Stadt St.Gallen C Stadtrat Vorlage Stadtparlament vom 3. April 2007 Nr. 2955 Finanzliegenschaften Sanierung der Liegenschaft "Schlössli-Haggen“ 1 Ausgangslage Das „Schlössli-Haggen“ wurde 1642-1644 erbaut. Seit 1918 gehört die Liegenschaft, samt landwirtschaftlichem Betrieb, der Stadt St.Gallen. Das Objekt wird als Restaurant mit Wohnung betrieben. 1935 wurde die Liegenschaft einer Teilrenovation unterzogen, 1972-74 in Zusammenarbeit mit der eidg. Kommission für Denkmalpflege gesamthaft renoviert und unter Bundesschutz gestellt. 1980 erfolgte die Aufnahme in das städtische Inventar der schützenswerten Bauten ausserhalb der Altstadt. Das Gebäude wurde der höchsten Schutzkategorie 1 zugeteilt. Zu dieser Kategorie gehören „Bauten von ausserordentlichem künstlerischem oder geschichtlichem Wert“, die gesamte innere und äussere Bausubstanz gilt grundsätzlich als schutzwürdig. Das „Schlössli-Haggen“ ist somit als eigentliches Baudenkmal einzustufen, was für die Stadt St.Gallen als Eigentümerin auch entsprechende Verpflichtungen zur Folge hat. Die heutige Nutzung als Restaurant mit historischem Ambiente zeigt, dass dieses baukulturelle Erbe durchaus den heutigen Anforderungen gerecht wird und zeitgemäss genutzt werden kann. Das Schlössli liegt im Haggen-Quartier, am Übergang zum Naherholungsgebiet mit Spazierwegen und Skihang und konnte sich als Quartier- und Speiserestaurant etablieren. Die Fassaden wurden in den Jahren 1996 und 2001 im Rahmen des laufenden Unterhaltes neu gestrichen. Nach über 30 Jahren seit der letzten grösseren Sanierung sind für die Erhaltung des schützenswerten Gebäudes und für einen zeitgemässen Restaurantbetrieb umfassende Erneuerungen nötig. A www.stadt.sg.ch Seite 2 von 12 Zur Erlangung von Projektvorschlägen wurde ein Studienauftrag durchgeführt. Das zur Weiterbearbeitung ausgewählte Projekt überzeugte durch die zurückhaltenden Eingriffe in die geschützte Bausubstanz und durch gezielte Korrekturen, welche beim Restaurantbetrieb wesentliche Verbesserungen erlauben. 1.1 Geschichte Die Geschichte des Haggen - Schlössli geht ins Jahr 1642 zurück. In dieser Zeit liess Hauptmann „Johannes Papert“ (gest. 1686) das Gebäude auf dem von seinem Vater gekauften Hof „Haggen“ errichten. Der Bauherr war vermutlich in spanischen Diensten zu Geld und Ansehen gekommen. Der Titel des Hauptmanns ist aber nicht von der militärischen Karriere abzuleiten, sondern von seiner Funktion als Hauptmann der Gemeinde Straubenzell (16451670), ein Amt, das übrigens auch schon sein Vater Ulrich Boppart innehatte. Ursprünglich war der Bau gegen Südosten durch einen Mauerring und ein Ökonomiegebäude abgeschlossen. Davon ist heute nur noch das Hauptgebäude erhalten. Der markante Bau lässt die Charakterzüge eines bürgerlichen Nachfahren mittelalterlicher Feudalburgen nicht verleugnen. So erinnert der Erker in der Nordostecke an einen spätmittelalterlichen Wehrturm und die ehemalige „Zwingmauer“ unterstrich wohl auch das Wunschdenken des vermeintlichen „Burgherren“. In der Folge liegt die Geschichte des Haggen - Schlössli bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts leider weitgehend im Dunkeln. Wahrscheinlich blieb es lange Zeit im Besitz der Familie Boppart und wurde