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Rechnungsprüfungsamt
Az. 1431-20-2010
02.03.2015
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses der
Region Hannover
zum 31.12.2010
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Prüfungsauftrag
4
2. Grundsätzliche Feststellungen
2.1 Lage der Region Hannover
2.1.1 Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht
2.1.2 Finanzwirtschaftliche Lage und Haushaltswirtschaft
2.1.3 Finanzwirtschaftliche Risiken
2.2 Unrichtigkeiten, Verstöße und sonstige Auffälligkeiten
I. Gesetzliche Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses
II. Maßgebliche Prüfbemerkungen
5
5
5
5
6
6
7
7
3.
3.1
3.2
3.3
9
9
9
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Jahresabschlussprüfung
Art und Umfang der Jahresabschlussprüfung
Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung und Prüfung im
bautechnischen Bereich
3.4 Internes Kontrollsystem“ (IKS)
10
14
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
Berichtigungen der Eröffnungsbilanz
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Jahresabschluss
Rechenschaftsbericht
16
16
16
17
19
19
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft
Haushaltsplanverfahren
Einhaltung des Haushaltsplanes
Kassenwesen
Verwaltungssteuerung
20
20
21
22
22
6. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
6.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
6.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen
6.3 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
6.4 Erläuterungen zur Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage
6.4.1 Bilanz
6.4.2 Ergebnis- und Finanzrechnung
6.4.3 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre
27
27
27
27
28
28
60
62
7.
63
Prüfungsvermerk
Abkürzungsverzeichnis
DA
Dienstanweisung
Doppik
Buchführung nach den Grundsätzen der doppelten
Buchführung in Kommunen
GemHKVO
Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung
GVFG
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
HH
Haushalt
HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
IDR
Institut der Rechnungsprüfer
IKS
Internes Kontrollsystem
MI
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
NGO
Niedersächsische Gemeindeordnung
NKomVG
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
NKR
Neues Kommunales Rechnungswesen Niedersachsen
NVK
Niedersächsische Versorgungskasse
RPA
Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover
VgV
Vergabeverordnung
VOF
Vergabeverordnung für freiberufliche Architekten und
Ingenieure
VOL
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
VRP
Verwaltungsreformprozess
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
1.
Seite 4
Prüfungsauftrag
Das RPA hat gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG1 den Jahresabschluss der Region
Hannover zu prüfen. Daneben regelt § 155 Abs. 1 NKomVG weitere Pflichtaufgaben
des Prüfungsamtes:
•
•
•
•
Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses,
laufende Prüfung der Kassenvorgänge und der Belege,
dauernde Überwachung der Kassen der Kommune und ihrer Eigenbetriebe
sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen,
Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung.
Darüber hinaus übertrug die Regionsversammlung mit Beschluss vom 11.06.2002
dem RPA weitere Aufgaben (gemäß § 155 Abs. 2 NKomVG):
•
•
•
•
•
•
Die Prüfung der Vorräte und Vermögensgegenstände.
Die Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit.
Die Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe der Region Hannover.
Die Prüfung aller Abschlags- und Schlussrechnungen für Bauleistungen im
Sinne der VOB sowie für Leistungen der Architekten und Ingenieure im Sinne
der HOAI/VOF nach der Bescheinigung der fachtechnischen und rechnerischen Richtigkeit durch die jeweils zuständigen Fachbereiche vor Zahlungsanordnung.
Die Prüfung aller Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen für Lieferungen
und Leistungen im Sinne der VOL sowie für Dienstleistungen im Sinne der
VOF nach der Bescheinigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit
durch die jeweils zuständigen Fachbereiche vor Zahlungsanordnung.
Die Prüfung von Rechnungen, Teilrechnungen oder Abrechnungen, soweit
diese Prüfungen auf Satzungen von juristischen Personen beruhen oder mit
Dritten vereinbart worden sind, nach vorheriger Abstimmung mit dem RPA
der Region Hannover.
Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet das RPA gemäß § 156 Abs. 3
NKomVG mit diesem Schlussbericht. Der Schlussbericht soll darüber informieren,
inwieweit der vorgelegte Jahresabschluss unter Beachtung der einschlägigen
rechtlichen Regelungen erstellt worden ist und ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Region Hannover vermittelt.
Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG hat der Regionspräsident diesen Schlussbericht mit seiner Stellungnahme unverzüglich der Regionsversammlung vorzulegen.
Die Regionsversammlung beschließt dann über den Abschluss und die Entlastung
des Regionspräsidenten.
1
Das am 01.11.2011 in Kraft getretene Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG),
hat die bisherige NGO, nach deren Bestimmungen der zu prüfende Jahresabschluss aufgestellt
worden ist, ersetzt.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 5
Das RPA hat gemäß § 119 Abs. 1 Ziff. 3 NGO im Jahr 2010 eine Kassenprüfung
durchgeführt. Näheres hierzu ist unter Ziffer 5.3 „Kassenwesen“ zu erfahren.
Nach Angaben des Teams 20.03 Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung fanden bei
der Region Hannover im Berichtsjahr 2010 keine Prüfungen durch andere Prüfeinrichtungen (z. B. überörtliche Prüfung, Steuer- oder Sozialversicherungsprüfungen)
statt.
2.
Grundsätzliche Feststellungen
2.1
Lage der Region Hannover
2.1.1
Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht
Die Kommune stellt im Rechenschaftsbericht entsprechend § 57 Abs. 1 GemHKVO
den Verlauf der Haushaltswirtschaft und die finanzwirtschaftliche Lage der Kommune dar und nimmt eine Bewertung der Jahresabschlussrechnung vor.
Weiterhin sollen hier gemäß § 57 Abs. 2 GemHKVO Vorgänge von besonderer
Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, und zu
erwartende mögliche finanzwirtschaftliche Risiken, die für die Aufgabenerfüllung
von besonderer Bedeutung sind, dargestellt werden.
2.1.2
Finanzwirtschaftliche Lage und Verlauf der Haushaltswirtschaft
Die im Rechenschaftsbericht aufgeführten Ergebnis- und Finanzrechnungen
weichen im Ergebnis um rd. 30 T€ bzw. - 980 T€ von dem tatsächlichen Jahresfehlbetrag und dem Ergebnis der Finanzrechnung ab. Die Verwaltung begründet
dies damit, dass in 2010 gebuchte Reste nicht im Rechenschaftsbericht berücksichtigt wurden.
Im mit dem Jahresabschluss 2010 vorgelegten Rechenschaftsbericht hat die
Region Hannover folgende wesentlichen Aussagen zum Verlauf der Haushaltswirtschaft der Region getroffen:
2
•
Das im Ergebnishaushalt ursprünglich geplante Ergebnis sah einen Jahresfehlbetrag i. H. v. - 170.365.300 € vor. Wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, sieht das Haushaltsrecht vor, dass die Kommune ein
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat.2 Eine der Maßnahmen war die
Sperrung von Ausgaben in den Teilbudgets von 25 Mio. €.
•
Die Fehlbeträge im ordentlichen (- 91.523.093 €) und außerordentlichen
(- 827.256 €) Ergebnis führen insgesamt zu einem negativen Jahresergebnis
i. H. v. - 92.350.349 €.
Gem. § 110 Abs. 6 NKomVG bzw. § 82 Abs. 6 NGO
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 6
•
Zur Ergebnisverbesserung – gegenüber der Haushaltsplanung – trugen
Mehrerträge i. H. v. 46,6 Mio. € und Minderaufwendungen i. H. v. 7,1 Mio. €
bei. Der Fehlbetrag fiel um rd. 53,7 Mio. € geringer aus, als der Haushaltsplan dies, nach Verhängung der Haushaltssperre, vorsah.
•
Die Gesamtfinanzrechnung sah nach der Haushaltsplanung einen negativen
Finanzsaldo von – 154.916.000 € vor. Im Ergebnis verschlechterte sich der
Finanzsaldo lediglich um – 43.844.840 €.
•
Für die Umsetzung des kommunalen Investitionsprogramms (Konjunkturpaket II) wurden der Region Bundesmittel i. H. v. 29.647.528 € pauschal zur
Verfügung gestellt. Der Eigenanteil der Region von 25 % belief sich auf
9.882.509 €. Die Regionsversammlung beschloss (Beschlussdrucksache II
124/2009) 24 regionseigene Maßnahmen und weitere Maßnahmen bei der
Klinikum Region Hannover GmbH und der Zoo Hannover GmbH.
Aus Sicht des RPA sind die im Rechenschaftsbericht getroffenen Aussagen
zutreffend.
2.1.3
Mögliche finanzwirtschaftliche Risiken, die für die Aufgabenerfüllung von
besonderer Bedeutung sind
Zu möglichen finanzwirtschaftlichen Risiken, die für die Aufgabenerfüllung der
Region Hannover von besonderer Bedeutung sind, enthält der Rechenschaftsbericht – außer einem allgemeinen Hinweis auf die negativen Auswirkungen der
Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 - keine Aussagen.
Aus Sicht des RPA konnte auf detaillierte Erläuterungen zu diesem Punkt von
Seiten der Verwaltung verzichtet werden, da zwischen dem Berichtszeitraum (das
Jahr 2010) und der endgültigen Erstellung des Jahresabschlusses (Ende 2014) ein
sehr langer Zeitraum liegt.
2.2
Unrichtigkeiten, Verstöße und sonstige Auffälligkeiten
Bei der Abschlussprüfung festgestellte Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, sie ergänzende Satzungen und sonstige ortrechtliche Bestimmungen, soweit sie nicht bereits während der Prüfung behoben werden konnten,
sind Gegenstand dieses Abschnittes.
Bei Durchführung der Prüfung wurden folgende berichtspflichtige Unrichtigkeiten
und Verstöße sowie sonstige Auffälligkeiten festgestellt:
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
I.
Seite 7
Gesetzliche Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses
Nach § 129 Abs. 1 Satz 1 NKomVG war der Jahresabschluss 2010 innerhalb von
drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres, d.h. bis zum 31.03.2011, aufzustellen. Tatsächlich wurde der Jahresabschluss erst am 06.12.2013 zunächst vorläufig
und am 25./27.11.2014 endgültig aufgestellt und dem RPA jeweils zur Prüfung
vorgelegt.
In der Folge konnten somit auch die Beschlüsse der Regionsversammlung über den
Abschluss und die Entlastung des Regionspräsidenten nicht, wie in § 129 Abs. 1
Satz 3 NKomVG vorgesehen, bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden
Jahres herbeigeführt werden.
II.
Maßgebliche Prüfbemerkungen
Im Verlauf der Prüfung konnten Prüfungsbemerkungen aus den Vorberichten
ausgeräumt werden.
In einigen Fällen besteht jedoch zwischen der Verwaltung und dem RPA Uneinigkeit
über die Beurteilung von Sachverhalten. Die wesentlichen Punkte werden im
Folgenden zusammengefasst und weiter hinten im Bericht eingehender erläutert.
•
Notwendige Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte im Bereich des Grundvermögens der Region Hannover aufgrund eines Abgleichs des bilanzierten
Grundstücksbestands mit dem Liegenschaftskataster wurden nicht vorgenommen (Ziff. 4.2 a., S. 17).
•
Berichtigungen von Eröffnungsbilanzwerten wurden im Anhang nicht angemessen dargestellt (Ziff. 4.2 b., S. 17).
•
Im Zusammenhang mit der Durchführung von Straßensanierungsmaßnahmen ist keine Überprüfung im Hinblick auf die Notwendigkeit von Sonderabschreibungen erfolgt (siehe S. 32).
•
Es wurden im Hinblick auf die erbrachten Planungsleistungen in den Bereichen Gebäude und Verkehr keine aktivierungsfähigen Eigenleistungen veranschlagt, erfasst oder gebucht (siehe S. 32).
•
Forderungen der Region Hannover gegen sich selbst sind nicht werthaltig,
damit unzulässig und zu korrigieren (siehe S. 37).
•
Die zum Bilanzstichtag vorgenommenen Wertberichtigungen auf Forderungen wurden größtenteils nur pauschal und für das RPA nicht sachgerecht
(Forderungen aus Transferleistungen) vorgenommen (siehe S. 37 - 38).
•
Der Ausweis der Forderungen im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen fehlt (siehe S. 46 - 48).
•
Die Höhe und die vollständige Erfassung der Pensionsrückstellungen und
ähnlicher Verpflichtungen konnte nicht festgestellt werden. Die von der
Region Hannover gewählte Verfahrensweise verstößt gegen das Saldierungsverbot (Forderungen aufgrund der Teilung der Versorgungslast)
(siehe S. 46 - 48).
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 8
•
Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten und für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren sowie andere Rückstellungen
sind z. T. falsch gebildet, wurden nicht belegt oder im Haushaltsjahr nicht korrigiert (siehe S. 50 - 52).
•
Das Ergebnis der Finanzrechnung stimmt mit dem Bilanzposten "Liquide
Mittel" nicht überein, eine Erläuterung dazu fehlt im Anhang (siehe Ziff. 6.4.2,
S. 60 ff.).
•
Die Einschränkung der Anordnungsbefugnis in der Dienstanweisung lediglich
auf die formale Prüfung ist aufzuheben und entsprechend der Ressourcenverantwortung anzupassen (siehe S. 56 - 59).
•
Entsprechend den Vorgaben der GemHKVO § 59 Ziff. 27 ist die Anordnungsbefugnis auf die Haushaltsansätze bewirtschaftenden Stellen umgehend, und nicht erst mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen
Workflow, zu übertragen(siehe S. 56 - 59).
•
Das 4-Augen-Prinzip ist durchgängig von der Vorkontierung bis zur Buchhaltung einzuhalten. Kontrolllücken unter Beachtung der GemHKVO sind zu
schließen (siehe S. 56 - 59).
•
Die Wirtschaftlichkeit des Mehraufwandes einer doppelten Buchungserfassung, mit dem damit einhergehenden doppelten Personalaufwand sollte z.B.
durch eine geeignete Geschäftsprozessoptimierung nachgewiesen werden
(siehe S. 56 - 59)
Im Hinblick auf § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG sollte die Verwaltung zu den unter
Ziff. 2.2 dieses Berichts aufgeführten maßgeblichen Beanstandungen Stellung
nehmen. Zu den einzelnen, im Bericht enthaltenen Hinweisen des RPA ist grundsätzlich keine Stellungnahme erforderlich.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
3.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
3.1
Gegenstand der Jahresabschlussprüfung
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Gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG prüft das RPA den Jahresabschluss dahingehend,
ob
1. der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
2. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchung eingehalten worden sind,
3. bei den Erträgen und Aufwendungen sowie den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
4. sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind
und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Das RPA hat vor diesem Hintergrund die Buchführung für das Haushaltsjahr 2010
und den Jahresabschluss zum 31.12.2010, bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und
Finanzrechnung, den Teilrechnungen sowie dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht im Hinblick auf die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Regelungen
geprüft.
3.2
Art und Umfang der Jahresabschlussprüfung
Das RPA hat die Prüfung gem. §§ 155 Abs. 1 Nr. 1 und 156 NKomVG in Anlehnung
an die Leitlinien zur Durchführung kommunaler Abschlussprüfungen des IDR
vorgenommen.
Diese Leitlinien erfordern es, die Prüfung unter Berücksichtigung des risikoorientierten Prüfungsansatzes so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend
sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind.
Die Prüfungsplanung wurde auf der Grundlage eigener Kenntnis der Verwaltungsabläufe und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer Beurteilung des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) erstellt, wobei die
Prüfung einiger Teilbereiche des IKS bereits unterjährig im Rahmen der regelmäßigen unvermuteten Kassenprüfungen erfolgt ist.
Hierbei war zu berücksichtigen, dass es sich bei dem geprüften Jahresabschluss
2010 um den ersten, auf der Basis des NKR erstellten Jahresabschluss der Region
Hannover handelt. Dieser Umstand war insbesondere bei der Einschätzung und
Bewertung der vorliegenden Risikofaktoren von großer Bedeutung und führte
letztlich zu einer deutlichen Erhöhung des Prüfungsumfangs und der Prüfungsintensität.
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Die Abschlussprüfung schloss eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für
die Bilanzierung, Angaben im Jahresabschluss und des Rechenschaftsberichts ein.
Sie beinhaltete die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Gliederungsgrundsätze sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts.
Schwerpunkte der Prüfung waren u. a.:
•
die Ordnungsmäßigkeit des Belegwesens
•
das interne Kontrollsystem (IKS)
•
Sachvermögen
•
Forderungen
•
Liquide Mittel
•
Verbindlichkeiten
•
Rückstellungen
•
Rechnungsabgrenzungsposten
•
Übereinstimmung der Nebenbücher mit dem Hauptbuch (Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung)
•
Vollständigkeit der Angaben im Rechenschaftsbericht
•
Vollständigkeit des Anhangs und der Anlagen
Das RPA ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für das Prüfungsurteil bildet.
Während der Prüfung dokumentierte das RPA seine Prüfungsfeststellungen in
Vorberichten. Dadurch erhielten die geprüften Bereiche bereits vor der Erstellung
dieses Berichtes die Gelegenheit, Prüfungsbemerkungen auszuräumen. Insofern
enthält dieser Bericht nur die wesentlichen Prüfbemerkungen, die aus Sicht des
RPA nicht ausgeräumt wurden.
3.3
Prüfung von Vergaben
Aufgaben der Prüfung
Das RPA der Region Hannover nahm Beratungs- und Prüfungstätigkeiten bei
a) der Vergabe von Bauleistungen vor Auftragserteilung nach der Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
b) der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der HOAI/VOF
sowie Gutachterleistungen vor Auftragserteilung,
c) der Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Sinne der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) vor Auftragserteilung,
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 11
d) der Visakontrolle der Schlussrechnungen für Bauleistungen und für Architekten- und Ingenieurleistungen vor Zahlungsanordnung,
e) der Visakontrolle von Rechnungen für Lieferungen und Leistungen vor Zahlungsanordnung,
f) der Überwachung der Verwendung von Zuwendungen gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Auftrag der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover,
g) der Bestätigung der Verwendung von Zuwendungen im Auftrage sonstiger
Zuwendungsgeber und
h) sonstigen Prüfungen (Sonder-, Beleg- und Auftragsprüfungen)
im nationalen und EU-Bereich wahr.
Ziel der Prüfung
Die wesentlichen Ziele des öffentlichen Auftragswesens und somit auch Ziel der
Beratungs- und Prüfungstätigen im Rahmen des § 155 NKomVG sind:
a) die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit sowie des Wirtschaftlichkeits- und
Sparsamkeitsprinzips,
b) die Gewährleistung des freien Wettbewerbs und Beachtung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes,
c) die Verhinderung von Korruption bei der Vergabe und Abrechnung öffentlicher Aufträge.
Die Prüfung ist dementsprechend zielorientiert. Nach dem Soll-/Ist-Prinzip werden
die Ergebnisse entsprechend dargestellt. Hierbei werden nicht nur Korrekturbedarfe
festgestellt, sondern auch Empfehlungen für die ordnungsgemäße, wirtschaftliche
und zweckmäßige Bearbeitung ausgesprochen.
