Fahrplan - Frühe Hilfen im Bezirk Treptow

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Fahrplan:
Was ist wichtig in der Zeit
rund um die Geburt?
Informationen
für (werdende) Eltern
in Treptow-Köpenick
Der Fahrplan wurde überreicht von:
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Gesundheitsamt – Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Hans-Schmidt-Str. 16 | 12489 Berlin
Ortolfstr. 182/184 | 12524 Berlin
Salvador-Allende-Str. 80a | 12559 Berlin
Tel. 030 - 902 97 - 47 77
Tel. 030 - 902 97 - 67 00
Tel. 030 - 902 97 - 37 76
Hier finden Sie die App zum Fahrplan
„Was ist wichtig in der Zeit rund um die Geburt?“
Impressum:
Herausgeber :
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Gesundheit und Umwelt | Qualitätssicherungs-, Planungs- und
Koordinierungsstelle Gesundheit; Tel.: 902 97 - 61 67 | Postfach 910240 | 12414 Berlin
in Zusammenarbeit mit dem Märkisches Sozial- und Bildungswerk e.V. | Rosenstraße 1 |
12555 Berlin | www.msbw-online.de
Redaktion:
Stand:
Gestaltung / Illustration:
Fahrplan online unter: Claudia Schubert | Märkisches Sozial- und Bildungswerk e.V.
November 2016
Schock Verlag | Hasselwerder Str. 22 | 12439 Berlin | www.schockverlag.de
www.berlin.de (Suchbegriff: Fahrplan Treptow-Köpenick)
Diese Broschüre wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Rahmen des Aktionsprogramms Gesundheit finanziert.
Fahrplan:
Was ist wichtig in der Zeit rund um die Geburt?
Informationen für (werdende) Eltern in Treptow-Köpenick
Die (bevorstehende) Geburt Ihres Kindes bringt viele aufregende Veränderungen in Ihrem Alltag mit sich.
Wenn Sie bald Mutter bzw. Vater werden, dann müssen Sie wahrscheinlich einige Dinge vorbereiten:
Eine Hebamme suchen, zum Geburtsvorbereitungskurs gehen, die Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen und
Elternzeit beantragen.
Ist Ihr Kind bereits auf der Welt, stehen Aufgaben wie das Bürgeramt aufsuchen, die Krankenkasse informieren,
die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, sich um Kindergeld und Elterngeld kümmern, einen Kitaplatz organisieren
und vieles mehr an.
Mit dem Fahrplan „Was ist wichtig in der Zeit rund um die Geburt?“ haben wir zusammengestellt, was Sie in der
Schwangerschaft und nach der Geburt Ihres Kindes bedenken und welche Dinge Sie erledigen müssen.
Außerdem erfahren Sie, was Sie an finanziellen und materiellen Hilfen wann und wo beantragen können und welche
Unterlagen Sie dazu benötigen.
Für diese spannende Zeit wünschen wir Ihnen und Ihrem Kind alles Gute.
CHECKLISTE VOR DER GEBURT
CHECKLISTE NACH DER GEBURT
Was?
Wann?
Wo?
Schwangerschaftsberatung
bei Bedarf während der Schwangerschaft
Schwangerschaftsberatungsstelle
Gynäkologin/Gynäkologe suchen
ab Beginn der Schwangerschaft
Internet
Kostenlose gynäkologische Schwangerschaftsvorsorge (mit Ausstellen des
Mutterpasses) und soziale Beratung für Frauen OHNE Krankenversicherung
ab Beginn der Schwangerschaft
Zentren für sexuelle Gesundheit
und Familienplanung
Hebamme suchen
ab Beginn der Schwangerschaft
Geburtseinrichtungen suchen / zur Geburt anmelden
während der Schwangerschaft
√
Wann?
Wo?
U-Untersuchungen wahrnehmen
ab der Geburt
Kinderärztliche Praxis
sofort nach der Geburt
Krankenkasse
nach der Geburt
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Internet / Berliner Hebammenliste
Krankenversicherung für das Kind abschließen
Angebote des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes wahrnehmen
Angebote der Frühen Hilfen wahrnehmen
nach der Geburt
Familienzentren
Geburtseinrichtung
Rückbildungskurs besuchen
nach der Geburt
Hebammenpraxis oder Familienzentren
während der Schwangerschaft
Internet
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen
6. – 18. Lebensmonat
Zahnarztpraxis
Schwangerschaft bei der Arbeitsstelle bekannt geben
keine Frist
Arbeitgeber
Anmeldung beim Standesamt
innerhalb einer Woche nach der Geburt
Standesamt
Elternzeit beantragen
spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit
Arbeitgeber
Kind beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten anmelden erfolgt automatisch durch das Standesamt
Gesundheit
Kinderärztliche Praxis für die U-Untersuchungen suchen
Arbeit
Behörden
Was?
