Fahrplan: Was ist wichtig in der Zeit rund um die Geburt? Informationen für (werdende) Eltern in Treptow-Köpenick Der Fahrplan wurde überreicht von: Kontakt Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Gesundheitsamt – Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Hans-Schmidt-Str. 16 | 12489 Berlin Ortolfstr. 182/184 | 12524 Berlin Salvador-Allende-Str. 80a | 12559 Berlin Tel. 030 - 902 97 - 47 77 Tel. 030 - 902 97 - 67 00 Tel. 030 - 902 97 - 37 76 Hier finden Sie die App zum Fahrplan „Was ist wichtig in der Zeit rund um die Geburt?“ Impressum: Herausgeber : Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Gesundheit und Umwelt | Qualitätssicherungs-, Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit; Tel.: 902 97 - 61 67 | Postfach 910240 | 12414 Berlin in Zusammenarbeit mit dem Märkisches Sozial- und Bildungswerk e.V. | Rosenstraße 1 | 12555 Berlin | www.msbw-online.de Redaktion: Stand: Gestaltung / Illustration: Fahrplan online unter: Claudia Schubert | Märkisches Sozial- und Bildungswerk e.V. November 2016 Schock Verlag | Hasselwerder Str. 22 | 12439 Berlin | www.schockverlag.de www.berlin.de (Suchbegriff: Fahrplan Treptow-Köpenick) Diese Broschüre wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Rahmen des Aktionsprogramms Gesundheit finanziert. Fahrplan: Was ist wichtig in der Zeit rund um die Geburt? Informationen für (werdende) Eltern in Treptow-Köpenick Die (bevorstehende) Geburt Ihres Kindes bringt viele aufregende Veränderungen in Ihrem Alltag mit sich. Wenn Sie bald Mutter bzw. Vater werden, dann müssen Sie wahrscheinlich einige Dinge vorbereiten: Eine Hebamme suchen, zum Geburtsvorbereitungskurs gehen, die Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen und Elternzeit beantragen. Ist Ihr Kind bereits auf der Welt, stehen Aufgaben wie das Bürgeramt aufsuchen, die Krankenkasse informieren, die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, sich um Kindergeld und Elterngeld kümmern, einen Kitaplatz organisieren und vieles mehr an. Mit dem Fahrplan „Was ist wichtig in der Zeit rund um die Geburt?“ haben wir zusammengestellt, was Sie in der Schwangerschaft und nach der Geburt Ihres Kindes bedenken und welche Dinge Sie erledigen müssen. Außerdem erfahren Sie, was Sie an finanziellen und materiellen Hilfen wann und wo beantragen können und welche Unterlagen Sie dazu benötigen. Für diese spannende Zeit wünschen wir Ihnen und Ihrem Kind alles Gute. CHECKLISTE VOR DER GEBURT CHECKLISTE NACH DER GEBURT Was? Wann? Wo? Schwangerschaftsberatung bei Bedarf während der Schwangerschaft Schwangerschaftsberatungsstelle Gynäkologin/Gynäkologe suchen ab Beginn der Schwangerschaft Internet Kostenlose gynäkologische Schwangerschaftsvorsorge (mit Ausstellen des Mutterpasses) und soziale Beratung für Frauen OHNE Krankenversicherung ab Beginn der Schwangerschaft Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Hebamme suchen ab Beginn der Schwangerschaft Geburtseinrichtungen suchen / zur Geburt anmelden während der Schwangerschaft √ Wann? Wo? U-Untersuchungen wahrnehmen ab der Geburt Kinderärztliche Praxis sofort nach der Geburt Krankenkasse nach der Geburt Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Internet / Berliner Hebammenliste Krankenversicherung für das Kind abschließen Angebote des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes wahrnehmen Angebote der Frühen Hilfen wahrnehmen nach der Geburt Familienzentren Geburtseinrichtung Rückbildungskurs besuchen nach der Geburt Hebammenpraxis oder Familienzentren während der Schwangerschaft Internet Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen 6. – 18. Lebensmonat Zahnarztpraxis Schwangerschaft bei der Arbeitsstelle bekannt geben keine Frist Arbeitgeber Anmeldung beim Standesamt innerhalb