Fachtag der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg Was bedeutet der Bericht für die ambulante Pflege? Bernd Tews Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten • Es wird begrüßt, dass das der Landtag die Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ eingesetzt hat. • Das Ziel der Enquetekommission war es, die Situation der Pflege in Baden-Württemberg zu untersuchen, eine Datenbasis zu schaffen und notwendige Handlungsempfehlungen für die zukünftige Versorgung zu geben. • Erfreulich ist, dass sich ein Land der Pflege im Land systematisch annimmt und über öffentliche Fachgespräche und zahlreiche Sachverständigen- und Verbändeanhörungen auch die Praxisexperten einbezogen wurden. • Es ist damit gelungen, ein umfassendes Bild über die Pflegelandschaft und Versorgungssituation in Baden-Württemberg zu geben und auf notwendige Verbesserungen hinzuweisen. 2 Bernd Tews 25.02.2016 Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten • Bereits der Umfang des Berichts – mit über 1.000 Seiten – gibt einen Eindruck hinsichtlich der Komplexität und Vielschichtigkeit des Themas. • Der Bericht behandelt die unterschiedlichsten Versorgungsformen, Rahmenbedingungen, politischen Herausforderungen und Sicherstellungs- sowie Berufsfragen und empfiehlt erforderliche Maßnahmen. • In den Handlungsempfehlungen werden die zentralen Aspekte: Pflege und Gesellschaft Prävention, Rehabilitation und Akutversorgung Lebensgestaltung bei Pflege- und Unterstützungsbedarf Besonderheiten bei der Pflege und Betreuung Arbeitsbedingungen Aus- und Weiterbildung Bürokratie, Dokumentation und Qualitätssicherung Generationengerechte Finanzierung aufgegriffen. 3 Bernd Tews 25.02.2016 Demografische Entwicklungen 4 Bernd Tews 25.02.2016 Demografie • Die Zahl der Pflegebedürftigen wird allein aus demografischen Gründen zunehmen und im Jahr 2030 auf rund 381.000 steigen –bei einem gleichzeitigen Rückgang des Pflege- Unterstützungspotenzials. • Die Anzahl von Menschen mit Demenz wird bis 2030 um 60.000 auf 260.000 ansteigen. 2014 lebten 43,3 % der Pflegebedürftigen allein. • Nach derzeitigen Prognosen wird angenommen, dass sich bis zum Jahr 2030 (im Vergleich zum Jahr 2009) eine Steigerung der zu Pflegenden sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich um über 50 % ergeben wird. Die Zahl der – von Angehörigen gepflegten – Pflegegeldempfänger/innen könnte bis 2030 auf rund 169.000, das heißt um 28 %, steigen, • Der Personalbedarf im Jahr 2030 – im Vergleich zu 2009 – wird um folglich mindestens 50 % höher liegen. Im ambulanten Bereich sind das 16.000 zusätzliche Pflegekräfte. Unter Berücksichtigung des PSG II, 300.000 mehr Pflegebedürftige durch den Pflegebedürftigkeitsbegriff und erheblichen zusätzlichen Leistungen bei der Umstellung (gesch. 25 %) wird der Bedarf eher bei ca. 20.000 zusätzlichen Kräften liegen. 5 Bernd Tews 25.02.2016 Demografie 6 Bernd Tews 25.02.2016 Demografie • Bis zum Jahr 2050 könnte die Zahl pflegebedürftiger Menschen sogar um 80 % zunehmen und damit um fast 224.000 Personen auf dann rund 502.000 Pflegebedürftige steigen. • In Baden-Württemberg gibt es 609 Tagespflegeeinrichtungen mit einer Kapazität von 6.460 Plätzen. • Die Tendenz hin zur professionellen Pflege in Pflegeheimen sowie durch ambulante Pflegedienste dürfte sich auch in Zukunft fortsetzen. Wobei der häuslichen Pflege, den neuen Wohnformen, der teilstationären Versorgung Vorrang eingeräumt wird. Zahlen des Statistischen Landesamtes belegen einen Trend von stationärer zu ambulanter Pflege. • Kreisdaten soweit vorhanden ergeben ein differenziertes Bild der Versorgungssituation Heimplätze: einige scheinen bereits überversorgt, andere haben einen Bedarf von bis zu 30 % zusätzlichen bis 2020 oder 2025 laut Kreispflegeplanung dokumentiert. 