Gesundheit
Behörden
Kitaplatz suchen
so früh wie möglich
Internet / Jugendamt
Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen
vor oder nach der Geburt
Jugend- oder Standesamt
Kitagutschein beantragen
9-2 Monate vor Beginn der Betreuung
Jugendamt
Sorgeerklärung abgeben (bei unverheirateten Paaren)
vor oder nach der Geburt
Jugendamt
Beratung zu Unterhalt und Sorgerecht
bei Bedarf
Jugendamt
Bescheinigung über die Schwangerschaft
spätestens 7 Wochen vor der Geburt einreichen
Mehrbedarf und Schwangerschaftsbekleidung:
ab der 13. Schwangerschaftswoche
Babyerstausstattung: 2-3 Monate
vor dem errechneten Geburtstermin
möglichst in den ersten Schwangerschaftsmonaten
Krankenkasse und
Arbeitgeber
JobCenter oder Sozialamt
Kindergeld beantragen
nach der Geburt
Familienkasse
Kinderzuschlag beantragen
bei Bedarf ab Geburt
Familienkasse
Elterngeld und ElterngeldPlus beantragen
in den ersten 3 Monaten nach der Geburt
Jugendamt
Wohngeld beantragen
bei Bedarf
Bürgeramt
Arbeitslosengeld II beantragen
bei Bedarf
JobCenter
Unterhaltsvorschuss beantragen
bei Bedarf
Jugendamt
Haushaltshilfe beantragen
bei Bedarf (auch in der Schwangerschaft)
Krankenkasse oder Jugendamt
Finanzen
Mutterschaftsgeld beantragen
Leistungen vom JobCenter oder Sozialamt: Mehrbedarf für Schwangere,
Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattungsbeihilfe beantragen
Zahlung der Stiftung „Hilfe für die Familie – Schwangere in Not“ beantragen
4
Schwangerschaftsberatungsstelle
√
Finanzen
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VOR DER GEBURT
Thema: Gesundheit
Vor der Geburt
Es gibt bereits vor der Geburt Ihres Kindes einiges zu tun. Versuchen Sie, so viel wie möglich früh zu erledigen.
Dann haben Sie, wenn das Kind da ist, mehr Zeit für sich und ihre Familie.
Schwangerschaftsberatung
Wenn Sie Fragen zur Schwangerschaft, Familienplanung oder Partnerschaft haben, können Sie sich bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle informieren und beraten lassen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in folgenden Einrichtungen:
ZENTRUM für sexuelle Gesundheit und Familienplanung, Janusz-Korczak-Straße 32, 12627 Berlin-Hellersdorf, Tel. 030 - 902 93 36 55
ZENTRUM für sexuelle Gesundheit und Familienplanung, Urbanstraße 24, 10967 Berlin-Kreuzberg, Tel. 030 - 902 98 83 63
BALANCE, Mauritiuskirchstraße 3, 10365 Berlin-Lichtenberg, Tel. 030 - 57 79 58 22
Was?
Informationen
Wann?
Wo?
Unterlagen
Gesundheit
Gynäkologin/
Gynäkologe suchen
Während der Schwangerschaft sind in regel-mäßigen Ab- Ab Beginn
ständen Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Sie gehö- der Schwangerschaft
ren zum Leistungsumfang der Krankenkassen und müssen
nicht extra bezahlt werden. Die Vorsorgeuntersuchungen
können in der gynäkologischen Praxis oder von einer Hebamme durchgeführt werden. Dabei wird auch der Mutterpass ausgestellt.
Internet:
Kassenärztliche Vereinigung:
www.kvberlin.de
Krankenversichertenkarte
Hebamme suchen
Schwangerschaft/ Vorsorge
Geburtsvorbereitung
Wochenbettbetreuung
Informationen zu Angeboten
Rückbildungskurse
Jede Frau hat Anspruch auf die Unterstützung
Ab Beginn
einer Hebamme in der Schwangerschaft und
der Schwangerschaft
in der Zeit nach der Geburt.
Die Hebamme kann bis auf die Ultraschalluntersuchungen alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft machen. Sie stellt auch den Mutterpass aus.
Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Internet:
www.berliner-hebammenliste.de
www.hebammensuche.de
www.hebammenruf-berlin.de
www.kidsgo.de
Zentraler Hebammenruf
Tel. 214 27 71
Krankenversichertenkarte
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Bei Bedarf:
Familienhebamme
Die Familienhebamme berät und begleitet Frauen und
Familien rund um die Schwangerschaft, Geburt und
das erste Lebensjahr der Kinder bei gesundheitlichen
Problemen und in belasteten Lebenssituationen.
