Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein

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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Tel.: 0221 7763-6533, Frau Spix Tel: 0221 7763-6537,
Frau Stapper Tel: 0221 7763-6531, Fax: 0221 7763-6500,
Sedanstraße 10 – 16, 50668 Köln
Zusammensetzung der
Kammerversammlung
der Ärztekammer Nordrhein
Wahlperiode 2014 – 2019
Annette Abeler (Düsseldorf) - Wahlvorschlag (Liste) Nr. 8
„Marburger Bund Bezirk Düsseldorf“, Regierungsbezirk
Düsseldorf - hat ihr Mandat als Mitglied der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein niedergelegt.
Gemäß § 17 Heilberufsgesetz NRW in der Fassung vom 30. April
2013 gebe ich folgende Ersatzfeststellung bekannt:
Als Mitglied in die Kammerversammlung der Ärztekammer
Nordrhein rückt nach:
Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich
Düsseldorf:
KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf,
Frau Schweitzer Tel.: 0211 5970-8529/Fax 9924,
Frau In der Smitten Tel.: 0211 5970-8570/Fax -9533,
Frau Tiegs Tel.: 0211 5970-8533/Fax -9533,
Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf
Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich Köln:
KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln,
Frau Heimbach Tel.: 0221 7763-6515, Frau Ratgeber
Tel.: 0221 7763-6533, Frau Spix Tel: 0221 7763-6537,
Frau Stapper Tel: 0221 7763-6531, Fax: 0221 7763-6500,
Sedanstraße 10 – 16, 50668 Köln
Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten
eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten
sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei
Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz/Vertragspsychotherapeutensitz bewerben müssen.
Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich
tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von
Allgemeinmedizinern beziehungsweise Bewerbungen von
Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von
Internisten – hausärztliche Versorgung – möglich.
Dr. med. Wilhelm Grohmann
BG Klinikum Duisburg gGmbH
Großenbaumer Allee 250
47249 Duisburg
Priv.-Doz. Dr. med. Heinrich Schüller
Hauptwahlleiter
Vertragspsychotherapeutische Sitze
Im Bereich Nordrhein
Bewerbungsfrist:
Bis 07.06.2016
Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf
Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze / Vertragspsychotherapeutensitze zur
Übernahme durch Nachfolger aus:
Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen
Fristen (Posteingangsstempel der KV Nordrhein) an:
Bewerbungen für Sitze von ärztlichen Psychotherapeuten,
psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendichenpsychotherapeuten für den Bereich Düsseldorf und Köln:
KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln,
Frau Heimbach Tel.: 0221 7763-6515, Frau Ratgeber
52
Stadt Wuppertal
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 189/16
Rhein-Erft-Kreis
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 190/16
Kreis Wesel
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 191/16
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 193/16
Stadt Leverkusen
Ärztlicher Psychotherapeutensitz
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 194/16
Kreis Wesel
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 195/16
Stadt Köln
Ärztlicher Psychotherapeutensitz
hälftiger Versorgungsauftrag
Medizinisches Versorgungszentrum
Chiffre: 196/16
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 197/16
Rheinisches Ärzteblatt 6/2016
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Leverkusen
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 198/16
Stadt Wuppertal
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 212/16
Stadt Aachen
Ärztlicher Psychotherapeutensitz
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 199/16
Rhein-Kreis-Neuss
Psychol. Psychotherapeut/-in
Chiffre: 213/16
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 200/16
Rhein-Kreis-Neuss
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 202/16
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 203/16
Stadt Düsseldorf
Ärztlicher Psychotherapeutensitz
– ausschließlich für Kinder –
und JugendlicheChiffre: 204/16
Bewerbungsfrist:
Bis 14.06.2016
Rhein-Kreis-Neuss
Ärztlicher Psychotherapeutensitz
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 192/16
Kreis Aachen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 206/16
Stadt Wuppertal
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 207/16
Stadt Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 208/16
Vertragsärztliche Sitze
Im Bereich Düsseldorf
Bewerbungsfrist:
Bis 07.06.2016
Mittelbereich Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: B 109/16
Mittelbereich Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: B 110/16
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde- und
Geburtshilfe
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: B 112/16
Stadt Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde- und
Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: B 113a/16
Bewerbungsfrist:
Bis 21.06.2016
Stadt Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde- und
Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: B 113b/16
Stadt Bonn
Ärztlicher Psychotherapeutensitz
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 209/16
Rhein-Kreis-Neuss
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 201/16
Mittelbreich Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: B 115/16
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 210/16
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 214/16
Raumordnungsregion
Duisburg/Essen
(Stadt Duisburg)
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin – Schwerpunkt Kardiologie –
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: B 119/16
Stadt Düsseldorf
Psychol. Psychotherapeut/-in
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 205/16
Stadt Köln
Ärztlicher Psychotherapeutensitz
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 211/16
Rheinisches Ärzteblatt 6/2016
Kreis Kleve
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Chiffre: B 122/16
Stadt Krefeld
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 112/16
Region NRW Stadt Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Laboratoriumsmedizin
