Nr. 09/2007 - Zahnärzte in Sachsen

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14. SEPTEMBER 2007, 18. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486
Zahnärzteblatt
D I E M O NAT S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N
SACHSEN
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AKTUELL
Start ins
Berufsleben S. 5
Sächsischer
Fortbildungstag S. 9
Umfrage zur
Praxisausstattung S. 10
RECHT
Standardtarif S. 18
PRAXISFÜHRUNG
Wiederherstellung
und Erneuerung
von Sekundärteleskopen S. 20
FORTBILDUNG
Konfliktmanagement
S. 23
BEILAGE
Fachdental Leipzig
09
07
Aktuell
Inhalt
Impressum
Zahnärzteblatt SACHSEN
Herausgeber
Informationszentrum Zahngesundheit
Sachsen
Recht
Leitartikel
Freud und Leid eines
Kollektivvertrages
4
Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen
www.zahnaerzte-in-sachsen.de
Schriftleitung
Dr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.),
Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig
BGH entscheidet zur Fälligkeit
ärztlicher Honorarrechnungen
16
Doppelabrechnung in
der Praxisgemeinschaft
17
Standardtarif
18
Sozialgericht bestätigt erneut
Rechtmäßigkeit des HVM
18
Redaktion
Fanny Francke,
Gundula Feuker
Praxisführung
Mitarbeiterin
Renate Meinhold
Redaktionsanschrift
Informationszentrum Zahngesundheit
Schützenhöhe 11, 01099 Dresden
Telefon 0351 8066-276
Fax 0351 8066-279
E-Mail: [email protected]
Verlag
Satztechnik Meißen GmbH
Am Sand 1c, 01665 Nieschütz
Telefon 03525 718-600, Fax 718-611
Anzeigen, Satz, Repro und Versand
Gesamtherstellung
Satztechnik Meißen GmbH
Am Sand 1c, 01665 Nieschütz
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ISDN-Mac 03525 718-634
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Sabine Sperling
Telefon 03525 718-624
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Zurzeit ist die Preisliste Nr. 14 vom
Oktober 2006 gültig.
Bezugspreis/Abonnementpreise
Jahresabonnement 45,00 Euro
Einzelverkaufspreis
5,50 Euro
zzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer
Bestellungen nehmen der Verlag und alle
Buchhandlungen im In- und Ausland entgegen.
Auflage
4.900 Druckauflage, II. Quartal 2007
Medizingeräteprüfung
Aktuell
Start ins Berufsleben
5
Informationsveranstaltung
zur ZFA-Ausbildung
6
Ausschüsse der Kammer vorgestellt
Finanzausschuss
6
Sächsischer Fortbildungstag
9
Leserbrief
zu www.2te-Zahnarztmeinung.de
Rationelle Arbeitsabläufe
in der Zahnarztpraxis
11
Websites in „Looser“ Folge vorgestellt 22
Fachdental
Infostand LZK Sachsen
11
Praxisbörse der KZV Sachsen
12
Informationsveranstaltung
zur Praxisabgabe
12
Fortbildungspflicht von
angestellten Zahnärzten
21
Personalien
Geburtstage
32
Nachrufe
16
12
Zitat des Monats
Fortbildung
26
Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete oder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung
der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe
gekürzt aufzunehmen.
Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach
schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit
Quellenangaben gestattet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
Frühjahrstagung GZMK Leipzig
Silikatkeramik als Therapiestandard? 31
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Bücherecke
10
Perspektivwechsel als Mittel
gegen Missverständnisse und
zur Konfliktlösung
ISSN 0938-8486
Wissenswertes für den
Vertragszahnarzt –
Wiederherstellung und Erneuerungen
von Sekundärteleskopen
20
Wenn das Telefon klingelt
Vertrieb
Das Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlich bis auf Juli+August (Doppelausgabe). Mitglieder der LZKS/KZV erhalten
das ZBS im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.
© 2007 Satztechnik Meißen GmbH
18
23
Termine
Kurse im September/
Oktober/November 2007
13
Zahnärzte-Stammtische
15
Kultur
Ausstellung im Zahnärztehaus
10
Redaktionsschluss
für die Ausgabe November 2007
ist der 17. Oktober 2007.
3
Leitartikel
Freud und Leid eines Kollektivvertrages
Dr. Holger Weißig
Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen
„Ich benötige noch dieses Jahr einen Termin
zur Bonusuntersuchung.“ So oder ähnlich
werden sich schon häufig Patienten bei Ihnen gemeldet haben. Der Patient ist gesetzlich pflichtversichert und will das Äquivalent
oder möglichst mehr von seinen Beitragszahlungen in Sachleistungen „zurückhaben“. Somit ist der Arbeitstag eines sächsischen Kassenzahnarztes zumindest etwas
abgesichert. Betriebswirtschaftlich ist damit
jedoch keine Sicherheit erreicht. Denn anders als im täglichen Leben, erfahren Ärzte
und Zahnärzte erst viel später, zu welchem
Preis sie gearbeitet haben. Das ist der Nachteil beim Kollektivvertrag. Die Gesamtvergütung, geteilt durch die über das Jahr erbrachten Leistungen, bestimmt letztendlich den
Preis der in der Vergangenheit erbrachten
Einzelleistung. Der HVM, der keine lineare
Verteilung der Vergütung gekannt hat, sollte
zumindest für einen großen Prozentsatz der
Abrechnung einen festen Preis garantieren.
Der sächsische HVM benötigte hierzu als
feste Größe die Anzahl von zugelassenen
Zahnärzten. Mit Aufhebung der Zulassungssperre seit April dieses Jahres ist die Kalkulationsgrundlage des bisherigen HVM weggefallen. Deshalb muss ein neues Modell
kreiert werden, weil die Budgetierung nach
wie vor besteht.
Wie soll der neue HVM aussehen?
Er soll einen hohen Punktwert garantieren!
Er möchte der jungen Praxis eine Entwicklungsmöglichkeit eröffnen!
Er darf die umsatzstarke Praxis nicht behindern!
Er muss die Überweisungspraxis uneingeschränkt ermöglichen!
Er honoriere bitte die Praxis, die besonders
budgetbewusst arbeitet!
Er behandle die Einzelpraxis wie die Berufsausübungsgemeinschaft gleich!
Er ermögliche auch die Tätigkeit in einer
zweiten Praxis!
Er honoriere die Anstellung eines Ausbildungsassistenten!
Er gewährleiste die Honorierung auch der
Patienten vom 30. Dezember!
decke einfach zu klein ist, hilft kein Ziehen
an allen Seiten des Tisches.“
Deshalb muss ein Interessenausgleich innerhalb des HVM hergestellt werden. Durch die
Zulassung als Vertragszahnarzt erwirbt man
leider nur die Teilhabe an der Verteilung,
eben nicht den Anspruch auf vollständige
Einzelleistungsvergütung.
Der neue HVM wählt folgenden Ansatz: Sie
werden Ihr Kontingent zukünftig kassenspezifisch genau kennen, welches eine angemessene Vergütung sicherstellt.
Die betriebswirtschaftliche Analyse einer
Zahnarztpraxis lässt erkennen, dass die Einnahmen aus der GKV ein wesentliches, aber
eben nur ein Standbein gesunder Praxisführung darstellt. Die anderen Standbeine
bedürfen jedoch genauso einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Hierzu muss man
den Wert der Betriebsstunde seiner Praxis
kennen. In deren Konsequenz ergeben sich
die Honorarforderungen der nicht BEMAgebundenen Leistungen.
All diejenigen, die die ökonomischen Eckwerte ihrer Praxis vor Augen haben, brauchen keine Sorge vor dem neuen HVM haben. Naturgemäß kommen trotzdem viele
Fragen auf. Und mancher von Ihnen sagt
vielleicht auch: „Beim Geld, da hört die
Freundschaft auf.“ Der Vorstand der KZVS ist
gern bereit, mit Ihnen den neuen HVM innerhalb der Stammtische zu diskutieren.
Das meint Ihr Vorstandsvorsitzender
Dr. Holger Weißig
Allen Ansprüchen gerecht zu werden, bedeutet, die Quadratur des Kreises zu lösen.
Erschwerend kommt hinzu, dass einige
Krankenkassen unterdeckte Budgets haben.
Sprichwörtlich gesagt: „Wenn die Tisch-
4
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zurück zum Inhaltsverzeichnis Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Aktuell
Start ins Berufsleben für 258 Zahnmedizinische Fachangestellte
Im Juli fanden Abschlussprüfungen zur „Zahnmedizinischen Fachangestellten“ in den fünf Berufsschulzentren Sachsens statt und zum ersten Mal im Berufsschulzentrum Oelsnitz. Dreimal konnte das Prädikat „Sehr gut“ erteilt werden. Leider haben neun Auszubildende die
Prüfungen nicht bestanden.
Die Resultate zeigen, dass sich unsere Auszubildenden in Praxis und Berufsschule ein
fundiertes Wissen für den Start ins Berufsleben angeeignet haben. Die meisten von ihnen wurden auch in diesem Jahr von ihren
Ausbildungspraxen übernommen bzw. haben bereits einen Arbeitsplatz gefunden und
können ihr Wissen und ihre Fertigkeiten sofort umsetzen.
Allen Berufsanfängern, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben,
möchte ich recht herzlich gratulieren, verbunden mit den besten Wünschen für ein
ausgefülltes Berufsleben.
Für die guten Ergebnisse in diesem Jahr
sind ebenso die Leistungen und Bemühungen in den zahnärztlichen Ausbildungspraxen, in den Berufsschulen und nicht zuletzt
der Mitarbeiterinnen des Ausbildungsressorts der LZK Sachsen zu würdigen.
Die Jahrgangsbesten
Mit „Sehr gut“ absolvierten ihre Ausbildung:
Christin Seidel
Zahnarztpraxis:
Dipl.-Stom. Kathrin Haugk, Leipzig
Sandra Thoß
Zahnarztpraxis:
Dr. med. Volkmar Schneider, Falkenstein
Christin Seifert
Zahnarztpraxis:
Dipl.-Stom. Ekkehard Seifert, Reuth
Starke Resonanz für Kursangebot
zur Prüfungsvorbereitung
Besonders in der praktischen Prüfung – als
letzter und meist schwierigster Prüfungsabschnitt – konnten verbesserte Leistungen erzielt werden.
Ein schönes Ergebnis und auch Bestätigung für den erstmals in diesem Jahr angebotenen Prüfungsvorbereitungskurs! Erarbeitet
und gehalten wurden die sowohl theoretischen als auch praktischen Inhalte von Dr.
Christoph Meißner und Dr. Klaus Erler sowie
von ZMF Ines Kroggel und ZMV Janett Heßmann.
An fünf Kurstagen fanden im Zahnärzte-
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Der Referent für Ausbildung, Dr. Klaus Erler, gratuliert den Berufsanfängern und wünscht
ihnen einen guten Start auf dem neuen Weg
haus insgesamt zehn Kurse statt, die mit jeweils 16 Teilnehmern schnell ausgebucht
waren. Und das, obwohl die Teilnahme kostenpflichtig war.
Ein deutliches Zeichen dafür, wie groß das
Interesse der Auszubildenden an einer systematischen inhaltlichen und schwerpunktge-
zielten Prüfungsvorbereitung war. Sie erlebten praxisrelevant die Anforderungen der
praktischen Prüfung anhand von Aufgabenstellungen und Beispielen. Alle Kursteilnehmer konnten somit ihr praktisches Wissen
nochmals auffrischen und sicherer in die
Prüfung gehen.
Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen 2007
Gesamtteilnehmer: 267
BSZ
Sehr gut
Dresden (Ø 2,6)
98 Teilnehmer
Leipzig (Ø 2,7)
74 Teilnehmer
1
Oelsnitz (Ø 2,5)
41 Teilnehmer
Zwickau (Ø 2,3)
34 Teilnehmer
Görlitz (Ø 2,7)
20 Teilnehmer
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2
Gut
Befriedigend
Ausreichend
Nicht
bestanden
40
54
3
1
36
27
3
7
19
21
19
13
8
10
1
2
zurück zum Inhaltsverzeichnis
5
Aktuell
Hoffen wir, dass in diesem Jahr noch mehr
Zahnärzte erkennen, dass Nachwuchs rar
wird. Die einzige Möglichkeit, dem sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel zu begegnen, stellt die eigene Ausbildung zur ZFA dar.
Allen Auszubildenden und Ausbilderpraxen, die in diesen Tagen in ihre gemeinsame
dreijährige Ausbildungszeit starten, wünsche ich viel Erfolg!
Dr. Klaus Erler
Referent für Ausbildung der LZKS
Dr. Christoph Meißner und ZMV Janett Heßmann mit Teilnehmerinnen von zwei der zehn
Kurse zur Prüfungsvorbereitung
Informationsveranstaltung zur ZFA-Ausbildung
Vertreter der LZKS und der Berufsschulen informieren über den Ablauf der Berufsausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten. Alle Ausbilderinnen und Ausbilder
des 1. bis 3. Ausbildungsjahres sind dazu
herzlich eingeladen.
Die Informationsveranstaltung wendet
sich sowohl an alle Ausbilder als auch an
diejenigen Praxisinhaber/innen, die sich
über den Ablauf und die Inhalte der ZFAAusbildung informieren wollen.
Die Veranstaltung findet im Berufsschulzentrum des/der Auszubildenden statt:
Berufsschulzentrum Görlitz
28.09.2007, 17 Uhr
Berufsschulzentrum Oelsnitz
26.10.2007, 17 Uhr
Berufsschulzentrum Zwickau
02.11.2007, 17 Uhr
Berufsschulzentrum Leipzig
09.11.2007, 17 Uhr
Berufsschulzentrum Dresden
14.11.2007, 17 Uhr.
planung der LZKS. An der jährlichen Sitzung
der Haushaltsreferenten der BZÄK in Berlin
nimmt der Ausschussvorsitzende teil. Weitere Aufgabenbereiche sind die Bearbeitung
laufender Insolvenz- und Mahnverfahren
von Kammermitgliedern sowie die Voll-
streckung von Beitragsrückständen.