7 Bernd Tews 25.02.2016 Ziele der Landespolitik • Ziel der Landespflegepolitik ist die Sicherung der Selbstbestimmung, des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit und die soziale Teilhabe. • Im Fokus der Politik der Landesregierung stehen der sozialraumorientierte Ausbau der Versorgungsstruktur von Unterstützung, Betreuung und Pflege und damit eine Veränderung des Szenarios. • Die Landesregierung unterstützt die Schaffung von alternativen Wohnformen, z. B. im Rahmen des Gesetzes (WTPG) und • den weiteren Ausbau des teilstationären Pflegeangebots, vor allem im ländlichen Raum, wie auch wohnortnahe und innovative Versorgungsstrukturen. Zudem wird ein flächendeckendes Netz an Angeboten zur Betreuung von demenzkranken Menschen im häuslichen Umfeld und auch der Ausbau der bürgerschaftlich strukturierten Initiativen vorangetrieben und gefördert. 8 Bernd Tews 25.02.2016 Ziele der Landespolitik • Fraktionsübergreifend wurden in der Enquetekommission Denkansätze entwickelt, wie der Wert der Pflege in der Gesellschaft erhöht werden kann, wie Menschen mit Pflegebedarf möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht werden kann, wie gender- und kultursensible Aspekte und behinderungsbedingte Belange in der Pflege zu berücksichtigen sind, wie die Attraktivität des Pflegeberufs gesteigert werden kann, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wie die Qualität der Aus- und Weiterbildung auch in der Zukunft sichergestellt werden kann, wie die Sektorengrenzen im Gesundheitsbereich, der Pflege, Prävention und Rehabilitation und insbesondere die Trennung zwischen ambulant und stationär überwunden werden können. 9 Bernd Tews 25.02.2016 Auszüge aus den Ergebnissen der Enquetekommission zu Leistungs- und Versorgungsstrukturen 10 Bernd Tews 25.02.2016 Leistungs- und Versorgungsstrukturen Grundlagen und Leitlinien: • Erforderlich ist eine Gesamtdemografiestrategie unter besonderer Berücksichtigung des Stadt-Landgefälles, dem Ausbau und Weiterentwicklung der Pflegeversorgungsstruktur. • Oberste Leitlinie der Pflegepolitik muss es sein, den Wünschen der Betroffenen gerecht zu werden. Idealerweise findet jeder Mensch mit Pflegebedarf vor Ort das passende Angebot für seinen individuellen Bedarf. • Damit die Betroffenen in ihrer Häuslichkeit leben können, soll der ambulante (Betreuung-) Sektor ausgebaut und hemmende Faktoren abgebaut werden. Die Kommunen müssen hierfür Verantwortung übernehmen, erforderlich ist eine Subventionierung in Teilbereichen. • Das Konzept für haushaltsnahe Dienstleistungen soll weiter entwickelt werden. 11 Bernd Tews 25.02.2016 Leistungs- und Versorgungsstrukturen Grundlagen und Leitlinien: • Technische Alltagshilfen und Servicerobotik müssen im Interesse der Menschen mit Pflegebedarf weiterentwickelt werden. . • Es soll geprüft werden, ob und wie Pflege und Unterstützung in der eigenen Häuslichkeit im Leistungsrecht gegenüber den stationären Leistungen in der Pflege gleichgestellt werden können. 12 Bernd Tews 25.02.2016 Leistungs- und Versorgungsstrukturen - Entwicklung ambulanter Pflegedienste 13 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen für die ambulante Pflege 14 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege - Pflegende Angehörige • Der Anteil der in der Häuslichkeit gepflegten Menschen ist knapp niedriger als im Bundesdurchschnitt (218.000 nur durch Angehörige gepflegt), rund 300.000 pflegende Angehörige SGB XI. • Experteneinschätzungen: insgesamt 600.000 Angehörige inkl. nicht SGB XI Pflegebedürftige. • Überlastungssituationen müssen vermieden werden. Hierbei kommt den Angeboten der Tagespflege und der Betreuung eine wichtige Bedeutung zu. Daneben wir die quantitative und qualitative Ausbau der Beratungsleistungen für erforderlich gehalten 15 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege - Fachkräftesicherung • Als Ziele: Attraktivitätssteigerung, mehr Menschen auch Männer und Migranten für eine Ausbildung in der Pflege begeistern, die Verweildauer im Beruf durch gezielte Maßnahmen erhöhen und Fachkraftzuwanderung erleichtern. Ausbildung • Die Enquetekommission will die Ausübenden der Pflegeberufe in ihrem Selbstverständnis und den Kompetenzen stärken. Vorbehaltsaufgaben bei der Heilbehandlung zwischen Ärzten und Pflegekräften sind neu zu verteilen. • Das Berufsbild soll weiterentwickelt die Ausbildung reformiert, die Durchlässigkeit gesteigert und die Weiterbildung ausgebaut werden. 