Chiffre: A 113/16
Mittelbereich Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: A 115/16
Mittelbereich Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: A 116/16
Mittelbereich Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
mit einem halben
Angestelltensitz
Chiffre: A 117/16
Mittelbereich Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin (hausärztlich)
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 118/16
Mittelbereich Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin (hausärztlich)
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 119/16
Mittelbereich Meerbusch
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin (hausärztlich)
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 120/16
53
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Mittelbereich Neuss
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 121/16
Mittelbereich Monheim
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
mit hälftigen Angestelltensitz
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 122/16
Mittelbereich Monheim
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 123/16
Mittelbereich Monheim
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin (hausärztlich)
Chiffre: A 124/16
Mittelbereich
Mönchengladbach
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 125/16
Stadt Mönchengladbach
Facharzt/-ärztin für
Plastische Chirurgie
Chiffre: A 126/16
Stadt Mönchengladbach
Facharzt/-ärztin für
Orthopädie und
Unfallchirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 127/16
Raumordnungsregion
Düsseldorf (Kreis Viersen)
Facharzt/-ärztin für
Radiologie
mit halben Angestelltensitz
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 129/16
54
Bewerbungsfrist:
Bis 21.06.2016
Mittelbereich Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: B 111/16
Raumordnungsregion
Duisburg/Essen
(Stadt Oberhausen)
Facharzt/-ärztin für Kinderund Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie
Chiffre: B 120/16
Mittelbereich Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: A 114/16
Bewerbungsfrist:
Bis 28.06.2016
Kreis Wesel
Facharzt/-ärztin für Kinderund Jugendmedizin
Chiffre: B 123/16
Mittelbereich Remscheid
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
mit einem halben
Angestelltensitz
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 109/16
Mittelbereich Wuppertal
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin (hausärztlich)
Chiffre: A 110/16
Mittelbereich Solingen
Facharzt/-ärztin für Innere
Medizin (hausärztlich)
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 111/16
Mittelbereich Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: B 114/16
Kreis Viersen
Facharzt/-ärztin für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Chiffre: A 128/16
Stadt Essen
Facharzt/-ärztin
für Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Chiffre: B 117/16
Vertragsärztliche Sitze
im Bereich Köln mit
Zuständigkeit in der
Bezirksstelle Düsseldorf
Mittelbereich Duisburg
Facharzt/-ärztin für Innere
Medizin (hausärztlich)
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: B 116/16
Stadt Oberhausen
Facharzt/-ärztin für
Nervenheilkunde
Chiffre: B 118/16
Mittelbereich Essen
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: B 121/16
Bewerbungsfrist:
Bis 07.06.2016
Raumordnungsregion Köln
(Stadt Köln)
Facharzt/-ärztin
für Radiologie
hälftiger Versorgungsauftrag
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: A 130/16
Vertragsärztliche Sitze
Im Bereich Köln
Bewerbungsfrist:
Bis 07.06.2016
Mittelbereich Königswinter
Hausarzt/-ärztin
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 215/16
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Kinder- und Jugendmedizin
Chiffre: 216/16
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 217/16
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Chiffre: 218/16
Raumordnungsregion Bonn
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Chiffre: 219/16
Raumordnungsregion Bonn
Stadt Bonn
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin
– Gastroenterologie –
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 222/16
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Kinder- und Jugendmedizin
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 223/16
Mittelbereich Stolberg
Hausarzt/-ärztin
Chiffre: 226/16
Rheinisches Ärzteblatt 6/2016
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Mittelbereich Euskirchen
Hausarzt/-ärztin
in Verbindung mit einem
hälftigen Angestelltensitz
Chiffre: 227/16
Mittelbereich Düren
Hausarzt/-ärztin
hälftiger Versorgungsauftrag
Chiffre: 228/16
Mittelbereich Jülich
Hausarzt/-ärztin
Chiffre: 229/16
Mittelbereich Bergisch
Gladbach/Overath
Hausarzt/-ärztin
in Verbindung mit
einem Angestelltensitz
im Umfang von 0,25
Chiffre: 231/16
Mittelbereich Schleiden
Hausarzt/-ärztin
hälftiger Versorgungsauftrag
Berufsausübungsgemeinschaft
Chiffre: 232/16
Mittelbereich Euskirchen
Hausarzt/-ärztin
Chiffre: 233/16
Bewerbungsfrist:
Bis 21.06.2016
Die Partner dieser Änderungsvereinbarung haben sich darauf
verständigt, den Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens vom
20.07.2015 zu ändern. Im Einzelnen haben sie dazu die nachstehenden Bestimmungen getroffen. Im Übrigen gelten die
bisherigen Regelungen unverändert fort.
I)
Mittelbereich Niederkassel
Hausarzt/-ärztin
Chiffre: 220/16
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für Urologie
Chiffre: 221/16
Stadt Bonn
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Chiffre: 224/16
Mittelbereich Euskirchen
Hausarzt/-ärztin
Chiffre: 225/16
Raumordnungsregion Aachen
Kreis Heinsberg
Facharzt/-ärztin für
Anästhesiologie
Chiffre: 230/16
§ 2 Absatz 5 Satz 1 erhält folgende neue Fassung: „Die Versicherten können ihre Teilnahme schriftlich gegenüber der
BIG mit einer Frist von 8 Wochen zum Ablauf des auf die
Teilnahmeerklärung folgenden Kalenderjahres kündigen.“
II) In Anlage 1 werden auf Seite 1 (Teilnahmeerklärung des
Versicherten, Abschnitt „Erklärung zur Teilnahme“) und
auf Seite 3 (Patienteninformation, Abschnitt „Ihre Teilnahme“) jeweils die Wörter „8 Wochen zum Ende des Quartals“ ersetzt durch die Wörter „8 Wochen zum Ablauf des
auf die Teilnahmeerklärung folgenden Kalenderjahres“.