einer Woche nach der Geburt Standesamt Elternzeit beantragen spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit Arbeitgeber Kind beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten anmelden erfolgt automatisch durch das Standesamt Gesundheit Kinderärztliche Praxis für die U-Untersuchungen suchen Arbeit Behörden Was? Gesundheit Behörden Kitaplatz suchen so früh wie möglich Internet / Jugendamt Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen vor oder nach der Geburt Jugend- oder Standesamt Kitagutschein beantragen 9-2 Monate vor Beginn der Betreuung Jugendamt Sorgeerklärung abgeben (bei unverheirateten Paaren) vor oder nach der Geburt Jugendamt Beratung zu Unterhalt und Sorgerecht bei Bedarf Jugendamt Bescheinigung über die Schwangerschaft spätestens 7 Wochen vor der Geburt einreichen Mehrbedarf und Schwangerschaftsbekleidung: ab der 13. Schwangerschaftswoche Babyerstausstattung: 2-3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin möglichst in den ersten Schwangerschaftsmonaten Krankenkasse und Arbeitgeber JobCenter oder Sozialamt Kindergeld beantragen nach der Geburt Familienkasse Kinderzuschlag beantragen bei Bedarf ab Geburt Familienkasse Elterngeld und ElterngeldPlus beantragen in den ersten 3 Monaten nach der Geburt Jugendamt Wohngeld beantragen bei Bedarf Bürgeramt Arbeitslosengeld II beantragen bei Bedarf JobCenter Unterhaltsvorschuss beantragen bei Bedarf Jugendamt Haushaltshilfe beantragen bei Bedarf (auch in der Schwangerschaft) Krankenkasse oder Jugendamt Finanzen Mutterschaftsgeld beantragen Leistungen vom JobCenter oder Sozialamt: Mehrbedarf für Schwangere, Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattungsbeihilfe beantragen Zahlung der Stiftung „Hilfe für die Familie – Schwangere in Not“ beantragen 4 Schwangerschaftsberatungsstelle √ Finanzen 5 VOR DER GEBURT Thema: Gesundheit Vor der Geburt Es gibt bereits vor der Geburt Ihres Kindes einiges zu tun. Versuchen Sie, so viel wie möglich früh zu erledigen. Dann haben Sie, wenn das Kind da ist, mehr Zeit für sich und ihre Familie. Schwangerschaftsberatung Wenn Sie Fragen zur Schwangerschaft, Familienplanung oder Partnerschaft haben, können Sie sich bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle informieren und beraten lassen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in folgenden Einrichtungen: ZENTRUM für sexuelle Gesundheit und Familienplanung, Janusz-Korczak-Straße 32, 12627 Berlin-Hellersdorf, Tel. 030 - 902 93 36 55 ZENTRUM für sexuelle Gesundheit und Familienplanung, Urbanstraße 24, 10967 Berlin-Kreuzberg, Tel. 030 - 902 98 83 63 BALANCE, Mauritiuskirchstraße 3, 10365 Berlin-Lichtenberg, Tel. 030 - 57 79 58 22 Was? Informationen Wann? Wo? Unterlagen Gesundheit Gynäkologin/ Gynäkologe suchen Während der Schwangerschaft sind in regel-mäßigen Ab- Ab Beginn ständen Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Sie gehö- der Schwangerschaft ren zum Leistungsumfang der Krankenkassen und müssen nicht extra bezahlt werden. Die Vorsorgeuntersuchungen können in der gynäkologischen Praxis oder von einer Hebamme durchgeführt werden. Dabei wird auch der Mutterpass ausgestellt. Internet: Kassenärztliche Vereinigung: www.kvberlin.de Krankenversichertenkarte Hebamme suchen Schwangerschaft/ Vorsorge Geburtsvorbereitung Wochenbettbetreuung Informationen zu Angeboten Rückbildungskurse Jede Frau hat Anspruch auf die Unterstützung Ab Beginn einer Hebamme in der Schwangerschaft und der Schwangerschaft in der Zeit nach der Geburt. Die Hebamme kann bis auf die Ultraschalluntersuchungen alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft machen. Sie stellt auch den Mutterpass aus. