IFRS Muster- Konzernabschluss

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IFRS
MusterKonzernabschluss
Januar 2013
Inhalt
Was ist neu?
3
Über diese Veröffentlichung
4
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers zum Konzernabschluss
7
Konzernabschluss9
Konzernbilanz11
Konzerngesamtergebnisrechnung17
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung23
Konzernkapitalflussrechnung29
Anhang zum Konzernabschluss
37
Anlagen
INeue Standards oder Änderungen,
die erstmals 2012 anzuwenden sind,
und zukünftige Anforderungen
IIKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung
und Konzerngesamtergebnisrechnung –
„two-statement approach“
IIIKonzernkapitalflussrechnung –
direkte Methode
Fachlicher Leitfaden
341
345
349
352
Weitere Unterstützung durch
KPMG-Mitgliedsfirmen354
2
© 2013 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern­gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die KPMG International
Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
© 2013 KPMG IFRG Limited, a UK company, limited by guarantee. All rights reserved.
Was ist neu?
Bedeutende inhaltliche Änderungen gegenüber der englischen Original-Ausgabe der
­Illustra­tive financial statements von September 2011 werden durch eine grüne Linie am linken
Rand des Textes innerhalb dieser Veröffentlichung hervorgehoben. Die ­bedeutenden Änderungen schließen das Folgende ein:
• Beispiele von Angaben für die Anwendung Latenter Steuern: Realisierung von zugrunde
­liegenden Vermögenswerten (Änderungen zu IAS 12), die erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2012 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden
sind.
Darüber hinaus wurden vom IASB im Laufe des letzten Jahres verschiedene weitere Ände­
rungen zu Standards herausgegeben. In Anlage I sind die Änderungen aufgelistet, die erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres
anzuwenden sind, und diejenigen, die in der Berichtsperiode frühzeitig angewendet werden
können. Die Auflistung enthält Querverweise auf die zugehörigen Beispiele von Anhang­
angaben.
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Über diese Veröffentlichung
Diese Veröffentlichung ist eine Übersetzung der englischen Original-Veröffentlichung
Illustrative financial statements vom Oktober 2012. Die Original-Ausgabe wurde von der
KPMG International Standards Group (Teil der KPMG IFRG Limited) herausgegeben und
bringt die Auffassungen der KPMG International Standards Group zum Ausdruck. Übersetzt wurde sie von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, und der KPMG
Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien.
Sollten sich Abweichungen zwischen der Original-Veröffentlichung und dieser Über­set­
zung ergeben, dann hat der Text der Original-Veröffentlichung Vorrang. Die Urheberrechte
an der Original-Veröffentlichung verbleiben vollständig bei der KPMG IFRG Limited.
Inhalt
Diese Veröffentlichung unterstützt Sie bei der Erstellung von Konzernabschlüssen nach
IFRS. Sie zeigt eine mögliche Form eines Konzernabschlusses am Beispiel eines fiktiven
Weltkonzerns; der Konzern ist kein IFRS-Erstanwender (siehe „Fachlicher Leitfaden“).
Diese Veröffentlichung spiegelt die bis zum 1. Oktober 2012 veröffentlichten IFRS, die ein
Unternehmen in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres anwenden muss („derzeit gültige“ Anforderungen). Die IFRS, die erstmals in
der ersten Berichtsperiode eines nach dem 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres
anzuwenden sind („zukünftige“ Anforderungen), wurden bei der Erstellung dieses MusterKonzernabschlusses nicht berücksichtigt. Bestimmte zukünftige Anforderungen wurden
jedoch in grau hinterlegten Kästen in die Erläuterungen aufgenommen. Anlage I stellt eine
Liste mit Standards oder Änderungen zur Verfügung, die erstmals in der ersten Berichts­
periode eines am 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden sind sowie
zukünftige Anforderungen.
Ersteller eines Konzernabschlusses nach den von der EU übernommenen IFRS
­(„EU-IFRS“) haben die Darstellungen in diesem Muster-Konzernabschluss daher daraufhin zu würdigen, ob die genannten Vorschriften bereits in EU-Recht übernommen
­wurden. Aktuelle Informationen zum Stand der Übernahme in EU-Recht finden Sie auf ­
www.efrag.org (Endorsement Status Report).
Bei der Erstellung von Abschlüssen nach IFRS muss das aufstellende Unternehmen
zusätzlich die geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen berücksichtigen. In dieser Veröffentlichung werden keine Anforderungen einer bestimmten Rechtsordnung betrachtet. Die IFRS verlangen beispielsweise keine Vorlage eines Einzelabschlusses für das Mutterunternehmen, und diese Veröffentlichung beinhaltet lediglich
einen Konzernabschluss. In einigen Rechtsordnungen können jedoch zusätzlich Finanzinformationen des Mutterunternehmens erforderlich sein.
In dieser Veröffentlichung werden die Anforderungen des IFRS 4 Versicherungsverträge,
IFRS 6 Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen, IAS 26 Bilanzierung und Bericht­
erstattung von Altersversorgungsplänen oder IAS 34 Zwischenberichterstattung nicht
dargestellt. Die Anforderungen in Bezug auf IAS 34 werden in der von der KPMG Inter­
national Standards Group veröffentlichten Publikation Illustrative condensed interim
financial report dargestellt.
Diese Veröffentlichung zeigt nur die Abschlussbestandteile eines Finanzberichts und den
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Ein Finanzbericht beinhaltet jedoch mitunter
eine zusätzliche Stellungnahme des Managements, entweder in Übereinstimmung mit
lokalen Gesetzen und Vorschriften oder nach Wahl des Unternehmens (zum Beispiel
aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorgaben) (siehe „Fachlicher Leitfaden“).
Die IFRS und ihre Interpretation verändern sich im Laufe der Zeit. Demzufolge sollte dieser
Muster-Konzernabschluss nicht isoliert von den Standards und Interpretationen selbst
verwendet werden.
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sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Verweise
Der Muster-Konzernabschluss ist auf den ungeraden Seiten dieser Veröffentlichung enthalten. Die geraden Seiten beinhalten Erläuterungen zu den Angabepflichten der IFRS. Die
erläuternden Beispiele und Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf eine umfassende
und erschöpfende Zusammenfassung aller nach IFRS anzuwendenden Angabepflichten.
Darüber hinaus braucht ein Unternehmen einer bestimmten Angabeverpflichtung eines
IFRS nicht nachzukommen, wenn die Information nicht wesentlich ist. Für einen Überblick
über alle nach IFRS anzuwendenden Angabepflichten verweisen wir auf unsere Veröffentlichung Disclosure checklist.
Links neben jedem Posten und jeder Anhangangabe findet sich ein Verweis auf den
relevanten Standard. Der Muster-Konzernabschluss beinhaltet ebenfalls Verweise auf die
9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS.
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Erläuterungen
1 Das Muster eines Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss
wurde auf Grundlage des International Standard on Auditing 700 Bildung eines Prüfungs­
urteils und Erteilung eines Vermerks zum Abschluss erstellt. Das Format des Bestätigungsvermerks spiegelt keine etwaigen zusätzlichen Anforderungen der rechtlichen Rahmen­
bedingungen bestimmter Rechtsordnungen wider.
Für Konzernabschlüsse, die nach den Grundsätzen des IDW geprüft werden, richtet sich
die Erteilung des Bestätigungsvermerks nach IDW PS 400 Grundsätze für die ordnungs­
mäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen.
Für Konzernabschlüsse, die nach den vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision
der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen Grundsätzen geprüft werden,
richtet sich die Erteilung des Bestätigungsvermerks nach KFS/PG3.
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Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers zum Konzernabschluss
[Empfänger]
Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der [Name des Unternehmens] (das „Unter­
nehmen“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012, der Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernkapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie den Anhang, der eine
zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und
sonstige Erläuterungen enthält, geprüft.
Verantwortung des Managements für den Konzernabschluss
Das Management ist verantwortlich für die Erstellung und eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung dieses Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit
den International Financial Reporting Standards sowie für die internen Kontrollen, die das
Management als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen
Darstellungen ist.
Verantwortung der Abschlussprüfer
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Konzern­
abschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den
International Standards on Auditing durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die
beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen
und durchzuführen, dass eine hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der
Konzern­abschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.
Eine Abschlussprüfung beinhaltet das Durchführen von Prüfungshandlungen, um Prü­
fungs­nachweise für die im Konzernabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen
Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt in unserem pflicht­
gemäßen Ermessen. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsich­
tigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss ein. Bei der
Beurteilung dieser Risiken berücksichtigen wir das für die Aufstellung und eine den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Konzernabschlusses durch
die Einheit relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter
den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungs­
urteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Einheit abzugeben. Eine
­A bschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten
Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten
geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung
des Konzernabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise als Grundlage für
unser Prüfungsurteil ausreichend und geeignet sind.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung vermittelt der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2012 sowie von dessen Ertragslage und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards.
7
KPMG
[Datum des Bestätigungsvermerks]
[Ort]
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Erläuterungen
Diese Seite ist bewusst freigelassen.
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[Name des Unternehmens]
Konzernabschluss
31. Dezember 2012
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Erläuterungen
1 IAS 1.10IAS 1 Darstellung des Abschlusses verwendet die Bezeichnung „Bilanz“. Diese Bezeichnung
ist nicht obligatorisch. Ein Unternehmen kann andere Bezeichnungen verwenden, solange
deren Bedeutung klar verständlich ist und sie nicht irreführend sind.
2 IAS 1.45Die Darstellung und der Ausweis von Posten im Abschluss ist von einer Periode zur nächsten
beizubehalten, es sei denn:
• Änderungen werden von einem neuen Standard oder einer neuen Interpretation vorgeschrieben oder
• aufgrund einer wesentlichen Änderung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens oder
einer Überprüfung der Darstellung seines Abschlusses zeigt sich, dass eine Änderung der
Darstellung oder der Gliederung zu einer besser geeigneten Darstellungsform führt. In
diesem Fall berücksichtigt das Unternehmen ebenfalls die in IAS 8 Rechnungslegungs­
methoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler enthaltenen Kriterien zur Auswahl bzw. zur Anwendung der Rechnungslegungsmethoden.
3 IAS 1.10, 39Aufgrund einer rückwirkenden Änderung einer Rechnungslegungsmethode, einer rückwirkenden Berichtigung eines Fehlers oder einer Umgliederung von Abschlussposten werden eine
zusätzliche Bilanz und die dazugehörigen Anhangangaben zum Beginn der frühesten Vergleichsperiode veröffentlicht. Der aktuelle IAS 1 bietet keine weiteren Ausführungen hinsichtlich der Interpretation dieser Anforderung. Nach unserer Auffassung sollte die Anforderung,
eine „dritte“ Bilanz zu veröffentlichen, unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsaspekten
interpretiert werden, die auf den gegebenen Tatsachen und Umständen beruht. Nach unserer
Auffassung sollten „zugehörige Anhangangaben“ als Angabeverpflichtung für jene Angaben
interpretiert werden, die für den Grund der Veröffentlichung der dritten Bilanz von Bedeutung
sind – das heißt nicht alle Anhangangaben sind in jedem Fall erforderlich. Dieses Thema wird
in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (2.1.35) diskutiert.
Zukünftige Anforderungen
In den Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Zyklus 2009–2011, die erstmals in der
ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2013 oder danach beginnenden Geschäftsjahres
anzuwenden sind, ändert das IASB den IAS 1, um unter anderem die Anforderungen
hinsichtlich der Veröffentlichung der dritten Bilanz zu verdeutlichen.
• Die dritte Bilanz ist nur erforderlich, wenn eine rückwirkende Änderung einer Rechnungslegungsmethode, eine rückwirkende Berichtigung eines Fehlers oder eine
Umgliederung eine wesentliche Auswirkung auf die Informationen in der Bilanz hat.
• Mit Ausnahme der nach IAS 8 erforderlichen Angaben sind keine zu der dritten Bilanz
zugehörigen Anhangangaben mehr erforderlich.
• Die zu veröffentlichende dritte Bilanz ist zum Beginn der vorhergehenden Periode
anstatt zum Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode zu erstellen. Dies ist
selbst dann der Fall, wenn ein Unternehmen über die Mindestanforderungen an Vergleichsinformationen hinaus zusätzliche Vergleichsinformationen liefert.
4 Nach unserer Auffassung sind derivative Vermögenswerte und Schulden als gesonderte
Posten in der Bilanz darzustellen, wenn sie wesentlich sind. Wenn sie nicht wesentlich sind,
können sie unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bzw. sonstigen finanziellen
Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Im Anhang sind weitere Einzelheiten anzugeben.
Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS
(7.8.120.40) diskutiert.
5 IAS 1.60–61In diesem Muster-Konzernabschluss haben wir kurzfristige und langfristige Vermögenswerte
sowie kurzfristige und langfristige Schulden als getrennte Gliederungsgruppen in der Bilanz
dargestellt. Ein Unternehmen kann seine Vermögenswerte und Schulden weitgehend nach
der Liquidität darstellen, wenn diese Darstellung zuverlässige und relevantere Informationen
liefert.
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Konzernbilanz1, 2
IAS 1.10(a),10(f),
38, 113
In TEUR
Anm.
31. Dezember 31. Dezember
2012
2011
angepasst*
1. Januar
20113
angepasst*
Vermögenswerte
IAS 1.54(a)
Sachanlagen
16
26.586
31.049
34.937
IAS 1.54(c)
Immaterielle Vermögenswerte und
Geschäfts- oder Firmenwert
17
6.226
4.661
5.429
IAS 1.54(f)
Biologische Vermögenswerte
18
4.860
6.636
6.111
IAS 1.54(h)
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen
24
213
–
–
IAS 1.54(b),
17.49
Als Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien
19
2.170
1.050
950
IAS 1.54(e),
28.38
Nach der Equity-Methode
bilanzierte Finanzanlagen
20
4.179
3.638
3.099
IAS 1.54(d)
Finanzielle Vermögenswerte,
inklusive Derivate 4
21
3.631
3.525
3.212
IAS 1.54(o), 56
Latente Steueransprüche 2 auf Seite 14
22
–
1.376
1.902
Vermögenswerte im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer
29
635
731
587
48.500
52.666
56.227
12.867
12.119
12.716
IAS 1.60
Langfristige Vermögenswerte 5
IAS 1.54(g)
Vorräte
23
IAS 1.54(f)
Biologische Vermögenswerte
18
245
140
402
IAS 1.54(d)
Finanzielle Vermögenswerte,
inklusive Derivate 4
21
662
1.032
821
–
228
–
26.250
17.999
16.311
330
1.200
895
IAS 1.54(n)
Steuererstattungsansprüche 3 auf
Seite 14
IAS 1.54(h)
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen
24
Vorauszahlungen
IAS 1.54(i)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
25
1.505
1.850
2.529
IFRS 5.38, 40,
IAS 1.54(j)
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 4 auf Seite 14
8
14.410
–
–
IAS 1.60
Kurzfristige Vermögenswerte 5
56.269
34.568
33.674
104.769
87.234
89.901
Bilanzsumme
6
* Siehe Anhangangabe 2(e).
Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil
des Konzernabschlusses dar.
11
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Erläuterungen
Unabhängig davon, welche Methode der Darstellung gewählt wird, gibt ein Unternehmen für
jeden Vermögens- und Schuldposten, der Beträge zusammenfasst, von denen erwartet wird,
dass sie:
• bis zu zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag und
• nach mehr als zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfüllt werden,
12
den Betrag im Anhang an, von dem erwartet wird, dass er nach mehr als zwölf Monaten
realisiert oder erfüllt wird.
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Erläuterungen
1 IAS 1.55, 58Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen werden in der Bilanz dargestellt,
wenn sie für das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens relevant
sind. Die Entscheidung basiert auf einer Einschätzung
• der Art und der Liquidität der Vermögenswerte
• der Funktion der Vermögenswerte innerhalb des Unternehmens und
• der Beträge, der Art und des Fälligkeitszeitpunkts von Schulden.
Zusätzliche Posten können beispielsweise, wie hier dargestellt, einen Kontokorrentkredit
beinhalten.
IAS 1.57IAS 1 schreibt nicht die Reihenfolge oder die Gliederung vor, in der ein Unternehmen die
Posten darstellt. Zusätzliche Posten werden hinzugefügt, wenn der Umfang, die Art oder die
Funktion eines Postens oder eine Zusammenfassung ähnlicher Posten so sind, dass eine
gesonderte Darstellung für das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens und der verwendeten Bezeichnungen relevant ist. Die Reihenfolge der Posten oder die
Zusammenfassung ähnlicher Posten können der Art des Unternehmens und seinen Geschäftsvorfällen entsprechend geändert werden, um Informationen zu liefern, die für das
Verständnis der Vermögenslage eines Unternehmens relevant sind.
2 IAS 12.74Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn das Unternehmen ein einklagbares Recht zur Saldierung tatsächlicher Steuerschulden und tatsächlicher
Steuererstattungsansprüche hat (siehe nachstehende Erläuterung 3), und die latenten
Steuerschulden und latenten Steueransprüche sich auf Ertragssteuern beziehen, die von der
gleichen Steuerbehörde erhoben werden für:
• entweder dasselbe Steuersubjekt; oder
• unterschiedliche Steuersubjekte, die jedoch beabsichtigen, den Ausgleich der tatsächlichen
Steuerschulden und tatsächlichen Steuererstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen, oder ihre Steueransprüche und Steuerschulden werden gleichzeitig für jede künftige
Periode realisiert, in der sich diese Differenzen auflösen.
3 IAS 12.71Ein Unternehmen saldiert tatsächliche Steuererstattungsansprüche und tatsächliche Steuerschulden nur dann, wenn es einen Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu
verrechnen, und beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder
gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
4 IFRS 5.40Vergleichsinformationen werden nicht angepasst, um eine Einstufung als zur Veräußerung
gehalten oder als zur Ausschüttung gehalten am Abschlussstichtag widerzuspiegeln.
14
IAS 1.66Nach unserer Auffassung werden langfristige Vermögenswerte sowie Vermögenswerte und
Schulden von Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten oder als zur Ausschüttung gehalten eingestuft sind, in der Bilanz als kurzfristig dargestellt. Demzufolge wäre die
Darstellung einer dreispaltigen Bilanz mit den Überschriften „nicht zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte/Schulden“, „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/Schulden“ und
„Summe“, wobei die zur Veräußerung gehaltenen oder zur Ausschüttung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden in den langfristigen Posten enthalten sind, in der Regel nicht
geeignet. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into
IFRS (5.4.110.30) diskutiert.
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Konzernbilanz (Fortsetzung)1
IAS 1.10(a), 10(f),
38, 113
In TEUR
Anm.
31. Dezember 31. Dezember
2012
2011
angepasst*
1. Januar
2011
angepasst*
14.979
14.550
14.550
4.777
3.500
3.500
Eigenkapital
IAS 1.54(r), 78(e)
Gezeichnetes Kapital
IAS 1.55, 78(e)
Kapitalrücklage
IAS 1.54(r), 78(e)
Sonstige Rücklagen
1.210
449
322
IAS 1.55, 78(e)
Gewinnrücklagen
20.886
14.006
10.600
Eigenkapital der Eigentümer des
Mutterunternehmens
41.852
32.505
28.972
1.582
842
601
26
43.434
33.347
29.573
28
20.942
19.206
21.478
IAS 1.54(q), 27.27
Nicht beherrschende Anteile
Eigenkapital
Schulden
IAS 1.54(m)
Finanzielle Verbindlichkeiten
IAS 1.55, 1.78(d)
Rückstellungen für Leistungen an
Arbeitnehmer
29, 30
982
841
2.204
IAS 1.54(k)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten
33, 34
290
5
–
IAS 20.24
Passivischer Abgrenzungsposten
31
1.389
1.436
–
IAS 1.54(l)
Sonstige Rückstellungen
32
1.010
400
682
IAS 1.54(o), 56
Latente Steuerschulden 2
22
2.464
1.567
1.436
IAS 1.60
Langfristige Schulden 5 auf Seite 10
27.077
23.455
25.800
IAS 1.55
Kontokorrentkredite
25
334
282
303
IAS 1.54(n)
Steuerschulden 3
762
–
25
IAS 1.54(m)
Finanzielle Verbindlichkeiten
28
4.390
4.386
2.017
IAS 1.54(k)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten
33
23.489
24.370
30.627
IAS 11.42(b)
Passivischer Abgrenzungsposten
31
213
194
156
32
660
1.200
1.400
8
4.410
–
–
34.258
30.432
34.528
61.335
53.887
60.328
104.769
87.234
89.901
IAS 1.54(l)
Sonstige Rückstellungen
IFRS 5.38, 40,
IAS 1.54(p)
Zur Veräußerung gehaltene
Schulden 4
IAS 1.60
Kurzfristige Schulden 5 auf Seite 10
Schulden
Bilanzsumme
6
* Siehe Anhangangabe 2(e).
Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil
des Konzernabschlusses dar.
15
© 2013 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International
Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
© 2013 KPMG IFRG Limited, a UK company, limited by guarantee. All rights reserved.
Erläuterungen
1 IAS 1.7, 81Das Gesamtergebnis ist die Veränderung des Eigenkapitals in einer Periode mit Ausnahme
von Veränderungen, die sich aus Geschäftsvorfällen mit Eigentümern ergeben, die in ihrer
Eigenschaft als Eigentümer handeln. Unternehmen können bei der Darstellung aller in einer
Periode erfassten Ertrags- und Aufwandsposten wählen zwischen:
• einer Aufstellung („one statement“) – das heißt einer Gesamtergebnisrechnung – oder
• zwei Aufstellungen („two statements“) – das heißt einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung und einer Gesamtergebnisrechnung; letztere leitet vom Gewinn oder Verlust zum
Gesamtergebnis mit Ausweis der Bestandteile des sonstigen Ergebnisses über.
In diesem Muster-Konzernabschluss wird der „one-statement approach“ dargestellt. Anlage II
enthält ein Muster für einen „two-statement approach“.
2 IAS 1.85Ein Unternehmen fügt zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensummen ein, wenn
eine solche Darstellung für das Verständnis seiner Erfolgslage relevant ist.
3 IAS 1.99, 100 Ein Unternehmen gliedert den Aufwand auf Grundlage der Funktion oder Art auf, je nachdem,
welche Darstellungsform verlässliche und relevantere Informationen ermöglicht. Diese Auf­
glie­derung kann in der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang dargestellt werden. Einzelne
wesentliche Posten werden nach ihrer Art oder Funktion in Übereinstimmung mit der Gliederung der Posten, die einzeln nicht wesentlich sind, eingestuft. Dieses Thema wird in der
9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.1.82.10–20) diskutiert. In
diesem Muster-Konzernabschluss werden die Aufwendungen – gegliedert nach ihrer funk­
tionalen Zugehörigkeit – dargestellt.
4 In den IFRS ist nicht geregelt, ob die Umsatzerlöse in der Gesamtergebnisrechnung nur in
einem einzigen Posten dargestellt werden sollten oder ob sie in ihre einzelnen Bestandteile
mit einer Zwischensumme für Umsatzerlöse aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
aufzugliedern sind.
5 IAS 28.38 Ein Unternehmen stellt seinen Anteil an allen aufgegebenen Geschäftsbereichen der assoziierten Unternehmen gesondert dar.
6IFRS
5.33(a)–(b),
IAS 1.82(e)
Ein Unternehmen gibt einen gesonderten Betrag in der Gesamtergebnisrechnung an. Dieser
Betrag entspricht der Summe aus dem Gewinn oder Verlust nach Steuern des aufgegebenen
Geschäftsbereichs und dem Ergebnis nach Steuern, das bei der Bewertung mit dem beizu­
legenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder bei der Veräußerung der Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die den aufgegebenen Geschäftsbereich darstellen,
erfasst wurde.
Darüber hinaus gliedert ein Unternehmen den vorstehenden gesonderten Betrag in Erlöse,
Aufwendungen und Gewinn oder Verlust vor Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs;
Steuern auf den Gewinn oder Verlust des aufgegebenen Geschäftsbereichs; Gewinn oder
Verlust bei der Veräußerung oder Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten; und Steuern auf diesen Gewinn oder Verlust.
Die vorstehende Gliederung kann entweder in der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang
dargestellt werden (siehe Anhangangabe 7). Die Darstellung in der Gesamtergebnisrechnung
hat in einem eigenen Abschnitt für aufgegebene Geschäftsbereiche zu erfolgen. Beispiels­
weise ist eine spaltenförmige Gliederung, bei der die Ergebnisse aus fortzuführenden und
aufgegebenen Geschäftsbereichen in gesonderten Spalten dargestellt werden, akzeptabel.
7IAS 1.82(g)–
(h)
16
in Unternehmen stellt jeden Bestandteil des sonstigen Ergebnisses nach der Art dar. Die
E
einzige Ausnahme von diesem Grundsatz betrifft Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode
bilanziert werden. Der Anteil eines Unternehmens am sonstigen Ergebnis, der auf ein Unternehmen entfällt, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, wird als gesonderter Posten
getrennt von den anderen Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses dargestellt. Für zukünf­
tige Anforderungen siehe Erläuterung 6 auf Seite 14.
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
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Konzerngesamtergebnisrechnung1, 2
1. Januar bis 31. Dezember
IAS 1.10(b), 38,
81(a), 113
In TEUR
Anm.
2012
2011
angepasst*
Fortzuführende Geschäftsbereiche
IAS 1.82(a)
Umsatzerlöse 4
10
102.716
96.636
IAS 1.99, 103
Umsatzkosten 3
13
(55.708)
(56.186)
IAS 1.103
Bruttogewinn
47.008
40.450
IAS 1.85
Sonstige Erträge
11
1.021
194
IAS 1.99, 103
Vertriebskosten 3
13
(17.984)
(18.012)
IAS 1.99, 103
Verwaltungsaufwendungen 3
13
(17.142)
(15.269)
IAS 1.99, 103,
38.126
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 3
13
(1.109)
(697)
IAS 1.99, 103
Andere Aufwendungen
12
(860)
(30)
IAS 1.85
Betriebsergebnis
10.934
6.636
IAS 1.85
Finanzerträge
1.161
480
IAS 1.82(b)
Finanzierungsaufwendungen
(1.707)
(1.646)
IAS 1.85
Finanzergebnis
15
(546)
(1.166)
IAS 1.82(c),
28.38
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die
nach der Equity-Methode bilanziert werden 5
20
541
708
IAS 1.85
Gewinn vor Steuern
10.929
6.178
22
(3.371)
(1.800)
7.558
4.378
379
(422)
7.937
3.956
680
499
(159)
(169)
(20)
–
IAS 1.82(d), 12.77 Steueraufwendungen
IAS 1.85
Gewinn aus fortzuführenden
Geschäftsbereichen
Aufgegebene Geschäftsbereiche
IFRS 5.33(a),
IAS 1.82(e)
Gewinn oder Verlust nach Steuern der
aufgegebenen Geschäftsbereiche 6
IAS 1.82(f)
Gewinn
7
Sonstiges Ergebnis7
IAS 1.82(g),
21.52(b)
Währungsumrechnungsdifferenzen ausländische
Geschäftsbetriebe
IAS 28.39,
1.82(h)
Währungsumrechnungsdifferenzen – Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert
werden
IAS 1.82(g), 1.92
Umgliederungen von Währungsumrechnungsdifferenzen bei Verlust des maßgeblichen Einflusses
IAS 1.82(g)
Nettoverluste aus Absicherungen von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe
15
(3)
(8)
IAS 1.82(g)
Neubewertung von Sachanlagen
16
200
–
IFRS 7.23(c),
IAS 1.82(g)
Effektiver Teil der Änderungen des beizulegenden
Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen
15
(62)
77
IFRS 7.23(d),
IAS 1.92
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen,
die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert
wurden 8 auf Seite 18
15
(31)
(11)
Fortsetzung auf Seite 19
17
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Erläuterungen
8 IAS 1.92, 94Ein Unternehmen kann Umgliederungsbeträge direkt in der Gesamtergebnisrechnung oder
in den Anhangangaben darstellen. In diesem Muster-Konzernabschluss haben wir den
erstgenannten Ansatz dargestellt.
9 IAS 1.90–91Die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses können entweder nach Berücksich­
tigung aller damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen oder vor Berücksichtigung der
damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen dargestellt werden, wobei die Steuern als
eine Summe ausgewiesen werden.
18
In diesem Muster-Konzernabschluss haben wir den letztgenannten Ansatz dargestellt.
Demzufolge werden Angaben, die mit Steuern auf die einzelnen Bestandteile des sonstigen
Ergebnisses verbunden sind, im Anhang dargestellt.
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Konzerngesamtergebnisrechnung (Fortsetzung)
1. Januar bis 31. Dezember
In TEUR
Anm.
2012
2011
angepasst*
IFRS 7.20(a)(ii),
IAS 1.82(g)
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes
von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen
Vermögenswerten
15
199
94
IFRS 7.20(a)(ii),
IAS 1.92
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes
von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen
Vermögenswerten, die in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert wurden 8
15
(64)
–
IAS 1.82(g),
19.93B
Versicherungsmathematische Gewinne oder
Verluste aus leistungsorientierten Plänen
29
72
(15)
IAS 1.91(b)
Steuern auf das sonstige Ergebnis 9
22
(104)
(48)
IAS 1.85
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
708
419
IAS 1.82(i)
Gesamtergebnis
8.645
4.375
* Siehe Anhangangaben 2(e), 7 und 16.
Fortsetzung auf Seite 21
Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil
des Konzernabschlusses dar.
19
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Erläuterungen
1IAS 33.2–3,
4A
ie unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie müssen von einem Unternehmen
D
dargestellt werden,
• dessen Stammaktien oder potenzielle Stammaktien öffentlich gehandelt werden oder
• das seinen Abschluss zwecks Emission einer Stammaktien-Gattung auf einem öffentlichen
Markt bei einer Wertpapieraufsichts- oder anderen Regulierungsbehörde einreicht.
Legt ein Unternehmen freiwillig Angaben zum Ergebnis je Aktie vor, werden diese Angaben in
Übereinstimmung mit IAS 33 Ergebnis je Aktie ermittelt und dargestellt.
2 IAS 33.73 Unternehmen können auch ein Ergebnis je Aktie darstellen, das auf einer alternativen Ermittlung des Ergebnisses basiert. Diese Beträge werden jedoch nur im Anhang und nicht in der
Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer
Veröffentlichung Insights into IFRS (5.3.370.55) diskutiert.
3 IAS 33.67AWenn ein Unternehmen die Ergebnisbestandteile in einer gesonderten Gewinn-und Verlustrechnung darstellt (der „two-statement approach“; siehe Erläuterung 1 auf Seite 16), weist es
das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie in diesem Abschlussbestandteil aus.
Für eine Darstellung des „two-statement approach“ siehe Anlage II.
4 IAS 33.68Ein Unternehmen, das über die Aufgabe eines Geschäftsbereichs berichtet, hat die unver­
wässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie für den aufgegebenen Geschäftsbereich
entweder in der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang auszuweisen. In diesem MusterKonzernabschluss sind diese Informationen in Anhangangabe 7 enthalten.
5 IAS 33.67, 69Die unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie werden auch dann ausgewiesen,
wenn die Beträge negativ (als Verlust je Aktie) sind. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ist
selbst dann auszuweisen, wenn es dem unverwässerten Ergebnis je Aktie entspricht.
Stimmen unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie überein, kann der gemeinsame
Ausweis in einer Zeile erfolgen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Ver­
öffentlichung Insights into IFRS (5.3.370.50) diskutiert.
6 Zukünftige Anforderungen
D arstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses (Änderungen zu IAS 1) ist erstmals in
der ersten Berichtsperiode eines am 1. Juli 2012 oder danach beginnenden Geschäfts­
jahres anzuwenden. Die neuen Regelungen
• erfordern von einem Unternehmen, die Posten des sonstigen Ergebnisses, die später
in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden („recycling“), künftig separat
von den Posten des sonstigen Ergebnisses darzustellen, die niemals reklassifiziert
werden. Sofern die Posten brutto, das heißt ohne Saldierung mit Effekten aus latenten
Steuern ausgewiesen werden, sind die latenten Steuern nunmehr nicht mehr in einer
Summe auszuweisen, sondern den beiden Gruppen von Posten zuzuordnen und
• ändern die Bezeichnung der Gesamtergebnisrechnung in „Gewinn- und Verlustrechnung
und sonstiges Ergebnis“. Ein Unternehmen darf jedoch weiterhin auch andere Bezeichnungen verwenden.
20
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Konzerngesamtergebnisrechnung (Fortsetzung)
1. Januar bis 31. Dezember
In TEUR
Anm.
2012
2011
angepasst*
7.413
3.737
524
219
7.937
3.956
8.094
4.134
551
241
8.645
4.375
Zuordnung des Gewinns oder Verlusts:
IAS 1.83(a)(ii)
Eigentümer des Mutterunternehmens
IAS 1.83(a)(i)
Nicht beherrschende Anteile
Gewinn
Zuordnung des Gesamtergebnisses:
IAS 1.83(b)(ii)
Eigentümer des Mutterunternehmens
IAS 1.83(b)(i)
Nicht beherrschende Anteile
Gesamtergebnis
IAS 33.4
Ergebnis je Aktie1, 2, 3, 4
IAS 33.66
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (Euro) 5
27
2,26
1,08
IAS 33.66
Verwässertes Ergebnis je Aktie (Euro) 5
27
2,15
1,07
Ergebnis je Aktie – fortzuführende Geschäftsbereiche
IAS 33.66
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (Euro) 5
27
2,14
1,22
IAS 33.66
Verwässertes Ergebnis je Aktie (Euro) 5
27
2,03
1,21
* Siehe Anhangangaben 2(e), 7 und 16.
Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil
des Konzernabschlusses dar.
21
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Erläuterungen
1 IAS 1.80Ein Unternehmen ohne gezeichnetes Kapital – zum Beispiel eine Personengesellschaft – hat
Informationen anzugeben, die dem für andere Unternehmen Geforderten gleichwertig sind,
dabei Bewegungen während der Periode in jeder Eigenkapitalkategorie darzustellen sowie die
Rechte, Vorzugsrechte und Beschränkungen jeder Eigenkapitalkategorie anzugeben.
2 IAS 1.106(b)Wenn eine Änderung der Rechnungslegungsmethode, die entweder freiwillig oder infolge der
erstmaligen Anwendung eines Standards vorgenommen worden ist, sich auf die aktuelle
Periode oder eine vorangegangene Periode auswirkt, stellt ein Unternehmen die Auswirkungen einer rückwirkenden Anwendung, die gemäß IAS 8 bilanziert wurden, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dar. Die erläuternden Beispiele zu IAS 1 zeigen dies in Bezug auf eine
Änderung der Rechnungslegungsmethode. Die 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung
Insights into IFRS (2.8.40.90) enthält ein Beispiel im Zusammenhang einer Fehlerkorrektur.
3 IAS 1.106AUnternehmen können die Aufgliederung von Änderungen jeder Eigenkapitalkomponente, die
aus im sonstigen Ergebnis erfassten Geschäftsvorfällen resultieren, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang vornehmen. In diesem Muster-Konzernabschluss stellen
wir diese Angaben in Anhangangabe 26 dar.
4 IAS 32.33Ein Unternehmen zieht erworbene eigene Anteile vom Eigenkapital ab. Alle bei der Wiederausgabe von gehaltenen eigenen Anteilen erhaltenen Entgelte werden direkt als eine Eigenkapitalveränderung und nicht als Gewinn oder Verlust erfasst. Die IFRS schreiben keine bestimmte Methode der Darstellung der eigenen Anteile im Eigenkapital vor. In diesem
Muster-Konzernabschluss wird der sich bei der Wiederausgabe eigener Anteile ergebende
Überschuss unter den Kapitalrücklagen dargestellt. Vor Anwendung dieses Ansatzes sollte ein
Unternehmen jedoch sein gesetzliches Umfeld bei der Wahl der Darstellung von eigenen
Anteilen berücksichtigen. Ein Unternehmen sollte die gewählte Darstellungsform auf alle
eigenen Anteile gleichbleibend anwenden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13
unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.3.480) diskutiert. Darin werden einige mögliche
Darstellungsalternativen erläutert.
5 IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung beschäftigt sich nicht gezielt mit der Frage der Darstellung
von anteilsbasierten Vergütungen im Eigenkapital – zum Beispiel ob eine Erhöhung des
Eigenkapitals im Zusammenhang mit einer anteilsbasierten Vergütung als separater Bestandteil im Eigenkapital oder in den Gewinnrücklagen dargestellt wird. Nach unserer Auffassung
sind beide Ansätze zulässig. In diesem Muster-Konzernabschluss wird die in Zusammenhang
mit einer anteilsbasierten Vergütung erfasste Erhöhung des Eigenkapitals in den Gewinnrücklagen erfasst. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights
into IFRS (4.5.1230.10–30) diskutiert.
22
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Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung1
1. Januar bis 31. Dezember 2011
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar:
IAS 1.38,
108–109,
110(c), 113
IAS 1.106(b)
Gezeichnetes
Kapital1
In TEUR
Stand zum 1. Januar
2011 wie zuvor berichtet
Änderungen von
Rechnungslegungsmethoden 2
Anm.
Kapital- Währungs- Rücklage Rücklage
rücklage
umrech- aus Sicheaus Zeitnungsrungsge- wertänderücklage
schäften
rungen
Neubewertungsrücklage
Rücklage
für eigene
Anteile
Wandelanleihen
Gewinnrücklage
Gesamt
Nicht Gesamtes
beherrEigenschende
kapital
Anteile
14.550
3.500
(129)
434
17
–
–
–
10.565
28.937
601
29.538
–
–
–
–
–
–
–
–
35
35
–
35
14.550
3.500
(129)
434
17
–
–
–
10.600
28.972
601
29.573
22, 26
–
–
–
–
–
300
–
44
–
63
–
–
–
–
–
–
3.737
(10)
3.737
397
219
22
3.956
419
–
–
–
300
44
63
–
–
–
3.727
4.134
241
4.375
26
26
30
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
(280)
–
–
–
–
–
–
(571)
250
(280)
(571)
250
–
–
–
(280)
(571)
250
–
–
–
–
–
–
(280)
–
(321)
(601)
–
(601)
14.550
3.500
171
478
80
–
(280)
–
14.006
32.505
842
33.347
2(e)
Angepasster Stand
zum 1. Januar 2011
Gesamtergebnis
IAS 1.106(d)(i)
IAS 1.106(d)(ii),
106A
Angepasster Gewinn
Sonstiges Ergebnis 3
IAS 1.106(a)
Gesamtergebnis
IAS 1.106(d)(iii)
Transaktionen mit
Eigentümern, die
direkt im Eigenkapital
erfasst werden
Einzahlungen von und
Ausschüttungen an
Eigentümer
Erwerb eigener Aktien 4
Dividenden
Anteilsbasierte
Vergütung 5
Gesamte Einzahlungen von und Ausschüttungen an
Eigentümer
Angepasster
Stand zum
31. Dezember 2011
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Erläuterungen
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Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung (Fortsetzung)
1. Januar bis 31. Dezember 2012
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar:
IAS 1.10(c), 38,
108, 110(c), 113
Gezeichnetes
Kapital
In TEUR
IAS 1.106(d)(i)
IAS 1.106(d)(ii),
106A
IAS 1.106(a)
IAS 1.106(d)(iii)
Neubewertungsrücklage
Rücklage
für eigene
Anteile
Wandelanleihen
Gewinnrücklage
Gesamt
Nicht Gesamtes
beherrEigenschende
kapital
Anteile
Angepasster Stand
zum 31. Dezember 2011
Gesamtergebnis
Gewinn
Sonstiges Ergebnis
22, 26
14.550
3.500
171
478
80
–
(280)
–
14.006
32.505
842
33.347
–
–
–
–
–
471
–
(62)
–
90
–
134
–
–
–
–
7.413
48
7.413
681
524
27
7.937
708
–
–
–
471
(62)
90
134
–
–
7.461
8.094
551
8.645
24
63
–
–
–
–
–
–
–
87
–
87
390
1.160
–
–
–
–
–
–
–
1.550
–
1.550
–
–
–
–
–
–
–
109
–
109
–
109
–
19
–
–
–
–
11
–
–
30
–
30
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
(1.243)
755
(1.243)
755
–
–
(1.243)
755
15
35
–
–
–
–
–
–
–
50
–
50
429
1.277
–
–
–
–
11
109
(488)
1.338
–
1.338
Gesamtergebnis
Transaktionen mit
Eigentümern, die
direkt im Eigenkapital
erfasst werden
Einzahlungen von und
Ausschüttungen an
Eigentümer
Ausgabe von Stamm9
aktien im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen
Ausgabe von Stamm26
aktien
Ausgabe von Wandel22, 28
anleihen, nach Steuern
Veräußerung eigener
26
Aktien
Dividenden
26
Anteilsbasierte
30
Vergütung
Ausgeübte Aktien26
optionen
Gesamte Einzahlungen von und Ausschüttungen an
Eigentümer
25
Anm.
Kapital- Währungs- Rücklage Rücklage
rücklage
umrech- aus Sicheaus Zeitnungsrungsge- wertänderücklage
schäften
rungen
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Fortsetzung auf Seite 27
Erläuterungen
Diese Seite ist bewusst freigelassen.
26
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Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung (Fortsetzung)
1. Januar bis 31. Dezember 2012
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar:
IAS 1.10(c),
38, 108, 110(c),
113
Gezeichnetes
Kapital
In TEUR
IAS 1.106(d)(iii)
Veränderungen bei
Eigentumsanteilen an
Tochterunternehmen
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen ohne
Kontrollwechsel
Erwerb eines Tochterunternehmens mit nicht
beherrschenden
Anteilen
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens
Stand zum
31. Dezember 2012
Anm.
Kapital- Währungs- Rücklage Rücklage
rücklage
umrech- aus Sicheaus Zeitnungsrungsge- wertänderücklage
schäften
rungen
Neubewertungsrücklage
Wandelanleihen
Gewinnrücklage
Gesamt
Nicht Gesamtes
beherrEigenschende
kapital
Anteile
9
–
–
8
–
–
–
–
–
(93)
(85)
(115)
(200)
9
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
304
304
429
1.386
8
–
–
–
11
–
(581)
1.253
189
1.442
14.979
4.777
650
416
170
134
(269)
109
20.886
41.852
1.582
43.434
Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar.
27
Rücklage
für eigene
Anteile
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Erläuterungen
1 IAS 7.50
Einem Unternehmen wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, Folgendes anzugeben:
• den Betrag der nicht ausgenutzten Kreditlinien, die für die künftige betriebliche Tätigkeit
und zur Erfüllung von Verpflichtungen eingesetzt werden könnten, unter Angabe aller
Beschränkungen der Verwendung dieser Kreditlinien
• die Summe des Betrags der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit, die sich auf quotal konsolidierte Anteile an
Gemeinschaftsunternehmen beziehen
• die Summe des Betrags der Cashflows, die Erweiterungen der betrieblichen Kapazität
betreffen, im Unterschied zu den Cashflows, die zur Erhaltung der Kapazität erforderlich
sind, und
• den Betrag der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus
der Finanzierungstätigkeit, aufgegliedert nach den einzelnen berichtspflichtigen Segmenten, wenn das Unternehmen Segmentinformationen darstellt.
2 IAS 7.22 Für Cashflows aus betrieblichen Tätigkeiten, Investitionstätigkeiten oder Finanzierungstätigkeiten ist eine saldierte Darstellung zulässig, wenn
• die Einzahlungen und Auszahlungen im Namen von Kunden vorgenommen werden und die
Cashflows auf die Tätigkeiten des Kunden zurückzuführen sind oder
• bei großer Umschlagshäufigkeit der betreffenden Posten, großen Beträgen und kurzen
Laufzeiten.
3 IAS 7.18–19 In diesem Muster-Konzernabschluss haben wir die Darstellung von Cashflows aus der betrieb­
lichen Tätigkeit nach der indirekten Methode dargestellt, wobei der Gewinn um Auswirkungen
nicht zahlungswirksamer Geschäftsvorfälle, Abgrenzungen und Ertrags- oder Aufwandsposten, die den Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind,
berichtigt wird. Ein Unternehmen hat auch die Möglichkeit bzw. es wird ihm empfohlen, Cash­
flows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der direkten Methode darzustellen, wobei die
Hauptgruppen der Bruttoeinzahlungen und Bruttoauszahlungen, die sich auf die betriebliche
Tätigkeit beziehen, angegeben werden.
Für eine beispielhafte Darstellung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der
direkten Methode siehe Anlage III.
4 IAS 7.18, 20, ABei einem Unternehmen, das die Darstellung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit
nach der indirekten Methode wählt, herrscht häufig Unklarheit über den korrekten Startpunkt:
Sollte dies der Gewinn oder Verlust sein? Oder kann eine andere Größe, wie zum Beispiel der
Gewinn vor Steuern, als Startpunkt verwendet werden?
IAS 7 Kapitalflussrechnungen bezieht sich auf den Gewinn oder Verlust, wohingegen das im
Anhang des Standards dargestellte Beispiel eine andere Größe (Gewinn vor Steuern) als Start­
punkt hat. Da der Anhang nur zur Erläuterung dient und nicht denselben Stellenwert hat wie
der Standard, wäre es angemessener, sich nach dem Standard zu richten. Dieses Thema wird
in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (2.3.30.20) diskutiert.
5 IAS 7.31 In den IFRS ist die Einstufung von Cashflows aus erhaltenen und gezahlten Zinsen und Divi­
denden nicht festgelegt. Jede Ein- und Auszahlung ist stetig von Periode zu Periode entweder
als betriebliche, Investitions- oder Finanzierungstätigkeit einzustufen. Die Darstellung dieser
Cashflows ist in der für das Geschäft oder die Branche angemessenen Art und Weise zu
wählen und stetig anzuwenden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Ver­
öffentlichung Insights into IFRS (2.3.50.20) diskutiert.
28
Nach unserer Auffassung sollten in den Fällen, in denen Fremdkapitalkosten in Bezug auf
qualifizierte Vermögenswerte aktiviert worden sind, die Anschaffungskosten solcher Ver­
mögenswerte, in denen die Fremdkapitalkosten enthalten sind, in der Kapitalflussrechnung
entsprechend aufgeteilt werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer
Veröffentlichung Insights into IFRS (2.3.50.40) diskutiert.
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Konzernkapitalflussrechnung1, 2
1. Januar bis 31. Dezember
IAS 1.10(d), 38,
113
In TEUR
IAS 7.18(b)
Cashfl ow aus der betrieblichen Tätigkeit 3
Anm.
Gewinn oder Verlust 4
2012
2011
angepasst*
7.937
3.956
Anpassungen bei:
– Abschreibungen auf Sachanlagen
16
5.001
5.122
– Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte
17
785
795
– Wertminderungen von (Wertaufholungen bei)
Sachanlagen
16
(393)
1.123
– Wertminderungen von immateriellen
Vermögenswerten
17
116
285
– Wertaufholungen bei immateriellen
Vermögenswerten
17
(100)
–
8
25
–
– Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes
von biologischen Vermögenswerten
18
(576)
71
– Nettoveränderungen von biologischen
Vermögenswerten durch Geburt/Tod
18
(11)
(15)
– Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes
von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
19
(20)
(60)
– Wertminderungen von Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
12
150
30
– Netto-Finanzierungsaufwendungen
15
546
1.166
– Gewinnanteil an Unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden
20
(541)
(708)
– Gewinn aus dem Verkauf von Sachanlagen
11
(26)
(100)
7
(516)
–
– Gewinn aus einer Plankürzung
29
(100)
–
– Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich
durch Eigenkapitalinstrumente
30
755
250
– Steueraufwendungen
22
3.346
1.756
16.378
13.671
(352)
2.305
127
63
(15.101)
(1.318)
– Wertminderungen aufgrund einer Neubewertung
einer Veräußerungsgruppe
– Gewinn aus dem Verkauf eines aufgegebenen
Geschäftsbereichs, nach Steuern
Veränderungen bei:
– Vorräten
– kurzfristigen biologischen Vermögenswerten
aufgrund von Verkäufen
18
– Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Forderungen
– Vorauszahlungen
– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten
– Rückstellungen und Leistungen an Arbeitnehmer –
ausgenommen Gewinne aus einer Plankürzung
– passivischen Abgrenzungsposten, inklusive
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Cash-Zufl uss aus der betrieblichen Tätigkeit
31
870
(305)
5.164
(2.619)
152
(1.500)
(28)
1.474
7.210
11.771
Fortsetzung auf Seite 31
29
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Erläuterungen
6 IAS 7.35Gezahlte Steuern werden als betriebliche Tätigkeit eingestuft, es sei denn, sie können
bestimmten Finanzierungs- und Investitionstätigkeiten zugeordnet werden. Dieses Thema
wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (2.3.50.20–35)
diskutiert.
30
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Konzernkapitalflussrechnung (Fortsetzung)
1. Januar bis 31. Dezember
In TEUR
Anm.
2012
2011
angepasst*
IAS 7.31–32
Gezahlte Zinsen 5 auf Seite 28
(1.604)
(1.521)
IAS 7.35
Gezahlte Ertragsteuern 6
(400)
(1.400)
IAS 7.10
Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
5.206
8.850
* Siehe Anhangangaben 2(e).
Fortsetzung auf Seite 33
Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil
des Konzernabschlusses dar.
31
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Erläuterungen
1 In diesem Muster-Konzernabschluss haben wir eine Konzernkapitalflussrechnung dargestellt,
die eine Aufgliederung aller Cashflows enthält – das heißt sie ist aufgegliedert in fortzufüh­
rende und aufgegebene Geschäftsbereiche. Die Cashflows der aufgegebenen Geschäfts­
bereiche sind in der Anhangangabe 7 aufgegliedert nach betrieblichen, Investitions- und Finanzierungstätigkeiten. Nach unserer Auffassung gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten der
Darstellung von Cashflows aus aufgegebenen Geschäftsbereichen. Dieses Thema wird in der
9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.4.220.40) diskutiert.
2 IAS 7.16, 39Die Summe der Cashflows aus der Übernahme oder dem Verlust der Beherrschung über
Tochterunternehmen oder sonstige Geschäftseinheiten werden gesondert als Investitions­
tätigkeit dargestellt. In einigen Fällen sind gegebenenfalls weitergehende Beurteilungen
notwendig, um bestimmte Cashflows einzustufen, die mit Unternehmenszusammenschlüssen im Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel Transaktionskosten, abzugrenzende Gegenleistung und bedingte Gegenleistung. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer
Veröffentlichung Insights into IFRS (2.3.20.14–18) diskutiert.
3 IAS 7.43Ein Unternehmen gibt außerhalb der Kapitalflussrechnung nicht zahlungswirksame Investitions- und Finanzierungstransaktionen derart an, dass alle notwendigen Informationen über
diese Investitions- und Finanzierungsaktivitäten bereitgestellt werden. In diesem MusterKonzernabschluss werden diese Information in den Anhangangaben 16 und 26 angegeben.
4 IAS 7.16Wenn ein Sicherungsinstrument bilanziell als Sicherungsgeschäft, das sich auf ein bestimmbares Grundgeschäft bezieht, behandelt wird, werden die Cashflows des Sicherungsinstruments auf dieselbe Art und Weise eingestuft wie die Cashflows des gesicherten Grund­
geschäfts.
32
Wenn ein derivatives Instrument, das als wirtschaftliches Sicherungsinstrument abgeschlossen wird, bilanziell nicht als Sicherungsgeschäft behandelt wird, können nach unserer Auf­
fassung Gewinne und Verluste aus den Derivaten in der Gesamtergebnisrechnung je nach Art
des wirtschaftlich gesicherten Postens als betriebliche oder Finanzierungsposten ausgewiesen werden. Nach unserer Auffassung gelten die Möglichkeiten für die Darstellung in der
Gesamtergebnisrechnung auch für die Darstellung in der Konzernkapitalflussrechnung. Diese
Themen werden in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS
(7.8.220.80 und 7.8.225.70) diskutiert.
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Konzernkapitalflussrechnung (Fortsetzung)
1. Januar bis 31. Dezember
IAS 1.10(d), 38,
113
In TEUR
Anm.
2012
2011
angepasst*
211
155
Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit
IAS 7.31
Erhaltene Zinsen 5 auf Seite 28
Dividenden 5 auf Seite 28
IAS 7.31
Erhaltene
IAS 7.16(a)
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen
369
330
1.177
481
IAS 7.21
Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagen
987
849
IAS 7.39
Veräußerung eines aufgegebenen Geschäftsbereichs, abzüglich veräußerter liquider Mittel1
7
10.890
–
IAS 7.39
Erwerb eines Tochterunternehmens, abzüglich
erworbener liquider Mittel 2
9
(2.125)
–
IAS 7.39
Gründung eines Unternehmens, welches nach der
Equity-Methode bilanziert wird
20
(600)
–
IAS 7.16(a)
Beschaffung von Sachanlagen
(15.657)
(2.228)
IAS 7.16(a)
Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien
19
(300)
(40)
IAS 7.21
Anpfl anzungen und Erwerb von langfristigen
biologischen Vermögenswerten
18
(305)
(437)
IAS 7.16(a)
Erwerb von anderen Finanzanlagen
(319)
(2.411)
IAS 24.18
Dividenden von Unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden
21
–
IAS 7.21
Entwicklungskosten
(1.235)
(503)
IAS 7.10
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 3
(6.886)
(3.804)
20
Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit
IAS 7.17(a)
Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen
26
1.550
–
IAS 7.17(c)
Einzahlungen aus der Ausgabe von Wandelanleihen
28
5.000
–
IAS 7.17(c)
Einzahlungen aus der Ausgabe von rückkaufpflichtigen Vorzugsaktien
28
2.000
–
IAS 7.21
Einzahlungen aus dem Verkauf von eigenen Aktien
26
30
–
IAS 7.21
Einzahlungen aus der Ausübung von Aktienoptionen
26
50
–
IAS 7.16(h)
Einzahlungen aus der Abwicklung von Derivaten 4
5
11
IAS 7.21
Auszahlungen von Transaktionskosten in Bezug
auf Kredite und Ausleihungen
28
(311)
–
IAS 7.42A
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
9
(200)
–
IAS 7.17(b)
Rückkauf von eigenen Aktien
IAS 7.17(d)
Rückzahlung von Ausleihungen
IAS 7.17(e)
Auszahlungen für FinanzierungsleasingVerbindlichkeiten
IAS 7.31
Gezahlte Dividenden 5 auf Seite 28
IAS 7.10
26
–
(280)
(5.132)
(4.445)
(454)
(394)
(1.243)
(571)
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 3
1.295
(5.679)
Nettoabnahme der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
(385)
(633)
26
Fortsetzung auf Seite 35
33
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Erläuterungen
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34
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Konzernkapitalflussrechnung (Fortsetzung)
1. Januar bis 31. Dezember
In TEUR
Anm.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum
1. Januar
IAS 7.28
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum
31. Dezember
25
2012
2011
angepasst*
1.568
2.226
(12)
(25)
1.171
1.568
* Siehe Anhangangaben 2(e).
Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil
des Konzernabschlusses dar.
35
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Erläuterungen
1 IAS 1.7Der Anhang enthält verbale Beschreibungen oder Aufgliederungen der in den primären
Abschlussbestandteilen angegebenen Beträge. Er enthält ebenfalls Informationen über nicht
ansatzpflichtige Posten.
36
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Anhang zum Konzernabschluss1
Seite
37
1. Das berichtende Unternehmen
39
2. Grundlagen der Abschlusserstellung
39
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden
47
4. Neue Standards und Interpretationen, die noch nicht angewendet wurden
113
5. Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte
117
6. Geschäftssegmente
125
7. Aufgegebener Geschäftsbereich
139
8. Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird
143
9. Erwerb von Tochterunternehmen und nicht beherrschenden Anteilen
143
10. Umsatzerlöse
157
11. Sonstige Erträge
159
12. Andere Aufwendungen
161
13. Aufwendungen nach Aufwandsarten
161
14. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer
163
15. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
165
16. Sachanlagen
169
17. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert
177
18. Biologische Vermögenswerte
191
19. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
195
20. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
199
21. Finanzielle Vermögenswerte
203
22. Steuern
207
23. Vorräte
219
24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
219
25. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
223
26. Eigenkapital
223
27. Ergebnis je Aktie
233
28. Finanzielle Verbindlichkeiten
237
29. Leistungen an Arbeitnehmer
245
30. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen
257
31. Passivischer Abgrenzungsposten
271
32. Sonstige Rückstellungen
271
33. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten
279
34. Finanzinstrumente
279
35. Operating-Leasingverhältnisse
327
36. Künftige Zahlungsverpflichtungen
331
37. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
331
38. Nahestehende Unternehmen und Personen
331
39. Konzernunternehmen
339
40. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
339
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Erläuterungen
1 IAS 1.36 Wenn ein Unternehmen seine Berichtsperiode ändert und der Abschluss für einen Zeitraum
aufgestellt wird, der länger oder kürzer als ein Jahr ist, hat es Folgendes anzugeben:
• den Grund für die Änderung und
• die Tatsache, dass dargestellte Vergleichsbeträge nicht vollständig vergleichbar sind.
2 Wird ein Abschluss auf Grundlage nationaler Rechnungslegungsstandards erstellt, die nach
den IFRS modifiziert oder angepasst sind, und der Abschluss von börsennotierten Unternehmen öffentlich zugänglich gemacht, empfiehlt die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) die nach­
stehenden Angaben:
• eine klare und unmissverständliche Angabe des Rechnungslegungsrahmenkonzepts,
auf dem die Rechnungslegungsmethoden basieren
• eine eindeutige Angabe der Rechnungslegungsmethoden des Unternehmens in allen
wesentlichen Rechnungslegungsbereichen
• eine Erläuterung, wo die jeweiligen Rechnungslegungsstandards zu finden sind
• eine Angabe zur Verdeutlichung, dass der Abschluss im Einklang mit den vom IASB
herausgegebenen IFRS steht, wenn dies der Fall ist, und
• eine Angabe zur Verdeutlichung, in welcher Hinsicht die verwendeten Standards und das
Rechnungslegungsrahmenkonzept sich von den vom IASB herausgegebenen IFRS unterscheiden, wenn dies der Fall ist.
Dieses Thema wird in dem von der IOSCO im Februar 2008 veröffentlichten Statement on
­Providing Investors with Appropriate and Complete Information on Accounting Frameworks
Used to Prepare Financial Statements diskutiert.
3IAS 1.19–20,
23
I n den äußerst seltenen Fällen, in denen das Management zu dem Ergebnis gelangt, dass die
Einhaltung einer Anforderung eines IFRS oder einer Interpretation so irreführend wäre, dass
sie zu einem Konflikt mit dem im Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von
Abschlüssen dargestellten Zweck führen würde, hat das Unternehmen von dieser Anforderung abzuweichen, sofern die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen eine solche
Abweichung erfordern oder ansonsten nicht untersagen. In diesen Fällen sind ausführliche
Angaben erforderlich.
4 IAS 10.17Ein Unternehmen gibt den Zeitpunkt an, an dem der Abschluss zur Veröffentlichung genehmigt wurde und wer diese Genehmigung erteilt hat. Wenn die Eigentümer des Unternehmens
oder andere die Möglichkeit haben, den Abschluss nach seiner Veröffentlichung zu ändern,
gibt das Unternehmen diese Tatsache an.
5IAS 1.25,
10.16(b)
Unter Berücksichtigung bestimmter Anforderungen in seiner Rechtsordnung gibt ein Unternehmen alle wesentlichen Unsicherheiten in Verbindung mit Ereignissen und Gegebenheiten
an, die erhebliche Zweifel an der Fortführbarkeit des Unternehmens aufwerfen können,
unabhängig davon, ob sie während der Berichtsperiode oder nach dem Abschlussstichtag
entstehen. Ein Unternehmen wird möglicherweise, wie hier dargestellt, die Erläuterung
sonstiger Unsicherheiten vornehmen wollen.
6 IAS 21.53 Wenn der Konzernabschluss in einer Währung dargestellt wird, die nicht die funktionale
Währung des Mutterunternehmens ist, gibt das Unternehmen Folgendes an:
• diese Tatsache
• seine funktionale Währung und
• die Begründung für die Verwendung einer abweichenden Darstellungswährung.
IAS 29.39Wenn die funktionale Währung eines Unternehmens hochinflationär ist, gibt das Unter­
nehmen Folgendes an:
• die Tatsache, dass der Konzernabschluss aufgrund von Änderungen der allgemeinen
Kaufkraft der funktionalen Währung angepasst wurde und daher in der am Abschlussstichtag geltenden Maßeinheit angegeben ist
38
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 1.10(e)
IAS 1.51(a)–(c)
1. Das berichtende Unternehmen
IAS 1.138(a)–(b)
[Name des Unternehmens] (das „Unternehmen“) ist ein Unternehmen mit Sitz in [Land x].
Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet [Adresse]. Der Konzernabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr 1 umfasst
das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als der „Konzern“ und einzeln
als „Konzernunternehmen“ bezeichnet) sowie die Anteile des Konzerns an assoziierten
Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen. Der Konzern ist hauptsächlich
mit der Herstellung von Papier und Papierprodukten, der Baumzucht und dem Verkauf
von Holzproduk ten beschäftigt (siehe Anhangangabe 6).
IAS 1.112(a)
2. Grundlagen der Abschlusserstellung
(a) Bestätigung der Übereinstimmung
IAS 1.16
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS) erstellt. 2, 3
IAS 10.17
Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand am [Datum] zur Veröffentlichung genehmigt. 4
(b) Bewertungsgrundlagen
Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt – mit Ausnahme der nachstehenden wesentlichen Posten in der Bilanz:
IAS 1.117(a)
• derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet
• nicht derivative Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet
• zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
• biologische Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet
• als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet
• Schulden aus anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich werden zum
beizulegenden Zeitwert bewertet und
• der Vermögenswert des leistungsorientierten Plans wird als Planvermögen zuzüglich des
nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands abzüglich des Barwerts der
leistungsorientierten Verpflichtung erfasst und ist, wie in Anhangangabe 3(k)(iv) erläutert,
begrenzt.
IFRS 7.19
Wie in Anhangangabe 28 erläutert, steht das Management in Verhandlungen mit einer Bank,
seit der Konzern im dritten Quartal 2012 seine zulässige Obergrenze der Fremdkapitalaufnahme überschritten hat. Die Bank hat im Oktober 2012 per Verzichtserklärung von einer
Sank tionierung (zum Beispiel in Form einer frühzeitigen Rückzahlungseinforderung) der
Verletzung des Kreditvertrags abgesehen. Nach dem Abschlussstichtag korrigierte die Bank
die Fremdkapitalquote (Verschuldung zu vierteljährlichen Umsatzerlösen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) vom 2,5- auf das 3,5-Fache. Auf der Grundlage des neuen Kreditvertrags und seiner Prognosen geht das Management davon aus, dass das Risiko einer
Verletzung des neuen Kreditvertrags gering ist und dass daher das Unternehmen den
Geschäftsbetrieb auf absehbare Zeit fortführen kann. 5
(c) Funktionale und Darstellungswährung 6
IAS 1.51(d)–(e)
39
Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens,
dargestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders
angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet.
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Erläuterungen
• ob der Konzernabschluss auf dem Konzept historischer Anschaffungs- und Herstellungs­
kosten oder dem Konzept der Tageswerte basiert und
• die Art und Höhe des Preisindexes am Abschlussstichtag sowie Veränderungen des
Indexes während der aktuellen und der vorangegangenen Periode.
40
IAS 21.54Gibt es einen Wechsel der funktionalen Währung des Unternehmens oder eines wesentlichen
ausländischen Geschäftsbetriebs, gibt das Unternehmen diese Tatsache zusammen mit dem
Grund für den Wechsel an.
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Erläuterungen
1 IAS 1.122–124Ein Unternehmen gibt an, welche Ermessensentscheidungen (mit Ausnahme solcher, bei
denen Schätzungen einfließen) das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden getroffen hat, die die Beträge im Abschluss am wesentlichsten beeinflussen. Die
in IAS 1 angeführten Beispiele zeigen, dass eine solche Angabe auf qualitativen Angaben
basiert.
IAS 1.125, 129Ein Unternehmen gibt im Anhang die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie
sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten an, durch
die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb der nächsten Berichtsperiode
eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und
Schulden erforderlich wird. Die in IAS 1 angeführten Beispiele zeigen, dass eine solche
Angabe auf quantitativen Daten basiert – zum Beispiel entsprechenden Abzinsungssätzen.
2 Wenn eine Änderung der Rechnungslegungsmethode das Ergebnis der Anwendung eines
neuen, überarbeiteten oder geänderten IFRS ist, wendet ein Unternehmen die spezifischen
Übergangsvorschriften des betreffenden IFRS an. Nach unserer Auffassung sollte ein Unternehmen jedoch trotzdem die Angabenanforderungen des IAS 8 erfüllen, insofern als die
Übergangsvorschriften keine Angabenanforderungen enthalten. Dieses Thema wird in der
9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (2.8.20) diskutiert.
3IAS 1.10(f),
8.28–29
Wenn eine Änderung der Rechnungslegungsmethode, entweder freiwillig oder infolge der
Anwendung eines neuen, überarbeiteten oder geänderten IFRS, Auswirkungen auf die
Berichtsperiode oder eine frühere Periode hat, gibt ein Unternehmen unter anderem und,
soweit durchführbar, den Korrekturbetrag für jeden einzelnen betroffenen Posten des
­A bschlusses an.
IAS 8.49 Wenn ein Fehler aus einer früheren Periode im Abschluss des aktuellen Jahres korrigiert wird,
gibt ein Unternehmen Folgendes an:
• die Art des Fehlers aus einer früheren Periode
• soweit durchführbar, die betragsmäßige Korrektur für jeden einzelnen betroffenen Posten
des Abschlusses und für das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie für jede
frühere dargestellte Periode
• die betragsmäßige Korrektur am Anfang der frühesten dargestellten Periode und
• wenn eine rückwirkende Anpassung für eine bestimmte frühere Periode nicht durchführbar
ist, die Umstände, die zu diesem Zustand geführt haben, unter Angabe wie und ab wann
der Fehler beseitigt wurde.
