Produktfälschungen haben auch in unserer Branche keinen Halt gemacht. Immer häufiger werden sogenannte „NACHBAUTEN“ oder „KLONE“, die oft minderwertig, gesundheitsschädigend und vor allem gegen Design- und Funktionalitätspatente der OEMs (Originalhersteller) verstoßen, als „Wiederaufbereitete Produkte“ gekennzeichnet, angeboten. Illegale Importe, falsche Kennzeichnung und irreführende Werbung ist in allen europäischen Ländern ein Verstoß und kann somit strafrechtlich verfolgt werden. Wie können Sie als gewerblicher Endverbraucher sicher sein, dass Ihnen keine illegale Ware angeboten wurde und wie können Sie sich gegen diesen Missbrauch schützen. Welche Indizien können darauf hinweisen: *Preis: Vergleichen Sie den Preis von der leeren Patrone/Kartusche und dem wiederaufbereiteten Produkt. Ist der Preisunterschied gering, kann das darauf hinweisen, dass es um ein Neuprodukt handelt. *Zeitpunkt der Verfügbarkeit von „neuen“ Kartuschen/Patronen: Eine Wiederaufbereitung von Kartuschen/Patronen ist abhängig vom verfügbaren Leergut. Prüfen Sie, wann der Drucker freigegeben wurde. Erst nach 12-15 Monaten, nachdem ein neuer Drucker auf dem Markt gebracht wurde, können größere Mengen wiederaufbereitete Kartuschen/Patronen angeboten werden. *Aussehen der wiederaufbereiteten Produkte Wiederaufbereitete Produkte weisen gegenüber Neuprodukten Abnutzungen (kleine Kratzer, Abschürfungen, weniger Hochglanz usw.) auf. Fordern Sie folgende Unterlagen Ihres Anbieters/Lieferanten an und Sie befinden sich auf der sicheren Seite. *REACH-konformes Sicherheitsdatenblatt *Gibt es etwaige Umweltzertifikate (Umweltzeichen) für das Produkt *Verfügt der Hersteller über ein eigenes Leergutsammelsystem *Weist der Hersteller eine ISO-Zertifizierung (z.B. ISO 9001, ISO 14001 usw.)auf *Erfolgt die Wiederaufbereitung der Kartuschen/Patronen nach DIN 33870 bzw. DIN 33871-1 (eventuell Bestätigung durch externe Gutachter) *Gibt es einen eindeutig identifizierbaren Batchcode – Rückverfolgbarkeit des Produktes ist dadurch gewährleistet. Unkenntnis schützt nicht vor Strafe! Wer immer ein illegales Produkt einführt, vertreibt, vermarktet oder besitzt macht sich strafbar und kann jederzeit für eventuell entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Die Mitglieder der ETIRA und die Druckerhersteller werden zukünftig vehement auf illegale Nachbauten achten und wenn notwendig auch Anzeige erstatten. Experten können selbst nach Jahren, wenn die Klone über Sammelkreisläufe gesammelt werden noch erkennen, ob es sich um ein legal wieder aufbereitetes Produkt oder illegalen Klon handelt und selbst der Warenfluss kann nachvollzogen werden. Sie sind der Meinung, Sie haben unwissentlich ein illegales Produkt erworben, oder Sie haben Fragen, dann wenden Sie sich bitte an die ETIRA ([email protected]) oder direkt an die Druckerhersteller [email protected] oder [email protected] und wir helfen Ihnen gerne weiter.