Es gehört zu der Erfolgsgeschichte des deutschen Mittelstands, mit Nischenprodukten die Weltmärkte zu erobern. Technische Innovationskraft, hohe Flexibilität und ein außerordentliches Engagement sind wohl wesentliche Gründe dafür. Dennoch stellt man sich nicht selten die Frage, wie mittelständische Unternehmen mit ihren begrenzten Ressourcen Tochtergesellschaften auf fernen Kontinenten gründen und führen. Von Problemen mit Auslandsgesellschaften von Mittelständlern hört man in der Öffentlichkeit kaum etwas. Denn gegenüber den großen Konzernen sind Mittelständler in der Presse generell eher wenig präsent, und falls doch einmal über sie berichtet wird, wird dies vorher mit der Unternehmensleitung abgestimmt. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt jedoch ein anderes Bild. Mittelständler haben durchaus Schwierigkeiten mit ihren Auslandsgesellschaften – und sind diese erst einmal erkannt, sind sie zumeist eklatant. Größere Fehler und Verfehlungen in kleinen Auslandsgesellschaften können schnell deren Weiterführung gefährden. Schmückt aber erst einmal der Name des mittelständischen Weltmarktführers die ausländische Einheit, wird alles zur Vermeidung des drohenden Imageverlustes unternommen. Die dabei aufgewendeten Mittel absorbieren nicht selten das Investitionsbudget eines ganzen Jahres. Ganz offensichtlich fahren weite Teile des so erfolgreichen deutschen Mittelstands ein nicht zu unterschätzendes Risiko bei der Führung ihrer Auslandsgesellschaften. Einen Zugang zu diesem Risiko und damit auch zu realistischen Gegenmaßnahmen findet man nur über das Selbstverständnis, mit dem der typische deutsche Mittelständler sein Geschäft betreibt. Mittelständler sind Unternehmer und sie legen Wert darauf, dass sie ihr Geschäft anders betreiben als die Manager der Großkonzerne. Mittelständische Unternehmer sind auch keine Investoren, die einen nüchternen Shareholder Value verfolgen. Sie arbeiten für das Wohlergehen des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und der Menschen in der Region. Während bei Konzernen die öffentliche Darstellung ihres Erfolgs im Vordergrund steht, legt man im Mittelstand Wert darauf, dass die Firma in der Region als ein gut geführtes Unternehmen gilt. Zu einem gut geführten Unternehmen gehört im Mittelstand vor allem auch eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens. Dabei ist sich der Unternehmer seiner Vorbildfunktion bewusst. Im Gegensatz zu den Konzernlenkern wird das Verhalten des Chefs im Mittelstand auch tatsächlich wahrgenommen: Denn viele der Mitarbeiter sind schon lange im Betrieb; man sieht sich täglich und arbeitet intensiv zusammen. Mitarbeiter im Mittelstand werden ordentlich bezahlt, aber sie sind nicht vornehmlich durchs Geld motiviert: Interessante Aufgabenfelder, große Kompetenzen und im Zweifelsfall kurze 14 Wege zum Chef sichern ein nachhaltiges Engagement. Weil jeder leistet, was Aufgabe und Situation erfordern, brauchen Mittelständler auch eigentlich keine Richtlinien. Richtlinien sind etwas für Großkonzerne, in denen Stabsabteilungen beschäftigt werden müssen und sich Verwalter gerne hinter den zentralen Vorgaben verstecken. Neben diesem durch Vertrauen geprägten mittelständischen Verständnis von Führung besteht im klaren Fokus auf die technische / vertriebliche Funktion ein weiterer wesentlicher Unterschied zu Großkonzernen. Denn als Unternehmer steuern Mittelständler keine Portfolios, sondern sie betreiben ein konkretes Geschäft. Und im täglichen Geschäft zählen der Kunde und das Produkt. Vertrieb und Technik arbeiten Hand in Hand, um den Kunden immer wieder zu gewinnen und ihm eine erstklassige Leistung zukommen zu lassen. Ein aufgeblasenes Finanzressort oder andere Stabsabteilungen brauchen der Kunde und damit auch der typische Mittelständler nicht. Der kaufmännische Bereich erledigt die notwendige Buchhaltung samt Jahresabschluss und liefert dem Unternehmer die aus seiner Sicht für ihn wichtigen Kennzahlen. Mit ‘Economic Value Added‘ oder auch nur ‘Return on Investment‘ beschäftigt man sich im Mittelstand üblicherweise nicht. Zentrale Steuerungsgrößen sind vielmehr der Umsatz und natürlich auch der Gewinn. Jedes Produkt muss seinen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten. Dafür