III) Diese Änderungsvereinbarung tritt am 01.06.2016 in
Kraft.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder
werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird infolge dessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine
angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten
kommen soll, was die Vertragsschließenden gewollt haben
oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden,
soweit sie den Punkt beachtet hätten.
Düsseldorf/Berlin, 18.04.2016
1. Änderungsvereinbarung zum
Vertrag nach § 73 c SGB V über die
Durchführung eines ergänzenden
Hautkrebsvorsorgeverfahrens im
Rahmen der vertragsärztlichen
Versorgung vom 20.07.2015
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Dr. med. Peter Potthoff, Mag. iur.
Bernhard Brautmeier
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
BIG direkt gesund
Peter Kaetsch
Vorstand BIG direkt gesund
zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf
– im Folgenden KV Nordrhein genannt –
und
BIG direkt gesund
– im Folgenden BIG genannt –
heinisches Ärzteblatt 6/2016
55
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Anlage 1
Teilnahmeerklärung des Versicherten und
Einverständnis zur Datenverarbeitung
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name, Vorname des Versicherten
geb. am
Kostenträgerkennung
Versicherten-Nr.
Betriebstätten-Nr.
Arzt-Nr.
Status
zum Vertrag gemäß § 73c SGB V über die Durchführung
einer ergänzenden Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
zwischen der KV Nordrhein und der BIG direkt gesund (BIG)
Vom Versicherten direkt der BIG zu übersenden
BIG FAX-Nr.: 0231/5557-199
oder
BIG direkt gesund
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund
Datum
Erklärung zur Teilnahme
Durch die Teilnahme an diesem Vertrag habe ich das Recht, alle zwei Jahre über meine elektronische Gesundheitskarte eine prophylaktische Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
oder Dermatologie bzw. Arzt der hausärztlichen Versorgung in Anspruch zu nehmen.
Hiermit erkläre ich, dass ich bei der BIG versichert bin.
Meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt hat mich über den Leistungsumfang dieses Vertrages ausführlich informiert. Meine Teilnahmeerklärung übermittle ich an meine Krankenkasse. Eine Patienteninformation zum
Vertrag „Hautkrebsvorsorgeuntersuchung“ wurde mir ausgehändigt.
Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung dieser Teilnahme- und Einverständniserklärung.
Mir ist bekannt, dass die Behandlung nur durch an diesem Vertrag teilnehmende Leistungserbringer erfolgt und dass
ich mich verpflichte, andere ärztliche Leistungserbringer zur Durchführung der o. g. Untersuchung nur auf Überweisung
in Anspruch zu nehmen.
Ich kann meine Teilnahme schriftlich gegenüber der BIG mit einer Frist von 8 Wochen zum Ablauf des auf die Teilnahmeerklärung folgenden Kalenderjahres kündigen. Das Ende der Versicherung bei der BIG beendet zugleich die
Vertragsteilnahme. Darüber hinaus endet die Teilnahme bei Erreichen der nach § 2 Abs. 1 des Vertrages genannten
Altersgrenze sowie mit der Beendigung des Vertrages.
Ich erkläre hiermit die Teilnahme an dem Vertrag nach § 73c SGB V zum Hautkrebsvorsorgeverfahren.
Belehrung über Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe zu widerrufen. Der Widerruf
bedarf keiner Begründung und ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer Kasse zu erklären. Zur Einhaltung der
Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund.
Im Fall meines Widerrufes der Teilnahmeerklärung trägt die BIG für bereits erbrachte ärztliche Leistungen nach
diesem Vertrag die entstandenen Kosten. Für weitere Fragen zu diesem Vertrag oder der BIG direkt gesund im Allgemeinen stehen Ansprechpartner unter der kostenfreien Rufnummer 0800/5456 5456 zur Verfügung.
Bitte das heutige Datum eintragen
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Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Erklärung zur Teilnahme
siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
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Rheinisches Ärzteblatt 6/2016
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Nur vom Arzt auszufüllen
Ich bestätige, dass ich für den/die vorgenannte/n Versicherte/n die sich aus dem Vertrag gemäß § 73c SGB V ergebenden besonderen Aufgaben wahrnehme und die/den Versicherte/n bzw. die/den gesetzlichen Vertreter/in über die
Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten im Rahmen der Teilnahme umfassend aufgeklärt habe.
Ich bestätige mein Pflichten nach § 35 SGB I und § 80 SGB X einzuhalten.
Bitte das heutige Datum eintragen
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Stempel der Ärztin/des Arztes
Unterschrift
Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Die Ziele, den Zweck, die Art der Daten und die Verarbeitungswege einschließlich der Beteiligten habe ich der ausgehändigten Patienteninformation entnommen.
