Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege

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Fachtag der bpa-Landesgruppe
Baden-Württemberg
Was bedeutet der Bericht
für die ambulante Pflege?
Bernd Tews
Geschäftsführer des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert
und generationengerecht gestalten
• Es wird begrüßt, dass das der Landtag die Enquetekommission „Pflege in
Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht
gestalten“ eingesetzt hat.
• Das Ziel der Enquetekommission war es, die Situation der Pflege in
Baden-Württemberg zu untersuchen, eine Datenbasis zu schaffen und
notwendige Handlungsempfehlungen für die zukünftige Versorgung zu
geben.
• Erfreulich ist, dass sich ein Land der Pflege im Land systematisch
annimmt und über öffentliche Fachgespräche und zahlreiche
Sachverständigen- und Verbändeanhörungen auch die Praxisexperten einbezogen wurden.
• Es ist damit gelungen, ein umfassendes Bild über die Pflegelandschaft
und Versorgungssituation in Baden-Württemberg zu geben und auf
notwendige Verbesserungen hinzuweisen.
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Bernd Tews
25.02.2016
Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert
und generationengerecht gestalten
• Bereits der Umfang des Berichts – mit über 1.000 Seiten – gibt einen
Eindruck hinsichtlich der Komplexität und Vielschichtigkeit des Themas.
• Der Bericht behandelt die unterschiedlichsten Versorgungsformen,
Rahmenbedingungen, politischen Herausforderungen und Sicherstellungs- sowie Berufsfragen und empfiehlt erforderliche Maßnahmen.
• In den Handlungsempfehlungen werden die zentralen Aspekte:
 Pflege und Gesellschaft
 Prävention, Rehabilitation und Akutversorgung
 Lebensgestaltung bei Pflege- und Unterstützungsbedarf
 Besonderheiten bei der Pflege und Betreuung
 Arbeitsbedingungen
 Aus- und Weiterbildung
 Bürokratie, Dokumentation und Qualitätssicherung
 Generationengerechte Finanzierung
aufgegriffen.
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Bernd Tews
25.02.2016
Demografische Entwicklungen
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Bernd Tews
25.02.2016
Demografie
• Die Zahl der Pflegebedürftigen wird allein aus demografischen
Gründen zunehmen und im Jahr 2030 auf rund 381.000 steigen –bei
einem gleichzeitigen Rückgang des Pflege- Unterstützungspotenzials.
• Die Anzahl von Menschen mit Demenz wird bis 2030 um 60.000 auf
260.000 ansteigen. 2014 lebten 43,3 % der Pflegebedürftigen allein.
• Nach derzeitigen Prognosen wird angenommen, dass sich bis zum
Jahr 2030 (im Vergleich zum Jahr 2009) eine Steigerung der zu
Pflegenden sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich
um über 50 % ergeben wird. Die Zahl der – von Angehörigen
gepflegten – Pflegegeldempfänger/innen könnte bis 2030 auf rund
169.000, das heißt um 28 %, steigen,
• Der Personalbedarf im Jahr 2030 – im Vergleich zu 2009 – wird um
folglich mindestens 50 % höher liegen. Im ambulanten Bereich sind
das 16.000 zusätzliche Pflegekräfte. Unter Berücksichtigung des
PSG II, 300.000 mehr Pflegebedürftige durch den Pflegebedürftigkeitsbegriff und erheblichen zusätzlichen Leistungen bei der
Umstellung (gesch. 25 %) wird der Bedarf eher bei ca. 20.000
zusätzlichen Kräften liegen.
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Bernd Tews
25.02.2016
Demografie
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Bernd Tews
25.02.2016
Demografie
• Bis zum Jahr 2050 könnte die Zahl pflegebedürftiger Menschen sogar
um 80 % zunehmen und damit um fast 224.000 Personen auf dann
rund 502.000 Pflegebedürftige steigen.
• In Baden-Württemberg gibt es 609 Tagespflegeeinrichtungen mit
einer Kapazität von 6.460 Plätzen.
• Die Tendenz hin zur professionellen Pflege in Pflegeheimen sowie
durch ambulante Pflegedienste dürfte sich auch in Zukunft fortsetzen.
Wobei der häuslichen Pflege, den neuen Wohnformen, der teilstationären Versorgung Vorrang eingeräumt wird. Zahlen des
Statistischen Landesamtes belegen einen Trend von stationärer zu
ambulanter Pflege.
