29. Sitzung des Gemeinderates vom 3. Juli 2012 " Kurzprotokoll"

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AUS DER RATSSTUBE
GEMEINDE VADUZ
27. November 2012
Information des Bürgermeisters
36. Sitzung des Gemeinderates vom 27. November 2012
6. Dezember 2012 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus
6. Dezember 2012 Zustellung an die Abonnenten
AUS DER RATSSTUBE
GEMEINDE VADUZ
27. November 2012
Information des Bürgermeisters
36. Sitzung des Gemeinderates vom 27. November 2012
Siedlungsentwässerung
Abwasserreglement für die Gemeinden Liechtensteins
Die Abwasserentsorgung fällt gemäss Gemeindegesetz in den eigenen Wirkungskreis der
Gemeinden. In ihrem eigenen Wirkungskreis ordnen und verwalten sie ihre Angelegenheiten
unter Aufsicht des Staates selbstständig. Zur gemeinsamen Durchführung der regionalen Sammlung der Abwässer und deren Reinigung haben sich sämtliche Gemeinden des Landes zum Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins (AZV) zusammengeschlossen. Zur Gewährleistung eines koordinierten Vollzuges sind nebst den gesetzlichen Gewässerschutzbestimmungen landesweit auch einheitliche Bestimmungen auf Reglementsebene unabdingbar.
Das geltende Abwasserreglement der Gemeinde Vaduz hat der Gemeinderat am 15. März 2005
genehmigt und ist seit 1. April 2005 in Kraft.
Seit 2006 wurden/werden – gestützt auf das Gewässerschutzgesetz (LGBl. Nr. 159) – die
Generellen Kanalisationsprojekte (GKP) der Gemeinden, welche grösstenteils aus den 70-er bis
90-er Jahren stammen, überarbeitet. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21. Juni 2011 wird auch
das Generelle Kanalisationsprojekt (GKP) der Gemeinde Vaduz überarbeitet. Im Unterschied zur
klassischen Entwässerungsphilosophie, welche in der Regel darauf abzielte, das Abwasser aus
Haushalt, Gewerbe und Industrie sowie das Regen-, Schmelz- und Sickerwasser möglichst
rasch, wirtschaftlich und betriebssicher der Kläranlage bzw. den Vorflutern zuzuführen, wird in
den neuen Generellen Entwässerungsplanungen (GEP) nebst dem qualitativen Gewässerschutz
vermehrt auch der quantitative Gewässerschutz verfolgt. Die Abwasserentsorgung wird wesentlich differenzierter vorgenommen als dies in der Vergangenheit verlangt wurde. Es gilt der Grundsatz, dass unverschmutzte Abwässer nicht einer Abwasserbehandlungsanlage (ARA) zugeführt
werden dürfen. Vielmehr sind diese am Ort des Anfalls zu versickern oder – falls dies nicht
möglich ist – einem oberirdischen Gewässer zuzuleiten.
Die Überarbeitung der Generellen Entwässerungsplanungen der Gemeinden, und das zwischenzeitliche Vorhandensein neuer Normen machten es unter anderem auch erforderlich, das
geltende Abwasserreglement der Gemeinde Vaduz aus dem Jahre 2005 zu überarbeiten. Eine
von der Delegiertenversammlung des Abwasserzweckverbandes der Gemeinden Liechtenstein,
AZV, bestellte Kommission, bestehend aus Vertretern der Gemeinden, des Amtes für Umweltschutz sowie dem AZV hat folgende Unterlagen erarbeitet:
-
Neufassung Abwasserreglement der Gemeinden Liechtensteins
Wegleitung Liegenschaftsentwässerung – Planungshilfe
Standardisierte Gesuchsunterlagen
Muster „Bewilligung Liegenschaftsentwässerung“
Die wichtigsten Änderungen der Neufassung gegenüber dem geltenden technischen Reglement
Siedlungsentwässerung der Gemeinde Vaduz sind:
1.
