Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Tel.: 0221 7763-6533, Frau Spix Tel: 0221 7763-6537, Frau Stapper Tel: 0221 7763-6531, Fax: 0221 7763-6500, Sedanstraße 10 – 16, 50668 Köln Zusammensetzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein Wahlperiode 2014 – 2019 Annette Abeler (Düsseldorf) - Wahlvorschlag (Liste) Nr. 8 „Marburger Bund Bezirk Düsseldorf“, Regierungsbezirk Düsseldorf - hat ihr Mandat als Mitglied der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein niedergelegt. Gemäß § 17 Heilberufsgesetz NRW in der Fassung vom 30. April 2013 gebe ich folgende Ersatzfeststellung bekannt: Als Mitglied in die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein rückt nach: Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Frau Schweitzer Tel.: 0211 5970-8529/Fax 9924, Frau In der Smitten Tel.: 0211 5970-8570/Fax -9533, Frau Tiegs Tel.: 0211 5970-8533/Fax -9533, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich Köln: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Heimbach Tel.: 0221 7763-6515, Frau Ratgeber Tel.: 0221 7763-6533, Frau Spix Tel: 0221 7763-6537, Frau Stapper Tel: 0221 7763-6531, Fax: 0221 7763-6500, Sedanstraße 10 – 16, 50668 Köln Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz/Vertragspsychotherapeutensitz bewerben müssen. Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von Allgemeinmedizinern beziehungsweise Bewerbungen von Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von Internisten – hausärztliche Versorgung – möglich. Dr. med. Wilhelm Grohmann BG Klinikum Duisburg gGmbH Großenbaumer Allee 250 47249 Duisburg Priv.-Doz. Dr. med. Heinrich Schüller Hauptwahlleiter Vertragspsychotherapeutische Sitze Im Bereich Nordrhein Bewerbungsfrist: Bis 07.06.2016 Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze / Vertragspsychotherapeutensitze zur Übernahme durch Nachfolger aus: Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen (Posteingangsstempel der KV Nordrhein) an: Bewerbungen für Sitze von ärztlichen Psychotherapeuten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendichenpsychotherapeuten für den Bereich Düsseldorf und Köln: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Heimbach Tel.: 0221 7763-6515, Frau Ratgeber 52 Stadt Wuppertal Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 189/16 Rhein-Erft-Kreis Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 190/16 Kreis Wesel Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 191/16 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 193/16 Stadt Leverkusen Ärztlicher Psychotherapeutensitz hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 194/16 Kreis Wesel Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 195/16 Stadt Köln Ärztlicher Psychotherapeutensitz hälftiger Versorgungsauftrag Medizinisches Versorgungszentrum Chiffre: 196/16 Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 197/16 Rheinisches Ärzteblatt 6/2016 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Stadt Leverkusen Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 198/16 Stadt Wuppertal Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 212/16 Stadt Aachen Ärztlicher Psychotherapeutensitz hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 199/16 Rhein-Kreis-Neuss Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 213/16 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 200/16 Rhein-Kreis-Neuss Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 202/16 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 203/16 Stadt Düsseldorf Ärztlicher Psychotherapeutensitz – ausschließlich für Kinder – und JugendlicheChiffre: 204/16 Bewerbungsfrist: Bis 14.06.2016 Rhein-Kreis-Neuss Ärztlicher Psychotherapeutensitz hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 192/16 Kreis Aachen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 206/16 Stadt Wuppertal Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 207/16 Stadt Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 208/16 Vertragsärztliche Sitze Im Bereich Düsseldorf Bewerbungsfrist: Bis 07.06.2016 Mittelbereich Duisburg Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: B 109/16 Mittelbereich Duisburg Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: B 110/16 Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde- und Geburtshilfe Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: B 112/16 Stadt Duisburg Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde- und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: B 113a/16 Bewerbungsfrist: Bis 21.06.2016 Stadt Duisburg Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde- und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: B 113b/16 Stadt Bonn Ärztlicher Psychotherapeutensitz hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 209/16 Rhein-Kreis-Neuss Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 201/16 Mittelbreich Duisburg Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: B 115/16 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 210/16 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 214/16 Raumordnungsregion Duisburg/Essen (Stadt Duisburg) Facharzt/-ärztin für Innere Medizin – Schwerpunkt Kardiologie – Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: B 119/16 Stadt Düsseldorf Psychol. Psychotherapeut/-in hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 205/16 Stadt Köln Ärztlicher Psychotherapeutensitz hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 211/16 Rheinisches Ärzteblatt 6/2016 Kreis Kleve Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chiffre: B 122/16 Stadt Krefeld Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 112/16 Region NRW Stadt Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Laboratoriumsmedizin Chiffre: A 113/16 Mittelbereich Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: A 115/16 Mittelbereich Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: A 116/16 Mittelbereich Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin mit einem halben Angestelltensitz Chiffre: A 117/16 Mittelbereich Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Innere Medizin (hausärztlich) Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 118/16 Mittelbereich Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Innere Medizin (hausärztlich) Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 119/16 Mittelbereich Meerbusch Facharzt/-ärztin für Innere Medizin (hausärztlich) Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 120/16 53 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Mittelbereich Neuss Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 121/16 Mittelbereich Monheim Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin mit hälftigen Angestelltensitz Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 122/16 Mittelbereich Monheim Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 123/16 Mittelbereich Monheim Facharzt/-ärztin für Innere Medizin (hausärztlich) Chiffre: A 124/16 Mittelbereich Mönchengladbach Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 125/16 Stadt Mönchengladbach Facharzt/-ärztin für Plastische Chirurgie Chiffre: A 126/16 Stadt Mönchengladbach Facharzt/-ärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 127/16 Raumordnungsregion Düsseldorf (Kreis Viersen) Facharzt/-ärztin für Radiologie mit halben Angestelltensitz Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 129/16 54 Bewerbungsfrist: Bis 21.06.2016 Mittelbereich Duisburg Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: B 111/16 Raumordnungsregion Duisburg/Essen (Stadt Oberhausen) Facharzt/-ärztin für Kinderund Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Chiffre: B 120/16 Mittelbereich Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: A 114/16 Bewerbungsfrist: Bis 28.06.2016 Kreis Wesel Facharzt/-ärztin für Kinderund Jugendmedizin Chiffre: B 123/16 Mittelbereich Remscheid Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin mit einem halben Angestelltensitz Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 109/16 Mittelbereich Wuppertal Facharzt/-ärztin für Innere Medizin (hausärztlich) Chiffre: A 110/16 Mittelbereich Solingen Facharzt/-ärztin für Innere Medizin (hausärztlich) Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 111/16 Mittelbereich Duisburg Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: B 114/16 Kreis Viersen Facharzt/-ärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Chiffre: A 128/16 Stadt Essen Facharzt/-ärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten Chiffre: B 117/16 Vertragsärztliche Sitze im Bereich Köln mit Zuständigkeit in der Bezirksstelle Düsseldorf Mittelbereich Duisburg Facharzt/-ärztin für Innere Medizin (hausärztlich) Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: B 116/16 Stadt Oberhausen Facharzt/-ärztin für Nervenheilkunde Chiffre: B 118/16 Mittelbereich Essen Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: B 121/16 Bewerbungsfrist: Bis 07.06.2016 Raumordnungsregion Köln (Stadt Köln) Facharzt/-ärztin für Radiologie hälftiger Versorgungsauftrag Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: A 130/16 Vertragsärztliche Sitze Im Bereich Köln Bewerbungsfrist: Bis 07.06.2016 Mittelbereich Königswinter Hausarzt/-ärztin hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 215/16 Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin Chiffre: 216/16 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 217/16 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chiffre: 218/16 Raumordnungsregion Bonn Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie Chiffre: 219/16 Raumordnungsregion Bonn Stadt Bonn Facharzt/-ärztin für Innere Medizin – Gastroenterologie – hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 222/16 Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 223/16 Mittelbereich Stolberg Hausarzt/-ärztin Chiffre: 226/16 Rheinisches Ärzteblatt 