Sorge über Aussetzung des Haftbefehls gegen Omar al

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Sorge über Aussetzung des Haftbefehls gegen Omar
al-Bashir
Amnesty International ist ernsthaft besorgt, dass der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen in Kürze entscheidet, das Verfahren gegen den
sudanesischen Präsidenten, Omar al-Bashir, welcher angeklagt ist, Genozid,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur begangen
zu haben, auszusetzen.
Zusammenfassung
Am 4. März 2009 hat der Internationale Strafgerichtshof (IstGh) einen
Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten, Omar Al-Bashir, erlassen in
dem er wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie Kriegsverbrechen in
Darfur angeklagt wird. Im Juli 2010 wurde Genozid zur Liste der Anklagepunkte
hinzugefügt.
In den vergangenen Wochen hat der Sicherheitsrat eine Anfrage Kenias, in der
um eine Aussetzung der Ermittlungen bezüglich der Gewaltausbrüche nach der
Wahl in Kenia 2010 gebeten wurden, geprüft.
Diese Anfrage wurde bei manchen als “Generalprobe” für eine ähnliche
Anfrage im Fall der Ermittlungen gegen Präsident Al-Bashir betrachtet.
Obwohl Kenias Anfrage am 08. April 2011 scheiterte, gehen viele davon aus,
dass eine Anfrage bezüglich Präsident Al-Bashir deutlich ernster geprüft werden
könnte und in Kürze vor dem Sicherheitsrat vorgebracht werden könnte.
Diese Anfrage folgt dem Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudans
und der Meinung, dass das Einverständnis und die Erleichterung der
Durchführung durch den Nord-Sudan einen politischen Preis haben könnte.
Menschenrechtsverletzungen in Darfur
Der seit 2003 in Darfur andauernde Krieg war geprägt von verschiedenen
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vielfach sind sie
auf Militäroperationen der Regierungstruppen und deren verbündeter Milizen
zur Niederschlagung oppositioneller Gruppen aus Darfur zurückzuführen. uftund Bodenangriffe, welche von den Regierungstruppen und deren verbündeten
Milizen ausgeführt wurden resultierten in weitreichende Verletzungen von
Völkerrecht und Menschenrechten in Darfur.
Regierungstruppen griffen Dörfer an, brannten Häuser nieder und stohlen Vieh.
Aufgrund des Konflikts sind laut UN-Angaben rund 300.000 Zivilisten zu Tode
gekommen und merhere Millionen wurden vertrieben.
Es liegen Beweise vor, dass Tausende Frauen und Mädchen Opfer sexueller
Gewalt wurden.
Der Sicherheitsrat übergibt den Fall dem internationalen
Strafgerichtshof
Im September 2004 wurde aufgrund der Situation forderte der
Weltsicherheitsrat vom Generalsekretär der Vereinten Nationen einen
Untersuchungsausschuss. Zu den Aufgaben der Kommission gehörte die
Untersuchung von Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen die von
beiden Seiten begangen wurden. Sie wurde ebenso beauftragt herauszufinden
ob ein Genozid stattgefunden hatte.
Im Januar 2005 veröffentlichte der Untersuchungsausschuss seine Ergebnisse.
Obwohl die Kommission keine ausreichende Hinweise auf einen Genozid fand,
dokumentierte die Kommission Kriegsverbrechen sowie
Menschenrechtsverletzungen in großem Umfang und empfahl dem
Sicherheitsrat den Fall an den IStGh-Chefankläger zu verweisen.
Da Sudan die Rom-Statuten nicht ratifiziert hat konnte der IStGh nur ermitteln
falls der Sicherheitsrat eine Verordnung unter Kapitel 8 der Charte der
Vereinten Nationen erließ, welche die Situation als Gefahr für den
internationalen Frieden und die internationale Sicherheit einstufte.
Am 31 März 2005 verwies der Sicherheitsrat den Fall aufgrund intensiver
Lobbyarbeit durch Nicht-Regierungs-Organisationen (einschließlich Amnesty
International) an den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs.
Der Chefankläger des IStGh erlässt Haftbefehl
Daraufhin begann der Chefankläger am 06 Juni 2005 umgehend eine
umfangreiche Untersuchung über die Vorfälle in Darfur.
Im April 2007 erließ die Untersuchungskammer des IStGh die ersten
Haftbefehle gegen die Regierungsminister Ahmed Mohammed Haround und Ali
Mohammed Ali Abdelrahman, auch bekannt als Ali Kushayb, einem Janjaweed
Milizenführer. Die sudanesische Regierung verweigerte öffentlich die
Zusammenarbeit zur Verhaftung der Angeklagten. Sie befinden sich heute noch
auf freiem Fuß und Ahmed Haroun wurde als Gouverneur von Süd-Kordofan,
einer der heikelsten Regionen auf der Nord-Süd-Grenze des Sudans, eingesetzt.