2.
3.
4.
5.
Formulierung der Entwässerungsgrundsätze resp. Entwässerungsprioritäten und der
Regenwasserentsorgung
Erfordernis eines Fachplaners für die Belange der Liegenschaftsentwässerung
Neuregelung der Zuständigkeiten (Gemeinde, AfU, AZV)
Definition der Gesuchsunterlagen
Rechtsmittel
-1-
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GEMEINDE VADUZ
27. November 2012
Bis auf die Handhabung der Finanzierung Hausanschlussleitungen konnte bei der Ausarbeitung
des neuen Abwasserreglements Einigung erzielt werden. Die Gemeinde Vaduz bleibt bei der
geltenden Praxis, dass die Abgrenzung zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage der
Anschlusspunkt an die öffentliche Kanalisation bildet. Der Vorschlag, dass der Anschlusspunkt
an die öffentliche Kanalisation in der Regel maximal einen Meter innerhalb des privaten
Grundstücks liegt, findet für die Gemeinde Vaduz keine Anwendung.
Art. 19 Private Abwasseranlagen, Handhabung Vaduz
1
Private Abwasseranlagen umfassen alle nicht öffentlichen Anlagen, welche der Liegenschaftsentwässerung sowie der Abwasservorbehandlung oder -reinigung dienen. Sie sind vom Grundeigentümer zu erstellen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern, auch wenn diese im
öffentlichen Grund liegen.
2
Die Abgrenzung zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage bildet der Anschlusspunkt
an die öffentliche Kanalisation.
Art. 19 Private Abwasseranlagen, Vorschlag AZV
1
Private Abwasseranlagen umfassen alle nicht öffentlichen Anlagen, welche der Liegenschaftsentwässerung sowie der Abwasservorbehandlung oder -reinigung dienen. Sie sind vom Grundeigentümer zu erstellen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern.
2
Die Abgrenzung zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage bildet der Anschlusspunkt
an die öffentliche Kanalisation. Dieser Punkt liegt in der Regel maximal 1.0 m innerhalb des
privaten Grundstücks, welches an den öffentlichen Grund angrenzt. Spätere Aufteilungen der
Parzelle nach der Ersterschliessung berechtigen den Eigentümer nicht zu weiteren Anschlüssen.
Die Begründung für die Textanpassung liegt einerseits darin, dass die vorgeschlagene
Handhabung der Finanzierung Hausanschlussleitungen in Anlehnung an das Reglement für die
Wasserversorgung der Gemeinde Vaduz erfolgt und andererseits dadurch auch keine zusätzlichen Kosten für Hausanschlussleitungen zu Lasten der Gemeinde Vaduz generiert werden.
Die erarbeiteten standardisierten Gesuchsunterlagen sollen die Arbeit für den Gesuchsteller, aber
auch für die Prüfbehörde, erleichtern. Die Gesuchsunterlagen werden in Form digitaler Formulare
zur Verfügung gestellt.
Analog dem Reglement und den Gesuchsunterlagen soll künftig auch die Bewilligung/Verfügung
von den Gemeinden in einer möglichst einheitlichen Form ausgestellt werden. Hierzu wurde eine
entsprechende Mustervorlage „Bewilligung Liegenschaftsentwässerung“ erarbeitet.
Der Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins ersucht nun die Gemeinden, das
neue Abwasserreglement möglichst zeitnah in Kraft zu setzen sowie die mitgeltenden Gesuchsunterlagen einzufordern und die Planungs- und Bewilligungsunterlagen in der vorgeschlagenen
Form zu verwenden.
Antrag Bürgermeister und Bauverwaltung, Abt. Tiefbau:
1.
