5. Wahlperiode Drucksache 5/1616 zu

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Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
1616
Drucksache 5/
zu Drucksache 5/962
08.10.2010
Antwort
des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit
auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE
- Drucksache 5/962 Situation der Hebammenarbeit in Thüringen
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Große Anfrage namens der
Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 7. Oktober 2009 wie folgt beantwortet:
Grundsätzliche Anmerkungen
In die Beantwortung der Großen Anfrage hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit die Landesärztekammer Thüringen, die Thüringer Krankenhäuser und die Thüringer Gesundheitsämter, den Hebammenlandesverband Thüringen und das Thüringer Landesamt für Statistik einbezogen. Im
Ergebnis dieser Beteiligung bleibt festzustellen, dass landesweit belastbare Zahlen nur im Rahmen der amtlichen Statistik vorliegen.
Auch der Hebammenlandesverband Thüringen kann die beklagten Defizite in der Hebammenversorgung
in Thüringen nicht durch Zahlen untersetzen. Dem Hebammenlandesverband liegen nach eigener Angabe dazu keine sicheren Daten vor.
Auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestags-Drucksache 17/1587 vom 5. Mai
2010), mit dem die Erhebung von Daten zu der Versorgung mit Hebammenhilfe sowie zur Arbeits- und Einkommenssituation von Hebammen und Entbindungspflegern eingefordert wird, wird verwiesen. Mit der Begründung, dass in Deutschland keine systematisch erfassten Daten, die über die Versorgung mit Hebammenhilfe Auskunft geben, existieren, wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Studie in
Auftrag zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zitierte amtliche Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten erst bis zum
Jahr 2008 verfügbar ist. Entsprechend konnte bei der Beantwortung einiger Fragen das Jahr 2009 nicht
ausgewiesen werden. Zudem wird angemerkt, dass die Krankenhausstatistik aus datenschutzrechtlichen
Gründen keine Aussagen für die Landkreise und kreisfreien Städte zulässt. Die amtliche Statistik enthält
zudem keine Zahlen zu Hausgeburten, Geburten im Geburtshaus sowie zu durch Be­leghebammen betreuten Geburten im Krankenhaus.
I. Allgemeine Ausgangslage
1.
Wie viele Geburten erfolgten in Thüringen 2000 bis 2009 klinisch-stationär, klinisch-ambulant, nichtklinisch-außerhäuslich bzw. häuslich?
Die gemäß der durch das Thüringer Landesamt für Statistik geführten Krankenhaus­statistik erfassten Geburten in Thüringer Krankenhäusern sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Die
Statistik ermöglicht keine Unterscheidung in klinisch-ambulant und klinisch-stationär.
Druck: Thüringer Landtag, 14. Oktober 2010
Drucksache 5/
1616
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
Zu beachten ist, dass die Zahlen der Krankenhausstatistik deutlich von den Zahlen der Statistik
der Geburten abweichen, da die Krankenhausstatistik Geburten von Frauen - unabhängig von ihrem Wohnsitz - in allen Thüringer Krankenhäusern berücksichtigt; die Geburtenstatistik hingegen
die Geburten von Frauen mit Wohnsitz in Thüringen aus­weist, unabhängig davon, in welchem Bundesland bzw. Land entbunden wurde.
Die Umfrage bei den Thüringer Krankenhäusern erbrachte für eine landesweite Aussage keine verwertbaren Zahlen über im Krankenhaus erfolgte ambulante und stationäre Ge­burten.
Tabelle 1:
In Thüringer Krankenhäusern entbundene Frauen 2000 bis 2008
In Thüringer Krankenhäusern
Jahr
entbundene Frauen1) insgesamt
2000
16 478
2001
16 246
2002
15 899
2003
15 715
2004
16 029
2005
15 550
2006
14 987
2007
15 835
2008
16 089
1)
unabhängig von deren Wohnort
Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik
Die amtliche Statistik enthält keine Angaben zu Hausgeburten und Geburten in Ge­burtshäusern,
ebenso nicht die Anzahl der durch Beleghebammen betreuten Geburten. Tabelle 2 wurde durch den
Hebammenlandesverband Thüringen zur Verfügung gestellt. Danach sind sowohl bei den Hausgeburten als auch den Geburten in einem Geburts­haus kontinuierliche Rückgänge von 2000 bis
2009 zu verzeichnen.
Tabelle 2:
Jahr
Hausgeburten
insgesamt
2000
85
267
352
2001
66
264
330
2002
71
226
297
2003
70
205
275
2004
75
218
293
2005
56
211
267
2006
55
159
214
2007
69
152
221
2008
57
159
216
2009
42
162
204
Datenquelle: Hebammenlandesverband Thüringen
2.
Geburtshausgeburten
Wie viele der Geburten in den Jahren 2000 bis 2009 erfolgten dabei durch Kaiserschnitt?
Gemäß den Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik betrug der Anteil der Kai­serschnitte
(Sectio caesarea) an allen Geburten in Thüringer Krankenhäusern zwischen 17,2 Prozent im Jahr
2000 und 25,7 Prozent im Jahr 2008.
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Drucksache 5/
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Tabelle 3:
In Thüringer Krankenhäusern entbundene Frauen insgesamt 2000 bis 2008
Jahr
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
KH mit EntbundeEntbindun- ne Frauen
gen
insgesamt
30
30
28
28
29
27
26
25
24
16478
16246
15899
15715
16029
15550
14987
15835
16089
Zangengeburt
Darunter durch
VakuumKaiserextraktion
schnitt
536
427
424
356
335
312
282
246
233
242
257
258
245
261
322
360
395
329
2836
3056
3113
3348
3962
3600
3589
4042
4127
Summe der drei geburtshilflichen Methoden
Anzahl
Anteil
3614
3740
3795
3949
4558
4234
4231
4683
4689
21,9
23,0
23,9
25,1
28,4
27,2
28,2
29,6
29,1
Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik
3.
Wie viele der Geburten in den Jahren 2000 bis 2009 waren dabei Totgeburten?
In Tabelle 4 sind die Zahlen der in Thüringer Krankenhäusern Lebend- und Totgeborenen dargestellt. Das heißt, es sind dabei auch die Kinder von Frauen erfasst, die ihren Wohnsitz nicht in Thüringen haben.
Tabelle 4:
In Thüringer Krankenhäusern entbundene Frauen und Geborene 2000 bis 2008
Jahr
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
KH mit Ent- Entbundene in Thüringer
bindungen Frauen ins- Krankenhäusern geboregesamt
ne Kinder1)
30
30
28
28
29
27
26
25
24
16478
16246
15899
15715
16029
15550
14987
15835
16089
16689
16495
16132
15923
16259
15772
15176
16037
16338
Davon
lebend
geboren
tot
geboren
Anteil
16611
16445
16060
15858
16217
15720
15124
16000
16289
78
50
72
65
42
52
52
37
49
0,5
0,3
0,4
0,4
0,3
0,3
0,3
0,2
0,3
unabhängig vom Wohnort der Mutter
Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
1)
4.
Wie viele der Geburten in den Jahren 2000 bis 2009 erfolgten komplikationslos?
Die amtliche Krankenhausstatistik erhebt das Merkmal "entbundene Frauen mit Kompli­kationen"
bundesweit nur bis zum Jahr 2004. Danach ist eine solche Aussage nicht mehr möglich. Siehe
dazu Tabelle 5.
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Drucksache 5/
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Tabelle 5:
In Thüringer Krankenhäusern entbundene Frauen mit Komplikationen 2000 bis 2008
Jahr
KH mit Entbin- Entbundene
dungen
Frauen insgesamt
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
30
30
28
28
29
27
26
25
24
Entbundene Frauen mit Komplikationen
Anteil
Anzahl
in Prozent
16478
16246
15899
15715
16029
15550
14987
15835
16089
1078
1709
1393
1030
1133
.
.
.
.
Wegen Fehlgeburt behandelte Frauen
6,5
10,5
8,8
6,6
7,1
.
.
.
.
2493
1948
1811
1969
1174
.
.
.
.
ab 2005 werden diese Merkmale in der Krankenhausstatistik nicht mehr erhoben
Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik
5.
Wie hoch ist in Thüringen der Anteil derjenigen klinischen Geburten, die ohne Interventionen erfolgen?
Siehe auch Tabelle 3.
6.
Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für sinnvoll und welche will sie ergreifen, um den Anteil an Kaiserschnittgeburten zu reduzieren?
Die Entscheidung über den Einsatz der geburtshilflichen Methode Kaiserschnitt liegt ein­zig und allein in der Verantwortung des ärztlichen Geburtshelfers, der diese Entschei­dung nach medizinischen Kriterien und in Abstimmung mit seiner Patientin zu treffen hat. Insofern hat die Landesregierung hierauf keinen Einfluss.
7.
Welche Tendenzen haben sich hinsichtlich der Anteile von klinisch-stationären, klinisch-ambulanten, nichtklinisch-außerhäuslichen bzw. häuslichen Geburten an der Zahl der Geburten in Thüringen in den vergangenen zehn Jahren gezeigt und welche zeichnen sich ab?
Bezug nehmend auf die durch das Thüringer Landesamt für Statistik zur Verfügung ge­stellte Tabelle 4 kann auch unter Beachtung von Tabelle 2 ausgeführt werden, dass seit Jahren der Anteil der
in Thüringer Krankenhäusern Geborenen rund 95 Prozent beträgt.
Der Anteil der Hausgeburten und der in den Thüringer Geburtshäusern Geborenen ist nach Angabe des Hebammenlandesverbandes Thüringen seit 2000 deutlich rückläufig, siehe Tabelle 2.
8.
Welche regionalen Unterschiede bestehen dabei?
Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Der amtlichen Statistik sind dazu aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu entnehmen.
9.
Wie viele klinische Entbindungsstätten gab bzw. gibt es in Thüringen 2000 und 2009?
Gemäß Krankenhausstatistik gab es in Thüringen im Jahr 2000 30 Krankenhäuser mit Entbindungen; im Jahr 2008 gab es 24, siehe Tabelle 6.
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Tabelle 6:
Thüringer Krankenhäuser mit Entbindungen 2000 bis 2008
Jahr
Krankenhäuser in Thüringen
insgesamt
darunter mit Entbindungen
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
53
53
49
49
50
46
45
44
43
30
30
28
28
29
27
26
25
24
Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik
Gemäß Thüringer Krankenhausplan gab es im Jahr 2000 an 31 klinischen Standorten gynäkologische und geburtshilfliche Abteilungen, davon drei Belegabteilungen. 2009 waren es 26. Einige
Krankenhäuser unterhalten an mehr als einem Standort Entbindungsabteilungen.
10. Sofern die Zahl der Entbindungsstätten abgenommen hat: Worin liegen nach Kenntnis der Landesregierung die Ursachen für die Schließung bzw. Fusionierung (und damit auch Reduzierung) der
Einrichtungen?
Fusionen bzw. Schließungen sind nach Kenntnis der Landesregierung darin begründet, wirtschaftlich sinnvolle Betriebsgrößen zu erreichen. Wirtschaftlich schwächere Häuser sollten durch die Anbindung an einen größeren Partner stabilisiert werden. Detailkennt­nis über einzelne Fusionen und
Schließung von Einrichtungen liegen der Landesregie­rung nicht vor.
11. Wie groß war bzw. ist der potenziell weiteste Weg
a) in Kilometern,
b) in zeitlicher Distanz
in die nächstgelegene klinische Entbindungsstätte in Thüringen 2000 und 2009?
Das Gutachten zum 3. Thüringer Krankenhausplan enthält keine Angaben über die Ent­fernungen zu
den einzelnen Entbindungsstätten. Daher kann die Frage für das Jahr 2000 nicht beantwortet werden.
