Wertpapierprospekt - Anleihe Royalbeach

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Wertpapierprospekt
für das öffentliche Angebot von 25.000 auf den Inhaber lautenden
Schuldverschreibungen mit einem maximalen Gesamtnennbetrag von
EUR 25 Mio.
7,375 % p.a. Anleihe von 2015 / 2020
der
„Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs
GmbH
Kirchanschöring
International Securities Identification Number: DE000A161LJ8
Wertpapier-Kenn-Nummer: A161LJ
30. September 2015
Dieses Dokument stellt eine konsolidierte Fassung aus dem Wertpapierprospekt vom 30. September 2015 zusammen mit dem Nachtrag Nr. 1 zu diesem Prospekt dar. Es handelt sich daher
nicht um das von der CSSF gebilligte Dokument. Der gebilligte Prospekt und der zugehörige
Nachtrag Nr. 1 sind als einzelne Dokumente unter www.royalbeach-bond.de abrufbar.
-2-
Dieses Dokument (der „Prospekt“) ist ein Prospekt und einziges Dokument im Sinne des Artikel 5 Absatz 3 der
RICHTLINIE 2003/71/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. November 2003 in
der Fassung der RICHTLINIE 2010/73/EG vom 24. November 2010 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie
2001/34/EG, der zum Zwecke eines öffentlichen Angebots der Inhaber-Schuldverschreibung en in der Bundesrepublik Deutschland, in der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg erstellt wurde. Dieser Prospekt wurde von der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur
Financier – „CSSF“) gebilligt und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und die Finanzmarktaufsicht („FMA“) gem. Artikel 19 des Luxemburgischen Gesetzes vom 10. Juli 2005 betreffend den
Prospekt über Wertpapiere notifiziert. Die CSSF übernimmt gemäß Artikel 7 Absatz 7 des Luxemburgischen Gesetzes vom 10. Juli 2005 betreffend den Prospekt über Wertpapiere keine Verantwortung für die wirtschaftliche
oder finanzielle Kreditwürdigkeit der Transaktion und die Qualität und Zahlungsfähigkeit der Emittentin. Der gebilligte Prospekt kann auf der Internetseite der Emittentin (www.royalbeach-bond.de) und der Börse Luxemburg
(www.bourse.lu) eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Inhaber-Schuldverschreibungen sind nicht und werden nicht im Rahmen dieses Angebots gem. dem United
States Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „US Securities Act“) registriert und dürfen
innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zu Gunsten einer U.S.-Person
(wie in Regulation S unter dem US Securities Act definiert) weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn,
dies erfolgt gemäß einer Befreiung von den Registrierungspflichten der US Securities Act.
Jegliche Internetseiten, die in diesem Prospekt genannt werden, dienen ausschließlich Informationszwecken und sind nicht Bestandteil dieses Prospektes.
-3-
INHALTSVERZEICHNIS
I.
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS ........................................................................... 6
II.
RISIKOFAKTOREN ............................................................................................................... 21
III.
IV.
1.
Risiken in Bezug auf die Emittentin ........................................................................ 21
2.
Marktbezogene Risiken .......................................................................................... 35
3.
Risiken in Bezug auf die Anleihe ............................................................................ 39
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ........................................................................................ 43
1.
Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts ..................................................... 43
2.
Zukunftsgerichtete Aussagen ................................................................................. 43
3.
Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Fachbegriffen ............................ 44
4.
Abschlussprüfer ...................................................................................................... 45
5.
Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben ................................................................ 45
6.
Einsehbare Dokumente .......................................................................................... 45
DIE SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DAS ANGEBOT ................................................ 47
1.
Gegenstand des Angebots ..................................................................................... 47
2.
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts durch Finanzintermediäre ............... 48
3.
Rendite.................................................................................................................... 49
4.
Besicherung ............................................................................................................ 49
5.
Rating...................................................................................................................... 49
6.
Informationen zum Angebot ................................................................................... 50
7.
Zuteilung und Lieferung .......................................................................................... 53
8.
Einbeziehung in den Börsenhandel; Zahlstelle ...................................................... 54
9.
Verkaufsbeschränkungen ....................................................................................... 54
10.
ISIN, WKN .............................................................................................................. 54
11.
Emissionsvertrag / Vertriebsprovision .................................................................... 54
12.
Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission /
dem Angebot beteiligt sind ..................................................................................... 55
13.
Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses ......................... 56
V.
ANLEIHEBEDINGUNGEN .................................................................................................... 58
VI.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN ............................................... 70
1.
Sitz, Geschäftsjahr, Dauer, Gegenstand, Gründung .............................................. 70
2.
Historische Entwicklung der heutigen Emittentin ................................................... 70
3.
Konzernstruktur ...................................................................................................... 72
-4-
VII.
4.
Angaben über das Kapital der Emittentin und ihrer Gesellschafter ....................... 73
5.
Organe der Emittentin ............................................................................................. 73
6.
Corporate Governance ........................................................................................... 76
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN....................................................................... 77
1.
Wichtigste Märkte ................................................................................................... 77
2.
Haupttätigkeitsbereiche der Emittentin ................................................................... 79
3.
Unternehmensstrategie der Emittentin ................................................................... 84
4.
Wettbewerbsstärken der Emittentin ........................................................................ 86
5.
Wesentliche Verträge ............................................................................................. 88
6.
Investitionen ............................................................................................................ 90
7.
Rechtsstreitigkeiten ................................................................................................ 90
VIII.
AUSGEWÄHLTE FINANZIELLE INFORMATIONEN DER EMITTENTIN ........................... 91
IX.
BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ....................................... 94
X.
XI.
1.
Allgemeiner Hinweis ............................................................................................... 94
2.
Einkommensbesteuerung unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen ... 94
3.
Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen ....................................................... 96
4.
Erbschaft- und Schenkungsteuern ......................................................................... 96
5.
Sonstige Steuern .................................................................................................... 97
BESTEUERUNG IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH .......................................................... 98
1.
Allgemeiner Hinweis ............................................................................................... 98
2.
In Österreich ansässige Anleger ............................................................................ 98
3.
Nicht in Österreich ansässige Anleger ................................................................. 103
BESTEUERUNG IM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG ............................................... 106
1.
Generelles zur luxemburgischen Besteuerung von natürlichen und juristischen
Personen .............................................................................................................. 107
2.
Quellensteuer i.H. von 10 % bei in Luxemburg ansässigen natürlichen Personen
.............................................................................................................................. 108
3.
Einkommensbesteuerung des Kapitals, Zinsen, Gewinnen bei Verkauf oder
Rückkauf von in Luxemburg ansässigen Haltern ................................................. 108
4.
Andere luxemburgische Steuern .......................................................................... 110
FINANZTEIL ........................................................................................................................................ F-1
-5-
GESCHÄFTSGANG UND AUSSICHTEN ......................................................................................... G-1
-6-
I.
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS
Die Zusammenfassung setzt sich aus einzelnen Offenlegungspflichten zusammen, die „Elemente“
genannt werden. Diese Elemente sind durchnummeriert und in Abschnitte A - E eingeteilt (A.1 - E.7).
Diese Zusammenfassung enthält alle Elemente, die in einer Zusammenfassung für diesen Typ von
Wertpapier und Emittent erforderlich sind. Da einige Elemente nicht genannt werden müssen, können
Lücken in der Nummerierung auftreten. Es kann sein, dass trotz der Tatsache, dass ein Element für
diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich ist, keine relevante Information in Bezug auf dieses Element genannt werden kann. In diesem Fall erfolgt eine kurze Beschreibung des Elements mit
der Angabe „entfällt“.
Abschnitt A
A.1
Einleitung und
Einleitung und Warnhinweise
Die folgende Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden.
Warnhinweise
Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den
Prospekt als Ganzen stützen.
Ein Anleger, der wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will,
muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats möglicherweise für
die Übersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden
kann.
Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger
Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die
Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts irreführend, unrichtig
oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Prospekts wesentliche
Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine
Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen.
A.2
Zustimmung zur
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle gemäß Art. 4 Nummer 1
Verwendung des
der Richtlinie 2006/48EG zum Handel mit Wertpapieren zugelassenen Kreditinstitute
Prospekts durch
(jeweils ein „Finanzintermediär“) zu (generelle Zustimmung).
Finanzintermediäre
Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen
durch Finanzintermediäre kann während der Angebotsfrist erfolgen. Die Angebotsfrist
beginnt am 9.Oktober 2015 und endet voraussichtlich am 5.November 2015 (12 Uhr
MEZ).
-7-
Finanzintermediäre können den Prospekt während der Angebotsfrist für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland, im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich verwenden. Die Emittentin kann die Zustimmung jedoch jederzeit einschränken oder widerrufen, wobei der Widerruf der Zustimmung eines Nachtrags zum Prospekt bedarf.
Jeder Finanzintermediär, der diesen Prospekt im Rahmen von öffentlichen Angeboten verwendet, muss auf seiner Website bestätigen, dass er diesen Prospekt in
Übereinstimmung mit der Zustimmung und den ihr beigefügten Bedingungen verwendet. Falls ein Angebot durch einen Finanzintermediär erfolgt, wird dieser Finanzintermediär den Anlegern Informationen über die Bedingungen des Angebots
zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung stellen.
Abschnitt B
B.1
Die Emittentin
Gesetzliche und
Die gesetzliche Bezeichnung der Emittentin ist „Royalbeach“ Spielwaren und Sportar-
kommerzielle Be-
tikel Vertriebs GmbH. Die Emittentin (nachfolgend auch „Royalbeach“, die „Gesell-
zeichnung der Emit-
schaft“, die „Emittentin“ oder gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen auch die „Ro-
tentin
yalbeach-Gruppe“ genannt) tritt im Rechtsverkehr unter dem Namen der Emittentin sowie der Bezeichnung „Royalbeach“ auf. Weitere kommerzielle Namen werden nicht verwendet.
B.2
Sitz und Rechtsform,
Die Emittentin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, die
das für die Emittentin
in Deutschland gegründet wurde. Sitz der Gesellschaft ist Kirchanschöring.
geltende Recht und
Land der Gründung
B.4b
Bekannte Trends, die
Im bisherigen Jahresverlauf zeigten sich nahezu alle Geschäftsfelder wachstumsstark.
sich auf die Emitten-
Für zusätzliche Impulse sorgte in den Sommermonaten eine günstige Witterung, insbe-
tin und die Branchen,
sondere für die Nachfrage nach Schwimm- und Freizeitartikeln für den Badespaß. Die
in denen sie tätig ist,
Emittentin plant auch im weiteren Jahresverlauf die eigenen Qualitätssicherungsmaß-
auswirken
nahmen ständig weiterzuentwickeln. Ziel ist es, auf diesem Wege den ständig steigenden
Anforderungen der Kunden noch besser gerecht zu werden und durch eine erfolgreiche
Umsetzung zusätzliche Wettbewerbsvorteile für das Unternehmen zu sichern.
-8-
B.5
Gruppenstruktur
Gesellschafter der Emittentin sind Herr Stefan Behr-Heyder und Herr Hans-Jürgen
Münch, die jeweils zu 49,49 % an der Emittentin beteiligt sind und je Geschäftsanteile im
Nennbetrag von EUR 247.450,00 an der Emittentin halten. Die verbleibenden Geschäftsanteile in Höhe von 1,02 % und mit einem Nennbetrag von EUR 5.100,00 hält die Gesellschaft selbst. Diese eigenen Anteile sind jedoch weder gewinnbezugs- noch stimmberechtigt.
Die Emittentin ist die Muttergesellschaft der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel
Vertrieb Ges.m.b.H. (Österreich), der Royalbeach International Ltd. (Hongkong) und der
ROYALBEACH INC., Delaware, (USA).
B.9
Gewinnprognosen
Dieses Element entfällt, weil keine Gewinnprognosen oder -schätzungen vorliegen.
oder -schätzungen
B.10
B.12
Beschränkungen im
Dieses Element entfällt, weil keine Beschränkungen in den Bestätigungsvermerken in den
Bestätigungsvermerk
historischen Finanzinformationen bestehen.
Ausgewählte wesent-
Die nachfolgenden ausgewählten Finanzdaten wurden im Einklang mit dem deutschen
liche historische
Handelsgesetzbuch („HGB“) erstellt.
Finanzinformationen
Die nachfolgend zusammengefassten Finanzdaten der Emittentin sind den an anderer
Stelle im Prospekt abgedruckten Konzernabschlüssen der Emittentin zum 31. Dezember
2013 und 2014 entnommen oder daraus abgeleitet. Die Angaben erfolgen in Tausend
Euro („TEUR“).
-9-
Ausgewählte Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in
TEUR
1. Januar -
1. Januar -
31. Dezember
31. Dezember
2014
2013
(geprüft)
(geprüft)
Umsatzerlöse
85.748
79.075
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
2.089
1.842
Jahresüberschuss
1.462
1.245
16.290
14.828
Bilanzgewinn
Ausgewählte Posten der Konzern-Bilanz in TEUR
31. Dezember
31. Dezember
2014
2013
(geprüft)
(geprüft)
AKTIVA
Anlagevermögen
2.476
2.519
Umlaufvermögen
66.541
58.212
85
105
69.102
60.836
16.793
15.331
638
720
51.617
44.722
54
64
69.102
60.836
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Aktiva
PASSIVA
Eigenkapital
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive latente Steuern
Summe Passiva
- 10 -
1. Januar -
1. Januar -
31. Dezember
31. Dezember
2014
2013
(geprüft)
(geprüft)
Ausgewählte Posten der Konzern-Kapitalflussrechnung in TEUR
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
-6.660
-1.471
-542
-427
6.442
2.233
-759
335
Keine wesentliche Ver-
Die Aussichten der Emittentin haben sich seit dem Datum des letzten veröf-
schlechterung der Aus-
fentlichten, geprüften Abschlusses mit Stichtag zum 31. Dezember 2014
sichten der Emittentin
nicht wesentlich verschlechtert.
Wesentliche Verände-
Es gab keine erheblichen Veränderungen der Finanzlage und des Betriebs-
rungen der Finanzlage
ergebnisses der Emittentin nach dem von den wesentlichen historischen
oder Handelsposition der
Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum, d. h. nach dem 31. Dezember
Emittentin, die nach dem
2014.
von den historischen
Finanzinformationen
abgedeckten Zeitraum
eingetreten sind
B.13
Jüngste Ereignisse der
Dieses Element entfällt, es gibt keine solchen Ereignisse.
Geschäftstätigkeit der
Emittentin, die für die
Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind
B.14
Abhängigkeit der Emit-
Dieses Element entfällt, da die Emittentin nicht von anderen Unternehmen
tentin von anderen
der Gruppe abhängig ist. (Zur Gruppenstruktur vergleiche auch Punkt B.5)
Unternehmen der
Gruppe
B.15
Haupttätigkeit der Emit-
Die Emittentin ist in fünf Produktsegmenten tätig, nämlich „Fitness und Frei-
tentin
zeit“, „Fun und Waves“, „Outdoor“, „ComfortMed“ sowie „LED-Leuchtmittel“.
- 11 -
Im Produktsegment „Fitness und Freizeit“ werden Fitnessgeräte verschiedener Dimensionen und Ausrichtungen angeboten. Im Produktsegment „Fun
und Waves“ werden Spielwaren für sommerliche Aktivitäten, schwimmen und
dazugehörige Freizeitartikel und weitere Sportartikel angeboten. Der Produktbereich „Outdoor“ umfasst Produkte rund um Aktivitäten in freier Natur
und Tourismus, wie z.B. Rucksäcke, Zelte, Schlafsäcke und Campingmöbel.
Im seit dem Geschäftsjahr 2009 hinzugekommenen Produktsegment „ComfortMed“ werden Produkte angeboten, die die Mobilität des Verwenders unterstützen (z.B. Elektromobile oder Rollatoren), die der Sicherheit im Bad
dienen (wie z.B. Haltegriffe oder Badehocker), Alltagshilfen oder Wellnessprodukte (z.B. Infrarotwärmekabinen oder Massagestühle). Darüber hinaus
bietet die Emittentin seit Ende 2013 LED-Leuchtmittel als Glühbirnenersatz
an.
Die Emittentin vertreibt ihre Produkte hauptsächlich an verschiedene Handelsgruppen, wie z.B. die ALDI-Gruppe, die Hofer-Gruppe, den MetroKonzern, den Spar-Konzern, den Otto-Konzern und an andere vergleichbare
Kunden. Hierfür entwickelt die Emittentin ihre Produktideen selbst. Die spezifischen Produktideen und die Konzipierung neuer Projekte werden von der
Emittentin an die jeweiligen Kundenbedürfnisse angepasst. Auch das Design
der Produkte erfolgt nach den speziellen Kundenwünschen. Die Herstellung
der Musterprodukte erfolgt in Deutschland. Die Fertigprodukte werden durch
externe Lieferanten meistens in kleineren Mengen hergestellt. Zusätzlich
generiert die Emittentin zunehmend Umsätze über eigene E-CommerceAktivitäten sowie über den in den letzten Jahren aufgebauten Bereich des
After-Sales-Services. Letzterer umfasst neben dem Betrieb eines CallCenters u. a. einen flächendeckenden Vor-Ort-Kundenservice.
B.16
Beteiligungen oder
An der Emittentin sind Herr Stefan Behr-Heyder und Herr Hans-Jürgen
Beherrschungsverhält-
Münch zu je 49,49 % beteiligt. Die verbleibenden Geschäftsanteile in Höhe
nisse an der Emittentin
von 1,02 % hält die Gesellschaft selbst. Diese eigenen Anteile sind jedoch
weder gewinnbezugs- noch stimmberechtigt.
B.17
Rating
Die Emittentin wurde am 24. Juni 2015 von der Creditreform Rating AG
(„Creditreform“) mit dem Rating „BB“ bewertet. Die Creditreform hat ihren
Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Creditreform ist als RatingAgentur gemäß Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 513/2011, die „CRA-Verordnung") registriert. Eine aktuelle
Liste der gemäß CRA-Verordnung registrierten Rating-Agenturen kann auf
- 12 -
der Internetseite der European Securities and Markets Authority (ESMA)
unter
http://www.esma.europa.eu/page/List-registered-and-certified-CRAs
eingesehen werden.
Abschnitt C
C.1
Die Wertpapiere
Art und Gattung der
Bei den Wertpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen (nachfol-
angebotenen und / oder
gend auch die „Schuldverschreibungen“ oder zusammen auch die „Anlei-
zum Handel zuzulas-
he“).
senden Wertpapiere,
Wertpapierkennung
Internationale Securities Identification Number (ISIN): DE000A161LJ8
Wertpapierkennnummer (WKN): A161LJ
C.2
Währung der Wertpa-
EUR
pieremission
C.5
Beschränkungen für die
Dieses Element entfällt. Die angebotenen Schuldverschreibungen sind frei
freie Übertragbarkeit
übertragbar.
der Wertpapiere
C.8
Mit den Wertpapieren
Die nachfolgende Übersicht stellt die mit den Schuldverschreibungen ver-
verbundene Rechte,
bundenen Rechte dar.
Rangordnung und Beschränkungen dieser
Rechte
Rechte
Die Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf Zahlung von Zinsen
sowie Rückzahlung des Nominalbetrags.
Schutzrechte für die
Die Anleihebedingungen enthalten folgende Regelungen über Schutzrechte
Anleihegläubiger
der Anleihegläubiger: Kündigungsrecht im Fall
(Covenants):
-
eines Kontrollwechsels,
-
einer Verletzung der Pflicht zur Thesaurierung von 80 % der Gewinne
-
Rangordnung
einer Negativverpflichtung für Kapitalmarktverbindlichkeiten.
Die Schuldverschreibungen begründen nicht nachrangige, unbesicherte
Verbindlichkeiten der Emittentin.
Beschränkungen der
Ein Mehrheitsbeschluss einer Versammlung der Schuldverschreibungsgläu-
Rechte
biger kann für alle Schuldverschreibungsgläubiger bindend sein, auch für
- 13 -
Gläubiger, die ihr Stimmrecht nicht ausgeübt haben oder die gegen den
Beschluss gestimmt haben. Ein solcher Beschluss kann die Rechte der Anleihegläubiger beschränken oder ganz oder teilweise aufheben.
C.9
Zinsen, Rückzahlung,
Die nachfolgende Übersicht stellt die weiteren mit den Schuldverschreibun-
Rendite, Vertreter der
gen der Emittentin verbundenen Rechte dar.
Schuldtitelinhaber
(Vergleiche auch Punkt C.8)
nominaler Zinssatz
7,375 % p. a.
Datum, ab dem die Zin-
Zinsen werden jährlich nachträglich am 10. November eines jeden Jahres
sen zahlbar werden und
gezahlt, erstmalig am 10. November 2016, letztmalig am 10. November
Zinsfälligkeitstermine
2020. Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung auf Grundlage der tatsächlich verstrichenen
Tage, geteilt durch die Anzahl der Tage, Act/Act, nach der europäischen
Zinsberechnungsmethode.
Rückzahlung
Die Schuldverschreibungen werden am 10. November 2020 zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt.
Angabe der Rendite
Die individuelle Rendite aus einer Schuldverschreibung über die Gesamtlaufzeit muss durch den jeweiligen Anleger unter Berücksichtigung der Differenz
zwischen dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der gezahlten Zinsen und
dem ursprünglich gezahlten Betrag für den Erwerb der Anleihe zuzüglich
etwaiger Stückzinsen und unter Beachtung der Haltedauer der Anleihe und
seiner Transaktionskosten berechnet werden. Die jeweilige Netto-Rendite
der Anleihe lässt sich erst am Ende der Haltedauer bestimmen, da sie von
eventuell zu zahlenden individuellen Transaktionskosten wie Depotgebühren
abhängig ist. Bei Annahme eines Erwerbsbetrages für die Anleihe von 100 %
des Nominalbetrags und vollständigem Erlös dieses Betrages bei der Rückzahlung der Anleihe sowie unter Außerachtlassung von Stückzinsen und
Transaktionskosten ergibt sich eine jährliche Rendite in Höhe des Zinssatzes.
C.10
Name des Vertreters der
Entfällt, weil die Anleihebedingungen die Bestellung eines Vertreters der
Schuldtitelinhaber
Anleihegläubiger nicht vorsehen.
Angaben zu derivativer
Dieses Element entfällt, weil die Anleihebedingungen keine derivativen Kom-
Komponente bei der
ponenten der Schuldverschreibungen enthalten.
Zinszahlung
- 14 -
(Vergleiche auch Punkt
C.9)
C.11
Zulassung zum Handel
Dieses Element entfällt, weil die Schuldverschreibungen nicht zum Handel in
an einem geregelten
einem regulierten Markt zugelassen werden.
Markt, Märkte
Abschnitt D
D.2
Risiken in Bezug auf die
-
Emittentin
Risiken
Die Emittentin ist von einem Großkunden abhängig und durch die
Umsatzkonzentration auf diesen wichtigen Großkunden bestehen
weitere Risiken.
-
Das Geschäft der Emittentin hat einen sehr großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, so dass die Emittentin davon abhängig ist, Finanzierungen zu finden, zu auskömmlichen Konditionen aufzunehmen
und deren Bedingungen einzuhalten.
-
Es können sich Risiken im Zusammenhang mit dem Vertrieb der
Produkte über die Internetplattform ergeben, wenn es zu Störungen
der Internetvertriebsplattform kommt.
-
Es besteht eine Abhängigkeit von einer überschaubaren Anzahl
von Lieferanten, die größtenteils ihren Sitz in China haben; neben
Lieferproblemen kann es bspw. auch zu Preiserhöhungen oder
dem Ausfall von Vorauszahlungen kommen.
-
Kunden könnten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nur verzögert nachkommen.
-
Es könnte zu Zahlungsausfällen aufgrund von Forderungen gegen
verbundene Personen kommen.
-
Die Emittentin kann für Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften haften und könnte auch mit Forderungen gegen Tochtergesellschaften ausfallen.
-
Aufgrund der Verteilung wesentlicher Logistik- und Lagerkapazitäten auf wenige Standorte kann es zu Risiken bei Betriebs- und Lieferstörungen kommen.
-
Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit
in den USA, die weiter ausgebaut werden soll und einer möglichen
Unternehmensbeteiligung in Asien, insbesondere erhöhte Haftungsrisiken etwa wegen der strengen Produkthaftung in den USA,
sowie Risiken, dass der Markteintritt bzw. die Ausweisung der Geschäftstätigkeit nicht oder nicht wie geplant gelingt.
- 15 -
-
Bei dem geplanten künftigen Erwerb von Beteiligungen kann es zu
Fehleinschätzungen kommen, etwa in Bezug auf den Beteiligungswert, etwaige Synergiemöglichkeiten, die geschäftlichen Verhältnisse vor Ort, daneben können weitere Risiken entstehen z. B.
Haftungsrisiken, Risiken vergeblicher Aufwendungen u. a..
-
Es können sich Risiken im Hinblick auf ein geplantes Ausscheiden
des Gesellschafters Behr-Heyder ergeben.
-
Die Emittentin ist von ihrem geschäftsführenden Gesellschafter,
Herrn Hans Jürgen Münch, und weiteren Mitgliedern der Familie
Münch abhängig, gleichzeitig unterliegen Mitglieder der Familie
Münch potentiell Interessenkonflikten.
-
Die Emittentin ist abhängig davon qualifiziertes Personal, insbesondere in den Bereichen Vertrieb und Produktentwicklung, zu gewinnen und / oder dauerhaft an sich zu binden.
-
Es bestehen Risiken aus durch von der Emittentin entwickelten /
verkauften Produkten verursachten Schäden wie etwa der Produkthaftung.
-
Es können sich Risiken aus möglichen Lieferverzögerungen ergeben.
-
Es können sich mögliche Risiken aus einem unzureichenden Compliance-System oder Risikomanagementsystem ergeben.
-
Mögliche Störungen der Computer- und Datenverarbeitungssysteme können einen ununterbrochenen Betrieb behindern und zu entsprechenden Risiken bei der Emittentin führen.
-
Trotz Errichtung eines eigenen Schutzrechtsüberwachungssystems
ist nicht ausgeschlossen, dass es zu Schutzrechtsverletzungen seitens der Emittentin kommt.
-
Es bestehen Risiken aus Verstößen gegen rechtliche Anforderungen und technische Normen durch Produkte der RoyalbeachGruppe.
-
Die Royalbeach-Gruppe vertreibt ihre Waren weltweit, so dass
Wechselkurs- und Währungsrisiken bestehen.
-
Es bestehen Risiken in Bezug auf die Bewertung der Vermögensgegenstände.
-
Bestimmte Risiken aus der Geschäftstätigkeit der RoyalbeachGruppe könnten nicht von bestehenden Versicherungen umfasst
sein, sind nicht versicherbar oder nicht versichert worden.
-
Bei grenzübergreifenden Geschäften besteht stets ein Devisentransferrisiko.
- 16 -
-
Es besteht das Risiko, dass Fixkosten und Verkaufskosten bei
einem Umsatzrückgang nicht hinreichend gesenkt werden könnten.
-
Es besteht das Risiko, dass bei der (jährlichen) Anpassung der
Produkte der Kundengeschmack bzw. ein aktueller Trend verfehlt
wird.
-
Es besteht ein Restantenrisiko, d.h., ein Risiko, dass Altware nach
Ablauf der Saison nicht mehr wirtschaftlich vermarktet werden
kann.
-
Es besteht das Risiko, dass es zu unerwarteten oder zusätzlichen
steuerlichen Belastungen etwa aus Betriebsprüfungen oder Gesetzesänderungen kommt.
-
Die Emittentin ist einem erheblichen Preisdruck ausgesetzt.
-
Eine negative Entwicklung der vertriebenen Produkte der Emittentin sowie konjunkturelle Einbrüche könnten sich erheblich negativ
auf die finanzielle Lage der Royalbeach-Gruppe auswirken.
-
Ein unvorhergesehener technologischer Wandel oder ein geändertes Nachfrageverhalten der Konsumenten könnte sich negativ auf
die Royalbeach-Gruppe auswirken.
-
Die von der Royalbeach-Gruppe benötigten Handelswaren können
signifikanten Preisschwankungen unterliegen; dies könnte die Abgabepreise für Produkte erhöhen und das Risiko bergen, dass etwaige Preiserhöhungen nicht an die Kunden weitergegeben werden können.
-
Änderungen bei den anwendbaren gesetzlichen und behördlichen
Regelungen könnten die Vermarktung der Produkte der Royalbeach-Gruppe erschweren.
-
Es können sich Risiken aus der Volatilität der Finanzmärkte und
ungünstigen Entwicklungen der wirtschaftlichen und konjunkturellen Rahmenbedingungen ergeben.
-
Die Royalbeach-Gruppe ist einem hohen Wettbewerb, insbesondere durch das Internet ausgesetzt, was etwaige Risiken bergen
kann.
-
Die Geschäftstätigkeit unterliegt saisonalen Schwankungen und ist
von Witterungseinflüssen abhängig.
D.3
Risiken in Bezug auf die
-
Wertpapiere
Bisher fehlt ein öffentlicher Markt und auch zukünftig wird es keinen
organisierten Markt für die Schuldverschreibungen der Emittentin
geben.
-
Der Kurs der Schuldverschreibungen ist möglicherweise volatil.
- 17 -
-
Das mögliche Angebot weiterer Schuldverschreibungen birgt Risiken für Anleger.
-
Die Mehrheit der Anleihegläubiger kann nachteilige Beschlüsse für
alle Anleger fassen, Kündigungsrechte der Anleihegläubiger sind
im Vorfeld von Gläubigerversammlungen in bestimmten Fällen
ausgeschlossen.
-
Es gibt keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die
Emittentin künftig aufnehmen darf.
-
Der Marktpreis für die Schuldverschreibungen könnte in Folge von
Änderungen des Marktzinses oder des Unternehmensratings fallen.
-
Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anleihekapitals bei
einer Insolvenz der Gesellschaft insbesondere weil andere Verbindlichkeiten besichert und die Schuldverschreibungen unbesichert sind.
-
Der Umtausch der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 der Emittentin in die mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen 2015 / 2020 könnte zu Steuerbelastungen für den jeweiligen
Anleger führen.
Abschnitt E
E.2b
Das Angebot
Gründe für das Angebot
Die Berechnung des Emissionserlöses hängt von verschiedenen Faktoren ab.
und Zweckbestimmung
Unter anderem davon, in welchem Umfang eine Platzierung der mit diesem
der Erlöse
Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen gelingt und in welchem Umfang dabei Anleger von der Möglichkeit Gebrauch machen, die bestehende
Schuldverschreibung 2011 / 2016 der Emittentin in die mit diesem Prospekt
angebotenen Schuldverschreibungen umzutauschen. Bei der Berechnung des
Netto-Emissionserlöses ist zu beachten, dass ein Teilbetrag von bis zu EUR
13.811.000,00 der mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen
für einen Umtausch der Schuldverschreibung 2011 / 2016 genutzt werden
kann.
Bei unterstellter vollständiger Platzierung aller mit dem Prospekt angebotenen
Schuldverschreibungen und gleichzeitig unterstellter vollständiger Annahme
und vollständiger Zuteilung des Umtauschangebotes sowie weiter unterstellt,
dass EUR 5 Mio. zum bevorzugten Ausgabebetrag von 99 % des Nominalbetrags
ausgegeben
werden,
erwartet
die
Gesellschaft
einen
Netto-
Emissionserlös in Höhe von ca. EUR 9.889.000,00. Der Netto-Emissionserlös
soll für den weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit der Emittentin verwendet
werden. Das bedeutet insbesondere eine Ausweitung der Vertriebsaktivitäten
und die Verstärkung der Internationalisierung.
- 18 -
E.3
Angebotskonditionen
Umtausch Schuldver-
Die Emittentin wird vom 9. Oktober 2015 bis zum 5. November 2015, 12 Uhr
schreibungen 2011/2016:
MEZ Inhabern der von ihr durch Beschluss vom 11. Juli 2011 begebenen
Schuldverschreibung mit der ISIN DE000A1K0QA7 (die „Schuldverschreibungen 2011 / 2016“) im Rahmen eines freiwilligen Umtauschangebots anbieten, ihre Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in die Schuldverschreibungen
2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts sind, zu tauschen. Der Tausch
erfolgt zu 100 %. Ein Inhaber von Schuldverschreibungen 2011 / 2016, der
das Tauschangebot wahrnehmen möchte, erhält je Schuldverschreibung
2011 / 2016 eine Schuldverschreibung 2015 / 2020, die Gegenstand dieses
Prospekts ist, und zusätzlich EUR 20,00 in bar (dies entspricht 2 % des Nominalbetrags in Höhe von EUR 1.000,00) sowie die aufgelaufenen Stückzinsen
der Schuldverschreibung 2011 / 2016 (bis zum 9. November 2015). Die Inhaber der Anleihe 2011/2016 können dieses Umtauschangebot nur dadurch
annehmen, indem sie innerhalb der Annahmefrist schriftlich die Annahme des
Umtauschangebots gegenüber ihrer Depotbank unter Verwendung des über
die Depotbanken zur Verfügung gestellten Annahmeformulars erklären und
die Depotbank anweisen, die Anzahl von in ihrem Depot befindlichen InhaberTeilschuldverschreibungen der Anleihe 2011/2016 (ISIN DE000A1K0QA7), für
die sie das Umtauschangebot annehmen wollen, in die ausschließlich für das
Umtauschangebot eingerichtete ISIN DE000A168171 und WKN A16 817 für
„Zum Umtausch angemeldete Inhaber-Teilschuldverschreibungen“ bei
der Clearstream Banking AG umzubuchen. Das Umtauschangebot ist auf ein
Volumen von maximal EUR 13.811.000,00 nominal der Schuldverschreibungen 2015 / 2020 beschränkt. Die Emittentin behält sich vor, alternativ auch
Barzeichnungen anzunehmen. Die auf diese Weise gezeichneten Schuldverschreibungen 2015 / 2020 werden voraussichtlich am 10. November 2015
geliefert.
Bezugsangebot Schuld-
Die Emittentin wird vom 9. Oktober 2015 bis zum 23. Oktober 2015 (jeweils
verschreibungen
einschließlich) Inhabern der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 anbieten, die
2011/2016:
Schuldverschreibungen 2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts sind,
zu
einem
reduzierten
Angebotspreis
von
99 %
des Nominalbetrags
(EUR 990,00 pro Schuldverschreibung) bevorrechtigt zu zeichnen. Das Angebot zum Angebotspreis von 99 % ist auf max. EUR 5 Mio. in Summe begrenzt.
Gehen mehr Zeichnungen ein, wird pro rata zugeteilt.
Öffentliches Angebot über Im Zeitraum vom 9. Oktober 2015 bis zum 5. November 2015, 12 Uhr MEZ
die
tät:
Zeichnungsfuktionali- erfolgt ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen 2015 / 2020 in
Deutschland, Österreich und Luxemburg durch die Emittentin über die Zeichnungsfunktionalität, die über die Börse München im Handelssystem Börsen
EDV MAX-ONE bereitgestellt wird (die „Zeichnungsfunktionalität“). Interessenten, die Kaufanträge stellen möchten, können über ihre jeweilige Depotbank
einen entsprechenden Auftrag für die Zeichnung der Schuldverschreibungen
2015 / 2020 in der Zeichnungsfunktionalität erteilen. Die Depotbank muss
- 19 -
dabei als Handelsteilnehmer an der Börse München zugelassen sein und zur
Nutzung der Zeichnungsfunktionalität berechtigt und in der Lage sein.
Öffentliches Angebot über
Im Zeitraum vom 9. Oktober 2015 bis zum 29. September 2016 (vorzeitige
Beendigung hier wie bei allen Angebotszeiträumen vorbehalten) sind Zeich-
die Homepage:
nungen daneben unmittelbar bei der Emittentin möglich. Auch insoweit wird
das öffentliche Angebot ausdrücklich auf Deutschland, Österreich und Luxemburg beschränkt. Hierzu muss der Zeichnungsinteressent bei der Emittentin per E-Mail ([email protected]) einen entsprechenden Zeichnungsschein
anfragen, den er ausfüllen und an die darauf angegebene Adresse zurücksenden muss. Der Zeichner muss den Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen, die er auf diese Weise gezeichnet hat, innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Eingang des Zeichnungsscheins auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto eingezahlt haben (Zahlungseingang).
Angebotspreis bei Barzah- 100 % des Nominalbetrages je Schuldverschreibung (EUR 1.000,00) bis einlung:
schließlich des Tages, an dem die Notierung des Handels der Schuldverschreibungen im Freiverkehr an der Börse München im Teilbereich m:access
aufgenommen wird. Danach entspricht der Ausgabebetrag dem Schlusskurs
der Schuldverschreibungen im elektronischen Handelssystem der Börse
München am letzten Börsenhandelstag vor der Zeichnung zzgl. Stückzinsen
für den Zeitraum vom 10. November 2015 (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger
sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Nennbetrag zzgl. etwaiger
Stückzinsen auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen,
vorangeht. „Bankarbeitstag“ bezeichnet dabei jeden Tag (mit Ausnahme von
Samstag und Sonntag), an denen die Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist München) für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein
TARGET-Tag ist. Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeitstage.
TARGET-Tag ist ein Tag, an dem Zahlungen in Euro über TARGET (Abkürzung für Transeuropean Automated Realtime Gross Settlement Express
Transfers System) abgewickelt werden.
Einbeziehung in den Bör-
Die Schuldverschreibungen sollen voraussichtlich ab dem 11. November 2015
senhandel:
in den Handel im Freiverkehr (Teilbereich m:access) an der Börse München
einbezogen werden. Die Emittentin behält sich vor, vor dem 11. November
2015 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu ermöglichen.
