Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot von 25.000 auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen mit einem maximalen Gesamtnennbetrag von EUR 25 Mio. 7,375 % p.a. Anleihe von 2015 / 2020 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH Kirchanschöring International Securities Identification Number: DE000A161LJ8 Wertpapier-Kenn-Nummer: A161LJ 30. September 2015 Dieses Dokument stellt eine konsolidierte Fassung aus dem Wertpapierprospekt vom 30. September 2015 zusammen mit dem Nachtrag Nr. 1 zu diesem Prospekt dar. Es handelt sich daher nicht um das von der CSSF gebilligte Dokument. Der gebilligte Prospekt und der zugehörige Nachtrag Nr. 1 sind als einzelne Dokumente unter www.royalbeach-bond.de abrufbar. -2- Dieses Dokument (der „Prospekt“) ist ein Prospekt und einziges Dokument im Sinne des Artikel 5 Absatz 3 der RICHTLINIE 2003/71/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. November 2003 in der Fassung der RICHTLINIE 2010/73/EG vom 24. November 2010 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2001/34/EG, der zum Zwecke eines öffentlichen Angebots der Inhaber-Schuldverschreibung en in der Bundesrepublik Deutschland, in der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg erstellt wurde. Dieser Prospekt wurde von der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier – „CSSF“) gebilligt und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und die Finanzmarktaufsicht („FMA“) gem. Artikel 19 des Luxemburgischen Gesetzes vom 10. Juli 2005 betreffend den Prospekt über Wertpapiere notifiziert. Die CSSF übernimmt gemäß Artikel 7 Absatz 7 des Luxemburgischen Gesetzes vom 10. Juli 2005 betreffend den Prospekt über Wertpapiere keine Verantwortung für die wirtschaftliche oder finanzielle Kreditwürdigkeit der Transaktion und die Qualität und Zahlungsfähigkeit der Emittentin. Der gebilligte Prospekt kann auf der Internetseite der Emittentin (www.royalbeach-bond.de) und der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) eingesehen und heruntergeladen werden. Die Inhaber-Schuldverschreibungen sind nicht und werden nicht im Rahmen dieses Angebots gem. dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „US Securities Act“) registriert und dürfen innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zu Gunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem US Securities Act definiert) weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, dies erfolgt gemäß einer Befreiung von den Registrierungspflichten der US Securities Act. Jegliche Internetseiten, die in diesem Prospekt genannt werden, dienen ausschließlich Informationszwecken und sind nicht Bestandteil dieses Prospektes. -3- INHALTSVERZEICHNIS I. ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS ........................................................................... 6 II. RISIKOFAKTOREN ............................................................................................................... 21 III. IV. 1. Risiken in Bezug auf die Emittentin ........................................................................ 21 2. Marktbezogene Risiken .......................................................................................... 35 3. Risiken in Bezug auf die Anleihe ............................................................................ 39 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ........................................................................................ 43 1. Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts ..................................................... 43 2. Zukunftsgerichtete Aussagen ................................................................................. 43 3. Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Fachbegriffen ............................ 44 4. Abschlussprüfer ...................................................................................................... 45 5. Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben ................................................................ 45 6. Einsehbare Dokumente .......................................................................................... 45 DIE SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DAS ANGEBOT ................................................ 47 1. Gegenstand des Angebots ..................................................................................... 47 2. Zustimmung zur Verwendung des Prospekts durch Finanzintermediäre ............... 48 3. Rendite.................................................................................................................... 49 4. Besicherung ............................................................................................................ 49 5. Rating...................................................................................................................... 49 6. Informationen zum Angebot ................................................................................... 50 7. Zuteilung und Lieferung .......................................................................................... 53 8. Einbeziehung in den Börsenhandel; Zahlstelle ...................................................... 54 9. Verkaufsbeschränkungen ....................................................................................... 54 10. ISIN, WKN .............................................................................................................. 54 11. Emissionsvertrag / Vertriebsprovision .................................................................... 54 12. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission / dem Angebot beteiligt sind ..................................................................................... 55 13. Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses ......................... 56 V. ANLEIHEBEDINGUNGEN .................................................................................................... 58 VI. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN ............................................... 70 1. Sitz, Geschäftsjahr, Dauer, Gegenstand, Gründung .............................................. 70 2. Historische Entwicklung der heutigen Emittentin ................................................... 70 3. Konzernstruktur ...................................................................................................... 72 -4- VII. 4. Angaben über das Kapital der Emittentin und ihrer Gesellschafter ....................... 73 5. Organe der Emittentin ............................................................................................. 73 6. Corporate Governance ........................................................................................... 76 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN....................................................................... 77 1. Wichtigste Märkte ................................................................................................... 77 2. Haupttätigkeitsbereiche der Emittentin ................................................................... 79 3. Unternehmensstrategie der Emittentin ................................................................... 84 4. Wettbewerbsstärken der Emittentin ........................................................................ 86 5. Wesentliche Verträge ............................................................................................. 88 6. Investitionen ............................................................................................................ 90 7. Rechtsstreitigkeiten ................................................................................................ 90 VIII. AUSGEWÄHLTE FINANZIELLE INFORMATIONEN DER EMITTENTIN ........................... 91 IX. BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ....................................... 94 X. XI. 1. Allgemeiner Hinweis ............................................................................................... 94 2. Einkommensbesteuerung unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen ... 94 3. Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen ....................................................... 96 4. Erbschaft- und Schenkungsteuern ......................................................................... 96 5. Sonstige Steuern .................................................................................................... 97 BESTEUERUNG IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH .......................................................... 98 1. Allgemeiner Hinweis ............................................................................................... 98 2. In Österreich ansässige Anleger ............................................................................ 98 3. Nicht in Österreich ansässige Anleger ................................................................. 103 BESTEUERUNG IM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG ............................................... 106 1. Generelles zur luxemburgischen Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen .............................................................................................................. 107 2. Quellensteuer i.H. von 10 % bei in Luxemburg ansässigen natürlichen Personen .............................................................................................................................. 108 3. Einkommensbesteuerung des Kapitals, Zinsen, Gewinnen bei Verkauf oder Rückkauf von in Luxemburg ansässigen Haltern ................................................. 108 4. Andere luxemburgische Steuern .......................................................................... 110 FINANZTEIL ........................................................................................................................................ F-1 -5- GESCHÄFTSGANG UND AUSSICHTEN ......................................................................................... G-1 -6- I. ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS Die Zusammenfassung setzt sich aus einzelnen Offenlegungspflichten zusammen, die „Elemente“ genannt werden. Diese Elemente sind durchnummeriert und in Abschnitte A - E eingeteilt (A.1 - E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Elemente, die in einer Zusammenfassung für diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich sind. Da einige Elemente nicht genannt werden müssen, können Lücken in der Nummerierung auftreten. Es kann sein, dass trotz der Tatsache, dass ein Element für diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich ist, keine relevante Information in Bezug auf dieses Element genannt werden kann. In diesem Fall erfolgt eine kurze Beschreibung des Elements mit der Angabe „entfällt“. Abschnitt A A.1 Einleitung und Einleitung und Warnhinweise Die folgende Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden. Warnhinweise Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzen stützen. Ein Anleger, der wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen. A.2 Zustimmung zur Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle gemäß Art. 4 Nummer 1 Verwendung des der Richtlinie 2006/48EG zum Handel mit Wertpapieren zugelassenen Kreditinstitute Prospekts durch (jeweils ein „Finanzintermediär“) zu (generelle Zustimmung). Finanzintermediäre Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre kann während der Angebotsfrist erfolgen. Die Angebotsfrist beginnt am 9.Oktober 2015 und endet voraussichtlich am 5.November 2015 (12 Uhr MEZ). -7- Finanzintermediäre können den Prospekt während der Angebotsfrist für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland, im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich verwenden. Die Emittentin kann die Zustimmung jedoch jederzeit einschränken oder widerrufen, wobei der Widerruf der Zustimmung eines Nachtrags zum Prospekt bedarf. Jeder Finanzintermediär, der diesen Prospekt im Rahmen von öffentlichen Angeboten verwendet, muss auf seiner Website bestätigen, dass er diesen Prospekt in Übereinstimmung mit der Zustimmung und den ihr beigefügten Bedingungen verwendet. Falls ein Angebot durch einen Finanzintermediär erfolgt, wird dieser Finanzintermediär den Anlegern Informationen über die Bedingungen des Angebots zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung stellen. Abschnitt B B.1 Die Emittentin Gesetzliche und Die gesetzliche Bezeichnung der Emittentin ist „Royalbeach“ Spielwaren und Sportar- kommerzielle Be- tikel Vertriebs GmbH. Die Emittentin (nachfolgend auch „Royalbeach“, die „Gesell- zeichnung der Emit- schaft“, die „Emittentin“ oder gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen auch die „Ro- tentin yalbeach-Gruppe“ genannt) tritt im Rechtsverkehr unter dem Namen der Emittentin sowie der Bezeichnung „Royalbeach“ auf. Weitere kommerzielle Namen werden nicht verwendet. B.2 Sitz und Rechtsform, Die Emittentin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, die das für die Emittentin in Deutschland gegründet wurde. Sitz der Gesellschaft ist Kirchanschöring. geltende Recht und Land der Gründung B.4b Bekannte Trends, die Im bisherigen Jahresverlauf zeigten sich nahezu alle Geschäftsfelder wachstumsstark. sich auf die Emitten- Für zusätzliche Impulse sorgte in den Sommermonaten eine günstige Witterung, insbe- tin und die Branchen, sondere für die Nachfrage nach Schwimm- und Freizeitartikeln für den Badespaß. Die in denen sie tätig ist, Emittentin plant auch im weiteren Jahresverlauf die eigenen Qualitätssicherungsmaß- auswirken nahmen ständig weiterzuentwickeln. Ziel ist es, auf diesem Wege den ständig steigenden Anforderungen der Kunden noch besser gerecht zu werden und durch eine erfolgreiche Umsetzung zusätzliche Wettbewerbsvorteile für das Unternehmen zu sichern. -8- B.5 Gruppenstruktur Gesellschafter der Emittentin sind Herr Stefan Behr-Heyder und Herr Hans-Jürgen Münch, die jeweils zu 49,49 % an der Emittentin beteiligt sind und je Geschäftsanteile im Nennbetrag von EUR 247.450,00 an der Emittentin halten. Die verbleibenden Geschäftsanteile in Höhe von 1,02 % und mit einem Nennbetrag von EUR 5.100,00 hält die Gesellschaft selbst. Diese eigenen Anteile sind jedoch weder gewinnbezugs- noch stimmberechtigt. Die Emittentin ist die Muttergesellschaft der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H. (Österreich), der Royalbeach International Ltd. (Hongkong) und der ROYALBEACH INC., Delaware, (USA). B.9 Gewinnprognosen Dieses Element entfällt, weil keine Gewinnprognosen oder -schätzungen vorliegen. oder -schätzungen B.10 B.12 Beschränkungen im Dieses Element entfällt, weil keine Beschränkungen in den Bestätigungsvermerken in den Bestätigungsvermerk historischen Finanzinformationen bestehen. Ausgewählte wesent- Die nachfolgenden ausgewählten Finanzdaten wurden im Einklang mit dem deutschen liche historische Handelsgesetzbuch („HGB“) erstellt. Finanzinformationen Die nachfolgend zusammengefassten Finanzdaten der Emittentin sind den an anderer Stelle im Prospekt abgedruckten Konzernabschlüssen der Emittentin zum 31. Dezember 2013 und 2014 entnommen oder daraus abgeleitet. Die Angaben erfolgen in Tausend Euro („TEUR“). -9- Ausgewählte Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in TEUR 1. Januar - 1. Januar - 31. Dezember 31. Dezember 2014 2013 (geprüft) (geprüft) Umsatzerlöse 85.748 79.075 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.089 1.842 Jahresüberschuss 1.462 1.245 16.290 14.828 Bilanzgewinn Ausgewählte Posten der Konzern-Bilanz in TEUR 31. Dezember 31. Dezember 2014 2013 (geprüft) (geprüft) AKTIVA Anlagevermögen 2.476 2.519 Umlaufvermögen 66.541 58.212 85 105 69.102 60.836 16.793 15.331 638 720 51.617 44.722 54 64 69.102 60.836 Rechnungsabgrenzungsposten Summe Aktiva PASSIVA Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive latente Steuern Summe Passiva - 10 - 1. Januar - 1. Januar - 31. Dezember 31. Dezember 2014 2013 (geprüft) (geprüft) Ausgewählte Posten der Konzern-Kapitalflussrechnung in TEUR Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit Cash Flow aus der Investitionstätigkeit Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -6.660 -1.471 -542 -427 6.442 2.233 -759 335 Keine wesentliche Ver- Die Aussichten der Emittentin haben sich seit dem Datum des letzten veröf- schlechterung der Aus- fentlichten, geprüften Abschlusses mit Stichtag zum 31. Dezember 2014 sichten der Emittentin nicht wesentlich verschlechtert. Wesentliche Verände- Es gab keine erheblichen Veränderungen der Finanzlage und des Betriebs- rungen der Finanzlage ergebnisses der Emittentin nach dem von den wesentlichen historischen oder Handelsposition der Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum, d. h. nach dem 31. Dezember Emittentin, die nach dem 2014. von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum eingetreten sind B.13 Jüngste Ereignisse der Dieses Element entfällt, es gibt keine solchen Ereignisse. Geschäftstätigkeit der Emittentin, die für die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind B.14 Abhängigkeit der Emit- Dieses Element entfällt, da die Emittentin nicht von anderen Unternehmen tentin von anderen der Gruppe abhängig ist. (Zur Gruppenstruktur vergleiche auch Punkt B.5) Unternehmen der Gruppe B.15 Haupttätigkeit der Emit- Die Emittentin ist in fünf Produktsegmenten tätig, nämlich „Fitness und Frei- tentin zeit“, „Fun und Waves“, „Outdoor“, „ComfortMed“ sowie „LED-Leuchtmittel“. - 11 - Im Produktsegment „Fitness und Freizeit“ werden Fitnessgeräte verschiedener Dimensionen und Ausrichtungen angeboten. Im Produktsegment „Fun und Waves“ werden Spielwaren für sommerliche Aktivitäten, schwimmen und dazugehörige Freizeitartikel und weitere Sportartikel angeboten. Der Produktbereich „Outdoor“ umfasst Produkte rund um Aktivitäten in freier Natur und Tourismus, wie z.B. Rucksäcke, Zelte, Schlafsäcke und Campingmöbel. Im seit dem Geschäftsjahr 2009 hinzugekommenen Produktsegment „ComfortMed“ werden Produkte angeboten, die die Mobilität des Verwenders unterstützen (z.B. Elektromobile oder Rollatoren), die der Sicherheit im Bad dienen (wie z.B. Haltegriffe oder Badehocker), Alltagshilfen oder Wellnessprodukte (z.B. Infrarotwärmekabinen oder Massagestühle). Darüber hinaus bietet die Emittentin seit Ende 2013 LED-Leuchtmittel als Glühbirnenersatz an. Die Emittentin vertreibt ihre Produkte hauptsächlich an verschiedene Handelsgruppen, wie z.B. die ALDI-Gruppe, die Hofer-Gruppe, den MetroKonzern, den Spar-Konzern, den Otto-Konzern und an andere vergleichbare Kunden. Hierfür entwickelt die Emittentin ihre Produktideen selbst. Die spezifischen Produktideen und die Konzipierung neuer Projekte werden von der Emittentin an die jeweiligen Kundenbedürfnisse angepasst. Auch das Design der Produkte erfolgt nach den speziellen Kundenwünschen. Die Herstellung der Musterprodukte erfolgt in Deutschland. Die Fertigprodukte werden durch externe Lieferanten meistens in kleineren Mengen hergestellt. Zusätzlich generiert die Emittentin zunehmend Umsätze über eigene E-CommerceAktivitäten sowie über den in den letzten Jahren aufgebauten Bereich des After-Sales-Services. Letzterer umfasst neben dem Betrieb eines CallCenters u. a. einen flächendeckenden Vor-Ort-Kundenservice. B.16 Beteiligungen oder An der Emittentin sind Herr Stefan Behr-Heyder und Herr Hans-Jürgen Beherrschungsverhält- Münch zu je 49,49 % beteiligt. Die verbleibenden Geschäftsanteile in Höhe nisse an der Emittentin von 1,02 % hält die Gesellschaft selbst. Diese eigenen Anteile sind jedoch weder gewinnbezugs- noch stimmberechtigt. B.17 Rating Die Emittentin wurde am 24. Juni 2015 von der Creditreform Rating AG („Creditreform“) mit dem Rating „BB“ bewertet. Die Creditreform hat ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Creditreform ist als RatingAgentur gemäß Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 513/2011, die „CRA-Verordnung") registriert. Eine aktuelle Liste der gemäß CRA-Verordnung registrierten Rating-Agenturen kann auf - 12 - der Internetseite der European Securities and Markets Authority (ESMA) unter http://www.esma.europa.eu/page/List-registered-and-certified-CRAs eingesehen werden. Abschnitt C C.1 Die Wertpapiere Art und Gattung der Bei den Wertpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen (nachfol- angebotenen und / oder gend auch die „Schuldverschreibungen“ oder zusammen auch die „Anlei- zum Handel zuzulas- he“). senden Wertpapiere, Wertpapierkennung Internationale Securities Identification Number (ISIN): DE000A161LJ8 Wertpapierkennnummer (WKN): A161LJ C.2 Währung der Wertpa- EUR pieremission C.5 Beschränkungen für die Dieses Element entfällt. Die angebotenen Schuldverschreibungen sind frei freie Übertragbarkeit übertragbar. der Wertpapiere C.8 Mit den Wertpapieren Die nachfolgende Übersicht stellt die mit den Schuldverschreibungen ver- verbundene Rechte, bundenen Rechte dar. Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte Rechte Die Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf Zahlung von Zinsen sowie Rückzahlung des Nominalbetrags. Schutzrechte für die Die Anleihebedingungen enthalten folgende Regelungen über Schutzrechte Anleihegläubiger der Anleihegläubiger: Kündigungsrecht im Fall (Covenants): - eines Kontrollwechsels, - einer Verletzung der Pflicht zur Thesaurierung von 80 % der Gewinne - Rangordnung einer Negativverpflichtung für Kapitalmarktverbindlichkeiten. Die Schuldverschreibungen begründen nicht nachrangige, unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin. Beschränkungen der Ein Mehrheitsbeschluss einer Versammlung der Schuldverschreibungsgläu- Rechte biger kann für alle Schuldverschreibungsgläubiger bindend sein, auch für - 13 - Gläubiger, die ihr Stimmrecht nicht ausgeübt haben oder die gegen den Beschluss gestimmt haben. Ein solcher Beschluss kann die Rechte der Anleihegläubiger beschränken oder ganz oder teilweise aufheben. C.9 Zinsen, Rückzahlung, Die nachfolgende Übersicht stellt die weiteren mit den Schuldverschreibun- Rendite, Vertreter der gen der Emittentin verbundenen Rechte dar. Schuldtitelinhaber (Vergleiche auch Punkt C.8) nominaler Zinssatz 7,375 % p. a. Datum, ab dem die Zin- Zinsen werden jährlich nachträglich am 10. November eines jeden Jahres sen zahlbar werden und gezahlt, erstmalig am 10. November 2016, letztmalig am 10. November Zinsfälligkeitstermine 2020. Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung auf Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch die Anzahl der Tage, Act/Act, nach der europäischen Zinsberechnungsmethode. Rückzahlung Die Schuldverschreibungen werden am 10. November 2020 zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt. Angabe der Rendite Die individuelle Rendite aus einer Schuldverschreibung über die Gesamtlaufzeit muss durch den jeweiligen Anleger unter Berücksichtigung der Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der gezahlten Zinsen und dem ursprünglich gezahlten Betrag für den Erwerb der Anleihe zuzüglich etwaiger Stückzinsen und unter Beachtung der Haltedauer der Anleihe und seiner Transaktionskosten berechnet werden. Die jeweilige Netto-Rendite der Anleihe lässt sich erst am Ende der Haltedauer bestimmen, da sie von eventuell zu zahlenden individuellen Transaktionskosten wie Depotgebühren abhängig ist. Bei Annahme eines Erwerbsbetrages für die Anleihe von 100 % des Nominalbetrags und vollständigem Erlös dieses Betrages bei der Rückzahlung der Anleihe sowie unter Außerachtlassung von Stückzinsen und Transaktionskosten ergibt sich eine jährliche Rendite in Höhe des Zinssatzes. C.10 Name des Vertreters der Entfällt, weil die Anleihebedingungen die Bestellung eines Vertreters der Schuldtitelinhaber Anleihegläubiger nicht vorsehen. Angaben zu derivativer Dieses Element entfällt, weil die Anleihebedingungen keine derivativen Kom- Komponente bei der ponenten der Schuldverschreibungen enthalten. Zinszahlung - 14 - (Vergleiche auch Punkt C.9) C.11 Zulassung zum Handel Dieses Element entfällt, weil die Schuldverschreibungen nicht zum Handel in an einem geregelten einem regulierten Markt zugelassen werden. Markt, Märkte Abschnitt D D.2 Risiken in Bezug auf die - Emittentin Risiken Die Emittentin ist von einem Großkunden abhängig und durch die Umsatzkonzentration auf diesen wichtigen Großkunden bestehen weitere Risiken. - Das Geschäft der Emittentin hat einen sehr großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, so dass die Emittentin davon abhängig ist, Finanzierungen zu finden, zu auskömmlichen Konditionen aufzunehmen und deren Bedingungen einzuhalten. - Es können sich Risiken im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Produkte über die Internetplattform ergeben, wenn es zu Störungen der Internetvertriebsplattform kommt. - Es besteht eine Abhängigkeit von einer überschaubaren Anzahl von Lieferanten, die größtenteils ihren Sitz in China haben; neben Lieferproblemen kann es bspw. auch zu Preiserhöhungen oder dem Ausfall von Vorauszahlungen kommen. - Kunden könnten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nur verzögert nachkommen. - Es könnte zu Zahlungsausfällen aufgrund von Forderungen gegen verbundene Personen kommen. - Die Emittentin kann für Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften haften und könnte auch mit Forderungen gegen Tochtergesellschaften ausfallen. - Aufgrund der Verteilung wesentlicher Logistik- und Lagerkapazitäten auf wenige Standorte kann es zu Risiken bei Betriebs- und Lieferstörungen kommen. - Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit in den USA, die weiter ausgebaut werden soll und einer möglichen Unternehmensbeteiligung in Asien, insbesondere erhöhte Haftungsrisiken etwa wegen der strengen Produkthaftung in den USA, sowie Risiken, dass der Markteintritt bzw. die Ausweisung der Geschäftstätigkeit nicht oder nicht wie geplant gelingt. - 15 - - Bei dem geplanten künftigen Erwerb von Beteiligungen kann es zu Fehleinschätzungen kommen, etwa in Bezug auf den Beteiligungswert, etwaige Synergiemöglichkeiten, die geschäftlichen Verhältnisse vor Ort, daneben können weitere Risiken entstehen z. B. Haftungsrisiken, Risiken vergeblicher Aufwendungen u. a.. - Es können sich Risiken im Hinblick auf ein geplantes Ausscheiden des Gesellschafters Behr-Heyder ergeben. - Die Emittentin ist von ihrem geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Hans Jürgen Münch, und weiteren Mitgliedern der Familie Münch abhängig, gleichzeitig unterliegen Mitglieder der Familie Münch potentiell Interessenkonflikten. - Die Emittentin ist abhängig davon qualifiziertes Personal, insbesondere in den Bereichen Vertrieb und Produktentwicklung, zu gewinnen und / oder dauerhaft an sich zu binden. - Es bestehen Risiken aus durch von der Emittentin entwickelten / verkauften Produkten verursachten Schäden wie etwa der Produkthaftung. - Es können sich Risiken aus möglichen Lieferverzögerungen ergeben. - Es können sich mögliche Risiken aus einem unzureichenden Compliance-System oder Risikomanagementsystem ergeben. - Mögliche Störungen der Computer- und Datenverarbeitungssysteme können einen ununterbrochenen Betrieb behindern und zu entsprechenden Risiken bei der Emittentin führen. - Trotz Errichtung eines eigenen Schutzrechtsüberwachungssystems ist nicht ausgeschlossen, dass es zu Schutzrechtsverletzungen seitens der Emittentin kommt. - Es bestehen Risiken aus Verstößen gegen rechtliche Anforderungen und technische Normen durch Produkte der RoyalbeachGruppe. - Die Royalbeach-Gruppe vertreibt ihre Waren weltweit, so dass Wechselkurs- und Währungsrisiken bestehen. - Es bestehen Risiken in Bezug auf die Bewertung der Vermögensgegenstände. - Bestimmte Risiken aus der Geschäftstätigkeit der RoyalbeachGruppe könnten nicht von bestehenden Versicherungen umfasst sein, sind nicht versicherbar oder nicht versichert worden. - Bei grenzübergreifenden Geschäften besteht stets ein Devisentransferrisiko. - 16 - - Es besteht das Risiko, dass Fixkosten und Verkaufskosten bei einem Umsatzrückgang nicht hinreichend gesenkt werden könnten. - Es besteht das Risiko, dass bei der (jährlichen) Anpassung der Produkte der Kundengeschmack bzw. ein aktueller Trend verfehlt wird. - Es besteht ein Restantenrisiko, d.h., ein Risiko, dass Altware nach Ablauf der Saison nicht mehr wirtschaftlich vermarktet werden kann. - Es besteht das Risiko, dass es zu unerwarteten oder zusätzlichen steuerlichen Belastungen etwa aus Betriebsprüfungen oder Gesetzesänderungen kommt. - Die Emittentin ist einem erheblichen Preisdruck ausgesetzt. - Eine negative Entwicklung der vertriebenen Produkte der Emittentin sowie konjunkturelle Einbrüche könnten sich erheblich negativ auf die finanzielle Lage der Royalbeach-Gruppe auswirken. - Ein unvorhergesehener technologischer Wandel oder ein geändertes Nachfrageverhalten der Konsumenten könnte sich negativ auf die Royalbeach-Gruppe auswirken. - Die von der Royalbeach-Gruppe benötigten Handelswaren können signifikanten Preisschwankungen unterliegen; dies könnte die Abgabepreise für Produkte erhöhen und das Risiko bergen, dass etwaige Preiserhöhungen nicht an die Kunden weitergegeben werden können. - Änderungen bei den anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Regelungen könnten die Vermarktung der Produkte der Royalbeach-Gruppe erschweren. - Es können sich Risiken aus der Volatilität der Finanzmärkte und ungünstigen Entwicklungen der wirtschaftlichen und konjunkturellen Rahmenbedingungen ergeben. - Die Royalbeach-Gruppe ist einem hohen Wettbewerb, insbesondere durch das Internet ausgesetzt, was etwaige Risiken bergen kann. - Die Geschäftstätigkeit unterliegt saisonalen Schwankungen und ist von Witterungseinflüssen abhängig. D.3 Risiken in Bezug auf die - Wertpapiere Bisher fehlt ein öffentlicher Markt und auch zukünftig wird es keinen organisierten Markt für die Schuldverschreibungen der Emittentin geben. - Der Kurs der Schuldverschreibungen ist möglicherweise volatil. - 17 - - Das mögliche Angebot weiterer Schuldverschreibungen birgt Risiken für Anleger. - Die Mehrheit der Anleihegläubiger kann nachteilige Beschlüsse für alle Anleger fassen, Kündigungsrechte der Anleihegläubiger sind im Vorfeld von Gläubigerversammlungen in bestimmten Fällen ausgeschlossen. - Es gibt keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Emittentin künftig aufnehmen darf. - Der Marktpreis für die Schuldverschreibungen könnte in Folge von Änderungen des Marktzinses oder des Unternehmensratings fallen. - Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anleihekapitals bei einer Insolvenz der Gesellschaft insbesondere weil andere Verbindlichkeiten besichert und die Schuldverschreibungen unbesichert sind. - Der Umtausch der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 der Emittentin in die mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen 2015 / 2020 könnte zu Steuerbelastungen für den jeweiligen Anleger führen. Abschnitt E E.2b Das Angebot Gründe für das Angebot Die Berechnung des Emissionserlöses hängt von verschiedenen Faktoren ab. und Zweckbestimmung Unter anderem davon, in welchem Umfang eine Platzierung der mit diesem der Erlöse Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen gelingt und in welchem Umfang dabei Anleger von der Möglichkeit Gebrauch machen, die bestehende Schuldverschreibung 2011 / 2016 der Emittentin in die mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen umzutauschen. Bei der Berechnung des Netto-Emissionserlöses ist zu beachten, dass ein Teilbetrag von bis zu EUR 13.811.000,00 der mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen für einen Umtausch der Schuldverschreibung 2011 / 2016 genutzt werden kann. Bei unterstellter vollständiger Platzierung aller mit dem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen und gleichzeitig unterstellter vollständiger Annahme und vollständiger Zuteilung des Umtauschangebotes sowie weiter unterstellt, dass EUR 5 Mio. zum bevorzugten Ausgabebetrag von 99 % des Nominalbetrags ausgegeben werden, erwartet die Gesellschaft einen Netto- Emissionserlös in Höhe von ca. EUR 9.889.000,00. Der Netto-Emissionserlös soll für den weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit der Emittentin verwendet werden. Das bedeutet insbesondere eine Ausweitung der Vertriebsaktivitäten und die Verstärkung der Internationalisierung. - 18 - E.3 Angebotskonditionen Umtausch Schuldver- Die Emittentin wird vom 9. Oktober 2015 bis zum 5. November 2015, 12 Uhr schreibungen 2011/2016: MEZ Inhabern der von ihr durch Beschluss vom 11. Juli 2011 begebenen Schuldverschreibung mit der ISIN DE000A1K0QA7 (die „Schuldverschreibungen 2011 / 2016“) im Rahmen eines freiwilligen Umtauschangebots anbieten, ihre Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in die Schuldverschreibungen 2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts sind, zu tauschen. Der Tausch erfolgt zu 100 %. Ein Inhaber von Schuldverschreibungen 2011 / 2016, der das Tauschangebot wahrnehmen möchte, erhält je Schuldverschreibung 2011 / 2016 eine Schuldverschreibung 2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts ist, und zusätzlich EUR 20,00 in bar (dies entspricht 2 % des Nominalbetrags in Höhe von EUR 1.000,00) sowie die aufgelaufenen Stückzinsen der Schuldverschreibung 2011 / 2016 (bis zum 9. November 2015). Die Inhaber der Anleihe 2011/2016 können dieses Umtauschangebot nur dadurch annehmen, indem sie innerhalb der Annahmefrist schriftlich die Annahme des Umtauschangebots gegenüber ihrer Depotbank unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Annahmeformulars erklären und die Depotbank anweisen, die Anzahl von in ihrem Depot befindlichen InhaberTeilschuldverschreibungen der Anleihe 2011/2016 (ISIN DE000A1K0QA7), für die sie das Umtauschangebot annehmen wollen, in die ausschließlich für das Umtauschangebot eingerichtete ISIN DE000A168171 und WKN A16 817 für „Zum Umtausch angemeldete Inhaber-Teilschuldverschreibungen“ bei der Clearstream Banking AG umzubuchen. Das Umtauschangebot ist auf ein Volumen von maximal EUR 13.811.000,00 nominal der Schuldverschreibungen 2015 / 2020 beschränkt. Die Emittentin behält sich vor, alternativ auch Barzeichnungen anzunehmen. Die auf diese Weise gezeichneten Schuldverschreibungen 2015 / 2020 werden voraussichtlich am 10. November 2015 geliefert. Bezugsangebot Schuld- Die Emittentin wird vom 9. Oktober 2015 bis zum 23. Oktober 2015 (jeweils verschreibungen einschließlich) Inhabern der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 anbieten, die 2011/2016: Schuldverschreibungen 2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts sind, zu einem reduzierten Angebotspreis von 99 % des Nominalbetrags (EUR 990,00 pro Schuldverschreibung) bevorrechtigt zu zeichnen. Das Angebot zum Angebotspreis von 99 % ist auf max. EUR 5 Mio. in Summe begrenzt. Gehen mehr Zeichnungen ein, wird pro rata zugeteilt. Öffentliches Angebot über Im Zeitraum vom 9. Oktober 2015 bis zum 5. November 2015, 12 Uhr MEZ die tät: Zeichnungsfuktionali- erfolgt ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen 2015 / 2020 in Deutschland, Österreich und Luxemburg durch die Emittentin über die Zeichnungsfunktionalität, die über die Börse München im Handelssystem Börsen EDV MAX-ONE bereitgestellt wird (die „Zeichnungsfunktionalität“). Interessenten, die Kaufanträge stellen möchten, können über ihre jeweilige Depotbank einen entsprechenden Auftrag für die Zeichnung der Schuldverschreibungen 2015 / 2020 in der Zeichnungsfunktionalität erteilen. Die Depotbank muss - 19 - dabei als Handelsteilnehmer an der Börse München zugelassen sein und zur Nutzung der Zeichnungsfunktionalität berechtigt und in der Lage sein. Öffentliches Angebot über Im Zeitraum vom 9. Oktober 2015 bis zum 29. September 2016 (vorzeitige Beendigung hier wie bei allen Angebotszeiträumen vorbehalten) sind Zeich- die Homepage: nungen daneben unmittelbar bei der Emittentin möglich. Auch insoweit wird das öffentliche Angebot ausdrücklich auf Deutschland, Österreich und Luxemburg beschränkt. Hierzu muss der Zeichnungsinteressent bei der Emittentin per E-Mail ([email protected]) einen entsprechenden Zeichnungsschein anfragen, den er ausfüllen und an die darauf angegebene Adresse zurücksenden muss. Der Zeichner muss den Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen, die er auf diese Weise gezeichnet hat, innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Eingang des Zeichnungsscheins auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto eingezahlt haben (Zahlungseingang). Angebotspreis bei Barzah- 100 % des Nominalbetrages je Schuldverschreibung (EUR 1.000,00) bis einlung: schließlich des Tages, an dem die Notierung des Handels der Schuldverschreibungen im Freiverkehr an der Börse München im Teilbereich m:access aufgenommen wird. Danach entspricht der Ausgabebetrag dem Schlusskurs der Schuldverschreibungen im elektronischen Handelssystem der Börse München am letzten Börsenhandelstag vor der Zeichnung zzgl. Stückzinsen für den Zeitraum vom 10. November 2015 (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Nennbetrag zzgl. etwaiger Stückzinsen auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, vorangeht. „Bankarbeitstag“ bezeichnet dabei jeden Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonntag), an denen die Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist München) für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET-Tag ist. Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeitstage. TARGET-Tag ist ein Tag, an dem Zahlungen in Euro über TARGET (Abkürzung für Transeuropean Automated Realtime Gross Settlement Express Transfers System) abgewickelt werden. Einbeziehung in den Bör- Die Schuldverschreibungen sollen voraussichtlich ab dem 11. November 2015 senhandel: in den Handel im Freiverkehr (Teilbereich m:access) an der Börse München einbezogen werden. Die Emittentin behält sich vor, vor dem 11. November 2015 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu ermöglichen. Lieferung und Abrech- Die bis zum 5. November 2015 gezeichneten und begebenen Schuldver- nung: schreibungen werden voraussichtlich am 10. November 2015 geliefert und abgerechnet. Die eventuell später begebenen Schuldverschreibungen werden voraussichtlich fünf Bankarbeitstage nach Zugang der Zeichnungserklärung bei der Emittentin und Zahlung des Ausgabebetrages geliefert. - 20 - Verkaufsbeschränkungen: Die Schuldverschreibungen sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act in der jeweils gültigen Fassung noch bei der Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika weder direkt noch indirekt angeboten, verkauft oder dorthin geliefert werden. Die Gesellschaft hat nicht die Absicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder die Schuldverschreibungen dort anzubieten, zu verkaufen oder dorthin zu liefern. Dieser Prospekt stellt in keinem Rechtsgebiet und in keiner Rechtsordnung, in dem/der ein solches Angebot gesetzeswidrig wäre, ein Angebot dar. Dieser Prospekt darf insbesondere nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika, nach Kanada oder Japan versandt werden. E.4 Für die Emission/das Die ACON Actienbank AG, die m Finance GmbH und die Bankhaus Gebr. Angebot wesentliche Martin AG stehen im Zusammenhang mit dem Angebot und der Börseneinfüh- Interessen einschließlich Interessenkonflikte rung der Schuldverschreibungen in einem vertraglichen Verhältnis mit der Emittentin. Bei erfolgreicher Durchführung des Angebots erhalten die vorgenannten Unternehmen eine Vergütung, deren Höhe unter anderem von der Höhe des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots abhängt. Insofern haben die vorgenannten Unternehmen auch ein wirtschaftliches Interesse an der erfolgreichen Durchführung des Angebots, aus dem sich ein möglicher Interessenkonflikt ergeben kann. E.7 Schätzung der Ausga- Dieses Element entfällt, weil dem Anleger durch die Emittentin keine Ausga- ben, die dem Anleger in ben in Rechnung gestellt werden. Rechnung gestellt werden - 21 - II. RISIKOFAKTOREN Anleger sollten bei der Entscheidung über den Kauf der Schuldverschreibungen der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH (nachfolgend auch „Royalbeach“, die „Gesellschaft“, die „Emittentin" oder zusammen mit ihren Tochtergesellschaften „Royalbeach-Gruppe“ genannt) die nachfolgenden Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen, sorgfältig lesen und berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Der Kurs der Schuldverschreibungen der Gesellschaft könnte aufgrund jedes dieser Risiken erheblich fallen und Anleger könnten ihr investiertes Kapital teilweise oder sogar ganz verlieren. Nachstehend sind die für die Gesellschaft und ihre Branche wesentlichen Risiken und die wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit den angebotenen Wertpapieren beschrieben. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Gesellschaft gegenwärtig nicht bekannt sind, könnten den Geschäftsbetrieb der Emittentin ebenfalls beeinträchtigen und nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Emittentin haben. Die Reihenfolge, in welcher die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintrittes und den Umfang der möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen. Gleichzeitig beruhen die Auswahl und der Inhalt der Risikofaktoren auf Annahmen, die sich nachträglich als falsch erweisen können. 1. Risiken in Bezug auf die Emittentin a) Risiken aufgrund der Umsatzkonzentration auf einen Großkunden Die Royalbeach-Gruppe generiert etwa 70 % ihrer Umsätze mit ihrem Großkunden, der ALDI-Gruppe (ALDI Süd, ALDI Nord, ausländische Unternehmen der ALDI-Gruppe). Es besteht insoweit eine Abhängigkeit der Royalbeach-Gruppe von diesem Großkunden. Ein Wegfall oder eine Verschlechterung der Geschäftsbeziehung der Emittentin zu diesem wichtigen Großkunden, oder ein geändertes Einkaufsverhalten dieses Großkunden könnte daher massive negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der Unternehmen der Royalbeach-Gruppe haben. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. b) Das Geschäft der Emittentin hat einen sehr großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, so dass die Emittentin davon abhängig ist, Finanzierungen zu finden, zu auskömmlichen Konditionen aufzunehmen und deren Bedingungen einzuhalten Die Emittentin hat aufgrund hoher Kapitalbindung (insbesondere resultierend aus üblicherweise auch saisonal schwankend hohem Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen wegen hoher Um- - 22 - satzvolumina sowie aus der Einrichtung eines Ersatzteillagers, welches zu einer Erhöhung der Warenbestände geführt hat) einen hohen Liquiditätsbedarf. Die Emittentin ist davon abhängig, dass Finanzierungen auch in Zukunft weitergeführt und ggf. bei entstehendem Finanzierungsbedarf durch weiteres Fremd- und / oder Eigenkapital befriedigt werden können. Künftiger erhöhter Finanzierungsbedarf könnte etwa durch die Notwendigkeit, etwaigen Wareneinkauf aufgrund steigender Umsätze vorzufinanzieren, entstehen. Die Aufnahme von Finanzierungen ist nach der Finanzkrise schwieriger geworden und kann auch durch Faktoren wie eine Verstärkung der Euro-Krise oder weitere regulatorische Beschränkungen der Banken negativ beeinflusst werden. Sollte es der Emittentin nicht gelingen, Finanzierungen überhaupt und auch zu wirtschaftlich auskömmlichen Konditionen zu erhalten, wären diese nicht (mehr) in der Lage, ihr Geschäft in dem angestrebten Umfang weiter auf- und auszubauen. Des Weiteren gilt das gleiche Risiko in Bezug auf Anschlussfinanzierungen, die möglicherweise nicht oder nur zu schlechteren Konditionen als bislang erlangt bzw. erwartet werden können. Auch könnten Finanzierungsverträge Auflagen (sog. Covenants) enthalten, die die Emittentin in ihrer Geschäftstätigkeit einschränken. Auflagen in Finanzierungsverträgen könnten von der Emittentin später evtl. verletzt werden, was dazu führen kann, dass Finanzierungsverträge gekündigt werden und / oder Zusatzkosten entstehen, was ebenfalls Auswirkungen auf den von der Emittentin beabsichtigten Mittelrückfluss und die Erträge haben kann. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. c) Risiken wegen Störung der Internetvertriebsplattform Die Royalbeach-Gruppe vertreibt ihre Produkte auch über ihre eigene Internetplattform. Dies macht ca. 3 % am Konzernumsatz aus (ungeprüfte Zahl aus dem Rechnungswesen der Emittentin für das Geschäftsjahr 2014). Sollte die Funktionsfähigkeit der Internetplattform nicht gewährleistet sein, so würde dies zu entsprechenden Umsatz- und Marktanteilsverlusten führen. Solche Störungen sind etwa denkbar aus technischen Gründen, durch Softwarefehler oder durch Fehlbedienung. Um etwaigen Risiken vorzubeugen hat die Emittentin eine sog. Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Dessen ungeachtet besteht allerdings das Risiko, dass ggf. ein bestimmter Schaden nicht versichert oder versicherbar ist und die Emittentin diesen Schaden dann entweder in voller Höhe oder ggf. anteilig zu tragen hätte. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. - 23 - d) Risiken wegen Lieferantenabhängigkeit Die Royalbeach-Gruppe bezieht den größten Teil ihrer Handelsware von einer überschaubaren Zahl an Lieferanten, Großteils mit Sitz in China. Es bestehen insoweit Risiken, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Erhöhung der Beschaffungspreise, eine Reduzierung der verfügbaren Liefermengen oder eine Einstellung der Geschäftstätigkeit wichtiger Lieferanten oder sonstige Beendigung der Geschäftsbeziehung mit diesen Lieferanten. Aufgrund der angespannten Liquiditätslage mittelständischer Lieferanten in China mussten seitens der Emittentin in der Vergangenheit Vorauszahlungen in Höhe von nahezu EUR 2 Mio. geleistet werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass künftig vergleichbare Vorauszahlungen zu leisten sind. Im Falle der Vertragsbeendigung mit wichtigen Lieferanten wäre nicht ohne Weiteres gewährleistet, dass ein alternativer Bezug zu gleichen Konditionen bei anderen Lieferanten erfolgen kann, oder dass man für bereits geleistete Vorauszahlungen eine gleichwertige Gegenleistung erhält. Obwohl negative Ereignisse wie eine Insolvenz von Lieferanten durch Vereinbarung geeigneter Einkaufskonditionen und teilweise über Versicherungen abgedeckt werden sollen, können negative Auswirkungen auf die Royalbeach-Gruppe insoweit nicht ausgeschlossen werden. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. e) Risiko von Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen Da den Kunden der Royalbeach-Gruppe im branchenüblichen Umfang herausgeschobene Zahlungsziele gewährt werden, bestehen regelmäßig offene Forderungen gegen in- und ausländische Kunden in erheblicher Höhe. Es besteht das Risiko, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nur verzögert nachkommen. Entsprechende Zahlungsausfälle könnten die Liquidität und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe beeinträchtigen. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. f) Die Emittentin kann für Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften haften und könnte auch mit Forderungen gegen Tochtergesellschaften ausfallen Die Emittentin hat mehrere Tochtergesellschaften. Sie übernimmt immer wieder auch die Mithaftung für Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften - etwa durch Abgabe von Patronatserklärungen oder Bürgschaften. Denkbar ist auch eine Haftung der Emittentin für Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften aus anderen Gründen - etwa gesetzlichen Regelungen des Gesellschafts- oder Insolvenzrechts. Sofern es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Tochtergesellschaften kommt besteht auch das Risiko, dass die Emittentin mit Forderungen, die sie gegen Tochtergesellschaften immer wieder in - 24 - nicht unerheblichem Umfang hat ausfällt oder auch Zahlungen, die sie von Tochtergesellschaften auf Forderungen erhalten hat, zurückzahlen muss. In diesem Zusammenhang ist nicht ausgeschlossen, dass ihre Tochtergesellschaft in Österreich und / oder ihre anderen Tochtergesellschaften bspw. wegen mangelnder Liquidität ausfallen und die Emittentin aus den jeweiligen Verträgen von den einzelnen Kreditinstituten / Gläubigern in Haftung genommen wird. Die jeweilige Höhe der Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Haftungseintritts kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. g) Risiko von Betriebs- und Lieferstörungen Aufgrund der Verteilung wesentlicher Logistik- und Lagerkapazitäten auf wenige Standorte kann es im Störfall zu Beeinträchtigungen kommen. Obwohl die Royalbeach-Gruppe nach eigener Beurteilung alle wichtigen Sicherheitsvorkehrungen in ihren Lagerbereichen umgesetzt hat, lässt sich das Risiko von Betriebs- und Lieferstörungen nicht ausschließen. Betriebs- und Lieferstörungen können sowohl aus externen, nicht beeinflussbaren Faktoren wie Naturkatastrophen oder Terrorismus, aber auch aus internen Unfällen oder sonstigen Fehlern (wie z.B. Brand, Explosionen) resultieren. Zudem besteht in solchen Fällen das Risiko, dass Menschen, fremdes Eigentum und / oder die Umwelt geschädigt werden, was ebenfalls zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Etwaige Betriebs- und Lieferstörungen, die nicht durch entsprechende Versicherungszahlungen kompensiert werden können, würden zu Umsatzeinbußen führen. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. h) Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit in den USA und der beabsichtigten Unternehmensbeteiligung in Asien Im Rahmen der Geschäftstätigkeit in den USA (die ausgebaut werden soll) sowie der beabsichtigten Beteiligung an einem asiatischen Lieferanten können sich Haftungsrisiken ergeben, auch solche die von der Royalbeach-Gruppe im Vorfeld nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt oder in ihren Auswirkungen falsch eingeschätzt wurden. Eine derartige Fehleinschätzung könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Darüber hinaus könnte ein Scheitern des Markteintritts bzw. einer Unternehmensbeteiligung zu erheblichen finanziellen Schäden führen. Ferner führt insbesondere der Vertrieb von Produkten der Royalbeach-Gruppe in den USA sowie die Nutzung dieser Produkte in den USA dazu, dass die Emittentin einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, nach den strengen Regelungen des US-amerikanischen Produkthaftungsrechts für etwaige Produkt- - 25 - mängel in Anspruch genommen zu werden. Ein solches Risiko kann sich etwa dann realisieren, wenn nicht oder nur ungenügend etwaige Sicherheitshinweise auf bzw. an dem Produkt angebracht wurden und / oder bei einer Mangelhaftigkeit des Produkts selbst. Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen können etwaige Produkthaftungsansprüche nach US-amerikanischen Recht sehr hoch ausfallen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittentin in einem etwaigen Schadensfall Schadensersatz in Millionenhöhe zu leisten hätte, was sich erheblich auf die Finanzlage der Emittentin auswirken könnte, bzw. auch eine Insolvenz der Emittentin bedeuten könnte. Ferner hat sich die Emittentin zwar gegen etwaige Schadensfälle in den USA versichert. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass bestimmte Risiken nicht von der bestehenden Versicherung umfasst sind oder dass bestimmte Risiken nicht versicherbar oder versichert worden sind. Sollte ein Schaden auf ein nicht versichertes Schadensereignis entfallen oder sollten Versicherungsleistungen in einem Schadensfall nicht in ausreichender Höhe erfolgen oder Selbstbehalte anfallen, hätte die Emittentin gegebenenfalls die Differenz oder die volle Höhe zu tragen, wodurch sich die Vermögenslage der Emittentin verschlechtern kann oder auch eine Gefährdung der gesamten Vermögensanlage eintreten kann. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der Emittentin die Versicherungspolice von der jetzigen Versicherung gekündigt wird und die Emittentin keine vergleichbare Versicherung findet oder nur zu für sie (wesentlich) ungünstigeren Bedingungen, insbesondere weil es schwierig war, eine Versicherung zu finden für das Angebot in den USA. Die Versicherung für Produkte in den USA sieht auch strenge Auflagen vor, die von der Royalbeach-Gruppe zu beachten sind. Wenn diese Auflagen nicht vollständig beachtet werden, könnte der Versicherungsschutz entfallen. Darüber hinaus erzeugen diese Auflagen zusätzliche Kosten und Verzögerungen, die dazu führen können, dass die Royalbeach-Gruppe ihre Preise nicht zu so wettbewerbsfähigen Preisen wie notwendig anbieten kann. Die Einführung von Produkten in den USA ist aufgrund der dortigen Sicherheitsvorschriften, die erheblich von den Sicherheitsvorschriften etwa in Europa abweichen, auch mit zusätzlichem Entwicklungs- und Anpassungsaufwand verbunden, der zu höheren Kosten und Verzögerungen führt sowie zu Unsicherheiten, ob bestimmte Produkte künftig in den USA angeboten werden können. Dies kann zu zusätzlichem Aufwand, Verzögerungen, Umsatzeinbußen, vergeblichen Aufwendungen und / oder Wettbewerbsnachteilen, insbesondere im Vergleich zu lokalen Anbietern in den USA, führen. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. i) Risiken im Zusammenhang mit künftigen Akquisitionen Ein künftiger Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen (z.B. die angedachte Beteiligung an einem Lieferanten in Asien) kann zu nicht unerheblichen unternehmerischen Risiken führen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken, die mit künftigen Akquisitionen verbunden sind, nicht erkannt oder falsch eingeschätzt werden und sich nach dem Erwerb zeigt, dass die Kompetenz des Managements des jeweiligen Unternehmens falsch eingeschätzt wurde bzw. die Integration nicht er- - 26 - folgreich war und den Erwartungen der Royalbeach-Gruppe nicht gerecht wird oder die RoyalbeachGruppe die Marktstellung, das Ertragspotenzial, die Profitabilität und die Wachstumsmöglichkeiten des Unternehmens oder andere wesentliche Faktoren falsch eingeschätzt hat. Derartige Fehleinschätzungen können sich auch auf die Umsetzbarkeit der der jeweiligen Akquisition zugrunde gelegten Strategie beziehen. In einem solchen Fall wäre nicht nur die Erreichung der von der Royalbeach-Gruppe mit der Akquisition (oder dem Joint Venture) angestrebten Ziele, sondern auch der Wert der Beteiligung als Ganzes erheblich gefährdet. Auch falls es nicht gelingen sollte, erworbene Unternehmen mit angemessenem Aufwand zu integrieren, könnten sich daraus negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin ergeben. Schnittstellenrisiken ergeben sich u.a. aus der unternehmenskulturellen Passung, also z.B. schwer operationalisierbaren Faktoren wie Kommunikationsdefiziten und allgemeinen Schwierigkeiten der Integration von Beteiligungsunternehmen in die hierarchische Struktur und in die vorhandenen Prozesse der Royalbeach-Gruppe. Dies gilt in besonderem Maße im Fall einer Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen, wie etwa in Asien, wo aufgrund der anderen grundsätzlichen Arbeitskultur solche Risiken in besonderem Maße drohen. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. j) Risiken im Hinblick auf geplantes Ausscheiden des Gesellschafters Behr-Heyder Obgleich sich die Rolle des Gesellschafters Herrn Behr-Heyder bei der Emittentin auf die eines reinen Finanzinvestors ohne jede Tätigkeit im operativen Geschäft der Emittentin beschränkt, kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass das geplante Ausscheiden des Herrn Behr-Heyder als Gesellschafter der Emittentin gegebenenfalls negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe haben könnte. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. k) Abhängigkeit von Schlüsselpositionen Der Gründer und Gesellschaftergeschäftsführer der Emittentin, Herr Hans-Jürgen Münch, ist wesentliche Antriebskraft für die Entwicklung der Emittentin. Es besteht das Risiko, dass mit einem etwaigen Ausfall von Herrn Münch die Dynamik der Entwicklung der Royalbeach-Gruppe wesentlich nachlässt und somit das Risiko wesentlicher Wachstumseinbußen. Eine Abhängigkeit besteht auch insgesamt von der Familie Münch, da neben dem Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Münch auch seine beiden Brüder Herr Thomas und Herr Markus Münch in führender Position im Unternehmen aktiv sind. Durch die Gesellschafterstellung und die Familienverbindungen können sich gleichzeitig auch Interessenkonflikte ergeben. - 27 - Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. l) Abhängigkeit der Emittentin von qualifiziertem Personal Der Erfolg der Royalbeach-Gruppe hängt wesentlich von ihrer Fähigkeit ab, ihre hoch qualifizierten Mitarbeiter, insbesondere in den Bereichen Vertrieb und Produktentwicklung zu halten und neue, entsprechend hochqualifizierte Menschen zu gewinnen und dauerhaft an sich zu binden. Sollte die Gesellschaft mehrere ihrer qualifizierten Mitarbeiter oder einen oder mehrere ihrer leitenden Angestellten verlieren, könnte dies dazu führen, dass wichtiges Know-how verloren geht. Dies könnte zur Folge haben, dass der Geschäftsbetrieb beeinträchtigt und wesentliche Inhalte der Geschäftsstrategie nicht umgesetzt werden können. Das erfolgreiche Anwerben und die dauerhafte Bindung von Mitarbeitern hängen von attraktiven Gehaltspaketen aber auch von einem attraktiven Arbeitsumfeld und guten Entwicklungsmöglichkeiten ab. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, dauerhaft gute und qualifizierte Mitarbeiter zu haben, könnte dies dazu führen, dass sie ihren Geschäftsbetrieb nicht ausweiten oder aufrechterhalten kann. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. m) Risiken aus durch von der Emittentin entwickelten / verkauften Produkten verursachten Schäden wie etwa der Produkthaftung Sollte es bei der Lagerung, dem Verkauf oder der Verwendung von Produkten die die RoyalbeachGruppe entwickelt und/oder verkauft zu Gesundheits- oder sonstigen Schäden oder zur Verletzung spezieller rechtlicher Anforderungen insbesondere an die Produktsicherheit kommen, könnten Unternehmen der Royalbeach-Gruppe insoweit haftbar sein und zwar auch dann, wenn die RoyalbeachGruppe für den Schaden nicht verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere für die durch die RoyalbeachGruppe vertriebenen Medizinprodukte, denen naturgemäß ein erhöhtes Schadenspotential innewohnt und die teilweise verschärften Haftungsnormen unterfallen können. Auch andere derzeitige oder künftige Produkte der Emittentin können besonderen nationalen oder internationalen Anforderungen unterliegen (z.B. aufgrund von EU-Vorschriften wie etwa speziellen Richtlinien / Verordnungen für Kinderspielzeug) die etwa zu zusätzlichen Haftungstatbeständen, zusätzlichem Aufwand bei Entwicklung, Herstellung, Import, Lagerung und Vertrieb an Herstellung, Vertrieb, Kennzeichnungspflichten und erweiterten Haftungen sowie gegebenenfalls Produktrücknahmen- oder Widerrufen unabhängig von Verursachung durch die Emittentin führen können. Hierbei ist es auch denkbar, dass die Emittentin verpflichtet ist, sich eng mit den zuständigen Marktaufsichtsbehörden abzustimmen, was zu einem erheblichen Aufwand neben den direkten Folgen im Fall von Problemen mit Produkten führen kann. - 28 - Schließlich kann die Emittentin auch durch Dritte oder Verbraucherschutzzentralen wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung sowie weitere Rechtsfolgen in Anspruch genommen werden, wenn die Rechtskonformität der Produkte angezweifelt wird. Selbst wenn tatsächlich die Produkte rechtskonform sind, kann die Rechtsverteidigung erhebliche Kosten verursachen. Die Emittentin kann auch das Risiko unbeabsichtigter Verletzung Dritter durch den Gebrauch, die Lagerung oder den Umgang mit den von der Royalbeach-Gruppe vertriebenen Produkten nicht völlig ausschließen. Sollte es zu Beeinträchtigungen von Leib, Leben, Eigentum oder Vermögen Dritter kommen, ist nicht auszuschließen, dass Unternehmen der Royalbeach-Gruppe für jeglichen daraus resultierenden Schaden außergerichtlich und gerichtlich, möglicherweise auch im Ausland, insbesondere der USA, haftbar gemacht werden. Solche Haftungsklagen können, insbesondere in den USA, Zahlungsverpflichtungen zur Folge haben, die ein Vielfaches des Verkaufspreises des jeweiligen Produkts betragen. Die entsprechenden Haftungssummen könnten die Ressourcen der Royalbeach-Gruppe oder den bestehenden Versicherungsschutz der Royalbeach-Gruppe übersteigen. Falls von der Royalbeach-Gruppe hergestellte oder eingeführte oder verkaufte Produkte Mängel aufweisen oder nationale oder internationale Anforderungen an solche Produkte z.B. an die Produktsicherheit oder auch rein formelle Anforderungen an Kennzeichnungen nicht erfüllen, können neben Produkthaftungsansprüchen auch Gewährleistungsansprüche entstehen, die zu Rücknahmen, Preisminderungen und Schadensersatz sowie Rückrufaktionen führen; daneben sind Vertriebsverbote, Abmahnungen durch Wettbewerber, Sanktionen wie Bußgeldern oder anderen Nachteilen abhängig von den spezifischen Produkten, jeweils anwendbaren rechtlichen Vorschriften und der spezifischen Beschaffenheit des Produkts denkbar und zwar stets auch dann wenn es um Umstände geht die nicht im Pflichten- oder Einflussbereich der RoyalbeachGruppe sondern Dritter wie etwa ihrer Lieferanten liegen. Die möglichen Folgen solcher Mängel oder Rechtsverletzungen können erheblich sein und bis hin zu Entschädigungsansprüchen der Käufer und Verwender dieser Produkte gegen Unternehmen der Royalbeach-Gruppe führen. Je nach Land und Jurisdiktion kann das Mängelgewährleistungsrecht im Falle eines Mangels unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Insbesondere können etwaige Entschädigungsleistungen vor allem in den USA in Summe deutlich höher ausfallen, als üblicherweise in Deutschland. Generell ist in vielen Ländern wie etwa der EU ein Trend zu beobachten, die rechtlichen Anforderungen und Sanktionen in diesen Bereichen zu verschärfen. So können Verstöße gegen das deutsche Produktsicherheitsgesetz mit einer Geldbuße von bis zu hunderttausend Euro je Verstoß geahndet werden. Die Abwehr solcher drohenden Rechtsfolgen erfordert erhebliche Ausgaben und erheblichen Zeitaufwand von Seiten der Geschäftsleitung. Zudem könnten Haftungsstreitigkeiten den Ruf der Royalbeach-Gruppe nachhaltig schädigen. Die von der Royalbeach-Gruppe hergestellten Produkte müssen neben den gesetzlichen Anforderungen den Qualitätsanforderungen der Sport- und Freizeitindustrie genügen und in vielen Fällen zudem den von Kunden vorgegebenen Produktspezifikationen entsprechen. Falls die Produkte nicht den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen, kann auch dies zu Umsatzausfällen und Schadensersatzansprüchen führen. Als Folge könnte außerdem die Marktak- - 29 - zeptanz und der Ruf der Produkte der Emittentin und damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und der Emittentin erheblich beeinträchtigt werden. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. n) Risiken aus Lieferverzögerungen Obwohl die Emittentin nach eigener Beurteilung aufgrund langjähriger Erfahrung im Fernostgeschäft über ein kompetentes Logistikteam mit engen Verbindungen zu großen Spediteuren verfügt, für welche die Royalbeach-Gruppe einen Großkunden darstellt, ist nicht gewährleistet, dass die Einhaltung vertraglich vereinbarter Liefertermine stets gelingt. Es ist möglich, dass Kunden der RoyalbeachGruppe bei Lieferverzögerungen Ersatzansprüche geltend machen können, die nicht in jedem Fall durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. o) Risiken aus unzureichendem Compliance-System oder Risikomanagementsrisiken der Royalbeach-Gruppe Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter, Beauftragte oder Handelsvertreter der Royalbeach-Gruppe bei Vertragsverhandlungen gegen rechtliche Verbote der Gewährung, Annahme oder des Versprechens von Vorteilen verstoßen haben oder in Zukunft verstoßen werden. Im Falle eines solchen Verstoßes könnten rechtliche Sanktionen, einschließlich möglicherweise erheblicher Geldbußen, gegen Unternehmen der Royalbeach-Gruppe, ihre Organmitglieder oder Mitarbeiter und / oder die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Dritte erfolgen. Durch einen solchen Vorfall könnte die Royalbeach-Gruppe zudem erhebliche Reputationsschäden erleiden. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Royalbeach-Gruppe durch ihr Compliance-System stets in der Lage sein wird, derartige Gesetzesverletzungen zu verhindern bzw. erfolgte Gesetzesverletzungen aufzudecken. Trotz Bestehens eines Risikomanagementsystems können möglicherweise unbekannte oder unerkannte Risiken für die Royalbeach-Gruppe bestehen und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Risikomanagementsystem sich teilweise oder insgesamt als unzureichend herausstellt oder versagt und sich solche Risiken im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Royalbeach-Gruppe verwirklichen oder nicht schnell genug erkannt werden. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken könnte wesentlich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RoyalbeachGruppe haben. - 30 - Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. p) Risiken aus Störungen der Computer- und Datenverarbeitungssysteme Der Betrieb der Logistik der Emittentin und der übrigen Royalbeach-Gruppe ist auf einen störungsfreien und ununterbrochenen Betrieb ihrer Computer- und Datenverarbeitungssysteme angewiesen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass äußere Einflüsse, die außerhalb der Kontrolle der Emittentin liegen und zur Zerstörung von wesentlichen Anlagen führen können, wie etwa Feuer, Blitzschlag, Störungen, Schäden, Stromausfälle, Computerviren und ähnliche Ereignisse, zu Betriebsstörungen oder -unterbrechungen dieser Systeme führen. Diese könnten die Fähigkeit der Royalbeach-Gruppe, ihre Prozesse effizient aufrecht zu erhalten, beeinträchtigen, was sich negativ auf den Geschäftsbetrieb auswirken würde. Solche Störungen könnten zudem zum Verlust des Datenbestands führen, der die Basis der Geschäftsaktivitäten der Royalbeach-Gruppe bildet. Jeder Datenverlust aus dem Datenbestand und dem Dateisystem der Emittentin kann zu erheblichen operativen Beschränkungen und zur Verzögerung bei Geschäftsaktivitäten führen, was die Entwicklungstätigkeit der Emittentin beeinträchtigen würde. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. q) Risiken aus Schutzrechtsverletzungen Obwohl die Royalbeach-Gruppe ein System zur Schutzrechtsüberwachung eingeführt hat, könnten Schutzrechte (Marken, Patenten, Geschmacksmuster etc.) bestehen, von denen die RoyalbeachGruppe keine Kenntnis hat und die durch ihre Tätigkeit verletzt werden. Sollten die Tätigkeiten der Royalbeach-Gruppe mit Schutzrechten Dritter kollidieren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass betroffene Dritte rechtliche Schritte gegen Unternehmen der Royalbeach-Gruppe oder ihre Lizenznehmer, Lieferanten, Kunden oder Mitarbeiter ergreifen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen und die Herstellung und Vermarktung der betroffenen Produkte untersagen zu lassen. In der Folge könnte die Royalbeach-Gruppe in zeitintensive und kostspielige Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden, selbst wenn der Anspruch unbegründet sein sollte. Sollten solche Klagen erfolgreich sein, dann könnte dies, neben einer potentiellen erheblichen Haftungsverpflichtung für Schäden aus Rechtsverletzungen in der Vergangenheit, zudem zur Folge haben, dass die Royalbeach-Gruppe im Hinblick auf die weitere Herstellung oder Vermarktung ihres betroffenen Produkts oder zur Erbringung ihrer Dienstleistung eine Lizenz erwerben muss. Eine danach erforderliche Lizenz kann möglicherweise nicht oder nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen erworben werden oder könnte zu einer Verpflichtung der Royalbeach-Gruppe führen, erhebliche Lizenzgebühren zu zahlen oder Ge- - 31 - genlizenzen für eigene Schutzrechte zu erteilen. Es könnte ferner von der Royalbeach-Gruppe verlangt werden, ihr Produkt so zu verändern, dass es keine Rechte Dritter verletzt, was unmöglich sein könnte oder einen erheblichen finanziellen oder zeitlichen Aufwand erfordern mag. Sollte auch nur eines der oben dargestellten Ereignisse eintreten, könnte dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe haben. Denkbar ist auch, dass, obwohl die Royalbeach-Gruppe Schutzrechte wie Patente oder Marken inne hat, Dritte die geschützte geistige Leistung, etwa Erfindungen oder Designs, gleichwohl nutzen und vermarkten. Zwar stehen hier insbesondere in Deutschland effiziente rechtliche Mittel zur Verfügung, denkbar ist aber auch, dass die Rechtsverletzer nicht ausfindig gemacht werden können beziehungsweise dass sie im Ausland verklagt oder aber die in Deutschland erwirkten gerichtlichen Entscheidungen im Ausland zugestellt und vollstreckt werden müssten. Eine solche unerlaubte Verwertung des geistigen Eigentums der Royalbeach-Gruppe kann negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben. Denkbar ist auch, dass die Royalbeach-Gruppe Produkte vertreibt, die nicht durch Schutzrechte geschützt sind. In solchen Fällen ist weiter denkbar, dass Dritte die Erfindungen, Designs, Kennzeichnungen, etc. verwenden können, ohne dass die Royalbeach-Gruppe rechtlich hiergegen vorgehen kann. Auch hierdurch können negative Auswirkungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe entstehen. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. r) Risiken aus Verstößen gegen rechtliche Anforderungen und technische Normen durch Produkte der Royalbeach-Gruppe Obwohl es für die Prüfung der Herstellbarkeit von neuen Produkten bei den Unternehmen der Royalbeach-Gruppe eine eigene Produktentwicklung gibt, für die Prüfung der Prozessfähigkeit und die Erfüllung gesetzlicher Standards eine interne Qualitätssicherung und die Fertigungsendkontrolle eingeführt wurde und die Einhaltung normativer Vorgaben unter anderem durch die Einbindung der Prüfinstitute DIN, LGA, TÜV und SGS und eine qualifizierte Endabnahme kontrolliert wird, kann die Emittentin nicht ausschließen, dass es bei Unternehmen der Royalbeach-Gruppe zu sanktionierten Verstößen gegen rechtliche Anforderungen oder technische Normen kommt, die sich negativ auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin auswirken können. Zudem werden an die Qualitätssicherung ständig steigende Anforderungen gestellt, deren Einhaltung und Überwachung große Investitionen und hohe laufende Kosten erfordern. - 32 - Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. s) Wechselkurs- und Währungsrisiken Die Royalbeach-Gruppe vertreibt ihre Waren weltweit und realisiert dabei einen Teil (etwa 15 %) der Umsatzerlöse in anderen Währungen als dem Euro, vorrangig in US-Dollar. Auch ein Teil der Waren wird in anderen Währungen eingekauft. Währungsrisiken können sich daraus ergeben, dass Umsatzerlöse der Royalbeach-Gruppe in anderen Währungen realisiert werden als die diesen zugeordneten Kosten (Transaktionsrisiko). Die Royalbeach-Gruppe ist daher Risiken ausgesetzt, die sich bei Schwankungen der relativen Werte der maßgeblichen Währungen, insbesondere zwischen dem Euro und dem US-Dollar ergeben können. Eine Schwäche des Euros gegenüber dem US-Dollar würde zu erhöhten Einkaufspreisen der Emittentin im Dollarraum führen. Diese Währungsrisiken können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe negativ beeinflussen. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu begrenzen, werden von der Royalbeach-Gruppe Sicherungsgeschäfte in Form von Devisentermingeschäften getätigt. Allerdings ist nicht gewährleistet, dass diese Wechselkurssicherungsgeschäfte erfolgreich sein werden. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kosten der Sicherungsgeschäfte den Nutzen daraus spürbar reduzieren. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. t) Risiken in Bezug auf die Bewertung der Vermögensgegenstände Getätigte oder für die Zukunft geplante Investitionen, insbesondere in Online-Plattformen und Unternehmensbeteiligungen, könnten in Zukunft Wertberichtigungs- oder Abschreibungsbedarf verursachen. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. u) Risiken in Bezug auf den Versicherungsschutz der Royalbeach-Gruppe Die Royalbeach-Gruppe hat im Hinblick auf die mit ihrem Geschäftsbetrieb verbundenen Risiken in einem aus ihrer Sicht angemessenem Umfang Versicherungen abgeschlossen (unter anderem Produkthaftpflicht-, Umwelthaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- und Feuerversicherung). Es besteht jedoch keine Gewähr dafür, dass dieser Versicherungsschutz alle möglichen Schäden, insbesondere Schäden im Ausland, abgedeckt oder in jedem Fall ausreichend ist. Sollte es zu Schäden kommen, für die die Gesellschaft einzustehen hat und die nicht durch entsprechende Versicherungszahlungen kom- - 33 - pensiert werden, könnte sich dies nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. v) Länderrisiken Die Royalbeach-Gruppe ist in Deutschland sowie dem europäischen und außereuropäischen Ausland tätig. Bei grenzübergreifenden Geschäften besteht stets ein Devisentransferrisiko, das Ausland kann sämtliche Zahlungen ins Inland einschränken oder einstellen. Des Weiteren bestehen politische Risiken wie Kriege, Revolutionen, Verbote oder Beschlagnahmen. Hierdurch können erhebliche Beeinträchtigungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin entstehen. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. w) Es besteht das Risiko, dass Fixkosten und Verkaufskosten bei einem Umsatzrückgang nicht hinreichend gesenkt werden könnten Der Geschäftsbetrieb der Emittentin geht mit erheblichen Fixkosten - im Wesentlichen Personalkosten und Lagerkosten sowie die Kosten der Vorfinanzierung des Absatzes durch Entwicklung und Bestellung - einher. Die Royalbeach-Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2014 im Durchschnitt insgesamt 93 Mitarbeiter. Zudem ist Sitz der Emittentin und Muttergesellschaft der Royalbeach-Gruppe Kirchanschöring in Deutschland, von wo aus die meisten zentralen Dienste wie Einkauf, Produktentwicklung, Vertrieb, Personalverwaltung, Rechnungswesen und Logistik abgewickelt werden. Die Personalkosten sowie die Kosten der Zentralverwaltung lassen sich bei einem Umsatzrückgang grundsätzlich nicht kurzfristig senken. Personalkosten und Kosten für die Zentralverwaltung können nur im begrenzten Umfang und mit zeitlicher Verzögerung reduziert werden. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. x) Risiko, dass bei der (jährlichen) Anpassung der Produkte der Kundengeschmack bzw. ein aktueller Trend verfehlt wird Die geschäftliche Entwicklung der Royalbeach-Gruppe hängt wesentlich davon ab, dass die von der Royalbeach-Gruppe entwickelten und vertriebenen Produkte den Geschmack der Kunden, die neuesten Produkttrends am Markt (z.B. Art und Ausstattung der Produkte) treffen und auf Akzeptanz bei den - 34 - Kunden stoßen, insbesondere weil die Royalbeach-Gruppe kein Markenanbieter ist. Diese Faktoren unterliegen allerdings einem stetigen Wandel, so dass die Royalbeach-Gruppe regelmäßig ihre Produkte entsprechend dem Trend anpassen muss. Dies gilt umso mehr für ihre saisonalen Produkte, zu denen insbesondere ihre Produkte aus den Segmenten „Fitness und Freizeit“ und „Outdoor“ zählen. Dabei kann nicht gewährleistet werden, dass es der Royalbeach-Gruppe immer gelingt, die Trends ausreichend und rechtzeitig zu erkennen und bei der Entwicklung ihrer Produkte (jeden) dieser Trends zu erkennen. Sofern hinsichtlich eines bestimmten Produktbereichs bzw. eines von der RoyalbeachGruppe angebotenen Segments ein modischer Trend nicht rechtzeitig erkannt worden ist, ist die produzierte Ware nur schwer und / oder nur zu einem erheblichen Preisnachlass und / oder ganz oder teilweise nicht zu veräußern, wodurch der Royalbeach-Gruppe finanzielle Schäden entstehen können. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. y) Restantenrisiko, d.h. Risiko, dass Altware nach Ablauf der Saison nicht mehr wirtschaftlich vermarktet werden kann Das Geschäft der Royalbeach-Gruppe ist in einem Großteil ihrer angebotenen Segmente in einem hohen Maß von der Saisonalität bestimmt. Die Royalbeach-Gruppe trifft aufgrund dieser Saisonalität wie jedes Unternehmen, das bestimmte Produkte entwickelt und vertreibt - das Risiko, Altware, die bisher noch nicht vermarktet werden konnte, nur zu reduzierten Preisen oder unter Umständen auch gar nicht vermarkten zu können (sogenanntes „Restantenrisiko“). Sofern Waren während der Saison nicht abverkauft sein sollten, können diese ggf. nur noch mit hohen Preisnachlässen vermarktet werden. Auch wenn die Royalbeach-Gruppe versucht, diesem Restantenrisiko durch eine möglichst effiziente Disposition sowie dem Vertrieb auch über das Internet zu begegnen, was eine Vermarktung der Altwaren zu angemessenen Preisen ermöglichen soll, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Altware gleichwohl im Ergebnis nur zu deutlich reduzierten Preisen und / oder auch gar nicht vermarktet werden kann. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. z) Risiko, dass es zu unerwarteten oder zusätzlichen steuerlichen Belastungen etwa aus Betriebsprüfungen oder Gesetzesänderungen kommt Die Entwicklung des geltenden Steuerrechtes unterliegt - auch in seiner verwaltungstechnischen Anwendung - einem stetigen Wandel. Die hier dargestellten steuerlichen Angaben geben deshalb die derzeitige Rechtslage, die aktuelle Rechtsprechung sowie die Kommentierung durch die steuerliche Fachliteratur zum Datum des Prospektes wieder. Zukünftige Gesetzesänderungen, abweichende - 35 - (auch rückwirkende) Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Die Royalbeach-Gruppe ist steuerlichen Risiken ausgesetzt, indem etwa steuerliche Veranlagungen und Außenprüfungen zu Nachzahlungen führen oder es infolge der Steuergesetzgebung zu nachteiligen Änderungen kommt. Für den Zeitraum bis 2011 (einschließlich) gab es bei der RoyalbeachGruppe steuerliche Außenprüfungen. Für den Zeitraum nach 2011 sind bisher keine Prüfungen erfolgt. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. 2. a) Marktbezogene Risiken Risiken in Bezug auf Preisdruck Die Emittentin erzielt ca. 70 % ihres Umsatzes durch den Vertrieb ihrer Produkte über die ALDIGruppe. Der Margendruck der Discounter und der Kostendruck durch Steigerungen der Beschaffungspreise, insbesondere in Bezug auf Löhne und Fracht aus Fernost im Bereich Wareneinkauf, werden nach Beobachtung der Emittentin zunehmend größer. Am Produktionsstandort China lassen die Prognosen der Emittentin derzeit steigende Beschaffungspreise für die kommende Zeit erwarten. Es zeichnet sich ein Trend zur Steigerung von Lohn- und Sozialkosten ab. Weiterhin leiden mittelständische Unternehmen in China unter schlechter Kapitalversorgung, so dass die Emittentin immer mehr zur Leistung von Anzahlungen gezwungen wird, um den Herstellungsprozess der Lieferanten zu finanzieren. Dies würde die Preise für Produkte im angestammten Segment nach Einschätzung der Emittentin weiter erhöhen. Eine Verteuerung der Rohmaterialien könnte diese Entwicklung verschärfen. Es ist nicht gewährleistet, dass es der Emittentin in diesem Fall gelingen würde, diese Teuerungsraten an den Handel bzw. die Endverbraucher weiter zu gegeben. Weiterhin könnten Entwicklungen von Wettbewerbern der Unternehmen der Royalbeach-Gruppe und ein hieraus resultierender Verlust von Marktanteilen die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Emittentin beeinträchtigen oder zunichte machen. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. b) Risiko einer negativen Entwicklung der vertriebenen Produkte der Emittentin sowie konjunktureller Einbrüche Eine negative Entwicklung der Nachfrage nach Produkten wie sie von der Emittentin vertrieben werden - beispielsweise hervorgerufen durch jederzeit mögliche Konjunktureinbrüche - könnte die Ver- - 36 - mögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe negativ beeinflussen. Es besteht auch das Risiko, dass potentielle Endkunden von dem Erwerb der von der Emittentin vertriebenen Produkte im Falle negativer konjunktureller Entwicklungen absehen oder Neuanschaffungen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. c) Risiko eines unvorhergesehenen technologischen Wandels oder eines geänderten Nachfrageverhaltens Es ist möglich, dass die Märkte, auf denen die Royalbeach-Gruppe tätig ist, in Zukunft einem unvorhergesehenen technologischen Wandel unterliegen, insbesondere durch Einführung verbesserter oder neuer Produkte und Dienstleistungen, die veränderten Kundenanforderungen entgegenkommen oder kostengünstiger angeboten werden können. Der Erfolg der Royalbeach-Gruppe hängt entscheidend davon ab, neue Trends, Entwicklungen und Kundenbedürfnisse für ihre Produkte und Dienstleistungen rechtzeitig vorherzusehen, das Know-how ständig weiterzuentwickeln und das Leistungsangebot den technologischen Entwicklungen anzupassen. Es ist nicht gewährleistet, dass der RoyalbeachGruppe dies gelingt. Wettbewerber könnten einen Vorsprung erzielen und zum Beispiel neue Produkte oder Dienstleistungen zeitlich früher bzw. preisgünstiger als die Royalbeach-Gruppe einführen oder sich exklusive Rechte in Bezug auf neue Technologien sichern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Royalbeach-Gruppe beeinträchtigen. Sollte die Royalbeach-Gruppe zukünftig nicht oder nicht rechtzeitig die vom Markt geforderte Weiterentwicklung erkennen, umsetzen und in ihre Waren und Dienstleistungen unter entsprechender Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze integrieren können, könnte dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich gefährden. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. d) Preisschwankungsrisiko Die von der Royalbeach-Gruppe benötigten Handelswaren können signifikanten Preisschwankungen unterliegen. Am Produktionsstandort China lassen die Prognosen der Emittentin derzeit steigende Einkaufspreise für die kommenden Monate erwarten. Dies würde die Abgabepreise für Produkte im angestammten Segment weiter erhöhen. Eine drastische Verteuerung von Rohmaterialien könnte diese Entwicklung verschärfen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft weitere Preissteigerungen (Einkaufspreise) bei den von der Royalbeach-Gruppe vertriebenen Handelswaren sowie Preissteigerungen in Bezug auf Transport-/Handlingskosten geben wird. Es ist nicht gewährleistet, - 37 - dass die Royalbeach-Gruppe in der Lage sein wird, solche Preissteigerungen an ihre Kunden weiterzugeben. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. e) Regulatorische Risiken Änderungen bei den anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Regelungen könnten die Vermarktung der Produkte der Royalbeach-Gruppe und die Erbringung ihrer Dienstleistungen beeinträchtigen oder behindern. Die Einführung neuer gesetzlicher oder behördlicher Erfordernisse könnte für die Royalbeach-Gruppe eine Verwaltungs- und finanzielle Belastung bedeuten. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. f) Risiken aus der Volatilität der Finanzmärkte und ungünstigen Entwicklungen der wirtschaftlichen und konjunkturellen Rahmenbedingungen Die globale Wirtschafts- und Konjunkturflaute in den vergangenen Jahren hat sich aus der Krise in den Kreditmärkten, einem allgemein negativen wirtschaftlichen Ausblick sowie einem negativen Geschäfts- und Konsumklima ergeben. Die Geschäftstätigkeit der Royalbeach-Gruppe könnte durch ein Fortbestehen einer unsicheren konjunkturellen Lage, welche auch eine erhöhte Arbeitslosigkeit potentieller Konsumenten zur Folge haben könnte, negativ beeinflusst werden, sofern dies zu einem anhaltenden Abschwung in den Bereichen führt, in denen die Royalbeach-Gruppe tätig ist. Sollten die Volatilität der Finanzmärkte und ungünstige Entwicklungen der globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen, könnte dies die Nachfrage nach den Dienstleistungen und Produkten der Royalbeach-Gruppe reduzieren, zu einem steigenden Preisdruck bei der Verlängerung von Verträgen mit Lieferanten und mit Kunden, die nach möglichen höheren Erlösen bzw. Kosteneinsparungen suchen, und zu Zahlungsausfällen bei einem oder mehreren Kunden führen. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. g) Wettbewerb insbesondere durch das Internet Der Einzelhandelsmarkt, in dem die Emittentin tätig ist, ist von einem sehr hohen und weiter zunehmenden Wettbewerb gekennzeichnet. Dieser Wettbewerb wird beispielsweise durch eine erhöhte - 38 - Konzentration auf der Anbieterseite gefördert oder den Eintritt neuer oder internationaler Marken in den deutschen Markt. Die Royalbeach-Gruppe steht im unmittelbaren Wettbewerb mit anderen Zwischenhändlern und Produzenten vergleichbarer Waren. Daneben stehen aber auch die Einzelhandelsunternehmen, die die Emittentin primär beliefert, in einem starken Wettbewerb. Darüber hinaus haben sich der Wettbewerb und auch die Vertriebskosten durch das Internet erhöht. Der Kreis der Wettbewerber besteht aus einer Vielzahl von nationalen bzw. internationalen sowie schnell expandierenden Konzernen, mittelgroßen Anbietern sowie kleineren Nischenanbietern. Insbesondere große Unternehmen verfügen oft über eine hohe Markenbekanntheit, Marktpräsenz sowie eine große Kundenbasis und Finanzkraft. Diese Unternehmen können mitunter sehr hohe Beträge in die Vermarktung ihrer Produkte investieren und aufgrund ihrer Verkaufsvolumina eine aggressive Preispolitik betreiben und vertreiben ihre Ware zunehmend auch über eigene Geschäfte. Auch positionieren sich zunehmend und erfolgreich Spezialanbieter für die Produktgruppen die auch die Emittentin vertreibt etwa im Bereich Outdoor. Daneben hat der deutsche Einzelhandel einen tiefgreifenden Strukturwandel erlebt. Diese Entwicklung hat zu einer weiteren Verstärkung des Preiswettbewerbs geführt. Dies könnte möglicherweise dazu führen, dass die von der Royalbeach-Gruppe vertriebenen Handelsmarken an Image verlieren und vom Kunden weniger nachgefragt werden. Im Vertrieb direkt an den Endkunden steht die Emittentin mit großen Onlinehändlern sowie den Onlineshops der Hersteller die Wettbewerbsprodukte anbieten im direkten Wettbewerb. Des Weiteren führt das Internet zu einem hohen Maß an Transparenz hinsichtlich der Kosten für den Endabnehmer, was tendenziell zu fallenden Preisen führt. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. h) Die Geschäftstätigkeit unterliegt saisonalen Schwankungen und ist von Witterungseinflüssen abhängig Die Geschäftstätigkeit der Royalbeach-Gruppe ist durch saisonale Effekte und Witterungseinflüsse gekennzeichnet. Ihr größter Geschäftsbereich hat im Frühjahr und Herbst Absatzspitzen. Produkte für den Bereich Sommer und Outdoor werden auch durch Witterungsbedingungen beeinflusst, ein kühler oder verregneter Sommer kann den Verkauf in diesem Bereich reduzieren. Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken. - 39 - 3. Risiken in Bezug auf die Anleihe a) Bisher fehlt ein öffentlicher Markt und auch zukünftig wird es keinen organisierten Markt für die Schuldverschreibungen geben Bisher besteht für Schuldverschreibungen der Emittentin kein öffentlicher Markt. Es ist beabsichtigt, die Schuldverschreibungen zum Handel in den Freiverkehr (Teilbereich m:access ) an der Börse München einzubeziehen. Der Platzierungspreis entspricht möglicherweise nicht dem Kurs, zu dem die Schuldverschreibungen nach dem Angebot an der Börse München gehandelt werden. Es besteht keine Gewähr, dass sich ein aktiver Handel in den Schuldverschreibungen entwickeln oder anhalten wird. Insbesondere gibt es auch nach Einbeziehung der Schuldverschreibungen der Emittentin in den börslichen Handel keinen staatlich organisierten Markt für die Schuldverschreibungen der Gesellschaft. Folglich besteht gegenüber an einem organisierten Markt zugelassenen Schuldverschreibungen ein erhöhtes Risiko, dass sich nach dem Angebot kein aktiver Handel für die Schuldverschreibungen im Freiverkehr auf Dauer entwickelt. Gläubiger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, ihre Schuldverschreibungen rasch oder zum Tageskurs zu verkaufen. Der Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen bietet keine Gewähr für die Preise, die sich danach auf dem Markt bilden werden. b) Der Kurs der Schuldverschreibungen ist möglicherweise volatil Der Kurs der Schuldverschreibungen kann insbesondere durch Schwankungen der tatsächlichen oder prognostizierten Betriebsergebnisse der Gesellschaft oder ihrer Konkurrenten, Änderungen von Gewinnprognosen bzw. -schätzungen oder Nichterfüllung von Gewinnerwartungen von Wertpapieranalysten, Änderungen der allgemeinen Wirtschaftsbedingungen, Änderungen des Gesellschafterkreises sowie durch weitere Faktoren erheblichen Preisschwankungen ausgesetzt sein. Auch können generelle Schwankungen der Kurse, Zinsen oder der Unterschiede zwischen Ankaufs- und Verkaufskursen von Unternehmensanleihen zu einem Preisdruck auf die Schuldverschreibungen führen, ohne dass dafür notwendigerweise ein Grund im Geschäft oder in den Ertragsaussichten der Gesellschaft gegeben ist. Hohe Schwankungen des Kurses bei geringen gehandelten Stückzahlen können zur Folge haben, dass im Fall des Verkaufs der Schuldverschreibungen weniger erlöst wird, als investiert wurde. c) Das mögliche Angebot weiterer Schuldverschreibungen birgt Risiken für Anleger Die Emittentin behält sich vor, nach Maßgabe der Anleihebedingungen weitere Schuldverschreibungen zu begeben. In diesem Falle muss ein neuer Wertpapierprospekt erstellt werden, sofern die neuen Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden. Die bisher ausgegebenen Schuldverschreibungen könnten dadurch an Wert verlieren bzw. bei Anlegern, die die Schuldverschreibungen bilanzieren, müssten buchmäßige Abschreibungen ausgewiesen werden. Durch die Ausweitung des Um- - 40 - fangs der Schuldverschreibungen stellt sich die Höhe der Verschuldung der Emittentin durch die Anleihe möglicherweise größer dar, als Anleger sich das vorstellen und da all diese Schuldverschreibungen im Rang in Bezug auf Zins- und Tilgungsleistungen gleichrangig sind, verteilt sich die Fähigkeit der Emittentin, Zins- und Tilgungszahlungen zu leisten, möglicherweise auf mehr Schuldverschreibungen, als von den Anlegern angenommen und als möglicherweise die Emittentin in der Lage ist, vollständig zu leisten. d) Die Mehrheit der in einer Gläubigerversammlung vertretenen Anleihegläubiger kann nachteilige Beschlüsse für alle Anleger fassen; Kündigungsrechte der Anleihegläubiger sind im Vorfeld von Gläubigerversammlungen in bestimmten Fällen ausgeschlossen Die Anleihebedingungen sehen vor, dass die Anleihegläubiger bestimmte Maßnahmen, insbesondere die Änderung der Anleihebedingungen, mit Mehrheitsbeschluss verbindlich für alle Anleihegläubiger beschließen können. Die Beschlüsse sind auch für Gläubiger bindend, die an der Beschlussfassung nicht teilgenommen oder gegen diese gestimmt haben. Versammlungen der Anleihegläubiger können (wenn es sich um eine zweite Versammlung handelt) schon beschlussfähig sein, wenn nur ein einzelner Anleihegläubiger vertreten ist oder, in Bezug auf Beschlüsse, die einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, wenn wenigstens 25 % der Anleihegläubiger vertreten sind. Ein Anleihegläubiger unterliegt daher dem Risiko, dass er an Beschlüsse gebunden ist, denen er nicht zugestimmt hat, und hierdurch Rechte aus den Schuldverschreibungen gegen seinen Willen verlieren kann. Die Anleihebedingungen sehen einen Ausschluss des Kündigungsrechts der Anleihegläubiger wegen Verletzung der Anleihebedingungen und / oder einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin dann vor, wenn im Zusammenhang mit diesem Kündigungsrecht eine Versammlung der Anleihegläubiger einberufen wurde. Dadurch kann gerade in einer Situation, in der die Anleihegläubiger ihr Kündigungsrecht besonders dringlich ausüben möchten, weil die wirtschaftliche Lage der Emittentin z.B. negativ ist, das Kündigungsrecht nicht bestehen. e) Es gibt keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Emittentin künftig aufnehmen darf Es gibt keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Emittentin gleichrangig oder vorrangig mit den Schuldverschreibungen aufnehmen darf. Jede Aufnahme zusätzlicher Verbindlichkeiten der Emittentin, die nicht gegenüber den Schuldverschreibungen nachrangig sind, erhöht die Verschuldung der Emittentin und kann den Betrag reduzieren, den die Inhaber der Schuldverschreibungen im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Emittentin auf ihre Forderungen erhalten. - 41 - f) Der Marktpreis für die Schuldverschreibungen könnte in Folge von Änderungen des Marktzinses oder des Unternehmensratings fallen Die Schuldverschreibungen sind bis zur Rückzahlung festverzinslich. Wenn sich der Marktzins im Kapitalmarkt verändert, ändert sich typischerweise der Marktpreis für bereits ausgegebene Wertpapiere mit einer festen Verzinsung in die entgegengesetzte Richtung. Das bedeutet, wenn der Marktzins steigt, fällt üblicherweise der Kurs des bereits ausgegebenen festverzinslichen Wertpapiers. Damit können sich Änderungen des Marktzinses nachteilig auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken und im Fall eines Verkaufs der Schuldverschreibungen vor Ende der Laufzeit zu Verlusten für die Inhaber der Schuldverschreibungen führen. Die Emittentin wurde von einer Rating-Agentur mit einem Unternehmensrating bewertet. Ein solches Rating ist keine Empfehlung, Wertpapiere der Emittentin zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten und kann von der jeweiligen Rating-Agentur jederzeit geändert, ausgesetzt oder aufgehoben werden. Obwohl es sich nicht um eine Empfehlung handelt, könnte sich eine Änderung, Aussetzung oder Aufhebung des Ratings trotzdem negativ auf den Marktpreis der Schuldverschreibungen auswirken. g) Risiko des Totalverlusts des Anleihekapitals bei einer Insolvenz der Gesellschaft insbesondere weil andere Verbindlichkeiten besichert und die Schuldverschreibungen unbesichert sind Im Fall der Insolvenz der Emittentin kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals für den Erwerb der Schuldverschreibungen kommen. Das gilt insbesondere deswegen, weil die RoyalbeachGruppe in erheblichem Umfang für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten wie Kreditinstituten Sicherheiten bestellt hat. Die Schuldverschreibungen sind hingegen unbesichert. Den Anleihegläubigern sind keine Sicherheiten für den Fall eingeräumt worden, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen nicht erfüllen kann. Zudem ist die Emittentin berechtigt, jederzeit Sicherheiten an ihren Vermögensgegenständen zu Gunsten Dritter zu bestellen. Im Falle einer Insolvenz stehen daher möglicherweise keine oder nahezu keine Mittel in der Insolvenzmasse zur Verteilung zur Verfügung und die Anleihegläubiger erhalten keine oder nur geringe Zahlungen auf ihre Forderungen. h) Der Umtausch der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 der Emittentin in die mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen 2015 / 2020 könnte zu Steuerbelastungen für den jeweiligen Anleger führen Die Emittentin bietet Inhabern der von ihr durch Beschluss vom 11. Juli 2011 begebenen Schuldverschreibung 2011 / 2016 im Rahmen eines freiwilligen Umtauschangebots an, ihre Schuldverschrei- - 42 - bungen 2011 / 2016 in die Schuldverschreibungen 2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts sind, zu tauschen. In diesem Zusammenhang ist nicht ausgeschlossen, dass ein solcher Tausch der Schuldverschreibungen für den jeweiligen Anleger zu steuerpflichtigen Einkünften führt. Dies hängt von den individuellen Umständen ab. Es wird daher jedem Anleger geraten die entsprechenden steuerlichen Risiken und Rechtsfolgen im Vornherein mit seinem Steuerberater abzuklären. - 43 - III. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts Die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes. Sie erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Des Weiteren erklärt die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, welche die Aussage des Prospektes wahrscheinlich verändern könnten. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospektes vor Prozessbeginn zu tragen haben. 2. Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Prospekt enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Dies gilt auch für Aussagen in den Abschnitten „Risikofaktoren" und „Geschäftsgang und Aussichten" und überall dort, wo der Prospekt Angaben über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in Bezug auf das Geschäft der Emittentin und ihrer Tochtergesellschaften, über Wachstum und Profitabilität sowie über wirtschaftliche Rahmenbedingungen, denen die vorgenannten Gesellschaften ausgesetzt sind, enthält. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf der gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzung durch die Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf Annahmen und Faktoren und unterliegen daher Risiken und Ungewissheiten. Deshalb sollten unbedingt insbesondere die Abschnitte „Risikofaktoren", „Geschäftstätigkeit der Emittentin" und „Geschäftsgang und Aussichten" gelesen werden, die eine ausführliche Darstellung von Faktoren enthalten, die Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Royalbeach-Gruppe und auf die Branche, in der die Royalbeach-Gruppe tätig ist, nehmen können. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Plänen, Schätzungen, Prognosen und Erwartungen der Emittentin sowie auf bestimmten Annahmen, die sich, obwohl sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Ansicht der Emittentin angemessen sind, nachträglich als fehlerhaft erweisen können. Zahlreiche Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung oder die erzielten Erträge oder Leistungen der Emittentin wesentlich von der Entwicklung, den Erträgen oder den Leis- - 44 - tungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: • Veränderungen allgemeiner wirtschaftlicher, geschäftlicher oder rechtlicher Bedingungen, • politische oder regulatorische Veränderungen, • Veränderungen im Wettbewerbsumfeld, • sonstige Faktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" näher erläutert sind und • Faktoren, die der Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sind. Sollten aufgrund dieser Faktoren in einzelnen oder mehreren Fällen Risiken oder Unsicherheiten eintreten oder sollten sich von der Emittentin zugrunde gelegte Annahmen als unrichtig erweisen, ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesem Prospekt als angenommen, geglaubt, geschätzt oder erwartet beschrieben werden. Die Emittentin könnte aus diesem Grund daran gehindert werden, ihre finanziellen und strategischen Ziele zu erreichen. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben und / oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. 3. Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Fachbegriffen Es ist nicht beabsichtigt, über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben und / oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen; es besteht allerdings eine (gesetzliche) Pflicht einen Nachtrag zum Prospekt zu erstellen und zu veröffentlichen, soweit wichtige neue Umstände auftreten oder eine wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Informationen bekannt wird, welche die Beurteilung der angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft beeinflussen könnten und die nach der Billigung dieses Prospekts und vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots auftreten oder festgestellt werden. Angaben in diesem Prospekt aus Studien Dritter zu Marktumfeld, Marktentwicklungen, Wachstumsraten, Markttrends und zur Wettbewerbssituation hat die Emittentin ihrerseits nicht verifiziert. Die Gesellschaft hat diese Informationen von Seiten Dritter korrekt wiedergegeben und darin sind, soweit es der Gesellschaft bekannt ist und sie es aus den veröffentlichten Informationen ableiten konnte, keine Tatsachen unterschlagen worden, die die wiedergegebenen Informationen inkorrekt oder irreführend gestalten würden. - 45 - Des Weiteren basieren die Angaben zu Marktumfeld, Marktentwicklungen, Wachstumsraten, Markttrends und zur Wettbewerbssituation in den Bereichen, in denen die Royalbeach-Gruppe tätig ist, auf Einschätzungen der Gesellschaft. Daraus abgeleitete Informationen, die somit nicht aus unabhängigen Quellen entnommen worden sind, können daher von Einschätzungen von Wettbewerbern der Royalbeach-Gruppe oder von zukünftigen Erhebungen unabhängiger Quellen abweichen. 4. Abschlussprüfer Die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2013 und 2014 sowie der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2014 wurden von Herrn Dr. Jörg Steinacker, Nürnbergerstraße 71, 91052 Erlangen, jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Herr Dr. Jörg Steinacker ist Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer. 5. Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben Dieser Prospekt enthält Währungsangaben in Euro. Währungsangaben in Euro wurden mit „EUR", und Währungsangaben in tausend Euro wurden mit „TEUR" vor dem Betrag kenntlich gemacht und abgekürzt. Einzelne Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) in diesem Prospekt wurden kaufmännisch gerundet. In Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten Zahlenangaben unter Umständen nicht genau zu den in der Tabelle gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen. 6. Einsehbare Dokumente Für die Gültigkeitsdauer dieses Prospektes können Kopien folgender Unterlagen in Papierform in den Geschäftsräumen der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Watzmannstraße 1, 83417 Kirchanschöring, Deutschland, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden: (i) der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft; (ii) die geprüften Jahresabschlüsse (nach Handelsgesetzbuch („HGB“)) der Gesellschaft für die am 31. Dezember 2013 und 2014 abgeschlossenen Geschäftsjahre; (iii) die geprüften Konzernabschlüsse (nach HGB) der Gesellschaft für die am 31. Dezember 2013 und 2014 abgeschlossenen Geschäftsjahre; auch einsehbar unter www.royalbeachbond.de; - 46 - (iv) die Anleihebedingungen; (v) dieser Wertpapierprospekt auch einsehbar unter www.royalbeach-bond.de Für Zeiträume seit dem 31. Dezember 2014 hat die Emittentin keine Zwischenfinanzinformationen, wie etwa Quartalsberichte, veröffentlicht. - 47 - IV. DIE SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DAS ANGEBOT 1. Gegenstand des Angebots Gegenstand dieses Wertpapierprospekts ist das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen der Royalbeach (nachfolgend die „Schuldverschreibungen“ oder zusammen die „Anleihe“ genannt). Die Schuldverschreibungen gewähren den Inhabern einen Anspruch auf Zinsen und Rückzahlung des Kapitals nach den jeweiligen Anleihebedingungen. Die Schuldverschreibungen haben einen Nennbetrag von EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung und werden mit 7,375 % p.a. verzinst. Das Maximalvolumen der gemäß diesem Prospekt auszugebenden Schuldverschreibungen beträgt EUR 25.000.000,00. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Der Ausgabebetrag beträgt 100 % des Nominalbetrages je Schuldverschreibung (EUR 1.000,00) bis einschließlich des Tages, an dem die Notierung des Handels der Schuldverschreibung der im Freiverkehr an der Börse München im Teilbereich m:access aufgenommen wird. Danach entspricht der Ausgabebetrag dem Schlusskurs der Schuldverschreibungen im elektronischen Handelssystem der Börse München am letzten Börsenhandelstag vor der Zeichnung zuzüglich Stückzinsen für den Zeitraum vom Emisionstermin (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Nennbetrag zuzüglich etwaiger Stückzinsen auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, vorangeht. „Bankarbeitstag“ bezeichnet in diesem Prospekt dabei jeden Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonntag), an dem die Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist München) für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET-Tag ist. Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeitstage. TARGET-Tag ist ein Tag, an dem Zahlungen in Euro über TARGET (Abkürzung für: TransEuropean Automated Real Time Gross Settlement Express Transfers System) abgewickelt werden. Stückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die einem Zeitraum zwischen zwei Zinsterminen zugerechnet werden (hier dem Zeitraum vom 10. November 2015 (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Nennbetrag zuzüglich etwaiger Stückzinsen auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, vorangeht). Somit hat der Käufer der festverzinslichen Schuldverschreibungen neben dem Kurswert auch die seit dem letzten Zinstermin bis zum Verkaufstag fälligen Zinsen zu bezahlen, diese werden zum Kurswert addiert. Die Schuldverschreibungen werden ab dem 10. November 2015 ausgegeben und nachträglich am 10. November 2020 zum Nennbetrag zurückgezahlt, soweit sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft wurden. Die Zinsen sind nachträglich zum 10. November eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung erfolgt am 10. November 2016. Falls Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage, - 48 - geteilt durch die Anzahl der Tage, Act/Act (ICMA-Regel 251), nach der europäischen Zinsberechnungsmethode. Je Anleger ist mindestens eine Teilschuldverschreibung zu zeichnen. Es besteht kein Höchstbetrag der Zeichnungen. Die Teilschuldverschreibungen werden nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), konkret nach den §§ 793 ff. BGB, auf Grundlage einer Beschlussfassung der Geschäftsführung der Emittentin vom 29. September 2015 geschaffen. Emissionstermin ist voraussichtlich der 10. November 2015. Dem Anleger werden durch die Emittentin keine Kosten oder Steuern in Rechnung gestellt. Anleger sollten sich über die allgemein im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen anfallenden Kosten und Steuern informieren, einschließlich etwaiger Gebühren ihrer Depotbanken im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich vor, nach Maßgabe der Anleihebedingungen weitere Schuldverschreibungen zu begeben. In diesem Falle muss, wenn diese öffentlich angeboten werden, ein neuer von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu billigender Wertpapierprospekt erstellt werden und die bisher ausgegebenen Schuldverschreibungen könnten an Wert verlieren. 2. Zustimmung zur Verwendung des Prospekts durch Finanzintermediäre Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle gemäß Art. 4 Nummer 1 der Richtlinie 2006/48/EG zum Handel mit Wertpapieren in Deutschland, Luxemburg und / oder Österreich zugelassenen Kreditinstitute (jeweils ein „Finanzintermediär“) zu (generelle Zustimmung) und übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des Prospekts auch im Hinblick auf die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch einen Finanzintermediär, der die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erhalten hat. Darüber hinaus übernimmt die Emittentin keine Haftung. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre kann während der Angebotsfrist erfolgen. Die Angebotsfrist beginnt am 9. Oktober 2015 und endet am 5. November 2015, 12 Uhr MEZ. Finanzintermediäre können den Prospekt während der Angebotsfrist für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen in Deutschland, Luxemburg und Österreich verwenden. Die Emittentin kann die Zustimmung jedoch jederzeit einschränken oder widerrufen, wobei der Widerruf der Zustimmung eines Nachtrags zum Prospekt bedarf. Jeder Finanzintermediär, der diesen Prospekt verwendet, muss auf seiner Website bestätigen, dass er diesen Prospekt in Übereinstimmung mit der Zustimmung und den ihr beigefügten Bedingungen verwendet. - 49 - Falls ein Angebot durch einen Finanzintermediär erfolgt, wird dieser Finanzintermediär den Anlegern Informationen über die Bedingungen des Angebots zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung stellen. 3. Rendite Die individuelle Rendite aus einer Schuldverschreibung über die Gesamthaltedauer muss durch den jeweiligen Anleger unter Berücksichtigung der Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag bzw. Verkaufserlös einschließlich der gezahlten Zinsen und dem ursprünglich gezahlten Betrag für den Erwerb der Anleihe zuzüglich etwaiger Stückzinsen und unter Beachtung der Haltedauer der Anleihe und seiner Transaktionskosten berechnet werden. Bei Annahme eines Erwerbsbetrages für die Anleihe von 100 % des Nominalbetrags und vollständigem Erlös dieses Betrags bei der Rückzahlung der Anleihe sowie unter Außerachtlassung von Stückzinsen und Transaktionskosten ergibt sich eine jährliche Rendite in Höhe des Zinssatzes. 4. Besicherung Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte unmittelbare, unbedingte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin und stehen im gleichen Rang mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen derzeitigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der Emittentin. 