Prüfung
Die Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen zu beabsichtigten Vergaben und von
Schlussrechnungen besteht entsprechend dem Rundschreiben der Verwaltung
3/2001 vom 04.12.2001 ab einem Auftragswert bzw. Rechnungsbetrag von
20.000,-- € sowohl bei Bau- als auch bei Architekten- und Ingenieurleistungen.
Vergaben und Rechnungen von Lieferungen und Leistungen im Sinne der Verdingungsordnung sind ab einem Auftragswert von 15.000,-- € vorzulegen.
Das RPA prüft die Vergaben vor Auftragserteilung. Dazu gehören auch die Vergaben von Nachtragsangeboten (Änderungs- und Zusatzaufträge) in formeller und
wirtschaftlicher Hinsicht. Die Prüfung erstreckt sich auf das gesamte Vergabeverfahren einschließlich aller Vergabeunterlagen.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 12
Durch die Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen wird auch bewirkt, dass die
Möglichkeiten zur Manipulation oder Korruption stark eingeschränkt werden. Dieses
ist jedoch nur gewährleistet, wenn Prüfungsfeststellungen zu laufenden Verfahren
von den Organisationseinheiten beachtet und auch umgesetzt werden.
Die Visakontrolle der Rechnungen erfolgt nach der Bescheinigung der fachtechnischen und rechnerischen Richtigkeit durch die jeweils zuständigen Fachbereiche
vor Zahlungsanordnung. Wesentlicher Vorteil der Visakontrolle ist die zeitnahe
Beteiligung, die festgestellte Mängel und Fehler bereinigen lässt, wobei die Eingriffsmöglichkeiten bei Vergaben nach förmlichen Verfahren im Hinblick auf die
Vergabebestimmungen begrenzt sind.
Allein durch die Vorlageverpflichtung von Vergaben und Schlussrechnungen werden
die Service- und Fachbereiche sowie die beauftragten Architekten und Fachingenieure zu einer gründlicheren Sachbearbeitung angehalten; durch diese Präventionsmaßnahme ergibt sich ein zusätzlicher wirtschaftlicher und rechtlicher Vorteil für die
Region Hannover.
Fachberatung
Die Tätigkeit des RPA beschränkte sich - wie in den Jahren zuvor - nicht nur auf die
Aufgaben der klassischen Prüfung gem. § 155 NKomVG. Dieser Prüfbereich ist
überwiegend dadurch geprägt, dass einzelne Vorgänge nur im Nachgang geprüft
werden. Das RPA sieht seine Aufgabe jedoch weiterhin verstärkt darin, nicht nur
Kritik an abgeschlossenen Einzelfällen zu üben, sondern bereits im Vorfeld positiven
Einfluss auf die einzelnen Vorgänge zu nehmen. Dementsprechend wird die
Prüfung nicht allein zur Kontrolle, sondern großteils auch zur Beratung der geprüften
Bereiche durchgeführt.
Die Beratungstätigkeit erfolgt insbesondere in folgenden Bereichen:
•
•
•
Vergabe und Abrechnung von Leistungen im VOB-, VOL- und HOAI-Bereich
Anwendung neuer Vorschriften und Gesetze
Optimierung von Vergabe- und Vertragsunterlagen
Dieser Service über den gesetzlichen Auftrag hinaus ist jedoch nur im begrenzten
Rahmen möglich. Er kann verständlicherweise nicht die Arbeit der einzelnen
Fachbereiche ersetzen. Die Verpflichtung zur fortlaufenden Information und Schulung der Mitarbeiter obliegt letztendlich den Fachbereichen.
Vergabe von Bauleistungen
Öffentliche Ausschreibungen müssen stattfinden, soweit nicht die Eigenart der
Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen.3
3
§ 3 Abs. 2 VOB/A 2012
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 13
Zur Beschleunigung von investiven Maßnahmen hatte die Landesregierung angesichts der Wirtschaftskrise seit 2008 Wertgrenzen mit ergänzenden Regelungen für
Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben festgelegt, bis zu denen
Bauaufträge und Dienstleistungs- oder Lieferaufträge verfahrensvereinfacht bis zum
31.12.2013 vergeben werden durften. Von der besonderen Dringlichkeit i. S. des § 3
VOB/A bzw. § 3 VOL/A war hiernach generell auszugehen.4 Die Auswertungen des
Bundesrechnungshofes „haben nicht den Nachweis erbringen können, dass die
Vergabeerleichterungen geeignet sind, das Vergaberecht effizient und sinnvoll zu
modernisieren. Weder beschleunigten die Vergabeerleichterungen die Bauvorhaben
nachweisbar noch stellten sie Transparenz und Wettbewerb und den Einkauf zu
wirtschaftlichen Preisen in gleicher Weise wie zuvor sicher. Vorteile der Vergabeerleichterungen waren während ihrer fast zweijährigen Anwendung kaum feststellbar.
Stattdessen mussten deutliche Nachteile beim Wettbewerb, bei der Wirtschaftlichkeit sowie eine erhöhte Korruptions- und Manipulationsgefahr in Kauf genommen
werden. Die Analysen und Auswertungen zeigen vor allem die zentrale Bedeutung
und die Vorteile der Öffentlichen Ausschreibung für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Bundesbauministerium bei seinen
Auswertungen. Die Untersuchungen haben somit den im Haushaltsrecht vorgegebenen Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung bestätigt.“5
Anti-Korruptionskonzept der Region Hannover
Die Dienstanweisung zur Vermeidung von Korruption bei der Region Hannover und
das dazugehörige Anti-Korruptionskonzept (Maßnahmenkatalog) sind am
01.04.2011 in Kraft getreten.
VOL - Vergabeprüfung
Die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene
dienen der öffentl. Hand bei der Vergabe von Aufträgen als Rechtsgrundlage und
Leitlinie für wirtschaftliche Beschaffungen von Lieferungen und Leistungen.
Die zuständigen Bundesministerien haben mit der geänderten Verordnung über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) die ab 11.06.2010 geltende Neufassung der
VOL/A herausgegeben. Damit hat also auch die Region Hannover als öffentlicher
Auftraggeber diese Rechtsquelle ab o.g. Zeitpunkt verbindlich anzuwenden.
Die VOL ist in zwei Abschnitte (jeweils Regelungen von unterhalb bzw. oberhalb der
Schwellenwerte –EG-Paragraphen-) unterteilt. Weiterhin erhalten bleibt die Unterteilung der VOL in die Teile A und B. Teil A beinhaltet die Vorschriften, nach denen
eine Vergabe öffentlicher Aufträge durchzuführen ist und Teil B enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen, die dem Vertrag (Zuschlag) zugrunde liegen.
4
Gem. RdErl. d. MW, d. StK u. d. übr. Min. v. 03.12.2012
Bericht nach § 99 BHO über die Auswirkungen der Vergabeerleichterungen des Konjunkturpakets II
auf die Beschaffung von Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen bei den Bauvorhaben des
Bundes vom 9. Februar 2012, Zusammenfassende Würdigung, Seite 28 - 29
5
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 14
Im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 prüfte das RPA nachstehende Vergabevorgänge:
21 Öffentliche Ausschreibungen gem. § 3 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A und offene
Verfahren gem. § 3a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A
25 Beschränkte Ausschreibungen gem. § 3 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A
82 Freihändige Vergaben gem. § 3 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A
Im Bereich der Offenen Verfahren (EU-weite Vergaben) – stellvertretend seien hier
die Ausschreibungen im Schienenverkehr oder in der Schülerbeförderung genannt –
war es unerlässlich, mit dem hiesigen Service 30 bzw. mit externen Fachanwälten
für Vergaberecht konstruktiv zusammenzuarbeiten.
Die vorstehende Aufzählung bestätigt jedoch die Tendenz aus den Vorjahren, die
weniger aufwändigen Verfahren der „Freihändigen Vergabe“ zu wählen.
Die Visakontrolle der Rechnungen (s. Tz. 2.2 ff. des RdSchr. d. Verwaltung 3/2001)
erfolgt jeweils nach der Bescheinigung der fachlichen und rechnerischen Richtigkeit
durch die Fachbereiche vor Zahlungsanordnung
3.4
„Internes Kontrollsystem“ (IKS)
Das Interne Kontrollsystem umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen
einer Verwaltung, die darauf gerichtet sind, das Verwaltungshandeln rechtmäßig,
angemessen und wirtschaftlich zu gestalten und die Entscheidungen der Verwaltungsspitze umzusetzen. Dies bezieht sich auf das verwaltungsinterne Rechnungswesen, die Beziehungen zu Konzerntöchtern und Beteiligungen, aber auch auf
organisatorische Anweisungen innerhalb der Verwaltung.
Regelungen zum Internen Kontrollsystem waren bereits vor Einführung der Doppik
in Rechtsvorschriften und Dienstanweisungen enthalten. Durch die Doppik treten
neue Anforderungen hinzu, die auf die Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und
Verlässlichkeit der Rechnungslegung gerichtet sind.
Bei der Jahresabschlussprüfung werden die im Rahmen des Internen Kontrollsystems von der Region Hannover eingerichteten Kontrollen nach und nach erfasst und
auf ihre Eignung und Wirksamkeit überprüft, um Teile davon für Zwecke der Jahresabschlussprüfung nutzen zu können.
Ausgangspunkt sind nicht nur Kontrollsysteme in der Buchhaltung, sondern auch
alle Kontrollen in den anderen Bereichen der Regionsverwaltung, die Daten für die
Rechnungslegung und den Jahresabschluss bereitstellen.
Bestandteile des Internen Kontrollsystems sind insbesondere organisatorische
Sicherungsmaßnahmen (z. B. vorhandene Beschreibungen der Ablauforganisation,
enthaltene Funktionstrennungen, Zugriffsbeschränkungen im EDV-Bereich, Organisations- und Stellenpläne, Dienstanweisungen).
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 15
Übliche Sicherungen sind z.B.:
•
•
•
•
•
•
Vier-Augen-Prinzip,
Belegkontrollen (Unterschriften auf Belegen, z. B. Bestätigung einer Lieferung/Leistung, Belegentwertung),
Nummernkontrollen (Prüfziffern),
Abstimmungen (Zahl der Belege, Wert der Belegsummen),
Zugriffskontrollen (Kennwörter für EDV- Programme usw.)
Funktionstrennungen
Zum Beispiel bilden Funktionstrennungen eine wichtige Grundlage des internen
Kontrollsystems (§ 40 Abs. 3 und 4 GemHKVO).
Danach dürfen die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, Kassenanordnung und Zahlungsabwicklung nicht in einer Hand liegen. Die GemHKVO
enthält Rahmen- und Mindestvorschriften, die eine ordnungsgemäße und sichere
Erledigung der Kassengeschäfte gewährleisten sollen.
Beim organisatorischen Aufbau der Verwaltung muss darauf geachtet werden,
Funktionen und Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuweisen. Die erforderlichen
Arbeitsanweisungen müssen nicht nur erstellt werden, sie müssen auch bekannt
gemacht und auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Für den Aufbau eines angemessenen Internen Kontrollsystems gibt es kein Patentrezept. Einige Kontrollen und Funktionstrennungen sind durch gesetzliche Vorschriften zwingend vorgeschrieben, andere aber muss jede Verwaltung für ihre eigene
Situation selbst entwickeln.
Bestehende Regelungen:
Neben den gesetzlichen Normen existierte im Prüfungszeitraum hinsichtlich der
Regeleinhaltung bei der Region Hannover bereits eine Vielzahl an Anweisungen
und Regelungen.
Dazu zählen z.B.:
Allgemeine Regelungen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Allgemeine Dienstanweisung (Grünes Papier)
Dienstanweisung zur Wahrung der Geschäfte der laufenden Verwaltung
Allgemeine Beschaffungsordnung
Dienstanweisung über die Vergabe von Bauleistungen (Vergabeordnung)
Dienstanweisung zur Vermeidung von Korruption
Anti-Korruptionskonzept (Maßnahmenkatalog)
Dienstanweisung über Datenschutz und Datensicherheit
Dienstanweisung zum Verwaltungsreformprozess (VRP)
Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung
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Regelungen für die Rechnungslegung:
•
•
•
•
•
•
•
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung
Vorläufige Dienstanweisung für die Anlagenbuchhaltung
Dienstanweisung für die Forderungsbewirtschaftung und -bewertung
Dienstanweisung für die Handvorschüsse, etc.
Dienstanweisung zum Verfahren bei der Annahme und Vermittlung von
Zuwendungen mit Anlagen
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte
Das RPA wird künftig das bestehende IKS und dessen Aktualisierung und Ausbau
in die Prüfungen einbeziehen. Soweit sich im Berichtszeitraum Hinweise ergeben
haben, wurden sie an entsprechender Stelle im Bericht aufgenommen.
4.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010
Die Erste Eröffnungsbilanz der Region Hannover mit einer Bilanzsumme von
1.360.433.367,69 € wurde am 27.08.2013 in der Sitzung der Regionsversammlung
beschlossen.
4.2
Berichtigung der Eröffnungsbilanz
Ergibt sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse, dass in der Ersten
Eröffnungsbilanz eine Bilanzposition, ausgenommen die Nettoposition, zu Unrecht
nicht angesetzt oder mit einem unzutreffenden Wert versehen worden ist, so wird
gem. § 61 Abs. 1 GemHKVO der unterlassene Ansatz in der späteren Bilanz
nachgeholt oder der Wertansatz berichtigt, wenn es sich um einen wesentlichen
Betrag handelt.
Eine Berichtigung kann letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden (§ 61 Abs. 3 GemHKVO).
Die Verwaltung korrigierte bei der Erstellung des Jahresabschlusses einzelne
Bilanzpositionen aus der Ersten Eröffnungsbilanz. Die Anpassungen erfolgten über
die außerordentlichen Ertrags- und Aufwandskonten. Die Änderungen wurden nicht
als wesentlich im Sinne des § 61 Abs. 1 GemHKVO gewertet, da die Summe
weniger als 1 % der Bilanzsumme (13,6 Mio. €) beträgt.
Die dargestellte Vorgehensweise entspricht den rechtlichen Vorgaben, auch die
gewählte Wesentlichkeitsgrenze ist aus Sicht des RPA vertretbar. Die weitere
Prüfung hierzu hat gezeigt, dass die durchgeführten Änderungen zur Ersten Eröffnungsbilanz in der Summe deutlich unter der Wesentlichkeitsgrenze liegen. Daneben haben sich folgende Beanstandungen ergeben:
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a. Notwendige Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte im Bereich des Grundvermögens der Region Hannover aufgrund eines Abgleichs des bilanzierten Grundstücksbestands mit dem Liegenschaftskataster sind entgegen anderslautender Zusagen
der Verwaltung nicht in den Jahresabschluss 2010 eingeflossen. Nach Aussage des
Service Finanzen sollen die entsprechenden Änderungen nunmehr im Rahmen des
Jahresabschlusses 2011 erfolgen.
Eine Einschätzung, inwieweit die o. g. Wesentlichkeitsgrenze unter Berücksichtigung dieser nicht bezifferbaren Korrekturbedarfe noch eingehalten wird, ist dem
RPA nicht möglich.
b. Gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 GemHKVO sind Berichtigungen der Eröffnungsbilanz
im Anhang des Jahresabschlusses, in dem die Berichtigung erfolgt, zu erläutern.
Aus Sicht des RPA ist eine solche Erläuterung aufgrund der grundsätzlichen
Bedeutung auch in den Fällen erforderlich, in denen die Korrektur, weil der Betrag
unter der Wesentlichkeitsgrenze liegt, ergebniswirksam erfolgt.
Der allgemeine Hinweis auf S. 15 des vorliegenden Anhangs reicht hierfür nicht aus,
zumal die hier angekündigte weitere Erläuterung bei den einzelnen Bilanzpositionen
nur in einem Fall erfolgt. Aus Sicht des RPA wäre es angemessen, dem Anhang
eine gesonderte Übersicht über die erfolgten Änderungen zur Eröffnungsbilanz
beizufügen. Darüber hinaus wäre hier auch eine Darstellung zu dem in dem oben
stehenden Abschnitt 4.2.a näher ausgeführten Sachverhalt erforderlich gewesen.
4.3
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Region Hannover hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2010 auf das Neue
Kommunale Rechnungswesen (NKR) Niedersachsen umgestellt. Die Buchführung
erfolgt mittels der Finanzbuchhaltungssoftware newsystem®kommunal der Firma
INFOMA Software Consulting GmbH.
In Ziffer 5 der „Dienstanweisung der Region Hannover über die Finanzbuchhaltung“
ist bestimmt, dass die in der Finanzbuchhaltung eingesetzten Software-Programme
durch die Serviceleitung Finanzen schriftlich freizugeben sind. Diese Freigabeerklärung für das o. g. Programm erfolgte erst mit Schreiben vom 31. Mai 2013.
Das RPA prüfte eingehend den von der Verwaltung erstellten Kontenplan auf
dessen Übereinstimmung mit dem vom Land Niedersachsen verbindlich vorgegebenen Kontenrahmen.6 Dies führte zu Beanstandungen bei einigen zu den Bilanz-,
Ergebnisrechnungs- oder Finanzrechnungspositionen falsch zugeordneten Konten.
Darüber hinaus wurden die Konten daraufhin untersucht, ob sie nach den Vorgaben
des Landes richtig gebildet wurden. Die Prüfung ergab, dass Konten überflüssig
oder auch falsch gebildet wurden (z. B. hinsichtlich der Bereichsabgrenzung). Die
Verwaltung korrigierte z. T. die Zuordnung der Konten und sperrte nicht benötigte
Konten für künftige Buchungen. Es konnte jedoch nicht in allen Fällen Einigkeit
zwischen der Verwaltung und dem RPA bzgl. der Zuordnung oder des Korrekturbedarfs der Konten hergestellt werden.
6
Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie: Verbindlicher Kontenrahmen für
Niedersachsen 2010
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 18
Mit den vorgenannten Einschränkungen gewährleistet der auf Grundlage des
verbindlichen Kontenrahmens in Niedersachsen erstellte und im Berichtsjahr
angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes.
Das RPA prüfte anhand von Sachkonten-Summen-Saldenlisten, ob die Bestände
der Eröffnungsbilanz richtig in das Berichtsjahr vorgetragen wurden und die Jahreszahlen mit den Beträgen im Abschluss übereinstimmen. Die Eröffnungsbilanzwerte
und die Werte des Jahresabschlusses wurden aus der Buchführung zutreffend
entwickelt und aufgestellt.
Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung
Ansprüche gegenüber Dritten werden grundsätzlich als Forderungen und Ansprüche
Dritter gegenüber der Region als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Da es sich dabei
um eine Vielzahl von Einzelansprüchen handelt, werden diese in einer Nebenbuchhaltung (Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) erfasst. Bei der Prüfung fiel auf,
dass Debitoren und Kreditoren mit identischen Merkmalen sehr häufig mehrfach
angelegt sind und die Konten jeweils Buchungen enthalten. Die Klarheit und
Übersichtlichkeit, die mit dem Führen der Nebenbücher erreicht werden sollte,
werden dadurch erheblich beeinträchtigt.