gibt es Umsatzlisten sowie die Vor- und die Nachkalkulation. Das kann ein kleiner kaufmännischer Bereich auf der Basis einer vernünftigen Unternehmenssoftware leisten. Dabei ist die IT im Mittelstand tendenziell schlank. Geld für teure Systeme wird nur dann ausgegeben, wenn sie einen klaren Vorteil für Vertrieb, Logistik oder Produktion versprechen. Auch wenn man sich der Bedeutung des kaufmännischen Gewissens im Unternehmen durchaus bewusst ist und seinen Leiter deswegen mindestens mit einer Prokura ausstattet oder ihn sogar in den Rang eines Geschäftsführers erhebt, wird dieser Bereich bewusst klein gehalten. Denn das Geschäft bringt nicht die ‘Verwaltung’. Der Verzicht auf bürokratische Strukturen und eine hoch motivierte Vertrauensorganisation sind zentrale Instrumente, mit dem die Mittelständler den Großkonzernen am Markt die Stirn bieten. Und warum sollte man dieses Erfolgsrezept nicht ebenso beim Schritt ins Ausland anwenden? Mittelständische Unternehmen sind sich bewusst, dass die Gründung (oder auch der Kauf) und der Aufbau eines ausländischen Unternehmens ein Kraftakt sind. Den wesentlichen Engpass stellen hierbei die personellen Ressourcen dar, denn im Gegensatz zu Großunternehmen können Mittelständler nur in Ausnahmefällen Fachleute für einen längeren Aufenthalt in entfernten Ländern aus den eigenen Reihen rekrutieren. Man beruhigt sich gerne damit, dass diese vor allem in der schwierigen Aufbauphase mangels lokaler Kenntnisse sowieso nur einen begrenzten Beitrag leisten können. Das gilt insbesondere für junge Nachwuchskräfte, die grundsätzlich 15 einem Auslandsaufenthalt offener gegenüberstehen als ihre älteren Kollegen und Chefs. Am ehesten ist man noch bereit, Fachkräfte in technischen Funktionen für eine Weile ins Ausland zu entsenden. Grundsätzlich ist jedoch die Installation von Expatriates (ins Ausland entsandten Mitarbeitern) im Mittelstand nicht en vogue. Vielmehr herrscht die Meinung vor, dass das Geschäft auf Dauer viel besser durch lokale Führungskräfte, die Land und Leute kennen, geführt wird. Dass diese dann auch noch deutlich billiger als Expatriates sind, ist ein angenehmer Nebeneffekt. In der Konsequenz sind die Anforderungen, die an die lokalen Führungskräfte gestellt werden, sehr hoch: Der für das Tochterunternehmen gesuchte General Manager soll neben dem fachlichen Profil, welches zumeist technisch oder vertrieblich definiert ist, auch noch die Qualitäten eines selbständigen Unternehmers mitbringen. Das entspricht nicht nur dem unternehmerischen Selbstverständnis des Mittelstands, sondern auch der schlichten Notwendigkeit: Der gesuchte Kandidat muss ohne die Einbindung in eine große Unterstützungsorganisation das Geschäft weit entfernt vom Mutterhaus selbständig aufbauen und führen. Bei der Rekrutierung des General Managers ist man sich dieses besonderen Anforderungsprofils in der Regel bewusst. Ist man daher bei dessen Gehalt im lokalen Vergleich noch großzügig, versteht es sich von selbst, dass das kaufmännische Inventar nur wenig kosten darf. So genügen ein ausgebildeter Kaufmann und eine Buchhalterin, selbstverständlich zu den lokal üblichen Gehältern. Gerne werden – jedenfalls in der Aufbauphase – auch Buchhaltung sowie IT auf externe Dienstleister ausgelagert, um die Fixkostenbelastung möglichst gering zu halten. Weiteres Einsparpotenzial bietet darüber hinaus die Wahl eines lokalen Wirtschaftsprüfers, der seine Dienste zu einem Bruchteil des Honorars internationaler Organisationen erbringt. Soll es dennoch eines der internationalen Häuser sein, wird auch gern auf ein schlankes Prüfungsformat übergegangen, denn schließlich befindet man sich ja nicht im (Groß-)Konzern. Und was letztlich die Auswahl von Steuerberatungs- und Bankdienstleistungen betrifft, weiß der lokale Mitarbeiter vor Ort am besten, was man in diesem Land braucht und was es kosten darf. Die skizzierte Personalausstattung des ausländischen Tochterunternehmens folgt dem unternehmerischen Selbstverständnis, das auch die Führung und Organisation des Mutterhauses bestimmt: technisch / vertrieblicher Fokus im unternehmerischen Handeln und Beschränkung des kaufmännischen Bereichs auf das Notwendigste. Gegenüber dem Stammhaus ist das ausländische