Lerninsel Kündigung Arbeitsrecht 1. Kündigungsfrist Ein 42

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Kündigung
Arbeitsrecht
1. Kündigungsfrist
Ein 42-jähriger kaufmännischer Angestellter ist seit 13 Jahren im selben Unternehmen beschäftigt.
Zu welchem Termin und mit welcher Frist kann ihm gekündigt werden?
2. Vereinbarungen über Kündigungsfristen
Entscheiden und begründen Sie, ob folgende Vereinbarungen über Kündigungsfristen zulässig sind:
(A) Im Arbeitsvertrag des für vier Monate zur Aushilfe eingestellten Horst Laube wird eine
Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende vereinbart.
(B) In einem Tarifvertrag wird vereinbart, dass die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 (2)
BGB für fünf-, zehn- und 20-jährige Betriebszugehörigkeit auf drei Wochen, einen Monat und
zwei Monate abgekürzt werden.
(C) Im Arbeitsvertrag zwischen dem Prokuristen Walter Thiele und der Rheinischen Lebens- und
Sachversicherung AG wird eine Kündigungsfrist von 18 Monaten vereinbart.
(D) Im Arbeitsvertrag zwischen dem Bauunternehmer Hans Hartmann und seinem langjährigen,
erfahrenen Mitarbeiter, dem Prokuristen Dieter Kaiser, wird vereinbart, dass:
- der Arbeitgeber mit einer Frist von sechs Monaten und
- der Arbeitnehmer mit einer Frist von neun Monaten kündigen darf.
(E) Im Arbeitsvertrag zwischen Bauunternehmer Hartmann und dem Facharbeiter Thomas Heil
wird eine Kündigungsfrist von einer Woche vereinbart.
3. Sozial gerechtfertigte oder sozial ungerechtfertigte Kündigungen
3.1 Welche Voraussetzungen gibt es, damit gemäß Kündigungsschutzgesetz eine Kündigung als sozial
ungerechtfertigt gilt?
3.2 Entscheiden Sie, in welchen Fällen bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, das länger als
sechs Monate bestand, die Voraussetzungen einer sozial ungerechtfertigten Kündigung vorliegen.
(Das Unternehmen beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer.)
Sachverhalt – Kündigungsgründe …
sozial gerechtfertigt
sozial ungerechtfertigt
a) Stilllegung einzelner Abteilungen des Unternehmens. Soziale
Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu entlassenden Arbeitnehmers
wurden berücksichtigt.
b) Wiederholte, abgemahnte Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers, der
außerdem mehrfach die Verschwiegenheitspflicht verletzt hat. Soziale
Gesichtspunkte wurden nicht geprüft.
c) einmalige Nichtbefolgung einer Anordnung der Unternehmensleitung
3.3 Bei welchem Gericht mit welcher Frist ist eine Kündigungsschutzklage einzureichen?
3.4 Unter welchen Voraussetzungen ist eine fristlose Kündigung rechtmäßig und in welcher Form hat
diese zu erfolgen?
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Arbeitsrecht
Lösungen:
1. Kündigungsfrist
Termin/Frist: § 622 (2) Nr. 5 BGB – fünf Monate zum Ende des Kalendermonats
2. Vereinbarungen über Kündigungsfristen
(A)
Eine kürzere Kündigungsfrist kann nicht vereinbart werden, da das Arbeitsverhältnis über
drei Monate hinaus dauert. (§ 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB)
(B)
§ 622 Abs. 4 BGB
(C)
Verlängerung der Kündigungsfrist ist zulässig
(D)
Die ungleiche Kündigungsfrist ist nicht möglich, da die Kündigungsfrist für eine Kündigung
durch den Arbeitgeber kürzer ist als bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer (§ 622
Abs. 6 BGB).
(E)
Grundsätzlich muss eine Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen betragen. Hier liegt keiner
der Fälle nach § 622 Abs. 5 BGB vor, in denen einzelvertraglich eine kürzere als die in §
622 Abs. 1 BGB genannte Mindestfrist vereinbart werden kann.
3. Sozial gerechtfertigte oder sozial ungerechtfertigte Kündigungen
3.1 Voraussetzungen für eine sozial ungerechtfertigte Kündigung:
keine personenbedingten Gründe
keine betriebsbedingten Gründe
keine verhaltensbedingten Gründe
3.2
Sachverhalt – Kündigungsgründe …
sozial
gerechtfertigt
a) Stilllegung einzelner Abteilungen des Unternehmens. Soziale Gesichtspunkte
bei der Auswahl des zu entlassenden Arbeitnehmers wurden berücksichtigt.
b) Wiederholte, abgemahnte Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers, der außerdem
mehrfach die Verschwiegenheitspflicht verletzt hat. Soziale Gesichtspunkte
wurden nicht geprüft.
c) einmalige Nichtbefolgung einer Anordnung der Unternehmensleitung
3.3 Zuständigkeit und Fristen:
Sachliche Zuständigkeit:
Örtliche Zuständigkeit:
Klagefrist:
sozial
ungerechtfertigt
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Arbeitsgericht
Arbeitsgericht Im Bezirk des Unternehmens
innerhalb von 3 Wochen ab Kündigungszustellung
3.4 Eine fristlose Kündigung ist rechtmäßig, wenn erstens ein gewichtiger Grund vorliegt und
zweitens zwischen Bekanntwerden der Verfehlung und Kündigung gemäß § 626 BGB ein
Zeitraum von nicht mehr als zwei Wochen liegt.
Eine fristlose Kündigung bedarf der Schriftform.
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