14. SEPTEMBER 2007, 18. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486 Zahnärzteblatt D I E M O NAT S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N SACHSEN ANZEIGE AKTUELL Start ins Berufsleben S. 5 Sächsischer Fortbildungstag S. 9 Umfrage zur Praxisausstattung S. 10 RECHT Standardtarif S. 18 PRAXISFÜHRUNG Wiederherstellung und Erneuerung von Sekundärteleskopen S. 20 FORTBILDUNG Konfliktmanagement S. 23 BEILAGE Fachdental Leipzig 09 07 Aktuell Inhalt Impressum Zahnärzteblatt SACHSEN Herausgeber Informationszentrum Zahngesundheit Sachsen Recht Leitartikel Freud und Leid eines Kollektivvertrages 4 Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen www.zahnaerzte-in-sachsen.de Schriftleitung Dr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig BGH entscheidet zur Fälligkeit ärztlicher Honorarrechnungen 16 Doppelabrechnung in der Praxisgemeinschaft 17 Standardtarif 18 Sozialgericht bestätigt erneut Rechtmäßigkeit des HVM 18 Redaktion Fanny Francke, Gundula Feuker Praxisführung Mitarbeiterin Renate Meinhold Redaktionsanschrift Informationszentrum Zahngesundheit Schützenhöhe 11, 01099 Dresden Telefon 0351 8066-276 Fax 0351 8066-279 E-Mail: [email protected] Verlag Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, 01665 Nieschütz Telefon 03525 718-600, Fax 718-611 Anzeigen, Satz, Repro und Versand Gesamtherstellung Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, 01665 Nieschütz Telefon 03525 718-600, Fax 718-610 ISDN-Mac 03525 718-634 Anzeigenabteilung Sabine Sperling Telefon 03525 718-624 E-Mail: [email protected] Anzeigenpreise Zurzeit ist die Preisliste Nr. 14 vom Oktober 2006 gültig. Bezugspreis/Abonnementpreise Jahresabonnement 45,00 Euro Einzelverkaufspreis 5,50 Euro zzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlungen im In- und Ausland entgegen. Auflage 4.900 Druckauflage, II. Quartal 2007 Medizingeräteprüfung Aktuell Start ins Berufsleben 5 Informationsveranstaltung zur ZFA-Ausbildung 6 Ausschüsse der Kammer vorgestellt Finanzausschuss 6 Sächsischer Fortbildungstag 9 Leserbrief zu www.2te-Zahnarztmeinung.de Rationelle Arbeitsabläufe in der Zahnarztpraxis 11 Websites in „Looser“ Folge vorgestellt 22 Fachdental Infostand LZK Sachsen 11 Praxisbörse der KZV Sachsen 12 Informationsveranstaltung zur Praxisabgabe 12 Fortbildungspflicht von angestellten Zahnärzten 21 Personalien Geburtstage 32 Nachrufe 16 12 Zitat des Monats Fortbildung 26 Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete oder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestattet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Frühjahrstagung GZMK Leipzig Silikatkeramik als Therapiestandard? 31 Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Bücherecke 10 Perspektivwechsel als Mittel gegen Missverständnisse und zur Konfliktlösung ISSN 0938-8486 Wissenswertes für den Vertragszahnarzt – Wiederherstellung und Erneuerungen von Sekundärteleskopen 20 Wenn das Telefon klingelt Vertrieb Das Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlich bis auf Juli+August (Doppelausgabe). Mitglieder der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. © 2007 Satztechnik Meißen GmbH 18 23 Termine Kurse im September/ Oktober/November 2007 13 Zahnärzte-Stammtische 15 Kultur Ausstellung im Zahnärztehaus 10 Redaktionsschluss für die Ausgabe November 2007 ist der 17. Oktober 2007. 3 Leitartikel Freud und Leid eines Kollektivvertrages Dr. Holger Weißig Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen „Ich benötige noch dieses Jahr einen Termin zur Bonusuntersuchung.“ So oder ähnlich werden sich schon häufig Patienten bei Ihnen gemeldet haben. Der Patient ist gesetzlich pflichtversichert und will das Äquivalent oder möglichst mehr von seinen Beitragszahlungen in Sachleistungen „zurückhaben“. Somit ist der Arbeitstag eines sächsischen Kassenzahnarztes zumindest etwas abgesichert. Betriebswirtschaftlich ist damit jedoch keine Sicherheit erreicht. Denn anders als im täglichen Leben, erfahren Ärzte und Zahnärzte erst viel später, zu welchem Preis sie gearbeitet haben. Das ist der Nachteil beim Kollektivvertrag. Die Gesamtvergütung, geteilt durch die über das Jahr erbrachten Leistungen, bestimmt letztendlich den Preis der in der Vergangenheit erbrachten Einzelleistung. Der HVM, der keine lineare Verteilung der Vergütung gekannt hat, sollte zumindest für einen großen Prozentsatz der Abrechnung einen festen Preis garantieren. Der sächsische HVM benötigte hierzu als feste Größe die Anzahl von zugelassenen Zahnärzten. Mit Aufhebung der Zulassungssperre seit April dieses Jahres ist die Kalkulationsgrundlage des bisherigen HVM weggefallen. Deshalb muss ein neues Modell kreiert werden, weil die Budgetierung nach wie vor besteht. Wie soll der neue HVM aussehen? Er soll einen hohen Punktwert garantieren! Er möchte der jungen Praxis eine Entwicklungsmöglichkeit eröffnen! Er darf die umsatzstarke Praxis nicht behindern! Er muss die Überweisungspraxis uneingeschränkt ermöglichen! Er honoriere bitte die Praxis, die besonders budgetbewusst arbeitet! Er behandle die Einzelpraxis wie die Berufsausübungsgemeinschaft gleich! Er ermögliche auch die Tätigkeit in einer zweiten Praxis! Er honoriere die Anstellung eines Ausbildungsassistenten! Er gewährleiste die Honorierung auch der Patienten vom 30. Dezember! decke einfach zu klein ist, hilft kein Ziehen an allen Seiten des Tisches.“ Deshalb muss ein Interessenausgleich innerhalb des HVM hergestellt werden. Durch die Zulassung als Vertragszahnarzt erwirbt man leider nur die Teilhabe an der Verteilung, eben nicht den Anspruch auf vollständige Einzelleistungsvergütung. Der neue HVM wählt folgenden Ansatz: Sie werden Ihr Kontingent zukünftig kassenspezifisch genau kennen, welches eine angemessene Vergütung sicherstellt. Die betriebswirtschaftliche Analyse einer Zahnarztpraxis lässt erkennen, dass die Einnahmen aus der GKV ein wesentliches, aber eben nur ein Standbein gesunder Praxisführung darstellt. Die anderen Standbeine bedürfen jedoch genauso einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Hierzu muss man den Wert der Betriebsstunde seiner Praxis kennen. In deren Konsequenz ergeben sich die Honorarforderungen der nicht BEMAgebundenen Leistungen. All diejenigen, die die ökonomischen Eckwerte ihrer Praxis vor Augen haben, brauchen keine Sorge vor dem neuen HVM haben. Naturgemäß kommen trotzdem viele Fragen auf. Und mancher von Ihnen sagt vielleicht auch: „Beim Geld, da hört die Freundschaft auf.“ Der Vorstand der KZVS ist gern bereit, mit Ihnen den neuen HVM innerhalb der Stammtische zu diskutieren. Das meint Ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Weißig Allen Ansprüchen gerecht zu werden, bedeutet, die Quadratur des Kreises zu lösen. Erschwerend kommt hinzu, dass einige Krankenkassen unterdeckte Budgets haben. Sprichwörtlich gesagt: „Wenn die Tisch- 4 zurück zur Titelseite zurück zum Inhaltsverzeichnis Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Aktuell Start ins Berufsleben für 258 Zahnmedizinische Fachangestellte Im Juli fanden Abschlussprüfungen zur „Zahnmedizinischen Fachangestellten“ in den fünf Berufsschulzentren Sachsens statt und zum ersten Mal im Berufsschulzentrum Oelsnitz. Dreimal konnte das Prädikat „Sehr gut“ erteilt werden. Leider haben neun Auszubildende die Prüfungen nicht bestanden. Die Resultate zeigen, dass sich unsere Auszubildenden in Praxis und Berufsschule ein fundiertes Wissen für den Start ins Berufsleben angeeignet haben. Die meisten von ihnen wurden auch in diesem Jahr von ihren Ausbildungspraxen übernommen bzw. haben bereits einen Arbeitsplatz gefunden und können ihr Wissen und ihre Fertigkeiten sofort umsetzen. Allen Berufsanfängern, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, möchte ich recht herzlich gratulieren, verbunden mit den besten Wünschen für ein ausgefülltes Berufsleben. Für die guten Ergebnisse in diesem Jahr sind ebenso die Leistungen und Bemühungen in den zahnärztlichen Ausbildungspraxen, in den Berufsschulen und nicht zuletzt der Mitarbeiterinnen des Ausbildungsressorts der LZK Sachsen zu würdigen. Die Jahrgangsbesten Mit „Sehr gut“ absolvierten ihre Ausbildung: Christin Seidel Zahnarztpraxis: Dipl.-Stom. Kathrin Haugk, Leipzig Sandra Thoß Zahnarztpraxis: Dr. med. Volkmar Schneider, Falkenstein Christin Seifert Zahnarztpraxis: Dipl.-Stom. Ekkehard Seifert, Reuth Starke Resonanz für Kursangebot zur Prüfungsvorbereitung Besonders in der praktischen Prüfung – als letzter und meist schwierigster Prüfungsabschnitt – konnten verbesserte Leistungen erzielt werden. Ein schönes Ergebnis und auch Bestätigung für den erstmals in diesem Jahr angebotenen Prüfungsvorbereitungskurs! Erarbeitet und gehalten wurden die sowohl theoretischen als auch praktischen Inhalte von Dr. Christoph Meißner und Dr. Klaus Erler sowie von ZMF Ines Kroggel und ZMV Janett Heßmann. An fünf Kurstagen fanden im Zahnärzte- Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Der Referent für Ausbildung, Dr. Klaus Erler, gratuliert den Berufsanfängern und wünscht ihnen einen guten Start auf dem neuen Weg haus insgesamt zehn Kurse statt, die mit jeweils 16 Teilnehmern schnell ausgebucht waren. Und das, obwohl die Teilnahme kostenpflichtig war. Ein deutliches Zeichen dafür, wie groß das Interesse der Auszubildenden an einer systematischen inhaltlichen und schwerpunktge- zielten Prüfungsvorbereitung war. Sie erlebten praxisrelevant die Anforderungen der praktischen Prüfung anhand von Aufgabenstellungen und Beispielen. Alle Kursteilnehmer konnten somit ihr praktisches Wissen nochmals auffrischen und sicherer in die Prüfung gehen. Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen 2007 Gesamtteilnehmer: 267 BSZ Sehr gut Dresden (Ø 2,6) 98 Teilnehmer Leipzig (Ø 2,7) 74 Teilnehmer 1 Oelsnitz (Ø 2,5) 41 Teilnehmer Zwickau (Ø 2,3) 34 Teilnehmer Görlitz (Ø 2,7) 20 Teilnehmer zurück zur Titelseite 2 Gut Befriedigend Ausreichend Nicht bestanden 40 54 3 1 36 27 3 7 19 21 19 13 8 10 1 2 zurück zum Inhaltsverzeichnis 5 Aktuell Hoffen wir, dass in diesem Jahr noch mehr Zahnärzte erkennen, dass Nachwuchs rar wird. Die einzige Möglichkeit, dem sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel zu begegnen, stellt die eigene Ausbildung zur ZFA dar. Allen Auszubildenden und Ausbilderpraxen, die in diesen Tagen in ihre gemeinsame dreijährige Ausbildungszeit starten, wünsche ich viel Erfolg! Dr. Klaus Erler Referent für Ausbildung der LZKS Dr. Christoph Meißner und ZMV Janett Heßmann mit Teilnehmerinnen von zwei der zehn Kurse zur Prüfungsvorbereitung Informationsveranstaltung zur ZFA-Ausbildung Vertreter der LZKS und der Berufsschulen informieren über den Ablauf der Berufsausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten. Alle Ausbilderinnen und Ausbilder des 1. bis 3. Ausbildungsjahres sind dazu herzlich eingeladen. Die Informationsveranstaltung wendet sich sowohl an alle Ausbilder als auch an diejenigen Praxisinhaber/innen, die sich über den Ablauf und die Inhalte der ZFAAusbildung informieren wollen. Die Veranstaltung findet im Berufsschulzentrum des/der Auszubildenden statt: Berufsschulzentrum Görlitz 28.09.2007, 17 Uhr Berufsschulzentrum Oelsnitz 26.10.2007, 17 Uhr Berufsschulzentrum Zwickau 02.11.2007, 17 Uhr Berufsschulzentrum Leipzig 09.11.2007, 17 Uhr Berufsschulzentrum Dresden 14.11.2007, 17 Uhr. planung der LZKS. An der jährlichen Sitzung der Haushaltsreferenten der BZÄK in Berlin nimmt der Ausschussvorsitzende teil. Weitere Aufgabenbereiche sind die Bearbeitung laufender Insolvenz- und Mahnverfahren von Kammermitgliedern sowie die Voll- streckung von Beitragsrückständen. Dem Ausschuss gehören in dieser Legislaturperiode an: Dr. Sibylle Will (Hoyerswerda), Dr. Andreas Höfner (Leipzig) und Dipl.Stom. Ingolf Beierlein (Schwarzenberg) als Ingolf Beierlein Vorsitzender. Ausschüsse der Kammer vorgestellt Finanzausschuss Der Finanzausschuss befasst sich naturgemäß mit allen monetären Angelegenheiten, welche die Geschäftstätigkeit der LZKS betreffen. Den Kernpunkt der Arbeit bilden dabei der jährlich zu erstellende Haushaltsplan und der daraus resultierende Jahreshaushalt unserer Körperschaft, der in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, den Mitarbeitern des Ressorts Finanzen und der Wirtschaftsprüfgesellschaft Bansbach, Schübel, Brösztl & Partner GmbH erstellt, diskutiert und dem Kammervorstand vorgelegt wird. Danach erfolgen die öffentliche Vorlage und Diskussion in der Kammerversammlung zum Beschluss des Haushalts. In den Ausschusssitzungen wird die aktuelle Einnahme- und Ausgabensituation (z. B. Ressort BuS-Dienst, Fortbildung) überprüft, um etwaige Fehlentwicklungen zu erkennen und Anpassungen vorzunehmen. In der Regel ist der Kammerpräsident anwesend, weshalb die ständige Verbindung zum Vorstand gewährleistet ist. Der Finanzausschuss ist zuständig für die Haushalts- und Kassenordnung, die Beitragsordnung und Gebührenordnung der LZKS. Jährlich erfolgt eine unangekündigte Überprüfung der Kassenbestände durch einzelne Ausschussmitglieder. Ebenso involviert ist der Ausschuss auch bei der Personal- 6 Dipl.