INFORMATIONSBLATT und CHECKLISTE für VERANSTALTER und VERANSTALTERINNEN Sehr geehrte/r Veranstalter/in! Wir freuen uns, dass Sie in Innsbruck eine Veranstaltung durchführen möchten. Mit der Novellierung des Tiroler Veranstaltungsgesetzes ist im Gegensatz zu früher nicht mehr die Bundespolizeidirektion Innsbruck sondern im Wesentlichen der Innsbrucker Stadtmagistrat für die Behandlung von Veranstaltungsansuchen zuständig. Die zentrale Dienststelle für veranstaltungsrelevante Ansuchen und Anfragen im Stadtmagistrat ist die Magistratsabteilung II – Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen Maria-Theresien-Straße 18 / 1. Stock, Herr Elmar Rizzoli, Zimmer 1301, Tel. 5360-1301 bzw. Herr Stefan Fikerle, Zimmer 1303, Tel. 5360-1303 bzw. Herr Josef Tusch, Zimmer 1305, Tel. 5360-1305 Fax 5360-1737 email [email protected] Mit der Errichtung des neuen Innsbrucker Rathauses sind zudem die räumlichen Voraussetzungen geschaffen worden, dass alle für die Genehmigung von Veranstaltungen maßgeblichen weiteren städtischen Dienststellen innerhalb eines Hauses für Sie erreichbar sind. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungsbehörde bei anmeldepflichtigen öffentlichen Veranstaltungen stets zu prüfen hat, ob bzw. welche Sicherheitsmaßnahmen im Interesse der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, des Lebens und der Gesundheit von Menschen sowie des Nachbarschafts- und des Umweltschutzes beachtet werden müssen. Es liegt daher vor allem im Interesse des Veranstalters/der Veranstalterin, im Sinne einer möglichst raschen und effizienten Verfahrensabwicklung, schon bei der Antragstellung die für die Entscheidung der Behörde und der sonst damit befassten Dienststellen maßgeblichen Informationen möglichst frühzeitig bekannt zu geben. Je nach Art der geplanten Veranstaltung sind unterschiedlichste Rahmenbedingungen und Erfordernisse zu berücksichtigen. Nachstehend wird ein Überblick (Checkliste) hinsichtlich der wichtigsten Voraussetzungen, die vom Veranstalter/von der Veranstalterin zu erfüllen sind, zur Orientierung gegeben: -1- Checkliste für Veranstaltungen 1. Generell erforderlich: Vollständig ausgefülltes „Veranstaltungsanmeldung-Formular“ Das Anmeldeformular liegt bei der Behörde auf bzw. ist unter folgender Internetadresse abrufbar: http://www.innsbruck.at/io30/browse/Webseiten/Content/AZ/Veranstaltungswesen_de.xdoc Die wesentlichen Bestimmungen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes sind ebenfalls dort abrufbar. Lageplan mit Veranstaltungseinrichtungen (Maßstab 1:500) Zustimmung des/r Verfügungsberechtigten (jeweilige/r Grundeigentümer/in etc.) des Veranstaltungsgeländes Bei Überlassung von Grundflächen, Plätzen und Straßen der Stadt Innsbruck ist ein formloses Ansuchen zu richten an die Magistratsabteilung IV – Wirtschaft und Tourismus Maria-Theresien-Straße 18 / 2. Stock Herr Christian Kapferer, Zimmer 2114, Tel. 5360-2114 bzw. Herr Stefan Schmid, Zimmer 2118, Tel. 5360-2118 Fax 5360-1750 email [email protected] 2. Bei Großveranstaltungen (mehr als 1.000 Besucher) sind zudem erforderlich: Sicherheitskonzept Der Veranstalter/Die Veranstalterin hat in Zusammenarbeit mit der Rettung und der Polizei ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Abfallwirtschaftskonzept Magistratsabteilung III – Verkehrsplanung, Umwelt Maria-Theresien-Str. 18 / 5. Stock Herr DI (FH) Stefan Siegele, Zimmer 5176, Tel. 5360-5176 bzw. Herr Martin Baumann, Zimmer 5179, Tel. 5360-5179 Fax 5360-1708 email [email protected] 3. Bei Benützung von Straßengrund: Zustimmung des/r Grundeigentümers/in Magistratsabteilung IV – Wirtschaft und Tourismus Maria-Theresien-Straße 18 / 2. Stock Herr Christian Kapferer, Zimmer 2114, Tel. 5360-2114 bzw. Herr Stefan Schmid, Zimmer 2118, Tel. 5360-2118 Fax 5360-1750 email [email protected] Bewilligung der Straßenverkehrsbehörde Magistratsabteilung II – Straßen- und Verkehrsrecht Maria-Theresien-Straße 18 / 1. Stock Herr Johann Neuhauser, Zimmer 1116, Tel. 5360-1116 bzw. Herr Christof Plangger, Zimmer 1118, Tel. 5360-1118 bzw. Herr Josef Marchi, Zimmer 1120, Tel. 5360-1120 -2- Fax 5360-1722 email [email protected] 4. Steuern / Abgaben: Anmeldung für Vergnügungssteuervorschreibung sowie Kriegsopfer- bzw. Behindertenabgabe Magistratsabteilung IV – Gemeindeabgaben-Steuervorschreibung Maria-Theresien-Str. 18 / 2. Stock Herr Georg Bucher, Zimmer 2202, Tel. 5360-2202 Frau Monika Rief, Zimmer 2204, Tel. 5360-2204 Fax 5360-1740 email [email protected] AKM Abgabe (Abgabe für öffentliche Musikvorführungen) Autorengesellschaft – AKM Grabenweg 72, 6020 Innsbruck Frau Anja Leitinger, Tel. 05 0717-175 23 Fax 05 0717-975 99 email [email protected] Homepage http://www.akm.co.at 5. Fristen: Um die erforderlichen diversen Genehmigungen rechtzeitig zu erlangen ist es wichtig, die entsprechenden Ansuchen möglichst frühzeitig einzubringen. Unabhängig davon sieht das Tiroler Veranstaltungsgesetz vor, dass die Anmeldung bei Veranstaltungen, zu denen mehr als 300 Personen gleichzeitig erwartet werden, spätestens vier Wochen, ansonsten zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung bei der Behörde einlangen muss. 6. Verfahrenskosten: Für die Abwicklung des Behördenverfahrens im Rahmen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes fallen in der Regel nachstehende Kosten an: Stempelgebühr / Erledigung Verwaltungsabgabe / Veranstaltung € € 14,30 15,--, 30,--, bzw. 100,-- Diese Kosten berücksichtigen nicht allfällige zusätzliche Genehmigungen und Aufwändungen. weitere 7. Sonstige veranstaltungsrelevante Dienststellen: Veranstaltungen mit Getränke- und Speisenausgabe (zB: „Hygienerichtlinien für Straßenfeste“ etc.) Magistratsabteilung V – Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen Maria-Theresien-Straße 18 / 1. Stock Herr Andreas Nussbaumer, Zimmer 1190, Tel. 5360-1190 Fax 5360-1711 emailpost. [email protected] Veranstaltungen mit Straßenreinigung Magistratsabteilung III – Straßenbetrieb Rossaugasse 4 -3- Abgaben und Entgelte für Herr DI Manfred Mühlmann, Tel. 5360-7250 Fax 5360-7256 email [email protected] Veranstaltungen mit Abfall- und Müllbeseitigung Magistratsabteilung III – Umwelttechnik und Abfallwirtschaft Maria-Theresien-Straße 18 Herr Martin Baumann, Tel. 5360-5179 Fax 5360-1708 email [email protected] Veranstaltungen mit Errichtung von Zelten, Bühnen etc. (formloses Bauansuchen bei Zeltaufbauten über 100 m² erforderlich) Magistratsabteilung III – Bau- und Feuerpolizei Maria-Theresien-Str. 18 / 4. Stock Herr Ing. Hubert Fellner, Zimmer 4152, Tel. 5360-4152 bzw. Herr Ing. Hubert Kluge, Zimmer 4160, Tel. 5360-4160 bzw. Herr Kurt Mitterer, Zimmer 4182, Tel. 5360-4182 Fax 5360-1762 email [email protected] Veranstaltungen mit Stromanschluss (am Marktplatz oder anderen öffentlichen Plätzen) Innsbrucker Kommunalbetriebe AG Langer Weg 29 Tel. 502-7241 Fax 502-7248 email [email protected] Veranstaltungen mit Wasseranschluss (am Marktplatz oder anderen öffentlichen Plätzen) Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG), Haustechnik Rossaugasse 2 Herr Josef Angerer, Tel. 4004-107 Fax 4004-44-107 oder 4004-504, Mobil 0676/82 48 2122 email [email protected] Veranstaltungen verbunden mit Straßenbahn- und/oder Busumleitungen Innsbrucker Verkehrsbetriebe Pastorstr. 5 Herr Kurt Schmarl, Tel. 5307-104 Fax 595020-104 email [email protected] 8. Sonstige sicherheitsrelevante Dienststellen (je nach Art und Umfang der Veranstaltung) Österreichisches Rotes Kreuz Rettung Bezirksstelle Innsbruck Stadt Sillufer 3, 6020 Innsbruck Tel. 33 4 44, Fax 33 4 44 – 29 Bundespolizeidirektion Innsbruck Kaiserjägerstr. 8, 6020 Innsbruck Tel. 059133-75-5120, Fax 059133-75-5129 Berufsfeuerwehr Innsbruck Hauptfeuerwache -4- Hunoldstr. 17, 6020 Innsbruck Tel. 33 6 59-0 -5-