Tochterunternehmen viel kleiner, und seine Strukturen müssen deswegen noch schlanker sein. Nicht zuletzt wegen der schlanken Strukturen versteht es sich für den mittelständischen Unternehmer von selbst, die Mitarbeiter vor Ort nicht mit Bürokratie zu belasten, sondern ihnen Freiräume zu gewähren. Dabei vertraut er darauf, dass die dortigen Führungskräfte genau 16 wissen, was zu tun ist, und entsprechend handeln. Mit anderen Worten: Der Standort ist zwar klein und weit weg, aber im Grundsatz funktioniert er wie das Mutterunternehmen zu Hause. Was kann man von den entfernten Mitarbeitern realistischerweise erwarten? Damit das ausländische Tochterunternehmen tatsächlich so funktioniert, wie der Unternehmer es im Stammhaus praktiziert, müssen die lokalen Führungskräfte den Maßstäben entsprechen, die auch bei den Mitarbeitern zu Hause angesetzt werden. Während allerdings die Mitarbeiter zu Hause durch einen mehrjährigen Ausbildungs- und Sozialisierungsprozess geprägt wurden, sind für die Auslandsgesellschaft erfahrene Führungskräfte am Markt zu akquirieren. Bei genauerer Betrachtung werden aufgrund der gewünschten Selbständigkeit vor Ort sogar höhere Anforderungen an die fachliche Kompetenz sowie an die Sorgfalt und die persönliche Integrität gestellt. Viele Länder außerhalb der alten Industrieregionen haben bei gut ausgebildeten Führungskräften in den letzten Jahrzehnten aufgeholt. Dennoch muss sich der Mittelständler gerade in den schnell wachsenden Schwellenländern fragen, mit welchen Argumenten gerade er die sehr guten Leute akquirieren kann. Dabei dürfte es seinem Selbstverständnis widerstreben, den Wettbewerb mit den internationalen Konzernen über das gebotene Gehalt zu gewinnen. Die Erfüllung des bestehenden Anforderungsprofils gleicht daher nicht selten der Quadratur des Kreises. Soll z. B. der General Manager ein gut ausgebildeter Fachmann und zugleich ein selbständiger Unternehmergeist sein, scheiden engagierte Nachwuchskandidaten, die zumindest in den Anfangsjahren einer gewissen Unterstützung durch die Organisation bedürfen, aus. Als geeignete Kandidaten bleiben wirklich nur die erfahrenen und fachlich versierten Unternehmer-typen. Aber warum sollte eine solche Persönlichkeit gerade in einer kleinen Gesellschaft mit wenigen Mitarbeitern ihren Berufsweg fortsetzen? Es spricht vieles dafür, dass bei diesen doch Gehalt, Dienstwagen und der Titel eines Geschäftsführers wichtige Motive sind. Nicht viel anders sieht die Situation bei dem auszuwählenden Kaufmann aus. Handelt es sich bei dem ausländischen Tochterunternehmen z. B. um einen Produktionsbetrieb, muss der Kaufmann vor Ort im Grundsatz das volle Spektrum der Kompetenzen abdecken, die auch der kaufmännische Leiter im Stammhaus aufzuweisen hat. In Anbetracht der schlanken Personalausstattung muss der Mann vor Ort nicht nur Bilanzbuchhalter, Controller und Treasurer sein, sondern sich auch mit dem Steuerberater sowie externen IT-Dienstleistern und anderen Experten fundiert auseinandersetzen können. Oft ist man sich im Mittelstand dieses breiten Anforderungsprofils nicht bewusst. Und sollte dieses Bewusstsein dennoch vorhanden sein, bleibt auch hier die Frage zu beantworten, welcher gut ausgebildete Fachmann diese Position tatsächlich einnehmen will. Wer deckt die anspruchsvolle Aufgabenbreite ab und ist zugleich bereit, angesichts der mageren personellen Besetzung der Abteilung selbst eine Fülle einfachster Sachbearbeitungsaufgaben zu übernehmen? 17 In der Gesamtsicht spricht vieles dafür, dass der Mittelstand oft bereits durch seine personelle Ausstattung in seinen Auslandsgesellschaften nicht über das Erfahrungs- und Kompetenzpotenzial verfügt, welches das Geschäft vor Ort, aber auch die durch Eigenverantwortung und Vertrauen geprägte Führungsorganisation erfordern. Egal ob kaufmännischer oder technischer Bereich: Mangelnde Kompetenz gepaart mit einer ‘lockeren’ Führungsorganisation birgt erhebliche Risiken. Die Erfahrung lehrt, dass Risiken nicht nur aus Leichtsinn entstehen, sondern in Gefahren verborgen sind, die mangels Kompetenz und Erfahrung nicht erkannt werden. Z. B. werden im Tagesgeschäft des technischen Bereichs Themen der Arbeitssicherheit oder der Gefahrensicherung vernachlässigt. Auf