5. Rating Die Emittentin wurde am 24. Juni 2015 von der Creditreform Rating AG („Creditreform“) mit dem Rating „BB “ bewertet. Die Creditreform hat ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Sie definiert ein Rating der Note „BB“ wie folgt: „Befriedigende Bonität, mittleres Insolvenzrisiko“. Die von der Die Creditreform verwendete Ratingskala hat verschiedene Kategorien und reicht von AAA, welche die Kategorie höchster Bonität bezeichnet, über die Kategorien „AA“, „A“, „BBB“, „BB“, „B“, „C“ bis zur Kategorie „D“. Die Kategorie „D“ kennzeichnet, dass ungenügende Bonität (Ausfall, Insolvenz) besteht. Das D-Rating ist nicht zukunftsgerichtet, sondern dokumentiert den Ist-Zustand. Den Kategorien kann jeweils ein Plus („+“) oder Minuszeichen („-„) hinzugefügt werden, um die relative Stellung innerhalb der Kategorie zu verdeutlichen. Der Ratingbericht ist auf der Internetseite der Emittentin unter (www.royalbeach-bond.de) veröffentlicht. Die Creditreform hat der Aufnahme der vorstehenden Angaben über das Rating der Anleihe in der vorstehenden Form und in dem vorstehenden Zusammenhang zugestimmt. Die Creditreform ist als Rating-Agentur gemäß Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 513/2011, die "CRA-Verordnung") registriert. Eine aktuelle Liste der gemäß CRA-Verordnung registrierten Rating-Agenturen kann auf der Internetseite der European - 50 - Securities and Markets Authority (ESMA) unter http://www.esma.europa.eu/page/List-registered-andcertified-CRAs eingesehen werden. 6. Informationen zum Angebot Die Schuldverschreibungen sollen in Deutschland, Luxemburg und Österreich wie folgt öffentlich angeboten werden: a) Die Emittentin wird vom 9. Oktober 2015 bis zum 5. November 2015, 12 Uhr MEZ Inhabern der von ihr durch Beschluss vom 11. Juli 2011 begebenen Schuldverschreibung mit der ISIN DE000A1K0QA7 (die „Schuldverschreibungen 2011 / 2016“) im Rahmen eines freiwilligen Umtauschangebots anbieten, ihre Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in die Schuldverschreibungen 2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts sind, zu tauschen. Der Tausch erfolgt zu 100 %. Ein Inhaber von Schuldverschreibungen 2011 / 2016, der das Tauschangebot wahrnehmen möchte, erhält je Schuldverschreibung 2011 / 2016 eine Schuldverschreibung 2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts ist, und zusätzlich EUR 20,00 in bar (dies entspricht 2 % des Nominalbetrags in Höhe von EUR 1.000,00) sowie die aufgelaufenen Stückzinsen der Schuldverschreibung 2011 / 2016 (d.h., bis zum 9. November 2015 aufgelaufene Zinsen auf die Anleihe 2011/2016). Die Inhaber der Anleihe 2011/2016 können dieses Umtauschangebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist: (i) schriftlich die Annahme dieses Umtauschangebots gegenüber ihrer Depotbank unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Annahmeformulars erklären und (ii) die Depotbank anweisen, die Anzahl von in ihrem Depot befindlichen InhaberTeilschuldverschreibungen der Anleihe 2011/2016 (ISIN DE000A1K0QA7), für die sie das Umtauschangebot annehmen wollen, in die ausschließlich für das Umtauschangebot eingerichtete ISIN DE000A168171 und WKN A16 817 für „Zum Umtausch angemeldete Inhaber-Teilschuldverschreibungen“ bei der Clearstream Banking AG umzubuchen. Die Annahme des Umtauschangebots kann bezogen auf eine InhaberTeilschuldverschreibung der Anleihe 2011/2016 oder ein Vielfaches davon erfolgen. Eine Mindestumtauschgröße gibt es nicht. Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die zum Umtausch angemeldeten InhaberTeilschuldverschreibungen der Anleihe 2011/2016 in die ISIN DE000A168171 bei der Clear- - 51 - stream Banking AG umgebucht worden sind. Den Depotbanken wird hierfür eine Nachbuchungsfrist bis zum 6. November 2015 (18 Uhr MEZ) gewährt. Nach der Umbuchung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen, für die das Umtauschangebot angenommen werden soll, in die ISIN DE000A1K0QA7 ist ein Handel in den InhaberTeilschuldverschreibungen der Anleihe 2011/2016 nicht mehr möglich. Etwaige mit dem Umtausch der Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2011/2016 im Rahmen dieses Umtauschangebots entstehenden Kosten, insbesondere die von den Depotbanken im Rahmen der Veräußerung erhobenen Gebühren, werden von der Gesellschaft – in Höhe von maximal EUR 3,00 pro Depot – getragen. Das Umtauschangebot ist auf ein Volumen von maximal EUR 13.811.000,00 nominal der Schuldverschreibungen 2015 / 2020 beschränkt. Die Emittentin behält sich vor, alternativ auch Barzeichnungen anzunehmen. b) Die Emittentin wird vom 9. Oktober 2015 bis zum 23. Oktober 2015 (jeweils einschließlich) Inhabern der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 anbieten, die Schuldverschreibungen 2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts sind, zu einem reduzierten Angebotspreis von 99 % des Nominalbetrags (EUR 990,00 pro Schuldverschreibung) bevorrechtigt zu zeichnen. Das Angebot zum Angebotspreis von 99 % ist auf max. EUR 5 Mio. in Summe begrenzt. Gehen mehr Zeichnungen ein, wird pro rata zugeteilt. Maßgeblich für die Frage, ob ein Anleger ein solches Vorrecht erhält, ist der jeweilige Bestand an Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2011/2016 mit Ablauf des 8. Oktober 2015. c) Im Zeitraum vom 9. Oktober 2015 bis zum 5. November 2015, 12 Uhr MEZ erfolgt ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen 2015 / 2020 in Deutschland, Österreich und Luxemburg durch die Emittentin über die Zeichnungsfunktionalität, die über die Börse München im Handelssystem Börsen EDV MAX-ONE bereitgestellt wird (die „Zeichnungsfunktionalität“). Interessenten, die Kaufanträge stellen möchten, können über ihre jeweilige Depotbank einen entsprechenden Auftrag für die Zeichnung der Schuldverschreibungen 2015 / 2020 in der Zeichnungsfunktionalität erteilen. Die Depotbank muss dabei als Handelsteilnehmer an der Börse München zugelassen sein und zur Nutzung der Zeichnungsfunktionalität berechtigt und in der Lage sein. d) Im Zeitraum vom 9. Oktober 2015 bis zum 29. September 2016 (vorzeitige Beendigung hier wie bei allen Angebotszeiträumen vorbehalten) sind Zeichnungen daneben unmittelbar bei der Emittentin möglich. Auch insoweit wird das öffentliche Angebot ausdrücklich auf - 52 - Deutschland, Österreich und Luxemburg beschränkt. Hierzu muss der Zeichnungsinteressent bei der Emittentin per E-Mail ([email protected]) einen entsprechenden Zeichnungsschein anfragen, den er ausfüllen und an die darauf angegebene Adresse zurücksenden muss. Der Zeichner muss den Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen, die er auf diese Weise gezeichnet hat, innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Eingang des Zeichnungsscheins auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto eingezahlt haben (Zahlungseingang). Im Großherzogtum Luxemburg wird das Angebot durch die Schaltung von Werbeanzeigen in der luxemburgischen Tagespresse, insbesondere im Luxemburger Wort, kommuniziert. Ferner werden Roadshowtermine in Luxemburg veranstaltet. Die Gesellschaft ist berechtigt das zuvor genannte Umtauschangebot bis zum Vollzugstag abzubrechen. Ein etwaiger Abbruch des Umtauschangebots wird durch die Gesellschaft unverzüglich durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.royalbeach-bond.de und der Internetseite der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) bekannt gemacht. Die Annahmeerklärung der Inhaber der Anleihe 2011/2016 steht unter der auflösenden Bedingung des Abbruchs des Umtauschangebots durch die Gesellschaft. Das Angebot zum Erwerb der Anleihe 2015/2020 bleibt im Falle des Abbruchs des Umtauschangebots unberührt. Sollten im Falle des Abbruchs bereits Zum Umtausch angemeldete Inhaber- Teilschuldverschreibungen bei der Clearstream Banking AG umgebucht sein, werden diese InhaberTeilschuldverschreibungen der Anleihe 2011/2016 unverzüglich und kostenfrei in die ursprüngliche ISIN DE000A1K0QA7 zurückgebucht. Die Gesellschaft behält sich ferner das Recht vor, im Rahmen der Gültigkeitsdauer des Prospekts bis zum letzten Tag des Angebotszeitraums den Angebotszeitraum zu verändern und das Angebotsvolumen zu kürzen, Zeichnungen zu kürzen oder zurückzuweisen. Im Fall der Veränderung des Angebotszeitraums wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt gemäß Art. 13 des Luxemburgischen Gesetzes vom 10. Juli 2005 betreffend den Prospekt über Wertpapiere veröffentlicht. Im Fall der Kürzung von Zeichnungen wird gegebenenfalls der zu viel gezahlte Einlagebetrag unverzüglich durch Überweisung erstattet. Die Meldung der Anzeige der zugeteilten Schuldverschreibungen erfolgt unmittelbar an die Anleger. Das Angebotsergebnis wird spätestens 14 Tage nach Ende der Angebotsfrist auf der Internetseite der Emittentin (www.royalbeach-bond.de) und auf der Internetseite der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) bekannt gegeben. Es wird ferner bei der CSSF gemäß Art. 10 (1) des Luxemburgischen Gesetzes vom 10. Juli 2005 betreffend den Prospekt über Wertpapiere eingereicht. - 53 - 7. Zuteilung und Lieferung Die Zeichnungen der Schuldverschreibungen 2015 / 2020 durch Inhaber der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 im Zeitraum vom 9. Oktober 2015 bis zum 23. Oktober 2015 werden bis zu einem maximal Volumen in Höhe von EUR 5 Mio. bevorrechtigt zugeteilt. Über diese bevorrechtigte Zuteilung hinaus hat die Emittentin noch keine Festlegungen für die Zuteilung getroffen, falls es zu einer Überzeichnung kommt. Nicht bevorrechtigt zugeteilt werden andere Barzeichnungen und bis zu EUR 13.811.000,00 an die Inhaber der Schuldverschreibung 2011 / 2016 die diese in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 tauschen. Derzeit ist für alle nicht bevorrechtigten Zuteilungen lediglich beabsichtigt, die Zeichnungen jeweils nach dem Tag des Eingangs der Zeichnungserklärung priorisiert zuzuteilen. Sofern es im Rahmen einer Überzeichnung zu einer nur teilweisen Zuteilung kommt, wird die Zeichnung der Anleger auf den entsprechenden Betrag reduziert und die Erstattung des eventuell zu viel gezahlten Betrages erfolgt durch Rückzahlung auf das Konto des jeweiligen Zeichners. Weitere Möglichkeiten zur Reduzierung von Zeichnungen gibt es nicht, insbesondere gibt es keine Möglichkeiten zur Reduzierung von Zeichnungen für den Anleger. Die bis zum 5. November 2015 gezeichneten und begebenen Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 10. November 2015 gegen Zahlung des Ausgabebetrages zzgl. der üblichen Effektenprovision geliefert. Die später begebenen Schuldverschreibungen werden voraussichtlich fünf Bankarbeitstage (in München) nach Zugang der Zeichnungserklärung bei der Emittentin gegen Zahlung des Ausgabebetrages zzgl. der üblichen Effektenprovision geliefert. Am 10. November 2015 wird die Gebr. Bankhaus Martin AG als Abwicklungsstelle als Umtauschtreuhänderin für die annehmenden Inhaber der Anleihe 2011/2016 die Zum Umtausch angemeldeten Inhaber-Teilschuldverschreibungen auf ein Depot der Abwicklungsstelle (zur Übertragung an die Gesellschaft) Zug um Zug gegen die Gewährung der entsprechenden Anzahl an neuen InhaberTeilschuldverschreibungen aus der Anleihe 2015/2020 übertragen. Damit ist das Eigentum an den Zum Umtausch angemeldeten Inhaber-Teilschuldverschreibungen auf die Gesellschaft und das Eigentum an der entsprechenden Anzahl neuer Inhaber-Teilschuldverschreibungen aus der Anleihe 2015/2020 auf die annehmenden Inhaber der Anleihe 2011/2016 übergegangen. Die neuen Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden für den Fall des Tausches den Depotbanken über die Clearstream Banking AG zur Weiterleitung an die vormaligen Inhaber der zum Umtausch angemeldeten Inhaber-Teilschuldverschreibungen gutgeschrieben. Mit der Gutschrift der neuen Teilschuldverschreibungen hat die Emittentin die Verpflichtung zur Leistung der neuen InhaberTeilschuldverschreibungen erfüllt. Der Umtausch wird voraussichtlich am 10. November 2015 vollzogen. - 54 - 8. Einbeziehung in den Börsenhandel; Zahlstelle Vor Durchführung des Angebots besteht kein öffentlicher Handel für die Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen sollen voraussichtlich ab dem 11. November 2015 in den Handel im Freiverkehr (Teilbereich m:access) an der Börse München einbezogen werden. Die Emittentin behält sich vor, vor dem 11. November 2015 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu ermöglichen. Die Schuldverschreibungen werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, hinterlegt wird. Zahlstelle ist die Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen. 9. Verkaufsbeschränkungen Die Schuldverschreibungen werden nur in der Bundesrepublik Deutschland, in der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg öffentlich angeboten. Darüber hinaus werden die Schuldverschreibungen eventuell ausgewählten Investoren in Deutschland sowie international, jedoch insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan, zum Erwerb angeboten. Die Schuldverschreibungen sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act in der jeweils gültigen Fassung noch bei der Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen außer in Ausnahmefällen auf Grund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika weder direkt noch indirekt angeboten, verkauft oder dorthin geliefert werden. Die Gesellschaft hat nicht die Absicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder die Schuldverschreibungen dort anzubieten, zu verkaufen oder dorthin zu liefern. Dieser Prospekt stellt in keinem Rechtsgebiet und in keiner Rechtsordnung, in dem/der ein solches Angebot gesetzeswidrig wäre, ein Angebot dar. Dieser Prospekt darf insbesondere nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika, nach Kanada oder Japan versandt werden. 10. ISIN, WKN International Securities Identification Number (ISIN): DE000A161LJ8 Wertpapierkennnummer (WKN): A161LJ 11. Emissionsvertrag / Vertriebsprovision - 55 - Gemäß einem am Billigungstag oder zu einem späteren Zeitpunkt zwischen der Emittentin und der ACON Actienbank AG (Heimeranstr. 37, 80339 München) abzuschließenden Vertrag (der „Emissionsvertrag“) wird sich die ACON Actienbank AG als Lead-Manager verpflichten, nach ihren besten Kräften Schuldverschreibungen im Rahmen von Privatplatzierungen bei institutionellen Anlegern international - mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans - zu platzieren und die technische Abwicklung der Zeichnung zu begleiten. Ein Private Placement im zuvor genannten Sinne ist als ein solches im Sinne des Art. 5 (2) des Luxemburgischen Gesetzes vom 10. Juli 2005 betreffend den Prospekt über Wertpapiere zu verstehen. Der Emissionsvertrag wird vorsehen, dass die ACON Actienbank AG unter bestimmten Umständen berechtigt ist, von dem Emissionsvertrag zurückzutreten. Zu diesen Umständen zählt der Nichteintritt bestimmter aufschiebender Bedingungen. Ein Rücktritt ist darüber hinaus insbesondere dann möglich, wenn nach Ansicht von der ACON Actienbank AG außergewöhnliche, unabwendbare Ereignisse wirtschaftlicher oder politischer Art oder staatliche Maßnahmen eine grundlegende Veränderung der Verhältnisse am Kapitalmarkt festzustellen ist und dadurch die Durchführung des Angebots nach verständiger Auffassung gefährdet und für die ACON Actienbank AG nicht mehr zumutbar erscheint oder wenn zum Emissionszeitpunkt am Kapitalmarkt herrschende Verhältnisse nach verständiger und begründeter Auffassung von der ACON Actienbank AG eine Durchführung der Emission nicht zulassen oder wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft eintritt. Im Falle des Rücktritts vom Emissionsvertrag kann das Angebot eventuell nicht durchgeführt werden. Bereits erfolgte Zuteilungen sind in diesem Fall unwirksam. Ein Anspruch auf Lieferung der Schuldverschreibungen besteht nicht. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Effektenprovisionen oder Zeichnungsgebühren richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Kreditinstitut, bei dem er sein Kaufangebot abgegeben hat. Nach der Einbeziehung der Schuldverschreibungen der Emittentin in den Handel im Freiverkehr (Teilbereich m:access) an der Börse München ist ein Rücktritt vom Emissionsvertrag nicht mehr möglich. Die Emittentin wird eventuell mit weiteren Dritten eine Vereinbarung über die Platzierung der Schuldverschreibungen abschließen. Diese Dritten werden in dem Fall voraussichtlich eine am Platzierungserfolg orientierte Provision erhalten. 12. Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission / dem Angebot beteiligt sind Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission bzw. dem Angebot beteiligt sind, sind nicht bekannt. Die m Finance GmbH, Pettenkoferstraße 24, 80336 München hat ein geschäftliches Interesse an der Durchführung des Angebotes, da sich ihre Vergütung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Angebot nach der Höhe des erzielten Emissionserlöses bemisst. Die m finance GmbH hat mit der Emittentin einen Beratervertrag geschlossen, demzufolge sie die Emittentin insbesondere bei der technischen Koordination und bei der Strukturierung der Anleihe unterstützt. - 56 - Die Emittentin hat die ACON Actienbank AG, Heimeranstr. 37, 80339 München, zur Unterstützung bei der Emission und deren technischer Abwicklung durch die Emittentin sowie mit der Durchführung einer Privatplatzierung beauftragt, ohne dass dabei eine Übernahmeverpflichtung eingegangen wurde. Die Vergütung der Dienstleistungen von der ACON Actienbank AG in Zusammenhang mit dem Angebot ist abhängig von diversen Faktoren, insbesondere der Höhe des erzielten Bruttoemissionserlöses. Maximal wird die ACON Actienbank AG Gebühren in Höhe von bis zu 4 % erhalten. Ferner hat die Emittentin die Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen als Zahlstelle beauftragt. Auch deren vereinbarte Vergütung ist abhängig von diversen Faktoren, insbesondere der Höhe des erzielten Bruttoemissionserlöses. Des Weiteren beabsichtigt die Emittentin, nach Prospektbilligung möglicherweise einige Unternehmen zu beauftragen, die sie bei der Platzierung unterstützen und die evtl. eine vom Emissionsvolumen abhängige Vergütung erhalten. Die vorgenannten Emissionsbegleiter haben daher ein geschäftliches Interesse an der Durchführung des Angebots, da die Höhe ihrer Vergütung u.a. von der Höhe des erzielten Emissionserlöses abhängt. Weitere Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission bzw. dem Angebot beteiligt sind, sind nicht bekannt. 13. Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses Die geschätzten Gesamtkosten der Emission betragen ca. EUR 1.250.000,00 bei einer angenommenen vollständigen Platzierung sämtlicher Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Emissionserlöses hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem davon, in welchem Umfang eine Platzierung der mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen gelingt und in welchem Umfang dabei Anleger von der Möglichkeit Gebrauch machen, die bestehende Schuldverschreibung 2011 / 2016 der Emittentin in die mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen umzutauschen. Bei der Berechnung des Netto-Emissionserlöses ist zu beachten, dass ein Teilbetrag von bis zu EUR 13.811.000,00 der mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen für einen Umtausch der Schuldverschreibung 2011 / 2016 genutzt werden kann. Bei unterstellter vollständiger Platzierung aller mit dem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen und gleichzeitig unterstellter vollständiger Annahme und vollständiger Zuteilung des Umtauschangebotes sowie weiter unterstellt, dass EUR 5 Mio. zum bevorzugten Ausgabebetrag von 99 % des Nominalbetrags ausgegeben werden, erwartet die Gesellschaft einen Netto-Emissionserlös in Höhe von ca. EUR 9.889.000,00. Der Netto-Emissionserlös soll ausschließlich für den allgemeinen Geschäftsbetrieb der Emittentin mit dem Ziel des weiteren Ausbaus der Geschäftstätigkeit der Emittentin verwendet werden. Eine andere Verwendung gibt es nicht. Da es nur einen Verwendungszweck gibt, gibt es - 57 - auch keine Priorisierung der Verwendungszwecke. Weitere Details in Bezug auf die Verwendung des Emissionserlöses stehen noch nicht fest. - 58 - V. ANLEIHEBEDINGUNGEN Anleihebedingungen der EUR 25 Mio. Unternehmensanleihe 2015 / 2020 bestehend aus bis zu 25.000 auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH Kirchanschöring ISIN DE000A161LJ8 – WKN A161LJ - 59 - §1 Allgemeines, Negativerklärung 1.1 Nennbetrag und Stückelung. Die Anleihe der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring, (die „Emittentin" oder „Anleiheschuldnerin“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.000.000,00 (in Worten: Euro fünfundzwanzig Millionen) ist eingeteilt in bis zu 25.000 unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen zu je EUR 1.000,00 (die „Schuldverschreibungen"). 1.2 Form und Verwahrung. Die Schuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit durch eine oder mehrere Globalurkunden (die „Globalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft. Die Globalurkunde wird von der Clearstream Banking AG, Eschborn, („Clearstream") verwahrt, bis sämtliche Verpflichtungen der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. Die Globalurkunde lautet auf den Inhaber und verbrieft die Schuldverschreibungen, die für die Finanzinstitute verwahrt werden, die Kontoinhaber bei Clearstream sind. Die Globalurkunde trägt die Unterschrift des Geschäftsführers der Emittentin in vertretungsberechtigter Zahl. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung effektiver Schuldverschreibungen oder Zinsscheine ist während der gesamten Laufzeit der Anleihe ausgeschlossen. 1.3 Clearing. Die Schuldverschreibungen sind übertragbar. Den Inhabern von Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsanteile oder Rechte an der Globalurkunde zu, die nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und der Regeln und Bestimmungen des jeweils betroffenen Clearingsystems übertragen werden. 1.4 Begebung weiterer Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Anleihegläubiger weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit diesen Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe mit ihnen bilden und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff „Schuldverschreibungen" umfasst im Falle einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen. Die Begebung von weiteren Anleihen, die mit dieser Schuldverschreibung keine Einheit bilden, oder ähnlichen Finanzinstrumenten bleibt der Emittentin ebenfalls unbenommen. 1.5 Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange bis Zinsen und Kapital sowie etwaige aus den Schuldverschreibungen zu zahlenden Barbeträge an die Zahlstelle gezahlt worden sind, keine Sicherheiten an ihren Vermögensgegenständen zur Besicherung gegenwärtiger oder zukünftiger Kapitalmarktverbindlichkeiten einschließlich hierfür abgegebener Garantien oder Gewährleistungen zu bestellen, es sei denn, dass die Schuldverschreibungen gleichzeitig und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen oder den An- - 60 - leihegläubiger eine andere Sicherheit, die von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertige Sicherheit anerkannt wird, gewährt wird. Jede nach Satz 1 zu leistende Sicherheit kann auch zugunsten einer Person bestellt werden, die insoweit als Treuhänder der Anleihegläubiger handelt. 1.6 Kapitalmarktverbindlichkeit. Kapitalmarktverbindlichkeit im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jede gegenwärtige oder zukünftige Verpflichtung zur Rückzahlung durch die Emittentin aufgenommener Geldbeträge, die durch Schuldverschreibungen, sonstige Wertpapiere oder Schuldscheindarlehen (jeweils mit einer Anfangslaufzeit von mehr als einem Jahr), die (außer die Schuldscheindarlehen) an einer staatlichen Börse notiert oder gehandelt werden oder gehandelt werden können, verbrieft ist. §2 Verzinsung 2.1 Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden ab 10. November 2015 (einschließlich) (der „Ausgabetag") mit jährlich 7,375 % (der „Zinssatz") auf ihren Nennbetrag verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 10. November eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag") zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 10. November 2016 und die letzte Zinszahlung ist am 10. November 2020 fällig. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag vorausgeht, an dem die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden. 2.2 Verzug. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen nicht gemäß § 3 bei Fälligkeit zurückzahlt, werden die Schuldverschreibungen über den Fälligkeitstag hinaus mit dem Zinssatz verzinst. 2.3 Zinstagequotient. Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365), ACT /ACT-Methode. - 61 - §3 Endfälligkeit; Rückerwerb 3.1 Endfälligkeit. Endfälligkeitstag ist der 10. November 2020. Die Schuldverschreibungen werden an ihrem Endfälligkeitstag zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. 3.2 Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleiheschuldnerin auf Grund Geringfügigkeit des ausstehenden Nennbetrags. Die Anleiheschuldnerin ist berechtigt, die noch ausstehenden Schuldverschreibungen insgesamt, nicht jedoch teilweise, jederzeit mit einer Frist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen durch Bekanntmachung zu kündigen und vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen zu irgendeinem Zeitpunkt unter 20 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen (einschließlich etwaiger nach § 1.4 ausgegebener Schuldverschreibungen) fällt. Die Kündigungserklärung muss den Tag der vorzeitigen Rückzahlung angeben. 3.3 Emissionstag und Laufzeit. Emissionstag ist der 10. November 2015. An diesem Tag beginnt die Laufzeit der Anleihe. §4 Währung; Zahlungen 4.1 Währung. Sämtliche Zahlungen auf die Schuldverschreibungen werden in EUR geleistet. 4.2 Zahlstelle. Die Emittentin hat die Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen zur Zahlstelle (die „Zahlstelle") bestellt. Die Emittentin stellt sicher, dass für die gesamte Zeit, in der Schuldverschreibungen ausstehen, stets eine Zahlstelle unterhalten wird, um die ihr in diesen Anleihebedingungen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Die Emittentin kann jederzeit durch Bekanntmachung gemäß § 9 mit einer Frist von mindestens 30 Tagen die Zahlstelle durch eine andere Bank oder ein Finanzinstitut, die oder das Aufgaben einer Zahlstelle wahrnimmt, ersetzen. 4.3 Zahlungen von Kapital und Zinsen. Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in § 4.5 definiert) über die Zahlstelle an Clearstream oder an deren Order in Euro zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Kontoinhaber von Clearstream. Sämtliche Zahlungen der Emittentin an Clearstream oder de- - 62 - ren Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen. 4.4 Bankarbeitstage. Ist ein Fälligkeitstag für Zahlungen von Kapital und / oder Zinsen auf eine Schuldverschreibung kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieser Zahlungsverzögerung weitere Zinsen fällig werden. „Bankarbeitstag“ bezeichnet dabei jeden Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonntag), an dem die Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist Frankfurt am Main) für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET-Tag ist. Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeitstage. TARGET-Tag ist ein Tag, an dem Zahlungen in Euro über TARGET (Abkürzung für Transeuropean Automated Realtime Gross Settlement Express Transfers System) abgewickelt werden. 4.5 Zahlungstag / Fälligkeitstag. Im Sinne dieser Anleihebedingungen ist ein „Zahlungstag" der Tag, an dem, gegebenenfalls aufgrund einer Verschiebung gemäß § 4.4, eine Zahlung tatsächlich zu leisten ist, und ein „Fälligkeitstag" ist der in diesen Anleihebedingungen vorgesehene Zahlungstermin ohne Berücksichtigung einer solchen Verschiebung. 4.6 Hinterlegung. Die Emittentin kann die von den Anleihegläubigern innerhalb von zwölf Monaten nach Endfälligkeit nicht erhobenen Beträge an Kapital und Zinsen sowie alle anderen gegebenenfalls auf die Schuldverschreibungen zu zahlenden Beträge beim für den Sitz der Emittentin zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Soweit die Emittentin auf das Recht zur Rücknahme der hinterlegten Beträge verzichtet, erlöschen die betreffenden Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die Emittentin. Nach Verjährung des Anspruchs der entsprechenden Anleihegläubigerin erhält die Emittentin die hinterlegten Beträge zurück. §5 Steuern Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen ohne Einbehalt oder Abzug für oder wegen gegenwärtiger oder zukünftiger Steuern, Abgaben oder behördlicher Gebühren gleich welcher Art, es sei denn, die Emittentin ist kraft Gesetzes verpflichtet, solche gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern, Abgaben oder behördlichen Gebühren gleich welcher Art von den Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen abzuziehen oder einzubehalten. In diesem Fall leistet die Emittentin die entsprechenden Zahlungen nach einem solchen Einbehalt oder Abzug und zahlt die einbehaltenen oder abgezogenen Beträge an die zuständigen Behörden. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, wegen eines solchen Einbehalts oder Abzugs an die Gläubiger irgendwelche zusätzlichen Beträge zu zahlen. - 63 - §6 Fälligstellung durch die Anleihegläubiger 6.1 Bedingungen einer vorzeitigen Fälligstellung. Das ordentliche Kündigungsrecht der Anleihegläubiger ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Anleihegläubigers aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann ganz oder teilweise ausgeübt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei den nachstehend genannten Fällen vor, in denen jeder Anleihegläubiger berechtigt ist, eine oder mehrere seiner Schuldverschreibungen zu kündigen und fällig zu stellen und deren sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich der auf den Nennbetrag bis zum Rückzahlungszeitpunkt (nicht einschließlich) aufgelaufenen Zinsen zu verlangen, wenn a) die Emittentin einen Betrag, der nach diesen Anleihebedingungen fällig ist, nicht innerhalb von 20 Tagen nach dem betreffenden Zahlungstag zahlt, oder b) die Emittentin allgemein ihre Zahlungen einstellt, ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder in Liquidation tritt, außer im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, Konsolidierung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft oder im Zusammenhang mit einer Umwandlung, und diese andere oder neue Gesellschaft alle aus den Schuldverschreibungen folgenden oder im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen bestehenden Verpflichtungen der Emittentin übernimmt, oder c) gegen die Emittentin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Nichtbegleichung von Zahlungsverpflichtungen eingeleitet werden und ein solches Verfahren nicht innerhalb von 60 Tagen aufgehoben oder ausgesetzt worden ist oder d) ein Gericht in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Land ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet und ein solches Verfahren nicht innerhalb von 60 Tagen aufgehoben oder ausgesetzt worden ist, oder e) die Emittentin ein solches Verfahren über ihr Vermögen beantragt oder die Emittentin sonstige wesentliche Vertragsverpflichtungen nach diesen Anleihebedingungen verletzt und diese Verletzung auch nach 60 Tagen noch besteht. Das Recht, Schuldverschreibungen außerordentlich zu kündigen, erlischt, falls der jeweilige Kündigungsgrund vor Ausübung des Kündigungsrechts entfallen ist. - 64 - Ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Gläubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz von der Emittentin einberufen wurde oder eine solche Einberufung von der Emittentin z.B. durch eine (Quasi-)Ad-hoc-Mitteilung öffentlich angekündigt wurde, ist die Ausübung von außerordentlichen Kündigungsrechten wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin, der Sonderkündigungsrechte nach 6.1 lit. a) oder in 6.2 sowie andere außerordentlicher Kündigungsrechte der Anleihegläubiger jeweils bis zum Ablauf von 120 Tagen nach diesem Zeitpunkt ausgeschlossen, sofern Gegenstand der Gläubigerversammlung Maßnahmen sind, die dazu führen sollen, dass nach einer Beschlussfassung in der entsprechenden Gläubigerversammlung (oder in einer zweiten Gläubigerversammlung, falls die erste Gläubigerversammlung insoweit nicht beschlussfähig ist) der entsprechende Kündigungsgrund nicht mehr vorliegt. Das ist insbesondere in Bezug auf eine Kündigung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse gegeben, wenn die Gläubigerversammlung einen anderen Kündigungsgrund beseitigen soll, der auf der entsprechenden Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beruht, z.B. wenn die Gläubigerversammlung einer Stundung von Zahlungsverpflichtungen zustimmen soll. Im Zweifel ist dieser Absatz so auszulegen, dass ein zustimmender Beschluss der Gläubigerversammlung inhaltlich nicht dadurch konterkariert werden kann, dass einzelne Anleihegläubiger sich diesem Beschluss entziehen, indem sie von einer außerordentlichen Kündigung vor dem Wirksamwerden des Beschlusses Gebrauch machen. Es wird darauf hingewiesen, dass dies Kündigungsrechte der Anleihegläubiger gerade dann deutlich beschneidet, wenn sie von diesen Kündigungsrechten wegen einer schlechten wirtschaftlichen Situation der Emittentin möglicherweise individuell gerade Gebrach machen möchten. 6.2 Sonderkündigungsrechte. Ein vorzeitiger Kündigungsgrund für die Anleihegläubiger liegt bei einer unzulässigen Ausschüttung (wie nachstehend definiert) vor. Tritt ein solcher vorzeitiger Kündigungsgrund ein, hat jeder Gläubiger das Recht, seine Schreibungen einzeln oder vollständig zu kündigen und die Rückzahlung seiner Schreibungen durch die Emittentin zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener Zinsen bis zum Rückzahlungstag zu verlangen. Der Rückzahlungstag im Sinne dieses § 6.2 ist der 15. Tag nach Zugang der Kündigungserklärung bei der Emittentin. Unverzüglich nachdem die Emittentin von einer unzulässigen Ausschüttung Kenntnis erlangt hat, hat sie die Anleihegläubiger hiervon zu benachrichtigen. Das Kündigungsrecht kann ab - 65 - der unzulässigen Ausschüttung bis zum Ablauf einer Frist von 45 Tagen, nachdem eine Benachrichtigung gemäß dem vorangehenden Satz als bekannt gemacht gilt, ausgeübt werden. Eine unzulässige Ausschüttung liegt vor, wenn während der Laufzeit der Schuldverschreibungen die Zahlung einer Ausschüttung in Höhe von mehr als 20 % des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres, auf das sich die Ausschüttung bezieht, an Gesellschafter der Emittentin erfolgt. Die Emittentin verpflichtet sich, keine Ausschüttungen, die gegen die Absatz verstoßen, vorzunehmen. 6.3 Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen, die nach § 2 Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes als gemeinsam handelnd anzusehen sind zu irgendeiner Zeit einzeln oder zusammen mehr als 50 % der Stimmrechte an der Emittentin halten. Übergänge von Geschäftsanteilen im Wege der Erbfolge begründen keinen Kontrollwechsel. Gleiches gilt, falls eine Person Geschäftsanteile erwirbt, die im Zeitpunkt der Begebung der Schuldverschreibungen bereits Gesellschafter der Emittentin ist oder Angehöriger eines solchen Gesellschafters im Sinne von § 15 AO oder eine Person ist, die eine der vorgenannten Personen im Sinne von § 30 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zugerechnet wird. Wenn ein Kontrollwechsel eintritt, ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, von der Emittentin die Rückzahlung oder, nach Wahl der Emittentin, den Ankauf seiner Schuldverschreibungen durch die Emittentin (oder auf ihre Veranlassung durch einen Dritten) zum Nennbetrag insgesamt oder teilweise zu verlangen (die „Put Option“). Eine solche Ausübung der Put Option wird jedoch nur dann wirksam, wenn innerhalb des Put-Rückzahlungszeitraums Anleihegläubiger von Schuldverschreibungen im Nennbetrag von mindestens 50 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen von der Put Option Gebrauch gemacht haben. Die Put Option ist wie nachfolgend beschrieben auszuüben. Wenn ein Kontrollwechsel eintritt, wird die Emittentin unverzüglich, nachdem sie hiervon Kenntnis erlangt, den Anleihegläubigern Mitteilung vom Kontrollwechsel machen (die „Put-Rückzahlungsmitteilung“), in der die Umstände des Kontrollwechsels sowie das Verfahren für die Ausübung der Put-Option angegeben sind. Die Ausübung der Put Option muss durch den Anleihegläubiger innerhalb eines Zeitraums (der “PutRückzahlungszeitraum”) von 30 Tagen, nachdem die Put-Rückzahlungsmitteilung veröffentlicht wurde, schriftlich gegenüber der depotführenden Stelle des Anleihegläubigers erklärt werden (die “Put-Ausübungserklärung”) und diese depotführende Stelle muss diese Information bis spätestens zum Ablauf von zwei Bankarbeitstagen nach Ablauf der Frist von 30 Tagen an die Zahlstelle weitergegeben haben sonst wird die Ausübungserklärung nicht wirksam. Die Emittentin wird nach ihrer Wahl die maßgebliche(n) Schuldverschreibung(en) - 66 - 10 Bankarbeitstagen nach Ablauf des Rückzahlungszeitraums (der „Put-Rückzahlungstag“) zurückzahlen oder erwerben (bzw. erwerben lassen), soweit sie nicht bereits vorher zurückgezahlt oder erworben und entwertet wurde(n). Eine einmal gegebene Put- Ausübungserklärung ist für den Anleihegläubiger unwiderruflich. 