maßnahmen (20 % des Finanzvolumens) und für Capacity Building (5 % des Finanzvolumens) vorgesehen. Die Teilnahme am Aktionsprogramm Zoll 2020 steht außer den Mitgliedstaaten auch den Beitrittsländern, Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern, einigen Drittländern und Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik offen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Angesichts der zunehmenden Vernetzung der Weltwirtschaft besteht auch die Möglichkeit, externe Sachverständige wie Beamte aus Drittländern, Vertreter internationaler Organisationen oder Wirtschaftsbeteiligte in bestimmte Aktivitäten einzubeziehen. 6.1.5 Zusammenihren Mitzeitgemäße Wesentliche Vorgesehen sind: - 29,089 Mrd. € für die AKP-Staaten, - 0,365 Mrd. € für die ÜLG, - 1,053 Mrd. € der Kommission für Unterstützungsausgaben. Im Rahmen des Europäischen Rates am 7./8.02.2013 haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die Entwicklungshilfe für die AKP-Staaten im Rahmen des Abkommens von Cotonou zunächst weiterhin außerhalb des EU-Haushalts zu finanzieren, nachdem eine Einbeziehung in den EU-Haushalt bereits im Rahmen der ersten Revision des Cotonou-Abkommens abgelehnt worden war. Außenbeziehungen der Europäischen Union Abkommen der Europäischen Union mit den AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik) Der Mittelabruf erfolgt dreimal jährlich. Die Festlegung verbindlicher Obergrenzen für den jährlichen Mittelabruf wird der Rat nach der noch zu beschließenden Finanzverordnung für den 11. EEF erwartungsgemäß jeweils im Herbst des dem Mittelabruf vorangehenden Jahres beschließen. Grundlage der Beziehungen der Europäischen Union zu den AKP-Staaten waren seit 1975 die sog. Lomé-Abkommen. Nachdem das vierte Abkommen von Lomé am 29.02.2000 ausgelaufen war, wurde am 23.06.2000 in Cotonou/Benin das AKP-EGPartnerschaftsabkommen (Abkommen von Cotonou) von der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie 77 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) unterzeichnet. Mit der Selbständigkeit des Süd-Sudan ist zwischenzeitlich der 79. AKP-Staat dem Abkommen bei- getreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Abkommen von Cotonou am 14.05.2002 ratifiziert. Das Abkommen ist am 01.04.2003 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet am 29.02.2020. Dabei ist eine Überprüfung im Fünfjahresrhythmus vorgesehen. Zu einer ersten Revision und Anpassung des Abkommens kam es bereits am 23.06.2005. Die Bundesrepublik Deutschland wird sich insgesamt mit 6,28 Mrd. € an den Beiträgen zum 11. EEF 2014 - 2020 beteiligen. Das entspricht einem Finanzierungsanteil von 20,58 %. Zum Vergleich: im Rahmen des 10. EEF beträgt der Beitragsschlüssel 20,5 % und der Gesamtbeitrag ca. 4,65 Mrd. € für sechs Jahre. Der höchste Anteil des 11. EEF entfällt damit nach wie vor auf Deutschland. Der Beitragsschlüssel wurde aufgrund des gestiegenen BNE erhöht. Der Beitritt Kroatiens ist bereits berücksichtigt. Der 11. EEF wird voraussichtlich Anfang 2015 von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden sein. Auf der Rechtsgrundlage des dann geltenden 11. EEF werden dann die bereits endverhandelte entsprechende Finanzverordnung sowie die Interne Ver- Auch die Verhandlungen über eine zweite turnusgemäße Revision des Abkommens von Cotonou wurden 2010 abge181 Sicherheit; Raum der Forschung und Bildung einschl. kultureller Aspekte). Die vier Räume sind eine politische Willenserklärung ohne unmittelbaren rechtlichen Charakter. ordnung von den Mitgliedstaaten beschlossen werden. Um bis dahin weiterarbeiten zu können, wurde aus den Mitteln des 10. und früherer EEF eine so genannte „Überbrückungsfazilität“ gebildet, die einen Fortgang der Entwicklungsprojekte bis zur völkerrechtlichen Ratifizierung des 11. EEF durch alle Mitgliedstaaten sicherstellt. Mit der Union für das Mittelmeer und der Östlichen und Südlichen Partnerschaft verstärkt die EU nochmals ihre Zusammenarbeit mit den östlichen und südlichen Nachbarstaaten. Die Union für das Mittelmeer wird dabei bis zu 50 % aus dem ENPI/ ENI-Haushalt gefördert. Die Mittelmeeraktivitäten sind in der 2002 eingeführten Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) gebündelt. 2006 wurde die Fazilität gestärkt. Sie kann nun auch in der KMU- und Risikokapitalförderung tätig werden. 2009 wurden die Aktivitäten in den östlichen Nachbarländern durch die Schaffung der Fazilität für die Östlichen Partnerländer aufgewertet. Ende 2011 haben Rat und Europäisches Parlament im Zuge der sog. Halbzeitüberprüfung des EIB-Außenmandats eine Anhebung der EIB-Darlehensmittel für die südlichen Nachbarstaaten um 1 Mrd. € beschlossen, um auf die revolutionären Umbrüche in Nordafrika zu reagieren. Zudem wurde ein neues EIB-Mandat in Höhe von 2 Mrd. € zur Unterstützung von Klimaschutzprojekten im Zeitraum 2011 - 2013 beschlossen. Mit dem Beschluss Nr. 466/2014/EU wird der EIB ein neues Außenmandat im Zeitraum 2014 - 2020 gewährt. Die Obergrenze der EIB-Finanzierungen im Rahmen der EU-Garantie darf dabei 30 Mrd. EUR nicht überschreiten, wobei sich der Betrag in einen festen Höchstbetrag von 27 Mrd. € und einen fakultativen Betrag in Höhe von 3 Mrd. € gliedert. Für die Länder im Rahmen des Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments sind von dem festen Höchstbetrag dabei rund 14,437 Mrd. € vorgesehen. Weltweite Entwicklungshilfe der Europäischen Union Die Entwicklungshilfe der EU, neben der Entwicklungshilfe für die AKP-Länder im Rahmen des Abkommens von Cotonou, wird auch nach der Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014 - 2020 im Rahmen der drei zentralen geografischen Instrumente, dem Europäischen Nachbarschaftsund Partnerschaftsinstrument (ENI-vorher ENPI), dem Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) sowie dem im Rahmen des EU-Erweiterungsprozesses bestehenden Heranführungshilfeinstrument (IPA II) erfolgen. Zusätzlich werden innerhalb des Finanzrahmens ENI und des EZI die sog. Thematischen Programme für die Bereiche „In Menschen investieren“, „Umweltschutz, nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Energie“, „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess“, „Ernährungssicherheit“ und „Migration- und Asylpolitik“ gebündelt. Diese können in allen Entwicklungsländern zielgerichteter und überregional zur Anwendung kommen. Drittländer können zudem weiterhin über einige horizontale Instrumente finanziell unterstützt werden: die Instrumente für Stabilität, für Nukleare Sicherheit, für Demokratie und Menschenrechte, für Humanitäre Hilfe und für Makrofinanzhilfen. Neu eingeführt wird das Partnerschaftsinstrument, durch das die Zusammenarbeit mit Industrie- und Schwellenländern gefördert werden soll. Instrument für Entwicklungszusammenarbeit - EZI Das Instrument wird mit 19,693 Mrd. € ausgestattet (16,9 Mrd. € 2007 - 2013). Das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit erfasst geografisch die Entwicklungsländer mit Ausnahme der AKP-Länder (Geltung aber für die AKP-Zuckerprotokoll-Länder) und der Länder, die mit dem Europäischen Nachbarschaftsund Partnerschaftsinstrument (ENI) unterstützt werden können. Künftig sollte auch in der Entwicklungspolitik der EU eine Ausrichtung an der „perfomance“ der Partnerstaaten erfolgen (sogenanntes „more for more“ und „less for less“-Prinzip). Die Finanzierungsinstrumente sollen für den Zeitraum 2014 bis 2020 wie folgt ausgestattet werden (Angaben in laufenden Preisen): Europäisches Nachbarschaftsinstrument - ENI Das Instrument soll einen Finanzrahmen von 15,512 Mrd. € (11,2 Mrd. € 2007 - 2013) umfassen. Eine abschließende Mittelaufteilung hinsichtlich der südlichen EU-Nachbarstaaten (Palästinensische Autonomiebehörde, Israel, Libyen, Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien) und der östlichen Nachbarn (Belarus, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Ukraine) ist bisher nicht vorgenommen worden. Das Hauptziel der 2004 ins Leben gerufenen Europäischen Nachbarschaftspolitik ist es, Reformen, die Achtung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, gute Regierungsführung, Sicherheit und Stabilität in den an die erweiterte EU angrenzenden Nachbarländern zu fördern und neue Trennlinien zu vermeiden. Die EU bietet diesen Staaten basierend auf gemeinsamen Werten und Interessen einen intensivierten politischen Dialog und weitergehende wirtschaftliche Zusammenarbeit an. Eine Beitrittsperspektive bleibt dabei bewusst ausgespart. Auch die Interessen der an die Partnerstaaten angrenzenden Länder sollen künftig berücksichtigt werden. Formalrechtliche Voraussetzung für eine Unterstützung ist die Existenz bereits geltender Partnerschafts- und Kooperationsabkommen bzw. Assoziierungsabkommen mit der EU. Auf der Grundlage von Länderberichten (über die Lage in den Ländern und ihre Zusammenarbeit mit der EU) werden dann gemeinsam mit den Partnerstaaten länderspezifische, zunächst auf drei bis fünf Jahre angelegte Aktionspläne erarbeitet, die Prioritäten für politische und wirtschaftliche Reformen setzen. Im Gegenzug wird als Anreiz u. a. die schrittweise Integration in den Binnenmarkt geboten. Der Abschluss von Assoziierungs- und Freihandelsabkommen mit der Ukraine, mit Moldau und Georgien soll 2014 erfolgen. Die Beziehungen der EU mit Russland werden im Rahmen der Strategischen Partnerschaft und der vier Gemeinsamen Räume definiert (Gemeinsamer Wirtschaftsraum; Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; Raum der äußeren Horizontale Instrumente Das Stabilitätsinstrument (zur Unterstützung in einem Krisenfall oder einer sich abzeichnenden Krise sowie zur Bewältigung destabilisierender Bedrohungen) soll mit 2,342 Mrd. € ausgestattet (2,1 Mrd. € 2007 - 2013), das Instrument für Nukleare Sicherheit mit 325 Mio. € (524 Mio. € 2007 - 2013), das Instrument für Demokratie und Menschenrechte mit 1,338 Mrd. € (1,1 Mrd € 2007 - 2013) ausgestattet werden. Für das Instrument für Humanitäre Hilfe sind 6,637 Mrd. € (5,6 Mrd. € 2007 - 2013) vorgesehen. Das neu geschaffene Partnerschaftsinstrument 960 Mio. € ausgestattet werden. soll mit Mit dem Instrument der Makrofinanzhilfen kann die EU vornehmlich Beitrittskandidaten sowie Nachbarstaaten der EU mit erheblichen Zahlungsbilanzungleichgewichten kurzfristig Zahlungsbilanzhilfen gewähren. Die Unterstützung erfolgt grundsätzlich im Rahmen multilateraler Finanzierungszusagen unter Beteiligung des IWF und anderer Geber in Form von Darlehen, in Ausnahmefällen in Form von Zuschüssen. Seit 1990 wurden bis Ende 2012 Makrofinanzhilfen in Höhe von 5,64 Mrd. € geleistet. Zuletzt wurden Makrofinanzhilfen in Form von Darlehen für die Ukraine (1 Mrd. €), Tunesien (300 Mio. €) und Jordanien (180 Mio. €) beschlossen. EU-Erweiterung: Instrument für Heranführungshilfe - IPA Im Mehrjährigen Finanzrahmen 2007 - 2013 wurde mit Beginn des Jahres 2007 für die zum damaligen Zeitpunkt drei anerkannten (Türkei, Kroatien sowie die Ehemalige Jugoslawische 182 Republik Mazedonien) und fünf potentiellen Beitrittskandidaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien und Kosovo) das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) mit einem Mittelansatz von 11,565 Mrd. € geschaffen, das die bisherigen Heranführungsinstrumente (PHARE, SAPARD, ISPA, CARDS und die Türkei-Finanzverordnung) ersetzte. lehensvergabe an die Heranführungsländer (Beitrittskandidaten sowie potentielle Beitrittskandidaten) um insgesamt 6 Mrd. € im Zeitraum bis 2013 erhöht. Im Zeitraum 2007 - 2013 hat die EIB Darlehensverträge in Höhe von rund 22,742 Mrd. € mit den Heranführungsländern unterzeichnet (Stand: 24.06.2014). Mit dem im Dezember 2009 gegründeten Investitionsrahmen für die Länder des Westlichen Balkans (WBIF) fördern die Europäische Kommission (mit IPA-Mitteln), die Europäische Investitionsbank (EIB), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die Entwicklungsbank des Europarats (CEB), die Weltbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 17 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen wichtige Infrastrukturvorhaben in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien. Dabei konzentriert sich der WBIF auf die Sektoren Energie, Verkehr, Umwelt und Soziales. Seit 2012 wird zudem auf Grundlage eines WBIF-Beschlusses die Entwicklung von KMU in der Region über die Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation (EDIF) gefördert. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben vier weitere Länder den Beitrittskandidatenstatus erhalten: Island (Juni 2010), Montenegro (Dezember 2010), Serbien (März 2012) und Albanien (Juni 2014). Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU zum 01.07.2013 reduzierte sich der IPA-Empfängerkreis. Gleichwohl werden im Rahmen von IPA begonnene Projekte noch zu Ende geführt („phase-out“). Die eigentliche Implementierung von IPA wird von der EUKommission ausgeführt und von den Mitgliedstaaten über das Komitologieverfahren überwacht (IPA-Verwaltungsausschuss). Die Umsetzung der meist in Form einzelner Projekte gewährten Hilfe dauert nach Maßgabe der zugrunde liegenden Länderprogramme der Jahre 2007 bis 2013 und auf Grundlage der 2013 ausgelaufenen IPA-Rahmenverordnung (VO [EG] des Rates Nr. 1085/2006 vom 17.07.2006) an. Deutschland hat bislang mit Mitteln i. H. v. 6,863 Mio. € bilateral zum WBIF beigetragen. Ziel ist es, durch die Koordinierung und bessere Bündelung von Zuschüssen und Darlehen die Wirksamkeit der von den Geldgebern in den Ländern des Westlichen Balkans bereitgestellten Hilfe zu verbessern. Ferner soll durch die Vergabe von Zuschüssen für vorrangige Projektvorhaben in diesen Ländern auch die Darlehensvergabe erleichtert werden. Bislang wurden 178 Zuschüsse i. H. v. 302 Mio. € bewilligt. Das gesamte Investitionsvolumen der entsprechenden Projekte beträgt über 13 Mrd. €, bislang wurden diesbezüglich Kreditverträge mit einem Umfang von über 2,7 Mrd. € zwischen den begünstigten Staaten der Westbalkanregion und den v.g. Internationalen Finanzinstituten gezeichnet. Die Mittel wurden (2007-2013) nach Empfängerländern wie folgt bereitgestellt: - 594 Mio. € für Albanien, - 655 Mio. € für Bosnien-Herzegowina, - 614 Mio. € für die frühere Jugoslawische Republik Mazedonien, - 20 Mio. € für Island, - 635 Mio. € für Kosovo, - 997 Mio. € für Kroatien, - 235 Mio. € für Montenegro, 6.1.6 - 1.384 Mio. € für Serbien, Finanzverfassung der EU Grundlage der EU-Finanzverfassung sind die Artikel 310 bis 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Sie legen die drei wesentlichen Elemente der Finanzverfassung der EU fest: das Eigenmittelsystem, den Mehrjährigen Finanzrahmen und das jährliche Haushaltsverfahren. Das Sekundärrecht im Bereich der EU-Finanzbeziehungen basiert auf Rechtsakten und auf einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Europäischem Parlament (EP), Rat und Europäischer Kommission (KOM). - 4.796 Mio. € für die Türkei, - 1.178 Mio. € für Mehrempfängerprogramme. Zur Fortführung der Heranführungshilfe (IPA II) wurde im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 durch eine neue Rahmenverordnung (VO [EG] des Rates und des Europäischen Parlamentes Nr. 231/2014 vom 11.03.2014) ein Mittelansatz in Höhe von 11,698 Mrd. € festgelegt. Die Finanzierung des EU-Haushalts ist im Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union geregelt. Dieser wurde für den Zeitraum 2014 - 2020 geringfügig gegenüber dem bisherigen Eigenmittelbeschluss modifiziert und tritt erst nach Ratifikation in allen Mitgliedstaaten, dann rückwirkend ab 2014, in Kraft. So lange gilt der bisherige Eigenmittelbeschluss fort. Allgemeines Ziel von IPA II bleibt die Unterstützung der Empfängerländer bei der Umsetzung der politischen institutionellen, rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die diese mit Blick auf ihre künftige EU-Mitgliedschaft vornehmen müssen, um den Werten der Union zu entsprechen und sich schrittweise an die Regeln und Standards und an die Politik und Praxis der Union anzupassen. Durch eine verstärkte Konzentration auf prioritäre Sektoren und Maßnahmen zur Erreichung von Einzelzielen soll dabei die Hilfe strategischer und effizienter als bisher ausgerichtet werden. Der Haushalt der Europäischen Union wird durch folgende drei Eigenmittelarten finanziert: • Traditionelle Eigenmittel (Zölle und Zuckerabgaben), • auf einer vereinheitlichten Bemessungsgrundlage basierende Mehrwertsteuer- Eigenmittel und • Bruttonationaleinkommen- Eigenmittel. Als Hauptherausforderungen benennt die Rahmenverordnung die Festigung der Rechtsstaatlichkeit einschließlich der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität und verantwortungsvolle Staatsführung einschließlich der Reform der öffentlichen Verwaltung. In ökonomischer Hinsicht ist insbesondere an die Vorbereitung der Kandidatenländer auf den Wettbewerbsdruck in der EU zu denken. Befristet für den Finanzrahmen 2014 - 2020 sieht das Finanzierungssystem Folgendes vor: • Die Europäische Investitionsbank hat mit hohen Darlehensbeträgen den Heranführungsprozess der Staaten Mittel- und Osteuropas unterstützt. Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU am 01.07.2013 ist ein weiterer MOE-Staat Anteilseigner der EIB geworden. Mit Blick auf die Türkei und die westlichen Balkanländer hat die EIB hier ihre Tätigkeit im Rahmen des VorbeitrittsMandats verstärkt. Seit 2010 wurde der Plafonds für die Dar183 Bis 2020: Absenkung des MwSt-Eigenmittel-Abrufsatzes von 0,30 % auf 0,15 % für Deutschland, Niederlande und Schweden; • 1. Intelligentes und integratives Wachstum: Bis 2020: Pauschale Absenkung der BNE-Eigenmittel jährlich (in Preisen 2011) für: • - Dänemark: 130 Mio. €, - Niederlande: 695 Mio. € und - Schweden 185 Mio. €; - Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung. Hierzu gehören u. a. Forschung, transeuropäische Netze für Energie, Verkehr und Telekommunikation, - Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, d. h. Regionalpolitik zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kooperation zwischen den Regionen; Pauschale Absenkung der BNE-Eigenmittel für Österreich - 2014: 30 Mio. €, - 2015: 20 Mio. € und - 2016: 10 Mio. €. 2. Nachhaltiges Wachstum: natürlichen Ressourcen, d. h. Agrarpolitik, Fischereipolitik und die Entwicklung des ländlichen Raums; 3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft, umfasst u. a. die Bereiche Justiz und Inneres, Grenzschutz, Verbraucherschutz, Kultur; Die so genannte Erhebungskostenpauschale, die die Mitgliedstaaten für die Erhebung der Traditionellen Eigenmittel einbehalten, beträgt nunmehr 20 %. 4. Europa in der Welt, betrifft Maßnahmen der Außenpolitik der EU, wie Entwicklungshilfe, humanitäre Hilfe und Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik. Die Ausgaben des EU-Haushalts werden durch den Mehrjährigen Finanzrahmen begrenzt, der Ausgabeobergrenzen für die einzelnen Politikbereiche der Union festlegt. Für den Zeitraum 2014 - 2020 sind insgesamt Ausgaben in Höhe von 1.124 Mrd. € in laufenden Preisen vorgesehen, davon rund 1.083 Mrd. € für Politikbereiche innerhalb des Finanzrahmens und rund 42 Mrd. € für besondere Ausgaben außerhalb des Finanzrahmens. Im Einzelnen ist der Finanzrahmen in folgende sechs Politikbereiche untergliedert: 5. Verwaltungsausgaben für die Europäischen Institutionen. 6. Ausgleichsbeträge: Zeitlich begrenzte Zahlung für Kroatien. Die jährlichen Haushalte der EU müssen die in dem Mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Obergrenzen einhalten. Rechtlich ist der Finanzrahmen in der Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 geregelt. Weitere Regelungen enthält die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung. Zusammenstellung 1 VE Veränderung in % Sp. 6 Sp. 8 zu zu Sp. 2 Sp.4 EU-Haushalt 2015 (Soll)2) EU-Haushalt 2014 (Soll) 1) ZE VE 3) ZE 4) Mio. € % Mio. € % Mio. € % Mio. € % 2 3 4 5 6 7 8 9 1 10 11 Rubrik Intelligentes und integratives Wachstum .................................... Nachhaltiges Wachstum; natürliche Ressourcen ................. Sicherheit und Unionsbürgerschaft ..................... Europa in der Welt ...................... 63.986,3 44,9 62.392,8 46,0 66.674,2 45,8 67.184,5 47,3 4,2 7,7 59.267,2 41,6 56.458,9 41,7 59.253,7 40,7 56.907,3 40,0 0,0 +0,8 2.172,0 8.325,0 1,5 5,8 1.677,0 6.191,2 1,2 4,6 2.130,7 8.413,1 1,5 5,8 1.881,2 7.327,0 1,3 5,1 - 1,9 1,1 12,2 18,3 Verwaltung .................................. 8.405,1 5,9 8.406,0 6,2 8.612,2 5,9 8.612,4 6,1 2,5 2,5 Ausgleichszahlungen .................. 28,6 0,0 28,6 0,0 p.m. 0,0 p.m. 456,2 0,3 350,0 0,2 515,4 0,4 225,0 Besondere Instrumente................ Gesamtbetrag .............................. 0,0 -100,0 -100,0 0,2 12,3 - 35,7 142.640,5 100,0 135.504,6 100,0 145.599,3 100,0 142.137,3 100,0 2,1 4,9 1) = EU-Haushalt 2014 (einschl. Berichtigungshaushalt 1/2014) 3) = Verpflichtungsermächtigungen 2) = EU-Haushalt 2015 (Entwurf der Kommission) 4) = Zahlungsermächtigungen 184 6.1.7 Der Haushalt der EU Die EGFL- Obergrenze beläuft sich nach technischer Anpassung von konstanten Preisen 2011 in laufende Preise auf 44.313 Mio. €. Nach Berücksichtigung der Transfers zwischen den Agrarfonds verbleibt eine Nettoobergrenze von 44.189 Mio. € Die EU-Kommission hat am 11.06.2014 ihren Entwurf für den EU-Haushalt 2015 vorgelegt. Das Gesamtvolumen soll sich auf rd. 142,1 Mrd. € (+ 4,9 v. H.) an Mitteln für Zahlungen belaufen. Gemessen an der Wirtschaftsleistung der EU entspricht dies 1,02 v. H. des Bruttonationaleinkommens der EU. Mit dem vorgelegten Entwurf legt die Kommission ihren Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung. Der von der EU-Kommission geschätzte Bedarf beträgt 44.933,8 Mio. €, von denen 1.030 Mio. € durch erwartete zweckgebundene Einnahmen gedeckt wird. Somit werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 43.903,8 Mio. € im Haushaltsentwurf veranschlagt, Daraus ergibt sich eine Marge in Höhe von 286 Mio. €. Eine Kürzung der Direktzahlungen ist daher nicht zur Einhaltung der Obergrenze, wohl aber zur Finanzierung der Agrarkrisenreserve in Höhe von 433 Mio. € erforderlich. Die Bundesregierung wird sich im Aufstellungsverfahren gemeinsam mit den anderen Nettozahlern für die Einhaltung der verbindlichen Ausgabenobergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens einsetzen. Die Agrarkrisenreserve dient zur Abfederung von finanziellen Einbußen durch unvorhersehbare Ereignisse im Agrarsektor wie z. B. Lebensmittelskandale. Ein Vergleich der einzelnen Ausgabenrubriken der Haushaltsjahre 2014 und 2015 zeigt die Zusammenstellung 1. Zur Deckung der Mittel für Zahlungen sind nachstehende Einnahmen veranschlagt: Der Mittelbedarf für die Direktzahlungen und Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Der Kürzung der Zahlungen für die einheitliche Betriebsprämie stehen die höhere phasing-in-Rate bei den Direktzahlungen für die neuen Mitgliedstaaten und der gestiegene Anteil an gekoppelten Direktzahlungen gegenüber. Der Rückgang der zweckgebundenen Einnahmen führt zu einem Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben für marktbezogenen Maßnahme, obwohl diese aufgrund positiver Marktentwicklung und Umsetzung der Agrarreform rückläufig sind. Zusammenstellung 2 EU-Haushalte 20141) 20152) (Soll) (Soll) – in Mio. € – Zuckerabgaben Zölle Mehrwertsteuer-Eigenmittel BNE-Eigenmittel Sonstige Einnahmen Summe 125,1 16.185,6 17.882,2 99.767,3 1.544,4 135.504,6 124,7 16.701,2 18.264,5 105.471,1 1.575,8 142.137,3 1) = EU-Haushalt 2014 einschl. Entwurf Berichtigungshaushalt 1/2014 2) = Entwurf der Kommission nachrichtlich: Der Finanzierungsanteil Deutschlands am EU-Haushalt beträgt 2014: 21,3 v. H. 2015: 21,7 v. H. 6.1.8 Die Ausgaben zur Entwicklung des ländlichen Raums sind gekennzeichnet durch die Überschneidung der Programm-planungszeiträume 2007 - 2013 und 2014 - 2020. Daraus ergibt sich eine Aufteilung der Zahlungsermächtigungen. 5.478 Mio. € sind für den Programmplanungszeitraum 2014 - 2020 vorgesehen. Davon werden 1.558 Mio. € für sogenannte Vorauszahlungen und 3.920 Mio. € für jährliche Maßnahmen und Investitionsausgaben veranschlagt. Zahlungsermächtigungen in Höhe von 6.144 Mio. € werden für Ausgaben aus dem Programmplanungszeitraum 2007 - 2013 benötigt. 6.1.9 Die Europäische Strukturförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU. Die Agrarfinanzierung Die zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik benötigten Haushaltsmittel werden innerhalb des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) veranschlagt. Die Agrarausgaben für das Haushaltsjahr 2015 stellen mit einem Anteil von ca. 40 % den zweitgrößten Ausgabenblock des EU-Haushalts dar. Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 erhält die Strukturförderung eine neue rechtliche Basis. Hierbei besitzt die Strukturförderung einen Anteil in Höhe von etwa einem Drittel des EU-Gesamthaushaltes. Die finanziellen Mittel werden drei Kategorien von Regionen in den Mitgliedsstaaten zugewiesen: • Weniger entwickelte Regionen (ehemals Förderziel Konvergenz): Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand. Veränderung in % 0,3 • Übergangsregionen: Regionen, die sich in einem Zwischenstadium befinden und nicht den Kategorien „Weniger entwickelte Regionen“ als auch „Stärker entwickelte Regionen“ zugeordnet werden können. • Stärker entwickelte Regionen (ehemals Förderziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung): Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in diesen Regionen. • Europäische territoriale Zusammenarbeit: Stärkung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit als Ergänzung der beiden anderen Ziele. Die Ausgabenansätze des EGFL und des ELER betragen (Zahlungsermächtigungen in Mio. €): Haushalt 2014 HE 2015 Steuerpolitik EGFL 43.777 43.897 davon: Marktbezogene Maßnahmen Direktbeihilfen Agrarkrisenreserve andere Maßnahmen ELER 2.233 41.022 425 96 11.705 2.405 40.945 433 114 11.647 7,7 - 0,2 18,3 EU-Agrarausgaben insgesamt 55.482 55.544 0,1 Für die Strukturförderung stehen Deutschland im Förderzeitraum 2014 bis 2020 ca. 17 Mrd. € (in konstanten Preisen 2011) zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Strukturförderung wird dabei weiterhin in den fünf neuen Bundesländern liegen. Durch die Einführung eines regionalen Sicherheitsnetzes für die aus der Höchstförderung (ehemals Förderziel „Konvergenz“) herausfallenden Regionen, werden diese 60 % ihres bisherigen För- -0,5 * Der HH 2014 enthält den Berichtigungshaushalt Nr. 1 und die Entwürfe der Berichtigungshaushalte Nr. 2 und 3 185 dervolumens aus dem ehemaligen Ziel „Konvergenz“ weiterhin erhalten. Die Übergangsregionen in Deutschland (umfasst die neuen Bundesländer ohne Leipzig und Lüneburg) erhalten ca. 8,5 Mrd. € (in konstanten Preisen 2011) und die stärker entwickelten Regionen (umfasst die alten Bundesländer und Berlin ohne Leipzig und Lüneburg) erhalten ca. 7,5 Mrd. € (in konstanten Preisen 2011). Daneben erhält Deutschland eine Sonderzuweisung in Höhe von 710 Mio. € (davon 510 Mio. € für die ehemaligen Konvergenzregionen und 200 Mio. € für die Region Leipzig [in konstanten Preisen 2011]). Der Bund wird daneben das Bundesprogramm „Europäischer Sozialfonds“ fortführen. Mit der Ausrichtung der Strukturpolitik auf ein langfristiges Wachstum durch „Better Spending“ einschließlich „Makroökonomischer Konditionalitäten“ im Rahmen der Strategie Europa 2020, wurden deutsche Kernanliegen eingeführt. Die erreichte Stärkung der „Makroökonomischen Konditionalitäten“ im Bereich der Kohäsionspolitik stellt sicher, dass die Ausgaben der Strukturpolitik stärker und effektiv mit der finanz- und wirtschaftspolitischer Koordinierung in Einklang gebracht und damit über die Kohäsionspolitik größtmögliche Wachstumseffekte erzielt werden 186 6.2 Leistungen im internationalen Bereich tung zu verschaffen sein. Gemeinsam mit anderen westlichen Beitragszahlern bemüht sich die Bundesregierung verstärkt, in den Programm-Budgets der einzelnen Organisationen eine den weltwirtschaftlichen Realitäten entsprechende Haushaltspolitik durchzusetzen. Für die Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an das VNSystem einschließlich der Unter- und Sonderorganisationen der VN wurden in den Bundeshaushalt 2013 rd. 1.023 Mio. € eingestellt. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied internationaler Entwicklungsbanken und -fonds (s. nachstehende Zusammenstellung). Bei der Aufstellung und Durchführung der Budgets, zu denen die Bundesrepublik Deutschland Beiträge leistet, wird wie bis her den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei Mittelanforderung und -verwendung die erforderliche Gel- Deutsche Kapitalbeteiligungen und Fonds-Kumulierte Beitragszusagen bis Ende 2013*) Bank/Fonds Kapitalbeteiligungen Fonds-Kumulierte Beitragszusagen3 - Mio. UDS/Mio. € 9.340,0 $ Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) 1 24.050,0 $ Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) 1 128,9 $ Internationale Finanz-Corporation (IFC)1 Globale Umweltfazilität (GEF) der Weltbank 1.751 $ Multilateraler Fonds zum Montrealer Protokoll (Ozonschicht-Treuhandfonds) 355,6 $ Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) 4.028,5 $ 4 Afrikanischer Entwicklungsfonds (AfDF) Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) 3.528,3 $ 7.071,7 $ 4 Asiatischer Entwicklungsfonds (AsDF) Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) 2.374,0 $ 3.240,9 $ 4 Fonds für Sondergeschäfte (FSO) der IDB Interamerikanische Investitionsgesellschaft (IIC) Karibische Entwicklungsbank (CDB) 241,3 $ 13,3 $ 5 106,6 $ 4 Sonderfonds (SDF) der CDB 98,6 $ Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) - Beteiligung am Grundkapital 2.556,5 € - Beiträge zu den von der EBWE verwalteten Fonds 196,5 € Entwicklungsbank des Europarates (CEB) 915,8 € Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) 464,0 $ 16,3 € Gemeinsamer Fonds für Rohstoffe 2 Insgesamt 23.929,9 $ 32.862,8 $ 3.488,6 € 196,5 € 1) Finanzjahr 2013 bis 30. Juni 2013 2) Eingezahltes Kapital plus Haftungskapital 3) Beteiligungen an Fonds sind in voller Höhe einzuzahlen. 4) Die Angabe stellt den Gesamtbetrag der bisher gezeichneten Kapitalanteile dar, also Einzahlungkapital + Haftungskapital. Einzahlungen zu den aktuellen Kapitalerhöhungen erfolgen noch bis 2021, daher teilweise abweichende Angaben in den Jahresberichten. Dort werden teilweise bereits bezahlte Kapitalanteile dargestellt. 5) Bei der IIC gibt es nur Einzahlungskapital. *) Quelle: Jahresbericht 2013 der jeweiligen Bank 187 188 7. Tabellen 7. Tabellen Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950 bis 2018 – Gesamtüberblick – ........... 192 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 – in Mio. € – ................................................ 202 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 – Anteile in Prozent –.................................. Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 – Ausgewählte Titel und Funktionen – ....... 219 226 Die Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 – in Mio € – ......................... 234 Die Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten Tabelle 7a: Anteile in Prozent 1952 bis 2018 . Tabelle 7b: Durchschnittliche Veränderungsraten in Prozent 2004 bis 2018.................... 242 Die Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten Tabelle 8a: Anteile in Prozent 1952 bis 2018 . Tabelle 8b: Durchschnittliche Veränderungsraten in Prozent 2004 bis 2018.................... 250 Tabelle 9: Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt . 259 Tabelle 10: Die Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015 ................... 261 Tabelle 11: Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten 1950 bis 2015 ........................... 267 Tabelle 12: Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 bis 2015.............. 284 Tabelle 13: Finanzielle Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen ........................................ 295 Tabelle 7: Tabelle 8: Die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste und die Haushaltsvorgriffe ............. 299 Tabelle 15: Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden – Gruppierung der Ausgaben und Einnahmen nach Arten ................................ 301 Tabelle 16: Gemeinsames Schema für die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden – Querschnittsübersicht der Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und Ausgabearten ..................................................... 305 Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung ........................ 309 Tabelle 18: Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik .......................... 316 Tabelle 19: Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik... 322 211 Die Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushalten 1952 bis 2018 – in Mio. € – ................................. Tabelle 6: Tabelle 14: Tabelle 17: . Methodische Hinweise In den Tabellen 1–10 ist das Jahr 1990 nicht mit den Jahren 1989 und 1991 vergleichbar, weil es im Gegensatz zu diesen den Haushalt der ehemaligen DDR für das 2. Halbjahr 1990 einschließlich Abschnitt B des 3. Nachtrags enthält; das Jahr 1991 umfasst dagegen den gesamtdeutschen Haushalt. Der Bundeshaushalt 2001 ist erstmalig in der neuen Haushaltssystematik gebucht. Hierdurch ist eine Vergleichbarkeit mit den Haushalten der Vorjahre nur eingeschränkt möglich. Insbesondere durch die Auflösung der Oberfunktion 93 (Versorgung) und deren Zuordnung auf die wichtigsten Aufgabenbereiche ergeben sich spürbare Systematikbrüche. Die systematische Umstellung wird durch die Doppelstrichlinie zwischen den Jahren 2000 und 2001 in den Tabellen angezeigt. Die Werte für die Jahre 1950 bis 2001 sind mit dem Faktor 1,95583 von DM auf Euro umgerechnet. 191 Tabelle 1 Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung den Haushaltsjahren1950 1950 bis bis 2018 - Gesamtüberblick in den in Haushaltsjahren 2015 - Gesamtüberblick 1) Gegenstand der Nachweisung 1950 Ist 1951 Ist 1952 Ist 1953 Ist 1954 Ist 1955 Ist In Mio. € I. Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben zusammen 2) 6 332 9 468 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 2. Einnahmen zusammen 3) 10 087 10 677 11 463 . +49,5 +10,2 -3,3 +5,8 +7,4 5 834 8 761 10 331 11 037 12 001 13 308 . +25,7 +9,2 +3,5 +4,4 +5,6 + 41 - 24 -1 - 112 + 98 +3 - - - 839 1 423 1 848 - 457 - 731 - 104 - - - 100 19 384 586 137 31 - 25 35 329 262 186 - 100 +6 - 349 - 258 + 125 + 155 131 669 - 328 116 - Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 3. Saldo der durchlaufenden Mittel 10 434 4. Finanzierungssaldo 4.1 Finanzierungsüberschuß (+) 4.2 Finanzierungsdefizit (-) II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt 5.1 Einnahmen aus - Krediten vom Kreditmarkt - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4) 5.2 Tilgung durch - Kredite vom Kreditmarkt 5) - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4) Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+) 5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag 5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge Saldo 5 - 83 327 512 328 116 - 232 - 580 - 21 - 73 + 337 + 271 6. Überschüsse 6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen - - - - - - 6.2 Kassenmäßiger Überschuß - - 3 - - 1 596 - - +3 - - +1 596 Saldo 6 7. Rücklagenbewegung 7.1 Entnahmen aus Rücklagen - - - - - - 7.2 Zuführungen an Rücklagen - - - 953 1 103 - Saldo 7 8. Münzeinnahmen - - - + 953 +1 103 - - 225 - 150 - 85 - 40 - 17 - 18 - - - + 839 +1 423 +1 848 - 457 - 731 - 104 - - - 9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8) 9.1 Finanzierungsüberschuß (+) 9.2 Finanzierungsdefizit (-) III. Haushaltsabschluß 10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme) 7 508 10 670 11 809 14 291 14 413 15 185 11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme) 7 377 10 000 11 812 13 963 14 297 16 781 12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+) 13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt) - 131 - 669 +3 - 328 - 116 +1 596 - 125 - 173 - 515 - - - 14. Haushaltsreste 15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag 163 337 469 730 1 086 3 236 - 419 -1 180 - 982 -1 057 -1 202 -1 640 Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1) Es gelten: die Haushaltsjahre bis 1959 jeweils vom 1. April bis 31. März (bis einschließlich 1953 zuzüglich Auslaufperiode), das Haushaltsjahr 1960 vom 1. April bis 31. Dezember 1960, ab Haushaltsjahr 1961 vom 1. Januar bis 31. Dezember (=Kalenderjahr). 2) Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen der Vorjahre, ohne Zuführungen an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 3) Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Überschüssen ausVorjahren sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 192 Tabelle 1 Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950 bis bis 20182015 - Gesamtüberblick in den Haushaltsjahren 1950 - Gesamtüberblick 1956 Ist 1957 Ist 1958 Ist 1960 6) 1959 Ist 1961 Ist Ist 1962 Ist 1963 Ist In Mio. € 14 169 16 154 17 259 18 849 15 485 22 013 7) 25 495 +23,6 +14,0 +6,8 +9,2 . . +15,8 +9,8 14 389 14 737 16 113 17 879 15 444 22 540 25 261 26 777 +4,1 +1,2 +4,8 +5,6 . . +6,2 +3,1 +3 + 13 -3 - 28 + 11 - 100 - 75 + 88 222 - - - - 427 - - - -1 405 -1 149 - 997 - 31 - - 308 -1 134 20 139 70 975 166 32 7) 473 1 406 358 414 279 725 197 510 321 401 + 337 + 275 + 210 - 251 + 31 + 479 - 152 -1 005 25 - 12 88 26 82 209 262 27 999 - - - - - 79 106 210 + 313 + 275 + 198 - 339 +5 + 475 - 255 -1 056 47 1 524 380 - - - - - - 404 - - - - - - - 47 -1 120 - 380 - - - - - - 522 926 608 - - - - - - - - - - - - - - 522 - 926 - 608 - - - - - 43 - 39 - 40 - 50 - 36 - 48 - 53 - 77 + 222 - - - - + 427 - - - -1 405 -1 149 - 997 - 31 - - 308 -1 134 17 062 18 630 20 762 21 965 16 939 26 720 29 628 30 093 17 037 19 034 20 750 21 876 16 913 26 638 29 419 29 831 - 25 + 404 - 12 - 88 - 26 - 82 - 209 - 262 +1 524 - - - - 79 - 24 - - 3 112 4 147 5 182 3 595 2 484 1 213 1 234 1 524 -1 613 -3 743 -5 194 -3 683 -2 589 -1 319 -1 443 -1 785 4) Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 SAatz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. 5) 1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.) 6) Rumpfrechnungsjahr 9 Monate. - 7) Ohne die Zuschüsse an die Sozialversicherung, die durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen (Schuldurkunden) abgegolten wurden, und zwar 1961: 1 074 Mio €. 193 Tabelle 1 Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung den Haushaltsjahren1950 1950 bis bis 2018 in deninHaushaltsjahren 2015- Gesamtüberblick - Gesamtüberblick 1) Gegenstand der Nachweisung 1964 Ist 1965 Ist 1966 Ist 1967 Ist 1968 Ist 1969 Ist 29 732 6) 32 821 6) 34 192 6) 38 164 6) 38 738 +6,2 +10,4 +4,1 +11,6 +1,5 +8,6 29 526 32 275 33 622 34 273 36 145 42 627 +5,3 +4,8 +2,1 -1,0 +2,8 +9,2 + 70 + 35 - 36 -3 + 80 + 36 I. Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben zusammen 2) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 2. Einnahmen zusammen 3) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 3. Saldo der durchlaufenden Mittel 42 057 4. Finanzierungssaldo 4.1 Finanzierungsüberschuß (+) 4.2 Finanzierungsdefizit (-) - - - - - 606 - 136 - 510 - 607 -3 894 -2 514 - 1 044 6) 730 6) 856 6) 4 534 6) 4 616 7) 4 347 745 672 744 1 138 1 673 4 346 - 298 - 58 - 111 -3 396 -2 944 -1 16 372 525 689 1 - II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt 5.1 Einnahmen aus - Krediten vom Kreditmarkt - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4) 5.2 Tilgung durch - Kredite vom Kreditmarkt 5) - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4) Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+) 5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag 5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge 262 - 119 270 525 690 - 53 - 429 - 517 -3 815 -2 420 + 689 6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen - - - - - - 6.2 Kassenmäßiger Überschuß - - - - - - - - - - - - 7.1 Entnahmen aus Rücklagen - - - - - - 7.2 Zuführungen an Rücklagen - - - - - - - - - - - - - 83 - 81 - 90 - 78 - 94 - 83 Saldo 5 6. Überschüsse Saldo 6 7. Rücklagenbewegung Saldo 7 8. Münzeinnahmen 9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8) 9.1 Finanzierungsüberschuß (+) - - - - - + 606 - 136 - 510 - 607 -3 894 -2 514 - 10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme) 33 711 35 370 37 150 41 407 45 239 50 005 11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme) 33 695 34 998 36 626 40 718 45 238 50 005 - 16 - 372 - 525 - 689 -1 - 9.2 Finanzierungsdefizit (-) III. Haushaltsabschluß 12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+) 13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt) 14. Haushaltsreste 15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag - - 16 - 270 - 525 - 690 - 1 841 1 893 1 753 2 095 1 689 1 974 -1 858 -2 281 -2 547 -3 310 -2 381 -1 974 Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1) Zurückliegende Jahre methodisch an die Veranschlagung ab 1971 bzw. ab 1978 und 1979 angeglichen (ab 1971 Nettostellung EAGFL, Bruttostellung der Umwälzkosten für Verpflegungsvorräte der Münzeinnahmen und Prägekosten. Ab 1978 Bruttostellung der Gewährl. und ab 1979 der Darlehnsrückflüsse aus bilateraler finanzieller Zusammenarbeit.) 2) Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen der Vorjahre, ohne Zuführungen an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 3) Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Überschüssen ausVorjahren sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 4) Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 SAatz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. 5) 1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.) 