kaufmännischem Gebiet werden beispielsweise der Datenschutz, die steuerliche Verrechnungspreisdokumentation oder besondere Zollregelungen nicht hinreichend beachtet. Werden diese Aufgaben mangels Kenntnis einschlägiger Regelungen nicht wahrgenommen, kann dies zu Schäden von erheblichem Ausmaß führen. Führt man sich diese Zusammenhänge vor Augen, dann wird deutlich, dass man ein relativ kleines Unternehmen fernab des Mutterhauses nicht wirklich sich selbst überlassen kann. Sorgfalt und Zuverlässigkeit sind Tugenden, die den eigenen Mitarbeitern am Stammsitz im Rahmen eines Ausbildungs- und Sozialisierungsprozesses nahegebracht werden. Wer sich als unzuverlässig erweist, kommt nicht in Führungspositionen oder verbleibt dort nicht. Es ist ein offenes Geheimnis, dass in manchen Regionen dieser Welt diesbezüglich andere Maßstäbe angesetzt werden. Was man während seines Urlaubs als die Leichtigkeit der Fremde schätzt, kann sich in der eigenen Organisation als Leichtsinn mit fatalen Folgen herausstellen. Ein Beispiel hierfür ist der Abschluss von Geschäften, die man selbst nicht ganz versteht. Während dies für einen deutschen Kaufmann eine Todsünde ist, vertraut mancher ausländische Kollege gern auf externen Rat. In der Regel ist dem mittelständischen Unternehmer schnell bewusst, dass man in der einen oder anderen Auslandsgesellschaft eben ein anderes Verständnis von Sorgfalt und Zuverlässigkeit hat. Anstatt darauf mit entsprechenden Kontrollmechanismen zu reagieren, wird diese Erkenntnis üblicherweise in weltmännischer Toleranz als typisch für das Land akzeptiert und auf Selbstkontrolle durch die Leitungsebene vor Ort gesetzt. Ein üblicherweise probates Mittel der Selbstkontrolle ist die Implementierung des Vieraugenprinzips. Angesichts der geringen Personaldecke sind der Wirksamkeit dieses Kontrollmechanismus‘ jedoch faktische Grenzen gesetzt. Zunächst fehlt schon der erste Kontrollschritt: Was eine Führungskraft, z. B. der kaufmännische Leiter, zeichnet, hat sie angesichts des hohen Anteils operativer Tätigkeiten häufig auch selbst vorbereitet, sodass zur Kontrolle nur der General 18 Manager oder der Produktionsleiter bleiben. Aber wer von diesen beiden ist in der Lage, die Finanzgeschäfte des Kaufmanns wirklich beurteilen und kontrollieren zu können? Ist das Führungsverhalten des General Managers darüber hinaus sehr hierarchiegeprägt, bleibt außerdem zu befürchten, dass er nicht hinterfragt, weil er sich die Blöße der vermeintlichen Unkenntnis ersparen will. Schließlich gilt das Vieraugenprinzip in vielen Ländern außerhalb Deutschlands ohnehin nicht für den Chef: Wer als CEO an der Spitze des Unternehmens steht, zeichnet alleine. Eine zweite Unterschrift würde nach dem Verständnis im Land die alleinige Führungsposition des General Managers in Frage stellen. Die Erfahrung lehrt, dass die Durchsetzung einer entsprechenden Unterschriftenregelung auf dieser Ebene äußerst schwierig ist. Schließlich kann bei Führungskräften, die man nur wenige Male im Jahr sieht, nicht ohne Weiteres die Integrität unterstellt werden, die man von seinen lang gedienten Mitarbeitern zu Hause kennt. Denn ohne die ausländischen Führungskräfte von vornherein ins falsche Licht zu stellen, muss man sich eingestehen, dass man sie nicht so gut kennt wie die Mitarbeiter zu Hause. Hinzu tritt die Tatsache, dass in einigen Ländern kleinere Vorteilsnahmen durchaus üblich sind. In der Regel ist dieser sogenannte ‘Petty Crime’ dem mittelständischen Unternehmer nicht konkret, aber zumindest für das Land im Grundsatz bekannt. In der Hoffnung, man werde gewisse Grenzen wohl nicht überschreiten, wird dies als landestypisch akzeptiert, solange die Mannschaft vor Ort ansonsten einen guten Job macht. Auch das ist zumindest implizit Bestandteil der mittelständischen Vertrauensorganisation. Es dürfte deutlich geworden sein, dass dem Funktionieren der Vertrauensorganisation bei der Führung mittelständischer Auslandsgesellschaften eine essenzielle Bedeutung zukommt. Dabei wird Vertrauen jedoch oft nur einseitig hinterfragt, obwohl Vertrauen nur gegenseitig funktionieren kann. Eigentlich muss sich auch jede Führungskraft aus dem Stammhaus fragen, inwieweit sie selbst uneingeschränktes Vertrauen und