16 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege - Ausbildung und Weiterbildung • Die generalistische Ausbildung wird befürwortet. Obwohl zunehmend spezielles Wissen für erforderlich gehalten wird: • Zunehmende Multimorbidität und veränderte Pflegebedarfe, der Umgang mit Demenz oder mit palliativen Aspekten, der psychiatrischen Krankenpflege erfordern jedoch Pflegende mit spezifischerem Wissen, um den gestellten Anforderungen gerecht werden zu können. Erhöhung der Verweildauer im Beruf • Arbeitsbelastung und Stressfaktoren wie überbordende Dokumentation, und Arbeitsverdichtung sollen abgebaut werden. • Reduzierung der Gesundheitsbelastungen, ein Gesundheitsmanagement, die Kompetenzvermittlung im Umgang mit Stressoren, Verringerung der Bürokratie (Dokumentation) zu bieten. 17 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege - Fachkräftesicherung Erhöhung der Verweildauer im Beruf • Reduzierung der Gesundheitsbelastungen, ein Gesundheitsmanagement, die Kompetenzvermittlung im Umgang mit Stressoren, Verringerung der Bürokratie (Dokumentation) zu bieten. • Verbesserung der Entlohnung und deren Refinanzierung. Weitere Aspekte • Zügige Anerkennung ausländischer Pflegekräfte mit gleichwertigen Qualifikationen durch das zuständige Regierungspräsidium. • Das Image der häuslichen Pflege und die Attraktivität dieses Arbeitsfeldes soll verbessert werden. • Die Entscheidung über eine Pflegekammer wird an ein Votum der in der Pflege beschäftigen Personen gebunden. 18 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege - Pflegeberatung • Um eine angemessene Versorgungssituation zu sichern – bei oft unvermittelt eintretender Pflegebedürftigkeit – und Belastungssituationen von pflegenden Angehörigen abzuwenden ist Pflegeberatung essentiell. • Die Pflegekassen erfüllen ihre Pflicht nach § 7 a SGB XI nur unzureichend. • Gefordert wird zugehende Beratung nach dem Beispiel des präventiven Hausbesuchs (Modellprojekt „PräSenZ – Prävention für Senioren zu Hause“). • Empfohlen wird zu prüfen, inwiefern eine Stärkung der aufsuchenden Beratung nach SGB XI von der Bundesregierung gefördert werden kann. • Unterstützung pflegender Angehöriger durch Beratung und Entlastung, Vereinbarkeit Beruf und Pflege als sozialpolitische Herausforderung. 19 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege - Wohnen • Wunsch des Verbleib in der eigenen Häuslichkeit soll durch Ausbau des Angebotes der ambulanten Pflege, Wohngemeinschaften erfüllt werden. • Um soziale Teilhabe zu erhalten / zu ermöglichen ist die Vernetzung der Pflege- und Betreuungsleistungen, Quartier und Ehrenamt erforderlich. Wohngemeinschaften und stationären Hausgemeinschaftskonzepte werden gute Teilhabequalitäten zugeschrieben. • Fachlich innovative Konzepte sollen von Seiten der Behörden unterstützt werden, das gilt insbesondere bei der Entstehung von neuen Wohnformen. Insbesondere Maßnahmen zur finanziellen Förderung, der Personalausstattung sowie der Beratung und Gründungshilfe. • Erleichterung des Ausbaus der ambulant betreuten Wohngemeinschaften im ländlichen Bereich. Förderung dieser über § 38a SGB XI hinaus zu prüfen. 