Lieferung und Abrech-
Die bis zum 5. November 2015 gezeichneten und begebenen Schuldver-
nung:
schreibungen werden voraussichtlich am 10. November 2015 geliefert und
abgerechnet. Die eventuell später begebenen Schuldverschreibungen werden
voraussichtlich fünf Bankarbeitstage nach Zugang der Zeichnungserklärung
bei der Emittentin und Zahlung des Ausgabebetrages geliefert.
- 20 -
Verkaufsbeschränkungen:
Die Schuldverschreibungen sind und werden weder nach den Vorschriften
des Securities Act in der jeweils gültigen Fassung noch bei der Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika
registriert und dürfen außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von
den Registrierungserfordernissen des Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika weder direkt noch indirekt angeboten, verkauft oder dorthin
geliefert werden. Die Gesellschaft hat nicht die Absicht, das Angebot oder
einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder
die Schuldverschreibungen dort anzubieten, zu verkaufen oder dorthin zu
liefern.
Dieser Prospekt stellt in keinem Rechtsgebiet und in keiner Rechtsordnung, in
dem/der ein solches Angebot gesetzeswidrig wäre, ein Angebot dar. Dieser
Prospekt darf insbesondere nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika,
nach Kanada oder Japan versandt werden.
E.4
Für die Emission/das
Die ACON Actienbank AG, die m Finance GmbH und die Bankhaus Gebr.
Angebot wesentliche
Martin AG stehen im Zusammenhang mit dem Angebot und der Börseneinfüh-
Interessen einschließlich
Interessenkonflikte
rung der Schuldverschreibungen in einem vertraglichen Verhältnis mit der
Emittentin. Bei erfolgreicher Durchführung des Angebots erhalten die vorgenannten Unternehmen eine Vergütung, deren Höhe unter anderem von der
Höhe des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen im Rahmen des
Angebots abhängt. Insofern haben die vorgenannten Unternehmen auch ein
wirtschaftliches Interesse an der erfolgreichen Durchführung des Angebots,
aus dem sich ein möglicher Interessenkonflikt ergeben kann.
E.7
Schätzung der Ausga-
Dieses Element entfällt, weil dem Anleger durch die Emittentin keine Ausga-
ben, die dem Anleger in
ben in Rechnung gestellt werden.
Rechnung gestellt werden
- 21 -
II.
RISIKOFAKTOREN
Anleger sollten bei der Entscheidung über den Kauf der Schuldverschreibungen der „Royalbeach“
Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH (nachfolgend auch „Royalbeach“, die „Gesellschaft“,
die „Emittentin" oder zusammen mit ihren Tochtergesellschaften „Royalbeach-Gruppe“ genannt) die
nachfolgenden Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen, sorgfältig lesen und berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Der Kurs der Schuldverschreibungen der Gesellschaft könnte aufgrund jedes dieser Risiken erheblich fallen und Anleger könnten ihr investiertes Kapital teilweise oder sogar ganz verlieren. Nachstehend sind die für die Gesellschaft und ihre Branche wesentlichen Risiken und die wesentlichen
Risiken im Zusammenhang mit den angebotenen Wertpapieren beschrieben. Weitere Risiken und
Unsicherheiten, die der Gesellschaft gegenwärtig nicht bekannt sind, könnten den Geschäftsbetrieb
der Emittentin ebenfalls beeinträchtigen und nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Emittentin haben. Die Reihenfolge, in welcher die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintrittes und den Umfang der
möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen. Gleichzeitig beruhen die Auswahl und der Inhalt der Risikofaktoren auf Annahmen, die sich nachträglich als falsch erweisen können.
1.
Risiken in Bezug auf die Emittentin
a)
Risiken aufgrund der Umsatzkonzentration auf einen Großkunden
Die Royalbeach-Gruppe generiert etwa 70 % ihrer Umsätze mit ihrem Großkunden, der ALDI-Gruppe
(ALDI Süd, ALDI Nord, ausländische Unternehmen der ALDI-Gruppe). Es besteht insoweit eine Abhängigkeit der Royalbeach-Gruppe von diesem Großkunden. Ein Wegfall oder eine Verschlechterung
der Geschäftsbeziehung der Emittentin zu diesem wichtigen Großkunden, oder ein geändertes Einkaufsverhalten dieses Großkunden könnte daher massive negative Auswirkungen auf die Finanz- und
Ertragslage der Unternehmen der Royalbeach-Gruppe haben.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
b)
Das Geschäft der Emittentin hat einen sehr großen (Vor-) Finanzierungsbedarf, so
dass die Emittentin davon abhängig ist, Finanzierungen zu finden, zu auskömmlichen
Konditionen aufzunehmen und deren Bedingungen einzuhalten
Die Emittentin hat aufgrund hoher Kapitalbindung (insbesondere resultierend aus üblicherweise auch
saisonal schwankend hohem Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen wegen hoher Um-
- 22 -
satzvolumina sowie aus der Einrichtung eines Ersatzteillagers, welches zu einer Erhöhung der Warenbestände geführt hat) einen hohen Liquiditätsbedarf. Die Emittentin ist davon abhängig, dass Finanzierungen auch in Zukunft weitergeführt und ggf. bei entstehendem Finanzierungsbedarf durch
weiteres Fremd- und / oder Eigenkapital befriedigt werden können. Künftiger erhöhter Finanzierungsbedarf könnte etwa durch die Notwendigkeit, etwaigen Wareneinkauf aufgrund steigender Umsätze
vorzufinanzieren, entstehen. Die Aufnahme von Finanzierungen ist nach der Finanzkrise schwieriger
geworden und kann auch durch Faktoren wie eine Verstärkung der Euro-Krise oder weitere regulatorische Beschränkungen der Banken negativ beeinflusst werden. Sollte es der Emittentin nicht gelingen,
Finanzierungen überhaupt und auch zu wirtschaftlich auskömmlichen Konditionen zu erhalten, wären
diese nicht (mehr) in der Lage, ihr Geschäft in dem angestrebten Umfang weiter auf- und auszubauen.
Des Weiteren gilt das gleiche Risiko in Bezug auf Anschlussfinanzierungen, die möglicherweise nicht
oder nur zu schlechteren Konditionen als bislang erlangt bzw. erwartet werden können. Auch könnten
Finanzierungsverträge Auflagen (sog. Covenants) enthalten, die die Emittentin in ihrer Geschäftstätigkeit einschränken. Auflagen in Finanzierungsverträgen könnten von der Emittentin später evtl. verletzt
werden, was dazu führen kann, dass Finanzierungsverträge gekündigt werden und / oder Zusatzkosten entstehen, was ebenfalls Auswirkungen auf den von der Emittentin beabsichtigten Mittelrückfluss
und die Erträge haben kann.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
c)
Risiken wegen Störung der Internetvertriebsplattform
Die Royalbeach-Gruppe vertreibt ihre Produkte auch über ihre eigene Internetplattform. Dies macht
ca. 3 % am Konzernumsatz aus (ungeprüfte Zahl aus dem Rechnungswesen der Emittentin für das
Geschäftsjahr 2014). Sollte die Funktionsfähigkeit der Internetplattform nicht gewährleistet sein, so
würde dies zu entsprechenden Umsatz- und Marktanteilsverlusten führen. Solche Störungen sind
etwa denkbar aus technischen Gründen, durch Softwarefehler oder durch Fehlbedienung. Um etwaigen Risiken vorzubeugen hat die Emittentin eine sog. Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Dessen ungeachtet besteht allerdings das Risiko, dass ggf. ein bestimmter Schaden nicht
versichert oder versicherbar ist und die Emittentin diesen Schaden dann entweder in voller Höhe oder
ggf. anteilig zu tragen hätte.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
- 23 -
d)
Risiken wegen Lieferantenabhängigkeit
Die Royalbeach-Gruppe bezieht den größten Teil ihrer Handelsware von einer überschaubaren Zahl
an Lieferanten, Großteils mit Sitz in China. Es bestehen insoweit Risiken, insbesondere im Hinblick
auf eine mögliche Erhöhung der Beschaffungspreise, eine Reduzierung der verfügbaren Liefermengen oder eine Einstellung der Geschäftstätigkeit wichtiger Lieferanten oder sonstige Beendigung der
Geschäftsbeziehung mit diesen Lieferanten. Aufgrund der angespannten Liquiditätslage mittelständischer Lieferanten in China mussten seitens der Emittentin in der Vergangenheit Vorauszahlungen in
Höhe von nahezu EUR 2 Mio. geleistet werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass künftig vergleichbare Vorauszahlungen zu leisten sind. Im Falle der Vertragsbeendigung mit wichtigen Lieferanten wäre
nicht ohne Weiteres gewährleistet, dass ein alternativer Bezug zu gleichen Konditionen bei anderen
Lieferanten erfolgen kann, oder dass man für bereits geleistete Vorauszahlungen eine gleichwertige
Gegenleistung erhält. Obwohl negative Ereignisse wie eine Insolvenz von Lieferanten durch Vereinbarung geeigneter Einkaufskonditionen und teilweise über Versicherungen abgedeckt werden sollen,
können negative Auswirkungen auf die Royalbeach-Gruppe insoweit nicht ausgeschlossen werden.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
e)
Risiko von Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen
Da den Kunden der Royalbeach-Gruppe im branchenüblichen Umfang herausgeschobene Zahlungsziele gewährt werden, bestehen regelmäßig offene Forderungen gegen in- und ausländische Kunden
in erheblicher Höhe. Es besteht das Risiko, dass Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht
vollständig oder nur verzögert nachkommen. Entsprechende Zahlungsausfälle könnten die Liquidität
und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe beeinträchtigen.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
f)
Die Emittentin kann für Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften haften und könnte
auch mit Forderungen gegen Tochtergesellschaften ausfallen
Die Emittentin hat mehrere Tochtergesellschaften. Sie übernimmt immer wieder auch die Mithaftung
für Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften - etwa durch Abgabe von Patronatserklärungen oder
Bürgschaften. Denkbar ist auch eine Haftung der Emittentin für Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften aus anderen Gründen - etwa gesetzlichen Regelungen des Gesellschafts- oder Insolvenzrechts. Sofern es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Tochtergesellschaften kommt besteht auch
das Risiko, dass die Emittentin mit Forderungen, die sie gegen Tochtergesellschaften immer wieder in
- 24 -
nicht unerheblichem Umfang hat ausfällt oder auch Zahlungen, die sie von Tochtergesellschaften auf
Forderungen erhalten hat, zurückzahlen muss. In diesem Zusammenhang ist nicht ausgeschlossen,
dass ihre Tochtergesellschaft in Österreich und / oder ihre anderen Tochtergesellschaften bspw. wegen mangelnder Liquidität ausfallen und die Emittentin aus den jeweiligen Verträgen von den einzelnen Kreditinstituten / Gläubigern in Haftung genommen wird. Die jeweilige Höhe der Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Haftungseintritts kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
g)
Risiko von Betriebs- und Lieferstörungen
Aufgrund der Verteilung wesentlicher Logistik- und Lagerkapazitäten auf wenige Standorte kann es im
Störfall zu Beeinträchtigungen kommen. Obwohl die Royalbeach-Gruppe nach eigener Beurteilung
alle wichtigen Sicherheitsvorkehrungen in ihren Lagerbereichen umgesetzt hat, lässt sich das Risiko
von Betriebs- und Lieferstörungen nicht ausschließen. Betriebs- und Lieferstörungen können sowohl
aus externen, nicht beeinflussbaren Faktoren wie Naturkatastrophen oder Terrorismus, aber auch aus
internen Unfällen oder sonstigen Fehlern (wie z.B. Brand, Explosionen) resultieren. Zudem besteht in
solchen Fällen das Risiko, dass Menschen, fremdes Eigentum und / oder die Umwelt geschädigt werden, was ebenfalls zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Etwaige Betriebs- und Lieferstörungen, die nicht durch entsprechende Versicherungszahlungen kompensiert werden können, würden zu Umsatzeinbußen führen.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
h)
Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit in den USA und der beabsichtigten Unternehmensbeteiligung in Asien
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit in den USA (die ausgebaut werden soll) sowie der beabsichtigten
Beteiligung an einem asiatischen Lieferanten können sich Haftungsrisiken ergeben, auch solche die
von der Royalbeach-Gruppe im Vorfeld nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt oder in ihren Auswirkungen falsch eingeschätzt wurden. Eine derartige Fehleinschätzung könnte sich nachteilig auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Darüber hinaus könnte ein Scheitern des Markteintritts bzw. einer Unternehmensbeteiligung zu erheblichen finanziellen Schäden führen.
Ferner führt insbesondere der Vertrieb von Produkten der Royalbeach-Gruppe in den USA sowie die
Nutzung dieser Produkte in den USA dazu, dass die Emittentin einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist,
nach den strengen Regelungen des US-amerikanischen Produkthaftungsrechts für etwaige Produkt-
- 25 -
mängel in Anspruch genommen zu werden. Ein solches Risiko kann sich etwa dann realisieren, wenn
nicht oder nur ungenügend etwaige Sicherheitshinweise auf bzw. an dem Produkt angebracht wurden
und / oder bei einer Mangelhaftigkeit des Produkts selbst. Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen können etwaige Produkthaftungsansprüche nach US-amerikanischen Recht sehr hoch ausfallen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittentin in einem etwaigen Schadensfall Schadensersatz in Millionenhöhe zu leisten hätte, was sich erheblich auf die Finanzlage der Emittentin
auswirken könnte, bzw. auch eine Insolvenz der Emittentin bedeuten könnte. Ferner hat sich die Emittentin zwar gegen etwaige Schadensfälle in den USA versichert. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen,
dass bestimmte Risiken nicht von der bestehenden Versicherung umfasst sind oder dass bestimmte
Risiken nicht versicherbar oder versichert worden sind. Sollte ein Schaden auf ein nicht versichertes
Schadensereignis entfallen oder sollten Versicherungsleistungen in einem Schadensfall nicht in ausreichender Höhe erfolgen oder Selbstbehalte anfallen, hätte die Emittentin gegebenenfalls die Differenz oder die volle Höhe zu tragen, wodurch sich die Vermögenslage der Emittentin verschlechtern
kann oder auch eine Gefährdung der gesamten Vermögensanlage eintreten kann. Darüber hinaus
besteht das Risiko, dass der Emittentin die Versicherungspolice von der jetzigen Versicherung gekündigt wird und die Emittentin keine vergleichbare Versicherung findet oder nur zu für sie (wesentlich)
ungünstigeren Bedingungen, insbesondere weil es schwierig war, eine Versicherung zu finden für das
Angebot in den USA. Die Versicherung für Produkte in den USA sieht auch strenge Auflagen vor, die
von der Royalbeach-Gruppe zu beachten sind. Wenn diese Auflagen nicht vollständig beachtet werden, könnte der Versicherungsschutz entfallen. Darüber hinaus erzeugen diese Auflagen zusätzliche
Kosten und Verzögerungen, die dazu führen können, dass die Royalbeach-Gruppe ihre Preise nicht
zu so wettbewerbsfähigen Preisen wie notwendig anbieten kann. Die Einführung von Produkten in den
USA ist aufgrund der dortigen Sicherheitsvorschriften, die erheblich von den Sicherheitsvorschriften
etwa in Europa abweichen, auch mit zusätzlichem Entwicklungs- und Anpassungsaufwand verbunden, der zu höheren Kosten und Verzögerungen führt sowie zu Unsicherheiten, ob bestimmte Produkte künftig in den USA angeboten werden können. Dies kann zu zusätzlichem Aufwand, Verzögerungen, Umsatzeinbußen, vergeblichen Aufwendungen und / oder Wettbewerbsnachteilen, insbesondere
im Vergleich zu lokalen Anbietern in den USA, führen.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
i)
Risiken im Zusammenhang mit künftigen Akquisitionen
Ein künftiger Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen (z.B. die angedachte Beteiligung an
einem Lieferanten in Asien) kann zu nicht unerheblichen unternehmerischen Risiken führen. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken, die mit künftigen Akquisitionen verbunden sind, nicht
erkannt oder falsch eingeschätzt werden und sich nach dem Erwerb zeigt, dass die Kompetenz des
Managements des jeweiligen Unternehmens falsch eingeschätzt wurde bzw. die Integration nicht er-
- 26 -
folgreich war und den Erwartungen der Royalbeach-Gruppe nicht gerecht wird oder die RoyalbeachGruppe die Marktstellung, das Ertragspotenzial, die Profitabilität und die Wachstumsmöglichkeiten des
Unternehmens oder andere wesentliche Faktoren falsch eingeschätzt hat. Derartige Fehleinschätzungen können sich auch auf die Umsetzbarkeit der der jeweiligen Akquisition zugrunde gelegten Strategie beziehen. In einem solchen Fall wäre nicht nur die Erreichung der von der Royalbeach-Gruppe mit
der Akquisition (oder dem Joint Venture) angestrebten Ziele, sondern auch der Wert der Beteiligung
als Ganzes erheblich gefährdet. Auch falls es nicht gelingen sollte, erworbene Unternehmen mit angemessenem Aufwand zu integrieren, könnten sich daraus negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin ergeben. Schnittstellenrisiken ergeben sich u.a. aus der
unternehmenskulturellen Passung, also z.B. schwer operationalisierbaren Faktoren wie Kommunikationsdefiziten und allgemeinen Schwierigkeiten der Integration von Beteiligungsunternehmen in die
hierarchische Struktur und in die vorhandenen Prozesse der Royalbeach-Gruppe. Dies gilt in besonderem Maße im Fall einer Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen, wie etwa in Asien, wo
aufgrund der anderen grundsätzlichen Arbeitskultur solche Risiken in besonderem Maße drohen.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
j)
Risiken im Hinblick auf geplantes Ausscheiden des Gesellschafters Behr-Heyder
Obgleich sich die Rolle des Gesellschafters Herrn Behr-Heyder bei der Emittentin auf die eines reinen
Finanzinvestors ohne jede Tätigkeit im operativen Geschäft der Emittentin beschränkt, kann nicht
völlig ausgeschlossen werden, dass das geplante Ausscheiden des Herrn Behr-Heyder als Gesellschafter der Emittentin gegebenenfalls negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe haben könnte.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
k)
Abhängigkeit von Schlüsselpositionen
Der Gründer und Gesellschaftergeschäftsführer der Emittentin, Herr Hans-Jürgen Münch, ist wesentliche Antriebskraft für die Entwicklung der Emittentin. Es besteht das Risiko, dass mit einem etwaigen
Ausfall von Herrn Münch die Dynamik der Entwicklung der Royalbeach-Gruppe wesentlich nachlässt
und somit das Risiko wesentlicher Wachstumseinbußen. Eine Abhängigkeit besteht auch insgesamt
von der Familie Münch, da neben dem Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Münch auch seine beiden
Brüder Herr Thomas und Herr Markus Münch in führender Position im Unternehmen aktiv sind. Durch
die Gesellschafterstellung und die Familienverbindungen können sich gleichzeitig auch Interessenkonflikte ergeben.
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Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
l)
Abhängigkeit der Emittentin von qualifiziertem Personal
Der Erfolg der Royalbeach-Gruppe hängt wesentlich von ihrer Fähigkeit ab, ihre hoch qualifizierten
Mitarbeiter, insbesondere in den Bereichen Vertrieb und Produktentwicklung zu halten und neue, entsprechend hochqualifizierte Menschen zu gewinnen und dauerhaft an sich zu binden. Sollte die Gesellschaft mehrere ihrer qualifizierten Mitarbeiter oder einen oder mehrere ihrer leitenden Angestellten
verlieren, könnte dies dazu führen, dass wichtiges Know-how verloren geht. Dies könnte zur Folge
haben, dass der Geschäftsbetrieb beeinträchtigt und wesentliche Inhalte der Geschäftsstrategie nicht
umgesetzt werden können. Das erfolgreiche Anwerben und die dauerhafte Bindung von Mitarbeitern
hängen von attraktiven Gehaltspaketen aber auch von einem attraktiven Arbeitsumfeld und guten
Entwicklungsmöglichkeiten ab. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, dauerhaft gute und qualifizierte Mitarbeiter zu haben, könnte dies dazu führen, dass sie ihren Geschäftsbetrieb nicht ausweiten
oder aufrechterhalten kann.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
m)
Risiken aus durch von der Emittentin entwickelten / verkauften Produkten verursachten Schäden wie etwa der Produkthaftung
Sollte es bei der Lagerung, dem Verkauf oder der Verwendung von Produkten die die RoyalbeachGruppe entwickelt und/oder verkauft zu Gesundheits- oder sonstigen Schäden oder zur Verletzung
spezieller rechtlicher Anforderungen insbesondere an die Produktsicherheit kommen, könnten Unternehmen der Royalbeach-Gruppe insoweit haftbar sein und zwar auch dann, wenn die RoyalbeachGruppe für den Schaden nicht verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere für die durch die RoyalbeachGruppe vertriebenen Medizinprodukte, denen naturgemäß ein erhöhtes Schadenspotential innewohnt
und die teilweise verschärften Haftungsnormen unterfallen können. Auch andere derzeitige oder künftige Produkte der Emittentin können besonderen nationalen oder internationalen Anforderungen unterliegen (z.B. aufgrund von EU-Vorschriften wie etwa speziellen Richtlinien / Verordnungen für Kinderspielzeug) die etwa zu zusätzlichen Haftungstatbeständen, zusätzlichem Aufwand bei Entwicklung,
Herstellung, Import, Lagerung und Vertrieb an Herstellung, Vertrieb, Kennzeichnungspflichten und
erweiterten Haftungen sowie gegebenenfalls Produktrücknahmen- oder Widerrufen unabhängig von
Verursachung durch die Emittentin führen können. Hierbei ist es auch denkbar, dass die Emittentin
verpflichtet ist, sich eng mit den zuständigen Marktaufsichtsbehörden abzustimmen, was zu einem
erheblichen Aufwand neben den direkten Folgen im Fall von Problemen mit Produkten führen kann.
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Schließlich kann die Emittentin auch durch Dritte oder Verbraucherschutzzentralen wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung sowie weitere Rechtsfolgen in Anspruch genommen werden, wenn die Rechtskonformität der Produkte angezweifelt wird. Selbst wenn tatsächlich die Produkte rechtskonform sind,
kann die Rechtsverteidigung erhebliche Kosten verursachen. Die Emittentin kann auch das Risiko
unbeabsichtigter Verletzung Dritter durch den Gebrauch, die Lagerung oder den Umgang mit den von
der Royalbeach-Gruppe vertriebenen Produkten nicht völlig ausschließen. Sollte es zu Beeinträchtigungen von Leib, Leben, Eigentum oder Vermögen Dritter kommen, ist nicht auszuschließen, dass
Unternehmen der Royalbeach-Gruppe für jeglichen daraus resultierenden Schaden außergerichtlich
und gerichtlich, möglicherweise auch im Ausland, insbesondere der USA, haftbar gemacht werden.
Solche Haftungsklagen können, insbesondere in den USA, Zahlungsverpflichtungen zur Folge haben,
die ein Vielfaches des Verkaufspreises des jeweiligen Produkts betragen. Die entsprechenden Haftungssummen könnten die Ressourcen der Royalbeach-Gruppe oder den bestehenden Versicherungsschutz der Royalbeach-Gruppe übersteigen. Falls von der Royalbeach-Gruppe hergestellte oder
eingeführte oder verkaufte Produkte Mängel aufweisen oder nationale oder internationale Anforderungen an solche Produkte z.B. an die Produktsicherheit oder auch rein formelle Anforderungen an
Kennzeichnungen nicht erfüllen, können neben Produkthaftungsansprüchen auch Gewährleistungsansprüche entstehen, die zu Rücknahmen, Preisminderungen und Schadensersatz sowie Rückrufaktionen führen; daneben sind Vertriebsverbote, Abmahnungen durch Wettbewerber, Sanktionen wie
Bußgeldern oder anderen Nachteilen abhängig von den spezifischen Produkten, jeweils anwendbaren
rechtlichen Vorschriften und der spezifischen Beschaffenheit des Produkts denkbar und zwar stets
auch dann wenn es um Umstände geht die nicht im Pflichten- oder Einflussbereich der RoyalbeachGruppe sondern Dritter wie etwa ihrer Lieferanten liegen. Die möglichen Folgen solcher Mängel oder
Rechtsverletzungen können erheblich sein und bis hin zu Entschädigungsansprüchen der Käufer und
Verwender dieser Produkte gegen Unternehmen der Royalbeach-Gruppe führen. Je nach Land und
Jurisdiktion kann das Mängelgewährleistungsrecht im Falle eines Mangels unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Insbesondere können etwaige Entschädigungsleistungen vor allem in den
USA in Summe deutlich höher ausfallen, als üblicherweise in Deutschland. Generell ist in vielen Ländern wie etwa der EU ein Trend zu beobachten, die rechtlichen Anforderungen und Sanktionen in
diesen Bereichen zu verschärfen. So können Verstöße gegen das deutsche Produktsicherheitsgesetz
mit einer Geldbuße von bis zu hunderttausend Euro je Verstoß geahndet werden.
Die Abwehr solcher drohenden Rechtsfolgen erfordert erhebliche Ausgaben und erheblichen Zeitaufwand von Seiten der Geschäftsleitung. Zudem könnten Haftungsstreitigkeiten den Ruf der Royalbeach-Gruppe nachhaltig schädigen. Die von der Royalbeach-Gruppe hergestellten Produkte müssen neben den gesetzlichen Anforderungen den Qualitätsanforderungen der Sport- und Freizeitindustrie genügen und in vielen Fällen zudem den von Kunden vorgegebenen Produktspezifikationen entsprechen. Falls die Produkte nicht den vorgegebenen Spezifikationen entsprechen, kann auch dies zu
Umsatzausfällen und Schadensersatzansprüchen führen. Als Folge könnte außerdem die Marktak-
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zeptanz und der Ruf der Produkte der Emittentin und damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Royalbeach-Gruppe und der Emittentin erheblich beeinträchtigt werden.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
n)
Risiken aus Lieferverzögerungen
Obwohl die Emittentin nach eigener Beurteilung aufgrund langjähriger Erfahrung im Fernostgeschäft
über ein kompetentes Logistikteam mit engen Verbindungen zu großen Spediteuren verfügt, für welche die Royalbeach-Gruppe einen Großkunden darstellt, ist nicht gewährleistet, dass die Einhaltung
vertraglich vereinbarter Liefertermine stets gelingt. Es ist möglich, dass Kunden der RoyalbeachGruppe bei Lieferverzögerungen Ersatzansprüche geltend machen können, die nicht in jedem Fall
durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
o)
Risiken aus unzureichendem Compliance-System oder Risikomanagementsrisiken der
Royalbeach-Gruppe
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter, Beauftragte oder Handelsvertreter der Royalbeach-Gruppe bei Vertragsverhandlungen gegen rechtliche Verbote der Gewährung, Annahme
oder des Versprechens von Vorteilen verstoßen haben oder in Zukunft verstoßen werden. Im Falle
eines solchen Verstoßes könnten rechtliche Sanktionen, einschließlich möglicherweise erheblicher
Geldbußen, gegen Unternehmen der Royalbeach-Gruppe, ihre Organmitglieder oder Mitarbeiter
und / oder die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Dritte erfolgen. Durch einen
solchen Vorfall könnte die Royalbeach-Gruppe zudem erhebliche Reputationsschäden erleiden. Es
kann nicht sichergestellt werden, dass die Royalbeach-Gruppe durch ihr Compliance-System stets in
der Lage sein wird, derartige Gesetzesverletzungen zu verhindern bzw. erfolgte Gesetzesverletzungen aufzudecken.
Trotz Bestehens eines Risikomanagementsystems können möglicherweise unbekannte oder unerkannte Risiken für die Royalbeach-Gruppe bestehen und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
das Risikomanagementsystem sich teilweise oder insgesamt als unzureichend herausstellt oder versagt und sich solche Risiken im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Royalbeach-Gruppe verwirklichen
oder nicht schnell genug erkannt werden. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken könnte wesentlich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RoyalbeachGruppe haben.
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Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
p)
Risiken aus Störungen der Computer- und Datenverarbeitungssysteme
Der Betrieb der Logistik der Emittentin und der übrigen Royalbeach-Gruppe ist auf einen störungsfreien und ununterbrochenen Betrieb ihrer Computer- und Datenverarbeitungssysteme angewiesen. Es
kann nicht ausgeschlossen werden, dass äußere Einflüsse, die außerhalb der Kontrolle der Emittentin
liegen und zur Zerstörung von wesentlichen Anlagen führen können, wie etwa Feuer, Blitzschlag, Störungen, Schäden, Stromausfälle, Computerviren und ähnliche Ereignisse, zu Betriebsstörungen oder
-unterbrechungen dieser Systeme führen. Diese könnten die Fähigkeit der Royalbeach-Gruppe, ihre
Prozesse effizient aufrecht zu erhalten, beeinträchtigen, was sich negativ auf den Geschäftsbetrieb
auswirken würde. Solche Störungen könnten zudem zum Verlust des Datenbestands führen, der die
Basis der Geschäftsaktivitäten der Royalbeach-Gruppe bildet. Jeder Datenverlust aus dem Datenbestand und dem Dateisystem der Emittentin kann zu erheblichen operativen Beschränkungen und zur
Verzögerung bei Geschäftsaktivitäten führen, was die Entwicklungstätigkeit der Emittentin beeinträchtigen würde.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
q)
Risiken aus Schutzrechtsverletzungen
Obwohl die Royalbeach-Gruppe ein System zur Schutzrechtsüberwachung eingeführt hat, könnten
Schutzrechte (Marken, Patenten, Geschmacksmuster etc.) bestehen, von denen die RoyalbeachGruppe keine Kenntnis hat und die durch ihre Tätigkeit verletzt werden. Sollten die Tätigkeiten der
Royalbeach-Gruppe mit Schutzrechten Dritter kollidieren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass
betroffene Dritte rechtliche Schritte gegen Unternehmen der Royalbeach-Gruppe oder ihre Lizenznehmer, Lieferanten, Kunden oder Mitarbeiter ergreifen, um Schadensersatzansprüche geltend zu
machen und die Herstellung und Vermarktung der betroffenen Produkte untersagen zu lassen. In der
Folge könnte die Royalbeach-Gruppe in zeitintensive und kostspielige Rechtsstreitigkeiten verwickelt
werden, selbst wenn der Anspruch unbegründet sein sollte. Sollten solche Klagen erfolgreich sein,
dann könnte dies, neben einer potentiellen erheblichen Haftungsverpflichtung für Schäden aus
Rechtsverletzungen in der Vergangenheit, zudem zur Folge haben, dass die Royalbeach-Gruppe im
Hinblick auf die weitere Herstellung oder Vermarktung ihres betroffenen Produkts oder zur Erbringung
ihrer Dienstleistung eine Lizenz erwerben muss. Eine danach erforderliche Lizenz kann möglicherweise nicht oder nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen erworben werden oder könnte zu
einer Verpflichtung der Royalbeach-Gruppe führen, erhebliche Lizenzgebühren zu zahlen oder Ge-
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genlizenzen für eigene Schutzrechte zu erteilen. Es könnte ferner von der Royalbeach-Gruppe verlangt werden, ihr Produkt so zu verändern, dass es keine Rechte Dritter verletzt, was unmöglich sein
könnte oder einen erheblichen finanziellen oder zeitlichen Aufwand erfordern mag. Sollte auch nur
eines der oben dargestellten Ereignisse eintreten, könnte dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe haben.
Denkbar ist auch, dass, obwohl die Royalbeach-Gruppe Schutzrechte wie Patente oder Marken inne
hat, Dritte die geschützte geistige Leistung, etwa Erfindungen oder Designs, gleichwohl nutzen und
vermarkten. Zwar stehen hier insbesondere in Deutschland effiziente rechtliche Mittel zur Verfügung,
denkbar ist aber auch, dass die Rechtsverletzer nicht ausfindig gemacht werden können beziehungsweise dass sie im Ausland verklagt oder aber die in Deutschland erwirkten gerichtlichen Entscheidungen im Ausland zugestellt und vollstreckt werden müssten. Eine solche unerlaubte Verwertung des
geistigen Eigentums der Royalbeach-Gruppe kann negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben.
Denkbar ist auch, dass die Royalbeach-Gruppe Produkte vertreibt, die nicht durch Schutzrechte geschützt sind. In solchen Fällen ist weiter denkbar, dass Dritte die Erfindungen, Designs, Kennzeichnungen, etc. verwenden können, ohne dass die Royalbeach-Gruppe rechtlich hiergegen vorgehen
kann. Auch hierdurch können negative Auswirkungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Royalbeach-Gruppe entstehen.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
r)
Risiken aus Verstößen gegen rechtliche Anforderungen und technische Normen durch
Produkte der Royalbeach-Gruppe
Obwohl es für die Prüfung der Herstellbarkeit von neuen Produkten bei den Unternehmen der Royalbeach-Gruppe eine eigene Produktentwicklung gibt, für die Prüfung der Prozessfähigkeit und die
Erfüllung gesetzlicher Standards eine interne Qualitätssicherung und die Fertigungsendkontrolle eingeführt wurde und die Einhaltung normativer Vorgaben unter anderem durch die Einbindung der
Prüfinstitute DIN, LGA, TÜV und SGS und eine qualifizierte Endabnahme kontrolliert wird, kann die
Emittentin nicht ausschließen, dass es bei Unternehmen der Royalbeach-Gruppe zu sanktionierten
Verstößen gegen rechtliche Anforderungen oder technische Normen kommt, die sich negativ auf die
wirtschaftliche Lage der Emittentin auswirken können. Zudem werden an die Qualitätssicherung ständig steigende Anforderungen gestellt, deren Einhaltung und Überwachung große Investitionen und
hohe laufende Kosten erfordern.
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Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
s)
Wechselkurs- und Währungsrisiken
Die Royalbeach-Gruppe vertreibt ihre Waren weltweit und realisiert dabei einen Teil (etwa 15 %) der
Umsatzerlöse in anderen Währungen als dem Euro, vorrangig in US-Dollar. Auch ein Teil der Waren
wird in anderen Währungen eingekauft. Währungsrisiken können sich daraus ergeben, dass Umsatzerlöse der Royalbeach-Gruppe in anderen Währungen realisiert werden als die diesen zugeordneten
Kosten (Transaktionsrisiko). Die Royalbeach-Gruppe ist daher Risiken ausgesetzt, die sich bei
Schwankungen der relativen Werte der maßgeblichen Währungen, insbesondere zwischen dem Euro
und dem US-Dollar ergeben können. Eine Schwäche des Euros gegenüber dem US-Dollar würde zu
erhöhten Einkaufspreisen der Emittentin im Dollarraum führen. Diese Währungsrisiken können die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe negativ beeinflussen. Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zu begrenzen, werden von der Royalbeach-Gruppe Sicherungsgeschäfte in Form von Devisentermingeschäften getätigt. Allerdings ist nicht gewährleistet, dass
diese Wechselkurssicherungsgeschäfte erfolgreich sein werden. Zudem kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die Kosten der Sicherungsgeschäfte den Nutzen daraus spürbar reduzieren.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
t)
Risiken in Bezug auf die Bewertung der Vermögensgegenstände
Getätigte oder für die Zukunft geplante Investitionen, insbesondere in Online-Plattformen und Unternehmensbeteiligungen, könnten in Zukunft Wertberichtigungs- oder Abschreibungsbedarf verursachen.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
u)
Risiken in Bezug auf den Versicherungsschutz der Royalbeach-Gruppe
Die Royalbeach-Gruppe hat im Hinblick auf die mit ihrem Geschäftsbetrieb verbundenen Risiken in
einem aus ihrer Sicht angemessenem Umfang Versicherungen abgeschlossen (unter anderem Produkthaftpflicht-, Umwelthaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- und Feuerversicherung). Es besteht jedoch
keine Gewähr dafür, dass dieser Versicherungsschutz alle möglichen Schäden, insbesondere Schäden im Ausland, abgedeckt oder in jedem Fall ausreichend ist. Sollte es zu Schäden kommen, für die
die Gesellschaft einzustehen hat und die nicht durch entsprechende Versicherungszahlungen kom-
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pensiert werden, könnte sich dies nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
v)
Länderrisiken
Die Royalbeach-Gruppe ist in Deutschland sowie dem europäischen und außereuropäischen Ausland
tätig. Bei grenzübergreifenden Geschäften besteht stets ein Devisentransferrisiko, das Ausland kann
sämtliche Zahlungen ins Inland einschränken oder einstellen. Des Weiteren bestehen politische Risiken wie Kriege, Revolutionen, Verbote oder Beschlagnahmen. Hierdurch können erhebliche Beeinträchtigungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin entstehen.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
w)
Es besteht das Risiko, dass Fixkosten und Verkaufskosten bei einem Umsatzrückgang
nicht hinreichend gesenkt werden könnten
Der Geschäftsbetrieb der Emittentin geht mit erheblichen Fixkosten - im Wesentlichen Personalkosten
und Lagerkosten sowie die Kosten der Vorfinanzierung des Absatzes durch Entwicklung und Bestellung - einher. Die Royalbeach-Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2014 im Durchschnitt insgesamt
93 Mitarbeiter. Zudem ist Sitz der Emittentin und Muttergesellschaft der Royalbeach-Gruppe Kirchanschöring in Deutschland, von wo aus die meisten zentralen Dienste wie Einkauf, Produktentwicklung,
Vertrieb, Personalverwaltung, Rechnungswesen und Logistik abgewickelt werden. Die Personalkosten
sowie die Kosten der Zentralverwaltung lassen sich bei einem Umsatzrückgang grundsätzlich nicht
kurzfristig senken. Personalkosten und Kosten für die Zentralverwaltung können nur im begrenzten
Umfang und mit zeitlicher Verzögerung reduziert werden.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
x)
Risiko, dass bei der (jährlichen) Anpassung der Produkte der Kundengeschmack bzw.
ein aktueller Trend verfehlt wird
Die geschäftliche Entwicklung der Royalbeach-Gruppe hängt wesentlich davon ab, dass die von der
Royalbeach-Gruppe entwickelten und vertriebenen Produkte den Geschmack der Kunden, die neuesten Produkttrends am Markt (z.B. Art und Ausstattung der Produkte) treffen und auf Akzeptanz bei den
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Kunden stoßen, insbesondere weil die Royalbeach-Gruppe kein Markenanbieter ist. Diese Faktoren
unterliegen allerdings einem stetigen Wandel, so dass die Royalbeach-Gruppe regelmäßig ihre Produkte entsprechend dem Trend anpassen muss. Dies gilt umso mehr für ihre saisonalen Produkte, zu
denen insbesondere ihre Produkte aus den Segmenten „Fitness und Freizeit“ und „Outdoor“ zählen.