Wertschätzung bei der Auslandscrew genießt. Und auch hier gilt: Im Gegensatz zum Tagesgeschäft im Stammhaus sieht man sich nicht jeden Tag. Die Kollegen in der Auslandsgesellschaft erleben den mittelständischen Chef nicht täglich und können sich daher viel schwieriger eine Meinung über dessen Integrität und Zuverlässigkeit bilden. Stattdessen fliegen die Manager aus dem Stammhaus einige Male pro Jahr für wenige Tage bei der Tochtergesellschaft ein und versuchen in dieser knappen Zeit ihre Agenda vollständig durchzuarbeiten. Es liegt auf der Hand, dass man sich hierbei anders erlebt und kennenlernt als zu Hause im Tagesgeschäft. In Ländern mit einem größeren Wohlstandsgefälle als in Deutschland mag zusätzlich ins Gewicht fallen, dass der Besuch aus Deutschland in 4- bis 5-Sterne-Hotels absteigt und damit einen spürbaren Abdruck im Monatsergebnis der Tochtergesellschaft hinterlässt. All das mag 19 noch kein Misstrauen begründen, aber es dokumentiert eine gewisse Distanz zwischen Mutter- und Auslandsgesellschaft, die nicht ohne Weiteres zu überwinden ist. Wenn dann noch ein gewisses Maß an ‘Petty Crime’ unterstellt werden muss, drängt sich die Frage auf, ob das eigene Verhalten in den Augen der ausländischen Mitarbeiter nicht die Grenzen zulässiger Vorteilsnahme subjektiv verschiebt. Die Vertrauensorganisation bietet hierfür in der Regel den notwendigen Freiraum. Nüchtern betrachtet, muss man sich eingestehen, dass viele Mechanismen der mittelständischen Vertrauensorganisation bei der Führung entfernter Auslandsgesellschaften nicht funktionieren oder es zumindest viel länger dauert, bis diese ihre Wirkung entfalten. In dem Maße aber, in dem das Funktionieren der Vertrauensorganisation nicht mehr gänzlich unterstellt werden kann, erwachsen Risiken, und die ungeliebten Kontrollen werden zur Notwendigkeit. Dabei steht weniger ein systematisches Risikomanagement im Mittelpunkt. Das zentrale Kontrollinstrument im Mittelstand ist das Berichtswesen. Da sich das Berichtswesen sehr stark an der Steuerungsphilosophie (Umsatz und Gewinn, s. o.) des Stammhauses orientiert, steht eine schlanke Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Mittelpunkt des bestenfalls monatlich erstellten Berichtspakets. Darüber hinaus wird in der Regel noch eine Bilanz mitgeliefert, weitaus seltener ein Liquiditätsbericht. Regelmäßige Cash-Flow-Rechnungen stellen im Mittelstand eher die Ausnahme dar. In Anbetracht der schlanken IT-Infrastruktur kommen die turnusmäßigen Berichte nicht aus einem globalen ERP-System, sondern als manuell oder halbautomatisch erstellte Excel-Datei. Die Zeilenstruktur dieser Berichte ist hoch aggregiert oder wird zumindest in einer sehr aggregierten Zusammenfassung analysiert. Ohnehin stehen für die Analyse der monatlichen Berichte im Stammhaus normalerweise nur wenige Kapazitäten zur Verfügung. Beteiligungscontrolling wird nebenbei gemacht und rangiert auf der Prioritätenliste nicht ganz oben. Nicht zuletzt deswegen werden die Zeileninhalte zumeist wenig hinterfragt. Vielmehr wird indirekt davon ausgegangen, dass die Aufbereitung der Zahlen nach den gleichen Regeln erfolgt wie in Deutschland. Lokale Kontenpläne, andere Buchungsgewohnheiten und abweichende Wertansätze bleiben so außer Acht. Sie werden allenfalls im Rahmen der jährlichen Jahresabschlusskonsolidierung angepasst. Und ob der Wirtschaftsprüfer der Auslandsgesellschaft dies wirklich als notwendig erachtet, hängt nicht nur vom Umfang seines Prüfungsauftrags, sondern auch von seiner Kenntnis der deutschen Rechnungslegungsvorschriften ab. Ein markantes Beispiel für die Fallstricke der Berichterstattung ist die Überleitung der GuV aus dem angelsächsischen Umsatzkostenverfahren in das deutsche Berichtsformat des Gesamtkostenverfahrens. In den angelsächsischen Einkreissystemen wird das Einsatzmaterial üblicherweise direkt vom Materiallager auf den Auftrag (work in progress) gebucht. Dabei handelt es sich um eine Buchung zwischen Bestandskonten, sodass kein Materialaufwand gespiegelt wird. In der 20 Konsequenz muss bei der Überleitung auf das Gesamtkostenverfahren der Materialaufwand retrograd als Restgröße aus Leistung, Ergebnis und den übrigen Aufwendungen ermittelt werden. Bedenkt man, dass der