Bei Bedarf:
Aufsuchende
Elternhilfe
Die Aufsuchende Elternhilfe begleitet werdende Eltern
ab Mitte
in ihrer Familiengründungsphase bei allen Fragen zur
der Schwangerschaft
Geburt und zum Alltag mit dem ersten Kind.
Die Mitarbeiterinnen bieten Beratung zu allen Fragen der
Entwicklung und Versorgung des Babys sowie zur
Alltagsorganisation mit Kind und Hilfe bei Anträgen oder
Unterstützung bei Behördengängen.
Bei Bedarf:
Familien-, Gesundheits-, und
Kinderkrankenpflegerin
Unterstützung für Schwangere und Eltern mit einem
ab Beginn
Kind im ersten Lebensjahr, bei Früh- oder Mehrlingsgeburt, der Schwangerschaft
chronischen Erkrankungen, Behinderung oder anderen
besonderen Belastungen.
Kindergesundheitshaus e.V.
www.kghaus.de
Offene Schwangerentreffs
Die offenen Schwangerengruppen geben werdenden
Eltern die Möglichkeit, sich untereinander zu Fragen
bezüglich Schwangerschaft und Geburt auszutauschen,
Kontakte zu knüpfen, miteinander ins Gespräch zu
kommen und voneinander zu lernen.
Schwangerentreff Altglienicke
Jeden Dienstag 10.00 - 13.00 Uhr
Ortolfstr. 182/184 | 12524 Berlin
Frau Sigrun Zenke (Koordination)
Tel. 0163 - 149 47 87
[email protected]
ab Beginn
der Schwangerschaft
ab Beginn
der Schwangerschaft
Kontakt für Familien aus Treptow
Frau Sigrun Zenke (Koordination)
Tel. 0163 - 149 47 87
[email protected]
Kontakt für Familien aus Köpenick
Frau Brit Bonin (Koordination)
Tel. 0162 - 405 60 85
[email protected]
Schwangerentreff Oberschöneweide
Jeden Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr
Wilhelminenhofstraße 34 | 12459 Berlin
Frau Simone Kühl
Tel. 0160 - 99 86 79 16
[email protected]
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VOR DER GEBURT
Thema: Gesundheit / Arbeit / Behörden
Was?
Informationen
Wann?
Wo?
Geburtseinrichtung suchen/
zur Geburt anmelden
Infoabend in den DRK Kliniken Berlin-Köpenick
Jeden 2. Dienstag im Monat + Zusatztermine
Infoabende im Geburtshaus Müggelsee
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 19.30 Uhr
Infoabende im Geburtshaus am Treptower Park
jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat 18.00-19.30 Uhr
während
der Schwangerschaft
DRK Kliniken Berlin-Köpenick
Mutterpass
Klinik für Gynäkologie und
KrankenversichertenGeburtshilfe
karte
Salvador-Allende-Straße 2-8
12559 Berlin
Tel. 030-30 35 33 26
Tel. 030-30 35 31 70 (Kreißsaal)
Geburtshaus Müggelsee
Aßmannstraße 64 | 12587 Berlin
Tel. 030-5664594
Geburtshaus am Treptower Park
Am Treptower Park 54 | 12435 Berlin
Tel. 030-92124330
(Montag - Freitag, 10.00 - 12.00 Uhr)
Kinderärztliche Praxis für die
U-Untersuchungen suchen
8
Die U1 und meist auch noch die U2 werden
in der Geburtseinrichtung durchgeführt.
Die folgenden U-Untersuchungen (U3-U9) werden
in einer kinderärztlichen Praxis durchgeführt.
Die U-Untersuchungen Internet
sind sehr wichtig, daher kvberlin.de
sollten Sie bereits
während der Schwangerschaft nach einer
kinderärztlichen Praxis
suchen und erfragen,
ob es freie Termine gibt.
Unterlagen
Arbeit
Schwangerschaft
bei der Arbeitsstelle
bekannt geben
Elternzeit beantragen
www.bmfsfj.de
(Suchbegriff: Elternzeit Broschüre)
keine Frist,
aber frühestmöglich,
damit Einhaltung der
Mutterschaftsbestimmungen gewährleistet ist
spätestens sieben
Wochen vor Beginn
der Elternzeit
Arbeitgeber
ggf. Mutterpass
Bescheinigung
der Gynäkologin/
des Gynäkologen
oder der Hebamme
Arbeitgeber
schriftlicher
formloser Antrag
Behörden
Vaterschaftsanerkennung
beurkunden lassen
Sorgeerklärung
abgeben
(bei unverheirateten Paaren)
Die Vaterschaftsanerkennung ist wichtig
bei Eltern, die nicht verheiratet sind.