Das Gutachten zur Erstellung des 6. Thüringer Krankenhausplanes hat für das Jahr 2008 Entfernungen in Kilometern ermittelt. Zugrunde gelegt wurden Radien von 0 bis 10 Kilometern, von 10 bis
25 Kilometern und von 26 bis 40 Kilometern, bezogen auf die Entfernung der Gemeinden.
Von einer Entfernung zur klinischen Entbindungsstätte zwischen 26 und 40 Kilometern sind in Nordthüringen 11,2 Prozent der Gemeinden, in Südthüringen 4,9 Prozent der Gemeinden, in Ostthüringen 3,7 Prozent der Gemeinden und in Mittelthüringen keine Gemeinde betroffen. Alle übrigen Gemeinden liegen maximal 25 Kilometer von einer klinischen Entbindungsstätte entfernt.
12. Welche Kosten entstehen den gesetzlichen Krankenkassen jeweils bei einer klinisch-stationären,
klinisch-ambulanten, nichtklinisch-außerhäuslichen bzw. häuslichen Geburt ohne Komplikationen?
a) Klinisch-stationäre Entbindung ohne Komplikationen:
Die Kosten einer stationären Entbindung ohne komplizierte Diagnose belaufen sich auf 1 448,29 Euro
zuzüglich der Versorgung des Neugeborenen in Höhe von 736,90 Euro.
Bei der Versorgung in einer Belegabteilung werden die Entbindungskosten in Höhe von 1 210,22 Euro
sowie die Versorgung des Neugeborenen in Höhe von 649,04 Euro vergü­tet.
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b) Klinisch-ambulante Entbindung:
Die Kosten einer einfachen vaginalen Entbindung als Tagesfall betragen 813,42 Euro, die Versorgung des Neugeborenen wird mit 277,75 Euro berechnet.
Bei der Versorgung in einer Belegabteilung werden 935,30 Euro für die Entbindung so­wie
195,56 Euro für die Versorgung des Neugeborenen vergütet.
Soweit bei einer Geburt im Krankenhaus sowohl klinisch-stationär als auch klinisch-ambulant eine
Hebamme als Beleghebamme hinzugezogen wird, werden diese Leistungen gemäß Hebammenvergütungsvereinbarung ab 1. Juli 2010 unverändert in Höhe von 237,85 Euro bzw. 285,42 Euro
(mit Nachtzuschlag) gesondert vergütet.
c) nichtklinisch-außerhäusliche Entbindung (außerklinische Geburt in einer Einrichtung unter ärztlicher Leitung oder in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung):
Die Vergütungssätze für die ambulante hebammenhilfliche Leistung bei einer außerklinischen
Geburt in einer Einrichtung unter ärztlicher Leitung stimmen mit denen für die Leistung als Beleghebamme überein (237,85 Euro bzw. 285,42 Euro).
Die Vergütung für die ambulante hebammenhilfliche Leistung bei einer außerklinischen Geburt
in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung beträgt 467,20 Euro (bis 30. Juni 2010: 445 Euro)
bzw. 560,64 Euro (mit Nachtzuschlag) (bis 30. Juni 2010: 534 Euro).
Die Leistungen der nichtklinisch-außerhäuslichen Geburt regelt zudem der bundes­einheitliche
Ergänzungsvertrag nach § 134a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen
geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen. Die hier enthaltene Vergütungsvereinbarung, die ab 1. Juli 2010 gültig ist, sieht für eine außerklinische Geburt Vergütungssätze für die Betriebskosten­pauschale vor. Siehe dazu Tabelle 7.
Tabelle 7:
Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Ein­richtungen
Position
900
910
920
930
940
950
Betriebskostenpauschale für eine vollendete Ge­burt in einer von Hebammen geleiteten Einrich­tung, sofern die Einrichtung mit der Einführung des
QM-Systems gemäß § 7 Abs. 2 und Anlage 1 begonnen oder die Einführung
abgeschlossen hat.
Betriebskostenpauschale für eine vollendete Ge­burt in einer von Hebammen
geleiteten Einrich­tung bis zum Zeitpunkt der Einführung eines QM-Systems.
Betriebskostenpauschale für eine nicht voll­endete Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung bei Verlegung aus der Einrichtung nach weniger als
vier Stunden, sofern die Einrich­tung mit der Einführung des QM-Systems gemäß § 7 Abs. 2 und Anlage 1 begonnen oder die Einführung abgeschlossen hat.
Betriebskostenpauschale für eine nicht vollendete Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung bei Verlegung aus der Einrichtung nach weniger als vier Stunden bis zum Zeitpunkt der Einführung eines QM-Systems.
Betriebskostenpauschale für eine nicht voll­endete Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung bei Verlegung aus der Einrichtung nach mehr als
vier Stunden, sofern die Einrichtung mit der Einführung des QM-Systems gemäß § 7 Abs. 2 und Anlage 1 begonnen oder die Einfüh­rung abgeschlossen hat.
Betriebskostenpauschale für eine nicht voll­endete Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung bei Verlegung aus der Einrichtung nach mehr
als vier Stunden bis zum Zeitpunkt der Einführung eines QM-Systems.
Quelle: Ergänzungsvertrag gemäß § 134a SGB V
6
Betrag
in Euro
550,00
500,50
412,50
375,38
550,00
500,50
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In der Betriebskostenpauschale nicht enthalten sind insbesondere Materialien und Arz­neimittel, die
die Hebamme nach der Hebammen-Vergütungsvereinbarung zusätzlich abrechnen kann.
d) häusliche Entbindung:
Die ambulante hebammenhilfliche Leistung bei einer Hausgeburt wird gemäß der ab 1. Juli 2010
geltenden Vergütungsvereinbarung in Höhe von 548,80 Euro (bis 30. Juni 2010: 537 Euro) bzw.
658,56 Euro (bis 30. Juni 2010: 644,40 Euro) (mit Nacht­zuschlag) vergütet.
Daneben sind im Rahmen der Geburtshilfe sowohl als ambulante hebammenhilfliche Leistung
als auch als Beleghebamme weitere Leistungen gesondert abrechnungsfähig, u. a.:
- Versorgung einer geburtshilflichen Schnitt- oder Rissverletzung mit Ausnahme Dammriss III
oder IV:
30,00 Euro,
- Zulage für die Hilfe bei der Geburt von Zwillingen und mehr Kindern, für das zweite und jedes
weitere Kind, je Kind:
70,00 Euro.
13. Welche Kosten entstehen den gesetzlichen Krankenkassen jeweils bei einer operativen Entbindung?
Eine pauschale Aussage zu den Kosten einer operativen Entbindung kann nicht getroffen werden.
Die Kosten sind abhängig vom Umfang der notwendigen operativen Versorgung. Die Kosten reichen dabei von ca. 1 950 Euro bis ca. 6 630 Euro.
14. Wie werden diese Unterschiede begründet? Inwiefern gedenkt die Landesregierung darauf Einfluss
zu nehmen, dass Unterschiede beseitigt werden?
Die Kostenunterschiede begründen sich mit den unterschiedlichen Aufwendungen, die ein Krankenhaus für die jeweilige Entbindung hat. Die Kalkulation dieser Leistung erfolgt durch das Institut für
das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Auf diese Kosten ha­ben entsprechend weder die Krankenkassen noch die Landesregierung Einfluss.
15. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob sich die Kostenunterschiede - je nach finanzieller Möglichkeit der Schwangeren - auf die Wahl der Gebärmöglichkeit sowie gegebenenfalls
auf die Verweildauer auswirken?
Im Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung werden den Versicherten die Leistungen unmittelbar zur Verfügung gestellt, ohne dass es einer Vorauszahlung bedarf. Zuzahlungen
werden im Rahmen von Entbindungsleistungen nicht erhoben. Schwangere können daher unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten frei über die Art der Geburt und die Geburtseinrichtung
entscheiden.
16. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass das Leistungsverzeichnis der gesetzlichen
Krankenkassen für Leistungen von Hebammen dahin gehend verändert werden sollte, dass weitere Leistungen aufgenommen und/oder Kostensätze für bereits aufgenommene Leistungen erhöht
werden (bitte gegebenenfalls nach klinisch, nichtklinisch-außerhäuslich bzw. häuslich erbrachten
Leistungen differenzieren)?
Grundlage für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ist die Hebammen-Vergütungsvereinbarung des Vertrages nach § 134a SGB V. Diese sind ausschließlich Angelegenheit der Selbstverwaltungen. Eine Beteiligung der Länder ist hierbei nicht vor­gesehen. Alle dort aufgeführten Positionen werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollumfänglich übernommen.
Auf die Beantwortung der Frage 37 wird hingewiesen. Die Verhandlungen und die Erhö­hung der
Kostensätze erfolgen entsprechend den Regelungen des § 134a SGB V.
Es wird angemerkt, dass die Gesundheitsministerkonferenz sowie die Jugend- und Familienministerkonferenz gemäß ihrer Anfang des Jahres 2010 verabschiedeten Be­schlüsse den gemeinsam
erarbeiteten Bericht zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen und die für den Gesundheits­bereich unter Federführung von Thüringen
dazu ergänzend erarbeiteten Vorschläge dem Bundesgesundheitsminister und der Bundesfamili-
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Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
enministerin zugeleitet und darum gebeten haben, auf dieser Grundlage im Rahmen einer BundLänder-Arbeitsgruppe zu dem sich an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen ergebenden Änderungsbedarf gesetzliche und untergesetzliche Lösungen zu entwickeln.
Zu den Vorschlägen gehört auch die Überprüfung der Regelungen zu Hebammen­leistungen auf ihren Änderungsbedarf, insbesondere auch mit Blick auf die zunehmende Bedeutung des Tätigkeitsfeldes der Familienhebammen.
Im Einzelnen wurde gebeten um
- die Überprüfung der Erweiterung des derzeitigen Abrechnungszeitrahmens von Hebammenleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung über die bisherigen acht Wochen hinaus;
- die Prüfung einer Änderung des § 134a SGB V Versorgung mit Hebammenhilfe hinsichtlich der
Erweiterung der zur Abrechnung von Hebammenleistungen be­rechtigten Leistungserbringer um
die Gruppe der angestellten Hebammen sowie sonstiger Leistungserbringer (z. B. Jugendhilfeträger, soziale Einrichtungen, Ju­gend- bzw. Gesundheitsämter);
- die Neuregelung des Leistungsumfangs bei Schwangerschaft und Mutterschaft durch Aufnahme
von weiteren präventiven Leistungen (Unterstützung der Mutter/Eltern-Kind-Bindung, Gesundheitskompetenz) sowie von familien­bezogenen sozialrelevanten Leistungen zur Verhinderung
von Vernachlässigung und Misshandlung unter Einbeziehung der Ergebnisse der laufenden Modellprojekte;
- die Beschreibung der von Hebammen erbrachten gesundheitlichen und familien­bezogenen sozialrelevanten Leistungen unter Einbeziehung von laufenden oder noch zu veranlassenden Modellprojekten als Voraussetzung für die Zusammen­führung der von Hebammen erbrachten Leistungen in einer Komplexleistung und die dafür erforderliche eindeutige Zuordnung der jeweiligen
Leistung zum zuständigen Kostenträger.
17. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung begründet, dass die zunehmenden bürokratischen
Pflichten von Hebammen (z. B. auch Bestätigungsregelung/Quittierungspflicht seit 1. August 2007)
keinen Niederschlag im Leistungsverzeichnis finden bzw. gefunden haben?
§ 4 der Hebammen-Vergütungsvereinbarung (als Anlage 1 zum Vertrag nach § 134a SGB V) wurde zwischen den Berufsverbänden der Hebammen auf Bundesebene und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt, er regelt den Nachweis über erbrachte Leistungen. Danach hat die Hebamme
die Versichertenbestätigung bei der Abrechnung mit der Krankenkasse beizufügen. Anhang A zu
Anlage 1 benennt die seit dem 01.06.2008 dafür gültigen Modalitäten.
Dieses Verfahren ist nicht unüblich und wird auch bei der Abrechnung durch andere Gesundheitsfachberufe angewandt.