Vorbehaltlich der in Kraftsetzung des Gesetzes vom 19. Oktober 2012 über die Abänderung
des Gemeindegesetzes, LGBl. 2012 Nr. 356, am 1. Dezember 2012 und der darauf gemäss
Art. 25 Abs. 3 GemG gestützten Abänderung der Gemeindeordnung, basierend auf welcher
dem Gemeinderat die Kompetenz zum Erlass von Reglementen, die Rechte und Pflichten
mit Strafsanktionen begründen, eingeräumt wird, ist der Gemeinderat zum Erlass des gegenständlichen Reglementes ermächtigt.
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27. November 2012
2.
Der Gemeinderat genehmigt das vorliegende Abwasserreglement der Gemeinde Vaduz und
setzt gleichzeitig das bestehende „Technische Reglement Siedlungsentwässerung“ aus dem
Jahr 2005 ausser Kraft.
3.
Die in Kraftsetzung des vorliegenden neuen Abwasserreglements erfolgt auf 1. Januar 2013.
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig
Siedlungsentwässerung
Abwasserreglement für die Gemeinden Liechtensteins
Gebührenanpassung
In Zusammenhang mit der Erarbeitung des Abwasserreglements für die Gemeinden Liechtensteins hat auf Antrag des Bürgermeisters die Delegiertenversammlung des Abwasserzweckverbandes Liechtenstein auch die Thematik für ein einheitliches Abwasser Tarifsystems auf
Landesebene aufgegriffen und ausführlich beraten. Als Fazit kann festgehalten werden, dass
zum jetzigen Zeitpunkt der politische Wille, die laufenden Abwasserkosten verursachergerecht
umzulegen sowie für die Erarbeitung eines einheitlichen Tarifsystems, nicht gegeben ist.
Gemäss Gewässerschutzgesetz (GschG) vom 15. Mai 2003, Artikel 52, Finanzierung der
öffentlichen Abwasserentsorgung überbinden die Gemeinden die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt, Sanierung und Ersatz der Abwasseranlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, mit Gebühren
oder anderen Abgaben den Verursachern. Von der Erhebung kostendeckender und verursachergerechter Abgaben kann abgewichen werden und die Kosten können anderweitig finanziert werden. Die Gemeinden leisten derzeit Beiträge an die öffentlichen Infrastrukturanlagen und an deren Unterhalt.
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung werden die Kosten für die Abwasserentsorgung nach
den grossen Investitionen nicht sinken, sondern steigen. Der Grund sind die hohen Kosten für die
Werterhaltung, die steigenden Anforderungen im Gewässerschutz sowie das Einstellen der
Subventionen. Damit in Zukunft die Gebühren nicht sprunghaft und unerwartet angepasst werden
müssen, braucht die Gemeinde eine solide und langfristige Planung der Investitionen, der
Finanzierung und der Gebühren. Eine verursachergerechte Gebührenpolitik belohnt jene, welche
Abwasser vermeiden. Die Verursacher werden bemüht sein, ihre Kosten in ihrem eigenen
finanziellen Interesse gering zu halten und unsere Gewässer werden auf marktkonforme Weise
geschont.
Die im heutigen Gebührenreglement der Gemeinde festgelegte Gebührenhöhe wie auch die
Gebührenstruktur ist veraltet, nicht ausreichend verursacherorientiert und bedarf einer zukunftsorientierten Anpassung.
Der Bürgermeister sowie die Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau, empfehlen die Voraussetzungen
für die Erhebung einer schrittweisen Umsetzung verursacherorientierter und künftig kostendeckender Gebühren zu schaffen. Als Grundlage soll hierzu die Richtlinie über die Finanzierung
der Abwasserentsorgung des Verbandes Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute,
VSA, dienen.
Als derzeit einzige Liechtensteiner Gemeinde ist auch die Gemeinde Triesen daran interessiert,
Voraussetzungen für die Erhebung verursacherorientierter und künftig kostendeckender Gebühren zu schaffen.