als Wohnhaus zum dazugehörenden Landwirtschaftsbetrieb genutzt. Auf den ersten zuverlässigen Plänen von 1944 ist auf der Südseite des Westflügels ein Anbau mit Mosterei und kleinem Saal aufgeführt. Dieser wurde wohl in jüngerer Zeit anstelle eines früheren Anbaus, der auf der Darstellung von 1850 noch deutlich erkennbar ist, erstellt und im Zuge der letzten Renovation von 1972-74 wieder abgebrochen. Im Assekuranzbuch lassen sich zudem 1876 und 1912 zwei weitere Renovationsetappen nachweisen. Seit 1890 ist zudem auch eine Wirtschaft aktenkundig. Es mag überraschen, dass der Innenausbau in grossen Teilen gut erhalten ist und zu den wertvollsten Ausstattungen in der Stadt St.Gallen gezählt werden darf. Besonders zu erwähnen ist das Täfer in der Boppartstube des Erdgeschosses, ein Wandschrank im Korridor mit der Jahrzahl 1669, ein Klapptisch in der Vorhalle mit der Jahrzahl 1681, eine gemalte Kreuzigungsszene ebenfalls in der Vorhalle und zudem das Täfer im Erkerzimmer des 1. Obergeschosses. A Seite 3 von 12 1.2 Nutzung Das Restaurant wird seit 1985 vom gleichen Pächterehepaar geführt. Das Pachtobjekt umfasst gemäss Mietvertrag im Untergeschoss die Lagerräume, Dusche und Garage, im Erdgeschoss das Restaurant mit 40 Plätzen, zwei Säli mit 25 resp. 12 Plätzen, Küche, WCAnlagen sowie eine 3-Zimmer-Wirtewohnung im Anbau, im 1. Obergeschoss ein Zimmer, das als Büro genutzt wird, sowie einen Raumanteil im Estrich. Die Räume der Wirtewohnung im Anbau sind seit längerem dem Restaurantbetrieb zugeordnet. Die Gartenwirtschaft umfasst 48 Plätze. Der Pachtzins wird auf der Basis einer gestaffelten Umsatzmiete erhoben. Der minimale Nettozins beträgt CHF 2'079 im Monat. Trotz der seit längerer Zeit bestehenden baulichen und betrieblichen Defizite wie auch der erschwerten wirtschaftlichen Umstände sind die Umsatzzahlen nach einem Spitzenjahr im 2001 stabil geblieben. Im 1. Obergeschoss befindet sich eine einfache 4-Zimmer-Wohnung mit Dachkammer, welche seit 1972 durch die gleiche Mieterschaft bewohnt wird. Der Netto-Mietzins beträgt CHF 451 im Monat. 1.3 Bauliche Situation Verschiedene Bauteile und Einrichtungen erreichen das Ende einer wirtschaftlichen Lebensdauer. So mussten im Rahmen des ordentlichen Unterhaltes in den letzten Jahren immer wieder grössere Reparaturen an Geräten in der Küche oder Lingerie und an Bauteilen wie Türen, Kamin und dgl. vorgenommen werden. Die Kücheneinrichtung, WC-Anlagen, Elektroinstallationen und Lüftungsgeräte sind veraltet. Die Sicherheit im Bereich Brandschutz ist ungenügend. Die Gasträume bedürfen einer sanften Renovation und die Oberflächen der Zimmer im Anbau sind abgenutzt und veraltet. Ebenso ist das Mobiliar der Gaststuben und des Gartenrestaurant zu erneuern. Durch undichte Fenster und Türen entweicht viel Wärme und die Fensteranstriche sind verwittert. Der heutige Ausbau bei der Lingerie sowie im Tageslager erschwert die Einhaltung der Hygienevorschriften sowie die Reinigung. Die Personalgarderobe wird wegen des veralteten Raumes vom Personal gar nicht mehr benutzt und dient als Abstellraum. Der südliche Hofbereich ist unattraktiv und wenig einladend. Über den laufenden Unterhalt kann der nun anstehende Sanierungsbedarf nicht mehr