194 Tabelle 1 Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in Haushaltsjahren den Haushaltsjahren 1950 1950 bis - Gesamtüberblick in den bis2018 2015 - Gesamtüberblick 1970 Ist 1971 Ist 1972 Ist 1973 Ist 1974 Ist 1975 Ist 1976 12) 1977 12) Ist Ist In Mio. € 44 984 50 348 56 797 8) 62 662 68 531 80 219 83 092 +7,0 13 +12,8 +10,3 +9,4 +12,7 11) +3,6 +5,8 45 197 49 798 54 370 60 934 9)10) 63 181 2) 63 292 69 856 76 569 +6,0 11,2 +9,2 +12,1 +3,7 +0,2 +10,4 +9,6 - 32 - 158 - 15 + 93 + 64 + 12 + 16 -5 180 - - - - - - - - - 708 -2 442 -1 636 -5 285 -16 915 -13 220 -11 354 2 503 2 837 (3 575) 8) (4 253) (7 838) (18 792) (23 681) (18 793 3 575 4 253 7 838 18 792 23 681 18 793 - - - - - - (1 543) (2 884) (2 993) (3 492) (10 498) (7 691) 1 543 2 884 2 993 3 492 10 498 7 691 - - - - - - 1 937 6) 2 100 - 566 - 737 -2 033 -1 369 -4 844 -15 300 -13 182 -11 101 - - - - - - - - - - - - - - - - - 566 - 737 -2 033 -1 369 -4 844 -15 300 -13 182 -11 101 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 133 - - 312 1 204 - - 900 511 - - - - - - + 900 + 378 - - - 312 -1 204 - - - 153 - 349 - 409 - 267 - 129 - 412 - 38 - 253 + 180 - - - - - - - - - 708 -2 442 -1 636 -5 285 -16 915 -13 220 -11 354 48 178 52 604 57 673 65 003 69 757 81 847 85 087 88 674 48 178 52 604 57 673 65 003 69 757 81 847 85 087 88 674 - - - - - - - - - - - - - - - - 1 984 2 101 1 976 2 082 2 071 2 140 2 198 2 695 -1 984 -2 101 -1 976 -2 082 -2 071 -2 140 -2 198 -2 695 Ohne die Zuschüsse an die Sozialversicherung, die durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen (Schuldurkunden) abgegolten wurden, und zwar 1964: 256 Mio €; 1965 und 1966: je 383 Mio €; 1967: 741 Mio € . 7) Einschließlich 372 Mio € Umschuldung gemäß § 19 (3) Haushaltsgesetz 1968. 8) Ohne 511 Mio € Zuschüsse an die Sozialversicherung, die durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen (Schuldurkunden) abgegolten wurden. 9) Ohne Bundesanteil an Stabilitätszuschlag und Investitionsteuer. 10) 87 918 Nach Abzug stllgelegter Steuereinnahmen von 312 Mio €, die haushaltstechnisch als Minuseinnahme behandelt wurden. - 11) Gegenüber methodisch umgerechnetem Ist-Ergebnis 1974 wegen Neuregelung des Familienlastenausgleich ab 1975. 12) Ohne Konjunktur- und Sonderprogramme von September und Dezember 1974 sowie vom August 1975. 195 Tabelle 1 Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung den Haushaltsjahren1950 1950 bis bis 2018 - Gesamtüberblick in den in Haushaltsjahren 2015 - Gesamtüberblick 1) Gegenstand der Nachweisung 1978 6) 1979 6) 1980 6) Ist Ist Ist 103 975 110 291 1981 Ist 1982 Ist 1983 Ist I. Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben zusammen 2) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 2. Einnahmen zusammen 3) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 3. Saldo der durchlaufenden Mittel 96 894 119 128 125 086 126 160 +10,2 +7,3 +6,1 +8,0 +5,0 +0,9 83 418 90 762 96 169 99 719 105 821 109 830 +8,9 +8,8 +6,0 +3,7 +6,1 +3,8 + 22 - 107 + 13 + 11 + 11 + 11 - - - - - - -13 454 -13 321 -14 109 -19 398 -19 254 -16 319 (23 778) ( 27 887) (30 475) (43 845) (40 703) (39 042) 7) 23 778 27 887 30 475 43 845 40 703 39 042 - - - - - - (10 515) (14 792) (16 615) (24 728) (21 697) (22 949) 10 515 14 792 16 615 24 728 21 697 22 949 - - - - - - -13 263 -13 095 -13 860 -19 117 -19 007 -16 093 - - - - - - 4. Finanzierungssaldo 4.1 Finanzierungsüberschuß (+) 4.2 Finanzierungsdefizit (-) II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt 5.1 Einnahmen aus - Krediten vom Kreditmarkt - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4) 5.2 Tilgung durch - Kredite vom Kreditmarkt 5) - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 4) Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+) 5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag 5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge - - - - - - -13 263 -13 095 -13 860 -19 117 -19 007 -16 093 6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen - - - - - - 6.2 Kassenmäßiger Überschuß - - - - - - - - - - - - 7.1 Entnahmen aus Rücklagen - - - - - - 7.2 Zuführungen an Rücklagen - - - - - - Saldo 5 6. Überschüsse Saldo 6 7. Rücklagenbewegung Saldo 7 - - - - - - - 191 - 227 - 249 - 281 - 247 - 226 - - - - - - -13 454 -13 321 -14 109 -19 398 -19 254 -16 319 10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme) 97 629 104 643 110 514 119 313 125 276 126 342 11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme) 97 629 104 643 110 514 119 313 125 276 126 342 - - - - - - - - - - - - 8. Münzeinnahmen 9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8) 9.1 Finanzierungsüberschuß (+) 9.2 Finanzierungsdefizit (-) III. Haushaltsabschluß 12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+) 13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt) 14. Haushaltsreste 15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag 3 148 3 053 2 867 2 773 1 990 1 996 -3 148 -3 053 -2 867 -2 773 -1 990 -1 996 Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1) Zurückliegende Jahre methodisch an die Veranschlagung ab 1971 bzw. ab 1978 und 1979 angeglichen (ab 1971 Nettostellung EAGFL, Bruttostellung der Umwälzkosten für Verpflegungsvorräte der Münzeinnahmen und Prägekosten. Ab 1978 Bruttostellung der Gewährl. und ab 1979 der Darlehnsrückflüsse aus bilateraler finanzieller Zusammenarbeit.) 2) Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Ausgaben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen der Vorjahre, ohne Zuführungen an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 3) Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Überschüssen ausVorjahren sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen. Einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 4) Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 SAatz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. 196 Tabelle 1 Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950bis bis 2018 in den Haushaltsjahren 1950 2015- Gesamtüberblick - Gesamtüberblick 1984 Ist 1985 Ist 1986 Ist 1987 Ist 1988 Ist 1990 8) 1989 Ist 1991 Ist Ist In Mio. € 128 734 131 459 133 716 137 562 140 796 148 162 194 381 +2,0 +2,1 +1,7 +2,9 +2,4 +5,2 . . 114 086 119 819 121 812 123 287 122 394 137 896 169 799 178 220 +3,9 +5,0 +1,7 +1,2 -0,7 +12,7 . . + 12 + 13 + 14 + 15 + 14 + 15 + 17 +1 - - - - - - - - -14 635 -11 627 -11 890 -14 259 -18 388 -10 247 -24 565 -27 201 (39 357) (34 746) (42 618) (46 278) (46 483) (43 020) (67 242) (78 507) 37 357 34 746 42 618 46 278 46 483 40 442 65 727 77 861 - - - - - 2 577 1 515 647 (22 884) (23 301) (30 895) (32 240) (28 389) (33 189) (43 351) (47 081) 22 884 23 301 30 895 32 240 28 389 30 612 41 835 46 434 - - - - - 2 577 1 515 647 -14 472 -11 446 -11 722 -14 038 -18 094 -9 830 -23 891 -26 601 9) - - - - - - - - - - - - - - - - -14 472 -11 446 -11 722 -14 038 -18 094 -9 830 -23 891 -26 601 9) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 163 - 180 - 167 - 221 - 294 - 417 - 674 - 599 - - - - - - - - -14 635 -11 627 -11 890 -14 259 -18 388 -10 247 -24 565 -27 201 128 931 131 680 133 948 137 795 141 015 148 398 194 638 205 709 128 931 131 680 133 948 137 795 141 015 148 398 194 638 205 709 - - - - - - - - - - - - - - - - 1 878 1 851 1 803 1 680 1 383 1 538 1 553 1 777 -1 878 -1 851 -1 803 -1 680 -1 383 -1 538 -1 553 -1 777 5) 1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.) 6) Ohne Konjunktur- und Sonderprogramme von September und Dezember 1974 sowie vom August 1975. 7) 1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe 8) Einschließlich übergeleiteter Haushalt der ehemaligen DDR für das 2. Halbjahr 1990: Ausgaben = 36 869 Mio €, Einnahmen = 24 500 Mio €, Nettokreditaufnahme = - 7 628 Mio €. 9) 205 422 Nach Abzug der Übergangsfinanzierung von 4 824 Mio €. 197 Tabelle 1 Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung den Haushaltsjahren1950 1950 bis - Gesamtüberblick in den in Haushaltsjahren bis2018 2015 - Gesamtüberblick Gegenstand der Nachweisung 1992 Ist 1993 Ist 1994 Ist 1995 Ist 1996 Ist 1997 Ist In Mio. € I. Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben zusammen 1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 2. Einnahmen zusammen 2) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 3. Saldo der durchlaufenden Mittel 218 408 233 896 240 945 237 576 232 920 225 950 +6,3 +7,1 +3,0 -1,4 -2,0 -3,0 198 278 199 650 215 067 211 741 192 781 193 488 +11,3 +0,7 +7,7 -1,5 -9,0 +0,4 + 11 + 15 + 12 + 14 + 20 + 21 - - - - - - -20 119 -34 230 -25 865 -25 821 -40 117 -32 440 (69 973) (69 731) (71 153) (86 149) (96 961) (129 150) 66 157 66 616 65 398 86 149 96 961 129 150 3 816 3 115 5 755 - - - (50 227) (35 906) (45 551) (60 523) (56 939) (96 578) 46 411 32 792 39 796 60 523 56 939 96 578 3 816 3 115 5 755 - - - -19 746 -33 825 -25 602 -25 626 -40 022 -32 571 - - - - - - 4. Finanzierungssaldo 4.1 Finanzierungsüberschuß (+) 4.2 Finanzierungsdefizit (-) II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt 5.1 Einnahmen aus - Krediten vom Kreditmarkt - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3) 5.2 Tilgung durch - Kredite vom Kreditmarkt 4) - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3) Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+) 5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag 5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge - - - - - - -19 746 -33 825 -25 602 -25 626 -40 022 -32 571 6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen - - - - - - 6.2 Kassenmäßiger Überschuß - - - - - - - - - - - - 7.1 Entnahmen aus Rücklagen - - - - - - 7.2 Zuführungen an Rücklagen - - - - - - Saldo 5 6. Überschüsse Saldo 6 7. Rücklagenbewegung Saldo 7 - - - - - - - 372 - 405 - 263 - 195 - 96 132 - - - - - - -20 119 -34 230 -25 865 -25 821 -40 117 -32 440 10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme) 218 702 234 162 241 212 237 768 233 100 226 124 11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme) 218 702 234 162 241 212 237 768 233 100 226 124 - - - - - - - - - - - - 8. Münzeinnahmen 9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8) 9.1 Finanzierungsüberschuß (+) 9.2 Finanzierungsdefizit (-) III. Haushaltsabschluß 12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+) 13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt) 14. Haushaltsreste 15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag 4 788 4 898 4 902 . - - -4 788 -4 898 -4 902 . - - Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1) 2) Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Zuführung an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. - Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen sowie ohne haushalltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 3) Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. - 4) 1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.) 198 Tabelle 1 Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950 bis bis 2018 in den Haushaltsjahren 1950 2015- Gesamtüberblick - Gesamtüberblick 1998 Ist 1999 Ist 2000 Ist 2001 Ist 2002 Ist 2003 Ist 2004 Ist 2005 Ist in Mio. € 233 619 246 869 244 405 243 145 249 286 256 703 251 594 +3,4 +5,7 -1,0 -0,5 +2,5 +3,0 -2,0 259 849 +3,3 204 679 220 644 220 524 220 206 216 624 217 528 211 834 228 409 +5,8 +7,8 -0,1 -0,1 -1,6 +0,4 -2,6 +7,8 + 19 + 16 + 17 + 25 - 67 - 56 - 40 + 38 - - - -28 921 -26 210 -23 863 -22 914 -32 729 -39 230 -39 800 -31 402 (124 378) (144 061) (149 695) (129 997) (175 264) (192 328) (199 582) (224 226) 124 378 144 061 149 695 129 997 175 264 192 328 199 582 224 226 - - - - - - - - (95 526) (117 950) (125 936) (107 170) (143 401) (153 680) (160 039) (193 029) 95 526 117 950 125 936 107 170 143 401 153 680 160 039 193 029 - - - - - - -28 852 -26 110 -23 759 -22 826 -31 863 -38 648 -39 542 -31 197 - - - - - - - - - - - - - - - - - -28 852 -26 110 -23 759 -22 826 -31 863 -38 648 -39 542 -31 197 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 69 - 100 - 104 - 88 - 866 - 582 - 258 - 205 - - - - - - - - -28 921 -26 210 -23 863 -22 914 -32 729 -39 230 -39 800 -31 402 233 774 247 009 244 539 243 282 249 611 257 085 252 015 260 202 233 774 247 009 244 539 243 282 249 611 257 085 252 015 260 202 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 199 Tabelle 1 Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung den Haushaltsjahren1950 1950 bis bis 2018 - Gesamtüberblick in den in Haushaltsjahren 2015 - Gesamtüberblick Gegenstand der Nachweisung 2006 Ist 2007 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist in Mio. € I. Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben zusammen 1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 2. Einnahmen zusammen 2) Veränderung gegenüber dem Vorjahr in vH 3. Saldo der durchlaufenden Mittel 261 046 270 500 282 308 292 253 303 658 296 228 +0,5 +3,6 +4,4 +3,5 +3,9 -2,4 232 806 255 718 270 476 257 742 259 293 278 520 +1,9 +9,8 +5,8 -4,7 +0,6 +7,4 + 35 - - - ­ ­ -28 205 -14 690 -11 792 -34 461 -44 323 -17 667 (238 898) (222 051) (229 580) (264 014) (289 016) (277 327) 238 898 222 051 229 580 264 014 289 016 277 327 - - - - ­ ­ (211 005) (216 159) (218 045) (229 864) (239 200) (259 983) 211 005 216 159 218 045 229 864 239 200 259 983 - - - -27 893 -14 336 -11 535 - - - 4. Finanzierungssaldo 4.1 Finanzierungsüberschuß (+) 4.2 Finanzierungsdefizit (-) II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 5. Nettoneuverschuldung/Nettotilgung am Kreditmarkt 5.1 Einnahmen aus - Krediten vom Kreditmarkt - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3) 5.2 Tilgung durch - Kredite vom Kreditmarkt 4) - Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 3) Nettokreditaufnahme (-)/Nettotilgung (+) 5.3 Kassenmäßiger Fehlbetrag 5.4 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge ­ ­ -34 148 -44 011 -17 343 - ­ ­ - - - - ­ ­ -27 893 -14 336 -11 535 -34 148 -44 011 -17 343 6.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen - - - - ­ ­ 6.2 Kassenmäßiger Überschuß - - - - ­ ­ - - - - ­ ­ 7.1 Entnahmen aus Rücklagen - - - - ­ ­ 7.2 Zuführungen an Rücklagen - - - - ­ ­ - 312 - 354 - 257 - 313 - 311 - 324 - - - - ­ ­ -28 205 -14 690 -11 792 -34 511 -44 323 -17 667 10. Gesamtausgaben (formale Abschlußsumme) 261 046 270 500 282 308 292 253 303 658 296 555 11. Gesamteinnahmen (formale Abschlußsumme) 261 046 270 500 282 308 292 253 303 658 296 555 Saldo 5 6. Überschüsse Saldo 6 7. Rücklagenbewegung Saldo 7 8. Münzeinnahmen ­ - 9. Finanzierungssaldo (Summe 5 bis 8) 9.1 Finanzierungsüberschuß (+) 9.2 Finanzierungsdefizit (-) III. Haushaltsabschluß 12. Kassenmäßiger Fehlbetrag (-) bzw. Überschuß (+) 13. Kassenmäßige Jahresergebnisse früherer Haushaltsjahre (soweit nicht abgedeckt) - - - - ­ 0 - - - - ­ ­ 14. Haushaltsreste - - - - ­ ­ 15. Rechnungsmäßiger Gesamtfehlbetrag - - - - ­ ­ Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1) 2) Ohne Tilgung von Krediten am Kreditmarkt, ohne Zuführung an Rücklagen sowie ohne haushaltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. - Ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, ohne Münzeinnahmen, Entnahmen aus Rücklagen sowie ohne haushalltstechnische Verrechnungen; einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Zölle für Regierungskäufe im Ausland. 3) Über dem Soll liegende Beträge i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 2 des jeweiligen Haushaltsgesetzes. - 4) 1983 einschließlich Erhebung, ab 1984 einschließlich Rückzahlung Investitionshilfeabgabe (vgl. Tabelle 9 - Sonderdarstellung I.) 200 Tabelle 1 Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung Die Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950bis bis 2015 2018 - Gesamtüberblick in den Haushaltsjahren 1950 - Gesamtüberblick 2012 Ist 2013 Ist 2014 Soll 2015 Regentw 2016 2017 Finanzplanung in Mio. € 306 775 307 843 2018 in Mrd. € 296 500 299 500 310,6 319,9 329,3 +3,6 +0,3 -3,7 -2,7 +3,7 +3,0 +2,9 283 956 285 452 289 782 299 240 310,3 319,6 329,0 +2,0 +0,5 +1,5 +4,8 +3,7 +3,0 +2,9 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ -22 773 -22 348 -6 718 - 260 -0,3 -0,3 -0,3 (245 164) (243 248) (206 122) (189 385) ( 207,6) ( 187,1) ( 197,2) 245 164 243 248 206 122 189 385 207,6 187,1 197,2 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ (232 584) (224 246) (200 322) (188 494) ( 203,9) ( 187,6) ( 197,7) 232 584 224 246 200 322 188 494 203,9 187,6 197,7 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ -22 480 -22 072 -6 500 0 0,0 0,0 0,0 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ -22 480 -22 072 -6 500 0 0,0 0,0 0,0 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ - 293 - 276 - 218 - 260 -0,3 -0,3 -0,3 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ -22 773 -22 348 -6 718 - 260 -0,3 -0,3 -0,3 307 116 308 201 296 500 299 500 310,6 319,9 329,3 307 116 308 201 296 500 299 500 310,6 319,9 329,3 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 201 Tabelle 2 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Tabelle 2 Ausgabeart 1952 IST 1957 IST 1962 IST 1963 IST 1964 IST 1965 IST 1966 IST AUSGABEN ZUSAMMEN 10.434 16.154 25.495 27.999 29.732 32.821 34.192 ALLGEMEINE DIENSTE 4.598 4.624 9.577 11.152 10.882 11.149 11.659 471 497 672 810 820 878 890 31 136 589 615 677 881 1.098 4.038 3.883 8.128 9.497 9.164 9.170 9.445 43 82 154 193 182 178 182 0 0 0 0 0 0 0 35 1 142 39 473 141 541 154 661 169 727 182 941 271 19 62 266 317 407 452 563 Politische Führung und zentrale Verwaltung Auswärtige Angelegenheiten Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 3.577 6.348 8.055 8.188 9.241 10.747 11.250 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 994 2.563 3.399 3.791 3.977 4.307 4.810 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 308 343 719 555 1.053 1.706 1.877 1.659 3.004 3.567 3.424 3.667 4.022 3.773 596 191 35 45 47 39 46 11 32 46 42 49 45 44 0 117 144 171 276 433 482 17 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz Jugendhilfe nach SGB VIII Förderung der Vermögensbildung GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 17 41 53 50 47 52 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 5 6 18 21 24 21 25 0 1 0 0 0 0 0 Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz - - - - - - - WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 254 707 900 829 774 798 701 Wohnungswesen 232 690 881 797 731 749 665 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 392 1.123 1.477 1.557 1.634 1.798 1.622 20 467 712 748 842 969 819 341 612 715 779 740 781 758 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 82 250 410 487 604 628 594 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 26 86 233 234 401 403 337 1 3 50 112 74 95 121 40 66 68 81 79 76 75 VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 257 713 1.515 1.794 2.018 2.116 2.176 Straßen 110 432 1.126 1.345 1.533 1.609 1.679 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 109 168 206 234 247 249 222 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0 42 57 56 66 75 78 Luftfahrt 6 15 42 49 58 67 73 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 45 603 699 744 877 1.592 1.571 Verkehrsunternehmen 32 553 626 658 797 1.474 1.453 9 47 56 47 53 56 76 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 2.550 4.102 6.482 4.749 6.969 5.768 6.584 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 435 353 527 686 750 852 1.054 Schulden 154 766 860 993 1.408 1.361 1.623 0 0 0 0 0 0 -6 Verbesserung der Agrarstruktur Einkommensstabilisierende Maßnahmen Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe Regionale Förderungsmaßnahmen Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Globalposten 202 Tabelle 2 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - in Mio. € Ausgabeart 1967 IST 1968 IST 1969 IST 1970 IST 1971 IST Tabelle 2 1972 IST 1973 IST AUSGABEN ZUSAMMEN 38.164 38.738 42.057 44.985 50.348 56.798 62.663 ALLGEMEINE DIENSTE 12.673 11.416 13.352 13.417 15.670 17.081 19.418 Politische Führung und zentrale Verwaltung Auswärtige Angelegenheiten Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 958 998 1.107 1.215 1.410 1.592 1.691 1.192 1.442 1.941 1.683 2.640 2.378 3.244 10.284 8.731 10.038 10.211 11.253 12.697 13.975 192 192 200 233 282 325 407 0 0 0 0 0 0 0 1.164 357 1.243 410 1.409 431 1.763 576 2.499 759 3.232 929 3.469 881 694 718 850 980 1.329 1.580 1.766 16.446 11.753 12.554 12.690 13.668 15.075 15.973 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 4.907 5.694 5.849 6.062 6.595 7.201 7.612 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 1.724 1.687 1.686 1.774 2.033 2.144 2.067 4.202 4.130 4.011 4.480 4.860 5.056 5.379 105 163 80 95 94 136 123 47 44 46 51 55 56 65 531 632 806 1.012 1.236 1.167 981 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz Jugendhilfe nach SGB VIII Förderung der Vermögensbildung GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 72 63 60 101 251 590 650 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 34 31 32 72 216 310 83 0 1 2 2 4 14 28 - - - - - - - Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 732 687 488 505 592 793 879 Wohnungswesen 687 645 446 455 521 717 768 1.461 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1.893 2.719 2.947 3.324 1.896 1.645 Verbesserung der Agrarstruktur 915 841 848 871 862 615 700 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 933 1.837 2.069 2.425 1.003 980 718 1.873 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 710 806 835 959 1.055 1.329 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 313 282 213 365 451 389 433 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 266 295 295 273 272 361 577 82 121 156 196 233 278 498 Regionale Förderungsmaßnahmen VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 2.941 2.897 3.550 3.887 4.480 5.075 5.179 Straßen 2.255 2.133 2.556 2.767 3.059 3.349 3.424 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 268 281 342 377 448 482 512 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 212 246 274 285 318 565 656 84 88 122 124 147 192 190 Luftfahrt WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 2.034 1.914 2.007 2.122 2.741 4.059 5.293 Verkehrsunternehmen 1.901 1.700 1.842 1.967 2.531 3.812 4.708 78 58 68 85 94 92 94 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 7.436 10.941 12.667 8.432 8.343 7.896 10.334 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 1.101 1.258 1.286 1.408 1.722 2.292 2.572 Schulden 2.339 2.834 1.552 1.406 1.482 1.633 1.901 0 0 0 0 0 0 0 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Globalposten 203 Tabelle 2 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € Ausgabeart 1974 IST 1975 IST 1976 IST 1977 IST Tabelle 2 1978 IST 1979 IST 1980 IST AUSGABEN ZUSAMMEN 68.531 80.219 83.092 87.917 96.894 103.976 110.291 ALLGEMEINE DIENSTE 21.363 21.662 22.357 22.850 24.959 26.780 28.310 Politische Führung und zentrale Verwaltung 1.943 1.998 2.223 2.250 2.426 2.641 2.783 Auswärtige Angelegenheiten 3.147 2.601 2.411 2.365 2.950 3.547 3.723 15.686 16.415 17.027 17.490 18.740 19.703 20.900 475 524 557 594 686 723 730 0 0 0 0 0 0 0 Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 3.836 909 4.336 825 4.319 799 4.410 710 4.991 739 5.665 641 6.111 667 2.040 2.319 2.388 2.519 2.841 3.473 3.699 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 19.459 29.171 30.214 31.759 34.327 35.519 38.451 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 9.641 13.402 13.926 13.599 16.269 16.507 18.246 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 2.139 7.215 7.109 7.645 8.366 9.662 10.102 5.908 6.316 6.621 6.936 7.045 7.183 7.738 174 231 316 486 602 628 783 78 91 100 117 131 152 191 1.317 1.645 1.855 2.706 1.700 1.183 1.154 670 624 692 674 749 811 916 29 34 36 36 38 38 37 44 46 49 59 148 241 271 - - - - - - - Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz Jugendhilfe nach SGB VIII Förderung der Vermögensbildung GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 866 875 1.046 1.043 899 1.142 1.172 Wohnungswesen 721 675 856 847 644 818 851 1.097 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1.113 1.151 980 983 1.059 1.106 Verbesserung der Agrarstruktur 671 699 588 622 627 641 577 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 384 403 336 305 367 380 422 3.312 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 1.849 1.882 1.550 1.844 2.684 2.728 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 575 900 641 775 776 718 875 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 685 550 486 527 1.139 1.258 1.501 Regionale Förderungsmaßnahmen 363 292 284 269 308 336 332 VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 5.625 5.861 5.873 6.081 6.636 7.417 7.160 Straßen 3.559 3.475 3.536 3.530 3.883 4.250 4.021 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 590 686 677 737 897 824 837 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 803 978 862 950 1.005 1.180 1.094 Luftfahrt 227 232 204 218 208 250 295 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 4.907 4.736 4.917 5.702 6.967 7.628 6.544 Verkehrsunternehmen 4.710 4.513 4.718 5.502 6.605 7.087 6.269 121 118 117 117 126 140 118 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 10.069 11.549 13.139 13.328 14.357 15.847 17.441 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 2.661 2.935 3.220 3.533 3.905 4.238 4.618 Schulden 2.368 2.892 3.752 4.600 5.111 6.026 7.419 0 0 0 0 0 0 0 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Globalposten 204 Tabelle 2 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Tabelle 2 Ausgabeart 1981 IST 1982 IST 1983 IST 1984 IST 1985 IST 1986 IST 1987 IST AUSGABEN ZUSAMMEN 119.128 125.086 126.160 128.734 131.459 133.715 137.561 ALLGEMEINE DIENSTE 30.324 31.582 33.195 34.195 35.618 35.529 36.564 Politische Führung und zentrale Verwaltung 2.875 2.990 3.250 3.246 3.341 3.540 3.964 Auswärtige Angelegenheiten 3.921 4.109 4.187 4.626 5.267 4.321 4.348 22.579 23.529 24.782 25.333 25.991 26.614 27.100 787 790 808 824 845 874 950 0 0 0 0 0 0 0 6.312 674 6.904 741 6.780 907 6.548 903 6.750 826 6.868 892 6.860 843 3.906 4.429 4.244 4.330 4.535 4.608 4.617 Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 43.116 44.339 41.734 41.831 42.487 43.857 45.149 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 20.277 21.477 18.762 18.840 19.798 20.297 21.329 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 11.248 10.011 9.122 8.692 8.545 9.425 10.011 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz Jugendhilfe nach SGB VIII Förderung der Vermögensbildung GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 7.958 8.002 7.891 7.816 7.541 7.439 7.335 1.991 3.037 3.974 4.898 5.060 5.138 5.137 192 211 200 198 205 218 220 1.223 1.362 1.467 981 972 884 712 814 956 1.031 792 380 562 385 36 37 37 41 40 40 46 207 179 176 179 247 446 236 - - - - - - - Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1.455 1.334 1.262 1.438 1.431 1.514 1.501 Wohnungswesen 1.120 1.066 1.036 1.203 1.207 1.242 1.139 1.234 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 834 850 800 905 1.002 1.115 Verbesserung der Agrarstruktur 447 428 437 435 477 506 575 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 291 335 280 378 436 512 555 3.033 2.862 2.838 3.871 3.477 3.332 4.029 600 536 511 467 482 452 384 1.572 1.290 953 1.594 1.096 1.106 1.596 255 212 205 205 304 325 405 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe Regionale Förderungsmaßnahmen VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 7.031 6.788 6.516 6.510 6.631 6.701 6.904 Straßen 3.795 3.675 3.675 3.635 3.744 3.780 3.891 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr Luftfahrt 841 769 834 900 912 929 940 1.113 1.087 909 809 910 845 908 270 283 275 341 278 297 313 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 6.405 7.186 7.287 7.311 7.391 7.037 7.003 Verkehrsunternehmen 6.118 6.683 6.749 6.609 6.839 6.741 6.755 130 146 246 245 239 135 126 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 19.987 22.475 24.900 25.530 26.513 27.433 28.166 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 4.919 5.157 5.319 5.518 5.706 5.860 6.060 Schulden 9.492 11.649 13.943 14.537 15.283 15.898 16.303 0 0 0 0 0 0 0 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Globalposten 205 Tabelle 2 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - in Mio. € - Tabelle 2 Ausgabeart 1988 IST 1989 IST 1990 IST 1991 IST 1992 IST 1993 IST 1994 IST AUSGABEN ZUSAMMEN 140.796 148.162 194.381 205.422 218.408 233.896 240.945 ALLGEMEINE DIENSTE 36.925 38.145 39.944 48.731 43.894 42.806 40.511 Politische Führung und zentrale Verwaltung 4.049 4.345 4.937 5.691 5.973 6.255 6.273 Auswärtige Angelegenheiten 4.528 4.792 5.594 13.215 8.257 8.540 7.583 27.177 27.848 28.218 28.379 27.974 26.148 24.737 967 960 974 1.166 1.357 1.526 1.633 0 0 0 0 0 0 0 6.732 845 6.919 952 7.436 1.018 10.028 1.496 10.552 1.651 10.471 1.698 9.783 1.661 4.674 4.680 4.928 5.773 6.198 6.352 6.219 Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 46.517 49.856 52.881 70.104 75.566 87.885 87.268 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 23.228 25.180 27.399 36.007 38.946 49.104 46.689 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 10.103 10.560 11.224 16.048 17.329 16.874 16.182 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 7.313 7.548 7.672 8.133 8.464 8.658 8.765 4.645 4.563 4.471 8.794 9.641 11.959 14.312 Jugendhilfe nach SGB VIII 242 322 424 998 522 597 631 Förderung der Vermögensbildung 433 429 275 282 295 298 251 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 404 457 580 907 997 735 725 54 49 57 119 131 111 106 237 293 397 636 693 458 451 - - - - - - - 1.414 1.356 1.510 2.249 2.379 1.766 2.738 981 909 1.131 1.487 1.814 1.277 2.258 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE Wohnungswesen ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1.661 2.155 1.920 3.794 3.639 2.839 2.396 Verbesserung der Agrarstruktur 586 663 698 1.195 1.278 1.278 1.117 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 958 1.400 1.126 2.473 2.235 1.388 1.129 4.355 6.343 6.690 11.163 8.517 10.773 10.108 373 376 365 376 568 521 574 1.892 2.506 2.239 2.704 2.445 2.047 1.661 390 1.624 1.819 5.934 2.868 3.386 2.701 11.198 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe Regionale Förderungsmaßnahmen VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 6.827 6.848 7.532 9.141 11.890 11.072 Straßen 3.785 3.820 4.030 5.694 7.580 7.905 8.041 902 863 897 1.069 1.080 1.209 1.185 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 972 912 967 1.177 1.736 583 571 Luftfahrt 325 377 424 447 555 287 343 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 7.147 7.104 7.099 11.730 16.676 14.924 18.406 Verkehrsunternehmen 6.850 6.831 6.890 9.973 11.307 11.686 9.194 120 133 129 1.011 4.635 2.793 8.751 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 29.034 29.214 69.045 37.862 44.592 50.892 58.079 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 6.206 6.365 7.980 10.532 14.379 19.320 22.571 16.954 16.853 17.990 20.633 22.773 23.812 27.469 0 0 36.869 0 0 0 0 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Schulden Globalposten 206 Tabelle 2 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Tabelle 2 Ausgabeart 1995 IST 1996 IST 1997 IST 1998 IST 1999 IST 2000 IST AUSGABEN ZUSAMMEN 237.576 232.919 225.950 233.619 246.869 244.405 ALLGEMEINE DIENSTE 39.449 39.158 38.569 39.245 40.175 39.486 Politische Führung und zentrale Verwaltung 6.237 6.658 6.800 7.263 7.660 7.231 Auswärtige Angelegenheiten 6.764 6.139 5.899 5.705 5.597 6.591 24.395 24.226 23.705 24.016 24.599 23.251 1.753 1.822 1.848 1.924 1.963 2.075 0 0 0 0 0 0 9.879 1.771 9.872 1.757 9.455 1.748 9.559 1.758 9.930 1.897 9.888 1.936 6.192 6.278 5.977 6.108 6.146 6.359 Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 90.171 84.896 84.603 91.868 100.301 100.761 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 47.003 52.911 53.732 60.023 68.978 70.420 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 17.000 6.419 6.378 6.783 6.633 6.226 8.412 7.580 6.675 6.260 5.856 7.908 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 16.560 17.159 16.977 17.935 17.833 14.645 Jugendhilfe nach SGB VIII 700 695 673 663 625 488 Förderung der Vermögensbildung 200 156 244 324 423 451 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 819 1.118 672 683 635 609 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 107 113 109 113 122 122 506 448 435 430 387 370 - - - - - - WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 3.016 2.728 2.749 2.713 2.506 2.297 Wohnungswesen 2.436 2.129 2.154 2.169 2.075 1.917 1.633 Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 2.130 1.920 1.687 1.602 1.621 Verbesserung der Agrarstruktur 1.100 1.273 995 881 864 852 916 529 572 594 622 651 12.273 14.574 14.708 13.413 12.575 12.798 484 185 162 166 178 217 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 1.466 5.552 4.923 4.766 4.632 4.316 Regionale Förderungsmaßnahmen 5.779 5.977 5.929 5.699 5.664 5.352 Einkommensstabilisierende Maßnahmen ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 11.028 10.906 9.495 9.698 9.612 9.404 Straßen 8.024 7.763 6.532 6.637 6.558 6.434 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 1.351 1.227 1.242 1.190 1.372 1.384 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 515 567 391 328 294 289 Luftfahrt 149 155 139 139 138 142 30.059 28.440 23.236 24.173 16.230 16.042 9.958 4.848 3.803 3.565 8.439 8.261 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 19.185 23.188 19.045 19.999 7.221 6.965 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 38.945 39.488 40.950 40.821 53.423 51.620 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 4.859 4.859 4.859 3.305 3.305 3.305 25.721 26.080 27.482 28.791 41.126 39.198 0 0 -1 0 0 0 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN Verkehrsunternehmen Schulden Globalposten 207 Tabelle 2 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - in Mio. € - Tabelle 2 Ausgabeart 2001 IST 2002 IST 2003 IST 2004 IST 2005 IST 2006 IST AUSGABEN ZUSAMMEN 243.145 249.286 256.703 251.594 259.849 261.046 ALLGEMEINE DIENSTE 47.756 48.302 48.003 47.135 47.505 47.732 Politische Führung und zentrale Verwaltung 8.558 8.400 8.089 7.754 7.866 7.620 Auswärtige Angelegenheiten 5.652 5.579 5.491 5.576 5.893 5.987 27.795 Verteidigung 27.958 28.391 28.384 27.715 27.768 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2.267 2.500 2.588 2.617 2.757 2.854 Finanzverwaltung 3.001 3.112 3.144 3.162 2.899 3.151 10.633 2.081 10.956 2.129 10.936 2.135 10.995 1.829 11.444 1.845 12.047 1.894 6.696 6.767 6.680 6.631 6.666 7.004 102.034 111.855 118.299 120.555 133.048 134.509 75.896 83.926 88.350 87.268 85.695 85.660 6.211 6.433 6.396 6.739 4.497 4.345 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 5.249 4.888 4.585 4.304 3.984 3.619 13.462 15.408 17.478 20.836 37.523 39.475 Jugendhilfe nach SGB VIII 116 112 109 120 130 126 Förderung der Vermögensbildung 486 482 612 568 493 500 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 1.003 985 1.048 909 912 897 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 179 228 192 118 128 124 - - - - - - Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 208 213 184 216 196 219 207 219 209 249 198 242 WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 2.200 2.237 1.826 1.812 1.788 1.488 Wohnungswesen 1.786 1.631 1.347 1.279 1.262 1.002 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1.371 1.180 1.097 974 987 908 Verbesserung der Agrarstruktur 805 838 736 680 665 614 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 415 166 163 112 130 113 10.973 6.700 9.602 5.571 5.458 4.745 285 259 244 310 332 418 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 4.016 3.284 2.869 2.380 1.905 1.817 Regionale Förderungsmaßnahmen 4.790 1.587 4.880 1.390 1.226 1.123 VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 9.775 10.021 10.096 10.123 11.119 11.012 Straßen 6.937 6.992 7.030 7.290 7.565 7.524 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 1.295 1.369 1.378 1.357 1.396 1.402 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 258 359 376 368 301 360 Luftfahrt 140 142 146 152 168 171 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 13.869 16.932 16.205 14.311 9.465 9.295 Verkehrsunternehmen 8.891 9.805 9.617 8.035 3.581 3.596 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 4.400 6.448 6.103 5.825 5.511 5.386 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 43.666 40.444 39.973 39.629 38.475 38.708 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 3.308 2.468 2.269 2.264 39 38 37.662 37.093 36.895 36.299 37.396 37.506 0 0 0 0 0 0 Schulden Globalposten 208 Tabelle 2 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - in Mio. € - Tabelle 2 Ausgabeart 2007 IST 2008 IST 2009 IST 2010 IST 2011 IST 2012 IST AUSGABEN ZUSAMMEN 270.450 282.308 292.253 303.658 296.228 306.775 ALLGEMEINE DIENSTE 49.353 50.394 53.357 54.227 54.407 66.542 Politische Führung und zentrale Verwaltung 7.930 6.103 6.356 6.240 6.369 5.921 Auswärtige Angelegenheiten 6.506 7.411 8.216 8.695 8.562 19.251 33.247 Verteidigung 28.540 29.999 31.320 31.707 31.710 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2.952 3.216 3.417 3.486 3.628 3.791 Finanzverwaltung 3.093 3.307 3.662 3.727 3.754 3.925 12.837 2.129 13.437 2.413 14.960 2.602 14.896 2.689 16.086 3.195 17.668 3.978 7.146 7.709 8.701 8.940 9.361 9.844 139.751 140.439 147.716 163.431 155.255 153.929 91.540 94.447 100.212 110.596 110.526 108.688 5.130 6.129 6.511 6.873 6.924 8.129 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 3.294 3.101 2.945 2.722 2.544 2.394 36.302 35.301 36.487 41.540 33.531 32.268 Jugendhilfe nach SGB VIII 148 191 190 192 293 317 Förderung der Vermögensbildung 453 458 440 515 435 386 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 853 1.058 1.251 1.255 1.335 1.398 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 110 127 130 135 132 130 0 0 0 0 0 0 Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 188 229 311 268 344 310 400 332 392 367 397 407 WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1.743 1.607 1.808 2.114 2.033 2.089 Wohnungswesen 1.225 1.062 1.142 1.356 1.366 1.391 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 914 1.050 987 1.198 1.111 909 Verbesserung der Agrarstruktur 612 692 633 645 565 560 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 120 116 122 334 330 118 4.691 4.727 4.598 4.480 4.545 4.179 402 531 855 768 690 794 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 2.016 2.043 1.631 1.591 1.586 1.384 Regionale Förderungsmaßnahmen 1.023 945 966 811 937 817 12.110 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 10.802 11.231 12.426 11.735 11.645 Straßen 7.215 7.380 8.261 7.677 7.450 7.443 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 1.492 1.666 1.970 1.853 1.725 1.745 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 298 355 273 335 348 315 Luftfahrt 175 182 184 181 173 180 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 9.904 16.991 15.740 16.073 15.986 16.385 Verkehrsunternehmen 4.357 10.109 10.109 10.586 10.448 10.948 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 5.271 4.340 5.348 5.223 5.020 5.184 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 39.902 41.684 39.704 34.550 34.152 31.906 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 89 362 415 228 129 168 38.748 40.185 38.108 33.113 32.805 30.491 0 0 -0 0 0 0 Schulden Globalposten 209 Tabelle 2 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Tabelle 2 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € 2013 IST 2014 Soll 2015 Reg.E. 2016 Ausgabeart AUSGABEN ZUSAMMEN 307.843 296.500 299.500 310.600 319.900 329.300 ALLGEMEINE DIENSTE 72.647 69.602 64.704 65.893 66.207 65.722 Politische Führung und zentrale Verwaltung 13.205 13.949 14.356 14.625 14.803 14.335 Auswärtige Angelegenheiten 18.374 14.451 9.765 10.157 9.972 9.765 Verteidigung 32.269 32.366 31.798 32.261 32.556 32.729 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 4.476 4.355 4.247 4.301 4.315 4.317 Finanzverwaltung 3.865 4.004 4.084 4.100 4.112 4.127 18.684 4.854 19.304 4.947 20.500 4.966 21.436 5.372 23.054 5.838 22.948 5.609 10.150 10.598 11.034 11.467 12.261 12.388 145.706 147.876 152.444 158.244 163.988 171.646 98.701 99.691 102.653 107.750 112.601 115.236 6.548 7.343 7.984 8.136 8.326 8.471 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, ARBEITSMARKTPOLITIK Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä. Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 2017 2018 Finanzplanung 2.340 2.300 2.141 2.049 1.965 1.889 32.680 31.400 32.100 32.108 32.492 32.154 394 354 354 359 359 359 1.633 132 2.008 135 1.967 135 2.005 138 2.015 135 2.021 135 Umwelt- und Naturschutz 425 671 630 657 657 655 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 522 605 597 589 583 586 2.304 1.660 2.192 1.680 2.030 1.486 1.816 1.199 1.794 1.116 1.753 1.039 Arbeitsmarktpolitik Jugendhilfe nach SGB VIII GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG Sport und Erholung WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 904 960 970 1.011 1.001 965 Landwirtschaft und Ernährung 878 932 942 983 974 937 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz 3.900 21 4.180 25 4.414 25 4.598 25 4.235 25 4.124 25 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 1.492 1.621 1.505 1.707 1.468 1.434 796 603 614 612 609 609 Regionale Förderungsmaßnahmen VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 16.406 16.421 16.746 17.216 17.781 17.476 Straßen 7.399 7.435 7.673 8.022 8.518 7.715 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 1.684 1.785 1.918 1.922 1.962 1.917 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 4.597 4.553 4.870 4.991 5.014 5.564 275 355 224 227 229 233 FINANZWIRTSCHAFT 46.017 33.957 35.725 38.379 39.825 42.646 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 13.479 5.675 5.623 5.572 5.551 5.507 38 693 819 887 615 874 31.307 27.621 26.980 29.988 31.728 34.352 0 -847 1.337 1.003 1.000 972 Luftfahrt Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen Schulden Globalposten 210 Tabelle 3 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 ­ Anteile in % ­ Tabelle 3 1952 1957 1962 1963 1964 1965 1966 1967 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 44,07 28,63 37,56 39,83 36,60 33,97 34,10 33,21 Politische Führung und zentrale Verwaltung 4,51 3,08 2,64 2,89 2,76 2,68 2,60 2,51 Auswärtige Angelegenheiten 0,30 0,84 2,31 2,20 2,28 2,68 3,21 3,12 38,70 24,04 31,88 33,92 30,82 27,94 27,62 26,95 0,41 0,51 0,60 0,69 0,61 0,54 0,53 0,50 . . . . . . . . 0,34 0,88 1,85 1,93 2,22 2,21 2,75 3,05 0,01 0,24 0,55 0,55 0,57 0,56 0,79 0,94 0,19 0,39 1,04 1,13 1,37 1,38 1,65 1,82 Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 34,28 39,30 31,59 29,24 31,08 32,74 32,90 30,79 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 9,53 15,87 13,33 13,54 13,38 13,12 14,07 12,86 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 2,95 2,13 2,82 1,98 3,54 5,20 5,49 4,52 15,90 18,60 13,99 12,23 12,33 12,26 11,03 11,01 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 5,71 1,18 0,14 0,16 0,16 0,12 0,13 0,28 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,10 0,20 0,18 0,15 0,16 0,14 0,13 0,12 Förderung der Vermögensbildung 0,00 0,72 0,57 0,61 0,93 1,32 1,41 1,39 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,17 0,11 0,16 0,19 0,17 0,14 0,15 0,19 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,05 0,04 0,07 0,08 0,08 0,06 0,07 0,09 0,00 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umwelt- und Naturschutz . . . . . . . . Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . . . . . . . . WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 2,43 4,38 3,53 2,96 2,60 2,43 2,05 1,92 Wohnungswesen 2,22 4,27 3,46 2,85 2,46 2,28 1,94 1,80 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 3,76 6,95 5,79 5,56 5,50 5,48 4,74 4,96 Verbesserung der Agrarstruktur 0,19 2,89 2,79 2,67 2,83 2,95 2,40 2,40 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 3,27 3,79 2,80 2,78 2,49 2,38 2,22 2,45 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 0,79 1,55 1,61 1,74 2,03 1,91 1,74 1,86 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,25 0,53 0,91 0,84 1,35 1,23 0,98 0,82 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 0,00 0,02 0,20 0,40 0,25 0,29 0,35 0,70 Regionale Förderungsmaßnahmen 0,39 0,41 0,27 0,29 0,26 0,23 0,22 0,21 VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 2,47 4,41 5,94 6,41 6,79 6,45 6,36 7,71 Straßen 1,05 2,67 4,42 4,80 5,16 4,90 4,91 5,91 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 1,05 1,04 0,81 0,84 0,83 0,76 0,65 0,70 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0,00 0,26 0,22 0,20 0,22 0,23 0,23 0,56 Luftfahrt 0,05 0,09 0,16 0,18 0,19 0,20 0,21 0,22 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 0,43 3,73 2,74 2,66 2,95 4,85 4,59 5,33 Verkehrsunternehmen 0,30 3,42 2,46 2,35 2,68 4,49 4,25 4,98 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 0,08 0,29 0,22 0,17 0,18 0,17 0,22 0,20 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 24,44 25,40 25,42 16,96 23,44 17,58 19,25 19,48 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 4,17 2,18 2,07 2,45 2,52 2,60 3,08 2,88 Schulden 1,47 4,74 3,37 3,55 4,74 4,15 4,75 6,13 Globalposten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -0,02 0,00 211 Tabelle 3 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 ­ Anteile in % ­ Tabelle 3 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 29,47 31,75 29,83 31,12 30,07 30,99 31,17 27,00 Politische Führung und zentrale Verwaltung 2,58 2,63 2,70 2,80 2,80 2,70 2,83 2,49 Auswärtige Angelegenheiten 3,72 4,62 3,74 5,24 4,19 5,18 4,59 3,24 22,54 23,87 22,70 22,35 22,35 22,30 22,89 20,46 0,50 0,48 0,52 0,56 0,57 0,65 0,69 0,65 . . . . . . . . Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 3,21 3,35 3,92 4,96 5,69 5,54 5,60 5,41 1,06 1,02 1,28 1,51 1,64 1,41 1,33 1,03 1,85 2,02 2,18 2,64 2,78 2,82 2,98 2,89 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 32,41 30,17 30,38 29,94 28,12 26,25 28,39 36,36 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 14,70 13,91 13,48 13,10 12,68 12,15 14,07 16,71 4,35 4,01 3,94 4,04 3,78 3,30 3,12 8,99 7,87 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 10,66 9,54 9,96 9,65 8,90 8,58 8,62 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 0,42 0,19 0,21 0,19 0,24 0,20 0,25 0,29 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,11 0,11 0,11 0,11 0,10 0,10 0,11 0,11 Förderung der Vermögensbildung 1,63 1,92 2,25 2,45 2,05 1,57 1,92 2,05 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,16 0,14 0,22 0,50 1,04 1,04 0,98 0,78 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,08 0,08 0,16 0,43 0,55 0,13 0,04 0,04 0,06 0,00 0,00 0,01 0,01 0,02 0,04 0,06 Umwelt- und Naturschutz . . . . . . . . Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . . . . . . . . WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1,77 1,16 1,12 1,18 1,40 1,40 1,26 1,09 Wohnungswesen 1,67 1,06 1,01 1,04 1,26 1,22 1,05 0,84 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 7,02 7,01 7,39 3,77 2,90 2,33 1,62 1,43 Verbesserung der Agrarstruktur 2,17 2,02 1,94 1,71 1,08 1,12 0,98 0,87 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 4,74 4,92 5,39 1,99 1,73 1,15 0,56 0,50 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 2,08 1,98 2,13 2,10 2,34 2,99 2,70 2,35 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,73 0,51 0,81 0,90 0,68 0,69 0,84 1,12 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 0,76 0,70 0,61 0,54 0,64 0,92 1,00 0,69 Regionale Förderungsmaßnahmen 0,31 0,37 0,44 0,46 0,49 0,79 0,53 0,36 VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 7,48 8,44 8,64 8,90 8,93 8,27 8,21 7,31 Straßen 5,51 6,08 6,15 6,08 5,90 5,46 5,19 4,33 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,72 0,81 0,84 0,89 0,85 0,82 0,86 0,86 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0,64 0,65 0,63 0,63 0,99 1,05 1,17 1,22 Luftfahrt 0,23 0,29 0,28 0,29 0,34 0,30 0,33 0,29 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 4,94 4,77 4,72 5,44 7,15 8,45 7,16 5,90 Verkehrsunternehmen 4,39 4,38 4,37 5,03 6,71 7,51 6,87 5,63 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 0,15 0,16 0,19 0,19 0,16 0,15 0,18 0,15 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 28,24 30,12 18,74 16,57 13,90 16,49 14,69 14,40 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 3,25 3,06 3,13 3,42 4,03 4,10 3,88 3,66 Schulden 7,32 3,69 3,13 2,94 2,88 3,03 3,45 3,61 Globalposten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 212 Tabelle 3 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 ­ Anteile in % ­ Tabelle 3 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 26,91 25,99 25,76 25,76 25,67 25,45 25,25 26,31 Politische Führung und zentrale Verwaltung 2,68 2,56 2,50 2,54 2,52 2,41 2,39 2,58 Auswärtige Angelegenheiten 2,90 2,69 3,04 3,41 3,38 3,29 3,28 3,32 20,49 19,89 19,34 18,95 18,95 18,95 18,81 19,64 0,67 0,68 0,71 0,70 0,66 0,66 0,63 0,64 . . . . . . . . Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 5,20 5,02 5,15 5,45 5,54 5,30 5,52 5,37 0,96 0,81 0,76 0,62 0,60 0,57 0,59 0,72 2,87 2,87 2,93 3,34 3,35 3,28 3,54 3,36 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 36,36 36,12 35,43 34,16 34,86 36,19 35,45 33,08 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 16,76 15,47 16,79 15,88 16,54 17,02 17,17 14,87 8,56 8,70 8,63 9,29 9,16 9,44 8,00 7,23 6,25 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 7,97 7,89 7,27 6,91 7,02 6,68 6,40 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 0,38 0,55 0,62 0,60 0,71 1,67 2,43 3,15 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,12 0,13 0,14 0,15 0,17 0,16 0,17 0,16 Förderung der Vermögensbildung 2,23 3,08 1,75 1,14 1,05 1,03 1,09 1,16 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,83 0,77 0,77 0,78 0,83 0,68 0,76 0,82 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,04 0,04 0,04 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03 0,14 0,06 0,07 0,15 0,23 0,25 0,17 0,14 Umwelt- und Naturschutz . . . . . . . . Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . . . . . . . . WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1,26 1,19 0,93 1,10 1,06 1,22 1,07 1,00 Wohnungswesen 1,03 0,96 0,66 0,79 0,77 0,94 0,85 0,82 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1,18 1,12 1,09 1,06 0,99 0,70 0,68 0,63 Verbesserung der Agrarstruktur 0,71 0,71 0,65 0,62 0,52 0,38 0,34 0,35 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 0,40 0,35 0,38 0,37 0,38 0,24 0,27 0,22 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 1,86 2,10 2,77 2,62 3,00 2,55 2,29 2,25 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,77 0,88 0,80 0,69 0,79 0,50 0,43 0,40 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 0,59 0,60 1,18 1,21 1,36 1,32 1,03 0,76 Regionale Förderungsmaßnahmen 0,34 0,31 0,32 0,32 0,30 0,21 0,17 0,16 VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 7,07 6,92 6,85 7,13 6,49 5,90 5,43 5,16 Straßen 4,26 4,02 4,01 4,09 3,65 3,19 2,94 2,91 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,81 0,84 0,93 0,79 0,76 0,71 0,62 0,66 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 1,04 1,08 1,04 1,13 0,99 0,93 0,87 0,72 Luftfahrt 0,25 0,25 0,21 0,24 0,27 0,23 0,23 0,22 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 5,92 6,49 7,19 7,34 5,93 5,38 5,74 5,78 Verkehrsunternehmen 5,68 6,26 6,82 6,82 5,68 5,14 5,34 5,35 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 0,14 0,13 0,13 0,13 0,11 0,11 0,12 0,19 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 15,81 15,16 14,82 15,24 15,81 16,78 17,97 19,74 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 3,88 4,02 4,03 4,08 4,19 4,13 4,12 4,22 Schulden 4,52 5,23 5,27 5,80 6,73 7,97 9,31 11,05 Globalposten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 213 Tabelle 3 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 ­ Anteile in % ­ Tabelle 3 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 26,56 27,09 26,57 26,58 26,23 25,75 20,55 23,72 Politische Führung und zentrale Verwaltung 2,52 2,54 2,65 2,88 2,88 2,93 2,54 2,77 Auswärtige Angelegenheiten 3,59 4,01 3,23 3,16 3,22 3,23 2,88 6,43 19,68 19,77 19,90 19,70 19,30 18,80 14,52 13,81 0,64 0,64 0,65 0,69 0,69 0,65 0,50 0,57 . . . . . . . . Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 5,09 5,13 5,14 4,99 4,78 4,67 3,83 4,88 0,70 0,63 0,67 0,61 0,60 0,64 0,52 0,73 3,36 3,45 3,45 3,36 3,32 3,16 2,54 2,81 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 32,49 32,32 32,80 32,82 33,04 33,65 27,20 34,13 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 14,63 15,06 15,18 15,50 16,50 16,99 14,10 17,53 6,75 6,50 7,05 7,28 7,18 7,13 5,77 7,81 3,96 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 6,07 5,74 5,56 5,33 5,19 5,09 3,95 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 3,80 3,85 3,84 3,73 3,30 3,08 2,30 4,28 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,15 0,16 0,16 0,16 0,17 0,22 0,22 0,49 Förderung der Vermögensbildung 0,76 0,74 0,66 0,52 0,31 0,29 0,14 0,14 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,62 0,29 0,42 0,28 0,29 0,31 0,30 0,44 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,03 0,03 0,03 0,03 0,04 0,03 0,03 0,06 0,31 0,14 0,19 0,33 0,17 0,17 0,20 0,20 Umwelt- und Naturschutz . . . . . . . . Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . . . . . . . . WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1,12 1,09 1,13 1,09 1,00 0,92 0,78 1,09 Wohnungswesen 0,93 0,92 0,93 0,83 0,70 0,61 0,58 0,72 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 0,70 0,76 0,83 0,90 1,18 1,45 0,99 1,85 Verbesserung der Agrarstruktur 0,34 0,36 0,38 0,42 0,42 0,45 0,36 0,58 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 0,29 0,33 0,38 0,40 0,68 0,94 0,58 1,20 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 3,01 2,64 2,49 2,93 3,09 4,28 3,44 5,43 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,36 0,37 0,34 0,28 0,26 0,25 0,19 0,18 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 1,24 0,83 0,83 1,16 1,34 1,69 1,15 1,32 Regionale Förderungsmaßnahmen 0,16 0,23 0,24 0,29 0,28 1,10 0,94 2,89 VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 5,06 5,04 5,01 5,02 4,85 4,62 3,87 4,45 Straßen 2,82 2,85 2,83 2,83 2,69 2,58 2,07 2,77 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,70 0,69 0,70 0,68 0,64 0,58 0,46 0,52 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0,63 0,69 0,63 0,66 0,69 0,62 0,50 0,57 Luftfahrt 0,26 0,21 0,22 0,23 0,23 0,25 0,22 0,22 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 5,68 5,62 5,26 5,09 5,08 4,79 3,65 5,71 Verkehrsunternehmen 5,13 5,20 5,04 4,91 4,87 4,61 3,54 4,85 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 0,19 0,18 0,10 0,09 0,09 0,09 0,07 0,49 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 19,83 20,17 20,52 20,48 20,62 19,72 35,52 18,43 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 4,29 4,34 4,38 4,40 4,41 4,30 4,11 5,13 11,29 11,63 11,89 11,85 12,04 11,37 9,25 10,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18,97 0,00 Schulden Globalposten 214 Tabelle 3 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 ­ Anteile in % ­ Tabelle 3 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 20,10 18,30 16,81 16,60 16,81 17,07 16,80 Politische Führung und zentrale Verwaltung 2,73 2,67 2,60 2,63 2,86 3,01 3,11 Auswärtige Angelegenheiten 3,78 3,65 3,15 2,85 2,64 2,61 2,44 12,81 11,18 10,27 10,27 10,40 10,49 10,28 0,62 0,65 0,68 0,74 0,78 0,82 0,82 . . . . . . . Verteidigung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 4,83 4,48 4,06 4,16 4,24 4,18 4,09 0,76 0,73 0,69 0,75 0,75 0,77 0,75 2,84 2,72 2,58 2,61 2,70 2,65 2,61 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 34,60 37,57 36,22 37,95 36,45 37,44 39,32 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 17,83 20,99 19,38 19,78 22,72 23,78 25,69 7,93 7,21 6,72 7,16 2,76 2,82 2,90 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 3,88 3,70 3,64 3,54 3,25 2,95 2,68 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 4,41 5,11 5,94 6,97 7,37 7,51 7,68 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,24 0,26 0,26 0,29 0,30 0,30 0,28 Förderung der Vermögensbildung 0,14 0,13 0,10 0,08 0,07 0,11 0,14 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,46 0,31 0,30 0,34 0,48 0,30 0,29 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,06 0,05 0,04 0,04 0,05 0,05 0,05 0,18 0,32 0,20 0,19 0,21 0,19 0,19 Umwelt- und Naturschutz . . . . . . . Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . . . . . . . WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1,09 0,75 1,14 1,27 1,17 1,22 1,16 Wohnungswesen 0,83 0,55 0,94 1,03 0,91 0,95 0,93 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1,67 1,21 0,99 0,90 0,82 0,75 0,69 Verbesserung der Agrarstruktur 0,59 0,55 0,46 0,46 0,55 0,44 0,38 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 1,02 0,59 0,47 0,39 0,23 0,25 0,25 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 3,90 4,61 4,20 5,17 6,26 6,51 5,74 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,26 0,22 0,24 0,20 0,08 0,07 0,07 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 1,12 0,88 0,69 0,62 2,38 2,18 2,04 Regionale Förderungsmaßnahmen 1,31 1,45 1,12 2,43 2,57 2,62 2,44 VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 5,44 4,73 4,65 4,64 4,68 4,20 4,15 Straßen 3,47 3,38 3,34 3,38 3,33 2,89 2,84 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,49 0,52 0,49 0,52 0,53 0,53 0,59 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0,79 0,25 0,24 0,22 0,24 0,17 0,14 Luftfahrt 0,25 0,12 0,14 0,06 0,07 0,06 0,06 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 7,64 6,38 7,64 12,65 12,21 10,28 10,35 Verkehrsunternehmen 5,18 5,00 3,82 4,19 2,08 1,68 1,53 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 2,12 1,19 3,63 8,08 9,96 8,43 8,56 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 20,42 21,76 24,10 16,39 16,95 18,12 17,47 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 6,58 8,26 9,37 2,05 2,09 2,15 1,41 10,43 10,18 11,40 10,83 11,20 12,16 12,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schulden Globalposten 215 Tabelle 3 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 ­ Anteile in % ­ Tabelle 3 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 16,27 16,16 19,64 19,38 18,70 18,73 18,28 Politische Führung und zentrale Verwaltung 3,10 2,96 3,52 3,37 3,15 3,08 3,03 Auswärtige Angelegenheiten 2,27 2,70 2,32 2,24 2,14 2,22 2,27 10,69 Verteidigung 9,96 9,51 11,50 11,39 11,06 11,02 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 0,80 0,85 0,93 1,00 1,01 1,04 1,06 . . . 1,25 1,22 1,26 1,12 Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 4,02 4,05 4,37 4,39 4,26 4,37 4,40 0,77 0,79 0,86 0,85 0,83 0,73 0,71 2,49 2,60 2,75 2,71 2,60 2,64 2,57 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 40,63 41,23 41,96 44,87 46,08 47,92 51,20 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 27,94 28,81 31,21 33,67 34,42 34,69 32,98 2,69 2,55 2,55 2,58 2,49 2,68 1,73 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 2,37 3,24 2,16 1,96 1,79 1,71 1,53 Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 7,22 5,99 5,54 6,18 6,81 8,28 14,44 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,25 0,20 0,05 0,04 0,04 0,05 0,05 Förderung der Vermögensbildung 0,17 0,18 0,20 0,19 0,24 0,23 0,19 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,26 0,25 0,41 0,40 0,41 0,36 0,35 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,05 0,05 0,07 0,09 0,07 0,05 0,05 0,16 0,15 - - - - - Umwelt- und Naturschutz . . . 0,07 0,08 0,08 0,08 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . . . 0,09 0,09 0,09 0,10 WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1,01 0,94 0,90 0,90 0,71 0,72 0,69 Wohnungswesen 0,84 0,78 0,73 0,65 0,52 0,51 0,49 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 0,66 0,67 0,56 0,47 0,43 0,39 0,38 Verbesserung der Agrarstruktur 0,35 0,35 0,33 0,34 0,29 0,27 0,26 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 0,25 0,27 0,17 0,07 0,06 0,04 0,05 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 5,09 5,24 4,51 2,69 3,74 2,21 2,10 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,07 0,09 0,12 0,10 0,10 0,12 0,13 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 1,88 1,77 1,65 1,32 1,12 0,95 0,73 Regionale Förderungsmaßnahmen 2,29 2,19 1,97 0,64 1,90 0,55 0,47 VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 3,89 3,85 4,02 4,02 3,93 4,02 4,28 Straßen 2,66 2,63 2,85 2,80 2,74 2,90 2,91 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,56 0,55 0,53 0,55 0,54 0,54 0,54 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0,12 0,12 0,11 0,14 0,15 0,15 0,12 Luftfahrt 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 6,57 6,56 5,70 6,79 6,31 5,69 3,64 Verkehrsunternehmen 3,42 3,38 3,66 3,93 3,75 3,19 1,38 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 2,92 2,85 1,81 2,59 2,38 2,32 2,12 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 21,64 21,12 17,96 16,22 15,57 15,75 14,81 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 1,34 1,35 1,36 0,99 0,88 0,90 0,01 16,66 16,04 15,49 14,88 14,37 14,43 14,39 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schulden Globalposten 216 Tabelle 3 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 ­ Anteile in % ­ Tabelle 3 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Ausgabeart IST IST IST IST IST IST IST AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 18,28 18,25 17,85 18,26 17,86 18,37 21,69 Politische Führung und zentrale Verwaltung 2,92 2,93 2,16 2,17 2,05 2,15 1,93 Auswärtige Angelegenheiten 2,29 2,41 2,63 2,81 2,86 2,89 6,28 10,84 Verteidigung 10,65 10,55 10,63 10,72 10,44 10,70 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1,09 1,09 1,14 1,17 1,15 1,22 1,24 Finanzverwaltung 1,21 1,14 1,17 1,25 1,23 1,27 1,28 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 4,61 4,75 4,76 5,12 4,91 5,43 5,76 0,73 0,79 0,85 0,89 0,89 1,08 1,30 2,68 2,64 2,73 2,98 2,94 3,16 3,21 SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLGEAUFGABEN, WIEDERGUTMACHUNG 51,53 51,67 49,75 50,54 53,82 52,41 50,18 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 32,81 33,85 33,46 34,29 36,42 37,31 35,43 1,66 1,90 2,17 2,23 2,26 2,34 2,65 Familien-, Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz 1,39 1,22 1,10 1,01 0,90 0,86 0,78 15,12 13,42 12,50 12,48 13,68 11,32 10,52 Jugendhilfe nach SGB VIII 0,05 0,05 0,07 0,06 0,06 0,10 0,10 Förderung der Vermögensbildung 0,19 0,17 0,16 0,15 0,17 0,15 0,13 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,34 0,32 0,37 0,43 0,41 0,45 0,46 Sport und Erholung Reinhaltung von Luft,Wasser und Erde; Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,05 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 - - - - - - - Umwelt- und Naturschutz 0,08 0,07 0,11 0,12 0,13 0,13 0,13 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,09 0,08 0,09 0,11 0,11 0,12 0,13 WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 0,57 0,64 0,57 0,62 0,70 0,69 0,68 Wohnungswesen 0,38 0,45 0,38 0,39 0,45 0,46 0,45 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 0,35 0,34 0,37 0,34 0,39 0,38 0,30 Verbesserung der Agrarstruktur 0,24 0,23 0,25 0,22 0,21 0,19 0,18 Einkommensstabilisierende Maßnahmen 0,04 0,04 0,04 0,04 0,11 0,11 0,04 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 1,82 1,73 1,67 1,57 1,48 1,53 1,36 Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau 0,16 0,15 0,19 0,29 0,25 0,23 0,26 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 0,70 0,75 0,72 0,56 0,52 0,54 0,45 Regionale Förderungsmaßnahmen 0,43 0,38 0,33 0,33 0,27 0,32 0,27 VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 4,22 3,99 3,98 4,25 3,86 3,93 3,95 Straßen 2,88 2,67 2,61 2,83 2,53 2,52 2,43 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,54 0,55 0,59 0,67 0,61 0,58 0,57 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 0,14 0,11 0,13 0,09 0,11 0,12 0,10 Luftfahrt 0,07 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN 3,56 3,66 6,02 5,39 5,29 5,40 5,34 Verkehrsunternehmen 1,38 1,61 3,58 3,46 3,49 3,53 3,57 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 2,06 1,95 1,54 1,83 1,72 1,69 1,69 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT 14,83 14,75 14,77 13,59 11,38 11,53 10,40 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 0,01 0,03 0,13 0,14 0,07 0,04 0,05 14,37 14,33 14,23 13,04 10,90 11,07 9,94 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schulden Globalposten 217 Tabelle 3 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 ­ Anteile in % ­ Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % 2016 Tabelle 3 2013 2014 2015 Ausgabeart IST Soll Reg.E. 2017 2018 Finanzplanung AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 ALLGEMEINE DIENSTE 23,60 23,47 21,60 21,21 20,70 19,96 Politische Führung und zentrale Verwaltung 4,29 4,70 4,79 4,71 4,63 4,35 Auswärtige Angelegenheiten 5,97 4,87 3,26 3,27 3,12 2,97 10,48 10,92 10,62 10,39 10,18 9,94 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1,45 1,47 1,42 1,38 1,35 1,31 Finanzverwaltung 1,26 1,35 1,36 1,32 1,29 1,25 BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN 6,07 6,51 6,84 6,90 7,21 6,97 1,58 1,67 1,66 1,73 1,82 1,70 Verteidigung Hochschulen Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 3,30 3,57 3,68 3,69 3,83 3,76 SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, ARBEITSMARKTPOLITIK 47,33 49,87 50,90 50,95 51,26 52,12 Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 32,06 33,62 34,27 34,69 35,20 34,99 2,13 2,48 2,67 2,62 2,60 2,57 0,57 Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä. Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen Arbeitsmarktpolitik Jugendhilfe nach SGB VIII 0,76 0,78 0,71 0,66 0,61 10,62 10,59 10,72 10,34 10,16 9,76 0,13 0,12 0,12 0,12 0,11 0,11 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 0,53 0,68 0,66 0,65 0,63 0,61 Sport und Erholung 0,04 0,05 0,04 0,04 0,04 0,04 Umwelt- und Naturschutz 0,14 0,23 0,21 0,21 0,21 0,20 Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,17 0,20 0,20 0,19 0,18 0,18 WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE 0,75 0,74 0,68 0,58 0,56 0,53 Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie 0,54 0,57 0,50 0,39 0,35 0,32 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 0,29 0,32 0,32 0,33 0,31 0,29 Landwirtschaft und Ernährung 0,29 0,31 0,31 0,32 0,30 0,28 ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, DIENSTLEISTUNGEN 1,27 1,41 1,47 1,48 1,32 1,25 Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 0,48 0,55 0,50 0,55 0,46 0,44 Regionale Förderungsmaßnahmen 0,26 0,20 0,21 0,20 0,19 0,18 VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN 5,33 5,54 5,59 5,54 5,56 5,31 Straßen 2,40 2,51 2,56 2,58 2,66 2,34 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,55 0,60 0,64 0,62 0,61 0,58 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 1,49 1,54 1,63 1,61 1,57 1,69 Luftfahrt 0,09 0,12 0,07 0,07 0,07 0,07 12,95 FINANZWIRTSCHAFT 14,95 11,45 11,93 12,36 12,45 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 4,38 1,91 1,88 1,79 1,74 1,67 Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen 0,01 0,23 0,27 0,29 0,19 0,27 10,17 9,32 9,01 9,66 9,92 10,43 0,00 -0,29 0,45 0,32 0,31 0,30 Schulden Globalposten 218 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 ­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­ in Mio. €in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € ALLGEMEINE DIENSTE Politische Führung und zentrale Verwaltung - Politische Führung - Informationswesen - Zivildienst - Versorgung einschließlich Beihilfen - Sonstige allgemeine Staatsaufgaben Auswärtige Angelegenheiten - Auslandsvertretungen - Beiträge an Internationale Organisationen - - Beitrag an die Vereinten Nationen - Wirtschaftliche Zusammenarbeit - - Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - - Bilaterale Technische Zusammenarbeit - - Beteiligung an der Internationalen Entwicklungs- - hilfeorganisation - IDA - - Beteiligung am Europäischen - - Entwicklungsfonds Verteidigung - Personalausgaben - Militärische Beschaffungen Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Bundesgrenzschutz (Nur Bund) Finanzverwaltung - Steuer-, Zoll- und Vermögensverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE Finanzhilfen für ein Investitionsprogramm zur Ausweitung der Zahl der Ganztagsschulen (Art. 104a GG) Hochschulen - Kompensationsmittel für die Abschaffung der - Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau - Deutsche Forschungsgemeinschaft - (einschl. DFG-Programme) Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - Schüler - Studierende (Ab 2000 Finanzierung über Deutsche - Ausgleichsbank) 219 Tabelle 4 Tabelle 4 2008 IST 50.394 6.103 2.361 83 572 1.814 691 7.411 619 777 568 4.993 1.473 732 2009 IST 53.357 6.356 2.553 61 617 1.779 718 8.216 635 730 511 5.646 1.618 777 2010 IST 54.227 6.240 2.437 61 648 1.709 733 8.695 658 942 718 5.887 1.587 846 2011 IST 54.407 6.369 2.501 66 372 1.654 727 8.562 625 843 622 5.931 1.635 925 2012 IST 66.542 5.921 2.620 61 56 1.613 784 19.251 696 10.937 404 6.243 1.666 1.316 533 733 582 566 737 748 29.999 15.726 9.622 3.216 2.373 3.307 2.456 805 31.320 16.208 10.281 3.417 2.555 3.662 2.786 874 31.707 16.294 10.442 3.486 2.592 3.727 2.846 701 31.710 16.110 10.137 3.628 2.710 3.754 2.877 598 33.247 16.219 10.287 3.791 2.797 3.925 3.021 13.437 14.960 14.896 16.086 17.668 571 2.413 601 2.602 2.689 3.195 3.978 695 695 695 695 695 840 865 891 936 983 1.193 489 1.324 539 1.382 556 1.584 622 1.747 625 524 615 670 762 799 Tabelle 4 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 ­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­ in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen - Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und - Ländern - - Max-Planck-Gesellschaft - - Fraunhofer-Gesellschaft - - Zentren der Hermann von Helmholtz- - Gemeinschaft (HGF-Zentren) - Forschung & Entwicklung zur Erzeugung, - Verteilung und rationellen Nutzung der Energie - Forschung & Entwicklung zum Schutz und zur - Förderung der menschlichen Gesundheit - Forschung und experimentelle Entwicklung zum - Umweltschutz Klima, Energie und Umwelt Kultureinrichtungen (einschließlich Kulturverwaltung) Kulturförderung, Denkmalschutz, Kirchliche Angelegenheiten SOZIALE SICHERUNG, SOZIALE KRIEGSFOLEAUFGABEN, Leistungen an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten - Bundeszuschuß an die Rentenversicherung der - Arbeiter und Angestellten - Zusätzlicher Zuschuß an die Rentenversicherung - der Arbeiter und Angestellten - Beiträge für Kindererziehungszeiten - Erstattung von einigungsbedingten Leistungen - Überführung der Zusatzversorgungssysteme in die - Rentenversicherung - Zuschüsse zur Rentenversicherung der Behinderten - Bundeszuschuß an die knappschaftliche - Rentenversicherung Leistungen an die Künstlersozialkasse Bundeszuschuß an die Bahnversicherungsanstalt Arbeitsmarktpolitik - Bundesanstalt für Arbeit - Beteiligung des Bundes an den Kosten der - Arbeitsförderung - Grundsicherung für Arbeitssuchende - - Arbeitslosengeld II - - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit - - Verwaltungskosten für die Durchführung der - - Grundsicherung für Arbeitssuchende - - Beteiligung des Bundes an den Leistungen für - - Unterkunft und Heizung 220 2008 IST 2009 IST 2010 IST 2011 IST Tabelle 4 2012 IST 7.709 8.701 8.940 9.361 9.844 2.998 646 396 3.350 616 473 3.288 616 420 3.492 647 441 3.740 678 463 1.359 1.549 1.553 1.684 1.833 195 219 238 244 262 265 292 331 335 409 60 306 457 63 329 459 59 328 469 62 325 449 74 355 477 185 236 234 234 270 140.439 147.716 163.431 155.255 153.929 78.161 78.973 80.745 81.082 81.379 38.179 38.649 39.883 39.638 39.893 18.190 11.478 425 18.680 11.466 364 19.095 11.637 324 19.241 11.574 - 20.123 11.628 - 2.632 2.671 2.705 3.111 2.909 992 998 1.031 1.639 1.115 6.152 139 360 42.884 7.583 6.036 148 361 44.264 7.777 5.963 156 363 49.467 7.927 5.774 166 356 41.577 8.046 5.609 172 351 39.506 7.238 7.583 34.776 21.624 5.357 7.777 36.011 22.374 5.902 13.134 35.920 22.246 6.017 8.074 33.035 19.384 4.445 7.266 31.761 18.951 3.751 3.776 4.210 4.413 4.339 4.209 3.889 3.515 3.235 4.855 4.838 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 ­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­ in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € Tabelle 4 Tabelle 4 2008 IST 3.924 2.328 1.174 400 2009 IST 3.939 2.317 1.200 400 2010 IST 3.898 2.307 1.262 300 2011 IST 3.695 2.251 1.215 200 2012 IST 3.659 2.229 1.226 175 2.500 4.769 4.186 583 143 191 772 1.943 326 44 205 458 196 7.200 4.455 4.450 5 364 190 784 1.756 315 46 204 440 216 15.700 4.586 4.583 3 399 192 881 1.593 308 36 186 515 225 15.300 4.712 4.709 3 385 293 745 1.377 307 28 178 435 235 14.000 4.828 4.825 3 372 317 592 1.227 286 24 165 386 231 GESUNDHEIT UND SPORT Gesundheitswesen Sportförderung Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 1.058 352 127 311 268 1.251 467 130 344 310 1.255 388 135 400 332 1.335 444 132 392 367 1.398 464 130 397 407 WOHNUNGWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE Wohnungswesen - KfW-Wohnungsmodernisierungsprogramm Städtebauförderung 1.607 1.062 428 541 1.808 1.142 517 661 2.114 1.356 727 745 2.033 1.366 801 655 2.089 1.391 842 693 5.778 650 229 1.816 945 5.584 656 231 1.375 966 5.678 667 238 1.319 811 5.656 583 278 1.349 937 5.089 584 315 1.182 817 849 912 755 877 551 135 167 188 224 - 176 684 158 601 146 805 147 797 123 801 Landwirtschaftliche Sozialpolitik - Alterssicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen Erziehungsgeld, Mutterschutz, Elterngeld - Elterngeld - Erziehungsgeld Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG Jugendhilfe nach SGB VIII Wohngeld Kriegsopferversorgung Kriegsopferfürsorge Lastenausgleich Wiedergutmachungsleistungen Wohnungsbauprämie Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN SOWIE ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz Kernenergie Kohlenbergbau Regionale Förderungsmaßnahmen - Gemeinschaftsaufgabe "Regionale - Wirtschaftsstruktur" Förderung kleiner und mitlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freier Berufe Zuwendungen zur Abwicklung der SDAG Wismut, Chemnitz Gewährleistungen 221 Tabelle 4 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 ­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­ in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN Eisenbahnbundesamt Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) - Einnahmen aus der streckenbezogenen LKW- und - Schiffsmaut - Erhebung und Verwendung der LKW- und - Schiffsmaut Straßen (ohne GVFG) - Bundesautobahnen - Bundesstraßen - Zuwendungen an kommunale Baulastträger - Verkehrserziehung Kompensationszahlungen an die Länder wg. Beendigung der FH des Bundes f.Investionen Verkehr Wasserstraßen und Häfen Rundfunkanstalten und Fernsehen WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN, ALLGEMEINES GRUND­ UND KAPITALVERMÖGEN, SONDERVERMÖGEN Deutsche Bahn AG Bundeseisenbahnvermögen Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) - Energiewerke Nord GmbH (EWN) ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT Allgemeine Finanzzuweisungen - Zuweisungen an den Entschädigungsfonds Schulden - ohne Schuldentilgung - Zinsen Globale Minderausgaben, Einsparungen AUSGABEN ZUSAMMEN 222 Tabelle 4 2008 IST 11.231 69 2009 IST 12.426 71 2010 IST 11.735 71 2011 IST 11.645 73 2012 IST 12.110 75 3.498 4.361 4.515 4.505 4.362 3.549 6.045 3.393 2.342 0 10 4.508 6.925 3.870 2.962 0 10 4.116 6.341 3.565 2.655 -0 10 4.187 6.115 3.580 2.437 9 4.430 6.107 3.548 2.458 12 1.336 1.608 280 1.336 1.911 290 1.336 1.793 293 1.336 1.675 297 1.336 1.683 295 16.991 2.812 4.326 271 15.740 2.945 5.333 280 16.073 2.909 5.223 261 15.986 3.904 5.020 257 16.385 4.169 5.174 248 147 111 161 108 146 98 138 104 124 102 41.374 362 174 40.185 40.171 - 39.412 415 227 38.108 38.099 -0 34.249 228 182 33.113 33.108 - 33.825 129 91 32.805 32.800 - 31.565 168 116 30.491 30.487 - 282.308 292.253 303.658 296.228 306.775 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 ­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­ in Mio. €in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen Tabelle 4 Tabelle 4 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € ALLGEMEINE DIENSTE Politische Führung und zentrale Verwaltung - Politische Führung - Informationswesen - Zivildienst - Versorgung einschließlich Beihilfen - Sonstige allgemeine Staatsaufgaben Auswärtige Angelegenheiten - Auslandsvertretungen - Beiträge an Internationale Organisationen - Beitrag an die Vereinten Nationen - Beteiligung am Grundkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus - (ESM) - Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Bilaterale Technische Zusammenarbeit - Beteiligung an der Internationalen Entwicklungshilfeorganisation - IDA - Beteiligung am Europäischen Entwicklungsfonds Verteidigung - Personalausgaben - Militärische Beschaffungen Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Polizei Rechtsschutz Finanzverwaltung BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE ANGELEGENHEITEN Allgemeinbildende und berufliche Schulen Hochschulen - Kompensationsmittel für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau - Deutsche Forschungsgemeinschaft (einschl. DFG-Programme) Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende - Förderung für Schülerinnen und Schüler - Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs - Förderung für Weiterbildungsteilnehmende Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen - Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern - Max-Planck-Gesellschaft - Fraunhofer-Gesellschaft - Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) Kultur und Religion 223 2013 *) IST 72.647 13.205 3.105 58 58 8.546 674 18.374 724 9.592 680 2014 2015 Soll Reg.E. 69.602 64.704 13.949 14.356 3.442 3.540 61 67 62 60 8.941 9.146 764 821 14.451 9.765 772 788 5.168 682 574 433 8.687 5.899 1.435 1.123 4.343 6.324 1.553 1.269 6.323 1.587 1.167 717 663 32.269 16.357 8.550 4.476 3.219 458 3.865 611 670 32.366 15.239 9.989 4.355 3.070 478 4.004 626 738 31.798 15.108 9.685 4.247 2.950 454 4.084 18.684 2 4.854 19.304 21 4.947 20.500 24 4.966 695 1.395 695 1.460 695 1.535 2.686 651 1.453 582 10.150 3.990 714 556 2.314 737 2.708 598 1.497 613 10.598 4.235 748 587 2.455 748 3.489 903 1.962 624 11.034 4.542 784 605 2.672 691 Tabelle 4 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 ­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­ in Mio. € in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen Tabelle 4 - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung - Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger) - Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger) - Unfallversicherung - Krankenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Alterssicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Sonstige Sozialversicherungen Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä. Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen Arbeitsmarktpolitik - Arbeitslosengeld II nach dem SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II - Aktive Arbeitsmarktpolitik - Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem - SGB II Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz Sonstige soziale Angelegenheiten 2013 *) 2014 2015 IST Soll Reg.E. 145.706 147.876 152.444 98.701 99.691 102.653 72.659 74.469 76.345 5.492 5.464 5.414 314 285 260 12.753 11.847 12.885 2.227 2.177 2.180 5.255 5.449 5.569 6.548 7.343 7.984 2.340 2.300 2.141 32.680 31.400 32.100 19.484 19.200 19.200 4.685 3.900 4.600 4.015 4.254 4.258 4.495 394 3.751 722 4.046 354 5.467 766 4.042 354 5.880 765 GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG Gesundheitswesen Sport und Erholung Umwelt- und Naturschutz Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 1.633 554 132 425 522 2.008 597 135 671 605 1.967 605 135 630 597 WOHNUNGWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE GEMEINSCHAFTSDIENSTE Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung Kommunale Gemeinschaftsdienste 2.304 1.660 636 8 2.192 1.680 508 5 2.030 1.486 540 4 904 878 960 932 970 942 3.900 21 1.492 360 387 755 796 4.180 25 1.621 428 376 1.005 603 4.414 25 1.505 518 369 1.244 614 ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Landwirtschaft und Ernährung ENERGIE­ UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE, Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung Handel und Tourismus Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen Regionale Fördermaßnahmen 224 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 ­ Ausgewählte Titel und Funktionen ­ in Mio. €in den Haushaltsjahren 2008 bis 2015 Die Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen - Ausgewählte Titel und Funktionen in Mio. € 2013 *) IST 16.406 7.399 3.516 2.464 1.336 1.684 4.597 285 1.582 VERKEHRS­ UND NACHRICHTENWESEN Straßen - Bundesautobahnen - Bundesstraßen - Kompensationszahlungen an die Länder Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr Nachrichtenwesen Sonstiges Verkehrswesen FINANZWIRTSCHAFT Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen Schulden Globalposten 46.017 13.479 31.307 - AUSGABEN ZUSAMMEN *) Aufgrund der Anwendung des neuen Funktionenplans beim Bund für den Bundeshaushalt 2013 ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren nicht sinnvoll. 