-1- Sitzungsvorlage Nr. 113/2010 Planungsausschuss am 22.09.2010 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - PLA11310.doc - Zu Tagesordnungspunkt 5 Verfahren zur Förderung von Maßnahmen zur Realisierung des Landschaftspark Region Stuttgart Antrag Nr. 427 der FDP vom 02.11.2009, Ziffer 2 (s. Anlage) (Die Ziffern 1 u. 3 sind bereits bei den Beratungen im Nov./Dez. 2009 vom Antragsteller für erledigt erklärt worden.) Bericht Nach der Übertragung der Trägerschaftsaufgabe für regionale Landschaftsparks im Jahr 2004 hat der Verband Region Stuttgart eine Strategie entwickelt, bei dem im Unterschied zur früheren Beschränkung auf die reine Planung nun die Realisierung konkreter Maßnahmen im Vordergrund steht. Den planerischen Rahmen bilden Masterpläne, die für die verschiedenen Teilräume der Region gemeinsam mit Kommunen und Fachbehörden unter weitgehender Einbindung lokaler Akteure nach dem Bottom-upPrinzip erarbeitet werden. Zusammen ergeben sie die konzeptionelle Vorlage für den Landschaftspark Region Stuttgart. Masterpläne sind dynamisch, flexibel und umsetzungsorientiert. Sie liefern eine Vielzahl praxisorientierter, auch unkonventioneller Ideen in großer Bandbreite für unterschiedliche Zeiträume. Sie sind Angebotsplanungen, die von den Kommunen oder anderen Akteuren ausgefüllt werden können. Neben den Masterplänen bildet die Kofinanzierung von Projekten die zweite Säule des Konzepts. Die Mittelvergabe erfolgt dabei im Rahmen eines Wettbewerbs, der – nach Vorberatung einer Jury – durch den Planungsausschuss entschieden wird. Entscheidend für die Auswahl ist insbesondere die Qualität einzelner Maßnahmen. Der Landschaftspark Region Stuttgart hat sich mit diesen beiden Elementen zu einem wichtigen Beitrag zur Förderung der Standortattraktivität der Region entwickelt. Die Möglichkeit, über Planung und Kofinanzierung von Landschaftsparkprojekten unmittelbare Impulse für die Regionalentwicklung geben zu können, steht in Baden-Württemberg nur dem Verband Region Stuttgart zur Verfügung. In anderen Ballungsregionen außerhalb des Landes (z.B. Rhein-Main, Ruhrgebiet) werden regionale Landschaftsparks als Standortinstrument jedoch zum Teil schon deutlich länger und mit wesentlich höherem Finanzaufwand eingesetzt. 1. Stand der Masterplanung Für drei Teilräume der Region liegen inzwischen abgeschlossene Masterpläne vor (Neckartal, Remstal und Limes). In zwei weiteren Teilräumen werden derzeit Masterpläne erarbeitet (Albtrauf und Filstal). Das aus den 90-er Jahren stammende regionale Konzept für den Filderpark wird derzeit weiterentwickelt und inhaltlich an die vorgenannten Masterpläne angeglichen. Diese Weiterentwicklung erfolgt nicht wie in den anderen Fällen im Auftrag des VRS, sondern auf eigene Initiative des Kommunalen Arbeitskreises Filder (KAF, ein informeller Zusammenschluss der Filderkommunen). Die Bearbeitung wird allerdings durch den Verband inhaltlich begleitet, eine enge Abstimmung ist sichergestellt. -2- Masterpläne Masterplan abgeschlossen Masterplan in Bearbeitung Masterplan beantragt Teilraumkonzeption vor 2004 2. Kofinanzierung, Projektrealisierung und Mittelabfluss Seit Beginn der Kofinanzierung 2005/06 hat der Verband Region Stuttgart für 73 kommunale Projekte Kofinanzierungsmittel zur Verfügung gestellt (je nach Zählweise auch bis zu 90, da manche Projekte aus mehreren, teils unabhängigen Einzelmaßnahmen bestehen). Dafür wurden bis heute 5,45 Mio. Euro Haushaltsmittel bereitgestellt. Einschließlich der kommunalen Anteile und sonstiger Drittmittel sind damit Investitionen