18. Hat nach Kenntnis der Landesregierung der Kostendruck auf die gesetzliche Krankenversicherung
einen Einfluss derart, dass sich der Anteil klinisch-stationärer Geburten an allen Geburten verändert bzw. dass er gegebenenfalls abnimmt?
Auf die Beantwortung der Frage 7 wird verwiesen.
Die Fragen 19, 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
19. Wie viele Hebammen sind derzeit in Thüringen bei Behörden bzw. Ämtern, in Kliniken oder bei anderen Trägern freiberuflich bzw. angestellt beschäftigt und mit welchem Stundenbudget (bitte jeweils gesondert für einzelne Behörde bzw. Amt, Klinik und Träger angeben)?
20. Wie viele Hebammen sind in Thüringen
a) freiberuflich tätig
b) angestellt tätig und
c) wie viele arbeiten als Beleghebammen
und mit welchem Stundenbudget jeweils?
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Drucksache 5/
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21. Wie viele Hebammen gibt es insgesamt in Thüringen?
Die durch das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) zur Verfügung gestellten Zahlen zu freiberuflich tätigen Hebammen, im Krankenhaus fest angestellten Hebammen und Beleghebammen sowie
zur Gesamtanzahl der in Thüringen tätigen Hebammen (Indika­tor 8.22 des Länderindikatorenkatalogs und Bestandteil des Gesundheitsportals Thü­ringen beim TLS) sind der Tabelle 8 zu entnehmen. Angaben zum Stundenbudget liegen dem TLS nicht vor.
Tabelle 8:
Hebammen und Entbindungspfleger in freiberuflicher Tätigkeit und stationären Einrichtungen in
Thüringen am 31. Dezember der Jahre 2001 bis 2008
Hebammen und Entbindungspfleger
Jahr
insgesamt
freiberuflich tätig1)
im Krankenhaus fest angestellt nachrichtlich
Beleghebammen/Entbindungspfl. 2)
Anzahl je 100 000 je 1000
Anzahl je 100 000 Anzahl je 100 000 je 1000
Thüringer Thüringer
Frauen von
Frauen von Geborene 3)
Frauen von Geborene
15 bis unter
15 bis unter
15 bis unter
45 Jahren
45 Jahren
45 Jahren
2001 425
87,7
24,4
215
44,4
210
43,4
12,7
-2002 426
89,4
24,9
220
46,2
206
43,2
12,8
18
2003 410
87,5
24,1
209
44,6
201
42,9
12,6
38
2004 424
92,5
24,4
227
49,5
197
43,0
12,1
60
2005 468
104,9
27,9
270
60,5
198
44,4
12,6
55
2006 469
109,7
28,5
282
65,9
187
43,7
12,3
66
2007 474
115,7
27,5
281
68,6
193
47,1
12,0
69
2008 467
119,4
26,9
282
72,1
185
47,3
11,3
75
1)
schließt freiberufliche und stationäre Tätigkeit ein und enthält ab Berichtsjahr 2005 auch Hebam­men/Entbindungspfleger ohne Entbindung;
2)
Beleghebammen/-entbindungspfleger werden nachrichtlich erst ab Berichtsjahr 2002 erfasst;
3)
im Krankenhaus Geborene;
Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik Teil I - Grunddaten; Fortschreibung des
Bevölkerungsstandes;
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Umlagedaten Hebam­men/
Entbindungspfleger;
22. Wie viele Hebammenstellen sind in den in Frage 19 genannten Einrichtungen derzeit nicht besetzt
(bitte jeweils gesondert für die einzelnen Einrichtungen angeben)?
Nach dem Ergebnis der Krankenhausabfrage sind in keinem der Thüringer Krankenhäuser, die sich
an der Umfrage beteiligt haben, Hebammenstellen unbesetzt. Soweit die Krankenhäuser nur mit
Beleghebammen arbeiten, sind jeweils ausreichend Hebammen vertraglich gebunden.
23. Wie viele Geburten betreute eine Hebamme durchschnittlich in den letzten fünf Jahren in den in
Frage 19 genannten Einrichtungen (bitte jeweils gesondert für einzelne Behörde bzw. Amt, Klinik
und Träger angeben)?
Nach dem Ergebnis der Krankenhausabfrage entfallen in den einzelnen Krankenhäusern pro Jahr
durchschnittlich zwischen 43 und 99 Geburten auf eine Hebamme. Die Einzelangaben entnehmen
Sie bitte der Tabelle 9.
9
Drucksache 5/
1616
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
Tabelle 9:
Anzahl Geburten je Hebamme und Jahr im Krankenhaus
Einrichtung
Nordthüringen
Eichsfeld Klinikum,
Kleinbartloff OT Reifenstein
- Heiligenstadt
Hufeland Klinikum
- Bad Langensalza
- Mühlhausen
DRK Krankenhaus
- Sondershausen
Mittelthüringen
Kath. Krankenhaus "St. Johann Nepomuk", Erfurt
Helios Klinikum, Erfurt
Sophien- und Hufeland Klinikum,
Weimar
Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda
Helios Kreiskrankenhaus GothaOhrdruf
DRK Krankenhaus
- Sömmerda
Ostthüringen
Universitätsklinikum Jena
Thüringen-Kliniken "Georgius Agricola"
- Saalfeld
Kreiskrankenhaus Schleiz
Kreiskrankenhaus Greiz
Klinikum Altenburger Land, Altenburg
Südthüringen
SRH Zentralklinikum Suhl
Kreiskrankenhaus Schmalkalden
Henneberg-Kliniken
- Hildburghausen
- Schleusingen
Klinikum Bad Salzungen
Medinos Kliniken des Landkreises
Sonneberg
- Sonneberg
2005
2006
2007
2008
2009
ø
91
84
102
103
106
97
91
91
70
69
103
83
83
82
92
90
99
105
107
95
99
82
k.A.
64
67
76
81
72
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
96
50
92
Quelle: Abfrage bei den Thüringer Krankenhäusern
Zahlen gerundet
k. A. = keine Angabe
10
74
83
84
90
89
80
50
88
57
45
50
94
43
43
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
Drucksache 5/
1616
24. Wie hat sich die Situation entsprechend der Fragen 19 bis 22 in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Wie viele Mütter machten in Thüringen von ihrem Anspruch auf eine enge Begleitung durch
eine Hebamme während der gesamten Schwangerschaft in den letzten fünf Jahren Gebrauch?
Gemäß den Angaben des TLS, siehe Tabelle 8, hat sich die Gesamtzahl der Hebammen, die Zahl
der freiberuflich tätigen Hebammen und die Zahl der Beleghebammen von 2001 bis 2008 deutlich
erhöht. Gab es im Jahr 2001 215 freiberuflich tätige Hebammen, waren es im Jahr 2008 282. Gleiches gilt für die davon auch als Beleghebamme tätigen Hebammen. Betrug ihre Zahl 2002 18, arbeiteten 2008 75 als Beleghebammen.
Gleichzeitig hat sich die Zahl der im Krankenhaus fest angestellten Hebammen von 210 im Jahr
2001 auf 185 verringert. Ein Grund dafür ist unbestritten der zunehmende Wunsch von schwangeren Frauen, "ihre, sie in der Schwangerschaft betreuende Heb­amme" mit zur Entbindung in die
Klinik nehmen zu wollen. Entsprechend ist die Anzahl der als Beleghebamme tätigen Hebammen
deutlich gestiegen. Einfluss haben sicher auch die Entwicklung der Geburtskliniken sowie die Anzahl der Geburten selbst, so dass man diese Entwicklung nicht grundsätzlich auf Sparmaßnahmen
der Krankenhäuser reduzieren kann. Zur Zahl der Mütter, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
25. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Verweildauer der Frauen in den Kliniken
a) nach normaler Geburt,
b) nach Kaiserschnittentbindung
entwickelt (bitte nach Kliniken getrennt angeben)?
Zur Anpassung an die Behandlungswirklichkeit werden die der Krankenhausvergütung zugrunde
liegenden Fallpauschalen (Disease related groups = DRG) jährlich von dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus in Siegburg angepasst. Danach beträgt zurzeit die durchschnittliche
Verweildauer der Patientinnen im Krankenhaus für eine vaginale Entbindung ohne komplizierende
Diagnose 3,4 Tage und für eine Kaiser­schnittentbindung ohne komplizierende Diagnose 4,9 Tage.
Für die medizinisch unter­schiedlichen Fallkonstellationen gibt es aber je nach medizinischem Erfordernis zahlrei­che weitere Fallpauschalen mit deutlich längeren Verweildauern.
Ein eindeutiger Trend hin zu einer Verweildauerreduzierung lässt sich aus den von den Krankenhäusern übermittelten Zahlen nicht entnehmen, zumal ein Teil der Häuser ge­rundete Durchschnittswerte angegeben hat. Allenfalls lässt sich tendenziell eine Ver­weildauerreduzierung nach Kaiserschnitt erkennen.
Die Einzelangaben sind Tabelle 10 zu entnehmen.
Tabelle 10:
Durchschnittliche Verweildauer von Frauen nach einer Geburt im Krankenhaus in Tagen
Einrichtung
Nordthüringen
Eichsfeld Klinikum,
Kleinbartloff OT Reifenstein
- Heiligenstadt
Hufeland Klinikum
- Bad Langensalza
- Mühlhausen
DRK Krankenhaus
- Sondershausen
Mittelthüringen
Kath. Krankenhaus
"St. Johann Nepomuk", Erfurt
Helios Klinikum, Erfurt
Sophien- und Hufeland Klinikum, Weimar
Krankenhaus WaltershausenFriedrichroda
2005
2006
2007
2008
2009
normal Sectio normal Sectio normal Sectio normal Sectio normal Sectio
k.A.
k.A.
5,89
11,06
4,60
8,09
4,45
7,29
4,31
7,39
3,00
5,00
3,00
5,00
3,00
5,00
3,00
5,00
3,00
5,00
6,39
5,93
5,43
5,22
5,17
3,89
6,59
3,68
5,82
3,41
5,67
3,56
6,26
3,42
5,49
k.A.
k.A.
3,60
9,70
3,40
9,40
3,70
8,70
3,70
9,00
2,50
7,00
2,50
7,00
2,50
5,00
2,50
4,00
2,50
3,50
4,80
7,58
4,73
7,54
4,79
8,03
4,29
7,77
4,38
7,95
11
Drucksache 5/
1616
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
Einrichtung
Mittelthüringen
Helios Kreiskrankenhaus
Gotha-Ohrdruf
DRK Krankenhaus
- Sömmerda
Ostthüringen
Universitätsklinikum Jena
Thüringen-Kliniken "Georgius
Agricola"
- Saalfeld
Kreiskrankenhaus Schleiz
Kreiskrankenhaus Greiz
Klinikum Altenburger Land,
Altenburg
Südthüringen
SRH Zentralklinikum Suhl
Kreiskrankenhaus Schmalkalden
Henneberg-Kliniken
- Hildburghausen
- Schleusingen
Klinikum Bad Salzungen
Medinos Kliniken des Landkreises Sonneberg
- Sonneberg
2005
2006
2007
2008
2009
normal Sectio normal Sectio normal Sectio normal Sectio normal Sectio
4,20
4,00
7,00
5,00
4,30
4,00
7,20
5,00
4,10
4,00
6,80
5,00
4,10
4,00
6,80
5,00
3,90
6,40
3,50
5,50
4,00
5,00
3,00
6,00
4,50
3,50
6,50
5,00
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
4,87
14,89
4,06
8,99
4,09
7,46
3,97
7,44
3,95
7,09
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
4,00
6,96
3,85
7,62
3,76
7,92
3,97
7,14
4,00
7,47
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
3,70
Quelle: Abfrage bei den Thüringer Krankenhäusern (k. A. = keine Angabe)
26. Wie ist die nachgeburtliche Betreuung der Frauen und Kinder zu Hause gegebenenfalls in Abhängigkeit vom Wohnsitz, z. B. urbaner Raum, ländlicher Raum, sozialer Brennpunkt usw., gesichert?
und
27. Gibt es in Thüringen regionale Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit von Hebammenhilfe bzw.
-betreuung?