sinnvoll gedeckt werden und betriebliche Verbesserungen werden damit nicht erzielt. Dies wurde als Anlass genommen, über einen Studienauftrag Vorschläge zu den nötigen Sanierungen als auch zur betrieblichen Verbesserung zu erhalten. Fünf geeignete Architekturbüros wurden eingeladen, Projekte zu erarbeiten mit dem Ziel, das historische Gebäude durch eine A Seite 4 von 12 Sanierung auf lange Zeit zu erhalten und eine attraktive Nutzung zu gewährleisten. Ebenso wurden Aussagen zur Umgebungsgestaltung des Gartenrestaurants und Vorschläge für eine spätere Wohnungssanierung verlangt. Das Projekt hatte den denkmalpflegerischen und den betrieblichen Anliegen zu genügen. Den wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten war Rechnung zu tragen. Vertiefte Untersuchungen während der Projektbearbeitung zeigten nun, dass die Bausubstanz - besonders im westlichen Anbau - in einem schlechteren Zustand als erwartet ist. 2 Beurteilung der Restaurantnutzung Im Zusammenhang mit der umfassenden Sanierung von 1972/4 wurde von der OBT Treuhand AG ein Gutachten erstellt, in welchem die Funktion des Restaurants im Quartier untersucht, die bauliche Gestaltung und betriebliche Ausrüstung sowie die Anforderungen für die Verpachtung und den Pachtvertrag formuliert worden sind. Die Rahmenbedingungen in Bezug auf das Einzugsgebiet, die Zufahrtswege und das Parkplatzangebot sowie in Bezug auf die Konkurrenzverhältnisse haben sich seither nur unwesentlich verändert. Insbesondere sind in der Zwischenzeit verschiedene Neubauten in unmittelbarer Nähe des Restaurants erstellt worden. Die direkte Konkurrenzsituation ist - im Vergleich zum Stadtgebiet - immer noch sehr günstig, da die Anzahl Restaurants im Quartier unverändert geblieben ist. Nach wie vor ist das Naherholungsgebiet in unmittelbarer Nähe des Restaurants beliebt und entsprechend gut frequentiert sowie im Winter der Kinderskilift am Schlösslihang in Betrieb. Die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel ist gut und für den Individualverkehr steht ein angemessenes Parkplatzangebot in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Der heutige Betrieb weist jedoch nach 32 Jahren bauliche und betriebliche Defizite auf. Die Küche ist zu klein, mit ungeeigneten Arbeitsabläufen und veralteten Gerätschaften. Ein rationelles Arbeiten ist nicht mehr möglich. Für den Einbau einer zeitgemässen Geräteinfrastruktur (z.B. Steamer) ist eine Vergrösserung der Küche zwingend. Die Erschliessung zwischen dem Restaurant und den Lagerräumen ist ungenügend, die Abläufe sind aufwändig und die Anlieferungssituation unbefriedigend. Die Toilettenanlagen sind zu knapp bemessen. Die umgenutzten Räume der ehemaligen Wirtewohnung im Anbau korrespondieren mit dem Restaurantbetrieb nicht. Die räumliche Ausgestaltung sowie die Grösse des Gartenrestaurants sind unbefriedigend und in betrieblicher Hinsicht sehr aufwändig. Eine behindertengerechte Erschliessung ist nicht vorhanden. A Seite 5 von 12 Die Liegenschaft stellt ein Baudenkmal dar. Es besteht zu Gunsten der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Grundbucheintrag „Bauveränderungsverbot“ und „Zutrittsrecht des Publikums zum Denkmal“. Somit sind die Nutzungsmöglichkeiten - insbesondere mit der Auflage, dem Publikum Zutritt zu gewährleisten - stark eingeschränkt. Realistisch ist eigentlich nur die Weiterführung der Restaurantnutzung, die auch eine, wenn auch bescheidene, Bruttorendite für die Stadt als Eigentümerin ergibt. Die Grösse der Restauranträumlichkeiten und die Anzahl Sitzplätze, total ca. 70 Plätze, sind ideal für die Führung als Familienbetrieb. Seit 1985 wird das Restaurant in dieser Form und primär als Quartierrestaurant vom gleichen Pächterehepaar betrieben. Um jedoch die Weiterführung sicher zu stellen, sind bauliche und betriebliche Sanierungsmassnahmen dringend nötig. 3 Wirtewohnung im 1. Obergeschoss Die Wohnung im 1. Obergeschoss soll künftig, d.h. bei einem Mieterwechsel, als Wirtewohnung dienen. Deshalb wurden im Rahmen der Projektierung entsprechende Abklärungen in Bezug auf Grundriss, Grösse und Raumdisposition vorgenommen. Im Zusammenhang mit den Umbau- und Sanierungsarbeiten im Restaurantbereich sollen die Anschlüsse entsprechend vorbereitet werden. Das heutige Pächterehepaar wohnt mit den Kindern nicht in der Liegenschaft, denn die bestehende Wirtewohnung im Anbau war für eine Familie zu klein und ungeeignet. Mit der ins Auge gefassten Lösung kann im 1. Obergeschoss eine zeitgemässe 4 ½-Zimmer-Wohnung geschaffen werden. Die Nutzungsbereiche Wohnung / Restaurant werden klar getrennt. 4 Bauprojekt Der Studienauftrag zeigte verschiedene Lösungsansätze bei der Optimierung der Betriebsabläufe und im Umgang mit der bestehenden Situation auf. Erkennbar wurde auch, dass sich die Anliegen für effiziente Abläufe und einen schonende Umgang mit der vorhandenen Substanz in einem gewissen Mass in Übereinstimmung bringen lassen, jedoch Wünsche nach grosszügigen Raumgrössen nicht realisierbar sind. Im vorliegenden Projekt bleibt die Küche am heutigen Standort und wird vergrössert. Damit bleiben die kurzen Wege zu den Gasträumen bestehen. Die Vertikalerschliessung zu den Lagerräumen im Untergeschoss wird durch einen Lift und ein neues Treppenhaus verbessert. Die gewählte Lage ermöglicht gleichzeitig die Erschliessung des Dachraumes im An- A Seite 6 von 12 bau. Die Toilettenanlage im Anbau wird neu erstellt und weist 2 Damentoiletten sowie ein Herren-WC und 2 Pissoirs auf. Im Untergeschoss kann die Anlieferung durch die Tiefersetzung des Einganges und den Abtausch der Heizung mit dem Lebensmittellager markant verbessert werden. Im Umgebungskonzept wird der Hofraum mittels Hecken, Einbauten und Belagswechseln in verschiedene Zonen gegliedert. Der neue Standort des Gartenrestaurants ist nahe am Gebäude. Die Metallpergola wird saniert und kann weiterhin dem Gartenrestaurant dienen. Nebst den strukturellen Eingriffen werden die Sanierungsschwerpunkte auf die Haustechnik und die Sanierung im Erd- und Untergeschosses gelegt sowie auf die Instandstellungen an der Fassade. 