-Stom. Ingolf Beierlein, Dr. Sibylle Will und Dr. Andreas Höfner treffen sich regelmäßig zur Finanzausschusssitzung in der Landeszahnärztekammer zurück zum Inhaltsverzeichnis Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Aktuell Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 7 Aktuell 8 Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Aktuell n Scho et? Landeszahnärztekammer Sachsen ld e m Sächsischer Fortbildungstag ange für Zahnärzte und das Praxisteam Trends in der Zahnheilkunde 27. Oktober 2007, Stadthalle Chemnitz Wissenschaftliche Leiter: Für Zahnärzte: Prof. Dr. Ivo Krejci, Genf (CH) Für Praxismitarbeiterinnen: Prof. Dr. Norbert Krämer, Dresden Bitte beachten Sie den Frühbucherrabatt für Zahnärzte bis 30. September 2007: Tagungsgebühr 85 €. Tagungsgebühren ab 1. Oktober 2007: Zahnärzte 100 € Zahnmedizinstudenten 15 € Praxismitarbeiter/innen 50 € Auszubildende 15 € Zahnärzte erhalten für die Teilnahme an der Tagung am 27.10.2007 gemäß Empfehlung BZÄK/DGZMK 8 Punkte. Workshopnachmittag Freitag, 26. Oktober 2007, 15-18 Uhr Zahnärzte W1 Zahnaufhellung – Bleaching als Alternative zu restaurativen Maßnahmen W2 Die adhäsiven Restaurationen von devitalen Zähnen mit und ohne Stift Restplätze Praxisteam W3 Der kindliche Notfall ausgebucht Praxismitarbeiterinnen W4 Zucker und Säuren – die Feinde aller Zähne? W5 Alles im Griff – die alltägliche Praxishygiene Restplätze Restplätze Restplätze Kollegentreff – Mit „Fracksausen“ im Braugut Hartmannsdorf Das Erfurter A-cappella-Quartett sorgt dafür, dass es am Freitag, 26. Oktober, im Braugut Hartmannsdorf nicht bierernst zugeht. Wie immer steht ein tolles Buffet bereit, und auch der Bustransfer vom Hotel Mercure (19 Uhr Abfahrt) ist wie immer organisiert. Beginn ist 19.30 Uhr, der Eintritt beträgt 35 € pro Person. Informationen zu allen Veranstaltungen am 26./27. Oktober erhalten Sie unter Telefon: 0351 8066-101 oder -102 (Frau Walter/Frau Kokel). Anmeldungen sind auch im Internet unter www.zahnaerzte-in-sachsen (Fortbildung/Fortbidlungstag) möglich. Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 zurück zur Titelseite zurück zum Inhaltsverzeichnis Aktuell Ausstellung im Zahnärztehaus Wenn das Telefon klingelt ... … hat das ZBS wieder aus aktuellem Anlass Fragen gestellt. Themen waren diesmal die EDV-Praxisausstattung und Nuckelflaschenkaries. Anliegen war es, einerseits die Internetnutzung der Praxen zu erfahren, andererseits die Annahme des Plakats „Nuckelflaschenkaries“ der LAGZ, welches in der Aprilausgabe des ZBS eingelegt war. Nehmen Sie an der Online-Abrechnung der KZV Sachsen teil? ja: 54 % nein: 46 % Hat Ihre Praxis Anschluss ans Internet? Ja: 47 % nein: 53 % Rufen Sie Informationen von unserer Homepage ab? mit dem Privat-PC: 55 % mit dem Praxis-PC: 34 % Nutzen Sie für den Internetzugang einen Bildschirm kleiner als 17 Zoll? ja: 4% nein: 94 % Haben Sie in den kommenden Monaten vor, in die EDV-Ausrüstung Ihrer Praxis zu investieren? ja: 25 % nein: 73 % Haben Sie das Plakat „Nuckelflaschenkaries“ wahrgenommen? ja: 62 % nein: 38 % Haben Sie das Plakat in Ihrer Praxis aufgehängt? ja: 30 % nein: 67 % Nur 47 % der Praxen haben einen Internetanschluss. Die scheinbar geringe Zahl ist zu relativieren, da viele Zahnärzte von ihrem Büro zu Hause aus arbeiten und dafür den Privatanschluss nutzen. Erfreulich ist, dass die Homepage der Zahnärzte in Sachsen von 84 % der Befragten oft frequentiert wird. Allerdings geben 10 zurück zur Titelseite 11 % der befragten Zahnärzte an, dass sie den Internetauftritt der LZKS und KZVS weder kennen noch nutzen. nie 11 % mit Praxis-PC 34 % nur mit Privat-PC 55 % Relativ ist die Angabe, dass nur 25 % der Befragten Ihre EDV-Ausrüstung in den kommenden Monaten verbessern wollen, da ein Großteil der Praxen erst vor kurzem neu ausgestattet wurde. Tendenziell kann man daran ablesen, dass die Praxen zurzeit ihre EDVAusstattung erneuern. Das Plakat Nuckelflaschenkaries wurde von 62 % wahrgenommen. Von diesen haben wiederum ein Drittel der Befragten das Plakat in ihrer Praxis ausgehängt. Nicht in allen Praxen ist Nuckelflaschenkaries ein Thema, so dass die Verwendung des Plakates auf die Aktualität des Themas im Alltag der Praxen zurückzuführen ist. Einige Befragte nutzen das Plakat auch für Kindertageseinrichtungen bzw. Einrichtungen, die sich mit diesem Thema intensiver beschäftigen. Wir danken allen zufällig ausgewählten Teilnehmern, dass Sie sich für unsere Umfrage Zeit genommen haben! Bilder und Musik Die neue Ausstellung „angenommen – angekommen“ wurde am 24.07.2007 im Zahnärztehaus mit der Künstlerin Mirjam Moritz sowie dem Musiker Matthias Macht und seinen Klangspielen eröffnet. Die Ausstellung ist noch bis zum 26.10.2007 zu sehen. Bei Mirjam Moritz können wir nicht die großen Themen auf großen Leinwänden erwarten. Moritz ist eine Künstlerin, die von sich erzählt und uns mit der kleinen Welt des Alltags auf kleinem Raum konfrontiert. Vielleicht erscheint uns aus all diesen Gründen der Bilderreigen von Mirjam Moritz so vertraut. Sie zeigt uns Ausschnitte der täglichen Dinge, die uns in unserem persönlichen Umfeld umgeben. Wir sehen Küchentische mit Krügen aus Ton, Schalen mit Früchten, wir sehen Tapeten, Stoffe, Muster. Und wie nebenbei stellt sie uns die Orte vor, an denen sie arbeitet, wie die blaue Fabrik. Der Umzug in ein altes Jahrhundertwendehaus rückt Gartenstühle, Gartentore und die Veranda ins Bild. Überhaupt ist ihr Kosmos farbenkräftig. Bei den Stillleben mit Blumen ist der Farbauftrag kraftvoll. Filigran wird Moritz dann, wenn sie Blüten zeichnet. Ganz im Kontrast zur friedlichen Sphäre von Moritz beanspruchte Matthias Macht am Schlagzeug unser Interesse, genau hinzuhören. Experimentell scheute er nicht vor dem Boden, nicht vor der Feuerschutzwand hinter ihm, um Klänge zu erzeugen, um aus jedem Medium einen anderen Ton zu gewinnen. Mirjam Moritz stellt ihre farbenfreudigen Monografien (Glasdruckgrafiken) und schwarz-weißen Kohlezeichnungen vor zurück zum Inhaltsverzeichnis Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Aktuell Leserbrief Auf dem Weg zum Jahrmarkt oder Wer bietet weniger? Vor einigen Tagen habe ich nicht schlecht gestaunt, als ich ein Schreiben der AOK in der Hand hielt, das Patienten zur Nutzung des Internetportals www.2te-zahnarztmeinung.de auffordert. Nutzer des Portals stellen unter einem Pseudonym ihren Heil- und Kostenplan nebst Aufschlüsselung der Kosten (BEMA, GOZ, Labor) ins Internet, warten auf Zahnärzte, die den Kostenplan unterbieten, um dann mit dem Billigstanbieter in einem bestimmten Umkreis Kontakt aufzunehmen. Nun, ist es nicht ungewöhnlich, im Internet Skurriles, Kurioses oder Absurdes zu finden, das Portal www.2te-Zahnarztmeinung.de existiert seit mehreren Jahren. Neu und sehr bedenklich ist die Aufforderung einer großen gesetzlichen Krankenkasse, dieses Internetportal zu nutzen. Zwischen www.2te-Zahnarztmeinung.de und normalen Auktionsportalen besteht ein grundlegender Unterschied. Letztere bieten meist ein Produkt, z. B. ein Videogerät, an, das zu festen Kosten in Serie hergestellt, durch unterschiedliche Margen des Handels mehr oder weniger günstig zu erstehen ist. In dem von der AOK beworbenen Portal sollen sich Zahnärzte mit möglichst billiger Behandlung gegenseitig unterbieten. Dass die Qualität in dieser Abwärtsspirale eine Konstante bleibt, ist sehr unwahrscheinlich. Aber das Portal verfügt über ein Qualitätssicherungssystem: Erfolgreich vermittelte Patienten bewerten ihren Zahnarzt. Positive Kommentare beschreiben die Praxis als hell und sauber, den Zahnarzt als freundlich und kompetent, die Helferin als zuvorkommend. Die Patienten bewerten das Praxisambiente, kaum die Qualität ihres Zahnersatzes, die Präparation, die Integrität der Kronenränder, das richtige Drehmoment für die Implantatschraube. Vielfach ist Qualität, das Eintreten oder Nichteintreten biologischen und technischen Versagens erst nach mehreren Jahren zu beurteilen. Das weiß auch die Krankenkasse. Um Missverständnissen vorzubeugen, es soll keinesfalls die Legitimität des Einholens einer zweiten oder gar dritten zahnärztlichen Meinung in Zweifel gezogen werden. Dies ist sinnvoll, notwendig und ein billiges Recht jedes Patienten – auch wenn es um Kosten geht. Aber ein seriöser ärztlicher Rat setzt das ärztliche Gespräch, eine Anamnese, die essentiellen klinischen und röntgenologischen Befunde voraus. Die Aufforderung zur Online-Auktion für Zahnersatz reduziert den Patienten auf seine schiere Mechanik, den Zahnarzt auf den Mechaniker, genötigt, analog zum billigsten Angebot für einen Auspuffservice anhand eines primitiven Zahnstatus zu feilschen; ohne Anamnese, ohne parodontale Befunde, ohne klinische Diagnose, ohne ein Wort mit dem Patienten gesprochen zu haben. Im Gegensatz zu gesundheitspolitischen Entscheidungen haben wir in diesem Fall die Initiative vollständig in der eigenen Hand. Wenn sich die Zahnärzte in Sachsen dem unwürdigen gegenseitigen Unterbieten in Online-Auktionen verweigern, bleibt der Spuk begrenzt und www.2te-Zahnarztmeinung.de das, was es ist – eine Kuriosum des Cyberspace. Verhelfen wir aber diesem oder ähnlichen Portalen zum Erfolg, tolerieren wir ein Image, das uns hinter das Handwerkermodell zurückwirft, in eine Zeit, als Zahnbrecher auf Jahrmärkten lautstark ihre Kunst anpriesen, neben sich ein großes Gefäß voller Zähne zum Beweis ihrer Fertigkeit. Wir dürfen uns dann aber auch nicht beklagen. Prof. Dr. Klaus Böning Fachdental LZK Sachsen am Stand 201 in Halle 4 Rund 200 Aussteller haben sich für die Fachdental am 21./22. September in der Neuen Leipziger Messe angekündigt. Wie in jedem Jahr wird auch die Landeszahnärztekammer Sachsen am Stand in der Halle 4 wieder mit dabei sein. Neben dem traditionellen Exponate-Spektrum kündigen die Messeausrich- Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 ter als Schwerpunkte EDV-Hard- und -Software sowie Praxisausstattungen und Röntgentechnik an. Die Fachdental ist am Freitag, 21. September, von 13 bis 19 Uhr und am Sonnabend, 22. September, von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Die Tageskarte kostet 6 Euro (ermäßigt 4 Euro). zurück zum Inhaltsverzeichnis Aktuell Fortbildungspflicht Praxisbörse der KZV Sachsen Chiffre Planungsbereich Übergabe Praxisart Fachrichtung 1035/0626 Chemnitz, Stadt 01.01.2009 Einzelpraxis Allgemein Chiffre Planungsbereich Übergabe Praxisart Fachrichtung 2025/0629 Dresden, Stadt 01.01.2008 Einzelpraxis Allgemein Chiffre Planungsbereich Übergabe Praxisart Fachrichtung 1055/0630 Freiberg 01.04.2008 Einzelpraxis Allgemein Chiffre Planungsbereich 2015/0631 Bautzen Übergabe Praxisart Fachrichtung 31.12.2007 Einzelpraxis Allgemein Chiffre Planungsbereich Übergabe Praxisart Fachrichtung 1035/0632 Chemnitz/Stadt 31.03.2008 Einzelpraxis Allgemein Chiffre Planungsbereich Übergabe Praxisart Fachrichtung 1045/0633 Chemnitz/Land 01.10.2008 Einzelpraxis Allgemein Die Bewerbungen senden Sie bitte schriftlich unter o. g. Chiffre-Nummer an die KZV Sachsen, PF 100 954, 01079 Dresden. Im Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz vom 1. Januar 2007 wurde in § 95 d die Pflicht zur fachlichen Fortbildung festgesetzt. Jeder Vertragszahnarzt ist damit verpflichtet, sich fachlich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu seiner Berufsausübung in der vertragszahnärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Wer am 30.06.04 zugelassen ist, hat den Nachweis erstmals bis zum 30.06.09 zu erbringen. Ermächtigte Zahnärzte und angestellter Zahnarzt gem. § 32 Z-ZV erfüllen vertragszahnärztliche Pflichten und sind damit zur fachlichen Fortbildung verpflichtet. Fortbildungsnachweis für angestellte Zahnärzte führt der Vertragszahnarzt, das Medizinische Versorgungszentrum oder die zugelassene Einrichtung. Die Nachweise sind vom Arbeitgeber zu sammeln. Andreas Tzscheutschler Abteilungsleiter Mitglieder KZVS Informationsveranstaltung zu Praxisabgabe und Kooperationsformen Die KZV Sachsen führt gemeinsam mit der Apotheker- und Ärztebank wieder eine Informationsveranstaltung zum Thema „Abgabe einer Zahnarztpraxis und neue Kooperationsformen“ durch. Diese Veranstaltung richtet sich an Zahnärzte, die sich über den Ablauf einer Praxisabgabe informieren wollen. Ebenfalls angesprochen werden Zahnärzte, die aufgrund der demografischen Entwicklung Kooperationsformen mit anderen Zahnärzten suchen. Themen: – Wie suche ich einen Praxisnachfolger? – Welche rechtlichen Verfahrensweisen muss ich einhalten (Zulassung, Verträge usw.)? – Wie ermittle ich den Verkehrswert einer Praxis zu den aktuellen Bedingungen? – Welche steuerlichen Hinweise muss ich beachten? Datum: Dresden, Mittwoch, 7.11. 2007, 15 Uhr Leipzig, Mittwoch, 14.11. 2007, 15 Uhr Chemnitz, Freitag, 23. 11. 2007, 15 Uhr Kontakt: Abteilung Mitglieder, KZVS Tel.: 0351 8053416, Fax: 0351 8053417 Um Anmeldung wird gebeten. 12 zurück zum Inhaltsverzeichnis Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Termine Fortbildungsakademie: Kurse im September/Oktober/November 2007 Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106 E-Mail: [email protected] Petra Kokel (Kurse Strahlenschutz/Abrechnung): Tel. 0351 8066-102 Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Tel. 0351 8066-108 Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-113 Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unserem Fortbildungsprogramm für das 2. Halbjahr 2007 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de für Zahnärzte Dresden Die PAR-Behandlung – von der Planung bis zur Abrechnung (auch für Praxismitarbeiterinnen) D 84/07 Farben öffnen Praxistüren: Entwickeln Sie Ihr individuelles Farbkonzept (auch für Praxismitarbeiterinnen) D 85/07 Frontzahnrekonstruktion aus der Praxis für die Praxis Theoretisch-praktischer Workshop D 88/07 Moderne Methoden der regenerativen und plastisch-ästhetischen Parodontaltherapie Praxis der RAC-kontrollierten Akupunktur in der Zahnmedizin Dr. med. Gisela Herold, Leipzig Inge Sauer, Dresden 26.09.2007, 14:00-19:00 Uhr Petra Erdmann, Dresden-Langebrück 28.09.2007, 13:00-19:00 Uhr 6 Punkte 7 Punkte D 89/07 D 90/07 Dr. Wolfgang Fischer, Ladenburg 05.10.2007, 09:00-18:00 Uhr 06.10.2007, 09:00-18:00 Uhr 18 Punkte Prof. Dr. Dr. Søren Jepsen, M.S., Bonn Dr. med. dent. Karin Jepsen, Bonn 05.10.2007, 14:00-19:00 Uhr 06.10.2007, 09:00-17:00 Uhr 16 Punkte Hardy Gaus, Straßberg 05.10.2007, 14:00-20:00 Uhr 06.10.2007, 09:00-17:00 Uhr 16 Punkte Excel – Einführung & Spezial für die Zahnarztpraxis D 91/07 (auch für Praxismitarbeiterinnen) Uta Reps, Dresden 24.10.2007, 13:00-18:30 Uhr 6 Punkte Internet für Einsteiger (auch für Praxismitarbeiterinnen) D 92/07 Dipl.-Stom. Hermann Loos, Chemnitz 02.11.2007, 14:00-18:00 Uhr 4 Punkte Erste Schritte mit dem Computer Einführung in die Textverarbeitung Word und ins Windows-Betriebssystem (auch für Praxismitarbeiterinnen) D 94/07 Dipl.-Ing. Carsten Thüm, Dresden 02./07./09.11.2007 und 14.11.2007 jeweils 15:00-18:30 Uhr 16 Punkte Kiefergelenkserkrankungen und Schienungsmaßnahmen – Therapie und Abrechnung in der vertragszahnärztlichen Versorgung / Notfallpositionen in der zahnärztlichen Praxis im Zusammenhang mit Kieferbruch und Unfällen (auch für Praxismitarbeiterinnen) D 95/07 Aufbau wurzelkanalbehandelter Zähne D 96/07 07.11.2007, 14:00-19:00 Uhr 6 Punkte Organisation des Infektionsschutzes in der Zahnmedizin (u. a. neue RKI -Richtlinien) (auch für Praxismitarbeiterinnen) D 97/07 Differenzialdiagnose zum Funktionsbefund und Initialbehandlung bei Funktionsstörungen D 98/07 Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Dr. Utz Damm, Plauen Friederike Petzold, Dresden Prof. Dr. Klaus Böning, Dresden 07.11.2007, 14:00-18:00 Uhr Dr. Richard Hilger, Kürten 09.11.2007, 09:00-17:00 Uhr 5 Punkte 8 Punkte Prof. Dr. Tore L. Hansson, Uppsala, Schweden 09.11.2007, 14:00-20:00 Uhr 10.11.2007, 09:00-16:00 Uhr 16 Punkte 13 Termine Dresden Die eigene Praxiswebsite – von der Konzeption zur Realisation D 201/07 Dr. Jörg Naumann, Chemnitz 14.11.2007, 14:00-18:00 Uhr 4 Punkte Mundakupunktur – Refresherkurs D 202/07 Dr. Jochen Zahn, München 16.11.2007, 14:00-19:00 Uhr 17.11.2007, 09:00-17:00 Uhr 15 Punkte D 203/07 Dr. Heinz-Werner Feldhaus, Hörstel Dr. Hans-Lothar Amelunxen, Calberlah 16.11.2007, 14:00-19:00 Uhr 17.11.2007, 09:00-17:00 Uhr 15 Punkte D 204/07 Prof. Dr. Heinz Renggli, Nijmegen (NL) / Gstaad (CH) 16.11.2007, 09:00-17:00 Uhr 17.11.2007, 09:00-16:00 Uhr 19 Punkte Homöopathie für Zahnärzte (Kurs 4) Moderne Konzepte der Parodontalbehandlung Mehr überzeugen durch Körpersprache (auch für Praxismitarbeiterinnen) Der Tiefbiss – kieferorthopädisches Management D 205/07 Alberto Ojeda, Berlin Linda J. Meyer, Berlin 17.11.2007, 09:00-17:00 Uhr D 206/07 Prof. Dr. Winfried Harzer, Dresden 17.11.2007, 09:00-17:00 Uhr 8 Punkte L 07/07 Dr. Karsten Günther, Pirna Simona Günzler, Dresden Achtung neuer Termin! 07.11.2007, 14:00-19:00 Uhr 6 Punkte Dr. Uwe Tischendorf, Oelsnitz Inge Sauer, Dresden 09.11.2007, 14.00-19:00 Uhr 8 Punkte Leipzig Basiskurs Festzuschüsse (auch für Praxismitarbeiterinnen) Die Abrechnung konservierend-chirurgischer Leistungen – Schwerpunkte: Endodontie, Mehrkostenvereinbarungen, PZR versus IP-Leistungen, die Praxisgebühr nach § 28 Abs. 4 SGB V, Besuche und Wegegeld (auch für Praxismitarbeiterinnen) L 08/07 Notfallsituationen in der zahnärztlichen Praxis mit praktischen Übungen zur Reanimation (auch für Praxismitarbeiterinnen) L 09/07 Parodontitistherapie in der Praxis L 11/07 6 Punkte Prof. Dr. Dr. Alexander Hemprich, Leipzig 10.11.2007, 09:00-15:00 Uhr Prof. Dr. Holger Jentsch, Leipzig 14.11.2007, 14:00-20:00 Uhr Dr. Gisela Herold, Leipzig Inge Sauer, Dresden 07.11.2007, 14:00-19:00 Uhr Dr. Karsten Günther, Pirna Simona Günzler, Dresden 09.11.2007, 14:00-19:00 Uhr Dr. Utz Damm, Plauen Friederike Petzold, Dresden 14.11.2007, 14:00-19:00 Uhr 8 Punkte 8 Punkte Chemnitz Die PAR-Behandlung – von der Planung bis zur Abrechnung (auch für Praxismitarbeiterinnen) Basiskurs Festzuschüsse (auch für Praxismitarbeiterinnen) Kiefergelenkserkrankungen und Schienungsmaßnahmen – Therapie und Abrechnung in der vertragszahnärztlichen Versorgung / Notfallpositionen in der zahnärztlichen Praxis im Zusammenhang mit Kieferbruch und Unfällen (auch für Praxismitarbeiterinnen) 14 C 08/07 C 09/07 C 10/07 6 Punkte 6 Punkte 6 Punkte Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Termine für PraxismitarbeiterInnen Dresden Betriebswirtschaftliche Aspekte – Materialbestellung und -verwaltung D 146/07 Brigitte Conrad, Bingen 28.09.2007, 13:30-20:00 Uhr Die Praxismitarbeiterin im Praxislabor Herstellung von Funktionslöffeln und Bissschablonen / Anwendung des Gesichtsbogens D 147/07 ZTM / Dipl.-Med.-Päd. Christian Girbig, Dresden 28.09.2007, 09:00-16:00 Uhr Die Praxismitarbeiterin im Praxislabor Prothesenreparaturen D 148/07 ZTM / Dipl.-Med.-Päd. Christian Girbig, Dresden 29.09.2007, 09:00-17:00 Uhr Die Wohlfühlpraxis D 149/07 Karin Matterne, Hösbach 24.10.2007, 14:00-19:00 Uhr Englisch für das Praxisteam (auch für Zahnärzte) D 150/07 Regine Wagner, Dresden 02.11.2007, 14:00-19:30 Uhr 03.11.2007, 09:00-16:30 Uhr Die Zungenreinigung und -piercing D 151/07 Dr. Rainer Seemann, Konstanz 09.11.2007, 13:00-16:30 Uhr Aktive PAR-PATIENTen haben Zukunft! Die praktische Vor- und Nachbehandlung D 152/07 Annette Schmidt, München 09.11.2007, 14:00-20:00 Uhr www.SCHMELZ-nicht-dahin.de D 153/07 Annette Schmidt, STOPP den Säureangriffen: CHX und Fluorid/ BakMünchen terielle und chemische Säureangriffe verhindern ... 10.11.2007, 09:00-15:00 Uhr Die richtige Strategie für die implantologische Prophylaxe D 158/07 Ute Rabing, Dörverden 16.11.2007, 13:00-20:00 Uhr Partnerschaftliche Kommunikation mit Patienten Gespräche sicher führen und werteorientiert beraten D 159/07 Petra Erdmann, Dresden-Langebrück 16.11.2007, 09:00-17:00 Uhr Zahnärzte-Stammtische Stammtisch Weißeritzkreis Datum: Mittwoch, 19. September 2007, 19:30 Uhr Ort: Landhaus „Heidehof“, Dippoldiswalde, Hohe Str. 2 Thema: 1. Aktuelles 2. HVM 2008 Referent: Dr. Ralph Nikolaus Information: Dipl.-Stom. Sabine Rösler, Tel.: 035053 48827 Stammtisch in Meißen Datum: Montag, 24. September 2007, 19:00 Uhr Ort: Gaststätte „Burgkeller“, Meißen, Domplatz 11 Thema: HVM 2008 – Warum muss alles anders werden? Referent: Dr. Holger Weißig Information: Dr. Thomas Breyer,Tel.: 03521 737552 14 Punkte Stammtisch Dresden-Ost Datum: Mittwoch, 26. September 2007, 19:30 Uhr Ort: Kurhaus Kleinzschachwitz, Dresden, Berthold-Haupt-Str. 128 Thema: 1. HVM 2008 2. Aktuelle Standespolitik Referent: Dr. Ralph Nikolaus Information: Dr. Isolde Assig, Tel.: 0351 2013321 Stammtisch in Borna-Geithain Datum: Donnerstag, 27. September 2007, 18:00 Uhr Ort: Gasthof Kesselshain, Borna/OT Eula, Kesselshain 9 Thema: Der neue HVM ab 2008 Referent: Dr. Ralph Nikolaus Information: Dipl.-Stom. Jörg Graupner,Tel.: 03433 853611 Stammtisch in Leipzig Datum: Dienstag, 25. September 2007, 20:00 Uhr Ort: Hotel Michaelis, Leipzig, Paul-Gruner-Str. 44 Thema: Der neue HVM – ist er „gerechter“ als der alte ? Referent: Dr. Holger Weißig Information: Dr. Dietmar Kluge, Tel.: 034204 64847 Stammtisch Glauchau-Hohenstein-E. und Limbach-O. Datum: Dienstag, 9. Oktober 2007, 19:00 Uhr Ort: Hotel „Meyer“, Glauchau, Agricolastr. 