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Internet: www.berliner-hebammenliste.de www.hebammensuche.de www.hebammenruf-berlin.de www.kidsgo.de Zentraler Hebammenruf Tel. 214 27 71 Krankenversichertenkarte 6 Bei Bedarf: Familienhebamme Die Familienhebamme berät und begleitet Frauen und Familien rund um die Schwangerschaft, Geburt und das erste Lebensjahr der Kinder bei gesundheitlichen Problemen und in belasteten Lebenssituationen. Bei Bedarf: Aufsuchende Elternhilfe Die Aufsuchende Elternhilfe begleitet werdende Eltern ab Mitte in ihrer Familiengründungsphase bei allen Fragen zur der Schwangerschaft Geburt und zum Alltag mit dem ersten Kind. Die Mitarbeiterinnen bieten Beratung zu allen Fragen der Entwicklung und Versorgung des Babys sowie zur Alltagsorganisation mit Kind und Hilfe bei Anträgen oder Unterstützung bei Behördengängen. Bei Bedarf: Familien-, Gesundheits-, und Kinderkrankenpflegerin Unterstützung für Schwangere und Eltern mit einem ab Beginn Kind im ersten Lebensjahr, bei Früh- oder Mehrlingsgeburt, der Schwangerschaft chronischen Erkrankungen, Behinderung oder anderen besonderen Belastungen. Kindergesundheitshaus e.V. www.kghaus.de Offene Schwangerentreffs Die offenen Schwangerengruppen geben werdenden Eltern die Möglichkeit, sich untereinander zu Fragen bezüglich Schwangerschaft und Geburt auszutauschen, Kontakte zu knüpfen, miteinander ins Gespräch zu kommen und voneinander zu lernen. Schwangerentreff Altglienicke Jeden Dienstag 10.00 - 13.00 Uhr Ortolfstr. 182/184 | 12524 Berlin Frau Sigrun Zenke (Koordination) Tel. 0163 - 149 47 87 [email protected] ab Beginn der Schwangerschaft ab Beginn der Schwangerschaft Kontakt für Familien aus Treptow Frau Sigrun Zenke (Koordination) Tel. 0163 - 149 47 87 [email protected] Kontakt für Familien aus Köpenick Frau Brit Bonin (Koordination) Tel. 0162 - 405 60 85 [email protected] Schwangerentreff Oberschöneweide Jeden Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr Wilhelminenhofstraße 34 | 12459 Berlin Frau Simone Kühl Tel. 0160 - 99 86 79 16 [email protected] 7 VOR DER GEBURT Thema: Gesundheit / Arbeit / Behörden Was? Informationen Wann? Wo? Geburtseinrichtung suchen/ zur Geburt anmelden Infoabend in den DRK Kliniken Berlin-Köpenick Jeden 2. Dienstag im Monat + Zusatztermine Infoabende im Geburtshaus Müggelsee jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 19.30 Uhr Infoabende im Geburtshaus am Treptower Park jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat 18.00-19.30 Uhr während der Schwangerschaft DRK Kliniken Berlin-Köpenick Mutterpass Klinik für Gynäkologie und KrankenversichertenGeburtshilfe karte Salvador-Allende-Straße 2-8 12559 Berlin Tel. 030-30 35 33 26 Tel. 030-30 35 31 70 (Kreißsaal) Geburtshaus Müggelsee Aßmannstraße 64 | 12587 Berlin Tel. 030-5664594 Geburtshaus am Treptower Park Am Treptower Park 54 | 12435 Berlin Tel. 030-92124330 (Montag - Freitag, 10.00 - 12.00 Uhr) Kinderärztliche Praxis für die U-Untersuchungen suchen 8 Die U1 und meist auch noch die U2 werden in der Geburtseinrichtung durchgeführt. Die folgenden U-Untersuchungen (U3-U9) werden in einer kinderärztlichen Praxis durchgeführt. Die U-Untersuchungen Internet sind sehr wichtig, daher kvberlin.de sollten Sie bereits während der Schwangerschaft nach einer kinderärztlichen Praxis suchen und erfragen, ob es freie Termine gibt. Unterlagen Arbeit Schwangerschaft bei der Arbeitsstelle bekannt geben Elternzeit beantragen www.bmfsfj.de (Suchbegriff: Elternzeit Broschüre) keine Frist, aber frühestmöglich, damit Einhaltung der Mutterschaftsbestimmungen gewährleistet ist spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit Arbeitgeber ggf. Mutterpass Bescheinigung der Gynäkologin/ des Gynäkologen oder der Hebamme Arbeitgeber schriftlicher formloser Antrag Behörden Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen Sorgeerklärung abgeben (bei