in der Größenordnung von 12 bis 15 Mio. Euro verbunden. Rund drei Viertel aller Maßnahmen entfallen auf Landschaftsräume, für die Masterpläne bereits vorliegen, in Bearbeitung oder in Vorbereitung sind. Auch in dieser Hinsicht kann die „Doppelstrategie“ aus Masterplänen und Kofinanzierung als Erfolg gelten. Die wünschenswerte zeitnahe Realisierung der kofinanzierten Projekte ist, wie die Erfahrung zeigt, nicht immer machbar. Schwieriger Grunderwerb, längere Genehmigungsverfahren, Vegetationsperioden, Projektabwicklung, kurz: manche Annahmen zum Projektablauf erweisen sich im Nachhinein als zu optimistisch. Einzelne Maßnahmen können sich um ein bis zwei Jahre verzögern. Mit der notwendigen Flexibilität gelingt es in den meisten Fällen jedoch, die Projekte zu realisieren. Die Kofinanzierungsmittel fließen dann allerdings erst mit entsprechender Verzögerung ab. Bisher sind 40 der kofinanzierten Projekte fertig gestellt. Von drei weiteren Projekten ist ein erster, selbständiger Abschnitt fertig gestellt. Sieben Projekte sind derzeit in der Umsetzung und werden voraussichtlich demnächst abgeschlossen. Zwölf sind in Vorbereitung und elf Projekte können nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge aus verschiedenen Gründen in absehbarer Zeit nicht realisiert werden. Bisher sind 2,27 Mio. Euro an die Kommunen abgeflossen. Noch nicht abgerufen wurden 2,66 Mio. Euro für Projekte, die derzeit erst in Vorbereitung, noch im Bau oder noch nicht abgerechnet sind. Zwei Drittel des noch nicht abgerufenen Betrags entfallen allein auf das große Renaturierungsprojekt Zugwiesen in Ludwigsburg und auf die jüngsten Projekte des laufenden Jahres, die noch keinen ausreichenden Bearbeitungsstand aufweisen können. Die für nicht weiterverfolgte Projekte reservierten Kofinanzierungsmittel in Höhe von 450.000 Euro werden nicht mehr abgerufen. Zudem wurden rund 70.000 Euro der bereitgestellten Haushaltsmittel bisher nicht vergeben. -3- 3. Finanzbedarf Nachdem das Kofinanzierungsprogramm des Verbandes 2005/06 mit einem Budget von 500.000 Euro gestartet war, wurde der verfügbare Betrag 2008 erstmals auf 1,5 Mio. Euro angehoben und für die Folgejahre 2009 und 2010 in dieser Höhe verstetigt. Die Nachfrage nach regionalen Kofinanzierungsmitteln und die Zahl der eingereichten Projekte überstiegen das im Verbandshaushalt veranschlagte Budget jeweils deutlich. Während die Mittel bis 2008 reibungslos in die geplanten Projekte investiert werden konnten, machten sich 2009 erste Auswirkungen der Finanzkrise bemerkbar. Von den 16 neu in die Kofinanzierung aufgenommenen Projekten werden sechs meist wegen Problemen bei der Darstellung des kommunalen Eigenanteils derzeit nicht weiterverfolgt. Auch von den 2010 neu kofinanzierten Projekten wurden bereits zwei zurückgestellt. Die Entwicklung der nächsten Jahre ist nur schwer abschätzbar. Wegen der fehlenden Kalkulierbarkeit der kommunalen Komplementärfinanzierung ist die Höhe der jeweils benötigten Kofinanzierungsmittel nicht vorhersehbar. Die bisherigen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass aus den Räumen, für die aktuell Masterpläne entwickelt werden, verstärkt Anträge auf Kofinanzierung gestellt werden. Entsprechende Absichten wurden bereits signalisiert. Die Frist zur Einreichung der Projektvorschläge für das kommende Jahr läuft am 20. September ab. Über den aktuellen Stand kann in der Sitzung des Planungsausschusses mündlich berichtet werden. Der Landschaftspark ist auf lange Frist und auf Kontinuität angelegt. Das in diesem Zusammenhang gewählte