Es gilt aufzuzeigen, welche Anpassungen für die Gemeinde Vaduz und Triesen sinnvoll und nötig
sind. Zu diesem Zweck soll als erster Schritt eine Projektgruppe, bestehend aus der Bauverwaltung Vaduz, Abteilung Tiefbau, der Bauverwaltung Triesen sowie einem externen Fachmann
gebildet werden.
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27. November 2012
Als zweiter Schritt sollen die entsprechenden Dokumente erarbeitet werden. Ziel soll sein, ein
neues Gebührenreglement innert Jahresfrist, einführen zu können.
Zur teilweisen Deckung der Betriebs- und Unterhaltskosten des Abwasserwerks der Gemeinde
Vaduz und der anteiligen Kosten am Abwasserzweckverband der Liechtensteiner Gemeinden
sowie der Investitionskosten für die Erstellung und Werterhaltung der Anlagen werden ab dem
Jahr 2013 die bestehenden Gebühren aus dem Jahr 2004 wie folgt angepasst:
Antrag des Bürgermeisters und der Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau:
1.
Grundgebühren
Zähler ½ Zoll
Zähler ¾ Zoll
Zähler 1 Zoll
Zähler 5/4 Zoll
Zähler 1 ½ Zoll
Zähler 2 Zoll
Zähler 2 ½ Zoll
=
=
=
=
=
=
=
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
50.00
50.00
80.00
140.00
160.00
180.00
200.00
(Zähler bis DN 20)
(Zähler DN 20)
(Zähler DN 25)
(Zähler DN 32)
(Zähler DN 40)
(Zähler DN 50)
(Zähler DN 65)
Diese vorgeschlagenen Grundgebühren finden auch in den Unterländer Gemeinden seit 1.
Januar 2007 Anwendung.
2.
Verbrauchsgebühr CHF 0.85 je m3 Wasser
Auch diese vorgeschlagene Verbrauchsgebühr findet in den Unterländer Gemeinden seit 1.
Januar 2007 Anwendung. In der Gemeinde Mauren seit 1. Januar 2012.
3.
Anschlussgebühr CHF 3.50 je m3 umbauter Raum
4.
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister und die Bauverwaltung Abteilung Tiefbau die
Voraussetzungen für die Erhebung einer schrittweisen Umsetzung verursacherorientierter
und künftig kostendeckender Gebühren zu schaffen. Als Grundlage soll hierzu die Richtlinie
über die Finanzierung der Abwasserentsorgung des Verbandes Schweizer Abwasser- und
Gewässerschutzfachleute, VSA, dienen. Die diesbezüglichen Dokumente sollen bis zum
dritten Quartal 2013 vorliegen.
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig
Voranschlag der Gemeinde Vaduz für das Jahr 2013
2. Lesung
Der Gemeinderat hat das Budget 2013 anlässlich der Sitzung vom 13. November 2012 einer
ersten Lesung unterzogen. Die in der Beratung aufgeworfenen Fragen und Pendenzen wurden
von den jeweiligen Sachbearbeitern zu Handen des Gemeinderates beantwortet.
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27. November 2012
Antrag der Finanzkommission (einstimmig):
1. Der Gemeinderat genehmigt

die Laufende Rechnung bei einem Gesamtaufwand von CHF 47.7 Mio. (inkl. Abschreibungen auf Verwaltungsvermögen von CHF 15.9 Mio.) sowie bei Gesamterträgen von
CHF 40.20 Mio. mit einem Aufwandüber-schuss von CHF 7.3 Mio.

die Investitionsrechnung bei Ausgaben von CHF 18.7 Mio. und Einnahmen von
CHF 1.0 Mio. mit Nettoinvestitionen von CHF 17.7 Mio.
2. Der Gemeinderat beschliesst, den Gemeindesteuerzuschlag 2013 bei 150 % zu belassen. Gemäss Gemeinderatsbeschluss zur Festsetzung des Gemeindesteuerzuschlages
vom 18. November 2008 liegen keine Gründe für eine Erhöhung vor.