4 Die in diesem Muster-Konzernabschluss angegebene Änderung der Rechnungslegungs­
methode spiegelt die Tatsachen und Umstände des fiktiven Unternehmens wider, auf denen
dieser Abschluss basiert. Er erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige Einsicht in die
Änderungen zu den IFRS, Vollständigkeit der in der Periode anwendbaren neuen Standards
und Auswirkungen auf den Abschluss. Ferner sollte der Muster-Konzernabschluss nicht als
ein Ersatz für das Nachschlagen in diesen Standards und Interpretationen selbst verwendet
werden.
42
Für eine Auflistung neuer Standards, die erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am
1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden sind oder in der Periode frühzeitig
angewendet werden können, siehe Anlage I.
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Anhang zum Konzernabschluss
2. Grundlagen der Abschlusserstellung (Fortsetzung)
(d) Verwendung von Schätzungen und Ermessensentscheidungen1
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS verlangt vom
Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung
von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte,
Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von
diesen Schätzungen abweichen.
Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen
der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der Periode, in der die Schätzungen überarbeitet werden, und in allen betroffenen zukünftigen Perioden erfasst.
IAS 1.122, 125,
129, 130
Informationen über bedeutende Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten
beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
• Anhangangabe 10 – Provisionserlöse: Bestimmung, ob der Konzern bei einer Transaktion
als Agent oder Prinzipal handelt
• Anhangangabe 28 – Bilanzierung einer Vereinbarung, die ein Leasingverhältnis enthält und
• Anhangangabe 35 – Leasingklassifizierung.
Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches
Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche
Anpassung erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
• Anhangangabe 17 – in diskontierten Cashflow-Prognosen verwendete wesentliche
Annahmen
• Anhangangabe 17 – Erzielbarkeit von Entwicklungskosten
• Anhangangabe 22 – Verwertung von steuerlichen Verlusten
• Anhangangabe 29 – Bewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen und
• Anhangangabe 32 und 37 – Rückstellungen und Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.
(e) Änderung der Rechnungslegungsmethode 2, 3, 4
Latente Steuern in Verbindung mit als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
IAS 8.28
2012 wendete der Konzern Latente Steuern: Realisierung von zugrunde liegenden Vermö­
genswerten (Änderungen zu IAS 12) an und änderte seine Rechnungslegungsmethode
für die Bewertung latenter Steuern in Bezug auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien,
die nach dem Modell des beizulegenden Zeitwertes bilanziert wurden (siehe Anhangangabe 3(g)).
Infolge dieser Änderung bewertet der Konzern latente Steuern im Zusammenhang mit als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien unter der Annahme, dass der Buchwert der
Immobilien vollständig durch einen Verkauf realisiert wird.
Zuvor bewertete der Konzern latente Steuern auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
mit einem „Durchschnittssatz“, in dem sich sowohl die Verkaufsabsicht als auch die
Absicht zur weiteren Nutzung widerspiegelte.
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
2. Grundlagen der Abschlusserstellung (Fortsetzung)
(e) Änderung einer Rechnungslegungsmethode (Fortsetzung)
Die folgende Tabelle fasst die Anpassungen in der Bilanz aufgrund der Einführung einer
neuen Rechnungslegungsmethode zusammen.
IAS 8.28(f)–(g)
Latente
Steuerschulden
Gewinnrücklagen
1.471
10.565
(35)
35
Angepasster Stand zum 1. Januar 2011
1.436
10.600
Stand zum 31. Dezember 2011, wie zuvor berichtet
1.614
13.559
Auswirkungen der Änderung einer Rechnungslegungsmethode zum 1. Januar 2011
(35)
35
Auswirkungen der Änderung einer Rechnungslegungsmethode im Jahr 2011
(12)
12
1.567
14.006
In TEUR
Stand zum 1. Januar 2011, wie zuvor berichtet
Auswirkungen der Änderung einer Rechnungslegungsmethode
Angepasster Stand zum 31. Dezember 2011
Die Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung waren wie folgt:
Zum 31. Dezember
In TEUR
2012
2011
Minderung der Steueraufwendungen
13
12
Erhöhung des Gewinns
13
12
Die Änderung einer Rechnungslegungsmethode hat sich nur unwesentlich auf das Ergebnis
je Aktie der laufenden Berichtsperiode und das der Vergleichsperiode ausgewirkt.
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Erläuterungen
1 IAS 1.117(b)Die Rechnungslegungsmethoden beschreiben jede spezifische Rechnungslegungsmethode,
die für das Verständnis des Abschlusses relevant ist.
IAS 8.5Rechnungslegungsmethoden sind die besonderen Prinzipien, grundlegenden Überlegungen,
Konventionen, Regeln und Praktiken, die ein Unternehmen bei der Aufstellung und Darstellung
eines Abschlusses anwendet.
2 Die in diesem Muster-Konzernabschluss angegebenen Rechnungslegungsmethoden spiegeln
die Tatsachen und Umstände des fiktiven Unternehmens, auf denen dieser Abschluss basiert.
Er erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige Einsicht in die IFRS und sollte nicht als ein
Ersatz für das Nachschlagen in den Standards und Interpretationen selbst verwendet werden.
Die für ein Unternehmen zweckmäßigen Angaben in Bezug auf die Rechnungslegungs­
methoden hängen von den Tatsachen und Umständen dieses Unternehmens ab, einschließlich der von einem Unternehmen gewählten Rechnungslegungsmethoden, und können von
den in diesem Muster-Konzernabschluss dargestellten Angaben abweichen. Die Erfassungsund Bewertungsanforderungen der IFRS werden in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffent­
lichung Insights into IFRS diskutiert.
3 Ein Unternehmen kann als Grundlage für die Konsolidierung von Tochterunternehmen auch
ein De-facto -Beherrschungsmodell in Betracht ziehen, bei dem die praktische Möglichkeit
besteht, ein anderes Unternehmen zu beherrschen, ohne dass eine andere Partei die Möglichkeit hat, Beherrschung auszuüben. Ob ein Unternehmen De-facto -Beherrschungsaspekte in
seine Analyse der Beherrschung ein- oder ausschließt, ist nach unserer Auffassung eine
Entscheidung für eine Rechnungslegungsmethode, die stetig anzuwenden ist und die im
Anhang im Rahmen der Beschreibung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden auf­
zuführen ist. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights
into IFRS (2.5.30) diskutiert.
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 1.112(a), 117
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden1, 2
Die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden wurden mit Ausnahme der in Anhangangabe 2(e) erläuterten Änderung der Rechnungslegungsmethode von allen Konzernunternehmen für alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden gleichbleibend
angewendet.
IAS 1.41
Bestimmte Vergleichsbeträge in der Konzerngesamtergebnisrechnung wurden umgegliedert, um mit der Darstellung des aktuellen Jahres übereinzustimmen (siehe Anhangangabe
16). Darüber hinaus wurden die Vorjahreszahlen in der Konzerngesamtergebnisrechnung so
dargestellt, als ob ein während des aktuellen Jahres aufgegebener Geschäftsbereich schon
zu Beginn des Vorjahres aufgegeben worden wäre (siehe Anhangangabe 7).
(a) Konsolidierungsgrundsätze
(i) Unternehmenszusammenschlüsse
IFRS 3.4
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt bilanziert – das heißt dann, wenn die Beherrschung auf den Konzern übergegangen
ist. Beherrschung ist die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens
zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeiten Nutzen zu ziehen. Bei der Beurteilung der
Beherrschung berücksichtigt der Konzern auch ausübbare potenzielle Stimmrechte. 3
Der Konzern bewertet den Geschäfts- oder Firmenwert zum Erwerbszeitpunkt als:
• den beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung – zuzüglich
• des erfassten Betrags aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen – zuzüglich
• des beizulegenden Zeitwertes des vorher bestehenden Eigenkapitalanteils an dem
erworbenen Unternehmen, wenn es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss handelt – abzüglich
• des Nettobetrags (im Allgemeinen der beizulegende Zeitwerte) der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden.
Wenn der Überschuss negativ ist, wird ein Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter
dem Marktwert unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der Erfüllung von vorher bestehenden
Beziehungen verbundenen Beträge. Solche Beträge werden grundsätzlich im Gewinn oder
Verlust erfasst.
Andere als die mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividendenpapieren
verbundenen Transaktionskosten, die beim Konzern in Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss anfallen, werden sofort als Aufwand erfasst.
IFRS 3.58
Jede fällige bedingte Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht
neu bewertet und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden spätere
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen im Gewinn oder
Verlust erfasst.
Wenn anteilsbasierte Vergütungsprämien (Ersatzprämien) gegen Prämien ausgetauscht
werden müssen, die von Mitarbeitern des erworbenen Unternehmens gehalten werden
(Prämien des erworbenen Unternehmens) und die sich auf bereits erbrachte Dienstzeiten
beziehen, werden alle oder ein Teil der Beträge der Ersatzprämien des Erwerbers in die
Bewertung der bei dem Unternehmenszusammenschluss übertragenen Gegenleistung
einbezogen. Diese Ermittlung basiert auf dem Verhältnis von marktbasiertem Wert der
Ersatzprämien zum marktbasierten Wert der Prämien des erworbenen Unternehmens und
dem Umfang, in dem sich die Ersatzprämien auf bereits erbrachte und/oder künftig zu
erbringende Arbeitsleistungen beziehen.
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Erläuterungen
1 IAS 27.41(c) Wenn der zur Erstellung des Konzernabschlusses verwendete Abschluss eines Tochter­
unternehmens auf einen Abschlussstichtag oder für eine Periode erstellt wird, der bzw. die
von denen des Mutterunternehmens abweicht, gibt das Unternehmen Folgendes an:
• den Abschlussstichtag des Tochterunternehmens und
• die Gründe für die Verwendung unterschiedlicher Abschlussstichtage oder Perioden.
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Anhang zum Konzernabschluss
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(a) Konsolidierungsgrundsätze (Fortsetzung)
(ii) Nicht beherrschende Anteile
IFRS 3.19
Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet sich der Konzern für eine Bewertung etwaiger nicht beherrschender Anteile an dem erworbenen Unternehmen – entweder
• zum beizulegenden Zeitwert oder
• zu ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen
Unternehmens, das im Allgemeinen zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.
Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem
Verlust der Beherrschung führen, werden als Transaktionen mit Eigentümern bilanziert, die
in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln. Anpassungen der nicht beherrschenden Anteile
basieren auf dem anteiligen Betrag des Nettovermögens des Tochterunternehmens. Der
Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht angepasst und es wird kein Gewinn bzw. Verlust im
Gewinn oder Verlust erfasst.
(iii) Tochterunternehmen1
IAS 27.24
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Die Abschlüsse von
Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung beginnt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet, enthalten.
(iv) Verlust der Beherrschung
IAS 27.35
49
Beim Verlust der Beherrschung bucht der Konzern die Vermögenswerte und Schulden des
Tochterunternehmens, nicht beherrschende Anteile und die sonstigen Bestandteile am
Eigenkapital des Tochterunternehmens aus. Jeder Überschuss oder Fehlbetrag, der beim
Verlust der Beherrschung entsteht, wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Wenn der Konzern
einen Anteil an dem früheren Tochterunternehmen behält, wird ein solcher Anteil zu dem
zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung beizulegenden Zeitwert bewertet. In der
Folge wird dieser zurückbehaltene Anteil in Abhängigkeit von der Höhe des Einflusses als
eine nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlage (siehe Anhangangabe 3(a)(v)) oder
als ein zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert (siehe Anhangangabe 3(c)
(i)) bilanziert.
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Erläuterungen
1 Ein assoziiertes Unternehmen kann eine Rechnungslegungsmethode anwenden, die nicht
vom Eigentümer angewendet wird – zum Beispiel wenn der Abschluss des Eigentümers nicht
alle Abschlussposten eines assoziierten Unternehmens enthält. Wenn die Angabe der Rech­
nungslegungsmethoden eines assoziierten Unternehmens für das Verständnis der Erträge aus
assoziierten Unternehmen oder des Buchwerts der Anteile an assoziierten Unternehmen in
der Bilanz als notwendig erachtet wird, sollten diese Angaben nach unserer Auffassung in der
Rechnungslegungsmethode für Anteile an assoziierten Unternehmen enthalten sein. Dieses
Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.5.670.10)
diskutiert.
2 In den IFRS ist nicht festgelegt, ob die Eliminierung von nicht realisierten Gewinnen und
Ver­lusten aus Geschäftsvorfällen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert
werden, als eine Verringerung der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder als Ver­
ringerung des zugrunde liegenden Vermögenswerts – zum Beispiel Vorräte – dargestellt wird.
Nach unserer Auffassung sind beide Ansätze akzeptabel. Dieses Thema wird in der 9. Auf­
lage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.5.430.80) diskutiert.
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Anhang zum Konzernabschluss
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(a) Konsolidierungsgrundsätze (Fortsetzung)
(v) Anteile an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten
Unternehmen (nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen)1
IAS 28.6
Assoziierte Unternehmen sind die Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf
die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Es besteht die Vermutung, dass maßgeblicher Einfluss
existiert, wenn der Konzern 20–50 Prozent der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält. Gemeinschaftlich geführte Unternehmen sind die Unternehmen, über deren
Geschäftstätigkeiten der Konzern mit einem oder mehreren Partnern eine gemeinschaftliche Führung ausübt, die durch vertragliche Vereinbarung begründet ist, und die eine
einstimmige Zustimmung zu strategischen finanziellen und betrieblichen Entscheidungen
erfordern.
IAS 28.23, 31.57
Anteile an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen werden
nach der Equity-Methode bilanziert und zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Zu den Anschaffungskosten der Anteile zählen auch Transaktionskosten.
IAS 28.27
Der Konzernabschluss enthält den Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am
sonstigen Ergebnis der Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach
Anpassungen zur Angleichung der Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns, ab
dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung
beginnt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche
Führung endet.
IAS 28.29–30
Wenn der Anteil des Konzerns an den Verlusten den Wert seines Anteils an einem Unternehmen, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, übersteigt, wird der Buchwert
dieses Anteils inklusive aller langfristigen Anteile, die diesem zuzuordnen sind, auf null
reduziert, und werden weitere Verluste nicht mehr erfasst, außer in dem Umfang, in dem
der Konzern eine Verpflichtung hat oder Zahlungen für das Beteiligungsunternehmen
geleistet hat.
(vi) Gemeinschaftliche Tätigkeiten
IAS 31.13
Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das von jedem
Partnerunternehmen bei der Ausübung der gemeinschaftlichen Tätigkeiten unter Verwendung seines eigenen Vermögens betrieben wird. Der Konzernabschluss enthält die Vermögenswerte, die der Konzern beherrscht, außerdem die im Laufe der Ausübung der
gemeinschaftlichen Tätigkeit eingegangen Schulden und die durch den Konzern getätigten
Aufwendungen sowie seinen Anteil an den Erträgen, die er mit der gemeinschaftlichen
Tätigkeit erzielt.
(vii) Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle
IAS 27.21
51
Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle nicht realisierten Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die
nach der Equity-Methode bilanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des
Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. 2 Nicht realisierte
Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur,
falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt.
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sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Anhang zum Konzernabschluss
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(b) Fremdwährung
(i) Geschäftsvorfälle in Fremdwährung
IAS 21.21, 23(a)
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die
entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Monetäre
Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten,
werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste bei monetären Posten entstehen als Differenz aus den fortgeführten
Anschaffungskosten in der funktionalen Währung am Anfang des Geschäftsjahres, angepasst um die Effektivverzinsung und die Zahlungen des Jahres sowie den fortgeführten
Anschaffungskosten in Fremdwährung, umgerechnet zum Umrechnungskurs am Ende des
Geschäftsjahres.
IAS 21.23
Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in
einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden,
werden zu dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust der
Periode erfasst. Ausgenommen davon sind die folgenden Posten, bei denen die Währungsumrechnungsdifferenzen im sonstigen Ergebnis erfasst werden:
• zur Veräußerung gehaltene Eigenkapitalinstrumente (außer bei Wertminderungen, bei
denen Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem sonstigen Ergebnis in den Gewinn
oder Verlust umgegliedert werden);
• eine finanzielle Verbindlichkeit, die als Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb qualifiziert wird, soweit die Absicherung effektiv ist oder
• qualifizierte Absicherungen von Zahlungsströmen, soweit sie effektiv sind.
(ii) Ausländische Geschäftsbetriebe
IAS 21.39
Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des
Geschäfts- oder Firmenwertes und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die
beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro
umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben
werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet.
IAS 21.48
Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der
Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Soweit der ausländische
Geschäftsbetrieb ein nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens stehendes
Tochterunternehmen ist, wird der entsprechende Teil der Umrechnungsdifferenz den nicht
beherrschenden Anteilen zugewiesen. Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs,
der zum Verlust der Beherrschung, gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen
Einflusses führt, wird der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust als Teil des
Abgangserfolges umgegliedert. Bei nur teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschung
eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, wird der
entsprechende Teil der kumulierten Umrechnungsdifferenz den nicht beherrschenden
Anteilen zugeordnet. Soweit der Konzern ein assoziiertes oder gemeinschaftlich geführtes
Unternehmen, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, teilweise veräußert,
jedoch der maßgebliche Einfluss bzw. die gemeinschaftliche Führung erhalten bleibt, wird
der entsprechende Anteil der kumulierten Währungsumrechnungsdifferenz in den Gewinn
oder Verlust umgegliedert.
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 21.15
Wenn die Abwicklung von monetären Posten in Form von Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb in einem absehbaren Zeitraum
weder geplant noch wahrscheinlich ist, werden die daraus entstehenden Fremdwährungsgewinne und -verluste als Teil der Nettoinvestition in den ausländischen Geschäftsbetrieb
betrachtet. Die Fremdwährungsgewinne und -verluste werden dann im sonstigen Ergebnis
erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen.
(iii) Absicherung von Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
IAS 39.102
Der Konzern geht Sicherungsgeschäfte für Währungsdifferenzen ein, die zwischen der
funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs und der funktionalen Währung
des Mutterunternehmens (EUR) entstehen – unabhängig davon, ob die Nettoinvestition
direkt oder über ein zwischengeschaltetes Mutterunternehmen gehalten wird.
Währungsdifferenzen aus der Umrechnung einer finanziellen Verbindlichkeit, die als Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bestimmt wurde,
werden in dem Umfang, in dem die Absicherung effektiv ist, im sonstigen Ergebnis erfasst
und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. In dem Umfang,
in dem die Absicherung nicht effektiv ist, werden entsprechende Währungsdifferenzen im
Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Abgang der abgesicherten Nettoinvestition ist der entsprechende Betrag aus der Währungsumrechnungsrücklage in den Gewinn oder Verlust als Teil
des Abgangserfolgs umzugliedern.
(c) Finanzinstrumente
(i) Nicht derivative fi nanzielle Vermögenswerte
IAS 39.A53–A56 Der Konzern bilanziert Kredite und Forderungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden
sind. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte (einschließlich der als erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewerteten bestimmten finanziellen Vermögenswerte) sind
erstmals am Handelstag, also dem Tag, an dem der Konzern Vertragspartei hinsichtlich des
Finanzinstruments wird, zu erfassen.
IAS 39.17
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte
hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum
Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem
Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen
werden. Jeder Anteil an solchen übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die im Konzern entstehen oder verbleiben, wird als separater Vermögenswert oder separate Verbindlichkeit bilanziert.
IAS 32.42
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als
Nettowert ausgewiesen, allerdings nur wenn der Konzern einen Rechtsanspruch hat, die
erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich
auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden
Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
IAS 39.45
Der Konzern klassifiziert die nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte in die folgenden
Kategorien: finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden, bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.
IFRS 7.21
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden
Ein finanzieller Vermögenswert wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet,
falls er zu Handelszwecken gehalten oder bei erstmaligem Ansatz entsprechend bestimmt
wird. Finanzielle Vermögenswerte werden entsprechend bestimmt, wenn der Konzern
diese Vermögenswerte auf Basis der beizulegenden Zeitwerte verwaltet und Kauf- und
Verkaufsentscheidungen trifft und dies mit dem dokumentierten Risikomanagement oder
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
der Investitionsstrategie des Konzerns übereinstimmt. Zurechenbare Transaktionskosten
werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen. Finanzielle Vermögenswerte,
die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und entsprechende Änderungen, welche auch alle Dividendenerträge umfassen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft werden, umfassen kurzfristige Schuldverschreibungen staatlicher Emittenten, die von der Finanzabteilung des Konzerns (Treasury) aktiv zur kurzfristigen Liquiditätsversorgung verwaltet werden.
IFRS 7.B5(a)
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Finanzielle Vermögenswerte, die zur erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert bestimmt werden, umfassen Dividendenpapiere, die ansonsten als zur Veräußerung verfügbar eingestuft würden.
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Erläuterungen
1 Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, darf ein Unternehmen seine Investitionen nicht als
bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen einstufen, wenn das Unternehmen im
laufenden oder in den vorangegangenen zwei Geschäftsjahren mehr als einen (in Relation zum
Gesamtbetrag) unwesentlichen Teil der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen
vor Endfälligkeit verkauft oder umklassifiziert hat. Dieses Thema wird in der 9. Auflage
2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.4.80.50) diskutiert.
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Anhang zum Konzernabschluss
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(c) Finanzinstrumente (Fortsetzung)
(i) Nicht derivative fi nanzielle Vermögenswerte (Fortsetzung)
IFRS 7.21
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen1
IAS 39.46(b)
Wenn der Konzern sowohl die Fähigkeit als auch die Absicht hat, Schuldverschreibungen
bis zur Endfälligkeit zu halten, werden solche finanziellen Vermögenswerte als bis zur
Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen eingestuft. Bis zur Endfälligkeit zu haltende
finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich
der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung
werden die bis zur Endfälligkeit zu haltenden finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten
Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet (siehe Anhangangabe 3(j)(i)).
Die bis zur Endfälligkeit zu haltenden finanziellen Vermögenswerte umfassen Schuldverschreibungen.
IFRS 7.21
Kredite und Forderungen
IAS 39.46(a)
Kredite und Forderungen stellen finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen dar, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Solche Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich
direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung
werden Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung
der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet (siehe Anhangangabe 3(j)(i)).
Zu den Krediten und Forderungen zählen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
IAS 7.46
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und sofort
verfügbare Sichteinlagen mit einer Fälligkeit von drei Monaten oder weniger vom Erwerbszeitpunkt, die allenfalls unwesentlichen Risiken einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes unterliegen und im Konzern für die Abwicklung der kurzfristigen Verpflichtungen
genutzt werden.
IFRS 7.21, B5(b)
Zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle
Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar bestimmt werden oder nicht einer der
anderen oben genannten Kategorien zugeordnet werden. Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich
direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet.
Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen
Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet und entsprechende Wertänderungen, mit Ausnahme von Wertminderungen (siehe Anhangangabe 3(j)(i)) und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen bei zur Veräußerung verfügbaren Schuldverschreibungen
(siehe Anhangangabe 3(b)(i)), im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Neubewertungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Wenn ein Vermögenswert ausgebucht wird, wird
das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgeliedert.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte umfassen Dividendenpapiere
und Schuldverschreibungen.
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
(ii) Nicht derivative fi nanzielle Verbindlichkeiten
IAS 39.44
Der Konzern erfasst ausgegebene Schuldverschreibungen und nachrangige Verbindlichkeiten erstmals zu dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Alle anderen finanziellen
Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem
der Konzern Vertragspartei hinsichtlich des Finanzinstruments geworden ist.
IAS 39.39
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen
erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Nicht derivative Finanzinstrumente werden als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft. Solche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen
der Folgebewertung werden diese finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zählen Kredite und verzinsliche finanzielle
Verbindlichkeiten, ausgegebene Schuldverschreibungen (einschließlich bestimmter
Vorzugsaktien (siehe Anhangangabe 3(c)(iii))), Kontokorrentkredite, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten.
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Erläuterungen
1 Das Thema der Klassifizierung von Vorzugsaktienkapital als Schuld oder Eigenkapital wird in
der 9. Auflage 2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.3.310) diskutiert. Die
oben dargestellten Angaben umfassen keine vollständige Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden, die im Zusammenhang mit Vorzugsaktienkapital ggf. anzuwenden sind.
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3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(c) Finanzinstrumente (Fortsetzung)
(ii) Nicht derivative fi nanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
IAS 7.8
Kontokorrentkredite, die auf Anforderung rückzahlbar und ein integraler Bestandteil der
Zahlungsmitteldisposition des Konzerns sind, werden als Bestandteil der liquiden Mittel in
den Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung einbezogen.
IFRS 7.21
(iii) Gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital/Stammaktien
Das gezeichnete Kapital wird/ Die Stammaktien werden als Bestandteil des Eigenkapitals
ausgewiesen. Die der Emission unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom
Eigenkapital (ggf. netto nach Steuern) erfasst.
IAS 32.A26
Vorzugsaktienkapital1
Das Vorzugsaktienkapital wird innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen, wenn es nicht
rückkaufpflichtig ist oder ein eventueller Rückkauf ausschließlich auf Initiative der Gesellschaft erfolgt und die Festsetzung der Dividende im Ermessensspielraum der Gesellschaft
liegt. Solche Dividenden werden als Gewinnausschüttungen innerhalb des Eigenkapitals
nach Zustimmung der Anteilseigner der Gesellschaft bilanziert.
Das Vorzugsaktienkapital wird als finanzielle Verbindlichkeit klassifiziert, wenn es zu einem
bestimmten Zeitpunkt rückkaufpflichtig ist oder nach Wahl der Anteilseigner rückübertragen
werden kann oder wenn die Dividenden nicht im Ermessensspielraum der Gesellschaft
stehen (siehe Anhangangabe/Absatz 3(c)(ii)). Solche Dividenden werden daher als Zinsaufwand im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.
IAS 32.33
Rückerwerb und Wiederausgabe von Eigenkapitalanteilen (Eigene Anteile)
Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes gezeichnetes Kapital zurückgekauft wird, wird der
gezahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten unter Berücksichtigung von
Steuereffekten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene
Anteile klassifiziert und in der Rücklage für eigene Anteile ausgewiesen. Werden eigene
Anteile später veräußert oder erneut ausgegeben, wird der Erlös als Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklagen zu berücksichtigen.
IAS 32.28–32
(iv) Zusammengesetzte Finanzinstrumente
Durch den Konzern emittierte, zusammengesetzte Finanzinstrumente umfassen Wandelanleihen in Euro, welche nach Wahl des Inhabers in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden
können, soweit die Zahl der auszugebenen Aktien festgelegt ist.
Die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert einer ähnlichen Verbindlichkeit, die keine
Option zur Umwandlung in Eigenkapital enthält, erfasst. Die Eigenkapitalkomponente wird
beim erstmaligen Ansatz als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des zusammengesetzten Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkomponente erfasst. Direkt zurechenbare Transaktionskosten sind im Verhältnis der Buchwerte
von Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zuzuordnen.
Im Rahmen der Folgebewertung wird die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird mit dem beim erstmaligen Ansatz erfassten Wert fortgeführt.
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Zinsen in Verbindung mit der finanziellen Verbindlichkeit werden im Gewinn oder Verlust
erfasst. Bei Umwandlung wird die finanzielle Verbindlichkeit erfolgsneutral in das Eigenkapital umgebucht.
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Erläuterungen
1 Im vorliegenden Muster-Konzernabschluss wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
bei der Absicherung von Zahlungsströmen und der Absicherung einer Nettoinvestition in
einen ausländischen Geschäftsbetrieb dargestellt. Verwendet das Unternehmen auch
Absiche­rungen von beizulegenden Zeitwerten, sind die Rechnungslegungsmethoden und die
Angaben entsprechend anzupassen. Nachfolgend werden die Rechnungslegungsmethoden
für eine Absicherung des beizulegenden Zeitwertes beispielhaft dargestellt.
Absicherung des beizulegenden Zeitwertes
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes eines derivativen Sicherungsinstruments, wel­
ches als Absicherung des beizulegenden Zeitwertes bestimmt wird, sind im Gewinn oder
Verlust zu erfassen. Das gesicherte Grundgeschäft wird an die Änderung des beizulegenden
Zeitwertes in Bezug auf das abzusichernde Risiko angepasst; der dem abgesicherten Risiko
zuzurechnende Gewinn oder Verlust ist ebenfalls im Gewinn oder Verlust, mit Anpassung des
Buchwerts des gesicherten Grundgeschäfts, zu erfassen.
2 IAS 39.98–99Führt eine Absicherung einer erwarteten Transaktion später zum Ansatz eines nicht finanziellen Postens oder wird eine erwartete Transaktion für einen nicht finanziellen Posten zu einer
festen Verpflichtung, für die die Bilanzierung für die Absicherung des beizulegenden Zeit­
wertes angewendet wird, hat das Unternehmen das folgende Wahlrecht:
• die im sonstigen Ergebnis erfassten zugehörigen Gewinne oder Verluste sind auszubuchen
und in die Anschaffungskosten oder den sonstigen Buchwert des nicht finanziellen Postens
einzubeziehen; oder
• die zugehörigen Gewinne oder Verluste verbleiben zunächst im sonstigen Ergebnis. Sie
sind in der Periode oder den Perioden in den Gewinn oder Verlust umzugliedern, in denen
der nicht finanzielle Posten den Gewinn oder Verlust beeinflusst.
Das Wahlrecht ist stetig auszuüben.
Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS
(7.7.80) diskutiert.
Im vorliegenden Muster-Konzernabschluss wird die zweite Option dargestellt.
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(v) Derivative Finanzinstrumente, einschließlich der Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften1
IAS 39.11
Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken. Eingebettete Derivate werden unter folgenden Voraussetzungen vom Basisvertrag
getrennt und separat bilanziert:
• Die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des Basisvertrags und des eingebetteten
Derivates sind nicht eng miteinander verbunden.
• Ein eigenständiges Instrument mit gleichen Vertragsbedingungen wie das eingebettete
Derivat würde die Definition eines Derivats erfüllen.
• Das zusammengesetzte Finanzinstrument wird nicht erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet.
IAS 39.88
Bei erstmaliger Festlegung des derivativen Finanzinstruments als Sicherungsinstrument
dokumentiert der Konzern formal die Beziehung zwischen Sicherungsinstrument und
abgesichertem Grundgeschäft, einschließlich der Risikomanagementziele und -strategien
für die Sicherungstransaktion und das abgesicherte Risiko sowie der Methoden für die
Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung. Sowohl zu Beginn der Sicherungsbeziehung als auch fortlaufend wird beurteilt, ob das Sicherungsinstrument eine hohe
Effektivität im Hinblick auf die Absicherung des beizulegenden Zeitwertes oder der Zahlungsströme des Grundgeschäftes – bezogen auf das abgesicherte Risiko – aufweist. Dabei
wird auch beurteilt, ob die Sicherungsbeziehungen eine festgestellte Effektivität in einer
Bandbreite von 80–125 Prozent aufweisen. Hinsichtlich der Absicherung von Zahlungsströmen für eine erwartete Transaktion ist von einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit der
Transaktion auszugehen. Des Weiteren ist notwendig, dass daraus Schwankungen der
Zahlungsströme resultieren, die sich auch im Gewinn oder Verlust niederschlagen können.
IAS 39.46
Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; zurechenbare Transaktionskosten werden bei Anfall im Gewinn oder Verlust erfasst. Im Rahmen der
Folgebewertung werden Derivative mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus
ergebende Änderungen werden wie nachfolgend beschrieben bilanziert.
Absicherung von Zahlungsströmen
IAS 39.95
Bei Derivaten, die der Absicherung gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme für
ein bestimmtes Risiko bezüglich eines bilanzierten Vermögenswertes, einer bilanzierten
Verbindlichkeit oder einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion
dienen, die Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnten, wird der effektive Teil
der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivates im sonstigen Ergebnis
erfasst und im Eigenkapital in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften ausgewiesen. Der
ineffektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes wird unmittelbar im
Gewinn oder Verlust erfasst.
IAS 39.98, 101
Besteht das Grundgeschäft aus einem nicht finanziellen Vermögenswert, verbleibt der
kumuliert im Eigenkapital erfasste Betrag zunächst im sonstigen Ergebnis. Der Betrag ist in
der gleichen Periode oder den gleichen Perioden in den Gewinn oder Verlust umzugliedern,
in denen der nicht finanzielle Posten den Gewinn oder Verlust beeinflusst. 2 Auch in anderen
Fällen wird der kumuliert im Eigenkapital erfasste Betrag in der gleichen Periode, in der der
gesicherte Posten den Gewinn oder Verlust beeinflusst, in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Soweit das Sicherungsinstrument die Voraussetzungen zur Bilanzierung als
Sicherungsgeschäft nicht mehr erfüllt, ausläuft bzw. veräußert, beendet, ausgeübt oder
nicht mehr als Absicherungsinstrument bestimmt wird, wird die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft eingestellt. Wird mit dem Eintritt einer erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird der bisher im Eigenkapital kumuliert erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert.
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Anhang zum Konzernabschluss
Zu separierende eingebettete Derivate
Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes eines separierten eingebetteten Derivates
werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Andere nicht zu Handelszwecken gehaltene Derivate
Bei derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsinstrument bestimmt werden,
obwohl die Voraussetzungen für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung vorliegen, sind
alle Änderungen des beizulegenden Zeitwertes unmittelbar im Gewinn oder Verlust zu
erfassen.
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Erläuterungen
1 Wenn ein Unternehmen die IFRS zuvor erstmals angewendet hat, und die Ermittlung der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen zum Zeitpunkt des Übergangs auf
IFRS für das Verständnis des Abschlusses von Bedeutung ist, könnte das Unternehmen die
folgende Rechnungslegungsmethode aufführen.
70
Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter
Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Sachanlagen am [Übergangsdatum], dem Zeitpunkt des
Übergangs des Konzerns auf IFRS, wurden im Hinblick auf ihren beizulegenden Zeitwert zu
diesem Zeitpunkt ermittelt.
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Anhang zum Konzernabschluss
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(d) Sachanlagen
IAS 16.73(a)
(i) Erfassung und Bewertung1
IAS 16.30
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter
Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
IAS 16.16
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten Aufwendungen, die dem Erwerb
des Vermögenswerts direkt zurechenbar sind. Die Herstellungskosten für selbsterstellte
Vermögenswerte beinhalten Folgendes:
• die Materialkosten und Fertigungslöhne
• alle anderen direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um die Vermögenswerte in einen
betriebsbereiten Zustand für ihren beabsichtigten Zweck zu bringen
• die geschätzten Kosten für den Abbruch und die Beseitigung der Gegenstände und die
Wiederherstellung des Standorts, an dem sie sich befinden, wenn der Konzern eine
Verpflichtung hat, den Vermögenswert zu beseitigen oder den Standort wiederherzustellen und
• aktivierte Fremdkapitalkosten.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten auch Umbuchungen von im Eigenkapital erfassten Gewinnen oder Verlusten aus qualifizierenden Absicherungen von
Zahlungsströmen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sachanlagen in Fremdwährung.
Erworbene Software, die für die Funktionalität des zugehörigen Geräts wesentlich ist,
wird als Bestandteil dieses Geräts aktiviert.
IAS 16.45
Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als
gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert.
IAS 16.41, 71
Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage (berechnet als Differenz
zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands) wird im
Gewinn oder Verlust erfasst.
(ii) Umgliederung in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
IAS 40.62
Wenn sich die Nutzung einer Immobilie ändert und eine vom Eigentümer selbstgenutzte
Immobilie zu einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wird, wird die Immobilie mit
dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet und in eine als Finanzinvestition gehaltene
Immobilie umgegliedert. Ein etwaiger Gewinn aus dieser Neubewertung wird im Gewinn
oder Verlust erfasst, insofern als er einen früheren Wertminderungsaufwand für genau die
Immobilie aufhebt. Ein etwaiger darüber hinausgehender Gewinn wird im sonstigen
Ergebnis erfasst und in der Neubewertungsrücklage im Eigenkapital dargestellt. Ein etwaiger Verlust wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
(iii) Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
IAS 16.13
Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit
den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird.
Laufende Reparaturen und Instandhaltungen werden sofort als Aufwand erfasst.
(iv) Abschreibung
IAS 16.55, 73(b)
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt abschrieben, an dem sie zur Verfügung stehen oder
im Hinblick auf selbst erstellte Vermögenswerte ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert fertiggestellt und gebrauchsfertig ist.
Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten
Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst, sofern der Betrag nicht im Buchwert eines anderen Vermögenswerts enthalten
71
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
ist. Geleaste Vermögenswerte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit
des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer, abgeschrieben, sofern nicht hinreichend
sicher ist, dass das Eigentum zum Ende des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
IAS 16.73(c)
Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen lauten wie folgt:
• Gebäude
• Technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung
• Einbauten und Zubehör
IAS 16.51
40 Jahre
3–12 Jahre
5–10 Jahre
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Nutzungsdauer und der Restwert
einiger Färbeanlagen wurden 2012 geändert (siehe Anhangangabe 16).
(e) Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert
(i) Geschäfts- oder Firmenwert
Der aus dem Erwerb von Tochterunternehmen resultierende Geschäfts- oder Firmenwert
wird unter den immateriellen Vermögenswerten dargestellt. Hinsichtlich der Bewertung des
Geschäfts- oder Firmenwertes beim erstmaligen Ansatz siehe Anhangangabe 3(a)(i).
Folgebewertung
IAS 28.23(a)
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter
Wertminderungsaufwendungen bewertet. Im Hinblick auf Unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden, ist der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts im
Buchwert der Beteiligung enthalten und etwaige Wertminderungsaufwendungen werden
dem Buchwert des Unternehmens, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, zugeordnet.
(ii) Forschung und Entwicklung
IAS 38.55
Ausgaben für Forschungstätigkeiten mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder
technischen Erkenntnissen zu gelangen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie
anfallen.
IAS 38.57, 66
Entwicklungstätigkeiten beinhalten einen Plan oder Entwurf für die Produktion neuer oder
wesentlich verbesserter Produkte und Verfahren. Entwicklungsausgaben werden nur
aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt
oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher
Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend
Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen
oder zu verkaufen. Die aktivierten Ausgaben umfassen die Materialkosten, die Personalkosten für die an der Entwicklung beteiligten Arbeitnehmer, weitere direkt zuordenbare
Gemeinkosten, die erforderlich sind, um die beabsichtigte Nutzung des Vermögenswertes
vorzubereiten, und aktivierte Fremdkapitalkosten. Sonstige Entwicklungsausgaben
werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.
IAS 38.74
Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen
bewertet.
(iii) Sonstige immaterielle Vermögenswerte
IAS 38.74
73
Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte
Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
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Anhang zum Konzernabschluss
(iv) Nachträgliche Ausgaben
IAS 38.18
75
Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen
Nutzen des Vermögenswerts, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben,
inklusive der Ausgaben für einen selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert und
selbst geschaffene Markennamen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie
anfallen.
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Erläuterungen
1IAS
41.54(a)–(b)
Wenn biologische Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet
werden, da ihr beizulegender Zeitwert nicht verlässlich geschätzt werden kann, beschreibt ein
Unternehmen solche biologischen Vermögenswerte und erklärt, warum ihr beizulegender
Zeitwert nicht verlässlich bewertet werden kann.
2 IAS 40.75(c) Wenn die Zuordnung von Immobilien Schwierigkeiten bereitet, gibt ein Unternehmen die
Kriterien an, die zur Unterscheidung zwischen als Finanzinvestition gehaltenen, vom Eigen­
tümer selbst genutzten und Immobilien, die zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit gehalten werden, entwickelt wurden.
3IAS 40.56,
79(a)–(b),
79(e)
76
Wenn ein Unternehmen als Finanzinvestition gehaltene Immobilien nach dem Anschaffungskostenmodell bilanziert, gibt es das Folgende an:
• die Abschreibungsmethode
• die zugrunde gelegten Nutzungsdauern oder Abschreibungssätze und
• den beizulegenden Zeitwert solcher als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.
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Anhang zum Konzernabschluss
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(e) Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert (Fortsetzung)
(v) Amortisationen
IAS 38.118(a)–(b) Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes werden immaterielle Vermögenswerte
über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern ab dem Zeitpunkt linear abgeschrieben, an dem sie für die Nutzung bereitstehen. Die Abschreibungen werden im Gewinn oder
Verlust erfasst.
Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre lauten wie folgt:
• Patente und Warenzeichen
• Aktivierte Entwicklungskosten
• Kundenbeziehungen
IAS 38.104
3–20 Jahre
2–5 Jahre
4–5 Jahre
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
(f) Biologische Vermögenswerte
IAS 41.12–13
Biologische Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der geschätzten Verkaufskosten bewertet, wobei etwaige diesbezügliche Änderungen im Gewinn oder
Verlust erfasst werden.1 Die geschätzten Verkaufskosten umfassen alle Kosten, die zum
Verkauf der Vermögenswerte notwendig wären, inklusive Transportkosten. Der Holzbestand
wird neu bewertet, sobald der Einschlag erfolgt ist. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert des gefällten Holzes abzüglich der geschätzten noch anfallenden Verkaufskosten. Mit diesem Wert erfolgt eine Umbuchung in die Vorräte.
(g) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
IAS 40.75(a)
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die entweder zur Erzielung
von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden, jedoch
nicht für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, zur Herstellung oder
Lieferung von Gütern bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke. 2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zunächst zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und später zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei
etwaige diesbezügliche Änderungen im Gewinn oder Verlust erfasst werden. 3
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten Ausgaben, die dem Erwerb der als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien direkt zurechenbar sind. Die Herstellungskosten für
selbsterstellte als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen die Materialkosten und
Personalkosten, alle sonstigen Kosten, die anfallen, um die als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien in einen betriebsbereiten Zustand für ihren beabsichtigten Zweck zu bringen,
und aktivierte Fremdkapitalkosten.
IAS 16.41, 71
Jeder Gewinn oder Verlust beim Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie
(berechnet als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des
Gegenstands) wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Wenn eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie, die zuvor als Sachanlage klassifiziert wurde, verkauft wird, wird jeder in der
Neubewertungsrücklage eingestellte damit verbundene Betrag den Gewinnrücklagen
zugeführt.
IAS 40.60
Wenn sich die Nutzung einer Immobilie derart ändert, dass sie in die Sachanlagen umzugliedern ist, entsprechen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie für die
Folgebewertung ihrem beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Umgliederung.
(h) Vorräte
IAS 2.36(a)
77
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und
Nettoveräußerungswert bewertet.
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten basieren auf dem First-in-Firstout-Verfahren und umfassen Ausgaben, die beim Erwerb der Vorräte angefallen sind, Produktions- oder Herstellungskosten und sonstige Kosten, die angefallen sind, um sie an ihren
gegenwärtigen Ort und in ihren gegenwärtigen Zustand zu versetzen. Im Fall von hergestellten Erzeugnissen beinhalten die Herstellungskosten einen angemessenen Anteil an den auf
der normalen Betriebskapazität basierenden Produktionsgemeinkosten. Die Anschaffungsoder Herstellungskosten beinhalten auch Umbuchungen aller im Eigenkapital erfassten
Gewinne oder Verluste aus qualifizierenden Absicherungen von Zahlungsströmen eines
Erwerbs von Vorräten in Fremdwährung.
IAS 2.6
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare
Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten
notwendigen Vertriebskosten.
IAS 2.20
Die Kosten für den Holzbestand, das von den biologischen Vermögenswerten in die Vorräte
umgebucht worden wird, sind sein beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Einschlags
abzüglich der geschätzten Verkaufskosten.
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Erläuterungen
1 Obwohl diese Beträge getrennt angegeben werden müssen, gibt es keine Leitlinien für den
Ausweis der mit laufenden Fertigungsaufträgen verbundenen Vermögenswerte und Schulden. Ein Ansatz ist, die Vermögenswerte als Forderungen und die Schulden als passivischen
Abgrenzungsposten darzustellen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer
Veröffentlichung Insights into IFRS (4.2.260.40) diskutiert.
2 Die IFRS enthalten keine bestimmten quantitativen Schwellenwerte für „signifikant“ oder
„länger anhaltend“. Nach unserer Auffassung sollte ein Unternehmen Kriterien aufstellen,
die es stetig für die Bestimmung anwendet, ob ein Rückgang eines notierten Marktpreises
„signi­fikant“ oder „länger anhaltend“ ist. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13
unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.6.490.40–130) diskutiert.
80
Nach unserer Auffassung kann ein Unternehmen neben signifikanten oder länger anhaltenden
Schwellenwerten zusätzliche Ereignisse festsetzen, die eine Wertminderung auslösen. Diese
können unter anderem eine Kombination von signifikanten und länger anhaltenden Schwellenwerten enthalten, die auf den besonderen Umständen und der besonderen Art des Portfolios
dieses Unternehmens basieren. Ein Rückgang des beizulegenden Zeitwertes von mehr als
15 Prozent, der sechs Monate lang anhält, könnte beispielsweise von einem Unternehmen
als Auslöser einer Wertminderung bestimmt werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage
2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.6.490.40–50) diskutiert.
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Anhang zum Konzernabschluss
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(i) Laufende Fertigungsaufträge1
Laufende Fertigungsaufträge stellen Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber
Kunden bis zum Stichtag dar. Sie werden zu den angefallenen Kosten zuzüglich der ausgewiesenen Gewinne (siehe Anhangangabe 3(m)(iv)) abzüglich Teilabrechnungen und etwaiger
ausgewiesener Verluste bewertet. Die Kosten umfassen alle Ausgaben, die direkt mit den
spezifischen Projekten verbunden sind, sowie eine Zurechnung von fixen und variablen
Gemeinkosten, die bei der Erfüllung von Aufträgen durch den Konzern auf Basis normaler
Betriebskapazität anfallen.
IAS 11.40–43
Laufende Fertigungsaufträge werden als Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen in der Bilanz für alle Aufträge dargestellt, bei denen die
angefallenen Kosten zuzüglich der ausgewiesenen Gewinne die Teilabrechnungen und
ausgewiesenen Verluste übersteigen. Wenn die Teilabrechnungen und ausgewiesenen
Verluste die angefallenen Kosten zuzüglich der ausgewiesenen Gewinne übersteigen, wird
die Differenz als passivischer Abgrenzungsposten in der Bilanz dargestellt. Anzahlungen
von Kunden werden als passivischer Abgrenzungsposten in der Bilanz ausgewiesen.
(j) Wertminderung
(i) Nicht derivative fi nanzielle Vermögenswerte
IFRS 7.B5(f),
IAS 39.58–59,
28.31
Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
eingestuft ist, einschließlich eines Anteils an einem Unternehmen, das nach der EquityMethode bilanziert wird, wird an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob
es einen objektiven Hinweis darauf gibt, dass eine Wertminderung eingetreten ist. Bei
einem finanziellen Vermögenswert liegt eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder
mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eingetreten
sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und diese/r Schadensfall/-fälle
eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows dieses
Vermögenswerts hatte/n.
IFRS 7.B5(d)
Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen
eingetreten sind, gelten
• der Ausfall oder Verzug eines Schuldners
• die Umstrukturierung eines dem Konzern geschuldeten Betrags zu Bedingungen, die
der Konzern anderenfalls nicht in Betracht ziehen würde
• Hinweise, dass ein Schuldner oder Emittent in Insolvenz geht
• nachteilige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern oder Emittenten
• wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die mit Ausfällen korrelieren oder
• das Verschwinden eines aktiven Markts für ein Wertpapier.
Darüber hinaus ist bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument ein signifikanter oder
länger anhaltender Rückgang 2 des beizulegenden Zeitwertes unter dessen Anschaffungskosten ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Der Konzern hält einen Rückgang
um 20 Prozent für signifikant und einen Zeitraum von neun Monaten für länger anhaltend.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete fi nanzielle Vermögenswerte
IAS 39.63–64
81
Der Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Kredite und Forderungen und bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte), sowohl auf der Ebene
des einzelnen Vermögenswertes als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die
für sich genommen bedeutsam sind, werden auf spezifische Wertminderungen beurteilt.
Diejenigen, die sich als nicht spezifisch wertgemindert herausstellen, werden anschließend
kollektiv auf etwaige Wertminderungen beurteilt, die eingetreten, aber noch nicht identifi ziert worden sind. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden
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Anhang zum Konzernabschluss
kollektiv auf Wertminderungen beurteilt, indem Vermögenswerte mit ähnlichen Risikoeigenschaften in einer Gruppe zusammengefasst werden.
Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet der Konzern historische Trends
der Ausfallwahrscheinlichkeiten, den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der
eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Managements
darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen
derart sind, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind als die
Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten wären.
IAS 39.65–66
83
Eine Wertminderung hinsichtlich eines finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet wird, wird als Differenz zwischen seinem Buchwert und dem
Barwert der geschätzten künftigen Cashflows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen
Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst und
in einem Konto für Wertberichtigungen auf Kredite und Forderungen oder auf bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen wiedergegeben. Die Zinsen aus dem wertgeminderten Vermögenswert werden weiterhin erfasst. Wenn ein nach der Erfassung der Wertberichtigung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung
zur Folge hat, wird die Verringerung der Wertberichtigung ergebniswirksam rückgängig
gemacht.
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3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(j) Wertminderung (Fortsetzung)
(i) Nicht derivative fi nanzielle Vermögenswerte (Fortsetzung)
Zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle Vermögenswerte
IAS 39.67–70
Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden
durch Umgliederung der in der Rücklage aus Zeitwertänderungen im Eigenkapital kumulierten Verluste in den Gewinn oder Verlust erfasst. Der kumulierte Verlust, der vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, ist die Differenz zwischen den
Anschaffungskosten, abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen, und dem aktuellen
beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger bereits früher ergebniswirksam erfasster
Wertberichtigungen. Änderungen der kumulierten Wertminderungen, die der Anwendung
der Effektivzinsmethode geschuldet sind, werden als Bestandteil der Zinserträge wiedergegeben. Wenn sich der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Veräußerung
verfügbaren Schuldinstruments in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung
objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der Erfassung der Wertminderung
eingetreten ist, wird die Wertberichtigung rückgängig gemacht und der Betrag der Wertaufholung ergebniswirksam erfasst. Eine etwaige folgende Wiedererlangung des beizulegenden Zeitwertes eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstruments wird jedoch im sonstigen Ergebnis erfasst.
IAS 28.33
Ein Wertminderungsaufwand hinsichtlich eines Unternehmens, das nach der EquityMethode bilanziert wird, wird bewertet, indem der erzielbare Betrag der Anteile mit ihrem
Buchwert in Übereinstimmung mit Anhangangabe 3(j)(ii) verglichen wird. Ein Wertminderungsaufwand wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Wertminderungsaufwand wird
rückgängig gemacht, wenn es eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen gegeben hat,
die zur Feststellung des erzielbaren Betrags verwendet wurden.
(ii) Nicht-fi nanzielle Vermögenswerte
IAS 36.9
Die Buchwerte der nicht-finanziellen Vermögenswerte des Konzerns – mit Ausnahme von
biologischen Vermögenswerten, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, Vorräten und
latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der
erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert und
immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden jährlich auf
Wertminderung überprüft. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert
eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) seinen/ihren
erzielbaren Betrag übersteigt.
IAS 36.18, 80
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer ZGE ist der höhere der beiden
Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert, abzüglich Verkaufskosten. Bei der
Beurteilung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren
Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken eines Vermögenswerts
oder einer ZGE widerspiegelt. Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden
Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die
Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig
von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder ZGEs sind. Die ZGEs, zu denen der
Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, werden so zusammengefasst, dass die
Ebene, auf der die Überprüfung auf eine Wertminderung durchgeführt wird, die niedrigste
Ebene widerspiegelt, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Berichtszwecke
überwacht wird; die zusammengefassten Einheit darf jedoch nicht größer sein als ein
Geschäftssegment. Ein Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, wird den Gruppen von ZGEs zugeordnet, von denen erwartet
wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen.
85
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Erläuterungen
1 In den IFRS ist nicht festgelegt, in welchem Posten der Gesamtergebnisrechnung Wertminderungsaufwendungen auszuweisen sind. Wenn ein Unternehmen die Aufwendungen nach
ihrer funktionalen Zugehörigkeit gliedert, wird jeder Wertminderungsaufwand der entsprechenden Funktion zugeordnet. Nach unserer Auffassung sollte ein Wertminderungsaufwand
in dem seltenen Fall, dass er keiner Funktion zugeordnet werden kann, unter den anderen
Aufwendungen erfasst werden, wobei dann zusätzliche Angaben im Anhang vorzunehmen
sind. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS
(3.10.430.20) diskutiert.
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 36.104
Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.1 Wertminderungen, die im Hinblick auf ZGEs erfasst werden, werden zuerst verteilt, um den Buchwert
jeglichen Geschäfts- oder Firmenwerts, der der ZGE (Gruppe von ZGEs) zugeordnet ist, zu
vermindern, und dann, um die Buchwerte der anderen Vermögenswerte der ZGE (Gruppe
von ZGEs) auf anteiliger Basis zu vermindern.
IAS 36.124
Ein Wertminderungsaufwand im Hinblick auf den Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht
aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern
aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, der
abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein
Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
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Erläuterungen
1 IFRS 2.IG19In den IFRS ist nicht festgelegt, ob die Neubewertung der Schuld bei einer anteilsbasierten
Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich als eine Aufwendung für Arbeitnehmer oder als
Finanzertrag oder Finanzierungsaufwand dargestellt wird. Nach unserer Auffassung sind
beide Darstellungen erlaubt. Ein Unternehmen sollte eine Rechnungslegungsmethode wählen
und diese stetig anwenden. In der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into
IFRS (4.5.1280.10) wird dieses Thema diskutiert.
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Anhang zum Konzernabschluss
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(k) Leistungen an Arbeitnehmer
(i) Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
IAS 19.10
Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden auf nicht diskontierter Basis bewertet und als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag aufgrund
eines kurzfristig fälligen Barprämien- oder Gewinnbeteiligungsplans zu erfassen, wenn der
Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung
verlässlich geschätzt werden kann.
(ii) Anteilsbasierte Vergütungen
IFRS 2.15, 19,
21A
Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung von anteilsbasierten Vergütungsprämien
an Arbeitnehmer wird als Aufwand für Arbeitnehmer mit einer entsprechenden Erhöhung
des Eigenkapitals über den Zeitraum erfasst, für den die Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf die Prämien erwerben. Der als Aufwand erfasste Betrag wird
angepasst, um die Anzahl der Prämien widerzuspiegeln, für die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktbedingungsunabhängigen Leistungsbedingungen erwartungsgemäß erfüllt werden, sodass der letztlich als Aufwand erfasste Betrag auf der Anzahl der
Prämien basiert, die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktbedingungsunabhängigen Leistungsbedingungen am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit erfüllen. Für
anteilsbasierte Vergütungsprämien mit Nichtausübungsbedingungen wird der beizulegende
Zeitwert am Tag der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung unter Berücksichtigung
dieser Bedingungen ermittelt,. Eine Anpassung der Unterschiede zwischen erwarteten und
tatsächlichen Ergebnissen ist nicht möglich.
IFRS 2.32
Der beizulegende Zeitwert des Betrags, der an die Arbeitnehmer im Hinblick auf Wertsteigerungsrechte zu zahlen ist, die bar beglichen werden, wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung der Schulden über den Zeitraum erfasst, für den die Arbeitnehmer einen
uneingeschränkten Anspruch auf diese Zahlungen erwerben. Die Schuld wird an jedem
Abschlussstichtag sowie am Erfüllungstag basierend auf dem beilzulegenden Zeitwert der
Wertsteigerungsrechte neu bewertet. Alle Änderungen der Schuld werden als Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer im Gewinn oder Verlust erfasst.1
(iii) Beitragsorientierte Pläne
IAS 19.44
Ein beitragsorientierter Plan ist ein Plan für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei dem ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit
entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge
verpflichtet ist. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer im Gewinn oder Verlust in den Zeiträumen
erfasst, in denen die damit verbundenen Arbeitsleistungen von den Arbeitnehmern erbracht
werden. Vorausgezahlte Beiträge werden als ein Vermögenswert insofern erfasst, als eine
Rückerstattung oder eine Verringerung künftiger Zahlungen vorliegt. Beiträge zu einem
beitragsorientierten Plan, die mehr als zwölf Monate nach Ende der Periode fällig sind, in
der die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbringen, werden auf ihren Barwert abgezinst.
(iv) Leistungsorientierte Pläne
IAS 19.50, 56, 78 Ein leistungsorientierter Plan ist ein Plan für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der nicht unter die Definition eines beitragsorientierten Plans fällt. Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan
separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, die die Arbeitnehmer
im Austausch für die erbrachten Arbeitsleistungen in der laufenden Periode und in früheren
Perioden erdient haben. Diese Leistungen werden zur Bestimmung ihres Barwerts abgezinst. Ein etwaiger, nicht erfasster nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und der
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Anhang zum Konzernabschluss
beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens werden abgezogen. Der Abzinsungssatz ist die Rendite, die am Abschlussstichtag für festverzinsliche Industrieanleihen erzielt
wird, die eine von der Ratingagentur [y] eingeschätzte Bonität von mindestens AA besitzen,
deren Rückzahlungstermine annähernd den Laufzeiten der Verpflichtungen des Konzerns
entsprechen und die in der Währung angegeben sind, in der die Leistungen erwartungsgemäß gezahlt werden.
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Erläuterungen
1 Die Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit leistungsorientierten Verpflichtungen anfallen, müssen nicht im selben Posten innerhalb der Gesamtergebnisrechnung erfasst
werden. Ein Unternehmen sollte eine Rechnungslegungsmethode wählen und stetig anwenden. Eine Möglichkeit wäre, den Zinsaufwand und den erwarteten Ertrag aus Planvermögen
im Finanzergebnis zu berücksichtigen oder den Saldo daraus als Aufwand für Leistungen an
Arbeitnehmer aufzuführen. Unabhängig von der gewählten Rechnungslegungsmethode
müssen jedoch die Posten angegeben werden, in denen die Bestandteile der Aufwendungen
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfasst sind. Dieses Thema wird in der 9. Auflage
2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.4.1130) diskutiert.
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3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(k) Leistungen an Arbeitnehmer (Fortsetzung)
(iv) Leistungsorientierte Pläne (Fortsetzung)
IAS 19.64
Die Berechnung wird jährlich von einem anerkannten Versicherungsmathematiker nach der
Methode der laufenden Einmalprämien durchgeführt. Resultiert aus der Berechnung eine
Leistung an den Konzern, ist der erfasste Vermögenswert auf die Summe aus allen nicht
erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen und dem Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von etwaigen künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder
Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Zur Berechnung des Barwerts eines wirtschaftlichen Nutzens werden etwaige Mindestdotierungsverpflichtungen
berücksichtigt, die für einen Plan des Konzerns gelten. Ein wirtschaftlicher Nutzen steht
dem Konzern zur Verfügung, wenn er während der Laufzeit des Plans oder bei Abgeltung
der Schulden des Plans realisierbar ist. Wenn die Leistungen eines Plans verbessert
werden, wird der Teil der höheren Leistung, der mit einer bereits erbrachten Arbeitsleistung
von Arbeitnehmern verbunden ist, linear über den durchschnittlichen Zeitraum bis zum
Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaften ergebniswirksam erfasst. Sofern die
Anwartschaften sofort unverfallbar sind, wird der Aufwand sofort ergebniswirksam erfasst.
IAS 19.93A,
120A(a)
Der Konzern erfasst alle versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus leistungsorientierten Plänen unmittelbar im sonstigen Ergebnis und alle Aufwendungen, die
mit leistungsorientierten Plänen verbunden sind, ergebniswirksam als Aufwendungen
für Leistungen an Arbeitnehmer.1
IAS 19.109
Der Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Plans zum Zeitpunkt der Kürzung oder Abgeltung. Der Gewinn oder Verlust aus
der Kürzung oder Abgeltung beinhaltet jede daraus resultierende Änderung des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens, jede Änderung des Barwerts der leistungsorientierten
Verpflichtung, alle etwaigen, damit verbundenen versicherungsmathematischen Gewinne
und Verluste und etwaigen nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand, soweit diese nicht
schon erfasst wurden.
(iii) Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
IAS 19.128
Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, mit Ausnahme von Altersversorgungsplänen, ist der Betrag der künftigen Leistung,
die die Arbeitnehmer im Austausch für die erbrachten Arbeitsleistungen in der laufenden
Periode und in früheren Perioden erdient haben. Diese Leistung wird zur Bestimmung ihres
Barwerts abgezinst, und der beizulegende Zeitwert aller etwaigen damit verbundenen Vermögenswerte wird abgezogen. Der Abzinsungssatz ist die Rendite, die am Abschlussstichtag für festverzinsliche Industrieanleihen erzielt wird, die eine von der Ratingagentur [y]
eingeschätzte Bonität von mindestens AA besitzen und deren Rückzahlungstermine
annähernd den Laufzeiten der Verpflichtungen des Konzerns entsprechen und die in der
Währung angegeben sind, in der die Leistungen erwartungsgemäß gezahlt werden. Die
Berechnung wird nach der Methode der laufenden Einmalprämien durchgeführt. Alle
etwaigen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden in der Periode
ergebniswirksam erfasst, in der sie entstehen.
(iv) Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
IAS 19.133
93
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden als Aufwand
erfasst, wenn der Konzern nachweislich und ohne realistische Möglichkeit, sich dem zu
entziehen, zu einem formalen detaillierten Plan verpflichtet ist, entweder das Arbeitsverhältnis vor dem Zeitpunkt der regulären Pensionierung zu beenden oder Leistungen bei
Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Angebots zur Förderung eines freiwilligen vorzeitigen Ausscheidens zu erbringen. Leistungen aus Anlass der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines freiwilligen vorzeitigen Ausscheidens werden als
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Anhang zum Konzernabschluss
Aufwand erfasst, wenn der Konzern ein Angebot für ein freiwilliges vorzeitiges Ausscheiden
gemacht hat, es wahrscheinlich ist, dass das Angebot angenommen wird und die Anzahl
der Arbeitnehmer, die das Angebot annehmen, verlässlich geschätzt werden kann. Sind
Leistungen mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig, werden sie auf ihren
Barwert abgezinst.
IAS 37.14
(l) Rückstellungen
Eine Rückstellung wird erfasst, wenn dem Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit
eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, die verlässlich
geschätzt werden kann, und der Abfluss eines wirtschaftlichen Nutzens zur Erfüllung dieser
Verpflichtung wahrscheinlich ist. Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die
erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die
aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifi schen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt.
(i) Gewährleistungen
IAS 37.39
Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird erfasst, sobald die zugrunde liegenden Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Die Rückstellung basiert auf historischen
Gewährleistungsdaten und einer Gewichtung aller möglichen Ergebnisse mit den damit
verbundenen Wahrscheinlichkeiten.
(ii) Restrukturierungsmaßnahmen
IAS 37.72(a)
Eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wird erfasst, sobald der Konzern einen
detaillierten und formalen Restrukturierungsplan genehmigt hat und die Restrukturierungsmaßnahmen entweder begonnen haben oder öffentlich angekündigt wurden. Künftige
betriebliche Verluste werden nicht berücksichtigt.
(iii) Behebung von Umweltschäden
IAS 37.21
In Übereinstimmung mit den veröffentlichten Umweltrichtlinien des Konzerns und anzuwendenden gesetzlichen Anforderungen werden eine Rückstellung für die Behebung von
Umweltschäden im Hinblick auf Altlasten sowie der damit verbundene Aufwand erfasst,
sobald der Boden kontaminiert ist.
(iv) Belastende Verträge
IAS 37.66
Eine Rückstellung für belastende Verträge wird erfasst, sobald der erwartete Nutzen, den
der Konzern aus einem Vertrag zieht, geringer als die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung
der vertraglichen Verpflichtungen ist. Die Rückstellung wird zum Barwert des niedrigeren
Betrags von den zu erwartenden Kosten aus der Vertragsbeendigung und den zu erwartenden Nettokosten aus der Vertragsfortführung bewertet. Bevor eine Rückstellung erfasst
wird, erfasst der Konzern einen etwaigen Wertminderungsaufwand für die Vermögenswerte, die mit dem Vertrag verbunden sind (siehe Anhangangabe 3(j)(ii)).
(m) Umsatzerlöse
IAS 18.35(a)
(i) Verkauf von Gütern
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit werden
zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts bewertet,
abzüglich Rücknahmen, Preisnachlässen und Mengenrabatten. Umsatzerlöse werden
erfasst, sobald die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden
sind, auf den Käufer übertragen wurden, der Erhalt des Entgelts wahrscheinlich ist, die zugehörigen Kosten und mögliche Warenrücknahmen verlässlich geschätzt werden können, es
kein weiter bestehendes Verfügungsrecht über die Waren gibt und die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Preisnachlässe
gewährt werden und die Höhe verlässlich bestimmt werden kann, wird der Preisnachlass
während der Erfassung der Verkäufe als Verminderung der Umsatzerlöse erfasst.
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 18.15
Der Zeitpunkt der Übertragung der Risiken und Chancen unterscheidet sich je nach den
individuellen Bedingungen des Kaufvertrags. Beim Verkauf von Holz- und Papierprodukten
vollzieht sich die Übertragung in der Regel mit der Lieferung des Produkts zum Lager des
Kunden; bei einigen internationalen Warenlieferungen vollzieht sich die Übertragung jedoch
beim Verladen der Güter auf das entsprechende Frachtschiff im Hafen. Im Allgemeinen hat
der Kunde für solche Produkte kein Rückgaberecht. Beim Verkauf von Viehbestand vollzieht
sich die Übertragung bei Übernahme durch den Kunden.