Wettbewerbsverfahren ist nicht Selbstzweck, sondern eine effiziente Möglichkeit, begrenzte Ressourcen durch Beschluss des Planungsausschusses auf der Grundlage aktueller Gesichtpunkte zur Standortförderung einzusetzen. Da der langfristige Bedarf für eine solche strategische Daueraufgabe kaum definiert werden kann, muss die jeweilige Budgetierung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen festgelegt werden. Die mittelfristige Finanzplanung ist bisher von einem gleichbleibenden Betrag in den nächsten Jahren in Höhe von jeweils wieder 1,5 Mio. Euro ausgegangen. 4. Prioritäten und Maßstäbe Die in den 90-er Jahren entwickelte Konzeption für einen Landschaftspark Region Stuttgart ging von einem neuen, integrativen Ansatz aus. Landschaft wurde erstmals auch als Standortfaktor begriffen. Die seither vorherrschende Idee des bewahrenden Landschaftsschutzes wurde zunehmend vom Willen zur aktiven und gezielten Landschaftsgestaltung überlagert. Dem breiter angelegten Konzept entsprechend wurden die Kriterien für die Auswahl von Landschaftsparkprojekten bewusst relativ weich formuliert, der Kriterienkatalog z.B. auch zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement flexibel und offen gehalten. Prioritäten wurden weder in räumlicher noch in inhaltlicher Hinsicht gesetzt. Die Bevorzugung einzelner Teilräume wäre im Sinne der regionalen Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt, eine Beschränkung auf bestimmte Maßnahmen oder auf bestimmte Themen würde dem umfassenden Ansatz nicht gerecht. Die Kriterien lassen der Jury bei der Auswahl der Kofinanzierungsprojekte einen großen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Maßstäbe zur Beurteilung des regionalen Nutzens werden daher in jedem Verfahren einzelfallbezogen vom Gremium neu gesetzt. Gegebenenfalls kann so kurzfristig auch auf aktuelle Entwicklungen eingegangen, unterschiedlichen Schwerpunkten in den verschiedenen Landschaftsräumen angemessen Rechnung getragen werden, von „Reparatur“ über „Erhaltung“ bis hin zur „Inwertsetzung der Landschaft“. Das bisherige Verfahren hat sich als sehr flexibel erwiesen. So kann die Kofinanzierung auf zahlreiche Einzelmaßnahmen verteilt, aber bei Bedarf auch auf wenige, im Extremfall sogar auf ein einziges, großes Projekt konzentriert werden. Bei der gegebenen Flexibilität legen auch die aus den Landschaftsparks zu erwartenden neuen Projektvorschläge keine Änderung der seitherigen Vorgehensweise nahe. -4- 5. Ergänzende Finanzierung durch Drittmittel a) Förderprogramme als zusätzliche Finanzierungsquelle Zur ergänzenden Finanzierung von Landschaftsparkprojekten kommen grundsätzlich Fördermittel aus Programmen der EU, des Bundes und der Länder sowie Mittel von Stiftungen und Spenden in Betracht. Die folgende Tabelle gibt zunächst eine kurze Übersicht über die im diesem Zusammenhang wichtigsten Förderprogramme – allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die wichtigsten Förderprogramme zur Finanzierung von Landschaftsparkprojekten LIFE+ (eines von rund 200 Aktionsprogrammen) Instrument der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutzprojekten; keine räumliche Einschränkungen, keine internationalen Projektpartner erforderlich, zuständig: UM, EU-Kommission INTERREG IV C Förderprogramm aus dem Europäischer Fond für Regionale Entwicklung (EFRE), Ziel Förderung der Europäischen territoriale Zusammenarbeit, interregionale Kooperation und Erfahrungsaustausch; wenigstens zwei europäische Projektpartner erforderlich; keine räumliche Beschränkungen, jedoch Aufteilung Europas in unterschiedliche Kooperationsräume; zuständig: Programmsekretariate der EU Entwicklungsprogramm u.a. Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, der touristischen AttLändlicher Raum (ELR) raktivität und des natürlichen und kulturellen Erbes im ländlichen Raum; räumlich beschränkt auf Gemeinden des ländlichen Raums; zuständig: Landratsämter, RP Förderrichtlinie Wasu.a. Förderung wasserbaulicher und gewässerökologischer Vorhaben; keine räumliche Einserwirtschaft schränkungen; zuständig: UM, RP Naturparkförderung Landschaftspflegerichtlinie (LPR) LEADER Städtebauförderung Tourismusinfrastrukturprogramm Sonderprogramm Nachhaltige Tourismusinfrastruktur räumlich beschränkt auf das Gebiet erklärter Naturparke; zuständig: Naturparkvereine, Forstdirektionen räumlich beschränkt auf bestimmte Schutz- und Vorranggebiete; zuständig: Landratsämter, RP Entwicklung des Ländlichen Raums, Schwerpunkte Partnerschaften und Netzwerke, Austausch von Erfahrungen; räumliche Beschränkung auf die festgelegten LEADER-Aktionsgebiete; zuständig: LEADER-Aktionsgruppen, RP Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen; zuständig: RP, WM Gefördert werden bauliche Investitionen in kommunale Tourismusinfrastruktureinrichtungen; von Ausnahmen abgesehen räumliche Beschränkung auf Gemeinden, die als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind; zuständig: RP, WM Stiftung Naturschutzfond BadenWürttemberg Projekte zur Weiterentwicklung des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Antragstellung jeweils nur zu einem festen Stichtag pro Jahr; zuständig: Stiftung Naturschutzfond B-W Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) Gefördert werden u.a. Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz sowie Umweltkommunikation und Kulturgüterschutz; zuständig: DBU Allianz-Stiftung zum Schutz der Umwelt Fördert Projekte, die nicht allein Natur und Umwelt im Blick haben, sondern den Menschen und seine Bedürfnissen mit einbeziehen, z. B. Umweltaspekte mit sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Anliegen verknüpfen oder als Modellprojekt zur Nachahmung anregen. Zweck der Stiftung ist die überörtliche Förderung des Umweltschutzes, des Landschaftsschutzes und der Umwelterziehung. Sparkassenstiftung Umweltschutz Gartenschauen Verbesserung des Wohnumfeldes und der Lebensqualität, Schaffung neuer Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Erholung, Grüne Freiräume zur Verbesserung des Stadtklimas und de ökologischen Qualität der Flächen. b) Bisher akquirierte Fördermittel Lediglich sechs der 73 von der Region kofinanzierten Projekte wurden auch mit Drittmitteln finanziert. Relativ gesehen ist der Anteil sehr gering. Absolut erreichen die Drittmittel mit rund 1,7 Mio. Euro aber eine beachtliche Höhe. Rund eine Million davon stammt aus Wasserwirtschaftsmitteln des Landes, der restli- -5- che Betrag je etwa zur Hälfte aus Mitteln der EU (INTERREG IV C und, in geringerem Umfang, LEADER) und sonstigen Quellen (Bund, Stiftung, Wirtschaft). Darüber hinaus konnten für zwei weitere Projekte, die nicht gleichzeitig auch von der Region kofinanziert wurden, zusammen nochmals 590.000 Euro Fremdmittel eingesetzt werden. In einem Fall handelt es sich um das EU-Projekt VALUE, das auf diese Weise auch auf europäischer Ebene verankert werden konnte. Im anderen Fall konnte mit Unterstützung des Verbandes ein erheblicher Betrag an Fördermitteln der Wasserwirtschaft mobilisiert werden, der im Rahmen der Initiative „Unser Neckar“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zur