Beschluss: Gemäss Antrag,
9 Ja-Stimmen (7 FBP, 1 VU, 1 FL), 3 Nein-Stimmen (VU)
Investment Controlling
Leistungsvereinbarung mit Dux Partners AG, Triesen
Am 20. November 2009 wurde mit der Dux Partners AG eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, welche die Erstellung der Wertschriftenbuchhaltung sowie die Überwachung der
Anlagerichtlinien der Gemeinde Vaduz beinhaltet. Die Vereinbarung trat in dieser Form am
1. Januar 2010 in Kraft. Die Auflösung dieser Leistungsvereinbarung wurde einvernehmlich
zwischen der Gemeinde Vaduz und der Dux Partners AG per 31. Dezember 2012 vereinbart.
Die Offertstellung für die Neuvergabe erfolgte auf Grund der in der Ausschreibung festgelegten
Anforderungen der Gemeinde Vaduz.
Es liegen zwei Offerten von Investment Controlling Unternehmen vor:
-
LMM Controlling & Consulting Trust reg., Schaan
Consaltis AG, Vaduz
CHF 90‘720.00
CHF 43‘200.00
Die Preise verstehen sich inkl. 8 % Mehrwertsteuer. Beide Offertsteller führen namhafte Referenzen wie z.B. AHV, Gemeinden und das Land Liechtenstein an.
Antrag Bürgermeisters und Leiter Finanzdienste:
Der Gemeinderat erteilt aufgrund der eingegangenen Offerten den Auftrag zur Durchführung des Investment Controllings der Gemeinde Vaduz der Consaltis AG, Vaduz, zum
Preis von pauschal CHF 43‘200.00 pro Jahr.
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig
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27. November 2012
Vaduzer-Saal, Vaduz
Eingang Kellertheater
Anbau Vordach, Bauabrechnung
Kredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom
24. April 2012
Abrechnung
Minderkosten
Baubeginn:
Fertigstellung:
CHF 114‘000.00
CHF 76‘071.50
- 33.27 %
- CHF
37‘928.50
Anfang Juli 2012
Ende August 2012
Minderkostenbegründung:
Für die grösste Kostenposition „Montagebau in Stahl-/Glaskonstruktion“ des Kostenvoranschlags
wurde vorgängig von einem dafür spezialisierten Unternehmen eine Richtofferte eingeholt. Das
damit betraute Unternehmen berechnete hierfür CHF 37‘000.00. Die Ausschreibung dieser
Arbeiten hat ergeben, dass der kostengünstigste Anbieter, der auch mit den Arbeiten beauftragt
wurde, den Auftrag für rund CHF 18‘800.00 abgerechnet hat. Das sind CHF 18‘200.00 weniger
als veranschlagt wurden. Im Weiteren konnten die Vorbereitungsarbeiten (Räumungen, Terrainvorbereitungen, Demontagen), die Elektroinstallationsarbeiten für die Beleuchtung und die Baunebenkosten wesentlich kostengünstiger abgerechnet werden, als diese veranschlagt wurden.
Ebenso wurde die Reserveposition für Unvorhergesehenes im Betrag von CHF 5‘300.00 kaum
beansprucht.
Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Hochbau:
Der Gemeinderat genehmigt die Bauabrechnung für den Anbau eines Vordaches über
dem Eingang des Kellertheaters beim Vaduzer-Saal im Betrag von CHF 76‘071.50 inkl.
MWSt.
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig
Sonnblickstrasse
Ingenieurleistungen, Auftragsvergabe
CHF
Ingenium AG, Vaduz
175‘880.15
Einstimmig
PAV-Areal
weiteres Vorgehen betreffend die Nutzung
Ausgangslage
Die Gemeinde Vaduz hat die Vaduzer Parzelle Nr. 1703, Plan 25, Schaanerstrasse 40, im
Ausmass von 9’927 m2 Fläche, mit darauf erstellten Fabrik- und Ökonomiegebäuden/-anlagen
am 21. November 2001 gekauft (Gemeinderatsbeschluss vom 27. September 2001). Von der
Parzellenfläche befinden sich 7’642 m2 in der Industrie- und Gewerbezone, die restliche Fläche
von 2’285 m2 befindet sich in der Wohnzone W2.