6/2016 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Mittelbereich Euskirchen Hausarzt/-ärztin in Verbindung mit einem hälftigen Angestelltensitz Chiffre: 227/16 Mittelbereich Düren Hausarzt/-ärztin hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 228/16 Mittelbereich Jülich Hausarzt/-ärztin Chiffre: 229/16 Mittelbereich Bergisch Gladbach/Overath Hausarzt/-ärztin in Verbindung mit einem Angestelltensitz im Umfang von 0,25 Chiffre: 231/16 Mittelbereich Schleiden Hausarzt/-ärztin hälftiger Versorgungsauftrag Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 232/16 Mittelbereich Euskirchen Hausarzt/-ärztin Chiffre: 233/16 Bewerbungsfrist: Bis 21.06.2016 Die Partner dieser Änderungsvereinbarung haben sich darauf verständigt, den Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens vom 20.07.2015 zu ändern. Im Einzelnen haben sie dazu die nachstehenden Bestimmungen getroffen. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort. I) Mittelbereich Niederkassel Hausarzt/-ärztin Chiffre: 220/16 Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Urologie Chiffre: 221/16 Stadt Bonn Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chiffre: 224/16 Mittelbereich Euskirchen Hausarzt/-ärztin Chiffre: 225/16 Raumordnungsregion Aachen Kreis Heinsberg Facharzt/-ärztin für Anästhesiologie Chiffre: 230/16 § 2 Absatz 5 Satz 1 erhält folgende neue Fassung: „Die Versicherten können ihre Teilnahme schriftlich gegenüber der BIG mit einer Frist von 8 Wochen zum Ablauf des auf die Teilnahmeerklärung folgenden Kalenderjahres kündigen.“ II) In Anlage 1 werden auf Seite 1 (Teilnahmeerklärung des Versicherten, Abschnitt „Erklärung zur Teilnahme“) und auf Seite 3 (Patienteninformation, Abschnitt „Ihre Teilnahme“) jeweils die Wörter „8 Wochen zum Ende des Quartals“ ersetzt durch die Wörter „8 Wochen zum Ablauf des auf die Teilnahmeerklärung folgenden Kalenderjahres“. III) Diese Änderungsvereinbarung tritt am 01.06.2016 in Kraft. Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird infolge dessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommen soll, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie den Punkt beachtet hätten. Düsseldorf/Berlin, 18.04.2016 1. Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung vom 20.07.2015 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Dr. med. Peter Potthoff, Mag. iur. Bernhard Brautmeier Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender BIG direkt gesund Peter Kaetsch Vorstand BIG direkt gesund zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf – im Folgenden KV Nordrhein genannt – und BIG direkt gesund – im Folgenden BIG genannt – heinisches Ärzteblatt 6/2016 55 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Anlage 1 Teilnahmeerklärung des Versicherten und Einverständnis zur Datenverarbeitung Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Betriebstätten-Nr. Arzt-Nr. Status zum Vertrag gemäß § 73c SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorgeuntersuchung zwischen der KV Nordrhein und der BIG direkt gesund (BIG) Vom Versicherten direkt der BIG zu übersenden BIG FAX-Nr.: 0231/5557-199 oder BIG direkt gesund Rheinische Straße 1 44137 Dortmund Datum Erklärung zur Teilnahme Durch die Teilnahme an diesem Vertrag habe ich das Recht, alle zwei Jahre über meine elektronische Gesundheitskarte eine prophylaktische Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologie bzw. Arzt der hausärztlichen Versorgung in Anspruch zu nehmen. Hiermit erkläre ich, dass ich bei der BIG versichert bin. Meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt hat mich über den Leistungsumfang dieses Vertrages ausführlich informiert. Meine Teilnahmeerklärung übermittle ich an meine Krankenkasse. Eine Patienteninformation zum Vertrag „Hautkrebsvorsorgeuntersuchung“ wurde mir ausgehändigt. Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung dieser Teilnahme- und Einverständniserklärung. Mir ist bekannt, dass die Behandlung nur durch an diesem Vertrag teilnehmende Leistungserbringer erfolgt und dass ich mich verpflichte, andere ärztliche Leistungserbringer zur Durchführung der o. g. Untersuchung nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen. Ich kann meine Teilnahme schriftlich gegenüber der BIG mit einer Frist von 8 Wochen zum Ablauf des auf die Teilnahmeerklärung folgenden Kalenderjahres kündigen. Das Ende der Versicherung bei der BIG beendet zugleich die Vertragsteilnahme. Darüber hinaus endet die Teilnahme bei Erreichen der nach § 2 Abs. 1 des Vertrages genannten Altersgrenze sowie mit der Beendigung des Vertrages. Ich erkläre hiermit die Teilnahme an dem Vertrag nach § 73c SGB V zum Hautkrebsvorsorgeverfahren. Belehrung über Widerrufsrecht Sie haben das Recht, die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe zu widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer Kasse zu erklären. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Im Fall meines Widerrufes der Teilnahmeerklärung trägt die BIG für bereits erbrachte ärztliche Leistungen nach diesem Vertrag die entstandenen Kosten. Für weitere Fragen zu diesem Vertrag oder der BIG direkt gesund im Allgemeinen stehen Ansprechpartner unter der kostenfreien Rufnummer 0800/5456 5456 zur Verfügung. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Erklärung zur Teilnahme siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de 56 Rheinisches Ärzteblatt 6/2016 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Nur vom Arzt auszufüllen Ich bestätige, dass ich für den/die vorgenannte/n Versicherte/n die sich aus dem Vertrag gemäß § 73c SGB V ergebenden besonderen Aufgaben wahrnehme und die/den Versicherte/n bzw. die/den gesetzlichen Vertreter/in über die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten im Rahmen der Teilnahme umfassend aufgeklärt habe. Ich bestätige mein Pflichten nach § 35 SGB I und § 80 SGB X einzuhalten. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Stempel der Ärztin/des Arztes Unterschrift Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen Die Ziele, den Zweck, die Art der Daten und die Verarbeitungswege einschließlich der Beteiligten habe ich der ausgehändigten Patienteninformation entnommen. Ich bin mit der nachstehend beschriebenen und in der Patienteninformation erläuterten Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung meiner personenbezogenen Daten zur Einhaltung der Verfahrensabläufe dieser besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung im Rahmen der Teilnahme einverstanden. Mir ist bekannt, dass meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt der beruflichen Schweigepflicht unterliegt. Meine Ärztin bzw. mein Arzt erhebt die für die Behandlung notwendigen Daten. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität der Behandlung zu sichern. Meine Ärztin bzw. mein Arzt ist befugt, die für die Abrechnung der Leistungen erforderlichen Daten über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein an die BIG zum Zwecke der Abrechnung zu übermitteln. Die BIG darf meiner Ärztin bzw. meinem Arzt eine Mitteilung machen, wenn eine Ablehnung bzw. Beendigung meiner Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung „Hautkrebsvorsorgeverfahren“ ausgesprochen wird. Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BIG veranlasst worden, darf die Krankenkasse medizinische Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag annehmen und an den prüfenden Arzt weiterleiten. Meine für den Vertrag auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i.V. mit § 84 SGB X) erhobenen und gespeicherten Daten werden bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens 10 Jahre nach Teilnahmeende. Ich willige in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zum Zwecke der Vertragsumsetzung, Leistungsabrechnung und Abrechnungsprüfung ein. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Einverständniserklärung zum Datenschutz Rheinisches Ärzteblatt 6/2016 57 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Patienteninformation zur Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Ihre Teilnahme endet automatisch „Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahren“ im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung • • Hautkrebs zählt zu den Krebsarten, bei denen bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen. Ihre Teilnahme endet dagegen nicht automatisch, wenn Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt nimmt an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung teil und informiert Sie ausführlich über den Leistungsumfang dieses Vertrages. • • • • • mit Erreichen der nach § 2 Abs. 1 genannten Altersgrenze, mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BIG, mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach § 19 SGB V, mit Ende des Selektivvertrages, mit dem Widerruf Ihrer Einwilligungserklärung in die Datenverwendung. die Ärztin bzw. der Arzt nicht mehr an dem Selektivvertrag teilnimmt, das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist. In diesen besonderen Fällen können Sie aus dem Selektivvertrag entlassen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die BIG. Die Leistungen Im Rahmen des Vertrages über die Durchführung der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung haben die teilnahmeberechtigten Versicherten Anspruch auf folgende Leistungen: Patienteninformation zur Datenverarbeitung a. Anamnese, b. eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines und ggf. eine Auflichtmikroskopie, c. die erstmalige Hauttypbestimmung, d. Befundmitteilung einschließlich diesbezüglicher Beratung, e. die vollständige Dokumentation, f. Beratung über weitergehende Maßnahmen. Eine neue gesetzliche Regelung (§ 295a SGB V) sieht vor, dass alle Patientinnen und Patienten, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, genau über die Datenverarbeitung informiert werden müssen. Deshalb lesen Sie bitte diese Patienteninformation sorgfältig durch. Ihre Teilnahme Teilnehmen können alle Patientinnen und Patienten bis (einschließlich) zum Alter von 34 Jahren, die bei der BIG direkt gesund versichert sind. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Sie erklären Ihre Teilnahme an dem Vertrag durch Unterzeichnen der Teilnahmeerklärung. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt überlässt Ihnen eine Kopie der Erklärung. Sie können die Teilnahmeerklärung zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der BIG ohne Angabe von Gründen widerrufen. Teilnahmeerklärung Ihre Teilnahmeerklärung wird von Ihnen an die BIG geschickt. Dort werden die Daten der Teilnahmeerklärung geprüft und gespeichert. Übermittelt werden Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherten-Nr.), Daten zu Ihrer gewählten Ärztin bzw. Ihrem gewählten Arzt, Ihr Teilnahmebeginn sowie ein Merkmal, das erkennen lässt, dass Sie am Selektivvertrag teilnehmen. Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt wird eine eventuelle Ablehnung (ohne Angabe von Gründen) oder eine noch nicht abgeschlossene Prüfung mitgeteilt. Abrechnung Ihre Teilnahmeerklärung schicken Sie zur Prüfung an die BIG. Wird die Teilnahme abgelehnt (z. B. ungeklärter Versichertenstatus, kein Leistungsanspruch gegenüber der BIG) erhält Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Mitteilung durch die BIG. Damit Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Vergütung für die Leistungen erhält, muss sie bzw. er eine Abrechnung elektronisch erstellen und an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein übermitteln. Sie können Ihre Teilnahme schriftlich gegenüber der BIG mit einer Frist von 8 Wochen zum Ablauf des auf die Teilnahmeerklärung folgenden Kalenderjahres kündigen. Die BIG hat den/die teilnehmenden Arzt/Ärztin umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztli- 58 Rheinisches Ärzteblatt 6/2016 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen che Vereinigung an die BIG. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Teilnahmedaten, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für Sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Teilnahme an oder bei Ihrem Ausscheiden aus dem Selektivvertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Spätestens jedoch 10 Jahre nach Beendigung Ihrer Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung müssen diese Daten gelöscht werden. IT-gestützte Quartalsabrechnung Richtlinie Gültig ab: 01.07.2016 Verarbeitung und Nutzung Ihrer Leistungs- und Abrechnungsdaten bei der BIG Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Prüfung durch den MDK Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BIG veranlasst worden, z. B. bei der Frage nach der Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus, ist die Krankenkasse dazu befugt, medizinische Unterlagen von der Praxis in einem verschlossenen Umschlag anzunehmen und an den prüfenden Arzt weiter zu leiten. Der Arzt des MDK ist zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Schweigepflicht und Datenlöschung Im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet. Für personenbezogene Dokumentationen in der Arztpraxis finden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Die Teilnahmeerklärung sowie die maschinell gespeicherten Daten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i. V. mit § 84 SGB X) bei einer Ablehnung Ihrer Rheinisches Ärzteblatt 6/2016 1 1.1 Allgemeine Bestimmungen Einsatz eines zertifizierten Abrechnungssystems Notwendige Voraussetzung für den Einsatz eines Abrechnungssystems zum Zwecke der IT-gestützten vertragsärztlichen Quartalsabrechnung ist die Verwendung einer hierfür von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gültigen zertifizierten Software1. a) Die Software, mit der die Abrechnungsdatei erstellt wird, muss in der jeweils aktuell gültigen Zertifizierungsliste der KBV (www.kbv.de) enthalten sein. b) Die Praxis/Einrichtung muss – ggf. im Zusammenwirken mit dem Softwarehersteller – dafür Sorge tragen, dass die jeweils aktuell gültige KBV-Prüfnummer des verwendeten Praxisverwaltungssystems mit den Abrechnungsdaten übermittelt wird. c) Für den Fall, dass eine nicht gültige Abrechnungssoftware zum Einsatz gelangt, ist die KV Nordrhein berechtigt, die Weiterverarbeitung der Abrechnung zu verweigern. 1.2 Art der Übermittlung Die Übermittlung der Abrechnungsdaten hat leitungsgebunden gem. Kapitel 2 zu erfolgen. Die Übermittlung der abrechnungsbegründenden Daten einschließlich Dokumentationen und Qualitätsindikatoren sowie der zu übermittelnden Statistikdaten ist leitungsgebunden, auf maschinenlesbaren elektronischen Medien (gem. Kapitel 3) oder ausnahmsweise papiergebunden vorzunehmen; die Einzelheiten zur Übermittlung/-sart ergeben sich aus den hierzu jeweils maßgeblichen Regelungen. 