6 Thema: 1. HVM 2008 2. Aktuelles Referent: Dr. Ralph Nikolaus Information: Dr. Ulrike Hüttig, Tel.: 03763 2214 Dr. Joachim Anderson, Tel.: 03722 92988 Stammtisch in Zwickau Datum: Dienstag, 25. September 2007, 19:00 Uhr Ort: „Salon“ in der Neuen Welt, Zwickau, Leipziger Str. 182 Thema: 1. Endocarditis-Prophylaxe in der Zahnarztpraxis 2. HVM 2008 Referent: Dr. Michael Dude, Frank Enge (KZV) Information: Dipl.-Stom. Thomas Schüßler,Tel.: 0375 301347 Stammtisch Flöha Datum: Mittwoch, 10. Oktober 2007, 19:00 Uhr Ort: Gaststätte „Schwalbennest“, Niederwiesa, Eubaer Straße 4 Thema: 1. Aktuelles 2. HVM 2008 Referent: Dr. Ralph Nikolaus Information: Dr. Gudrun Fritzsche, Tel.: 03726 2938 Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 zurück zum Inhaltsverzeichnis 15 Recht BGH entscheidet zur Fälligkeit ärztlicher Honorarrechnungen Die Honorarrechnung ist fällig, wenn sie den formellen Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ entspricht. Die Fälligkeit setzt nicht voraus, dass die Rechnung mit dem materiellen Gebührenrecht übereinstimmt. In seiner Entscheidung vom 21.Dezember 2006 (Az. III ZR 117/06) stellt der BGH fest, dass ärztliche Honorarrechnungen fällig sind, wenn sie den formellen Voraussetzungen des §12 Abs. 2 bis 4 GOÄ entsprechen. Da der § 12 GOÄ in vergleichbarer Weise zu § 10 GOZ die Anforderungen an die Rechnungslegung und die Fälligkeit beschreibt, ist das Urteil auch für die Zahnärzte von relevanter Bedeutung. Es kommt in der Praxis häufig vor, dass von Patienten oder Erstattungsstellen der Ansatz bestimmter Leistungspositionen als nicht ge- rechtfertigt oder unzutreffend angezweifelt wird. Damit wird dann die Nichtfälligkeit der Rechnung begründet, da sie nicht den Anforderungen der Gebührenordnung entsprechen würde. In seiner Urteilsbegründung führt der BGH aus, dass die Fälligkeit der Vergütung gegeben ist, wenn die formellen Voraussetzungen in § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ erfüllt sind. Hierzu gehören insbesondere die Bezeichnung der einzelnen Leistungen, deren Zuordnung zu einer bestimmten Gebührennummer sowie der jeweilige Betrag und der Steigerungssatz, ebenso wie die Begründung bei besonderen Ausführungsschwierigkeiten, die zu einer über dem Schwellenwert liegenden Vergütung (§ 12/3 GOÄ) führen oder bei der Abrechnung von Leistungen, die nicht in das Gebührenverzeich- nis aufgenommen sind (§ 12/4 GOÄ). Es liegt dabei in der Natur der Sache, dass die Anforderungen an die Liquidation einer bestimmten Gebührenposition unterschiedlich sein können. Das Gericht führt aus, dass der Schutzzweck des § 12 GOÄ es nicht rechtfertige, die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs wegen einer geringfügigen materiellen Abweichung der Rechnung vom Gebührenrecht zu verneinen. Steht die Prüffähigkeit einer in Rechnung gestellten ärztlichen Leistung im Vordergrund, kommt es für die Fälligkeit der Forderung nicht darauf an, ob sich der vom Arzt in Anspruch genommene Gebührentatbestand als berechtigt erweist. Hält der Zahlungspflichtige die Berechnung für nicht begründet, besteht kein Anlass, die Durchsetzung der Forderung auf Wir trauern um unseren Kollegen SR Dr. med. dent. Gerd Kranke (Dresden) geb. 12.10.1928 gest. 22.06.2007 Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Wir trauern um unsere Kollegin Dr. med. dent. Erna Arnold (Pockau) geb. 27.12.1929 gest. 22.06.2007 Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. 16 zurück zum Inhaltsverzeichnis Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Recht dem Rechtsweg zu verzögern oder zu erschweren, weil der Arzt zur Herbeiführung der Fälligkeit seinerseits die Berechtigung zur Berechnung der Gebühr zu überprüfen und ggf. neu in Rechnung zu stellen hätte. Deutet sich an, z. B. im Rahmen der Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens, dass die in Anspruch genommene Gebührenposition nicht zutreffend ist, dafür aber eine andere nicht berechnete Gebührenposition zutreffender wäre, muss der Arzt grundsätzlich die Möglichkeit haben, die Unbegründetheit auf dem Rechtsweg überprüfen zu lassen. Es ist unzumutbar, so das Gericht, sich von vornherein unter Verzicht auf einen weitergehenden Anspruch mit einem geringeren Betrag zufrieden geben zu müssen. Die Fälligkeit setzt deshalb nicht voraus, dass die Rechnung mit dem materiellen Gebührenrecht übereinstimmt. Mit der Entscheidung des BGH zur Fälligkeit der Honorarrechnung wird ein wesentlicher Meilenstein zur Honorarsicherung im ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenrecht gesetzt. Auf dieser Grundlage dürfte die Durchsetzung von Honoraransprüchen, die sich auf den Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte begründen, wesentlich erleichtert werden. Allein dem Umstand, sich der Zahlung des Honorars zu entziehen unter Bezugnahme auf angeblich ungerechtfertigte Gebührenpositionen, wird damit eine deutliche Absage erteilt. Die Stärkung der Position der Leistungserbringer beinhaltet aber gleichfalls die besondere Verantwortlichkeit des Arztes oder Zahnarztes bei der Anwendung des Gebührenrechtes. Die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben entsprechend der Paragrafenteile der Ge- bührenordnungen einerseits und eine ausgewogene, leistungsbezogene Honorarfindung andererseits tragen wesentlich zum gegenseitigen Vertrauen bei und bilden die Grundlage, um mit diesem Urteil in der Praxis auch Bestand zu haben. Mit seiner Entscheidung fügt der BGH erneut ein Urteil in der Rechtsprechung hinzu, das den Praxen in Deutschland ein kalkulierbares Maß Rechtssicherheit zurückgibt. Es ist aber gleichzeitig auch Ausdruck dafür, dass Ärzte und Zahnärzte durch den korrekten und sensiblen Umgang mit dem Gebührenrecht in der Gesellschaft Akzeptanz und Anerkennung finden. Fühlen wir uns diesem Anspruch im Interesse eines guten Arzt-Patienten-Verhältnisses verpflichtet. Dr. Mathias Görlach GOZ Referent LZKS Doppelabrechnung in der Praxisgemeinschaft Vertragszahnärzte, die in einer Praxisgemeinschaft tätig sind, müssen auf die Quote der Mitbehandlungen durch ihre in der Praxisgemeinschaft tätigen Kollegen achten. Ein Gestaltungsmissbrauch führt zu Honorarrückforderungen (LSG Nordrhein-Westfalen vom 13.12.2006, AZ: L 11 KA 59/96). Wandeln Zahnärzte ihre berufliche Kooperation von einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft um, müssen sie die Patienten auf den Wechsel der Rechtsform unmissverständlich hinweisen (BSG, Urteil vom 22.03.2006, AZ: B 6 Ka 76/04 R). Das LSG NRW hatte über Honorarrückforderungen wegen Doppelabrechnung in einer Praxisgemeinschaft zu entscheiden. In mehreren Quartalen lag die Quote der von beiden Praxispartnern behandelten Patienten zwischen 15,8 % und 40,97 %. Die Ärzte begründeten die Doppelabrechnung mit den langen Praxisöffnungszeiten (8:00 – 20:00 Uhr), der Nachsorge nach Operationen und der Behandlung von Schmerzpatienten sowie der urlaubsbedingten Vertretung des Partners. In seiner Entscheidung führt das Gericht aus, dass die gewählte äußere Form der Praxisgemeinschaft nicht der tatsächlichen Gestaltung entsprochen hat, sondern die Partner tatsächlich die Praxis wie eine Gemeinschaftspraxis geführt haben. Bei einer Praxisgemeinschaft habe der Zahnarzt wie in einer Einzelpraxis so zu terminieren, dass er selbst eine ausreichende Versorgung seiner Patienten gewährleisten könne. Insbesondere bei Öffnungszeiten, die weit über die Arbeitszeit des einzelnen Arztes hinausgehen, werde die Doppelbehandlung von Patienten provoziert. Eine Befugnis zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung von Honorarforderungen besteht auch im Falle der missbräuchlichen Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Nutzung der Gestaltungsform der Praxisgemeinschaft, da Honorarbescheide stets nur als vorläufig anzusehen sind. Doppelbehandlungen führen wegen der Fallzahlvermehrung nach dem HVM zu einer ungerechtfertigten Erhöhung der Kontingente. Für die Form der Praxisgemeinschaft sieht das Gericht eine Doppelbehandlungsquote von 3 % bis 5 % als realistisch an. Zur Berechnung der Honorarrückforderung hat die zuständige KZV eine Quote von 10 % für die Ermittlung der fiktiven Fallzahl angenommen, was durch das Gericht nicht beanstandet wurde. In einem vorangegangenen Urteil hatte das BSG für den Fall der Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft entschieden, dass die Zahnärzte bei Fortführung des Praxisbetriebes unter im Wesentlichen für den Patienten unveränderten Bedingungen verpflichtet sind, die Versicherten darauf hinzuweisen, dass sie während eines Quartals den an der Versorgung teilnehmenden Arzt nur aus wichtigem Grund wechseln sollen. Denn die für die Patienten einer Gemeinschaftspraxis selbstverständliche Auswahl zwischen mehreren Ärzten stellt bei einer Praxisgemeinschaft einen Arztwechsel i. S. d. § 76 Abs. 3 Satz 1 zurück zum Inhaltsverzeichnis SGB V dar. Zwar richtet sich diese Vorschrift primär an den Patienten, nach Auffassung des BSG sei es jedoch u. a. ein Ziel dieser Vorschrift, die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Versorgung zu gewährleisten. Diese Vorschrift enthalte daher ein gesetzliches Leitbild, an dessen Verwirklichung der Vertragsarzt mitwirken müsse oder dem er zumindest nicht zuwiderhandeln dürfe. Deswegen müssen im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Doppelabrechnung die vollzogene Auflösung und die Neuausrichtung als Praxisgemeinschaft bei der Gestaltung der Behandlungsabläufe der Praxen für den Patienten transparent umgesetzt werden. „Behandeln die Partner einer aus einer Gemeinschaftspraxis hervorgegangenen Praxisgemeinschaft die Patienten zu einem hohen Anteil gemeinschaftlich, nachdem sie es unterlassen haben, auf die Änderung der Rechtsform ihrer Zusammenarbeit unmissverständlich hinzuweisen, bedienen sie sich der Kooperationsform der Praxisgemeinschaft missbräuchlich, was eine Richtigstellung der Honorarabrechnung zur Folge hat.“ Cornelia Frömsdorf, LL.M. Jur. Mitarbeiterin Abteilung Recht, KZV 17 Recht/Praxisführung Standardtarif – Änderungen zum 1. Juli 2007 Sozialgericht Das Wettbewerbsstärkungsgesetz bringt umfangreiche Änderungen für Standardtarifversi- Dresden bestätigt cherte zum 01.07.2007, wie zum Beispiel Übertragung des Sicherstellungsauftrages an die KZVen mit Behandlungspflicht im Umfang gesetzlich Versicherter zu begrenztem Ge- erneut Rechtmäßigbührensatz der GOZ auf 2,0-fach, mit sich. keit des HVM Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht umfangreiche Änderungen im Standardtarif zum 01.07.2007 vor. Private Krankenversicherungen, die ihre Leistungen im Bundesgebiet anbieten, haben ab dem 01.07.2007 einen brancheneinheitlichen Standardtarif anzubieten, dessen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar sind. Personen, die bisher ohne Versicherungsschutz waren und nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind bzw. keine Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern haben, können bis zum 31.12.2008 Versicherungsschutz im Standardtarif gemäß § 257/2 a SGB V verlangen. Die Versicherungen haben diese Tarife ohne Risikozuschläge den betroffenen Personen zugänglich zu machen, es gilt Kontrahierungszwang. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Künftig können mehr Personen als bislang den Standardtarif wählen, so dass die damit verbundenen Änderungen in den Zahnarztpraxen Gewicht erlangen können. Gleichzeitig wird zum 01.07.2007 per Gesetz der Sicherstellungsauftrag an die KZV für die Versicherten im Standardtarif übertragen. Damit verbunden ist eine Behandlungspflicht für Vertragszahnärzte bezüglich der im Standardtarif versicherten Patienten. (Gilt nicht für Privatzahnärzte, da diese nicht dem Einflussbereich des SGB V unterliegen.) Abgerechnet werden die Vergütungen wie bisher direkt mit den Patienten entsprechend der Regelungen des § 10 GOZ. Selbstverständlich wird es aber auch bei dieser Personengruppe Gründe geben, die dem Zustandekommen des Behandlungsvertrages entgegenstehen, insbesondere dann, wenn aus folgenden Gründen die Behandlung nicht übernommen werden kann: zeitliche Überlastung, Überschreiten der Grenzen eines Fachgebietes, Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Zahnarzt und Patient. Die Notfallbehandlung ist abzusichern. Die Vergütung für Tarifleistungen des Standardtarifes erfolgt nach den Grundsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Entsprechend § 75/3a SGB V sind die Gebühren für Leistungen der GOZ auf den 2,0fachen Gebührensatz, für Leistungen der GOÄ auf den 1,8-fachen Gebührensatz und für GOÄ-Leistungen der Gebührenabschnitte A, E, O (Röntgen) auf den 1,38-fachen Gebührensatz begrenzt. Die festgelegten Gebührensätze liegen zum Teil deutlich unter den Vergütungen für Leistungen von Sozialhilfeempfängern. Entsprechend der Regelung des § 75/3 b SGB V können die KZVen mit den Kostenträgern ganz oder teilweise abweichende Vergütungen vereinbaren. Es bleibt abzuwarten, in welchem Maße die jeweilige KZV ihre Verhandlungsmöglichkeiten nutzen kann, um für die Zahnärzte eine betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Vergütung zu vereinbaren. Der Leistungsumfang ist demjenigen von gesetzlich versicherten Patienten vergleichbar. Standardtarifversicherte können Ansprüche nur im Leistungsumfang gesetzlich versicherter Patienten geltend machen. Für darüber hinausgehende Leistungen besteht auch für im Standardtarif versicherte Patienten die Möglichkeit, diese Leistungen und auch weitergehende Leistungen durch Vereinbarung höherer Gebührensätze nach den Grundsätzen der GOZ zu vereinbaren. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich die Vertragspartner über die zu erbringenden Leistungen und die damit verbundene Vergütung einig geworden sind. Dr. Mathias Görlach, GOZ-Referent LZKS Am 1. August 2007 fand vor dem Sozialgericht Dresden ein Verhandlungstag statt, der ausschließlich Klagen von Vertragszahnärzten gegen den sächsischen Honorarverteilungsmaßstab zum Gegenstand hatte. Sämtliche Verfahren wurden durch Klageabweisungen bzw. durch Klagerücknahmen beendet. Streitgegenständlich waren in diesen Verfahren IPV-Bescheide der Jahre 2005 und 2006, HVM-Kürzungsbescheide der Quartale 4/2003 und 3/2004, der ZE-Sicherungsabschlag im 4. Quartal 2004 und die HVM-Neuberechnung des Jahres 2003. Meike Gorski-Goebel, KZV Rechtsabteilung Medizingeräteprüfung Der BuS-Dienst der Kammer führt wieder die vorgeschriebene Prüfung von Hochfrequenz-/Elektrochirurgiegeräten („Elektrotome“) durch. Ort: Termin: Achtung: Dresden Zahnärztehaus, Schützenhöhe 11 Dienstag, 2. Oktober 2007, 9 bis 16 Uhr Der Preis beträgt 35,00 € zuzüglich MwSt. pro Gerät. Praxisinhaber, die dieses Angebot nutzen möchten, werden gebeten, die Geräte einschließlich Gerätebuch und Geräteanschlussleitungen an o. g. Ort mitzubringen. Es wird eine sofortige Geräteprüfung durch den Sicherheitsingenieur des BuS-Dienstes erfolgen, sodass die geprüften Geräte umgehend wieder mitgenommen werden können. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Dr. Behrens, BuS-Dienst Anzeige 18 zurück zur Titelseite zurück zum Inhaltsverzeichnis Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Praxisführung Wissenswertes für den Vertragszahnarzt Wiederherstellung und Erneuerungen von Sekundärteleskopen Die Wiederherstellung von Sekundärteleskopen entspricht nicht generell der Regelversorgung, entscheidend ist der Befund. Wie wird das Wiederbefestigen eines Sekundärteleskops an einer Modellgussbasis berechnet bzw. welcher Festzuschuss ist ansetzbar? Grundsätzlich muss festgestellt werden, um welche Versorgungsart – Regelversorgung/gleichartige Versorgung – es sich handelt. – Wird ein Sekundärteleskop, welches nicht der Situation nach den Befund-Nrn. 3.2 oder 4.6 entspricht, wieder hergestellt, handelt es sich um eine gleichartige Wiederherstellungsmaßnahme. Hier bilden GOZ und BEB die Abrechnungsgrundlage für die über die Regelversorgung hinausgehenden Leistungen. – Die Regelversorgung wird nach BEMANr. 100 a/100 b (ohne oder mit Abformung), – die gleichartige Versorgung wird nach GOZ Nr. 525/526 (ohne oder mit Abformung) berechnet. – Als Festzuschuss kommt die Befund-Nr. 6.3 zum Ansatz. Wie wird die Erneuerung eines Sekundärteleskops berechnet bzw. welcher Festzuschuss ist ansetzbar? – Die Befund-Nr. 6.10 ist für jedes erneuerungsbedürftige Sekundärteleskop ansetzbar. Liegt eine Befundsituation nach den Befund-Nrn. 3.2 oder 4.6 nicht vor, handelt es sich um eine gleichartige Wiederherstellung (siehe Beispiel 1 und 2). Achtung: Diese Wiederherstellungsmaßnahmen können nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt und abgerechnet werden. Eine vorherige Bewilligung der Festzuschüsse ist durch die Krankenkasse erforderlich. Ausnahme: Bei den Betriebskrankenkassen (für alle Versicherten mit Wohnort Sachsen) kann auf eine Genehmigung verzichtet werden, wenn es sich bei dieser Wiederherstellungsmaßnahme um die Regelversorgung handelt, das heißt, Befund-Situation 3.2 bzw. 4.6 muss vorliegen. Nach Extraktion der Zähne 13 und 23, die 20 zurück zur Titelseite Beispiel 1 TP R B e e e e e 18 17 16 15 14 48 47 46 45 44 B R TP TV1/2 t 13 12 11 43 42 41 t e e e e e 21 22 23 24 25 26 27 28 31 32 33 34 35 36 37 38 TP R B B R TP Hinweis: Befund/Behandlungsplan muss bei Wiederherstellungen nicht ausgefüllt werden, die Darstellung dient nur zur Verdeutlichung. Bei diesem Beispiel handelt es sich um die Regelversorgung nach Befund 3.2. BEMA: Festzuschuss: 91 d 1/2, ggf. 19, 100 b 6.10, 4.7, 6.2 (wenn Befestigung an Kunststoffbasis), 6.3 (wenn Befestigung an Metallbasis) Beispiel 2 TP R B e e e t 18 17 16 15 14 13 12 11 48 47 46 45 44 43 42 41 B R TP TV1/2 t t e e e 21 22 23 24 25 26 27 28 31 32 33 34 35 36 37 38 TP R B B R TP Hinweis: Befund/Behandlungsplan muss bei Wiederherstellungen nicht ausgefüllt werden, die Darstellung dient nur zur Verdeutlichung. Bei diesem Beispiel handelt es sich um eine gleichartige Versorgung. GOZ: Festzuschuss: 509, 510, 526, ggf. 227 6.10, 4.7, 6.2 (wenn Befestigung an Kunststoffbasis), 6.3 (wenn Befestigung an Metallbasis) mit Teleskopkronen versorgt waren, sollen die Sekundärteleskope erhalten bleiben. Diese sollen direkt im Sprechzimmer mit Kunststoff aufgefüllt werden. Wie wird diese Wiederherstellungsmaßnahme berechnet bzw. welcher Festzuschuss ist ansetzbar? Nach Extraktion der Zähne 13 und 23, die mit Teleskopkronen versorgt waren, muss die vorhandene Kunststoffprothese um die beiden Zähne erweitert werden. Wie wird diese Wiederherstellungsmaßnahme berechnet bzw. welcher Festzuschuss ist ansetzbar? BEMA: 100a und Material Kunststoff Festzuschuss: 6.0 Anmerkung: Die Befund-Nr. 6.0 ist nur 1x je Prothese abrechnungsfähig. BEMA: 100b Festzuschuss: 6.4, 6.4.1 zurück zum Inhaltsverzeichnis Birgit Schröder / Inge Sauer, KZVS Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Bücherecke Rationelle Arbeitsabläufe in der Zahnarztpraxis Inklusive CD-ROM Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2006. 210 Seiten, 48 Abbildungen, gebunden. Euro [D] 99,95/CHF 160,00 ISBN 978 3 13 132261 6 In dem 2007 aktuell erschienenen Praxismanual zu fast allen Arbeitsprozeduren in einer Zahnarztpraxis stecken 13 Jahre Arbeit und Erfahrung des Autors, der 1993 auf der Grundlage der „Checkliste zahnärztliche Behandlungsplanung“ von Niklaus Peter Lang begann, Arbeitsabläufe für SEINE Praxis zu formulieren. Das Ergebnis dieser akribisch betriebenen Standardisierung, die wir nach heutiger Lesart durchaus als wesentlichen Teil eines Qualitätsmanagementsystems für die Zahnarztpraxis verstehen dürfen, liegt uns nun als Band der von Thieme verlegten „ZMK Praxis“ Reihe vor. Vorweg: auch dieser Band der namhaften und bewährten Reihe wird dem Hauptanspruch – Praxisrelevanz – gerecht. Wie die zwangsläufig sehr spezifische Darstellung der Abläufe und Regularien in der Praxis des Autors für den Leser zu handhaben ist, darauf verweist Wilm-Gert Esders bereits im Vorwort: „Begreifen Sie das Buch und die CD als Vorlage zur Erstellung Ihres eigenen Praxismanuals.“ Seinem nach Albert Einstein zitierten Motto, „Man sollte alles so einfach wie möglich machen – aber nicht einfacher“, wird er nicht immer gerecht. Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 So wurde z. B. im 1. Kapitel „Hauptanliegen“ im Abschnitt „Erster Kontakt“ durch die Auflistung der zu diesem Zweck erforderlichen Materialien (Telefon, Telefonbuch, Bestellbuch, Bleistift, Kugelschreiber, Radiergummi, Schreibunterlage, KVK-Einlesegerät, Anamnesebogen als Formular im Anhang, Praxisbogen ebenso) mein Ehrgeiz angestachelt, die Systematik dieses Buches zu erfassen. Dies gelang auch zunehmend besser, wobei Bleistift, Kugelschreiber (manchmal auch Rotstift) und Schreibunterlage noch einige Male auftauchen. Dies ist m. E. entbehrlich und sollte nicht von durchaus wesentlichen Inhalten ablenken. Dass der Druckfehlerteufel zuweilen auch die Finger im Spiel haben durfte (so z. B. auf S. 87 wo mit „gerader“ und „gebogener“ Naht vernäht wird, statt mit entsprechend geformten Nadeln) könnte als Hinweis gelten, dass die Lektüre der Stichwortauflistungen von Tätigkeitsabläufen bereits für die Korrektur-Lesenden Oberflächlichkeit infolge Ermüdung produzierte. Zu jedem Arbeitsablauf innerhalb der einzelnen Kapitel werden Erklärungen (vielleicht als Begriffserläuterung zu verstehen) geboten, welche die Frage nach der Zielgruppenspezifik des Buches aufkommen lässt. Die dabei dargestellten Fakten sind als bekannt bei Arzt und Mitarbeitern vorauszusetzen. Die Adaptation zu eingangs zitiertem Einstein-Motto – So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich – findet dabei keine Beachtung, so z. B. auf S. 17 Arbeitsablauf „Vitalitätsprobe“; „Erklärung“: „Die Sensibilität eines Zahnes ist das wichtigste diagnostische Kriterium, um seine Lebendigkeit, d. h. seine Funktionsfähigkeit, beurteilen zu können.