Die Versorgung mit Hebammenhilfe in Thüringen ist sichergestellt. Der nachfolgenden Tabelle 11
kann die durchschnittliche Inanspruchnahme einer Hebamme für die Leis­tung während der Wochenbettbetreuung nach Kreisen und kreisfreien Städten entnom­men werden. Eine generell schlechtere Verfügbarkeit von Hebammen in den ländlichen Gebieten kann daraus nicht abgeleitet werden.
Über die Versorgungslage in sozialen Brennpunkten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Tabelle 11:
Inanspruchnahme von Hebammenleistungen während des Wochenbetts in Thüringen
12
Kreis
Einwohner
Altenburger Land
Eichsfeld
Gotha
Greiz
Hildburghausen
Ilm-Kreis
Kyffhäuserkreis
Nordhausen
101.705
106.937
140.041
110.747
68.596
113.416
83.835
91.120
Anzahl Hebammen durchschnittliche
Lebendgeborene mit Angebot Wo- Wochenbettbetreuchenbettbetreuung ung je Hebamme
687
855
1.109
691
511
898
538
696
14
23
23
12
13
18
10
12
49
37
48
58
39
50
54
58
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
Kreis
Saale-HolzlandKreis
Saale-Orla-Kreis
Saalfeld-Rudolstadt
SchmalkaldenMeiningen
Sömmerda
Sonneberg
Unstrut-HainichKreis
Wartburgkreis
Weimarer Land
Kreisfreie Städte
Eisenach
Erfurt
Gera
Jena
Suhl
Weimar
Thüringen
Einwohner
Drucksache 5/
1616
Anzahl Hebammen durchschnittliche
Lebendgeborene mit Angebot Wo- Wochenbettbetreuchenbettbetreuung ung je Hebamme
88.199
630
22
29
89.825
642
12
54
119.817
772
11
70
132.780
913
20
46
74.359
61.315
609
408
13
10
47
41
110.581
867
13
67
133.451
85.509
958
713
17
19
56
38
43.051
203.333
100.643
103.392
40.173
64.938
2.267.763
331
1.892
688
1.071
233
620
17.332
9
40
8
23
5
14
361
37
47
86
47
47
44
48
Quelle Hebammenanzahl: bundesweite Vertragspartnerliste Hebammen des GKV-Spitzenverbandes, Stand
30. September 2009
Quelle für Einwohnerzahl
und Geburtenzahl:
Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31. Dezember 2008
Es wird angemerkt, dass die Anzahl der freiberuflich tätigen Hebammen gemäß Ver­tragspartnerliste
des GKV-Spitzenverbandes deutlich höher liegt als die in Tabelle 8 für das Jahr 2008 durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Umlagedaten Hebammen/Entbindungspfleger benannte Zahl der freiberuflich tätigen Hebammen von 282. Ursache dafür ist vor
allem der unterschiedliche zeitliche Stichtag (31. August 2008: 282, 30. September 2009: 361).
Auch die Bundesregierung betont in einer Antwort (Bundestagsdrucksache 17/2285, Frage 78),
dass die Zahl der Hebammen/Geburtshelfer sowie die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren spürbar gestiegen sind.
28. Wie ist die Altersstruktur der Hebammen in Thüringen? Welche regionalen Unterschiede bestehen
in dieser Hinsicht?
Die Antworten der Krankenhäuser waren sehr unterschiedlich. Um eine gewisse Ver­gleichbarkeit
herzustellen, wurden Altersklassen gebildet. Danach lässt sich erkennen, dass die Mehrzahl der
Hebammen in den Krankenhäusern älter als 40 Jahre ist. Ein regionaler Trend in der Altersverteilung ist nicht erkennbar. Die Einzeldaten entnehmen Sie bitte der Tabelle 12.
13
Drucksache 5/
1616
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
Tabelle 12:
Altersstruktur der Hebammen in Jahren
Einrichtung
Nordthüringen
Eichsfeld Klinikum, Kleinbartloff
OT Reifenstein
- Heiligenstadt
Hufeland Klinikum
- Bad Langensalza
- Mühlhausen
DRK Krankenhaus Sondershausen
Mittelthüringen
Kath. Krankenhaus "St. Johann Nepomuk", Erfurt
Helios Klinikum, Erfurt
Sophien- und Hufeland Klinikum, Weimar
Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda
Helios Kreiskrankenhaus Gotha-Ohrdruf
DRK Krankenhaus Sömmerda
Ostthüringen
Universitätsklinikum Jena
Thüringen-Kliniken "Georgius Agricola"
- Saalfeld
Kreiskrankenhaus Schleiz
Kreiskrankenhaus Greiz
Klinikum Altenburger Land, Altenburg
Südthüringen
SRH Zentralklinikum Suhl
Kreiskrankenhaus Schmalkalden
Henneberg-Kliniken
- Hildburghausen
- Schleusingen
Klinikum Bad Salzungen
Medinos Kliniken des Landkreises Sonneberg
- Sonneberg
20 - 29
30 - 39
40 - 49
50 - 59
>59
Ø 48
2
3
3
2
0
1
2
2
1
0
4
3
0
1
3
2
0
0
k.A.
k.A.
Ø 36,1
3
1
3
0
1
0
2
0
6
9
Ø 48
3
4
k.A.
k.A.
k.A.
Ø <50
4
k.A.
k.A.
Ø 36
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Ø 47
k.A.
k.A.
k.A.
1
4
0
28-46
3
1
≥ 45
Quelle: Aktuelle Abfrage bei den Thüringer Krankenhäusern
Zahl kursiv: Beleghebammen
In Tabelle 13 sind die im Ergebnis einer Abfrage erfolgten Angaben einzelner Landkreise sowie der
Landeshauptstadt Erfurt zusammengestellt.
Tabelle 13:
Regionale Unterschiede der Altersstruktur der freiberuflich tätigen Hebammen, Angaben der Landeshauptstadt Erfurt und einzelner Landkreise
Landkreis/kreisfreie Stadt
Erfurt
Altenburger Land
Hildburghausen
Ilm-Kreis
14
Altersdurchschnitt der freiberuflichen Hebammen in Jahren
40,5
46
25 - 47
2 jünger als 30, 2 älter als 50,
alle weiteren zwischen 30 und 50
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
Landkreis/kreisfreie Stadt
Kyffhäuserkreis
Schmalkalden-Meiningen
Sömmerda
Unstrut-Hainich-Kreis
Wartburgkreis
Drucksache 5/
1616
Altersdurchschnitt der freiberuflichen Hebammen in Jahren
43
45,6
42
43
37,3
Quelle: Abfrage bei den Thüringer Gesundheitsämtern
29. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass die freie Wahl des Geburtsortes für alle
Frauen in Thüringen sichergestellt ist?
Die bestehenden Angebote gewährleisten nach Auffassung der Landesregierung die Sicherstellung der Wahlfreiheit. Wie bereits in der Beantwortung von Frage 7 ausgeführt, beträgt der Anteil
der in Thüringer Krankenhäusern Geborenen seit vielen Jahren konstant rund 95 Prozent. Frauen entscheiden sich bewusst für eine ambulante oder stationäre Entbindung im Krankenhaus, wo
neben Hebammen und ihren als Beleghebamme tätigen Hebammen auch ärztliche Geburtshelfer
und Kinderärzte für den Bedarfsfall bereit stehen. Hinzu kommt, dass Thüringen über 26 Standorte gynäkologischer und geburtshilflicher Krankenhausabteilungen verfügt (siehe Frage 9), die gut
erreichbar sind (siehe Beantwortung der Frage 11).
30. Inwieweit vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Tätigkeit von Hebammen Berücksichtigung in einem Präventionsgesetz des Bundes finden sollte (bitte begründen)?
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Tätigkeit von Hebammen Berücksichtigung in einem Präventionsgesetz des Bundes finden sollte. Denn, neben ihren gesetzlich verankerten gesundheitlichen Leistungen, die regelhaft bis acht Wochen nach der Geburt bzw. bei medizinischem
Erfordernis und entsprechender ärztlicher Verordnung auch darüber hinaus gewährt werden, werden Hebammen zunehmend auch präventiv und sozialmedizinisch tätig. Sie nehmen dabei unmittelbar Einfluss auf die Gesundheits-, Erziehungs-, Alltags- und Haushaltskompetenz von Eltern und
Kindern sowie auf die Eltern/Mutter-Kind-Beziehung. Damit Hebammen diesem präventiven Aspekt
stärker als bisher gerecht werden können, bedarf es einer Überprüfung des bisherigen Leistungsumfangs. Daher haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, den auch diesbezüglich aufgezeigten Handlungsbedarf gemeinsam mit den Ländern zu erörtern und einer Lösung zuzuführen. Siehe dazu auch die Beantwortung von Frage 16.
Nach Kenntnis der Landesregierung beabsichtigt die Bundesregierung gegenwärtig nicht, den Gesetzgebungsprozess für ein Präventionsgesetz des Bundes fortzuführen.
31. Inwieweit bezieht die Landesregierung in die Erarbeitung von rechtlichen Rahmenbedingungen die
thüringischen berufsständischen Verbände ein?
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat bei den bisherigen landesgesetzlichen Regelungen betreffend den Gesundheitsfachberuf der Hebamme und des Entbindungspflegers den Hebammenlandesverband Thüringen stets einbezo­gen. Das letzte Gespräch mit Frau
Ministerin Taubert fand am 10. Februar 2010 statt.
Die Zusammenarbeit mit der Fachabteilung Gesundheit ist konstruktiv.
32. Gibt es in Thüringen Hebammen, die präventiv in Schulen tätig sind? Wenn ja:
a) Wie viele Hebammen sind dies,
b) wo arbeiten diese
c) und wie werden sie finanziert?
Nein, das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilt dazu mit, dass Hebammen in Thüringer Schulen nicht tätig sind.
15
Drucksache 5/
1616
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
II.Freiberufliche Hebammen
33. Wie viele Hebammen beziehen ihr Einkommen aus rein freiberuflicher Tätigkeit?
Nach Angabe des TLS (siehe Beantwortung der Frage 21, Tabelle 8) sind 282 Hebammen freiberuflich tätig, darunter sind 75 auch als Beleghebamme.
Auf die Anmerkung zu Tabelle 11 im Rahmen der Beantwortung der Fragen 26 und 27 wird aufmerksam gemacht.
34. Wie viele Geburten betreuen freiberufliche Beleghebammen tatsächlich?
Hierzu können keine Aussagen gemacht werden. Soweit einzelne Angaben zur Zahl der Beleghebammen und der Geburten gemacht werden, lassen sich daraus nur Durch­schnittszahlen errechnen, nicht aber die Zahl der durch die jeweilige Beleghebamme tatsächlich betreuten Geburten.
35. Wie hoch ist der Bedarf an freiberuflichen Beleghebammen
a) aus Sicht der Kliniken,
b) aufgrund der Nachfrage durch die Frauen?
Im Ergebnis der Abfrage bei den Thüringer Kliniken gibt es Kliniken, die nur mit an­gestellten Hebammen arbeiten, Kliniken, die nur mit Beleghebammen arbeiten sowie auch Kliniken, die den Schwangeren beide Möglichkeiten anbieten.
Aus der Beantwortung der Frage 22 ergibt sich, dass derzeit alle Hebammenstellen in Thüringer
Krankenhäusern besetzt sind. Auch für Beleghebammen gibt die überwiegende Zahl der Krankenhäuser an, ausreichend versorgt zu sein. Für den südlichen Teil des Saale-Orla-Kreises wird ein
zusätzlicher Bedarf an Beleghebammen von ein bis zwei Hebammen gesehen.
Siehe auch die Beantwortung der Frage 29.