Dabei kann nicht gewährleistet werden, dass es der Royalbeach-Gruppe immer gelingt, die Trends
ausreichend und rechtzeitig zu erkennen und bei der Entwicklung ihrer Produkte (jeden) dieser Trends
zu erkennen. Sofern hinsichtlich eines bestimmten Produktbereichs bzw. eines von der RoyalbeachGruppe angebotenen Segments ein modischer Trend nicht rechtzeitig erkannt worden ist, ist die produzierte Ware nur schwer und / oder nur zu einem erheblichen Preisnachlass und / oder ganz oder
teilweise nicht zu veräußern, wodurch der Royalbeach-Gruppe finanzielle Schäden entstehen können.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
y)
Restantenrisiko, d.h. Risiko, dass Altware nach Ablauf der Saison nicht mehr wirtschaftlich vermarktet werden kann
Das Geschäft der Royalbeach-Gruppe ist in einem Großteil ihrer angebotenen Segmente in einem
hohen Maß von der Saisonalität bestimmt. Die Royalbeach-Gruppe trifft aufgrund dieser Saisonalität wie jedes Unternehmen, das bestimmte Produkte entwickelt und vertreibt - das Risiko, Altware, die
bisher noch nicht vermarktet werden konnte, nur zu reduzierten Preisen oder unter Umständen auch
gar nicht vermarkten zu können (sogenanntes „Restantenrisiko“). Sofern Waren während der Saison
nicht abverkauft sein sollten, können diese ggf. nur noch mit hohen Preisnachlässen vermarktet werden. Auch wenn die Royalbeach-Gruppe versucht, diesem Restantenrisiko durch eine möglichst effiziente Disposition sowie dem Vertrieb auch über das Internet zu begegnen, was eine Vermarktung der
Altwaren zu angemessenen Preisen ermöglichen soll, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Altware gleichwohl im Ergebnis nur zu deutlich reduzierten Preisen und / oder auch gar nicht vermarktet
werden kann.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
z)
Risiko, dass es zu unerwarteten oder zusätzlichen steuerlichen Belastungen etwa aus
Betriebsprüfungen oder Gesetzesänderungen kommt
Die Entwicklung des geltenden Steuerrechtes unterliegt - auch in seiner verwaltungstechnischen Anwendung - einem stetigen Wandel. Die hier dargestellten steuerlichen Angaben geben deshalb die
derzeitige Rechtslage, die aktuelle Rechtsprechung sowie die Kommentierung durch die steuerliche
Fachliteratur zum Datum des Prospektes wieder. Zukünftige Gesetzesänderungen, abweichende
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(auch rückwirkende) Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden.
Die Royalbeach-Gruppe ist steuerlichen Risiken ausgesetzt, indem etwa steuerliche Veranlagungen
und Außenprüfungen zu Nachzahlungen führen oder es infolge der Steuergesetzgebung zu nachteiligen Änderungen kommt. Für den Zeitraum bis 2011 (einschließlich) gab es bei der RoyalbeachGruppe steuerliche Außenprüfungen. Für den Zeitraum nach 2011 sind bisher keine Prüfungen erfolgt.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
2.
a)
Marktbezogene Risiken
Risiken in Bezug auf Preisdruck
Die Emittentin erzielt ca. 70 % ihres Umsatzes durch den Vertrieb ihrer Produkte über die ALDIGruppe. Der Margendruck der Discounter und der Kostendruck durch Steigerungen der Beschaffungspreise, insbesondere in Bezug auf Löhne und Fracht aus Fernost im Bereich Wareneinkauf,
werden nach Beobachtung der Emittentin zunehmend größer. Am Produktionsstandort China lassen
die Prognosen der Emittentin derzeit steigende Beschaffungspreise für die kommende Zeit erwarten.
Es zeichnet sich ein Trend zur Steigerung von Lohn- und Sozialkosten ab. Weiterhin leiden mittelständische Unternehmen in China unter schlechter Kapitalversorgung, so dass die Emittentin immer
mehr zur Leistung von Anzahlungen gezwungen wird, um den Herstellungsprozess der Lieferanten zu
finanzieren. Dies würde die Preise für Produkte im angestammten Segment nach Einschätzung der
Emittentin weiter erhöhen. Eine Verteuerung der Rohmaterialien könnte diese Entwicklung verschärfen. Es ist nicht gewährleistet, dass es der Emittentin in diesem Fall gelingen würde, diese Teuerungsraten an den Handel bzw. die Endverbraucher weiter zu gegeben. Weiterhin könnten Entwicklungen
von Wettbewerbern der Unternehmen der Royalbeach-Gruppe und ein hieraus resultierender Verlust
von Marktanteilen die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Emittentin beeinträchtigen oder zunichte machen.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
b)
Risiko einer negativen Entwicklung der vertriebenen Produkte der Emittentin sowie
konjunktureller Einbrüche
Eine negative Entwicklung der Nachfrage nach Produkten wie sie von der Emittentin vertrieben werden - beispielsweise hervorgerufen durch jederzeit mögliche Konjunktureinbrüche - könnte die Ver-
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mögens-, Finanz- und Ertragslage der Royalbeach-Gruppe negativ beeinflussen. Es besteht auch das
Risiko, dass potentielle Endkunden von dem Erwerb der von der Emittentin vertriebenen Produkte im
Falle negativer konjunktureller Entwicklungen absehen oder Neuanschaffungen auf einen späteren
Zeitpunkt verschieben.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
c)
Risiko eines unvorhergesehenen technologischen Wandels oder eines geänderten
Nachfrageverhaltens
Es ist möglich, dass die Märkte, auf denen die Royalbeach-Gruppe tätig ist, in Zukunft einem unvorhergesehenen technologischen Wandel unterliegen, insbesondere durch Einführung verbesserter
oder neuer Produkte und Dienstleistungen, die veränderten Kundenanforderungen entgegenkommen
oder kostengünstiger angeboten werden können. Der Erfolg der Royalbeach-Gruppe hängt entscheidend davon ab, neue Trends, Entwicklungen und Kundenbedürfnisse für ihre Produkte und Dienstleistungen rechtzeitig vorherzusehen, das Know-how ständig weiterzuentwickeln und das Leistungsangebot den technologischen Entwicklungen anzupassen. Es ist nicht gewährleistet, dass der RoyalbeachGruppe dies gelingt. Wettbewerber könnten einen Vorsprung erzielen und zum Beispiel neue Produkte oder Dienstleistungen zeitlich früher bzw. preisgünstiger als die Royalbeach-Gruppe einführen oder
sich exklusive Rechte in Bezug auf neue Technologien sichern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit
der Royalbeach-Gruppe beeinträchtigen. Sollte die Royalbeach-Gruppe zukünftig nicht oder nicht
rechtzeitig die vom Markt geforderte Weiterentwicklung erkennen, umsetzen und in ihre Waren und
Dienstleistungen unter entsprechender Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze integrieren
können, könnte dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich gefährden.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
d)
Preisschwankungsrisiko
Die von der Royalbeach-Gruppe benötigten Handelswaren können signifikanten Preisschwankungen
unterliegen. Am Produktionsstandort China lassen die Prognosen der Emittentin derzeit steigende
Einkaufspreise für die kommenden Monate erwarten. Dies würde die Abgabepreise für Produkte im
angestammten Segment weiter erhöhen. Eine drastische Verteuerung von Rohmaterialien könnte
diese Entwicklung verschärfen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft weitere Preissteigerungen (Einkaufspreise) bei den von der Royalbeach-Gruppe vertriebenen Handelswaren sowie
Preissteigerungen in Bezug auf Transport-/Handlingskosten geben wird. Es ist nicht gewährleistet,
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dass die Royalbeach-Gruppe in der Lage sein wird, solche Preissteigerungen an ihre Kunden weiterzugeben.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
e)
Regulatorische Risiken
Änderungen bei den anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Regelungen könnten die Vermarktung der Produkte der Royalbeach-Gruppe und die Erbringung ihrer Dienstleistungen beeinträchtigen
oder behindern. Die Einführung neuer gesetzlicher oder behördlicher Erfordernisse könnte für die
Royalbeach-Gruppe eine Verwaltungs- und finanzielle Belastung bedeuten.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
f)
Risiken aus der Volatilität der Finanzmärkte und ungünstigen Entwicklungen der wirtschaftlichen und konjunkturellen Rahmenbedingungen
Die globale Wirtschafts- und Konjunkturflaute in den vergangenen Jahren hat sich aus der Krise in
den Kreditmärkten, einem allgemein negativen wirtschaftlichen Ausblick sowie einem negativen Geschäfts- und Konsumklima ergeben. Die Geschäftstätigkeit der Royalbeach-Gruppe könnte durch ein
Fortbestehen einer unsicheren konjunkturellen Lage, welche auch eine erhöhte Arbeitslosigkeit potentieller Konsumenten zur Folge haben könnte, negativ beeinflusst werden, sofern dies zu einem anhaltenden Abschwung in den Bereichen führt, in denen die Royalbeach-Gruppe tätig ist. Sollten die Volatilität der Finanzmärkte und ungünstige Entwicklungen der globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen, könnte dies die Nachfrage nach den Dienstleistungen und Produkten der Royalbeach-Gruppe reduzieren, zu einem steigenden Preisdruck bei
der Verlängerung von Verträgen mit Lieferanten und mit Kunden, die nach möglichen höheren Erlösen
bzw. Kosteneinsparungen suchen, und zu Zahlungsausfällen bei einem oder mehreren Kunden führen.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
g)
Wettbewerb insbesondere durch das Internet
Der Einzelhandelsmarkt, in dem die Emittentin tätig ist, ist von einem sehr hohen und weiter zunehmenden Wettbewerb gekennzeichnet. Dieser Wettbewerb wird beispielsweise durch eine erhöhte
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Konzentration auf der Anbieterseite gefördert oder den Eintritt neuer oder internationaler Marken in
den deutschen Markt. Die Royalbeach-Gruppe steht im unmittelbaren Wettbewerb mit anderen Zwischenhändlern und Produzenten vergleichbarer Waren. Daneben stehen aber auch die Einzelhandelsunternehmen, die die Emittentin primär beliefert, in einem starken Wettbewerb.
Darüber hinaus haben sich der Wettbewerb und auch die Vertriebskosten durch das Internet erhöht.
Der Kreis der Wettbewerber besteht aus einer Vielzahl von nationalen bzw. internationalen sowie
schnell expandierenden Konzernen, mittelgroßen Anbietern sowie kleineren Nischenanbietern. Insbesondere große Unternehmen verfügen oft über eine hohe Markenbekanntheit, Marktpräsenz sowie
eine große Kundenbasis und Finanzkraft. Diese Unternehmen können mitunter sehr hohe Beträge in
die Vermarktung ihrer Produkte investieren und aufgrund ihrer Verkaufsvolumina eine aggressive
Preispolitik betreiben und vertreiben ihre Ware zunehmend auch über eigene Geschäfte. Auch positionieren sich zunehmend und erfolgreich Spezialanbieter für die Produktgruppen die auch die Emittentin vertreibt etwa im Bereich Outdoor.
Daneben hat der deutsche Einzelhandel einen tiefgreifenden Strukturwandel erlebt. Diese Entwicklung
hat zu einer weiteren Verstärkung des Preiswettbewerbs geführt. Dies könnte möglicherweise dazu
führen, dass die von der Royalbeach-Gruppe vertriebenen Handelsmarken an Image verlieren und
vom Kunden weniger nachgefragt werden.
Im Vertrieb direkt an den Endkunden steht die Emittentin mit großen Onlinehändlern sowie den Onlineshops der Hersteller die Wettbewerbsprodukte anbieten im direkten Wettbewerb.
Des Weiteren führt das Internet zu einem hohen Maß an Transparenz hinsichtlich der Kosten für den
Endabnehmer, was tendenziell zu fallenden Preisen führt.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
h)
Die Geschäftstätigkeit unterliegt saisonalen Schwankungen und ist von Witterungseinflüssen abhängig
Die Geschäftstätigkeit der Royalbeach-Gruppe ist durch saisonale Effekte und Witterungseinflüsse
gekennzeichnet. Ihr größter Geschäftsbereich hat im Frühjahr und Herbst Absatzspitzen. Produkte für
den Bereich Sommer und Outdoor werden auch durch Witterungsbedingungen beeinflusst, ein kühler
oder verregneter Sommer kann den Verkauf in diesem Bereich reduzieren.
Jeder der vorgenannten Umstände könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Royalbeach-Gruppe und damit auch entsprechend auf die Emittentin auswirken.
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3.
Risiken in Bezug auf die Anleihe
a)
Bisher fehlt ein öffentlicher Markt und auch zukünftig wird es keinen organisierten
Markt für die Schuldverschreibungen geben
Bisher besteht für Schuldverschreibungen der Emittentin kein öffentlicher Markt. Es ist beabsichtigt,
die Schuldverschreibungen zum Handel in den Freiverkehr (Teilbereich m:access ) an der Börse München einzubeziehen. Der Platzierungspreis entspricht möglicherweise nicht dem Kurs, zu dem die
Schuldverschreibungen nach dem Angebot an der Börse München gehandelt werden. Es besteht
keine Gewähr, dass sich ein aktiver Handel in den Schuldverschreibungen entwickeln oder anhalten
wird. Insbesondere gibt es auch nach Einbeziehung der Schuldverschreibungen der Emittentin in den
börslichen Handel keinen staatlich organisierten Markt für die Schuldverschreibungen der Gesellschaft. Folglich besteht gegenüber an einem organisierten Markt zugelassenen Schuldverschreibungen ein erhöhtes Risiko, dass sich nach dem Angebot kein aktiver Handel für die Schuldverschreibungen im Freiverkehr auf Dauer entwickelt. Gläubiger werden möglicherweise nicht in der Lage sein, ihre
Schuldverschreibungen rasch oder zum Tageskurs zu verkaufen. Der Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen bietet keine Gewähr für die Preise, die sich danach auf dem Markt bilden werden.
b)
Der Kurs der Schuldverschreibungen ist möglicherweise volatil
Der Kurs der Schuldverschreibungen kann insbesondere durch Schwankungen der tatsächlichen oder
prognostizierten Betriebsergebnisse der Gesellschaft oder ihrer Konkurrenten, Änderungen von Gewinnprognosen bzw. -schätzungen oder Nichterfüllung von Gewinnerwartungen von Wertpapieranalysten, Änderungen der allgemeinen Wirtschaftsbedingungen, Änderungen des Gesellschafterkreises
sowie durch weitere Faktoren erheblichen Preisschwankungen ausgesetzt sein. Auch können generelle Schwankungen der Kurse, Zinsen oder der Unterschiede zwischen Ankaufs- und Verkaufskursen
von Unternehmensanleihen zu einem Preisdruck auf die Schuldverschreibungen führen, ohne dass
dafür notwendigerweise ein Grund im Geschäft oder in den Ertragsaussichten der Gesellschaft gegeben ist. Hohe Schwankungen des Kurses bei geringen gehandelten Stückzahlen können zur Folge
haben, dass im Fall des Verkaufs der Schuldverschreibungen weniger erlöst wird, als investiert wurde.
c)
Das mögliche Angebot weiterer Schuldverschreibungen birgt Risiken für Anleger
Die Emittentin behält sich vor, nach Maßgabe der Anleihebedingungen weitere Schuldverschreibungen zu begeben. In diesem Falle muss ein neuer Wertpapierprospekt erstellt werden, sofern die neuen Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden. Die bisher ausgegebenen Schuldverschreibungen könnten dadurch an Wert verlieren bzw. bei Anlegern, die die Schuldverschreibungen bilanzieren, müssten buchmäßige Abschreibungen ausgewiesen werden. Durch die Ausweitung des Um-
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fangs der Schuldverschreibungen stellt sich die Höhe der Verschuldung der Emittentin durch die Anleihe möglicherweise größer dar, als Anleger sich das vorstellen und da all diese Schuldverschreibungen im Rang in Bezug auf Zins- und Tilgungsleistungen gleichrangig sind, verteilt sich die Fähigkeit
der Emittentin, Zins- und Tilgungszahlungen zu leisten, möglicherweise auf mehr Schuldverschreibungen, als von den Anlegern angenommen und als möglicherweise die Emittentin in der Lage ist,
vollständig zu leisten.
d)
Die Mehrheit der in einer Gläubigerversammlung vertretenen Anleihegläubiger kann
nachteilige Beschlüsse für alle Anleger fassen; Kündigungsrechte der Anleihegläubiger sind im Vorfeld von Gläubigerversammlungen in bestimmten Fällen ausgeschlossen
Die Anleihebedingungen sehen vor, dass die Anleihegläubiger bestimmte Maßnahmen, insbesondere
die Änderung der Anleihebedingungen, mit Mehrheitsbeschluss verbindlich für alle Anleihegläubiger
beschließen können. Die Beschlüsse sind auch für Gläubiger bindend, die an der Beschlussfassung
nicht teilgenommen oder gegen diese gestimmt haben. Versammlungen der Anleihegläubiger können
(wenn es sich um eine zweite Versammlung handelt) schon beschlussfähig sein, wenn nur ein einzelner Anleihegläubiger vertreten ist oder, in Bezug auf Beschlüsse, die einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, wenn wenigstens 25 % der Anleihegläubiger vertreten sind. Ein Anleihegläubiger unterliegt
daher dem Risiko, dass er an Beschlüsse gebunden ist, denen er nicht zugestimmt hat, und hierdurch
Rechte aus den Schuldverschreibungen gegen seinen Willen verlieren kann.
Die Anleihebedingungen sehen einen Ausschluss des Kündigungsrechts der Anleihegläubiger wegen
Verletzung der Anleihebedingungen und / oder einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
der Emittentin dann vor, wenn im Zusammenhang mit diesem Kündigungsrecht eine Versammlung
der Anleihegläubiger einberufen wurde. Dadurch kann gerade in einer Situation, in der die Anleihegläubiger ihr Kündigungsrecht besonders dringlich ausüben möchten, weil die wirtschaftliche Lage der
Emittentin z.B. negativ ist, das Kündigungsrecht nicht bestehen.
e)
Es gibt keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Emittentin künftig
aufnehmen darf
Es gibt keine Beschränkung für die Höhe der Verschuldung, die die Emittentin gleichrangig oder vorrangig mit den Schuldverschreibungen aufnehmen darf. Jede Aufnahme zusätzlicher Verbindlichkeiten der Emittentin, die nicht gegenüber den Schuldverschreibungen nachrangig sind, erhöht die Verschuldung der Emittentin und kann den Betrag reduzieren, den die Inhaber der Schuldverschreibungen im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Emittentin auf ihre Forderungen erhalten.
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f)
Der Marktpreis für die Schuldverschreibungen könnte in Folge von Änderungen des
Marktzinses oder des Unternehmensratings fallen
Die Schuldverschreibungen sind bis zur Rückzahlung festverzinslich. Wenn sich der Marktzins im
Kapitalmarkt verändert, ändert sich typischerweise der Marktpreis für bereits ausgegebene Wertpapiere mit einer festen Verzinsung in die entgegengesetzte Richtung. Das bedeutet, wenn der Marktzins
steigt, fällt üblicherweise der Kurs des bereits ausgegebenen festverzinslichen Wertpapiers. Damit
können sich Änderungen des Marktzinses nachteilig auf den Kurs der Schuldverschreibungen auswirken und im Fall eines Verkaufs der Schuldverschreibungen vor Ende der Laufzeit zu Verlusten für die
Inhaber der Schuldverschreibungen führen.
Die Emittentin wurde von einer Rating-Agentur mit einem Unternehmensrating bewertet. Ein solches
Rating ist keine Empfehlung, Wertpapiere der Emittentin zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten und
kann von der jeweiligen Rating-Agentur jederzeit geändert, ausgesetzt oder aufgehoben werden. Obwohl es sich nicht um eine Empfehlung handelt, könnte sich eine Änderung, Aussetzung oder Aufhebung des Ratings trotzdem negativ auf den Marktpreis der Schuldverschreibungen auswirken.
g)
Risiko des Totalverlusts des Anleihekapitals bei einer Insolvenz der Gesellschaft insbesondere weil andere Verbindlichkeiten besichert und die Schuldverschreibungen
unbesichert sind
Im Fall der Insolvenz der Emittentin kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals für den
Erwerb der Schuldverschreibungen kommen. Das gilt insbesondere deswegen, weil die RoyalbeachGruppe in erheblichem Umfang für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten wie Kreditinstituten Sicherheiten bestellt hat.
Die Schuldverschreibungen sind hingegen unbesichert. Den Anleihegläubigern sind keine Sicherheiten für den Fall eingeräumt worden, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen nicht erfüllen kann. Zudem ist die Emittentin berechtigt, jederzeit Sicherheiten an ihren
Vermögensgegenständen zu Gunsten Dritter zu bestellen. Im Falle einer Insolvenz stehen daher möglicherweise keine oder nahezu keine Mittel in der Insolvenzmasse zur Verteilung zur Verfügung und
die Anleihegläubiger erhalten keine oder nur geringe Zahlungen auf ihre Forderungen.
h)
Der Umtausch der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 der Emittentin in die mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen 2015 / 2020 könnte zu Steuerbelastungen für den jeweiligen Anleger führen
Die Emittentin bietet Inhabern der von ihr durch Beschluss vom 11. Juli 2011 begebenen Schuldverschreibung 2011 / 2016 im Rahmen eines freiwilligen Umtauschangebots an, ihre Schuldverschrei-
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bungen 2011 / 2016 in die Schuldverschreibungen 2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts
sind, zu tauschen. In diesem Zusammenhang ist nicht ausgeschlossen, dass ein solcher Tausch der
Schuldverschreibungen für den jeweiligen Anleger zu steuerpflichtigen Einkünften führt. Dies hängt
von den individuellen Umständen ab. Es wird daher jedem Anleger geraten die entsprechenden steuerlichen Risiken und Rechtsfolgen im Vornherein mit seinem Steuerberater abzuklären.
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III.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1.
Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts
Die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes. Sie erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem
Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Des Weiteren erklärt die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten
lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach
richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, welche die Aussage des Prospektes
wahrscheinlich verändern könnten.
Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die
Übersetzung des Prospektes vor Prozessbeginn zu tragen haben.
2.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Prospekt enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind
alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Dies gilt auch für
Aussagen in den Abschnitten „Risikofaktoren" und „Geschäftsgang und Aussichten" und überall dort,
wo der Prospekt Angaben über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne und Erwartungen in
Bezug auf das Geschäft der Emittentin und ihrer Tochtergesellschaften, über Wachstum und Profitabilität sowie über wirtschaftliche Rahmenbedingungen, denen die vorgenannten Gesellschaften ausgesetzt sind, enthält. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf der gegenwärtigen, nach
bestem Wissen vorgenommenen Einschätzung durch die Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf Annahmen und Faktoren und unterliegen daher Risiken und Ungewissheiten. Deshalb sollten unbedingt insbesondere die Abschnitte „Risikofaktoren", „Geschäftstätigkeit der
Emittentin" und „Geschäftsgang und Aussichten" gelesen werden, die eine ausführliche Darstellung
von Faktoren enthalten, die Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Royalbeach-Gruppe und auf
die Branche, in der die Royalbeach-Gruppe tätig ist, nehmen können.
Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Plänen, Schätzungen, Prognosen
und Erwartungen der Emittentin sowie auf bestimmten Annahmen, die sich, obwohl sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Ansicht der Emittentin angemessen sind, nachträglich als fehlerhaft erweisen
können. Zahlreiche Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung oder die erzielten
Erträge oder Leistungen der Emittentin wesentlich von der Entwicklung, den Erträgen oder den Leis-
- 44 -
tungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen
werden.
Zu diesen Faktoren gehören unter anderem:
•
Veränderungen allgemeiner wirtschaftlicher, geschäftlicher oder rechtlicher Bedingungen,
•
politische oder regulatorische Veränderungen,
•
Veränderungen im Wettbewerbsumfeld,
•
sonstige Faktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren" näher erläutert sind und
•
Faktoren, die der Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sind.
Sollten aufgrund dieser Faktoren in einzelnen oder mehreren Fällen Risiken oder Unsicherheiten eintreten oder sollten sich von der Emittentin zugrunde gelegte Annahmen als unrichtig erweisen, ist
nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denjenigen abweichen, die in
diesem Prospekt als angenommen, geglaubt, geschätzt oder erwartet beschrieben werden. Die Emittentin könnte aus diesem Grund daran gehindert werden, ihre finanziellen und strategischen Ziele zu
erreichen.
Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus derartige in die Zukunft
gerichtete Aussagen fortzuschreiben und / oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
3.
Hinweis zu Quellen der Marktangaben sowie zu Fachbegriffen
Es ist nicht beabsichtigt, über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben und / oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen;
es besteht allerdings eine (gesetzliche) Pflicht einen Nachtrag zum Prospekt zu erstellen und zu veröffentlichen, soweit wichtige neue Umstände auftreten oder eine wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf
die im Prospekt enthaltenen Informationen bekannt wird, welche die Beurteilung der angebotenen
Wertpapiere der Gesellschaft beeinflussen könnten und die nach der Billigung dieses Prospekts und
vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots auftreten oder festgestellt werden.
Angaben in diesem Prospekt aus Studien Dritter zu Marktumfeld, Marktentwicklungen, Wachstumsraten, Markttrends und zur Wettbewerbssituation hat die Emittentin ihrerseits nicht verifiziert. Die Gesellschaft hat diese Informationen von Seiten Dritter korrekt wiedergegeben und darin sind, soweit es
der Gesellschaft bekannt ist und sie es aus den veröffentlichten Informationen ableiten konnte, keine
Tatsachen unterschlagen worden, die die wiedergegebenen Informationen inkorrekt oder irreführend
gestalten würden.
- 45 -
Des Weiteren basieren die Angaben zu Marktumfeld, Marktentwicklungen, Wachstumsraten, Markttrends und zur Wettbewerbssituation in den Bereichen, in denen die Royalbeach-Gruppe tätig ist, auf
Einschätzungen der Gesellschaft.
Daraus abgeleitete Informationen, die somit nicht aus unabhängigen Quellen entnommen worden
sind, können daher von Einschätzungen von Wettbewerbern der Royalbeach-Gruppe oder von zukünftigen Erhebungen unabhängiger Quellen abweichen.
4.
Abschlussprüfer
Die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2013 und 2014 sowie der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2014 wurden von Herrn Dr. Jörg Steinacker, Nürnbergerstraße 71, 91052
Erlangen, jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Herr Dr. Jörg Steinacker ist Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer.
5.
Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben
Dieser Prospekt enthält Währungsangaben in Euro. Währungsangaben in Euro wurden mit „EUR",
und Währungsangaben in tausend Euro wurden mit „TEUR" vor dem Betrag kenntlich gemacht und
abgekürzt. Einzelne Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) in diesem Prospekt wurden
kaufmännisch gerundet. In Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten Zahlenangaben
unter Umständen nicht genau zu den in der Tabelle gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen.
6.
Einsehbare Dokumente
Für die Gültigkeitsdauer dieses Prospektes können Kopien folgender Unterlagen in Papierform in den
Geschäftsräumen der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Watzmannstraße 1,
83417 Kirchanschöring, Deutschland, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:
(i)
der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft;
(ii)
die geprüften Jahresabschlüsse (nach Handelsgesetzbuch („HGB“)) der Gesellschaft für die
am 31. Dezember 2013 und 2014 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(iii)
die geprüften Konzernabschlüsse (nach HGB) der Gesellschaft für die am 31. Dezember
2013 und 2014 abgeschlossenen Geschäftsjahre; auch einsehbar unter www.royalbeachbond.de;
- 46 -
(iv)
die Anleihebedingungen;
(v)
dieser Wertpapierprospekt auch einsehbar unter www.royalbeach-bond.de
Für Zeiträume seit dem 31. Dezember 2014 hat die Emittentin keine Zwischenfinanzinformationen,
wie etwa Quartalsberichte, veröffentlicht.
- 47 -
IV.
DIE SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DAS ANGEBOT
1.
Gegenstand des Angebots
Gegenstand dieses Wertpapierprospekts ist das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen der
Royalbeach (nachfolgend die „Schuldverschreibungen“ oder zusammen die „Anleihe“ genannt). Die
Schuldverschreibungen gewähren den Inhabern einen Anspruch auf Zinsen und Rückzahlung des
Kapitals nach den jeweiligen Anleihebedingungen.
Die Schuldverschreibungen haben einen Nennbetrag von EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung und
werden mit 7,375 % p.a. verzinst. Das Maximalvolumen der gemäß diesem Prospekt auszugebenden
Schuldverschreibungen beträgt EUR 25.000.000,00. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre.
Der Ausgabebetrag beträgt 100 % des Nominalbetrages je Schuldverschreibung (EUR 1.000,00) bis
einschließlich des Tages, an dem die Notierung des Handels der Schuldverschreibung der im Freiverkehr an der Börse München im Teilbereich m:access aufgenommen wird. Danach entspricht der Ausgabebetrag dem Schlusskurs der Schuldverschreibungen im elektronischen Handelssystem der Börse
München am letzten Börsenhandelstag vor der Zeichnung zuzüglich Stückzinsen für den Zeitraum
vom Emisionstermin (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Nennbetrag zuzüglich
etwaiger Stückzinsen auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, vorangeht.
„Bankarbeitstag“ bezeichnet in diesem Prospekt dabei jeden Tag (mit Ausnahme von Samstag und
Sonntag), an dem die Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist München) für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET-Tag ist. Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeitstage. TARGET-Tag ist ein Tag, an dem Zahlungen in Euro über TARGET (Abkürzung für: TransEuropean Automated Real Time Gross Settlement Express Transfers System) abgewickelt werden.
Stückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die einem Zeitraum zwischen zwei Zinsterminen zugerechnet
werden (hier dem Zeitraum vom 10. November 2015 (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut
anweist, den Nennbetrag zuzüglich etwaiger Stückzinsen auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, vorangeht). Somit hat der Käufer der festverzinslichen Schuldverschreibungen
neben dem Kurswert auch die seit dem letzten Zinstermin bis zum Verkaufstag fälligen Zinsen zu bezahlen, diese werden zum Kurswert addiert.
Die Schuldverschreibungen werden ab dem 10. November 2015 ausgegeben und nachträglich am 10.
November 2020 zum Nennbetrag zurückgezahlt, soweit sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft wurden. Die Zinsen sind nachträglich zum 10. November eines jeden Jahres zahlbar. Die erste
Zinszahlung erfolgt am 10. November 2016. Falls Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem
Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage,
- 48 -
geteilt durch die Anzahl der Tage, Act/Act (ICMA-Regel 251), nach der europäischen Zinsberechnungsmethode.
Je Anleger ist mindestens eine Teilschuldverschreibung zu zeichnen. Es besteht kein Höchstbetrag
der Zeichnungen. Die Teilschuldverschreibungen werden nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB), konkret nach den §§ 793 ff. BGB, auf Grundlage einer Beschlussfassung der
Geschäftsführung der Emittentin vom 29. September 2015 geschaffen. Emissionstermin ist voraussichtlich der 10. November 2015.
Dem Anleger werden durch die Emittentin keine Kosten oder Steuern in Rechnung gestellt. Anleger
sollten sich über die allgemein im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen anfallenden Kosten und Steuern informieren, einschließlich etwaiger Gebühren ihrer Depotbanken im Zusammenhang
mit dem Erwerb und dem Halten der Schuldverschreibungen.
Die Emittentin behält sich vor, nach Maßgabe der Anleihebedingungen weitere Schuldverschreibungen zu begeben. In diesem Falle muss, wenn diese öffentlich angeboten werden, ein neuer von der
zuständigen Aufsichtsbehörde zu billigender Wertpapierprospekt erstellt werden und die bisher ausgegebenen Schuldverschreibungen könnten an Wert verlieren.
2.
Zustimmung zur Verwendung des Prospekts durch Finanzintermediäre
Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle gemäß Art. 4 Nummer 1 der Richtlinie 2006/48/EG zum Handel mit Wertpapieren in Deutschland, Luxemburg und / oder Österreich zugelassenen Kreditinstitute (jeweils ein „Finanzintermediär“) zu (generelle Zustimmung) und übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des Prospekts auch im Hinblick auf die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch einen Finanzintermediär, der
die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erhalten hat. Darüber hinaus übernimmt die Emittentin keine Haftung. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre kann während der Angebotsfrist erfolgen. Die Angebotsfrist beginnt
am 9. Oktober 2015 und endet am 5. November 2015, 12 Uhr MEZ. Finanzintermediäre können den
Prospekt während der Angebotsfrist für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung
der Schuldverschreibungen in Deutschland, Luxemburg und Österreich verwenden. Die Emittentin
kann die Zustimmung jedoch jederzeit einschränken oder widerrufen, wobei der Widerruf der Zustimmung eines Nachtrags zum Prospekt bedarf.
Jeder Finanzintermediär, der diesen Prospekt verwendet, muss auf seiner Website bestätigen,
dass er diesen Prospekt in Übereinstimmung mit der Zustimmung und den ihr beigefügten
Bedingungen verwendet.
- 49 -
Falls ein Angebot durch einen Finanzintermediär erfolgt, wird dieser Finanzintermediär den
Anlegern Informationen über die Bedingungen des Angebots zum Zeitpunkt der Vorlage des
Angebots zur Verfügung stellen.
3.
Rendite
Die individuelle Rendite aus einer Schuldverschreibung über die Gesamthaltedauer muss durch den
jeweiligen Anleger unter Berücksichtigung der Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag bzw. Verkaufserlös einschließlich der gezahlten Zinsen und dem ursprünglich gezahlten Betrag für den Erwerb
der Anleihe zuzüglich etwaiger Stückzinsen und unter Beachtung der Haltedauer der Anleihe und
seiner Transaktionskosten berechnet werden.
Bei Annahme eines Erwerbsbetrages für die Anleihe von 100 % des Nominalbetrags und vollständigem Erlös dieses Betrags bei der Rückzahlung der Anleihe sowie unter Außerachtlassung von Stückzinsen und Transaktionskosten ergibt sich eine jährliche Rendite in Höhe des Zinssatzes.
4.
Besicherung
Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte unmittelbare, unbedingte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin und stehen im gleichen Rang mit allen anderen nicht besicherten
und nicht nachrangigen derzeitigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der Emittentin.
5.
Rating
Die Emittentin wurde am 24. Juni 2015 von der Creditreform Rating AG („Creditreform“) mit dem
Rating „BB “ bewertet. Die Creditreform hat ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Sie definiert
ein Rating der Note „BB“ wie folgt: „Befriedigende Bonität, mittleres Insolvenzrisiko“. Die von der Die
Creditreform verwendete Ratingskala hat verschiedene Kategorien und reicht von AAA, welche die
Kategorie höchster Bonität bezeichnet, über die Kategorien „AA“, „A“, „BBB“, „BB“, „B“, „C“ bis zur
Kategorie „D“. Die Kategorie „D“ kennzeichnet, dass ungenügende Bonität (Ausfall, Insolvenz) besteht. Das D-Rating ist nicht zukunftsgerichtet, sondern dokumentiert den Ist-Zustand. Den Kategorien
kann jeweils ein Plus („+“) oder Minuszeichen („-„) hinzugefügt werden, um die relative Stellung innerhalb der Kategorie zu verdeutlichen. Der Ratingbericht ist auf der Internetseite der Emittentin unter
(www.royalbeach-bond.de) veröffentlicht. Die Creditreform hat der Aufnahme der vorstehenden Angaben über das Rating der Anleihe in der vorstehenden Form und in dem vorstehenden Zusammenhang
zugestimmt. Die Creditreform ist als Rating-Agentur gemäß Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (in der
Fassung der Verordnung (EG) Nr. 513/2011, die "CRA-Verordnung") registriert. Eine aktuelle Liste der
gemäß CRA-Verordnung registrierten Rating-Agenturen kann auf der Internetseite der European
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Securities and Markets Authority (ESMA) unter http://www.esma.europa.eu/page/List-registered-andcertified-CRAs eingesehen werden.
6.