Materialaufwand in produzierenden Betrieben die größte Aufwandsposition ist, dann wird deutlich, dass bei der manuellen Ermittlung einer solchen vermeintlichen Restgröße für die Berichterstattung Fehler in anderen Aufwandspositionen untergehen. Ohnehin orientiert sich die Zeilenstruktur der Berichterstattung an den Steuerungsgewohnheiten des Stammhauses. Aber was zu Hause als wichtig und notwendig erachtet wird, muss nicht mit den sinnvollerweise zu observierenden Tatbeständen in der Tochtergesellschaft übereinstimmen. Beispielsweise erfolgen auftragsbezogene Währungsabsicherungen in Deutschland typischerweise in einer Bewertungseinheit. Die zwischenzeitlich entstehenden Buchgewinne und -verluste bedürfen keiner gesonderten Überwachung, da sie sich mit der Realisierung des Auftrags neutralisieren. In Ländern, deren Währung nicht voll konvertierbar ist, erfolgt die Währungssicherung häufig auf der Basis des pauschalen Fremdwährungsbedarfs als Saldo der geplanten Fremdwährungsgeschäfte im Verkauf und Einkauf. Diese Absicherungsform stellt zweifellos ein viel höheres Risiko dar, geht aber oft in irgendwelchen Sammelposten der Berichterstattung unter. Auch wenn Umsatz und Ergebnis in der Berichterstattung korrekt sind, sollte sich jeder Mittelständler fragen, wie aussagefähig seine schlanke Berichterstattung wirklich ist und welche Risiken die manuelle Aufbereitung der Excel-Dateien birgt. Die Beantwortung dieser Fragen hängt entscheidend davon ab, inwieweit der kaufmännische Bereich die Arbeitsweise seiner Kollegen in den Auslandsgesellschaften wirklich kennt. Was versteht das Stammhaus von den Prozessen im Tochterunternehmen? Die kaufmännische Unterstützung der Tochtergesellschaft durch das Stammhaus konzentriert sich vor allem auf die Phase der Gründung, in der rechtliche Fragen geklärt, der Wirtschaftsprüfer ausgesucht und das schlanke Berichtswesen eingeführt werden. Die Einrichtung kaufmännischer Systeme und Abläufe verbleibt demgegenüber zumeist in der Zuständigkeit des kaufmännischen Leiters, da letztlich nur er und der Wirtschaftsprüfer die lokalen Anforderungen kennen und umsetzen müssen. Mit anderen Worten: Das Stammhaus gestaltet die kaufmännische Organisation vor Ort in der Regel zum größten Teil nicht mit. In späteren Jahren lässt sich der Kaufmann aus dem Mutterhaus zumeist nur einmal pro Jahr (oder weniger) vor Ort blicken. Für mehr hat er keine Zeit, und der mittelständische Unternehmer hat dafür auch kein Verständnis. Neben einem Anstandsbesuch bei der lokalen Bank wird im Rahmen dieser Reisen vor allem der lokale Wirtschaftsprüfer konsultiert, um Jahresabschluss und Management-Letter durchzusprechen. Mit dem Kaufmann vor Ort werden darüber 21 hinaus die Planung und die Umsatzvorschau sowie vielleicht einzelne Auftragsergebnisse und Finanzierungsfragen erörtert. Was bei diesen Gesprächen nicht von selbst auf den Tisch kommt, bleibt auch weiterhin im Verborgenen. Die akribische Suche nach möglichen Abweichungen und Ungereimtheiten entspräche nicht der propagierten Vertrauensorganisation. Grundsätzlich ist man sich im Stammhaus durchaus bewusst, dass in der Tochtergesellschaft einige Dinge wohl etwas anders laufen. Aber wirklich kennen tut man diese Abläufe in der Regel nicht. Vielmehr vertraut man auch hier darauf, dass die Dinge schon ordnungsgemäß sind. Was jedoch in den einzelnen Ländern als ordnungsgemäß bezeichnet wird, kann im Einzelfall sehr unterschiedlich aussehen. Und es lassen sich weitere Unterschiede in der kaufmännischen Organisation identifizieren. Mit dem Umsatzkostenverfahren und der Währungssicherung wurden bereits zwei nennenswerte Unterschiede in den kaufmännischen Systemen von Mutter- und Tochterunternehmen angeführt. Ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit werden im Weiteren Punkte genannt, die typischerweise gerade in kleineren Auslandsgesellschaften anders organisiert sind. Bei der Kostenrechnung werden die inhaltlichen Bestandteile der Herstellkosten oft sehr unterschiedlich abgegrenzt. Existiert hier keine gruppenweite Regelung, sind weder Kostensätze noch Produktkosten ernsthaft vergleichbar. Fallen darüber hinaus auch Bestandsveränderungen ins Gewicht, sind die Auswirkungen auf GuV und Bilanz sehr unterschiedlich. Während in den meisten deutschen Betrieben heutzutage im Grundsatz eine Plan-, Standardoder Normalkostenrechnung vorherrscht, dominiert in manchen Ländern – meist steuerlich getrieben – noch eine reine Ist-Kostenrechnung. Bei einer Unterbeschäftigung steigen dann die Herstellkosten. Im Falle eines Bestandsaufbaus zeigt sich der negative Ergebniseffekt erst später bei der Umsatzrealisierung. Aperiodische Zahlungen werden in den einzelnen Unternehmen üblicherweise sehr unterschiedlich abgegrenzt. Während z. B. das eine Unternehmen in der Urlaubsperiode einen hohen Verlust ausweist, hat das andere Unternehmen entsprechende Leerkosten auf die produktiven Perioden verteilt. Dieser Effekt ist kaum zu übersehen und somit im Stammhaus bekannt. Es liegt aber auf der Hand, dass sich im Rahmen dieser Ergebnisschwankungen leicht einige Effekte, die man nicht gerne kommuniziert, geräuschlos mitverbuchen lassen. Während im deutschen Stammhaus üblicherweise sehr dezidierte Regelungen zur Bildung, Inanspruchnahme und Auflösung von Rückstellungen existieren, ist das Rückstellungskonto in kleineren Auslandsgesellschaften häufig der Abgrenzungstopf schlechthin. Zwar werden die Zahlen zum Jahresende prüfungssicher abgestimmt, aber die unterjährigen Buchungen sind 22 hinsichtlich einer sach- und aufwandsgerechten Inanspruchnahme oder Auflösung nicht immer transparent. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Betreffend die Zahlungsabwicklung ist es in den meisten deutschen Unternehmen mittlerweile üblich, pro Monat ein bis zwei Zahlungsläufe auszulösen. In der Regel werden dann durch das Buchhaltungssystem Zahlungsaufträge in ein elektronisches Bankensystem eingespielt und die erfolgten Zahlungen auf dem gleichen Weg zurückgemeldet und gebucht. Im besten Fall ist dieser Ablauf geschlossen und voll im System dokumentiert. Demgegenüber erfolgen in vielen Ländern Zahlungen noch manuell auf der Basis von Formularen, ausgedruckten Zahlungsaufträgen, überreichten Schecks und sogar noch auf der Basis von Wechseln. Ganz abgesehen von den damit verbundenen Produktivitätsnachteilen stellen diese Abläufe keine vollständige Dokumentation und Nachvollziehbarkeit im IT-System sicher. Vielmehr bedürfen sie einer sorgfältigen Papierablage, die nur durch persönliche Einsichtnahme zu kontrollieren ist. Weil eine persönliche Einsichtnahme für eine Vertrauensorganisation eher untypisch ist, eröffnen sich dolosem Verhalten ungeahnte Möglichkeiten. Befördert werden diese Umstände durch systematische Schwachstellen im Risikomanagement. Unternehmensweite ERP-Systeme sind eher selten. Vielmehr existiert eine über die Jahre organisch gewachsene internationale Buchhaltung, die aus zahlreichen lokalen Finanzbuchhaltungsprogrammen besteht. Das operative Controlling beschäftigt sich mehr mit Unternehmensplanung, Ad-hoc-Betreuung von Krisenfällen oder Buchhaltungsfragen bei Tochtergesellschaften. Für eine geplante und systematische Auseinandersetzung mit Abweichungen bleibt in der Regel wenig Zeit. Das strategische Controlling im Sinne der Überwachung geeigneter Frühwarnindikatoren in den verschiedenen Märkten und Bereichen mithilfe geeigneter Instrumente wie Wettbewerberbewertung, Trendbeurteilung etc. findet in den wenigsten Fällen systematisch statt. RisikomanagementSystem Internes Überwachungssystem Operatives Controlling (strategisches Controlling) Frühwarnung Soll-/IstVergleiche Interne Revision Internes Kontrollsystem Interne Kontrollen 23 Gleiches gilt für die Interne Revision. In der Praxis kann man im Mittelstand geradezu eine Aversion gegen die Interne Revision ausmachen. Die Kontrolle bzw. Überwachung der Ordnungsmäßigkeit von Geschäftsprozessen wird als kontraproduktiv zur Vertrauenskultur empfunden. Die Einrichtung von Stabsabteilungen wie z. B. die Interne Revision wird als übermäßige Bürokratisierung bzw. als eine nicht zielführende Investition betrachtet. Damit unterscheidet sich der Mittelstand im Unternehmensaufbau deutlich von Großkonzernen, die eigene Stabsabteilungen wie etwa Recht, Compliance, Unternehmensentwicklung, Risikomanagement und Interne Revision unterhalten. Im Mittelstand werden diese Aufgaben von den Geschäftsführern bzw. den weiteren