1 Zertifizierung nach „KVDT-Datensatzbeschreibung, Einheitlicher Daten- austausch zwischen Arztpraxis und Kassenärztlicher Vereinigung“ in der jeweils gültigen Fassung. Die KVDT-Datensatzbeschreibung sowie notwendige Stammdateien und Verarbeitungsregeln für Software werden von der KBV über Routineupdates quartalsweise in aktualisierter Form zur Verfügung gestellt (www.kbv.de). 59 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen 1.3 Abrechnung in Teilen Unter Beachtung der jeweils aktuell gültigen Vorgaben der KBV (KVDT-Satzbeschreibung, KVDT-Anforderungskatalog) nimmt die KV Nordrhein Teilabrechnungen desselben Quartals zu derselben Praxis/Einrichtung an und führt sie zusammen2. Hierbei müssen die Praxen/Einrichtungen die Teilabrechnungen leitungsgebunden gemäß den Vorgaben laut Kapitel 2 übermitteln. 1.4 Regelmäßige Softwareaktualisierung Die Praxis/Einrichtung muss dafür Sorge tragen, dass die zur Abrechnung verwendete Software über die vom Softwarehersteller zur Verfügung gestellten Updates rechtzeitig zum Quartalsbeginn aktualisiert wird.3 Die KV Nordrhein empfiehlt, entsprechende Vereinbarungen mit dem Softwarehersteller und/oder dem Servicepartner des Softwareherstellers zu treffen, die die Verwendung von notwendigen Softwareaktualisierungen sicherstellen. 1.5 Mehrere Überweisungsscheine für denselben Patienten a) Erhält eine Praxis/Einrichtung für denselben Patienten, denselben Kostenträger und für dasselbe Behandlungsquartal mehrere Überweisungsscheine von unterschiedlichen Überweisungsschein-Ausstellern, so ist für jeden Überweisungsschein ein eigener Abrechnungsdatensatz anzulegen. b) Mehrere Überweisungsscheine desselben Überweisungsschein-Ausstellers für denselben Patienten, denselben Kostenträger und für dasselbe Behandlungsquartal sind in einem Abrechnungsdatensatz zusammenzufassen. 1.6 Übernahme von Abrechnungsinformationen in die Quartalsabrechnung Alle Abrechnungsinformationen eines papierenen Abrechnungsscheines (z.B. Überweisungsschein) müssen umfassend und unverändert in das Abrechnungssystem für die Quartalsabrechnung übernommen werden.4 Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn die in das Abrechnungssystem zu übertragende Information gegen Vorgaben der KBV verstößt. 1.7 Eine KVDT-Datei für alle Kostenträger Für alle Kostenträger ist nur eine KVDT-Datei zu erstellen. 2 Leitungsgebundene Übermittlung der Quartalsabrechnung Die Quartalsabrechnung ist ausschließlich leitungsgebunden an die KV Nordrhein zu übermitteln. 2.1 Übermittlung via D2D Die Nutzung von D2D ist nur bis einschließlich 30.09.2016 möglich. Folgende Voraussetzungen müssen für eine leitungsgebundene Übermittlung via D2D erfüllt sein: a) Die D2D-Software oder eine hierzu kompatible Kommunikationssoftware ist mit einer für die Praxis/Einrichtung bedienbaren Anwendung zur Online-Abrechnung installiert. Hierzu muss für die Praxis/Einrichtung bzw. für die berechtigte Person rechtzeitig eine erfolgreiche D2D-Registrierung (vgl. www.d2d.de) bei der KV Nordrhein erfolgt sein. b) Für die Software, mit der die Online-Abrechnung durchgeführt werden soll, wurde seitens des Softwareherstellers ein erfolgreicher D2D-Funktionstest absolviert (Softwareprodukte mit erfolgreichem Funktionstest sind unter www.d2d.de gelistet). Die zu übermittelnden Nutzdaten zur Online-Abrechnung entsprechen den aktuell gültigen Vorgaben der KBV. 2.2 Übermittlung via KVNO-Portal Über das KVNO-Portal gibt es drei Varianten zur Übermittlung der Online-Abrechnung. Die für die Anwendungen im KVNOPortal nutzbaren Browser-Versionen sind in dem Merkblatt „Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein“ (siehe http://online abrechnung.kvno.de) beschrieben. Die zu übermittelnde verschlüsselte Abrechnungsdatei muss den technischen Vorgaben der KBV entsprechen. 2.2.1 KVNO-Portal mit eToken Es ist ein Internetzugang nach Maßgabe der „Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in Arztpraxen“ (vgl. http://www.kbv.de/html/ datensicherheit.php) sowie ein eToken der KV-Nordrhein erforderlich. Mit dem eToken wird ein Einmal-Passwort generiert, mit dem man sich zusätzlich zur Anmeldung mit Benutzername/Kennwort auf dem KVNO-Portal bei der entsprechenden Anwendung zur Online-Abrechnung authentifiziert. Mit Hilfe dieser Portal-Anwendung kann die mit dem Praxisverwaltungssystem erzeugte verschlüsselte Abrechnungsdatei an die KV Nordrhein übertragen werden. 2 Beispiele der Notwendigkeit zur Abgabe der Abrechnung in Teilen derselben Praxis/Einrichtung: • Wechsel der Praxisverwaltungssoftware im Laufe des Quartals. • Einsatz verschiedener zertifizierter Praxisverwaltungssysteme in verschiedenen Betriebsstätten/Bereichen einer Praxis. 3 Die Aktualisierung der Abrechnungssoftware wird mit den vom Softwarehaus gelieferten Updates vorgenommen. Aktualisierungen können z.B. aufgrund gesetzlicher, vertraglicher oder technischer Gegebenheiten erforderlich werden. Mit dem rechtzeitigen Einspielen der Updates sind z. B. der Einsatz aktueller Stammdateien und Prüfmodule der KVDT-Abrechnung sicher gestellt. 