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27. November 2012
Die Firma PAV Vaduz AG hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2009 den Mietvertrag auf den
31. Dezember 2012 vorsorglich gekündigt. Der Bürgermeister hat den Gemeinderat an der
Sitzung vom 19. Januar 2010 über die Kündigung informiert. Diese wurde vom Gemeinderat
dannzumal zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage dieser Tatsachen hat der Bürgermeister
an der Gemeinderatssitzung vom 12. Mai 2011 die Bildung einer Arbeitsgruppe angeregt, die sich
mit der zukünftigen Nutzung dieses Areals befassen und dem Gemeinderat die Erkenntnisse zur
Beschlussfassung vorlegen soll.
Die Arbeitsgruppe „PAV“ – bestehend aus Bürgermeister Ewald Ospelt (Vorsitz), Gemeinderat
René Hasler, Gemeinderat Frank Konrad und Gemeinderat Toni Real – hat sich zu fünf
Sitzungen getroffen. Dabei sind Möglichkeiten für künftige Nutzungsarten und -formen diskutiert
und auch ein Inserat zur Evaluierung von Interessenten geschaltet worden. Die daraufhin
eingereichten Projekte vermochten weder die Arbeitsgruppe noch den Gemeinderat zu überzeugen und wurden daher nicht weiter verfolgt. Gleichzeitig erachteten die Entscheidungsträger
den baulichen und betrieblichen Unterhalt mehrheitlich für zu hoch, als dass es durch die Gemeinde selbst genutzt werden könnte.
Der Rückbau des PAV-Areals wurde in der Folge vom Gemeinderat anlässlich der 18. Sitzung
vom 17. Januar 2012 beschlossen und dieser Beschluss besteht nach wie vor.
Aus den Reihen des Gemeinderates bildete sich mit Gemeinderat René Halser und der Gemeinderätin Renate Feger eine Interessengruppe, die im August 2012 (Pressekonferenz am 10.
August 2012) eine Petition lancierte, um die Diskussion zur Nutzung des PAV-Areals als „Raum
für Kultur“ in Gang zu bringen. Fast gleichzeitig traten Mario Frick und Werner Altheide von der
Firma „sports factory Liechtenstein AG“ an den Bürgermeister heran und stellten ihm bzw. dem
Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 21. August 2012 ihre Projektidee zur Errichtung eines
„Sportzentrums Vaduz“ vor.
Die Veröffentlichung dieser Absichten führte in der Folge dazu, dass sich aus den Reihen der
Quartierbewohner eine Gruppe zusammenfand, die ihre Bedenken und Erwartungen gegenüber
dem Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 4. September 2012 vorbrachte. Insbesondere bestand die Befürchtung einer Verkehrszunahme und einer erhöhten Lärmbelastung.
Bewertung der Projekte
Um die beiden sich konkurrenzierenden Projekt einander gegenüberstellen zu können, hat der
Bürgermeister im Auftrag des Gemeinderates einen Erhebungsbogen erarbeitet, der diesen anlässlich der Sitzung vom 4. September 2012 verabschiedet hat. Mit Mail vom 14. September wurden die Erhebungsgrundlagen den Projektinteressierten zugestellt. Auf Ersuchen der Projektgruppe „Sportzentrum Vaduz“ wurde der ursprüngliche Abgabetermin der Unterlagen vom 9. November 2012 um einige Tage auf den 17. November 2012 verschoben. Von nachstehenden
Interessenten wurden Dossiers eingereicht:

„PAV – Raum für Kultur“, vertreten durch René Hasler, Renate Feger und Cornelia MeierSpoerri

„Sportzentrum Vaduz“, vertreten durch die sports factory Liechtenstein AG – ad personam
Werner Altheide und Mario Frick
In der von der Gemeinde ausgearbeiteten Erhebung wurden 22 Themenbereiche erfragt, die sich
auf 55 Teilfragen erstreckte. Zudem wurde am Ende der Befragung noch die Möglichkeit gegeben, ergänzende Kommentare anzubringen.