225 Tabelle 4 Tabelle 4 2014 2015 Soll Reg.E. 16.421 16.746 7.435 7.673 3.668 3.838 2.329 2.380 1.336 1.336 1.785 1.918 4.553 4.870 295 287 1.369 1.131 33.957 5.675 27.621 -847 35.725 5.623 26.980 1.337 307.843 296.500 299.500 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1952 IST 10.434 7.775 1.515 1.072 443 1.709 65 19 1.626 109 ­ 109 ­ 109 90 18 ­ 4.441 1.081 1.039 1 41 ­ 3.361 347 1.948 1.018 29 19 ­ 2.659 2.078 1.376 691 12 157 52 47 42 5 ­ ­ 5 ­ 5 0 105 0 0 ­ 104 ­ 58 46 1957 IST 16.154 13.120 1.790 1.011 779 3.425 105 1.769 1.550 235 ­ 235 33 203 109 47 46 7.670 2.079 1.899 4 175 0 5.591 726 2.016 2.686 63 100 ­ 3.034 900 630 105 164 745 477 334 314 19 ­ 1 143 ­ 143 1 268 32 29 4 235 0 109 126 1962 IST 25.495 20.729 3.349 2.315 1.034 6.603 166 4.850 1.586 465 ­ 465 91 374 145 180 49 10.313 2.771 2.635 13 123 0 7.542 1.098 2.355 3.532 102 455 ­ 4.766 1.508 1.145 239 124 1.748 1.315 905 738 167 ­ 1 410 ­ 405 5 433 92 73 19 341 9 204 128 1963 IST 27.999 22.820 3.797 2.682 1.115 7.782 188 5.737 1.856 505 ­ 505 90 415 152 217 47 10.736 2.883 2.683 17 182 1 7.853 1.235 2.161 3.956 114 386 ­ 5.179 1.755 1.385 273 97 1.839 1.411 987 803 182 ­ 2 425 ­ 409 15 427 81 80 1 347 58 161 128 1964 IST 29.732 24.239 4.183 2.968 1.215 7.329 220 5.153 1.957 571 ­ 571 88 484 163 286 35 12.155 2.772 2.617 21 133 1 9.383 1.473 3.117 4.169 132 492 ­ 5.493 1.883 1.507 227 149 2.085 1.579 1.115 908 205 ­ 2 464 ­ 452 12 506 80 78 1 426 45 254 128 1965 IST 32.821 26.834 4.660 3.379 1.281 6.931 246 4.668 2.017 596 ­ 596 91 505 156 309 40 14.648 2.959 2.754 24 181 1 11.689 2.335 4.078 4.535 127 615 ­ 5.986 1.929 1.543 237 149 2.372 1.637 1.304 1.094 208 ­ 2 333 ­ 321 12 735 88 86 2 647 31 462 153 1966 IST 34.192 28.419 5.237 3.935 1.303 6.811 257 4.434 2.120 779 ­ 779 132 647 184 419 44 15.591 3.161 2.975 24 161 1 12.430 2.381 4.220 5.097 131 601 ­ 5.773 1.986 1.604 232 150 2.024 1.564 1.266 1.094 169 ­ 3 298 ­ 287 12 460 83 82 2 376 40 337 ­ 1967 IST 38.164 30.657 5.572 4.141 1.431 7.721 295 5.114 2.311 1.026 ­ 1.026 164 862 182 646 35 16.338 3.288 3.091 27 169 1 13.050 2.575 4.356 5.238 135 747 ­ 7.508 2.385 1.905 207 274 2.732 2.158 1.709 1.267 438 ­ 4 449 ­ 406 43 575 95 92 3 480 77 403 ­ 1968 IST 38.738 31.590 5.840 4.288 1.552 6.310 305 3.655 2.350 980 ­ 980 183 796 180 583 33 18.460 3.819 3.644 34 139 1 14.641 3.082 4.285 5.966 132 1.145 ­ 7.148 2.122 1.738 156 228 2.929 2.294 1.812 1.337 465 ­ 10 482 ­ 395 87 635 75 69 7 559 69 490 ­ 424 413 318 95 11 11 ­ 1.390 1.337 683 655 53 20 32 1.510 1.396 664 733 113 56 58 1.585 1.479 618 861 106 70 37 1.524 1.446 596 850 78 57 21 1.685 1.559 530 1.029 126 76 49 1.763 1.663 437 1.226 100 40 60 2.389 2.283 424 1.858 107 44 63 2.084 1.936 501 1.435 148 54 94 2.555 2.766 4.333 1 4.751 1 4.986 1 5.251 1 5.313 1 6.932 14 6.500 226 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1969 IST 42.057 34.229 6.562 4.856 1.705 7.306 353 4.462 2.490 1.120 ­ 1.120 147 973 175 767 30 19.241 3.485 3.300 46 137 3 15.756 3.881 4.282 6.088 102 1.373 ­ 7.828 2.567 2.166 167 234 3.333 2.674 1.917 1.338 572 ­ 8 757 ­ 645 113 659 80 72 8 579 32 547 ­ 1970 IST 44.985 36.419 7.438 5.515 1.923 7.135 398 3.994 2.744 1.255 ­ 1.255 127 1.127 174 931 22 20.590 3.719 3.517 54 145 3 16.871 4.524 4.835 6.340 108 1.064 ­ 8.566 2.883 2.346 275 262 4.058 3.243 2.081 1.574 496 ­ 12 1.161 ­ 1.037 124 816 80 72 7 736 31 705 ­ 1971 IST 50.348 40.138 8.702 6.434 2.269 7.630 438 4.116 3.076 1.319 0 1.319 121 1.198 171 1.003 22 22.486 4.490 4.271 74 142 3 17.997 3.780 5.475 6.910 154 1.549 ­ 10.210 3.271 2.588 319 364 4.939 3.992 2.429 1.850 571 ­ 8 1.564 ­ 1.418 146 947 91 86 5 855 82 773 ­ 1972 IST 56.798 45.426 9.692 7.250 2.442 8.418 467 4.651 3.300 1.430 0 1.430 115 1.316 171 1.125 19 25.885 5.351 5.121 89 138 3 20.534 5.209 5.528 7.579 207 1.884 ­ 11.372 3.374 2.717 247 409 5.880 5.073 3.298 3.093 199 ­ 7 1.775 ­ 1.642 133 807 87 81 6 721 70 651 ­ 1973 IST 62.663 50.215 10.874 8.171 2.703 9.311 536 5.262 3.512 1.702 0 1.702 149 1.554 167 1.364 22 28.327 5.979 5.686 99 190 3 22.349 6.047 5.686 7.922 161 2.413 ­ 12.448 3.305 2.663 257 385 6.088 5.371 3.900 3.740 158 ­ 2 1.470 ­ 1.364 107 717 95 85 10 623 232 391 ­ 1974 IST 68.531 55.630 12.287 9.368 2.919 10.411 605 5.643 4.163 2.165 ­ 2.165 141 2.024 173 1.838 13 30.768 6.286 5.992 104 186 4 24.482 5.886 6.069 10.024 192 2.191 ­ 12.901 3.622 2.867 371 384 6.889 5.752 4.154 3.867 277 ­ 10 1.598 ­ 1.495 103 1.137 100 90 10 1.037 345 692 ­ 1975 IST 80.219 65.694 13.011 9.875 3.135 11.204 659 5.951 4.594 2.665 ­ 2.665 147 2.518 168 2.337 12 38.814 6.985 6.681 114 187 3 31.829 5.707 11.579 12.645 218 1.561 ­ 14.525 3.838 2.846 637 356 6.995 5.544 3.946 3.745 199 ­ 2 1.598 ­ 1.451 146 1.451 107 92 15 1.344 378 954 12 1976 IST 83.092 69.780 13.421 10.191 3.230 11.818 712 6.286 4.821 3.518 ­ 3.518 171 3.346 172 3.163 12 41.023 7.134 6.834 114 182 3 33.890 5.741 11.809 14.412 259 1.463 ­ 13.312 3.444 2.657 425 363 7.562 5.740 3.843 3.661 181 ­ ­ 1.897 ­ 1.674 199 1.822 110 93 17 1.712 286 1.414 12 1.927 1.756 320 1.436 171 84 87 1.624 1.360 282 1.078 264 120 144 1.994 1.568 297 1.271 426 165 261 2.104 1.778 523 1.255 326 190 136 3.022 2.252 524 1.728 770 578 192 2.390 2.038 558 1.480 352 113 239 3.672 3.274 565 2.709 398 136 262 2.228 2.047 615 1.432 181 122 59 1 7.169 1 7.750 6 9.257 14 10.551 33 11.698 11.764 19 13.055 78 11.412 227 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 5 - in Mio. € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten - in Mio. € - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1977 IST 87.917 73.043 14.043 10.683 3.359 12.159 771 6.337 5.051 4.363 ­ 4.363 124 4.239 166 4.064 10 42.477 8.129 7.549 394 182 4 34.349 6.100 12.122 14.129 229 1.556 ­ 14.875 3.651 2.859 483 309 9.073 6.345 3.788 3.623 165 ­ ­ 2.557 ­ 2.329 187 2.728 120 96 24 2.608 246 2.362 ­ 1978 IST 96.894 80.496 14.710 11.230 3.480 13.379 841 7.069 5.469 4.889 ­ 4.889 72 4.817 166 4.639 12 47.517 8.716 8.125 432 155 4 38.801 7.414 12.767 16.781 250 1.385 ­ 16.399 3.908 3.127 479 302 9.680 7.592 3.943 3.752 191 ­ ­ 3.649 ­ 3.225 383 2.088 155 99 56 1.932 514 1.418 ­ 1979 IST 103.976 85.614 15.426 11.765 3.660 14.399 868 7.494 6.038 5.757 ­ 5.757 21 5.736 165 5.561 10 50.032 9.502 8.866 481 152 4 40.530 7.630 13.678 17.246 366 1.405 ­ 18.362 4.074 3.344 413 317 10.629 9.086 4.168 3.935 233 ­ ­ 4.918 ­ 4.016 612 1.543 136 102 33 1.408 471 937 ­ 1980 IST 110.291 92.570 16.433 12.567 3.866 15.364 855 7.866 6.643 7.142 ­ 7.142 4 7.138 167 6.971 ­0 53.630 10.675 9.599 503 569 4 42.955 7.512 13.887 19.386 347 1.530 ­ 17.721 4.196 3.274 645 277 10.060 8.425 4.022 3.781 242 ­ ­ 4.402 ­ 3.557 678 1.635 125 105 21 1.510 597 888 26 1981 IST 119.128 102.201 17.426 13.415 4.011 16.612 880 8.848 6.884 9.201 ­ 9.201 ­ 9.201 164 9.038 0 58.961 11.306 10.182 541 578 4 47.655 7.622 15.882 21.850 321 1.685 ­ 16.927 3.722 2.951 501 271 9.558 8.228 3.720 3.502 218 ­ ­ 4.508 ­ 3.618 657 1.331 128 108 20 1.203 186 966 51 1982 IST 125.086 107.120 17.587 13.560 4.027 17.755 1.011 9.515 7.229 11.303 ­ 11.303 ­ 11.303 160 11.143 0 60.475 11.381 10.291 500 586 4 49.094 7.615 15.978 23.006 353 1.848 ­ 17.965 3.556 2.820 419 317 10.392 8.795 3.620 3.423 198 ­ ­ 5.174 ­ 4.251 714 1.597 117 111 6 1.480 348 1.081 51 1983 IST 126.160 108.102 17.966 13.958 4.008 18.703 1.109 10.190 7.404 13.609 ­ 13.609 ­ 13.609 76 13.533 0 57.824 11.296 10.236 467 588 4 46.528 7.515 16.163 20.262 451 1.843 ­ 18.058 3.640 2.905 430 304 9.996 7.940 3.462 3.305 157 ­ ­ 4.478 ­ 3.644 753 2.056 117 115 2 1.940 528 1.386 26 2.151 1.986 669 1.317 165 107 57 2.810 2.393 730 1.663 417 272 146 3.658 3.002 841 2.161 656 410 246 3.465 3.005 888 2.118 460 175 285 3.647 3.205 1.021 2.184 442 152 290 4.018 3.327 988 2.339 691 359 332 4.423 3.539 1.018 2.521 884 338 546 12.147 14.311 16.818 16.086 15.597 16.369 16.002 228 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 5 - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio. € - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1984 IST 128.734 110.279 18.129 14.237 3.892 19.401 1.166 10.460 7.775 14.192 ­ 14.192 ­ 14.192 74 14.118 0 58.558 10.788 9.786 455 542 4 47.770 8.189 16.803 20.158 445 1.882 ­ 18.454 3.639 2.914 432 293 9.214 7.926 3.397 3.250 147 ­ ­ 4.529 ­ 3.678 792 1.288 120 119 1 1.168 120 940 107 1985 IST 131.459 113.243 18.749 14.813 3.936 19.641 1.194 10.453 7.994 14.909 ­ 14.909 ­ 14.909 72 14.837 0 59.944 11.131 10.213 441 473 4 48.813 7.745 16.609 20.962 401 2.802 ­ 18.216 3.777 2.966 481 329 9.055 7.916 3.256 3.106 149 ­ ­ 4.661 ­ 3.888 763 1.139 124 123 1 1.016 237 752 27 1986 IST 133.715 116.087 19.398 15.373 4.025 20.126 1.189 10.926 8.010 15.476 ­ 15.476 ­ 15.476 71 15.405 0 61.088 11.478 10.605 429 440 4 49.610 8.046 17.373 21.517 416 1.965 ­ 17.628 3.844 2.969 555 321 8.943 8.097 2.901 2.751 150 ­ ­ 5.196 ­ 4.372 784 846 128 127 1 718 92 627 0 1987 IST 137.561 119.846 20.083 15.958 4.125 20.439 1.223 10.997 8.220 15.870 ­ 15.870 ­ 15.870 69 15.801 0 63.454 11.891 11.052 421 414 4 51.563 8.368 18.036 22.377 458 2.030 ­ 17.716 3.926 2.995 608 323 8.903 8.190 3.158 2.998 160 ­ ­ 5.032 ­ 4.193 809 714 130 130 0 584 114 470 0 1988 IST 140.796 123.207 20.511 16.332 4.179 20.255 1.262 10.852 8.142 16.507 ­ 16.507 ­ 16.507 67 16.439 0 65.934 12.120 11.301 422 394 3 53.814 9.090 17.643 24.177 501 2.110 ­ 17.589 3.928 3.032 630 266 8.599 8.073 3.083 2.919 163 ­ ­ 4.990 ­ 4.060 917 526 135 135 ­ 391 143 247 0 1989 IST 148.162 129.074 21.136 16.901 4.235 20.861 1.271 11.095 8.495 16.412 ­ 16.412 ­ 16.412 65 16.346 0 70.664 13.523 12.709 409 401 4 57.141 9.764 18.007 26.200 604 2.273 ­ 19.088 4.105 3.158 711 235 9.968 9.382 4.394 4.234 160 ­ ­ 4.988 ­ 3.934 1.054 586 140 140 ­ 447 179 255 13 1990 IST 194.381 136.863 22.088 17.661 4.428 21.673 1.344 11.100 9.229 17.504 ­ 17.504 ­ 17.504 63 17.441 0 75.598 14.533 12.696 415 1.418 3 61.065 9.759 18.199 26.994 801 2.458 ­ 20.648 4.365 3.361 777 226 10.720 10.135 4.885 4.506 174 205 ­ 5.250 ­ 3.693 1.470 584 144 144 ­ 440 154 242 43 5.601 4.599 1.354 3.245 1.002 443 559 5.383 4.429 1.489 2.941 954 344 610 4.842 4.132 1.447 2.685 710 138 572 4.887 4.189 1.350 2.839 698 151 547 5.062 4.431 1.246 3.184 631 155 477 5.015 4.335 1.170 3.165 681 134 547 5.564 4.904 1.077 3.827 660 66 594 17.166 17.077 16.782 17.002 17.064 18.502 20.064 229 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 5 - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio. € - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1991 IST 205.422 173.393 24.915 20.012 4.902 21.996 1.575 9.939 10.482 20.256 ­ 20.256 ­ 20.256 61 20.193 2 106.227 20.507 15.883 593 4.029 3 85.719 13.800 24.611 37.131 1.467 8.671 ­ 32.029 5.612 4.373 994 246 20.469 19.888 11.582 10.877 449 256 ­ 8.306 40 5.659 2.605 581 149 149 ­ 432 219 195 18 1992 IST 218.408 184.032 26.328 21.035 5.294 22.003 1.944 8.985 11.074 22.407 ­ 22.407 ­ 22.407 59 22.343 5 113.294 28.828 16.182 718 11.924 3 84.466 13.235 26.667 40.485 937 3.138 ­ 34.376 7.047 5.565 977 505 21.746 21.021 9.920 9.742 178 ­ ­ 11.101 1 7.924 3.175 725 154 154 ­ 571 194 221 157 1993 IST 233.896 200.002 26.952 21.292 5.660 20.854 1.774 8.065 11.015 23.417 ­ 23.417 ­ 23.417 57 23.356 4 128.779 31.484 14.165 678 16.638 3 97.295 13.155 29.316 50.615 878 3.331 ­ 33.894 6.374 5.109 787 479 20.225 19.597 9.338 9.152 186 ­ ­ 10.259 ­ 6.941 3.317 629 159 159 ­ 470 163 261 46 1994 IST 240.945 209.074 26.928 21.050 5.878 19.393 1.864 7.287 10.242 27.127 ­ 27.127 ­ 27.127 55 27.069 3 135.626 39.719 10.811 617 28.287 3 95.907 11.628 32.071 48.472 882 2.852 ­ 31.870 6.133 5.130 620 383 16.030 15.422 8.581 8.394 187 ­ ­ 6.840 ­ 3.643 3.197 608 154 154 ­ 454 121 260 73 1995 IST 237.576 202.985 27.064 20.872 6.192 19.316 1.902 7.095 10.319 25.433 ­ 25.433 ­ 25.433 52 25.377 4 131.172 32.237 7.580 595 24.059 3 98.935 12.556 34.221 48.613 822 2.723 ­ 34.591 6.274 5.286 631 356 19.582 19.003 12.173 12.002 171 ­ ­ 6.830 ­ 4.266 2.564 579 90 90 ­ 489 143 256 90 1996 IST 232.919 201.161 27.031 20.819 6.212 20.008 1.811 7.184 11.013 26.026 ­ 26.026 ­ 26.026 42 25.981 3 128.097 34.153 6.199 197 27.755 3 93.944 10.277 25.595 54.738 825 2.509 ­ 31.758 6.161 5.044 695 422 19.012 18.440 12.512 12.365 148 ­ ­ 5.927 ­ 3.969 1.958 573 ­0 ­154 ­ 573 126 327 120 1997 IST 225.950 196.245 26.836 20.697 6.139 19.469 1.690 6.934 10.844 27.308 ­ 27.308 ­ 27.308 42 27.263 4 122.632 29.512 5.524 180 23.806 2 93.120 9.181 25.131 55.603 750 2.455 ­ 29.705 6.224 5.245 648 331 16.417 15.538 10.491 10.373 119 ­ ­ 5.047 ­ 3.205 1.841 879 154 ­ ­ 725 342 209 173 5.948 4.505 960 3.544 1.443 696 747 5.583 4.668 1.004 3.663 915 230 685 7.294 6.594 891 5.703 700 58 642 9.708 8.712 821 7.891 996 208 787 8.736 8.009 770 7.239 727 45 682 6.584 5.823 626 5.197 762 29 732 7.064 6.345 570 5.775 719 13 706 31.448 33.651 33.265 31.262 34.012 31.185 28.826 230 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 5 - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio. € - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1998 IST 233.619 203.710 26.653 20.481 6.172 19.719 1.786 7.493 10.440 28.720 ­ 28.720 ­ 28.720 42 28.675 3 128.618 29.300 5.685 233 23.379 2 99.319 9.338 24.819 61.866 743 2.552 ­ 29.909 6.925 5.737 794 394 18.339 17.636 10.476 10.360 116 ­ ­ 7.161 ­ 5.335 1.826 703 18 ­ ­ 685 313 216 156 1999 IST 246.869 217.639 26.963 20.705 6.258 20.432 1.655 7.750 11.028 41.087 ­ 41.087 ­ 41.087 42 41.042 3 129.156 16.311 5.568 242 10.499 2 112.845 13.488 24.305 71.651 749 2.652 ­ 29.231 7.110 5.976 819 314 17.831 17.225 10.275 10.166 109 ­ ­ 6.950 ­ 5.074 1.876 606 ­6 ­6 ­ 611 222 186 203 2000 IST 244.405 213.333 26.517 20.275 6.242 20.822 1.641 7.335 11.846 39.149 ­ 39.149 ­ 39.149 42 39.104 3 126.846 16.106 5.650 194 10.259 2 110.740 13.275 21.455 72.590 746 2.674 ­ 31.072 6.732 5.580 779 373 19.506 16.579 10.011 9.925 86 ­ ­ 6.568 ­ 4.729 1.839 2.926 ­ ­ ­ 2.926 101 2.542 284 2001 IST 243.145 215.296 26.807 20.440 6.367 18.503 1.619 7.985 8.899 37.627 ­ 37.627 ­ 37.627 42 37.582 3 132.359 13.257 5.580 241 7.435 2 119.102 16.674 20.668 78.143 672 2.940 5 27.850 6.905 5.551 882 473 17.085 16.509 9.496 9.431 65 ­ ­ 7.013 ­ 5.370 1.643 577 ­ ­ ­ 577 167 183 227 2002 IST 249.286 224.622 26.986 20.498 6.488 17.058 1.643 8.155 7.260 37.063 ­ 37.063 ­ 37.063 42 37.019 3 143.514 14.936 6.062 236 8.635 2 128.578 16.253 22.319 86.276 814 2.911 5 24.664 6.746 5.358 960 427 14.550 13.959 6.336 6.268 68 ­ ­ 7.623 ­ 5.819 1.803 592 ­ ­ ­ 592 44 351 196 2003 IST 256.703 230.606 27.235 20.696 6.539 17.192 1.604 7.905 7.683 36.875 ­ 36.875 ­ 36.875 42 36.830 3 149.304 15.797 6.503 250 9.042 2 133.508 15.702 23.666 90.560 797 2.776 5 26.097 6.696 5.298 894 504 16.197 15.833 7.998 5.382 73 2.543 ­ 7.835 ­ 5.867 1.967 365 ­ ­ ­ 365 ­ 167 198 2004 IST 251.594 228.860 26.758 20.332 6.426 16.878 1.522 7.985 7.371 36.274 ­ 36.274 ­ 36.274 42 36.230 3 148.950 14.797 6.735 238 7.823 1 134.153 15.062 25.396 90.079 783 2.828 5 22.734 6.891 5.466 922 503 12.912 12.556 5.607 5.516 91 ­ ­ 6.949 ­ 4.931 2.018 356 ­ ­ ­ 356 1 153 202 4.645 3.964 516 3.448 681 3 678 4.290 3.661 487 3.174 629 1 628 4.835 4.205 197 4.008 630 19 611 3.859 3.185 166 3.019 674 24 651 3.369 2.729 154 2.574 640 53 587 3.203 2.665 106 2.559 538 15 523 2.932 2.383 68 2.315 548 1 547 29.206 28.625 28.146 27.273 24.073 25.732 22.378 231 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 2005 IST 259.849 235.728 26.372 19.891 6.481 17.712 1.596 7.992 8.124 37.371 ­ 37.371 ­ 37.371 42 37.326 3 154.274 13.921 8.381 66 5.473 2 140.353 13.474 32.747 90.219 767 3.140 5 24.121 7.246 5.779 961 506 12.977 12.617 5.587 5.527 60 ­ ­ 7.030 ­ 4.933 2.096 360 ­ ­ ­ 360 ­0 160 201 2006 IST 261.046 237.944 26.110 19.730 6.380 18.349 1.450 8.517 8.382 37.469 ­ 37.469 ­ 37.469 42 37.425 3 156.016 13.937 8.538 38 5.361 1 142.079 14.275 32.256 91.707 812 3.024 5 23.102 7.112 5.634 943 536 13.302 12.916 5.755 5.700 55 ­ ­ 7.161 ­ 4.999 2.162 387 ­ ­ ­ 387 ­ 172 215 2007 IST 270.450 243.868 26.038 19.662 6.376 18.757 1.365 8.908 8.484 38.721 ­ 38.721 ­ 38.721 42 38.677 3 160.352 14.003 8.698 38 5.267 1 146.349 15.399 29.123 97.712 869 3.240 5 26.582 6.903 5.478 909 516 16.947 16.580 8.234 6.030 54 2.150 ­ 8.345 ­ 6.099 2.247 367 ­ ­ ­ 367 ­ 162 205 2008 IST 282.308 255.350 27.012 20.298 6.714 19.742 1.421 9.622 8.699 40.171 ­ 40.171 ­ 40.171 42 40.127 3 168.424 12.930 8.341 21 4.568 0 155.494 22.440 29.120 99.123 1.099 3.708 4 26.958 7.199 5.777 918 504 16.660 14.018 5.713 5.654 59 ­ ­ 8.305 ­ 5.836 2.469 2.642 ­ ­ ­ 2.642 2.267 149 225 2009 IST 292.253 264.721 27.939 20.977 6.962 21.395 1.478 10.281 9.635 38.099 ­ 38.099 ­ 38.099 42 38.054 3 177.289 14.396 8.754 18 5.624 1 162.892 22.951 29.699 105.130 1.249 3.858 5 27.532 8.504 6.830 1.030 643 15.619 15.190 5.852 5.804 48 ­ ­ 9.338 ­ 6.462 2.876 429 ­ ­ ­ 429 ­ 148 282 2010 IST 303.658 277.175 28.196 21.117 7.079 21.494 1.544 10.442 9.508 33.108 ­ 33.108 ­ 33.108 42 33.058 8 194.377 14.114 8.579 17 5.518 1 180.263 24.212 29.665 120.831 1.336 4.216 3 26.483 7.660 6.242 916 503 15.350 14.944 5.209 5.142 68 ­ ­ 9.735 ­ 6.599 3.136 406 ­ ­ ­ 406 ­ 137 269 2011 IST 296.228 270.156 27.856 20.702 7.154 21.946 1.545 10.137 10.264 32.800 ­ 32.800 ­ 32.800 42 32.759 ­0 187.554 15.930 10.642 12 5.276 1 171.624 23.882 26.718 115.398 1.665 3.958 2 26.072 7.175 5.814 869 492 15.284 14.589 5.243 5.178 65 ­ ­ 9.346 ­ 6.060 3.287 695 ­ ­ ­ 695 260 123 311 3.899 3.340 53 3.287 559 0 558 2.687 2.109 32 2.078 578 0 578 2.732 2.100 1 2.100 632 28 604 3.099 2.395 1 2.395 704 26 678 3.409 2.490 1 2.490 919 13 905 3.473 2.663 1 2.662 810 13 797 3.613 2.825 1 2.825 788 0 788 23.761 22.715 26.215 24.316 27.103 26.077 25.378 232 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 5 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 2012 IST 306.775 269.971 28.046 20.619 7.427 23.703 1.384 10.287 12.033 30.487 ­ 30.487 ­ 30.487 42 30.446 ­ 187.734 17.090 11.529 8 5.552 1 170.644 24.225 26.307 113.424 1.668 5.017 2 36.804 7.760 6.147 983 629 16.005 15.524 5.789 5.152 56 581 ­ 9.735 ­ 6.234 3.501 480 ­ ­ ­ 480 4 129 348 2013 IST 307.843 273.811 28.575 20.938 7.637 23.152 1.453 8.550 13.148 31.302 ­ 31.302 ­ 31.302 42 31.261 ­ 190.781 27.273 13.435 8 13.829 0 163.508 25.024 27.055 103.693 1.656 6.075 5 34.032 7.895 6.264 1.020 611 15.327 14.772 4.924 4.873 52 ­ ­ 9.848 ­ 6.393 3.455 555 ­ ­ ­ 555 7 141 406 2014 Soll 296.500 267.916 28.907 21.119 7.788 24.196 1.289 9.989 12.918 27.618 ­ 27.618 ­ 27.618 42 27.576 ­ 187.196 20.718 13.976 7 6.734 1 166.478 26.707 27.471 104.320 1.960 6.018 2 30.481 7.809 6.273 996 541 16.892 16.264 4.805 4.736 69 1 ­ 11.459 ­ 6.331 5.128 628 ­ ­ ­ 628 30 134 464 2015 Reg.E 299.500 273.299 29.839 21.943 7.896 24.340 1.367 9.685 13.288 26.969 ­ 26.969 ­ 26.969 42 26.927 ­ 192.150 22.543 15.663 6 6.873 0 169.607 26.840 27.826 107.310 1.955 5.675 2 26.764 7.766 6.241 1.040 486 17.446 16.770 4.923 4.836 86 1 ­ 11.848 ­ 6.790 5.057 676 ­ ­ ­ 676 30 136 510 13.040 2.736 1 2.735 10.304 0 10.304 10.810 2.032 0 1.436 8.778 91 8.687 5.780 1.294 1 393 4.486 143 4.343 1.552 1.551 1 401 1 1 ­ 1.589 1.589 1 408 1 1 ­ 1.598 1.504 1 408 95 95 ­ 1.465 1.464 0 434 1 1 ­ 36.324 33.477 29.853 26.089 27.207 27.916 27.238 233 2016 2017 2018 Finanzplanung 310.600 319.900 329.300 283.844 292.415 302.439 30.049 29.925 29.941 22.088 21.907 21.842 7.961 8.018 8.099 24.802 25.084 25.267 1.304 1.310 1.310 10.202 10.517 10.697 13.297 13.257 13.260 29.981 31.720 34.344 ­ ­ ­ 29.981 31.720 34.344 ­ ­ ­ 29.981 31.720 34.344 42 42 42 29.939 31.678 34.302 ­ ­ ­ 199.011 205.685 212.887 23.109 23.632 28.829 16.174 16.951 21.892 6 5 5 6.928 6.675 6.931 0 0 0 175.902 182.053 184.058 27.848 28.836 28.280 27.964 28.549 28.815 112.306 117.088 119.690 1.964 1.972 1.976 5.818 5.607 5.296 2 2 2 27.859 28.541 27.845 8.172 8.681 7.805 6.603 7.056 6.137 1.011 1.012 1.001 559 613 667 18.098 18.262 18.575 17.446 17.636 17.968 5.202 5.323 5.202 4.921 4.989 5.018 81 83 83 201 251 101 ­ ­ ­ 12.244 12.314 12.767 ­ ­ ­ 6.887 6.970 7.352 5.357 5.344 5.415 652 625 607 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 652 625 607 30 30 30 133 125 118 490 471 459 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. Arten €Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Tabelle 6 Einnahmeart 1952 IST 1957 IST 1962 IST 1963 IST 1964 IST 1965 IST 1966 IST 1967 IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 10.331 14.737 25.259 26.776 29.526 32.273 33.615 34.269 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 10.321 14.606 24.885 26.480 29.215 31.682 33.249 33.870 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 9.855 6.314 13.828 9.238 23.285 15.813 25.266 17.269 27.889 19.081 30.182 20.570 31.830 21.642 32.272 20.940 Sonstige Steuern 3.541 4.589 7.473 7.997 8.808 9.612 10.188 11.332 Ergänzungszuweisungen an Länder ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ BSP­Eigenmittel an die EU ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ STEUERÄHNLICHE ABGABEN 72 188 364 378 373 364 391 546 Abschöpfungen 72 188 364 378 373 364 391 546 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 131 7 266 64 375 85 440 92 452 94 434 103 400 110 457 112 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 124 202 290 347 358 330 290 346 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen 5 3 63 24 146 42 127 43 132 44 156 44 171 43 174 48 ­ Länder 2 22 36 37 38 38 38 42 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0 2 6 6 6 6 5 5 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ 0 0 0 0 0 0 0 von anderen Bereichen 3 39 104 84 88 111 127 126 ­ Sozialversicherung ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Sonstige 3 39 104 84 88 111 127 126 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 140 128 76 30 533 510 68 38 107 75 122 79 117 84 120 85 ­ Länder 128 26 509 36 71 75 80 81 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ 0 1 2 3 4 4 4 ­ Sondervermögen ­ 3 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ ­ 0 0 0 0 0 0 12 47 23 30 32 42 34 34 1 0 1 1 1 1 1 1 11 22 17 20 23 27 21 23 0 24 5 8 9 14 11 10 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 117 185 181 202 262 425 340 301 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 10 132 376 297 311 593 372 404 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 1 29 69 60 49 52 63 55 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ 0 0 1 1 2 2 4 4 3 3 4 4 5 5 ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen ­ 0 1 2 4 3 4 5 Sonstige Vermögensübertragungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 8 8 102 101 304 275 234 216 258 247 536 278 299 294 339 322 ­ von Verwaltungen 4 31 120 121 142 135 144 161 ­ von anderen Bereichen g g Kapitaleinlagen 4 71 155 95 104 143 150 161 ­ 1 29 19 12 258 5 17 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - 3 2 - 2 7 4 GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - - g *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn Ablieferung der Deutschen Bundespost ­ 27 38 55 71 85 108 186 85 143 217 245 250 135 135 112 234 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. Arten €Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Tabelle 6 Einnahmeart 1968 IST 1969 IST 1970 IST 1971 IST 1972 IST 1973 IST 1974 IST 1975 IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 36.145 42.627 45.197 49.798 54.370 60.934 63.181 63.292 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 35.697 42.134 44.687 49.202 53.845 60.547 62.551 62.703 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 33.837 22.300 40.181 28.787 42.798 28.742 47.155 32.476 52.001 35.871 58.777 40.825 60.671 43.389 60.951 44.176 Sonstige Steuern 11.537 12.696 14.063 14.678 16.131 17.952 17.665 17.185 Ergänzungszuweisungen an Länder ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­383 ­410 BSP­Eigenmittel an die EU ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ STEUERÄHNLICHE ABGABEN 447 464 386 86 4 5 6 1 Abschöpfungen 447 464 386 86 4 5 5 1 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten ­ ­ ­ ­ 0 0 0 0 643 119 711 127 569 131 860 132 413 140 428 137 453 142 217 159 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 524 584 438 728 272 291 311 58 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen 207 51 258 50 333 104 334 88 410 84 339 88 360 84 382 85 ­ Länder 46 45 100 84 81 84 81 82 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 5 4 4 4 3 3 3 3 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ 0 0 0 ­ Zweckverbände 0 0 0 0 0 0 0 0 156 209 228 246 326 251 276 297 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Sonstige 156 209 228 246 326 251 276 297 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 132 80 153 46 168 54 338 59 352 66 189 78 210 84 238 99 ­ Länder 77 42 47 53 59 68 74 89 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 3 4 6 6 7 8 9 9 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ 1 1 1 ­ Zweckverbände 0 0 0 1 1 1 1 1 52 107 115 279 286 111 126 139 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung 1 2 2 1 2 3 2 2 ­ Sonstige ­ Inland 25 68 71 37 67 71 65 65 ­ Ausland 25 37 42 240 217 37 59 71 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 432 366 433 429 665 809 851 913 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 448 493 510 596 525 699 630 589 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 46 74 60 49 62 65 60 49 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 4 4 9 5 12 7 13 7 13 7 16 10 19 13 21 15 ­ von Verwaltungen ­ 0 0 0 0 1 0 0 ­ von anderen Bereichen 4 5 7 7 6 9 13 15 Sonstige Vermögensübertragungen ­ 4 5 6 6 6 7 6 ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen ­ 4 5 6 6 6 7 6 ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse ­ 4 5 6 6 6 7 6 397 381 410 402 438 392 534 384 451 434 618 550 550 542 519 495 ­ von Verwaltungen 181 181 197 213 216 210 207 208 ­ von anderen Bereichen g g Kapitaleinlagen 201 220 195 171 218 340 335 287 16 9 46 150 17 68 9 24 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - -312 - - Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 162 178 ­ 268 ­ ­ ­ ­ Ablieferung der Deutschen Bundespost 317 359 393 398 220 231 250 ­ g *) Nachrichtlich: 235 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. Arten €Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € 1976 IST Einnahmeart 1977 IST 1978 IST 1979 IST 1980 IST 1981 IST 1982 IST Tabelle 6 1983 IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 69.856 76.569 83.418 90.762 96.169 99.719 105.821 109.830 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 69.098 75.954 82.629 89.567 94.923 98.375 104.679 108.808 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 66.928 49.154 73.628 55.124 78.783 59.228 84.944 64.810 90.078 69.543 92.265 70.929 93.622 71.393 97.288 42.527 Sonstige Steuern 18.226 18.984 20.116 20.787 21.233 22.093 22.977 24.265 ­452 ­480 ­561 ­654 ­698 ­756 ­748 ­ BSP­Eigenmittel an die EU ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0 2 1 0 0 -0 1 -0 Abschöpfungen 0 2 1 0 0 ­0 1 ­0 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten 0 ­0 0 0 ­ ­ ­ ­ 444 168 264 175 1.378 202 2.163 216 2.333 229 3.476 237 7.820 265 8.186 260 Ergänzungszuweisungen an Länder Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 276 89 1.176 1.947 2.104 3.239 7.555 7.926 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen 405 91 442 116 439 104 515 108 441 108 497 107 644 122 578 148 ­ Länder 87 113 101 105 105 104 120 143 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 3 3 3 3 3 3 2 4 ­ Sondervermögen 0 0 0 0 0 0 0 0 ­ Zweckverbände 0 0 0 0 0 0 0 0 315 326 335 406 334 390 522 431 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Sonstige 315 326 335 406 334 390 522 431 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 242 110 275 122 596 132 346 141 490 313 374 194 525 177 831 199 ­ Länder 99 109 119 126 296 178 161 183 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 9 12 11 14 14 13 14 14 ­ Sondervermögen 1 1 1 1 2 1 1 1 ­ Zweckverbände 1 1 1 1 1 1 1 1 132 153 464 205 176 180 348 632 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland 4 6 4 4 5 4 5 5 67 53 50 65 52 57 54 69 61 94 409 136 120 120 289 558 1.078 1.343 1.432 1.599 1.582 1.763 2.068 1.925 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 758 614 790 1.195 1.245 1.344 1.142 1.021 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 165 54 57 63 70 80 139 114 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 6 0 7 1 9 3 10 3 10 3 143 2 8 2 8 2 ­ von Verwaltungen 0 0 0 0 0 ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen 0 1 3 3 3 2 2 2 Sonstige Vermögensübertragungen 6 6 6 7 8 141 6 6 ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen 6 6 6 7 8 141 6 6 ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse 6 6 6 7 8 141 6 6 587 581 554 532 724 699 1.123 1.092 1.165 1.141 1.121 1.096 995 923 900 898 ­ von Verwaltungen 209 218 217 230 240 247 291 302 ­ von anderen Bereichen g g Kapitaleinlagen 372 314 482 861 901 848 632 596 6 22 25 31 25 25 72 2 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - - 203 ­ ­ ­ ­ 1.162 5.373 5.643 ­ ­ 1.094 1.845 1.971 1.969 2.077 2.170 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN g *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn Ablieferung der Deutschen Bundespost 236 Tabelle 6 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio.Arten € - in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen - in Mio. € - Einnahmeart 1984 IST 1985 IST 1986 IST 1987 IST 1988 IST 1989 IST 1990 IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 114.086 119.819 121.812 123.287 122.394 137.900 169.799 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 112.566 118.560 119.822 120.663 119.488 136.023 143.537 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 100.829 44.571 105.477 80.910 106.814 81.507 110.961 85.427 112.619 73.269 126.355 97.120 132.339 100.663 24.952 25.403 26.163 26.463 26.962 31.362 33.683 ­849 ­835 ­856 ­929 ­1.231 ­1.358 ­1.533 BSP­Eigenmittel an die EU ­ ­ ­ ­ ­1.548 ­768 ­30 STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0 52 20 2 38 2 3 Abschöpfungen 0 1 0 0 ­0 ­0 0 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten 0 50 20 1 38 2 3 8.451 263 9.356 270 9.328 273 6.648 276 3.150 280 5.833 283 7.157 284 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit Sonstige Steuern Ergänzungszuweisungen an Länder 8.188 9.085 9.055 6.372 2.869 5.550 6.873 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen 592 220 735 205 695 196 577 162 563 117 614 119 811 139 ­ Länder 217 204 192 159 114 116 136 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 3 2 4 3 3 3 3 ­ Sondervermögen 0 0 0 ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände 0 0 0 ­ ­ ­ ­ 371 529 498 415 446 495 671 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Sonstige 371 529 498 415 446 495 671 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 722 205 640 197 860 225 537 212 771 228 927 251 784 238 ­ Länder 190 181 209 199 214 237 226 13 13 14 13 13 13 11 ­ Sondervermögen 2 2 2 ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände 1 1 1 1 1 1 1 517 443 635 324 543 676 546 5 5 207 5 7 5 9 86 62 82 69 73 115 202 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland 426 376 346 250 463 556 334 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 1.971 2.301 2.105 1.938 2.347 2.293 2.442 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 1.520 1.259 1.990 2.624 2.906 1.877 1.762 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 104 114 119 80 174 111 125 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 17 4 16 12 12 9 12 9 11 8 10 7 3 3 ­ von Verwaltungen 0 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen 4 12 9 9 8 7 3 12 4 4 3 3 3 0 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen 12 4 4 3 3 3 0 ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse 12 4 4 3 3 3 0 1.400 1.006 1.129 1.125 1.859 1.346 2.532 1.239 2.721 1.516 1.756 1.574 1.633 1.599 ­ von Verwaltungen 331 334 354 336 325 347 432 ­ von anderen Bereichen g g Kapitaleinlagen 675 791 992 903 1.191 1.227 1.167 34 Sonstige Vermögensübertragungen ­ von Verwaltungen g 395 3 512 1.293 1.205 182 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - 24.501 Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 5.811 6.618 6.470 3.752 123 2.556 3.579 Ablieferung der Deutschen Bundespost 2.255 2.327 2.433 2.525 2.637 2.875 3.111 *) Nachrichtlich: 237 Tabelle 6 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. Arten €Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Einnahmeart 1991 IST 1992 IST 1993 IST 1994 IST 1995 IST 1996 IST 1997 IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 178.221 198.278 199.650 215.067 211.741 192.781 193.488 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 175.283 195.971 197.439 209.936 201.944 187.081 183.757 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 162.526 118.438 180.415 131.003 182.038 140.856 193.768 148.867 187.194 135.437 173.104 125.586 169.272 126.520 Sonstige Steuern 47.911 53.716 47.944 53.975 68.553 66.040 63.024 Ergänzungszuweisungen an Länder ­1.806 ­2.017 ­2.196 ­3.705 ­12.647 ­12.926 ­12.917 BSP­Eigenmittel an die EU ­2.017 ­2.287 ­4.566 ­5.368 ­4.148 ­5.595 ­7.355 STEUERÄHNLICHE ABGABEN 38 5 3 52 3 2 2 Abschöpfungen ­0 0 0 0 0 ­0 0 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten 38 5 3 52 3 2 2 7.685 405 8.984 555 8.254 675 7.394 687 6.138 698 4.972 664 5.047 627 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 7.280 8.429 7.579 6.707 5.440 4.308 4.420 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen 841 135 907 125 1.334 131 1.845 135 1.430 149 1.199 175 1.097 216 ­ Länder 132 121 128 132 146 174 213 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 3 3 3 3 3 1 3 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 706 782 1.204 1.710 1.281 1.024 881 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Sonstige 706 782 1.204 1.710 1.281 1.024 881 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 948 271 1.924 1.130 1.840 1.045 2.073 1.147 2.190 1.593 2.542 1.585 2.766 1.691 ­ Länder 259 1.117 1.031 1.133 1.583 1.574 1.678 12 12 13 14 10 11 13 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände 1 1 1 1 1 1 1 677 795 795 926 597 957 1.075 11 12 15 15 15 18 14 ­ Sonstige ­ Inland 153 284 110 102 50 258 264 ­ Ausland 514 499 670 809 531 681 796 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 3.244 3.735 3.970 4.802 4.990 5.262 5.572 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 2.938 2.308 2.211 5.132 9.796 5.700 9.731 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 169 489 424 947 1.302 1.367 1.590 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 34 4 14 3 2 2 3 3 570 570 2 2 3 3 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen 4 3 2 3 570 2 3 31 11 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen 31 11 ­ ­ ­ ­ ­ ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse 31 11 ­ ­ ­ ­ ­ 2.734 2.393 1.805 1.785 1.785 1.722 4.182 1.888 7.924 1.849 4.330 2.219 8.138 3.061 Sonstige Vermögensübertragungen ­ von Verwaltungen ­ von Verwaltungen ­ von anderen Bereichen g g Kapitaleinlagen g 456 470 462 470 505 465 531 1.937 1.314 1.259 1.418 1.344 1.753 2.530 341 20 63 2.295 6.075 2.112 5.077 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 3.579 3.579 3.579 3.579 3.579 3.579 3.579 Ablieferung der Deutschen Bundespost 3.485 4.604 3.682 2.908 1.626 410 409 *) Nachrichtlich: 238 Tabelle 6 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. Arten €Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Einnahmeart 1998 IST 1999 IST 2000 IST 2001 IST 2002 IST 2003 IST 2004 IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 204.679 220.644 220.524 220.206 216.624 217.528 211.835 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 188.736 208.245 213.190 207.831 206.325 207.433 197.438 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 174.598 136.482 192.423 148.433 198.774 152.457 193.765 142.104 192.046 141.392 191.881 140.179 187.005 141.000 Sonstige Steuern Ergänzungszuweisungen an Länder BSP­Eigenmittel an die EU 60.407 66.107 68.731 72.446 76.749 79.762 77.744 ­13.105 ­13.153 ­13.471 ­12.753 ­15.576 ­15.220 ­15.157 ­9.185 ­8.964 ­8.943 ­8.031 ­10.518 ­12.840 ­13.596 STEUERÄHNLICHE ABGABEN 1 0 0 0 -0 0 0 Abschöpfungen 0 ­ ­ ­ ­ ­ ­ Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten 1 0 0 0 ­0 0 0 4.898 573 5.528 541 4.989 527 4.798 523 4.193 519 4.181 501 1.013 508 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 4.326 4.987 4.462 4.275 3.674 3.679 505 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen 1.189 171 1.240 158 1.035 29 2.008 275 1.155 112 1.209 129 951 127 ­ Länder 168 155 24 272 110 126 125 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 3 3 5 3 2 2 2 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 1.018 1.082 1.006 1.733 1.043 1.080 823 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Sonstige 1.018 1.082 1.006 1.733 1.043 1.080 823 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 3.126 1.753 4.113 3.178 3.471 2.757 4.507 3.235 5.813 3.537 5.480 2.931 5.885 3.233 ­ Länder 2.512 1.743 1.791 1.960 2.426 2.846 2.468 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 9 8 8 6 6 6 5 ­ Sondervermögen ­ 1.379 789 802 684 456 716 ­ Zweckverbände von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung 1 0 0 0 0 0 0 1.373 934 713 1.272 2.277 2.549 2.651 17 28 21 19 23 11 13 ­ Sonstige ­ Inland 696 258 152 377 495 470 536 ­ Ausland 660 649 540 876 1.759 2.068 2.103 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 4.923 4.941 4.920 2.753 3.116 4.683 2.584 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 15.943 12.399 7.335 12.375 10.300 10.095 14.397 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 1.932 1.032 1.541 812 652 616 803 2 2 18 18 2 2 3 3 5 5 2 2 6 6 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen 2 18 2 3 5 2 6 Sonstige Vermögensübertragungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 14.009 2.432 11.348 3.073 5.791 2.117 11.560 3.967 9.642 4.289 9.477 4.318 13.588 4.952 ­ von Verwaltungen ­ von anderen Bereichen g g Kapitaleinlagen g 548 568 800 203 541 523 623 1.883 2.505 1.317 3.765 3.747 3.794 4.329 11.578 8.276 3.674 7.592 5.353 5.159 8.636 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - 3.579 3.579 3.579 3.579 3.500 3.500 248 439 272 0 13 ­ ­ ­ *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn Ablieferung der Deutschen Bundespost 239 Tabelle 6 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. Arten €Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € - Einnahmeart 2005 IST 2006 IST 2007 IST 2008 IST 2009 IST 2010 IST 2011 IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 228.409 232.806 255.718 270.476 257.742 259.293 278.520 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 207.783 223.034 248.465 261.327 252.725 253.716 272.135 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 190.149 146.608 203.903 159.693 230.043 184.262 239.231 193.532 227.835 180.223 226.189 181.502 248.066 196.908 Sonstige Steuern 76.455 77.162 78.980 79.627 77.971 77.557 83.161 Ergänzungszuweisungen an Länder ­14.581 ­14.689 ­14.933 ­14.850 ­13.462 ­12.880 ­12.110 BSP­Eigenmittel an die EU ­15.075 ­14.586 ­14.337 ­15.340 ­14.880 ­18.153 ­18.003 STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0 0 0 9 0 0 0 Abschöpfungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten 0 0 0 9 0 0 0 1.411 80 3.768 81 4.307 78 4.568 69 4.457 70 4.359 69 4.971 67 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 1.331 3.686 4.230 4.500 4.387 4.290 4.904 400 6 885 78 924 85 737 97 574 81 385 77 483 70 ­ Länder 4 76 83 96 81 76 67 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 2 2 2 2 0 2 3 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 394 807 839 640 493 308 413 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ Sonstige LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 394 807 839 640 493 308 413 10.467 2.836 8.925 2.829 7.231 2.793 10.472 2.767 12.454 5.346 10.334 2.571 10.356 2.877 2.531 2.628 2.612 2.530 2.497 2.487 2.765 5 4 4 3 3 2 2 300 197 177 234 2.847 81 110 0 0 0 0 0 0 0 von anderen Bereichen 7.631 6.096 4.438 7.705 7.108 7.763 7.479 ­ Sozialversicherung 4.569 3.294 1.957 5.014 4.882 5.276 4.535 617 572 530 754 628 501 739 2.445 2.231 1.951 1.936 1.597 1.986 2.205 ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 5.355 5.553 5.960 6.310 7.404 12.450 8.259 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 20.627 9.772 7.253 9.149 5.017 5.577 6.385 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 225 262 259 293 882 915 728 2 2 52 52 301 301 226 226 299 296 260 260 390 390 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ von Verwaltungen ­ ­ 254 ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen 2 52 47 226 296 260 390 Sonstige Vermögensübertragungen ­ ­ ­ ­ 3 0 ­ ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen ­ ­ ­ ­ 3 0 ­ ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse ­ ­ ­ ­ 3 ­ ­ 20.400 11.481 9.459 8.560 6.694 2.178 8.630 1.902 3.836 1.617 4.403 2.117 5.267 2.688 ­ von Verwaltungen ­ von anderen Bereichen g g Kapitaleinlagen g 581 574 474 396 372 430 719 10.900 7.986 1.704 1.506 1.245 1.688 1.969 8.919 899 4.516 6.728 2.219 2.285 2.579 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 676 2.860 3.500 3.500 3.500 3.500 2.206 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn Ablieferung der Deutschen Bundespost 240 Tabelle 6 Tabelle 6 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. Arten €Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - in Mio. € 2012 IST 2013 IST 2014 Soll 2015 Reg.E. 2016 Einnahmeart EINNAHMEN ZUSAMMEN 283.956 285.452 289.782 299.240 310.308 319.608 329.008 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 278.101 278.983 288.582 297.361 311.057 318.819 329.941 STEUERN Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 256.086 205.843 259.807 213.199 268.197 220.890 278.540 232.280 292.901 242.508 300.663 252.178 311.755 263.293 86.452 Sonstige Steuern 2017 2018 Finanzplanung 83.718 84.271 85.377 85.927 86.502 85.927 Ergänzungszuweisungen an Länder ­11.621 ­10.792 ­10.450 ­9.917 ­9.309 ­8.742 ­8.160 BSP­Eigenmittel an die EU ­19.826 ­24.787 ­23.480 ­25.550 ­24.390 ­26.230 ­27.310 STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0 0 ­ ­ ­ ­ ­ Abschöpfungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT Mieten und Pachten 0 0 ­ ­ ­ ­ ­ 4.560 74 4.886 69 6.847 65 6.540 61 6.053 62 6.019 62 6.004 62 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 4.486 4.817 6.783 6.479 5.991 5.957 5.942 263 66 191 53 245 68 242 63 262 62 256 52 248 52 ZINSEINNAHMEN von Verwaltungen ­ Länder 65 52 67 62 62 51 51 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 1 1 1 1 1 1 1 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 197 138 177 179 200 204 196 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 197 138 177 179 200 204 196 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen 9.488 2.720 5.997 2.714 5.674 3.726 4.454 2.763 4.311 2.836 4.371 2.898 4.438 2.949 ­ Länder 2.641 2.652 2.673 2.712 2.788 2.855 2.911 2 1 1 1 1 1 1 76 60 1.052 50 47 42 37 ­ Sonstige ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände 0 0 0 0 0 0 0 von anderen Bereichen 6.769 3.283 1.948 1.692 1.474 1.473 1.489 ­ Sozialversicherung 3.846 ­219 24 26 26 26 26 729 840 820 547 540 540 546 ­ Ausland 2.194 2.661 1.103 1.119 909 907 917 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 7.703 8.102 7.619 7.585 7.531 7.511 7.497 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 5.855 6.469 2.760 2.563 1.575 1.575 1.567 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 243 195 138 140 138 138 137 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 429 429 296 296 242 242 242 242 242 242 242 242 242 242 ­ Sonstige ­ Inland ­ von Verwaltungen ­ von anderen Bereichen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 429 296 242 242 242 242 242 Sonstige Vermögensübertragungen 0 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen 0 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse 0 ­ ­ ­ ­ ­ ­ 5.183 1.653 5.978 1.720 2.380 1.348 2.181 1.258 1.195 1.151 1.195 1.195 1.187 1.187 ­ von Verwaltungen 379 477 354 320 278 278 278 1.273 1.243 994 938 873 916 910 3.530 4.258 1.032 923 44 ­ ­ DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN ­ ­ ­1.560 ­684 ­2.324 ­786 ­2.500 643 664 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen g g Kapitaleinlagen g *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn Ablieferung der Deutschen Bundespost 241 Tabelle 7a Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 7a - Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1952 IST 100,00 74,51 14,52 10,28 4,25 16,38 0,62 0,18 15,58 1,04 ­ 1,04 ­ 1,04 0,87 0,18 ­ 42,57 10,36 9,96 0,01 0,39 ­ 32,21 3,32 18,67 9,76 0,28 0,18 ­ 25,49 19,92 13,18 6,62 0,12 1,50 0,50 0,45 0,40 0,05 ­ ­ 0,05 ­ 0,04 0,00 1,00 0,00 0,00 ­ 1,00 ­ 0,56 0,44 1957 IST 100,00 81,22 11,08 6,26 4,82 21,20 0,65 10,95 9,60 1,46 ­ 1,46 0,20 1,26 0,68 0,29 0,29 47,48 12,87 11,76 0,03 1,09 0,00 34,61 4,49 12,48 16,63 0,39 0,62 ­ 18,78 5,57 3,90 0,65 1,02 4,61 2,95 2,07 1,94 0,12 ­ 0,00 0,89 ­ 0,88 0,00 1,66 0,20 0,18 0,02 1,46 0,00 0,68 0,78 1962 IST 100,00 81,31 13,14 9,08 4,05 25,90 0,65 19,02 6,22 1,82 ­ 1,82 0,36 1,47 0,57 0,71 0,19 40,45 10,87 10,34 0,05 0,48 0,00 29,58 4,31 9,24 13,85 0,40 1,79 ­ 18,69 5,91 4,49 0,94 0,49 6,86 5,16 3,55 2,89 0,65 ­ 0,00 1,61 ­ 1,59 0,02 1,70 0,36 0,29 0,07 1,34 0,04 0,80 0,50 1963 IST 100,00 81,50 13,56 9,58 3,98 27,79 0,67 20,49 6,63 1,81 ­ 1,81 0,32 1,48 0,54 0,77 0,17 38,34 10,30 9,58 0,06 0,65 0,00 28,05 4,41 7,72 14,13 0,41 1,38 ­ 18,50 6,27 4,95 0,97 0,35 6,57 5,04 3,52 2,87 0,65 ­ 0,01 1,52 ­ 1,46 0,06 1,53 0,29 0,29 0,00 1,24 0,21 0,57 0,46 1964 IST 100,00 81,53 14,07 9,98 4,09 24,65 0,74 17,33 6,58 1,92 ­ 1,92 0,30 1,63 0,55 0,96 0,12 40,88 9,32 8,80 0,07 0,45 0,00 31,56 4,95 10,48 14,02 0,45 1,65 ­ 18,47 6,33 5,07 0,76 0,50 7,01 5,31 3,75 3,05 0,69 ­ 0,01 1,56 ­ 1,52 0,04 1,70 0,27 0,26 0,00 1,43 0,15 0,85 0,43 1965 IST 100,00 81,76 14,20 10,29 3,90 21,12 0,75 14,22 6,14 1,81 ­ 1,81 0,28 1,54 0,48 0,94 0,12 44,63 9,02 8,39 0,07 0,55 0,00 35,61 7,11 12,42 13,82 0,39 