Informationen zum Angebot
Die Schuldverschreibungen sollen in Deutschland, Luxemburg und Österreich wie folgt öffentlich angeboten werden:
a)
Die Emittentin wird vom 9. Oktober 2015 bis zum 5. November 2015, 12 Uhr MEZ Inhabern
der von ihr durch Beschluss vom 11. Juli 2011 begebenen Schuldverschreibung mit der ISIN
DE000A1K0QA7 (die „Schuldverschreibungen 2011 / 2016“) im Rahmen eines freiwilligen
Umtauschangebots anbieten, ihre Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in die Schuldverschreibungen 2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts sind, zu tauschen. Der Tausch
erfolgt zu 100 %. Ein Inhaber von Schuldverschreibungen 2011 / 2016, der das Tauschangebot wahrnehmen möchte, erhält je Schuldverschreibung 2011 / 2016 eine Schuldverschreibung 2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts ist, und zusätzlich EUR 20,00 in
bar (dies entspricht 2 % des Nominalbetrags in Höhe von EUR 1.000,00) sowie die aufgelaufenen Stückzinsen der Schuldverschreibung 2011 / 2016 (d.h., bis zum 9. November 2015
aufgelaufene Zinsen auf die Anleihe 2011/2016).
Die Inhaber der Anleihe 2011/2016 können dieses Umtauschangebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist:
(i)
schriftlich die Annahme dieses Umtauschangebots gegenüber ihrer Depotbank unter
Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Annahmeformulars
erklären und
(ii)
die Depotbank anweisen, die Anzahl von in ihrem Depot befindlichen InhaberTeilschuldverschreibungen der Anleihe 2011/2016 (ISIN DE000A1K0QA7), für die sie
das Umtauschangebot annehmen wollen, in die ausschließlich für das Umtauschangebot eingerichtete ISIN DE000A168171 und WKN A16 817 für „Zum Umtausch angemeldete Inhaber-Teilschuldverschreibungen“ bei der Clearstream Banking AG
umzubuchen. Die Annahme des Umtauschangebots kann bezogen auf eine InhaberTeilschuldverschreibung der Anleihe 2011/2016 oder ein Vielfaches davon erfolgen.
Eine Mindestumtauschgröße gibt es nicht.
Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die zum Umtausch angemeldeten InhaberTeilschuldverschreibungen der Anleihe 2011/2016 in die ISIN DE000A168171 bei der Clear-
- 51 -
stream Banking AG umgebucht worden sind. Den Depotbanken wird hierfür eine Nachbuchungsfrist bis zum 6. November 2015 (18 Uhr MEZ) gewährt.
Nach der Umbuchung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen, für die das Umtauschangebot
angenommen werden soll, in die ISIN DE000A1K0QA7 ist ein Handel in den InhaberTeilschuldverschreibungen der Anleihe 2011/2016 nicht mehr möglich.
Etwaige mit dem Umtausch der Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2011/2016
im Rahmen dieses Umtauschangebots entstehenden Kosten, insbesondere die von den Depotbanken im Rahmen der Veräußerung erhobenen Gebühren, werden von der Gesellschaft
– in Höhe von maximal EUR 3,00 pro Depot – getragen.
Das Umtauschangebot ist auf ein Volumen von maximal EUR 13.811.000,00 nominal der
Schuldverschreibungen 2015 / 2020 beschränkt. Die Emittentin behält sich vor, alternativ
auch Barzeichnungen anzunehmen.
b)
Die Emittentin wird vom 9. Oktober 2015 bis zum 23. Oktober 2015 (jeweils einschließlich)
Inhabern der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 anbieten, die Schuldverschreibungen
2015 / 2020, die Gegenstand dieses Prospekts sind, zu einem reduzierten Angebotspreis
von 99 % des Nominalbetrags (EUR 990,00 pro Schuldverschreibung) bevorrechtigt zu
zeichnen. Das Angebot zum Angebotspreis von 99 % ist auf max. EUR 5 Mio. in Summe
begrenzt. Gehen mehr Zeichnungen ein, wird pro rata zugeteilt.
Maßgeblich für die Frage, ob ein Anleger ein solches Vorrecht erhält, ist der jeweilige Bestand an Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2011/2016 mit Ablauf des 8. Oktober 2015.
c)
Im Zeitraum vom 9. Oktober 2015 bis zum 5. November 2015, 12 Uhr MEZ erfolgt ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen 2015 / 2020 in Deutschland, Österreich und Luxemburg durch die Emittentin über die Zeichnungsfunktionalität, die über die Börse München
im Handelssystem Börsen EDV MAX-ONE bereitgestellt wird (die „Zeichnungsfunktionalität“). Interessenten, die Kaufanträge stellen möchten, können über ihre jeweilige Depotbank
einen entsprechenden Auftrag für die Zeichnung der Schuldverschreibungen 2015 / 2020 in
der Zeichnungsfunktionalität erteilen. Die Depotbank muss dabei als Handelsteilnehmer an
der Börse München zugelassen sein und zur Nutzung der Zeichnungsfunktionalität berechtigt und in der Lage sein.
d)
Im Zeitraum vom 9. Oktober 2015 bis zum 29. September 2016 (vorzeitige Beendigung hier
wie bei allen Angebotszeiträumen vorbehalten) sind Zeichnungen daneben unmittelbar bei
der Emittentin möglich. Auch insoweit wird das öffentliche Angebot ausdrücklich auf
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Deutschland, Österreich und Luxemburg beschränkt. Hierzu muss der Zeichnungsinteressent bei der Emittentin per E-Mail ([email protected]) einen entsprechenden Zeichnungsschein anfragen, den er ausfüllen und an die darauf angegebene Adresse zurücksenden
muss. Der Zeichner muss den Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen, die er auf diese
Weise gezeichnet hat, innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Eingang des Zeichnungsscheins auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto eingezahlt haben (Zahlungseingang).
Im Großherzogtum Luxemburg wird das Angebot durch die Schaltung von Werbeanzeigen in der luxemburgischen Tagespresse, insbesondere im Luxemburger Wort, kommuniziert. Ferner werden
Roadshowtermine in Luxemburg veranstaltet.
Die Gesellschaft ist berechtigt das zuvor genannte Umtauschangebot bis zum Vollzugstag abzubrechen. Ein etwaiger Abbruch des Umtauschangebots wird durch die Gesellschaft unverzüglich durch
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.royalbeach-bond.de und der Internetseite der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) bekannt gemacht. Die Annahmeerklärung der Inhaber
der Anleihe 2011/2016 steht unter der auflösenden Bedingung des Abbruchs des Umtauschangebots
durch die Gesellschaft. Das Angebot zum Erwerb der Anleihe 2015/2020 bleibt im Falle des Abbruchs
des Umtauschangebots unberührt.
Sollten
im
Falle
des
Abbruchs
bereits
Zum
Umtausch
angemeldete
Inhaber-
Teilschuldverschreibungen bei der Clearstream Banking AG umgebucht sein, werden diese InhaberTeilschuldverschreibungen der Anleihe 2011/2016 unverzüglich und kostenfrei in die ursprüngliche
ISIN DE000A1K0QA7 zurückgebucht.
Die Gesellschaft behält sich ferner das Recht vor, im Rahmen der Gültigkeitsdauer des Prospekts bis
zum letzten Tag des Angebotszeitraums den Angebotszeitraum zu verändern und das Angebotsvolumen zu kürzen, Zeichnungen zu kürzen oder zurückzuweisen. Im Fall der Veränderung des Angebotszeitraums wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt gemäß Art. 13 des Luxemburgischen Gesetzes
vom 10. Juli 2005 betreffend den Prospekt über Wertpapiere veröffentlicht. Im Fall der Kürzung von
Zeichnungen wird gegebenenfalls der zu viel gezahlte Einlagebetrag unverzüglich durch Überweisung
erstattet. Die Meldung der Anzeige der zugeteilten Schuldverschreibungen erfolgt unmittelbar an die
Anleger.
Das Angebotsergebnis wird spätestens 14 Tage nach Ende der Angebotsfrist auf der Internetseite der
Emittentin (www.royalbeach-bond.de) und auf der Internetseite der Börse Luxemburg (www.bourse.lu)
bekannt gegeben. Es wird ferner bei der CSSF gemäß Art. 10 (1) des Luxemburgischen Gesetzes
vom 10. Juli 2005 betreffend den Prospekt über Wertpapiere eingereicht.
- 53 -
7.
Zuteilung und Lieferung
Die Zeichnungen der Schuldverschreibungen 2015 / 2020 durch Inhaber der Schuldverschreibungen
2011 / 2016 im Zeitraum vom 9. Oktober 2015 bis zum 23. Oktober 2015 werden bis zu einem maximal Volumen in Höhe von EUR 5 Mio. bevorrechtigt zugeteilt. Über diese bevorrechtigte Zuteilung
hinaus hat die Emittentin noch keine Festlegungen für die Zuteilung getroffen, falls es zu einer Überzeichnung kommt. Nicht bevorrechtigt zugeteilt werden andere Barzeichnungen und bis zu
EUR 13.811.000,00 an die Inhaber der Schuldverschreibung 2011 / 2016 die diese in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 tauschen. Derzeit ist für alle nicht bevorrechtigten Zuteilungen lediglich
beabsichtigt, die Zeichnungen jeweils nach dem Tag des Eingangs der Zeichnungserklärung priorisiert
zuzuteilen. Sofern es im Rahmen einer Überzeichnung zu einer nur teilweisen Zuteilung kommt, wird
die Zeichnung der Anleger auf den entsprechenden Betrag reduziert und die Erstattung des eventuell
zu viel gezahlten Betrages erfolgt durch Rückzahlung auf das Konto des jeweiligen Zeichners. Weitere
Möglichkeiten zur Reduzierung von Zeichnungen gibt es nicht, insbesondere gibt es keine Möglichkeiten zur Reduzierung von Zeichnungen für den Anleger.
Die bis zum 5. November 2015 gezeichneten und begebenen Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 10. November 2015 gegen Zahlung des Ausgabebetrages zzgl. der üblichen Effektenprovision geliefert. Die später begebenen Schuldverschreibungen werden voraussichtlich fünf Bankarbeitstage (in München) nach Zugang der Zeichnungserklärung bei der Emittentin gegen Zahlung des
Ausgabebetrages zzgl. der üblichen Effektenprovision geliefert.
Am 10. November 2015 wird die Gebr. Bankhaus Martin AG als Abwicklungsstelle als Umtauschtreuhänderin für die annehmenden Inhaber der Anleihe 2011/2016 die Zum Umtausch angemeldeten Inhaber-Teilschuldverschreibungen auf ein Depot der Abwicklungsstelle (zur Übertragung an die Gesellschaft) Zug um Zug gegen die Gewährung der entsprechenden Anzahl an neuen InhaberTeilschuldverschreibungen aus der Anleihe 2015/2020 übertragen. Damit ist das Eigentum an den
Zum Umtausch angemeldeten Inhaber-Teilschuldverschreibungen auf die Gesellschaft und das Eigentum an der entsprechenden Anzahl neuer Inhaber-Teilschuldverschreibungen aus der Anleihe
2015/2020 auf die annehmenden Inhaber der Anleihe 2011/2016 übergegangen.
Die neuen Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden für den Fall des Tausches den Depotbanken
über die Clearstream Banking AG zur Weiterleitung an die vormaligen Inhaber der zum Umtausch
angemeldeten Inhaber-Teilschuldverschreibungen gutgeschrieben. Mit der Gutschrift der neuen Teilschuldverschreibungen hat die Emittentin die Verpflichtung zur Leistung der neuen InhaberTeilschuldverschreibungen erfüllt. Der Umtausch wird voraussichtlich am 10. November 2015 vollzogen.
- 54 -
8.
Einbeziehung in den Börsenhandel; Zahlstelle
Vor Durchführung des Angebots besteht kein öffentlicher Handel für die Schuldverschreibungen. Die
Schuldverschreibungen sollen voraussichtlich ab dem 11. November 2015 in den Handel im Freiverkehr (Teilbereich m:access) an der Börse München einbezogen werden. Die Emittentin behält sich
vor, vor dem 11. November 2015 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu ermöglichen.
Die Schuldverschreibungen werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der
Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, hinterlegt wird. Zahlstelle ist die
Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen.
9.
Verkaufsbeschränkungen
Die Schuldverschreibungen werden nur in der Bundesrepublik Deutschland, in der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg öffentlich angeboten. Darüber hinaus werden die Schuldverschreibungen eventuell ausgewählten Investoren in Deutschland sowie international, jedoch insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan, zum Erwerb angeboten.
Die Schuldverschreibungen sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act in der
jeweils gültigen Fassung noch bei der Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen außer in Ausnahmefällen auf Grund einer Befreiung
von den Registrierungserfordernissen des Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika weder direkt noch indirekt angeboten, verkauft oder dorthin geliefert werden. Die Gesellschaft hat nicht
die Absicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder die Schuldverschreibungen dort anzubieten, zu verkaufen oder dorthin zu liefern.
Dieser Prospekt stellt in keinem Rechtsgebiet und in keiner Rechtsordnung, in dem/der ein solches
Angebot gesetzeswidrig wäre, ein Angebot dar. Dieser Prospekt darf insbesondere nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika, nach Kanada oder Japan versandt werden.
10.
ISIN, WKN
International Securities Identification Number (ISIN):
DE000A161LJ8
Wertpapierkennnummer (WKN):
A161LJ
11.
Emissionsvertrag / Vertriebsprovision
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Gemäß einem am Billigungstag oder zu einem späteren Zeitpunkt zwischen der Emittentin und der
ACON Actienbank AG (Heimeranstr. 37, 80339 München) abzuschließenden Vertrag (der „Emissionsvertrag“) wird sich die ACON Actienbank AG als Lead-Manager verpflichten, nach ihren besten Kräften Schuldverschreibungen im Rahmen von Privatplatzierungen bei institutionellen Anlegern international - mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans - zu
platzieren und die technische Abwicklung der Zeichnung zu begleiten. Ein Private Placement im zuvor
genannten Sinne ist als ein solches im Sinne des Art. 5 (2) des Luxemburgischen Gesetzes vom 10.
Juli 2005 betreffend den Prospekt über Wertpapiere zu verstehen. Der Emissionsvertrag wird vorsehen, dass die ACON Actienbank AG unter bestimmten Umständen berechtigt ist, von dem Emissionsvertrag zurückzutreten. Zu diesen Umständen zählt der Nichteintritt bestimmter aufschiebender Bedingungen. Ein Rücktritt ist darüber hinaus insbesondere dann möglich, wenn nach Ansicht von der
ACON Actienbank AG außergewöhnliche, unabwendbare Ereignisse wirtschaftlicher oder politischer
Art oder staatliche Maßnahmen eine grundlegende Veränderung der Verhältnisse am Kapitalmarkt
festzustellen ist und dadurch die Durchführung des Angebots nach verständiger Auffassung gefährdet
und für die ACON Actienbank AG nicht mehr zumutbar erscheint oder wenn zum Emissionszeitpunkt
am Kapitalmarkt herrschende Verhältnisse nach verständiger und begründeter Auffassung von der
ACON Actienbank AG eine Durchführung der Emission nicht zulassen oder wenn eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft eintritt. Im Falle des
Rücktritts vom Emissionsvertrag kann das Angebot eventuell nicht durchgeführt werden. Bereits erfolgte Zuteilungen sind in diesem Fall unwirksam. Ein Anspruch auf Lieferung der Schuldverschreibungen besteht nicht. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Effektenprovisionen oder Zeichnungsgebühren richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und dem Kreditinstitut, bei dem er sein Kaufangebot abgegeben hat. Nach der Einbeziehung der Schuldverschreibungen der Emittentin in den Handel im Freiverkehr (Teilbereich m:access) an der Börse München ist
ein Rücktritt vom Emissionsvertrag nicht mehr möglich. Die Emittentin wird eventuell mit weiteren Dritten eine Vereinbarung über die Platzierung der Schuldverschreibungen abschließen. Diese Dritten
werden in dem Fall voraussichtlich eine am Platzierungserfolg orientierte Provision erhalten.
12.
Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission /
dem Angebot beteiligt sind
Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission bzw. dem Angebot
beteiligt sind, sind nicht bekannt.
Die m Finance GmbH, Pettenkoferstraße 24, 80336 München hat ein geschäftliches Interesse an der
Durchführung des Angebotes, da sich ihre Vergütung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit
dem Angebot nach der Höhe des erzielten Emissionserlöses bemisst. Die m finance GmbH hat mit
der Emittentin einen Beratervertrag geschlossen, demzufolge sie die Emittentin insbesondere bei der
technischen Koordination und bei der Strukturierung der Anleihe unterstützt.
- 56 -
Die Emittentin hat die ACON Actienbank AG, Heimeranstr. 37, 80339 München, zur Unterstützung bei
der Emission und deren technischer Abwicklung durch die Emittentin sowie mit der Durchführung einer Privatplatzierung beauftragt, ohne dass dabei eine Übernahmeverpflichtung eingegangen wurde.
Die Vergütung der Dienstleistungen von der ACON Actienbank AG in Zusammenhang mit dem Angebot ist abhängig von diversen Faktoren, insbesondere der Höhe des erzielten Bruttoemissionserlöses.
Maximal wird die ACON Actienbank AG Gebühren in Höhe von bis zu 4 % erhalten. Ferner hat die
Emittentin die Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen als Zahlstelle beauftragt.
Auch deren vereinbarte Vergütung ist abhängig von diversen Faktoren, insbesondere der Höhe des
erzielten Bruttoemissionserlöses. Des Weiteren beabsichtigt die Emittentin, nach Prospektbilligung
möglicherweise einige Unternehmen zu beauftragen, die sie bei der Platzierung unterstützen und die
evtl. eine vom Emissionsvolumen abhängige Vergütung erhalten. Die vorgenannten Emissionsbegleiter haben daher ein geschäftliches Interesse an der Durchführung des Angebots, da die Höhe ihrer
Vergütung u.a. von der Höhe des erzielten Emissionserlöses abhängt.
Weitere Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission bzw. dem
Angebot beteiligt sind, sind nicht bekannt.
13.
Gründe für das Angebot und Verwendung des Emissionserlöses
Die geschätzten Gesamtkosten der Emission betragen ca. EUR 1.250.000,00 bei einer angenommenen vollständigen Platzierung sämtlicher Schuldverschreibungen.
Die Berechnung des Emissionserlöses hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem davon,
in welchem Umfang eine Platzierung der mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen
gelingt und in welchem Umfang dabei Anleger von der Möglichkeit Gebrauch machen, die bestehende
Schuldverschreibung 2011 / 2016 der Emittentin in die mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen umzutauschen. Bei der Berechnung des Netto-Emissionserlöses ist zu beachten, dass
ein Teilbetrag von bis zu EUR 13.811.000,00 der mit diesem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen für einen Umtausch der Schuldverschreibung 2011 / 2016 genutzt werden kann. Bei unterstellter vollständiger Platzierung aller mit dem Prospekt angebotenen Schuldverschreibungen und
gleichzeitig unterstellter vollständiger Annahme und vollständiger Zuteilung des Umtauschangebotes
sowie weiter unterstellt, dass EUR 5 Mio. zum bevorzugten Ausgabebetrag von 99 % des Nominalbetrags ausgegeben werden, erwartet die Gesellschaft einen Netto-Emissionserlös in Höhe von ca.
EUR 9.889.000,00. Der Netto-Emissionserlös soll ausschließlich für den allgemeinen Geschäftsbetrieb der Emittentin mit dem Ziel des weiteren Ausbaus der Geschäftstätigkeit der Emittentin verwendet werden. Eine andere Verwendung gibt es nicht. Da es nur einen Verwendungszweck gibt, gibt es
- 57 -
auch keine Priorisierung der Verwendungszwecke. Weitere Details in Bezug auf die Verwendung des
Emissionserlöses stehen noch nicht fest.
- 58 -
V.
ANLEIHEBEDINGUNGEN
Anleihebedingungen
der
EUR 25 Mio. Unternehmensanleihe 2015 / 2020
bestehend aus bis zu 25.000 auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen
der
„Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH
Kirchanschöring
ISIN DE000A161LJ8 – WKN A161LJ
- 59 -
§1
Allgemeines, Negativerklärung
1.1
Nennbetrag und Stückelung. Die Anleihe der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel
Vertriebs GmbH, Kirchanschöring, (die „Emittentin" oder „Anleiheschuldnerin“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.000.000,00 (in Worten: Euro fünfundzwanzig Millionen)
ist eingeteilt in bis zu 25.000 unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen zu je EUR 1.000,00 (die „Schuldverschreibungen").
1.2
Form und Verwahrung. Die Schuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit durch
eine oder mehrere Globalurkunden (die „Globalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft. Die
Globalurkunde wird von der Clearstream Banking AG, Eschborn, („Clearstream") verwahrt,
bis sämtliche Verpflichtungen der Emittentin aus den Schuldverschreibungen erfüllt sind. Die
Globalurkunde lautet auf den Inhaber und verbrieft die Schuldverschreibungen, die für die
Finanzinstitute verwahrt werden, die Kontoinhaber bei Clearstream sind. Die Globalurkunde
trägt die Unterschrift des Geschäftsführers der Emittentin in vertretungsberechtigter Zahl. Ein
Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung effektiver Schuldverschreibungen oder Zinsscheine
ist während der gesamten Laufzeit der Anleihe ausgeschlossen.
1.3
Clearing. Die Schuldverschreibungen sind übertragbar. Den Inhabern von Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsanteile oder Rechte an der Globalurkunde zu, die nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und der Regeln und Bestimmungen des jeweils betroffenen
Clearingsystems übertragen werden.
1.4
Begebung weiterer Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu
Zeit ohne Zustimmung der Anleihegläubiger weitere Schuldverschreibungen mit gleicher
Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit diesen Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe mit ihnen bilden und ihren Gesamtnennbetrag
erhöhen. Der Begriff „Schuldverschreibungen" umfasst im Falle einer solchen Erhöhung
auch solche zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen. Die Begebung von weiteren Anleihen, die mit dieser Schuldverschreibung keine Einheit bilden, oder ähnlichen Finanzinstrumenten bleibt der Emittentin ebenfalls unbenommen.
1.5
Negativerklärung. Die Emittentin verpflichtet sich, solange bis Zinsen und Kapital sowie
etwaige aus den Schuldverschreibungen zu zahlenden Barbeträge an die Zahlstelle gezahlt
worden sind, keine Sicherheiten an ihren Vermögensgegenständen zur Besicherung gegenwärtiger oder zukünftiger Kapitalmarktverbindlichkeiten einschließlich hierfür abgegebener
Garantien oder Gewährleistungen zu bestellen, es sei denn, dass die Schuldverschreibungen gleichzeitig und im gleichen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen oder den An-
- 60 -
leihegläubiger eine andere Sicherheit, die von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertige Sicherheit anerkannt wird, gewährt wird. Jede nach Satz 1 zu
leistende Sicherheit kann auch zugunsten einer Person bestellt werden, die insoweit als
Treuhänder der Anleihegläubiger handelt.
1.6
Kapitalmarktverbindlichkeit. Kapitalmarktverbindlichkeit im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jede gegenwärtige oder zukünftige Verpflichtung zur Rückzahlung durch die Emittentin aufgenommener Geldbeträge, die durch Schuldverschreibungen, sonstige Wertpapiere
oder Schuldscheindarlehen (jeweils mit einer Anfangslaufzeit von mehr als einem Jahr), die
(außer die Schuldscheindarlehen) an einer staatlichen Börse notiert oder gehandelt werden
oder gehandelt werden können, verbrieft ist.
§2
Verzinsung
2.1
Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden ab 10. November
2015 (einschließlich) (der „Ausgabetag") mit jährlich 7,375 % (der „Zinssatz") auf ihren
Nennbetrag verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 10. November eines jeden
Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag") zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 10. November
2016 und die letzte Zinszahlung ist am 10. November 2020 fällig. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag vorausgeht, an dem die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden.
2.2
Verzug. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen nicht gemäß § 3 bei Fälligkeit
zurückzahlt, werden die Schuldverschreibungen über den Fälligkeitstag hinaus mit dem
Zinssatz verzinst.
2.3
Zinstagequotient. Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen
sind, werden auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet
(bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von
(i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das
Schaltjahr fallen, dividiert durch 365), ACT /ACT-Methode.
- 61 -
§3
Endfälligkeit; Rückerwerb
3.1
Endfälligkeit. Endfälligkeitstag ist der 10. November 2020. Die Schuldverschreibungen werden an ihrem Endfälligkeitstag zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind.
3.2
Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleiheschuldnerin auf Grund Geringfügigkeit
des ausstehenden Nennbetrags. Die Anleiheschuldnerin ist berechtigt, die noch ausstehenden Schuldverschreibungen insgesamt, nicht jedoch teilweise, jederzeit mit einer Frist
von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen durch Bekanntmachung zu kündigen und vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) auf den
Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen zu irgendeinem Zeitpunkt unter 20 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen (einschließlich etwaiger nach
§ 1.4 ausgegebener Schuldverschreibungen) fällt. Die Kündigungserklärung muss den Tag
der vorzeitigen Rückzahlung angeben.
3.3
Emissionstag und Laufzeit. Emissionstag ist der 10. November 2015. An diesem Tag beginnt die Laufzeit der Anleihe.
§4
Währung; Zahlungen
4.1
Währung. Sämtliche Zahlungen auf die Schuldverschreibungen werden in EUR geleistet.
4.2
Zahlstelle. Die Emittentin hat die Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen zur Zahlstelle (die „Zahlstelle") bestellt. Die Emittentin stellt sicher, dass für die gesamte Zeit, in der Schuldverschreibungen ausstehen, stets eine Zahlstelle unterhalten wird,
um die ihr in diesen Anleihebedingungen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Die Emittentin
kann jederzeit durch Bekanntmachung gemäß § 9 mit einer Frist von mindestens 30 Tagen
die Zahlstelle durch eine andere Bank oder ein Finanzinstitut, die oder das Aufgaben einer
Zahlstelle wahrnimmt, ersetzen.
4.3
Zahlungen von Kapital und Zinsen. Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in § 4.5 definiert) über die Zahlstelle
an Clearstream oder an deren Order in Euro zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen
Kontoinhaber von Clearstream. Sämtliche Zahlungen der Emittentin an Clearstream oder de-
- 62 -
ren Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.
4.4
Bankarbeitstage. Ist ein Fälligkeitstag für Zahlungen von Kapital und / oder Zinsen auf eine
Schuldverschreibung kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieser Zahlungsverzögerung weitere
Zinsen fällig werden. „Bankarbeitstag“ bezeichnet dabei jeden Tag (mit Ausnahme von
Samstag und Sonntag), an dem die Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist Frankfurt
am Main) für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET-Tag ist. Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeitstage. TARGET-Tag ist ein Tag, an dem Zahlungen in Euro über TARGET (Abkürzung für Transeuropean Automated Realtime Gross Settlement Express Transfers System) abgewickelt werden.
4.5
Zahlungstag / Fälligkeitstag. Im Sinne dieser Anleihebedingungen ist ein „Zahlungstag"
der Tag, an dem, gegebenenfalls aufgrund einer Verschiebung gemäß § 4.4, eine Zahlung
tatsächlich zu leisten ist, und ein „Fälligkeitstag" ist der in diesen Anleihebedingungen vorgesehene Zahlungstermin ohne Berücksichtigung einer solchen Verschiebung.
4.6
Hinterlegung. Die Emittentin kann die von den Anleihegläubigern innerhalb von zwölf Monaten nach Endfälligkeit nicht erhobenen Beträge an Kapital und Zinsen sowie alle anderen
gegebenenfalls auf die Schuldverschreibungen zu zahlenden Beträge beim für den Sitz der
Emittentin zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Soweit die Emittentin auf das Recht zur
Rücknahme der hinterlegten Beträge verzichtet, erlöschen die betreffenden Ansprüche der
Anleihegläubiger gegen die Emittentin. Nach Verjährung des Anspruchs der entsprechenden
Anleihegläubigerin erhält die Emittentin die hinterlegten Beträge zurück.
§5
Steuern
Alle Zahlungen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen ohne Einbehalt oder Abzug für oder
wegen gegenwärtiger oder zukünftiger Steuern, Abgaben oder behördlicher Gebühren gleich welcher
Art, es sei denn, die Emittentin ist kraft Gesetzes verpflichtet, solche gegenwärtigen oder zukünftigen
Steuern, Abgaben oder behördlichen Gebühren gleich welcher Art von den Zahlungen in Bezug auf
die Schuldverschreibungen abzuziehen oder einzubehalten. In diesem Fall leistet die Emittentin die
entsprechenden Zahlungen nach einem solchen Einbehalt oder Abzug und zahlt die einbehaltenen
oder abgezogenen Beträge an die zuständigen Behörden. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, wegen
eines solchen Einbehalts oder Abzugs an die Gläubiger irgendwelche zusätzlichen Beträge zu zahlen.
- 63 -
§6
Fälligstellung durch die Anleihegläubiger
6.1
Bedingungen einer vorzeitigen Fälligstellung. Das ordentliche Kündigungsrecht der Anleihegläubiger ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Anleihegläubigers aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann ganz oder teilweise
ausgeübt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei den nachstehend genannten
Fällen vor, in denen jeder Anleihegläubiger berechtigt ist, eine oder mehrere seiner Schuldverschreibungen zu kündigen und fällig zu stellen und deren sofortige Rückzahlung zum
Nennbetrag zuzüglich der auf den Nennbetrag bis zum Rückzahlungszeitpunkt (nicht einschließlich) aufgelaufenen Zinsen zu verlangen, wenn
a)
die Emittentin einen Betrag, der nach diesen Anleihebedingungen fällig ist, nicht
innerhalb von 20 Tagen nach dem betreffenden Zahlungstag zahlt, oder
b)
die Emittentin allgemein ihre Zahlungen einstellt, ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt
gibt oder in Liquidation tritt, außer im Zusammenhang mit einer Verschmelzung,
Konsolidierung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft oder im Zusammenhang mit einer Umwandlung, und diese andere oder neue Gesellschaft alle aus den Schuldverschreibungen folgenden oder im
Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen bestehenden Verpflichtungen der
Emittentin übernimmt, oder
c)
gegen die Emittentin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Nichtbegleichung
von Zahlungsverpflichtungen eingeleitet werden und ein solches Verfahren nicht
innerhalb von 60 Tagen aufgehoben oder ausgesetzt worden ist oder
d)
ein Gericht in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Land ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet und ein solches Verfahren nicht innerhalb von 60 Tagen aufgehoben
oder ausgesetzt worden ist, oder
e)
die Emittentin ein solches Verfahren über ihr Vermögen beantragt oder die Emittentin sonstige wesentliche Vertragsverpflichtungen nach diesen Anleihebedingungen verletzt und diese Verletzung auch nach 60 Tagen noch besteht.
Das Recht, Schuldverschreibungen außerordentlich zu kündigen, erlischt, falls der jeweilige
Kündigungsgrund vor Ausübung des Kündigungsrechts entfallen ist.
- 64 -
Ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Gläubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz von der Emittentin einberufen wurde oder eine solche Einberufung von der Emittentin
z.B. durch eine (Quasi-)Ad-hoc-Mitteilung öffentlich angekündigt wurde, ist die Ausübung
von außerordentlichen Kündigungsrechten wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin, der Sonderkündigungsrechte nach 6.1 lit. a) oder in 6.2 sowie andere
außerordentlicher Kündigungsrechte der Anleihegläubiger jeweils bis zum Ablauf von 120
Tagen nach diesem Zeitpunkt ausgeschlossen, sofern Gegenstand der Gläubigerversammlung Maßnahmen sind, die dazu führen sollen, dass nach einer Beschlussfassung in der
entsprechenden Gläubigerversammlung (oder in einer zweiten Gläubigerversammlung, falls
die erste Gläubigerversammlung insoweit nicht beschlussfähig ist) der entsprechende Kündigungsgrund nicht mehr vorliegt. Das ist insbesondere in Bezug auf eine Kündigung wegen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse gegeben, wenn die Gläubigerversammlung
einen anderen Kündigungsgrund beseitigen soll, der auf der entsprechenden Verschlechterung der Vermögensverhältnisse beruht, z.B. wenn die Gläubigerversammlung einer Stundung von Zahlungsverpflichtungen zustimmen soll. Im Zweifel ist dieser Absatz so auszulegen, dass ein zustimmender Beschluss der Gläubigerversammlung inhaltlich nicht dadurch
konterkariert werden kann, dass einzelne Anleihegläubiger sich diesem Beschluss entziehen, indem sie von einer außerordentlichen Kündigung vor dem Wirksamwerden des Beschlusses Gebrauch machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dies Kündigungsrechte der Anleihegläubiger gerade dann deutlich beschneidet, wenn sie von diesen Kündigungsrechten wegen einer
schlechten wirtschaftlichen Situation der Emittentin möglicherweise individuell gerade Gebrach machen möchten.
6.2
Sonderkündigungsrechte. Ein vorzeitiger Kündigungsgrund für die Anleihegläubiger
liegt bei einer unzulässigen Ausschüttung (wie nachstehend definiert) vor.
Tritt ein solcher vorzeitiger Kündigungsgrund ein, hat jeder Gläubiger das Recht, seine
Schreibungen einzeln oder vollständig zu kündigen und die Rückzahlung seiner Schreibungen durch die Emittentin zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener Zinsen bis zum Rückzahlungstag zu verlangen.
Der Rückzahlungstag im Sinne dieses § 6.2 ist der 15. Tag nach Zugang der Kündigungserklärung bei der Emittentin.
Unverzüglich nachdem die Emittentin von einer unzulässigen Ausschüttung Kenntnis erlangt
hat, hat sie die Anleihegläubiger hiervon zu benachrichtigen. Das Kündigungsrecht kann ab
- 65 -
der unzulässigen Ausschüttung bis zum Ablauf einer Frist von 45 Tagen, nachdem eine Benachrichtigung gemäß dem vorangehenden Satz als bekannt gemacht gilt, ausgeübt werden.
Eine unzulässige Ausschüttung liegt vor, wenn während der Laufzeit der Schuldverschreibungen die Zahlung einer Ausschüttung in Höhe von mehr als 20 % des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres, auf das sich die Ausschüttung bezieht, an Gesellschafter der Emittentin erfolgt. Die Emittentin verpflichtet sich, keine Ausschüttungen, die gegen die Absatz
verstoßen, vorzunehmen.
6.3
Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen, die nach § 2 Abs. 5 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes als gemeinsam handelnd anzusehen sind zu
irgendeiner Zeit einzeln oder zusammen mehr als 50 % der Stimmrechte an der Emittentin
halten. Übergänge von Geschäftsanteilen im Wege der Erbfolge begründen keinen Kontrollwechsel. Gleiches gilt, falls eine Person Geschäftsanteile erwirbt, die im Zeitpunkt der Begebung der Schuldverschreibungen bereits Gesellschafter der Emittentin ist oder Angehöriger
eines solchen Gesellschafters im Sinne von § 15 AO oder eine Person ist, die eine der vorgenannten Personen im Sinne von § 30 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zugerechnet wird.
Wenn ein Kontrollwechsel eintritt, ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, von der Emittentin
die Rückzahlung oder, nach Wahl der Emittentin, den Ankauf seiner Schuldverschreibungen
durch die Emittentin (oder auf ihre Veranlassung durch einen Dritten) zum Nennbetrag insgesamt oder teilweise zu verlangen (die „Put Option“). Eine solche Ausübung der Put Option wird jedoch nur dann wirksam, wenn innerhalb des Put-Rückzahlungszeitraums Anleihegläubiger von Schuldverschreibungen im Nennbetrag von mindestens 50 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen von der Put Option Gebrauch gemacht haben. Die Put Option ist wie nachfolgend
beschrieben auszuüben. Wenn ein Kontrollwechsel eintritt, wird die Emittentin unverzüglich,
nachdem sie hiervon Kenntnis erlangt, den Anleihegläubigern Mitteilung vom Kontrollwechsel machen (die „Put-Rückzahlungsmitteilung“), in der die Umstände des Kontrollwechsels
sowie das Verfahren für die Ausübung der Put-Option angegeben sind. Die Ausübung der
Put Option muss durch den Anleihegläubiger innerhalb eines Zeitraums (der “PutRückzahlungszeitraum”) von 30 Tagen, nachdem die Put-Rückzahlungsmitteilung veröffentlicht wurde, schriftlich gegenüber der depotführenden Stelle des Anleihegläubigers erklärt werden (die “Put-Ausübungserklärung”) und diese depotführende Stelle muss diese
Information bis spätestens zum Ablauf von zwei Bankarbeitstagen nach Ablauf der Frist von
30 Tagen an die Zahlstelle weitergegeben haben sonst wird die Ausübungserklärung nicht
wirksam. Die Emittentin wird nach ihrer Wahl die maßgebliche(n) Schuldverschreibung(en)
- 66 -
10 Bankarbeitstagen nach Ablauf des Rückzahlungszeitraums (der „Put-Rückzahlungstag“)
zurückzahlen oder erwerben (bzw. erwerben lassen), soweit sie nicht bereits vorher zurückgezahlt
oder
erworben
und
entwertet
wurde(n).
Eine
einmal
gegebene
Put-
Ausübungserklärung ist für den Anleihegläubiger unwiderruflich.
6.4
Information an die Gläubiger. Unverzüglich nachdem die Emittentin von einem Kündigungsrecht der Anleihegläubiger nach § 6.1 Satz 3 oder nach § 6.2 Kenntnis erlangt hat, hat
sie die Anleihegläubiger hiervon zu benachrichtigen.
6.5
Benachrichtigung. Eine Kündigungserklärung der Anleger gemäß § 6 hat in der Weise zu
erfolgen, dass der jeweilige Anleihegläubiger der Emittentin die Erklärung durch eingeschriebenen Brief übersendet und dabei durch eine Bescheinigung seiner Depotbank den
Nachweis erbringt, dass er im Zeitpunkt der Erklärung Gläubiger der betreffenden Schuldverschreibungen ist und die Umstände darlegt, aus denen sich die vorzeitige Fälligstellung
gemäß § 6 ergibt.