Verfügung gestellt wurde. Für diese zusammen acht Projekte konnten damit zusätzlich zu den Mitteln der Kommunen und der Region insgesamt rund 2,3 Mio. Euro Drittmittel eingesetzt werden. Bei etwa zwei Dritteln der eingeworbenen Drittmittel war der Verband beteiligt, das andere Drittel wurde allein durch Initiative der Kommunen eingeworben. Interessant ist eine neue Variante, die in jüngster Zeit speziell für Renaturierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen von Uferbereichen am Neckar hinzugekommen ist. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um Fördermittel im eigentlichen Sinne. Vielmehr ist durch die Kooperation von des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) mit einzelnen Kommunen eine neue Art von Gemeinschaftsprojekten entstanden, die im Grenzbereich der verschiedenen Zuständigkeitsbereiche bisher praktisch nicht möglich war. Als erste Projekte dieser Art können die Landungsbrücke in Fellbach-Oeffingen und vor allem die Uferwiesen in Ludwigsburg-Hoheneck gelten. Hier konnten drei Ziele gleichzeitig erreicht werden: Die Aufwertung des Lebensraums für Fische und aquatische Kleinlebewesen, eine erhebliche Verbesserung des Landschaftsbildes und der Naherholungsqualität und schließlich die Verkehrssicherung der Wasserstraße Neckar. Außer den Mitteln der Kommunen und der Region stecken allein in diesen beiden Maßnahmen nochmals Leistungen des WSA in Höhe von ca. einer Million Euro. Erst in den letzten Tagen ist es der Projektpartnerschaft von WSA als Leadpartner, den Städten Ludwigsburg und Remseck und dem Verband Region Stuttgart gelungen, für diese modellhafte Art der Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörde, kommunaler Ebene und Region einen neuen 50%-Zuschuss in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro aus dem europäischen Förderprogramm LIFE+ zu akquirieren. Dieser soll vor allem im Zusammenhang mit Neckarufer-Projekten in Ludwigsburg und Remseck eingesetzt werden. Gut zwei Drittel davon fließen an investiven Mitteln in die Maßnahmen selbst, das restliche Drittel wird, wie bei EU-Projekten üblicherweise gefordert, für Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen verwendet. Als großer Erfolg ebenfalls aus jüngster Zeit ist schließlich die gelungene Weiterentwicklung des Masterplans für den Landschaftspark Rems zu einem Gartenschaukonzept und dessen Anerkennung durch das Land Baden-Württemberg zu werten. Wegen des neuartigen interkommunalen Ansatzes ist der Zuschlag für das Grünprojekt mit einer Fördermittelzusage in Höhe von bis zu 3 Mio. Euro verbunden. Die mittelbar damit verbundenen Fördermöglichkeiten weiterer Ressorts übersteigen diesen Betrag regelmäßig um ein Mehrfaches. c) Fazit Die wirtschaftsstarke Region Stuttgart liegt in keinem Programmraum, in dem entsprechende Investitionsmaßnahmen durch Drittmittel der EU explizit gefördert werden. In der Regel stehen Kooperation und Erfahrungsaustausch sowie Projekte zur Strukturverbesserung im Vordergrund. -6- Förderanträge im Rahmen von EU-Programmen erfordern üblicherweise einen größeren Aufwand. Anträge können erst nach entsprechenden öffentlichen Aufrufen durch die EU gestellt werden, ihre Ausarbeitung (in Englisch) erfordert meist mehrere Monate Vorlaufzeit und häufig externe Unterstützung. Die Zeit zwischen Antrag und Genehmigung kann bis zu einem Jahr dauern. Erforderlich ist die Zusammenarbeit mit weiteren Projektpartnern aus anderen Mitgliedsländern der EU, was einen erheblichen Koordinierungsaufwand bei der