Sie wird erst nach Zustimmung der Mutter wirksam.
Eine (kostenpflichtige) Beurkundung
ist auch im Standesamt möglich.
www.vaterschaftsanerkennung.com
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, müssen,
wenn sie das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben
möchten, eine öffentliche Sorgeerklärung abgeben.
vor der Geburt
Standesamt
zu empfehlen, aber auch Geburtenregister
nachher möglich
Alt-Köpenick 21 | 12555 Berlin
Jugendamt
Kindschaftsrechtliche
Beratung und Vertretung
Zum Großen Windkanal 4 | 12489 Berlin
vor oder nach der Geburt Tel. 030 - 902 97 52 30
Sprechzeiten
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Beurkundungen nur nach vorheriger
Terminvereinbarung
Personalausweise/Pässe
und Geburtsurkunden
beider Eltern
Mutterpass
wenn nach der Geburt:
Geburtsurkunde des
Kindes
Vaterschaftsanerkennung
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VOR DER GEBURT
Thema: Finanzen
NACH DER GEBURT
Thema: Gesundheit
Nach der Geburt
Finanzen
Mutterschaftsgeld
beantragen
Leistungen vom JobCenter
Mehrbedarf für Schwangere/
Schwangerschaftsbekleidung/
Erstausstattungsbeihilfe
beantragen
Berufstätige Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach
der Geburt von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld.
Der Arbeitgeber zahlt den Nettolohn minus 13 € je
Arbeitstag. Diese werden von der Krankenkasse gezahlt.
Bei Bezug von ALG I zahlt nur die Krankenkasse.
Bezieherinnen von ALG II haben die Möglichkeit,
folgende einmalige Leistungen zu beantragen:
Zuschuss zur Schwangerschaftsbekleidung
Zuschuss zur Babyausstattung
Zudem besteht die Möglichkeit, einen Mehrbedarf
für Schwangere in Höhe von 17% der Regelleistung
zu beantragen.
die Bescheinigung über Krankenkasse
die Schwangerschaft
sieben Wochen vor der
Geburt einreichen
Mehrbedarf für Schwangere/Schwangerschaftsbekleidung:
ab der 13. Schwangerschaftswoche möglich
Babyerstausstattung:
2-3 Monate vor dem
errechneten
Entbindungstermin
Antrag der Krankenkasse
Bescheinigung der Gynäkologin/des Gynäkologen
oder der Hebamme
schriftlicher
JobCenter
formloser Antrag
Groß-Berliner-Damm 73
12487 Berlin
Mutterpass
Telefonservice
Montag – Freitag 08.00-18.00 Uhr
Tel. 030 - 55 55 75 22 22
Sprechzeiten
Montag/Dienstag/
Freitag
08.00-12.30 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag 10
Die Stiftung „Hilfe für die Familie – Schwangere in Not“
stellt einmalig pro Schwangerschaft ergänzende Leistungen
zur Verfügung, wenn die Erstausstattung nicht aus
eigenen Mitteln gekauft werden kann oder die vom
JobCenter gewährte Leistung nicht ausreicht.
Bei der Antragsstellung werden Sie von jeder Schwangerschaftsberatungsstelle unterstützt. Diese nimmt den
Antrag auf und leitet ihn an die Stiftung weiter. Es ist
wichtig, dass der Antrag nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle und nicht bei mehreren gestellt wird
in den ersten Schwangerschaftsmonaten
(8-10 Wochen Bearbeitungszeit)
jede
Schwangerschaftsberatungsstelle
Weitere Informationen:
www.stiftungshilfe.de
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Bereich Treptow
Bereich Treptow
Hans-Schmidt-Str. 16 | 12489 Berlin
Tel. 030 - 902 97 - 47 77
Tel. 030 - 902 97 - 67 00
Ortsteile Alt-Treptow, Plänterwald, Baumschu- Ortsteile Altglienicke, Adlershof, Bohnsdorf,
lenweg, Niederschöneweide, Johannisthal
Grünau und Schmöckwitz
und Kietzer Feld
Ortolfstr. 182/184 | 12524 Berlin
Sprechzeiten für alle Standorte: Was?
08.00-18.00 Uhr
(ab 12.30 Uhr nur für Berufstätige)
Zahlung der Stiftung
„Hilfe für die Familie –
Schwangere in Not“
beantragen
Wenn das Kind geboren ist, möchten Sie sich vermutlich am liebsten ganz und gar Ihrem neuen Familienmitglied widmen.
Einige Behördengänge und der Besuch eines Kinderarztes oder einer Kinderärztin sind jedoch unabdingbar.