4.1 Gebäude Bei der Fassade werden die Fenster neu gestrichen und mit Dichtungen ausgestattet. Am Fassadenputz werden örtliche Ausbesserungen vorgenommen. Die Eingangstüren und Tore werden überarbeitet. Das bestehende Wirtshausschild wird zur besseren Erkennbarkeit an den nordöstlichen Erker versetzt. Im Anbau des Untergeschosses werden Teile der Bodenplatte und der Holzdecke neu erstellt. Ebenso wird ein Teil der Zwischenwände für die neue Raumaufteilung ersetzt. Die Brandschutzanforderungen werden beim Ausbau berücksichtigt. Das innen liegende Podest bei der Anlieferungstüre wird abgebrochen und eine neue Zugangstüre eingebaut. Direkt neben dem Hauptbau werden ein neuer Aufzug und eine neue Treppe eingebaut. Die Kellerräume mit Gewölbedecken im Hauptbau bleiben weitgehend unverändert. Im Erdgeschoss werden beim Eingang und bei den Gasträumen die Oberflächen sanft renoviert und Verbesserungen an der Beleuchtung vorgenommen. Der Gang und die Gasträume werden mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet und einige Türen müssen an die Brandschutzvorschriften angepasst werden. Die Gasträume erhalten ein neues Mobiliar. Die Küche wird um das heutige Herren-WC vergrössert und neu ausgebaut. Mit der neuen Kücheneinrichtung werden die Arbeitsabläufe verbessert. Die Geräteausstattung ist abgestimmt auf die Restaurantgrösse und heutige Zubereitungstechniken. Im Anbau werden die neuen WC-Anlagen sowie eine Personalgarderobe eingebaut. Das behindertengerechte WC wird mit dem Personal-WC kombiniert. Der westliche Raum wird unterteilt für ein Büro und ein gut einsehbares Kinderspielzimmer. Im Anbau wird die Holzdecke verstärkt. A Seite 7 von 12 Im Bereich der Haustechnik werden die Elektroinstallationen weitgehend erneuert. Die Sanitärinstallationen müssen neu erstellt werden. Die Heizungsinstallationen werden an die neuen räumlichen Verhältnisse im Anbau angepasst. Dabei wird der 1998 neu eingebaute Kessel weiter verwendet. Die Lüftungsgeräte werden ersetzt und beim bestehenden Kanalnetz die Luftmengen sowie die Regulierung optimiert. Im 1. Obergeschoss sind nur brandschutztechnische Verbesserungen im Bereich der bestehenden Treppe sowie die Erschliessung des Dachraumes im Anbau vorgesehen. Mit den neuen Haustechnikinstallationen werden die Anschlüsse für den neuen Wohnungsgrundriss so vorbereitet, dass ein Umbau ohne Beeinträchtigung des Restaurantbetriebs erfolgen kann. In den Räumen des 1. und 2. Dachgeschosses sind keine baulichen Veränderungen vorgesehen. 4.2 Umgebung Die markanten Eingriffe erfolgen im südlichen Hofbereich und zeichnen sich durch eine räumliche Klärung und die Verlegung des Gartenrestaurants aus. Durch die Gliederung mit einem Gerätelager und Heckenkörpern wird der Aussenraum neu gestaltet und für die Gäste aufgewertet. Beim Restaurantzugang, dem neuen Gartenrestaurant sowie unter der Metallpergola werden Hartbeläge eingebaut. Die übrige Platzfläche erhält eine Chaussierung. Die Kanalisations- und Entwässerungsleitungen müssen aufgrund des Zustandes teilweise neu erstellt oder örtlich saniert werden. Ebenso ist die Hauswassereinführung zu ersetzen. 