Weltwassertag am 22. März 2017 „Abwasser“ Ziele der Vereinten Nationen betreffend Wasser Um auf die Bedeutung von sauberem Wasser für alle Bereiche des Lebens hinzuweisen, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) im Jahr 1992 den 22. März jeden Jahres zum Tag des Wassers (Weltwassertag) erklärt (UN Resolution vom 22. Dezember 1992 (A/RES/47/193)). Oberstes Ziel ist die gesicherte Bereitstellung von Wasser für die gesamte Weltbevölkerung, und zwar in angemessener Menge und entsprechend guter Qualität. Die jährliche Ausrichtung des Weltwassertages erfolgt von UN Water, einer Einrichtung innerhalb der Vereinten Nationen bestehend aus Organisationen und Programmen, die in verschiedenen Wasseraktivitäten involviert sind. Der Schwerpunkt liegt bei den Themen Trinkwasser, Verteilung von Wasser, Wasserressourcen, Wasserverschmutzung, sowie wasserbezogene Katastrophen. Das Thema des heurigen Jahres lautet „Abwasser“. Daher konzentriert sich der diesjährige Weltwasserbericht ebenfalls auf Abwasser und lautet „Wastewater – The untapped resource“. Dieser wurde unter der Leitung der UN Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) erarbeitet. Die Auswahl des Themas steht in engem Zusammenhang mit dem Ziel 6 – Wasser und Sanitärversorgung für alle (Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten) der Agenda 2030 für die „Nachhaltige Entwicklung“. Ziel 6 fordert insbesondere die Reduzierung des Anteils an unbehandeltem Abwasser sowie die Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung. Abwasser soll also nicht einfach entsorgt, sondern als Ressource genutzt werden. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. In vielen Regionen der Erde ist die Versorgung mit Trinkwasser aber nicht gesichert und ein Großteil der Weltbevölkerung hat keinen Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser. Österreich kann im Gegensatz zu vielen anderen Ländern seinen Trinkwasserbedarf zur Gänze aus geschützten Grundwasservorkommen decken. Es gelangt zumeist naturbelassen und mit durchwegs ausgezeichneter Qualität zu den AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen. Untersuchung der Qualität des Trinkwassers Das Inverkehrbringen von Trinkwasser wird im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG sowie in der Trinkwasserverordnung – TWV näher geregelt. In dieser werden an die Qualität und die Überwachung von Trinkwasser strengste Anforderungen gestellt. Entsprechend der TWV muss Wasser geeignet sein, Seite 1 von 5 ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden. Daher enthält sie die aus gesundheitlichen Gründen unverzichtbaren Mindestanforderungen an trinkbares Wasser. Die Einhaltung der Qualität des Trinkwassers erfolgt im Rahmen der Eigenkontrolle. Danach müssen die BetreiberInnen von Wasserversorgungsanlagen (WVA) entsprechend ihrer Eigenverantwortung regelmäßig das Wasser untersuchen und die WVA überprüfen lassen. Weiters haben sie die AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers zu informieren. Für die Untersuchung und Begutachtung des Trinkwassers sowie die Überprüfung der WVA selbst besteht gemäß LMSVG die Verpflichtung, dass die Gutachten nur von Berechtigten, wie z. B. der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), den Untersuchungsstellen der Länder sowie von anderen hierzu berechtigten Personen zu erstellen sind. Die Berechtigten haben bei der Probenentnahme auch die Überprüfung der WVA vorzunehmen (Inspektion). Dabei ist beim Lokalaugenschein auch die Wasserspende mit Fassungszone zu überprüfen. Die Befunde und Gutachten über die durchgeführten Untersuchungen und die Überprüfung sind von den BetreiberInnen der WVA unverzüglich an die zuständige Behörde (Landeshauptmann) weiterzuleiten. Die amtliche Überwachung des Trinkwassers Die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften und damit der Bestimmungen der TWV mit den vorgeschriebenen Parameterwerten (Grenzwerten) und Indikatorparameterwerten (Richtwerten) sowie der Informationsverpflichtungen der BetreiberInnen gegenüber den AbnehmerInnen obliegt dem Landeshauptmann als zuständige Behörde. Dieser bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben besonders geschulter Organe als Aufsichtsorgane (ExpertInnen der Lebensmittelaufsicht). Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen koordiniert die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der beteiligten Stellen. Als Basis für die amtliche Kontrolle ist ein mehrjähriger Plan für die gesamte Lebensmittelkette zu erstellen (Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK)). Im Rahmen dieses MIK hat die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen jährlich einen nationalen Kontrollplan (NKP) zu erlassen. Die Ergebnisse des Vollzugs des NKP und somit auch der amtlichen Trinkwasserüberwachung werden zur Information der VerbraucherInnen im Lebensmittelsicherheitsbericht (LMSB) veröffentlicht. Zur Verbesserung der amtlichen Trinkwasserüberwachung trägt im Rahmen des MIK auch ein „Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK) – Trinkwasser“ bei. Mit diesem Kontrollkonzept können neue Gefährdungspotenziale rechtzeitig erkannt und vor Auftreten eines Problems mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert werden. Zur Sicherstellung einwandfreien Trinkwassers ist im Überwachungssystem auch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) eingebunden. Diese führt eine Risikobewertung nach international anerkannten wissenschaftlichen Gesichtspunkten und eine Analyse der Daten nach international Seite 2 von 5 anerkannten statistischen Methoden durch. Durch die umfassende Überwachung der Trinkwasserversorgung, und zwar vom Wasserspender bis zu den AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen, ist für die österreichische Bevölkerung ein hohes Schutzniveau gewährleistet. Information der AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen Die Pflichten zur Information der AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen über die Qualität des Trinkwassers sind in der TWV näher geregelt. Nach dieser sind die BetreiberInnen von WVA für die Information verantwortlich. Diese hat mindestens einmal jährlich auf Basis der aktuellen Untersuchungsergebnisse zu erfolgen und zumindest die Analysenwerte für die Parameter bzw. Indikatorparameter Nitrat, Pestizide, Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert), Gesamthärte, Carbonathärte, Kalium, Kalzium, Magnesium, Natrium, Chlorid und Sulfat zu enthalten. Sie hat entweder mit der Wasserrechnung, über Informationsblätter der Gemeinde (z. B. Gemeindezeitung) oder auf eine andere geeignete Weise zu erfolgen. Informationen über weitere Parameter können schriftlich bei den BetreiberInnen erfragt werden. Bei Überschreitungen von Parameterwerten sind die AbnehmerInnen über den/die betreffenden Parameter sowie den/die dazugehörigen Parameterwert/e unverzüglich zu informieren. Zusätzlich sind auch Hinweise auf etwaige Vorsichtsmaßnahmen wie z. B. Nutzungsbeschränkungen für das Wasser oder Behandlungsverfahren anzugeben. Liegt eine Ausnahmegenehmigung vor, ist auch darüber entsprechend zu informieren. Die BetreiberInnen haben die AbnehmerInnen auch darauf hinzuweisen, die genannten Informationen allen VerbraucherInnen zur Kenntnis zu bringen (z. B. durch Aushang im Gebäude). Darüber hinaus ist die zuständige Behörde (Lebensmittelaufsicht) zu informieren. Bei Nichteinhaltung der Informationsverpflichtungen durch die BetreiberInnen können sich die AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen an die zuständige Behörde wenden. Zur Information der VerbraucherInnen sieht das LMSVG die Erstellung eines Berichtes (Österreichischer Trinkwasserbericht) vor, der jährlich zusammengefasste Daten jener WVA enthält, aus denen mehr als 1.000 m3 Wasser pro Tag entnommen oder mit denen mehr als 5.000 Personen versorgt werden. Der Bericht steht der Öffentlichkeit auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen als Download zur Verfügung. Wenn Sie mehr über die Qualität