Dem Ausschuss gehören in dieser Legislaturperiode an: Dr. Sibylle Will (Hoyerswerda), Dr. Andreas Höfner (Leipzig) und Dipl.Stom. Ingolf Beierlein (Schwarzenberg) als
Ingolf Beierlein
Vorsitzender.
Ausschüsse der Kammer vorgestellt
Finanzausschuss
Der Finanzausschuss befasst sich naturgemäß mit allen monetären Angelegenheiten, welche die Geschäftstätigkeit der LZKS
betreffen. Den Kernpunkt der Arbeit bilden
dabei der jährlich zu erstellende Haushaltsplan und der daraus resultierende Jahreshaushalt unserer Körperschaft, der in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, den
Mitarbeitern des Ressorts Finanzen und der
Wirtschaftsprüfgesellschaft Bansbach, Schübel, Brösztl & Partner GmbH erstellt, diskutiert und dem Kammervorstand vorgelegt
wird. Danach erfolgen die öffentliche Vorlage und Diskussion in der Kammerversammlung zum Beschluss des Haushalts.
In den Ausschusssitzungen wird die aktuelle Einnahme- und Ausgabensituation (z. B.
Ressort BuS-Dienst, Fortbildung) überprüft,
um etwaige Fehlentwicklungen zu erkennen
und Anpassungen vorzunehmen. In der Regel ist der Kammerpräsident anwesend, weshalb die ständige Verbindung zum Vorstand
gewährleistet ist.
Der Finanzausschuss ist zuständig für die
Haushalts- und Kassenordnung, die Beitragsordnung und Gebührenordnung der
LZKS. Jährlich erfolgt eine unangekündigte
Überprüfung der Kassenbestände durch einzelne Ausschussmitglieder. Ebenso involviert ist der Ausschuss auch bei der Personal-
6
Dipl.-Stom. Ingolf Beierlein, Dr. Sibylle Will und Dr. Andreas Höfner treffen sich regelmäßig zur Finanzausschusssitzung in der Landeszahnärztekammer
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Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Aktuell
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
7
Aktuell
8
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Aktuell
n
Scho et? Landeszahnärztekammer Sachsen
ld
e
m
Sächsischer Fortbildungstag
ange
für Zahnärzte und das Praxisteam
Trends
in der
Zahnheilkunde
27. Oktober 2007,
Stadthalle Chemnitz
Wissenschaftliche Leiter:
Für Zahnärzte:
Prof. Dr. Ivo Krejci, Genf (CH)
Für Praxismitarbeiterinnen:
Prof. Dr. Norbert Krämer, Dresden
Bitte beachten Sie den Frühbucherrabatt für Zahnärzte
bis 30. September 2007: Tagungsgebühr 85 €.
Tagungsgebühren ab 1. Oktober 2007:
Zahnärzte
100 €
Zahnmedizinstudenten
15 €
Praxismitarbeiter/innen
50 €
Auszubildende
15 €
Zahnärzte erhalten für die Teilnahme an der Tagung am
27.10.2007 gemäß Empfehlung BZÄK/DGZMK 8 Punkte.
Workshopnachmittag
Freitag, 26. Oktober 2007, 15-18 Uhr
Zahnärzte
W1 Zahnaufhellung –
Bleaching als Alternative
zu restaurativen Maßnahmen
W2 Die adhäsiven Restaurationen von
devitalen Zähnen mit und ohne Stift
Restplätze
Praxisteam
W3 Der kindliche Notfall
ausgebucht
Praxismitarbeiterinnen
W4 Zucker und Säuren –
die Feinde aller Zähne?
W5 Alles im Griff –
die alltägliche Praxishygiene
Restplätze
Restplätze
Restplätze
Kollegentreff –
Mit „Fracksausen“ im Braugut Hartmannsdorf
Das Erfurter A-cappella-Quartett sorgt dafür, dass es am Freitag,
26. Oktober, im Braugut Hartmannsdorf nicht bierernst zugeht.
Wie immer steht ein tolles Buffet bereit, und auch der Bustransfer
vom Hotel Mercure (19 Uhr Abfahrt) ist wie immer organisiert.
Beginn ist 19.30 Uhr, der Eintritt beträgt 35 € pro Person.
Informationen zu allen Veranstaltungen am 26./27. Oktober
erhalten Sie unter Telefon: 0351 8066-101 oder -102
(Frau Walter/Frau Kokel).
Anmeldungen sind auch im Internet unter
www.zahnaerzte-in-sachsen (Fortbildung/Fortbidlungstag)
möglich.
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
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Aktuell
Ausstellung im Zahnärztehaus
Wenn das Telefon klingelt ...
… hat das ZBS wieder aus aktuellem Anlass
Fragen gestellt. Themen waren diesmal die
EDV-Praxisausstattung und Nuckelflaschenkaries. Anliegen war es, einerseits die Internetnutzung der Praxen zu erfahren, andererseits die Annahme des Plakats „Nuckelflaschenkaries“ der LAGZ, welches in der Aprilausgabe des ZBS eingelegt war.
Nehmen Sie an der Online-Abrechnung der
KZV Sachsen teil?
ja:
54 %
nein:
46 %
Hat Ihre Praxis Anschluss ans Internet?
Ja:
47 %
nein:
53 %
Rufen Sie Informationen von unserer
Homepage ab?
mit dem Privat-PC:
55 %
mit dem Praxis-PC:
34 %
Nutzen Sie für den Internetzugang einen
Bildschirm kleiner als 17 Zoll?
ja:
4%
nein:
94 %
Haben Sie in den kommenden Monaten vor,
in die EDV-Ausrüstung Ihrer Praxis zu investieren?
ja:
25 %
nein:
73 %
Haben Sie das Plakat „Nuckelflaschenkaries“ wahrgenommen?
ja:
62 %
nein:
38 %
Haben Sie das Plakat in Ihrer Praxis aufgehängt?
ja:
30 %
nein:
67 %
Nur 47 % der Praxen haben einen Internetanschluss. Die scheinbar geringe Zahl ist
zu relativieren, da viele Zahnärzte von ihrem
Büro zu Hause aus arbeiten und dafür den
Privatanschluss nutzen.
Erfreulich ist, dass die Homepage der
Zahnärzte in Sachsen von 84 % der Befragten oft frequentiert wird. Allerdings geben
10
zurück zur Titelseite
11 % der befragten Zahnärzte an, dass sie
den Internetauftritt der LZKS und KZVS weder kennen noch nutzen.
nie
11 %
mit Praxis-PC
34 %
nur mit Privat-PC
55 %
Relativ ist die Angabe, dass nur 25 % der
Befragten Ihre EDV-Ausrüstung in den kommenden Monaten verbessern wollen, da ein
Großteil der Praxen erst vor kurzem neu ausgestattet wurde. Tendenziell kann man daran ablesen, dass die Praxen zurzeit ihre EDVAusstattung erneuern.
Das Plakat Nuckelflaschenkaries wurde
von 62 % wahrgenommen. Von diesen haben wiederum ein Drittel der Befragten das
Plakat in ihrer Praxis ausgehängt. Nicht in allen Praxen ist Nuckelflaschenkaries ein Thema, so dass die Verwendung des Plakates auf
die Aktualität des Themas im Alltag der Praxen zurückzuführen ist.
Einige Befragte nutzen das Plakat auch für
Kindertageseinrichtungen bzw. Einrichtungen, die sich mit diesem Thema intensiver
beschäftigen.
Wir danken allen zufällig ausgewählten
Teilnehmern, dass Sie sich für unsere Umfrage Zeit genommen haben!
Bilder und Musik
Die neue Ausstellung „angenommen – angekommen“ wurde am 24.07.2007 im Zahnärztehaus mit der Künstlerin Mirjam Moritz
sowie dem Musiker Matthias Macht und seinen Klangspielen eröffnet. Die Ausstellung ist
noch bis zum 26.10.2007 zu sehen.
Bei Mirjam Moritz können wir nicht die
großen Themen auf großen Leinwänden erwarten. Moritz ist eine Künstlerin, die von
sich erzählt und uns mit der kleinen Welt des
Alltags auf kleinem Raum konfrontiert. Vielleicht erscheint uns aus all diesen Gründen
der Bilderreigen von Mirjam Moritz so vertraut. Sie zeigt uns Ausschnitte der täglichen
Dinge, die uns in unserem persönlichen Umfeld umgeben. Wir sehen Küchentische mit
Krügen aus Ton, Schalen mit Früchten, wir
sehen Tapeten, Stoffe, Muster. Und wie nebenbei stellt sie uns die Orte vor, an denen
sie arbeitet, wie die blaue Fabrik. Der Umzug in ein altes Jahrhundertwendehaus rückt
Gartenstühle, Gartentore und die Veranda
ins Bild. Überhaupt ist ihr Kosmos farbenkräftig. Bei den Stillleben mit Blumen ist der
Farbauftrag kraftvoll. Filigran wird Moritz
dann, wenn sie Blüten zeichnet.
Ganz im Kontrast zur friedlichen Sphäre von
Moritz beanspruchte Matthias Macht am
Schlagzeug unser Interesse, genau hinzuhören. Experimentell scheute er nicht vor dem Boden, nicht vor der Feuerschutzwand hinter ihm,
um Klänge zu erzeugen, um aus jedem Medium einen anderen Ton zu gewinnen.
Mirjam Moritz stellt ihre farbenfreudigen
Monografien (Glasdruckgrafiken) und
schwarz-weißen Kohlezeichnungen vor
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Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Aktuell
Leserbrief
Auf dem Weg zum Jahrmarkt oder
Wer bietet weniger?
Vor einigen Tagen habe ich nicht schlecht gestaunt, als ich ein Schreiben der AOK in der
Hand hielt, das Patienten zur Nutzung des Internetportals www.2te-zahnarztmeinung.de
auffordert. Nutzer des Portals stellen unter einem Pseudonym ihren Heil- und Kostenplan
nebst Aufschlüsselung der Kosten (BEMA, GOZ, Labor) ins Internet, warten auf Zahnärzte,
die den Kostenplan unterbieten, um dann mit dem Billigstanbieter in einem bestimmten
Umkreis Kontakt aufzunehmen.
Nun, ist es nicht ungewöhnlich, im Internet
Skurriles, Kurioses oder Absurdes zu finden,
das Portal www.2te-Zahnarztmeinung.de
existiert seit mehreren Jahren. Neu und sehr
bedenklich ist die Aufforderung einer großen
gesetzlichen Krankenkasse, dieses Internetportal zu nutzen.
Zwischen www.2te-Zahnarztmeinung.de
und normalen Auktionsportalen besteht ein
grundlegender Unterschied. Letztere bieten
meist ein Produkt, z. B. ein Videogerät, an,
das zu festen Kosten in Serie hergestellt,
durch unterschiedliche Margen des Handels
mehr oder weniger günstig zu erstehen ist.
In dem von der AOK beworbenen Portal sollen sich Zahnärzte mit möglichst billiger Behandlung gegenseitig unterbieten. Dass die
Qualität in dieser Abwärtsspirale eine Konstante bleibt, ist sehr unwahrscheinlich. Aber
das Portal verfügt über ein Qualitätssicherungssystem: Erfolgreich vermittelte Patienten
bewerten ihren Zahnarzt. Positive Kommentare beschreiben die Praxis als hell und sauber,
den Zahnarzt als freundlich und kompetent,
die Helferin als zuvorkommend. Die Patienten
bewerten das Praxisambiente, kaum die Qualität ihres Zahnersatzes, die Präparation, die Integrität der Kronenränder, das richtige
Drehmoment für die Implantatschraube. Vielfach ist Qualität, das Eintreten oder Nichteintreten biologischen und technischen Versagens erst nach mehreren Jahren zu beurteilen.
Das weiß auch die Krankenkasse.
Um Missverständnissen vorzubeugen, es
soll keinesfalls die Legitimität des Einholens
einer zweiten oder gar dritten zahnärztlichen Meinung in Zweifel gezogen werden.
Dies ist sinnvoll, notwendig und ein billiges
Recht jedes Patienten – auch wenn es um
Kosten geht. Aber ein seriöser ärztlicher Rat
setzt das ärztliche Gespräch, eine Anamnese, die essentiellen klinischen und röntgenologischen Befunde voraus. Die Aufforderung
zur Online-Auktion für Zahnersatz reduziert
den Patienten auf seine schiere Mechanik,
den Zahnarzt auf den Mechaniker, genötigt,
analog zum billigsten Angebot für einen Auspuffservice anhand eines primitiven Zahnstatus zu feilschen; ohne Anamnese, ohne
parodontale Befunde, ohne klinische Diagnose, ohne ein Wort mit dem Patienten gesprochen zu haben.
Im Gegensatz zu gesundheitspolitischen
Entscheidungen haben wir in diesem Fall die
Initiative vollständig in der eigenen Hand.
Wenn sich die Zahnärzte in Sachsen dem unwürdigen gegenseitigen Unterbieten in Online-Auktionen verweigern, bleibt der Spuk
begrenzt und www.2te-Zahnarztmeinung.de
das, was es ist – eine Kuriosum des Cyberspace.
Verhelfen wir aber diesem oder ähnlichen
Portalen zum Erfolg, tolerieren wir ein Image, das uns hinter das Handwerkermodell
zurückwirft, in eine Zeit, als Zahnbrecher auf
Jahrmärkten lautstark ihre Kunst anpriesen,
neben sich ein großes Gefäß voller Zähne
zum Beweis ihrer Fertigkeit. Wir dürfen uns
dann aber auch nicht beklagen.
Prof. Dr. Klaus Böning
Fachdental
LZK Sachsen am Stand 201 in Halle 4
Rund 200 Aussteller haben sich für die Fachdental am 21./22. September in der Neuen
Leipziger Messe angekündigt. Wie in jedem
Jahr wird auch die Landeszahnärztekammer
Sachsen am Stand in der Halle 4 wieder mit
dabei sein. Neben dem traditionellen Exponate-Spektrum kündigen die Messeausrich-
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
ter als Schwerpunkte EDV-Hard- und -Software sowie Praxisausstattungen und Röntgentechnik an.