36. Welche Angebote werden von den freiberuflichen Hebammen unterbreitet?
Das Leistungsspektrum freiberuflich tätiger Hebammen und Beleghebammen wird in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung als Anlage 1 zum Vertrag nach § 134a SGB V für den Bereich Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung (Abschnitt A), den Bereich Geburtshilfe (Abschnitt B), den Bereich Leistungen während des Wochen­betts (Abschnitt C) sowie sonstige
Leistungen (Abschnitt D) genau definiert.
Zum Bereich der Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung gehören u. a.
die Beratung der Schwangeren, Vorsorgeuntersuchungen der Schwangeren nach den MutterschaftsRichtlinien, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburts­vorbereitung durch Unterweisung in
der Gruppe oder auch durch Einzelunterweisung.
Zu den Leistungen während des Wochenbetts gehören insbesondere die aufsuchende Wo­
chenbettbetreuung bei der Wöchnerin nach der Geburt, die Beratung der Wöchnerin und die Erstuntersuchung des Kindes U 1 gemäß Kinder-Richtlinien.
Die sonstigen Leistungen sind u. a. die Rückbildungsgymnastik, die Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Säuglings
Nach Aussage des Hebammenlandesverbandes bietet nicht jede freiberufliche Hebamme alle Leistungen gemäß der vorbenannten Hebammen-Vergütungsvereinbarung an. Über die Leistungen der
Hebammen-Vergütungsvereinbarung hinaus werden auch Kurse, wie Babymassage, Säuglingspflege, Beckenbodentraining, angeboten.
37. Welche dieser Angebote werden grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen und welche
nicht?
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Leistungsverzeichnis der Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1 zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
nach § 134a SGB V) geregelt. Siehe Beantwortung der Frage 36.
Die den jeweiligen Leistungsbereichen zugehörigen Einzelleistungen können der beigefügten Hebammen-Vergütungsvereinbarung ab 1. Juli 2010 entnommen werden (Anlage 1).
16
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
Drucksache 5/
1616
38. Welche Leistungsangebote zählen zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)?
Zu den individuellen Gesundheitsleistungen, welche von freiberuflichen Hebammen erbracht werden können, gehören:
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Rufbereitschaftspauschale,
Teilnahme der Väter an Geburtsvorbereitungskursen,
Kurse für Väter zum Umgang mit den Neugeborenen,
Kinderwunschberatung,
Yoga in der Schwangerschaft,
Wassergymnastik "für zwei",
Geburtsvorbereitende Akupunktur,
Homöopathische Behandlungen,
Harmonische Babymassage,
Babyschwimmen,
PEKIP-Kurse (Prager-Eltern-Kind-Programm). Das Programm ist ein Konzept für die Gruppenarbeit mit Eltern und ihren Kindern im ersten Lebensjahr.
39. Bei welchen Angeboten, bei denen die Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden, geschieht das auch für Partner?
Grundsätzlich umfasst das Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungen für Mutter und Kind. Im Ausnahmefall (z. B. Tod der Mutter, Adoption) können Leistungen für
das Kind (Ernährungsberatung, Wochenbettbetreuung mit Ge­wichtskontrolle, Nabelpflege usw.)
auch im Rahmen des Versicherungsschutzes des Ehemannes/Vaters erbracht werden.
40. Welche Krankenkassen in Thüringen übernehmen nach Kenntnis der Landesregierung auch Kosten für welche Angebote, obwohl diese nicht übernommen werden müssten? Inwieweit betrifft dies
auch Partnerkosten?
Folgende Krankenkassen übernehmen nach Kenntnis der Landesregierung auch Leis­tungen, die
nicht im Leistungskatalog der Vergütungsvereinbarung gemäß § 134a SGB V aufgeführt sind:
- Betriebskrankenkassen: Zuschüsse zu Geburtsvorbereitungskursen für Partner;
- Betriebskrankenkasse der Thüringer Energieversorgung:
Unterstützung der Einlagerung von Nabelschnurblut bei VITA 34 (Nabelschnur­blutbank);
- Innungskrankenkasse classic in Thüringen:
Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse auch in physiotherapeutischen Praxen;
Über Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten wird die Teilnahme an der Mutterschaftsvorsorge für Schwangere, an Geburtsvorbereitungskursen für Schwangere und werdende Väter sowie an Rückbildungskursen für Mütter honoriert.
- Allgemeine Ortskrankenkasse PLUS: Geburtsvorbereitungskurse für Partner.
Angaben zum Bereich der Ersatzkassen liegen nicht vor.
41. Inwieweit befürwortet die Landesregierung im Sinne umfassender Gesundheitsförderung die Übernahme von nicht vorgeschriebenen Kosten durch die Krankenkassen
a) für die Frauen,
b) für Partner oder gegebenenfalls Partnerinnen?
Die durch die Krankenkassen in den verschiedenen Formen vorgesehene zusätzliche Unterstützung wird seitens der Landesregierung begrüßt.
17
Drucksache 5/
1616
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
42. Wie viele freiberufliche Hebammen sind in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten tätig (bitte nach
Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Auf die Beantwortung von Frage 27 und Tabelle 11 wird hingewiesen.
Nach aktueller Aussage der Krankenkassen sind gemäß Vertragspartnerliste des GKV-Spitzenverbandes zum Stichtag 30.09.2009 361 Hebammen in die ambulante Wochen­bett-Betreuung einbezogen gewesen.
43. Wie verhalten sich die Zahlen der freiberuflichen Hebammen zur Gesamtzahl der Geburten sowie
zur Zahl der Frauen im Alter von 15 bis 45 Jahren in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien
Städten?
Auf die Tabelle 8 in der Beantwortung der Fragen 19 bis 21 sowie Tabelle 11 in der Beantwortung
der Fragen 26 und 27 wird verwiesen. In Tabelle 8 sind die Gesamtzahl der in Thüringen tätigen
Hebammen und Entbindungspfleger, die Anzahl der freiberuflichen sowie der im Krankenhaus fest
angestellten Hebammen und Entbindungspfleger in Relation zu je 100 000 Thüringer Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren
sowie die Gesamtzahl der Hebammen in Relation zu je 1000 Thüringer Geborenen bzw. die Anzahl
der im Krankenhaus fest angestellten Hebammen in Relation zu je 1 000 im Krankenhaus Geborenen in den Jahren 2001 bis 2008 dargestellt.
Die amtliche Statistik enthält keine Angabe zu den zu Hause Geborenen bzw. Gebore­nen im Geburtshaus, so dass Tabelle 8 nicht um die entsprechende Aussage für die freiberuflich tätigen Hebammen ergänzt werden kann.
Der Tabelle 11 ist die Anzahl der freiberuflich tätigen Hebammen mit Angebot von Wochenbett-Leistungen in Bezug auf die Einwohnerzahlen sowie Lebendgeborenen in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu entnehmen.
44. Falls in Thüringen unterschiedliche Versorgungs- bzw. Betreuungsgrade zu verzeichnen sind: Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Landesregierung für die unterschiedlichen Versorgungs- bzw.
Betreuungsgrade vor?
Der Landesregierung sind keine Defizite in der Versorgung mit Hebammenleistungen bekannt.
Siehe dazu die Beantwortung der Fragen 22 und 26/27.
45. Wie viele Hebammen haben nach Kenntnis der Landesregierung
a) direkt nach Abschluss ihrer Ausbildung oder
B) während ihrer Berufstätigkeit
Thüringen seit dem Jahr 2000 verlassen?
Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
46. Inwieweit gedenkt die Landesregierung Einfluss dahin gehend zu nehmen, die Versorgungs- bzw.
Betreuungsgrade in Thüringen auszugleichen?
Siehe Beantwortung der Frage 44.
47. Welche Geburtshäuser bzw. ähnliche Einrichtungen existieren wo in Thüringen?
In Thüringen bestehen folgende drei Geburtshäuser:
- Geburtshaus Gera, Beethovenstr. 27, 07548 Gera,
- Geburtshaus und mehr e. V., Carl-Zeiss-Platz 12, 07743 Jena,
- Geburtshaus Bewusste Geburt & Elternschaft e. V., Clara-Zetkin-Str. 92, 99099 Erfurt.
48. Wie viele Geburten erfolgten in den letzten fünf Jahren jeweils in den einzelnen Geburtshäusern
bzw. ähnlichen Einrichtungen?
Der Landesregierung liegen dazu keine Angaben vor.
In den drei Thüringer Geburtshäusern wurden nach Angabe des Hebammenlandesverbandes Thüringen in den letzten 5 Jahren 843 Geburten registriert. Siehe dazu Tabelle 2 (Beantwortung von Frage 1).
18
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
Drucksache 5/
1616
49. Wie viele Geburten betreute eine Hebamme im Jahr 2009 jeweils in den Geburtshäusern bzw. in
ähnlichen Einrichtungen?
Im Jahr 2009 wurden 162 Geburten im Geburtshaus betreut (siehe Tabelle 2).
Weitere Angaben liegen nicht vor.
50. Welchen Einfluss haben die Sozialversicherungen (zum Beispiel hinsichtlich der Mindestbeiträge
etc.) auf die Arbeitsgestaltung freiberuflicher Hebammen?
Die Sozialversicherungsträger haben hinsichtlich der Erhebung von Beiträgen keinen Einfluss. Die
Arbeitsgestaltung der Hebammen richtet sich nach der zu betreuenden Region, der Anzahl der zu
betreuenden werdenden Mütter sowie der Anzahl der Mütter und ihrer Neugeborenen, dem eigenen Leistungsangebot und der in dieser Region ebenfalls tätigen Hebammen (Mitbewerber). Zur
Leistungserbringung wird auf die Beantwortung der Fragen 36 und 37 verwiesen.
Seitens der Landesregierung wird ein Zusammenhang zwischen den Sozialversiche­rungsbeiträgen
und den genannten Aspekten der Arbeitsgestaltung nicht gesehen.
51. Welche Gründe hat die Erhöhung der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen?
Im Beschluss der 83. GMK zur Sicherung des Versorgungsangebotes durch Hebammen wird dazu
ausgeführt, dass es bei der Erhöhung der Haftpflichtprämie nicht um eine zwischenzeitlich erhöhte Schädigungsrate geht, sondern vielmehr darum, dass die Ge­samtsummen, die von der Berufshaftpflicht im Einzelfall zu übernehmen sind, stark angestiegen sind. Ursache dafür sind zum einen
die dank der medizinischen, pflege­rischen, rehabilitativen und therapeutischen Möglichkeiten deutlich gestiegene Lebens­erwartung von Kindern, die bei der Geburt geschädigt wurden, und zum anderen die Entwicklung der Rechtsprechung in Schadensersatzklagen zugunsten der geschädigten
Kinder und ihrer Eltern.
Im Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Auswirkungen der Erhöhung der Haftpflichtversicherungsprämien auf die Vergütungssituation von Hebammen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 18. Mai 2010 (Bundestags-Ausschussdrucksache 17(14)0041 TOP 6 (Verschiedenes) Punkt 3 der TO am 19. Mai 2010) wird ebenfalls ausgeführt: "Ursächlich für die hohen
Beiträge für die Berufshaftpflicht sind nach inzwischen vor­liegenden Informationen des Bundesministeriums für Finanzen weniger eine hohe Zahl von Schäden, als vielmehr die hohen und überproportional steigenden Kosten pro Leistungsfall. Anzeichen dafür, dass die Erhöhungen der Haftpflichtbeiträge darauf beruhen, dass Versicherungsunternehmen die Lage der Hebammen ausnutzen,
liegen derzeit nicht vor."
Die Aufwendungen für die Berufshaftpflichtversicherungen müssen als Kostenfaktor bei den Vergütungsvereinbarungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband adäquat
Beachtung finden, da § 134a SGB V ausdrücklich vorschreibt, dass die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflichen Hebammen im Rahmen der Vergütungsvereinbarungen zu berücksichtigen sind. Die Vergütung für freiberufliche Hebammen und Beleghebammen wurde durch
Schiedsspruch inzwischen rückwirkend ab 1. Juli 2010 angehoben. Siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 12 (Vergütungssätze).
