Abwasser - Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

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Weltwassertag am 22. März 2017
„Abwasser“
Ziele der Vereinten Nationen betreffend Wasser
Um auf die Bedeutung von sauberem Wasser für alle Bereiche des Lebens hinzuweisen,
hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) im Jahr 1992 den 22. März
jeden Jahres zum Tag des Wassers (Weltwassertag) erklärt (UN Resolution vom
22. Dezember 1992 (A/RES/47/193)). Oberstes Ziel ist die gesicherte Bereitstellung von
Wasser für die gesamte Weltbevölkerung, und zwar in angemessener Menge und
entsprechend guter Qualität.
Die jährliche Ausrichtung des Weltwassertages erfolgt von UN Water, einer Einrichtung
innerhalb der Vereinten Nationen bestehend aus Organisationen und Programmen, die
in verschiedenen Wasseraktivitäten involviert sind. Der Schwerpunkt liegt bei den
Themen Trinkwasser, Verteilung von Wasser, Wasserressourcen, Wasserverschmutzung,
sowie wasserbezogene Katastrophen.
Das Thema des heurigen Jahres lautet „Abwasser“. Daher konzentriert sich der
diesjährige Weltwasserbericht ebenfalls auf Abwasser und lautet „Wastewater – The
untapped resource“. Dieser wurde unter der Leitung der UN Organisation für Bildung,
Wissenschaft und Kultur (UNESCO) erarbeitet. Die Auswahl des Themas steht in engem
Zusammenhang mit dem Ziel 6 – Wasser und Sanitärversorgung für alle (Verfügbarkeit
und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle
gewährleisten) der Agenda 2030 für die „Nachhaltige Entwicklung“. Ziel 6 fordert
insbesondere die Reduzierung des Anteils an unbehandeltem Abwasser sowie die
Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung. Abwasser soll
also nicht einfach entsorgt, sondern als Ressource genutzt werden.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. In vielen Regionen der Erde ist die
Versorgung mit Trinkwasser aber nicht gesichert und ein Großteil der Weltbevölkerung
hat keinen Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser. Österreich kann im Gegensatz zu
vielen anderen Ländern seinen Trinkwasserbedarf zur Gänze aus geschützten
Grundwasservorkommen decken. Es gelangt zumeist naturbelassen und mit durchwegs
ausgezeichneter Qualität zu den AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen.
Untersuchung der Qualität des Trinkwassers
Das Inverkehrbringen von Trinkwasser wird im Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz – LMSVG sowie in der Trinkwasserverordnung – TWV näher
geregelt. In dieser werden an die Qualität und die Überwachung von Trinkwasser
strengste Anforderungen gestellt. Entsprechend der TWV muss Wasser geeignet sein,
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ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden.
Daher enthält sie die aus gesundheitlichen Gründen unverzichtbaren
Mindestanforderungen an trinkbares Wasser.
Die Einhaltung der Qualität des Trinkwassers erfolgt im Rahmen der Eigenkontrolle.
Danach müssen die BetreiberInnen von Wasserversorgungsanlagen (WVA)
entsprechend ihrer Eigenverantwortung regelmäßig das Wasser untersuchen und die
WVA überprüfen lassen. Weiters haben sie die AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen
über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers zu informieren.
Für die Untersuchung und Begutachtung des Trinkwassers sowie die Überprüfung der
WVA selbst besteht gemäß LMSVG die Verpflichtung, dass die Gutachten nur von
Berechtigten, wie z. B. der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH (AGES), den Untersuchungsstellen der Länder sowie von
anderen hierzu berechtigten Personen zu erstellen sind. Die Berechtigten haben bei der
Probenentnahme auch die Überprüfung der WVA vorzunehmen (Inspektion). Dabei ist
beim Lokalaugenschein auch die Wasserspende mit Fassungszone zu überprüfen. Die
Befunde und Gutachten über die durchgeführten Untersuchungen und die Überprüfung
sind von den BetreiberInnen der WVA unverzüglich an die zuständige Behörde
(Landeshauptmann) weiterzuleiten.