(ii) Kundenbindungsprogramm
IFRIC 13.6
Der Konzern verfügt über ein Kundenbindungsprogramm, bei dem Kunden Prämiengutschriften erhalten, die als „P-Treuepunkte“ bekannt sind und Kunden dazu berechtigen,
Papierprodukte mit einem Preisnachlass bei dem Konzern zu erwerben. Der beizulegende
Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung aus dem ursprünglichen Verkauf
wird zwischen den P-Treuepunkten und den anderen Bestandteilen des Geschäftsvorfalls
aufgeteilt. Der den P-Treuepunkten zugeordnete Betrag wird zum beizulegenden Zeitwert
des Rechts geschätzt, Papierprodukte mit einem Preisnachlass zu erwerben. Der beizulegende Zeitwert des Rechts, vergünstigte Papierprodukte zu erwerben, wird auf Grundlage
der Höhe des Preisnachlasses unter Berücksichtigung der erwarteten Nichteinlösequote
geschätzt. Der den P-Treuepunkten zugeordnete Betrag wird zunächst abgegrenzt und erst
dann als Umsatzerlöse erfasst, sobald die P-Treuepunkte eingelöst werden und der Konzern
seine Verpflichtungen zur Lieferung der vergünstigten Papierprodukte erfüllt hat. Die Höhe
der unter diesen Umständen erfassten Umsatzerlöse basiert auf der Anzahl der P-Treuepunkte, die gegen vergünstigte Papierprodukte eingelöst wurden, in Relation zur Gesamtzahl der erwarteten einzulösenden P-Treuepunkte. Der im passivischen Abgrenzungsposten
erfasste abgegrenzte Umsatz wird auch dann zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst, sobald
es nicht mehr als wahrscheinlich gilt, dass die entsprechenden P-Treuepunkte eingelöst
werden.
(iii) Erbringen von Dienstleistungen
IAS 18.20, 35(a)
Die Umsatzerlöse aus dem Erbringen von Dienstleistungen werden im Verhältnis zum
Fertigstellungsgrad des Geschäfts am Abschlussstichtag im Gewinn oder Verlust erfasst.
Der Fertigstellungsgrad wird anhand der Begutachtung der erbrachten Arbeitsleistungen
beurteilt.
Der Konzern ist mit der Bewirtschaftung von Waldressourcen sowie der Erbringung von
damit verbundenen Dienstleistungen beschäftigt. Wenn die Dienstleistungen im Rahmen
einer einzigen Vereinbarung in verschiedenen Berichtsperioden erbracht werden, wird das
Entgelt zwischen den Dienstleistungen auf Grundlage der relativen beizulegenden Zeitwerte
aufgeteilt.
(iv) Fertigungsaufträge
IAS 11.22, 32,
39(b)–(c)
Auftragserlöse beinhalten den ursprünglich im Vertrag vereinbarten Betrag zuzüglich aller
Zahlungen für Abweichungen im Gesamtwerk, Ansprüche und Anreize, sofern es wahrscheinlich ist, dass sie zu Erlösen führen und verlässlich bewertet werden können. Ist das
Ergebnis eines Fer tigungsauftrags verlässlich zu schätzen, werden die Auftragserlöse im
Verhältnis zum Fer tigstellungsgrad des Auftrags im Gewinn oder Verlust erfasst. Der
Fertigstellungsgrad wird anhand der Begutachtung der erbrachten Arbeitsleistungen beurteilt. Sofern das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich geschätzt werden kann,
werden die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, die wahrscheinlich einbringbar sind.
IAS 11.36
Auftragskosten werden erfasst, wenn sie anfallen, es sei denn, sie schaffen einen Vermögenswert, der mit einer künftigen Auftragserfüllung verbunden ist. Ein erwarteter Verlust
eines Auftrags wird sofort im Gewinn oder Verlust erfasst.
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(v) Provisionen
IAS 18.8
Wenn der Konzern bei einer Transaktion eher in der Eigenschaft als Agent denn als Prinzipal
handelt, sind die erfassten Umsatzerlöse der Nettobetrag der vom Konzern verdienten
Provision.
(vi) Mieterträge
IAS 17.50
99
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden als Umsatzerlöse linear
über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfasst. Gewährte Mietanreize werden als Bestandteil der Gesamtmieterträge über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfasst. Mieterträge aus
sonstigen Immobilien werden als sonstige Erträge ausgewiesen.
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Erläuterungen
1 IAS 20.24 Ein Unternehmen kann Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte auch bei
der Feststellung des Buchwerts des Vermögenswertes absetzen.
Eine Zuwendung der öffentlichen Hand kann als ein nicht monetärer Vermögenswert über­
tragen werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung
Insights into IFRS (4.3.50 und 5.7.70) diskutiert.
2SIC-27.10(b)Ein Unternehmen gibt die Bilanzierungsmethode an, die auf die erhaltenen Entgelte aus einer
Vereinbarung in der rechtlichen Form eines Leasingverhältnisses angewandt wurde, auf die
die Rechnungslegung für Leasingverhältnisse nicht angewendet wird, da die Vereinbarung
nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt kein Leasingverhältnis einschließt.
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3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
IAS 20.39
(n) Zuwendungen der öffentlichen Hand
Eine bedingungslose Zuwendung der öffentlichen Hand, die sich auf einen biologischen
Vermögenswert bezieht, wird als sonstiger Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald
ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht. Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand
werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst,
wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der
Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Sind diese
Voraussetzungen erfüllt, werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand
planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige
Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst.1
Zuwendungen, die den Konzern für angefallene Aufwendungen kompensieren, werden
planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Ausgaben erfasst werden, als sonstige Erträge
im Gewinn oder Verlust erfasst.
(o) Leasingverhältnisse 2
(i) Leasinggegenstände
Vermögenswerte, die von dem Konzern im Rahmen eines Leasingverhältnisses gehalten
werden, bei dem dem Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Beim
erstmaligen Ansatz wird der Leasinggegenstand in Höhe des niedrigeren Wertes aus
seinem beizulegenden Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bewertet.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Vermögenswert in Übereinstimmung mit der für
diesen Vermögenswert anzuwendenden Rechnungslegungsmethode bilanziert.
Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst.
(ii) Leasingzahlungen
IAS 17.33,
SIC-15.3
Geleistete Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen werden linear über
die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Gewinn oder Verlust erfasst. Erhaltene Leasinganreize werden als Bestandteil des Gesamtleasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
IAS 17.25
Geleistete Mindestleasingzahlungen im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen
werden in den Finanzierungsaufwand und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt.
Der Finanzierungsaufwand wird so über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt, dass
über die Perioden ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Schuld entsteht.
IFRIC 4.6
(iii) Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält
IFRIC 4.10
Bei Abschluss einer Vereinbarung stellt der Konzern fest, ob eine solche Vereinbarung ein
Leasingverhältnis ist oder enthält. Dies ist der Fall, wenn die beiden folgenden Kriterien
erfüllt sind:
• Die Erfüllung der Vereinbarung hängt von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte ab.
• Die Vereinbarung beinhaltet ein Recht auf Nutzung des Vermögenswerts/der Vermögenswerte.
IFRIC 4.12–15
101
Bei Abschluss oder Neubeurteilung der Vereinbarung trennt der Konzern die von einer
solchen Vereinbarung geforderten Zahlungen und andere Entgelte in diejenigen für das
Leasingverhältnis und diejenigen für andere Posten auf der Grundlage ihrer relativen beizulegenden Zeitwerte. Wenn der Konzern bei einem Finanzierungsleasing zu dem Ergebnis
kommt, dass es undurchführbar ist, die Zahlungen verlässlich zu trennen, werden ein Vermögenswert und eine Schuld zu einem dem beilzulegenden Zeitwert des zugrunde liegen-
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Anhang zum Konzernabschluss
den Vermögenswertes entsprechenden Betrag erfasst. Die Schuld wird anschließend unter
Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Konzerns reduziert, wenn Zahlungen
erfolgt sind und die auf die Schuld angerechneten Finanzierungskosten erfasst wurden.
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sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Erläuterungen
1 IAS 1.35 Gewinne und Verluste aus einer Gruppe von ähnlichen Geschäftsvorfällen werden saldiert
berichtet – zum Beispiel Fremdwährungsgewinne und -verluste oder Gewinne und Verluste,
die aus Finanzinstrumenten entstehen, die zu Handelszwecken gehalten werden. Solche
Gewinne und Verluste sind jedoch, sofern sie wesentlich sind, gesondert auszuweisen.
2 Ein Unternehmen kann Fremdwährungsgewinne und -verluste im Zusammenhang mit finan­
ziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die aus betrieblichen Tätigkeiten (zum
Bei­spiel Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Waren) entstehen, als Teil der Erträge und
Aufwendungen vor Finanzierungsaufwendungen darstellen und Fremdwährungsgewinne und
-verluste, die im Zusammenhang mit Finanzierungstätigkeiten anfallen, als Teil der Finanz­
erträge und Finanzierungsaufwendungen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13
unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.6.730.10–20) diskutiert.
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Anhang zum Konzernabschluss
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
IFRS 7.20, 24
(p) Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
Finanzerträge umfassen Zinserträge auf investierte Mittel (einschließlich zur Veräußerung
verfügbarer finanzieller Vermögenswerte), Dividendenerträge, Gewinne aus dem Verkauf
von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, Gewinne aus der Zeitwertbewertung von finanziellen Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Gewinne aus der Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert eines
jeden vorher existierenden Anteils an einem bei einem Unternehmenszusammenschluss
erworbenen Unternehmen, Gewinne aus Sicherungsinstrumenten, die im Gewinn oder
Verlust erfasst werden, und Umgliederungen von Nettogewinnen, die zuvor im sonstigen
Ergebnis erfasst wurden. Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn
oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen. Dividendenerträge werden im Gewinn oder Verlust
zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung entsteht,
was im Fall von börsennotierten Wertpapieren in der Regel das Ex-Dividenden-Datum ist.
Finanzierungsaufwendungen umfassen
• Zinsaufwendungen für Fremdkapitalaufnahmen
• Aufzinsung von Rückstellungen und abzugrenzender Gegenleistung
• Verluste aus der Veräußerung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten
• Dividenden auf Vorzugsaktien, die als Verbindlichkeiten eingestuft werden
• Verluste aus der Zeitwertbewertung von finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und von bedingten Gegenleistungen
• erfasste Wertminderungsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte (mit Ausnahme
von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen),
• Verluste aus Sicherungsinstrumenten, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden und
• Umgliederungen von Nettoverlusten, die zuvor im sonstigen Ergebnis erfasst wurden.
IAS 23.8
Fremdkapitalkosten, die nicht direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines
qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn oder Verlust erfasst.
Fremdwährungsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
Verbindlichkeiten werden entweder als Finanzerträge oder als Finanzierungsaufwendungen
saldiert ausgewiesen – je nachdem, ob sich die Fremdwährungsbewegungen in einer
Nettogewinn- oder Nettoverlustposition befinden.1, 2
(q) Steuern
IAS 12.58
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und
latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in
dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital
oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.
(i) Tatsächliche Steuern
IAS 12.46
105
Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das
Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der
Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden,
sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden
entstehen.
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
(ii) Latente Steuern
IAS 12.22(c), 39
Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten
der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
• temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden
bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst
• temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten
Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der
Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und
es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden und
• zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder
Firmenwertes.
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Erläuterungen
1 Es ist nicht eindeutig, ob ein Geschäft, das durch Ausschüttung an Eigentümer veräußert
werden wird, vor seiner Veräußerung als ein aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft
werden könnte. Obwohl IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und
aufgegebene Geschäftsbereiche geändert wurde, um die Anforderungen im Hinblick auf
langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten
werden, auf solche Posten auszuweiten, die zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten
werden, reicht der Querverweis in den Änderungen nicht bis zu aufgegebenen Geschäfts­
bereichen. Obwohl die Definition für einen aufgegebenen Geschäftsbereich nicht ausdrücklich
erweitert wurde, ist jedoch nach unserer Auffassung die Einstufung langfristiger Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten werden, als
aufgegebener Geschäftsbereich angemessen, wenn die übrigen Kriterien des IFRS 5 erfüllt
werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into
IFRS (5.4.130.40) diskutiert.
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Anhang zum Konzernabschluss
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(q) Steuern (Fortsetzung)
(ii)Latente Steuern (Fortsetzung)
IAS 12.51, 51C
Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus
der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Schulden zum Abschlussstichtag
ergeben. Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden, wurde die Vermutung, dass der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien durch ihre Veräußerung realisiert wird, nicht widerlegt.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf
temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich auflösen, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.
IAS 12.71, 74
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn es ein einklagbares Recht gibt, die tatsächlichen Steuerschulden und tatsächlichen Steuererstattungsansprüche zu saldieren und sie sich auf Steuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde
für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die
jedoch beabsichtigen, den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen, oder deren Steueransprüche und Steuerschulden
gleichzeitig realisiert werden.
IAS 12.56
Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht
genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang
erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden
an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr
wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird.
(iii) Steuerrisiken
Bei der Feststellung der Höhe von tatsächlichen und latenten Steuern berücksichtigt der
Konzern die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen und ob zusätzliche Steuern
und Zinsen fällig sein können. Diese Beurteilung erfolgt auf der Basis von Schätzungen und
Annahmen und kann eine Reihe von Ermessensentscheidungen über künftige Ereignisse
enthalten. Es können neue Informationen zur Verfügung stehen, die den Konzern dazu veranlassen, seine Ermessensentscheidung bezüglich der Angemessenheit der bestehenden
Steuerschulden zu ändern; solche Änderungen an den Steuerschulden werden Auswirkungen auf den Steueraufwand in der Periode haben, in der eine solche Feststellung getroffen
wird.
(s) Zur Veräußerung gehaltene oder zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte
und aufgegebene Geschäftsbereiche1
(i) Zur Veräußerung gehaltene oder zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte
IFRS 5.15, 15A,
19
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und
Schulden umfassen, werden als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten
eingestuft, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass sie überwiegend durch Veräußerung
oder Ausschüttung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden.
Unmittelbar vor der Einstufung als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten werden die Vermögenswerte oder Bestandteile einer Veräußerungsgruppe gemäß den
sonstigen Rechnungslegungsmethoden des Konzerns neu bewertet. Danach werden im
Allgemeinen die Vermögenswerte oder die Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus
ihrem Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.
Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem
Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
auf anteiliger Basis zugeordnet – mit der Ausnahme, dass den Vorräten, finanziellen Vermögenswerten, latenten Steueransprüchen, Vermögenswerten im Zusammenhang mit
Leistungen an Arbeitnehmer, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien oder biologischen
Vermögenswerten, die weiterhin gemäß der sonstigen Rechnungslegungsmethoden des
Konzerns bewertet werden, kein Verlust zugeordnet wird. Wertminderungsaufwendungen
bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten oder zur Ausschüttung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust
erfasst. Gewinne werden nur bis zur Höhe eines etwaigen kumulierten Wertminderungsaufwands erfasst.
IFRS 5.25,
IAS 28.13(a)
111
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben und jedes nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungsunternehmen wird nicht
mehr nach der Equity-Methode bilanziert, solange sie als zur Veräußerung gehalten oder zur
Ausschüttung gehalten eingestuft sind.
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Erläuterungen
1 IAS 8.30Wenn ein Unternehmen einen neuen Standard oder eine neue Interpretation nicht angewandt
hat, der/die herausgegeben wurde, aber noch nicht in Kraft getreten ist, so gibt das Unter­
nehmen diese Tatsache und bekannte bzw. einigermaßen zuverlässig einschätzbare Informa­
tionen an, die zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen einer Anwendung des neuen
Standards bzw. der neuen Interpretation auf den Abschluss des Unternehmens in der Periode
der erstmaligen Anwendung relevant sind.
IAS 1.31Wenn neue Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen keine oder keine
wesent­liche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben werden, ist es nicht notwendig, sie
aufzuführen, da eine solche Angabe nicht wesentlich wäre.
2 IAS 8.30Die in diesem Muster-Konzernabschluss gemachten Ausführungen basieren auf einem Stand
vom 1. Oktober 2012 und spiegeln die IFRS wider, wie sie vom IASB herausgegeben wurden
(IASB-IFRS). Die Anhangangabe ist daher erstens zu aktualisieren und zweitens, sofern es
sich um einen Konzernabschluss nach von der EU übernommenen IFRS handelt (EU-IFRS),
hinsichtlich der Übernahme in EU-Recht zu würdigen. Aktuelle Informationen zur Übernahme
in EU-Recht finden Sie unter www.efrag.org (Endorsement Status Report).
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3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
(s) Zur Veräußerung gehaltene oder zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte
und aufgegebene Geschäftsbereiche (Fortsetzung)
(ii) Aufgegebene Geschäftsbereiche
IFRS 5.32, 34
Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Bestandteil des Konzerngeschäfts, dessen
Geschäftsbereich und Cashflows vom restlichen Konzern klar abgegrenzt werden können
und der:
• einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich
darstellt
• Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist oder
• ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde.
Eine Einstufung als ein aufgegebener Geschäftsbereich geschieht bei Veräußerung oder
sobald der Geschäftsbereich die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten
erfüllt, wenn dies früher der Fall ist.
Wenn ein Geschäftsbereich als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft wird, wird die
Vergleichsgesamtergebnisrechnung so angepasst, als ob der Geschäftsbereich von Beginn
des Vergleichsjahres an aufgegeben worden wäre.
(t) Segmentberichterstattung
IFRS 8.25
Segmentergebnisse, die dem Vorstand (der verantwortlichen Unternehmensinstanz) des
Konzerns übermittelt werden, enthalten Posten, die einem Segment direkt zurechenbar sind
sowie solche, bei denen eine Allokation auf vernünftiger Basis erfolgen kann. Nicht zugeordnete Posten umfassen hauptsächlich Vermögenswerte des Unternehmens (in erster
Linie den Hauptsitz des Unternehmens), Aufwendungen der Hauptverwaltung sowie
Steueransprüche und Steuerschulden.
IAS 8.30–31
4. Neue Standards und Interpretationen, die noch nicht
angewendet wurden1, 2
Eine Reihe von neuen Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen sind erstmals in der ersten Berichtsperiode eines nach dem 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden und wurden bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht
angewendet. Diejenigen, die für den Konzern relevant sein können, werden nachstehend
dargelegt. Der Konzern beabsichtigt keine frühzeitige Anwendung dieser Standards.
(a) IFRS 9 Finanzinstrumente (2010), IFRS 9 Finanzinstrumente (2009)
IFRS 9 (2009) führt neue Anforderungen für die Einstufung und Bewertung von finanziellen
Vermögenswerten ein. Nach IFRS 9 (2009) werden finanzielle Vermögenswerte auf Grundlage des Geschäftsmodells, in dessen Rahmen sie gehalten werden, und der Eigenschaften
ihrer vertraglichen Cashflows eingestuft und bewertet. IFRS 9 (2010) führt Ergänzungen in
Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten ein. Derzeit läuft ein Projekt des IASB zur Durchführung begrenzter Änderungen hinsichtlich der Einstufungs- und Bewertungsanforderungen
des IFRS 9 und hinsichtlich der Einführung neuer Anforderungen in Bezug auf die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.
Die IFRS 9 (2010 und 2009) sind erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar
2015 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühzeitige
Anwendung zulässig ist. Es wird erwartet, dass die Anwendung des IFRS 9 Auswirkungen
auf die finanziellen Vermögenswerte, nicht jedoch auf die finanziellen Verbindlichkeiten
des Konzerns haben wird.
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IAS 8.30–31
4. Neue Standards und Interpretationen, die noch nicht
angewendet wurden (Fortsetzung)
(b) IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen,
IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen (2011)
IFRS 10 führt ein einheitliches Beherrschungsmodell zur Ermittlung ein, ob ein Beteiligungsunternehmen konsolidiert werden sollte. Demzufolge muss der Konzern möglicherweise
seine Konsolidierungsentscheidung hinsichtlich seiner Beteiligungsunternehmen ändern,
was zu Änderungen der derzeitigen Bilanzierung dieser Beteiligungsunternehmen führen
kann (siehe Anhangangabe 3(a)(iii)).
Nach IFRS 11 ist die Struktur der gemeinschaftlichen Vereinbarung, obwohl sie noch immer
eine wichtige Entscheidungshilfe darstellt, nicht mehr der Hauptfaktor für die Ermittlung der
Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung und somit für die daraus folgende Bilanzierung.
• Der Anteil des Konzerns an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die eine Vereinbarung
darstellt, bei der die Parteien Rechte an den Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden haben, wird auf der Grundlage des Anteils des Konzerns an diesen
Vermögenswerten und Schulden bilanziert.
• Der Anteil des Konzerns an einem Gemeinschaftsunternehmen, das eine Vereinbarung
darstellt, bei der die Parteien Rechte am Nettovermögen besitzen, wird nach der EquityMethode bilanziert.
Der Konzern muss möglicherweise seine gemeinschaftlichen Vereinbarungen neu klassifizieren, was zu Änderungen der derzeitigen Bilanzierung dieser Anteile führen kann (siehe
Anhangangaben 3(a)(v) und (vi)).
IFRS 12 vereinigt alle Angabepflichten für Anteile eines Unternehmens an Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen in einem einzigen Standard. Der Konzern beurteilt
derzeit die Angabepflichten für Anteile an Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen im Vergleich zu den bestehenden Angaben. IFRS 12 erfordert die Angabe von
Informationen über die Art, Risiken und finanziellen Auswirkungen dieser Anteile.
Diese Standards sind erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2013 oder
danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühzeitige Anwendung
zulässig ist.
(c) IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (2011)
IFRS 13 bietet eine einzige Quelle von Ausführungen, wie der beizulegende Zeitwert bewertet wird, und ersetzt die Ausführungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die
derzeit über die gesamten IFRS verteilt sind. Mit einigen wenigen Ausnahmen wird IFRS 13
angewendet, wenn Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert oder Angaben von anderen
IFRS erfordert oder zugelassen werden. Der Konzern überprüft derzeit seine Methoden bei
der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte (siehe Anhangangabe 5). IFRS 13 ist erstmals in
der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2013 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühzeitige Anwendung zulässig ist.
(d) IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (2011)
IAS 19 (2011) ändert die Definition für kurzfristig fällige und andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, um den Unterschied zwischen den beiden zu verdeutlichen. Es
wird nicht erwartet, dass die Abschaffung der Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Erfassung
von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten bei leistungsorientierten
Plänen Auswirkungen auf den Konzern hat. Der Konzern hat jedoch möglicherweise die
Auswirkungen der Änderung der Bewertungsgrundsätze für den erwarteten Ertrag aus
Planvermögen zu beurteilen. IAS 19 (2011) ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines
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Erläuterungen
1 Zukünftige Anforderungen
er vom IASB im Mai 2011 herausgegebene IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden
D
Zeitwert ersetzt die in verschiedenen Standards bestehenden Ausführungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch eine einzige Definition des beizulegenden Zeit­
wertes, ein Rahmenkonzept und Anhangangaben.
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am 1. Januar 2013 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine
frühzeitige Anwendung zulässig ist.
5. Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte1
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die
Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die beizulegenden Zeitwerte wurden für Bewertungs- und/
oder Angabezwecke auf Grundlage der nachstehenden Methoden ermittelt. Gegebenenfalls werden weitere Informationen über die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte getroffenen Annahmen in den auf diesen Vermögenswert oder diese Verbindlichkeit
bezogenen Anhangangaben angegeben.
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Erläuterungen
1IAS 40.32,
75(e)
Einem Unternehmen wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, den beizulegenden Zeitwert
anhand einer Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter zu ermitteln, der eine entsprechende berufliche Qualifikation hat und der aktuelle Erfahrungen mit der Lage und der Art der
zu bewertenden als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien hat. Ein Unternehmen gibt das
Ausmaß an, in dem der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage einer Bewertung durch einen
geeigneten unabhängigen Gutachter basiert. Hat eine solche Bewertung nicht stattgefunden,
wird diese Tatsache angegeben.
IAS 40.77 Wird die Bewertung einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie für die Abschlüsse
erheb­lich angepasst, erstellt das Unternehmen eine Überleitungsrechnung zwischen der
ursprünglichen Bewertung und der in den Abschlüssen enthaltenen angepassten Bewertung,
in der der Gesamtbetrag aller erfassten zurückaddierten Leasingverpflichtungen und alle
anderen wesentlichen Berichtigungen gesondert dargestellt sind.
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5. Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte (Fortsetzung)
(a) Sachanlagen
Der beizulegende Zeitwert von Sachanlagen, der infolge eines Unternehmenszusammenschlusses erfasst wird, ist der geschätzte Betrag, zu dem Immobilien zum Erwerbszeitpunkt
zwischen einem vertragswilligen Käufer und einem vertragswilligen Verkäufer, die voneinander unabhängig sind, nach ordnungsgemäßer Vermarktung, bei der jede der Parteien
sachverständig gehandelt hat, unter marktüblichen Bedingungen getauscht werden könnten. Der beizulegende Zeitwert von technischen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einbauten und Zubehör basiert auf der Marktmethode und Anschaffungskostenmethode unter Verwendung notierter Marktpreise für ähnliche Gegenstände, wenn diese
verfügbar sind, und gegebenenfalls fortgeführter Wiederbeschaffungskosten. Fortgeführte
Wiederbeschaffungskosten spiegeln Anpassungen für eine physische Verschlechterung
sowie funktionale Überholung und wirtschaftliche Veralterung wider.
(b) Immaterielle Vermögenswerte
Der beizulegende Zeitwert von Patenten und Warenzeichen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, basiert auf den abgezinsten geschätzten Zahlungen
von Nutzungsentgelten, die voraussichtlich dadurch eingespart werden, dass sich die
Patente oder Warenzeichen im eigenen Besitz befinden. Der beizulegende Zeitwert von
Kundenbeziehungen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden,
wird nach der Residualwertmethode („multi-period excess earnings method“) ermittelt,
wobei der betreffende Vermögenswert nach Abzug von angemessenen Erträgen aus allen
anderen Vermögenswerten, die zur Erzeugung der zugehörigen Cashflows beitragen,
bewertet wird.
Der beizulegende Zeitwert von sonstigen immateriellen Vermögenswerten basiert auf den
abgezinsten Cashflows, die voraussichtlich aus der Verwendung und dem letztendlichen
Verkauf der Vermögenswerte erzielt werden.
IAS 41.47
(c) Biologische Vermögenswerte
Der beizulegende Zeitwert von mehr als 25 Jahre altem stehendem Holz – das übliche Alter
für marktfähiges Holz – basiert auf dem Marktpreis der geschätzten haubaren Holzmengen
abzüglich der Einschlag- und Transportkosten. Der beizulegende Zeitwert von jüngerem
stehendem Holz basiert auf dem Barwert der erwarteten Netto-Cashflows, die die Pfl anzung bei Erreichen des Haubarkeitsalters auf dem relevantesten Markt erzeugt. Der beizulegende Zeitwert berücksichtigt auch die mögliche zusätzliche biologische Transformation
und die mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken. Der beizulegende Zeitwert von zur
Veräußerung gehaltenem Viehbestand basiert auf dem Marktpreis eines hinsichtlich Alter,
Gewicht, Rasse und Erbgut vergleichbaren Viehbestands.
IAS 40.75(d)–(e)
(d) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Ein externer, unabhängiger Gutachter mit einschlägiger beruflicher Qualifikation und aktueller Erfahrung mit der Lage und der Art der zu bewertenden Immobilien bewertet das als
Finanzinvestition gehaltene Immobilienportfolio des Konzerns alle sechs Monate.1 Die
beizulegenden Zeitwerte basieren auf Marktwerten, die dem geschätzten Betrag, zu dem
eine Immobilie am Tag der Bewertung zwischen einem vertragswilligen Käufer und einem
vertragswilligen Verkäufer, die voneinander unabhängig sind, nach ordnungsgemäßer Vermarktung, bei der jede der Parteien sachverständig gehandelt hat, unter marktüblichen
Bedingungen getauscht werden könnte.
Liegen aktuelle Preise eines aktiven Markts nicht vor, werden die Wertgutachten durch
Betrachtung des geschätzten Mietwerts der Immobilie erstellt. Eine Marktrendite wird dem
geschätzten Mietwert zugrunde gelegt, um zur Bruttobewertung der Immobilie zu gelangen. Wenn sich die tatsächlichen Mieten wesentlich von dem geschätzten Mietwert unterscheiden, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen, um die tatsächliche Mieten
abzubilden.
119
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Erläuterungen
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120
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Anhang zum Konzernabschluss
In den Bewertungen spiegelt sich gegebenenfalls eine Vielzahl von Merkmalen, etwa
• die Art von Mietern, die die Immobilie tatsächlich nutzen oder verantwortlich für die
Erfüllung der Mietverpflichtungen sind oder die die Immobilie wahrscheinlich nach
Vermietung leerstehender Unterkünfte nutzen
• die Aufteilung der Instandhaltungs- und Versicherungspflichten zwischen dem Konzern
und dem Mieter
• die wirtschaftliche Restnutzungsdauer der Immobilie.
Wenn Neufestsetzungen der Miete oder Verlängerungen des Mietvertrags mit voraussichtlichen Mieterhöhungen bevorstehen, wird angenommen, dass alle Dokumente und gegebenenfalls Widersprüche, rechtskräftig und innerhalb der angemessenen Frist zugestellt
wurden.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die noch erstellt werden, werden bewertet,
indem zunächst der beizulegende Zeitwert der fertiggestellten Immobilien geschätzt wird.
Von diesem geschätzten Betrag werden die geschätzten Kosten für das Abschließen der
Erstellung, die Finanzierungsaufwendungen und eine angemessene Gewinnmarge abgezogen.
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Erläuterungen
1 IFRS 7.27Ein Unternehmen gibt für jede Klasse von Finanzinstrumenten an, nach welchen Methoden
und – wenn Bewertungstechniken verwendet werden – unter welchen erheblichen Annahmen
die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Klassen von finanziellen Vermögenswerten und
finanziellen Verbindlichkeiten ermittelt wurden. Wurde die Bewertungstechnik geändert, gibt
das Unternehmen die Änderung und die Gründe für die Änderung an.
2 IFRS 7.29(a) Für Finanzinstrumente wie kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen wird keine Angabe über den beizulegenden Zeitwert verlangt, wenn der
Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
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Anhang zum Konzernabschluss
5. Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte (Fortsetzung)
(e) Vorräte
IAS 1.125
Der beizulegende Zeitwert von Vorräten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, wird auf Grundlage des geschätzten Verkaufspreises im
normalen Geschäftsgang ermittelt, abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Verkaufskosten sowie angemessener Gewinnmargen, die auf den erforderlichen Bemühungen zur
Fertigstellung und Veräußerung der Vorräte basieren.
IFRS 7.27
(f) Dividendenpapiere und Schuldverschreibungen1
Die beizulegenden Zeitwerte von Investitionen in Dividendenpapiere und Schuldverschreibungen werden im Hinblick auf ihren notierten Schlusskurs am Bewertungsstichtag oder,
falls sie nicht notiert sind, nach einer Bewertungstechnik ermittelt. Zu den eingesetzten
Bewertungstechniken gehören die Analyse von Marktmultiplikatoren und abgezinsten
Cashflows unter Verwendung von erwarteten künftigen Cashflows und eines marktbezogenen Abzinsungssatzes. Nach dem erstmaligen Ansatz werden die beizulegenden Zeitwerte
von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen nur für Angabezwecke ermittelt.
IFRS 7.27
(g) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen1, 2
Die beizulegenden Zeitwerte von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, mit Ausnahme von unfertigen Fertigungsaufträgen, werden zum Barwert künftiger Cashflows, abgezinst zum Marktzinssatz am Bewertungsstichtag, ermittelt.
Kurzfristige Forderungen ohne vereinbarten Zinssatz werden zum ursprünglichen Rechnungsbetrag bewertet, wenn die Auswirkungen einer Abzinsung unwesentlich sind. Der
beizulegende Zeitwert wird beim erstmaligen Ansatz ermittelt und für Angabezwecke an
jedem Abschlussstichtag.
IFRS 7.27
(h) Devisentermingeschäfte und Zinsswaps1
Die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften und Zinsswaps basieren auf
Preisnotierungen von Brokern. Diese Preisnotierungen werden durch eine Abzinsung der
geschätzten künftigen Cashflows auf Basis der Laufzeiten und Fälligkeit jedes Kontrakts und
unter Verwendung von Marktzinssätzen für ein vergleichbares Finanzinstrument am Bewertungsstichtag auf Angemessenheit überprüft. Die beizulegenden Zeitwerte spiegeln das
Ausfallrisiko des Finanzinstruments wider und enthalten Anpassungen, um gegebenenfalls
das Ausfallrisiko des Konzernunternehmens und der Vertragspartei zu berücksichtigen.
IFRS 7.27
(i) Sonstige nicht derivative fi nanzielle Verbindlichkeiten1, 2
Sonstige nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitpunkt
beim erstmaligen Ansatz für Angabezwecke an jedem Abschlussstichtag bewertet. Der
beizulegende Zeitwert wird auf Grundlage des Barwerts von künftigen Zins- und Tilgungscashflows berechnet, abgezinst zum Marktzinssatz am Bewertungsstichtag. Im Hinblick auf
die Schuldkomponente von Wandelanleihen wird der Marktzinssatz mit Bezug auf vergleichbare Schulden ermittelt, die keine Wandeloption besitzen. Für Finanzierungs-Leasingverhältnisse wird der Marktzinssatz mit Bezug auf vergleichbare Leasingvereinbarungen ermittelt.
(j) Passivische Abgrenzungsposten
Der Betrag, der den P-Treuepunkten zugeordnet ist, die durch ein Kundenbindungsprogramm gewährt wurden, wird anhand des beizulegenden Zeitwertes der Papierprodukte
geschätzt, für die sie eingelöst werden könnten, da der beizulegende Zeitwert für P-Treuepunkte selbst nicht direkt feststellbar ist. Der beizulegende Zeitwert des Rechts, vergünstigte Papierprodukte zu erwerben, für die die P-Treuepunkte eingelöst werden können,
berücksichtigt die Höhe des Preisnachlasses für Kunden, die keine P-Treuepunkte erhalten
haben sowie die erwartete Nichteinlösequote.
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Erläuterungen
1 IFRS 2.47(b) Bei anteilsbasierten Vergütungen, bei denen der beizulegende Zeitwert von erhaltenen Gütern
und Dienstleistungen auf Grundlage des beizulegenden Zeitwertes von Eigenkapitalinstrumenten mit Ausnahme von Aktienoptionen ermittelt wurde, gibt ein Unternehmen an, wie es
den beizulegenden Zeitwert solcher Eigenkapitalinstrumente ermittelt hat. Diese Angaben
umfassen:
• Hinweise darauf, wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde, wenn er nicht anhand
eines beobachtbaren Marktpreises ermittelt werden konnte
• Informationen darüber, ob und auf welche Weise erwartete Dividenden bei der Ermittlung
des beizulegenden Zeitwertes berücksichtigt wurden
• Auskünfte dazu, ob und auf welche Weise andere Ausstattungsmerkmale der gewährten
Eigenkapitalinstrumente in die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eingeflossen
sind.
IFRS 2.47(c)Ein Unternehmen gibt an, auf welche Weise es den zusätzlichen beizulegenden Zeitwert von
etwaigen anteilsbasierten Vergütungen ermittelt hat, die in der Berichtsperiode geändert
wurden.
2 IFRS 8.2
IFRS 8 Geschäftssegmente ist auf Unternehmen anzuwenden,
• deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden
oder
• die ihre Abschlüsse einer Wertpapieraufsichtsbehörde oder einer anderen Regulierungs­
behörde zur Emission beliebiger Kategorien von Instrumenten an einem öffentlichen Markt
vorlegen.
3IFRS 8.IN13,
27–28
Dem IFRS 8 liegt ein Managementansatz zur Berichterstattung der Ertragsentwicklung der
Geschäftssegmente zugrunde, bei dem ein Unternehmen Segmentinformationen darstellt,
die mit den von einer verantwortlichen Unternehmensinstanz überprüften Informationen
übereinstimmen. Das bedeutet, dass die im Abschluss angegebenen Segmentinformationen
nicht in Übereinstimmung mit den IFRS sind, wenn die der verantwortlichen Unternehmens­
instanz übermittelten Informationen auf diese Weise erstellt werden.
Um den Abschlussadressaten die dargestellten Segmentinformationen verständlich zu
machen, fordert IFRS 8 von einem Unternehmen Angaben zu:
• Informationen über die angewendete Bewertungsgrundlage, wie die Art etwaiger Unterschiede zwischen den Bewertungen, die bei der Berichterstattung von Segmentinforma­
tionen verwendet wurden, und denen, die im Abschluss des Unternehmens verwendet
wurden, sowie die Art und Auswirkungen etwaiger asymmetrischer Allokationen auf
berichtspflichtige Segmente und
• Überleitungsrechnungen für Segmentinformationen zu den entsprechenden Beträgen im
Abschluss des Unternehmens nach IFRS.
Da die Segmentinformationen des Konzerns auf Grundlage interner Wertmaßstäbe mit den
Beträgen gemäß IFRS übereinstimmen, kommen in diesem Muster-Konzernabschluss keine
Überleitungsrechnungen auf Grund von Unterschieden zur Erstellungsgrundlage der Infor­
mationen vor, sondern nur in Bezug auf Posten, die keinen berichtspflichtigen Segmenten
zugeordnet sind.
4 IFRS 8.23
Ein Unternehmen gibt Folgendes an:
• eine Bewertung des Gewinns oder Verlustes für jedes berichtspflichtige Segment
• eine Bewertung von Vermögenswerten und/oder Schulden für jedes berichtspflichtige
Segment, wenn ein solcher Betrag der verantwortlichen Unternehmensinstanz regelmäßig
gemeldet wird und
• Nachstehendes zu jedem berichtspflichtigen Segment, wenn die angegebenen Beträge in
die von der verantwortlichen Unternehmensinstanz überprüfte Bewertung des Gewinns
oder Verlusts einbezogen oder dieser regelmäßig übermittelt werden, auch wenn sie nicht
in die Bewertung des Gewinns oder Verlusts des Segments einfließen:
– Umsatzerlöse, die von externen Kunden stammen
124
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Anhang zum Konzernabschluss
5. Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte (Fortsetzung)
(k) Anteilsbasierte Vergütungen
IFRS 2.46,
47(a)(i)–(iii)
Der beizulegende Zeitwert des Mitarbeiteraktienkaufplans wird nach der Monte-CarloSimulation bemessen. Der beizulegende Zeitwert der Mitarbeiteraktienoptionen und der
Wertsteigerungsrechte wird nach der Black-Scholes-Formel bemessen.1 In die Bewertung
einfließende Daten umfassen den Aktienkurs am Bewertungsstichtag, den Ausübungspreis
des Instruments, die erwartete Volatilität (basierend auf einer Beurteilung der historischen
Volatilität des Aktienkurses der Gesellschaft, insbesondere im historischen Zeitraum, der
der erwarteten Laufzeit entspricht), die erwartete Laufzeit der Instrumente (basierend
auf historischen Erfahrungswerten und allgemeinem Optionsinhaberverhalten), erwartete
Dividenden und den risikolosen Zins (basierend auf Staatsanleihen). Dienst- und marktunabhängige Leistungsbedingungen, die mit den Geschäftsvorfällen verbunden sind,
werden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes nicht berücksichtigt.
(l) Bedingte Gegenleistung
Der beizulegende Zeitwert einer bedingten Gegenleistung, die sich bei einem Unternehmenszusammenschluss ergibt, wird nach dem Ertragswertverfahren auf Grundlage der
erwarteten Zahlungsbeträge und ihren Wahrscheinlichkeiten berechnet. Gegebenenfalls
wird er auf den Barwert abgezinst.
6. Geschäftssegmente2, 3, 4
IFRS 8.20–22, A
IAS 41.46(a)
Der Konzern verfügt, wie nachstehend beschrieben, über sechs berichtspflichtige Segmente, die die strategischen Abteilungen des Konzerns darstellen. Die strategischen
Abteilungen bieten unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen an und werden getrennt verwaltet, da sie unterschiedliche Technologie- und Marketingstrategien erfordern.
Für jede strategische Abteilung überprüft der Vorstand des Konzerns (die verantwortliche
Unternehmensinstanz) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die nachstehende Zusammenfassung beschreibt die Geschäftsbereiche in jedem berichtspflichtigen Segment des Konzerns.
• Standardpapier umfasst den Erwerb, die Herstellung und den Vertrieb von Papierbrei
und Papier.
• Recyclingpapier umfasst den Erwerb, das Recycling und den Vertrieb von Papierbrei und
Papier.
• Verpackung umfasst den Entwurf und die Herstellung von Verpackungsmaterialen;
dieses Segment wurde im Mai 2012 verkauft (siehe Anhangangabe 7). 5 auf Seite 126
• Forstwirtschaft umfasst die Kultivierung und Bewirtschaftung von Waldressourcen
sowie damit verbundene Dienstleistungen.
• Holzprodukte umfasst die Herstellung und den Vertrieb von Weichholz, Sperrholz,
Furnierholz, Verbundplatten, Holzwerkstoffen, Rohstoffen und Baustoffen.
• Forschung und Entwicklung umfasst Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
IFRS 8.16,
IAS 41.46(a)
Andere Geschäftsbereiche umfassen die Zucht und den Verkauf von Nutztieren (Schafe
und Rinder), die Errichtung von Speichern und Warenlagern, die Vermietung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und die Herstellung von Möbeln und Zubehör. Keines
dieser Segmente erfüllt die quantitativen Schwellenwerte für die Bestimmung berichtspflichtiger Segmente in den Jahren 2012 oder 2011.
IFRS 8.27(a)
Es gibt einen unterschiedlichen Integrationsgrad zwischen den berichtspflichtigen Segmenten Forstwirtschaft und Holzprodukte und den berichtspflichtigen Segmenten Standardpapier und Recyclingpapier. Diese Integration umfasst Transfers von Rohstoffen bzw.
gemeinsame Vertriebsdienstleistungen. Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten
werden zu marktüblichen Bedingungen festgelegt.
125
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Erläuterungen
– Umsatzerlöse aufgrund von Geschäftsvorfällen mit anderen Geschäftssegmenten
desselben Unternehmens
– Zinserträge
– Zinsaufwendungen
– planmäßige Abschreibungen und Amortisationen
– wesentliche Ertrags- und Aufwandsposten, die gemäß IAS 1 genannt werden
– das nach der Equity-Methode bilanzierte Ergebnis
– Steueraufwand oder -ertrag und
– wesentliche zahlungsunwirksame Posten, bei denen es sich nicht um planmäßige
Abschreibungen und Amortisationen handelt.
5 In diesem Muster-Konzernabschluss wird das Segment Verpackung, bei dem es sich auch um
einen aufgegebenen Geschäftsbereich handelt, als ein Geschäftssegment dargestellt.
126
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Anhang zum Konzernabschluss
IFRS 8.20
127
Informationen bezüglich der Ergebnisse jedes berichtspflichtigen Segments sind nachstehend aufgeführt. Die Ertragskraft wird auf Grundlage des Gewinns vor Steuern eines
Segments bewertet, wie in den internen Managementberichten aufgeführt, die vom Vorstand des Konzerns überprüft werden. Der Gewinn eines Segments wird zur Bewertung der
Ertragskraft verwendet, da das Management der Auffassung ist, dass dieser die relevanteste Information bei der Beurteilung der Ergebnisse bestimmter Segmente im Verhältnis
zu anderen Unternehmen darstellt, die in diesen Branchen tätig sind.
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Erläuterungen
1IFRS 8.IG5,
32
ls Teil der erforderlichen ,Angaben auf Unternehmensebene‘ gibt ein Unternehmen
A
­Umsatzerlöse von externen Kunden für jedes Produkt und jede Dienstleistung bzw. für jede
Gruppe vergleichbarer Produkte und Dienstleistungen an, unabhängig davon, ob die Informa­
tionen von der verantwortlichen Unternehmensinstanz bei der Beurteilung der Ertragskraft
eines Segments verwendet werden. Solche Angaben stützen sich auf die Finanzinforma­
tionen, die für die Erstellung des Unternehmensabschlusses verwendet werden.
In diesem Muster-Konzernabschluss werden diesbezüglich keine zusätzlichen Angaben zu
Informationen über Umsatzerlöse von Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt,
da sie bereits in der Gesamtaufstellung der Information über berichtspflichtige Segmente
angegeben sind. Die berichtspflichtigen Segmente des Konzerns basieren bereits auf
­verschiedenen Produkten und Dienstleistungen, und die Segmentinformationen wurden in
Übereinstimmung mit den IFRS erstellt.
2 IFRS 8.23 Ein Unternehmen stellt Zinserträge gesondert von Zinsaufwendungen für jedes berichts­
pflichtige Segment dar, es sei denn, die meisten Umsatzerlöse des Segments wurden
aufgrund von Zinsen erwirtschaftet und die verantwortliche Unternehmensinstanz stützt sich
in erster Linie auf die Nettozinserträge, um die Ertragskraft des Segments zu beurteilen und
Entscheidungen über die Allokation der Ressourcen für das Segment zu treffen. In einem
solchen Fall kann ein Unternehmen die segmentbezogenen Zinserträge abzüglich der Zins­
aufwendungen angeben und über diese Vorgehensweise informieren.
3 IFRS 8.23 IFRS 8 erfordert eine Vorlage der Bewertung der Segmentvermögenswerte nur, wenn die
Beträge der verantwortlichen Unternehmensinstanz regelmäßig gemeldet werden. Eine
entsprechende Anforderung gibt es hinsichtlich der Bewertung von Segmentschulden.
128
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Anhang zum Konzernabschluss
6. Geschäftssegmente (Fortsetzung)
Informationen über die berichtspfl ichtigen Segmente
Standardpapier
In TEUR
Recyclingpapier
Verpackung
(aufgegeben)*
Forstwirtschaft
Holzprodukte
Forschung und
Entwicklung
Alle anderen
Segmente
Summe
2012
2011
2012
2011
2012
2011
2012
2011
2012
2011
2012
2011
2012
2011
2012
2011
Umsatzerlöse1
64.118
–
67.092
–
30.367
317
22.060
323
7.543
940
23.193
2.835
3.967
2.681
3.646
2.676
2.700
1.845
2.985
1.923
–
875
–
994
1.564
891
853
765
110.259
7.549
119.829
9.516
Segmentumsatzerlöse
IFRS 8.23(a), 32 Externe
Umsatzerlöse zwischen
IFRS 8.23(b)
den Segmenten
64.118
67.092
30.684
22.383
8.483
26.028
6.648
6.322
4.545
4.908
875
994
2.455
1.618
IFRS 8.21(b)
Gewinn oder Verlust
vor Steuern
6.627
4.106
5.595
1.664
(162)
(466)
1.212
979
(263)
1.280
101
67
771
195
13.881
7.825
IFRS 8.23(c)
Zinserträge 2
Zinsaufwendungen 2
116
(594)
(1.599)
103
(586)
(1.780)
46
(402)
(1.487)
29
(362)
(1.276)
–
–
(623)
–
–
(1.250)
48
(353)
(1.069)
32
(308)
(696)
10
(76)
(233)
7
(63)
(201)
–
–
(189)
–
–
(165)
28
(75)
(231)
7
(19)
(199)
248
(1.500)
(5.431)
178
(1.338)
(5.567)
467
587
–
–
–
–
74
121
–
–
–
–
–
–
541
708
–
(1.408)
–
–
–
–
–
–
(116)
–
–
–
–
–
(116)
(1.408)
493
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
493
–
41.054
2.025
25.267
1.558
23.025
–
16.003
–
–
–
13.250
–
21.046
2.154
16.942
2.080
4.521
–
3.664
–
2.323
–
1.946
–
7.398
–
3.683
–
99.367
4.179
80.755
3.638
9.697
1.136
6.365
296
–
127
1.158
722
545
369
1.203
123
560
150
19.528
2.923
39.399
26.907
10.875
14.316
–
2.959
5.769
7.097
1.236
1.456
169
158
237
454
57.685
53.347
IFRS 8.23(d)
IFRS 8.23(e)
IFRS 8.23(g)
IFRS 8.23(i)
IAS 36.129(a)
IAS 36.129(b)
IFRS 8.21(b)
IFRS 8.24(a)
IFRS 8.24(b)
IFRS 8.21(b)
Planmäßige Abschreibungen und Amorti sationen
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen,
die nach der EquityMethode bilanziert
werden
Sonstige wesentliche
zahlungsunwirksame
Posten:
– Wertminderungsaufwand bei Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
– Werthaufholung
bei Sachanlagen und
immateriellen
Ver mögenswerten
Vermögenswerte 3
Nach der EquityMethode bilanzierte
Finanzanlagen
Zugänge zu langfristigen
Vermögenswerten
Schulden
*Siehe Anhangangabe 7
129
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117.808 129.345
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Anhang zum Konzernabschluss
6. Geschäftssegmente (Fortsetzung)
Überleitungsrechnungen für Umsatzerlöse, Gewinn oder Verlust, Vermögenswerte
und Schulden und andere wesentliche Posten der berichtspfl ichtigen Segmente
In TEUR
IFRS 8.28(a)
2011
114.853
127.727
2.955
1.618
117.808
129.345
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse der berichtspflichtigen Segmente
Umsatzerlöse der anderen Segmenten
Eliminierung von Umsatzerlösen zwischen den Segmenten
(7.549)
(9.516)
Eliminierung von aufgegebenen Geschäftsbereichen
(7.543)
(23.193)
102.716
96.636
13.110
7.630
771
195
13.881
7.825
(1.695)
(1.175)
162
466
(1.960)
(1.646)
541
708
10.929
6.178
91.969
77.072
7.398
3.683
Umsatzerlöse
IFRS 8.28(b)
2012
Gewinn oder Verlust
Gewinn oder Verlust der berichtspflichtigen Segmente
Gewinn oder Verlust der anderen Segmente
Eliminierung von Gewinnen zwischen den Segmenten
Eliminierung von aufgegebenen Geschäftsbereichen
Nicht zugeordnete Beträge:
– Andere Aufwendungen des Unternehmens
– Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die
nach der Equity-Methode bilanziert werden
Gewinn vor Steuern aus fortzuführenden
Geschäftsbereichen
IFRS 8.28(c)
Vermögenswerte
Vermögenswerte der berichtspflichtigen Segmente
Vermögenswerte der anderen Segmente
99.367
80.755
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
4.179
3.638
Andere nicht zugeordnete Beträge
1.223
2.841
104.769
87.234
57.448
52.893
237
454
57.685
53.347
3.650
540
61.335
53.887
Vermögenswerte
IFRS 8.28(d)
Schulden
Schulden der berichtspflichtigen Segmente
Schulden der anderen Segmente
Andere nicht zugeordnete Beträge
Schulden
131
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sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Erläuterungen
1 IFRS 8.28(e) Ein Unternehmen identifiziert und beschreibt gesondert alle wesentlichen Abstimmungs­
posten in den Überleitungsrechnungen.
132
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Anhang zum Konzernabschluss
IFRS 8.28(e)
Andere wesentliche Posten (2012)
In TEUR
Zinserträge
Anpassungen1
Summe
220
(12)
208
1.425
(12)
1.413
18.968
560
19.528
Planmäßige Abschreibungen und
Amortisationen
5.200
586
5.786
Wertminderungsaufwand bei
immateriellen Vermögenswerten
116
–
116
Wertaufholung bei Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten
493
–
493
Zinsaufwendungen
Zugänge zu langfristige Vermögenswerten
133
Summe
berichtspfl ichtige
Segmente
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Erläuterungen
1 IFRS 8.31–33 Ein Unternehmen stellt Angaben auf Unternehmensebene dar, die mit den nachstehenden
Posten verbunden sind, unabhängig davon, ob die Informationen von der verantwortlichen
Unternehmensinstanz bei der Beurteilung der Ertragskraft eines Segments verwendet wird:
• Umsatzerlöse von externen Kunden für Produkte und Dienstleistungen
• Umsatzerlöse von externen Kunden nach geografischen Gebieten, sowohl nach dem
Herkunftsland des Unternehmens als auch nach einem einzigen Drittland, wenn sie eine
wesentliche Höhe erreichen und
• langfristige Vermögenswerte, ausgenommen Finanzinstrumente, latente Steueransprüche,
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Rechte aus Versicherungs­
verträgen.
Die vorstehenden Informationen stützen sich auf die Finanzinformationen, die für die
­Erstellung des Unternehmensabschlusses verwendet werden, anstatt auf Grundlagen, die
der verantwortlichen Unternehmensinstanz regelmäßig gemeldet werden.
Nach unserer Auffassung erfüllen bei der Angabe von Umsatzerlösen von externen Kunden
nach geografischen Gebieten die Angaben nach einer Region – zum Beispiel Europa oder
Asien – nicht die Anforderung der Angabe der Informationen nach einem einzigen Drittland,
wenn sie wesentlich sind. Solche Informationen sind für das jeweilige Drittland – zum Beispiel
Frankreich, Niederlande, Singapur – anzugeben, wenn sie wesentlich sind.
Diese Angaben sind gemäß IFRS 8 von allen Unternehmen anzuwenden, einschließlich
Unternehmen, die nur ein berichtspflichtiges Segment haben. Es ist jedoch nicht notwendig,
die durch die Angaben auf Unternehmensebene erforderlichen Informationen zu wiederholen,
wenn sie bereits in den Segmentangaben enthalten sind (siehe Erläuterung 1 auf Seite 128).
Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS
(5.2.230.10–13) diskutiert.
134
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Anhang zum Konzernabschluss
6. Geschäftssegmente (Fortsetzung)
Überleitungsrechnungen für Umsatzerlöse, Gewinn oder Verlust, Vermögenswerte
und Schulden und andere wesentliche Posten der berichtspfl ichtigen Segmente
(Fortsetzung)
IFRS 8.28(e)
Andere wesentliche Posten (2011)
In TEUR
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Summe
berichtspfl ichtige
Segmente
Anpas sungen
Summe
171
(20)
151
1.319
(20)
1.299
Zugänge zu langfristige Vermögenswerten
2.773
150
2.923
Planmäßige Abschreibungen und
Amortisationen
5.368
549
5.917
Wertminderungsaufwand bei Sachanlagen
und immateriellen Vermögenswerten
1.408
–
1.408
Geografi sche Informationen1
IFRS 8.33(a)–(b)
Die Segmente Standardpapier, Recyclingpapier und Forstwirtschaft werden auf weltweiter Ebene verwaltet, betreiben jedoch Produktionsstätten und Verkaufsbüros hauptsächlich in Frankreich, den Niederlanden, Deutschland, Großbritannien und den USA.
Bei der Darstellung von Informationen auf geografischer Grundlage stützen sich die
Umsatzerlöse eines Segments auf den geografischen Standort der Kunden und die
Vermögenswerte eines Segments auf die geografische Lage der Vermögenswerte.
Umsatzerlöse
In TEUR
2012
2011
31.696
34.298
Niederlande
22.654
25.641
Deutschland
23.556
25.877
USA
22.643
23.268
4.001
5.300
a) Land (x)
b) Alle anderen Länder
Großbritannien
Sonstige Länder
Verpackung (aufgegeben)
Umsatzerlöse
135
5.709
5.445
(7.543)
(23.193)
102.716
96.636
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Erläuterungen
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136
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Anhang zum Konzernabschluss
Langfristige Vermögenswerte (siehe Anmerkung unten)
In TEUR
a) Land (x)
2012
2011
17.013
12.993
5.983
8.986
b) Alle anderen Länder
Niederlande
Deutschland
6.104
9.877
USA
7.691
7.807
Großbritannien
2.002
1.998
Sonstige Länder
1.049
1.735
39.842
43.396
Anmerkung: ausgenommen Finanzinstrumente, latente Steueransprüche und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer.
Wichtiger Kunde
IFRS 8.34
137
Die Umsatzerlöse von einem Kunden der Konzernsegmente Standardpapier und
Recyclingpapier machen annähernd 20.000 TEUR (2011: 17.500 TEUR) der Gesamterlöse
des Konzerns aus.
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Erläuterungen
1 IFRS 5.5A, 5BDie Angabepflichten des IFRS 5 gelten für langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten oder als zur Ausschüttung gehalten eingestuft sind,
und für aufgegebene Geschäftsbereiche. Die von anderen IFRS vorgeschriebenen Angaben
gelten, wenn sie sich ausdrücklich beziehen auf
• langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten
oder als zur Ausschüttung gehalten eingestuft sind oder
• aufgegebene Geschäftsbereiche – zum Beispiel die Angabe des Ergebnisses je Aktie für
einen aufgegebenen Geschäftsbereich. Die von anderen IFRS vorgeschriebenen Angaben
müssen auch vorgenommen werden, wenn sie sich auf Vermögenswerte und Schulden
einer Veräußerungsgruppe beziehen, die nicht unter den Bewertungsbereich des IFRS 5
fallen. Zusätzliche Angaben können erforderlich sein, um den allgemeinen Anforderungen
des IAS 1 insbesondere der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes und hinsichtlich der Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu genügen.
2 IFRS 5.35Die Art und Höhe etwaiger Berichtigungen, die im Zusammenhang mit der Veräußerung eines
aufgegebenen Geschäftsbereichs in vorangegangenen Perioden stehen, werden gesondert
eingestuft und angegeben.
3 In einigen Fällen kann es Geschäftsvorfälle zwischen den fortzuführenden und aufgegebenen
Geschäftsbereichen geben – zum Beispiel Käufe und Verkäufe zwischen den Segmenten.
Wenn solche Geschäftsvorfälle voraussichtlich nach der Veräußerung der Geschäftsbereiche
fortgeführt werden, sollte die Darstellung des aufgegebenen Geschäftsbereichs nach unserer
Auffassung die Fortführung der Beziehung abbilden, da solche Informationen es den Abschlussadressaten ermöglichen, die finanziellen Auswirkungen der aufgegebenen Geschäftsbereiche zu beurteilen. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung
Insights into IFRS (5.4.220.12–17) diskutiert.
4 IFRS 5.33(b)Die Darstellung dieser Informationen ist nicht für ein neu erworbenes Tochterunternehmen
erforderlich, das zum Erwerbszeitpunkt als eine zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe eingestuft wird.
5 IFRS 5.33(c)Die Netto-Cashflows, die der laufenden Geschäftstätigkeit sowie der Investitions- und
Finanzierungstätigkeit von aufgegebenen Geschäftsbereichen zuzurechnen sind, können
stattdessen gesondert in der Kapitalflussrechnung angegeben werden. Die Darstellung dieser
Informationen ist nicht für ein neu erworbenes Tochterunternehmen erforderlich, das zum
Erwerbszeitpunkt als eine zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe eingestuft wird.
138
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Anhang zum Konzernabschluss
IFRS 5.30
7. Aufgegebener Geschäftsbereich1, 2
IFRS 5.41(a)–(b),
41(d)
Im Mai 2012 verkaufte der Konzern sein gesamtes Segment Verpackung (siehe Anhangangabe 6). Das Segment war zum 31. Dezember 2011 nicht als aufgegebener Geschäftsbereich oder als zur Veräußerung gehalten eingestuft. Die Vorjahreszahlen der Konzerngesamtergebnisrechnung wurden entsprechend angepasst, um den aufgegebenen
Geschäftsbereich gesondert von den fortzuführenden Geschäftsbereichen darzustellen.
Das Management verpflichtete sich zur Veräußerung dieses Segments Anfang 2012,
nachdem eine strategische Entscheidung getroffen worden war, sich verstärkt auf die
Schlüsselkompetenzen des Konzerns, also die Herstellung von Papier aus Zellstoff, die
Forstwirtschaft und die Herstellung von Holzprodukten, zu konzentrieren.
In TEUR
IAS 1.98(e)
Gewinn aus dem aufgegebenen
Geschäftsbereich3, 4
IFRS 5.33(b)(i)
Erlöse
IFRS 5.33(b)(i)
Aufwendungen
IFRS 5.33(b)(i)
Ergebnis vor Steuern aus laufender
Geschäftstätigkeit
IAS 12.81(h)(ii)
Steuern
IFRS 5.33(b)(i)
Ergebnis nach Steuern aus laufender
Geschäftstätigkeit
IFRS 5.33(b)(iii)
Gewinn aus dem Verkauf des aufgegebenen
Geschäftsbereichs
IFRS 5.33(b)(iv),
IAS 12.81(h)(i)
Steuern auf den Gewinn aus dem Verkauf des
aufgegebenen Geschäftsbereichs
Anm.
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (Euro) 4 auf
2011
7.543
23.193
(7.705)
(23.659)
(162)
(466)
25
44
(137)
(422)
846
–
(330)
–
379
(422)
27
0,12
(0,14)
27
0,12
(0,14)
22
22
Gewinn (Verlust) des Jahres
IAS 33.68
2012
Seite 20
IAS 33.68
Verwässertes Ergebnis je Aktie (Euro) 4 auf
Seite 20
IFRS 5.33(d)
Der Gewinn aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich von 379 TEUR (2011: Verlust von
422 TEUR) ist vollständig den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen. Vom
Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen von 7.558 TEUR (2011: 4.378 TEUR)
ist ein Betrag von 7.034 TEUR den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen
(2011: 4.159 TEUR).
IFRS 5.33(c), 34
Cashfl ows aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich 5
In TEUR
2012
2011
Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
(225)
(910)
10.890
–
–
–
10.665
(910)
Netto-Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Netto-Cashfl ow des Jahres
139
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Erläuterungen
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140
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 7.40(d)
Auswirkungen der Veräußerung auf die Bilanzposten des Konzerns
In TEUR
Anm.
Sachanlagen
(7.986)
Vorräte
(134)
Forderungen aus Lieferung und Leistungen
und sonstige Forderungen
IAS 7.40(c)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Netto-Vermögenswerte und -Schulden
IAS 7.40(a)–(b)
In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt
Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten
Netto-Zufl uss an Zahlungsmitteln
141
(3.955)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Latente Steuerschulden
2012
(110)
22
110
1.921
(10.154)
11.000
(110)
10.890
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Erläuterungen
1 In diesem Muster-Konzernabschluss erfüllt der Teil der Produktionsstätte des Konzerns, der
als eine zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe dargestellt wurde, nicht die Defini­
tion eines aufgegebenen Geschäftsbereichs nach IFRS 5. Hätte dieser Teil der Produktionsstätte die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs erfüllt, wären zusätzliche
Angaben für aufgegebene Geschäftsbereiche erforderlich gewesen. In diesem Muster-­
Konzernabschluss haben wir die Angaben, die aufgegebene Geschäftsbereiche betreffen,
in Anhang­angabe 7 dargestellt.
2 IFRS 5.42Wird ein Plan zur Veräußerung oder zur Ausschüttung geändert und ein langfristiger Ver­
mögenswert oder eine Veräußerungsgruppe nicht länger als zur Veräußerung gehalten oder
zur Ausschüttung gehalten eingestuft, gibt das Unternehmen in der Berichtsperiode, in der
die Änderung stattfand, Folgendes an:
• eine Beschreibung des langfristigen Vermögenswerts oder der Veräußerungsgruppe
• eine Beschreibung der Sachverhalte und Umstände, die zu dieser Entscheidung geführt
haben
• die Auswirkungen der Entscheidung auf das Ergebnis für die dargestellte Berichtsperiode
und die dargestellten vorangegangenen Berichtsperioden und
• gegebenenfalls das berichtspflichtige Segment, in dem der langfristige Vermögenswert
oder die Veräußerungsgruppe dargestellt wird.
3 IFRS 5.38–39Die Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden, die als zur Veräußerung gehalten
oder zur Ausschüttung gehalten eingestuft werden, werden in der Bilanz oder im Anhang
gesondert dargestellt. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn es sich bei der Veräußerungsgruppe um ein neu erworbenes Tochterunternehmen handelt, das zum Erwerbszeitpunkt die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt.
4IFRS 3.61,
B67(e)
Für jeden wesentlichen Unternehmenszusammenschluss oder zusammengefasst für einzeln
betrachtet unwesentliche Unternehmenszusammenschlüsse, die erst gemeinsam wesentlich
sind, sind von einem Unternehmen jeder in der laufenden Berichtsperiode erfasste Gewinn
oder Verlust anzugeben und zu erläutern, der
• sich auf die bei einem Unternehmenszusammenschluss, der in der laufenden oder einer
früheren Periode stattfand, erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte oder über­
nommenen Schulden bezieht und
• von solchem Umfang, solcher Art oder Häufigkeit ist, dass diese Angabe für das Verständnis des Abschlusses des zusammengeschlossenen Unternehmens relevant ist.
5 IFRS 3.63Wenn die von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und anderen IFRS geforderten
spezifischen Angaben nicht ausreichen, damit die Abschlussadressaten die Art und finanziellen Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen, die in der laufenden Periode
stattgefunden haben, oder etwaige Berichtigungen, die in der laufenden Periode im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen erfasst wurden, die in früheren Perioden
stattgefunden haben, beurteilen können, gibt ein Unternehmen zusätzliche Informationen an.
6IFRS 3.45,
B67
142
enn die erstmalige Bilanzierung eines Erwerbs auf vorläufigen Werten basierte, und diese
W
vorläufigen Werte innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt berichtigt
werden, werden Vergleichsinformationen angepasst und etwaige zusätzliche planmäßige
Abschreibungen oder sonstige Auswirkungen auf den Gewinn oder Verlust, die sich aus der
endgültigen Festlegung der vorläufigen Werte ergeben, erfasst. In diesem Muster-Konzern­
abschluss gab es in der Vergleichsperiode keinen Erwerb.
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Anhang zum Konzernabschluss
8. Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten
eingestuft wird1, 2
IFRS 5.41(a)–(b),
41(d)
Ein Teil einer Produktionsstätte innerhalb des Segments Standardpapier wird als eine zur
Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe dargestellt, entsprechend der Verpflichtung
des Konzernmanagements am 15. Juni 2012 zu einem Plan, einen Teil der Produktionsstätte zu verkaufen. Die Verkaufsbemühungen für die Veräußerungsgruppe haben begonnen, und es wird mit einem Verkauf vor Juni 2013 gerechnet.