1,87 ­ 18,24 5,88 4,70 0,72 0,45 7,23 4,99 3,97 3,33 0,63 ­ 0,01 1,02 ­ 0,98 0,04 2,24 0,27 0,26 0,01 1,97 0,10 1,41 0,47 1966 IST 100,00 83,11 15,32 11,51 3,81 19,92 0,75 12,97 6,20 2,28 ­ 2,28 0,39 1,89 0,54 1,23 0,13 45,60 9,24 8,70 0,07 0,47 0,00 36,35 6,96 12,34 14,91 0,38 1,76 ­ 16,89 5,81 4,69 0,68 0,44 5,92 4,57 3,70 3,20 0,50 ­ 0,01 0,87 ­ 0,84 0,03 1,34 0,24 0,24 0,01 1,10 0,12 0,98 ­ 1967 IST 100,00 80,33 14,60 10,85 3,75 20,23 0,77 13,40 6,06 2,69 ­ 2,69 0,43 2,26 0,48 1,69 0,09 42,81 8,61 8,10 0,07 0,44 0,00 34,19 6,75 11,41 13,72 0,35 1,96 ­ 19,67 6,25 4,99 0,54 0,72 7,16 5,65 4,48 3,32 1,15 ­ 0,01 1,18 ­ 1,06 0,11 1,51 0,25 0,24 0,01 1,26 0,20 1,06 ­ 1968 IST 100,00 81,55 15,07 11,07 4,01 16,29 0,79 9,44 6,07 2,53 ­ 2,53 0,47 2,06 0,46 1,51 0,09 47,65 9,86 9,41 0,09 0,36 0,00 37,80 7,96 11,06 15,40 0,34 2,96 ­ 18,45 5,48 4,49 0,40 0,59 7,56 5,92 4,68 3,45 1,20 ­ 0,03 1,24 ­ 1,02 0,22 1,64 0,19 0,18 0,02 1,44 0,18 1,27 ­ 1969 IST 100,00 81,39 15,60 11,55 4,05 17,37 0,84 10,61 5,92 2,66 ­ 2,66 0,35 2,31 0,42 1,82 0,07 45,75 8,29 7,85 0,11 0,33 0,01 37,46 9,23 10,18 14,48 0,24 3,26 ­ 18,61 6,10 5,15 0,40 0,56 7,93 6,36 4,56 3,18 1,36 ­ 0,02 1,80 ­ 1,53 0,27 1,57 0,19 0,17 0,02 1,38 0,08 1,30 ­ 4,07 3,96 3,05 0,91 0,11 0,11 ­ 8,60 8,28 4,23 4,05 0,33 0,13 0,20 5,92 5,48 2,60 2,87 0,45 0,22 0,23 5,66 5,28 2,21 3,08 0,38 0,25 0,13 5,13 4,86 2,01 2,86 0,26 0,19 0,07 5,13 4,75 1,61 3,14 0,38 0,23 0,15 5,16 4,86 1,28 3,59 0,29 0,12 0,17 6,26 5,98 1,11 4,87 0,28 0,11 0,17 5,38 5,00 1,29 3,70 0,38 0,14 0,24 4,58 4,17 0,76 3,41 0,41 0,20 0,21 24,48 17,12 17,00 0,00 16,97 0,00 16,77 0,00 16,00 0,00 15,54 0,00 18,16 0,04 16,78 0,00 17,05 242 Tabelle 7a Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 7a - Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1970 IST 100,00 80,96 16,54 12,26 4,28 15,86 0,88 8,88 6,10 2,79 ­ 2,79 0,28 2,51 0,39 2,07 0,05 45,77 8,27 7,82 0,12 0,32 0,01 37,50 10,06 10,75 14,09 0,24 2,37 ­ 19,04 6,41 5,22 0,61 0,58 9,02 7,21 4,63 3,50 1,10 ­ 0,03 2,58 ­ 2,30 0,28 1,81 0,18 0,16 0,02 1,64 0,07 1,57 ­ 1971 IST 100,00 79,72 17,28 12,78 4,51 15,16 0,87 8,17 6,11 2,62 0,00 2,62 0,24 2,38 0,34 1,99 0,04 44,66 8,92 8,48 0,15 0,28 0,01 35,74 7,51 10,88 13,73 0,31 3,08 ­ 20,28 6,50 5,14 0,63 0,72 9,81 7,93 4,82 3,67 1,13 ­ 0,02 3,11 ­ 2,82 0,29 1,88 0,18 0,17 0,01 1,70 0,16 1,53 ­ 1972 IST 100,00 79,98 17,06 12,77 4,30 14,82 0,82 8,19 5,81 2,52 0,00 2,52 0,20 2,32 0,30 1,98 0,03 45,57 9,42 9,02 0,16 0,24 0,01 36,15 9,17 9,73 13,34 0,36 3,32 ­ 20,02 5,94 4,78 0,44 0,72 10,35 8,93 5,81 5,45 0,35 ­ 0,01 3,12 ­ 2,89 0,23 1,42 0,15 0,14 0,01 1,27 0,12 1,15 ­ 1973 IST 100,00 80,14 17,35 13,04 4,31 14,86 0,86 8,40 5,60 2,72 0,00 2,72 0,24 2,48 0,27 2,18 0,04 45,21 9,54 9,07 0,16 0,30 0,01 35,67 9,65 9,07 12,64 0,26 3,85 ­ 19,86 5,27 4,25 0,41 0,61 9,72 8,57 6,22 5,97 0,25 ­ 0,00 2,35 ­ 2,18 0,17 1,14 0,15 0,14 0,02 0,99 0,37 0,62 ­ 1974 IST 100,00 81,18 17,93 13,67 4,26 15,19 0,88 8,23 6,07 3,16 ­ 3,16 0,21 2,95 0,25 2,68 0,02 44,90 9,17 8,74 0,15 0,27 0,01 35,72 8,59 8,86 14,63 0,28 3,20 ­ 18,82 5,28 4,18 0,54 0,56 10,05 8,39 6,06 5,64 0,40 ­ 0,01 2,33 ­ 2,18 0,15 1,66 0,15 0,13 0,01 1,51 0,50 1,01 ­ 1975 IST 100,00 81,89 16,22 12,31 3,91 13,97 0,82 7,42 5,73 3,32 ­ 3,32 0,18 3,14 0,21 2,91 0,02 48,39 8,71 8,33 0,14 0,23 0,00 39,68 7,11 14,43 15,76 0,27 1,95 ­ 18,11 4,79 3,55 0,79 0,44 8,72 6,91 4,92 4,67 0,25 ­ 0,00 1,99 ­ 1,81 0,18 1,81 0,13 0,11 0,02 1,68 0,47 1,19 0,01 1976 IST 100,00 83,98 16,15 12,26 3,89 14,22 0,86 7,56 5,80 4,23 ­ 4,23 0,21 4,03 0,21 3,81 0,01 49,37 8,59 8,22 0,14 0,22 0,00 40,79 6,91 14,21 17,34 0,31 1,76 ­ 16,02 4,14 3,20 0,51 0,44 9,10 6,91 4,62 4,41 0,22 ­ ­ 2,28 ­ 2,02 0,24 2,19 0,13 0,11 0,02 2,06 0,34 1,70 0,01 1977 IST 100,00 83,08 15,97 12,15 3,82 13,83 0,88 7,21 5,74 4,96 ­ 4,96 0,14 4,82 0,19 4,62 0,01 48,31 9,25 8,59 0,45 0,21 0,00 39,07 6,94 13,79 16,07 0,26 1,77 ­ 16,92 4,15 3,25 0,55 0,35 10,32 7,22 4,31 4,12 0,19 ­ ­ 2,91 ­ 2,65 0,21 3,10 0,14 0,11 0,03 2,97 0,28 2,69 ­ 1978 IST 100,00 83,08 15,18 11,59 3,59 13,81 0,87 7,30 5,64 5,05 ­ 5,05 0,07 4,97 0,17 4,79 0,01 49,04 9,00 8,39 0,45 0,16 0,00 40,05 7,65 13,18 17,32 0,26 1,43 ­ 16,92 4,03 3,23 0,49 0,31 9,99 7,84 4,07 3,87 0,20 ­ ­ 3,77 ­ 3,33 0,40 2,15 0,16 0,10 0,06 1,99 0,53 1,46 ­ 1979 IST 100,00 82,34 14,84 11,32 3,52 13,85 0,83 7,21 5,81 5,54 ­ 5,54 0,02 5,52 0,16 5,35 0,01 48,12 9,14 8,53 0,46 0,15 0,00 38,98 7,34 13,16 16,59 0,35 1,35 ­ 17,66 3,92 3,22 0,40 0,31 10,22 8,74 4,01 3,78 0,22 ­ ­ 4,73 ­ 3,86 0,59 1,48 0,13 0,10 0,03 1,35 0,45 0,90 ­ 3,61 3,02 0,63 2,40 0,59 0,27 0,32 3,96 3,11 0,59 2,53 0,85 0,33 0,52 3,71 3,13 0,92 2,21 0,57 0,33 0,24 4,82 3,59 0,84 2,76 1,23 0,92 0,31 3,49 2,97 0,81 2,16 0,51 0,16 0,35 4,58 4,08 0,70 3,38 0,50 0,17 0,33 2,68 2,46 0,74 1,72 0,22 0,15 0,07 2,45 2,26 0,76 1,50 0,19 0,12 0,07 2,90 2,47 0,75 1,72 0,43 0,28 0,15 3,52 2,89 0,81 2,08 0,63 0,39 0,24 0,00 17,23 0,01 18,39 0,02 18,58 0,05 18,67 17,17 0,02 16,27 0,09 13,73 13,82 14,77 16,18 243 Tabelle 7a Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 7a - Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1980 IST 100,00 83,93 14,90 11,39 3,51 13,93 0,77 7,13 6,02 6,48 ­ 6,48 0,00 6,47 0,15 6,32 ­0,00 48,63 9,68 8,70 0,46 0,52 0,00 38,95 6,81 12,59 17,58 0,31 1,39 ­ 16,07 3,80 2,97 0,58 0,25 9,12 7,64 3,65 3,43 0,22 ­ ­ 3,99 ­ 3,22 0,61 1,48 0,11 0,10 0,02 1,37 0,54 0,80 0,02 1981 IST 100,00 85,79 14,63 11,26 3,37 13,94 0,74 7,43 5,78 7,72 ­ 7,72 ­ 7,72 0,14 7,59 0,00 49,49 9,49 8,55 0,45 0,49 0,00 40,00 6,40 13,33 18,34 0,27 1,41 ­ 14,21 3,12 2,48 0,42 0,23 8,02 6,91 3,12 2,94 0,18 ­ ­ 3,78 ­ 3,04 0,55 1,12 0,11 0,09 0,02 1,01 0,16 0,81 0,04 1982 IST 100,00 85,64 14,06 10,84 3,22 14,19 0,81 7,61 5,78 9,04 ­ 9,04 ­ 9,04 0,13 8,91 0,00 48,35 9,10 8,23 0,40 0,47 0,00 39,25 6,09 12,77 18,39 0,28 1,48 ­ 14,36 2,84 2,25 0,34 0,25 8,31 7,03 2,89 2,74 0,16 ­ ­ 4,14 ­ 3,40 0,57 1,28 0,09 0,09 0,00 1,18 0,28 0,86 0,04 1983 IST 100,00 85,69 14,24 11,06 3,18 14,82 0,88 8,08 5,87 10,79 ­ 10,79 ­ 10,79 0,06 10,73 0,00 45,83 8,95 8,11 0,37 0,47 0,00 36,88 5,96 12,81 16,06 0,36 1,46 ­ 14,31 2,88 2,30 0,34 0,24 7,92 6,29 2,74 2,62 0,12 ­ ­ 3,55 ­ 2,89 0,60 1,63 0,09 0,09 0,00 1,54 0,42 1,10 0,02 1984 IST 100,00 85,66 14,08 11,06 3,02 15,07 0,91 8,13 6,04 11,02 ­ 11,02 ­ 11,02 0,06 10,97 0,00 45,49 8,38 7,60 0,35 0,42 0,00 37,11 6,36 13,05 15,66 0,35 1,46 ­ 14,34 2,83 2,26 0,34 0,23 7,16 6,16 2,64 2,52 0,11 ­ ­ 3,52 ­ 2,86 0,61 1,00 0,09 0,09 0,00 0,91 0,09 0,73 0,08 1985 IST 100,00 86,14 14,26 11,27 2,99 14,94 0,91 7,95 6,08 11,34 ­ 11,34 ­ 11,34 0,06 11,29 0,00 45,60 8,47 7,77 0,34 0,36 0,00 37,13 5,89 12,63 15,95 0,30 2,13 ­ 13,86 2,87 2,26 0,37 0,25 6,89 6,02 2,48 2,36 0,11 ­ ­ 3,55 ­ 2,96 0,58 0,87 0,09 0,09 0,00 0,77 0,18 0,57 0,02 1986 IST 100,00 86,82 14,51 11,50 3,01 15,05 0,89 8,17 5,99 11,57 ­ 11,57 ­ 11,57 0,05 11,52 0,00 45,68 8,58 7,93 0,32 0,33 0,00 37,10 6,02 12,99 16,09 0,31 1,47 ­ 13,18 2,87 2,22 0,41 0,24 6,69 6,06 2,17 2,06 0,11 ­ ­ 3,89 ­ 3,27 0,59 0,63 0,10 0,09 0,00 0,54 0,07 0,47 0,00 1987 IST 100,00 87,12 14,60 11,60 3,00 14,86 0,89 7,99 5,98 11,54 ­ 11,54 ­ 11,54 0,05 11,49 0,00 46,13 8,64 8,03 0,31 0,30 0,00 37,48 6,08 13,11 16,27 0,33 1,48 ­ 12,88 2,85 2,18 0,44 0,23 6,47 5,95 2,30 2,18 0,12 ­ ­ 3,66 ­ 3,05 0,59 0,52 0,09 0,09 0,00 0,42 0,08 0,34 0,00 1988 IST 100,00 87,51 14,57 11,60 2,97 14,39 0,90 7,71 5,78 11,72 ­ 11,72 ­ 11,72 0,05 11,68 0,00 46,83 8,61 8,03 0,30 0,28 0,00 38,22 6,46 12,53 17,17 0,36 1,50 ­ 12,49 2,79 2,15 0,45 0,19 6,11 5,73 2,19 2,07 0,12 ­ ­ 3,54 ­ 2,88 0,65 0,37 0,10 0,10 ­ 0,28 0,10 0,18 0,00 1989 IST 100,00 87,12 14,27 11,41 2,86 14,08 0,86 7,49 5,73 11,08 ­ 11,08 ­ 11,08 0,04 11,03 0,00 47,69 9,13 8,58 0,28 0,27 0,00 38,57 6,59 12,15 17,68 0,41 1,53 ­ 12,88 2,77 2,13 0,48 0,16 6,73 6,33 2,97 2,86 0,11 ­ ­ 3,37 ­ 2,66 0,71 0,40 0,09 0,09 ­ 0,30 0,12 0,17 0,01 3,14 2,72 0,80 1,92 0,42 0,16 0,26 3,06 2,69 0,86 1,83 0,37 0,13 0,24 3,21 2,66 0,79 1,87 0,55 0,29 0,27 3,51 2,80 0,81 2,00 0,70 0,27 0,43 4,35 3,57 1,05 2,52 0,78 0,34 0,43 4,09 3,37 1,13 2,24 0,73 0,26 0,46 3,62 3,09 1,08 2,01 0,53 0,10 0,43 3,55 3,04 0,98 2,06 0,51 0,11 0,40 3,60 3,15 0,89 2,26 0,45 0,11 0,34 3,38 2,93 0,79 2,14 0,46 0,09 0,37 14,58 13,09 13,09 12,68 13,33 12,99 12,55 12,36 12,12 12,49 244 Tabelle 7a Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 7a - Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 1990 IST 100,00 70,41 11,36 9,09 2,28 11,15 0,69 5,71 4,75 9,01 ­ 9,01 ­ 9,01 0,03 8,97 0,00 38,89 7,48 6,53 0,21 0,73 0,00 31,42 5,02 9,36 13,89 0,41 1,26 ­ 10,62 2,25 1,73 0,40 0,12 5,51 5,21 2,51 2,32 0,09 0,11 ­ 2,70 ­ 1,90 0,76 0,30 0,07 0,07 ­ 0,23 0,08 0,12 0,02 1991 IST 100,00 84,41 12,13 9,74 2,39 10,71 0,77 4,84 5,10 9,86 ­ 9,86 ­ 9,86 0,03 9,83 0,00 51,71 9,98 7,73 0,29 1,96 0,00 41,73 6,72 11,98 18,08 0,71 4,22 ­ 15,59 2,73 2,13 0,48 0,12 9,96 9,68 5,64 5,30 0,22 0,12 ­ 4,04 0,02 2,76 1,27 0,28 0,07 0,07 ­ 0,21 0,11 0,09 0,01 1992 IST 100,00 84,26 12,05 9,63 2,42 10,07 0,89 4,11 5,07 10,26 ­ 10,26 ­ 10,26 0,03 10,23 0,00 51,87 13,20 7,41 0,33 5,46 0,00 38,67 6,06 12,21 18,54 0,43 1,44 ­ 15,74 3,23 2,55 0,45 0,23 9,96 9,62 4,54 4,46 0,08 ­ ­ 5,08 0,00 3,63 1,45 0,33 0,07 0,07 ­ 0,26 0,09 0,10 0,07 1993 IST 100,00 85,51 11,52 9,10 2,42 8,92 0,76 3,45 4,71 10,01 ­ 10,01 ­ 10,01 0,02 9,99 0,00 55,06 13,46 6,06 0,29 7,11 0,00 41,60 5,62 12,53 21,64 0,38 1,42 ­ 14,49 2,73 2,18 0,34 0,20 8,65 8,38 3,99 3,91 0,08 ­ ­ 4,39 ­ 2,97 1,42 0,27 0,07 0,07 ­ 0,20 0,07 0,11 0,02 1994 IST 100,00 86,77 11,18 8,74 2,44 8,05 0,77 3,02 4,25 11,26 ­ 11,26 ­ 11,26 0,02 11,23 0,00 56,29 16,48 4,49 0,26 11,74 0,00 39,80 4,83 13,31 20,12 0,37 1,18 ­ 13,23 2,55 2,13 0,26 0,16 6,65 6,40 3,56 3,48 0,08 ­ ­ 2,84 ­ 1,51 1,33 0,25 0,06 0,06 ­ 0,19 0,05 0,11 0,03 1995 IST 100,00 85,44 11,39 8,79 2,61 8,13 0,80 2,99 4,34 10,71 ­ 10,71 ­ 10,71 0,02 10,68 0,00 55,21 13,57 3,19 0,25 10,13 0,00 41,64 5,29 14,40 20,46 0,35 1,15 ­ 14,56 2,64 2,23 0,27 0,15 8,24 8,00 5,12 5,05 0,07 ­ ­ 2,87 ­ 1,80 1,08 0,24 0,04 0,04 ­ 0,21 0,06 0,11 0,04 1996 IST 100,00 86,37 11,61 8,94 2,67 8,59 0,78 3,08 4,73 11,17 ­ 11,17 ­ 11,17 0,02 11,15 0,00 55,00 14,66 2,66 0,08 11,92 0,00 40,33 4,41 10,99 23,50 0,35 1,08 ­ 13,63 2,65 2,17 0,30 0,18 8,16 7,92 5,37 5,31 0,06 ­ ­ 2,54 ­ 1,70 0,84 0,25 ­0,00 ­0,07 ­ 0,25 0,05 0,14 0,05 1997 IST 100,00 86,85 11,88 9,16 2,72 8,62 0,75 3,07 4,80 12,09 ­ 12,09 ­ 12,09 0,02 12,07 0,00 54,27 13,06 2,44 0,08 10,54 0,00 41,21 4,06 11,12 24,61 0,33 1,09 ­ 13,15 2,75 2,32 0,29 0,15 7,27 6,88 4,64 4,59 0,05 ­ ­ 2,23 ­ 1,42 0,81 0,39 0,07 ­ ­ 0,32 0,15 0,09 0,08 1998 IST 100,00 87,20 11,41 8,77 2,64 8,44 0,76 3,21 4,47 12,29 ­ 12,29 ­ 12,29 0,02 12,27 0,00 55,05 12,54 2,43 0,10 10,01 0,00 42,51 4,00 10,62 26,48 0,32 1,09 ­ 12,80 2,96 2,46 0,34 0,17 7,85 7,55 4,48 4,43 0,05 ­ ­ 3,07 ­ 2,28 0,78 0,30 0,01 ­ ­ 0,29 0,13 0,09 0,07 1999 IST 100,00 88,16 10,92 8,39 2,54 8,28 0,67 3,14 4,47 16,64 ­ 16,64 ­ 16,64 0,02 16,63 0,00 52,32 6,61 2,26 0,10 4,25 0,00 45,71 5,46 9,85 29,02 0,30 1,07 ­ 11,84 2,88 2,42 0,33 0,13 7,22 6,98 4,16 4,12 0,04 ­ ­ 2,82 ­ 2,06 0,76 0,25 ­0,00 ­0,00 ­ 0,25 0,09 0,08 0,08 2,86 2,52 0,55 1,97 0,34 0,03 0,31 2,90 2,19 0,47 1,73 0,70 0,34 0,36 2,56 2,14 0,46 1,68 0,42 0,11 0,31 3,12 2,82 0,38 2,44 0,30 0,02 0,27 4,03 3,62 0,34 3,28 0,41 0,09 0,33 3,68 3,37 0,32 3,05 0,31 0,02 0,29 2,83 2,50 0,27 2,23 0,33 0,01 0,31 3,13 2,81 0,25 2,56 0,32 0,01 0,31 1,99 1,70 0,22 1,48 0,29 0,00 0,29 1,74 1,48 0,20 1,29 0,25 0,00 0,25 10,32 15,31 15,41 14,22 12,97 14,32 13,39 12,76 12,50 11,60 245 Tabelle 7a Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 7a - Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 2000 IST 100,00 87,29 10,85 8,30 2,55 8,52 0,67 3,00 4,85 16,02 ­ 16,02 ­ 16,02 0,02 16,00 0,00 51,90 6,59 2,31 0,08 4,20 0,00 45,31 5,43 8,78 29,70 0,31 1,09 ­ 12,71 2,75 2,28 0,32 0,15 7,98 6,78 4,10 4,06 0,04 ­ ­ 2,69 ­ 1,94 0,75 1,20 ­ ­ ­ 1,20 0,04 1,04 0,12 2001 IST 100,00 88,55 11,03 8,41 2,62 7,61 0,67 3,28 3,66 15,47 ­ 15,47 ­ 15,47 0,02 15,46 0,00 54,44 5,45 2,29 0,10 3,06 0,00 48,98 6,86 8,50 32,14 0,28 1,21 0,00 11,45 2,84 2,28 0,36 0,19 7,03 6,79 3,91 3,88 0,03 ­ ­ 2,88 ­ 2,21 0,68 0,24 ­ ­ ­ 0,24 0,07 0,08 0,09 2002 IST 100,00 90,11 10,83 8,22 2,60 6,84 0,66 3,27 2,91 14,87 ­ 14,87 ­ 14,87 0,02 14,85 0,00 57,57 5,99 2,43 0,09 3,46 0,00 51,58 6,52 8,95 34,61 0,33 1,17 0,00 9,89 2,71 2,15 0,39 0,17 5,84 5,60 2,54 2,51 0,03 ­ ­ 3,06 ­ 2,33 0,72 0,24 ­ ­ ­ 0,24 0,02 0,14 0,08 2003 IST 100,00 89,83 10,61 8,06 2,55 6,70 0,62 3,08 2,99 14,36 ­ 14,36 ­ 14,36 0,02 14,35 0,00 58,16 6,15 2,53 0,10 3,52 0,00 52,01 6,12 9,22 35,28 0,31 1,08 0,00 10,17 2,61 2,06 0,35 0,20 6,31 6,17 3,12 2,10 0,03 0,99 ­ 3,05 ­ 2,29 0,77 0,14 ­ ­ ­ 0,14 ­ 0,06 0,08 2004 IST 100,00 90,96 10,64 8,08 2,55 6,71 0,60 3,17 2,93 14,42 ­ 14,42 ­ 14,42 0,02 14,40 0,00 59,20 5,88 2,68 0,09 3,11 0,00 53,32 5,99 10,09 35,80 0,31 1,12 0,00 9,04 2,74 2,17 0,37 0,20 5,13 4,99 2,23 2,19 0,04 ­ ­ 2,76 ­ 1,96 0,80 0,14 ­ ­ ­ 0,14 0,00 0,06 0,08 2005 IST 100,00 90,72 10,15 7,65 2,49 6,82 0,61 3,08 3,13 14,38 ­ 14,38 ­ 14,38 0,02 14,36 0,00 59,37 5,36 3,23 0,03 2,11 0,00 54,01 5,19 12,60 34,72 0,30 1,21 0,00 9,28 2,79 2,22 0,37 0,19 4,99 4,86 2,15 2,13 0,02 ­ ­ 2,71 ­ 1,90 0,81 0,14 ­ ­ ­ 0,14 ­0,00 0,06 0,08 2006 IST 100,00 91,15 10,00 7,56 2,44 7,03 0,56 3,26 3,21 14,35 ­ 14,35 ­ 14,35 0,02 14,34 0,00 59,77 5,34 3,27 0,01 2,05 0,00 54,43 5,47 12,36 35,13 0,31 1,16 0,00 8,85 2,72 2,16 0,36 0,21 5,10 4,95 2,20 2,18 0,02 ­ ­ 2,74 ­ 1,91 0,83 0,15 ­ ­ ­ 0,15 ­ 0,07 0,08 2007 IST 100,00 90,17 9,63 7,27 2,36 6,94 0,50 3,29 3,14 14,32 ­ 14,32 ­ 14,32 0,02 14,30 0,00 59,29 5,18 3,22 0,01 1,95 0,00 54,11 5,69 10,77 36,13 0,32 1,20 0,00 9,83 2,55 2,03 0,34 0,19 6,27 6,13 3,04 2,23 0,02 0,79 ­ 3,09 ­ 2,26 0,83 0,14 ­ ­ ­ 0,14 ­ 0,06 0,08 2008 IST 100,00 90,45 9,57 7,19 2,38 6,99 0,50 3,41 3,08 14,23 ­ 14,23 ­ 14,23 0,01 14,21 0,00 59,66 4,58 2,95 0,01 1,62 0,00 55,08 7,95 10,31 35,11 0,39 1,31 0,00 9,55 2,55 2,05 0,33 0,18 5,90 4,97 2,02 2,00 0,02 ­ ­ 2,94 ­ 2,07 0,87 0,94 ­ ­ ­ 0,94 0,80 0,05 0,08 2009 IST 100,00 90,58 9,56 7,18 2,38 7,32 0,51 3,52 3,30 13,04 ­ 13,04 ­ 13,04 0,01 13,02 0,00 60,66 4,93 3,00 0,01 1,92 0,00 55,74 7,85 10,16 35,97 0,43 1,32 0,00 9,42 2,91 2,34 0,35 0,22 5,34 5,20 2,00 1,99 0,02 ­ ­ 3,20 ­ 2,21 0,98 0,15 ­ ­ ­ 0,15 ­ 0,05 0,10 1,98 1,72 0,08 1,64 0,26 0,01 0,25 1,59 1,31 0,07 1,24 0,28 0,01 0,27 1,35 1,09 0,06 1,03 0,26 0,02 0,24 1,25 1,04 0,04 1,00 0,21 0,01 0,20 1,17 0,95 0,03 0,92 0,22 0,00 0,22 1,50 1,29 0,02 1,27 0,22 0,00 0,21 1,03 0,81 0,01 0,80 0,22 0,00 0,22 1,01 0,78 0,00 0,78 0,23 0,01 0,22 1,10 0,85 0,00 0,85 0,25 0,01 0,24 1,17 0,85 0,00 0,85 0,31 0,00 0,31 11,52 11,22 9,66 10,02 8,89 9,14 8,70 9,69 8,61 9,27 246 Tabelle 7a Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 Tabelle 7a - Anteile in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 2010 IST 100,00 91,28 9,29 6,95 2,33 7,08 0,51 3,44 3,13 10,90 ­ 10,90 ­ 10,90 0,01 10,89 0,00 64,01 4,65 2,83 0,01 1,82 0,00 59,36 7,97 9,77 39,79 0,44 1,39 0,00 8,72 2,52 2,06 0,30 0,17 5,05 4,92 1,72 1,69 0,02 ­ ­ 3,21 ­ 2,17 1,03 0,13 ­ ­ ­ 0,13 ­ 0,05 0,09 2011 IST 100,00 91,20 9,40 6,99 2,42 7,41 0,52 3,42 3,46 11,07 ­ 11,07 ­ 11,07 0,01 11,06 ­0,00 63,31 5,38 3,59 0,00 1,78 0,00 57,94 8,06 9,02 38,96 0,56 1,34 0,00 8,80 2,42 1,96 0,29 0,17 5,16 4,92 1,77 1,75 0,02 ­ ­ 3,16 ­ 2,05 1,11 0,23 ­ ­ ­ 0,23 0,09 0,04 0,11 2012 IST 100,00 88,00 9,14 6,72 2,42 7,73 0,45 3,35 3,92 9,94 ­ 9,94 ­ 9,94 0,01 9,92 ­ 61,20 5,57 3,76 0,00 1,81 0,00 55,63 7,90 8,58 36,97 0,54 1,64 0,00 12,00 2,53 2,00 0,32 0,21 5,22 5,06 1,89 1,68 0,02 0,19 ­ 3,17 ­ 2,03 1,14 0,16 ­ ­ ­ 0,16 0,00 0,04 0,11 2013 IST 100,00 88,95 9,28 6,80 2,48 7,52 0,47 2,78 4,27 10,17 ­ 10,17 ­ 10,17 0,01 10,15 ­ 61,97 8,86 4,36 0,00 4,49 0,00 53,11 8,13 8,79 33,68 0,54 1,97 0,00 11,05 2,56 2,03 0,33 0,20 4,98 4,80 1,60 1,58 0,02 ­ ­ 3,20 ­ 2,08 1,12 0,18 ­ ­ ­ 0,18 0,00 0,05 0,13 1,14 0,88 0,00 0,88 0,27 0,00 0,26 1,22 0,95 0,00 0,95 0,27 0,00 0,27 4,25 0,89 0,00 0,89 3,36 0,00 3,36 3,51 0,66 0,00 0,47 2,85 0,03 2,82 1,95 0,44 0,00 0,13 1,51 0,05 1,46 0,52 0,52 0,00 0,13 0,00 0,00 ­ 0,51 0,51 0,00 0,13 0,00 0,00 ­ 0,50 0,47 0,00 0,13 0,03 0,03 ­ 0,44 0,44 0,00 0,13 0,00 0,00 ­ 8,59 8,57 11,84 10,87 10,07 8,71 8,76 8,73 8,27 247 2014 2015 Soll Reg.E 100,00 100,00 90,36 91,25 9,75 9,96 7,12 7,33 2,63 2,64 8,16 8,13 0,43 0,46 3,37 3,23 4,36 4,44 9,31 9,00 ­ ­ 9,31 9,00 ­ ­ 9,31 9,00 0,01 0,01 9,30 8,99 ­ ­ 63,14 64,16 6,99 7,53 4,71 5,23 0,00 0,00 2,27 2,29 0,00 0,00 56,15 56,63 9,01 8,96 9,27 9,29 35,18 35,83 0,66 0,65 2,03 1,89 0,00 0,00 10,28 8,94 2,63 2,59 2,12 2,08 0,34 0,35 0,18 0,16 5,70 5,83 5,49 5,60 1,62 1,64 1,60 1,61 0,02 0,03 0,00 0,00 ­ ­ 3,86 3,96 ­ ­ 2,14 2,27 1,73 1,69 0,21 0,23 ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,21 0,23 0,01 0,01 0,05 0,05 0,16 0,17 2016 2017 2018 Finanzplanung 100,00 100,00 100,00 91,39 91,41 91,84 9,67 9,35 9,09 7,11 6,85 6,63 2,56 2,51 2,46 7,99 7,84 7,67 0,42 0,41 0,40 3,28 3,29 3,25 4,28 4,14 4,03 9,65 9,92 10,43 ­ ­ ­ 9,65 9,92 10,43 ­ ­ ­ 9,65 9,92 10,43 0,01 0,01 0,01 9,64 9,90 10,42 ­ ­ ­ 64,07 64,30 64,65 7,44 7,39 8,75 5,21 5,30 6,65 0,00 0,00 0,00 2,23 2,09 2,10 0,00 0,00 0,00 56,63 56,91 55,89 8,97 9,01 8,59 9,00 8,92 8,75 36,16 36,60 36,35 0,63 0,62 0,60 1,87 1,75 1,61 0,00 0,00 0,00 8,97 8,92 8,46 2,63 2,71 2,37 2,13 2,21 1,86 0,33 0,32 0,30 0,18 0,19 0,20 5,83 5,71 5,64 5,62 5,51 5,46 1,67 1,66 1,58 1,58 1,56 1,52 0,03 0,03 0,03 0,06 0,08 0,03 ­ ­ ­ 3,94 3,85 3,88 ­ ­ ­ 2,22 2,18 2,23 1,72 1,67 1,64 0,21 0,20 0,18 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,21 0,20 0,18 0,01 0,01 0,01 0,04 0,04 0,04 0,16 0,15 0,14 Tabelle 7b Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018 Tabelle 7b - Durchschnittliche Veränderungsraten in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018 - Durchschnittliche Veränderungsraten in % - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 2004 IST -1,99 -0,76 -1,75 ­1,76 ­1,72 -1,83 ­5,15 1,01 ­4,06 -1,63 ­ ­1,63 ­ ­1,63 ­ ­1,63 ­8,36 -0,24 ­6,33 3,57 ­5,15 ­13,48 ­12,31 0,48 ­4,08 7,31 ­0,53 ­1,76 1,87 ­6,53 -12,89 2,90 3,15 3,13 ­0,17 -20,28 ­20,70 ­29,90 2,48 24,93 ­100,00 ­ ­11,30 ­ ­15,95 2,56 ­2,38 ­ ­ ­ ­2,38 ­ ­8,21 2,21 2005 IST 3,28 3,00 -1,44 ­2,17 0,85 4,94 4,90 0,08 10,22 3,02 ­ 3,02 ­ 3,02 ­ 3,03 ­7,85 3,57 ­5,92 24,44 ­72,14 ­30,05 13,19 4,62 ­10,54 28,95 0,16 ­2,06 11,05 3,92 6,10 5,15 5,73 4,20 0,57 0,50 0,49 ­0,35 0,20 ­33,85 ­ ­ 1,17 ­ 0,05 3,90 1,11 ­ ­ ­ 1,11 ­119,82 4,36 ­0,97 2006 IST 0,46 0,94 -0,99 ­0,81 ­1,56 3,59 ­9,17 6,57 3,17 0,26 ­ 0,26 ­ 0,26 ­ 0,26 4,11 1,13 0,12 1,87 ­43,09 ­2,04 ­32,03 1,23 5,95 ­1,50 1,65 5,80 ­3,72 ­2,56 -4,23 -1,84 ­2,51 ­1,91 5,93 2,51 2,37 3,01 3,13 ­8,48 ­ ­ 1,86 ­ 1,32 3,12 7,41 ­ ­ ­ 7,41 ­100,00 7,57 7,22 2007 IST 3,60 2,49 -0,28 ­0,34 ­0,07 2,22 ­5,88 4,59 1,22 3,34 ­ 3,34 ­ 3,34 ­ 3,35 ­4,88 2,78 0,48 1,88 1,18 ­1,76 ­5,07 3,00 7,87 ­9,71 6,55 7,10 7,15 5,52 15,06 -2,95 ­2,78 ­3,60 ­3,59 27,40 28,37 43,08 5,80 ­2,11 ­ ­ 16,55 ­ 22,01 3,93 ­5,06 ­ ­ ­ ­5,06 ­ ­5,75 ­4,50 2008 IST 4,38 4,71 3,74 3,23 5,31 5,26 4,15 8,02 2,53 3,74 ­ 3,74 ­ 3,74 ­ 3,75 ­1,05 5,03 ­7,66 ­4,10 ­43,86 ­13,27 ­69,37 6,25 45,72 ­0,01 1,44 26,42 14,43 ­25,27 1,42 4,29 5,47 1,03 ­2,42 -1,69 ­15,45 ­30,62 ­6,24 9,54 ­ ­ ­0,48 ­ ­4,31 9,91 619,69 ­ ­ ­ 619,69 ­ ­7,66 9,82 2009 IST 3,52 3,67 3,43 3,35 3,70 8,37 4,00 6,86 10,76 -5,16 ­ ­5,16 ­ ­5,16 ­ ­5,16 ­2,69 5,26 11,34 4,95 ­16,97 23,11 157,97 4,76 2,28 1,99 6,06 13,67 4,06 18,89 2,13 18,12 18,22 12,22 27,67 -6,25 8,36 2,43 2,66 ­19,19 ­ ­ 12,44 ­ 10,73 16,48 ­83,75 ­ ­ ­ ­83,75 ­ ­1,26 24,99 2010 IST 3,90 4,70 0,92 0,67 1,67 0,47 4,47 1,56 ­1,32 -13,10 ­ ­13,10 ­ ­13,10 ­ ­13,13 218,83 9,64 ­1,96 ­2,00 ­7,03 ­1,89 ­6,09 10,66 5,50 ­0,12 14,93 6,99 9,28 ­37,02 -3,81 -9,92 ­8,61 ­11,13 ­21,87 -1,72 ­1,62 ­10,98 ­11,42 42,00 ­ ­ 4,25 ­ 2,12 9,02 ­5,41 ­ ­ ­ ­5,41 ­ ­7,17 ­4,49 2011 IST -2,45 -2,53 -1,21 ­1,97 1,07 2,10 0,07 ­2,92 7,95 -0,93 ­ ­0,93 ­ ­0,93 ­ ­0,91 ­103,57 -3,51 12,87 24,05 ­28,80 ­4,39 ­14,39 ­4,79 ­1,37 ­9,93 ­4,50 24,60 ­6,11 ­23,28 -1,55 -6,33 ­6,85 ­5,07 ­2,15 -0,43 ­2,37 0,64 0,71 ­4,50 ­ ­ ­3,99 ­ ­8,17 4,81 71,07 ­ ­ ­ 71,07 ­ ­9,96 15,70 -8,48 ­10,59 ­36,19 ­9,52 1,95 ­93,26 4,70 ­13,04 33,00 40,16 ­22,07 41,98 1,88 ­53,12 1,98 6,18 -31,07 ­36,85 ­40,35 ­36,79 3,47 ­11,92 3,48 ­4,40 1,67 ­0,42 ­97,41 1,05 9,30 ­ 4,54 15,41 13,42 14,04 ­11,90 14,05 11,37 ­7,61 12,25 ­7,24 10,01 3,97 ­10,00 3,97 30,55 ­48,77 33,57 11,46 1,87 6,92 ­12,69 6,93 ­11,83 ­2,05 ­11,97 ­3,79 4,05 6,09 ­3,93 6,09 ­2,68 ­96,51 ­1,15 ­2,68 248 Tabelle 7b Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018 Tabelle 7b - Durchschnittliche Veränderungsraten in % Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018 - Durchschnittliche Veränderungsraten in % - Ausgabearten AUSGABEN ZUSAMMEN AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG PERSONALAUSGABEN Aktivitätsbezüge Versorgung LAUFENDER SACHAUFWAND Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. Sonstiger laufender Sachaufwand ZINSAUSGABEN an Verwaltungen an andere Bereiche ­ an Sozialversicherungsträger ­ Sonstige ­ für Ausgleichsforderungen ­ an sonstigen inländischen Kreditmarkt ­ an Ausland LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Renten, Unterstützungen an natürliche Personen ­ an Sozialversicherung ­ an private Institutionen ohne Erwerbscharakter ­ an Ausland ­ an Sonstige AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG *) SACHINVESTITIONEN Baumaßnahmen Erwerb von beweglichen Sachen Grunderwerb VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ an andere Bereiche ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland Sonstige Vermögensübertragungen ­ an Verwaltungen ­ Länder ­ Gemeinden ­ an andere Bereiche ­ Unternehmen ­ Inland ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN, KAPITALEINLAGEN Darlehensgewährung ­ an Verwaltungen ­ an andere Bereiche Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen ­ Inland ­ Ausland DARLEHENSRÜCKZAHLUGEN AN VERWALTUNGEN *) Darunter: Investive Ausgaben 2012 IST 3,56 -0,07 0,68 ­0,40 3,81 8,01 ­10,46 1,48 17,23 -7,05 ­ ­7,05 ­ ­7,05 ­ ­7,06 ­100,00 0,10 7,28 8,34 ­32,29 5,25 ­13,53 ­0,57 1,44 ­1,54 ­1,71 0,18 26,76 ­9,89 41,16 8,14 5,73 13,11 27,89 4,72 6,41 10,43 ­0,49 ­12,86 ­ ­ 4,16 ­ 2,89 6,51 ­30,84 ­ ­ ­ ­30,84 ­98,42 4,39 11,64 2013 IST 0,35 1,42 1,89 1,55 2,83 -2,33 5,05 ­16,89 9,27 2,67 ­ 2,67 ­ 2,67 ­ 2,68 ­ 1,62 59,59 16,53 1,75 149,07 ­17,14 ­4,18 3,30 2,84 ­8,58 ­0,73 21,08 153,47 -7,53 1,75 1,90 3,76 ­2,86 -4,24 ­4,85 ­14,94 ­5,43 ­7,92 ­100,00 ­ 1,16 ­ 2,54 ­1,31 15,45 ­ ­ ­ 15,45 77,37 9,63 16,87 2014 Soll -3,68 -2,15 1,16 0,86 1,97 4,51 ­11,34 16,83 ­1,75 -11,77 ­ ­11,77 ­ ­11,77 0,00 ­11,79 ­ -1,88 ­24,04 4,03 ­12,19 ­51,31 34,51 1,82 6,73 1,54 0,61 18,34 ­0,94 ­59,82 -10,43 -1,09 0,14 ­2,37 ­11,54 10,21 10,10 ­2,43 ­2,81 32,29 ­ ­ 16,36 ­ ­0,96 48,43 13,18 ­ ­ ­ 13,18 312,65 ­5,30 14,24 2015 Reg.E 1,01 2,01 3,23 3,90 1,39 0,60 6,11 ­3,05 2,87 -2,35 ­ ­2,35 ­ ­2,35 0,96 ­2,35 ­ 2,65 8,81 12,07 ­14,11 2,07 ­23,08 1,88 0,50 1,29 2,87 ­0,25 ­5,70 ­10,66 -12,19 -0,55 ­0,51 4,38 ­10,05 3,28 3,12 2,46 2,12 25,61 ­ ­ 3,39 ­ 7,25 ­1,37 7,63 ­ ­ ­ 7,63 ­ 1,49 9,89 260,88 ­3,16 4,93 ­3,16 1207,13 ­3,44 1207,83 43,13 -17,10 ­25,73 ­39,80 ­47,50 ­14,81 ­ ­15,69 ­7,84 -46,53 ­36,31 89,13 ­72,60 ­48,90 56,14 ­50,00 ­10,83 -73,15 19,88 ­7,69 1,86 ­99,99 ­99,61 ­100,00 ­12,61 249 2016 2017 2018 Finanzplanung 3,71 2,99 2,94 3,86 3,02 3,43 0,70 -0,41 0,05 0,66 ­0,82 ­0,30 0,82 0,71 1,01 1,90 1,14 0,73 ­4,63 0,45 ­0,01 5,34 3,09 1,71 0,06 ­0,30 0,02 11,17 5,80 8,27 ­ ­ ­ 11,17 5,80 8,27 ­ ­ ­ 11,17 5,80 8,27 ­ ­ ­ 11,19 5,81 8,28 ­ ­ ­ 3,57 3,35 3,50 2,51 2,26 21,99 3,26 4,80 29,14 ­4,26 ­7,69 ­1,85 0,80 ­3,66 3,84 ­2,17 ­4,44 ­ 3,71 3,50 1,10 3,76 3,55 ­1,93 0,50 2,09 0,93 4,66 4,26 2,22 0,46 0,42 0,19 2,53 ­3,63 ­5,55 ­ ­ ­ 4,09 2,45 -2,44 5,22 6,24 -10,10 5,80 6,87 ­13,02 ­2,77 0,14 ­1,14 14,87 9,80 8,67 3,74 0,90 1,72 4,03 1,09 1,88 5,68 2,32 ­2,27 1,76 1,39 0,57 ­6,22 2,60 0,72 ­ 24,94 ­59,88 ­ ­ ­ 3,34 0,57 3,68 ­ ­ ­ 1,42 1,20 5,48 5,92 ­0,25 1,33 ­3,51 ­4,09 ­2,94 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­3,51 ­4,09 ­2,94 ­ ­ ­ ­2,29 ­5,77 ­5,13 ­4,04 ­3,88 ­2,55 2,41 2,41 ­8,33 1,87 ­ ­ ­ 4,29 0,55 ­5,37 ­ ­0,06 ­ ­ 0 2,60 -8,34 ­2,62 ­18,18 6,31 ­99,44 ­99,44 ­ ­2,43 Tabelle 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bisTabelle 2018 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Anteile in % - 1952 1957 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 Einnahmeart IST IST IST IST IST IST IST IST IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 99,91 99,11 98,52 98,90 98,95 98,17 98,91 98,83 98,76 STEUERN 95,39 93,83 92,19 94,36 94,46 93,52 94,69 94,17 93,61 Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 61,12 62,69 62,60 64,49 64,62 63,74 64,38 61,10 61,70 Sonstige Steuern 34,28 31,14 29,58 29,87 29,83 29,78 30,31 33,07 31,92 Ergänzungszuweisungen an Länder ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ BSP­Eigenmittel an die EU ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0,70 1,28 1,44 1,41 1,26 1,13 1,16 1,59 1,24 Abschöpfungen 0,70 1,28 1,44 1,41 1,26 1,13 1,16 1,59 1,24 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 1,27 1,81 1,49 1,64 1,53 1,34 1,19 1,33 1,78 Mieten und Pachten 0,07 0,44 0,34 0,35 0,32 0,32 0,33 0,33 0,33 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 1,20 1,37 1,15 1,30 1,21 1,02 0,86 1,01 1,45 ZINSEINNAHMEN 0,05 0,43 0,58 0,47 0,45 0,48 0,51 0,51 0,57 von Verwaltungen 0,03 0,17 0,17 0,16 0,15 0,14 0,13 0,14 0,14 ­ Länder 0,02 0,15 0,14 0,14 0,13 0,12 0,11 0,12 0,13 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,01 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,03 0,26 0,41 0,31 0,30 0,35 0,38 0,37 0,43 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Sonstige 0,03 0,26 0,41 0,31 0,30 0,35 0,38 0,37 0,43 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 1,36 0,52 2,11 0,25 0,36 0,38 0,35 0,35 0,37 von Verwaltungen 1,24 0,20 2,02 0,14 0,25 0,25 0,25 0,25 0,22 ­ Länder 1,24 0,18 2,01 0,13 0,24 0,23 0,24 0,24 0,21 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ 0,00 0,00 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 ­ Sondervermögen ­ 0,02 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ ­ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 von anderen Bereichen 0,11 0,32 0,09 0,11 0,11 0,13 0,10 0,10 0,14 ­ Sozialversicherung 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Sonstige ­ Inland 0,10 0,15 0,07 0,08 0,08 0,08 0,06 0,07 0,07 ­ Ausland 0,00 0,16 0,02 0,03 0,03 0,04 0,03 0,03 0,07 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 1,13 1,25 0,72 0,76 0,89 1,32 1,01 0,88 1,19 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 0,09 0,89 1,49 1,11 1,05 1,84 1,11 1,18 1,24 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 0,01 0,20 0,27 0,22 0,17 0,16 0,19 0,16 0,13 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN - 0,00 0,00 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ­ 0,00 0,00 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen ­ 0,00 0,00 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Sonstige Vermögensübertragungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,08 0,69 1,20 0,87 0,88 1,66 0,89 0,99 1,10 Darlehnsrückflüsse 0,08 0,69 1,09 0,81 0,84 0,86 0,88 0,94 1,06 ­ von Verwaltungen 0,04 0,21 0,48 0,45 0,48 0,42 0,43 0,47 0,50 ­ von anderen Bereichen Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0,04 0,48 0,61 0,35 0,35 0,44 0,45 0,47 0,56 0,04 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ 0,01 0,11 0,07 0,04 0,80 0,01 0,05 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - 0,01 0,01 - 0,01 0,02 0,01 - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - - - *) Nachrichtlich: ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn ­ 0,18 0,15 0,21 0,24 0,26 0,32 0,54 0,45 0,82 0,97 0,86 0,91 0,85 0,42 0,40 0,33 0,88 Ablieferung der Deutschen Bundespost 250 Tabelle 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bisTabelle 2018 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Anteile in % - 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 Einnahmeart IST IST IST IST IST IST IST IST IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 98,84 98,87 98,80 99,03 99,36 99,00 99,07 98,91 99,20 STEUERN 94,26 94,69 94,69 95,64 96,46 96,03 96,30 95,81 96,16 Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 67,53 63,59 65,22 65,98 67,00 68,67 69,80 70,36 71,99 Sonstige Steuern 29,78 31,11 29,48 29,67 29,46 27,96 27,15 26,09 24,79 ­0,63 Ergänzungszuweisungen an Länder ­ ­ ­ ­ ­ ­0,61 ­0,65 ­0,65 BSP­Eigenmittel an die EU ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ STEUERÄHNLICHE ABGABEN 1,09 0,85 0,17 0,01 0,01 0,01 0,00 0,00 0,00 Abschöpfungen 1,09 0,85 0,17 0,01 0,01 0,01 0,00 0,00 0,00 ­ ­ ­ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­0,00 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT 1,67 1,26 1,73 0,76 0,70 0,72 0,34 0,64 0,34 Mieten und Pachten 0,30 0,29 0,26 0,26 0,23 0,23 0,25 0,24 0,23 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 1,37 0,97 1,46 0,50 0,48 0,49 0,09 0,40 0,12 ZINSEINNAHMEN 0,61 0,74 0,67 0,75 0,56 0,57 0,60 0,58 0,58 von Verwaltungen 0,12 0,23 0,18 0,15 0,14 0,13 0,13 0,13 0,15 ­ Länder 0,11 0,22 0,17 0,15 0,14 0,13 0,13 0,12 0,15 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ ­ ­ ­ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 von anderen Bereichen 0,49 0,51 0,49 0,60 0,41 0,44 0,47 0,45 0,43 ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,49 0,51 0,49 0,60 0,41 0,44 0,47 0,45 0,43 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 0,36 0,37 0,68 0,65 0,31 0,33 0,38 0,35 0,36 von Verwaltungen 0,11 0,12 0,12 0,12 0,13 0,13 0,16 0,16 0,16 ­ Länder 0,10 0,10 0,11 0,11 0,11 0,12 0,14 0,14 0,14 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,00 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Zweckverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 von anderen Bereichen 0,25 0,25 0,56 0,53 0,18 0,20 0,22 0,19 0,20 ­ Sozialversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,01 0,00 0,00 0,01 0,01 ­ Sonstige ­ Inland 0,16 0,16 0,08 0,12 0,12 0,10 0,10 0,10 0,07 ­ Ausland 0,09 0,09 0,48 0,40 0,06 0,09 0,11 0,09 0,12 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 0,86 0,96 0,86 1,22 1,33 1,35 1,44 1,54 1,75 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 1,16 1,13 1,20 0,97 1,15 1,00 0,93 1,09 0,80 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 0,17 0,13 0,10 0,11 0,11 0,10 0,08 0,24 0,07 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 0,02 0,03 0,03 0,02 0,03 0,03 0,03 0,01 0,01 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 0,01 0,02 0,01 0,01 0,02 0,02 0,02 0,00 0,00 ­ von Verwaltungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ von anderen Bereichen 0,01 0,02 0,01 0,01 0,02 0,02 0,02 0,00 0,00 Sonstige Vermögensübertragungen 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,96 0,97 1,07 0,83 1,01 0,87 0,82 0,84 0,72 Darlehnsrückflüsse 0,94 0,87 0,77 0,80 0,90 0,86 0,78 0,83 0,69 ­ von Verwaltungen ­ von Verwaltungen 0,43 0,44 0,43 0,40 0,35 0,33 0,33 0,30 0,28 ­ von anderen Bereichen Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0,52 0,43 0,34 0,40 0,56 0,53 0,45 0,53 0,41 0,03 0,02 0,10 0,30 0,03 0,11 0,01 0,04 0,01 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - -0,51 - - - - *) Nachrichtlich: ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 0,42 ­ 0,54 ­ ­ ­ ­ 0,29 ­ Ablieferung der Deutschen Bundespost 0,84 0,87 0,80 0,40 0,38 0,40 ­ ­ ­ 251 Tabelle 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bisTabelle 2018 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Anteile in % - 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 Einnahmeart IST IST IST IST IST IST IST IST IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 99,05 98,68 98,70 98,65 98,92 99,07 98,67 98,95 98,37 STEUERN 94,44 93,59 93,67 92,52 88,47 88,58 88,38 88,03 87,69 Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 71,00 71,41 72,31 71,13 67,47 38,72 39,07 67,53 66,91 Sonstige Steuern 24,11 22,90 22,08 22,15 21,71 22,09 21,87 21,20 21,48 Ergänzungszuweisungen an Länder ­0,67 ­0,72 ­0,73 ­0,76 ­0,71 ­ ­0,74 ­0,70 ­0,70 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,00 0,00 0,00 -0,00 0,00 -0,00 0,00 0,04 0,02 BSP­Eigenmittel an die EU STEUERÄHNLICHE ABGABEN Abschöpfungen 0,00 0,00 0,00 ­0,00 0,00 ­0,00 0,00 0,00 0,00 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT 0,00 0,00 ­ ­ ­ ­ 0,00 0,04 0,02 1,65 2,38 2,43 3,49 7,39 7,45 7,41 7,81 7,66 Mieten und Pachten 0,24 0,24 0,24 0,24 0,25 0,24 0,23 0,23 0,22 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 1,41 2,14 2,19 3,25 7,14 7,22 7,18 7,58 7,43 ZINSEINNAHMEN 0,53 0,57 0,46 0,50 0,61 0,53 0,52 0,61 0,57 von Verwaltungen 0,12 0,12 0,11 0,11 0,12 0,13 0,19 0,17 0,16 ­ Länder 0,12 0,12 0,11 0,10 0,11 0,13 0,19 0,17 0,16 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Zweckverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 von anderen Bereichen 0,40 0,45 0,35 0,39 0,49 0,39 0,33 0,44 0,41 ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,40 0,45 0,35 0,39 0,49 0,39 0,33 0,44 0,41 LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 0,71 0,38 0,51 0,38 0,50 0,76 0,63 0,53 0,71 von Verwaltungen 0,16 0,16 0,33 0,19 0,17 0,18 0,18 0,16 0,18 ­ Länder 0,14 0,14 0,31 0,18 0,15 0,17 0,17 0,15 0,17 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,01 0,02 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,00 ­ Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Zweckverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 von anderen Bereichen 0,56 0,23 0,18 0,18 0,33 0,58 0,45 0,37 0,52 ­ Sozialversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,17 ­ Sonstige ­ Inland 0,06 0,07 0,05 0,06 0,05 0,06 0,08 0,05 0,07 ­ Ausland 0,49 0,15 0,12 0,12 0,27 0,51 0,37 0,31 0,28 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 1,72 1,76 1,64 1,77 1,95 1,75 1,73 1,92 1,73 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 0,95 1,32 1,30 1,35 1,08 0,93 1,33 1,05 1,63 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 0,07 0,07 0,07 0,08 0,13 0,10 0,09 0,10 0,10 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 0,01 0,01 0,01 0,14 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,01 0,01 ­ von Verwaltungen 0,00 0,00 0,00 ­ ­ ­ 0,00 ­ ­ ­ von anderen Bereichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,01 0,01 Sonstige Vermögensübertragungen 0,01 0,01 0,01 0,14 0,01 0,01 0,01 0,00 0,00 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen 0,01 0,01 0,01 0,14 0,01 0,01 0,01 0,00 0,00 ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN 0,01 0,01 0,01 0,14 0,01 0,01 0,01 0,00 0,00 0,87 1,24 1,21 1,12 0,94 0,82 1,23 0,94 1,53 Darlehnsrückflüsse 0,84 1,20 1,19 1,10 0,87 0,82 0,88 0,94 1,11 ­ von Verwaltungen ­ von Verwaltungen 0,26 0,25 0,25 0,25 0,27 0,28 0,29 0,28 0,29 ­ von anderen Bereichen Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0,58 0,95 0,94 0,85 0,60 0,54 0,59 0,66 0,81 0,42 0,03 0,03 0,03 0,03 0,07 0,00 0,35 0,00 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - - - *) Nachrichtlich: ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn ­ ­ ­ 1,16 5,08 5,14 5,09 5,52 5,31 1,31 2,03 2,05 1,97 1,96 1,98 1,98 1,94 2,00 Ablieferung der Deutschen Bundespost 252 Tabelle 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bisTabelle 2018 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Anteile in % 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 Einnahmeart IST IST IST IST IST IST IST IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 97,87 97,63 98,64 84,53 98,35 98,84 98,89 97,61 STEUERN 90,00 92,01 91,63 77,94 91,19 90,99 91,18 90,10 Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 69,29 59,86 70,43 59,28 66,46 66,07 70,55 69,22 Sonstige Steuern 21,46 22,03 22,74 19,84 26,88 27,09 24,01 25,10 Ergänzungszuweisungen an Länder ­0,75 ­1,01 ­0,98 ­0,90 ­1,01 ­1,02 ­1,10 ­1,72 ­ ­1,27 ­0,56 ­0,02 ­1,13 ­1,15 ­2,29 ­2,50 BSP­Eigenmittel an die EU STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0,00 0,03 0,00 0,00 0,02 0,00 0,00 0,02 Abschöpfungen 0,00 ­0,00 ­0,00 0,00 ­0,00 0,00 0,00 0,00 Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT 0,00 0,03 0,00 0,00 0,02 0,00 0,00 0,02 5,39 2,57 4,23 4,22 4,31 4,53 4,13 3,44 Mieten und Pachten 0,22 0,23 0,20 0,17 0,23 0,28 0,34 0,32 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 5,17 2,34 4,02 4,05 4,08 4,25 3,80 3,12 ZINSEINNAHMEN 0,47 0,46 0,45 0,48 0,47 0,46 0,67 0,86 von Verwaltungen 0,13 0,10 0,09 0,08 0,08 0,06 0,07 0,06 ­ Länder 0,13 0,09 0,08 0,08 0,07 0,06 0,06 0,06 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,34 0,36 0,36 0,40 0,40 0,39 0,60 0,79 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,34 0,36 0,36 0,40 0,40 0,39 0,60 0,79 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ Sonstige LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 0,44 0,63 0,67 0,46 0,53 0,97 0,92 0,96 von Verwaltungen 0,17 0,19 0,18 0,14 0,15 0,57 0,52 0,53 ­ Länder 0,16 0,18 0,17 0,13 0,15 0,56 0,52 0,53 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 von anderen Bereichen 0,26 0,44 0,49 0,32 0,38 0,40 0,40 0,43 ­ Sozialversicherung 0,00 0,01 0,00 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,05 ­ Sonstige ­ Inland 0,06 0,06 0,08 0,12 0,09 0,14 0,05 ­ Ausland 0,20 0,38 0,40 0,20 0,29 0,25 0,34 0,38 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 1,57 1,92 1,66 1,44 1,82 1,88 1,99 2,23 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 2,13 2,37 1,36 1,04 1,65 1,16 1,11 2,39 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 0,07 0,14 0,08 0,07 0,09 0,25 0,21 0,44 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 0,01 0,01 0,01 0,00 0,02 0,01 0,00 0,00 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 0,01 0,01 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen 0,01 0,01 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonstige Vermögensübertragungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,02 0,01 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von Verwaltungen ­ von anderen Bereichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,02 0,01 ­ ­ ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN 0,00 0,00 0,00 0,00 0,02 0,01 ­ ­ 2,05 2,22 1,27 0,96 1,53 0,91 0,89 1,94 Darlehnsrückflüsse 1,01 1,24 1,14 0,94 1,34 0,90 0,86 0,88 ­ von Verwaltungen 0,27 0,27 0,25 0,25 0,26 0,24 0,23 0,22 ­ von anderen Bereichen Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0,73 0,97 0,89 0,69 1,09 0,66 0,63 0,66 1,07 1,05 0,98 0,13 0,02 0,19 0,01 0,03 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - 14,43 - - - - *) Nachrichtlich: ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 3,04 0,10 1,85 2,11 2,01 1,81 1,79 1,66 Ablieferung der Deutschen Bundespost 2,05 2,15 2,08 1,83 1,96 2,32 1,84 1,35 253 Tabelle 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bisTabelle 2018 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Anteile in % 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Einnahmeart IST IST IST IST IST IST IST IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 95,37 97,04 94,97 92,21 94,38 96,67 94,38 95,25 STEUERN 88,41 89,79 87,48 85,30 87,21 90,14 87,99 88,65 Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 63,96 65,14 65,39 66,68 67,27 69,13 64,53 65,27 Sonstige Steuern 32,38 34,26 32,57 29,51 29,96 31,17 32,90 35,43 Ergänzungszuweisungen an Länder ­5,97 ­6,71 ­6,68 ­6,40 ­5,96 ­6,11 ­5,79 ­7,19 BSP­Eigenmittel an die EU ­1,96 ­2,90 ­3,80 ­4,49 ­4,06 ­4,06 ­3,65 ­4,86 -0,00 STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Abschöpfungen 0,00 ­0,00 0,00 0,00 ­ ­ ­ ­ Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­0,00 2,90 2,58 2,61 2,39 2,51 2,26 2,18 1,94 Mieten und Pachten 0,33 0,34 0,32 0,28 0,25 0,24 0,24 0,24 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 2,57 2,23 2,28 2,11 2,26 2,02 1,94 1,70 ZINSEINNAHMEN 0,68 0,62 0,57 0,58 0,56 0,47 0,91 0,53 von Verwaltungen 0,07 0,09 0,11 0,08 0,07 0,01 0,12 0,05 ­ Länder 0,07 0,09 0,11 0,08 0,07 0,01 0,12 0,05 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,60 0,53 0,46 0,50 0,49 0,46 0,79 0,48 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,60 0,53 0,46 0,50 0,49 0,46 0,79 0,48 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ Sonstige LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 1,03 1,32 1,43 1,53 1,86 1,57 2,05 2,68 von Verwaltungen 0,75 0,82 0,87 0,86 1,44 1,25 1,47 1,63 ­ Länder 0,75 0,82 0,87 0,85 0,81 0,89 1,10 1,31 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,01 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände ­ ­ ­ ­ 0,63 0,36 0,36 0,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 von anderen Bereichen 0,28 0,50 0,56 0,67 0,42 0,32 0,58 1,05 ­ Sozialversicherung 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,23 ­ Sonstige ­ Inland 0,02 0,13 0,14 0,34 0,12 0,07 0,17 ­ Ausland 0,25 0,35 0,41 0,32 0,29 0,25 0,40 0,81 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 2,36 2,73 2,88 2,41 2,24 2,23 1,25 1,44 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 4,63 2,96 5,03 7,79 5,62 3,33 5,62 4,75 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 0,61 0,71 0,82 0,94 0,47 0,70 0,37 0,30 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 0,27 0,00 0,00 0,00 0,01 0,00 0,00 0,00 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 0,27 0,00 0,00 0,00 0,01 0,00 0,00 0,00 ­ von Verwaltungen ­ von anderen Bereichen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,27 0,00 0,00 0,00 0,01 0,00 0,00 0,00 Sonstige Vermögensübertragungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 3,74 2,25 4,21 6,84 5,14 2,63 5,25 4,45 Darlehnsrückflüsse 0,87 1,15 1,58 1,19 1,39 0,96 1,80 1,98 ­ von Verwaltungen 0,24 0,24 0,27 0,27 0,26 0,36 0,09 0,25 ­ von anderen Bereichen Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0,63 0,91 1,31 0,92 1,14 0,60 1,71 1,73 2,47 2,87 1,10 2,62 5,66 3,75 1,67 3,45 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - - *) Nachrichtlich: ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 1,69 1,86 1,85 1,75 1,62 1,62 1,63 1,62 Ablieferung der Deutschen Bundespost 0,77 0,21 0,21 0,21 0,12 0,00 0,01 ­ 254 Tabelle 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bisTabelle 