6.4 Information an die Gläubiger. Unverzüglich nachdem die Emittentin von einem Kündigungsrecht der Anleihegläubiger nach § 6.1 Satz 3 oder nach § 6.2 Kenntnis erlangt hat, hat sie die Anleihegläubiger hiervon zu benachrichtigen. 6.5 Benachrichtigung. Eine Kündigungserklärung der Anleger gemäß § 6 hat in der Weise zu erfolgen, dass der jeweilige Anleihegläubiger der Emittentin die Erklärung durch eingeschriebenen Brief übersendet und dabei durch eine Bescheinigung seiner Depotbank den Nachweis erbringt, dass er im Zeitpunkt der Erklärung Gläubiger der betreffenden Schuldverschreibungen ist und die Umstände darlegt, aus denen sich die vorzeitige Fälligstellung gemäß § 6 ergibt. 6.6 Erlöschen des Kündigungsrechts. Das Kündigungsrecht der Anleihegläubiger erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Kündigungsrechts geheilt wurde. 6.7 Gesamtkündigung. Kündigungen gemäß § 6.1 Ziffer und § 6.2 können nur von mehreren Gläubigern und einheitlich erklärt werden, der für die Kündigung erforderliche Mindestanteil der ausstehenden Schuldverschreibungen beträgt 25 % (sog. Gesamtkündigung). 6.8 Entfallen der Kündigungswirkung. Die Kündigungswirkung der Gesamtkündigung entfällt, wenn die Gläubiger dies binnen drei Monaten ab Erreichen oder Überschreiten des unter vorstehenden § 6.6 geregelten Schwellenwerts mit Mehrheit in einer Gläubigerversammlung beschließen. Für den Beschluss über die Unwirksamkeit der Kündigung genügt die einfache Mehrheit der Stimmrechte, es müssen aber in jedem Fall mehr Gläubiger zustimmen als gekündigt haben. 6.9 Leistungsverweigerungsrecht der Emittentin. Vor Ablauf der drei Monate im Sinne des § 6.7 darf die Emittentin die Zahlungen gegenüber den kündigenden Gläubigern im Fall einer hiervon betroffenen Kündigung verweigern. - 67 - §7 Kündigungsrechte der Emittentin Der Emittentin steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu. §8 Keine Besicherung der Anleihe Die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte, nicht besicherte und nicht nachrangige Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen im gleichen Rang mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen derzeitigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der Emittentin. §9 Bekanntmachungen Alle Bekanntmachungen, die die Schuldverschreibungen betreffen, werden von der Emittentin im Bundesanzeiger veröffentlicht. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht. § 10 Börsennotierung Es ist beabsichtigt, die Einbeziehung der Anleihe in den Freiverkehr an der Börse München im Teilbereich m:access zu beantragen. Eine Verpflichtung, diese Notierung herbeizuführen oder aufrecht zu erhalten, besteht nicht. Die Börsenzulassung der Anleihe an einem regulierten Markt ist zum heutigen Zeitpunkt nicht geplant. § 11 Vorlegungsfrist Die Vorlegungsfrist für die Schuldverschreibungen beträgt für Kapital und Zinsen ein Jahr. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Erfolgt die Vorlegung nicht, so erlischt der Anspruch mit dem Ablauf der Vorlegungsfrist. - 68 - § 12 Änderungen der Anleihebedingungen 12.1 Änderung der Anleihebedingungen. §§ 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) findet auf die Schuldverschreibung und diese Anleihebedingungen Anwendung. Infolgedessen können die Anleihegläubiger Änderungen der Anleihebedingungen - einschließlich der einzelnen oder aller Maßnahmen nach § 5 Abs. 5 des Schuldverschreibungsgesetzes - durch Mehrheitsbeschluss zustimmen und einen gemeinsamen Vertreter für die Wahrnehmung ihrer Rechte bestellen. 12.2 Abstimmung ohne Versammlungen. Alle Abstimmungen gemäß dem Schuldverschreibungsgesetz werden ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas anderes entscheidet. Eine Gläubigerversammlung findet des Weiteren statt, wenn der Abstimmungsleiter diese gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes einberuft. 12.3 Stimmrechtsausübung. Zur Ausübung der Stimmrechte bei einer Abstimmung ohne Versammlung bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Gläubiger berechtigt, die sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der in der Einberufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. In der Einberufung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung, insbesondere das Erbringen eines geeigneten Identitätsnachweises und die Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG), durch die Emittentin geregelt werden. § 13 Verschiedenes 13.1 Anwendbares Recht. Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie sämtliche sich aus den Schuldverschreibungen und diesen Anleihebedingungen ergebenden Rechte und Pflichten der Gläubiger und der Emittentin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem Recht. 13.2 Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen ist der Sitz der Gesellschaft, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen. - 69 - 13.3 Gerichtsstand. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in diesen Anleihebedingungen geregelten Angelegenheiten ist der Sitz der Gesellschaft, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen. Für alle aktiven Rechtsstreitigkeiten eines österreichischen Verbrauchers aus oder im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen (einschließlich allfälliger Streitigkeiten im Zusammenhang mit außervertraglichen Schuldverhältnissen, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen ergeben) gegen die Emittentin ist nach Wahl des Verbrauchers das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers oder am Sitz der Emittentin zuständig, für Aktivklagen der Emittentin gegen einen österreichischen Verbraucher ausschließlich das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers. 13.4 Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anleihebedingungen insgesamt oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieser Anleihebedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke soll, soweit rechtlich möglich, eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung bzw. dem Sinn dieser Bedingungen entsprechende Regelung erfolgen. 13.5 Erfüllungsgehilfen. Die Zahlstelle handelt in ihrer Eigenschaft ausschließlich als Erfüllungsgehilfe der Emittentin und steht in dieser Eigenschaft nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Kirchanschöring, im September 2015 - 70 - VI. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN 1. Sitz, Geschäftsjahr, Dauer, Gegenstand, Gründung Die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Sitz der Gesellschaft ist Kirchanschöring. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Traunstein unter HRB 6250 eingetragen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist auf unbeschränkte Zeit errichtet. Die Geschäftsadresse lautet Watzmannstraße 1, 83417 Kirchanschöring, Deutschland, Telefon: +49(0)868598890, Telefax: +49(0)8685-988988, E-Mail: [email protected]; Internet: www.royalbeach-bond.de. Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften treten unter der / den Geschäftsbezeichnung/en „Royalbeach" am Markt auf. Weitere kommerzielle Namen werden nicht verwendet. Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrags der Handel mit Spielwaren und Sportartikeln. 2. Historische Entwicklung der heutigen Emittentin Die Emittentin wurde im Dezember 1989 unter der Firma „Royalswiss Swiss Leisure Products Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH“ mit Sitz in Laufen / Salzach, Deutschland gegründet und am 7. März 1990 in das Handelsregister beim Amtsgericht Traunstein unter HRB 6250 eingetragen. 1990 firmierte die Gesellschaft in die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH um, was am 7. November 1990 in das Handelsregister eingetragen wurde. Der Sitz der Gesellschaft wurde im Jahr 1996 nach Kirchanschöring verlegt, was in das Handelsregister beim Amtsgericht Traunstein unter HRB 6250 eingetragen wurde. Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Prospektbilligung über insgesamt 70 Mitarbeiter (inklusive sechs Auszubildende) sowie einen Geschäftsführer. Um ihr Geschäft weiter zu internationalisieren, baute die Gesellschaft drei Tochtergesellschaften in der Vergangenheit auf, die bis heute tätig sind: Im Jahr 1992 gründete die Emittentin die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H. (nachfolgend auch „Royalbeach Österreich“) mit Sitz in Salzburg, Österreich. Diese Gesellschaft ist insbesondere für die Exportmärkte Österreich, Ungarn, Tschechien, Kroatien und Slowenien zuständig. Darüber hinaus beherbergt die Royalbeach Österreich auch das Call-Center der gesamten Royalbeach-Gruppe. - 71 - Die Royalbeach Österreich verfügt zum Zeitpunkt der Prospektbilligung über insgesamt 10 Mitarbeiter. Im Jahr 1996 wurde sodann von der Emittentin das Tochterunternehmen Royalbeach International Ltd., Hongkong, China (nachfolgend auch „Royalbeach Hongkong“) gegründet. Diese Tochtergesellschaft dient in erster Linie als Inspektionsbüro für in Asien gefertigte Produkte, für die Termin- und Qualitätskontrollen für in Asien gefertigte Produkte sowie das Lieferantensourcing in Asien. Zudem werden über Royalbeach Hongkong die Vertriebsaktivitäten mit den Einkaufsbüros existierender Kunden aus Europa bzw. mit Handelsunternehmen aus dem südostasiatischen / pazifischen Raum gesteuert. Die Royalbeach Hongkong verfügt zum Zeitpunkt der Prospektbilligung über insgesamt 11 Mitarbeiter. Im Jahr 2014 wurde dann eine weitere Gesellschaft gegründet, die ROYALBEACH INC., Delaware. Hierbei handelt es sich um eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Royalbeach Hongkong, an der die Emittentin damit mittelbar beteiligt ist. Über diese weitere Konzerngesellschaft werden Vertriebsaktivitäten im amerikanischen Markt gesteuert, insbesondere mit ALDI USA. Die ROYALBEACH INC., Delaware verfügt zum Zeitpunkt der Prospektbilligung über insgesamt 2 Mitarbeiter. - 72 - 3. Konzernstruktur Gesellschafter der Emittentin sind Herr Stefan Behr-Heyder und Herr Hans-Jürgen Münch, die jeweils zu 49,49 % an der Emittentin beteiligt sind und je Geschäftsanteile im Nennbetrag von EUR 247.450,00 an der Emittentin halten. Die verbleibenden Geschäftsanteile in Höhe von 1,02 % und mit einem Nennbetrag von EUR 5.100,00 hält die Gesellschaft selbst. Diese eigenen Anteile sind jedoch weder gewinnbezugs- noch stimmberechtigt. Die Emittentin ist die Muttergesellschaft der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H., der Royalbeach International Ltd. und der ROYALBEACH INC., Delaware. Royalbeach Österreich Die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H. ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Emittentin. Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Kfm. Thomas Münch. Royalbeach Honkong Die Emittentin ist an der Royalbeach International Ltd. direkt zu 99,5 % beteiligt. Die verbleibenden 0,5 % werden von Herrn Markus Münch treuhänderisch für die Emittentin gehalten, so dass die Emittentin letztlich die Royalbeach Honkong zu 100 % kontrolliert. Geschäftsführer und damit Managing Director der Royalbeach Hongkong ist Herr Markus Münch. - 73 - ROYALBEACH INC., Delaware Die ROYALBEACH INC., Delaware ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Royalbeach International Ltd. Die Emittentin ist an der ROYALBEACH INC., Delaware, mittelbar beteiligt. Der „President“ und „Director“ der Gesellschaft ist Herr Markus Hans Oliver Robert Münch. Daneben verfügt die Gesellschaft über einen weiteren „Director“, Herrn Hans-Jürgen Münch. 4. Angaben über das Kapital der Emittentin und ihrer Gesellschafter Die Emittentin hat ein Stammkapital in Höhe von EUR 500.000,00 welches in 500.000 Geschäftsanteile mit einem Nominalbetrag von je EUR 1,00 eingeteilt ist. Gesellschafter sind: Gesellschafter Geschäftsanteile zu je EUR 1,00 Herr Hans-Jürgen Münch 247.450,00 Herr Stefan Behr-Heyder 247.450,00 „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Ver- 5.100,00 triebs GmbH (eigene Anteile) 5. Organe der Emittentin Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im GmbH-Gesetz sowie im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft geregelt. a) Geschäftsführung Überblick Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft, sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und den sonstigen Bestimmungen der Gesellschafter. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss den Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien, soweit noch nicht geschehen. Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich nur auf Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsverkehr der Gesellschaft mit sich bringt. Zur Vornahme von Handlungen, die darüber hinaus- - 74 - gehen, ist im Innenverhältnis, sofern nicht Gefahr im Verzug ist, ein vorheriger zustimmender Gesellschafterbeschluss erforderlich. Aufgrund Gesetzes, des Gesellschaftsvertrags oder eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung kann die Entscheidung über einzelne Geschäfte oder bestimmte Arten von Geschäften der Gesellschafterversammlung vorbehalten bleiben. Die Gesellschafterversammlung kann im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Weisungen an die Geschäftsführung erteilen und Richtlinien für die Geschäftspolitik aufstellen. Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers durch einen mit ihm abgeschlossenen Geschäftsführeranstellungsvertrag geregelt. Der Geschäftsführer besitzt Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft. Er hat dabei ein weites Spektrum von Interessen, insbesondere der Gesellschaft, ihrer Gesellschafter, ihrer Mitarbeiter und ihrer Gläubiger zu beachten. Verstößt er gegen diese Pflichten, so haftet er gegenüber der Gesellschaft auf Schadensersatz. Zusammensetzung und Amtsdauer, Geschäftsführung und Vertretung Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Gegenwärtige Geschäftsführung Gegenwärtig hat die Gesellschaft einen Geschäftsführer und insgesamt fünf Prokuristen, von denen jeweils zwei Einzelprokura besitzen (Frau Irene Münch (die Ehefrau des Geschäftsführers) und Herr Thomas Münch (der Bruder des Geschäftsführers)) und drei Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen besitzen (Herr Engelbert Brüderl, Herr Hans Jung und Frau Alexandra Puffer). Geschäftsführer ist Herr Hans-Jürgen Münch. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Lebenslauf Hans-Jürgen Münch (*03.08.1955), Bad Reichenhall Herr Hans-Jürgen Münch machte von 1974 bis 1976 eine Ausbildung zum Industriekaufmann bei der Firma Schuco Spielwarenwerke Schreyer & Co., Nürnberg. Nach Ableistung eines Volontariats bei der Firma Gebr. Bühler, Nürnberg und des Wehrdienstes, war Herr Münch von 1978 bis 1980 als Junior Product-Manager bei der Firma Uvex Winter Optik GmbH, Fürth, tätig. Zwischen Juli 1980 und Dezember 1980 war Herr Münch anschließend als Produktmanager bei der Firma Eberhard Farber - 75 - GmbH, Neumarkt, tätig. In den Jahren 1981 bis 1982 war Herr Münch Assistent des Geschäftsführers für Marketing und Vertrieb bei der Firma Spear Spiele GmbH, Nürnberg. Anschließend, von 1982 bis 1989, war Herr Münch als Marketing- und Vertriebsleiter der Firma John Sportartikel und Spielwarenfabrik, Freilassing, tätig. Seit Dezember 1989 ist Herr Münch geschäftsführender Gesellschafter der Emittentin. Herr Münch ist als Geschäftsführer der Gesellschaft unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft, Watzmannstr. 1, 83417 Kirchanschöring, erreichbar. Der Geschäftsführungsvertrag mit Herrn Münch sieht bei Beendigung des Vertrages keine Vergünstigung für Herrn Münch vor. Allerdings besteht nur für die Dauer seines Geschäftsführungsvertrags ein Wettbewerbsverbot. Der Geschäftsführer der Emittentin hat aber bereits aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter der Emittentin großes, auch privates Interesse an deren wirtschaftlichem Erfolg. Daneben bestehen im Konzern verschiedene familiäre Verflechtungen (bspw. sind Geschwister des Geschäftsführers Gesellschafter der Tochtergesellschaften und / oder als Prokuristen im Konzern tätig und die Ehefrau Prokuristin, der Einzelprokura erteilt wurde), so dass weitere Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden können. Über die zuvor dargestellten Verflechtungstatbestände hinaus bestehen keine sonstigen wesentlichen Geschäfte, Rechtsbeziehungen oder anderweitigen Interessenkonflikte im Verhältnis zwischen der Emittentin, ihrem Geschäftsführer oder dessen Ehefrau und Verwandten ersten Grades. Es bestehen insbesondere über die oben dargestellten potentiellen Interessenkonflikte hinaus keine weiteren potentiellen Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft von Seiten des Geschäftsführers sowie seinen privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen. b) Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung ist die Versammlung der Anteilseigner und damit das oberste Organ der Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt zur Entscheidung in allen Angelegenheiten, die den Betrieb des Unternehmens betreffen. Beschlüsse der Gesellschafter bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit, soweit das Gesetz oder die Satzung keine abweichende Regelung vorsieht. Die Gesellschafterversammlung wird im Regelfall einmal jährlich einberufen (ordentliche Gesellschafterversammlung). Darüber hinaus ist eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn diese im Interesse der Gesellschaft liegt oder ein Gesellschafter deren Einberufung verlangt. Beschlüsse der Gesellschafter werden regelmäßig in Versammlungen gefasst. Der Gesellschaftsvertrag sieht hierzu keine speziellen Regelungen vor, so dass die gesetzlichen Regelungen gelten. - 76 - Aufsichtsorgane wie etwa ein Aufsichtsrat bei einer Aktiengesellschaft existieren bei der Emittentin nicht. Auch verfügt sie über keinen Beirat. Die Kontrolle der Geschäftsführung wird vielmehr direkt durch die Gesellschafterversammlung ausgeübt. 6. Corporate Governance Die Pflicht zur Abgabe einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG ist auf die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH nicht anwendbar, die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH folgt daher den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht. - 77 - VII. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN Die Emittentin wurde 1989 gegründet und ist die Muttergesellschaft der Royalbeach-Gruppe. Die Royalbeach-Gruppe ist hauptsächlich in der Entwicklung und dem Vertrieb von Einzelhandelsprodukten tätig, Kunden sind überwiegend große Einzelhandelsketten. Die Geschäftstätigkeit der RoyalbeachGruppe deckt eine große und vielfältige Produktpalette ab. Die Wertschöpfungskette der Emittentin reicht von der Entwicklung von Produktideen über den Verkauf und die Vermarktung bis hin zum AfterSales-Service und begleitenden Dienstleistungen. Die Produktion der einzelnen Waren wird durch Lieferanten übernommen. Durch die Nähe der Emittentin zum österreichischen Wirtschaftsraum Salzburg, der zentralen Lage in Europa und der direkten Nähe zum Sport- und Freizeit-Bereich der Alpen verfügt sie aus ihrer Sicht aufgrund der besonderen Marktnähe zum innovativen Sport- und Freizeitbereich über einen hervorragenden Standort. Aufgrund dieser Lage ist nach Beurteilung der Emittentin eine gute Bedienung von Gesamt-Europa möglich. Die Standorte ihrer Tochtergesellschaften dienen u.a. dem Vertrieb im Ausland. 1. Wichtigste Märkte Die regional wichtigsten Märkte für die Royalbeach-Gruppe sind Deutschland mit einem dort erzielten Umsatz in Höhe von EUR 29,5 Mio. in 2014 sowie Österreich mit einem Umsatz von ca. EUR 14 Mio. im Jahr 2014 über die österreichische Tochtergesellschaft, die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H. Die Royalbeach-Gruppe ist in mehr als 20 weiteren Ländern aktiv. Ihre Marktschwerpunkte befinden sich in weiteren Euro-Ländern, wie den Niederlande und Belgien, sowie in der Schweiz und Großbritannien mit einem Gesamtumsatz im Jahr 2014 von ca. EUR 8 Mio. Zusätzliche Auslandsmärkte der Royalbeach-Gruppe sind die USA, die über die ROYALBEACH INC., Delaware, eine Enkelgesellschaft der Emittentin, bearbeitet werden, und Australien mit einem Gesamtumsatz im Jahr 2014 von ca. EUR 15 Mio. Die USA nehmen produktseitig eine Sonderrolle ein, da die Emittentin dort bislang mit einem einzigen Einzelhandelskunden aktiv ist. Dementsprechend richtet sich das dort angebotene Produktspektrum exklusiv an den Wünschen des Großkunden aus. In allen für die Royalbeach-Gruppe wichtigen regionalen Märkten scheint sich nach Einschätzung der Emittentin der private Konsum stabil bis leicht wachsend zu entwickeln und damit ein weiterhin positives Umfeld für die Nachfrage nach Royalbeach-Produkten zu bilden. Der private Konsum ist der klar bestimmende Umfeldfaktor für die Geschäftsentwicklung der direkten Kunden der Royalbeach-Gruppe. Das Konsumverhalten wirkt sich somit mittelbar auch auf die Nachfrage nach Produkten der Emittentin aus. Ein stärkeres Sparverhalten führt in der Regel zu einer größeren Nachfrage bei Discountern, der wichtigsten direkten Kundengruppe der Royalbeach-Gruppe. - 78 - Bei steigendem Konsumverhalten profitieren sämtliche Kundengruppen der Emittentin über alle Vertriebsschienen hinweg. Nach einer teilweise rückläufigen Entwicklung in den vergangenen Jahren aufgrund der Wirtschafts1 krise erholt sich der private Konsum in Europa statistischen Erhebungen zufolge in 2015 weiter. In den europäischen Märkten bietet die Royalbeach-Gruppe nahezu das gesamte Produktspektrum über die Bereiche Fitness und Freizeit, Fun und Waves, Outdoor und ComfortMed hinweg an. Das Segment „LED-Leuchtmittel“ befindet sich noch in der Markteinführung und wird bislang in Deutschland und Österreich angeboten. Bei den europäischen Verbrauchern steigt Erhebungen zu folge die Kons2 umstimmung. Die eigenen Konjunktur- und Einkommenserwartungen werden daher positiv beurteilt. Den zuvor genannten Erhebungen zu Folge wird in Deutschland die Anschaffungsneigung der Konsumenten für 2015 als so positiv beurteilt wie seit acht Jahren nicht mehr. Darüber hinaus soll sich der GfK-Konsumklimaindex, gemäß einer Studie des Marktforschungsinstituts GfK SE, die die Konsumneigung der Privathaushalte widerspiegeln soll, im Jahr 2015 auf dem höchsten Stand befinden, wenn man die letzten 13 Jahre betrachtet. Die Europäer beurteilen die allgemeine Situation ihres Landes und ihre persönliche Situation positiver 3 als im Vorjahr. Gleichzeitig sind die Folgen der Krise für Europas Verbraucher noch deutlich spürbar. Gemäß dieser Erhebung sehen sich 73 % in ihrer Kaufkraft eingeschränkt. Mehr als jeder zweite Europäer empfindet seine finanzielle Situation schwieriger als vor fünf Jahren. 52 % der Konsumenten geben an, weniger als vor fünf Jahren zu kaufen. Die Konsumenten vergleichen die Preise stärker (83 %) und warten auf spezielle Angebote (79 %). Insgesamt soll der Konsum in seiner Bedeutung als sozialer Marker und Identitätsmerkmal abnehmen. Er ist nun vielmehr ein Mittel zur Steigerung des persönlichen Wohlergehens. Diese Entwicklung ist für die Emittentin als Anbieter, der auf eigene Marken- und Imagebildung verzichtet, nach ihrer Einschätzung positiv zu sehen. Sport- und Freizeitartikel liegen bei den Konsumenten in Europa weiter stark im Trend, auch wenn die 3 Kaufabsichten 2015 leicht gesunken sind. Grund hierfür ist demnach insbesondere, dass Freizeitaktivitäten, wie bspw. Sport, schon immer bei Europäern einen sehr hohen Stellenwert eingenommen haben und einnehmen. Den jeweiligen Konsumenten ist es hier sehr wichtig, über die richtige Ausrüstung und funktionale Bekleidung zu verfügen. Deutsche Konsumenten liegen mit 16 % knapp über dem Durchschnitt (Europa: 15 %), was die konkreten Kaufabsichten in 2015 für neue Sport- und Freizeitausrüstung angeht. Gleichzeitig kaufen Europäer zunehmend bewusster ein – die Mehrheit der europäischen Verbraucher (67 %) erkundigt sich bspw. nach Herkunft und Zusammensetzung von Produkten.4 Nach Einschätzung der Emittentin ist auch im Discount-Segment ein Trend zu höherer 1 http://www.europa-konsumbarometer.com/PDF_Dateien/Executive_Summary_2015.pdf 2 https://www.gfk.com/de/Documents/News%20Deutschland/2015/GfK_PK_Konsum_2015_d.pdf 3 http://www.europa-konsumbarometer.com/PDF_Dateien/Executive_Summary_2015.pdf 4 http://www.europa-konsumbarometer.com/PDF_Dateien/Executive_Summary_2015.pdf - 79 - Qualität zu beobachten. Dies bietet für die Royalbeach-Gruppe die Chance, Produkte mit höherer Wertschöpfung anzubieten. Auch in Deutschland setzt sich statistischen Erhebungen zu folge beim 5 Einkauf der Trend zur Qualitätsorientierung fort. Demnach antworteten 51 % der befragten Deutschen 2015, dass sie beim Einkauf vor allem auf die Qualität achten. Demgegenüber präferieren 49 % den Preis als wichtigstes Kriterium. Dieser Trend kann sich positiv auf die Nachfrage nach Produkten der Emittentin auswirken, weil sie sich besonders über das Preis-Leistungs-Verhältnis definiert. Die Nachfrage nach Freizeitartikeln ist der wichtigste Marktumfeldfaktor für die Emittentin. Der Umsatz im Einzelhandel mit Freizeitartikeln (Verlagsprodukte, Sportausrüstungen und Spielwaren) ist 2014 6 laut Angaben von Statista von EUR 15,8 Mrd. auf EUR 16,1 Mrd. gestiegen. Für 2015 wird ein weiterer Zuwachs auf EUR 16,4 Mrd. erwartet. Bei den verschiedenen Vertriebsschienen im Lebensmitteleinzelhandel, wie Supermärkte, Verbrauchermärkte oder SB-Warenhäuser, haben 2014 die Discounter insgesamt etwas an Boden verloren. 7 Nach Angaben der Gesellschaft für Konsumforschung haben die Discounter einen Umsatzrückgang von 1,3 % hinnehmen müssen. Bei großflächigen SB-Warenhäuser sank der Umsatz 2014 um 0,7 %. Zugelegt haben demgegenüber Vollsortimenter (+1,9 %) sowie Drogeriemärkte (+3,3 %). Im Gegensatz dazu weist das EHI Retail Institute einen Umsatzzuwachs für die führenden Discounter in 2014 8 von EUR 65,95 Mrd. auf EUR 66,9 Mrd. aus. Nach dieser Quelle konnten insbesondere die größten Discounter weiter zulegen, beispielsweise erzielte ALDI Süd 2014 einen Umsatz von EUR 14,3 Mrd. (2013: EUR 13.8 Mrd.), ALDI Nord EUR 10,8 Mrd. (2013: EUR 10,0 Mrd.) oder Lidl EUR 17,7 Mrd. (2013: EUR 16,5 Mrd.). 2. 9 Haupttätigkeitsbereiche der Emittentin Produktsegmente Die Royalbeach-Gruppe hat fünf verschiedene Produktsegmente: Fitness und Freizeit: Im Bereich Fitness und Freizeit werden Fitnessgeräte verschiedener Dimensionen und Ausrichtungen angeboten. Diese umfassen zum Beispiel Ergometer, Crosstrainer, Laufbänder, Kraftstationen, Hanteln, Bälle und andere Produkte. Dieser Geschäftsbereich ist mengenmäßig der größte und besteht bereits seit 2004. In diesem Geschäftsbereich wurde im Konzern, im Ge- 5 https://www.gfk.com/de/Documents/News%20Deutschland/2015/GfK_PK_Konsum_2015_d.pdf 6 http://de.statista.com/statistik/daten/studie/288707/umfrage/prognose-zum-umsatz-im-einzelhandel-mit-freizeitartikeln-indeutschland/ 7 https://www.gfk.com/de/Documents/News%20Deutschland/2015/GfK_PK_Konsum_2015_d.pdf 8 http://www.handelsdaten.de/lebensmitteldiscounter/lebensmittelhandel-gesamtumsatz-der-lebensmittel-discounterdeutschland 9 http://www.handelsdaten.de/lebensmittelhandel/umsatz-der-fuehrenden-lebensmittel-discounter-deutschland-2014 - 80 - schäftsjahr 2014, ein Umsatz von insgesamt ca. EUR 21 Mio. erzielt, was rund 39 % des Gesamtumsatzes im Konzern ausmacht. Fun und Waves: In diesem Segment werden Spielwaren für sommerliche Aktivitäten, Schwimmen und zugehörige Freizeitartikel und weitere Sportgeräte angeboten. Das Sortiment umfasst etwa Trampoline, Planschbecken, Gartenpools, aufblasbare Spielgeräte für das Wasser, Luftmatratzen und Boote, Fußballtore, Strandzelte, Schwimmbrillen, Stand up Paddelboards und ähnliches. Die Produkte sind teilweise mit bekannten Figuren wie „Wickie“, „Die Maus“ und anderen gebrandet. In diesem Bereich ist die Royalbeach-Gruppe seit 1989 tätig. Im Geschäftsjahr 2014 wurde hier im Konzern ein Umsatz von insgesamt ca. EUR 16 Mio. erzielt. Dies entspricht rund 21 % des Gesamtumsatzes im Konzern. Outdoor: Hier werden Produkte rund um Aktivitäten in freier Natur und Tourismus angeboten wie beispielsweise Rucksäcke, Zelte, Schlafsäcke und Campingmöbel. Auch Stöcke für Nordic Walking, Wanderstöcke und ähnliches zählen zum Sortiment. Auch in diesem Bereich werden teilweise bekannte Figuren aus der Werbung für das Branding genutzt wie „Die Maus“ oder „Shaun das Schaf“. In diesem Bereich ist die Emittentin seit 2002 tätig. In diesem Geschäftsbereich wurde im Konzern im Geschäftsjahr 2014 ein Umsatz von insgesamt ca. EUR 15 Mio. erzielt, was rund 19 % des Gesamtumsatzes im Konzern ausmacht. ComfortMed: Aufgrund der Entwicklung der demographischen Struktur hat die Emittentin ab 2009 zusätzlich den Geschäftsbereich „ComfortMed“ eingeführt, der ihren Beobachtungen zufolge eine große und steigende Akzeptanz unter den Konsumenten genießt. In diesem Segment werden Produkte angeboten, die die Mobilität der Kunden unterstützt (bspw. Elektromobile, Rollatoren und Reisrollstühle), die mehr Sicherheit für das Bad garantieren (z.B. spezielle Haltegriffe, Badehocker und -stühle), Alltagshilfen bieten (bspw. Gehstöcke, Greifhilfen, Ausstieghilfen etc.) oder Wellness garantieren (bspw. Infrarotwärmekabinen, Massagestühle bzw. -geräte etc.). In diesem Bereich ist die Emittentin seit 2009 tätig. Im Geschäftsjahr 2014 wurde in diesem Segment im Konzern ein Umsatz von insgesamt ca. EUR 15 Mio. erzielt. Dies entspricht rund 18 % des Gesamtumsatzes im Konzern. „LED-Leuchtmittel“: Dieses Segment wurde von der Emittentin im dritten Quartal 2013 in den Markt eingeführt. Im diesem Bereich bietet die Emittentin Leuchten aller Art an. 2014 hat die Geschäftsführung der Emittentin die Entscheidung über die neuste anzuwendende Technologie getroffen. Sie hat sich für den Einsatz der sog. Velios Filament-Technologie entschieden. Mit der Velios FilamentTechnologie werden aus Sicht der Emittentin alle Vorteile der traditionellen Glühlampe mit neuester LED-Technologie vereint. Dies sind nach Auffassung der Emittentin zum einen die 360° rundumStrahlung, die warmweiß-Wohlfühllicht-Farbe, eine Stromersparnis von ca. 90 % sowie eine Brenndauer von rund 25.000 Stunden. Aus Sicht der Emittentin bietet diese neue Technologie eine attraktive Alternative am Markt. Auf entsprechenden Messen, auf denen die Emittentin ihre neuen LED- - 81 - Produkte vorgestellt hat, konnte die Emittentin eine positive Resonanz verzeichnen. Ob und inwieweit dies jedoch Einfluss auf einen späteren Absatz hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Im Geschäftsjahr 2013 wurde in diesem Segment im Konzern ein Umsatz von insgesamt ca. EUR 2,5 Mio. erzielt. Dies entspricht rund 3 % des Gesamtumsatzes im Konzern. Der Fitnessbereich ist der Hauptumsatzträger insbesondere für die Herbst- und Wintermonate. Die Emittentin versucht jedoch dieser saisonalen Tendenz durch die konsequente Entwicklung neuer Produktgruppen gegenzusteuern. Dies gelingt ihr nach eigenen Beobachtungen vor allem dadurch, dass die Sommer- und Outdoorartikel im Wesentlichen in den Frühlings- und Sommermonaten verkauft werden. Daneben sind die Geschäftsbereiche „LED“ und „ComfortMed“ saisonunabhängig und werden ganzjährig angeboten. Das Sortiment von Royalbeach kann darüber hinaus auch aufgrund der beschriebenen Tätigkeit in den unterschiedlichen Produktbereichen letztlich als weitgehend saisonunabhängig beschrieben werden. Es ist gewährleistet, dass über das gesamte Kalenderjahr verteilt Umsätze erzielt werden. Produktentwicklung Die Emittentin entwickelt ihre Produktideen alle selbst. Hierbei werden die Produktideen und die Konzipierung neuer Projekte von der Emittentin an die jeweiligen und spezifischen Kundenbedürfnisse angepasst und erfolgen weitgehend in enger Zusammenarbeit mit den Endverbrauchern wie Fitnessketten, Großkunden wie bspw. der ALDI-Gruppe und mit Hochschulen, wie z.B. der TU München. Die neuen Produkte werden durch erfahrene Industriedesigner und Entwicklungsteams konzipiert und für den Vertrieb speziell nach den Kundenwünschen designt. Musterprodukte werden in Deutschland durch beauftraget Unternehmenspartner auch für das Ausland hergestellt. Die Unternehmenspartner, mit denen die Royalbeach-Gruppe hierbei zusammenarbeitet, kommen sowohl aus Deutschland als auch aus Österreich. Die Fertigprodukte werden durch externe Lieferanten meistens in kleiner Menge hergestellt. Sie unterliegen immer einer mehrfachen Qualitätskontrolle (bspw. bereits in der Fabrik bei der Produktion) sowie einer Endabnahme durch Qualitätsmanager in Deutschland und / oder in Hongkong. Die Royalbeach-Gruppe lässt ihre Produktion durch renommierte Prüfinstitute (DIN, LGA, TÜV, SGS) zertifizieren, da ihr Fokus auf der Sicherung von aktuellen Qualitätsanforderungen bei allen Produkten liegt - auch wenn die Produkte vielfach im unteren Preissegment angesiedelt sind. Es soll die Einhaltung der maßgeblichen Normen, der sozialen Standards sowie eine chemische Unbedenklichkeit und eine gleichbleibend hohe Qualität der Produkte sichergestellt werden. Daneben ist Royalbeach seit 2008 Mitglied der Business Social Compliance Intitiative (BSCI). Im Rahmen dieser Non-profit-Organisation haben sich weltweit ca. 600 Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen einem Verhaltenskodex verschrieben, welcher insbesondere die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen sowie eines nachhaltigen Wirtschaftens zum Ziel hat. In der Produktentwicklung sind insgesamt 17 Mitarbeiter tätig. - 82 - Die Emittentin lässt die bei ihren Lieferanten bestellten Waren durch Speditionen in ihre verschiedenen Lager in Nürnberg, Mönchengladbach, Salzburg, Kirchanschöring sowie auf ihre sog. schwimmende Lager (Conainerschiffe) verbringen. Die Lagerhaltung und zugehörige Logistik wird von der Emittentin selber betrieben. Vertrieb a) Fremdvertrieb Die Emittentin vertreibt ihre Produkte hauptsächlich an verschiedene Handelsgruppen, wie bspw. die ALDI-Gruppe, die Hofer-Gruppe, den Metro Konzern, den Spar-Konzern, den Otto-Konzern und andere Kunden. Der Vertrieb erfolgt hierbei grds. zentral mit 10 Vertriebsmitarbeitern aus Deutschland heraus. Bestimmte Märkte werden jedoch von den Tochtergesellschaften der Emittentin bearbeitet. Ihre Tochtergesellschaft in Österreich ist mit 3 Vertriebsmitarbeitern für die Märkte in Österreich sowie die osteuropäischen Nachbarländer zuständig. Ihre Tochtergesellschaft in Hongkong ist mit 2 Vertriebsmitarbeitern dagegen für Hongkong sowie den Märkten in Australien und Neuseeland verantwortlich. Die Enkelgesellschaft in den USA ist mit 2 Vertriebsmitarbeitern für den Markt in den USA zuständig. Derweil vertreibt die Emittentin ihre Waren unter verschiedenen Handelsmarken für ihre großen Kunden. Zur Kompetenz der Emittentin zählt es auch, entsprechende Handelsmarken zu kreieren, nebst zugehörigen Marketingkonzepten. Die Emittentin entwickelt häufig auch an große Kunden angepasste spezielle Produkte, die sich von den Produkten für andere Kunden unterscheiden. Ca. 18 % des Gesamtumsatzes der Royalbeach-Gruppe (bezogen auf den Konzernumsatz 2014) wird in den USA gemacht. Produkte, die in den USA vertrieben werden, unterliegen, gemäß den in den USA geltenden Vorschriften, strengen Sicherungshinweispflichten. Die Einhaltung dieser Sicherungshinweispflichten versucht die Emittentin insbesondere durch eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Prüfinstituten und ihrer Versicherungsgesellschaft zu gewährleisten. Die Royalbeach-Gruppe hat eigens für ihr Geschäft in den USA eine spezielle Versicherung abgeschlossen, um etwaige Produkthaftungsrisiken damit abdecken zu können. Bislang ist noch kein Haftungsfall in den USA eingetreten. Der Vertrieb ist innerhalb der Royalbeach-Gruppe so organisiert, dass entsprechende Mitarbeiter zum einen den Markt beobachten, zum anderen aber auch auf verschiedene Messen gehen (bspw. auf die ISPO München, Spoga Köln, Futura Salzburg, Light & Building Frankfurt, etc.) und hier entsprechende Kontakte knüpfen. Die Emittentin verfügt im Bereich des Vertriebs insbesondere über zwei Key Accounting Manager allein für die ALDI-Gruppe und zwei Verkaufsleiter für den deutschen und den europäischen Markt. Wichtigste Kunden der Royalbeach-Gruppe sind die Unternehmen der ALDI-Gruppe in Deutschland, wie auch im Ausland. Die Zusammenarbeit besteht seit 21 Jahren. - 83 - Das Leistungspaket von Royalbeach, das im Rahmen der Zusammenarbeit mit ihren Großkunden angeboten wird, beinhaltet die Erfassung von Trends, die Bereitstellung von neuen Produkten und die Entwicklung eigener Produkte mit Markencharakter mit einem nach eigener Beurteilung guten PreisLeistungs-Verhältnis. Darüber hinaus übernimmt Royalbeach teilweise die folgenden Aufgaben für Großkunden: • Entwicklung detailgetreuer Bedienungsanleitungen für eigene Produkte und dazugehörige Vermarktungskonzepte • Überwachung der Einhaltung von Normen und gesetzlichen Vorgaben durch mehrfache Kontrollen wie bspw. Qualitätskontrollen, Zertifizierungen etc. • Aktive Marktforschung mit Konkurrentenbewertung: Beobachtung des Wettbewerbs mit Durchführung von Warenbewertungen • After-Sales-Tätigkeiten (Ersatzteillager, Wartung, Call-Center) für eigene Kunden mit eigener Internetplattform und eigenen Servicemitarbeitern sowie eigenem Personal im Call-Center; teilweise kostenpflichtig Dementsprechend macht eine Analyse der Umsätze der Royalbeach-Gruppe nach Absatzmärkten eine starke Konzentration auf die Vertriebsschiene Discounter deutlich. Diese stellen mit 70 % aller Umsatzerlöse den größten Abnehmerkreis der Emittentin dar. Die Emittentin bekommt Anregungen zur Produktentwicklung außerdem direkt vom Kunden und kann die Entwicklungen des Marktes so besser verfolgen. Die Hürden für den Wettbewerb sind daher nach Beurteilung der Emittentin in den Bereichen Erfolgswahrscheinlichkeit von Aktionen, Qualitätsprobleme und Service entsprechend hoch. Darüber hinaus werden Aktionen mit einer Vorlaufzeit von bis zu einem Jahr geplant und die Abnahmemenge ist seitens des Kunden gewährleistet. b) Eigenvertrieb Neben der Belieferung von bspw. großen Handelsgruppen, vertreibt die Royalbeach-Gruppe ihre Produkte seit 2008 auch im Wege des Eigenvertriebs an Endkunden. Hierbei werden ausschließlich eigene Marken und nicht solche, die die Royalbeach-Gruppe speziell für einen Kunden konzipiert und entwickelt hat, genutzt. Ein solcher Eigenvertrieb findet hierbei zum einen über den eigenen OnlineShop statt und zum anderen aber auch über sog. Internet-Shopping-Plattformen, wie bspw. eBay, Amazon etc. Vertrieben werden in diesem Zusammenhang vornehmlich Eigenmarken. Daneben nutzt Royalbeach diese Vertriebskanäle aber auch für die Zweitvermarktung von Aktionswaren und Restposten. Der Eigenvertrieb von Royalbeach macht mittlerweile 3 % am Gesamtumsatz aus und soll künftig weiter ausgebaut werden. After-Sales-Service und andere Dienstleistungen In den letzten Jahren hat das Unternehmen darüber hinaus einen umfangreichen sog. After-SalesService-Bereich auf- und ausgebaut. In diesem Zusammenhang bietet die Emittentin Leistungen - 84 - durch den Betrieb eines Call-Centers und einen flächendeckenden Vorort-Kundenservice bis hin zum Home-Delivery-Service an, bei dem die Waren nicht nur nach Hause geliefert, sondern auch montiert oder installiert und die Kunden in die jeweilige Funktion eingewiesen werden. Durch diese Erweiterung erhofft sich die Emittentin auf sämtlichen Märkten die Chance zum Verkauf von höherwertigen Produkten. Aus ihrer Sicht können dadurch auch zusätzlich Produkte angeboten und der Umsatz weiter gesteigert werden. Dieser sog. After-Sales-Service macht mittlerweile bereits einen prozentualen Anteil von ca. 6 % der Gesamtgeschäftstätigkeit der Royalbeach-Gruppe aus (ungeprüfte Zahl aus dem Rechnungswesen betreffend den Zeitraum 1. Juli 2014 – 30. Juni 2015). In diesem Bereich sind insgesamt 11 Mitarbeiter beschäftigt. 