Die Region sollte zukünftig vermehrt darauf achten, dass jeder Gläubiger und jeder
Schuldner grundsätzlich nur einmal in den Nebenbüchern eingerichtet ist bzw.
mehrfach angelegte Debitoren oder Kreditoren zukünftig für Buchungen gesperrt
werden. Dies ist in jedem Falle bei vom Team 20.03 Buchführung verwalteten,
manuell angelegten Konten zu beachten. Bei den Debitoren aus Vorverfahren ist zu
prüfen, ob eine Neuanlage nicht vermieden und ein bereits vorhandener Debitor
verwendet werden kann.
Das Ergebnis der Finanzrechnung stimmt mit dem Bilanzposten "Liquide Mittel"
nicht überein. Die Verwaltung begründet dies mit den Anpassungen der Bestandsveränderungen der Handvorschüsse, die nicht zahlungswirksam und damit nicht in
der Finanzrechnung gebucht wurden. Dieser Sachverhalt wird im Anhang nicht
erläutert (siehe hierzu auch S. 60 f.).
Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, der Nettoposition, der
Schulden, der Rückstellungen und der Rechnungsabgrenzungsposten wurden
überwiegend erbracht.
Anlagenbuchhaltung
§ 36 Abs. 1 GemHKVO schreibt neben den Büchern in zeitlicher und in sachlicher
Ordnung als weiteres Pflichtelement das Anlagenbuch vor. Die Region Hannover
hat entsprechend mit Einführung des NKR zum 01.01.2010 eine Anlagenbuchhaltung eingerichtet, die eigentliche Bebuchung jedoch erst zur Erstellung des Jahresabschlusses 2010 durch das Einlesen von manuell befüllten Excel-Tabellen über
Schnittstellen bewerkstelligt.
Diese durchaus fehleranfällige Verfahrensweise hat nach stichprobenhafter Prüfung
jedoch zu keinen Beanstandungen geführt.
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Seite 19
Ein integriertes Buchungsverfahren, in dem Anlagen- und Finanzbuchhaltung
gemeinsam in einem Buchungsgang angesprochen werden, ist mittlerweile Bestandteil der neu gefassten und am 28.10.2014 in Kraft getretenen Dienstanweisung
für die Anlagenbuchhaltung.
Die Anlagenbuchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach
der Feststellung des RPAs den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden
Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren
geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht, soweit
in diesem Bericht keine anderslautenden Feststellungen enthalten sind.
4.4
Jahresabschluss
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen
sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden, die Rückstellungen sowie die Nettoposition und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen
sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet.
Im Anhang fehlen aus Sicht des RPA genauere Erläuterungen zu den durchgeführten Änderungen zur Eröffnungsbilanz. Weiterhin ist im Anhang nicht erläutert, dass
das Ergebnis der Finanzrechnung nicht mit dem Bilanzposten "Liquide Mittel"
übereinstimmt. Ansonsten enthält der Anhang gem. § 55 GemHKVO in knapper
Form Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung
sowie die sonstigen Pflichtangaben.
Das RPA kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen
abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden
Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht.
Die unter Punkt 4.4 gemachten Aussagen gelten nur, soweit in diesem Bericht keine
anderslautenden Feststellungen enthalten sind.
4.5
Rechenschaftsbericht
Der vom Regionspräsidenten aufgestellte und unterschriebene Rechenschaftsbericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Prüfung ergab, dass der Rechenschaftsbericht
•
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht
•
alle nach § 57 GemHKVO erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält.
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Zur Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Lage der Region und möglicher finanzwirtschaftlicher Risiken, die für die Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung
sind, wurden keine Aussagen getroffen.
Berichtspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des
Haushaltsjahres eingetreten sind, sind im Rechenschaftsbericht nicht enthalten.
Näheres zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes ist im Abschnitt 2.1 dieses
Prüfberichtes zu finden.
5.
Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft
5.1.
Haushaltsplanverfahren
Gem. § 112 Abs. 1 NKomVG (vorher § 84 NGO i. V. m. § 78 RegHannG) hat die
Region Hannover für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Regionsversammlung hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 am
09.03.2010 beschlossen.
Im Ergebnishaushalt wurden die Erträge (ordentliche und außerordentliche) auf
insgesamt 1.217.349.400 € und die Aufwendungen (ordentliche und außerordentliche) auf insgesamt 1.387.714.700 € festgesetzt.
Der Finanzhaushalt sieht insgesamt Einzahlungen in Höhe von 1.263.974.400 €
sowie Auszahlungen in Höhe von 1.418.890.400 € vor.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden in
Höhe von 55.097.500 € veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wurde auf 770.000.000 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen wurden auf 17.574.100 € festgesetzt.
Die Umlagesätze der Regionsumlage wurden zum Vorjahr auf 51,1731 % (für die
Städte und Gemeinden des ehemaligen Landkreises Hannover auf 53,0589 %) von
den Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer,
der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer sowie auf
47,1207 % von 90 % der Schlüsselzuweisungen zur Ergänzung und zum Ausgleich
der Steuerkraft der Gemeinden erhöht.
Am 05.07.2010 erfolgte die Genehmigung durch das Niedersächsische Ministerium
für Inneres und Sport (MI) als Kommunalaufsichtsbehörde für § 3 - Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen – und § 5 - Umlagesätze für die Festsetzung der
Regionsumlage – ohne Einschränkungen.
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Seite 21
Die §§ 2 (Kreditermächtigung) und 4 (Höchstbetrag der Liquiditätskredite) wurden
nur mit den Modifizierungen genehmigt, dass die Kreditermächtigung von
55.097.500 € auf 46.977.600 € korrigiert wird und der Höchstbetrag der Liquiditätskredite nur bis 670.000.000 € in Anspruch genommen wird; bei darüber hinausgehendem Bedarf ist eine gesonderte Zustimmung erforderlich.
Der MI hat darüber hinaus zu § 2 der Satzung noch bemerkt, dass es sich bei der
Korrektur der Kreditermächtigung nicht um eine Teilversagung handelt und es
deshalb keines Beitrittsbeschlusses der Regionsversammlung bedarf.
Diese Verfügung des MI hat dazu geführt, dass eine korrigierte Haushaltssatzung
unter dem Titel „Die Regionsversammlung hat beschlossen“ veröffentlicht wurde,
die in dieser Form nicht beschlossen wurde. Ein Hinweis auf die Korrektur wäre in
der Veröffentlichung nötig gewesen.
Daneben hat die Region lediglich die Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung
korrigiert. Eine Korrektur im daraus folgenden Haushaltsplan und der Finanzrechnung erfolgte nicht.
Die Veröffentlichung erfolgte am 29.07.2010 im gemeinsamen Amtsblatt der Region
Hannover und der Landeshauptstadt Hannover.
Der Haushaltsplan enthält die in § 113 NKomVG geforderten Angaben. Der Vorbericht gem. § 6 GemHKVO gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung
der Haushaltswirtschaft.
Obwohl es im Haushaltsjahr 2010 zu einigen erheblichen Abweichungen zwischen
Haushaltsansatz und Rechnungsergebnis gekommen ist, wurde auf den Erlass
einer Nachtragssatzung verzichtet.
Eine Pflicht zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach § 115 Abs. 2
NKomVG bestand nicht, da weder der Fehlbetrag nur durch die Änderung der
Haushaltssatzung hätte verringert werden können, noch die Mittelüberschreitungen
im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen in erheblichem Umfang entstanden
sind.
5.2
Einhaltung des Haushaltsplanes
Erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen
wurden im Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss erläutert. Ansonsten hat die
Prüfung ergeben, dass der Haushaltsplan unter Berücksichtigung der Deckungsgrundsätze der GemHKVO eingehalten wurde.
Angemerkt werden muss allerdings, dass die Einhaltung des Ansatzes für die
Aufnahme von Investitionskrediten nur schwer nachvollziehbar ist, da auf den
entsprechenden Konten ebenfalls die Einzahlungen und Auszahlungen aus Umschuldungskrediten sowie die ordentliche Tilgungsleistung gebucht werden.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 22
Einhaltung des Produktrahmens
Die Region Hannover hat im Haushaltsplan 2010 124 Produkte in 52 Produktgruppen gebildet.
Der verbindliche Produktrahmen für Niedersachsen 2010 - veröffentlicht im Nds.
MBl. Nr. 34/2009 vom 26.08.2009 - wurde eingehalten. Es bleibt allerdings anzumerken, dass das im Haushaltsplan 2010 noch gebildete Produkt 6131 – Abwicklung der Vorjahre – laut Produktrahmen 2010 in Niedersachsen keine Anwendung
findet.
Mittelüberschreitungen
Maßgeblich für die Zustimmung zu einer über- oder außerplanmäßigen Aufwendung
und Auszahlung sind im Berichtsjahr die Vorschriften des § 89 NGO (jetzt § 117
NKomVG). Der Beschluss der Regionsversammlung vom 12.02.2002 über die
Wertgrenzen für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen legt die Zuständigkeiten für die Entscheidungen fest.
Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen hat ergeben, dass die Zustimmung zu den
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen entsprechend der gesetzlichen
Regelungen erfolgt ist. Die Entscheidungen wurden im Rahmen der Zuständigkeitsregelungen korrekt getroffen.
5.3
Kassenwesen
Die Organisation des Kassenwesens entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die
ordnungsgemäße und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung ist sichergestellt.
Bei der im Mai 2010 durchgeführten Kassenprüfung und den im Zuge der Prüfung
der Ersten Eröffnungsbilanz erstellten Vorberichten (u.a. zu den Liquiden Mitteln)
haben sich keine berichtspflichtigen Sachverhalte ergeben, da die Beanstandungen
weitestgehend ausgeräumt wurden.
Der Bestand der offenen Forderungen insgesamt sowie die Forderungen gegenüber
öffentlich-rechtlichen Institutionen sind allerdings zu hoch und werden zukünftig
Gegenstand weiterer Einzelprüfungen sein.
5.4
Verwaltungssteuerung
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling und Berichtswesen
Gem. § 21 (1) GemHKVO setzt die Gemeinde zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei
der Aufgabenerfüllung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und nach den
örtlichen Bedürfnissen insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung und das
Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen ein.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 23
Eine Kosten- und Leistungsrechnung ist bei der Region Hannover in Teilbereichen
bereits vorhanden. Im Übrigen sind die genannten Systeme noch im Aufbau.
Im Rahmen des Umstellungsprozesses auf das neue Rechnungswesen sind die
Konzepte für eine flächendeckende Einführung der KLR und des Berichtswesens
nicht beschlossen worden.
Kennzahlen und Ziele
Nach § 21 (2) GemHKVO sollen Ziele und Kennzahlen zur Grundlage von Planung,
Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.
Kennzahlen
Kennzahlen sollen der Analyse des Jahresabschlusses dienen und können Aufschluss über die wirtschaftliche Entwicklung der Kommune geben. Insbesondere im
Vergleich mit Vorjahresabschlüssen und Jahresabschlüssen anderer Kommunen
erhalten kommunale Abschlusskennzahlen eine besondere Aussagekraft.
Die Region Hannover hat zur Darstellung der Bilanzstruktur und zur Darstellung der
Ertrags- und Aufwandsquote Kennziffern gebildet.
Vergleichskennzahlen aus der Eröffnungsbilanz fehlen hier allerdings vollständig,
obwohl sie sicherlich wertvolle Informationen hätten liefern können.
Im Einzelnen stellen sich die gebildeten Kennzahlen wie folgt dar:
Kennzahlen zur Kapitalstruktur
Nettopositionsquote
Die Nettopositionsquote ermittelt sich aus dem Verhältnis der Nettoposition zur
Bilanzsumme.
Die Region Hannover hat eine Nettopositionsquote von 5 % ermittelt. Als Ziel hat
sich die Region Hannover einen möglichst hohen Wert gesetzt, da die Höhe des
Nettopositionsanteils in direktem Bezug zu der Verschuldungshöhe und den dafür
zu entrichtenden Zinsen steht. Je höher die Nettopositionsquote, desto geringer die
Auswirkungen von Zinsschwankungen auf die Ertrags- und Aufwandsstruktur.
Mit 5 % weist die Region Hannover bei dieser Kennzahl ein relativ schlechtes
Ergebnis auf und liegt sogar noch weit unter dem Ergebnis in der Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2010 (11 %). Ein wesentlicher Grund für die Verschlechterung ist der
erhebliche Jahresfehlbetrag von 91.877.647 €, der sich aus der Ergebnisrechnung
herleitet.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 24
Anlagenintensität
Die Anlagenintensität ist mit 49 % angegeben (Eröffnungsbilanz: 50 %). Diese
ermittelte Kennzahl spiegelt lediglich den Anteil des Sachvermögens an dem
Gesamtvermögen (Bilanzsumme) wider und hat mit der eigentlichen Bedeutung der
Anlagenintensität nicht viel zu tun, da diese den Anteil des langfristig gebundenen
Kapitals am Gesamtvermögen darstellen soll. Zum Anlagevermögen gehört somit
auch langfristig gebundenes Finanzvermögen sowie das immaterielle Vermögen;
die Vorräte dagegen, die im Sachvermögen enthalten sind, gehören nicht dazu.
Die korrekt ermittelte Anlagenintensität auf Basis des langfristig gebundenen
Kapitals beträgt 96,1 % (Eröffnungsbilanz: 97,7 %). Es lässt sich hier eine leichte
Verbesserung erkennen. Diese Kennzahl ist bedingt durch die Besonderheiten
kommunalen Anlagevermögens (z. B. Infrastrukturvermögen) in allen Kommunen
besonders hoch. Das heißt, der Liquiditätsspielraum ist in Kommunen sehr eingeschränkt.
Kreditverschuldungsgrad
Der Kreditverschuldungsgrad stellt das Verhältnis der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Bilanzsumme dar.
Der Kreditverschuldungsgrad ist für die Region Hannover mit 70 % ermittelt (Eröffnungsbilanz: 67 %). Dieser Wert stellt in erster Linie die Abhängigkeit von Gläubigern dar. Je höher dieser Wert ist, desto höher ist das Finanzierungsrisiko für den
Kreditgeber. Allein durch die Höhe der Kredite hat die Region eine enorme Zinslast
zu tragen. Sollten die Kreditinstitute auch für Kommunen zukünftig ein Rating
einführen, würde diese Zinslast mit der Steigerung des Kreditverschuldungsgrades
überproportional ansteigen. Aus diesem Grunde hat die Region darauf zu achten,
den Kreditverschuldungsgrad so gering wie möglich zu halten.
Im Haushaltsjahr 2010 ist der Kreditverschuldungsgrad um 3 Prozentpunkte
gestiegen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Schulden sind seit der Eröffnungsbilanz
um rd. 109 Mio. € angestiegen, den größten Posten hierbei macht der Anstieg der
Geldschulden um rd. 75 Mio. € aus.
Verschuldung je Einwohner aus Kreditverbindlichkeiten
Die Kennzahl gibt das Verhältnis der Verbindlichkeiten aus Krediten zu der Einwohnerzahl wieder.
Die Region Hannover hat eine Pro – Kopf – Verschuldung von 872 € ermittelt. In der
Eröffnungsbilanz ergab sich noch ein Wert von 808 €. Das bedeutet, dass die
Verschuldung jedes Einwohners innerhalb des Haushaltsjahres 2010 um 7,9 %
angestiegen ist.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
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Kennzahlen zur Finanzstruktur und Liquidität
Liquidität 1. Grades
Die Kennzahl bildet das Verhältnis der liquiden Mittel zum kurzfristigen Fremdkapital
ab.
Die Kennzahl wurde mit 1,1 % ermittelt (Eröffnungsbilanz 0,2 %). Die Kennzahl stellt
die Zahlungsfähigkeit zum Bilanzzeitpunkt dar.
Hier ist im Laufe des Haushaltsjahres eine Verbesserung durch die Aufnahme von
Liquiditätskrediten eingetreten. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Bilanzstichtag
auf rd. 6 Mio. €, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz war nur ein liquider Betrag von
rd. 850.000 € vorhanden.
Liquidität 2. Grades
Bei der Liquidität 2. Grades werden den liquiden Mitteln die kurzfristigen Forderungen zugerechnet und dem kurzfristigen Fremdkapital gegenübergestellt.
Die Kennzahl wurde mit 4,4 % ermittelt (Eröffnungsbilanz: 5,5 %). Die Kennzahl
stellt die Zahlungsfähigkeit zum Bilanzzeitpunkt unter Verwertung der kurzfristigen
Forderungen dar.
Hier ist bedingt durch den wesentlichen Anstieg der kurzfristigen Forderungen eine
leichte Verschlechterung eingetreten.
Bei beiden Kennzahlen zur Liquidität handelt es sich um Deckungsstrukturregeln,
die allerdings zum Zeitpunkt einer Analyse oftmals nicht mehr aktuell sind, da bei
Bildung der Kennzahl nur der Bilanzstichtag betrachtet wird.
Dennoch muss festgestellt werden, dass beide Kennzahlen deutlich machen, dass
die Zahlungsfähigkeit der Region Hannover sich weiterhin am unteren Limit bewegt.
Anlagendeckungsgrad
Die Region Hannover hat als Anlagendeckungsgrad eine Kennzahl ermittelt, die
nicht der üblichen Definition des Anlagendeckungsgrades entspricht.
Die Region hat neben dem Eigenkapital, den Sonderposten und dem langfristigen
Fremdkapital auch noch die langfristigen Rückstellungen dem Sachvermögen und
nicht dem Anlagevermögen gegenübergestellt. Der so ermittelte Anlagendeckungsgrad von 116 % (Eröffnungsbilanz: 132 %) gibt nicht das Verhältnis von Anlagevermögen zum Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital wieder.
Der aufgrund der üblichen Definition des Anlagendeckungsgrades ermittelte Wert
liegt bei 59,4 % (Eröffnungsbilanz: 67,9 %).
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 26
Kennzahlen zur Darstellung der Ertrags- und Aufwandsquote
Diese Kennzahlen wurden zum ersten Mal ermittelt, da im geprüften Haushaltsjahr
erstmalig eine Ergebnisrechnung aufgestellt wurde.
Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad
Die Region hat einen ordentlichen Aufwandsdeckungsgrad von 93 % ermittelt. Das
heißt, dass die ordentlichen Aufwendungen nur zu 93 % durch die ordentlichen
Erträge gedeckt sind und spiegelt den Jahresfehlbetrag von rd. 90 Mio. € wider.
Deckungsquote Regionsumlage
Die hier ermittelte Kennzahl setzt die Regionsumlage ins Verhältnis zu den ordentlichen Erträgen und nicht – wie die Bezeichnung Deckungsquote vermuten lässt – zu
den ordentlichen Aufwendungen. Die Kennzahl von 45 % gibt nur den Anteil der
Regionsumlage an den Erträgen wieder. Durch die Unterdeckung im Ergebnishaushalt wird die Kennzahl verfälscht und ist mit zukünftigen Kennzahlen bei ausgeglichenem Haushalt nicht vergleichbar. Dies gilt auch für die Zuwendungsquote.