6.6
Erlöschen des Kündigungsrechts. Das Kündigungsrecht der Anleihegläubiger erlischt,
falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Kündigungsrechts geheilt wurde.
6.7
Gesamtkündigung. Kündigungen gemäß § 6.1 Ziffer und § 6.2 können nur von mehreren
Gläubigern und einheitlich erklärt werden, der für die Kündigung erforderliche Mindestanteil
der ausstehenden Schuldverschreibungen beträgt 25 % (sog. Gesamtkündigung).
6.8
Entfallen der Kündigungswirkung. Die Kündigungswirkung der Gesamtkündigung entfällt,
wenn die Gläubiger dies binnen drei Monaten ab Erreichen oder Überschreiten des unter
vorstehenden § 6.6 geregelten Schwellenwerts mit Mehrheit in einer Gläubigerversammlung
beschließen. Für den Beschluss über die Unwirksamkeit der Kündigung genügt die einfache
Mehrheit der Stimmrechte, es müssen aber in jedem Fall mehr Gläubiger zustimmen als gekündigt haben.
6.9
Leistungsverweigerungsrecht der Emittentin. Vor Ablauf der drei Monate im Sinne des
§ 6.7 darf die Emittentin die Zahlungen gegenüber den kündigenden Gläubigern im Fall einer
hiervon betroffenen Kündigung verweigern.
- 67 -
§7
Kündigungsrechte der Emittentin
Der Emittentin steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu.
§8
Keine Besicherung der Anleihe
Die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte, nicht besicherte
und nicht nachrangige Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen im gleichen Rang mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen derzeitigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der Emittentin.
§9
Bekanntmachungen
Alle Bekanntmachungen, die die Schuldverschreibungen betreffen, werden von der Emittentin im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.
§ 10
Börsennotierung
Es ist beabsichtigt, die Einbeziehung der Anleihe in den Freiverkehr an der Börse München im Teilbereich m:access zu beantragen. Eine Verpflichtung, diese Notierung herbeizuführen oder aufrecht zu
erhalten, besteht nicht. Die Börsenzulassung der Anleihe an einem regulierten Markt ist zum heutigen
Zeitpunkt nicht geplant.
§ 11
Vorlegungsfrist
Die Vorlegungsfrist für die Schuldverschreibungen beträgt für Kapital und Zinsen ein Jahr. Erfolgt die
Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Erfolgt die
Vorlegung nicht, so erlischt der Anspruch mit dem Ablauf der Vorlegungsfrist.
- 68 -
§ 12
Änderungen der Anleihebedingungen
12.1
Änderung der Anleihebedingungen. §§ 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) findet auf die Schuldverschreibung und diese Anleihebedingungen Anwendung. Infolgedessen können die Anleihegläubiger Änderungen der Anleihebedingungen - einschließlich der einzelnen oder aller Maßnahmen nach § 5 Abs. 5 des Schuldverschreibungsgesetzes - durch Mehrheitsbeschluss zustimmen und einen gemeinsamen Vertreter für die Wahrnehmung ihrer Rechte bestellen.
12.2
Abstimmung ohne Versammlungen. Alle Abstimmungen gemäß dem Schuldverschreibungsgesetz werden ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas anderes entscheidet. Eine Gläubigerversammlung findet des Weiteren statt, wenn der Abstimmungsleiter diese gemäß § 18 Abs. 4
Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes einberuft.
12.3
Stimmrechtsausübung. Zur Ausübung der Stimmrechte bei einer Abstimmung ohne Versammlung bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung der Stimmrechte in
der Gläubigerversammlung sind nur diejenigen Gläubiger berechtigt, die sich innerhalb der
gesetzlichen Frist bei der in der Einberufung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126b BGB)
in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. In der Einberufung können weitere Voraussetzungen für die Ausübung der Stimmrechte bzw. Teilnahme an der Gläubigerversammlung, insbesondere das Erbringen eines geeigneten Identitätsnachweises und die
Festlegung eines Stichtags für diesen Nachweis, der auch bis zu 14 Tage vor dem Tag der
Versammlung liegen darf (record date in Anlehnung an § 121 AktG), durch die Emittentin geregelt werden.
§ 13
Verschiedenes
13.1
Anwendbares Recht. Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie sämtliche sich aus
den Schuldverschreibungen und diesen Anleihebedingungen ergebenden Rechte und Pflichten der Gläubiger und der Emittentin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem
Recht.
13.2
Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen ist der
Sitz der Gesellschaft, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
- 69 -
13.3
Gerichtsstand. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in
diesen Anleihebedingungen geregelten Angelegenheiten ist der Sitz der Gesellschaft, soweit
nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen. Für alle aktiven
Rechtsstreitigkeiten eines österreichischen Verbrauchers aus oder im Zusammenhang mit
den Schuldverschreibungen (einschließlich allfälliger Streitigkeiten im Zusammenhang mit
außervertraglichen Schuldverhältnissen, die sich aus oder im Zusammenhang mit den
Schuldverschreibungen ergeben) gegen die Emittentin ist nach Wahl des Verbrauchers das
sachlich und örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers oder am Sitz der
Emittentin zuständig, für Aktivklagen der Emittentin gegen einen österreichischen Verbraucher ausschließlich das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers.
13.4
Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anleihebedingungen insgesamt
oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieser Anleihebedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke soll,
soweit rechtlich möglich, eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung bzw. dem Sinn dieser Bedingungen entsprechende Regelung erfolgen.
13.5
Erfüllungsgehilfen. Die Zahlstelle handelt in ihrer Eigenschaft ausschließlich als Erfüllungsgehilfe der Emittentin und steht in dieser Eigenschaft nicht in einem Auftrags- oder
Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern. Sie ist von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Kirchanschöring, im September 2015
- 70 -
VI.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN
1.
Sitz, Geschäftsjahr, Dauer, Gegenstand, Gründung
Die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung nach deutschem Recht. Sitz der Gesellschaft ist Kirchanschöring. Die Gesellschaft ist im
Handelsregister des Amtsgerichtes Traunstein unter HRB 6250 eingetragen. Das Geschäftsjahr der
Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist auf unbeschränkte Zeit errichtet. Die Geschäftsadresse lautet Watzmannstraße 1, 83417 Kirchanschöring, Deutschland, Telefon: +49(0)868598890, Telefax: +49(0)8685-988988, E-Mail: [email protected]; Internet: www.royalbeach-bond.de.
Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften treten unter der / den Geschäftsbezeichnung/en „Royalbeach" am Markt auf. Weitere kommerzielle Namen werden nicht verwendet.
Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrags der Handel mit Spielwaren
und Sportartikeln.
2.
Historische Entwicklung der heutigen Emittentin
Die Emittentin wurde im Dezember 1989 unter der Firma „Royalswiss Swiss Leisure Products Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH“ mit Sitz in Laufen / Salzach, Deutschland gegründet und am
7. März 1990 in das Handelsregister beim Amtsgericht Traunstein unter HRB 6250 eingetragen. 1990
firmierte die Gesellschaft in die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH um, was
am 7. November 1990 in das Handelsregister eingetragen wurde. Der Sitz der Gesellschaft wurde im
Jahr 1996 nach Kirchanschöring verlegt, was in das Handelsregister beim Amtsgericht Traunstein
unter HRB 6250 eingetragen wurde.
Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Prospektbilligung über insgesamt 70 Mitarbeiter (inklusive
sechs Auszubildende) sowie einen Geschäftsführer.
Um ihr Geschäft weiter zu internationalisieren, baute die Gesellschaft drei Tochtergesellschaften in
der Vergangenheit auf, die bis heute tätig sind:

Im Jahr 1992 gründete die Emittentin die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb
Ges.m.b.H. (nachfolgend auch „Royalbeach Österreich“) mit Sitz in Salzburg, Österreich.
Diese Gesellschaft ist insbesondere für die Exportmärkte Österreich, Ungarn, Tschechien,
Kroatien und Slowenien zuständig. Darüber hinaus beherbergt die Royalbeach Österreich
auch das Call-Center der gesamten Royalbeach-Gruppe.
- 71 -
Die Royalbeach Österreich verfügt zum Zeitpunkt der Prospektbilligung über insgesamt 10
Mitarbeiter.

Im Jahr 1996 wurde sodann von der Emittentin das Tochterunternehmen Royalbeach International Ltd., Hongkong, China (nachfolgend auch „Royalbeach Hongkong“) gegründet. Diese
Tochtergesellschaft dient in erster Linie als Inspektionsbüro für in Asien gefertigte Produkte,
für die Termin- und Qualitätskontrollen für in Asien gefertigte Produkte sowie das Lieferantensourcing in Asien. Zudem werden über Royalbeach Hongkong die Vertriebsaktivitäten mit den
Einkaufsbüros existierender Kunden aus Europa bzw. mit Handelsunternehmen aus dem
südostasiatischen / pazifischen Raum gesteuert.
Die Royalbeach Hongkong verfügt zum Zeitpunkt der Prospektbilligung über insgesamt 11
Mitarbeiter.

Im Jahr 2014 wurde dann eine weitere Gesellschaft gegründet, die ROYALBEACH INC.,
Delaware. Hierbei handelt es sich um eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Royalbeach
Hongkong, an der die Emittentin damit mittelbar beteiligt ist. Über diese weitere Konzerngesellschaft werden Vertriebsaktivitäten im amerikanischen Markt gesteuert, insbesondere mit
ALDI USA.
Die ROYALBEACH INC., Delaware verfügt zum Zeitpunkt der Prospektbilligung über insgesamt 2 Mitarbeiter.
- 72 -
3.
Konzernstruktur
Gesellschafter der Emittentin sind Herr Stefan Behr-Heyder und Herr Hans-Jürgen Münch, die jeweils
zu 49,49 % an der Emittentin beteiligt sind und je Geschäftsanteile im Nennbetrag von
EUR 247.450,00 an der Emittentin halten. Die verbleibenden Geschäftsanteile in Höhe von 1,02 %
und mit einem Nennbetrag von EUR 5.100,00 hält die Gesellschaft selbst. Diese eigenen Anteile sind
jedoch weder gewinnbezugs- noch stimmberechtigt.
Die Emittentin ist die Muttergesellschaft der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb
Ges.m.b.H., der Royalbeach International Ltd. und der ROYALBEACH INC., Delaware.
Royalbeach Österreich
Die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H. ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Emittentin. Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Kfm. Thomas Münch.
Royalbeach Honkong
Die Emittentin ist an der Royalbeach International Ltd. direkt zu 99,5 % beteiligt. Die verbleibenden
0,5 % werden von Herrn Markus Münch treuhänderisch für die Emittentin gehalten, so dass die Emittentin letztlich die Royalbeach Honkong zu 100 % kontrolliert. Geschäftsführer und damit Managing
Director der Royalbeach Hongkong ist Herr Markus Münch.
- 73 -
ROYALBEACH INC., Delaware
Die ROYALBEACH INC., Delaware ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Royalbeach International Ltd. Die Emittentin ist an der ROYALBEACH INC., Delaware, mittelbar beteiligt. Der „President“
und „Director“ der Gesellschaft ist Herr Markus Hans Oliver Robert Münch. Daneben verfügt die Gesellschaft über einen weiteren „Director“, Herrn Hans-Jürgen Münch.
4.
Angaben über das Kapital der Emittentin und ihrer Gesellschafter
Die Emittentin hat ein Stammkapital in Höhe von EUR 500.000,00 welches in 500.000 Geschäftsanteile mit einem Nominalbetrag von je EUR 1,00 eingeteilt ist. Gesellschafter sind:
Gesellschafter
Geschäftsanteile zu je EUR 1,00
Herr Hans-Jürgen Münch
247.450,00
Herr Stefan Behr-Heyder
247.450,00
„Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Ver-
5.100,00
triebs GmbH (eigene Anteile)
5.
Organe der Emittentin
Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die
Kompetenzen dieser Organe sind im GmbH-Gesetz sowie im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft
geregelt.
a)
Geschäftsführung
Überblick
Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft, sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und den sonstigen Bestimmungen der Gesellschafter. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Die Gesellschafterversammlung kann durch
Beschluss den Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien, soweit noch nicht
geschehen.
Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich nur auf Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsverkehr der Gesellschaft mit sich bringt. Zur Vornahme von Handlungen, die darüber hinaus-
- 74 -
gehen, ist im Innenverhältnis, sofern nicht Gefahr im Verzug ist, ein vorheriger zustimmender Gesellschafterbeschluss erforderlich. Aufgrund Gesetzes, des Gesellschaftsvertrags oder eines Beschlusses
der Gesellschafterversammlung kann die Entscheidung über einzelne Geschäfte oder bestimmte Arten von Geschäften der Gesellschafterversammlung vorbehalten bleiben. Die Gesellschafterversammlung kann im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Weisungen an die Geschäftsführung erteilen und
Richtlinien für die Geschäftspolitik aufstellen.
Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers durch einen mit ihm abgeschlossenen Geschäftsführeranstellungsvertrag geregelt.
Der Geschäftsführer besitzt Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft. Er hat dabei
ein weites Spektrum von Interessen, insbesondere der Gesellschaft, ihrer Gesellschafter, ihrer Mitarbeiter und ihrer Gläubiger zu beachten. Verstößt er gegen diese Pflichten, so haftet er gegenüber der
Gesellschaft auf Schadensersatz.
Zusammensetzung und Amtsdauer, Geschäftsführung und Vertretung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer zusammen mit
einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt.
Gegenwärtige Geschäftsführung
Gegenwärtig hat die Gesellschaft einen Geschäftsführer und insgesamt fünf Prokuristen, von denen
jeweils zwei Einzelprokura besitzen (Frau Irene Münch (die Ehefrau des Geschäftsführers) und Herr
Thomas Münch (der Bruder des Geschäftsführers)) und drei Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen besitzen (Herr Engelbert Brüderl, Herr Hans Jung
und Frau Alexandra Puffer).
Geschäftsführer ist Herr Hans-Jürgen Münch. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Lebenslauf
Hans-Jürgen Münch (*03.08.1955), Bad Reichenhall
Herr Hans-Jürgen Münch machte von 1974 bis 1976 eine Ausbildung zum Industriekaufmann bei der
Firma Schuco Spielwarenwerke Schreyer & Co., Nürnberg. Nach Ableistung eines Volontariats bei der
Firma Gebr. Bühler, Nürnberg und des Wehrdienstes, war Herr Münch von 1978 bis 1980 als Junior
Product-Manager bei der Firma Uvex Winter Optik GmbH, Fürth, tätig. Zwischen Juli 1980 und Dezember 1980 war Herr Münch anschließend als Produktmanager bei der Firma Eberhard Farber
- 75 -
GmbH, Neumarkt, tätig. In den Jahren 1981 bis 1982 war Herr Münch Assistent des Geschäftsführers
für Marketing und Vertrieb bei der Firma Spear Spiele GmbH, Nürnberg. Anschließend, von 1982 bis
1989, war Herr Münch als Marketing- und Vertriebsleiter der Firma John Sportartikel und Spielwarenfabrik, Freilassing, tätig. Seit Dezember 1989 ist Herr Münch geschäftsführender Gesellschafter der
Emittentin.
Herr Münch ist als Geschäftsführer der Gesellschaft unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft,
Watzmannstr. 1, 83417 Kirchanschöring, erreichbar.
Der Geschäftsführungsvertrag mit Herrn Münch sieht bei Beendigung des Vertrages keine Vergünstigung für Herrn Münch vor. Allerdings besteht nur für die Dauer seines Geschäftsführungsvertrags ein
Wettbewerbsverbot.
Der Geschäftsführer der Emittentin hat aber bereits aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter der
Emittentin großes, auch privates Interesse an deren wirtschaftlichem Erfolg. Daneben bestehen im
Konzern verschiedene familiäre Verflechtungen (bspw. sind Geschwister des Geschäftsführers Gesellschafter der Tochtergesellschaften und / oder als Prokuristen im Konzern tätig und die Ehefrau
Prokuristin, der Einzelprokura erteilt wurde), so dass weitere Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden können.
Über die zuvor dargestellten Verflechtungstatbestände hinaus bestehen keine sonstigen wesentlichen
Geschäfte, Rechtsbeziehungen oder anderweitigen Interessenkonflikte im Verhältnis zwischen der
Emittentin, ihrem Geschäftsführer oder dessen Ehefrau und Verwandten ersten Grades. Es bestehen
insbesondere über die oben dargestellten potentiellen Interessenkonflikte hinaus keine weiteren potentiellen Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft von Seiten
des Geschäftsführers sowie seinen privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen.
b)
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist die Versammlung der Anteilseigner und damit das oberste Organ
der Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt zur Entscheidung in allen Angelegenheiten, die den Betrieb des Unternehmens betreffen. Beschlüsse der Gesellschafter bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit, soweit das Gesetz oder die Satzung keine abweichende Regelung
vorsieht. Die Gesellschafterversammlung wird im Regelfall einmal jährlich einberufen (ordentliche
Gesellschafterversammlung). Darüber hinaus ist eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn
diese im Interesse der Gesellschaft liegt oder ein Gesellschafter deren Einberufung verlangt.
Beschlüsse der Gesellschafter werden regelmäßig in Versammlungen gefasst. Der Gesellschaftsvertrag sieht hierzu keine speziellen Regelungen vor, so dass die gesetzlichen Regelungen gelten.
- 76 -
Aufsichtsorgane wie etwa ein Aufsichtsrat bei einer Aktiengesellschaft existieren bei der Emittentin
nicht. Auch verfügt sie über keinen Beirat. Die Kontrolle der Geschäftsführung wird vielmehr direkt
durch die Gesellschafterversammlung ausgeübt.
6.
Corporate Governance
Die Pflicht zur Abgabe einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
gemäß § 161 AktG ist auf die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH nicht anwendbar, die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH folgt daher den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht.
- 77 -
VII.
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN
Die Emittentin wurde 1989 gegründet und ist die Muttergesellschaft der Royalbeach-Gruppe. Die Royalbeach-Gruppe ist hauptsächlich in der Entwicklung und dem Vertrieb von Einzelhandelsprodukten
tätig, Kunden sind überwiegend große Einzelhandelsketten. Die Geschäftstätigkeit der RoyalbeachGruppe deckt eine große und vielfältige Produktpalette ab. Die Wertschöpfungskette der Emittentin
reicht von der Entwicklung von Produktideen über den Verkauf und die Vermarktung bis hin zum AfterSales-Service und begleitenden Dienstleistungen. Die Produktion der einzelnen Waren wird durch
Lieferanten übernommen.
Durch die Nähe der Emittentin zum österreichischen Wirtschaftsraum Salzburg, der zentralen Lage in
Europa und der direkten Nähe zum Sport- und Freizeit-Bereich der Alpen verfügt sie aus ihrer Sicht
aufgrund der besonderen Marktnähe zum innovativen Sport- und Freizeitbereich über einen hervorragenden Standort. Aufgrund dieser Lage ist nach Beurteilung der Emittentin eine gute Bedienung von
Gesamt-Europa möglich. Die Standorte ihrer Tochtergesellschaften dienen u.a. dem Vertrieb im Ausland.
1.
Wichtigste Märkte
Die regional wichtigsten Märkte für die Royalbeach-Gruppe sind Deutschland mit einem dort erzielten
Umsatz in Höhe von EUR 29,5 Mio. in 2014 sowie Österreich mit einem Umsatz von ca. EUR 14 Mio.
im Jahr 2014 über die österreichische Tochtergesellschaft, die „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H. Die Royalbeach-Gruppe ist in mehr als 20 weiteren Ländern aktiv. Ihre
Marktschwerpunkte befinden sich in weiteren Euro-Ländern, wie den Niederlande und Belgien, sowie
in der Schweiz und Großbritannien mit einem Gesamtumsatz im Jahr 2014 von ca. EUR 8 Mio. Zusätzliche Auslandsmärkte der Royalbeach-Gruppe sind die USA, die über die ROYALBEACH INC.,
Delaware, eine Enkelgesellschaft der Emittentin, bearbeitet werden, und Australien mit einem Gesamtumsatz im Jahr 2014 von ca. EUR 15 Mio. Die USA nehmen produktseitig eine Sonderrolle ein, da
die Emittentin dort bislang mit einem einzigen Einzelhandelskunden aktiv ist. Dementsprechend richtet
sich das dort angebotene Produktspektrum exklusiv an den Wünschen des Großkunden aus. In allen
für die Royalbeach-Gruppe wichtigen regionalen Märkten scheint sich nach Einschätzung der Emittentin der private Konsum stabil bis leicht wachsend zu entwickeln und damit ein weiterhin positives Umfeld für die Nachfrage nach Royalbeach-Produkten zu bilden.
Der private Konsum ist der klar bestimmende Umfeldfaktor für die Geschäftsentwicklung der direkten
Kunden der Royalbeach-Gruppe. Das Konsumverhalten wirkt sich somit mittelbar auch auf die Nachfrage nach Produkten der Emittentin aus. Ein stärkeres Sparverhalten führt in der Regel zu einer größeren Nachfrage bei Discountern, der wichtigsten direkten Kundengruppe der Royalbeach-Gruppe.
- 78 -
Bei steigendem Konsumverhalten profitieren sämtliche Kundengruppen der Emittentin über alle Vertriebsschienen hinweg.
Nach einer teilweise rückläufigen Entwicklung in den vergangenen Jahren aufgrund der Wirtschafts1
krise erholt sich der private Konsum in Europa statistischen Erhebungen zufolge in 2015 weiter. In
den europäischen Märkten bietet die Royalbeach-Gruppe nahezu das gesamte Produktspektrum über
die Bereiche Fitness und Freizeit, Fun und Waves, Outdoor und ComfortMed hinweg an. Das Segment „LED-Leuchtmittel“ befindet sich noch in der Markteinführung und wird bislang in Deutschland
und Österreich angeboten. Bei den europäischen Verbrauchern steigt Erhebungen zu folge die Kons2
umstimmung. Die eigenen Konjunktur- und Einkommenserwartungen werden daher positiv beurteilt.
Den zuvor genannten Erhebungen zu Folge wird in Deutschland die Anschaffungsneigung der Konsumenten für 2015 als so positiv beurteilt wie seit acht Jahren nicht mehr. Darüber hinaus soll sich der
GfK-Konsumklimaindex, gemäß einer Studie des Marktforschungsinstituts GfK SE, die die Konsumneigung der Privathaushalte widerspiegeln soll, im Jahr 2015 auf dem höchsten Stand befinden, wenn
man die letzten 13 Jahre betrachtet.
Die Europäer beurteilen die allgemeine Situation ihres Landes und ihre persönliche Situation positiver
3
als im Vorjahr. Gleichzeitig sind die Folgen der Krise für Europas Verbraucher noch deutlich spürbar.
Gemäß dieser Erhebung sehen sich 73 % in ihrer Kaufkraft eingeschränkt. Mehr als jeder zweite Europäer empfindet seine finanzielle Situation schwieriger als vor fünf Jahren. 52 % der Konsumenten
geben an, weniger als vor fünf Jahren zu kaufen. Die Konsumenten vergleichen die Preise stärker
(83 %) und warten auf spezielle Angebote (79 %). Insgesamt soll der Konsum in seiner Bedeutung als
sozialer Marker und Identitätsmerkmal abnehmen. Er ist nun vielmehr ein Mittel zur Steigerung des
persönlichen Wohlergehens. Diese Entwicklung ist für die Emittentin als Anbieter, der auf eigene Marken- und Imagebildung verzichtet, nach ihrer Einschätzung positiv zu sehen.
Sport- und Freizeitartikel liegen bei den Konsumenten in Europa weiter stark im Trend, auch wenn die
3
Kaufabsichten 2015 leicht gesunken sind. Grund hierfür ist demnach insbesondere, dass Freizeitaktivitäten, wie bspw. Sport, schon immer bei Europäern einen sehr hohen Stellenwert eingenommen
haben und einnehmen. Den jeweiligen Konsumenten ist es hier sehr wichtig, über die richtige Ausrüstung und funktionale Bekleidung zu verfügen. Deutsche Konsumenten liegen mit 16 % knapp über
dem Durchschnitt (Europa: 15 %), was die konkreten Kaufabsichten in 2015 für neue Sport- und Freizeitausrüstung angeht. Gleichzeitig kaufen Europäer zunehmend bewusster ein – die Mehrheit der
europäischen Verbraucher (67 %) erkundigt sich bspw. nach Herkunft und Zusammensetzung von
Produkten.4 Nach Einschätzung der Emittentin ist auch im Discount-Segment ein Trend zu höherer
1 http://www.europa-konsumbarometer.com/PDF_Dateien/Executive_Summary_2015.pdf
2 https://www.gfk.com/de/Documents/News%20Deutschland/2015/GfK_PK_Konsum_2015_d.pdf
3 http://www.europa-konsumbarometer.com/PDF_Dateien/Executive_Summary_2015.pdf
4 http://www.europa-konsumbarometer.com/PDF_Dateien/Executive_Summary_2015.pdf
- 79 -
Qualität zu beobachten. Dies bietet für die Royalbeach-Gruppe die Chance, Produkte mit höherer
Wertschöpfung anzubieten. Auch in Deutschland setzt sich statistischen Erhebungen zu folge beim
5
Einkauf der Trend zur Qualitätsorientierung fort. Demnach antworteten 51 % der befragten Deutschen 2015, dass sie beim Einkauf vor allem auf die Qualität achten. Demgegenüber präferieren 49 %
den Preis als wichtigstes Kriterium. Dieser Trend kann sich positiv auf die Nachfrage nach Produkten
der Emittentin auswirken, weil sie sich besonders über das Preis-Leistungs-Verhältnis definiert.
Die Nachfrage nach Freizeitartikeln ist der wichtigste Marktumfeldfaktor für die Emittentin. Der Umsatz
im Einzelhandel mit Freizeitartikeln (Verlagsprodukte, Sportausrüstungen und Spielwaren) ist 2014
6
laut Angaben von Statista von EUR 15,8 Mrd. auf EUR 16,1 Mrd. gestiegen. Für 2015 wird ein weiterer Zuwachs auf EUR 16,4 Mrd. erwartet.
Bei den verschiedenen Vertriebsschienen im Lebensmitteleinzelhandel, wie Supermärkte, Verbrauchermärkte oder SB-Warenhäuser, haben 2014 die Discounter insgesamt etwas an Boden verloren.
7
Nach Angaben der Gesellschaft für Konsumforschung haben die Discounter einen Umsatzrückgang
von 1,3 % hinnehmen müssen. Bei großflächigen SB-Warenhäuser sank der Umsatz 2014 um 0,7 %.
Zugelegt haben demgegenüber Vollsortimenter (+1,9 %) sowie Drogeriemärkte (+3,3 %). Im Gegensatz dazu weist das EHI Retail Institute einen Umsatzzuwachs für die führenden Discounter in 2014
8
von EUR 65,95 Mrd. auf EUR 66,9 Mrd. aus. Nach dieser Quelle konnten insbesondere die größten
Discounter weiter zulegen, beispielsweise erzielte ALDI Süd 2014 einen Umsatz von EUR 14,3 Mrd.
(2013: EUR 13.8 Mrd.), ALDI Nord EUR 10,8 Mrd. (2013: EUR 10,0 Mrd.) oder Lidl EUR 17,7 Mrd.
(2013: EUR 16,5 Mrd.).
2.
9
Haupttätigkeitsbereiche der Emittentin
Produktsegmente
Die Royalbeach-Gruppe hat fünf verschiedene Produktsegmente:
Fitness und Freizeit: Im Bereich Fitness und Freizeit werden Fitnessgeräte verschiedener Dimensionen und Ausrichtungen angeboten. Diese umfassen zum Beispiel Ergometer, Crosstrainer, Laufbänder, Kraftstationen, Hanteln, Bälle und andere Produkte. Dieser Geschäftsbereich ist mengenmäßig
der größte und besteht bereits seit 2004. In diesem Geschäftsbereich wurde im Konzern, im Ge-
5 https://www.gfk.com/de/Documents/News%20Deutschland/2015/GfK_PK_Konsum_2015_d.pdf
6 http://de.statista.com/statistik/daten/studie/288707/umfrage/prognose-zum-umsatz-im-einzelhandel-mit-freizeitartikeln-indeutschland/
7 https://www.gfk.com/de/Documents/News%20Deutschland/2015/GfK_PK_Konsum_2015_d.pdf
8 http://www.handelsdaten.de/lebensmitteldiscounter/lebensmittelhandel-gesamtumsatz-der-lebensmittel-discounterdeutschland
9 http://www.handelsdaten.de/lebensmittelhandel/umsatz-der-fuehrenden-lebensmittel-discounter-deutschland-2014
- 80 -
schäftsjahr 2014, ein Umsatz von insgesamt ca. EUR 21 Mio. erzielt, was rund 39 % des Gesamtumsatzes im Konzern ausmacht.
Fun und Waves: In diesem Segment werden Spielwaren für sommerliche Aktivitäten, Schwimmen
und zugehörige Freizeitartikel und weitere Sportgeräte angeboten. Das Sortiment umfasst etwa Trampoline, Planschbecken, Gartenpools, aufblasbare Spielgeräte für das Wasser, Luftmatratzen und Boote, Fußballtore, Strandzelte, Schwimmbrillen, Stand up Paddelboards und ähnliches. Die Produkte
sind teilweise mit bekannten Figuren wie „Wickie“, „Die Maus“ und anderen gebrandet. In diesem Bereich ist die Royalbeach-Gruppe seit 1989 tätig. Im Geschäftsjahr 2014 wurde hier im Konzern ein
Umsatz von insgesamt ca. EUR 16 Mio. erzielt. Dies entspricht rund 21 % des Gesamtumsatzes im
Konzern.
Outdoor: Hier werden Produkte rund um Aktivitäten in freier Natur und Tourismus angeboten wie
beispielsweise Rucksäcke, Zelte, Schlafsäcke und Campingmöbel. Auch Stöcke für Nordic Walking,
Wanderstöcke und ähnliches zählen zum Sortiment. Auch in diesem Bereich werden teilweise bekannte Figuren aus der Werbung für das Branding genutzt wie „Die Maus“ oder „Shaun das Schaf“. In
diesem Bereich ist die Emittentin seit 2002 tätig. In diesem Geschäftsbereich wurde im Konzern im
Geschäftsjahr 2014 ein Umsatz von insgesamt ca. EUR 15 Mio. erzielt, was rund 19 % des Gesamtumsatzes im Konzern ausmacht.
ComfortMed: Aufgrund der Entwicklung der demographischen Struktur hat die Emittentin ab 2009
zusätzlich den Geschäftsbereich „ComfortMed“ eingeführt, der ihren Beobachtungen zufolge eine
große und steigende Akzeptanz unter den Konsumenten genießt. In diesem Segment werden Produkte angeboten, die die Mobilität der Kunden unterstützt (bspw. Elektromobile, Rollatoren und Reisrollstühle), die mehr Sicherheit für das Bad garantieren (z.B. spezielle Haltegriffe, Badehocker
und -stühle), Alltagshilfen bieten (bspw. Gehstöcke, Greifhilfen, Ausstieghilfen etc.) oder Wellness
garantieren (bspw. Infrarotwärmekabinen, Massagestühle bzw. -geräte etc.). In diesem Bereich ist die
Emittentin seit 2009 tätig. Im Geschäftsjahr 2014 wurde in diesem Segment im Konzern ein Umsatz
von insgesamt ca. EUR 15 Mio. erzielt. Dies entspricht rund 18 % des Gesamtumsatzes im Konzern.
„LED-Leuchtmittel“: Dieses Segment wurde von der Emittentin im dritten Quartal 2013 in den Markt
eingeführt. Im diesem Bereich bietet die Emittentin Leuchten aller Art an. 2014 hat die Geschäftsführung der Emittentin die Entscheidung über die neuste anzuwendende Technologie getroffen. Sie hat
sich für den Einsatz der sog. Velios Filament-Technologie entschieden. Mit der Velios FilamentTechnologie werden aus Sicht der Emittentin alle Vorteile der traditionellen Glühlampe mit neuester
LED-Technologie vereint. Dies sind nach Auffassung der Emittentin zum einen die 360° rundumStrahlung, die warmweiß-Wohlfühllicht-Farbe, eine Stromersparnis von ca. 90 % sowie eine Brenndauer von rund 25.000 Stunden. Aus Sicht der Emittentin bietet diese neue Technologie eine attraktive Alternative am Markt. Auf entsprechenden Messen, auf denen die Emittentin ihre neuen LED-
- 81 -
Produkte vorgestellt hat, konnte die Emittentin eine positive Resonanz verzeichnen. Ob und inwieweit
dies jedoch Einfluss auf einen späteren Absatz hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Im Geschäftsjahr 2013 wurde in diesem Segment im Konzern ein Umsatz von insgesamt ca.
EUR 2,5 Mio. erzielt. Dies entspricht rund 3 % des Gesamtumsatzes im Konzern.
Der Fitnessbereich ist der Hauptumsatzträger insbesondere für die Herbst- und Wintermonate. Die
Emittentin versucht jedoch dieser saisonalen Tendenz durch die konsequente Entwicklung neuer Produktgruppen gegenzusteuern. Dies gelingt ihr nach eigenen Beobachtungen vor allem dadurch, dass
die Sommer- und Outdoorartikel im Wesentlichen in den Frühlings- und Sommermonaten verkauft
werden. Daneben sind die Geschäftsbereiche „LED“ und „ComfortMed“ saisonunabhängig und werden ganzjährig angeboten. Das Sortiment von Royalbeach kann darüber hinaus auch aufgrund der
beschriebenen Tätigkeit in den unterschiedlichen Produktbereichen letztlich als weitgehend saisonunabhängig beschrieben werden. Es ist gewährleistet, dass über das gesamte Kalenderjahr verteilt Umsätze erzielt werden.
Produktentwicklung
Die Emittentin entwickelt ihre Produktideen alle selbst. Hierbei werden die Produktideen und die Konzipierung neuer Projekte von der Emittentin an die jeweiligen und spezifischen Kundenbedürfnisse
angepasst und erfolgen weitgehend in enger Zusammenarbeit mit den Endverbrauchern wie Fitnessketten, Großkunden wie bspw. der ALDI-Gruppe und mit Hochschulen, wie z.B. der TU München. Die
neuen Produkte werden durch erfahrene Industriedesigner und Entwicklungsteams konzipiert und für
den Vertrieb speziell nach den Kundenwünschen designt. Musterprodukte werden in Deutschland
durch beauftraget Unternehmenspartner auch für das Ausland hergestellt. Die Unternehmenspartner,
mit denen die Royalbeach-Gruppe hierbei zusammenarbeitet, kommen sowohl aus Deutschland als
auch aus Österreich. Die Fertigprodukte werden durch externe Lieferanten meistens in kleiner Menge
hergestellt. Sie unterliegen immer einer mehrfachen Qualitätskontrolle (bspw. bereits in der Fabrik bei
der Produktion) sowie einer Endabnahme durch Qualitätsmanager in Deutschland und / oder in Hongkong. Die Royalbeach-Gruppe lässt ihre Produktion durch renommierte Prüfinstitute (DIN, LGA, TÜV,
SGS) zertifizieren, da ihr Fokus auf der Sicherung von aktuellen Qualitätsanforderungen bei allen
Produkten liegt - auch wenn die Produkte vielfach im unteren Preissegment angesiedelt sind. Es soll
die Einhaltung der maßgeblichen Normen, der sozialen Standards sowie eine chemische Unbedenklichkeit und eine gleichbleibend hohe Qualität der Produkte sichergestellt werden. Daneben ist Royalbeach seit 2008 Mitglied der Business Social Compliance Intitiative (BSCI). Im Rahmen dieser
Non-profit-Organisation haben sich weltweit ca. 600 Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen
einem Verhaltenskodex verschrieben, welcher insbesondere die Gewährleistung menschenwürdiger
Arbeitsbedingungen sowie eines nachhaltigen Wirtschaftens zum Ziel hat.
In der Produktentwicklung sind insgesamt 17 Mitarbeiter tätig.
- 82 -
Die Emittentin lässt die bei ihren Lieferanten bestellten Waren durch Speditionen in ihre verschiedenen Lager in Nürnberg, Mönchengladbach, Salzburg, Kirchanschöring sowie auf ihre sog. schwimmende Lager (Conainerschiffe) verbringen. Die Lagerhaltung und zugehörige Logistik wird von der
Emittentin selber betrieben.
Vertrieb
a)
Fremdvertrieb
Die Emittentin vertreibt ihre Produkte hauptsächlich an verschiedene Handelsgruppen, wie bspw. die
ALDI-Gruppe, die Hofer-Gruppe, den Metro Konzern, den Spar-Konzern, den Otto-Konzern und andere Kunden. Der Vertrieb erfolgt hierbei grds. zentral mit 10 Vertriebsmitarbeitern aus Deutschland
heraus. Bestimmte Märkte werden jedoch von den Tochtergesellschaften der Emittentin bearbeitet.
Ihre Tochtergesellschaft in Österreich ist mit 3 Vertriebsmitarbeitern für die Märkte in Österreich sowie
die osteuropäischen Nachbarländer zuständig. Ihre Tochtergesellschaft in Hongkong ist mit 2 Vertriebsmitarbeitern dagegen für Hongkong sowie den Märkten in Australien und Neuseeland verantwortlich. Die Enkelgesellschaft in den USA ist mit 2 Vertriebsmitarbeitern für den Markt in den USA
zuständig.