Über die große Vielfalt an Angeboten für Familien aus Treptow-Köpenick informieren Sie die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen
des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Gesundheitsamt gerne.
Personalausweis/Reisepass
und Meldebestätigung
Mutterpass
Unterlagen über vorhandenes eigenes Vermögen
Kontoauszüge
Mietvertrag
Einkommensnachweise
Bescheide vom JobCenter
über die Gewährung von
Sonderleistungen
Bereich Köpenick
Salvador-Allende-Str. 80a | 12559 Berlin
Tel. 030 - 902 97 - 37 76
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Informationen
Wann?
Wo?
Unterlagen
U-Untersuchungen
in kinderärztlicher Praxis
wahrnehmen
Wichtig:
Termine der U-Untersuchungen bei der, vor der Geburt
ausgewählten, kinderärztlichen Praxis wahrnehmen.
ab der Geburt
Kinderärztliche Praxis
Gelbes Heft für Vorsorgeuntersuchungen
Impfpass
Krankenversicherung
für das Kind abschließen
(Familienversicherung)
Nach telefonischer Information schickt die Krankenkasse Sofort nach der Geburt
ein Formular zu. Für das Kind gibt es zwei Wochen nach
der Anmeldung eine eigene Versichertenkarte. Eine ärztliche Behandlung ist auch schon vorher möglich. Für die
Versicherung des Kindes fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Krankenkasse
Geburtsurkunde
des Kindes
ausgefülltes Formular
der Krankenkasse
Krankenversichertenkarte (falls schon vorhanden)
Gesundheit
11
NACH DER GEBURT
Thema: Gesundheit
Was?
Informationen
Wann?
Wo?
Unterlagen
Angebote des
Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes
wahrnehmen
Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie vom KJGD ein
Begrüßungsschreiben, in dem Ihnen ein Ersthausbesuch angeboten wird. Beim Ersthausbesuch werden Ihnen von fachkundigen Sozialarbeiterinnen Informationen zu Fragen des Stillens, der Ernährung, der Pflege
sowie zu rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen übermittelt.
Weitere Angebote des KJGD sind:
ärztliche Untersuchungen von Säuglingen und Kindern
individuelle Beratung und Begleitung in Krisen- und
Überlastungssituationen
Hilfestellung bei Ämtergängen
Durchführung von Kindertagesstätten-Aufnahmeuntersuchungen
Angebot
eines Ersthausbesuchs
ca. vier Wochen nach
der Geburt
gelbes Heft für
Kinder- und
Vorsorgeuntersuchungen
Jugendgesundheitsdienst
Impfpass
Standort: Treptow, Alt-Treptow,
Plänterwald, Baumschulenweg,
Niederschöneweide, Johannisthal
und Kietzer Feld
Hans-Schmidt-Str. 16 | 12489 Berlin
Tel. 030 - 902 97 - 4777, - 4702, 4703, - 4704, - 4705, - 4842
Standort: Treptow, Altglienicke,
Adlershof, Bohnsdorf, Grünau und
Schmöckwitz
Ortolfstr. 182/184 | 12524 Berlin
Tel. 030-90297-6700, -6705,-6704
Standort Köpenick
Salvador-Allende-Str. 80a | 12559 Berlin
Tel. 030-90297-3776, -3777, -3773,
- 3774
Sprechzeiten für alle Standorte
Donnerstag
14.00-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Angebote der
„Frühen Hilfen“
wahrnehmen
12
Vielfältige Angebote richten sich an (werdende) Eltern
im Bezirk. Ziel ist es, besonders Familien in belasteten
Lebenssituationen zu beraten und zu begleiten.
Die Angebote der „Frühen Hilfen“ (z.B. Familienhebammen,
Aufsuchende Elternhilfe, Eltern- und Familiengruppen etc.)
sind kostenlos und freiwillig.
Ab Beginn
der Schwangerschaft
bis zum 3. Lebensjahr
des Kindes
Angebote
der Familienzentren
wahrnehmen
Die landesfinanzierten Familienzentren im Bezirk
bieten Familien vor und nach der Schwangerschaft ein
breites Angebotsspektrum.
Dieses umfasst u.a. Eltern-Kind-Gruppen,
Familientreffs, Vätergruppen, Schwangerenberatung,
Sozialberatung u.v.m.
Ab Beginn
der Schwangerschaft
Rückbildungskurs besuchen
Nach einer Schwangerschaft ist es wichtig, Bauch und
Beckenboden zu kräftigen. Es sollte daher etwa sechs
Wochen nach der Geburt mit einem Rückbildungskurs
begonnen werden. Die Krankenkasse übernimmt den
vereinbarten Vertragssatz für 10 Stunden.
Mehrkosten müssen selbst getragen werden.