unverheirateten Paaren) Die Vaterschaftsanerkennung ist wichtig bei Eltern, die nicht verheiratet sind. Sie wird erst nach Zustimmung der Mutter wirksam. Eine (kostenpflichtige) Beurkundung ist auch im Standesamt möglich. www.vaterschaftsanerkennung.com Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, müssen, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben möchten, eine öffentliche Sorgeerklärung abgeben. vor der Geburt Standesamt zu empfehlen, aber auch Geburtenregister nachher möglich Alt-Köpenick 21 | 12555 Berlin Jugendamt Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung Zum Großen Windkanal 4 | 12489 Berlin vor oder nach der Geburt Tel. 030 - 902 97 52 30 Sprechzeiten Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Beurkundungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung Personalausweise/Pässe und Geburtsurkunden beider Eltern Mutterpass wenn nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes Vaterschaftsanerkennung 9 VOR DER GEBURT Thema: Finanzen NACH DER GEBURT Thema: Gesundheit Nach der Geburt Finanzen Mutterschaftsgeld beantragen Leistungen vom JobCenter Mehrbedarf für Schwangere/ Schwangerschaftsbekleidung/ Erstausstattungsbeihilfe beantragen Berufstätige Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber zahlt den Nettolohn minus 13 € je Arbeitstag. Diese werden von der Krankenkasse gezahlt. Bei Bezug von ALG I zahlt nur die Krankenkasse. Bezieherinnen von ALG II haben die Möglichkeit, folgende einmalige Leistungen zu beantragen: Zuschuss zur Schwangerschaftsbekleidung Zuschuss zur Babyausstattung Zudem besteht die Möglichkeit, einen Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 17% der Regelleistung zu beantragen. die Bescheinigung über Krankenkasse die Schwangerschaft sieben Wochen vor der Geburt einreichen Mehrbedarf für Schwangere/Schwangerschaftsbekleidung: ab der 13. Schwangerschaftswoche möglich Babyerstausstattung: 2-3 Monate vor dem errechneten Entbindungstermin Antrag der Krankenkasse Bescheinigung der Gynäkologin/des Gynäkologen oder der Hebamme schriftlicher JobCenter formloser Antrag Groß-Berliner-Damm 73 12487 Berlin Mutterpass Telefonservice Montag – Freitag 08.00-18.00 Uhr Tel. 030 - 55 55 75 22 22 Sprechzeiten Montag/Dienstag/ Freitag 08.00-12.30 Uhr Mittwoch nach Terminvereinbarung Donnerstag 10 Die Stiftung „Hilfe für die Familie – Schwangere in Not“ stellt einmalig pro Schwangerschaft ergänzende Leistungen zur Verfügung, wenn die Erstausstattung nicht aus eigenen Mitteln gekauft werden kann oder die vom JobCenter gewährte Leistung nicht ausreicht. Bei der Antragsstellung werden Sie von jeder Schwangerschaftsberatungsstelle unterstützt. Diese nimmt den Antrag auf und leitet ihn an die Stiftung weiter. Es ist wichtig, dass der Antrag nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle und nicht bei mehreren gestellt wird in den ersten Schwangerschaftsmonaten (8-10 Wochen Bearbeitungszeit) jede Schwangerschaftsberatungsstelle Weitere Informationen: www.stiftungshilfe.de Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Bereich Treptow Bereich Treptow Hans-Schmidt-Str. 16 | 12489 Berlin Tel. 030 - 902 97 - 47 77 Tel. 030 - 902 97 - 67 00 Ortsteile Alt-Treptow, Plänterwald, Baumschu- Ortsteile Altglienicke, Adlershof, Bohnsdorf, lenweg, Niederschöneweide, Johannisthal Grünau und Schmöckwitz und Kietzer Feld Ortolfstr. 