Besser ist ein Bezug zu den ordentlichen Aufwendungen.
Zuwendungsquote Schlüsselzuweisungen
Die Zuwendungsquote Schlüsselzuweisungen wurde mit 10 % ermittelt. Auch hier
wurde der Ertrag aus Schlüsselzuweisungen ins Verhältnis zu den ordentlichen
Aufwendungen gesetzt.
Zuwendungsquote gesamt ohne Regionsumlage
Diese Quote wurde aus dem Verhältnis der gesamten Zuwendungen abzüglich der
Regionsumlage und der Schlüsselzuweisungen zu den ordentlichen Erträgen
ermittelt und ergibt rechnerisch einen Anteil von 13 % an den ordentlichen Erträgen.
Personalaufwandsquote netto
Die Personalaufwandsquote netto stellt den Anteil der Aufwendungen für aktives
Personal an den ordentlichen Aufwendungen dar und wurde mit 8 % ermittelt.
Transferaufwandsquote
Die Transferaufwendungen sind neben den sonstigen Aufwendungen der mit
Abstand größte Posten der ordentlichen Aufwendungen. Die Kennzahl wurde aus
dem Verhältnis Transferaufwendungen/ ordentliche Aufwendungen gebildet und mit
32 % errechnet.
Sach- und Dienstleistungsquote
Die Sach- und Dienstleistungsquote wurde mit 3 % ermittelt. Sie gibt den Anteil der
Sach- und Dienstleistungen an den gesamten ordentlichen Aufwendungen an.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 27
Zinslastquote
Die Zinslastquote gibt den Anteil der Zinsaufwendungen an den ordentlichen
Aufwendungen an und wurde rechnerisch mit 2 % ermittelt.
Ein Zeitvergleich war bei diesem ersten Jahresabschluss nur im Bereich der
Bilanzkennzahlen möglich, da hier die Werte der Eröffnungsbilanz zum Vergleich
herangezogen werden konnten.
Die Kennzahlen, die aus der Ergebnisrechnung hergeleitet wurden (zur Darstellung
der Ertrags- und Aufwandsquote), konnten noch nicht einem Zeitvergleich unterzogen werden. Ihre Aussagekraft ist daher sehr eingeschränkt. Weitere Abschlüsse
sind notwendig, um eine Tendenz der einzelnen Kennzahlen herleiten zu können.
Ein interkommunaler Vergleich wurde nicht angestellt und ist auch aufgrund der
besonderen Aufgaben- und Finanzstruktur der Region schwer möglich.
6.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
6.1
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss stellt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der
Region Hannover dar.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Rechenschaftsbericht gibt
insgesamt eine zutreffende Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Lage der Region
Hannover wieder und stellt mögliche finanzwirtschaftliche Risiken, die für die
Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung sind, zutreffend dar, soweit in diesem
Bericht keine anderslautenden Feststellungen enthalten sind.
6.2
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gemäß § 55 Abs. 2 GemHKVO
im Anhang des Jahresabschlusses ausreichend dargestellt und erläutert.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, insbesondere Änderungen in der Ausnutzung von Ermessensspielräumen, wurden im Rahmen der Prüfung
nicht festgestellt.
6.3
Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Unter sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen versteht man im Bereich des NKR
Handlungen einer Kommune, die darauf abzielen, das Erscheinungsbild der Vermögens-, Ertrags- oder Finanzlage gezielt zu beeinflussen.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 28
Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses erkennbar.
6.4
Erläuterungen zur Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage
6.4.1
Bilanz
Zusammenfassende Darstellung der einzelnen Bilanzpositionen im Vergleich zu den
Werten der Ersten Eröffnungsbilanz:
Bilanzposition
Veränderung
in T€
Abschluss 2010
in T€ *
Erste Eröffnungsbilanz in T€
1.417.644
1.360.433
57.211
450.027
699.949
248.762
5.880
13.027
431.975
683.104
232.167
842
12.345
18.052
16.845
16.595
5.038
682
Passiva
1.417.644
1.360.433
57.211
Basisreinvermögen
Rücklagen
Jahresfehlbetrag
Sonderposten
Schulden
Rückstellungen
Passive Rechnungsabgrenzung
-147.821
276
-92.350
309.744
1.044.260
302.614
921
-148.876
276
0,00
293.121
935.053
280.800
59
1.055
0
-92.350
16.623
109.207
21.814
862
Aktiva
Immaterielles Vermögen
Sachvermögen
Finanzvermögen
Liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
* aufgrund der verkürzten Darstellung können sich Rundungsdifferenzen ergeben
Das Haushaltsjahr 2010 schließt mit einem negativen Jahresergebnis von rd.
92 Mio. €.
Die Bilanzsumme ist zum Bilanzstichtag (31.12.2010) gegenüber der ersten Eröffnungsbilanz um rd. 57 Mio. € auf 1,418 Mrd. € gestiegen. Im Folgenden werden die
wesentliche Veränderungen und die Anmerkungen des RPA zu den einzelnen
Bilanzpositionen dargestellt:
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AKTIVA
Immaterielles Vermögen
31.12.2010
in €
0,00
01.01.2010
in €
0,00
120.456,12
100.654,15
0,00
0,00
432.162.783,53
420.218.508,87
0,00
0,00
Sonstiges immaterielles Vermögen
17.743.602,53
11.656.137,27
Summe Immaterielles Vermögen
450.026.842,18
431.975.300,29
Nr.
Immaterielles Vermögen
1.1
Konzessionen
1.2
Lizenzen
1.3
Ähnliche Rechte
1.4
Geleistete Investitionszuweisungen und
-zuschüsse
1.5
Aktivierter Umstellungsaufwand
1.6
zu 1.2 Lizenzen
Die Erfassung und Bewertung der Lizenzen erfolgt gemäß § 124 Abs. 4 NKomVG
i. V. mit § 45 GemHKVO.
EDV-Software ist der Anlageposition Lizenzen und damit dem immateriellen
Vermögen zugeordnet. In der Regel erfolgt eine planmäßige Abschreibung der
Werte.
zu 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse
Gemäß § 60 Abs. 5 GemHKVO bestand bei der Aufstellung der ersten Eröffnungsbilanz ein Wahlrecht die von der Region geleisteten Investitionszuwendungen zu
aktivieren oder darauf zu verzichten. Die Region Hannover entschied sich, die bis
zum Eröffnungsbilanzstichtag geleisteten Investitionszuwendungen über einem Wert
von 50.000 € zu aktivieren.
Nach § 42 Abs. 4 GemHKVO werden von der Region Hannover geleistete Investitionszuwendungen grundsätzlich als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert
und planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer entspricht dem Zeitraum, in
dem für den Empfänger eine Gegenleistungsverpflichtung besteht (Zweckbindung).
War in den Zuwendungsbescheiden keine konkrete Zuwendungsdauer festgeschrieben, richtet sich die Abschreibungsdauer nach der Nutzungsdauer des mit der
Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstandes bzw. 30 Jahre.
zu 1.6 Sonstiges immaterielles Vermögen
Unter dieser Position werden Zuweisungen und Zuschüsse der Region Hannover für
investive Maßnahmen Dritter gezeigt, solange die geförderte Maßnahme noch nicht
fertiggestellt ist. Nach Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme sind die Leistungen unter
der Position „Immaterielle Vermögensgegenstände“ in der Bilanz auszuweisen.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 30
Sachvermögen
Das Sachvermögen der Region Hannover gliedert sich in folgende Positionen:
31.12.2010
in €
17.336.127,30
01.01.2010
in €
17.467.736,47
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
155.343.529,17
155.715.384,18
2.3
Infrastrukturvermögen
478.565.837,34
488.220.024,43
2.4
Bauten auf fremdem Grund und Boden
3.863.992,13
3.675.651,33
2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
156.079,24
148.250,24
2.6
Maschinen
Fahrzeuge
Anlagen;
2.480.017,16
2.632.175,66
2.7
Betriebsund
Geschäftsausstattung,
Pflanzen und Tiere
9.226.529,59
5.031.569,15
2.8
Vorräte
218.428,08
172.674,65
2.9
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
32.757.979,55
10.040.284,25
699.948.519,56
683.103.750,36
Nr.
Sachvermögen
2.1
Unbebaute Grundstücke
stücksgleiche Rechte
2.2
und
und
technische
grund-
Summe Sachvermögen
Belegprüfung
Das Sachvermögen und die zugehörigen Sonderposten werden neben dem
Immateriellen Vermögen in der Anlagenbuchhaltung erfasst und geführt.
Eine umfangreiche Belegprüfung sowie eine strukturelle Prüfung der für die
einzelnen Vermögensgegenstände hinterlegten Nutzungsdauern haben hier
Korrekturbedarfe ergeben, die seitens der Verwaltung bereits im Rahmen der
Prüfung umgesetzt worden sind.
Verbesserungsbedarf hat sich in diesem Zusammenhang auch bei der Struktur
der Belegablage und im Hinblick auf die Vollständigkeit der Belege gezeigt.
Grund und Boden allgemein - Katasterabgleich
Der im Eigentum der Region Hannover befindliche Grundbesitz ist in den Positionen 2.1 – 2.3 enthalten.
Die Inventur dieses Grundbesitzes zur Ersten Eröffnungsbilanz fand dezentral in
den Fach- und Servicebereichen der Regionsverwaltung auf der Basis der dort
jeweils vorhandenen Unterlagen statt.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 31
Da diese Form der Liegenschaftserfassung das Risiko von Doppel- und Fehlerfassungen birgt, wurde ein Abgleich der inventarisierten Grundstücke mit dem
öffentlich geführten Liegenschaftskataster zum Eröffnungsbilanzstichtag in Angriff
genommen, konnte aber seitens der Verwaltung weder zur Ersten Eröffnungsbilanz, noch zur Vorlage des Jahresabschlusses 2010 abgeschlossen werden.
Insoweit bildet die vorliegende Schlussbilanz zum 31.12.2010 die tatsächliche
Vermögenslage der Region Hannover nicht zutreffend ab. Der Umfang dieser
Ungenauigkeit (ca. 900.000 € nach Aussage der Verwaltung) kann vom RPA nicht
bestätigt werden.
Nach Auskunft des Servicebereichs Finanzen soll die Berücksichtigung des sich
aus dem Katasterabgleich ergebenden Korrekturbedarfs im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 erfolgen (siehe hierzu auch Ziffer 4.2. dieses Berichts).
Sollte eine Verfristung hinsichtlich der Korrekturmöglichkeit der Eröffnungsbilanz
eintreten, könnte dies eine Einschränkung des dann betroffenen Testates zur
Folge haben.
zu 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Das unbebaute Grundvermögen der Region Hannover besteht zu einem großen
Teil aus Naturschutz- und Naherholungsgrundstücken, die sich weiträumig über
das Regionsgebiet verteilen. Daneben sind hier auch Liegenschaften aus den
Bereichen Wirtschaftsförderung, Verkehr, Schulen sowie allgemeines Grundvermögen enthalten.
Im Berichtsjahr hat es bei dieser Bilanzposition nur marginale Bewegungen gegeben.
zu 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Diese Bilanzposition beinhaltet neben den entsprechenden grundstücksgleichen
Rechten regelmäßig den Wert des bebauten Grund und Bodens, die Gebäudewerte
und den Wert der jeweiligen, zu den Gebäuden gehörigen Außenanlagen.
Das bebaute Grundvermögen der Region Hannover macht ca. 11,0 % der Bilanzsumme der vorliegenden Schlussbilanz aus, wobei ein wesentlicher Teil wiederum
auf die sich in Trägerschaft der Region befindlichen Schulen und die Verwaltungsgebäude entfällt.
Zur im Berichtsjahr unterbliebenen Veranschlagung und Buchung von aktivierungsfähigen Eigenleistungen in diesem Bereich wird auf die folgenden Darstellungen
zum Infrastrukturvermögen verwiesen.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 32
zu 2.3 Infrastrukturvermögen
Das Infrastrukturvermögen entspricht einem Anteil von 33,8 % der Bilanzsumme,
was die besondere Bedeutung dieser Bilanzposition für die Vermögenslage der
Region Hannover unterstreicht. Die wesentlichen Bestandteile des Infrastrukturvermögens sind mit den Straßengrundstücken, den Brücken und dem Straßenaufbau
hierbei der Verkehrsinfrastruktur zuzuordnen.
Im Bericht über die Prüfung der Ersten Eröffnungsbilanz der Region Hannover zum
01.01.2010 hatte das RPA bereits darauf hingewiesen, dass der Straßenaufbau dort
aus Sicht des RPA sehr hoch bewertet worden ist und bei vorzeitigem Sanierungsbedarf daher mit erheblichen Sonderabschreibungen zu rechnen ist.
Nach Auskunft des Service Finanzen ist eine Überprüfung der im Berichtsjahr
abgeschlossenen Straßensanierungsmaßnahmen im Hinblick auf etwaigen Sonderabschreibungsbedarf nicht erfolgt und soll erst im Rahmen der Erstellung des
Jahresabschlusses 2011 durchgeführt werden.
Im Zusammenhang mit der Durchführung von Straßensanierungsmaßnahmen ist
eine Überprüfung im Hinblick auf die Notwendigkeit von Sonderabschreibungen aus
Sicht des RPA durchgängig erforderlich. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen,
dass der Verzicht auf eine solche Überprüfung im Berichtsjahr zu einer überhöhten
Darstellung des Straßenaufbauwertes in der Schlussbilanz zum 31.12.2010 geführt
hat, wobei der zahlenmäßige Umfang dieser Fehldarstellung vom RPA nicht
eingeschätzt werden kann.
Die Verwaltung beabsichtigt, ab dem 01.01.2011 Planungsleistungen des Fachbereichs Verkehr bei der Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen sowie ab dem
01.01.2012 Planungsleistungen des Servicebereichs Gebäude bei der Umsetzung
von Hochbaumaßnahmen als aktivierungsfähige Eigenleistungen zu erfassen und
zu buchen.
Aktivierungsfähige Eigenleistungen sind gem. § 15 Abs. 4 GemHKVO im Haushaltsplan zu veranschlagen und im Rahmen einer vollständigen Vermögensabbildung auch zu bilanzieren.
Im Berichtsjahr wurden keine aktivierungsfähigen Eigenleistungen veranschlagt und
gebucht, obwohl davon auszugehen ist, dass auch in diesem Zeitraum entsprechende Sachverhalte vorgelegen haben. Der zahlenmäßige Umfang dieser Fehldarstellung kann vom RPA nicht eingeschätzt werden.
zu 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung
Der Bilanzwert der hier erfassten beweglichen Vermögensgegenstände ab einem
Anschaffungs-/Herstellungswert von 150 € netto ist im Berichtsjahr um über 80 %
gestiegen, was im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass die Verwaltung im
Rahmen der Erstellung der Ersten Eröffnungsbilanz von der sogenannten Wertaufgriffsgrenze des § 60 Abs. 2 GemHKVO in Höhe von 5.000 € Gebrauch gemacht
hat, so dass die Zugänge des Berichtsjahres verstärkt zum Tragen gekommen sind.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 33
Finanzvermögen
Nr.
Finanzvermögen
31.12.2010
in €
01.01.2010
in €
3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
80.115.201,23
80.115.201,23
3.2
Beteiligungen
96.413.467,18
96.413.462,23
3.3
Sondervermögen mit Sonderrechnung
4.618.663,46
4.618.663,46
3.4
Ausleihungen
31.127.121,50
32.421.018,09
3.5
Wertpapiere
0,00
0,00
3.6
Öffentlich-rechtliche Forderungen
17.253.209,55
1.802.440,00
3.7
Forderungen aus Transferleistungen
13.461.589,51
10.235.197,00
3.8
Sonstige privatrechtliche Forderungen
3.555.789,38
4.714.541,04
3.9
Sonstige Vermögensgegenstände
2.216.855,89
1.846.312,90
248.761.897,70
232.166.835,95
Summe Finanzvermögen
zu 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen und
zu 3.2 Beteiligungen
Rechtsgrundlage für die Aktivierung
Gemäß § 124 Abs. 4 NKomVG und § 45 GemHKVO muss die Region Hannover
ihre Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen in
der Bilanz ausweisen.
Unternehmen, mit denen die Region verbunden oder an denen sie beteiligt ist, sind
grundsätzlich mit den Anschaffungswerten zu bewerten und bilanzieren. Anschaffungswerte sind alle vom Gesellschafter direkt geleisteten Geld- und Sachleistungen. Damit ist neben dem Stammkapital auch die Kapitalrücklage zu berücksichtigen (Definition: § 272 Abs. 2 Nr. 1 - 4 Handelsgesetzbuch - HGB), wenn es sich um
Beträge handelt, die der Gesellschafter zusätzlich zum Stammkapital im Rahmen
der Errichtung der Gesellschaft oder zu einem späteren Zeitpunkt von außen
eingebracht hat.
Die Gewinnrücklage ist nicht zu berücksichtigen.
Begriffliche Definitionen
Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune beteiligt ist und
die im Gesamtabschluss voll zu konsolidieren sind. Dies ist i. d. R. der Fall, wenn
die Kommune einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser liegt vor, wenn die
Kommune mehr als 50 % der Stimmrechte ausübt oder er aus anderen Gründen
(z. B. durch Vertrag) vorliegt. Es sind auch weitere Gründe denkbar, z. B. wenn es
sich bei der Gesellschaft um eine Zweckgesellschaft – wie in den Fällen der Üstra
AG und der infra GmbH – handelt.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 34
Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden,
eine dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen.
Die Unterscheidung der Unternehmen in solche, mit denen die Kommune verbunden ist, und solche, an denen sie beteiligt ist, bestimmt, wie sie in den konsolidierten
Gesamtabschluss einzubeziehen sind.
In § 128 Abs. 4 bis 6 NKomVG werden Regelungen für den konsolidierten Gesamtabschluss aufgestellt. Damit wird ein wichtiges Ziel der Reform des Haushaltsrechts
umgesetzt, nämlich die Rückgewinnung des Überblicks über die gesamte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune (vergleiche Niedersächsischer
Landtag, Drucksache 15/1680).
Stand bisher für Politik und Öffentlichkeit eher die Herstellung der Transparenz über
das kommunale Vermögen im Vordergrund, so sollte an dieser Stelle auch auf die
zunehmende öffentliche Berichterstattung in den Medien zum Thema Gesamtabschluss und Vermögensbewertung im Zusammenhang mit Bonität, Rating und
Kreditwürdigkeit hingewiesen werden. Die Kreditwirtschaft macht sich zunehmend
die Bewertungen aus dem Gesamtabschluss zu eigen und nicht, oder zu gering
aktivierte Finanzvermögen können zukünftig finanzielle Belastungen für die Region
zur Folge haben. Bei der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses sollte dies
beachtet werden.
