„Total entgleist und zusammengemöbelt“ 51-jähriger Straßenreiniger verprügelt Stiefsohn – 1800 Euro Geldstrafe Von unserem Mitarbeiter Christian Kelle Region Würzburg Eltern wissen das: manchmal kann einem mit den lieben Kleinen schon mal der berühmte Gaul durchgehen, vor allem wenn sie pubertieren. Was ein 51-jähriger Straßenreiniger jedoch mit seinem 17-jährigen Stiefsohn anstellte, ging weit über das Maß rechtlich anerkannter Züchtigungsmaßnahmen hinaus: der bullige Mann packte den Sohn seiner Lebensgefährtin am Hals, würgte ihn, schlug ihn nieder und trat auf den am Boden Liegenden ein. Dafür musste sich der Täter jetzt vor dem Würzburger Amtsgericht verantworten. Italienern sagt man gemeinhin ja eine außerordentliche Kinderliebe nach. Dass auch die ihre Grenzen hat, zeigt der verhandelte Fall. Der aus Italien stammende geschiedene Vater zweier Kinder fand in einer Landsfrau eine neue Liebe. Mit ihr hat er einen acht Monate alten Sohn. Der 17-jährige Sohn seiner Lebensgefährtin entpuppte sich im Umgang mit dem neuen Partner seiner Mutter als „sehr schwierig“, so der Angeklagte. Als der junge Mann wohl wieder einmal länger telefonierte als es dem 51-Jährigen passte, sollte er zehn Euro Telefongeld bezahlen. Nachdem er sich dieser familiären Zahlungsaufforderung verweigerte, tickte der Angeklagte aus und es kam zu dem brutalen Übergriff auf den 17-Jährigen. Mittlerweile hat das Opfer seine Anzeige zurückgezogen und der 51-Jährige ist auf der Suche nach einer eigenen Wohnung. Zwar sieht er jetzt seinen kleinen Sohn nicht mehr so oft, aber das auch von einer Sozialarbeiterin empfohlene Fernbleiben von der Familie erwies sich für alle Beteiligten bisher als vorteilhaft. Der Straßenreiniger ist zwar vorbestraft – so hat er im Alkoholrausch einem Kumpel ohne Führerschein sein Auto zum Fahren angeboten – die letzten Taten liegen jedoch bereits zehn Jahre zurück. Vor Gericht zeigt er sich reuig, was sich dann auch im Strafmaß niederschlägt. Der Richter verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. „Sie können nicht einfach total entgleisen und den Sohn ihrer Freundin zusammenmöbeln,“ erklärt er dem 51-Jährigen, der das Urteil mit gesenktem Kopf gleich annimmt. Es ist damit rechtskräftig.