Die amtliche Überwachung des Trinkwassers
Die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften und damit der
Bestimmungen der TWV mit den vorgeschriebenen Parameterwerten (Grenzwerten)
und Indikatorparameterwerten (Richtwerten) sowie der Informationsverpflichtungen
der BetreiberInnen gegenüber den AbnehmerInnen obliegt dem Landeshauptmann als
zuständige Behörde. Dieser bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben besonders
geschulter Organe als Aufsichtsorgane (ExpertInnen der Lebensmittelaufsicht). Das
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen koordiniert die Kontroll- und
Überwachungstätigkeiten der beteiligten Stellen. Als Basis für die amtliche Kontrolle ist
ein mehrjähriger Plan für die gesamte Lebensmittelkette zu erstellen (Mehrjähriger
integrierter Kontrollplan (MIK)). Im Rahmen dieses MIK hat die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen jährlich einen nationalen Kontrollplan (NKP) zu erlassen. Die
Ergebnisse des Vollzugs des NKP und somit auch der amtlichen
Trinkwasserüberwachung werden zur Information der VerbraucherInnen im
Lebensmittelsicherheitsbericht (LMSB) veröffentlicht.
Zur Verbesserung der amtlichen Trinkwasserüberwachung trägt im Rahmen des MIK
auch ein „Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK) – Trinkwasser“ bei. Mit diesem
Kontrollkonzept können neue Gefährdungspotenziale rechtzeitig erkannt und vor
Auftreten eines Problems mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert werden.
Zur Sicherstellung einwandfreien Trinkwassers ist im Überwachungssystem auch die
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
eingebunden. Diese führt eine Risikobewertung nach international anerkannten
wissenschaftlichen Gesichtspunkten und eine Analyse der Daten nach international
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anerkannten statistischen Methoden durch. Durch die umfassende Überwachung der
Trinkwasserversorgung, und zwar vom Wasserspender bis zu den AbnehmerInnen bzw.
VerbraucherInnen, ist für die österreichische Bevölkerung ein hohes Schutzniveau
gewährleistet.
Information der AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen
Die Pflichten zur Information der AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen über die
Qualität des Trinkwassers sind in der TWV näher geregelt. Nach dieser sind die
BetreiberInnen von WVA für die Information verantwortlich. Diese hat mindestens
einmal jährlich auf Basis der aktuellen Untersuchungsergebnisse zu erfolgen und
zumindest die Analysenwerte für die Parameter bzw. Indikatorparameter Nitrat,
Pestizide, Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert), Gesamthärte, Carbonathärte,
Kalium, Kalzium, Magnesium, Natrium, Chlorid und Sulfat zu enthalten. Sie hat
entweder mit der Wasserrechnung, über Informationsblätter der Gemeinde (z. B.
Gemeindezeitung) oder auf eine andere geeignete Weise zu erfolgen. Informationen
über weitere Parameter können schriftlich bei den BetreiberInnen erfragt werden.
Bei Überschreitungen von Parameterwerten sind die AbnehmerInnen über den/die
betreffenden Parameter sowie den/die dazugehörigen Parameterwert/e unverzüglich
zu informieren. Zusätzlich sind auch Hinweise auf etwaige Vorsichtsmaßnahmen wie
z. B. Nutzungsbeschränkungen für das Wasser oder Behandlungsverfahren anzugeben.
Liegt eine Ausnahmegenehmigung vor, ist auch darüber entsprechend zu informieren.
Die BetreiberInnen haben die AbnehmerInnen auch darauf hinzuweisen, die genannten
Informationen allen VerbraucherInnen zur Kenntnis zu bringen (z. B. durch Aushang im
Gebäude). Darüber hinaus ist die zuständige Behörde (Lebensmittelaufsicht) zu
informieren. Bei Nichteinhaltung der Informationsverpflichtungen durch die
BetreiberInnen können sich die AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen an die
zuständige Behörde wenden.
Zur Information der VerbraucherInnen sieht das LMSVG die Erstellung eines Berichtes
(Österreichischer Trinkwasserbericht) vor, der jährlich zusammengefasste Daten jener
WVA enthält, aus denen mehr als 1.000 m3 Wasser pro Tag entnommen oder mit denen
mehr als 5.000 Personen versorgt werden. Der Bericht steht der Öffentlichkeit auf der
Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen als Download zur
Verfügung.