182/184 | 12524 Berlin Sprechzeiten für alle Standorte: Was? 08.00-18.00 Uhr (ab 12.30 Uhr nur für Berufstätige) Zahlung der Stiftung „Hilfe für die Familie – Schwangere in Not“ beantragen Wenn das Kind geboren ist, möchten Sie sich vermutlich am liebsten ganz und gar Ihrem neuen Familienmitglied widmen. Einige Behördengänge und der Besuch eines Kinderarztes oder einer Kinderärztin sind jedoch unabdingbar. Über die große Vielfalt an Angeboten für Familien aus Treptow-Köpenick informieren Sie die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Gesundheitsamt gerne. Personalausweis/Reisepass und Meldebestätigung Mutterpass Unterlagen über vorhandenes eigenes Vermögen Kontoauszüge Mietvertrag Einkommensnachweise Bescheide vom JobCenter über die Gewährung von Sonderleistungen Bereich Köpenick Salvador-Allende-Str. 80a | 12559 Berlin Tel. 030 - 902 97 - 37 76 Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Informationen Wann? Wo? Unterlagen U-Untersuchungen in kinderärztlicher Praxis wahrnehmen Wichtig: Termine der U-Untersuchungen bei der, vor der Geburt ausgewählten, kinderärztlichen Praxis wahrnehmen. ab der Geburt Kinderärztliche Praxis Gelbes Heft für Vorsorgeuntersuchungen Impfpass Krankenversicherung für das Kind abschließen (Familienversicherung) Nach telefonischer Information schickt die Krankenkasse Sofort nach der Geburt ein Formular zu. Für das Kind gibt es zwei Wochen nach der Anmeldung eine eigene Versichertenkarte. Eine ärztliche Behandlung ist auch schon vorher möglich. Für die Versicherung des Kindes fallen keine zusätzlichen Kosten an. Krankenkasse Geburtsurkunde des Kindes ausgefülltes Formular der Krankenkasse Krankenversichertenkarte (falls schon vorhanden) Gesundheit 11 NACH DER GEBURT Thema: Gesundheit Was? Informationen Wann? Wo? Unterlagen Angebote des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes wahrnehmen Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie vom KJGD ein Begrüßungsschreiben, in dem Ihnen ein Ersthausbesuch angeboten wird. Beim Ersthausbesuch werden Ihnen von fachkundigen Sozialarbeiterinnen Informationen zu Fragen des Stillens, der Ernährung, der Pflege sowie zu rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen übermittelt. Weitere Angebote des KJGD sind: ärztliche Untersuchungen von Säuglingen und Kindern individuelle Beratung und Begleitung in Krisen- und Überlastungssituationen Hilfestellung bei Ämtergängen Durchführung von Kindertagesstätten-Aufnahmeuntersuchungen Angebot eines Ersthausbesuchs ca. vier Wochen nach der Geburt gelbes Heft für Kinder- und Vorsorgeuntersuchungen Jugendgesundheitsdienst Impfpass Standort: Treptow, Alt-Treptow, Plänterwald, Baumschulenweg, Niederschöneweide, Johannisthal und Kietzer Feld Hans-Schmidt-Str. 16 | 12489 Berlin Tel. 030 - 902 97 - 4777, - 4702, 4703, - 4704, - 4705, - 4842 Standort: Treptow, Altglienicke, Adlershof, Bohnsdorf, Grünau und Schmöckwitz Ortolfstr. 182/184 | 12524 Berlin Tel. 030-90297-6700, -6705,-6704 Standort Köpenick Salvador-Allende-Str. 80a | 12559 Berlin Tel. 030-90297-3776, -3777, -3773, - 3774 Sprechzeiten für alle Standorte Donnerstag 14.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung Angebote der „Frühen Hilfen“ wahrnehmen 12 Vielfältige Angebote richten sich an (werdende) Eltern im Bezirk. Ziel ist es, besonders Familien in belasteten Lebenssituationen zu beraten und zu begleiten. Die Angebote der „Frühen Hilfen“ (z.B. Familienhebammen, Aufsuchende Elternhilfe, Eltern- und Familiengruppen etc.) sind kostenlos und freiwillig. Ab Beginn der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Angebote der Familienzentren wahrnehmen Die landesfinanzierten Familienzentren im Bezirk bieten Familien vor und nach der Schwangerschaft ein breites Angebotsspektrum. Dieses umfasst u.a. Eltern-Kind-Gruppen, Familientreffs, Vätergruppen, Schwangerenberatung, Sozialberatung u.v.m. Ab Beginn der Schwangerschaft Rückbildungskurs besuchen Nach einer Schwangerschaft ist es wichtig, Bauch und Beckenboden zu kräftigen. Es sollte daher etwa sechs Wochen nach der Geburt mit einem Rückbildungskurs begonnen werden. Die Krankenkasse übernimmt den vereinbarten Vertragssatz