“ Neben der Binsenweisheit in der Satzaussage ist hier die Schlussfolgerung zur Funktionsfähigkeit eher unzulässig. Die akribische und strenge Systematik des Buches und auch die didaktisch hervorragende Aufbereitung, farbliche Unterlegung der einzelnen Kapitel, Seitenlayout ermöglichen eine in hohem Maße übersichtliche Handhabung des Manuals, haben jedoch auch eine Menge unbedruckten, textfreien Papiers zur Folge. Richtig Spaß macht das Hantieren mit der beiliegenden CD-ROM. Der „User“ kann zugreifen auf Suchindex, graphische Übersicht, tabellarische Übersicht, alphabetischen Index. Die Kapitel aus dem Buch be- zurück zum Inhaltsverzeichnis 21 Bücherecke finden sich auf der CD als Leitseiten mit identischem Aufbau und Inhalt. Arbeitsmittel, Checklisten, Gesetze und Vorschriften können in sehr gut vorbereitete Ordner selbst einsortiert werden. Im Formularordner finden wir bereits ausgearbeitete praktikable Formulare zu Anamnese- und Diagnostikbereichen, mit ebenso problemlosen Ergänzungsoptionen. Öffnet man über das Impressum die Nut- zung des Submenüs, erscheint neben der „Hilfe zum Handbuch“ auch ein „Hilfeindex“. Dieser entpuppt sich aber als identisch zum an gleicher Stelle aufgeführten „Werkzeug zum Handbuch“. Dem Nutzer wird neben Linkmöglichkeiten auch eine umfangreiche Werkzeugsammlung für die Erstellung individueller Arbeitsablaufschemata im praxiseigenen Intranet zur Verfügung gestellt. An dieser Stelle greifen das Konzept und der Anspruch des Autors aus seinem Vorwort, „begreifen Sie das Buch und die CD als Vorlage zur Erstellung Ihres eigenen Praxismanuals“, in hervorragender Weise. Die aufzuwendenden 99,95 Euro als Anschaffungspreis sind insgesamt gerechtfertigt, ich hätte auch noch 5 Cent draufgelegt. Peter Lorenz Websites in „Looser“ Folge vorgestellt Der PC in der Hosentasche Seit es USB-Sticks mit immer größerer Kapazität gibt, erschließen sich für die kleinen Dinger immer neue Anwendungsmöglichkeiten. Nicht neu, aber nun langsam ausgereift, ist die Möglichkeit, eine (fast) ganze PCUmgebung auf solch einen Stick zu speichern. Damit hat man dann wirklich die wichtigsten Programme inklusive der gesamten Programmumgebung immer dabei. Eines sei auch gesagt: Viele dieser Program- 22 me sind genauso leistungsfähig wie die großen Brüder auf dem PC. Einige Bespiele finden sie hier. http://portableapps.com/ http://www.winload.de/download/ 64268/Utilities/Dateimanagement/ Pstart.2.11.html Passwortsucher Fast jede Software braucht zur Installation ein Passwort oder eine Kennung. Es soll aber zurück zum Inhaltsverzeichnis vorkommen, dass zwar die Original-CD noch da ist, aber die Kennung nicht mehr. Hier könnte das kleine Programm helfen, aus den Tiefen des PCs diese Kennung herauszusuchen. Es ist nicht das Allheilmittel und soll auch nicht dazu dienen, fremde Kennungen zu rauben. Es geht übrigens auch auf einen Stick. http://www.download3k.com/ Install-RockXP.html ZA Hermann Loos Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Fortbildung Perspektivwechsel als Mittel gegen Missverständnisse und zur Konfliktlösung Die Menschheit zerfällt in zwei Teile: Der erste drückt sich falsch aus und der zweite missversteht es. (Roda Roda) Der eine Teil der Menschheit sind die Patienten, der andere Teil sind die Ärzte. Oder anders herum. Jedenfalls gibt es – und das werden Sie mir sicher bestätigen – genügend Situationen zwischen Arzt und Patient, wo es zu Missverständnissen und Spannungen kommen kann. Da die meisten Menschen harmoniebedürftig sind, werden solche Situationen oft bewusst oder unbewusst ignoriert. Man möchte einer als unangenehm empfundenen Auseinandersetzung aus dem Wege gehen und spricht ein kleines Ärgernis oder ein sich anbahnendes Missverständnis nicht direkt an. Manchmal erledigt sich die Sache dann von selbst, aber manchmal konservieren wir damit auch den Keim eines handfesten Konfliktes. Hier geht es um Ursachen für Missverständnisse und Konflikte und die Möglichkeit, vorzubeugen oder zu klären. Das Wort >Konflikt< kommt vom lateinischen conflictus und bedeutet aufeinanderschlagen bzw. zu Boden schlagen. Heute verwenden wir es in der Bedeutung >Zusammenstoß, Kampf, Streit, Widerstreit, Zwiespalt<. Die Wortbetrachtung verheißt zunächst nichts Gutes, beschwört meist unangenehme Gefühle wie Unsicherheit, was passieren könnte, Angst zu unterliegen oder auch einfach nur Frust über unnütz vergeudete Zeit. Wenn es um das Arzt-Patienten-Verhältnis geht, fallen mir da solche Situationen ein wie vergessene Termine, zu lange Wartezeiten, der Schock über unerwartet hohe Rechnungen bzw. Zuzahlungen, Reklamation eines Behandlungsergebnisses ... Unangenehm eben. Und auch im Falle eines „Sieges“ scheinen physische und vor allem psychische Verletzungen inbegriffen. Wir empfinden Stress, unser Körper signalisiert uns meist unmissverständlich Unwohlsein. Als ich einen befreundeten Zahnarzt zum Thema „Konflikt“ befragte, meinte er: „So richtig schlimme Konflikte – da fällt mir nichts ein. Eigentlich sind das meist nur Missverständnisse und falsche Erwartungshaltungen.“ Stimmt. Schauen wir uns genau das einmal näher an: Unterschiedliche Erwartungen – Ursprung und Wirkung Was sind „falsche Erwartungshaltungen“ – und wie entstehen sie? Nehmen wir ein Beispiel: Als Patient sind Sie für 9:00 Uhr bestellt. Das Wartezimmer ist voll – trotzdem erwarten Sie, dass Sie sofort drankommen. Sie haben den Termin bekommen und die Praxisorganisation sollte so sein, die Wartezeiten so minimal wie möglich zu halten. Sie kommen aber nicht gleich dran, vor Ihnen werden noch zwei andere Patienten aufgerufen. Als es endlich so weit ist, ist es 9:40 Uhr, Sie sind unruhig bis ge- Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 stresst, je nachdem, welche Termine Sie nach dem Zahnarztbesuch eingeplant haben. Im Sprechzimmer ist alles wie immer. Ein Schmerzpatient mit erheblichen Komplikationen hatte Ihren dafür vorgesehenen morgendlichen Zeitpuffer gesprengt. Das kommt immer mal vor. Sie als Zahnarzt erwarten, dass selbstverständlich alle Patienten Verständnis haben, schließlich kann es jedem mal so ergehen. Jeder aus seinem Blickwinkel Welche Erwartungshaltung ist „falsch“? Keine! Aus dem jeweiligen Blickwinkel haben beide recht: Einerseits sind Bestellzeiten eine Vereinbarung, an die sich beide Seiten zu halten haben. Und andererseits ist die Schmerzstunde nicht immer genau zu kalkulieren, und jeder Patient hat ein Recht darauf, bei akuten Schmerzen behandelt zu werden. Aber zugleich werden zwei Dinge deutlich: Jeder hat die Situation nur von dem eigenen Standpunkt betrachtet. Wie dieser sich von der anderen Seite anschaut, wurde nicht bedacht. Und: Weil uns die eigene Sicht auf die Dinge natürlich sehr vertraut ist, kommen wir mitunter gar nicht auf die Idee, unser Verhalten und die Gründe dafür dem anderen zu erklären. Wenn wir etwas erwarten, dann haben wir ein Bild im Kopf, das auf unseren Erfahrungen beruht („damals war das auch so“ oder „das wird immer so gemacht“ oder auch „ich mache das immer so“). Zugleich wird unsere Wahrnehmung von diesem Bild, den eigenen Wünschen, Ängsten und Zielen geleitet und ist daher selektiv. Wir sortieren die Informationen entsprechend unserer Erwartung in wichtig und unwichtig – und verstärken dadurch in der Regel unser Bild. In der Psychologie nennt man diesen Effekt die „sich selbst erfüllende Prophezeiung“. zurück zum Inhaltsverzeichnis Machen Sie ein kleines Experiment: Sehen Sie sich um – und merken Sie sich alles, was die Farbe ROT hat. Dann schließen Sie die Augen – und erinnern sich beliebige andere Farben. Was bemerken Sie? Wir sollten das eigene Bild ergänzen, indem wir akzeptieren, dass es nur einen Teil der jeweiligen Situation abbildet. Fragen wir den anderen nach seiner Sicht! Und: Erklären wir unsere Sicht. Damit sind wir bei einem weiteren Punkt, der Missverständnisse und damit Spannungen produziert. Das Selbstverständliche scheint nicht mitteilenswert Sehen wir uns ein weiteres Beispiel an. Ein Bekannter erzählte mir neulich ziemlich frustriert von einem Gespräch mit seinem Zahnarzt. Er sei zur jährlichen Routineuntersuchung gewesen, und der Arzt hätte ihm gesagt, er müsse seinen Zahnersatz in nächster Zeit erneuern lassen. Mein Bekannter hatte sich bisher an einer früheren Aussage des Arztes orientiert, dass eine (regelmäßige?!) Unterfütterung der Prothese ausreichend sei. Wieso also jetzt eine Neuanfertigung?! Wenn wir uns den oben beschriebenen Mechanismus anschauen, dann hat möglicherweise auch in diesem Beispiel der Wunsch des Patienten (ein Zahnarztmuffel) die Informationen gefiltert und zur beschriebenen Erwartung geführt. Einschränkungen zu dieser Aussage wurden vermutlich „überhört“. Jetzt ist er enttäuscht. Und er wehrt sich gegen diese Information, weil er damit die Vorstellung von langen Sitzungen und einer Menge Kosten verbindet. Die Enttäuschung über die Sache wird auf den Zahnarzt übertragen: „Wieso jetzt auf einmal?!“! 23 Fortbildung Das wird aber nicht ausgesprochen, und folglich kann der Zahnarzt darauf auch nicht reagieren. Der wiederum geht der spürbaren Spannung auch nicht auf den Grund. Er wundert sich lediglich über die ungewöhnlich abweisende Reaktion des Patienten. Und diese offen gebliebene Frage ist Nährboden für weitere Spekulationen und damit für Missverständnisse und Spannungen zwischen Arzt und Patient. Der Arzt wäre wahrscheinlich aus fachlicher Sicht nie auf die Idee gekommen, eine Unterfütterung sei eine fortwährende Dauerlösung. Und hier ist eine weitere Ursache für Missverständnisse: Was für uns selbstverständlich ist, halten wir oft nicht für berichtenswert. Weil wir uns nicht in die Perspektive des anderen versetzen, kommt uns erst gar nicht der Gedanke, dass da etwas falsch verstanden werden könnte. (Dafür könnten auch weitere Beispiele aus beliebig anderen Lebensbereichen stehen: Denken Sie nur an die Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin – oder daran, wenn ein Familienmitglied Sie ausnahmsweise mal beim Einkauf vertreten soll ...) Fachwissen verleitet also zum Weglassen von Informationen. Wenn Sie etwas täglich spüren, haben Sie sich vielleicht schon so daran gewöhnt, dass Sie es nicht mehr für erwähnenswert halten. Oder es ist Ihnen peinlich, darüber zu reden, vielleicht auch, weil Sie wissen, dass Sie etwas anders machen müssten. In beiden Fällen gehen Informationen verloren, die für die Einschätzung einer Beschwerde durch den Zahnarzt wichtig wären. Für die Vermeidung von Informationsverlusten – und nicht zuletzt für einen guten Behandlungserfolg – sind beide Perspektiven unverzichtbar. Erst die Informationen aus beiden Quellen ergeben ein Gesamtbild. Gerade die Unterschiede zwischen den beiden „Bildern“ müssen also kommuniziert werden und sind wichtiger Bestandteil des Arzt-Patienten-Gespräches. Ging es im geschilderten Fall um die „falschen Erwartungen“ und die Enttäuschung, also Beendigung der Täuschung auf der Seite des Patienten, geht es im folgenden Beispiel darum, wie die Äußerung von Erwartungen aufgenommen wird. Im richtigen Ton kann man alles sagen. Im falschen Ton nichts: Das einzig Heikle daran ist, den richtigen Ton zu finden. George Bernhard Shaw Fachwissen und Betroffenheitswissen Ein Patient, der zu den sehr rational agierenden Zeitgenossen gehört, hatte über längere 24 Zeit Probleme mit einem Backenzahn, schließlich sollte eine Wurzelbehandlung gemacht werden. Er erwartete von der Zahnärztin eine genaue Erklärung, wie die Beschwerden zustande kommen, welche Behandlung möglich ist und welche Alternativen dem neuesten Wissenstand entsprechen. Die junge Zahnärztin fühlte sich mit diesen Fragen in ihrer Kompetenz nicht ernst genommen. Sie hatte eine Methode vorgeschlagen und kam sich wohl bei diesem hartnäckigen Frager vor wie im Examen. Schließlich ging der Patient zu einem anderen Zahnarzt. Wie ist es hier mit den unterschiedlichen Sichtweisen und den Erwartungen beider Seiten? Die Konflikthaftigkeit der Situation resultiert auch hier aus den unterschiedlichen Bedürfnissen, die beide – Patient und Zahnärztin – unzureichend kommuniziert hatten. Das Bedürfnis des Patienten ist es, alles über seinen Körper wissen zu wollen und an der Entscheidung wirklich beteiligt zu werden. Kein überzogenes Anliegen, wie ich meine, vielleicht aber so vehement vorgetragen, dass sich die Zahnärztin angegriffen fühlte. Wie geht man mit so einer Situation um? Nicht sich angegriffen fühlen, sondern herausgefordert! Nicht die Beziehung heraushören („Der traut mir das nicht zu!“), sondern den Sachaspekt entdecken („Was genau möchte er/sie erklärt haben?