Die Fachdental ist am Freitag, 21. September, von 13 bis 19 Uhr und am Sonnabend,
22. September, von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Die
Tageskarte kostet 6 Euro (ermäßigt 4 Euro).
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Aktuell
Fortbildungspflicht
Praxisbörse der KZV Sachsen
Chiffre
Planungsbereich
Übergabe
Praxisart
Fachrichtung
1035/0626
Chemnitz, Stadt
01.01.2009
Einzelpraxis
Allgemein
Chiffre
Planungsbereich
Übergabe
Praxisart
Fachrichtung
2025/0629
Dresden, Stadt
01.01.2008
Einzelpraxis
Allgemein
Chiffre
Planungsbereich
Übergabe
Praxisart
Fachrichtung
1055/0630
Freiberg
01.04.2008
Einzelpraxis
Allgemein
Chiffre
Planungsbereich
2015/0631
Bautzen
Übergabe
Praxisart
Fachrichtung
31.12.2007
Einzelpraxis
Allgemein
Chiffre
Planungsbereich
Übergabe
Praxisart
Fachrichtung
1035/0632
Chemnitz/Stadt
31.03.2008
Einzelpraxis
Allgemein
Chiffre
Planungsbereich
Übergabe
Praxisart
Fachrichtung
1045/0633
Chemnitz/Land
01.10.2008
Einzelpraxis
Allgemein
Die Bewerbungen senden Sie bitte schriftlich unter o. g. Chiffre-Nummer an die KZV
Sachsen, PF 100 954, 01079 Dresden.
Im Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz vom 1. Januar 2007 wurde in § 95 d die
Pflicht zur fachlichen Fortbildung festgesetzt. Jeder Vertragszahnarzt ist damit verpflichtet, sich fachlich fortzubilden, wie es
zur Erhaltung und Entwicklung der zu seiner
Berufsausübung in der vertragszahnärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Wer am 30.06.04 zugelassen ist, hat den Nachweis erstmals bis
zum 30.06.09 zu erbringen. Ermächtigte
Zahnärzte und angestellter Zahnarzt gem.
§ 32 Z-ZV erfüllen vertragszahnärztliche
Pflichten und sind damit zur fachlichen Fortbildung verpflichtet.
Fortbildungsnachweis für angestellte Zahnärzte führt der Vertragszahnarzt, das Medizinische Versorgungszentrum oder die zugelassene Einrichtung. Die Nachweise sind
vom Arbeitgeber zu sammeln.
Andreas Tzscheutschler
Abteilungsleiter Mitglieder KZVS
Informationsveranstaltung
zu Praxisabgabe
und Kooperationsformen
Die KZV Sachsen führt gemeinsam mit der Apotheker- und Ärztebank wieder eine Informationsveranstaltung zum Thema „Abgabe einer Zahnarztpraxis und neue Kooperationsformen“ durch.
Diese Veranstaltung richtet sich an Zahnärzte, die sich über den
Ablauf einer Praxisabgabe informieren wollen. Ebenfalls angesprochen werden Zahnärzte, die aufgrund der demografischen
Entwicklung Kooperationsformen mit anderen Zahnärzten suchen.
Themen:
– Wie suche ich einen Praxisnachfolger?
– Welche rechtlichen Verfahrensweisen muss ich einhalten
(Zulassung, Verträge usw.)?
– Wie ermittle ich den Verkehrswert einer Praxis zu den aktuellen
Bedingungen?
– Welche steuerlichen Hinweise muss ich beachten?
Datum:
Dresden, Mittwoch, 7.11. 2007, 15 Uhr
Leipzig, Mittwoch, 14.11. 2007, 15 Uhr
Chemnitz, Freitag, 23. 11. 2007, 15 Uhr
Kontakt:
Abteilung Mitglieder, KZVS
Tel.: 0351 8053416, Fax: 0351 8053417
Um Anmeldung wird gebeten.
12
zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Termine
Fortbildungsakademie:
Kurse im September/Oktober/November 2007
Schriftliche Anmeldung:
Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106
E-Mail: [email protected]
Petra Kokel (Kurse Strahlenschutz/Abrechnung):
Tel. 0351 8066-102
Edda Anders (Kurse für Zahnärzte):
Tel. 0351 8066-108
Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen):
Tel. 0351 8066-113
Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unserem Fortbildungsprogramm für das
2. Halbjahr 2007 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de
für Zahnärzte
Dresden
Die PAR-Behandlung – von der Planung bis zur
Abrechnung
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
D 84/07
Farben öffnen Praxistüren: Entwickeln Sie Ihr
individuelles Farbkonzept
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
D 85/07
Frontzahnrekonstruktion aus der Praxis
für die Praxis
Theoretisch-praktischer Workshop
D 88/07
Moderne Methoden der regenerativen und
plastisch-ästhetischen Parodontaltherapie
Praxis der RAC-kontrollierten Akupunktur
in der Zahnmedizin
Dr. med. Gisela Herold,
Leipzig
Inge Sauer,
Dresden
26.09.2007,
14:00-19:00 Uhr
Petra Erdmann,
Dresden-Langebrück
28.09.2007,
13:00-19:00 Uhr
6 Punkte
7 Punkte
D 89/07
D 90/07
Dr. Wolfgang Fischer,
Ladenburg
05.10.2007,
09:00-18:00 Uhr
06.10.2007,
09:00-18:00 Uhr
18 Punkte
Prof. Dr. Dr. Søren Jepsen,
M.S., Bonn
Dr. med. dent. Karin Jepsen,
Bonn
05.10.2007,
14:00-19:00 Uhr
06.10.2007,
09:00-17:00 Uhr
16 Punkte
Hardy Gaus,
Straßberg
05.10.2007,
14:00-20:00 Uhr
06.10.2007,
09:00-17:00 Uhr
16 Punkte
Excel – Einführung & Spezial für die Zahnarztpraxis D 91/07
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
Uta Reps,
Dresden
24.10.2007,
13:00-18:30 Uhr
6 Punkte
Internet für Einsteiger
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
D 92/07
Dipl.-Stom. Hermann Loos,
Chemnitz
02.11.2007,
14:00-18:00 Uhr
4 Punkte
Erste Schritte mit dem Computer
Einführung in die Textverarbeitung Word
und ins Windows-Betriebssystem
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
D 94/07
Dipl.-Ing. Carsten Thüm,
Dresden
02./07./09.11.2007
und 14.11.2007
jeweils
15:00-18:30 Uhr
16 Punkte
Kiefergelenkserkrankungen und Schienungsmaßnahmen – Therapie und Abrechnung in
der vertragszahnärztlichen Versorgung /
Notfallpositionen in der zahnärztlichen Praxis im
Zusammenhang mit Kieferbruch und Unfällen
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
D 95/07
Aufbau wurzelkanalbehandelter Zähne
D 96/07
07.11.2007,
14:00-19:00 Uhr
6 Punkte
Organisation des Infektionsschutzes in der
Zahnmedizin (u. a. neue RKI -Richtlinien)
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
D 97/07
Differenzialdiagnose zum Funktionsbefund
und Initialbehandlung bei Funktionsstörungen
D 98/07
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Dr. Utz Damm,
Plauen
Friederike Petzold,
Dresden
Prof. Dr. Klaus Böning,
Dresden
07.11.2007,
14:00-18:00 Uhr
Dr. Richard Hilger,
Kürten
09.11.2007,
09:00-17:00 Uhr
5 Punkte
8 Punkte
Prof. Dr. Tore L. Hansson,
Uppsala, Schweden
09.11.2007,
14:00-20:00 Uhr
10.11.2007,
09:00-16:00 Uhr
16 Punkte
13
Termine
Dresden
Die eigene Praxiswebsite –
von der Konzeption zur Realisation
D 201/07 Dr. Jörg Naumann,
Chemnitz
14.11.2007,
14:00-18:00 Uhr
4 Punkte
Mundakupunktur – Refresherkurs
D 202/07 Dr. Jochen Zahn,
München
16.11.2007,
14:00-19:00 Uhr
17.11.2007,
09:00-17:00 Uhr
15 Punkte
D 203/07 Dr. Heinz-Werner Feldhaus,
Hörstel
Dr. Hans-Lothar Amelunxen,
Calberlah
16.11.2007,
14:00-19:00 Uhr
17.11.2007,
09:00-17:00 Uhr
15 Punkte
D 204/07 Prof. Dr. Heinz Renggli,
Nijmegen (NL) / Gstaad (CH)
16.11.2007,
09:00-17:00 Uhr
17.11.2007,
09:00-16:00 Uhr
19 Punkte
Homöopathie für Zahnärzte
(Kurs 4)
Moderne Konzepte der Parodontalbehandlung
Mehr überzeugen durch Körpersprache
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
Der Tiefbiss – kieferorthopädisches Management
D 205/07 Alberto Ojeda,
Berlin
Linda J. Meyer,
Berlin
17.11.2007,
09:00-17:00 Uhr
D 206/07 Prof. Dr. Winfried Harzer,
Dresden
17.11.2007,
09:00-17:00 Uhr
8 Punkte
L 07/07
Dr. Karsten Günther,
Pirna
Simona Günzler,
Dresden
Achtung
neuer Termin!
07.11.2007,
14:00-19:00 Uhr
6 Punkte
Dr. Uwe Tischendorf,
Oelsnitz
Inge Sauer,
Dresden
09.11.2007,
14.00-19:00 Uhr
8 Punkte
Leipzig
Basiskurs Festzuschüsse
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
Die Abrechnung konservierend-chirurgischer
Leistungen – Schwerpunkte: Endodontie, Mehrkostenvereinbarungen, PZR versus IP-Leistungen,
die Praxisgebühr nach § 28 Abs. 4 SGB V,
Besuche und Wegegeld
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
L 08/07
Notfallsituationen in der zahnärztlichen Praxis
mit praktischen Übungen zur Reanimation
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
L 09/07
Parodontitistherapie in der Praxis
L 11/07
6 Punkte
Prof. Dr. Dr.
Alexander Hemprich,
Leipzig
10.11.2007,
09:00-15:00 Uhr
Prof. Dr. Holger Jentsch,
Leipzig
14.11.2007,
14:00-20:00 Uhr
Dr. Gisela Herold,
Leipzig
Inge Sauer,
Dresden
07.11.2007,
14:00-19:00 Uhr
Dr. Karsten Günther,
Pirna
Simona Günzler,
Dresden
09.11.2007,
14:00-19:00 Uhr
Dr. Utz Damm,
Plauen
Friederike Petzold,
Dresden
14.11.2007,
14:00-19:00 Uhr
8 Punkte
8 Punkte
Chemnitz
Die PAR-Behandlung – von der Planung
bis zur Abrechnung
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
Basiskurs Festzuschüsse
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
Kiefergelenkserkrankungen und Schienungsmaßnahmen – Therapie und Abrechnung in
der vertragszahnärztlichen Versorgung /
Notfallpositionen in der zahnärztlichen Praxis im
Zusammenhang mit Kieferbruch und Unfällen
(auch für Praxismitarbeiterinnen)
14
C 08/07
C 09/07
C 10/07
6 Punkte
6 Punkte
6 Punkte
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Termine
für PraxismitarbeiterInnen
Dresden
Betriebswirtschaftliche Aspekte –
Materialbestellung und -verwaltung
D 146/07 Brigitte Conrad,
Bingen
28.09.2007,
13:30-20:00 Uhr
Die Praxismitarbeiterin im Praxislabor
Herstellung von Funktionslöffeln und Bissschablonen / Anwendung des Gesichtsbogens
D 147/07 ZTM / Dipl.-Med.-Päd.
Christian Girbig, Dresden
28.09.2007,
09:00-16:00 Uhr
Die Praxismitarbeiterin im Praxislabor
Prothesenreparaturen
D 148/07 ZTM / Dipl.-Med.-Päd.
Christian Girbig, Dresden
29.09.2007,
09:00-17:00 Uhr
Die Wohlfühlpraxis
D 149/07 Karin Matterne,
Hösbach
24.10.2007,
14:00-19:00 Uhr
Englisch für das Praxisteam
(auch für Zahnärzte)
D 150/07 Regine Wagner,
Dresden
02.11.2007,
14:00-19:30 Uhr
03.11.2007,
09:00-16:30 Uhr
Die Zungenreinigung und -piercing
D 151/07 Dr. Rainer Seemann,
Konstanz
09.11.2007,
13:00-16:30 Uhr
Aktive PAR-PATIENTen haben Zukunft!
Die praktische Vor- und Nachbehandlung
D 152/07 Annette Schmidt,
München
09.11.2007,
14:00-20:00 Uhr
www.SCHMELZ-nicht-dahin.de
D 153/07 Annette Schmidt,
STOPP den Säureangriffen: CHX und Fluorid/ BakMünchen
terielle und chemische Säureangriffe verhindern ...
10.11.2007,
09:00-15:00 Uhr
Die richtige Strategie für die implantologische
Prophylaxe
D 158/07 Ute Rabing,
Dörverden
16.11.2007,
13:00-20:00 Uhr
Partnerschaftliche Kommunikation mit Patienten
Gespräche sicher führen und werteorientiert beraten
D 159/07 Petra Erdmann,
Dresden-Langebrück
16.11.2007,
09:00-17:00 Uhr
Zahnärzte-Stammtische
Stammtisch Weißeritzkreis
Datum:
Mittwoch, 19. September 2007, 19:30 Uhr
Ort:
Landhaus „Heidehof“, Dippoldiswalde, Hohe Str. 2
Thema:
1. Aktuelles
2. HVM 2008
Referent:
Dr. Ralph Nikolaus
Information: Dipl.-Stom. Sabine Rösler, Tel.: 035053 48827
Stammtisch in Meißen
Datum:
Montag, 24. September 2007, 19:00 Uhr
Ort:
Gaststätte „Burgkeller“, Meißen, Domplatz 11
Thema:
HVM 2008 – Warum muss alles anders werden?
