INFORMATIONSBLATT und CHECKLISTE für

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INFORMATIONSBLATT
und CHECKLISTE für
VERANSTALTER und VERANSTALTERINNEN
Sehr geehrte/r Veranstalter/in!
Wir freuen uns, dass Sie in Innsbruck eine Veranstaltung durchführen möchten. Mit der
Novellierung des Tiroler Veranstaltungsgesetzes ist im Gegensatz zu früher nicht mehr die
Bundespolizeidirektion Innsbruck sondern im Wesentlichen der Innsbrucker Stadtmagistrat
für die Behandlung von Veranstaltungsansuchen zuständig. Die zentrale Dienststelle für
veranstaltungsrelevante Ansuchen und Anfragen im Stadtmagistrat ist die
Magistratsabteilung II – Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
Maria-Theresien-Straße 18 / 1. Stock,
Herr Elmar Rizzoli, Zimmer 1301, Tel. 5360-1301 bzw.
Herr Stefan Fikerle, Zimmer 1303, Tel. 5360-1303 bzw.
Herr Josef Tusch, Zimmer 1305, Tel. 5360-1305
Fax 5360-1737
email [email protected]
Mit der Errichtung des neuen Innsbrucker Rathauses sind zudem die räumlichen Voraussetzungen geschaffen worden, dass alle für die Genehmigung von Veranstaltungen maßgeblichen weiteren städtischen Dienststellen innerhalb eines Hauses für Sie erreichbar sind.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungsbehörde bei anmeldepflichtigen öffentlichen
Veranstaltungen stets zu prüfen hat, ob bzw. welche Sicherheitsmaßnahmen im Interesse
der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, des Lebens und der Gesundheit von
Menschen sowie des Nachbarschafts- und des Umweltschutzes beachtet werden müssen.
Es liegt daher vor allem im Interesse des Veranstalters/der Veranstalterin, im Sinne einer
möglichst raschen und effizienten Verfahrensabwicklung, schon bei der Antragstellung die
für die Entscheidung der Behörde und der sonst damit befassten Dienststellen maßgeblichen
Informationen
möglichst frühzeitig bekannt zu geben.
Je nach Art der geplanten Veranstaltung sind unterschiedlichste Rahmenbedingungen und
Erfordernisse zu berücksichtigen. Nachstehend wird ein Überblick (Checkliste) hinsichtlich
der wichtigsten Voraussetzungen, die vom Veranstalter/von der Veranstalterin zu erfüllen
sind, zur Orientierung gegeben:
-1-
Checkliste für Veranstaltungen
1. Generell erforderlich:

Vollständig ausgefülltes „Veranstaltungsanmeldung-Formular“
Das Anmeldeformular liegt bei der Behörde auf bzw. ist unter folgender Internetadresse abrufbar:
http://www.innsbruck.at/io30/browse/Webseiten/Content/AZ/Veranstaltungswesen_de.xdoc
Die wesentlichen Bestimmungen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes sind ebenfalls dort abrufbar.

Lageplan mit Veranstaltungseinrichtungen (Maßstab 1:500)

Zustimmung des/r Verfügungsberechtigten (jeweilige/r Grundeigentümer/in
etc.) des Veranstaltungsgeländes
Bei Überlassung von Grundflächen, Plätzen und Straßen der Stadt Innsbruck ist ein formloses Ansuchen zu richten an die
Magistratsabteilung IV – Wirtschaft und Tourismus
Maria-Theresien-Straße 18 / 2. Stock
Herr Christian Kapferer, Zimmer 2114, Tel. 5360-2114 bzw.
Herr Stefan Schmid, Zimmer 2118, Tel. 5360-2118
Fax 5360-1750
email [email protected]
2. Bei Großveranstaltungen (mehr als 1.000 Besucher) sind zudem
erforderlich:

Sicherheitskonzept
Der Veranstalter/Die Veranstalterin hat in Zusammenarbeit mit der Rettung und der Polizei ein Sicherheitskonzept zu erstellen.

Abfallwirtschaftskonzept
Magistratsabteilung III – Verkehrsplanung, Umwelt
Maria-Theresien-Str. 18 / 5. Stock
Herr DI (FH) Stefan Siegele, Zimmer 5176, Tel. 5360-5176 bzw.
Herr Martin Baumann, Zimmer 5179, Tel. 5360-5179
Fax 5360-1708
email [email protected]
3. Bei Benützung von Straßengrund:

Zustimmung des/r Grundeigentümers/in
Magistratsabteilung IV – Wirtschaft und Tourismus
Maria-Theresien-Straße 18 / 2. Stock
Herr Christian Kapferer, Zimmer 2114, Tel. 5360-2114 bzw.
Herr Stefan Schmid, Zimmer 2118, Tel. 5360-2118
Fax 5360-1750
email [email protected]