Der Kurs muss
Bitte erkundigen Sie sich
neun Monate nach
vor Kursbeginn zwecks Kostenüberder Geburt beendet sein. nahme bei Ihrer Krankenkasse.
Informationen
zu Kursen im Bezirk:
www.kidsgo.de
Krankenversichertenkarte
Zahnärztliche
Vorsorgeuntersuchungen
in Anspruch nehmen
Die frühzeitigen Termine (UZ1 – UZ6) und damit einhergehend die individuelle Beratung sollen dazu beitragen,
die Mundgesundheit bei Kindern zu verbessern und im
besten Falle Karies zu vermeiden.
UZ 1:
6. – 18. Lebensmonat
Kinderzahnpass
Familienzentrum im Kosmosviertel
Ortolfstr. 164 | 12524 Berlin
Tel. 030-65496195
[email protected]
Familienzentrum Rudower Straße
Rudower Str. 37/39 | 12557 Berlin
Tel. 030-67489493
[email protected]
Familienzentrum Altstadt-Kietz
Rosenstraße 1 | 12555 Berlin
Tel. 01522-5652435
[email protected]
Zahnärztliche Praxis
Internet:
www.kzv-berlin.de
Kontakt für Familien aus Treptow:
Frau Sigrun Zenke (Koordination)
Tel. 0163 - 149 47 87
[email protected]
Kontakt für Familien aus Köpenick:
Frau Brit Bonin (Koordination)
Tel. 0162 - 405 60 85
[email protected]
13
NACH DER GEBURT
Was?
Informationen
Thema: Behörden
Wann?
Wo?
Unterlagen
Standesamt
Geburtenregister
Alt-Köpenick 21 | 12555 Berlin
Sprechzeiten
Montag/Dienstag 08.30-12.30 Uhr
Donnerstag 14.00-19.00 Uhr
Geburtsbescheinigung
der Geburtseinrichtung
Geburtsurkunden
der Eltern
Personalausweise/Reisepässe der Eltern
Heiratsurkunde der Eltern
Kitaplatz suchen
Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft können Sie in einer
Kita-Datenbank nach einer Kita in Ihrer Nähe suchen.
Außerdem erhalten Sie hier Informationen
zur Anmeldung und zur Kostenbeteiligung.
die Suche
nach einer Kita
ist so früh wie möglich
zu empfehlen
Internet:
www.berlin.de/sen/jugend/familieund-kinder/
Kitagutschein beantragen
Bevor Ihr Kind in einer Kita betreut werden kann, muss
ein Kitagutschein beantragt werden. Der Gutschein enthält die Höhe des Betreuungs-umfanges und die Höhe
des monatlichen Kita-beitrages. Mit dem Kitagutschein
wenden Sie sich an eine Kita Ihrer Wahl und schließen
mit dem Träger einen Vertrag ab.
Kitagutschein Onlineantrag unter:
www.fms.verwalt-berlin.de/kita/
die Beantragung des
Kitagutscheins ist
frühestens neun Monate,
spätestens zwei Monate
vor dem gewünschten
Beginn der Betreuung
möglich (in besonderen
Fällen auch kurzfristiger
möglich, wenn ein Platz
vorhanden ist)
ausgefülltes AntragsforJugendamt
mular und Anlagen
Zentrale Vormerkstelle/ Kita-HortGutscheinstelle
Zum Großen Windkanal 4 | 12489 Berlin
Telefonische Erreichbarkeit
Montag / Dienstag / Donnerstag
13.00-15.00 Uhr
Sprechzeiten
Montag, Dienstag
und Freitag 09.00-12.00 Uhr
Behörden
Anmeldung
beim Standesamt
Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden
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Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt, wird die innerhalb einer Woche
Geburtsanzeige automatisch dem Standesamt, in dessen nach der Geburt
Bezirk sich dieses befindet, übersandt.
Die Geburtsanzeige muss durch den/die Elternteil/e,
welche die Sorge besitzen, unterschrieben werden.
Entbinden Sie in einem Geburtshaus oder zu Hause, muss
die Anmeldung innerhalb einer Woche durch einen
sorgeberechtigten Elternteil oder eine Person, die bei der
Geburt zugegen war, angezeigt werden.
Haben Sie die Unterlagen bereits in der Geburtseinrichtung
abgegeben und die Bestimmung des Namens unterschrieben, müssen Sie nicht zum Standesamt. Die Urkunden werden Ihnen gegen Rechnung per Post zugesandt.
Ist mindestens ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger, muss auch das ausländische Recht beachtet werden.
Für eine gemeinsame Vorsprache kann die Sprechzeit am
Montag genutzt werden. Bei Bedarf ist hierzu ein Dolmetscher mitzubringen.