2018 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Anteile in % 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Einnahmeart IST IST IST IST IST IST IST IST EINNAHMEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 95,36 93,20 90,97 95,80 97,16 96,62 98,05 97,85 STEUERN 88,21 88,28 83,25 87,59 89,96 88,45 88,40 87,23 Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 64,44 66,56 64,19 68,59 72,06 71,55 69,92 70,00 Sonstige Steuern 36,67 36,70 33,47 33,14 30,89 29,44 30,25 29,91 Ergänzungszuweisungen an Länder ­7,00 ­7,16 ­6,38 ­6,31 ­5,84 ­5,49 ­5,22 ­4,97 BSP­Eigenmittel an die EU ­5,90 ­6,42 ­6,60 ­6,27 ­5,61 ­5,67 ­5,77 ­7,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 STEUERÄHNLICHE ABGABEN Abschöpfungen Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT 1,92 0,48 0,62 1,62 1,68 1,69 1,73 1,68 Mieten und Pachten 0,23 0,24 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 1,69 0,24 0,58 1,58 1,65 1,66 1,70 1,65 ZINSEINNAHMEN 0,56 0,45 0,18 0,38 0,36 0,27 0,22 0,15 von Verwaltungen 0,06 0,06 0,00 0,03 0,03 0,04 0,03 0,03 ­ Länder 0,06 0,06 0,00 0,03 0,03 0,04 0,03 0,03 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,50 0,39 0,17 0,35 0,33 0,24 0,19 0,12 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,50 0,39 0,17 0,35 0,33 0,24 0,19 0,12 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ Sonstige LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 2,52 2,78 4,58 3,83 2,83 3,87 4,83 3,99 von Verwaltungen 1,35 1,53 1,24 1,22 1,09 1,02 2,07 0,99 ­ Länder 1,13 1,19 1,11 1,13 1,02 0,94 0,97 0,96 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Sondervermögen 0,21 0,34 0,13 0,08 0,07 0,09 1,10 0,03 ­ Zweckverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 von anderen Bereichen 1,17 1,25 3,34 2,62 1,74 2,85 2,76 2,99 ­ Sozialversicherung 0,01 0,01 2,00 1,41 0,77 1,85 1,89 2,03 0,19 ­ Sonstige ­ Inland 0,22 0,25 0,27 0,25 0,21 0,28 0,24 ­ Ausland 0,95 0,99 1,07 0,96 0,76 0,72 0,62 0,77 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 2,15 1,22 2,34 2,39 2,33 2,33 2,87 4,80 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 4,64 6,80 9,03 4,20 2,84 3,38 1,95 2,15 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 0,28 0,38 0,10 0,11 0,10 0,11 0,34 0,35 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 0,00 0,00 0,00 0,02 0,12 0,08 0,12 0,10 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,02 0,12 0,08 0,11 0,10 ­ von Verwaltungen ­ von anderen Bereichen ­ ­ ­ ­ 0,10 ­ ­ ­ 0,00 0,00 0,00 0,02 0,02 0,08 0,11 0,10 0,00 Sonstige Vermögensübertragungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,00 ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,00 0,00 ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,00 ­ 4,36 6,41 8,93 4,06 2,62 3,19 1,49 1,70 Darlehnsrückflüsse 1,98 2,34 5,03 3,68 0,85 0,70 0,63 0,82 ­ von Verwaltungen 0,24 0,29 0,25 0,25 0,19 0,15 0,14 0,17 ­ von anderen Bereichen Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen 1,74 2,04 4,77 3,43 0,67 0,56 0,48 0,65 0,88 2,37 4,08 3,90 0,39 1,77 2,49 0,86 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - - *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn Ablieferung der Deutschen Bundespost ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 1,61 0,12 0,30 1,23 1,37 1,29 1,36 1,35 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 255 Tabelle 8a Tabelle Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 8a Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 1952 bis 2018 - Anteile in % - Anteile in % 2011 2012 2013 2014 2015 Einnahmeart IST IST IST Soll Reg.E. EINNAHMEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 97,71 97,94 97,73 99,59 99,37 100,24 99,75 100,28 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 2016 2017 2018 Finanzplanung STEUERN 89,07 90,19 91,02 92,55 93,08 94,39 94,07 94,76 Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 70,70 72,49 74,69 76,23 77,62 78,15 78,90 80,03 Sonstige Steuern 29,86 29,48 29,52 29,46 28,72 27,88 26,89 26,28 Ergänzungszuweisungen an Länder ­4,35 ­4,09 ­3,78 ­3,61 ­3,31 ­3,00 ­2,74 ­2,48 BSP­Eigenmittel an die EU ­6,46 ­6,98 ­8,68 ­8,10 ­8,54 ­7,86 ­8,21 ­8,30 0,00 0,00 0,00 - - - - - ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,00 0,00 0,00 ­ ­ ­ ­ ­ STEUERÄHNLICHE ABGABEN Abschöpfungen Sonstige steuerähnlichen Abgaben EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT 1,78 1,61 1,71 2,36 2,19 1,95 1,88 1,82 Mieten und Pachten 0,02 0,03 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 1,76 1,58 1,69 2,34 2,17 1,93 1,86 1,81 ZINSEINNAHMEN 0,17 0,09 0,07 0,08 0,08 0,08 0,08 0,08 von Verwaltungen 0,03 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 ­ Länder 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,15 0,07 0,05 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,15 0,07 0,05 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ Sonstige LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 3,72 3,34 2,10 1,96 1,49 1,39 1,37 1,35 von Verwaltungen 1,03 0,96 0,95 1,29 0,92 0,91 0,91 0,90 ­ Länder 0,99 0,93 0,93 0,92 0,91 0,90 0,89 0,88 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ­ Sondervermögen 0,04 0,03 0,02 0,36 0,02 0,02 0,01 0,01 ­ Zweckverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 von anderen Bereichen 2,69 2,38 1,15 0,67 0,57 0,48 0,46 0,45 ­ Sozialversicherung 1,63 1,35 ­0,08 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,17 ­ Sonstige ­ Inland 0,27 0,26 0,29 0,28 0,18 0,17 0,17 ­ Ausland 0,79 0,77 0,93 0,38 0,37 0,29 0,28 0,28 SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 2,97 2,71 2,84 2,63 2,53 2,43 2,35 2,28 EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 2,29 2,06 2,27 0,95 0,86 0,51 0,49 0,48 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 0,26 0,09 0,07 0,05 0,05 0,04 0,04 0,04 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 0,14 0,15 0,10 0,08 0,08 0,08 0,08 0,07 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 0,14 0,15 0,10 0,08 0,08 0,08 0,08 0,07 ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,14 0,15 0,10 0,08 0,08 0,08 0,08 0,07 Sonstige Vermögensübertragungen ­ 0,00 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen ­ von anderen Bereichen ­ 0,00 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN ­ 0,00 ­ ­ ­ ­ ­ ­ 1,89 1,83 2,09 0,82 0,73 0,39 0,37 0,36 Darlehnsrückflüsse 0,97 0,58 0,60 0,47 0,42 0,37 0,37 0,36 ­ von Verwaltungen 0,26 0,13 0,17 0,12 0,11 0,09 0,09 0,08 ­ von anderen Bereichen Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0,71 0,45 0,44 0,34 0,31 0,28 0,29 0,28 ­ 0,93 1,24 1,49 0,36 0,31 0,01 ­ DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - -0,54 -0,23 -0,75 -0,25 -0,76 *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn Ablieferung der Deutschen Bundespost ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 0,79 0,23 0,23 0,86 0,84 0,81 0,78 0,76 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 256 Tabelle 8b Tabelle 8b Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018 - -Durchschnittliche Durchschnittliche Veränderungsraten Veränderungsraten in in % % -- Einnahmeart 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 IST IST IST IST IST IST IST EINNAHMEN ZUSAMMEN -2,62 7,82 1,93 9,84 5,77 -4,71 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG -4,82 5,24 7,34 11,40 5,18 -3,29 0,39 STEUERN -2,54 1,68 7,23 12,82 3,99 -4,76 -0,72 Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 0,60 0,59 3,98 8,93 15,39 5,03 ­6,88 0,71 Sonstige Steuern ­2,53 ­1,66 0,92 2,36 0,82 ­2,08 ­0,53 Ergänzungszuweisungen an Länder ­0,42 ­3,80 0,74 1,67 ­0,56 ­9,35 ­4,32 5,89 10,88 ­3,24 ­1,71 7,00 ­3,00 21,99 -29,56 -37,77 -44,77 105,31 - -99,42 60,80 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Sonstige steuerähnlichen Abgaben ­29,56 ­37,77 ­44,77 105,31 ­ ­99,42 60,80 EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT -75,77 39,28 167,01 14,33 6,06 -2,44 -2,20 1,35 ­84,23 1,32 ­4,33 ­11,52 1,91 ­1,28 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit ­86,27 163,47 176,98 14,74 6,39 ­2,51 ­2,22 ZINSEINNAHMEN -21,38 -57,91 121,01 4,44 -20,24 -22,03 -33,03 von Verwaltungen ­1,13 ­94,97 1116,69 9,08 14,26 ­16,46 ­5,15 ­ Länder ­1,04 ­96,51 1646,20 9,46 14,70 ­15,35 ­6,67 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­5,56 ­12,42 ­8,46 ­6,48 ­6,58 ­80,93 387,07 ­ Sondervermögen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Zweckverbände ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­23,79 ­52,17 104,80 3,99 ­23,74 ­22,88 ­37,62 BSP­Eigenmittel an die EU STEUERÄHNLICHE ABGABEN Abschöpfungen Mieten und Pachten von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ Sonstige LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen ­ Länder ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­23,79 ­52,17 104,80 3,99 ­23,74 ­22,88 ­37,62 7,40 77,87 -14,73 -18,98 44,81 18,93 -17,02 10,33 ­12,29 ­0,25 ­1,27 ­0,91 93,19 ­51,92 ­0,41 1,77 0,78 3,83 ­0,62 ­3,12 ­1,32 ­11,36 ­12,60 ­12,01 ­14,98 ­12,31 ­18,19 ­8,48 ­ Sondervermögen 56,92 ­58,13 ­34,44 ­9,71 31,77 1117,19 ­97,14 ­ Zweckverbände ­3,56 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­18,78 ­17,88 ­13,58 ­17,60 ­5,03 98,50 von anderen Bereichen 4,03 187,82 ­20,12 ­27,20 73,59 ­7,75 9,22 ­ Sozialversicherung 9,66 ­ ­27,92 ­40,58 156,22 ­2,63 8,07 14,06 15,17 ­7,32 ­7,25 42,13 ­16,67 ­20,21 1,72 16,25 ­8,76 ­12,54 ­0,75 ­17,52 24,33 -44,82 107,20 3,71 7,32 5,88 17,34 68,15 11,16 ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 42,61 43,27 -52,62 -25,78 26,14 -45,16 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 30,27 -72,02 16,53 -1,12 13,35 200,67 3,68 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 215,83 -73,79 - 483,23 - 32,43 -12,96 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 215,83 ­73,79 ­ 483,23 ­ 30,95 ­11,98 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 215,83 ­73,79 ­ ­9,69 ­ 30,95 ­11,98 Sonstige Vermögensübertragungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von Verwaltungen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ von anderen Bereichen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 43,38 50,14 -53,63 -29,24 28,93 -55,55 14,76 Darlehnsrückflüsse 14,69 131,84 ­25,45 ­74,56 ­12,67 ­14,96 30,91 ­ von Verwaltungen 19,05 ­6,73 ­1,26 ­17,46 ­16,46 ­5,95 15,43 ­ von anderen Bereichen 14,09 151,79 ­26,74 ­78,66 ­11,61 ­17,33 35,54 Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen ­ von Verwaltungen ­ von anderen Bereichen 67,39 3,28 ­89,92 402,08 49,00 ­67,02 2,99 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - - - - ­92,90 172,33 322,73 22,39 ­ ­ ­ *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 257 Tabelle 8b Tabelle 8b Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2004 bis 2018 -- Durchschnittliche Veränderungsraten in in % % -Durchschnittliche Veränderungsraten Einnahmeart 2011 2012 2013 2014 2015 IST IST IST Soll Reg.E. 2016 2017 2018 Finanzplanung EINNAHMEN ZUSAMMEN 7,42 1,95 0,53 1,52 3,26 3,70 3,00 2,94 EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 7,26 2,19 0,32 3,44 3,04 4,61 2,50 3,49 STEUERN 9,67 3,23 1,45 3,23 3,86 5,16 2,65 3,69 Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage 8,49 4,54 3,57 3,61 5,16 4,40 3,99 4,41 Sonstige Steuern Ergänzungszuweisungen an Länder BSP­Eigenmittel an die EU STEUERÄHNLICHE ABGABEN Abschöpfungen Sonstige steuerähnlichen Abgaben 7,23 0,67 0,66 1,31 0,64 0,67 ­0,66 0,61 ­5,98 ­4,04 ­7,13 ­3,17 ­5,10 ­6,13 ­6,09 ­6,66 4,12 ­0,83 10,13 25,02 ­5,27 8,82 ­4,54 7,54 -42,00 -49,73 -9,43 -100,00 - - - - ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­42,00 ­49,73 ­9,43 ­100,00 ­ ­ ­ ­ -0,25 EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT 14,05 -8,26 7,14 40,14 -4,49 -7,45 -0,56 Mieten und Pachten ­3,15 11,10 ­7,38 ­5,99 ­5,81 1,27 ­ ­ Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 14,33 ­8,53 7,38 40,80 ­4,48 ­7,53 ­0,57 ­0,25 ZINSEINNAHMEN 25,47 -45,54 -27,38 28,31 -1,22 8,30 -2,27 -3,31 von Verwaltungen ­9,08 ­5,91 ­19,06 27,49 ­7,68 ­0,51 ­16,53 ­0,43 ­10,73 ­3,60 ­19,57 28,37 ­7,78 ­0,36 ­16,59 ­0,44 72,91 ­65,06 16,79 ­15,29 ­0,66 ­11,16 ­12,44 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ Länder ­ Gemeinden und Gemeindeverbände ­ Sondervermögen ­ Zweckverbände von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ Sonstige LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE von Verwaltungen ­ Länder ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 34,12 ­52,26 ­30,17 28,63 1,26 11,39 2,19 ­4,05 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 34,12 ­52,26 ­30,17 28,63 1,26 11,39 2,19 ­4,05 0,21 -8,38 -36,79 -5,40 -21,49 -3,23 1,39 1,54 11,91 ­5,47 ­0,19 37,26 ­25,85 2,65 2,17 1,78 1,98 11,19 ­4,46 0,41 0,77 1,47 2,81 2,39 ­14,37 ­15,92 ­13,33 ­29,64 ­18,81 ­17,07 ­ ­ ­ Sondervermögen 34,82 ­30,57 ­20,75 1641,13 ­95,25 ­6,00 ­10,64 ­11,90 ­ Zweckverbände ­14,82 ­10,61 ­6,69 ­39,92 ­ ­ ­ ­ ­3,66 ­9,50 ­51,50 ­40,67 ­13,15 ­12,84 ­0,10 1,06 ­14,06 ­15,19 ­105,69 ­110,99 6,48 0,30 ­ ­ 47,44 ­1,39 15,29 ­2,37 ­33,32 ­1,38 0,08 1,04 11,05 ­0,50 21,30 ­58,55 1,42 ­18,74 ­0,21 1,10 -33,66 -6,73 5,18 -5,96 -0,46 -0,71 -0,26 -0,18 ­ Gemeinden und Gemeindeverbände von anderen Bereichen ­ Sozialversicherung ­ Sonstige ­ Inland ­ Ausland SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 14,49 -8,30 10,48 -57,34 -7,13 -38,54 -0,04 -0,51 VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN -20,39 -66,59 -19,90 -29,40 1,60 -1,33 0,06 -0,39 VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 49,91 10,13 -31,10 -18,23 - - - - Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 49,91 10,13 ­31,10 ­18,23 ­ ­ ­ ­ ­ von Verwaltungen ­ von anderen Bereichen Sonstige Vermögensübertragungen ­ von Verwaltungen ­ von anderen Bereichen ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 49,91 10,13 ­31,10 ­18,23 ­ ­ ­ ­ ­100,00 ­ ­100,00 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­100,00 ­ ­100,00 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­100,00 ­ ­ ­ ­ ­ 19,64 -1,61 15,35 -60,18 -8,36 -45,20 -0,06 -0,63 26,97 ­38,53 4,06 ­21,60 ­6,67 ­8,51 3,76 ­0,63 ­ von Verwaltungen 67,36 ­47,26 25,85 ­25,80 ­9,61 ­13,08 0,05 ­0,27 ­ von anderen Bereichen 16,69 ­35,34 ­2,42 ­19,98 ­5,62 ­6,95 4,94 ­0,74 Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen ­ ­ Unternehmen ­ Inland DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, VERÄUßERUNG VON BETEILIGUNGEN Darlehnsrückflüsse 12,86 36,87 20,64 ­75,77 ­10,56 ­95,23 ­100,00 DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - - - - - GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - -56,15 239,81 -66,18 218,05 *) Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­36,98 ­70,87 3,30 276,64 ­ ­ ­ ­ 258 Tabelle 9 Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Soll Mio. € Ist - Ergebnisse Mio. € Einnahme- bzw. Ausgabegruppen 2015 Reg. Entwurf Mio. € I. Zahlungen zwischen Bund und anderen Verwaltungen 1. Ausgaben Zahlungen an Verwaltungen insgesamt an Länder 18 644 13 996 20 249 14 559 19 323 13 721 21 173 15 821 22 299 16 682 32 198 18 308 25 522 18 713 27 465 20 499 - Laufende Zuweisungen 8 341 8 754 8 579 10 642 11 529 13 435 13 976 15 663 - Zuweisungen für Investitionen 5 654 5 804 5 142 5 178 5 152 4 873 4 736 4 836 - Sonstige Vermögensübertragungen 0 0 0 0 0 0 0 0 - Darlehensgewährung 1 1 1 1 1 0 1 1 92 an Gemeinden 80 65 84 76 64 60 76 - Laufende Zuweisungen 21 18 17 12 8 8 7 6 - Zuweisungen für Investitionen 59 48 68 65 56 52 69 86 - Darlehensgewährung 0 0 0 0 0 0 0 0 an Zweckverbände - Laufende Zuweisungen 0 1 1 1 1 0 1 0 an Sondervermögen -Laufende Zuweisungen 4 568 5 624 5 518 5 276 5 552 13 829 6 734 6 873 3 260 3 016 5 800 2 949 3 077 2 986 3 666 3 540 3 165 3 080 3 245 3 178 4 148 3 091 3 146 3 091 2. Einahmen Zahlungen von Verwaltungen insgesamt von Ländern - Zinseinnahmen - Laufende Zuweisungen - Darlehensrückflüsse 96 81 76 67 65 52 67 62 2 530 2 497 2 487 2 765 2 641 2 652 2 673 2 712 317 390 371 424 708 374 473 351 von Gemeinden 11 4 10 16 8 6 5 5 - Zinseinnahmen 2 0 2 3 1 1 1 1 - Laufende Zuweisungen 3 3 2 2 2 1 1 1 - Darlehensrückflüsse 6 1 6 11 5 4 3 3 von Zweckverbänden - Laufende Zuweisungen 0 0 0 0 0 0 0 0 von Sondervermögen - Laufende Zuweisungen 234 2 847 81 110 76 60 1 052 50 0 0 0 0 0 0 0 0 1 115 0 992 0 1 029 0 1 156 0 1 134 0 1 086 0 1 086 - 1 099 - 334 249 527 613 480 1 052 - - 0 0 0 0 0 0 - - 0 0 0 0 0 0 - - 511 399 383 549 590 496 0 0 1 959 1 640 1 939 2 318 2 204 2 634 1 086 1 099 II. Leistungen des Bundes an die EU 1) im Bundeshaushalt nachgewiesen 1.1. Ausgaben Beitrag zum Haushalt der EU 1.2. Einnahmen Erstattung von Kosten für die Erhebung eigener Einnahmen der EU Rückvergütung des EAGFL - Abt. Ausrichtung - 2) Vergütung für Anpassungsmaßnahmen Erstattung des Sozialfonds 2) Einnahmen aus Erstattungen des europäischen Fonds für Regionalentwicklung 2) - für neue Bundesländer 2) Sonstige Einnahmen 1.2. zusammen Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 1) EU, EURATOM, EGKS, jedoch ohne Leistungen an Finanzierungsinstrumente außerhalb des EU-Haushalts (z. B. Europäischer Entwicklungsfonds, EIB). 2) Ohne für Länder und sonstige inländische Empfänger bestimmte EU-Mittel. 259 Tabelle 9 Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Soll Mio. € Ist - Ergebnisse Mio. € Einnahme- bzw. Ausgabegruppen 2015 Reg. Entwurf Mio. € 2. In den Anlagen zum Bundeshaushalt nachgewiesen 2.1. Eigene Einnahmen der EU Mehrwertsteuer-Eigenmittel 3 738 2 017 1 836 1 890 2 027 2 083 4 140 4 200 15 340 14 880 18 153 18 003 19 826 24 787 23 480 25 550 4 016 3 766 4 049 4 570 4 481 4 264 4 300 4 350 Abschöpfungen bei Einfuhr aus Drittländern 214 110 0 0 0 0 0 0 Produktionsabgabe Zucker 218 37 30 36 49 64 40 40 Lagerkostenabgaben 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Maßnahmen 0 0 0 0 0 0 0 0 23 525 20 810 24 069 24 499 26 383 31 198 31 960 34 140 22 414 19 832 23 049 23 348 25 251 30 116 30 875 33 042 1 115 992 1 029 1 156 1 134 1 086 1 086 1 099 13 7 2 1 1 0 . . Berichtigung früherer Haushaltsjahre - 14 -3 - 10 -2 18 -7 . . Anpassung an die Marktentwicklung 5 569 5 483 5 284 5 349 5 291 5 102 . . Betriebsprämien 5 435 5 404 5 264 5 344 5 287 5 102 . . -1 0 -1 0 0 0 . . - 14 - 12 - 10 4 - 11 - 12 . . . . BNE(BSP)-Eigenmittel Zölle Eigene Einnahmen zusammen (brutto) davon Abführung an die EU (netto) Erhebungskostenpauschale 2.2. EU­Marktordnungen 3) (einschließlich Nahrungsmittelhilfen) Ausfuhrerstattungen Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums Sonstiges Interventionen auf dem Binnenmarkt: Getreide 16 18 49 - 22 11 0 . . Milch und Milcherzeugnisse - 85 50 104 51 5 -1 . . Sonstige Interventionen auf dem Binnenmarkt 130 109 105 138 99 89 . . 5 101 5 990 5 551 5 533 5 417 5 173 5 245 5 283 Ausgaben für EU­Marktordnungen zusammen Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen 3) Ausgaben im Soll/Entwurf nicht mehr aufgeteilt. 260 Tabelle 10 Diedes Steuereinnahmen Bundes Die Steuereinnahmen Bundes in dendes Haushaltsjahren 1950 bis 2015 in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015 - in Mio. € - Tabelle 10 - in Mio. € - Steuer- bzw Abgabearten STEUERN ZUSAMMEN BUNDESANTEILE AN GEMEINSCHAFTSTEUERN UND GEWERBESTEUERUMLAGE Einkommen­ und Körperschaftsteuer ­ Lohnsteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Veranlagte Einkommensteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Nicht veranlagte Steuern v. Ertrag (Anteilsatz in v. H.) ­ Körperschaftsteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Zinsabschlag (Anteilsatz in v. H.) Umsatzsteuer (Anteilsatz in v. H.) Einfuhrumsatzsteuer (Anteilsatz in v. H.) Gewerbesteuerumlage (Anteilsatz in v. H.) BUNDESSTEUERN Straßengüterverkehrsteuer Gesellschaftssteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Zölle Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinabgaben Schaumweinsteuer Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Mineralölsteuer / Energiesteuer Stromsteuer Kernbrennstoffsteuer Luftverkehrsteuer Solidaritätszuschlag Beförderungssteuer Kfz­Steuer Notopfer Berlin Sonstige Steuern ABZUGSBETRÄGE Ergänzungszuweisungen an Länder BNE­Eigenmittel der EU Mehrwertsteuer­Eigenmittel der EU Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern 1950 IST 1951 IST 1952 IST 1953 IST 1954 IST 1955 IST 1956 IST 1957 IST 1958 IST 1959 IST 1960 IST 5.036 8.240 9.855 10.417 11.236 12.493 13.508 13.828 14.810 16.650 14.448 2.516 0 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 2.423 (100) 93 (100) ­ (­) 2.521 ­ ­ ­ ­ ­ 361 1.070 182 17 198 20 245 10 8 1 50 ­ ­ ­ ­ 123 ­ 196 40 4.986 1.165 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 3.660 (100) 161 (100) ­ (­) 3.254 ­ ­ ­ ­ ­ 436 1.212 231 19 215 20 274 12 12 1 283 ­ ­ ­ ­ 171 ­ 330 38 6.314 2.007 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 4.080 (100) 227 (100) ­ (­) 3.541 ­ ­ ­ ­ ­ 573 1.207 287 21 174 20 270 9 10 1 324 ­ ­ ­ ­ 193 ­ 416 37 6.835 2.245 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 4.361 (100) 229 (100) ­ (­) 3.582 ­ ­ ­ ­ ­ 674 1.162 225 13 29 21 281 9 12 1 366 ­ ­ ­ ­ 85 ­ 513 191 7.459 2.367 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 4.819 (100) 273 (100) ­ (­) 3.776 ­ ­ ­ ­ ­ 793 1.200 156 7 194 19 264 11 13 1 414 ­ ­ ­ ­ 91 ­ 577 36 7.986 2.107 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 5.531 (100) 348 (100) ­ (­) 4.508 ­ ­ ­ ­ ­ 945 1.342 188 8 194 21 312 15 15 1 642 ­ ­ ­ ­ 119 ­ 669 37 8.840 2.563 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 5.881 (100) 396 (100) ­ (­) 4.669 ­ ­ ­ ­ ­ 1.030 1.440 211 9 87 20 363 18 16 1 772 ­ ­ ­ ­ 134 ­ 557 11 9.238 2.744 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 6.047 (100) 447 (100) ­ (­) 4.589 ­ ­ ­ ­ ­ 1.024 1.513 236 9 84 20 403 22 16 1 824 ­ ­ ­ ­ 145 ­ 278 14 9.853 3.123 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 6.220 (100) 510 (100) ­ (­) 4.956 ­ ­ ­ ­ ­ 1.153 1.597 255 9 79 20 455 26 18 1 932 ­ ­ ­ ­ 323 ­ 76 12 11.165 3.604 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 6.976 (100) 585 (100) ­ (­) 5.485 ­ ­ ­ ­ ­ 1.264 1.709 329 14 82 19 466 30 20 1 1.091 ­ ­ ­ ­ 369 ­ 62 29 9.705 3.416 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 5.777 (100) 512 (100) ­ (­) 4.742 ­ ­ ­ ­ ­ 1.103 1.393 266 9 72 14 407 21 15 1 1.101 ­ ­ ­ ­ 307 ­ 16 17 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 196 4.840 1.495 6.745 2.424 7.432 2.758 7.659 2.944 8.292 2.775 9.718 3.120 10.388 2.744 11.084 3.199 11.611 3.666 12.983 3.432 11.015 3,9 18,1 24,6 26,5 26,2 22,2 23,1 19,8 21,6 22,0 23,8 96,1 81,9 75,4 73,5 73,8 77,8 76,9 80,2 78,4 78,0 76,2 Nachrichtlich: Steuern nach Steuergruppen Direkte Steuern Indirekte Steuern Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H. Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H. 261 Tabelle 10 Diedes Steuereinnahmen Bundes Die Steuereinnahmen Bundes in dendes Haushaltsjahren 1950 bis 2015 in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015 - in Mio. € - Tabelle 10 - in Mio. € - Steuer- bzw Abgabearten STEUERN ZUSAMMEN BUNDESANTEILE AN GEMEINSCHAFTSTEUERN UND GEWERBESTEUERUMLAGE Einkommen­ und Körperschaftsteuer ­ Lohnsteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Veranlagte Einkommensteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Nicht veranlagte Steuern v. Ertrag (Anteilsatz in v. H.) ­ Körperschaftsteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Zinsabschlag (Anteilsatz in v. H.) Umsatzsteuer (Anteilsatz in v. H.) Einfuhrumsatzsteuer (Anteilsatz in v. H.) Gewerbesteuerumlage (Anteilsatz in v. H.) BUNDESSTEUERN Straßengüterverkehrsteuer Gesellschaftssteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Zölle Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinabgaben Schaumweinsteuer Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Mineralölsteuer / Energiesteuer Stromsteuer Kernbrennstoffsteuer Luftverkehrsteuer Solidaritätszuschlag Beförderungssteuer Kfz­Steuer Notopfer Berlin Sonstige Steuern ABZUGSBETRÄGE Ergänzungszuweisungen an Länder BNE­Eigenmittel der EU Mehrwertsteuer­Eigenmittel der EU Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern 1961 IST 1962 IST 1963 IST 1964 IST 1965 IST 1966 IST 1967 IST 1968 IST 1969 IST 1970 IST 1971 IST 21.317 23.285 25.266 27.889 30.182 31.830 32.272 33.837 40.181 42.798 47.155 14.446 5.314 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 8.394 (100) 738 (100) ­ (­) 6.871 ­ ­ ­ ­ ­ 1.600 1.990 381 14 91 20 561 38 24 1 1.700 ­ ­ ­ ­ 411 ­ 21 19 15.813 5.992 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 8.959 (100) 861 (100) ­ (­) 7.473 ­ ­ ­ ­ ­ 1.762 2.150 392 15 89 20 625 44 26 2 1.891 ­ ­ ­ ­ 422 ­ 18 17 17.269 7.021 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 9.214 (100) 1.034 (100) ­ (­) 7.997 ­ ­ ­ ­ ­ 1.861 2.204 446 15 94 21 683 50 26 2 2.116 ­ ­ ­ ­ 449 ­ 13 16 19.081 7.870 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 10.049 (100) 1.162 (100) ­ (­) 8.808 ­ ­ ­ ­ ­ 1.527 2.258 471 18 92 20 737 57 29 2 3.104 ­ ­ ­ ­ 469 ­ 9 16 20.570 8.187 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 11.027 (100) 1.356 (100) ­ (­) 9.612 ­ ­ ­ ­ ­ 1.482 2.401 488 16 59 20 771 69 34 2 3.798 ­ ­ ­ ­ 452 ­ 3 16 21.642 8.827 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 11.461 (100) 1.354 (100) ­ (­) 10.188 ­ ­ ­ ­ ­ 1.421 2.547 485 17 59 21 910 96 35 2 4.099 ­ ­ ­ ­ 473 ­ 9 15 20.940 8.299 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 11.255 (100) 1.386 (100) ­ (­) 11.332 ­ ­ ­ ­ ­ 1.362 2.966 537 18 58 20 936 102 31 2 4.818 ­ ­ ­ ­ 463 ­ 4 15 22.300 9.171 ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 9.561 (100) 3.568 (100) ­ (­) 11.537 ­ ­ ­ ­ ­ 1.246 3.064 534 18 66 21 1.017 102 36 2 5.049 ­ ­ ­ ­ 45 ­ 2 335 28.925 10.133 10.133 (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) ­ (­) 13.513 (100) 5.279 (100) ­ (­) 12.696 195 ­ ­ ­ ­ 1.524 3.187 579 19 63 21 1.095 110 46 2 5.420 ­ ­ ­ ­ 3 ­ 2 431 28.742 13.977 7.714 (43,0) 3.518 (43,0) 517 (50) 2.228 (50) ­ (­) 9.589 (65) 4.057 (65) 1.113 (50,0) 14.063 224 149 43 315 119 1.523 3.342 541 19 64 22 1.139 119 53 2 5.886 ­ ­ ­ ­ 2 ­ 1 500 32.476 15.805 9.410 (­) 4.032 (­) 530 (50) 1.832 (50) ­ (­) 11.048 (65) 4.305 (65) 1.318 (50,0) 14.678 239 179 46 408 125 1.142 3.509 581 17 64 21 1.228 136 53 2 6.349 ­ ­ ­ ­ ­1 ­ 1 577 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­1.440 ­ ­ ­7 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 5.314 16.003 5.992 17.294 7.021 18.245 7.870 20.019 8.187 21.995 8.827 23.003 8.299 23.972 9.171 24.666 10.133 30.048 13.977 28.822 15.805 31.350 24,9 25,7 27,8 28,2 27,1 27,7 25,7 27,1 25,2 32,7 33,5 75,1 74,3 72,2 71,8 72,9 72,3 74,3 72,9 74,8 67,3 66,5 Nachrichtlich: Steuern nach Steuergruppen Direkte Steuern Indirekte Steuern Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H. Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H. 262 Tabelle 10 Die Steuereinnahmen des Bundes Die Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015 in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015 - in Mio. € - Tabelle 10 - in Mio. € - Steuer- bzw Abgabearten STEUERN ZUSAMMEN BUNDESANTEILE AN GEMEINSCHAFTSTEUERN UND GEWERBESTEUERUMLAGE Einkommen­ und Körperschaftsteuer ­ Lohnsteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Veranlagte Einkommensteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Nicht veranlagte Steuern v. Ertrag (Anteilsatz in v. H.) ­ Körperschaftsteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Zinsabschlag (Anteilsatz in v. H.) Umsatzsteuer (Anteilsatz in v. H.) Einfuhrumsatzsteuer (Anteilsatz in v. H.) Gewerbesteuerumlage (Anteilsatz in v. H.) BUNDESSTEUERN Straßengüterverkehrsteuer Gesellschaftssteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Zölle Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinabgaben Schaumweinsteuer Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Mineralölsteuer / Energiesteuer Stromsteuer Kernbrennstoffsteuer Luftverkehrsteuer Solidaritätszuschlag Beförderungssteuer Kfz­Steuer Notopfer Berlin Sonstige Steuern ABZUGSBETRÄGE Ergänzungszuweisungen an Länder BNE­Eigenmittel der EU Mehrwertsteuer­Eigenmittel der EU Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern 1972 IST 1973 IST 1974 IST 1975 IST 1976 IST 1977 IST 1978 IST 1979 IST 1980 IST 1981 IST 1982 IST 52.001 58.777 60.671 60.951 66.928 73.628 78.783 84.944 90.078 92.265 93.622 35.871 18.761 10.942 (43,0) 5.087 (43,0) 560 (50) 2.172 (50) ­ (­) 11.352 (65) 4.262 (65) 1.496 (50,0) 16.131 24 170 58 479 138 864 4.001 597 21 66 21 1.467 151 58 3 7.274 ­ ­ ­ ­ 0 ­ 1 735 40.825 22.583 13.467 (43,0) 5.816 (43,0) 517 (50) 2.783 (50) ­ (­) 11.606 (65) 4.840 (65) 1.795 (50,0) 17.952 2 151 55 539 112 516 4.536 630 22 69 21 1.623 169 59 3 8.482 ­ ­ ­ ­ 0 ­ 1 963 43.389 25.029 15.821 (43,0) 5.891 (43,0) 658 (50) 2.660 (50) ­ (­) 10.582 (63) 5.900 (63) 1.878 (50,0) 17.665 1 107 33 572 113 292 4.577 609 23 72 22 1.681 176 57 3 8.207 ­ ­ ­ ­ 0 ­ ­ 1.120 44.176 24.952 15.652 (43,0) 6.156 (43,0) 574 (50) 2.570 (50) ­ (­) 11.056 (68) 6.407 (68,3) 1.761 (50,0) 17.185 0 121 64 586 121 34 4.543 647 22 69 21 1.596 179 49 3 8.754 ­ ­ ­ ­ 1 ­ ­ 375 49.154 28.125 17.722 (43,0) 6.785 (43,0) 591 (50) 3.027 (50) ­ (­) 11.431 (69) 7.726 (69) 1.871 (50,0) 18.226 0 118 62 633 132 47 4.795 661 24 70 21 1.722 214 53 3 9.265 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 404 55.124 32.930 19.957 (43,0) 7.807 (43,0) 864 (50) 4.303 (50) ­ (­) 11.729 (69) 8.230 (69) 2.235 (50,0) 18.984 0 120 63 692 138 47 5.012 652 27 68 22 1.914 223 59 3 9.809 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 137 59.228 34.386 20.230 (43,0) 8.228 (43,0) 860 (50) 5.068 (50) ­ (­) 13.411 (67,5) 9.191 (67,5) 2.240 (50,0) 20.116 0 123 76 752 135 39 5.348 673 25 71 22 2.004 248 62 3 10.462 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 74 64.810 36.428 21.341 (43,0) 8.256 (43,0) 974 (50) 5.857 (50) ­ (­) 14.468 (67,5) 11.461 (67,5) 2.453 (50,0) 20.787 0 120 60 836 149 43 5.471 749 29 72 22 2.052 258 69 4 10.809 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 44 69.543 38.756 24.242 (42,5) 7.996 (42,5) 1.067 (50) 5.451 (50) ­ (­) 15.124 (67,5) 14.011 (67,5) 1.653 (50,0) 21.233 0 131 69 910 163 35 5.772 755 31 72 20 1.986 274 64 4 10.917 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 31 70.929 38.821 25.328 (42,5) 7.155 (42,5) 1.184 (50) 5.154 (50) ­ (­) 14.990 (67,5) 15.521 (67,5) 1.596 (50,0) 22.093 1 123 78 984 191 34 5.753 791 34 72 22 2.291 291 61 ­1 11.340 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 28 71.393 40.154 26.816 (42,5) 6.650 (42,5) 1.202 (50) 5.486 (50) ­ (­) 14.475 (67,5) 15.180 (67,5) 1.584 (50,0) 22.977 ­1 160 100 1.042 197 46 6.242 787 33 73 22 2.189 325 60 0 11.675 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 26 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­383 ­ ­ ­410 ­ ­ ­452 ­ ­ ­480 ­ ­ ­561 ­ ­ ­654 ­ ­ ­698 ­ ­ ­756 ­ ­ ­748 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 18.761 33.241 22.583 36.194 25.029 35.642 24.952 35.999 28.125 38.803 32.930 40.698 34.386 44.397 36.428 48.516 38.756 51.322 38.821 53.444 40.154 53.468 36,1 38,4 41,3 40,9 42,0 44,7 43,6 42,9 43,0 42,1 42,9 63,9 61,6 58,7 59,1 58,0 55,3 56,4 57,1 57,0 57,9 57,1 Nachrichtlich: Steuern nach Steuergruppen Direkte Steuern Indirekte Steuern Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H. Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H. 263 Tabelle 10 Diedes Steuereinnahmen Bundes Die Steuereinnahmen Bundes in dendes Haushaltsjahren 1950 bis 2015 in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015 - in Mio. € - Tabelle 10 - in Mio. € - Steuer- bzw Abgabearten STEUERN ZUSAMMEN BUNDESANTEILE AN GEMEINSCHAFTSTEUERN UND GEWERBESTEUERUMLAGE Einkommen­ und Körperschaftsteuer ­ Lohnsteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Veranlagte Einkommensteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Nicht veranlagte Steuern v. Ertrag (Anteilsatz in v. H.) ­ Körperschaftsteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Zinsabschlag (Anteilsatz in v. H.) Umsatzsteuer (Anteilsatz in v. H.) Einfuhrumsatzsteuer (Anteilsatz in v. H.) Gewerbesteuerumlage (Anteilsatz in v. H.) BUNDESSTEUERN Straßengüterverkehrsteuer Gesellschaftssteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Zölle Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinabgaben Schaumweinsteuer Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Mineralölsteuer / Energiesteuer Stromsteuer Kernbrennstoffsteuer Luftverkehrsteuer Solidaritätszuschlag Beförderungssteuer Kfz­Steuer Notopfer Berlin Sonstige Steuern ABZUGSBETRÄGE Ergänzungszuweisungen an Länder BNE­Eigenmittel der EU Mehrwertsteuer­Eigenmittel der EU Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern 1983 IST 1984 IST 1985 IST 1986 IST 1987 IST 1988 IST 1989 IST 1990 IST 1991 IST 1992 IST 1993 IST 97.288 100.829 105.477 106.814 110.961 112.619 126.355 132.339 162.526 180.415 182.038 73.834 41.408 28.007 (42,5) 6.144 (42,5) 1.204 (50) 6.052 (50) ­ (­) 15.435 (66,5) 15.872 (66,5) 1.119 (50,0) 24.265 ­ 178 157 1.107 202 40 7.097 812 32 71 21 2.187 349 61 ­0 11.933 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 19 76.725 43.514 29.629 (42,5) 5.730 (42,5) 1.429 (50) 6.727 (50) ­ (­) 13.741 (65,5) 18.414 (65,5) 1.057 (50,0) 24.952 ­ 182 174 1.164 207 33 7.377 802 33 71 22 2.167 355 62 0 12.288 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 14 80.910 48.013 32.080 (42,5) 6.208 (42,5) 1.587 (50) 8.139 (50) ­ (­) 12.191 (65,5) 19.557 (65,5) 1.148 (50,0) 25.403 ­ 217 287 1.266 205 26 7.389 801 32 73 22 2.123 350 66 0 12.537 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 9 81.507 49.907 33.080 (42,5) 6.493 (42,5) 2.076 (50) 8.258 (50) ­ (­) 12.941 (65,0) 17.465 (65,0) 1.195 (50,0) 26.163 ­ 248 382 1.318 187 26 7.404 847 31 74 21 2.078 357 68 0 13.111 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 9 85.427 51.339 35.675 (42,5) 6.670 (42,5) 2.014 (50) 6.980 (50) ­ (­) 15.844 (65,0) 17.086 (65,0) 1.158 (50,0) 26.463 ­ 230 331 1.394 165 19 7.417 866 31 71 21 2.082 397 70 0 13.363 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 6 88.437 53.513 36.399 (42,5) 7.212 (42,5) 2.232 (50) 7.670 (50) ­ (­) 15.168 (65,0) 18.486 (65,0) 1.270 (50,0) 26.962 ­ 192 299 1.485 150 0 7.442 896 31 75 22 2.045 425 72 0 13.821 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 7 97.120 59.480 39.512 (42,5) 7.996 (42,5) 3.233 (50) 8.738 (50) ­ (­) 15.184 (65,0) 21.098 (65,0) 1.358 (50,0) 31.362 ­ 287 425 2.142 155 2 7.929 917 30 73 21 2.004 438 79 0 16.855 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 4 100.219 56.988 38.590 (42,5) 7.936 (42,5) 2.769 (50) 7.692 (50) ­ (­) 18.685 (65,0) 23.122 (65,0) 1.424 (50,0) 33.683 ­ 385 422 2.266 149 0 8.897 986 31 79 23 2.162 494 83 0 17.702 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 4 118.438 66.567 46.539 (42,5) 9.019 (42,5) 2.909 (50) 8.099 (50) ­ (­) 22.996 (65,0) 27.399 (65,0) 1.476 (48,2) 47.911 ­ 294 71 2.997 168 ­0 10.017 1.100 34 92 27 2.888 537 111 0 24.167 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 5.409 131.003 73.660 53.747 (42,5) 9.037 (42,5) 2.882 (50) 7.995 (50) ­ (­) 27.746 (65,0) 28.031 (65,0) 1.565 (45,7) 53.716 ­ 109 15 4.139 24 1 9.844 1.086 30 94 28 2.835 554 102 0 28.206 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 6.649 140.856 75.879 56.055 (42,5) 7.224 (42,5) 3.064 (50) 7.119 (50) 2.418 (44) 45.728 (63,0) 18.430 (63,0) 819 (35,8) 47.944 ­ 30 10 4.750 1 0 9.949 1.107 3 6 2 2.625 581 110 0 28.690 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 80 ­811 ­ ­ ­849 ­ ­ ­835 ­ ­ ­856 ­ ­ ­929 ­ ­ ­1.231 ­1.548 ­ ­1.358 ­768 ­ ­1.533 ­30 ­ ­1.806 ­2.017 ­ ­2.017 ­2.287 ­ ­2.196 ­4.566 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 41.408 55.881 43.514 57.315 48.013 57.464 49.907 56.907 51.339 59.622 53.513 59.106 59.480 66.875 56.988 75.352 71.929 90.598 80.321 100.094 75.948 106.090 42,6 43,2 45,5 46,7 46,3 47,5 47,1 43,1 44,3 44,5 41,7 57,4 56,8 54,5 53,3 53,7 52,5 52,9 56,9 55,7 55,5 58,3 Nachrichtlich: Steuern nach Steuergruppen Direkte Steuern Indirekte Steuern Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H. Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H. 264 Tabelle 10 Diedes Steuereinnahmen Bundes Die Steuereinnahmen Bundes in dendes Haushaltsjahren 1950 bis 2015 in den Haushaltsjahren 1950 bis 2015 - in Mio. € - Tabelle 10 - in Mio. € - Steuer- bzw Abgabearten STEUERN ZUSAMMEN BUNDESANTEILE AN GEMEINSCHAFTSTEUERN UND GEWERBESTEUERUMLAGE Einkommen­ und Körperschaftsteuer ­ Lohnsteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Veranlagte Einkommensteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Nicht veranlagte Steuern v. Ertrag (Anteilsatz in v. H.) ­ Körperschaftsteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Zinsabschlag (Anteilsatz in v. H.) Umsatzsteuer (Anteilsatz in v. H.) Einfuhrumsatzsteuer (Anteilsatz in v. H.) Gewerbesteuerumlage (Anteilsatz in v. H.) BUNDESSTEUERN Straßengüterverkehrsteuer Gesellschaftssteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Zölle Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinabgaben Schaumweinsteuer Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Mineralölsteuer / Energiesteuer Stromsteuer Kernbrennstoffsteuer Luftverkehrsteuer Solidaritätszuschlag Beförderungssteuer Kfz­Steuer Notopfer Berlin Sonstige Steuern ABZUGSBETRÄGE Ergänzungszuweisungen an Länder BNE­Eigenmittel der EU Mehrwertsteuer­Eigenmittel der EU Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern 1994 IST 1995 IST 1996 IST 1997 IST 1998 IST 1999 IST 2000 IST 2001 IST 2002 IST 2003 IST 2004 IST 193.768 187.194 173.104 169.272 174.598 192.423 198.774 193.765 192.046 191.881 187.005 148.867 76.081 57.914 (42,5) 5.543 (42,5) 4.537 (50) 5.003 (50) 3.084 (44) 51.125 (63,0) 20.504 (63,0) 1.157 (36,1) 53.975 ­ 28 11 5.829 0 0 10.361 1.161 0 0 0 2.500 588 0 ­ 32.644 ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ 853 135.437 76.314 61.431 (42,5) 3.042 (42,5) 4.324 (50) 4.636 (50) 2.881 (44) 44.169 (56,0) 13.862 (56,0) 1.091 (25,4) 68.553 ­ 23 5 7.211 ­0 0 10.530 1.118 0 ­0 0 2.473 576 ­0 ­ 33.177 ­ ­ ­ 13.430 ­ ­ ­ 11 125.586 70.790 54.603 (42,5) 2.524 (42,5) 3.408 (50) 7.531 (50) 2.724 (44) 40.549 (50,5) 13.078 (50,5) 1.168 (25,5) 70.489 ­ ­ ­ 7.336 0 0 10.583 1.143 ­ ­ ­ 2.600 570 ­ ­ 34.896 ­ ­ ­ 13.340 ­ ­ ­ 20 126.520 70.124 54.038 (42,5) 1.252 (42,5) 3.765 (50) 8.505 (50) 2.564 (44) 41.173 (50,5) 14.114 (50,5) 1.109 (24,8) 69.160 ­ ­ ­ 7.223 0 0 10.816 1.147 ­ ­ ­ 2.384 588 ­ ­ 33.749 ­ ­ ­ 13.238 ­ ­ ­ 13 136.482 76.280 56.119 (42,5) 2.416 (42,5) 5.816 (50) 9.254 (50) 2.675 (44) 44.242 (51,2) 14.759 (50,5) 1.202 (22,9) 66.730 ­ ­ ­ 7.133 0 0 11.071 1.075 ­ ­ ­ 2.263 560 ­ ­ 34.091 ­ ­ ­ 10.511 ­ ­ ­ 25 148.433 80.995 56.875 (42,5) 4.627 (42,5) 5.654 (50) 11.180 (50) 2.660 (44) 50.165 (52,2) 15.968 (50,5) 1.305 (23,9) 72.234 ­ ­ ­ 7.116 0 0 11.655 1.106 ­ ­ ­ 2.233 580 ­ ­ 36.444 1.816 ­ ­ 11.271 ­ ­ ­ 14 152.457 84.652 57.684 (42,5) 5.196 (42,5) 6.757 (50,0) 11.787 (50,0) 3.227 (44,0) 46.211 (52,0) 20.268 (50,3) 1.327 (24,0) 75.504 ­ ­ ­ 7.243 0 0 11.443 1.087 ­ ­ ­ 2.151 512 ­ ­ 37.826 3.356 ­ ­ 11.841 ­ ­ ­ 45 142.104 74.274 56.373 (42,5) 3.728 (42,5) 10.442 (50,0) ­213 (50,0) 3.943 (44,0) 45.820 (52,0) 20.498 (50,3) 1.513 (27,5) 79.277 ­ ­ ­ 7.427 0 0 12.072 1.039 ­ ­ ­ 2.143 488 ­ ­ 40.690 4.322 ­ ­ 11.069 ­ ­ ­ 27 141.392 71.555 56.176 (42,5) 3.205 (42,5) 7.012 (50,0) 1.432 (50,0) 3.730 (44,0) 49.071 (51,4) 19.012 (49,6) 1.754 (30,5) 83.494 ­ ­ ­ 8.327 0 0 13.778 1.091 ­ ­ ­ 2.149 450 ­ ­ 42.192 5.097 ­ ­ 10.403 ­ ­ ­ 7 140.179 70.466 56.539 (42,5) 1.936 (42,5) 4.497 (50,0) 4.136 (50,0) 3.358 (44,0) 47.808 (51,4) 19.599 (49,6) 2.306 (32,6) 86.609 ­ ­ ­ 8.870 0 0 14.094 980 ­ ­ ­ 2.204 461 ­ ­ 43.188 6.531 ­ ­ 10.280 ­ ­ ­ 1 141.000 69.485 52.681 (42,5) 2.298 (42,5) 4.963 (50,0) 6.563 (50,0) 2.980 (44,0) 51.825 (49,5) 18.228 (49,6) 1.461 (25,8) 84.554 ­ ­ ­ 8.751 0 0 13.630 1.025 ­ ­ ­ 2.195 463 ­ ­ 41.782 6.597 ­ ­ 10.108 ­ ­ ­ 4 ­3.705 ­5.368 ­ ­12.647 ­4.148 ­ ­12.926 ­5.595 ­ ­12.917 ­7.355 ­ ­13.105 ­9.185 ­ ­13.153 ­8.964 ­ ­13.471 ­8.943 ­ ­12.753 ­8.031 ­ ­15.576 ­10.518 ­ ­15.220 ­12.840 ­ ­15.157 ­13.596 ­2.985 ­ ­ ­4.448 ­6.136 ­6.324 ­6.126 ­6.773 ­6.831 ­6.745 ­6.846 ­6.810 76.889 116.880 89.745 97.450 84.130 88.974 83.362 85.911 86.791 87.807 92.267 100.157 96.493 102.281 85.342 108.423 81.959 110.088 80.746 111.135 79.594 107.411 39,7 47,9 48,6 49,2 49,7 47,9 48,5 44,0 42,7 42,1 42,6 60,3 52,1 51,4 50,8 50,3 52,1 51,5 56,0 57,3 57,9 57,4 Nachrichtlich: Steuern nach Steuergruppen Direkte Steuern Indirekte Steuern Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H. Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H. 265 Tabelle 10 Diedes Steuereinnahmen Bundes Die Steuereinnahmen Bundes in dendes Haushaltsjahren 1950 bis 2015 in den Haushaltsjahren 1950 - in Mio. € - bis 2015 Tabelle 10 - in Mio. € - Steuer- bzw Abgabearten STEUERN ZUSAMMEN BUNDESANTEILE AN GEMEINSCHAFTSTEUERN UND GEWERBESTEUERUMLAGE Einkommen­ und Körperschaftsteuer ­ Lohnsteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Veranlagte Einkommensteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Nicht veranlagte Steuern v. Ertrag (Anteilsatz in v. H.) ­ Körperschaftsteuer (Anteilsatz in v. H.) ­ Zinsabschlag (Anteilsatz in v. H.) Umsatzsteuer (Anteilsatz in v. H.) Einfuhrumsatzsteuer (Anteilsatz in v. H.) Gewerbesteuerumlage (Anteilsatz in v. H.) BUNDESSTEUERN Straßengüterverkehrsteuer Gesellschaftssteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Zölle Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinabgaben Schaumweinsteuer Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Mineralölsteuer / Energiesteuer Stromsteuer Kernbrennstoffsteuer Luftverkehrsteuer Solidaritätszuschlag Beförderungssteuer Kfz­Steuer Notopfer Berlin Sonstige Steuern ABZUGSBETRÄGE Ergänzungszuweisungen an Länder BNE­Eigenmittel der EU Mehrwertsteuer­Eigenmittel der EU Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern 2005 IST 2006 IST 2007 IST 2008 IST 2009 IST 2010 IST 2011 IST 2012 IST 2013 IST 2014 Soll 2015 Reg. E 190.149 203.903 230.043 239.231 227.835 226.189 248.066 256.086 259.807 268.197 278.540 146.608 70.910 50.541 (42,5) 4.150 (42,5) 4.976 (50,0) 8.166 (50,0) 3.076 (44,0) 57.552 (53,1) 16.597 (49,6) 1.549 (24,9) 83.508 ­ ­ ­ 8.750 ­ ­ 14.273 1.003 ­ ­ ­ 2.151 452 ­ ­ 40.101 6.462 ­ ­ 10.315 ­ ­ 159.693 80.347 52.122 (42,5) 7.466 (42,5) 5.952 (50,0) 11.449 (50,0) 3.359 (44,0) 58.989 (53,1) 18.743 (49,6) 1.614 (23,0) 84.215 ­ ­ ­ 8.775 ­ ­ 14.387 973 ­ ­ ­ 2.166 447 ­ ­ 39.916 6.273 ­ ­ 11.277 ­ ­ 184.262 89.886 56.005 (42,5) 10.628 (42,5) 6.878 (50,0) 11.455 (50,0) 4.918 (44,0) 69.721 (49,7) 23.034 (49,7) 1.621 (23,3) 85.690 ­ ­ ­ 10.331 ­ ­ 14.254 1.086 ­ ­ ­ 1.962 397 ­ ­ 38.955 6.355 ­ ­ 12.349 ­ ­ 193.532 96.379 60.310 (42,5) 13.899 (42,5) 8.305 (50,0) 7.943 (50,0) 5.922 (44,0) 71.204 (49,7) 24.602 (49,7) 1.348 (19,9) 86.302 ­ ­ ­ 10.478 ­ ­ 13.574 1.008 ­ ­ ­ 2.129 457 ­ ­ 39.248 6.261 ­ ­ 13.146 ­ ­ 180.223 83.779 57.248 (42,5) 11.233 (42,5) 6.237 (50,0) 3.587 (50,0) 5.475 (44,0) 76.489 (49,7) 18.911 (49,7) 1.044 (21,3) 89.317 ­ ­ ­ 10.548 ­ ­ 13.366 997 ­ ­ ­ 2.103 472 ­ ­ 39.822 6.278 ­ ­ 11.927 ­ ­768 181.502 84.355 54.759 (42,5) 13.252 (42,5) 6.491 (50,0) 6.021 (50,0) 3.832 (44,0) 72.655 (49,7) 23.205 (49,7) 1.287 (21,7) 93.426 ­ ­ ­ 10.284 ­ ­ 13.492 1.002 ­ ­ ­ 1.993 443 ­ ­ 39.838 6.171 ­ ­ 11.713 ­ ­504 196.908 93.488 59.475 (42,5) 13.599 (42,5) 9.068 (50,0) 7.817 (50,0) 3.529 (44,0) 74.368 (49,7) 27.531 (49,7) 1.520 (22,1) 99.133 ­ ­ ­ 10.755 ­ ­ 14.414 1.028 ­ ­ ­ 2.151 470 ­ ­ 40.036 7.247 922 905 12.781 ­ ­570 205.843 101.092 63.136 (42,5) 15.838 (42,5) 10.028 (50,0) 8.467 (50,0) 3.623 (44,0) 75.284 (49,7) 27.881 (49,7) 1.587 (22,4) 99.794 ­ ­ ­ 11.138 ­ ­ 14.143 1.054 ­ ­ ­ 2.123 464 ­ ­ 39.305 6.973 1.577 948 13.624 ­ ­549 213.199 107.340 67.174 (42,5) 17.969 (42,5) 8.631 (50,0) 9.754 (50,0) 3.812 (44,0) 78.377 (49,7) 25.906 (49,7) 1.575 (22,3) 100.454 ­ ­ ­ 11.553 ­ ­ 13.820 1.021 ­ ­ ­ 2.104 449 ­ ­ 39.364 7.009 1.285 978 14.378 ­ ­501 220.890 111.310 71.273 (42,5) 19.316 (42,5) 8.000 (50,0) 9.025 (50,0) 3.696 (44,0) 80.763 (49,7) 27.188 (49,7) 1.629 (22,4) 101.668 ­ ­ ­ 11.950 ­ ­ 14.300 1.040 ­ ­ ­ 2.062 434 ­ ­ 39.450 6.850 1.300 980 14.900 ­ ­592 232.280 118.491 75.820 (42,5) 20.315 (42,5) 8.680 (50,0) 9.870 (50,0) 3.806 (44,0) 83.876 (49,7) 28.219 (49,7) 1.694 (22,4) 102.218 ­ ­ ­ 12.080 ­ ­ 13.930 1.040 ­ ­ ­ 2.042 434 ­ ­ 39.350 7.100 1.200 990 15.650 ­ ­592 0 2 1 2 2 2 2 2 2 2 2 ­14.581 ­15.075 ­3.258 ­14.689 ­14.586 ­3.677 ­14.933 ­14.337 ­3.929 ­14.850 ­15.340 ­3.738 ­13.462 ­14.880 ­2.017 ­12.880 ­18.153 ­1.836 ­12.110 ­18.003 ­1.890 ­11.621 ­19.826 ­2.027 ­10.792 ­24.787 ­2.083 ­10.450 ­23.480 ­4.140 ­9.917 ­25.550 ­4.200 ­7.053 ­7.053 ­6.710 ­6.675 ­6.775 ­6.877 ­6.980 ­7.085 ­7.191 ­7.299 ­7.299 81.225 108.924 91.624 112.279 102.234 127.809 109.525 129.706 95.705 132.130 96.068 130.121 106.269 141.797 114.716 141.370 121.718 138.089 126.210 141.987 134.141 144.399 42,7 44,9 44,4 45,8 42,0 42,5 42,8 44,8 46,8 47,1 48,2 57,3 55,1 55,6 54,2 58,0 57,5 57,2 55,2 53,2 52,9 51,8 Nachrichtlich: Steuern nach Steuergruppen Direkte Steuern Indirekte Steuern Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H. Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in v. H. 266 Tabelle 11 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1950 - 1953 7DEHOOH .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ Steuerart 1950 1951 Mio. Euro Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1952 Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1953 Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % I. Steuern vom Einkommen Lohnsteuer Veranl. Einkommensteuer Nicht veranl.Steuern vom Ertrag Körperschaftsteuer Einkommen- und Körperschaftsteuer 924 1.067 16 741 2.748 1.430 1.178 43 1.162 3.812 54,8 10,3 162,5 56,9 38,7 1.870 2.007 57 1.421 5.356 30,8 70,4 32,1 22,3 40,5 1.912 2.490 78 1.529 6.009 2,2 24,1 36,9 7,6 12,2 II. Bundessteuern Umsatzsteuer Umsatzausgleichsteuer Beförderungsteuer Notopfer Berlin Zölle Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinmonopol Schaumweinsteuer Essigsäuresteuer Zündwarensteuer Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Süßstoffsteuer Mineralölsteuer Sonstige Bundessteuern Bundessteuern insgesam Bundesanteil an ESt u. KSt Steuereinnahmen des Bundes 2.344 83 123 183 315 1.104 174 17 196 20 254 10 5 31 1 10 1 2 37 0 4.910 4.910 3.350 137 168 296 424 1.229 221 18 217 21 275 12 4 31 2 12 1 2 237 0 6.655 819 7.473 42,9 65,4 36,1 61,7 34,4 11,3 27,1 6,1 11,0 2,5 8,5 15,0 -20,0 0,0 100,0 15,0 0,0 -25,0 534,2 0,0 35,5 . 52,2 4.068 217 182 392 539 1.193 274 20 194 20 270 10 5 28 2 10 1 1 302 1 7.727 1.853 9.581 21,4 58,2 8,5 32,5 27,1 -2,9 23,8 11,4 -10,6 -4,9 -1,7 -13,0 12,5 -10,0 -25,0 -17,4 0,0 -33,3 27,4 . 16,1 126,3 28,2 4.299 233 122 499 650 1.189 263 17 179 20 278 9 5 30 3 12 1 1 375 -1 8.185 2.209 10.393 5,7 7,5 -32,9 27,2 20,7 -0,3 -3,9 -12,8 -7,9 2,6 2,6 -15,0 0,0 9,3 66,7 21,1 0,0 0,0 24,4 . 5,9 19,2 8,5 III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kapitalverkehrsteuer Kraftfahrzeugsteuer Versicherungsteuer Rennwett- u. Lotteriesteuer Wechselsteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Sonstige Ländersteuern Ländersteuern insgesam Länderanteil an ESt u. KSt Steuereinnahmen der Länder 66 12 20 9 178 33 43 23 10 178 3 576 2.748 3.324 73 19 24 12 209 42 49 28 12 141 3 613 2.994 3.607 9,2 58,3 17,9 41,2 17,2 27,7 11,8 22,2 26,3 -20,9 0,0 6,5 8,9 8,5 91 26 27 19 240 49 56 32 12 169 1 722 3.502 4.224 25,4 34,2 13,0 54,2 14,9 15,7 15,8 12,7 0,0 19,9 -80,0 17,8 17,0 17,1 207 32 31 22 271 55 66 36 12 185 1 918 3.800 4.719 127,5 21,6 15,4 16,2 13,0 12,5 17,3 12,9 0,0 9,4 100,0 27,2 8,5 11,7 IV. Sonderabgaben Soforthilfeabgabe/ Vermögensabgabe Umstellungsgrundschulden Hypothekengewinnabgabe Kreditgewinnabgabe Kohlenabgabe Sonderabgaben insgesamt 958 830 - 13,3 703 -15,3 761 8,2 212 1.170 240 9 1.079 13,5 . - 7,7 221 1 107 1.032 -8,1 . . -4,4 232 35 105 1.134 4,9 . -1,9 9,9 V. Gemeindesteuern Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer (E u. K) Lohnsummensteuer Vergnügungsteuer Zuschl. z. Grunderwerbsteuer Getränkesteuer Sonstige Gemeindesteuern Steuereinnahmen der Gemeinden 148 450 533 105 62 23 30 29 1.379 153 470 872 132 70 31 36 30 1.795 3,8 4,4 63,6 25,9 13,2 33,3 22,4 5,4 30,2 157 470 1.181 160 79 35 42 33 2.156 2,3 -0,1 35,5 21,3 12,4 13,3 16,9 8,5 20,1 162 489 1.405 178 85 39 46 32 2.436 3,3 4,1 19,0 11,5 7,8 11,8 7,2 -3,1 13,0 10.783 13.954 29,4 16.992 21,8 18.681 9,9 Steuereinnahmen insgesamt 267 23 Tabelle 11 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1954 - 1957 7DEHOOH .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ 1954 Steuerart Mio Euro I. Steuern vom Einkommen Lohnsteuer Veranl. Einkommensteuer Nicht veranl. Steuern vom Ertrag Körperschaftsteuer Einkommen- und Körperschaftsteuer Veränd. ggü. VJ. in % 1955 Mio Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1956 Mio Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1957 Mio Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1.981 2.346 133 1.570 3,6 -5,8 71,1 2,7 2.251 2.225 174 1.591 13,6 -5,1 31,2 1,3 2.762 2.417 214 1.860 22,7 8,6 22,6 16,9 2.704 3.006 246 2.304 -2,1 24,3 15,1 23,9 6.030 0,3 6.241 3,5 7.253 16,2 8.260 13,9 4.651 8,2 5.353 15,1 5.846 9,2 6.006 2,7 254 88 553 9,0 -27,6 10,9 331 112 648 30,4 26,6 17,2 383 129 660 15,7 15,5 1,7 434 145 283 13,1 12,3 -57,1 760 1.178 154 7 192 20 283 10 4 32 2 13 1 1 399 -4 16,8 -0,9 -41,4 -58,8 7,1 -2,5 2,0 11,8 -22,2 5,1 -20,0 13,0 100,0 0,0 6,4 . 916 1.309 176 8 193 21 296 13 4 28 3 14 1 1 581 3 20,6 11,1 14,6 7,1 0,8 5,1 4,3 31,6 14,3 -11,3 25,0 3,8 0,0 0,0 45,5 . 1.014 1.422 207 9 114 20 350 17 4 10 4 16 1 1 723 0 10,7 8,6 17,4 13,3 -41,0 -2,4 18,3 32,0 -12,5 -65,5 40,0 18,5 0,0 0,0 24,6 . 1.035 1.500 229 9 79 20 398 21 3 4 6 16 1 1 840 0 2,1 5,5 10,6 0,0 -30,9 -2,5 13,7 24,2 -14,3 -57,9 57,1 0,0 0,0 0,0 16,0 . 8.598 2.291 10.889 5,0 3,7 4,8 10.011 2.156 12.167 16,4 -5,9 11,7 10.929 2.417 13.347 11.028 2.753 13.781 III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kapitalverkehrsteuer Kraftfahrzeugsteuer Versicherungsteuer Rennwett- u. Lotteriesteuer Wechselsteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Sonstige Ländersteuern Ländersteuern insgesamt Länderanteil an ESt u. KSt Steuereinnahmen der Länder 317 35 35 37 306 63 70 39 13 197 4 1.117 3.739 4.855 53,1 11,3 15,0 67,4 12,8 14,8 6,2 8,6 4,2 6,6 . 21,6 - 1,6 2,9 273 43 46 62 372 72 73 45 13 225 -2 1.221 4.086 5.307 -13,9 21,7 29,0 68,1 21,5 12,9 4,4 15,8 4,0 14,0 . 9,4 9,3 9,3 388 37 51 65 428 83 96 50 14 247 1 1.460 4.835 6.295 9,2 12,1 9,7 . . 41,9 -13,1 11,2 5,8 15,0 16,4 31,5 11,4 3,8 10,0 . 19,5 18,3 18,6 418 35 53 64 494 93 116 54 17 287 -1 1.631 5.507 7.138 0,9 13,9 3,3 . . 7,9 -6,8 5,1 -2,3 15,5 11,7 20,7 7,1 22,2 15,9 . 11,7 13,9 13,4 IV. Sonderabgaben Vermögensabgabe Hypothekengewinnabgabe Kreditgewinnabgabe Kohlenabgabe Sonderabgaben insgesamt 817 274 28 107 1.227 7,4 18,1 -20,3 1,9 8,2 869 368 44 38 1.319 6,4 34,4 58,2 -64,3 7,5 904 285 57 10 1.257 4,1 -22,4 27,6 -73,3 -4,7 826 182 55 139 1.202 -8,6 -36,4 -2,7 . -4,4 V. Gemeindesteuern Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer (E u. K) Lohnsummensteuer Vergnügungsteuer Zuschl. z. Grunderwerbsteuer Getränkesteuer Sonstige Gemeindesteuern Steuereinnahmen der Gemeinden 167 515 1.512 196 91 47 49 31 2.609 2,8 5,3 7,6 10,0 7,2 21,1 6,7 -1,6 7,1 171 533 1.682 224 94 58 51 32 2.843 2,8 3,4 11,2 14,1 2,8 22,8 5,3 3,3 9,0 173 545 1.905 254 101 65 51 33 3.127 1,2 2,2 13,3 13,2 8,2 12,4 -1,0 1,6 10,0 179 566 2.303 278 106 67 54 33 3.585 3,2 3,9 20,9 9,5 4,5 3,1 7,1 0,0 14,7 19.578 4,8 21.636 10,5 24.025 11,0 25.705 7,0 II. Bundessteuern Umsatzsteuer Umsatzausgleichsteuer Beförderungsteuer Notopfer Berlin 1) 2) Zölle Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinmonopol Schaumweinsteuer Essigsäuresteuer Zündwarensteuer Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Süßstoffsteuer Mineralölsteuer Sonstige Bundessteuern 3) Bundessteuern insgesamt Bundesanteil an ESt u. KSt Steuereinnahmen des Bundes Steuereinnahmen insgesamt 3) 3) Ohne buchmäßige Mehreinnahmen aus Regierungskäufen im Ausland 1957 (in Mio €): 1) 1,4 2) 3,4 3) 4,8 268 24 11 TabelleTabelle 11 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten 1958(ab - 1961 mit Saarland) Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten 1958 - 1961 1959(ab mit1959 Saarland) 7DEHOOH .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQDEPLW6DDUODQG Steuerart I. Steuern vom Einkommen Lohnsteuer Veranl. Einkommensteuer Nicht veranl. Steuern vom Ertrag Körperschaftsteuer Einkommen- und Körperschaftsteuer 1958 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % 1959 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % 1960 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % 1961 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % 3.033 2.798 260 2.654 12,2 -6,9 5,8 15,2 3.028 3.762 425 2.625 . . . . 4.142 4.583 433 3.329 36,8 21,8 1,8 26,8 5.345 5.531 501 3.821 29,0 20,7 15,8 14,8 8.746 5,9 9.840 . 12.486 26,9 15.197 21,7 II. Bundessteuern Umsatzsteuer Umsatzausgleichsteuer 1) Beförderungsteuer Notopfer Berlin Zölle 2) Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinmonopol Schaumweinsteuer Essigsäuresteuer Zündwarensteuer Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Süßstoffsteuer Mineralölsteuer Sonstige Bundessteuern Bundessteuern insgesamt 3) Bundesanteil an ESt u. KSt Steuereinnahmen des Bundes3) 6.151 465 278 117 1.044 1.581 248 10 83 20 438 24 3 4 6 17 1 1 851 0 11.343 3.025 14.369 2,4 7,4 91,5 -58,6 0,9 5,5 8,5 11,8 5,2 0,0 10,2 12,2 0,0 0,0 9,1 6,3 0,0 0,0 1,4 0,0 2,9 9,9 4,3 6.770 525 360 84 1.154 1.674 311 12 83 19 469 29 3 4 7 19 1 2 1.101 1 12.631 3.444 16.075 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.581 641 393 23 1.345 1.808 352 14 90 20 523 33 3 5 7 21 2 2 1.362 3 14.227 4.370 18.597 12,0 22,0 9,1 -72,7 16,5 8,0 13,1 21,7 9,3 2,6 11,4 14,0 0,0 12,5 -7,1 7,9 50,0 0,0 23,7 . 12,6 26,9 15,7 8.396 708 411 21 1.529 1.990 381 14 91 20 561 38 3 5 7 24 2 1 1.700 0 15.900 5.319 21.219 10,7 10,5 4,6 -8,9 13,7 10,0 8,1 -3,6 0,6 0,0 7,2 13,8 0,0 0,0 7,7 14,6 0,0 -33,3 24,8 . 11,8 21,7 14,1 III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kapitalverkehrsteuer Kraftfahrzeugsteuer Versicherungsteuer Rennwett- u. Lotteriesteuer Wechselsteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Sonstige Ländersteuern Ländersteuern insgesamt Länderanteil an ESt u. KSt Steuereinnahmen der Länder 454 47 61 71 553 107 124 53 17 309 0 1.798 5.719 7.518 8,6 35,3 15,4 10,4 11,9 14,8 7,0 -1,0 3,0 7,8 . 10,3 3,9 5,3 572 62 72 103 629 107 131 55 18 334 5 2.088 6.396 8.484 . . . . . . . . . . . . . . 562 103 84 120 754 111 141 59 19 358 1 2.312 8.116 10.428 -1,6 66,1 17,9 16,9 19,9 3,3 7,0 7,5 8,6 7,0 -77,8 10,7 26,9 22,9 726 124 105 103 858 128 146 64 21 390 1 2.665 9.878 12.544 29,0 20,9 24,8 -14,5 13,8 15,7 3,6 8,7 7,9 9,0 0,0 15,3 21,7 20,3 IV. Sonderabgaben Vermögensabgabe Hypothekengewinnabgabe Kreditgewinnabgabe Kohlenabgabe Sonderabgaben insgesamt 821 178 60 110 1.170 -0,6 -1,7 8,3 -20,3 -2,6 879 211 106 112 1.308 . . . . . 810 174 50 10 1.045 -7,8 -17,5 -53,4 -90,9 -20,2 824 165 47 0 1.035 1,6 -5,3 -6,2 . -0,9 V. Gemeindesteuern Grundsteuer A Grundsteuer B 4) Gewerbesteuer (E u. K) Lohnsummensteuer Vergnügungsteuer Zuschl. z. Grunderwerbsteuer Getränkesteuer Sonstige Gemeindesteuern Steuereinnahmen der Gemeinden 184 594 2.393 297 103 75 56 34 3.735 2,6 5,0 3,9 7,0 -2,9 11,5 3,8 4,7 4,2 190 630 3.029 308 95 87 60 35 4.435 . . . . . . . . . 193 641 3.467 334 88 105 63 36 4.927 1,6 1,7 14,4 8,3 -6,5 20,5 5,1 1,4 11,1 202 676 3.799 367 76 129 65 39 5.354 4,8 5,6 9,6 9,8 -13,9 22,3 3,2 8,6 8,7 26.792 4,2 30.303 . 34.997 15,5 40.151 14,7 Steuereinnahmen insgesamt3) Ohne buchmäßige Mehreinnahmen aus Regierungskäufen im Ausland (in Mio €): 1) 11,6 49,7 2) 27,0 116,0 3) 38,7 165,7 4) Darin Grundsteuer C (in Mio €) 25 269 34,1 79,5 113,6 30,6 71,5 102,2 3,1 Tabelle Tabelle 1111 7DEHOOH Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten den Kalenderjahren 1962 - 1965 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in in den Kalenderjahren 1962 - 1965 .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ 1962 Steuerart Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1963 Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1964 Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1965 Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % I. Steuern vom Einkommen Lohnsteuer Veranl. Einkommensteuer Nicht veranl. Steuern vom Ertrag Körperschaftsteuer Einkommen- und Körperschaftsteuer 6.297 6.247 578 3.983 17,8 13,0 15,3 4,2 7.078 6.877 582 3.931 12,4 10,1 0,7 -1,3 8.228 7.210 640 4.100 16,2 4,8 10,0 4,3 8.558 7.566 691 4.177 4,0 4,9 7,9 1,9 17.105 12,6 18.468 8,0 20.177 9,3 20.992 4,0 II. Bundessteuern Umsatzsteuer Umsatzausgleichsteuer1) Beförderungsteuer Notopfer Berlin Zölle 2) Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinmonopol Schaumweinsteuer Essigsäuresteuer Zündwarensteuer Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Süßstoffsteuer Mineralölsteuer Sonstige Bundessteuern Bundessteuern insgesamt3) Bundesanteil an ESt u. KSt Steuereinnahmen des Bundes 3) 8.960 832 422 18 1.694 2.150 392 15 89 20 625 44 2 5 7 26 2 1 1.891 0 17.196 5.987 23.182 6,7 17,6 2,7 -14,6 10,8 8,0 2,8 7,4 -2,2 0,0 11,4 16,2 -20,0 11,1 -0,0 6,4 0,0 -0,0 11,2 . 8,2 12,6 9,3 9.215 937 449 13 1.712 2.204 446 14 94 21 683 50 3 5 8 26 2 1 2.116 0 17.999 7.018 25.017 2,8 12,6 6,4 -28,6 1,1 2,5 13,8 -3,4 5,7 5,1 9,2 14,0 50,0 -10,0 7,1 2,0 0,0 0,0 11,9 . 4,7 17,2 7,9 10.049 1.027 469 9 1.339 2.258 471 17 93 20 737 57 3 5 7 29 2 2 3.104 0 19.696 7.869 27.565 9,1 9,6 4,4 -28,0 -21,8 2,4 5,6 21,4 -1,6 -4,9 7,9 14,3 -16,7 0,0 -6,7 11,8 0,0 50,0 46,7 . 9,4 12,1 10,2 11.028 1.208 452 3 1.294 2.402 488 16 59 20 771 69 2 5 8 34 2 1 3.798 0 21.659 8.187 29.846 9,7 17,7 -3,7 -66,7 -3,3 6,4 3,6 -5,9 -35,9 0,0 4,6 20,5 -20,0 11,1 7,1 17,5 0,0 -66,7 22,4 . 10,0 4,0 8,3 III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kapitalverkehrsteuer Kraftfahrzeugsteuer Versicherungsteuer Rennwett- u. Lotteriesteuer Wechselsteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Sonstige Ländersteuern Ländersteuern insgesamt Länderanteil an ESt u. KSt Steuereinnahmen der Länder 919 147 116 100 965 142 161 67 22 419 0 3.059 11.118 14.177 26,7 18,5 9,7 -3,0 12,5 10,4 10,2 5,6 7,3 7,5 . 14,8 12,6 13,0 855 113 121 89 1.091 155 173 71 26 448 0 3.143 11.450 14.593 987 118 131 116 1.213 173 186 74 29 488 0 3.515 12.308 15.823 -2,6 37,8 14,5 -4,0 10,6 13,9 9,6 11,7 14,0 2,5 . 6,5 4,0 4,6 845 181 44 0 1.070 2,5 9,9 -4,4 . 3,4 751 144 40 0 935 -11,1 -20,6 -10,3 . -12,7 799 163 40 9 1.002 15,4 4,1 8,5 29,9 11,2 11,5 7,4 4,3 14,0 8,9 . 11,8 7,5 8,4 . . 6,4 13,5 0,0 . 7,2 961 162 150 111 1.342 197 204 83 33 501 0 3.744 12.805 16.548 IV. Sonderabgaben Vermögensabgabe Hypothekengewinnabgabe Kreditgewinnabgabe Kohlenabgabe Sonderabgaben insgesamt -7,0 -23,3 4,4 -10,8 13,0 9,7 8,0 5,3 13,6 7,0 . 2,8 3,0 2,9 . 677 130 40 0 849 -15,2 -20,1 1,3 . -15,3 V. Gemeindesteuern Grundsteuer A Grundsteuer B 4) Gewerbesteuer (E u. K) Lohnsummensteuer Vergnügungsteuer Zuschl. z. Grunderwerbsteuer Getränkesteuer Sonstige Gemeindesteuern Steuereinnahmen der Gemeinden 206 746 4.084 400 63 144 55 39 5.737 1,5 10,3 7,5 9,2 -17,5 11,9 -16,4 1,3 7,2 1 786 4.328 414 56 150 40 40 6.025 -99,3 5,3 6,0 3,3 -10,6 3,9 -27,1 2,6 5,0 216 804 4.655 434 54 176 43 44 6.426 . 2,3 7,6 4,8 -4,5 17,7 9,0 8,9 6,7 219 860 4.781 477 55 197 46 46 6.679 1,4 6,9 2,7 10,0 1,9 11,6 4,7 3,5 3,9 44.166 10,0 46.569 5,4 50.816 9,1 53.922 6,1 Steuereinnahmen insgesamt 3) Ohne buchmäßige Mehreinnahmen aus Regierungskäufen im Ausland (in Mio €): 1) 29,3 2) 68,5 3) 97,9 4) Darin Grundsteuer C (in Mio €): 23,0 27026 96,9 149,0 245,9 21,5 135,2 188,0 323,2 -3,6 147,6 187,7 335,4 Tabelle 11 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1966 - 1969 7DEHOOH .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ 1966 Steuerart Mio. Euro I. Steuern vom Einkommen Lohnsteuer Veranl. Einkommensteuer Nicht veranl. Steuern vom Ertrag Körperschaftsteuer Einkommen- und Körperschaftsteuer II. Bundessteuern Straßengüterverkehrsteuern Umsatzsteuer Mehrwertsteuer Umsatzausgleichsteuer1) Einfuhrumsatzsteuer Beförderungsteuer Notopfer Berlin Zölle 2) Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinmonopol Schaumweinsteuer Essigsäuresteuer Zündwarensteuer Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Mineralölsteuer Ergänzungsabgabe Bundessteuern insgesamt 3) Bundesanteil an ESt u. KSt 3) Steuereinnahmen des Bundes III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kapitalverkehrsteuer Kraftfahrzeugsteuer Versicherungsteuer Rennwett- u. Lotteriesteuer Wechselsteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Ländersteuern insgesamt Länderanteil an ESt u. KSt Steuereinnahmen der Länder IV. Sonderabgaben Vermögensabgabe Hypothekengewinnabgabe Kreditgewinnabgabe Sonderabgaben insgesamt V. Gemeindesteuern Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer (E u. K) Lohnsummensteuer Vergnügungsteuer Zuschl. z. Grunderwerbsteuer Getränkesteuer Sonstige Gemeindesteuern Steuereinnahmen der Gemeinden Steuereinnahmen insgesamt 3) 1967 Veränd. ggü. VJ. in % 1968 Veränd. ggü. VJ. in % Mio. Euro 1969 Veränd. ggü. VJ. in % Mio. Euro Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 9.743 8.219 744 3.930 13,8 8,6 7,8 -5,9 10.000 8.069 751 3.610 2,6 -1,8 0,9 -8,1 11.289 8.320 787 4.373 12,9 3,1 4,8 21,1 13.834 8.686 877 5.571 22,5 4,4 11,4 27,4 22.636 7,8 22.430 -0,9 24.769 10,4 28.968 17,0 11.461 1.297 . 473 9 1.358 2.547 485 17 59 21 910 96 3 5 8 35 2 4.099 . 22.882 8.828 31.710 3,9 7,4 . 4,6 . 4,9 6,1 -0,7 5,1 -0,9 3,0 18,0 38,9 6,7 -2,9 3,3 2,5 2,9 7,9 . 5,6 7,8 6,2 11.255 1.320 . 463 4 1.282 2.966 537 18 58 20 936 102 3 5 8 31 2 4.818 . 23.827 8.299 32.126 . -1,8 . 1,8 . -2,2 -58,8 -5,6 16,4 10,9 6,1 -0,9 -2,4 2,9 5,9 0,0 -10,0 0,0 -11,6 -25,0 17,6 . 4,1 -6,0 1,3 1.340 8.221 209 3.310 44 2 1.227 3.064 534 18 66 21 1.017 102 2 6 8 36 2 5.049 320 24.597 9.164 33.762 . -88,1 . -84,2 . -90,4 -42,9 -4,3 3,3 -0,7 2,9 13,2 2,5 8,6 0,0 -20,0 22,2 0,0 16,4 33,3 4,8 . 3,2 10,4 5,1 195 138 13.375 7 3.716 4 2 1.477 3.187 579 19 63 21 1.095 109 2 6 8 46 2 5.420 416 29.886 10.138 40.024 . -89,7 62,7 -96,6 12,3 -92,0 0,0 20,4 4,0 8,4 5,6 -4,7 0,0 7,7 7,5 0,0 0,0 0,0 25,4 0,0 7,4 30,2 21,5 10,6 18,6 1.020 168 159 116 1.459 221 225 89 36 528 4.020 13.808 17.828 6,1 3,6 6,4 4,2 8,7 12,0 10,3 8,1 10,4 5,4 7,4 7,8 7,7 1.238 162 153 105 1.564 240 246 87 38 534 4.366 14.131 18.497 21,4 -3,4 -3,9 -9,3 7,2 8,3 9,5 -2,9 5,6 1,2 8,6 2,3 3,8 1.156 176 191 152 1.658 256 258 93 39 563 4.542 15.605 20.147 -6,6 8,8 25,1 45,4 6,0 6,6 4,6 6,5 2,7 5,5 4,0 10,4 8,9 1.257 232 226 232 1.793 284 265 105 44 603 5.040 18.829 23.869 8,7 31,6 18,2 52,3 8,1 11,0 2,8 13,3 13,0 7,1 11,0 20,7 18,5 647 98 38 783 -4,4 -25,1 -6,4 -7,7 665 99 36 801 2,8 1,6 -4,1 2,2 654 103 51 807 -1,7 4,1 39,4 0,8 635 96 33 763 -3,0 -7,4 -34,3 -5,4 221 920 5.157 513 50 215 49 48 7.173 0,9 7,0 7,9 7,6 -8,5 9,0 6,6 6,5 7,4 223 984 5.116 504 48 210 50 52 7.186 1,2 7,0 -0,8 -1,9 -5,1 -2,4 3,2 8,5 0,2 225 1.039 5.387 535 45 231 48 53 7.564 0,9 5,6 5,3 6,2 -5,4 10,0 -4,1 2,0 5,3 229 1.096 7.269 598 48 282 51 56 9.627 1,6 5,5 34,9 11,8 5,7 22,2 5,3 5,8 27,3 57.495 6,6 58.610 1,9 62.280 6,3 74.285 19,3 Ohne buchmäßige Mehreinnahmen aus Regierungskäufen im Ausland (in Mio €): 1) 57,2 2) 63,1 3) 120,4 271 27 65,3 80,1 145,3 56,4 19,4 75,8 1.555,6 46,6 1.602,2 Tabelle 11 7DEHOOH Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1970 - 1973 .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ Steuerart 1970 1971 Veränd. ggü. VJ. in % Mio. Euro Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1972 Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1973 Veränd. ggü. VJ. in % Mio. Euro I. Gemeinschaftl. Steuern Lohnsteuer 17.939 29,7 21.885 22,0 25.447 16,3 31.319 23,1 Veranl. Einkommensteuer 1) 8.181 -5,8 9.377 14,6 11.831 26,2 13.525 14,3 Nicht veranl. Steuern v. Ertrag1) 1.033 17,8 1.060 2,6 1.119 5,5 1.035 -7,5 Körperschaftsteuer 1) 4.456 -20,0 3.664 -17,8 4.343 18,5 5.566 28,2 Steuern vom Umsatz 19.493 . 21.933 12,5 24.021 9,5 25.302 5,3 davon: Umsatzsteuer 13.698 1,4 15.783 15,2 17.462 10,6 17.856 2,3 Einfuhrumsatzsteuer Gemeinsch.St. insgesamt II. Bundessteuern Straßengüterverkehrsteuer Gesellschaftsteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer 5.795 2) 55,6 6.150 6,1 6.559 6,7 7.446 51.103 . 57.920 13,3 66.762 15,3 76.747 224 149 42 315 119 15,2 -16,3 -21,6 11,2 13,2 239 178 47 409 125 6,6 19,9 9,6 29,5 5,6 24 170 58 479 138 -90,2 -4,6 25,3 17,3 10,2 2 151 55 539 112 -93,5 -11,1 -6,1 12,5 -18,9 -0,6 4,9 -6,6 -4,2 2,0 4,7 4,0 8,9 -2,3 -0,9 4,0 16,7 4,5 8,6 16,5 -50,0 -65,7 . 1.575 3.509 581 17 64 21 1.229 137 2 6 8 53 3 6.349 561 -1 1 0 15.111 7,3 5,0 7,5 -8,1 0,8 -2,3 7,9 14,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7,9 15,8 . . . 7,9 864 4.001 597 21 66 21 1.467 151 2 5 9 58 3 7.274 718 1 1 2 16.131 -45,1 14,0 2,8 20,6 2,4 0,0 19,4 10,5 0,0 -9,1 6,3 8,7 0,0 14,6 28,0 . . . 6,7 516 4.536 629 22 69 21 1.623 169 2 5 8 59 3 8.482 947 0 1 1 17.952 -40,3 13,4 5,4 4,9 4,7 0,0 10,6 11,9 0,0 -10,0 -5,9 1,8 20,0 16,6 31,9 -100,0 0,0 -33,3 11,3 3) 13,5 4) 15,0 Zölle (Bundesanteil) Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Abg. auf Branntwein Schaumweinsteuer Essigsäuresteuer Zündwarensteuer Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Mineralölsteuer Ergänzungsabgabe Beförderungsteuer Notopfer Berlin Bes.Ausgl.abg.a.eingef.Branntwein Bundessteuern insgesamt 1.468 3.342 540 19 64 22 1.139 119 2 6 8 53 3 5.886 485 2 1 14.007 III. Lastenausgleichsabgaben Vermögensabgabe Hyp.gewinnabgabe Kreditgewinnabgabe Lastenausgleichsabgaben insgesamt 689 89 31 809 8,5 -6,6 -7,2 6,0 621 87 28 736 -9,8 -2,9 -10,0 -9,0 601 76 28 705 -3,3 -12,4 1,9 -4,2 564 72 28 663 -6,1 -6,0 0,0 -5,9 IV. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kraftfahrzeugsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Ländersteuern insgesamt 1.471 267 238 1.958 289 49 601 4.873 17,0 15,3 5,3 9,2 9,3 10,6 -0,4 . 1.597 260 265 2.125 305 61 627 5.239 8,6 -2,9 11,4 8,5 5,5 24,0 4,3 7,5 1.531 268 300 2.414 325 86 639 5.564 -4,1 3,1 13,3 13,6 6,5 42,0 2,0 6,2 1.654 239 346 2.551 338 96 649 5.872 8,0 -10,7 15,2 5,7 3,9 11,2 1,5 5,5 V. Gemeindesteuern Gewerbesteuer E u. K (100 vH) Lohnsummensteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Zuschlag z. Grunderwerbsteuer Vergnügungsteuer Getränkesteuer Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt 5.485 710 228 1.144 301 45 45 59 8.017 -24,5 18,8 -0,5 4,4 6,8 -4,9 -10,5 4,5 -16,7 6.296 923 209 1.224 334 52 47 61 9.145 14,8 29,9 -8,5 7,0 11,1 15,9 4,5 4,3 14,1 7.591 1.113 203 1.333 371 50 48 67 10.776 20,6 20,6 -2,5 8,9 11,0 -3,9 2,2 9,2 17,8 9.089 1.296 206 1.435 413 46 49 66 12.600 19,7 16,5 1,0 7,7 11,4 -8,2 1,1 -0,8 16,9 VI. Zölle (100 vH) EU-Anteil an Zöllen 1.468 - -0,6 - 1.575 - 7,3 . 1.652 788 4,9 . 1.622 1.106 -1,8 40,4 6,1 88.151 11,9 100.726 14,3 114.941 14,1 Steuereinnahmen insgesamt 78.809 1) Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. 2) Gekürzt um 10,2 Mio € Vergütungen an Importeure nach dem AbsichG. 3) Gekürzt um Zölle auf Regierungskäufe im Ausland = 55,7 Mio €. 4) Ohne Investitionsteuer (173,3 Mio €) 3) 272 28 Tabelle1111 Tabelle Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten den Kalenderjahren 1974 - 1977 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten inin den Kalenderjahren 1974 - 1977 7DEHOOH .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ 1974 Steuerart Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1975 Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1976 Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1977 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % I. Gemeinschaftl. Steuern Lohnsteuer Veranl. Einkommensteuer 1) 1) Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 36.793 17,5 36.399 -1,1 41.215 13,2 46.411 12,6 13.699 1,3 14.317 4,5 15.778 10,2 18.155 15,1 1.316 27,2 1.148 -12,7 1.183 3,0 1.729 46,2 1) 5.319 -4,4 5.141 -3,4 6.054 17,8 8.605 42,1 Steuern vom Umsatz 26.162 3,4 27.652 5,7 29.890 8,1 32.050 7,2 davon: 16.797 9.365 2) -5,9 25,8 18.264 9.388 8,7 0,2 18.692 11.197 2,3 19,3 20.123 11.927 7,7 6,5 Gemeinschaftl..Steuern insgesamt 83.289 2) 8,5 84.656 1,6 94.120 11,2 106.950 13,6 II. Bundessteuern Straßengüterverkehrsteuer Gesellschaftsteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Zölle (Bundesanteil) Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Abg. auf Branntwein Schaumweinsteuer Essigsäuresteuer Zündwarensteuer Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Mineralölsteuer Ergänzungsabgabe Beförderungsteuer Notopfer Berlin Bes.Ausgl.abg.a.eingef.Branntwein Bundessteuern insgesamt 1 107 33 572 114 292 4.577 608 22 72 22 1.681 176 2 5 8 57 3 8.207 1.104 1 0 1 17.666 -46,9 -29,0 -39,8 6,1 1,5 -43,5 0,9 -3,3 3,3 3,5 2,4 3,6 4,3 2,4 -2,2 1,9 -3,3 -3,4 -3,2 16,6 . . 9,5 -1,6 1 121 63 586 121 39 4.543 647 22 69 21 1.596 179 3 5 7 49 3 8.754 355 1 0 2 17.185 . 12,4 93,8 2,4 6,8 -86,5 -0,7 6,4 -2,3 -3,6 -4,7 -5,0 2,0 25,0 0,0 -12,5 -15,2 0,0 6,7 -67,9 0,0 . 50,0 -2,7 0 118 62 633 132 52 4.795 661 24 70 21 1.722 214 2 4 6 53 3 9.265 390 1 0 -1 18.226 . -2,1 -1,6 8,1 9,3 31,3 5,5 2,1 7,0 0,7 2,4 7,8 19,4 -40,0 -22,2 -14,3 9,5 0,0 5,8 9,8 0,0 . . 6,1 0 120 63 692 138 51 5.012 652 27 67 21 1.914 222 1 3 4 59 4 9.809 123 0 0 0 18.984 . 1,3 1,6 9,2 3,9 -0,5 4,5 -1,4 15,2 -2,9 0,0 11,2 3,8 -33,3 -14,3 -33,3 11,5 16,7 5,9 -68,4 . . . 4,2 III. Lastenausgleichsabgaben Vermögensabgabe Hyp.gewinnabgabe Kreditgewinnabgabe Lastenausgleichsabgaben insgesamt 597 64 3 664 5,8 -10,0 . 0,2 577 58 1 635 -3,3 -10,3 -83,3 -4,5 625 49 2 675 8,4 -15,9 . 6,4 642 45 0 687 2,6 -7,4 . 1,7 1.744 240 291 2.638 369 100 645 6.028 5,4 0,5 -15,7 3,4 9,1 4,4 -0,5 2,6 1.707 271 342 2.711 429 96 652 6.209 -2,1 12,8 17,6 2,8 16,4 -4,1 1,0 3,0 2.003 541 389 2.879 478 87 673 7.050 17,3 99,8 13,8 6,2 11,3 -9,0 3,3 13,6 2.554 458 341 3.031 525 94 659 7.661 27,5 -15,4 -12,5 5,3 10,0 7,0 -2,2 8,7 9.599 1.429 210 1.591 398 212 13.437 5,6 10,2 2,1 10,8 -3,7 31,4 6,6 9.151 1.533 207 1.915 428 224 13.458 -4,7 7,3 -1,2 20,4 7,6 5,8 0,2 10.284 1.647 220 2.234 520 239 15.143 12,4 7,4 6,2 16,7 21,5 6,6 12,5 11.774 1.766 217 2.488 461 254 16.960 14,5 7,2 -1,2 11,4 -11,3 6,2 12,0 1.704 1.412 5,0 27,6 1.663 1.624 -2,4 15,1 1.903 1.851 14,4 13,9 1.913 1.862 0,6 0,6 122.495 6,6 123.767 1,0 137.065 10,7 153.103 11,7 Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer IV. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kraftfahrzeugsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Ländersteuern insgesamt V. Gemeindesteuern Gewerbesteuer E u. K (100 vH) Lohnsummensteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Zuschlag z. Grunderwerbsteuer Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt VI. Zölle (100 vH) - EU-Ant. an Zöllen Steuereinnahmen insgesamt 1) 2) Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. Ohne Investitionsteuer (378,9 Mio €) 29273 Tabelle 11 11 Tabelle 7DEHOOH Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 19781978 - 1981 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren - 1981 .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ Steuerart 1978 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % 1979 Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1980 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % 1981 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % I. Gemeinschaftl. Steuern Lohnsteuer 47.045 1,4 49.630 5,5 57.039 14,9 59.596 4,5 Veranl. Einkommensteuer 1) 19.136 5,4 19.200 0,3 18.813 -2,0 16.836 -10,5 Nicht veranl. Steuern v. Ertrag1) Körperschaftsteuer 1) Steuern vom Umsatz davon: Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gemeinschaftl. Steuern insgesamt II. Bundessteuern Straßengüterverkehrsteuer Gesellschaftsteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Zölle (Bundesanteil) Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Abg. auf Branntwein Schaumweinsteuer Essigsäuresteuer Zündwarensteuer Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer Spielkartensteuer Mineralölsteuer Ergänzungsabgabe Bundessteuern insgesamt III. Lastenausgleichsabgaben Vermögensabgabe Hyp.gewinnabgabe Lastenausgleichsabgaben insgesamt IV. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kraftfahrzeugsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Ländersteuern insgesamt V. Gemeindesteuern Gewerbesteuer E u. K (100 vH) Lohnsummensteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Zuschlag z. Grunderwerbsteuer Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt VI. Zölle (100 vH) - EU-Ant. an Zöllen Steuereinnahmen insgesamt 1) 1.721 -0,4 1.948 13,2 2.135 9,6 2.367 10,9 10.136 37.460 23.844 13.616 115.498 17,8 16,9 18,5 14,2 8,0 11.715 43.054 26.074 16.980 125.546 15,6 14,9 9,4 24,7 8,7 10.902 47.779 27.022 20.757 136.668 -6,9 11,0 3,6 22,2 8,9 10.309 49.999 27.762 22.237 139.106 -5,4 4,6 2,7 7,1 1,8 . 123 76 752 135 44 5.348 673 25 71 22 2.004 247 1 3 3 62 3 10.462 61 20.116 . 2,6 19,8 8,7 -1,9 -14,7 6,7 3,3 -8,8 4,3 0,7 4,7 11,3 -4,2 -10,3 -25,9 4,1 -1,5 6,7 -50,1 6,0 . 120 60 836 149 48 5.471 749 29 72 22 2.051 258 2 2 3 70 4 10.809 33 20.787 . -2,5 -20,9 11,2 10,6 10,1 2,3 11,2 14,3 2,2 2,3 2,4 4,3 50,0 -20,0 -16,7 12,4 33,3 3,3 -46,7 3,3 . 131 70 908 163 40 5.771 756 32 72 20 1.986 274 2 2 2 63 4 10.917 20 21.233 . 9,4 16,2 8,6 9,2 -15,5 5,5 0,9 10,7 -0,7 -9,1 -3,2 6,1 0,0 -25,0 -20,0 -8,8 -12,5 1,0 -39,1 2,1 1 123 78 984 191 39 5.754 791 34 72 21 2.291 291 0 0 2 61 -1 11.340 22 22.092 . -6,3 12,5 8,3 17,2 -2,9 -0,3 4,7 6,5 0,0 5,0 15,3 6,2 . . -25,0 -4,0 . 3,9 10,3 4,0 418 36 454 -34,9 -19,8 -33,9 108 27 135 -74,1 -25,7 -70,3 36 2 38 -66,5 -92,3 -71,6 2 -2 0 . . . 2.314 479 389 3.212 563 90 643 7.689 -9,4 4,6 14,0 6,0 7,2 -3,0 -2,3 0,4 2.292 515 461 3.874 609 99 640 8.489 -1,0 7,5 18,7 20,6 8,2 9,0 -0,5 10,4 2.385 520 521 3.367 655 124 645 8.217 4,1 1,0 13,0 -13,1 7,6 25,4 0,8 -3,2 2.396 558 554 3.371 683 141 659 8.363 0,5 7,4 6,4 0,1 4,2 14,0 2,1 1,8 12.272 1.701 212 2.590 540 246 17.561 4,2 -3,7 -2,6 4,1 17,1 -2,8 3,5 12.813 1.700 212 2.705 605 237 18.272 4,4 -0,1 0,0 4,4 12,1 -3,9 4,0 13.851 445 216 2.751 680 203 18.146 8,1 -73,8 2,2 1,7 12,2 -14,0 -0,7 13.318 11 213 2.843 702 205 17.291 -3,9 -97,5 -1,7 3,3 3,3 0,5 -4,7 1.880 1.836 -1,8 -1,4 2.102 2.054 11,8 11,9 2.353 2.313 12,0 12,6 2.527 2.488 7,4 7,6 163.154 6,6 175.283 7,4 186.618 6,5 189.341 1,5 Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. 274 30 Tabelle 11 11 Tabelle Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1982 - 1985 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1982 - 1985 7DEHOOH .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ 1982 Steuerart Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1983 Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1984 Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % 1985 Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % I. Gemeinschaftl. Steuern Lohnsteuer 63.097 5,9 65.900 4,4 69.715 5,8 75.482 8,3 Veranl. Einkommensteuer1) 15.647 -7,1 14.457 -7,6 13.482 -6,7 14.607 8,3 1) Nicht veranl. Steuern v. Ertrag Körperschaftsteuer1) Steuern vom Umsatz davon: Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gemeinschaftl. Steuern insgesamt II. Bundessteuern Straßengüterverkehrsteuer Gesellschaftsteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Zölle (Bundesanteil) Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Abg. auf Branntwein Schaumweinsteuer Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer Mineralölsteuer Ergänzungsabgabe Bundessteuern insgesamt III. Lastenausgleichsabgaben Vermögensabgabe Hyp.gewinnabgabe Lastenausgleichsabgaben insgesamt IV. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kraftfahrzeugsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Ländersteuern insgesamt V. Gemeindesteuern Gewerbesteuer E u. K (100 vH) Grundsteuer A Grundsteuer B Grunderwerbsteuer Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt VI. Zölle (100 vH) - EU-Ant. an Zöllen Steuereinnahmen insgesamt 1) 2.405 1,6 2.408 0,1 2.859 18,7 3.173 11,0 10.971 49.962 27.473 22.489 142.081 6,4 -0,1 -1,0 1,1 2,1 12.105 54.131 30.263 23.868 149.000 10,3 8,3 10,2 6,1 4,9 13.453 56.489 28.377 28.112 155.997 11,1 4,4 -6,2 17,8 4,7 16.277 56.153 26.295 29.858 165.693 21,0 -0,6 -7,3 6,2 6,2 -1 160 100 1.042 197 52 6.242 786 33 74 22 2.189 325 1 60 11.675 20 22.977 . 30,4 27,8 6,0 3,1 33,0 8,5 -0,6 -1,1 2,3 1,1 -4,5 11,8 -80,1 -1,0 3,0 -7,6 4,0 0 178 157 1.106 202 46 7.097 812 32 71 21 2.187 349 3 61 11.933 11 24.265 . 11,2 56,6 6,2 2,6 -12,1 13,7 3,3 -4,6 -3,5 -2,3 -0,1 7,4 . 2,6 2,2 -46,2 5,6 . 182 174 1.164 208 38 7.377 802 33 71 21 2.167 355 . 62 12.288 8 24.953 . 2,3 11,1 5,2 2,5 -16,2 3,9 -1,2 3,2 0,0 0,0 -0,9 1,8 . 1,7 3,0 -23,8 2,8 . 217 287 1.266 205 31 7.389 801 32 73 21 2.123 350 . 66 12.537 5 25.403 . 19,1 64,8 8,8 -1,5 -18,6 0,2 -0,1 -3,1 2,9 0,0 -2,0 -1,6 . 5,7 2,0 -43,8 1,8 1 -1 1 -31,7 . . 2 -1 1 50,0 0,0 . 1 . 1 -33,3 . 0,0 1 . 1 0,0 . 0,0 2.547 651 527 3.420 731 156 661 8.693 6,3 16,6 -5,0 1,5 7,0 10,6 0,3 3,9 2.552 733 992 3.571 731 155 663 9.396 0,2 12,6 88,2 4,4 -0,1 -0,3 0,3 8,1 2.297 802 1.142 3.724 726 168 642 9.500 -10,0 9,4 15,2 4,3 -0,7 8,2 -3,2 1,1 2.192 773 1.100 3.758 801 182 641 9.446 -4,6 -3,6 -3,7 0,9 10,4 7,9 -0,1 -0,6 13.346 214 3.010 705 234 17.509 0,2 0,8 5,9 0,4 8,4 1,3 13.388 220 3.240 621 253 17.722 0,3 2,9 7,6 -11,8 8,1 1,2 14.480 222 3.409 495 286 18.893 8,2 0,9 5,2 -20,3 13,4 6,6 15.727 224 3.541 462 303 20.258 8,6 0,9 3,9 -6,7 5,9 7,2 2.417 2.365 -4,4 -5,0 2.427 2.381 0,4 0,7 2.726 2.688 12,3 12,9 2.767 2.736 1,5 1,8 193.627 2,3 202.766 4,7 212.031 4,6 223.537 5,4 Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. 31 275 Tabelle 11 11 Tabelle 7DEHOOH Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in denin Kalenderjahren 1986 - 1986 1989 - 1989 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten den Kalenderjahren .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ Steuerart 1986 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % 1987 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % 1988 Mio. Euro 1989 Veränd. ggü. VJ. in % Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % I. Gemeinschaftl. Steuern Lohnsteuer 77.836 3,1 83.942 7,8 85.644 2,0 92.969 8,6 Veranl. Einkommensteuer 1) 15.278 4,6 15.694 2,7 16.969 8,1 18.815 10,9 Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 1) Zinsabschlag Körperschaftsteuer 1) Steuern vom Umsatz davon: Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gemeinschaftl. Steuern insgesamt 4.152 . 30,8 . 4.029 . -3,0 . 4.464 . 10,8 . 6.467 . 44,9 . 16.515 56.825 29.955 26.870 170.605 1,5 1,2 13,9 -10,0 3,0 13.959 60.739 34.453 26.286 178.363 -15,5 6,9 15,0 -2,2 4,5 15.340 63.035 34.594 28.441 185.453 9,9 3,8 0,4 8,2 4,0 17.477 67.224 34.766 32.459 202.953 13,9 6,6 0,5 14,1 9,4 II. Bundessteuern Gesellschaftsteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Zölle (Bundesanteil) Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinsteuer Schaumweinsteuer Leuchtmittelsteuer Mineralölsteuer Ergänzungsabgabe / Sol.zuschlag pausch. Einfuhrabgaben sonstige Bundessteuern Bundessteuern insgesamt 248 382 1.318 187 30 7.404 847 31 74 21 2.078 357 68 13.111 5 . 0 26.163 14,4 33,1 4,1 -8,6 -3,9 0,2 5,8 -3,2 1,2 0,0 -2,1 2,0 3,9 4,6 1,3 . . 3,0 230 331 1.394 165 19 7.417 866 31 71 21 2.082 397 70 13.363 2 4 0 26.463 -7,4 -13,4 5,7 -11,9 -35,9 0,2 2,2 1,1 -3,6 -0,2 0,2 11,2 2,1 1,9 -50,8 . . 1,1 192 299 1.485 150 0 7.442 896 31 75 22 2.045 425 72 13.821 4 4 0 26.962 -16,4 -9,6 6,5 -9,1 . 0,3 3,5 0,3 5,6 0,9 -1,8 7,1 3,7 3,4 50,7 -2,3 . 1,9 287 425 2.142 155 2 7.929 917 30 73 21 2.004 438 79 16.855 0 4 31.362 49,6 42,0 44,3 3,7 . 6,6 2,4 -5,0 -2,7 -0,5 -2,0 3,0 9,0 21,9 . 4,2 . 16,3 0 0 0 . . . 0 0 0 . . . 0 0 1 . . . 0 0 0 . . . 2.248 966 1.144 4.784 893 187 646 . 10.868 2,5 25,0 4,0 27,3 11,5 3,1 0,7 . 15,0 2.772 1.144 1.394 4.277 946 191 644 . 11.368 23,3 18,4 21,8 -10,6 5,9 2,2 -0,3 . 4,6 2.840 1.228 1.525 4.177 983 197 641 . 11.591 2,4 7,4 9,4 -2,3 3,9 3,3 -0,5 . 2,0 2.953 1.065 1.844 4.687 989 197 644 . 12.378 4,0 -13,3 20,9 12,2 0,6 -0,3 0,5 . 6,8 16.354 226 3.678 467 4,0 0,7 3,9 1,1 16.074 229 3.814 170 -1,7 1,2 3,7 -63,5 17.621 231 3.981 140 9,6 1,0 4,4 -17,7 18.767 231 4.109 144 6,5 0,1 3,2 2,4 317 21.042 4,4 3,9 322 20.609 1,8 -2,1 347 22.321 7,7 8,3 393 23.645 13,3 5,9 2.679 2.649 -3,2 -3,2 2.837 2.818 5,9 6,4 3.234 3.234 14,0 14,8 3.474 3.473 7,4 7,4 231.327 3,5 239.622 3,6 249.560 4,1 273.810 9,7 . . 344 . 366 6,5 383 4,7 III. Lastenausgleichsabgaben Vermögensabgabe Hyp.- u. Kreditgewinnabgabe Lastenausgleichsabgaben insgesamt IV. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kraftfahrzeugsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Sonstige Ländersteuern Ländersteuern insgesamt V. Gemeindesteuern Gewerbesteuer (100 vH) Grundsteuer A Grundsteuer B Grunderwerbsteuer Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt VI. Zölle Zölle (100 vH) - EU-Ant. an Zöllen Steuereinnahmen insgesamt nachr. Spielbankabgaben 1) Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. 276 32 Tabelle 11 7DEHOOH Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1990 - 1993 .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ 1990 Steuerart Mio. Euro 1991 Veränd. ggü. VJ. in % Mio. Euro 1992 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % Veränd. ggü. VJ. in % 1993 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % I. Gemeinschaftl. Steuern Lohnsteuer 90.801 . 109.506 . 126.454 15,5 131.907 4,3 Veranl. Einkommensteuer1) 18.672 . 21.235 . 21.235 0,0 16.992 -20,0 5.539 0 . . 5.819 . . . 5.764 . -0,9 . 6.127 5.496 6,3 . Körperschaftsteuer 1) Steuern vom Umsatz davon: Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gemeinschaftl. Steuern insgesamt 15.385 75.459 39.887 35.572 205.855 . . . . . 16.216 91.865 50.514 41.350 244.641 . . . . . 15.944 101.088 59.961 41.127 270.484 -1,7 10,0 18,7 -0,5 10,6 14.230 110.595 89.216 21.379 285.347 -10,8 9,4 48,8 -48,0 5,5 II. Bundessteuern Gesellschaftsteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Tabaksteuer Kaffeesteuer Teesteuer Zuckersteuer Salzsteuer Branntweinsteuer Schaumweinsteuer Leuchtmittelsteuer Mineralölsteuer Ergänzungsabgabe / Sol.zuschlag pausch. Einfuhrabgaben sonstige Bundessteuern Bundessteuern insgesamt 385 422 2.266 149 8.897 986 31 79 23 2.162 494 83 17.702 1 3 0 . . . . . . . . . . . . . . . . 294 71 2.997 168 10.017 1.100 34 92 27 2.888 537 111 24.167 5.362 4 0 . . . . . . . . . . . . . . . . 109 15 4.139 24 9.844 1.086 30 94 28 2.835 554 102 28.206 6.661 5 1 -62,8 -78,3 38,1 -85,4 -1,7 -1,2 -11,5 2,0 2,6 -1,8 3,1 -7,9 16,7 24,2 6,5 . 30 10 4.750 1 9.949 1.107 3 6 2 2.625 581 110 28.690 69 5 0 -72,3 -37,3 14,8 -97,2 1,1 1,9 -90,6 -93,2 -93,6 -7,4 4,9 7,6 1,7 -99,0 8,9 -97,8 33.683 . 47.869 . 53.733 12,3 47.938 -10,8 III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kraftfahrzeugsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Ländersteuern insgesamt 3.238 1.545 1.999 4.251 1.045 200 693 12.971 . . . . . . . . 3.441 1.348 2.165 5.630 1.232 227 842 14.886 . . . . . . . . 3.451 1.549 2.626 6.809 1.342 245 831 16.853 0,3 14,9 21,3 20,9 8,9 7,9 -1,3 13,2 3.468 1.556 3.017 7.188 1.329 289 904 17.752 0,5 0,5 14,9 5,6 -1,0 17,7 8,9 5,3 19.836 225 4.235 148 . . . . 21.115 280 4.793 147 . . . . 22.930 289 5.224 157 8,6 3,2 9,0 6,5 21.610 303 5.660 167 -5,8 4,9 8,3 6,3 426 24.869 . . 456 26.791 . . 498 29.098 9,1 8,6 540 28.280 8,5 -2,8 V. Zölle Zölle (100 vH) 3.662 . 4.247 . 3.958 -6,8 3.702 -6,5 DDR-Haushalt 2. HJ 1990 8.880 . . . . . . . 289.921 . 338.434 . 374.128 10,5 383.018 2,4 401 . 456 . 499 9,4 528 5,7 1) Nicht veranl. Steuern v. Ertrag Zinsabschlag IV. Gemeindesteuern Gewerbesteuer (100 vH) Grundsteuer A Grundsteuer B Grunderwerbsteuer Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt Steuereinnahmen insgesamt nachr. Spielbankabgaben 1) Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. 277 33 Tabelle 11 7DEHOOH Kassenmäßige Kassenmäßige Steuereinnahmen Steuereinnahmen nach nach Steuerarten Steuerarten in in den den Kalenderjahren Kalenderjahren 1994 1994 -- 1997 1997 .