Ihres Trinkwassers wissen möchten, wenden Sie Sich an die BetreiberInnen Ihrer WVA (z. B. Gemeinde oder Wassergenossenschaft) oder an die AbnehmerInnen des Trinkwassers (z. B. HauseigentümerInnen), die Ihnen gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen Auskunft über die aktuellen Untersuchungsergebnisse zu geben haben. Trinkwasserplattform „Infoportal Trinkwasser“ Als zusätzliche Information der allgemeinen Öffentlichkeit über die Qualität des Trinkwassers in Österreich hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Seite 3 von 5 (BMGF) mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) und der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) eine gemeinsame Trinkwasserplattform ins Leben gerufen. Diese dient dazu, die in Österreich vorhandenen allgemeinen Informationen zum Thema Trinkwasser sowie die speziellen Informationen über die Trinkwasserqualität einzelner WVA zusammenzufassen und interessierten AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen in aktueller, sachlicher und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen. Auch eine Verlinkung zu weiter gehenden Informationen ist vorhanden. Die Trinkwasserplattform ist unter der Bezeichnung „Infoportal Trinkwasser“ für alle verfügbar. Der zentrale Teil des Infoportals ist eine Trinkwasserdatenbank, in der jährlich aktualisiert Trinkwasseranalysedaten von den BetreiberInnen der WVA eingespeist werden. Die Lage der WVA (Stadt oder Gemeinde) bzw. der Versorgungszone kann mit einem „Klick“ auf die Karte oder durch Eingabe der Postleitzahl ausgewählt werden. Angezeigt werden Analysedaten und (wenn verfügbar) die Webadresse der WVA. BetreiberInnen von WVA, die interessiert sind, die aktuellen Daten zur Wasserqualität als Service für ihre AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen auf der Trinkwasserplattform zur Verfügung zu stellen, können die unentgeltliche Möglichkeit zur Information nutzen. Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) Sofern die Abgabe und die Verwendung von Trinkwasser im eigenen, privaten Haushalt erfolgen, unterliegen BetreiberInnen von Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) nicht den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Daher ist die Aufklärung von BesitzerInnen privater Hausbrunnen hinsichtlich notwendiger Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität besonders wichtig. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen in Zusammenarbeit mit der AGES die Broschüre „Trinkwasser aus Hausbrunnen und Quellfassungen – Ein Ratgeber für private Betreiber“ herausgegeben. Die Broschüre steht der Öffentlichkeit auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen als Download zur Verfügung. Links: UN Resolution vom 22. Dezember 1992 (A/RES/47/193) UN Water – World Water Day 2017 Wastewater WHO Water Sanitation Health – Guidelines for drinking-water quality, 4th edition Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG Trinkwasserverordnung – TWV, Mineralwasser- und Quellwasserverordnung Trinkwasserverordnung – TWV Amtliche Kontrolle Seite 4 von 5 Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK) Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK) – Trinkwasser Lebensmittelsicherheitsbericht (LMSB) Lebensmittelaufsicht der Bundesländer Lebensmitteluntersuchungsstellen der AGES und der Länder Trinkwasser – Untersuchung und Begutachtung (Liste der berechtigten Dienststellen der AGES, der Untersuchungsanstalten der Länder sowie der Gutachter gemäß § 73 LMSVG) Österreichischer Trinkwasserbericht Trinkwasser aus Hausbrunnen und Quellfassungen – Ein Ratgeber für private Betreiber Infoportal Trinkwasser Kontakt: Dr. Stefan Napetschnig Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Abteilung II/B/13 Lebensmittelsicherheit und VerbraucherInnenschutz Kontrolle, Hygiene und Qualität Radetzkystraße 2, A 1031 Wien Tel.: +43/1/71100-644205 E-Fax: +43/1/7134404-2017 Mail: [email protected] Web: www.bmgf.gv.at Facebook: www.bmgf.gv.at/facebook Seite 5 von 5