Sie erhalten drei gebührenfreie Geburtsurkunden
für die Beantragung staatlicher Leistungen.
Weitere Urkunden müssen käuflich erworben werden.
Die erste Urkunde kostet 10 €, jede weitere 5 €.
Zusätzlich:
wenn nicht verheiratet
Vaterschaftsanerkennung (falls vorhanden)
und ggf. Sorgerechtserklärung
wenn Kindesmutter
geschieden, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil, bei gemeinsamen
Vorkindern die Geburtsurkunden der Kinder
(Montag / Freitag NUR mit Terminbuchung)
Donnerstag
15.00-18.00 Uhr
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt
automatisch durch das Standesamt
15
NACH DER GEBURT
Was?
Informationen
Thema: Finanzen
Wann?
Wo?
Unterlagen
Für alle Kinder besteht ab der Geburt
ab der Geburt
mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Anspruch auf Kindergeld.
Antragsvordruck Kindergeld
(erhältlich bei der Familienkasse):
arbeitsagentur.de
(> Bürgerinnen & Bürger > Familie und Kinder > Kindergeld, Kindergeldzuschlag)
Hier ist auch die Online-Antragstellung möglich.
Kindergeldkasse Berlin Süd
Sonnenallee 282 | 12057 Berlin
Telefonservice
Montag – Freitag 08.00-18.00 Uhr
Tel. 080 04 55 55 30 (kostenfrei)
Sprechzeiten
Montag/Dienstag/
Freitag
09.00-12.00 Uhr
Donnerstag
09.00-18.00 Uhr
ausgefülltes
Antragsformular
Geburtsbescheinigung
vom Standesamt für den
Antrag auf Kindergeld
Kinderzuschlag beantragen
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzung zum Kindergeld.
Er richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren
Einkünften zwar den eigenen Unterhalt, nicht aber den ihrer Kinder finanzieren können.
Als Faustregel gilt: Eltern, die ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen und sonst kein Einkommen haben, können Kindergeld, aber keinen Kinderzuschlag erhalten.
ab der Geburt bis max.
zur Vollendung des
25. Lebensjahres
des Kindes
Bundesagentur
für Arbeit – Familienkasse
(siehe Kindergeld)
ausgefülltes
Antragsformular
Elterngeld und
ElterngeldPlus
beantragen
Das Elterngeld beträgt i.d.R. 65% des durchschnittlichen
Nettoverdienstes der letzten 12 Monate.
Elterngeldrechner:
bmfsfj.de
(> Service > Onlinerechner)
innerhalb der ersten
drei Monate nach der
Geburt (wird nur 3 Monate rückwirkend
bezahlt)
Jugendamt
ausgefülltes
Elterngeldstelle
Antragsformular
Zum Großen Windkanal 4 | 12489 Berlin Geburtsbescheinigung
vom Standesamt für den
Antrag auf Elterngeld
Sprechzeiten
Dienstag
09.00-12.00 Uhr Personalausweise
Donnerstag 14.00-18.00 Uhr der Eltern
Nachweise
Telefonische Erreichbarkeit
über Einkommen und
Montag / Freitag 09.00-11.00 Uhr Mutterschaftsgeld
Finanzen
Kindergeld beantragen
16
(ab 13.00 Uhr nur für Berufstätige)
Wohngeld
beantragen
Wohngeld kann beantragt werden,
wenn durch das eigene Einkommen der Lebensunterhalt
nicht gedeckt werden kann.
Es ist abhängig vom Familieneinkommen.
Arbeitslosengeld II
beantragen
ALG II kann beantragt werden, wenn der Lebensunterhalt bei Bedarf
durch die eigenen Einkünfte nicht gesichert ist.
bei Bedarf
(wird nicht gewährt bei
Bezug von ALG II, BAföG,
Berufsausbildungsbeihilfe)
Bürgeramt I
im Rathaus Köpenick
Alt-Köpenick 21 | 12555 Berlin
Tel. 030-115
Bürgeramt II
am S-Bahnhof Schöneweide
Michael-Brückner-Str. 1 | 12439 Berlin
Tel. 030-115
Bürgertelefon: Terminbuchung
Tel. 030-115
ausgefülltes
Antragsformular
Nachweis
über Einkommen
Nachweis über Miete
JobCenter
Groß-Berliner-Damm 73 | 12487 Berlin
Telefonservice
Montag – Freitag 08.00-18.00 Uhr
Tel. 030-5555752222
Sprechzeiten
Montag/Dienstag/
Freitag
08.00-12.30 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag
08.00-18.00 Uhr
ausgefülltes Antragsformular und Anlagen, Personalausweis
Nachweise über Einkommen/Vermögen, Kontoauszüge
Mietvertrag
Kopie der Bankkarte,
der Krankenversichertenkarte
(12.30 Uhr nur für Berufstätige)
Bildungs- und
Teilhabepaket
Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit
geringem Einkommen sich beteiligen können, gibt es das
Bildungspaket. Die Leistungen umfassen Zuschüsse zum
Mittagessen in Kita oder Schule, zum Schulbedarf und zu
den Fahrtkosten für den Weg zur Schule und zum
Freizeitort. Außerdem bezuschusst werden Kosten für
Sportvereine, Musikschulen oder kulturelle Aktivitäten
sowie Ausflüge und Fahrten der Schule oder der Kita.