Referent:
Dr. Holger Weißig
Information: Dr. Thomas Breyer,Tel.: 03521 737552
14 Punkte
Stammtisch Dresden-Ost
Datum:
Mittwoch, 26. September 2007, 19:30 Uhr
Ort:
Kurhaus Kleinzschachwitz, Dresden,
Berthold-Haupt-Str. 128
Thema:
1. HVM 2008
2. Aktuelle Standespolitik
Referent:
Dr. Ralph Nikolaus
Information: Dr. Isolde Assig, Tel.: 0351 2013321
Stammtisch in Borna-Geithain
Datum:
Donnerstag, 27. September 2007, 18:00 Uhr
Ort:
Gasthof Kesselshain, Borna/OT Eula, Kesselshain 9
Thema:
Der neue HVM ab 2008
Referent:
Dr. Ralph Nikolaus
Information: Dipl.-Stom. Jörg Graupner,Tel.: 03433 853611
Stammtisch in Leipzig
Datum:
Dienstag, 25. September 2007, 20:00 Uhr
Ort:
Hotel Michaelis, Leipzig, Paul-Gruner-Str. 44
Thema:
Der neue HVM – ist er „gerechter“ als der alte ?
Referent:
Dr. Holger Weißig
Information: Dr. Dietmar Kluge, Tel.: 034204 64847
Stammtisch Glauchau-Hohenstein-E. und Limbach-O.
Datum:
Dienstag, 9. Oktober 2007, 19:00 Uhr
Ort:
Hotel „Meyer“, Glauchau, Agricolastr. 6
Thema:
1. HVM 2008
2. Aktuelles
Referent:
Dr. Ralph Nikolaus
Information: Dr. Ulrike Hüttig, Tel.: 03763 2214
Dr. Joachim Anderson, Tel.: 03722 92988
Stammtisch in Zwickau
Datum:
Dienstag, 25. September 2007, 19:00 Uhr
Ort:
„Salon“ in der Neuen Welt, Zwickau,
Leipziger Str. 182
Thema:
1. Endocarditis-Prophylaxe in der Zahnarztpraxis
2. HVM 2008
Referent:
Dr. Michael Dude, Frank Enge (KZV)
Information: Dipl.-Stom. Thomas Schüßler,Tel.: 0375 301347
Stammtisch Flöha
Datum:
Mittwoch, 10. Oktober 2007, 19:00 Uhr
Ort:
Gaststätte „Schwalbennest“, Niederwiesa,
Eubaer Straße 4
Thema:
1. Aktuelles
2. HVM 2008
Referent:
Dr. Ralph Nikolaus
Information: Dr. Gudrun Fritzsche, Tel.: 03726 2938
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
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15
Recht
BGH entscheidet zur Fälligkeit ärztlicher Honorarrechnungen
Die Honorarrechnung ist fällig, wenn sie den
formellen Voraussetzungen des § 12 Abs. 2
bis 4 GOÄ entspricht. Die Fälligkeit setzt
nicht voraus, dass die Rechnung mit dem
materiellen Gebührenrecht übereinstimmt.
In seiner Entscheidung vom 21.Dezember
2006 (Az. III ZR 117/06) stellt der BGH fest,
dass ärztliche Honorarrechnungen fällig
sind, wenn sie den formellen Voraussetzungen des §12 Abs. 2 bis 4 GOÄ entsprechen.
Da der § 12 GOÄ in vergleichbarer Weise zu
§ 10 GOZ die Anforderungen an die Rechnungslegung und die Fälligkeit beschreibt, ist
das Urteil auch für die Zahnärzte von relevanter Bedeutung.
Es kommt in der Praxis häufig vor, dass von
Patienten oder Erstattungsstellen der Ansatz
bestimmter Leistungspositionen als nicht ge-
rechtfertigt oder unzutreffend angezweifelt
wird. Damit wird dann die Nichtfälligkeit der
Rechnung begründet, da sie nicht den Anforderungen der Gebührenordnung entsprechen würde.
In seiner Urteilsbegründung führt der BGH
aus, dass die Fälligkeit der Vergütung gegeben ist, wenn die formellen Voraussetzungen in § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ erfüllt sind.
Hierzu gehören insbesondere die Bezeichnung der einzelnen Leistungen, deren
Zuordnung zu einer bestimmten Gebührennummer sowie der jeweilige Betrag und
der Steigerungssatz, ebenso wie die Begründung bei besonderen Ausführungsschwierigkeiten, die zu einer über dem Schwellenwert liegenden Vergütung (§ 12/3 GOÄ)
führen oder bei der Abrechnung von Leistungen, die nicht in das Gebührenverzeich-
nis aufgenommen sind (§ 12/4 GOÄ).
Es liegt dabei in der Natur der Sache, dass
die Anforderungen an die Liquidation einer
bestimmten Gebührenposition unterschiedlich sein können. Das Gericht führt aus, dass
der Schutzzweck des § 12 GOÄ es nicht
rechtfertige, die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs wegen einer geringfügigen materiellen Abweichung der Rechnung vom Gebührenrecht zu verneinen.
Steht die Prüffähigkeit einer in Rechnung
gestellten ärztlichen Leistung im Vordergrund, kommt es für die Fälligkeit der Forderung nicht darauf an, ob sich der vom Arzt in
Anspruch genommene Gebührentatbestand
als berechtigt erweist.
Hält der Zahlungspflichtige die Berechnung für nicht begründet, besteht kein Anlass, die Durchsetzung der Forderung auf
Wir trauern um unseren Kollegen
SR Dr. med. dent.
Gerd Kranke (Dresden)
geb. 12.10.1928
gest. 22.06.2007
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Wir trauern um unsere Kollegin
Dr. med. dent.
Erna Arnold (Pockau)
geb. 27.12.1929
gest. 22.06.2007
Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.
16
zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Recht
dem Rechtsweg zu verzögern oder zu erschweren, weil der Arzt zur Herbeiführung
der Fälligkeit seinerseits die Berechtigung
zur Berechnung der Gebühr zu überprüfen
und ggf. neu in Rechnung zu stellen hätte.
Deutet sich an, z. B. im Rahmen der Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens, dass die in Anspruch genommene Gebührenposition
nicht zutreffend ist, dafür aber eine andere
nicht berechnete Gebührenposition zutreffender wäre, muss der Arzt grundsätzlich die
Möglichkeit haben, die Unbegründetheit auf
dem Rechtsweg überprüfen zu lassen. Es ist
unzumutbar, so das Gericht, sich von vornherein unter Verzicht auf einen weitergehenden Anspruch mit einem geringeren Betrag
zufrieden geben zu müssen.
Die Fälligkeit setzt deshalb nicht voraus,
dass die Rechnung mit dem materiellen Gebührenrecht übereinstimmt.
Mit der Entscheidung des BGH zur Fälligkeit der Honorarrechnung wird ein wesentlicher Meilenstein zur Honorarsicherung im
ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenrecht gesetzt.
Auf dieser Grundlage dürfte die Durchsetzung von Honoraransprüchen, die sich auf
den Gebührenordnungen für Ärzte und
Zahnärzte begründen, wesentlich erleichtert
werden. Allein dem Umstand, sich der Zahlung des Honorars zu entziehen unter Bezugnahme auf angeblich ungerechtfertigte
Gebührenpositionen, wird damit eine deutliche Absage erteilt.
Die Stärkung der Position der Leistungserbringer beinhaltet aber gleichfalls die besondere Verantwortlichkeit des Arztes oder
Zahnarztes bei der Anwendung des Gebührenrechtes.
Die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
entsprechend der Paragrafenteile der Ge-
bührenordnungen einerseits und eine ausgewogene, leistungsbezogene Honorarfindung andererseits tragen wesentlich zum gegenseitigen Vertrauen bei und bilden die
Grundlage, um mit diesem Urteil in der Praxis auch Bestand zu haben. Mit seiner Entscheidung fügt der BGH erneut ein Urteil in
der Rechtsprechung hinzu, das den Praxen
in Deutschland ein kalkulierbares Maß
Rechtssicherheit zurückgibt.
Es ist aber gleichzeitig auch Ausdruck
dafür, dass Ärzte und Zahnärzte durch den
korrekten und sensiblen Umgang mit dem
Gebührenrecht in der Gesellschaft Akzeptanz und Anerkennung finden.
Fühlen wir uns diesem Anspruch im Interesse eines guten Arzt-Patienten-Verhältnisses verpflichtet.
Dr. Mathias Görlach
GOZ Referent LZKS
Doppelabrechnung in der Praxisgemeinschaft
Vertragszahnärzte, die in einer Praxisgemeinschaft tätig sind, müssen auf die Quote der Mitbehandlungen durch ihre in der Praxisgemeinschaft tätigen Kollegen achten. Ein Gestaltungsmissbrauch führt zu Honorarrückforderungen (LSG Nordrhein-Westfalen vom
13.12.2006, AZ: L 11 KA 59/96). Wandeln Zahnärzte ihre berufliche Kooperation von einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft um, müssen sie die Patienten auf den Wechsel der Rechtsform unmissverständlich hinweisen (BSG, Urteil vom 22.03.2006, AZ: B 6
Ka 76/04 R).
Das LSG NRW hatte über Honorarrückforderungen wegen Doppelabrechnung in einer Praxisgemeinschaft zu entscheiden. In
mehreren Quartalen lag die Quote der von
beiden Praxispartnern behandelten Patienten zwischen 15,8 % und 40,97 %. Die Ärzte
begründeten die Doppelabrechnung mit
den langen Praxisöffnungszeiten (8:00 –
20:00 Uhr), der Nachsorge nach Operationen und der Behandlung von Schmerzpatienten sowie der urlaubsbedingten Vertretung des Partners.
In seiner Entscheidung führt das Gericht
aus, dass die gewählte äußere Form der Praxisgemeinschaft nicht der tatsächlichen Gestaltung entsprochen hat, sondern die Partner tatsächlich die Praxis wie eine
Gemeinschaftspraxis geführt haben. Bei einer Praxisgemeinschaft habe der Zahnarzt
wie in einer Einzelpraxis so zu terminieren,
dass er selbst eine ausreichende Versorgung
seiner Patienten gewährleisten könne. Insbesondere bei Öffnungszeiten, die weit über
die Arbeitszeit des einzelnen Arztes hinausgehen, werde die Doppelbehandlung von
Patienten provoziert.
Eine Befugnis zur sachlich-rechnerischen
Richtigstellung von Honorarforderungen besteht auch im Falle der missbräuchlichen
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Nutzung der Gestaltungsform der Praxisgemeinschaft, da Honorarbescheide stets nur
als vorläufig anzusehen sind. Doppelbehandlungen führen wegen der Fallzahlvermehrung nach dem HVM zu einer ungerechtfertigten Erhöhung der Kontingente.
Für die Form der Praxisgemeinschaft sieht
das Gericht eine Doppelbehandlungsquote
von 3 % bis 5 % als realistisch an. Zur Berechnung der Honorarrückforderung hat die
zuständige KZV eine Quote von 10 % für die
Ermittlung der fiktiven Fallzahl angenommen, was durch das Gericht nicht beanstandet wurde.
In einem vorangegangenen Urteil hatte
das BSG für den Fall der Umwandlung einer
Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft entschieden, dass die Zahnärzte bei
Fortführung des Praxisbetriebes unter im
Wesentlichen für den Patienten unveränderten Bedingungen verpflichtet sind, die Versicherten darauf hinzuweisen, dass sie
während eines Quartals den an der Versorgung teilnehmenden Arzt nur aus wichtigem
Grund wechseln sollen. Denn die für die Patienten einer Gemeinschaftspraxis selbstverständliche Auswahl zwischen mehreren
Ärzten stellt bei einer Praxisgemeinschaft einen Arztwechsel i. S. d. § 76 Abs. 3 Satz 1
zurück zum Inhaltsverzeichnis
SGB V dar. Zwar richtet sich diese Vorschrift
primär an den Patienten, nach Auffassung
des BSG sei es jedoch u. a. ein Ziel dieser
Vorschrift, die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Versorgung zu gewährleisten.
Diese Vorschrift enthalte daher ein gesetzliches Leitbild, an dessen Verwirklichung der
Vertragsarzt mitwirken müsse oder dem er
zumindest nicht zuwiderhandeln dürfe.
Deswegen müssen im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Doppelabrechnung die vollzogene Auflösung und die
Neuausrichtung als Praxisgemeinschaft bei
der Gestaltung der Behandlungsabläufe der
Praxen für den Patienten transparent umgesetzt werden.
„Behandeln die Partner einer aus einer Gemeinschaftspraxis hervorgegangenen Praxisgemeinschaft die Patienten zu einem hohen Anteil gemeinschaftlich, nachdem sie es
unterlassen haben, auf die Änderung der
Rechtsform ihrer Zusammenarbeit unmissverständlich hinzuweisen, bedienen sie sich
der Kooperationsform der Praxisgemeinschaft missbräuchlich, was eine Richtigstellung der Honorarabrechnung zur Folge
hat.“
Cornelia Frömsdorf, LL.M.
Jur. Mitarbeiterin Abteilung Recht, KZV
17
Recht/Praxisführung
Standardtarif – Änderungen zum 1. Juli 2007 Sozialgericht
Das Wettbewerbsstärkungsgesetz bringt umfangreiche Änderungen für Standardtarifversi- Dresden bestätigt
cherte zum 01.07.2007, wie zum Beispiel Übertragung des Sicherstellungsauftrages an die
KZVen mit Behandlungspflicht im Umfang gesetzlich Versicherter zu begrenztem Ge- erneut Rechtmäßigbührensatz der GOZ auf 2,0-fach, mit sich.
keit des HVM
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht
umfangreiche Änderungen im Standardtarif
zum 01.07.2007 vor. Private Krankenversicherungen, die ihre Leistungen im Bundesgebiet anbieten, haben ab dem 01.07.2007
einen brancheneinheitlichen Standardtarif
anzubieten, dessen Vertragsleistungen in
Art, Umfang und Höhe den Leistungen der
Gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar
sind. Personen, die bisher ohne Versicherungsschutz waren und nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind bzw. keine Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern haben, können bis zum 31.12.2008
Versicherungsschutz im Standardtarif gemäß § 257/2 a SGB V verlangen.