für 10 Stunden. Mehrkosten müssen selbst getragen werden. Der Kurs muss Bitte erkundigen Sie sich neun Monate nach vor Kursbeginn zwecks Kostenüberder Geburt beendet sein. nahme bei Ihrer Krankenkasse. Informationen zu Kursen im Bezirk: www.kidsgo.de Krankenversichertenkarte Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen Die frühzeitigen Termine (UZ1 – UZ6) und damit einhergehend die individuelle Beratung sollen dazu beitragen, die Mundgesundheit bei Kindern zu verbessern und im besten Falle Karies zu vermeiden. UZ 1: 6. – 18. Lebensmonat Kinderzahnpass Familienzentrum im Kosmosviertel Ortolfstr. 164 | 12524 Berlin Tel. 030-65496195 [email protected] Familienzentrum Rudower Straße Rudower Str. 37/39 | 12557 Berlin Tel. 030-67489493 [email protected] Familienzentrum Altstadt-Kietz Rosenstraße 1 | 12555 Berlin Tel. 01522-5652435 [email protected] Zahnärztliche Praxis Internet: www.kzv-berlin.de Kontakt für Familien aus Treptow: Frau Sigrun Zenke (Koordination) Tel. 0163 - 149 47 87 [email protected] Kontakt für Familien aus Köpenick: Frau Brit Bonin (Koordination) Tel. 0162 - 405 60 85 [email protected] 13 NACH DER GEBURT Was? Informationen Thema: Behörden Wann? Wo? Unterlagen Standesamt Geburtenregister Alt-Köpenick 21 | 12555 Berlin Sprechzeiten Montag/Dienstag 08.30-12.30 Uhr Donnerstag 14.00-19.00 Uhr Geburtsbescheinigung der Geburtseinrichtung Geburtsurkunden der Eltern Personalausweise/Reisepässe der Eltern Heiratsurkunde der Eltern Kitaplatz suchen Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft können Sie in einer Kita-Datenbank nach einer Kita in Ihrer Nähe suchen. Außerdem erhalten Sie hier Informationen zur Anmeldung und zur Kostenbeteiligung. die Suche nach einer Kita ist so früh wie möglich zu empfehlen Internet: www.berlin.de/sen/jugend/familieund-kinder/ Kitagutschein beantragen Bevor Ihr Kind in einer Kita betreut werden kann, muss ein Kitagutschein beantragt werden. Der Gutschein enthält die Höhe des Betreuungs-umfanges und die Höhe des monatlichen Kita-beitrages. Mit dem Kitagutschein wenden Sie sich an eine Kita Ihrer Wahl und schließen mit dem Träger einen Vertrag ab. Kitagutschein Onlineantrag unter: www.fms.verwalt-berlin.de/kita/ die Beantragung des Kitagutscheins ist frühestens neun Monate, spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Beginn der Betreuung möglich (in besonderen Fällen auch kurzfristiger möglich, wenn ein Platz vorhanden ist) ausgefülltes AntragsforJugendamt mular und Anlagen Zentrale Vormerkstelle/ Kita-HortGutscheinstelle Zum Großen Windkanal 4 | 12489 Berlin Telefonische Erreichbarkeit Montag / Dienstag / Donnerstag 13.00-15.00 Uhr Sprechzeiten Montag, Dienstag und Freitag 09.00-12.00 Uhr Behörden Anmeldung beim Standesamt Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden 14 Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt, wird die innerhalb einer Woche Geburtsanzeige automatisch dem Standesamt, in dessen nach der Geburt Bezirk sich dieses befindet, übersandt. Die Geburtsanzeige muss durch den/die Elternteil/e, welche die Sorge besitzen, unterschrieben werden. Entbinden Sie in einem Geburtshaus oder zu Hause, muss die Anmeldung innerhalb einer Woche durch einen sorgeberechtigten Elternteil oder eine Person, die bei der Geburt zugegen war, angezeigt werden. Haben Sie die Unterlagen bereits in der Geburtseinrichtung abgegeben und die Bestimmung des Namens unterschrieben, müssen Sie nicht zum Standesamt. Die Urkunden werden Ihnen gegen Rechnung per Post zugesandt. Ist mindestens ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger, muss auch das ausländische Recht beachtet werden. Für eine gemeinsame Vorsprache kann die Sprechzeit am Montag genutzt werden. Bei Bedarf ist hierzu ein Dolmetscher mitzubringen. Sie erhalten