• Kreisdaten soweit vorhanden ergeben ein differenziertes Bild der
Versorgungssituation Heimplätze: einige scheinen bereits
überversorgt, andere haben einen Bedarf von bis zu 30 %
zusätzlichen bis 2020 oder 2025 laut Kreispflegeplanung dokumentiert.
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Bernd Tews
25.02.2016
Ziele der Landespolitik
• Ziel der Landespflegepolitik ist die Sicherung der Selbstbestimmung,
des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit und die soziale Teilhabe.
• Im Fokus der Politik der Landesregierung stehen der
sozialraumorientierte Ausbau der Versorgungsstruktur von
Unterstützung, Betreuung und Pflege und damit eine Veränderung
des Szenarios.
• Die Landesregierung unterstützt die Schaffung von alternativen
Wohnformen, z. B. im Rahmen des Gesetzes (WTPG) und
• den weiteren Ausbau des teilstationären Pflegeangebots, vor allem
im ländlichen Raum, wie auch wohnortnahe und innovative
Versorgungsstrukturen. Zudem wird ein flächendeckendes Netz an
Angeboten zur Betreuung von demenzkranken Menschen im
häuslichen Umfeld und auch der Ausbau der bürgerschaftlich
strukturierten Initiativen vorangetrieben und gefördert.
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Bernd Tews
25.02.2016
Ziele der Landespolitik
• Fraktionsübergreifend wurden in der Enquetekommission
Denkansätze entwickelt,
 wie der Wert der Pflege in der Gesellschaft erhöht werden kann,
 wie Menschen mit Pflegebedarf möglichst lange ein
selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht
werden kann,
 wie gender- und kultursensible Aspekte und behinderungsbedingte Belange in der Pflege zu berücksichtigen sind,
 wie die Attraktivität des Pflegeberufs gesteigert werden kann, um
dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken,
 wie die Qualität der Aus- und Weiterbildung auch in der Zukunft
sichergestellt werden kann,
 wie die Sektorengrenzen im Gesundheitsbereich, der Pflege,
Prävention und Rehabilitation und
 insbesondere die Trennung zwischen ambulant und stationär
überwunden werden können.
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Bernd Tews
25.02.2016
Auszüge aus den Ergebnissen der
Enquetekommission zu
Leistungs- und Versorgungsstrukturen
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Bernd Tews
25.02.2016
Leistungs- und Versorgungsstrukturen
Grundlagen und Leitlinien:
• Erforderlich ist eine Gesamtdemografiestrategie unter besonderer
Berücksichtigung des Stadt-Landgefälles, dem Ausbau und
Weiterentwicklung der Pflegeversorgungsstruktur.
• Oberste Leitlinie der Pflegepolitik muss es sein, den Wünschen der
Betroffenen gerecht zu werden. Idealerweise findet jeder Mensch mit
Pflegebedarf vor Ort das passende Angebot für seinen individuellen
Bedarf.
• Damit die Betroffenen in ihrer Häuslichkeit leben können, soll der
ambulante (Betreuung-) Sektor ausgebaut und hemmende Faktoren
abgebaut werden. Die Kommunen müssen hierfür Verantwortung
übernehmen, erforderlich ist eine Subventionierung in Teilbereichen.
• Das Konzept für haushaltsnahe Dienstleistungen soll weiter
entwickelt werden.
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Bernd Tews
25.02.2016
Leistungs- und Versorgungsstrukturen
Grundlagen und Leitlinien:
• Technische Alltagshilfen und Servicerobotik müssen im Interesse der
Menschen mit Pflegebedarf weiterentwickelt werden.
.
• Es soll geprüft werden, ob und wie Pflege und Unterstützung in der
eigenen Häuslichkeit im Leistungsrecht gegenüber den stationären
Leistungen in der Pflege gleichgestellt werden können.
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Bernd Tews
25.02.2016
Leistungs- und Versorgungsstrukturen
- Entwicklung ambulanter Pflegedienste
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen für die
ambulante Pflege
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante
Pflege - Pflegende Angehörige
• Der Anteil der in der Häuslichkeit gepflegten Menschen ist knapp
niedriger als im Bundesdurchschnitt (218.000 nur durch Angehörige
gepflegt), rund 300.000 pflegende Angehörige SGB XI.
• Experteneinschätzungen: insgesamt 600.000 Angehörige inkl. nicht
SGB XI Pflegebedürftige.