“)! Sie möchte als Fachfrau anerkannt werden. Das kann sie am besten erreichen, indem sie ihre fachlich kompetente Entscheidung als solche transparent macht, erklärt, warum sie diese und keine andere Behandlung vorschlägt, welche Konsequenzen sie bereits bedacht hat und was sie jeweils für den Patienten bedeuten. Diese Transparenz ist eine wichtige „vertrauensbildende Maßnahme“ und gibt dem Patienten Sicherheit. Wenn man dagegen in Abwehrhaltung geht, verschärft sich die Situation immer weiter ... Der Patient ist der „Eigentümer“ seines Körpers und es ist verständlich, dass er eine Basis sucht, um mitentscheiden zu können. Als Zahnarzt sind Sie Spezialist und verfügen über Fachwissen. Damit Ihr Patient Ihnen vertrauen kann, müssen Sie dieses Wissen in geeigneter Form kommunizieren und den Patienten bei seiner Wahrnehmung und seinen Erfahrungen „abholen“. Was ist da zu beachten? Erstens kennt der Patient als Einziger seinen Körper aus der eigenen Wahrnehmung, das ist ein ganz spezifisches Wissen. Da ist Zuhören angesagt und Achtung vor dem individuellen Empfinden. Dann ist konkretes zurück zum Inhaltsverzeichnis Fragen wichtig. Der Patient weiß zumeist nicht, was für den Arzt wichtig ist. Konkretes Fragen wird außerdem als fachlich kompetent wahrgenommen und wirkt so vertrauensbildend. So vorbereitet kann man beim Erklären an der Vorstellungswelt des anderen anknüpfen. Fassen wir noch mal zusammen: Unterschiedliche Sichtweisen und damit eventuell Konflikte entstehen, wenn Menschen – von einer gemeinsam zu bewältigenden Sache unterschiedlich betroffen sind als Patient und Arzt zum Beispiel, – mit unterschiedlichen Bedürfnissen und unterschiedlicher Zielsetzung an eine Sache herangehen, – sich nicht in die Perspektive des anderen hineinversetzen und deshalb die vorhandenen Unterschiede gar nicht bemerken bzw. sie nicht kommunizieren. Konfliktlösung Wie also besser machen? 1.Sprechen Sie aus, was Sie bewegt, fragen Sie, was Sie gern wissen möchten. Tun Sie das ohne Wertung. Sagen Sie der Schwester an der Rezeption z. B., „Ich bin verwundert, nicht zu der vereinbarten Zeit aufgerufen zu werden. Liegt da ein Irrtum vor?“ Die Mitarbeiterin hat dann die Möglichkeit, die Situation aus Sicht der Praxis aufzuklären. 2.Besonders wenn es um schwierige Themen geht: Wiederholen Sie, was Sie verstanden haben. Das ermöglicht dem anderen eine „Kontrolle“ über seine Verständlichkeit: „Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass eine andere Behandlungsmöglichkeit zwar billiger wäre, aber wesentlich länger dauern würde. Was ich noch nicht verstehe, ist ...“ 3.Vermeiden Sie Kommunikationskiller, also Formulierungen, die den anderen in irgendeiner Form abwerten und damit beinahe zwangsläufig zu einem Rechtfertigungsversuch führen. Damit wird in der Regel eine unheilvolle Spirale in Gang gesetzt, bei der jede Seite versucht, den gerade empfundenen Schlag abzuwehren und dabei selbst mehr oder weniger kräftig austeilt. Sachprobleme werden in solchen Situationen nicht gelöst (siehe Tabelle auf der nächsten Seite). 4.Wenn Probleme benannt werden, dann ist es wichtig, nicht überstürzt Lösungen anzubieten: – Vergewissern Sie sich zunächst, ob alle Interessen und Bedürfnisse ausgesprochen, alle Differenzen benannt wurden. Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Fortbildung Statt eines Kommunikationskillers besser so formulieren: • Belehrungen: „Wenn Sie schon Bestellkarten ausgeben, dann müssen Sie sich auch an die Zeiten halten!“ „Ich bin verwundert, nicht zu der vereinbarten Zeit aufgerufen zu werden. Liegt da ein Irrtum vor?“ • Drohungen: „Wenn Sie das nächste Mal wieder nicht zum vereinbarten Termin kommen, stellen wir Ihnen die Kosten in Rechnung!“ „Wenn wir rechtzeitig Bescheid wissen, können wir anderen Patienten die Chance geben, den Termin zu nutzen. Und für uns entsteht kein Verlust an Behandlungszeit. Das werden Sie sicher verstehen.“ • Nicht legitimierte Anweisungen: „Überlegen Sie sich erst mal genau, was Sie eigentlich wollen, bevor wir weiterreden!“ „Sie scheinen noch unsicher, wie Sie sich entscheiden sollen? Welche Informationen brauchen Sie noch, um sich entscheiden zu können?“ • Abwertungen: „Sie als Laie können das doch gar nicht richtig einschätzen! Also überlassen Sie mir die Entscheidung!“ „Sie haben recht, wenn Sie darauf verweisen, dass es noch andere Behandlungsmöglichkeiten gibt. Lassen Sie mich erläutern, worin sich die Methoden unterscheiden und aus welchem Grund ich Ihnen diese hier vorgeschlagen habe: ...“ • Schuldzuweisungen: „Es liegt doch eindeutig an Ihnen, dass Ihr Kind solche Angst vorm Zahnarzt hat!“ „Wir sollten gemeinsam versuchen, Ihrem Kind die Angst vorm Zahnarzt zu nehmen. Schildern Sie mir am besten mal, was Ihr Kind vorher sagt, und dann kann ich Ihnen vielleicht einen Vorschlag machen, wie Sie am besten darauf reagieren können.“ • Unterstellungen: „Sie scheinen Ihrem Kind gegenüber nicht sehr konsequent zu sein – sonst wäre ein Erfolg der Behandlung längst sichtbar!“ Beschreiben Sie, was Sie feststellen: „Ich kann im Vergleich zur letzten Behandlung noch keinen Fortschritt erkennen. Sehen Sie ... hier ... Um den Behandlungserfolg zu garantieren, ist es notwendig, noch mal gemeinsam durchzugehen, was Sie zu Haus dafür tun. Vielleicht lässt sich da noch etwas optimieren. ...“ – Sprechen Sie dabei möglichst immer in der Ich-Form. Wenn Sie etwas stört an der Art und Weise der Gesprächsführung, äußern Sie es nicht als Vorwurf, sondern melden Sie es als Wunsch an. – Bieten Sie als Vorschlag mehrere Varianten an und besprechen Sie dann, welche der Varianten für den anderen am Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 günstigsten ist. Besonders wenn es um Behandlungsmethoden und Finanzierungen geht, ist es wichtig, Entscheidungsgründe möglichst transparent zu machen und am Ende eine klare Vereinbarung zu treffen. Und wie argumentiert man, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt und der ande- zurück zum Inhaltsverzeichnis re überzeugt werden soll, dass sein Herangehen nicht akzeptabel ist? Wenn uns der andere überhaupt zuhören soll, dann müssen wir ihm zuerst zeigen, dass wir zugehört und seine Position erfasst haben. Deshalb halten wir nicht sofort ein ABER entgegen, sondern wir wiederholen zunächst, wie wir seine Position verstanden haben. Der Gesprächspartner hat hier schon 25 Fortbildung Gelegenheit, Missverständnisse auszuräumen, falls wir etwas nicht richtig verstanden haben. Zugleich hat er Gelegenheit, seine Position zu konkretisieren oder – unter Wahrung des Gesichts – eine Korrektur vorzunehmen. Im nächsten Schritt gehen wir auf den anderen zu: Wir machen deutlich, welchen Teil seiner Position wir mitgehen können, was von seinem Standpunkt aus zu verstehen ist. Dann formulieren wir unsere eigene Position. Wir stellen sie möglichst nicht dagegen, sondern machen deutlich, dass es auch noch andere Aspekte, Blickwinkel, Möglichkeiten gibt, die Sache zu betrachten. Wir laden ihn ein, diese Sichtweise mit in seine Überlegungen einzubeziehen. Vielleicht sind dazu auch weitere Informationen nötig. Dann fassen wir zusammen und begründen somit unsere Entscheidung. Vielleicht scheint Ihnen diese Vorgehensweise ein wenig ungewohnt und umständlich. Wenn Sie es erst einmal ausprobiert haben, werden Sie merken, dass auf diese Weise sogar Zeit gespart werden kann – weil eine konflikthafte Zuspitzung, welche eine sachliche Klärung verzögert, vermieden werden kann. Und wenn es nun doch mal ganz emotional zugeht und sich ein Missverständnis, ein kleines Ärgernis zum Konflikt entwickelt hat? Je größer die persönliche Betroffenheit ist, umso schwieriger wird es, gelassen und sachlich zu bleiben. Der Blick ist eingeengt auf die eigene Person und das unmittelbare Geschehen. Drei Tipps dazu: – Schaffen Sie sich Distanz. Wenn es ge- 26 zurück zur Titelseite lingt, sich ein Stück weit aus der konflikthaften Situation herauszuziehen, sich einen Über-Blick zu verschaffen, dann gelingt auch eine realistische, neutrale Analyse und damit eine Ver-Sachlichung bzw. Rationalisierung des Konflikts. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Interessendifferenzen und die daraus resultierenden Ziele zum Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht worden sind und nicht Nebenschauplätze bespielt oder persönliche Angriffe ausgetragen werden. – Dadurch wird ein achtungsvoller und wertschätzender Umgang mit den anderen möglich. Aus der Distanz erkennen Sie: Der andere will mich nicht ärgern, sondern er möchte seine eigenen Interessen durchsetzen. Dann wird es leichter, auf die sachlichen Fragen zurückzukommen. – Wenn Ärger und Wut Sie beherrschen, setzen Sie sich ein STOPP-Zeichen! Unterbrechen Sie Ihre Stressspirale: ten, so zu reagieren, wie sie/er es tut? – Fragen Sie sich: Was wäre zu tun, wollte man die Situation noch eskalieren lassen? Und: Was passiert, wenn nichts passiert? – Hilfreich kann sein, sich – ganz nüchtern und ehrlich – die Meinung und Bewertung anderer Personen vorzustellen. Probieren Sie es einfach mal aus! 1.atmen Sie bewusst 2.konzentrieren Sie Ihre Aufmerksamkeit auf einen neutralen Punkt 3.bitten Sie um eine „Auszeit“. Literatur beim Verfasser – Wenn es irgend geht: Sorgen Sie dafür, dass die negative Stressenergie verbraucht wird, indem Sie sich bewegen. Öffnen Sie das Fenster oder schließen Sie es, holen Sie eine Krankenakte, auch wenn diese jetzt nicht erforderlich wäre. – Stellen Sie sich vor, von oben/außen auf die konflikthafte Situation zu schauen. Welche Verhaltensmuster können Sie bei den Agierenden beider Seiten erkennen? Was verschärft die Situation, was entspannt sie? Welche Gründe liefern Sie dem/der anderen, sich so zu verhal- Dr. Eva Pappritz Dr. Pappritz, Schirmer & Partner Dresden Zitat des Monats „Verfallen wir nicht dem Fehler, bei jedem Andersmeinenden entweder an seinem Verstand oder an seinem guten Willen zu zweifeln.“ Otto von Bismarck, deutscher Staatsmann (1815–1898) zurück zum Inhaltsverzeichnis Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Kraftvoll zubeißen – der Mensch und seine Zähne Veranstaltungsreihe der Landeszahnärztekammer Sachsen in Kooperation mit dem Deutschen Hygiene-Museum Dresden Veranstaltungsort: Deutsches Hygiene-Museum, Lingnerplatz 1, 01069 Dresden Dienstag, 9. Oktober 2007, 18 Uhr, Dauerausstellung Früh putzt sich – vom Nutzen gesunder Milchzähne Vortrag und Fragestunde mit Prof. Gisela Hetzer, Dresden Dienstag, 23. Oktober 2007, 18 Uhr, Marta-Fraenkel-Saal Zähne zeigen – was der Mund über den ganzen Körper verrät Vortrag und Fragestunde mit Dr. Dr. Helmut Faßauer, Leipzig Dienstag, 6. November 2007, 18 Uhr, Marta-Fraenkel-Saal Hightech im Mund – Möglichkeiten und Grenzen von Implantaten und Zahnersatz Vortrag und Fragestunde mit Dr. Thomas Hermann, Leipzig Dienstag, 20. November 2007, 18 Uhr, Marta-Fraenkel-Saal Ein Stück Lebensqualität im Alter – gesunde Zähne, gepflegter Mund Vortrag und Fragestunde mit Dr. Ina Nitschke, Berlin EINTRITT 2 € / 1 € SCHÜLER UND INHABER EINER JAHRESKARTE KOSTENLOS BESUCHERSERVICE 0351 4846 400 IN PARTNERSCHAFT MIT Fortbildung Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 29 Fortbildung 30 Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 Fortbildung Frühjahrstagung GZMK Leipzig Silikatkeramik als Therapiestandard? Die diesjährige Frühjahrstagung in Leipzig fand am 8./9. Juni 2007 statt. Die wissenschaftliche Organisation lag in den Händen der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde (Direktor Prof. Dr. Th. Reiber). Das Thema „Vollkeramische Restaurationen – Standardtherapie?!