Die Versicherungen haben diese Tarife ohne Risikozuschläge den betroffenen Personen
zugänglich zu machen, es gilt Kontrahierungszwang. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht überschreiten.
Künftig können mehr Personen als bislang
den Standardtarif wählen, so dass die damit
verbundenen Änderungen in den Zahnarztpraxen Gewicht erlangen können.
Gleichzeitig wird zum 01.07.2007 per Gesetz der Sicherstellungsauftrag an die KZV für
die Versicherten im Standardtarif übertragen.
Damit verbunden ist eine Behandlungspflicht
für Vertragszahnärzte bezüglich der im Standardtarif versicherten Patienten. (Gilt nicht für
Privatzahnärzte, da diese nicht dem Einflussbereich des SGB V unterliegen.) Abgerechnet
werden die Vergütungen wie bisher direkt mit
den Patienten entsprechend der Regelungen
des § 10 GOZ.
Selbstverständlich wird es aber auch bei
dieser Personengruppe Gründe geben, die
dem Zustandekommen des Behandlungsvertrages entgegenstehen, insbesondere
dann, wenn aus folgenden Gründen die Behandlung nicht übernommen werden kann:
zeitliche Überlastung, Überschreiten der
Grenzen eines Fachgebietes, Störung des
Vertrauensverhältnisses zwischen Zahnarzt
und Patient. Die Notfallbehandlung ist abzusichern.
Die Vergütung für Tarifleistungen des Standardtarifes erfolgt nach den Grundsätzen der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Entsprechend § 75/3a SGB V sind die Gebühren für Leistungen der GOZ auf den 2,0fachen Gebührensatz, für Leistungen der
GOÄ auf den 1,8-fachen Gebührensatz und
für GOÄ-Leistungen der Gebührenabschnitte A, E, O (Röntgen) auf den 1,38-fachen Gebührensatz begrenzt. Die festgelegten Gebührensätze liegen zum Teil deutlich unter
den Vergütungen für Leistungen von Sozialhilfeempfängern. Entsprechend der Regelung
des § 75/3 b SGB V können die KZVen mit
den Kostenträgern ganz oder teilweise abweichende Vergütungen vereinbaren.
Es bleibt abzuwarten, in welchem Maße
die jeweilige KZV ihre Verhandlungsmöglichkeiten nutzen kann, um für die Zahnärzte
eine betriebswirtschaftlich gerechtfertigte
Vergütung zu vereinbaren. Der Leistungsumfang ist demjenigen von gesetzlich versicherten Patienten vergleichbar. Standardtarifversicherte können Ansprüche nur im
Leistungsumfang gesetzlich versicherter Patienten geltend machen.
Für darüber hinausgehende Leistungen besteht auch für im Standardtarif versicherte Patienten die Möglichkeit, diese Leistungen
und auch weitergehende Leistungen durch
Vereinbarung höherer Gebührensätze nach
den Grundsätzen der GOZ zu vereinbaren.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande,
wenn sich die Vertragspartner über die zu erbringenden Leistungen und die damit verbundene Vergütung einig geworden sind.
Dr. Mathias Görlach, GOZ-Referent LZKS
Am 1. August 2007 fand vor dem Sozialgericht Dresden ein Verhandlungstag statt, der
ausschließlich Klagen von Vertragszahnärzten gegen den sächsischen Honorarverteilungsmaßstab zum Gegenstand hatte.
Sämtliche Verfahren wurden durch Klageabweisungen bzw. durch Klagerücknahmen
beendet. Streitgegenständlich waren in diesen Verfahren IPV-Bescheide der Jahre 2005
und 2006, HVM-Kürzungsbescheide der
Quartale 4/2003 und 3/2004, der ZE-Sicherungsabschlag im 4. Quartal 2004 und die
HVM-Neuberechnung des Jahres 2003.
Meike Gorski-Goebel,
KZV Rechtsabteilung
Medizingeräteprüfung
Der BuS-Dienst der Kammer führt wieder die
vorgeschriebene Prüfung von Hochfrequenz-/Elektrochirurgiegeräten („Elektrotome“) durch.
Ort:
Termin:
Achtung:
Dresden
Zahnärztehaus,
Schützenhöhe 11
Dienstag, 2. Oktober 2007,
9 bis 16 Uhr
Der Preis beträgt 35,00 € zuzüglich MwSt.
pro Gerät.
Praxisinhaber, die dieses Angebot nutzen
möchten, werden gebeten, die Geräte
einschließlich Gerätebuch und Geräteanschlussleitungen an o. g. Ort mitzubringen.
Es wird eine sofortige Geräteprüfung durch
den Sicherheitsingenieur des BuS-Dienstes
erfolgen, sodass die geprüften Geräte umgehend wieder mitgenommen werden können.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Dr. Behrens, BuS-Dienst
Anzeige
18
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Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Praxisführung
Wissenswertes für den Vertragszahnarzt
Wiederherstellung und Erneuerungen von Sekundärteleskopen
Die Wiederherstellung von Sekundärteleskopen entspricht nicht generell der Regelversorgung, entscheidend ist der Befund.
Wie wird das Wiederbefestigen eines Sekundärteleskops an einer Modellgussbasis
berechnet bzw. welcher Festzuschuss ist
ansetzbar?
Grundsätzlich muss festgestellt werden,
um welche Versorgungsart – Regelversorgung/gleichartige Versorgung – es sich handelt.
– Wird ein Sekundärteleskop, welches nicht
der Situation nach den Befund-Nrn. 3.2
oder 4.6 entspricht, wieder hergestellt,
handelt es sich um eine gleichartige Wiederherstellungsmaßnahme. Hier bilden
GOZ und BEB die Abrechnungsgrundlage
für die über die Regelversorgung hinausgehenden Leistungen.
– Die Regelversorgung wird nach BEMANr. 100 a/100 b (ohne oder mit Abformung),
– die gleichartige Versorgung wird nach
GOZ Nr. 525/526 (ohne oder mit Abformung) berechnet.
– Als Festzuschuss kommt die Befund-Nr.
6.3 zum Ansatz.
Wie wird die Erneuerung eines Sekundärteleskops berechnet bzw. welcher Festzuschuss ist ansetzbar?
– Die Befund-Nr. 6.10 ist für jedes erneuerungsbedürftige Sekundärteleskop ansetzbar. Liegt eine Befundsituation nach
den Befund-Nrn. 3.2 oder 4.6 nicht vor,
handelt es sich um eine gleichartige Wiederherstellung (siehe Beispiel 1 und 2).
Achtung:
Diese Wiederherstellungsmaßnahmen können nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt und abgerechnet werden. Eine vorherige Bewilligung der Festzuschüsse ist
durch die Krankenkasse erforderlich.
Ausnahme: Bei den Betriebskrankenkassen (für alle Versicherten mit Wohnort Sachsen) kann auf eine Genehmigung verzichtet
werden, wenn es sich bei dieser Wiederherstellungsmaßnahme um die Regelversorgung handelt, das heißt, Befund-Situation
3.2 bzw. 4.6 muss vorliegen.
Nach Extraktion der Zähne 13 und 23, die
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Beispiel 1
TP
R
B e e e e
e
18 17 16 15 14
48 47 46 45 44
B
R
TP
TV1/2
t
13 12 11
43 42 41
t
e e e
e
e
21 22 23 24 25 26 27 28
31 32 33 34 35 36 37 38
TP
R
B
B
R
TP
Hinweis:
Befund/Behandlungsplan muss bei Wiederherstellungen nicht ausgefüllt werden,
die Darstellung dient nur zur Verdeutlichung.
Bei diesem Beispiel handelt es sich um die Regelversorgung nach Befund 3.2.
BEMA:
Festzuschuss:
91 d 1/2, ggf. 19, 100 b
6.10, 4.7, 6.2 (wenn Befestigung an Kunststoffbasis), 6.3
(wenn Befestigung an Metallbasis)
Beispiel 2
TP
R
B e e e t
18 17 16 15 14 13 12 11
48 47 46 45 44 43 42 41
B
R
TP
TV1/2
t
t
e
e
e
21 22 23 24 25 26 27 28
31 32 33 34 35 36 37 38
TP
R
B
B
R
TP
Hinweis:
Befund/Behandlungsplan muss bei Wiederherstellungen nicht ausgefüllt werden,
die Darstellung dient nur zur Verdeutlichung.
Bei diesem Beispiel handelt es sich um eine gleichartige Versorgung.
GOZ:
Festzuschuss:
509, 510, 526, ggf. 227
6.10, 4.7, 6.2 (wenn Befestigung an Kunststoffbasis), 6.3
(wenn Befestigung an Metallbasis)
mit Teleskopkronen versorgt waren, sollen
die Sekundärteleskope erhalten bleiben.
Diese sollen direkt im Sprechzimmer mit
Kunststoff aufgefüllt werden. Wie wird diese Wiederherstellungsmaßnahme berechnet bzw. welcher Festzuschuss ist ansetzbar?
Nach Extraktion der Zähne 13 und 23, die
mit Teleskopkronen versorgt waren, muss
die vorhandene Kunststoffprothese um die
beiden Zähne erweitert werden. Wie wird
diese Wiederherstellungsmaßnahme berechnet bzw. welcher Festzuschuss ist ansetzbar?
BEMA:
100a und Material Kunststoff
Festzuschuss: 6.0
Anmerkung: Die Befund-Nr. 6.0 ist nur 1x
je Prothese abrechnungsfähig.
BEMA:
100b
Festzuschuss: 6.4, 6.4.1
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Birgit Schröder / Inge Sauer,
KZVS
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Bücherecke
Rationelle Arbeitsabläufe in der
Zahnarztpraxis
Inklusive CD-ROM
Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2006.
210 Seiten, 48 Abbildungen, gebunden.
Euro [D] 99,95/CHF 160,00
ISBN 978 3 13 132261 6
In dem 2007 aktuell erschienenen Praxismanual zu fast allen Arbeitsprozeduren in einer
Zahnarztpraxis stecken 13 Jahre Arbeit und
Erfahrung des Autors, der 1993 auf der
Grundlage der „Checkliste zahnärztliche
Behandlungsplanung“ von Niklaus Peter
Lang begann, Arbeitsabläufe für SEINE Praxis
zu formulieren. Das Ergebnis dieser akribisch betriebenen Standardisierung, die wir
nach heutiger Lesart durchaus als wesentlichen Teil eines Qualitätsmanagementsystems für die Zahnarztpraxis verstehen dürfen, liegt uns nun als Band der von Thieme
verlegten „ZMK Praxis“ Reihe vor. Vorweg:
auch dieser Band der namhaften und bewährten Reihe wird dem Hauptanspruch –
Praxisrelevanz – gerecht.
Wie die zwangsläufig sehr spezifische Darstellung der Abläufe und Regularien in der
Praxis des Autors für den Leser zu handhaben
ist, darauf verweist Wilm-Gert Esders bereits
im Vorwort: „Begreifen Sie das Buch und die
CD als Vorlage zur Erstellung Ihres eigenen
Praxismanuals.“ Seinem nach Albert Einstein
zitierten Motto, „Man sollte alles so einfach
wie möglich machen – aber nicht einfacher“,
wird er nicht immer gerecht.
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
So wurde z. B. im 1. Kapitel „Hauptanliegen“ im Abschnitt „Erster Kontakt“ durch die
Auflistung der zu diesem Zweck erforderlichen Materialien (Telefon, Telefonbuch, Bestellbuch, Bleistift, Kugelschreiber, Radiergummi, Schreibunterlage, KVK-Einlesegerät,
Anamnesebogen als Formular im Anhang,
Praxisbogen ebenso) mein Ehrgeiz angestachelt, die Systematik dieses Buches zu erfassen. Dies gelang auch zunehmend besser,
wobei Bleistift, Kugelschreiber (manchmal
auch Rotstift) und Schreibunterlage noch einige Male auftauchen. Dies ist m. E. entbehrlich und sollte nicht von durchaus wesentlichen Inhalten ablenken.
Dass der Druckfehlerteufel zuweilen auch
die Finger im Spiel haben durfte (so z. B. auf
S. 87 wo mit „gerader“ und „gebogener“
Naht vernäht wird, statt mit entsprechend geformten Nadeln) könnte als Hinweis gelten,
dass die Lektüre der Stichwortauflistungen
von Tätigkeitsabläufen bereits für die Korrektur-Lesenden Oberflächlichkeit infolge Ermüdung produzierte. Zu jedem Arbeitsablauf
innerhalb der einzelnen Kapitel werden Erklärungen (vielleicht als Begriffserläuterung
zu verstehen) geboten, welche die Frage
nach der Zielgruppenspezifik des Buches
aufkommen lässt. Die dabei dargestellten
Fakten sind als bekannt bei Arzt und Mitarbeitern vorauszusetzen. Die Adaptation zu
eingangs zitiertem Einstein-Motto – So viel
wie nötig, aber so wenig wie möglich – findet
dabei keine Beachtung, so z. B. auf S. 17 Arbeitsablauf „Vitalitätsprobe“; „Erklärung“:
„Die Sensibilität eines Zahnes ist das wichtigste diagnostische Kriterium, um seine Lebendigkeit, d. h. seine Funktionsfähigkeit, beurteilen zu können.“ Neben der Binsenweisheit
in der Satzaussage ist hier die Schlussfolgerung zur Funktionsfähigkeit eher unzulässig.
Die akribische und strenge Systematik des
Buches und auch die didaktisch hervorragende Aufbereitung, farbliche Unterlegung
der einzelnen Kapitel, Seitenlayout ermöglichen eine in hohem Maße übersichtliche
Handhabung des Manuals, haben jedoch
auch eine Menge unbedruckten, textfreien
Papiers zur Folge.