Am 4. März 2009 gab die Untersuchungskammer schließlich einen Haftbefehl
gegen den sudanesischen Präsidenten Omar Hassen Al-Bashir heraus. Er ist der
erste regierende Staatschef, den der IStGh ermittelt. Ursprünglich war er
wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur
angeklat, im Juli 2010 wurde auch Genozid zu den Anklagepunkten
hinzugefügt.
Zuletzt wurden drei Personen welchen die Führung von Rebellengruppen
vorgeworfen wird vom Strafgerichtshof angeklagt:
• Bahar Idriss Abu Garda (Vorsitzender und Hauptkoordinator der
Militäroperationen der „United Resistance Front“)
• Abdallah Banda Abbaker Nourein (Oberbefehlshaber der
gemeinsamen Führung des „Justice and Equality Movements“)
• Saleh Mohammed Jerbo Jamus (Früherer Stabschef der „Sudan
Liberation Army-Unity“, momentan integriert in das „Justice and
Equality Movement“)
Die Vorwürfe gegen Bahar Idriss Abu Garda wurden durch die
Untersuchungskammer nicht bestätigt, die Anklagen gegen Abdallah Banda
Abbaker Nourein und Saleh Mohammed Jerbo Jamus wurden am 11. März 2010
bestätigt und ihre Fälle wurden vor Gericht gebracht.
Gegenreaktion für die Anklage gegen Präsident Omar al-Bashir
Die Gegenreaktionen der Regierung und der regionalen Einheiten gegenüber
dem Haftbefehl gegen Präsident Omar al-Bashir im März 2009 waren
ausgesprochen heftig. Im direkten Anschluss an die Verkündung wies die
sudanesische Regierung 13 Hilfsorganisationen aus dem Land aus und schloß
drei sudanesische Menschenrechtsgruppen, die alle zwingend notwendige
Unterstützung für die Menschen in Darfur angeboten hatten. Sudan hat zudem
für Unterstützung bei Mitgliedern der Afrikanischen Union und anderen Ländern
geworben.
Im Juli 2008 hat der Sicherheitsrat der Afrikanischen Union die Entscheidung
gefällt den UN Sicherheitsrat zu bitten den Fall unter den Voraussetzungen von
Artikel 16 der Rom-Statuten auszusetzen.
Als der UN-Sicherheitsrat darauf nicht reagierte wurde die Forderung im
Februar 2009 wiederholt. Auf dem Zusammentreffen der AU im Januar 2010
gab die AU eine „feierliche Erklärung des Verbunds der Regierungschefs und
deren Regierungen über Sudan“ ab, in welcher die AU den Sicherheitsrat dazu
aufforderte, sich auf Artikel 16 zu berufen und „sämtliche Aktionen gegen
Präsident Bashir [durch den IStGh] im Interesse der Aufrechterhaltung des
Friedens zwischen Nord- und Südsudan aufzugeben“.
Während der 15ten ordentlichen Sitzung der AU im Juli 2010 wurde eine
weitere Entscheidung bezüglich der Rom-Statuten des IStGh gefällt, worin die
AU ihre „Entscheidung, dass AU-Mitgliedsstaaten nicht mit dem IStGh bezüglich
einer Festnahme und Übergabe von Präsident El-Bashir [Al-Bashir] kooperieren
sollen“ wiederholte. In der 16ten Sitzung im Januar 2011 wurde darauffolgend
die Entscheidung getroffen die Berufung auf Artikel 16 zu wiederholen.
Frustriert über die angenommene Zurückweisung durch den Sicherheitsrat die
Anfrage zu bearbeiten haben AU-Regierungen sogar vorgeschlagen die RomStatuten abzuänder, um der UN-Vollversammlung zu erlauben die
Angelegenheit aufzuschieben, falls der Sicherheitsrat nicht auf eine Anfrage
reagiert. Der Vorschlag fand kaum Unterstützung.
Trotz der schwerwiegenden Anklagepunkte haben mehrere Nationen, darunter
Tschad und Kenia, welche Unterzeichner der Rom-Statuten des IStGh sind, sich
der Anordnung wiedersetzt, da sie Präsident Al-Bashir während offizieller
Besuche nicht verhaftet haben. Andere haben in Frage gestellt ob sie ihn
verhaften können, da sie die Immunität von Staatsoberhäuptern als Barriere
sahen.