Prüfungsfeststellungen/ Anmerkungen
Das RPA stimmte der durch die Verwaltung vorgenommenen Zuordnung der
Unternehmen zu den verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen grundsätzlich zu. Im Berichtsjahr ergaben sich gegenüber der Eröffnungsbilanz im Bestand
der zu bilanzierenden verbundenen Unternehmen und Beteiligungen keine Veränderungen.
Im Folgenden wird eine Position erläutert, bei denen das RPA im Bericht über die
Erste Eröffnungsbilanz eine abweichende Auffassung vertrat.
Zweckverband Abfallwirtschaft
Gemäß § 160 Abs. 8 NKomVG (zuvor: § 8 Abs. 8 des Gesetzes über die Region
Hannover) ist die Abfallbeseitigung im gesamten Regionsgebiet Aufgabe der Region
Hannover.
Die Landeshauptstadt Hannover organisierte die Abfallbeseitigung, die Straßenreinigung und den Winterdienst in ihrem Abfallwirtschaftsbetrieb (Eigenbetrieb).
Die Teile dieses Betriebes, die der Abfallbeseitigung dienten, übertrug die Landeshauptstadt mit dem Gebietsänderungsvertrag vom 29.11.2002 der Region
Hannover.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 35
Die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover gründeten zum
01.01.2003 den Zweckverband Abfallwirtschaft. Der Zweckverband ist Aufgabenträger für die Abfallbeseitigung und erfüllt daneben Aufgaben für die Landeshauptstadt
(Straßenreinigung, Winterdienst, Reinigung vor städtischen Gebäuden u. a.).
Die Bewertung des Anteilwertes erfolgte nicht zu den historischen Werten, die
ursprünglich in den Zweckverband eingebracht wurden. Die Verwaltung begründete
dies damit, dass diese Werte nur schwer zu ermitteln wären.
Das RPA folgte dieser Auffassung nicht. Der Wert des Anteils der Region Hannover,
der zum 01.01.2010 in die Erste Eröffnungsbilanz zu aktivieren ist, muss den
historischen Anschaffungs- und Herstellungswerten entsprechen, mithin den
Werten, die auf die „Teileröffnungsbilanz“ Abfallwirtschaft zum 01.01.2003 entfallen.
Hierzu gehören auch die Werte, die durch den Gebietsänderungsvertrag auf die
Region Hannover übertragen wurden.
Damit wäre die Höhe des auf die Region entfallenden prozentualen Anteils am
Zweckverband neu zu ermitteln.
zu 3.3 Sondervermögen
Gegenüber der Ersten Eröffnungsbilanz ergaben sich im Ausweis des Sondervermögens keine Veränderungen. Die Region Hannover verfügt am Bilanzstichtag über
Sondervermögen im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und 3 NKomVG von
4.618.663,46 €.
Das Sondervermögen setzt sich aus dem Wert des Eigenbetriebes Hannoversche
Informationstechnologien Hannover - HannIT - (4.342.331,61 €) und den beiden
nicht rechtsfähigen Stiftungen (§ 135 Abs. 2 NKomVG) „Reibert“ (50.412,42 €) und
„Ottomar von Reden Park“ (225.919,43 €) zusammen.
Die Region Hannover entschied, das Stiftungsvermögen als Sondervermögen in der
Bilanz auszuweisen und jeweils eine Sonderbilanz aufzustellen. Die Sonderbilanzen
sind dem Anhang beigefügt.
In Höhe des Sondervermögens der rechtlich nicht selbstständigen Stiftungen ist
eine zweckgebundene Rücklage von 276.331,85 € gebildet.
zu 3.4 Ausleihungen
Ausleihungen stellen langfristige Forderungen aus Geld- oder Finanzgeschäften
dar. Bei den in der Bilanz der Region Hannover gezeigten Ausleihungen handelt es
sich ganz wesentlich um gegebene Wohnungsbaudarlehen, die sich im Bestand im
Laufe des Berichtsjahres aufgrund der regelmäßigen eingegangenen Tilgungsleistungen im erwartbaren Umfang verringert haben.
Eine summarische Prüfung in diesem Bereich hat keine Beanstandungen ergeben.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 36
zu 3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen,
zu 3.7 Forderungen aus Transferleistungen und
zu 3.8 Sonstige privatrechtliche Forderungen
3.6
3.7
3.8
Öffentlich-rechtliche Forderungen
31.12.2010
in €
01.01.2010
in €
Ausweis Finanzbuchhaltung
21.494.251,93
4.739.133,66
Einzelwertberichtigungen
-158.661,81
0,00
Pauschalwertberichtigung
-4.082.380,57
-2.936.693,66
Ausweis Bilanz
17.253.209,55
1.802.440,00
Forderungen aus Transferleistungen
31.12.2010
in €
01.01.2010
in €
Ausweis Finanzbuchhaltung
22.298.630,68
18.081.469,75
Einzelwertberichtigungen
-1.861.205,96
0,00
Pauschalwertberichtigung
-6.975.835,21
-7.846.272,75
Ausweis Bilanz
13.461.589,51
10.235.197,00
Privatrechtliche Forderungen
31.12.2010
in €
01.01.2010
in €
3.883.363,74
5.167.266,22
Einzelwertberichtigungen
-12.312,35
0,00
Pauschalwertberichtigung
-315.262,01
-452.725,18
3.555.789,38
4.714.541,04
Ausweis Finanzbuchhaltung
Ausweis Bilanz
Ansprüche gegenüber Dritten sind grundsätzlich als Forderungen auszuweisen. Da
es eine Vielzahl von Schuldnern bei der Region Hannover gibt, werden die Einzelforderungen in einer Nebenbuchhaltung auf Debitorenkonten geführt.
Die dem Anhang als Anlage beigefügte Forderungsübersicht ist ordnungsgemäß
aus den Salden der Forderungskonten zum Bilanzstichtag abgeleitet.
Abstimmung der Forderungskonten mit dem Nebenbuch „Debitoren“
Die Nebenbuchhaltung (Debitorenbuchhaltung oder auch Offene-PostenBuchhaltung) muss mit den Forderungskonten abgestimmt sein. Generell sollte das
Nebenbuch „Debitoren“ mit den Forderungskonten übereinstimmen. Dies ist bei der
Region Hannover nicht gegeben. Forderungskonten werden direkt bebucht, ohne
dass die Nebenbuchhaltung angesprochen wird. Dadurch treten Differenzen
zwischen Haupt- und Nebenbuch auf. Es kostete die Verwaltung einen erheblichen
Arbeitsaufwand die Differenzen zu ermitteln und zu erklären. Die dem RPA letztendlich vorgelegte Abstimmung der Konten erläuterte die Differenzen in ausreichender
Form.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 37
Zukünftig sollte die Verwaltung bei den Forderungskonten eine strikte Trennung
zwischen debitorisch geführten und manuell bebuchten Forderungskonten (z. B. zu
Korrekturzwecken) beachten, damit der Abstimmungsaufwand bei der Erstellung
des Jahresabschlusses verringert werden kann.
Ausweis von „Forderungen“ gegen die Region Hannover
Die Region Hannover kann im Jahresabschluss grundsätzlich keine Forderungen
gegen sich selbst ausweisen (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung der
Klarheit, Wahrheit und Übersichtlichkeit). Im Nebenbuch Debitoren gibt es allerdings
eine Vielzahl von Konten „Forderungen gegenüber der Region Hannover“ die z. T.
auch Buchungen aufweisen. Die vom RPA in einer Stichprobe ermittelten Konten
wiesen zum Stichtag 31.12.2010 einen Saldo von 1,8 Mio. € aus. Diese „Forderungen“ sind z. T. nicht werthaltig und deshalb zu korrigieren.
Die Verwaltung begründete die Führung einiger dieser Konten mit abrechnungstechnischen Gesichtspunkten. Wenn eine Verwendung von „Verrechnungskonten“
im Nebenbuch notwendig ist, sollten diese eindeutig Bezeichnungen aufweisen
(z. B. Verrechnungsdebitor oder Debitor Diverse).
Bei der Erstellung künftiger Jahresabschlüsse ist darauf zu achten, dass es nicht
mehr zum Ausweis von Forderungen gegenüber der Region Hannover kommt.
Auch ist der Bestand an Forderungen gegenüber anderen öffentlich-rechtlichen
Institutionen zu hoch. Da grundsätzlich keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
gegen andere öffentlich-rechtlichen Träger eingeleitet werden, ist eine offene
Forderung durch andere geeignete Maßnahmen zu realisieren. Die Klärung und
Bereinigung dieser Forderungen ist gemeinsam durch die Kasse und den mittelbewirtschaftenden Stellen vorzunehmen. Der Bestand dieser Forderungen ist generell
zum Jahresende auf ein Minimum zu reduzieren und setzt eine kontinuierliche
Überwachung voraus. In den nächsten Kassenprüfungen wird dieser Bereich
detailliert geprüft.
Wertberichtigungen auf Forderungen
Nach § 44 Abs. 3 GemHKVO ist eine Einzelbewertung der Aktiva und Passiva
vorgeschrieben. Außerdem ist gemäß § 44 Abs. 4 S. 1 vorsichtig zu bewerten.
Die Wertberichtigungen insgesamt stellen sich für das Berichtsjahr wie folgt dar:
Zugang/
Abgang
in €
31.12.2010
in €
0,00
-2.032.180,12
-2.032.180,12
-11.235.691,59
-137.786,20
-11.373.477,79
01.01.2010
in €
Einzelwertberichtigungen insgesamt
Pauschalwertberichtigungen insgesamt
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 38
Grundsätzlich sieht die Dienstanweisung der Region Hannover für Forderungsbewirtschaftung und -bewertung vor, dass zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen Einzelwert zu berichtigen sind (so wie das Kommunalrecht dies auch vorschreibt). Pauschalwertberichtungen kommt die Aufgabe zu, das Ausfallrisiko der
als einwandfrei identifizierten Forderungen abzubilden. Hierfür sieht die Dienstanweisung der Region Wertberichtigungen von pauschal 2 % vor.
Bis zum Bilanzstichtag wurden niedergeschlagene Forderungen i. H. v. rd. 2 Mio. €
einzelwertberichtigt.
Die restlichen, nicht einzelwertberichtigten Forderungen schätzt die Verwaltung in
hohem Maße als zweifelhaft oder uneinbringlich ein, ohne eine Einzelwertberichtigung vorzunehmen. Die mangelnde Werthaltigkeit wird - wie bereits in der Ersten
Eröffnungsbilanz - durch hohe Pauschalwertberichtigungen von ca. 11,4 Mio. € zum
Ausdruck gebracht.
Bei der Ermittlung dieser Pauschalwertberichtigungen orientiert sich die Verwaltung
an der Auswertung von Mahnstufen. Je höher die Mahnstufe, desto unwahrscheinlicher wird die Einbringlichkeit der Forderung eingestuft und deshalb wird eine höhere
Wertberichtigung (bis zu 100 %) vorgenommen. Diese Vorgehensweise ist für das
RPA nicht immer plausibel, da die Fälligkeit der Forderungen dabei völlig außer
Acht gelassen wird. Das RPA hat durch eigene Auswertungen festgestellt, dass
insbesondere bei Forderungen aus Transferleistungen (vorwiegend aus dem
Bereich des Unterhaltvorschusses) Forderungen z. T. schon lange Zeit bestehen,
ohne dass diese ein Mahnkennzeichen aufweisen. Somit erfolgt auch auf diese
Forderungen keine Wertberichtigung, obwohl ein Großteil davon uneinbringlich sein
dürfte.
Das RPA fordert, dass Forderungen konsequent einzelwertberichtigt werden. Die
restlichen Forderungen sind, je nach Forderungsart, mit unterschiedlichen Pauschalsätzen wert zu berichtigen.
zu 3.9 Sonstige Vermögensgegenstände
Die Region Hannover weist die Versorgungsrücklage (nach dem Niedersächsischen
Versorgungsrücklagengesetz) für die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger
(1.212.604,43 € und 1.004.251,46 €) bei den sonstigen Vermögensgegenständen
aus.
Die Versorgungsrücklage der Region Hannover wird von der Niedersächsischen
Versorgungskasse (NVK) treuhänderisch verwaltet.
Die ausgewiesenen Bestände werden durch die NVK nachgewiesen. Die Bestände
enthalten die Zinsen für 2010 i. H. v. 97.827,33 €. Die Zinsen sind richtig als Ertrag
und in der Finanzrechnung nachgewiesen.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 39
Liquide Mittel
Nr.
4.
Liquide Mittel
Gesamt
31.12.2010
5.879.560,64 €
01.01.2010
841.851,64 €
Gemäß § 59 Ziffer 34 GemHKVO sind Guthaben der laufenden Konten bei Kreditinstituten, Bargeld der Regionskasse, Bestände von Handvorschüssen sowie Zahlstellen und Wertmarken als liquide Mittel auszuweisen. Bei der Region Hannover
waren dies im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten i. H. v. 5.664.460,48 €
(Wert EB: 731.176,46 €).
Die Bestände der Girokonten wurden anhand von Kontoauszügen nachgewiesen.
Für die Barbestände der Kassen lagen zum Bilanzstichtag Zählprotokolle vor.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
Nr.
5.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamt
31.12.2010
01.01.2010
13.027.536,71 €
12.345.629,45 €
Die saldierten Zu- und Abgänge der ARAP waren zum 31.12.2010 mit
13.027.536,71 € nur 5,5 % höher als in der Eröffnungsbilanz. Die bei den Zugängen
(15.220.071,25 €) am stärksten vertretenen Bereiche waren der FB 50 mit über
8,5 Mio. €, die NVK-Umlage mit über 4,8 Mio. € sowie SB Personal und Organisation mit mehr als 1,6 Mio. €. Dies entspricht insgesamt einem Anteil von mehr als
98 % der Zugänge der ARAP.
Auch die ARAP wurden vom RPA einer stichprobenweisen Prüfung unterzogen,
ohne dass sich Beanstandungen oder Anmerkungen ergeben hätten. Dabei weist
das RPA darauf hin, dass im FB 50 das dortige Vorverfahren OK SOZIUS gesondert
geprüft wurde (s. Seite 54).
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 40
PASSIVA
Nettoposition
Nr.
Nettoposition
31.12.2010
in €
01.01.2010
in €
297.982.471,63
296.927.654,42
1.1
Basis-Reinvermögen
1.1.1
Reinvermögen
1.1.2
Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss
(Minusbetrag)
-445.803.348,31
-445.803.348,31
Summe Basis-Reinvermögen
-147.820.876,68
-148.875.693,89
1.2
Rücklagen
1.2.1
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
0,00
0,00
1.2.2
Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
0,00
0,00
1.2.3
Bewertungsrücklage (nur bei Vermögenstrennung)
0,00
0,00
1.2.4
Zweckgebundene Rücklagen
276.331,85
276.331,85
1.2.5
Sonstige Rücklagen
0,00
0,00
276.331,85
276.331,85
Summe Rücklagen
1.3
Jahresergebnis
1.3.1
1.3.2
Fehlbeträge aus Vorjahren
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag mit
Angabe des Betrages der Vorbelastung
aus Haushaltsresten für Aufwendungen
(in Klammern)
-92.350.348,95
(1.477.639,00)
Summe Jahresergebnis
-92.350.348,95
0,00
278.741.661,34
280.590.259,81
1.4
Sonderposten
1.4.1
Investitionszuweisungen und -zuschüsse
1.4.2
Beiträge und ähnliche Entgelte
1.4.3
Gebührenausgleich
1.4.4
Bewertungsausgleich
1.4.5
erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten
1.4.6
Sonstige Sonderposten
0,00
0,00
0,00
3.695.352,53
0,00
0,00
0,00
23.027.564,63
12.531.057,42
4.279.167,06
0,00
Summe Sonderposten
309.743.745,56
293.121.317,23
Summe Nettoposition
69.848.851,78
144.521.955,19
Die Gliederung der Nettoposition erfolgt gemäß § 54 Abs. 4 GemHKVO.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 41
Die Nettoposition hat sich gegenüber der Eröffnungsbilanz um rd. 75 Mio. € auf
69.848.851,78 € vermindert.
Die Minderung der Nettoposition resultiert hauptsächlich aus der Verarbeitung des
negativen Jahresergebnisses in Höhe von 92.350.348,95 €.
Der drastische Rückgang der Nettoposition um mehr als die Hälfte als Ausfluss des
negativen Jahresergebnisses zwingt die Region Hannover ihre Sparanstrengungen
weiter zu forcieren.
Nach den vorläufigen Ergebnissen der Haushaltsjahre 2012 bis 2013 haben sich die
Jahresergebnisse in den positiven Bereich hinein entwickelt, so dass eine weitere
Verringerung der Nettoposition durch Verarbeitung des Jahresergebnisses in den
Folgejahren nicht mehr zu erwarten ist.
Die einzelnen Posten der Nettoposition sind im Rechenschaftsbericht kurz erläutert
worden. Eine ausführlichere Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten wäre
wünschenswert gewesen.
zu 1.2 Rücklagen
Die Region Hannover weist das Vermögen der nicht rechtsfähigen Stiftungen
„Reibert“ und „Ottomar von Reden Park“ als Sondervermögen aus. Das Stiftungsvermögen von zusammen 276.331,85 € ist in der zweckgebundenen Rücklage
nachgewiesen.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 42
Schulden
Nr.
31.12.2010
in €
Schulden
2.1
Geldschulden
2.1.1
Anleihen
2.1.2
01.01.2010
in €
0,00
0,00
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
496.601.038,89
470.094.734,53
2.1.3
Liquiditätskredite
489.838.426,81
441.773.027,01
2.1.4
Sonstige Geldschulden
0,00
0,00
986.439.465,70
911.867.761,54
Summe Geldschulden
2.2
Verbindlichkeiten aus
Rechtsgeschäften
kreditähnlichen
11.328.054,46
12.046.617,26
2.3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
21.452.111,76
4.835.643,92
2.4
Transferverbindlichkeiten
2.4.1
Finanzausgleichsverbindlichkeiten
0,00
0,00
2.4.2
Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und
Zuschüssen für laufende Zwecke
19.345.649,71
4.797.522,71
2.4.3
Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen
0,00
0,00
2.4.4
Soziale Leistungsverbindlichkeiten
4.101.623,65
52.941,04
2.4.5
Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und
Zuschüssen für Investitionen
21.566,78
0,00
2.4.6
Steuerverbindlichkeiten
0,00
0,00
2.4.7
Andere Transferverbindlichkeiten
0,00
0,00
Summe Transferverbindlichkeiten
23.468.840,14
4.850.463,75
16.975,07
0,00
1.051.279,40
874.697,88
409.979,49
563.248,00
2.5
Sonstige Verbindlichkeiten
2.5.1
Durchlaufende Posten
2.5.1.1
Verrechnete Mehrwertsteuer
2.5.1.2
Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer
2.5.1.3
Sonstige durchlaufende Posten
2.5.2
Abzuführende Gewerbesteuer
0,00
0,00
2.5.3
Empfangene Anzahlungen
0,00
0,00
2.5.4
Andere sonstige Verbindlichkeiten
93.621,64
14.268,33
1.571.855,60
1.452.214,21
1.044.260.327,66
935.052.700,68
Summe Sonstige Verbindlichkeiten
Summe Schulden
Die Schulden sind entsprechend § 124 Abs. 4 NKomVG sowie § 45 Abs. 7
GemHKVO mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 43
Die Geldschulden werden nach § 54 Abs. 4 GemHKVO untergliedert in Anleihen,
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, Liquiditätskredite und die sonstigen
Geldschulden.