4.3 Behindertengerechtes Bauen Das Restaurant wird behinderten Personen zugänglich gemacht. Die Umgebungsgestaltung setzt die Anliegen für hindernisfreies Bauen mit der Belagswahl, den Höhenunterschieden sowie der Vermeidung von Absätzen um. Mit dem niveaugleichen Aussenzugang im Anbau, dem Lift und der neuen Behinderten-Toilette wird eine behindertengängige Erschliessung des Restaurants möglich. Einzig der bestehende Bodenabsatz zur Schlösslistube kann nicht eliminiert werden. Die gegebene Höhensituation von Gebäude und Gelände sowie die historische Bausubstanz verunmöglichen leider gehbehinderten Personen eine direktere Erschliessung der Gasträume. A Seite 8 von 12 4.4 Ökologie / Nachhaltigkeit Es wird – soweit aus bautechnischen Gründen möglich – ein schonender Umgang mit der bestehenden Bausubstanz angestrebt und es werden möglichst viele Bauteile weiterverwendet. Die anfallenden Bauabfälle werden getrennt und einer fachgerechten Entsorgung zugeführt. Bei der Ausführung sollen Baustoffe und Materialien zur Anwendung gelangen, welche der Gesundheit zuträglich sind und keine Schadstoffemissionen verursachen. Dauerhafte Materialien, welche mit wenig Energieaufwand hergestellt, sich später weitgehend wieder verwenden oder sich normal entsorgen lassen, werden bevorzugt. Verschiedene Böden, Wände und Decken werden zusätzlich wärmegedämmt. Die Dämmstärken sind auf die Möglichkeiten der historischen Bausubstanz abgestimmt. Deutliche Verbesserungen werden auch durch die Sanierung undichter Bauteile, z.B. Fenster und Türen, angestrebt. Die Abwärme des Kühlanlagenkompressors wird zur Warmwassererwärmung genutzt. Mangels geeigneter Alternativen wird das Gebäude weiterhin mit Öl beheizt. Ein Anschluss an das Fernwärmenetz wäre grundsätzlich möglich. Dazu müssten ca. 250 Meter Leitung erstellt werden. Die Anschlusskosten werden mit ca. CHF 400'000 beziffert, was für einen Wechsel des Energieträgers zu hoch ist. Ebenso wurde der Einsatz einer Wärmepumpe mit Erdsondenbohrungen in Betracht gezogen. Das mit einem solchen System erreichbare Temperaturniveau korrespondiert allerdings nicht mit den vorhandenen Heizverteilleitungen und Heizkörpern im Gebäude. Diese wären mit entsprechend aufwendigen Baueingriffen komplett zu ersetzen. Die Kosten für Wärmepumpe mit Erdsondenbohrung sowie Ersatz der Installation betragen ca. CHF 150'000. Aufgrund der Kosten und der Baueingriffe wurde diese Variante nicht weiter bearbeitet. Ausserdem stösst die Liegenschaft unmittelbar an ein Gebiet, welches für Erdwärmesonden hydrogeologische Abklärungen erfordert. 5 Denkmalpflege Neben verschiedenen Erneuerungen der Betriebseinrichtungen umfassen die geplanten Arbeiten in hohem Masse auch die Restaurierung der bedeutenden und teilweise noch ursprünglichen Ausstattung. Die Renovationsarbeiten sind im Bereich der historischen Bausubstanz entsprechend sorgfältig und in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege auszuführen. In Absprache mit dem Bundesamt für Kultur, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, werden die Arbeiten durch die städtische Denkmalpflege betreut. A Seite 9 von 12 6 Kosten Gemäss Kostenvoranschlag des Architekten, Preisstand April 2006, ist mit folgenden Aufwendungen zu rechnen: BKP 1 Vorbereitungsarbeiten (Räumungen, Abbrüche) CHF 108'000 BKP 2 Gebäude CHF 1’190'000 CHF 355'000 CHF 214'000 BKP 21 Rohbau 1 (Baumeister, Zimmermann) CHF 242'000 BKP 22 Rohbau 2 (Arbeiten an Fenster u. Türen, Fassade) CHF 148'000 BKP 23 Elektroanlagen CHF 90'000 BKP 24 Heizungsanlagen CHF 43'000 BKP 25 Sanitäranlagen CHF 149'000 BKP 27 Ausbau 1 (Gipser, Schlosser, Schreiner) CHF 132'000 BKP 28 Ausbau 2 (Boden-, Wand-, Deckenbeläge) CHF 