drei gebührenfreie Geburtsurkunden für die Beantragung staatlicher Leistungen. Weitere Urkunden müssen käuflich erworben werden. Die erste Urkunde kostet 10 €, jede weitere 5 €. Zusätzlich: wenn nicht verheiratet Vaterschaftsanerkennung (falls vorhanden) und ggf. Sorgerechtserklärung wenn Kindesmutter geschieden, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil, bei gemeinsamen Vorkindern die Geburtsurkunden der Kinder (Montag / Freitag NUR mit Terminbuchung) Donnerstag 15.00-18.00 Uhr Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt automatisch durch das Standesamt 15 NACH DER GEBURT Was? Informationen Thema: Finanzen Wann? Wo? Unterlagen Für alle Kinder besteht ab der Geburt ab der Geburt mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Antragsvordruck Kindergeld (erhältlich bei der Familienkasse): arbeitsagentur.de (> Bürgerinnen & Bürger > Familie und Kinder > Kindergeld, Kindergeldzuschlag) Hier ist auch die Online-Antragstellung möglich. Kindergeldkasse Berlin Süd Sonnenallee 282 | 12057 Berlin Telefonservice Montag – Freitag 08.00-18.00 Uhr Tel. 080 04 55 55 30 (kostenfrei) Sprechzeiten Montag/Dienstag/ Freitag 09.00-12.00 Uhr Donnerstag 09.00-18.00 Uhr ausgefülltes Antragsformular Geburtsbescheinigung vom Standesamt für den Antrag auf Kindergeld Kinderzuschlag beantragen Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzung zum Kindergeld. Er richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar den eigenen Unterhalt, nicht aber den ihrer Kinder finanzieren können. Als Faustregel gilt: Eltern, die ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen und sonst kein Einkommen haben, können Kindergeld, aber keinen Kinderzuschlag erhalten. ab der Geburt bis max. zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse (siehe Kindergeld) ausgefülltes Antragsformular Elterngeld und ElterngeldPlus beantragen Das Elterngeld beträgt i.d.R. 65% des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate. Elterngeldrechner: bmfsfj.de (> Service > Onlinerechner) innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt (wird nur 3 Monate rückwirkend bezahlt) Jugendamt ausgefülltes Elterngeldstelle Antragsformular Zum Großen Windkanal 4 | 12489 Berlin Geburtsbescheinigung vom Standesamt für den Antrag auf Elterngeld Sprechzeiten Dienstag 09.00-12.00 Uhr Personalausweise Donnerstag 14.00-18.00 Uhr der Eltern Nachweise Telefonische Erreichbarkeit über Einkommen und Montag / Freitag 09.00-11.00 Uhr Mutterschaftsgeld Finanzen Kindergeld beantragen 16 (ab 13.00 Uhr nur für Berufstätige) Wohngeld beantragen Wohngeld kann beantragt werden, wenn durch das eigene Einkommen der Lebensunterhalt nicht gedeckt werden kann. Es ist abhängig vom Familieneinkommen. Arbeitslosengeld II beantragen ALG II kann beantragt werden, wenn der Lebensunterhalt bei Bedarf durch die eigenen Einkünfte nicht gesichert ist. bei Bedarf (wird nicht gewährt bei Bezug von ALG II, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe) Bürgeramt I im Rathaus Köpenick Alt-Köpenick 21 | 12555 Berlin Tel. 030-115 Bürgeramt II am S-Bahnhof Schöneweide Michael-Brückner-Str. 1 | 12439 Berlin Tel. 030-115 Bürgertelefon: Terminbuchung Tel. 030-115 ausgefülltes Antragsformular Nachweis über Einkommen Nachweis über Miete JobCenter Groß-Berliner-Damm 73 | 12487 Berlin Telefonservice Montag – Freitag 08.00-18.00 Uhr Tel. 030-5555752222 Sprechzeiten Montag/Dienstag/ Freitag 08.00-12.30 Uhr Mittwoch nach Terminvereinbarung Donnerstag 08.00-18.00 Uhr ausgefülltes Antragsformular und Anlagen, Personalausweis Nachweise über Einkommen/Vermögen, Kontoauszüge Mietvertrag Kopie der Bankkarte, der Krankenversichertenkarte (12.30 Uhr nur für Berufstätige) Bildungs- und Teilhabepaket Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sich