Kinder und Jugendliche Antrag wird bei der Stelle gestellt,
aus Familien, die ALG II, die bisher schon Sozialleistung
Sozialgeld, Sozialhilfe, gewährt
Kinderzuschlag,
Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Antrag und Information:
www.berlin.de/sen/bjw/
bildungspaket
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NACH DER GEBURT
Unterhaltsvorschuss
beantragen
Kostenübernahme
Verhütungsmittel
Haushaltshilfe
beantragen
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Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen hat ein
bei Bedarf
Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
und bei einem seiner Elternteile lebt, das ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten getrennt lebt und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt
vom anderen Elternteil erhält. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu.
Bei geringem Einkommen kann eine Kostenübernahme bei Bedarf
für Verhütungsmittel beantragt werden (Nachweise sind
vorzulegen).
Wenn eine Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist bei Bedarf
(z.B. bei gesundheitlichen Problemen) und auch
(auch bereits in der
keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt Schwangerschaft)
weiterführen kann, ist es möglich, bei der Krankenkasse
eine Haushaltshilfe zu beantragen.
Sie muss selbst beantragt werden und kann nicht von der
Ärztin/dem Arzt oder der Hebamme verordnet werden.
Ärztin/Arzt oder Hebamme können aber die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bescheinigen und damit die
Antragsstellung unterstützen.
Die Haushaltshilfe wird entweder von der Krankenkasse
bzw. dem Jugendamt organisiert oder muss selbst
gesucht werden
Thema: Finanzen
Jugendamt
Unterhaltsvorschussstelle
Zum Großen Windkanal 4 | 12489 Berlin
Telefonnummern und Ansprechpartner/innen finden Sie hier:
Berlin.de/ba-treptow-koepenick
Sprechzeiten
Dienstag
09.00-12.00 Uhr
Donnerstag
14.00-18.00 Uhr
ausgefülltes
Antragsformular
Personalausweis
Geburtsurkunde
des Kindes
Vaterschaftsanerkennung
bei geschiedenen Eltern:
Scheidungsbeschluss
bzw. Nachweis über das
Getrenntleben
Zentrum f. sexuelle Gesundheit u.
Familienplanung
Janusz-Korczak-Str.32 | 12627 Berlin
Tel. 030 / 902 93 36 55
Sprechzeiten:
Mo u. Fr 9.00 - 12.00
Di u. Do 14.00 - 18.00
Benötigte Unterlagen
bitte telefonisch erfragen
Krankenkasse oder
Jugendamt
Mutterpass
Attest von der Ärztin /
dem Arzt oder Hebamme
über Notwendigkeit einer
Haushaltshilfe
NOTFALLNUMMERN
Polizei110
Feuerwehr, Notarzt112
Giftnotruf (24 h/täglich)
Kindernotdienst
(24 h/täglich, Hilfe für Kinder und Eltern)
Hotline Kinderschutz
(24 h/täglich, wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen)
BIG Hotline
(24 h/täglich, bei häuslicher Gewalt – Hilfe für Frauen und ihre Kinder)
030 / 19 2 40
030 / 61 00 61
030 / 61 00 66
030 / 611 03 00
Krisendienst Jugendamt (Mo – Fr: 8.00 – 18.00 Uhr)
030 / 90 296 55 55
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Kinderschutzkoordinator) 030 / 90 297 47 02
Rettungsstelle DRK Kliniken Köpenick
030 / 30 35 31 00
Polizei Abschnitt 65 (Segelfliegerdamm 42, 12487 Berlin)
030 / 46 64 -66 57 00
Polizei Abschnitt 66 (Karlstr. 8-10, 12557 Berlin) 030 / 46 64 - 66 67 00
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GESUNDHEITSAMT –
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Hans-Schmidt-Str. 16
12489 Berlin
Tel.:030 / 90 297 47 77
Ortolfstr. 182/184
Salvador-Allende-Str. 80a
12524 Berlin
12559 Berlin
Tel.: 030 / 90 297 67 00 Tel.: 030 / 90 297 37 76
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