125'000 BKP 29 Honorare (Architekt, Bauingenieur, Haustechnik-Ing.) CHF 261'000 BKP 3 Betriebseinrichtungen BKP 34 Lüftungs- und Kälteanlagen CHF 105'000 BKP 35 Kücheneinrichtung Restaurant CHF 196'000 BKP 36 Aufzug (Lift) CHF 50'000 BKP 39 Honorar Küchenplaner CHF 4'000 BKP 4 Umgebung BKP 41 Roh- und Ausbauarbeiten CHF 37'000 BKP 42 Gartenlagen (Gärtnerarbeiten, Belagsarbeiten) CHF 160'000 BKP 49 Honorar Landschaftsarchitekt CHF 17'000 BKP 5 Baunebenkosten CHF 107'000 BKP 6 Unvorhergesehenes (ca. 10 % von BKP 2, 3 und 4) CHF 170'000 BKP 9 Ausstattung (Möbel, Beleuchtungskörper, Textilien) CHF 151'000 CHF 2’295'000 Total Bauprojekt (inkl. 7.6 % MwSt.) Die Baukosten wurden in einer ersten Grobkostenschätzung in der Grössenordnung von CHF 1.7 Mio ermittelt. Entsprechend der schlechteren Bausubstanz fallen höhere Kosten für die Instandstellung an. A Seite 10 von 12 7 Finanzierung und Mietzinse Die Sanierungskosten teilen sich auf in werterhaltende (nachzuholender Unterhalt) und wertvermehrende Investitionen. Die Sanierung der WC-Anlagen, die Erneuerung der Küche sowie die Aufwertung des Gartenrestaurants und der Umgebung gelten teils als Werterhaltung, teils als Wertvermehrung. Der Ersatz der technischen Anlagen wie Lüftung, Elektrisch, Sanitärleitungen etc., die Erneuerung der Personalgarderobe, Oberflächensanierungen, Ersatz der Inneneinrichtung, Erfüllung der feuerpolizeilichen Vorschriften etc. sind als reine Unterhaltsmassnahmen zu werten. Hingegen schaffen die Vergrösserung der Küche, die Schaffung eines behindertengerechten Zuganges sowie der Einbau einer Behindertentoilette, die Verbesserung der vertikalen Erschliessung mittels Lift und zusätzlicher Treppe, Vergrösserung des Gartenrestaurants, einen Mehrwert. Aufgrund der Klassierung im Inventar der schützenswerten Bauten können die denkmalpflegerisch bedingten Mehrkosten in der Höhe von CHF 330'000 der Spezialfinanzierung für Altstadt-, Ortsbild- und Denkmalpflege belastet werden. Das Gesuch für einen kantonalen Beitrag ist eingereicht, die Zusage aber noch hängig. Verzinsung: Nettobaukosten (nach Abzug Denkmalpflegebeiträge CHF 330’000) CHF 1’965'000 zu aktivieren auf Buchwert (wertvermehrende Investitionen) CHF 860'000 bisheriger Buchwert (inkl. Kredit Planerwahlverfahren/Projektierung CHF 229’000) CHF 495'000 neuer Buchwert CHF 1’355'000 Über die Mieten verzinsbarer Baukostenanteil CHF 860'000 Mietzinserhöhung für den Mehrwert CHF 51'600 Bisheriger Mietertrag CHF 30'460 Neuer Soll-Mietertrag CHF 89'508 Neu realisierbarer Mietertrag CHF 41'412 Verzinsungssatz 6.00 % (Pachtzins Restaurant CHF 36'000, eff. Mietzins für Wohnung CHF 5'412) Bruttorendite nach Umbau 3.10 % Die letzte umfassende Sanierung fand 1972/74 statt. Der Kostenanteil für die Werterhaltung beträgt CHF 1'105'000, was einer jährlichen Rückstellung (Abschreibung) von ca. CHF 35'000 entspricht. In Anbetracht des speziellen historischen Charakters des Gebäudes mit den erwähnten Auflagen des Bundes und der Nutzung als Restaurant mit entsprechend A Seite 11 von 12 erhöhter Abnützung erscheint dieser Betrag als vertretbar. Die werterhaltenden Investitionen sind demzufolge dem Vorfinanzierungskonto für den Gebäudeunterhalt der