Ich bin mit der nachstehend beschriebenen und in der Patienteninformation erläuterten Erhebung, Verarbeitung,
Nutzung und Übermittlung meiner personenbezogenen Daten zur Einhaltung der Verfahrensabläufe dieser besonderen
ambulanten ärztlichen Versorgung im Rahmen der Teilnahme einverstanden.
Mir ist bekannt, dass meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt der beruflichen Schweigepflicht unterliegt. Meine Ärztin bzw. mein Arzt erhebt die für die Behandlung notwendigen Daten. Diese Daten gehören zur gängigen
medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität der Behandlung zu sichern.
Meine Ärztin bzw. mein Arzt ist befugt, die für die Abrechnung der Leistungen erforderlichen Daten über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein an die BIG zum Zwecke der Abrechnung zu übermitteln.
Die BIG darf meiner Ärztin bzw. meinem Arzt eine Mitteilung machen, wenn eine Ablehnung bzw. Beendigung meiner
Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung „Hautkrebsvorsorgeverfahren“ ausgesprochen wird.
Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BIG veranlasst worden, darf
die Krankenkasse medizinische Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag annehmen und an den prüfenden Arzt
weiterleiten.
Meine für den Vertrag auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i.V. mit § 84 SGB X) erhobenen
und gespeicherten Daten werden bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der
gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens 10 Jahre nach Teilnahmeende.
Ich willige in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zum Zwecke der Vertragsumsetzung, Leistungsabrechnung und Abrechnungsprüfung ein.
Bitte das heutige Datum eintragen
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Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in
für die Einverständniserklärung zum Datenschutz
Rheinisches Ärzteblatt 6/2016
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Patienteninformation zur Teilnahme an
der besonderen ambulanten ärztlichen
Versorgung
Ihre Teilnahme endet automatisch
„Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahren“
im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung
•
•
Hautkrebs zählt zu den Krebsarten, bei denen bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen
bestehen.
Ihre Teilnahme endet dagegen nicht automatisch, wenn
Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt nimmt an
der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung teil und
informiert Sie ausführlich über den Leistungsumfang dieses
Vertrages.
•
•
•
•
•
mit Erreichen der nach § 2 Abs. 1 genannten Altersgrenze,
mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BIG,
mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach
§ 19 SGB V,
mit Ende des Selektivvertrages,
mit dem Widerruf Ihrer Einwilligungserklärung in die Datenverwendung.
die Ärztin bzw. der Arzt nicht mehr an dem Selektivvertrag
teilnimmt,
das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.
In diesen besonderen Fällen können Sie aus dem Selektivvertrag entlassen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die BIG.
Die Leistungen
Im Rahmen des Vertrages über die Durchführung der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung haben die teilnahmeberechtigten
Versicherten Anspruch auf folgende Leistungen:
Patienteninformation zur
Datenverarbeitung
a. Anamnese,
b. eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines
und ggf. eine Auflichtmikroskopie,
c. die erstmalige Hauttypbestimmung,
d. Befundmitteilung einschließlich diesbezüglicher Beratung,
e. die vollständige Dokumentation,
f. Beratung über weitergehende Maßnahmen.
Eine neue gesetzliche Regelung (§ 295a SGB V) sieht vor, dass
alle Patientinnen und Patienten, die an einem Selektivvertrag
teilnehmen, genau über die Datenverarbeitung informiert werden müssen. Deshalb lesen Sie bitte diese Patienteninformation sorgfältig durch.
Ihre Teilnahme
Teilnehmen können alle Patientinnen und Patienten bis (einschließlich) zum Alter von 34 Jahren, die bei der BIG direkt gesund versichert sind.
Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Sie erklären Ihre Teilnahme an dem Vertrag durch Unterzeichnen der Teilnahmeerklärung. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt überlässt Ihnen eine Kopie der Erklärung. Sie können die Teilnahmeerklärung zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der BIG ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Teilnahmeerklärung
Ihre Teilnahmeerklärung wird von Ihnen an die BIG geschickt.
Dort werden die Daten der Teilnahmeerklärung geprüft und
gespeichert.
Übermittelt werden Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherten-Nr.), Daten zu Ihrer gewählten Ärztin bzw.
Ihrem gewählten Arzt, Ihr Teilnahmebeginn sowie ein Merkmal,
das erkennen lässt, dass Sie am Selektivvertrag teilnehmen.
Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt wird eine eventuelle Ablehnung
(ohne Angabe von Gründen) oder eine noch nicht abgeschlossene Prüfung mitgeteilt.
Abrechnung
Ihre Teilnahmeerklärung schicken Sie zur Prüfung an die BIG.
Wird die Teilnahme abgelehnt (z. B. ungeklärter Versichertenstatus, kein Leistungsanspruch gegenüber der BIG) erhält Ihre
Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Mitteilung durch die BIG.
Damit Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Vergütung für die Leistungen
erhält, muss sie bzw. er eine Abrechnung elektronisch erstellen
und an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein übermitteln.
Sie können Ihre Teilnahme schriftlich gegenüber der BIG mit
einer Frist von 8 Wochen zum Ablauf des auf die Teilnahmeerklärung folgenden Kalenderjahres kündigen.
Die BIG hat den/die teilnehmenden Arzt/Ärztin umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen
verpflichtet.
Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihre Ärztin bzw. Ihr
Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztli-
58
Rheinisches Ärzteblatt 6/2016
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
che Vereinigung an die BIG. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft.
Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl, Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Teilnahmedaten, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für Sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals.
Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung
eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil
der Teilnahmeerklärung.
Teilnahme an oder bei Ihrem Ausscheiden aus dem Selektivvertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen
Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Spätestens jedoch
10 Jahre nach Beendigung Ihrer Teilnahme an der besonderen
ambulanten ärztlichen Versorgung müssen diese Daten gelöscht werden.
IT-gestützte Quartalsabrechnung
Richtlinie
Gültig ab: 01.07.2016
Verarbeitung und Nutzung Ihrer Leistungs- und
Abrechnungsdaten bei der BIG
Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung
und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag
sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen
geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten
ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die
Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich.
Prüfung durch den MDK
Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BIG veranlasst worden, z. B. bei
der Frage nach der Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus, ist die Krankenkasse dazu befugt, medizinische
Unterlagen von der Praxis in einem verschlossenen Umschlag
anzunehmen und an den prüfenden Arzt weiter zu leiten.
Der Arzt des MDK ist zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet.
Schweigepflicht und Datenlöschung
Im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung
ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der
Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet. Für personenbezogene Dokumentationen in der
Arztpraxis finden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter
Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften Anwendung.
Die Teilnahmeerklärung sowie die maschinell gespeicherten
Daten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i. V. mit § 84 SGB X) bei einer Ablehnung Ihrer
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1
1.1
Allgemeine Bestimmungen
Einsatz eines zertifizierten Abrechnungssystems
Notwendige Voraussetzung für den Einsatz eines Abrechnungssystems zum Zwecke der IT-gestützten vertragsärztlichen
Quartalsabrechnung ist die Verwendung einer hierfür von der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gültigen zertifizierten Software1.
a) Die Software, mit der die Abrechnungsdatei erstellt
wird, muss in der jeweils aktuell gültigen Zertifizierungsliste der KBV (www.kbv.de) enthalten sein.
b) Die Praxis/Einrichtung muss – ggf. im Zusammenwirken mit dem Softwarehersteller – dafür Sorge tragen,
dass die jeweils aktuell gültige KBV-Prüfnummer des
verwendeten Praxisverwaltungssystems mit den Abrechnungsdaten übermittelt wird.
c) Für den Fall, dass eine nicht gültige Abrechnungssoftware zum Einsatz gelangt, ist die KV Nordrhein
berechtigt, die Weiterverarbeitung der Abrechnung
zu verweigern.
1.2
Art der Übermittlung
Die Übermittlung der Abrechnungsdaten hat leitungsgebunden
gem. Kapitel 2 zu erfolgen.
Die Übermittlung der abrechnungsbegründenden Daten einschließlich Dokumentationen und Qualitätsindikatoren sowie
der zu übermittelnden Statistikdaten ist leitungsgebunden, auf
maschinenlesbaren elektronischen Medien (gem. Kapitel 3)
oder ausnahmsweise papiergebunden vorzunehmen; die Einzelheiten zur Übermittlung/-sart ergeben sich aus den hierzu
jeweils maßgeblichen Regelungen.
1 Zertifizierung nach „KVDT-Datensatzbeschreibung, Einheitlicher Daten-
austausch zwischen Arztpraxis und Kassenärztlicher Vereinigung“ in
der jeweils gültigen Fassung. Die KVDT-Datensatzbeschreibung sowie
notwendige Stammdateien und Verarbeitungsregeln für Software werden
von der KBV über Routineupdates quartalsweise in aktualisierter Form
zur Verfügung gestellt (www.kbv.de).
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1.3
Abrechnung in Teilen
Unter Beachtung der jeweils aktuell gültigen Vorgaben der KBV
(KVDT-Satzbeschreibung, KVDT-Anforderungskatalog) nimmt die
KV Nordrhein Teilabrechnungen desselben Quartals zu derselben
Praxis/Einrichtung an und führt sie zusammen2. Hierbei müssen die Praxen/Einrichtungen die Teilabrechnungen leitungsgebunden gemäß den Vorgaben laut Kapitel 2 übermitteln.
1.4
Regelmäßige Softwareaktualisierung
Die Praxis/Einrichtung muss dafür Sorge tragen, dass die zur Abrechnung verwendete Software über die vom Softwarehersteller
zur Verfügung gestellten Updates rechtzeitig zum Quartalsbeginn
aktualisiert wird.3 Die KV Nordrhein empfiehlt, entsprechende
Vereinbarungen mit dem Softwarehersteller und/oder dem Servicepartner des Softwareherstellers zu treffen, die die Verwendung von notwendigen Softwareaktualisierungen sicherstellen.
1.5
Mehrere Überweisungsscheine für denselben Patienten
a) Erhält eine Praxis/Einrichtung für denselben Patienten, denselben Kostenträger und für dasselbe Behandlungsquartal mehrere Überweisungsscheine von
unterschiedlichen Überweisungsschein-Ausstellern,
so ist für jeden Überweisungsschein ein eigener Abrechnungsdatensatz anzulegen.
b) Mehrere Überweisungsscheine desselben Überweisungsschein-Ausstellers für denselben Patienten,
denselben Kostenträger und für dasselbe Behandlungsquartal sind in einem Abrechnungsdatensatz
zusammenzufassen.