Führungskräften regelmäßig in Personalunion übernommen. Die Gefahr besteht dabei weniger im Nichtvorhandensein von Stabsabteilungen als vielmehr in dem zumeist schleichend damit einhergehenden Informations- und Knowhow-Defizit. Aber nicht nur im Aufbau und Betrieb, sondern auch bei der Gründung von Auslandsgesellschaften unterscheiden sich die Vorgehensweisen beim Mittelstand im Vergleich zu börsennotierten bzw. Konzernunternehmen. Mittelständler reduzieren die Inanspruchnahme externer Berater in den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaft regelmäßig auf das absolute Mindestmaß. Die Führungskräfte vertrauen auf die eigene Recherche. Häufig werden auch Entwürfe für Gesellschaftssatzungen und Anstellungsverträge selber erstellt; die Aufgabe des Beraters soll sich auf das ‘schnell Drüberschauen’ beschränken. Im Falle des Erwerbs eines ausländischen Unternehmens oder eines Teilbetriebs ist die Durchführung einer sogenannten Due Diligence mithilfe qualifizierter Berater immer noch nicht die Regel. Mit eigenem Personal werden Untersuchungen und Überprüfungen der finanziellen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Situation des Zielobjekts vorgenommen. Dabei kann es schon passieren, dass landestypische Besonderheiten übersehen werden. Mitunter kann das zu gravierenden Folgen wie zweifel haftem Eigentum an Grundstücken oder Maschinen, kostenintensiven Kündigungsprozeduren oder fehlenden Anspruchsgrundlagen für Vertragsmängel führen. Wie gerade angedeutet, ist der Mittelstand mit wenigen gezielten Maßnahmen, wie etwa die vollumfängliche Nutzung bereits vorhandener Strukturen sowie die Einschaltung von externen Beratern, in der Lage, eine Know-how- bzw. Informationslücke zu schließen; wäre da nicht die oftmals – gerade im Mittelstand – anzutreffende ‘Beraterangst’ oder nennen wir sie ‘Beraterskepsis’. Diese resultiert zugegebenermaßen nicht allzu selten aus dem Auftreten der Berater selbst, die mit vorgefertigten ‘Standardlösungen’ für Problemkonstellationen aufwarten, in unverständlicher Fachsprache daherreden und es versäumen, die genauen Umstände bei denjenigen zu erfragen, die diese am besten kennen, nämlich die Geschäftsleitung des Unternehmens. Wenn dann noch für ‘Standardlösungen’ hohe Beratungshonorare aufgerufen werden, lehnt der meist sehr kostenbewusste Mittelstand dankend ab und geht die Angelegenheiten selbst an – oder halt gerade nicht bzw. nicht richtig. 24 Bis auf die sich hieraus leider häufig ergebenden Konsequenzen für das Unternehmen, ist dies ein durchaus nachvollziehbares Verhalten der Geschäftsleitung. Ein Umdenken zur Beseitigung der ‘Beraterskepsis’ ist also auch bei manchen Beratern angezeigt. Gefragt sind Augenmaß, gutes Zuhören, individuelle Lösungsansätze und das Verständnis für das Geschäft und die Sprache des Mandanten. Nur so ist eine Beratung auf Augenhöhe möglich, die zu gemeinsam erarbeiteten und umgesetzten Maßnahmen führen kann. Unsere Bestandsaufnahme zeigt das dem Mittelstand ureigene Verständnis sowie Herangehen an das Thema Internationalisierung und Auslandsgesellschaften. Es lassen sich zahlreiche Unterschiede zu börsennotierten Gesellschaften feststellen, wobei an dieser Stelle durchaus betont werden soll, dass börsennotierte Gesellschaften nicht unbedingt erfolgreicher agieren. Die aktuellen Beispiele um ThyssenKrupp in Brasilien und viele andere zeigen, dass es kein Patentrezept für dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg auf den Auslandsmärkten gibt bzw. trotz augenscheinlich professionellerer Herangehensweisen auch börsennotierte Unternehmen mit ähnlichen Risiken kämpfen wie der Mittelstand. Wir wollen kein Urteil darüber abgeben, welcher Weg am Ende erfolgreicher ist. Unser Ziel ist es, wichtige Aspekte im Zusammenhang mit der Steuerung von Auslandsgesellschaften aufzuzeigen und zu sensibilisieren. ‘Sensibilisieren’ ist das richtige Stichwort für unser nächstes Kapitel, in dem wir uns mit dem Phänomen der Entfremdung der Auslandsgesellschaft von der Muttergesellschaft auseinandersetzen wollen. Entfremdung ist regelmäßig das Ergebnis eines vielschichtigen Prozesses, in dem die vorgenannten Aspekte in Zusammenhang mit der Steuerung von Auslandsgesellschaften eine Rolle spielen. 25