Die Werte in der Schuldenübersicht, die dem Anhang als Anlage beigefügt ist,
stimmen mit den Salden der Verbindlichkeitskonten der Finanzbuchhaltung überein.
Die „Nebenbücher (Hilfsbücher) haben die Aufgabe, die Aussagefähigkeit insbesondere der Hauptbücher in Bezug auf bestimmte Einzelinformationen zu erweitern,
ohne gleichzeitig die Übersichtlichkeit und Klarheit der Hauptbücher zu gefährden.“7
Grundsätzlich kann die Region zum Jahresabschluss keine Forderungen/ Verbindlichkeiten gegen sich selbst ausweisen. Wenn (Verrechnungs-)Konten z. B. für die
interne Leistungsverrechnung benötigt werden, sind diese zum Jahresabschluss
abzustimmen und auf „Null“ zu bringen. Die Region Hannover unterhält viele
Kreditorenkonten, bei denen die Bezeichnung der Konten darauf schließen lässt,
dass es sich um „interne Vorgänge“ handelt.
Darüber hinaus enthält die Kreditorenbuchhaltung viele Personenkonten, die mit
identischen oder fast identischen Merkmalen mehrfach angelegt sind und Buchungen aufweisen. Dies erschwert grundsätzlich das Abstimmen der Konten, das
Auffinden von Einzelbuchungen und vermindert somit die Transparenz, die mit einer
Nebenbuchhaltung erreicht werden soll.
Das Team 20.03 sollte – wo immer möglich – zentral vorgeben, dass nur ein
Kreditor je Gläubiger bebucht werden kann, dies wäre den vorkontierenden Bereichen in geeigneter Weise mitzuteilen. Nicht mehr zu verwendende Kreditoren sind,
wenn auf ihnen keine offenen Posten mehr bestehen, für Buchungen zu sperren.
Das RPA prüfte, ob die (kreditorisch geführten) Verbindlichkeitenkonten mit der
Nebenbuchhaltung (Kreditoren) übereinstimmten. In den von der Verwaltung
vorgelegten Unterlagen ergaben sich Differenzen zwischen der Nebenbuchhaltung
(Kreditoren-Summen- Saldenliste bzw. Offene-Posten-Liste) und den Sachkonten
(Hauptbuch), die während der Prüfung nicht vollständig geklärt werden konnten.
Erläuterungen zu einzelnen Verbindlichkeitenpositionen
zu 2.1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 NKomVG dürfen Kredite nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden, wenn eine
andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
7
Vgl. Beck´scher Bilanz Kommentar – Handels- und Steuerbilanz, 8. Auflage, zu § 238 Rn.: 73 ff.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 44
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen erhöhten sich 2010 um rd.
26,5 Mio. € von 470 Mio. € (Wert Eröffnungsbilanz) auf 496,5 Mio. € zum Bilanzstichtag. Die Ein- und Auszahlungen für Kreditaufnahmen und -tilgungen betrugen:
Kreditaufnahmen (Konten 692-)
Tilgung von Investitionskrediten (Konten 792-)
Netto-Kreditaufnahme 2010
94.004.842,30 €
-67.517.437,00 €
26.487.405,30 €
Die Buchbestände wurden in Stichproben anhand von Kontoauszügen oder Saldenbestätigungen der Banken geprüft. Die in den Belegen ausgewiesenen Beträge
stimmten mit den Bestandsbuchungen überein.
2010 ergaben sich folgende Zinsaufwendungen bzw. -auszahlungen:
Zinsaufwendungen (Konten 451-)
20.539.059,54 €
Zinsauszahlungen (Konten 751-)
-19.251.583,41 €
Die Werte für die Aufwendungen und Auszahlungen stimmten nicht überein, da
Zinsaufwendungen in der Eröffnungsbilanz und im Abschluss korrekterweise
periodenmäßig abgegrenzt wurden.
zu 2.1.3 Liquiditätskredite
Gemäß § 59 Nr. 36 GemHKVO dienen Liquiditätskredite zur Überbrückung des
verzögerten Eingangs von Deckungsmitteln. Dafür werden in der Regel kurzfristige
Bankverbindlichkeiten aufgenommen.
Der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag (770 Mio. €), bis zu dem im
Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden durften,
wurde zu keinem Zeitpunkt überschritten. Die Inanspruchnahme bewegte sich in
einer Bandbreite von 381 Mio. € bis zum höchsten Betrag von 548 Mio. €.
Der Bestand zum Bilanzstichtag betrug rd. 490 Mio. € und lag damit um 48 Mio. €
über dem Wert zum Beginn des Haushaltsjahres. Die stichprobenweise Prüfung der
Belege ergab keine Auffälligkeiten.
Die Zinsaufwendungen und -auszahlungen für die Liquiditätskredite betrugen 2010:
Zinsaufwendungen (Konten 452-)
6.651.280,25 €
Zinsauszahlungen (Konten 752-)
6.651.280,25 €
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 45
zu 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
Kreditähnliche Rechtsgeschäfte gemäß § 120 Abs. 6 NKomVG begründen Zahlungsverpflichtungen, die wirtschaftlich Kreditaufnahmen gleichkommen. Der
Neuabschluss dieser Geschäfte unterliegt – wie Kredite für Investitionen – der
Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Region weist hier die Finanzierungskosten für den Erweiterungsbau des
Regionshauses aus. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich von 12 Mio. € (Eröffnungsbilanz) auf 11,3 Mio. € zum 31.12.2010. Bei den geleisteten Zahlungen
handelt es sich um die regelmäßigen Tilgungsleistungen.
zu 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Hier werden Verbindlichkeiten ausgewiesen, die Zahlungsverpflichtungen auf Grund
erhaltener Lieferungen und Leistungen darstellen (u. a. Kauf- und Werkverträge,
Dienstleistungsverträge). Zum Bilanzstichtag stehen noch rd. 21,5 Mio. € an
Zahlungsverpflichtungen für bereits erfolgte Lieferungen oder erbrachte Leistungen
aus.
zu 2.4.2 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende
Zwecke
Die hier zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten erhöhten sich gegenüber dem Wert aus der Eröffnungsbilanz von ca. 4,8 Mio. € auf 19,2 Mio. €. Die
offenen Beträge sind im Wesentlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der
Landeshauptstadt Hannover (u.a. Mehrgewinnausgleich für die Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und Jugendhilfeausgleich) und der RegioBus
Hannover GmbH für erbrachte Verkehrsleistungen.
Rückstellungen
Die Region Hannover bildet gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG Rückstellungen für
Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit
noch ungewiss sind.
Rückstellungen werden nach § 43 Abs. 2 GemHKVO in der Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung der Leistungsverpflichtung notwendig
ist.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Nr.
Seite 46
31.12.2010
in €
Rückstellungen
3.1
Pensionsrückstellungen
Verpflichtungen
ähnliche
247.403.264,19
245.104.814,66
3.2
Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen
16.086.784,77
13.921.116,39
3.3
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
5.964.707,91
0,00
3.4
Rückstellungen für Rekultivierung und
Nachsorge geschlossener Abfalldeponien
0,00
0,00
3.5
Rückstellungen für die Sanierung von
Altlasten
4.107.249,24
4.100.000,00
3.6
Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen
13.636,66
15.000,00
3.7
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren
12.895.108,52
8.254.072,07
3.8
Andere Rückstellungen
16.143.239,67
9.404.881,20
302.613.990,86
280.799.884,32
Summe Rückstellungen
und
01.01.2010
in €
zu 3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
Eine wesentliche Position auf der Passivseite der Bilanz sind die Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen.
Gemäß § 43 Abs. 3 GemHKVO werden Pensionsverpflichtungen mit ihrem im
Teilwertverfahren zu ermittelnden Barwert als Rückstellung angesetzt. Der Berechnung ist ein Zinssatz von 5 % zugrunde zu legen.
Danach sind für alle beamteten Mitarbeiter und Pensionäre, die am Bilanzstichtag
Anspruch auf Pensionszahlungen haben bzw. künftig haben werden, Rückstellungen zu bilden. Pensionsrückstellungen sind auch für Beamtinnen und Beamte zu
bilden, die nicht in der Kernverwaltung beschäftigt sind, wenn sich die Region
Hannover verpflichtete, deren Pensionen und andere Verpflichtungen nach Eintritt
des Pensionsfalls zu zahlen (Eigenbetrieb HannIT, leitende Ärzte des Klinikums).
Neben den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind Rückstellungen für den
Anspruch auf Beihilfen zu bilden.
Hierzu empfiehlt die AG Doppik beim Innenministerium einen pauschalierten Satz
von 12,2 % der Pensionsrückstellungen als Beihilferückstellung anzusetzen.
Den Barwert dieser Rückstellungen für 2010 ermittelte, wie schon für die Erste
Eröffnungsbilanz, die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK).
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 47
Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden für 2010 wie folgt angepasst:
Bestand
Zugang
01.01.2010
2010
Name
in €
in €
Pensionsrückstellungen 218.453.489,00 2.653.847,00
Beihilferückstellungen
26.651.325,66
323.769,33
Summe
245.104.814,66 2.977.616,33
Abgang
Endsaldo
2010
31.12.2010
in €
in €
- 605.318,00 220.502.018,00
- 73.848,80 26.901.246,19
- 679.166,8 247.403.264,19
Pensionsrückstellungen
Das RPA befasste sich bereits im Bericht zur Prüfung der Ersten Eröffnungsbilanz
(S. 35 ff.) und in verschiedenen Vorberichten an die Verwaltung ausführlich mit der
Verfahrensweise und der Verbuchung der Pensionsrückstellungen bei der Region
Hannover. In dieser Hinsicht haben sich für das Haushaltsjahr 2010 gegenüber der
Ersten Eröffnungsbilanz keine Änderungen ergeben. Die wesentlichen Beanstandungen werden hier nochmals stichwortartig aufgeführt:
•
•
•
Die Region Hannover bilanziert weiterhin die Sachverhalte nicht, die den
Tatbestand der Teilung der Versorgungslast erfüllen. Sie bucht in der
Bilanz, als aufnehmender Dienstherr, keine Forderungen gegenüber vorherigen Dienstherrn. Als abgebender Dienstherr löst die Region Hannover
gebildete Pensionsrückstellungen nicht auf bzw. bucht ihre Verpflichtungen
gegenüber anderen Dienstherren nicht in die Bilanzposition „Andere Rückstellungen“ um. Dadurch wird gegen das Verrechnungs- bzw. Saldierungsverbot (§ 42 Abs. 2 GemHKVO) verstoßen. Das RPA kann nicht abschätzen,
in welcher Höhe Forderungen oder andere Rückstellungen zu buchen sind,
da mangels Datenlage nicht bekannt ist, wie viele Mitarbeiter bei der Region
von anderen Dienstherren übernommen wurden und in welcher Höhe die
buchhalterischen Ansprüche zu bemessen sind.
Anhand der vorgelegten Unterlagen ist es dem RPA nicht möglich, die Barwerte (Ermittlung, Plausibilität, Vollständigkeit etc.) auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Die Regionsverwaltung legte keine Unterlagen vor, die
die bilanzierten Werte erläutern und beweisen. Die Werthaltigkeit der sich
aus dem Themenkomplex „Pensionsrückstellungen“ ergebenden Buchungen
kann deshalb vom RPA nicht abschließend beurteilt werden.
Aus den dem RPA vorgelegten Unterlagen ist nicht zu ersehen, wer die sachliche und rechnerische Richtigkeit der ergebniswirksamen Anpassungsbuchungen für das Berichtsjahr bestätigt hat.
Aufgrund der absoluten Höhe der Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen
- bezogen auf die Bilanzsumme - sind dies wesentliche Positionen der Passivseite
der Bilanz. Damit ist eine genauere Prüfung der Wertansätze unumgänglich, um
feststellen zu können, ob der Jahresabschluss eine den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechende Vermögens- und Schuldenlage darstellt. Es ist nicht zu ermitteln, ob
durch die falsche Vorgehensweise der Regionsverwaltung in der Bilanz ein wesentlicher Wert fehlt, der die Nettoposition positiver darstellen würde.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 48
Anhand der dem RPA vorgelegten Unterlagen war es nicht möglich, die Barwerte
auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Die Regionsverwaltung legte keine
Unterlagen vor, die die bilanzierten Werte erläutern und beweisen. Die Region
Hannover sollte darauf hinwirken, dass die NVK - zumindest für die Zukunft nachprüfbare Unterlagen bereitstellt.
Das RPA muss die Möglichkeit haben, die Barwerte in Stichproben zu prüfen.
Darüber hinaus sind nachvollziehbare Unterlagen Grundvoraussetzung für eine
sachgerechte Haushaltsplanung.
Beihilferückstellungen
Die Rückstellungen für die Beihilfen betragen 12,2 % der Pensionsverpflichtungen.
Die Höhe dieser Rückstellung ist abhängig von der Höhe der Pensionsrückstellungen. Der Wert 26.901.246,19 € steht deshalb unter dem gleichen Vorbehalt wie der
Wert für die Pensionsrückstellungen.
zu 3.2 Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen
Gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 GemHKVO sind für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen Rückstellungen zu bilden.
Altersteilzeit ist eine Form der Teilzeitbeschäftigung, die aus arbeitsmarktpolitischen Gründen den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglicht. Altersteilzeit kann in zwei Formen gewährt werden. Beim Teilzeitmodell halbiert der
Arbeitnehmer über den Zeitraum der Altersteilzeit seine bisherige Vollarbeitszeit.
Beim Blockmodell unterteilt sich die Altersteilzeit in die Beschäftigungsphase, in der
der Arbeitnehmer weiterhin Vollzeit arbeitet, und die Freistellungsphase, in der der
Arbeitnehmer nicht mehr arbeitet.
Das RPA vollzog die für jede(n) anspruchsberechtigte(n) Mitarbeiter/in durchgeführte Berechnung der Rückstellungen stichprobenweise nach. Die Prüfung ergab keine
Beanstandungen.
Die Region bildete darüber hinaus Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und geleistete Überstunden. Für die Verpflichtung des
Arbeitgebers zur Gewährung von Urlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts ist
eine Rückstellung zu bilden, soweit ein(e) verbeamtete(r) oder tariflich beschäftigte(r) Arbeitnehmer/in am Abschlussstichtag den ihm bis dahin zustehenden Urlaub
noch nicht genommen hat und der Urlaub im folgenden Haushaltsjahr nachgewährt
oder abgegolten werde muss. Es handelt sich dabei um Personalaufwendungen, die
periodengerecht dem Haushaltsjahr zuzuordnen sind, in dem sie erbracht wurden.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 49
Vergleichbar sind Überstunden und Gleitzeitguthaben zu behandeln, soweit diese
am Bilanzstichtag die Normalarbeitszeit übersteigen. Der zusätzliche Personalaufwand ist dem Haushaltsjahr zuzuordnen, in dem er durch die Leistung der Überstunden entstanden ist.
Die jeweiligen Rückstellungen entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:
Bezeichnung
Bestand
01.01.2010
in €
Zugang/Abgang
2010
in €
31.12.2010
in €
Rückstellungen für Altersteilzeit
9.934.134,73
1.263.308,02
11.197.442,75
Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub
2.658.775,03
753.843,07
3.412.618,10
Rückstellungen für geleistete
Überstunden
1.328.206,63
148.517,29
1.476.723,92
zu 3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
Prüfungsumfang
Die Prüfung des Bereiches „Instandhaltungsrückstellungen“ erfolgte stichprobenartig
anhand der vorhandenen Rückstellungskonten. Das RPA bezog auch die Buchungen der Folgejahre ein, um beurteilen zu können, ob die Rückstellungen im Jahresabschluss 2010 rechtmäßig gebildet bzw. aufgelöst wurden, wenn der Grund für die
Bildung ggf. entfallen war.
Prüfung der einzelnen Rückstellungskonten
Zu beantworten ist die Frage, ob eine Instandhaltungsplanung zugrunde gelegt
wurde und ob die entsprechenden Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung
anhand von Unterlagen dokumentiert wurden. Die Maßnahmen müssen somit
einzeln bestimmbar und wertmäßig beziffert sein.
Eine ordnungsgemäße Instandhaltungsplanung sowie eine notwendige Rückstellungsbildung muss daher durch entsprechende Unterlagen und Buchungsbelege
nachgewiesen werden. Die Prüfung der Rückstellungen ergab, dass in Einzelfällen
eine Zuordnung der Buchungen nur durch aufwendige Berechnungen möglich war.
Hier ist mehr Sorgfalt auf die Deutlichkeit der Buchungstexte zu legen.
Generelle Feststellungen
Bei der Überprüfung der Unterlagen für den Bereich „Instandhaltungsrückstellung“
wurde festgestellt, dass ein Verfahren für die Rückstellungsbildung mit entsprechenden Vordrucken erst etabliert werden muss. Hierzu wurden erst ab 2011
entsprechende Vordrucke zur Bildung und Auflösung von Rückstellungen entwickelt,
demzufolge eine Dokumentation gewährleistet ist. Die Inanspruchnahme von
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 50
Rückstellungen konnte allein aus den Buchungstexten heraus nicht immer nachvollzogen werden. Eine Nachvollziehbarkeit der Bildung von Rückstellungen für
Instandhaltung sowie deren Buchungen wurde dadurch sehr erschwert. Fehlende
ergänzende Nachweise konnten jedoch im Laufe der Prüfung zur Verfügung gestellt
werden.
Darüber hinaus ist zu jedem Jahresabschluss zwingend zu überprüfen, ob noch
Zahlungen auf die Rückstellungen erfolgen werden. Ist dies nicht mehr der Fall
muss die Rückstellung aufgelöst werden (gemäß § 43 Abs. 5 GemHKVO).
zu 3.5 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten
Gegenüber der Eröffnungsbilanz erhöhte sich der Wert der Rückstellungen für die
Sanierung von Altlasten nur geringfügig um rd. 7 T€.