• Überlastungssituationen müssen vermieden werden. Hierbei kommt
den Angeboten der Tagespflege und der Betreuung eine wichtige
Bedeutung zu. Daneben wir die quantitative und qualitative Ausbau
der Beratungsleistungen für erforderlich gehalten
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante
Pflege - Fachkräftesicherung
• Als Ziele: Attraktivitätssteigerung, mehr Menschen auch Männer und
Migranten für eine Ausbildung in der Pflege begeistern, die
Verweildauer im Beruf durch gezielte Maßnahmen erhöhen und
Fachkraftzuwanderung erleichtern.
Ausbildung
• Die Enquetekommission will die Ausübenden der Pflegeberufe in
ihrem Selbstverständnis und den Kompetenzen stärken. Vorbehaltsaufgaben bei der Heilbehandlung zwischen Ärzten und Pflegekräften
sind neu zu verteilen.
• Das Berufsbild soll weiterentwickelt die Ausbildung reformiert, die
Durchlässigkeit gesteigert und die Weiterbildung ausgebaut
werden.
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante
Pflege - Ausbildung und Weiterbildung
• Die generalistische Ausbildung wird befürwortet. Obwohl zunehmend
spezielles Wissen für erforderlich gehalten wird:
• Zunehmende Multimorbidität und veränderte Pflegebedarfe, der
Umgang mit Demenz oder mit palliativen Aspekten, der
psychiatrischen Krankenpflege erfordern jedoch Pflegende mit
spezifischerem Wissen, um den gestellten Anforderungen gerecht
werden zu können.
Erhöhung der Verweildauer im Beruf
• Arbeitsbelastung und Stressfaktoren wie überbordende
Dokumentation, und Arbeitsverdichtung sollen abgebaut werden.
• Reduzierung der Gesundheitsbelastungen, ein Gesundheitsmanagement, die Kompetenzvermittlung im Umgang mit Stressoren, Verringerung der Bürokratie (Dokumentation) zu bieten.
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante
Pflege - Fachkräftesicherung
Erhöhung der Verweildauer im Beruf
• Reduzierung der Gesundheitsbelastungen, ein Gesundheitsmanagement, die Kompetenzvermittlung im Umgang mit Stressoren,
Verringerung der Bürokratie (Dokumentation) zu bieten.
• Verbesserung der Entlohnung und deren Refinanzierung.
Weitere Aspekte
• Zügige Anerkennung ausländischer Pflegekräfte mit gleichwertigen
Qualifikationen durch das zuständige Regierungspräsidium.
• Das Image der häuslichen Pflege und die Attraktivität dieses Arbeitsfeldes soll verbessert werden.
• Die Entscheidung über eine Pflegekammer wird an ein Votum
der in der Pflege beschäftigen Personen gebunden.
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante
Pflege - Pflegeberatung
• Um eine angemessene Versorgungssituation zu sichern – bei oft
unvermittelt eintretender Pflegebedürftigkeit – und
Belastungssituationen von pflegenden Angehörigen abzuwenden ist
Pflegeberatung essentiell.
• Die Pflegekassen erfüllen ihre Pflicht nach § 7 a SGB XI nur
unzureichend.
• Gefordert wird zugehende Beratung nach dem Beispiel des
präventiven Hausbesuchs (Modellprojekt „PräSenZ – Prävention für
Senioren zu Hause“).
• Empfohlen wird zu prüfen, inwiefern eine Stärkung der aufsuchenden
Beratung nach SGB XI von der Bundesregierung gefördert werden
kann.
• Unterstützung pflegender Angehöriger durch Beratung und
Entlastung, Vereinbarkeit Beruf und Pflege als sozialpolitische
Herausforderung.
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante
Pflege - Wohnen
• Wunsch des Verbleib in der eigenen Häuslichkeit soll durch Ausbau
des Angebotes der ambulanten Pflege, Wohngemeinschaften erfüllt
werden.
• Um soziale Teilhabe zu erhalten / zu ermöglichen ist die Vernetzung
der Pflege- und Betreuungsleistungen, Quartier und Ehrenamt
erforderlich. Wohngemeinschaften und stationären Hausgemeinschaftskonzepte werden gute Teilhabequalitäten zugeschrieben.
• Fachlich innovative Konzepte sollen von Seiten der Behörden
unterstützt werden, das gilt insbesondere bei der Entstehung von
neuen Wohnformen. Insbesondere Maßnahmen zur finanziellen
Förderung, der Personalausstattung sowie der Beratung und
Gründungshilfe.
• Erleichterung des Ausbaus der ambulant betreuten Wohngemeinschaften im ländlichen Bereich. Förderung dieser über § 38a SGB
XI hinaus zu prüfen.