20 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege - Prävention und Reha • Aus- und Aufbau eines flächendeckenden Verständnisses von Prävention und Gesundheitsförderung, vermittelt über Schulen, Institutionen und Angeboten zur Verhaltensprävention. • Auf-/Ausbau Versorgungsstruktur, geriatrische ambulant RehaLeistungen sollte wohnortnah und qualifiziert durchgeführt werden. • Der Leistungszugang und die Inanspruchnahme sollte für die Versicherten erleichtert werden. • Verbesserung der Finanzierung und Abschaffung der Deckelung. 21 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege - Schnittstellen • Entlassmanagement ist unter Beteiligung der Pflege weiter zu entwickeln und zu finanzieren. Pflegedienste ist zu ermöglichen, das Entlassungsmanagement zu koordinieren und dieses refinanziert zu bekommen. Hierzu sollen verbindliche Regelungen getroffen werden. • Übergänge zwischen der häuslichen Krankenpflege und einem Krankenhausaufenthalt und umgekehrt sind besser zu organisieren. • Zielsetzung: die Versäulung des Gesundheits- und Pflegesystems zu überwinden und im Hinblick auf bessere Pflegemöglichkeiten und die Verhinderung von Pflegebedürftigkeit flexibler zu gestalten. 22 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege - Pflegedienste • Es wird empfohlen, einen Runden Tisch Bündnis für häusliche Pflege einzuberufen, an dem alle Akteure des ambulanten Pflegesettings ein zukunftsfähiges Konzept für die ambulante Pflege erarbeiten. • Die Enquetekommission plädiert an den Gesetzgeber, den gemeinsamen Bundesausschuss sowie die Leistungsanbieter und Kostenträger, bei der ambulanten pflegerischen Versorgung Veränderungen einzuleiten. • Gefordert wird eine verlässliche Finanzierung der ambulanten Pflege. • Schaffung einer flächendeckenden Versorgungsstruktur SGB V mit einer leistungsgerechten Vergütung über alle Kassenarten hinweg und für alle ambulant psychiatrisch tätigen Pflegedienste sowie der ambulanten Kinder/intensivpflege. • Personal- /Tarifbedingte Kosten und Steigerungen der ambulanten Pflegedienste müssen voll refinanziert werden. 23 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege – häusliche Krankenpflege • Die einzelnen Leistungen der Häuslichen Krankenpflege sollen monetär aufgewertet werden. • Das Genehmigungsverfahren innerhalb der Häuslichen Krankenpflege muss optimiert werden. • Modellvorhaben zum Bürokratieabbau innerhalb der häuslichen Krankenpflege sind flächendenkend umzusetzen. • Dringend empfohlen wird der Landesregierung, die Weiterentwicklung des Modellversuchs „Verordnung Häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 SGB V“ (vdek) und des Entbürokratisierungsprojektes der AOK Südlicher Oberrhein zu unterstützen. 24 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege – häusliche Krankenpflege • Die formalen Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen sollen so überarbeitet werden, dass von den Pflegediensten erbrachte Leistungen auch von den Krankenkassen erstattet werden. • Der Aufbau von Doppelstrukturen und Überschneidungen zwischen der flächendeckenden HKP-Versorgung und einer aufsuchenden Versorgung durch Hausarztpraxen soll vermieden werden. 25 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege – häusliche Krankenpflege Spezielle häusliche Krankenpflege: • Angebote der Palliativversorgung sollen in der ambulanten Pflege verankert und die flächendeckende Versorgung der ambulanten Kinderintensivpflege ermöglicht werden. • Den Anbietern ambulanter Pflege wird empfohlen, Pflegefachkräfte in ambulanter palliative Pflege fortzubilden. • Um eine ganzheitliche und palliative Pflege von Sterbenden zu ermöglichen, benötigen Pflegende entsprechende Ressourcen, insbesondere ausreichend Zeit. Hierzu sind entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen und zu refinanzieren. • Die psychiatrische Krankenpflege ist in einer Zusatzvereinbarung zu regeln. Die Finanzierung der ambulant psychiatrischen Pflege muss künftig kostendeckend sein. 26 Bernd Tews 25.02.2016 Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege – Finanzierung • Das Finanzierungssystem SGB V und SGB XI in der ambulanten Pflege soll um nichtbehandlungsbezogene Pauschalen erweitert werden. • Der Landesregierung wird empfohlen, sich beim Bundesgesetzgeber für eine Aufhebung der Trennung von „ambulant“ und „stationär“ im SGB XI einzusetzen und das BMG um eine Expertise zur Ausgestaltung zu ersuchen. • Alternativmodelle sollen auf bundesgesetzlicher Ebene leistungsrechtlich ermöglicht werden. 