Amnesty international hat ein Rechtsgutachten (Bringing Power to Justice:
absence of immunity for heads of state before the International Criminal Court)
(AI Index: IOR 53/017/2010) herausgegeben, welche aufzeigt, dass diese
Einwände nicht gerechtfertigt sind.
Artikel 16 der Rom-Statuten
Artikel 16 sagt aus, dass der Sicheitsrat, sollte er der Meinung sein, dass eine
Gefahr für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit
besteht, eine Resolution unter Kapitel 7 erlassen kann und damit einen Fall des
ICC für 12 Monate aussetzen.Eine derartige Resolution kann erneuert werden.
Amnesty International hat sich gegen Artikel 16 ausgesprochen, weil er:
• die internationalen Gerechtigkeit umgehen und den Versuch der
internationalen Gemeinschaft, eine glaubwürdige Abschreckung
gegen die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen zu etablieren,
untergraben würde.
• an alle Straftäter ein Signal senden würde, dass die internationale
Gemeinschaft nicht ernsthaft am Ende der Straflosigkeit von
Verbrechen nach internationalem Recht interessiert ist.
• den UN-Sicherheitsrat angreifbar für Erpressung macht, inklusive der
Gefahr, dass eine Erneuerung der Aussetzung durch die Androhung
von Gewalt erzwungen wird.
• dem Sicherheitsrat das Gefühl geben könnte, dass er unbegrenzte
Erneuerungen der Aussetzung beschließen kann, was zu de facto
Straflosigkeit führt.
Aktuelle Situation
•
Die Lage in Darfur
Seit Februar 2010, als die zweite Vorbereitungsphase für die
Friedensverhandlungen in Doha (Katar)begannen, hat sich die Situation in
Darfur drastisch verschlimmert. Berichten zufolge wurden über 100.000
Zivilisten im Jahr 2010 vertrieben. Außerdem wurde humanitären
Organisationen und der UNAMID-Mission der Zugang zu mehreren Teilen
Darfurs für einige Monate untersagt. Unter anderem zählte die Region
Jebel Marra im Westen Darfurs dazu.
Es fanden auch vermehrt Kämpfe statt, nachdem die sudanesische
Regierung und die sudanesische Befreiungs-Armee unter Minni Minawi
(SLA/ MM) ihre Kooperation verstärkten, obwohl die SLA/MM 2006 das
Darfur Friedensabkommen unterzeichnet hatte. Regierungstruppen
griffen Flüchtlingslager von Binnenflüchtlingen in Dar el Salam, Shangil
Tobaya und Khor Abeche an. Nach UN-Angaben führte die Gewalt allein
im Dezember dazu, dass 40.000 Menschen vertrieben wurden. Wegen
der Kämpfe wurden viele Zivilisten getötet oder verletzt und das
Eigentum von Zivilisten wurde geplündert oder zerstört.
•
Das Spitzenpanel der Afrikanischen Union zu Darfur (AUPD)
Die Afrikanische Union unterstützte einen Bericht und Empfehlungen des
AUPD, das durch den früheren Südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki
geleitet wird. Ziel war es Untersuchungen des Internationalen
Strafgerichtshofs zusätzlich zu stützen. Der Bericht „Darfur: Das Streben
nach Frieden, Gerechtigkeit und Versöhnung“, benannte
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur.
Außerdem ging daraus hervor, dass der Sudan sich bisher nicht für
Gerechtigkeit eingesetzt habe. Es wurden mehrere Empfehlungen an die
sudanesische Regierung, die UN und andere wichtige Akteure im Sudan
ausgesprochen, um Gerechtigkeit für die Opfer dieser Verbrechen in
Darfur sicherzustellen. Unter anderem empfahl man der sudanesischen
Regierung, einen Gerichtshof sudanesischer und nicht-sudanesischer
Richter einzusetzen, die von der AU bestimmt werden sollten, um so
Verbrechen gegen das interne Gesetz Darfurs zu ahnden.
Die AUPD empfahl außerdem, das Rechtssystem folgendermaßen zu
reformieren: Wiederherstellung des SCCED (Kriminalgericht zu den
Geschehnissen in Darfur), Aufhebung der rechtlichen Immunität,
Einsetzung einer Wahrheits-, Gerechtigkeits- und
Versöhnungskommission, um die Ursachen und Konsequenzen des
Darfurkonflikts zwischen 2002 und 2009 zu erarbeiten.
Bis heute hat die sudanesische Regierung in keiner Weise diese
Empfehlungen umgesetzt. Im September 2010 brachte sie eine „Darfur
Strategie“ heraus, allerdings ignoriert sie die Empfehlung des AUPD die
eigene Verantwortlichkeit wahrzunehmen.