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante
Pflege - Prävention und Reha
•
Aus- und Aufbau eines flächendeckenden Verständnisses von
Prävention und Gesundheitsförderung, vermittelt über Schulen,
Institutionen und Angeboten zur Verhaltensprävention.
• Auf-/Ausbau Versorgungsstruktur, geriatrische ambulant RehaLeistungen sollte wohnortnah und qualifiziert durchgeführt werden.
• Der Leistungszugang und die Inanspruchnahme sollte für die
Versicherten erleichtert werden.
• Verbesserung der Finanzierung und Abschaffung der Deckelung.
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante
Pflege - Schnittstellen
• Entlassmanagement ist unter Beteiligung der Pflege weiter zu
entwickeln und zu finanzieren. Pflegedienste ist zu ermöglichen, das
Entlassungsmanagement zu koordinieren und dieses refinanziert zu
bekommen. Hierzu sollen verbindliche Regelungen getroffen werden.
• Übergänge zwischen der häuslichen Krankenpflege und einem
Krankenhausaufenthalt und umgekehrt sind besser zu organisieren.
• Zielsetzung: die Versäulung des Gesundheits- und Pflegesystems zu
überwinden und im Hinblick auf bessere Pflegemöglichkeiten und die
Verhinderung von Pflegebedürftigkeit flexibler zu gestalten.
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante
Pflege - Pflegedienste
• Es wird empfohlen, einen Runden Tisch Bündnis für häusliche
Pflege einzuberufen, an dem alle Akteure des ambulanten
Pflegesettings ein zukunftsfähiges Konzept für die ambulante Pflege
erarbeiten.
• Die Enquetekommission plädiert an den Gesetzgeber, den
gemeinsamen Bundesausschuss sowie die Leistungsanbieter und
Kostenträger, bei der ambulanten pflegerischen Versorgung
Veränderungen einzuleiten.
• Gefordert wird eine verlässliche Finanzierung der ambulanten Pflege.
• Schaffung einer flächendeckenden Versorgungsstruktur SGB V mit
einer leistungsgerechten Vergütung über alle Kassenarten hinweg
und für alle ambulant psychiatrisch tätigen Pflegedienste sowie der
ambulanten Kinder/intensivpflege.
• Personal- /Tarifbedingte Kosten und Steigerungen der ambulanten
Pflegedienste müssen voll refinanziert werden.
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege
– häusliche Krankenpflege
• Die einzelnen Leistungen der Häuslichen Krankenpflege sollen
monetär aufgewertet werden.
• Das Genehmigungsverfahren innerhalb der Häuslichen
Krankenpflege muss optimiert werden.
• Modellvorhaben zum Bürokratieabbau innerhalb der häuslichen
Krankenpflege sind flächendenkend umzusetzen.
• Dringend empfohlen wird der Landesregierung, die Weiterentwicklung
des Modellversuchs „Verordnung Häusliche Krankenpflege nach §
37 Abs. 2 SGB V“ (vdek) und des Entbürokratisierungsprojektes der
AOK Südlicher Oberrhein zu unterstützen.
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege
– häusliche Krankenpflege
• Die formalen Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die
Krankenkassen sollen so überarbeitet werden, dass von den
Pflegediensten erbrachte Leistungen auch von den Krankenkassen
erstattet werden.
• Der Aufbau von Doppelstrukturen und Überschneidungen zwischen
der flächendeckenden HKP-Versorgung und einer aufsuchenden
Versorgung durch Hausarztpraxen soll vermieden werden.
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege
– häusliche Krankenpflege
Spezielle häusliche Krankenpflege:
• Angebote der Palliativversorgung sollen in der ambulanten Pflege
verankert und die flächendeckende Versorgung der ambulanten
Kinderintensivpflege ermöglicht werden.
• Den Anbietern ambulanter Pflege wird empfohlen, Pflegefachkräfte in
ambulanter palliative Pflege fortzubilden.
• Um eine ganzheitliche und palliative Pflege von Sterbenden zu
ermöglichen, benötigen Pflegende entsprechende Ressourcen,
insbesondere ausreichend Zeit. Hierzu sind entsprechende
Rahmenbedingungen zu schaffen und zu refinanzieren.
• Die psychiatrische Krankenpflege ist in einer Zusatzvereinbarung zu
regeln. Die Finanzierung der ambulant psychiatrischen Pflege muss
künftig kostendeckend sein.
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Bernd Tews
25.02.2016
Handlungsempfehlungen, ambulante Pflege –
Finanzierung
• Das Finanzierungssystem SGB V und SGB XI in der ambulanten
Pflege soll um nichtbehandlungsbezogene Pauschalen erweitert
werden.