IFRS 5.37, 41(c)
Bei der Neubewertung der Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist ein Wertminderungsaufwand von 25 TEUR entstanden, der in der Gesamtergebnisrechnung unter den
„anderen Aufwendungen“ erfasst worden ist (siehe Anhangangabe 12).
Am 31. Dezember 2012 umfasste die Veräußerungsgruppe die nachstehenden Vermögenswerte und Schulden.
IFRS 5.38
Vermögenswerte der Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten
eingestuft wird 3
In TEUR
2012
Sachanlagen
8.139
Vorräte
2.775
Forderungen aus Lieferung und Leistungen
und sonstige Forderungen
3.496
14.410
IFRS 5.38
Schulden der Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten
eingestuft wird 3
In TEUR
Anm.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Latente Steuerschulden
2012
4.270
22
140
4.410
IFRS 5.38
Kumulative Erträge oder Aufwendungen, die im sonstigen Ergebnis enthalten sind
Es sind keine kumulativen Erträge oder Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe stehen, im sonstigen Ergebnis enthalten.
9. Erwerb von Tochterunternehmen und nicht beherrschenden
Anteilen4, 5
IFRS 3.59–60
Erwerb von Tochterunternehmen 6
IFRS 3.B64(a)–(d) Am 31. März 2012 erlangte der Konzern die Beherrschung über Papyrus Pty Limited, einen
Hersteller und Vertriebspartner von Standardpapierbrei und -papier, indem er 65 Prozent
der Anteile und der Stimmrechtsanteile an dem Unternehmen erwarb. Dadurch stieg der
Eigenkapitalanteil des Konzerns an Papyrus von 25 auf 90 Prozent.
143
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Anhang zum Konzernabschluss
IFRS 3.B64(d)
Die Beherrschung über Papyrus ermöglicht dem Konzern, seinen Herstellungsprozess
aufgrund des Zugangs zu der patentierten Technologie von Papyrus zu modernisieren.
Es wird erwartet, dass der Erwerb dem Konzern durch den Zugang zum Kundenstamm
des erworbenen Unternehmens einen höheren Anteil am Standardpapiermarkt verschafft.
Der Konzern erwartet außerdem Kostensenkungen aufgrund von Skaleneffekten.
IFRS 3.B64(q)
In den neun Monaten bis zum 31. Dezember 2012 trug Papyrus Umsatzerlöse von
13.678 TEUR und einen Gewinn von 1.562 TEUR zum Konzernergebnis bei. Hätte der
Erwerb am 1. Januar 2012 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schät zungen des Managements bei 107.091 TEUR und der Konzerngewinn für das Jahr bei
8.257 TEUR gelegen. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat das Management angenommen, dass die vorläufig ermittelten Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes, die zum
Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle des Erwerbs am 1. Januar 2012
gültig gewesen wären.
145
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Erläuterungen
1 IFRS 3.B64(g)Für Vereinbarungen über eine bedingte Gegenleistung und Vermögenswerte für Entschä­
digungsleistungen gibt ein Unternehmen Folgendes an:
• den zum Erwerbszeitpunkt erfassten Betrag
• Beschreibung der Vereinbarung und die Grundlage für die Ermittlung des Betrags und
• Schätzung der Bandbreite der Ergebnisse (nicht abgezinst) oder, falls eine Bandbreite nicht
geschätzt werden kann, diese Tatsache und die Gründe, warum eine Bandbreite nicht
geschätzt werden kann. Wenn der Höchstbetrag der Zahlung unbegrenzt ist, gibt ein
Unternehmen diese Tatsache an.
146
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Anhang zum Konzernabschluss
9. Erwerb von Tochterunternehmen und nicht beherrschenden
Anteilen (Fortsetzung)
Erwerb von Tochterunternehmen (Fortsetzung)
Nachstehend sind die Hauptgruppen von übertragenen Gegenleistungen und die zum
Erwerbszeitpunkt erfassten Beträge von erworbenen Vermögenswerten und übernom menen Schulden zusammengefasst.
IFRS 3.B64(f)
Übertragene Gegenleistung
In TEUR
Anm.
IAS 7.40(a)
Zahlungsmittel
IAS 7.43
Eigenkapitalinstrumente (8.000 Stammaktien)
2.500
26
87
Ersatz von anteilsbasierten Vergütungsprämien – Wert der erbrachten Arbeitsleistung
120
Bedingte Gegenleistung
250
Erfüllung einer vorher bestehenden Beziehung
(326)
2.631
Ausgegebene Eigenkapitalinstrumente
Der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Stammaktien basierte auf dem Börsenkurs
des Unternehmens am 31. März 2012 von 10,88 EUR je Aktie.
Ersatz von anteilsbasierten Vergütungsprämien
IFRS 3.B64(l)
In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Kaufvertrags tauschte der Konzern von den
Mitarbeitern von Papyrus gehaltene anteilsbasierte Vergütungsprämien (die Prämien des
erworbenen Unternehmens) gegen anteilsbasierte Vergütungsprämien des Unternehmens
(die Ersatzprämien). Die Einzelheiten der Prämien des erworbenen Unternehmens und der
Ersatzprämien sind wie folgt.
Vertragsbedingungen
Marktbasierender Wert
zum Erwerbszeitpunkt
Prämien des Erwerbers
Ersatzprämien
• Tag der Gewährung am 1. April 2011
• Ausübungstag am 31. März 2015
• Dienstbedingung
• Unverfallbar zum 31. März 2015
• Dienstbedingung
527 TEUR
571 TEUR
Die Gegenleistung für den Unternehmenszusammenschluss enthält 120 TEUR, die den
Mitarbeitern von Papyrus übertragen wurden, als die Prämien des erworbenen Unternehmens durch die Ersatzprämien ausgetauscht wurden. Ein Betrag von 400 TEUR wird als
Vergütungsaufwand nach dem Erwerb erfasst. Die Ermittlung dieser Beträge beinhaltet
eine geschätzte Verfallsrate von neun Prozent. Wir verweisen auf Anhangangabe 30 für
weitere Einzelheiten zu den Ersatzprämien.
Bedingte Gegenleistung
IFRS 3.B64(g),
B67(b)
147
Der Konzern ist verpflichtet, den verkaufenden Anteilseignern in drei Jahren eine zusätzliche
Gegenleistung von 600 TEUR zu zahlen, wenn das kumulative Ergebnis vor Zinsen, Steuern,
und Abschreibungen des erworbenen Unternehmens in den kommenden drei Jahren
10.000 TEUR übersteigt. Der Konzern hat 250 TEUR als bedingte Gegenleistung in Verbindung mit der zusätzlichen Gegenleistung berücksichtigt, was ihrem beizulegenden
Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von elf Prozent
entspricht. Am 31. Dezember 2012 hatte sich der beizulegende Zeitwert der bedingten
Gegenleistung auf 270 TEUR erhöht.1
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
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Erläuterungen
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148
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Anhang zum Konzernabschluss
9. Erwerb von Tochterunternehmen und nicht beherrschenden
Anteilen (Fortsetzung)
Erwerb von Tochterunternehmen (Fortsetzung)
Übertragene Gegenleistung (Fortsetzung)
Erfüllung einer vorher bestehenden Beziehung
IFRS 3.B64(l)
Der Konzern und Papyrus waren Parteien eines langfristigen Liefervertrags, auf dessen
Grundlage Papyrus dem Konzern Holz zu einem Festpreis lieferte. Die Vereinbarung
enthielt eine Klausel, nach der der Konzern die Vereinbarung durch eine Zahlung von
326 TEUR an Papyrus kündigen konnte. Zum Erwerbszeitpunkt wurde diese vorher bestehende Beziehung tatsächlich als Teil des Erwerbs beendet. Der beizulegende Zeit wert der
Vereinbarung zum Erwerbszeitpunkt lag bei 600 TEUR, wovon sich 400 TEUR auf den für
den Konzern nachteiligen Aspekt des Vertrags im Verhältnis zu den Marktpreisen bezogen.
Der Konzern hat der Beendigung des Liefervertrags mit Papyrus 326 TEUR der übertragenen Gegenleistung zugerechnet, was dem niedrigeren aus dem Betrag zur Kündigung und
dem Wert des nicht marktgerechten Bestandteils des Vertrags entspricht. Dieser Betrag
ist in der Gesamtergebnisrechnung in den „anderen Aufwendungen“ erfasst (siehe
Anhangangabe 12).
IFRS 3.B64(i),
IAS 7.40(a)–(d)
Identifi zierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
IAS 7.40(c)
In TEUR
Anm.
Sachanlagen
16
Immaterielle Vermögenswerte
17
1.955
250
Vorräte
825
Forderungen aus Lieferung und Leistungen
848
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
375
Finanzielle Verbindlichkeiten
(500)
Latente Steuerschulden
(79)
Eventualverbindlichkeiten
32
(20)
Rückstellungen für die Behebung von Umweltschäden
32
(150)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten
(460)
3.044
IFRS 3.B67
(a)(i)–(ii)
Die nachstehenden beizulegenden Zeitwerte wurden vorläufig ermittelt.
• Die beizulegenden Zeitwerte der immateriellen Vermögenswerte (die patentierte Technologie und die Kundenbeziehungen von Papyrus) wurden bis zu einer vollständigen
unabhängigen Bewertung vorläufig ermittelt.
IFRS 3.B64(j),
B67(c),
IAS 37.86
• Die Eventualverbindlichkeit von 20 TEUR stellt eine gegenwärtige Verpflichtung hinsichtlich eines Anspruchs auf Vertragsstrafen dar, den einer der Kunden von Papyrus erhebt.
Obwohl der Konzern die Verantwortung einräumt, stellt er den vom Kunden geforderten
Betrag von 100 TEUR in Frage. Es wird erwartet, dass der Anspruch im April 2012 vor
einem Schiedsgericht verhandelt wird. Der erfasste beizulegende Zeitwert von 20 TEUR
basiert auf der Auslegung des zugrunde liegenden Vertrags durch den Konzern, bei der
die Bandbreite der möglichen Ergebnisse des Schlichtungsverfahrens berücksichtigt
wurde und die durch eine unabhängige Rechtsberatung gestützt ist. Im Zusammenhang
mit dieser Verpflichtung bestehen keine Erstattungsansprüche.
149
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
• Die Geschäftsbereiche von Papyrus unterliegen bestimmten Umweltaufl agen. Der Konzern hat eine vorläufige Beurteilung der Rückstellungen für die Behebung von Umweltschäden durchgeführt, die sich aus diesen Aufl agen ergeben und hat einen vorläufigen
Betrag in seiner erstmaligen Bilanzierung erfasst. Der Konzern wird jedoch mit seiner
Beurteilung dieser Angelegenheiten während des Bewertungszeitraums fortfahren.
Wenn innerhalb eines Jahres vom Erwerbszeitpunkt an neue Informationen über Tatsachen
und Umstände bekannt werden, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die zu Berichtigungen der vorstehenden Beträge oder zu zusätzlichen Rückstellungen geführt hätten,
wird die Bilanzierung des Unternehmenserwerbs korrigiert.
151
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Erläuterungen
1 IFRS 3.B64(h)Ein Unternehmen gibt den beizulegenden Zeitwert, die Bruttobeträge der vertraglichen For­
derungen und die zum Erwerbszeitpunkt bestmögliche Schätzung der vertraglichen Cashflows, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden, für jede Hauptgruppe von erworbenen
Forderungen (zum Beispiel Kredite, direkte Finanzierungs-Leasingverhältnisse) an.
2 IFRS 3.B64(n)Wenn ein Erwerber bei einem Unternehmenszusammenschluss einen Erwerb zu einem
Preis unter dem Marktwert tätigt, gibt er Folgendes an:
• den Betrag des erfassten Gewinns
• den Posten der Gesamtergebnisrechnung, in dem dieser Gewinn dargestellt wird und
• eine Beschreibung der Gründe, weshalb die Transaktion zu einem Gewinn führte.
3IFRS
3.B64(o)(ii)
152
Entscheidet sich ein Unternehmen für eine Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen
zum beizulegenden Zeitwert, werden die Bewertungstechniken und die in das Hauptmodell
einfließenden Parameter zur Ermittlung dieses Werts angegeben.
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Anhang zum Konzernabschluss
9. Erwerb von Tochterunternehmen und nicht beherrschenden
Anteilen (Fortsetzung)
Erwerb von Tochterunternehmen (Fortsetzung)
Identifi zierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
(Fortsetzung)
IFRS 3.B64(h)
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen fällige Bruttobeträge der
vertraglichen Forderungen von 900 TEUR, wovon 52 TEUR zum Erwerbszeitpunkt
voraussichtlich uneinbringlich waren.1
Geschäfts- oder Firmenwert 2
Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde infolge des Erwerbs wie folgt erfasst.
In TEUR
Anm.
Gesamtbetrag der übertragenen Gegenleistung
2.631
IFRS 3.B64(o),
B64(p)(ii)
Nicht beherrschende Anteile auf der Basis des Anteils
an den erfassten Vermögenswerten und Schulden von
Papyrus 3
304
IFRS 3.B64(p)(i)
Beizulegender Zeitwert des zuvor gehaltenen Anteils
an Papyrus
650
Beizulegender Zeitwert der identifizierbaren NettoVermögenswerte
(3.044)
17
541
IFRS 3.B64(p)(ii)
Die Neubewertung mit dem beizulegenden Zeitwert des bestehenden 25-Prozent-Anteils
des Konzerns an Papyrus führte zu einem Gewinn von 250 TEUR (650 TEUR abzüglich
420 TEUR Buchwert des Unternehmens, das nach der Equity-Methode bilanziert wird,
zum Erwerbszeitpunkt zuzüglich 20 TEUR der Währungsumrechnungsrücklage, die in den
Gewinn oder Verlust umgegliedert wurde).Der Gewinn ist in der Gesamtergebnisrechnung
in den „Finanzerträgen“ ausgewiesen (siehe Anhangangabe 15).
IFRS 3.B64(e),
B64(k)
Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert hauptsächlich aus den Fähigkeiten und der fachlichen Begabung der Belegschaft von Papyrus sowie den erwarteten Synergien aus der
Eingliederung des Unternehmens in das bestehende Standardpapiergeschäft des Konzerns.
Von dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert ist voraussichtlich nichts für Steuerzwecke
abzugsfähig.
Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten
IFRS 3.B64(l),
B64(m)
Bei dem Konzern sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von
50 TEUR für externe Rechtsberatungsgebühren und Due-Diligence-Kosten angefallen.
Diese Kosten sind in der Gesamtergebnisrechnung in den „Verwaltungsaufwendungen“
erfasst (siehe Anhangangabe 13).
IAS 27.30–31
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
Im Juni 2012 erwarb der Konzern einen zusätzlichen Anteil von 15 Prozent an der Swissolote AG für 200 TEUR in bar und erhöhte damit seinen Anteil von 60 auf 75 Prozent. Der
Buchwert des Nettovermögens von Swissolote im Abschluss des Konzerns betrug zum
Erwerbszeitpunkt 767 TEUR. Der Konzern erfasste eine Verringerung des nicht beherrschenden Anteils von 115 TEUR, eine Reduzierung der Gewinnrücklagen von 93 TEUR und
eine Erhöhung der Währungsumrechnungsrücklage um 8 TEUR.
153
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 27.41(e)
Nachstehend ist die Auswirkung der Änderungen der Beteiligungsquote des Unternehmens
an Swissolote zusammengefasst.
In TEUR
155
2012
Anteil des Unternehmens zum 1. Januar
392
Auswirkung der Erhöhung der Beteiligungsquote
115
Anteil am Gesamtergebnis
290
Anteil des Unternehmens zum 31. Dezember
797
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Erläuterungen
1 IAS 18.35(c)In diesem Muster-Konzernabschluss wird angenommen, dass es keine Tauschgeschäfte gibt.
Wenn ein Unternehmen wesentliche Tauschgeschäfte abschließt, gibt es den Betrag von
Umsatzerlösen aus Tauschgeschäften mit Waren oder Dienstleistungen an, der in jeder
bedeutsamen Kategorie von Umsatzerlösen enthalten ist.
2 IAS 18.35(b)In IAS 18 Umsatzerlöse werden Zinsen und Dividenden ebenfalls als „Umsatzerlöse“ be­
zeichnet. Nach unserer Erfahrung weisen Unternehmen mit Ausnahme von Finanzinstituten
erhaltene Zinsen und Dividenden in der Regel innerhalb der Finanzerträge aus. Dieses Thema
wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.2.720.20 und
7.8.80.20) diskutiert.
3 Ob Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von biologischen Vermögenswerten als
Umsatz­erlöse in einem gesonderten Posten der Gesamtergebnisrechnung oder als Teil der
sonstigen Erträge darzustellen sind, hängt nach unserer Auffassung von der relativen Bedeutung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten ab. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13
unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.9.110) diskutiert.
156
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Anhang zum Konzernabschluss
10. Umsatzerlöse1,2
Fortzuführende
Geschäftsbereiche
In TEUR
IAS 18.35(b)(i)
Verkaufte Güter
IAS 18.35(b)(ii)
Erbrachte Dienstleistungen
IAS 18.35(b)(iv)
Provisionen
IAS 40.75(f)(i)
Mieteinnahmen aus als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
IAS 11.39(a)
Erlöse aus Fertigungsaufträgen
Anm.
35
Aufgegebener
Geschäftsbereich
(siehe Anhangangabe 7)
2011
Summe
2012
2011
2012
2012
2011
98.176
92.690
7.543
3.120
2.786
–
–
3.120
12.786
451
307
–
–
451
307
310
212
–
–
310
212
659
641
–
–
659
641
102.716
96.636
7.543
23.193 105.719 115.883
23.193 110.259 119.829
Der Konzern verfügt über ein Kundenbindungsprogramm zur Förderung des Verkaufs von
bestimmten Papierprodukten, die in der Druckindustrie verwendet werden. Der Konzern
gewährt den Kunden P-Treuepunkte beim Kauf von bestimmten gekennzeichneten Papierprodukten. Diese P-Treuepunkte können gegen Vergünstigungen auf Papierprodukte
eingelöst werden. Bei ihrer Einlösung wird der entsprechende Betrag aus dem passivischen Abgrenzungsposten aufgelöst und in die Verkäufe von Gütern einbezogen.
Zum 31. Dezember 2012 weist der Konzern einen passivischen Abgrenzungsposten von
50 TEUR (2011: 38 TEUR) aus, der den beizulegenden Zeitwert des Teils der erhaltenen
oder zu erhaltenden Gegenleistung aus den ursprünglichen Verkäufen von Papierprodukten darstellt, für die P-Treuepunkte gewährt, aber noch nicht eingelöst worden sind
(siehe Anhangangabe 31).
IAS 1.122
Eine Provision bezieht sich auf den Verkauf von Produkten, bei dem der Konzern bei der
Transaktion eher als Agent denn als Prinzipal handelt. Das Management berücksichtigte
die nachstehenden Faktoren bei der Unterscheidung zwischen Agent und Prinzipal:
• Der Konzern erlangt nicht das rechtliche Eigentum an den Gütern und übernimmt keine
Verantwortung hinsichtlich der verkauften Güter.
• Der Konzern nimmt zwar die Entgelte vom Endkunden ein, doch das das gesamte
Ausfallrisiko trägt der Lieferant der Güter.
• Der Konzern kann die vom Lieferanten festgelegten Verkaufspreise nicht um mehr als
ein Prozent ändern.
IAS 11.39(b)
Fertigungsauftragserlöse wurden auf Grundlage der Methode der Gewinnrealisierung
nach dem Fertigstellungsgrad ermittelt. Der Betrag der erfassten Umsatzerlöse ergibt sich
aus dem Aufbau einer Reihe von Speichern und Warenlagern für einige Kunden des
Konzerns im Segment Holzprodukte. Diese Speicher und Warenlager werden auf Grundlage von kundenspezifischen Verträgen gefertigt.
157
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 1.97
11. Sonstige Erträge
In TEUR
Anm.
2012
2011
Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der
biologischen Vermögenswerte 3 auf Seite 156
18
576
(71)
Nettoerhöhung des Wertes der biologischen Vermögenswerte aufgrund von Geburten/Todesfällen
18
11
15
IAS 40.76(d)
Veränderung des beizulegenden Zeitwertes von
als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
19
20
60
Zuwendungen der öffentlichen Hand
31
238
–
IAS 1.98(c)
Gewinn aus der Veräußerung von Sachanlagen
26
100
150
90
1.021
194
IAS 41.40
Erträge aus Untervermietung
159
35
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Erläuterungen
1 IAS 1.87, 1.97Ein Unternehmen stellt weder in der Gesamtergebnisrechnung noch im Anhang Ertrags- oder
Aufwandsposten als außerordentliche Posten dar. Die Art und Beträge von wesentlichen
Posten werden als gesonderter Posten der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang
angegeben. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights
into IFRS (4.1.82–86) diskutiert.
2 Die IFRS sagen nichts darüber aus, wie Wertminderungsaufwendungen für Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen dargestellt werden. In diesem Muster-Konzernabschluss werden
Wertminderungsaufwendungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Teil der
anderen Aufwendungen erfasst, was eine mögliche Darstellungsalternative ist. Andere
Darstellungen – zum Beispiel als Finanzierungsaufwendungen – sind ebenfalls möglich,
solange die Angabepflichten des IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben erfüllt werden.
3 IAS 1.104Ein Unternehmen, welches das Umsatzkostenverfahren anwendet, gibt zusätzliche Informationen über die Art der Aufwendungen – zum Beispiel Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen und Amortisationen sowie Leistungen an Arbeitnehmer – an. Der in diesem MusterKonzernabschluss dargestellte Umfang der Angaben ist freiwillig.
160
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 1.97
12. Andere Aufwendungen1
In TEUR
IFRS 5.41(c)
Wertminderungsaufwand aufgrund der
Neubewertung der Veräußerungsgruppe
IFRS 7.20(e)
Wertminderungsaufwand bei Forderungen
aus Lieferung und Leistungen 2
Anm.
2012
2011
8
25
–
34
150
30
9
326
–
359
–
860
30
Aufwendungen aus der Erfüllung einer vorher
bestehenden Beziehung mit dem erworbenen
Unternehmen
Aufwendungen im Zusammenhang mit einem
Erdbeben
Bei einem hundertprozentigen Tochterunternehmen sind Aufwendungen von 359 TEUR
aufgrund eines Erdbebens angefallen. Die Aufwendungen betreffen die Begutachtung der
Anlagen und die Entfernung von beschädigten Gegenständen.
IAS 1.104
13. Aufwendungen nach Aufwandsarten3
In TEUR
Anm.
2012
2011
Bestandsveränderungen bei fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
23
(1.641)
1.380
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
23
43.716
41.485
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer
14
22.204
19.457
Abschreibungen und Amortisationen
16, 17
5.786
5.917
Wertminderungen von Sachanlagen und
Geschäfts- oder Firmenwerten
16, 17
(377)
1.408
Beratungsaufwendungen
4.866
4.212
Aufwendungen für Werbung
2.550
2.650
12.673
12.824
2.166
831
91.943
90.164
Wartungsaufwendungen
Andere Aufwendungen
Summe der Umsatz-, Vertriebs- und
Verwaltungskosten sowie der Forschungsund Entwicklungsaufwendungen
161
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 1.104
14. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer3 auf Seite 160
In TEUR
Anm.
2012
2011
18.285
16.209
1.468
1.267
Beiträge an beitragsorientierte
Versorgungspläne
455
419
Leistungen aus Anlass der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses
350
450
425
500
26
12
Löhne und Gehälter
Sozialversicherungsbeiträge
IAS 19.46
Aufwendungen im Zusammenhang mit
leistungsorientierten Plänen
29
Erhöhung der Verbindlichkeit wegen Sonderurlaub nach langjähriger Dienstzeit
IFRS 2.51(a)
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich
durch Eigenkapitalinstrumente
30
755
250
IFRS 2.51(a)
Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich
30
440
350
22.204
19.457
163
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Erläuterungen
1 IFRS 7.20In den IFRS existieren keine Vorgaben, welche Größen in die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen einzubeziehen sind. Im Rahmen der Darstellung der Rechnungslegungs­
methoden sind allerdings Angaben zu den in die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen einbezogenen Posten zu machen; siehe entsprechend Anhangangabe 3(p). Dieses Thema
wird in der 9. Auflage 2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.8.80.20)
diskutiert.
2 IFRS 7.20(b)Die gesamten Zinserträge der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
finanziellen Vermögenswerte sind im Anhang anzugeben. In diesem Muster-Konzernabschluss werden die Zinserträge nach den Kategorien der finanziellen Vermögenswerte unter­
gliedert. Obwohl dieser Grad der Untergliederung nicht verlangt wird, hat das Unternehmen
jede wesentliche Erfolgswirkung aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im
Anhang separat darzustellen.
3 Soweit anwendbar, werden ferner folgende Angaben verlangt:
IFRS 7.20(a)
(iii)–(v)
• Nettogewinne bzw. -verluste aus bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzanlagen, Krediten,
Forderungen und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden
IFRS 7.20(c) •Erträge und Aufwendungen in Form von Entgelten, bei denen es sich nicht um Beträge
handelt, die zur Bestimmung des Effektivzinssatzes herangezogen worden sind
IFRS 7.24(a)
•bei Absicherungen des beizulegenden Zeitwertes die Gewinne und Verluste aus dem
Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft, die dem abgesicherten Risiko
zuzurechnen sind, und
IFRS 7.24(c)
•der unwirksame Teil einer Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der Absicherung
einer Nettoinvestition.
4 IFRS 7.28 Hinsichtlich des sofort zu vereinnahmenden Gewinns oder Verlusts („Day One Profit „) sind
folgende Angaben notwendig:
• die relevante Rechnungslegungsmethode und
• die aggregierte Differenz, die noch im Gewinn oder Verlust zu erfassen ist, sowie eine
entsprechende Überleitung zwischen Anfangs- und Endbestand.
5 IAS 32.40Als Aufwand eingestufte Dividenden können in der Gesamtergebnisrechnung entweder mit
dem Zinsaufwand aus sonstigen Verbindlichkeiten zusammengefasst oder gesondert aus­
gewiesen werden. Soweit Unterschiede in der Behandlung von Dividenden und Zinsen im
Hinblick auf ihre steuerliche Abzugsfähigkeit bestehen, ist ein gesonderter Ausweis in der
Gesamtergebnisrechnung zu empfehlen.
6 IAS 1.93Ein Umgliederungsbetrag wird mit dem zugehörigen Bestandteil des sonstigen Ergebnisses in
der Periode berücksichtigt, in welcher der Anpassungsbetrag in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert wird.
164
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sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 1.97
15. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen1
Im Gewinn oder Verlust erfasste Beträge
In TEUR
Anm.
2012
2011
IFRS 7.20(b)
Zinserträge aus nicht wertgeminderten bis zur
Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen 2
157
89
IFRS 7.20(d)
Zinserträge aus wertgeminderten bis zur
Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen 2
7
6
IFRS 7.20(b)
Zinserträge aus zur Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten 2
8
27
IFRS 7.20(b)
Zinserträge aus Krediten und Forderungen 2
36
29
IFRS 7.20(b)
Gesamtzinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
208
151
250
–
IFRS 3.42, B64(p) Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert
bereits vorhandener Anteile an nunmehr
konsolidierungspflichtigen Unternehmen
9
IAS 18.35(b)(v)
Dividendenerträge aus zur Veräußerung
verfügbaren finanziellen Vermögenswerten
26
32
IFRS 7.20(a)(ii)
Aus dem Eigenkapital umgegliederter Nettogewinn aus dem Abgang zur Veräußerung
verfügbarer finanzieller Vermögenswerte
64
–
IFRS 7.23(d)
Aus dem Eigenkapital umgegliederte Nettoveränderung des beizulegenden Zeitwertes von
Absicherungen von Zahlungsströmen
31
11
IFRS 7.20(a)(i)
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von finanziellen Vermögenswerten, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet werden:
74
–
508
286
1.161
480
(1.413)
(1.299)
(138)
(293)
– zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte
–
(19)
– solche, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bestimmt wurden
–
(22)
9
(20)
–
32
(60)
–
– zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte
– Vermögenswerte, die bei Erstansatz
entsprechend bestimmt wurden
Finanzerträge 3, 4
IFRS 7.20(b)
Zinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten 5
IAS 21.52(a)
Netto-Fremdwährungsverluste
IFRS 7.20(a)(i)
Nettoveränderung des beizulegenden Zeitwertes von finanziellen Vermögenswerten:
IFRS 7.20(v)
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes
bedingter Gegenleistungen
IAS 37.84(e)
Aufzinsung der Rückstellungen für die
Behebung von Umweltschäden
Fortsetzung auf Seite 167
165
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
In TEUR
Anm.
2012
2011
IFRS 7.20(e)
Wertminderungen von bis zur Endfälligkeit zu
haltenden Finanzinvestitionen
(60)
–
IFRS 7.24(b)
Unwirksamer Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Absicherungen von
Zahlungsströmen
(16)
(13)
(1.707)
(1.646)
(546)
(1.166)
2012
2011
(3)
(8)
Finanzierungsaufwendungen 3 und 4 auf
Seite 164
Im Gewinn oder Verlust erfasster
Nettofi nanzaufwand
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge
In TEUR
Anm.
IAS 1.7
Nettoverlust aus einer Absicherung einer
Nettoinvestition in einen ausländischen
Geschäftsbetrieb
IFRS 7.23(c)
Wirksamer Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Absicherungen von
Zahlungsströmen
(62)
77
IFRS 7.23(d)
In den Gewinn oder Verlust umgegliederte
Nettoveränderung des beizulegenden Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen 6 auf Seite 164
(31)
(11)
IFRS 7.20(a)(ii),
IAS 1.82(g)
Nettoveränderungen im beizulegenden Zeitwert
bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen
Vermögenswerten
199
94
IFRS 7.20(a)(ii)
In den Gewinn oder Verlust umgegliederte
Nettoveränderungen des beizulegenden
Zeitwertes aus zur Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten 6 auf Seite 164
(64)
–
IAS 1.90–91
Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern auf
Finanzerträge und Finanzaufwendungen 9 auf
(14)
(53)
25
99
22
Seite18
Im sonstigen Ergebnis erfasste
Finanzerträge nach Steuern
167
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Erläuterungen
1IAS 16.73
(d)–(e)
Ein Unternehmen gibt eine Überleitung des Buchwerts von Sachanlagen vom Beginn bis zum
Ende der Berichtsperiode an. Die gesonderten Überleitungen des Bruttobuchwerts und der
kumulierten Abschreibungen, die in diesem Muster-Konzernabschluss gezeigt werden, sind
nicht erforderlich, und es kann ein anderes Format verwendet werden. Ein Unternehmen ist
jedoch verpflichtet, den Bruttobuchwert und kumulierte Abschreibungen zu Beginn und zum
Ende der Berichtsperiode anzugeben.
IAS 16.74(d)Ein Unternehmen gibt den im Gewinn oder Verlust erfassten Entschädigungsbetrag von
Dritten für Sachanlagen an, die wertgemindert, untergegangen oder außer Betrieb genommen wurden.
IAS 16.77Wenn ein Unternehmen das Neubewertungsmodell zur Bilanzierung von Sachanlagen
verwendet, gibt es das Folgende an:
• den Stichtag der Neubewertung
• ob ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen wurde
• die Methoden und wesentlichen Annahmen, die zur Schätzung der beizulegenden Zeit­
werte der Gegenstände geführt haben
• den Umfang, in dem die beizulegenden Zeitwerte der Gegenstände unter Bezugnahme
auf die in einem aktiven Markt beobachteten Preise oder auf kürzlich zu marktüblichen
Bedingungen getätigte Transaktionen direkt ermittelt wurden, oder ob andere Bewertungs­
techniken zur Schätzung benutzt wurden
• für jede neu bewertete Gruppe von Sachanlagen den Buchwert, der angesetzt worden
wäre, wenn die Vermögenswerte nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet worden
wären (das heißt nicht neu bewertet) und
• die Neubewertungsrücklage mit Angabe der Veränderung in der Periode und eventuell
bestehender Ausschüttungsbeschränkungen an die Eigentümer.
168
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Anhang zum Konzernabschluss
16. Sachanlagen1
IAS 16.73(d)–(e)
In TEUR
TechGrundSachnische Einbaustücke
und Anlagen ten und anlagen
Anm. Gebäude und BGA Zubehör im Bau Summe
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
IAS 16.73(d)
Stand zum 1. Januar 2011
IAS 16.73(e)(i)
Zugänge
IAS 16.73(e)(ii)
Abgänge
IAS 16.73(e)(viii)
Nettoumrechnungsdifferenzen
IAS 16.73(d)
Stand zum 31. Dezember 2011
IAS 16.73(d)
Stand zum 1. Januar 2012
IAS 16.73(e)(iii)
Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse
IAS 16.73(e)(i),
74(b)
7.328
29.509
5.289
–
193
1.540
675
–
2.408
–
(1.081)
–
–
(1.081)
–
316
171
–
487
7.521
30.284
6.135
–
43.940
7.521
30.284
6.135
–
43.940
185
1.580
190
–
1.955
Andere Zugänge
1.750
9.544
657
4.100
16.051
IAS 16.73(e)(ix)
Verrechnung der kumulierten
Abschreibungen auf das in die
als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien umgegliederte
Gebäude
(300)
–
–
–
(300)
IAS 16.73(e)(ix)
Neubewertung des in die als
Finanzinvestition gehaltene
Immobilien umgegliederten
Gebäudes
200
–
–
–
200
IAS 16.73(e)(ix)
Umklassifizierung in als
Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien
19
(800)
–
–
–
(800)
IAS 16.73(e)(ii)
Umklassifizierung in als
zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
8
–
(9.222)
–
–
(9.222)
IAS 16.73(e)(ii)
Abgänge
–
(11.972)
(2.100)
IAS 16.73(e)(viii)
Nettoumrechnungsdifferenzen
–
91
50
–
141
IAS 16.73(d)
Stand zum 31. Dezember 2012
8.556
20.305
4.932
4.100
37.893
693
5.557
939
–
7.189
9
42.126
– (14.072)
Kumulierte Abschreibungen und
Wertminderungsaufwendungen
IAS 16.73(d)
Stand zum 1. Januar 2011
IAS 16.73(e)(vii)
Abschreibungen des Jahres
13
123
4.240
759
–
5.122
IAS 16.73(e)(vi)
Wertminderungsaufwand
17
–
1.123
–
–
1.123
IAS 16.73(e)(ii)
Abgänge
–
(700)
–
–
(700)
IAS 16.73(e)(viii)
Nettoumrechnungsdifferenzen
–
98
59
–
157
IAS 16.73(d)
Stand zum 31. Dezember 2011
816
10.318
1.757
–
12.891
Fortsetzung auf Seite 171
169
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Anhang zum Konzernabschluss
In TEUR
TechGrundSachnische Einbaustücke
und Anlagen ten und anlagen
Anm. Gebäude und BGA Zubehör im Bau Summe
IAS 16.73(d)
Stand zum 1. Januar 2012
IAS 16.73(e)(vii)
Abschreibungen des Jahres
IAS 16.73(e)(vi)
Wertaufholungen
IAS 16.73(e)(ix)
Verrechnung der kumulierten
Abschreibungen des in die als
Finanzinvestition gehaltene
Immobilien umgegliederten
Gebäudes
IAS 16.73(e)(ii)
Umklassifizierung in als zur
Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
IAS 16.73(e)(ii)
IAS 16.73(e)(viii)
IAS 16.73(d)
Stand zum 31. Dezember 2012
IAS 16.73(e),
Buchwerte
1.78(a)
171
816
10.318
1.757
–
12.891
13
120
4.140
741
–
5.001
17
–
(393)
–
–
(393)
(300)
–
–
–
(300)
–
(1.058)
–
–
(1.058)
Abgänge
–
(3.808)
(1.127)
–
(4.935)
Nettoumrechnungsdifferenzen
–
63
38
–
101
636
9.262
1.409
–
11.307
Zum 1. Januar 2011
6.635
23.952
4.350
–
34.937
Zum 31. Dezember 2011
6.705
19.966
4.378
–
31.049
Zum 31. Dezember 2012
7.920
11.043
3.523
4.100
26.586
8
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Erläuterungen
1 IAS 36.131Im Hinblick auf den Gesamtbetrag der Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen, die nicht gesondert angegeben werden, da sie nicht als wesentlich erachtet werden, gibt
ein Unternehmen Folgendes an:
• die wichtigsten Gruppen von Vermögenswerten, die von Wertminderungsaufwendungen
oder Wertaufholungen betroffen sind, und
• die wichtigsten Ereignisse und Umstände, die zu den Wertminderungsaufwendungen und
Wertaufholungen geführt haben.
2 IAS 8.39–40Ein Unternehmen gibt die Art und den Betrag einer Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung an, die eine Auswirkung in der Berichtsperiode hat oder von der erwartet wird,
dass sie Auswirkungen in zukünftigen Perioden hat. Erfolgt jedoch die Angabe des Betrags
der Auswirkungen in zukünftigen Perioden nicht, weil die Schätzung dieser Auswirkungen
undurchführbar ist, weist das Unternehmen auf diesen Umstand hin.
3 IAS 1.42Wenn die Umgliederung der Vergleichsbeträge undurchführbar ist, gibt das Unternehmen das
Folgende an:
• den Grund für die unterlassene Umgliederung der Beträge und
• die Art der Anpassungen, die bei einer Umgliederung erfolgt wären.
172
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Anhang zum Konzernabschluss
16. Sachanlagen (Fortsetzung)
Wertminderungsaufwand und nachfolgende Wertaufholung1
Im Laufe des Jahres 2011 überprüfte der Konzern aufgrund regulatorischer Beschränkungen, die der Herstellung eines neuen Produkts im Segment Standardpapier auferlegt
wurden, die zugehörige Produktlinie auf Wertminderung und erfasste einen Wertminderungsaufwand von 1.123 TEUR im Hinblick auf die technischen Anlagen und Betriebs- und
Geschäftsausstattung. Im Jahr 2012 wurden 393 TEUR des Wertminderungsaufwands
wieder zugeschrieben. Wir verweisen auf Anhangangabe 17 für weitere Einzelheiten zum
Wertminderungsaufwand und der nachfolgenden Wertaufholung.
Geleaste technische Anlagen und Maschinen
IAS 17.31(a), (e)
IAS 7.43
Der Konzern mietet Fertigungsanlagen im Rahmen einer Reihe von Finanzierungs-Leasingvereinbarungen. Einige Leasingverhältnisse bieten dem Konzern die Option, die Anlagen
zu einem günstigen Preis zu erwerben. Bei einem der Leasingverhältnisse handelt es sich
nicht um eine Vereinbarung in der rechtlichen Form eines Leasingverhältnisses, jedoch wird
es auf Grundlage seiner Vertragsbedingungen als ein solches bilanziert. Die geleasten
Anlagen dienen als Sicherheit für die Leasingverpflichtungen. Am 31. Dezember 2012 lag
der Nettobuchwert der geleasten technischen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung bei 1.646 TEUR (2011: 1.972 TEUR). Im Laufe des Jahres erwarb der Konzern
Leasinggegenstände im Wert von 200 TEUR (2011: 180 TEUR) (siehe Anhangangabe 28).
Andere, nicht zahlungswirksame Investitions- und Finanzierungstransaktionen werden in
Anhangangabe 26 angegeben.
Sicherheiten
IAS 16.74(a)
Am 31. Dezember 2012 unterliegen Immobilien mit einem Buchwert in Höhe von
5.000 TEUR (2011: 4.700 TEUR) einer Namensschuldverschreibung zur Sicherung von
Bankdarlehen (siehe Anhangangabe 28).
Im Bau befi ndliche Sachanlagen
IAS 16.74(b)
Im Laufe des Jahres erwarb der Konzern ein Grundstück mit der Absicht, eine neue Fabrik
an diesem Standort zu errichten. Die Erwerbskosten lagen bei 3.100 TEUR. Der Konzern
begann mit der Errichtung der neuen Fabrik. Die bis zum Abschlussstichtag angefallenen
Anschaffungs- und Herstellungskosten beliefen sich auf 1.000 TEUR (2011: 0 TEUR).
IAS 23.26
In den oben genannten Kosten sind aktivierte Fremdkapitalkosten für den Grundstückserwerb und die Errichtung der neuen Fabrik von 194 TEUR (2011: 0 TEUR) enthalten, deren
Finanzierungskostensatz bei 5,2 Prozent (2011: k. A.) lag.
Änderung von Schätzungen
Im Laufe des Jahres führte der Konzern eine Überprüfung der betrieblichen Effizienz bei
einem seiner Werke durch, was zu Änderungen der erwarteten Nutzung von bestimmten
Sachanlagen führte. Einige Färbeanlagen, für die das Management zuvor einen Verkauf
nach fünfjähriger Nutzung vorgesehen hat, werden nun voraussichtlich zwölf Jahre, gerechnet ab dem Erwerbszeitpunkt, in der Produktion eingesetzt. Das hat zur Folge, dass sich
die erwarteten Nutzungsdauern dieser Vermögenswerte erhöhen und sich ihre geschätzten
Restwerte reduzieren. Die Auswirkung dieser Änderungen auf den tatsächlichen und
erwarteten Abschreibungsaufwand im laufenden Jahr bzw. in künftigen Jahren (in den
„Umsatzkosten“ enthalten) ist wie folgt: 2
IAS 8.39, 16.76
173
In TEUR
2012
2013
2014
2015
2016
Später
(Reduzierung) Anstieg des
Abschreibungsaufwands
(256)
(113)
150
150
130
170
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Anhang zum Konzernabschluss
Änderung der Klassifi zierung
IAS 1.41(a), (c)
IAS 1.41(b)
Im laufenden Jahr änderte der Konzern den Ausweis von Abschreibungen auf einige Büroräume innerhalb der Konzerngesamtergebnisrechnung von „Verwaltungsaufwendungen“
in „Vertriebskosten“, um die Art, in der ein wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung der
Büroräume erzielt wird, sachgerechter darzustellen. Die Vorjahresbeträge in der Gesamtergebnisrechnung wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit entsprechend angepasst, was
dazu führte, dass 120 TEUR von den „Verwaltungsaufwendungen“ in die „Vertriebskosten“
umgegliedert wurden. 3 auf Seite 172
Da es sich bei den Beträgen um Umgliederungen innerhalb des Betriebsergebnisses in der
Gesamtergebnisrechnung handelt, hatte diese Umgliederung keinerlei Auswirkung auf die
Konzernbilanz.
175
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Erläuterungen
1 IAS 38.122
Ein Unternehmen gibt das Folgende an:
• für einen immateriellen Vermögenswert, dessen Nutzungsdauer als unbegrenzt eingeschätzt wurde, den Buchwert dieses Vermögenswerts und die Gründe für die Einschätzung
seiner unbegrenzten Nutzungsdauer. Im Rahmen der Begründung beschreibt das Unter­
nehmen den/die Faktor(en), der/die bei der Ermittlung der unbegrenzten Nutzungsdauer
des Vermögenswerts eine wesentliche Rolle spielte(n)
• eine Beschreibung, den Buchwert und den verbleibenden Amortisationszeitraum für jeden
einzelnen immateriellen Vermögenswert, der für den Abschluss von wesentlicher Bedeutung ist
• für immaterielle Vermögenswerte, die durch eine Zuwendung der öffentlichen Hand
erworben und zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt wurden:
• den beizulegenden Zeitwert, der für diese Vermögenswerte zunächst angesetzt wurde
• ihren Buchwert und
• ob sie in der Folgebewertung nach dem Anschaffungskostenmodell oder nach dem
Neubewertungsmodell bewertet werden
• das Bestehen und die Buchwerte immaterieller Vermögenswerte, mit denen ein beschränktes Eigentumsrecht verbunden ist, und die Buchwerte immaterieller Vermögenswerte, die
als Sicherheit für Verbindlichkeiten begeben sind und
• den Betrag für vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte.
IFRS 3.61,
B67(d)
(iii)–(v), IAS
38.118
Bei der Darstellung einer Überleitung des Buchwerts immaterieller Vermögenswerte und des
Geschäfts- oder Firmenwerts, gibt ein Unternehmen gegebenenfalls an:
IFRS 3.67,
IAS 12.68(a)
• Berichtigungen des Geschäfts- oder Firmenwerts aufgrund des Ansatzes latenter Steuer­
ansprüche nach einem Unternehmenszusammenschluss.
• Vermögenswerte, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden oder
zu einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe gehören, und
andere Abgänge
• Verminderungen und Erhöhungen des Buchwerts immaterieller Vermögenswerte während
der Periode aufgrund von im sonstigen Ergebnis erfassten oder aufgehobenen Wertminderungsaufwendungen und
IAS 38.124Wenn ein Unternehmen immaterielle Vermögenswerte nach dem Neubewertungsmodell
bilanziert, gibt es das Folgende an:
• den Stichtag der Neubewertung für jede Gruppe der immateriellen Vermögenswerte
• den Buchwert jeder Gruppe von neu bewerteten immateriellen Vermögenswerten
• den Buchwert, der angesetzt worden wäre, wenn die neu bewertete Gruppe von immate­
riellen Vermögenswerten nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet worden wäre
• den Betrag der sich auf immaterielle Vermögenswerte beziehenden Neubewertungsrück­
lage zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode unter Angabe der Änderungen während
der Periode und jeglicher Ausschüttungsbeschränkungen an die Eigentümer und
• die Methoden und wesentlichen Annahmen, die zur Schätzung des beizulegenden Zeit­
wertes der Vermögenswerte geführt haben.
2 IAS 28.23Nach unserer Auffassung sind die Angaben, die für einen Geschäfts- oder Firmenwert, der
aus einem Unternehmenszusammenschluss entstanden ist, vorzunehmen sind, für einen
Geschäfts- oder Firmenwert, der sich auf ein Unternehmen bezieht, das nach der Equity-­
Methode bilanziert wird, nicht notwendig. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13
unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.5.660) diskutiert.
176
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sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Anhang zum Konzernabschluss
17. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäftsoder Firmenwert1
IFRS 3.61,
IAS 38.118(c),
(e)
In TEUR
Geschäfts- Patente
oder
und EntwickFirmen- Warenlungswert2 zeichen
kosten Andere
Anm.
Summe
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
IFRS 3.B67(d)(i),
IAS 38.118
Stand zum 1. Januar 2011
3.545
1.264
4.111
–
8.920
IAS 38.118(e)(i)
Zugänge aus unternehmensinterner Entwicklung
–
–
515
–
515
IAS 38.118(e)(vii)
Nettoumrechnungsdifferenzen
–
(171)
(75)
–
(246)
IFRS 3.B67(d)
(viii), IAS 38.118
Stand zum 31. Dezember 2011
3.545
1.093
4.551
–
9.189
IFRS 3.B67(d)(i),
IAS 38.118
Stand zum 1. Januar 2012
3.545
1.093
4.551
–
9.189
IFRS 3.B67(d)(ii),
IAS 38.118(e)(i)
Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse
541
170
–
80
791
IAS 38.118(e)(i)
Andere Zugänge aus unternehmensinterner Entwicklung
–
–
1.272
–
1.272
IAS 38.118(e)(vii)
Nettoumrechnungsdifferenzen
–
186
195
–
381
IFRS 3.B67(d)
(viii), IAS 38.118
Stand zum 31. Dezember 2012
4.086
1.449
6.018
80
11.633
138
552
2.801
–
3.491
9
Kumulierte Abschreibungen und
Wertminderungsaufwendungen
IFRS 3.B67(d)(i),
IAS 38.118
Stand zum 1. Januar 2011
IAS 38.118(e)(vi)
Abschreibungen des Jahres
–
118
677
–
795
IAS 38.118(e)(iv)
Wertminderungsaufwand
13
–
–
285
–
285
IAS 38.118(e)(vii)
Nettoumrechnungsdifferenzen
–
(31)
(12)
–
(43)
IFRS 3.B67(d)
(viii), IAS 38.118
(c)
Stand zum 31. Dezember 2011
138
639
3.751
–
4.528
IFRS 3.B67(d)(i),
IAS 38.118
Stand zum 1. Januar 2012
138
639
3.751
–
4.528
IAS 38.118(e)(iv)
Abschreibungen des Jahres
–
129
646
10
785
IFRS 3.B67(d)(v)
Wertminderungsaufwand
116
–
–
–
116
IAS 38.118(e)(v)
Wertaufholungen
–
–
(100)
–
(100)
IAS 38.118(e)(vii)
Nettoumrechnungsdifferenzen
–
61
17
–
78
IFRS 3.B67(d)
(viii), IAS 38.118
Stand zum 31. Dezember 2012
254
829
4.314
10
5.407
13
Fortsetzung auf Seite 179
177
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Erläuterungen
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178
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Anhang zum Konzernabschluss
In TEUR
Geschäfts- Patente
und Entwickoder
lungsFirmen- Warenkosten
Andere
zeichen
wert
Anm.
Summe
Buchwerte
IAS 38.118(c)
Zum 1. Januar 2011
3.407
712
1.310
–
5.429
IAS 38.118(c)
Zum 31. Dezember 2011
3.407
454
800
–
4.661
IAS 38.118(c)
Zum 31. Dezember 2012
3.832
620
1.704
70
6.226
Abschreibungen und Wertminderungsaufwand
IAS 38.118(d)
179
Die Abschreibungen auf Patente, Warenzeichen und Entwicklungskosten werden den Herstellungskosten der Vorräte zugerechnet und werden mit dem Verkauf der Vorräte in den
„Umsatzkosten“ erfasst; die Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte
werden genauso den „Umsatzkosten“ zugeordnet wie der Wertminderungsaufwand.
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Erläuterungen
1 IAS 36.132Einem Unternehmen wird empfohlen, die benutzten Annahmen zur Bestimmung des erziel­
baren Betrags der Vermögenswerte und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anzugeben.
Diese Veröffentlichung veranschaulicht die Angaben des Abzinsungssatzes und der ewigen
Wachstumsrate. Paragraph 134 des IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten erfordert
diese Angaben nur für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, die einen Geschäfts- oder
Firmenwert oder immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer
enthalten, was bei dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit nicht der Fall ist.
2 IAS 36.130(f)Wenn der erzielbare Betrag eines einzelnen Vermögenswerts, einschließlich Geschäfts- oder
Firmenwerts, oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Grundlage seines beizu­
legenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten bestimmt wird und ein wesentlicher
Wertminderungsaufwand erfasst wird oder, im Fall von immateriellen Vermögenswerten mit
Ausnahme eines Geschäfts- oder Firmenwerts (eine Wertminderung für den Geschäftsoder Firmenwert darf nicht aufgeholt werden), während der Periode aufgeholt wird, gibt ein
Unternehmen die Grundlage an, die benutzt wurde, um den beizulegenden Zeitwert abzüglich
der Verkaufskosten zu bestimmen.
IAS 36.130(c)Wenn ein wesentlicher Wertminderungsaufwand für einen einzelnen Vermögenswert erfasst
wird, gibt ein Unternehmen an:
• die Art des Vermögenswerts und
• falls das Unternehmen gemäß IFRS 8 Informationen für Segmente darstellt, das berichtspflichtige Segment, zu dem der Vermögenswert gehört.
IAS 36.130
(d)(iii)
Wenn ein wesentlicher Wertminderungsaufwand für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit
erfasst wird, und sich die Zusammenfassung von Vermögenswerten für die Identifizierung der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit seit der vorhergehenden Schätzung des erzielbaren
Betrags geändert hat, beschreibt ein Unternehmen die gegenwärtige und frühere Art der
Zusammenfassung der Vermögenswerte sowie die Gründe für die Änderung der Art, wie die
zahlungsmittelgenerierende Einheit identifiziert wird.
IAS 36.126
(c)–(d)
Sofern anwendbar gibt ein Unternehmen die Höhe der Wertminderungsaufwendungen oder
Wertaufholungen bei neu bewerteten Vermögenswerten an, die während der Periode in das
sonstige Ergebnis eingegangen sind.
3 IAS 36.126Wenn ein Unternehmen Aufwendungen auf Grundlage ihrer Funktion einstuft, wird ein
etwai­ger Wertminderungsaufwand der entsprechenden Funktion zugeordnet. In dem seltenen Fall, dass ein Wertminderungsaufwand keiner Funktion zugeordnet werden kann, hat er
nach unserer Auffassung als ein gesonderter Posten in die anderen Aufwendungen einzu­
gehen, wenn er wesentlich ist (zum Beispiel Wertminderung beim Geschäfts- oder Firmenwert), wobei zusätzliche Angaben in einer Anhangangabe gemacht werden. Dieses Thema
wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.10.430.20)
diskutiert.
Nach unserer Auffassung ist ein Wertminderungsaufwand, der in einem veröffentlichten
Zwischenabschluss erfasst wurde, im Abschluss zum Geschäftsjahresende in dem gleichen
Posten darzustellen, selbst wenn der Vermögenswert zwischenzeitlich verkauft worden ist
und der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang in einen anderen Posten des Abschlusses zum
Geschäftsjahresende eingeht. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.10.430.30) diskutiert.
180
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Anhang zum Konzernabschluss
17. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäftsoder Firmenwert (Fortsetzung)
Erzielbarkeit von Entwicklungskosten1
IAS 36.132
Der Buchwert eines immateriellen Vermögenswerts, der ein Entwicklungsprojekt für ein
neues Verfahren in einer der Fabriken des Konzerns im Segment Standardpapier darstellt,
beträgt 400 TEUR. Im Laufe des Jahres wurde ein Wertminderungstest vorgenommen, da
die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Einführung dieses neuen Verfahrens sich
derart verzögerte, dass der Nutzen aus dem neuen Verfahren nicht so schnell wie zuvor
erwartet erzielt werden wird. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit (der Fabrik, die das Verfahren anwendet) wurde auf Grundlage seines Nutzungswerts geschätzt, unter der Annahme, dass die Genehmigung bis Juli 2012 erteilt wird und
unter Verwendung eines Abzinsungssatzes vor Steuern von zwölf Prozent und einer Wachstumsrate von zwei Prozent 2016. Der erzielbare Betrag wurde höher geschätzt als der
Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, sodass kein Wertminderungsbedarf
bestand.
IAS 1.125, 129
Das Management hält es für möglich, dass sich die aufsichtsbehördliche Genehmigung um
ein weiteres Jahr bis Juli 2013 verzögern wird. Die Umsatzerlöse aus dem unveränderten
Verfahren würden weiter zurückgehen und eine weitere Verzögerung um ein Jahr hätte eine
Wertminderung von ca. 100 TEUR auf den Buchwert der Fabrik zur Folge.
Wertminderungsaufwand und nachfolgende Wertaufholung
IAS 36.130(a),
130(d)(i)
Im Laufe des Jahres 2011 beurteilte der Konzern aufgrund regulatorischer Beschränkungen,
die der Herstellung eines neuen Produkts im Segment Standardpapier auferlegt wurden,
den erzielbaren Betrag der zugehörigen Produktlinie. Die Produktlinie steht in Zusammenhang mit einem neuen innovativen Produkt, das erwartungsgemäß im Jahr 2012 zur
Veräußerung verfügbar sein sollte. Eine aufsichtsbehördliche Prüfung im Jahr 2011 ergab
jedoch, dass das Produkt bestimmte Umweltstandards nicht erfüllte, was umfangreiche
Änderungen des Herstellungsprozesses notwendig machte. Das hatte zur Folge, dass die
Produktion verschoben werden musste und der erwartete Markteintrittszeitpunkt sich
verzögerte.
IAS 36.130(e)
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (der Produktlinie, die das
Produkt herstellen wird) wurde auf Grundlage seines Nutzungswerts 2 unter der Annahme
geschätzt, dass die Produktlinie ihren Regelbetrieb im August 2014 aufnehmen würde. Auf
Grundlage der Annahme im Jahr 2011 wurde ein Buchwert der Produktlinie ermittelt, der
um 1.408 TEUR höher war als ihr erzielbarer Betrag, sodass in entsprechender Höhe ein
Wertminderungsaufwand erfasst wurde (siehe unten). Nach einigen Änderungen am
Sanierungsplan überprüfte der Konzern im Jahr 2012 seine Schätzungen, und es wurden
493 TEUR der ursprünglich erfassten Wertminderung aufgehoben.
IAS 36.130(g)
Die Schätzung des Nutzungswerts wurde unter Verwendung eines Abzinsungssatzes vor
Steuern in Höhe von 10,5 Prozent (2011: 9,8 Prozent) ermittelt.
IAS 36.126(a)–
(b), 130(b), 130
(d)(ii)
Der Wertminderungsaufwand und die spätere Wertaufholung wurden den einzelnen
Vermögenswerten, die die Produktlinie (Teil des Segments Standardpapier) bilden, wie
folgt anteilig zugeordnet.
181
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Erläuterungen
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182
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Anhang zum Konzernabschluss
In TEUR
Technische Anlagen und Betriebs- und
Geschäftsausstattung (siehe Anhangangabe 16)
Aktivierte Entwicklungskosten
IAS 36.126(a)–(b)
183
Ursprünglicher
Buchwert
Verlust
in 2011
Wertaufholung
in 2012
1.987
1.123
(393)
504
285
(100)
2.491
1.408
(493)
Der Wertminderungsaufwand und die spätere Wertaufholung wurden in den
„Umsatzkosten“ erfasst. 3 auf Seite 180
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Erläuterungen
1IAS 36.84–
85, 96, 133
Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert, der einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu­ge­
ord­net ist, bei einem Unternehmenszusammenschluss in der Berichtsperiode identifiziert
worden ist, wird dieser Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung vor Ablauf dieser
Berichtsperiode überprüft. Wenn jedoch die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs nur
vorläufig ermittelt werden kann, ist es ggf. auch nicht möglich, die Zuordnung eines Geschäfts- oder Firmenwerts zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vor Ende der Periode
vorzunehmen, in der der Unternehmenszusammenschluss stattfand. In solchen Fällen gibt ein
Unternehmen den Betrag des nicht zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts zusammen
mit den Gründen an, warum der Geschäfts- oder Firmenwert nicht zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet worden ist. Die Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat jedoch vor Ablauf der ersten jährlichen Berichts­
periode, die nach dem Erwerbsdatum beginnt, zu erfolgen. Dieses Thema wird in der 9. Auf­
lage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.10.480.20) diskutiert.
2 IAS 36.99 Anstatt den erzielbaren Betrag zu berechnen, kann ein Unternehmen seine letzte vorherige
Berechnung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die einen
Geschäfts - oder Firmenwert enthält, verwenden, wenn alle nachstehenden Kriterien erfüllt
sind:
• Es hat seit der Berechnung keine wesentlichen Änderungen der Vermögenswerte und
Schulden, die diese Einheit bilden, gegeben.
• Die Berechnung ergab einen erzielbaren Betrag, der den Buchwert der Einheit wesentlich
überstieg.
• Auf der Grundlage einer Analyse der seit der letzten Berechnung aufgetretenen Ereignisse
und Umstände ist die Wahrscheinlichkeit, dass der aktuelle erzielbare Betrag niedriger als
der aktuelle Buchwert der Einheit sein würde, äußerst gering.
3 IAS 36.134Schätzungen, die zur Bewertung der erzielbaren Beträge verwendet werden, werden für jede
zahlungsmittelgenerierende Einheit, die einen Geschäfts- oder Firmenwert oder immaterielle
Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer enthält, angegeben, wenn der zugeord­
nete Buchwert signifikant ist im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts oder der immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Bei den
Angaben zu den entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist es üblich, dass
sie zusammen dargestellt werden. In diesem Muster-Konzernabschluss werden diese
Angaben jedoch in separaten Abschnitten gemacht, um die Angabepflichten für den Nutzungswert gegenüber dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten deutlich
zu zeigen.
4 Nach unserer Erfahrung ist die gebräuchlichste Methode, die zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten verwendet wird, ein diskontiertes Cashflow-­
Modell. In diesem Fall stimmen die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes verwendeten Annahmen mit denen überein, die ein Marktteilnehmer treffen würde. Somit sind die
Sonderregelungen in IAS 36 für die Schätzung der Cashflows, die bei einer Berechnung des
Nutzungswerts verwendet werden, nicht anwendbar (zum Beispiel Cashflows, die mit einer
in der nachstehenden Erläuterung 5 diskutierten Restrukturierung verbunden sind). Dieses
Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS
(3.10.190.40) diskutiert.
5 IAS 36.46-47Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten wird eine
Restrukturierung in dem Umfang berücksichtigt, in dem ein Marktteilnehmer, der die zahlungsmittelgenerierende Einheit erwirbt, eine Restrukturierung durchführen würde. Bei der
Ermittlung des Nutzungswerts werden jedoch Cashflows, die mit einer Restrukturierung
verbunden sind, bei der Planung der Cashflows nicht berücksichtigt, bis sich das Unter­
nehmen zu einer Restrukturierung verpflichtet hat – das heißt wenn es die Kriterien für die
Erfassung einer Restrukturierungsrückstellung erfüllt.
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Anhang zum Konzernabschluss
17. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäftsoder Firmenwert (Fortsetzung)
Überprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einem Geschäftsoder Firmenwert auf eine Wertminderung1, 2
Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung wird den Geschäftsbereichen des
Konzerns ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet. Die Summe der Buchwerte des
Geschäfts- oder Firmenwerts, der jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet
ist, ist wie folgt.
IAS 36.134(a)
In TEUR
Papierherstellung und -vertrieb in Europa
Holzerzeugnisse
IAS 36.135
Mehrere Einheiten ohne signifikanten Geschäfts- oder
Firmenwert
2012
2011
2.676
2.135
960
1.076
3.636
3.211
196
196
3.832
3.407
Papierherstellung und -vertrieb in Europa 3
IAS 36.134(c), (e)
Die Überprüfung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit für Papierherstellung und
-vertrieb in Europa auf eine Wertminderung im Jahr 2011 basiert auf dem beizulegenden
Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten, der durch diskontierte Cashflow-Prognosen geschätzt wurde 4 .
IAS 36.134(e)(i)
Die wesentlichen Annahmen, die bei der Berechnung des erzielbaren Betrags verwendet
werden, sind Abzinsungssätze, Wachstumsraten des Endwertes und die Wachstumsrate
des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stellen die Beurteilung des Managements der zukünftigen Entwicklungen in der Forstwirtschaft sowie der Zellstoff- und Papierindustrie dar und basieren
auf externen und internen Quellen (Vergangenheitswerte). Die im Folgenden dargestellten,
wesentlichen Annahmen bilden einen gewichteten Mittelwert aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der jeweiligen Geschäftsbereiche:
Gewichteter Durchschnitt (in Prozent)
2012
2011
IAS 36.134(e)(v),
134(f)(ii)
Abzinsungssatz
8,7
8,5
IAS 36.134(e)(iv)
Wachstumsrate des Endwertes
1,0
0,9
IAS 36.134(e)(i),
134(f)(ii)
Geplante EBITDA-Wachstumsrate (Durchschnitt der kommenden 5 Jahre)
5,2
4,8
IAS 36.134(e)(ii)
Der Abzinsungssatz stellt eine Nach-Steuer-Größe dar, die auf der Grundlage vergangener
Erfahrungen und auf branchendurchschnittlich gewichteten Kapitalkosten geschätzt wurde,
die auf einer möglichen Bandbreite eines Verschuldungsgrads von 40 Prozent und einem
Marktzinssatz von sieben Prozent basieren.
IAS 36.134(e)(ii)–
(iii)
In das diskontierte Cashflow-Modell sind Cashflows aus einem Zeitraum von fünf Jahren
eingegangen. Eine langfristige Wachstumsrate auf unbegrenzte Dauer wurde ermittelt, die
auf der Schätzung des Managements der langfristigen durchschnittlichen jährlichen
Wachstumsrate des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) basiert
und bei der das Management davon ausgeht, dass sie mit der Annahme, die ein Marktteilnehmer treffen würde, übereinstimmt.
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 36.134(e)(ii)
Das geplante Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen basiert auf der Erwartung
künftiger Ergebnisse unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen, bereinigt um das
Folgende:
• Im ersten Jahr des Unternehmensplans wurden die Umsatzerlöse unter Verwendung der
Wachstumsrate des Jahres 2012 prognostiziert. Das erwartete jährliche Wachstum der
Umsatzerlöse, das in den Cashflow-Prognosen für die Jahre 2014 bis 2017 enthalten war,
basiert auf dem durchschnittlichen Wachstum der letzten fünf Jahre.
• Nachdem diese Bezugsgröße für die Umsatzerlöse geschätzt worden war, wurde angenommen, dass die Preise in den nächsten fünf Jahren entsprechend der vorhergesagten
Infl ation steigen würden.
• Gewichtete Wahrscheinlichkeiten von wesentlichen einmaligen Umweltkosten wurden
mit in das geplante Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen einbezogen und
spiegeln verschiedene mögliche regulatorische Entwicklungen in einer Reihe von europäischen Ländern wider, in denen die zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist. Es
wird angenommen, dass andere Umweltkosten sich mit der Infl ation in späteren Jahren
erhöhen.
• Geschätzte Cashflows, die mit einer Restrukturierung in Zusammenhang stehen, deren
Ausführung im Jahr 2013 erwartet wird, sind im geplanten Ergebnis vor Zinsen, Steuern
und Abschreibungen enthalten. 5 auf Seite 184
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Erläuterungen
1IAS 36.50(b),
55, A20
Auf den ersten Blick erfordert IAS 36 die Ermittlung des Nutzungswerts unter Verwendung
von Cashflows vor Steuern und eines Abzinsungssatzes vor Steuern. In der Praxis ist jedoch
die Verwendung von Cashflows nach Steuern und eines Abzinsungssatzes nach Steuern,
wie zum Beispiel durchschnittlich gewichtete Kapitalkosten, gebräuchlicher. Es gibt keine
der­artigen Anforderungen für die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der
Verkaufskosten. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung
Insights into IFRS (3.10.310.10) diskutiert.