3. Unternehmensstrategie der Emittentin Die Unternehmensstrategie der Emittentin ist auf langfristige Beziehungen – insbesondere mit den Einzelhandelspartnern – auf der Basis attraktiver Produkte, Sortimente und zusätzlicher Dienstleistungen sowie auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtet. Die Eckpfeiler ihrer Unternehmensstrategie sind: Ausbau der Position als systemrelevanter Partner des Einzelhandels Das Leistungsangebot der Royalbeach-Gruppe wurde in den vergangenen Jahren deutlich über das Angebot eines Lieferanten von Non-Food-Artikeln für den Einzelhandel hinaus weiterentwickelt – mit hoher Kompetenz bei Aktionssortimenten und Saisonartikeln, die in einem klar definierten zeitlichen Umfang nach im vornherein mit den Einzelhandelskunden festgelegten Spezifikationen beschafft werden und für die die entsprechende Logistik organisiert wird. In speziellen Produktsegmenten, beispielsweise bei Fitnessgeräten oder ComfortMed-Produkten, hat sich das Unternehmen nach eigener Auffassung für zahlreiche Einzelhandelskunden als systemrelevanter Partner (also als Partner, der in der jeweiligen Produktkategorie eine stetige Verfügbarkeit der gewünschten Produkte auf der Fläche in Menge, Preis und mit Service sicherstellen kann) für die Non-Food-Sortimente etabliert. Darüber hinaus hat sich die Royalbeach-Gruppe nach eigener Einschätzung insbesondere mit einem umfangreichen sog. After-Sales-Service-Bereich einen festen Platz in der Wertschöpfungskette ihrer Einzelhandelspartner erarbeitet. Zum After-Sales-Service gehören der Betrieb eines eigenen Call-Centers und ein flächendeckender Vorort-Kundenservice jeweils mit eigenen Mitarbeitern, sowie ein HomeDelivery-Service (Heimlieferdienst), bei dem die Waren nicht nur nach Hause geliefert, sondern auch montiert oder installiert und die Kunden in die jeweilige Funktion eingewiesen werden. Die Royalbeach-Gruppe deckt nahezu die gesamte Wertschöpfungskette der Spielwaren- und Sportartikelbranche von der Produktidee über die Produktentwicklung, Fertigung / Produktion, die Logistik sowie den Verkauf bis hin zum After-Sales-Service ab. Dadurch verfügt sie nach eigener Einschätzung über eine gute Ausgangslage, um als systemrelevanter Partner des Einzelhandels mit höherwer- - 85 - tigen Produkten gelistet zu werden. Darüber hinaus ermöglichen die einmal aufgebauten Strukturen und Prozesse eine bessere Wertschöpfung. Aus Sicht der Emittentin können durch die Abdeckung der nahezu gesamten Wertschöpfungskette auch zusätzliche Produkte angeboten und der Umsatz weiter gesteigert werden. Gleichzeitig kann sich die Royalbeach-Gruppe nach eigener Einschätzung klar gegenüber rein von Sonderaktionen getriebenen Anbietern differenzieren und dadurch die Beziehung zu den Einzelhandelspartnern auf eine langfristige Basis stellen, da diese nicht bzw. nicht in dem Umfang wie die Royalbeach-Gruppe eine vergleichbare Wertschöpfungskette anbieten. Der Ausbau dieser Position im Markt wie auch in der konkreten Zusammenarbeit mit den Einzelkunden soll durch die Erschließung zusätzlicher Produktkategorien, einen weiteren Ausbau der Dienstleistungstiefe und eine noch engere Verzahnung aller Prozessschritte entlang der Wertschöpfungskette mit den Kunden erreicht werden. Stetige Erweiterung der Kundenbasis und der Leistungen im Einzelhandel Die aus Sicht der Emittentin heutige stabil wachsende Umsatzbasis der Royalbeach-Gruppe fußt auf einer langjährigen Zusammenarbeit mit international tätigen Handelspartnern wie z. B. führenden Discountern der ALDI-Gruppe, Real-Gruppe, Metro-Gruppe, Karstadt-Gruppe, dem Otto Versand und vielen anderen. Die Strategie der Royalbeach-Gruppe ist es, die Zahl an Einzelhandelspartnern weiter auszubauen und gleichzeitig die Sortimentsbreite je Partner kontinuierlich zu erweitern, um das angestrebte, zukünftige Umsatzwachstum zu fördern. Diese Strategie umfasst auch das Internet, wo die Royalbeach-Gruppe ebenfalls mit führenden Unternehmen wie Amazon oder eBay zusammenarbeitet beziehungsweise deren Plattformen nutzt und zusätzlich über eigene E-Commerce-Aktivitäten die Markenbildung vorantreibt. Die eigene E-Commerce-Plattform www.royalbeach.de wie auch eigene eBay-Aktivitäten dienen vorrangig der Vermarktung von besonderen Aktionswaren, Restanten, Überproduktionsmengen oder B-Ware, also Produkten mit minimalen Mängeln. Weitere Internationalisierung der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH Die Emittentin plant, in internationalen Märkten wie in den USA oder in Australien im engen Schulterschluss mit ausgewählten Einzelhandelspartnern weiter zu expandieren und dabei auch neue Ländermärkte zu erschließen. Dieser strategische Ansatz basiert vor allem auf einer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Kunden ALDI. Aufgrund dieser soliden Geschäftsbasis konnte die Emittentin in den letzten Jahren erfolgreich neue Märkte sowohl in Europa als auch in Übersee erschließen, bspw. Australien, USA und Schweiz. Aufgrund der bereits erfolgten starken Expansion von ALDI in den USA (aktuell über 1.000 Filialen) und auf Basis der guten Beziehungen zu ALDI erwartet die Emittentin, unmittelbar von dem Wachstum dieses Großkunden zu profitieren. Die Emittentin sieht weiter ein großes Marktpotenzial, da nach ihrer Erwartung der Großkunde seine bisherige Expansionsgeschwindigkeit beibehalten und sein Filialnetz weiter ausbauen will, zunehmend auch an der Westküste. - 86 - Stetiger Ausbau der Sortimente über Innovationen und Eintritt in neue Märkte Die Royalbeach-Gruppe ist nach eigener Einschätzung gemessen an der Absatzmenge der führende Anbieter von Fitnessgeräten in Deutschland. Die Gruppe verkauft dort aktuell jährlich über 150.000 Fitnessgeräte, wie z. B. Ergometer, Crosstrainer, Rudergeräte und Laufbänder, in verschiedenen Preislagen. Diese Marktposition wird in dieser Produktkategorie wie auch in allen anderen Produktsegmenten über eine ständige Weiterentwicklung der Sortimente über z. B. Innovationen vorangetrieben. Zurzeit arbeitet die Emittentin bei ihren angebotenen Fitnessgeräten an intelligenten Computersystemen, die eine bessere Vernetzung des Smartphones mit dem Training und der Steuerung ermöglichen sollen. Gleichzeitig treibt die Emittentin den Eintritt in neuartige Non-food-Segmente voran, für die eine hohe Attraktivität erwartet wird, z. B. gemessen am Marktpotential oder an einer besonderen Relevanz für Einzelhandelspartner. Zu nennen sind hier die Aktivitäten bei LED-Leuchtmittel. Die Emittentin konnte dort in einen völlig neuen Markt eintreten, der aktuell starken strukturellen Veränderungen unterliegt. Der LED-Markt entwickelte sich vor allem in den vergangenen zwölf Monaten qualitativ und technisch mit hohem Tempo. Die erste Generation von Leuchtmitteln mit relativ hohem Gewicht und mangelhafter Rundumstrahlung wird nach Beobachtung der Emittentin zunehmend von der neuen Filament-Technologie abgelöst. Der Erfolg im Handel soll dabei neben der technologischen Entwicklung der Produkte insbesondere durch neue intelligente Display- und Regalsysteme beschleunigt werden. Im LED-Segment verfügt die Emittentin über die nach ihrer Beobachtung heute marktführende Technologie, die aus ihrer Sicht auch für die nächsten Jahre eine gute Entwicklung erwarten lässt. Für die Saison 2015/2016 werden hier gegenüber den vorherigen Jahren steigende Umsätze erwartet. Der Motor des zukünftigen Wachstums soll neben dem Ausbau des internationalen Geschäfts vor allem der weitere Ausbau des Home-Delivery-Systems mit Produkten hoher Wertschöpfung, wie z. B. Infrarotkabinen sein. Gleichzeitig stellt sich die Royalbeach-Gruppe mit den jungen Produktsegmenten, wie LED-Leuchtmittel oder ComfortMed, zunehmend saisonal unabhängig auf. 4. Wettbewerbsstärken der Emittentin Nach eigener Einschätzung verfügt die Emittentin über folgende Wettbewerbsstärken und Alleinstellungsmerkmale: Langjährige und enge Kundenbeziehungen zu den wichtigsten Schlüsselkunden Mit den wichtigsten Schlüsselkunden, insbesondere auch im Discount-Segment, pflegt die Emittentin teilweise seit über 20 Jahren sehr intensive und wechselseitig eng verbundene Geschäftsbeziehungen. Die besondere Kundenbindung rührt nach Einschätzung der Emittentin auch aus gemeinsamen Aktivitäten in der Produktentwicklung, der nach Einschätzung der Emittentin gut aufeinander abgestimmten Supply Chain sowie umfangreichen Service- und After-Sales-Services, die durch die Emittentin erbracht werden. Als ein wesentlicher Wettbe- - 87 - werbsvorteil erweist sich nach jüngerer Erfahrung das logistische Know-how, das durch die Royalbeach-Gruppe in den vergangenen 18 Monaten in der Vermarktung großvolumiger Produkte im Discounthandel konsequent weiterentwickelt wurde. Darüber hinaus belegen gemeinsame Vorlaufzeiten von bis zu einem Jahr bei einigen Beschaffungsprojekten die intensive Zusammenarbeit. Hier werden gemeinsam mit dem jeweiligen Handelspartner zunächst die Produktspezifikationen festgelegt. Royalbeach stellt die entsprechende Umsetzung, garantierte Preis-Mengen-Gerüste sowie die Verfügbarkeit der Produkte sicher. Auf der Basis garantierter Abnahmemengen wird dann auf einer sicheren Planungsgrundlage der Beschaffungsprozess in Gang gesetzt. Hohe Innovationskraft Die Emittentin gehört nach eigener Einschätzung zu den innovativsten Anbietern in ihren Marktsegmenten – insbesondere im Hinblick darauf, diese Innovationen unmittelbar als marktgängige Produkte in entsprechender Menge sowie zu einem nach Einschätzung der Emittentin attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis zur Verfügung stellen zu können. Diese Innovationskraft speist sich aus einer Vielzahl gemeinsamer Entwicklungsprozesse mit Kunden, sowie F&E-Partnern, wie zum Beispiel mit der Technischen Universität München, einer eigenen unmittelbaren Endverbraucherrückkoppelung über den eigenen E-Commerce-Kanal sowie aus einem funktionierenden Marktzugang zu einer Vielzahl innovativer Anbieter und Produzenten, insbesondere in Asien. Qualitätsmanagement und Zertifizierungen Die Emittentin arbeitet mit den führenden Unternehmen des deutschen Einzelhandels zusammen. Dementsprechend richtet die Emittentin die eigene Unternehmensstrategie im Bereich Qualitätssicherung und Zertifizierungen immer am höchsten verfügbaren Standard aus. Dies umfasst umfangreiche interne Qualitätssicherungssysteme in unterschiedlicher Ausprägung je nach Geschäftsfeld, die Überwachung der eigenen Beschaffungskanäle und Lieferanten sowie Mitgliedschaften und umfangreiche Zertifizierungen. Beispiele sind die Mitgliedschaft in der BSCI (Business Social Compliance Initiative), die sich weltweit für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Beschaffungskette ihrer Mitgliedsunternehmen einsetzt, sowie die Produktkettenzertifizierung durch das Forest Stewardship Council (FSC), das das erste System zur Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft schuf. Alleinstellung als Partner im Home-Delivery-Service Die Emittentin hat sich in speziellen Produktsegmenten für die Kunden als Partner mit umfangreichen Home-Delivery-Services etabliert beziehungsweise durch die Übernahme dieser Funktionen nach eigener Einschätzung einen festen Platz in der Wertschöpfungskette der Einzelhandelspartner erarbeitet. Ausgangspunkt für den strategischen Entwicklungsschritt zur Erschließung des Bereichs Home-Delivery-Service waren von Kunden der Emittentin ohnehin - 88 - geforderte After-Sales-Tätigkeiten (Ersatzteillager, Wartung, Call-Center) mit eigener Internetplattform, eigenen Servicemitarbeitern sowie eigenem Personal im Call-Center, die dann zu einem entsprechenden Dienstleistungsangebot ausgebaut wurden, das auch international verfügbar ist. 5. Wesentliche Verträge Mit Erklärung vom 6. August 2006 hat die Emittentin zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaft, der Royalbeach Österreich, gegenüber dem Raiffeisenverband Salzburg eine Patronatserklärung abgegeben. In diesem Zusammenhang hat sich die Emittentin gegenüber der zuvor genannten Bank verpflichtet, ihre Tochtergesellschaft jederzeit finanziell so auszustatten, dass sie in der Lage ist, alle Forderungen des Raiffeisenverbands Salzburg, welche aus dieser Geschäftsverbindung entstehen, bei Fälligkeit zu erfüllen. Die von der Emittentin abgegebene Erklärung ist zeitlich unbegrenzt. Daneben besichert die Emittentin im Rahmen eines Kreditrahmenvertrags zwischen der Royalbeach Österreich und der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich vom März 2015 zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaft, durch eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft einen Kreditrahmen in Höhe von EUR 1 Mio. auf alle bestehenden und künftigen Konten ihrer Tochtergesellschaft. Die der Bank damit zustehenden Sicherheit sichert hierbei insbesondere alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche der Bank aus der Geschäftsverbindung mit der Tochtergesellschaft der Emittentin, soweit nicht im Einzelfall außerhalb des zwischen den Parteien geschlossenen Kreditrahmenvertrags etwas anderes vereinbart wurde. Mit Erklärung vom 23. Oktober 2006 haben die Emittentin in Höhe von EUR 5.500.000,00 und Herr Hans-Jürgen Münch in Höhe von EUR 109.009,25 (jeweils zuzüglich der vertraglich vereinbarten Zinsen ab Vervollständigung des Wechsels), eine sog. Wechselhaftung zu Gunsten der Royalbeach Österreich übernommen. Diese Wechselhaftung sichert etwaige Ansprüche der Salzburger Sparkasse gegenüber der vorgenannten Tochtergesellschaft der Emittentin, im Zusammenhang mit allen Forderungen ab, die die Salzburger Sparkasse aus der Abwicklung der Geschäftsverbindung entstanden sind, bzw. noch entstehen. Mit Erklärung vom 27. Juli 2012 gegenüber dem Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft tritt die Emittentin zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaft, der Royalbeach Österreich, in eine mitschuldnerische Haftung bezüglich eines zwischen dem Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft geschlossenen Kontokorrentkredits in Höhe von EUR 1.500.000,00. Mit Bürgschaftsvertrag vom 4. November 2014 hat sich die Emittentin zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaft, der Royalbeach Österreich, gegenüber der Volksbank Salzburg als Bürge verpflichtet. Gegenstand des Bürgschaftsvertrags ist ein Darlehensvertrag zwischen ihrer Tochtergesellschaft und der - 89 - Volksbank Salzburg über einen Kreditrahmen in Höhe von EUR 806.000,00. Der Bürgschaftsvertrag sichert alle Forderungen und Ansprüche aus Haupt- und Nebenverbindlichkeiten ab, die aus der Inanspruchnahme des Kredits erwachsen sind oder noch erwachsen werden. Zu den Nebenverbindlichkeiten die die Haftung des Bürgen ebenfalls umfasst, gehören insbesondere alle mit den Forderungen und Ansprüchen zusammenhängenden Zinsen, Zinseszinsen, Verzugszinsen, Provisionen, notwendigen Gebühren sowie zweckentsprechenden Auslagen und Kosten. Wesentliche Verträge, welche bei der Royalbeach-Gruppe nicht im normalen Geschäftsverlauf abgeschlossen wurden und dazu führen könnten, dass ein Mitglied der Royalbeach-Gruppe eine Verpflichtung oder ein Recht erlangt, die bzw. das für die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen gegenüber den Wertpapierinhabern in Bezug auf die ausgegebenen Wertpapiere nachzukommen, von großer Bedeutung sind, umfassen gegenständlich insbesondere: Herr Stefan Behr-Heyder hat am 3. September 1999 mit der Emittentin einen Darlehensvertrag geschlossen, in dem er der Emittentin ein Darlehen in Höhe von DM 1.400.000,00 zu einem Zinssatz i.H.v. 6 % zur Verfügung gestellt hat. Das Darlehen diente zur Finanzierung des neuen Bürogebäudes sowie der Rückführung bestehender Darlehensverbindlichkeiten. Zum 30. Juni 2015 bestanden noch Restverbindlichkeiten der Emittentin gegenüber Herrn Stefan Behr-Heyder in Höhe von EUR 800.000,00. Daneben besteht eine Vereinbarung zwischen der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H. und Herrn Thomas Münch. Herr Thomas Münch wurde von der zuvor genannten Gesellschaft bevorschusst, was über das „Verrechnungskonto MAG. Münch“ verbucht wurde. Zum 30. Juni 2015 weist das Konto einen Saldo in Höhe von EUR 381.000,00 aus. Es wurde vereinbart, dass dieses Verrechnungskonto jährlich mit 3,5 % zu verzinsen ist. Ferner wurde vereinbart, dass die Rückführung zur Abdeckung des Verrechnungskontos in einer jährlichen Rate von EUR 30.000,00 erfolgen soll – spätestens zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres, beginnend mit dem 31. Dezember 2015. Sonderzahlungen sind jederzeit möglich. Im Übrigen bestehen keine wesentlichen Verträge, die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit abgeschlossen wurden, und die dazu führen könnten, dass ein Mitglied der Royalbeach-Gruppe eine Verpflichtung oder ein Recht erlangt, die bzw. das für die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern in Bezug auf die ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen nachzukommen, von wesentlicher Bedeutung ist. - 90 - 6. Investitionen Seit dem Datum des letzten Konzernabschlusses hat die Royalbeach-Gruppe nachfolgende wichtige Investitionen getätigt: Die Errichtung des neuen Verwaltungsgebäudes auf dem bestehenden Betriebsgrundstück in Kirchanschöring wurde 2014 mit einem Investitionsvolumen von EUR 0,2 Mio. begonnen und im Oktober des Jahres 2015 abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2015 flossen rund EUR 1,5 Mio. in dieses Investitionsprojekt. Die E-Commerce-Plattform www.royalbeach.de wurde 2014 und 2015 zu einer OnlineErlebnis-Welt weiterentwickelt. Dafür wurden im laufenden Geschäftsjahr 2015 Investitionen in Höhe von EUR 0,2 Mio. getätigt. Der strategisch wichtige Auf- und Ausbau des Dienstleistungsgeschäfts bis hin zum Home-Delivery-Service, bei dem Waren nicht nur nach Hause geliefert werden, sondern auch montiert und installiert werden und die Kunden in der Funktionsweise geschult werden, erforderte im Geschäftsjahr 2015 bislang Investitionen in Höhe von EUR 0,5 Mio. Diese Investitionen wurden im Wesentlichen aus dem betrieblichen Cashflow sowie aus entsprechendem Cashflow aus Finanzierung in Form von Bankdarlehen getätigt. 7. Rechtsstreitigkeiten Es gibt keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Gesellschaft noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeitraum der mindestens letzten zwölf Monate bestanden/abgeschlossen wurden und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Gesellschaft und / oder der RoyalbeachGruppe auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Sie sind nach Kenntnis der Emittentin auch nicht angedroht. - 91 - VIII. AUSGEWÄHLTE FINANZIELLE INFORMATIONEN DER EMITTENTIN Die nachfolgend zusammengefassten Finanzdaten der Emittentin sind den Konzernabschlüssen der Emittentin zum 31. Dezember 2013 und 2014 entnommen oder daraus abgeleitet. Die Angaben erfolgen in Tausend Euro („TEUR“). Der vorgenannte Abschluss wurde nach den Grundsätzen des HGB aufgestellt. Sofern nachfolgend Finanzdaten als „ungeprüft“ angegeben werden, bedeutet dies, dass sie keiner Prüfung oder prüferischen Durchsicht im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Europäischen Kommission unterzogen wurden. Die Zahlen wurden kaufmännisch gerundet und addieren sich daher eventuell nicht zu den angegebenen Summen auf. Die nachfolgenden ausgewählten Finanzdaten wurden im Einklang mit dem deutschen Handelsgesetzbuch („HGB“) erstellt. Ausgewählte Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in TEUR Umsatzerlöse 1. Januar - 1. Januar - 31. Dezember 31. Dezember 2014 2013 (geprüft) (geprüft) 85.748 79.075 -68.023 -62.968 -8.730 -7.581 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.089 1.842 Jahresüberschuss 1.462 1.245 16.290 14.828 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Sonstige betriebliche Aufwendungen Bilanzgewinn - 92 - Ausgewählte Posten der Konzern-Bilanz in TEUR 31. Dezember 31. Dezember 2014 2013 (geprüft) (geprüft) AKTIVA Anlagevermögen 2.476 2.519 1.443 1.525 Umlaufvermögen 66.541 58.212 Handelswaren 11.340 10.765 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 49.594 40.656 85 105 69.102 60.836 16.793 15.331 638 720 Verbindlichkeiten 51.617 44.722 Anleihen, davon konvertibel EUR 0,00 12.786 11.846 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.327 25.595 54 64 69.102 60.836 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Rechnungsabgrenzungsposten Summe Aktiva PASSIVA Eigenkapital Rückstellungen Passive latente Steuern Summe Passiva - 93 - Ausgewählte Posten der Konzern-Kapitalflussrechnung in TEUR Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit Cash Flow aus der Investitionstätigkeit Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 1. Januar - 1. Januar - 31. Dezember 31. Dezember 2014 2013 (geprüft) (geprüft) -6.660 -1.471 -542 -427 6.442 2.233 -759 335 Erhebliche Veränderungen der Finanzlage und des Betriebsergebnisses der Emittentin nach dem von den wesentlichen historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum zum 31. Dezember 2014 existieren nicht. - 94 - IX. BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 1. Allgemeiner Hinweis Die nachfolgende Darstellung erörtert für Anleger mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland die wichtigsten steuerlichen Gesichtspunkte, die für den Erwerb, das Halten oder die Übertragung der Schuldverschreibungen von Bedeutung sein können. Dabei ist zu beachten, dass die steuerliche Einnahme- und Ausgabengestaltung sich jeweils nach der individuellen Situation eines jeden einzelnen Anlegers richtet. Die Ausführungen erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr geben sie lediglich einen Überblick über die Besteuerung des Anleihegläubigers. Diese Darstellung beruht auf der zum Datum dieses Prospekts geltenden Rechtslage. Diese Rechtslage und deren Auslegung durch die Steuerbehörden kann - auch rückwirkenden - Änderungen unterliegen. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, zur Erlangung weiterer Informationen über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Schuldverschreibungen ihre persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren. Die Darstellung geht davon aus, dass die Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf Erträge aus den Schuldverschreibungen an der Quelle. Diese erfolgt ausschließlich durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle (Depotbank). 2. Einkommensbesteuerung unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen a) Zinsen auf die Unternehmensanleihe Die Zinszahlungen der Emittentin an die Anleihegläubiger, die in Deutschland ansässig sind und die Schuldverschreibung im Privatvermögen halten, unterliegen der Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer wird im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs durch die deutsche Depotbank für Rechnung des Anleihegläubigers von den Zinszahlungen der Emittentin einbehalten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf und gegebenenfalls Kirchensteuer) der maßgeblichen Bruttoerträge. Maßgeblich sind die ausgeschütteten Zinsen. Die der Abgeltungsteuer unterliegenden maßgeblichen Bruttoerträge werden nur um einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 801,00 (EUR 1.602,00 bei zusammen veranlagten Ehegatten) gekürzt. Die tatsächlichen Werbungskosten dürfen nicht abgezogen werden. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuerschuld des Anleihegläubigers für die Zinserträge abgegolten; eine Pflicht zur Einbeziehung dieser Einkünfte in die Einkommensteuererklärung des Anlegers besteht daher grundsätzlich nicht. Alternativ kann der Anleihegläubiger jedoch beantragen, dass seine Kapitalerträge anstelle der Abgel- - 95 - tungsbesteuerung nach den allgemeinen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer veranlagt werden (sog. Veranlagungswahlrecht), wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. In diesem Fall führt das für den Anleihegläubiger zuständige Veranlagungsfinanzamt eine Prüfung durch, ob die Veranlagung tatsächlich günstiger ist (sog. Günstiger-Prüfung). Auch in diesem Fall wären die Bruttoerträge abzüglich des genannten Sparer-Pauschbetrages für die Besteuerung maßgeblich und ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen. b) Besteuerung von Veräußerungsgewinnen Die Abgeltungsteuer ist auch anwendbar auf (Kurs-) Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung der Unternehmensanleihe. Die Abgeltungsteuer wird auch hier im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs durch die deutsche Depotbank für Rechnung des Anleihegläubigers einbehalten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt wiederum 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Bemessungsgrundlage ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung der Unternehmensanleihe und den Anschaffungskosten, jeweils inklusive etwaiger anteiliger Stückzinsen, vermindert um die unmittelbar mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten. Die der Abgeltungsteuer unterliegenden maßgeblichen Bruttoerträge werden nur um den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 801,00 (EUR 1.602,00 bei zusammen veranlagten Ehegatten) gekürzt. Die tatsächlichen Werbungskosten dürfen nicht abgezogen werden. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuerschuld des Anleihegläubigers für den Veräußerungsgewinn abgegolten. Alternativ kann der Anleihegläubiger beantragen, dass seine privaten Veräußerungsgewinne anstelle der Abgeltungsbesteuerung nach den allgemeinen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer veranlagt werden, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. Auch in diesem Fall wären die Bruttoerträge abzüglich des genannten Sparer-Pauschbetrages für die Besteuerung maßgeblich und ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen. Verluste aus der Veräußerung der Schuldverschreibungen dürfen bei Privatanlegern nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im laufenden oder einem späteren Jahr verrechnet werden. Diese Verrechnung nimmt im Regelfall die Depotbank vor. c) Umtausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 Für einen Umtausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 gelten die allgemeinen Regelungen zur Einlösung und Rückzahlung von Unternehmensanleihen, denn das Umtauschangebot der Emittentin stellt eine freiwillige nachträglich vereinbarte Maßnahme dar, die nicht bereits in den Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 enthalten war. - 96 - Danach kann der Umtausch nicht steuerneutral erfolgen sondern es kommt für den Anleger zu steuerbaren Gewinnen soweit der ausgekehrte Barbetrag (einschließlich anteiliger Stückzinsen) und der Gegenwert der erhaltenen Schuldverschreibungen 2015 / 2020 die Anschaffungskosten der eingetauschten Schuldverschreibungen 2011 / 2016 und die mit dem Tauschgeschäft im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehenden Kosten übersteigen. Der Gewinn unterliegt wie ein Veräußerungsgewinn der Abgeltungsteuer, die im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs von der Depotbank einbehalten wird. 3. Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen Schuldverschreibungen, die zu einem Betriebsvermögen gehören, unterliegen zwar der Kapitalertragsteuer von derzeit 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag), allerdings ist mit deren Abzug die Steuerschuld auf die entsprechenden Einnahmen nicht abgegolten, d.h. die Regelungen über die Abgeltungsteuer sind nicht anwendbar. Vielmehr unterliegen Zinsen und Veräußerungsgewinne im Betriebsvermögen bei natürlichen Personen als Anleihegläubigern der tariflichen Einkommensteuer zuzüglich Gewerbesteuer, falls es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Zinsen oder Veräußerungsgewinnen stehen, werden nach den allgemeinen Vorschriften steuermindernd berücksichtigt. Die von der Depotbank einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die tarifliche Einkommensteuer angerechnet. Entsprechendes gilt für Schuldverschreibungen, die von einer Personengesellschaft im Betriebsvermögen gehalten werden, soweit natürliche Personen an dieser Personengesellschaft beteiligt sind. Bei Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften bleibt es ebenfalls bei den geltenden allgemeinen Bestimmungen. Zinserträge und Gewinne aus der Veräußerung der Schuldverschreibungen unterliegen bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften der Körperschaftsteuer von zurzeit 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (insgesamt also 15,825 %) und der Gewerbesteuer. Die von der Depotbank einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die tarifliche Körperschaftsteuer angerechnet. Entsprechendes gilt für Schuldverschreibungen, die von einer Personengesellschaft gehalten werden, soweit Kapitalgesellschaften an dieser Personengesellschaft beteiligt sind. 4. Erbschaft- und Schenkungsteuern Der Erwerb der Unternehmensanleihen von Todes wegen sowie die Schenkung der Unternehmensanleihen unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit der Erblasser oder Schenker oder der Erbe, Beschenkte oder sonstige Erwerber zurzeit des Erwerbs in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder deutscher Staatsangehöriger ist und gewisse weitere Vo- - 97 - raussetzungen vorliegen (zum Beispiel früherer Wohnsitz in Deutschland). Für Familienangehörige und Verwandte kommen Freibeträge in unterschiedlicher Höhe zur Anwendung. 5. Sonstige Steuern Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung der Unternehmensanleihen sind umsatzsteuerfrei. Ebenso erhebt die Bundesrepublik Deutschland zurzeit keine Börsenumsatz-, Gesellschaftsteuer, Stempelabgabe oder ähnliche Steuern auf die Übertragung der Unternehmensanleihen. - 98 - X. BESTEUERUNG IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH 1. Allgemeiner Hinweis Der folgende Abschnitt enthält eine Kurzdarstellung bestimmter Aspekte der Besteuerung der Schuldverschreibungen in Österreich. Es handelt sich keinesfalls um eine vollständige Darstellung aller steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Schuldverschreibungen. Die individuellen Umstände der Anleihegläubiger werden nicht berücksichtigt. In bestimmten Situationen können Ausnahmen von der hier dargestellten Rechtslage zur Anwendung kommen. Die folgenden Ausführungen stellen insbesondere keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Diese Darstellung beruht auf der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts geltenden Rechtslage. Diese Rechtslage und deren Auslegung durch die Steuerbehörden können - auch rückwirkenden Änderungen unterliegen. Potenziellen Anleihegläubigern wird empfohlen, zur Erlangung weiterer Informationen über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Schuldverschreibungen ihre persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren. Die Darstellung geht davon aus, dass die Schuldverschreibungen bei ihrer Begebung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis öffentlich angeboten werden. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf Erträge aus den Schuldverschreibungen an der Quelle. 2. a) In Österreich ansässige Anleger Zinsen und Veräußerungsgewinne aus den Schuldverschreibungen im Privatvermögen Beziehen natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich Einkünfte aus den Schuldverschreibungen, so unterliegen diese Einkünfte in Österreich der Besteuerung gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG). Zinserträge aus den Schuldverschreibungen unterliegen einem besonderen Einkommensteuersatz von 25 % (besonderer Steuersatz - flat tax). Mit Wirkung ab dem 1.Jänner 2016 wird dieser besondere Steuersatz auf 27,5% erhöht. Liegt die auszahlende Stelle in Österreich, wird die Einkommensteuer durch den Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25 % (ab 1.1.2016 in Höhe von 27,5%) erhoben, der durch die auszahlende Stelle vorgenommen wird. Auszahlende Stelle ist das Kreditinstitut einschließlich österreichischer Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, das an den Anleger die Zinserträge auszahlt oder gutschreibt. Die Einkommensteuer für die Zinserträge gilt durch den Kapitalertragsteuerabzug als abgegolten (Endbesteuerung), gleichgültig - 99 - ob die Schuldverschreibungen im Privatvermögen oder Betriebsvermögen natürlicher Personen gehalten werden. Soweit Zinsen nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, weil sie nicht in Österreich bezogen werden, sind diese Kapitalerträge gemäß den Bestimmungen des EStG in die Steuererklärung aufzunehmen. Weiters unterliegen auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen der Einkommensteuer in Höhe von 25 % (besonderer Steuersatz - flat tax; mit Wirkung ab dem 1.Jänner 2016 wird dieser besondere Steuersatz auf 27,5% erhöht). Zu Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen zählen unter anderem Einkünfte aus einer Veräußerung oder Einlösung der Schuldverschreibungen. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös oder dem Einlösungsbetrag und den Anschaffungskosten, jeweils inklusive anteiliger Stückzinsen. Mit den realisierten Wertsteigerungen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Aufwendungen und Ausgaben dürfen nicht abgezogen werden. Für im Privatvermögen gehaltene Schuldverschreibungen sind die Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten anzusetzen. Bei allen in einem Depot befindlichen Schuldverschreibungen mit derselben Wertpapierkennnummer ist bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge ein gleitender Durchschnittspreis anzusetzen. Soweit eine inländische depotführende Stelle oder eine inländische auszahlende Stelle vorliegt und diese die Realisierung abwickelt, unterliegen auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen dem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % (ab 1.1.2016 in Höhe von 27,5%). Der Kapitalertragsteuerabzug hat beim Privatanleger Endbesteuerungswirkung, sofern der Anleger der depotführenden Stelle die tatsächlichen Anschaffungskosten der Schuldverschreibungen nachgewiesen hat. Soweit mangels inländischer auszahlender oder depotführender Stelle kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt, sind auch aus den Schuldverschreibungen erzielte Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen gemäß den Bestimmungen des EStG in die Steuererklärung aufzunehmen. Als Veräußerung gelten auch Entnahmen und das sonstige Ausscheiden von Schuldverschreibungen aus dem Depot, sofern nicht bestimmte Ausnahmen erfüllt sind wie zum Beispiel die Übertragung auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei (i) derselben Bank (depotführende Stelle), (ii) einer anderen inländischen Bank, wenn der Depotinhaber die übertragende Bank (depotführende Stelle) beauftragt, der übernehmenden Bank die Anschaffungskosten mitzuteilen oder (iii) einer ausländischen Bank, wenn der Depotinhaber die übertragende Bank (depotführende Stelle) beauftragt, dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats eine Mitteilung zu übermitteln oder, falls die Übertragung von einer ausländischen depotführenden Stelle erfolgt, wenn der Anleihegläubiger selbst innerhalb eines Monats eine solche Mitteilung an das zuständige Finanzamt übermittelt. Bei einer unentgeltlichen Übertragung auf das Depot eines anderen Steuerpflichtigen muss der Anleihegläubiger der depotführenden Stelle die Unentgeltlichkeit der Übertragung nachweisen oder einen Auftrag zu einer Mitteilung an das Finanzamt erteilen oder, falls die Übertragung von einer ausländischen depotführenden Stelle erfolgt, selbst eine solche Mitteilung innerhalb eines Monats an das Finanzamt übermitteln. Bei einer - 100 - Verlegung des Wohnsitzes durch den Steuerpflichtigen in das Ausland oder anderen Umständen, die zum Verlust des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu einem anderen Staat führen, besteht ebenfalls eine Veräußerungsfiktion (Wegzugsbesteuerung) und es gelten Sonderregelungen (insbesondere Möglichkeit eines Steueraufschubs bei Wegzug in EU Mitgliedstaaten oder bestimmte EWR Staaten). Steuerpflichtige, deren allgemeiner Steuertarif unter dem besonderen Steuersatz liegt, können einen Antrag auf Regelbesteuerung stellen. Dann ist die Kapitalertragsteuer auf die zu erhebende Einkommensteuer anzurechnen und mit dem übersteigenden Betrag zu erstatten. Ein Regelbesteuerungsantrag muss sich jedoch auf sämtliche dem besonderen Steuersatz unterliegenden Kapitaleinkünfte beziehen. Aufwendungen und Ausgaben, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Einkünften aus den Schuldverschreibungen stehen, sind jedoch auch im Rahmen der Regelbesteuerung nicht abzugsfähig. Werden die Schuldverschreibungen nicht öffentlich angeboten, erfolgt kein KESt-Abzug durch die depotführende Stelle und tritt folglich keine Endbesteuerung ein. In diesem Fall sind die Kapitalerträge gemäß den Bestimmungen des EStG in die Steuererklärung aufzunehmen und gelangt der Normalsteuersatz im Rahmen der Veranlagung zur Anwendung. Verluste aus Schuldverschreibungen können beim Privatanleger nur mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen die einem besonderen Steuersatz unterliegen (mit Ausnahme von, unter anderem, Zinserträgen aus Bankeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten) und nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Österreichische depotführende Stellen haben für sämtliche bei diesen geführte Depots des Anlegers (ausgenommen jedoch insbesondere betriebliche Depots, Treuhanddepots oder Gemeinschaftsdepots) einen Ausgleich von positiven und negativen Einkünften desselben Jahres durchzuführen und dem Anleger am Jahresende darüber eine Bescheinigung auszustellen. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. b) Umtausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 Ein Umtausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 gilt steuerlich als Veräußerung der Schuldverschreibungen 2011 / 2016, die zu steuerpflichtigen Einkünften und zum Abzug von Kapitalertragsteuer führen kann. Die steuerlichen Auswirkungen eines Umtauschs werden insbesondere davon abhängen, wann die Schuldverschreibungen 2011 / 2016 angeschafft wurden und ob diese im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen gehalten werden: Der Umtausch von im Privatvermögen gehaltenen Schuldverschreibungen 2011 / 2016, die nach dem 31. März 2012 entgeltlich erworben wurden (Neubestand), kann zu steuerpflichtigen Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen führen. Bemessungsgrundlage ist die Differenz - 101 - zwischen dem Marktwert der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 einerseits und deren Anschaffungskosten andererseits. Beim Umtausch realisierte Stückzinsen zählen ebenfalls zu den Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen. Im Übrigen gelten auch hier die oben unter a) beschriebenen Steuerfolgen für Einkünfte aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen. Insbesondere unterliegen, soweit eine österreichische depotführende Stelle oder auszahlende Stelle an der Abwicklung beteiligt ist, durch den Umtausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 erzielte Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen dem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% (27,5% ab dem 1.1.2016). Der Kapitalertragsteuerabzug hat beim Privatanleger Endbesteuerungswirkung, sofern die Schuldverschreibungen 2011 / 2016 öffentlich angeboten wurden. Für Schuldverschreibungen 2011 / 2016, die bis 31. März 2012 angeschafft wurden, gelten abweichende Bestimmungen. Generell sind Einkünfte aus realisierter Wertsteigerung aus solchen Schuldverschreibungen nicht Gegenstand des Kapitalertragsteuerabzugs, jedoch unterliegen aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) aus solchen Schuldverschreibungen dem KESt-Abzug. Bei Schuldverschreibungen, die öffentlich angeboten wurden, hat ein solcher KESt-Abzug Endbesteuerungswirkung. Darüber hinaus sind Veräußerungsgewinne aus Schuldverschreibungen 2011 / 2016, die zwischen 30. September 2011 und 1. April 2012 angeschafft wurden, als Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft steuerpflichtig und müssen in die persönliche Einkommensteuererklärung des Anlegers aufgenommen werden. Es ist ein spezieller 25%-iger Steuersatz (ab 1.1.2016 27,5%-iger Steuersatz) anwendbar. Veräußerungsverluste aus solchen Schuldverschreibungen können nur mit Überschüssen aus anderen Spekulationsgeschäften verrechnet werden. Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Schuldverschreibungen 2011 / 2016, die bis 30. September 2011 angeschafft wurden, sollten für Anleger, die diese Schuldverschreibungen nicht im Betriebsvermögen halten, nicht steuerpflichtig sein (zu den Stückzinsen siehe jedoch sogleich unten). Die Verwertung von Veräußerungsverlusten aus solchen Schuldverschreibungen ist privaten Anlegern im allgemeinen nicht möglich. Bei bis 31. März 2012 angeschafften Schuldverschreibungen sind aufgelaufene und beim Umtausch realisierte Zinsen als Teil der Zinseinkünfte anzusehen und nicht als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen. Bei seit 1. April 2012 angeschafften Schuldverschreibungen sind beim Umtausch realisierte Zinsen als Teil der Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen anzusehen. In beiden Fällen unterliegen aufgelaufene und beim Umtausch realisierte Zinsen bei Abwicklung über eine österreichische auszahlende oder depotführende Stelle dem 25%-igen (ab 1.1.2016 27,5%-igen) österreichischen KESt-Abzug (bei ab dem 1. April 2012 angeschafften Schuldverschreibungen allerdings in der Regel nur, wenn diese öffentlich angeboten wurden). Schuldverschreibungen 2015 / 2020, die im Umtausch für Schuldverschreibungen 2011 / 2016 ange- - 102 - schafft werden, unterliegen der steuerlichen Behandlung für seit 1. April 2012 angeschaffte Schuldverschreibungen (Behandlung als Neubestand). Dabei bildet der Marktwert der umgetauschten Schuldverschreibungen 2011 / 2016 im Umtauschzeitpunkt die Anschaffungskosten der durch den Umtausch angeschafften neuen Schuldverschreibungen. c) Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen natürlicher Personen Aus den Schuldverschreibungen erzielte Einkünfte unterliegen in der Regel auch im Betriebsvermögen dem im Wege des KESt-Abzugs erhobenen besonderen Steuersatz. Im Gegensatz zu Zinseinkünften gilt dies bei Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen jedoch nur, wenn die Erzielung solcher Einkünfte nicht einen Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt, und hat bei betrieblichen Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen eine Aufnahme in die Steuererklärung zu erfolgen. Ausgaben und Aufwendungen, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit solchen, einem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften stehen, sind bei natürlichen Personen auch im Betriebsvermögen nicht abzugsfähig. Das gilt auch für Einkünfte aus dem Umtausch von im Betriebsvermögen gehaltenen Schuldverschreibungen 2011 / 2016. Die Bemessungsgrundlage dieser Einkünfte wird in der Regel der Differenz zwischen dem Marktwert (gemeiner Wert) und dem steuerlichen Buchwert der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 im Umtauschzeitpunkt entsprechen. Aus dem Umtausch öffentlich angebotener Schuldverschreibungen erzielte Einkünfte unterliegen in der Regel auch im Betriebsvermögen dem im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs erhobenen besonderen 25 %-igen Steuersatz (wenn der Umtausch vor dem 1. Jänner 2016 stattfindet) bzw. 27,5 %-igen Steuersatz (wenn der Umtausch ab dem 1. Jänner 2016 stattfindet). Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert und Verluste aus der Veräußerung oder Einlösung von Schuldverschreibungen (einschließlich Verluste aus dem Umtausch von öffentlich angebotenen Schuldverschreibungen 2011 / 2016) sind im betrieblichen Bereich vorrangig mit positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Finanzinstrumenten desselben Betriebs zu verrechnen, ein verbleibender Verlust darf nur zur Hälfte (ab 1.1.2016 zu 55 %) mit anderen Einkünften ausgeglichen oder vorgetragen werden. d) Körperschaften Beziehen Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich Einkünfte aus den Schuldverschreibungen, so unterliegen diese Einkünfte in Österreich der Besteuerung gemäß den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Körperschaften, die Betriebseinnahmen aus den Schuldverschreibungen beziehen, können den Abzug der Kapitalertragsteuer durch Abgabe einer Befreiungserklärung (§ 94 Z 5 EStG) vermeiden. Soweit Körperschaften eine solche Befreiungserklä- - 103 - rung nicht abgeben können, können die zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichteten Banken den Kapitalertragsteuerabzug aber auch nach dem 31.12.2015 auf 25 % beschränken. Das gilt auch für Einkünfte aus dem Umtausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016. Für Privatstiftungen gelten Sondervorschriften (Zwischensteuer, kein KESt-Abzug bei Abgabe einer Befreiungserklärung gegenüber der Zahlstelle). Die steuerlichen Auswirkungen eines Umtauschs von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 auf Privatstiftungen werden ebenfalls unter anderem davon abhängen, ob diese Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehalten werden, öffentlich angeboten wurden, und ob sie vor oder nach dem 1. April 2012 oder 30. September 2011 angeschafft wurden. 3. Nicht in Österreich ansässige Anleger Natürliche Personen, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und juristische Personen, die in Österreich weder ihren Sitz noch den Ort ihrer Geschäftsleitung haben, (beschränkt Steuerpflichtige) unterliegen mit Einkünften aus den Schuldverschreibungen in Österreich nicht der Steuerpflicht, sofern diese Einkünfte nicht einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind (hinsichtlich der EU Quellensteuer siehe jedoch gleich unten). Dies gilt auch dann, wenn sich die auszahlende oder depotführende Stelle in Österreich befindet, weil und soweit die Schuldnerin der Zinserträge aus den Schuldverschreibungen (die Emittentin) ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung nicht in Österreich hat. Werden Einkünfte aus den Schuldverschreibungen in Österreich bezogen (inländische auszahlende oder depotführende Stelle), kann ein Abzug der Kapitalertragsteuer unterbleiben, wenn der Anleger der österreichischen auszahlenden bzw. depotführenden Stelle seine Ausländereigenschaft nach den Bestimmungen der österreichischen Einkommensteuerrichtlinien nachweist. Geschieht dies nicht und wurde Kapitalertragsteuer einbehalten, hat der Anleger die Möglichkeit, bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, beim zuständigen österreichischen Finanzamt die Rückzahlung der Kapitalertragsteuer zu beantragen. Anträge beschränkt Steuerpflichtiger auf Rückzahlung oder Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer sind jedoch erst nach Ablauf des Jahres der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer zulässig. Sofern nicht in Österreich ansässige Anleihegläubiger Einkünfte aus den Schuldverschreibungen im Rahmen von in Österreich steuerpflichtigen betrieblichen Einkünften (insbesondere über eine österreichische Betriebsstätte) beziehen, unterliegen sie in der Regel derselben Besteuerung wie unbeschränkt steuerpflichtige Anleihegläubiger. Das gilt auch für Einkünfte aus dem Umtausch von im Betriebsvermögen gehaltenen Schuldverschreibungen 2011 / 2016. - 104 - Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie in der Republik Österreich Die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (EU-Zinsrichtlinie) sieht einen Informationsaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten über Zinszahlungen und gleichgestellte Zahlungen durch Zahlstellen eines Mitgliedstaates an in einem anderen Mitgliedstaat oder bestimmten assoziierten und abhängigen Gebieten steuerlich ansässige natürliche Personen vor. Österreich hat die EU-Zinsrichtlinie mit dem EU Quellensteuergesetz umgesetzt, das anstelle eines Informationsaustausches die Einbehaltung einer EU Quellensteuer vorsieht. Dieser unterliegen Zinsen im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes, die eine inländische Zahlstelle an eine in einem anderen Mitgliedstaat oder bestimmten assoziierten und abhängigen Gebieten ansässige natürliche Person (wirtschaftlicher Eigentümer der Zinszahlung) oder Einrichtung im Sinne von Art 4 Abs 2 der EUZinsrichtlinie zahlt. Die EU Quellensteuer beträgt 35 %. EU-Quellensteuer könnte insbesondere auch von aufgelaufenen Zinsen, welche beim Umtausch von Schuldverschreibungen anfallen, abgezogen werden. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung und Zahlung einer allenfalls anfallenden EU Quellensteuer. Die EU-Quellensteuer ist unter anderem zum Zeitpunkt des Zuflusses von Zinsen, bei Veräußerung der Schuldverschreibung, Wechsel des Wohnsitzstaates, Übertragung der Schuldverschreibungen auf ein Depot außerhalb Österreichs oder bestimmten sonstigen Änderungen des Quellensteuerstatus des Anlegers abzuziehen. EU-Quellensteuer ist nicht abzuziehen, wenn der Anleihegläubiger (wirtschaftlicher Eigentümer) der Zahlstelle eine vom Wohnsitzfinanzamt des Mitgliedsstaates seines steuerlichen Wohnsitzes auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung vorlegt. Diese Bescheinigung muss Name, Anschrift und Steuer- oder sonstige Identifizierungsnummer, oder bei Fehlen einer solchen, Geburtsdatum und -ort des Anleihegläubigers, Name und Anschrift der Zahlstelle, sowie die Kontonummer des Anleihegläubigers oder das Kennzeichen der Schuldverschreibung enthalten. Die Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung und ist durch die Zahlstelle ab Vorlage zu berücksichtigen. Die Änderungsrichtlinie zur EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie vom 24. März 2014 (2014/48/EU), die ab dem Jahr 2017 angewandt werden soll, sieht eine Ausweitung der von der Richtlinie erfassten Personen, Einrichtungen und Produkte vor, wobei jedoch ein Vorschlag der EU Kommission vom 18.3.2015 zur Aufhebung dieser Richtlinie besteht. Österreich hat einem automatischen Informationsaustausch hinsichtlich österreichischer Bankkonten und Wertpapierdepots zugestimmt, der ab dem Jahr 2017 erfolgen wird. Die nähere Umsetzung wird nach Maßgabe des Bundesgesetzes zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den au- - 105 - tomatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (GMSG) zur Umsetzung der EU Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/EU in der Fassung der RL 2014/107/EU) und des globalen OECD Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen erfolgen. - 106 - XI. BESTEUERUNG IM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG DIE FOLGENDEN AUSFÜHRUNGEN STELLEN IN KEINER WEISE EINE RECHTS- ODER STEUERBERATUNG DAR. DIE FOLGENDEN AUSFÜHRUNGEN SIND EINE GENERELLE BESCHREIBUNG BESTIMMTER LUXEMBURGISCHER STEUERLICHER ASPEKTE HINSICHTLICH DES ERWERBES, DES HALTENS UND DER VERÄUSSERUNG EINSCHL. UMTAUSCHES VON SCHULDVERSCHEIBUNGEN. DIESE BESCHREIBUNG IST KEINE VOLLSTÄNDIGE UND ABSCHLIESSENDE DARSTELLUNG ALLER MÖGLICHEN STEUERRECHTLICHEN ASPEKTE, DIE FÜR DIE ENTSCHEIDUNG EINES KÄUFERS, AKTIEN UND/ODER SCHULDVERSCHEIBUNGEN ZU ERWERBEN ODER UMZUTAUSCHEN, RELEVANT SEIN KÖNNEN. KÄUFER SOLLTEN SICH IN IHREM JEWEILIGEN EINZELFALL DURCH IHRE EIGENEN STEUERBERATER HINSICHTLICH STEUERRECHTLICHEN ASPEKTE DER DES LUXEMBURGISCHEN ERWERBES, DES UND AUSLÄNDISCHEN HALTENS UND DER VERÄUSSERUNG EINSCHL. DES UMTAUSCHES DER SCHULDVERSCHEIBUNGEN BERATEN LASSEN. ES SOLLTEN KEINE SCHLUSSFOLGERUNGEN GEZOGEN WERDEN HINSICHTLICH STEUERRECHTLICHER ASPEKTE, WELCHE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DEN FOLGENDEN AUSFÜHRUNGEN BEHANDELT WERDEN. DIE AUSFÜHRUNGEN BASIEREN AUF DER ZUM ZEITPUNKT DER ERSTELLUNG DIESES PROSPEKTES IN LUXEMBOURG ANWENDBAREN GESETZGEBUNG EINSCHLIESSLICH DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN, WELCHE GGF. AUCH MIT RÜCKWIRKENDER WIRKUNG GEÄNDERT WERDEN KÖNNEN. JEGLICHER VERWEIS IN DEN FOLGENDEN DARSTELLUNGEN AUF EINE STEUER, ABGABE ODER QUELLENSTEUER ÄHNLICHER NATUR ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH AUS SICHT VON LUXEMBURGISCHEM RECHT. DIE UNTEN GENANNTEN BESTEUERUNGSRECHTE LUXEMBURGS KÖNNEN GGF. DURCH ANWENDBARE DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN AUSGESCHLOSSEN SEIN. EINGESCHRÄNKT ODER - 107 - DIE EMITTENTIN ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE EINBEHALTUNG VON STEUERN AUF ERTRÄGE AUS DEN SCHULVERSCHREIBUNGEN AN DER QUELLE. 1. Generelles zur luxemburgischen Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen Juristische Personen. Die luxemburgische Körperschaftssteuer (impôt sur le revenu des collectivités), der damit verbundene Beitrag für den Beschäftigungsfonds (contribution au fonds pour l’emploi), die Gewerbesteuer (impôt commercial communal), die Vermögenssteuer (impôt sur la fortune) sind anwendbar auf die meisten steuerpflichtigen juristischen Personen, die in Luxemburg steuerlich ansässig sind oder die Einkommen aus luxemburgischen Quellen oder luxemburgischen Aktiva erhalten. Die Körperschaftssteuer beträgt gegenwärtig 21 % (20 % bei einem besteuerbaren Einkommen von weniger als 15.000,- Euros). Weiterhin werden ein Beitrag für den Beschäftigungsfonds in Höhe von 7 % der Körperschaftssteuer fällig, sowie eine auf das besteuerbare Einkommen anzuwendende Gewerbesteuer i.H.v. 6,75 % bis 12 % (abhängig von der Kommune, in der die jeweilige Körperschaft ansässig ist). Für in Luxemburg-Stadt ansässige Körperschaften ergibt sich damit ein Gesamtsteuersatz (Körperschaftssteuer, Solidaritätsbeitrag und Gewerbesteuer) i.H.v. 29,22 %. Bezüglich der Körperschaftssteuer wird je nach Art der gehaltenen Aktiva und der Bilanzhöhe der jeweiligen steuerpflichtigen juristischen Person eine Mindeststeuer erhoben. Natürliche Personen. Die Einkommenssteuer (impôt sur le revenu des personnes physiques) und der Beitrag für den Beschäftigungsfonds (contribution au fonds pour l’emploi) sind grundsätzlich anwendbar auf natürliche Personen, die in Luxemburg steuerlich ansässig sind oder die in bzw. aus Luxemburg Einkommen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können steuerpflichtige natürliche Personen, die eine kommerzielle Tätigkeit in Luxemburg ausüben oder daran beteiligt sind, der vorgenannten Gewerbesteuer unterliegen. Die luxemburgische Einkommenssteuer wird nach einem progressiven Satz erhoben (0 - 40 % je nach besteuerbarem Einkommen) und unterliegt darüber hinaus dem Beitrag zum Beschäftigungsfonds i.H.v. 7 % oder 9 % der Einkommenssteuer, abhängig von der Höhe des Einkommens und abhängig von der individuellen Situation der steuerpflichtigen natürlichen Person. - 108 - 2. Quellensteuer i.H. von 10 % bei in Luxemburg ansässigen natürlichen Personen Zinszahlungen von luxemburgischen Zahlstellen an natürliche Personen, die in Luxemburg ansässig sind, oder an bestimmte niedergelassene Einrichtungen, die Zinszahlungen für solche Privatpersonen sichern (es sei denn, diese Einrichtungen haben sich für die Behandlung wie anerkannte OGAW in Übereinstimmung mit der Richtlinie des Europäischen Rates 85/611/EG oder die Regelungen über den Austausch von Informationen entschieden), unterliegen einer Quellensteuer von 10 % (die „10 % Luxemburg Quellensteuer“). Dem luxemburgischen Gesetz vom 23. Dezember 2005 in seiner geänderten Fassung zufolge können sich Privatpersonen, welche in Luxemburg ansässig sind, dafür entscheiden, selbst eine Erklärung über ihre Zinseinkünfte abzugeben und so eine Steuer von 10 % (die „10 % Steuer“) auf Zinszahlungen zu entrichten, sofern diese im Rahmen ihres Privatvermögens anfallen. Diese 10 % Steuer betrifft Zinszahlungen, welche nach dem 31. Dezember 2007 von bestimmten, nicht in Luxemburg ansässigen Zahlstellen (wie in der EU-Zinsrichtlinie definiert) geleistet wurden, d.h. Zahlstellen, welche sich in einem EU-Mitgliedsstaat außer Luxemburg, einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, der kein Mitgliedsstaat der EU ist, oder einem Staat oder Einrichtung, welche ein internationales Abkommen abgeschlossen haben, das direkt mit der EU-Zinsrichtlinie in Zusammenhang steht, befinden. Die 10 % Luxemburg Quellensteuer oder die 10 % Steuer stellen die endgültige Steuerpflicht von in Luxemburg ansässigen privaten Steuerzahlern dar, welche Zahlungen im vorgenannten Sinne im Rahmen ihres Privatvermögens erhalten. 3. Einkommensbesteuerung des Kapitals, Zinsen, Gewinnen bei Verkauf oder Rückkauf von in Luxemburg ansässigen Haltern Natürliche Personen. Ein in Luxemburg ansässiger Halter der Schuldverschreibungen, der im Rahmen der Verwaltung seines Privatvermögens agiert, unterliegt luxemburgischer Einkommensbesteuerung hinsichtlich erhaltener Zinsen, Rückkaufagios oder Ausgabediscounts, außer wenn 10% Luxemburg Quellensteuer oder die 10% Steuer darauf erhoben wurde. Gewinne, die er bei einer Veräußerung jeglicher Art von Schuldverschreibungen - einschließlich u.a. des Tausches von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 und/oder in andere Aktiva - realisiert, unterliegen nicht der luxemburgischen Einkommensbesteuerung, soweit der Verkauf mehr als 6 Monate nach deren Akquise stattgefunden hat. Der Anteil des Erlöses aus der vorgenannten Veräußerung (oder u.a. des Umtausches) der Schuldverschreibungen, der aus aufgelaufenen aber nicht gezahlten Zinsen besteht, unterliegt jedoch der luxemburgischen Einkommensbesteuerung (außer wenn die 10 % Luxemburg Quellensteuer oder die 10 % Steuer darauf erhoben wurde). - 109 - Im Ausland auf Zinszahlungen angewandte Quellensteuern (sofern es sich nicht um die 10% Steuer handelt) können ggf. in Luxemburg gemäß internem luxemburgischem Recht oder anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen für die luxemburgische Einkommensbesteuerung berücksichtigt werden. Körperschaften. Eine in Luxemburg ansässige Körperschaft muss erhaltene oder aufgelaufene Zinsen, jegliche Rückzahlungsagios oder Ausgabediscounts, sowie jegliche Gewinne bei jeglicher Art von Veräußerung (einschließlich u.a. des Tausches von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 und/oder in andere Aktiva) der Schuldverschreibungen in ihr besteuerbares Einkommen für luxemburgische Zwecke aufnehmen. Das Gleiche gilt für Halter, die natürliche Personen sind und die im Rahmen der Verwaltung eine professionellen oder geschäftlichen Unternehmens handeln. SICAR. Einkommen aus den Schuldverschreibungen (einschließlich Einkommen u.a. aus dem Tausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 und/oder in andere Aktiva), das durch Risikokapitalinvestmentgesellschaften im Sinne des Gesetzes vom 15. Juni 2004 in seiner aktuellen Fassung realisiert wird, ist von der Körperschaftssteuer befreit, soweit es als qualifiziertes Einkommen im Sinne des vorgenannten Gesetzes behandelt werden. Verbriefungsgesellschaften. Einkommen aus den Schuldverschreibungen (einschließlich u.a. Einkommen aus dem Tausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 und/oder in andere Aktiva), das durch Verbriefungsgesellschaften im Sinne des abgeänderten Gesetztes vom 22. März 2004 realisiert wird, unterliegt der normalen Einkommensbesteuerung, wobei jedoch sämtliche Verpflichtungen der Verbriefungsgesellschaft gegenüber ihren Investoren und Gläubigern (z.B. Dividenden, Zinsen, etc.) steuerlich abzugsfähig sind. Das Einkommen solcher Verbriefungsgesellschaften im Hinblick auf die Aktien kann insofern körperschaftssteuerlich neutralisiert werden. Andere. Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere im Sinne des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 in seiner aktuellen Fassung, spezialisierte Investmentfonds im Sinne des Gesetzes vom 13. Februar 2007 in seiner aktuellen Fassung oder Verwaltungsgesellschaften für Privatvermögen im Sinne des Gesetzes vom 11. Mai 2007 in seiner aktuellen Fassung sind in Luxemburg einkommenssteuerbefreit, sodass Einkommen aus den Schuldverschreibungen (einschließlich u.a. Einkommen aus dem Tausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 und/oder in andere Aktiva) körperschaftssteuerbefreit ist. - 110 - 4. Andere luxemburgische Steuern Vermögenssteuer. Das luxemburgische Recht kennt keine Vermögenssteuer für natürliche Personen. Die Schuldverschreibungen unterliegen in Luxemburg der Vermögenssteuer, wenn sie (i) von einer voll besteuerbaren luxemburgischen Körperschaft gehalten werden (ausgeschlossen sind Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, Verbriefungsgesellschaften im Sinne des Gesetz vom 22. März 2004 in seiner aktuellen Fassung, Risikokapitalinvestmentgesellschaften im Sinne des Gesetzes vom 15. Juni 2004 in seiner aktuellen Fassung, spezialisierte Investmentfonds im Sinne des Gesetzes vom 13. Februar 2007 in seiner aktuellen Fassung und Verwaltungsgesellschaften für Privatvermögen im Sinne des Gesetzes vom 11. Mai 2007 in seiner aktuellen Fassung) oder (ii) einem Unternehmen oder einem Teil davon zurechenbar sind, das in Luxemburg durch eine Betriebstätte einer nicht in Luxemburg ansässigen juristischen Person geführt wird. Die Vermögenssteuer wird jährlich erhoben. Sie entspricht 0,5 % des Nettovermögens der vorgenannten Halter der Schuldverschreibungen. Registrierungssteuern und Stempelsteuern. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen und deren Veräußerung unterliegen keiner Registrierungssteuer oder Stempelsteuer in Luxemburg. Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer. Gemäß luxemburgischem Recht sind Schuldverschreibungen einer natürlichen Person, die zum Zeitpunkt ihres Todes in Luxemburg ansässig ist, in der für Erbschaftssteuer relevanten Steuerbasis inbegriffen. Luxemburgische Schenkungssteuer kann anfallen auf Schenkungen von Schuldverschreibungen anfallen, soweit diese notariell beurkundet oder anderweitig in Luxemburg registriert werden. F-1 FINANZTEIL I. Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) .................................... F-3 A. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2014 ............................................................... F-3 B. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 ................................................................................ F-4 C. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2014 ....................................................... F-5 D. Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 ........................................................................................... F-15 E. Konzerneigenkapitalspiegel .............................................................................. F-16 F. Bestätigungsvermerk zum geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) ................................................................................................................ F-17 II. Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) .................................. F-19 A. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2013 ............................................................. F-19 B. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 .............................................................................. F-20 C. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2013 ..................................................... F-21 D. Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 ........................................................................................... F-31 E. Konzerneigenkapitalspiegel .............................................................................. F-32 F. Bestätigungsvermerk zum geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) ................................................................................................................ F-33 III. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) .................................. F-35 A. Bilanz zum 31. Dezember 2014 ......................................................................... F-35 B. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014 ................................ F-36 C. Anhang für das Geschäftsjahr 2014 .................................................................. F-37 F-2 D. Bestätigungsvermerk zum geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) ........................................................................................................................... F-46 IV. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) .................................. F-48 A. Bilanz zum 31. Dezember 2013 ......................................................................... F-48 B. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013 ................................ F-49 C. Anhang für das Geschäftsjahr 2013 .................................................................. F-50 D. Bestätigungsvermerk zum geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) ........................................................................................................................... F-59 F-3 I. Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) A. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2014 F-4 B. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 F-5 C. A. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2014 ALLGEMEINE ANGABEN 1. Generalnorm Dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes sowie die Regelungen der Satzung zugrunde. 2. Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS 1. Konzernzugehörigkeit und Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind folgende Unternehmen einbezogen: Name und Sitz der Konzernunternehmen 1. „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (Royalbeach GmbH, Deutschland) 2. „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H. Salzburg/Österreich (Royalbeach Ges.m.b.H., Österreich) Beteiligung % gehalten von 100 Royalbeach GmbH, Deutschland Der Konzernabschluss wurde zum 31. Dezember 2014 aufgestellt. Der Bilanzstichtag stimmt mit dem der einbezogenen Unternehmen überein. F-6 Die Tochtergesellschaft Royalbeach International Limited, Hongkong, ist in diesen Konzernabschluss nicht einbezogen. Die Gesellschaft ist aufgrund ihres Geschäftsumfangs von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung. Die Tätigkeit beschränkt sich auf den Aufbau neuer Märkte mit eigenen Produkten in Asien und Ozeanien. 2. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung geltenden Buchwertmethode durch Verrechnung der Beteiligungswerte mit dem konsolidierungspflichtigen Eigenkapital. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet. Konzerninterne Umsatzerlöse und andere konzerninterne Erträge wurden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Eine Zwischenergebniseliminierung war nicht erforderlich. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Abschlüsse der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH und der konsolidierten Tochterunternehmung wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. 4. Grundlagen der Währungsumrechnung Fremdwährungsposten werden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. F-7 C. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierung und die Bewertung im Konzern erfolgten nach übereinstimmenden Grundsätzen, insbesondere wurden Bewertungswahlrechte in derselben Weise wie im Einzelabschluss des Mutterunternehmens ausgeübt. Die Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. F-8 Im Einzelnen wurde die Bewertung wie folgt vorgenommen: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte, entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear auf überwiegend drei Jahre. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden bei Geschäfts- und Fabrikgebäuden linear über eine Nutzungsdauer von 10, 25 und 33 Jahren vorgenommen. Bei beweglichen Vermögensgegenständen wird linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3 bis 10 Jahre. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. F-9 UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten bilanziert. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen werden, sofern erforderlich, erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen werden um eine Pauschalwertberichtigung gekürzt, die das allgemeine Ausfallrisiko abdeckt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Der Ansatz erfolgt zu Nennwerten. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nennwerten bzw. Anschaffungskosten bewertet. RÜCKSTELLUNGEN Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. F-10 VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. LATENTE STEUERN Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines Steuersatzes von 26,325 %. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ AKTIVA 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens des Konzerns wird im Einzelnen in einem Anlagenspiegel dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit folgender Ausnahme: Von den sonstigen Vermögensgegenständen hat ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 24 (V.TEUR 35) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Beträge aus Messekosten, Werbekosten, Forfaitierungs- und Leasingverträgen. F-11 PASSIVA 1. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH beträgt TEUR 500. 