Derweil vertreibt die Emittentin ihre Waren unter verschiedenen Handelsmarken für ihre großen Kunden. Zur Kompetenz der Emittentin zählt es auch, entsprechende Handelsmarken zu kreieren, nebst
zugehörigen Marketingkonzepten. Die Emittentin entwickelt häufig auch an große Kunden angepasste
spezielle Produkte, die sich von den Produkten für andere Kunden unterscheiden. Ca. 18 % des Gesamtumsatzes der Royalbeach-Gruppe (bezogen auf den Konzernumsatz 2014) wird in den USA
gemacht. Produkte, die in den USA vertrieben werden, unterliegen, gemäß den in den USA geltenden
Vorschriften, strengen Sicherungshinweispflichten. Die Einhaltung dieser Sicherungshinweispflichten
versucht die Emittentin insbesondere durch eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Prüfinstituten und ihrer Versicherungsgesellschaft zu gewährleisten. Die Royalbeach-Gruppe hat eigens für ihr
Geschäft in den USA eine spezielle Versicherung abgeschlossen, um etwaige Produkthaftungsrisiken
damit abdecken zu können. Bislang ist noch kein Haftungsfall in den USA eingetreten.
Der Vertrieb ist innerhalb der Royalbeach-Gruppe so organisiert, dass entsprechende Mitarbeiter zum
einen den Markt beobachten, zum anderen aber auch auf verschiedene Messen gehen (bspw. auf die
ISPO München, Spoga Köln, Futura Salzburg, Light & Building Frankfurt, etc.) und hier entsprechende Kontakte knüpfen. Die Emittentin verfügt im Bereich des Vertriebs insbesondere über zwei Key
Accounting Manager allein für die ALDI-Gruppe und zwei Verkaufsleiter für den deutschen und den
europäischen Markt.
Wichtigste Kunden der Royalbeach-Gruppe sind die Unternehmen der ALDI-Gruppe in Deutschland,
wie auch im Ausland. Die Zusammenarbeit besteht seit 21 Jahren.
- 83 -
Das Leistungspaket von Royalbeach, das im Rahmen der Zusammenarbeit mit ihren Großkunden
angeboten wird, beinhaltet die Erfassung von Trends, die Bereitstellung von neuen Produkten und die
Entwicklung eigener Produkte mit Markencharakter mit einem nach eigener Beurteilung guten PreisLeistungs-Verhältnis. Darüber hinaus übernimmt Royalbeach teilweise die folgenden Aufgaben für
Großkunden:
•
Entwicklung detailgetreuer Bedienungsanleitungen für eigene Produkte und dazugehörige
Vermarktungskonzepte
•
Überwachung der Einhaltung von Normen und gesetzlichen Vorgaben durch mehrfache
Kontrollen wie bspw. Qualitätskontrollen, Zertifizierungen etc.
•
Aktive Marktforschung mit Konkurrentenbewertung: Beobachtung des Wettbewerbs mit
Durchführung von Warenbewertungen
•
After-Sales-Tätigkeiten (Ersatzteillager, Wartung, Call-Center) für eigene Kunden mit eigener
Internetplattform und eigenen Servicemitarbeitern sowie eigenem Personal im Call-Center;
teilweise kostenpflichtig
Dementsprechend macht eine Analyse der Umsätze der Royalbeach-Gruppe nach Absatzmärkten
eine starke Konzentration auf die Vertriebsschiene Discounter deutlich. Diese stellen mit 70 % aller
Umsatzerlöse den größten Abnehmerkreis der Emittentin dar. Die Emittentin bekommt Anregungen
zur Produktentwicklung außerdem direkt vom Kunden und kann die Entwicklungen des Marktes so
besser verfolgen. Die Hürden für den Wettbewerb sind daher nach Beurteilung der Emittentin in den
Bereichen Erfolgswahrscheinlichkeit von Aktionen, Qualitätsprobleme und Service entsprechend
hoch. Darüber hinaus werden Aktionen mit einer Vorlaufzeit von bis zu einem Jahr geplant und die
Abnahmemenge ist seitens des Kunden gewährleistet.
b)
Eigenvertrieb
Neben der Belieferung von bspw. großen Handelsgruppen, vertreibt die Royalbeach-Gruppe ihre Produkte seit 2008 auch im Wege des Eigenvertriebs an Endkunden. Hierbei werden ausschließlich eigene Marken und nicht solche, die die Royalbeach-Gruppe speziell für einen Kunden konzipiert und
entwickelt hat, genutzt. Ein solcher Eigenvertrieb findet hierbei zum einen über den eigenen OnlineShop statt und zum anderen aber auch über sog. Internet-Shopping-Plattformen, wie bspw. eBay,
Amazon etc. Vertrieben werden in diesem Zusammenhang vornehmlich Eigenmarken. Daneben nutzt
Royalbeach diese Vertriebskanäle aber auch für die Zweitvermarktung von Aktionswaren und Restposten. Der Eigenvertrieb von Royalbeach macht mittlerweile 3 % am Gesamtumsatz aus und soll
künftig weiter ausgebaut werden.
After-Sales-Service und andere Dienstleistungen
In den letzten Jahren hat das Unternehmen darüber hinaus einen umfangreichen sog. After-SalesService-Bereich auf- und ausgebaut. In diesem Zusammenhang bietet die Emittentin Leistungen
- 84 -
durch den Betrieb eines Call-Centers und einen flächendeckenden Vorort-Kundenservice bis hin zum
Home-Delivery-Service an, bei dem die Waren nicht nur nach Hause geliefert, sondern auch montiert
oder installiert und die Kunden in die jeweilige Funktion eingewiesen werden. Durch diese Erweiterung
erhofft sich die Emittentin auf sämtlichen Märkten die Chance zum Verkauf von höherwertigen Produkten. Aus ihrer Sicht können dadurch auch zusätzlich Produkte angeboten und der Umsatz weiter
gesteigert werden.
Dieser sog. After-Sales-Service macht mittlerweile bereits einen prozentualen Anteil von ca. 6 % der
Gesamtgeschäftstätigkeit der Royalbeach-Gruppe aus (ungeprüfte Zahl aus dem Rechnungswesen
betreffend den Zeitraum 1. Juli 2014 – 30. Juni 2015). In diesem Bereich sind insgesamt 11 Mitarbeiter beschäftigt.
3.
Unternehmensstrategie der Emittentin
Die Unternehmensstrategie der Emittentin ist auf langfristige Beziehungen – insbesondere mit den
Einzelhandelspartnern – auf der Basis attraktiver Produkte, Sortimente und zusätzlicher Dienstleistungen sowie auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtet. Die Eckpfeiler ihrer Unternehmensstrategie sind:
Ausbau der Position als systemrelevanter Partner des Einzelhandels
Das Leistungsangebot der Royalbeach-Gruppe wurde in den vergangenen Jahren deutlich über das
Angebot eines Lieferanten von Non-Food-Artikeln für den Einzelhandel hinaus weiterentwickelt – mit
hoher Kompetenz bei Aktionssortimenten und Saisonartikeln, die in einem klar definierten zeitlichen
Umfang nach im vornherein mit den Einzelhandelskunden festgelegten Spezifikationen beschafft werden und für die die entsprechende Logistik organisiert wird. In speziellen Produktsegmenten, beispielsweise bei Fitnessgeräten oder ComfortMed-Produkten, hat sich das Unternehmen nach eigener
Auffassung für zahlreiche Einzelhandelskunden als systemrelevanter Partner (also als Partner, der in
der jeweiligen Produktkategorie eine stetige Verfügbarkeit der gewünschten Produkte auf der Fläche
in Menge, Preis und mit Service sicherstellen kann) für die Non-Food-Sortimente etabliert. Darüber
hinaus hat sich die Royalbeach-Gruppe nach eigener Einschätzung insbesondere mit einem umfangreichen sog. After-Sales-Service-Bereich einen festen Platz in der Wertschöpfungskette ihrer Einzelhandelspartner erarbeitet. Zum After-Sales-Service gehören der Betrieb eines eigenen Call-Centers
und ein flächendeckender Vorort-Kundenservice jeweils mit eigenen Mitarbeitern, sowie ein HomeDelivery-Service (Heimlieferdienst), bei dem die Waren nicht nur nach Hause geliefert, sondern auch
montiert oder installiert und die Kunden in die jeweilige Funktion eingewiesen werden.
Die Royalbeach-Gruppe deckt nahezu die gesamte Wertschöpfungskette der Spielwaren- und Sportartikelbranche von der Produktidee über die Produktentwicklung, Fertigung / Produktion, die Logistik
sowie den Verkauf bis hin zum After-Sales-Service ab. Dadurch verfügt sie nach eigener Einschätzung über eine gute Ausgangslage, um als systemrelevanter Partner des Einzelhandels mit höherwer-
- 85 -
tigen Produkten gelistet zu werden. Darüber hinaus ermöglichen die einmal aufgebauten Strukturen
und Prozesse eine bessere Wertschöpfung. Aus Sicht der Emittentin können durch die Abdeckung der
nahezu gesamten Wertschöpfungskette auch zusätzliche Produkte angeboten und der Umsatz weiter
gesteigert werden. Gleichzeitig kann sich die Royalbeach-Gruppe nach eigener Einschätzung klar
gegenüber rein von Sonderaktionen getriebenen Anbietern differenzieren und dadurch die Beziehung
zu den Einzelhandelspartnern auf eine langfristige Basis stellen, da diese nicht bzw. nicht in dem Umfang wie die Royalbeach-Gruppe eine vergleichbare Wertschöpfungskette anbieten. Der Ausbau dieser Position im Markt wie auch in der konkreten Zusammenarbeit mit den Einzelkunden soll durch die
Erschließung zusätzlicher Produktkategorien, einen weiteren Ausbau der Dienstleistungstiefe und eine
noch engere Verzahnung aller Prozessschritte entlang der Wertschöpfungskette mit den Kunden erreicht werden.
Stetige Erweiterung der Kundenbasis und der Leistungen im Einzelhandel
Die aus Sicht der Emittentin heutige stabil wachsende Umsatzbasis der Royalbeach-Gruppe fußt auf
einer langjährigen Zusammenarbeit mit international tätigen Handelspartnern wie z. B. führenden Discountern der ALDI-Gruppe, Real-Gruppe, Metro-Gruppe, Karstadt-Gruppe, dem Otto Versand und
vielen anderen. Die Strategie der Royalbeach-Gruppe ist es, die Zahl an Einzelhandelspartnern weiter
auszubauen und gleichzeitig die Sortimentsbreite je Partner kontinuierlich zu erweitern, um das angestrebte, zukünftige Umsatzwachstum zu fördern. Diese Strategie umfasst auch das Internet, wo die
Royalbeach-Gruppe ebenfalls mit führenden Unternehmen wie Amazon oder eBay zusammenarbeitet
beziehungsweise deren Plattformen nutzt und zusätzlich über eigene E-Commerce-Aktivitäten die
Markenbildung vorantreibt. Die eigene E-Commerce-Plattform www.royalbeach.de wie auch eigene
eBay-Aktivitäten dienen vorrangig der Vermarktung von besonderen Aktionswaren, Restanten, Überproduktionsmengen oder B-Ware, also Produkten mit minimalen Mängeln.
Weitere Internationalisierung der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH
Die Emittentin plant, in internationalen Märkten wie in den USA oder in Australien im engen Schulterschluss mit ausgewählten Einzelhandelspartnern weiter zu expandieren und dabei auch neue Ländermärkte zu erschließen. Dieser strategische Ansatz basiert vor allem auf einer langjährigen und
vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Kunden ALDI. Aufgrund dieser soliden Geschäftsbasis
konnte die Emittentin in den letzten Jahren erfolgreich neue Märkte sowohl in Europa als auch in
Übersee erschließen, bspw. Australien, USA und Schweiz. Aufgrund der bereits erfolgten starken
Expansion von ALDI in den USA (aktuell über 1.000 Filialen) und auf Basis der guten Beziehungen zu
ALDI erwartet die Emittentin, unmittelbar von dem Wachstum dieses Großkunden zu profitieren. Die
Emittentin sieht weiter ein großes Marktpotenzial, da nach ihrer Erwartung der Großkunde seine bisherige Expansionsgeschwindigkeit beibehalten und sein Filialnetz weiter ausbauen will, zunehmend
auch an der Westküste.
- 86 -
Stetiger Ausbau der Sortimente über Innovationen und Eintritt in neue Märkte
Die Royalbeach-Gruppe ist nach eigener Einschätzung gemessen an der Absatzmenge der führende
Anbieter von Fitnessgeräten in Deutschland. Die Gruppe verkauft dort aktuell jährlich über 150.000
Fitnessgeräte, wie z. B. Ergometer, Crosstrainer, Rudergeräte und Laufbänder, in verschiedenen
Preislagen. Diese Marktposition wird in dieser Produktkategorie wie auch in allen anderen Produktsegmenten über eine ständige Weiterentwicklung der Sortimente über z. B. Innovationen vorangetrieben. Zurzeit arbeitet die Emittentin bei ihren angebotenen Fitnessgeräten an intelligenten Computersystemen, die eine bessere Vernetzung des Smartphones mit dem Training und der Steuerung ermöglichen sollen. Gleichzeitig treibt die Emittentin den Eintritt in neuartige Non-food-Segmente voran,
für die eine hohe Attraktivität erwartet wird, z. B. gemessen am Marktpotential oder an einer besonderen Relevanz für Einzelhandelspartner. Zu nennen sind hier die Aktivitäten bei LED-Leuchtmittel. Die
Emittentin konnte dort in einen völlig neuen Markt eintreten, der aktuell starken strukturellen Veränderungen unterliegt. Der LED-Markt entwickelte sich vor allem in den vergangenen zwölf Monaten qualitativ und technisch mit hohem Tempo. Die erste Generation von Leuchtmitteln mit relativ hohem Gewicht und mangelhafter Rundumstrahlung wird nach Beobachtung der Emittentin zunehmend von der
neuen Filament-Technologie abgelöst. Der Erfolg im Handel soll dabei neben der technologischen
Entwicklung der Produkte insbesondere durch neue intelligente Display- und Regalsysteme beschleunigt werden. Im LED-Segment verfügt die Emittentin über die nach ihrer Beobachtung heute marktführende Technologie, die aus ihrer Sicht auch für die nächsten Jahre eine gute Entwicklung erwarten
lässt. Für die Saison 2015/2016 werden hier gegenüber den vorherigen Jahren steigende Umsätze
erwartet.
Der Motor des zukünftigen Wachstums soll neben dem Ausbau des internationalen Geschäfts vor
allem der weitere Ausbau des Home-Delivery-Systems mit Produkten hoher Wertschöpfung, wie z. B.
Infrarotkabinen sein. Gleichzeitig stellt sich die Royalbeach-Gruppe mit den jungen Produktsegmenten, wie LED-Leuchtmittel oder ComfortMed, zunehmend saisonal unabhängig auf.
4.
Wettbewerbsstärken der Emittentin
Nach eigener Einschätzung verfügt die Emittentin über folgende Wettbewerbsstärken und Alleinstellungsmerkmale:

Langjährige und enge Kundenbeziehungen zu den wichtigsten Schlüsselkunden
Mit den wichtigsten Schlüsselkunden, insbesondere auch im Discount-Segment, pflegt die
Emittentin teilweise seit über 20 Jahren sehr intensive und wechselseitig eng verbundene Geschäftsbeziehungen. Die besondere Kundenbindung rührt nach Einschätzung der Emittentin
auch aus gemeinsamen Aktivitäten in der Produktentwicklung, der nach Einschätzung der
Emittentin gut aufeinander abgestimmten Supply Chain sowie umfangreichen Service- und After-Sales-Services, die durch die Emittentin erbracht werden. Als ein wesentlicher Wettbe-
- 87 -
werbsvorteil erweist sich nach jüngerer Erfahrung das logistische Know-how, das durch die
Royalbeach-Gruppe in den vergangenen 18 Monaten in der Vermarktung großvolumiger Produkte im Discounthandel konsequent weiterentwickelt wurde. Darüber hinaus belegen gemeinsame Vorlaufzeiten von bis zu einem Jahr bei einigen Beschaffungsprojekten die intensive Zusammenarbeit. Hier werden gemeinsam mit dem jeweiligen Handelspartner zunächst die
Produktspezifikationen festgelegt. Royalbeach stellt die entsprechende Umsetzung, garantierte Preis-Mengen-Gerüste sowie die Verfügbarkeit der Produkte sicher. Auf der Basis garantierter Abnahmemengen wird dann auf einer sicheren Planungsgrundlage der Beschaffungsprozess in Gang gesetzt.

Hohe Innovationskraft
Die Emittentin gehört nach eigener Einschätzung zu den innovativsten Anbietern in ihren
Marktsegmenten – insbesondere im Hinblick darauf, diese Innovationen unmittelbar als
marktgängige Produkte in entsprechender Menge sowie zu einem nach Einschätzung der
Emittentin attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis zur Verfügung stellen zu können. Diese Innovationskraft speist sich aus einer Vielzahl gemeinsamer Entwicklungsprozesse mit Kunden,
sowie F&E-Partnern, wie zum Beispiel mit der Technischen Universität München, einer eigenen unmittelbaren Endverbraucherrückkoppelung über den eigenen E-Commerce-Kanal sowie aus einem funktionierenden Marktzugang zu einer Vielzahl innovativer Anbieter und Produzenten, insbesondere in Asien.

Qualitätsmanagement und Zertifizierungen
Die Emittentin arbeitet mit den führenden Unternehmen des deutschen Einzelhandels zusammen. Dementsprechend richtet die Emittentin die eigene Unternehmensstrategie im Bereich Qualitätssicherung und Zertifizierungen immer am höchsten verfügbaren Standard aus.
Dies umfasst umfangreiche interne Qualitätssicherungssysteme in unterschiedlicher Ausprägung je nach Geschäftsfeld, die Überwachung der eigenen Beschaffungskanäle und Lieferanten sowie Mitgliedschaften und umfangreiche Zertifizierungen. Beispiele sind die Mitgliedschaft in der BSCI (Business Social Compliance Initiative), die sich weltweit für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Beschaffungskette ihrer Mitgliedsunternehmen einsetzt,
sowie die Produktkettenzertifizierung durch das Forest Stewardship Council (FSC), das das
erste System zur Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft schuf.

Alleinstellung als Partner im Home-Delivery-Service
Die Emittentin hat sich in speziellen Produktsegmenten für die Kunden als Partner mit umfangreichen Home-Delivery-Services etabliert beziehungsweise durch die Übernahme dieser
Funktionen nach eigener Einschätzung einen festen Platz in der Wertschöpfungskette der
Einzelhandelspartner erarbeitet. Ausgangspunkt für den strategischen Entwicklungsschritt zur
Erschließung des Bereichs Home-Delivery-Service waren von Kunden der Emittentin ohnehin
- 88 -
geforderte After-Sales-Tätigkeiten (Ersatzteillager, Wartung, Call-Center) mit eigener Internetplattform, eigenen Servicemitarbeitern sowie eigenem Personal im Call-Center, die dann zu
einem entsprechenden Dienstleistungsangebot ausgebaut wurden, das auch international verfügbar ist.
5.
Wesentliche Verträge
Mit Erklärung vom 6. August 2006 hat die Emittentin zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaft, der Royalbeach Österreich, gegenüber dem Raiffeisenverband Salzburg eine Patronatserklärung abgegeben. In diesem Zusammenhang hat sich die Emittentin gegenüber der zuvor genannten Bank verpflichtet, ihre Tochtergesellschaft jederzeit finanziell so auszustatten, dass sie in der Lage ist, alle
Forderungen des Raiffeisenverbands Salzburg, welche aus dieser Geschäftsverbindung entstehen,
bei Fälligkeit zu erfüllen. Die von der Emittentin abgegebene Erklärung ist zeitlich unbegrenzt.
Daneben besichert die Emittentin im Rahmen eines Kreditrahmenvertrags zwischen der Royalbeach
Österreich und der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich vom März 2015 zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaft, durch eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft einen Kreditrahmen in Höhe
von EUR 1 Mio. auf alle bestehenden und künftigen Konten ihrer Tochtergesellschaft. Die der Bank
damit zustehenden Sicherheit sichert hierbei insbesondere alle bestehenden, künftigen und bedingten
Ansprüche der Bank aus der Geschäftsverbindung mit der Tochtergesellschaft der Emittentin, soweit
nicht im Einzelfall außerhalb des zwischen den Parteien geschlossenen Kreditrahmenvertrags etwas
anderes vereinbart wurde.
Mit Erklärung vom 23. Oktober 2006 haben die Emittentin in Höhe von EUR 5.500.000,00 und Herr
Hans-Jürgen Münch in Höhe von EUR 109.009,25 (jeweils zuzüglich der vertraglich vereinbarten Zinsen ab Vervollständigung des Wechsels), eine sog. Wechselhaftung zu Gunsten der Royalbeach Österreich übernommen. Diese Wechselhaftung sichert etwaige Ansprüche der Salzburger Sparkasse
gegenüber der vorgenannten Tochtergesellschaft der Emittentin, im Zusammenhang mit allen Forderungen ab, die die Salzburger Sparkasse aus der Abwicklung der Geschäftsverbindung entstanden
sind, bzw. noch entstehen.
Mit Erklärung vom 27. Juli 2012 gegenüber dem Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft tritt
die Emittentin zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaft, der Royalbeach Österreich, in eine mitschuldnerische Haftung bezüglich eines zwischen dem Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft und
ihrer Tochtergesellschaft geschlossenen Kontokorrentkredits in Höhe von EUR 1.500.000,00.
Mit Bürgschaftsvertrag vom 4. November 2014 hat sich die Emittentin zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaft, der Royalbeach Österreich, gegenüber der Volksbank Salzburg als Bürge verpflichtet. Gegenstand des Bürgschaftsvertrags ist ein Darlehensvertrag zwischen ihrer Tochtergesellschaft und der
- 89 -
Volksbank Salzburg über einen Kreditrahmen in Höhe von EUR 806.000,00. Der Bürgschaftsvertrag
sichert alle Forderungen und Ansprüche aus Haupt- und Nebenverbindlichkeiten ab, die aus der Inanspruchnahme des Kredits erwachsen sind oder noch erwachsen werden. Zu den Nebenverbindlichkeiten die die Haftung des Bürgen ebenfalls umfasst, gehören insbesondere alle mit den Forderungen
und Ansprüchen zusammenhängenden Zinsen, Zinseszinsen, Verzugszinsen, Provisionen, notwendigen Gebühren sowie zweckentsprechenden Auslagen und Kosten.
Wesentliche Verträge, welche bei der Royalbeach-Gruppe nicht im normalen Geschäftsverlauf abgeschlossen wurden und dazu führen könnten, dass ein Mitglied der Royalbeach-Gruppe eine Verpflichtung oder ein Recht erlangt, die bzw. das für die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen gegenüber den Wertpapierinhabern in Bezug auf die ausgegebenen Wertpapiere nachzukommen, von
großer Bedeutung sind, umfassen gegenständlich insbesondere:
Herr Stefan Behr-Heyder hat am 3. September 1999 mit der Emittentin einen Darlehensvertrag geschlossen, in dem er der Emittentin ein Darlehen in Höhe von DM 1.400.000,00 zu einem Zinssatz
i.H.v. 6 % zur Verfügung gestellt hat. Das Darlehen diente zur Finanzierung des neuen Bürogebäudes
sowie der Rückführung bestehender Darlehensverbindlichkeiten. Zum 30. Juni 2015 bestanden noch
Restverbindlichkeiten der Emittentin gegenüber Herrn Stefan Behr-Heyder in Höhe von EUR
800.000,00.
Daneben besteht eine Vereinbarung zwischen der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertrieb
Ges.m.b.H. und Herrn Thomas Münch. Herr Thomas Münch wurde von der zuvor genannten Gesellschaft bevorschusst, was über das „Verrechnungskonto MAG. Münch“ verbucht wurde. Zum 30. Juni
2015 weist das Konto einen Saldo in Höhe von EUR 381.000,00 aus. Es wurde vereinbart, dass dieses Verrechnungskonto jährlich mit 3,5 % zu verzinsen ist. Ferner wurde vereinbart, dass die Rückführung zur Abdeckung des Verrechnungskontos in einer jährlichen Rate von EUR 30.000,00 erfolgen
soll – spätestens zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres, beginnend mit dem 31. Dezember 2015.
Sonderzahlungen sind jederzeit möglich.
Im Übrigen bestehen keine wesentlichen Verträge, die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit abgeschlossen wurden, und die dazu führen könnten, dass ein Mitglied der Royalbeach-Gruppe
eine Verpflichtung oder ein Recht erlangt, die bzw. das für die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern in Bezug auf die ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen
nachzukommen, von wesentlicher Bedeutung ist.
- 90 -
6.
Investitionen
Seit dem Datum des letzten Konzernabschlusses hat die Royalbeach-Gruppe nachfolgende wichtige
Investitionen getätigt:
Die Errichtung des neuen Verwaltungsgebäudes auf dem bestehenden Betriebsgrundstück in Kirchanschöring wurde 2014 mit einem Investitionsvolumen von EUR 0,2 Mio. begonnen und im Oktober
des Jahres 2015 abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2015 flossen rund EUR 1,5 Mio. in dieses Investitionsprojekt. Die E-Commerce-Plattform www.royalbeach.de wurde 2014 und 2015 zu einer OnlineErlebnis-Welt weiterentwickelt. Dafür wurden im laufenden Geschäftsjahr 2015 Investitionen in Höhe
von EUR 0,2 Mio. getätigt. Der strategisch wichtige Auf- und Ausbau des Dienstleistungsgeschäfts bis
hin zum Home-Delivery-Service, bei dem Waren nicht nur nach Hause geliefert werden, sondern auch
montiert und installiert werden und die Kunden in der Funktionsweise geschult werden, erforderte im
Geschäftsjahr 2015 bislang Investitionen in Höhe von EUR 0,5 Mio. Diese Investitionen wurden im
Wesentlichen aus dem betrieblichen Cashflow sowie aus entsprechendem Cashflow aus Finanzierung
in Form von Bankdarlehen getätigt.
7.
Rechtsstreitigkeiten
Es gibt keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Gesellschaft noch anhängig sind oder eingeleitet werden
könnten), die im Zeitraum der mindestens letzten zwölf Monate bestanden/abgeschlossen wurden und
die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Gesellschaft und / oder der RoyalbeachGruppe auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Sie sind nach Kenntnis der Emittentin auch
nicht angedroht.
- 91 -
VIII.
AUSGEWÄHLTE FINANZIELLE INFORMATIONEN DER EMITTENTIN
Die nachfolgend zusammengefassten Finanzdaten der Emittentin sind den Konzernabschlüssen der
Emittentin zum 31. Dezember 2013 und 2014 entnommen oder daraus abgeleitet. Die Angaben erfolgen in Tausend Euro („TEUR“). Der vorgenannte Abschluss wurde nach den Grundsätzen des HGB
aufgestellt. Sofern nachfolgend Finanzdaten als „ungeprüft“ angegeben werden, bedeutet dies, dass
sie keiner Prüfung oder prüferischen Durchsicht im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Europäischen Kommission unterzogen wurden.
Die Zahlen wurden kaufmännisch gerundet und addieren sich daher eventuell nicht zu den angegebenen Summen auf.
Die nachfolgenden ausgewählten Finanzdaten wurden im Einklang mit dem deutschen Handelsgesetzbuch („HGB“) erstellt.
Ausgewählte Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in TEUR
Umsatzerlöse
1. Januar -
1. Januar -
31. Dezember
31. Dezember
2014
2013
(geprüft)
(geprüft)
85.748
79.075
-68.023
-62.968
-8.730
-7.581
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
2.089
1.842
Jahresüberschuss
1.462
1.245
16.290
14.828
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene
Waren
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bilanzgewinn
- 92 -
Ausgewählte Posten der Konzern-Bilanz in TEUR
31. Dezember
31. Dezember
2014
2013
(geprüft)
(geprüft)
AKTIVA
Anlagevermögen
2.476
2.519
1.443
1.525
Umlaufvermögen
66.541
58.212
Handelswaren
11.340
10.765
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
49.594
40.656
85
105
69.102
60.836
16.793
15.331
638
720
Verbindlichkeiten
51.617
44.722
Anleihen, davon konvertibel EUR 0,00
12.786
11.846
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
31.327
25.595
54
64
69.102
60.836
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Aktiva
PASSIVA
Eigenkapital
Rückstellungen
Passive latente Steuern
Summe Passiva
- 93 -
Ausgewählte Posten der Konzern-Kapitalflussrechnung in
TEUR
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
1. Januar -
1. Januar -
31. Dezember
31. Dezember
2014
2013
(geprüft)
(geprüft)
-6.660
-1.471
-542
-427
6.442
2.233
-759
335
Erhebliche Veränderungen der Finanzlage und des Betriebsergebnisses der Emittentin nach dem von
den wesentlichen historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum zum 31. Dezember 2014
existieren nicht.
- 94 -
IX.
BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
1.
Allgemeiner Hinweis
Die nachfolgende Darstellung erörtert für Anleger mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland die
wichtigsten steuerlichen Gesichtspunkte, die für den Erwerb, das Halten oder die Übertragung der
Schuldverschreibungen von Bedeutung sein können. Dabei ist zu beachten, dass die steuerliche Einnahme- und Ausgabengestaltung sich jeweils nach der individuellen Situation eines jeden einzelnen
Anlegers richtet. Die Ausführungen erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr
geben sie lediglich einen Überblick über die Besteuerung des Anleihegläubigers.
Diese Darstellung beruht auf der zum Datum dieses Prospekts geltenden Rechtslage. Diese Rechtslage und deren Auslegung durch die Steuerbehörden kann - auch rückwirkenden - Änderungen unterliegen. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, zur Erlangung weiterer Informationen über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Schuldverschreibungen ihre persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren. Die Darstellung geht davon aus, dass
die Schuldverschreibungen öffentlich angeboten werden.
Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf Erträge aus den
Schuldverschreibungen an der Quelle. Diese erfolgt ausschließlich durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle (Depotbank).
2.
Einkommensbesteuerung unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen
a)
Zinsen auf die Unternehmensanleihe
Die Zinszahlungen der Emittentin an die Anleihegläubiger, die in Deutschland ansässig sind und die
Schuldverschreibung im Privatvermögen halten, unterliegen der Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer wird im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs durch die deutsche Depotbank für Rechnung des
Anleihegläubigers von den Zinszahlungen der Emittentin einbehalten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf und gegebenenfalls Kirchensteuer) der maßgeblichen Bruttoerträge. Maßgeblich sind die ausgeschütteten Zinsen. Die der Abgeltungsteuer unterliegenden maßgeblichen Bruttoerträge werden nur um einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von
EUR 801,00 (EUR 1.602,00 bei zusammen veranlagten Ehegatten) gekürzt. Die tatsächlichen Werbungskosten dürfen nicht abgezogen werden. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuerschuld
des Anleihegläubigers für die Zinserträge abgegolten; eine Pflicht zur Einbeziehung dieser Einkünfte
in die Einkommensteuererklärung des Anlegers besteht daher grundsätzlich nicht.
Alternativ kann der Anleihegläubiger jedoch beantragen, dass seine Kapitalerträge anstelle der Abgel-
- 95 -
tungsbesteuerung nach den allgemeinen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer
veranlagt werden (sog. Veranlagungswahlrecht), wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. In diesem Fall führt das für den Anleihegläubiger zuständige Veranlagungsfinanzamt eine
Prüfung durch, ob die Veranlagung tatsächlich günstiger ist (sog. Günstiger-Prüfung). Auch in diesem
Fall wären die Bruttoerträge abzüglich des genannten Sparer-Pauschbetrages für die Besteuerung
maßgeblich und ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen.
b)
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Die Abgeltungsteuer ist auch anwendbar auf (Kurs-) Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung
der Unternehmensanleihe.
Die Abgeltungsteuer wird auch hier im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs durch die deutsche Depotbank für Rechnung des Anleihegläubigers einbehalten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt wiederum
25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Bemessungsgrundlage ist
der Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung der Unternehmensanleihe und den Anschaffungskosten, jeweils inklusive etwaiger anteiliger Stückzinsen, vermindert um die unmittelbar mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten. Die der Abgeltungsteuer unterliegenden maßgeblichen Bruttoerträge werden nur um den Sparer-Pauschbetrag
in Höhe von EUR 801,00 (EUR 1.602,00 bei zusammen veranlagten Ehegatten) gekürzt. Die tatsächlichen Werbungskosten dürfen nicht abgezogen werden. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuerschuld des Anleihegläubigers für den Veräußerungsgewinn abgegolten.
Alternativ kann der Anleihegläubiger beantragen, dass seine privaten Veräußerungsgewinne anstelle
der Abgeltungsbesteuerung nach den allgemeinen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer veranlagt werden, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. Auch in
diesem Fall wären die Bruttoerträge abzüglich des genannten Sparer-Pauschbetrages für die Besteuerung maßgeblich und ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen.
Verluste aus der Veräußerung der Schuldverschreibungen dürfen bei Privatanlegern nur mit positiven
Einkünften aus Kapitalvermögen im laufenden oder einem späteren Jahr verrechnet werden. Diese
Verrechnung nimmt im Regelfall die Depotbank vor.
c)
Umtausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016
Für einen Umtausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020
gelten die allgemeinen Regelungen zur Einlösung und Rückzahlung von Unternehmensanleihen, denn
das Umtauschangebot der Emittentin stellt eine freiwillige nachträglich vereinbarte Maßnahme dar, die
nicht bereits in den Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 enthalten war.
- 96 -
Danach kann der Umtausch nicht steuerneutral erfolgen sondern es kommt für den Anleger zu steuerbaren Gewinnen soweit der ausgekehrte Barbetrag (einschließlich anteiliger Stückzinsen) und der
Gegenwert der erhaltenen Schuldverschreibungen 2015 / 2020 die Anschaffungskosten der eingetauschten Schuldverschreibungen 2011 / 2016 und die mit dem Tauschgeschäft im unmittelbaren
sachlichen Zusammenhang stehenden Kosten übersteigen. Der Gewinn unterliegt wie ein Veräußerungsgewinn der Abgeltungsteuer, die im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs von der Depotbank
einbehalten wird.
3.
Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen
Schuldverschreibungen, die zu einem Betriebsvermögen gehören, unterliegen zwar der Kapitalertragsteuer von derzeit 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag), allerdings ist mit deren Abzug die Steuerschuld auf die entsprechenden Einnahmen nicht abgegolten, d.h. die Regelungen über die Abgeltungsteuer sind nicht anwendbar.
Vielmehr unterliegen Zinsen und Veräußerungsgewinne im Betriebsvermögen bei natürlichen Personen als Anleihegläubigern der tariflichen Einkommensteuer zuzüglich Gewerbesteuer, falls es sich um
einen Gewerbebetrieb handelt. Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Zinsen
oder Veräußerungsgewinnen stehen, werden nach den allgemeinen Vorschriften steuermindernd berücksichtigt. Die von der Depotbank einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die tarifliche Einkommensteuer angerechnet. Entsprechendes gilt für Schuldverschreibungen, die von einer Personengesellschaft im Betriebsvermögen gehalten werden, soweit natürliche Personen an dieser Personengesellschaft beteiligt sind.
Bei Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften bleibt es ebenfalls bei
den geltenden allgemeinen Bestimmungen. Zinserträge und Gewinne aus der Veräußerung der
Schuldverschreibungen unterliegen bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften der Körperschaftsteuer von zurzeit 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (insgesamt also 15,825 %) und
der Gewerbesteuer. Die von der Depotbank einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die tarifliche
Körperschaftsteuer angerechnet. Entsprechendes gilt für Schuldverschreibungen, die von einer Personengesellschaft gehalten werden, soweit Kapitalgesellschaften an dieser Personengesellschaft
beteiligt sind.
4.
Erbschaft- und Schenkungsteuern
Der Erwerb der Unternehmensanleihen von Todes wegen sowie die Schenkung der Unternehmensanleihen unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit der Erblasser oder Schenker oder der
Erbe, Beschenkte oder sonstige Erwerber zurzeit des Erwerbs in Deutschland seinen Wohnsitz oder
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder deutscher Staatsangehöriger ist und gewisse weitere Vo-
- 97 -
raussetzungen vorliegen (zum Beispiel früherer Wohnsitz in Deutschland). Für Familienangehörige
und Verwandte kommen Freibeträge in unterschiedlicher Höhe zur Anwendung.
5.
Sonstige Steuern
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung der Unternehmensanleihen sind umsatzsteuerfrei.
Ebenso erhebt die Bundesrepublik Deutschland zurzeit keine Börsenumsatz-, Gesellschaftsteuer,
Stempelabgabe oder ähnliche Steuern auf die Übertragung der Unternehmensanleihen.
- 98 -
X.
BESTEUERUNG IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH
1.
Allgemeiner Hinweis
Der folgende Abschnitt enthält eine Kurzdarstellung bestimmter Aspekte der Besteuerung der Schuldverschreibungen in Österreich. Es handelt sich keinesfalls um eine vollständige Darstellung aller steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Schuldverschreibungen. Die individuellen Umstände der Anleihegläubiger werden nicht berücksichtigt. In bestimmten Situationen können Ausnahmen von der hier dargestellten Rechtslage zur Anwendung
kommen. Die folgenden Ausführungen stellen insbesondere keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar.