Die aktuelle Straflosigkeit verstärkt den Gewaltkreislauf in Darfur. Wenn
nicht für Gerechtigkeit gesorgt wird, werden die schweren
Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Zivilbevölkerung weiterhin
täglich stattfinden.
•
Erneuter Druck für Aufschub des Haftbefehls gegen Bashir mithilfe des
Artikels 16 infolge des Referendums
Am 09. Januar 2011 fand das Referendum über die Unabhängigkeit des
Südsudans statt, so wie es im Friedensabkommen (CPA) von 2005
vereinbart worden war. Dass der Präsident Al-Bashir die Ergebnisse
akzeptierte, wurde von der internationalen Gemeinschaft positiv
wahrgenommen und kommentiert. Sein ‚gütiges‘ Verhalten wurde mit viel
Anerkennung bedacht. Zum Beispiel scheinen die USA an einer neuen
Beziehung zum Sudan zu arbeiten, die darauf hin zielt Schulden zu
erlassen, Sanktionen aufzuheben und den Sudan aus der Liste des
staatlich geförderten Terrorismus zu streichen. Außerdem gab es
Hinweise verschiedener Regierungsvertreter, dass man sich im
Sicherheitsrat gegen das Verfahren des ICC gegen Al-Bashir einsetzen
wolle, indem man mithilfe des Artikel 16 einen Aufschub erreicht.
Einige Staaten, die man normalerweise zu Verbündeten im Kampf gegen
Straflosigkeit im Sudan zählt, scheinen im Fall des Präsidenten Al-Bashir
zu schwanken.
Vor wenigen Wochen hat Amnesty International Frankreich und
Deutschland um Stellungnahmen zu Artikel 16 des Statuts von Rom
gebeten. Die Antworten waren nicht so überzeugend, wie man erwartet
hätte. Der britische UN-Botschafter wurde von Journalisten zu dem
Thema befragt und antwortete, dass Großbritannien (als Unterzeichner
des Statuts) den Gehalt einer solchen Anfrage bedenke. Südafrika –
sowohl Statutsunterzeichner als auch AU und UN-Sicherheitsratsmiglied –
beurteilte die Unterstützung von Artikel 16 nicht als gleichzeitige
Unterstützung der Straflosigkeit. Ziel sei nur, durch die Aussetzung des
Verfahrens, Raum für Frieden und Gerechtigkeit im Sudan zu
ermöglichen.
Die AU hat sich aktiv dafür eingesetzt, mithilfe des Artikel 16 Aufschub
für Al-Bashirs Verfahren zu erreichen und hat dies in vielen
Entscheidungen der AU-Versammlung seit 2008 verdeutlicht. Noch im
Januar 2011 erließ die Versammlung der AU einen „Beschluss über die
Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs“. Der Beschluss
wiederholte das Ziel der AU, dass der Sicherheitsrat den „Prozess gegen
den Präsidenten des Sudans Bashir aufschiebe“.
Der Beschluss der AU wies außerdem darauf hin, dass Kenia und der
Tschad Al-Bashir in ihren Staaten aufnähmen und sich damit in Einklang
mit „der Implementierung mehrerer AU-Beschlüsse zum Haftbefehl des
ICC“ befänden und damit „Frieden und Stabilität in der Region
verfolgten“. Andere Länder, die normalerweise das römische Statut
unterstützen, könnten in ihrer Position durch geopolitische Loyalität
beeinflusst sein. Dies könnte ein Grund dafür sein, dass Brasilien seine
politischen Verbindungen z.B. zu Südafrika über die Unterstützung des
ICC stellt.
•
Kenias Bemühungen Haftbefehle des ICC aufzuschieben
In den vergangenen Wochen wurde der Sicherheitsrat mehrfach von der
kenianischen Regierung dazu aufgefordert, Haftbefehle gegen sechs
weitere Personen auszusetzen, die infolge von Gewalt nach den Wahlen
2007-2008 ausgesprochen wurden. Dabei wird Kenia durch die
Afrikanische Union unterstützt. Die Bemühungen waren jedoch ohne
Erfolg. Die meisten Mitglieder des Sicherheitsrats waren nicht bereit die
Anfrage zu unterstützen, wodurch die Zulässigkeit des ICC-Falls durch die
kenianische Regierung infrage gestellt wird.
Wir beobachten diese Situation weiterhin. Amnesty International ist besorgt,
dass die klare Ablehnung der Anfrage Kenias zu größerem Druck auf den
Sicherheitsrat führt, im Fall Bashir anders zu handeln.
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