2. Ausgegebenes Kapital Das Mutterunternehmen hält eigene Anteile zu nominal EUR 5.100,00. Das ausgegebene Kapital beläuft sich somit auf EUR 494.900,00. 3. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung Ausgewiesen ist ein passivischer Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung. 4. Rückstellungen In der Position sonstige Rückstellungen sind im wesentlichen Vorsorgen für Personalaufwendungen, Boni für Kunden, Garantieverpflichtungen, Archivierungskosten sowie für die Abschlussprüfung enthalten. 5. Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten Restlaufzeiten und Sicherheiten sind dem Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 6. Passive latente Steuern Die Position beruht auf der Aktivierung von Entwicklungskosten für selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte im Einzelabschluss des Mutterunternehmens. F-12 E. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Spielwaren und Sportartikeln setzen sich wie folgt zusammen: Konzern Konzern Konzern Konzern Konzern 2014 2013 2012 2011 2010 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Inland 38.591 38.207 41.544 47.749 49.399 Ausland 47.157 40.868 26.810 21.777 13.692 85.748 79.075 68.354 64.526 63.091 Im Konzern beträgt der Exportanteil bezogen auf die Umsatzerlöse 55,0 % (V. 51,7 %). 2. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von insgesamt TEUR 18 (V.TEUR 26) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von insgesamt TEUR 1.589 (V.TEUR 602) aus Einstellungen in die Wertberichtigungen auf Forderungen. F-13 F. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse im Konzern wie folgt: 2. 31.12.2014 Vorjahr TEUR TEUR Forfaitierungen 9.060 11.554 Avalverpflichtungen 4.118 3.841 13.178 15.395 Nicht in der Konzernbilanz enthaltene Geschäfte Es bestehen im Konzern finanzielle Verpflichtungen aus folgenden (Dauer-) Schuldverhältnissen: TEUR Mieten 281 Leasing 128 Devisentermingeschäfte 409 TUSD 0 TGBP 0 0 3.205 0 3.205 0 Der Zeitwert der Devisentermingeschäfte beträgt TEUR -61. Der Zeitwert von bestehenden Zinsswaps beläuft sich zum Stichtag auf TEUR -274. 3. Anzahl Mitarbeiter Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden im Konzern 72 (V. 72) Mitarbeiter beschäftigt. F-14 4. Honorar Konzernabschlussprüfer Berechnetes Gesamthonorar für das Berichtsjahr: EUR Konzernabschlussprüfung 6.000,00 6.000,00 5. Organmitglieder Geschäftsführung Zum Geschäftsführer ist berufen Herr Hans-Jürgen Münch, Bad Reichenhall. 6. Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2014 auf neue Rechnung vorzutragen. Kirchanschöring, 1. September 2015 „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH .................................................................................... Hans-Jürgen Münch F-15 D. Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 1. Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten 2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 3. Abnahme der Rückstellungen 4. Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 2014 TEUR 2013 TEUR 1.462 1.245 354 289 81 169 231 0 - 5. Zunahme der Vorräte - 195 -1.413 6. Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -8.936 - 765 Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen - -1.359 7. 1 8. Abnahme der sonstigen Vermögensgegenstände 43 - 32 9. Abnahme der sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 20 - 27 940 - 20 10. Abnahme der erhaltenen Anzahlungen 11. Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.158 10 798 12. Abnahme passive latente Steuern - - 10 13. Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten - 705 - 346 14. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -6.660 -1.471 15. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 16 10 16. Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen - 558 - 437 17. Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 542 - 427 18. Auszahlungen an Unternehmenseigner - 230 - 349 19. Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 6.672 2.582 20. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 6.442 2.233 21. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds - 759 335 22. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.801 1.466 23. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.042 1.801 F-16 E. Konzerneigenkapitalspiegel Stand 31.12.2009 Ausgegebenes Kapital Gewinnrücklagen TEUR TEUR 500 18 Konzern-Jahresergebnis 2010 Stand 31.12.2010 Erwirtschaftetes Konzern-Eigenkapital TEUR KonzernEigenkapital 10.235 10.753 TEUR 708 495 8 10.943 11.446 Umgliederung eigene Anteile Konzern-Jahresergebnis 2011 Stand 31.12.2011 1.166 495 8 Konzern-Jahresergebnis 2012 Stand 31.12.2012 495 8 13.583 14.086 1.245 495 8 Konzern-Jahresergebnis 2014 Stand 31.12.2014 12.613 1.473 Konzern-Jahresergebnis 2013 Stand 31.12.2013 12.110 14.828 15.331 1.462 495 8 16.290 16.793 F-17 F. Bestätigungsvermerk zum geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) Ich habe den von der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Ich habe meine Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. F-18 Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Erlangen, 1. September 2015 Dr. Steinacker Wirtschaftsprüfer F-19 II. Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) A. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2013 F-20 B. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 F-21 C. A. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2013 ALLGEMEINE ANGABEN 1. Generalnorm Dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes sowie die Regelungen der Satzung zugrunde. 2. Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS 1. Konzernzugehörigkeit und Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind folgende Unternehmen einbezogen: Name und Sitz der Konzernunternehmen 1. „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (Royalbeach GmbH, Deutschland) 2. „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H. Salzburg/Österreich (Royalbeach Ges.m.b.H., Österreich) Beteiligung % gehalten von 100 Royalbeach GmbH, Deutschland Der Konzernabschluss wurde zum 31. Dezember 2013 aufgestellt. Der Bilanzstichtag stimmt mit dem der einbezogenen Unternehmen überein. F-22 Die Tochtergesellschaft Royalbeach International Limited, Hongkong, ist in diesen Konzernabschluss nicht einbezogen. Die Gesellschaft ist aufgrund ihres Geschäftsumfangs von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung. Die Tätigkeit beschränkt sich auf den Aufbau neuer Märkte mit eigenen Produkten in Asien und Ozeanien. 2. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung geltenden Buchwertmethode durch Verrechnung der Beteiligungswerte mit dem konsolidierungspflichtigen Eigenkapital. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet. Konzerninterne Umsatzerlöse und andere konzerninterne Erträge wurden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Eine Zwischenergebniseliminierung war nicht erforderlich. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Abschlüsse der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH und der konsolidierten Tochterunternehmung wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. 4. Grundlagen der Währungsumrechnung Fremdwährungsposten werden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. F-23 C. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierung und die Bewertung im Konzern erfolgten nach übereinstimmenden Grundsätzen, insbesondere wurden Bewertungswahlrechte in derselben Weise wie im Einzelabschluss des Mutterunternehmens ausgeübt. Die Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. F-24 Im Einzelnen wurde die Bewertung wie folgt vorgenommen: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte, entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear auf überwiegend drei Jahre. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden bei Geschäfts- und Fabrikgebäuden linear über eine Nutzungsdauer von 10, 25 und 33 Jahren vorgenommen. Bei beweglichen Vermögensgegenständen wird linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3 bis 10 Jahre. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. F-25 UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten bilanziert. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen werden, sofern erforderlich, erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen werden um eine Pauschalwertberichtigung gekürzt, die das allgemeine Ausfallrisiko abdeckt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Der Ansatz erfolgt zu Nennwerten. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nennwerten bzw. Anschaffungskosten bewertet. RÜCKSTELLUNGEN Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. F-26 VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. LATENTE STEUERN Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines Steuersatzes von 26,325 %. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ AKTIVA 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens des Konzerns wird im Einzelnen in einem Anlagenspiegel dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit folgender Ausnahme: Von den sonstigen Vermögensgegenständen hat ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 35 (V.TEUR 46) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Beträge aus Messekosten, Werbekosten, Forfaitierungs- und Leasingverträgen. F-27 PASSIVA 1. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH beträgt TEUR 500. 2. Ausgegebenes Kapital Das Mutterunternehmen hält eigene Anteile zu nominal EUR 5.100,00. Das ausgegebene Kapital beläuft sich somit auf EUR 494.900,00. 3. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung Ausgewiesen ist ein passivischer Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung. 4. Rückstellungen In der Position sonstige Rückstellungen sind im wesentlichen Vorsorgen für Personalaufwendungen, Boni für Kunden, Garantieverpflichtungen, Archivierungskosten sowie für die Abschlussprüfung enthalten. 5. Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten Restlaufzeiten und Sicherheiten sind dem Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 6. Passive latente Steuern Die Position beruht auf der Aktivierung von Entwicklungskosten für selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte im Einzelabschluss des Mutterunternehmens. F-28 E. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Spielwaren und Sportartikeln setzen sich wie folgt zusammen: Konzern Konzern Konzern Konzern Konzern 2013 2012 2011 2010 2009 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Inland 38.207 41.544 47.749 49.399 49.333 Ausland 40.868 26.810 21.777 13.692 12.804 79.075 68.354 64.526 63.091 62.137 Im Konzern beträgt der Exportanteil bezogen auf die Umsatzerlöse 51,7 % (V. 39,2 %). 2. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von insgesamt TEUR 26 (V.TEUR 13) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von insgesamt TEUR 602 (V.TEUR 1.709) aus Einstellungen in die Wertberichtigungen auf Forderungen. F-29 F. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse im Konzern wie folgt: 31.12.2013 Vorjahr TEUR TEUR Forfaitierungen Avalverpflichtungen 2. 11.554 9.938 3.841 3.013 15.395 12.951 Nicht in der Konzernbilanz enthaltene Geschäfte Es bestehen im Konzern finanzielle Verpflichtungen aus folgenden (Dauer-) Schuldverhältnissen: TEUR TUSD TGBP Mieten 213 0 0 Leasing 219 0 0 0 8.965 0 432 8.965 0 Devisentermingeschäfte Der Zeitwert der Devisentermingeschäfte beträgt TEUR -61. 3. Anzahl Mitarbeiter Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden im Konzern 72 (V. 83) Mitarbeiter beschäftigt. F-30 4. Honorar Konzernabschlussprüfer Berechnetes Gesamthonorar für das Berichtsjahr: EUR Konzernabschlussprüfung 6.000,00 6.000,00 5. Organmitglieder Geschäftsführung Zum Geschäftsführer ist berufen Herr Hans-Jürgen Münch, Bad Reichenhall. 6. Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2013 auf neue Rechnung vorzutragen. Kirchanschöring, 27. August 2014 „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH .................................................................................... Hans-Jürgen Münch F-31 D. Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 2013 TEUR 2012 TEUR 1.245 1.473 1. Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten 2. Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 289 213 3. Abnahme der Rückstellungen 169 132 4. Rückzahlung stiller Gesellschafter 0 - 600 5. Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0 0 6. Zunahme der Vorräte -1.413 - 359 7. Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 765 -8.199 Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen -1.359 1.559 9. Abnahme der sonstigen Vermögensgegenstände - 32 154 10. Zunahme der sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten - 27 0 11. Abnahme der erhaltenen Anzahlungen - 20 20 12. Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 798 - 517 8. 13. Abnahme passive latente Steuern - 10 - 10 14. Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten - 346 - 75 15. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.471 -6.209 16. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 10 0 17. Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen - 437 - 595 18. Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 427 - 595 19. Auszahlungen an Unternehmenseigner - 349 558 20. Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 2.582 7.498 21. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 2.233 8.056 22. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 335 1.252 23. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.466 214 24. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.801 1.466 F-32 E. Konzerneigenkapitalspiegel Stand 31.12.2008 Ausgegebenes Kapital Gewinnrücklagen TEUR TEUR 500 18 9.296 Konzern-Jahresergebnis 2009 Stand 31.12.2009 Umgliederung eigene Anteile 500 18 -5 -10 495 8 495 8 10.235 10.753 10.943 11.446 12.110 12.613 1.473 495 8 Konzern-Jahresergebnis 2013 Stand 31.12.2013 9.814 1.166 Konzern-Jahresergebnis 2012 Stand 31.12.2012 TEUR 708 Konzern-Jahresergebnis 2011 Stand 31.12.2011 KonzernEigenkapital 939 Konzern-Jahresergebnis 2010 Stand 31.12.2010 Erwirtschaftetes Konzern-Eigenkapital TEUR 13.583 14.086 1.245 495 8 14.828 15.331 F-33 F. Bestätigungsvermerk zum geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) Ich habe den von der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Ich habe meine Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. F-34 Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Erlangen, 27. August 2014 Dr. Steinacker Wirtschaftsprüfer F-35 III. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) A. Bilanz zum 31. Dezember 2014 F-36 B. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014 2014 EUR 1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge Gesamtleistung 3. 2013 EUR EUR 71.465.713,21 65.569.097,15 367.930,83 346.740,84 71.833.644,04 65.915.837,99 Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 4. Rohergebnis 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (davon für Altersversorgung EUR 25.246,20; Vj. EUR 28.313,87) - 56.540.501,57 - 15.293.142,47 - 13.535.378,54 - 2.602.465,53 - 419.826,83 424.677,65 - 3.016.687,40 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - 340.344,33 - 268.555,00 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 7.713.480,33 - 6.481.916,89 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 502.409,36 - 452.349,88 12. Sonstige Steuern - 5.882,21 - 7.970,50 13. Jahresüberschuss 14. 15. 6. - 2.592.009,75 52.380.459,45 45.788,05 - 2.645.153,53 47.323,42 - 1.623.264,93 2.506.030,20 1.303.907,51 1.114.973,36 843.587,13 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 11.235.769,24 10.392.182,11 Bilanzgewinn 12.350.742,60 11.235.769,24 F-37 C. Anhang für das Geschäftsjahr 2014 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zugrunde. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear auf überwiegend drei Jahre. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bauten werden in 10, 25 und 33 Jahren, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend in 3 bis 10 Jahren linear abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden auf fünf Jahre abgeschrieben. F-38 Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Geleistete Anzahlungen sind mit dem Anzahlungsbetrag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Rückstellungen werden nach üblicher kaufmännischer Schätzung einzeln ermittelt, mit dem Erfüllungsbetrag bewertet und entsprechen in ihrem Wertansatz den jeweils erwarteten Ausgaben. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abschluss ist in EUR aufgestellt. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden. Währungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag angesetzt. 3. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt nachfolgender Anlagenspiegel: F-39 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr mit folgender Ausnahme: Von den sonstigen Vermögensgegenständen hat ein Teilbetrag in Höhe von EUR 24.062,00 (Vj. EUR 35.160,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 5. Der Bilanzgewinn Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beläuft sich auf EUR 11.235.769,24 (Vj.EUR 10.392.182,11). 6. Ausschüttungssperre Zum Bilanzstichtag bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von EUR 152.092,00 (Vj.EUR 179.745,00), die in voller Höhe auf den Restbuchwert aktivierter Entwicklungskosten abzüglich der darauf gebildeten latenten Steuern entfallen. 7. Rückstellungen In der Position sonstige Rückstellungen sind im wesentlichen Vorsorgen für Personalaufwendungen, Boni für Kunden, Garantieverpflichtungen, Archivierungskosten, Zinsverpflichtungen sowie für die Abschlussprüfung enthalten. F-40 8. Verbindlichkeiten Über Restlaufzeiten und Besicherung informiert der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel: Stand 31.12.2014 Restlaufzeit Restlaufzeit gesicherte bis zu 1 Jahr über 5 Jahre Beträge TEUR TEUR TEUR 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3. 4. 5. 6. Stand 31.12.2013 Restlaufzeit Restlaufzeit gesicherte bis zu 1 Jahr über 5 Jahre Beträge TEUR TEUR TEUR 0 0 0 0 0 0 23.198 466 3.220 17.716 0 2.500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.347 0 0 3.096 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.722 0 0 1.644 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.176 0 0 1.406 0 0 307 0 0 1.099 0 0 30.750 466 3.220 24.961 0 2.500 Sonstige Verbindlichkeiten Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besteht in der Eintragung von Buchgrundschulden auf das Betriebsgrundstück in Höhe von EUR 3.220.000,00. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche Sicherheiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Unter der Position Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind sonstige Verbindlichkeiten angeführt. F-41 9. Passive latente Steuern Die passivischen Steuerlatenzen beruhen auf der Aktivierung von Entwicklungskosten. Die sich ergebende Steuerbelastung wird unverrechnet angesetzt. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz beträgt 26,325 %. Wertansatz HaBil StBil EUR EUR Aktivierung von Entwicklungskosten 10. 206.436 0 Differenz EUR 206.436 Latente Steuern EUR 54.344 Aufgliederung der Umsätze Es handelt sich um Umsätze aus dem Vertrieb von Spielwaren und Sportartikeln im In- und Ausland. 2014 TEUR 2013 TEUR Inland 28.360 29.425 Ausland 43.106 36.144 71.466 65.569 F-42 11. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von insgesamt TEUR 18 (Vj.TEUR 26) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von insgesamt TEUR 1.531 (Vj.TEUR 487) aus Verbindlichkeitenüberzahlungen (TEUR 1) sowie aus Einstellungen in die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 1.530). 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in vollem Umfang auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Position enthält einen Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern in Höhe von EUR 9.881,00 (V. EUR 9.881,00). 13. Anzahl Mitarbeiter Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden 60 (Vj. 60) Mitarbeiter beschäftigt, die in folgenden Funktionen tätig waren: 2014 Leitung Einkauf/Vertrieb/PM/Service Verwaltung Lager Auszubildende 2013 2 2 42 42 4 4 12 12 60 60 6 6 66 66 F-43 14. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Haftungsverhältnisse Im Jahresabschluss sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über insgesamt EUR 9.060.335,67 (V.EUR 11.554.015,83), die à-forfait an ein Kreditinstitut veräußert wurden, nicht ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2014 bestehen Avalverpflichtungen aus Importakkreditiven in Höhe von EUR 226.482,00 (V.EUR 2.976.756,71). Daneben besteht wie im Vorjahr ein Zollaval über EUR 30.000,00. Zugunsten von verbundenen Unternehmen besichert die Gesellschaft mit Patronatserklärung bzw. Höchstbetragsbürgschaften folgende Kreditrahmen: Royalbeach Spielwaren- und Sportartikel Vertriebs Ges. m. b. H., Salzburg, Österreich TEUR 11.050 Royalbeach International Ltd., Hongkong TUSD 220 Die Inanspruchnahme aus den Eventualverbindlichkeiten wird als gering eingeschätzt. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus den bestehenden Leasingverträgen ergeben sich für den Zeitraum bis März 2018 sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 128.460,12 (V.EUR 109.492,46). Der Nominalwert der Zahlungsverpflichtungen aus den bestehenden Mietverträgen beträgt für den Zeitraum bis Januar 2019 EUR 148.671,64 (V.EUR 102.968,36). F-44 Der Zeitwert des bestehenden Zinssatzswaps beläuft sich zum Geschäftsjahresende auf EUR -274.496,95. Es bestanden Devisentermingeschäfte über USD 3.205.000,00 (V.USD 8.965.000,00). Der Zeitwert dieser Finanzderivate beträgt zum Bilanzstichtag EUR 116.971,74 (V.EUR -60.863,78). Zur Besicherung der Rahmenkreditlinie bei der DZ Bank ist ein USD-Konto mit einem Betrag von USD 853,39 verpfändet. 15. Honorar Abschlussprüfer Berechnetes Gesamthonorar für das Berichtsjahr: TEUR Abschlussprüfung 32.200,00 Steuerberatung 4.500,00 Andere Bestätigungsleistungen 4.800,00 41.500,00 16. Geschäftsführung Zum Geschäftsführer berufen ist Herr Hans-Jürgen Münch, Geschäftsführer, Bad Reichenhall. F-45 17. Anteilsbesitz Tochtergesellschaft, Sitz Royalbeach International Ltd., Hongkong Tochtergesellschaft, Sitz Royalbeach Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H., Salzburg/Österreich 18. Anteil am Kapital % 100 Anteil am Kapital % Eigenkapital zum 30.06.2014 Hk $ 7.438.862 Eigenkapital zum 31.12.2014 EUR 100 4.086.331,31 Ergebnis des Geschäftsjahres 01.07.13 - 30.06.14 Hk $ 242.148 Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 EUR 399.369,77 Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2014 auf neue Rechnung vorzutragen. F-46 D. Bestätigungsvermerk zum geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) Ich habe den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. F-47 Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Erlangen, 8. Mai 2015 Dr. Jörg Steinacker Wirtschaftsprüfer F-48 IV. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) A. Bilanz zum 31. Dezember 2013 F-49 B. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013 2013 EUR 1. Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge Gesamtleistung 3. 2012 EUR EUR 65.569.097,15 55.941.078,48 346.740,84 320.403,76 65.915.837,99 56.261.482,24 52.380.459,45 - 41.280.366,98 13.535.378,54 14.981.115,26 Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 4. Rohergebnis 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (davon für Altersversorgung EUR 28.313,87; Vj. EUR 27.086,76) - - - 2.414.802,18 - 368.078,00 419.826,83 - 3.022.292,36 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - 268.555,00 - 191.977,94 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 6.481.916,89 - 8.418.700,34 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 452.349,88 - 455.605,12 12. Sonstige Steuern - 7.970,50 - 7.702,50 13. Aufgrund eines stillen Gesellschaftsverhältnisses abgeführte Gewinne 0,00 - 33.550,00 6. 14. Jahresüberschuss 15. 16. - 2.602.465,53 47.323,42 - 2.506.030,20 17.334,70 - 1.303.907,51 1.964.084,25 1.640.807,25 843.587,13 1.143.949,63 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 10.392.182,11 9.248.232,48 Bilanzgewinn 11.235.769,24 10.392.182,11 F-50 C. Anhang für das Geschäftsjahr 2013 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zugrunde. Der vorliegende Jahresabschluss ist bis auf nachfolgende Ausnahme unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreszahlen angepasst. So wurden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 1.363.426,51, die unter der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen waren, nun der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen zugeordnet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear auf überwiegend drei Jahre. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bauten werden in 10, 25 und 33 Jahren, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend in 3 bis 10 Jahren linear abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden auf fünf Jahre abgeschrieben. F-51 Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Geleistete Anzahlungen sind mit dem Anzahlungsbetrag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Rückstellungen werden nach üblicher kaufmännischer Schätzung einzeln ermittelt, mit dem Erfüllungsbetrag bewertet und entsprechen in ihrem Wertansatz den jeweils erwarteten Ausgaben. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abschluss ist in EUR aufgestellt. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden. Währungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag angesetzt. 3. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt nachfolgender Anlagenspiegel: F-52 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr mit folgender Ausnahme: Von den sonstigen Vermögensgegenständen hat ein Teilbetrag in Höhe von EUR 35.160,00 (Vj. EUR 45.680,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 5. Bilanzgewinn Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beläuft sich auf EUR 10.392.182,11 (Vj.EUR 9.248.232,48). 6. Ausschüttungssperre Zum Bilanzstichtag bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von EUR 179.745 (Vj.EUR 207.398), die in voller Höhe auf den Restbuchwert aktivierter Entwicklungskosten abzüglich der darauf gebildeten latenten Steuern entfallen. 7. Rückstellungen In der Position sonstige Rückstellungen sind im wesentlichen Vorsorgen für Personalaufwendungen, Boni für Kunden, Garantieverpflichtungen, Archivierungskosten, Zinsverpflichtungen sowie für die Abschlussprüfung enthalten. F-53 8. Verbindlichkeiten Über Restlaufzeiten und Besicherung informiert der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel: Stand 31.12.2013 Restlaufzeit Restlaufzeit gesicherte bis zu 1 Jahr über 5 Jahre Beträge TEUR TEUR TEUR Stand 31.12.2012 Restlaufzeit Restlaufzeit gesicherte bis zu 1 Jahr über 5 Jahre Beträge TEUR TEUR TEUR 1. Anleihen 0 0 0 0 0 0 2. Erhaltene Anzahlungen 0 0 0 20 0 0 3. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.716 0 2.500 20.345 994 2.500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.096 0 0 2.823 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.644 0 0 1.603 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.406 0 0 1.755 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 1.099 0 0 1.655 0 0 24.961 0 2.500 28.201 994 2.500 4. 5. 6. 7. Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besteht in der Eintragung von Buchgrundschulden auf das Betriebsgrundstück in Höhe von EUR 2.500.000,00. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche Sicherheiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Unter der Position Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind sonstige Verbindlichkeiten angeführt. F-54 9. Passive latente Steuern Die passivischen Steuerlatenzen beruhen auf der Aktivierung von Entwicklungskosten. Die sich ergebende Steuerbelastung wird unverrechnet angesetzt. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz beträgt 26,325 %. Wertansatz HaBil StBil EUR EUR Aktivierung von Entwicklungskosten 10. 243.970 0 Differenz EUR 243.970 Latente Steuern EUR 64.225 Aufgliederung der Umsätze Es handelt sich um Umsätze aus dem Vertrieb von Spielwaren und Sportartikeln im In- und Ausland. 2013 TEUR 2012 TEUR Inland 29.425 33.245 Ausland 36.144 22.696 65.569 55.941 F-55 11. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von insgesamt TEUR 26 (Vj.TEUR 13) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von insgesamt TEUR 487 (Vj.TEUR 1.637) aus Forderungsverlusten (TEUR 1) sowie aus Einstellungen in die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 486). 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in vollem Umfang auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Position enthält einen Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern in Höhe von EUR 9.881,00 (V. EUR 9.881,00). 13. Anzahl Mitarbeiter Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden 60 (Vj. 62) Mitarbeiter beschäftigt, die in folgenden Funktionen tätig waren: 2013 Leitung Einkauf/Vertrieb/PM/Service Verwaltung Lager Auszubildende 2012 2 2 42 41 4 5 12 14 60 62 6 5 66 67 F-56 14. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Haftungsverhältnisse Im Jahresabschluss sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über insgesamt EUR 11.554.015,83 (V.EUR 9.938.529,37), die à-forfait an ein Kreditinstitut veräußert wurden, nicht ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2013 bestehen Avalverpflichtungen aus Importakkreditiven in Höhe von EUR 2.976.756,71 (V.EUR 837.760,94). Daneben besteht wie im Vorjahr ein Zollaval über EUR 30.000,00. Zugunsten von verbundenen Unternehmen besichert die Gesellschaft mit Patronatserklärung bzw. Höchstbetragsbürgschaften folgende Kreditrahmen: Royalbeach Spielwaren- und Sportartikel Vertriebs Ges. m. b. H., Salzburg, Österreich TEUR 11.050 Royalbeach International Ltd., Hongkong TUSD 220 Die Inanspruchnahme aus den Eventualverbindlichkeiten wird als gering eingeschätzt. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus den bestehenden Leasingverträgen ergeben sich für den Zeitraum bis November 2017 sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 109.492,46 (V.EUR 162.454,41). Der Nominalwert der Zahlungsverpflichtungen aus den bestehenden Mietverträgen beträgt für den Zeitraum bis November 2015 EUR 102.968,36 (V.EUR 145.912,28). F-57 Der Zeitwert des bestehenden Zinssatzswaps beläuft sich zum Geschäftsjahresende auf EUR -274.496,95. Es bestanden Devisentermingeschäfte über USD 8.965.000,00 (V.USD 8.010.000,00). Der Zeitwert dieser Finanzderivate beträgt zum Bilanzstichtag EUR -60.863,78 (V.EUR -58.240,56). Zur Besicherung der Rahmenkreditlinie bei der DZ Bank ist ein USD-Konto mit einem Betrag von USD 1.511,65 verpfändet. 15. Honorar Abschlussprüfer Berechnetes Gesamthonorar für das Berichtsjahr: TEUR Abschlussprüfung 32.200,00 Steuerberatung 4.500,00 Andere Bestätigungsleistungen 4.800,00 41.500,00 16. Geschäftsführung Zum Geschäftsführer berufen ist Herr Hans-Jürgen Münch, Geschäftsführer, Bad Reichenhall. F-58 17. Anteilsbesitz Tochtergesellschaft, Sitz Royalbeach International Ltd., Hongkong Tochtergesellschaft, Sitz Royalbeach Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H., Salzburg/Österreich 18. Anteil am Kapital % 100 Anteil am Kapital % Eigenkapital zum 30.06.2013 Hk $ 7.196.714 Eigenkapital zum 31.12.2013 EUR 100 3.686.961,54 Ergebnis des Geschäftsjahres 01.07.12 - 30.06.13 Hk $ 176.914 Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 EUR 401.683,16 Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2013 auf neue Rechnung vorzutragen. F-59 D. Bestätigungsvermerk zum geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) Ich habe den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. F-60 Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Erlangen, 9. Mai 2014 Dr. Jörg Steinacker Wirtschaftsprüfer G-1 GESCHÄFTSGANG UND AUSSICHTEN Die Emittentin konnte im bisherigen Jahresverlauf 2015 an die gute Entwicklung der Vorjahre anknüpfen und weiter wachsen. Auf Basis der bisher erreichten Umsatzzahlen kann ein niedriges zweistelliges Umsatzwachstum für das Geschäftsjahr 2015 erwartet werden. Die Emittentin rechnet auch ertragsseitig mit einer Fortsetzung des Ertragswachstums aus den Vorjahren. Grundlage für die Annahme sind stabile Kostenquoten bei gleichzeitiger erwarteter Erlössteigerung. Im bisherigen Jahresverlauf zeigten sich nahezu alle Geschäftsfelder wachstumsstark. Für zusätzliche Impulse sorgte in den Sommermonaten eine günstige Witterung, insbesondere für die Nachfrage nach Schwimm- und Freizeitartikeln für den Badespaß. Im größten Geschäftsfeld „Fitness und Freizeit“ ist die Royalbeach-Gruppe nach eigener Einschätzung gemessen an der Absatzmenge der führende Anbieter von Fitnessgeräten in Deutschland. Im bisherigen Jahresverlauf 2015 konnte das Unternehmen seine Marktposition behaupten und einen nach eigener Einschätzung bislang durchweg zufriedenstellenden Geschäftsverlauf verzeichnen. In den Geschäftsbereichen „Outdoor/Trekking“ sowie „ComfortMed“ sorgten vor allem neue Produkte für zusätzliche Wachstumsimpulse. Im noch sehr jungen Geschäft „LED-Leuchtmittel“ konzentriert sich die Royalbeach-Gruppe derzeit darauf, die Einzelhandelsbasis mit zusätzlichen Listungen für die neue Velios-Filament-Technologie gezielt zu verbreitern, um dann für die anstehende Saison 2015/2016 marktbreit vertreten zu sein. Als zunehmend tragende Säule in immer mehr Segmenten wurden auch im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2015 der Lieferservice und Vor-Ort-Kundendienst an die Endkunden weiterentwickelt und nach Ansicht der Emittentin entsprechend gut durch die Einzelhandelspartner nachgefragt. Über alle Geschäftsbereiche hinweg entwickelte sich das Projektgeschäft mit ausgewählten Einzelhandelspartnern im 1. Halbjahr nach Einschätzung der Emittentin durchweg positiv. Die Royalbeach-Gruppe profitiert hier von einer weiter zunehmenden Internationalisierung. Wichtige Wachstumsmärkte im bisherigen Verlauf sind zum Beispiel Großbritannien, USA und Australien. Die Emittentin plant auch, im weiteren Jahresverlauf die eigenen Qualitätssicherungsmaßnahmen ständig weiterzuentwickeln. Ziel ist es, auf diesem Wege den ständig steigenden Anforderungen der Kunden noch besser gerecht zu werden und durch eine erfolgreiche Umsetzung zusätzliche Wettbewerbsvorteile für das Unternehmen zu sichern. Die Errichtung des neuen Verwaltungsgebäudes auf dem vorhandenen Betriebsgrundstück in Kirchanschöring wird zum 10. Oktober 2015 abgeschlossen. Schon im bisherigen Jahresverlauf zeigten sich aus dem bereits abgeschlossenen Umzug positive Effekte auf Strukturen und Prozesse in allen Bereichen der Verwaltung. G-2 Sonstige wesentliche Änderungen in der Finanzlage oder Handelsposition der Emittentin bzw. ihres Konzernverbundes seit dem 31. Dezember 2014 gab es nicht. Sonstige Trends, Unsicherheiten, Nachfragen, Verpflichtungen oder Vorfälle, die voraussichtlich die Aussichten der Emittentin zumindest im laufenden Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen dürften, sind über die in diesem Abschnitt Geschäftsgang und Aussichten dargestellten Umstände hinaus nicht bekannt. Es hat keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen in den Aussichten der Emittentin seit dem Stichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses gegeben. Wirtschaftliche Verhältnisse der Emittentin bis zum 30. Juni 2015 Nachfolgend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Emittentin zum 30. Juni 2015 im Vergleich zum Vorjahr dargestellt. Hierbei handelt es sich jeweils um nicht konsolidierte, ungeprüfte und ausgewählte Daten aus dem Rechnungswesen der Emittentin. TEUR 1. Januar - 1. Januar - 30. Juni 30. Juni 2015 2014 AKTIVA Anlagevermögen 2.860 2.646 Umlaufvermögen ./. ./. Vorräte 22.252 21.671 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.070 30.001 1.002 869 10 4 59.194 55.191 Kassenbestand Rechnungsabgrenzungsposten Summe G-3 PASSIVA Eigenkapital 14.461 12.464 0 0 737 685 Verbindlichkeiten 43.996 42.042 Summe 59.194 55.191 Kapital stiller Gesellschafter Rückstellungen TEUR Umsatzerlöse 1. Januar - 1. Januar - 30. Juni 30. Juni 2015 2014 38.480 27.576 -31.492 -21.479 -4.350 -4.308 2.638 1.789 Finanzergebnis -926 -931 Steuern -101 -129 1.611 729 Materialaufwand Operativer Aufwand Ergebnis vor Zinsen und Steuern Periodenergebnis