“ zog zu den wissenschaftlichen Vorträgen am Samstag über 270 Kolleginnen und Kollegen an. Silikatkeramik im Anwendungsüberblick Mit einem Überblick über die vollkeramischen Materialien führte PD Dr. Sven Reich, Leipzig, in die Thematik ein. Silikatkeramiken, die durch eine kristalline und eine amorphe Glasphase gekennzeichnet sind, eignen sich bei korrekter Ausführung hervorragend zur Herstellung von Inlays, Teilkronen, Veneers und Kronen. Voraussetzung ist die adhäsive Befestigung, die sowohl die Zahnhartsubstanz als auch die Keramik stabilisiert. Die okklusale Mindestschichtstärke bei Inlays beträgt in der Zentralfissur 1,5 mm, im Höckerbereich 2 mm. Veneers sollten eine vestibuläre Schichtstärke von ca. 0,5 mm aufweisen. Lithiumdisilikatkeramiken als Sonderform der Silikatkeramiken sind mit einer initialen Biegefestigkeit von ca. 360 MPa zur konventionellen Befestigung freigegeben. Kronengerüste können mit sogenannten glasinfiltrierten Oxidkeramiken hergestellt werden. Die Materialien In-Ceram Spinell und In-Ceram Alumina eignen sich dabei für den Frontzahnbereich, auch für kleine Brückengerüste. Dagegen ist InCeram Zirkonia – gleichfalls eine glasinfiltrierte Oxidkeramik – auch für Brückengerüste im Seitenzahnbereich geeignet. Die festesten Keramiken, die zurzeit angeboten werden, sind die polykristallinen Oxidkeramiken. Sie bestehen zu über 90 % aus einphasigen und einkomponentigen Metalloxiden. Dabei stellt Zirkonoxid aufgrund seiner hohen Riss-zähigkeit das stabilste Material dar. Technisch sind mehrgliedrige Brückengerüste möglich. Sind vollkeramische Restaurationen klinischer Standard? Diese Frage beantwortete Dr. Ralph Luthardt, Ulm, vor dem Hintergrund zunehmender Bedeutung der Ästhetik für zahnärztliche Restaurationen im Front- und Seitenzahnbereich. Klinische Studien belegen, dass sich silikatkeramische Inlays, Onlays und Veneers bei korrekter Anwendung bewährt haben. Einzelkronen aus Silikatkeramik in der Front und Aluminiumoxidkeramiken für Einzelzahnrestaurationen sind ebenfalls erprobt. Dr. Luthardt betonte die Wichtigkeit der keramikgerechten Präparation, die die Abrundung aller Innenkanten be- Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07 inhaltet und die – bei Anwendung computergestützter Fertigung – die Geometrie der dabei verwendeten rotierenden Instrumente berücksichtigen muss. Dies ist bei subtraktiver Formgebung unbedingt zu beachten. Dieses Problem kann umgangen werden, indem zunächst eine Negativform der späteren Restauration computerunterstützt hergestellt und auf dieser dann der Ersatz gefertigt wird. Während für Zirkonoxidimplantate die Datenlage noch nicht gesichert ist, können vollkeramische Abutments aus Zirkonoxid als praktikabel eingestuft werden. Anwendungs- und Therapieerfahrungen Prof. Dr. Daniel Edelhoff, München, demonstrierte anhand zahlreicher klinischer Beispiele eindrucksvoll, wie vollkeramische Restaurationen den Wunsch nach perfekter Ästhetik erfüllen können. Um bei Frontzahnrestaurationen die rote und weiße Ästhetik optimal wiederherzustellen, ist es erforderlich, die optischen Eigenschaften natürlicher Zähne auch im Bereich der Gingiva nachzuempfinden. Insbesondere durch transluzente glaskeramische Restaurationen ist es heute möglich, das Licht wie bei einem natürlichen Zahn aufzunehmen und in die umgebende Gingiva weiterzuleiten. Durch dieses Wechselspiel zwischen roter und weißer Zone werden dunkel erscheinende Gingivasäume vermieden. Für einen natürlich erscheinenden Zahnfleischverlauf ist die Ausbildung einer Interdentalpapille entscheidend. Bei Brückenzwischengliedern hat sich in der ästhetischen Zone die Umsetzung eines Ovate Pontics bewährt, mithilfe dessen ein dem natürlichen Zahn sehr ähnliches Austrittsprofil erreicht werden kann. Bei entsprechender Vorbehandlung des zahnlosen Kieferabschnittes mithilfe unterfütterbarer Langzeitprovisorien kann ein angemessenes Aufnahmelager mit sogenannten Pseudopapillen für diesen Zwischengliedtyp geschaffen werden. Reicht das Angebot an Weichgewebe für die Ausformung nicht aus, so kann zusätzlich ein Bindegewebstransplantat indiziert sein. Oberarzt Dr. Paul Weigl, Frankfurt, berichtete über kombiniert festsitzend abnehmbaren Zahnersatz in Verbindung mit Vollkeramik. Zentraler Bestandteil ist das zurück zum Inhaltsverzeichnis Konzept der Konuskrone aus Zirkonoxid kombiniert mit einer Feingold-Matrize, die direkt auf der Oberfläche der vollkeramischen Primärkrone galvanisch abgeschieden wird. Dies ermöglicht nach seinen Untersuchungen und klinischen Beobachtungen eine mikrobewegungsfreie Verankerung einer Prothese, die der Patient als festsitzende Brücke empfindet. Für angeregte Diskussion sorgte seine Aussage, die Kaukraft werde ausschließlich auf die Pfeiler (Zähne/ Implantate) übertragen und Unterfütterungen im Freiendsattelbereich treten aufgrund des Ausbleibens einer lastbedingten Atrophie des Alveolarkamms selten auf. Ausreichend sei eine Pfeilerzahntopographie im Eckzahn und Prämolarenbereich. Selbst bei einseitig vorhandenem Eckzahn und Prämolaren reiche ein Einzelzahnimplantat regio 3 auf der Gegenseite aus, um das an die Cantilever Bridges (skandinavischer und angloamerikanischer Raum) angelehnte Konzept zu realisieren. Einige Hundert Arbeiten befinden sich erfolgreich in situ und sind unter regelmäßiger Beobachtung. Oberärztin Dr. Stephanie Eschbach brachte das in Kiel angewandte Konzept der vollkeramischen Adhäsivbrücke mit. Vollkeramische Klebebrücken sind minimal invasive ästhetische Alternativen zu konventionellen Versorgungen wie Implantaten oder Brücken. Als einspannige Klebebrücken gelten sie bei über 20-Jährigen als gleichartiges Therapiemittel im Frontzahnbereich. Kontraindikationen sind z. B. ungünstige Pfeilerzahnstellungen, zu geringe Klebeflächen im Schmelz, Bruxismus, mangelnde Mundhygiene und Kontaktsportarten. Aufgrund klinischer Erfahrungen werden mittlerweile einflügelige Klebebrücken erfolgreich inseriert, die zugleich den Vorteil einer verbesserten Ästhetik bieten und einer unbemerkten Lockerung vorbeugen. Eine klinische Studie mit 21 einflügeligen Klebebrücken ergab nach fünf Jahren eine Erfolgsrate von 92,3 % (Kern, 2005). Die Klebung erfolgt in der Regel mit phosphorsauren Methacrylaten, die mikromechanische Verbindung zum Zirkonoxid wird mittels Korundstrahlung hergestellt. Einen interessanten Ausblick erhielten die Gäste über weiterentwickelte Klebebrücken im Seitenzahnbereich, die durch 31 Fortbildung ein modifiziertes Design mit zusätzlichen oralen und vestibulären Flügelchen weitere Stabilisierung und Retention erfahren. Aufbaustifte und „ferrule effect“ OA Dr. Michael Naumann, Berlin, informierte über zahnfarbene Aufbaustifte. Die Restauration endodontisch behandelter Zähne ist eine Routinebehandlung. Langzeitergebnisse zeigen jedoch, dass im größeren Umfang restaurierte endodontisch behandelte Zähne im Vergleich zu ebenfalls stark gefüllten, aber vitalen Zähnen ein mehr als dreimal so hohes Misserfolgsrisiko haben. Zum Wiederaufbau verlorener Zahnhartsubstanz werden heute bei einer postendodontischen Versorgung bevorzugt gegossene oder konfektionierte Aufbaustifte verwendet. Der Trend geht dabei zu konfektionierten nichtmetallischen Materialien aus faserverstärktem Komposit, das ein dem Dentin ähnliches Elastizitätsmodul bietet. Dieses gewebs- oder auch strukturkompatibel genannte Verhalten soll unter Belastung eine Biegung des gesamten Komplexes aus Zahn, postendodontischer und definitiver Versorgung entsprechend dem Dentin ermöglichen und dadurch klinisch konventionellen, metallischen Stiftsystemen überlegen sein. Insbesondere das Vermeiden von Wurzelfrakturen steht hier im Vordergrund. Entscheidend für den Erfolg eines Aufbaus ist der sogenannte Fassreifeneffekt (ferrule effect), das bedeutet eine zirkuläre Fassung des Zahnes unterhalb des Aufbaus über eine Höhe von idealerweise 2 mm. Einer adhäsiven Befestigung ist der Vorzug zu geben. Dagegen hat die Befestigungsart der definitiven Res-tauration keinen Einfluss auf die Stabilität des Gesamtkomplexes. Laut einer eigenen Studie mit adhäsiv befestigten Aufbaustiften beträgt die Misserfolgsrate nach einer mittleren Beobachtungszeit von bis zu sechs Jahren 32,5 %. Das Risiko eines Misserfolgs bei Front-/Eckzähnen liegt dabei 4-fach höher, als im Seitenzahnbereich, das von Einzelkronen 2-fach höher als von Aufbaustiften, die in Brückenversorgungen einbezogen sind. Die hohe Misserfolgsrate erklärte der Referent damit, dass in dieser Studie nicht stets ein mindestens 2 mm hoher ferrule sichergestellt wurde. Sofortimplantation und Vollkeramik Die spannende Symbiose von Sofortimplantation und Vollkeramik behandelte Doz. Dr. Werner Lill aus Wien. Die Überlebensraten von Sofortimplantaten nach fünf Jahren liegen zwischen 93 % und 100 %. Der Zeitpunkt der Implantation ist weniger entscheidend als das Protokoll. Bei einem dicken Gingiva Biotyp und intakter Extraktionsal- veole ist in jedem Fall der Sofortimplantation ohne Lappenbildung der Vorzug zu geben, da dieses Vorgehen zusätzlich zu einem Erhalt der Weichgewebestruktur beiträgt. Eine Primärstabilität von 40 N/cm ist notwendig, um eine provisorische Sofortversorgung zur Stützung und/oder Ausformung der Weichgewebe durchführen zu können. Existiert ein periimplantärer Defekt >2 mm, ist eine Lappenbildung erforderlich, um entsprechendes Augmentationsmaterial einzubringen. Ist dennoch eine Primärstabilität gegeben, kann auch eine sofortige provisorische Versorgung erfolgen. Bei einem dünnen Biotype oder einer geschädigten Extraktionsalveole empfiehlt der Autor eine sechs bis acht Wochen verzögerte Implantation. Bei der Versorgung sämtlicher Patienten kamen vollkeramische Abutments zum Einsatz. Auch beim Einsatz vollkeramischer Materialien müssen die Grundsätze der Implantatpositionierung befolgt werden. Der Abstand von Implantat zum natürlichen Nachbarzahn sollte nicht kleiner als 1,5 mm sein. Bei Implantat zu Implantat gelten 3 mm als magische Grenze. Um Knochenverlust zu vermeiden, sollte das Implantat bei intakten Knochenverhältnissen nicht tiefer als 1,5 mm in Relation von der Schmelz-Zement-Grenze der Nachbarzähne inseriert werden. PD Dr. Sven Reich, Leipzig Geburtstage im Oktober 2007 60 10.10.1947 15.10.1947 18.10.1947 27.10.1947 65 01.10.1942 05.10.1942 09.10.1942 10.10.1942 14.10.1942 15.10.1942 16.10.1942 32 Ilka Löwe 01187 Dresden Dipl.-Med. Ulrich Pistorius 08371 Glauchau Dr. med. Helga Hübke 09117 Chemnitz Dr. med. Christa Wenzel 02788 Hirschfelde Dr. med. dent. Helga Kirscht 04249 Leipzig Dr. med. Waltraud Krjukow 01468 Moritzburg Dorothea Neundorf 04157 Leipzig Dr. med. dent. Uta Häntzschel 04451 Panitzsch Dr. med. dent. Gabriele Fischer 01809 Dohna Gudrun Elouahidi 08112 Wilkau-Haßlau SR Christine Pfeifer 07973 Greiz zurück zum Inhaltsverzeichnis 24.10.1942 25.10.1942 26.10.1942 70 01.10.1937 27.10.1937 75 21.10.1932 80 08.10.1927 30.10.1927 82 04.10.1925 Dr. med. dent. Eberhard Beyer 08066 Zwickau Dr. med. Winfried Steinbach 09126 Chemnitz Dipl.-Med. Undine Wende 01662 Meißen Dr. med. dent. Adelheid Schröter 04105 Leipzig Hannelore Godau 09599 Freiberg SR Horst Lange 01906 Burkau SR Eva Hebold 01796 Pirna SR Dr. med. dent. Harald Runge 09484 Kurort Oberwiesenthal Gertraud Trantow 02827 Görlitz Jubilare, die keine Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Sachsen wünschen, informieren bitte die Redaktion. Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07