52. Inwieweit beeinflusst(e) der Anstieg der Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen mit Geburtshilfe das Angebot für außerklinische Geburten und Beleggeburten in der Weise, dass Hebammen die außerklinische Geburtshilfe aufgeben mussten bzw. müssen, so dass faktisch die Wahlfreiheit des Geburtsortes für Schwangere eingeschränkt wurde bzw. wird?
Auf die Beantwortung der Frage 29 und auch der Fragen 22, 26/27 und 44 wird verwiesen. Danach
hat der Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien offenbar bisher keine Auswirkungen auf die
Versorgung mit Hebammenhilfe in Thüringen.
In Thüringen gibt es seit vielen Jahren mit rund 95 Prozent eine konstant hohe Rate an Geburten
im Krankenhaus.
19
Drucksache 5/
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Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
53. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die gegebenenfalls nach Frage 19 konstatierten Entwicklungen rückgängig zu machen bzw. um die Kostenbelastung für freiberuflich tätige Hebammen
zu verringern?
Zunächst wird nochmals auf die Beantwortung der Fragen 19 bis 21 verwiesen, aus denen eine
derartige Entwicklung in Thüringen nicht zu erkennen ist.
Ungeachtet dessen hat auch Thüringen den durch die GMK einstimmig verabschiedeten Beschluss
unterstützt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Lösungs­möglichkeiten zur Sicherung
des Versorgungsangebotes durch Hebammen im Hinblick auf die erhöhten Berufshaftpflichtprämien zu prüfen. Dieser Beschluss der 83. GMK ist der Anlage 2 zu entnehmen.
54. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung begründet, dass Hebammen - im Unterschied zu anderen freien Berufen - rentenversicherungspflichtig sind?
Der Gesetzgeber hat Hebammen und Entbindungspfleger generell für schutzbedürftig angesehen
und sie als Versicherungspflichtige in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen. Andere
freie Berufe, wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, haben ein Sonder­versorgungssystem für die Alterssicherung bzw. für die Absicherung bei Erwerbsminde­rung.
55. Wie hoch sind Anzahl und Anteil freiberuflicher Hebammen, die aufgrund geringer Einkommen zusätzlich staatliche Transferleistungen erhalten?
Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
56. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit Hebammen für Bereitschaftsdienste (Rufbereitschaften, Bereitschaften in Entbindungsstätten, d. h. in Geburtshäusern oder Kliniken) entsprechend vergütet werden?
Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die Vergütung für Rufbereitschaften oder Bereitschaften in Entbindungsstätten. Auf die Beantwortung der Frage 16 wird hingewie­sen. Darüber hinaus
unterliegt die Vergütung der Hebammen innerhalb der Geburts­häuser und Kliniken der Vergütungsgestaltung der jeweiligen Einrichtungsträger.
III. Arbeitssituation der Hebammen in Kliniken
57. Wie stellt sich das Verhältnis von fest- und befristet angestellten Hebammen in den Kliniken sowie
Beleghebammen dar (bitte für die Kliniken einzeln angeben und die jeweiligen Stundenbudgets der
Hebammen aufführen)?
Die Auswertung der im Rahmen der Krankenhausabfrage nur durch einige Kliniken er­folgten Rückmeldungen, von 25 Kliniken haben 17 geantwortet, ergab, dass von den insgesamt 178 in den Krankenhäusern beschäftigten Hebammen 122 angestellte Hebammen sowie 56 Beleghebammen sind,
das entspricht einem Anteil an Beleghebammen von 31 Prozent. Von den 122 angestellten Hebammen sind nur 5 befristet beschäftigt, das entspricht 4 Prozent. Die in Tabelle 14 aufgeführten Stundenbudgets wurden aus den Angaben der Krankenhäuser zum Beschäftigungsumfang der Hebammen errechnet.
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Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
Drucksache 5/
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Tabelle 14:
Angestelltenverhältnis Hebammen, Anzahl der Beleghebammen, durchschnittliche
Stundenbudget
Hebammen
unbefristet
befristet
Summe
durchschnittliche Stundenbudget je Hebamme
13
20,92
10
30
6
k.A.
12
27,67
16
28,38
14
31,94
Beleghebamme
Einrichtung
Nordthüringen
Eichsfeld Klinikum, Kleinbartloff
13
0
0
OT Reifenstein
- Heiligenstadt
Hufeland Klinikum
k.A.
k.A.
0
- Bad Langensalza
- Mühlhausen
DRK Krankenhaus
0
0
6
- Sondershausen
Mittelthüringen
Kath. Krankenhaus "St. Johann Ne12
0
0
pomuk", Erfurt
Helios Klinikum, Erfurt
14
2
0
Sophien- und Hufeland Klinikum,
14
0
0
Weimar
Krankenhaus Waltershausen-Fried0
0
5
richroda
Helios Kreiskrankenhaus Gotha9
0
0
Ohrdruf
DRK Krankenhaus Sömmerda
6
0
2
Ostthüringen
Universitätsklinikum Jena
16
1
0
Thüringen-Kliniken "Georgius Agri14
2
4
cola"
- Saalfeld
Kreiskrankenhaus Schleiz
0
0
4
Kreiskrankenhaus Greiz
0
0
7
Klinikum Altenburger Land, Alten0
0
5
burg
Südthüringen
SRH Zentralklinikum Suhl
10
0
1
Kreiskrankenhaus Schmalkalden
0
0
5
Henneberg-Kliniken
- Hildburghausen
0
0
9
- Schleusingen
Klinikum Bad Salzungen
9
0
0
Medinos Kliniken des Landkreises
Sonneberg
0
0
8
- Sonneberg
Summe
117
5
56
Eine Vollzeitarbeitswoche ist mit 40 Stunden angenommen worden!!!
5
40
9
37,78
8
36,68*
17
31,18
20
32,87*
4
7
5
k.A.
11
5
k.A.
9
9
24,71
8
178
31,10
ohne Beleghebammen
Quelle: Abfrage bei den Thüringer Krankenhäusern
*)
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58. Wie stellt sich die Altersstruktur der in den Kliniken beschäftigten Hebammen dar?
Ich verweise auf die Beantwortung der Fragen 28 und die Tabellen 12 und 13.
59. Welche Hinweise hat die Landesregierung auf die Anzahl vorliegender Überlastungsanzeigen von
in den Kliniken angestellten Hebammen (bitte für die Kliniken einzeln angeben)?
Bei der Abfrage der Krankenhäuser wurde eine Überlastungsanzeige durch eine Heb­amme gemeldet.
Weitere Hinweise auf Überlastungsanzeigen von Hebammen liegen der Landesregierung nicht vor.
60. Wie häufig mussten Kreißsäle in welchen Kliniken in den Jahren 2007 bis 2009 wegen Überbelegung gesperrt werden?
Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass in einer Thüringer Klinik ein
Kreißsaal wegen Überbelegung gesperrt werden musste.
61. Ist in jeder Klinik Thüringens vollständig gesichert, dass bei jeder Geburt, auch bei Kaiserschnitten,
entsprechend der gesetzlichen Vorschrift eine Hebamme anwesend ist (bitte nach Kliniken differenziert angeben)?
Nach Angaben der Kliniken ist die Anwesenheit einer Hebamme bei jeder Geburt ge­sichert, auf eine
Einzelaufzählung der Häuser, die geantwortet haben, wird daher ver­zichtet.
62. Welche Auswirkungen haben die administrativen, z. B. organisations- und verwaltungstechnischen,
Aufgaben, die Hebammen auf Geburtsstationen zunehmend übernehmen müssen, auf die Hebammenarbeit?
Die Stellungnahme der Krankenhäuser zu dieser Frage lässt keine eindeutige Aussage zu. Von den
17 Kliniken, die die Frage beantwortet haben, haben acht verneint, dass die Zunahme administrativer Aufgaben Auswirkungen auf die Hebammenarbeit hat.
Zwei Krankenhäuser gaben an, dass unter der Erfüllung der administrativen Aufgaben die Betreuung der Frauen leide; Zwei Krankenhäuser haben diese Aufgaben so organisiert, dass die originäre Hebammenarbeit nicht beeinträchtigt wird.
63. Welchen Zeitanteil nimmt die administrative Arbeit an der gesamten Hebammenarbeit in den Kliniken nach Kenntnis der Landesregierung in Anspruch (bitte gegebenenfalls einen geschätzten Anteil angeben)?
Die Ausführungen zum Zeitanteil, den administrative Aufgaben an der gesamten Hebammentätigkeit in Anspruch nehmen, entnehmen Sie bitte Tabelle 15. Die Angaben von 14 Kliniken bewegen sich zwischen 4 und 50 Prozent und machen deutlich, dass dieser Arbeitsanteil äußerst unterschiedlich eingeschätzt wird.
Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass es sich ausschließlich um Schät­zungen handelt.
Tabelle 15:
Anteil administrativer Aufgaben an der gesamten Hebammentätigkeit in den Krankenhäusern
Einrichtung
in Prozent
Nordthüringen
Eichsfeld Klinikum, Kleinbartloff OT Reifenstein
- Heiligenstadt
Hufeland Klinikum
- Bad Langensalza
- Mühlhausen
Südharz-Krankenhaus, Nordhausen
DRK Krankenhaus Sondershausen
22
50
25
12,5
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Einrichtung
in Prozent
Mittelthüringen
Kath. Krankenhaus "St. Johann Nepomuk", Erfurt
Helios Klinikum, Erfurt
Sophien- und Hufeland Klinikum, Weimar
Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda
Helios Kreiskrankenhaus Gotha-Ohrdruf
DRK Krankenhaus Sömmerda
Ostthüringen
Universitätsklinikum Jena
Thüringen-Kliniken "Georgius Agricola"
- Saalfeld
Kreiskrankenhaus Schleiz
Kreiskrankenhaus Greiz
Klinikum Altenburger Land, Altenburg
Südthüringen
SRH Zentralklinikum Suhl
Kreiskrankenhaus Schmalkalden
Henneberg-Kliniken
- Hildburghausen
- Schleusingen
Klinikum Bad Salzungen
Medinos Kliniken des Landkreises Sonneberg
ø
50
4,2
15-20
33
4,2
10
20
k.A.
5-10
5-10
k.A.
k.A.
k.A.
40
33
k.A.
21,65
Quelle: Abfrage bei den Thüringer Krankenhäusern
(k. A. = keine Angabe)
64. Hält die Landesregierung die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft am Anfang der 90er Jahre empfohlene Stellenbemessung von einer Hebammen-Planstelle für 118 Geburten pro Jahr unter
Berücksichtigung der Zunahme der administrativen Aufgaben für zeitgemäß?
Die Landesregierung geht davon aus, dass die Krankenhäuser die erforderliche Zahl von Hebammen beschäftigen, die für eine ordnungsgemäße Betreuung der Schwangeren erforderlich ist. Die
Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft scheint durch die Praxis überholt, denn, legt
man die in Tabelle 8 genannten Zahlen von 185 angestellten und 75 Beleghebammen zugrunde,
ergibt sich bei in Thüringer Krankenhäusern 2008 insgesamt 16089 entbundenen Frauen ein Verhältnis von rund eine Hebamme auf 62 entbundene Frauen.
65. Welche Stellenbemessungsgrundlage für Kreißsaalhebammen gilt derzeit?
Durch die Landesregierung ist keine Stellenbemessungsgrundlage für Kreißsäle vorge­geben.
66. Wird sie in den Kliniken eingehalten? Wenn nein: In welchen Kliniken nicht?
entfällt
67. Welche Mindestpersonalausstattung hält die Landesregierung im Sinne der Qualitätssicherung in
geburtshilflichen Abteilungen für erforderlich?
Da jede Geburt durch eine Hebamme begleitet werden muss, richtet sich die Mindest­zahl nach der
Zahl der Geburten.