2 Der risikolose Zinssatz ergibt sich im Allgemeinen aus der Rendite hochwertiger Staats­
anleihen in der gleichen Währung wie die Cashflows, die die gleiche oder eine ähnliche Lauf­
zeit bis zur Fälligkeit haben wie der Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende
Einheit. Dies führt häufig dazu, dass zehn- oder 20-jährige Staatsanleihen stellvertretend für
den längsten verfügbaren Zeithorizont betrachtet werden. Dieses Thema wird in der 9. Auf­
lage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.10.300.120) diskutiert.
3 IAS 36.33, 35Die Berechnung des Nutzungswerts beruht auf vernünftigen und vertretbaren Annahmen
hinsichtlich der Prognosen von Cashflows, die vom Management genehmigt wurden (als Teil
des Finanzplans) und an die Anforderungen der IFRS angepasst wurden. Diese CashflowPlanungen haben sich auf einen Zeitraum von maximal fünf Jahren zu erstrecken, es sei denn,
ein längerer Zeitraum kann gerechtfertigt werden. Die Cashflows nach dem Planungszeitraum
werden über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit in die Zukunft extrapoliert – unter Anwendung einer gleichbleibenden oder rückläufigen Wachstumsrate, die der Wachstumsrate des Produkts, der Branche oder des Landes
entspricht, es sei denn, es gibt eindeutige Beweise, die eine andere Grundlage nahelegen;
diese Cashflows bilden die Grundlage für das, was als der „Endwert“ bezeichnet wird. Dieses
Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS
(3.10.230.10) diskutiert.
188
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17. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäftsoder Firmenwert (Fortsetzung)
Überprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einem Geschäftsoder Firmenwert auf eine Wertminderung (Fortsetzung)
Papierherstellung und -vertrieb in Europa (Fortsetzung)
IAS 36.134(f)
Der geschätzte erzielbare Ertrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt deren
Buchwert um annähernd 300 TEUR (2011: 250 TEUR). Das Management hat zwei wesentliche Annahmen identifiziert, die dazu führen könnten, dass der Buchwert den erzielbaren
Betrag übersteigt. Die nachstehende Tabelle zeigt den Betrag, um den sich diese beiden
wesentlichen Annahmen jeweils ändern müssten, damit der geschätzte erzielbare Betrag
der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gleich deren Buchwert ist.
Erforderliche Änderung, damit
der erzielbare Betrag dem
Buchwert entspricht
Gewichteter Durchschnitt (in Prozent)
IAS 36.134(f)(iii)
Abzinsungssatz
IAS 36.134(f)(iii)
Geplantes EBIDTA-Wachstum
2012
2011
1,6
1,3
(4,4)
(3,6)
Holzprodukte
IAS 36.134(c)–
(d), 1.125
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit für Holzprodukte basiert
auf ihrem Nutzungswert, der durch Diskontierung der aus der fortgesetzten Nutzung der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit geplanten künftigen Cashflows ermittelt wurde. Der
Nutzungswert des Jahres 2012 wurde in ähnlicher Weise ermittelt wie der des Jahres 2011.
Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit fiel höher aus als ihr ermittelter
erzielbarer Betrag, sodass ein Wertminderungsaufwand von 116 TEUR (2011: 0 TEUR)
erfasst wurde. Der Wertminderungsaufwand wurde vollständig dem Geschäfts- oder
Firmenwert zugeordnet und in den „Umsatzkosten“ erfasst.
IAS 36.134(d)(i),
134(d)(v)
Die wesentlichen Annahmen, die bei der Berechnung des Nutzungswerts verwendet
wurden, sind der Abzinsungssatz, die Endwert-Wachstumsrate und die Wachstumsrate des
Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Diese Annahmen spiegeln einen
gewichteten Mittelwert aller zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider, die die jeweiligen Geschäftsbereiche bilden, und waren wie folgt:
Gewichteter Durchschnitt (in Prozent)
2012
2011
IAS 36.134(d)(v)
Abzinsungssatz
9,6
10,0
IAS 36.134(d)(iv)
Wachstumsrate des Endwertes
1,8
2,0
IAS 36.134(d)(i)
Geplante EBIDTA-Wachstumsrate (Durchschnitt
der kommenden 5 Jahre)
8,0
9,0
IAS 36.134(d)(ii)
Der Abzinsungssatz stellt eine Vor-Steuer-Größe dar 1. Als Basis hierfür dient der risikolose
Zinssatz, der sich aus der Rendite für zehnjährige Anleihen 2 ableitet, die von der Regierung
auf dem relevanten Markt und in der gleichen Währung wie die zugrunde liegenden Cashflows ausgegeben werden. Dieser Abzinsungssatz wird bereinigt um einen Risikozuschlag,
der das erhöhte allgemeine Risiko einer Eigenkapital-Investition und das spezifische Risiko
der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit spiegelt.
IAS 36.134(d)(ii)–
(iii)
In das diskontierte Cashflow-Modell sind Cashflows über einen Zeitraum von fünf Jahren
eingegangen. 3 Eine langfristige Wachstumsrate auf unbegrenzte Dauer wurde ermittelt als
der niedrigere Wert aus den Wachstumsraten des nominalen BIP der Länder, in denen die
zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist, und der vom Management geschätzten
langfristigen durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate des Ergebnisses vor Zinsen,
Steuern und Abschreibungen.
189
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Erläuterungen
1 IAS 41.43Unternehmen wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, eine wertmäßige Beschreibung
jeder Gruppe von biologischen Vermögenswerten zur Verfügung zu stellen, unterschieden
nach verbrauchbaren und produzierenden biologischen Vermögenswerten oder nach reifen
und unreifen biologischen Vermögenswerten. Ein Unternehmen gibt die Grundlage für solche
Unterscheidungen an.
IAS 41.54
(a)–(f)
Kann der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden, gibt ein Unternehmen
Folgendes an:
•
•
•
•
eine Beschreibung der biologischen Vermögenswerte
eine Erklärung, warum der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bemessen werden kann
die verwendete Abschreibungsmethode und verwendeten Nutzungsdauern
sofern möglich eine Schätzungsbandbreite, innerhalb der der beizulegende Zeitwert
höchstwahrscheinlich liegt, und
• den Bruttobuchwert sowie die kumulierten Abschreibungen, zusammengefasst mit den
kumulierten Wertminderungsaufwendungen, zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode.
IAS 41.55Wenn biologische Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet
werden, gibt ein Unternehmen jeden beim Ausscheiden solcher biologischen Vermögens­
werte erfassten Gewinn oder Verlust gesondert an sowie eine Überleitungsrechnung der
Änderungen ihres Buchwerts zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode, die Wertminderungsaufwendungen, Wertaufholungen aufgrund früherer Wertminderungsaufwendungen
und Abschreibungen enthält.
IAS 41.56Wenn der beizulegende Zeitwert der biologischen Vermögenswerte verlässlich ermittelbar
wird, die früher zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet wurden, gibt ein Unternehmen
Folgendes an:
• eine Beschreibung der biologischen Vermögenswerte
• eine Begründung, warum der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelbar wurde und
• die Auswirkung der Änderung.
IAS 41.49(a)Ein Unternehmen gibt Existenz und Buchwerte biologischer Vermögenswerte an, mit denen
ein beschränktes Eigentumsrecht verbunden ist, und den Buchwert biologischer Vermögenswerte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten begeben sind.
IAS 41.49(b)Ein Unternehmen gibt den Betrag von Verpflichtungen für die Entwicklung oder den Erwerb
von biologischen Vermögenswerten an.
IAS 41.50(e)Ein Unternehmen gibt Erhöhungen von biologischen Vermögenswerten aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen an.
IAS 41.53Wenn eine landwirtschaftliche Tätigkeit klimatischen, krankheitsbedingten und anderen
natürlichen Risiken ausgesetzt ist und ein Ereignis eintritt, durch das ein wesentlicher Ertragsbzw. Aufwandsposten entsteht, gibt ein Unternehmen die Art und den Betrag des Ertragsbzw. Aufwandspostens an.
190
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Anhang zum Konzernabschluss
17. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäftsoder Firmenwert (Fortsetzung)
Das geplante Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen basiert auf den Erwartungen künftiger Ergebnisse unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen, bereinigt um:
• Im ersten Jahr des Unternehmensplans wurden die Umsatzerlöse unter Verwendung der
Wachstumsrate des Jahres 2012 prognostiziert. Das erwartete jährliche Wachstum der
Umsatzerlöse, das in den Cashflow-Prognosen für die Jahre 2014–2017 enthalten ist,
basiert auf dem durchschnittlichen Wachstum der letzten fünf Jahre.
• Nachdem diese Bezugsgröße für die Umsatzerlöse geschätzt worden war, wurde entsprechend den Informationen von externen Analysten, die eine statistische Analyse
langfristiger Marktpreisentwicklungen veröffentlichen, angenommen, dass der Anstieg
der Verkaufspreise die vorhergesagte Infl ation in den nächsten fünf Jahren konstant
geringfügig übersteigen würde.
Entsprechend dem erfassten Wertminderungsaufwand für die zahlungsmittelgenerierende
Einheit für Holzprodukte des Konzerns ist der erzielbare Betrag gleich dem Buchwert.
Demzufolge würde eine etwaige ungünstige Entwicklung einer wesentlichen Annahme zu
einer weiteren Wertminderung führen.
Entwicklungskosten
IAS 23.26(a)–(b)
In den aktivierten Entwicklungskosten sind im Laufe des Jahres aktivierte Fremdkapitalkosten von 37 TEUR (2011: 12 TEUR) enthalten. Der Ermittlung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten wurde ein Finanzierungskostensatzes von 5,1 Prozent (2011: 5,4 Prozent)
zugrunde gelegt.
18. Biologische Vermögenswerte1
In TEUR
Stand zum 1. Januar 2011
Holzbestand Viehbestand
5.713
800
Summe
6.513
IAS 41.50(b)
Erhöhungen infolge von Käufen
415
22
437
IAS 41.50(c)
Verringerungen durch Verkäufe
–
(63)
(63)
IAS 41.50(g)
Nettoerhöhungen infolge von Geburten/
Todesfällen
–
15
15
IAS 41.40, 50(a)
Änderung des beizulegenden Zeitwertes
abzüglich der Verkaufskosten:
IAS 41.51
– aufgrund von Preisänderungen
(101)
8
(93)
IAS 41.51
– aufgrund von körperlichen Änderungen
15
7
22
IAS 41.50(d)
Gefälltes, in die Vorräte umgegliedertes Holz
(168)
–
(168)
IAS 41.50(f)
Nettoumrechnungsdifferenzen
68
45
113
IAS 41.50
Stand zum 31. Dezember 2011
5.942
834
6.776
Langfristig
5.907
729
6.636
Kurzfristig
35
105
140
5.942
834
6.776
Fortsetzung auf Seite 193
191
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Erläuterungen
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192
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Anhang zum Konzernabschluss
In TEUR
Stand zum 1. Januar 2012
IAS 41.50(b)
Erhöhungen infolge von Käufen
Holzbestand Viehbestand
Summe
5.942
834
6.776
294
11
305
IAS 41.50(c)
Verringerungen durch Verkäufe
–
(127)
(127)
IAS 41.50(g)
Nettoerhöhungen infolge von Geburten/
Todesfällen
–
11
11
IAS 41.40, 50(a)
Änderung des beizulegenden Zeitwertes
abzüglich der Verkaufskosten:
IAS 41.51
– aufgrund von Preisänderungen
(8)
18
10
IAS 41.51
– aufgrund von körperlichen Änderungen
IAS 41.50(d)
Gefälltes in die Vorräte umgegliedertes Holz
IAS 41.50(f)
Nettoumrechnungsdifferenzen
IAS 41.50
193
415
151
566
(2.480)
–
(2.480)
30
14
44
Stand zum 31. Dezember 2012
4.193
912
5.105
Langfristig
4.083
777
4.860
Kurzfristig
110
135
245
4.193
912
5.105
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Erläuterungen
1IAS 40.75(f)–
(h)
Ein Unternehmen gibt an:
• Mieteinnahmen und direkte betriebliche Aufwendungen, die den als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien direkt zurechenbar sind, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden,
getrennt von denen, die den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien direkt zurechenbar
sind, mit denen keine Mieteinnahmen erzielt wurden
• die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes, die beim Verkauf einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie von einem Bestand von Vermögenswerten, in dem das
Anschaffungskostenmodell verwendet wird, an einen Bestand, in dem das Modell des
beizulegenden Zeitwertes verwendet wird, im Gewinn oder Verlust erfasst wird
• die Existenz und die Höhe von Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerbarkeit von als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien oder der Überweisung von Erträgen und Veräußerungserlösen und
• etwaige wesentliche vertragliche Verpflichtungen, als Finanzinvestition gehaltene Immobi­
lien zu kaufen, zu erstellen oder zu entwickeln oder solche für Reparaturen, Instandhaltung
oder Verbesserungen.
IAS 40.76Bei der Darstellung einer Überleitungsrechnung von Buchwerten vom Beginn bis zum Ende
der Berichtsperiode gibt ein Unternehmen Änderungen der Buchwerte der als Finanz­
investition gehaltenen Immobilien an, die sich wie folgt ergeben:
•
•
•
•
•
•
Zugänge, wobei nachträgliche Anschaffungskosten gesondert identifiziert werden
Erwerb im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen
Beträge, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden
Nettogewinne oder -verluste aus der Berichtigung des beizulegenden Zeitwertes
Umrechnungsdifferenzen
Übertragungen in den bzw. aus dem Bestand der Vorräte und der vom Eigentümer selbst
genutzten Immobilien
• Abgänge und
• Währungsdifferenzen.
IAS 40.78Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, für die der beizulegende Zeitwert nicht
verlässlich ermittelt werden kann, gibt ein Unternehmen an:
• eine Beschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
• eine Erklärung, warum der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bewertet werden kann
• (wenn möglich), die Schätzungsbandbreite, innerhalb derer der beizulegende Zeitwert
höchstwahrscheinlich liegt, und
• bei Abgang der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertet wurden, den Umstand, dass das Unternehmen als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien veräußert hat, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
wurden, den Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs und den erfassten Gewinn oder Verlust.
2IAS 1.77,
40.74–79
194
Da der IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien keinerlei Anforderungen enthält,
wonach die Angaben nach Klassen unterteilt vorzunehmen sind, könnte angenommen
werden, dass die Angaben für das gesamte Portfolio von als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien zumindest zusammengefasst zu machen sind. Stellen die als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien einen bedeutenden Teil der Vermögenswerte dar, würden wir es
vorziehen, dass die Unternehmen eine zusätzliche Analyse angeben – zum Beispiel Portfolio
nach Art der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Dieses Thema wird in der 9. Auf­
lage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.4.270.20) diskutiert.
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Anhang zum Konzernabschluss
18. Biologische Vermögenswerte (Fortsetzung)
IAS 41.41, 43,
46(b)(i)–(ii)
IAS 41.48
Am 31. Dezember 2012 bestand stehendes Holz aus annähernd 2.160 Hektar Kiefernplantagen (2011: 3.230 Hektar), die von neu errichteten Plantagen bis zu 30 Jahre alten Plantagen
reichen. 601 TEUR des stehenden Holzes sind jünger als ein Jahr und gelten als unreife
Vermögenswerte. Im Laufe des Jahres schlug der Konzern annähernd 74.242 Tonnen Holz
(2011: 5.295 Tonnen), deren beizulegender Zeitwert abzüglich der geschätzten Verkaufskosten zum Einschlagzeitpunkt bei 2.480 TEUR (2011: 168 TEUR) lag.
IAS 41.41, 43,
46(b)(i)
Am 31. Dezember 2012 umfasste der Viehbestand 1.875 Rinder und 3.781 Schafe (2011:
2.160 Rinder und 4.010 Schafe). 587 TEUR dieses Viehbestands sind jünger als ein Jahr und
gelten als unreife Vermögenswerte. Im Laufe des Jahres verkaufte der Konzern 279 Rinder
und 286 Schafe (2011: 150 Rinder und 175 Schafe).
IAS 41.49(c)
Der Konzern ist den nachstehenden Risiken in Zusammenhang mit seinen Kiefernplantagen
ausgesetzt.
Aufsichtsrechtliche und Umweltrisiken
Der Konzern unterliegt den Gesetzen und Vorschriften der verschiedenen Länder, in denen
er tätig ist. Der Konzern hat Umweltrichtlinien aufgestellt und Abläufe eingeführt, die auf die
Einhaltung der örtlichen Umwelt- und anderer Gesetze abzielen.
Angebots- und Nachfragerisiko
Der Konzern ist Risiken ausgesetzt, die sich aus Preis- und Umsatzschwankungen bei
Kiefernholz ergeben. Nach Möglichkeit steuert der Konzern dieses Risiko durch Anpassung
seiner Einschlagmenge an Angebot und Nachfrage auf dem Markt. Das Management führt
regelmäßige Branchenentwicklungsanalysen für geplante Einschlagmengen und Preisfestsetzungen durch.
Klimatische und andere Risiken
Die Kiefernplantagen des Konzerns sind der Gefahr von Schäden aufgrund von Klimaschwankungen, Krankheiten, Waldbränden und anderen Naturgewalten ausgesetzt. Der
Konzern verfügt über umfangreiche Prozesse, die der Überwachung und Abschwächung
dieser Risiken dienen, was regelmäßige Waldzustandskontrollen und Branchenstudien über
Schädlinge und Krankheiten einschließt. Der Konzern ist außerdem gegen Naturkatastrophen wie Hochwasser und Wirbelstürme versichert.
19. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien1, 2
In TEUR
Anm.
Stand zum 1. Januar
2012
2011
1.050
950
IAS 40.76(a)
Zugänge
300
40
IAS 40.76(f)
Übertragungen aus Sachanlagen
16
800
–
IAS 40.76(d)
Änderung des beizulegenden Zeitwertes
11
20
60
IAS 40.76
Stand zum 31. Dezember
2.170
1.050
IAS 17.56(c)
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen eine Reihe von Geschäftsimmobilien,
die an dritte Parteien verleast sind. Jedes der Leasingverhältnisse besteht anfänglich aus
einem unkündbaren Zeitraum von zehn Jahren, wobei die jährlichen Mietzahlungen an den
Verbraucherpreisindex ausgerichtet sind. Spätere Verlängerungen werden mit dem Leasingnehmer verhandelt. Die durchschnittlichen Verlängerungszeiträume liegen bei vier Jahren.
Die Leasingverträge enthalten keine Eventualmietzahlungen. Für weitere Informationen
verweisen wir auf Anhangangabe 35. Eine Immobile wurde von den Sachanlagen (siehe
Anhangangabe 16) in die als Finanzinvestition gehaltene Immobilien übertragen, da das
Gebäude nicht länger vom Konzern selbst genutzt wurde und deshalb entschieden wurde,
das Gebäude an eine dritte Partei zu verleasen.
195
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Erläuterungen
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196
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 40.75(d)
Die Bandbreite der für die Nettojahresmieteinnahmen geltenden Renditen zur Ermittlung
der beizulegenden Zeitwerte der Immobilien, für die keine aktuellen Preise auf einem
aktiven Markt verfügbar sind, ist wie folgt.
Renditen
Büros
197
2012
2011
Niederlande
5,1 %–7,9 % 5,8 %–8,5 %
Frankreich
4,8 %–6,8 % 5,2 %–7,5 %
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Erläuterungen
1 IAS 28.37(b)Ein Unternehmen gibt zusammenfassende Finanzinformationen über nach der Equity-­
Methode bilanzierte Finanzanlagen einschließlich der aggregierten Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Umsatzerlöse und Ergebnisse an, die nicht an den vom Unternehmen
gehaltenen Anteil angepasst wurden. In diesem Muster-Konzernabschluss haben wir Finanzinformationen über die Finanzanlagen sowohl einzeln als auch insgesamt dargestellt.
IAS 31.56Ein Partnerunternehmen gibt eine Auflistung und Beschreibung von Anteilen an maßgeblichen
Gemeinschaftsunternehmen sowie die Höhe der Beteiligung an. Ein Partnerunternehmen,
das die Bilanzierung nach der Equity-Methode oder die Quotenkonsolidierung der entsprechenden Posten anwendet, gibt die Summe aller kurzfristigen Vermögenswerte, langfristigen
Vermögenswerte, kurzfristigen Schulden, langfristigen Schulden, Erträge und Aufwendungen
in Bezug auf seine Anteile an Gemeinschaftsunternehmen an. In diesem Muster-Konzern­
abschluss haben wir diese Angaben zusammen mit den Angaben für assoziierte Unternehmen
dargestellt. Es können andere Darstellungsmethoden verwendet werden.
IAS 28.37(d) Hat ein Unternehmen einen Anteil an einer Finanzinvestition von 20 Prozent oder mehr,
­bilanziert ihn jedoch nicht als einen Anteil an einem assoziierten Unternehmen, müssen die
Gründe dafür angegeben werden.
2IAS 28.37
(e)–(f)
Weitere Angaben sind erforderlich, wenn das Unternehmen bei der Erstellung des Konzern­
abschlusses den Abschluss eines Unternehmens, das nach der Equity-Methode bilanziert
wird, mit einem Abschlussstichtag verwendet hat, der von seinem eigenen abweicht, und/
oder es Beschränkungen der Fähigkeit des Equity-Unternehmens gibt, Finanzmittel an das
Unternehmen zu transferieren.
3IAS 28.37(b),
31.56
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen erfordert keine Angabe dieser Informationen
für assoziierte Unternehmen. IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen erfordert sie
jedoch für Gemeinschaftsunternehmen, für die das Unternehmen die Bilanzierung nach der
Equity-Methode oder die Quotenkonsolidierung der entsprechenden Posten anwendet.
4IAS 28.37(b),
31.56
IAS 31 erfordert keine Angabe dieser Informationen für Gemeinschaftsunternehmen, jedoch
erfordert IAS 28 sie für assoziierte Unternehmen.
198
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Anhang zum Konzernabschluss
20. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen1
IAS 28.37(g)
Der Anteil des Konzerns am Gewinn seiner nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen lag 2012 bei
467 TEUR (2011: 587 TEUR). Der Konzern hat Verluste der Cellulose S.A., die sich im Jahr 2012 auf 15 TEUR
beliefen, nicht erfasst, da der Konzern keine Verpflichtung hinsichtlich dieser Verluste hat.
IAS 24.18(a),
19(d)
Im Jahr 2012 erhielt der Konzern Dividenden von 21 TEUR aus seinen Anteilen an nach der Equity-Methode
bilanzierten Finanzanlagen (2011: 0 TEUR).
IAS 28.37(a)
Es handelt sich bei keiner der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen des Konzerns um ein börsennotiertes Unternehmen. Folglich verfügen sie nicht über öffentlich notierte Marktpreise, mit Ausnahme der
Cellulose S.A., die an der Schweizer Börse notiert ist. Auf Grundlage ihres Schlusskurses von 2,28 EUR am
Abschlussstichtag beträgt der beizulegende Zeitwert des Anteils des Konzerns 175 TEUR.
IAS 28.37(c)
Obwohl der Konzern 20 Prozent an der Cellulose S.A. besitzt, hält er weniger als 20 Prozent der Stimmrechte.
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Konzern einen maßgeblichen Einfluss hat, da er im Geschäftsführungsorgan des Unternehmens vertreten ist.
IAS 28.37(b), Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind wie
31.56
folgt.
In TEUR
2011
Papyrus Pty Ltd (assoziiertes
Unternehmen)
Paletel AB (Gemeinschaftsunternehmen)
Cellulose S.A.
(assoziiertes Unternehmen)
Silver Fir S.A.
(assoziiertes Unternehmen)
Abschlussstichtag2
Anteil 3
Kurzfristige
Vermögenswerte 3
Langfristige Summe
VermöVerKurzLanggens- mögensfristige
fristige
werte 3
werte 4 Schulden 3 Schulden 3
31. Dezember
25 %
1.470
1.810
3.280
670
720
1.390
1.890
27.400 (26.850)
550
472
472
138
31. Dezember
40 %
310
3.259
3.569
1.130
1.320
2.450
1.119
21.405 (20.725)
680
448
848
272
31. Dezember
20 %
4.220
7.030
11.250
3.250
6.810
10.060
1.190
16.600
(15.715)
885
238
238
177
31. Dezember
45 %
122
4.652
4.774
249
403
652
4.122
494
(225)
269
1.855
2.080
121
6.122
16.751
22.873
5.299
9.253
14.552
8.321
65.899 (63.515)
2.384
3.013
3.638
708
Summe
Schulden 4
Nettovermögenswerte
Erträge
Konzernanteil am
NettovermöAufwen- Gewinn/
gen
dungen 3 Verlust 4
Konzernanteil
Buch- Gewinn/
werte Verlust
Fortsetzung auf Seite 201
199
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Erläuterungen
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200
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Anhang zum Konzernabschluss
In TEUR
2012
Papyrus Pty Ltd
(assoziiertes Unternehmen)*
Paletel AB (Gemeinschaftsunternehmen)
Cellulose S.A.
(assoziiertes Unternehmen)
Paper Web SARL
(assoziiertes Unternehmen)
Silver Fir S.A.
(assoziiertes Unternehmen)
Langfristige Summe
LangKurzVerVermöfristige
fristige
gens- mögenswerte Schulden Schulden
werte
Abschlussstichtag
Anteil
Kurzfristige
Vermögenswerte
31. Dezember
25 %
–
–
–
–
–
–
–
31. Dezember
40 %
348
5.953
6.301
543
1.716
2.259
31. Dezember
20 %
3.210
4.790
8.000
2.220
5.855
31. Dezember
49 %
3.460
7.592
11.052
2.850
31. Dezember
45 %
72
4.998
5.070
8.090
23.333
30.423
Summe
Schulden
Nettovermögenswerte
Erträge
4.375
Konzernanteil am
NettovermöAufwen- Gewinn/
gen
dungen Verlust
Konzernanteil
Buch- Gewinn/
werte Verlust
(3.949)
426
–
–
106
4.042
25.796 (22.821)
2.975
1.617
2.017
1.190
8.075
(75)
32.635 (33.900)
(1.265)
(15)
–
(253)
8.185
11.035
17
–
(1.207)
(1.207)
8
8
(591)
259
524
783
4.287
346
(181)
165
1.929
2.154
74
5.872
16.280
22.152
8.271
63.152 (62.058)
1.094
3.539
4.179
526
Nicht erfasste Verluste im
Zusammenhang mit
Cellulose S.A.
15
541
*siehe Anhangangabe 9
201
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Erläuterungen
1 IFRS 7.30Wenn Finanzinvestitionen in nicht notierte Eigenkapitalinstrumente (oder in mit diesen ver­
knüpfte und in diesen zu begleichende Derivate) zu Anschaffungskosten bewertet werden,
da ihr beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann, gibt ein Unternehmen
außer diesem Umstand Folgendes an: eine Beschreibung der Finanzinstrumente; ihren Buch­
wert; eine Erklärung, warum der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden
kann; Informationen darüber, ob und auf welche Weise das Unternehmen beabsichtigt, diese
Finanzinstrumente zu veräußern; Informationen über den Markt für diese Finanzinstrumente
und, wenn die finanziellen Vermögenswerte ausgebucht werden, die Tatsache, dass sie aus­
gebucht wurden; deren Buchwert zum Zeitpunkt der Ausbuchung und den erfassten Gewinn
oder Verlust.
2IFRS 7.42B,
42D
Ein Unternehmen kann finanzielle Vermögenswerte so übertragen haben, dass sie nicht oder
nur teilweise die Kriterien für eine Ausbuchung erfüllen. Wenn das Unternehmen den gesamten Vermögenswert weiterhin ansetzt oder den Vermögenswert weiterhin nach Maßgabe des
anhaltenden Engagements des Unternehmens ansetzt, gibt es Informationen an, die es den
Abschlussadressaten ermöglichen:
• die Beziehung zwischen den übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die nicht voll­
ständig ausgebucht werden, und den dazugehörigen Verbindlichkeiten zu verstehen, und
• die Art und die damit verbundenen Risiken des anhaltenden Engagements des Unter­
nehmens an ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten zu bewerten.
Um die vorstehenden Ziele zu erreichen, gibt ein Unternehmen zum Ende jeder Berichts­
periode für jede Klasse übertragener, aber nicht vollständig ausgebuchter finanzieller
­Vermögenswerte an:
• die Art der Vermögenswerte, die Art der Risiken und Chancen der weiteren Eigentümerschaft
• eine Beschreibung der Art der Beziehung, die zwischen den Vermögenswerten und den
dazugehörigen Verbindlichkeiten besteht, einschließlich Nutzungsbeschränkungen
• wenn ein Rückgriff der dazugehörigen Verbindlichkeiten auf die übertragenen Vermögenswerte beschränkt ist, eine Aufstellung des beizulegenden Zeitwertes der Vermögenswerte,
des beizulegenden Zeitwertes der dazugehörigen Verbindlichkeiten und der Nettoposition
• den Buchwert des Vermögenswerts und der dazugehörigen Verbindlichkeiten, wenn der
Vermögenswert weiterhin vollständig angesetzt wird, und
• den Buchwert des ursprünglichen Vermögenswerts, den Betrag, der weiterhin angesetzt
wird, und den Buchwert der dazugehörigen Verbindlichkeiten, wenn der Vermögenswert
weiterhin nach Maßgabe des anhaltenden Engagements angesetzt wird.
IFRS 7.42E, 42GWenn ein Unternehmen übertragene finanzielle Vermögenswerte vollständig ausbucht,
an denen es aber noch ein anhaltendes Engagement besitzt, gibt es zum Ende jeder
Berichtsperiode für jede Art von anhaltendem Engagement an:
• den Buchwert und beizulegenden Zeitwert;
• den Betrag, der das maximale Verlustrisiko des Unternehmens aus seinem anhaltenden
Engagement an den ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten am besten spiegelt,
sowie Angaben darüber, wie das maximale Verlustrisiko bestimmt wird
• undiskontierte Cashflows zum Rückkauf ausgebuchter finanzieller Vermögenswerte oder
sonstige Beträge, die zu zahlen sind
• eine Restlaufzeitanalyse der vorstehend genannten Cashflows oder sonstigen Beträge und
• qualitative Angaben zur Erläuterung der vorstehend genannten Punkte sowie den zum
Zeitpunkt der Übertragung erfassten Gewinn oder Verlust und die im Berichtszeitraum und
kumuliert erfassten Erträge und Aufwendungen.
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Anhang zum Konzernabschluss
20. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
(Fortsetzung)
Am 31. März 2012 stieg der Eigenkapitalanteil des Konzerns an Papyrus Pty Limited von
25 auf 90 Prozent. Papyrus Pty Limited wurde ab diesem Zeitpunkt zu einem Tochterunternehmen (siehe Anhangangabe 9). Dementsprechend beziehen sich die in der
vorstehenden Tabelle dargestellten Informationen zu Papyrus Pty Limited nur auf den
Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. März 2012.
Im Laufe des Jahres gründete der Konzern mit anderen Unternehmen aus der Papierbranche die Paper Web SARL, ein webbasiertes Marketingunternehmen. Der Beitrag des
Konzerns zum Aufbau dieses Unternehmens lag bei 600 TEUR und führte dazu, dass der
Konzern einen Anteil von 49 Prozent an der Paper Web SARL erhielt. Dieser Beitrag deckte
die Kosten für die Gründung und den Anlauf des Geschäftsbetriebs ab, weswegen kein
Geschäfts- oder Firmenwert in dem Anteil von 600 TEUR enthalten ist. Der Konzern stellt
der Paper Web SARL Managementleistungen zur Verfügung (siehe Anhangangabe 38).
21. Finanzielle Vermögenswerte1, 2, 3 auf Seite 204
In TEUR
2012
2011
2.436
2.256
118
373
Langfristige Finanzanlagen
IFRS 7.8(b)
Unternehmensanleihen – bis zur Endfälligkeit zu halten
IFRS 7.8(d)
Unternehmensanleihen – zur Veräußerung verfügbar
IFRS 7.8(d)
Dividendenpapiere – zur Veräußerung verfügbar
710
511
IFRS 7.8(a)
Dividendenpapiere – erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bestimmt
251
254
IFRS 7.22(b)
Zur Sicherungszwecken eingesetzte Zinsswaps
116
131
3.631
3.525
Staatsanleihen – zu Handelszwecken gehalten
243
568
Zur Sicherungszwecken eingesetzte Devisentermingeschäfte
297
375
Sonstige Devisentermingeschäfte
122
89
662
1.032
Kurzfristige Finanzanlagen
IFRS 7.8(a)
IFRS 7.22(b)
IFRS 7.7
Unternehmensanleihen, die als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen eingestuft
sind (Buchwert von 118 TEUR am 31. Dezember 2012, 2011: 373 TEUR), sind mit vereinbarten Zinssätzen von 5,2–7,0 Prozent (2011: 6,5–8,0 Prozent) und einer Restlaufzeit von
ein bis zwei Jahren ausgestattet. Unternehmensanleihen, die als bis zur Endfälligkeit zu
haltende Finanzinvestitionen eingestuft sind (Buchwert von 2.436 TEUR, 2011: 2.256 TEUR)
sind mit Zinssätzen von 6,3–7,8 Prozent (2011: 7,5–8,3 Prozent) und einer Restlaufzeit von
zwei bis fünf Jahren ausgestattet.
Staatsanleihen, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind, sind mit vereinbarten
Zinssätzen von 3,5–4,0 Prozent (2011: 3,2–3,8 Prozent) und einer Fälligkeit innerhalb eines
Jahres ausgestattet.
IFRS 7.B5(a)(i),
(iii)
Bei den finanziellen Vermögenswerten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet bestimmt wurden, handelt es sich um Dividendenpapiere, die anderenfalls als zur
Veräußerung verfügbar eingestuft worden wären. Die Wertentwicklung dieser Dividendenpapiere wird aktiv überwacht, und sie werden anhand des beizulegenden Zeitwertes
gesteuert.
Die Ausfall- und Marktrisikopositionen des Konzerns sowie die Informationen zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten werden in Anhangangabe 34 angegeben.
203
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Erläuterungen
3 IFRS 7.14Hat ein Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert als Sicherheit gestellt, gibt es
Folgendes an:
• den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten
oder Eventualverbindlichkeiten gestellt werden, und
• die Vertragsbedingungen für die Besicherung.
IFRS 7.15Hat ein Unternehmen Sicherheiten akzeptiert und darf diese ohne Vorliegen eines Zahlungsverzugs ihres Eigentümers verkaufen oder als Sicherheit weiterreichen, gibt es den beizu­
legenden Zeitwert der akzeptierten Sicherheiten (finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte) an; den beizulegenden Zeitwert aller verkauften oder weitergereichten Sicherheiten
und ob das Unternehmen zur Rückgabe an den Eigentümer verpflichtet ist sowie die Vertragsbedingungen, die mit der Nutzung dieser Sicherheiten verbunden sind.
IFRS 7.12Hat ein Unternehmen einen finanziellen Vermögenswert umgegliedert in einen, der statt zum
beizulegenden Zeitwert nunmehr mit den Anschaffungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, gibt es den Umgliederungsbetrag und den Grund für diese
Umgliederung an.
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Erläuterungen
1 Eine Anhangangabe über den Anteil am Steueraufwand von Unternehmen, die der EquityMethode bilanziert werden, ist nicht erforderlich.
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Anhang zum Konzernabschluss
22. Steuern
Im Gewinn oder Verlust erfasste Steuern
In TEUR
Anm.
2012
2011
angepasst*
988
1.225
97
(34)
1.085
1.191
Tatsächlicher Steueraufwand
IAS 12.80(a)
Laufendes Jahr
IAS 12.80(b)
Steuern für Vorjahre
Latenter Steueraufwand
IAS 12.80(c)
Entstehen bzw. Auflösung temporärer Differenzen
2.371
856
IAS 12.80(d)
Reduzierung des Steuersatzes
(15)
–
IAS 12.80(f)
Ansatz von bisher nicht berücksichtigten
steuerlichen Verlusten
(50)
(240)
IAS 12.80(g)
Änderung der erfassten abzugsfähigen temporären
Differenzen
(7)
5
(13)
(12)
2.286
609
3.371
1.800
IAS 12.80(h)
Änderung der Rechnungslegungsmethode
2(e)
Steueraufwand aus fortzuführenden
Geschäftsbereichen
IAS 12.81(h)(i)–
(ii)
Der Steueraufwand aus fortzuführenden Geschäftsbereichen umfasst nicht den Konzernanteil am steuerlichen Aufwand der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen1
von 251 TEUR (2011: 316 TEUR ), der unter „Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden“ in der Gesamtergebnisrechnung erfasst
ist. Der Betrag umfasst auch nicht den Steuerertrag aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
von 25 TEUR (2011: 44 TEUR) und den Steueraufwand aus dem Veräußerungsgewinn der
aufgegebenen Geschäftsbereiche von 330 TEUR (2011: 0 TEUR). Beide sind unter „Gewinn
oder Verlust nach Steuern der aufgegebenen Geschäftsbereiche” in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Anhangangabe 7) erfasst.
Der Konzern geht davon aus, dass die Steuerrückstellungen unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren inklusive der Interpretationen des Steuerrechts und früherer Erfahrungen
für alle offenen Steuerjahre angemessen sind.
IAS 12.81(a)
Direkt im Eigenkapital erfasste Steuern
In TEUR
Wandelanleihen
2012
Vor
Steuern Steuern
163
(54)
Nach
Steuern
109
2011
Vor
Steuern Steuern
–
–
Nach
Steuern
–
*Siehe Anhangangabe 2(e).
207
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Erläuterungen
1 IAS 12.85Die Überleitung des effektiven Steuersatzes hat auf Basis eines anzuwendenden Steuer­
satzes zu erfolgen, der für die Informationsinteressen der Abschlussadressaten am besten
geeignet ist. In diesem Muster-Konzernabschluss beruht die Überleitungsrechnung auf dem
inländischen Steuersatz des Unternehmens und umfasst einen eigenen Posten, der die von
Konzernunternehmen anderer Steuerrechtskreise angewendeten Steuersätze überleitet. In
manchen Fällen ist es jedoch sinnvoller, einzelne Überleitungen zusammenzufassen. Dabei
ist der jeweilige Steuersatz in jedem individuellen Steuerrechtskreis zu verwenden.
IAS 12.81(c)In diesem Muster-Konzernabschluss werden zwei Überleitungsrechnungen dargestellt:
Zum einen wird eine Überleitungsrechnung zwischen dem gesamten Steueraufwand und
dem Produkt aus dem bilanziellen Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem anzuwendenden
Steuersatz aufgeführt. Zum anderen wird eine Überleitungsrechnung zwischen dem durchschnittlichen effektiven Steuersatz und dem anzuwendenden Steuersatz offengelegt. Ein
Unternehmen wählt eine der beiden Methoden oder beide und gibt die Basis an, auf deren
Grundlage der anzuwendende Steuersatz berechnet wurde.
208
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Anhang zum Konzernabschluss
22. Steuern (Fortsetzung)
IAS 12.81(ab)
Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern 9 auf Seite 18
IAS 1.90
In TEUR
2012
SteuerNach
Vor (aufwand)
ertrag Steuern
Steuern
Währungsumrechnungsdifferenzen aus ausländischen Geschäftsbetrieben
521
–
521
330
–
330
Umgliederung von
Währungsumrechnungsdifferenzen aus Verlust
des maßgeblichen
Einflusses
(20)
–
(20)
–
–
–
Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe
(3)
–
(3)
(8)
–
(8)
Neubewertung des
Sachanlagevermögens
200
(66)
134
–
–
–
Absicherung von
Zahlungsströmen
(93)
31
(62)
66
(22)
44
Zur Veräußerung
verfügbare finanzielle
Vermögenswerte
135
(45)
90
94
(31)
63
72
(24)
48
(15)
5
(10)
812
(104)
708
467
(48)
419
Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste)
IAS 12.81(c)
2011
SteuerNach
Vor (aufwand)
ertrag Steuern
Steuern
Überleitung des effektiven Steuersatzes1
In TEUR
2012
Gewinn vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
2012
2011
2011
angepasst*
6.178
10.929
Steuern auf der Grundlage des
inländischen Steuersatz des
Unternehmens
33,00 %
3.606
33,00 %
2.039
Steuersatzeffekte ausländischer
Steuerrechtskreise
(0,81 %)
(89)
(0,84 %)
(52)
Steuersatzsenkung
(0,14 %)
(15)
–
–
0,88 %
96
0,58 %
36
(0,72 %)
(79)
(1,13 %)
(70)
Steuervergünstigungen
(1,32 %)
(144)
(0,50 %)
(31)
Erfassung von Steuereffekten
bisher nicht berücksichtigter
steuerlicher Verlustvorträge
(0,46 %)
(50)
(3,88 %)
(240)
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
Steuerfreie Erträge
Fortsetzung auf Seite 211
209
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In TEUR
2012
2012
2011
2011
angepasst*
0,14 %
15
2,06 %
127
Veränderungen erfasster abzugsfähiger temporärer Differenzen
(0,12 %)
(13)
0,08 %
5
Veränderungen von Schätzungen
früherer Jahre
0,16 %
17
(0,23 %)
(14)
30,84 %
3.371
29,14 %
1.800
Verluste des laufenden Jahres,
für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde
*Siehe Anhangangabe 2(e).
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Erläuterungen
1IAS 12.87,
81(f)
Ein Unternehmen gibt die Summe des Betrages temporärer Differenzen aus Anteilen an
Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, an. Obwohl
keine Verpflichtung besteht, sollten Unternehmen auch, soweit praktikabel, die Beträge der
nicht bilanzierten latenten Steuerschulden angeben. In diesem Muster-Konzernabschluss
wurden sowohl die Beträge nicht bilanzierter latenter Steuerschulden als auch die temporären
Differenzen angegeben.
212
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22. Steuern (Fortsetzung)
Nicht erfasste latente Steuerschulden1
IAS 12.81(f), 87
Am 31. Dezember 2012 wurde eine latente Steuerschuld von 150 TEUR (2011: 86 TEUR)
für temporäre Differenzen von 500 TEUR (2011: 287 TEUR ) im Zusammenhang mit Anteilen
an Tochterunternehmen nicht angesetzt, weil das Unternehmen deren Auflösung steuern
kann und auf absehbare Zeit keine Auflösungen stattfinden werden.
IAS 12.82A
In einigen Länder, in denen der Konzern tätig ist, sehen lokale Steuergesetze Steuervergünstigungen bei Gewinnen aus der Veräußerung von bestimmten Vermögenswerte vor.
Dabei gilt die Voraussetzung, dass keine Ausschüttung der Gewinne erfolgt. Am 31.
Dezember 2012 betrugen die gesamten steuerfreien Rücklagen 600 TEUR (2011: 540
TEUR), die zu einer Steuerschuld von 198 TEUR (2011: 178 TEUR führen würden, sollten die
Tochterunternehmen Dividenden aus diesen Rücklagen zahlen.
IAS 12.81(e)
Nicht erfasste latente Steueransprüche
Latente Steueransprüche wurden im Hinblick auf folgende Posten nicht erfasst.
In TEUR
2012
2011
Abzugsfähige temporäre Differenzen
161
200
Steuerliche Verluste
644
796
805
996
Die steuerlichen Verluste werden 2014 verfallen. Die abzugsfähigen temporären Differenzen verfallen nach geltendem Steuerrecht nicht. Die latenten Steueransprüche wurden im
Hinblick auf diese Posten nicht erfasst, weil es nicht wahrscheinlich ist, dass künftig zu
versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der Konzern die latenten
Steueransprüche verwenden kann.
IAS 1.125, 129
213
In 2011 wurden 720 TEUR der zuvor nicht berücksichtigten steuerlichen Verluste erfasst,
weil das Management es als wahrscheinlich erachtete, dass künftig zu versteuerndes
Ergebnis vorhanden sein wird, das verwendet werden kann. Das Management revidierte
seine Schätzungen im Zuge der Einführung eines neuen Papiertyps, der großen Anklang
bei den Kunden findet und zunehmend das Betriebsergebnis des Tochterunternehmens
steigert. Ein zusätzlicher Betrag von 152 TEUR der zuvor nicht berücksichtigten steuerlichen
Verluste wurde 2012 aufgrund weiterer Schätzungsänderungen der künftigen Betriebsergebnisse des Tochterunternehmens erfasst. Das Management geht davon aus, dass die
Verwertbarkeit der steuerlichen Verluste von 644 TEUR weiterhin zweifelhaft ist, weil sich
der Trend zum profitablen Wachstum noch nicht vollständig herausgebildet hat. Wenn auch
im nächsten Jahr profitables Wachstum stattfindet, werden die übrigen nicht berücksichtigten latenten Steueransprüche erfasst werden, was zu einem zusätzlichen Steuereinkommen von 213 TEUR führen würde.
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Erläuterungen
1 IAS 12.81(g)Ein Unternehmen ist verpflichtet, je nach Art der temporären Differenz den Betrag der in der
Bilanz angesetzten Steueransprüche und -schulden anzugeben. Aus den IFRS kommt nicht
eindeutig hervor, was eine „Art“ von temporären Differenzen darstellt. Die im diesem
Muster-Konzernabschluss angegebenen Anhangangaben beruhen auf den mit temporären
Differenzen in Zusammenhang stehenden Bilanzposten. Eine andere mögliche Auslegung
besteht in Anhangangaben, die sich an dem Grund für die temporären Differenzen orientieren – zum Beispiel Abschreibungen.
Nach unserer Auffassung ist es nicht angemessen, abzugsfähige temporäre Differenzen
brutto und die damit verbundenen Wertberichtigungen gesondert zu zeigen, weil gemäß IFRS
die temporären Differenzen, für welche die latenten Steuern angesetzt werden, anzugeben
sind.
Diese Themen werden in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insight into IFRS
(3.13.1000.40–50) diskutiert.
2 IAS 12.82Ein Unternehmen gibt die substanzielle Hinweise für den Ansatz eines latenten Steuer­
anspruches an, wenn:
• die Realisierung des latenten Steueranspruchs von künftigen zu versteuernden Ergebnissen
abhängt, die höher als die Ergebniseffekte aus der Auflösung bestehender zu versteuernder
temporärer Differenzen sind; und
• das Unternehmen in der laufenden Periode oder der Vorperiode in dem Steuerrechtskreis,
auf den sich der latente Steueranspruch bezieht, Verluste erlitten hat.
214
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Anhang zum Konzernabschluss
22. Steuern (Fortsetzung)
Erfasste latente Steueransprüche und -schulden1
IAS 12.81(g)(i)
Latente Steueransprüche und -schulden lassen sich wie folgt zuordnen:
Vermögenswerte2
In TEUR
Schulden
Netto
2012
2011
2012
2011
angepasst*
2012
Sachanlagen
(10)
(373)
2.182
843
2.172
470
Immaterielle Vermögenswerte
(61)
(94)
824
495
763
401
Biologische Vermögenswerte
–
–
345
127
345
127
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
–
–
220
160
220
160
Ergebniswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle
Vermögenswerte
–
–
167
73
167
73
Zur Veräußerung
verfügbare finanzielle
Vermögenswerte
–
–
160
115
160
115
Bis zur Endfälligkeit
zu haltende Finanzinvestitionen
(7)
–
–
–
(7)
–
Derivate
(9)
(4)
177
197
168
193
Vorräte
(83)
(41)
–
–
(83)
(41)
Finanzielle Verbindlichkeiten
–
–
136
–
136
–
Leistungen an
Arbeitnehmer
–
–
99
149
99
149
Anteilsbasierte
Vergütungen
(583)
(317)
–
–
(583)
(317)
Rückstellungen
(557)
(528)
–
–
(557)
(528)
Andere Posten
(100)
(225)
–
–
(100)
(225)
Steuerliche Verlustvorträge
(436)
(386)
–
–
(436)
(386)
(1.846)
(1.968)
4.298
2.159
2.464
191
1.846
592
(1.846)
(592)
–
–
–
(1.376)
2.464
1.567
2.464
191
Steuer(ansprüche)/
-schulden vor
Verrechnung
Verrechnung der Steuern
Steuer(ansprüche)/
-schulden netto
2011
angepasst*
*Siehe Anhangangabe 2(e).
215
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Erläuterungen
1IAS 12.81(g)
(ii)
Falls der Betrag der in der Gewinn-und Verlustrechnung erfassten latenten Steuern hinsichtlich jeder Art temporärer Unterschiede aus den Änderungen der Bilanz angesetzten Beträgen
hervorgeht, ist eine Anhangangabe dieses Betrags nicht erforderlich.
216
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Anhang zum Konzernabschluss
22. Steuern (Fortsetzung)
IAS 12.81(g)
(ii)
Veränderung der latenten Steuern in der Bilanz während des Jahres1
In TEUR
Sachanlagen
Stand zum
erfasst im
1. Januar 2011 Gewinn oder
angepasst*
Verlust
(320)
790
Immaterielle Vermögenswerte
98
Biologische Vermögenswerte
106
Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
Stand zum
erfasst im 31. Dezember
erfasst im
sonstigen
2011 Gewinn oder
Ergebnis angepasst*
Verlust
–
470
1.811
–
66
35
(210)
303
–
401
324
–
–
38
–
763
21
–
127
218
–
–
–
–
345
115
45
–
160
60
–
–
–
–
220
Ergebniswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte
47
26
–
73
94
–
–
–
–
167
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte
84
–
31
115
–
–
45
–
–
160
–
–
–
–
(7)
–
–
–
–
(7)
163
8
22
193
6
–
(31)
–
–
168
–
(41)
–
(41)
(5)
–
–
3
(40)
(83)
Bis zur Endfälligkeit zu haltende
Finanzinvestitionen
Derivate
Vorräte
2.172
Finanzielle Verbindlichkeiten
–
–
–
–
73
54
–
9
–
136
Leistungen an Arbeitnehmer
194
(40)
(5)
149
(74)
–
24
–
–
99
Anteilsbasierte Vergütungen
(211)
(106)
–
(317)
(266)
–
–
–
–
(583)
Rückstellungen
(438)
(90)
–
(528)
(23)
–
–
(6)
–
(557)
Andere Posten
(158)
(67)
–
(225)
125
–
–
–
–
(100)
Steuerliche Verlustvorträge
(146)
(240)
–
(386)
(50)
–
–
–
–
(436)
(466)
609
48
191
2.286
54
104
79
(250)
2.464
*Siehe Anhangangabe 2(e).
217
direkt im
Eigenkapital
erfasst
Erworben
durch
erfasst im
UnternehSonstiges
Stand zum
sonstigen menszusam(siehe 31. Dezember
Ergebnis menschluss Anm. 7 und 8)
2012
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Erläuterungen
1 IAS 2.39Stellt ein Unternehmen eine Aufwandsanalyse dar, die eine auf der Art der Aufwendungen
beruhende Gliederung in der Gesamtergebnisrechnung zugrunde legt, gibt es an:
• die als Aufwand erfassten Kosten für Rohstoffe und Verbrauchsgüter, Personalkosten und
andere Kosten sowie
• den Betrag der Nettobestandsveränderung des Vorratsvermögens in der Berichtsperiode.
2 IAS 1.61In diesem Muster-Konzernabschluss wird angenommen, dass die Vorräte nicht länger als
zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag realisiert werden. Wäre dies nicht der Fall, würde
das Unternehmen den Betrag der Vorräte angeben, deren Realisierung nach mehr als zwölf
Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird. Dieses Thema wird in der 9. Auflage
2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.8.440.10) diskutiert.
3 IAS 2.34Stellt ein Unternehmen eine Analyse des Aufwands nach der Funktion in der Gesamtergebnisrechnung dar, sind nach unserer Auffassung Wertminderungen von Vorräten auf den Netto­
veräußerungswert sowie alle Wertaufholungen in den „Umsatzkosten“ auszuweisen. Dieses
Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.8.440.70)
diskutiert.
4IFRS
7.9(a)–(d)
Hat ein Unternehmen einen Kredit oder eine Forderung (oder eine Gruppe von Krediten und
Forderungen) als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt, sind
folgende Angaben notwendig:
• maximales Ausfallrisiko des Kredits oder der Forderung (oder einer Gruppe von Krediten
und Forderungen) am Ende der Berichtsperiode
• Betrag, um den ein zugehöriges Kreditderivat oder ähnliches Instrument diese maximale
Ausfallrisiko vermindert
• Betrag, um den sich der beizulegende Zeitwert des Kredits oder der Forderung (oder einer
Gruppe von Krediten und Forderungen) während der Berichtsperiode und kumuliert
geändert hat, soweit dies auf Änderungen beim Ausfallrisiko des finanziellen Vermögenswerts zurückzuführen ist. Dieser Betrag wird bestimmt entweder:
– als Änderung des beizulegenden Zeitwertes, soweit diese nicht auf solche Änderungen
der Marktbedingungen zurückzuführen ist, die das Marktrisiko beeinflussen, oder
– mithilfe einer alternative Methode, mit der nach Ansicht des Unternehmens genauer
bestimmt werden kann, in welchem Umfang sich der beizulegende Zeitwert durch
das geänderte Ausfallrisiko ändert
• Höhe der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes jedes zugehörigen Kreditderivats oder
ähnlichen Instruments, während der Berichtsperiode sowie kumuliert seit der Bestimmung
des Kredits oder der Forderung in diese Bewertungskategorie.
218
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Anhang zum Konzernabschluss
23. Vorräte1, 2
In TEUR
2012
2011
IAS 1.78(c),
2.36(b)
Rohstoffe und Verbrauchsgüter
4.860
5.753
IAS 1.78(c),
2.36(b)
Unfertige Erzeugnisse
2.543
1.661
IAS 1.78(c),
2.36(b)
Fertigerzeugnisse
5.464
4.705
12.867
12.119
1.650
2.090
Vorräte
IAS 2.36(h)
Buchwert der Vorräte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen
IAS 1.98(a), 104,
2.36(d)–(f)
Im Jahr 2012 beliefen sich Rohstoffe, Verbrauchsgüter und Veränderungen des Bestands an
Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen, die in den „Umsatzkosten“ enthalten
sind, auf 42.075 TEUR (2011: 42.865 TEUR). Im Jahr 2012 beliefen sich die Wertminderungen der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert auf 345 TEUR (2011: 125 TEUR). Die Wertaufholungen beliefen sich wie unten dargestellt auf 10 TEUR (2011: 0 TEUR). Sowohl die
Wertminderungen als auch die Wertaufholungen sind in den „Umsatzkosten“ ausgewiesen. 3
Im Laufe des Jahres 2011 überprüfte der Konzern aufgrund regulatorischer Beschränkungen, die der Herstellung eines neuen Produkts im Segment Standardpapier auferlegt
wurden, die zugehörige Produktlinie auf Wertminderung. In diesem Zusammenhang
wurden die zugehörigen Vorräte auf ihren Nettoveräußerungswert abgeschrieben, was zu
einem Verlust von 42 TEUR führte.
IAS 2.36(g)
Im Jahr 2012 wurden 10 TEUR der Wertminderung nach einer Änderung von Schätzungen
aufgeholt, (siehe Anhangangabe 17). Diese Beträge sind im Gesamtbetrag der vorstehenden Wertminderungen und Wertaufholungen enthalten.
24. Forderungen aus Lieferungen und Leistung und
sonstige Forderungen4
In TEUR
Anm.
2012
2011
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber nahestehenden Unternehmen und
Personen
38
1.236
642
Darlehen an Mitglieder der Unternehmensleitung
38
78
32
IAS 1.78(b)
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
32
24.801
17.045
IFRS 7.8(c)
Kredite und Forderungen
26.115
17.719
IAS 1.78(b),
11.40(a)
Noch nicht abgeschlossene Fertigungsaufträge
348
280
26.463
17.999
IAS 1.78(b)
219
Davon langfristig
213
–
Davon kurzfristig
26.250
17.999
26.463
17.999
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 11.40(a)
Am 31. Dezember 2012 betrug die Summe der für die noch nicht abgeschlossenen Fertigungsaufträge angefallenen Aufwendungen und erfassten Gewinne, abzüglich der erfassten Verluste, 570 TEUR (2011: 530 TEUR).
IAS 11.40(c)
Zum 31. Dezember 2012 enthalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
bezüglich der noch nicht abgeschlossenen Fertigungsaufträge Einbehalte von 200 TEUR
(2011: 180 TEUR).
Die Kredit- und Marktrisiken des Konzerns sowie die Wertminderungen von Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen (ohne noch nicht abgeschlossene Fertigungsaufträge) werden in Anhangangabe 34 dargestellt.
221
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Erläuterungen
1 IAS 7.48In Verbindung mit einer Stellungnahme des Managements ist der Betrag an wesentlichen
Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, über die der Konzern nicht verfügen kann,
im Anhang anzugeben.
2 IAS 1.79(a)(ii)Die Anzahl der ausgegebenen, aber nicht voll eingezahlten Anteile ist anzugeben.
IAS 1.79(a)(vii)Anteile, die für die Ausgabe aufgrund von Options- und Verkaufsverträgen zurückgehalten
werden, sind unter Angabe der Modalitäten und Beträge detailliert zu erläutern.
3 IAS 1.79(a)(iii) Falls Anteile keinen Nennwert haben, ist dies anzugeben.
222
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 7.45
25. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente1
In TEUR
2012
2011
51
988
Sofort abrufbare Sichteinlagen
1.454
862
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1.505
1.850
Kontokorrentkredite, die für das Cash Management genutzt
werden
(334)
(282)
In der Kapitalfl ussrechnung dargestellte Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente
1.171
1.568
Bankguthaben
26. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage
Stammaktien
IAS 1.79(a)(iv)
Nicht
rücknahmepflichtige
Vorzugsaktien
In Tausend Stück
2012
2011
2012
2011
Zum 1. Januar ausgegeben
3.100
3.100
1.750
1.750
Gegen Bareinlagen ausgegeben
130
–
–
–
Ausübung von Aktienoptionen
5
–
–
–
IAS 7.43
Bei einem Unternehmenszusammenschluss ausgegeben
8
–
–
–
IAS 1.79(a)(ii)
Zum 31. Dezember ausgegeben –
voll eingezahlt 2
3.243
3.100
1.750
1.750
IAS 1.79(a)(i),
79(a)(iii)
Genehmigte – Nennwert 3 EUR
10.000
10.000
2.000
2.000
3
Stammaktien
IAS 1.79(a)(v)
Im Hinblick auf das Restvermögen des Unternehmens haben alle Aktien den gleichen Rang
mit der Ausnahme, dass Vorzugsaktionäre nur im Umfang des Nennwerts der Aktien
beteiligt sind.
Die Stammaktionäre haben ein Recht auf die jeweils beschlossene Dividende sowie auf
eine Stimme je Aktie bei den Hauptversammlungen des Unternehmens. Im Hinblick auf die
von Konzernunternehmen gehaltenen Aktien am Unternehmen sind alle Rechte bis zur
Wiederausgabe dieser Aktien ausgesetzt.
Ausgabe von Stammaktien
IAS 1.79(a)
Im Oktober 2012 beschloss die Hauptversammlung die Ausgabe von 130.000 Stammaktien
zu einem Ausübungskurs von 11,92 EUR je Aktie (2011: 0 EUR).
Darüber hinaus wurden 5.000 Stammaktien infolge der Ausübung von ausübbaren Optionen, die durch das den Personen in Schlüsselpositionen gewährte Aktienoptionsprogramm
des Jahres 2007 entstanden sind, ausgegeben (2011: 0 Aktien). Die Optionen wurden zu
einem Durchschnittskurs von zehn EUR je Option ausgeübt (siehe Anhangangabe 30).
Schließlich wurden 8.000 Stammaktien infolge des Erwerbs von Papyrus Pty Limited ausgegeben (siehe Anhangangabe 9) (2011: 0 Aktien).
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Anhang zum Konzernabschluss
Nicht rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien
Inhaber von nicht rücknahmepflichtigen Vorzugsaktien erhalten eine nicht kumulative
Dividende von 25,03 Cent je Aktie nach Ermessen des Unternehmens oder jedes Mal,
wenn Dividenden an Stammaktionäre beschlossen werden. Sie haben kein Recht auf
etwaige zusätzliche Dividenden, die für die Stammaktionäre beschlossen werden. Nicht
rücknahmepflichtige Vorzugsaktien sind nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet.
Art und Zweck der Rücklagen
Währungsumrechnungsrücklage
IAS 1.79(b)
225
Die Währungsumrechnungsrücklage umfasst alle Fremdwährungsdifferenzen aufgrund
der Umrechnung von Abschlüssen von ausländischen Geschäftsbetrieben sowie den
wirksamen Teil von etwaigen Fremdwährungsdifferenzen aufgrund von Absicherungen
einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb.
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Erläuterungen
1 IAS 16.77(f)Werden Sachanlagen neu bewertet, gibt das Unternehmen die Neubewertungsrücklage mit
Angabe der Veränderung in der Periode und eventuell bestehender Ausschüttungsbeschränkungen an die Eigentümer an.
2IAS 1.79(a)
(vi), 32.34
Ein Unternehmen gibt den Betrag der eigenen Anteile in der Bilanz oder im Anhang gesondert
an. In diesem Muster-Konzernanschluss geben wir diese Informationen im Anhang an.
3 IAS 32.34Werden Aktien des Unternehmens von nahestehenden Unternehmen oder Personen des
Konzerns erworben, gibt ein Unternehmen die Einzelheiten der Transaktion gemäß IAS 24
Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen an.
4 IAS 1.137(b)Ein Unternehmen gibt den Betrag der kumulierten noch nicht bilanzierten Vorzugsdividenden an.
5IAS 12.81(i),
87A
Ein Unternehmen gibt den Betrag der steuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen
an die Anteilseigner an, die vorgeschlagen oder beschlossen wurden, bevor der Abschluss zur
Veröffentlichung genehmigt wurde, die aber nicht als Verbindlichkeit im Abschluss bilanziert
werden. Außerdem gibt ein Unternehmen die wichtigen Bestandteile des steuerlichen
Systems und die Faktoren an, die den Betrag der potenziellen steuerlichen Konsequenzen von
Dividenden beeinflussen.
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Anhang zum Konzernabschluss
26. Eigenkapital (Fortsetzung)
IAS 1.79(b)
Rücklage aus Sicherungsgeschäften
Die Rücklage aus Sicherungsgeschäften umfasst den wirksamen Teil der kumulierten
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung der abgesicherten Zahlungsströme (siehe Anhangangabe 3(c)(v)).
Rücklage aus Zeitwertänderungen
IAS 1.79(b)
Die Rücklage aus Zeitwertänderungen enthält die kumulierten Nettoveränderungen des
beizulegenden Zeitwertes von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten
bis zur Ausbuchung oder Wertminderung der Vermögenswerte.
Neubewertungsrücklage1
IAS 1.79(b)
Die Neubewertungsrücklage bezieht sich auf die Neubewertung von Sachanlagen unmittelbar vor ihrer Umgliederung in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (siehe Anhangangabe 16).
Wandelanleihen
Die Rücklage für Wandelanleihen enthält den Betrag, der der Eigenkapitalkomponente der
Wandelanleihen zugeordnet ist, die vom Konzern im Mai 2012 ausgegeben wurden (siehe
Anhangangabe 28).
Rücklage für eigene Anteile
IAS 1.79(a)(vi),
79(b), 32.33–34
Die Rücklage für die eigenen Anteile des Unternehmens umfasst die Anschaffungskosten
der vom Konzern gehaltenen Anteile des Unternehmens. Am 31. Dezember 2012 hielt der
Konzern 48.000 der Anteile des Unternehmens (2011: 50.000 Anteile). 2, 3
Dividenden
IAS 1.107
Die nachstehenden Dividenden wurden vom Unternehmen für das am 31. Dezember
endende Geschäftsjahr beschlossen und ausbezahlt.
In TEUR
IAS 1.137(a),
10.13, 12.81(i)
2011
25,25 Cent je qualifizierende Stammaktie (2011: 4,28 Cent)
805
133
25,03 Cent je nicht rücknahmepflichtiger Vorzugsaktie
(2011: 25,03 Cent)
438
438
1.243
571
Nach dem Abschlussstichtag wurden die nachstehenden Dividenden vom Vorstand
vorgeschlagen. Die Dividenden wurden bilanziell nicht erfasst und es gibt keine steuerlichen
Konsequenzen.4, 5
In TEUR
227
2012
2012
2011
27,92 Cent je qualifizierende Stammaktie (2011: 26,40 Cent)
892
805
25,03 Cent je nicht rücknahmepflichtiger Vorzugsaktie
(2011: 25,03 Cent)
438
438
1.330
1.243
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
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Erläuterungen
1 IAS 1.106AUnternehmen dürfen die Aufgliederung der Veränderungen jeder Eigenkapitalkomponente
aufgrund von Transaktionen, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, entweder in der
Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang darstellen. In diesem Muster-Konzern­
abschluss stellen wir diese Informationen im Anhang dar.