Richtig Spaß macht das Hantieren mit der
beiliegenden CD-ROM. Der „User“ kann
zugreifen auf Suchindex, graphische Übersicht, tabellarische Übersicht, alphabetischen Index. Die Kapitel aus dem Buch be-
zurück zum Inhaltsverzeichnis
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Bücherecke
finden sich auf der CD als Leitseiten mit identischem Aufbau und Inhalt.
Arbeitsmittel, Checklisten, Gesetze und
Vorschriften können in sehr gut vorbereitete
Ordner selbst einsortiert werden. Im Formularordner finden wir bereits ausgearbeitete
praktikable Formulare zu Anamnese- und
Diagnostikbereichen, mit ebenso problemlosen Ergänzungsoptionen.
Öffnet man über das Impressum die Nut-
zung des Submenüs, erscheint neben der
„Hilfe zum Handbuch“ auch ein „Hilfeindex“. Dieser entpuppt sich aber als identisch zum an gleicher Stelle aufgeführten
„Werkzeug zum Handbuch“. Dem Nutzer
wird neben Linkmöglichkeiten auch eine
umfangreiche Werkzeugsammlung für die
Erstellung individueller Arbeitsablaufschemata im praxiseigenen Intranet zur Verfügung gestellt.
An dieser Stelle greifen das Konzept und
der Anspruch des Autors aus seinem Vorwort, „begreifen Sie das Buch und die CD als
Vorlage zur Erstellung Ihres eigenen Praxismanuals“, in hervorragender Weise. Die aufzuwendenden 99,95 Euro als Anschaffungspreis sind insgesamt gerechtfertigt, ich hätte
auch noch 5 Cent draufgelegt.
Peter Lorenz
Websites in „Looser“ Folge vorgestellt
Der PC in der Hosentasche
Seit es USB-Sticks mit immer größerer Kapazität gibt, erschließen sich für die kleinen
Dinger immer neue Anwendungsmöglichkeiten. Nicht neu, aber nun langsam ausgereift, ist die Möglichkeit, eine (fast) ganze PCUmgebung auf solch einen Stick zu
speichern. Damit hat man dann wirklich die
wichtigsten Programme inklusive der gesamten Programmumgebung immer dabei.
Eines sei auch gesagt: Viele dieser Program-
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me sind genauso leistungsfähig wie die
großen Brüder auf dem PC. Einige Bespiele
finden sie hier.
http://portableapps.com/
http://www.winload.de/download/
64268/Utilities/Dateimanagement/
Pstart.2.11.html
Passwortsucher
Fast jede Software braucht zur Installation
ein Passwort oder eine Kennung. Es soll aber
zurück zum Inhaltsverzeichnis
vorkommen, dass zwar die Original-CD
noch da ist, aber die Kennung nicht mehr.
Hier könnte das kleine Programm helfen, aus
den Tiefen des PCs diese Kennung herauszusuchen. Es ist nicht das Allheilmittel und soll
auch nicht dazu dienen, fremde Kennungen
zu rauben. Es geht übrigens auch auf einen
Stick.
http://www.download3k.com/
Install-RockXP.html
ZA Hermann Loos
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Fortbildung
Perspektivwechsel als Mittel gegen Missverständnisse
und zur Konfliktlösung
Die Menschheit zerfällt in zwei Teile:
Der erste drückt sich falsch aus
und der zweite missversteht es.
(Roda Roda)
Der eine Teil der Menschheit sind die Patienten, der andere Teil sind die Ärzte. Oder anders herum. Jedenfalls gibt es – und das werden Sie
mir sicher bestätigen – genügend Situationen zwischen Arzt und Patient, wo es zu Missverständnissen und Spannungen kommen kann. Da
die meisten Menschen harmoniebedürftig sind, werden solche Situationen oft bewusst oder unbewusst ignoriert. Man möchte einer als unangenehm empfundenen Auseinandersetzung aus dem Wege gehen und spricht ein kleines Ärgernis oder ein sich anbahnendes Missverständnis nicht direkt an. Manchmal erledigt sich die Sache dann von selbst, aber manchmal konservieren wir damit auch den Keim eines
handfesten Konfliktes. Hier geht es um Ursachen für Missverständnisse und Konflikte und die Möglichkeit, vorzubeugen oder zu klären.
Das Wort >Konflikt< kommt vom lateinischen conflictus und bedeutet aufeinanderschlagen bzw. zu Boden schlagen. Heute
verwenden wir es in der Bedeutung >Zusammenstoß, Kampf, Streit, Widerstreit,
Zwiespalt<.
Die Wortbetrachtung verheißt zunächst
nichts Gutes, beschwört meist unangenehme Gefühle wie Unsicherheit, was passieren
könnte, Angst zu unterliegen oder auch einfach nur Frust über unnütz vergeudete Zeit.
Wenn es um das Arzt-Patienten-Verhältnis
geht, fallen mir da solche Situationen ein wie
vergessene Termine, zu lange Wartezeiten,
der Schock über unerwartet hohe Rechnungen bzw. Zuzahlungen, Reklamation eines
Behandlungsergebnisses ... Unangenehm
eben. Und auch im Falle eines „Sieges“
scheinen physische und vor allem psychische Verletzungen inbegriffen. Wir empfinden Stress, unser Körper signalisiert uns meist
unmissverständlich Unwohlsein.
Als ich einen befreundeten Zahnarzt zum
Thema „Konflikt“ befragte, meinte er: „So
richtig schlimme Konflikte – da fällt mir
nichts ein. Eigentlich sind das meist nur Missverständnisse und falsche Erwartungshaltungen.“ Stimmt. Schauen wir uns genau das
einmal näher an:
Unterschiedliche Erwartungen –
Ursprung und Wirkung
Was sind „falsche Erwartungshaltungen“ –
und wie entstehen sie?
Nehmen wir ein Beispiel: Als Patient sind
Sie für 9:00 Uhr bestellt. Das Wartezimmer
ist voll – trotzdem erwarten Sie, dass Sie sofort drankommen. Sie haben den Termin bekommen und die Praxisorganisation sollte so
sein, die Wartezeiten so minimal wie möglich zu halten. Sie kommen aber nicht gleich
dran, vor Ihnen werden noch zwei andere
Patienten aufgerufen. Als es endlich so weit
ist, ist es 9:40 Uhr, Sie sind unruhig bis ge-
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
stresst, je nachdem, welche Termine Sie
nach dem Zahnarztbesuch eingeplant haben.
Im Sprechzimmer ist alles wie immer. Ein
Schmerzpatient mit erheblichen Komplikationen hatte Ihren dafür vorgesehenen morgendlichen Zeitpuffer gesprengt. Das kommt
immer mal vor. Sie als Zahnarzt erwarten,
dass selbstverständlich alle Patienten Verständnis haben, schließlich kann es jedem
mal so ergehen.
Jeder aus seinem Blickwinkel
Welche Erwartungshaltung ist „falsch“? Keine! Aus dem jeweiligen Blickwinkel haben
beide recht: Einerseits sind Bestellzeiten eine
Vereinbarung, an die sich beide Seiten zu
halten haben. Und andererseits ist die
Schmerzstunde nicht immer genau zu kalkulieren, und jeder Patient hat ein Recht darauf,
bei akuten Schmerzen behandelt zu werden.
Aber zugleich werden zwei Dinge deutlich: Jeder hat die Situation nur von dem eigenen Standpunkt betrachtet. Wie dieser
sich von der anderen Seite anschaut, wurde
nicht bedacht.
Und: Weil uns die eigene Sicht auf die
Dinge natürlich sehr vertraut ist, kommen
wir mitunter gar nicht auf die Idee, unser Verhalten und die Gründe dafür dem anderen
zu erklären.
Wenn wir etwas erwarten, dann haben wir
ein Bild im Kopf, das auf unseren Erfahrungen beruht („damals war das auch so“ oder
„das wird immer so gemacht“ oder auch „ich
mache das immer so“). Zugleich wird unsere
Wahrnehmung von diesem Bild, den eigenen Wünschen, Ängsten und Zielen geleitet
und ist daher selektiv. Wir sortieren die Informationen entsprechend unserer Erwartung
in wichtig und unwichtig – und verstärken
dadurch in der Regel unser Bild. In der Psychologie nennt man diesen Effekt die „sich
selbst erfüllende Prophezeiung“.
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Machen Sie ein kleines Experiment: Sehen Sie sich um – und merken Sie sich alles, was die Farbe ROT hat. Dann
schließen Sie die Augen – und erinnern
sich beliebige andere Farben.
Was bemerken Sie?
Wir sollten das eigene Bild ergänzen, indem wir akzeptieren, dass es nur einen Teil
der jeweiligen Situation abbildet. Fragen wir
den anderen nach seiner Sicht!
Und: Erklären wir unsere Sicht. Damit sind
wir bei einem weiteren Punkt, der Missverständnisse und damit Spannungen produziert.
Das Selbstverständliche scheint nicht
mitteilenswert
Sehen wir uns ein weiteres Beispiel an.
Ein Bekannter erzählte mir neulich ziemlich frustriert von einem Gespräch mit seinem Zahnarzt. Er sei zur jährlichen Routineuntersuchung gewesen, und der Arzt hätte
ihm gesagt, er müsse seinen Zahnersatz in
nächster Zeit erneuern lassen. Mein Bekannter hatte sich bisher an einer früheren Aussage des Arztes orientiert, dass eine (regelmäßige?!) Unterfütterung der Prothese ausreichend sei. Wieso also jetzt eine Neuanfertigung?!
Wenn wir uns den oben beschriebenen
Mechanismus anschauen, dann hat möglicherweise auch in diesem Beispiel der
Wunsch des Patienten (ein Zahnarztmuffel)
die Informationen gefiltert und zur beschriebenen Erwartung geführt. Einschränkungen
zu dieser Aussage wurden vermutlich „überhört“. Jetzt ist er enttäuscht. Und er wehrt
sich gegen diese Information, weil er damit
die Vorstellung von langen Sitzungen und einer Menge Kosten verbindet. Die Enttäuschung über die Sache wird auf den Zahnarzt übertragen: „Wieso jetzt auf einmal?!“!
23
Fortbildung
Das wird aber nicht ausgesprochen, und
folglich kann der Zahnarzt darauf auch nicht
reagieren. Der wiederum geht der spürbaren
Spannung auch nicht auf den Grund. Er
wundert sich lediglich über die ungewöhnlich abweisende Reaktion des Patienten.
Und diese offen gebliebene Frage ist Nährboden für weitere Spekulationen und damit
für Missverständnisse und Spannungen zwischen Arzt und Patient.
Der Arzt wäre wahrscheinlich aus fachlicher Sicht nie auf die Idee gekommen, eine
Unterfütterung sei eine fortwährende Dauerlösung. Und hier ist eine weitere Ursache für
Missverständnisse: Was für uns selbstverständlich ist, halten wir oft nicht für berichtenswert. Weil wir uns nicht in die Perspektive des anderen versetzen, kommt uns erst gar
nicht der Gedanke, dass da etwas falsch verstanden werden könnte. (Dafür könnten
auch weitere Beispiele aus beliebig anderen
Lebensbereichen stehen: Denken Sie nur an
die Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin –
oder daran, wenn ein Familienmitglied Sie
ausnahmsweise mal beim Einkauf vertreten
soll ...) Fachwissen verleitet also zum Weglassen von Informationen.
Wenn Sie etwas täglich spüren, haben Sie
sich vielleicht schon so daran gewöhnt, dass
Sie es nicht mehr für erwähnenswert halten.
Oder es ist Ihnen peinlich, darüber zu reden,
vielleicht auch, weil Sie wissen, dass Sie etwas anders machen müssten. In beiden Fällen gehen Informationen verloren, die für die
Einschätzung einer Beschwerde durch den
Zahnarzt wichtig wären.
Für die Vermeidung von Informationsverlusten – und nicht zuletzt für einen guten Behandlungserfolg – sind beide Perspektiven
unverzichtbar. Erst die Informationen aus
beiden Quellen ergeben ein Gesamtbild.
Gerade die Unterschiede zwischen den beiden „Bildern“ müssen also kommuniziert
werden und sind wichtiger Bestandteil des
Arzt-Patienten-Gespräches.
Ging es im geschilderten Fall um die
„falschen Erwartungen“ und die Enttäuschung, also Beendigung der Täuschung auf
der Seite des Patienten, geht es im folgenden
Beispiel darum, wie die Äußerung von Erwartungen aufgenommen wird.
Im richtigen Ton kann man alles sagen.
Im falschen Ton nichts: Das einzig Heikle
daran ist, den richtigen Ton zu finden.
George Bernhard Shaw
Fachwissen und Betroffenheitswissen
Ein Patient, der zu den sehr rational agierenden Zeitgenossen gehört, hatte über längere
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Zeit Probleme mit einem Backenzahn,
schließlich sollte eine Wurzelbehandlung
gemacht werden. Er erwartete von der
Zahnärztin eine genaue Erklärung, wie die
Beschwerden zustande kommen, welche
Behandlung möglich ist und welche Alternativen dem neuesten Wissenstand entsprechen. Die junge Zahnärztin fühlte sich mit
diesen Fragen in ihrer Kompetenz nicht ernst
genommen. Sie hatte eine Methode vorgeschlagen und kam sich wohl bei diesem hartnäckigen Frager vor wie im Examen.
Schließlich ging der Patient zu einem anderen Zahnarzt.
Wie ist es hier mit den unterschiedlichen
Sichtweisen und den Erwartungen beider
Seiten?
Die Konflikthaftigkeit der Situation resultiert auch hier aus den unterschiedlichen Bedürfnissen, die beide – Patient und Zahnärztin – unzureichend kommuniziert hatten.