Die Bildung der Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz für die Sanierung der
Altlasten „Fulgurit“ und „Riedel de Haen“ von 2,9 Mio. € und 1,2 Mio. € beanstandete das RPA. Auf die ausführlichen Erläuterungen im Bericht über die Prüfung der
Ersten Eröffnungsbilanz wird entsprechend hingewiesen.
zu 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften,
Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren
Gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 7 GemHKVO bildet die Region für Verpflichtungen aus
anhängigen Gerichtsverfahren Rückstellungen, wenn eine Inanspruchnahme der
Region zu erwarten ist. Eine weitere Voraussetzung für die Bildung der Rückstellung ist, dass der Prozess am Abschlussstichtag bereits anhängig ist8, erst dann
entsteht der Aufwand. Diese Voraussetzung war in der Eröffnungsbilanz in zwei
Fällen nicht erfüllt. Die Region bildete in der Ersten Eröffnungsbilanz in zwei Fällen
Rückstellungen i. H. v. insgesamt 6.258.355,00 € (Jugendhilfeausgleich gegenüber
der LHH: 5.778.355,00 € und Firma V.: 480.000 €), bei denen letztere Voraussetzung nicht erfüllt war. Das RPA beanstandete dies im Prüfbericht über die Erste
Eröffnungsbilanz.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 wählte das Prüfungsamt zu diesem
Bereich zwei Fälle aus. In dem einen Fall (Fa. V.) wurden die Prüfungsbemerkungen ausgeräumt und die erforderlichen Korrekturen vorgenommen.
Die Region bildete für die MultiMedia BBS Rückstellungen für strittige Miet- und
Nebenkosten i. H. v. 1.687.200,00 € (1.511.600,00 € in der Eröffnungsbilanz und
weitere 175.600,00 € im Abschluss 2010) für die Haushaltsjahre bis 2010. Ein
Großteil der Rückstellung wurde 2011, nach der Einigung mit dem Vermieter,
erfolgswirksam aufgelöst. Zu beanstanden ist, dass im Buchungsjahr 2014
51.396,36 € für Nebenkostennachzahlungen des Haushaltsjahres 2011 verwendet wurden. Es wurden allerdings nur Rückstellungen für Aufwand gebildet, der
bis zum Jahre 2010 entstanden war. Es ist deshalb nicht zulässig Aufwand aus dem
8
Vgl. Lasar/Grommas u.a., Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen
– Kommentar, 3. Aufl. 2011, S. 599
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 51
Jahre 2011 aus dieser Rückstellung zu begleichen. Dies hätte aus Haushaltsmitteln
für 2011 (oder danach) bzw. einer in diesem Jahr gebildeten Rückstellung erfolgen
müssen. Die Buchung ist entsprechend zu korrigieren.
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften oder Gewährleistungen hat die Region Hannover zum Bilanzstichtag nicht gebildet.
zu 3.8 Andere Rückstellungen
Unter den anderen Rückstellungen wird eine Vielzahl von Sachverhalten abgebildet,
die das RPA stichprobenweise prüfte. In die Prüfung wurden auch Buchungen der
Jahre 2011 ff. einbezogen, um die Werthaltigkeit der gebildeten Rückstellungen
zum Bilanzstichtag 31.12.2010 beurteilen zu können. Generell ist zu diesen
Rückstellungen anzumerken, dass die Verwaltung verstärkt überprüfen sollte, ob die
gebildeten Rückstellungen zum Bilanzstichtag werthaltig sind. Nicht benötigte
Rückstellungen sind gemäß § 43 Abs. 5 GemHKVO erfolgswirksam aufzulösen. Die
Rückstellungen sind immer für konkrete Sachverhalte und Haushaltsjahre gebildet.
Sie dürfen nicht für sachfremde Sachverhalte oder für Aufwendungen aus späteren
Perioden verwendet oder zur Deckung von anderen Aufwendungen herangezogen
werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Budgetrecht der Regionsversammlung umgangen wird. Die zur Prüfung vorgelegten Belege waren häufig
unvollständig, deshalb war die Nachvollziehbarkeit der Rückstellungsbildung
erschwert oder sogar unmöglich.
Bereits im Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz beanstandete das RPA die unzulässige
Bildung von anderen Rückstellungen (z. B. für den Jugendhilfeausgleich oder
Metronom). Hierfür wäre eine Mittelveranschlagung im Haushalt notwendig und
möglich gewesen.
Aus der Prüfung des vorliegenden Abschlusses ergeben sich weitere Prüfbemerkungen.
Im Rahmen des PACE Programms wurden 2010 72.000 € an Rückstellungen
gebildet (in den Folgejahren bis 2013 insgesamt 1.217.806,44 €). Bis zum aktuellen
Buchungsjahr wurden davon lediglich 17.961,65 € verbraucht bzw. aufgelöst.
Während der Prüfung konnte nicht geklärt werden, ob die verbleibenden Rückstellungen der Höhe nach begründbar sind, insbesondere auch, weil die Region für den
Zeitraum bis 2013 gegenüber der NBank inzwischen einen Verwendungsnachweis
erbracht hat und somit alle Mittel abgerechnet und gebucht sein müssten.
Für das MiT-Projekt konnte ebenfalls nicht geklärt werden, ob die bis 2013 gebildeten Rückstellungen (2010: 21.600 €; insgesamt ca. 111 T€) zu den jeweiligen
Bilanzstichtagen werthaltig waren oder eine Berichtigung zu erfolgen hatte.
Auch für die anderen Rückstellungen für Präventionsprojekte, § 16 SGB VIII
(2010: 50.400 € und bis 2012: 271 T€), fehlte der Nachweis der Werthaltigkeit. Zum
Prüfungszeitpunkt im August 2014 waren lediglich rd. 48 T€ verbraucht.
Für den Bereich Hilfe durch Heimerziehung Jugendhilfestation, § 34 SGB VIII,
wurde 2010 eine Rückstellung von 1.000.000 € gebildet. In den Folgejahren erfolgte
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keine weitere Zuführung. Verbräuche bzw. Auflösungsbuchungen erfolgten bis 2013
i. H. v. 766.401,00 €, der Bestand am 31.12.2013 beträgt somit noch 233.599 €.
Mit den zur Prüfung vorgelegten Unterlagen wurde weder die Höhe der gebildeten
Rückstellung noch deren genauer Zweck begründet. Es konnte nicht nachvollzogen
werden, ob es sich bei den Abgangsbuchungen („Verbräuche“) um Fälle handelt,
die das Jahr 2010 betreffen und erst einige Jahre später zur Abrechnung kommen.
In der Ersten Eröffnungsbilanz stellte die Region 2.544.305,04 € für noch ausstehende Nachzahlungen aus dem Jugendhilfekostenausgleich für 2009 an die
Landeshauptstadt Hannover zurück. Für 2010 wurden zunächst weitere
6.337.789,86 € an Rückstellungen gebildet. Dieser Betrag wurde nachträglich durch
eine Teilstornierung auf 582.760,43 € reduziert. Diese Buchung wurde durch die
vorgelegten Unterlagen nicht belegt und konnte somit nicht nachvollzogen werden.
Auf dem Sachkonto „Andere Rückstellungen FB 50 (über Schnittstelle)“ gibt es
eine Vielzahl von Rückstellungs- und Abgangsbuchungen. Es ist allerdings z. T.
nicht ersichtlich, welche Rückstellungsbuchung und welche Abgangsbuchung
zusammen gehören. Es werden Rückstellungsnummern vergeben, die jedoch bei
der Kontierung nicht immer angegeben werden. Somit ist eine Abstimmung der
Konten kaum (nicht) möglich. Es besteht die Gefahr, dass Rückstellungsbeträge, die
nicht mehr benötigt werden, im Bestand stehen bleiben und nicht aufgelöst werden.
Es sind eindeutige Regelungen zu treffen, wie Rückstellungen zu kontieren sind, um
die Zuordenbarkeit zu gewährleisten. Den für das Jahr 2010 gebildeten Rückstellungen von 365.862,23 € lassen sich zweifelfrei nur Abgangsbuchungen i. H. v.
205.431,35 € zuordnen. Der Restbetrag ist zu klären und ggf. aufzulösen.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
Nr.
4.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamt
31.12.2010
921.186,49 €
01.01.2010
58.827,50 €
Die saldierten Zu- und Abgänge der PRAP waren zum 31.12.2010 mit 921.186,49 €
rd. 15,7-mal höher als in der Eröffnungsbilanz. Als ursächlich kann dafür u. a. die
geänderte Rechtslage angesehen werden. Nach den „alten“ kameralen Vorschriften
wurden die Zahlungen, die vorzeitig eingegangen sind, dem Jahr des Zahlungseingangs - hier 2009 - zugerechnet (Kassenwirksamkeitsprinzip). Im Rahmen der
Doppik wurden erstmalig Aufwand und Ertrag, unabhängig wann die Zahlungen
erfolgt sind, dem betreffendem Jahr zugerechnet (Periodisierungsprinzip). Im
Berichtsjahr waren der FB 63 (Bauaufsicht) mit rd. 520.000 €, der FB 36 (Umwelt)
mit rd. 150.000 € und das Team Statistik mit rd. 100.000 € am stärksten vertreten.
Damit sind diese drei Bereiche für fast 80 % der Zugänge verantwortlich.
Das RPA hat die Zu- und Abgänge stichprobenweise geprüft, wobei das Hauptaugenmerk auf die vorgenannten Bereiche entfallen ist. Beanstandungen oder Anmerkungen haben sich nicht ergeben.
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Vermerke unterhalb der Bilanz
Die unterhalb der Bilanz aufgeführten Haushaltsreste der Finanzrechnung
(rd. 85 Mio. €) stimmen mit dem im Rechenschaftsbericht ausgewiesenen Wert
überein. Hiernach sind 85.865.497 € in das Haushaltsjahr 2011 übertragen worden.
Einzelprüfungen zu Vorverfahren
Das RPA prüfte im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 auch die dem
Buchungssystem newsystem vorgeschalteten Vorverfahren. Hauptaugenmerk
wurde dabei auf die Verarbeitung der Daten innerhalb der Vorverfahren sowie der
Schnittstellen, d. h. die korrekte Übergabe der Daten des Vorverfahrens an das
Buchungsprogramm newsystem, gelegt. Hierzu wurden in den verschiedenen
Teams an Hand von Vorgängen und Akten stichprobenartige Sachprüfungen
durchgeführt und die Eingabe und Verarbeitung der ermittelten Daten in den
Vorverfahren überprüft. In diesem Zusammenhang wurde seitens des RPA u. a.
auch geprüft, ob Änderungen im Vorverfahren, z. B. durch Veränderungen der
anzusprechenden Produkt-/Kontonummern oder anderer festgelegter Parameter,
möglich sind und ob bzw. welche Auswirkungen sich für das Buchungsprogramm
newsystem evtl. daraus ergeben.
Das RPA hat folgende Vorverfahren geprüft:
FB 50 – OK Sozius
FB 51 – INFO 51
Team 32.01 – Condition Grundmodul incl. Modul JSTE
Gleichzeitig hat das RPA auch auf Teamebene die Internen Kontrollsysteme (IKS;
s. Ziff. 3.4) erfasst und beurteilt. Dabei ist es wichtig, dass diese Regelungen
schriftlich oder in elektronischer Form festgehalten werden und allen davon betroffenen Mitarbeitern zugänglich sind. Folgende Bereiche sollten nach Auffassung
des RPA dabei abgedeckt werden:
Organisation: z.B. Organisationsstruktur des FBs/Teams, Telefonliste, Vertretungsregelungen, Besprechungen auf FB- und/oder Team-Ebene, den allgemeinen
Umgang miteinander, u. ä.;
Aufgaben: z.B. Zuständigkeiten im Abrechnungsbereich, Fallmanagement, (Grundsatz-)Sachbearbeitung, Arbeitsplatzbeschreibungen, u .ä.
Arbeitshilfen: z.B. Prüflisten, Muster für Schreiben und Bescheide, Leitfaden für
OK Sozius, Sicht- und Arbeitsvermerke, u. a.
Haushaltsüberwachung: z.B. Überwachung der verausgabten und vereinnahmten
Finanzmittel, Steuerung des Budgets, Finanzplanung, u. a.
Die Aufzählung ist nicht abschließend!
Die Problematik für das RPA ergab sich u. a. daraus, dass es für diese Regelungen
innerhalb des Hauses keinen einheitlichen Sprachgebrauch gibt. Das sog. „Grüne
Papier“ der Region Hannover überträgt diese Aufgaben lediglich an die Fachbereiche, ohne nähere Ausführungen/Erläuterungen zu geben.
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FB 50
Prüfung OK Sozius
Innerhalb des Fachbereiches wenden vier Teams das Vorverfahren so an, dass es
Auswirkungen auf das Buchungssystem newsystem hat und deshalb eine Sachprüfung durchgeführt wurde. Diese stichprobenartige Prüfung hat in den betroffenen
Teams nur zu unwesentlichen Beanstandungen bzw. Anmerkungen geführt.
Problematisch sieht das RPA, dass, bedingt durch die Komplexität der Fälle,
einzelne Teams eine starke sachliche Aufteilung der Fälle auf verschiedene Akten,
wie z.B. Grundakte, Unterhaltsakte, Abrechnungsakte Hilfeeinrichtungen, usw.,
vorgenommen haben. Zwischen diesen verschiedenen Akten war nicht immer im
Rahmen der Prüfung problemlos eine Verbindung herzustellen.
Bei der Prüfung des OK Sozius konnte das RPA feststellen, dass durch die Sachbearbeitung die fest einprogrammierten Produkt- und Sachkonto-Nummern, die
unter den entsprechenden Fallarten hinterlegt sind, nicht verändert werden können.
Die in den geprüften Vorgängen ermittelten Sachverhalte wurden im Vorverfahren
richtig erfasst und verarbeitet. Wie das RPA durch einen Abgleich in OK Sozius und
newsystem festgestellt hat, werden die im Vorverfahren errechneten Zahlungsbeträge – über die Schnittstelle – richtig an das Buchungsprogramm übergeben und
über die Finanzbuchhaltung zur Auszahlung gebracht.
Bei evtl. Rückzahlungen entsteht, da diese bisher nur manuell bearbeitet werden
können, im Vorverfahren OK Sozius ein Mehraufwand in der Sachbearbeitung. Als
Ausnahme zum Bruttoprinzip der §§ 42 (2) und 50 (1) GemHKVO werden Rückzahlungen teilweise gem. § 27 Abs. 2 GemHKVO mit zukünftigen Leistungen verrechnet (Rotbuchungen im Aufwandskonto).
Internes Kontrollsystem - IKS In den Teams des Fachbereichs 50 sind die verschiedensten Regelungen getroffen
worden, die unmittelbar oder/und mittelbar das IKS berühren. In der überwiegenden
Zahl der geprüften Teams wird ein umfangreiches „Teamhandbuch“ geführt, in dem
sowohl die dem IKS als auch weiteren Bereichen zuzuordnende Regelungen
aufgeführt werden. In den anderen Teams liegen Einzelregelungen, die an die
Bedürfnisse des betreffenden Teams angepasst sind, vor.
Auf Grund des Fehlens eines regionsinternen Berichtswesens zur Steuerung der
HH-Mittel hat der FB ein eigenes Verfahren entwickelt, indem monatliche Abgleiche
zwischen OK Sozius und der Fibu durchgeführt werden. Damit verbunden ist auch
eine HH-Überwachung und HH-Mittelplanung bzw. Hochrechnung auf das Jahr.
Anordnungswesen:
Bis Herbst 2012 erfolgten die Auszahlungs-Anordnungen gem. der „DA d. Reg. Han.
f. d. Finanzbuchhaltung“ v. 28.01.2010, d. h. die ‚Sachlich und rechnerisch richtig‘Bescheinigung im Team, die Anordnung – und damit die Verfügung über die Mittel –
durch Service 20.03. Danach erfolgte, im Rahmen der Einführung des DMS
(workflow), beides im Team 50.04 (AA durch TL). Dies gilt aber nur für die laufenden
Zahlungen durch OK Sozius. Einzelabrechnungen/-anordnungen werden weiterhin
nach der alten Regelung ausgezahlt. Schon bei den Vorarbeiten zur o. g. DA wurde
dieses Verfahren vom RPA kritisch bewertet.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 55
FB 51
Prüfung Info 51
Innerhalb dieses Fachbereichs wenden drei Teams das Vorverfahren so an, dass
deren Daten im Buchungssystem newsystem weiter verarbeitet werden.
Bei der Prüfung des Vorverfahrens Info 51 konnte das RPA feststellen, dass durch
die Sachbearbeitung die fest einprogrammierten Daten der Heime (Pflegesätze
usw.) sowie Produkt- und Sachkonto-Nummern, die unter den entsprechenden
Fallarten hinterlegt sind, nicht verändert werden können. Die in den geprüften
Vorgängen ermittelten Sachverhalte wurden im Vorverfahren richtig erfasst und
verarbeitet. Wie das RPA durch einen Abgleich in Info 51 und newsystem festgestellt hat, werden die im Vorverfahren errechneten Zahlungsbeträge – über die
Schnittstelle – richtig an das Buchungsprogramm übergeben und über die Finanzbuchhaltung zur Auszahlung gebracht. Die stichprobenartige Prüfung hat in den
betroffenen Teams allerdings zum Teil zu erheblichen Beanstandungen bzw.
Anmerkungen geführt:
Das RPA hat festgestellt, dass eine in Info 51 in 2012 vorgenommene Namensänderung zu Veränderungen des Kreditors in newsystem zurück bis in das Haushaltsjahr 2010 geführt hat. Buchungsbelege müssen Hinweise enthalten, die eine
Verbindung zu den Eintragungen in den Büchern ermöglichen (gegenseitiges
Verweisungsprinzip; §§ 35 Abs. 2 u. 36 Abs. 4 GemHKVO i. V. m. Ziff. 4 Abs. 2 DA
d. Reg. Hann. Fin.Buchh.). Durch die Änderung des Kreditors in der Buchhaltung ist
sowohl der Weg vom Beleg zur Buchung als auch der umgekehrte Weg nicht mehr
nachvollziehbar. Das Darstellungsproblem wurde zwischenzeitlich geändert.
Internes Kontrollsystem – IKS In den Teams des Fachbereichs 51 sind die verschiedensten Regelungen getroffen
worden, die unmittelbar oder auch mittelbar das IKS berühren. In einem der geprüften Teams wird eine umfangreiche „Begrüßungsmappe“ geführt, in der sowohl die
dem IKS als auch weiteren Bereichen zuzuordnende Regelungen aufgeführt
werden. Im gleichen Team werden außerdem zwei interne Webseiten geführt, in
denen rechtliche als auch organisatorische Regelungen und Hinweise enthalten
sind.
Im Team Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) liegen z. B. Einzelregelungen, die an
die Bedürfnisse des Teams angepasst sind, vor. Eines der Probleme sieht das RPA
in der Tatsache, dass zwar die WJH die Hilfen – und damit die finanziellen Mittel –
bewilligt, die Art und der Umfang jedoch zwischen Allgemeiner Sozialer Dienst
(ASD) und den Anbietern der ambulanten Jugendhilfeleistung entsprechend den
jeweiligen Erfordernissen festgelegt werden. Von Änderungen, die sich durchaus
zwischen - 19 % und + 23 % bewegen können, erhält das Team WJH, obwohl
dadurch die inhaltliche Bestimmtheit des Bewilligungsbescheides betroffen wird,
selten Kenntnis. Das RPA begrüßt daher die Aussage des Teams, diese Problematik in Zusammenarbeit mit dem Service 30 abzuklären.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 56
Auf Grund des Fehlens eines regionsinternen Berichtswesens zur Steuerung der
HH-Mittel hat der FB ein eigenes Verfahren entwickelt, in dem monatliche Abgleiche
zwischen Info 51 und der Fibu durchgeführt werden. Damit verbunden ist auch eine
HH-Überwachung und HH-Mittelplanung bzw. Hochrechnung auf das Jahr.