228
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Anhang zum Konzernabschluss
26. Eigenkapital (Fortsetzung)
IAS 1.106(d)
(ii)
Sonstiges Ergebnis, nach Steuern1
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
In TEUR
Währungsumrech- Rücklage aus Rücklage aus
Neunungsrück- SicherungsZeitwert- bewertungslage
geschäften änderungen
rücklage
Gewinnrücklagen
Gesamt
Nicht
beherrschende
Anteile
Gesamt
Sonstiges
Ergebnis
2012
IAS 1.82(g),
21.52(b)
Währungsumrechnungsdifferenzen für ausländische
Geschäftsbetriebe
494
–
–
–
–
494
27
521
IAS 1.82(g)
Umgliederung von Währungsumrechnungsdifferenzen bei
Verlust des maßgeblichen Einflusses
(20)
–
–
–
–
(20)
–
(20)
IAS 1.82(g)
Nettoverlust aus Absicherungen von Nettoinvestitionen in
ausländische Geschäftsbetriebe
(3)
–
–
–
–
(3)
–
(3)
IAS 1.82(g)
Neubewertung von Sachanlagen, nach Steuern
–
–
–
134
–
134
–
134
IFRS 7.23(c),
IAS 1.82(g)
Effektiver Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes
von Absicherungen von Zahlungsströmen, nach Steuern
–
(41)
–
–
–
(41)
–
(41)
IFRS 7.23(d),
IAS 1.82(g)
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von
Absicherungen von Zahlungsströmen, die in den Gewinn oder
Verlust umgegliedert wurden, nach Steuern
–
(21)
–
–
–
(21)
–
(21)
IFRS 7.20(a)
(ii), IAS 1.82
(g)
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur
Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten,
nach Steuern
–
–
133
–
–
133
–
133
IFRS 7.20(a)
(ii), IAS 1.82
(g)
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur
Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten,
die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden, nach
Steuern
–
–
(43)
–
–
(43)
–
(43)
IAS 19.93(b)
Versicherungsmathematische Verluste aus leistungsorientierten Plänen, nach Steuern
–
–
–
–
48
48
–
48
471
(62)
90
134
48
681
27
708
Sonstiges Ergebnis, nach Steuern
Fortsetzung auf Seite 231
229
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar
In TEUR
Währungsumrech- Rücklage aus Rücklage aus
Neunungsrück- SicherungsZeitwert- bewertungslage
geschäften änderungen
rücklage
Gewinnrücklagen
Gesamt
Nicht
beherrschende
Anteile
Gesamt
Sonstiges
Ergebnis
2011
IAS 1.82(g),
21.52(b)
Währungsumrechnungsdifferenzen für ausländische
Geschäftsbetriebe
308
–
–
–
–
308
22
330
IAS 1.82(g)
Nettoverlust aus Absicherungen von Nettoinvestitionen
in ausländische Geschäftsbetriebe
(8)
–
–
–
–
(8)
–
(8)
IFRS 7.23(c),
IAS 1.82(g)
Effektiver Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes
von Absicherungen von Zahlungsströmen, nach Steuern
–
52
–
–
–
52
–
52
IFRS 7.23(d),
IAS 1.82(g)
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von
Absicherungen von Zahlungsströmen, die in den Gewinn oder
Verlust umgegliedert wurden, nach Steuern
–
(8)
–
–
–
(8)
–
(8)
IFRS 7.20(a)
(ii), IAS 1.82
(g)
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur
Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten,
nach Steuern
–
–
63
–
–
63
–
63
IAS 19.93(b)
Versicherungsmathematische Verluste aus leistungsorientierten
Plänen, nach Steuern
–
–
–
–
(10)
(10)
–
(10)
300
44
63
–
(10)
397
22
419
Sonstiges Ergebnis, nach Steuern
231
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Erläuterungen
1 IAS 33.64Wenn Berechnungen des Ergebnisses je Aktie den Änderungen in der Zahl der Aktien Rech­
nung tragen, die aufgrund von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, gibt
ein Unternehmen diese Tatsache an.
2 IAS 33.73Falls ein Unternehmen zusätzlich zum unverwässerten und verwässerten Ergebnis je Aktie
Beträge je Aktie angibt, die mittels eines im Finanzbericht enthaltenen Bestandteils des
Gewinns ermittelt werden, der von dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn oder
Verlust für die Periode abweicht, werden derartige Beträge unter Verwendung des gemäß
IAS 33 ermittelten gewichteten Durchschnitts von Stammaktien bestimmt.
IAS 33.73Bei Verwendung eines Bestandteils des Gewinns, der nicht als eigenständiger Posten in
der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen wird, stellt ein Unternehmen eine Überleitung
zwischen diesem verwendeten Bestandteil und einem in der Gesamtergebnisrechnung
ausgewiesenen Posten dar.
232
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Anhang zum Konzernabschluss
27. Ergebnis je Aktie1, 2
Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie zum 31. Dezember 2012 basiert
auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn in Höhe von 6.975 TEUR (2011:
3.299 TEUR) und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien
von 3.083.000 (2011: 3.060.000 Aktien), die wie folgt berechnet wurden:
IAS 33.70(a)
Zurechnung des Gewinns auf Stammaktionäre (unverwässert)
2012
In TEUR
IAS 33.70(b)
2011
FortzuAufgeführende
gebene
Geschäfts- Geschäftsbereiche bereiche
Summe
FortzuAufgeführende
gebene
Geschäfts- Geschäftsbereiche bereiche
Summe
Gewinn (Verlust), den
Eigentümern des
Mutterunternehmens
zurechenbar
7.034
379
7.413
4.159
(422)
3.737
Dividenden auf nicht
rücknahmepflichtige
Vorzugsaktien
(438)
–
(438)
(438)
–
(438)
Gewinn oder Verlust,
den Inhabern der
Stammaktien
zurechenbar
6.596
379
6.975
3.721
(422)
3.299
Anm.
2012
2011
26
3.100
3.100
(49)
(40)
3
–
6
–
23
–
3.083
3.060
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien (unverwässert)
In TEUR
Ausgegebene Stammaktien zum 1. Januar
Auswirkung eigener Aktien
Auswirkung der ausgeübten Aktienoptionen
Auswirkung der Aktien, die im Zusammenhang mit einem
Unternehmenszusammenschluss ausgegeben wurden
Auswirkung der im Oktober 2012 ausgegebenen Aktien
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien
zum 31. Dezember
9
Verwässertes Ergebnis je Aktie
Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie am 31. Dezember 2012 basiert auf
dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn von 7.036 TEUR (2011: 3.299 TEUR)
und einem gewichteten Durchschnitt der nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte
potenzieller Stammaktien im Umlauf gewesenen Stammaktien von 3.278.000 (2011:
3.078.000 Aktien), die wie folgt berechnet wurden:
233
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 33.70(a)
Zurechnung des Gewinns auf Stammaktionäre (verwässert)
2012
In TEUR
Gewinn (Verlust), den
Stammaktionären
zurechenbar
(unverwässert)
Zinsaufwendungen
auf Wandelanleihen,
nach Steuern
Gewinn (Verlust),
den Stammaktionären
zurechenbar
(verwässert)
235
2011
FortzuAufgeführende
gebene
Geschäfts- Geschäftsbereiche bereiche
Summe
FortzuAufgeführende
gebene
Geschäfts- Geschäftsbereiche bereiche
Summe
6.596
379
6.975
3.721
(422)
3.299
61
–
61
–
–
–
6.657
379
7.036
3.721
(422)
3.299
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Erläuterungen
1 Nach unserer Auffassung ist eine Überleitungsrechnung nicht erforderlich, wenn das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie übereinstimmen. Dieses Thema wird in der
9. Auflage 2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.3.370.50) diskutiert.
2 Nach unserer Auffassung ist, besonders im Hinblick auf nicht notierte Eigenkapitalinstrumente, die Methode anzugeben, mit der der durchschnittliche Marktwert der Aktien des Unternehmens für die Berechnung des verwässernden Effektes ausstehender Optionsscheine auf
Aktien bestimmt wird. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/2013 unserer Veröffent­
lichung Insights into IFRS (5.3.170.62–70) diskutiert.
3 IFRS 7.8(e) Hat ein Unternehmen finanzielle Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bestimmt, ist der Buchwert dieser Verbindlichkeiten getrennt vom Buchwert der zu
Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten anzugeben. Obwohl diese Anhangangabe in die Angaben zu den finanziellen Verbindlichkeiten eingefügt wurde, ist dies kein
Hinweis darauf, dass die derart bestimmten Verbindlichkeiten zwingend hier auszuweisen
sind.
IFRS 7.10–11 Wird eine finanzielle Verbindlichkeit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
­bestimmt, sind die folgenden Angaben notwendig:
• Änderung des beizulegenden Zeitwertes der finanziellen Verbindlichkeit sowohl während
der Berichtsperiode als auch kumuliert, soweit dies auf Änderungen des Ausfallrisikos
zurückzuführen ist, sowie die Methode, mit der die erforderlichen Angaben ermittelt
worden sind. Falls das Unternehmen zu der Auffassung gelangt, dass diese Angaben die
durch das geänderte Ausfallrisiko bedingte Änderung des beizulegenden Zeitwertes nicht
glaubwürdig wiedergeben, sind die Gründe und Einflussfaktoren entsprechend darzustellen
• Differenz zwischen dem Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit und dem Betrag, den
das Unternehmen vertragsgemäß bei Fälligkeit an den Gläubiger zahlen muss.
4 IFRS 7.18–19 Hinsichtlich der zum Abschlussstichtag angesetzten Darlehensverbindlichkeiten sind Angaben zu in der Berichtsperiode eingetretenen Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfälle sowie zu
sonstigen Verletzungen der vereinbarten Darlehenskonditionen zu machen.
IAS 1.74–76Tritt in der Berichtsperiode eine Verletzung der Darlehensvereinbarung auf und wird diese bis
zum Abschlussstichtag nicht behoben bzw. werden die Konditionen der Darlehensverbindlichkeit bis zu diesem Zeitpunkt nicht neu verhandelt, sind die Auswirkungen dieses Sachverhaltes auf die Klassifizierung als kurzfristige bzw. langfristige Verbindlichkeit zu bestimmen.
IFRS 7.18Für am Abschlussstichtag angesetzte Darlehensverbindlichkeiten sind folgende Angaben zu
machen:
• Detaillierte Erläuterung aller in der Berichtsperiode eingetretenen Zahlungsverzögerungen
bzw. -ausfällen, welche die Tilgungs- oder Zinszahlungen, den Tilgungsfonds oder die
Tilgungsbedingungen dieser Darlehen betreffen
• Buchwert der Darlehensverbindlichkeiten am Berichtsstichtag, bei denen Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfälle aufgetreten sind
• ob bis zur Genehmigung der Veröffentlichung des Abschlusses Zahlungsverzögerungen
oder -ausfälle behoben wurden bzw. die Neuverhandlung der Darlehenskonditionen
durchgeführt wurde.
5 IAS 1.71–73Der kurzfristig fällige Teil langfristiger Bankverbindlichkeiten ist auch dann als kurzfristige
Verbindlichkeit zu klassifizieren, wenn eine Vereinbarung hinsichtlich einer langfristigen
Refinanzierung bzw. Umschuldung der Zahlungsverpflichtungen nach dem Abschlussstichtag,
jedoch vor der Genehmigung zur Veröffentlichung des Abschlusses abgeschlossen wird.
Soweit allerdings das Unternehmen am Berichtsstichtag erwartet und nach freien Ermessen
entscheiden kann, eine Verpflichtung im Rahmen einer bestehenden Kreditvereinbarung für
mindestens zwölf Monate nach dem Berichtsstichtag zu refinanzieren oder zu verlagern, ist
diese Verpflichtung als langfristige Verbindlichkeit zu klassifizieren, auch wenn sie sonst als
kurzfristige Verbindlichkeit zu klassifizieren wäre. Dieses Thema wird in der 9. Auflage
2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.1.45.10) diskutiert.
236
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Anhang zum Konzernabschluss
27. Ergebnis je Aktie (Fortsetzung)
IAS 33.70(b)
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien (verwässert)1
In Tausend Stück
Anm.
Gewichteter Durschnitt der Stammaktien (unverwässert)
Auswirkung der Umwandlung der Wandelanleihen
28
Auswirkung der ausgegebenen Aktienoptionen
Gewichteter Durschnitt der Stammaktien
(verwässert) zum 31. Dezember
IAS 33.70(c)
2012
2011
3.083
3.060
148
–
47
18
3.278
3.078
Bei der Berechnung des verwässerten gewichteten Durchschnitts der Stammaktien zum 31.
Dezember 2012 wurden 135.000 Optionen (2011: 44.000 Optionen) unberücksichtigt
gelassen, da sie einer Verwässerung entgegengewirkt hätten.
Der durchschnittliche Marktwert der Aktien des Unternehmens für die Berechnung des
Verwässerungseffekts von Aktienoptionen basiert auf den notierten Marktpreisen für die
Periode, in der die Optionen in Umlauf waren. 2
28. Finanzielle Verbindlichkeiten3, 4
IFRS 7.7–8
Diese Anhangangabe enthält Informationen zu den vertraglichen Konditionen von verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden. Umfassende Informationen zu den Zins-, Währungs- und Liquiditätsrisiken
des Konzerns hinsichtlich finanzieller Verbindlichkeiten werden in Anhangangabe 34 dargestellt.
In TEUR
2012
2011
6.576
7.093
Ungesicherte Anleihen
6.136
9.200
Wandelanleihen
4.678
–
Rücknahmepflichtige Vorzugsaktien
1.939
–
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
1.613
1.913
–
1.000
20.942
19.206
3.500
4.000
524
117
51
–
315
269
4.390
4.386
Langfristige Schulden 5
Gesicherte Bankdarlehen
IAS 1.77
Darlehen von assoziierten Unternehmen
Kurzfristige Schulden
Kurzfristig fälliger Teil gesicherter Bankdarlehen
Ungesicherte Bankdarlehen
Dividenden auf rücknahmepflichtige Vorzugsaktien
Kurzfristig fälliger Teil der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
237
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Erläuterungen
1 IFRS 7.7 Allgemein sind alle Angaben zu machen, die dem Abschlussadressaten eine Einschätzung
ermöglichen, inwieweit die Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns von Bedeutung sind. Der vorliegende Muster-Konzernabschluss zeigt eine
Möglichkeit der Darstellung wesentlicher Informationen hinsichtlich finanzieller Verbindlich­
keiten. Die Einschätzung, inwieweit die Anforderungen von IFRS 7 erfüllt werden, ist dabei auf
sämtliche im Abschluss veröffentlichten Informationen zu stützen.
2 IFRS 7.17Hat ein Unternehmen ein Finanzinstrument emittiert, das sowohl eine Fremd- als auch eine
Eigenkapitalkomponente enthält und gleichzeitig über mehrere derivative eingebettete Aus­
stattungsmerkmale verfügt, deren Werte wechselseitig voneinander abhängen (wie etwa
hinsichtlich einer kündbaren Wandelanleihe), sind die Ausstattungsmerkmale entsprechend
anzugeben.
238
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Anhang zum Konzernabschluss
28. Finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
IFRS 7.7
Konditionen und Verbindlichkeitenspiegel1
Die ausstehenden Darlehen weisen folgende Konditionen auf:
31. Dezember 2012 31. Dezember 2011
Währung
Nominalzinssatz
Fälligkeitsjahr
Gesichertes Bankdarlehen
CHF
3,90 %
2016
4.324
Gesichertes Bankdarlehen
USD
4,70 %
2012–
2013
Gesichertes Bankdarlehen
Euro
4,50 %
Gesichertes Bankdarlehen
GBP
Ungesichertes
Bankdarlehen
Nennbetrag
Buchwert
4.324
1.257
1.257
460
447
523
521
2013–
2017
4.460
4.460
4.460
4.460
LIBOR
+1%
2012–
2013
850
845
4.850
4.855
USD
3,80 %
2013
554
524
–
–
Ungesicherte Kreditlinien bei Banken
Euro
5,50 %
2012
–
–
117
117
Ungesicherte Anleihe
Euro
LIBOR
+½%
2016
1.023
1.023
1.023
1.023
Ungesicherte Anleihe
Euro
LIBOR
+1%
2017
5.113
5.113
5.113
5.113
Ungesicherte Anleihe
Euro
LIBOR
2014
–
–
3.064
3.064
Darlehen von assoziierten Unternehmen
Euro
4,80 %
2013
–
–
1.000
1.000
Wandelanleihe
Euro
3,00 %
2015
5.000
4.678
–
–
Rücknahmepflichtige
Vorzugsaktien
Euro
4,40 %
2018
2.000
1.939
–
–
Dividenden aus
rücknahmepflichtigen
Vorzugsaktien
Euro
–
2013
51
51
–
–
Verbindlichkeiten aus
Finanzierungsleasing
Euro
6,5–7,0 %
2012–
2026
2.663
1.928
3.186
2.182
26.498
25.332
24.593
23.592
In TEUR
Verzinsliche fi nan zielle
Verbindlichkeiten gesamt
IFRS 7.7,
IAS 16.74(a)
Nennbetrag Buchwert
Die gesicherten Bankdarlehen werden mit Grundstücken und Gebäuden mit einem
Buchwert von 5.000 TEUR (2011: 4.700 TEUR) besichert (siehe Anhangangabe 16).
Verstöße gegen Darlehensbedingungen
IFRS 7.18–19
239
Der Konzern hält am 31. Dezember 2012 ein gesichertes Bankdarlehen mit einem Buchwert
von 4.460 TEUR. Gemäß den Vertragsbedingungen ist dieses Darlehen tranchenweise über
die nächsten fünf Jahre zurückzuzahlen. Allerdings enthält das Darlehen eine Aufl age, der
zufolge an jedem Quartalsende die Konzernschulden (in der Vereinbarung als finanzielle
Verbindlichkeiten sowie als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten definiert) nicht 250 Prozent des Quartalsumsatzes der fortzuführenden
Geschäftsbereiche übersteigen dürfen.
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Anhang zum Konzernabschluss
Der Konzern verzeichnete einen Anstieg dieses Wertes und überschreitet damit die
maximale Obergrenze im dritten Quartal 2012. Die Geschäftsleitung konnte allerdings im
Oktober 2012 eine Einigung mit der Bank erreichen. Entsprechend ist das Darlehen nicht
unmittelbar am 31.12.2012 fällig gestellt worden (siehe Anhangangabe 2(b)).
Wandelanleihe 2 auf Seite 238
In TEUR
Emissionserlöse aus Wandelanleihe (1.250.000 Stück zum
Nennwert von 4 EUR)
5.000
Transaktionskosten
(250)
Nettoerlöse
4.750
Als Eigenkapital klassifizierter Betrag
(163)
Zinszuwachs
Buchwert der Verbindlichkeit am 31. Dezember 2012
91
4.678
Der Betrag der Wandelanleihe, der als Eigenkapital klassifiziert wird (163 TEUR), umfasst
bereits den Abzug zurechenbarer Transaktionskosten von 9 TEUR.
241
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Erläuterungen
1 IFRIC 2.13 Führt die Änderung eines Rücknahmeverbotes zu einer Umklassifizierung zwischen finan­
ziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapital, hat das Unternehmen den Betrag, den Zeitpunkt
und den Grund für die Umklassifizierung gesondert anzugeben.
2 IAS 17.31(d)Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Untermietverhältnissen, die zum Abschlussstichtag erwartet wird, ist im Anhang anzugeben.
IAS 17.31(e)(iii)Alle Restriktionen aus Leasingvereinbarungen, zum Beispiel hinsichtlich der Ausschüttung
von Dividenden, der Aufnahme zusätzlicher Schulden und des Abschlusses weiterer Leasingverhältnisse, sind im Anhang anzugeben.
242
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Anhang zum Konzernabschluss
28. Finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Wandelanleihe (Fortsetzung)
Die Anleihe kann im Mai 2015 in 250.000 Stammaktien zu einem Umwandlungsverhältnis
von einer Stammaktie zu fünf Wandelanleihen umgewandelt werden; nicht umgewandelte
Teile der Anleihe werden sofort fällig. Die Anleihe wurde am 29. Mai 2012 ausgegeben.
Die Wandelanleihe ist zudem sofort fällig, wenn die Nettoverschuldung im Verhältnis zum
bereinigten Eigenkapital eine Größenordnung von 1,95 übersteigt (siehe Anhangangabe 34).
Rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien1
In TEUR
Emissionserlöse aus rücknahmepflichtigen Vorzugsaktien
2.000
Transaktionskosten
(61)
Buchwert zum 31. Dezember 2012
1.939
Im Geschäftsjahr wurden 1.000.000 Stück rücknahmepflichtige Vorzugsaktien mit einem
Nennwert von 2 EUR (2011: 0 EUR) ausgegeben. Die ausgegebenen Aktien sind vollständig
eingezahlt. Die rücknahmepflichtigen Vorzugsaktien sind nicht stimmberechtigt, aber
hinsichtlich ihrer Ansprüche auf das Gesellschaftsreinvermögen mit anderen Aktien gleichrangig, mit der Ausnahme, dass die Inhaber von rücknahmepflichtigen Vorzugsaktien nur in
Höhe des Nennwertes der Aktien partizipieren. Die rückzahlbaren Vorzugsaktien sind am
31. Mai 2018 zum Nennwert zurückzuzahlen. Der Konzern hat den Inhabern während der
Laufzeit am 31. Mai jeden Jahres eine jährliche Dividende von 4,4 Prozent des Nennwertes
zu zahlen.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
IAS 17.31(b)
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind wie folgt fällig: 2
Künftige Mindestleasingzahlungen
In TEUR
Unter einem Jahr
2012
2011
Zinszahlungen
2012
2011
Barwert der
künftigen Mindestleasingzahlungen
2012
2011
535
531
220
262
315
269
Zwischen einem und fünf
Jahren
1.128
1.124
343
385
785
739
Über fünf Jahre
1.000
1.531
172
357
828
1.174
2.663
3.186
735
1.004
1.928
2.182
IAS 17.31(c), 31(e) Bestimmte Leasingverhältnisse sehen zusätzliche Zahlungen vor, die von einer Veränderung
(i)–(ii)
der marktüblichen Mieten abhängen. Bedingte Mietzahlungen, die im Rahmen des Finanzierungsleasing im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst wurden, belaufen sich auf
17 TEUR (2011: 15 TEUR).
IAS 1.122,
17.31(e)
243
Im Laufe des Jahres 2011 schloss der Konzern eine Vereinbarung ab, nach der ein Zulieferer
eine spezielle Anlage zur Herstellung und Lieferung einer speziellen Chemikalie errichtete.
Die Mindestlaufzeit beträgt 16 Jahre. Die Chemikalie wird für die Herstellung eines neuen
Produktes für den amerikanischen Papiermarkt verwendet. Aufgrund der speziellen Art des
Produktes und des Produktionsprozesses ist es unwahrscheinlich, dass der Zulieferer die
Chemikalie an andere Kunden veräußern kann. Für den Zulieferer wäre die Herstellung der
Chemikalie unter Verwendung anderer Anlagen wirtschaftlich nicht möglich. Der Konzern
zahlt eine jährliche feste Pauschalvergütung über die Vertragslaufzeit zuzüglich eines
variablen Betrags, der auf der Menge der gelieferten Chemikalien basiert.
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Erläuterungen
1 IAS 19.118Unternehmen sind nicht verpflichtet, Vermögenswerte und Schulden aus Leistungen nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in kurzfristige und langfristige Vermögenswerte oder
Schulden aufzuteilen.
IAS 19.122Falls ein Unternehmen mehr als einen leistungsorientierten Plan hat, können die Angaben für
alle Pläne zusammengefasst werden, für jeden Plan gesondert dargestellt oder nach Gruppierungen, die am sinnvollsten erscheinen, zusammengefasst werden. Sinnvoll erscheinen Grup­
pierungen beispielsweise nach der geografischen Zuordnung der Pläne oder nach erheblichen
Unterschieden in den Risiken der Pläne.
IAS 19.30 Stehen für einen leistungsorientierten gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber nicht
ausreichende Informationen zur Verfügung, um diesen wie einen leistungsorientierten Plan zu
bilanzieren, dann hat das Unternehmen diese Tatsache und den Grund, warum keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stehen, anzugeben. Soweit eine Vermögensüber- oder
-unterdeckung des Plans Auswirkungen auf die Höhe der künftigen Beitragszahlungen haben
könnte, hat das Unternehmen alle verfügbaren Informationen über die Vermögensüber- oder
-unterdeckung, die zur Bestimmung der Vermögensüber- oder -unterdeckung verwendeten
Grundlagen und etwaige Auswirkungen für das Unternehmen zusätzlich anzugeben.
2IAS 19.120A
(f)(i)–(iv)
Gegebenenfalls hat ein Unternehmen in der Überleitungsrechnung des Barwerts der leis­
tungs­orientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens zu der
in der Bilanz angesetzten Schuld (Vermögenswert) Folgendes aufzuführen:
• Saldo der noch nicht in der Bilanz angesetzten versicherungsmathematischen Gewinne
oder Verluste
• Noch nicht in der Bilanz angesetzter nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
• Jeder aufgrund der Begrenzung des Paragraphen 58(b) des IAS 19 Leistungen an Arbeit­
nehmer nicht als Vermögenswert erfasster Betrag. Dieser ist die Summe aus allen
­kumulierten, nicht erfassten und saldierten versicherungsmathematischen Verlusten und
nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand und dem Barwert eines wirtschaftlichen
Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan und
• Beizulegender Zeitwert der am Abschlussstichtag als Vermögenswert angesetzten Erstat­
tungsansprüche, mit einer kurzen Beschreibung des Zusammenhangs zwischen dem
Erstattungsanspruch und der zugehörigen Verpflichtung.
3 IAS 19.116Ein Unternehmen kann einen Vermögenswert aus einen Plan dann, und nur dann, mit der
Schuld aus einem anderen Plan saldieren, wenn das Unternehmen:
• ein einklagbares Recht hat, die Vermögensüberdeckung des einen Plans zur Ablösung von
Verpflichtungen aus dem anderen Plan zu verwenden und
• beabsichtigt, entweder den Ausgleich der Verpflichtungen auf Nettobasis herbeizuführen,
oder gleichzeitig mit der Verwertung der Vermögensüberdeckung des einen Plans seine
Verpflichtung aus dem anderen Plan abzulösen.
244
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Anhang zum Konzernabschluss
28. Finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (Fortsetzung)
Obwohl die Vereinbarung rechtlich nicht die Form eines Leasingverhältnisses aufweist,
kommt der Konzern zu dem Schluss, dass die Vereinbarung ein Leasingverhältnis hinsichtlich
der Anlage umfasst, da die Erfüllung der Vereinbarung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise von der Nutzung der Anlage abhängig ist und es unwahrscheinlich ist, dass Dritte mehr
als einen unwesentlichen Teil der Produktion erhalten. Das Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing klassifiziert. Für den Konzern war es nicht möglich, die relativen beizulegenden Zeitwerte der Leasingkomponente sowie der anderen Elemente der erforderlichen
Auszahlungen verlässlich zu ermitteln. Daher erfasst der Konzern bei Beginn des Leasingverhältnisses einen Vermögenswert und eine Verbindlichkeit in Höhe des Betrages, der dem
geschätzten beizulegenden Zeitwert der Anlage entspricht (siehe Anhangangabe 16). Die
Finanzierungskosten hinsichtlich der Verbindlichkeit wurden unter Zugrundelegung des
Grenzfremdkapitalzinssatzes des Konzerns ermittelt (6,5 Prozent).
29. Leistungen an Arbeitnehmer1, 2
In TEUR
Anm.
2012
2011
(2.242)
(2.450)
Plan A3
IAS 19.120A(d)
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
IAS 19.120A(d),
120A(f)
Barwert der Verpflichtungen
1.607
1.719
IAS 19.120A(f)
Leistungen an Arbeitnehmer (Vermögenswert)3
(635)
(731)
–
–
Plan B
IAS 19.120A(d)
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
IAS 19.120A(d),
120A(f)
Barwert der Verpflichtungen
335
280
IAS 19.120A(f)
Vermögensunterdeckung des Plans 3
335
280
Schulden aus Sonderurlaub nach langjähriger Dienstzeit
207
181
440
380
982
841
IFRS 2.51(b)(i)
Schulden aus anteilsbasierten Vergütungen mit
Barausgleich
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer
IAS 19.120A(b)
30
Der Konzern leistet Beiträge an zwei für die Arbeitnehmer beitragsfreie leistungsorientierte
Pläne, die den Arbeitnehmern bei Pensionierung eine Pension und medizinische Versorgung
gewähren. Plan A gibt den Pensionären das Recht auf jährliche Zahlungen von 1/60 ihres
letzten Gehalts für jedes geleistetes Dienstjahr. Plan B gibt den Pensionären das Recht, die
Kosten bestimmter medizinischer Versorgungsleistungen ersetzt zu bekommen.
Der Konzern leistet auch Beiträge an einen gesonderten leistungsorientierten Plan für seine
Direktoren und Vorstandsmitglieder. Eine Beschreibung dieses Plans ist in der Anhangangabe 38 enthalten. Die entsprechenden Beträge wurden mit denen des Plans A zusammengefasst und sind in der obigen Aufstellung enthalten.
245
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
IFRIC 14.10
In Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen der Pläne und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (wie zum Beispiel Mindestdotierungsverpflichtungen) in den betroffenen Ländern hat der Konzern ermittelt, dass der Barwert von Rückerstattungen oder von
Minderungen künftiger Beitragszahlungen nicht niedriger als der gesamte beizulegende
Zeitwert des Planvermögens abzüglich des gesamten Barwerts der Verpflichtungen ist.
Diese Ermittlung wurde für jeden Plan gesondert getroffen. Deshalb ist zum 31. Dezember
2012 keine Kürzung des Vermögenswertes aus leistungsorientierten Plänen erforderlich
(31. Dezember 2011: keine Kürzung des Vermögenswertes aus leistungsorientierten Plänen).
Die folgenden Aufstellungen analysieren, zusammengefasst für die Pläne A und B, Planvermögen, Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen, im Gewinn oder Verlust
erfasste Aufwendungen, versicherungsmathematische Annahmen und andere Informationen.
247
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Erläuterungen
1IAS 19.120A
(c)(iii), 120A
(c)(v), 120A
(c)(vii)–(x)
Gegebenenfalls gibt ein Unternehmen in der Überleitungsrechnung der Eröffnungs- und
Schlusssalden der leistungsorientierten Verpflichtung folgende Posten an:
2IAS 19.120A
(e)(iii), 120A
(e)(v), 120A
(e)(vii)–(viii)
Gegebenenfalls gibt ein Unternehmen in der Überleitungsrechnung der Eröffnungs- und
Schlusssalden des Planvermögens folgende Posten an:
3IAS 19.120A
(g)(iv)–(viii),
120A(m)
Gegebenenfalls gibt ein Unternehmen die gesamten im Gewinn oder Verlust erfassten
Aufwendungen für jede der folgenden Komponenten an:
•
•
•
•
•
nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
Beiträge der Teilnehmer des Plans
Unternehmenszusammenschlüsse
Plankürzungen und
Abgeltungen.
• Beiträge der Teilnehmer des Plans
• Unternehmenszusammenschlüsse und
• Abgeltungen.
• erwartete Erträge aus Erstattungsansprüchen, die als Vermögenswert bilanziert worden
sind
• versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
• nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
• Auswirkungen von Plankürzungen oder -abgeltungen und
• Auswirkungen der Obergrenze des Paragraphen 58(b) des IAS 19.
Gegebenenfalls stellt ein Unternehmen zusätzlich die tatsächlichen Erträge aus Erstattungsansprüchen, die als Vermögenswert aktiviert worden sind, dar.
248
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Anhang zum Konzernabschluss
29. Leistungen an Arbeitnehmer (Fortsetzung)
Planvermögen
IAS 19.120A(j)
Das Planvermögen umfasst:
In TEUR
Dividendenpapiere
Staatsanleihen
Qualifizierte Versicherungsverträge
IAS 19.120A(k)(ii)
Vom Konzern selbst genutzte Immobilien
IAS 19.120A(k)(i)
Eigene Stammaktien der Gesellschaft
2012
902
1.127
1.044
1.062
90
48
153
162
53
51
2.242
2.450
140
162
IAS 19.120A(m)
Tatsächliche Erträge aus Planvermögen
IAS 19.120A(c)
Veränderung des Barwertes der leistungsorientierten Verpfl ichtungen1
In TEUR
2011
2012
2011
Leistungsorientierte Verpflichtungen zum 1. Januar
1.999
1.913
IAS 19.120A(c)
(vi)
Gezahlte Versorgungsleistungen
(505)
(568)
IAS 19.120A(c)
(i)–(ii)
Laufender Dienstzeitaufwand und Zinsaufwand (siehe unten)
656
636
IAS 19.120A(c)
(ix)
Gewinn aus Plankürzungen
(100)
–
IAS 19.120A(c)
(iv)
Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische
(Gewinne) Verluste (siehe unten)
(82)
18
IAS 19.120A(c)(v)
Auswirkung von Wechselkursänderungen
(26)
–
1.942
1.999
2012
2011
2.450
2.500
299
379
(505)
(568)
Leistungsorientierte Verpfl ichtung zum 31. Dezember
IAS 19.120A(e)
Veränderung des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens 2
In TEUR
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar
IAS 19.120A(e)
(iv)
Gezahlte Beiträge
IAS 19.120A(e)
(vi)
Gezahlte Versorgungsleistungen
IAS 19.120A(e)(i)
Erwartete Erträge aus Planvermögen
131
136
IAS 19.120A(e)(ii)
Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische
(Gewinne) Verluste (siehe unten)
(10)
3
IAS 19.120A(e)
(iii)
Auswirkung von Wechselkursänderungen
(123)
–
2.242
2.450
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
zum 31. Dezember
249
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 19.120A(g)
Im Gewinn oder Verlust erfasste Aufwendungen 3 auf Seite 248
In TEUR
IAS 19.120A(g)(i)
Laufender Dienstzeitaufwand
2012
2011
494
502
IAS 19.120A(g)(ii)
Zinsaufwand für die Verpflichtung
162
134
IAS 19.120A(g)
(vii)
Gewinn aus der Plankürzung
(100)
–
IAS 19.120A(g)
(iii)
Erwartete Erträge aus Planvermögen
(131)
(136)
425
500
Als Ergebnis einer Plankürzung in den Pensionsverträgen einiger Mitarbeiter in Frankreich
reduzierte sich die leistungsorientierte Verpflichtung des Konzerns um 100 TEUR (31. Dezember 2011: 0 TEUR). Ein korrespondierender Gewinn aus der Plankürzung wurde in der
Konzerngesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember 2012 erfasst.
IAS 19.120A(g)
Der Aufwand wurde in folgenden Posten der Gesamtergebnisrechnung erfasst:
In TEUR
251
2012
2011
Umsatzkosten
216
297
Vertriebskosten
109
154
Verwaltungsaufwendungen
100
49
425
500
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Erläuterungen
1IAS 19.120A
(n)
Ein Unternehmen gibt die wichtigsten zum Abschlussstichtag verwendeten versicherungs­
mathematischen Annahmen an. Dies umfasst gegebenenfalls für die im Abschluss dargestellten Berichtsperioden die erwarteten Erträge aus Erstattungsansprüchen, die als Vermögenswert bilanziert wurden. Die wichtigsten versicherungsmathematischen Annahmen werden in
absoluten Werten und nicht beispielsweise als Spanne zwischen Prozentsätzen oder anderen
Variablen angegeben.
2IAS 19.120A
(n)(vi)
Wenn Sterbewahrscheinlichkeiten als eine wichtige versicherungsmathematische Annahme
für die Bewertung eines leistungsorientierten Plans erachtet werden, dann hat ein Unter­
nehmen die zum Abschlussstichtag verwendeten Sterblichkeitsannahmen anzugeben. Sterbewahrscheinlichkeiten können beispielsweise dann wesentlich sein, wenn Pensionsleistungen
bis zum Lebensende der Teilnehmer zu erbringen sind im Gegensatz zu einer einmaligen
Abfindungszahlung, die anlässlich der Pensionierung zu zahlen ist.
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Anhang zum Konzernabschluss
29. Leistungen an Arbeitnehmer (Fortsetzung)
Im sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
In TEUR
2012
2011
IAS 19.120A(i)
Kumulierter in den Gewinnrücklagen erfasster Betrag
zum 1. Januar
(103)
(88)
IAS 19.120A(h)(i)
Im laufenden Jahr erfasster Betrag
72
(15)
IAS 19.120A(i)
Kumulierter in den Gewinnrücklagen erfasster Betrag
zum 31. Dezember
(31)
(103)
IAS 1.125
Versicherungsmathematische Annahmen1
IAS 19.120A(n)
Im Folgenden sind die wichtigsten zum Abschlussstichtag verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen (in Form von gewichteten Durchschnittswerten) aufgeführt:
2012
2011
IAS 19.120A(n)(i)
Abzinsungssatz zum 31. Dezember
5,1 %
4,8 %
IAS 19.120A(n)(ii)
Erwartete Rendite auf das Planvermögen zum 1. Januar
5,8 %
5,9 %
IAS 19.120A(n)
(iv)
Zukünftige Lohn- oder Gehaltssteigerungen
2,5 %
2,5 %
IAS 19.120A(n)
(v)
Kostentrends im Bereich der medizinischen Versorgung
4,5 %
4,0 %
IAS 19.120A(n)
(vi)
Zukünftige Pensionserhöhungen
3,0 %
2,0 %
IAS 19.120A(n)
(vi)
Die Annahmen über die künftige Sterblichkeit beruhen auf veröffentlichten Statistiken und
Sterbetafeln. Die folgenden derzeitigen Lebenserwartungen liegen den Rückstellungen aus
leistungsorientierten Verpflichtungen zugrunde. 2
31. Dezember 2012
31. Dezember 2011
Plan A
Plan B
Plan A
Plan B
Männer
18,5
18,2
18,3
18,0
Frauen
21,0
19,0
21,0
18,8
Männer
19,2
19,0
19,0
18,7
Frauen
22,9
20,5
22,9
20,0
Lebenserwartung derzeitiger
Pensionäre im Alter von
65 Jahren
Lebenserwartung im Alter
von 65 Jahren für heute
45 jährige
253
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Anhang zum Konzernabschluss
29. Leistungen an Arbeitnehmer (Fortsetzung)
Versicherungsmathematische Annahmen (Fortsetzung)
IAS 1.125, 129
Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung ist wie oben beschrieben hinsichtlich der Annahmen über die künftige Sterblichkeit sensitiv. Da sich die versicherungsmathematischen Schätzungen hinsichtlich der Sterblichkeit weiterentwickeln werden, wird es für
das nächste Geschäftsjahr für möglich gehalten, dass die oben dargestellten Lebenserwartungen um ein Jahr ansteigen können. Die Auswirkung einer derartigen Änderung wäre ein
Anstieg der Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer um 300 TEUR.
IAS 19.120A(l)
Die insgesamt erwartete langfristige Rendite der Vermögenswerte beträgt 5,8 Prozent.
Die erwartete langfristige Rendite basiert auf dem Portfolio in seiner Gesamtheit und nicht
auf der Summe der Renditen der einzelnen Kategorien von Vermögenswerten. Die erwartete Rendite basiert auf Markterwartungen zu Beginn des Geschäftsjahres für Rückflüsse
über die gesamte Laufzeit der zugehörigen Verpflichtung.
IAS 19.120A(o)
Der angenommene Kostentrend im Bereich der medizinischen Versorgung hat eine signifikante Auswirkung auf die im Gewinn oder Verlust erfassten Beträge. Eine Änderung um
einen Prozentpunkt bei dem angenommenen Kostentrend im Bereich der medizinischen
Versorgung hätte folgende Auswirkungen.
Auswirkung auf Dienstzeit- und Zinsaufwand
Auswirkungen auf die leistungsorientierte Verpflichtung
IAS 19.120A(p)
Zunahme
um einen
Prozentpunkt
Abnahme
um einen
Prozentpunkt
20
(14)
380
(250)
Historische Informationen
in TEUR
2012
2011
2010
2009
2008
1.942
1.999
1.913
2.101
2.040
(2.242)
(2.450)
(2.500)
(2.483)
(2.475)
IAS 19.120A(p)(i)
Barwert der
leistungsorientierten
Verpflichtung
IAS 19.120A(p)(i)
Beizulegender Zeitwert
des Planvermögens
IAS 19.120A(p)(i)
Vermögensüberdeckung aus dem Plan
(300)
(451)
(587)
(382)
(435)
IAS 19.120A(p)
(ii)(a)
Erfahrungsbedingte
Berichtigungen der
Schulden des Plans
(110)
(50)
32
(10)
49
IAS 19.120A(p)
(ii)(b)
Erfahrungsbedingte
Berichtigungen der
Vermögenswerte
des Plans
(10)
3
(9)
(12)
(13)
IAS 19.120A(q)
Der Konzern erwartet, dass 2013 Beiträge von 350 TEUR in die leistungsorientierten Pläne
einzuzahlen sind.
255
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
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Erläuterungen
1 IFRS 2.52Sind die von IFRS 2 verlangten Angabepflichten zum Verständnis der Art und des Ausmaßes
von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen, der Ermittlung des beizulegenden Zeit­
wertes der erhaltenen Dienstleistungen und der Auswirkungen auf den Gewinn oder Verlust
nicht ausreichend, dann hat ein Unternehmen zusätzliche Angaben zu machen.
256
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Anhang zum Konzernabschluss
30. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen1
IFRS 2.44
Beschreibung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen
Zum 31. Dezember 2012 existieren im Konzern die folgenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen.
Aktienoptionsprogramme (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)
IFRS 2.45(a)
257
Am 1. Januar 2008 und am 1. Januar 2011 führte der Konzern Aktienoptionsprogramme ein,
die die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates (key management personnel) berechtigen, Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Am 1. Januar 2012 wurde eine weitere Zusage
zu gleichartigen Bedingungen (mit Ausnahme des Ausübungspreises) den Mitgliedern des
Vorstands und Aufsichtsrates und leitenden Mitarbeitern angeboten. Entsprechend dieser
Programme haben die Inhaber ausübbarer Optionen das Recht, Aktien zum Marktpreis der
Aktien am Tag der Gewährung zu erwerben.
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Erläuterungen
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258
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Anhang zum Konzernabschluss
30. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen (Fortsetzung)
Beschreibung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen (Fortsetzung)
Aktienoptionsprogramme (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)
(Fortsetzung)
Die folgenden Vertragsbedingungen liegen den zugesagten Aktienoptionsprogrammen
zugrunde. Alle Optionen sind durch physische Lieferung von Aktien zu erfüllen.
IFRS 2.45(a)
Tag der Gewährung/
berechtigte
Mitarbeiter
Anzahl der
Instrumente
in Tausend
Ausübungsbedingungen
Vertragliche
Laufzeit der
Optionen
Dem Vorstand/
Aufsichtsrat
zugesagte Optionen
Am 1. Januar 2008
400
3 Jahre Dienstzeit ab dem Tag
der Gewährung und 5 Prozent
Anstieg des operativen Ergebnisses in jedem der 3 Jahre
7 Jahre
Am 1. Januar 2011
200
3 Jahre Dienstzeit ab dem Tag
der Gewährung und 5 Prozent
Anstieg des operativen Ergebnisses in jedem der 3 Jahre
10 Jahre
Am 1. Januar 2012
225
3 Jahre Dienstzeit ab dem Tag
der Gewährung und 5 Prozent
Anstieg des operativen Ergebnisses in jedem der 3 Jahre
10 Jahre
Am 1. Januar 2012
100
3 Jahre Dienstzeit ab dem Tag
der Gewährung
10 Jahre
Aktienoptionen
insgesamt
925
Leitenden Mitarbeitern zugesagte
Optionen
Ersatzprämien (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Papyrus Pty Limited tauschte der Konzern den von
den Mitarbeitern der Papyrus gehaltenen anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente in 150.000 anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente des Konzerns mit einer vertraglichen Laufzeit von neun Jahren (Ersatzprämien) um (siehe Anhangangabe 9).
259
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Erläuterungen
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260
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Anhang zum Konzernabschluss
Mitarbeiteranteilskaufpläne (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)
IFRS 2.44, 45(a)
Am 1. Januar 2012 hat der Konzern 26 Mitarbeitern angeboten, an einem Aktienkaufplan
teilzunehmen. Um an diesem Plan teilnehmen zu können, müssen die Mitarbeiter über einen
Zeitraum von 36 Monaten fünf Prozent ihres Bruttomonatsgehalts bis zu einen Maximalbetrag von 300 EUR pro Monat sparen. Nach den Bedingungen des Plans sind die Mitarbeiter am Ende der Drei-Jahresperiode berechtigt, Aktien unter Verwendung des angesparten
Betrages zu einem um 20 Prozent unter dem Marktpreis des Tages der Gewährung liegenden Preis zu erwerben. Nur Mitarbeiter, die im Beschäftigungsverhältnis verbleiben und den
erforderlichen Betrag ihres Bruttomonatsgehalts fortlaufend 36 Monate hindurch angespart
haben, sind berechtigt, Aktien zu kaufen. Die Mitarbeiter, die ihr Beschäftigungsverhältnis
beenden oder die nicht den erforderlichen Betrag ihres Bruttomonatsgehalts in einem
Monat während der 36 Monate ansparen oder die nicht ihre Option zum Kauf der Aktien
ausüben wollen – zum Beispiel weil der Preis der Aktie unter dem Ausübungspreis liegt –
bekommen den angesparten Betrag zurück.
Wertsteigerungsrechte (mit Barausgleich)
IFRS 2.45(a)
261
Am 1. Januar 2009 und am 1. Januar 2012 hat der Konzern 100.000, respektive
300.000 Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights – SARs) Mitarbeitern zugesagt.
Diese Zusage berechtigt diese Mitarbeiter nach drei Jahren Dienstzeit zum Empfang einer
Barzahlung. Die SARs haben eine Laufzeit von fünf Jahren ab dem Tag der Gewährung.
Die Höhe der Barzahlung ist von dem Anstieg des Aktienkurses der Gesellschaft zwischen
dem Tag der Gewährung und dem Ausübungszeitpunkt abhängig.
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Erläuterungen
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262
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Anhang zum Konzernabschluss
30. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen (Fortsetzung)
Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes
Der beizulegende Zeitwert der durch den Mitarbeiteranteilskaufplan zugesagten Rechte
wurde anhand einer Monte-Carlo-Simulation bestimmt. Der beizulegende Zeitwert aller
anderen anteilsbasierten Vergütungspläne wurde anhand der Black-Scholes-Formel
bestimmt. Die erwartete Volatilität wird unter Berücksichtigung der historischen Volatilitäten
des Aktienkurses der Gesellschaft über einen der erwarteten Laufzeit angemessenen
Zeitraum geschätzt.
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag
der Gewährung der anteilsbasierten Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendet:
Aktienoptionsprogramme
Vorstand/Aufsichtsrat
IFRS 2.47(a)
IFRS 2.47(a)(iii)
Leitende
Mitarbeiter
Ersatzprämien
Aktienkaufplan
2012
2011
2012
2012
2012
Beizulegender Zeitwert
am Tag der Gewährung
€ 3,54
€ 3,75
€ 3,14
€ 3,81
€ 4,02
Aktienkurs am Tag der
Gewährung
€ 10,10
€ 10,50
€ 10,10
€ 10,88
€ 10,10
Ausübungspreis
€ 10,10
€ 10,50
€ 10,10
€ 10,30
€ 8,08
Erwartete Volatilität
(gewichteter Durchschnitt)
40,1 %
40,9 %
40,1 %
42,4 %
43,3 %
Erwartete Laufzeit
(gewichteter Durchschnitt)
8,6 Jahre
8,8 Jahre
5,4 Jahre
5,9 Jahre
3,0 Jahre
Erwartete Dividenden
3,2 %
3,2 %
3,2 %
3,2 %
3,2 %
Risikoloser Zinssatz
(basierend auf Staatsanleihen)
3,9 %
3,8 %
3,8 %
3,9 %
3,9 %
Das Erfordernis, dass die Mitarbeiter sparen müssen, um Aktien gemäß dem Mitarbeiteranteilskaufplans erwerben zu können, ist eine Nicht-Ausübungsbedingung. Diese Eigenschaft wurde im beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung mit einem Abschlag auf die
erhaltene Bewertung berücksichtigt. Der Abschlag wurde durch Schätzung der auf Vergangenheitserfahrung beruhenden Wahrscheinlichkeit, dass ein Mitarbeiter das Sparen
einstellt, ermittelt.
Am 31. Dezember 2012 haben die Teilnehmer am Mitarbeiteranteilskaufplan (vgl. Anhangangabe 38) insgesamt 78 TEUR investiert. Dieser Betrag ist im Posten „Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen“ (vgl. Anhangangabe 33) enthalten.
263
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Erläuterungen
1 IFRS 2.52Eine Angabe der für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes verwendeten Eingangsgrößen bei anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich – wie zum Beispiel Wertsteigerungsrechte – wird in IFRS 2 nicht gesondert verlangt. Diese Informationen sollten jedoch in
Übereinstimmung mit den allgemeinen Angabeerfordernissen der Paragraphen 44 und 50 des
IFRS 2 angegeben werden, wenn die anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich für das
Unternehmen entweder am Tag der Gewährung oder am Abschlussstichtag wesentlich sind.
Unseres Erachtens sollten
• für Prämien, die in der laufenden Berichtsperiode zugesagt wurden, Angaben über die
Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes am Tag der Gewährung und am Abschlussstichtag und
• für Prämien, die in früheren Berichtsperioden zugesagt aber am Abschlussstichtag noch
nicht ausgeübt wurden, Angaben über die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes am
Ende der Berichtsperiode
angegeben werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung
Insights into IFRS (4.5.1330.10) diskutiert.
264
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Anhang zum Konzernabschluss
Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich1
Folgende Parameter wurden bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte am Tag der
Gewährung und am Bewertungsstichtag der Wertsteigerungsrechte (SARs) verwendet:
SARs
2012
IFRS 2.52
Tag der
Gewährung
1. Januar
2012
Bewertungsstichtag
31. Dezember 2012
€ 2,82
€ 4,40
Aktienkurs
€ 10,10
€ 12,70
Ausübungspreis
€ 10,10
€ 10,10
Erwartete Volatilität (gewichteter Durchschnitt)
40,3 %
43,1 %
3,6 Jahre
2,8 Jahre
Erwartete Dividenden
3,2 %
3,3 %
Risikoloser Zinssatz (basierend auf Staatsanleihen)
4,4 %
4,5 %
Beizulegender Zeitwert
Erwartete Laufzeit (gewichteter Durchschnitt)
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Anhang zum Konzernabschluss
30. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen (Fortsetzung)
Im Gewinn oder Verlust erfasste Aufwendungen
In TEUR
Anm.
2012
2011
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich
durch Eigenkapitalinstrumente
IFRS 2.51(a)
Aktienoptionen zugesagt 2011
250
250
IFRS 2.51(a)
Aktienoptionen zugesagt 2012
370
–
IFRS 2.51(a)
Rechte nach dem Mitarbeiteranteilskaufplan
2012
35
–
IFRS 2.51(a)
Ersatzprämien zugesagt 2012
9
100
–
14
755
250
Insgesamt erfasster Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente
Anteilsbasierte Vergütungen mit
Barausgleich
IFRS 2.51(a)–(b)
Aufwendungen für SARs zugesagt 2009
–
350
IFRS 2.51(a)–(b)
Aufwendungen für SARs zugesagt 2012
440
–
440
350
1.195
600
440
380
–
380
14
Insgesamt erfasster Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich
IFRS 2.51(a)
Gesamter erfasster Personalaufwand
für anteilsbasierte Vergütungen
IFRS 2.51(b)(i)
Buchwert der Schulden für Vereinbarungen mit
Barausgleich
IFRS 2.51(b)(ii)
Innerer Wert der Schulden für unverfallbare
Leistungen
Der Buchwert der Schulden zum 31. Dezember 2011 wurde während des Jahres 2012
beglichen.
Überleitung der ausstehenden Aktienoptionen
IFRS 2.45(b)
Die Anzahl und der gewichtete Durchschnitt der Ausübungspreise der Aktien/Optionen
unter den Aktienoptionsprogrammen, Ersatzprämien und Aktien, die nach dem Mitarbeiteranteilskaufplan ausgegeben werden müssen, entwickelten sich wie folgt:
In Tausend Optionen
gewichteter
durchschnittAnzahl der
licher AusOptionen übungspreis
2012
2012
gewichteter
durchschnittAnzahl der
licher AusOptionen übungspreis
2011
2011
IFRS 2.45(b)(i)
Stand zum 1. Januar
550
€ 10,18
400
€ 10,00
IFRS 2.45(b)(iii)
Während des Jahres verfallen
(50)
€ 10,00
(50)
€ 10,00
(5)
€ 10,00
–
–
–
–
–
–
505
€ 10,04
200
€ 10,50
1.000
€ 10,12
550
€ 10,18
295
€ 10,00
350
€ 10,00
IFRS 2.45(b)(iv)
Während des Jahres ausgeübt
IFRS 2.45(b)(v)
Während des Jahres ausgelaufen
IFRS 2.45(b)(ii)
Während des Jahres zugesagt
IFRS 2.45(b)(vi)
Stand zum 31. Dezember
IFRS 2.45(b)(vii)
Zum 31. Dezember ausübbar
267
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Anhang zum Konzernabschluss
IFRS 2.45(d)
Die zum 31. Dezember 2012 ausstehenden Optionen haben einen Ausübungspreis
zwischen 8,08 EUR und 10,50 EUR (2011: 10,00 EUR und 10,50 EUR) und eine gewichtete
durchschnittliche Vertragslaufzeit von 6,4 Jahren (2011: 5,2 Jahre).
IFRS 2.45(c)
Der gewichtete durchschnittliche Aktienpreis zum Ausübungstag der in 2012 ausgeübten
Optionen war 12,00 EUR (2011: keine Optionen ausgeübt)
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Erläuterungen
1 Obwohl es von IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme nicht vorgeschrieben wird, haben wir
Angaben veranschaulicht, die Unternehmen eventuell darstellen möchten, da sie für die
Abschlussadressaten nützlich sein könnten. Zusätzliche Angaben könnten notwendig sein,
wenn ein Kundenbindungsprogramm bedeutend ist.
In diesem Muster-Konzernabschluss wird angenommen, dass es keine Beschränkung der
Möglichkeit zur Einlösung von Treuepunkten gibt, und daher wird ein passivischer Abgrenzungsposten in Bezug auf dieses Programm als kurzfristig dargestellt. In der Praxis kann
es Kundenbindungsprogramme mit Beschränkungen der Möglichkeit zur Einlösung von Treue­
punkten geben, die zu einer Darstellung des zugehörigen passivischen Abgrenzungspostens
als langfristig führen könnten.
2 Ein mit einer Zuwendung der öffentlichen Hand verbundener passivischer Abgrenzungsposten
wird im Allgemeinen als eine langfristige Schuld eingestuft. Der Teil, der im folgenden Jahr
im Gewinn oder Verlust erfasst wird, wird als eine kurzfristige Schuld ausgewiesen. Dieses
Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (4.3.130.60)
diskutiert.
3IAS 20.39(c),
41.57(b)–(c)
Ein Unternehmen gibt jede unerfüllte Bedingung und andere Erfolgsunsicherheiten im Zusam­
menhang mit Zuwendungen der öffentlichen Hand an. Für in Verbindung mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit stehende Zuwendungen der öffentlichen Hand gibt ein Unternehmen
außerdem wesentliche zu erwartende Verringerungen des Umfangs der Zuwendungen an.
4 IAS 37.92In äußerst seltenen Fällen kann damit gerechnet werden, dass die teilweise oder vollständige
Angabe von Informationen, die im Hinblick auf Rückstellungen erforderlich sind, die Lage des
Unternehmens in einem Rechtsstreit mit anderen Parteien ernsthaft beeinträchtigt. In solchen
Fällen werden nur angegeben:
• der allgemeine Charakter des Rechtsstreits
• die Tatsache, dass die erforderlichen Informationen nicht angegeben wurden und
• die Gründe dafür.
5 IAS 37.84Es ist nicht erforderlich, Vergleichsinformationen in der Überleitung der Rückstellungen
anzugeben.
6IAS 1.97–
1.98(f)–(g)
Ein Unternehmen gibt Ertrags- und Aufwandsposten, die mit wesentlichen Auflösungen der
Rückstellungen für die Beendigung von Rechtsstreitigkeiten und anderer Rückstellungen
verbunden sind, gesondert an.
Nach unserer Auffassung ist die Auflösung einer Rückstellung in der gleichen Zeile in der
Gesamtergebnisrechnung wie die ursprüngliche Schätzung darzustellen. Dieses Thema wird
in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (3.12.850) diskutiert.
7 Rückstellungen, die innerhalb eines Jahres verwendet werden, werden als kurzfristige
Schulden eingestuft. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung
Insights into IFRS (3.12.770.10) diskutiert.
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Anhang zum Konzernabschluss
31. Passivischer Abgrenzungsposten
In TEUR
Anm.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
IAS 11.40(b)
Kundenanzahlungen
IAS 11.41
Rechnungsstellung vor Fertigstellung der Leistung
10
Abgegrenzter Umsatz aufgrund des Kundenbindungsprogramms1
Langfristig 2
Kurzfristig
IAS 20.39(b)
2012
2011
1.425
1.462
110
117
17
13
50
38
1.602
1.630
1.389
1.436
213
194
1.602
1.630
Dem Konzern wurden zwei Zuwendungen der öffentlichen Hand gewährt. 3 Eine der
Zuwendungen, die er im Jahr 2011 erhielt, belief sich auf 1.462 TEUR und war an die
Bedingung gebunden, ein Fabrikgelände in einer bestimmten Region zu erwerben. Die
Fabrik wurde Anfang 2012 in Betrieb genommen. Die als passivischer Abgrenzungsposten
erfasste Zuwendung wird über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben. Die zweite, im Jahr 2012 erhaltene Zuwendung war nicht an eine Bedingung
gebunden. Sie belief sich auf 201 TEUR und bezog sich auf Kiefern. Diese Zuwendung
wurde mit Entstehen des Anspruchs darauf in den „sonstigen Erträgen“ erfasst.
32. Sonstige Rückstellungen4, 5
In TEUR
IAS 37.84(a)
Stand zum 1. Januar 2012
IFRS 3.23
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen
(siehe Anhangangabe 9)
IAS 37.84(b)
Im Berichtsjahr gebildete
Rückstellungen
IAS 37.84(c)
Im Berichtsjahr verwendete Rückstellungen
IAS 37.84(d)
Gewährleistun- Restrukgen turierung
Umweltschäden
Belastende
Verträge
Rechtl.
Verpfl.
Summe
200
600
800
–
–
1.600
–
–
150
–
20
170
280
400
600
160
–
1.440
(200)
(500)
(800)
–
–
(1.500)
Im Berichtsjahr aufgelöste Rückstellungen 6
–
(100)
–
–
–
(100)
IAS 37.84(e)
Aufzinsung
–
–
60
–
–
60
IAS 37.84(a)
Stand zum
31. Dezember 2012
280
400
810
160
20
1.670
Langfristig
100
–
810
100
–
1.010
Kurzfristig 7
180
400
–
60
20
660
280
400
810
160
20
1.670
271
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
Gewährleistungen
IAS 37.85(a)–(c)
273
Die Rückstellung für Gewährleistungen bezieht sich hauptsächlich auf Papier, das in den
Jahren 2011 und 2012 verkauft wurde. Die Rückstellung basiert auf Schätzungen aufgrund
historischer Gewährleistungsdaten von ähnlichen Produkten und Dienstleistungen. Der
Konzern erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellung im kommenden Jahr zu begleichen. Eine erwartete Erstattung des angefallenen Gewährleistungsaufwands von 25 TEUR
ist in den „sonstigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ erfasst worden (siehe
Anhangangabe 24), da ein Lieferant die Verantwortung für die fehlerhaften Produkte übernommen hat.
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Erläuterungen
1IFRS 5.31–
36A, IAS
37.9
IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen ist auf Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen, einschließlich im Zusammenhang mit aufgegebenen Geschäftsbereichen, anzuwenden. Wenn eine Restrukturierungsmaßnahme der Defini­
tion eines aufgegebenen Geschäftsbereichs entspricht, können zusätzliche Angaben nach
IFRS 5 erforderlich werden.
2 IFRIC 5.11 Ein Unternehmen gibt seinen Anteil an und die Art von allen Fonds für Entsorgung, Rekultivierung und Umweltsanierung sowie alle Zugriffsbeschränkungen zu den Vermögenswerten des
Fonds an.
IAS 37.85(c),
IFRIC 5.13
Wurde ein Recht, eine Erstattung aus dem Fonds zu erhalten, als ein Vermögenswert erfasst,
gibt ein Unternehmen die Beträge des Vermögenswerts und der erwarteten Erstattung an.
IAS 37.86,
IFRIC 5.12
Wurde eine Verpflichtung, Beiträge an den Fonds zu leisten, nicht als Schuld erfasst, gibt ein
Unternehmen die geschätzten finanziellen Auswirkungen der Verpflichtung, eine Beschreibung von Unsicherheiten hinsichtlich des Betrags oder der Fälligkeiten von Beiträgen und jede
mögliche Erstattung an.
3 IAS 34.26Wenn eine Schätzung eines in einer Zwischenberichtperiode berichteten Betrags während der
abschließenden Zwischenberichtsperiode eines Geschäftsjahres wesentlich geändert wird,
aber kein gesonderter Finanzbericht für diese abschließende Zwischenberichtsperiode ver­öf­
fentlicht wird, werden bei Unternehmen, die Zwischenberichte erstellen, die Art und der
Betrag dieser Änderung der Schätzung im Anhang des Abschlusses zum Geschäftsjahres­
ende angegeben.
274
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Anhang zum Konzernabschluss
32. Sonstige Rückstellungen (Fortsetzung)
Restrukturierungsmaßnahmen
IAS 1.98(b), 125,
37.85(a)–(b)
Im Laufe des Jahres 2011 gab der Konzern seine Zusage zu einem Plan zur Restrukturierung
einer der Produktlinien im amerikanischen Geschäftsbereich Papierherstellung und -vertrieb
aufgrund einer Abnahme der Nachfrage infolge verschlechterter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Nach der Ankündigung des Plans erfasste der Konzern eine Rückstellung von
600 TEUR für erwartete Restrukturierungskosten, einschließlich Kosten für Vertragsbeendigungen, Beratungskosten und Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses. Die geschätzten Kosten basieren auf den Bedingungen der entsprechenden Verträge. Ein Betrag von 500 TEUR der ursprünglichen Rückstellungen wurde 2012
verwendet. Die Restrukturierungsmaßnahmen wurden im Laufe des Jahres 2012 abgeschlossen. Die nicht verwendeten Rückstellungen in Höhe von 100 TEUR wurden aufgelöst
und in den „Umsatzkosten“ der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Im Laufe des Jahres wurde eine Rückstellung in Höhe von 400 TEUR für die Restrukturierung eines Teils einer Fertigungsanlage im Segment Standardpapier gebildet. Dieser Teil
bleibt im Bestand, während der Rest der Anlage verkauft wird (siehe Anhangangabe 8). Die
geschätzten Restrukturierungskosten enthalten hauptsächlich Leistungen an Arbeitnehmer
aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und basieren auf einem detaillierten
Plan, der zwischen Management und Arbeitnehmervertretern vereinbart wurde. Der
Abschluss der Restrukturierungsmaßnahmen und des Verkaufs wird bis Juni 2013 erwartet.
Die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung in den Aufwand gebuchten Restrukturierungskosten
beliefen sich im Jahr 2012 auf 68 TEUR und wurden in den „Verwaltungsaufwendungen“
erfasst (2011: 0 TEUR)1.
IAS 1.125
Behebung von Umweltschäden 2
IAS 37.85(a)
Im Laufe des Jahres 2011 wurde eine Rückstellung in Höhe von 800 TEUR im Hinblick auf
die Verpflichtung des Konzerns gebildet, Umweltschäden in Frankreich zu beheben. Die
erforderlichen Arbeiten wurden im Laufe des Jahres 2012 abgeschlossen und führten zu
Kosten in Höhe von 800 TEUR.
IAS 1.129,
37.85(a)–(b)
Nach rumänischem Recht muss Land, das von der Tochtergesellschaft des Konzerns in
Rumänien kontaminiert wurde, vor Ende des Jahres 2014 wieder in seinen ursprünglichen
Zustand versetzt werden. Im Laufe des Jahres bildete der Konzern Rückstellungen von
600 TEUR für diesen Zweck. Aufgrund der Langfristigkeit der Schuld stellen die anfallenden
Kosten die größte Unsicherheit bei der Schätzung der Rückstellung dar. Der Konzern hat
insbesondere angenommen, dass der Standort mit Technologien und Materialien wiederhergestellt wird, die derzeit verfügbar sind. Der Konzern hat ein Spektrum an für möglich
gehaltenen Ergebnissen von Gesamtkosten betrachtet, die von 500 –700 TEUR reichten und
unterschiedliche Annahmen über die Preisfestsetzung der einzelnen Kostenbestandteile
widerspiegelten. Die Rückstellung wurde unter Verwendung eines Abzinsungssatzes von
5,9 Prozent berechnet, der dem risikolosen Zinssatz im Land der Entstehung der Schuld
entspricht. Es wird erwartet, dass die Sanierung in den nächsten zwei bis drei Jahren
stattfindet.
IAS 34.26
Die Rückstellung ist im Vergleich zu dem Betrag von 500 TEUR, der im Zwischenbericht 3
zum 30. Juni 2012 angegebenen wurde, aufgrund einer Änderung der geschätzten Kosten
gestiegen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Zwischenberichts war das Ausmaß der erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten ungewiss, da der Untersuchungsbericht der rumänischen Behörden noch nicht fertiggestellt worden war. Später wurden die Schätzungen auf
Grundlage des Abschlussberichts überarbeitet.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Papyrus Pty Limited erfasste der Konzern vorläufig
ermittelte Rückstellungen für Umweltsanierungen i von 150 TEUR (siehe Anhangangabe 9).
275
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Anhang zum Konzernabschluss
Belastende Verträge
IAS 37.85(a)–(b)
Im Jahr 2011 ging der Konzern ein unkündbares Leasingverhältnis über Büroräume ein.
Aufgrund der Änderungen seiner Tätigkeiten beendete der Konzern die Nutzung der Räumlichkeiten am 30. September 2012 (siehe Anhangangabe 35). Das Leasingverhältnis läuft
im Jahr 2015 aus. Die Räumlichkeiten wurden für die Restlaufzeit des Leasingverhältnisses
untervermietet, jedoch führten Änderungen der Marktbedingungen dazu, dass die Mieteinnahmen niedriger sind als die Mietaufwendungen. Für die Verpflichtung für die abgezinsten künftigen Zahlungen abzüglich der erwarteten Mieteinnahmen wurde entsprechend
Vorsorge in Form einer Rückstellung getroffen.