4 „Kann“-Felder in der KVDT-Spezifikation bedeuten nicht, dass eine vorhandene Abrechnungsinformation nicht gespeichert werden muss. 60 2.2.2 KVNO-Portal mit eArztausweis light Es ist ein Internetzugang nach Maßgabe der „Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in Arztpraxen“ (s.o.) sowie ein eArztausweis-light (eA-light) (www.aekno.de/Arztausweis-light) der Ärztekammer Nordrhein erforderlich. Außerdem wird ein Lesegerät für den eAlight benötigt, das an den entsprechenden Rechner mit dem Internetzugang angeschlossen wird. Durch Stecken des eA-light in das Lesegerät und Freischaltung per PIN erfolgt der autorisierte Rheinisches Ärzteblatt 6/2016 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Zugriff auf das KVNO-Portal und der Anwendung zur Online-Abrechnung mit dem „eA-light“. Mit Hilfe dieser Portal-Anwendung kann die mit dem Praxisverwaltungssystem erzeugte verschlüsselte Abrechnungsdatei an die KV Nordrhein übertragen werden. 2.2.3 KVNO-Portal mit KV-SafeNet Eine Einwahl in das KVNO-Portal erfolgt ausschließlich über eine Internetverbindung via KV-SafeNet (http://kvnoportal. kvno.kv-safenet.de). Nach erfolgreicher Authentifizierung mit Benutzername/Kennwort kann mit der entsprechenden PortalAnwendung die mit dem Praxisverwaltungssystem erzeugte verschlüsselte Abrechnungsdatei an die KV Nordrhein übertragen werden. 2.3 Übermittlung via KV-CONNECT KV-CONNECT ist eine technische Lösung zur Vereinheitlichung von Kommunikationssystemen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Grundlage für den Kommunikationsweg ist KV-SafeNet. KV-CONNECT ermöglicht so als sichere Kommunikationslösung die Online-Abrechnung mit der KV. Folgende Voraussetzungen müssen für eine leitungsgebundene Übermittlung via KV-CONNECT erfüllt sein: a) Die sichere Verbindung erfolgt ausschließlich über einen KV-SafeNet-Zugang. b) Die Software, mit der die Online-Abrechnung übermittelt wird, hat eine gültige KV-CONNECT-Zulassung der KBV. c) Die Praxis verfügt über Zugangsdaten für KV-CONNECT. d) Die Abrechnung wird entsprechend der 1-Click-Spezifikation Version 2.0 der KV-Telematik GmbH übermittelt. 2.4 Übermittlung / Abgabe von Begleitpapieren 2.4.1 Sammelerklärung Die Sammelerklärung (gem. § 1 Abs. 4 HVM) wird mit eigenhändiger Unterschrift in papierener Form eingereicht; es sei denn, sie kann als elektronische Sammelerklärung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) übermittelt werden. Für die Anforderung an die Unterschriftsleistung/QES bzw. an den Unterschriftsberechtigten wird auf § 1 Abs. 4 HVM verwiesen. Die Sammelerklärung wird im Falle einer „Abrechnung in Teilen“ gem. Kapitel 1.3 gesamthaft für die Praxis/Einrichtung abgegeben. Eine Teilung der Sammelerklärung analog zur „Abrechnung in Teilen“ ist nicht möglich. 3 3.1 Übermittlung abrechnungsbegründender Daten Übermittlung abrechnungsbegründender Daten auf Datenträger Sofern die maßgeblichen Regelungen zur Übermittlung von abrechnungsbegründenden Daten (Dokumentationen, Qualitätsindikatoren, Statistikdaten) einen Versand auf Datenträger vorsehen, gelten folgende Vorgaben: Als Datenträger sind nur CD und DVD gestattet. Für den Fall, dass gegenüber den nachfolgend beschriebenen technischen Vorgaben abweichende Datenträger zum Einsatz gelangen, ist die KV Nordrhein berechtigt, die Weiterverarbeitung zu verweigern. 3.1.1 Technische Vorgaben Eine CD muss über einen Durchmesser von 12 cm (Standardgröße) und eine Kapazität von 650 MB (74 min) bzw. 700 MB (80 min) verfügen. Eine DVD-ROM (DVD-R-ROM, DVD+R-ROM) muss über eine Kapazität von 4,7GB verfügen. Nicht akzeptiert werden derzeit DVD’s mit 8,5 GB Speicherkapazität. („DL“Format). CD / DVD dürfen nicht bootfähig sein und dürfen nicht als Multisession- bzw. Multiborder-Disk gebrannt werden. Die Abgabe von wieder beschreibbaren CD / DVD (RW) sollte vermieden werden. Das zu erstellende Dateisystem muss gem. den Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Datensatzbeschreibung Dateinamen mit der dort bezeichneten Struktur speichern können. Datenträger, die der o. g. Normierung nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Aufbau, Format und Inhalt der Datenträger müssen den jeweils gültigen KBV-Standards entsprechen. 3.1.2 Beschriftung CD/DVD sind mit geeignetem Permanent-Marker mit der (Neben-) Betriebsstättennummer zu beschriften. Es wird empfohlen, nur spezielle CD/DVD-Marker zu verwenden. Andere Marker können zur Unlesbarkeit der CD/DVD führen. Es dürfen keine Aufkleber aufgebracht werden. 3.1.3 Einreichung Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung des Datenträgers bis zu dessen Eingang bei der Bezirksstelle der KV Nordrhein sowie das Risiko der Nichtverwertbarkeit des eingereichten Datenträgers trägt die Praxis/Einrichtung. 3.1.4 Vernichtung Die eingereichten Datenträger werden nach Ablauf von zwei Quartalen von der Bezirksstelle der KV Nordrhein vernichtet. 