Wenn Sie mehr über die Qualität Ihres Trinkwassers wissen möchten, wenden Sie Sich
an die BetreiberInnen Ihrer WVA (z. B. Gemeinde oder Wassergenossenschaft) oder an
die AbnehmerInnen des Trinkwassers (z. B. HauseigentümerInnen), die Ihnen gemäß
den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen Auskunft über die aktuellen Untersuchungsergebnisse zu geben haben.
Trinkwasserplattform „Infoportal Trinkwasser“
Als zusätzliche Information der allgemeinen Öffentlichkeit über die Qualität des
Trinkwassers in Österreich hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
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(BMGF) mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH (AGES) und der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach
(ÖVGW) eine gemeinsame Trinkwasserplattform ins Leben gerufen. Diese dient dazu,
die in Österreich vorhandenen allgemeinen Informationen zum Thema Trinkwasser
sowie die speziellen Informationen über die Trinkwasserqualität einzelner WVA
zusammenzufassen und interessierten AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen in
aktueller, sachlicher und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen. Auch eine
Verlinkung zu weiter gehenden Informationen ist vorhanden.
Die Trinkwasserplattform ist unter der Bezeichnung „Infoportal Trinkwasser“ für alle
verfügbar. Der zentrale Teil des Infoportals ist eine Trinkwasserdatenbank, in der
jährlich aktualisiert Trinkwasseranalysedaten von den BetreiberInnen der WVA
eingespeist werden. Die Lage der WVA (Stadt oder Gemeinde) bzw. der
Versorgungszone kann mit einem „Klick“ auf die Karte oder durch Eingabe der
Postleitzahl ausgewählt werden. Angezeigt werden Analysedaten und (wenn verfügbar)
die Webadresse der WVA.
BetreiberInnen von WVA, die interessiert sind, die aktuellen Daten zur Wasserqualität
als Service für ihre AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen auf der
Trinkwasserplattform zur Verfügung zu stellen, können die unentgeltliche Möglichkeit
zur Information nutzen.
Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen)
Sofern die Abgabe und die Verwendung von Trinkwasser im eigenen, privaten Haushalt
erfolgen,
unterliegen
BetreiberInnen
von
Einzelwasserversorgungsanlagen
(Hausbrunnen) nicht den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Daher ist die
Aufklärung von BesitzerInnen privater Hausbrunnen hinsichtlich notwendiger
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität besonders wichtig. Aus
diesem Grund hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen in
Zusammenarbeit mit der AGES die Broschüre „Trinkwasser aus Hausbrunnen und
Quellfassungen – Ein Ratgeber für private Betreiber“ herausgegeben. Die Broschüre
steht der Öffentlichkeit auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und
Frauen als Download zur Verfügung.
Links:
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UN Resolution vom 22. Dezember 1992 (A/RES/47/193)
UN Water – World Water Day 2017 Wastewater
WHO Water Sanitation Health – Guidelines for drinking-water quality, 4th edition
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW)
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG
Trinkwasserverordnung – TWV, Mineralwasser- und Quellwasserverordnung
Trinkwasserverordnung – TWV
Amtliche Kontrolle
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Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK)
Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK) – Trinkwasser
Lebensmittelsicherheitsbericht (LMSB)
Lebensmittelaufsicht der Bundesländer
Lebensmitteluntersuchungsstellen der AGES und der Länder
Trinkwasser – Untersuchung und Begutachtung (Liste der berechtigten Dienststellen
der AGES, der Untersuchungsanstalten der Länder sowie der Gutachter gemäß § 73
LMSVG)
 Österreichischer Trinkwasserbericht
 Trinkwasser aus Hausbrunnen und Quellfassungen – Ein Ratgeber für private
Betreiber
 Infoportal Trinkwasser
Kontakt:
Dr. Stefan Napetschnig
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Abteilung II/B/13
Lebensmittelsicherheit und VerbraucherInnenschutz
Kontrolle, Hygiene und Qualität
Radetzkystraße 2, A 1031 Wien
Tel.: +43/1/71100-644205
E-Fax: +43/1/7134404-2017
Mail: [email protected]
Web: www.bmgf.gv.at
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