IAS 1.125,
37.86(a)–(b)
Rechtliche Verpfl ichtungen
277
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Papyrus Pty Limited übernahm der Konzern eine
vorläufig ermittelte Eventualverbindlichkeit von 20 TEUR (siehe Anhangangabe 9).
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Erläuterungen
1 Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten ist komplex; die diesbezüglich erforderlichen
Angaben sind von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens abhängig. In dem
vorliegenden Muster-Konzernabschluss werden die Angaben zu den Finanzinstrumenten so
dargestellt, dass unterschiedliche Szenarien und Situationen, die bei einem Unternehmen
auftreten können, berücksichtigt werden. Die jeweiligen Angaben sind daher auf die spezifischen Sachverhalte und Umstände in Abhängigkeit vom Geschäfts- und Risikomanagement
zuzuschneiden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, welche Bedeutung der Gefährdung des
Unternehmens durch Risiken aus der Nutzung von Finanzinstrumenten zukommt. Die Bilan­
zierung von Finanzinstrumenten wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung
Insights into IFRS (Abschnitt 7) ausführlich diskutiert.
2 IFRS 7.31–32Die Angaben sind so zu gestalten, dass die Abschlussadressaten Art und Ausmaß der mit
den Finanzinstrumenten verbundenen Risiken, denen das Unternehmen zum Abschluss­
stichtag ausgesetzt ist, beurteilen können. Zu diesen Risiken gehören typischerweise unter
anderem Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken.
IFRS 7.33Für jede Risikokategorie sind folgende Angaben erforderlich:
(2)Ziele, Methoden und Prozesse zur Steuerung dieser Risiken und die zur Bewertung der
Risiken eingesetzten Methoden und
(3)Änderungen der in (1) oder (2) genannten Sachverhalte gegenüber der vorhergehenden
Periode.
IFRS 7.32AErforderlich sind zusätzliche qualitative Angaben bezüglich der quantitativen Angaben des
Abschlusses. Diese sind so zu gestalten, dass die Abschlussadressaten eine Verbindung zu
den zugehörigen Angaben herstellen können und somit ein Gesamtbild der Art und des
Umfangs der Risiken aus Finanzinstrumenten entwickeln können. Die Verknüpfung zwischen
den quantitativen und qualitativen Angaben trägt zur Informationsvermittlung bei, da sie dem
Abschussadressaten ermöglicht, den Umfang der Risiken besser einzuschätzen.
IFRS 7.3, 5Die Angabepflichten des IFRS 7 beschränken sich auf Finanzinstrumente, die in den Anwendungsbereich des Standards fallen. Operationale Risiken, die nicht aus den entsprechenden
Finanzinstrumenten des Unternehmens stammen, sind daher von den Anforderungen
ausgenommen. Die betrifft zum Beispiel Warentermingeschäfte, die unter die „Own use“Ausnahme des IAS 39.5–7 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fallen.
278
(1) Umfang und Ursache der Risiken
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Anhang zum Konzernabschluss
IFRS 7.8(f)
33. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten
In TEUR
Anm.
2012
2011
38
174
351
22.995
23.525
312
487
23.481
24.363
34
8
7
34
20
5
9
270
–
298
12
23.779
24.375
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Kurzfristig
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen gegenüber nahestehenden
Unternehmen und Personen
Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Abgrenzungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Kurzfristig
Zu Sicherungszwecken eingesetzte
Derivate 4 auf Seite 10
Langfristig
Zu Sicherungszwecken eingesetzte
Derivate 4 auf Seite 10
Bedingte Gegenleistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
In TEUR
2012
2011
Langfristig
290
5
Kurzfristig
23.489
24.370
23.779
24.375
Angaben zu den Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten werden in
Anhangangabe 34 gemacht.
34. Finanzinstrumente1
Finanzielles Risikomanagement 2
Überblick
IFRS 7.31
Der Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:
• Ausfallrisiko
• Liquiditätsrisiko
• Marktrisiko.
IFRS 7.33
279
In dieser Anhangangabe werden sowohl die Risikopositionen hinsichtlich der oben
genannten Risiken als auch die Ziele, Richtlinien und Prozesse der Risikomessung und
-steuerung sowie das Kapitalmanagement des Konzerns dargestellt.
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Erläuterungen
1 IFRS 7.34 Gemäß IFRS 7 sind zusammengefasste quantitative Informationen hinsichtlich der Risiken,
denen das Unternehmen ausgesetzt ist, basierend auf den intern an Personen in Schlüssel­
positionen gelieferten Informationen laut IAS 24, zum Beispiel dem Geschäftsführungs- und/
oder Aufsichtsorgan des Unternehmens oder dessen Vorsitzenden, in den Abschluss auf­
zunehmen.
Allerdings sind bestimmte Mindestangaben erforderlich, soweit sie nicht durch die Angaben
abdeckt werden, die aus dem dargestellten „Management Approach” resultieren.
IFRS 7.35,
IG20
Sind die quantitativen Informationen am Abschlussstichtag nicht repräsentativ für die Risiken,
denen ein Unternehmen während des Geschäftsjahres ausgesetzt war, so sind zusätzliche
repräsentative Angaben zu machen – beispielsweise zur durchschnittlichen Risikobelastung
während des Geschäftsjahres. Wenn das Geschäft eines Unternehmens zum Beispiel
saisonal ausgerichtet ist und der Saldo von Verbindlichkeiten und Forderungen während des
Geschäftsjahres wesentlich schwankt, kann eine Sensitivitätsanalyse, die allein auf dem
Betrag am Abschlussstichtag basiert, nicht als repräsentativ angesehen werden.
2 IFRS 7.36(a)In den Anhang sind Angaben über die Art und den Umfang des Ausfallrisikos, dem ein Unter­
nehmen ausgesetzt ist, aufzunehmen. Die Angabe des maximalen Ausfallrisikos berücksichtigt nicht die verfügbaren Sicherheiten oder andere Kreditbesicherungen. Die Angabe ist
für solche Finanzinstrumente nicht erforderlich, deren Buchwert das maximale Ausfallrisiko
am besten spiegelt.
IFRS 7.B9–
B10
Das maximale Ausfallrisiko ist typischerweise der Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes, abzüglich aller gemäß IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung saldierten Beträge
und gemäß IAS 39 erfassten Wertminderungen.
IFRS 7.IG21–
IG29
Die „Implementation Guidance” des IFRS 7 enthält zusätzliche Leitlinien zu den erforderlichen
Angaben, ohne Mindeststandards für die Offenlegung zu bestimmen.
3IFRS 7.36,
B1–B3
Angaben hinsichtlich des Ausfallrisikos sind für jede Klasse der finanziellen Vermögenswerte
erforderlich. Die „Klassen“ werden nicht in IFRS 7 definiert und unterscheiden sich von den in
IAS 39 bestimmten „Kategorien“. Bei der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente
müssen zumindest die Instrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten, und die Instru­
mente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unterschieden werden. Weiterhin
sind Finanzinstrumente außerhalb des Anwendungsbereichs des IFRS 7 in eine separate
Klasse aufzunehmen.
280
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
Grundsätze des Risikomanagements
Der Vorstand der Gesellschaft trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des
Konzernrisikomanagements. Der Vorstand hat dazu einen Risikomanagement-Ausschuss
eingesetzt, der für die Überwachung und Weiterentwicklung der Risikomanagementrichtlinien des Konzerns zuständig ist. Der Ausschuss berichtet dem Vorstand regelmäßig über
seine Tätigkeit.
Die Richtlinien zum Risikomanagement des Konzerns wurden zur Identifizierung und
Analyse der Risiken des Konzerns entwickelt, um geeignete Risikolimits und Kontrollen
einzuführen und die Entwicklung der Risiken und die Einhaltung der Limits zu überwachen.
Die Risikomanagementrichtlinien und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig
überprüft, um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten des Konzerns
aufgreifen zu können. Durch die bestehenden Ausbildungs- und Managementstandards
sowie die zugehörigen Prozesse soll ein zielführendes Kontrollumfeld sichergestellt werden,
in dem alle Mitarbeiter ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten verstehen.
Der Prüfungsausschuss überwacht die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzernrisikomanagements durch den Vorstand und prüft die Angemessenheit des Risikomanagements im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist. Die interne Revision
unterstützt den Prüfungsausschuss bei seinen Überwachungsaufgaben. Dazu werden
sowohl regelmäßige Prüfungen als auch Ad-hoc-Prüfungen der Risikomanagementkontrollen und -verfahren durchgeführt, deren Ergebnisse unmittelbar an den Prüfungsausschuss
berichtet werden.
Ausfallrisiko1
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstrumentes seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Finanzanlagen des Konzerns.
Bedeutung des Ausfallrisikos
IFRS 7.36(a)
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns am Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar: 2, 3
Buchwert
In TEUR
Anm.
2012
2011
Zu Handelszwecken gehaltene Staatsanleihen
21
243
568
Zur Veräußerung verfügbare Unternehmensanleihen
21
118
373
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Unternehmensanleihen
21
2.436
2.256
Forderungen aus Lieferungen und Leistung
sowie sonstige Forderungen
24
26.115
17.719
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
25
1.505
1.850
21
116
131
– Vermögenswerte
21
297
375
Sonstige Devisentermingeschäfte
21
122
89
30.952
23.361
Der Absicherung dienende Zinsswaps:
– Vermögenswerte
Der Absicherung dienende Devisentermingeschäfte
281
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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
Ausfallrisiko (Fortsetzung)
Bedeutung des Ausfallrisikos (Fortsetzung)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
IFRS 7.31, 33
Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der
Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die demografischen Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der
Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können. Genaue Angaben zur Konzentration der Umsätze in bestimmten Bereichen
enthält Anhangangabe 6.
Der Risikomanagement-Ausschuss hat ein Forderungsmanagement eingeführt, mit dessen
Hilfe Neukunden zunächst individuell hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit analysiert werden,
bevor der Konzern seine standardisierten Liefer- und Zahlungskonditionen anbietet. Diese
Analyse umfasst, soweit erhältlich, auch externe Ratings und in bestimmten Fällen auch
Bankauskünfte. Kundenlimits werden für einzelne Kunden bestimmt. Diese stellen den maximal ausstehenden Betrag dar, der ohne Zustimmung durch den Risikomanagement-Ausschuss gewährt werden kann. Die Limits werden quartalsweise überprüft. Mit Kunden, die
den Konzernrichtwert hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit nicht erfüllen, dürfen Geschäfte nur
gegen Vorauskasse geschlossen werden.
Mehr als 85 Prozent der Kunden haben seit mehr als vier Jahren Geschäftsbeziehungen mit
dem Konzern. Für keinen dieser Kunden war bisher die Erfassung einer Wertminderung notwendig. Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden die Kunden hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit in Gruppen eingeteilt. Dabei wird auch berücksichtigt, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person, einen Groß- oder Einzelhändler oder einen Endverbraucher
handelt. Ebenso berücksichtigt werden der geografische Standort, Branche, Altersstruktur
sowie Auftreten und Dauer von Zahlungsproblemen. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Forderungen betreffen vor allem die Großhandelskunden des
Konzerns. Kunden mit einem hohen Risiko werden auf einer speziellen Kundenliste geführt
und durch den Risikomanagement-Ausschuss überwacht. Einkäufe sind hier nur gegen
Vorauskasse zulässig.
IFRS 7.33(c)
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Eurozone werden intensiv beobachtet.
Zur Begrenzung der Risiken durch Kunden aus Ländern mit ungewöhnlich volatiler Konjunktur
werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. In 2012 wurden bestimmte Einkaufslimits
neu definiert. Die betrifft vor allem Kunden, die in den [Ländern a, b, c, d, und e] tätig sind.
Dies beruht auf der Erfahrung des Konzerns, dass sich die zuletzt sehr volatile Konjunktur
stärker auf die Kunden in diesen Ländern als auf die Kunden in anderen Ländern auswirkt.
IFRS 7.36(b)
Zudem werden zusätzliche Vereinbarungen in Form von Eigentumsvorbehalten geschlossen,
sodass bei einem Zahlungsausfall ein gesicherter Anspruch vorliegt. Weitere Sicherheiten
hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen
werden nicht verlangt.
Zur Bestimmung ggf. notwendiger Wertberichtigungen hat der Konzern ein Verfahren eingeführt, das eine Schätzung bereits eingetretener Verluste aus Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen ermöglicht. Die wesentlichen Komponenten bestehen aus einem spezifi schen Teil für individuell identifizierte Risiken und einem kollektiven Teil für Risiken aus
Gruppen vergleichbarer Vermögenswerte, bei denen bereits Verluste eingetreten sind, die
bisher allerdings noch nicht identifiziert werden konnten. Pauschale Wertberichtigungen
werden auf Basis historischer Daten der Zahlungsstatistiken für vergleichbare finanzielle
Vermögenswerte bestimmt.
283
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Erläuterungen
1IFRS 7.B8,
IG18–IG19
Die Identifikation der Konzentrationen von Risiken ist ermessensbehaftet. Die individuellen
Gegebenheiten des Unternehmens sind dabei zu berücksichtigen. Eine Konzentration des
Ausfallrisikos entsteht zum Beispiel aus bestimmten Branchen, Ratings oder anderen Verfahren zur Beurteilung der Bonität, der geografischen Verteilung oder einer begrenzten Zahl
individueller Kunden. Die Angaben zur Risikokonzentration haben daher auch eine Beschreibung der gemeinsamen Merkmale zu umfassen.
2 IFRS 7.37(a)Für finanzielle Vermögenswerte, die zum Abschlussstichtag überfällig, aber nicht wert­
gemindert sind, ist eine Analyse der Altersstruktur darzustellen.
Diese Angabe ist für alle Klassen von finanziellen Vermögenswerten erforderlich. In dem
vorliegenden Muster-Konzernabschluss enthalten allerdings nur die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen Beträge, die überfällig, aber nicht
wertgemindert sind. Sie stellen daher die einzige Klasse finanzieller Vermögenswerte dar,
bei denen diese Angabe relevant ist.
3 IFRS 7.36(b)Eigentumsvorbehalte und ähnliches sowie andere Kreditbesicherungen einschließlich ihrer
finanziellen Auswirkungen hinsichtlich des Betrages, der das maximale Ausfallrisiko am
besten widerspiegelt, sind darzustellen.
284
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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
Ausfallrisiko (Fortsetzung)
Bedeutung des Ausfallrisikos (Fortsetzung)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
(Fortsetzung)
IFRS 7.34(a)
Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Forderungen am Abschlussstichtag, gegliedert nach geografischen Regionen, stellt sich
wie folgt dar:1
Buchwert
In TEUR
[Länder a, b, c, d und e]
Andere Länder der Eurozone
843
1.232
13.826
7.550
3.029
2.590
USA
7.939
5.938
478
409
26.115
17.719
Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Forderungen am Abschlussstichtag, gegliedert nach der Art der Kunden, stellt sich wie
folgt dar:1
Buchwert
In TEUR
IFRS 7.34(a)
2011
Großbritannien
Andere Regionen
IFRS 7.34(a)
2012
2012
2011
Großhandelskunden
19.060
11.231
Einzelhandelskunden
6.478
5.600
Endverbraucher
239
856
Andere
338
32
26.115
17.719
Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen
des bedeutendsten Kunden des Konzerns, ein europäischer Großhändler, beläuft sich am
31. Dezember 2012 auf 8.034 TEUR (2011: 4.986 TEUR).
Wertminderungen
IFRS 7.37(a)
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen
Forderungen, die nicht wertgemindert wurden, stellt sich am Abschlussstichtag wie folgt
dar: 2, 3
In TEUR
Weder fällig, noch wertgemindert
Fällig seit 1–30 Tagen
285
2012
2011
23.408
15.057
2.150
2.360
Fällig seit 31–90 Tagen
300
87
Fällig seit 91–120 Tagen
30
20
25.888
17.524
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Erläuterungen
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286
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
Ausfallrisiko (Fortsetzung)
Bedeutung des Ausfallrisikos (Fortsetzung)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
(Fortsetzung)
Wertminderungen (Fortsetzung)
IFRS 7.16
Die Entwicklung der Wertberichtigungen bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstigen Forderungen während des Jahres stellt sich wie folgt dar:
In TEUR
Stand am 1. Januar 2011
Erfasster Wertminderungsaufwand
Pauschale
Wertberichtigungen
6
20
6
24
Abgeschriebene Beträge
(2)
–
Stand am 31. Dezember 2011
10
44
144
6
(4)
–
150
50
Erfasster Wertminderungsaufwand
Abgeschriebene Beträge
Stand am 31. Dezember 2012
IFRS 7.37(b)
Einzelwertberichtigungen
Zum 31. Dezember 2012 betreffen Wertminderungen von 60 TEUR Kunden, bei denen während des Geschäftsjahres ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Obwohl bei den Gütern,
die an diese Kunden verkauft wurden, ein Eigentumsvorbehalt besteht, kann der Konzern
nicht ermitteln, ob die Güter noch im Besitz des Kunden sind. Zum 31. Dezember 2012
besteht eine Wertminderung in Höhe von 20 TEUR hinsichtlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die als Teil des Erwerbs der Papyrus Pty Limited erworben wurden
(siehe Anhangangabe 9). Die restlichen Wertminderungen betreffen mehrere Kunden, die
mitgeteilt haben, dass sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Umstände nicht erwarten, die
ausstehenden Beträge begleichen zu können.
Nicht wertgeminderte Beträge, die seit mehr als 30 Tagen fällig sind, werden aufgrund des
Zahlungsverhaltens in der Vergangenheit und der detaillierten Analyse des Ausfallsrisikos
einschließlich eines zugrunde liegenden Ratings weiterhin als vollständig werthaltig eingestuft.
IFRS 7.36(c)
Die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wird anhand des durch den Risikomanagement-Ausschuss eingeführten Forderungsmanagements beurteilt. Das Ausfallrisiko der Kunden wird überwacht, indem die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen anhand
ihrer spezifischen Merkmale zusammengefasst werden. Die Analyse der Werthaltigkeit der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Forderungen, die nicht
wertgemindert wurden, stellt sich wie folgt dar:
In TEUR
2012
2011
15.255
10.529
– Geschäftsbeziehungen über vier oder mehr Jahre*
9.014
5.941
– Geschäftsbeziehungen über weniger als vier Jahre*
1.545
1.004
74
45
25.888
17.524
Kunden mit externen Ratings (mindestens A1 bei Ratingagentur [x] oder A bei der Ratingagentur [y])
Sonstige Kunden:
– Kunden mit höherem Risiko
*Ohne höhere Risiken
287
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Erläuterungen
1 IFRS 7.36(c)Hinsichtlich der Werthaltigkeit der finanziellen Vermögenswerte, die weder überfällig noch
wertgemindert sind, sind zusätzliche Erläuterungen aufzunehmen.
2 IFRS 7.38Falls ein Unternehmen in der Berichtsperiode finanzielle oder nicht finanzielle Vermögens­
werte erlangt, die in Form von Eigentumsvorbehalten oder ähnlichem bestehen oder dem
Unternehmen durch andere Kreditsicherungen (wie Garantien) vermittelt werden, sind –
­soweit diese den Ansatzkriterien anderer relevanter IFRS genügen – folgende Angaben für
am Abschluss­stichtag gehaltene Vermögenswerte erforderlich:
• Art und Buchwert der Vermögenswerte
• Verfahren, nach denen Vermögenswerte, die nicht leicht liquidierbar sind, veräußert oder
im eigenen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden.
288
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
Ausfallrisiko (Fortsetzung)
Bedeutung des Ausfallrisikos (Fortsetzung)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
(Fortsetzung)
Wertminderungen (Fortsetzung)
Die Beträge in der obigen Tabelle enthalten alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen am Abschlussstichtag, die nicht wertgemindert sind. In die
höhere Risikokategorie der oberen Tabelle werden keine Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie sonstige Forderungen einbezogen, die weder überfällig noch wertgemindert sind.1
Aufgrund der Überwachung des Ausfallrisikos der Kunden durch den Konzern ist davon auszugehen, dass keine Wertberichtigung bei den nicht überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – mit Ausnahme der oben dargestellten Sachverhalte – notwendig ist.
Anleihen
Der Konzern begrenzt sein Ausfallrisiko aus Anleihen, da ausschließlich in liquide Anleihen
von Schuldnern, deren Rating mindestens die Bewertung A1 der Ratingagentur [x] und A der
Ratingagentur [y] aufweist, investiert wird. Die Entwicklung der Ratings wird durch den
Vorstand aktiv überwacht. Aufgrund der Tatsache, dass ausschließlich in Anleihen hoher
Bonität investiert wird, erwartet der Vorstand – mit Ausnahme des unten dargestellten
Sachverhaltes – dass die Schuldner ihren Verpflichtungen nachkommen werden.
IFRS 7.34(a)
Zum Abschlussstichtag stellt sich das maximale Ausfallrisiko aus Anleihen, die als bis zur
Endfälligkeit zu halten, als zur Veräußerung verfügbar oder zu Handelszwecken gehalten
eingestuft werden – gegliedert nach geografischen Regionen – wie folgt dar:
Buchwert
In TEUR
Inland
[Länder a, b, c, d and e]
IFRS 7.16
2012
2011
1.625
2.328
69
115
Sonstige Länder der Eurozone
368
273
Großbritannien
436
430
USA
299
51
2.797
3.197
Die Entwicklung der Wertminderungen bei Unternehmensanleihen, die bis zur Endfälligkeit
gehalten werden, stellten sich während des Geschäftsjahres wie folgt dar:
In TEUR
2012
2011
Stand am 1. Januar
20
20
Erfasste Wertminderungen
60
–
Stand am 31. Dezember
80
20
Der Konzern hält keine fälligen, aber nicht wertgeminderten Anleihen am 31. Dezember 2012 (2011: 0 Anleihen).
289
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Erläuterungen
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290
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Anhang zum Konzernabschluss
IFRS 7.37(b)
Bei bis zur Endfälligkeit zu haltenden Investitionen wurde im laufenden Geschäftsjahr aufgrund wesentlicher Zahlungsprobleme der Emittenten einiger dieser Wertpapiere eine
Wertminderung von 60 TEUR erfasst. Der Konzern verfügt über keine Sicherheiten hinsichtlich dieser Investitionen. 2 auf Seite 288
IFRS 7.16, B5(d),
IAS 39.64
Die Wertberichtigungen zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen und den bis zur Endfälligkeit zu haltenden Anleihen erfassen die Wertminderungsverluste, bis der Konzern davon ausgeht, dass die noch geschuldeten Beträge
nicht ausgeglichen werden können. Zu diesem Zeitpunkt werden die Beträge als uneinbringlich angesehen und der finanzielle Vermögenswert unmittelbar abgeschrieben.
291
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Erläuterungen
1 IFRS 7.B11F Die Anwendungshinweise in IFRS 7 liefern eine Orientierung zu den Angaben, wie ein Unter­
nehmen das Liquiditätsrisiko, dass sich in der Fälligkeitsanalyse der finanziellen Verbindlich­
keiten darstellt, im Einzelnen steuert. Hier werden insbesondere Faktoren aufgeführt, die ein
Unternehmen bei der Angabe gegebenenfalls zu berücksichtigen hat.
292
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
Ausfallrisiko (Fortsetzung)
Bedeutung des Ausfallrisikos (Fortsetzung)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
IFRS 7.34(a),
36(a), 36(c)
Der Konzern hält am 31. Dezember 2012 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
von 1.505 TEUR (2011: 1.850 TEUR). Diese Summe stellt somit auch das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt, die mit Ratings von AA- bis
AA+ der Ratingagentur [y] bewertet werden.
IFRS 7.36(c)
Derivate
Derivate werden bei Banken oder Finanzinstituten abgeschlossen, die mit Ratings von
AA- bis AA+ der Ratingagentur [y] bewertet werden.
Garantien
Nach den Richtlinien des Konzerns werden finanzielle Garantien nur für Tochterunternehmen
bereitgestellt, die vollständig im Besitz des Konzerns sind. Am 31. Dezember 2012 lagen
keine ausstehenden Garantien vor (2011: keine Garantien).
IFRS 7.31, 33
Liquiditätsrisiken1
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist,
seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln
oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität im
Konzern soll sicherzustellen, dass – soweit möglich – stets ausreichend liquide Mittel
verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu
erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen.
IFRS 7.34(a),
B10A
Der Konzern nutzt eine aktivitätsbasierte Kostenrechnung zur Berechnung seiner Produktkosten und Dienstleistungen. Dies ermöglicht eine Überwachung des Zahlungsmittelbedarfs
und die Optimierung der Zuflüsse auf das eingesetzte Kapital. Der Konzern strebt an, die
Höhe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstigen hochgradig handelsfähigen Schuldinstrumente auf einem Stand zu halten, der über den erwarteten Zahlungsabflüssen aus finanziellen Verbindlichkeiten (außer Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen) der nächsten 60 Tage liegt.
Das Verhältnis von Investitionen zu Mittelabflüssen betrug am 31. Dezember 2012 1,65
(2011: 1,58). Der Konzern überwacht zudem die Höhe der erwarteten Einzahlungen aus
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen zusammen mit
den erwarteten Auszahlungen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstigen Verbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2012 betragen die erwarteten Zahlungsströme aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen,
die innerhalb von zwei Monaten fällig werden, 24.331 TEUR (2011: 16.940 TEUR). Dies
berücksichtigt nicht die möglichen Auswirkungen von extremen Umständen (zum Beispiel
Naturkatastrophen), die nicht realistisch prognostiziert werden können.
IAS 7.50(a)
Zudem verfügt der Konzern über die folgenden Kreditlinien:
• Ungesicherte Kreditlinien über 10 Mio. EUR Die Verzinsung beläuft sich auf den Euribor
plus 150 Basispunkte (2011: Euribor plus 160 Basispunkte).
• Auf 15 Mio. EUR kann zur kurzfristigen Finanzierung zurückgegriffen werden. Die Kreditlinie hat eine Laufzeit von 30 Tagen, die sich nach Wahl des Konzerns automatisch verlängert. Bei Inanspruchnahme sind Zinsen in Höhe des Euribor plus 100 Basispunkte zu
zahlen (2011: Euribor plus 110 Basispunkte).
293
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Erläuterungen
1IFRS 7.34(a),
B10A
In den Anhang sind zusammengefasste quantitative Informationen bezüglich des Liquiditäts­
risikos des Unternehmens, basierend auf den intern für Personen in Schlüsselpositionen
bereitgestellten Informationen, aufzunehmen (siehe Erläuterung Nr. 1 auf Seite 280).
Dabei ist darzustellen, wie diese Daten ermittelt werden. Falls die in den Informationen zu
den Liquiditätsrisiken enthaltenen Abflüsse von Zahlungsmitteln (oder anderen finanziellen
Vermögenswerten) entweder
• erheblich früher eintreten können als angegeben oder
• in ihrer Höhe erheblich von den in den Informationen angegebenen Beträgen abweichen
können,
ist dies im Anhang anzugeben. Zusätzlich sind quantitative Angaben zu machen, die den
Abschlussadressaten erlauben, den Umfang des damit verbundenen Risikos einzuschätzen,
soweit diese Informationen nicht in der Analyse der vertragsgemäßen Fälligkeiten enthalten
sind.
IFRS 7.39,
B11B
Als Mindestangabe verlangt IFRS 7 eine Analyse der vertragsgemäßen Fälligkeiten der finan­
ziellen Verbindlichkeiten. Die Fälligkeitsanalyse muss die verbleibenden vertraglichen Restlaufzeiten für nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten und für die derivativen finanziellen
Verbindlichkeiten, bei denen die vertraglichen Restlaufzeiten für das Verständnis des zeit­
lichen Anfalls der Zahlungsströme wesentlich sind, darstellen. Letzteres wäre zum Beispiel
bei Kreditzusagen jeder Art und für einen Zinsswap mit fünfjähriger Restlaufzeit, der der
Absicherung der Zahlungsströme bei einem finanziellen Vermögenswert oder einer finan­
ziellen Verbindlichkeit mit variablem Zinssatz dient, der Fall.
IFRS 7.B11Bei Erstellung der vorgeschriebenen Fälligkeitsanalysen bestimmt ein Unternehmen
nach ­eigenem Ermessen die angemessenen Zeitbänder. Dieses Thema wird in der 9. Auf­
lage 2012/2013 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.8.390.80) diskutiert.
IFRS 7.B11D Die vertraglichen Zahlungsströme werden ohne Abzinsung berücksichtigt und können daher
von den in der Bilanz ausgewiesenen zugehörigen Buchwerten abweichen.
IFRS 7.B11EDarzustellen ist, wie das mit der Fälligkeitsanalyse für derivative und nicht derivative finan­
zielle Verbindlichkeiten verbundene Liquiditätsrisiko gesteuert wird. Ebenso ist für die
finanziellen Vermögenswerte, die zur Steuerung des Liquiditätsrisikos gehalten werden, eine
Fälligkeitsanalyse anzugeben, wenn dies für die Abschlussadressaten zur Einschätzung von
Art und Umfang des Liquiditätsrisikos erforderlich ist.
2 IFRS 7 definiert die vertraglichen Laufzeiten nicht. Folglich lässt der Standard einen Interpre­
tationsspielraum hinsichtlich der Beträge, die für bestimmte Typen von finanziellen Verbindlichkeiten, wie Derivate und „ewige“ Instrumente, in die Analyse einbezogen werden. Nach
unserer Auffassung sollten sowohl die Zahlungsströme aus Zinsen als auch aus Tilgungen in
die Analyse einbezogen werden. Nur auf diese Weise kann das Liquiditätsrisiko des Unter­
nehmens vollständig dargestellt werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/2013
unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.8.390.70) diskutiert.
3 In dem vorliegenden Muster-Konzernabschluss wird davon ausgegangen, dass die Angaben
zu den vertraglichen Laufzeiten von zu Risikomanagementzwecken gehaltenen derivativen
finanziellen Verbindlichkeiten wesentlich für das Verständnis des zeitlichen Anfalls der
Zahlungsströme sind.
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
IFRS 7.33
Liquiditätsrisiko (Fortsetzung)1 auf Seite 28
IFRS 7.39(a)
Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am
Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen, jedoch ohne die Auswirkung
von Vereinbarungen zur Verrechnung dargestellt:1, 2
31. Dezember 2012
Vertragliche Zahlungsströme
In TEUR
IFRS 7.39(a),
B11A–B11D
2
Monate
Buch- Gesamtoder
wert
betrag weniger
2–12
Monate
1–2
Jahre
2–5
Jahre
Mehr
als 5
Jahre
(1.039)
(2.798)
(820)
(6.379)
–
(18)
(87)
(105)
(6.386)
–
Nicht derivative
fi nanzielle Verbindlichkeiten
Gesicherte Bankdarlehen
10.076 (11.036)
Ungesicherte Anleihen
6.136
Wandelanleihen
4.678
(5.375)
–
(150)
(150)
(5.075)
–
Rücknahmepflichtige
Vorzugsaktien
1.939
(2.528)
(15)
(73)
(88)
(264)
(2.088)
51
(51)
(51)
–
–
–
–
1.928
(2.663)
(178)
(357)
(450)
(678)
(1.000)
524
(547)
(231)
(316)
–
–
–
23.481 (23.487) (23.403)
–
–
(84)
–
(6.596)
Dividenden auf
rücknahmepflichtige
Vorzugsaktien
Verbindlichkeiten aus
Finanzierungsleasing
Ungesicherte Bankdarlehen
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
IFRS 7.39(b),
B11A–B11D
Bedingte Gegenleistungen
270
(330)
–
–
–
(330)
–
Kontokorrentkredite
334
(334)
(334)
–
–
–
–
49.417 (52.947) (25.269)
(3.781)
(1.613) (19.196)
(3.088)
Derivative fi nanzielle
Verbindlichkeiten 3
Zu Sicherungszwecken
eingesetzte Zinsswaps
(20)
(21)
(1)
(6)
(6)
(8)
–
– Abflüsse
(8)
(152)
(91)
(61)
–
–
–
– Zuflüsse
–
142
85
57
–
–
–
(28)
(31)
(7)
(10)
(6)
(8)
–
Zu Sicherungszwecken
eingesetzte Devisentermingeschäfte
295
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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
Liquiditätsrisiko (Fortsetzung)
IFRS 7.39(a)
31. Dezember 2011
Vertragliche Zahlungsströme
In TEUR
IFRS 7.39(a),
B11A–B11D
2–12
Monate
1–2
Jahre
2–5
Jahre
Mehr
als 5
Jahre
(720)
(3.605)
(2.518)
(4.357)
(912)
Nicht derivative
fi nanzielle Verbindlichkeiten
Gesicherte Bankdarlehen
11.093 (12.112)
Ungesicherte Anleihen
9.200
(9.828)
(22)
(108)
(130)
(4.409)
(5.159)
Verbindlichkeiten aus
Finanzierungsleasing
2.182
(3.186)
(177)
(354)
(458)
(666)
(1.531)
Darlehen von assoziierten Unternehmen
1.000
(1.048)
(8)
(1.040)
–
–
–
117
(125)
(63)
(62)
–
–
–
24.363 (24.363) (24.363)
–
–
–
–
(282)
–
–
–
–
48.237 (50.944) (25.635)
(5.169)
(3.106)
(9.432)
(7.602)
(1)
(2)
–
Ungesicherte Bankdarlehen
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen
Kontokorrentkredite
IFRS 7.39(b),
B11A–B11D
2
Monate
Buch- Gesamtoder
wert
betrag weniger
282
(282)
Derivative fi nanzielle
Verbindlichkeiten
Zu Sicherungszwecken
eingesetzte Zinsswaps
(5)
(5)
–
(2)
– Abflüsse
(7)
(41)
(25)
(16)
–
–
–
– Zuflüsse
–
32
19
13
–
–
–
(12)
(14)
(6)
(5)
(1)
(2)
–
Zu Sicherungszwecken
eingesetzte Devisentermingeschäfte:
IFRS 7.39(b)–(c),
B11D
297
Die Bruttozuflüsse/-abflüsse, die in der vorhergehenden Tabelle angegeben werden, stellen
die undiskontierten Zahlungsströme im Zusammenhang mit derivativen finanziellen Verbindlichkeiten dar, die zu Risikomanagementzwecken gehalten werden und normalerweise
nicht vor ihrer vertraglichen Fälligkeit ausgeglichen werden. Die Darstellung zeigt die Nettozahlungsströme von Derivaten mit einem Nettobarausgleich und die Bruttomittelzuflüsse
und -abflüsse von Derivaten, bei denen ein gleichzeitiger Bruttozahlungsausgleich vorliegt
(zum Beispiel Devisentermingeschäfte).
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Anhang zum Konzernabschluss
IFRS 7.B10A
299
Wie in Anhangangabe 2(b) und 28 angegeben, verfügt der Konzern über ein gesichertes
Bankdarlehen, das eine Aufl age enthält. Ein künftiger Verstoß gegen die Aufl age kann dazu
führen, dass das Darlehn früher als in der oberen Tabelle angegeben zurückzuzahlen ist.
Zudem werden Wandelanleihen, wie in Anhangangabe 28 angegeben, jederzeit fällig, wenn
das Verhältnis der Netto-Konzernfinanzverbindlichkeiten zur bereinigten Eigenkapitalquote
1,95 übersteigt. Die Zinszahlungen für variable verzinsliche Darlehen und Anleihen in der
oberen Tabelle spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze ändern. Die
künftigen Zahlungsströme bedingter Gegenleistungen (siehe Anhangangabe 9) und aus
derivativen Instrumenten können von den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen
abweichen, da Zinssätze und Wechselkurse oder die relevanten Bedingungen Veränderungen unterworfen sind. Außer für diese finanziellen Verbindlichkeiten wird nicht erwartet,
dass ein in die Fälligkeitsanalyse einbezogener Zahlungsstrom erheblich früher anfallen
könnte oder zu einem wesentlich abweichenden Betrag anfällt.1 auf Seite 294
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Erläuterungen
1 IFRS 7.34 IFRS 7 fordert eine Angabe zusammengefasster quantitativer Informationen, basierend auf
den intern für die Personen in Schlüsselpositionen bereitgestellten Informationen, entsprechend der Definitionen in IAS 24, also zum Beispiel der Vorstand des Unternehmens.
IFRS 7.35,
IG20
Sind die quantitativen Informationen am Abschlussstichtag nicht repräsentativ für das Risiko
des Unternehmens während des Geschäftsjahres, muss das Unternehmen weitere Informationen bereitstellen, die repräsentativ sind – zum Beispiel das durchschnittliche Risiko während
des Geschäftsjahres. Aus den Anwendungshinweisen des IFRS 7 wird zum Beispiel ersichtlich, dass ein Unternehmen mit wesentlichen Risiken in einer bestimmten Währung, diese
Positionen aber zum Abschlussstichtag hin abwickelt, entweder eine Grafik offenlegen sollte,
die das Währungsrisiko während verschiedener Zeitpunkte der Periode darstellt oder das
höchste, niedrigste und durchschnittliche Risiko angeben sollte.
IFRS 7 behandelt nur Risiken, die aus Finanzinstrumenten und Verträgen zum Kauf oder Ver­
kauf von nicht finanziellen Posten, die im Anwendungsbereich des IAS 39 liegen, entstehen.
Infolgedessen sind einige Kauf- und Verkaufsverträge für nicht finanzielle Posten, die in
Fremdwährung abgewickelt werden, und einige mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende
künftige Transaktionen vom Anwendungsbereich des IFRS 7 ausgeschlossen, obwohl daraus
finanzielle Risiken für das Unternehmen entstehen können. Wenn ein Unternehmen seine
finanziellen Risiken auf der Basis seiner Gesamtrisiken steuert – zum Beispiel einschließlich
der Risiken aus den Posten, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fallen, und diese
Risiken in die Berichte für Personen in Schlüsselpositionen einbezogen werden, ist es nach
unserer Auffassung zulässig, zusätzliche Informationen über das gesamte finanzielle Risiko in
den Abschluss aufzunehmen. Die zusätzlichen Angaben sollten von den nach IFRS 7 geforderten Angaben getrennt dargestellt werden. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/2013
unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (7.8.320.30) diskutiert.
300
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
IFRS 7.33
Marktrisiko
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, zum Beispiel Wechselkurse, Zinssätze oder Aktienkurse, ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der
gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es,
das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und
gleichzeitig die Rendite zu optimieren.
Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch
finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien
des Risikomanagement-Ausschusses. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit
möglich, Hedge-Accounting eingesetzt werden.
Währungsrisiko1
Der Konzern ist Währungsrisiken aus Veräußerungs- und Erwerbsgeschäften sowie Kreditgeschäften in einer Währung, die nicht der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften
entspricht, ausgesetzt. Die funktionale Währung entspricht in erster Linie dem Euro, aber
in bestimmten Fällen auch dem Schweizer Franken. Die genannten Transaktionen werden
vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD), Britischem Pfund (GBP)
und Schweizer Franken (CHF) durchgeführt.
IFRS 7.22
Der Konzern sichert fortlaufend 75–85 Prozent seiner geschätzten Fremdwährungsrisiken
aus erwarteten Veräußerungs- und Erwerbsgeschäften über die nächsten sechs Monate ab.
Der Konzern sichert zudem mindestens 80 Prozent aller Forderungen und Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen, die auf fremde Währung lauten. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte meist mit einer Laufzeit unter einem
Jahr ab dem Abschlussstichtag genutzt. Solche Verträge werden grundsätzlich als Absicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.
IFRS 7.22
Währungsrisiken, die aus den vor allem auf Britisches Pfund und US-Dollar lautenden
wesentlichen Bankkrediten resultieren, die von Konzerngesellschaften, deren funktionale
Währung der Euro ist, aufgenommen wurden, sind vollständig durch Devisentermingeschäfte gleicher Laufzeit abgesichert. Diese Verträge werden als Absicherungen von
Zahlungsströmen bestimmt.
Die Kreditzinsen basieren auf der Währung, in der auch der jeweilige Kredit aufgenommen
wurde. Grundsätzlich basieren die Kredite auf den Währungen, in denen die Zahlungsströme
des jeweiligen Geschäftsbetriebs erzielt werden, in erster Linie Euro, aber auch Schweizer
Franken. Dies führt zu einer wirtschaftlichen Absicherung ohne Abschluss eines Derivats,
sodass in diesen Fällen keine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften angewendet wird.
Im Hinblick auf andere monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung entspricht es der Strategie des Konzerns, das Nettorisiko durch den Kauf oder Verkauf von
Fremdwährungen zum Kassakurs, wenn dies zum Ausgleich kurzfristiger Ungleichgewichte
notwendig ist, in akzeptabler Weise zu begrenzen.
IFRS 7.22
301
Die Investitionen des Konzerns in seine Schweizer Tochtergesellschaft, die Oy Kossu AG,
wird durch einen auf Schweizer Franken lautenden gesicherten Bankkredit abgesichert
(Buchwert 1.047 TEUR (2011: 1.020 TEUR)). Dies reduziert das Wechselkursrisiko aus den
Nettovermögenswerten des Tochterunternehmens. Der beizulegende Zeitwert des Kredites
zum 31. Dezember 2012 belief sich auf 1.090 TEUR (2011: 1.050 TEUR). Das Darlehen wird
als Sicherung einer Nettoinvestition bestimmt. Eine Unwirksamkeit hinsichtlich der Absicherung war nicht zu erfassen. Investitionen in andere Tochterunternehmen des Konzerns
wurden nicht abgesichert.
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Erläuterungen
1 Diese Angabe ist nicht Teil der Mindestangaben in IFRS 7, da die erwarteten Einkäufe und
Verkäufe keine Finanzinstrumente sind. In dem vorliegenden Muster-Konzernabschluss wird
jedoch davon ausgegangen, dass solche Informationen wesentlich für das Verständnis des
Währungsrisikos des Unternehmens sind und dass solche Informationen auch intern an
Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns kommuniziert werden.
2 Diese Angabe ist nach IFRS nicht verpflichtend, sie zeigt aber ein Beispiel für eine Angabe,
die für bestimmte Unternehmen von Bedeutung sein kann.
302
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
IFRS 7.33
Marktrisiko (Fortsetzung)
Währungsrisiko (Fortsetzung)
IFRS 7.34(a)
Bedeutung des Währungsrisikos
Die zusammengefassten quantitativen Informationen zum Währungsrisiko des Konzerns,
die dem Vorstand auf Basis des Risikomanagements berichtet wurden, stellen sich wie
folgt dar:
31. Dezember 2012
In TEUR
Euro
USD
GBP
CHF
Euro
USD
GBP
CHF
1.977
8.365
2.367
–
3.099
6.250
1.780
–
Gesicherte
Bankdarlehen
–
(500)
(850) (4.324)
–
Ungesicherte
Bankdarlehen
–
(554)
Forderungen
aus Lieferungen
und Leistungen
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen
(876)
Nettorisiko
in der Bilanz
1.101
Prognostizierte
Umsätze für die
nächsten sechs
Monate1
9.000
Prognostizierte
Einkäufe für die
nächsten sechs
Monate1
–
–
(7.956) (4.347)
–
–
–
–
(5.411) (10.245) (2.680)
–
–
(645) (2.830) (4.324) (2.312) (4.495)
22.000
8.000
(10.000) (20.000) (12.000)
– 18.700
16.000
(5.750) (1.257)
24.000
–
– (9.800) (10.000) (17.000)
–
(1.000)
2.000
4.000
–
8.900
6.000
7.000
–
Devisentermingeschäfte
–
(950)
(946)
–
–
(1.042)
(870)
–
101
405
224 (4.324)
6.588
463
380 (1.257)
Die folgenden wesentlichen Wechselkurse waren während des Geschäftsjahres
anzuwenden: 2
Durchschnittskurs
Euro
303
(500) (4.850) (1.257)
Nettorisiko
aus prognostizierten Transaktionen
Nettorisiko
IFRS 7.31
31. Dezember 2011
Kassakurs am
Abschlussstichtag
2012
2011
2012
2011
USD 1
0,760
0,679
0,711
0,710
GBP 1
1,113
1,256
1,108
1,027
CHF 1
0,674
0,631
0,664
0,672
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Erläuterungen
1 IFRS 7.40(a)Der Einfluss von Änderungen der relevanten Risikoparameter auf den Gewinn oder Verlust
und das Eigenkapital, die am Abschlussstichtag für möglich gehalten werden, ist im Anhang
darzustellen. Eine solche Sensitivitätsanalyse ist für jede Art des Marktrisikos, dem das
Unternehmen am Abschlussstichtag ausgesetzt ist, notwendig.
IFRS 7.40
(b)–(c)
304
Weiterhin sind folgende Angaben notwendig:
• Methoden und Annahmen, die bei der Erstellung der Sensitivitätsanalyse zugrunde gelegt
werden
• Änderungen der Methoden und Annahmen im Vergleich zur vorangegangenen Berichts­
periode sowie eine Begründung der Änderungen.
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
IFRS 7.33
Marktrisiko (Fortsetzung)
Währungsrisiko (Fortsetzung)
IFRS 7.40
Sensitivitätsanalyse1
Eine Stärkung (Schwächung) von Euro, US-Dollar, Britischem Pfund oder Schweizer Franken
gegenüber den anderen Währungen zum 31. Dezember hätte die Bewertung der Finanzinstrumente in fremder Währung beeinflusst und mit den unten dargestellten Beträgen das
Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust erhöht (vermindert). Die Analyse basiert auf
Währungskursabweichungen, die der Konzern am Abschlussstichtag als möglich erachtet.
In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem die Zinssätze,
konstant bleiben. Die Einflüsse der prognostizierten Verkaufs- und Erwerbsgeschäfte
werden außer Acht gelassen. Die Analyse wird auf derselben Basis auch für 2011 vorgenommen, obgleich die möglichen Währungskursabweichungen abweichen, wie unten
dargestellt ist.
Eigenkapital
Effekt in TEUR
Gewinn oder Verlust
Stärkung
Schwächung
Stärkung
Schwächung
EUR (9 % Veränderung)
25
(26)
(33)
36
USD (10 % Veränderung)
(7)
6
25
23
31. Dezember 2012
GBP (8 % Veränderung)
(5)
4
17
(16)
CHF (3 % Veränderung)
(30)
30
2
(2)
28
(29)
(37)
35
USD (12 % Veränderung)
(8)
7
85
(76)
GBP (10 % Veränderung)
(7)
6
92
(84)
CHF (5 % Veränderung)
(50)
50
6
(6)
31. Dezember 2011
EUR (10 % Veränderung)
Zinsänderungsrisiko
IFRS 7.22
305
Der Konzern verwendet eine Sicherheitsstrategie, bei der zwischen 45 und 65 Prozent der
Änderungen des Zinssatzes von Verbindlichkeiten auf einem fixierten Zinssatz basieren.
Dabei werden auch Vermögenswerte berücksichtigt, bei denen Zinsänderungen auftreten.
Der Konzern erwirbt Zinsswaps und bestimmt diese entsprechend als Sicherungsgeschäfte
für Schwankungen der Zahlungsströme aus Zinsänderungsrisiken ein.
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Erläuterungen
1 In dem vorliegenden Muster-Konzernabschluss basiert die Sensitivitätsanalyse auf fest­
verzinslichen Finanzinstrumenten, die „als zur Veräußerung verfügbar“ eingestuft werden
(siehe Anhangangabe 21).
306
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
IFRS 7.33
Marktrisiko (Fortsetzung)
IFRS 7.34(a)
Risikoprofi l
Am Abschlussstichtag stellte sich das Zinssatzprofil der verzinslichen Finanzinstrumente
des Konzerns, wie es auch dem Vorstand berichtet wurde, wie folgt dar:
Nominalwert
In TEUR
2012
2011
Festverzinsliche Instrumente
Finanzielle Vermögenswerte
4.059
4.479
Finanzielle Verbindlichkeiten
(7.009)
(7.067)
Zinsswaps
(8.000)
(7.500)
(10.950)
(10.088)
Finanzielle Vermögenswerte
535
595
Finanzielle Verbindlichkeiten
(18.685)
(17.819)
8.000
7.500
(10.150)
(9.724)
Variabel verzinsliche Instrumente
Zinsswaps
Sensitivitätsanalyse des beizulegenden Zeitwertes der festverzinslichen
Instrumente
Der Konzern bilanziert keine festverzinslichen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Derivate (Zinsswaps) werden nicht als
Sicherungsinstrumente zur Absicherung des beizulegenden Zeitwertes bestimmt. Eine
Änderung des Zinssatzes zum Abschlussstichtag würde den Gewinn oder Verlust daher
nicht beeinflussen.
Eine Änderung der Zinssätze von 100 Basispunkten1 auf Seite 304 hätte das Eigenkapital um
15 TEUR (2011: 6 TEUR) erhöht oder vermindert.1
IFRS 7.40(a)
Sensitivitätsanalyse der Zahlungsströme für variabel verzinsliche
Instrumente1 auf Seite 304
Eine Veränderung von 100 Basispunkten1 der Zinssätze zum Abschlussstichtag hätte das
Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust mit den unten aufgeführten Beträgen erhöht oder
vermindert. Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor
allem Wechselkurse, konstant bleiben.
Gewinn oder Verlust
Eigenkapital
100 Bp
Erhöhung
100 Bp
Minderung
100 Bp
Erhöhung
100 Bp
Minderung
(66)
66
–
–
Zinsswaps
61
(61)
310
(302)
Sensitivität der Zahlungsströme (netto)
(5)
5
310
(302)
(142)
142
–
–
61
(61)
280
(275)
(81)
81
280
(275)
Effekt in TEUR
31. Dezember 2012
Variabel verzinsliche Instrumente
31. Dezember 2011
Variabel verzinsliche Instrumente
Zinsswaps
Sensitivität der Zahlungsströme (netto)
307
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Erläuterungen
1 IAS 1.134–136Auf Grundlage der intern an Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens (zum Bei­
spiel Vorstand) bereitgestellten Informationen, sind Informationen in den Anhang aufzunehmen, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen, die Ziele, Methoden und Prozesse des
Kapitalmanagements einzuschätzen. Im Einzelnen sind anzugeben:
• zusammengefasste quantitative Informationen darüber, welche Größen unter das Kapitalmanagement fallen
• qualitative Informationen zu den Zielen, Methoden und Prozessen des Kapitalmanagements
• Änderungen der quantitativen und qualitativen Informationen im Vergleich zur Vorjahres­
periode.
Soweit das Unternehmen externen Mindestkapitalanforderungen unterliegt, sind die Art
dieser Anforderungen sowie eine Aussage zur Erfüllung dieser Anforderungen bzw. die
Umstände ihrer Nichterfüllung und wie die Anforderungen in das Kapitalmanagement einbe­
zogen wurden.
Falls die zusammengefassten Angaben zu den Mindestkapitalanforderungen und zum Kapital­
management keine nützlichen Informationen liefern oder den Abschlussadressaten ein
verzerrtes Bild der Kapitalressourcen vermitteln, hat das Unternehmen zu jeder Mindest­
kapitalanforderung gesonderte Angaben zu machen.
308
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
IFRS 7.33
Marktrisiko (Fortsetzung)
Sonstige Marktpreisrisiken
Aktienkursrisiken entstehen sowohl aus zur Veräußerung verfügbaren Dividendenpapieren,
die zur Deckung der nicht durch einen Fonds finanzierten leistungsorientierten Verpflichtungen aus Altersversorgung gehalten werden, als auch aus Wertpapieren, die erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der Vorstand überwacht die Mischung aus
Dividendenpapieren und Anleihen des Wertpapier-Portfolios auf Grundlage von Marktindizes. Wesentliche Investitionen innerhalb des Portfolios werden auf einer individuellen Basis
gesteuert und alle Kauf- und Verkaufsentscheidungen unterliegen einer Genehmigung durch
den Risikomanagement-Ausschuss.
IFRS 7.B5(a)(iii)
Das vorrangige Ziel der Investmentstrategie des Konzerns besteht in der Maximierung der
Investitionsrendite zur teilweisen Erfüllung der nicht durch einen Fonds finanzierten leistungsorientierten Verpflichtungen aus Altersversorgung. Hierzu werden auch externe Berater hinzugezogen. Im Rahmen dieser Strategie werden bestimmte Investitionen als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bestimmt, da ihre Wertentwicklung aktiv überwacht
wird und sie auf der Basis des beizulegenden Zeitwertes gesteuert werden.
Der Konzern schließt Warentermingeschäfte nur insoweit ab, als sie die erwarteten Verbrauchs- und Verkaufsanforderungen des Konzerns erfüllen; diese Kontrakte werden nicht
auf Netto-Basis beglichen.
IFRS 7.40(a)
Sensitivitätsanalyse der Aktienkursrisiken1 auf Seite 304
Alle börsennotierten Investitionen des Konzerns werden entweder an der Londoner oder
New Yorker Börse notiert. Für Anteile, die als „zur Veräußerung verfügbar“ eingestuft
werden, hätte eine Erhöhung von zwei Prozent des „FTSE 100” und eine Erhöhung von drei
Prozent des „Dow Jones Industrial Average” am Abschlussstichtag zu einer Erhöhung des
Eigenkapitals um 28 TEUR nach Steuern geführt (2011: Erhöhung von 18 TEUR). Eine vergleichbare gegengesetzte Entwicklung hätte das Eigenkapital um 28 TEUR nach Steuern
gemindert (2011: Minderung von 18 TEUR). Für Anteile, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, hätte dies eine Erhöhung oder Minderung des Gewinns oder
Verlustes und des Eigenkapitals um 16 TEUR nach Steuern (2011: 18 TEUR) zur Folge gehabt.
Die Analyse wird für 2011 auf der gleichen Basis durchgeführt und unterstellt, dass alle
anderen Einflussfaktoren unverändert bleiben.
IAS 1.134,
135(a)–(b)
Kapitalmanagement1
IAS 1.135(a)
Derzeit diskutiert der Vorstand über Alternativen zur Erweiterung der bestehenden Aktienoptionsprogramme über diejenigen für Personen in Schlüsselpositionen und andere leitende
Angestellte des Konzerns hinaus. Zurzeit stehen den anderen Mitarbeitern Wertsteigerungsrechte und die Teilnahme am Belegschaftsaktienprogramm zu. Der Vorstand diskutiert dies
zurzeit auch mit den Arbeitnehmervertretern, bisher wurde jedoch noch keine Entscheidung
getroffen.
IAS 1.135(a)
Der Vorstand strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Steigerung der Rendite, die
mit einer höheren Kreditaufnahme erzielt werden könnte, und den Vorteilen einer stabilen
Kapitalbasis an. Ziel des Konzerns ist es, eine Kapitalrendite von mehr als 23 Prozent zu erreichen. 2012 lag die Rendite bei 29,9 Prozent (2011: 24,3 Prozent). Im Vergleich dazu beträgt
der gewogene durchschnittliche Zinssatz hinsichtlich der verzinslichen Kredite (ohne
Verbindlichkeiten mit kalkulatorischer Verzinsung) 5,8 Prozent (2011: 5,5 Prozent).
309
Ziel des Konzerns ist, eine starke Kapitalbasis zu erhalten, um das Vertrauen der Anleger,
Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens
sicher zu stellen. Das Kapital umfasst das bilanzielle Eigenkapital, abzüglich der kumuliert im
Eigenkapital erfassten Beträge im Zusammenhang mit Absicherungen von Zahlungsströmen.
Der Vorstand überwacht regelmäßig die Kapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden, die
an die Halter der Stammaktien ausgeschüttet werden.
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Erläuterungen
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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
Kapitalmanagement (Fortsetzung)
Der Konzern überwacht das Kapital mithilfe eines angepassten Verhältnisses von NettoVerschuldung und Eigenkapital. Die bereinigte Netto-Verschuldung wird dabei durch das
bereinigte Eigenkapital dividiert. Die bereinigte Netto-Verschuldung umfasst alle Schulden
(einschließlich der verzinslichen Anleihen und Kredite sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing) zuzüglich der vorgeschlagenen, noch nicht erfassten Dividenden, abzüglich
der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das bereinigte Eigenkapital umfasst alle
Bestandteile des Eigenkapitals, außer den im Zusammenhang mit Cashflow-Hedges im
Eigenkapital erfassten Beträgen, abzüglich der vorgeschlagenen, noch nicht erfassten
Dividenden.
Der Konzern strebt eine Kennzahl von weniger als 2,00 an. Das Verhältnis der bereinigten
Netto-Schulden zum Eigenkapital am Abschlussstichtag stellte sich wie folgt dar:
IAS 1.135(b)
In TEUR
2012
2011
61.335
53.887
1.505
1.850
Nettoschulden
59.830
52.037
Eigenkapital
43.434
33.347
416
478
43.018
32.869
1,39
1,58
Gesamte Schulden
Abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Abzüglich im Eigenkapital kumulierte Beträge in Verbindung
mit Absicherungen von Zahlungsströmen
Bereinigtes Eigenkapital
Netto-Schulden im Verhältnis zum bereinigten
Eigenkapital zum 31. Dezember
IAS 1.135(a)
Gelegentlich erwirbt der Konzern eigene Anteile am Markt; der Zeitpunkt dieser Käufe ist
vom Marktpreis abhängig. Vorwiegend sollen diese Anteile im Rahmen der Aktienoptionsprogramme des Konzerns ausgegeben werden. Die jeweiligen Kauf- und Verkaufsentscheidungen werden durch den Risikomanagement-Ausschuss auf Basis der einzelnen Transaktionen getroffen. Ein fixes Rückkaufprogramm besteht nicht.
IAS 1.135(c)
Während des Geschäftsjahres gab es keine Veränderungen hinsichtlich des Kapitalmanagements des Konzerns.
311
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Erläuterungen
1 IFRS 7.23(b)Sämtliche erwarteten künftigen Transaktionen, die zuvor als Sicherungsgeschäfte bilanziert
wurden, deren Eintritt jedoch nicht mehr erwartet wird, sind im Anhang zu beschreiben.
312
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
Derivative Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die als Absicherung von Zahlungsströmen
eingestuft werden
IFRS 7.23(a)
Die folgende Tabelle stellt die Perioden dar, in denen die Zahlungsströme voraussichtlich eintreten werden
sowie die beizulegenden Zeitwerte der zugehörigen Sicherungsinstrumente.1
2012
2011
Erwartete Zahlungsströme
In TEUR
Zinsswaps
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Devisentermingeschäfte
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Beizulegender
Zeitwert
2 Monate
oder
Gesamt weniger
2–12
Monate
1–2
Jahre
Erwartete Zahlungsströme
Beizu2–5 Mehr als legender
Jahre 5 Jahre Zeitwert
2 Monate
oder
Gesamt weniger
2–12
Monate
1–2
Jahre
2–5 Mehr als
Jahre 5 Jahre
116
(20)
140
(21)
12
(1)
36
(6)
27
(6)
54
(8)
11
–
131
(5)
155
(5)
15
–
24
(2)
33
(1)
59
(2)
24
–
297
(8)
326
(10)
150
(6)
176
(4)
–
–
–
–
–
–
375
(7)
405
(9)
185
(6)
220
(3)
–
–
–
–
–
–
385
435
155
202
21
46
11
494
546
194
239
32
57
24
Die folgende Tabelle stellt die Perioden dar, in denen sich die Zahlungsströme voraussichtlich auf den Gewinn oder Verlust auswirken werden sowie die beizulegenden
Zeitwerte der zugehörigen Sicherungsinstrumente.
2012
2011
Erwartete Zahlungsströme
In TEUR
Zinsswaps
Vermögenswerte
Schulden
Devisentermingeschäfte
Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
313
Beizulegender
Zeitwert
2 Monate
oder
Gesamt weniger
2–12
Monate
1–2
Jahre
Erwartete Zahlungsströme
Beizu2–5 Mehr als legender
Jahre 5 Jahre Zeitwert
2 Monate
oder
Gesamt weniger
2–12
Monate
1–2
Jahre
2–5 Mehr als
Jahre 5 Jahre
116
(20)
140
(21)
12
(1)
36
(6)
27
(6)
54
(8)
11
–
131
(5)
155
(5)
15
–
24
(2)
33
(1)
59
(2)
24
–
297
(8)
326
(10)
105
(6)
123
(2)
98
(2)
–
–
–
–
375
(7)
405
(9)
175
(6)
178
(2)
52
(1)
–
–
–
–
385
435
110
151
117
46
11
494
546
184
198
83
57
24
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Erläuterungen
1 IFRS 7.25, B1–B3 Die Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten sind auf jede „Klasse” von finanziellen Ver­
mögenswerten anzuwenden, ohne dass „Klasse“ in IFRS 7 definiert wird (siehe Erläuterung
Nr. 3 auf Seite 280).
2 IFRS 7.8(f), B2(a) Entweder in der Bilanz oder im Anhang sind die Buchwerte aller finanziellen Verbindlich­
keiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, darzustellen. In dieser
Tabelle werden zur Erfüllung der Anforderungen des IFRS 7 die Vermögenswerte und
Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, separat von denen
dargestellt, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Unterschiedliche Darstellungsmethoden können abhängig von den Bedingungen des Einzelfalles sinnvoll sein. Bei
der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente sollten die Informationen, die intern an
Personen in Schlüsselpositionen kommuniziert werden, berücksichtigt werden.
314
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
IFRS 7.6, 8,
25
Klassifi zierung und beizulegende Zeitwerte1, 2
Beizulegende Zeitwerte und Buchwerte
Die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, zusammen mit den
jeweiligen in der Bilanz erfassten Buchwerten, stellen sich wie folgt dar:
In TEUR
31. Dezember 2012
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Forderungen
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden
Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte
genutzt werden
Sonstige Devisentermingeschäfte
Staatsanleihen
Unternehmensanleihen – bis zur Endfälligkeit gehalten
Unternehmensanleihen – zur Veräußerung verfügbar
Dividendenpapiere
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden
Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte
genutzt werden
Gesicherte Bankdarlehen
Ungesicherte Anleihen
Wandelanleihen – Schuldkomponente
Rücknahmepfl ichtige Vorzugsaktien
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Dividenden und rücknahmepfl ichtige Aktien
Ungesicherte Bankdarlehen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Bedingte Gegenleistungen
Kontokorrentkredite
315
Anm.
Zu
Handelszwecke
gehalten
Zum
beizulegenden
Zeitwert Sicherungsbestimmt instrumente
Bis zur
EndfälligKredite
keit
und
gehalten Forderungen
Zur
Veräußerung
verfügbar
Sonstige
fi nanzielle
Verbindlichkeiten
Gesamtbuchwert
Beizulegender
Zeitwert
25
24
–
–
–
–
–
–
–
–
1.505
26.115
–
–
–
–
1.505
26.115
1.505
26.115
21
21
–
–
–
–
116
297
–
–
–
–
–
–
–
–
116
297
116
297
21
21
21
21
21
122
243
–
–
–
–
–
–
–
251
–
–
–
–
–
–
–
2.436
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
118
710
–
–
–
–
–
122
243
2.436
118
961
122
243
2.450
118
961
365
251
413
2.436
27.620
828
–
31.913
31.927
33
33
–
–
–
–
(20)
(8)
–
–
–
–
–
–
–
–
(20)
(8)
(20)
(8)
28
28
28
28
28
–
28
33
33
25
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
(270)
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
(10.076)
(6.136)
(4.678)
(1.939)
(1.928)
(51)
(524)
(23.481)
–
(334)
(10.076)
(6.136)
(4.678)
(1.939)
(1.928)
(51)
(524)
(23.481)
(270)
(334)
(10.402)
(5.675)
(5.216)
(1.936)
(1.856)
(51)
(524)
(23.481)
(270)
(334)
–
(270)
(28)
–
–
–
(49.147)
(49.445)
(49.773)
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
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Erläuterungen
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316
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
IFRS 7.6, 8,
25
Klassifi zierung und beizulegende Zeitwerte
Beizulegende Zeitwerte und Buchwerte
Die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, zusammen mit den
jeweiligen in der Bilanz erfassten Buchwerten, stellen sich wie folgt dar:
In TEUR
31. Dezember 2011
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Forderungen
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden
Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte
genutzt werden
Sonstige Devisentermingeschäfte
Staatsanleihen
Unternehmensanleihen – bis zur Endfälligkeit gehalten
Unternehmensanleihen – zur Veräußerung verfügbar
Dividendenpapiere
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden
Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte
genutzt werden
Gesicherte Bankdarlehen
Ungesicherte Anleihen
Darlehen von assoziierten Unternehmen
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Gesicherte Bankdarlehen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Kontokorrentkredite
317
Anm.
Zu
Handelszwecke
gehalten
Zum
beizulegenden
Zeitwert Sicherungsbestimmt instrumente
Bis zur
EndfälligKredite
keit
und
gehalten Forderungen
Zur
Veräußerung
verfügbar
Sonstige
fi nanzielle
Verbindlichkeiten
Gesamtbuchwert
Beizulegender
Zeitwert
25
24
–
–
–
–
–
–
–
–
1.850
17.719
–
–
–
–
1.850
17.719
1.850
17.719
21
21
–
–
–
–
131
375
–
–
–
–
–
–
–
–
131
375
131
375
21
21
21
21
21
89
568
–
–
–
–
–
–
–
254
–
–
–
–
–
–
–
2.256
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
373
511
–
–
–
–
–
89
568
2.256
373
765
89
568
2.265
373
765
657
254
506
2.256
19.569
884
-
24.126
24.135
33
33
–
–
–
–
(5)
(7)
–
–
–
–
–
–
–
–
(5)
(7)
(5)
(7)
28
28
28
28
28
33
25
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
(11.093)
(9.200)
(1.000)
(2.182)
(117)
(24.363)
(282)
(11.093)
(9.200)
(1.000)
(2.182)
(117)
(24.363)
(282)
(10.984)
(9.346)
(1.040)
(2.078)
(117)
(24.363)
(282)
–
–
(12)
–
–
–
(48.237)
(48.249)
(48.222)
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Erläuterungen
1 IFRS 7.27BWerden Finanzinstrumente in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, hat das
Unternehmen die Stufe der „Fair Value“-Hierarchie, der die Bewertungen zum beizulegenden
Zeitwert insgesamt zugehörig sind, anzugeben.