Diese Darstellung beruht auf der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts geltenden Rechtslage. Diese Rechtslage und deren Auslegung durch die Steuerbehörden können - auch rückwirkenden Änderungen unterliegen. Potenziellen Anleihegläubigern wird empfohlen, zur Erlangung weiterer Informationen über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung oder der Rückzahlung der Schuldverschreibungen ihre persönlichen steuerlichen Berater zu konsultieren. Die Darstellung geht davon aus, dass die Schuldverschreibungen bei ihrer Begebung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis öffentlich angeboten werden.
Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung von Steuern auf Erträge aus den
Schuldverschreibungen an der Quelle.
2.
a)
In Österreich ansässige Anleger
Zinsen und Veräußerungsgewinne aus den Schuldverschreibungen im Privatvermögen
Beziehen natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich Einkünfte
aus den Schuldverschreibungen, so unterliegen diese Einkünfte in Österreich der Besteuerung gemäß
den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Zinserträge aus den Schuldverschreibungen unterliegen einem besonderen Einkommensteuersatz
von 25 % (besonderer Steuersatz - flat tax). Mit Wirkung ab dem 1.Jänner 2016 wird dieser besondere
Steuersatz auf 27,5% erhöht. Liegt die auszahlende Stelle in Österreich, wird die Einkommensteuer
durch den Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25 % (ab 1.1.2016 in Höhe von 27,5%)
erhoben, der durch die auszahlende Stelle vorgenommen wird. Auszahlende Stelle ist das Kreditinstitut einschließlich österreichischer Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen, das an den Anleger die Zinserträge auszahlt oder gutschreibt. Die Einkommensteuer für
die Zinserträge gilt durch den Kapitalertragsteuerabzug als abgegolten (Endbesteuerung), gleichgültig
- 99 -
ob die Schuldverschreibungen im Privatvermögen oder Betriebsvermögen natürlicher Personen gehalten werden. Soweit Zinsen nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, weil sie nicht in Österreich bezogen werden, sind diese Kapitalerträge gemäß den Bestimmungen des EStG in die Steuererklärung
aufzunehmen.
Weiters unterliegen auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen der Einkommensteuer in Höhe
von 25 % (besonderer Steuersatz - flat tax; mit Wirkung ab dem 1.Jänner 2016 wird dieser besondere
Steuersatz auf 27,5% erhöht). Zu Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen zählen unter anderem
Einkünfte aus einer Veräußerung oder Einlösung der Schuldverschreibungen. Bemessungsgrundlage
ist in der Regel der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös oder dem Einlösungsbetrag
und den Anschaffungskosten, jeweils inklusive anteiliger Stückzinsen. Mit den realisierten Wertsteigerungen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Aufwendungen und Ausgaben
dürfen nicht abgezogen werden. Für im Privatvermögen gehaltene Schuldverschreibungen sind die
Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten anzusetzen. Bei allen in einem Depot befindlichen Schuldverschreibungen mit derselben Wertpapierkennnummer ist bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge ein gleitender Durchschnittspreis anzusetzen.
Soweit eine inländische depotführende Stelle oder eine inländische auszahlende Stelle vorliegt und
diese die Realisierung abwickelt, unterliegen auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen dem
Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % (ab 1.1.2016 in Höhe von 27,5%). Der Kapitalertragsteuerabzug hat beim Privatanleger Endbesteuerungswirkung, sofern der Anleger der depotführenden
Stelle die tatsächlichen Anschaffungskosten der Schuldverschreibungen nachgewiesen hat. Soweit
mangels inländischer auszahlender oder depotführender Stelle kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt,
sind auch aus den Schuldverschreibungen erzielte Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen gemäß den Bestimmungen des EStG in die Steuererklärung aufzunehmen.
Als Veräußerung gelten auch Entnahmen und das sonstige Ausscheiden von Schuldverschreibungen
aus dem Depot, sofern nicht bestimmte Ausnahmen erfüllt sind wie zum Beispiel die Übertragung auf
ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei (i) derselben Bank (depotführende Stelle), (ii) einer anderen
inländischen Bank, wenn der Depotinhaber die übertragende Bank (depotführende Stelle) beauftragt,
der übernehmenden Bank die Anschaffungskosten mitzuteilen oder (iii) einer ausländischen Bank,
wenn der Depotinhaber die übertragende Bank (depotführende Stelle) beauftragt, dem zuständigen
Finanzamt innerhalb eines Monats eine Mitteilung zu übermitteln oder, falls die Übertragung von einer
ausländischen depotführenden Stelle erfolgt, wenn der Anleihegläubiger selbst innerhalb eines Monats eine solche Mitteilung an das zuständige Finanzamt übermittelt. Bei einer unentgeltlichen Übertragung auf das Depot eines anderen Steuerpflichtigen muss der Anleihegläubiger der depotführenden Stelle die Unentgeltlichkeit der Übertragung nachweisen oder einen Auftrag zu einer Mitteilung an
das Finanzamt erteilen oder, falls die Übertragung von einer ausländischen depotführenden Stelle
erfolgt, selbst eine solche Mitteilung innerhalb eines Monats an das Finanzamt übermitteln. Bei einer
- 100 -
Verlegung des Wohnsitzes durch den Steuerpflichtigen in das Ausland oder anderen Umständen, die
zum Verlust des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu einem anderen Staat
führen, besteht ebenfalls eine Veräußerungsfiktion (Wegzugsbesteuerung) und es gelten Sonderregelungen (insbesondere Möglichkeit eines Steueraufschubs bei Wegzug in EU Mitgliedstaaten oder bestimmte EWR Staaten).
Steuerpflichtige, deren allgemeiner Steuertarif unter dem besonderen Steuersatz liegt, können einen
Antrag auf Regelbesteuerung stellen. Dann ist die Kapitalertragsteuer auf die zu erhebende Einkommensteuer anzurechnen und mit dem übersteigenden Betrag zu erstatten. Ein Regelbesteuerungsantrag muss sich jedoch auf sämtliche dem besonderen Steuersatz unterliegenden Kapitaleinkünfte
beziehen. Aufwendungen und Ausgaben, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit
den Einkünften aus den Schuldverschreibungen stehen, sind jedoch auch im Rahmen der Regelbesteuerung nicht abzugsfähig.
Werden die Schuldverschreibungen nicht öffentlich angeboten, erfolgt kein KESt-Abzug durch die
depotführende Stelle und tritt folglich keine Endbesteuerung ein. In diesem Fall sind die Kapitalerträge
gemäß den Bestimmungen des EStG in die Steuererklärung aufzunehmen und gelangt der Normalsteuersatz im Rahmen der Veranlagung zur Anwendung.
Verluste aus Schuldverschreibungen können beim Privatanleger nur mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen die einem besonderen Steuersatz unterliegen (mit Ausnahme von, unter anderem, Zinserträgen aus Bankeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten) und nicht mit Einkünften
aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Österreichische depotführende Stellen haben für
sämtliche bei diesen geführte Depots des Anlegers (ausgenommen jedoch insbesondere betriebliche
Depots, Treuhanddepots oder Gemeinschaftsdepots) einen Ausgleich von positiven und negativen
Einkünften desselben Jahres durchzuführen und dem Anleger am Jahresende darüber eine Bescheinigung auszustellen. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich.
b)
Umtausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016
Ein Umtausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 gilt
steuerlich als Veräußerung der Schuldverschreibungen 2011 / 2016, die zu steuerpflichtigen Einkünften und zum Abzug von Kapitalertragsteuer führen kann. Die steuerlichen Auswirkungen eines Umtauschs werden insbesondere davon abhängen, wann die Schuldverschreibungen 2011 / 2016 angeschafft wurden und ob diese im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen gehalten werden:
Der Umtausch von im Privatvermögen gehaltenen Schuldverschreibungen 2011 / 2016, die nach dem
31. März 2012 entgeltlich erworben wurden (Neubestand), kann zu steuerpflichtigen Einkünften aus
realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen führen. Bemessungsgrundlage ist die Differenz
- 101 -
zwischen dem Marktwert der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 einerseits und deren Anschaffungskosten andererseits. Beim Umtausch realisierte Stückzinsen zählen ebenfalls zu den Einkünften aus
realisierten Wertsteigerungen. Im Übrigen gelten auch hier die oben unter a) beschriebenen Steuerfolgen für Einkünfte aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen. Insbesondere unterliegen,
soweit eine österreichische depotführende Stelle oder auszahlende Stelle an der Abwicklung beteiligt
ist, durch den Umtausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 erzielte Einkünfte aus realisierten
Wertsteigerungen dem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% (27,5% ab dem 1.1.2016). Der
Kapitalertragsteuerabzug hat beim Privatanleger Endbesteuerungswirkung, sofern die Schuldverschreibungen 2011 / 2016 öffentlich angeboten wurden.
Für Schuldverschreibungen 2011 / 2016, die bis 31. März 2012 angeschafft wurden, gelten abweichende Bestimmungen. Generell sind Einkünfte aus realisierter Wertsteigerung aus solchen Schuldverschreibungen nicht Gegenstand des Kapitalertragsteuerabzugs, jedoch unterliegen aufgelaufene
Zinsen (Stückzinsen) aus solchen Schuldverschreibungen dem KESt-Abzug. Bei Schuldverschreibungen, die öffentlich angeboten wurden, hat ein solcher KESt-Abzug Endbesteuerungswirkung.
Darüber hinaus sind Veräußerungsgewinne aus Schuldverschreibungen 2011 / 2016, die zwischen
30. September 2011 und 1. April 2012 angeschafft wurden, als Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft steuerpflichtig und müssen in die persönliche Einkommensteuererklärung des Anlegers aufgenommen werden. Es ist ein spezieller 25%-iger Steuersatz (ab 1.1.2016 27,5%-iger Steuersatz) anwendbar. Veräußerungsverluste aus solchen Schuldverschreibungen können nur mit Überschüssen
aus anderen Spekulationsgeschäften verrechnet werden.
Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Schuldverschreibungen 2011 / 2016, die bis 30. September 2011 angeschafft wurden, sollten für Anleger, die diese Schuldverschreibungen nicht im Betriebsvermögen halten, nicht steuerpflichtig sein (zu den Stückzinsen siehe jedoch sogleich unten).
Die Verwertung von Veräußerungsverlusten aus solchen Schuldverschreibungen ist privaten Anlegern
im allgemeinen nicht möglich.
Bei bis 31. März 2012 angeschafften Schuldverschreibungen sind aufgelaufene und beim Umtausch
realisierte Zinsen als Teil der Zinseinkünfte anzusehen und nicht als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen. Bei seit 1. April 2012 angeschafften Schuldverschreibungen sind beim Umtausch realisierte Zinsen als Teil der Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen anzusehen. In beiden Fällen
unterliegen aufgelaufene und beim Umtausch realisierte Zinsen bei Abwicklung über eine österreichische auszahlende oder depotführende Stelle dem 25%-igen (ab 1.1.2016 27,5%-igen) österreichischen KESt-Abzug (bei ab dem 1. April 2012 angeschafften Schuldverschreibungen allerdings in der
Regel nur, wenn diese öffentlich angeboten wurden).
Schuldverschreibungen 2015 / 2020, die im Umtausch für Schuldverschreibungen 2011 / 2016 ange-
- 102 -
schafft werden, unterliegen der steuerlichen Behandlung für seit 1. April 2012 angeschaffte Schuldverschreibungen (Behandlung als Neubestand). Dabei bildet der Marktwert der umgetauschten
Schuldverschreibungen 2011 / 2016 im Umtauschzeitpunkt die Anschaffungskosten der durch den
Umtausch angeschafften neuen Schuldverschreibungen.
c)
Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen natürlicher Personen
Aus den Schuldverschreibungen erzielte Einkünfte unterliegen in der Regel auch im Betriebsvermögen dem im Wege des KESt-Abzugs erhobenen besonderen Steuersatz. Im Gegensatz zu Zinseinkünften gilt dies bei Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen jedoch nur, wenn die Erzielung solcher Einkünfte nicht einen Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt, und hat bei betrieblichen
Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen eine Aufnahme in die Steuererklärung zu erfolgen. Ausgaben und Aufwendungen, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit solchen,
einem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften stehen, sind bei natürlichen Personen auch
im Betriebsvermögen nicht abzugsfähig.
Das gilt auch für Einkünfte aus dem Umtausch von im Betriebsvermögen gehaltenen Schuldverschreibungen 2011 / 2016. Die Bemessungsgrundlage dieser Einkünfte wird in der Regel der Differenz zwischen dem Marktwert (gemeiner Wert) und dem steuerlichen Buchwert der Schuldverschreibungen 2011 / 2016 im Umtauschzeitpunkt entsprechen. Aus dem Umtausch öffentlich angebotener
Schuldverschreibungen erzielte Einkünfte unterliegen in der Regel auch im Betriebsvermögen dem im
Wege des Kapitalertragsteuerabzugs erhobenen besonderen 25 %-igen Steuersatz (wenn der Umtausch vor dem 1. Jänner 2016 stattfindet) bzw. 27,5 %-igen Steuersatz (wenn der Umtausch ab dem
1. Jänner 2016 stattfindet).
Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert und Verluste aus der Veräußerung oder Einlösung von
Schuldverschreibungen (einschließlich Verluste aus dem Umtausch von öffentlich angebotenen
Schuldverschreibungen 2011 / 2016) sind im betrieblichen Bereich vorrangig mit positiven Einkünften
aus realisierten Wertsteigerungen von Finanzinstrumenten desselben Betriebs zu verrechnen, ein
verbleibender Verlust darf nur zur Hälfte (ab 1.1.2016 zu 55 %) mit anderen Einkünften ausgeglichen
oder vorgetragen werden.
d)
Körperschaften
Beziehen Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich Einkünfte aus den Schuldverschreibungen, so unterliegen diese Einkünfte in Österreich der Besteuerung gemäß den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Körperschaften, die Betriebseinnahmen aus den
Schuldverschreibungen beziehen, können den Abzug der Kapitalertragsteuer durch Abgabe einer
Befreiungserklärung (§ 94 Z 5 EStG) vermeiden. Soweit Körperschaften eine solche Befreiungserklä-
- 103 -
rung nicht abgeben können, können die zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichteten Banken den
Kapitalertragsteuerabzug aber auch nach dem 31.12.2015 auf 25 % beschränken. Das gilt auch für
Einkünfte aus dem Umtausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016.
Für Privatstiftungen gelten Sondervorschriften (Zwischensteuer, kein KESt-Abzug bei Abgabe einer
Befreiungserklärung gegenüber der Zahlstelle). Die steuerlichen Auswirkungen eines Umtauschs von
Schuldverschreibungen 2011 / 2016 auf Privatstiftungen werden ebenfalls unter anderem davon abhängen, ob diese Schuldverschreibungen im Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehalten werden, öffentlich angeboten wurden, und ob sie vor oder nach dem 1. April 2012 oder 30. September
2011 angeschafft wurden.
3.
Nicht in Österreich ansässige Anleger
Natürliche Personen, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt
haben, und juristische Personen, die in Österreich weder ihren Sitz noch den Ort ihrer Geschäftsleitung haben, (beschränkt Steuerpflichtige) unterliegen mit Einkünften aus den Schuldverschreibungen
in Österreich nicht der Steuerpflicht, sofern diese Einkünfte nicht einer inländischen Betriebsstätte
zuzurechnen sind (hinsichtlich der EU Quellensteuer siehe jedoch gleich unten). Dies gilt auch dann,
wenn sich die auszahlende oder depotführende Stelle in Österreich befindet, weil und soweit die
Schuldnerin der Zinserträge aus den Schuldverschreibungen (die Emittentin) ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung nicht in Österreich hat.
Werden Einkünfte aus den Schuldverschreibungen in Österreich bezogen (inländische auszahlende
oder depotführende Stelle), kann ein Abzug der Kapitalertragsteuer unterbleiben, wenn der Anleger
der österreichischen auszahlenden bzw. depotführenden Stelle seine Ausländereigenschaft nach den
Bestimmungen der österreichischen Einkommensteuerrichtlinien nachweist. Geschieht dies nicht und
wurde Kapitalertragsteuer einbehalten, hat der Anleger die Möglichkeit, bis zum Ablauf des fünften
Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, beim zuständigen österreichischen Finanzamt die Rückzahlung der Kapitalertragsteuer zu beantragen. Anträge beschränkt Steuerpflichtiger auf
Rückzahlung oder Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer sind jedoch erst nach Ablauf des
Jahres der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer zulässig.
Sofern nicht in Österreich ansässige Anleihegläubiger Einkünfte aus den Schuldverschreibungen im
Rahmen von in Österreich steuerpflichtigen betrieblichen Einkünften (insbesondere über eine österreichische Betriebsstätte) beziehen, unterliegen sie in der Regel derselben Besteuerung wie unbeschränkt steuerpflichtige Anleihegläubiger.
Das gilt auch für Einkünfte aus dem Umtausch von im Betriebsvermögen gehaltenen Schuldverschreibungen 2011 / 2016.
- 104 -
Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie in der Republik Österreich
Die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen
(EU-Zinsrichtlinie) sieht einen Informationsaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten
über Zinszahlungen und gleichgestellte Zahlungen durch Zahlstellen eines Mitgliedstaates an in einem
anderen Mitgliedstaat oder bestimmten assoziierten und abhängigen Gebieten steuerlich ansässige
natürliche Personen vor.
Österreich hat die EU-Zinsrichtlinie mit dem EU Quellensteuergesetz umgesetzt, das anstelle eines
Informationsaustausches die Einbehaltung einer EU Quellensteuer vorsieht. Dieser unterliegen Zinsen
im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes, die eine inländische Zahlstelle an eine in einem anderen
Mitgliedstaat oder bestimmten assoziierten und abhängigen Gebieten ansässige natürliche Person
(wirtschaftlicher Eigentümer der Zinszahlung) oder Einrichtung im Sinne von Art 4 Abs 2 der EUZinsrichtlinie zahlt. Die EU Quellensteuer beträgt 35 %. EU-Quellensteuer könnte insbesondere auch
von aufgelaufenen Zinsen, welche beim Umtausch von Schuldverschreibungen anfallen, abgezogen
werden. Die Emittentin übernimmt keine Verantwortung für die Einbehaltung und Zahlung einer allenfalls anfallenden EU Quellensteuer.
Die EU-Quellensteuer ist unter anderem zum Zeitpunkt des Zuflusses von Zinsen, bei Veräußerung
der Schuldverschreibung, Wechsel des Wohnsitzstaates, Übertragung der Schuldverschreibungen auf
ein Depot außerhalb Österreichs oder bestimmten sonstigen Änderungen des Quellensteuerstatus
des Anlegers abzuziehen. EU-Quellensteuer ist nicht abzuziehen, wenn der Anleihegläubiger (wirtschaftlicher Eigentümer) der Zahlstelle eine vom Wohnsitzfinanzamt des Mitgliedsstaates seines
steuerlichen Wohnsitzes auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung vorlegt. Diese Bescheinigung
muss Name, Anschrift und Steuer- oder sonstige Identifizierungsnummer, oder bei Fehlen einer solchen, Geburtsdatum und -ort des Anleihegläubigers, Name und Anschrift der Zahlstelle, sowie die
Kontonummer des Anleihegläubigers oder das Kennzeichen der Schuldverschreibung enthalten. Die
Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung und ist durch die Zahlstelle ab
Vorlage zu berücksichtigen.
Die Änderungsrichtlinie zur EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie vom 24. März 2014 (2014/48/EU), die ab
dem Jahr 2017 angewandt werden soll, sieht eine Ausweitung der von der Richtlinie erfassten Personen, Einrichtungen und Produkte vor, wobei jedoch ein Vorschlag der EU Kommission vom 18.3.2015
zur Aufhebung dieser Richtlinie besteht.
Österreich hat einem automatischen Informationsaustausch hinsichtlich österreichischer Bankkonten
und Wertpapierdepots zugestimmt, der ab dem Jahr 2017 erfolgen wird. Die nähere Umsetzung wird
nach Maßgabe des Bundesgesetzes zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den au-
- 105 -
tomatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (GMSG) zur Umsetzung der EU Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/EU in der Fassung der RL 2014/107/EU) und des globalen OECD
Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen erfolgen.
- 106 -
XI.
BESTEUERUNG IM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG
DIE FOLGENDEN AUSFÜHRUNGEN STELLEN IN KEINER WEISE EINE RECHTS- ODER
STEUERBERATUNG DAR.
DIE FOLGENDEN AUSFÜHRUNGEN SIND EINE GENERELLE BESCHREIBUNG BESTIMMTER
LUXEMBURGISCHER STEUERLICHER ASPEKTE HINSICHTLICH DES ERWERBES, DES
HALTENS
UND
DER
VERÄUSSERUNG
EINSCHL.
UMTAUSCHES
VON
SCHULDVERSCHEIBUNGEN.
DIESE BESCHREIBUNG IST KEINE VOLLSTÄNDIGE UND ABSCHLIESSENDE DARSTELLUNG
ALLER MÖGLICHEN STEUERRECHTLICHEN ASPEKTE, DIE FÜR DIE ENTSCHEIDUNG EINES
KÄUFERS,
AKTIEN
UND/ODER
SCHULDVERSCHEIBUNGEN
ZU
ERWERBEN
ODER
UMZUTAUSCHEN, RELEVANT SEIN KÖNNEN.
KÄUFER SOLLTEN SICH IN IHREM JEWEILIGEN EINZELFALL DURCH IHRE EIGENEN
STEUERBERATER
HINSICHTLICH
STEUERRECHTLICHEN
ASPEKTE
DER
DES
LUXEMBURGISCHEN
ERWERBES,
DES
UND
AUSLÄNDISCHEN
HALTENS
UND
DER
VERÄUSSERUNG EINSCHL. DES UMTAUSCHES DER SCHULDVERSCHEIBUNGEN BERATEN
LASSEN.
ES
SOLLTEN
KEINE
SCHLUSSFOLGERUNGEN
GEZOGEN
WERDEN
HINSICHTLICH
STEUERRECHTLICHER ASPEKTE, WELCHE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DEN FOLGENDEN
AUSFÜHRUNGEN BEHANDELT WERDEN.
DIE AUSFÜHRUNGEN BASIEREN AUF DER ZUM ZEITPUNKT DER ERSTELLUNG DIESES
PROSPEKTES
IN
LUXEMBOURG
ANWENDBAREN
GESETZGEBUNG
EINSCHLIESSLICH
DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN, WELCHE GGF. AUCH MIT RÜCKWIRKENDER WIRKUNG
GEÄNDERT WERDEN KÖNNEN.
JEGLICHER VERWEIS IN DEN FOLGENDEN DARSTELLUNGEN AUF EINE STEUER, ABGABE
ODER QUELLENSTEUER ÄHNLICHER NATUR ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH AUS SICHT VON
LUXEMBURGISCHEM RECHT.
DIE UNTEN GENANNTEN BESTEUERUNGSRECHTE LUXEMBURGS KÖNNEN GGF. DURCH
ANWENDBARE
DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN
AUSGESCHLOSSEN SEIN.
EINGESCHRÄNKT
ODER
- 107 -
DIE EMITTENTIN ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE EINBEHALTUNG VON
STEUERN AUF ERTRÄGE AUS DEN SCHULVERSCHREIBUNGEN AN DER QUELLE.
1.
Generelles zur luxemburgischen Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen
Juristische Personen. Die luxemburgische Körperschaftssteuer (impôt sur le revenu des collectivités),
der damit verbundene Beitrag für den Beschäftigungsfonds (contribution au fonds pour l’emploi), die
Gewerbesteuer (impôt commercial communal), die Vermögenssteuer (impôt sur la fortune) sind anwendbar auf die meisten steuerpflichtigen juristischen Personen, die in Luxemburg steuerlich ansässig
sind oder die Einkommen aus luxemburgischen Quellen oder luxemburgischen Aktiva erhalten. Die
Körperschaftssteuer beträgt gegenwärtig 21 % (20 % bei einem besteuerbaren Einkommen von weniger als 15.000,- Euros). Weiterhin werden ein Beitrag für den Beschäftigungsfonds in Höhe von 7 %
der Körperschaftssteuer fällig, sowie eine auf das besteuerbare Einkommen anzuwendende Gewerbesteuer i.H.v. 6,75 % bis 12 % (abhängig von der Kommune, in der die jeweilige Körperschaft ansässig ist). Für in Luxemburg-Stadt ansässige Körperschaften ergibt sich damit ein Gesamtsteuersatz
(Körperschaftssteuer, Solidaritätsbeitrag und Gewerbesteuer) i.H.v. 29,22 %. Bezüglich der Körperschaftssteuer wird je nach Art der gehaltenen Aktiva und der Bilanzhöhe der jeweiligen steuerpflichtigen juristischen Person eine Mindeststeuer erhoben.
Natürliche Personen. Die Einkommenssteuer (impôt sur le revenu des personnes physiques) und der
Beitrag für den Beschäftigungsfonds (contribution au fonds pour l’emploi) sind grundsätzlich anwendbar auf natürliche Personen, die in Luxemburg steuerlich ansässig sind oder die in bzw. aus Luxemburg Einkommen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können steuerpflichtige natürliche
Personen, die eine kommerzielle Tätigkeit in Luxemburg ausüben oder daran beteiligt sind, der vorgenannten Gewerbesteuer unterliegen. Die luxemburgische Einkommenssteuer wird nach einem progressiven Satz erhoben (0 - 40 % je nach besteuerbarem Einkommen) und unterliegt darüber hinaus
dem Beitrag zum Beschäftigungsfonds i.H.v. 7 % oder 9 % der Einkommenssteuer, abhängig von der
Höhe des Einkommens und abhängig von der individuellen Situation der steuerpflichtigen natürlichen
Person.
- 108 -
2.
Quellensteuer i.H. von 10 % bei in Luxemburg ansässigen natürlichen Personen
Zinszahlungen von luxemburgischen Zahlstellen an natürliche Personen, die in Luxemburg ansässig
sind, oder an bestimmte niedergelassene Einrichtungen, die Zinszahlungen für solche Privatpersonen
sichern (es sei denn, diese Einrichtungen haben sich für die Behandlung wie anerkannte OGAW in
Übereinstimmung mit der Richtlinie des Europäischen Rates 85/611/EG oder die Regelungen über
den Austausch von Informationen entschieden), unterliegen einer Quellensteuer von 10 % (die „10 %
Luxemburg Quellensteuer“).
Dem luxemburgischen Gesetz vom 23. Dezember 2005 in seiner geänderten Fassung zufolge können
sich Privatpersonen, welche in Luxemburg ansässig sind, dafür entscheiden, selbst eine Erklärung
über ihre Zinseinkünfte abzugeben und so eine Steuer von 10 % (die „10 % Steuer“) auf Zinszahlungen zu entrichten, sofern diese im Rahmen ihres Privatvermögens anfallen. Diese 10 % Steuer betrifft
Zinszahlungen, welche nach dem 31. Dezember 2007 von bestimmten, nicht in Luxemburg ansässigen Zahlstellen (wie in der EU-Zinsrichtlinie definiert) geleistet wurden, d.h. Zahlstellen, welche sich in
einem EU-Mitgliedsstaat außer Luxemburg, einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums,
der kein Mitgliedsstaat der EU ist, oder einem Staat oder Einrichtung, welche ein internationales Abkommen abgeschlossen haben, das direkt mit der EU-Zinsrichtlinie in Zusammenhang steht, befinden.
Die 10 % Luxemburg Quellensteuer oder die 10 % Steuer stellen die endgültige Steuerpflicht von in
Luxemburg ansässigen privaten Steuerzahlern dar, welche Zahlungen im vorgenannten Sinne im
Rahmen ihres Privatvermögens erhalten.
3.
Einkommensbesteuerung des Kapitals, Zinsen, Gewinnen bei Verkauf oder Rückkauf
von in Luxemburg ansässigen Haltern
Natürliche Personen. Ein in Luxemburg ansässiger Halter der Schuldverschreibungen, der im Rahmen der Verwaltung seines Privatvermögens agiert, unterliegt luxemburgischer Einkommensbesteuerung hinsichtlich erhaltener Zinsen, Rückkaufagios oder Ausgabediscounts, außer wenn 10% Luxemburg Quellensteuer oder die 10% Steuer darauf erhoben wurde. Gewinne, die er bei einer Veräußerung jeglicher Art von Schuldverschreibungen - einschließlich u.a. des Tausches von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 und/oder in andere Aktiva - realisiert, unterliegen nicht der luxemburgischen Einkommensbesteuerung, soweit der Verkauf mehr als 6
Monate nach deren Akquise stattgefunden hat. Der Anteil des Erlöses aus der vorgenannten Veräußerung (oder u.a. des Umtausches) der Schuldverschreibungen, der aus aufgelaufenen aber nicht
gezahlten Zinsen besteht, unterliegt jedoch der luxemburgischen Einkommensbesteuerung (außer
wenn die 10 % Luxemburg Quellensteuer oder die 10 % Steuer darauf erhoben wurde).
- 109 -
Im Ausland auf Zinszahlungen angewandte Quellensteuern (sofern es sich nicht um die 10% Steuer
handelt) können ggf. in Luxemburg gemäß internem luxemburgischem Recht oder anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen für die luxemburgische Einkommensbesteuerung berücksichtigt werden.
Körperschaften. Eine in Luxemburg ansässige Körperschaft muss erhaltene oder aufgelaufene Zinsen, jegliche Rückzahlungsagios oder Ausgabediscounts, sowie jegliche Gewinne bei jeglicher Art von
Veräußerung (einschließlich u.a. des Tausches von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 und/oder in andere Aktiva) der Schuldverschreibungen in ihr besteuerbares Einkommen für luxemburgische Zwecke aufnehmen. Das Gleiche gilt für Halter, die natürliche
Personen sind und die im Rahmen der Verwaltung eine professionellen oder geschäftlichen Unternehmens handeln.
SICAR. Einkommen aus den Schuldverschreibungen (einschließlich Einkommen u.a. aus dem Tausch
von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020 und/oder in andere
Aktiva), das durch Risikokapitalinvestmentgesellschaften im Sinne des Gesetzes vom 15. Juni 2004 in
seiner aktuellen Fassung realisiert wird, ist von der Körperschaftssteuer befreit, soweit es als qualifiziertes Einkommen im Sinne des vorgenannten Gesetzes behandelt werden.
Verbriefungsgesellschaften. Einkommen aus den Schuldverschreibungen (einschließlich u.a. Einkommen aus dem Tausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen
2015 / 2020 und/oder in andere Aktiva), das durch Verbriefungsgesellschaften im Sinne des abgeänderten Gesetztes vom 22. März 2004 realisiert wird, unterliegt der normalen Einkommensbesteuerung, wobei jedoch sämtliche Verpflichtungen der Verbriefungsgesellschaft gegenüber ihren Investoren und Gläubigern (z.B. Dividenden, Zinsen, etc.) steuerlich abzugsfähig sind. Das Einkommen solcher Verbriefungsgesellschaften im Hinblick auf die Aktien kann insofern körperschaftssteuerlich
neutralisiert werden.
Andere. Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere im Sinne des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 in seiner aktuellen Fassung, spezialisierte Investmentfonds im Sinne des Gesetzes vom
13. Februar 2007 in seiner aktuellen Fassung oder Verwaltungsgesellschaften für Privatvermögen im
Sinne des Gesetzes vom 11. Mai 2007 in seiner aktuellen Fassung sind in Luxemburg einkommenssteuerbefreit, sodass Einkommen aus den Schuldverschreibungen (einschließlich u.a. Einkommen
aus dem Tausch von Schuldverschreibungen 2011 / 2016 in Schuldverschreibungen 2015 / 2020
und/oder in andere Aktiva) körperschaftssteuerbefreit ist.
- 110 -
4.
Andere luxemburgische Steuern
Vermögenssteuer. Das luxemburgische Recht kennt keine Vermögenssteuer für natürliche Personen.
Die Schuldverschreibungen unterliegen in Luxemburg der Vermögenssteuer, wenn sie (i) von einer
voll besteuerbaren luxemburgischen Körperschaft gehalten werden (ausgeschlossen sind Organismen
für gemeinsame Anlagen im Sinne des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, Verbriefungsgesellschaften im Sinne des Gesetz vom 22. März 2004 in seiner aktuellen Fassung, Risikokapitalinvestmentgesellschaften im Sinne des Gesetzes vom 15. Juni 2004 in seiner aktuellen Fassung, spezialisierte
Investmentfonds im Sinne des Gesetzes vom 13. Februar 2007 in seiner aktuellen Fassung und Verwaltungsgesellschaften für Privatvermögen im Sinne des Gesetzes vom 11. Mai 2007 in seiner aktuellen Fassung) oder (ii) einem Unternehmen oder einem Teil davon zurechenbar sind, das in Luxemburg durch eine Betriebstätte einer nicht in Luxemburg ansässigen juristischen Person geführt wird.
Die Vermögenssteuer wird jährlich erhoben. Sie entspricht 0,5 % des Nettovermögens der vorgenannten Halter der Schuldverschreibungen.
Registrierungssteuern und Stempelsteuern. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen und deren
Veräußerung unterliegen keiner Registrierungssteuer oder Stempelsteuer in Luxemburg.
Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer. Gemäß luxemburgischem Recht sind Schuldverschreibungen einer natürlichen Person, die zum Zeitpunkt ihres Todes in Luxemburg ansässig ist, in der für
Erbschaftssteuer relevanten Steuerbasis inbegriffen. Luxemburgische Schenkungssteuer kann anfallen auf Schenkungen von Schuldverschreibungen anfallen, soweit diese notariell beurkundet oder
anderweitig in Luxemburg registriert werden.
F-1
FINANZTEIL
I.
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und
Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) .................................... F-3
A.
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2014 ............................................................... F-3
B.
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014
bis zum 31. Dezember 2014 ................................................................................ F-4
C.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2014 ....................................................... F-5
D.
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum
31. Dezember 2014 ........................................................................................... F-15
E.
Konzerneigenkapitalspiegel .............................................................................. F-16
F.
Bestätigungsvermerk zum geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014
der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring
(HGB) ................................................................................................................ F-17
II.
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und
Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) .................................. F-19
A.
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2013 ............................................................. F-19
B.
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013
bis zum 31. Dezember 2013 .............................................................................. F-20
C.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2013 ..................................................... F-21
D.
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum
31. Dezember 2013 ........................................................................................... F-31
E.
Konzerneigenkapitalspiegel .............................................................................. F-32
F.
Bestätigungsvermerk zum geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013
der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring
(HGB) ................................................................................................................ F-33
III.
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und
Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) .................................. F-35
A.
Bilanz zum 31. Dezember 2014 ......................................................................... F-35
B.
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014 ................................ F-36
C.
Anhang für das Geschäftsjahr 2014 .................................................................. F-37
F-2
D.
Bestätigungsvermerk zum geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der
„Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB)
........................................................................................................................... F-46
IV.
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und
Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB) .................................. F-48
A.
Bilanz zum 31. Dezember 2013 ......................................................................... F-48
B.
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013 ................................ F-49
C.
Anhang für das Geschäftsjahr 2013 .................................................................. F-50
D.
Bestätigungsvermerk zum geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der
„Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring (HGB)
........................................................................................................................... F-59
F-3
I.
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH,
Kirchanschöring (HGB)
A.
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2014
F-4
B.
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014
F-5
C.
A.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2014
ALLGEMEINE ANGABEN
1.
Generalnorm
Dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes sowie die Regelungen der Satzung zugrunde.
2.
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
B.
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS
1.
Konzernzugehörigkeit und Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind folgende Unternehmen einbezogen:
Name und Sitz der
Konzernunternehmen
1.
„Royalbeach“
Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH,
Kirchanschöring (Royalbeach GmbH, Deutschland)
2.
„Royalbeach“
Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H.
Salzburg/Österreich
(Royalbeach Ges.m.b.H., Österreich)
Beteiligung
%
gehalten von
100
Royalbeach
GmbH, Deutschland
Der Konzernabschluss wurde zum 31. Dezember 2014 aufgestellt. Der Bilanzstichtag stimmt mit dem der einbezogenen Unternehmen überein.
F-6
Die Tochtergesellschaft Royalbeach International Limited, Hongkong, ist in diesen
Konzernabschluss nicht einbezogen. Die Gesellschaft ist aufgrund ihres Geschäftsumfangs von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung. Die Tätigkeit beschränkt
sich auf den Aufbau neuer Märkte mit eigenen Produkten in Asien und Ozeanien.
2.
Konsolidierungsgrundsätze
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
geltenden Buchwertmethode durch Verrechnung der Beteiligungswerte mit dem
konsolidierungspflichtigen Eigenkapital.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften
wurden gegeneinander aufgerechnet.
Konzerninterne Umsatzerlöse und andere konzerninterne Erträge wurden mit den
entsprechenden Aufwendungen verrechnet.
Eine Zwischenergebniseliminierung war nicht erforderlich.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Abschlüsse der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH
und der konsolidierten Tochterunternehmung wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
4.
Grundlagen der Währungsumrechnung
Fremdwährungsposten werden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag
bewertet.
F-7
C.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierung und die Bewertung im Konzern erfolgten nach übereinstimmenden
Grundsätzen, insbesondere wurden Bewertungswahlrechte in derselben Weise wie im
Einzelabschluss des Mutterunternehmens ausgeübt. Die Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
F-8
Im Einzelnen wurde die Bewertung wie folgt vorgenommen:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte, entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit
den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear auf überwiegend drei Jahre.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger und
außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden bei Geschäfts- und
Fabrikgebäuden linear über eine Nutzungsdauer von 10, 25 und 33 Jahren vorgenommen. Bei
beweglichen Vermögensgegenständen wird linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3 bis 10 Jahre.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
F-9
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten bilanziert. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und Verwertbarkeit ergeben, werden
in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen werden, sofern erforderlich, erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen werden um eine Pauschalwertberichtigung gekürzt,
die das allgemeine Ausfallrisiko abdeckt.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Ansatz erfolgt zu Nennwerten.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nennwerten bzw. Anschaffungskosten bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages nach dem
Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages so
bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.