1.6
Übernahme von Abrechnungsinformationen in die
Quartalsabrechnung
Alle Abrechnungsinformationen eines papierenen Abrechnungsscheines (z.B. Überweisungsschein) müssen umfassend
und unverändert in das Abrechnungssystem für die Quartalsabrechnung übernommen werden.4 Ausnahmen sind nur dann
zulässig, wenn die in das Abrechnungssystem zu übertragende
Information gegen Vorgaben der KBV verstößt.
1.7 Eine KVDT-Datei für alle Kostenträger
Für alle Kostenträger ist nur eine KVDT-Datei zu erstellen.
2
Leitungsgebundene Übermittlung der
Quartalsabrechnung
Die Quartalsabrechnung ist ausschließlich leitungsgebunden
an die KV Nordrhein zu übermitteln.
2.1 Übermittlung via D2D
Die Nutzung von D2D ist nur bis einschließlich 30.09.2016
möglich.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine leitungsgebundene
Übermittlung via D2D erfüllt sein:
a) Die D2D-Software oder eine hierzu kompatible Kommunikationssoftware ist mit einer für die Praxis/Einrichtung bedienbaren Anwendung zur Online-Abrechnung installiert. Hierzu muss für die Praxis/Einrichtung bzw. für die berechtigte Person rechtzeitig eine
erfolgreiche D2D-Registrierung (vgl. www.d2d.de) bei
der KV Nordrhein erfolgt sein.
b) Für die Software, mit der die Online-Abrechnung
durchgeführt werden soll, wurde seitens des Softwareherstellers ein erfolgreicher D2D-Funktionstest
absolviert (Softwareprodukte mit erfolgreichem
Funktionstest sind unter www.d2d.de gelistet). Die
zu übermittelnden Nutzdaten zur Online-Abrechnung
entsprechen den aktuell gültigen Vorgaben der KBV.
2.2
Übermittlung via KVNO-Portal
Über das KVNO-Portal gibt es drei Varianten zur Übermittlung
der Online-Abrechnung. Die für die Anwendungen im KVNOPortal nutzbaren Browser-Versionen sind in dem Merkblatt
„Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein“ (siehe http://online
abrechnung.kvno.de) beschrieben. Die zu übermittelnde verschlüsselte Abrechnungsdatei muss den technischen Vorgaben
der KBV entsprechen.
2.2.1 KVNO-Portal mit eToken
Es ist ein Internetzugang nach Maßgabe der „Empfehlungen zur
ärztlichen Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in Arztpraxen“ (vgl. http://www.kbv.de/html/
datensicherheit.php) sowie ein eToken der KV-Nordrhein erforderlich. Mit dem eToken wird ein Einmal-Passwort generiert,
mit dem man sich zusätzlich zur Anmeldung mit Benutzername/Kennwort auf dem KVNO-Portal bei der entsprechenden
Anwendung zur Online-Abrechnung authentifiziert. Mit Hilfe
dieser Portal-Anwendung kann die mit dem Praxisverwaltungssystem erzeugte verschlüsselte Abrechnungsdatei an die
KV Nordrhein übertragen werden.
2 Beispiele der Notwendigkeit zur Abgabe der Abrechnung in Teilen
derselben Praxis/Einrichtung:
• Wechsel der Praxisverwaltungssoftware im Laufe des Quartals.
• Einsatz verschiedener zertifizierter Praxisverwaltungssysteme in
verschiedenen Betriebsstätten/Bereichen einer Praxis.
3 Die Aktualisierung der Abrechnungssoftware wird mit den vom
Softwarehaus gelieferten Updates vorgenommen. Aktualisierungen
können z.B. aufgrund gesetzlicher, vertraglicher oder technischer
Gegebenheiten erforderlich werden. Mit dem rechtzeitigen Einspielen
der Updates sind z. B. der Einsatz aktueller Stammdateien und
Prüfmodule der KVDT-Abrechnung sicher gestellt.
4 „Kann“-Felder in der KVDT-Spezifikation bedeuten nicht, dass eine
vorhandene Abrechnungsinformation nicht gespeichert werden muss.
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2.2.2 KVNO-Portal mit eArztausweis light
Es ist ein Internetzugang nach Maßgabe der „Empfehlungen zur
ärztlichen Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in Arztpraxen“ (s.o.) sowie ein eArztausweis-light
(eA-light) (www.aekno.de/Arztausweis-light) der Ärztekammer
Nordrhein erforderlich. Außerdem wird ein Lesegerät für den eAlight benötigt, das an den entsprechenden Rechner mit dem Internetzugang angeschlossen wird. Durch Stecken des eA-light in
das Lesegerät und Freischaltung per PIN erfolgt der autorisierte
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Zugriff auf das KVNO-Portal und der Anwendung zur Online-Abrechnung mit dem „eA-light“. Mit Hilfe dieser Portal-Anwendung
kann die mit dem Praxisverwaltungssystem erzeugte verschlüsselte Abrechnungsdatei an die KV Nordrhein übertragen werden.