318
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Anhang zum Konzernabschluss
34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
Klassifi zierung und beizulegende Zeitwerte (Fortsetzung)
IFRS 7.27
Zinssätze zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes
Die Zinssätze zur Abzinsung der erwarteten Zahlungsströme werden, soweit möglich, auf
Grundlage der Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen am Abschlussstichtag zuzüglich eines
angemessenen Risikoaufschlages ermittelt und ergaben sich wie folgt:
2012
Derivate
2,5 %–4,5 % 3,0 %–4,5 %
Finanzielle Verbindlichkeiten
4,0 %–7,5 %
Leasing
IFRS 7.27A–27B,
BC39C
2011
Fair
4,0 %–7,0%
6,0 %–10,0 % 5,5 %–9,0 %
Value-Hierarchie1
Die unten stehende Tabelle stellt die Finanzinstrumente, die mit dem beizulegenden
Zeitwert bilanziert werden, entsprechend der Zuordnung zu den Stufen der Fair ValueHierarchie da. Die jeweiligen Stufen werden wie folgt definiert.
• Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte
und Schulden
• Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten
notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit
entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen)
beobachten lassen
• Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf
beobachtbaren Marktdaten beruhen
In TEUR
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
Unternehmensanleihen
78
40
–
118
Dividendenpapiere – zur
Veräußerung verfügbar
710
–
–
710
Dividendenpapiere, die als
„erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“
bestimmt werden
251
–
–
251
Staatsanleihen
31. Dezember 2012
243
–
–
243
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden
–
116
–
116
Devisentermingeschäfte, die
für Sicherungsgeschäfte genutzt
werden
–
297
–
297
Sonstige Devisentermingeschäfte
–
122
–
122
1.282
575
–
1.857
Devisentermingeschäfte, die für
Sicherungsgeschäfte genutzt
werden
–
(8)
–
(8)
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden
–
(20)
–
(20)
Bedingte Gegenleistungen
–
–
(270)
(270)
Gesamte Schulden
–
(28)
(270)
(298)
Gesamte Vermögenswerte
Fortsetzung auf Seite 321
319
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In TEUR
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Gesamt
31. Dezember 2011
Unternehmensanleihen
373
–
–
373
Dividendenpapiere –
zur Veräußerung verfügbar
286
–
225
511
Dividendenpapiere, die als
„erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet“
bestimmt werden
254
–
–
254
Staatsanleihen
568
–
–
568
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden
–
131
–
131
Devisentermingeschäfte,
die für Sicherungsgeschäfte
genutzt werden
–
375
–
375
Sonstige Devisentermingeschäfte
–
89
–
89
1.481
595
225
2.301
Devisentermingeschäfte,
die für Sicherungsgeschäfte
genutzt werden
–
(7)
–
(7)
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden
–
(5)
–
(5)
Gesamte Schulden
–
(12)
–
(12)
Gesamte Vermögenswerte
321
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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
Klassifi zierung und beizulegende Zeitwerte (Fortsetzung)
Fair Value-Hierarchie (Fortsetzung)
IFRS 7.27B(b)
Am 1. September 2012 wurden die zur Veräußerung verfügbaren Unternehmensanleihen
mit einem Buchwert von 40 TEUR von Stufe 1 in Stufe 2 übertragen, da die notierten Preise
am Markt für diese Anleihen nicht mehr regelmäßig erhältlich waren (2011: keine Übertragungen). Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes solcher Anleihen nutzt das Management ein Bewertungsverfahren, bei dem alle wesentlichen Parameter auf beobachtbaren
Marktdaten basieren. In 2012 lagen keine Übertragungen von Stufe 2 in Stufe 1 vor (2011:
Keine Übertragungen in beide Richtungen).
IFRS 7.27B(c),
IG13B
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des Anfangsbestandes auf den Endbestand für
die Bewertungen zum Fair Value in Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie:
In TEUR
Dividendenpapiere (zur
Veräußerung
verfügbar)
Bedingte
Gegenleistung
225
–
–
(20)
2012
Stand am 1. Januar
Gesamte Gewinne und Verlust:
IFRS 7.27B(c)(i)
– im Gewinn oder Verlust erfasst
IFRS 7.27B(c)(ii)
– im sonstigen Ergebnis erfasst
IFRS 7.27B(c)(iii)
Effekte aus Unternehmenszusammenschlüssen
IFRS 7.27B(c)(iv)
Übertragungen aus Stufe 3 in andere Stufen
Stand am 31. Dezember
18
–
–
(250)
(243)
–
–
(270)
Die Änderung des beizulegenden Zeitwertes einer bedingten Gegenleistung von – 20 TEUR
resultiert aus der Verbindlichkeit, die am 31. Dezember 2012 entstanden ist und wird in der
Gesamtergebnisrechnung in die Finanzierungsaufwendungen einbezogen.
In TEUR
Dividendenpapiere (zur
Veräußerung
verfügbar)
2011
Stand am 1. Januar
–
IFRS 7.27B(c)(ii)
Gesamte Gewinne und Verluste, die im sonstigen Ergebnis
erfasst wurden
13
IFRS 7.27B(c)(iii)
Erwerbe/Käufe
212
Stand am 31. Dezember
225
Dividendenpapiere – Übertragungen aus Stufe 3 in andere Stufen
IFRS 7.27
323
Im Laufe des Geschäftsjahres 2011 erwarb der Konzern 2,5 Prozent der Stammaktien der
Tall Tree PLC, ein Unternehmen, das sich auf Business-to-Business-Geschäfte mit papierbasierten Produkten oder Dienstleistungen im Internet spezialisiert hat. Der Konzern zahlte
für die Beteiligung 212 TEUR. Die Beteiligung weist zum 31. Dezember 2012 einen beizulegenden Zeitwert von 243 TEUR auf (31. Dezember 2011: 225 TEUR).
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Erläuterungen
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324
© 2013 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzern­gesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netz­werks unabhängiger Mitglieds­firmen, die KPMG International
Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, ange­schlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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34. Finanzinstrumente (Fortsetzung)
Klassifi zierung und beizulegende Zeitwerte (Fortsetzung)
Fair Value-Hierarchie (Fortsetzung)
Dividendenpapiere – Übertragung aus Stufe 3 in andere Stufen (Fortsetzung)
IFRS 7.27B(e)
Die Tall Tree PLC war in 2011 noch nicht börsennotiert, so dass eine Preisnotierung nicht zur
Verfügung stand. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Anteile wurde daher der
Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert der Anteile wurde
daher anhand der erwarteten Zahlungsströme und der risiko-adjustierten Zinssätze auf Basis
des wahrscheinlichkeitsgewichteten Durchschnitts der Bandbreite möglicher Ergebnisse
berechnet. Zu den wesentlichen Bewertungsparametern und Annahmen des Bewertungsverfahrens zum 31. Dezember 2011 gehören die folgenden Größen:
Abzinsungssatz
Der Abzinsungssatz, der auf alle Zahlungsströme aus der Geschäftstätigkeit der Tall Tree
PLC angewendet wird, basiert auf einem risikofreien Zinssatz für Zehn-Jahres-Staatsanleihen am relevanten Markt, der zur Berücksichtigung des erhöhten Risikos aus Investitionen in
Eigenkapitaltitel um einen Risikoaufschlag erhöht wird. Die Anpassung berücksichtigt auch
das systematische Risiko der Tall Tree PLC sowie das unternehmensspezifische Risiko,
soweit diese nicht bereits bei der Ermittlung der Zahlungsströme berücksichtigt wurden.
Geplantes EBITDA
Das geplante EBITDA beruht auf Prognosen des Managements aus der Planung der nächsten fünf Geschäftsjahre der Tall Tree PLC.
IFRS 7.27B(c)(iv)
Seit dem laufenden Geschäftsjahr werden die Aktien der Tall Tree PLC an einer Börse notiert
und gegenwärtig an einem aktiven Markt gehandelt. Da somit öffentlich notierte Preise auf
einem aktiven Markt zur Verfügung stehen, wurde die Bewertung der Anteile am Abschlussstichtag von Stufe 3 in Stufe 1 der Fair Value-Hierarchie übertragen.
In Anhangangabe 9 finden sich Informationen zu den Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen, die aus einem Unternehmenszusammenschluss entstanden sind.
Hinsichtlich der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes in Stufe 3 würden aus einer Änderung von einer oder mehrerer der zugrunde gelegten Annahmen hin zu möglichen Alternativen folgende Effekte resultieren:
In TEUR
Gewinn oder Verlust
Sonstiges Ergebnis
Vorteilhaft (Nachteilig)
Vorteilhaft (Nachteilig)
2012
Bedingte Gegenleistung
60
(60)
–
–
Sonstiges Ergebnis
In TEUR
Vorteilhaft (Nachteilig)
2011
Dividendenpapiere – zur Veräußerung verfügbar
40
(39)
Die vorteilhaften oder nachteiligen Effekte aus der Zugrundelegung alternativer Annahmen
wurden anhand einer Anpassung der Modellwerte durch Verwendung alternativer Schätzungen der erwarteten Zahlungsströme und risiko-adjustierten Zinssätze, die möglicherweise durch einen Marktteilnehmer zur Preisermittlung am Ende der Berichtsperiode
herangezogen worden wäre, berechnet.
325
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sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Erläuterungen
1SIC-27.10 Hat ein Unternehmen eine Vereinbarung in der rechtlichen Form eines Leasingverhältnisses,
auf die jedoch die Rechnungslegung für Leasingverhältnisse nicht angewendet wird, da sie
nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt kein Leasingverhältnis einschließt, stellt es angemessene
Angaben dar, die die Vereinbarung und die Bilanzierungsmethode für die Abschlussadressaten
nachvollziehbar machen und mindestens Folgendes enthalten:
• die wichtigen Bedingungen der Vereinbarung, einschließlich ihrer Laufzeit, den betreffenden Vermögenswert und etwaige Beschränkungen seiner Nutzung sowie die miteinander
verknüpften Transaktionen, einschließlich aller Optionen, und
• den Betrag, der in der Berichtsperiode als Ertrag erfasst wurde, und den Posten der
Gesamtergebnisrechnung, in welchem er enthalten ist.
IFRIC 4.13, 15 Im Fall einer Vereinbarung, die nicht in der rechtlichen Form eines Leasingverhältnisses
besteht, auf die jedoch die Rechnungslegung für Leasingverhältnisse angewendet wird, da sie
ein Leasingverhältnis enthält, werden die von einer solchen Vereinbarung geforderten
Zahlungen und anderen Entgelte in diejenigen für das Leasingverhältnis und diejenigen für
andere Bestandteile auf Grundlage ihrer relativen beizulegenden Zeitwerte getrennt. Wenn
ein Unternehmen im Fall eines Operating-Leasingverhältnisses zu dem Ergebnis gelangt, dass
es undurchführbar ist, die Zahlungen verlässlich zu trennen, dann:
• behandelt es für Angabezwecke alle Zahlungen als künftige Mindestleasingzahlungen
• gibt es jene Zahlungen von den Mindestleasingzahlungen anderer Vereinbarungen, die
keine Zahlungen für nicht zu einem Leasingverhältnis gehörende Bestandeile beinhalten,
getrennt an und
• erklärt es, dass die angegebenen Zahlungen auch Zahlungen für nicht zum Leasing­
verhältnis gehörende Bestandteile der Vereinbarung enthalten.
2IAS 17.35(d)
(iii)
Ein Unternehmen gibt alle durch Leasingvereinbarungen auferlegte Beschränkungen, wie
beispielsweise Beschränkungen für Dividenden, zusätzliche Schulden und weitere Leasingverhältnisse, an.
3 IAS 17.15ABei der Einstufung jeder Komponente entweder als Finanzierungs-Leasingverhältnis oder als
Operating-Leasingverhältnis werden Grundstücke und Gebäude gemäß IAS 17 Leasingverhältnisse getrennt beurteilt. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffent­
lichung Insights into IFRS (5.1.230) und in IFRS Practice Issues: Leases of land diskutiert.
4 IAS 17.47 Ist ein Unternehmen Leasinggeber in einem Finanzierungs-Leasingverhältnis, gibt es
­Folgendes an:
• eine Überleitung von der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis am Abschlussstichtag
zum Barwert der am Abschlussstichtag ausstehenden Mindestleasingzahlungen
• die Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis und den Barwert der am Abschlussstichtag
ausstehenden Mindestleasingzahlungen, die wie folgt gegliedert sind: bis zu einem Jahr;
länger als ein Jahr, jedoch nicht länger als fünf Jahre und länger als fünf Jahre
• noch nicht realisierter Finanzertrag
• die nicht garantierten Restwerte, die zugunsten des Leasinggebers anfallen
• die kumulierte Wertberichtigungen für uneinbringliche ausstehende Mindestleasing­
zahlungen
• in der Berichtsperiode als Ertrag erfasste bedingte Mietzahlungen und
• eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Leasingvereinbarungen des Unter­
nehmens.
IAS 17.48 Es ist auch sinnvoll, die Bruttoinvestition, vermindert um die noch nicht realisierten Erträge,
aus in der Berichtsperiode abgeschlossenem Neugeschäft, nach Abzug der entsprechenden
Beträge für gekündigte Leasingverhältnisse, anzugeben.
5 IAS 17.56(b)Ein Unternehmen gibt auch den Betrag der in der Berichtsperiode als Ertrag erfassten
­Eventualmietzahlungen an.
326
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Anhang zum Konzernabschluss
35. Operating-Leasingverhältnisse1
Leasingverhältnisse als Leasingnehmer
IAS 17.35(a)
Zum Abschlussstichtag sind die künftigen Mindestleasingzahlungen von unkündbaren
Operating-Leasingverhältnissen wie folgt zu zahlen.
In TEUR
2012
2011
Bis zu einem Jahr
417
435
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren
419
486
1.764
1.805
2.600
2.726
Länger als fünf Jahre
IAS 17.35(d)(i)–(ii)
Der Konzern least eine Reihe von Lagerhäusern und Fabrikanlagen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen. 2 Die Leasingverhältnisse haben normalerweise eine Laufzeit von
zehn Jahren und nach Ablauf dieses Zeitraums eine Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses. Die Leasingzahlungen werden alle fünf Jahre erhöht, um die Marktmieten
widerzuspiegeln. Einige Leasingverhältnisse sehen zusätzliche Mietzahlungen vor, die auf
Änderungen eines regionalen Preisindexes basieren.
IAS 17.35(b)
Eine der geleasten Immobilien wurde vom Konzern untervermietet. Sowohl das Leasingals auch das Untermietverhältnis laufen im Jahr 2015 aus. Für 2013 werden Einnahmen aus
dem Untermietverhältnis von 50 TEUR erwartet. Der Konzern hat eine Rückstellung von
160 TEUR im Hinblick auf dieses Leasingverhältnis erfasst (siehe Anhangangabe 32).
IAS 17.35(c)
Im Laufe des Jahres wurde im Zusammenhang mit Operating-Leasingverhältnissen ein
Betrag von 435 TEUR als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst (2011: 447 TEUR). Als
Aufwand erfasste Eventualmietzahlungen beliefen sich auf 40 TEUR (2011: 30 TEUR). Ein
Betrag von 150 TEUR aus Untermietverhältnissen ging in die „sonstigen Erträge“ ein
(2011: 90 TEUR) (siehe Anhangangabe 11).
IFRS 7.15A, IAS
1.122
Die Warenlager- und Fabrik-Leasingverhältnisse wurden vor vielen Jahren als kombinierte
Leasingverhältnisse von Grundstücken und Gebäuden abgeschlossen. Der Konzern stufte
die Grundstücks- und Gebäudekomponenten der Warenlager- und Fabrik-Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse ein. Die an den Vermieter gezahlte Miete wird in
regelmäßigen Abständen an die Marktmiete angepasst, und der Konzern ist nicht am Restwert der Grundstücke und Gebäude beteiligt. Demzufolge wurde bestimmt, dass im
Wesentlichen alle Risiken und Chancen der Grundstücke und Gebäude beim Vermieter
liegen. 3
Leasingverhältnisse als Leasinggeber 4
IAS 17.56(a)
Der Konzern verleast seine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie (siehe Anhangangabe 19). Zum Abschlussstichtag stehen die folgenden künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen von unkündbaren Leasingverhältnissen aus:
In TEUR
Bis zu einem Jahr
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren
Länger als fünf Jahre
327
2012
2011
332
290
1.470
1.360
445
320
2.247
1.970
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Erläuterungen
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328
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Anhang zum Konzernabschluss
IAS 40.75(f)(i)–(ii)
Im Laufe des Jahres wurden 310 TEUR als „Mieterträge“ im Gewinn oder Verlust erfasst
(2011: 212 TEUR). 5 auf Seite 326 Die in den „Umsatzkosten“ enthaltenen Aufwendungen für
Reparaturen und Instandhaltung stellen sich wie folgt dar (siehe Anhangangabe 13).
In TEUR
329
2012
2011
Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt werden
45
30
Immobilien, die leer stehen
20
15
65
45
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Erläuterungen
1IAS 38.122
(e), 40.75(h),
41.49(b)
Der Betrag vertraglicher Verpflichtungen für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte,
die Entwicklung und den Erwerb biologischer Vermögenswerte sowie für den Erwerb,
die Konstruktion, Entwicklung, Reparatur und Erhaltung von als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien ist im Anhang anzugeben.
2 IAS 37.89Im Hinblick auf eine Eventualforderung gibt ein Unternehmen eine kurze Beschreibung ihrer
Art und, wenn praktikabel, eine Schätzung ihrer finanziellen Auswirkungen an.
IAS 37.91Wenn eine Schätzung der potenziellen finanziellen Auswirkungen einer Eventualverbindlichkeit oder -forderung aus Gründen der Praktikabilität nicht durchgeführt wird, gibt ein Unternehmen dies an.
IAS 37.92In äußerst seltenen Fällen kann damit gerechnet werden, dass die teilweise oder vollständige
Angabe von Informationen, die im Hinblick auf Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
erforderlich sind, die Lage des Unternehmens in einem Rechtsstreit mit anderen Parteien
ernsthaft beeinträchtigt. In diesen Fällen wird nur das Folgende angegeben:
• der allgemeine Charakter des Rechtsstreits
• die Tatsache, dass die erforderlichen Informationen nicht angegeben wurden und
• der Grund dafür.
IAS 28.40 Ein Unternehmen gibt seinen Anteil an den gemeinschaftlich mit anderen Eigentümern einge­
gangenen Eventualverbindlichkeiten eines assoziierten Unternehmens und Eventualverbindlichkeiten an, die entstehen, weil der Eigentümer getrennt für alle oder einzelne Schulden des
assoziierten Unternehmens haftet.
IAS 31.54(a)–(c) Ein Unternehmen gibt Folgendes an:
• alle Eventualverbindlichkeiten, die es in Bezug auf seine Anteile an Gemeinschaftsunter­
nehmen eingegangen ist sowie seinen Anteil an jeder gemeinschaftlich mit anderen
Partnerunternehmen eingegangenen Eventualverbindlichkeit
• seinen Anteil an den Eventualverbindlichkeiten der Gemeinschaftsunternehmen, für den
es gegebenenfalls haftet und
• Eventualverbindlichkeiten, die aus der Haftung des Partnerunternehmens für die Schulden
der anderen Partnerunternehmen des Gemeinschaftsunternehmens resultieren.
IAS 19.125,
141
Von einem Unternehmen kann verlangt werden, dass es Informationen über Eventual­
verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Plänen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und über Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
angibt, wenn die Anzahl der Arbeitnehmer ungewiss ist, die dem Angebot auf Leistungen aus
Anlass der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse zustimmen und ein Mittelabfluss bei der
Erfüllung wahrscheinlich ist.
3IAS 1.138(c),
24.13
Ein Unternehmen gibt den Namen seines Mutterunternehmens und seiner obersten beherrschenden Partei an, falls diese davon abweicht. Es gibt auch den Namen seines obersten
Mutterunternehmens an, wenn dieser nicht an anderer Stelle in den Informationen enthalten
ist, die zusammen mit dem Abschluss veröffentlicht werden. Nach unserer Auffassung ist das
„oberste Mutterunternehmen“ nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit der „obersten
beherrschenden Partei“. Das liegt daran, dass sich die Definition eines Mutterunternehmens
auf ein Unternehmen bezieht, während sich die „oberste beherrschende Partei“ auf ein Unter­
nehmen oder eine natürliche Person beziehen kann. Demzufolge könnte ein Unternehmen ein
oberstes Mutterunternehmen und eine oberste beherrschende Partei haben. Ist die oberste
beherrschende Partei des Unternehmens eine natürliche Person oder eine Gruppe von natür­
lichen Personen, sind daher die Identität dieser Person oder Gruppe von Personen und diese
Beziehung anzugeben. Dieses Thema wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung
Insights into IFRS (5.5.90.10) diskutiert.
4 IAS 24.24Gleichartige Posten dürfen zusammengefasst angegeben werden, es sei denn, eine gesonderte Angabe ist erforderlich, um die Auswirkungen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden
Unternehmen und Personen auf den Abschluss des Unternehmens beurteilen zu können.
330
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Anhang zum Konzernabschluss
36. Künftige Zahlungsverpflichtungen1
IAS 16.74(c)
Im Laufe des Geschäftsjahres hat der Konzern einen Vertrag über den Kauf von Sachanlagen
in 2013 in Höhe von TEUR 1.465 (2011: 0 TEUR) geschlossen.
IAS 31.55(a)–(b)
Hinsichtlich der Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen (siehe Anhangangabe 20)
ist das Gemeinschaftsunternehmen eine Kapitalverpflichtung in Höhe von 23 TEUR (2011:
11 TEUR) eingegangen. Der Anteil des Konzerns beträgt 9 TEUR (2011: 4 TEUR). Der Konzern
selbst ist eine Kapitalverpflichtung in Höhe von 150 TEUR (2011: 45 TEUR) eingegangen.
Diese Verpflichtungen werden erwartungsgemäß im Jahr 2013 abgewickelt.
37. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten2
IAS 1.125,
37.86(a)–(c)
Gegen ein Tochterunternehmen ist von einer Umweltagentur in Europa Klage eingereicht
worden. Wird dieser Klage stattgegeben, könnten die Geldstrafen und Prozesskosten trotz
Nichtanerkennung der Schuld 950 TEUR betragen, von denen 250 TEUR aufgrund einer Versicherung erstattungsfähig wären. Auf der Grundlage der Beurteilung der Rechtsanwälte
erwarten die Vorstandsmitglieder keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögenslage des
Konzerns.
Im Rahmen des Erwerbs von Papyrus Pty Limited erfasste der Konzern eine Eventualverbindlichkeit von 20 TEUR aufgrund eines Anspruchs auf Vertragsstrafe, den einer der
Kunden von Papyrus erhebt (siehe Anhangangaben 9 und 32).
38. Nahestehende Unternehmen und Personen
Mutterunternehmen und oberste beherrschende Partei
IAS 1.138(c),
24.13
Im Laufe des Jahres erwarb Cameron Paper Co die Mehrheit der Aktien des Unternehmens
von Brown Products Corporation. Infolgedessen ist AJ Pennypacker die neue oberste
beherrschende Partei des Konzerns. 3
IAS 24.18
Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen
Darlehen an Vorstandsmitglieder
Die im Laufe des Jahres ausgegebenen ungesicherten Darlehen an Vorstandsmitglieder
beliefen sich auf 85 TEUR (2011: 32 TEUR). Es sind keine Zinsen von den Vorstandsmitgliedern zu zahlen und die Darlehen sind zwölf Monate nach dem Ausgabedatum vollständig in
bar rückzahlbar. Am 31. Dezember 2012 betrug der ausstehende Saldo 78 TEUR (2011:
32 TEUR) und ist in den „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen
Forderungen“ enthalten (siehe Anhangangabe 24). 4
Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
IAS 19.124(b)
Zusätzlich zu ihren Gehältern stellt der Konzern den Vorstandsmitgliedern und leitenden
Angestellten auch Sachleistungen zur Verfügung und zahlt für sie Beiträge in einen leistungsorientierten Plan für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gemäß den
Bedingungen des Plans gehen Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte im Alter von
60 Jahren in den Ruhestand und haben bis zum 65. Lebensjahr Anspruch auf jährliche Zahlungen, die 70 Prozent ihres Gehalts zum Zeitpunkt der Pensionierung entsprechen. Mit dem
Erreichen des 65. Lebensjahres sinken ihre Ansprüche auf 50 Prozent ihres Gehalts zum
Zeitpunkt der Pensionierung (siehe Anhangangabe 29).
Leitende Angestellte sind auch am Aktienoptionsprogramm des Konzerns beteiligt (siehe
Anhangangabe 30). Darüber hinaus haben alle Angestellten der Holdinggesellschaft Anspruch auf Beteiligung an einem Aktienkaufprogramm (siehe Anhangangabe 30), wenn sie
die Kriterien erfüllen, einen prozentualen Anteil des Monatsgehalts über einen Zeitraum von
36 Monaten anzulegen. Dementsprechend hat der Konzern 78 TEUR von den Gehältern aller
betreffenden Arbeitnehmer abgezogen (einschließlich eines Betrags von 37 TEUR, der die
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen betrifft), um die Kriterien zu erfüllen.
Die zurückbehaltenen Beträge sind in den „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten“ enthalten (siehe Anhangangabe 33).
331
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Erläuterungen
1 Nach unserer Auffassung können Wesentlichkeitsüberlegungen nicht dazu führen, dass den
expliziten Anforderungen des IAS 24 zur Angabe von Bestandteilen der Vergütung der Mit­
glieder des Managements in Schlüsselpositionen nicht nachgekommen wird. Dieses Thema
wird in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS (5.5.110.20)
diskutiert.
2IAS 19.124,
24.19
332
Das Unternehmen muss Informationen der nahestehenden Unternehmen und Personen über
die Geschäftsvorfälle und ausstehenden Salden für jede Kategorie der nahestehenden Unter­
nehmen und Personen angeben, einschließlich Mitglieder des Managements in Schlüssel­
positionen und Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der in
diesem Muster-Konzernabschluss aufgezeigte Umfang der Angaben wird von IAS 24 nicht
ausdrücklich verlangt. Angaben über einzelne Geschäftsvorfälle könnten mit einem geringeren Maß an Detailinformationen zusammengefasst werden.
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Anhang zum Konzernabschluss
38. Nahestehende Unternehmen und Personen (Fortsetzung)
Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen
(Fortsetzung)
Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (Fortsetzung)
IAS 24.17(d)
Einige leitende Angestellte unterliegen einer beidseitigen Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Bei einer Kündigung durch den Konzern haben sie in Abhängigkeit von der Anzahl der
Beschäftigungsjahre als leitender Angestellter Anspruch auf Leistungen aus Anlass der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses von bis zu 24 Bruttomonatsgehältern.
IAS 24.17
Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst:1
In TEUR
2012
2011
Kurzfristige fällige Leistungen
502
420
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
475
450
25
–
Andere langfristig fällige Leistungen
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
420
430
Anteilsbasierte Vergütungen
516
250
1.938
1.550
Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen
und Vorstandsmitgliedern
Die Vorstandsmitglieder des Unternehmens verfügen über zwölf Prozent der Stimmrechtsanteile des Unternehmens. Ein Angehöriger eines Vorstandsmitglieds bei einem Tochterunternehmen hält einen Anteil von zehn Prozent an dem Gemeinschaftsunternehmen des
Konzerns.
Eine Reihe von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen oder ihnen nahestehende Unternehmen und Personen nehmen Positionen in anderen Unternehmen ein,
infolge derer sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und
Geschäftspolitik dieser Unternehmen haben.
IAS 24.18(b)(i)
Eine Reihe dieser Unternehmen tätigte im Laufe des Jahres Geschäfte mit dem Konzern.
Die Bedingungen und Konditionen dieser Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen und ihnen nahestehenden Unternehmen und Personen waren
marktüblich.
IAS 24.18(a),
18(b)(i)
Der zusammengefasste Wert der Geschäftsvorfälle und der ausstehenden Salden im
Zusammenhang mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen und Unternehmen, über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss haben, waren wie folgt: 2
Werte der
Geschäftsvorfälle in
In TEUR
IAS 24.18(b)(i)
333
Salden ausstehend
zum 31. Dezember
Vorstand
Geschäfts vorfall
Anm.
2012
2011
2012
2011
F. D. Adair
Rechtsberatung
(i)
12
13
–
–
H. W. James
Reparatur und Wartung
(ii)
410
520
–
351
B. Q. Barton
Ankäufe von Vorräten –
Papier
(iii)
66
–
–
–
(i)
Der Konzern nutzte die Rechtsberatung von Herrn F. D. Adair im Zusammenhang mit
der Veräußerung von bestimmten langfristigen Vermögenswerten des Unternehmens.
Es wurden marktübliche Sätze für derartige Beratungsdienstleistungen in Rechnung
gestellt, und die Rechnungsbeträge waren gemäß den üblichen Zahlungsbedingungen
fällig und zu bezahlen.
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Erläuterungen
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Anhang zum Konzernabschluss
(ii) Im Jahr 2011 schloss der Konzern einen Zweijahresvertrag mit On Track Limited ab,
einem von Herrn H. W. James beherrschten Unternehmen, um Reparatur- und Instandhaltungsleistungen für Fertigungsanlagen zu beziehen. Der Gesamtauftragswert liegt bei
986 TEUR. Die Vertragsbedingungen basieren auf den marktüblichen Sätzen für derartige
Dienstleistungen und die Beträge sind während der Vertragslaufzeit vierteljährlich zu zahlen.
(iii) Der Konzern erwarb verschiedene Papierlieferungen von Alumfab Limited, einem von
Herrn B. Q. Barton beherrschten Unternehmen. Die Beträge wurden auf Grundlage marktüblicher Preise für derartige Lieferungen in Rechnung gestellt und waren gemäß den
üblichen Zahlungsbedingungen fällig und zu bezahlen.
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Erläuterungen
1 Zahlungen eines Unternehmens können sich auf Dienstleistungen beziehen, die für Dritte
und nicht für das zahlende Unternehmen erbracht wurden. Wenn ein Unternehmen als Agent
handelt und Zahlungen an eine Person im Namen einer anderen Partei leistet, muss das
Unternehmen nach unserer Auffassung nur Vergütungen angeben, die als Entgelt für
­erbrachte Dienstleistungen für das Unternehmen gezahlt wurden.
Nach unserer Auffassung muss ein Unternehmen die Teile der Geschäftsvorfälle mit Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen angeben, die im Konzernabschluss nicht
eliminiert werden.
Diese Themen werden in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS
(5.5.110.40 und 120.30) diskutiert.
2IAS 24.18(c)–
(d)
Ein Unternehmen gibt auch Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen und den während
der Periode erfassten Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen im Zusammenhang mit ausstehenden Salden von nahestehenden Unternehmen und Personen an.
3 IAS 24.23 Die Angabe, dass Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen unter
den gleichen Bedingungen abgewickelt wurden wie Geschäftsvorfälle mit unabhängigen
Geschäftspartnern, ist nur zulässig, wenn dies nachgewiesen werden kann.
4 IAS 24.18(b)(ii)Ein Unternehmen gibt Einzelheiten gewährter oder erhaltener Garantien im Hinblick auf
ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen an.
5IAS 24.21,
1.114(d)(i)
Ein Unternehmen gibt Verpflichtungen gegenüber einem nahestehenden Unternehmen/einer
nahestehenden Person an, bei künftigem Eintritt oder Ausbleiben eines bestimmten Ereignisses etwas Bestimmtes zu tun, worunter auch (erfasste und nicht erfasste) erfüllungsbedürf­
tige Verträge fallen.
336
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Anhang zum Konzernabschluss
38. Nahestehende Unternehmen und Personen (Fortsetzung)
Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen
(Fortsetzung)
Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen
und Vorstandsmitgliedern (Fortsetzung)
Von Zeit zu Zeit können Vorstandsmitglieder des Konzerns oder ihnen nahestehende Unternehmen vom Konzern Güter erwerben. Für diese Käufe gelten dieselben Bedingungen und
Konditionen wie für die von anderen Angestellten oder Kunden des Konzerns eingegangenen Kaufverträge.
IAS 24.18
Andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen1
Werte der
Geschäftsvorfälle in
In TEUR
IAS 24.18(a)–(b)
Salden ausstehend
zum 31. Dezember
2012
2011
2012
2011
350
320
220
250
1.145
400
916
41
Assoziiertes Unternehmen –
Verwaltungsleistungen
623
678
96
339
Assoziiertes Unternehmen –
Zinsaufwendungen
16
25
–
12
Assoziiertes Unternehmen –
Dividenden (siehe Anhangangabe 20)
21
–
–
–
Verkauf von Waren und
Dienstleistungen 2
Mutterunternehmen – Cameron
Paper Co (2011: Brown Products
Corporation)
Assoziiertes Unternehmen
Sonstige
IAS 24.18(b)(i)
Alle ausstehenden Salden mit diesen nahestehenden Unternehmen und Personen wurden
zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind innerhalb von zwei Monaten nach
dem Abschlussstichtag bar zu begleichen. 3 Keiner der Salden ist gesichert. 4 Im laufenden
Jahr gab es keine Geschäftsvorfälle oder ausstehenden Salden mit Brown Products Corporation, dem vorherigen Mutterunternehmen des Konzerns.
Darüber hinaus zahlte der Konzern im Laufe des Jahres ein Darlehen von 1.000 TEUR
zurück, das er von einem assoziierten Unternehmen erhalten hatte (siehe Anhangangabe 28).
IAS 19.143
Infolge der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit einem leitenden Angestellten des Konzerns in Frankreich erhielt dieser einen verbesserten Anspruch auf Altersversorgung. Daraus resultierte für den Konzern im Laufe des Jahres ein Aufwand von 25 TEUR
(2011: 0 TEUR).
Das Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns stellt die Ergebnisse seiner Forschungsund Entwicklungstätigkeiten dem Konzern sowie einem der anderen Partnerunternehmen
des Gemeinschaftsunternehmens zur Verfügung. Keines der Partnerunternehmen zahlt
dafür etwas. Von Zeit zu Zeit erhöhen die Partnerunternehmen ihre Anteile an dem Gemeinschaftsunternehmen, um die Tätigkeiten des Gemeinschaftsunternehmens zu unterstützen.
Aus Liefer- und Dienstleistungsverträgen bestehen für den Konzern Abnahmeverpflichtungen für Recyclingpapierprodukte. Im Laufe des Jahres 2012 hat der Konzern eine Finanzierungsvereinbarung für Lieferungen von 89 TEUR mit Cameron Paper Co abgeschlossen. Am
31. Dezember 2012 hat der Konzern 25 TEUR seiner Verpflichtung im Rahmen der Vereinbarung verwendet. 5
337
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sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Erläuterungen
1 IAS 24.13IAS 24 erfordert eine Angabe der Beziehungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen,
unabhängig davon, ob Geschäftsvorfälle zwischen diesen nahestehenden Unternehmen
stattgefunden haben.
Nach unserer Erfahrung umfassen die Konzernabschlüsse vieler Unternehmen eine Liste
der wesentlichen Tochterunternehmen, um die Vorschriften der lokalen Gesetze oder einer
Aufsichtsbehörde zu befolgen oder als Folge eines vorherigen Rechnungslegungsgrund­
satzes. Dieser Muster-Konzernabschluss enthält eine Liste der wesentlichen Tochterunternehmen, um diese Praxis widerzuspiegeln.
2 IAS 27.41(d)Ein Unternehmen gibt Art und Umfang erheblicher Beschränkungen – zum Beispiel aus
Darlehensvereinbarungen oder aufsichtsrechtlichen Bestimmungen – der Fähigkeit eines
Tochterunternehmens an, Finanzmittel in Form von Bardividenden oder Darlehens- und
Vorschusstilgungen an das Mutterunternehmen zu transferieren.
3 IAS 27.41(b) Gegebenenfalls gibt ein Unternehmen die Begründung an, warum der Besitz, unmittelbar
oder mittelbar durch Tochterunternehmen, von mehr als der Hälfte der Stimmrechte oder
potenziellen Stimmrechte keine Beherrschung darstellt.
4 IAS 10.21(b)Wenn eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen eines wesentlichen nicht zu berück­
sichtigenden Ereignisses nach dem Abschlussstichtag nicht vorgenommen werden kann, gibt
ein Unternehmen diese Tatsache an.
5IFRS 3.59(b),
5.41, IAS
10.21, 22,
33.70(d)
Ein Unternehmen gibt über jede bedeutende Art von nicht zu berücksichtigenden Ereignissen
nach dem Abschlussstichtag die Art des Ereignisses und eine Schätzung der finanziellen
Auswirkungen oder eine Aussage darüber an, dass eine solche Schätzung nicht vorgenommen werden kann. IAS 10 Ereignisse nach der Berichtsperiode liefert Beispiele von nicht zu
berücksichtigenden Ereignissen, die normalerweise Angaben erfordern würden.
6IFRS 3.59(b),
B66
Erfolgt ein Unternehmenszusammenschluss nach dem Abschlussstichtag, jedoch vor der
Genehmigung zur Veröffentlichung des Abschlusses, gibt ein Unternehmen die von IFRS 3
vorgeschriebenen Informationen an, damit die Abschlussadressaten die Art und finanziellen
Auswirkungen jedes Unternehmenszusammenschlusses beurteilen können. Es gelten die­
selben Angabepflichten wie für Unternehmenszusammenschlüsse, die während der Periode
durchgeführt wurden. Ist die Angabe einer Information undurchführbar, gibt ein Unternehmen
diese Tatsache und die Gründe dafür an.
338
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Anhang zum Konzernabschluss
39. Konzernunternehmen
IAS 24.13
Wesentliche Tochterunternehmen1, 2, 3
Eigentumsanteile (%)
Anm.
Sitz
2012
2011
Baguette S.A.
Frankreich
100
100
Mermaid A / S
Dänemark
100
100
Lei Sure Limited
Rumänien
100
100
Papier GmbH
Deutschland
100
100
Oy Kossu AG
Schweiz
90
90
Swissolote AG
9
Schweiz
75
60
Papyrus Pty Limited
9
USA
90
25
Maple-leaf Inc
Paper Pabus Co
Hemy Payo Products N.V.
Sloan Bio-Research Co
MayCo
Kanada
48
48
Großbritannien
100
100
Die Niederlande
100
100
Großbritannien
–
–
USA
–
–
IAS 27.41(a)
Obwohl das Unternehmen keine Eigentumsanteile an Sloan Bio-Research Co und MayCo
hält, erhält es im Wesentlichen den gesamten Nutzen aus ihren Tätigkeiten und ihrem Nettovermögen, basierend auf den Bedingungen der Vereinbarungen, aufgrund derer diese Unternehmenseinheiten errichtet wurden. Demzufolge konsolidiert das Unternehmen diese
Unternehmen.
IAS 27.41(a)
Obwohl der Konzern weniger als die Hälfte von Maple-leaf Inc besitzt und folglich weniger
als die Hälfte der Stimmrechte hält, kann er die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens kraft einer mit den anderen Anteilseignern von Maple-leaf Inc abgeschlossenen
Vereinbarung bestimmen. Demzufolge konsolidiert der Konzern das Unternehmen.
IAS 10.21
40. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag4, 5, 6
Restrukturierungsmaßnahmen
Ende Januar 2013 kündigte der Konzern seine Absicht an, ein Kostensenkungsprogramm
einzuführen und weitere Maßnahmen zur Kostensenkung zu ergreifen. Um es dem Konzern
zu ermöglichen, seine Größe an die derzeitigen Marktbedingungen anzupassen, ist des
Weiteren beabsichtigt, die Belegschaft des Konzerns um 400 Stellen weltweit bis Ende
2013 abzubauen, nach Möglichkeit dadurch, dass frei werdende Stellen nicht neu besetzt
werden. Der Konzern rechnet damit, dass die mit dem Stellenabbau in Verbindung stehenden Restrukturierungsmaßnahmen zwischen 600 TEUR und 850 TEUR im Jahr 2013 kosten
werden.
Sonstige Ereignisse
Nach dem 31. Dezember 2012 geriet ein wesentlicher Schuldner des Konzerns infolge einer
Naturkatastrophe im Februar 2013, die seine Betriebsstätte beschädigt hatte, in Insolvenz.
Der Konzern rechnet damit, weniger als 10 TEUR der vom Schuldner geschuldeten 100 TEUR
wiederzuerlangen. Im Konzernabschluss wurde keine Wertminderung berücksichtigt.
Wie im verkürzten Zwischenbericht dargestellt, kündigte der Konzern am 22. Juli 2012 seine
Absicht an, alle Aktien der ABC Company für 6.500 TEUR zu erwerben. Am 4. Januar 2013
stimmten die Aktionäre des Konzerns der Transaktion zu und der Konzern wartet jetzt auf die
Genehmigung der Aufsichtsbehörden, bevor er den Erwerb vornimmt. Das Management
geht davon aus, dass die Genehmigung bis April 2013 erteilt wird.
Siehe auch Anhangangaben 2(b) und 28.
339
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Erläuterungen
1 340
Gilt nur für IFRS-Erstanwender.
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Anlage I
Neue Standards oder Änderungen, die erstmals 2012 anzuwenden sind,
und zukünftige Anforderungen
Seit der englischen Original-Ausgabe der Illustrative financial statements von September 2011
wurden eine Reihe von Standards, Änderungen und Interpretationen von Standards heraus­
gegeben. Diese Anlage listet diese neuen Standards, Änderungen und Interpretationen
von Standards auf, die bis zum 1. Oktober 2012 veröffentlicht wurden, noch nicht für Perioden
galten, die am 1. Januar 2011 begannen, und somit erstmalig bei der Erstellung von IFRSAbschlüssen berücksichtigt werden müssten, die sich auf die Berichtsperiode eines am
1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres beziehen.
Diese Anlage enthält zwei Tabellen.
• Neue derzeit gültige Anforderungen: Diese Tabelle listet die jüngsten Änderungen an
den IFRS auf, die in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2012 beginnenden
Geschäftsjahres angewendet werden müssen.
• Zukünftige Anforderungen: Diese Tabelle listet die jüngsten Änderungen an den IFRS
auf, die in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2012 oder danach beginnenden
Geschäftsjahres frühzeitig angewendet werden können, obwohl sie erst in einer späteren
Berichtsperiode verpflichtend anzuwenden sind.
Die Tabellen enthalten auch einen Querverweis auf die entsprechenden Abschnitte in diesem
Muster-Konzernabschluss, die die zugehörigen Beispiele von Angaben darlegen.
Alle Erstanwendungszeitpunkte in den Tabellen beziehen sich auf den Beginn einer jährlichen
Bilanzierungsperiode.
Neue derzeit gültige Anforderungen
Erstmalige
­Anwendung
1. Juli 2011
1. Januar 2012
341
Neue Standards, die erstmalig für eine
­B erichtsperiode eines am 1. Januar 2012 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden sind.
Relevante
­Abschnitte dieser
Veröffentlichung
Amendments to IFRS 1: Severe Hyperinflation and
Removal of Fixed Dates for First-time Adopters/
Hochinflation und Ersetzung des festen Umstel­
lungszeitpunktes für IFRS-Erstanwender 1
–
Amendments to IFRS 7: Disclosures – Transfers
of Financial Assets/Angabepflichten bei der
­Übertragung finanzieller Vermögenswerte
–
Amendments to IAS 12: Recovery of underlying
assets/Realisierung zugrunde liegender
­Vermögenswerte
Anhangangaben
2(e) und 3(q)(ii)
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Erläuterungen
1 Gilt nur für IFRS-Erstanwender.
2 IAS 32.97LEine frühzeitige Anwendung ist zulässig, wenn ein Unternehmen auch die Angaben macht,
die gemäß den Änderungen zu IFRS 7 erforderlich sind.
3 Für die Berichtsperiode eines am 1. Januar 2015 oder danach beginnenden Geschäftsjahres
wendet ein Unternehmen IFRS 9 (2010) Finanzinstrumente an. Für die Berichtsperiode eines
vor dem 1. Januar 2015 beginnenden Geschäftsjahres kann ein Unternehmen die frühzeitige
Anwendung von IFRS 9 (2009) anstatt von IFRS 9 (2010) wählen.
342
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Anlage I
Neue Standards oder Änderungen, die erstmals 2012 anzuwenden sind,
und zukünftige Anforderungen (Fortsetzung)
Zukünftige Anforderungen*
Relevante
­Abschnitte dieser
Veröffentlichung
Erstmalige
­Anwendung
Zukünftige Anforderungen, die bereits in 2012
angewendet werden können
1. Juli 2012
Amendments to IAS 1: Presentation of Items of
Other Comprehensive Income/Darstellung der
Posten des sonstigen Ergebnisses
–
1. Januar 2013
Amendments to IFRS 1: Government Loans/
Darlehen der öffentlichen Hand1
Nicht anwendbar
Amendments to IFRS 7: Disclosures – Offsetting
Financial Assets and Financial Liabilities/Anhang­
angaben – Saldierung finanzieller Vermögenswerte
und Schulden
–
IFRS 10: Consolidated Financial Statements/
Konzernabschlüsse
–
IFRS 11: Joint Arrangements/Gemeinschaftliche
Tätigkeiten
–
IFRS 12: Disclosure of Interests in Other Entities/
Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
–
Amendments to IFRS 10, IFRS 11 and IFRS 12:
Consolidated Financial Statements, Joint Arrangements and Disclosure of Interests in Other Entities:
Transition Guidance/ Konzernabschlüsse, Gemeinschaftliche Tätigkeiten, Angaben zu Anteilen an
anderen Unternehmen: Übergangsvorschriften
–
IFRS 13: Fair Value Measurement/Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert
–
IAS 19 (2011): Employee Benefits/Leistungen
an Arbeitnehmer
–
IAS 27 (2011): Separate Financial Statements/
Einzelabschlüsse
Nicht anwendbar
IAS 28 (2011): Investments in Associates and
Joint Ventures/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
–
Annual Improvements to IFRSs – 2009–2011
–
IFRIC 20: Stripping Costs in the Production Phase
of a Surface Mine/Abraumbeseitigungskosten
während der Produktionsphase im Tagebau
–
1. Januar 2014
Amendments to IAS 32: Offsetting Financial
Assets and Financial Liabilities/Saldierung
finanzieller Vermögenswerte und Schulden 2
–
1. Januar 2015
IFRS 9 (2010): Financial Instruments/
Finanzinstrumente 3
–
IFRS 9 (2009) Financial Instruments/
Finanzinstrumente 3
–
*Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle dem Stand vom 1. Oktober 2012 entspricht und
daher für Zwecke der Abschlusserstellung zum 31. Dezember 2012 aktualisiert werden
muss. Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.efrag.org.
343
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Erläuterungen
1 IAS 1.10, 81(b)Diese Anlage veranschaulicht den „two-statement approach“ zur Darstellung des Gesamt­
ergebnisses, bestehend aus einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung, die die
­Bestandteile des Gewinns oder Verlustes ausweist, und einer zweiten Aufstellung, die
die Komponenten des sonstigen Ergebnisses aufzeigt.
IAS 1.12Ein Unternehmen darf die Bestandteile des Gewinn oder Verlusts im Rahmen einer einzigen
Gesamtergebnisrechnung oder in einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung darstellen.
Wählt ein Unternehmen die Darstellung in zwei Aufstellungen, ist die gesonderte Gewinn- und
Verlustrechnung Bestandteil des vollständigen Abschlusses und wird der Gesamtergebnisrechnung unmittelbar vorangestellt.
344
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Anlage II
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung1
IAS 1.10(b), 38,
81(a), 113
In TEUR
1. Januar bis 31. Dezember
Anm.
2012
2011
angepasst*
Fortzuführende Geschäftsbereiche
IAS 1.82(a)
Umsatzerlöse
10
102.716
96.636
IAS 1.99, 103
Umsatzkosten
13
(55.708)
(56.186)
IAS 1.103
Bruttogewinn
IAS 1.85
Sonstige Erträge
47.008
40.450
11
1.021
194
IAS 1.99, 103
Vertriebskosten
13
(17.984)
(18.012)
IAS 1.99, 103
Verwaltungsaufwendungen
13
(17.142)
(15.269)
IAS 1.99, 103,
38.126
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
13
(1.109)
(697)
IAS 1.99, 103
Andere Aufwendungen
12
(860)
(30)
IAS 1.85
Betriebsergebnis
10.934
6.636
IAS 1.85
Finanzerträge
15
1.161
480
IAS 1.82(b)
Finanzierungsaufwendungen
15
(1.707)
(1.646)
IAS 1.85
Finanzergebnis
(546)
1.166
IAS 1.82(c)
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
467
587
10.929
6.178
(3.371)
(1.800)
7.558
4.378
379
(422)
7.937
3.956
7.413
3.737
524
219
7.937
3.956
20
Gewinn vor Steuern
IAS 1.82(d)
Steueraufwendungen
22
Gewinn aus fortzuführenden
Geschäfts bereichen
IFRS 5.33(a),
Aufgegebene Geschäftsbereiche
IAS 1.82(e)
Gewinn oder Verlust nach Steuern der aufgegebenen
Geschäftsbereiche
IAS 1.82(f)
Gewinn
7
Zuordnung des Gewinns
IAS 1.83(a)(ii)
Eigentümer des Mutterunternehmens
IAS 1.83(a)(i)
Nicht beherrschende Anteile
Gewinn
IAS 33.4
Ergebnis je Aktie
IAS 33.66, 67A
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (Euro)
27
2,26
1,08
IAS 33.66, 67A
Verwässertes Ergebnis je Aktie (Euro)
27
2,16
1,07
Ergebnis je Aktie –
fortzuführende Geschäftsbereiche
IAS 33.66, 67A
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (Euro)
27
2,14
1,22
IAS 33.66, 67A
Verwässertes Ergebnis je Aktie (Euro)
27
2,03
1,21
*Siehe Anhangangaben 2(e), 7 und 16.
Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil
des Konzernabschlusses dar.
345
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Erläuterungen
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Anlage II
Konzerngesamtergebnisrechnung
In TEUR
1. Januar bis 31. Dezember
Anm.
Gewinn
2012
2011
angepasst*
7.937
3.956
680
499
(159)
(169)
(20)
–
Sonstiges Ergebnis
IAS 1.82(g),
21.52(b)
Währungsumrechnungsdifferenzen –
ausländische Geschäftsbetriebe
IAS 28.39,
1.82(h)
Währungsumrechnungsdifferenzen – Finanzanlagen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
IAS 1.82(g), 1.92
Umgliederungen von Währungsumrechnungsdifferenzen bei Verlust des maßgeblichen Einflusses
IAS 1.82(g)
Nettoverluste aus Absicherungen von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe
15
(3)
(8)
IAS 1.82(g)
Neubewertung von Sachanlagen
16
200
–
IFRS 7.23(c),
IAS 1.82(g)
Effektiver Teil der Änderungen des beizulegenden
Zeitwertes von Absicherungen von Zahlungsströmen
15
(62)
77
IFRS 7.23(d),
IAS 1.92
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes
von Absicherungen von Zahlungsströmen, die in den
Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden
15
(31)
(11)
IFRS 7.20(a)(ii),
IAS 1.82(g)
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes
von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen
Vermögenswerten
15
199
94
IFRS 7.20(a)(ii),
IAS 1.92
Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes
von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen
Vermögenswerten, die in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert wurden
15
(64)
–
IAS 1.82(g),
19.93B
Versicherungsmathematische Gewinne oder
Verluste aus leistungsorientierten Plänen
29
72
(15)
IAS 1.91(b)
Steuern auf das sonstige Ergebnis
22
(104)
(48)
IAS 1.85
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
708
419
IAS 1.82(i)
Gesamtergebnis
8.645
4.375
8.094
4.134
551
241
8.645
4.375
Zuordnung des Gesamtergebnisses:
IAS 1.83(b)
Eigentümer des Mutterunternehmens
IAS 1.83(b)
Nicht beherrschende Anteile
*Siehe Anhangangaben 2(e), 7 und 16.
Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil
des Konzernabschlusses dar.
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Anlage III
Konzernkapitalfl ussrechnung – direkte Methode
In TEUR
1. Januar bis 31. Dezember
Anm.
2012
2011
angepasst*
96.049
97.996
(88.839)
(86.225)
7.210
11.771
(1.604)
(1.521)
Gezahlte Ertragsteuern
(400)
(1.400)
Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
5.206
8.850
Cashfl ow aus der betrieblichen Tätigkeit
Erhaltene Zahlungen von Kunden
Zahlungen an Lieferanten und Mitarbeiter
Cash-Zufl uss aus der betrieblichen Tätigkeit
Gezahlte Zinsen
Cashfl ow aus der Investitionstätigkeit
Erhaltene Zinsen
211
155
Erhaltene Dividenden
369
330
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen
Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagen
1.177
481
987
849
Veräußerung eines aufgegebenen Geschäftsbereichs, abzüglich veräußerter liquider Mittel
7
10.890
–
Erwerb eines Tochterunternehmens, abzüglich
erworbener liquider Mittel
9
(2.125)
–
20
(600)
–
(15.657)
(2.228)
Gründung eines Unternehmens, welches nach der
Equity-Methode bilanziert wird
Beschaffung von Sachanlagen
Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien
19
(300)
(40)
Anpfl anzungen und Erwerb von langfristigen
biologischen Vermögenswerten
18
(305)
(437)
(319)
(2.411)
21
–
Entwicklungskosten
(1.235)
(503)
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
(6.886)
(3.804)
Erwerb von anderen Finanzanlagen
Dividenden von Unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden
Fortsetzung auf Seite 351
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Anlage III
Konzernkapitalfl ussrechnung – direkte Methode
(Fortsetzung)
In TEUR
1. Januar bis 31. Dezember
Anm.
2012
2011
angepasst*
Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen
26
1.550
–
Einzahlungen aus der Ausgabe von Wandelanleihen
28
5.000
–
Einzahlungen aus der Ausgabe von rückkaufpflichtigen Vorzugsaktien
28
2.000
–
Einzahlungen aus dem Verkauf von eigenen Aktien
26
30
–
Einzahlungen aus der Ausübung von Aktienoptionen
26
50
–
5
11
28
(311)
–
9
(200)
–
26
–
(280)
(5.132)
(4.445)
(454)
(394)
(1.243)
(571)
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
1.295
(5.679)
Nettoabnahme der Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente
(385)
(633)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
zum 1. Januar
1.568
2.226
(12)
(25)
1.171
1.568
Cashfl ow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Abwicklung von Derivaten
Auszahlungen von Transaktionskosten in Bezug
auf Kredite und Ausleihungen
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
Rückkauf von eigenen Aktien
Rückzahlung von Ausleihungen
Auszahlungen für FinanzierungsleasingVerbindlichkeiten
Gezahlte Dividenden
26
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum
31. Dezember
25
*Siehe Anhangangabe 2(e).
Die Anhangangaben auf den Seiten 39 bis 339 stellen einen integralen Bestandteil
des Konzernabschlusses dar.
351
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Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“
sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
© 2013 KPMG IFRG Limited, a UK company, limited by guarantee. All rights reserved.
Fachlicher Leitfaden
Form und Inhalt der Abschlüsse
IAS 1 enthält die grundlegenden Vorschriften für die Darstellung von Abschlüssen, einschließlich ihres Inhalts und ihrer Struktur. Die anderen Standards und Interpretationen behandeln
die Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie die Angabepflichten, die mit bestimmten Ge­­
schäfts­vorfällen und Ereignissen verbunden sind. Die IFRS sind nicht auf bestimmte gesetz­
liche Rahmenbedingungen beschränkt. Daher enthalten die nach IFRS erstellten Abschlüsse
häufig zusätzliche Informationen, die nach lokalen Gesetzesbestimmungen oder Aufstellungspflichten erforderlich sind, wie beispielsweise Berichte von Vorstandsmitgliedern (siehe
unten).
Wahl der Rechnungslegungsmethoden
Die in diesem Muster-Konzernabschluss angegebenen Rechnungslegungsmethoden spiegeln
die Tatsachen und Umstände des fiktiven Konzerns wider, auf denen dieser Abschluss basiert.
Er erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige Einsicht in die Anforderungen der IFRS und
sollte nicht isoliert von den Standards und Interpretationen verwendet werden. Die für ein
Unternehmen angemessenen Rechnungslegungsmethoden hängen von den Tatsachen und
Umständen dieses Unternehmens ab, einschließlich der von einem Unternehmen getroffenen
Entscheidungen für Rechnungslegungsmethoden, und können von den in diesem MusterKonzernabschluss dargestellten Angaben abweichen. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS werden in der 9. Auflage 2012/13 unserer Veröffentlichung Insights into IFRS
diskutiert.
Berichterstattung durch Vorstandsmitglieder
Im Allgemeinen bestimmen die lokalen Gesetze und Vorschriften den Umfang der Bericht­
erstattung durch Vorstandsmitglieder zusätzlich zur Darstellung des Abschlusses. IAS 1
empfiehlt, fordert aber nicht, dass Unternehmen neben dem Abschluss einen durch das
Management erstellten Bericht über die Unternehmenslage veröffentlichen. Dieser Bericht
beschreibt und erläutert die wesentlichen Merkmale der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Unternehmens sowie die wichtigsten Unsicherheiten, denen sich das Unternehmen
gegenübersieht. Ein solcher Bericht könnte einen Überblick geben über:
• die Hauptfaktoren und Einflüsse, welche die Ertragskraft bestimmen, einschließlich Verän­
derungen des Umfelds, in dem das Unternehmen tätig ist, die Reaktionen des Unternehmens auf diese Veränderungen und deren Auswirkungen sowie die Investitionspolitik des
Unternehmens, durch die die Ertragskraft erhalten und verbessert werden soll, einschließlich der Dividendenpolitik
• die Finanzierungsquellen des Unternehmens und das vom Unternehmen angestrebte Ver­
hältnis von Fremd- zu Eigenkapital sowie
• die gemäß den IFRS nicht in der Bilanz ausgewiesenen Ressourcen.
Erstanwender der IFRS
In diesem Muster-Konzernabschluss wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen kein
Erstanwender der IFRS ist. IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Report­
ing Standards gilt für den ersten gemäß IFRS erstellten Abschluss eines Unternehmens.
IFRS 1 erfordert umfangreiche Angaben zur Erläuterung, wie sich der Übergang von vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS auf die dargestellte Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage sowie den Cashflow eines Unternehmens auswirkt. Diese Angaben enthalten
Überleitungsrechnungen des Eigenkapitals und ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts zum
Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS und zum Ende der Vergleichsperiode, die im ersten IFRSAbschluss des Unternehmens zur Erläuterung der wesentlichen Anpassungen der Bilanz, der
Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Gesamtergebnisrechnung sowie zur gesonderten
Kennzeichnung der Korrektur etwaiger Fehler, die im Rahmen der vorherigen Rechnungs­
legungsgrundsätze entstanden sind, dargestellt werden. Ein Unternehmen, das eine Kapitalflussrechnung im Rahmen der vorherigen Rechnungslegungsgrundsätze darstellte, muss
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sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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auch etwaige wesentliche Anpassungen seiner Kapitalflussrechnung erläutern. Für weitere
Informationen verweisen wir auf die von der KPMG International Standards Group veröffentlichten Publikationen Illustrative financial statements: first-time adopters vom Februar 2010
und Illustrative condensed interim financial statements: first-time adopters vom Juli 2011.
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Weitere Unterstützung durch KPMG-Mitgliedsfirmen
Unsere Veröffentlichung Insights into IFRS enthält eine noch ausführlichere Diskussion der
Rechnungslegungsthemen, die sich aus der Anwendung der IFRS ergeben.
Darüber hinaus kann es hilfreich sein, sich durch einen Besuch der Website kpmg.com/ifrs
hinsichtlich der neuesten Entwicklungen bei den IFRS auf dem Laufenden zu halten und in
unseren Veröffentlichungen zu blättern. Sowohl Erstanwender als auch erfahrene Anwender
der IFRS können dort leicht verständliche Zusammenfassungen der neuesten Entwicklungen,
detaillierte Leitfäden zu komplexen Vorschriften und praktische Hilfsmittel wie beispielsweise
IFRS Newsletter und Checklisten finden.
Hinsichtlich branchenspezifischer oder lokaler Bedürfnisse verweisen wir auf die Links zu den
auf die IFRS bezogenen Hilfsmittel, die von KPMG-Mitgliedsfirmen weltweit erstellt werden
und ebenfalls unter kpmg.com erhältlich sind.
All diese Veröffentlichungen sind relevant für diejenigen, die an der externen Bericht­
erstattung nach IFRS beteiligt sind. Die Reihe In the Headlines bietet eine Kurzunterrichtung
für Prüfungsausschüsse, Geschäftsführungs- und Aufsichtsgremien.
Bedarf der
Abschluss­
adressaten
Veröffentlichungs­
reihe
Unterrichtung
In the Headlines
Bietet eine Kurzzusammenfassung der maßgeblichen Änderungen im Hinblick auf Rechnungslegungsmethoden, Abschlussprüfungund Überwachungsthemen sowie deren
Einfluss auf Unternehmen.
IFRS Newsletters
Stellt aktuelle Diskussionen des IASB und des
FASB über Projekte zu Finanzinstrumenten,
Versicherungen, Leasingverhältnissen und Um­
satzerlösen dar. Enthält darüber hinaus einen
Überblick, eine Analyse des möglichen Einflusses von Entscheidungen, den aktuellen Stand
und den voraussichtlichen Zeitplan bis zur
Verabschiedung.
The Balancing Items
Konzentriert sich auf solche Änderungen der
IFRS, die nur einen begrenzten Anwendungs­
bereich haben.
New on the Horizon
Betrachtet die möglichen Anforderungen, die
sich aus den im Rahmen des formalisierten
Normsetzungsverfahren (due process) erstellten Dokumenten ergeben, beispielsweise
Standardentwürfe (exposure drafts), und stellt
Anmerkungen dazu von KPMG bereit. Auch für
bestimmte Branchen erhältlich.
First Impressions
Betrachtet die Anforderungen von neuen Ver­
lautbarungen und hebt die Bereiche hervor,
die von der Änderung betroffen sein könnten.
Auch für bestimmte Branchen erhältlich.
Insights into IFRS
Hebt die Anwendung der IFRS in der Praxis
hervor und erläutert die Ergebnisse, zu denen
wir bei vielen Auslegungsfragen gekommen
sind.
Fragen
zur Anwendung
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Zweck
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Insights into IFRS:
An overview
Bietet einen strukturierten Leitfaden zu den
zentralen Themen, die sich aus den Standards
ergeben.
IFRS Practice Issues
Thematisiert praktische Anwendungsfragen,
die sich einem Unternehmen bei der Anwendung der IFRS stellen könnten. Auch für
bestimmte Branchen erhältlich.
IFRS Handbooks
Enthält umfangreiche Interpretationsleitlinien
und erläuternde Beispiele zur Ausarbeitung
oder Verdeutlichung der praktischen Anwendung eines Standards.
Illustrative financial
statements
Zeigt eine mögliche Form für einen nach IFRS
erstellten Abschluss am Beispiel eines fiktiven
Weltkonzerns. Erhältlich für jährliche und
Zwischenberichtsperioden sowie für bestimmte
Branchen.
Disclosure checklist
Listet die erforderlichen Angaben aufgrund
derzeit gültiger Anforderungen für jährliche und
Zwischenberichtsperioden auf.
Vergleich der
Rechnungs­
legungsgrundsätze
IFRS compared
to US GAAP
Hebt wesentliche Unterschiede zwischen den
IFRS und den US GAAP hervor. Der Schwerpunkt liegt auf Ansatz, Bewertung und Darstellung. Somit werden Unterschiede hinsichtlich
der Anhangangaben im Allgemeinen nicht
diskutiert.
Branchen­
spezifische
Themen
IFRS Sector
­Newsletters
Bietet eine regelmäßige Aktualisierung zu
Rechnungslegungs- und regulatorischen Ent­
wicklungen, die direkte Auswirkungen auf
bestimmte Branchen haben.
Application of IFRS
Zeigt, wie Unternehmen branchenspezifische
Themen in ihrem Abschluss bilanzieren und
angeben.
Accounting under
IFRS
Konzentriert sich auf die Fragen der praktischen
Anwendung, die sich Unternehmen in bestimmten Branchen stellen, und untersucht, wie in der
Praxis damit umgegangen wird.
Impact of IFRS
Bietet eine Kurzeinführung in die zentralen
Themen der Rechnungslegung nach IFRS für
bestimmte Branchen und diskutiert, welche
Auswirkungen der Übergang auf IFRS für ein
Unternehmen, das in der jeweiligen Branche
tätig ist, haben wird.
Zwischenund Jahresberichterstattung
Weitere umfangreiche Leitfäden und Literatur zu den Themen Rechnungslegung, Prüfung
und Jahresabschlusserstellung finden Sie unter Accounting Research Online bei KPMG.
Dieser internetbasierte Abonnement-Service ist ein wertvolles Hilfsmittel für alle, die im
heutigen dynamischen Umfeld auf dem Laufenden sein wollen. Ein kostenloses 15-tägiges
Probeabonnement ist unter aro.kpmg.com erhältlich.
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Autoren
Autoren und Lektoren der englischen Originalveröffentlichung:
Brandon Gardner
Ashish Gupta
Yoshiaki Hasegawa
Fabian Junqueira Sousa
Katja van der Kuij-Groenberg
Lynn Pearcy
Margarita Perez Rodriguez
Julie Santoro
Robert Sledge
Chris Spall
Jim Tang
An der deutschen Übersetzung haben mitgewirkt:
Birgit Baumgartner
Dr. Hanne Böckem
Dr. Eva Bracht
Ingmar Brammer
Otto Nowotny
Sven Arne Pollmann
Ingo Rahe
Prof. Dr. Bernd Stibi
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Kontakt
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
KPMG Austria AG
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft
Ingo Rahe
Director,
Department of Professional Practice
T +49 30 2068-4892
[email protected]
Otto Nowotny
Senior Manager,
Department of Professional Practice
T +43 1 31332-389
[email protected]
www.kpmg.de
www.kpmg.at
Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer
juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir
nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft
so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne
gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der
Zulässigkeit in jedem Einzelfall.
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