F-10
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
LATENTE STEUERN
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten
Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen
werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines Steuersatzes von 26,325 %.
D.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
1.
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens des Konzerns wird
im Einzelnen in einem Anlagenspiegel dargestellt.
2.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr mit folgender Ausnahme: Von den sonstigen Vermögensgegenständen hat ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 24 (V.TEUR 35) eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
3.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Beträge aus Messekosten, Werbekosten,
Forfaitierungs- und Leasingverträgen.
F-11
PASSIVA
1.
Gezeichnetes Kapital
Das Stammkapital der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH
beträgt TEUR 500.
2.
Ausgegebenes Kapital
Das Mutterunternehmen hält eigene Anteile zu nominal EUR 5.100,00. Das ausgegebene Kapital beläuft sich somit auf EUR 494.900,00.
3.
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
Ausgewiesen ist ein passivischer Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung.
4.
Rückstellungen
In der Position sonstige Rückstellungen sind im wesentlichen Vorsorgen für Personalaufwendungen, Boni für Kunden, Garantieverpflichtungen, Archivierungskosten
sowie für die Abschlussprüfung enthalten.
5.
Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten
Restlaufzeiten und Sicherheiten sind dem Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
6.
Passive latente Steuern
Die Position beruht auf der Aktivierung von Entwicklungskosten für selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte im Einzelabschluss
des Mutterunternehmens.
F-12
E.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Spielwaren und Sportartikeln setzen sich
wie folgt zusammen:
Konzern
Konzern
Konzern
Konzern
Konzern
2014
2013
2012
2011
2010
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Inland
38.591
38.207
41.544
47.749
49.399
Ausland
47.157
40.868
26.810
21.777
13.692
85.748
79.075
68.354
64.526
63.091
Im Konzern beträgt der Exportanteil bezogen auf die Umsatzerlöse 55,0 %
(V. 51,7 %).
2.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von insgesamt
TEUR 18 (V.TEUR 26) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von insgesamt TEUR 1.589 (V.TEUR 602) aus Einstellungen in die Wertberichtigungen auf Forderungen.
F-13
F.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse im Konzern
wie folgt:
2.
31.12.2014
Vorjahr
TEUR
TEUR
Forfaitierungen
9.060
11.554
Avalverpflichtungen
4.118
3.841
13.178
15.395
Nicht in der Konzernbilanz enthaltene Geschäfte
Es bestehen im Konzern finanzielle Verpflichtungen aus folgenden (Dauer-)
Schuldverhältnissen:
TEUR
Mieten
281
Leasing
128
Devisentermingeschäfte
409
TUSD
0
TGBP
0
0
3.205
0
3.205
0
Der Zeitwert der Devisentermingeschäfte beträgt TEUR -61.
Der Zeitwert von bestehenden Zinsswaps beläuft sich zum Stichtag auf TEUR -274.
3.
Anzahl Mitarbeiter
Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden im Konzern 72 (V. 72) Mitarbeiter beschäftigt.
F-14
4.
Honorar Konzernabschlussprüfer
Berechnetes Gesamthonorar für das Berichtsjahr:
EUR
Konzernabschlussprüfung
6.000,00
6.000,00
5.
Organmitglieder
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer ist berufen
Herr Hans-Jürgen Münch, Bad Reichenhall.
6.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.
Kirchanschöring, 1. September 2015
„Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH
....................................................................................
Hans-Jürgen Münch
F-15
D.
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum
31. Dezember 2014
1.
Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten
2.
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
3.
Abnahme der Rückstellungen
4.
Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens
2014
TEUR
2013
TEUR
1.462
1.245
354
289
81
169
231
0
-
5.
Zunahme der Vorräte
- 195
-1.413
6.
Zunahme der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
-8.936
- 765
Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gegen verbundene Unternehmen
-
-1.359
7.
1
8.
Abnahme der sonstigen Vermögensgegenstände
43
-
32
9.
Abnahme der sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
20
-
27
940
-
20
10.
Abnahme der erhaltenen Anzahlungen
11.
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
1.158
10
798
12.
Abnahme passive latente Steuern
-
-
10
13.
Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten
- 705
- 346
14.
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
-6.660
-1.471
15.
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
16
10
16.
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
- 558
- 437
17.
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
- 542
- 427
18.
Auszahlungen an Unternehmenseigner
- 230
- 349
19.
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten
6.672
2.582
20.
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
6.442
2.233
21.
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
- 759
335
22.
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
1.801
1.466
23.
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
1.042
1.801
F-16
E.
Konzerneigenkapitalspiegel
Stand 31.12.2009
Ausgegebenes
Kapital
Gewinnrücklagen
TEUR
TEUR
500
18
Konzern-Jahresergebnis 2010
Stand 31.12.2010
Erwirtschaftetes
Konzern-Eigenkapital
TEUR
KonzernEigenkapital
10.235
10.753
TEUR
708
495
8
10.943
11.446
Umgliederung eigene Anteile
Konzern-Jahresergebnis 2011
Stand 31.12.2011
1.166
495
8
Konzern-Jahresergebnis 2012
Stand 31.12.2012
495
8
13.583
14.086
1.245
495
8
Konzern-Jahresergebnis 2014
Stand 31.12.2014
12.613
1.473
Konzern-Jahresergebnis 2013
Stand 31.12.2013
12.110
14.828
15.331
1.462
495
8
16.290
16.793
F-17
F.
Bestätigungsvermerk zum geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember
2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH,
Kirchanschöring (HGB)
Ich habe den von der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss
und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und
den Konzernlagebericht abzugeben.
Ich habe meine Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung
des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
F-18
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht
steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Erlangen, 1. September 2015
Dr. Steinacker
Wirtschaftsprüfer
F-19
II.
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH,
Kirchanschöring (HGB)
A.
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2013
F-20
B.
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013
F-21
C.
A.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2013
ALLGEMEINE ANGABEN
1.
Generalnorm
Dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes sowie die Regelungen der Satzung zugrunde.
2.
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
B.
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS
1.
Konzernzugehörigkeit und Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind folgende Unternehmen einbezogen:
Name und Sitz der
Konzernunternehmen
1.
„Royalbeach“
Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH,
Kirchanschöring (Royalbeach GmbH, Deutschland)
2.
„Royalbeach“
Spielwaren und Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H.
Salzburg/Österreich
(Royalbeach Ges.m.b.H., Österreich)
Beteiligung
%
gehalten von
100
Royalbeach
GmbH, Deutschland
Der Konzernabschluss wurde zum 31. Dezember 2013 aufgestellt. Der Bilanzstichtag stimmt mit dem der einbezogenen Unternehmen überein.
F-22
Die Tochtergesellschaft Royalbeach International Limited, Hongkong, ist in diesen
Konzernabschluss nicht einbezogen. Die Gesellschaft ist aufgrund ihres Geschäftsumfangs von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung. Die Tätigkeit beschränkt
sich auf den Aufbau neuer Märkte mit eigenen Produkten in Asien und Ozeanien.
2.
Konsolidierungsgrundsätze
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
geltenden Buchwertmethode durch Verrechnung der Beteiligungswerte mit dem
konsolidierungspflichtigen Eigenkapital.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften
wurden gegeneinander aufgerechnet.
Konzerninterne Umsatzerlöse und andere konzerninterne Erträge wurden mit den
entsprechenden Aufwendungen verrechnet.
Eine Zwischenergebniseliminierung war nicht erforderlich.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Abschlüsse der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH
und der konsolidierten Tochterunternehmung wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
4.
Grundlagen der Währungsumrechnung
Fremdwährungsposten werden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag
bewertet.
F-23
C.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierung und die Bewertung im Konzern erfolgten nach übereinstimmenden
Grundsätzen, insbesondere wurden Bewertungswahlrechte in derselben Weise wie im
Einzelabschluss des Mutterunternehmens ausgeübt. Die Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
F-24
Im Einzelnen wurde die Bewertung wie folgt vorgenommen:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte, entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit
den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear auf überwiegend drei Jahre.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger und
außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden bei Geschäfts- und
Fabrikgebäuden linear über eine Nutzungsdauer von 10, 25 und 33 Jahren vorgenommen. Bei
beweglichen Vermögensgegenständen wird linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3 bis 10 Jahre.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
F-25
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten bilanziert. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und Verwertbarkeit ergeben, werden
in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen werden, sofern erforderlich, erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen werden um eine Pauschalwertberichtigung gekürzt,
die das allgemeine Ausfallrisiko abdeckt.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Ansatz erfolgt zu Nennwerten.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nennwerten bzw. Anschaffungskosten bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages nach dem
Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages so
bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.
F-26
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
LATENTE STEUERN
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten
Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen
werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines Steuersatzes von 26,325 %.
D.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
1.
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens des Konzerns wird
im Einzelnen in einem Anlagenspiegel dargestellt.
2.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr mit folgender Ausnahme: Von den sonstigen Vermögensgegenständen hat ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 35 (V.TEUR 46) eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
3.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Beträge aus Messekosten, Werbekosten,
Forfaitierungs- und Leasingverträgen.
F-27
PASSIVA
1.
Gezeichnetes Kapital
Das Stammkapital der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH
beträgt TEUR 500.
2.
Ausgegebenes Kapital
Das Mutterunternehmen hält eigene Anteile zu nominal EUR 5.100,00. Das ausgegebene Kapital beläuft sich somit auf EUR 494.900,00.
3.
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
Ausgewiesen ist ein passivischer Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung.
4.
Rückstellungen
In der Position sonstige Rückstellungen sind im wesentlichen Vorsorgen für Personalaufwendungen, Boni für Kunden, Garantieverpflichtungen, Archivierungskosten
sowie für die Abschlussprüfung enthalten.
5.
Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten
Restlaufzeiten und Sicherheiten sind dem Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
6.
Passive latente Steuern
Die Position beruht auf der Aktivierung von Entwicklungskosten für selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte im Einzelabschluss
des Mutterunternehmens.
F-28
E.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus dem Vertrieb von Spielwaren und Sportartikeln setzen sich
wie folgt zusammen:
Konzern
Konzern
Konzern
Konzern
Konzern
2013
2012
2011
2010
2009
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Inland
38.207
41.544
47.749
49.399
49.333
Ausland
40.868
26.810
21.777
13.692
12.804
79.075
68.354
64.526
63.091
62.137
Im Konzern beträgt der Exportanteil bezogen auf die Umsatzerlöse 51,7 %
(V. 39,2 %).
2.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von insgesamt
TEUR 26 (V.TEUR 13) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von insgesamt TEUR 602 (V.TEUR 1.709) aus Einstellungen in die Wertberichtigungen auf Forderungen.
F-29
F.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse im Konzern
wie folgt:
31.12.2013
Vorjahr
TEUR
TEUR
Forfaitierungen
Avalverpflichtungen
2.
11.554
9.938
3.841
3.013
15.395
12.951
Nicht in der Konzernbilanz enthaltene Geschäfte
Es bestehen im Konzern finanzielle Verpflichtungen aus folgenden (Dauer-)
Schuldverhältnissen:
TEUR
TUSD
TGBP
Mieten
213
0
0
Leasing
219
0
0
0
8.965
0
432
8.965
0
Devisentermingeschäfte
Der Zeitwert der Devisentermingeschäfte beträgt TEUR -61.
3.
Anzahl Mitarbeiter
Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden im Konzern 72 (V. 83) Mitarbeiter
beschäftigt.
F-30
4.
Honorar Konzernabschlussprüfer
Berechnetes Gesamthonorar für das Berichtsjahr:
EUR
Konzernabschlussprüfung
6.000,00
6.000,00
5.
Organmitglieder
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer ist berufen
Herr Hans-Jürgen Münch, Bad Reichenhall.
6.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2013 auf neue Rechnung vorzutragen.
Kirchanschöring, 27. August 2014
„Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH
....................................................................................
Hans-Jürgen Münch
F-31
D.
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum
31. Dezember 2013
2013
TEUR
2012
TEUR
1.245
1.473
1.
Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten
2.
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
289
213
3.
Abnahme der Rückstellungen
169
132
4.
Rückzahlung stiller Gesellschafter
0
- 600
5.
Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens
0
0
6.
Zunahme der Vorräte
-1.413
- 359
7.
Zunahme der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
- 765
-8.199
Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gegen verbundene Unternehmen
-1.359
1.559
9.
Abnahme der sonstigen Vermögensgegenstände
-
32
154
10.
Zunahme der sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
-
27
0
11.
Abnahme der erhaltenen Anzahlungen
-
20
20
12.
Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
798
- 517
8.
13.
Abnahme passive latente Steuern
-
10
-
10
14.
Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten
- 346
-
75
15.
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
-1.471
-6.209
16.
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
10
0
17.
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
- 437
- 595
18.
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
- 427
- 595
19.
Auszahlungen an Unternehmenseigner
- 349
558
20.
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten
2.582
7.498
21.
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
2.233
8.056
22.
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
335
1.252
23.
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
1.466
214
24.
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
1.801
1.466
F-32
E.
Konzerneigenkapitalspiegel
Stand 31.12.2008
Ausgegebenes
Kapital
Gewinnrücklagen
TEUR
TEUR
500
18
9.296
Konzern-Jahresergebnis 2009
Stand 31.12.2009
Umgliederung eigene Anteile
500
18
-5
-10
495
8
495
8
10.235
10.753
10.943
11.446
12.110
12.613
1.473
495
8
Konzern-Jahresergebnis 2013
Stand 31.12.2013
9.814
1.166
Konzern-Jahresergebnis 2012
Stand 31.12.2012
TEUR
708
Konzern-Jahresergebnis 2011
Stand 31.12.2011
KonzernEigenkapital
939
Konzern-Jahresergebnis 2010
Stand 31.12.2010
Erwirtschaftetes
Konzern-Eigenkapital
TEUR
13.583
14.086
1.245
495
8
14.828
15.331
F-33
F.
Bestätigungsvermerk zum geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember
2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH,
Kirchanschöring (HGB)
Ich habe den von der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss
und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und
den Konzernlagebericht abzugeben.
Ich habe meine Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung
des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
F-34
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht
steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Erlangen, 27. August 2014
Dr. Steinacker
Wirtschaftsprüfer
F-35
III.
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH,
Kirchanschöring (HGB)
A.
Bilanz zum 31. Dezember 2014
F-36
B.
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014
2014
EUR
1.
Umsatzerlöse
2.
Sonstige betriebliche Erträge
Gesamtleistung
3.
2013
EUR
EUR
71.465.713,21
65.569.097,15
367.930,83
346.740,84
71.833.644,04
65.915.837,99
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene
Waren
4.
Rohergebnis
5.
Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
b)
Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung
(davon für Altersversorgung
EUR 25.246,20; Vj. EUR 28.313,87)
-
56.540.501,57
-
15.293.142,47
-
13.535.378,54
-
2.602.465,53
-
419.826,83
424.677,65 -
3.016.687,40
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-
340.344,33
-
268.555,00
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-
7.713.480,33
-
6.481.916,89
8.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
10.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
11.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-
502.409,36
-
452.349,88
12.
Sonstige Steuern
-
5.882,21
-
7.970,50
13.
Jahresüberschuss
14.
15.
6.
-
2.592.009,75
52.380.459,45
45.788,05
-
2.645.153,53
47.323,42
-
1.623.264,93
2.506.030,20
1.303.907,51
1.114.973,36
843.587,13
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
11.235.769,24
10.392.182,11
Bilanzgewinn
12.350.742,60
11.235.769,24
F-37
C.
Anhang für das Geschäftsjahr 2014
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden
Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zugrunde.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit
den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibung
erfolgt linear auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear auf überwiegend drei Jahre.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen
angesetzt. Bauten werden in 10, 25 und 33 Jahren, andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung überwiegend in 3 bis 10 Jahren linear abgeschrieben. Sonstige
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis
EUR 1.000,00 werden auf fünf Jahre abgeschrieben.
F-38
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit
ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Geleistete
Anzahlungen sind mit dem Anzahlungsbetrag bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.
Erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die Rückstellungen werden nach üblicher kaufmännischer Schätzung einzeln ermittelt, mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet und entsprechen in ihrem Wertansatz den jeweils erwarteten
Ausgaben. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Abschluss ist in EUR aufgestellt. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung
lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden. Währungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag angesetzt.
3.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt nachfolgender Anlagenspiegel:
F-39
4.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr mit folgender Ausnahme: Von den sonstigen Vermögensgegenständen hat ein
Teilbetrag in Höhe von EUR 24.062,00 (Vj. EUR 35.160,00) eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
5.
Der
Bilanzgewinn
Gewinnvortrag
aus
dem
Vorjahr
beläuft
sich
auf
EUR 11.235.769,24
(Vj.EUR 10.392.182,11).
6.
Ausschüttungssperre
Zum Bilanzstichtag bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von EUR 152.092,00
(Vj.EUR 179.745,00), die in voller Höhe auf den Restbuchwert aktivierter Entwicklungskosten abzüglich der darauf gebildeten latenten Steuern entfallen.
7.
Rückstellungen
In der Position sonstige Rückstellungen sind im wesentlichen Vorsorgen für Personalaufwendungen, Boni für Kunden, Garantieverpflichtungen, Archivierungskosten, Zinsverpflichtungen sowie für die Abschlussprüfung enthalten.
F-40
8.
Verbindlichkeiten
Über Restlaufzeiten und Besicherung informiert der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel:
Stand 31.12.2014
Restlaufzeit
Restlaufzeit gesicherte
bis zu 1 Jahr über 5 Jahre
Beträge
TEUR
TEUR
TEUR
1.
Anleihen
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3.
4.
5.
6.
Stand 31.12.2013
Restlaufzeit
Restlaufzeit gesicherte
bis zu 1 Jahr über 5 Jahre Beträge
TEUR
TEUR
TEUR
0
0
0
0
0
0
23.198
466
3.220
17.716
0
2.500
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
4.347
0
0
3.096
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
1.722
0
0
1.644
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
1.176
0
0
1.406
0
0
307
0
0
1.099
0
0
30.750
466
3.220
24.961
0
2.500
Sonstige Verbindlichkeiten
Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besteht in der Eintragung
von Buchgrundschulden auf das Betriebsgrundstück in Höhe von EUR 3.220.000,00. Darüber
hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche Sicherheiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen.
Unter der Position Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind sonstige Verbindlichkeiten angeführt.
F-41
9.
Passive latente Steuern
Die passivischen Steuerlatenzen beruhen auf der Aktivierung von Entwicklungskosten. Die
sich ergebende Steuerbelastung wird unverrechnet angesetzt. Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz beträgt 26,325 %.
Wertansatz
HaBil
StBil
EUR
EUR
Aktivierung von Entwicklungskosten
10.
206.436
0
Differenz
EUR
206.436
Latente
Steuern
EUR
54.344
Aufgliederung der Umsätze
Es handelt sich um Umsätze aus dem Vertrieb von Spielwaren und Sportartikeln im In- und
Ausland.
2014
TEUR
2013
TEUR
Inland
28.360
29.425
Ausland
43.106
36.144
71.466
65.569
F-42
11.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von insgesamt
TEUR 18 (Vj.TEUR 26) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von
insgesamt TEUR 1.531 (Vj.TEUR 487) aus Verbindlichkeitenüberzahlungen (TEUR 1)
sowie aus Einstellungen in die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 1.530).
12.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in vollem Umfang auf das Ergebnis
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Die Position enthält einen Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern in Höhe
von EUR 9.881,00 (V. EUR 9.881,00).
13.
Anzahl Mitarbeiter
Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden 60 (Vj. 60) Mitarbeiter beschäftigt, die in folgenden Funktionen tätig waren:
2014
Leitung
Einkauf/Vertrieb/PM/Service
Verwaltung
Lager
Auszubildende
2013
2
2
42
42
4
4
12
12
60
60
6
6
66
66
F-43
14.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Haftungsverhältnisse
Im Jahresabschluss sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über insgesamt
EUR 9.060.335,67 (V.EUR 11.554.015,83), die à-forfait an ein Kreditinstitut veräußert wurden, nicht ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2014 bestehen Avalverpflichtungen aus Importakkreditiven in Höhe von
EUR 226.482,00 (V.EUR 2.976.756,71). Daneben besteht wie im Vorjahr ein Zollaval über
EUR 30.000,00.
Zugunsten von verbundenen Unternehmen besichert die Gesellschaft mit Patronatserklärung
bzw. Höchstbetragsbürgschaften folgende Kreditrahmen:
Royalbeach Spielwaren- und Sportartikel
Vertriebs Ges. m. b. H., Salzburg, Österreich
TEUR 11.050
Royalbeach International Ltd., Hongkong
TUSD
220
Die Inanspruchnahme aus den Eventualverbindlichkeiten wird als gering eingeschätzt. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen
nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus den bestehenden Leasingverträgen ergeben sich für den Zeitraum bis März 2018 sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 128.460,12 (V.EUR 109.492,46).
Der Nominalwert der Zahlungsverpflichtungen aus den bestehenden Mietverträgen beträgt für
den Zeitraum bis Januar 2019 EUR 148.671,64 (V.EUR 102.968,36).
F-44
Der Zeitwert des bestehenden Zinssatzswaps beläuft sich zum Geschäftsjahresende auf
EUR -274.496,95.
Es bestanden Devisentermingeschäfte über USD 3.205.000,00 (V.USD 8.965.000,00).
Der Zeitwert dieser Finanzderivate beträgt zum Bilanzstichtag EUR 116.971,74
(V.EUR -60.863,78).
Zur Besicherung der Rahmenkreditlinie bei der DZ Bank ist ein USD-Konto mit einem
Betrag von USD 853,39 verpfändet.
15.
Honorar Abschlussprüfer
Berechnetes Gesamthonorar für das Berichtsjahr:
TEUR
Abschlussprüfung
32.200,00
Steuerberatung
4.500,00
Andere Bestätigungsleistungen
4.800,00
41.500,00
16.
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer berufen ist
Herr Hans-Jürgen Münch, Geschäftsführer, Bad Reichenhall.
F-45
17.
Anteilsbesitz
Tochtergesellschaft, Sitz
Royalbeach International
Ltd., Hongkong
Tochtergesellschaft, Sitz
Royalbeach Spielwaren und
Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H.,
Salzburg/Österreich
18.
Anteil am
Kapital
%
100
Anteil am
Kapital
%
Eigenkapital
zum
30.06.2014
Hk $
7.438.862
Eigenkapital
zum 31.12.2014
EUR
100
4.086.331,31
Ergebnis des
Geschäftsjahres
01.07.13 - 30.06.14
Hk $
242.148
Ergebnis des
Geschäftsjahres
2014
EUR
399.369,77
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.
F-46
D.
Bestätigungsvermerk zum geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014
der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH,
Kirchanschöring (HGB)
Ich habe den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
„Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring, für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft.
Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich
bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
F-47
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Erlangen, 8. Mai 2015
Dr. Jörg Steinacker
Wirtschaftsprüfer
F-48
IV.
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH,
Kirchanschöring (HGB)
A.
Bilanz zum 31. Dezember 2013
F-49
B.
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013
2013
EUR
1.
Umsatzerlöse
2.
Sonstige betriebliche Erträge
Gesamtleistung
3.
2012
EUR
EUR
65.569.097,15
55.941.078,48
346.740,84
320.403,76
65.915.837,99
56.261.482,24
52.380.459,45 -
41.280.366,98
13.535.378,54
14.981.115,26
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene
Waren
4.
Rohergebnis
5.
Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
b)
Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung
(davon für Altersversorgung
EUR 28.313,87; Vj. EUR 27.086,76)
-
-
-
2.414.802,18
-
368.078,00
419.826,83 -
3.022.292,36
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-
268.555,00
-
191.977,94
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-
6.481.916,89
-
8.418.700,34
8.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
10.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
11.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-
452.349,88
-
455.605,12
12.
Sonstige Steuern
-
7.970,50
-
7.702,50
13.
Aufgrund eines stillen Gesellschaftsverhältnisses abgeführte Gewinne
0,00
-
33.550,00
6.
14.
Jahresüberschuss
15.
16.
-
2.602.465,53
47.323,42
-
2.506.030,20
17.334,70
-
1.303.907,51
1.964.084,25
1.640.807,25
843.587,13
1.143.949,63
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
10.392.182,11
9.248.232,48
Bilanzgewinn
11.235.769,24
10.392.182,11
F-50
C.
Anhang für das Geschäftsjahr 2013
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zugrunde.
Der vorliegende Jahresabschluss ist bis auf nachfolgende Ausnahme unter Beibehaltung der
für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze
nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt.
Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreszahlen angepasst. So wurden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 1.363.426,51, die unter
der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen waren, nun der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen zugeordnet.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit
den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibung
erfolgt linear auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear auf überwiegend drei Jahre.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen
angesetzt. Bauten werden in 10, 25 und 33 Jahren, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend in 3 bis 10 Jahren linear abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00
werden auf fünf Jahre abgeschrieben.
F-51
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit
ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Geleistete
Anzahlungen sind mit dem Anzahlungsbetrag bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.
Erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die Rückstellungen werden nach üblicher kaufmännischer Schätzung einzeln ermittelt, mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet und entsprechen in ihrem Wertansatz den jeweils erwarteten
Ausgaben. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Abschluss ist in EUR aufgestellt. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden. Währungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag angesetzt.
3.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt nachfolgender Anlagenspiegel:
F-52
4.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr mit folgender Ausnahme: Von den sonstigen Vermögensgegenständen hat ein
Teilbetrag in Höhe von EUR 35.160,00 (Vj. EUR 45.680,00) eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
5.
Bilanzgewinn
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beläuft sich auf EUR 10.392.182,11
(Vj.EUR 9.248.232,48).
6.
Ausschüttungssperre
Zum Bilanzstichtag bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von EUR 179.745
(Vj.EUR 207.398), die in voller Höhe auf den Restbuchwert aktivierter Entwicklungskosten
abzüglich der darauf gebildeten latenten Steuern entfallen.
7.
Rückstellungen
In der Position sonstige Rückstellungen sind im wesentlichen Vorsorgen für Personalaufwendungen, Boni für Kunden, Garantieverpflichtungen, Archivierungskosten, Zinsverpflichtungen sowie für die Abschlussprüfung enthalten.
F-53
8.
Verbindlichkeiten
Über Restlaufzeiten und Besicherung informiert der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel:
Stand 31.12.2013
Restlaufzeit
Restlaufzeit gesicherte
bis zu 1 Jahr über 5 Jahre
Beträge
TEUR
TEUR
TEUR
Stand 31.12.2012
Restlaufzeit
Restlaufzeit gesicherte
bis zu 1 Jahr über 5 Jahre Beträge
TEUR
TEUR
TEUR
1.
Anleihen
0
0
0
0
0
0
2.
Erhaltene Anzahlungen
0
0
0
20
0
0
3.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
17.716
0
2.500
20.345
994
2.500
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
3.096
0
0
2.823
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
1.644
0
0
1.603
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
1.406
0
0
1.755
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
1.099
0
0
1.655
0
0
24.961
0
2.500
28.201
994
2.500
4.
5.
6.
7.
Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besteht in der Eintragung
von Buchgrundschulden auf das Betriebsgrundstück in Höhe von EUR 2.500.000,00.
Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche Sicherheiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen.
Unter der Position Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind sonstige Verbindlichkeiten angeführt.
F-54
9.
Passive latente Steuern
Die passivischen Steuerlatenzen beruhen auf der Aktivierung von Entwicklungskosten. Die
sich ergebende Steuerbelastung wird unverrechnet angesetzt. Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz beträgt 26,325 %.
Wertansatz
HaBil
StBil
EUR
EUR
Aktivierung von Entwicklungskosten
10.
243.970
0
Differenz
EUR
243.970
Latente
Steuern
EUR
64.225
Aufgliederung der Umsätze
Es handelt sich um Umsätze aus dem Vertrieb von Spielwaren und Sportartikeln im In- und
Ausland.
2013
TEUR
2012
TEUR
Inland
29.425
33.245
Ausland
36.144
22.696
65.569
55.941
F-55
11.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von insgesamt
TEUR 26 (Vj.TEUR 13) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von
insgesamt TEUR 487 (Vj.TEUR 1.637) aus Forderungsverlusten (TEUR 1) sowie aus Einstellungen in die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 486).
12.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in vollem Umfang auf das Ergebnis
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Die Position enthält einen Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern in Höhe
von EUR 9.881,00 (V. EUR 9.881,00).
13.
Anzahl Mitarbeiter
Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden 60 (Vj. 62) Mitarbeiter beschäftigt, die in folgenden Funktionen tätig waren:
2013
Leitung
Einkauf/Vertrieb/PM/Service
Verwaltung
Lager
Auszubildende
2012
2
2
42
41
4
5
12
14
60
62
6
5
66
67
F-56
14.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Haftungsverhältnisse
Im Jahresabschluss sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über insgesamt
EUR 11.554.015,83 (V.EUR 9.938.529,37), die à-forfait an ein Kreditinstitut veräußert wurden, nicht ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2013 bestehen Avalverpflichtungen aus Importakkreditiven in Höhe von
EUR 2.976.756,71 (V.EUR 837.760,94). Daneben besteht wie im Vorjahr ein Zollaval über
EUR 30.000,00.
Zugunsten von verbundenen Unternehmen besichert die Gesellschaft mit Patronatserklärung
bzw. Höchstbetragsbürgschaften folgende Kreditrahmen:
Royalbeach Spielwaren- und Sportartikel
Vertriebs Ges. m. b. H., Salzburg, Österreich
TEUR 11.050
Royalbeach International Ltd., Hongkong
TUSD
220
Die Inanspruchnahme aus den Eventualverbindlichkeiten wird als gering eingeschätzt.
Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen
nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus den bestehenden Leasingverträgen ergeben sich für den Zeitraum bis November 2017
sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 109.492,46 (V.EUR 162.454,41).
Der Nominalwert der Zahlungsverpflichtungen aus den bestehenden Mietverträgen beträgt für
den Zeitraum bis November 2015 EUR 102.968,36 (V.EUR 145.912,28).
F-57
Der Zeitwert des bestehenden Zinssatzswaps beläuft sich zum Geschäftsjahresende auf
EUR -274.496,95.
Es bestanden Devisentermingeschäfte über USD 8.965.000,00 (V.USD 8.010.000,00).
Der Zeitwert dieser Finanzderivate beträgt zum Bilanzstichtag EUR -60.863,78
(V.EUR -58.240,56).
Zur Besicherung der Rahmenkreditlinie bei der DZ Bank ist ein USD-Konto mit einem
Betrag von USD 1.511,65 verpfändet.
15.
Honorar Abschlussprüfer
Berechnetes Gesamthonorar für das Berichtsjahr:
TEUR
Abschlussprüfung
32.200,00
Steuerberatung
4.500,00
Andere Bestätigungsleistungen
4.800,00
41.500,00
16.
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer berufen ist
Herr Hans-Jürgen Münch, Geschäftsführer, Bad Reichenhall.
F-58
17.
Anteilsbesitz
Tochtergesellschaft, Sitz
Royalbeach International
Ltd., Hongkong
Tochtergesellschaft, Sitz
Royalbeach Spielwaren und
Sportartikel Vertrieb Ges.m.b.H.,
Salzburg/Österreich
18.
Anteil am
Kapital
%
100
Anteil am
Kapital
%
Eigenkapital
zum
30.06.2013
Hk $
7.196.714
Eigenkapital
zum 31.12.2013
EUR
100
3.686.961,54
Ergebnis des
Geschäftsjahres
01.07.12 - 30.06.13
Hk $
176.914
Ergebnis des
Geschäftsjahres
2013
EUR
401.683,16
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 2013 auf neue Rechnung vorzutragen.
F-59
D.
Bestätigungsvermerk zum geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
der „Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH,
Kirchanschöring (HGB)
Ich habe den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
„Royalbeach“ Spielwaren und Sportartikel Vertriebs GmbH, Kirchanschöring, für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft.
Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich
bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
F-60
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Erlangen, 9. Mai 2014
Dr. Jörg Steinacker
Wirtschaftsprüfer
G-1
GESCHÄFTSGANG UND AUSSICHTEN
Die Emittentin konnte im bisherigen Jahresverlauf 2015 an die gute Entwicklung der Vorjahre
anknüpfen und weiter wachsen. Auf Basis der bisher erreichten Umsatzzahlen kann ein niedriges
zweistelliges Umsatzwachstum für das Geschäftsjahr 2015 erwartet werden. Die Emittentin rechnet
auch ertragsseitig mit einer Fortsetzung des Ertragswachstums aus den Vorjahren. Grundlage für die
Annahme sind stabile Kostenquoten bei gleichzeitiger erwarteter Erlössteigerung.
Im bisherigen Jahresverlauf zeigten sich nahezu alle Geschäftsfelder wachstumsstark. Für zusätzliche
Impulse sorgte in den Sommermonaten eine günstige Witterung, insbesondere für die Nachfrage nach
Schwimm- und Freizeitartikeln für den Badespaß. Im größten Geschäftsfeld „Fitness und Freizeit“ ist
die Royalbeach-Gruppe nach eigener Einschätzung gemessen an der Absatzmenge der führende
Anbieter von Fitnessgeräten in Deutschland. Im bisherigen Jahresverlauf 2015 konnte das
Unternehmen seine Marktposition behaupten und einen nach eigener Einschätzung bislang durchweg
zufriedenstellenden Geschäftsverlauf verzeichnen. In den Geschäftsbereichen „Outdoor/Trekking“
sowie „ComfortMed“ sorgten vor allem neue Produkte für zusätzliche Wachstumsimpulse. Im noch
sehr jungen Geschäft „LED-Leuchtmittel“ konzentriert sich die Royalbeach-Gruppe derzeit darauf, die
Einzelhandelsbasis mit zusätzlichen Listungen für die neue Velios-Filament-Technologie gezielt zu
verbreitern, um dann für die anstehende Saison 2015/2016 marktbreit vertreten zu sein. Als
zunehmend tragende Säule in immer mehr Segmenten wurden auch im bisherigen Verlauf des
Geschäftsjahres 2015 der Lieferservice und Vor-Ort-Kundendienst an die Endkunden weiterentwickelt
und nach Ansicht der Emittentin entsprechend gut durch die Einzelhandelspartner nachgefragt. Über
alle
Geschäftsbereiche
hinweg
entwickelte
sich
das
Projektgeschäft
mit
ausgewählten
Einzelhandelspartnern im 1. Halbjahr nach Einschätzung der Emittentin durchweg positiv. Die
Royalbeach-Gruppe profitiert hier von einer weiter zunehmenden Internationalisierung. Wichtige
Wachstumsmärkte im bisherigen Verlauf sind zum Beispiel Großbritannien, USA und Australien.
Die Emittentin plant auch, im weiteren Jahresverlauf die eigenen Qualitätssicherungsmaßnahmen
ständig weiterzuentwickeln. Ziel ist es, auf diesem Wege den ständig steigenden Anforderungen der
Kunden noch besser gerecht zu werden und durch eine erfolgreiche Umsetzung zusätzliche
Wettbewerbsvorteile für das Unternehmen zu sichern.
Die Errichtung des neuen Verwaltungsgebäudes auf dem vorhandenen Betriebsgrundstück in
Kirchanschöring wird zum 10. Oktober 2015 abgeschlossen. Schon im bisherigen Jahresverlauf
zeigten sich aus dem bereits abgeschlossenen Umzug positive Effekte auf Strukturen und Prozesse in
allen Bereichen der Verwaltung.
G-2
Sonstige wesentliche Änderungen in der Finanzlage oder Handelsposition der Emittentin bzw. ihres
Konzernverbundes seit dem 31. Dezember 2014 gab es nicht.
Sonstige Trends, Unsicherheiten, Nachfragen, Verpflichtungen oder Vorfälle, die voraussichtlich die
Aussichten der Emittentin zumindest im laufenden Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen dürften, sind
über die in diesem Abschnitt Geschäftsgang und Aussichten dargestellten Umstände hinaus nicht
bekannt. Es hat keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen in den Aussichten der Emittentin seit
dem Stichtag des letzten geprüften Jahresabschlusses gegeben.
Wirtschaftliche Verhältnisse der Emittentin bis zum 30. Juni 2015
Nachfolgend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Emittentin zum 30. Juni 2015 im Vergleich zum
Vorjahr dargestellt. Hierbei handelt es sich jeweils um nicht konsolidierte, ungeprüfte und ausgewählte
Daten aus dem Rechnungswesen der Emittentin.
TEUR
1. Januar -
1. Januar -
30. Juni
30. Juni
2015
2014
AKTIVA
Anlagevermögen
2.860
2.646
Umlaufvermögen
./.
./.
Vorräte
22.252
21.671
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
33.070
30.001
1.002
869
10
4
59.194
55.191
Kassenbestand
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe
G-3
PASSIVA
Eigenkapital
14.461
12.464
0
0
737
685
Verbindlichkeiten
43.996
42.042
Summe
59.194
55.191
Kapital stiller Gesellschafter
Rückstellungen
TEUR
Umsatzerlöse
1. Januar -
1. Januar -
30. Juni
30. Juni
2015
2014
38.480
27.576
-31.492
-21.479
-4.350
-4.308
2.638
1.789
Finanzergebnis
-926
-931
Steuern
-101
-129
1.611
729
Materialaufwand
Operativer Aufwand
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
Periodenergebnis
Zugehörige Unterlagen
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