Projektvorbereitung, Antragstellung und Bearbeitung bedingt. Investive Maßnahmen sind meist nur in Form von Demonstrationsvorhaben möglich, die das Funktionieren der eigentlichen Projektidee belegen sollen. Die Einbindung von EU-Fördermitteln ist im Erfolgsfall zwar lohnend, aber nur in wenigen Fällen möglich. Eine Kombination mit der regionalen Kofinanzierung gelingt nur ausnahmsweise, wenn eine Projektidee schon seit längerem bekannt ist und parallel zum regionalen Wettbewerb auch als Demonstrationsprojekt in einem EU-Antrag platziert werden kann. Eine ganze Reihe nationaler Programme wie z.B. das Tourismus Infrastrukturprogramm des Landes, die Naturparkförderung, die Förderung im Biosphärengebiet oder das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) kann ebenfalls für die Finanzierung von Landschaftsparkprojekten von Bedeutung sein. Die Gebietskulisse ist jedoch oft auf Teilräume begrenzt, die jeweils nur eine relativ kleine Anzahl von Gemeinden meist in den Randbereichen der Region betreffen. Für den größten Teil der Region scheiden sie daher von vornherein aus. Die gleiche Einschränkung gilt auch für das europäische LEADER-Programm. Andere Programme kommen wegen ihrer spezifischen Ausrichtung bei investiven Projekten zur Landschaftsgestaltung oft von vornherein nicht infrage. Die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft hat sich – insbesondere im Rahmen der Initiative „Unser Neckar“ des UM – für viele Projekte als bedeutsam erwiesen, die im Zusammenhang mit Hochwasserschutz, Gewässersanierung u.ä. gleichzeitig auch z.B. die Umgestaltung von Uferbereichen verbinden. Mittel von Stiftungen konnten bisher offenbar nur in wenigen Einzelfällen genutzt werden. Sponsoring in nennenswertem Umfang ist praktisch nicht bekannt. Schon die Stiftung „Grünzug Neckartal“ hat sich in dieser Hinsicht letztlich erfolglos bemüht. Das Angebot an Förderprogrammen auf den verschiedenen Ebenen wird, auch mit Unterstützung durch das Europabüro der Region, schon wegen der häufigen Änderungen ständig beobachtet. Wie die oben beschriebenen Erfahrungen gezeigt haben sind jedoch oft andere Wege als über die klassischen Förderprogramme erfolgreich. Im Rahmen des üblichen Wettbewerbsverfahrens um die Kofinanzierung von Landschaftsparkprojekten ist eine Unterstützung der Kommunen durch die Region bei der Suche nach geeigneten Programmen kaum möglich. Dafür ist die Zeit zwischen Einreichung der Projektideen und Entscheidung über die Mittelvergabe zu kurz. Alle infrage kommenden Finanzierungsmöglichkeiten sollten daher von der jeweiligen Kommune bereits vor Beteiligung am Wettbewerbsverfahren geprüft und ggf. im Antrag berücksichtigt sein. Ein möglicher Einfluss des Verfahrens zur Vergabe der Kofinanzierungsmittel durch die Region auf die Einwerbung von Drittmitteln ist nicht erkennbar. Eine Änderung des Verfahrens aus diesem Grund ist daher nicht notwendig. 6. Internet 2006 hat der VRS die Internetseite zum Landschaftspark Neckar online gestellt. Dieser Internetauftritt wurde grundsätzlich überarbeitet. Er präsentiert nun alle Teilparks mit den jeweiligen Masterplänen, Projekten, Umsetzungsschritten und Verlinkungen zu den Gemeinden und bietet die Möglichkeit, noch weitere Teilparks und Masterpläne unter dem geimeinsamen Dach darzustellen. Die zurzeit noch in Bearbeitung befindlichen Teilräume bleiben einstweilen im nicht öffentlich sichtbaren Bereich. -7- www.landschaftspark-region-stuttgart.de Beschlussantrag 1. Kenntnisnahme 2. Der Antrag Nr. 427 der FDP vom 02.11.2009 wird für erledigt erklärt.