2.2.3 KVNO-Portal mit KV-SafeNet
Eine Einwahl in das KVNO-Portal erfolgt ausschließlich über
eine Internetverbindung via KV-SafeNet (http://kvnoportal.
kvno.kv-safenet.de). Nach erfolgreicher Authentifizierung mit
Benutzername/Kennwort kann mit der entsprechenden PortalAnwendung die mit dem Praxisverwaltungssystem erzeugte
verschlüsselte Abrechnungsdatei an die KV Nordrhein übertragen werden.
2.3
Übermittlung via KV-CONNECT
KV-CONNECT ist eine technische Lösung zur Vereinheitlichung
von Kommunikationssystemen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Grundlage für den Kommunikationsweg ist
KV-SafeNet. KV-CONNECT ermöglicht so als sichere Kommunikationslösung die Online-Abrechnung mit der KV.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine leitungsgebundene
Übermittlung via KV-CONNECT erfüllt sein:
a) Die sichere Verbindung erfolgt ausschließlich über
einen KV-SafeNet-Zugang.
b) Die Software, mit der die Online-Abrechnung übermittelt wird, hat eine gültige KV-CONNECT-Zulassung
der KBV.
c) Die Praxis verfügt über Zugangsdaten für KV-CONNECT.
d) Die Abrechnung wird entsprechend der 1-Click-Spezifikation Version 2.0 der KV-Telematik GmbH übermittelt.
2.4 Übermittlung / Abgabe von Begleitpapieren
2.4.1 Sammelerklärung
Die Sammelerklärung (gem. § 1 Abs. 4 HVM) wird mit eigenhändiger Unterschrift in papierener Form eingereicht; es sei
denn, sie kann als elektronische Sammelerklärung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) übermittelt werden.
Für die Anforderung an die Unterschriftsleistung/QES bzw.
an den Unterschriftsberechtigten wird auf § 1 Abs. 4 HVM
verwiesen.
Die Sammelerklärung wird im Falle einer „Abrechnung in Teilen“ gem. Kapitel 1.3 gesamthaft für die Praxis/Einrichtung
abgegeben. Eine Teilung der Sammelerklärung analog zur
„Abrechnung in Teilen“ ist nicht möglich.
3
3.1
Übermittlung abrechnungsbegründender Daten
Übermittlung abrechnungsbegründender Daten
auf Datenträger
Sofern die maßgeblichen Regelungen zur Übermittlung von abrechnungsbegründenden Daten (Dokumentationen, Qualitätsindikatoren, Statistikdaten) einen Versand auf Datenträger vorsehen, gelten folgende Vorgaben:
Als Datenträger sind nur CD und DVD gestattet. Für den Fall, dass
gegenüber den nachfolgend beschriebenen technischen Vorgaben abweichende Datenträger zum Einsatz gelangen, ist die
KV Nordrhein berechtigt, die Weiterverarbeitung zu verweigern.
3.1.1 Technische Vorgaben
Eine CD muss über einen Durchmesser von 12 cm (Standardgröße) und eine Kapazität von 650 MB (74 min) bzw. 700 MB
(80 min) verfügen. Eine DVD-ROM (DVD-R-ROM, DVD+R-ROM)
muss über eine Kapazität von 4,7GB verfügen. Nicht akzeptiert
werden derzeit DVD’s mit 8,5 GB Speicherkapazität. („DL“Format). CD / DVD dürfen nicht bootfähig sein und dürfen nicht
als Multisession- bzw. Multiborder-Disk gebrannt werden. Die
Abgabe von wieder beschreibbaren CD / DVD (RW) sollte vermieden werden.
Das zu erstellende Dateisystem muss gem. den Vorgaben der
jeweils aktuell gültigen Datensatzbeschreibung Dateinamen
mit der dort bezeichneten Struktur speichern können.
Datenträger, die der o. g. Normierung nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Aufbau, Format und Inhalt der Datenträger müssen den jeweils gültigen KBV-Standards entsprechen.
3.1.2 Beschriftung
CD/DVD sind mit geeignetem Permanent-Marker mit der (Neben-)
Betriebsstättennummer zu beschriften. Es wird empfohlen, nur
spezielle CD/DVD-Marker zu verwenden. Andere Marker können
zur Unlesbarkeit der CD/DVD führen. Es dürfen keine Aufkleber
aufgebracht werden.
3.1.3 Einreichung
Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung des Datenträgers bis zu dessen Eingang bei der Bezirksstelle der KV
Nordrhein sowie das Risiko der Nichtverwertbarkeit des eingereichten Datenträgers trägt die Praxis/Einrichtung.
3.1.4 Vernichtung
Die eingereichten Datenträger werden nach Ablauf von zwei
Quartalen von der Bezirksstelle der KV Nordrhein vernichtet.
2.4.2 Behandlungsausweise
3.2
Zur Abgabe von Behandlungsausweisen gelten die Vorgaben
gemäß Kapitel 6.
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Abgabetermine
Für die Abgabe abrechnungsbegründender Daten gelten
a) bei leitungsgebundener Übermittlung die Vorgaben
gem. Kapitel 4.
b) bei Übermittlung via Datenträger / Papierform die
von der jeweils zuständigen Bezirksstelle der KV
Nordrhein quartalsweise festgelegten Termine.
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4
Abgabetermine
zu übermitteln, jedoch über einen Zeitraum von vier
Quartalen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen wurde.