Bewilligung der Straßenverkehrsbehörde
Magistratsabteilung II – Straßen- und Verkehrsrecht
Maria-Theresien-Straße 18 / 1. Stock
Herr Johann Neuhauser, Zimmer 1116, Tel. 5360-1116 bzw.
Herr Christof Plangger, Zimmer 1118, Tel. 5360-1118 bzw.
Herr Josef Marchi, Zimmer 1120, Tel. 5360-1120
-2-
Fax 5360-1722
email [email protected]
4. Steuern / Abgaben:

Anmeldung für Vergnügungssteuervorschreibung sowie Kriegsopfer- bzw. Behindertenabgabe
Magistratsabteilung IV – Gemeindeabgaben-Steuervorschreibung
Maria-Theresien-Str. 18 / 2. Stock
Herr Georg Bucher, Zimmer 2202, Tel. 5360-2202
Frau Monika Rief, Zimmer 2204, Tel. 5360-2204
Fax 5360-1740
email [email protected]

AKM Abgabe (Abgabe für öffentliche Musikvorführungen)
Autorengesellschaft – AKM
Grabenweg 72, 6020 Innsbruck
Frau Anja Leitinger, Tel. 05 0717-175 23
Fax 05 0717-975 99
email [email protected]
Homepage http://www.akm.co.at
5. Fristen:
Um die erforderlichen diversen Genehmigungen rechtzeitig zu erlangen ist es wichtig, die entsprechenden Ansuchen möglichst frühzeitig einzubringen. Unabhängig davon sieht das Tiroler Veranstaltungsgesetz vor, dass die Anmeldung bei Veranstaltungen, zu denen mehr als 300 Personen
gleichzeitig
erwartet
werden,
spätestens
vier
Wochen, ansonsten zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung bei der Behörde
einlangen muss.
6. Verfahrenskosten:
Für die Abwicklung des Behördenverfahrens im Rahmen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes fallen in
der Regel nachstehende Kosten an:
Stempelgebühr / Erledigung
Verwaltungsabgabe / Veranstaltung
€
€
14,30
15,--, 30,--, bzw. 100,--
Diese Kosten berücksichtigen nicht allfällige
zusätzliche Genehmigungen und Aufwändungen.
weitere
7. Sonstige veranstaltungsrelevante Dienststellen:

Veranstaltungen mit Getränke- und Speisenausgabe
(zB: „Hygienerichtlinien für Straßenfeste“ etc.)
Magistratsabteilung V – Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen
Maria-Theresien-Straße 18 / 1. Stock
Herr Andreas Nussbaumer, Zimmer 1190, Tel. 5360-1190
Fax 5360-1711
emailpost. [email protected]

Veranstaltungen mit Straßenreinigung
Magistratsabteilung III – Straßenbetrieb
Rossaugasse 4
-3-
Abgaben
und
Entgelte
für
Herr DI Manfred Mühlmann, Tel. 5360-7250
Fax 5360-7256
email [email protected]

Veranstaltungen mit Abfall- und Müllbeseitigung
Magistratsabteilung III – Umwelttechnik und Abfallwirtschaft
Maria-Theresien-Straße 18
Herr Martin Baumann, Tel. 5360-5179
Fax 5360-1708
email [email protected]

Veranstaltungen mit Errichtung von Zelten, Bühnen etc.
(formloses Bauansuchen bei Zeltaufbauten über 100 m² erforderlich)
Magistratsabteilung III – Bau- und Feuerpolizei
Maria-Theresien-Str. 18 / 4. Stock
Herr Ing. Hubert Fellner, Zimmer 4152, Tel. 5360-4152 bzw.
Herr Ing. Hubert Kluge, Zimmer 4160, Tel. 5360-4160 bzw.
Herr Kurt Mitterer, Zimmer 4182, Tel. 5360-4182
Fax 5360-1762
email [email protected]

Veranstaltungen mit Stromanschluss
(am Marktplatz oder anderen öffentlichen Plätzen)
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
Langer Weg 29
Tel. 502-7241
Fax 502-7248
email [email protected]

Veranstaltungen mit Wasseranschluss
(am Marktplatz oder anderen öffentlichen Plätzen)
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG), Haustechnik
Rossaugasse 2
Herr Josef Angerer, Tel. 4004-107
Fax 4004-44-107 oder 4004-504, Mobil 0676/82 48 2122
email [email protected]

Veranstaltungen verbunden mit Straßenbahn- und/oder Busumleitungen
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
Pastorstr. 5
Herr Kurt Schmarl, Tel. 5307-104
Fax 595020-104
email [email protected]
8. Sonstige sicherheitsrelevante Dienststellen (je nach Art und Umfang der Veranstaltung)
Österreichisches Rotes Kreuz
Rettung Bezirksstelle Innsbruck Stadt
Sillufer 3, 6020 Innsbruck
Tel. 33 4 44, Fax 33 4 44 – 29
Bundespolizeidirektion Innsbruck
Kaiserjägerstr. 8, 6020 Innsbruck
Tel. 059133-75-5120, Fax 059133-75-5129
Berufsfeuerwehr Innsbruck
Hauptfeuerwache
-4-
Hunoldstr. 17, 6020 Innsbruck
Tel. 33 6 59-0
-5-
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