Das Bedürfnis des Patienten ist es, alles
über seinen Körper wissen zu wollen und an
der Entscheidung wirklich beteiligt zu werden. Kein überzogenes Anliegen, wie ich
meine, vielleicht aber so vehement vorgetragen, dass sich die Zahnärztin angegriffen
fühlte. Wie geht man mit so einer Situation
um? Nicht sich angegriffen fühlen, sondern
herausgefordert! Nicht die Beziehung heraushören („Der traut mir das nicht zu!“), sondern den Sachaspekt entdecken („Was genau möchte er/sie erklärt haben?“)! Sie
möchte als Fachfrau anerkannt werden. Das
kann sie am besten erreichen, indem sie ihre
fachlich kompetente Entscheidung als solche transparent macht, erklärt, warum sie
diese und keine andere Behandlung vorschlägt, welche Konsequenzen sie bereits
bedacht hat und was sie jeweils für den Patienten bedeuten. Diese Transparenz ist eine
wichtige „vertrauensbildende Maßnahme“
und gibt dem Patienten Sicherheit. Wenn
man dagegen in Abwehrhaltung geht, verschärft sich die Situation immer weiter ... Der
Patient ist der „Eigentümer“ seines Körpers
und es ist verständlich, dass er eine Basis
sucht, um mitentscheiden zu können.
Als Zahnarzt sind Sie Spezialist und verfügen über Fachwissen. Damit Ihr Patient Ihnen vertrauen kann, müssen Sie dieses Wissen in geeigneter Form kommunizieren und
den Patienten bei seiner Wahrnehmung und
seinen Erfahrungen „abholen“. Was ist da zu
beachten?
Erstens kennt der Patient als Einziger seinen Körper aus der eigenen Wahrnehmung,
das ist ein ganz spezifisches Wissen. Da ist
Zuhören angesagt und Achtung vor dem individuellen Empfinden. Dann ist konkretes
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Fragen wichtig. Der Patient weiß zumeist
nicht, was für den Arzt wichtig ist. Konkretes
Fragen wird außerdem als fachlich kompetent wahrgenommen und wirkt so vertrauensbildend. So vorbereitet kann man beim
Erklären an der Vorstellungswelt des anderen anknüpfen.
Fassen wir noch mal zusammen:
Unterschiedliche Sichtweisen und damit eventuell Konflikte entstehen, wenn Menschen
– von einer gemeinsam zu bewältigenden
Sache unterschiedlich betroffen sind als
Patient und Arzt zum Beispiel,
– mit unterschiedlichen Bedürfnissen und
unterschiedlicher Zielsetzung an eine Sache herangehen,
– sich nicht in die Perspektive des anderen
hineinversetzen und deshalb die vorhandenen Unterschiede gar nicht bemerken
bzw. sie nicht kommunizieren.
Konfliktlösung
Wie also besser machen?
1.Sprechen Sie aus, was Sie bewegt, fragen
Sie, was Sie gern wissen möchten. Tun Sie
das ohne Wertung. Sagen Sie der Schwester an der Rezeption z. B., „Ich bin verwundert, nicht zu der vereinbarten Zeit aufgerufen zu werden. Liegt da ein Irrtum vor?“
Die Mitarbeiterin hat dann die Möglichkeit, die Situation aus Sicht der Praxis aufzuklären.
2.Besonders wenn es um schwierige Themen geht: Wiederholen Sie, was Sie verstanden haben. Das ermöglicht dem anderen eine „Kontrolle“ über seine
Verständlichkeit: „Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass eine andere Behandlungsmöglichkeit zwar billiger wäre, aber wesentlich länger dauern würde. Was ich
noch nicht verstehe, ist ...“
3.Vermeiden Sie Kommunikationskiller, also Formulierungen, die den anderen in irgendeiner Form abwerten und damit beinahe zwangsläufig zu einem Rechtfertigungsversuch führen. Damit wird in
der Regel eine unheilvolle Spirale in Gang
gesetzt, bei der jede Seite versucht, den gerade empfundenen Schlag abzuwehren
und dabei selbst mehr oder weniger kräftig
austeilt. Sachprobleme werden in solchen
Situationen nicht gelöst (siehe Tabelle auf
der nächsten Seite).
4.Wenn Probleme benannt werden, dann ist
es wichtig, nicht überstürzt Lösungen anzubieten:
– Vergewissern Sie sich zunächst, ob alle
Interessen und Bedürfnisse ausgesprochen, alle Differenzen benannt wurden.
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Fortbildung
Statt eines Kommunikationskillers
besser so formulieren:
• Belehrungen: „Wenn Sie schon Bestellkarten ausgeben,
dann müssen Sie sich auch an die Zeiten halten!“
„Ich bin verwundert, nicht zu der vereinbarten Zeit aufgerufen zu werden. Liegt da ein Irrtum vor?“
• Drohungen: „Wenn Sie das nächste Mal wieder nicht
zum vereinbarten Termin kommen, stellen wir Ihnen die
Kosten in Rechnung!“
„Wenn wir rechtzeitig Bescheid wissen, können wir anderen Patienten die Chance geben, den Termin zu nutzen.
Und für uns entsteht kein Verlust an Behandlungszeit. Das
werden Sie sicher verstehen.“
• Nicht legitimierte Anweisungen:
„Überlegen Sie sich erst mal genau, was Sie eigentlich
wollen, bevor wir weiterreden!“
„Sie scheinen noch unsicher, wie Sie sich entscheiden sollen? Welche Informationen brauchen Sie noch, um sich
entscheiden zu können?“
• Abwertungen: „Sie als Laie können das doch gar nicht
richtig einschätzen! Also überlassen Sie mir die Entscheidung!“
„Sie haben recht, wenn Sie darauf verweisen, dass es noch
andere Behandlungsmöglichkeiten gibt. Lassen Sie mich erläutern, worin sich die Methoden unterscheiden und aus
welchem Grund ich Ihnen diese hier vorgeschlagen habe:
...“
• Schuldzuweisungen: „Es liegt doch eindeutig an Ihnen,
dass Ihr Kind solche Angst vorm Zahnarzt hat!“
„Wir sollten gemeinsam versuchen, Ihrem Kind die Angst
vorm Zahnarzt zu nehmen. Schildern Sie mir am besten mal,
was Ihr Kind vorher sagt, und dann kann ich Ihnen vielleicht
einen Vorschlag machen, wie Sie am besten darauf reagieren können.“
• Unterstellungen: „Sie scheinen Ihrem Kind gegenüber
nicht sehr konsequent zu sein – sonst wäre ein Erfolg der
Behandlung längst sichtbar!“
Beschreiben Sie, was Sie feststellen: „Ich kann im Vergleich
zur letzten Behandlung noch keinen Fortschritt erkennen.
Sehen Sie ... hier ... Um den Behandlungserfolg zu garantieren, ist es notwendig, noch mal gemeinsam durchzugehen,
was Sie zu Haus dafür tun. Vielleicht lässt sich da noch
etwas optimieren. ...“
– Sprechen Sie dabei möglichst immer in
der Ich-Form. Wenn Sie etwas stört an
der Art und Weise der Gesprächsführung, äußern Sie es nicht als Vorwurf, sondern melden Sie es als Wunsch
an.
– Bieten Sie als Vorschlag mehrere Varianten an und besprechen Sie dann, welche der Varianten für den anderen am
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
günstigsten ist. Besonders wenn es um
Behandlungsmethoden und Finanzierungen geht, ist es wichtig, Entscheidungsgründe möglichst transparent zu
machen und am Ende eine klare Vereinbarung zu treffen.
Und wie argumentiert man, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt und der ande-
zurück zum Inhaltsverzeichnis
re überzeugt werden soll, dass sein Herangehen nicht akzeptabel ist?
Wenn uns der andere überhaupt zuhören
soll, dann müssen wir ihm zuerst zeigen,
dass wir zugehört und seine Position erfasst
haben. Deshalb halten wir nicht sofort ein
ABER entgegen, sondern wir wiederholen
zunächst, wie wir seine Position verstanden
haben. Der Gesprächspartner hat hier schon
25
Fortbildung
Gelegenheit, Missverständnisse auszuräumen, falls wir etwas nicht richtig verstanden
haben. Zugleich hat er Gelegenheit, seine
Position zu konkretisieren oder – unter Wahrung des Gesichts – eine Korrektur vorzunehmen.
Im nächsten Schritt gehen wir auf den anderen zu: Wir machen deutlich, welchen
Teil seiner Position wir mitgehen können,
was von seinem Standpunkt aus zu verstehen ist.
Dann formulieren wir unsere eigene Position. Wir stellen sie möglichst nicht dagegen,
sondern machen deutlich, dass es auch noch
andere Aspekte, Blickwinkel, Möglichkeiten
gibt, die Sache zu betrachten. Wir laden ihn
ein, diese Sichtweise mit in seine Überlegungen einzubeziehen. Vielleicht sind dazu
auch weitere Informationen nötig. Dann fassen wir zusammen und begründen somit unsere Entscheidung.
Vielleicht scheint Ihnen diese Vorgehensweise ein wenig ungewohnt und umständlich. Wenn Sie es erst einmal ausprobiert haben, werden Sie merken, dass auf diese
Weise sogar Zeit gespart werden kann – weil
eine konflikthafte Zuspitzung, welche eine
sachliche Klärung verzögert, vermieden
werden kann.
Und wenn es nun doch mal ganz emotional zugeht und sich ein Missverständnis,
ein kleines Ärgernis zum Konflikt entwickelt
hat?
Je größer die persönliche Betroffenheit ist,
umso schwieriger wird es, gelassen und
sachlich zu bleiben. Der Blick ist eingeengt
auf die eigene Person und das unmittelbare
Geschehen.
Drei Tipps dazu:
– Schaffen Sie sich Distanz. Wenn es ge-
26
zurück zur Titelseite
lingt, sich ein Stück weit aus der konflikthaften Situation herauszuziehen, sich einen Über-Blick zu verschaffen, dann gelingt auch eine realistische, neutrale
Analyse und damit eine Ver-Sachlichung
bzw. Rationalisierung des Konflikts. Das
bedeutet, dass die tatsächlichen Interessendifferenzen und die daraus resultierenden Ziele zum Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht worden sind und
nicht Nebenschauplätze bespielt oder
persönliche Angriffe ausgetragen werden.
– Dadurch wird ein achtungsvoller und
wertschätzender Umgang mit den anderen möglich. Aus der Distanz erkennen
Sie: Der andere will mich nicht ärgern,
sondern er möchte seine eigenen Interessen durchsetzen. Dann wird es leichter,
auf die sachlichen Fragen zurückzukommen.
– Wenn Ärger und Wut Sie beherrschen, setzen Sie sich ein STOPP-Zeichen! Unterbrechen Sie Ihre Stressspirale:
ten, so zu reagieren, wie sie/er es tut?
– Fragen Sie sich: Was wäre zu tun, wollte
man die Situation noch eskalieren lassen?
Und: Was passiert, wenn nichts passiert?
– Hilfreich kann sein, sich – ganz nüchtern
und ehrlich – die Meinung und Bewertung anderer Personen vorzustellen.
Probieren Sie es einfach mal aus!
1.atmen Sie bewusst
2.konzentrieren Sie Ihre Aufmerksamkeit
auf einen neutralen Punkt
3.bitten Sie um eine „Auszeit“.
Literatur beim Verfasser
– Wenn es irgend geht: Sorgen Sie dafür,
dass die negative Stressenergie verbraucht
wird, indem Sie sich bewegen. Öffnen Sie
das Fenster oder schließen Sie es, holen Sie
eine Krankenakte, auch wenn diese jetzt
nicht erforderlich wäre.
– Stellen Sie sich vor, von oben/außen auf
die konflikthafte Situation zu schauen.
Welche Verhaltensmuster können Sie bei
den Agierenden beider Seiten erkennen?
Was verschärft die Situation, was entspannt sie? Welche Gründe liefern Sie
dem/der anderen, sich so zu verhal-
Dr. Eva Pappritz
Dr. Pappritz, Schirmer & Partner
Dresden
Zitat des Monats
„Verfallen wir nicht dem Fehler,
bei jedem Andersmeinenden entweder
an seinem Verstand oder an seinem
guten Willen zu zweifeln.“
Otto von Bismarck,
deutscher Staatsmann
(1815–1898)
zurück zum Inhaltsverzeichnis Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Kraftvoll zubeißen –
der Mensch und seine Zähne
Veranstaltungsreihe der Landeszahnärztekammer Sachsen
in Kooperation mit dem Deutschen Hygiene-Museum Dresden
Veranstaltungsort: Deutsches Hygiene-Museum, Lingnerplatz 1, 01069 Dresden
Dienstag, 9. Oktober 2007, 18 Uhr, Dauerausstellung
Früh putzt sich –
vom Nutzen gesunder Milchzähne
Vortrag und Fragestunde mit Prof. Gisela Hetzer, Dresden
Dienstag, 23. Oktober 2007, 18 Uhr, Marta-Fraenkel-Saal
Zähne zeigen –
was der Mund über den ganzen Körper verrät
Vortrag und Fragestunde mit Dr. Dr. Helmut Faßauer, Leipzig
Dienstag, 6. November 2007, 18 Uhr, Marta-Fraenkel-Saal
Hightech im Mund –
Möglichkeiten und Grenzen von Implantaten und Zahnersatz
Vortrag und Fragestunde mit Dr. Thomas Hermann, Leipzig
Dienstag, 20. November 2007, 18 Uhr, Marta-Fraenkel-Saal
Ein Stück Lebensqualität im Alter –
gesunde Zähne, gepflegter Mund
Vortrag und Fragestunde mit Dr. Ina Nitschke, Berlin
EINTRITT 2 € / 1 €
SCHÜLER UND INHABER EINER
JAHRESKARTE KOSTENLOS
BESUCHERSERVICE 0351 4846 400
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Fortbildung
Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
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Fortbildung
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Zahnärzteblatt SACHSEN 09/07
Fortbildung
Frühjahrstagung GZMK Leipzig
Silikatkeramik als Therapiestandard?