• Der Landesregierung wird empfohlen, sich beim Bundesgesetzgeber
für eine Aufhebung der Trennung von „ambulant“ und „stationär“ im
SGB XI einzusetzen und das BMG um eine Expertise zur Ausgestaltung zu ersuchen.
• Alternativmodelle sollen auf bundesgesetzlicher Ebene
leistungsrechtlich ermöglicht werden.
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Bernd Tews
25.02.2016
Umsetzung / Zeitplan
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Bernd Tews
25.02.2016
Umsetzung / Zeitplan
Abschließender Beschluss 27.01.16:
„Der Landtag wolle beschließen,
1) a) den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen und
b) die Handlungsempfehlungen in Berichtsteil 3 zustimmend zur Kenntnis
zu nehmen.
2) die Landesregierung zu ersuchen,
a) die Handlungsempfehlungen zur Pflegekammer und zur
Landesheimpersonalverordnung umzusetzen und dem Landtag
zu den für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen jeweils
vorgesehenen Zeiten über das Ergebnis der Umsetzung zu berichten.
b) dem Landtag bis zum 28. September 2016 eine Bewertung zu
verschiedenen Handlungsempfehlungen vorzulegen, bis zum 31. Januar
2017 mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Umsetzung dieser
Empfehlungen beabsichtigt sind und danach jeweils zeitnah über das
Ergebnis der Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.“
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Bernd Tews
25.02.2016
Fazit
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Bernd Tews
25.02.2016
Ambulante Pflege morgen
Der Pflegedienst
Kernaufgaben
• Grundpflege
• Krankenpflege
• Intensivpflege
• Hausnotruf
• Hauswirtschaft
• Essen auf Rädern oder Mittagstisch
• Haushaltsführung SGB V
•
•
•
•
•
Betreuungsleistungen
Niedrigschwellige Angebote
Verhinderungspflege
Kurs-Gruppen-Angebote
Entlastungsleistungen Angehörige
• Palliativversorgung
o SAPV
o AAPV
• Beratung/Schulung
• Pflegekurse nach § 45 SGB XI
• Beratungsbesuch § 37, Abs. 3 SGB XI
• Anleitung HKP
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Ergänzende Angebote
Tages- und Nachtpflege
• Intensivpflege
• Grundpflege
• Hausnotruf
• Krankenpflege
Wohnen und Quartier
• Wohnraumberatung
(Wohnungswirtschaft)
• Bereitstellung altersgerechter Wohnraum (betreutes Wohnen)
• Anleitung Selbsthilfe, § 45 c SGB XI
• Serviceangebote,
z. B. Hausmeisterdienste
• Vermittlung Wohnungsanpassung
Flankierende
Angebote
• Kurzzeitpflege
• AAL
• MVZ
Wohngemeinschaft / Wohngruppe
• Wohnraumberatung
(Wohnungswirtschaft)
• Bereitstellung altersgerechter
Wohnraum (betreutes Wohnen)
• Anleitung Selbsthilfe, § 45 c SGB XI
• Serviceangebote, z. B.
Hausmeisterdienste
• Vermittlung Wohnungsanpassung
Bernd Tews
 Rehabilitation
o Physiotherapie
o Logopädie
25.02.2016
Fazit
• Der Bericht der Enquetekommission gibt wichtige Impulse zur Weiterentwicklung, Verbesserung und Vorbereitung auf die
Demographischen Herausforderungen der pflegerischen Versorgung in
Baden-Württemberg.
• Den Handlungsempfehlungen müssen nun zielorientierte Taten folgen.
Oberste Prämisse dabei muss die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen sein. Ihre Wahlfreiheit gilt es herzustellen und zu erhalten,
sie wissen selbst, wie sie versorgt und welche Leistungen für sie die
geeigneten sind.
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Bernd Tews
25.02.2016
Fazit
• Die einzelnen Versorgungsbereiche dürfen dabei nicht gegeneinander
ausgespielt, sondern müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt
werden.
• Insbesondere die analysierten Restriktionen zur Erreichung der Zielsetzung sollten zeitnah umgesetzt werden. Dann besteht eine realistische
Chance, die dringend benötigten Alten- und Pflegekräfte, die Pflegeeinrichtungen und die Ehrenamtlichen zu motivieren, auch zukünftig die Pflege zu gewährleisten.
Denn Papier allein pflegt nicht!
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Bernd Tews
25.02.2016
Herzlichen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
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