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ 1994 Steuerart Mio. Euro 1995 Veränd. ggü. VJ. in % Mio. Euro 1996 Veränd. ggü. VJ. in % Mio. Euro 1997 Veränd. ggü. VJ. in % Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % I. Gemeinschaftl. Steuern Lohnsteuer 136.271 3,3 144.542 6,1 128.476 -11,1 127.144 -1,0 13.043 -23,2 7.157 -45,1 5.939 -17,0 2.947 -50,4 9.074 7.009 48,1 27,5 8.648 6.548 -4,7 -6,6 6.823 6.192 -21,1 -5,4 7.513 5.828 10,1 -5,9 10.005 120.511 99.838 20.673 295.912 -29,7 9,0 11,9 -3,3 3,7 9.273 119.960 101.490 18.471 296.128 -7,3 -0,5 1,7 -10,7 0,1 15.062 121.283 102.453 18.829 283.775 62,4 1,1 0,9 1,9 -4,2 17.009 123.170 102.225 20.946 283.611 12,9 1,6 -0,2 11,2 -0,1 II. Bundessteuern Gesellschaftsteuer Börsenumsatzsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Tabaksteuer Kaffeesteuer Branntweinsteuer Schaumweinsteuer Zwischenerzeugnissteuer Leuchtmittelsteuer Mineralölsteuer Solidaritätszuschlag pausch. Einfuhrabgaben sonstige Bundessteuern Bundessteuern insgesamt 28 11 5.829 0 10.361 1.161 2.500 573 15 0 32.644 808 5 0 53.934 -8,9 13,8 22,7 -59,3 4,1 4,9 -4,8 -1,3 . -99,9 13,8 . -4,0 . 12,5 23 5 7.211 0 10.530 1.118 2.473 554 22 0 33.177 13.430 5 0 68.547 -18,0 -56,7 23,7 . 1,6 -3,7 -1,1 -3,4 47,3 . 1,6 . 0,4 . 27,1 . . 7.336 . 10.583 1.143 2.600 544 27 . 34.896 13.340 4 17 70.489 . . 1,7 . 0,5 2,3 5,1 -1,8 22,6 . 5,2 -0,7 -19,6 . 2,8 . . 7.223 . 10.816 1.147 2.384 560 29 . 33.749 13.238 5 9 69.160 . . -1,5 . 2,2 0,4 -8,3 2,9 7,1 . -3,3 -0,8 20,2 -50,0 -1,9 III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kraftfahrzeugsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Ländersteuern insgesamt 3.388 1.779 3.595 7.244 1.460 304 918 18.688 -2,3 14,3 19,2 0,8 9,9 5,3 1,5 5,3 4.016 1.814 3.102 7.059 1.424 389 910 18.714 18,5 2,0 -13,7 -2,6 -2,5 28,0 -0,9 0,1 4.620 2.073 3.267 7.027 1.454 386 879 19.705 15,0 14,2 5,3 -0,5 2,1 -0,8 -3,4 5,3 898 2.076 4.666 7.372 1.489 363 868 17.732 -80,6 0,2 42,8 4,9 2,4 -6,1 -1,2 -10,0 IV. Gemeindesteuern Gewerbesteuer (100 vH) Grundsteuer A Grundsteuer B Grunderwerbsteuer 22.541 310 6.165 181 4,3 2,3 8,9 8,6 21.552 314 6.713 151 -4,4 1,2 8,9 -16,5 23.447 320 7.194 156 8,8 1,9 7,2 3,1 24.849 329 7.598 172 6,0 2,8 5,6 10,3 Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt 558 29.755 3,3 5,2 578 29.308 3,6 -1,5 590 31.707 2,0 8,2 599 33.547 1,6 5,8 3.667 -0,9 3.639 -0,8 3.371 -7,4 3.528 4,7 401.957 4,9 416.337 3,6 409.047 -1,8 407.577 -0,4 538 1,9 533 -0,9 557 4,5 572 2,8 Veranl. Einkommensteuer1) Nicht veranl. Steuern v. Ertrag1) Zinsabschlag Körperschaftsteuer1) Steuern vom Umsatz davon: Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gemeinschaftl. Steuern insgesamt V. Zölle Zölle (100 vH) Steuereinnahmen insgesamt nachr. Spielbankabgaben 1) Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. 34 278 Tabelle 11 7DEHOOH Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 1998 - 2001 .DVVHQPlLJH6WHXHUHLQQDKPHQQDFK6WHXHUDUWHQLQGHQ.DOHQGHUMDKUHQ 1998 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in % Steuerart 1999 Mio. Euro 2000 Veränd. ggü. VJ. in % Mio. Euro 2001 Veränd. ggü. VJ. in % Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in % I. Gemeinschaftl. Steuern Lohnsteuer 132.054 3,9 133.809 1,3 135.733 1,4 132.626 -2,3 5.684 92,9 10.887 91,5 12.225 12,3 8.771 -28,2 11.631 6.080 54,8 4,3 11.308 6.045 -2,8 -0,6 13.515 7.334 19,5 21,3 20.885 8.961 54,5 22,2 18.509 127.932 104.142 23.790 301.890 8,8 3,9 1,9 13,6 6,4 22.359 137.156 111.600 25.555 321.564 20,8 7,2 7,2 7,4 6,5 23.575 140.871 107.140 33.732 333.253 5,4 2,7 -4,0 32,0 3,6 -426 138.935 104.463 34.472 309.752 . -1,4 -2,5 2,2 -7,1 II. Bundessteuern Versicherungsteuer Tabaksteuer Kaffeesteuer Branntweinsteuer Schaumweinsteuer Zwischenerzeugnissteuer Mineralölsteuer Stromsteuer Solidaritätszuschlag pausch. Einfuhrabgaben sonstige Bundessteuern Bundessteuern insgesamt 7.133 11.071 1.075 2.263 525 35 34.091 . 10.511 5 20 66.730 0,0 -1,2 2,4 -6,3 -5,1 -6,1 22,2 . . -20,6 8,5 133,5 7.116 11.655 1.106 2.233 545 35 36.444 1.816 11.271 6 9 72.235 -0,2 5,3 2,9 -1,3 3,8 -0,7 6,9 . 7,2 6,3 9,2 8,2 7.243 11.443 1.087 2.151 478 34 37.826 3.356 11.841 5 40 75.504 1,8 -1,8 -1,7 -3,7 -12,4 -1,2 3,8 84,8 5,1 4,8 40,2 4,5 7.427 12.072 1.039 2.143 457 31 40.690 4.323 11.069 4 23 79.277 2,5 5,5 -4,4 -0,4 -4,3 -9,3 7,6 28,8 -6,5 -13,8 -43,8 5,0 III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kraftfahrzeugsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Sonstige Ländersteuern Ländersteuern insgesamt 543 2.459 5.502 7.757 1.627 331 850 2 19.071 0,0 -39,5 18,5 17,9 5,2 9,3 -8,9 -2,1 7,6 537 3.056 6.057 7.039 1.723 308 846 -2 19.564 -1,1 24,3 10,1 -9,3 5,8 -6,7 -0,4 . 2,6 433 2.982 5.081 7.015 1.801 288 843 0 18.443 -19,3 -2,4 -16,1 -0,3 4,6 -6,5 -0,3 . -5,7 291 3.069 4.853 8.376 1.918 293 829 0 19.628 -32,9 2,9 -4,5 19,4 6,5 1,7 -1,8 . 6,4 IV. Gemeindesteuern Gewerbesteuer (100 vH) Grundsteuer A Grundsteuer B Grunderwerbsteuer 25.825 327 7.971 179 0,0 3,9 -0,6 4,9 27.060 328 8.308 202 4,8 0,4 4,2 12,9 27.025 333 8.516 160 -0,1 1,5 2,5 -20,8 24.533 336 8.740 161 -9,2 1,0 2,6 0,7 Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt 604 34.905 4,1 0,8 622 36.520 2,9 4,6 624 36.658 0,3 0,4 628 34.399 0,7 -6,2 3.316 0,0 3.186 -3,9 3.394 6,5 3.191 -6,0 425.913 4,5 453.068 6,4 467.252 3,1 446.247 -4,5 608 6,2 681 12,1 728 6,9 732 0,5 Veranl. Einkommensteuer 1) Nicht veranl. Steuern v. Ertrag1) Zinsabschlag 1) Körperschaftsteuer Steuern vom Umsatz davon: Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gemeinschaftl. Steuern insgesamt V. Zölle Zölle (100 vH) Steuereinnahmen insgesamt nachr. Spielbankabgaben 1) Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. 35 279 Tabelle 11 7DEHOOH Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2002 - 2005 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2002 - 2005 2002 2003 2004 2005 Veränd. Veränd. Veränd. Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. Mio. Euro ggü. VJ. Mio. Euro ggü. VJ. Mio. Euro ggü. VJ. in % in % in % in % Steuerart I. Gemeinschaftl. Steuern Lohnsteuer Veranl. Einkommensteuer 132.190 1) -0,3 133.090 0,7 123.895 -6,9 118.919 -4,0 7.541 -14,0 4.568 -39,4 5.394 18,1 9.766 81,1 14.024 8.478 -32,9 -5,4 9.001 7.632 -35,8 -10,0 9.919 6.773 10,2 -11,3 9.952 6.990 0,3 3,2 2.864 138.195 105.463 32.732 303.291 -*.* -0,5 1,0 -5,0 -2,1 8.275 136.996 103.162 33.834 299.563 *.* -0,9 -2,2 3,4 -1,2 13.123 137.366 104.715 32.651 296.470 58,6 0,3 1,5 -3,5 -1,0 16.333 139.712 108.440 31.273 301.673 24,5 1,7 3,6 -4,2 1,8 II. Bundessteuern Versicherungsteuer Tabaksteuer Kaffeesteuer Branntweinsteuer Alkopopsteuer Schaumweinsteuer Zwischenerzeugnissteuer Mineralölsteuer Stromsteuer Solidaritätszuschlag pausch. Einfuhrabgaben sonstige Bundessteuern Bundessteuern insgesamt 8.327 13.778 1.091 2.149 . 420 30 42.192 5.097 10.403 5 2 83.494 12,1 14,1 5,0 0,3 . -8,1 -2,7 3,7 17,9 -6,0 20,4 -92,3 5,3 8.870 14.094 980 2.204 . 432 28 43.188 6.531 10.280 5 -4 86.609 6,5 2,3 -10,1 2,6 . 2,9 -6,1 2,4 28,1 -1,2 -2,3 . 3,7 8.751 13.630 1.025 2.194 1 436 27 41.782 6.597 10.108 3 1 84.554 -1,3 -3,3 4,5 -0,5 . 0,8 -4,6 -3,3 1,0 -1,7 -28,0 . -2,4 8.750 14.273 1.003 2.142 10 424 27 40.101 6.462 10.315 2 -1 83.509 0,0 4,7 -2,1 -2,4 . -2,7 0,8 -4,0 -2,0 2,0 -35,6 0,0 -1,2 III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kraftfahrzeugsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Ländersteuern insgesamt 239 3.021 4.763 7.592 1.844 306 811 18.576 -17,8 -1,6 -1,9 -9,4 -3,8 4,3 -2,1 -5,4 230 3.373 4.800 7.336 1.861 328 786 18.713 -3,8 11,7 0,8 -3,4 0,9 7,2 -3,1 0,7 80 4.283 4.646 7.739 1.885 353 787 19.774 -65,2 27,0 -3,2 5,5 1,3 7,6 0,2 5,7 97 4.097 4.791 8.673 1.813 331 777 20.579 21,6 -4,4 3,1 12,1 -3,8 -6,1 -1,3 4,1 23.489 345 8.916 75 -4,3 2,7 2,0 -53,7 24.139 341 9.317 41 2,8 -1,2 4,5 -45,2 28.373 348 9.591 23 17,5 2,1 2,9 -43,6 32.129 351 9.897 0 13,2 0,7 3,2 -100,0 623 33.448 -0,9 -2,8 640 34.477 2,8 3,1 646 38.981 0,9 13,1 565 42.941 -12,5 10,2 2.896 -9,2 2.877 -0,7 3.059 6,3 3.378 10,4 441.705 -1,0 442.238 0,1 442.838 0,1 452.079 2,1 649 0,9 590 -9,1 596 1,1 563 -5,6 Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 1) Zinsabschlag Körperschaftsteuer 1) Steuern vom Umsatz davon: Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gemeinschaftl. Steuern insgesamt IV. Gemeindesteuern Gewerbesteuer (100 v.H.) Grundsteuer A Grundsteuer B Grunderwerbsteuer Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt V. Zölle Zölle (100 v.H.) Steuereinnahmen insgesamt nachr. Spielbankabgaben 1) Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. 36 280 Tabelle 11 11 Tabelle 7DEHOOH Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2006 - 2009 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2006 - 2009 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2006 - 2009 2006 2007 2008 2009 Veränd. Veränd. Veränd. Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. Mio. Euro ggü. VJ. Mio. Euro ggü. VJ. Mio. Euro ggü. VJ. in % in % in % in % Steuerart I. Gemeinschaftl. Steuern Lohnsteuer Veranl. Einkommensteuer1) 1) Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 2) Abgeltungsteuer 1) Körperschaftsteuer Steuern vom Umsatz davon: Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gemeinschaftl. Steuern insgesamt 122.612 3,1 131.773 7,5 141.895 7,7 135.165 -4,7 17.566 11.904 7.633 22.898 146.688 111.318 35.370 329.302 79,9 25.027 19,6 13.791 9,2 11.178 40,2 22.929 5,0 169.636 2,7 127.522 13,1 42.114 9,2 374.334 42,5 32.685 15,8 16.575 46,4 13.459 0,1 15.868 15,6 175.989 14,6 130.789 19,1 45.200 13,7 396.472 30,6 26.430 20,2 12.474 20,4 12.442 -30,8 7.173 3,7 176.991 2,6 141.907 7,3 35.084 5,9 370.676 -19,1 -24,7 -7,6 -54,8 0,6 8,5 -22,4 -6,5 II. Bundessteuern Versicherungsteuer Tabaksteuer Kaffeesteuer Branntweinsteuer Alkopopsteuer Schaumweinsteuer Zwischenerzeugnissteuer Energiesteuer Stromsteuer 3) Kraftfahrzeugsteuer Solidaritätszuschlag pausch. Einfuhrabgaben sonstige Bundessteuern Bundessteuern insgesamt 8.775 14.387 973 2.160 6 421 26 39.916 6.273 . 11.277 1 0 84.215 0,3 0,8 -3,0 0,9 -38,0 -0,8 -3,0 -0,5 -2,9 . 9,3 -33,5 0,0 0,8 10.331 14.254 1.086 1.959 3 371 25 38.955 6.355 . 12.349 1 0 85.690 17,7 -0,9 11,7 -9,3 -52,7 -11,7 -3,5 -2,4 1,3 . 9,5 -8,1 0,0 1,8 10.478 13.575 1.008 2.126 3 430 27 39.248 6.261 . 13.146 2 0 86.302 1,4 -4,8 -7,2 8,5 -2,7 15,7 6,4 0,8 -1,5 . 6,5 60,7 0,0 0,7 10.548 13.366 997 2.101 2 446 26 39.822 6.278 3.803 11.927 3 0 89.318 0,7 -1,5 -1,1 -1,2 -20,1 3,8 -5,2 1,5 0,3 . -9,3 21,0 0,0 3,5 III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer 3) Kraftfahrzeugsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Ländersteuern insgesamt 27 3.763 6.125 8.937 1.775 322 779 21.729 -72,0 -8,2 27,9 3,0 -2,1 -2,8 0,3 5,6 5 4.203 6.952 8.898 1.702 319 757 22.836 -81,8 11,7 13,5 -0,4 -4,1 -0,8 -2,9 5,1 -7 4.771 5.728 8.842 1.536 327 739 21.937 . 13,5 -17,6 -0,6 -9,7 2,5 -2,3 -3,9 7 4.550 4.857 4.398 1.511 324 730 16.375 . -4,6 -15,2 -50,3 -1,6 -1,1 -1,3 -25,4 IV. Gemeindesteuern Gewerbesteuer (100 v.H.) Grundsteuer A Grundsteuer B Grunderwerbsteuer Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt 38.369 353 10.045 0 551 49.319 19,4 0,7 1,5 . -2,6 14,9 40.116 355 10.358 0 572 51.401 4,6 0,6 3,1 . 3,8 4,2 41.037 356 10.451 0 624 52.468 2,3 0,2 0,9 . 9,2 2,1 32.421 356 10.580 0 671 44.028 -21,0 0,2 1,2 . 7,5 -16,1 3.880 14,9 3.983 2,7 4.002 0,5 3.604 -10,0 4,3 524.000 -6,6 V. Zölle Zölle (100 v.H.) Steuereinnahmen insgesamt nachr. Spielbankabgaben 488.444 484 8,0 538.243 -13,9 1) 418 10,2 561.182 -13,7 235 -43,8 173 Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. Bis 2008: Zinsabschlag; ab 2009: Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (einschl. ehem. Zinsabschlag). 3) ab Juli 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer. 2) 37 281 -26,5 Tabelle 11 Tabelle 11 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2010 - 2013 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2010 - 2013 2010 Steuerart Mio. Euro 2011 Veränd. ggü. VJ. in v.H. Mio. Euro 2012 Veränd. ggü. VJ. in v.H. Mio. Euro Veränd. ggü. VJ. in v.H. 2013 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in v.H. I. Gemeinschaftl. Steuern 127.904 31.179 -5,4 18,0 139.749 31.996 9,3 2,6 149.065 37.262 6,7 16,5 158.198 42.280 6,1 13,5 Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 1) Abgeltungsteuer 12.982 8.709 4,1 -30,0 18.136 8.020 39,7 -7,9 10,6 2,7 17.259 8.664 -14,0 5,2 Körperschaftsteuer 1) Steuern vom Umsatz davon: Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gemeinschaftl. Steuern insgesamt 12.041 180.042 136.459 43.582 372.857 67,9 1,7 -3,8 24,2 0,6 15.634 190.033 138.957 51.076 403.567 29,8 5,5 1,8 17,2 8,2 20.059 8.234 16.934 194.635 142.439 52.196 426.190 8,3 2,4 2,5 2,2 5,6 19.508 196.843 148.315 48.528 442.752 15,2 1,1 4,1 -7,0 3,9 II. Bundessteuern Energiesteuer Tabaksteuer Branntweinsteuer Alkopopsteuer Schaumweinsteuer Zwischenerzeugnissteuer Kaffeesteuer Versicherungsteuer Stromsteuer Kraftfahrzeugsteuer Luftverkehrsteuer Kernbrennstoffsteuer Solidaritätszuschlag pausch. Einfuhrabgaben sonstige Bundessteuern Bundessteuern insgesamt 39.838 13.492 1.990 2 422 22 1.002 10.284 6.171 8.488 . . 11.713 2 0 93.426 0,0 0,9 -5,3 -8,6 -5,4 -14,4 0,5 -2,5 -1,7 . . . -1,8 -24,7 0,0 4,6 40.036 14.414 2.149 2 454 16 1.028 10.755 7.247 8.422 905 922 12.781 2 0 99.133 0,5 6,8 8,0 -17,7 7,7 -28,7 2,6 4,6 17,4 -0,8 . . 9,1 -17,7 0,0 6,1 39.305 14.143 2.121 2 450 14 1.054 11.138 6.973 8.443 948 1.577 13.624 2 0 99.794 -1,8 -1,9 -1,3 22,9 -1,0 -8,7 2,5 3,6 -3,8 0,2 4,8 70,9 6,6 2,6 0,0 0,7 39.364 13.820 2.102 2 434 14 1.021 11.553 7.009 8.490 978 1.285 14.378 0 2 100.454 0,2 -2,3 -0,9 -2,3 -3,5 0,6 -3,1 3,7 0,5 0,6 3,2 -18,5 5,5 . 0,0 0,7 III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Ländersteuern insgesamt 1 4.404 5.290 1.412 326 713 12.146 . -3,2 8,9 -6,5 0,8 -2,3 -25,8 -4 4.246 6.366 1.420 365 702 13.095 . -3,6 20,3 0,6 12,1 -1,5 7,8 -1 4.305 7.389 1.432 380 697 14.201 . 1,4 16,1 0,8 4,1 -0,8 8,4 -1 4.633 8.394 1.635 392 669 15.723 . 7,6 13,6 14,2 3,0 -4,0 10,7 IV. Gemeindesteuern Gewerbesteuer (100 v.H.) Grundsteuer A Grundsteuer B Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt 35.711 361 10.954 754 47.780 10,1 1,3 3,5 12,4 8,5 40.424 368 11.306 886 52.984 13,2 1,9 3,2 17,5 10,9 42.345 375 11.642 1.037 55.398 4,8 2,0 3,0 17,0 4,6 43.027 385 11.992 1.145 56.549 1,6 2,6 3,0 10,4 2,1 4.378 21,5 4.571 4,4 4.462 -2,4 4.231 -5,2 530.587 1,3 573.351 8,1 600.046 4,7 619.708 3,3 127 -26,3 129 1,5 115 -11,1 81 -29,1 Lohnsteuer 1) Veranl. Einkommensteuer V. Zölle Zölle (100 v.H.) Steuereinnahmen insgesamt nachr. Spielbankabgaben 1) Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. 2) Ergebnis AK "Steuerschätzungen" vom Mai 2014. 282 Tabelle 11 Tabelle 11 2014 - 2015 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2014 - 2015 2 Steuerart 2014 (Schätzung ) Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in v.H. 2 2015 (Schätzung ) Veränd. Mio. Euro ggü. VJ. in v.H. I. Gemeinschaftl. Steuern Lohnsteuer Veranl. Einkommensteuer1) 167.700 45.450 6,0 7,5 178.400 47.800 6,4 5,2 Nicht veranl. Steuern v. Ertrag1) Abgeltungsteuer 1) Körperschaftsteuer Steuern vom Umsatz davon: Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gemeinschaftl. Steuern insgesamt 16.000 8.399 -7,3 -3,1 17.360 8.651 8,5 3,0 18.050 203.400 152.550 50.850 458.999 -7,5 3,3 2,9 4,8 3,7 19.740 211.250 158.450 52.800 483.201 9,4 3,9 3,9 3,8 5,3 II. Bundessteuern Energiesteuer Tabaksteuer Branntweinsteuer Alkopopsteuer Schaumweinsteuer Zwischenerzeugnissteuer Kaffeesteuer Versicherungsteuer Stromsteuer Kraftfahrzeugsteuer Luftverkehrsteuer Kernbrennstoffsteuer Solidaritätszuschlag pausch. Einfuhrabgaben sonstige Bundessteuern Bundessteuern insgesamt 39.450 14.300 2.060 2 420 14 1.040 11.950 6.850 8.400 980 1.300 14.900 0 2 101.668 0,2 3,5 -2,0 1,2 -3,3 -2,9 1,8 3,4 -2,3 -1,1 0,2 1,2 3,6 . 0,0 1,2 39.350 13.930 2.040 2 420 14 1.040 12.080 7.100 8.400 990 1.200 15.650 0 2 102.218 -0,3 -2,6 -1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1 3,6 0,0 1,0 -7,7 5,0 . 0,0 0,5 III. Ländersteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Feuerschutzsteuer Biersteuer Ländersteuern insgesamt 0 5.187 9.150 1.735 383 680 17.135 . 12,0 9,0 6,1 -2,3 1,7 9,0 0 4.909 9.310 1.735 383 674 17.011 . -5,4 1,7 0,0 0,0 -0,9 -0,7 IV. Gemeindesteuern Gewerbesteuer (100 v.H.) Grundsteuer A Grundsteuer B Sonstige Gemeindesteuern Gemeindesteuern insgesamt 43.950 388 12.300 1.192 57.830 2,1 0,8 2,6 4,1 2,3 45.700 388 12.515 1.192 59.795 4,0 0,0 1,7 0,0 3,4 4.300 1,6 4.350 1,2 639.932 3,3 666.575 4,2 116 42,8 118 1,2 V. Zölle Zölle (100 v.H.) Steuereinnahmen insgesamt nachr. Spielbankabgaben 1) Nach Abzug der Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern. 2) Ergebnis AK "Steuerschätzungen" vom Mai 2014. 283 Tabelle 12 Tabelle 12 Tabelle 12 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 - 1974 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 - 1974 1970 Steuerart 1971 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ Mio. Euro in v. H. 1. Bundessteuern 1) 1972 Veränd. ggü. VJ 1973 Veränd. Mio. Euro in v. H. ggü. VJ 1974 Veränd. Mio. Euro in v. H. ggü. VJ Veränd. Mio. Euro in v. H. ggü. VJ in v. H. 14.007 15.111 7,9 16.131 6,7 17.952 11,3 17.665 -1,6 11.232 13.443 19,7 16.030 19,2 19.283 20,3 21.712 12,6 0,5 2. Bundesanteil an a) Lohnsteuer/veranlagter Einkommensteuer b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag / Körperschaftsteuer c) Steuern vom Umsatz 2) d) Gewerbesteuerumlage 2.745 2.362 -13,9 2.731 15,6 3.301 20,8 3.318 13.645 15.353 12,5 15.614 1,7 16.446 5,3 16.482 0,2 1.113 1.318 18,4 1.496 13,5 1.795 20,0 1.878 4,6 -392 . 3. Bundesergänzungszuweisungen 3) Steuereinnahmen des Bundes 4. Ländersteuern 42.742 47.588 11,3 52.001 9,3 58.777 13,0 60.662 3,2 4.873 5.239 7,5 5.564 6,2 5.872 5,5 6.028 2,6 11.232 13.443 19,7 16.030 19,2 19.283 20,3 21.712 12,6 5. Landesanteil an a) Lohnsteuer / veranl.Einkommensteuer b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag / 2.745 2.362 -13,9 2.731 15,6 3.301 20,8 3.318 0,5 c) Steuern vom Umsatz 4) Körperschaftsteuer 5.848 6.580 12,5 8.407 27,8 8.856 5,3 9.680 9,3 d) Gewerbesteuerumlage 1.113 1.318 18,4 1.496 13,5 1.795 20,0 1.878 4,6 392 . 6. Bundesergänzungszuweisungen 3) Steuereinnahmen der Länder 5) 25.811 28.942 12,1 34.228 18,3 39.107 14,3 43.007 10,0 7. Gemeindesteuern 8. Gemeindeanteil Lohnsteuer / veranlagte Einkommensteuer 9. Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage 2.532 2.850 12,6 3.185 11,8 3.511 10,2 3.838 9,3 3.657 4.377 19,7 5.219 19,2 6.278 20,3 7.069 12,6 3.258 3.659 12,3 4.599 25,7 5.498 19,6 5.844 6,3 Steuereinnahmen der Gemeinden 9.447 10.886 15,2 13.003 19,5 15.287 17,6 16.751 9,6 809 736 -9,0 705 -4,1 663 -6,0 664 0,1 1.106 40,4 1.412 27,7 114.940 14,1 122.496 6,6 367 367 82 436 436 99 18,7 18,7 20,6 113 61 239 140 111,5 130,6 Einnahmen LAF EU-Eigenmittel - Zölle - MWSt-Eigenmittel Steuereinnahmen insgesamt 788 78.809 88.151 Nachrichtlich: Stabilitätszuschlag 6) - Bund - Länder - Gemeinden Investitionssteuer - Bund - Länder 11,9 100.726 14,3 1) EU-Anteil an Zöllen 1971 in Bundessteuern enthalten. Ab 1972 von Bundessteuern abgesetzt (s.unten). 2) Berechnet mit 70 vH in den Jahren 1970 und 1971, mit 65 vH in den Jahren 1972 und 1973, mit 63 vH im Jahr 1974. 3) 1,5 vH von den Steuern vom Umsatz. 4) Berechnet mit 30 vH in den Jahren 1970 und 1971, mit 35 vH in den Jahren 1972 und 1973, mit 37 vH im Jahr 1974. 5) ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten (Hansestädte und Berlin-West). 6) Das Restaufkommen wird ab 1.1.1975 aufgrund gesetzlicher Regelungen (BGBl. 1974 I S.3679) bei den Einzelsteuern und damit nicht mehr gesondert erfaßt. 284 39 Tabelle Tabelle 12 12 Tabelle 12 Kassenmäßige Kassenmäßige Steuereinnahmen Steuereinnahmen nach nach Gebietskörperschaften Gebietskörperschaften 1970 1970 -- 1974 1974 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1970 - 1974 1970 Steuerart 1971 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ 1972 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ in v. H. 1. Bundessteuern 1) 1973 Veränd. Mio. Euro in v. H. ggü. VJ 1974 Veränd. Mio. Euro in v. H. ggü. VJ Veränd. Mio. Euro in v. H. ggü. VJ in v. H. 14.007 15.111 7,9 16.131 6,7 17.952 11,3 17.665 -1,6 11.232 13.443 19,7 16.030 19,2 19.283 20,3 21.712 12,6 0,5 2. Bundesanteil an a) Lohnsteuer/veranlagter Einkommensteuer b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag / Körperschaftsteuer c) Steuern vom Umsatz 2) d) Gewerbesteuerumlage 2.745 2.362 -13,9 2.731 15,6 3.301 20,8 3.318 13.645 15.353 12,5 15.614 1,7 16.446 5,3 16.482 0,2 1.113 1.318 18,4 1.496 13,5 1.795 20,0 1.878 4,6 -392 . 3. Bundesergänzungszuweisungen 3) Steuereinnahmen des Bundes 4. Ländersteuern 42.742 47.588 11,3 52.001 9,3 58.777 13,0 60.662 3,2 4.873 5.239 7,5 5.564 6,2 5.872 5,5 6.028 2,6 11.232 13.443 19,7 16.030 19,2 19.283 20,3 21.712 12,6 5. Landesanteil an a) Lohnsteuer / veranl.Einkommensteuer b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag / 2.745 2.362 -13,9 2.731 15,6 3.301 20,8 3.318 0,5 c) Steuern vom Umsatz 4) Körperschaftsteuer 5.848 6.580 12,5 8.407 27,8 8.856 5,3 9.680 9,3 d) Gewerbesteuerumlage 1.113 1.318 18,4 1.496 13,5 1.795 20,0 1.878 4,6 392 . 6. Bundesergänzungszuweisungen 3) Steuereinnahmen der Länder 5) 25.811 28.942 12,1 34.228 18,3 39.107 14,3 43.007 10,0 7. Gemeindesteuern 8. Gemeindeanteil Lohnsteuer / veranlagte Einkommensteuer 9. Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage 2.532 2.850 12,6 3.185 11,8 3.511 10,2 3.838 9,3 3.657 4.377 19,7 5.219 19,2 6.278 20,3 7.069 12,6 3.258 3.659 12,3 4.599 25,7 5.498 19,6 5.844 6,3 Steuereinnahmen der Gemeinden 9.447 10.886 15,2 13.003 19,5 15.287 17,6 16.751 9,6 809 736 -9,0 705 -4,1 663 -6,0 664 0,1 1.106 40,4 1.412 27,7 114.940 14,1 122.496 6,6 367 367 82 436 436 99 18,7 18,7 20,6 113 61 239 140 111,5 130,6 Einnahmen LAF EU-Eigenmittel - Zölle - MWSt-Eigenmittel Steuereinnahmen insgesamt 788 78.809 88.151 Nachrichtlich: Stabilitätszuschlag 6) - Bund - Länder - Gemeinden Investitionssteuer - Bund - Länder 11,9 100.726 14,3 1) EU-Anteil an Zöllen 1971 in Bundessteuern enthalten. Ab 1972 von Bundessteuern abgesetzt (s.unten). 2) Berechnet mit 70 vH in den Jahren 1970 und 1971, mit 65 vH in den Jahren 1972 und 1973, mit 63 vH im Jahr 1974. 3) 1,5 vH von den Steuern vom Umsatz. 4) Berechnet mit 30 vH in den Jahren 1970 und 1971, mit 35 vH in den Jahren 1972 und 1973, mit 37 vH im Jahr 1974. 5) ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten (Hansestädte und Berlin-West). 6) Das Restaufkommen wird ab 1.1.1975 aufgrund gesetzlicher Regelungen (BGBl. 1974 I S.3679) bei den Einzelsteuern und damit nicht mehr gesondert erfaßt. 285 39 Tabelle 12 Tabelle 12 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1975 - 1979 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1975 - 1979 1975 Steuerart 1976 Veränd. 1977 Veränd. 1978 Veränd. 1979 Veränd. Veränd. Mio. Euro ggü. VJ Mio. Euro ggü. VJ Mio. Euro ggü. VJ Mio. Euro ggü. VJ Mio. Euro ggü. VJ in v. H. 1. Bundessteuern in v. H. in v. H. in v. H. in v. H. 17.185 -2,7 18.226 6,1 18.984 4,2 20.116 6,0 20.787 3,3 21.808 0,4 24.507 12,4 27.764 13,3 28.458 2,5 29.597 4,0 2. Bundesanteil an a) Lohnsteuer/veranlagter Einkommensteuer b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag / Körperschaftsteuer 3.144 -5,2 3.618 15,1 5.167 42,8 5.928 14,7 6.831 15,2 17.463 6,0 19.157 9,7 19.959 4,2 22.602 13,2 25.929 14,7 1.761 -6,2 1.871 6,3 2.235 19,4 2.240 0,2 2.453 9,5 -415 -*.* -448 -*.* -481 -*.* -562 -*.* -646 -*.* 60.947 0,5 66.932 9,8 73.627 10,0 78.782 7,0 84.951 7,8 6.209 3,0 7.050 13,6 7.661 8,7 7.689 0,4 8.489 10,4 21.808 0,4 24.507 12,4 27.764 13,3 28.458 2,5 29.597 4,0 3.144 -5,2 3.618 15,1 5.167 42,8 5.928 14,7 6.831 15,2 c) Steuern vom Umsatz 3) 8.779 -9,3 9.266 5,5 9.935 7,2 12.175 22,5 13.992 14,9 d) Gewerbesteuerumlage 1.761 -6,2 1.871 6,3 2.235 19,4 2.240 0,2 2.453 9,5 415 5,7 448 8,1 481 7,2 562 16,9 646 14,9 42.116 -2,1 46.761 11,0 53.242 13,9 57.052 7,2 62.009 8,7 4.307 12,2 4.860 12,8 5.186 6,7 5.289 2,0 5.459 3,2 7.100 0,4 7.979 12,4 9.039 13,3 9.265 2,5 9.636 4,0 5.629 -3,7 6.542 16,2 7.305 11,7 7.793 6,7 7.906 1,5 17.037 1,7 19.381 13,8 21.530 11,1 22.347 3,8 23.001 2,9 635 -4,5 675 6,4 687 1,7 454 -33,9 135 -70,2 - Zölle 1.625 15,1 1.851 13,9 1.862 0,6 1.835 -1,4 2.054 11,9 - MWSt-Eigenmittel 1.409 . 1.466 4,1 2.156 47,0 2.683 24,5 3.132 16,7 123.767 1,0 137.065 10,7 153.103 11,7 163.154 6,6 175.283 7,4 c) Steuern vom Umsatz 1) d) Gewerbesteuerumlage 3. Bundesergänzungszuweisungen 2) Steuereinnahmen des Bundes 4. Ländersteuern 5. Landesanteil an a) Lohnsteuer / veranl.Einkommensteuer b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag / Körperschaftsteuer 6. Bundesergänzungszuweisungen 2) Steuereinnahmen der Länder 4) 7. Gemeindesteuern 8. Gemeindeanteil Lohnsteuer / veranlagte Einkommensteuer 9. Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage Steuereinnahmen der Gemeinden Einnahmen LAF EU-Eigenmittel Steuereinnahmen insgesamt 1) Berechnet mit 68,25 vH im Jahr 1975, mit 69 vH in den Jahren 1976 und 1977 und mit 67,5 vH ab 1978; ab 1975 EU-MWSt-Eigenmittel abgesetzt (s.unten). 2) 1,5 vH von den Steuern vom Umsatz. 3) Berechnet mit 31,75 vH im Jahr 1975, mit 31 vH in den Jahren 1976 und 1977 und mit 32,5 vH ab 1978. 4) ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten (Hansestädte und Berlin-West). 40 286 Tabelle Tabelle 12 12 Tabelle 12 Kassenmäßige Kassenmäßige Steuereinnahmen Steuereinnahmen nach nach Gebietskörperschaften Gebietskörperschaften 1980 1980 -- 1984 1984 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1980 - 1984 1980 Steuerart 1981 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ Veränd. Mio. Euro in v. H. 1. Bundessteuern 1982 ggü. VJ 1983 Veränd. Mio. Euro in v. H. ggü. VJ 1984 Veränd. Veränd. Mio. Euro ggü. VJ Mio. Euro ggü. VJ in v. H. in v. H. in v. H. 21.233 2,1 22.093 4,0 22.978 4,0 24.265 5,6 24.952 2,8 32.237 8,9 32.483 0,8 33.466 3,0 34.152 2,0 35.358 3,5 12,4 2. Bundesanteil an a) Lohnsteuer/veranlagter Einkommensteuer b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag / Körperschaftsteuer c) Steuern vom Umsatz 1) d) Gewerbesteuerumlage 3. Bundesergänzungszuweisungen 2) Steuereinnahmen des Bundes 5) 4. Ländersteuern 6.518 -4,6 6.338 -2,8 6.688 5,5 7.256 8,5 8.156 29.135 12,4 30.000 4,7 29.655 2,8 31.307 5,6 32.154 2,7 1.653 -32,6 1.596 -3,4 1.584 -0,8 1.119 -29,3 1.057 -5,5 -717 -*.* -750 -*.* -749 -*.* -812 -*.* -847 -*.* 90.059 6,0 91.760 2,5 93.621 1,5 97.287 3,9 100.830 3,6 8.218 -3,2 8.363 1,8 8.693 3,9 9.396 8,1 9.501 1,1 32.237 8,9 32.483 0,8 33.466 3,0 34.152 2,0 35.358 3,5 5. Landesanteil an a) Lohnsteuer / veranl.Einkommensteuer b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag / Körperschaftsteuer c) Steuern vom Umsatz 3) d) Gewerbesteuerumlage 6.518 -4,6 6.338 -2,8 6.688 5,5 7.256 8,5 8.156 12,4 15.528 11,0 16.250 1,4 16.238 3,2 18.134 11,7 19.489 7,5 1.653 -32,6 1.596 -3,4 1.584 -0,8 1.119 -29,3 1.057 -5,5 6. Bundesergänzungszuweisungen 2) 717 11,0 750 4,6 749 -0,1 812 8,3 847 4,4 Steuereinnahmen der Länder 4) 5) 64.871 4,6 65.781 0,6 67.418 3,3 70.869 5,1 74.408 5,0 4.295 -21,3 3.973 -7,5 4.163 4,8 4.334 4,1 4.413 1,8 11.378 18,1 11.465 0,8 11.812 3,0 12.054 2,0 12.479 3,5 10.546 33,4 10.125 -4,0 10.179 0,5 11.150 9,5 12.366 10,9 26.219 14,0 25.563 -2,5 26.153 2,3 27.537 5,3 29.258 6,2 38 -71,6 0 1 57,1 1 -18,2 - Zölle 2.313 12,6 2.489 7,6 2.365 -5,0 2.381 0,7 2.688 12,9 - MWSt-Eigenmittel 3.116 -0,5 3.749 20,3 4.069 8,5 4.690 15,3 4.846 3,3 7. Gemeindesteuern 8. Gemeindeanteil Lohnsteuer / veranlagte Einkommensteuer 9. Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage Steuereinnahmen der Gemeinden Einnahmen LAF 1 EU-Eigenmittel - BNE-Eigenmittel Steuereinnahmen insgesamt 186.617 6,5 189.341 1,5 193.627 2,3 202.766 1) Berechnet bis 1982 mit 67,5 vH, 1983 mit 66,5 vH, 1984 mit 65,5 vH; EU-MWSt-Eigenmittel abgesetzt. 2) Bis 1984 1,5 vH von den Steuern vom Umsatz. 3) Berechnet bis 1982 mit 32,5 vH, 1983 mit 33,5 vH, 1984 mit 34,5 vH. 4) ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten (Hansestädte und Berlin-West). 5) Zahlung der Länder von 0,5 Mrd Euro zum teilweisen Ausgleich der finanziellen Folgen des Programms 1981 zur Steuerentlastung und zur Verbesserung des Familienlastenausgleichs beim Bund nicht zugesetzt und bei den Ländern nicht gekürzt. 287 41 4,7 212.031 4,6 Tabelle 12 Tabelle 12 Kassenmäßige 1989 KassenmäßigeSteuereinnahmen Steuereinnahmennach nachGebietskörperschaften Gebietskörperschaften1985 1985bis - 1989 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1985 - 1989 1985 Steuerart 1. Bundessteuern 2. Bundesanteil an a) Lohnsteuer/veranlagter Einkommensteuer b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag / Körperschaftsteuer c) Steuern vom Umsatz 1) d) Gewerbesteuerumlage 3. Bundesergänzungszuweisungen 2) Steuereinnahmen des Bundes 5) 1986 Veränd. Mio. Euro ggü. VJ in v. H. Mio. Euro 1987 Veränd. ggü. VJ in v. H. Mio. Euro 1988 Veränd. ggü. VJ in v. H. Mio. Euro 1989 Veränd. ggü. VJ in v. H. Mio. Euro Veränd. ggü. VJ in v. H. 25.403 1,8 26.163 3,0 26.463 1,1 26.962 1,9 31.362 16,3 38.288 8,3 39.573 3,4 42.345 7,0 43.610 3,0 47.508 8,9 9.725 31.748 1.148 -842 19,2 -1,3 8,6 -*.* 10.334 30.406 1.195 -852 6,3 -4,2 4,0 -*.* 8.994 32.930 1.158 -908 -13,0 8,3 -3,1 -*.* 9.902 33.654 1.270 -1.261 10,1 2,2 9,7 -*.* 11.972 36.282 1.358 -1.370 20,9 7,8 6,9 -*.* 105.470 4,6 106.818 1,3 110.982 3,9 112.590 1,4 126.343 12,2 9.446 -0,6 10.868 15,0 11.368 4,6 11.591 2,0 12.378 6,8 4. Ländersteuern 5. Landesanteil an a) Lohnsteuer / veranl.Einkommensteuer b) nicht veranlagten Steuern vom Ertrag / Körperschaftsteuer c) Steuern vom Umsatz 3) d) Gewerbesteuerumlage 6. Bundesergänzungszuweisungen 2) 38.288 8,3 39.573 3,4 42.345 7,0 43.610 3,0 47.508 8,9 9.725 19.373 1.148 842 19,2 -0,6 8,6 -0,6 10.334 19.889 1.195 852 6,3 2,7 4,0 1,2 8.994 21.259 1.158 908 -13,0 6,9 -3,1 6,5 9.902 22.062 1.270 1.261 10,1 3,8 9,7 38,9 11.972 23.529 1.358 1.370 20,9 6,6 6,9 8,7 Steuereinnahmen der Länder 4) 78.823 5,9 82.710 4,9 86.032 4,0 89.696 4,3 98.114 9,4 4.531 2,7 4.688 3,5 4.536 -3,2 4.699 3,6 4.878 3,8 7. Gemeindesteuern 8. Gemeindeanteil Lohnsteuer / veranlagte Einkommensteuer 9. Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage 13.513 8,3 13.967 3,4 14.945 7,0 15.392 3,0 16.768 8,9 13.430 8,6 13.965 4,0 13.758 -1,5 15.082 9,6 16.052 6,4 Steuereinnahmen der Gemeinden 31.475 7,6 32.620 3,6 33.240 1,9 35.173 5,8 37.698 7,2 1 33,3 0 -70,8 0 -142,9 0 . 0 -75,0 2.736 5.032 1,8 3,8 2.649 6.530 -3,2 29,8 2.818 6.550 6,4 0,3 3.234 7.319 1.548 14,8 11,7 3.473 7.414 768 7,4 1,3 -50,4 223.537 5,4 231.327 3,5 239.622 3,6 249.560 4,1 273.810 9,7 Einnahmen LAF EU-Eigenmittel - Zölle - MWSt-Eigenmittel - BNE-Eigenmittel Steuereinnahmen insgesamt 1) Berechnet 1985 mit 65,5 vH, 1986 bis 1989 mit 65 vH; EU-MWSt-Eigenmittel abgesetzt. 2) Bis 1986 1,5 vH von den Steuern vom Umsatz; 1987 907 Mio Euro; 1988 2 vH von den Steuern vom Umsatz; 1989 2 vH von den Steuern vom Umsatz + 26 Mio Euro (Bremen). 3) Berechnet 1985 mit 34,5 vH, 1986 bis 1989 mit 35 vH. 4) ohne Gemeindesteuern der Stadtstaaten (Hansestädte und Berlin-West). 5) EU-BNE-Eigenmittel abgesetzt (ab 1988). 288 42 Tabelle 12 KassenmäßigeSteuereinnahmen Steuereinnahmennach nachGebietskörperschaften Gebietskörperschaften1990 1990bis - 1993 Kassenmäßige 1993 Tabelle 12 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1990 bis 1993 1990 Steuerart Mio. Euro 1991 Veränd. ggü. VJ in vH 1992 Veränd. ggü. VJ in vH Mio. Euro 1993 Veränd. ggü. VJ in vH Mio. Euro Veränd. ggü. VJ in vH Mio. Euro 33.683 . 47.869 . 53.733 12,3 47.937 -10,8 38.590 7.936 2.769 7.692 . 49.048 1.424 -7.241 -30 . . -1.535 . . . . . . . . . . . . 46.540 9.025 2.909 8.108 . 59.712 1.476 -9.838 -2.017 511 . -1.805 . . . . . . . . . . . . 53.743 9.025 2.882 7.972 . 65.707 1.617 -11.242 -2.287 1.304 . -2.022 15,5 0,0 -0,9 -1,7 . 10,0 9,6 -*.* -*.* *.* . 12,0 56.060 7.222 3.064 7.115 2.418 69.675 766 -10.464 -4.566 4.965 . -2.181 4,3 -20,0 6,3 -10,8 . 6,0 -52,6 -*.* -*.* *.* . 7,9 8.880 . . . . . . . 141.218 . 162.490 . 180.432 11,0 182.012 0,9 Ländersteuern + Landesanteil an Lohnsteuer veranl.Einkommensteuer nicht veranlagten Steuern vom Ertrag Körperschaftsteuer Zinsabschlag Steuern vom Umsatz 4) Gewerbesteuerumlage - FDE-Beitrag Länder + Regionalisierungsmittel ÖPNV + erhöhte Gewerbesteuerumlage 5) + Bundesergänzungszuweisungen 2) 12.971 . 14.886 . 16.854 13,2 17.752 5,3 38.590 7.936 2.769 7.692 . 26.411 1.424 . . . 1.535 . . . . . . . . . . . 46.540 9.025 2.909 8.108 . 32.153 1.476 -511 . 108 1.805 . . . . . . . . . . . 53.743 9.025 2.882 7.972 . 35.381 1.617 -1.304 . 305 2.022 15,5 0,0 -0,9 -1,7 . 7,7 21,3 -*.* . *.* *.* 56.060 7.222 3.064 7.115 2.418 40.920 766 -4.965 . 605 2.181 4,3 -20,0 6,3 -10,8 . 5,5 -28,7 -*.* . 98,2 7,9 Steuereinnahmen der Länder 99.328 . 116.499 . 128.497 10,3 133.139 3,6 Bundessteuern + Bundesanteil an Lohnsteuer veranlagter Einkommensteuer nicht veranlagten Steuern vom Ertrag Körperschaftsteuer Zinsabschlag Steuern vom Umsatz 1) Gewerbesteuerumlage - EU-MWSt-Eigenmittel - EU-BNE-Eigenmittel + FDE-Beitrag Länder - Regionalisierungsmittel ÖPNV - Bundesergänzungszuweisungen 2) DDR-Haushalt 2. HJ 1990 3) Steuereinnahmen des Bundes Gemeindesteuern + Gemeindeanteil an Lohnsteuer veranlagter Einkommensteuer Zinsabschlag + Gewerbesteuer - Gewerbesteuerumlage - erhöhte Gewerbesteuerumlage 5.033 . 5.676 . 6.168 8,7 6.670 8,1 13.620 2.801 . 19.836 -2.849 . . . . . . . 16.426 3.185 . 21.115 -2.952 -108 . . . . . . 18.968 3.185 . 22.930 -3.235 -305 15,5 0,0 . 8,6 9,6 -*.* 19.786 2.549 660 21.610 -1.533 -605 4,3 -20,0 . -5,8 -52,6 -*.* Steuereinnahmen der Gemeinden 38.441 . 43.342 . 47.712 10,1 49.137 3,0 EU-Eigenmittel - Zölle - MWSt-Eigenmittel - BNE-Eigenmittel 10.933 3.662 7.241 30 . . . . 16.103 4.247 9.838 2.017 . . . . 17.488 3.958 11.242 2.287 8,6 -6,8 14,3 13,4 18.731 3.702 10.464 4.566 7,1 -6,5 -6,9 99,6 289.921 . 338.434 . 374.128 10,5 383.018 2,4 Steuereinnahmen insgesamt 1) Berechnet mit 65 vH. 2) 2 vH von den Steuern vom Umsatz + 25,6 Mio Euro für Bremen. 3) Steuereinnahmen DRR-Haushalt 2. HJ 2990 gehen komplett an den Bund; Einnahmen Bund alt: 132.337,7 Mio Euro. 4) Berechnet mit 35 vH. 5) Beteiligung der Gemeinden Gebiet A am "Fonds Deutsche Einheit" über erhöhte Gewerbesteuerumlage an die Länder Gebiet A; Erhöhung der Gewerbesteuerumlage an die Länder infolge der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer (Gemeinden Gebiet A und B) und Erhöhung durch den Solidarpakt (Gemeinden Gebiet A). 289 43 Tabelle 12 Tabelle 12 Kassenmaßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1994 - 1998 Kassenmäßige Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1994 - 1998 Steuerart 1994 1995 1996 1997 1998 zusammen Bundesgebiet Bundesgebiet Bundesgebiet Bundesgebiet Veränd. Veränd. Veränd. Veränd. Veränd. Mio Euro ggü. VJ Mio Euro ggü. VJ Mio Euro ggü. VJ Mio Euro ggü. VJ Mio Euro ggü. VJ in v. H. in v. H. in v. H. in v. H. in v. H. Bundessteuern + Bundesanteil an Lohnsteuer veranlagter Einkommensteuer nicht veranlagten Steuern vom Ertrag Körperschaftsteuer Zinsabschlag Steuern vom Umsatz 1) Gewerbesteuerumlage - EU-MWSt-Eigenmittel - EU-BNE-Eigenmittel + FDE-Beitrag Länder - Regionalisierungsmittel ÖPNV - Bundesergänzungszuweisungen 2) 53.934 12,5 68.547 27,1 70.489 2,8 69.160 -1,9 66.730 -3,5 57.915 5.543 4.537 5.003 3.084 75.922 1.157 -11.771 -5.368 7.477 . -3.704 3,3 -23,2 48,1 -29,7 27,5 9,0 51,0 -*.* -*.* 50,6 . -. 61.431 3.042 4.324 4.636 2.881 67.178 1.091 -12.667 -4.148 3.502 . -12.647 6,1 -45,1 -4,7 -7,3 -6,6 -11,5 -5,7 -*.* -*.* -53,2 . . 54.602 2.524 3.412 7.531 2.724 61.248 1.166 -11.204 -5.595 3.502 -4.448 -12.928 -11,1 -17,0 -21,1 62,4 -5,4 -8,8 6,9 -*.* -*.* 0,0 -*.* -. 54.036 1.252 3.756 8.505 2.564 62.201 1.109 -10.451 -7.355 3.502 -6.136 -12.916 -1,0 -50,4 10,1 12,9 -5,9 1,6 -4,9 -*.* -*.* 0,0 -*.* -*.* 56.123 2.416 5.816 9.254 2.675 65.541 1.202 -9.111 -9.185 2.570 -6.324 -13.108 3,9 92,9 54,8 8,8 4,3 5,4 8,4 -*.* -*.* -26,6 -*.* -*.* Steuereinnahmen Bund 193.728 6,4 187.169 -3,4 173.024 -7,6 169.228 -2,2 174.598 3,2 18.688 5,3 18.714 0,1 19.705 5,3 17.733 -10,0 19.071 7,5 57.915 5.543 4.537 5.003 3.084 44.589 1.157 -7.477 . 892 3.704 3,3 -23,2 48,1 -29,7 27,5 9,0 51,0 -*.* . 47,4 69,8 61.431 3.042 4.324 4.636 2.881 52.783 1.091 -3.502 . 2.119 12.647 6,1 -45,1 -4,7 -7,3 -6,6 18,4 -5,7 -*.* . 137,5 *.* 54.602 2.524 3.412 7.531 2.724 60.035 1.166 -3.502 4.448 2.241 12.928 -11,1 -17,0 -21,1 62,4 -5,4 13,7 6,9 -*.* . 5,7 2,2 54.036 1.252 3.756 8.505 2.564 60.969 1.109 -3.502 6.136 2.246 12.916 -1,0 -50,4 10,1 12,9 -5,9 1,6 -4,9 -*.* 37,9 0,2 -0,1 56.123 2.416 5.816 9.254 2.675 59.679 1.657 -2.570 6.324 2.400 13.108 3,9 92,9 54,8 8,8 4,3 -2,1 49,4 -*.* 3,1 6,8 1,5 137.636 3,4 160.165 16,4 167.815 4,8 167.721 -0,1 175.952 4,9 Ländersteuern + Länderanteil an Lohnsteuer veranlagter Einkommensteuer nicht veranlagten Steuern vom Ertrag Körperschaftsteuer Zinsabschlag Steuern vom Umsatz 3) Gewerbesteuerumlage - FDE-Beitrag Länder + Regionalisierungsmittel ÖPNV + erhöhte Gewerbesteuerumlage 4) + Bundesergänzungszuweisungen 2) Steuereinnahmen der Länder Gemeindesteuern + Gemeindeanteil an Lohnsteuer veranlagter Einkommensteuer Zinsabschlag Steuern vom Umsatz 1) + Gewerbesteuer - Gewerbesteuerumlage - erhöhte Gewerbesteuerumlage 7.214 8,2 7.757 7,5 8.260 6,5 8.698 5,3 9.081 4,4 20.441 1.956 841 . 22.541 -2.314 -892 3,3 -23,2 27,5 . 8,1 -*.* -*.* 21.681 1.074 786 . 21.552 -2.182 -2.119 6,1 -45,1 -6,6 . -4,4 -*.* -*.* 19.271 891 743 . 23.447 -2.333 -2.241 -11,1 -17,0 -5,4 . 8,8 -*.* -*.* 19.072 442 699 . 24.850 -2.218 -2.246 -1,0 -50,4 -5,9 . 6,0 -*.* -*.* 19.808 853 730 2.712 25.825 -2.858 -2.400 3,9 92,9 4,3 . 3,9 -*.* -*.* Steuereinnahmen der Gemeinden 49.787 1,3 48.548 -2,5 48.039 -1,0 49.296 2,6 53.749 9,0 EU-Eigenmittel - Zölle - MWSt-Eigenmittel - BNE-Eigenmittel 20.806 3.667 11.771 5.368 11,1 -0,9 12,5 17,6 20.454 3.639 12.667 4.148 -1,7 -0,8 7,6 -22,7 20.170 3.371 11.204 5.595 -1,4 -7,4 -11,5 34,9 21.333 3.528 10.451 7.355 5,8 4,7 -6,7 31,4 21.613 3.316 9.111 9.185 1,3 -6,0 -12,8 24,9 401.957 4,9 416.337 3,6 409.047 -1,8 407.578 -0,4 425.913 4,5 Steuereinnahmen insgesamt 1) Berechnet 1994 mit 63 vH, 1995 mit 56 vH, 1996 und 1997 mit 50,5 vH; 1998: Bund vorab 3,64 vH; vom Rest Gemeinden vorab 2,2 vH; vom verbleibenden Rest Bund 50,5 vH und Länder 49,5 vH. 2) 1994: 2 vH von den Steuern vom Umsatz + 1,4 Mrd Euro für Bremen und Saarland. 3) Berechnet 1994 mit 37 vH, 1995 mit 44 vH, 1996 und 1997 mit 49,5 vH; 1998 mit 49,5 vH nach Vorwegabzug von 3,64 vH für den Bund und 2,2 vH für die Gemeinden. 4) Beteiligung der Gemeinden Gebiet A am "Fonds Deutsche Einheit" über erhöhte Gewerbesteuerumlage an die Länder Gebiet A; Erhöhung der Gewerbesteuerumlage an die Länder infolge der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer (Gemeinden Gebiet A und B) und Erhöhung durch den Solidarpakt (Gemeinden Gebiet A). 290 44 Tabelle Tabelle 12 12 Tabelle 12 Kassenmäßige Kassenmaßige Steuereinnahmen Steuereinnahmen nach nach Gebietskörperschaften Gebietskörperschaften 1999 1999 -- 2002 2002 Kassenmaßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften 1999 - 2002 Steuerart 1999 Bundesgebiet Veränd. Mio. Euro ggü. VJ in v. H. 2000 Bundesgebiet Veränd. Mio. Euro ggü. VJ in v. H. 2001 Bundesgebiet Veränd. Mio. Euro ggü. VJ in v. H. 2002 Bundesgebiet Veränd. Mio. Euro ggü. VJ in v. H. Bundessteuern + Bundesanteil an Lohnsteuer veranlagter Einkommensteuer nicht veranlagten Steuern vom Ertrag Körperschaftsteuer Zinsabschlag Steuern vom Umsatz 1) Gewerbesteuerumlage - EU-MWSt-Eigenmittel - EU-BNE-Eigenmittel + FDE-Beitrag Länder - Regionalisierungsmittel ÖPNV - Bundesergänzungszuweisungen 72.235 8,2 75.504 4,5 79.277 5,0 83.494 5,3 56.869 4.627 5.654 11.180 2.660 71.648 1.305 -8.134 -8.964 2.648 -6.126 -13.153 1,3 91,5 -2,8 20,8 -0,6 9,3 8,6 -*.* -*.* 3,0 -*.* -*.* 57.687 5.195 6.757 11.787 3.227 73.264 1.327 -9.496 -8.943 2.725 -6.773 -13.471 1,4 12,3 19,5 5,4 21,3 2,3 1,7 -*.* -*.* 2,9 -*.* -*.* 56.366 3.728 10.442 -213 3.943 72.257 1.513 -8.509 -8.031 2.570 -6.831 -12.745 -2,3 -28,2 54,5 -*.* 22,2 -1,4 14,0 -*.* -*.* -5,7 -*.* -5,4 56.181 3.205 7.012 1.432 3.730 71.043 1.754 -5.145 -10.518 2.185 -6.745 -15.576 -0,3 -14,0 -32,9 -*.* -5,4 -1,7 15,9 -39,5 31,0 -15,0 -1,3 22,2 Steuereinnahmen Bund 192.447 10,2 198.790 3,3 193.767 -2,5 192.051 -0,9 19.564 2,6 18.444 -5,7 19.628 6,4 18.576 -5,4 56.869 4.627 5.654 11.180 2.660 62.660 1.788 -2.648 6.126 2.370 13.153 1,3 91,5 -2,8 20,8 -0,6 5,0 7,9 -*.* -3,1 -1,2 0,3 57.687 5.195 6.757 11.787 3.227 64.683 1.815 -2.725 6.773 2.379 13.471 1,4 12,3 19,5 5,4 21,3 3,2 1,5 -*.* 10,6 0,4 2,4 56.366 3.728 10.442 -213 3.943 63.794 1.894 -2.570 6.831 2.103 12.745 -2,3 -28,2 54,5 -*.* 22,2 -1,4 4,3 -*.* 0,9 -11,6 5,4 56.181 3.205 7.012 1.432 3.730 64.283 2.107 -2.185 6.745 1.891 15.576 -0,3 -14,0 -32,9 -*.* -5,4 0,8 11,3 -15,0 -1,3 -10,1 22,2 184.003 4,6 189.493 3,0 178.690 -5,7 178.552 -0,1 Ländersteuern + Länderanteil an Lohnsteuer veranlagter Einkommensteuer nicht veranlagten Steuern vom Ertrag Körperschaftsteuer Zinsabschlag Steuern vom Umsatz 2) Gewerbesteuerumlage - FDE-Beitrag Länder + Regionalisierungsmittel ÖPNV + erhöhte Gewerbesteuerumlage 3) + Bundesergänzungszuweisungen Steuereinnahmen der Länder 4) Gemeindesteuern + Gemeindeanteil an Lohnsteuer veranlagter Einkommensteuer Zinsabschlag Steuern vom Umsatz 1) + Gewerbesteuer - Gewerbesteuerumlage - erhöhte Gewerbesteuerumlage 9.460 4,2 9.633 1,8 9.866 2,4 9.958 0,9 20.071 1.633 725 2.848 27.060 -3.093 -2.370 1,3 91,5 -0,6 5,0 4,8 -*.* -*.* 20.360 1.834 880 2.925 27.026 -3.142 -2.379 1,4 12,3 21,3 2,7 -0,1 -*.* -*.* 19.894 1.316 1.075 2.884 24.533 -3.406 -2.103 -2,3 -28,2 22,2 -1,4 -9,2 -*.* -*.* 19.828 1.131 1.017 2.869 23.489 -3.860 -1.891 -0,3 -14,0 -5,4 -0,5 -4,3 13,3 -10,1 Steuereinnahmen der Gemeinden 56.334 4,8 57.136 1,4 54.059 -5,4 52.542 -2,8 EU-Eigenmittel - Zölle - MWSt-Eigenmittel - BNE-Eigenmittel 20.284 3.186 8.134 8.964 -6,1 -3,9 -10,7 -2,4 21.833 3.394 9.496 8.943 7,6 6,5 16,7 -0,2 19.731 3.191 8.509 8.031 -9,6 -6,0 -10,4 -10,2 18.560 2.896 5.145 10.518 -5,9 -9,2 -39,5 31,0 453.068 6,4 467.252 3,1 446.247 -4,5 441.705 -1,0 Steuereinnahmen insgesamt 1) Berechnet ab 1999: Bund vorab 5,63 vH; vom Rest Gemeinden vorab 2,2 vH; vom verbleibenden Rest Bund 1999: 50,5 vH; 2000/2001: 50,25 vH; ab 2002: 49,6 vH. 2) Berechnet 1999 mit 49,5 vH; 2000/2001 mit 49,75 vH; ab 2002 mit 50,4 vH nach Vorwegabzug von 5,63 vH Bund und 2,2 vH Gemeinden. 3) Beteiligung der Gemeinden G