Die diesjährige Frühjahrstagung in Leipzig fand am 8./9. Juni 2007 statt. Die wissenschaftliche Organisation lag in den Händen der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde (Direktor Prof. Dr. Th. Reiber). Das Thema „Vollkeramische Restaurationen – Standardtherapie?!“ zog zu den wissenschaftlichen Vorträgen am Samstag über 270 Kolleginnen und Kollegen an.
Silikatkeramik im Anwendungsüberblick
Mit einem Überblick über die vollkeramischen Materialien führte PD Dr. Sven Reich,
Leipzig, in die Thematik ein. Silikatkeramiken, die durch eine kristalline und eine
amorphe Glasphase gekennzeichnet sind,
eignen sich bei korrekter Ausführung hervorragend zur Herstellung von Inlays, Teilkronen, Veneers und Kronen. Voraussetzung ist
die adhäsive Befestigung, die sowohl die
Zahnhartsubstanz als auch die Keramik stabilisiert. Die okklusale Mindestschichtstärke
bei Inlays beträgt in der Zentralfissur 1,5 mm,
im Höckerbereich 2 mm. Veneers sollten eine vestibuläre Schichtstärke von ca. 0,5 mm
aufweisen. Lithiumdisilikatkeramiken als
Sonderform der Silikatkeramiken sind mit einer initialen Biegefestigkeit von ca. 360 MPa
zur konventionellen Befestigung freigegeben. Kronengerüste können mit sogenannten glasinfiltrierten Oxidkeramiken hergestellt werden. Die Materialien In-Ceram
Spinell und In-Ceram Alumina eignen sich
dabei für den Frontzahnbereich, auch für
kleine Brückengerüste. Dagegen ist InCeram Zirkonia – gleichfalls eine glasinfiltrierte Oxidkeramik – auch für Brückengerüste im Seitenzahnbereich geeignet. Die festesten Keramiken, die zurzeit angeboten werden, sind die polykristallinen Oxidkeramiken. Sie bestehen zu über 90 % aus
einphasigen und einkomponentigen Metalloxiden. Dabei stellt Zirkonoxid aufgrund seiner hohen Riss-zähigkeit das stabilste Material dar. Technisch sind mehrgliedrige
Brückengerüste möglich.
Sind vollkeramische Restaurationen
klinischer Standard?
Diese Frage beantwortete Dr. Ralph Luthardt, Ulm, vor dem Hintergrund zunehmender Bedeutung der Ästhetik für
zahnärztliche Restaurationen im Front- und
Seitenzahnbereich. Klinische Studien belegen, dass sich silikatkeramische Inlays, Onlays und Veneers bei korrekter Anwendung
bewährt haben. Einzelkronen aus Silikatkeramik in der Front und Aluminiumoxidkeramiken für Einzelzahnrestaurationen sind
ebenfalls erprobt. Dr. Luthardt betonte die
Wichtigkeit der keramikgerechten Präparation, die die Abrundung aller Innenkanten be-
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inhaltet und die – bei Anwendung computergestützter Fertigung – die Geometrie der dabei verwendeten rotierenden Instrumente
berücksichtigen muss. Dies ist bei subtraktiver Formgebung unbedingt zu beachten.
Dieses Problem kann umgangen werden, indem zunächst eine Negativform der späteren
Restauration computerunterstützt hergestellt
und auf dieser dann der Ersatz gefertigt wird.
Während für Zirkonoxidimplantate die Datenlage noch nicht gesichert ist, können vollkeramische Abutments aus Zirkonoxid als
praktikabel eingestuft werden.
Anwendungs- und Therapieerfahrungen
Prof. Dr. Daniel Edelhoff, München, demonstrierte anhand zahlreicher klinischer
Beispiele eindrucksvoll, wie vollkeramische
Restaurationen den Wunsch nach perfekter
Ästhetik erfüllen können. Um bei Frontzahnrestaurationen die rote und weiße Ästhetik
optimal wiederherzustellen, ist es erforderlich, die optischen Eigenschaften natürlicher
Zähne auch im Bereich der Gingiva nachzuempfinden. Insbesondere durch transluzente glaskeramische Restaurationen ist es heute
möglich, das Licht wie bei einem natürlichen
Zahn aufzunehmen und in die umgebende
Gingiva weiterzuleiten. Durch dieses Wechselspiel zwischen roter und weißer Zone
werden dunkel erscheinende Gingivasäume
vermieden. Für einen natürlich erscheinenden Zahnfleischverlauf ist die Ausbildung einer Interdentalpapille entscheidend.
Bei Brückenzwischengliedern hat sich in
der ästhetischen Zone die Umsetzung eines
Ovate Pontics bewährt, mithilfe dessen ein
dem natürlichen Zahn sehr ähnliches Austrittsprofil erreicht werden kann. Bei entsprechender Vorbehandlung des zahnlosen
Kieferabschnittes mithilfe unterfütterbarer
Langzeitprovisorien kann ein angemessenes
Aufnahmelager mit sogenannten Pseudopapillen für diesen Zwischengliedtyp geschaffen werden. Reicht das Angebot an Weichgewebe für die Ausformung nicht aus, so
kann zusätzlich ein Bindegewebstransplantat indiziert sein.
Oberarzt Dr. Paul Weigl, Frankfurt, berichtete über kombiniert festsitzend abnehmbaren Zahnersatz in Verbindung mit
Vollkeramik. Zentraler Bestandteil ist das
zurück zum Inhaltsverzeichnis
Konzept der Konuskrone aus Zirkonoxid
kombiniert mit einer Feingold-Matrize, die
direkt auf der Oberfläche der vollkeramischen Primärkrone galvanisch abgeschieden wird. Dies ermöglicht nach seinen Untersuchungen und klinischen Beobachtungen eine mikrobewegungsfreie Verankerung einer Prothese, die der Patient als festsitzende Brücke empfindet. Für angeregte Diskussion sorgte seine Aussage, die Kaukraft
werde ausschließlich auf die Pfeiler (Zähne/
Implantate) übertragen und Unterfütterungen im Freiendsattelbereich treten aufgrund
des Ausbleibens einer lastbedingten Atrophie des Alveolarkamms selten auf. Ausreichend sei eine Pfeilerzahntopographie im
Eckzahn und Prämolarenbereich. Selbst bei
einseitig vorhandenem Eckzahn und Prämolaren reiche ein Einzelzahnimplantat regio 3
auf der Gegenseite aus, um das an die Cantilever Bridges (skandinavischer und angloamerikanischer Raum) angelehnte Konzept
zu realisieren. Einige Hundert Arbeiten befinden sich erfolgreich in situ und sind unter
regelmäßiger Beobachtung.
Oberärztin Dr. Stephanie Eschbach
brachte das in Kiel angewandte Konzept der
vollkeramischen Adhäsivbrücke mit. Vollkeramische Klebebrücken sind minimal invasive ästhetische Alternativen zu konventionellen Versorgungen wie Implantaten oder
Brücken. Als einspannige Klebebrücken gelten sie bei über 20-Jährigen als gleichartiges
Therapiemittel im Frontzahnbereich. Kontraindikationen sind z. B. ungünstige Pfeilerzahnstellungen, zu geringe Klebeflächen im
Schmelz, Bruxismus, mangelnde Mundhygiene und Kontaktsportarten. Aufgrund klinischer Erfahrungen werden mittlerweile einflügelige Klebebrücken erfolgreich inseriert,
die zugleich den Vorteil einer verbesserten
Ästhetik bieten und einer unbemerkten
Lockerung vorbeugen. Eine klinische Studie
mit 21 einflügeligen Klebebrücken ergab
nach fünf Jahren eine Erfolgsrate von 92,3 %
(Kern, 2005). Die Klebung erfolgt in der Regel mit phosphorsauren Methacrylaten, die
mikromechanische Verbindung zum Zirkonoxid wird mittels Korundstrahlung hergestellt. Einen interessanten Ausblick erhielten
die Gäste über weiterentwickelte Klebebrücken im Seitenzahnbereich, die durch
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ein modifiziertes Design mit zusätzlichen
oralen und vestibulären Flügelchen weitere
Stabilisierung und Retention erfahren.
Aufbaustifte und „ferrule effect“
OA Dr. Michael Naumann, Berlin, informierte über zahnfarbene Aufbaustifte. Die
Restauration endodontisch behandelter
Zähne ist eine Routinebehandlung. Langzeitergebnisse zeigen jedoch, dass im größeren Umfang restaurierte endodontisch behandelte Zähne im Vergleich zu ebenfalls
stark gefüllten, aber vitalen Zähnen ein mehr
als dreimal so hohes Misserfolgsrisiko haben. Zum Wiederaufbau verlorener Zahnhartsubstanz werden heute bei einer postendodontischen Versorgung bevorzugt
gegossene oder konfektionierte Aufbaustifte
verwendet. Der Trend geht dabei zu konfektionierten nichtmetallischen Materialien aus
faserverstärktem Komposit, das ein dem
Dentin ähnliches Elastizitätsmodul bietet.
Dieses gewebs- oder auch strukturkompatibel genannte Verhalten soll unter Belastung
eine Biegung des gesamten Komplexes aus
Zahn, postendodontischer und definitiver
Versorgung entsprechend dem Dentin ermöglichen und dadurch klinisch konventionellen, metallischen Stiftsystemen überlegen sein. Insbesondere das Vermeiden von
Wurzelfrakturen steht hier im Vordergrund.
Entscheidend für den Erfolg eines Aufbaus ist
der sogenannte Fassreifeneffekt (ferrule effect), das bedeutet eine zirkuläre Fassung des
Zahnes unterhalb des Aufbaus über eine
Höhe von idealerweise 2 mm. Einer adhäsiven Befestigung ist der Vorzug zu geben. Dagegen hat die Befestigungsart der definitiven
Res-tauration keinen Einfluss auf die Stabilität des Gesamtkomplexes. Laut einer eigenen Studie mit adhäsiv befestigten Aufbaustiften beträgt die Misserfolgsrate nach einer
mittleren Beobachtungszeit von bis zu sechs
Jahren 32,5 %. Das Risiko eines Misserfolgs
bei Front-/Eckzähnen liegt dabei 4-fach
höher, als im Seitenzahnbereich, das von
Einzelkronen 2-fach höher als von Aufbaustiften, die in Brückenversorgungen einbezogen sind. Die hohe Misserfolgsrate erklärte
der Referent damit, dass in dieser Studie
nicht stets ein mindestens 2 mm hoher ferrule sichergestellt wurde.
Sofortimplantation und Vollkeramik
Die spannende Symbiose von Sofortimplantation und Vollkeramik behandelte Doz. Dr.
Werner Lill aus Wien. Die Überlebensraten
von Sofortimplantaten nach fünf Jahren liegen zwischen 93 % und 100 %. Der Zeitpunkt der Implantation ist weniger entscheidend als das Protokoll. Bei einem dicken
Gingiva Biotyp und intakter Extraktionsal-
veole ist in jedem Fall der Sofortimplantation
ohne Lappenbildung der Vorzug zu geben,
da dieses Vorgehen zusätzlich zu einem Erhalt der Weichgewebestruktur beiträgt. Eine
Primärstabilität von 40 N/cm ist notwendig,
um eine provisorische Sofortversorgung zur
Stützung und/oder Ausformung der Weichgewebe durchführen zu können.
Existiert ein periimplantärer Defekt >2 mm,
ist eine Lappenbildung erforderlich, um entsprechendes Augmentationsmaterial einzubringen. Ist dennoch eine Primärstabilität gegeben, kann auch eine sofortige provisorische Versorgung erfolgen. Bei einem dünnen Biotype oder einer geschädigten Extraktionsalveole empfiehlt der Autor eine sechs bis
acht Wochen verzögerte Implantation. Bei
der Versorgung sämtlicher Patienten kamen
vollkeramische Abutments zum Einsatz.
Auch beim Einsatz vollkeramischer Materialien müssen die Grundsätze der Implantatpositionierung befolgt werden. Der Abstand
von Implantat zum natürlichen Nachbarzahn sollte nicht kleiner als 1,5 mm sein. Bei
Implantat zu Implantat gelten 3 mm als magische Grenze. Um Knochenverlust zu vermeiden, sollte das Implantat bei intakten Knochenverhältnissen nicht tiefer als 1,5 mm in
Relation von der Schmelz-Zement-Grenze
der Nachbarzähne inseriert werden.
PD Dr. Sven Reich, Leipzig
Geburtstage im Oktober 2007
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10.10.1947
15.10.1947
18.10.1947
27.10.1947
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01.10.1942
05.10.1942
09.10.1942
10.10.1942
14.10.1942
15.10.1942
16.10.1942
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Ilka Löwe
01187 Dresden
Dipl.-Med. Ulrich Pistorius
08371 Glauchau
Dr. med. Helga Hübke
09117 Chemnitz
Dr. med. Christa Wenzel
02788 Hirschfelde
Dr. med. dent. Helga Kirscht
04249 Leipzig
Dr. med. Waltraud Krjukow
01468 Moritzburg
Dorothea Neundorf
04157 Leipzig
Dr. med. dent. Uta Häntzschel
04451 Panitzsch
Dr. med. dent. Gabriele Fischer
01809 Dohna
Gudrun Elouahidi
08112 Wilkau-Haßlau
SR Christine Pfeifer
07973 Greiz
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24.10.1942
25.10.1942
26.10.1942
70
01.10.1937
27.10.1937
75
21.10.1932
80
08.10.1927
30.10.1927
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04.10.1925
Dr. med. dent. Eberhard Beyer
08066 Zwickau
Dr. med. Winfried Steinbach
09126 Chemnitz
Dipl.-Med. Undine Wende
01662 Meißen
Dr. med. dent. Adelheid Schröter
04105 Leipzig
Hannelore Godau
09599 Freiberg
SR Horst Lange
01906 Burkau
SR Eva Hebold
01796 Pirna
SR Dr. med. dent. Harald Runge
09484 Kurort Oberwiesenthal
Gertraud Trantow
02827 Görlitz
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