23
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1616
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68. Beabsichtigt die Landesregierung auf eine Änderung der Stellenbemessungsgrundlage hinzuwirken?
nein
69. Wie wird eine Geburts- bzw. Betreuungsdauer nach den diagnosebezogenen Fallgruppen pauschal
veranschlagt? Hält die Landesregierung dies für ausreichend?
Die Geburts- bzw. Betreuungsdauer ist dem Fallpauschalenkatalog (Anlage 1 zur Ver­einbarung zum
Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2010 - Fall­pauschalenvereinbarung 2010 FPV 2010) zu entnehmen. Dieser unterscheidet bei der vaginalen Entbindung danach, ob es sich
um eine vaginale Entbindung ohne Komplika­tionen oder um eine vaginale Entbindung mit schweren, komplizierten oder mäßig schweren komplizierten Diagnosen handelt. Innerhalb der jeweiligen
diagnosebezoge­nen Fallpauschale wird bezüglich der Betreuungsdauer (Verweildauer) weiter unterschieden nach der unteren, der mittleren und der oberen Grenzverweildauer. Die jewei­lige Geburts- bzw. Betreuungsdauer wird individuell entsprechend der jeweiligen Diagnose vom behandelnden Arzt bestimmt. Die mittlere Grenzverweildauer beträgt zurzeit je nach Diagnose zwischen
drei, vier und 15,2 Tagen.
Aus Sicht der Landesregierung wird die Geburts- bzw. Betreuungsdauer als ausreichend erachtet.
Siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 25.
70. Wie hat sich der Krankenstand der Hebammen in den thüringischen Kliniken in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung?
Zu dieser Frage haben fünf Krankenhäuser auswertbare Angaben gemacht. Davon steigt in lediglich einem Krankenhaus der Krankenstand auf hohem Niveau kontinuierlich an. Im Übrigen ist er
auf niedrigem Niveau stabil.
71. Wie hat sich in den thüringischen Kliniken in den letzten fünf Jahren die durchschnittliche Anzahl von
Überstunden einer angestellten Hebamme entwickelt und wie hoch ist die derzeitige durchschnittliche Anzahl von akkumulierten Überstunden pro Hebamme?
Hierzu liegen von drei Krankenhäusern Angaben vor. In dem einen betragen die durch­schnittlichen
Überstunden 79,49 Stunden pro Monat, akkumuliert 397,45 Stunden pro Jahr; in dem anderen durchschnittlich 13,77 Stunden pro Monat, akkumuliert 68,87 Stunden pro Jahr.
Im dritten Krankenhaus, das hierzu Angaben machte, wird die durchschnittliche Zahl der Überstunden pro Hebamme mit zehn angegeben, eine Akkumulierung ist hier auf­grund fehlender Bezugsgrößen nicht möglich.
72. Welches Monatsdurchschnittseinkommen haben angestellte Hebammen in Einrichtungen öffentlicher bzw. privater Trägerschaft in Thüringen?
Krankenhausträger werden in öffentliche, private und freigemeinnützige unterschieden. Von den
Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft liegt eine Angabe vor. Im Übrigen ergeben sich folgende Durchschnittswerte (in Euro):
freigemeinnützig
privat
öffentlich
3193,11
3452,76
2500,00
73. Welche Vergütung für angestellte Hebammen hält die Landesregierung angesichts der hohen Verantwortung, die mit dem Hebammenberuf einhergeht, für angemessen?
Die Landesregierung äußert sich nicht zu Fragen, die die Tarifautonomie betreffen.
24
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
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74. Wie steht die Landesregierung dazu, die Vergütungen für Spontangeburten und Kaiserschnittentbindungen anzugleichen, um finanzielle Fehlanreize zugunsten von Kaiserschnitten auszuschließen?
Die Frage geht von einer falschen Annahme aus. Für eine Kaiserschnittentbindung muss stets eine
medizinische Notwendigkeit vorliegen.
75. Wie hat sich seit dem Jahr 2000 die Anzahl der Kinder entwickelt, die als "kranke Neugeborene"
eingestuft werden (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten getrennt aufführen)?
Zur Beantwortung dieser Frage liegen in der amtlichen Statistik keine Angaben vor.
IV.Familienhebammen
76. Wie viele Familienhebammen arbeiten in Thüringen in welchem Arbeitsverhältnis (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
und
77. In welchen Netzwerken - z. B. des Kinderschutzes - arbeiten diese mit?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind 44 Hebammen mit einer Zusatzfortbildung als Fa­milienhebamme
in Thüringen im Einsatz. Davon sind 39 Hebammen freiberuflich tätig, drei Hebammen sind in Kliniken angestellt, eine Hebamme ist bei einem freigemeinnützigen Träger arbeitsvertraglich gebunden und eine Hebamme ist beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig. Eine Aufschlüsselung dazu und zu den Netzwerkaktivitäten können Sie der nachfolgenden Tabelle 16 entnehmen.
Tabelle 16:
Anzahl der im Einsatz befindlichen Familienhebammen nach Landkreisen und kreis­freien Städten
Anzahl der
Landkreis/
Arbeitsverhältnis
tätigen
Familienkreisfreie Stadt
hebammen
Altenburger Land
2
freiberuflich
Eichsfeld
3
freiberuflich
Stadt Eisenach
0
Mitarbeit in Netzwerken
Runder Tisch zu frühen Hilfen
Netzwerk frühe Hilfen
Mitarbeit in Arbeitsgemeinschaft nach
§ 78 SGB VIII, regelmäßige Teamberatungen
Stadt Erfurt
3
freiberuflich
Stadt Gera
3
Gotha
2
Greiz
4
Ilm-Kreis
1
Stadt Jena
8
Kyffhäuserkreis
3
1 freiberuflich
individuelle Kooperation mit anderen
1 klinisch
Professionen und Partnern
1 beim freien Träger
freiberuflich
Netzwerk frühe Hilfen
3 freiberuflich
im örtlichen Netzwerk tätig
1 Jugendamt
gewährleistet Mütter-Väter-Beratung,
freiberuflich
Netzwerktätigkeit in AG Kinderschutz
freiberuflich
Netzwerk Soziales Frühwarnsystem
Netzwerk
zur entwicklungspsychologifreiberuflich
schen Beratung, Runder Tisch Kindeswohl und Prävention
Nordhausen
Saale-HolzlandKreis
Saale-Orla-Kreis
Saalfeld-Rudolstadt
Sömmerda
0
3
freiberuflich
2
freiberuflich
Zusammenarbeit mit dem Erstbesuchsdienst im Netzwerk Hebammen
Netzwerk frühe Hilfen
0
0
25
Drucksache 5/
1616
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
Anzahl der
Landkreis/
tätigen
Familienkreisfreie Stadt
hebammen
Arbeitsverhältnis
Mitarbeit in Netzwerken
individuelle Kooperation mit anderen
Professionen und Partnern
Einbindung in örtliches Netzwerk ist vorgesehen
arbeiten in der AG Frühwarnsystem
Sonneberg
1
freiberuflich
Wartburgkreis
2
freiberuflich
Stadt Weimar
3
freiberuflich
Weimarer Land
Hildburghausen
SchmalkaldenMeiningen
Unstrut-HainichKreis
1
2
freiberuflich
klinisch
Netzwerk frühe Hilfen
Netzwerk frühe Hilfen
0
freiberuflich
Einbindung in Netzwerk ist vorgesehen
Stadt Suhl
0
Gesamt:
1
44
39 freiberuflich
3 klinisch
1 freier Träger
1 Jugendamt
Quelle: Angaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen einer aktuellen Umfrage
78. Welcher Bedarf ist nach Einschätzung der Landesregierung für die Tätigkeit von Familienhebammen in Thüringen vorhanden (bitte gegebenenfalls regional differenzieren)?
Der Bedarf für die Tätigkeit von Familienhebammen wird im Einzelfall und situations­bezogen bewertet. Dabei kommt es auf die richtige und unbürokratische Hilfe für die Familie an. Deshalb sind
die örtlichen Gegebenheiten und die vorhandenen Unterstüt­zungs- und Hilfsangebote vor Ort sowie die vor Ort organisierte Netzwerkarbeit im Sys­tem zu betrachten.
79. Auf welche Weise hat die Landesregierung den Bedarf ermittelt?
Die Tätigkeit der Familienhebammen in Thüringen wird durch den jeweiligen örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe, das Jugendamt, gemäß § 20 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) koordiniert. Sie unterliegen damit auch der Planungsverantwortung der
örtlichen Ebene nach § 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Der überörtliche Träger hat in diesem Bereich keine Planungskompetenz.
80. Welche Perspektive sieht die Landesregierung für die Arbeit der Familienhebammen nach Auslaufen des Modellprojektes?
Das Modellprojekt wurde über eine Laufzeit von 2 Jahren in den Haushaltsjahren 2007 und 2008
realisiert und vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesund­heit direkt und projektbezogen gefördert. Im Ergebnis der Modellphase wurde die Tätig­keit der Familienhebammen als geeignetes Angebot der frühen Hilfen bewertet und in § 20 Abs. 2 ThürKJHAG verankert.
Die ergänzende familienpädagogische und präventive Tätigkeit von Hebammen hat inzwischen überzeugt. In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen
Jugendamt und den Familienhebammen.
81. Wie soll die Förderung der Qualifizierung mittel- bzw. langfristig gesichert werden?
Die Finanzierung des Fortbildungsangebotes für in Thüringen tätige Hebammen wird durch die Stiftung FamilienSinn sichergestellt.
26
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
Drucksache 5/
1616
82. Wie soll die Finanzierung der Familienhebammen mittel- bzw. langfristig gesichert werden?
Die Tätigkeit einer Familienhebamme wird durch das örtlich zuständige Jugendamt fi­nanziert. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 20 Kinder- und Jugendschutz im ThürKJHAG. Das Land unterstützt und
fördert die Angebote und Dienste des örtlichen Trägers im Rahmen der örtlichen Jugendförderung.
83. Wie sind die Gespräche verlaufen, auf die der ehemalige Staatssekretär Illert in einer Antwort vom
21. Juni 2007 auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 4/2988 verwies, in denen die Krankenkassen eine freiwillige Beteiligung an der Finanzierung der Familienhebammen übernehmen sollten?
a) Sind die Gespräche erfolgreich beendet worden und wenn ja, mit welchem Ausgang?
b) Sind die Gespräche gescheitert oder
c) sind die Gespräche noch zu keinem Abschluss gekommen
und was gedenkt die Landesregierung in den Fällen b) oder c) zu tun, um doch noch ihr Ziel zu erreichen?
Zwischen der AOK und dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Ge­sundheit wurde eine
Kooperationsvereinbarung geschlossen, in der geregelt wird, dass für AOK-Versicherte die nach
GKV-Leistungskatalog möglichen Kontakte für eine Fami­lienhebamme von acht auf zwölf Wochen
verlängert und bei Bedarf zusätzlich zwei Konsulta­tionen in Anspruch genommen werden können.
Darüber hinaus hat sich Thüringen federführend im Rahmen der Berichterstattung der Jugend- und
Familienministerkonferenz für eine Erweiterung des derzeitigen Abrech­nungszeitrahmens von Hebammenleistungen über die bisherigen acht Wochen hinaus bei der Bundesregierung stark gemacht.
Siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 16.
84. Inwieweit vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Tätigkeit von Familienhebammen
Berücksichtigung in einem Präventionsgesetz des Bundes finden sollte (bitte begründen)?
Siehe Beantwortung der Frage 30.
V. Hebammenaus- und -fortbildung
85. Wie viele Hebammen beendeten seit dem Jahr 2000 ihre Ausbildung in Thüringen?
Gemäß Angabe des Thüringer Landesverwaltungsamtes haben 137 Hebammen ihre Ausbildung in
Thüringen seit dem Jahr 2000 erfolgreich beendet und eine Berufs­erlaubnis erhalten.