Die leitungsgebundene elektronische Abrechnung des jeweiligen Quartals ist
vom 20. Tag des dritten Quartalsmonats
bis zum 12. Tag des ersten Monats im Folgequartal
6.1
1. Im Ersatzverfahren ist immer der entsprechende papierene Abrechnungsschein auszustellen und vom
Patienten zu unterschreiben.
Dies gilt nicht, wenn der Behandlungsfall nur Gebührenordnungspositionen (GOP) ohne persönlichen
Arzt-Patienten-Kontakt enthält (z.B. Abrechnung bei
ausschließlich telefonischem Kontakt, Abrechnung
von Berichten, Porto.)
2. Behandlungsfälle mit ausschließlicher Abrechnung
von Kosten, ohne dass ein (neuer) Patientenkontakt
erforderlich wird, sind mit der Scheinart „ambulante
Behandlung“ abzurechnen.
3. Für die Abrechnung von Kassenanfragen ohne Patientenkontakt im betreffenden Quartal ist als Scheinart
„ambulante Behandlung“ zu verwenden.
4. Wenn die stationäre (belegärztliche) Behandlung eines
Patienten über das Quartalsende hinaus dauert, so
dass auch für das Folgequartal ein belegärztlicher
Behandlungsfall entsteht, dann kann der Behandlungsfall „belegärztliche Behandlung“ des Folgequartals
auch ohne ein quartalstreues Einlesedatum der Versichertenkarte übermittelt werden.
5. Die Unterschrift des Patienten kann in Ausnahmefällen
entfallen, nämlich in besonderen Notfällen oder bei
Versicherten, die einen gesetzlichen Vertreter haben.
zu übermitteln.
Beispiel für das Quartal III/2016: die Abrechnung muss zwischen dem 20. September 2016 und dem 12. Oktober 2016 an
die KV Nordrhein übermittelt werden.
Übermittlungen außerhalb der Fristen sowie nachträgliche Berichtigungen bzw. Ergänzungen sind lediglich nach Maßgabe
von bzw. mit den Folgen aus § 1 Abs. 5 HVM möglich.
5
Sicherungskopien und Aufbewahrungsfrist
Vor der Online-Abrechnung ist von der Praxis/Einrichtung eine
Sicherungskopie zu erstellen, um ggf. die Abrechnungsdaten
erneut kurzfristig übermitteln zu können.
Darüber hinaus sind die Abrechnungsdaten eines Quartals insgesamt zu sichern, damit die Abrechnung ggf. wiederholt werden kann. Die gesicherten Daten müssen nach den gültigen
Richtlinien der KBV5 16 Quartale aufbewahrt werden.
6
Aufbewahrung von Behandlungsausweisen
1. Bei Verwendung der Krankenversichertenkarte (KVK)
bzw. elektronische Gesundheitskarte (eGK) im Bereich der KV Nordrhein entfällt bei IT-gestützter Abrechnung (CD/DVD/Online-Abrechnung) die Erstellung eines Abrechnungsscheines (entsprechend dem
bisherigen Krankenschein bzw. Belegarztschein) und
damit auch die Unterschrift des Patienten. Dies gilt
auch für Sonstige Kostenträger. Es muss ein nicht veränderbares Einlesedatum der KVK bzw. eGK im Datensatz des betreffenden Behandlungsfalls enthalten
sein.
2. Praxen müssen die Abrechnungs-, Überweisungsund Notfall-/Vertreterscheine in der Praxis über einen
Zeitraum von vier Quartalen aufbewahren und auf
Verlangen vorlegen. Dies gilt auch für Sonstige Kostenträger.
3. Ermächtigte Krankenhausärzte, Krankenhäuser und
andere ermächtigte Institute, die nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden können, haben
die Überweisungs-, Notfall- und Vertreterscheine
nicht der zuständigen Bezirksstelle der KV Nordrhein
5 gem. § 1 Abs. 5 der „Richtlinien der KBV für den Einsatz von
IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zwecke der Abrechnung
gemäß § 295 Abs. 4 SGB V“
62
Ersatzverfahren und Sonderfälle
ergänzende technische Hinweise zu Nr. 2 bis 4:
•
•
7
Die Abrechnung der Scheinart „ambulante Behandlung“ erfolgt nach Maßgabe der KVDT-Datensatzbeschreibung über die Satzart 0101 mit der Scheinuntergruppe „00“.
Die Abrechnung der Scheinart „belegärztliche Behandlung“ erfolgt nach Maßgabe der KVDT-Datensatzbeschreibung über die Satzart 0103 mit der Scheinuntergruppe „30“.
Kennzeichnung von Leistungen
Bei der Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen ist auf
Grundlage des gültigen HVM eine arztbezogene Kennzeichnung
unter Angabe der Arztnummer (LANR) und der Betriebs- und
Nebenbetriebsstättennummern (BSNR/NBSNR) vorzunehmen.
Die Erfüllung der Kennzeichnungspflicht ist Voraussetzung dafür, dass die von der jeweiligen Praxis/Einrichtung zur Abrechnung gebrachten Leistungen vergütet werden.
LANR-Ersatzwerte
Nur in den Fällen, bei denen Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung keine LANR erhalten, dürfen die von der KBV
definierten LANR-Ersatzwerte verwendet werden.
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