2.4.2 Behandlungsausweise 3.2 Zur Abgabe von Behandlungsausweisen gelten die Vorgaben gemäß Kapitel 6. Rheinisches Ärzteblatt 6/2016 Abgabetermine Für die Abgabe abrechnungsbegründender Daten gelten a) bei leitungsgebundener Übermittlung die Vorgaben gem. Kapitel 4. b) bei Übermittlung via Datenträger / Papierform die von der jeweils zuständigen Bezirksstelle der KV Nordrhein quartalsweise festgelegten Termine. 61 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen 4 Abgabetermine zu übermitteln, jedoch über einen Zeitraum von vier Quartalen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen wurde. Die leitungsgebundene elektronische Abrechnung des jeweiligen Quartals ist vom 20. Tag des dritten Quartalsmonats bis zum 12. Tag des ersten Monats im Folgequartal 6.1 1. Im Ersatzverfahren ist immer der entsprechende papierene Abrechnungsschein auszustellen und vom Patienten zu unterschreiben. Dies gilt nicht, wenn der Behandlungsfall nur Gebührenordnungspositionen (GOP) ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt enthält (z.B. Abrechnung bei ausschließlich telefonischem Kontakt, Abrechnung von Berichten, Porto.) 2. Behandlungsfälle mit ausschließlicher Abrechnung von Kosten, ohne dass ein (neuer) Patientenkontakt erforderlich wird, sind mit der Scheinart „ambulante Behandlung“ abzurechnen. 3. Für die Abrechnung von Kassenanfragen ohne Patientenkontakt im betreffenden Quartal ist als Scheinart „ambulante Behandlung“ zu verwenden. 4. Wenn die stationäre (belegärztliche) Behandlung eines Patienten über das Quartalsende hinaus dauert, so dass auch für das Folgequartal ein belegärztlicher Behandlungsfall entsteht, dann kann der Behandlungsfall „belegärztliche Behandlung“ des Folgequartals auch ohne ein quartalstreues Einlesedatum der Versichertenkarte übermittelt werden. 5. Die Unterschrift des Patienten kann in Ausnahmefällen entfallen, nämlich in besonderen Notfällen oder bei Versicherten, die einen gesetzlichen Vertreter haben. zu übermitteln. Beispiel für das Quartal III/2016: die Abrechnung muss zwischen dem 20. September 2016 und dem 12. Oktober 2016 an die KV Nordrhein übermittelt werden. Übermittlungen außerhalb der Fristen sowie nachträgliche Berichtigungen bzw. Ergänzungen sind lediglich nach Maßgabe von bzw. mit den Folgen aus § 1 Abs. 5 HVM möglich. 5 Sicherungskopien und Aufbewahrungsfrist Vor der Online-Abrechnung ist von der Praxis/Einrichtung eine Sicherungskopie zu erstellen, um ggf. die Abrechnungsdaten erneut kurzfristig übermitteln zu können. Darüber hinaus sind die Abrechnungsdaten eines Quartals insgesamt zu sichern, damit die Abrechnung ggf. wiederholt werden kann. Die gesicherten Daten müssen nach den gültigen Richtlinien der KBV5 16 Quartale aufbewahrt werden. 6 Aufbewahrung von Behandlungsausweisen 1. Bei Verwendung der Krankenversichertenkarte (KVK) bzw. elektronische Gesundheitskarte (eGK) im Bereich der KV Nordrhein entfällt bei IT-gestützter Abrechnung (CD/DVD/Online-Abrechnung) die Erstellung eines Abrechnungsscheines (entsprechend dem bisherigen Krankenschein bzw. Belegarztschein) und damit auch die Unterschrift des Patienten. Dies gilt auch für Sonstige Kostenträger. Es muss ein nicht veränderbares Einlesedatum der KVK bzw. eGK im Datensatz des betreffenden Behandlungsfalls enthalten sein. 2. Praxen müssen die Abrechnungs-, Überweisungsund Notfall-/Vertreterscheine in der Praxis über einen Zeitraum von vier Quartalen aufbewahren und auf Verlangen vorlegen. Dies gilt auch für Sonstige Kostenträger. 3. Ermächtigte Krankenhausärzte, Krankenhäuser und andere ermächtigte Institute, die nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden können, haben die Überweisungs-, Notfall- und Vertreterscheine nicht der zuständigen Bezirksstelle der KV Nordrhein 5 gem. § 1 Abs. 5 der „Richtlinien der KBV für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zwecke der Abrechnung gemäß § 295 Abs. 4 SGB V“ 62 Ersatzverfahren und Sonderfälle ergänzende technische Hinweise zu Nr. 2 bis 4: • • 7 Die Abrechnung der Scheinart „ambulante Behandlung“ erfolgt nach Maßgabe der KVDT-Datensatzbeschreibung über die Satzart 0101 mit der Scheinuntergruppe „00“. Die Abrechnung der Scheinart „belegärztliche Behandlung“ erfolgt nach Maßgabe der KVDT-Datensatzbeschreibung über die Satzart 0103 mit der Scheinuntergruppe „30“. Kennzeichnung von Leistungen Bei der Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen ist auf Grundlage des gültigen HVM eine arztbezogene Kennzeichnung unter Angabe der Arztnummer (LANR) und der Betriebs- und Nebenbetriebsstättennummern (BSNR/NBSNR) vorzunehmen. Die Erfüllung der Kennzeichnungspflicht ist Voraussetzung dafür, dass die von der jeweiligen Praxis/Einrichtung zur Abrechnung gebrachten Leistungen vergütet werden. LANR-Ersatzwerte Nur in den Fällen, bei denen Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung keine LANR erhalten, dürfen die von der KBV definierten LANR-Ersatzwerte verwendet werden. Rheinisches Ärzteblatt 6/2016