Tabelle 17:
Absolventinnen (Hebammen) aus berufsbildenden Schulen in Thüringen seit dem Jahr 2000
Schuljahr
1999/2000
2000/2001
2001/2002
2002/2003
2003/2004
2004/2005
2005/2006
2006/2007
2007/2008
2008/2009
gesamt
Absolventen
insgesamt
34
2
17
19
16
17
15
17
137
darunter weiblich
34
2
17
19
16
17
15
17
137
Quelle: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)/ Landesprüfungsamt
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Drucksache 5/
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Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode
86. Wie viele Hebammen haben seit dem Jahr 2000 in Thüringen jährlich eine Ausbildung aufgenommen bzw. wie viele können eine Ausbildung aufnehmen?
In Thüringen haben seit dem Jahr 2000 zwischen 14 und 21 Schülerinnen pro Jahr eine Ausbildung
zur Hebamme nach dem in der Tabelle 18 dargestellten Rhythmus aufgenommen.
In Thüringen gibt es zwei Schulen (Erfurt und Jena), die jeweils alle drei Jahre eine neue Klasse
ausbilden, diese entsprechend erst zum Abschluss bringen, bevor mit der nächsten Ausbildung begonnen wird. Erfurt hat eine regelhafte Kapazität von 18, Jena eine von 15 Ausbil­dungsplätzen:
- Staatliche Berufsbildende Schule 6 Erfurt, aktuelle Klasse: 2009 - 2012,
- Staatliche Berufsbildende Schule Jena, aktuelle Klasse: 2008 - 2011.
D. h., im Jahre 2010 können keine Schülerinnen/Schüler eine Ausbildung zur Hebamme aufnehmen. Dies wird erst wieder 2011 in Jena möglich sein.
Tabelle 18:
Schülerinnen (Hebammen), die eine Ausbildung an berufsbildenden Schulen in Thü­ringen seit dem
Jahr 2000 aufgenommen haben
Beginn des Schuljahres
2000/2001
2001/2002
2002/2003
2003/2004
2004/2005
2005/2006
2006/2007
2007/2008
2008/2009
2009/2010
gesamt:
insgesamt 1. Lehrjahr
21 (in Erfurt)
16 (in Jena)
18 (in Erfurt)
14 (in Jena)
18 (in Erfurt)
15 (in Jena)
18 (in Erfurt)
120
darunter weiblich 1. Lehrjahr
21
16
18
14
18
15
18
120
Quelle: Thüringer Landesverwaltungsamt
87. Inwieweit bestehen Zugangsvoraussetzungen bzw. Zugangsbedingungen für die Aufnahme einer
Hebammenausbildung?
Die Zugangsvoraussetzungen sind in § 7 des Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) geregelt.
Danach sind die Zugangsvoraussetzungen
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs,
- der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
- der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber
a) eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
b) eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von min­destens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat
oder
- die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.
88. Inwieweit besteht ein Missverhältnis zwischen Anzahl der Bewerbungen und Anzahl der Zulassungen zur Hebammenausbildung (bitte seit dem Jahr 2000 ausführen)?
Die Anzahl der Bewerber ist in der Regel sehr hoch. Am Universitätsklinikum Jena gab es im Schuljahr 2007/2008 1029 Bewerber. Für die anderen Jahre ist die Anzahl der Be­werber nicht registriert
worden. Die regelhafte Anzahl der Schülerinnen/Schüler pro Ausbildungsjahrgang beträgt in Erfurt
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18 und in Jena 15. Die Entscheidung über die kon­krete Anzahl der Ausbildungsplätze im jeweiligen Ausbildungsjahrgang trifft dabei im­mer die ausbildende Klinik in Abstimmung mit der Schule.
Siehe auch Beantwortung der Frage 86.
89. Welche Probleme bestehen bei der Umsetzung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV), insbesondere hinsichtlich der Absolvierung von Externatszeiten? Wie sollen diese Probleme nach Vorstellung der Landesregierung gelöst werden?
Bei der Umsetzung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Ent­bindungspfleger
gibt es keine Probleme.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Hebammengesetz können Teile der praktischen Ausbildung, sofern das
Ausbildungsziel es zulässt oder darüber hinaus erfordert, auch in einer Ein­richtung durchgeführt
werden, die von der zuständigen Behörde zur Ausbildung er­mächtigt ist. Das Externat ist ein Praktikum bei niedergelassenen Hebammen und in Geburtshäusern. Es dauert drei bis vier Wochen und
dient dem Zweck, die Tätigkeit einer Hebamme außerhalb der Klinik kennenzulernen. In der Praxis bestehen insofern Schwierigkeiten, als dass die notwendige Ermächtigung mit Kosten für das
Verwal­tungsverfahren für die niedergelassene Hebamme bzw. das Geburtshaus verbunden ist. Zudem werden die das Externat durchführenden Einrichtungen nicht entlohnt, da sich aus § 13 Abs. 1
Nr. 2 des Hebammengesetzes Kostenfreiheit der Ausbildung ergibt. Da das Externat, wenn es in Anspruch genommen wird, ein Teil der praktischen Ausbildung ist, muss auch dieses kostenfrei sein.
Die Landesregierung kann von o. g. Verfahren (Ermächtigungserfordernis und Kosten­freiheit) nicht
abweichen, da dies bundesrechtlich vorgegeben ist.
90. Wie viele Praxisanleiterinnen gibt es in Thüringen
a) in Kliniken,
b) für freiberufliche Hebammen
(bitte seit dem Jahr 2000 ausführen)?
In Jena gibt es zwei qualifzierte Praxisanleiterinnen, davon arbeitet eine im Kreißsaal, die zweite
auf den geburtshilflichen Stationen. Beide werden auf den normalen Stellen­schlüssel angerechnet.
Zudem erfolgt in Erfurt und Jena eine sehr qualifizierte Praxisanleitung durch Hebammen der beiden Kreißsäle sowie Kollegen der ausbildenden Schulen, die die praktische Ausbildung der Schüler begleiten.
Bisher gibt es im Hebammengesetz keine Festlegung, dass die Schüler durch qualifizierte Praxisanleiterinnen/Praxisanleiter anzuleiten sind. Von daher liegt es im Ermessen der Klinik, wie die Anleitung der Schüler erfolgt.
91. Wie werden diese Praxisanleiterinnen honoriert?
Die Praxisanleiterinnen werden entsprechend ihrer jeweiligen Eingruppierung bezahlt. Sie erhalten
keine zusätzliche Honorierung.
92. Inwieweit arbeiten in Thüringen Praxisanleiterinnen in Ausbildungskreißsälen zusätzlich zum Personalschlüssel (bitte nach Kliniken differenzieren)?
Keine Praxisanleiterin arbeitet zusätzlich zum Personalschlüssel.
93. Wie viele der in den letzten fünf Jahren in den thüringischen Kliniken ausgebildeten Hebammen wurden anschließend in eine Festanstellung übernommen (bitte nach Kliniken differenzieren)?
Durch das Universitätsklinikum Jena wurden in den Jahren 2005 und 2008 je sechs Absolventinnen
übernommen; die HELIOS Kliniken Erfurt gGmbH hat im Jahr 2009 eine Absolventin der ausgebildeten Schülerinnen übernommen.
Weitere Angaben liegen der Landesregierung nicht vor.
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94. Wie viele Hebammen gingen nach der Ausbildung direkt in die Freiberuflichkeit?
und
95. Wie viele Hebammen nahmen in Thüringen nach der Ausbildung eine Tätigkeit außerhalb des erlernten Berufes auf?
Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
96. In welcher Weise stellt die Landesregierung sicher, dass in Zukunft in Thüringen genügend Hebammen für die freiberufliche Tätigkeit ausgebildet werden?
Nach den der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen ist die Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen gesichert. Siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 44.
Die Anzahl der freiberuflich tätigen Hebammen ist seit dem Jahr 2000 kontinuierlich gestiegen.
Nach Angabe des Thüringer Landesverwaltungsamtes haben 137 Hebammen ihre Ausbildung in
Thüringen seit dem Jahr 2000 erfolgreich beendet und eine Berufserlaubnis erhalten. Hinzukommen sieben ausländische Antragstellerinnen, die eine Berufserlaubnis durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erhalten haben. Siehe dazu die Beantwortung der Frage 85.
Es besteht somit derzeit kein Bedarf an Aktivitäten der Landesregierung, auf eine Erhö­hung der Ausbildungskapazitäten hinzuwirken.
97. Wann wird es in Thüringen möglich sein, eine akademische Ausbildung als Hebamme zu absolvieren (Bachelor bzw. Master)?
Der Bundesgesetzgeber schaffte mit dem Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten vom 25. September
2009 die Möglichkeit, dass die Länder zur Erprobung von Ausbildungs­angeboten, die der Weiterentwicklung des Hebammenberufes dienen sollen, von § 6 Abs. 1 Satz 3 Hebammengesetz abweichen. Anstelle der Ausbildung an staatlich aner­kannten Hebammenschulen an Krankenhäusern
könnte die Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben an Hochschulen stattfinden. Diese Modellklausel ist bis zum 31. De­zember 2017 befristet. Danach obliegt es dem Bundesgesetzgeber, über
eine Akademi­sierung der Hebammenausbildung zu entscheiden.
Bisher gab es in Thüringen noch keine Anfragen zu einer modellhaften Erprobung von akademischen Studiengängen für Hebammen nach der genannten Modellklausel.
98. Welche Fort- und Weiterbildungen bestehen für Hebammen in Thüringen?
Das Thüringer Gesetz über die Berufsausübung in den Fachberufen des Gesundheits­wesens und die
Thüringer Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger enthalten Regelungen zur Fortbildung. § 6 Abs. 2 der genannten Berufsordnung nennt als geeignete Mittel der Fortbildung insbesondere die Teilnahme an Fortbildungsveranstal­tungen der Hebammenverbände und der Hebammenschulen sowie das Studium von Fachliteratur. Der Hebammenlandesverband Thüringen, die Kliniken
wie auch die Hebammenbundesverbände bieten regelmäßig Fortbildungen an (im Internet abrufbar unter www.hebammen-thueringen.de oder in der Fachzeitschrift "Die Hebamme" nachlesbar).
Der Hebammenlandesverband Thüringen e. V. hat zudem eine Fortbildungsempfehlung (Stand September 2009) veröffentlicht, siehe o. g. Internetadresse. Danach werden den beruflich aktiven Mitgliedern innerhalb von drei Kalenderjahren mindestens 40 Fortbil­dungsstunden (a 45 Minuten) in
den Bereichen Berufsaufgaben und Notfallmanage­ment empfohlen. Zusätzlich können je nach Berufsbild Fortbildungsstunden aus den Bereichen Schlüsselkompetenzen und Komplementärmethoden einfließen.
Der Hebammenlandesverband Thüringen führt gemeinsam mit der Stiftung "FamilienSinn" auf der
Grundlage des durch den Hebammenbundesverband erstellten Curriculums Fortbildungskurse zur
Familienhebamme durch.
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99. Wie werden diese genutzt und wer übernimmt jeweils die Kosten?
Der Landesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie diese Angebote genutzt werden. Der
Hebammenlandesverband macht dazu keine Angabe.
Nach Kenntnis der Landesregierung werden die Fortbildungskosten von den Hebam­men selbst getragen oder auch vom Arbeitgeber übernommen, da die Fortbildung zu den gesetzlich geregelten
Berufspflichten der Hebammen gehört.
Die Finanzierung der Fortbildung zur Familienhebamme variiert von Land zu Land: In Thüringen
werden die Kosten in voller Höhe durch die Landesregierung getragen.
100.Ist der Landesregierung bekannt, ob das Helios-Konsortium eine eigene, private Hebammenausbildung plant und wie beurteilt sie diese Pläne, so es sie gibt?
Nach Kenntnis der Landesregierung beabsichtigt das HELIOS Klinikum nicht, eine ei­gene Hebammenausbildung durchzuführen.
Taubert
Ministerin
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