beteiligen können, gibt es das Bildungspaket. Die Leistungen umfassen Zuschüsse zum Mittagessen in Kita oder Schule, zum Schulbedarf und zu den Fahrtkosten für den Weg zur Schule und zum Freizeitort. Außerdem bezuschusst werden Kosten für Sportvereine, Musikschulen oder kulturelle Aktivitäten sowie Ausflüge und Fahrten der Schule oder der Kita. Kinder und Jugendliche Antrag wird bei der Stelle gestellt, aus Familien, die ALG II, die bisher schon Sozialleistung Sozialgeld, Sozialhilfe, gewährt Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Antrag und Information: www.berlin.de/sen/bjw/ bildungspaket 17 NACH DER GEBURT Unterhaltsvorschuss beantragen Kostenübernahme Verhütungsmittel Haushaltshilfe beantragen 18 Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen hat ein bei Bedarf Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und bei einem seiner Elternteile lebt, das ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten getrennt lebt und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu. Bei geringem Einkommen kann eine Kostenübernahme bei Bedarf für Verhütungsmittel beantragt werden (Nachweise sind vorzulegen). Wenn eine Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist bei Bedarf (z.B. bei gesundheitlichen Problemen) und auch (auch bereits in der keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt Schwangerschaft) weiterführen kann, ist es möglich, bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu beantragen. Sie muss selbst beantragt werden und kann nicht von der Ärztin/dem Arzt oder der Hebamme verordnet werden. Ärztin/Arzt oder Hebamme können aber die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bescheinigen und damit die Antragsstellung unterstützen. Die Haushaltshilfe wird entweder von der Krankenkasse bzw. dem Jugendamt organisiert oder muss selbst gesucht werden Thema: Finanzen Jugendamt Unterhaltsvorschussstelle Zum Großen Windkanal 4 | 12489 Berlin Telefonnummern und Ansprechpartner/innen finden Sie hier: Berlin.de/ba-treptow-koepenick Sprechzeiten Dienstag 09.00-12.00 Uhr Donnerstag 14.00-18.00 Uhr ausgefülltes Antragsformular Personalausweis Geburtsurkunde des Kindes Vaterschaftsanerkennung bei geschiedenen Eltern: Scheidungsbeschluss bzw. Nachweis über das Getrenntleben Zentrum f. sexuelle Gesundheit u. Familienplanung Janusz-Korczak-Str.32 | 12627 Berlin Tel. 030 / 902 93 36 55 Sprechzeiten: Mo u. Fr 9.00 - 12.00 Di u. Do 14.00 - 18.00 Benötigte Unterlagen bitte telefonisch erfragen Krankenkasse oder Jugendamt Mutterpass Attest von der Ärztin / dem Arzt oder Hebamme über Notwendigkeit einer Haushaltshilfe NOTFALLNUMMERN Polizei110 Feuerwehr, Notarzt112 Giftnotruf (24 h/täglich) Kindernotdienst (24 h/täglich, Hilfe für Kinder und Eltern) Hotline Kinderschutz (24 h/täglich, wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen) BIG Hotline (24 h/täglich, bei häuslicher Gewalt – Hilfe für Frauen und ihre Kinder) 030 / 19 2 40 030 / 61 00 61 030 / 61 00 66 030 / 611 03 00 Krisendienst Jugendamt (Mo – Fr: 8.00 – 18.00 Uhr) 030 / 90 296 55 55 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Kinderschutzkoordinator) 030 / 90 297 47 02 Rettungsstelle DRK Kliniken Köpenick 030 / 30 35 31 00 Polizei Abschnitt 65 (Segelfliegerdamm 42, 12487 Berlin) 030 / 46 64 -66 57 00 Polizei Abschnitt 66 (Karlstr. 8-10, 12557 Berlin) 030 / 46 64 - 66 67 00 19 GESUNDHEITSAMT – Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Hans-Schmidt-Str. 16 12489 Berlin Tel.:030 / 90 297 47 77 Ortolfstr. 182/184 Salvador-Allende-Str. 80a 12524 Berlin 12559 Berlin Tel.: 030 / 90 297 67 00 Tel.: 030 / 90 297 37 76 © Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin 2016 Schock Verlag , www.schockverlag.de | Grafik: Adrian Wylezol Bezirk Treptow-Köpenick