Die Kanzlei hat eine vergleichende Darstellung (Synopse) der eingereichten Nutzungsbewertungen vorgenommen. Zum einen wurden diese betreffend die Qualität der Projektunterlagen
(Vollständigkeit, logische Nachvollziehbarkeit), zum andern hinsichtlich der Projekte im Direktvergleich (Inhalt, Belege für Annahmen) beurteilt.
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AUS DER RATSSTUBE
GEMEINDE VADUZ
27. November 2012
Im Ergebnis der qualitativen Beurteilung, wie auch im Vergleich zwischen den Projekten, erhielt
das Kulturprojekt jeweils eine markant höhere Punktzahl (37 zu 17 / 13 zu 1). Zu begründen ist
dieser eklatante Unterschied in der Qualität der eingereichten Dossiers, fehlender Informationen
oder Abklärungen beim Sportprojekt sowie dem Hinweis darauf, dass konkrete Informationen und
Abklärungen erst nach erteilter Projektgenehmigung durch den Gemeinderat nachgereicht bzw.
erhoben werden können.
Im Wesentlichen fehlen beim Sportprojekt Aussagen über das Trägerschaftsmodell, Beteiligungen (v.a. vom Squash Rakets Club Vaduz, wie auch der Gemeinde Vaduz) werden erwähnt aber
nicht belegt. Weder liegt ein Budget bzw. Finanzierungsplan vor, noch wurde die Mittelherkunft
dargelegt. Betreffend die Nutzung des PAV-Areals wird zwar ein Baurecht beansprucht, jedoch
verzichtet der Projektträger gänzlich darauf, sich über allfällige Konditionen zu äussern. Des
Weiteren ist im Sportprojekt ein angeschlossener Hotelbetrieb (mit rund 50 Betten) vorgesehen.
Aus den Unterlagen (weder in den Plänen, noch textlich) sind nähere Angaben hierzu zu finden.
Weiteres Vorgehen
René Hasler, als Vertreter des Projektes „Kultur“ erläutert kurz das Ergebnis der Vorarbeiten und
weist in diesem Kontext darauf hin, dass der ursprünglich von der Gemeinde kolportierte Betrag
von CHF 3‘000‘000.00 für die Umnutzung der PAV-Räumlichkeiten zum Kulturzentrum zu gering
sei. Aus den Gesprächen mit Fachleuten müsse eher mit einem Finanzbedarf von
CHF 10‘000‘000.00 kalkuliert werden. Um diesbezüglich Gewissheit zu erlangen, sei eine vertiefte Abklärung notwendig, die durch die Firma Bau-Data vorgenommen werden kann. Eine
Offerte liegt bereits vor.
Eine Besichtigung des PAV-Areals, um sich vor Ort ein Bild über die Gegebenheiten machen zu
können, kann erst im neuen Jahr erfolgen, da die Liegenschaft noch vermietet ist.
Das weitere Vorgehen betreffend wird folgender Antrag durch René Hasler verteilt, der vom Gemeinderat mehrheitlich verabschiedet wird:
„Der Gebäudezustand wird augenscheinlich von verschiedenen Fachleuten unterschiedlich dargestellt. Um Aufschluss über den tatsächlichen Gebäudezustand und allenfalls die Sinnhaftigkeit einer Sanierung des Gebäudes zu erlangen, ist eine Untersuchung
desselben hilfreich.