Finanzliegenschaften zu belasten. Bei der relativ bescheidenen Bruttorendite von 3.1 % ist die Besonderheit dieses Objektes als Baudenkmal zu berücksichtigen. Das Gebäude kann nicht mit den üblichen Wohn- und Gewerbeliegenschaften verglichen werden. Es ist im gesamten, vielfältigen Liegenschaftsbestand der Stadt eine Besonderheit. Die finanzielle Situation eines solchen Kulturobjektes erster Güte ist dementsprechend auch mit besonderen Massstäben zu beurteilen, insbesondere im Rahmen eines grösseren Portefeuilles. Die Stadt hat hier als Eigentümerin auch einen Kulturauftrag zu erfüllen. Ein Verkauf der Liegenschaft ist mit den damit verbundenen Auflagen unrealistisch, eine Vernachlässigung wäre nicht zu verantworten. Verschiedene Gespräche mit dem heutigen Pächterehepaar haben ergeben, dass sie den Betrieb weiterführen möchten. Es ist vorgesehen, vom Pachtzins, welcher an den Umsatz gekoppelt ist, zu einem fixen Mietzins zu wechseln. Gleichzeitig sollen die Pächter jedoch verpflichtet werden, Reparaturen, insbesondere an den Gerätschaften, Anlagen, Ausstattung, bis zum Betrag von CHF 2'000 selbst zu tragen resp. bei Übersteigen dieses Betrages einen Selbstbehalt in dieser Höhe zu leisten. Die nachhaltige Neuverpachtung eines Restaurantbetriebes im heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld ist nicht einfach und mit Risiken verbunden. Mit dieser Regelung sollen sowohl für die Pächter wie auch für die Verpächterin klare Verhältnisse und die Gleichstellung zu anderen Gewerbebetrieben geschaffen werden. 8 Termine Die Umsetzung der Baumassnahmen ist im Sommer 2007 vorgesehen und auf die üblichen Betriebsferien des Schlössli abgestimmt, welche üblicherweise 3 Wochen von Ende Juli bis Mitte August dauern. Um den Betriebsunterbruch und damit die Ertragsausfälle möglichst gering zu halten, ist eine Kombination mit den Betriebsferien unabdingbar. Das Restaurant muss vom 18. Juni bis 31. August 2007 während elf Wochen geschlossen werden, damit alle betriebsrelevanten Arbeiten ausgeführt und der Betrieb möglichst schnell wieder aufgenommen werden kann. In dieser kurzen Bauzeit können nicht alle Renovationsund Sanierungsarbeiten realisiert werden. Deshalb werden im September noch jene Bauar- A Seite 12 von 12 beiten im Gebäude und an der Umgebung fertig gestellt, welche den Gastrobereich nicht tangieren. 9 Anträge Wir beantragen Ihnen, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Dem Projekt für die Sanierung der Liegenschaft „Schlössli-Haggen“ im Kostenbetrage von CHF 2'295'000 wird zugestimmt und dafür ein entsprechender Verpflichtungskredit erteilt. 2. Die Zinsen und Abschreibungen für die denkmalpflegerisch bedingten Mehrkosten in der Höhe von CHF 330'000 werden der Spezialfinanzierung für die Altstadt-, Ortsbild- und Denkmalpflege (Kto Nr. 68.5035.xxx) belastet. Von den verbleibenden Kosten von CHF 1'965'000 werden CHF 860'000 aktiviert und CHF 1'105'000 dem Vorfinanzierungskonto des Gebäudeunterhaltes belastet. 3. Die Beschlüsse unterstehen gemäss Art. 8 Ziff. 6 lit. a der Gemeindeverordnung dem fakultativen Referendum. Der Stadtpräsident: Scheitlin Im Namen des Stadtrats Der Stadtschreiber: Linke Beilage: Situationsplan Grundrisse, Schnitte, Fassaden A