27 Bernd Tews 25.02.2016 Umsetzung / Zeitplan 28 Bernd Tews 25.02.2016 Umsetzung / Zeitplan Abschließender Beschluss 27.01.16: „Der Landtag wolle beschließen, 1) a) den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen und b) die Handlungsempfehlungen in Berichtsteil 3 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 2) die Landesregierung zu ersuchen, a) die Handlungsempfehlungen zur Pflegekammer und zur Landesheimpersonalverordnung umzusetzen und dem Landtag zu den für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen jeweils vorgesehenen Zeiten über das Ergebnis der Umsetzung zu berichten. b) dem Landtag bis zum 28. September 2016 eine Bewertung zu verschiedenen Handlungsempfehlungen vorzulegen, bis zum 31. Januar 2017 mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlungen beabsichtigt sind und danach jeweils zeitnah über das Ergebnis der Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.“ 29 Bernd Tews 25.02.2016 Fazit 30 Bernd Tews 25.02.2016 Ambulante Pflege morgen Der Pflegedienst Kernaufgaben • Grundpflege • Krankenpflege • Intensivpflege • Hausnotruf • Hauswirtschaft • Essen auf Rädern oder Mittagstisch • Haushaltsführung SGB V • • • • • Betreuungsleistungen Niedrigschwellige Angebote Verhinderungspflege Kurs-Gruppen-Angebote Entlastungsleistungen Angehörige • Palliativversorgung o SAPV o AAPV • Beratung/Schulung • Pflegekurse nach § 45 SGB XI • Beratungsbesuch § 37, Abs. 3 SGB XI • Anleitung HKP 31 Ergänzende Angebote Tages- und Nachtpflege • Intensivpflege • Grundpflege • Hausnotruf • Krankenpflege Wohnen und Quartier • Wohnraumberatung (Wohnungswirtschaft) • Bereitstellung altersgerechter Wohnraum (betreutes Wohnen) • Anleitung Selbsthilfe, § 45 c SGB XI • Serviceangebote, z. B. Hausmeisterdienste • Vermittlung Wohnungsanpassung Flankierende Angebote • Kurzzeitpflege • AAL • MVZ Wohngemeinschaft / Wohngruppe • Wohnraumberatung (Wohnungswirtschaft) • Bereitstellung altersgerechter Wohnraum (betreutes Wohnen) • Anleitung Selbsthilfe, § 45 c SGB XI • Serviceangebote, z. B. Hausmeisterdienste • Vermittlung Wohnungsanpassung Bernd Tews Rehabilitation o Physiotherapie o Logopädie 25.02.2016 Fazit • Der Bericht der Enquetekommission gibt wichtige Impulse zur Weiterentwicklung, Verbesserung und Vorbereitung auf die Demographischen Herausforderungen der pflegerischen Versorgung in Baden-Württemberg. • Den Handlungsempfehlungen müssen nun zielorientierte Taten folgen. Oberste Prämisse dabei muss die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen sein. Ihre Wahlfreiheit gilt es herzustellen und zu erhalten, sie wissen selbst, wie sie versorgt und welche Leistungen für sie die geeigneten sind. 32 Bernd Tews 25.02.2016 Fazit • Die einzelnen Versorgungsbereiche dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt, sondern müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. • Insbesondere die analysierten Restriktionen zur Erreichung der Zielsetzung sollten zeitnah umgesetzt werden. Dann besteht eine realistische Chance, die dringend benötigten Alten- und Pflegekräfte, die Pflegeeinrichtungen und die Ehrenamtlichen zu motivieren, auch zukünftig die Pflege zu gewährleisten. Denn Papier allein pflegt nicht! 33 Bernd Tews 25.02.2016 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!