Antrag der Gemeinderäte René Hasler, Renate Feger, Cornelia Meier-Spoerri:
Das Gebäude „PAV“ an der Schaanerstrasse soll auf seinen effektiven Zustand untersucht werden, dies nach dem Leistungsumfang der Bau-Data gemäss Offerte. Eine
Grobanalyse des Gebäudezustandes der einzelnen Bauetappen soll folgende Aspekte
berücksichtigen:
–
Qualität des Bauwerks (Konstruktion, Aussenhülle, Innenausbau, Gebäudetechnik)
und dessen Lebensdauer.
–
Eine grobe Bewertung der einzelnen Bauetappen in Bezug auf die geplante Nutzung
unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Normen.
–
Aufzeigen von erforderlichen Massnahmen zur Sicherstellung der geplanten
Nutzung.
–
Eine Grobschätzung des Finanzbedarfes für die Adaptierung der einzelnen Bauetappen um die geplante Nutzung zu ermöglichen.
Die Kosten von CHF 30‘000.00 sind ins Budget 2013 zu übernehmen.“
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27. November 2012
Auf Grund der eingegangenen Dossiers und der im Gemeinderat geführten Diskussion wird
davon abgesehen, das Projekt „Sport“ weiter zu verfolgen. Ausschlaggebend hierfür ist vor allem
die Lückenhaftigkeit der Unterlagen und das Fehlen wesentlicher Informationen (Trägerschaft,
Details zum Baurecht, Finanzierungsmodelle).
Ein Grundsatzentscheid für dieses Projekt kann unter diesen Umständen nicht gesprochen
werden und eine notwendige Nachbesserung bzw. eine neuerliche Erfragung von bereits geforderten Angaben zur Nutzwertanalyse widerspricht klar einer Gleichbehandlung der eingereichten
Dossiers.
Der Gemeinderat bedauert diese Ausgangslage und beschliesst einstimmig, auf Grund des
Ergebnisses der Nutzwertanalyse, das Projekt „Sport“ der sports factory Liechtenstein AG nicht
weiter zu verfolgen.
Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse der Firma Bau-Data und vorgängiger Besichtigung
des PAV-Areals wird der Gemeinderat das weitere Vorgehen bezüglich Abbruch endgültig
beschliessen.
Stimmenzähler der Gemeinde Vaduz für die Amtszeit 2011/15
Wahl eines Ersatzmitgliedes
Gemäss Gesetz vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in
Landesangelegenheiten LGBl. 1973 Nr. 50, Art. 19 hat der Gemeinderat für die Dauer seiner
Amtszeit eine Wahl- oder Abstimmungskommission zu wählen, welcher auch eine entsprechende
Anzahl Stimmenzähler beizugeben sind.
Herr Thomas Meier, Schimmelgasse 5a, ist für die Amtszeit 2011/15 als Ersatz-Stimmenzähler
der Gemeinde Vaduz gewählt. Am 21. November 2012 hat Thomas Meier mitgeteilt, dass er
diese Funktion aus beruflichen Gründen per sofort nicht mehr wahrnehmen kann. Es ist daher
eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Antrag der FBP-Fraktion im Gemeinderat:
Für die Dauer der laufenden Amtsperiode wird als Ersatz-Stimmenzähler gewählt:
‒ Herr Simon Tinner, Egertastrasse 14A
Beschluss: Gemäss Antrag, einstimmig
Liegenschaftsverwaltung:
Ersatzanstellung Reinigungsmitarbeiterin Rathaus /Städtle 14
Information des Bürgermeisters, Leiter Liegenschaft und der Leiterin Personaldienste:
Frau Leybis Senti, Schaan, übernimmt die Funktionen der Reinigungsmitarbeiterin (40 %)
per 21. Januar 2013.
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AUS DER RATSSTUBE
GEMEINDE VADUZ
27. November 2012
Ewald Ospelt, Bürgermeister
Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die
Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 des
Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt ein Monat ab Kundmachung des Beschlusses:
Tag der Kundmachung:
6. Dezember 2012
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