Anordnungswesen:
Bis Herbst 2012 erfolgten die Auszahlungs-Anordnungen gem. der „DA d. Reg. Han.
f. d. Finanzbuchhaltung“ v. 28.01.2010, d. h. die ‚Sachlich und rechnerisch richtig‘Bescheinigung im Team, die Anordnung – und damit die Verfügung über die Mittel –
durch Service 20.03. Eine ausreichende Kontrolle nach dem 4-Augen-Prinzip findet
nicht statt. Schon bei den Vorarbeiten zur o. g. DA wurde dieses Verfahren vom
RPA kritisch bewertet.
Prüfung Berufsbildende Schule 14
Im Berichtsjahr 2010 fand in der Berufsbildenden Schule 14, Hannover, eine
allgemeine Rechnungsprüfung statt.
Anlass dieser Prüfung waren u. a. die besonderen Vorkommnisse (Betrugsfall) an
dieser Schule, in deren Folge z. B. das bestehende Kontrollsystem (Schulverwaltung, Abrechnungsmodalitäten usw.). vom FB 40/Schulen für alle Schulen angepasst wurde.
Darüber hinaus hat das RPA im Rahmen der Prüfung noch weitere veränderungsbedürftige Sachverhalte in verschiedenen Teilbereichen der Verwaltung der Schule
festgestellt und dazu zahlreiche Hinweise/Empfehlungen usw. ausgesprochen. Nicht
abschließend geklärt werden konnte die Frage der Budgetverantwortung und
Haftung durch Schulleitungen und die Frage der Einwirkungsmöglichkeiten einer
Kommunalverwaltung auf Landesbedienstete, wenn sie Aufgaben der Region
wahrnehmen. In den kommenden Jahren werden weitere Schulen in die Prüfung
einbezogen und die noch offenen Fragen weiterhin thematisiert.
Prüfung IKS und Anordnungswesen
Im Rahmen des IKS wurden auch die Buchungsabläufe im neuen Doppikverfahren
einer Prüfung auf Sicherheit und Korruptionsprävention unterzogen. Mit Einführung
der neuen Software wurde eine zentrale Buchungsstelle eingerichtet und die
Buchungsabläufe verändert. Ausgangslage für die Zentralisierung waren zum einen
die Bündelung von Buchungsfachwissen an einer Stelle und eine Kosteneinsparung
beim Kauf der Nutzerlizenzen. Das Verfahren selbst lässt eine zentrale wie auch
dezentrale Verfahrensweise zu. Für die zentrale Buchhaltung wurden in 2010
zusätzlich 17 neue Stellen besetzt. Eine Stellenreduzierung an anderer Stelle im
Haus ist nicht bekannt. Der Arbeitsaufwand in den Fachbereichen hat sich nach
Einschätzung des RPA kaum verringert. Der Bedarf für einen bestimmten Teil an
zentralen Buchungen aufgrund der Komplexität der Buchungsmaterie wird auch
vom RPA gesehen.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 57
Der Begriff dezentrale Ressourcenverantwortung beschreibt die Delegation der
Verantwortung für öffentliche Ressourcen an einzelne, dezentrale Verwaltungseinheiten wie Fachbereiche und Teams und beinhaltet die Verantwortung für die
finanziellen Mittel. Die Übertragung der Ressourcenverantwortung auf dezentrale
Verwaltungseinheiten hat zur Folge, dass damit sowohl die Ressourcen- als auch
die Fachverantwortung bei den dezentralen Einheiten liegt. Die Steuerung mit Zielen
und Kontrakten rundet das System ab.
Die mit Haushalt 2010 erstmals neu verfassten und von der Politik mit dem Haushalt beschlossenen Budgetrichtlinien definieren den Begriff Budget als vorgegebenen Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung und Steuerung im Rahmen vorgegebener Ziele
und festgelegten Budgetregelungen zugewiesen wird.
Das Haushaltsrecht stellt ebenfalls auf die dezentrale Ressourcenverantwortung ab
und definiert in § 59 Ziff. 27 GemHKVO den Begriff Kassenanordnung als förmliche
Anordnung der die Haushaltsansätze bewirtschaftenden Verwaltungsstellen gegenüber der Gemeindekasse im Rahmen der Zahlungsanweisung.
Hier wird ausschließlich auf die Haushaltsansätze bewirtschaftenden Verwaltungsstellen abgestellt und das Haushaltsrecht eröffnet hier keine Wahlmöglichkeit oder
Ausnahmen.
Das bisherige und jetzt auch noch mögliche Verfahren sah vor, dass im Fachbereich
die Anordnungen vorkontiert und edv-mäßig erfasst, vom Sachbearbeiter ausgedruckt und sachlich/rechnerisch richtig gezeichnet wurden. Anschließend hat der
anordnungsberechtigte Vorgesetzte die Anordnung unterzeichnet und an die Kasse
weitergeleitet. Dort lag die Anordnung im EDV-System durch die Erfassung im
Fachbereich bereits buchungstechnisch vor. Sie wurde auf Plausibilität und Anordnungsbefugnis geprüft und nach Vorlage der schriftlichen Ausfertigung mit der
Unterschrift edv-technisch zur Zahlung freigegeben.
Das heutige Verfahren sieht ebenfalls eine edv-technische Erfassung im Fachbereich vor und anschließend wird eine PDF-Datei erzeugt und ausgedruckt. Im
Gegensatz zum bisherigen Verfahren wird die EDV-Erfassung nicht elektronisch an
die Buchhaltung weitergereicht, sondern lediglich die ausgedruckte PDF-Datei nebst
Anlagen mit der sachlich/rechnerischen Richtigzeichnung. Eine formale Anordnung
vom Budget- oder Teilhaushaltsverantwortlichen erfolgt nicht. Dieser erlangt in der
Regel keine Kenntnis mehr vom gesamten Anordnungsverfahren obwohl er Budgetverantwortlicher ist.
Die ausgedruckte Vorkontierung (bislang sind die formalen Voraussetzungen für
eine Anordnung noch nicht erfüllt) wird an die Buchhaltung weitergeleitet und hier
noch einmal im EDV-System erfasst. Anschließend wird die zweite Erfassung
ausgedruckt und vom Erfasser/in bis zu einer per Anordnung durch den Leiter/in der
Finanzen festgelegten Höchstgrenze von z. Zt. 50.000 € unterzeichnet und somit
angeordnet. Uneingeschränkt anordnungsbefugt sind die Leitung der Geschäftsund Anlagenbuchhaltung, die Serviceleitung der Finanzen und Vertretung, Dezernatsleitung Finanzen und Regionspräsident/-in.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 58
Ungeachtet der unnötigen Doppelerfassung findet hier kein wirksames 4-AugenPrinzip mehr bis zu einer Betragshöhe von 50.000 € statt, da die Buchungskraft
selbst erfasst und anschließend die eigene Erfassung anordnet. Es sind somit
Falschbuchungen ohne weitere Kontrolle möglich. Ab 50.000 € erfolgt zwar eine
zweite Unterschrift, eine wirksame Ressourcenverantwortung kann hier nur eingeschränkt erwartet werden. Falschbuchungen sind lediglich durch eine aufmerksame
Haushaltsüberwachung in den Fachbereichen zu entdecken.
Eine Kontrollschleife durch die Regionskasse ist haushaltsrechtlich nicht vorgesehen und gehört nicht zu deren Aufgabenfeld. Sie ist lediglich für die Zahlungsabwicklung und nicht für die Zahlungsanweisung zuständig nach dem Prinzip der
Trennung von Anordnung und Ausführung.
Gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 4 a) GemHKVO gehört zu den inneren Sicherheitsvorkehrungen insbesondere das Verbot, bestimmte Tätigkeiten in Personalunion auszuüben. Hierzu ist auch die wiederholte Eingabe einer Vorkontierung mit anschließender formaler Anordnung zu zählen.
Im Rahmen der Beteiligung des RPA nach § 41 Abs. 2 Ziff. 4 e an der Festlegung
der Sicherheitsstandards hat das RPA eine an die jetzigen Gegebenheiten angepasste Dienstanweisung abgelehnt.
Der Verwaltung wird an dieser Stelle dringen angeraten über diesen gesamten
Buchungsvorgang einschließlich Doppelerfassung eine Geschäftsprozessoptimierung vorzunehmen, um den Verwaltungs- und Personalaufwand zu reduzieren.
Dem RPA liegen Hinweise auf Doppel- und Falschzahlungen vor, die in den folgenden Jahresabschlussprüfungen Berücksichtigung finden. Auf der Basis der jetzigen
Erkenntnisse sieht das RPA einen dringenden Handlungsbedarf, dem die Verwaltung nicht nachkommen will.
Die Region hat hier einen kontrollfreien Raum geschaffen der auf Betreiben des
RPA im elektronischen Workflow (beleglosen Buchungsverfahren) bereits beseitigt
wurde. Da das RPA nicht die Ansicht der Verwaltung teilt, dass dieses Verfahren
flächendeckend in den nächsten 3 Jahren sich über die gesamte Regionsverwaltung
verteilt, wurde die Verwaltung aufgefordert diese Kontrolllücke zu schließen. Dieses
wäre relativ einfach durch eine, wie bis 2009 und im jetzigen elektronischen Workflow üblichen Anordnungsunterzeichnung und damit einhergehenden Verantwortungsverlagerung auf des zuständigen Fachbereichs- oder Teamleiter möglich. Eine
buchhaltungsinterne Fehlerkontrolle würde das System abrunden.
An den Grundsätzen eines gesicherten Anordnungswesens hat sich im Prinzip
gegenüber dem alten Recht nichts geändert. Es gilt nach wie vor das 4-AugenPrinzip mit der sachlich und rechnerischen Richtigzeichnung und dem formalen Akt
der Anordnung durch Unterzeichnung. Die Anordnungsbefugnis liegt generell beim
Hauptverwaltungsbeamten, welche dieser delegieren kann an die Haushaltsansätze
bewirtschaftenden Verwaltungsstellen. Dies ist nicht die Buchhaltung. Beide
Formalakte unterliegen Formerfordernissen und begründen eine Verantwortung mit
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 59
entsprechender Haftung. Eine Eingrenzung oder Aushöhlung die Formalbereiche ist
unzulässig und läuft den langjährig bewährten Kontrollmechanismen im öffentlichen
Haushaltsrecht zu wider. Gerade die Unterschlagungsfälle der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, welche Auswirkungen das Versagen des Kontrollsystems haben
kann.
Mit der Dienstanweisung vom 28.1.2010 wurde unter Ziff. 1.3 die Anordnungsverantwortung durch die Buchhaltung in unzulässiger Weise eingeschränkt auf den
Bereich, dass die förmliche Kassenanordnung keine offensichtlich erkennbaren
Fehler enthalten und die Bescheinigung der sachlich und rechnerischen und ggf.
fachtechnischen Richtigkeit auf dem Vorkontierungsblatt von den dazu befugten
Mitarbeiter/innen abgegeben worden sind. Dies ist eine unzulässige Einschränkung
des Anordnungsbegriffes, da mit der Unterschrift auch die Verantwortung übernommen wird, dass für die Zwecke der Auszahlung die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen im Budget vorliegen.
Eine Reduzierung der Anordnungsbefugnis auf den rein formellen Teil einer Sichtung und Prüfung auf Vollständigkeit der Anordnung ist nicht zulässig und ein
Mitarbeiter/in der Buchhaltung kann diesem Anspruch an die Ressourcenverantwortung nicht gerecht werden. Das hat zur Folge, dass ein Teil der Anordnungsverantwortung bei der Region nicht mehr vorhanden ist. Eine Übertragung der Verantwortung auf die Buchhaltungsmitarbeiter/innen ist neben der rechtlichen Unzulässigkeit
auch unter Beachtung von Fürsorgegesichtspunkten den Mitarbeitern gegenüber zu
werten. Für eine Anordnungsbefugnis mit der damit einhergehenden Verantwortung
fehlt die fachliche Nähe zum Gesamtvorgang.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
6.4.2
Seite 60
Ergebnis- und Finanzrechnung
Im Folgenden werden die tatsächlichen Ergebnisse des Haushaltsjahres 2010
dargestellt.
Gemäß der Ergebnisrechnung schließt das Haushaltsjahr 2010 mit einem Jahresfehlbetrag von 92.350.348,95 €. Das Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Erträge und Aufwendungen
Ordentliche Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Auflösungserträge aus Sonderposten
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Privatrechtliche Entgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Zinsen und ähnliche Finanzerträge
aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Sonstige ordentliche Erträge
Summe ordentliche Erträge*
Ordentliche Aufwendungen
Aufwendungen für aktives Personal
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe ordentliche Aufwendungen*
2010
in €
17.130.055,78
852.879.272,96
14.949.974,50
14.067.593,58
33.311.457,87
3.441.843,69
310.060.682,30
8.071.578,32
0,00
0,00
9.117.449,53
1.263.029.908,53
- 113.951.865,38
- 2.950.003,50
- 37.454.871,08
- 49.430.757,03
- 27.204.798,99
- 428.927.931,01
- 694.632.774,86
- 1.354.553.001,85
ordentliches Ergebnis (ord. Erträge abzgl. ord. Aufwend.)
außerordentliche Erträge
außerordentliche Aufwendungen
außerordentliches Ergebnis
- 91.523.093,32
3.861.053,08
- 4.688.308,71
- 827.255,63
Jahresergebnis
- 92.350.348,95
* Summenzahlen ohne Erträge und Aufwendungen aus inneren Verrechnungen. Erträge und Aufwendungen aus inneren Verrechnungen gleichen sich betragsmäßig aus und beeinflussen somit nicht
das Jahresergebnis.
Ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist im ersten doppischen Jahr nicht möglich.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 61
Finanzrechnung
In der Finanzrechnung (im Folgenden verkürzt dargestellt) werden die Zahlungsströme des Berichtsjahres getrennt nach der laufenden Verwaltungstätigkeit, der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit abgebildet. Anhand dieser
Finanzrechnung werden die Veränderung des Finanzmittelbestands sowie die dafür
ursächlichen Mittelbewegungen aufgezeigt.
Die liquiden Mittel haben sich gegenüber der Ersten Eröffnungsbilanz wie folgt
entwickelt:
Einzahlungen und Auszahlungen lt. Finanzrechnung:
10) Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17) Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
18) Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
24) Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
31) Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
32) Saldo aus Investitionstätigkeit
33) Finanzmittelfehlbetrag (18 + 32)
36) Saldo aus Finanzierungstätigkeit
37) Finanzmittelbestand (33 + 36)
40) Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen
Veränderung des Bestandes an Liquiden Mitteln (37 + 40)
41) Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Jahres
42) Endbestand an Zahlungsmitteln
Werte aus der Bilanz:
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Jahres
(Liquide Mittel)
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Jahres (Liquide
Mittel)
Veränderung Zahlungsmittelbestand (Endbestand – Anfangsbestand)
2010
in €
1.232.005.543,07
- 1.246.182.572,53
- 14.177.029,46
22.829.924,82
- -78.027.176,92
- 55.197.252,10
- 69.374.281,56
26.487.405,30
- 42.886.876,26
47.820.160.28
4.933.284,02
735.176,46
5.668.460,48
2010
in €
841.851,64
5.879.560,64
5.037.709,00
Der Ausweis des Zahlungsmittelbestandes in der Finanzrechnung stimmt mit dem
Bilanzposten "Liquide Mittel" nicht überein. Die Differenz ergibt sich aus den
Buchungen der Bestandsveränderungen der Handvorschüsse, die nicht zahlungswirksam und damit nicht in der Finanzrechnung gebucht wurden. Die Differenz
hieraus beträgt aus der Eröffnungsbilanz 106.675,18 € und zum Bilanzstichtag
kumuliert 211.100,16 €. Im Anhang wird diese Differenz nicht erläutert.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 62
Der Finanzmittelbestand lt. Finanzrechnung (Zeile 37) als Summe aller Ein- und
Auszahlungen nahm im Berichtsjahr um rd. 43 Mio. € ab. Trotzdem erhöhte sich der
Bestand an Liquiden Mitteln zum Bilanzstichtag gegenüber der Eröffnungsbilanz um
rd. 5. Mio. €. Dies erklärt sich aus auf der Aufnahme zusätzlicher Liquiditätskredite
i. H. v. 48 Mio. €, die in der Finanzrechnung als haushaltsunwirksame Vorgänge
(Zeile 40; Saldo rd. 48 Mio. €) gezeigt werden.
Die in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel im Berichtsjahr stimmen mit dem
nachgewiesenen Bestand der Zahlungsmittel durch Kontoauszüge überein.
6.4.3
Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre
Ermächtigungsübertragungen (Haushaltsreste)
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 20 GemHKVO
übertragbar. Im Berichtsjahr erfolgten Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.477.639,71 € und für Auszahlungen für Investitionen
in Höhe von 85.965.496,83 €.
Die Ermächtigungen dürfen gem. § 20 Abs. 5 Satz 1 GemHKVO nur in der erforderlichen Höhe übertragen werden.
Eine Darstellung der einzelnen Übertragungen mit den entsprechenden Begründungen ist gem. § 20 Abs. 5 Satz 2 GemHKVO im Rechenschaftsbericht enthalten.
Verpflichtungsermächtigungen
Gem. § 91 Abs. 1 NGO dürfen Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt.
Durch die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen werden Haushaltsmittel in Folgejahren gebunden. Von dem in § 3 der Haushaltssatzung festgelegten
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 17.574.100 € wurde
5.962.600 € in Anspruch genommen.
Region Hannover – Rechnungsprüfungsamt –
Seite 63
7. Prüfungsvermerk
Das RPA hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Rechenschaftsbericht - der
Region Hannover für das Haushaltsjahr 2010 geprüft. In die Prüfung wurden die
Buchführung und das Inventar einbezogen sowie vorab durchgeführte Kassen-,
Themen und Anlassprüfungen.
Nach der Beurteilung des RPAs aufgrund der auf der Basis der risikoorientierten
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und stellt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Region dar.
Der Rechenschaftsbericht gibt insgesamt eine zutreffende Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Lage der Region wieder und stellt mögliche finanzwirtschaftliche
Risiken, die für die Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung sind, zutreffend
dar.
Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden durch die Verwaltung erteilt.
Die Prüfung gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
2. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchung eingehalten worden sind,
3. bei den Erträgen und Aufwendungen sowie den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
4. sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind
und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt,
hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.
Die in dem Bericht enthaltenen Feststellungen und Hinweise führen nicht zu
Einwendungen gegen den Jahresabschluss oder Einschränkungen des Prüfungsvermerks.
Hannover, den 02.03.2015
Jürgen Heger
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Region Hannover
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